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13. Oktober 2016
Gesetz zur Arzneimittelversorgung: Verband befürchtet Benachteiligung für PKV-Versicherte

Gesetz zur Arzneimittelversorgung: Verband befürchtet Benachteiligung für PKV-Versicherte

Ein neues Arzneimittelversorgungsgesetz soll die Kostensteigerungen im Gesundheitswesen in Sachen Arzneimittel eindämmen. Der Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, dass der gesetzliche Herstellerrabatt bis zum Jahr 2022 fortgeführt wird. Der PKV-Verband fordert Ergänzungen des Entwurfs damit es nicht zu Benachteiligung für Beihilfeberechtigte und Privatversicherte kommt.

Der vom Bundeskabinett vorgelegte Entwurf eines „Gesetzes zur Stärkung der Arzneimittelversorgung in der GKV“ (GKV-Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz – AMVSG) soll die langfristige Finanzierbarkeit des Gesundheitswesens sowie die Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln sicherstellen. In der derzeitigen Ausgestaltung besteht jedoch aus Sicht der PKV die Gefahr einer Benachteiligung der Privatversicherten. Ein Sprecher des Verband der Privaten Krankenversicherung e.V.: „Der PKV-Verband begrüßt das Ziel des Gesetzentwurfes, auch zukünftig für alle Patientinnen und Patienten den Zugang zu hochwertigen und innovativen Arzneimitteln sicherzustellen. Insbesondere der Verzicht auf die öffentliche Listung der vereinbarten Erstattungsbeträge konterkariert allerdings dieses Ziel. Die Neuregelung führt zu Mehrausgaben, hat administrativen Aufwand zur Folge und benachteiligt Selbstzahler. Sollte der Gesetzgeber weiter an diesem Vorhaben festhalten, wären flankierende gesetzliche Regelungen erforderlich, um eine Benachteiligung Privatversicherter zu vermeiden.“

Die neuen Regelungen sollen 2017 in Kraft treten. Das Gesetz bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates. (kb)