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23. September 2019
Gesetzliche Rente: Ungleich bis ins hohe Alter

Gesetzliche Rente: Ungleich bis ins hohe Alter

Nicht nur in der durchschnittlichen Entlohnung finden sich Unterschiede zwischen den Geschlechtern. Auch bei den Rentenansprüchen hat eine deutsch-niederländische, aktuelle Studie Benachteiligungen für die weibliche Bevölkerung aufgedeckt.

Nach der Gender Pay Gap kommt die Gender Pension Gap, zumindest dann, wenn man auf die Worte von Alexandra Niessen-Ruenzi vertraut. Die Professorin für Allgemeine Betriebswirtschaftslehre und Corporate Governance an der Universität Mannheim hat gemeinsam mit einem Kollegen von der Tilburg University in den Niederlanden eine Studie veröffentlicht, die genau das belegt. So verdienen Frauen statistisch gesehen nicht nur weniger, sondern haben auch mit den daraus resultierenden Nachteilen zu kämpfen – sei es eine niedrigere Rente oder sogar schlechtere Kreditkonditionen (AssCompact berichtete).

Größte wissenschaftliche Studie zum Thema

Die Forscher haben für die Studie auf Daten des Instituts für Arbeitsmarkt und Berufsforschung (IAB) zurückgegriffen, welches die Forschungseinrichtung der Bundesagentur für Arbeit ist. Bei dieser Datenbasis handelt es sich um eine besonders umfangreiche und verlässliche, da alle deutschen Unternehmen verpflichtet sind, der Bundesagentur Informationen über Beschäftigung und Löhne zu melden. Dementsprechend liegen der Studie Erhebungen von über 1,8 Mio. Einzelpersonen zugrunde, was sie zur bisher umfangreichsten wissenschaftlichen Studie zu diesem Thema macht. Der Stichprobenzeitraum umfasst dabei die Jahre 1993 bis 2014, wobei es sich um den momentan aktuellsten Datensatz handelte, den das IAB zur Verfügung stellen konnte.

Die Ergebnisse der Studie beziehen sich ausschließlich auf den gesetzlichen Rentenanspruch von Einzelpersonen und lassen deshalb private Altersversorgung, Immobilien und Vermögen außer Acht. Ebenso flossen keine Pensionsansprüche von Beamten, Richtern oder Soldaten ein.

Geschlechtsspezifische Rentenlücke von 26%

Die Studie, die das Investment- und Altersversorgungsunternehmen Fidelity International in Auftrag gegeben hat, sollte Aufschluss darüber geben wie groß die Gender Pension Gap ist und wie viel Frauen sparen müssten, um sie zu schließen.

Bis zum Alter von 35 Jahren finden die Studienmacher kaum Unterschiede zwischen Männern und Frauen bei ihren gesetzlichen Rentenansprüchen, doch danach klafft die Lücke auf. Die durchschnittliche Differenz zu den Rentenansprüchen der Männer beträgt 26%. Die durchschnittliche deutsche Rentnerin hat somit 140 Euro weniger gesetzliche Rente zur Verfügung, als der deutsche Ottonormal-Mann.

Während noch bis 35 Jahren eine Rentenlücke von nahezu null Prozent vorherrscht, liegt die geschlechtsspezifische Differenz bei 36– bis 45-Jährigen bereits bei 15%. Bei den 46– bis 55-Jährigen beträgt sie sogar 27%.

Ursächlich ist die „Motherhood Penalty“

Den wahrscheinlichsten Grund für diese Beobachtung sieht Studienmacherin Niessen-Ruenzi darin, dass viele Paare in den Dreißigern eine Familie gründen und gerade Frauen im Anschluss an die Geburt eines Kindes die Arbeitszeiten reduzieren. Diese Entscheidung schlägt sich negativ auf ihre Finanzen und auch auf ihre später zu erwartende Rente nieder und ist in der einschlägigen Literatur auch unter dem Begriff „Motherhood Penalty“ bekannt, so Niessen-Ruenzi.

 

 Ungleich bis ins hohe Alter

 

Um diese „Gender Pension Gap“ zu schließen, lassen sich verschiedene Modellrechnungen durchführen. So müsste eine 40-jährige Frau beispielsweise 77 Euro pro Monat zurücklegen, wenn ihre private Altersversorgung eine Rendite von 3% erwirtschaftet und die jährliche Inflationsrate mit 1,5% angenommen wird. Bei einer erwarteten Rendite von 5% hingegen, würde ein monatlicher Vorsorgebeitrag von 57 Euro genügen.

Frauen sind demnach gezwungen von einem durchschnittlich geringeren Einkommen mehr Geld zurückzulegen, als ihre männlichen Kollegen, um anschließend im Alter nicht schlechter gestellt zu sein. (tku)

Bild: © aletia2011 – stock.adobe.com