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9. Januar 2019
HanseMerkur bringt neuen bKV-Pflege-Baustein

HanseMerkur bringt neuen bKV-Pflege-Baustein

Mit dem neuen Pflegezusatztarif BKPG ermöglicht es die HanseMerkur Arbeitgebern ab sofort, ihre Mitarbeiter im Alter von 15 bis 67 im Rahmen der bKV zu unterstützen. Im Leistungsfall erhält der Mitarbeiter je nach Pflegegrad ein Pflegemonatsgeld, unabhängig davon, ob er stationäre oder ambulante Pflege zu Hause bevorzugt.

Im Rahmen der betrieblichen Krankenzusatzversicherung (bKV) können Arbeitgeber ihre Mitarbeiter im Alter von 15 bis 67 Jahren ab sofort auch mit dem neuen Pflegezusatztarif BKPG der HanseMerkur unterstützen. Der Monatsbeitrag beträgt 8,90 Euro. Im Leistungsfall erhält der Mitarbeiter je nach Pflegegrad ein individuelles Pflegemonatsgeld – unabhängig davon, ob er eine stationäre oder ambulante Pflege zu Hause bevorzugt.

Bei Eintritt der Pflegebedürftigkeit (ab Pflegegrad 2) kann der versicherte Mitarbeiter wählen, ob er ein Pflegemonatsgeld in Höhe von bis zu 1.000 Euro oder aber bis zu 750 Euro inklusive einer Einmalzahlung in Höhe von 5.000 Euro bevorzugt. Darüber hinaus enthält der Versicherte eine Pflegeplatzgarantie sowie telefonische Pflegeberatung und Vermittlung von Assistance Leistungen. Der Tarif endet entweder nach Auszahlung des Pflegemonatsgeldes für 36 Monate oder mit dem Erreichen der Höchstaltersgrenze von 67 Jahren. (ad)