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6. Dezember 2021
Hausrat und Wohngebäude – Jetzt noch besser abgesichert
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Hausrat und Wohngebäude – Jetzt noch besser abgesichert

Zurich sorgt dafür, dass der Versicherungsschutz Ihrer Kunden immer am Puls der Zeit ist. Deshalb haben wir unsere Lösungen zur Absicherung von Hausrat und Wohngebäude überarbeitet. Das Ergebnis: Genau der Schutz, den Ihre Kunden brauchen. Versprochen!

„Nichts ist so stetig, wie der Wandel.“ Dieser 2.500 Jahre alte Satz von Heraklit von Ephesus ist heute noch genau so wahr wie in der Antike und aktueller denn je. Denn in einer Welt, in der Umbrüche, einschneidende Ereignisse und sich schnell verändernde Lebenssituationen uns das Gefühl geben, kaum noch Schritt halten zu können, verleiht Zurich seinen Vertriebspartnern und Kunden die Gewissheit, dass zumindest beim Versicherungsschutz für alles gesorgt ist.

Aus diesem Grund hat Zurich seine Lösungen für die Absicherung von Hausrat und Wohngebäude überarbeitet und an die aktuellen Herausforderungen des Alltags angepasst. Für Ihre Kunden bedeutet das: Mehr Vielfalt, mehr Informationen, mehr Schutz – und zwar genau den, den sie brauchen.

Was heißt das konkret für die Wohngebäudeversicherung?

Das Wohngebäude Ihres Kunden ist aktuell nicht benutzbar? Zurich sorgt nicht nur dafür, dass er ein Dach über dem Kopf hat. Wir wollen, dass er sich wohlfühlt und auch beruhigt schlafen kann. Aus diesem Grund haben wir die Entschädigungsgrenze für Hotelunterbringungskosten auf 200 Euro pro Tag erhöht. Und das nicht nur für eine Woche oder einen Monat. Wir sorgen bei Bedarf für 24 Monate dafür, dass Ihr Kunde nicht auf seinen grundlegenden Wohnkomfort verzichten muss.

Ihr Kunde benötigt ein Sachverständigengutachten? Zurich hat für diesen Fall die Selbstbeteiligung von 20% gestrichen. Ihr Kunde plant die Anschaffung eines Elektrofahrzeugs? Im Rahmen des Gebäudezubehörs ist nun auch die Ladestation des Fahrzeugs mitversichert.

Was ändert sich zugunsten des Kunden in der Hausratversicherung?

Und auch bei der Hausratversicherung hat Zurich Ihren Kunden einiges Neues zu bieten. Zahlreiche Ausschlüsse bei der Absicherung von Glasbruchschäden sind entfallen. Der Versicherungsschutz kann bereits mit Ablauf eines Monats nach Vertragserklärung beginnen. Und auch der Brexit soll unsere Versicherungsnehmer nicht schlechterstellen. Deshalb dehnen wir den Geltungsbereich unseres Versicherungsschutzes auch auf Großbritannien aus. Ein Diebstahl aus dem verschlossenen Fahrzeug Ihres Kunden ist demnach weiterhin von unserer Hausratversicherung abgedeckt.

Und das war längst noch nicht alles. Sowohl in der Hausrat- als auch in der Wohngebäudeversicherung profitiert Ihr Kunde von unseren zukünftigen Tarifinnovationen. Dafür geben wir unser Innovationsversprechen. Sobald wir die Versicherungsbedingungen, Deckungskonzepte und Versicherungsleistungen zum Vorteil des Versicherungsnehmers weiter- oder neu entwickeln, kann die Schadenregulierung nach den neuen Bedingungen erfolgen. Versprochen!

Bild: © Prostock-studio – stock.adobe.com