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31. Mai 2021
Heiße Suppe: Haftet die Fluggesellschaft für Verbrühungen?

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Heiße Suppe: Haftet die Fluggesellschaft für Verbrühungen?

Muss eine Fluggesellschaft Schadensersatz leisten, wenn sich ein Passagier verbrüht und sich das Bordpersonal nicht angemessen um ihn kümmert? Das musste das LG Köln nun im Fall einer Frau entscheiden, die sich durch eine verschüttete Suppe Verbrühungen zweiten Grades zugezogen hatte.

Immer wieder kommt es zu Schadensersatzforderungen, die im Zusammenhang mit zu heiß servierten Speisen und Getränken stehen. Der Klassiker unter diesen Fällen ist das populäre Verfahren Liebeck vs. McDonald’s, in dem es um Schadensersatz für die entstandenen Verletzungen von Stella Liebeck ging, die sich an einem zu heiß servierten Kaffee verbrüht hatte.

Prominenter Fall aus den USA

Der Fall ist auch deshalb bekannt, weil er häufig als Beispiel für die Unverhältnismäßigkeit von US-amerikanischen Schadensersatzsummen herangezogen wird. Schließlich war Liebeck in erster Instanz Schadensersatz von fast 3 Mio. Dollar zugesprochen worden. Häufig ausgelassen wird bei der Wiedergabe des Falles, dass die Summe in den folgenden Verfahren deutlich abgesenkt wurde. Stella Liebeck hatte außerdem ursprünglich lediglich 20.000 US-Dollar gefordert, um sich für die erlittenen Verbrühungen dritten Grades entschädigen zu lassen, aufgrund derer sie sich einer aufwendigen Hauttransplantation unterziehen musste und acht Tage im Krankenhaus verbrachte. Der Fast-Food-Konzern hatte ihr zur außergerichtlichen Einigung lediglich 800 US-Dollar geboten.

Frau mit Verbrühungen klagt vor dem Landgericht Köln

In dem Fall einer Frau, die gegen eine Fluggesellschaft vor dem Landgericht (LG) Köln geklagt hatte, war die Sachlage zwar eine andere, aber auch hier ging es um eine Verbrühung und auch hier bekleckerte sich das beklagte Unternehmen nicht gerade mit Ruhm.

Heiße Suppe wird in Porzellanschale serviert

Die Frau reiste an jenem Tag von München nach New York. Sie befand sich in der Business Class an Bord des Flugzeugs, als ihr ungefähr 90 Minuten vor der geplanten Landung in den USA ein Abendessen angeboten wurde. Ein Bestandteil des Menüs war eine Steinpilzcremesuppe in einer Porzellanschale.

Suppe ergießt sich auf den Ausschnitt der Frau

Die Suppenschale wurde der Frau auf einem Tablett mit Besteckrolle sowie einer festen Leinenserviette gereicht. Aufgrund eines Missgeschicks ergoss sich die Suppe auf den Ausschnitt der Frau und verursachte dort Verbrühungen zweiten Grades. Die Frau musste sich nach der Landung in ärztliche Behandlung begeben.

Ruckartige Bewegung verursachte Unfall

Streitig war zwischen der Frau und der Fluggesellschaft nun, wer für den Vorfall die Verantwortung zu übernehmen habe. Die Frau sah die Schuld bei der Fluggesellschaft. Das Personal hätte die Temperatur der Suppe prüfen müssen und sie nicht so heiß servieren dürfen. Die Frau gab an, sie habe zwar versucht, die viel zu heiße Schüssel sofort wieder abzusetzen. Dabei habe sie aber einen Ruck verursacht, der dazu führte, dass sich die heiße Suppe über ihr Dekolleté ergoss.

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