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14. Dezember 2021
Hundehalter-Haftpflicht: Die Versicherungspflicht im Überblick

Hundehalter-Haftpflicht: Die Versicherungspflicht im Überblick

Der Föderalismus in Deutschland zeigt sich nicht nur in sehr unterschiedlichen Bildungssystemen der einzelnen Bundesländer – auch in der Frage, ob Hundehaltende eine Haftpflichtversicherung abschließen und nachweisen müssen, gibt es unterschiedlichste Regelungen.

Grundsätzlich gilt, dass private Hundehaltende für alle Schäden, die durch ihren Hund Dritten gegenüber verursacht werden, verschuldensunabhängig haften. Dabei spielt es auch keine Rolle, ob die Hundehaltenden während der Entstehung des Schadens anwesend waren oder nicht oder ob ihr Verhalten korrekt war oder nicht – sie müssen finanziell für diese Schäden aufkommen.

Hundehalter-Haftpflichtversicherung: in vielen Bundesländern per Gesetz Pflicht

Nicht zuletzt auch durch spektakuläre Schadensfälle, bei denen es zu tödlichen Verletzungen von Menschen durch Hundeangriffe gekommen ist, gab es bereits 2009 die ersten Regelungen, mit denen einzelne Bundesländer (hier: Sachsen-Anhalt) eine Versicherungspflicht für Hundehaltende eingeführt haben.

In der Folge haben sich alle 16 Bundesländer mit der Frage beschäftigt, ob eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben werden soll. Da das Halten von Hunden und die daran geknüpften Voraussetzungen Ländersache sind, gibt es keine bundeseinheitliche Regelung.

Aktuell haben nur sechs Bundesländer eine generelle Versicherungspflicht für alle Hundehaltenden:

  • Berlin
  • Hamburg
  • Niedersachsen
  • Sachsen-Anhalt
  • Schleswig-Holstein
  • Thüringen

In allen anderen Bundesländern gibt es eine Versicherungspflicht für bestimmte Hunderassen bzw. für Hunde, die aufgrund ihres Wesens als gefährlich eingestuft werden. In lediglich einem Bundesland sieht es anders aus: Nur in Mecklenburg-Vorpommern gibt es keine Regelungen für eine Versicherungspflicht.

Finanzielle Sicherheit für Hundehaltende

Unabhängig von diesen gesetzlichen Regelungen: Auch wenn keine Versicherungspflicht besteht, ist das finanzielle Risiko von Hundehaltenden gerade bei Personenschäden für sie unkalkulierbar und unter Umständen existenzgefährdend – hier schützt die andsafe Hundehalter-Haftpflichtversicherung mit Versicherungssummen bis zu 50 Millionen Euro!