Das Bundesinnenministerium hat sich in den Streit um den Berliner Mietendeckel eingemischt – und der Berliner CDU Rückenwind verliehen, die das Vorhaben der rot-rot-grünen Landesregierung ablehnt. Dem Ministerium von Horst Seehofer zufolge verstößt der geplante Mietendeckel in Berlin gegen das Grundgesetz.
Berlin hat keine rechtliche Kompetenz
Das Land Berlin sei „kompetenzrechtlich gehindert“, Gesetze zur Mietenbegrenzung zu erlassen. In einer E-Mail an den Berliner CDU-Bundestagsabgeordneten Kai Wegner, die seine Partei am Samstag veröffentlichte, kommt das Bundesinnenministerium zu der Einschätzung, dass das Land Berlin nicht die rechtliche Kompetenz für einen solche Regelung habe. Entscheidungen des zuständigen Bundesgesetzgebers dürften nicht durch Einzelentscheidungen eines Landes „verfälscht werden“. weshalb die Gesetzgebungskompetenz der Länder gesperrt sei.
Auch einzelne Punkte problematisch
Daneben stufen die Juristen des Bundesinnenministeriums auch einzelne Punkte des geplanten Berliner Mietendeckelgesetzes als problematisch ein. Der Gesetzentwurf greife zum einen in die Eigentumsfreiheit der Wohnungseigentümer ein. Zudem anderen würden alle Vermieter ohne Unterschied erfasst und steigende Preise der Instandhaltung nicht berücksichtigt.
Koalition hält an ihren Plänen fest
Die rot-rot-grüne Koalition will sich davon nicht beirren lassen. Der Regierende Bürgermeisters Michael Müller will das Mietendeckelgesetz vielmehr bis Anfang 2020 verabschieden und dadurch die Mieten für fünf Jahre einfrieren sowie Obergrenzen für Neuvermietungen festlegen. Zum Teil sollen sogar Mietsenkungen möglich sein. Die CDU warnt davor, dass die Landesregierung „ein verfassungswidriges Gesetz mit Ansage“ produziere. Würde dieses später von einem Gericht gekippt drohe Chaos. Mieter müssten dann eventuell mit hohen Nachzahlungen rechnen. Darüber hinaus richte das geplante Gesetz bereits jetzt Schaden an, weil im Vorfeld Mieten erhöht und Sanierungen zurückgestellt würden. (mh)
Bild: © Christin – stock.adobe.com
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