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17. Juli 2020
KlinikRente überarbeitet Berufsunfähigkeitsschutz für Ärzte

KlinikRente überarbeitet Berufsunfähigkeitsschutz für Ärzte

Das Versorgungswerk KlinikRente hat für die Zielgruppe der Ärzte und Zahnärzte die KlinikRente.BU zur Absicherung der Arbeitskraft überarbeitet. Zahlreiche Punkte wurden verbessert, um Ärzten einen Schutz zu bieten, der aktuellen Erfordernissen entspricht.

Seit Juli 2020 bietet das Versorgungswerk KlinikRente für die Zielgruppe der Ärzte und Zahnärzte eine überarbeitete Version der KlinikRente.BU zur Absicherung der Arbeitskraft. Gemeinsam mit Konsortialführerin Swiss Life wurden verschiedene Punkte verbessert, um angestellten und niedergelassenen Ärzten sowie Zahnärzten zeitgemäßen Schutz zu bieten. Hubertus Mund, Geschäftsführer der KlinikRente, verweist darauf, dass eine private Absicherung heutzutage beinahe unerlässlich sei, weil berufsständische Versorgungswerke der Ärzte aufgrund der Niedrigzinsen unter Druck geraten würden. Zudem biete eine private Berufsunfähigkeitsversicherung diverse Vorteile. Beispielsweise werde bereits ab 50% Berufsunfähigkeit die Leistung ausgezahlt, bei vielen Versorgungswerken erst bei 100%, des Weiteren enthalte die BU-Lösung der KlinikRente eine Infektionsklausel, die nicht überall der Regelfall sei.

Neuerungen der KlinikRente.BU für die Ärzteschaft

Aktualisiert wurde die KlinikRente.BU für Ärzte dahingehend, dass Human- und Zahnmedizinstudenten ab dem 10. Fachsemester sowie alle Ärzte und Zahnärzte pauschal eine maximale monatliche. BU-Rente von 2.000 Euro absichern können. Bei der Infektionsklausel wird die Leistung bereits bei teilweisem behördlichem Tätigkeitsverbot oder bei teilweiser Einschränkung der Fähigkeit zur Ausübung der beruflichen Tätigkeit durch einen Hygieneplan fällig. Der Umorganisationsverzicht speziell für selbstständige niedergelassene Ärzte wurde erweitert. Ein weiterer Blick auf das Angebot lohnt sich auch hinsichtlich erhöhten Anrechnungswerten von Ansprüchen aus berufsständischen Versorgungswerken, Absicherungsmöglichkeiten bei Praxisübernahme und Neugründung sowie der Erweiterung des Katalogs an Nachversicherungsgarantie-Anlässen. (bh)

 

Bild: © deagreez – stock.adobe.com