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13. März 2020
Landgericht Berlin hält Mietendeckel für verfassungswidrig

Landgericht Berlin hält Mietendeckel für verfassungswidrig

Das Landgericht Berlin hält den Mietendeckel in Berlin für verfassungswidrig. Die Richter haben daher die umstrittenen Regeln zur Eindämmung der Mieten in der Bundeshauptstadt dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorgelegt.

Ist der Mietendeckel verfassungswidrig? Diese Frage beschäftigt nicht nur viele Abgeordnete des Bundestages, sondern auch das Landgericht Berlin. Das Gericht hat die Frage nun mit Ja beantwortet. Den Landesrichtern zufolge sind die gesetzlichen Vorschriften des Mietendeckels „formell verfassungswidrig“.

Fehlende Gesetzgebungskompetenz

Laut dem Landgericht fehlt dem Land Berlin die notwendige Gesetzgebungskompetenz. Es hat daher beschlossen, den Mietendeckel dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorzulegen. Der Entscheidung liegt ein Verfahren des Amtsgerichts Spandau zugrunde. Dieses hatte Mieter zu einer Mieterhöhung von rund 70 Euro auf 964,61 Euro verurteilt. In dem dazugehörigen Berufungsverfahren haben sich die Mieter den am 23.02.2020 in Kraft getretenen Mietendeckel berufen.

Eilantrag abgelehnt

Ein Eilantrag gegen den Berliner Mietendeckel vor dem Bundesverfassungsgericht ist gescheitert. Die Verfassungsrichter lehnten einen Antrag auf die vorläufige Außerkraftsetzung der im Mietendeckel enthaltenen Vorschriften ab. Auch eine weitere Verfassungsbeschwerde hat das Karlsruher Gericht nicht zur Entscheidung angenommen. (mh)

Bild: © MQ-Illustrations – stock.adobe.com