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24. Januar 2022
Lindner: Schnellere steuerliche Absetzbarkeit der Rentenbeiträge
Taschenrechner mit Dokumenten - Rente

Lindner: Schnellere steuerliche Absetzbarkeit der Rentenbeiträge

Nach BFH-Rechtsprechung könnte für künftige Rentenjahrgänge eine verfassungswidrige Doppelbesteuerung der Rente vorliegen. Das Bundesfinanzministerium hat nun eine schnellere steuerliche Absetzbarkeit der Rentenbeiträge angekündigt, um für Entlastung zu sorgen.

Im Mai vergangenen Jahres urteilte das höchste deutsche Finanzgericht, der Bundesfinanzhof (BFH), dass die aktuelle Ausgestaltung der Rentenbesteuerung verfassungskonform sei, wie AssCompact berichtete. Zugleich merkte der BFH damals allerdings an, dass eine verbotene Doppelbesteuerung künftig dadurch entstehen könne, dass der Rentenfreibetrag jährlich kleiner werde. In vielen Fällen wird dieser Freibetrag dann nicht mehr ausreichen, um die Teile der Rentenversicherungsbeiträge zu kompensieren, die aus bereits versteuertem Einkommen geleistet wurden.

Entschluss: Rentenbeiträge ab 2023 voll absetzbar

Zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung für künftige Rentenjahrgänge hat nun Bundesfinanzminister Christian Lindner angekündigt, dass die Beiträge zur Rentenversicherung bereits ab 2023 vollständig steuerlich absetzbar sein sollen. Ziel der Bundesregierung ist es, insbesondere auch für zukünftige Rentenjahrgänge eine „doppelte Besteuerung“ von Renten aus der Basisversorgung zu vermeiden, wie es beim Bundesfinanzministerium (BFM) zu diesem Entschluss heißt.

Ampel-Koalitionsvertrag sah diese Änderung bereits vor

Die Regierungsparteien hatten sich im November 2021 im Koalitionsvertrag auf eine entsprechende Anpassung verständigt. Danach soll der Vollabzug der Rentenversicherungsbeiträge als Sonderausgaben – statt nach dem Stufenplan erst ab 2025 – vorgezogen und bereits ab 2023 erfolgen. Zudem einigten sie sich darauf, dass der steuerpflichtige Rentenanteil ab 2023 in geringerem Maße steigen soll als bisher vorgesehen.

Hintergrund der Debatte

Hintergrund des Urteils des BFH ist eine 2005 begonnene Umstellung des Systems der Besteuerung von Renten aus der Basisversorgung. Diese umfasst Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung, der landwirtschaftlichen Alterskasse, den berufsständischen Versorgungseinrichtungen und aus Basisrentenverträgen („Rürup“-Renten). Mit dem Alterseinkünftegesetz wird die damalige sogenannte vorgelagerte Besteuerung in einer langen Übergangsphase schrittweise in die nachgelagerte Besteuerung überführt. Das bedeutet: Im Erwerbsleben lassen sich die Aufwendungen für Altersvorsorge steuerlich geltend machen, die aus diesen Aufwendungen resultierenden Renten werden dann in der Auszahlungsphase aber vollständig in die Besteuerung einbezogen. (as)

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