Vor dem Hintergrund dessen, dass die europäische Finanzaufsicht EIOPA den Versicherern erlaubt hat, einen Teil der Meldepflichten (Datenbasis von Kennzahlen und Berichten per 31.12.2019) zu verschieben und ihnen zu verstehen gegeben hat, dass über Corona als wichtige Entwicklung im Sinne des § 42 VAG im SFCR zu berichten ist, empfiehlt Tommy Berg, leitender Berater der aktuariellen Beratungsgesellschaft Meyerthole Siems Kohlruss (MSK) aus Köln: „Die Versicherer sollten die Verlängerung der Fristen nutzen, um die quantitativen Auswirkungen von Corona im Rahmen der Quartalsberichterstattung differenziert zu ermitteln und anschließend auch im SFCR darüber zu berichten.“
Corona greife die finanzielle Stabilität der Versicherer an vielen Stellen gleichzeitig an. Gleichzeitig gebe es aber auch Lichtblicke durch sinkende Schadenfrequenzen in einzelnen Sparten: Der verordnete Shutdown führt zu deutlich weniger Straßenverkehr, sodass die Unfallzahlen ebenso stark sinken. Entsprechende Aussagen der Polizei bestätigen diesen Trend. „Jede Woche wird sich aktuell mit diesem historisch niedrigen Mobilitätsniveau die Schadenquote um 0,5 bis 1% verbessern“, schätzt MSK-Geschäftsführer Onnen Siems. Weitere positive Effekte sind in der Hausratversicherung aufgrund sinkender Einbrüche zu erwarten. Der Trend ist leider nicht für die Rechtsschutzversicherer zu erwarten. „Wie in jeder Rezession wird die Schadenbelastung durch den Anstieg der Arbeitsrechtsfälle ansteigen, die in dieser Krise leider historische Ausmaße erwarten lassen“, warnt Siems. (ad)
Bild: © Maren Winter – stock.adobe.com
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