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16. Januar 2018
NÜRNBERGER erweitert Leistungen im BU-Produkt

NÜRNBERGER erweitert Leistungen im BU-Produkt

„Rollstuhlklausel“, angehobenes Endalter, verlängerte Nachversicherungspflicht: Die NÜRNBERGER hat ihr BU-Produkt erweitert. Zudem gibt es die Comfort-Variante des NÜRNBERGER ErnstfallSchutzes nun auch als Dread-Disease-Zusatzversicherung.

Die NÜRNBERGER Versicherung hat ihr Berufsunfähigkeitsprodukt erweitert und neue Tarife auf den Markt gebracht. Das Preisniveau soll dabei jedoch erhalten bleiben.

Zu den Erweiterungen zählt: Wer arbeitsunfähig ist, erhält im Premium-Tarif nun bereits nach drei Monaten eine AU-Rente, wenn von einem Facharzt bescheinigt wird, dass die Arbeitsunfähigkeit mindestens sechs Monate bestehen wird. Ist der Kunde auf einen Rollstuhl angewiesen bzw. verliert er sein Hör- oder Sehvermögen, bekommt er aufgrund der sogenannten „Rollstuhlklausel“ die vereinbarte BU-Rente für bis zu 24 Monate, auch wenn noch keine Berufsunfähigkeit festgestellt worden ist. Neu ist die Rehabilitationshilfe: Der Kunde wird im Leistungsfall mit maximal 1.000 Euro unterstützt. Das versicherbare BU-Höchstalter wurde außerdem bei vielen Berufen nach oben gesetzt. So können sich beispielsweise Lehrer zukünftig bis 65 Jahre absichern und zahlreiche handwerkliche Berufe können bis zum Endalter 67 abgesichert werden, anstatt wie bisher nur bis 62.

Wer heiratet, Familienzuwachs bekommt oder sich scheiden lässt, kann nun innerhalb von zwölf, anstatt wie bisher innerhalb von sechs Monaten, die versicherte BU-Rente erhöhen – ohne erneute Gesundheitsprüfung.

Beamte können Dienstunfähigkeit absichern

Beamte, Beamte auf Widerruf und Beamte auf Probe können jetzt auch über die NÜRNBERGER Lebensversicherung eine Dienstunfähigkeitsabsicherung abschließen. Eingeschlossen ist hier eine Flexibilitätsgarantie: Bei einem Wechsel in die Privatwirtschaft besteht der BU-Schutz ohne erneute Gesundheitsprüfung weiter. Kehrt der Kunde später wieder ins Beamtenverhältnis zurück, greift wieder die DU-Klausel ohne erneute Gesundheitsprüfung. Tritt der Altersruhestand ein, besteht weiterhin BU-Schutz für eine Hinzuverdiensttätigkeit bis zum Ablauf der Versicherungsdauer, ebenfalls ohne Gesundheitsprüfung.

Zusatzversicherung: Dread-Disease

Die Comfort-Variante des NÜRNBERGER ErnstfallSchutzes wird ab sofort auch als Zusatzversicherung angeboten. Es besteht hier Versicherungsschutz für 50 schwere Erkrankungen. Bei den vier häufigen Erkrankungen Krebs, Herzinfarkt, Schlaganfall und Multiple Sklerose gibt es schon bei einem minderschweren Grad der Erkrankung eine Teilleistung. Der Beitrag ist über die gesamte Laufzeit garantiert. Da der ErnstfallSchutz die Ergänzung zu einer BU-Versicherung ist, kann nun beides in einem Vertrag abgedeckt werden. (ad)