Ab 02.08.2022 sind Versicherungsvermittler verpflichtet, bei der Vermittlung fondsgebundener Lebensversicherungen die Nachhaltigkeitspräferenzen ihrer Kunden zu ermitteln. 34f-Vermittler vorerst nicht. Nachgefragt bei Martin Klein, Vorstand des VOTUM-Verbands, und Norman Wirth, Vorstand des AfW-Verbands.