Ab 2022 ist die Sachbezugsfreigrenze auf 50 Euro erhöht worden. Gleichzeitig gelten aber seit Jahresbeginn verschärfte Voraussetzungen für die Anerkennung von Gutscheinen und Geldkarten. Mit einem Schreiben dazu hat das Bundesfinanzministerium nun die geänderten Regelungen erläutert.