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7. November 2018
Neues Pflegegesetz: Beitragssatz soll weiter steigen

Neues Pflegegesetz: Beitragssatz soll weiter steigen

Die Ausgaben in der Pflege sind stärker gestiegen als gedacht. Deshalb soll der Beitragssatz in der gesetzlichen Pflegeversicherung ab 2019 um weitere 0,5 Prozentpunkte steigen. Das sieht ein jetzt vorgelegter Gesetzentwurf der Bundesregierung vor.

Laut einem Gesetzentwurf der Bundesregierung, der im Bundestag beraten wird, soll der Beitragssatz in der gesetzlichen Pflegeversicherung weiter steigen. Derzeit beträgt er 2,55% des Bruttoeinkommens (Kinderlose 2,80%). Ab 01.01.2019 soll er auf 3,05% und für Kinderlose sogar auf 3,30% angehoben werden. Grund für die Anhebung sind laut dem Entwurf die bereits erweiterten Leistungen in der Pflege. Auch sollen damit künftige Kosten für eine verbesserte Pflegeversorgung finanziert werden.

Pflegekosten höher als gedacht

Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums sind die Ausgaben für die Pflege stärker gestiegen als erwartet: seit 2013 um über 12 Mrd. Euro. Ein erhöhter Beitragssatz soll dies ausgleichen. Steigende Kosten kommen auf die Beitragszahler auch durch den steigenden Bedarf an Pflegekräften in den nächsten Jahren zu. Laut dem Gesetzentwurf steigt die Zahl der Pflegebedürftigen in der sozialen Pflegeversicherung von 3,3 Millionen auf etwa 4,1 Millionen im Jahr 2030 und in den Folgejahrzehnten auf 5,3 Millionen an.

Beiträge bis 2022 stabil

Die Beitragssatzanhebung wird der Pflegeversicherung nach Angaben des Ministeriums Mehreinnahmen in Höhe von 7,6 Mrd. Euro pro Jahr bringen. Die Beiträge sollen bis 2022 stabil bleiben. Bereits in der vergangenen Wahlperiode waren die Beitragssätze um 0,5 Prozentpunkte gestiegen. (tos)

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