AssCompact suche
Home
Assekuranz
21. September 2021
Nicht besser oder schlechter, sondern passend oder nicht

1 / 2

Red carbine with clutch. Equipment for climbing and mountaineering. Safety rope. Knot eight.

Nicht besser oder schlechter, sondern passend oder nicht

Von der BU- über die Grundfähigkeits- bis zu Erwerbsunfähigkeitsversicherung bieten sich viele Möglichkeiten zur Absicherung der Arbeitskraft. Das Angebot ist vielfältig – auch beim VOLKSWOHL BUND. Doch welches Produkt ist zur Absicherung das beste? Und was heißt besser oder schlechter eigentlich?

Ein Beitrag von Jennifer Kohl, Abteilungsleiterin Produktbetreuung, Markt und Wettbewerb beim VOLKSWOHL BUND

Die BU ist ohne Zweifel eine hervorra­gende Lösung, wenn es darum geht, die eigene Arbeitskraft abzusichern. Der VOLKSWOHL BUND versichert seit 1957 das Risiko der Berufsunfähigkeit, hat also eine jahrzehntelange Erfahrung in diesem Bereich. Mit jährlichen Leistungen von rund 60 Mio. Euro erhalten die Kunden wertvolle Hilfe im Fall der Fälle. Und trotzdem zeigt sich: Die BU ist nicht alles.

BU vs. Grundfähigkeitsversicherung?

Grundlage jeder Absicherung ist das Beratungsgespräch. Wenn sich hier abzeichnet, dass der Kunde aus preislichen oder gesundheit­lichen Gründen keine BU erhalten kann, wird häufig die Grundfähigkeitsversicherung als Alternative genommen. Aber sie ist nicht die günstigere kleine Schwester der BU. Je nach Situation kann sie durchaus die bessere Wahl sein. Und das auch unabhängig von der gesundheitlichen oder finanziellen Lage. Denn eine Grundfähigkeitsversicherung zielt zum Beispiel nicht auf die Fähigkeit, einen Beruf auszuüben – sie ist also in der Leistung gänzlich unabhängig von der Arbeitsfähigkeit. Das kann zu Konstellationen führen, in denen der Kunde eine Leistung aus der Grundfähigkeitsversicherung erhält und trotzdem seinen Lebensunterhalt weiter mit seinem Beruf bestreiten kann.

Die passende Wahl treffen

Die BU zahlt eben auch nicht immer. Diese zwei Beispiele zeigen das sehr eindrücklich. Zunächst: ein Polizist, der eine BU abgeschlossen hat. Nach einer Schießerei bei einem Einsatz leidet er unter posttraumatischen Störungen. Dieser Mann erhält das vereinbarte Geld aus seiner BU. Aus einer Grundfähigkeitsversicherung hätte er keine Leistung bekommen, da er keine der versicherten Fähigkeiten verloren hat. Anders verhält es sich beim Hausmeister, dem die Kreisverwaltung nach einem epileptischen Anfall den Führerschein entzogen hat. Er ist deswegen nicht berufsunfähig, aus der Grundfähigkeitsversicherung erhält der Mann jedoch seine Rente. Und darüber hinaus gibt es auch noch eine Schnittmenge – und die ist nicht gerade klein. Oft ist der Verlust einer körper­lichen oder geistigen Fähigkeit zugleich der Auslöser für eine Berufsunfähigkeit. Dann würden beide Versicherungen zahlen.

Den Bedarf des Kunden im Blick

Wichtig ist immer, die Rolle des Kunden einzunehmen. Wie sieht dessen Lebenssituation aus? Kommt er mit der BU-Vertragskonstruktion zurecht? Also mit dem Eintritt des Versicherungsfalls, wenn er seinen ausgeübten Beruf zu 50% nicht mehr ausüben kann? Oder fühlt er sich mit klar definierten Fähigkeiten besser beraten? Gehen, Treppensteigen, eine Hand benutzen zum Beispiel? Solche Dinge bestimmen die Richtung. So wird auch vermieden, dass eine Grundfähigkeitsversicherung am Ende als Lösung der zweiten Wahl empfunden wird. Wichtig: die Beratung ausreichend dokumentieren.

Seite 1 Nicht besser oder schlechter, sondern passend oder nicht

Seite 2 Transparenz schaffen

 
Ein Artikel von
Jennifer Kohl