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17. Dezember 2021
Nur ein Zahlenvergleich? Bewertung von Direktversicherungstarifen

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Nur ein Zahlenvergleich? Bewertung von Direktversicherungstarifen

2022 sinkt der Garantiezins für Lebensversicherungen. Dies führt voraussichtlich aber nicht zum üblichen Jahresendgeschäft zur Sicherung des bisherigen Garantiezinses. Denn im Markt haben sich längst neue bAV-Direktversicherungstarife durchgesetzt, bei denen der Garantiezins eine untergeordnete Rolle spielt.

Ein Artikel von Markus Keller, Geschäftsführer der febs Consulting GmbH

Mit einem Garantiezins von 0,25% lassen sich Beitragsgarantien aufgrund der Kosten innerhalb eines Tarifs praktisch nicht mehr darstellen. Daher werden bei Direktversicherungen nur mehr beitragsorientierte Leistungszusagen nach § 1 Abs. 2 Nr. 1 Betriebsrentengesetz (BetrAVG) eingesetzt, die nach der wohl vorherrschenden Meinung auch Leistungen unterhalb der eingezahlten Beiträge ermög­lichen. Das führt dazu, dass zum Beispiel 90% oder gar nur mehr 55% der eingezahlten Beiträge als Garantiekapital bei Rentenbeginn zugesagt werden.

In Verbindung mit dem sinkenden Garantieniveau werden meist fonds- bzw. indexgebundene Tarife eingesetzt. Aufgrund der Besonderheiten indexgebundener Tarife beziehen sich nachfolgende Ausführungen nur auf fondsgebundene Tarife. Dabei nutzt man in der Regel Hybridmodelle mit zwei oder auch mehr „Töpfen“, in denen die Beiträge angelegt werden. Dabei dient Topf eins der sicheren Anlage, um die Garantieleistungen erbringen zu können. Topf zwei wiederum soll durch eine kapitalmarktnahe Anlage wie einen Fonds, ein Sondervermögen etc. für eine auskömmliche Rendite sorgen.

Vorbei die guten alten Zeiten des reinen Zahlenvergleichs

Ein Vergleich klassischer Tarife ist zumindest hinsichtlich der Altersleistungen einfach: Auf Basis des Garantiezinses, der Überschüsse und der Kosten sowie weitere Berechnungsparameter ergeben sich Garantie- und Gesamtleistungen, die man unter sonst gleichen Bedingungen vergleichen kann bzw. konnte. Beim Angebotsvergleich von fondsgebundenen Hybridmodellen hingegen spielen viele weitere, auch qualitative Punkte eine wichtige Rolle.

Garantieniveau und -leistungen

Auch bei neuen Tarifen sind zunächst das Garantieniveau bzw. die sich daraus ergebenden Garantieleistungen (Kapital und Rente) von Interesse. Da jedoch die Garantieleistungen lediglich den „Worst Case“-Fall darstellen, sollte vielmehr darauf geachtet werden, wie bei späterem Rentenbeginn das Gesamtkapital in eine Rente umgerechnet wird. Dies hängt vom verwendeten Rentenfaktor ab (= monatliche Rente aus 10.000 Euro Kapital). Manche Anbieter garantieren auskömmliche Faktoren, andere hingegen gar keine bzw. absurd niedrige. In diesen Fällen besteht das Risiko, dass sich trotz eines hohen Gesamtkapitals bei Rentenbeginn eine niedrigere Rente ergibt als bei Mitbewerbern. Abseits der Zahlen gilt: Ein niedrigeres Garantieniveau muss nicht zwingend nachteilig sein, da dann größere Beitragsteile in die kapitalmarktnahe Anlage fließen sollten. Je länger die Vertragslaufzeit, desto vorteilhafter sollte sich ein niedrigeres Garantieniveau auswirken. Für kurze Vertragslaufzeiten (bis ca. zehn Jahre) muss in der Regel ohnehin ein klassischer Tarif genutzt werden.

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Ein Artikel von
Markus Keller