AssCompact suche
Home
Investment
21. August 2018
Ombudsstelle für Investmentfonds zieht erneut zufriedenes Fazit

Ombudsstelle für Investmentfonds zieht erneut zufriedenes Fazit

Die Ombudsstelle für Investmentfonds hat ihren Jahresbericht 2017 veröffentlicht. Die Zahl der Verbraucherbeschwerden ist demnach im vergangenen Jahr leicht angestiegen. Insgesamt bleibt sie aber auf einem sehr niedrigen Niveau. Kritik gibt es fast ausschließlich an fondsbasierten Altersvorsorgeverträgen.

Bei der Ombudsstelle für Investmentfonds des Fondsverbands BVI sind 91 Beschwerden eingegangen. Das ist zwar ein Plus von elf Eingaben bzw. 14%. Angesichts der Millionen an Fonds in Deutschland zieht die Ombudsstelle dennoch ein positives Fazit, zumal die vom Bundesamt für Justiz anerkannte Verbraucherschlichtungsstelle des BVI in 50% der Fälle erfolgreich Verbrauchern und Fondsgesellschaften sowie -dienstleistern vermitteln konnte. Verbraucher hatten hierbei in 45 % der Fälle Erfolg. „Das Berichtsjahr ist, wie auch 2016, sehr erfreulich verlaufen“, sagt daher Ombudsmann Dr. h. c. Gerd Nobbe.

Meist gar nicht zuständig

26 Eingaben konnte die Ombudsstelle mangels Zuständigkeit nicht bearbeiten. Bei 14 Eingaben handelte es sich um Finanzstreitigkeiten im Sinne des § 14 Abs. 1 UKlaG, die die Ombudsstelle gemäß § 24 FinSV an jeweils zuständige Verbraucherschlichtungsstelle im Finanzbereich abgegeben hat. In 25 Fällen stellten Verbraucher keinen Schlichtungsantrag, sondern lediglich allgemeine Anfragen. Insgesamt war die Ombudsstelle nur für 40 der 91 Eingaben tatsächlich zuständig.

Klassisches Fondsgeschäft kaum betroffen

Das klassische Fondsgeschäft war wie in den Vorjahren nur in geringem Maß von Verbraucherbeschwerden betroffen. Die meisten Eingaben entfielen auf fondsbasierte Altersvorsorgeverträge wie zum Beispiel Riester, gefolgt von Eingaben zur Depotführung im Zusammenhang mit Fondsinvestments. Verbraucher beklagten insbesondere dem Ombudsmann zufolge in der Tat schlechte Performance der Verträge. Trotz erheblicher staatlicher Zulagen und boomender Aktienmärkte lag die jährliche Rendite in einigen Fällen noch unter der langjährigen Inflationsrate.

Niedrigzins als Performancebremse

Ursächlich für die schlechte Performance waren dem Ombudsmann zufolge insbesondere die andauernde verfehlte Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank und die deshalb erforderliche Absenkung des Garantiezinses für Kapitalrentenversicherungen von 3,25% im Jahr 2003 auf nur noch 0,9% im Jahr 2017. Diese habe zum Beispiel auch zu einer deutlich höheren Einmalprämie für die abzuschließende Rentenversicherung nach Vollendung des 85. Lebensjahres geführt.

Kritik an Algorithmen

Neben diesen, von den Anbietern nicht zu beeinflussenden Faktoren, spielten aber auch ihre finanzmathematischen Algorithmen für die Anlage des Altersvorsorgekapitals eine wesentliche Rolle. „Deren Ergebnisse erschienen in mehreren Beschwerdefällen suboptimal, weil zum Beispiel die Chancen steigender Aktienmärkte über viele Jahre nicht genutzt wurden“, sagt Nobbe. Ganz nimmt er die Anbieter somit nicht aus der Verantwortung. (mh)