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27. September 2016
Organspendeausweis – die verkannte Verfügung

Organspendeausweis – die verkannte Verfügung

Vermittler befassen sich viel mit „Generationenberatung“ und „Patientenverfügung & Co.“ Die Organverfügung wird in der Beratung selten angesprochen. Sie gehört aber dazu, wenn man Kunden auf Lücken in der „Familienabsicherung“ hinweist.

In Deutschland regelt das Transplantationsgesetz die Spende, Entnahme und Vermittlung von Organen. Eine Organspende ist demnach nur zulässig, wenn man dieser ausdrücklich zugestimmt hat (erweiterte Zustimmungslösung). Im Ausland findet man dagegen oft die Widerspruchslösung. Damit ist eine Organspende zulässig, sofern man dieser nicht ausdrücklich widersprochen hat. Wer also ins Ausland fährt, tut gut daran, eine Ablehnung einer Organspende vorher schriftlich zu fixieren.

Ablauf einer Organspende

Zuerst müssen zwei Ärzte, die nicht an der späteren Organentnahme teilnehmen, den Hirntod feststellen. Diese Feststellung ist medizinisch nicht immer einfach. Angehörige „sollen“ dann über den Hirntod informiert werden. Hat der Verstorbene vor seinem Tod eine Zustimmung zur Organentnahme erklärt, ist eine Zustimmung der Angehörigen nicht erforderlich. Grundsätzlich muss eine Organentnahme schnell erfolgen. Aus medizinischer Sicht ist diese ohne Betäubung ideal und auch gebräuchlich – denn bei Hirntod gibt es kein Schmerzempfinden. Die Entnahme erfolgt in der Regel nachts, wo die OP-Säle leer und die Familien nicht vor Ort sind. Aus Sicht der Chirurgen nachvollziehbar, aus Sicht der Angehörigen nicht immer beruhigend.

Tipps für die Organverfügung

Es gibt kein Zentralregister für Organspender und auch die Bundesnotarkammer erfasst in diesem Zusammenhang nichts. Wer seine Organverfügung hinterlegen will, kann dies nur bei einer privaten Gesellschaft tun wie beispielsweise www.gfvv24direkt.de. Wer regeln will, was mit seinen Organen passiert, kann dies aber auch in einer Patientenverfügung festhalten bzw. einen Organspendeausweis mitführen. Hinweise zu diesem Thema in das Testament aufzunehmen, ist dagegen nicht sinnvoll, da dieses erst Wochen nach dem Tod eröffnet wird.

Es ist durchaus sinnvoll, die Bevollmächtigten aus der Vorsorgevollmacht als Entscheider in Sachen Organspende einzusetzen. Das kann helfen, Zweifel der Angehörigen und vielleicht auch eigene Sorgen wegen einer zu frühen Entnahme zu vermeiden.

 
 
Ein Artikel von
Von Lutz Arnold