AssCompact suche
Home
Steuern & Recht
13. September 2016
Patientenverfügung: Unruhe und Trubel durch BGH-Beschluss

Patientenverfügung: Unruhe und Trubel durch BGH-Beschluss

Für Aufsehen sorgt weiterhin ein kürzlich ergangener BGH-Beschluss: Das Gericht stellte klar, dass Formulierungen in Patientenverfügungen klar und konkret sein müssen. „Immer mehr Makler fragen deshalb bei mir nach“, sagt Unternehmensberater Ulrich Welzel, stellt im Folgenden für AssCompact den Sachverhalt noch einmal dar und erklärt die Auswirkungen auf die Beratung.

Vor wenigen Wochen erging ein BGH-Beschluss in Sachen Patientenverfügung zu dem folgenden Fall: Eine 75-jährige Mutter hatte vor Jahren eine Patientenverfügung erstellt, auch für den Eintritt einer dauerhaft schweren Gehirnschädigung. Vor vier Jahren trat dies dann ein. Ihre Patientenverfügung sagt klar aus, dass in diesem Fall keine lebenserhaltenen Maßnahmen zum Einsatz kommen sollen. Die bevollmächtigte Tochter stimmte trotz notariell aufgesetzter Gesundheitsvollmacht lebenserhaltenden Maßnahmen zu. Die beiden Schwestern haben dagegen geklagt bzw. auf die Absetzung der Bevollmächtigen, um dem in der Patientenverfügung geäußerten Wunsch der Mutter nachkommen zu können.

Der BGH befand die Vorlage der Patientenverfügung von der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche in Bayern daraufhin als nicht genügend, um dem Wunsch der Betroffenen nach Nahrungseinstellung nachzukommen. Deshalb hat der BGH den Fall zum zuständigen Landgericht zurückverwiesen. Und dieser BGH-Beschluss sorgt im gewissen Rahmen für Unruhe.

Welche Auswirkungen hat der BGH-Beschluss auf die Beratung?

Dieser Fall zeigt sehr gut, welche Auswirkungen die falsche Vorlage zur Patientenverfügung und die scheinbar falsche Wahl des Bevollmächtigen hat. Beide Punkte sind hervorragende Gesprächsansätze im Kundengespräch, was jedoch voraussetzt, dass sich der Berater perfekt auskennt.

Auswahl der juristisch richtigen Vorlage zur Patientenverfügung

Schon seit Jahren appelliert Deutschlands namhaftester Medizinrechtler, Wolfgang Putz nur die Vordrucke des Bundesjustizministeriums oder des bayrischen Justizministeriums zu verwenden. Die Vordrucke zu Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht sind kostenfrei herunterzuladen. Der Münchener Ch. Beck Verlag stellt für wenig Geld eine Schriftenreihe mit rechtssicheren Vordrucken und erklärenden Worten zur Verfügung.

Der BGH-Beschluss eignet sich nun sehr gut dazu, bei seinen Kunden eine Überprüfung der Verfügungen und Vollmachten anzuregen.

Hat ein Kunde bereits alle Regelungen abgeschlossen, die Verfügung jedoch älter als zwei Jahre sind, sollte Kunden eine Überprüfung angeraten werden. Das schafft Vertrauen, was die Kunden nicht von einem Berater erwarten würde. Wer als Kunde wirklich sicher sein will, sollte den fachlichen Rat eines Medizinrechtsanwalts suchen. Medizinrechtsanwälte bemängeln seit Jahren, dass selbst notariell erstellte Verfügungen sehr oft vor Fehlern nur so strotzen würden. Aus dem Grund macht es Sinn, die Verfügung von einem Medizinrechtsanwalt erstellen zu lassen und von einem Notar beglaubigen zu lassen. Gleiches kann bei Vollmachten geschehen.

Auswahl des richtigen Bevollmächtigten

Der BGH-Beschluss zeigt auch auf, wie wichtig die richtige Auswahl des Bevollmächtigten ist. Jedem Menschen muss klar sein, dass in dem Moment, wo er eine Vollmacht ausstellt, er die volle Macht abgibt. Jedem, der als Bevollmächtigter eingesetzt wird oder sich einsetzen lässt, sollte vor dem Fall der Fälle klar sein, welche hohe Verantwortung er mit der Vollmacht übernimmt.

Fazit

Der BGH-Beschluss beinhaltet viel Gutes, nämlich

  • dass die Bürger den hunderten von Vorlagen aus dem Internet, Institutionen und Dienstleistern nicht mehr vertrauen sollten
  • dass sich jeder Mensch, der noch keine Verfügung und Vollmacht ausgestellt hat, jetzt aktiv darum kümmern sollte
  • dass diejenigen Menschen, die bereits eine Vollmacht erstellt haben, die Auswahl des Bevollmächtigten überprüfen
  • dass als Bevollmächtige eingesetzte Menschen überprüfen, ob sie der Aufgabe wirklich gewachsen sind, speziell im familiären Umfeld
  • dass Berater jetzt zur Erkenntnis kommen, ihren Kunden keine noch so gut erstellten Vorlagen von Dienstleistern vorzulegen, sondern nur die oben genannten Vordrucke der Justizbehörden zu verwenden
  • dass Beratungsprofis die Themen Verfügungen und Vollmachten in ihre Beratung integrieren, sofern das noch nicht geschehen ist
  • dass Beratungsprofis bei Kunden eine Überprüfung bereits vorhandener Verfügungen und Vollmachten anregen. Das setzt ein gutes Netzwerk voraus

Text: Ulrich Welzel, Unternehmensberater, Hospizbegleiter und Trainer für Banken und Makler