Ein Versicherungsmakler kann sich gegen Courtagerückforderungen seines Maklerpools infolge stornierter Versicherungsverträge unter bestimmten Umständen auf die Nachbearbeitungsgrundsätze berufen. Die entsprechende „Netfonds-Entscheidung“ des BGH wirft aber mehr Fragen auf, als Antworten zu geben.