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15. Januar 2021
Rechtliche Rahmenbedingungen 2021: Was bleibt? Was kommt?

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Rechtliche Rahmenbedingungen 2021: Was bleibt? Was kommt?

Gesetzgebung Provisionsdeckel

Der umstrittene „Provisions­deckel“, das heißt das Vorhaben zur Begrenzung von Abschlusskosten, ist immer noch auf dem Stand des Referentenentwurfs vom 18.04.2019. Es darf davon ausgegangen werden, dass dieses Gesetzesvorhaben in der aktuellen und nur noch knapp zehn Monate währenden Legislaturpe­riode nicht mehr umgesetzt wird.

Überführung der 34f-Aufsicht von der IHK auf die BaFin

Das „Gesetz zur Übertragung der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht“ (FinAnlVÜG) sollte nach den Vorstellungen des Bundesfinanzministeriums am 01.01.2021 in Kraft treten. Die Erforderlichkeit der Übertragung der Aufsicht auf die BaFin haben nicht nur zahlreiche Verbände, sondern auch der Nationale Normenkontrollrat sowie der Wirtschaftsausschuss des Bundesrats abgelehnt. Auch wenn an der Übertragung von der Bundesregierung festgehalten worden ist, wird sie diese Legislaturperiode wohl nicht mehr kommen (AssCompact berichtete). Ob das Vorhaben, auch wegen des Wirecard-Skandals, überhaupt oder anders in der nächsten Legislaturperiode weiterverfolgt werden wird, ist nicht abschätzbar.

Stärkung des Verbraucherschutzes

Am 04.11.2020 hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Wettbewerbs- und Gewerberecht veröffentlicht. Dort finden sich unter anderem auch Regelungen zu Online-Marktplätzen, Rankings und Verbraucherbewertungen. Ermöglichen beispielsweise Vergleichs- oder andere Vermittlungsplattformen Verbrauchern die Suche nach Waren oder Dienstleistungen verschiedener Anbieter, so müssen sie über die Hauptparameter ihres Rankings und die Gewichtung dieser Parameter informieren (§ 5b Abs. 2 Satz 1 UWG-E). Insofern steht die Entscheidung des Landgerichts Leipzig vom 09.09.2020 schon im Einklang mit dieser Gesetzesinitiative.

Stärkung des fairen Wettbewerbs

Das am 02.12.2020 in Kraft getretene Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs soll Abmahnmissbrauch eindämmen und damit insbesondere Selbstständige sowie kleinere und mittlere Unternehmen vor den Folgen missbräuchlicher Abmahnungen schützen, unter anderem durch Einschränkungen bei der Erstattungsfähigkeit von Abmahnkosten. Zur Klarstellung sei angemerkt, dass die oben vorgestellten Fälle auch künftig abmahnfähig bleiben.

 
Ein Artikel von
Dr. Michael Wurdack