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31. März 2020
Rentenkommission: Riester-Standard und Vorsorgepflicht auf der Agenda

Rentenkommission: Riester-Standard und Vorsorgepflicht auf der Agenda

Es mag sich so anfühlen, als würde sich die Welt wegen des Coronavirus langsamer drehen. Und doch tut sich etwas: Zum Beispiel bei der Rente. Die Rentenkommission hat ihr Gutachten vorgelegt, es gibt Vorschläge zur Riester-Reform sowie Ideen zur gesetzlichen Rente für Beamte. Auch bei der Grundrente gibt es neue Entwicklungen.

Die Corona-Krise überdeckt so manches Thema, das über sie hinaus wirkt. Zum Beispiel die Rente. Mittlerweile hat die Rentenkommission ihren Bericht mit Vorschlägen für eine Riester-Reform vorgelegt. Darüber hinaus äußert sich die Kommission in ihrem Bericht zur gesetzlichen Rente für Beamte. Und die Grundrente? Sie ist auf dem Weg. Der Bundesrat hat eine Stellungnahme mit Änderungsvorschlägen abgegeben. Darin fordert er vor allem Anpassungen zugunsten der Neurentner, eine gestaffelte Einführung und eine Kostenübernahme durch den Bund.

Neue Vorschläge zur Riester-Rente

Der Bericht der Rentenkommission hat bei Verbrauchern für Enttäuschung gesorgt. Die Versicherungsbranche dürfte jedoch zumindest bei den darin enthaltenen Vorschlägen zu Riester aufhorchen. So soll als konkrete Maßnahme künftig durch modifizierte Garantien ein angemessenes Verhältnis von Renditechancen, Sicherheiten und Risiken sichergestellt werden. Für den steuerlichen Aufwand soll der Sonderausgabenabzug auf 4% der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung erhöht werden. Die Kinderzulage soll einheitlich gewährt werden, unabhängig vom Geburtsjahr des Kindes.

Riester und Rürup könnten eins werden

Einige Dinge will die Kommission prüfen. So zum Beispiel, ob eine Anhebung der Grundzulage bzw. eine Dynamisierung gemäß der Lohnentwicklung umgesetzt werden kann. Auch will die Kommission prüfen, ob Riester- und Rürup-Förderung zusammengelegt werden können. Die betriebliche Vorsorge soll darunter jedoch nicht leiden: „Gewährleistet werden muss bei einer solchen Neuordnung, dass die Zulagenförderung als Förderinstrument in der betrieblichen Altersvorsorge erhalten bleibt und der steuerliche Rahmen in der betrieblichen Altersvorsorge analog angepasst wird“, heißt es in dem Bericht.

Kosten senken durch Riester-Standardprodukt?

Auch das Zulageverfahren soll vereinfacht und die Rückforderung von Zulagen sollen verringert werden. Erreichen will die Rentenkommission dies durch eine Förderung für alle, soweit das Europarecht dem nicht entgegensteht. Gleichzeitig sind in dem Bericht Vorschläge zu lesen, durch die die Kosten für Riesterprodukte gesenkt werden sollen: Zum einen wird über die Einrichtung einer staatlich organisierten Online-Plattform für provisionsfreie Angebote nachgedacht, zum anderen über die Einführung eines Standardprodukts, gegebenenfalls mit öffentlichen Trägern.

Rentenniveau und Beitragssätze vage fixiert

Darüber hinaus bietet der Bericht für die Branche wenig Neues: An der Regelaltersgrenze soll nicht gedreht werden. Erst im Jahr 2026 soll der Alterssicherungsbeirat erneut einschätzen, ob und wie eine Anhebung der Altersgrenzen vertretbar wäre. Bis 2025 soll das Rentenniveau bei mindestens 48% gehalten werden. Anschließend soll es sich zwischen vagen 44 und 49% bewegen. Ähnlich sieht es beim Beitragssatz aus: Er soll ab 2026 zwischen 20% und 24% liegen. Neu ist, dass Sozialversicherungsbeiträge sowie gesetzlich vorgeschriebene Vorsorgeaufwendungen in die Berechnung einfließen sollen.

Beamte sollen vorerst nicht in die gesetzliche Rente einbezogen werden

Die Kommission betont in ihrem Bericht erneut die Bedeutung der gesetzlichen Rente und dass „Veränderungen im Bereich der zusätzlichen Altersvorsorge nicht losgelöst von den Leistungen und Änderungen in der gesetzlichen Rentenversicherung zu denken und umzusetzen sind.“ Was die Einbeziehung der Beamten in die gesetzliche Rente betrifft, hält sich die Kommission in ihrem Bericht nun doch eher zurück. Sie sieht eine mögliche Entlastung nur kurz- oder mittelfristig gegeben. Langfristig erwartet sie eher eine Belastung durch zusätzliche Rentenleistungen.

Vorsorgepflicht soll geprüft und entwickelt werden

Falls die geplanten Maßnahmen nicht zu einer Ausweitung der Altersvorsorge bis 2025 führen, soll laut dem Bericht der Kommission eine Vorsorgepflicht geprüft werden. Vorschläge sollen bereits entwickelt werden. Unklar bleibt heute noch, wie sich die Corona-Krise in konkreten Zahlen auf Löhne und Rentenkassen auswirken wird. Die Berechnungen, auf denen der Bericht der Rentenkommission beruht, stammen noch aus vor dieser Zeit. (tos)

Bild: © Thomas Reimer – stock.adobe.com

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