Wenn ein Grundstück unter Vorbehalt eines Nießbrauchrechts übertragen wird und der Begünstigte die Schenkungsteuer nicht begleichen kann, ist die Steuer für zehn Jahre zu stunden. Das geht aus einem Urteil des Finanzgerichts Münster hervor. Seite 1 Schenkungsteuer: Stundung für zehn Jahre möglichSeite 2 Weitere Voraussetzung für Stundung erfüllt Anmelden, um Kommentare verfassen zu können