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31. Dezember 2021
Seriöse bAV-Beratung braucht Fachwissen und Erfahrung

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Seriöse bAV-Beratung braucht Fachwissen und Erfahrung

In den vergangenen Jahren erlebte die bAV regulatorische Eingriffe und Versuche, ihr einen Schub zu verpassen. Wie hat sich die Beratung in dieser Zeit gewandelt? Welche Maßnahmen haben sich als gelungen erwiesen, wo besteht Anpassungsbedarf? Nachgefragt bei bAV-Experte Dr. Markus Baum.

Interview mit Dr. Markus Baum, Geschäftsführer der Dr. Baum GmbH & Co. KG Zukunftssicherung
Herr Dr. Baum, Sie sind inzwischen seit vielen Jahren im bAV-Geschäft. 2019 feierte Ihr Maklerunternehmen 20-jähriges Bestehen. Wie hat sich die bAV-Beratung denn in den vergangenen Jahren gewandelt?

In den Anfangsjahren der Entgeltumwandlung, also 2002, war die betriebliche Altersversorgung für die Arbeitgeber eher lästig: Mittlerweile wird der Fachkräftemangel spürbar, denn die Einstellung der Arbeitgeber zur bAV hat sich gewandelt, deutlich hin zu einem personalpolitischen Instrument. Dies äußert sich vor allem in höheren Arbeitgeber­beteiligungen, als es der gesetzliche Zuschuss vorsieht, und in der Einbindung der bAV in die Benefitstrategie der Unternehmen.

Halten Sie es heute für einfacher, als Makler im bAV-Geschäft Fuß zu fassen? Oder ist es gerade als Einzelmakler schwieriger geworden – Stichwort Compliance oder auch im Hinblick auf die Konkurrenz?

Da ich kein Newcomer und bereits seit 1988 in der bAV-Beratung tätig bin, kann ich die Frage nicht wirklich beantworten. Es drängen immer wieder Vertriebe in diesen wachsenden Markt, die hoffen und glauben, über die Digitalisierung einen leichteren Zugang zu den Kunden zu bekommen. Seriöse und nachhal­tige Beratung auf diesem Feld bedarf eines großen Fachwissens und viel Erfahrung; dies kann nicht in wenigen Wochen oder Monaten aufgeholt werden.

Nun sollte mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz die Durchdringung der bAV vorangetrieben werden. Welche Maßnahmen sehen Sie denn als geglückt an, wo besteht Verbesserungsbedarf?

Der Arbeitgeberzuschuss ist grundsätzlich als geglückt anzusehen, auch wenn bei der laufenden Umsetzung das Ziel des Gesetzgebers – die Verbesserung der Altersversorgung – nicht immer erreicht wird. Insbesondere behindert die Branche vielfach die Erhöhungen im bestehenden Vertrag und ist bei geringen Beiträgen in neuen Verträgen sehr kleinlich, am Ende mit der Konsequenz, dass die Arbeitgeberzuschüsse in den bestehenden Beitrag eingerechnet werden.

Die Erhöhung der steuerfreien Entgeltumwandlung auf 8% war richtig, nur leider nicht von der Sozialversicherungsbeitragsfreiheit flankiert. Im Übrigen halte ich eine Rückkehr zu der Regelung vor dem Jahr 2005 bezüglich der Kranken- und Pflegeversicherungsbeitragspflicht für die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung für dringend notwendig.

 
Ein Interview mit
Dr. Markus Baum