Darf ein Makler gegen Gebühr eine zusätzliche Serviceleistung anbieten, aufgrund der die Fondspolice des Kunden hinsichtlich ihrer Wertentwicklung überwacht und der enthaltene Fonds ggf. ausgetauscht wird? Rechtsanwalt Jürgen Evers erklärt, bis zu welchem Punkt Maklern eine Rechtsberatung ihrer Kunden gestattet ist.