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29. November 2018
Spezialvermittler hofft auf Wendung bei Provisionsabgabeverbot

Spezialvermittler hofft auf Wendung bei Provisionsabgabeverbot

Die Tippgeber UG betreibt das Portal www.kinder-privat-versichern.de und hat sich nun im Zuge der neu entfachten Diskussion zum Provisionsabgabeverbot zu Wort gemeldet. Der Spezialvermittler will sich gegen das Provisionsabgabeverbot zur Wehr setzen und fordert einen Wandel der Vermittlervergütung.

Bekanntermaßen wurde das Provisionsabgabeverbot durch die IDD-Umsetzung noch einmal bestätigt. Nicht alle Vermittlerverbände begrüßen das Festhalten an dem Verbot. Die BaFin wiederum greift aufseiten der Versicherer durch und unterbindet die Zusammenarbeit mit Vermittlern, deren Geschäftsmodelle zumindest vermeintlich mit dem Provisionsabgabeverbot in Konflikt liegen (BaFin versus gonetto: Verwaltungsgericht bestätigt Provisionsabgabeverbot). Die Tippgeber UG (haftungsbeschränkt), die das Portal www.kinder-privat-versichern.de betreibt, hat sich nun in der Diskussion zu Wort gemeldet und will sich für die Abschaffung des Provisionsabgabeverbots einsetzen und gleichermaßen eine Bestätigung für ihr Tippgeber-Modell erreichen.

Beteiligung an Provisionen

Der Spezialvermittler, der als Mehrfachagent am Markt agiert und nur Kinderkrankenversicherungen vermittelt, will einen Wandel in der Vermittlervergütung. „Es gibt in der Vermittlerbranche ganz unterschiedlich hohe Provisionen und in unserem Segment können wir zum Vorteil der Eltern besonders effizient arbeiten. Jedes Kind in Deutschland muss krankenversichert werden – ohne Gesundheitsprüfung, ohne Schufa-Abfragen. Durch den gesetzlichen Kontrahierungszwang, aber auch durch den Verzicht auf kostenintensive Hausbesuche und durch bundesweite Beratung am Telefon oder im Live-Chat, können wir es uns leisten, Eltern an den Provisionen zu beteiligen“, so Markus Herrmann, der zusammen mit Christoph Huebner das Portal betreibt.

Rechtliche Auseinandersetzung mit Wettbewerbern

Die beiden Inhaber berichten von einer gerichtlichen Auseinandersetzung mit einem Wettbewerber und hoffen auf eine rechtssichere Klärung des Sachverhalts. Man vertrete die Interessen der Verbraucher und setze sich gegen die „steinzeitlichen Regelungen der Versicherungsvertreter-Lobby zur Wehr“, erklärt Huebner und appelliert auch an die Eltern: „Wir wollen, dass Eltern ihren Vermittlern die unangenehme Frage nach der Provision stellen. Aus unserer Sicht ist es fair, wenn Geld nur abhängig vom tatsächlichen Beratungsaufwand verdient wird – und nicht pauschal fünf bis acht Monatsbeiträge bezahlt werden. Denn diese Provision wird immer ausgeschüttet, auch wenn der Vermittler vielleicht von der Entbindung noch nicht einmal wusste und die Eltern direkt bei der Gesellschaft angerufen haben. Diese Provision ist für die Eltern unvermeidbar.“

Das Tippgeber-Modell des Portals

Huebner und Herrmann betreiben ihr Portal als Tippgeber-Modell. Um Teile der Provision – in der Regel die Hälfte – mit den Eltern teilen zu können, werden diese nicht an den Versicherungsnehmer vergütet, sondern an einen Tippgeber, der ihn mit dem Vermittler in Verbindung gebracht hat. Das kann nach Angaben Huebners auch die Mutter eines Kindes sein, die die Expertise des Vermittlers dem Vater empfiehlt. (bh)