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6. Juli 2020
Swiss Life mit neuem Produkt- und Serviceangebot in der Berufsunfähigkeitsversicherung

Swiss Life mit neuem Produkt- und Serviceangebot in der Berufsunfähigkeitsversicherung

Swiss Life das Flaggschiff Berufsunfähigkeitsversicherung entlang der kompletten Wertschöpfungskette optimiert und ein neues Produkt- und Serviceangebot auf den Markt gebracht. Besonders wertvoll für die Entwicklung war dabei wie immer das Feedback der Geschäftspartner.

Swiss Life ist eine führende Anbieterin für Lösungen rund um die Absicherung der Arbeitskraft und in diesem Bereich mehrfach Konsortialführerin bei den großen Branchenversorgungen MetallRente, KlinikRente und Arbeitskraftschutz Flex der IG BCE. Jetzt hat Swiss Life das Flaggschiff Berufsunfähigkeitsversicherung entlang der kompletten Wertschöpfungskette optimiert und ein neues Produkt- und Serviceangebot auf den Markt gebracht. Besonders wertvoll für die Entwicklung war dabei wie immer das Feedback der Geschäftspartner.

Akuthilfe bei schweren Krankheiten ohne Mehrbeitrag

Ab sofort gibt es bei der komplett von Swiss Life verantworteten BU-Tarifwelt eine neue sogenannte Akuthilfe. Diese leistet unmittelbar bei der bedingungsgemäßen Diagnose von sechs definierten Krankheitsbildern: Krebs, Herzinfarkt, Schlaganfall, Blindheit, Taubheit, Verlust der Sprache. Der Kunde erhält eine versicherte Akuthilfe-Rente für eine Dauer von zwölf Monaten. Treten mehrere dieser Krankheiten zeitlich versetzt auf, kann sich dieser Zeitraum auch noch verlängern. Auch der mehrfache Bezug der Akuthilfe auf Grund ein und derselben Krankheit ist möglich. Das Besondere: Die Akuthilfe ist fester Bestandteil der Bedingungen, muss bei Antragstellung nicht gesondert angekreuzt werden und ist ohne Mehrbeitrag mitversichert. Mehr Informationen hierzu finden Sie unter www.akuthilfe-bu.de.

Leistungserweiterung bei BUprotect um Kurzarbeit und Sabbatical

BUprotect ist eine Swiss Life-Lösung für die Überbrückung besonderer Lebensphasen und bereits seit 2014 fester Bestandteil der SBU-Tarife. Mit BUprotect kann bei Mutterschutz und Elternzeit, im Falle von Arbeitslosigkeit oder bei einer Weiterbildung in Vollzeit der BU-Schutz zu 70 % für bis zu 36 Monate aufrechterhalten werden. In dieser Zeit zahlt der Kunde nur für pauschal fünf Euro Monatsbeitrag. Dieser Ereigniskatalog wird ab sofort um zwei Lebensphasen erweitert: Kurzarbeit und Sabbatical. Das Besondere an dieser Verbesserung ist, dass sie nicht nur für neue Kunden, sondern auch für bestehende Verträge seit 2014 gilt.

Ab sofort automatisierte Revisionsmöglichkeiten

Aufgrund des Gesundheitszustandes erhalten manche Kunden eine sogenannte Ausschlussklausel, zum Beispiel für die Wirbelsäule oder Gelenke. Hier geht Swiss Life neue innovative Wege: Sollte mit dem Kunden eine von mehreren näher bestimmten Klauseln vereinbart werden müssen, dann besteht künftig die Möglichkeit einer späteren automatisierten Revision der Ausschlussklausel. Dabei findet nach einem Zeitraum von einem bis fünf Jahren automatisch eine Überprüfung statt, ob die Ausschlussklausel aus medizinischer Sicht wieder entfallen kann. Das Besondere: Der Zeitpunkt wird bereits in der Police dokumentiert und Swiss Life geht pünktlich und proaktiv auf den Kunden zu. So können weder der Kunde noch der Geschäftspartner diesen so wichtigen Termin verpassen.

Junge Menschen profitieren von neuen Tarifen

Swiss Life will den frühen Beginn der Absicherung für junge Menschen noch attraktiver gestalten, über das ganze Berufsleben hinweg. So profitieren z. B. Gymnasiasten sowie rund 200 weitere Berufsbilder von noch attraktiveren Beiträgen. Ebenso wurden die maximalen BU-Rentenhöhen für besondere Zielgruppen erweitert, insbesondere für Schüler ab der 11. Klasse und Auszubildende, die mit 1.300 Euro abgesichert werden können. Studenten können bis zu 1.500 Euro BU-Rente monatlich versichern – ausgewählte Master-Studenten und Doktoranden sogar bis zu 2.000 Euro. Mit dieser Optimierung haben Jugendliche die Chance, bereits sehr früh zu günstigen Beiträgen eine sehr respektable Absicherungshöhe zu wählen. Diese verbesserten Absicherungshöhen gelten im Übrigen ab sofort auch für die Grundfähigkeits- und EMI-Tarife.

Weitere Informationen und Bildmaterial finden Sie unter www.swisslife.de

Kontakt
  • Swiss Life Deutschland
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  • Tel. +49 89 38109–2222
  • Direktservice@swisslife.de