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3. September 2019
Swiss Life senkt die Hürden zur Arbeitskraftabsicherung

Swiss Life senkt die Hürden zur Arbeitskraftabsicherung

Die Swiss Life Deutschland kündigt an, die Versicherbarkeit ihrer selbstständigen Grundfähigkeitsversicherung Vitalschutz zu erweitern, indem zukünftig bis zu zwei Ausschlussklauseln zugelassen werden können. Außerdem weitet das Unternehmen die Zeichnungsgrenze bei vers.diagnose auf 30.000 Euro aus.

Das Versicherungsunternehmen Swiss Life hat bekannt gegeben, dass es seinen Service für Kunden und Geschäftspartner ausbauen will. Dies möchte der Versicherer erreichen, indem zum einen die Versicherbarkeit für die Grundfähigkeitslösung Swiss Life Vitalschutz vereinfacht und zum anderen die Zeichnungsgrenze mit Risikoprüfung über das Prüfungstool vers.diagnose für Arbeitskraftsicherungsprodukte erhöht wird.

Zwei Ausschlussklauseln anstatt einer

Bisher war es in der Grundfähigkeitspolice des Swiss Life Vitalschutz lediglich möglich, eine einzige Ausschlussklausel zu verankern. Nun wird diese Grenze auf zwei Ausschlussklauseln erhöht. Laut dem scheidenden Leiter Versicherungsproduktion und Mitglied der Geschäftsleitung, Amar Banerjee, habe man bemerkt, dass bei der Risikoprüfung für eine Absicherung von Grundfähigkeiten oftmals zumindest eine Ausschlussklausel festgestellt wird. Da es – für den Fall, dass eine zweite Ausschlussklausel nötig wäre – bisher sofort zu einer kompletten Ablehnung des Antrags kam, habe man sich nun zu diesem Schritt entschlossen und die Bedingungen angepasst.

Für den Fall, dass ein Kunde einen Vorgang, der aus medizinischen Gründen abgelehnt wurde, erneut einreichen möchte, kann er dies tun und hat somit Aussicht auf ein anderes Ergebnis der Prüfung. Sofern der Vorgang nicht länger als sechs Monate zurückliegt, genügt eine Bestätigung des Kunden, dass sich sein Gesundheitszustand nicht geändert habe. Eine komplette Neuauflage der Risikoeinschätzung ist laut Banerjee nicht notwendig.

Erhöhung der Zeichnungsgrenze

Auch bei der Nutzung des Risikoprüfungstools vers.diagnose gibt es Neuerungen bei der Swiss Life. Bisher hatte der Versicherer für vers.diagnose die Zeichnungsgrenze für die Jahresrente von allen Arbeitskraftsicherungsprodukten auf 24.000 Euro begrenzt. Diese Grenze lockert der Versicherer nun und gestattet eine maximale Jahresrente von 30.000 Euro. (tku)

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Bild: © David Pereiras – stock.adobe.com