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9. April 2020
uniVersa bringt neuen Kfz-Tarif auf den Markt

uniVersa bringt neuen Kfz-Tarif auf den Markt

Der Kfz-Tarif FLEXXdrive aus dem Haus der uniVersa beinhaltet eine Naturgewaltendeckung, Schutz gegen Cyberangriffe, wie die Manipulation der Fahrzeugsoftware und einige Extras für Familien, wie beitragsfrei mitversichertes Begleitetes Fahren. Zudem gibt es besondere Regelungen für Lieferwagen.

Die uniVersa hat sich bei ihrem neuen Kfz-Tarif FLEXXdrive einiges einfallen lassen: Die bisherigen Elementarschäden im Teilkaskoschutz wurden zum 01.04.2020 zu einer Naturgewaltendeckung ausgebaut. Neben Sturm, Hagel, Blitzschlag und Überschwemmung sind jetzt auch Dachlawinen, Lawinen, Muren, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Vulkanausbruch und Schneedruck mitversichert.

Verbessert wurde zudem die Vollkaskoversicherung: Dort sind jetzt auch Hacker- und Cyberangriffe wie die Manipulation der Fahrzeugsoftware mitversichert. Neben einer Neupreisentschädigung für bis zu 18 Monate beinhaltet der neue Tarif jetzt auch eine Kaufpreisentschädigung für gebraucht gekaufte Pkw von bis zu zwölf Monaten bei einem Totalschaden, Zerstörung oder Verlust.

Begleitetes Fahren beitragsfrei mitversichert

Auch für Familien sind in FLEXXdrive einige Extras enthalten: So ist das Begleitete Fahren mit 17 bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres beitragsfrei mitversichert. Im Anschluss wird ein Beitragsvorteil bis zum 20. Lebensjahr gewährt. Volljährige Kinder können zudem ihr erstes Auto mit einer verbesserten Schadenfreiheitsklasse (SF) selbst auf sich zulassen. Voraussetzung ist, dass bereits ein Pkw der Eltern bei der uniVersa mit einem schadenfreien Jahr versichert ist. Dann starten Kinder direkt mit SF 1, was in der Haftpflichtversicherung 58% und in der Vollkaskoversicherung 52% entspricht.

Verbesserte Zweitwagenregelung für Lieferwagen

Für Lieferwagen bietet die uniVersa zudem eine verbesserte Zweitwagenregelung mit SF 1 an. Davon profitieren beispielsweise Gewerbetreibende, die ihren Fuhrpark ausbauen und mit niedrigeren Prozentsätzen starten können. Des Weiteren kann eine GAP-Deckung für geleaste oder kreditfinanzierte Lieferwagen eingeschlossen werden. Bei einem Totalschaden oder Diebstahl wird dann auch die finanzielle Lücke zwischen Wiederbeschaffungswert und Leasingrestbetrag übernommen. (ad)

Bild: © Gerhard Seybert – stock.adobe.com