Untermieter, die sich einer Räumung verweigern, müssen eine Nutzungsentschädigung für die gesamte Wohnung entrichten. Das geht aus einem Urteil des BGH hervor und gilt auch, wenn der genutzte Wohnraum nur einen Bruchteil der Gesamtwohnung ausmacht und selbst während einer laufenden Räumungsfrist.