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4. Oktober 2016
Verbraucherinformation nimmt Form an: Mehr Transparenz für Riester und Rürup-Renten

Verbraucherinformation nimmt Form an: Mehr Transparenz für Riester und Rürup-Renten

Mit mehr Transparenz soll das Vertrauen in Riester- und Rürup-Produkte wieder gestärkt werden. Effektivkosten und Chancen-Risiko-Profile sollen den Verbraucher künftig darüber aufklären, welches staatlich geförderte Produkt für ihn geeignet ist. Dazu werden den Kunden ab Januar 2017 die neuen Produktinformationsblätter zur Verfügung gestellt. Bis dahin müssen die Versicherer sich mit der Umsetzung befassen. Für Vermittler spielen die Blätter dann in der Beratung eine Rolle.

Ab Januar 2017 muss bei Abschluss eines Vertrages zu jedem geförderten Vorsorgeprodukt ein Informationsblatt vorliegen, das dem Verbraucher einen Vergleich ermöglicht. Im Auftrag des Bundesministeriums der Finanzen bewertet die neutrale Stelle PIA (Produktinformationsstelle Altersvorsorge) dafür die Altersvorsorge-Angebote. Dr. Melissa Ruby, Geschäftsführerin der PIA, unterstreicht dabei das Selbstverständnis als unabhängige Institution zwischen Anbietern, Verbrauchern und dem Gesetzgeber: „Wir sehen uns als kritischen Beobachter und wissenschaftlichen Input-Geber. Bei der Entwicklung unserer Methodik zur Klassifizierung haben wir besonders Wert auf Vergleichbarkeit gelegt und viele verschiedene Experten an einen Tisch geholt.“

Die Einteilung in 5 Chancen-Risiko-Klassen

Um eine Entscheidungsgrundlage zu schaffen, werden die Altersvorsorge-Angebote von PIA in 5 Chancen-Risiko-Klassen eingeteilt. Dazu wird jeder Tarif abhängig von der Laufzeit des Vertrags für einen rechtlich normierten Musterkunden unter 10.000 unterschiedlichen Kapitalmarktszenarien simuliert. Gegenüber AssCompact erklärt Ruby hierzu: „Betrachtet werden dabei vier Vertragslaufzeiten bis zum Beginn der Auszahlungsphase: zwölf, 20, 30 und 40 Jahre. Als Chancen-Maß dient die Rendite zum Mittelwert aller simulierten Ablaufleistungen. Das Risiko-Maß wird als die Rendite zum Mittelwert, der über die 20% am schlechtesten simulierten Ablaufleistungen gebildet wird, dargestellt.“ Auf Basis dieser beiden Maße werden dann die Tarife in Chancen-Risiko-Klassen eingeteilt. Zusätzlich wird in den beiden niedrigsten Chancen-Risiko-Klassen (CRK-1 und CRK-2) das Vorhandensein bestimmter qualitativer Kriterien, wie beispielsweise die Bruttobeitragsgarantie, überprüft.

Bei der Simulation der Tarife kommt das im Auftrag der PIA vom Fraunhofer Institut für Techno- und Wirtschaftsmathematik (ITWM) entwickelte finanzmathematische Simulationsverfahren zum Einsatz. Prof. Dr. Ralf Korn, Professor der Finanzmathematik an der Technischen Universität Kaiserslautern und fachlicher Berater der PIA erläuterte dazu: „Uns ist es wichtig keine Elfenbeinprodukte zu simulieren, sondern wir orientieren uns an der Realität. Das mag zwar aufwändig sein, ist aber notwendig, um dem Kunden einen echten Mehrwert zu bieten.“

Effektivkostenquote bleibt komplex

Eine weitere wichtige Information im Produktinformationsblatt für den Kunden ist die Effektivkostenquote. Sie soll dem Kunden vor Augen zu führen, wie stark sich die Rendite ihres Vertrags durch die gleichzeitig anfallenden Kosten verringert. Die Berechnungsmethodik der Effektivkostenquote ist dabei jedoch höchst komplex und kann auf der Webseite der PIA eingesehen werden. Dr. Ruby hat angekündigt, dass besser verständliche Verbraucherinformationen hierzu derzeit in der Vorbereitung sind.

Weitere Angaben zu Leistungsversprechen und Kosten

Neben den Chancen-Risiko-Klassen und der Effektivkostenquote sind die Produktgeber verpflichtet, auch weitere Informationen in den Produktinformationsblättern auszuweisen. Dazu zählt unter anderem der Gesamtbetrag der Abschluss- und Vertriebskosten, inklusive Zulagen und Zuzahlungen. Auch Angaben zum Preis-Leistungs-Verhältnis sollen gemacht werden, um die Produkte vergleichen zu können. Unter dem Begriff „weitere Leistungsversprechen“ müssen außerdem Kennzahlen wie eine zugesagte Mindestverzinsung aufgeführt werden. Das Bundesministerium der Finanzen betont dabei, dass es sich bei den Angaben nicht um leere Versprechungen handelt. Es müssen Werte sein, mit denen der Verbraucher tatsächlich rechnen kann.

Weitere Informationen zu den Inhalten der Produktinformationsblätter gibt es in der Stellungnahme des Bundesministerium der Finanzen zur Altersvorsorge-Produktinformationsblattverordnung (AltvPIBV). (tos)