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4. Juni 2018
Versicherer zahlten 2017 im Schnitt 570 Euro für ein gestohlenes Rad

Versicherer zahlten 2017 im Schnitt 570 Euro für ein gestohlenes Rad

2017 waren mit insgesamt 300.000 Fällen weniger Fahrraddiebstähle zu verzeichnen als im Vorjahr. In rund 160.000 Fällen entwendeten Langfinger versicherte Räder. Die Hausratversicherer zahlten hierfür rund 90 Mio. Euro und damit 10% weniger als 2016. Im Schnitt gab es für jedes gestohlene Rad 570 Euro.

Die Zahl der gestohlenen Fahrräder hierzulande ist im vergangenen Jahr um rund 10% gesunken. Wie aus der Polizeilicher Kriminalstatistik hervorgeht, wurden insgesamt – versicherte und nicht versicherte Räder – gut 300.000 Diebstähle registriert. Laut einer aktuellen Auswertung des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) griffen Kriminelle in rund 160.000 Fällen bei versicherten Velos zu. Diebstahlopfer wurden 2017 von den Hausratversicherern mit insgesamt 90 Mio. Euro entschädigt, das sind 10% weniger als 2016. Pro gestohlenem Rad zahlten die Gesellschaften im Schnitt 570 Euro. 550 Euro waren es im Jahr 2016.

Das sind die Diebstahlhochburgen

Zu den Diebstahlhochburgen zählen nach wie vor die drei Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg, während dagegen das Saarland, Rheinland-Pfalz und Thüringen wie im Vorjahr am unteren Ende der Statistik landen. Statistisch gesehen finden sich übrigens in allen deutschen Privathaushalten zusammen genommen über 70 Mio. Drahtesel.

Diebstähle meist auf offener Straße - Zusatzklausel in 40% der Verträgen

Die Hausratversicherung übernimmt den Schaden, wenn ein ein Fahrrad aus verschlossenen Abstellräumen, Kellern oder Wohnungen entwendet wird. Die meisten Diebstähle ereignen sich aber auf offener Straße. Gegen solche Fälle können sich Radbesitzer mit einer Zusatzklausel in der Hausratpolice versichern. Laut GDV haben von den 26 Mio. Hausratversicherungsverträgen gut 40% die Fahrradklausel eingeschlossen. In diesem Fall kommt der Versicherer für den Schaden auf, wenn das angeschlossene Fahrrad Langfingern in die Hände fällt. Ersetzt wird der Wiederbeschaffungswert. Die Höchstentschädigung wird in der Regel auf einen bestimmten Prozentsatz des gesamten versicherten Hausrates festgelegt. Für teure Räder kann die Summe erhöht oder eine spezielle Police abgeschlossen werden. (tk)