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10. Juli 2018
Waldbrand: Wer kommt für Schäden auf?

Waldbrand: Wer kommt für Schäden auf?

Angesichts der hochsommerlichen Temperaturen und der extremen Trockenheit herrscht derzeit vielerorts erhöhte Waldbrandgefahr. Dem Bundes-Umweltamt zufolge kommt es etwa 1.000 Mal pro Jahr in deutschen Wäldern zu einem Brand. Aber wer zahlt in einem solchen Fall? Und wie können sich Waldbesitzer absichern?

Die Temperaturen sind in einigen Teilen Deutschlands seit Tagen hochsommerlich und Regen Mangelware. Aufgrund der extremen Trockenheit wurde in einigen Teilen Deutschlands bereits die höchste Waldbrand-Gefahrenstufe ausgerufen. Laut Bundes-Umweltamt bricht etwa 1.000 Mal pro Jahr in deutschen Wäldern ein Feuer aus. Doch wer kommt eigentlich in einem solchen Fall für den Schaden auf? Und wie können sich Waldbesitzer schützen?

Ein Fall für die Haftpflicht?

Das größte Risiko für einen Waldbrand ist die Unachtsamkeit des Menschen – sei es eine weggeworfene Zigarette oder ein Lagerfeuer, das außer Kontrolle gerät. Konrad Göbel, Privathaftpflicht-Experte bei der Gothaer Versicherung erklärt: „Entsteht durch fahrlässiges Verhalten ein Waldbrand, leistet die private Haftpflichtversicherung des Verursachers für den Schaden. Wir unterscheiden dabei nicht zwischen leichter und grober Fahrlässigkeit. Auch wenn Rauchen im Wald oder ein offenes Feuer natürlich gesetzlich verboten sind.“ Göbel unterstreicht aber auch, dass Versicherte in jedem Fall auf eine ausreichend hohe Deckungssumme von mindestens 10 Mio. Euro achten sollten. Wird jedoch bewusst und gezielt ein Waldbrand ausgelöst, so springt die private Haftpflicht nicht ein, denn sie kommt nicht für vorsätzlich verursachte Schäden auf.

Absicherung für Waldbesitzer

Für Waldbesitzer besteht die Möglichkeit, sich mit einer Waldbrand- und Waldsturmversicherung abzusichern. Eine Waldbrandversicherung deckt neben dem bereits geschlagenen Holz, das sich noch im Eigentum des Waldbesitzers befindet, auch Jagdeinrichtungen wie Hochsitze und Jagdhütten ab. Zusätzlich können Waldbesitzer zur Erstattung des Vermögensverlustes im Brandfall auch eine Absicherung gegen Folgekosten wie Wiederaufforstung abschließen. (tk)