Die Vorweihnachtszeit gilt als Zeit der Betriebsfeiern. Aber sogar beim gemütlichen Beisammensitzen mit Punsch und Lebkuchen guckt das Finanzamt genauer hin. Denn: Betriebsveranstaltungen besitzen steuerliche Relevanz. Was bei Betriebsaufwendungen etc. zu beachten ist, erklärt Steuerexperte Volker Schmidt.