Unter welchen Umständen darf der Leiter einer Eigentümerversammlung einen Beschluss verkünden? Macht er sich damit schadensersatzpflichtig, wenn eine Mehrheit für einen Beschluss gestimmt hat, ihm aber nicht die Zustimmung aller benachteiligten Mitglieder vorliegt? Dazu musste der BGH ein Urteil fällen.