Zur Kundenansprache binden ungebundene Vermittler auf ihren Webseiten gerne Kundenbewertungen ein. Doch mit der Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb haben Vermittler nun neue Informationspflichten zu berücksichtigen. Welche, erläutert Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke.