Welche Maßnahmen müssen Gewerbetreibende ergreifen, wenn sie auf quer über den Boden verlegte Stromkabel angewiesen sind? Das musste das OLG Hamm nun in einem Fall entscheiden, in dem man versucht hatte, die Kabel mit Gummimatten abzudecken, die an den Rändern jedoch nicht plan auflagen.