Dürfen Inkassodienstleister Finanzanlagenvermittlern eine Provision anbieten, um sie dafür zu entlohnen, dass sie ihre Kunden zum Verkauf ihrer Lebensversicherung an den Dienstleister gebracht haben? Das musste der BGH nun in einem Fall entscheiden, in dem den Vermittlern 1% der Rückkaufssumme als Provision gewährt wurde. Ein Versicherer sah darin unlauteren Wettbewerb.