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Steuern & Recht
21. Dezember 2020
Wirrwarr um verkaufte Lebensversicherung, Provisionen und unlauteren Wettbewerb

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Wirrwarr um verkaufte Lebensversicherung, Provisionen und unlauteren Wettbewerb

Dürfen Inkassodienstleister Finanzanlagenvermittlern eine Provision anbieten, um sie dafür zu entlohnen, dass sie ihre Kunden zum Verkauf ihrer Lebensversicherung an den Dienstleister gebracht haben? Das musste der BGH nun in einem Fall entscheiden, in dem den Vermittlern 1% der Rückkaufssumme als Provision gewährt wurde. Ein Versicherer sah darin unlauteren Wettbewerb.