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27. April 2021
„Im Schadenfall haftet der Halter der Drohne“

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„Im Schadenfall haftet der Halter der Drohne“

Mit der neuen EU-Drohnenverordnung gelten einheitliche Grundregeln für alle EU-Länder. Doch was ändert sich damit für Drohnen­piloten? Besteht nach wie vor Versicherungspflicht und wie sieht eine umfassende Absicherung aus? AssCompact hat nachgefragt bei Versicherungsmakler Martin Krippner.

 
Ein Interview mit
Martin Krippner