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Steuern & Recht
3. April 2019
Beamte in der GKV: Experten positionieren sich im Bundestag

Beamte in der GKV: Experten positionieren sich im Bundestag

Beamten soll der Weg in die GKV erleichtert werden, fordert Die Linke. Sie möchte eine Zahlung analog des Arbeitgeberbeitrags auch für gesetzlich versicherte Beamte durchsetzen. Zu einem entsprechenden Antrag der Fraktion waren Experten in einer öffentlichen Anhörung des Innenausschusses am Montag unterschiedlicher Meinung.

Ein Antrag der Fraktion Die Linke ist bei Experten sowohl auf Zuspruch als auch auf Ablehnung gestoßen. Es geht darin um einen erleichterten Zugang für Beamte in die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Die Linke fordert eine Zahlung ähnlich der des Arbeitgeberbeitrages auch für gesetzlich versicherte Beamte und vergleichbare Beschäftigte. Dies soll in der Bundesbeihilfeverordnung festgelegt werden. Bisher ist es Beamten nicht möglich, die ihnen zustehenden Beihilfeansprüche auch für die GKV zu erhalten, weshalb sie laut der Linken „faktische gezwungen“ sind, „die PKV zu wählen, da ihnen sonst unverhältnismäßige finanzielle Nachteile“ entstünden.

Hamburger Modell für Beamte in der GKV

Befürwortet wird der Vorschlag der Linken von Professor Karl-Jürgen Bieback von der Universität Hamburg. Wie er darlegt, sei bereits heute ein nicht geringer Teil der Beamten Mitglied in der GKV, obwohl sie die Beiträge selbst tragen müssten. Er hält daher eine Öffnung der GKV für Beamte für notwendig. Er und Stefan Etgeton von der Bertelsmann-Stiftung plädieren für das sogenannte Hamburger Modell. Damit können Landesbedienstete mit Beamtenstatus einen hälftigen Zuschuss zu den Versicherungskosten auch im Falle einer Mitgliedschaft bei der GKV in Anspruch nehmen können. Sozialrechtlich müsse sichergestellt werden, dass die Beamten dann Pflichtmitglieder der GKV sind.

Gesetzliche Regelung für Beamte gefordert

Gegen die weitere Benachteiligung von Beamten, die sich bisher freiwillig gesetzlich versichern, ist auch Olaf Schwede vom Deutschen Gewerkschaftsbund. Dazu sei jedoch eine gesetzliche Regelung notwendig, die über eine Festlegung in der Bundesbeihilfeverordnung hinausgehe. Da auch Beamte in niedrigen Besoldungsgruppen verlässliche Beitragszahler seien, sieht er keine übermäßige Belastung der GKV.

Rechtsunsicherheiten und erhöhter Mittelbedarf

Zu Rechtsunsicherheiten und einem erhöhten Mittelbedarf führe der Plan der Linken nach Ansicht von Friedhelm Schäfer vom DBB Beamtenbund und Tarifunion. Er lehnt eine „pauschale Beihilfe“ ab. Er sieht in der Maßnahme die Gefahr, eine „schleichende Erosion etablierter Syteme“, wie der Beihilfe und der freien Heilfürsorge, einzuleiten. Profitieren würde von der geplanten Neuerung nur eine Minderheit.

„Beamte werden für Bürgerversicherung vereinnahmt“

Professor Thüsing von der Universität Bonn sieht schlicht mangelnde Gründe für ein solches Vorhaben. Außerdem hat er verfassungsrechtliche Bedenken. Sinnvoller fände er für die Entlastung von Beamten mit geringem Einkommen die Anhebung ihrer Vergütungsgruppen oder der Familienzuschläge. Er kritisiert, die Linke würde die Beamtenschaft für ihr Projekt der Bürgerversicherung vereinnahmen. (tos)