AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement https://www.asscompact.de/ AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement de Tue, 08 Oct 2024 09:57:14 +0200 Tue, 07 May 2024 10:30:00 +0200 Lebensversicherer reagieren auf erhöhten Höchstrechnungszins https://www.asscompact.de/nachrichten/lebensversicherer-reagieren-auf-erh%C3%B6hten-h%C3%B6chstrechnungszins

Ungeduldig hatte die Versicherungswirtschaft auf die Verkündung des Höchstrechnungszinses 2025 vonseiten des Bundesfinanzministeriums gewartet. Vor wenigen Tagen lag der Beschluss dann vor: Das Ministerium hebt den Höchstrechnungszins zum Jahr 2025 von 0,25% auf 1% an und folgte damit der Empfehlung der Deutschen Aktuarvereinigung.

Schon zuvor hatte AssCompact bei einigen Versicherern nachgefragt, was eine Erhöhung aus ihrer Sicht bedeuten würde. Wenige Tage danach haben die ersten Versicherer reagiert.

SV SparkassenVersicherung Leben deklariert Überschussbeteiligung im Mai

Normalerweise deklarieren die Lebensversicherer in den letzten Monaten des Jahres ihre Überschussbeteiligung. Die SV SparkassenVersicherung Lebensversicherung AG tat dies aber schon jetzt. „Die frühzeitige Festlegung der Überschussbeteiligung basiert auf einer gründlichen Analyse der Marktsituation, unserer aktuellen Geschäftsentwicklung und einer langfristigen Finanzprognose und natürlich dem Ziel, unseren Kunden kontinuierlich attraktive Renditen zu bieten“, erklärt Gunnar Hesemann, verantwortlicher Aktuar der SV. Die laufende Verzinsung für das Jahr 2025 erhöht sich auf 2,25%. Inklusive Schlussüberschüsse und Sockelbetrag für die Beteiligung an den Bewertungsreserven liegt die Gesamtverzinsung 2025 damit bei insgesamt 3,25%.

WWK: „Riestern wie früher“

Die WWK Lebensversicherung geht mit ihrer Riester-Rente in die Offensive. Ab dem 01.07.2024 soll der erhöhte Rechnungszins für den neuen Tarif (RR25) dann gelten. Versicherungstechnischer Beginn ist der 01.01.2025. Rainer Gebhart, Vertriebsvorstand der WWK erklärt: „Als einer der Marktführer fondsgebundener Riester-Produkte haben wir unsere Vermittler in diesem Geschäftsfeld auch in der schwierigen Marktphase der vergangenen Jahre begleitet, in der sich viele Wettbewerber vom Markt zurückgezogen haben. Mit Anhebung des Rechnungszinses auf 1,00 % wird Riester für Kunden und Vermittler hochattraktiv, wie vor der Absenkung des Rechnungszinses auf 0,25% im Riester-Boom-Jahr 2021.“

Der Riester-Tarif WWK Premium FörderRente protect (RR25) wird im Rahmen der Produktfamilie WWK IntelliProtect® 2.0 angeboten, der dank der sogenannten iCPPI-Wertsicherungsstrategie höhere Renditen verspricht. Die WWK geht mit dem Angebot nicht nur auf Neukunden zu, sondern bietet es auch Kunden an, die für ihren bestehenden Riester-Vertrag einen attraktiven Versicherungspartner suchen. Auch für den WWK Riester-Bestand mit 0,25% Rechnungszins wird es eine Möglichkeit zum Tarif-Upgrade geben, kündigt die WWK an.

IDEAL bietet Umstellungsgarantie zum Höchstrechnungszins

Auch die IDEAL, die traditionell zu den Versicherern gehört, die ihre Überschussbeteiligung frühzeitig deklarieren, kündigt an, den neuen garantierten Zinssatz von 1,00% auf all seine Lebenprodukte anzuwenden. Von der Umstellung auf den höheren Garantiezins sollen zudem alle Kunden profitieren, die noch in diesem Jahr abschließen werden. Dafür bietet die IDEAL eine Umstellungsgarantie, die zu einer automatischen Anhebung der garantierten Versicherungsleistungen ab dem kommenden Jahr führt. Gleiches gilt auch für das flexible Rentenkonto IDEAL UniversalLife.

Christoph Glinka, Bereichsleiter Marketing und Vertrieb bei der IDEAL Versicherungsgruppe erläutert: „Die Umstellung auf einen Vertrag mit dem höheren Rechnungszins erfolgt automatisch und ohne jeglichen Aufwand für Makler und Vermittler. Also kein Grund, zu warten und Vertragsabschlüsse ins nächste Jahr zu schieben. So werden die Beiträge noch mit dem niedrigeren Eintrittsalter berechnet, den höheren Garantiezins erhalten die Kunden on top“. Ab Mitte Mai soll in der Verkaufsplattform alles Nötige hierzu zur Verfügung stehen.

Auch die Bayerische reagiert auf höheren Zins

Auch die Bayerische schließt Neukunden des Jahres 2024 bereits in höhere Garantien ein. Vorstandsmitglied Martin Gräfer erklärt. „Deshalb bieten wir unseren Neukundinnen und Neukunden in der privaten Altersvorsorge und im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherungen des Jahres 2024 an, bequem und einfach ab dem 01.01.2025 von dem neuen Höchstrechnungszins zu profitieren.“

Kunden der privaten Altersvorsorge im Rahmen von Fondspolicen der ersten und dritten Schicht stellt die Bayerische ab dem 01.01.2025 automatisch auf den dann geltenden, besseren garantierten Rentenfaktor um. „Das gilt bereits für alle Kunden, die sich seit dem 01.01.2024 für das Angebot der Bayerischen entschieden haben, was auch unsere sehr beliebte Fondspolice mit den Fonds der Pangaea Life einschließt“, ergänzt Gräfer. Für den Bereich Biometrie plant die Gruppe, dass alle Verträge, die ab dem 01.07.2024 abgeschlossen werden, einfach, unbürokratisch und ohne erneute Gesundheitsprüfung auf neue Verträge umgestellt werden können.

Ob die Bayerische die Riester-Rente wiederbeleben will, dazu hat sie sich in dem Zusammenhang noch nicht geäußert. Aktuell bietet der Versicherer eine Riester-Versicherung nur als Netto-Tarif an. (bh)

Lesen Sie auch: Höchstrechnungszins in der Lebensversicherung steigt auf 1%

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164703 Tue, 07 May 2024 10:30:00 +0200 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement
Rückschlag: Investor wertet Beteiligung an wefox ab https://www.asscompact.de/nachrichten/r%C3%BCckschlag-investor-wertet-beteiligung-wefox-ab

Vor ziemlich genau zehn Jahren wurde das damalige Start-up wefox in der Schweiz gegründet. Zum Gründer-Trio gehören Julian Teicke, Fabian Wesemann und Dario Fazlic. 2015 ging die digitale Plattform zur Verwaltung von Versicherungspolicen für Versicherungsmakler live. Die Gründung erfolgte in Hochzeiten eines InsurTech-Booms, der nichts weniger als die Revolution des Versicherungsmarktes ankündigte. wefox wurde schließlich in Deutschland und Österreich aktiv und konzentrierte sich anders als andere zunächst aber auf ein Angebot für Versicherungsmakler und wollte diese nicht als solche ersetzen. Seit 2018 ist das Unternehmen auch als Versicherer tätig.

Ende 2019 wird das Unternehmen nach mehreren Finanzierungsrunden schließlich zu einem „Unicorn“. Die Betitelung als Unicorn bedeutet in der Start-up-Szene eine Firmenbewertung eines Unternehmens vonseiten der Investoren auf mindestens 1 Mrd. US-Dollar. Unter den deutschen, jungen InsurTechs nimmt wefox damit eine besondere Stellung ein. Vielen auch etablierten Versicherern galt das Unternehmen als Vorbild für die Digitalisierung der eigenen Prozesse. Das Unternehmen war zuletzt mit 4,5 Mrd. US-Dollar bewertet.

Neuer Mann für den strategischen Umbau

Im März 2024 wurde Mark Hartigan zum CEO der wefox Gruppe ernannt, der dort Julian Teicke, der nun im Verwaltungsrat sitzt, ersetzt, und das Unternehmen nach verschiedenen Problemen in die nächste Wachstumsphase führen soll. Denn zuletzt war das Unternehmen vor allem wegen Bearbeitungsstau, Verschiebung von Produkt- und Technologie-Einführungen sowie Entlassungen in den Schlagzeilen. Zudem wurde auch über eine Zerschlagung der Gruppe spekuliert.

Nun gibt es einen weiteren Dämpfer für wefox, das nach eigenen Angaben knapp drei Millionen Kunden in seinen Märkten Deutschland, Österreich, Schweiz sowie mittlerweile Italien, Polen und Niederlanden hat. Der britische Investor Chrysalis wertet seine Beteiligung an wefox laut aktuellem Quartalsbericht deutlich ab. Zum 31.03.2024 nennt Chrysalis einen Wert von 126,5 Mio. britische Pfund. Das macht einen Anteil am Gesamtportfolio von 14,4%. Im Dezember-Bericht lag die Bewertung noch bei 188,8 Mio. Pfund, da war das InsurTech auch noch die größte Beteiligung im Portfolio des Investors. Dies könnte auch eine Signalwirkung auf andere Investoren haben.

Schlechtes Umfeld und Erwartungen an Neuausrichtung

In der Analyse gibt der Investor Chrysalis, der seit 2019 investiert ist, verschiedene Gründe für die Abwertung an: So seien die Bewertungen von börsennotierten Vergleichsunternehmen als auch der wefox-Gruppe selbst seit der letzten Finanzierungsrunde gesunken. Zudem fällt der Blick auch auf die strategische Neupositionierung des Unternehmens.

Steiniger Weg in die Gewinnzone

Der Investor merkt aber auch an, dass wefox weiter auf dem Weg in die Gewinnzone sei. Der Umsatz stieg im Jahr 2023 auf 800 Mio. US-Dollar, während die Kostenbasis im Vergleich zum Vorjahr sank. So hat das Unternehmen im Dezember Gewinne gemacht, mit Blick auf die saisonalen Schwankungen will Chrysalis aber nicht automatisch von einer Fortsetzung der positiven Entwicklung ausgehen. Aufwind soll neben Investitionen in die Technologieplattform samt KI und Datenanalyse auch eine Partnerschaft mit WINDTRE, einem führenden Telekommunikationsunternehmen in Italien, geben. Dort wurde wefox Ende letzten Jahres Affinity-Versicherungspartner. (bh)

Lesen Sie auch: CEO-Wechsel bei wefox

Bild: Julian Teicke, wefox-Mitgründer. Quelle: wefox

164688 Tue, 07 May 2024 08:50:00 +0200 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement
VEMA spricht sich gegen Normen in der Finanzberatung aus https://www.asscompact.de/nachrichten/vema-spricht-sich-gegen-normen-der-finanzberatung-aus

Rund fünf Jahre sind seit Veröffentlichung der DIN 77230 „Basis-Finanzanalyse für Privataushalte“ vergangen. Ihr folgte eine normierte Risiko- und Finanzanalyse für Gewerbekunden. Im Januar hat nun der im Herbst 2023 gegründete Normenausschuss „Finanzen“ (NAFin), in dem nun alle Normen und Standards für Finanzen koordiniert werden sollen, die Arbeit aufgenommen. Als europäisches Pendant wurde mittlerweile das Gremium CEN/TC 475 gegründet. Zudem läuft gerade das Kommentierungsverfahren zur DIN 77236 „Nachhaltigkeitsscoring für Finanzprodukte – Eine standardisierte Vorgehensweise zur Einordnung von Finanzprodukten anhand von Nachhaltigkeitsmerkmalen“.

Qualitätsverbesserung und Selbstverpflichtung

Was als dröge Aufzählung daherkommt, zeugt doch von intensiven Bestrebungen, DIN-Normen im Rahmen der Finanz- und Versicherungsberatung zu stärken und voranzutreiben. Wesentlicher Treiber hinter den Entwicklungen ist das DEFINO Institut für Finanznorm AG, das sowohl Software als auch Berater entsprechend zertifiziert. Die Idee, mit einer DIN-Norm eine Qualitätsverbesserung in der Finanzanalyse als Basis der Finanz- und Versicherungsberatung zu erreichen, fand eine breite Unterstützung in der Branche, bei Verbänden und Verbraucherschützern. Sicherlich steckt auch der Versuch dahinter, mit einer Art von Selbstverpflichtung, weiteren gesetzgeberischen Regulierungen zuvorzukommen.

Wie läuft es in der Praxis?

In der Praxis sind die Normen bisher allerdings nicht überall angekommen. Es gibt die Vermittler, die auf den Einsatz der Normen in der Beratung schwören. Die Verbreitung dürfte aber wohl weiterhin hinter den Erwartungen zurückliegen. Zudem sind die Normen bei Kunden nur wenig bekannt und werden noch weniger in der Beratung eingefordert.

Ersetzt eine Norm den fachlich geschulten Berater?

Über den Erfolg der DIN-Normen lässt sich also streiten. Die Maklergenossenschaft VEMA übt nun aber sogar heftige Kritik an den Normierungsvorhaben. In einem aktuellen Statement vertritt VEMA-Vorstand Dr. Johannes Neder die Auffassung, dass Finanzberatung keine Normung brauche. Er geht noch einen Schritt weiter: Wer die DIN unterstütze, erweise der Branche einen Bärendienst. Er fürchtet, dass Normen den Boden für die Annahme sein könnten, dass der fachlich geschulte Berater in seiner heutigen Form nicht mehr benötigt werde. Es werde der Eindruck erweckt, dass man dank der Norm nichts mehr falsch machen könne. Neder setzt dagegen auf die Qualität und Kompetenz der Berater, die Kunden individuell nach deren Bedarf zu beraten.

Ein nachvollziehbarer Punkt für eine Maklergenossenschaft, die den Wert des Beraters bzw. Maklers immer wieder in den Mittelpunkt rückt und an dessen Kompetenzen und Qualität nicht rütteln will. Andererseits ist der Einsatz der DIN-Normen keine Pflicht und auch keine Regulierung. Der einzelne Makler hat die Wahl und kann über den Einsatz frei entscheiden.

Stärkt die Norm den Berater?

Mittlerweile hat DEFINO-Vorstand Dr. Klaus Möller auf die Kritik von Neder reagiert. Ausführlich geht er auf die VEMA-Aussagen ein. Im inhaltlichen Kontext betont er, dass die Norm die Begleitung der subjektiv richtigen Priorisierung der als relevant identifizierten Risiken und Notwendigkeiten, die Erarbeitung von Lösungen sowie die Empfehlung und den Verkauf der passenden Produkte den Berater keinesfalls streitig machen. Vielmehr stärke eine Norm wie die DIN-Norm 77230 den Berater. Es ginge dabei nur um die Finanzanalyse, auf die der Berater dann individuell aufsetzen könne. Die Norm helfe, so Möller, Risiken und finanzielle Notwendigkeiten objektiv und neutral zu identifizieren, die individuelle Absicherung folge vonseiten der Beraters. Angst schüren sei hier fehl am Platz. (bh)

Der Text wurde am 16.02.24, 15:30 Uhr, um den Absatz zum DEFINO-Statement ergänzt.

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163762 Fri, 16 Feb 2024 12:23:18 +0100 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement
„Im Gewerbebereich signifikantes Geschäftspotenzial für Vermittler“ https://www.asscompact.de/nachrichten/%E2%80%9Eim-gewerbebereich-signifikantes-gesch%C3%A4ftspotenzial-f%C3%BCr-vermittler%E2%80%9C

<h5>Interview mit Mathias Berg, CSO und Geschäftsführer der Thinksurance GmbH</h5><h5>Herr Berg, die Betriebs- und Berufshaftpflicht sowie die gewerbliche Sach gelten als Dauerbrenner in der Gewerbeversicherung. Wo besteht Ihrer Einschätzung nach weiterer Handlungsbedarf?</h5><p>Das Umsatzpotenzial im Gewerbebereich ist übergreifend sehr hoch. Wir haben bei deutschen Unternehmen eine geschätzte Unterdeckung in Höhe von 2 Mrd. Euro Prämienvolumen. Da besteht für jeden Vermittler signifikantes Geschäftspotenzial. </p><p>Bei der Betrachtung einzelner Sparten bleiben die Betriebs- und Berufshaftpflicht sowie gewerbliche Sachversicherungen die Eckpfeiler der Gewerbeversicherung. Sie stehen für mich als solche auch bei den Umsatzpotenzialen weiter ganz oben. Durch generelle Marktentwicklungen wie beispielsweise die Inflation besteht zudem dringender Bedarf, die Deckungen in der Gebäudeversicherung zu überprüfen. Auch die Flottenversicherung ist weiterhin ein Kernthema und sollte gerade in der aktuell stattfindenden Wechselsaison Teil der Beratung sein. </p><h5>Das höchste Umsatzpotenzial wird hingegen künftig bei Cyberpolicen gesehen. Wie deckt sich das mit Ihrer Wahrnehmung? </h5><p>In Bezug auf Cyberpolicen können wir feststellen, dass das Bewusstsein für die wachsenden Risiken im Zusammenhang mit Cyberangriffen in der Geschäftswelt steigt. Dies wird auch durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) bestätigt – neben großen Unternehmen stehen zunehmend auch kleinere und mittlere Unternehmen im Mittelpunkt von Cyberangriffen. Das Potenzial in der Beratung zu Cyberrisiken steigt daher deutlich. Dies sehen wir auch übergreifend im Markt: Zu Cyberrisiken wird von Vermittlern mehr und mehr beraten. Die zurückhaltende Eindeckung von Cyberrisiken aus den vergangenen Jahren hat sich in den letzten Monaten geändert, sodass es hier einen deutlich positiven Trend zu verzeichnen gibt. </p><p>Um Vermittler bei der Beratung zu Cyberrisiken zu unterstützen, haben wir in unserem kürzlich live geschalteten Vertriebscenter Vertriebsansätze und Schadenbeispiele aufgeführt. Damit werden Vermittler besser in die Lage versetzt, den Kunden zu beraten und die richtige Eindeckung zu finden. </p><h5>Umgekehrt gelten etwa Betriebsunterbrechungen angesichts fragiler Lieferketten oder einer unge­wissen Energieversorgung zu einem der Top-Risiken für das Gewerbe. Wie macht sich das bei Thinksurance bemerkbar?</h5><p>Die Fragilität von Lieferketten ist spätestens seit Beginn der Corona-Pandemie offensichtlich geworden. Die veränderte geopolitische Lage hat dies nochmals verschärft. In der heutigen Geschäftswelt ist die daraus entstandene Dynamik fast schon Alltag geworden. Unternehmen müssen heute mit längeren Betriebsunterbrechungen rechnen und sich gegen eine Vielzahl von potenziellen Risiken absichern, die in der Vergangenheit weniger relevant waren. </p><p>Die veränderte Situation der Unternehmen spiegelt sich im Markt und damit auch auf unserer Plattform wider. Wir beobachten eine Anpassung an den veränderten Versicherungsbedarf innerhalb der Branche. Versicherer passen Deckungskonzepte an, beispiels­weise mit veränderten Haftzeiten in den Versicherungspolicen. Der Standard für die Haftzeit lag lange bei zwölf Monaten. Angesichts der längeren Zeiträume, in denen Unternehmen von Betriebsunterbrechungen betroffen sein können, sehen wir hier eine sukzessive Anhebung. Daraus resultieren neue Tarife, die auf unserer Plattform integriert werden und das Angebot für Betriebsunterbrechungen erweitern. </p><h5>Die Produktgeber reagieren also darauf?</h5><p>Wir sehen definitiv eine Reaktion auf das veränderte Marktumfeld. Betriebsunterbrechungen sind nur ein Beispiel für die komplexe Risikolandschaft, in der sich Unternehmen aktuell bewegen. Versicherer sehen den Bedarf und sind bestrebt, kundenorientierte Lösungen anzubieten und damit den sich wandelnden Bedürfnissen auf dem Markt gerecht zu werden.</p><h5>Gewerbeversicherungen gelten als kompliziert und schwer digitalisierbar. Die Anforderungen können sehr spezifisch sein. Wie stellt Thinksurance sicher, dass der Digitalisierungsprozess individuelle Anforderungen berücksichtigt, ohne die Beratungsqualität zu beeinträchtigen?</h5><p>Tatsächlich sind Gewerbeversicherungen oft komplex und die Anforderungen können sehr spezifisch sein. Mit unserer Advisory Suite haben wir eine Lösung geschaffen, von der alle Marktteilnehmer profitieren: Von der Bedarfsermittlung über die Erfassung der Risikoparameter und die automatisierte Erstellung von Synopsen bis hin zum Abschluss und der Dokumentation bietet unsere Software dem Vermittler eine signifikante Unterstützung in der Beratung. Die umfassende Markttransparenz über den Vergleich der Versichererangebote wurde allein in diesem Jahr um mehr als 150 neue Tarife ergänzt. Im kommenden Jahr werden bis zu 300 zusätzliche Tarife integriert. In Verbindung mit unseren intelligenten Fragebögen zur Risikoerfassung, die aktuell 65 Produkte, über 2.000 Betriebsarten und 20 Branchen abbilden, ermöglichen wir Maklern einen hochindividualisierten und zuverlässigen Beratungsprozess. Unsere Ausschreibungsplattform, über die individuelle Angebote von Versicherern angefordert werden können, komplementiert diesen Prozess. Damit gelingt es uns, individuelle Anforderungen zu berücksichtigen und die Beratungsqualität sogar noch zu verbessern. </p><!--text-long-pagebreak--><!--sub-title||Wie profitieren die Vermittler von diesem Gesamtpaket?--><h5>Wie profitieren die Vermittler von diesem Gesamtpaket?</h5><p>Vermittler und deren Kunden können von der Effizienz und der Transparenz profitieren, die die Digitalisierung bietet. Die Zeit, die der Vermittler durch beispiels­weise die automatisierte Erstellung einer Synopse einspart, kann er mit dem Kunden verwenden, um das Risiko des Kunden detaillierter zu erfassen oder ihm ein pass­genaues Deckungskonzept zu unterbreiten. </p><h5>Gibt es spezielle Branchen oder Gewerbebereiche, in denen Sie feststellen, dass die Digitalisierung von Beratungsprozessen besonders gut vorankommt? </h5><p>Die Versicherungsbranche erlebt in den letzten Jahren einen erheblichen Fortschritt bei der Digitalisierung von Beratungsprozessen, der bereichsübergreifend spürbar ist. Ein konkretes Beispiel ist die Baubranche. Hier kommt die Digitalisierung von Beratungsprozessen besonders gut voran. Aber branchenübergreifend erkennen alle Marktteilnehmer die vielen Vorteile, die der Einsatz von Technologien und Daten mit sich bringt. Die Digitalisierung hat dazu beigetragen, mehr Transparenz in den Versicherungsmarkt zu bringen.</p><p>Als Technologieunternehmen sehen wir die Veränderungen bei Versicherern in unserer täglichen Arbeit. Sie treffen datengestützte und damit fundiertere Entscheidungen, von denen alle Marktteilnehmer profitieren, nicht zuletzt, weil sie eigene Policen zu marktüblichen Preisen anbieten können. Durch den Einsatz von Datenanalysen können Risiken besser bewertet und Tarife genauer kalkuliert werden. Das bestätigt uns, dass die Digitalisierung ein mächtiges Werkzeug ist, um die Versicherungswelt für alle Beteiligten transparenter, effizienter und zugänglicher zu gestalten.</p><h5>Der Maklermarkt verändert sich gegenwärtig stark. Durch Auf- und Zukäufe entstehen immer größere Einheiten, Marktgewichte verschieben sich. Wie blickt Thinksurance auf diesen Prozess? </h5><p>Wir verfolgen diese Entwicklungen aufmerksam und sind in engem Austausch mit sehr vielen Marktteilnehmern. Für uns als Plattform ist es immer bedeutend, die Entwicklungen und Trends des Marktes eng zu verfolgen. Unsere Strategie überprüfen wir regelmäßig, um auf diese Veränderungen – falls notwendig – zu reagieren.</p><h5>Und welchen Einfluss hat diese Dynamik auf die strategische Entwicklung der Plattform? </h5><p>Grundsätzlich sehen wir uns gut im Markt positioniert und decken vom Poolmakler über Finanzstrukturvertriebe, Digitalmakler, Banken und Ausschließlichkeitsorganisationen bis zu Großmaklern eine große Marktbandbreite ab.</p><p>Ein übergreifender Trend, der teilweise durch die Konsolidierung begünstigt wird, ist die stark zunehmende Forderung nach mehr Effizienz, höherer Geschwindigkeit, beispielsweise in der Angebotserstellung, und höheren Dunkelverarbeitungsquoten. Dieser Trend trifft den Kern unserer DNA. Insofern arbeiten wir genau daran mit Hochdruck: Von der Integration in Maklerverwaltungssysteme über die Optimierung der Angebotsabgabe – digital und vollautomatisiert dank integrierter Versicherungsprodukte oder hybrid im anfragepflichtigen Geschäft über die Ausschreibungsplattform – bis hin zu Policierungs- und Abschlussprozessen arbeiten wir kontinuierlich an der Prozessoptimierung von Vermittlern und Versicherern. Wir sind bereits einige Schritte gegangen, sehen aber weiterhin deutliche Optimierungspotenziale und -bedarfe in der Versicherungsindustrie. Wir freuen uns, diese auch zukünftig zu gestalten.</p><p>Dieses Interview lesen Sie auch in AssCompact und in unserem <a href="https://epaper.asscompact.de/de/profiles/53e4066999da-asscompact/editio…; target="_blank" >ePaper</a>.</p><p><i class="font-twelve-italic" >Bild: © </i><i class="font-twelve-italic" >Mathias Berg, Thinksurance</i></p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/71943B21-3444-4AD2-920E-7F679A3CE890"></div>

163128 Sat, 30 Dec 2023 09:01:24 +0100 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement
Liquiditätssicherung für Praxisinhaber https://www.asscompact.de/nachrichten/liquidit%C3%A4tssicherung-f%C3%BCr-praxisinhaber

<h5>Ein Artikel von Andreas Herber, Technischer Underwriter (DVA) und Maklerreferent Komposit­versicherung bei der INTER Versicherungsgruppe</h5><p>In Deutschland gibt es rund 100.000 Arztpraxen. Die meisten davon werden als Einzelpraxen geführt. Das heißt: Fällt der Praxisinhaber wegen Krankheit oder Unfall aus, wird es schwer und teuer, die Praxis überhaupt am Laufen zu halten. Ein Risiko, das vielen niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten gar nicht bewusst ist.</p><p>Doch eine Praxisschließung kann weitreichende Folgen haben. Wer kümmert sich um die Patienten? Wer stellt die Diagnosen? Wer unterschreibt Rezepte? Und was ist mit den laufenden Kosten für Mieten, Leasing, Finanzierungen, Personal und dem persönlichen Einkommen?</p><p>Grundsätzlich ist das finanzielle Risiko des Praxisinhabers unter zwei Gesichtspunkten zu betrachten: Auf der einen Seite werden ihm nach einer gewissen Zeit die Einnahmen und damit sein Einkommen teilweise oder sogar ganz wegbrechen. Auf der anderen Seite laufen seine fixen Kosten für die Praxis weiter.</p><p class="zoombild" > <div class="zoomImage clearfix"><a href="https://www.asscompact.de/sites/asscompact.de/files/styles/zoom_large/p…; rel="prettyPhoto" title=""><img alt="Liquiditätssicherung für Praxisinhaber" height="131" src="https://www.asscompact.de/sites/asscompact.de/files/styles/zoom/public/…; typeof="Image" width="200" /><img class="zoomIcon" src="/sites/asscompact.de/themes/asscompact/gfx/zoom_icon.png" width="54"></a></div></p><h5>Einkommenssicherung</h5><p>Nicht nur bei niedergelassenen Medizinern, aber insbesondere bei ihnen, sollte bekanntlich die Einkommenssicherung für den Fall einer längeren Krankheit im Rahmen einer Krankentagegeldversicherung erfolgen. Ein wichtiger und sinnvoller Schutz, über den in der Regel allerdings nur die Sicherung des Netto-Einkommens betrieben werden kann. Die erwähnten fortlaufenden Kosten wie Personalkosten, Mieten, Leasingraten für Geräte oder sonstige Verbindlichkeiten bei einem Kreditinstitut können über diese Form der Absicherung nur bedingt abgedeckt werden.</p><h5>Fortlaufende Kosten absichern</h5><p>Zur vollständigen Sicherung der Liquidität muss also die Lücke der fortlaufenden Kosten geschlossen werden. Hierzu bietet sich eine Praxisausfallversicherung an, wie sie die INTER Versicherungsgruppe kürzlich neu auf den Markt gebracht hat.</p><p>Wie eine Krankentagegeldversicherung bietet das neue Produkt Schutz bei krankheits- und unfallbedingter Arbeitsunfähigkeit des versicherten Praxisinhabers. In diesen Fällen übernimmt sie die fortlaufenden Kosten und kommt für entgangenen Gewinn auf.</p><!--text-long-pagebreak--><!--sub-title||Abgrenzungen--><h5>Abgrenzungen</h5><p>In Kombination tragen Krankentagegeld- und Praxisausfallversicherung damit zu einer ganzheitlichen Einkommens- und Liquiditätssicherung des Arztes bzw. der Ärztin bei. In wesentlichen Merkmalen grenzen sich die beiden Produkte jedoch voneinander ab.</p><p>Die Krankentagegeldversicherung ist eine Summenversicherung und kommt für einen vereinbarten Tagessatz auf. Die Praxisausfallversicherung ist eine Schadenversicherung. Sie leistet für einen konkreten und nachzuweisenden Schaden bis zur vereinbarten Versicherungs­summe. Versichert sind wie bereits beschrieben einerseits das Netto-Einkommen, andererseits die fortlaufenden Kosten und entgangener Gewinn.</p><p>Die Leistungsdauer beider Produkte bei 100%-iger Arbeitsunfähigkeit endet mit der Feststellung einer Berufsunfähigkeit. Im Falle der Ausfallversicherung gibt es allerdings noch eine sogenannte Haftzeit, also maximale Leistungsdauer, von 12, 18 bzw. 24 Monaten zu berücksichtigen.</p><p>Wesentliche Unterschiede liegen in den Kündigungsrechten des Versicherers. Die Krankenversicherung sieht für den Versicherer zum Wohl seines Versicherungsnehmers keine Möglichkeiten vor, das Vertrags­verhältnis im Leistungsfall oder zum Ende der Versicherungsperiode zu beenden.</p><p>Als Sachversicherung mit den vorhandenen Kündigungsrechten des Versicherers im Schadenfall bzw. zum Ablauf scheint sich der Schutz einer Praxisausfallversicherung zunächst nachteilig für den Versicherungsnehmer darzustellen. Die INTER wirkt dem entgegen, indem sie auf ihr ordentliches Kündigungsrecht verzichtet. Damit stellt sie Praxisausfall dem Krankentagegeld gleich. Ziel der Produktgestaltung war, Synergien zur Sparte Krankenversicherung zu schaffen und viele Leistungen der beiden Sparten anzugleichen.</p><p>Der Tarif schließt außerdem als besondere Highlights noch psychische und psychosomatische Krankheiten mit ein und leistet auch bei Ausfällen aufgrund schwangerschaftsbedingter Krankheiten sowie bei Teilarbeitsunfähigkeit für die Wiedereingliederung nach längerer schwerer Krankheit.</p><h5>Die Zielgruppe</h5><p>Längere Ausfallzeiten niedergelassener Ärzte lassen sich nur durch eine kostspielige Praxisvertretung angemessen kompensieren. Deshalb haben alle niedergelassenen Ärzte in Einzel- und Gemeinschaftspraxen Bedarf an der Absicherung ihrer fortlaufenden Praxiskosten. Das betrifft Human- und Zahnmediziner ebenso wie Veterinärmediziner.</p><p>Als Faustregel für den Bedarf bei Ausfall des versicherten Praxisinhabers gilt: Je weniger sich der Ausfall kompensieren lässt, je höher die fortlaufenden Kosten sind und je geringer die Absicherung über Krankentagegeld ist, desto größer ist der Bedarf für eine Praxisausfallversicherung.</p><h5>Versicherungsprodukt des Jahres 2023</h5><p>Die Praxisausfallversicherung der INTER wurde kürzlich vom Deutschen Institut für Service-Qualität (DISQ) zum Versicherungsprodukt des Jahres 2023 gewählt. An der Auswertung war neben Prof. Dr. Matthias Beenken von der Fachhochschule Dortmund auch Constantin Papaspyratos, Chefökonom beim Bund der Versicherten, beteiligt. Begründet wurde die Auszeichnung unter anderem mit folgender Aussage: „Interessantes Konzept insbesondere durch den Kündigungsverzicht bei der Premium-Variante und die Sonderleistungen bei Schwangerschaft und bei Wiedereingliederung. Gute bis sehr gute Leistungen im Vergleich zum Wettbewerb.“</p><p>Diesen Artikel lesen Sie auch in AssCompact 12/2023 und in unserem <a href="https://epaper.asscompact.de/de/profiles/53e4066999da-asscompact/editio…; target="_blank" >ePaper</a>.</p><p><i class="font-twelve-italic" >Bild: © MQ-Illustrations – stock.adobe.com; Grafik: © INTER</i></p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/9A6779D4-2632-4A70-957F-03144EFA814C"></div>

163127 Wed, 27 Dec 2023 09:35:15 +0100 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement
Prozessoptimierung: Erfolge durch exzellente Prozesse https://www.asscompact.de/nachrichten/prozessoptimierung-erfolge-durch-exzellente-prozesse
Ein Artikel von Maximilian Schroll, Geschäftsführer der yumata Consulting GmbH, und Sebastian Hudjera, Consultant bei der yumata Consulting GmbH

Ein Maklerunternehmen gleicht einem präzisen mechanischen Chronografen: Jedes Rädchen im Räderwerk muss perfekt justiert sein. Analog dazu sind Prozesse das Uhrwerk, also das Herzstück eines jeden Maklerbetriebs. Doch was passiert, wenn diese Prozesse nicht wie ein Schweizer Uhrwerk laufen? Das Ergebnis sind Verzögerungen, Unzufriedenheit beim Kunden und letztlich ein Service, der alles andere als außergewöhnlich ist.

Implementierung eines Business Process Managements

Um dieses Szenario zu verhindern, ist die Implementierung eines Business Process Managements (BPM) nicht lediglich eine Option, sondern eine Notwendigkeit. Lassen Sie uns einen Schadenabwicklungsprozess eines fiktiven Ver­sicherungsmaklers namens Müller untersuchen, um ein konkretes Beispiel aus dem Arbeitsalltag zu analysieren und den Nutzen eines BPM zu verdeutlichen. Der Prozess besteht aus vielen manuellen Schritten, die von der Schadenmeldung bis hin zur Auszahlung führen. Bei Herrn Müller gestaltet sich dieser wie folgt: Er bekommt immer eine E-Mail von seinen Kunden, in welcher der Schaden gemeldet wird. Herr Müller ruft den Kunden an, um wichtige Informationen zu erfragen. Danach meldet er den Schaden beim Versicherer. Wenn alles reibungslos verläuft, wird der Schaden bearbeitet und der Kunde ist zufrieden. Doch oft muss Herr Müller Rückfragen des Versicherers beantworten und der Vorgang dauert länger. Manchmal vergisst er sogar, den Kunden zu informieren, was zu Unklarheiten oder Nachfragen seitens des Kunden führt. Durch die Einführung eines BPM wird der bestehende Prozess in Form eines Prozessmodells dokumentiert und visualisiert. Anschließend erfolgt eine Analyse, bei der Probleme aufgedeckt und nach ihrer Relevanz für das Unternehmen priorisiert werden. Herr Müller erkennt dabei, dass der Prozess einfacher gestaltet werden kann, wenn er von Anfang an alle benötigten Informationen erhält. Deshalb erstellt er auf seiner Website eine Seite, auf der Kunden ein individuelles Schadenformular für ihre Versicherung ausfüllen können. So erhält Herr Müller alle Informationen und spart sich den Anruf. Für den Kunden wird eine Ticket-Nummer erstellt, über welche er jederzeit den Status seiner Schadenmeldung auf der Website einsehen kann, ähnlich wie bei einer Sendungsverfolgung der Post.

Besserer Service bleibt positiv im Gedächtnis

Mithilfe dieses verbesserten Ablaufs bei Schäden wird dem Kunden in einer Zeit, die ohnehin stressig ist, unnötiger Ballast durch komplizierte Prozesse erspart. Dieser Service bleibt so positiv im Gedächtnis des Kunden, dass er Herrn Müller immer wieder gerne weiterempfiehlt.

Abschließend lässt sich festhalten, dass in einem hart umkämpften Markt die Exzellenz in den Geschäftsprozessen entscheidet, ob ein Versicherungsmaklerunternehmen hervorsticht oder in der Anonymität versinkt. Werden die Weichen richtig gestellt, können auch gewöhnliche Prozesse außergewöhnliche Erfolge erzielen. Eine konsequente Prozessoptimierung führt nicht nur zur Vertrauenswürdigkeit eines Unternehmens, sondern auch zu einer Marke, die für Qualität und Zuverlässigkeit steht.

Diesen Artikel lesen Sie auch in AssCompact 12/2023 und in unserem ePaper.

Bild: © VicenSanh – stock.adobe.com

163133 Tue, 19 Dec 2023 09:04:37 +0100 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement
Zurich startet BU für Schüler https://www.asscompact.de/nachrichten/zurich-startet-bu-f%C3%BCr-sch%C3%BCler

Die Zurich Gruppe Deutschland bietet künftig eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) für Schüler ab einem Alter von zehn Jahren an. Die neue Police „Junior BU+“ (Produktname im Bankvertrieb: „Junior BerufsKasko“) ist ab Januar 2024 abschließbar.

Neben dem Risiko der Berufsfähigkeit bietet das neue Produkt auch Schutz gegen den Verlust von zehn Grundfähigkeiten. Die folgenden Fähigkeiten sind während der Schulzeit oder bis zu einem maximalen Alter von 21 Jahren mitversichert: Sehen, Hören, Sprechen, Sitzen, Gehen, Schreiben, Tastaturgebrauch, Handgebrauch, Greifen und Halten sowie Treppensteigen.

Verzicht auf abstrakte Verweisung auf einen anderen Schultyp

Die maximale Rentenhöhe beträgt laut dem Unternehmen 1.500 Euro ohne Dynamik und 1.250 Euro mit Dynamik. Zudem verzichtet der Versicherer auf die abstrakte Verweisung auf einen anderen Schultyp. Bei Versetzung in die gymnasiale Oberstufe oder dem erstmaligen Beginn einer Ausbildung, eines Studiums oder einer Berufstätigkeit ist eine Besserstellung der Berufsgruppe möglich.

Die Absicherung in jungen Jahren hat den Vorteil, dass die versicherten Personen meist gesund sind und entsprechend niedrige Beiträge für die gesamte Vertragslaufzeit erhalten können, unabhängig von der späteren beruflichen Entwicklung, so die Zurich Gruppe Deutschland.

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163130 Tue, 19 Dec 2023 08:44:05 +0100 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement
Direkte Inanspruchnahme des D&O-Versicherers wird einfacher https://www.asscompact.de/nachrichten/direkte-inanspruchnahme-des-do-versicherers-wird-einfacher

<h5>Ein Artikel von Dr. Fabian Herdter, LL.M. Eur., Rechtsanwalt und Partner bei <a href="https://www.wilhelm-rae.de/&quot; target="_blank">WILHELM Rechtsanwälte</a></h5><p>„Muss ich Schadensersatz in Millionenhöhe leisten? Und was, wenn mein D&amp;O-Versicherer die Zahlung dann nicht übernimmt?“ Derartig existenzielle Fragen bleiben für Vorstände und Geschäftsführer, die von ihrem (Ex-)Arbeitgeber auf Schadensersatz in Anspruch genommenen wurden, oft über Jahre offen. Eine unglückliche Situation nicht nur für die Betroffenen, sondern regelmäßig auch für das Unternehmen, deren Management nicht absehen kann, ob der erlittene Vermögensschaden schlussendlich ausgeglichen wird oder nicht.</p><h5>Abtretung des Versicherungsanspruchs möglich</h5><p>Es gibt jedoch eine Abkürzung dieses langwierigen Verfahrens, die zudem den Manager aus dem Feuer nehmen kann: Die Abtretung des Versicherungsanspruchs vom Manager an das Unternehmen an Erfüllungs statt. Tritt der Manager den Freistellungsanspruch an Erfüllungs statt an das Unternehmen ab, erlischt mit der Abtretung der Haftungsanspruch gegen den Manager. Dann kann das Unternehmen direkt Zahlung vom D&amp;O-Versicherer verlangen und muss nicht mehr gegen den ehemaligen – oder aktuellen – Geschäftsführer vor Gericht ziehen.</p><p>In der Pflicht-Haftpflichtversicherung ist es allgemein möglich, dass der Geschädigte sich direkt an den Haftpflichtversicherer des Schädigers wenden kann, um seinen Schaden auszugleichen. Das beschleunigt nicht nur die Schadenabwicklung, sondern sorgt dafür, dass sich Schädiger und Geschädigter auch hinterher noch in die Augen schauen können. In der Kfz-Haftpflicht ist dies bspw. alltägliche Praxis. Dass ein solches direktes Vorgehen des geschädigten Unternehmens gegen den Versicherer auch in der Managerhaftpflicht nach einer Abtretung des Versicherungsanspruchs möglich ist, bestätigte 2016 der Bundesgerichtshof (BGH) auf Betreiben unserer Sozietät. Daran ändere auch die Doppelrolle des Unternehmens als Versicherungsnehmer und Geschädigter nichts.</p><h5>Darlegungs- und Beweislast kann streitentscheidend sein</h5><p>Doch trotz Zulässigkeit hat sich die Abtretung des Versicherungsanspruchs noch nicht auf breiter Front in der D&amp;O durchgesetzt. Das liegt daran, dass einige prozessuale Rechtsfragen der direkten Inanspruchnahme des D&amp;O-Versicherers noch ungeklärt sind. Eine maßgebliche Frage ist die der Darlegungs- und Beweislast.</p><p>In einem klassischen Haftungsprozess einer GmbH gegen ihren Geschäftsführer (auf Grundlage des § 43 Abs. 2 Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung) muss die Gesellschaft nur darlegen und beweisen, „dass und inwieweit ihr durch ein Verhalten des Geschäftsführers in dessen Pflichtenkreis ein Schaden erwachsen ist“ (BGH, Urteil v. 4. November 2002 – II ZR 224/00). Der Geschäftsführer muss dann darlegen und beweisen, dass er keine seiner Pflichten verletzte, ihn kein Verschulden trifft oder dass der Schaden auch bei pflichtgemäßem Alternativverhalten eingetreten wäre. Im Hinblick auf Vorstände von Aktiengesellschaften ist dieser Grundsatz sogar gesetzlich in § 93 Abs. 2 Satz 2 Aktiengesetz festgehalten.</p><p>Für Manager, die auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden, ist diese Beweislast eine hohe Hürde. Wenn sie bereits aus dem Unternehmen ausgeschieden sind, haben sie meist keinen Zugriff mehr auf E-Mails und Dokumente. Die Geltendmachung von Auskunftsansprüchen ist häufig problematisch. Oft liegt die vermeintliche Pflichtverletzung zudem Jahre zurück. Das eigene pflichtkonforme Verhalten zu beweisen, wird dann schwer. Das Unternehmen profitiert also von einer für sie günstigen Beweislastverteilung.</p><!--text-long-pagebreak--><!--sub-title||Wie sind die Regeln im Direktprozess?--><h5>Wie sind die Regeln im Direktprozess?</h5><p>Das Problem ist nun, dass bislang gerichtlich ungeklärt war, ob diese für das Unternehmen vorteilhafte Beweislast-Regelung auch im Direktprozess gegen den Versicherer gilt. Wenn die Regelung übertragbar ist, muss der Versicherer beweisen, dass der Manager nicht pflichtwidrig gehandelt hatte. Ist die Regelung nicht übertragbar, so muss das Unternehmen die Pflichtverletzung des Managers darlegen und beweisen. Das würde die direkte Inanspruchnahme des D&amp;O-Versicherers riskant werden lassen.</p><p>Das OLG Köln (Urteil vom 21.11.2023 – Az. 9 U 206/22) stellte in einem Direktprozess eines geschädigten Unternehmens gegen den D&amp;O-Versicherer auf unser Betreiben hin nun klar: Auch im Direktprozess gelten die gleichen Grundsätze wie im klassischen Organhaftungsprozess. Der Versicherer tritt an die Stelle des in Anspruch genommenen versicherten Entscheidungsträgers und muss dessen pflichtgemäßes Verhalten beweisen.</p><h5>Die direkte Inanspruchnahme wird attraktiver</h5><p>Mit der Klarstellung aus Köln fällt ein wesentliches Prozessrisiko in der Direktklage gegen den D&amp;O-Versicherer weg. Für geschädigte Unternehmen und ihre Manager gewinnt die „Abkürzung durch Abtretung“ damit an Attraktivität. Das aktuelle Management und die ehemaligen Entscheidungsträger können im Guten auseinandergehen. Auch eine Weiterbeschäftigung eines fähigen Geschäftsführers ist möglich, weil der belastende Schadensersatzprozess Unternehmen gegen Manager vermieden wird. Voraussetzung für diesen „Königsweg“ der Schadenregulierung ist eine gut gemachte Abtretungsvereinbarung, die die Interessen beider Seiten zufriedenstellend berücksichtigt.</p><p><em>Bild: © Andrey Popov – stock.adobe.com</em></p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/041072FF-B26D-42B1-8E27-386E3D2A7854"></div>

163131 Tue, 19 Dec 2023 08:36:05 +0100 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement
Nachhaltigkeit – Wie Makler Kunden und Versicherer einschätzen https://www.asscompact.de/nachrichten/nachhaltigkeit-%E2%80%93-wie-makler-kunden-und-versicherer-einsch%C3%A4tzen

Im Sonderthema geht es in der Studie „AssCompact TRENDS IV/2023“ diesmal um nachhaltige Versicherungsprodukte und Versicherungsunternehmen. Dazu wurden die ungebundenen Vermittlerinnen und Vermittler zu verschiedensten Aspekten der genannten Thematik befragt, unter anderem zu ihrem Verständnis von Nachhaltigkeit oder zur Relevanz von nachhaltigen Versicherungsprodukten.

Hälfte der Makler sieht Anstieg einer nachhaltigen Konsumhaltung in Deutschland

Genau die Hälfte der Befragten stimmt der Aussage zu, dass die nachhaltige Einstellung und Konsumhaltung in Deutschland in den vergangenen Jahren allgemein zugenommen haben. 43% meinen, der Vertrieb von nachhaltigen Versicherungsprodukten unterscheide sich nicht von „normalen“ Versicherungsprodukten. 38% erleben vor allem bei jüngeren Kunden, dass diese für nachhaltige Versicherungsprodukte offen sind. 34% sorgen sich besonders um die Kosten: Ihrer Meinung nach sind nachhaltige Versicherungsprodukte meist mit höheren Kosten bzw. Preisen behaftet und daher auch im Versicherungsmarkt schwierig zu vermitteln. Dennoch sehen 32% auch große Wachstumschancen im Vertrieb von nachhaltigen Versicherungsprodukten.

Greenwashing und zu geringes Angebot

Andererseits findet eine Mehrheit von 65% aber, dass das Thema „Nachhaltigkeit“ von vielen Unternehmen im Versicherungsmarkt häufig nur aus Imagegründen kommuniziert wird – Stichwort „Greenwashing“. Und 55% sagen zudem: Das Angebot nachhaltiger Versicherungsprodukte ist noch sehr klein.

Rund ein Viertel der Befragten stuft nachhaltige Versicherungsprodukte als relevant für den Maklermarkt im Allgemeinen ein. 29% halten es für ihr eigenes Unternehmen für wichtig. 12% halten das Thema „Nachhaltigkeit/ESG“ bei Versicherungsunternehmen insgesamt für intrinsisch motiviert, 29% beschreiben es als proaktiv. 22% halten es für neutral, während 17% es sogar „reaktiv“ nennen. 21% würden sagen, es ist „von der Regulatorik getrieben“.

Die Top-12-Faktoren in der Zusammenarbeit mit Versicherern im Bereich „Nachhaltigkeit/ESG“

Die Maklerinnen und Makler sowie Mehrfachagentinnen und -agenten wurden außerdem gefragt, welche Faktoren ihnen in ihrer persönlichen Zusammenarbeit mit Versicherungsunternehmen im Bereich „Nachhaltigkeit/ESG“ wichtig sind. Die Top-12-Faktoren in der Zusammenarbeit sind aus Sicht der Befragten:

  • nachhaltige Kundenorientierung der Versicherungsunternehmen
  • digitales Serviceangebot der Versicherungsunternehmen
  • verantwortungsvolle Unternehmensführung der Versicherungsunternehmen (Governance)
  • sozial verantwortungsvolles Handeln der Versicherungsunternehmen (Social)
  • umweltbewusstes Handeln der Versicherungsunternehmen (Environment)
  • transparente Nachhaltigkeitskommunikation der Versicherungsunternehmen
  • ESG-Kompetenz der Ansprechpartner der Versicherungsunternehmen
  • Qualität ESG-konformer Produkte der Versicherungsunternehmen
  • innovative Versicherungskonzepte der Versicherungsunternehmen
  • ESG-Weiterbildungsangebot der Versicherungsunternehmen
  • Vielfalt ESG-konformer Produkte der Versicherungsunternehmen
  • nachhaltige Werbemittel der Versicherungsunternehmen
Die Top-Anbieter im Bereich „Nachhaltige Fondspolicen“ und „Nachhaltige Sachversicherung“

Und wer sind derzeit die Top-Anbieter im Bereich „Nachhaltige Fondspolicen“ für ungebundene Vermittlerinnen und Vermittler? Aus Sicht der Makler liegt die Stuttgarter ganz vorne, gefolgt von Allianz und Alte Leipziger sowie der Bayerischen und LV 1871.

Im Bereich „Nachhaltige Sachversicherung“ mischen laut den Befragten NV-Versicherungen, VHV und Itzehoer, die Haftpflichtkasse und Allianz ganz oben mit. Die nachhaltigsten Versicherungsgesellschaften aus Vermittlersicht sind die Allianz, die Bayerische und Stuttgarter, Alte Leipziger und Itzehoer.

Sinnvolle Nachhaltigkeitsfeatures

Nachhaltige Sachversicherungen werden im Wettbewerb immer wichtiger. Welche Nachhaltigkeitsfeatures halten unabhängige Vermittlerinnen und Vermittler für sinnvoll? Am meisten gewünscht sind hier:

  • Mitversicherung von Wallboxen (85%)
  • (Übernahme von) Mehrkosten für Technologiefortschritt (83%)
  • (Übernahme von) Mehrkosten bei Wiederaufbau an einem anderen Ort (80%)

Für wenig bis nicht sinnvoll erachten Maklerinnen und Makler sowie Mehrfachagentinnen und -agenten etwa Spenden an Umweltschutzorganisationen für den Tarifabschluss oder als Kompensationsleistung im Schadenfall.

Über die Studie

Die Online-Befragung zur Studie „AssCompact TRENDS IV/2023“ wurde vom 28.09.2023 bis 13.10.2023 durchgeführt. Nach einer Qualitätsprüfung flossen die Stimmen von 332 Vermittlerinnen und Vermittlern aus der Finanz- und Versicherungsbranche in die Stichprobe ein, die ein sehr gutes Abbild der Assekuranz- und Finanzvermittlerinnen und -vermittler hinsichtlich der Alters- und Geschlechtsstruktur darstellt. Sie können diese Studie hier kostenpflichtig bestellen.

Informationen zu allen weiteren AssCompact Studien sind unter asscompact-studien.de zu finden. (lg)

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163129 Mon, 18 Dec 2023 17:07:24 +0100 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement
Kreditversicherer erwarten mehr Insolvenzen 2024 https://www.asscompact.de/nachrichten/kreditversicherer-erwarten-mehr-insolvenzen-2024

Die deutschen Kreditversicherer verzeichnen für das von Wachstumsschwäche, hoher Inflation und schwer kalkulierbaren Energiepreisen geprägte Jahr 2023 einen „massiven Anstieg der Zahlungsausfälle bei Unternehmen“, wie eine Hochrechnung des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) zeigt.

Thomas Langen, der Vorsitzende der GDV-Kommission Kreditversicherung, vermeldet voraussichtlich Leistungen von Kreditversicherern in Höhe von 1,2 Mrd. Euro für das Gesamtjahr 2023. Im Vergleich zum Vorjahr sei das ein Anstieg um rund 44%. Auch 2022 waren die Zahlungsfälle um rund 50% gestiegen.

GDV: schwierige wirtschaftliche Lage

Hintergrund dieser Umstände sei die schwierige wirtschaftliche Lage, in der sich Deutschland derzeit befinde, erläutert die stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des GDV, Anja Käfer-Rohrbach. Neben der konjunkturellen Schwäche nennt sie weitere Wachstumsbremsen wie etwa den Fachkräftemangel. „Natürlich gibt es diese Probleme überall. Gerade Deutschland ist aber von vielen dieser Faktoren besonders betroffen“, so Käfer-Rohrbach. „Jetzt, da Energie dauerhaft teurer sein wird, stehen ganze Wirtschaftszweige wie etwa die Chemieindustrie vor großen Herausforderungen.

Deckungssummen steigen auf Rekordniveau

Ungeachtet der Rahmenbedingungen haben die Kreditversicherer ihre Deckungszusagen für etwaige Zahlungsausfälle auf einen Rekordwert erhöht, so der GDV. Warenkredit- und Kautionsversicherer – mit denen die Versicherer Bürgschaften und Garantien zur Verfügung stellen – decken derzeit Ausfallrisiken deutscher Unternehmen von 587 Mrd. Euro ab. Das sind 4,5% mehr als im Vorjahr. Allerdings fiel der Anstieg aufgrund der schwächeren Konjunktur geringer aus.

Inflation treibt Insolvenzen weiter

Für 2024 erwarten die Kreditversicherer mit Blick auf die anhaltend hohen Energie- und Materialpreise einen Anstieg der Insolvenzen um rund 10%, nachdem die Zahl der Firmenpleiten bereits 2023 um 20% bis 25% auf 17.400 bis 18.200 angezogen haben dürfte. „Für viele Betriebe werden die großzügig verteilten Staatsgelder der Vergangenheit jetzt zum Bumerang“, so Thomas Langen. „Die Rückzahlungen der Hilfen und teils verschleppte Anpassungen des Geschäftsmodells führen bei dauerhaft steigenden Zinsen in die finanzielle und wirtschaftliche Sackgasse.“

Hier gab es die meisten Firmenpleiten

Die meisten Insolvenzen zählten die Kreditversicherer 2023 in der Baubranche, im Dienstleistungssektor und im Handel. Betroffen war aber auch der bislang eher unauffällige Gesundheitssektor. Mehr als 30 Krankenhäuser meldeten nach Zahlen der Deutschen Krankenhausgesellschaft in den letzten zwölf Monaten Insolvenz an, wie der GDV schreibt. Krankenhäuser fahren, so Käfer-Rohrbach, immer häufiger Verluste ein. Auch hier seien die Ursachen steigende Energie-, Personal- und Materialkosten bei gleichzeitig sinkender Auslastungsquote.

Kritik an der EU-Zahlungsverzugsverordnung

In diesem Zusammenhang kritisierte Langen die von der EU geplante Zahlungsverzugsverordnung. Der Vorschlag sieht vor, dass Unternehmen Rechnungen künftig spätestens nach 30 Tagen begleichen müssen. In Deutschland liegt das durchschnittliche Zahlungsziel bei 32 Tagen, in anderen EU-Ländern zum Teil erheblich darüber. Wer die Frist überschreitet, soll künftig automatisch hohe Strafzinsen zahlen.

Dies stelle laut Langen viele Unternehmen vor erhebliche Liquiditätsprobleme und steigere ihr Insolvenzrisiko. Daher setzten sich die Versicherer für eine Beibehaltung der geltenden Zahlungsverzugsrichtlinie ein. Diese ermögliche flexible und interessengerechte nationale Regelungen. Andernfalls würden noch mehr Insolvenzen und Arbeitsplatzverluste drohen. (mki)

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163126 Mon, 18 Dec 2023 12:32:30 +0100 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement