Die Rente mit 63 ist ein Sammelbegriff für alle Altersrenten, die mit oder nach dem 63. Lebensjahr starten. Dazu gehört neben der Altersrente für langjährig Versicherte auch die Altersrente für schwerbehinderte Menschen.
Daneben gibt es die altbekannte Regelaltersrente, für deren Anspruch nur 5 Jahre an Wartezeit benötigt werden. Die Regelaltersgrenze befindet sich aktuell in einer Anpassungsphase zwischen dem 65. und 67. Lebensjahr. Im Jahr 2021 beträgt die Regelaltersgrenze 65 Jahre und 10 Monate.
Eine Hinzuverdienstregelung kennt die Regelaltersrente nicht, wohl aber eine vorzeitige Altersfrührente. Soweit der Hinzuverdienst aufgrund Weiterarbeit über eine gesetzlich festgelegt Grenze steigt, kann diese Rente nur noch als Teilrente gezahlt werden.
In diesem Online-Seminar erfahren Sie aus erster Hand von Wolfgang Wehowsky, einem erfahrenen Experten des deutschen Rentenrechts, die wichtigsten Informationen über die verschiedenen Altersrentenarten und ihre Anspruchsvoraussetzungen, praxisnah anhand zahlreicher Beispiele erklärt.
Ihr Referent:
Wolfgang Wehowsky
war bis zu seinem Ruhestand Ende 2015 Abteilungsdirektor der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg und in dieser Funktion gegenüber dem Vorstand für das Erreichen aller operativen Ziele des Trägers verantwortlich. Daneben engagiert er sich bereits seit 1980 als Fachdozent für eine praxisorientierte Wissensvermittlung der Rechtsmaterie der gesetzlichen Rentenversicherung (Sozialgesetzbücher I, IV, VI, IX und X) im Rahmen der Fort- und Weiterbildung. Schwerpunktthemen sind hier: Rentenrechtliche Zeiten, Rentenleistungen an Versicherte und Hinterbliebene sowie die Rentenberechnung.
Wolfgang Wehowsky ist Verfasser zahlreicher Beiträge in Fachzeitschriften und Mitherausgeber des Fachbuches „Praxis der gesetzlichen Rente“, das Anfang 2018 mit einer Neuauflage als Fachbuches zur Altersvorsorge unter dem Titel „Der Rentenberater“ auf den Büchermarkt gekommen ist. Seit 2009 wirkt Wolfgang Wehowsky als Vorsitzender des Prüfungsausschusses bei der Zulassung von Rentenberatern im Rahmen der Ablegung der theoretischen Sachkunde mit. Einem breiten Publikum ist er auch durch verschiedene fachliche Interviews bei Funk und Fernsehen bekannt.