AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement https://www.asscompact.de/ AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement de Sun, 26 Apr 2026 09:32:31 +0200 Sun, 26 Apr 2026 00:00:00 +0200 Der Wert emotionaler Intelligenz in der Beratung http://www.asscompact.de/node/171224

Kunden von Finanzberatern sind entspannter als Selbstentscheider und machen sich weniger Sorgen um ihre Kapitalanlagen. Ein Mehrwert und bessere langfristige Performance. Cora Kaczmarek zeigt auf, wo sich Rendite entwickeln kann.

171224 26. April 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement Ein Artikel von Cora Kaczmarek, Vertriebsexpertin bei Vanguard Deutschland

Der wahre Wert professioneller Finanzberatung lässt sich nur schwierig ermitteln. Einen ersten Anhaltspunkt liefern meist die Anlageergebnisse. Studien belegen, dass sich eine professionelle Anlageberatung in aller Regel rechnet. Langjährige Untersuchungen zeigen einen Renditevorteil gegenüber Selbstentscheidern von jährlich rund 3% nach Abzug der Kosten. Aus subjektiver Kundensicht ist der Vorteil sogar noch größer: Laut einer aktuellen Umfrage von Vanguard unter Finanzberatern und ihren Kundinnen und Kunden in Deutschland schätzen Letztere den Mehrertrag durch Beratung auf 6,4% nach Gebühren. Dieser finanzielle Faktor ist jedoch nur einer von mehreren Aspekten, die Anleger an ihren Finanzberatern schätzen – und nicht einmal der wichtigste.

Bedeutender für ihre Beziehung zu Beratern sind emotionale Faktoren, wie die aktuelle Umfrage ergibt. So schafft persönliche Anlageberatung Vertrauen – für 92% der Anleger in Deutschland ein entscheidender Faktor ihrer Zufriedenheit mit der Beratung; sie sorgt für größere Zuversicht, die gesetzten finanziellen Ziele zu erreichen, wie gut 71% der Befragten äußern. Damit trägt sie bei knapp zwei Dritteln der Anleger entscheidend zu einem Zustand innerer Ruhe und Entspannung bei. Emotionale Werte zu schaffen, ist für eine überzeugende Finanzberatung daher ebenso wichtig wie ein professionelles Portfoliomanagement und bedingen sogar einander. Klar ist dabei: Viele Beratungsleistungen haben sowohl eine finanzielle als auch eine emotionale Wertkomponente. So sorgen gute Anlageergebnisse im Rahmen der gesteckten Ziele für Vertrauen; Verhaltenstraining hilft, Anlagefehler zu vermeiden, und führt zu einem besseren finanziellen Ergebnis.

Finanzielle und emotionale Werte

Aber auch wenn eine trennscharfe Abgrenzung nicht möglich ist, lassen sich doch vier Wertquellen professioneller Anlageberatung identifizieren. Zwei von ihnen sind tendenziell finanzieller Natur, während die anderen beiden emotionalen Mehrwert einbringen. Unterscheiden lassen sich Finanz- und Portfoliowert auf der einen und emotionaler und Zeitwert auf der anderen Seite.

Lange hat sich die Finanzberatung auf die rein finanziellen Aspekte konzentriert. Das sind der Finanzwert und der Portfoliowert. Hier kommen die klassische Finanzplanung und proaktives Portfoliomanagement zum Einsatz: Auf Basis der persönlichen Situation der Kundinnen und Kunden, ihrer Einkommen, Spar- und Ausgabeneigungen lassen sich realistische langfristige Anlageziele formulieren und bei Bedarf an veränderte Lebensumstände anpassen. Darauf folgen die Konstruktion und kontinuierliche Überwachung eines Portfolios. Liefert es den Kunden den erwarteten finanziellen und Portfoliowert, stärkt es auch das Vertrauen in die Kompetenz und schafft damit emotionalen Wert.

Pflege einer persönlichen Beziehung

Diesen emotionalen Wert können Berater noch deutlich steigern, wenn sie ihn bewusst in den Blick nehmen. Besonders wichtig sind der Aufbau und die Pflege einer persönlichen Beziehung. Dazu zählt, sich Zeit zu nehmen, individuelle Lebenswünsche zu verstehen und daraufhin gemeinsam realistische Anlageziele zu formulieren. Dazu zählt auch, im regelmäßigen Austausch zu sein – Lebensumstände können sich ändern, Ziele sich verschieben. Außerdem gilt es, Zwischenergebnisse zu dokumentieren und zu erläutern. Eine derartige Pflege der Beziehung zum Kunden sorgt für die eingangs genannten Effekte: Vertrauen und Sicherheit auf Kundenseite, die gesteckten Anlageziele zu erreichen, sowie die Überzeugung, dass ihr Finanzplan kontinuierlich überwacht und aktualisiert wird.

Daraus entsteht ein Gefühl innerer Ruhe, das vielen Anlegern mehr bedeutet als die nackte Performance. Viele ganzheitlich Beratende berichten, dass Performance für viele Kunden sogar nur ein Randthema im Beratungsprozess darstellt. Neben einer etablierten, vertrauensvollen Berater-Kunden-Beziehung kann insbesondere auch Verhaltenstraining zu einer solchen Gelassenheit beitragen. Wenn die Kurse einbrechen oder neue Trends hohe Erträge versprechen, können Anleger schnell in Versuchung geraten, ihre Positionen zu verkaufen oder vermeintlich aussichtsreiche Wetten einzugehen. Doch Emotionen sind hier ein schlechter Ratgeber. Untersuchungen zeigen immer wieder, dass die größten Anlagefehler auf Emotionen wie beispielsweise Angst oder Gier zurückzuführen sind. Berater, die ihren Kunden emotionale Distanz, Disziplin und eine langfristige Perspektive vermitteln und selbst danach handeln, steigern nicht nur die Erträge, sondern auch die Zufriedenheit mit der Beratungsleistung. Das bestätigen auch die Kunden: 73% der Anleger schätzen Unterstützung dabei, nicht auf jede Marktbewegung zu reagieren, und 62% empfinden Hilfe beim Verzicht auf Renditejagd als wertvoll.

Beratung spart Lebenszeit

Das hat einen weiteren positiven Effekt: Wer seinem Berater vertraut, ist weniger geneigt, permanent die Entwicklung der Kapitalmärkte und des eigenen Portfolios zu beobachten und jede neue Nachricht auf mögliche Kurseffekte und Marktentwicklungen hin zu bewerten. Auch daraus ergibt sich ein emotionaler Wert auf Kundenseite, der stark an Bedeutung gewonnen hat: eingesparte Lebenszeit. Wer sich bei der Kapitalanlage gut und vertrauensvoll beraten fühlt, hat mehr Zeit für die anderen wichtigen Dinge des Lebens – und kann finanzielle Spielräume nutzen.

Diese immateriellen und schwierig zu quantifizierenden Werte werden in aller Regel menschlicher Beratung zugeschrieben. Doch auch die Kunden digitaler Dienste können emotionale Unterstützung erfahren. Robo-Beratungsdienste punkten vor allem mit einfachen Lösungen für ein organisiertes, kohärentes Porfoliomanagement, eine effiziente Verwaltung von Steuern und Kapitalgewinnen sowie mit Kontrollfunktionen. Damit vermitteln sie gerade Selbstentscheidern ein Gefühl, alles im Griff zu haben – die Lebensplanung ersetzt dies jedoch nicht.

So ist der smarte Einsatz von digitalen Tools wie Robo-Strecken durchaus hilfreich, um „mit der Zeit zu gehen“ und gerade digital-affine Kunden zu betreuen. Jedoch erfordert die komplexe Lebenssituation eines jeden Kunden weiterhin eine fachgerechte Beratung. Hier kann zum Beispiel der Fokus auf eine bestimmte Zielgruppe im Kundenbereich hilfreich sein. Und trotz Digitalisierung einiger Prozesse: Viele Kunden schätzen dennoch die persönliche Ansprache durch ihren Berater.

Lesen Sie auch: Vermögenstransfer: Die Gefahr, Kunden zu verlieren

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Unabhängigkeit der Makler und Toncars Wechsel zur DVAG http://www.asscompact.de/node/171251

Ein ehemaliger Staatssekretär wechselt an die Spitze der DVAG. Gleichzeitig werden kleinere Maklerhäuser von Verbraucherschützern vor Gericht gezerrt. „Finde den Fehler“, meint AssCompact Kolumnist Hans-Ludger Sandkühler und ordnet die Geschehnisse ein.

171251 25. April 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement Ein Artikel von Hans-Ludger Sandkühler

Zwei Nachrichten der letzten Wochen stoßen bei Versicherungsmaklern auf Unverständnis und Kopfschütteln. Da ist zum einen die Entscheidung des OLG Köln, die auf Betreiben des Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) einem weiteren Versicherungsmakler untersagt, mit seiner Unabhängigkeit zu werben. Und da ist zum anderen die Meldung, dass Florian Toncar – früher Staatssekretär im Bundesfinanzministerium unter Christian Lindner – zum 01.06.2026 als Bereichsvorstand Markt und Regulierung in die Unternehmensführung der DVAG einsteigt.

Die Entscheidung des OLG Köln folgt dem OLG Dresden

Bereits im Oktober des vergangenen Jahres hatte das OLG Dresden einem Versicherungsmakler untersagt, sich als „unabhängiger Versicherungsmakler“ oder als „unabhängig“ zu bezeichnen. Es sei irreführend – so die Begründung –, sich im Rahmen geschäftlicher Handlungen gegenüber Verbrauchern als unabhängiger Versicherungsmakler zu bezeichnen, weil das Verständnis, das damit bei den angesprochenen Verkehrskreisen, hier den an Versicherungen und an Finanzdienstleistungen interessierten Kunden, erweckt werde, nicht mit den tatsächlichen Verhältnissen übereinstimme. Denn die Unabhängigkeit des Versicherungsmaklers werde von einem maßgeblichen Teil der angesprochenen Verkehrskreise so verstanden, dass finanzielle Vorteile seitens des Versicherers gänzlich unterbleiben. Zur Feststellung dieses Verständnisses sei die Einholung eines Sachverständigengutachtens nicht erforderlich, da die Mitglieder des Senats Teil der hier angesprochenen Verkehrskreise seien und deshalb aufgrund eigener Sachkunde entscheiden könnten.

Auch das OLG Köln hebt in seiner Entscheidung hervor, dass es bei der Frage, ob eine geschäftliche Handlung irreführend sei, allein auf das Verständnis des angesprochenen Verkehrskreises, hier also des informierten Durchschnittsverbrauchers, ankomme. Und dieser verstehe jedenfalls zu einem nicht unerheblichen Teil die besonders und ohne jede Einschränkung herausgestellte „Unabhängigkeit“ dahin, dass der Makler bei seiner Tätigkeit von der Versicherungswirtschaft vollständig unabhängig sei, sowohl in persönlicher als auch in finanzieller Hinsicht. Diese Annahme sei falsch, da der Makler von den Versicherungsunternehmen bezahlt werde und strukturell von diesen abhängig sei. Die vom Makler eingebrachte Umfrage zur Verkehrsauffassung von „Unabhängigkeit“ widerlege nicht das vom Gericht ermittelte Verkehrsverständnis.

Kritik an den Entscheidungen

In beiden Entscheidungen nehmen die Gerichte für sich in Anspruch, das eigene Verständnis der Unabhängigkeit auf weite Teile der Bevölkerung übertragen zu können. Das ist anmaßend und arrogant, weil forensisch nicht belegbar. Offenbar ist bereits das Vergütungsmodell Courtage für die Richter der eigentliche Grund, um den Maklern die Unabhängigkeit abzusprechen.

Ein Funken Hoffnung und Gerüchte aus Brüssel

Ein Fünkchen Hoffnung bleibt. Das OLG Köln rügt in seiner Entscheidung vor allem, dass der Makler die Werbung mit seiner Unabhängigkeit blickfangmäßig in den Vordergrund gestellt habe und die Informationen zur Provisionszahlung demgegenüber zu spät und unzureichend, weil sie weitaus weniger auffallend erfolgt und gestaltet seien. Dies impliziert, dass eine Werbung mit „Unabhängigkeit“ zulässig sein dürfte, wenn nur über das Zahlsystem des Maklers in Umfang und Gestaltung gleichwertig informiert wird.

Demgegenüber gibt es aus Brüssel erste Gerüchte, dass im Rahmen der finalen Formulierung der Kleinanlegerstrategie die IDD dahingehend geändert werden soll, dass eine Bezeichnung als „unabhängig“ nur dann zulässig sein soll, wenn der Vermittler keine Provision vom Versicherer erhält. Warten wir es ab.

Florian Toncar wechselt zur DVAG

Kommen wir zur zweiten Meldung. Ex-Staatssekretär Florian Toncar wechselt an die Spitze der Deutschen Vermögensberatung, also eines Finanzvertriebs, für dessen Branche er zuvor die Regeln selbst mitgestaltet hat. Gleichzeitig soll er eine Führungsrolle im Branchenverband DUV (Deutscher Unternehmensverband Vermögensberatung) übernehmen. Kein Wunder, dass Toncar sich in seiner Amtszeit stets für „unabhängige Beratung und gegen ein Provisionsverbot eingesetzt hat“ (AfW-Vorstand Frank Rottenbacher Ende 2024) und in der Branche entsprechend beliebt war. Nun also der Wechsel zur DVAG. Der Bürgerbewegung Finanzwende e. V. schreibt in seinem Papier „3 gute Gründe, der DVAG den Rücken zu kehren“ über Kundenschädigung durch überteuerte Produkte, Ausbeutung und sektenartige Strukturen innerhalb der DVAG sowie undurchsichtige und schädliche Lobbymacht. Tatsächlich pflegt die DVAG seit jeher enge Kontakte in die Politik. Heute sitzen Ex-Finanzminister Theo Waigel, der hessische Ex-Minister Udo Corts, EU-Parlamentarier (!) Markus Ferber und Frankfurts langjährige OB Petra Roth im Beirat des Unternehmens. Nun also Florian Toncar.

Die DVAG beschreibt ihr „eigenes Beratungskonzept“ als „Professionelles Finanzcoaching für alle Lebenslagen“. „Optimal aufeinander abgestimmte Lösungen von Banken, Bausparkassen, Versicherungen und Investmentgesellschaften: Das nennt sich bei uns Allfinanzberatung“. Die DVAG wirbt mit bekannten Gesichtern wie Jürgen Klopp für ihr Finanzcoachingkonzept. Erst ein Blick ins Impressum offenbart, dass die DVAG im Versicherungsbereich ausschließlich als gebundener Vertreter der Generali Versicherungen und als Finanzanlagenvermittler für einige wenige Investmentgesell- schaften tätig ist.

Finde den Fehler

Da haben wir also auf der einen Seite einen kleinen mittelständischen Makler, der bis zum Ende seiner Möglichkeiten mehr oder weniger allein für sein Berufsbild gekämpft hat und von selbstgerechten, arroganten Richtern allein dafür abgewatscht wird, dass er sich auf ein seit Jahrzehnten etabliertes Vergütungsmodell eingelassen hat.

Auf der anderen Seite steht ein strukturierter Finanzvertrieb mit dem Vernehmen nach mehr als 18.000 „Vermögensberatern“ und eigenem Berufsverband, der es sich leisten kann, mal eben einen ehemaligen, in Politik und Branche vernetzten Staatssekretär anzuheuern. Das allein schon zeugt von der Verzahnung und Durchlässigkeit zwischen Politik und Geschäft in einer Finanzwelt ohne Moral. „Erst kommt das Fressen, dann die Moral“, singt Mackie Messer am Ende des zweiten Akts in Bertolt Brechts berühmter Dreigroschenoper.

Das ist nun eigentlich nichts Neues. Denn schließlich ist die Gier Verursacher zahlreicher Eskapaden im Versicherungsvertrieb, die auch von den Gerichten wahrgenommen werden und nicht zuletzt die Rechtsprechung beeinflussen.

In diesem Zusammenhang ist aber schon erstaunlich, dass niemanden die Frage umtreibt, wie die Berufsbezeichnungen „Vermögensberater“ und „Finanzcoach“ von den angesprochenen Verkehrskreisen verstanden werden und insofern wettbewerbsrechtlich überhaupt zulässig sind. Die Verbraucher- schützer verklagen lieber kleine, mittelständische und redliche Makler.

Lesen Sie auch: Kann man noch mit der Unabhängigkeit werben?

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Digital Insurance Podcast: KI als Innovation oder Jobkiller? http://www.asscompact.de/node/171232

Zu Gast bei Moderator Jonas Piela in der neuen Folge des „Digital Insurance Podcast“ ist Fynn Monshausen, Leiter des Bereichs Digitalvertrieb und Service bei der BarmeniaGothaer. Im Gespräch geht es um die Macht von LLMs und die Zukunft menschlicher Arbeit in der Versicherungsbranche.

171232 25. April 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

In der neuesten Episode des „Digital Insurance Podcast“ begrüßt Moderator Jonas Piela einen Experten für digitale Transformation: Fynn Monshausen, Leiter des Bereichs Digitalvertrieb und Service bei der BarmeniaGothaer. Im Zentrum des intensiven Austauschs steht die Frage, wie künstliche Intelligenz (KI) die Versicherungsbranche nicht nur oberflächlich verändert, sondern eine grundlegende Neuausrichtung von Organisationsstrukturen erzwingt. Monshausen warnt davor, dass Versicherer den „Perfect Storm“ nur überleben werden, wenn sie bereit sind, ihre gewohnten Prozesse komplett neu zu denken.

Von der Standardisierung zur intelligenten Personalisierung

Monshausen beschreibt den technologischen Wandel als eine Bewegung weg von der starren Automatisierung hin zur adaptiven Intelligenz. Während man im Jahr 2010 noch versuchte, Kunden in standardisierte Prozesse zu drängen, um Daten maschinenlesbar zu machen, bricht die KI diese Barrieren nun auf. Moderne Systeme sind in der Lage, unstrukturierte Daten – egal ob aus E-Mails, Telefonaten oder sogar Faxen – zu verstehen und kontextbezogen zu verarbeiten. Diese Entwicklung ermöglicht es Versicherern erstmals, hohe Effizienz mit einer tiefgehenden persönlichen Kundenansprache zu verbinden, die auf den individuellen Kontext der Versicherten reagiert.

Neue Rollenbilder für Mitarbeitende in der Sachbearbeitung

Ein zentraler Aspekt des Gesprächs ist die Zukunft der menschlichen Arbeit innerhalb der Versicherung. Monshausen räumt mit dem Vorurteil auf, dass KI den Menschen schlicht ersetzt. Vielmehr verändern sich die Rollenprofile dramatisch. Am Beispiel des chinesischen Versicherers ZhongAn zeigt er auf, wie ein extremes Verhältnis von nur sechs Mitarbeitenden pro einer Million Kunden möglich wird. In solchen hocheffizienten Modellen wandeln sich erfahrene Sachbearbeiter zu „Trainern“ und „Controllern“ der KI. Sie überwachen die Compliance, decken Halluzinationen der Systeme auf und verfeinern die Algorithmen, anstatt Routineaufgaben händisch zu erledigen. Der Mensch wird zum Kurator einer intelligenten Maschine.

Strategischer Ausblick auf Agentic AI und AGI

Der Podcast wirft zudem einen Blick in die nahe Zukunft und diskutiert die Stufen der KI-Entwicklung von der generativen zur „Agentic AI“. Monshausen erläutert, dass wir uns an einem Punkt befinden, an dem KI-Systeme beginnen, Aufgaben autonom und end-to-end zu lösen. Während Jonas Piela die Vision eines „Daten-Eimers“ skizziert, in den Kunden einfach alle Dokumente werfen, geht Monshausen noch einen Schritt weiter: Zukünftig werden persönliche KI-Assistenten der Kunden direkt mit den Systemen der Versicherer interagieren, was den klassischen Touchpoint zwischen Mensch und Unternehmen fundamental verändern wird. Die BarmeniaGothaer bereitet sich darauf vor, indem sie bereits an spezialisierten KI-Assistenten für die Bereiche Service, Schaden sowie Beratung und Vertrieb arbeitet.

Hier geht es zur aktuellen Folge:
Über den Podcast

Jonas Piela berät die Versicherungswirtschaft hinsichtlich der digitalen Transformation in seiner Rolle als Managing Director bei Piela & Co. Digital Consultants. Außerdem betreibt er den Digital Insurance Podcast, für den er mit Managern aus der Branche über die Herausforderungen der Digitalisierung spricht. Zu finden ist der Podcast unter anderem bei Google, Apple und Spotify sowie unter insurancemedia.de/podcast.

Weitere Podcasts
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„Digitale Gesundheitsangebote sind zentrales Entscheidungskriterium“ http://www.asscompact.de/node/171252

Die Digitalisierung berührt alle Bereiche des Lebens. Auch in der Krankenversicherung nutzt der Großteil der Deutschen bereits digitale Angebote. Welche Rolle spielen solche Services und Angebote heute bei der Wahl des Krankenversicherers? Und wie arbeitet die DKV daran, sie ihren Kunden näherzubringen?

171252 24. April 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement Interview mit Frauke Fiegl, Vorsitzende des Vorstands der ERGO Krankenversicherung AG und der DKV Deutsche Krankenversicherung AG sowie Mitglied des Vorstands der ERGO Deutschland AG
Frau Fiegl, wie hat sich die private Krankenversicherung in Ihrem Unternehmen in den letzten Jahren entwickelt? Das Wachstum bei den Vollversicherten bleibt ja weiterhin eher verhalten...

In Deutschland war im Jahr 2025 fast jeder Zweite privat krankenversichert: Fast 9 Millionen Menschen waren krankenvollversichert und es bestehen über 32 Millionen abgeschlossene Zusatzversicherungen. Seit Jahrzehnten ist damit das Interesse an der privaten Krankenversicherung (PKV) ungebrochen.

Die DKV Deutsche Krankenversicherung AG und der ERGO Krankenversicherung AG betreuen in Summe über 6,3 Millionen Kundinnen und Kunden. Damit sind wir Marktführer.

Wir sehen unverändert eine gute Nachfrage, insbesondere nach Ergänzungsversicherungen. Die aktuellen politischen Diskussionen tragen dazu bei und stärken die Bedeutung der PKV. Viele Kundinnen und Kunden wollen ihren gesetzlichen Schutz gezielt erweitern, allen voran im Zahnbereich, aber auch in der stationären und ambulanten Versorgung. Sehr dynamisch entwickelt sich außerdem die betriebliche Krankenversicherung.

Parallel entwickeln wir unser Geschäftsmodell stetig weiter: Im Mittelpunkt stehen dabei digitale Services, schnelle Prozesse sowie eine hohe Service-Qualität.

Welche Rolle spielen gute und umfassende digitale Gesundheitsangebote heutzutage bei der Wahl eines privaten Krankenversicherers?

Digitale Gesundheitsangebote sind heute ein zentrales Entscheidungskriterium – insbesondere für jüngere, digital affine oder auch beruflich sehr eingebundene Kundinnen und Kunden. Sie erwarten, ihre Gesundheit weitgehend digital managen zu können: Rechnungen einreichen, Dokumente verwalten, die elektronische Patientenakte (ePA) nutzen, E-Rezept empfangen und bei Bedarf telemedizinische Angebote in Anspruch nehmen – alles möglichst aus einer Hand.

Mit unserer neuen „Meine DKV“-App bündeln wir genau das in einer App: ePA, E-Rezept, digitale Leistungsabwicklung und weitere, innovative Services in einer Anwendung. Zusätzlich unterstützen wir unsere Versicherten mit weiteren Gesundheits-Apps und Online-Programmen – angepasst an ihren individuellen Bedarf. Wir fördern das Umsetzen eines gesunden Lebensstils oder unterstützen Patienten mit akuten/chronischen Erkrankungen durch Programme wie z. B. digitales Rücken- und Schlaftraining oder digitale Schwangerschaftsbegleitung.

Welcher Anteil der bei der DKV vollversicherten Personen nutzen digitale Angebote wie beispielsweise die ePA, die Gesundheitsapp oder digitale Gesundheitsanwendungen? Gerade bei der ePA hört man ja immer wieder, dass die Resonanz eher verhalten ist.

Unsere App- und Online-Services werden von einem großen Teil der Vollversicherten aktiv genutzt. Aufgrund der noch jungen Historie unserer neuen „Meine DKV“-App, die wir Ende letzten Jahres ausgerollt haben, besteht hier natürlich noch Potenzial.

Wie arbeiten Sie daran, den Anteil zu erhöhen?

Unser Ansatz ruht auf drei Säulen: Einfachheit, Aufklärung und erlebbarer Mehrwert.

Erstens integrieren wir ePA, E-Rezept und weitere Funktionen konsequent in die „Meine DKV“-App, sodass Kundinnen und Kunden nicht zwischen verschiedenen Apps springen müssen, sondern einen zentralen, einfachen Zugang haben.

Zweitens fördern wir digitale Gesundheitskompetenz: mit Videos und Erklärtexten, Schritt-für-Schritt-Anleitungen, In-App-Hilfen und gezielten Kampagnen.

Drittens verknüpfen wir unsere digitalen Services mit konkreten Alltagssituationen, um einen echten Mehrwert zu bieten – etwa beim Medikationsmanagement, bei Vorsorge- und Check-up-Terminen oder bei chronischen Erkrankungen wie Rückenbeschwerden und Schlafproblemen.

Welche Rolle spielen Makler dabei, Versicherten diese Innovationen näherzubringen? Wie unterstützen Sie Makler dabei bei der Beratung?

Makler sind für uns zentrale Partner, um Innovation in praktische Kundenvorteile zu übersetzen. Sie erleben sehr direkt, welche Fragen, Vorbehalte oder auch Erwartungen Kundinnen und Kunden gegenüber digitalen Angeboten haben und können diese im Beratungsgespräch adressieren.

Wir unterstützen Makler dabei unter anderem mit praxisnahen Webinaren und Schulungen zu ePA, E-Rezept, digitalen Gesundheitsanwendungen und digitaler Gesundheitskompetenz sowie mit klaren, verständlichen Unterlagen – von Erklärvideos bis zu kompakten Kundenbroschüren.

So können Makler nicht nur die positiven Leistungsmerkmale eines Tarifs erläutern, sondern auch über digitale Services sprechen und damit überzeugen.

Prävention wird in der Gesundheitsversorgung zunehmend wichtiger. Welche Rolle können digitale Anwendungen hier spielen, um die Gesundheit bzw. Gesundheitsvorsorge von Versicherten zu verbessern?

Die Ergebnisse unseres aktuellen DKV-Reports zeigen, dass ein erheblicher Teil der Bevölkerung über eine unzureichende digitale Gesundheitskompetenz verfügt. Genau hier können digitale Anwendungen ansetzen und dem effektiv entgegenwirken.

Über unsere „Meine DKV“-App wollen wir Versicherte dafür sensibilisieren, Vorsorgeangebote wahrzunehmen, Impf- und Screening-Termine im Blick zu behalten und gesunde Verhaltensweisen in den Alltag zu integrieren. In Kombination mit Telemedizin und weiteren digitalen Gesundheitsanwendungen – etwa zu Bewegung, Ernährung, psychischer Gesundheit oder zum Umgang mit chronischen Erkrankungen – können wir Prävention alltagsnah, personalisiert und niedrigschwellig gestalten. Unser Ziel ist, so einen Beitrag zur Stärkung der digitalen Gesundheitskompetenz unserer Versicherten zu leisten, was wiederum zu mehr gesunder Lebenszeit führt.

Wie sehen Sie die Zukunft der PKV im digitalen Zeitalter und welche digitalen Kooperationen oder Dienstleistungen könnten Ihrer Meinung nach in den kommenden Jahren ausgebaut werden?

Bei ERGO insgesamt und der DKV werden wir unsere digitalen Angebote konsequent weiterentwickeln. Mit unserer App und dem Kundenportal bieten wir bereits eine integrierte und individuell gestaltbare Plattform statt vieler Einzellösungen an. Darauf werden wir aufbauen. Kooperationen mit digitalen Gesundheitsanbietern, Start-ups und Leistungserbringern sowie bessere digitale Services rund um Verwaltung und Abrechnung werden dabei maßgebliche Hebel sein.

Wichtig ist dabei, dass auch die Leistungserbringer Daten in Zukunft strukturiert austauschen. Dann könnten Rechnungen schneller geprüft und Versicherte schneller ihre Leistung erhalten.

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Versicherungsvertrieb: Welche Player können sich behaupten? http://www.asscompact.de/node/171250

MarshBerry sieht den europäischen Versicherungsvertriebsmarkt am Scheideweg. Wie Marktteilnehmer performen, hängt der Beratungsgesellschaft zufolge auch besonders von Technologienutzung, Spezialisierung und der Fähigkeit zur Integration ab. Hierzulande ist der Markt zwar groß, aber auch selektiv.

171250 24. April 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Der europäische Versicherungsvertriebsmarkt steht laut MarshBerry am Scheideweg. Demnach zeigen sich durch das Ende des durch steigende Prämien getragenen Wachstums strukturelle Unterschiede im Markt immer deutlicher. Zwischen Gewinnern und Verlierern wird ein steigender Abstand sichtbar. Das legt der aktuelle Report „The State of European Insurance Distribution M&A Market“ der auf den Versicherungsmarkt spezialisierten M&A-Beratungsgesellschaft dar.

Investoren gehen selektiver vor

Der Report kommt zu dem Schluss, dass der Rückenwind der vergangenen zehn Jahre langsam nachlasse. Dieser kam insbesondere durch Konsolidierung und ein Marktumfeld zustande, in dem steigende Prämien das Wachstum maßgeblich unterstützt haben. Die Zeit des komfortablen Wachstums ist nun vorbei, folgert MarshBerry.

Auf die Branche sieht das Unternehmen nun eine schwierigere Phase zukommen, in der die Nutzung von Technologie, Spezialisierung und die Fähigkeit zur Integration für weiteres Wachstum entscheidend sein wird. Seit dem Jahr 2015 zählt MarshBerry mehr als 5.200 M&A-Transaktionen für die Branche in Europa. Rund 530 davon fanden im Jahr 2025 statt. Das Unternehmen bemerkt in seinem Report, dass Investoren momentan deutlich selektiver vorgehen und die Bewertungen zunehmend variieren.

„Zunehmende Kluft“

Dr. Fabian Seul, Managing Director bei MarshBerry in München, meint dazu, dass das Umfeld, das in den letzten Jahren ein breit angelegtes Wachstum begünstigt habe, sich wieder normalisiere. Und er zeigt auf, was in Zukunft im Markt von Bedeutung sein wird: „Skalierung bleibt nach wie vor wichtig. Doch daneben beobachten wir eine zunehmende Kluft zwischen Plattformen mit marktführender Umsetzungs- und Integrationsstärke und solchen ohne.“

Wer geht in Pole-Position?

Weiterhin ist für die M&A-Beratungsgesellschaft klar, dass sich diejenigen Marktteilnehmer, die den digitalen Kundenzugang und die Datenerhebung kontrollieren, ganz vorne mitmischen werden. Denn KI verändert die Kontrolle über den Vertrieb: KI-gesteuerte Schnittstellen bestimmen zunehmend, wie Versicherungen gekauft und verwaltet werden, heißt es.

Versicherungsvertrieb konzentriert sich auf wenige Kontrollpunkte

„Die entscheidende Frage ist, welche Plattformen am besten positioniert sind, um KI für sich zu nutzen“, so Seul. Der Versicherungsvertrieb konzentriere sich wirtschaftlich immer stärker auf eine begrenzte Anzahl von Kontrollpunkten. Zu diesen Kontrollpunkten gehören laut Seul die Schnittstelle zum Kunden, die Datenerhebung und das Management sowie der Workflow. „Plattformen, die diese Kontrollpunkte beherrschen und operativ integrieren, werden ihr Geschäft ausweiten können. Alle anderen dürften unter Druck geraten“, sagt er.

Was im Markt an Bedeutung gewinnt

Diesen Wandel findet MarshBerry auch auf Investorenseite. Denn diese setzt bestimmte Prioritäten. 2025 etwa waren 61% der Transaktionen Private-Equity-finanziert, doch das Kapital werde heute gezielter eingesetzt, so MarshBerry. Die Entwicklung geht von „mehr“ hin zu „besserer“ Skalierung.

Von immer größerer Relevanz sind u. a. organisches Wachstum, tatsächlich umgesetzte Integration, KI-Nutzung und Managementqualität. Die Bewertungsspanne vergrößert sich zugleich. Spezialisierte Makler, kommerzielle Plattformen im Mittelstand und MGA-geführte Modelle (Managing General Agent) erzielen Aufschläge, heißt es von MarshBerry. Generalisten wiederum – vor allem im standardisierten Privatkundengeschäft – sieht der Report unter Bewertungsdruck. Eine Plattform sei dabei zunehmend nicht mehr die Summe ihrer Zukäufe, sondern das Ergebnis ihrer Integration und damit ein eigenständiges, skalierbares Geschäftsmodell.

Konsolidierung: Wie geht es in Deutschland weiter?

Doch innerhalb verschiedener Regionen Europas verlaufen Tempo und Form der Konsolidierung unterschiedlich. Großbritannien und die skandinavischen Länder beispielsweise gelten als „reife Märkte“. Hier ist das Transaktionsvolumen rückläufig. In Mittel- und Osteuropa hingegen befindet sich die Konsolidierung erst in der Anfangsphase.

Deutschland wird laut MarshBerry oft als der vielversprechendste Konsolidierungsmarkt in Europa beschrieben. 73 M&A-Transaktionen wurden von MarhsBerry hierzulande im Jahr 2025 dokumentiert. Für Deutschland, das im Report zur DACH-Region (Deutschland, Österreich, Schweiz) gezählt wird, stellt MarshBerry fest, dass der Markt zwar groß ist, aber auch selektiver wird. Käufer priorisieren typischerweise Qualität und Integration, so MarshBerry.

Auswirkungen des Iran-Kriegs

Und auch aktuelle Entwicklungen haben laut Seul ihre Auswirkungen: „Geopolitische Schocks wie der Iran-Krieg führen zu einer Anpassung der Risikoeinschätzung auf den Versicherungsmärkten. In Segmenten wie der Marineversicherung und der Absicherung politischer Risiken beobachten wir deutlich steigende Prämien. In einem volatilen Umfeld werden Leistungsstärke, Spezialisierung und Größe zu entscheidenden Differenzierungsfaktoren.“ (lg)

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blau direkt: Direkter Absprung in Versichererportale aus MVP http://www.asscompact.de/node/171244

Das Lübecker Technologieunternehmen blau direkt vereinfacht mit QuickJump den Wechsel aus dem hauseigenen Maklerverwaltungsprogramm in die Portale der Versicherer. So ist künftig ein direkter Absprung aus einem bestehenden Vertrag in der AMEISE in das jeweilige Versichererportal möglich.

171244 24. April 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Für Vermittler sind Versichererportale mit Vertragsinformationen, Bestandsdaten und weiteren wichtigen Dokumenten ein zentraler Bestandteil im Arbeitsalltag. Viele dieser Informationen werden bereits in der AMEISE gebündelt bereitgestellt. Dies erfolgt aber nur in dem Umfang, in dem sie von Versicherern übermittelt werden. Laut blau direkt war der Zugriff auf weiterführende oder historische Daten in der Praxis bislang oft umständlich.

Direkter Absprung aus bestehendem Vertrag in der AMEISE

Mit QuickJump will das Lübecker Technologieunternehmen Vermittlern nun zu mehr Effizienz im Arbeitsalltag verhelfen. So ist nun erstmals ein direkter Absprung aus einem bestehenden Vertrag im Maklerverwaltungsprogramm AMEISE in das jeweilige Versichererportal möglich. Zugleich entfällt der erneute Login in die Systeme der Versicherer ebenso wie Zwischenschritte oder Systemwechsel. Zudem profitieren Vermittler von einem schnellen Zugang zu Informationen direkt über die angebundenen Versichererportale.

„QuickJump ist ein weiterer wichtiger Bestandteil unserer Integrationsstrategie. Mit mittlerweile über 30 angebundenen Services bauen wir die AMEISE konsequent zu einer vernetzten Plattform innerhalb der blau direkt Systemwelt aus“, erläutert Thomas Eickhof, Chief Product Officer bei blau direkt. QuickJump basiert auf der BiPRO-Norm 440, die konkret den sicheren, direkten Wechsel zwischen Anwendungen regelt, in diesem Fall aus der AMEISE in die jeweiligen Versichererportale.

Angebot soll kontinuierlich ausgebaut werden

Zum Start stehen die Portale von neun Versicherern über QuickJump zur Verfügung: Alte Leipziger, AXA/DBV, Hallesche, HDI, NÜRNBERGER, Standard Life, die Stuttgarter, VOLKSWOHL BUND/prokundo sowie WWK. Weitere Gesellschaften sind bereits in Planung. Laut blau direkt würden gemeinsam mit der zeitsprung GmbH als Partner Gespräche geführt, um das Angebot kontinuierlich zu erweitern. (tik)

Weitere Meldungen zu neuen Tools und Services lesen Sie auch in der Rubrik „Management & Vertrieb“.
Um aktuelle Entwicklungen rund um KI und MVPs geht es auch beim Makler-Summit Süd-West 2026 am 29. April in Kornwestheim. Weitere Informationen zu dem Event finden Sie auf asscompact.de/makler-summit-2026.
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Pflegeversicherung: Laufende Diagnostik muss angegeben werden http://www.asscompact.de/node/171229

Steht eine ärztliche Diagnose noch aus, darf dies beim Antrag auf eine Pflegezusatzversicherung nicht verschwiegen werden. Das OLG Koblenz zeigt, dass ein vorschnelles Nein bei Gesundheitsfragen eine arglistige Täuschung sein und der Vertrag vom Versicherer angefochten werden kann.

171229 24. April 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz hat sich mit der Frage befasst, unter welchen Voraussetzungen ein Versicherer einen Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten kann, wenn Gesundheitsfragen im Antrag ohne gesicherte Grundlage – sozusagen „ins Blaue“ – hinein beantwortet werden.

Pflegeversicherung für Kleinkind während Diagnostik abgeschlossen

Ausgangspunkt war der Online-Antrag eines Vaters auf Abschluss einer privaten Pflegezusatzversicherung für seinen wenige Monate alten Sohn. Das Kind zeigte bereits seit einiger Zeit auffällige Symptome wie krampfartige Zustände. Ärzte hatten deshalb eine Reihe von Untersuchungen eingeleitet, um insbesondere eine mögliche neurologische Erkrankung abzuklären. Ein Epilepsieverdacht stand im Raum, war aber noch nicht bestätigt. Gleichwohl beantwortete der Vater die Frage nach entsprechenden Erkrankungen im Antrag mit Nein. Der Vertrag sah unter anderem die Zahlung eines Pflegemonatsgeldes bei ambulanter Pflege in Höhe von bis zu 4.000 Euro je Monat sowie Leistungen bei vollstationärer Pflege vor. Der Versicherer zeichnete den Vertrag. Nur wenige Tage später wurde die Diagnose eines West-Syndroms gestellt, einer frühkindlichen Form der Epilepsie.

Landgericht gibt Kläger zunächst Recht, Berufung hebt Urteil jedoch auf

Nachdem der Pflegepflichtversicherer für den Sohn bei einer Einstufung in den Pflegegrad 4 Leistungen bewilligt hatte, beantragte der Vater bei dem Versicherer, wo er die Pflegezusatzversicherung abgeschlossen hatte, entsprechende Leistungen. Der Versicherer führte eine Leistungsprüfung durch und kam zu dem Schluss, dass die Gesundheitsfragen nicht wahrheitsgetreu beantwortet wurden, und verweigerte die Zahlung. Daraufhin reichte der Vater Klage ein.

Das Landgericht Mainz hatte zunächst zugunsten des Klägers entschieden. Es stellte darauf ab, dass zum Zeitpunkt der Antragstellung noch keine gesicherte Diagnose vorgelegen habe und der Kläger sich auf die bis dahin geäußerten ärztlichen Einschätzungen habe verlassen dürfen. Der Versicherer legte Berufung beim OLG Koblenz ein. Dieses folgte der Bewertung des Landgerichts jedoch nicht und wies die Klage vollständig ab.

Arglist bei unklarer Diagnose: OLG sieht „ins Blaue hinein“ als Täuschung

Nach Auffassung des OLG war die Antwort auf die Gesundheitsfrage bereits objektiv unzutreffend, da die Erkrankung tatsächlich vorlag. Entscheidend war jedoch die subjektive Komponente. Das Gericht stellt klar, dass Arglist auch dann vorliegen kann, wenn ein Antragsteller eine Frage ohne ausreichende Tatsachengrundlage beantwortet. Wer weiß, dass eine medizinische Abklärung noch läuft und wesentliche Befunde fehlen, verfügt nicht über die notwendige Sicherheit für eine abschließende Bewertung. Wird in dieser Situation dennoch eine eindeutige Antwort gegeben, kann dies als bewusste Täuschung gewertet werden. Der Vater habe die Frage nach der Epilepsie objektiv falsch und „ins Blaue hinein“ beantwortet.

Der Kläger wusste, dass der Verdacht einer Epilepsie nicht ausgeräumt war und dass weitere Untersuchungen noch ausstanden. Nach Überzeugung des Gerichts rechnete er zumindest mit der Möglichkeit einer entsprechenden Diagnose und wollte sich gleichwohl frühzeitig Versicherungsschutz sichern. Gerade dieser zeitliche Zusammenhang zwischen laufender Diagnostik und Antragstellung war für die richterliche Würdigung von zentraler Bedeutung. Hinzu kam, dass der Versicherungsschutz gezielt für das betroffene Kind beantragt wurde, während für ein gesundes Geschwisterkind kein entsprechender Antrag gestellt wurde.

Keine Entlastung trotz enger Gesundheitsfrage im Antrag

Besonders hervorzuheben ist, dass das Gericht die enge Formulierung der Gesundheitsfrage nicht als entlastend ansah. Zwar wurde nur nach bestehenden Erkrankungen gefragt und nicht nach Verdachtsmomenten oder Untersuchungen. Gleichwohl durfte der Kläger nach Ansicht des Senats die Frage nicht schlicht verneinen, ohne auf die noch ungeklärte medizinische Situation hinzuweisen. Wer erkennt, dass ihm die notwendige Erkenntnisgrundlage fehlt, muss dies offenlegen. Die Folge war die wirksame Anfechtung des Versicherungsvertrags. Der Vertrag gilt rückwirkend als nichtig, sodass keine Leistungsansprüche bestehen. (bh)

 

OLG Koblenz, Urteil vom11.03.2026 – Az: 10 U 629/24

 

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AssCompact SE Vorsorge 05/2026 http://www.asscompact.de/node/171242 171242 24. April 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement ]]> BU und Diabetes: Eine Nische mit hohem Marktpotenzial http://www.asscompact.de/node/171230

Für Menschen mit Diabetes bleibt der Zugang zur Berufsunfähigkeitsversicherung bis heute schwierig – trotz medizinischer Fortschritte und besserer Risikokontrolle. Neue Technologien könnten jedoch eine bislang verschlossene Zielgruppe für Versicherer und Vermittler erschließen.

171230 23. April 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement Ein Beitrag von Dr. Bernd Reinhold, Gründer und Geschäftsführer von Diabsurance

Die Absicherung der Arbeitskraft zählt zu den zentralen Themen der Personenversicherungen. Für Menschen mit Diabetes bleibt der Zugang zur Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) jedoch weiterhin stark eingeschränkt. Dies betrifft sowohl Typ-1-DiabetikerInnen (umgangssprachlich: Jugenddiabetes) als auch Typ-2-DiabetikerInnen (Altersdiabetes).

Bessere Risikokontrolle dank neuer Technologien

Vielen Versicherern ist diese Kundengruppe weiterhin zu riskant. Wir bei Diabsurance sehen durch neue Technologien und Therapien, die es schon heute gibt bzw. die in den nächsten 10 bis 20 Jahren verfügbar werden, ein erhebliches Marktpotenzial. Moderne Medikamente (z.B. GLP-1-Rezeptoragonisten), kontinuierliche Glukosemessung (CGM) und automatisierte Insulinsysteme (AID) ermöglichen heute bereits eine deutlich bessere Stoffwechseleinstellung. Dadurch wird eine differenziertere Risikobewertung und bessere Risikokontrolle möglich – und Menschen mit gut eingestelltem Diabetes werden zu deutlich günstigeren Bedingungen versicherbar. Eine Neuevaluation der Risiken von diesen gut eingestellten DiabetikerInnen mit CGM-Sensoren wird gerade durchgeführt (Stand: April 2026).

In diesem Beitrag berichten wir von Diabsurance über die Ergebnisse einer von uns durchgeführten Umfrage unter Betroffenen mit Typ-1- und Typ-2-Diabetes zu Ihren Erfahrungen und Erwartungen rund um das Thema „Berufsunfähigkeitsversicherung und Diabetes“ (45 TeilnehmerInnen, Stand April 2026).

Kaum Zugang zur BU nach Diagnose „Diabetes“

85% der UmfrageteilnehmerInnen ist oder wäre eine BU-Absicherung wichtig. 75% der Befragten verfügen allerdings über keine Berufsunfähigkeitsversicherung (Abb. 1), obwohl Versuche dazu unternommen wurden. Von den verbleibenden 25% haben:

  • nur 5% eine BU nach Ihrer Diabetes-Diagnose erhalten,
  • 14% vor der Diabetesdiagnose abgeschlossen, oder
  • über Kollektivverträge oder Aktionen ohne Gesundheitsprüfung eine BU erhalten (7%).

 

BU und Diabetes: Eine Nische mit hohem Marktpotenzial

Dies deckt sich mit der derzeitigen Praxis der meisten Versicherer, Diabetes als hohes und schwer kalkulierbares Risiko einzustufen – mit der Folge von Ablehnungen oder sehr hohen Prämienzuschlägen (von 150 bis 200 %).

Hohe Bereitschaft für datenbasierte Risikobewertung

Gleichzeitig zeigt die Umfrage eine hohe Offenheit gegenüber Ansätzen vergleichbar einer Telematik-Versicherung im Kfz-Bereich: Fast 90% der Teilnehmer wären bereit, einen auf CGM-Daten (Continuous Glucose Monitoring) basierenden Risiko-Score berechnen zu lassen.

Dies ist insofern relevant, als moderne Glukosesensoren eine kontinuierliche und lückenlose Bewertung der Stoffwechseleinstellung ermöglichen und dadurch für DiabetikerInnen, die diese Informationen aktiv im Alltag nutzen, zu einer verbesserten Glucose-Einstellung führen. Diese aktive Personengruppe kann über einen CGM-basierten Risiko-Score selektiert werden. Deren BU-Risiko nähert sich dem von Nicht-DiabetikerInnen an.

 

BU und Diabetes: Eine Nische mit hohem Marktpotenzial

Die CGM-Daten würden kontinuierlich während der Vertragslaufzeit analysiert, um z. B. im Fall einer möglichen Verschlechterung der Glucose-Einstellung frühzeitig mit dem/der VersicherungsnehmerIn Lösungsoptionen finden zu können (diese Serviceleistung würde durch einen Dienstleister für den Versicherer erbracht).

Diskrepanz bei akzeptierten Prämienzuschlägen

Die Mehrheit der Befragten hält einen Prämienzuschlag von unter 25% oder 25% bis 50% für akzeptabel. Demgegenüber steht die aktuelle Marktpraxis:

  • Zuschläge von 150% bis 200% oder
  • komplette Ablehnung

Diese Differenz illustriert ein erhebliches Spannungsfeld zwischen aktueller Risikoeinschätzung der Versicherer und der Schmerzgrenze aus Kundensicht.

 

BU und Diabetes: Eine Nische mit hohem Marktpotenzial

Hier bietet sich dank Technologie und daraus resultierend geringerem BU-Risiko ein großes Marktpotenzial, das durch einen Data-Analytics-getriebenen Ansatz erschlossen werden kann.

Marktpotenzial und Fazit

In Deutschland leben rund 9 Millionen Menschen mit Diabetes, davon mehrere Millionen im erwerbsfähigen Alter. Dank moderner Therapie- und Monitoringtechnologien gibt es schon heute ein wachsendes Segment gut eingestellter DiabetikerInnen mit deutlich besser kalkulierbarem BU-Risiko. Schätzungen zufolge umfasst dieses Segment bereits heute 100.000 bis 200.000 potenzielle Kundinnen und Kunden mit einem jährlichen Prämienvolumen im niedrigen bis mittleren dreistelligen Millionenbereich.

Mit einem Data-Analytics-getriebenen Ansatz wird dieses bisher kaum erschlossene Kundensegment versicherbar.

Über Diabsurance

Diabsurance ist ein spezialisierter Versicherungsmakler für Menschen mit Diabetes und deren Familien. Das Unternehmen unterstützt Betroffene dabei, Zugang zu Personenversicherungen – insbesondere zur Berufsunfähigkeitsversicherung – zu erhalten. Aufgrund eigener Betroffenheit sind wir eng in mehreren deutschen Diabetes-Communities eingebunden. Gleichzeitig haben wir einen datenbasierten Risiko Score für eine differenzierte und realistische Risikobewertung entwickelt und bieten diesen Versicherern an.

Über den Autor

Dr. Bernd Reinhold ist Gründer und Geschäftsführer von Diabsurance. Er ist selbst Typ-1 Diabetiker und seit vielen Jahren CGM-Sensor-Nutzer. Er hat lange Jahre im Bereich Datenanalyse und Sensorik im Automobilbereich gearbeitet. Er begeistert sich für Open Source, KI und neue Technologien und hat die rasante technologische Entwicklung im Diabetes hautnah miterlebt. Er nimmt regelmäßig an Community-Events in verschiedenen Diabetes Communities in Deutschland teil und hat 2022 an einem Forschungsprojekt der Charité mitgewirkt. In seiner Freizeit fährt er gerne Mountainbike und im Winter Ski.

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uniVersa startet neuen Kfz-Tarif http://www.asscompact.de/node/171228

Die uniVersa hat einen neuen Kfz-Tarif auf den Markt gebracht. Im Vergleich zum Vorgängertarif gibt es laut dem Versicherer weitere Leistungsverbesserungen, unter anderem im Bereich Tierbissschäden und E-Mobilität. Der Schutz kann über ein modulares Bausteinsystem individuell angepasst werden.

171228 23. April 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die uniVersa hat einen neuen Kfz-Tarif gelauncht. Der neue Tarif FLEXXdrive U2026 kann im Vergleich zum Vorgängertarif mit weiteren Leistungsverbesserungen aufwarten. So sind künftig Tierbissschäden an allen Teilen und für alle Fahrzeugarten mitversichert. Wird nach einem Totalschaden oder Verlust eines Verbrennerfahrzeugs ein neues Elektro- oder Wasserstoffauto gekauft, gewährt der Versicherer einen Technologiezuschuss von 2.000 Euro.

Auch bei der Neupreisentschädigung hat der Versicherer Anpassungen gemacht: Sie gilt nun nicht mehr nur für Werksauslieferungen, sondern auch bei Tageszulassungen bis zu einem Monat nach Erstzulassung beim Händler sowie für Vorführwagen mit bis zu 500 km Laufleistung.

Kunden können in der Kaskoversicherung aus 13 verschiedenen Selbstbeteiligungsstufen wählen und ihren Versicherungsschutz über das modulare Bausteinsystem individuell zusammenstellen. Dafür können sie je nach Bedarf aus sechs verschiedenen optional zubuchbaren Leistungsbausteinen wählen: Auslandsschutz, Rabattschutz, Kfz-Schutzbrief, Fahrerschutz, Werkstattservice und eine GAP-Deckung für Leasing- und kreditfinanzierte Fahrzeuge.

Für Zweitfahrzeuge werden als Sondereinstufung bis zu vier schadenfreie Jahre (SF4) ohne Mindestalter gewährt. Kinder können über eine Eltern-Kind-Regelung sofort mit bis zu zwei schadenfreien Jahren (SF2) in die Versicherung einsteigen. (js)

Weitere Meldungen zu neuen Versicherungslösungen und Anpassungen bei bestehenden Produkten finden Sie in unserem Bereich „Assekuranz“.
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LEUE & NILL eröffnet Niederlassung in Frankfurt http://www.asscompact.de/node/171227

Das Maklerunternehmen LEUE & NILL baut seine Infrastruktur hierzulande aus: Am 01.05.2026 eröffnet in Frankfurt eine neue Niederlassung. Der neue Standort soll die regionale Präsenz und Kundennähe in der Metropolregion „FrankfurtRheinMain“ stärken. Niederlassungsleiter wird Ralph Bittel.

171227 23. April 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Das Maklerhaus LEUE & NILL erweitert seine nationale Infrastruktur und eröffnet am 01.05.2026 die Niederlassung Frankfurt. Der neue Standort soll die regionale Präsenz und Kundennähe in der Metropolregion „FrankfurtRheinMain“ stärken, heißt es.

Mit diesem Schritt will das in der fünften Generation familiengeführte Unternehmen zudem sein kontinuierliches Wachstum und die strategische Ausrichtung auf die bedeutende Wirtschaftsregion Südwestdeutschland betonen.

Die neue Niederlassung in Frankfurt wird zentraler Standort für Kundenbetreuung, Projektentwicklung und regionale Kooperationen, teilt LEUE & NILL mit. Die Lage in der Metropolregion FrankfurtRheinMain im Herzen Deutschlands sei darüber hinaus ideal für kurze Wege zu Kunden aus den Bereichen Wirtschaft, Industrie und Technologie. Niederlassungsleiter wird Ralph Bittel. Er trägt die Verantwortung für den Aufbau vor Ort und soll für einen reibungslosen Start sorgen.

„Die Eröffnung unserer Niederlassung Frankfurt ist ein klares Zeichen für unsere langfristige Verankerung in der Region“, so Torben Ristau, Geschäftsführer der LEUE & NILL GmbH + Co. KG. Frankfurt sei nicht nur ein zentraler Wirtschafts- und Verkehrsknoten, sondern auch ein Hotspot für Innovation und Talente, meint Ristau.

Andreas Faden, ebenfalls Geschäftsführer bei LEUE & NILL, sagt: „Mit diesem Standort bündeln wir unsere Kräfte, um noch agiler und kundennah zu agieren – getreu unserem Anspruch, regional verwurzelt und zukunftsorientiert zu handeln.“ (lg)

Lesen Sie auch: LEUE & NILL schafft neuen Posten für alternative Risikolösungen
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Smart InsurTech setzt auf KI im Vermittler-Frontend http://www.asscompact.de/node/171225

Die Smart InsurTech AG treibt den Einsatz künstlicher Intelligenz in ihrer Plattformtechnologie voran: Nun ist KI in das Vermittler-Frontend Smart Cockpit integriert und unterstützt bei der automatisierten Antragserfassung und Bestandsübertragung. Die intelligente Assistenz soll für Entlastung im Vermittleralltag sorgen.

171225 23. April 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Mit der Integration von KI in das Vermittler-Frontend Smart Cockpit will die Smart InsurTech AG, Betreiberin der Versicherungsplattform SMART INSUR, Vermittler im Arbeitsalltag entlasten. Bei der Fremdvertragserfassung und automatisierten Bestandsübertragung beim Maklermandatswechsel liest KI relevante Vertragsdaten des Fremdvertrags aus, befüllt die Formularfelder automatisch und sorgt für eine automatisierte Weiterverarbeitung. Die Vorgänge werden nahtlos mit dem hauseigenen Maklerverwaltungsprogramm Smart Admin synchronisiert, wie Smart InsurTech mitteilt.

Bei der automatisierten Bestandsübertragung unterstütze die intelligente Assistenz die strukturierte Aufbereitung eingehender Informationen, beschleunige den Gesamtprozess und erhöhe die Datenqualität, wie Markus Niederreiner, Chief Executive Officer (CEO) der Smart InsurTech AG, unterstreicht.

Schnellere Antragserfassung via QR-Code-Scan

Auch bei der Antragserfassung erkennt die KI relevante Vertragsdaten inklusive Antragsnummer und überträgt sie automatisch in das Antragsformular. Darüber hinaus lässt sich per QR-Code-Scan zum Beispiel ein Foto von Police, Antrag oder Beitragsrechnung aufnehmen. Die Daten werden automatisch im Antragsformular übernommen, was den Zeitaufwand für die Datenerfassung deutlich verringert.

Wie das Unternehmen weiter mitteilt, würden die aktuellen Erweiterungen auf langjährigen Erfahrungen in der Dokumentenverarbeitung von Smart Gevo aufbauen. Dort ist künstliche Intelligenz schon sein einiger Zeit im Einsatz zur Datenklassifizierung und -extraktion. (tik)

Lesen Sie auch: Wenn eine KI von A bis Z das Portfolio managt
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Welche technologischen Trends prägen die Assekuranz? http://www.asscompact.de/node/171222

Der Tech Trend Radar von Munich Re und ERGO liefert einen Überblick der technologiegetriebenen Entwicklungen in der Versicherungsbranche. Die Analyse nennt 25 Trends in Themenfeldern wie „Data & AI“ oder „Healthy Human“ und beleuchtet, welche Weichen es in der Assekuranz zu stellen gilt.

171222 23. April 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Munich Re und ERGO haben die aktuelle Ausgabe des Tech Trend Radar vorgestellt. Die gemeinsame Publikation soll einen kompakten Überblick über globale, technologiegetriebene Entwicklungen geben, die in den kommenden Jahren die Versicherungsbranche prägen werden. Für den Report 2026 haben die Experten rund 25 Trends in den Themenfeldern „Data & AI“, „Healthy Human“, „Cyber & Crypto“ sowie „Redefining Industries“ identifiziert.

Die ausgewählten Technologietrends zählen den Autoren zufolge zu den Entwicklungen mit dem größten Potenzial, Risikobewertung, operative Stabilität und strategische Entscheidungen bei Versicherern langfristig zu prägen. Dazu gehören unter anderem AI Agents, KI-gestützte Softwareentwicklung, „World Models“ im Bereich künstliche Intelligenz oder auch digitale Gesundheitslösungen, das „Digital Immune System“ sowie autonome Mobilität und humanoide Robotik. Der Tech Trend Radar soll unter anderem dabei unterstützen, diese zentralen Treiber frühzeitig für die Versicherungsbranche zu erkennen.

Ausgewogene Balance von Chancen und Risiken gefragt

„Beim Einsatz neuer Technologien geht es für Versicherer immer um die ausgewogene Balance von Chancen und Risiken – hier setzt der Tech Trend Radar an“, erklärt Martin Thormählen, Senior Program Manager Group Technology & Lead Tech Trend Radar, Munich Re. Die diesjährige Ausgabe des Berichts wurde von mehr als 30 Experten erarbeitet. Sie haben beleuchtet, wo technologischer Wandel bereits stattfindet und an welchen Stellschrauben es in der Assekuranz nun anzusetzen gilt.

Versicherer vor Transformation

„Die kommenden Jahre werden weniger von völlig neuen Technologien geprägt sein als von der Transformation, die nötig ist, um bestehende Technologien wirksam zu nutzen“, sagt Thormählen weiter. Der Tech Trend Radar sei daher keine Vorhersage, sondern eine strukturierte Analyse, wie Versicherer den Wandel aktiv und verantwortungsvoll angehen und gestalten können – „mit den Menschen im Zentrum“.

Anwendung von KI-Technologien wertorientiert vorantreiben

„Gerade KI-Technologien liefern heute schon einen deutlichen Mehrwert für Versicherer. Der Fokus liegt nun darauf, ihren Einsatz weiter konsequent und wertorientiert entlang der gesamten Wertschöpfungskette auszubauen – von der Produktentwicklung über die Risikoprüfung und Schadenbearbeitung bis hin zum Kundenservice“, ergänzt Daniel Grothues, Chief Architect Primary Insurance, ERGO Group AG.

Nutzen von KI-Agenten maximieren

Zum Thema KI-Agenten heißt es im Bericht, die Versicherungsbranche würde sich mit ihren großen Mengen unstrukturierter Daten besonders gut für den Einsatz von KI-Agenten in einer Vielzahl von Anwendungsfällen eignen. Um die Erfolgschancen zu maximieren, müsse die Implementierung aber mehrere Faktoren berücksichtigen, so etwa eine strenge technische Steuerung, organisatorische Bereitschaft sowie agentenfähige Schnittstellen zu anderen Anwendungen.

Langfristige Transformation statt kurzfristiger Einzelmaßnahmen

Konkret nennen die Autoren als besondere Stärke von KI-Agenten Szenarien, in denen das gewünschte Ergebnis klar beschrieben werden könne und die jeweilige Aufgabe erfordere, Eingaben und Ausgaben aus verschiedenen Systemen in mehreren Schritten miteinander zu kombinieren.

So kommen beispielsweise bei der ERGO agentenbasierte Systeme zum Einsatz, um Gespräche zu automatisieren und ihr Kundenkontaktcenter zu optimieren. Allgemeiner betrachtet können Agenten auch interne Support-Tickets bearbeiten, Marketingaufgaben übernehmen und Daten bereinigen.

Als entscheidend unterstreichen die Autoren, dass dabei eine Transformation über mehrere Jahre hinweg erfolgt, nicht kurzfristige Einzelmaßnahmen. (tik)

Der Bericht steht auf der Website von Munich Re zum Download bereit.

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Industrieversicherung: GGW Marktreport zu Prämien und Risiken http://www.asscompact.de/node/171141

Der Industrieversicherungsmarkt wird unübersichtlich im Detail, folgt aber klaren Trends: Statt einheitlicher Bewegungen prägen differenzierte Entwicklungen je nach Branche, Risiko und Prävention das Bild. Der Marktreport 2026 der GGW Group zeigt, wie sich Prämien und Kapazitäten entwickeln.

171141 23. April 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Der Industrieversicherungsmarkt 2026 entzieht sich zunehmend einfachen Mustern. Einheitliche Marktbewegungen sind kaum noch zu erkennen. Stattdessen entwickeln sich Prämien und Zeichnungspolitiken je nach Branche, Risikosituation und Präventionsniveau hochgradig differenziert. Diese wachsende Heterogenität spiegelt einen Markt wider, der Risiken heute deutlich granularer bewertet als in den vergangenen Jahren. Diese Einschätzung geht aus dem aktuellen Marktreport 2026 der GGW Group hervor.

Versicherungsmakler als „Übersetzer“ im komplexen Marktumfeld

In diesem Umfeld gewinne die Rolle der Versicherungsmakler weiter an Bedeutung, so Malte Mengers und Johannes von Rauchhaupt, beide Geschäftsführer der GGW GmbH. In einem Markt, der von zunehmend unterschiedlichen Prämienentwicklungen und steigenden Anforderungen an das Risikomanagement geprägt ist, reiche es nicht mehr aus, Versicherungslösungen allein über den Preis zu vergleichen. Gefragt sei vielmehr ein tiefes Verständnis der individuellen Risikosituation der Kunden ebenso wie der jeweiligen Zeichnungsphilosophien der Versicherer. Makler werden damit immer stärker zu Übersetzern zwischen den zunehmend technisierten Underwriting-Ansätzen der Versicherer und der konkreten Risikowirklichkeit in den Unternehmen.

Stabile Prämien, aber steigende Anforderungen an das Risikomanagement

In der Schaden- und Unfallversicherung zeigen sich dabei laut GGW weiterhin weitgehend stabile Prämien- und Kapazitätsverhältnisse. Für das kommende Renewal rechnet das Maklerhaus insgesamt mit stabilen bis leicht rückläufigen Preisen.

Gleichzeitig steigen jedoch die Anforderungen der Versicherer an das betriebliche Risikomanagement und die Präventionsmaßnahmen der Unternehmen weiter an. Besonders betroffen sind dabei Branchen wie Chemie, Entsorgung, Holzverarbeitung, Lebensmittelproduktion, Oberflächenbehandlung sowie Kunststoffverarbeitung und Logistik. In diesen Segmenten rückt die Qualität der Risikosteuerung zunehmend in den Fokus und wird damit zu einem zentralen Faktor für die zukünftige Versicherbarkeit und Prämienkalkulation.

Brandschutz bleibt zentraler Hebel für Versicherbarkeit

Großes Thema bleibt dabei weiterhin der Brandschutz. Das „Sanieren“ von Versicherungsprämien war in den vergangenen Jahren ein vertrautes Bild in den Renewals und wird es auch künftig bleiben, erklären Christoph Blaschke und Jakob Partsch, beide Geschäftsführer der Leading Brokers United Risk Engineering GmbH, die Teil der GGW Group ist. Unternehmen müssen spürbar mehr investieren, um resilienter gegen Feuerschäden und Betriebsunterbrechungen zu werden. Wer hier mitgehe, könne seine Versicherbarkeit und Marktposition deutlich verbessern, so die beiden Experten. Vor dem Hintergrund anhaltend defizitärer Sachversicherungssparten und steigender Großschäden dürften Versicherer auch 2026 weiterhin hohe Anforderungen an Prävention und Risikomanagement stellen.

Stabilisierung im D&O-Markt

In der Sparte Financial Lines erwartet GGW insgesamt leicht steigende Prämien. Der D&O-Markt bewege sich dabei weg von einem weichen Markt hin zu einer Phase der Stabilisierung: Die Preise seien nicht mehr im freien Fall, das Underwriting werde selektiver, gleichzeitig bleibe die Nachfrage aufgrund zunehmender Haftungs- und Compliance-Risiken hoch, heißt es im Report.

Mehr Kapazität und Wettbewerb in Cyber

Während sich die Prämien über viele Sparten hinweg insgesamt stabil entwickeln, ist in einzelnen Bereichen sogar ein Zuwachs an Kapazitäten zu beobachten – etwa in der Vermögensschadenhaftpflicht sowie in der Cyberversicherung. Nach dem Rückzug einzelner Anbieter in den vergangenen Jahren seien bei Cyberschutz neue Marktteilnehmer eingetreten, andere hätten zusätzliches Kapital erhalten. Dadurch habe sich der Wettbewerb spürbar intensiviert, mit entsprechend besseren Verhandlungsmöglichkeiten für Kunden, so Matthias Neumann, Head of Cyber bei GGW. Gleichzeitig bleibe das Umfeld angesichts klassischer Angriffsszenarien und KI-gestützter Bedrohungen anspruchsvoll.

Differenzierung nimmt weiter zu

Insgesamt zeigt sich 2026 also ein Industrieversicherungsmarkt, der sich weiter ausdifferenziert: Während einzelne Sparten stabile bis leicht sinkende Prämien verzeichnen, steigen zugleich die Anforderungen an Risikoqualität, Prävention und Underwriting deutlich an. Alle weiteren Einzelheiten sowie eine detaillierte Analyse der einzelnen Versicherungssparten lassen sich im Marktreport 2026 der GGW Group nachlesen.

 

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Treppensturz im Home-Office: Versichert bei Start in Feierabend? http://www.asscompact.de/node/171197

Home-Office bleibt rechtlich ein spannendes Terrain für die gesetzliche Unfallversicherung. Das Sozialgericht Hamburg hatte jetzt zu klären, ob ein Sturz auf der heimischen Treppe nach Feierabend noch im Zusammenhang mit der Arbeit steht oder bereits der privaten Sphäre zuzurechnen ist.

171197 23. April 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Besteht beim Rückweg aus dem Home-Office in den privaten Wohnbereich noch ein sachlicher Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit? Mit dieser Frage hatte sich kürzlich das Sozialgericht (SG) Hamburg zu beschäftigen.

Treppensturz im Home-Office nach Feierabend

Im Mittelpunkt stand ein Treppensturz eines Arbeitnehmers im eigenen Haus, als er sein heimisches Arbeitszimmer zum Feierabend verlassen und sich dabei verletzt hat. Er erlitt auf den Weg in den privaten Wohnbereich einen Bruch des Wadenbeins links sowie eine Prellung der rechten Hand und des Unterarmes. Die gesetzliche Unfallversicherung lehnte jedoch die Anerkennung als Arbeitsunfall ab. Sie führte aus, dass die Verrichtung des Klägers zum Zeitpunkt des Unfalles nicht in einem inneren bzw. sachlichen Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit gestanden habe, weil die Handlungstendenz des Klägers nicht auf eine unternehmensdienliche Tätigkeit gerichtet gewesen sei, sondern vielmehr auf die anstehenden privaten Tätigkeiten. Auch der Hinweis des Arbeitnehmers, er habe sein Mobiltelefon mitgeführt, um im Bedarfsfall erreichbar zu sein, änderte an der Bewertung nichts. Sein Anliegen verfolgte der Arbeitnehmer schließlich mit einer Klage vor dem SG Hamburg weiter.

Kein Versicherungsschutz mehr nach Verlassen des Arbeitszimmers

Das Gericht folgte allerdings der Argumentation des Klägers nicht. Nach Auffassung des Gerichts habe sich der Kläger mit der Beendigung seiner Arbeit im häuslichen Arbeitszimmer – spätestens jedoch mit dem Durchschreiten der Zimmertür – von seiner unmittelbar unternehmensdienlichen Tätigkeit gelöst. Damit sei die versicherte Tätigkeit zu diesem Zeitpunkt objektiv beendet gewesen, sodass auch das anschließende Herabsteigen der Treppe nicht mehr unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung falle.

Das Treppensteigen stelle vielmehr keinen versicherten Betriebsweg dar, sondern eine unversicherte Wegstrecke im privaten häuslichen Bereich, die sich lediglich an die zuvor ausgeübte Tätigkeit anschließe. Auch die vom Kläger vertretene Auffassung, Hin- und Rückweg müssten rechtlich stets gleichbehandelt werden, teilte das Gericht ausdrücklich nicht. Entscheidend sei vielmehr, dass eine unternehmensdienliche Handlungstendenz bei der konkreten Wegstrecke positiv festgestellt werden müsse. Schließlich könne auch das Mitführen eines Mobiltelefons als potenzielles Arbeitsmittel allein keinen Unfallversicherungsschutz nach § 8 Abs. 2 Nr. 5 SGB VII begründen.

Kein Gleichlauf von Hin- und Rückweg im Homeoffice

Der Kläger konnte auch nicht damit durchdringen, dass das Arbeitszimmer nur über die eine Treppe zu erreichen ist und daher die Wege dorthin und wieder zurück versichert sein müssen. Im Unterschied zur Telearbeit nach §2 Abs.7, bei der durch den Arbeitgeber ein fester Arbeitsplatz im privaten Bereich des Versicherten installiert und ausgestattet wird, kommt es beim mobilen Arbeiten oder im Home-Office gerade nicht auf das Vorhandensein eines festen Arbeitsplatzes oder -zimmers an. Die versicherte Tätigkeit könne vielmehr ortsunabhängig verrichtet werden. (bh)

 

SG Hamburg, Urteil vom 08.12.2025 – Az: S 40 U 66/25

 

 

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VEMA und BCA bilden Alternative zu investorendominierten Maklerpools http://www.asscompact.de/node/171218

Die BCA hat einen neuen Investor. Die VEMA aus dem oberfränkischen Heinersreuth zählt nun mit zum Kreis der Aktionäre. Aus der Zusammenarbeit soll für VEMA-Makler ein besserer Zugriff auf Investmentangebote resultieren. Das sind die Hintergründe.

171218 23. April 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Franken und Hessen – zwei Regionen, die historisch betrachtet nicht nur geografisch nicht weit auseinander liegen, sondern anscheinend auch wirtschaftlich: Denn die VEMA Versicherungsmakler Genossenschaft eG mit Sitz im oberfränkischen Heinersreuth übernimmt 9,9% der Anteile an der BCA AG mit Sitz im hessischen Oberursel.

Die anderen Anteile an BCA halten mehrere Versicherer, die mit jeweils 9,99% an dem Maklerpool beteiligt sind: BarmeniaGothaer, die Bayerische, Die Haftpflichtkasse, IDEAL, SIGNAL IDUNA, die Stuttgarter, die SDK und der VOLKSWOHL BUND. Zuletzt war der Versicherer VHV im Januar 2025 zum Kreis der Aktionäre gestoßen.

So stehen VEMA und BCA im Poolmarkt da

Für die bei der VEMA angebundenen Versicherungsmakler kann so der Zugriff auf Investmentangebote gesichert und erweitert werden. Gleichzeitig ermöglicht die BCA, dass Versicherungs- und Investmentlösungen integriert betrachtet und beraten werden können. So ist es in der gemeinsamen Pressemitteilung der Unternehmen zu lesen, die am Donnerstagvormittag veröffentlicht wurde.

Es ist auch nicht die erste Marktbewegung zwischen zwei Verbünden bzw. Pools, in denen die Anteile am Investmentgeschäft im Fokus stehen. Erst im März wurde bekannt, dass sich blau direkt und Netfonds unter dem blau-direkt-Investor Warburg Pincus zusammenschließen.

Wirtschaftlich betrachtet zählt die VEMA neben INFITECH – darunter firmieren die Fonds Finanz, der DEMV und verticus –, blau direkt, und JDC laut der aktuellen AssCompact Trendstudie „Play-offs im Markt der Maklerpools und -verbünde 2025“ zu den vier größten Maklerpools in Deutschland. Das Courtagevolumen der VEMA 2024 wird darin mit rd. 461 Mio. Euro beziffert. Das Volumen des Maklerpools BCA betrug der Studie zu Folge 2024 rd. 64 Mio. Euro. Im Versicherungspooling spielte die BCA damit bisher nicht in der ersten Liga mit.

Für die Unabhängigkeit

Entscheidender als die Zahlen ist allerdings das Signal, die mit der VEMA-Beteiligung an der BCA in den Markt gesendet wird: Die Stärkung der Unabhängigkeit der Versicherungsmakler. Denn sowohl die VEMA als auch die BCA betonen, dass beide durch die vertiefte Zusammenarbeit den offenen Marktzugang für freie Makler erhalten werden. Gleichzeitig stehen die Türen allen unabhängigen Dienstleistern der Branche für eine Kooperation offen.

BCA-Vorstand Roman Schwarze äußerte sich am Donnerstag auf seinem LinkedIn-Account: "Unabhängigkeit ist unser Fundament! Ich freue mich sehr, dass wir mit der VEMA eG einen starken Partner als neuen Aktionär an Bord haben. Dieser Schritt ist mehr als nur eine Beteiligung – es ist ein klares Bekenntnis zum Erhalt des freien Maklermarktes."

Damit positionieren sich die beiden Maklerpools explizit als Gegenentwurf zu den Wettbewerbern, die von Private-Equity-Investoren dominiert werden. Fonds Finanz wurde vom britischen Investor Hg Capital übernommen, gleiches gilt mittlerweile auch für den DEMV sowie verticus. Und der US-amerikanische Kapitalgeber Warburg Pincus ist wie oben bereits erwähnt bei blau direkt und jüngst beim Investmentpool Netfonds eingestiegen. Die investorendominierten Maklerpools wiederum setzten jüngst ihren strategischen Schwerpunkt vor allem bei Technologiethemen wie KI und Maklerverwaltungsprogrammen.

Stimmen zum Einstieg

VEMA-Vorstand Johannes Neder erläutert, dass mit der Beteiligung ein Zeichen gesetzt werde, den offenen Marktzugang für freie Makler zu erhalten und der Verbund außerdem angebundenen Maklern den Zugriff auf leistungsfähige Investmentlösungen sichere. Weiterhin teilen die beiden Unternehmen das Ziel, ungebundene und eigenständige Vermittler zu stärken und deren Lebenswerk zu erhalten, so Neder. Hintergrund hierfür ist der Rückhalt der BCA durch die Anteilseigner aus Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit mit Wurzeln im Maklermarkt sowie die VEMA als genossenschaftliche Organisation der Makler. Die Beteiligung sei laut Neder für die VEMA eine langfristige strategische Entscheidung, die der Marktentwicklung Rechnung trage und die Wettbewerbsfähigkeit ausbaue.

Auch BCA-Vorstand Frank Ulbricht erklärt: „Die VEMA überzeugt mit ihrem genossenschaftlichen Konzept viele Makler, die Wert auf ihre unternehmerische Unabhängigkeit legen. Daraus ergibt sich ein außerordentlich starkes Wachstum. Die BCA steuert dazu den immer wichtiger werdenden Zugriff auf Investmentlösungen bei.“

BCA-Aufsichtsratsvorsitzender Ralf Berndt erklärt, dass das Geschäftsmodell der freien Investment- und Versicherungsmakler die qualitativ hochwertige, langfristige Beratung der Kunden des Pools sichere. Die BCA wolle entsprechend dieses Modell stützen und ausbauen und sei offen für eine vertiefte Zusammenarbeit und Kooperation mit weiteren unabhängigen Dienstleistern im Markt, die daran interessiert sind, langfristig dafür aktiv zu bleiben – und abhängig von kurz- oder mittelfristigen Kapitalmarktinteressen.

Weiteres im Lauf des Jahres

Im Rahmen der Kooperation planen beide Partner einen weiteren Ausbau der Zusammenarbeit. Konkrete Beispiele werde es im Laufe des Jahres geben, heißt es.

Im Zuge der Transaktion erwirbt die VEMA Versicherungsmakler Genossenschaft eG alle bislang von der Knörrer GmbH bzw. der bbg Betriebsberatungs GmbH gehaltenen Anteile. Über weitere Details haben die Beteiligten Stillschweigen vereinbart. (mki/as)

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VEMA steigt beim Maklerpool BCA ein http://www.asscompact.de/node/171216

Die Maklergenossenschaft VEMA steigt beim Maklerpool BCA ein. Das gaben die beiden Unternehmen in einer gemeinsamen Presseerklärung am Donnerstagmorgen bekannt.

171216 23. April 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die VEMA, Maklerverbund mit Sitz im oberfränkischen Heinersreuth, steigt beim Maklerpool BCA ein. Das haben beide Unternehmen in einer gemeinsamen Presseerklärung am Donnerstagmorgen bekannt gegeben. Die beiden Maklerdienstleister vertiefen damit ihre seit 2023 bestehende Kooperation, heißt es darin.

Ziel des Einstiegs der VEMA bei der BCA ist es, den offenen Marktzugang für freie Versicherungs- und Finanzmakler zu sichern sowie den Zugang zu leistungsfähigen Investmentlösungen auszubauen.

Eine detaillierte Einordnung lesen Sie hier: VEMA und BCA bilden Alternative zu investorendominierten Maklerpools

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Versicherer: Staat soll sich bei AV-Depot an eigene Regeln halten http://www.asscompact.de/node/171215

Die private Altersvorsorgereform steht ins Haus – und sorgt für Unruhe in der Versicherungsbranche. Der GDV hat ein Positionspapier mit deutlichen Worten in Richtung Berlin veröffentlicht. Darin fordert der Verband klare Wettbewerbsregeln im Rahmen des staatlichen Standardprodukts.

171215 22. April 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

In der Versicherungsbranche brodelt es – kein Wunder, denn sie erhält bei der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge Konkurrenz. Und zwar nicht nur vonseiten der Investmentbranche, die jetzt auch staatlich geförderte Depots ohne Versicherungsmantel anbieten kann, sondern auch von ganz oben – vom Staat.

Teil der privaten Altersvorsorgereform ist nämlich auch ein Standardprodukt, welches vom Staat selbst angeboten wird. Darin sieht die Versicherungsbranche einen Interessenkonflikt. Der Staat agiert damit nämlich als Akteur in einem Markt, für den er selbst die Regeln vorgibt – auch aus kartellrechtlicher Sicht interessant, doch die zuständige Behörde hat derzeit hauptsächlich mit Ölkonzernen und Spritpreisen zu tun.

Aber inwiefern wird sich der Staat eigentlich bei „seinem“ Standardprodukt an die von ihm selbst vorgegebene Regulatorik halten? Das wird wohl nur die Zeit zeigen. Genaue Vorstellungen jedoch hat der Versichererverband GDV. Dieser hat am Mittwoch ein Positionspapier veröffentlicht, in dem er klare Wettbewerbsregeln für die private Altersvorsorge fordert. Denn er sieht in dem staatlichen Standardprodukt einen „weitreichenden Eingriff in einen bestehenden Markt“, bei dem sich angesichts von 15 Millionen Riester-Verträgen für Millionen Sparer die Frage stellt, wie sich solch ein staatliches Angebot in bestehende Vorsorgelösungen einfügt.

GDV will fairen Wettbewerb

„Wenn der Staat selbst als Anbieter auftritt, sollte er unter denselben Rahmenbedingungen agieren wie private Akteure – nur so entsteht ein fairer Wettbewerb im Interesse der Sparerinnen und Sparer“, sagt GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen. „Der Staat darf nicht gleichzeitig Spieler, Schiedsrichter und Platzwart sein – sonst ist von fairem Wettbewerb keine Rede mehr.“

Für diesen seien die privaten Anbieter nämlich auch offen, so heißt es im Positionspapier. Dieser Wettbewerb wurde zuletzt auch durch Reformen gestärkt, etwa durch flexiblere Garantieanforderungen und größere Spielräume bei Produktgestaltung und Kapitalanlage. Es müsse jedoch ein Level-Playing-Field mit den privaten Anbietern gewährleistet sein, damit sich das staatliche Angebot erfolgreich und rechtssicher in den Markt einfügt. Hier würden EU-Wettbewerbs- und Beihilferecht die Maßstäbe setzen.

Diese Aufgabe stelle hohe Anforderungen an den Gesetz- bzw. Verordnungsgeber. Während obligatorische Systeme der ersten Säule als Teil der Daseinsvorsorge gelten, in der der Staat viel freier agieren könne, müsse bei einem staatlichen Angebot für die private Altersvorsorge eine Verzerrung des Wettbewerbs zugunsten des staatlichen Trägers ausgeschlossen sein.

Regulierung muss auch für Staat gelten

Der GDV listet mehrere Punkte auf, die dafür sorgen sollen, dass sich der Staat nicht selbst bevorteilt. Zum Beispiel müssten typische Begünstigungen, wie sie die staatliche Nähe mit sich bringe, von vorneherein ausgeschlossen werden. Die Anfinanzierung bzw. die Bereitstellung von Startkapital müsse zu marktüblichen Konditionen erfolgen. Und auch Querfinanzierungen oder die unentgeltliche Nutzung personeller oder sachlicher Ressourcen anderer öffentlicher Institutionen seien zu unterlassen. Außerdem müssten Markthemmnisse wie erschwerte Wechseloptionen zugunsten des staatlichen Anbieters sowie eine spezifische steuerliche Förderung ausbleiben.

Es solle dieselbe Regulierung wie für private Wettbewerber gelten, bspw. die einschlägigen Transparenz-, Veröffentlichungs- und Berichtspflichten. Wenn das öffentliche Angebot einen OGAW-Fonds als Standardprodukt anbieten soll, dann müsse er denselben Regulierungen unterworfen werden wie private Anbieter von OGAW-Fonds.

Weiterhin fordert der GDV eine ausreichende Transparenz in Bezug auf die Anlagerisiken. Es sei nicht auszuschließen, dass Verbraucher die Risiken der Kapitalanlage beim staatlichen Träger fälschlicherweise geringer einschätzen als bei privaten Anbietern. Das Dahinterstehen des Staates könne hier für ein Mehr an wahrgenommener Sicherheit sorgen. Bei der Außendarstellung des staatlichen Angebots müsse diesem Eindruck ggf. aktiv entgegengewirkt werden, um das Vertrauen in die kapitalgedeckte Altersvorsorge nicht grundsätzlich zu gefährden.

Und auch die Kostentransparenz ist dem GDV wichtig, denn die Hauptbegründung für das Angebot in öffentlicher Trägerschaft seien die vermeintlich zu hohen Kosten der privaten Angebote im Markt. Wenn das öffentliche Angebot hier korrigierend wirken soll, dann sei hohe Kostentransparenz für dieses Angebot ein Muss, um auch einen direkten Vergleich mit privaten Angeboten zu ermöglichen.

Es bleibt noch abzuwarten, wie das staatlich organisierte Standarddepot aussehen und am Markt agieren wird. Denn noch ist das Gesetz im Bundesrat nicht endgültig beschlossen. Vermutlich auch deswegen gibt es noch nicht viele Produkte am Markt, die darauf zugeschnitten sind. Eines der wenigen kommt von growney und Vanguard. Die Versicherer haben vermehrt angekündigt, dass sie sich mit der Produktentwicklung derzeit befassen. (mki)

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VPV mit neuer Rechtsschutzversicherung http://www.asscompact.de/node/171212

Die VPV Versicherungen haben eine modernisierte und erweiterte Rechtsschutzversicherung auf den Markt gebracht. So erhalten Kunden mit dem Baustein „LeistungPlus“ zum Beispiel im Bereich Privatrechtsschutz eine vorsorgliche anwaltliche Beratung. Auch im Berufsrechtsschutz gibt es Neuerungen.

171212 22. April 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die VPV Versicherungen haben ein neues Produkt in der Rechtsschutzversicherung im Portfolio und setzen dabei auf erweiterte Services und Lösungen, die an den Bedürfnissen der Kunden ausgerichtet sind. So erhalten Kunden mit dem Baustein „LeistungPlus“ im Bereich Privatrechtsschutz eine vorsorgliche anwaltliche Beratung – selbst bei nicht versicherten Anliegen. Die Kosten von bis zu 1.000 Euro übernimmt die VPV einmalig während der Vertragslaufzeit. Zudem bietet der Versicherer als digitalen Rechtsservice im Alltag die Möglichkeit, Mietnebenkostenabrechnungen zu überprüfen.

Erweiterungen im Berufsrechtsschutz

Eine weitere Neuerung ist unter anderem der Arbeitgeberinsolvenz-Rechtsschutz mit einer Kostenübernahme von bis zu 1.500 Euro. Die VPV trägt damit den veränderten beruflichen Risiken Rechnung und bietet zusätzliche Sicherheit in oft unsicheren Situationen.

Wie der Versicherer weiter zeigt, ermöglicht der modulare Aufbau in den Rechtsschutzbereichen Privat, Beruf, Verkehr und Wohnen eine flexible Anpassung des Versicherungsschutzes an die individuellen Bedarfe und Lebenssituationen der Kunden. Zur Absicherung aller Alltagsgefahren für Privatkunden gibt es auch die Möglichkeit der Integration der Rechtsschutzversicherung in das „VPV Schutz-Paket“ mit Rabatten. (tik)

Weitere Meldungen zu neuen Versicherungslösungen und Anpassungen bei bestehenden Produkten finden Sie in unserem Bereich „Assekuranz“.
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Inveda: Automatisierungsplattform ins MVP IMA+ integriert http://www.asscompact.de/node/171211

Inveda bindet die Automatisierungsplattform Make.com ans Maklerverwaltungsprogramm IMA+. Mit der neuen Schnittstelle können Makler ihre Prozesse künftig flexibel mit externen Anwendungen und KI-Lösungen verknüpfen und wiederkehrende Aufgaben automatisieren.

171211 22. April 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Inveda integriert die Automatisierungsplattform Make.com in das Maklerverwaltungsprogramm IMA+ und will Maklern damit neue Potenziale für KI-gestützte Prozesse und durchgängige Digitalisierung eröffnen. Mit der Anbindung von Make.com an das MVP wird die bestehende Infrastruktur nun um eine flexible Automatisierungsschicht erweitert, die es ermöglicht, individuelle Prozesse passgenau abzubilden und zu automatisieren.

Makler haben die Möglichkeit, über eine visuelle Oberfläche eigenständig zu definieren, wie Informationen zwischen IMA+ und externen Anwendungen fließen sollen, ohne dass Programmierkenntnisse erforderlich sind. Prozesse, die bislang manuell angestoßen oder nachbearbeitet werden mussten, lassen sich so vollständig automatisieren und in bestehende Arbeitsabläufe integrieren, wie es von Inveda dazu heißt.

Einbindung von KI-gestützter Telefonie

Als Beispiel für praktischen Nutzen nennt das Unternehmen die Einbindung von KI-gestützter Telefonie, etwa über den Anbieter Fonio. Eingehende Anrufe werden automatisch entgegengenommen und bearbeitet, auch wenn der Makler selbst gerade nicht verfügbar ist. Die KI nimmt das Gespräch entgegen, führt den Kunden strukturiert durch ein erstes Beratungsgespräch. Im Anschluss nimmt die KI eine Analyse der Gesprächsinhalte vor und es kommt zu einer Dokumentation in IMA+. Die Zuordnung erfolgt automatisch zum entsprechenden Kunden.

Einsatz in der Kundenkommunikation

Auch im Bereich der Kundenkommunikation bietet die Integration neue Möglichkeiten. So lassen sich Informationen aus dem MVP nutzen, um Kommunikationsprozesse automatisiert und gleichzeitig personalisiert auszulösen. Als Beispiele nennt Inveda den automatischen Versand individueller Begrüßungsnachrichten nach Vertragsabschluss, die den Kunden strukturiert über die nächsten Schritte informieren, oder auch Erinnerungen bei auslaufenden Verträgen.

Der Einsatz von KI und Prozessautomatisierung sorgt für eine spürbare Entlastung des Maklers und unterstützt dabei, die Servicequalität zu erhöhen. Inveda verweist zudem auf die hohe Transparenz in allen Vorgängen, was gerade im Hinblick auf Dokumentationspflichten und regulatorische Anforderungen von zentraler Bedeutung sei. (tik)

Weitere News rund um neue Services und digitale Lösungen lesen Sie auch in der Rubrik „Management & Vertrieb“.
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GGW Group ernennt neuen Head of Strategy and Operations http://www.asscompact.de/node/171209

WECOYA UNDERWRITING, Teil der GGW Group, hat einen neuen Head of Strategy and Operations: Nick Lambertz wurde auf diesen Posten berufen. Er ist bereits seit 2023 bei der GGW Group und soll nun u. a. Prozesse und Governance-Strukturen optimieren.

171209 22. April 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Personelle Änderungen bei der WECOYA UNDERWRITING GmbH, Teil der GGW Group GmbH: Nick Lambertz wird neuer Head of Strategy and Operations.

In seiner neuen Position wird er sich um die Entwicklung einer Gesamtstrategie kümmern und ist für anorganisches Wachstum verantwortlich. Im Bereich Operations soll der 31-jährige zudem Prozesse und Governance-Strukturen optimieren, heißt es von GGW.

Lambertz ist seit 2023 bei der GGW Group. Von 2014 bis 2023 war er für die UniCredit tätig. (lg)

Lesen Sie auch: Peter Bangsgaard wird neuer CEO bei WECOYA
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KI: Vor allem Jüngere fürchten um ihren Job http://www.asscompact.de/node/171208

Künstliche Intelligenz verändert die Arbeitswelt – viele Aufgaben wandeln sich durch ihren Einsatz spürbar. Und trotz ihrer Offenheit gegenüber KI sind es vor allem jüngere Menschen, die angesichts der Transformation um ihre Jobs fürchten. Das zeigt der Global Workforce Report 2026 der ManpowerGroup.

171208 22. April 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Künstliche Intelligenz gilt als Treiber für Produktivität und Intelligenz. Vor allem in der Arbeitswelt sind Veränderungen bereits deutlich spürbar. Auch wenn zunächst nur einige Tätigkeiten durch die neue Technologie komplett ersetzt werden, werden viele Jobs durch die Ankunft der KI doch neu zugeschnitten.

Der ManpowerGroup Global Workforce Trendreport 2026 „Der Faktor Mensch“ zeigt die aktuellen Entwicklungen auf und zeichnet ein Bild von einer Arbeitswelt im Wandel: Während Unternehmen ihre Investitionen in Automatisierung ausbauen, wächst unter den Beschäftigten gleichzeitig die Unsicherheit. Dabei ist es vor allem die digitalaffine Generation Z, die sich Gedanken um ihre berufliche Zukunft macht.

Kernkompetenzen werden sich deutlich wandeln

Laut der Studie planen 61% der Unternehmen weltweit, ihre Investitionen in Automatisierung weiter zu erhöhen. Diese Automatisierung konzentriert sich vor allem auch standardisierbare Aufgaben und repetitive Tätigkeiten. Das bedeutet einen Wandel in den Jobprofilen vieler Arbeitnehmer: Bis zum Jahr 2030 werden sich laut der Studie 39% der Kernkompetenzen von Mitarbeitenden an neue Anforderungen anpassen müssen. Vor allem in den Bereichen der Technologie, der Produktion und im Vertrieb und Marketing wird Automatisierung in den nächsten fünf Jahren den größten Wandel auslösen.

Jeder zweite Gen-Z-Beschäftigte fürchtet um seinen Job

Vor allem für jüngere Beschäftigte bringt der KI-getriebene Wandel neue Unsicherheiten. Die Generation Z steht neuen Technologien grundsätzlich zwar offen gegenüber. Trotzdem befürchtet mehr als die Hälfte dieser Generation, dass Automatisierung ihre Rolle in den nächsten zwei Jahren ersetzen könnte. Die Unsicherheit betrifft vor allem Einstiegspositionen; hier gilt das Potenzial zur Automatisierung als besonders hoch.

Menschliche Fähigkeiten weiter wichtig

Zentrale menschliche Fähigkeiten bleiben trotz aller technischen Fortschritte unverzichtbar, wie es in dem Report heißt. Unter Arbeitgebern herrsche Konsens, dass ethisches Urteilsvermögen die Kompetenz ist, die sich am schwersten automatisieren lässt. Weitere Aufgaben, die sich nicht einfach so durch KI ersetzen lassen, sind Kundenservice und Teamführung. Diese Anforderungen bleiben fester Bestandteil vieler Rollenprofile, auch in stärker automatisierten Arbeitsumgebungen. Für Führungskräfte steht künftig zudem die Fähigkeit im Fokus, das Zusammenspiel von Mensch und Technik optimal zu orchestrieren.

Fazit: KI ist kein reines Effizienzthema

Die Studie macht deutlich: KI birgt Potenziale für Unternehmen, doch auch Risiken. Diese sind nicht nur von technologischer, sondern auch von sozialer Natur. Unternehmen müssen Beschäftigte aktiv mitnehmen, Qualifizierung fördern und neue Karrierewege schaffen. Andernfalls droht eine wachsende Kluft zwischen gut ausgebildeten Fachkräften und jenen, die den Anschluss verlieren. (js)

Lesetipp der Redaktion: Diese Skills brauchen Makler, um souverän auf der KI-Welle zu stehen
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ImmoScout24 mit neuem Service bei Immobiliensuche http://www.asscompact.de/node/171206

Mit „Scout the Streets“ hat ImmoScout24 eine neue Funktion gestartet, die Immobilien direkt vor Ort sichtbar macht. Interessierte können unterwegs Gebäude via App scannen und erhalten Informationen, ob dort aktuell Wohnungen oder Häuser angeboten werden.

171206 22. April 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

ImmoScout24 hat einen neuen Service im Angebot: Wer unterwegs ein interessantes Haus oder eine Wohnung entdeckt, kann die neue Funktion „Scout the Streets“ mit dem Smartphone nutzen, um sich vor Ort zu informieren. Die App nutzt die Smartphone-Kamera in Kombination mit Augmented Reality, um Gebäude in der Umgebung in Echtzeit zu erkennen und passende Informationen einzublenden. Nutzer richten ihr Handy also einfach auf ein Haus und sehen unmittelbar, ob dort aktuell Wohnungen oder Häuser angeboten werden. Die wichtigsten Informationen erscheinen direkt im Kamerabild und lassen sich mit einem Fingertipp öffnen, merken oder weiter erkunden.

Ist ein Objekt bereits verfügbar, lässt sich das Exposé direkt öffnen. Für Immobilien, die noch nicht inseriert sind, können sich Interessierte vormerken lassen. Sie bekommen dann Informationen, sobald ein passendes Angebot verfügbar ist.

„Mit Scout the Streets rückt die Immobiliensuche ein Stück näher an den Alltag. Denn oft beginnt sie nicht am Schreibtisch, sondern beim Spaziergang durch die eigene Nachbarschaft, einen belebten Kiez oder eine neue Stadt. Genau dort, wo das Interesse entsteht, lassen sich Immobilien jetzt direkt entdecken“, erklärt Daniel Hendel, Geschäftsführer von ImmoScout24.

„Scout the Streets“ ist seit einigen Wochen verfügbar. Auf Android lässt sich die Funktion laut ImmoScout24 bereits deutschlandweit nutzen. Auf iOS ist sie aktuell in den zehn größten deutschen Städten nutzbar: Berlin, Köln, Dortmund, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Leipzig, München und Stuttgart. (tik)

Weitere News rund um die Themen Immobilien und Baufinanzierung finden Sie in der Rubrik „Immobilien“.
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AssCompact 05/2026 http://www.asscompact.de/node/171204 171204 22. April 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement ]]> Von fiktiven und unrealisierten Kapitalerträgen http://www.asscompact.de/node/171203

Adrian Schmidt war mit KÄPSELE zweimal im Finale des Jungmakler Awards und hat sich ein breit aufgestelltes Beraterteam aufgebaut. In seiner Kolumne beleuchtet er spannende Themen der Maklerbranche aus der Perspektive eines Jungmaklers.

171203 22. April 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement Ein Artikel von Adrian Schmidt, Geschäftsführer von KÄPSELE

Während in Deutschland die letzten Schreckgespenster der Sozialabgaben auf Kapitalerträge abgewunden scheinen, machen die Niederlande wahrhaft … interessante Sprünge … rückwärts?

Bisher wurden über das niederländische Äquivalent zum Deutschen 3-Schichten-System, dem sogenannten Box-3-System, fiktive Kapitalerträge versteuert. Das ist verfassungswidrig. Zu Recht. Der Staat hat sich nicht im Übermaß zu bereichern an meinem Vermögensaufbau. Vor allem, wenn dieser mit einem gewissen Verlustrisiko verbunden ist.

Was könnte die Alternative sein?

  • Steuerfreiheit nach einer gewissen Spekulationsfrist von einem, fünf oder zehn Jahren?
  • Steuerbegünstigungen bei Auszahlung nach 62?
  • Geringere Kapitalerträge bei niedrigen Einkommen?
  • Höhere Freibeträge auf Kapitalerträge?

Nein, es werden unrealisierte Gewinne besteuert. Mit ca. 36%!

Die spinnen, die … Niederländer?

Bisher gibt es hier einen hohen Freibetrag auf jegliches Einkommen von ca. 59.000 Euro, den sogenannten „heffingsvrij“. Dieser soll zukünftig ersetzt werden durch einen reinen Ertragsfreibetrag, also auf die Kapitalerträge, mit 1.800 Euro pro Jahr, den „heffingsvrij resultaat“.

Warum erinnert mich das an Patches bei Computerspielen und Programmen, bei denen hinterher nichts mehr läuft, während es vorher nur kleine Bugs gab?

Ab 2028 sollen also laut dem niederländischen Ministerie van Financiën reine Buchgewinne besteuert werden. Konkret heißt das: Wenn ich 2028 auf dem Papier Gewinn erziele – sagen wir auf ein 100.000-Euro-Depot 20%, zahle ich 7.200 Euro Steuern. Die Nachricht darüber bekomme ich aber erst im Mai 2029. Bis dahin ist mein Depot wegen eines Crashs auf 90.000 Euro gesunken.

Die Steuern zahle ich trotzdem. Habe ich die 7.200 Euro auf dem Konto, werden sie dort abgebucht.

Wenn nicht, muss ich Anteile (meiner Aktien oder ETFs) verkaufen. Nur zum aktuellen Kurs, also bei etwa 25% Wertverlust zum Zeitpunkt der Steuererhebung.

Hier realisiert sich jetzt also ein Wertverlust, ausgelöst durch eine Steuer auf eine Gewinn, den es in der Realität gar nie gab.

Es beißt sich der Stier in den Schwanz

Die Börse wird damit maximal uninteressant, um Vermögen aufzubauen. Denn ob ich Gewinn oder Verlust mache, hängt nicht mehr von meiner Strategie und bspw. einem klugen Buy-and-hold-Ansatz ab. Ob ich Gewinn oder Verlust mache, hängt vom Timing der Märkte zum Zeitpunkt der Steuerbemessung ab. Das ist absurd.

Der Staat bereichert sich an einem Gewinn, den es nie gab. Für das ich als Anleger ein Risiko eingegangen bin, das er nie mitgetragen hat. Das ich eingehen musste, um ein Rentenversprechen zu kompensieren, das nie realistisch war. Und die EU sieht das als Testballon. Die Buchgewinn-Steuer. Der Anfang vom Ende.

Aber haben wir das in Deutschland nicht schon?

Jein. Die deutsche Vorabpauschale gilt nur für Fonds und ETFs. Und auch nur für solche, die keine Gewinne ausschütten, sondern alles reinvestieren. Das niederländische System unterscheidet hier gar nicht erst zwischen Aktie, Immobilie, ETF und Sparbuch: Alles landet in einem Topf. Habe ich in Deutschland so einen thesaurierenden Fonds oder ETF, dann zieht mir die Vorabpauschale jährlich einen pauschalen Mini-Ertrag ab.

Wie im niederländischen System auch dann, wenn zwei Monate später mein ETF ins Minus kracht. Der Stichtag 31.12. ist entscheidend und das Geld wird vom Verrechnungskonto direkt abgebucht.

Aber: Es ist eine Steuervorauszahlung. Sie wird mit dem späteren tatsächlichen Gewinn und der anfallenden Steuer verrechnet.

JA, dadurch ist der Zinseszins verringert. Ähnlich wie beim ausschüttendenden Fonds.

NEIN, dadurch kann ich keine realen Verluste rein aufgrund der Steuer erleiden, weil jedes Jahr separat betrachtet wird ohne den tatsächlichen Gewinn am Ende. Und das ist ein verdammt großer Unterschied.

Bleibt also Hoffen und Beten, dass die Niederlande nicht zum neuen Vorzeigemodell der Vermögens­enteignung werden …

Lesen Sie auch: Kostendeckel: Das Schwert des Damokles

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Mehr Beschwerden bei der Bafin: Kfz- und Krankensparte im Fokus http://www.asscompact.de/node/171192

Die Bafin verzeichnete erneut deutlich mehr Beschwerden von Verbrauchern. Besonders Kfz- und Krankenversicherungen treiben die Eingaben im Versicherungsbereich. Die Aufsicht will Unternehmen stärker in die Pflicht nehmen und den kollektiven Verbraucherschutz schärfen.

171192 22. April 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) rückt den Verbraucherschutz weiterhin in den Mittelpunkt ihrer Arbeit. In einem aktuellen Beitrag sowie einem begleitenden Interview zur Beschwerdestatistik 2025 wird deutlich, dass die Aufsicht die Entwicklung der Eingaben von Verbrauchern weiterhin genau beobachtet und daraus auch konkrete Erwartungen an die Banken und Versicherer ableitet.

Im Jahr 2025 gingen bei der Bafin insgesamt rund ein Drittel mehr Beschwerden ein als im Vorjahr. Insgesamt wurden 46.400 Beschwerden registriert, davon entfielen 14.285 auf Versicherer.

Kfz-Versicherung im Fokus der Beschwerden

Besonders im Fokus steht dabei die Kfz-Versicherungssparte, die mit 5.238 Eingaben die meisten Beschwerden verzeichnete. Es folgen die Krankenversicherung mit 4.044 und die Lebensversicherung mit 1.583 Beschwerden. Auffällig ist insbesondere der deutliche Anstieg der Beschwerden in der Kranken- und Lebensversicherung im Vergleich zum Vorjahr. In der Lebensversicherung wurde ein leichter Rückgang verzeichnet.

„Bei den Beschwerden über Versicherer ging es in erster Linie um die Schadenbearbeitung, vor allem um die Bearbeitungsdauer und die Höhe der Versicherungsleistung. Das ist kein neues Thema für uns. Allerdings gab es bei den Versicherern im Jahr 2025 auch einen Sondereffekt: Der Anstieg der Beschwerden gegenüber dem Vorjahr geht im Wesentlichen auf einen Einzelfall zurück. Wir haben hier also keinen branchenweiten Trend“, erklärt Bafin-Verbraucherschutzbeauftragter Christian Bock.

Ein möglicher Grund für den Anstieg könnte aber auch darin liegen, dass die Beschwerdemöglichkeit bei der BaFin zunehmend bekannter wird und die Aufsicht den Verbraucherschutz erst in den vergangenen Jahren stärker in der Öffentlichkeit hervorgehoben hat. Trotz des spürbaren Anstiegs bleibt jedoch einzuordnen: Die absolute Beschwerdequote ist im Verhältnis zum Gesamtbestand an Versicherungsverträgen weiterhin sehr gering.

Gegen Banken und Finanzinstitute gingen insgesamt 25.744 Beschwerden ein. Laut Bock konzentrieren sich dabei rund 50% der Eingaben auf fünf große Institute. Etwa ein Drittel der Beschwerden entfällt zudem auf Neobanken.

Bafin zuständig für strukturellen Verbraucherschutz

Anders als die Geschäftsstelle des Versicherungsombudsmanns kann die Bafin bei Einzelfällen nicht helfen. Dafür hat sie kein Mandat. Bock betont: „Wir können also weder individuelle Schäden regeln noch individuelle Ansprüche von Verbraucherinnen und Verbrauchern durchsetzen. Das ist Sache der Schlichtungsstellen und der Gerichte. Nur Gerichte können streitige Sachverhalte verbindlich klären.“

Die Aufgabe der Bafin sei es, die Rahmenbedingungen zu verbessern, damit Streitigkeiten gar nicht erst entstehen. „Wir beseitigen strukturelle Missstände, also erhebliche und wiederholte Verstöße gegen Verbraucherrechte, die jeweils eine Vielzahl von Verbraucherinnen und Verbrauchern betreffen. Das verstehen wir unter kollektivem Verbraucherschutz,“ so Bock. (bh)

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Ostdeutsche B- und C-Standorte im Visier von Investoren http://www.asscompact.de/node/171198

B- und C-Standorte im Osten Deutschlands rücken ins Blickfeld von Anlegern, so das Ergebnis einer Expertenrunde, zu der RUECKERCONSULT geladen hat. Die Immobilienmärkte in ostdeutschen Zentren wie Magdeburg, Erfurt und Chemnitz haben sich in den vergangenen Jahren spürbar stabilisiert.

171198 22. April 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Beim Blick auf die Immobilienmärkte in ostdeutschen B- und C-Städten wie Magdeburg, Erfurt und Chemnitz zeigt sich in den vergangenen Jahren eine merkliche Stabilität. Nach Jahren der Transformation weisen die Standorte heute solide Fundamentaldaten auf. Miet- und Leerstandsniveaus befinden sich zunehmend auf dem Niveau vergleichbarer westdeutscher Märkte, wohingegen sich Kaufpreise und Mieten nach wie vor deutlich unter dem Niveau der großen Metropolregionen bewegen. Zugleich stehen die B- und C-Standorte weiter vor strukturellen Herausforderungen. So wird der vor allem der demografische Wandel zukünftig die Nachfrage nach Wohn- und Büroflächen dämpfen, auch wenn sie in vielen Segmenten kurzfristig stabil bleibt. So lauten zentrale Ergebnisse einer Online-Pressekonferenz von RUECKERCONSULT mit Experten von Colliers, der Barton Group und der Deutschen Bürohaus GmbH (DVI Gruppe).

Steigende Mieten treffen auf begrenztes Angebot

Den Wohnungsmarkt in ostdeutschen B- und C-Städten kennzeichnet ein rückläufiger Neubau. Dies führt zu einer weiteren Verknappung des Angebots. In den vergangenen Jahren hat sich die Zahl der freien Mietwohnungen zum Teil spürbar verringert. Die Nachfrage ist dagegen stabil geblieben. Vor diesem Hintergrund ist laut der Expertenrunde, zu der RUECKERCONSULT geladen hat, von einem weiteren Anstieg der Mieten auszugehen – wenn auch auf vergleichsweise moderatem Niveau im Vergleich zu den Top-7-Städten. Viele Haushalte dürften die Wohnkosten weiterhin stemmen können, da steigende Einkommen die Mietbelastung teilweise ausgleichen. Die Mietbelastungsquote in den analysierten Städten liegt bei rund 25% und damit deutlich unter der Marke der großen Metropolregionen. Für die Erhöhung der Wohnkosten sorgen weniger die Nettokaltmieten als vielmehr die gestiegenen Energie- und Nebenkosten.

„Trotz eines insgesamt angespannten Marktumfelds entwickeln sich die Wohnungsmärkte in ostdeutschen B- und C-Städten vergleichsweise stabil. Der Nachfrageüberhang im Bestand wird sich durch die rückläufige Neubautätigkeit weiter verstärken, sodass auch künftig mit moderaten, aber kontinuierlichen Mietsteigerungen zu rechnen ist. Gleichzeitig bleibt Wohnen in diesen Märkten im bundesweiten Vergleich bezahlbar“, sagt Johannes Rost, Associate Director Residential Capital Markets bei Colliers in Deutschland. In einzelnen Märkten zeige sich den Experten zufolge bereits ein differenziertes Bild: So weist Magdeburg einen Mietwohnungsmarkt auf, der derzeit stärker von Wettbewerb geprägt ist mit entsprechend höherem Vermietungsaufwand für Eigentümer.

Blick auf die Renditen in ostdeutschen Städten

Auch aus dem Blickwinkel von Investoren bleiben die Märkte attraktiv: Bei Wohnbestandsobjekten lassen sich bei einem aktiven Immobilienmanagement vorausgesetzt in vielen ostdeutschen Städten im bundesweiten Vergleich überdurchschnittliche Renditen erzielen. Der Rendite-Spread zu den Top 7 kann sich je nach Markt auf rund 230 bis 300 Basispunkte belaufen, so die Expertenrunde. Demgegenüber würden die Preisniveaus nach den Korrekturen der vergangenen Jahre auch wieder attraktive Einstiegsmöglichkeiten aufweisen, so die Expertenrunde.

„Insgesamt zeigt sich: Ostdeutsche B- und C-Standorte bleiben ein chancenreiches, aber anspruchsvolles Investmentumfeld, das eine aktive und langfristig ausgerichtete Strategie erfordert“, erklärt Rost. (tik)

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Die aktuellen Maklerfavoriten in der Flottenversicherung http://www.asscompact.de/node/171193

An welche Anbieter vermitteln Versicherungsmakler und Mehrfachagenten das meiste Geschäft in der Flottenversicherung? Und mit welchen Gesellschaften sind sie besonders zufrieden? Ergebnisse der aktuellen Studie „AssCompact AWARD – Private Kfz & Flottenversicherung 2026“ zeigt eine Bildergalerie.

171193 21. April 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement ]]>
Wie stehen aktuell Chancen und Risiken für Immobilienkäufer? http://www.asscompact.de/node/171196

Geopolitische Spannungen, steigende Energiepreise und volatile Zinsen prägen aktuell die Rahmenbedingungen für Baufinanzierungen. Der Nahostkonflikt sorgt zudem für Unsicherheiten an den Kapitalmärkten. Was bedeutet das für Immobilienkäufer und wie verändern sich die Finanzierungsbedingungen?

171196 21. April 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement Interview mit Dr. Lucie Lotzkat, geschäftsführende Gesellschafterin bei VON POLL FINANCE
Frau Dr. Lotzkat, viele sprechen aktuell von einem unsicheren Marktumfeld – ist 2026 für Immobilienkäufer eher ein Risiko- oder ein Chancenjahr?

Die kommenden Monate werden für die Baufinanzierung vor allem durch das Zusammenspiel aus geopolitischer Unsicherheit und deren wirtschaftlichen Folgen geprägt sein – getrieben durch die Frage nach der weiteren Dauer und Intensität des Nahost-Konflikts. In den nächsten Monaten erwarte ich daher bei den Baufinanzierungszinsen eine weiterhin volatile Seitwärtsbewegung bis hin zu einer leichten Aufwärtstendenz.

Sie sprechen von geopolitischer Unsicherheit als zentralem Treiber – was sind aktuell die wichtigsten Einflussfaktoren am Finanzierungsmarkt?

Die Situation im Nahen Osten bedeutet vor allem neue Unsicherheit, die sich auf zahlreiche Marktparameter auswirkt. Von der Befürchtung einer Ausdehnung des Konflikts in der Region bis hin zum Anstieg des Ölpreises und den wirtschaftlichen Konsequenzen vor allem auch in Deutschland, wo die Politik die notwendigen Antworten und Taten bisher schuldig bleibt. Entscheidend wird daher sein, wie lange und in welchem Umfang der Konflikt andauert und wie sehr die deutsche Wirtschaft dadurch beeinflusst werden wird.

Welche Rolle spielen die steigenden Energiepreise?

Entscheidend ist vor allem die Dauer des Konflikts und damit die Nachhaltigkeit des Energiepreisanstiegs. Bleibt uns der Anstieg erhalten, wirken sich die höheren Energiepreise über die Produktions- und Transportketten auf das gesamte Preisniveau aus. Die Inflation würde dann signifikant zulegen. Erneute Leitzinserhöhungen der europäischen Zentralbank wären früher oder später die Folge. Wenn die Märkte genau das erwarten, steigen auch die Renditen für zehnjährige Staatsanleihen und damit der Baufinanzierungszins, der sich an eben diesen Renditen orientiert. Genau das konnten wir in den letzten Wochen bereits beobachten.

Und was heißt das konkret für Kaufinteressenten?

Ein langfristig steigendes Preisniveau hätte sicherlich auch Einfluss auf die Lebenshaltungskostenpauschalen, die Banken bei der Finanzierungsprüfung ansetzen. Unter sonst gleich bleibenden Bedingungen würde damit der finanzielle Spielraum der Kaufinteressenten erneut etwas sinken.

Sie haben die Inflation bereits angesprochen – welche Rolle spielt dabei die Geldpolitik der EZB?

Dass die Europäische Zentralbank sensibel auf Inflationsentwicklungen reagiert, ist richtig. Allerdings behandelt sie eine rein energiepreisgetriebene Inflation, wie wir sie derzeit als Folge des Konflikts im Nahen Osten beobachten, anders als eine breit gestreute und damit nachhaltige Preissteigerung. Höhere Zinsen können die Energiepreise nicht senken. Daher gilt es aus Sicht der EZB abzuwarten, ob der Effekt von Dauer ist und sich auf die gesamte Preislandschaft durchschlägt. Dieses Inflationsrisiko wurde von den Märkten aber schon eingepreist. Dadurch sind in den letzten Wochen die langfristigen Kapitalmarktzinsen und damit indirekt auch die Baufinanzierungszinsen gestiegen.

Wenn die Effekte bereits eingepreist sind, wie zeigt sich das aktuell bei den Finanzierungszinsen?

Die aktuelle geopolitische Lage schlägt sich vor allem in einer deutlich höheren Volatilität an den Kapitalmärkten nieder. Nicht unerhebliche Schwankungen bei den Baufinanzierungszinsen sind die Folge – sowohl insgesamt als auch zwischen einzelnen Banken, die Zinssteigerungen nicht immer im gleichen Tempo oder im gleichen Maß weitergeben. Gerade deshalb ist übrigens auch ein unabhängiger Bankenvergleich so wichtig, wie wir ihn auch bei VON POLL FINANCE anbieten.

Bei den grundsätzlichen Anforderungen der Banken sehen wir bisher keine signifikanten Verschärfungen. Wenn die Energiepreisentwicklung jedoch zu einem nachhaltig höheren Preisniveau und damit auch zu erhöhten Lebenshaltungskosten führt, ist davon auszugehen, dass viele Banken ihre Wohn- und Nebenkostenpauschalen in der Haushaltsrechnung anpassen werden.

Worauf kommt es bei einer Finanzierung jetzt also besonders an?

Aus meiner Sicht sind hier vor allem zwei Dinge wichtig. Zum einen die langfristige Tragfähigkeit in Verbindung mit einer gewissen Flexibilität bei der Finanzierung, so dass beispielsweise Tilgungssatzwechsel und damit eine Anpassung der Finanzierung an veränderte Lebensumstände möglich sind. Zum anderen sollte die energetische Perspektive der Immobilie genauer betrachtet werden, weil eben dieser Faktor die laufenden Kosten und perspektivisch auch den Wert der Immobilie maßgeblich beeinflusst. Modernisierungen und relevante Fördermöglichkeiten sollten daher von Beginn an mit geplant und bei der Finanzierung berücksichtigt werden.

Porträtfoto: © von Poll Immobilien GmbH

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Großes Maklerhaus aus Schweden stößt in deutschen Markt vor http://www.asscompact.de/node/171195

Max Matthiessen, ein großer schwedischer Makler mit Sitz in der Hauptstadt Stockholm, nimmt wohl den deutschen Markt in Angriff, wie es in einem aktuellen Medienbericht heißt. Zwei Branchenexperten hat sich das Unternehmen hierfür auch schon ins Haus geholt.

171195 21. April 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Es scheint einen neuen Player am deutschen Maklermarkt zu geben: Max Matthiessen, einer der führenden Versicherungsvermittler in Skandinavien mit Hauptsitz in der schwedischen Hauptstadt Stockholm, will in Deutschland aktiv werden. Das berichtet das Branchenmagazin Versicherungsmonitor. Das Maklerhaus hat die Informationen dem Monitor auch bereits bestätigt.

Max Matthiessen verfüge über einige „hochrangige Branchenberater, die auf dem deutschen Markt tätig sind“, und diese arbeiteten daran, mögliche Partnerschaften mit „gleichgesinnten, qualitativ hochwertigen Unternehmen und Personen auf dem Markt zu prüfen“, so heißt es vom Unternehmen.

Zwei Branchenexperten im Haus

Bei zwei dieser hochrangigen Branchenberater handelt es sich um Martin Vogl und Christoph von Blumenthal. Vogl war 15 Jahre bei der AXA, seine letzte Position war die des CEOs für Tschechien und die Slowakei. Außerdem gründete er den Schweizer Lebensversicherer Youplus. Im vergangenen Oktober hatte dieser sein Neugeschäft eingestellt, als Vogl allerdings dort schon nicht mehr aktiv war, so der Monitor. Weiterhin hatte er die Position des Aufsichtsratsvorsitzenden beim Lebensversicherer Mylife inne. Dort war er auch übergangsweise Vorstandsvorsitzender, nachdem sein langjähriger Vorgänger Michael Dreibrodt verstorben war.

Christoph von Blumenthal ist im M&A-Markt schon lange aktiv und bekleidete zuletzt das Amt des Head of M&A bei Summitas.

Über Max Matthiessen

Max Matthiessen ist ein führendes Maklerhaus in Skandinavien mit nach eigenen Angaben über 490 Mitarbeitern an 30 Standorten in Schweden, wie es auf der Website des Unternehmens heißt. Der Makler fokussiert sich sowohl auf Firmen- als auch auf Privatkunden und ist vor allem im Bereich Lebens- und Pensionslösungen aktiv. Gründungsjahr: 1889.

2020 investierte der schwedische Private-Equity-Investor Nordic Capital in Max Matthiessen, Ende 2024 kam der kanadische Pensionsfonds Ontario Teachers‘ Pension Plan hinzu.

Martin Vogl äußerte gegenüber dem Monitor die Pläne, die Max Matthiessen am deutschen Markt verfolgt. Man sehe attraktive Wachstumschancen am deutschen Markt, sei aber eher strategisch als auf reine Konsolidierung ausgerichtet. Man wolle eher gemeinsam mit starken lokalen Unternehmen ein Geschäftsmodell aufbauen, „das sich an den Bedürfnissen der Kunden orientiert“, so Vogl. (mki)

Lesetipp der Redaktion: 
Chancen der Konsolidierung: So wandelt sich gerade der Maklermarkt
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Neuer Global Head of Property Underwriting bei HDI Global http://www.asscompact.de/node/171194

Philip Beblo übernimmt ab Anfang Mai den Posten als neuer Head of Property Underwriting bei HDI Global. In dieser Funktion ist er für die Weiterentwicklung, Skalierung und den internationalen Ausbau des Property-Portfolios zuständig.

171194 21. April 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Zum 01.05.2026 wird Philip Beblo neuer Head of Property Underwriting bei HDI Global. Beblo wird in dieser Position die Gesamtverantwortung für das weltweite Property Local Risk Geschäft des Corporate- & Specialtyversicherers übernehmen. Besonderen Fokus soll er auf die Weiterentwicklung sowie den internationalen Ausbau des Property-Portfolios legen.

Beblo bringt internationale Erfahrung aus leitenden Positionen bei globalen Versicherungsunternehmen mit. Bevor er zu HDI Global kam, war er in Führungspositionen als Deputy Manager des Bereichs International Property bei Everest Insurance und als Global Practice Group Leader für den Bereich Property bei AGCS SE tätig. (lg)

Bild: © HDI

News über weitere personelle Veränderungen in der Finanz- und Versicherungsbranche lesen Sie in der Rubrik „Personen“.
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Allianz überarbeitet Wohngebäudeversicherung http://www.asscompact.de/node/171191

Die Allianz hat ihre Wohngebäudeversicherung einem umfassenden Update unterzogen. Neben individuellen Leistungsbausteinen können Kunden künftig aus insgesamt acht Selbstbehalt-Stufen wählen – das hat eine deutliche Auswirkung auf die Prämien und soll den Schutz bezahlbar halten, so der Versicherer.

171191 21. April 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die Allianz-Versicherungs-AG hat ein umfassendes Produktupdate ihrer privaten Wohngebäudeversicherung bekannt gegeben. Mehr Flexibilität bei der Gestaltung der Tarife soll eine individuellere Absicherung ermöglichen, breitere Selbstbeteiligungsstaffeln sollen die langfristige Bezahlbarkeit des Versicherungsschutzes gewährleisten, so der Versicherer. Die Produktlinien Basis, Smart, Komfort und Premium bleiben auch nach dem Update bestehen.

Neuerungen in den Tarifen Basis und Smart

Im Tarif Basis sind die wichtigsten Grundgefahren wie Feuer, Leitungswasser und Rohrbruch sowie Sturm und Hagel ohne Höchstentschädigungsgrenzen versichert. Lediglich Kosten um Beispiel für Aufräumung, Abbruch oder Leckortung sind auf maximal 50.000 Euro begrenzt. Schäden infolge grober Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers sind nicht versichert.

Der Tarif Smart übernimmt Zusatzkosten bis zu einer Höhe von 200.000 Euro und auch Schäden infolge grober Fahrlässigkeit sind im Leistungspaket enthalten.

Bei beiden Produktlinien können Zusatzbausteine wie Glasschutz Gebäude, Haftpflicht für Öltank oder Haus sowie der „Notfallservice Zuhause“ optional abgeschlossen werden. Beim Baustein Extremwetterschutz setzt der Versicherer auf das Opt-out-Prinzip: Kunden müssen den Baustein bewusst abwählen, sollten sie ihn nicht wollen.

Das sind die Neuerungen in den Tarifen Komfort und Premium

Im Tarif Komfort sind zusätzlich Nässeschäden infolge undichter Fugen mitversichert, genauso wie Ableitungsrohre außerhalb von Gebäuden, fest verankerte Gegenstände im Garten oder Schäden nach dem Einschlag von Meteoriten und Weltraumschrott. Die Entschädigungsgrenze steigt inflationsbedingt von 25.000 Euro auf 50.000 Euro.

Neu ist auch das optionale Leistungspaket „Haus- und Technikschutz“, das unter anderem erweiterten Schutz für Beschädigung, Zerstörung und Abhandenkommen haustechnischer Anlagen und für Systeme zur Stromgewinnung wie Photovoltaik-, Solarthermieanlagen und Wärmepumpen bietet. Auch Außenpools sind über dieses Paket versicherbar.

Zudem können künftig im Tarif Komfort einzelne Leistungen gezielt ausgeschlossen werden. Ein Beispiel dafür ist Schutz für Pools oder Nebengebäude. Der Vorteil für Kunden laut der Allianz: Wer bestimmte Risiken nicht absichern möchte, zahlt auch nicht dafür.

Der Tarif Premium bietet weiterhin Schutz im Rahmen einer Allgefahrendeckung für Wohn- und Nebengebäude. Eine Neuerung ist, dass eine Entschädigungsgrenze von 100.000 Euro für den Allgefahrenschutz unbenannter Gefahren eingezogen wurden. Zudem sind Abnutzung und Verschleiß künftig nicht mehr versichert.

Künftig acht Staffeln beim Selbstbehalt

Des Weiteren hat der Versicherer die Staffeln für Selbstbehalte von fünf auf acht erhöht, die Höhe variiert zwischen 0 Euro bis 10.000 Euro. Das kann, je nach gewählten Selbstbehalt, deutliche Auswirkungen auf die Prämie haben. In der Elementarversicherung können seit Oktober 2025 bis zu 150.000 Euro Eigenleistung im Schadenfall bei Überschwemmung und Rückstau gewählt werden. So können sogar Kunden in Hochrisikogebieten noch Versicherungsschutz zu erschwinglichen Konditionen erhalten, erklärt die Allianz.

Bei einem Überschwemmungsschäden reduziert sich zudem der Selbstbehalt um bis zu 50%, wenn Kunden das Vorhandensein von druckwasserdichten Fenstern und Türen an allen überschwemmungsgefährdeten Öffnungen nachweisen können.

Das Produktupdate kann seit dem 15.04.2025 in Allianz Agenturen abgeschlossen werden, die Anbindung aller anderen Vertriebspartner erfolgt in den nächsten Wochen. Die digitale Anstragstrecke für Onlineabschlüsse wird ab Juni 2027 verfügbar sein. (js)

Weitere Meldungen zu neuen Versicherungslösungen und Anpassungen bei bestehenden Produkten finden Sie in unserem Bereich „Assekuranz“.
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Lebensversicherung: Erneute Klage gegen Klausel zum Rentenfaktor http://www.asscompact.de/node/171190

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg geht erneut gegen Klauseln zur Kürzung des Rentenfaktors in Lebensversicherungen vor. Nach einem BGH-Urteil vom Dezember 2025, das eine Allianz-Klausel für unwirksam erklärte, hat sie nun weitere Klagen gegen die Allianz und die R+V eingereicht.

171190 21. April 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg lässt erneut Klauseln zur Kürzung des Rentenfaktors in Lebensversicherungen gerichtlich prüfen. Zuletzt hatte der Bundesgerichtshof (Az: IV ZR 34/25) im Dezember 2025 eine Klausel in einer bestimmten fondsgebundenen Riester-Rente der Allianz für unwirksam erklärt. In dem Urteil beanstandete der BGH, dass die Klausel dem Versicherer ein einseitiges Recht zur Absenkung der Rentenleistung einräumte, ohne eine spätere Wiederheraufsetzung des Rentenfaktors bei einer Verbesserung der Umstände vorzusehen.

Jetzt hat die Verbraucherzentrale gegen die Allianz Lebensversicherung Klage am OLG Stuttgart und gegen die R+V Lebensversicherung Klage am OLG Frankfurt am Main eingereicht.

Wie die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg mitteilt, hat sie mittlerweile über 160 weitere Versicherungsverträge in Bezug auf die verwendeten Klauseln zur Herabsetzung des Rentenfaktors überprüft. Fündig wurde sie anscheinend in mehreren Fällen.

Gleiche Problematik trotz unterschiedlicher Formulierungen

Die nun streitigen Klauseln der Allianz und der R+V unterscheiden sich im Wortlaut von der bereits vom BGH beanstandeten Regelung, verfolgen jedoch aus Sicht der Verbraucherschützer dasselbe Grundprinzip: Sie würden den Versicherern Spielräume zur nachträglichen Absenkung der Rentenleistung gewähren, ohne sie zugleich transparent und verbindlich zu verpflichten, Leistungsabsenkungen bei verbesserten Rahmenbedingungen rückgängig zu machen.

„Private Rentenversicherungen werden mit stabilen und verlässlichen Leistungen beworben. Dann müssen sich Verbraucherinnen und Verbraucher auch darauf verlassen können, dass diese Leistungsversprechen nicht nachträglich ausgehöhlt werden“, sagt Niels Nauhauser, Finanzexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.

Verbraucherschützer sehen Gesetzgeber in der Pflicht

Aus Sicht der Verbraucherschützer handelt es sich um ein strukturelles Problem. Während die Absenkung von Rentenfaktoren die wirtschaftliche Situation der Versicherer verbessert habe, würden die Kosten späterer Korrekturen regelmäßig auf die Versichertengemeinschaft verlagert, etwa durch eine Kürzung der Überschussbeteiligung. Hier sei der Gesetzgeber gefordert, betont Nauhauser. (bh)

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Wenn eine KI von A bis Z das Portfolio managt http://www.asscompact.de/node/171187

Künstliche Intelligenz in der Geldanlage ist schon länger ein Thema – sei es beim Kunden zur Recherche oder beim Fondsmanager zur Datenauswertung. Doch bei den Produkten des Tech-Unternehmens 3Pace erfolgt die Vermögensverwaltung vollständig via KI.

171187 21. April 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement Interview mit Johannes Kappler, Gründer und Geschäftsführer von 3 Pace
Herr Kappler, Sie haben 2021 3Pace gegründet. Erläutern Sie bitte kurz, wofür Sie mit Ihrem Unternehmen stehen – und gerne auch, wie bei Ihnen die Kombi KI – Versicherungsmarkt entstanden ist.

Am Anfang stand echtes Kundenfeedback. 2016 war ich Mitgründer eines InsurTechs mit einer digitalen Fondspolice. In Gesprächen hörte ich immer wieder denselben Satz: „Die Ansparphase ist toll, aber die Rente nehme ich nicht.“ Mir wurde klar: Das mühsam aufgebaute Kapital läuft Gefahr, in starre Strukturen zu rutschen, in denen Trägheit und konservative Rentenfaktoren einen Großteil der Rendite auffressen. Dieser Gedanke hat mich nicht mehr losgelassen.

Also habe ich mich gefragt: Was wäre, wenn eine Maschine Spar- und Rentenphase konsequent, emotionslos und automatisiert steuern könnte? 2021 habe ich 3Pace gegründet, um genau dieses System zu bauen. Unsere Rolle ist die des Systemarchitekten: Wir verbinden quantitative Methoden, KI und Regulatorik zu einer Plattform, die weitgehend autonom arbeitet und Entscheidungsqualität skalierbar macht. Die Verbindung mit einem Versicherungsmantel war dann fast zwangsläufig: planbare Zahlungen, lange Horizonte und steuerneutrale Umschichtungen. Darauf bauen wir ein System, in dem Kundenkapital nicht nur verwaltet, sondern intelligent gesteuert wird.

Sie haben auch Ihre eigene KI mit dem Namen IIINITY (sprich: Trinity) entwickelt. Handelt es sich dabei um eine „klassische“ generative KI mit Large Language Model oder funktioniert diese anders?

IIINITY ist das genaue Gegenteil von ChatGPT. Generative KI erzeugt Texte und Bilder. Für seriöse Anlageentscheidungen braucht man keine Eloquenz, sondern Mathematik, Modellierung und strikte Regeln.

IIINITY setzt auf KI-optimierte quantitative Methoden: Monte-Carlo-Simulationen, Stresstests und hauseigene Optimierungsalgorithmen. Hinzu kommt eine Marktregime-Erkennung: Die KI erkennt, ob sich das jeweilige Asset in einem Bullen-, Bären- oder Seitwärtsmarkt befindet, und justiert die Strategie dynamisch. Jede Entscheidung ist protokolliert, mathematisch abgesichert und nachvollziehbar. Keine Blackbox.

Mit dem Launch von IIINITY starten Sie auch die ersten vollständig KI-gesteuerten Anlageprodukte. Wie funktioniert das genau?

Stellen Sie sich vor: Während ein Fondsmanager morgens seinen Kaffee trinkt, hat IIINITY bereits Millionen Datenpunkte analysiert und bei Bedarf die Allokation angepasst. 24 Stunden am Tag, 365 Tage im Jahr. Ohne Quartalsendspurt, ohne Urlaub, ohne Emotionen.

Seit Dezember 2025 sind wir mit drei Portfolios live: Shield, Guardian und Eagle Eye. IIINITY trifft die Anlageentscheidung innerhalb eines klar definierten Regelwerks. Regulatorisch wird das Rebalancing final von einem menschlichen Portfoliomanager freigegeben. Die Umsetzung erfolgt über unseren Partner MFC Service GmbH als lizenziertes WpIG-Institut. Erhältlich im Versicherungsmantel und als Depotlösung.

Nach welchen Kriterien geht die KI vor?

Drei Parameter bestimmen alles: das Anlageziel, der Zeithorizont und die Risikotoleranz, ausgedrückt als maximaler Drawdown. Ab da übernimmt IIINITY.

Das System durchspielt Tausende Marktszenarien und ermittelt die robusteste Portfoliostruktur. Makrodaten, Volatilität, Korrelationen, alles fließt ein. Das Portfolio wird fortlaufend überwacht und rebalanciert. Innerhalb einer Fondspolice ist diese Rebalancing-Frequenz steuerlich problemlos. Ein Vorteil, den klassische Depotlösungen nicht bieten.

Wie geht IIINITY mit Risikoprofilen um?

Shield, Guardian, Eagle Eye. Die Namen sind Programm. Shield steht für Schutz: konservativ, kapitalerhaltend. Guardian verfolgt eine ausgewogene, momentumbasierte Strategie. Eagle Eye ist die dynamische Variante für wachstumsorientierte Anleger.

Der Unterschied zur klassischen MiFID-Schublade: Das Risiko wird nicht einmal festgelegt und vergessen. IIINITY überwacht es permanent. Erkennt das System eine Marktregimeänderung, reagiert es möglichst präventiv, bevor der Schaden entsteht. Risiko verwalten versus Risiko kontrollieren. Für Berater heißt das: deutlich weniger panische Kundengespräche in turbulenten Marktphasen.

Wie verhalten sich die Kosten bei einer Anlage in IIINITY-Produkten? Günstiger als klassische aktiv gemanagte Fonds?

IIINITY will kein Billiganbieter sein. Wir bieten Risikomonitoring, Szenarioanalyse und Portfoliosteuerung auf institutionellem Niveau. Die Depotlösung liegt bei 0,75% p. a. zzgl. MwSt., hinzu kommt eine flexibel einstellbare Vermittlervergütung zwischen 0% und 1,25% p. a. Der Berater bleibt frei in seiner Gestaltung und profitiert von Services wie Reporting, Vertriebsunterstützung und Schulungen. So liegen wir klar unter klassischen aktiv gemanagten Fonds, sind aber kein ETF von der Stange.

Trifft die KI weniger „Fehlentscheidungen“ als ein Fondsmanager?

Dass aktiv gemanagte Fonds ihren Vergleichsindex langfristig mehrheitlich nicht schlagen, ist längst bekannt. Eine KI kann das auch nicht garantieren. Das sage ich offen.

Aber stellen Sie sich einen Fondsmanager vor, der im März 2020 um 6 Uhr morgens aufwacht und die roten Kurse sieht. Was tut er? Oder einen, der kurz vor Jahresende sein Portfolio „aufhübscht“, damit der Bericht gut aussieht. Der lieber nah an der Benchmark bleibt, weil echter Mut den Job kosten kann. Das sind keine Ausnahmen, das sind systematische Muster, wissenschaftlich dokumentiert.

IIINITY kennt keines davon. Kein Panik-Trading, keine Selbstüberschätzung, kein Benchmark-Kleben. Das macht KI nicht unfehlbar, aber es eliminiert eine ganze Klasse strukturell eingebauter Fehler.

Viele Menschen vertrauen KI noch nicht so ganz. Wird es noch dauern, bis derartige KI-gesteuerte Anlageprodukte wirklich Anklang finden?

Das Vertrauen kommt schneller, als die meisten denken. Laut einer DekaBank-Umfrage würden 36% einer KI eigenständige Anlageentscheidungen anvertrauen. Das nehme ich ernst.

Als Online-Banking kam, wollten Menschen ihr Geld lieber am Schalter überweisen. Was Vertrauen wachsen lässt, ist nicht das Wort „KI“, sondern Transparenz. Berater, die sagen können: „Das System entscheidet nach definierten Regeln, und ich kann Ihnen das anhand von Wahrscheinlichkeiten erklären“, die haben ein Narrativ, das weit über „Ich glaube, der Fonds ist gut“ hinausgeht.

Bieten Sie die Fonds auch für Makler oder Berater zur Vermittlung an, sei es als Direktanlage oder für Fondspolicen?

Absolut, Makler und Berater sind unser Herzstück. Die Lösung ist B2B-konzipiert: Der Berater bleibt Vertrauensanker, wir liefern Portfoliomethodik und Reporting.

Die Portfolios sind z. B. über die Deutsche Gesellschaft für Ruhestandsplanung zugänglich. Positive Rückmeldungen kommen besonders aus zwei Lagern: Jüngere Makler sagen, sie hätten endlich etwas, was sie den FinTechs auch innerhalb einer Versicherungslösung entgegenstellen können. Und die erfahrenen Berater stellen sich eine andere Frage: Muss ich meinen mühsam aufgebauten Bestand, mein Lebenswerk, überhaupt verkaufen, wenn eine KI es weiter verwalten kann?

Haben Sie schon Anfragen von Versicherern dazu bekommen? Wie wird IIINITY angenommen?

Die Resonanz ist bemerkenswert. Seit Jahresanfang sind unsere Portfolios über die Fondspolice der Liechtenstein Life erhältlich. Die Anfragen kommen nicht aus einem „KI ist der nächste Hype“-Reflex, sondern aus echtem operativen Interesse. Auch mit Pools, Finanzvertrieben und Family Offices laufen vielversprechende Gespräche.

Was mich persönlich am meisten reizt: vollständig individuelle Kundenportfolios, exakt zugeschnitten auf einen einzelnen Menschen. Da die KI automatisiert optimiert, entsteht kein proportionaler Mehraufwand, ob zehn oder tausend Mandate. Wir stehen bei vielleicht 5% dessen, was möglich ist. Ich bin überzeugt, dass wir in zehn Jahren auf heute zurückblicken und sagen: Das war der Moment, in dem regelbasierte, KI-optimierte Anlage zur Normalität wurde.

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Trendwende bei Immobilienpreisen: Anstieg vor allem in Mittelstädten http://www.asscompact.de/node/171205

Drei Jahre lang sind die Immobilienpreise in Deutschland inflationsbereinigt gesunken. 2025 haben die Preise für Eigentumswohnungen im Bestand in vielen Regionen erstmals wieder zugelegt. Laut Postbank Wohnatlas gilt dies vor allem für die Mittelstädte. Eine Stadt ragt dabei besonders heraus.

171205 21. April 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Am Immobilienmarkt ist für 2025 eine Trendwende erkennbar. Wie die Studie „Postbank Wohnatlas 2026“ zeigt, haben die Immobilienpreise erstmals seit 2021 inflationsbereinigt wieder leicht angezogen. So sind die Preise für Eigentumswohnungen im Bestand im Durchschnitt aller Landkreise und kreisfreien Städte gegenüber dem Vorjahr real, also nach Abzug der Inflationsrate von 2,2%, um 0,6% gestiegen. Zum Vergleich: Im Jahr 2024 lagen die Preise real noch 2,8%, 2023 sogar 10,1% unter dem jeweiligen Vorjahresniveau. Im Rahmen der Studie haben Experten des Hamburgischen Weltwirtschaftsinstituts (HWWI) im Auftrag der Postbank ermittelt, in welchen Regionen die Preise besonders stark gestiegen bzw. gesunken sind und wie hoch der durchschnittliche Quadratmeterpreis im Jahr 2025 war.

„Die Nachfrage zieht langsam wieder an, auch weil sich viele Kaufinteressierte auf das neue Zinsumfeld eingestellt haben. Gleichzeitig bleibt das Angebot knapp, vor allem aufgrund der geringen Bautätigkeit. Nach der Korrektur der vergangenen Jahre stabilisiert sich der Markt nun Schritt für Schritt“, erklärt Manuel Beermann, Leiter Produktmanagement Immobilien der Privatkundenbank in Deutschland.

Preise legen vor allem in Mittelstädten zu

Besonders deutliche Preisanstiege weisen laut Postbank Wohnatlas die Städte mit bis zu 100.000 Einwohnern auf. Im Durchschnitt über alle diese Mittelstädte haben sich die Preise 2025 real um 1,2% gegenüber dem Vorjahr erhöht. In den Großstädten mit mehr als 100.000 Einwohnern legten die Preise für Eigentumswohnungen um real 0,8% zu, in den Landkreisen um 0,5%. Weniger stark betroffen waren die sieben größten deutschen Städte („Big 7“). Hier ging es mit den Wohnungspreisen im Schnitt um lediglich 0,2% nach oben.

Deutliche Preisanstiege in Pirmasens und Cottbus

Unter den Mittelstädten ragt insbesondere Pirmasens hervor: In der am Westrand des Pfälzerwaldes gelegenen Stadt in Rheinland-Pfalz haben die Preise für Eigentumswohnungen 2025 real um 11,4% zugelegt. Allerdings befinden sich die Preise mit durchschnittlich 1.482 Euro pro Quadratmeter nach wie vor aus einem eher niedrigen Niveau. In Cottbus, der zweitgrößten Stadt Brandenburgs, zeigte sich ebenfalls deutliche Preiserhöhungen. Dort zogen einige besonders hochpreisige Angebote den Schnitt nach oben.

Unter den Großstädten sind die Eigentumswohnungen besonders in Potsdam teurer geworden. Die Wohnungspreise legten in der Hauptstadt Brandenburgs real durchschnittlich um 14,3% auf 5.897 Euro pro Quadratmeter.

„Mittel- und Großstädte mit guter Infrastruktur stehen schon länger im Fokus vieler Wohnungskäuferinnen und -käufer, besonders im Umland der sogenannten Big 7. Denn die Immobilienmärkte in den Metropolen sind seit Jahren überhitzt“, berichtet Beermann.

Unterschiedliche Entwicklung in den Metropolen

In den sieben größten Städten hierzulande zeigen sich unterschiedliche Preisentwicklungen. So weisen Berlin und Stuttgart real sinkende Preise im Vergleich zum Vorjahr auf. In der Metropole am Neckar betrug der Rückgang 1,4%. In Frankfurt am Main sind die Preise real nahezu stabil geblieben. Die höchste inflationsbereinigte Zunahme gegenüber dem Vorjahr verzeichnete dagegen Hamburg mit durchschnittlich 1,0%, dicht gefolgt von München mit gerundet ebenfalls 1,0%. In beiden Metropolen bewegen sich die Preise aber nach wie vor auf hohem Niveau: Eine Eigentumswohnung im Bestand kostete hier im vergangenen Jahr 9.070 bzw. 6.394 Euro pro Quadratmeter. In der im Vergleich günstigsten Metropole Stuttgart kommt der Quadratmeterpreis 2025 auf 4.737 Euro.

Unterschiede auch in den Speckgürteln der Big 7

Auch im Umland der sieben größten Städte haben die Kaufpreise inflationsbereinigt nur teilweise wieder angezogen. So etwa im Speckgürtel von Hamburg mit Ausnahme des Landkreises Herzogtum-Lauenburg, das einen Rückgang um 1,9% aufweist, oder im Umland von Köln mit Ausnahme der Stadt Leverkusen (-0,8%). Rund um Stuttgart ist dagegen überwiegend ein Preisrückgang zu beobachten. Lediglich im Landkreis Göppingen erhöhten sich die Wohnungspreise real um 1,8%.

 

Trendwende bei Immobilienpreisen: Anstieg vor allem in Mittelstädten

 

In diesen Bundesländern haben die Preise zugelegt

Wie der Blick auf die Bundesländer zeigt, weist laut Postbank Wohnatlas Sachsen über alle Landkreise und kreisfreien Städte hinweg mit real 5,2% die stärkste durchschnittliche Preiszunahme auf. Im Vorjahr hatte es hier noch den stärksten Preisabfallgegeben mit einem Minus von 4,4%. In Bremen haben sich Eigentumswohnungen im Bestand im Schnitt um 2,9%) verteuert, in Brandenburg um 2,4%. Thüringen dagegen verzeichnet einen Preisrückgang um 5,2%. Auch in Sachsen-Anhalt, Berlin, Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein sind Eigentumswohnungen im Jahr 2025 real günstiger geworden. (tik)

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Waldkiefer im Garten wichtiger als Photovoltaikanlage? http://www.asscompact.de/node/171078

Sonnenstrom vom eigenen Dach gilt als wichtiger Baustein der Energiewende. Doch was passiert, wenn ein geschützter Baum die Leistung der Photovoltaikanlage mindert? Das Verwaltungsgericht Berlin musste in einem Fall klären, ob eine verschattende Waldkiefer gefällt werden darf.

171078 21. April 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Ein großer Baum im Vorgarten kann nicht nur Schatten spenden, sondern auch zum Streitfall werden – etwa dann, wenn er die eigene Photovoltaikanlage beeinträchtigt. Mit einem aktuellen Urteil hat das Verwaltungsgericht Berlin nun klargestellt, wie in solchen Konstellationen abzuwägen ist.

Im konkreten Fall ging es um ein Grundstück in Berlin. Der Eigentümer hatte auf dem Dach seines Einfamilienhauses eine Photovoltaikanlage installiert. Vor dem Haus steht jedoch eine rund 50 Jahre alte Waldkiefer mit einem Stammumfang von mehr als zwei Metern. Nach Auffassung des Eigentümers verschattete der Baum die Anlage erheblich, weshalb er beim zuständigen Bezirksamt eine Fällgenehmigung beantragte.

Das zuständige Bezirksamt lehnte den Antrag ab und erhielt vor dem Verwaltungsgericht (VG) Berlin Recht. Die zuständige Kammer wies die Klage des Eigentümers ab. Bei der Waldkiefer handele es sich aufgrund ihrer Art und Größe um einen geschützten Baum. Eine Ausnahmegenehmigung für die Fällung komme nicht in Betracht. Zwar betonte das Gericht, dass der Ausbau erneuerbarer Energien vom Gesetzgeber als besonders wichtig angesehen wird. Ein genereller Vorrang gegenüber anderen verfassungsrechtlich geschützten Belangen bestehe jedoch nicht. Vielmehr seien im Einzelfall die betroffenen Interessen gegeneinander abzuwägen.

Kein automatischer Vorrang für Photovoltaik gegenüber Naturschutz

Im vorliegenden Fall stellte das Gericht klar, dass sowohl der Klimaschutz als auch der Naturschutz im Grundgesetz als Staatsziele verankert sind. Daher könne nicht automatisch dem Interesse an einer optimalen Nutzung der Photovoltaikanlage der Vorrang eingeräumt werden.

Ausschlaggebend war letztlich die konkrete Bewertung der betroffenen Interessen: Die Waldkiefer wurde als vital und verkehrssicher eingestuft, wies nur geringe Schäden auf und hat nach Einschätzung des Gerichts eine zu erwartende Restlebensdauer von mehr als 100 Jahren. Demgegenüber fiel die Beeinträchtigung der Photovoltaikanlage vergleichsweise gering aus. Die durch die Verschattung entstehende Minderleistung entspreche maximal dem Jahresstromverbrauch eines Drei-Personen-Haushalts.

Auch wirtschaftliche Aspekte konnten dem Kläger nicht zum Erfolg verhelfen. Dass sich die Rentabilität der Anlage durch die Verschattung verringert, sei kein öffentlicher Belang und daher in der rechtlichen Abwägung nicht zu berücksichtigen.

Gegen die Entscheidung kann noch Berufung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden. (bh)

 

VG Berlin, Urteil vom 17.03.2026 – Az. VG 24 K 46/24

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Altersvorsorgedepot: Wie sollten sich Versicherer aufstellen? http://www.asscompact.de/node/171183

Das Altersvorsorgedepot soll Anfang 2027 starten – das steht seit einigen Wochen fest. Aber wie macht man’s als Versicherer in Sachen Produktentwicklung und Vertrieb richtig? Die Versicherungsforen Leipzig haben ein Whitepaper veröffentlicht mit dem Thema, was Versicherer jetzt im Zuge der Reform entscheiden müssen.

171183 20. April 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Große Ereignisse werfen ihre Schatten voraus – das sieht man auch bei der Reform der privaten Altersvorsorge. Denn vor gut drei Wochen hat der deutsche Bundestag die Einführung eines staatlich geförderten Altersvorsorgedepots verabschiedet. Flexible Garantielevel (0%, 80% und 100%), Auszahlplan oder Leibrente, Standardprodukt (mit Kostendeckel von 1%) und Nicht-Standardprodukt (ohne Kostendeckel) sind die Schlagworte.

Die Produktgeber, darunter auch die Versicherer, haben bis dahin einige Hausaufgaben zu erledigen. Nicht nur, wie die Produkte aussehen sollen, sondern auch, mit welcher Vertriebsstrategie sie an den Verbraucher gebracht werden sollen. Dieses Themas haben sich die Versicherungsforen Leipzig in einem Whitepaper angenommen.

Altersvorsorgedepot als Chance

In dem Whitepaper klingt stark durch, dass man als Produktgeber das Altersvorsorgedepot als Chance sehen soll – trotz etwaiger Restriktionen wie dem Kostendeckel von 1% für das Standardprodukt. Für 2026 wird das Geldvermögen privater Haushalte auf rund 10 Bio. Euro geschätzt. Einlagen und Bargeld machen davon mit rund 3,57 Bio. Euro einen sehr hohen Anteil, schreiben die Versicherungsforen Leipzig unter Berufung auf die DZ Bank. Wenn nur 5% dieser Einlagen in Richtung geförderter Depotvorsorge umgeschichtet würden, entstünde ein zusätzliches Anlagevolumen von rund 175 Mrd. Euro, was selbst bei einem Kostendeckel von 1% ein Markt mit „substanzieller Umsatzbasis“ sei, so heißt es im Whitepaper.

Für Versicherer folgt daraus, dass die Kernfrage sei, wie groß der Anteil an neu mobilisiertem Vorsorgevermögen sein kann und mit welchem Portfolio dieser Anteil gewonnen wird – nicht etwa, ob das neue System schlichtweg Riester ersetzt.

Der Kostendeckel sollte dabei vor allem als Referenzpunkt für den Gesamtmarkt verstanden werden. Er ist lediglich für das Standardprodukt gesetzt. Für Lösungen im Rahmen des Altersvorsorgedepots werde, so die Versicherungsforen, entscheidend sein, ob mögliche Mehrkosten gegenüber diesem Referenzpunkt nachvollziehbar begründet werden können, etwa über Beratung, Produktarchitektur, Service, Garantielogik, Portfoliosteuerung oder Bausteine für die Auszahlungsphase. Oder kurz gesagt: Im Altersvorsorgedepot ohne Kostendeckel müssen eventuelle Mehrkosten im Kundendialog als nachvollziehbarer Mehrwert erscheinen.

Positionierung und Beratung

Die Versicherungsforen machen im Whitepaper eine Unterscheidung auf aus dem Altersvorsorgedepot (AVD), dem Garantieprodukt (GAR) und dem Standarddepot (STD). Das AVD sollte im Versicherungsvertrieb als chancenorientierter Kernbaustein für kapitalmarktoffene Kunden positioniert werden und verbindet Förderfähigkeit mit einem langfristigen Vermögensaufbau. Laut Versicherungsforen Leipzig könne es im Beratungsgespräch als zentrale Antwort auf die Schwächen der bisherigen Riester-Logik dienen.

Beim GAR geht es um sicherheitsorientierte Kundengruppen oder Kunden, die später einsteigen oder eine geringere Schwankungstoleranz vorhanden ist. Das STD bleibt primär als Benchmark und setzt den Vergleichsmaßstab für Kosten und Einfachheit.

Wichtig für den Versicherungsvertrieb ist, herauszuarbeiten, welcher Kunde in welches Produkt gehört. Wer braucht eher ein kapitalmarktnahes AVD, wer eine abgesicherte Variante und wer eine einfache Standardlösung? Diese Zuordnung muss schlank, verständlich und wirtschaftlich tragfähig ausgestaltet werden.

Roadmap

Versicherer sollten das knappe Zeitfenster bis 2027 nicht nur für Marktbeobachtung, sondern für belastbare Grundsatzentscheidungen nutzen. Zunächst sollte u. a. die Portfoliologik festgelegt werden, also welche Rolle AVD, GAR und STD im eigenen Haus jeweils spielen, und ein Kostenmodell aufgesetzt werden, mit dem STD als fixen Preisanker.

Im zweiten Quartal sollte man die Produktarchitektur konkretisieren: Zielgruppen, Garantiestufen, Förderlogik und Auszahlungsbausteine sauber definieren. Im Anschluss sollte ein Beratungs- und Vergütungsmodell entwickelt sowie Plattform- und IT-Entscheidungen vorbereitet werden. Im dritten Quartal stünden dann die regulatorische Umsetzung sowie die Vertriebspositionierung an, mit dem AVD als Fokusprodukt, dem GAR als ergänzende Lösungen und dem STD als Benchmarkt im Kundendialog.

Wie laufen die Planungen bei den Versicherern?

Ähnlich wie es die Versicherungsforen darlegen, planen die Versicherer auch schon, wie sich bei den Jahrespressegesprächen der SDK und der Stuttgarter sowie der ALH Gruppe in der vergangenen Woche und außerdem einer AssCompact Nachfrage bei der Allianz herausgestellt hat. Dr. Guido Bader, Vorstandsvorsitzender der Stuttgarter, kündigte beim Pressegespräch klar an, dass man vor allem das Nicht-Standardprodukt in mehreren Ausführungen anbieten werde – ebenso das Standardprodukt, hier liege aber nicht der vertriebliche Schwerpunkt.

Die ALH Gruppe bestätigte in dem Gespräch ebenso, dass man das Depot in verschiedenen Varianten anbieten werden, nicht jedoch in der 100%-Variante, da diese nicht chancenträchtig genug sei. Die VHV Gruppe prüft laut Jahrespressegespräch derzeit noch, was man anbieten könnte, es sei aber unwahrscheinlich, dass es keinen derartigen Vorstoß vonseiten der VHV Gruppe geben wird.

Und auch die Allianz bestätigte gegenüber AssCompact: „Wir werden 2027 mit attraktiven Angeboten am Markt sein, um den Aufbau einer ergänzenden Vorsorge zu ermöglichen. Die Menschen in Deutschland haben unterschiedliche Bedürfnisse und Vorstellungen dazu, welche Balance aus Renditechancen und Stabilität für sie passt oder wie viel Flexibilität sie sich wünschen. Wir werden neben einem Standardprodukt auch weitergehende Lösungen anbieten, die zusätzliche Kundenmehrwerte bieten.“

Die Allianz fand außerdem deutliche Worte zum Standardprodukt, welches auch vom Staat angeboten werden soll. Dieses sei ein „Zielkonflikt“, weil der Staat gleichzeitig Regulierer und Anbieter werde, was „ordnungspolitisch unsinnig und klar abzulehnen“ sei. Wichtiger sei ein fairer Rahmen und ein funktionierender Wettbewerb.

Wie so oft bei Themen, die politisch beeinflusst sind, bleiben noch einige offene Fragen – beispielsweise steht noch die Zustimmung des Bundesrats aus. Auch die Regulatorik bzw. die Zertifizierung ist noch nicht festgeschnürt. Und von Produktgeberseite muss ausgearbeitet werden, wie sich Verwaltungs- und Servicekosten realistisch abbilden lassen. Es bleibt spannend. (mki)

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Getsafe übernimmt Assekuradeur helden.de http://www.asscompact.de/node/171182

Das Heidelberger InsurTech Getsafe übernimmt den Hamburger Assekuradeur helden.de inklusive des Bestands von über 100.000 Policen in den Bereichen Haftpflicht, Hausrat und Fahrrad. Mit der Akquisition will Getsafe seine Position als digitale Versicherungsplattform in Deutschland ausbauen.

171182 20. April 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Der Hamburger Assekuradeur helden.de gehört nun zum Heidelberger InsurTech Getsafe. Der Versicherungsbestand des Assekuradeurs, der über 100.000 Policen in den Bereichen Haftpflicht, Hausrat und Fahrrad umfasst, wird vollständig in die bestehende Getsafe-Plattform integriert. Der Assekuradeur helden.de hat seit der Gründung 2016 rund 25 Mio. Euro Kapital eingeworben – komplett digital, ohne Vergleichsportale und mit einem profitablen Bestand, wie es in der Pressemitteilung heißt. Für die Kunden von helden.de soll der Wechsel nahtlos ablaufen und weitere Vorteile mit sich bringen.

Marktposition als digitale Versicherungsplattform stärken

Bei der Übernahme von helden.de handelt es sich für Getsafe um die zweite strategische Akquisition eines digitalen Versicherungsbestands. Im Jahr 2023 hat das InsurTech 50.000 Verträge von Luko Deutschland übernommen, wie AssCompact berichtete. Mit helden.de will Getsafe nun seine Position Rolle als digitale Versicherungsplattform in Deutschland weiter ausbauen. Die Transaktion sei dem Unternehmen zufolge Teil einer konsequenten Plattformstrategie, die auf organisches Kundenwachstum über die eigene Plattform setzt, ergänzt durch gezielte Akquisitionen.

„Unsere Plattform ist darauf ausgelegt, Versicherungsbestände schnell zu integrieren und für Kunden spürbar besser zu machen. Jeder Bestand, der zu unserer Zielgruppe passt, ist ein potenzieller Baustein für unsere Plattform“, erklärt Christian Wiens, Mitgründer und CEO von Getsafe.

Kurswechsel nach Abgabe der Versichererlizenz

Getsafe hat nach drei Jahren mit eigener Bafin-Lizenz einen Kurswechsel vollzogen. Mit Rückgabe der Versichererlizenz hat das Unternehmen sein Modell in Richtung einer offenen MGA-Plattform ausgerichtet. Damit sollen Produkte in allen Sparten schneller entwickelt und angeboten werden können, ohne die Kontrolle über das Kundenerlebnis von der Produktgestaltung bis zur Schadenregulierung abzugeben.

Zum Portfolio gehören die Bereiche Haftpflicht und Hausrat, Tier- und Zahnzusatzversicherung, Leben und Kranken sowie Altersvorsorge. Der Fokus von Getsafe liegt auf der Zielgruppe der 20- bis 40-Jährigen. Eigenen Angaben zufolge hat das InsurTech über 500.000 Kunden. Das Team umfasst 150 Mitarbeitender an den Standorten Heidelberg und Berlin. (tik)

News über weitere Übernahmen in der Finanz- und Versicherungsbranche finden Sie in der Rubrik „Management & Vertrieb“.
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Willis bekommt neuen Head of Property Germany/Austria http://www.asscompact.de/node/171181

Der Risikoberater und Versicherungsmakler Willis, ein Geschäftsbereich von WTW, beruft zum 01.05.2026 Hajo Müller als Head of Property Germany/Austria. Damit wird das Führungsteam erneut ausgebaut. Müller übernimmt die Gesamtverantwortung des Property-Bereichs.

171181 20. April 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Zum 01.05.2026 startet Hajo Müller als Head of Property Germany/Austria bei Risikoberater und Versicherungsmakler Willis, ein Geschäftsbereich von WTW. Er soll damit gezielt sein Führungsteam stärken. Auf seinem neuen Posten wird Müller die Gesamtverantwortung des Property-Bereichs übernehmen. Er soll diesen laut dem Unternehmen konsequent auf Wachstum und Innovation ausrichten.

„Hajo Müller verfügt über eine umfassende und tiefgehende Expertise im Bereich der Sachversicherung und wird wichtige Impulse setzen sowie die Weiterentwicklung unseres Geschäfts maßgeblich vorantreiben“, so Safak Okur, Head of Broking Deutschland und Österreich bei Willis.

Zuletzt arbeitete Müller bei Aon als Managing Director des Property Growth Teams für die Northern/Western Region. Seine Karriere startete der gelernte Versicherungskaufmann als Property Underwriter (Feuer-Experte) beim Gerling Konzern. (lg)

Bild: © WTW

News über weitere personelle Veränderungen in der Finanz- und Versicherungsbranche lesen Sie in der Rubrik „Personen“.
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Maklerhaus aus Bayern wird Teil von blau direkt http://www.asscompact.de/node/171180

Die Eduard Österreicher GmbH schließt sich blau direkt an. Das bayerische Maklerhaus hat sich im Rahmen der Nachfolgeplanung für den Technologieanbieter aus Lübeck entschieden. Der Geschäftsführer verantwortet weiterhin das operative Geschäft. Sein Unternehmen betreut u. a. landwirtschaftliche Betriebe.

171180 20. April 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Im Rahmen der Ruhestandsplanung hat sich die Eduard Österreicher GmbH für eine Nachfolgelösung mit blau direkt entschieden. Der Geschäftsführer des Maklerhauses, Eduard Österreicher, bleibt weiterhin operativ tätig und gestaltet die Weiterentwicklung seines Unternehmens aktiv mit, heißt es von blau direkt. Und auch die regionale Unternehmensausrichtung wie etwa Standort und persönliche Betreuung vor Ort bleibe bestehen.

Ziel sei, Kontinuität für Kunden und Mitarbeitende zu gewährleisten und gleichzeitig die Weichen für die Zukunft zu stellen. Bei der Nachfolgeplanung wird der Übergang laut blau direkt schrittweise gestaltet und unternehmerische Handlungsspielräume bleiben erhalten. Ein Schwerpunkt der Zusammenarbeit liegt laut dem Technologieanbieter auf der Unterstützung in administrativen Funktionen wie Personal, Buchhaltung und IT. Dadurch soll es u. a. mehr Kapazitäten im Tagesgeschäft geben.

Österreicher ist seit mehr als 35 Jahren in der Versicherungsbranche tätig. Sein in Bayern ansässiges Unternehmen kümmert sich rund um Versicherungsschutz und Vorsorge bei Privatkunden, landwirtschaftlichen Betrieben sowie kleinen und mittelständischen Unternehmen und deren Belegschaft. Als unternehmerische Ziele verfolgt Österreicher nun weiterhin z. B. den Ausbau des Unternehmens sowie Investitionen in die Personalentwicklung.(lg)

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Learnings beim Aufbau einer Makler-Website http://www.asscompact.de/node/171178

Ein Teil unserer Identität spielt sich online ab – das gilt für Unternehmen genauso. Dieser Auftritt will durchdacht sein. Marvin Fürst war 2025 mit Finance Artisans im Finale des Jungmakler Awards und hat seitdem sein zweites Unternehmen „InsurBe“ gegründet. Es gab die eine oder andere Herausforderung.

171178 20. April 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement Ein Artikel von Marvin Fürst, Gründer und CEO von Finance Artisans und InsurBe

Als wir bei InsurBe mit der Entwicklung unserer neuen Website begannen, stand ich vor einer Erkenntnis, die viele Kollegen und Kolleginnen in der Branche überraschen dürfte: Eine schöne Website ist nicht automatisch eine erfolgreiche Website. Als prozess­orientierter Mensch, der Automatisierung und datengetriebene Entscheidungen schätzt, wollte ich nicht einfach nur eine weitere Makler­präsenz im Netz schaffen. Mein Ziel war, eine Plattform zu entwickeln, die tatsächlich Termine generiert und echtes Kundeninteresse weckt. Dabei habe ich einige schmerzhafte, aber wertvolle Lektionen gelernt.

Die größten Learnings: Was ich heute anders machen würde

Ich war überzeugt, durch meine Erfahrung und mein Gespür zu wissen, was funktioniert. Diese Annahme kostete uns vermutlich viele Conversions. Erst als ich begann, systematisch A/B-Tests durchzuführen, offenbarte sich eine ernüchternde Wahrheit. Zur Erklärung: Bei einem A/B-Test laufen zwei Varianten einer Seite gleichzeitig – ein Teil der Besucher sieht Version A, der andere Version B. Nach ausreichend Datenpunkten entscheidet dann die Conversion-Rate, welche Variante gewinnt.

Aber zurück zur erwähnten ernüchternden Wahrheit: Meine ästhetisch ansprechende, durchdachte Variante einer Produktseite wurde von einer deutlich simpleren Version geschlagen. Die „hässlichere“ Variante mit größeren Buttons, weniger Whitespace und direkterer Sprache konvertierte signifikant besser.

Diese Erkenntnis hätte früher kommen können, wenn ich von Anfang an datengestützte Entscheidungen getroffen hätte. Heute würde ich keine einzige wichtige Designentscheidung mehr ohne vorherige Tests treffen. Das bedeutet nicht, dass Design unwichtig ist, aber es muss der Conversion dienen, nicht umgekehrt.

Ein zweiter großer Fehler war die Selbstdarstellung. Wie viele Makler habe ich anfangs zu viel Platz für Informationen über mich und mein Unternehmen reserviert. Die harte Wahrheit: Unsere Besucher interessieren sich zunächst nicht für uns, sondern für ihre Probleme und deren Lösungen. Erst wenn wir Relevanz bewiesen haben, entsteht Interesse an dem Menschen dahinter.

Der dritte Fehler betraf die Informationsarchitektur. Ich hatte angenommen, dass mehr Information zu besseren Entscheidungen führt. Tatsächlich führte sie zu Überforderung. Die Kunst liegt darin, Informationen progressiv zu enthüllen – genug zum Verstehen, nicht zu viel zum Erschlagen.

Ein konkretes Beispiel: Auf unserer Seite zur privaten Krankenversicherung hatten wir anfangs ausführliche Erklärungen zu Tarifstufen, Selbstbehalten und Leistungsunterschieden zwischen den Anbietern. Alles fachlich korrekt, aber für jemanden, der gerade neu in Deutschland ist und sich zum ersten Mal mit dem Thema auseinandersetzt, schlicht zu viel auf einmal. Nach dem Umbau beginnen wir mit einer einfachen Frage: Bist du Arbeitnehmer, selbstständig oder Student? Erst danach folgen die relevanten Details individuell zugeschnitten. Die Absprungrate sank deutlich.

Ein vierter Aspekt, den ich unterschätzt hatte, war die Integration echter Beratungselemente in die digitale Präsenz. Anfangs trennten wir zu stark zwischen „Website“ und „Beratung“. Heute würde ich von Beginn an interaktive Tools einbinden, etwa einfache Bedarfsrechner oder Vergleichstools, die bereits online einen Mehrwert schaffen – und nicht erst im persönlichen Gespräch.

Die wichtigsten Erkenntnisse aus der Analyse von über 17.000 Besuchern

Die Daten sprachen eine klare Sprache, was die Endgeräte unserer Besucher angeht: 70% besuchten unsere Website via Smartphone. Somit war die Entscheidung klar: Mobile first!

Mindestens genauso aufschlussreich war das Interaktionsverhalten auf der Website. In den verschiedenen A/B-Tests haben wir herausgefunden, dass jeder Klick und jedes Scrollen Conversion kostet. Doch es gab zwei grundlegend verschiedene Besucherkategorien: die, die eine schnelle Lösung wollten, und diejenigen, die erst Informationen brauchten.

Somit waren auf der einen Seite klare Call-to-Actions für entscheidungsfreudige Besucher gefragt, beispielsweise direkte Aufforderungen wie „Finde heraus, welches Produkt am besten zu dir passt“. Auf der anderen Seite mussten wir genügend Informationen bereitstellen für diejenigen, die sich zunächst einlesen wollen, bevor sie Vertrauen fassen. Das Gleichgewicht zwischen diesen beiden Polen zu finden, war die eigentliche Herausforderung.

Handlungsempfehlungen

Wenn du eine Website für dein Maklerbüro planst oder überarbeitest, empfehle ich dir drei zentrale Grundsätze.

  • Vergiss, was du schön findest. Teste stattdessen, was funktioniert. Investiere in grundlegende Analytics und A/B-Testing-Tools. Die Investition amortisiert sich bereits nach wenigen gewonnenen Kunden.
  • Definiere klare Conversion-Ziele, bevor du auch nur eine Zeile Text schreibst. Ist es eine Terminbuchung? Ein Download? Eine Kontaktanfrage? Jede Seite deiner Website sollte genau einem Ziel dienen. Alles, was von diesem Ziel ablenkt, gehört reduziert oder entfernt. Das gilt besonders für Informationen über dich selbst – so schwer das auch fallen mag.
  • Baue für mobile Nutzer, nicht für deinen Desktop-Monitor. Teste jede Änderung auf dem Smartphone. Die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass deine Interessenten dich abends auf der Couch finden, nicht mittags am Schreibtisch. Entsprechend sollte die mobile Erfahrung nicht nur „auch funktionieren“, sondern im Mittelpunkt deiner Konzeption stehen.

 

Meine Learnings beim Aufbau einer Makler-Website

 

Fazit

Der Aufbau unserer Website war ein Lernprozess, der noch nicht abgeschlossen ist. Die wichtigste Erkenntnis für mich: Erfolgreiche digitale Präsenz im Maklergeschäft entsteht nicht durch kreative Intuition, sondern durch systematisches Testen, Messen und Optimieren. Design muss der Conversion folgen, nicht umgekehrt. Und der Kunde steht im Mittelpunkt, nicht wir. Diese Prinzipien mögen nicht revolutionär klingen, aber ihre konsequente Umsetzung macht den Unterschied zwischen einer Website, die kostet, und einer, die verdient. Als Finalist des Jungmakler Awards 2025 kann ich sagen: Der Weg dahin führte über viele kleine Fehler und die Bereitschaft, aus ihnen zu lernen.

Über den Autor

Marvin Fürst probiert gerne Neues aus. Mit Finance Artisans hat er es 2025 ins Finale des Jungmakler Awards geschafft. Für finance-artisans.de hat er damals einen eigenen KI-Chatbot gebaut. Jetzt greift er mit InsurBe die digitale Versicherungslandschaft an – und zwar von Grund auf. Die Website insurbe.com stammt – mit Unterstützung seiner Mitarbeiter – erneut aus eigener Feder.

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Anscheinsbeweis beim Spurwechsel – keine Haftung des Auffahrenden http://www.asscompact.de/node/171154

Ein innerstädtischer Unfall beim Wechsel von der rechten auf die linke Spur führte zur Frage der Haftungsverteilung. Das OLG Hamm stellt klar, dass die Haftung in solchen Konstellationen regelmäßig nur den Spurwechsler trifft. Ein Anscheinsbeweis gegen den Auffahrenden greift nicht.

171154 20. April 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Kollisionen im Zusammenhang mit einem Spurwechsel sorgen in der Praxis häufig für Streit über die Haftungsverteilung in der Kfz-Versicherung. Mit einem kürzlichen Hinweisbeschluss konkretisiert das Oberlandesgericht (OLG) Hamm, unter welchen Voraussetzungen der Anscheinsbeweis greift und wann gerade nicht zulasten des Auffahrenden entschieden werden kann.

Fahrspurwechsel nach links

Der Kläger verlangte Schadenersatz nach einem Verkehrsunfall in einer Innenstadt, der sich im Zuge eines Spurwechsels von der rechten auf die linke Fahrspur ereignet hatte. Das Landgericht hatte die Klage abgewiesen. Gegen diese Entscheidung richtete sich die Berufung des Klägers vor dem OLG Hamm.

Anscheinsbeweis zulasten des Spurwechslers

Nach Auffassung des OLG steht fest, dass der Fahrstreifenwechsel des Klägers in unmittelbarem räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit der Kollision erfolgte. In einer solchen Konstellation greift ein Anscheinsbeweis für einen Verstoß gegen § 7 Abs. 5 Satz 1 StVO zulasten des Spurwechslers. Die Betriebsgefahr des auffahrenden Pkw tritt dabei vollständig hinter dem schwerwiegenden Verkehrsverstoß des spurwechselnden Pkw zurück.

Ein Fahrstreifen darf nur gewechselt werden, wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Dazu gehören insbesondere eine sorgfältige Rückschau sowie das rechtzeitige und deutliche Anzeigen des Spurwechsels.

Der Kläger konnte diesen Anscheinsbeweis nicht erschüttern. Weder seine eigene Anhörung noch die Zeugenaussagen belegten eine hinreichend frühzeitige und sichere Rückschau. Auch der Hinweis auf einen gesetzten Blinker oder auf Fahrerassistenzsysteme genügte nicht, um die Sorgfaltspflichten zu erfüllen oder den Geschehensablauf in Frage zu stellen.

Und kein Anscheinsbeweis gegen den Auffahrenden

Gleichzeitig stellt das OLG Hamm klar, dass in dieser Konstellation kein Anscheinsbeweis gegen den Auffahrenden greift. Insbesondere lässt sich aus der bloßen Kollision kein Verstoß gegen Abstandsgebot (§ 4 Abs. 1 StVO), allgemeine Sorgfaltspflichten (§ 1 StVO) oder Geschwindigkeitsvorgaben (§ 3 StVO) herleiten.

Ein solcher Anscheinsbeweis käme nur in Betracht, wenn feststünde, dass beide Fahrzeuge bereits über einen längeren Zeitraum in derselben Spur hintereinander gefahren sind. Nur dann hätte sich der nachfolgende Verkehr auf die Fahrsituation einstellen können. Daran fehlte es hier, da sich der Unfall noch während des Spurwechsels ereignete.

Das Gericht maß der Sache keine grundsätzliche Bedeutung bei und zeigte sich überzeugt, dass die Berufung keine Aussicht auf Erfolg hätte: Die Klageabweisung durch das Landgericht sei daher zutreffend erfolgt. (bh)

OLG Hamm, Hinweisbeschluss vom 03.12.2025 – Az: 7 U 49/25

Lesen Sie auch: Anscheinsbeweis entfällt: Fifty-fifty-Haftung bei Kreuzungsunfall
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Im Dachgeschoss wohnt es sich am teuersten http://www.asscompact.de/node/171173

Auf welcher Etage sich eine Wohnung innerhalb eines Gebäudes befindet, hat Auswirkungen auf Miete, Kaufpreis und Nachfrage. Laut einer aktuellen Analyse sind Mietwohnungen im Dachgeschoss in den acht größten Städten Deutschlands am teuersten – und zwar mit und ohne Aufzug im Gebäude.

171173 19. April 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Im Erdgeschoss oder unterm Dach? Beim Preis einer Wohnung innerhalb eines Gebäudes macht sich das Stockwerk bemerkbar. So zeigt eine Auswertung von ImmoScout24, dass sich die Etage einer Wohnung auf den Preis und die Nachfrage auswirkt. Die Analyse für die acht deutschen Metropolen zeigt dabei klare Unterschiede zwischen Miet- und Kaufmarkt – und welchen Einfluss ein Aufzug hat.

„Dachgeschosswohnungen erzielen die höchsten Preise, während Wohnungen in mittleren Etagen besonders stark nachgefragt sind. Entscheidend ist dabei die Erreichbarkeit: Ein Aufzug verändert sowohl Preisstruktur als auch Nachfrage deutlich“, erklärt Dr. Gesa Crockford, Geschäftsführerin von ImmoScout24.

Wohnungen: Höchste Miete im Dachgeschoss

Was Mietwohnungen angeht, sind Objekte im Dachgeschoss am teuersten - und zwar mit und ohne Aufzug. In Gebäuden mit Aufzug ist die Angebotsmiete im Dachgeschoss rund 50 Cent pro Quadratmeter höher als im Erdgeschoss und 70 Cent höher als bei einer Etagenwohnung. Fehlt ein Aufzug, fällt der Preisunterschied geringer aus: Die Miete im Dachgeschoss bewegen sich rund 20 Cent pro Quadratmeter über den Mieten im Erdgeschoss und 43 Cent über denen einer Etagenwohnung.

Nachfrage nach Etagenwohnungen am größten

Beim Blick auf die Nachfrage zeigt sich, dass Dachgeschosswohnungen weniger gefragt sind. Für Etagenwohnungen gibt es im Vergleich zu Erdgeschoss- und Dachgeschosswohnungen die meisten Kontaktanfragen. In Gebäuden ohne Aufzug liegt die Nachfrage laut ImmoScout rund 10% Prozent über Wohnungen im Dachgeschoss. Mit Aufzug sind die Unterschiede noch größer: Dann liegt die Etagenwohnung rund 22% vor dem Dachgeschoss.

Eigentumswohnungen im Dachgeschoss nur mit Aufzug teurer

Eigentumswohnungen unter dem Dach sind nur dann kostspieliger, wenn es im Haus einen Aufzug gibt. Dann kommt der Quadratmeter rund 670 Euro teurer als eine Etagenwohnung und 300 Euro pro Quadratmeter teurer als im Erdgeschoss, wo insbesondere im Neubau häufig Sondernutzungsrechte oder wohnungsnahe Außenflächen dazugehören.

Eigentumswohnungen im Dachgeschoss werden im Vergleich weniger nachgefragt: Etagenwohnungen erhalten 29% mehr Anfragen, wenn ein Aufzug vorhanden ist und Erdgeschosswohnungen 18% mehr Anfragen, wenn kein Aufzug vorhanden ist. (tik)

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Rating: Das sind die besten Privat- und Basisrententarife http://www.asscompact.de/node/171160

Private Vorsorge für das Rentenalter gewinnt immer weiter an Bedeutung. Doch welche Produkte können mit ihren Leistungen überzeugen? Das Analysehaus Franke und Bornberg hat für den Nachrichtensender ntv private Rentenversicherungen sowie Basisrententarife unter die Lupe genommen.

171160 19. April 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die private Altersvorsorge rückt immer mehr in den Fokus. Und das mit gutem Grund: Wer seinen Lebensstandard im Alter halten möchte, dem reicht die gesetzliche Rente nicht aus. Doch wie leistungsfähig sind die Vorsorgeprodukte? Das hat das Analysehaus Franke und Bornberg für den Nachrichtensender ntv untersucht.

Analysiert wurden dafür sowohl Privatrenten als auch staatlich geförderte Basisrenten (Rürup-Renten). Für beide Vorsorgeformen wurden jeweils zwei Ansätze berücksichtigt, so ntv: eine sicherheitsorientierte Variante, die Garantien mit Fondsanlage kombiniert – sogenannte Hybridtarife – und eine chancenreichere, rein fondsbasierte Variante.

Riester-Renten blieben für das Rating außen vor. Sie befinden sich aufgrund der beschlossenen Reform für geförderte private Altersvorsorge gerade im Umbruch und werden grundlegend neu aufgestellt.

In die Bewertung der Tarife sind sowohl die Finanzstärke des Anbieters als auch die Ergebnisse der Produktratings von Franke und Bornberg eingeflossen. Zudem werden die prognostizierten Rentenleistungen berücksichtigt, bei Hybridtarifen insbesondere die garantierten Werte.

Die besten fondsgebundenen Tarife

In der Kategorie private Rentenversicherung hat Franke und Bornberg hybride Tarife mit einer hohen Beitragsgarantie (80%), bei denen nur ein Teil des Kapitals in Fonds investiert wird, sowie fondsgebundene Policen ohne Garantien, bei denen das gesamte Kapital am Kapitalmarkt investiert wird, untersucht. Grundlage der Bewertung ist jeweils ein definierter Musterfall.

In der Kategorie „Privatrente Fonds“ erhalten 17 Tarife die Bewertung „sehr gut“. Es sind die folgenden:

  • EUROPA Lebensversicherung „FRV E-RI“ (100 Punkte)
  • Continentale „Rente Invest Tarif RI“ (94 Punkte)
  • ERGO Vorsorge „ERGO Rente Chance (Baustein Rentenfaktor Plus)“ (93 Punkte)
  • ERGO Vorsorge „ERGO Rente Chance“ (92 Punkte)
  • LV 1871 „MeinPlan Tarif FRV (Baustein Vertragsguthaben)“ (92 Punkte)
  • Baloise „Baloise Invest Vario (Fonds) Tarif FRN“ (91 Punkte)
  • Continentale „EasyRente Invest Tarif ERI“ (90 Punkte)
  • ERGO Vorsorge „ERGO Rente Balance (Fonds), Rentenfaktor Plus“ (89 Punkte)
  • Allianz „PrivatRente InvestFlex RF1 (E195)“ (88 Punkte)
  • AXA „JustInvest Fonds-PrivatRente“ (88 Punkte)
  • AXA „JustGreenInvest Fonds-PrivatRente“ (88 Punkte)
  • DBV Deutsche Beamtenversicherung Lebensversicherung „JustInvestÖD Fonds-PrivatRente“ (88 Punkte)
  • ERGO Vorsorge „ERGO Rente Balance (Fonds)“ (88 Punkte)
  • Continentale „Rente Invest Tarif RI Bausteine GarantiePlus“ (87 Punkte)
  • Standard Life „Maxxellence Invest Private Vorsorge“ (87 Punkte)
  • die Bayerische „Hallo Zukunft Tarif FRVGZB/FRVRZB“ (86 Punkte)
  • Gothaer „Fondsrente (Baustein erhöhter Mindestrentenfaktor)“ (85 Punkte)
Die besten Privatrenten mit Garantie

In der Kategorie „Privatrente Fondsorientiert mit Garantie“ erhalten 15 Tarife die höchste Bewertung „sehr gut“:

  • EUROPA „Fondsgebundene Rentenversicherung mit Garantie Tarif E-RIG“ (100 Punkte)
  • ERGO Vorsorge „ERGO Rente Dynamik Tarif ERD“ (95 Punkte)
  • LV 1871 „MeinPlan (Hybrid) Tarif FRV Bausteine Vertragsguthaben“ (94 Punkte)
  • Continentale „Rente Invest Garant Tarif RIG“ (92 Punkte)
  • Allianz „PrivatRente InvestFlex mit Garantie RF1GD (E194)“ (91 Punkte)
  • Allianz „PrivatRente KomfortDynamik RFKU1 (E270)“ (91 Punkte)
  • Continentale „Rente Invest Garant Tarif RIG Bausteine GarantiePlus“ (91 Punkte)
  • ERGO Vorsorge „ERGO Rente Balance (Hybrid) (Baustein Rentenfaktor Plus)“ (91 Punkte)
  • AXA „Relax Rente Comfort Plus ALVI1“ (89 Punkte)
  • AXA „Relax Rente Chance“ (89 Punkte)
  • DBV Deutsche Beamtenversicherung Lebensversicherung „Relax Rente Comfort Plus“ (89 Punkte)
  • DBV Deutsche Beamtenversicherung Lebensversicherung „Relax Rente Chance“ (89 Punkte)
  • Gothaer „GarantieRente Invest“ (87 Punkte)
  • VOLKSWOHL BUND „FONDS MODERN Tarif FGR“ (85 Punkte)
  • VOLKSWOHL BUND „FONDS MODERN NEXT Tarif FGR“ (85 Punkte)
Welche Anbieter punkten bei den Basisrenten?

Wie sieht es bei den Basisrenten aus? Welche Tarife von welchen Anbietern können hier punkten? In der Kategorie „Basisrente Fonds“ erhalten 20 Tarife die Bestnote. Es sind die folgenden:

  • EUROPA „Fondsgebundene BasisRentenversicherung Tarif E-BRI“ (100 Punkte)
  • uniVersa „AufbauRENTEtopinvest individuelle Fondsauswahl“ (96 Punkte)
  • Allianz „BasisRente InvestFlex Tarif BVRF1U“ (91 Punkte)
  • Baloise „Baloise Best Invest Basis (Fonds) Tarif BFR (incl. Hinterbliebenenschutz)“ (91 Punkte)
  • Continentale „BasisRente Invest Tarif BRI“ (90 Punkte)
  • Standard Life „Maxxellence Invest Basisvorsorge“ (90 Punkte)
  • ERGO Vorsorge „ERGO Basis-Rente Balance (Fonds), Rentenfaktor Plus“ (89 Punkte)
  • LV 1871 „MeinPlan Basisrente Tarif FBRV (Baustein Vertragsguthaben)“ (89 Punkte)
  • AXA „JustInvest Fonds-BasisRente Tarif ALVF1“ (88 Punkte)
  • AXA „JustGreenInvest Fonds-BasisRente Tarif ALVF1“ (88 Punkte)
  • DBV Deutsche Beamtenversicherung Lebensversicherung „JustInvestÖD Fonds-BasisRente Tarif ALVF1“ (88 Punkte)
  • ERGO Vorsorge „ERGO Basis-Rente Balance (Fonds)“ (88 Punkte)
  • HanseMerkur „Basis Care Invest Tarif RB (Vertragsguthaben)“ (88 Punkte)
  • HDI „CleverInvest Basisrente Tarif HARFB25“ (88 Punkte)
  • HDI „CleverInvest Green Basisrente Tarif HARFB25gr“ (88 Punkte)
  • neue leben „Aktivplan Basis Tarif NARHB26 (Fonds)“ (88 Punkte)
  • Württembergische „BasisRente Genius Vorsorge (Hybrid) Tarif ABRH“ (88 Punkte)
  • VOLKSWOHL BUND „FONDS PUR Tarif BFR (Baustein Deckungskapital)“ (87 Punkte)
  • VOLKSWOHL BUND „FONDS PUR NEXT Tarif BFR (Baustein Deckungskapital)“ (87 Punkte)
  • WWK „BasisRente invest 2.0 Tarif FV25 (Ablaufmanagement performanceorientiert)“ (87 Punkte)
Die Gewinner in der Kategorie „Basisrente Fondorientiert mit Garantie“

Insgesamt 16 Tarife erhalten die höchste Bewertung in der Kategorie „Basisrente Fondsorientiert mit Garantie“:

  • EUROPA „Fondsgebundene BasisRentenversicherung mit Garantie Tarif E-BRIG“ (98 Punkte)
  • Continentale „BasisRente Invest Garant Tarif BRIG (Baustein Vertragsguthaben)“ (94 Punkte)
  • LV 1871 „MeinPlan Basisrente (Hybrid) Tarif FBRV (Baustein Vertragsguthaben)“ (94 Punkte)
  • Allianz „BasisRente KomfortDynamik Tarif BVRFKU1U.GD“ (93 Punkte)
  • Allianz „BasisRente InvestFlex mit Garantie Tarif BVRF1U.DG“ (93 Punkte)
  • neue leben „Aktivplan Basis Tarif NARHB26 (Hybrid)“ (93 Punkte)
  • HanseMerkur „Basis Care Invest mit Kapitalerhalt Tarif RB (Baustein Vertragsguthaben)“ (91 Punkte)
  • Swiss Life „Swiss Life Maximo Basisrente Tarife 720/724“ (89 Punkte)
  • Gothaer „BasisVorsorge GarantieRente Invest“ (88 Punkte)
  • Stuttgarter „performance+Basisrente (Hybrid) Tarif 79“ (88 Punkte)
  • Stuttgarter „performance+Basisrente (Hybrid) incl. GrüneRente Tarif 79“ (88 Punkte)
  • VOLKSWOHL BUND „FONDS MODERN Tarif BGR (Baustein Vertragsguthaben)“ (87 Punkte)
  • VOLKSWOHL BUND „FONDS MODERN NEXT Tarif BGR (Baustein Vertragsguthaben)“ (87 Punkte)
  • Alte Leipziger „AL_RenteFlex Tarif AR75 (Hybrid)“ (86 Punkte)
  • ERGO Vorsorge „ERGO Basis-Rente Balance (Hybrid) (Baustein Rentenfaktor 1. Schicht Plus)“ (86 Punkte)
  • Baloise „Baloise Best Invest Basis (Hybrid) Tarif BFR (Baustein incl. Hinterbliebenenschutz)“ (85 Punkte)

Mehr Ergebnisse können auf der Website von ntv eingesehen werden. (js)

Lesen Sie auch: Neuer Maklerfavorit in der Rürup-Vorsorge

 

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Spätschäden VSH: Nachhaftung, Meldefrist und „Verstoßzeitpunkt“ http://www.asscompact.de/node/171151

Eine aktuelle Entscheidung des Oberlandesgerichts München beleuchtet ein häufig unterschätztes „Langläufer“-Risiko in der Berufshaftpflicht: Wie sich verspätete Meldungen auf die Deckungsfrage auswirken und welche Pflichten Makler bei der Haftung haben.

171151 19. April 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement Ein Artikel von Rechtsanwalt Tobias Strübing, Partner bei Wirth Rechtsanwälte

Eine Entscheidung des OLG München aus dem November 2025 (Hinweisbeschluss vom 24.11.2025 – 25 U 1237/25 e) zeigt in einem aktuellen Fall ein typisches „Langläufer“-Risiko in der Berufshaftpflicht. Dort führte nämlich ein behaupteter Beratungsfehler beim Abschluss einer Gebäudeversicherung im Jahr 2002 erst nach einem Elementarschaden im Jahr 2021 zu einem Vermögensschaden und zu einer Inanspruchnahme des Maklers. Dieser hatte für die Zeit vom 01.07.2001 bis 01.07.2004 eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (VSH) bei einem Versicherer abgeschlossen. Nach dem behaupteten Beratungsfehler wechselte er die VSH. Die heutige VSH übernahm zunächst Abwehrdeckung und zahlte im Haftpflichtprozess auf einen Vergleich 195.000 Euro. Diesen Betrag verlangte sie von der 2002 abgeschlossenen VSH zurück, sodass das OLG deckungsrechtlich die Eintrittsverpflichtung dieser VSH prüfen musste.

Ursprüngliche VSH lehnt Leistung ab

Dass sich Vermittler mit solchen Deckungsfragen befassen müssen, ist nicht nur akademisch: Denn typischerweise gilt bei Vermögensschadenhaftpflichtversicherungen das sogenannte Verstoßprinzip. Maßgeblich für den Versicherungsfall – und damit für die Zuständigkeit des Haftpflichtversicherers – ist bei dem regelmäßig vereinbarten „Verstoßprinzip“, welchen Verstoß der Anspruchsteller dem Makler vorwirft – einschließlich des behaupteten Zeitpunkts. Für die Deckungsprüfung kommt es also nicht primär darauf an, welche „objektiv“ denkbaren Pflichtverletzungen es geben könnte, sondern wofür der Dritte den Versicherungsnehmer verantwortlich macht. Im Fall des OLG München hatte die Kundin, bezogen auf eine Unterversicherung, u. a. geltend gemacht, der Makler habe bereits bei Abschluss 2002 versäumt, eine preissteigerungsauffangende Klausel – z. B. gleitender Neuwert / Unterversicherungsverzicht etc. – zu vereinbaren bzw. hierauf hinzuweisen. Damit lag (jedenfalls auch) ein behaupteter Verstoß innerhalb der damaligen VSH-Vertragslaufzeit (01.07.2001– 01.07.2004) vor. Dass auch zeitlich nachgelagerte weitere Pflichtverletzung eingewandt wurden, war unerheblich. Spätere mögliche Pflichtverletzungen ließen nach Auffassung des Senats den früheren, in die Laufzeit fallenden Verstoß nicht „entfallen“. Damit war grundsätzlich die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung eintrittspflichtig, die 2002 bestand. Diese hatte mit dem betroffenen Makler eine typische fünfjährige Nachhaftungsfrist (Nachmeldefrist) für solche Verstöße vereinbart, die während der Vertragslaufzeit begangen worden sein sollen, aber erst später zu Ansprüchen führen. Unter anderem mit diesem Einwand lehnte die ursprüngliche VSH ihre Leistungsverpflichtung ab, weil diese bereits im Juli 2004 und damit lange vor Eintritt des Vermögensschadens endete.

Meldung innerhalb der Nachhaftungsfrist unmöglich

Das OLG qualifizierte diese Nachmeldefrist zwar als risikobegrenzende Ausschlussfrist – also nicht bloß als „normale“ Obliegenheit. Es führte aber unter Bezugnahme auf die ständige Rechtsprechung des BGH aus, dass der Versicherer sich nach Treu und Glauben gleichwohl nicht auf die Versäumung berufen kann, wenn den Versicherungsnehmer (hier den Makler) an der Fristversäumnis kein Verschulden trifft (Entschuldigungsbeweis). Da der betroffene Makler erst 2021 – im Zusammenhang mit der behaupteten Unterversicherung – Kenntnis davon erlangte, dass ihm 2002 ein Beratungsfehler unterlaufen sein könnte, war aber eine Meldung innerhalb der fünfjährigen Nachhaftungsfrist nicht möglich. Damit stellte das OLG München seine Entscheidung ausdrücklich in die Linie der Rechtsprechung des BGH.

Nach der Rechtsprechung des BGH sind Ausschlussfristen, die allein an die Untätigkeit des Versicherungsnehmers innerhalb einer Meldefrist anknüpfen, im Interesse des sorgfältigen Versicherungsnehmers einschränkend auszulegen. Der Versicherer soll sich nicht auf Fristversäumnis berufen können, wenn die Versäumung unverschuldet ist; den Entschuldigungsbeweis muss allerdings der Versicherungsnehmer führen (vgl. hierzu u. a. BGH, Urteil vom 20.07.2011 – IV ZR 180/10 (Rn. 30) und BGH, Urteil vom 20.07.2011 – IV ZR 209/10 (Rn. 15)). Wichtig ist dabei ein Punkt, der in der Praxis gern übersehen wird: „Unverschuldet“ heißt nicht „irgendwann später“. Vielmehr gilt, dass nach Erlangung der relevanten Kenntnis unverzüglich nachgemeldet werden muss – sonst kann der Schutz trotz grundsätzlich möglichem Entschuldigungsbeweis verloren gehen. Dann sind solche Deckungsansprüche auch nicht verjährt (hier nach altem Recht). Das OLG München verweist darauf, dass nach § 12 Abs. 1 VVG a. F. die Verjährung in der Haftpflichtversicherung mit dem Schluss des Jahres beginnt, in dem Haftpflichtansprüche gegen den Versicherten erhoben werden, und stützt dies u. a. auf die ältere Entscheidung BGH, Urteil vom 12.05.1960 – II ZR 212/58. Für die Praxis bedeutet das: Bei „Spätschäden“ verjährt der Deckungsanspruch nicht automatisch deswegen, weil der Verstoß Jahrzehnte zurückliegt, solange die Inanspruchnahme erst später erfolgt.

Das müssen Makler beachten

Aus anwaltlicher Sicht liegt die eigentliche Sprengkraft dieser Entscheidung weniger in der – hier maklerfreundlichen – Lösung zur Nachmeldefrist, sondern in einem organisatorischen Praxisproblem: Haftungsfälle „hängen“ zeitlich fast immer an dem konkreten Vorwurf – und genau dieser Zeitpunkt entscheidet häufig über den zuständigen Haftpflichtversicherer.

Was heißt das konkret, wenn ein Kunde einen Beratungsfehler rügt oder Klage ankündigt? Zunächst muss sauber herausgearbeitet werden, welche Pflichtverletzung behauptet wird (z. B. Abschlussberatung vs. spätere Bestandsbetreuung) und wann sie erfolgt sein soll. Das ist nicht nur haftungsrechtlich relevant, sondern auch versicherungsrechtlich: Beim Verstoßprinzip führt ein Vorwurf aus „Altjahren“ regelmäßig zur Zuständigkeit eines Vorversicherers – ggf. mit Nachhaftung und (Nach-)Meldeerfordernis.

Hinzu kommt: Auch wenn der BGH – und ihm folgend das OLG München – einen Entschuldigungsbeweis bei versäumten Ausschlussfristen eröffnet, ist das kein Freibrief. Der Vermittler trägt die Darlegungs- und Beweislast dafür, warum eine Meldung innerhalb der Frist unverschuldet unmöglich war. Und selbst dann gilt: Sobald Kenntnis besteht, muss die Meldung unverzüglich erfolgen – sonst wird aus „unverschuldet“ schnell „zu spät“, wie Entscheidungen anderer Obergerichte zeigen.

Im Haftungsfall muss der Vermittler als Erstes den zeitlichen Anknüpfungspunkt des Vorwurfs herausarbeiten und den Schaden sofort der oder den zuständige(n) Haftpflichtversicherung(en) melden. Wer zu lange prüft oder nur „irgendeinem“ Versicherer meldet, riskiert – je nach Bedingungswerk – Fristversäumnisse mit Deckungsverlust. Selbst in Konstellationen, in denen grundsätzlich ein Entschuldigungsbeweis möglich ist, kann eine verspätete Meldung nach Kenntniserlangung problematisch werden.

Lesen Sie auch: VSH-Versicherung muss auch 20 Jahre nach Beratungsfehler leisten

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Wohngebäude: So gelingt nachhaltige Absicherung heute http://www.asscompact.de/node/171162

Wohngebäude verändern sich im Laufe der Zeit, die Versicherung jedoch oft nicht. Der folgende Beitrag zeigt, warum für die nachhaltige Absicherung eines Wohngebäudes nicht mehr nur das Baujahr, sondern auch die „inneren Werte“ des Hauses sowie die geobasierten Daten von Bedeutung sind.

171162 18. April 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement Ein Artikel von Dr. Matthias Salge, Sprecher des Vorstands GEV Grundeigentümer-Versicherung, und Jens van der Wardt, Leiter Maklervertrieb GEV Grundeigentümer-Versicherung

Wohngebäude altern, der Versicherungsschutz bleibt aber oft unverändert. Steigende Kosten und zunehmende Risiken erhöhen zusätzlich den Druck auf Beiträge und Beratung. Die GEV Grundeigentümer-Versicherung teilt ihre Sicht auf die aktuelle Marktsituation und erklärt, wie eine differenzierte und wirtschaftliche Absicherung von Immobilien gelingen kann.

Wohngebäude verändern sich über die Jahre in ihrer Technik, dem baulichen Zustand und der Nutzung. Der Versicherungsschutz bleibt dagegen oft ein und derselbe. Einmal abgeschlossen, wird die Police fortgeführt, obwohl sich Risikoprofil und Gebäudewert gewandelt haben. Werden Modernisierungen, An- oder Umbauten nicht berücksichtigt, drohen Deckungslücken und möglicherweise Unterversicherung.

Ein umfassender Schutz lässt sich nur erhalten, wenn Risiken präzise bewertet und kalkuliert werden. Die Kenntnis der individuellen, risikodifferenzierenden Merkmale eines Gebäudes wird damit zum entscheidenden Faktor. Für Makler und Eigentümer stellt sich die zentrale Frage, wie Immobilien in den jeweiligen Lebensphasen korrekt abgesichert und durch geeignete Präventionsmaßnahmen nachhaltig geschützt werden können.

Neubau: Absicherung von Anfang an

Schäden durch Feuer, Sturm, Leitungswasser oder Vandalismus können bereits während der Bauzeit erhebliche Kosten verursachen. Um die Immobilie schon beim Entstehen richtig abzusichern, sind Bauherrenhaftpflicht-, Bauleistungs- und eine grundsätzlich beitragsfreie Feuerrohbauversicherung essenziell. Makler sollten für ihre Kunden bei Bezugsfertigkeit den Übergang der Feuerrohbau- in die Wohngebäudeversicherung melden.

Auch nach Fertigstellung bestehen typische Anfangsrisiken, etwa Feuchtigkeitsschäden oder Installationsmängel. Frühzeitige Präventionsmaßnahmen wie regelmäßige Wartung der Haustechnik und ein gelegentlicher Blick auf die Gebäudehülle reduzieren die Schadenhäufigkeit und wirken sich langfristig positiv auf die Beitragsstabilität aus.

Technische Aufrüstung: Neue Technik, neue Risikobewertung

Auch energetische und technische Modernisierungen markieren eine neue Phase im Gebäudeleben. Wärmepumpen, Photovoltaikanlagen, Wallboxen oder umfassende Smart-Home-Systeme steigern nicht nur den Immobilienwert, sondern verändern auch die Brandlast, elektrische Risiken und Wiederherstellungskosten. Gleichzeitig können moderne Systeme durch bessere Steuerung und Überwachung auch schadenmindernd wirken, zum Beispiel smarte Wasserwächter, die eine Leckage im System sofort erfassen und dem Eigentümer eine Warnung aufs Handy schicken.

Für Versicherer können solche objektbezogenen Informationen Grundlage einer risikogerechten Kalkulation sein. Makler sollten deshalb technische Erweiterungen systematisch erfassen und prüfen, ob Versicherungssummen und Deckungsumfang angepasst werden müssen.

Sanierung von Bestands­immobilien: Aus Alt mach Neu

Gerade bei älteren Gebäuden – zwei Drittel der Wohnhäuser in Deutschland sind über 45 Jahre alt – steigen Schadenanfälligkeit und Ausfallwahrscheinlichkeit technischer Systeme deutlich. Korrodierte Leitungen oder gealterte Dächer erhöhen das Leitungswasser- und Sturmschadenrisiko. Nachhaltige Sanierung und dokumentierte Instandhaltung wirken hier risikomindernd und verbessern die Versicherbarkeit. Makler können diese Punkte in ihrer Beratung aufgreifen, zum Beispiel über kurze Objektchecks oder gezielte Fragen im Kundengespräch.

Während der Sanierungsphase muss nicht nur die neue, sondern auch die bestehende Bausubstanz abgesichert sein. Spezialisierte Bauleistungsdeckungen für Altbau-sanierungen sind hier sinnvoll. Makler sollten für ihre Kunden ein Auge darauf haben, dass alle Bedingungsklauseln berücksichtigt werden. Eine differenzierte Risikobewertung verhindert, dass modernisierte Gebäude und unsanierte Objekte desselben Baujahrs gleichbehandelt werden.

Nutzungsänderung: Vom Eigenheim zur Vermietung

Wird ein bislang selbst genutztes Haus vermietet oder als Ferienimmobilie genutzt, kann sich das Risiko verändern. Ferienhäuser stehen phasenweise leer und Schäden könnten lange unentdeckt bleiben. Makler sollten Nutzungsänderungen bei den Kunden aktiv abfragen, Themen wie Mietausfall, besondere Obliegenheiten oder erweiterte Haftungsrisiken für vermietende Eigentümer im Blick haben und den Versicherungsschutz entsprechend anpassen.

Vererbte Immobilien und Leerstand: Erhöhtes Risiko

Bei vererbten Immobilien muss oft erst einmal geklärt werden, was damit geschieht. Bis dahin ist die Immobilie unter Umständen unbewohnt. Leerstand stellt einen klaren Risikofaktor dar: Leitungswasserschäden bleiben unentdeckt, Vandalismus oder Einbruchschäden nehmen zu. Viele Versicherungsbedingungen sehen Anzeigepflichten und besondere Obliegenheiten vor. Makler sollten Eigentümer auf regelmäßige Begehungen, Entleerung wasserführender Leitungen und sonstige Sicherungsmaßnahmen hinweisen.

Wohngebäude individuell und nachhaltig absichern

Eine moderne Wohngebäudeversicherung wie die Protect+ der GEV begleitet Modernisierungen, Nutzungsänderungen und besondere Lebensphasen und kalkuliert sie adäquat mit ein. Pauschale Einstufungen nach Baujahr reichen dabei schon längst nicht mehr aus. Entscheidend sind Zustand, technische Ausstattung und tatsächliche Nutzung – kurz: die „inneren Werte“ des Gebäudes. Doch auch die geobasierten Daten spielen eine immer größere Rolle.

Als Spezialversicherer für Immobilien möchte die GEV in Zukunft noch präziser und individueller tarifieren. Perspektivisch könnte dafür jede einzelne Immobilie anhand der Adresse und geobasierter Merkmale genau analysiert werden: Dazu zählen beispielsweise eine Starkregenzonierung, die über klassische Elementarzonen hinausgeht. Immobilien, die älter als 50 Jahre sind, bewerten die Fachkräfte der GEV zusätzlich anhand von Fotos, um den tatsächlichen Zustand realistisch einzuschätzen.

So wird in Zukunft die Prämienberechnung immer passgenauer auf die jeweilige Immobilie zugeschnitten. Flexible Selbstbeteiligungen und differenzierte Prämienmodelle helfen dabei, höhere Risiken finanziell abzufedern und den Wohngebäudeschutz auch unter anspruchsvollen Marktbedingungen bezahlbar zu halten.

Entscheidend bleibt der ganzheitliche Blick: Wer individuelle Risikodifferenzierung, Schadenprävention und passgenauen Versicherungsschutz miteinander verzahnt, schafft nachhaltige Stabilität – für Makler, Eigentümer und Versicherer gleichermaßen.

Lesen Sie auch: Schadeninflation: Versicherer müssen Geschäftsmodell verändern

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Digital Insurance Podcast: Zukunft der Schadenabteilung http://www.asscompact.de/node/171148

Wie sich die Rolle von Schadenmanagern wandelt und wie autonome Agenten bis zum Jahr 2029 rund 90% der Abwicklung übernehmen könnten, darum geht es in der aktuellen Folge des Digital Insurance Podcast. Zu Gast bei Moderator Jonas Piela ist Andreas Decker von der Solvd Group/ControlExpert.

171148 18. April 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die neueste Ausgabe des „Digital Insurance Podcast“ widmet sich der Zukunft der Schadenabteilung. Die Kfz-Schadenbearbeitung ist der „Moment der Wahrheit“ für Versicherer. Doch trotz des KI-Hypes steigen die Beschwerdezahlen laut Versicherungsombudsmann um 50% – primär wegen mangelnder Kommunikation und langer Wartezeiten. Im Digital Insurance Podcast erläutert Andreas Decker, CPO der Solvd Group und Global Managing Director von ControlExpert, warum Versicherer an diesem „Schadendreieck“ aus Kosten, Aufwand und Kundenzufriedenheit oft scheitern und warum radikale Spezialisierung der einzige Ausweg ist.

Das Dilemma: Inhouse-KI vs. operatives Chaos

Viele Versicherer versuchen, komplexe KI-Lösungen intern zu entwickeln. Decker warnt jedoch vor dem „digitalen Flickenteppich“: Veraltete Kernsysteme und die rasante technologische Entwicklung (Halbwertszeit oft unter sechs Monaten) führen dazu, dass Eigenentwicklungen schnell obsolet werden.

Die drei Säulen der Spezialisierung

Um den Schadenprozess end-to-end zu beherrschen, setzt ControlExpert auf eine Kombination aus:

1. Tiefes Fach-Know-how: Fundierte Expertise in der KFZ-Reparatur als Basis.

2. Kundenzentrierung: Kunden fordern Schnelligkeit (96%) und Transparenz (94%). Der Wunsch nach menschlichem Kontakt ist mit 22 % gering, solange digitale Prozesse rund um die Uhr funktionieren.

3. KI-Orchestrierung: Der Einsatz spezialisierter „Agents“, die Aufgaben von der Terminierung bis zur Auszahlung übernehmen.

Grenzen generischer KI

Ein zentraler Punkt der Diskussion ist die Unzulänglichkeit allgemeiner Sprachmodelle (LLMs). Ohne Domänenexpertise erreichen diese bei versicherungsspezifischen Aufgaben oft nur eine Genauigkeit von ca. 54 %. Echte Effizienz entsteht erst durch spezialisierte Modelle, die von Experten (Data Scientists und Kfz-Profis) trainiert werden. Emotionale oder komplexe Bereiche wie Personenschäden bleiben aufgrund rechtlicher und ethischer Hürden vorerst in menschlicher Hand.

Fazit: „Own the brain, rent the body“

Die Schadenabteilung der Zukunft wandelt sich vom Verwalter zum AI-Orchestrator. Deckers Rat an Versicherer lautet: Konzentration auf Kernkompetenzen (Vertrieb, CRM, Produkt) und Outsourcing hochspezialisierter Prozesse an Experten. Der Erfolg hängt dabei nicht nur von der Technik ab: Transformation besteht zu 50% aus Technologie und zu 50% aus Change Management.

Jonas Piela berät die Versicherungswirtschaft hinsichtlich der digitalen Transformation in seiner Rolle als Managing Director bei Piela & Co. Digital Consultants. Außerdem betreibt er den Digital Insurance Podcast, für den er mit Managern aus der Branche über die Herausforderungen der Digitalisierung spricht. Zu finden ist der Podcast unter anderem bei Google, Apple und Spotify sowie unter pielaco.com/podcast und dkm365.de.

Hier geht es zur aktuellen Folge:

Vom Sachbearbeiter zum AI-Orchestrator: Die Zukunft der Schadenabteilung

Über den Podcast

Jonas Piela berät die Versicherungswirtschaft hinsichtlich der digitalen Transformation in seiner Rolle als Managing Director bei Piela & Co. Digital Consultants. Außerdem betreibt er den Digital Insurance Podcast, für den er mit Managern aus der Branche über die Herausforderungen der Digitalisierung spricht. Zu finden ist der Podcast unter anderem bei Google, Apple und Spotify sowie unter insurancemedia.de/podcast.

Weitere Podcasts
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Bundestag beschließt § 34k GewO http://www.asscompact.de/node/171167

Der Deutsche Bundestag hat am Freitag, 17.04.2026, das Gesetz zur Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie beschlossen. Damit gibt es in der Gewerbeordnung einen eigenen Paragraphen für Kreditvermittler: § 34k. Der Vermittlerverband AfW hat sich bereits geäußert.

171167 17. April 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Bereits im März 2025 hatte AssCompact erstmals über die Erweiterung des § 34 in der Gewerbeordnung berichtet. Es geht um einen eigenen Paragraphen für Vermittler von Verbraucher- oder Ratenkrediten, den § 34k. Die Bundesregierung hat den zugehörigen Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie über Verbraucherkreditverträge am Freitag, den 17.04.2026, nun im Bundestag dingfest gemacht. Zuvor war der im September 2025 vorgelegte Gesetzentwurf vom Verbraucherschutzausschuss überarbeitet worden. Ziel der Initiative ist laut Bundestag die Umsetzung von verschärften EU-Vorgaben zu Verbraucherkrediten und die grundsätzliche Anpassung an die Vorgaben für Immobiliendarlehen.

Die Koalitionsfraktionen aus CDU/CSU und SPD stimmten für den Entwurf, die Opposition votierte dagegen.

Sachkundeprüfung für Kreditvermittler

Frank Rottenbacher, Vorstand des AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung und der GOING PUBLIC! Akademie für Finanzberatung AG, hatte auf der Website der Akademie für Finanzberatung Anfang April eine Liste mit den wichtigsten Punkten aus dem nun beschlossenen Entwurf aufgeführt:

  • Die Regulierung der Verbraucherkreditvermittlung soll am 20.11.2026 in Kraft treten.
  • Der § 34 der Gewerbeordnung wird für Vermittler von Verbraucherkrediten um den § 34k erweitert.
  • Einschlägige Vermittler werden eine IHK-Sachkundeprüfung ablegen müssen. Es wird außerdem eine „Alte-Hasen-Regelung“ geben, bei der unter Nachweis einer ununterbrochenen Tätigkeit seit dem 01.01.2021 ein Antrag zu stellen ist. Zeit ist hierfür bis zum 31.05.2027.
Statement des AfW

Der AfW hat außerdem am Freitagnachmittag ein Statement zum Bundestagsbeschluss abgegeben, in dem er das Ziel einer einheitlichen Regulierung der Verbraucherkreditvermittlung begrüßt, jedoch weiterhin erhebliche Defizite bei zentralen Punkten der praktischen Umsetzung sieht.

Mit dem Gesetz wird erstmals ein eigenständiger gewerberechtlicher Rahmen für die Vermittlung von Verbraucherdarlehen geschaffen. Damit werden grundsätzlich vergleichbare Anforderungen wie in anderen Bereichen der Finanzvermittlung eingeführt. Aus Sicht des AfW ist dies ein richtiger Schritt hin zu mehr Transparenz und Verbraucherschutz, heißt es.

Kritisch bewertet der Verband jedoch, dass die bereits im Gesetzgebungsverfahren beanstandete Ausnahme für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) unverändert verabschiedet wurde. Diese sieht vor, dass KMU von der neuen Erlaubnispflicht für Darlehensvermittler befreit sind, sofern sie die Darlehensvermittlung lediglich zur Finanzierung ihrer eigenen Warenverkäufe oder Dienstleistungen ausüben. Damit entsteht kein einheitliches Anforderungsniveau im Markt, erläutert der AfW. Bereits in seiner Stellungnahme hatte man darauf hingewiesen, dass diese Regelung unabhängige Vermittler benachteiligt und das Ziel eines vergleichbaren Verbraucherschutzniveaus unterläuft. (mki)

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Betriebliche Versorgung im Mittelstand: bKV wird wichtiger http://www.asscompact.de/node/171166

Im Wettbewerb um Fachkräfte bleibt die betriebliche Vorsorge von hoher Relevanz, hält die ALH Gruppe in einer von forsa durchgeführten Studie fest. Die bAV bleibt Standard mit deutlich Luft nach oben, während die bKV an Bedeutung gewinnt. Viele KMU nutzen die Möglichkeiten allerdings noch nicht voll aus.

171166 17. April 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die betriebliche Vorsorge bleibt ein zentraler Baustein im Wettbewerb um Fachkräfte, wird jedoch von vielen mittelständischen Unternehmen noch nicht voll ausgeschöpft. Das zeigt die aktuelle, repräsentative Studie der ALH Gruppe in Zusammenarbeit mit forsa. Die Untersuchung knüpft an die Erhebung aus dem Jahr 2024 an und erweitert den Fokus erstmals um die betriebliche Krankenversicherung (bKV).

Stabile Trends

Die Ergebnisse zeigen im Zeitvergleich eine „bemerkenswerte Kontinuität“, so die ALH. Die Bedeutung klassischer Benefits zur Mitarbeitergewinnung und -bindung bleibt weitgehend stabil. Zusätzliche Vergütungen führen weiterhin das Ranking an, während die betriebliche Altersversorgung (bAV) im oberen Mittelfeld rangiert. Rund 72% der befragten Unternehmen halten sie für wichtig. Gleichzeitig zeigt sich eine Lücke zwischen Bedeutung und Umsetzung einzelner Benefits, insbesondere bei neueren Angeboten wie der bKV.

bAV: Etabliert, aber mit ungenutztem Potenzial

Die bAV ist im deutschen Mittelstand fest verankert. Ihr Nutzen wird vor allem in einer höheren Arbeitgeberattraktivität sowie einer stärkeren Mitarbeiterbindung gesehen, so die ALH. Gleichzeitig bleibt ihr strategisches Potenzial vielfach ungenutzt: In rund 40% der befragten Unternehmen nutzen weniger als ein Viertel der Beschäftigten die Entgeltumwandlung, und über die Hälfte der Arbeitgeber beschränkt sich beim Zuschuss auf den gesetzlichen Mindestanteil von 15%.

BU: Bei einem Drittel der Unternehmen etabliert

Ein Drittel der Unternehmen bietet im Rahmen der bAV bereits die Möglichkeit, eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung abzuschließen. Damit besteht ein erhebliches Potenzial, die betriebliche Versorgung um einen wichtigen biometrischen Schutz zu erweitern. Insbesondere die Kombination aus Altersvorsorge und Absicherung der Arbeitskraft kann die Attraktivität der bAV weiter steigern und den Nutzen für Mitarbeitende deutlich erhöhen.

bKV: Wachsender Benefit mit großem Interesse

Erstmals untersucht die Studie auch die arbeitgeberfinanzierte betriebliche Krankenversicherung. Aktuell bietet sie gut ein Viertel der Unternehmen an. Gleichzeitig halten bereits 40% diesen Benefit für wichtig. Hallesche-Vorständin Wiltrud Pekarek: „Die betriebliche Krankenversicherung befindet sich klar in einer Wachstumsphase. Das Interesse der Unternehmen ist deutlich größer als die aktuelle Verbreitung. Hier sehen wir in den kommenden Jahren erhebliches Ausbaupotenzial.“

Während 60% der befragten Unternehmen keine rein arbeitgeberfinanzierte bAV anbieten, zeigt sich bei der bKV ein anderes Bild: Trotz ihrer noch geringen Verbreitung ist der Anteil arbeitgeberfinanzierter Angebote unter den befragten Unternehmen bereits vergleichsweise hoch. Das deutet laut ALH darauf hin, dass Unternehmen neue Benefits wie die bKV stärker als vollständig finanzierte Zusatzleistung positionieren, während die bAV häufig noch im Rahmen der Entgeltumwandlung umgesetzt wird.

bAV und bKV im Vergleich: Vorsorge gewinnt insgesamt an Bedeutung

Die große Mehrheit der Unternehmen geht davon aus, dass betriebliche Vorsorgelösungen künftig weiter an Bedeutung gewinnen werden. 90% erwarten insgesamt eine steigende Relevanz. Bei der konkreten Präferenz sehen viele Unternehmen weiterhin die bAV vorn. Gleichzeitig zeichnet sich ab, dass beide Systeme künftig stärker parallel genutzt werden könnten.

Fazit: Mehr strategische Nutzung notwendig

Die Studie macht deutlich: Während die bAV im Mittelstand etabliert ist und die bKV zunehmend an Bedeutung gewinnt, schöpfen viele Unternehmen die Möglichkeiten betrieblicher Versorgung noch nicht vollständig aus, heißt es von der ALH. Insbesondere eine stärkere Arbeitgeberfinanzierung und eine strategische Einbindung in das Benefit-Portfolio könnten die Wirkung auf Mitarbeitergewinnung und -bindung deutlich erhöhen.

Betriebliche Vorsorge als Teil der Lösung

Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels gewinnen betriebliche Versorgungssysteme weiter an Bedeutung. Christoph Bohn, Vorstandsvorsitzender der ALH Gruppe, betonte zuletzt beim Bilanz-Pressegespräch, dass umlagefinanzierte Sozialsysteme zunehmend an ihre Grenzen stoßen.

Betriebliche Lösungen könnten hier schnell und mit großer Reichweite zur Entlastung beitragen. Voraussetzung dafür seien leistungsfähige Serviceangebote der Versicherer, etwa digitale Firmenkundenportale, die eine einfache und effiziente Verwaltung ermöglichen.

Zugleich richtet Bohn einen Appell an die Politik: „Mit bAV und bKV haben wir gut funktionierende Lösungen zur Stärkung des Vorsorgeniveaus der Bürger. Mit den erforderlichen politischen Impulsen ließe sich die Verbreitung deutlich erhöhen.“ (mki)

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Markel stärkt Financial-Institutions-Sparte http://www.asscompact.de/node/171164

Markel Insurance hat seine Produktpalette für Unternehmen in der Finanzdienstleistungsbranche erweitert. Finanzdienstleister können künftig zwischen einer klassischen E&O-Deckung und einer D&O-Deckung wählen oder beide Bausteine kombinieren. Auch die Deckungssummen sind gestiegen.

171164 17. April 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Markel Insurance, der Versicherungsbereich der Markel Group Inc., bietet künftig erweiterten Versicherungsschutz für Unternehmen in der Finanzdienstleistungsbranche. Ab sofort können Finanzdienstleister zwischen einer E&O-Deckung (Vermögensschadenhaftpflicht) und einer D&O-Deckung (Managerhaftpflicht) wählen; alternativ können beide Bausteine miteinander kombiniert werden.

Die verfügbaren Deckungskapazitäten wurden auf bis zu 15 Mio. Euro angehoben. Diese erweiterten Kapazitäten ermöglichen es, Finanzdienstleister mit maßgeschneiderten Lösungen abzusichern, die sich flexibel an individuelle Risikoprofile anpassen lassen. Markel zeichnet diese Risiken in der Grundversicherung so wie im Exzedent, so der Versicherer, wahlweise als führender Versicherer oder in Kooperation mit anderen Anbietern.

Zu den Zielgruppen zählen Banken und Sparkassen, Fonds- und Kapitalverwaltungsgesellschaften, Private-Equity- und Venture-Capital-Häuser, gesetzliche Krankenkassen, Versicherungsgesellschaften, Family Offices sowie Fintechs, Insurtechs und Leasing- oder Factoringgesellschaften, sowie deren leitende Angestellte.

Produktentwicklung basiert auf Fach- und Marktkenntnis

Zudem betont Markel seine Herangehensweise an die Produktentwicklung: Produkte entstehen nicht auf Basis von Daten und Algorithmen, sondern interdisziplinäre aus echter Marktkenntnis und umfassendem Fachwissen.

„Unsere erweiterten Kapazitäten und die flexible Kombinierbarkeit von E&O und D&O ermöglichen Finanzdienstleistern eine passgenaue Absicherung ihrer Haftpflichtrisiken – zugeschnitten auf deren individuelles Risikoprofil. Dafür bringen wir fundierte Fach- und Marktkenntnis ein: lokal greifbar, global verankert“, so Mario Hartmann, Lead Underwriter W&I, FI und VH Industrie bei Markel Insurance SE. (js)

Weitere Meldungen zu neuen Versicherungslösungen und Anpassungen bei bestehenden Produkten finden Sie in unserem Bereich „Assekuranz“.
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„,Beratung muss das neue Produkt unserer Branche werden“ http://www.asscompact.de/node/171174

Private Altersvorsorge fühlt sich für viele mittlerweile wie ein Luxus an. Nun plant die Politik mit dem Altersvorsorgedepot einen Neustart der geförderten Vorsorge. Damit wird die Reform für Vermittler zu einer Bewährungsprobe für das eigene Beratungsverständnis, meint AssCompact Kolumnist Andreas Wollermann.

171174 17. April 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement Ein Artikel von Andreas Wollermann, Head of Growth & Sales bei der bbg Betriebsberatungs GmbH

Neulich sagte mir eine junge Frau in einem Gespräch einen Satz, der mir lange hängen blieb: „Altersvorsorge? Das fühlt sich an wie etwas für Menschen, die am Monatsende noch Geld übrig haben.“ Das Problem ist nicht ihre Einstellung oder ihre Aussage an sich, das Problem ist, dass sie damit recht hat.

Wir spüren es alle immer deutlicher in unserem eigenen Umfeld, bei Freunden, Nachbarn und in der eigenen Familie: Miete, Mobilität, Lebensmittel, Energie, Freizeit – das Leben ist teurer geworden, die Welt unruhiger, der Blick in die Zukunft diffuser. Genau in dieser Zeit plant die Bundesregierung den Neustart der geförderten privaten Vorsorge: ein Altersvorsorgedepot, kapitalmarktnäher, standardisierter, kostengedeckelt, einfacher zugänglich. Riester, so wie wir es aus der Vergangenheit kennen, wird in seiner alten Form für Neuabschlüsse Geschichte sein. Zillmerung, wie wir sie kennen, wird so nicht mehr funktionieren. Ein Wechsel soll leichter und Abschlüsse sollen einfacher werden.

Vorsorgelösungen sind austauschbar

Das klingt nach Fortschritt, und das ist es auch. Aber zwischen den Zeilen steht eine viel größere Botschaft für unsere Branche, über die wir dringend deutlich lauter sprechen müssen: Wenn ein gefördertes Altersvorsorgeprodukt künftig online, standardisiert, kostengedeckelt und ohne Beratung abschließbar ist, dann ist die Frage nicht mehr: „Welches Produkt verkaufen wir?“, sondern: „Warum sollte man uns bei diesem Produkt noch brauchen?“

Und genau hier kommt ein Gedanke, der wirklich unbequem ist, denn ganz gleich ob die Bankenwelt, die FinTechs oder die Neo-broker – sie sitzen bereits dort, wo wir als Branche nicht sitzen: in den meisten Hosentaschen in Deutschland, in der täglichen App-Nutzung, im Interface, das Menschen ohnehin mehrmals am Tag öffnen. Konto, Karte, Sparplan, Depot, alles an einem Ort. Zwei Klicks, fertig.

Und wir? Wir kommen mit einem Produkt. Das wird nicht mehr reichen. Nicht weil unsere Produkte schlecht sind, sondern weil Produkte gerade dabei sind, zur austauschbaren Ware zu werden, zur Commodity. Wenn per Klick abgeschlossen werden kann, gewinnt nicht der mit dem besten Flyer, es gewinnt nicht der mit der schönsten Tarifwelt, es gewinnt auch nicht der mit den meisten Garantien. Am Ende gewinnt der, der den Menschen das Gefühl gibt: „Hier versteht mich jemand in einer komplexen Welt.“

Beratung macht den Unterschied

Genau da beginnt unsere eigentliche Chance! Was eine App nicht kann, ist einordnen, was ein Standarddepot nicht kann, ist Lebensrealitäten verstehen, und was kein Klick kann, ist Orientierung in einer immer volatileren Welt geben.

Beratung war in unserer Branche lange in vielen Gesprächen lediglich der Weg zum Abschluss, in Zukunft muss Beratung das eigentliche Produkt sein. Nicht als Pflicht- programm, nicht als Begleiterschei-nung, sondern als Kern unserer Existenzberechtigung. Dies bedeutet in einigen Bereichen einen radikalen Perspektivwechsel, denn Beratung ist nicht mehr: „Welcher Tarif passt?“, sondern: „Wie sieht dein Leben aus und wie schaffst du es, dir trotz aller Unsicherheit eine stabile Zukunft aufzubauen?“

Beratung ist nicht mehr punktuell beim Vertragsabschluss, Beratung ist dauerhaft, begleitend, anpassend und immer wieder mitgehend. Beratung ist nicht mehr verklausuliert, Beratung wird somit maximal transparent, verständlich und ehrlich. Und Beratung wird somit vor allem eines: emotional.

Junge Menschen suchen heute nicht zuerst Rendite, sie suchen Sicherheit im Gefühl und nach Orientierung in einer Welt, die jeden Tag neue Unsicherheiten produziert. Inflation, Krisen, politische Spannungen und soziale Medien, die permanent Alarm senden. In dieser Welt wirkt Altersvorsorge wie ein abstraktes Konstrukt aus einer fernen Zukunft, denn linear ist vieles, aber Lebenswege sind es nicht mehr.

Komplexität verständlich machen

Unsere Aufgabe ist, dieses ab- strakte Thema wieder greifbar zu machen, nicht über Produkte, sondern über Gespräche auf Augenhöhe. Diese Augenhöhe bedeutet aber auch, dass wir unsere eigenen Glaubenssätze der Vergangenheit kritisch überprüfen und offen für Veränderungen sind. Wenn wir das schaffen, passiert aus meiner Sicht etwas Bemerkenswertes: Dann wird unsere Branche nicht weniger relevant durch die Reformen, sondern durch Orientierung in einer volatilen Welt relevanter als je zuvor.

Dies geschieht aber nur, wenn wir den Mut haben, unser Selbstverständnis zu ändern. Nicht mehr: „Wir verkaufen Altersvorsorge!“, sondern: „Wir begleiten Menschen durch eine unsichere Zukunft.“ Dies kann ein Unterschied werden, der über unsere Zukunft entscheidet, denn wenn wir das nicht tun, werden andere es tun. Plattformen, Apps, Banken oder Algorithmen.

Nur dann wird Altersvorsorge zu einem weiteren Button auf dem Smartphone. Vielleicht funktional und schnell, aber leider auch maximal emotionslos, und wir stehen dann daneben und fragen uns, warum unsere Bedeutung schwindet.

Für unsere Branche bedeutet dies aus meiner Sicht vor allem eine Antwort auf die Frage: Woran erkennt ein junger Mensch in den ersten drei Minuten, dass unsere Beratung mehr wert ist als ein Klick? Wenn wir darauf keine gute Antwort haben, haben wir ein Problem. Wenn wir sie finden, haben wir eine riesige Chance. Denn in einer Welt, in der alles einfacher wird, gewinnt der, der Komplexität verständlich macht. Genau dies können wir, wenn wir es wollen.

Lesen Sie auch: Wir wollten es einfach, die Zukunft ist es nichtInteressieren Sie sich für weitere Hintergrundartikel aus der Branche? Dann abonnieren Sie das monatliche Fachmagazin AssCompact – kostenfrei für Versicherungs- und Finanzmakler.

 

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Bastian K. Roeder verlässt BCA http://www.asscompact.de/node/171161

Stühlerücken im Vorstand der BCA AG: Bastian K. Roeder wird seinen zum Jahresende 2026 auslaufenden Vertrag bei dem Maklerpool nicht verlängern. Seine Nachfolge ist noch nicht bekannt. Die Verantwortlichkeiten von Roeder werden kommissarisch innerhalb des Vorstands übernommen.

171161 17. April 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Es gibt personelle Änderungen im Vorstand der BCA AG: Bastian K. Roeder, Vorstand Vertrieb, Marketing & Service, hat sich laut Angaben des Maklerpools aus persönlichen Gründen entschieden, seinen zum Jahresende 2026 auslaufenden Vertrag nicht zu verlängern. Dies geschah gemäß einer Pressemitteilung der BCA AG zudem „in vertrauensvoller Abstimmung und im besten Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat“. Roeder war im November 2024 Teil des Vorstands geworden.

Roeder habe als erfahrener Branchenkenner und versierte Führungspersönlichkeit im Vorstandsteam der BCA die strategisch wichtige und operativ herausfordernde Aufgabe des Um- und Ausbaus des Versicherungsvertriebs sowie der strukturellen Stärkung der Servicequalität übernommen und damit Transformation und Wachstumskurs des Unternehmens erfolgreich beschleunigt, heißt es.

„Herr Roeder hat mit großem Mut und Geschick sowie einer klaren strategischen Handschrift die Leistungsfähigkeit der BCA deutlich gestärkt und die Marktposition der BCA als innovativer Servicepartner für Versicherungsmakler, Finanzanlagenvermittler und Vertriebe sichtbar ausgebaut“, so der Aufsichtsratsvorsitzende Ralf Berndt.

Der stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende Martin Gräfer ergänzt: „Wir danken Bastian Roeder für seine wichtigen Beiträge zur Stärkung der BCA sowie für die stets integre und vertrauensvolle Zusammenarbeit. Wir respektieren seine Entscheidung und wünschen ihm für seine Zukunft persönlich wie beruflich alles erdenklich Gute.“

Des Weiteren teilt die BCA mit, dass die Verantwortlichkeiten von Roeder innerhalb des Vorstands bis zur Bestellung einer Nachfolge kommissarisch übernommen werden. (lg)

Bild: © BCA

News über weitere personelle Veränderungen in der Finanz- und Versicherungsbranche lesen Sie in der Rubrik „Personen“.
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Kein Geld bei Quarantäne ohne echten Reiseabbruch http://www.asscompact.de/node/171136

Kurzzeitige Quarantäne statt vorzeitiger Heimreise: Wer seine Reise trotz Einschränkungen fortsetzt und planmäßig beendet, fällt in der Regel nicht unter den Schutz einer Reiseabbruchversicherung. So hat das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken entschieden.

171136 17. April 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Eine Reiseabbruchversicherung greift nur dann, wenn eine Reise tatsächlich vorzeitig beendet wird. Wer zwar einzelne Reiseleistungen nicht in Anspruch nimmt, die Reise insgesamt aber fortsetzt und planmäßig beendet, kann in der Regel keine Leistungen erwarten. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken mit Beschluss vom 18.02.2026 klargestellt.

Quarantäne auf Kreuzfahrt, verspätete Ankunft im Anschlusshotel

Ein Ehepaar hatte für rund 9.570 Euro eine Kreuzfahrt von Vancouver nach Honolulu gebucht und zusätzlich eine Familienreiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung über 9.000 Euro abgeschlossen. Während der Reise wurde die Ehefrau nach einem positiven Covid-19-Test für fünf Tage in Quarantäne geschickt. In der Folge konnte das Paar das gebuchte Hotel in Honolulu erst verspätet beziehen.

Der Ehemann meldete daraufhin einen Schaden an den Reiseversicherer und erkundigte sich auch nach einem möglichen Rücktransport. Der Versicherer lehnte jedoch ab. Das Ehepaar setzte die Reise fort, nutzte das Hotel – wenn auch eingeschränkt – und trat den Rückflug wie geplant an.

Kein „Abbruch“, sondern nur Unterbrechung

Sowohl das zuerst mit dem Fall befasste Landgericht als auch das OLG Zweibrücken wiesen die Klage auf Zahlung von 9.000 Euro ab. Entscheidend sei, so der Senat, dass kein Reiseabbruch im Sinne der Versicherungsbedingungen vorlag.

Ein solcher Abbruch setze voraus, dass die Reise aus einem versicherten Grund vorzeitig beendet wird. Konkret heißt es: Die Nutzung der gebuchten Leistungen hätten vollständig aufgegeben und die Rückreise abweichend vom ursprünglichen Plan organisiert werden müssen. Genau daran fehlte es hier.

Stattdessen habe das Ehepaar lediglich einzelne Leistungen nicht wie geplant nutzen können. Die Rückreise erfolgte jedoch wie gebucht. Damit liege lediglich eine Unterbrechung der Reise vor, die vom Versicherungsschutz nicht umfasst sei.

Quarantäne allein reicht nicht

Zwar sehen die Versicherungsbedingungen grundsätzlich auch Ereignisse wie eine unerwartete Erkrankung oder eine behördlich angeordnete Quarantäne als versicherte Gründe vor. Voraussetzung für Leistungen ist jedoch zusätzlich, dass dem Versicherten die Fortsetzung der Reise objektiv nicht mehr zugemutet werden kann.

Auch dieses Kriterium sah das Gericht nicht als erfüllt an. Das Kreuzfahrtschiff habe bereits wenige Tage nach Auftreten der Erkrankung einen Hafen angelaufen. Dort hätte grundsätzlich die Möglichkeit bestanden, das Schiff zu verlassen und die Reise tatsächlich und gegebenenfalls mit medizinischer Hilfe abzubrechen. Dass ein Verlassen auf hoher See faktisch schwierig ist, ändere daran nichts. (bh)

 

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 18.02.2026 – Az: 1 U 63/25

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Aktuelle Investmenttrends: Was die Märkte bewegt http://www.asscompact.de/node/171158

Die Welt ist im Wandel – derzeit gefühlt stärker als zuvor, vor allem aus geopolitischer und technologischer Sicht. Wie sieht die Investmentbranche die aktuellen Herausforderungen für die Märkte? AssCompact hat nachgefragt und die Ergebnisse in einer Bildergalerie zusammengefasst.

171158 16. April 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement ]]>
BU-Rating: Die besten Anbieter laut Franke und Bornberg http://www.asscompact.de/node/171157

Franke und Bornberg hat eine neue Auflage seines BU-Ratings veröffentlicht. Erstmals ist die Nachhaltigkeit der BU-Anbieter berücksichtigt und die Versicherer-Stabilität stärker gewichtet als bisher. Insgesamt standen 190 Tarife von 52 Versicherern auf dem Prüfstand.

171157 16. April 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Franke und Bornberg hat die Ratings zur Berufsunfähigkeits- und Erwerbsunfähigkeitsversicherung aktualisiert. Beim BU-Rating haben die Analysten am Verfahren gefeilt: So hat die Stabilität der Versicherer nun mehr Relevanz: Das Ergebnis aus dem map-report BU-Stabilitätsrating (über die Ergebnisse hat AssCompact vor Kurzem berichtet) hat jetzt ein höheres Gewicht im Produktrating. Somit sind Prämien, Risikoüberschüsse und kalkulatorische Risiken stärker in die Gesamtbewertung einbezogen.

Erstmals haben die Analysten außerdem den von Franke und Bornberg entwickelten Score zur Nachhaltigkeitspositionierung der BU-Anbieter im Ratingverfahren berücksichtigt. Der Score bewertet Versicherer anhand von über 250 Einzelkriterien in sechs Fokusthemen – von Ressourcenmanagement über nachhaltiges Investment bis hin zu nachhaltigen Produkten.

Anpassungen bei den Leistungskriterien

Auch bei einigen Leistungskriterien gibt es Veränderungen: So hat Franke und Bornberg die Anforderungen an Kapitalleistungen bei Leistungseinstellung präzisiert. Auch die Kriterien zur Arbeitsunfähigkeitsklausel und zum Nachweis der Arbeitsunfähigkeit wurden neu gewichtet. Der Verzicht auf Leistungsausschlüsse bei Terrorakten und ABC-Waffen wird künftig differenzierter berücksichtigt. Maßgeblich ist, ob eine grundsätzliche Leistungspflicht besteht, sofern keine Gefährdung des Kollektivs vorliegt.

Versicherer weiterhin im Preiskampf

Der anhaltende Preiskampf im BU-Markt ist längst zu einem strukturellen Problem geworden. Einzelne Gesellschaften unterschreiten die Durchschnittsprämie am Markt um 40% und mehr. Die Prämienentwicklung der vergangenen zehn Jahre belegt laut Franke und Bornberg diesen Trend. Bei den Nettoprämien sei der Rückgang noch ausgeprägter. Zugleich erhöhen die Versicherer ihr Leistungsversprechen und schrauben an Nachversicherungsgarantien, AU-Bausteinen und Zusatzoptionen, wohingegen die Risikoprüfung schlanker ausfällt. Hier warnen die Analysten, dass seltener angeforderte Arztberichte und verkürzte Abfragezeiträume zu einer höheren aktuariellen Unsicherheit führen.

Stabilität wird relevanter

Laut Franke und Bornberg haben seit dem Start der Analyseserie im Jahr 2010 über 20 BU-Anbieter ihre Risikoüberschüsse teils deutlich gesenkt. Die verstärkte Gewichtung der Stabilität sei eine direkte Antwort darauf. „Ein günstiger Tarif heute ist keine Garantie für einen stabilen Tarif morgen – das zeigt der Blick auf die Überschussentwicklung der vergangenen Jahre nur allzu deutlich“, betont Michael Franke, Geschäftsführer der Franke und Bornberg GmbH. „Wer bei der Prämienkalkulation zu weit geht, erkauft sich Neugeschäft auf Kosten der Stabilität – und das zahlen am Ende die Versicherten.“

Die besten Anbieter in der selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherung

 

BU-Rating: Die besten Anbieter laut Franke und Bornberg

 

Für das BU-Rating haben die Analysten 190 Tarife von 52 Versicherern auf den Prüfstand gestellt. 59 Tarife und damit 31,1% der untersuchten Produkte können die Bestnote FFF+ (hervorragend) einheimsen. 88 Tarife (46,5%) erhalten die Note FFF (sehr gut) und 27 Tarife (14,2%) die Note FF+ (gut). Zehn Tarifen (5,3%) bescheinigen die Analysten die Note FF (befriedigend) und sechs Tarife (3,2% des analysierten BU-Angebots) kommen über ein F+ (ausreichend) nicht hinaus. Insgesamt konnten die folgenden 16 Versicherer jeweils mindestens einen Tarif in der Spitzengruppe platzieren (in alphabetischer Reihenfolge):

  • Allianz
  • Alte Leipziger
  • AXA
  • Continentale
  • DBV Deutsche Beamtenversicherung
  • Deutsche Ärzteversicherung
  • Dialog
  • ERGO Vorsorge
  • Hannoversche
  • HDI
  • LV 1871
  • NÜRNBERGER
  • SIGNAL IDUNA
  • Stuttgarter
  • Versorgungswerk der Presse (Allianz LV-AG federführend)
  • VOLKSWOHL BUND
Fazit: Mehr Relevanz für Stabilität und Nachhaltigkeit

Für BU-Angebote, die zur Spitzengruppe gehören wollen, reiche Qualität in den Bedingungen allein den Analysten zufolge nicht mehr aus. Als eigenständige Bewertungsdimensionen gewinnen Stabilität und Nachhaltigkeit zunehmend an Bedeutung. „Eine Entwicklung, die der Markt schon länger gebraucht hat“, wie es von Franke und Bornberg heißt. „Bedingungsqualität ist die Eintrittskarte – aber kein Alleinstellungsmerkmal mehr. Wer heute eine BU empfiehlt, muss wissen, ob der Versicherer dahinter auch in zehn oder zwanzig Jahren noch das hält, was er heute verspricht“, unterstreicht Michael Franke.

Erwerbsunfähigkeitsversicherung: Nischenprodukt mit Luft nach oben

Parallel zum BU-Rating hat Franke und Bornberg auch eine aktualisierte Auflage des Ratings zur Erwerbsunfähigkeitsversicherung (EU) präsentiert. Für viele Verbraucher wäre die EU die bessere oder sogar einzige sinnvolle Alternative zur BU, etwa wenn die finanziellen Möglichkeiten oder der ausgeübte Beruf einen BU-Schutz erschweren oder ausschließen, wie die  Analysten dazu schreiben. „Die EU ist das am stärksten unterschätzte Produkt in der Arbeitskraftabsicherung“, erklärt Philipp Wedekind, Leiter Ratings Vorsorge und Nachhaltigkeit bei Franke und Bornberg. „Wer sie in der Beratung übergeht, lässt Menschen ohne Schutz, die ihn dringend brauchen.“

Das überarbeitete EU-Rating setzt auf eine breitere Differenzierung. Zahlreiche Gewichtungsänderungen sollen Aspekte in den Fokus rücken, die tatsächliche Qualitätsunterschiede zwischen den Anbietern verdeutlichen. Kriterien, bei denen bislang fast alle Versicherer die maximale Punktzahl erreicht haben, wurden laut Franke und Bornberg gezielt geringer gewichtet.

EU-Rating: 17 Tarife von elf Versicherern auf dem Prüfstand

Für das aktuelle EU-Rating haben die Experten 17 Tarife von elf Versicherern unter die Lupe genommen. Drei Tarife heimsen die Bestnote FFF+ (hervorragend) ein. Es handelt sich dabei um Angebote der Continentale und der Provinzial. Acht Tarifen bescheinigen die Analysten die Note FFF (sehr gut) und sechs Tarifen FF+ (gut).

Detaillierte Ergebnisse der beiden Ratings finden sich auf der Website von Franke und Bornberg: BU-Rating 2026 und EU-Rating 2026. (tik)

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Diese BU-Versicherer empfehlen Makler weiter – und diese nicht
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So stellt sich Helvetia Deutschland für den Maklermarkt auf http://www.asscompact.de/node/171156

Die fusionierte Helvetia Baloise Gruppe will ihre neue Konzernstrategie auf drei Säulen basieren. Was bedeutet das für den deutschen Maklermarkt? Und wie möchte das Unternehmen in Zukunft die Zusammenarbeit mit Maklern ausgestalten?

171156 16. April 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die Helvetia Baloise Gruppe hat ihre neue Konzernstrategie vorgestellt. Durch die Fusion von Helvetia und Baloise ist die Helvetia Baloise Gruppe laut eigenen Angaben eines der großen europäischen Versicherungsunternehmen mit einem Prämienvolumen von rund 20 Mrd. Euro und einer breiten Präsenz in Europa.

Drei Säulen: „Close“, „Focus“ und „Excellent“

Bei der neuen Strategie setzt das Unternehmen auf die drei Säulen „Close“, „Focus“ und „Excellent“ und will damit den Rahmen für Weiterentwicklung in den Kernmärkten setzen. Fokussiert werden sollen demnach profitables Wachstum, Ausrichtung auf Fokussparten und Marktnähe. Die deutsche ist der Helvetia Baloise Gruppe zufolge die größte Auslandseinheit innerhalb der Gruppe und spielt daher eine zentrale Rolle in der strategischen Umsetzung.

Als Rahmenbedingungen gilt für Helvetia Deutschland Folgendes: Das Prämienvolumen beträgt über 2,7 Mrd. Euro, die Combined Ratio liegt bei rund 92%. Zudem gibt es ca. 3.000 relevante Maklerverbindungen, 750 Vertriebspartner im Exklusivvertrieb und rund 2.000 Mitarbeitende.

Helvetia Deutschland will Unternehmen erste Wahl für Vertriebspartner sein

Die Säule „Close“ bedeutet für das Unternehmen erste Wahl für Vertriebspartner sein zu wollen. Hierzulande stehen daher eine vertrauensvolle und langfristige Zusammenarbeit mit Maklern und Partnern sowie eine hohe fachliche Expertise mit dem Ziel, gemeinsam die bestmöglichen Lösungen für Kundinnen und Kunden zu entwickeln, im Mittelpunkt.

Deutscher Maklermarkt als zentraler Wachstumstreiber

Im Bereich „Focus“, der für profitables Wachstum in Fokussparten steht, setzt Helvetia Deutschland besonders auf den Maklermarkt als zentralen Wachstumstreiber. Hier will das Unternehmen seine Position in den Fokussparten auszubauen und sich nachhaltig unter den führenden Anbietern etablieren. Zugleich soll auch der Exklusivvertrieb ein wichtiger Bestandteil der Strategie bleiben.

Verkaufsstart für Makler ab Mai

Unter der Säule „Excellent“ versteht die Gruppe „Investitionen und Integration als Wachstumstreiber“. Hier soll es u. a. um die Modernisierung der IT-Landschaft gehen, die schnellere Prozesse, bessere Services und eine noch effizientere Betreuung ermöglicht. In Deutschland schreite die Integration zügig voran, heißt es in der Pressemitteilung. Und weiter: „Synergien werden konsequent gehoben, Strukturen vereinfacht und Prozesse harmonisiert. Erste Maßnahmen wie bspw. ein erfolgreiches Freiwilligenprogramm, das vorzeitige Mitarbeiteraustritte auf freiwilliger Basis ermöglicht, konnten frühzeitig umgesetzt werden.“ Zudem wird mitgeteilt, dass im Mai 2026 der gemeinsame Verkaufsstart für Makler stattfindet, im Juli 2026 startet der Verkauf für den Exklusivvertrieb.

„Mit der Gruppenstrategie versteht Helvetia Deutschland den Augenblick der Fusion von Helvetia und Baloise als Schlüsselmoment. Es ist eine einmalige Gelegenheit für uns, sich neu im deutschen Markt zu positionieren. Diese Chance wird Helvetia Deutschland in der nächsten Strategiephase nutzen“, so Dr. Jürg Schiltknecht, CEO Helvetia Deutschland. (lg)

Lesen Sie auch: „Wir werden im Maklermarkt unter die Top 10 vorstoßen“
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Bafin: Markt für Cyberversicherung verliert an Dynamik http://www.asscompact.de/node/171153

Laut einer Bafin-Analyse steigt die Relevanz von Cyberversicherungen und der Markt wächst weiterhin, aber nicht mehr so stark wie in der Vergangenheit. Insbesondere im übernommenen Geschäft gingen die gebuchten Bruttobeiträge im Jahr 2024 sogar zurück.

171153 16. April 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Bafin hat zum dritten Mal Versicherer zu Cyberversicherungen befragt. Aufgrund der zentralen Rolle dieser Sparte für die wirtschaftliche Resilienz gegenüber Cyberangriffen, des wachsenden Marktvolumens sowie der kurzen Schadenhistorie wurde ein eigenständiger Versicherungszweig für Cyberversicherung eingeführt. Ab dem Geschäftsjahr 2025 gibt es für Cyberversicherungen eine separate Berichtspflicht gemäß Versicherungsberichterstattungs-Verordnung (BerVersV).

Abfrage bei 179 Erstversicherern und 28 Rückversicherern

Um einen Gesamtüberblick über den Markt im selbst abgeschlossenen und übernommenen Geschäft zu erhalten, hat die Bafin eine Abfrage für Erst- und Rückversicherer durchgeführt. Insgesamt hat die Aufsicht 179 Erstversicherer, 28 Rückversicherer und 14 Niederlassungen um Informationen zur HGB Gewinn- und Verlustrechnung (2022 bis 2024) für das selbst abgeschlossene und übernommene Geschäft gebeten – jeweils Stand alone und mit Cyberzusatzdeckung, aufgeteilt nach den Kundengruppen Privat, KMU und Industrie. Auch zum gezeichneten Geschäft sollten die Gesellschaften Auskunft geben.

Kumulrisiken im Fokus

Wie die Bafin dazu mitteilt, liegt das Augenmerk aus Aufsichtsperspektive insbesondere auf der hohen Änderungsdynamik der Risikolandschaft und den erheblichen Kumulrisiken. So kann ein einzelner Vorfall weltweit für weitreichende Schäden sorgen.

So wurden die angeschriebenen Versicherer im qualitativen Teil der Abfrage auch um zusätzliche Angaben zum selbst abgeschlossenen Geschäft gebeten, darunter auch die Analyse von Kumulen. Weiter sollten die Versicherer Auskunft geben zur Abwicklungsdauer der Schäden sowie zur Modellierung von Schäden bei der Prämienkalkulation machen.

Kumule häufiger im Segment Industrie

Laut Analyse beobachteten Versicherer vor allem im Kundensegment Industrie und hier verstärkt im Auslandsgeschäft häufiger Kumule bei Versicherungsfällen. Besonders bei Kumulrisiken könnten die Komplexität und vergleichsweise geringe Erfahrung mit Schäden die Schadenmodellierung erschweren, wie die Bafin schreibt. Obwohl ein Großteil der Marktteilnehmer angegeben habe, im selbst abgeschlossenen Geschäft Kumule zu analysieren, würden davon nur knapp die Hälfte diese bei der Prämienkalkulation berücksichtigen.

Markt wächst nicht mehr so schnell

Wie die Ergebnisse der Abfrage zeigen, legt der Cyberversicherungsmarkt zwar weiterhin zu, aber die Wachstumsdynamik hat sich verlangsamt. Insbesondere im übernommenen Geschäft war im Jahr 2024 sogar ein Rückgang der gebuchten Bruttobeiträge zu verzeichnen.

2024 ist der Markt im Segment des selbst abgeschlossenen Geschäfts Stand alone in sämtlichen Regionen und Kundengruppen um etwa 13% gewachsen. Zum Vergleich: 2023 betrug das Plus 10%. Somit bleibt das Marktwachstum im selbst abgeschlossenen Geschäft Stand alone hinter den starken Wachstumsraten von 2021 (ca. 66%) und 2022 (ca. 56%) zurück. Die gebuchten Bruttobeiträge betrugen 2024 rund 807 Mio. Euro (inkl. Niederlassungen und Cyberzusatz etwa 932 Mio. Euro).

Anteil von KMU an gebuchten Bruttobeiträgen nimmt zu

Der Anteil der kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) an den gebuchten Bruttobeiträgen insgesamt hat sich seit 2020 von etwa 15% auf nun etwa 25% erhöht. Der Anteil von Industrieunternehmen hat dagegen tendenziell abgenommen von 85% im Jahr 2022 auf etwa 75% im Jahr 2024. Der Bafin zufolge war die Tendenz hin zu KMU im deutschen Markt noch deutlicher. Das Privatkundengeschäft blieb mit unter 1% unbedeutend.

Rückgang beim übernommenen Geschäft Stand alone

Beim übernommenen Geschäft Stand alone ist 2024 über alle Regionen und Kundengruppen hinweg ein Rückgang von etwa 26% auf Grundlage der gebuchten Bruttobeiträge zu verzeichnen. 2021 und 2022 lag das Wachstum noch bei etwa 54% bzw. 72%. Das Beitragsvolumen umfasste 2024 rund 1,64 Mrd.

Als Gründe für den Rückgang führt die Finanzaufsicht unter anderem die Sättigung im Cyberversicherungsmarkt sowie Preisrückgänge durch die Erhöhung der Kapazitäten im Rückversicherungsmarkt an.

Cyberversicherungsgeschäft volatil

Bei der versicherungstechnischen Performance ergibt sich ein geteiltes Bild: So blieb die Brutto Combined Ratio mit Ausnahme des Jahres 2021 stets unter 100%, wohingegen die Netto Combined Ratio, abgesehen von 2020, konstant über 100% lag. Erstversicherer hätten laut Bafin ein hohes Absicherungsbedürfnis durch Rückversicherung.

 

BaFin: Markt für Cyberversicherung verliert an Dynamik

 

Weiter zeigt die Auswertung der Bafin, dass die Zahl der Anbieter im selbst abgeschlossenen Geschäft fast konstant geblieben ist. Im Jahr 2025 waren es 66, im Jahr 2023 waren es 64 – jeweils ohne Niederlassung. Im übernommenen Geschäft ist aufgrund der Vollabfrage bei den Rückversicherern die Zahl etwas gestiegen (2025: 25; 2023: 22 – jeweils inklusive der im übernommenen Geschäft tätigen Erstversicherer. (tik)

Meldungen zu neuen Versicherungslösungen und Anpassungen bei bestehenden Produkten sowie Services finden Sie in unserer Rubrik „Assekuranz“.
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Generali Asset Management stärkt Führungsstruktur http://www.asscompact.de/node/171149

Der europäische Investmentspezialist Generali Asset Management will seine Führungsstruktur ausbauen und für weiteres Wachstum sorgen. Russell Büsst soll in diesem Rahmen zum künftigen Chief Executive Officer und Filippo Casagrande zum General Manager berufen werden.

171149 16. April 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die Führungsstruktur von Generali Asset Management (GenAM), Teil von Generali Investments, soll für weiteres Wachstum gestärkt werden. Daher hat der Nominierungsausschuss des europäischen Investmentspezialisten vorgeschlagen, Russell Büsst zum künftigen Chief Executive Officer (CEO) und Filippo Casagrande zum General Manager zu ernennen.

Beide Vorschläge müssen noch durch Zustimmung der zuständigen Gremien genehmigt werden. Sie werden mit dem Ablauf des Mandats des amtierenden CEO Bruno Servant Ende April 2026 wirksam, teilt GenAM mit.

Aktuell arbeitet Büsst als Chief Executive Officer und Chief Investment Officer für die europäischen Aktivitäten von Conning, einer spezialisierten Investmentgesellschaft, die zu Generali Investments gehört. Dort verantwortet er die Corporate Governance sowie die übergeordnete Steuerung des Portfoliomanagements und der Investmentstrategie. Vom Unternehmen heißt es, seine Nominierung sei Teil der Strategie von Generali Investments, das Asset-Management-Geschäft mit Kunden aus der Versicherungsbranche und Pensionskassen, die nicht Teil der Generali-Gruppe sind, weiter auszubauen. Beim Ausbau der Reichweite in diesem Segment soll Büsst GenAM weiter voranbringt.

Casagrande ist derzeit als Chief of Investments bei Generali Investments tätig. Seit März 2025 ist er außerdem Chair of Generali Investments Luxemburg. Er startete 2009 bei Generali Investments und hatte bereits diverse leitende Funktionen inne. Casagrande bringt laut GenAM umfangreiche Führungserfahrung in der Leitung komplexer und regulierter Organisationen mit. (lg)

Bild: © GenAM

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ALH: Name „Altersvorsorgedepot“ ist „irreführend“ http://www.asscompact.de/node/171147

Bei der Alte Leipziger und der Hallesche verlief das Jahr 2025 bilanziell rundum zufriedenstellend, teilte die Unternehmensgruppe in ihrem Jahrespressegespräch mit. Aber die Branchenlandschaft sorgt für Herausforderungen, unter anderem wegen KI, Konsolidierung und der Altersvorsorgereform.

171147 16. April 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die ALH Gruppe hat 2025 als erfolgreiches Geschäftsjahr abgeschlossen, meldeten Vorstände der Gruppe um Vorsitzenden Christoph Bohn im Jahrespressegespräch am Mittwochvormittag. Der Gesamtumsatz lag Ende 2025 bei rund 5,9 Mrd. Euro, im Vorjahr waren es noch etwa 5,36 Mrd. Euro. Die Alte Leipziger Lebensversicherung trug mit 3,12 Mrd. Euro gebuchten Versicherungsbeiträgen über die Hälfte zum Gesamtumsatz bei, die Hallesche mit 1,8 Mrd. Euro knapp ein Drittel. Die Tochter-Gesellschaften Alte Leipziger Versicherung, Bauspar und Trust, Pensionskasse und Pensionsfonds erwirtschafteten zusammen eine weitere Milliarde.

Herausforderung Konsolidierung

Die ALH widmete einen ihrer Gesprächspunkte auch der Zusammenarbeit mit Vertriebspartnern und äußerte sich in dem Zusammenhang auch zu aktuellen Marktgeschehnissen wie der Konsolidierung im Maklermarkt. Vertriebsvorstand Christian Pape merkte an, dass es hier immer mehr größere und professionell aufgestellte Einheiten gebe und man sich aber intensiv damit befasse, wie man mit diesen Playern im Markt ein guter Ansprechpartner sein könne. Die Anforderungen an Versicherer werden unter diesen Bedingungen schlichtweg höher, insbesondere im Bereich Prozesse.

Passend zu diesem Punkt betonte Pape, dass man als ALH daran glaube, auch digital begeistern zu müssen, gleichzeitig aber den persönlichen Vertrieb weiterhin sehr bedeutsam finde.

Beim Thema Digitalisierung erläuterte Jochen Kriegmeier, der seit 2024 bei der ALH auch den Bereich für künstliche Intelligenz im Vorstand verantwortet, dass KI mittlerweile ein zentraler strategischer Hebel und fest im operativen Geschäft verankert sei. Beispielsweise setze die Gruppe KI im Leben-/BU-Geschäft zur Risiko- und Leistungsprüfung ein sowie im bAV-Geschäft für die automatisierte Bearbeitung von Geschäftsvorgängen. In Kranken ist außerdem ein VoiceBot für die Kundentelefonie sowie ein Chatbot für Arbeitsrichtlinien im Einsatz.

KI und Automatisierung wierden außerdem u. a. eingesetzt, um den Generationenwechsels aktiver zu steuern und abzufedern. Bis 2035 gehen ca. 26% der Mitarbeitenden der ALH Gruppe in Rente. KI sei allerdings ausdrücklich kein Stellenabbauprogramm. Vorstandsvorsitzender Christoph Bohn betonte, dass es im Moment keine Veranlassung gebe, Mitarbeiter aktiv abzubauen.

Altersvorsorgedepot?

Auf Nachfrage äußerte sich die ALH auch zum Thema private Altersvorsorgereform. Dr. Jürgen Bierbaum, stellvertretender Vorstandsvorsitzender, erläuterte, dass man intern gerade erst über die Bezeichnung Fondsrente gesprochen habe und dass man das Altersvorsorgedepot „irreführend“ finde, da es um eine Rente gehe und man bei der ALH darunter lebenslanges Einkommen verstehe. Im Raum stehe derzeit die „geförderte Fondsrente“.

Was Produkte angeht, plane man in jedem Fall, auch weiterhin seiner gesellschaftlichen Verantwortung zu folgen und eine Fondsrente anzubieten, allerdings nicht in der 100%-Variante, diese sei zu konservativ und nicht chancenträchtig genug.

Auf die Nachfrage, mit welcher Unterstützung Makler und Vermittler rechnen können, insbesondere vor dem Hintergrund des Zillmer-Verbots und dem Kostendeckel, erwiderte Vertriebsvorstand Pape, dass es wichtig sei, ein gutes Angebot im Bereich der Altersvorsorge in Deutschland zu machen und vor allem auch für Aufklärung zu sorgen. In Gesprächen mit Vertriebspartnern habe sich gezeigt, dass die Frage, wie man Angebote gut miteinander vergleichen kann und welche Bedingungen herrschen, sehr wichtig sei. (mki)

Lesen Sie auch: Keine Abschlussprovision zu zahlen, „wäre eine Unverschämtheit“
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