AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement https://www.asscompact.de/ AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement de Sun, 23 Nov 2025 19:05:58 +0100 Sun, 23 Nov 2025 00:00:00 +0100 <a href="/nachrichten/die-klassische-lebensversicherung-verliert-ihre-generation" hreflang="de">Die klassische Lebensversicherung verliert ihre Generation </a> http://www.asscompact.de/node/169883

Die Lebensversicherung war einst das Sinnbild für Sicherheit und Planbarkeit. Heute wirkt sie auf viele junge Menschen wie ein Relikt vergangener Zeiten. Lange Laufzeiten und starre Strukturen passen nicht in eine Welt, die auf Flexibilität setzt. Was sich ändern muss, weiß AssCompact Kolumnist Andreas Wollermann.

169883 23. November 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement Ein Artikel von Andreas Wollermann, Head of Growth & Generational Trend bbg Betriebsberatungs GmbH

Früher war die Lebensversicherung ein Symbol für Sicherheit und für viele eine Selbstverständlichkeit. Ein Vertrag fürs Leben. Man schloss sie ab, sobald man den ersten Job hatte, und glaubte, damit alles richtig zu machen. Sie stand für Verlässlichkeit, für Planbarkeit, für den Traum vom ruhigen Lebensabend und brachte Ruhe, zumindest wenn man der ein oder anderen Verkaufsschulung von früher glauben wollte.

Heute klingt genau diese Story für viele junge Menschen wie ein Relikt aus einer anderen Zeit. Die Gen Z winkt ab, wenn man über Laufzeiten von 30 Jahren, Garantiezinsen und Überschussbeteiligungen spricht, die für viele in unsicheren Zeiten gar nicht greifbar sind. Nicht, weil sie Sicherheit ablehnen, sondern weil sie das System dahinter nicht mehr verstehen wollen oder noch viel schlimmer: weil sie ihm aufgrund vieler unseriöser Geschichten einfach nicht mehr trauen.

Produkte aus einer Welt, die es nicht mehr gibt

Die Lebensversicherung wurde entwickelt für ein Leben, das heute kaum noch jemand führt. Feste starre Jobs, konstante Einkommensentwicklung über Jahrzehnte beim gleichen Arbeitgeber und somit einem klaren Lebensplan. Die Realität der Gen Z und folgend der Gen Alpha sieht anders aus. Wechselnde Arbeitgeber, hiermit verbunden regelmäßig neue Wohnorte, die ein oder andere Selbstständigkeit und flexible Modelle.

Das Leben ist in Bewegung, aber die meisten Produkte sind starr. Genau da liegt das Problem. Wer sein Leben alle zwei, drei Jahre neu denkt, wird sich nicht auf Verträge einlassen, die bis 2055 laufen. Diese Generation will Freiheit und Flexibilität, nicht Verpflichtung. Transparenz und Klarheit, nicht Bürokratie und Hindernisse. Selbstbestimmung und Anpassungsfähigkeit, nicht Bindung.

Vertrauen scheitert an Sprache

Die Branche spricht so oft noch in Fachbegriffen, als wäre 1999 nie vergangen: Garantiezins, Risikoanteil oder Überschussbeteiligung. Das klingt für die meisten nach Amtsblatt und Bürokratie, nach Starrheit und wenig Flexibilität, nicht nach Zukunft. Die wirkliche Wahrheit ist beim genauen Betrachten jedoch oft eine andere als die wahrgenommene. Die meisten Produkte sind nicht schlecht. Sie sind sprachlich und emotional einfach in einer Welt stecken geblieben, die es nicht mehr gibt. Analoge Botschaften treffen auf digitale Zuhörer!

Wer heute Vertrauen will, muss emotionalen Klartext reden. Die Gen Z will sehen, was mit ihrem Geld passiert! In Echtzeit und anpassbar. So wie jetzt das Leben spielt. Nicht erst in 30 Jahren. Sie will verstehen worin, sie investiert, welche Werte dahinterstehen, und ob das zu ihrem eigenen Wertesystem passt. Sinn schlägt Zins, denn diesen kann ich heute bereits spüren!

Werte sind das neue Wertpapier

Früher war Rendite alles, was zählte, und genau das, worüber sich Kunden mit Freunden unterhalten haben. „Ich habe 6% Rendite!“ Heute zählt Resonanz! Eine Generation, die Nachhaltigkeit, Haltung und Transparenz einfordert, will wissen, ob ihr Geld Waffen finanziert oder Windräder. Ob Versicherer Verantwortung übernehmen oder nur den Slogan austauschen, um neue Kunden zu gewinnen. Wer ESG ernst nimmt und glaubwürdig lebt, gewinnt im Gegenzug Vertrauen. Wer es als Marketing benutzt, verliert es schneller, als er „Garantieverzinsung“ sagen kann. Das ist kein Trend, das ist eine Werteverschiebung, und genau diese wird nicht mehr verschwinden.

Neu denken statt nachbessern

Die Zukunft liegt nicht in einem neuen Prospekt, in einem „Rebranding“ oder tollen Werbespots, sondern im neuen Denken. Lebensversicherungen müssen flexibel werden, anpassbar, modular und im Idealfall digital. Sie müssen mit dem Leben mitwachsen können. Warum nicht Vorsorgeprodukte, die sich automatisch verändern, wenn sich die Lebensphase oder der Standort verändert? Warum nicht digitale Plattformen, die visualisieren, wie sich Geld entwickelt, transparent, nachvollziehbar, ehrlich und sofort veränderbar?

Die Gen Z will keine Wunder, sie will Kontrolle in einer Welt, die voller Unsicherheiten ist. Sie will wissen, was sie wann bekommt und warum. Und sie will Produkte, die sich ihrem Leben anpassen, die unkompliziert veränderbar sind.

Viele Führungskräfte glauben, man könne junge Zielgruppen „über Social Media“ erreichen. Aber die eigene Reichweite ist kein Ersatz für Relevanz. Wenn das Produkt nicht passt, hilft auch kein Influencer mit 200.000 Followern, den man für viel Geld eingekauft hat! Die Wahrheit ist: Wer junge Menschen erreichen will, muss ihnen zuhören. Ehrlich, direkt und ohne Verkaufsagenda. Dafür mit zu ihnen passenden Formaten! Diese Generation riecht Unechtheit mehrere Hundert Meter gegen den Wind. Sie lässt sich nicht überreden, denn sie will überzeugt werden! Durch Haltung, durch Authentizität, nicht durch Hochglanz. Und das gelingt nur, wenn man aufhört, alte Produkte jung zu verpacken, und anfängt, diese neu zu denken.

Die Zukunft entscheidet sich jetzt

Die Lebensversicherung war einmal das Fundament deutscher Vorsorge. Der Status für Sicherheit und „Ruhe“ im Alter. Heute ist sie ein Spiegel dafür, wie schnell Vertrauen verloren geht, wenn man Entwicklungen ignoriert. Wer mutig ist, kann sich und seine Kommunikation neu erfinden. Wer weiter abwartet, wird vom Markt vergessen.

Denn am Ende gilt: Nicht die Gen Z hat sich von der Lebensversicherung entfernt, sondern die Lebensversicherung hat sich von der Gen Z entfernt. Das lässt sich ändern, wenn man zuhört, bevor man wieder verkauft.

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<a href="/nachrichten/wohngebaeude-die-versicherer-mit-den-hoechsten-combined-ratios-2024" hreflang="de">Wohngebäude: Die Versicherer mit den höchsten Combined Ratios 2024</a> http://www.asscompact.de/node/169882

Neben der Kfz-Versicherung hatten es die Versicherer insbesondere auch im Bereich Wohngebäude in den letzten Jahren nicht leicht. Trotzdem konnten mehr Versicherer 2024 wieder auf einen grünen Zweig kommen. Die Prämien steigen jedoch weiter drastisch an. Interessante Einblicke hat der „Branchenmonitor Wohngebäudeversicherung“ der V.E.R.S. Leipzig GmbH.

169882 23. November 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die Wohngebäudeversicherer konnten auch im Jahr 2024 ihre Einnahmen deutlich steigern. Bei den 50 größten deutschen Wohngebäudeversicherern – die gemeinsam rund 95% des Marktes abdecken – stieg das gebuchte Bruttobeitragsvolumen um durchschnittlich ganze 12,5% und kletterte damit von durchschnittlich 223,92 Mio. Euro im Vorjahr auf 251,81 Mio. Euro im Schnitt. Das sind Zahlen aus dem kürzlich veröffentlichten „Branchenmonitor 2025 Wohngebäudeversicherung“ der V.E.R.S. Leipzig GmbH.

Die höheren Einnahmen beruhen insbesondere – oftmals zum Missfallen von Versicherten – auf überdurchschnittlichen Prämienerhöhungen, die in den letzten Jahren neben der Kfz-Versicherung auch in der Wohngebäudeversicherung notwendig waren. Im Jahr 2024 stieg die Durchschnittsprämie um 13,4% gegenüber dem Vorjahr an, von 623,98 Euro auf 717,65 Euro, so der Branchenmonitor.

22 Unternehmen weiterhin im Defizit

Auch die Schadenaufwendungen der Versicherer verzeichneten 2024 wieder einen deutlichen Anstieg von 8,4% auf durchschnittlich 175,35 Mio. Euro – der Negativrekord aus dem Jahr 2021, der vor allem mit der verheerenden Ahrtalflut zu tun hatte, wurde allerdings nicht erreicht. Auch die Betriebsaufwendungen der Versicherer waren 2024 erneut höher.

Allerdings konnten die gestiegenen Beiträge die Zunahme der Schaden- und Betriebsaufwendungen weitestgehend kompensieren. Aus diesem Grund sank die Schaden-Kosten-Quote, oder Combined Ratio, im Vergleich zum Vorjahr weiter und liegt nun unter den 50 analysierten Versicherern bei 96,5%. Trotzdem befinden sich 22 der Unternehmen unter der kritischen 100%-Marke und konnten damit auch im Jahr 2024 nicht profitabel arbeiten.

Diese Versicherer haben die höchsten und niedrigsten Combined Ratios

Eine laut dem Branchenmonitor „sehr gute“ Combined Ratio von unter 75% konnten nur wenige Versicherer erzielen. Insgesamt sechs Unternehmen lagen unter der 80%-Marke für 2024. Es sind die VGH Landschaftliche Brandkasse (76,05%), HUK-COBURG Allgemeine (76,50%), HUK24 (76,81%), Debeka Allgemeine (76,97%), BGV-Versicherung (77,52%) sowie Helvetia Deutschland (79,17%).

Am anderen Ende der Skala sind ebenfalls sechs Versicherer mit einer Combined Ratio von 110% und darüber zu finden. Die höchste Combined Ratio weist ADLER mit einem Wert von 123,94% auf, doch auch SIGNAL IDUNA (117,67%), Rhion Versicherung (116,16%), Mannheimer (115,78%), der Bayerische Versicherungsverband (114,18%) und die Barmenia Allgemeine (113,25%) mussten dunkelrote Zahlen schreiben. Die NÜRNBERGER, deren Konzernergebnis von -77 Mio. Euro im Jahr 2024 insbesondere auf die schlechten Zahlen im Schaden- und Unfallgeschäft zurückgeführt werden kann, lag laut der Auswertung des Branchenmonitors mit einer Combined Ration von 105,40% auf Rang 39.

Kommen mehr Bestandssanierungen?

Einige Versicherer haben dieses Jahr bereits Konsequenzen aus der schwierigen Situation in der Wohngebäudeversicherung gezogen. So hat die Continentale im August angekündigt, das Neugeschäft in der Wohngebäudeversicherung ab Oktober 2025 für den Maklervertrieb aufzugeben. Als Grund hatte der Versicherer die Profitabilität sowie die geringe Bedeutung des Vertriebswegs Makler in der Wohngebäudeversicherung genannt. Weitere Medien berichteten zudem, dass auch die BarmeniaGothaer sich von einem Teil ihres Wohngebäudebestands trennen möchte.

Künftig könnten sich auch noch weitere Versicherer für eine Sanierung oder gar eine Aufgabe ihres Wohngebäudegeschäfts entscheiden. Eine Umfrage aus der AssCompact Studie „Privates Schaden-/Unfallgeschäft 2025“ zeigt, dass die große Mehrheit der befragten Makler eine solche Entwicklung erwartet. Fast neun von zehn der befragten Vermittler (87,6%) stimmen der Aussage „Versicherer werden sich verstärkt aus unrentablen Wohngebäudeverträgen zurückziehen“ zu.

Prämien steigen deutlich an

Für Kunden dürfte eine solche Entwicklung bedeuten, dass die Prämien weiter ansteigen. Bereits in den letzten Jahren ist der Anstieg kaum aufzuhalten gewesen. Im betrachteten Zeitraum des Branchenmonitors von 2019 bis 2024 stieg die Durchschnittsprämie der untersuchten Unternehmen von 438,43 Euro auf 717,65 Euro, das entspricht einem Anstieg von 63,69%.

Die höchsten Durchschnittsprämien pro Vertrag hatten im Jahr 2024 die Mannheimer, mit durchschnittlich 1715,16 Euro, die NÜRNBERGER mit 1259,10 Euro sowie SIGNAL IDUNA mit 1214, 84 Euro. Die niedrigsten Prämien zahlten im Durchschnitt Kunden der Bayerischen Landesbrandversicherung mit 134,34 Euro, InterRisk mit 297,08 Euro sowie HUK24 mit 378,43 Euro. (js)

Lesen Sie auch: Die Kfz-Versicherer mit den höchsten Schaden-Kosten-Quoten
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<a href="/nachrichten/mit-moderner-bkv-fachkraefte-gewinnen-halten-und-gesunden" hreflang="de">Mit moderner bKV Fachkräfte gewinnen, halten und gesunden</a> http://www.asscompact.de/node/169884

Der Fachkräftemangel macht es für Unternehmen schwer, geeignete Mitarbeiter zu finden und zu halten. Gerade KMU haben oft Probleme dabei. Und: Erwartungen an Arbeitgeber haben sich gewandelt. Eine bKV kommt allen Generationen im Unternehmen zugute und kann zudem Fehltage reduzieren.

169884 23. November 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement Ein Artikel von Eva-Maria Donzelli, Leiterin Firmen- und Verbandskunden Kranken Continentale Versicherung

Die betriebliche Krankenversicherung (bKV) hat in den vergangenen Jahren einen enormen Aufschwung erlebt. Laut PKV-Verband boten Ende 2024 bereits 51.400 Unternehmen ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern diesen zusätzlichen Gesundheitsschutz an. Das entspricht einem Wachstum von über 30% innerhalb eines Jahres. Insgesamt profitieren damit schon rund 2,5 Millionen Beschäftigte in Deutschland von einer bKV.

Bemerkenswert ist: Für viele Arbeitnehmer ist die bKV attraktiver als eine Gehaltserhöhung. Laut einer Umfrage des PKV-Verbands aus dem Jahr 2023 geben 25% der Befragten an, dass ihnen eine bKV wichtiger sei als mehr Lohn. Besonders ausgeprägt ist diese Haltung bei jüngeren Arbeitnehmern zwischen 18 und 29 Jahren. Für Arbeitgeber bedeutet das: Wer Talente binden und für sich gewinnen will, sollte die bKV unbedingt in seine Personalstrategie einbeziehen.

Vier Generationen unter einem Dach

Die Arbeitswelt ist heute stark von einer vielfältigen Altersstruktur geprägt. Babyboomer, Generation X, Y und Z arbeiten Seite an Seite – und bringen dabei sehr unterschiedliche Werte, Erwartungen und Erfahrungen mit. Während die älteren Jahrgänge oft Sicherheit und Stabilität schätzen, legen die Jüngeren mehr Wert auf Selbstverwirklichung, Flexibilität und Nachhaltigkeit.

Trotz dieser Unterschiede gibt es ein verbindendes Element: das Thema Gesundheit. Über alle Generationen hinweg wächst das Bewusstsein für Prävention, mentale Gesundheit und gesunde Lebensführung. Digitale Fitness-Apps werden von Jüngeren genauso genutzt wie von Älteren. Gesunde Ernährung, Sport oder Stressbewältigung sind längst keine Nischenthemen mehr. Genau hier setzt die bKV an. So bieten viele Tarife einen umfangreichen Leistungskatalog an, der individuell, je nach Bedürfnis und Schwerpunkt der Arbeitnehmer, genutzt werden kann. Damit schafft die bKV einen Mehrwert, der unabhängig vom Alter überzeugt.

Vorteile für Mitarbeiter und Arbeitgeber

Für Beschäftigte bedeutet eine bKV auch, dass sie Gesundheitsleistungen nutzen können, die sonst oft nur Privatversicherte erhalten. Dazu zählen etwa Zuschüsse für Zahnersatz, Sehhilfen oder Heilpraktikerleistungen, Vorsorgeuntersuchungen oder stationäre Wahlleistungen im Krankenhaus. Auch Unterstützungen im Alltag durch Assistance-Leistungen, sogar für versicherte Familienangehörige, werden in vielen Fällen angeboten. Hierzu zählen zum Beispiel die Terminsuche bei Fachärzten oder die Hilfe bei der Suche nach Pflegeplätzen für Angehörige. Viele Mitarbeiter empfinden das als Wertschätzung und fühlen sich ihrem Arbeitgeber stärker verbunden.

Unternehmen wiederum steigern mit der bKV nicht nur ihre Attraktivität im Arbeitsmarkt und positionieren sich als moderner Arbeitgeber, der Verantwortung übernimmt. Gesündere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können auch die Fehlzeiten verringern – ein Vorteil, der sich besonders in kleineren Betrieben spürbar bemerkbar macht. Dort wirkt sich jeder Ausfall stärker auf die Abläufe aus als in einem Großkonzern. Kurz gesagt: Die bKV ist eine klassische Win-win-Situation.

Passgenaue Ausgestaltung der Absicherung

Ein entscheidender Erfolgsfaktor für die bKV liegt in ihrer passgenauen Ausgestaltung. Dabei spielen die Anforderungen der jeweiligen Branche eine entscheidende Rolle. Unterschiedliche Tätigkeitsfelder bringen unterschiedliche Belastungen und Gesundheitsrisiken mit sich – und genau hier setzt die bKV an.

Eine zeitgemäße bKV berücksichtigt zudem, dass Mitarbeitende je nach Lebenssituation oder gesundheitlichem Bedarf unterschiedliche Schwerpunkte setzen. So variieren Vorsorgeverhalten und Gesundheitspräferenzen beispielsweise auch zwischen Altersgruppen oder Geschlechtern. Daher ist es sinnvoll, ein Angebot zu wählen, das möglichst vielfältige Module umfasst und sich flexibel auf die Belegschaft anwenden lässt – ohne großen administrativen Aufwand.

Ziel ist, eine Lösung zu schaffen, die zur Branche passt, die Mitarbeitenden abholt und gleichzeitig für Arbeitgeber praktikabel bleibt.

Flexible und attraktive Tarifmodelle

Moderne bKV-Angebote wie die ConCEPT-Tarife der Continentale, die regelmäßig an die Anforderungen der Arbeitswelt angepasst werden, bieten dafür die notwendige Flexibilität. Besonders beliebt sind Budgettarife: Hier erhält jeder Mitarbeiter ein jährliches Gesundheitsbudget, das er individuell einsetzen kann, zum Beispiel für Brillen, Vorsorgeuntersuchungen oder alternative Heilmethoden. Diese Freiheit erhöht die Attraktivität, da die Mitarbeiter genau die Leistungen wählen können, die zu ihren persönlichen Bedürfnissen passen.

Die Continentale bietet zudem umfangreiche Assistance-Leistungen an. Sie unterstützt ihre Versicherten etwa bei der Organisation von Pflegeplätzen für Angehörige oder vermittelt psychologische Beratungen. Gerade im Hinblick auf die mentale Gesundheit, die in vielen Fällen zum krankheitsbedingten Ausfall führen kann, ist dies ein starkes Signal an die Belegschaft.

Digitalisierung als Schlüssel

Ein weiterer Pluspunkt liegt in der digitalen Abwicklung. Moderne bKV-Produkte setzen auf einfache, nutzerfreundliche Prozesse – von der Anmeldung über die Leistungsabrechnung bis hin zur internen Verwaltung. Für die Unternehmen bedeutet das: weniger Bürokratie und geringerer Verwaltungsaufwand. Für die Mitarbeiter: schnelle Erstattungen und eine unkomplizierte Nutzung.

Auch für Vermittler ist die Digitalisierung ein wichtiges Argument. Sie erlaubt eine effiziente Beratung, spart Zeit und macht die bKV zu einem attraktiven Produkt in der täglichen Praxis.

Fazit: bKV als wirksames strategisches Instrument

Die bKV ist längst kein reines Zusatzangebot mehr, sondern entwickelt sich zu einem zentralen Baustein moderner Personalpolitik. Dabei dient sie als Benefit nicht nur dazu, Fachkräfte für ein Unternehmen zu gewinnen, sondern auch, sie im Unternehmen zu halten. Für die Unternehmen kann sie zudem ein wichtiger Faktor werden, um Krankheitstage und Fehlzeiten zu mindern – was gerade in kleinen und mittelständischen Unternehmen von großer Wichtigkeit ist.

Lesen Sie auch: Das erwarten Kunden von Vermittlern

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<a href="/nachrichten/digital-insurance-podcast-neue-arbeitswelt-und-mentale-fitness" hreflang="de">Digital Insurance Podcast: Neue Arbeitswelt und mentale Fitness</a> http://www.asscompact.de/node/169888

In der aktuellen Folge des Digital Insurance Podcast spricht Jonas Piela mit Dr. Annika Obermayer, Leiterin Komposit bei der Versicherungsgruppe die Bayerische. Es geht um mentale Stärke, Work-Life-Balance und die Suche nach innerer Zufriedenheit.

169888 22. November 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

In einer Zeit des rapiden Wandels in der Versicherungsbranche gewinnt die mentale Gesundheit der Mitarbeiter zunehmend an Bedeutung. Dies ist das zentrale Thema der neuesten Episode des „Digital Insurance Podcasts“. Moderator Jonas Piela spricht mit Dr. Annika Obermayer, Leiterin Komposit bei der Versicherungsgruppe die Bayerische. Die Diskussion beleuchtet nicht nur strategische Führungsperspektiven, sondern geht auch tief in die Herausforderungen der Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben und deren Einfluss auf die mentale Stärke ein.

Authentizität als Schlüssel zum Erfolg

Obermayer betont die Wichtigkeit, Mitarbeitern das Gefühl zu geben, sie selbst sein zu können, ohne Rollen spielen zu müssen. Sie erläutert, wie tief verwurzelte Glaubenssätze, oft aus der Kindheit stammend, die Leistungsfähigkeit und das Wohlbefinden im Berufsleben negativ beeinflussen können. Die Aufarbeitung dieser Glaubenssätze sei entscheidend für ein authentisches und erfülltes Arbeitsleben. Obermayer gibt Beispiele aus ihrem eigenen Alltag, wie sie authentisches Verhalten im Arbeitskontext fördert, und verdeutlicht, wie wichtig es ist, Emotionen zuzulassen und nicht zu unterdrücken.

Die Rolle der Führungskraft

Ein weiterer Schwerpunkt des Gesprächs liegt auf der Verantwortung der Führungskräfte. Obermayer argumentiert, dass Führungskräfte selbst ein Vorbild sein und ihre Mitarbeiter nicht nur fachlich, sondern auch emotional unterstützen müssen. Sie beschreibt, wie ein Coaching-Prozess mit einem ihrer Teams dazu beigetragen hat, tief liegende Konflikte aufzuarbeiten und ein vertrauensvolleres Arbeitsklima zu schaffen. Dabei betont sie, dass die Schulung von Führungskräften in Bezug auf mentale Gesundheit ein entscheidender Hebel für eine positive Veränderung in der Arbeitswelt ist. Die Führungskraft müsse lernen, „Nein“ von Mitarbeitern nicht als persönlichen Angriff, sondern als Vertrauensbeweis zu verstehen.

Herausforderungen und Lösungsansätze

Der Podcast beleuchtet die komplexen Herausforderungen der Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben und die individuellen Bedürfnisse der Mitarbeiter. Obermayer plädiert für eine Umkehr der bisherigen Arbeitskultur, in der lange Arbeitszeiten und ständige Erreichbarkeit als Erfolgsfaktoren betrachtet wurden. Stattdessen betont sie die Bedeutung von Ausgleich, ausreichend Schlaf und Achtsamkeit. Sie ermutigt sowohl Mitarbeiter als auch Führungskräfte, sich regelmäßig Zeit für Selbstreflexion zu nehmen, um ihre persönlichen Bedürfnisse und Grenzen besser zu erkennen. Es geht nicht um ein einfaches Rezept, sondern um die Förderung von Selbstwahrnehmung und die Schaffung eines Arbeitsumfelds, in dem mentale Gesundheit als wichtiger Bestandteil des Erfolgs verstanden wird.

Fazit: Ein Weg zur positiven Veränderung

Die Episode des „Digital Insurance Podcasts“ bietet einen tiefgründigen Einblick in die Bedeutung von mentaler Gesundheit in der Versicherungsbranche und liefert wertvolle Impulse für Führungskräfte und Mitarbeiter gleichermaßen. Durch Offenheit, Selbstreflexion und die gezielte Schulung von Führungskräften kann ein positiver Wandel in der Arbeitskultur eingeleitet werden, der zu höherer Zufriedenheit und Produktivität führt.

Über den Podcast

Seit April 2020 veröffentlicht Jonas Piela regelmäßig Gespräche zur digitalen Transformation mit Vorständen und Managern der Versicherungswirtschaft. Sein Ziel ist, dass seine Zuhörer einem lockeren Gespräch unter Gleichgesinnten lauschen und so Ideen und Anregungen für die eigene Arbeit mitnehmen. Zu finden ist der Podcast unter anderem bei Google, Apple und Spotify sowie unter https://pielaco.com/podcast.

Weitere Podcasts
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<a href="/nachrichten/wie-privatkundenmakler-erfolgreich-ins-gewerbegeschaeft-einsteigen" hreflang="de">Wie Privatkundenmakler erfolgreich ins Gewerbegeschäft einsteigen</a> http://www.asscompact.de/node/169886

Zahlreiche Makler betreuen ausschließlich Privatkunden, denn das Thema „Gewerbe“ schreckt immer noch viele ab. Dabei ist dort einiges zu holen. Der Blick auf Gewerbekunden lohnt sich schon allein aus finanzieller Sicht. Wie wird man vom Privat- zum Gewerbekundenmakler? Und was ist dabei besonders wichtig?

169886 22. November 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement Ein Artikel von Christina Nicolaus-Bauer, Direktionsbevollmächtigte im Maklervertrieb von rhion.digital, zuständig für den Großraum Frankfurt a. M. bis Stuttgart

In der Versicherungsbranche ist Spezialisierung mehr denn je ein entscheidender Erfolgsfaktor. Die meisten Makler starten im Privatkundengeschäft, doch um langfristig wettbewerbsfähig zu bleiben und Wachstum zu sichern, lohnt es sich, den Fokus auf Gewerbekunden zu erweitern. Viele scheuen diesen Weg jedoch aus unterschiedlichen Gründen. Die Maklerhaftung, Beratungsintensität, Komplexität im Schadenfall und die Beziehungen zu Versicherern sind nur einige der Einwände, die in diesem Zusammenhang geäußert werden.

Welche Vorteile bringt das Gewerbekundengeschäft?

Dabei liegen die Vorteile auf der Hand: Gewerbliche Policen sind oft mit höheren Prämien verbunden, was für Makler lukrativer ist. Firmen benötigen häufig mehrere Versicherungen, was Cross-Selling-Möglichkeiten schafft. Kundenbeziehungen sind intensiver und langfristiger, und zufriedene Gewerbekunden empfehlen oft weiter. Doch wie gelingt der Übergang vom Privat- zum Gewerbekundenmakler, und wie kann man sich in diesem Marktsegment optimal positionieren?

Wichtig ist die klare Zielsetzung

Der Einstieg ins Gewerbe­geschäft erfordert zweifellos Disziplin. Vorab ist es wichtig, Zielgruppen zu definieren. Man sollte Branchen aus­wählen, in denen man Vorkenntnisse hat – sei es aus privatem Interesse oder aufgrund beruflicher Erfahrungen. Zudem gilt, sich ein klares Bild von den Bedürfnissen Gewerbetreibender und ihrer branchentypischen Risiken zu machen, um Verständnis für ihre individuellen Belange zu entwickeln. Hierbei hilft natürlich, das eigene Fach­wissen stetig zu erweitern – sei es durch Schulungen und Weiter­bildungen, sei es durch Literatur oder den Austausch mit Versicherungsexperten. Ferner muss eine Akquisestrategie vorhanden sein: Ob Leads, Social Media, Printmedien, Kooperationen mit Berufsschulen, Maklern und Gewerbevereinen oder Kaltakquise – alles ist denkbar. Auch Netzwerke auszubauen oder bestehende zu nutzen und zu pflegen, ist essenziell, denn darüber ergibt sich Empfehlungspotenzial. Last, but not least muss man sichtbar sein: Eine gut gestaltete Website mit Bild und Referenzen schafft Vertrauen.

Der persönliche Auftritt macht den Unterschied

Darüber darf der persönliche Auftritt nicht vergessen werden. Denn gerade er macht oft den Unterschied und legt den Grundstein für eine vertrauensvolle Kundenbeziehung, die sich im Laufe der Zusammenarbeit festigt. Nachhaltig handelt der, der seinen Kunden von Anfang an das Gefühl gibt, in besten Händen zu sein.

Und dann kann’s losgehen – wobei es zum Start vernünftig ist, sich auf einfach zu beratende Risiken zu konzentrieren, um sich über das Feedback, durch Markt- und Trendbeobachtung schrittweise weiterzuentwickeln.

Wo steckt das Marktpotenzial?

Braucht es mehr Versicherungsvermittler, die sich z. B. auf Friseure spezialisieren? Definitiv. Aktuell sind laut Institut für Mittelstands­forschung (IfM) ca. 3,7 Millionen kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) in Deutschland angemeldet. Hingegen gibt es der DIHK zufolge aktuell nur rund 180.000 Versicherungsvermittler – sowohl Versicherungsmakler als auch Vertreter der Versicherungs­unternehmen (Stand 01.07.2025). Auch wenn es keine genauen Zahlen hierzu gibt, deuten Schätzungen darauf hin, dass viele KMU keine Versicherungen haben oder nur unzureichend versichert sind. Gründe dafür können mangelndes Bewusstsein, Kosten oder auch Unwissenheit sein. Das ist insbesondere bei kleineren Unternehmen der Fall, die oft weniger Ressourcen für Versicherungsberatung haben. Selbstständige können gerade zum Start ihres Gewerbes mit der Bürokratie überfordert sein und sind deshalb dankbar, wenn sie professionelle Hilfestellung bekommen.

Fachwissen und gute Beratung sichern Existenzen

Wie essenziell ein solides Fachwissen ist, wird im Folgenden deutlich: Unerwartete Ereignisse wie Brand, Sturm oder auch Streik können zu Unterbrechungen im Betriebsablauf führen. Maschinen sind beschädigt oder stehen still, Arbeiten bleiben liegen, Gastronomie muss zeitweise schließen. Die Folge ist ein Ertragsausfall, der das Unternehmen teuer zu stehen kommen kann. Die Ertragsausfallversicherung leistet Entschädigung für die fortlaufenden Kosten und den Betriebsgewinn, den der Unternehmer infolge der Betriebsunterbrechung oder -beeinträchtigung nicht erwirtschaften konnte.

Beispiel: Brandschaden

Da Komposit-Versicherer in der Regel zwei Arten der Ertragsausfallversicherung anbieten, ist es wichtig, den Unterschied zu kennen, hier kurz erklärt anhand eines plakativen Schadenfalles: Ein Restaurant hat einen Rohertrag (Umsatz – Wareneinsatz) von 12.500 Euro im Monat und laufende Kosten (Miete, Löhne, Gehälter etc.) von 10.500 Euro monatlich. Das bedeutet eine jähr­liche Ertragsausfallsumme von 270.000 Euro (Rohertrag + Kosten × 12). Der Inhalt (Möbel, Maschinen etc.) hat einen Wert von 70.000 Euro. Es kommt zu einem Brandschaden, das Restaurant muss schließen. Die kleine Ertragsausfallversicherung (KEA), ein Zusatzbaustein der Inhaltsversicherung, hat immer die gleiche Versicherungssumme wie die Inhaltsversicherungssumme, in diesem Fall 70.000 Euro. Die Summe der mittleren Ertragsausfallversicherung (MEA) kann individuell gewählt werden, passend zum Bedarf des Kunden. In diesem Fall bei einer Haftzeit von zwölf Monaten 270.000 Euro. Sichert der Berater den Baustein über die KEA ab, so wäre die benötigte Ausfallsumme schon nach knapp drei Monaten Schließung und fehlender Einnahmen aufgebraucht. Bei einem Schaden dieser Art und im Hinblick auf den herrschenden Handwerkermangel dauert die Wiederherstellung eines solchen Schadens oft sehr viel länger als drei Monate. An diesem Beispiel wird deutlich, welche Folgen eine Falschberatung in diesem Bereich haben kann. Das kann den Inhaber die Existenz kosten.

Gut aufgestellte Maklerbetreuung finden

Noch ein Hinweis zum Schluss: Idealerweise sollte für die Zusammenarbeit ein Versicherer gewählt werden, der auf Service und regionale Betreuung Wert legt. Denn nichts ist demotivierender, als gleich zu Beginn schon bei Rückfragen in Endlosschleifen zu landen. Das Wissen um eine gut aufgestellte Maklerbetreuung, ein kompetentes Underwriting oder die Verfüg­barkeit von Spezialisten bei komplexeren Fragestellungen dürfte den Start ins Gewerbegeschäft umso leichter machen.

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<a href="/nachrichten/bayerische-uebernimmt-zahnzusatzbestand-der-astra" hreflang="de">Bayerische übernimmt Zahnzusatzbestand der astra </a> http://www.asscompact.de/node/169887

Die Versicherungsgruppe die Bayerische will über ihre Komposit-Tochter, die Bayerische Allgemeine Versicherung, den Bestand an Zahnzusatzversicherungen der astra erwerben. Bis die Behörden grünes Licht erteilt haben, verwaltet die astra den Bestand weiter.

169887 21. November 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die Bayerische Allgemeine Versicherung AG (BA), Komposittochter der Versicherungsgruppe die Bayerische will den Zahnzusatzversicherungsbestand sowie die dafür zuständige Service GmbH der astra Versicherung AG übernehmen. Damit plant die BA ihre Position im Markt für Krankenzusatzversicherungen zu stärken und weiter zu wachsen. „Die astra hat in den vergangenen Jahren eine beeindruckende Wachstumsreise hingelegt. Dieser Bestand ist das Ergebnis vieler kluger Entscheidungen und viel Leidenschaft. Wir freuen uns sehr, dieses starke Fundament in unser Portfolio zu integrieren und weiterzuentwickeln“, erklärt Martin Gräfer, Vorstandsvorsitzender der BA.

Die BA verfüge über ein modernes, flexibel skalierbares Core-System, das speziell darauf ausgelegt sei, wachsende Bestände nahtlos aufzunehmen. Ein zentraler Baustein der geplanten Bestandsübernahme sei das Team der astra Serviceeinheit für den Bereich Leistungsbearbeitung für Zahnzusatzversicherungen. Die Mitarbeiter sollen nach Abschluss vollständig übernommen werden und der Standort Mannheim erhalten bleiben.

astra legt Fokus auf Rolle eines reinen Sachversicherers

Für die astra Versicherung AG sei die Abgabe des Bestands Teil einer klaren strategischen Fokussierung, wie es in der Pressemitteilung weiter heißt. Das Unternehmen will sich künftig wieder auf seine ursprüngliche Rolle als reiner Sachversicherer konzentrieren.

„Wir haben einen profitablen Bestand aufgebaut und wollen ihn nun bewusst an einen Partner geben, der in der Krankenzusatzversicherung ebenfalls stark aufgestellt ist. Die Bayerische bietet unseren Versicherten ein stabiles Umfeld und unseren Mitarbeitenden eine spannende Perspektive. Dies war wichtig und letztlich auch entscheidend für uns, um diesen Weg zu gehen“, erklärt Philipp Langendörfer, Vorstandsvorsitzender der astra Versicherung AG.

Wie beide Unternehmen mitteilen, bleibt die Verwaltung des Bestands bis zur finalen Genehmigung durch die BaFin und der Freigabe des Bundeskartellamts bei der astra. Erst nach Abschluss des Genehmigungsverfahrens erfolge die gesetzlich vorgeschriebene Information der Kundinnen und Kunden. (tik)

Weitere News zu neuen Produkten, Kooperationen und Übernahmen lesen Sie in unserer Rubrik „Assekuranz“.
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<a href="/nachrichten/vema-vorstand-hermann-huebner-geht-den-ruhestand" hreflang="de">VEMA-Vorstand: Hermann Hübner geht in den Ruhestand</a> http://www.asscompact.de/node/169881

Der langjährige Vorstandsvorsitzende der VEMA, Hermann Hübner, tritt den Ruhestand an. Er prägte den Genossenschaftsverbund und dessen Entwicklung maßgeblich. Doch ganz verabschiedet sich Hübner nicht aus der Branche.

169881 21. November 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Hermann Hübner, langjähriger Vorstandsvorsitzender der VEMA, hat sich vergangene Woche in den Ruhestand verabschiedet – zumindest als Vorstand, wie die VEMA ergänzt. Er war 23 Jahre an der Spitze der VEMA und schied mit Erreichen des 65. Lebensjahrs satzungsgemäß aus, heißt es.

Prägender Einfluss in ruhigen und unruhigen Zeiten

Hübner übernahm zu einer Zeit, als sich die VEMA „in eher unruhigem Fahrwasser“ befand und neue Orientierung suchte, schreibt das Unternehmen in einer Pressemitteilung. Gemeinsam mit seinem Vorstandskollegen Andreas Brunner schaffte er die Wende hin zu ruhigeren Zeiten für den Verbund und löste Probleme. Hübner entwickelte die VEMA mit seinen Ideen und seiner Vision maßgeblich weiter, beispielsweise in der Produktentwicklung und der Technik, die den angeschlossenen Maklern für ihre tägliche Arbeit zur Verfügung steht. Für ihn waren demnach Lösungen, die wirklich für die Praxis taugen, immer das Ziel. Eingeflossen sind in seine Vorstellung eines „hervorragenden Maklerdienstleisters“ u. a. eigene Erfahrungen beider Vorstände aus eigener Maklertätigkeit sowie Learnings aus dem Austausch mit Maklerkollegen. Hübner zeigte zudem, dass es kein Problem ist, auch auf dem Land – abseits von Großstadtlärm und Trubel – erfolgreich zu sein, wie die VEMA betont.

Der neue VEMA-Vorstand

Die Maklergenossenschaft sorgte frühzeitig dafür, Hübners Vorstandsressorts in gute Hände zu übergeben, auch um den Kurs der VEMA beizubehalten. Mit den zwei Vorstandsmitgliedern Thomas Hirsch und Dr. Johannes Neder wurde der Vorstand dann in den letzten Jahren auch verjüngt.

Brunner übernimmt künftig die Position des Vorstandsvorsitzenden.

Hübner arbeitet in eigenem Maklerhaus weiter

Zum Abschied sprach Hübner allen Mitarbeitern, Maklerkollegen, Kooperationsversicherern und Dienstleistern sowie dem Aufsichtsrat seinen Dank für die Zusammenarbeit in den vergangenen 23 Jahren aus, gibt die VEMA bekannt. Hübner wird mit seiner Maklerfirma DH Versicherungsmakler GmbH & Co KG weiter in der Branche tätig sein. (lg)

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Bild: © VEMA

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<a href="/nachrichten/canada-life-erweitert-fondsauswahl-von-fondspolice" hreflang="de">Canada Life erweitert Fondsauswahl von Fondspolice</a> http://www.asscompact.de/node/169880

Canada Life vergrößert die Auswahl bei der Fondspolice GENERATION private plus. Damit will der Lebensversicherer Kunden ermöglichen, flexibler und renditeorientierter vorzusorgen. Laut einer Umfrage wird bei Verbrauchern als Vorsorgestrategie ein Mix aus Rendite und Sicherheit immer beliebter.

169880 21. November 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Der Lebensversicherer Canada Life hat die Anzahl der Fonds bei der Fondspolice GENERATION private plus aufgestockt. Mit elf neuen Fonds hat das Unternehmen die Auswahl deutlich erweitert. Neben beliebten Publikumsfonds und ETFs gehören auch die Setanta Active Multi-Asset (SAMA)-Fonds zu den Neuzugängen in der dritten Schicht der Altersvorsorge. Kunden, die von den neuen Renditechancen profitieren möchten und gleichzeitig ein aktives Fondsmanagement suchen, biete sich hier eine gute Investitionsmöglichkeit, wie es von der Canada Life heißt. Die vermögensverwaltenden Fonds mit Volatilitätssteuerung sind in drei Risikoprofilen mit jeweils unterschiedlichem Sachwert-Anteil erhältlich. Je nach gewähltem Profil verringert die Volatilitätssteuerung Risiken.

Umfrage: Sparer wollen Kombination von Rendite und Sicherheit

Vor Kurzem erst hat eine Umfrage gezeigt, mit der Canada Life das Meinungsforschungsinstitut Civey beauftragt hatte, dass in Sachen privater Altersvorsorge ein Umdenken erfolgt: Es zeigt sich eine Tendenz weg vom Sicherheitsdenken hin zu einer Balance zwischen Renditechancen und Sicherheit. Die Kombination aus Renditechancen und Sicherheit bevorzugt in der aktuellen Studie rund ein Drittel der Befragten und damit deutlich mehr als in der Befragung aus dem Jahr 2023, da waren es 22,8 %. Insgesamt rangiert Sicherheit als Vorsorgestrategie mit 46,4% bei den Befragten zwar nach wie vor vorne. Doch der Trend ist laut Canada Life rückläufig: 2023 hatte der Sicherheitsaspekt noch bei 54,7% der Umfrageteilnehmer Priorität. Der alleinige Fokus auf Rendite ist dagegen leicht gestiegen – von 12,3 auf 14,4%.

 

Canada Life erweitert Fondsauswahl

 

„Unsere Umfrage mit Civey zeigt, dass sich die Menschen auch in der privaten Altersvorsorge flexible Gestaltungsmöglichkeiten wünschen. Genau das erhalten sie mit der erweiterten Fondsauswahl unseres GENERATION private plus . Mit den SAMA-Fonds haben wir seit ihrer Einführung gute Erfahrungen gesammelt und sind stolz, sie nun auch in diesem Produkt anzubieten“, erklärt Dr. Igor Radovic, Mitglied des Vorstands der Canada Life. (tik)

News zu weiteren neuen Produkten und Anpassungen finden Sie in unserer Rubrik „Assekuranz“.
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<a href="/nachrichten/vollstaendige-rueckerstattung-bei-gravierenden-reisemaengeln" hreflang="de">Vollständige Rückerstattung bei gravierenden Reisemängeln</a> http://www.asscompact.de/node/169754

Auch wenn Teile einer Pauschalreise erbracht werden, kann Reisenden die volle Preisrückerstattung zustehen, wenn gravierende Mängel vorliegen. Das hat der EuGH im Fall zweier Polen, deren Hotel in Albanien während des Aufenthalts teils abgerissen wurde, entschieden.

169754 21. November 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Bei Pauschalreisen kann Reisenden auch dann eine vollständige Erstattung des Reisepreises zustehen, wenn einzelne Leistungen zwar erbracht, jedoch so mangelhaft sind, dass die Reise ihren Zweck verliert und für sie objektiv kein Interesse mehr besteht. So hat der EuGH in einem Fall entschieden.

Nichts war bei der Reise, wie erwartet

Zwei polnische Urlauber buchten eine All-inclusive-Reise in ein Fünfsternehotel in Albanien. Bereits am Tag nach ihrer Ankunft wurden sie vom Lärm umfangreicher Abrissarbeiten geweckt, die von den albanischen Behörden angeordnet worden waren. Vier Tage lang, jeweils von 7.30 bis 19.30 Uhr, wurden die Schwimmbecken, die Strandpromenade und der gepflasterte Zugang zum Meer vollständig abgerissen.

Während ihres Aufenthalts mussten die Gäste zudem lange Warteschlangen beim Essen in Kauf nehmen und gleich zu Beginn der Mahlzeiten erscheinen, da das Angebot begrenzt war. Das Nachmittagssnackbuffet entfiel ganz. In den letzten drei Tagen begannen zusätzlich Bauarbeiten zur Aufstockung des Hotels um ein weiteres Stockwerk.

Vollständige Erstattung des Reisepreis bei gravierenden Mängeln

Die Reisenden verlangten daraufhin vor einem polnischen Gericht die vollständige Erstattung des Reisepreises sowie Schadensersatz. Das Gericht legte dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) die Frage vor, welche Rechte den Urlaubern nach der Pauschalreiserichtlinie zustehen.

Der Gerichtshof stellt klar, dass Reisende nicht nur dann Anspruch auf vollständige Rückerstattung des Reisepreises haben, wenn sämtliche Reiseleistungen ausfallen, sondern auch dann, wenn die Mängel so gravierend sind, dass die Reise ihren Zweck verliert und objektiv kein Interesse mehr daran besteht. Ob dies zutrifft, ist vom nationalen Gericht unter Berücksichtigung aller Umstände zu beurteilen. Der EuGH weist aber darauf hin, dass die Richtlinie nicht dazu dient, den Reiseveranstalter zu sanktionieren, insbesondere durch Strafschadensersatz.

Aber kein Schadenersatz

Ein Schadensersatzanspruch entfällt, wenn der Veranstalter nachweist, dass die mangelhafte Leistung auf einen Dritten zurückzuführen und weder vorhersehbar noch vermeidbar war. Die Richtlinie verlangt dabei keinen Nachweis eines Verschuldens des Dritten, weshalb nationales Recht, das dies vorsieht, unionsrechtswidrig ist.

Hinsichtlich der Abrissarbeiten betont der Gerichtshof, dass Maßnahmen der öffentlichen Gewalt in der Regel transparent und angekündigt erfolgen. Das nationale Gericht muss prüfen, ob der Reiseveranstalter oder der Betreiber über das Verfahren informiert war oder daran teilgenommen hat. War dies der Fall, gilt der Abriss nicht als unvorhersehbar – der Veranstalter kann sich dann nicht auf außergewöhnliche, unvermeidbare Umstände berufen und bleibt schadensersatzpflichtig. (bh)

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<a href="/nachrichten/die-bav-anbieter-mit-dem-besten-maklerservice" hreflang="de">Die bAV-Anbieter mit dem besten Maklerservice</a> http://www.asscompact.de/node/169867

Service ist im Zusammenspiel von Versicherern und Vermittlern von großer Bedeutung. Die Studie „AssCompact AWARD – Maklerservice 2025“ beleuchtet in verschiedenen Sparten die Favoriten der Vermittler in Sachen Maklerservice – darunter auch die bAV-Anbieter, die in diesem Bereich punkten.

169867 20. November 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement ]]>
<a href="/nachrichten/%E2%80%9Eendspiel%E2%80%9C-der-deutschen-maklerpool-landschaft" hreflang="de">„Endspiel“ in der deutschen Maklerpool-Landschaft?</a> http://www.asscompact.de/node/169872

Laut MarshBerry nahm der M&A-Markt in Europa nach einem insgesamt verhaltenen Jahresstart im dritten Quartal wieder an Fahrt auf. Hierzulande aber scheint weiter Zurückhaltung zu herrschen. Und was meint das Analysehaus, wenn es vom „Endspiel“ in der deutschen Maklerpool-Landschaft spricht?

169872 20. November 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Wo bewegt sich der europäische Markt für Fusionen und Übernahmen (M&A) im dritten Quartal 2025 hin? Im letzten Bericht hatte MarshBerry vorsichtig optimistisch in die nähere Zukunft geschaut. Im zweiten Quartal 2025 wurde dem M&A-Markt jedoch auch noch ein Status zwischen Zurückhaltung und Handlungsbereitschaft quittiert. Im ersten Quartal lag der Fokus eher auf kleineren Konsolidieren. Also was hat sich im dritten Quartal in Europa und Deutschland getan?

„Spürbare Belebung“ in Europa

MarshBerry zufolge gewannen Fusionen und Übernahmen in Europa nach einem insgesamt eher verhaltenen Jahresauftakt im dritten Quartal deutlich an Dynamik. Das niederländische Analysehaus sieht zudem, dass Käufer und Investoren mit neuer Entschlossenheit agierten. Dies wurde demnach begünstigt von „aufgestauter Nachfrage, freundlichen Aktienmärkten und den Zinssenkungen“. So kam es im dritten Quartal zu einer spürbaren Belebung der Deal-Aktivität. MarshBerry schätzt den Markt daher gut positioniert für ein starkes Schlussquartal und einen positiven Jahresausklang ein.

Risiken bleiben präsent

Doch der neue Bericht „Q3 2025 – M&A Trends – Update zum europäischen Markt für Versicherungsvermittler“ weist u. a. auch darauf hin, dass es in Europa weiterhin makroökonomische Risiken gibt, die das Transaktionsumfeld mittelfristig belasten könnten. „Strukturelle Haushaltsungleichgewichte bleiben eine zentrale Quelle der Unsicherheit. Die europäischen Regierungen stehen vor der Herausforderung, steigende Ausgaben für Verteidigung und Gesundheitswesen innerhalb eines zunehmend angespannten Haushaltsrahmen zu finanzieren. Dieses Spannungsfeld zwischen begrenztem fiskalischen Spielraum und öffentlichem Widerstand gegen Sparmaßnahmen rückt erneut Fragen der Haushaltsdisziplin und Tragfähigkeit der Staatsverschuldung in den Vordergrund“, heißt es in dem Bericht.

Fazit für Europa: Dynamik und Widerstandsfähigkeit

Insgesamt spricht MarshBerry für das dritte Quartal aber von einer spürbaren Verbesserung. Von der Volatilität der ersten Jahreshälfte ist kaum noch etwas zu sehen und Käufer haben ihre Buy-and-Build-Strategien reaktiviert. So kann das Analysehaus den europäischen M&A-Aktivitäten in der Versicherungsvermittlung eine bemerkenswerte Widerstandsfähigkeit bescheinigen. Und im Bericht heißt es: „Der Markt ist gut positioniert, um die wiedergewonnene Dynamik bis zum Jahresende aufrechtzuerhalten und das Momentum in das Jahr 2026 mitzunehmen.“

Das sind die Zahlen für das dritte Quartal

In Zahlen heißt das für das dritte Quartal, also bis zum 30.09.2025: MarshBerry konnte 373 veröffentlichte M&A-Transaktionen zählen, an denen europäische Versicherungsmakler beteiligt waren. Zudem schätzt das Unternehmen die tatsächliche Zahl höher ein, da kleinere Transaktionen oft nicht öffentlich gemacht werden. Zum Vergleich: Zum gleichen Zeitpunkt im Vorjahr hatte es bereits 444 veröffentlichte Transaktionen gegeben, womit das gesamte Transaktionsvolumen trotz der dynamischeren Marktaktivität im dritten Quartal mehr als 15% unter dem Vorjahresniveau liegt. Außerdem: Im zweiten Quartal 2025 wurden 58,1% der Transaktionen in Kontinentaleuropa von Private-Equity-Gesellschaften unterstützt.

In Deutschland blieb der Markt zurückhaltend

Und wie steht es um die Fusionen und Transaktionen in Deutschland? Hierzulande blieb das Momentum der M&A-Aktivität laut MarshBerry auch im dritten Quartal auf einem verhaltenen Niveau. Zwischen Juli und September wurden 13 veröffentlichte Übernahmen identifiziert. Einerseits führt der Bericht dies auf die Sommermonate zurück, andererseits auf zahlreiche kleinere, nicht gemeldete Transaktionen sowie die zeitintensiven internen M&A-Prozesse zweier Konsolidierer.

Explizit beschreibt MarshBerry folgende Vorgänge: Astorg wurde erster PE-Partner bei ATTIKON, das bisher auf Fremdkapital und „Family & Friends“-Finanzierungen gesetzt hatte. Ein Gesellschafterwechsel wurde beim Hanseatic Broking Center (HBC) vollzogen: Auf Preservation Capital folgt nun Bridgepoint als neuer Mehrheitsinvestor. In beiden Fällen rechnet das Analysehaus in Zukunft mit einer steigenden Übernahmedynamik und einer wachsenden Attraktivität mittelgroßer Konsolidierungsplattformen.

„Endspiel“ in der deutschen Maklerpool-Landschaft

Zugleich findet weiterhin das „Endspiel“ in der deutschen Maklerpool-Landschaft statt, wie MarshBerry es nennt. Der nach Bruttoumsatz zweitgrößte Pool blau direkt übernahm den in den 1990er-Jahren gegründeten MAXPOOL aus Hamburg und trieb damit die Marktkonsolidierung weiter voran. Des Weiteren steht noch die Übernahme des Maklerpools WIFO durch die Artemis Bidco, das Beteiligungsvehikel von Oakley Capital, im Raum, die bereits seit Längerem beim Bundeskartellamt angemeldet ist. Diese Transaktionen reihen sich MarshBerry nach in eine Serie vergleichbarer Engagements ein, darunter Warburg Pincus bei blau direkt, Hg Capital bei Fonds Finanz und Ascendia bei PMA.

Laut Bericht wird – getrieben von Netzwerkeffekten, wachsendem IT-Investitionsbedarf, demografischem Wandel und den Vertriebsstrategien der Versicherer – eine weitere Zunahme von Pool-Transaktionen, vor allem bei Unternehmen mit 5 bis 100 Mio. Euro Bruttoumsatz erwartet. Dieses Marktsegment habe seit 2018 schätzungsweise über 7% Marktanteil an die drei größten Pools verloren. Besonders interessant werde die Entwicklung der sechs noch inhabergeführten Pools innerhalb dieser Gruppe zu beobachten sein.

Der gesamte Bericht und weitere Informationen finden sich auf der Website von MarshBerry. (lg)

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<a href="/nachrichten/nachhaltigkeits-score-diese-versicherer-punkten-diese-nicht" hreflang="de">Nachhaltigkeits-Score: Diese Versicherer punkten, diese nicht</a> http://www.asscompact.de/node/169871

Franke und Bornberg hat den Nachhaltigkeits-Score für 48 Versicherer ermittelt. Während der Stellenwert von Nachhaltigkeit in der öffentlichen Wahrnehmung zuletzt gesunken sei, sei sie laut den Experten für die Assekuranz von großer Bedeutung. Diese Unternehmen können punkten – und diese nicht.

169871 20. November 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

In letzter Zeit hat Nachhaltigkeit in der öffentlichen Diskussion und Wahrnehmung an Stellenwert verloren. Für die Assekuranz nimmt die Relevanz jedoch in keinster Weise ab, erklärt das Analysehaus Franke und Bornberg. Das sei nicht zuletzt wegen steigender Schäden durch Naturkatastrophen. Allein vor diesem Hintergrund bleibe es zentrale Aufgabe der Assekuranz, Risiken kalkulierbar und Schäden versicherbar zu halten. Zudem sei auch die ökonomische Bedeutung der Branche unverändert hoch, so Franke und Bornberg.

48 Versicherungskonzerne erhalten Nachhaltigkeits-Score

Vor diesem Hintergrund hat das Analysehaus seinen aktuellen Nachhaltigkeits-Score veröffentlicht. Der Score bewertet 48 Versicherungskonzerne – wobei hinter einem Konzern oft mehrere Versicherungsunternehmen stehen – auf Basis von 250 Einzelkriterien in den sechs Fokusthemen Ressourcenmanagement, Arbeitgeberverantwortung, gesellschaftliches Engagement, nachhaltiges Investment, Wandel und Innovation sowie nachhaltige Produkte.

Anhand eines Benchmarkverfahrens wird der Gesamtscore der Versicherer ermittelt und die Performance in den definierten Fokusthemen mit dem Marktdurchschnitt verglichen. Die Methodik wurde für den diesjährigen Jahrgang an die Entwicklungen rund um Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) sowie European Sustainability Reporting Standards (ESRS) angepasst.

Zur Ermittlung des Nachhaltigkeits-Scores nutzt Franke und Bornberg dokumentierte Daten, unter anderem aus der offiziellen Nachhaltigkeitsberichterstattung der Konzerne, sowie zur Nachhaltigkeitsqualität der angebotenen Produkte.

Das ist der durchschnittliche Nachhaltigkeits-Score der Branche

Insgesamt kann die Branche im Marktdurchschnitt einen Gesamtscore von 42% aufweisen. Heruntergebrochen auf die sechs Fokusthemen liegt der Marktdurchschnitt bei 41% im Ressourcenmanagement, bei 58% in der Arbeitgeberverantwortung und bei 36% im gesellschaftlichen Engagement. 38% ist der Marktdurchschnitt im Bereich nachhaltiges Investment, Wandel und Innovation kommt im Schnitt auf einen Score von 37%, im Bereich nachhaltige Produkte liegt der Durchschnittswert bei 53%.

Welche Unternehmen sind am nachhaltigsten?

Welche der analysierten Unternehmen können einen hohen Nachhaltigkeits-Score aufweisen, welche sind am unteren Ende? Den höchsten Nachhaltigkeits-Score erreicht Generali Deutschland. Das Unternehmen erhält im Gesamtergebnis einen Wert von 81%. Drei weitere Konzerne können sich einen Score von 70% und darüber sichern: Es sind die Allianz mit einem Wert von 78%, BarmeniaGothaer mit 76% sowie SIGNAL IDUNA mit 70%. Knapp darunter liegt die AXA Group mit einem Wert von 69%.

Am anderen Ende der Skala erhalten ebenfalls drei Versicherer einen Gesamtscore von unter 20%: Das Schlusslicht bilden die NV Versicherungen mit einem Score von 11%. Auch die IDEAL (17%) und die Mecklenburgische (19%) bleiben unter der Marke. Knapp darüber mit jeweils einem Gesamt-Nachhaltigkeits-Score von 21% finden sich der Münchener Verein und die DEVK.

Neben Orientierung und Transparenz soll das Rating auch die Weiterentwicklung der Unternehmen im Bereich Nachhaltigkeit sichtbar machen. „Nachhaltigkeit ist kein einmaliges Projekt, sondern ein fortlaufender Prozess“, so Michael Franke, Geschäftsführer der Franke und Bornberg GmbH. (js)

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<a href="/nachrichten/wechsel-der-spitze-von-ecclesia-credit" hreflang="de">Wechsel an der Spitze von Ecclesia Credit</a> http://www.asscompact.de/node/169870

Staffelübergabe beim Spezialmakler für Kreditversicherung und Finanzierung Ecclesia Credit: Stefan Vogel und Mark Sieber folgen in der Geschäftsführung auf Jörg P. Kowalewski und Markus Moritz. Der Wechsel erfolgt im Rahmen einer lange geplanten Nachfolgeregelung.

169870 20. November 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Der Spezialmakler für Kreditversicherung und Finanzierung Ecclesia Credit richtet sich organisatorisch und strategisch neu aus. Jörg P. Kowalewski und Markus Moritz übergeben die Geschäftsführung an Stefan Vogel und Mark Sieber. Der Wechsel erfolgt planmäßig im besten gegenseitigen Einvernehmen im Rahmen einer lange geplanten Nachfolgeregelung, wie das Unternehmen mitteilt.

Jörg P. Kowalewski und Markus Moritz haben die vier zuvor unabhängigen Spezialeinheiten – km credit consulting, CFG Finance, die Kreditaktivitäten der deas und SCHUNCK GROUP – unter dem Dach der Ecclesia Gruppe zusammengeführt und Ecclesia Credit aufgebaut. Stefan Vogel und Mark Sieber haben diesen Prozess als Geschäftsführer von CFG Finance und km credit consulting begleitet.

Stefan Vogel ist seit 2022 im Unternehmen tätig und zuletzt als Geschäftsführer von CFG Finance für das Midmarket-Segment verantwortlich. Mark Sieber ist seit 13 Jahren bei der Ecclesia Gruppe und verantwortete zuletzt als Geschäftsführer der km credit consulting das Multinational Business. Für weitere Kontinuität sorgt das Managementteam, das unverändert aus Lisa Gille als Head of Operations sowie Sven Coels und Matthias Bühler als Geschäftsführer besteht.

Kowalewski und Moritz bleiben Ecclesia Credit in verantwortlichen Funktionen verbunden. Sie werden künftig im Vertrieb und Key Account Management mit dem Fokus auf internationale Schlüsselkunden aktiv sein, aber auch weiterhin im Business Development unterstützen und neue Geschäftsfelder fördern. (tik)

Im Bild v. l. n. r.: Jörg P. Kowalewski, Stefan Vogel, Mark Sieber und Markus Moritz; © Ecclesia Gruppe

News über weitere personelle Veränderungen in der Finanz- und Versicherungsbranche lesen Sie in der Rubrik „Personen“.
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<a href="/nachrichten/igvm-zur-%E2%80%9Eunabhaengig%E2%80%9C-werbung-rechtliche-schritte-ausgereizt" hreflang="de">IGVM zur „Unabhängig“-Werbung: Rechtliche Schritte ausgereizt</a> http://www.asscompact.de/node/169869

Der IGVM kritisiert das Urteil gegen die „Unabhängig“-Werbung von Versicherungsmaklern, akzeptiert es aber als geltendes Recht. Der Verband hatte den betroffenen Versicherungsmakler im Verfahren unterstützt, rät Maklern, die Außendarstellung anzupassen, und stellt Forderungen an den Gesetzgeber.

169869 20. November 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die Interessengemeinschaft Deutscher Versicherungsmakler e.V. übt deutliche Kritik am Urteil zur „Unabhängig“-Werbung von Versicherungsmaklern. Der Verband hatte den betroffenen Versicherungsmakler im Verfahren unterstützt und die Verfahrenskosten des Berufungsverfahrens übernommen.

„Versicherungsmakler sind nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs treuhänderähnliche Sachwalter ihrer Kunden. Dass diese gesetzlich verankerte Rolle in der wettbewerbsrechtlichen Bewertung des Gerichts keine Berücksichtigung findet, halten wir für bedenklich“, so der IGVM-Vorstand.

Kaum Chancen für Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH

Trotz inhaltlicher Kritik akzeptiert der IGVM das Urteil als Teil der geltenden Rechtsordnung. Der Verband habe sich unmittelbar nach der Entscheidung mit den involvierten Rechtsanwälten abgestimmt, teilt der Verband mit. Die Anwälte sehen das Urteil demnach als gut und schlüssig begründet und halten eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof (BGH) zwar für denkbar, aber für wenig aussichtsreich. Der Streitwert sei zu gering, und auch die weiteren untersagten Werbeaussagen böten kaum Erfolgsaussichten. Die Argumentation des Gerichts sei rechtlich kaum angreifbar.

Empfehlungen für die Außendarstellung von Versicherungsmaklern

Wie bereits zuvor die beiden Verbände BVK und AfW rät der IGVM Versicherungsmaklern, ihre Außendarstellung an die aktuelle Rechtslage anzupassen. Insbesondere sollte der Begriff „unabhängig“ nicht mehr verwendet werden, solange eine Vergütung durch Versicherer erfolgt. Stattdessen empfiehlt der Verband neutrale Formulierungen, die die kundenorientierte Tätigkeit und die umfassende Marktkenntnis der Makler hervorheben.

So sollte die Kommunikation erfolgen

Als Ersatz für den Begriff „unabhängig“ empfiehlt der IGVM Formulierungen wie „ungebundener Makler“ oder „Vermittler mit breiter Marktübersicht“. Aussagen, die vollständige Neutralität suggerieren, sollten vermieden werden. Zudem sollten Makler ihre Kunden offen über ihre Vergütungsstruktur informieren, etwa im Rahmen der Erstinformation oder im Impressum. Der Verband stellt seinen Mitgliedern bei Bedarf Musterformulierungen zur Verfügung, um die Umsetzung zu erleichtern. Ziel ist es, das Vertrauen der Verbraucher durch Transparenz und Professionalität zu stärken – auch ohne den Begriff „unabhängig“.

IGVM für Doppelzulassung als Versicherungsmakler und -berater

Stefan Rumpp, Vorstandsvorsitzender der IGVM, fordert in dem Zusammenhang den Gesetzgeber auf, zu handeln. „Wenn dem Gesetzgeber Verbraucherschutz als höchstes Gut am Herzen liegen würde, müsste er die dafür notwendigen Voraussetzungen schaffen. Die fachliche Voraussetzung für die Zulassung als Versicherungsmakler und die als Versicherungsberater ist identisch. Eine Doppelzulassung wird in Deutschland, mit dem Hinweis auf Interessenskollision, verneint. In Österreich gibt es diese Trennung nicht mehr, was im Übrigen durch die europäische Dienstleistungsfreiheit zu einer Wettbewerbsverzerrung führt.“

Rumpp weiter: „Im Falle einer Doppelzulassung stünde es dem Berater und seinem Kunden frei, die Art, wie die Dienstleistung und oder Vermittlung vergütet wird, frei zu wählen. Denkbar wäre dann Courtage, Honorar oder eine Mischform aus beiden Vergütungsformen.“

Ergänzend müsste der Gesetzgeber den Produktanbietern auferlegen, dass sie im Rahmen ihrer unternehmenseigenen Annahmerichtlinien Geschäft, welches ihnen angetragen wird, unabhängig von einer bestehenden Zusage annehmen müssen. Damit wäre sichergestellt, dass Berater tatsächlich einen vollständigen Marktzugang haben. (bh)

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<a href="/nachrichten/die-home-office-illusion-warum-wir-uns-die-freiheit-schoenreden" hreflang="de">Die Home-Office-Illusion: Warum wir uns die Freiheit schönreden</a> http://www.asscompact.de/node/169818

Prof. Dr. Ingo Hamm hat ein Buch geschrieben, in dem es um die Home-Office- und Rückkehrpflicht-Debatte geht. Für AssCompact spricht er über die Frage, welchen Preis Home-Office speziell in der Versicherungsbranche hat. Zudem zeigt er auf, wie Arbeit sinnvoll für alle gestaltet werden kann und wie die Balance gelingt.

169818 20. November 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement Ein Artikel von Prof. Dr. Ingo Hamm, Professor für Wirtschaftspsychologie an der Hochschule Darmstadt

Stellen Sie sich vor: Es ist Montagmorgen, 8:47 Uhr. Sie sitzen im Home-Office, die Kamera ist aus, das Mikro auf stumm. Während Ihr Chef über „strategisches Alignment“ philosophiert, scrollen Sie durch drei Nachrichtenseiten gleichzeitig. Die Katze springt auf den Tisch, der Paketbote klingelt, und Sie fragen sich: Ist das jetzt die große Freiheit, von der alle sprechen?

Eine Home-Office-Typologie

Nach Jahren der Beobachtung und unzähligen Gesprächen mit „Kettensprengern“ – so nenne ich die Menschen, die sich mehr Freiheit im Job wünschen – habe ich fünf Motivationstypen identifiziert, die das Home-Office wollen, brauchen, nicht mehr hergeben möchten. Die beinahe tragische Wahrheit gerade für Führungskräfte ist, dass es mit den Typen nicht so einfach ist wie gedacht: Die meisten Menschen wünschen sich nicht die Hängematte, sondern haben sehr unterschiedliche Beweggründe, die es zu verstehen gilt.

Da sind zunächst die Verweiger:innen. Mit teilweise beeindruckender krimineller Energie täuschen sie im Home-Office vor zu arbeiten, während sie in Wahrheit Netflix schauen oder die Wohnung renovieren. Sie sind der Albtraum jedes Managers und der Grund, warum die Home-Office-Debatte so hitzig geführt wird. Zum Glück sind sie eine verschwindend kleine Minderheit – aber sie bereiten den größten Unfrieden im Team.

Dann gibt es die Jongleur:innen, die wahren Akrobaten des Alltags. Beruf, Kinderbetreuung, Pflege der Eltern, Termine, Handwerker – ohne Home-Office würde ihr Lebenskonstrukt wie ein Kartenhaus zusammenbrechen. Sie sind nicht faul, sie sind erschöpft von der schieren Menge an Bällen, die sie in der Luft halten.

Die Eskapist:innen fliehen vor toxischen Arbeitsumgebungen. Sie haben entweder keine Freude mehr an der Tätigkeit oder in ihrer aktuellen Rolle, nicht mit diesem Chef, nicht in diesem Büro. Das Home-Office ist ihre Fluchtburg vor Mikromanagement, sinnlosen Meetings und einem als sinnlos empfundenen Job. Nur jenseits der Arbeit finden sie Erfüllung, sei es im Hobby, im Ehrenamt oder in der Familie.

Essentialist:innen schätzen das Home-Office, weil sie dort endlich konzentriert arbeiten können. Keine Störungen, keine spontanen Unterbrechungen. Denken Sie an den Makler, der Vertragswerke studiert oder sich in neue regulatorische Vorgaben einarbeitet – all das geht zu Hause oft besser als im Großraumbüro. Sie laufen jedoch Gefahr, professionell zu vereinsamen, wenn Effizienz zu sehr auf Kosten des Zusammenhalts geht.

Für Fatalist:innen ist das Home-Office der letzte Schritt vor dem kompletten Zusammenbruch. Statt sich wegen Burn-out krankschreiben zu lassen, ziehen sie sich zurück, bis gar nichts mehr geht.

Führung ist nicht Management, sondern Führung ist People Business. Führen heißt, führen wollen, sich mit Menschen auseinandersetzen wollen und dafür Zeit freimachen. Führen ist, ein Gespür für das Team zu bekommen – und die Motive, auch stille Motive, Lebensrealitäten und Antriebe, die häufig im Verborgenen liegen. So lassen sich Motivationstypen unterscheiden und die positiven Typen gezielt ansprechen und motivieren.

Die unbequemen Wahrheiten

Jetzt kommt der Teil, den niemand hören will, zumindest nicht aufseiten vieler Beschäftigter: Home-Office hat einen Preis. Und ich meine nicht die Stromrechnung oder den ergonomischen Bürostuhl, den sie sich selbst kaufen mussten.

  • Vertrauen in Teams entsteht viel besser in Präsenz als virtuell. Das ist wissenschaftlich belegt. Besonders für neue Teammitglieder ist essenziell, die ungeschriebenen Regeln, Dynamiken, kleinen Gesten und Zwischentöne mitzubekommen. In der Versicherungsbranche, wo Vertrauen das A und O ist, wiegt das besonders schwer. Wie soll ein Junior-Makler lernen, wie man schwierige Kundengespräche führt, wenn er seinen erfahrenen Kollegen nie über die Schulter schauen kann?
  • Digital arbeitende Teams sind weniger kreativ als Teams in Präsenz. Ja, ich weiß, Sie hatten letzte Woche ein superproduk­tives Brainstorming online via Miro-Board. Aber die wirklich verrückten, innovativen Ideen entstehen meist spontan beim Kaffee, beim zufälligen Gespräch auf dem Flur. Gerade wenn es darum geht, neue Produkte zu entwickeln oder kreative Lösungen für Kundenbedürfnisse zu finden, ist spontane Kreativität Gold wert. Aber Kreativität braucht man nicht nur für Produkt- und Service-Innovation, sondern auch für Prozesse, Abstimmungen, Strategien.
  • Resilienz im Team entsteht vor allem – im Team! Krisen meistert man gemeinsam, nicht jeder für sich im stillen Kämmerlein. Psycholog:innen wissen: Arbeitsbezogene Resilienz entsteht bei der Arbeit und nicht durch Flucht in den heilen privaten Kontext. Und seien wir ehrlich: In der Versicherungsbranche gibt es genug Krisensituationen – sei es ein schwieriger Schadenfall, regulatorische Änderungen oder einfach nur Quoten- oder Quartalsdruck.
Das Dilemma vieler kleiner Unternehmen

Für kleinere und mittlere Maklerunternehmen ist die Home-Office-Frage besonders heikel. Einerseits müssen sie im War for Talents mithalten können. „Kein Home-Office“ ist heute fast ein K.O.-­Kriterium bei der Personalsuche. Doch gerade kleinere Unternehmen leben von ihrem Teamspirit, der familiären Atmosphäre. Ein Geschäftsführer eines mittelständischen Unternehmens erzählte mir: „Wir haben 35 Mitarbeiter. Wenn die alle im Home-Office sind, existiert unsere Unternehmenskultur nur noch auf dem Papier. Aber wenn ich kein Home-Office anbiete, bekomme ich keine neuen Leute mehr.“ Ein klassisches Dilemma. Die Lösung kann nicht sein, einfach drei Tage Home-Office zu verordnen und zu hoffen, dass sich der Rest von selbst regelt. Wenn man Großes er­reichen will, kann nicht jeder sein eigenes Ding durchziehen, man muss zusammenkommen – und zwar als Regelfall, nicht als Ausnahme.

Die vergessene Kunst der Kundenbeziehung

Was in der Home-Office-Debatte oft untergeht: Oft geht es um Menschen und Kunden, nicht um abstrakte Prozesse. Vieles läuft heute digital. Aber gerade in komplexen Beratungssituationen, bei Schadenfällen oder wenn es um Vertrauen geht, zählt der persönliche Kontakt. Wie soll man den authentisch gestalten, wenn man selbst nur noch virtuell mit Kollegen interagiert?

Job Crafting: Die eigene Arbeitselbst interpretieren

Der Ausweg aus dem Dilemma: Job Crafting. Die Idee stammt von Amy Wrzesniewski und Jane Dutton, die in einer Studie zeigten: Men­schen im gleichen Job mit gleicher Bezahlung können radikal unterschiedliche Zufriedenheit erleben, indem sie ihren Job selbst interpretieren und neu definieren und nicht auf Änderungen von oben warten. Job Crafting heißt, seine Aufgaben und seine Beiträge zu hinterfragen, zu erweitern, teilweise bis an die Grenze des Erlaubten zu gehen – eben alles außer Dienst nach Vorschrift. Übertragen auf die Versicherungsbranche: Der mäßig zufriedene Sachbearbeiter sieht sich als „Antragsabarbeiter“, der andere („Job Crafter“) als „Ermöglicher von Sicherheit für Familien“. Der eine Makler „verkauft Policen“, der andere „schützt Existenzen“. Gleiche Tätigkeit, komplett andere Perspektive.

Die Zukunft: Hybrid, aber richtig

Die Lösung liegt nicht im Entweder-oder, sondern im Sowohl-als-auch. Aber bitte mit Verstand! Präsenztage sollten nicht einfach „Bürotage“ sein, an denen jeder vor sich hinarbeitet, nur eben im Firmengebäude. Sie sollten für das genutzt werden, wofür Präsenz unschlagbar ist: Teambuilding, Kreativsessions, Onboarding neuer Kollegen, schwierige Gespräche, gemeinsames Lernen. Es geht um Kooperation und Zusammen­arbeit, nicht um das Büro als Räumlichkeit!

Für Maklerunternehmen könnte das etwa heißen: Dienstag und Donnerstag sind Teamtage. Da wird gemeinsam an Projekten gearbeitet, da finden Schulungen statt, da trifft man sich mit Kunden oder im Team im Restaurant zu Mittag oder man nimmt sich eine kleine gemeinsame Auszeit bei einem Walk-the-talk-Meeting im Park. Montags, mittwochs, freitags kann jeder selbst entscheiden, wo er am produktivsten ist. Aber – und das ist entscheidend – mit klaren Erwartungen und Zielen.

Was bleibt?

Die große Home-Office-Debatte ist ein Stellvertreterkrieg. Was wir wirklich suchen, ist nicht ein Ort zum Arbeiten, sondern Autonomie, Selbstbestimmung und die Möglichkeit, unsere Kompetenzen ungestört zur Entfaltung zu bringen.

Gerade in der Versicherungsbranche, die sich oft zwischen Tradition und Moderne, zwischen persönlicher Beratung und digitaler Effizienz bewegt, ist diese Balance entscheidend. Wir brauchen beides: Die Konzentration des Home-Office und die Energie des Teams. Die Flexibilität für moderne Lebensentwürfe und die Verbindlichkeit für gemeinsame Ziele.

Freude ist kein Kuschelfaktor, sondern ein Ergebnis kluger Arbeitsgestaltung. Sie entsteht, wenn Menschen kompetent gefordert sind, wissen, wozu sie beitragen, und ungestört arbeiten können. In der Versicherungsbranche heißt das konkret: wenn der Makler weiß, dass er Familien absichert, nicht nur Courtagen kassiert; wenn die Sachbearbeiterin versteht, dass ihre Genauigkeit Menschen in Krisensituationen hilft; wenn das Team spürt, dass es gemeinsam mehr erreicht als die Summe seiner Teile.

Die Herausforderungen unserer Zeit verlangen nach mehr Kooperation, nicht nach mehr Isolation. Digitalisierung, neue Regulatorik, veränderte Kundenbedürfnisse – all das meistert man nicht im Alleingang am Küchentisch.

Wenn sich alle nur im Home-Office frei fühlen, entsteht nichts Großes. Und das wäre die eigentliche Tragödie der neuen Arbeitswelt. Denn am Ende des Tages geht es in der Versicherungsbranche um eines: Vertrauen. Und Vertrauen entsteht durch Menschen, die miteinander arbeiten, nicht nebeneinanderher.

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<a href="/nachrichten/rechtsschutz-haftungsfalle-quotenvorrecht" hreflang="de">Rechtsschutz: Haftungsfalle Quotenvorrecht</a> http://www.asscompact.de/node/169866

Das Quotenvorrecht als Schutzmechanismus des VN betrifft das Massengeschäft in der Rechtsschutzversicherung. Gerade hier kommt ihm aufgrund der typischen Selbstbehalte erheb­liche Bedeutung zu. Wer als Makler diesen Aspekt übergeht, läuft Gefahr, für den Verlust von Ansprüchen einzustehen.

169866 19. November 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement Ein Artikel Dr. Tim Horacek, Rechtsanwalt und Geschäftsführer bei Keen Law Rechtsanwalts GmbH

Warum dieser Beitrag? In der praktischen Abwicklung von Rechtsschutzversicherungsfällen wird ein zentraler, aber oft übersehener Schutzmechanismus vernachlässigt: das Quotenvorrecht (§ 86 Abs. 1 S. 2 Versicherungsvertragsgesetz). Wer es ignoriert, riskiert nicht nur, dass Versicherungsnehmer ihren Selbstbehalt nie wiedersehen – er öffnet auch eine Haftungsfalle für Versicherungsmakler. Der folgende Beitrag erklärt das Konstrukt, zeigt typische Kostenkonstellationen und die daraus resultierenden Pflichten des Maklers.

Das Quotenvorrecht – kurz erklärt

Nach § 86 Abs. 1 S. 1 VVG gehen nach Leistung des Versicherers Ersatzansprüche des Versicherungsnehmers (VN) gegen Dritte auf den Versicherer über. Damit soll verhindert werden, dass der VN doppelt entschädigt wird. Doch § 86 Abs. 1 S. 2 VVG setzt eine klare Schranke: „Der Übergang kann nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers geltend gemacht werden.“ Übersetzt heißt das: Der VN darf nicht schlechter stehen, als wenn er die Kosten selbst getragen hätte. Dieses Prinzip gilt auch in der Rechtsschutzversicherung, obwohl es dort um Prozess- und Anwaltskosten geht. Besonders relevant ist dies bei den fast immer vereinbarten Selbstbehalten von 150 bis 500 Euro. Das Quotenvorrecht privilegiert diesen Betrag. Er muss dem VN im Fall einer Kostenerstattung zuerst zufließen, bevor sich der Versicherer bedienen darf. In der Regulierungspraxis geschieht jedoch häufig das Gegenteil: Der Versicherer verrechnet sofort mit seinen Vorschüssen, und der VN sieht seinen Selbstbehalt nie wieder. Genau hier lauert Haftungspotenzial.

Typische Kostenkonstellationen
Variante 1: Vollständiges Unterliegen

Verliert der VN den Prozess, gibt es keinen Kostenerstattungsanspruch. Das Quotenvorrecht greift nicht, der Selbstbehalt ist endgültig verloren. Dieser Fall ist klar und unproblematisch.

Variante 2: Vollständiges Obsiegen

Der Gegner trägt sämtliche Kosten. Der Versicherer erhält seine Vorschüsse zurück, und auch der VN bekommt seinen Selbstbehalt erstattet. Eigentlich unproblematisch, nur sehr selten finden sich auch hier Fälle, in denen Versicherer zu Unrecht den Selbstbehalt einbehalten wollen.

Variante 3: Teilobsiegen

Dies ist die Konstellation, in der das Quotenvorrecht regelmäßig übersehen wird. Nach § 92 Zivilprozessordnung (ZPO) wird eine Kostenquote gebildet, je nach Obsiegen und Unterliegen.

  • Untervariante 3.1: Obsiegen überwiegt (z. B. 75:25 zugunsten des VN).

In diesem Fall muss der Gegner den Großteil der Kosten erstatten. Ein Beispiel: Es werden 2.500 Euro festgesetzt. Nach dem Quotenvorrecht erhält der VN zuerst seinen Selbstbehalt von 250 Euro zurück, der Rest geht an den Versicherer. In der Praxis wird dies jedoch oft falsch behandelt: Der Versicherer zieht seine Vorschüsse ein und zahlt an den VN nur, wenn danach noch etwas übrig bleibt. Das ist rechtswidrig und widerspricht eindeutig § 86 Abs. 1 S. 2 VVG.

  • Untervariante 3.2: Unterliegen überwiegt (z. B. 25:75 zulasten des VN).

Auf den ersten Blick scheint hier kein Raum für das Quotenvorrecht zu bestehen, da am Ende der Kostenfestsetzung meist ein Saldo zugunsten des Gegners steht. Doch dieser Eindruck täuscht. Theoretisch könnte der VN auch in diesem Fall seinen 25-%-Erstattungsanspruch isoliert geltend machen, und genau dann würde zuerst der Selbstbehalt an ihn zurückfließen. Dass die Praxis stattdessen regelmäßig ein Kostenausgleichungsverfahren durchführt, ändert an diesem Grundsatz nichts. Denn durch die Saldierung verliert der VN faktisch seinen Anspruch, während der Versicherer zugleich entlastet wird. Rechtlich entsteht dadurch ein Anspruch des VN aus ungerechtfertigter Bereicherung (§ 812 BGB) gegen den Versicherer. Dies hat etwa das Amtsgericht Bonn (Urteil vom 17.11.1998 – 2 C 226/98) ausdrücklich so festgestellt.

Bedeutung für Makler

Das Quotenvorrecht ist kein akademisches Randthema, sondern betrifft das tägliche Massengeschäft in der Rechtsschutzversicherung. Makler müssen ihre Kunden nicht nur über die Existenz des Selbstbehalts informieren, sondern auch über dessen Rückflusschance. Unterbleibt dieser Hinweis, droht Haftung. Denn der Makler ist nach ständiger Rechtsprechung treuhänderischer Sachwalter des VN. Er schuldet nicht nur die Auswahl eines geeigneten Versicherungsschutzes, sondern auch die Aufklärung über wesentliche Risiken und Besonderheiten. Wird das Quotenvorrecht übersehen, kann der Makler im Ergebnis so behandelt werden, als wäre er selbst Versicherer. Ohne eine saubere Beratungsdokumentation ist die Verteidigung schwierig. Den Makler trifft eine sekundäre Darlegungslast: Er muss darlegen können, dass er ordnungsgemäß aufgeklärt hat. Ohne schriftliche Unterlagen gelingt dies selten.

Verjährung als Risiko

Besonders gefährlich ist die Verjährung. Ansprüche gegen den Rechtsschutzversicherer beginnen regelmäßig mit Kenntnis der anspruchsbegründenden Umstände, also meist mit Vorliegen des Kostenfestsetzungsbeschlusses. Ob der VN die Rechtslage richtig einschätzt, spielt keine Rolle. Viele Ansprüche verjähren daher, ohne dass sie je geltend gemacht werden. Gegen den Makler sieht es anders aus: Der VN darf darauf vertrauen, korrekt beraten zu werden. Die Verjährung eines Schadensersatzanspruchs beginnt erst, wenn der VN erkennt, dass er falsch beraten wurde. Das führt in der Praxis dazu, dass Ansprüche gegen den Versicherer längst verjährt sind, die Maklerhaftung aber noch offen ist. Dieses Auseinanderfallen der Fristen verschärft das Haftungsrisiko erheblich. Kunden, die Jahre später von der Existenz des Quotenvorrechts erfahren, wenden sich nicht mehr an den Versicherer – sondern an den Makler.

Handlungsempfehlungen für Makler

Makler sollten ihre Beratungsunterlagen so gestalten, dass das Quotenvorrecht zwingend erwähnt wird. Empfehlenswert sind standardisierte Merkblätter, die bei Vertragsabschluss übergeben und vom Kunden quittiert werden. Nach einem Prozessausgang sollte überprüft werden, ob der Selbstbehalt tatsächlich zurückerstattet wurde. Gerade bei Teilobsiegen oder Kostenausgleichungen muss der Mandant darauf hingewiesen werden, dass ihm ein Bereicherungsanspruch zustehen kann. Es ist zudem ratsam, Fristen zu überwachen und den Mandanten aktiv darauf hinzuweisen, dass er seinen Anspruch rechtzeitig geltend machen muss. Selbst wenn es im Einzelfall nur um wenige hundert Euro geht, summieren sich diese Beträge im Massengeschäft erheblich. Kommt es dann zu einer Welle von nachträglichen Regressen, sind Makler die ersten Adressaten. Prävention ist daher rechtlich wie wirtschaftlich geboten.

Fazit: Aufklären, dokumentieren, begleiten

Das Quotenvorrecht ist ein elementarer Schutzmechanismus des Versicherungsnehmers. Gerade in der Rechtsschutzversicherung mit ihren typischen Selbstbehalten kommt ihm erhebliche praktische Bedeutung zu. Wer als Makler diesen Aspekt übergeht, läuft Gefahr, für den Verlust von Ansprüchen einzustehen. Besonders die Verjährungsproblematik macht das Risiko brisant: Während der Anspruch gegen den Versicherer oft verjährt ist, kann der Makler noch Jahre später in Anspruch genommen werden. Die Lösung ist einfach: Aufklären, dokumentieren, begleiten. Nur so lässt sich Haftung vermeiden. Am Ende entscheidet nicht nur die juristische Dogmatik, sondern die Qualität der Beratung – und die zeigt sich darin, ob Mandanten ihren Selbstbehalt zurückerhalten oder nicht.

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<a href="/nachrichten/bca-das-unabhaengigkeitsurteil-%E2%80%9Ewerden-wir-ueberleben%E2%80%9C" hreflang="de">BCA: Das Unabhängigkeitsurteil „werden wir überleben“</a> http://www.asscompact.de/node/169865

Die BCA AG hat in ihrem jährlichen Pressedialog nach Frankfurt eingeladen und dabei verschiedenste Themen beleuchtet – neben der eigenen Unternehmensentwicklung und diverser Herausforderungen für Versicherungsmakler kam dabei auch das Dresden-Urteil zur Unabhängigkeit zur Sprache.

169865 19. November 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die Unabhängigkeit des Versicherungsmaklers – gibt es sie nun oder eben nicht? Falls ja: auch in der Realität oder nur auf dem Papier? Oder anders gedacht: Gibt es sie in der Realität, aber eben genau nicht auf dem Papier? Die Frage beschäftigt die Branche, so viel ist klar.

Erst Anfang der Woche hatte sich der AfW Bundesverband Finanzdienstleistung zu dem noch recht frischen Urteil vom OLG Dresden geäußert. Im Urteil heißt es, wie an vielerlei Stelle berichtet, dass ein Makler, der von Versicherern Provisionen bzw. Courtagen erhält, sich in seinen Werbeauftritten nicht als unabhängig bezeichnen darf. Grund: Die Wortwahl erwecke den Eindruck, dass der Makler keine Vorteile von Produktgebern erhält und somit völlig ohne finanzielles Interesse im Sinne seiner Kunden handelt. Es greift also das weithin bekannte Argument der Irreführung. Norman Wirth, geschäftsführender Vorstand des AfW, kritisiert das Urteil zwar, rät Maklern allerdings angesichts der Sachlage, in ihrer Kommunikation und Werbung auf den Unabhängigkeitsbegriff zu verzichten.

Auch der BVK, der sich am Mittwochvormittag äußerte, empfiehlt den Vermittlern, die Unabhängigkeit in der Werbung nicht hervorzuheben

Nun gibt es eine weitere Stimme, die wohl noch etwas pragmatischer ausfällt als die des AfW, nämlich von der BCA AG. Diese veranstaltete am Dienstag im THE SQUAIRE Conference Center in Frankfurt wieder ihren jährlichen Pressedialog – mittlerweile zum 10. Mal und dieses Jahr auch anlässlich des 40. Jubiläums des Unternehmens. Neben den Vorständen Dr. Frank Ulbricht, Roman Schwarze und Bastian Roeder war auch Branchenveteran Ralf Berndt in seiner Funktion als Aufsichtsratsvorsitzender vor Ort, die er seit September ausführt. Er steuerte einen Impulsvortrag zum Thema „Makler stärken und Zukunft erfolgreich gestalten“ bei. Dabei kam auch der Begriff der Unabhängigkeit zur Sprache.

Position des Maklers bleibt trotz Urteil unangetastet

Berndt hatte diverse Punkte in seinem Vortrag zu besprechen, die für Makler derzeit Herausforderungen darstellen, so z. B. die Digitalisierung, die damit auch im Zusammenhang stehende Veränderung der Kundenbedürfnisse und -präferenzen, aber auch verschiedene Wettbewerbsdynamiken wie Serviceanforderungen oder Preis- und Margendruck.

Er widmete jedoch auch einen ganz eigenen Abschnitt der „Rolle des Maklers“, bei dem er die Unabhängigkeit und die Position als „Sachwalter des Kunden“ als Erfolgsfaktor sehe. Passend dazu: Bereits im Mai dieses Jahres hatte Berndt, damals noch als Vertriebsvorstand der Stuttgarter, für AssCompact auch dargelegt, dass seiner Meinung nach Pools die Unabhängigkeit der Makler garantieren müssen.

Und hier folgte dann auch der Bezug zum Dresden-Urteil vonseiten Berndts – und das fiel, wie erwähnt, sehr pragmatisch aus. Denn laut Berndt würde man es überleben, dass der Makler sich nicht mehr unabhängig nennen darf – solange klar ist, dass er der Sachwalter des Kunden ist. Denn die rechtliche Position, so betonte Berndt mehrfach, des Maklers auf der Seite des Kunden sei weiterhin unangefochten und nicht infrage gestellt worden. Im Urteil gehe es lediglich darum, dass er sich aufgrund seiner Geschäftsbeziehung zum Versicherer nicht unabhängig nennen dürfe.

Der BVK bestätigt in seiner Verbandsmitteilung Berndts Einschätzung zur rechtlichen Stellung des Versicherungsmaklers als Sachwalter des Kunden. Diese sei mit dem aktuellen Urteil des OLG Dresden unberührt und unverändert.

BCA-Vorstand Bastian Roeder pflichtete Berndt bei der Frage, wie schwerfällig der Wegfall des Unabhängigkeitsbegriffs sei und verwies auf die Herkunft des Begriffs, nämlich dass man sich von der „Ausschließlichkeit“ abgrenzen wollte und „ungebunden“ auftreten wollte. Es sei laut Roeder nicht richtig, sich auf das Wort „unabhängig“ zu versteifen.

BCA plant Initiative für die Zukunft des Maklermarkts

In einem weiteren Programmpunkt stellten die Vorstände Dr. Frank Ulbricht, Bastian Roeder und Roman Schwarze einige aktuelle Zahlen und Pläne aus dem Unternehmen vor. Demnach kann sich die BCA mit ihrer Entwicklung in den letzten fünf Jahren zufrieden zeigen. 2024 hatte man über 330.000 Versicherungsverträge im Bestand, was ein stetiges Wachstum seit 2020 zeigt. Und auch die Umsätze sind in den letzten fünf Jahren stetig gestiegen, 2024 verzeichnete man 80 Mio. Euro.

Vorstandsmitglied Roman Schwarze ließ einige Neuerungen auf digitaler und technologischer Seite Revue passieren, so bspw. Anpassungen auf der Vermittlerplattform DIVA, bei der es rund 20 Innovationen und Updates pro Jahr gebe. Neu ist u. a. ein KI-gestützter digitaler Antragsmanager, der die Makler mit angehängter Vertriebsunterstützung begleiten soll.

Ein Punkt, der der BCA jedoch, trotz oder gerade wegen der fortschreitenden Digitalisierung, sehr wichtig ist, ist die persönliche Ansprache – vor allem aufseiten der BCA. Der Maklerpool legt großen Wert darauf, seinen angebundenen Maklern direkten Zugang zu persönlichen Ansprechpartnern zur Vertriebs- und Serviceunterstützung zu bieten. In der Vertriebspartnerbefragung, die die BCA unter ihren angebundenen Vermittlern durchgeführt hat, geben auch über 80% an, dass sie sich eine solche Ansprache wünschen.

Weiterhin kündigte der Vorstand an, bald eine Initiative starten zu wollen, die sich mit der Zukunft der Maklerbranche beschäftigt. Dabei sollen Produktgeber, Vermittler aus dem Versicherungs- und Investmentbereich und andere Finanzvertriebe eingeladen werden, um zu untersuchen, wie die Altersvorsorge in Zukunft aussieht, wie Produkte in Zukunft angepasst werden, welche Vergütungsmodelle erforderlich sind etc. Die BCA will damit einen Dialog starten und diesen in gewisser Weise auch moderieren und orchestrieren. Mehr Details zur Initiative äußerten die Vorstände auf der Presseveranstaltung vorerst nicht, diese sollen allerdings in den nächsten Wochen folgen. (mki)

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<a href="/nachrichten/alte-leipziger-startet-altersvorsorge-rechner" hreflang="de">Alte Leipziger startet Altersvorsorge-Rechner </a> http://www.asscompact.de/node/169861

Die Alte Leipziger bietet ein digitales Tool für den Vergleich realistischer Ablaufleistungen von Fondspolicen mit Garantien. Der „Altersvorsorge-Rechner“ des Versicherers nutzt stochastische Hochrechnungsmethodik des Analysehauses MORGEN & MORGEN.

169861 19. November 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die Alte Leipziger hat ein neues digitales Tool, das Vermittler im Beratungsgespräch anwenden können. Mit dem „Altersvorsorge-Rechner“ lassen sich realistische Ablaufleistungen von Fondspolicen mit Garantien (Hybridrenten) auf Basis stochastischer Methodik berechnen und dabei verschiedene Anbieter vergleichen. Die Ablaufleistungen können als einmalige Kapitalauszahlung oder lebenslange monatliche Rente berechnet werden.

Stochastische Hochrechnungsmethode von MORGEN&MORGEN

Dabei kommt der digitale Rendite-Simulationsservice „Rendite-Piloten“ aus dem Hause MORGEN & MORGEN zum Einsatz. Der „Rendite-Pilot“ greift auf das Volatium-Modell zu, das sich auf realistische Kapitalmarktsimulationen stützt. Es ermöglicht laut MORGEN & MORGEN im Gegensatz zu gängigen „deterministischen“ Berechnungsmethoden eine deutlich präzisere Einschätzung der zu erwartenden Ablaufleistungen von Fondspolicen mit Garantien.

Drei Szenarien

Im „Altersvorsorge-Rechner“ werden die Tarife für 10.000 mögliche Kapitalmarktszenarien simuliert, statistisch analysiert und deren Renditen als Häufigkeitsverteilung dargestellt. Das Ergebnis zeigt drei durchschnittliche Ablaufleistungen, die als pessimistisches, durchschnittliches und optimistisches Szenario dargestellt werden. In den Ergebnissen sind bereits alle Kosten abgezogen. Wie die Alte Leipziger mitteilt, werde damit auch die viel diskutierte Effektivkostenquote obsolet: „Sie wird oft als Preisschild eines Produkts interpretiert. Tatsächlich kann sie die zu erwartende Kostenbelastung aber nur unter Laborbedingungen angeben, insbesondere ohne Beachtung realistischer Kapitalmarkt- und Vertragsverläufe. Wir sind froh, dass wir uns mit Hilfe stochastischer Modelle beim Vergleich von Altersvorsorgeprodukten von dieser Schwäche lösen können“, erklärt Christian Häsch, Vertriebsleiter der Alte Leipziger Leben.

„Wir freuen uns, dass die Alte Leipziger als einer der ersten Versicherer die stochastische Methodik aktiv in den Vertrieb bringt“, betont Christian Jaffke, Geschäftsführer von MORGEN & MORGEN. „Damit wird ein objektiver, marktübergreifender Vergleich von Altersvorsorgeprodukten möglich, der sich an realen Kapitalmarktbedingungen orientiert – nicht an pauschalen Beispielrechnungen.“

Auf bAV-Tarife ausgerichtet

Das Vergleichstool ist aktuell auf Tarife der betrieblichen Altersversorgung (bAV) ausgerichtet. „Wir sehen, dass die Kombination aus Garantie und Ertragschancen, die Hybridrenten bieten, in der bAV besonders relevant ist“, so Häsch weiter. (tik)

Weitere Meldungen zu neuen Services und Tools finden Sie in unserer Rubrik „Management & Vertrieb“.
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<a href="/nachrichten/bn-partners-capital-ag-marion-kornmayer-neu-im-vorstand" hreflang="de">BN & Partners Capital AG: Marion Kornmayer neu im Vorstand</a> http://www.asscompact.de/node/169860

Zusammen mit Mirko Siepmann bildet Marion Kornmayer künftig die neue Doppelspitze der BN & Partners Capital AG. Ziel dieser Neuaufstellung ist, das Dienstleistungsangebot für Berater und Partnerunternehmen auszubauen und die operative Effizienz zu stärken.

169860 19. November 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die BN & Partners Capital AG hat eine neue Doppelspitze: Marion Kornmayer bildet zukünftig gemeinsam mit Mirko Siepmann den Vorstand des Unternehmens. Sie gilt als erfahrene Führungskraft mit einem ausgeprägten Sinn für praxisnahe Lösungen und klare Strukturen, heißt es von der BN & Partners Capital AG.

Mit diesem Schritt will das Unternehmen strategisch für die Zukunft aufstellen. Ziel ist, das Dienstleistungsangebot für Berater und Partnerunternehmen weiter auszubauen und die operative Effizienz zu stärken. BN & Partners Capital gehört laut eigenen Angaben zu den führenden Haftungsdächer in Deutschland und fühlt sich dem freien Beratermarkt verbunden.

Seit vielen Jahren ist die 39-jährige Kornmayer bereits in leitender Position innerhalb der FONDSNET Gruppe tätig. Sie hatte seit ihrem Eintritt im Jahr 2007 diverse Schlüsselrollen inne, z. B. als Leiterin Provisionen und Vorständin der IT-Tochter foo. Zuletzt war sie als Leiterin des operativen Investmentgeschäfts tätig. Des Weiteren war sie bisher auch Mitglied des Aufsichtsrats der BN & Partners Capital AG. Geschäftspartner und Kollegen schätzen sie gleichermaßen für ihre Verlässlichkeit, Kommunikationsstärke und Umsetzungsorientierung, wie das Unternehmen mitteilt. (lg)

News über weitere personelle Veränderungen in der Finanz- und Versicherungsbranche lesen Sie in der Rubrik „Personen“.

Bild: © BN & Partners Capital AG

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<a href="/nachrichten/30-der-regionen-uebersteigt-mietangebot-die-nachfrage" hreflang="de">In 30% der Regionen übersteigt Mietangebot die Nachfrage </a> http://www.asscompact.de/node/169858

ImmoScout24 hat das Verhältnis von Angebot und Nachfrage nach Mietwohnungen in 418 deutschen Städten und Landkreisen untersucht. Demnach weisen 127 Regionen einen Angebotsüberhang auf. Ausgewogen ist das Verhältnis von Angebot und Nachfrage in 25% der Kreise und Städte.

169858 19. November 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die Lage am Mietmarkt in den größten deutschen Städten und Ballungszentren Deutschlands gilt als zugespitzt. Das Immobilienportal ImmoScout24 hat die Kontaktanfragen pro Mietwohnungsangebot in 418 Landkreisen und Städten Deutschlands näher beleuchtet. Wie die Auswertung zeigt, ist nur in 5% der untersuchten Regionen das Verhältnis von Nachfrage und Angebot sehr angespannt. In 55% aller deutschen Städte und Kreise lässt sich dagegen eine ausgewogene Nachfrage oder einen Angebotsüberhang feststellen.

„Der Mietmarkt in Deutschland ist stark differenziert. Die meisten deutschen Metropolen, aber auch Universitätsstädte im Südwesten Deutschlands wie Freiburg und Heidelberg verzeichnen ein sehr angespanntes Verhältnis von Nachfrage und Angebot – mit mehr als 100 Kontaktanfragen pro Inserat“, erklärt Dr. Gesa Crockford, Geschäftsführerin von ImmoScout24. „Gleichzeitig gibt es in weiten Teilen von Ostdeutschland, Niedersachsen und Bayern ein ausgewogenes Verhältnis von Angebot und Nachfrage oder einen Angebotsüberhang – darunter auch in Großstädten wie Magdeburg, Halle (Saale), Wolfsburg oder Jena.“

25% der Städte und Kreise mit ausgewogener Nachfrage

Als ausgewogen lässt sich das Verhältnis von Angebot und Nachfrage in 106 der 418 Kreise und Städten und damit in jeder vierten Region bezeichnen. Dazu zählen die drei Universitätsstädte Weimar und Jena in Thüringen sowie Greifswald an der Ostseeküste Mecklenburg-Vorpommerns.

 

In 30% der Regionen übersteigt Mietangebot die Nachfrage

 

Angebot übersteigt Nachfrage in 30% der Regionen

127 Kreise und Städte und damit 30% weisen laut ImmoScout24 einen Angebotsüberhang auf. Darunter befinden sich viele Landkreise in Ostdeutschland, Bayern und Niedersachsen. In Sachsen-Anhalt gibt es in fast allen Regionen ein höheres Angebot als die Nachfrage, einschließlich der Landeshauptstadt Magdeburg. Lediglich in Halle (Saale) ist die Nachfrage ausgewogen. In Bayern gehören Landkreise wie Passau, Hof, Coburg, Schweinfurt und Ansbach dazu. In Niedersachen haben unter anderem die Städte Wolfsburg, Salzgitter und Goslar einen Angebotsüberhang.

Sehr angespanntes Verhältnis in 5% der Regionen

In 19 Städten und Kreisen ist die Nachfrage wiederum sehr angespannt. Das bedeutet einen Anteil von 5%. Hierunter fallen die Metropolen Hamburg, Berlin, Köln, Düsseldorf und München. Doch auch Städte im Südwesten Deutschlands wie Freiburg im Breisgau und Heidelberg gehören dazu. Die Landkreise Fürstenfeldbruck und Freising weisen aufgrund der Nähe zu München eine ähnlich hohe Nachfrage auf. In Frankfurt am Main ist das Verhältnis von Angebot und Nachfrage angespannt, Stuttgart und Leipzig lassen sich in die Kategorie mit leicht überhöhter Nachfrage einordnen.

Mehr über die Analyse sowie die Methodik unter immobilienscout24.de. (tik)

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<a href="/nachrichten/wer-haftet-wenn-die-jacke-ruiniert-aus-der-reinigung-kommt" hreflang="de">Wer haftet, wenn die Jacke ruiniert aus der Reinigung kommt?</a> http://www.asscompact.de/node/169848

Haftung in diesem Fall ausgeschlossen: Ein Reinigungsbetrieb, der Textilien exakt nach Herstellerangaben gereinigt hat, muss nicht für Schäden zahlen. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts München an einem Fall mit beschädigter Luxusjacke.

169848 19. November 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Reinigungsbetriebe stehen häufig vor der Herausforderung, teure und empfindliche Textilien fachgerecht zu behandeln und gleichzeitig Haftungsrisiken zu vermeiden. Haftpflichtversicherer prüfen in solchen Fällen genau, ob die Schäden auf ein Fehlverhalten des Betriebs zurückgehen und ob die Pflegehinweise des Herstellers korrekt beachtet wurden.

Ein anschauliches Beispiel stammt aus München: Im August 2019 brachte ein Kunde eine Daunenjacke einer Luxusmarke mit Lederbesätzen in die Reinigung. Die Pflegekennzeichnung wies ausdrücklich darauf hin: „nicht waschen, nicht bleichen, kein Wäschetrockner, bügeln, finishen bei ca. 100° C, keine chemische Reinigung im Lösemittel“. Nach der Bearbeitung wies die Jacke deutliche, schmutzige Flecken auf. Eine Entfernung war nach Angaben des Betriebs nicht möglich. Der Kunde forderte 1.200 Euro als Ersatz des Neuwerts. Sowohl die Reinigung als auch deren Haftpflichtversicherer wiesen den Anspruch ab, da der Betrieb sich strikt an die Herstellerangaben gehalten hatte.

Der Kunde zog daraufhin vor das Amtsgericht (AG) München und machte geltend, die Reinigung sei mangelhaft gewesen. Er behauptete, die Verfärbungen seien während der Reinigung oder Trocknung entstanden. Das Reinigungsunternehmen hielt dagegen, die Jacke entsprechend den Vorgaben des Reinigungsetiketts behandelt zu haben. Nach Angaben des Betriebs löste sich beim Trocknungsvorgang Farbstoff von den Lederbesätzen, wanderte in den Oberstoff aus Polyester und trocknete dort ein. Ursache hierfür sei eine unzureichende Farbechtheit der Lederapplikationen gewesen.

Gericht weist Klage des Jackenbesitzers ab

Das Gericht beauftragte einen Sachverständigen, die Schadenursache zu untersuchen. Mit Urteil vom 01.04.2025 wies das Gericht die Klage ab. In der Urteilsbegründung heißt es, eine fehlerhafte Reinigungs- oder sonstige Behandlung der Jacke durch die Beklagten liege nicht vor. Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme und den sachverständigen Ausführungen wurde die streitgegenständliche Jacke vom Beklagten fachlich korrekt und ordnungsgemäß nach Empfehlung des Herstellers gereinigt. Die nach der Reinigung aufgetretenen Flecken im Bereich der Lederapplikationen beruhen auf einem latenten Materialfehler des Lederbesatzes, der im Rahmen des Trocknungsprozesses Farbbestandteile in den sonstigen Jackenstoff abgegeben hat. Die Ausführungen des Sachverständigen seien schlüssig und nachvollziehbar, sodass das Gericht diese vollumfänglich zur Grundlage seiner Entscheidung machte. (bh)

AG München, Urteil vom 01.04.2025 – Az: 72 C 17342/22

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<a href="/nachrichten/pkv-2026-kommt-die-umstellung-auf-digitale-beitragsnachweise" hreflang="de">PKV: 2026 kommt die Umstellung auf digitale Beitragsnachweise </a> http://www.asscompact.de/node/169856

Arbeitgeber leisten einen Zuschuss zum Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag ihrer privatversicherten Arbeitnehmer. Um diesen geltend zu machen, mussten Arbeitnehmer bisher den Beitragsnachweis in schriftlicher Form abgeben. Nun wird das Verfahren digitalisiert.

169856 19. November 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Privat krankenversicherte Arbeitnehmer erhalten einen Zuschuss zu ihrem Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag von ihrem Arbeitgeber. Damit der Arbeitgeber weiß, wie hoch der Zuschuss ausfällt, war bisher ein Beitragsnachweis in Papierform nötig. Nun wird das Verfahren digitalisiert, so der Verband der Verband der privaten Krankenversicherung e. V. (PKV-Verband). Das Gleiche gilt auch für den Nachweis der Beiträge zur Berücksichtigung bei der Lohnsteuer.

Ab 2026 müssen private Krankenversicherer die Beiträge aller Vollversicherten elektronisch an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) melden. Rechtsgrundlage hierfür sei unter anderem das Jahressteuergesetz 2020. Die erste Datenübermittlung erfolgt bis zum 20.11.2025 für die Beiträge 2026.

Dabei übermitteln die Unternehmen nicht nur Daten für Arbeitnehmer und Beamte, sondern für alle Versicherten, also beispielsweise auch für Selbstständige, Rentner, nicht erwerbstätige Versicherte und Kinder. Das BZSt generiert aus den gemeldeten Daten Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM). Arbeitgeber rufen die Daten ihrer Beschäftigten sowie mitversicherter Familienangehöriger ab und berechnen auf deren Basis die Lohnsteuer.

Versicherte können der Übermittlung widersprechen

Versicherte sind bereits in den letzten Wochen schriftlich von ihrem Versicherer über das digitalisierte Verfahren informiert worden. Zudem erhalten sie bei jeder Datenmeldung eine Mitteilung über deren Inhalt, so der PKV-Verband.

Ist die digitale Datenübertragung nicht gewünscht, können Versicherte ihr zwar ganz oder teilweise widersprechen, beispielsweise für bestimmte Beitragsarten oder einzelne Versicherte, wie Kinder. Der PKV-Verband warnt allerdings dass ein Widerspruch gegebenenfalls in einem Verlust auf den Anspruch des vollen Arbeitgeberzuschusses und der Berücksichtigung bei der Lohnsteuer zur Folge haben könnte. Die Beiträge können dann lediglich im Nachhinein bei der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden, erklärt der Verband. (js)

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<a href="/nachrichten/diese-lebensversicherer-sind-laut-morgen-morgen-am-stabilsten" hreflang="de">Diese Lebensversicherer sind laut MORGEN & MORGEN am stabilsten</a> http://www.asscompact.de/node/169849

Der Lebensversicherungsmarkt zeigt nach turbulenten Zeiten Zeichen der Entspannung. Erstmals seit mehreren Jahren wächst die Branche wieder. Trotz einer leichten Verschlechterung des Gesamtergebnisses bleibt die finanzielle Stabilität der Versicherer auf hohem Niveau. Das zeigt ein aktuelles Rating von MORGEN & MORGEN.

169849 18. November 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

In der Lebensversicherung stehen die Zeichen klar auf Erholung. Erstmals seit Jahren kann die Branche wieder positive Wachstumszahlen aufweisen und die Unternehmen erweisen sich als stabil, trotz Herausforderungen wie Inflation und gestiegenen Lebenshaltungskosten. Trotzdem zeigt das aktuelle Rating LV-Unternehmen des Analysehauses MORGEN & MORGEN eine leichte Verschlechterung im Gesamtergebnis.

Das Gesamtergebnis für das Rating setzt sich aus den drei Teilratings Erfolg, Bestand und Sicherheit zusammen. Für den aktuellen Jahrgang hat MORGEN & MORGEN 13 Bilanzkennzahlen von 61 Gesellschaften analysiert. Die untersuchten Zahlen basieren auf dem Fünfjahreszeitraum von 2020 bis 2024. Die Auswertung berücksichtigt dabei komplexe Zusammenhänge und Wechselwirkungen der Bilanzkennzahlen, heißt es vonseiten des Analysehauses. Jedes Unternehmen wird im Vergleich zu den anderen Marktteilnehmern anhand eines Benchmark-Systems bewertet, das kontinuierlich an die Marktsituation angepasst wird.

Teilrating Erfolg: Kostenkennzahlen gehen zurück

Das Teilrating Erfolg bewertet anhand von sechs Kennzahlen den Geschäfts- und Anlageerfolg der Unternehmen. Hier zeigt vor allem die Stabilisierung des Kapitalmarkts im Jahr 2024 positive Effekte. Die Kostenkennzahlen gingen im Vergleich zu den Vorjahreswerten zurück: Die Abschlusskostenquote fiel auf 5,3% und die Verwaltungskostenquote sank auf 2,7%.

Auch bei dem Bewertungsreserven sieht MORGEN & MORGEN eine positive Bewegung. Zwar haben viele Versicherer noch stille Lasten, doch einige konnten auch bereits wieder positive stille Reserven aufbauen.

Auch im Bereich der Zinszusatzreserve (ZZR) setzt sich der Entlastungstrend fort: Die Versicherer mussten der ZZR im Jahr 2024 keine weiteren Mittel zuführen, sondern konnten sie weiter reduzieren. Die sich daraus ergebenden Erträge können unmittelbar den Kunden zugutekommen, so MORGEN & MORGEN. Die positive Situation hat auch Auswirkungen auf die Überschussquote, die seit 2022 sukzessive ansteigt und mit 13% deutlich über dem Vorjahresniveau liegt.

Insgesamt erhalten im Teilrating Erfolg zwölf Unternehmen die Höchstbewertung, eins weniger als im Vorjahr. Auch die Vier-Sterne-Riege ist im Vergleich zum Vorjahr um einen Versicherer kleiner und liegt bei 16.

Branche wächst erstmals seit Jahren wieder

Das Teilrating Bestand analysiert die Bestandsentwicklung der einzelnen Unternehmen. Hier zeigt sich das erste Mal nach zwei rückläufigen Jahren wieder ein deutlich positiveres Bild: Die Wachstumsquote steigt vom Vorjahreswert von -1,9% auf 4,4% für das Jahr 2024.

Grund für das positive Ergebnis ist vor allem das gestiegene Neugeschäft mit Einmalbeiträgen. Das führe zwar zu kurzfristigen Wachstumseffekten, deute jedoch nicht zwingend auf eine nachhaltige Bestandsvergrößerung hin, erklären die Experten. Gleichwohl zeige es, dass die Lebensversicherer von der wiedergewonnenen Stabilität des Kapitalmarkts profitieren und die Nachfrage nach sicheren Vorsorgeprodukten wieder ansteigt.

Trotz aller Entspannung: Die Stornoquote ist im Vergleich zum Vorjahr von 4,3% auf 4,6% angestiegen, was die weiterhin angespannte Wirtschaftslage widerspiegelt.

Insgesamt erhalten im Bereich Bestand zehn Versicherer die Bestnote von fünf Sternen, zwei weniger als im Vorjahr. Erneut bewertet MORGEN & MORGEN elf Unternehmen mit vier Sternen, drei mehr Unternehmen als im Vorjahr erhalten drei Sterne, die Anzahl steigt auf 22.

Teilrating Sicherheit: Unternehmen sind sicher aufgestellt

Anhand von fünf Kennzahlen bewertet MORGEN & MORGEN im Teilrating Sicherheit die finanzielle Stabilität der Anbieter. Insgesamt präsentieren sie sich im Jahr 2024 als stabil und solide aufgestellt.

Die Eigenmittelquote ist robust und weist eine leicht positive Tendenz auf. Die Rückstellung für Beitragsrückerstattungen (RfB) ist im Vergleich zum Vorjahr noch einmal leicht gestiegen und auch die SCR-Bedeckungsquoten nach Solvency II liegen weiterhin auf hohem Niveau. Unter Einbeziehung der möglichen Erleichterungen liegen damit alle bewerteten Unternehmen deutlich über den Mindestanforderungen. „Die Unternehmen verfügen über ausreichende Puffer um auch künftigen Belastungen standzuhalten – ein positives Signal für Versicherte und den gesamten Markt“, erklärt Thorsten Saal, Bereichsleiter Mathematik und Rating bei MORGEN & MORGEN.

Insgesamt erhalten hier 49 der betrachteten Unternehmen die Höchstbewertung, zwei weniger als im Vorjahr. Die Anzahl der Unternehmen, die mit vier und drei Sternen bewertet werden, bleibt mit sechs bzw. zwei auf dem gleichen Niveau wie im Vorjahr.

Diese 15 Versicherer sind „ausgezeichnet“

Im Gesamtrating zeigt sich damit eine leichte Verschlechterung im Vergleich zum Vorjahr (siehe Grafik). Hieraus sei allerdings kein allgemeingültiger Trend abzuleiten, vielmehr liege es an den Ergebnissen einzelner Versicherer, die sich teils verschlechtert, aber auch teils verbessert haben, erklärt das Ratinghaus.

 

Diese Lebensversicherer sind laut MORGEN & MORGEN am stabilsten

 

Insgesamt 15 Unternehmen erhalten fünf Sterne und damit ein „ausgezeichnetes“ Ergebnis, das sind drei weniger als im Vorjahr. In alphabetischer Reihenfolge sind das die folgenden Unternehmen: Allianz, BL die Bayerische, DLVAG, ERGO Vorsorge, Europa, Hannoversche, HanseMerkur, Inter, InterRisk, LV 1871, Öfftl. Braunschweig, Swiss Life, uniVersa, WGV und WWK.

Weitere 29 Versicherer erhalten vier Sterne, genauso viele wie im letzten Jahr. Darunter befinden sich Unternehmen wie Alte Leipziger, AXA, Canada Life, Continentale, HDI, Itzehoer, NÜRNBERGER, R+V und Stuttgarter. Im Mittelfeld befinden sich 14 Versicherer mit drei Sternen, ein Anstieg um drei Unternehmen. Im Gegenzug erhält nur noch ein Unternehmen zwei Sterne, im Vorjahr waren es noch vier. Erstmals seit der Einführung der neuen Bewertungssystematik im Jahr 2022 werden zwei Unternehmen nur mit einem Stern bewertet. (js)

Das gesamte Ergebnis kann auf der Website von MORGEN & MORGEN eingesehen werden.

Lesen Sie auch: Das sind die größten Lebensversicherer
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<a href="/nachrichten/interrisk-setzt-auf-versdiagnose" hreflang="de">InterRisk setzt auf vers.diagnose</a> http://www.asscompact.de/node/169854

Die InterRisk Versicherungen sind an vers.diagnose angeschlossen. Die Anbindung ermöglicht die Durchführung digitaler Risikoprüfungen über die Plattform. Mit der Integration von vers.diagnose will der Versicherer die Zusammenarbeit mit Vermittlern verbessern.

169854 18. November 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Um die digitale Transformation analoger Prozesse weiter voranzutreiben, setzt die InterRisk auf die Plattformen für digitale Risikoprüfungen und Antragsprozesse vers.diagnose. Seit Kurzem ist der Versicherer an die Plattform angeschlossen. Mit der Anbindung an vers.diagnose und der Einführung der digitalen Unterschrift will der Versicherer weiter an der Kooperation mit den Vertriebspartnern feilen. „Wir haben einen tiefgreifenden Transformationsprozess angestoßen. Ziele sind ein beschleunigter Workflow und eine optimierte Performance – zum Nutzen der Vermittler. Die Integration von vers.diagnose und die Einführung der digitalen Unterschrift sind dabei wichtige Schritte, um die Zusammenarbeit mit unseren Vertriebspartnern maßgeblich zu verbessern“, erklärt Dr. Florian Sallmann, Vorstandsvorsitzender der InterRisk Versicherungen.

Digitale Risikoprüfungen

In der Praxis ermöglicht die Anbindung eine direkte Durchführung digitaler Risikoprüfungen über vers.diagnose. Vermittler bekommen in Echtzeit eine Übersicht über die teilnehmenden Versicherer und deren finale Votierungen in den Bereichen Berufsunfähigkeits- und Risikolebensversicherung sowie weiteren Biometrieprodukten.

„Mit der Anbindung der InterRisk an vers.diagnose schaffen wir einen weiteren Meilenstein auf dem Weg zur vollständigen Digitalisierung des Antragsprozesses“, sagt Lennert Paech, Direktor Vertrieb vers.diagnose. Das bedeute weniger E-Mails, weniger Aufwand und mehr Geschwindigkeit sowohl für Vermittler als auch für Versicherer. „Eine klare Verbesserung für alle Beteiligten – Vermittler, Versicherer und Kunden“, so Paech weiter. (tik)

Weitere Meldungen rund um neue digitale Tools und Services lesen Sie auch in unserer Rubrik „Management & Vertrieb“.
Lesen Sie außerdem: Größter Handlungsdruck bei digitalen Services für Vermittler
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<a href="/nachrichten/afw-raet-versicherungsmaklern-auf-begriff-%E2%80%9Eunabhaengig%E2%80%9C-zu-verzichten" hreflang="de">AfW rät Versicherungsmaklern, auf Begriff „unabhängig“ zu verzichten</a> http://www.asscompact.de/node/169853

Versicherungsmakler dürfen nicht mit dem Begriff „unabhängig“ werben, so ein aktuelles Urteil – nicht das erste dieser Art. Der AfW-Verband empfiehlt nun, auf den Begriff im Außenauftritt zu verzichten. Er will sich aber für die besondere Stellung des Maklers auch in wettbewerbsrechtlicher Sicht einsetzen.

169853 18. November 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Der AfW Bundesverband für Finanzdienstleistung warnt vor den Folgen des OLG-Dresden-Urteils vom 28.10.2025 für den Marktauftritt von Versicherungsmaklern. Er empfiehlt Versicherungsmaklern, auf den Begriff „unabhängig“ in Werbung, Broschüren und auf Websites zu verzichten, wenn sie - wie üblich - Courtagevergütung erhalten. Maklerunternehmen sollten stattdessen konkret ihre Leistungen betonen. Insofern sollten Versicherungsmakler sowohl die Kommunikation und Werbung in Google, Social Media und Printmedien prüfen als auch die Kundenerstinformation präsent platzieren.

Das OLG Dresden hatte entschieden, dass Versicherungsmakler nicht mit dem Begriff „unabhängig“ werben dürfen, wenn sie eine Courtage von Versicherern erhalten. Die Richter bewerteten diese Aussage als wettbewerbsrechtlich irreführend. Der AfW erkennt zwar die Bedeutung des ersten Eindrucks im Werbekontext an, kritisiert jedoch, dass die Entscheidung wesentliche berufsrechtliche Grundlagen des Versicherungsmaklerberufs außer Acht lässt.

„Versicherungsmaklerinnen und -makler sind gesetzlich ausdrücklich als Sachwalter ihrer Kundinnen und Kunden definiert – sie stehen rechtlich auf der Seite der Verbraucher, nicht der Produktgeber. Dass diese gesetzlich verankerte Stellung durch eine rein auf eine vermeintliche Verbrauchererwartung bezogene, wettbewerbsrechtliche Betrachtung unterlaufen wird, ist aus unserer Sicht nicht nachvollziehbar“, erklärt Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des AfW.

Das Urteil des OLG Dresden steht in einer Reihe ähnlicher Entscheidungen, bei denen Gerichte die Verwendung des Begriffs „unabhängig“ eng auslegen. Für die Maklerschaft bedeute das erneut Unsicherheit bei der werblichen Außendarstellung – obwohl die Rolle des Maklers im gesetzlichen Vermittlersystem klar abgegrenzt und definiert sei, so der Verband. Wer auf vertragliche Bindungen zu Versicherern verzichtet, eine Vielzahl von Anbietern berücksichtigt und ausschließlich im Interesse der Kundinnen und Kunden agiert, unterscheide sich fundamental vom gebundenen Vertrieb.

„Das Urteil mag juristisch argumentierbar sein – politisch und berufspraktisch bleibt es hochproblematisch, weil es genau jene schwächt, die für unabhängige Finanz- und Versicherungsberatung und eine bedarfsgerechte Versorgung der Menschen stehen,“ ergänzt Wirth. 

Der AfW wolle sich weiterhin dafür einsetzen, dass die besondere Stellung der Maklerschaft auch in der wettbewerbsrechtlichen Bewertung Berücksichtigung findet und nicht weiter verwässert wird. (bh)

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<a href="/nachrichten/nuernberger-und-inter-deklarieren-ueberschussbeteiligung" hreflang="de">NÜRNBERGER und INTER deklarieren Überschussbeteiligung</a> http://www.asscompact.de/node/169852

Der Run-off-Spezialist Athora hat den alljährlichen Reigen der Überschussdeklarationen begonnen; nun haben die INTER und die NÜRNBERGER ihre Verzinsung für das Jahr 2026 bekannt gegeben. Während die INTER weiter erhöht, hält die NÜRNBERGER ihre Verzinsung auf konstantem Niveau.

169852 18. November 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Nachdem der Run-off-Spezialist Athora den Anfang gemacht hat, ziehen nun weitere Anbieter nach und deklarieren ihre Überschussbeteiligungen für das Jahr 2026. Die INTER Lebensversicherungs AG erhöht demnach ihre laufende Verzinsung für Neu- und Bestandskunden um 0,15 Prozentpunkte auf 3,40%. Es ist der vierte Anstieg in Folge, so der Versicherer mit Hauptsitz in Mannheim. Die „marktüberdurchschnittliche Verzinsung“ unterstreicht somit die Stärke des Versicherers, heißt es vom Unternehmen.

Im Neugeschäft liegt die angegebene Gesamtverzinsung etwa bei INTER MeinLeben Klassik damit durchschnittlich bei 3,84%, denn über die Schlussüberschussbeteiligung sowie weitere laufende Überschussbeteiligungen kommen noch einmal 0,44 Prozentpunkte hinzu. Auch Bestandskunden profitieren von der Erhöhung, denn alle Verträge mit einem Rechnungszins bis zu 3,25% erhalten Zinsüberschüsse.

NÜRNBERGER hält laufende Verzinsung stabil

Die NÜRNBERGER Lebensversicherung AG hält ihre laufende Verzinsung für Lebens- und Rentenversicherungen für 2026 konstant bei 2,95%. Die Gesamtverzinsung der aktuellen Tarifgeneration, einschließlich Schlussüberschuss, erreicht damit 3,38%, heißt es vonseiten des fränkischen Versicherers.

In den Einkommenschutz-Tarifen (EKS), bleiben die Überschüsse auf dem Niveau des Vorjahres. Die langjährige Erfahrung des Versicherers im Bereich EKS spiegelt sich in der Stabilität der Beiträge wider: Für Bestandskunden sind die Überschussbeteiligungen seit 30 Jahren stabil, so die NÜRNBERGER. (js)

Mehr aktuelle Meldungen aus der Rubrik Assekuranz finden Sie hier.
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<a href="/nachrichten/courtagevereinbarungen-wo-fuer-makler-risiken-entstehen" hreflang="de">Courtagevereinbarungen: Wo für Makler Risiken entstehen</a> http://www.asscompact.de/node/169851

Courtagevereinbarungen oder -zusagen spielen in der Zusammenarbeit zwischen Maklern und Versicherungsunternehmen eine große Rolle. Es ist nicht immer klug, wenn Makler die mit den Versicherern getroffenen Vereinbarungen unreflektiert in Kauf nehmen, meint AssCompact Kolumnist Hans-Ludger Sandkühler.

169851 18. November 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Auf besonderen Wunsch hier noch einmal wichtige Aspekte zur Zusammenarbeit zwischen Versicherungsmaklern und Versicherungsunternehmen. Diese wird in der Praxis regelmäßig in Courtagevereinbarungen oder Courtagezusagen geregelt. Die Komplexität der darin getroffenen Regelungen ist in den letzten Jahren infolge gesetzlicher Entwicklungen stetig gestiegen. Viele Makler konzentrieren sich auf ihr Geschäft und nehmen die mit den Versicherern getroffenen Vereinbarungen unreflektiert in Kauf. Das ist nicht immer klug.

Rechtsverhältnis zum Kunden

Der Versicherungsmakler wird vom Kunden durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag damit beauftragt, für den Kunden einen passenden Versicherungsvertrag zu vermitteln, und wird als dessen treuhänderähnlicher Sachwalter angesehen. Daraus erwachsen dem Makler zahlreiche Pflichten gegenüber seinen Kunden.

Rechtsverhältnis zum VU

Im Verhältnis zu Versicherungsunternehmen bestehen vertragsähnliche Beziehungen. Die Gesamtheit der Rechtsbeziehungen des Maklers zu Kunden und Versicherer wird auch als Doppelrechtsverhältnis bezeichnet. Aufgrund dessen bestehen auch gegenüber dem Versicherer schuldrechtliche Informations- und Interessenwahrnehmungspflichten. Der Versicherungsmakler muss dem Versicherer alle ihm bekannten und für die Risikobeurteilung notwendigen Fakten mitteilen. Eine einseitige Parteinahme für den Kunden ist daher ausgeschlossen. Im Falle eine Pflichtenkollision gehen allerdings aufgrund der Sachwalterstellung die Pflichten gegenüber dem Versicherungsnehmer vor.

Vereinbarungen zwischen Maklern und Versicherern

Das zwischen dem Versicherungsmakler und dem Versicherungsunternehmen entstandene gesetzliche Schuldverhältnis wird in der Praxis um Courtagezusagen oder Courtagevereinbarungen zwischen Versicherungsunternehmen und Versicherungsmakler ergänzt. In diesen Regelwerken werden – einseitig oder wechselseitig – Einzelheiten der Kooperation und Courtagezahlungen geregelt.

Courtagezusagen

In einer Courtagezusage erklärt der Versicherer einseitig, unter welchen Voraussetzungen er bereit ist, dem Makler für einen vermittelten Versicherungsvertrag Courtage zu zahlen. Rechtspflichten des Maklers gegenüber dem Versicherer werden dadurch grundsätzlich nicht begründet. Dagegen verpflichtet sich der Versicherer, für die erfolgreiche Vermittlung von Versicherungsverträgen eine bestimmte Vergütung (Courtage) zu zahlen. Die Zusage legt fest, wann und in welcher Höhe Courtagen gezahlt werden – etwa mit reduzierten Beträgen für spezielle Risiken oder einer Obergrenze bei Lebensversicherungen bezogen auf den Erstjahresbeitrag.

Courtagevereinbarungen

Sofern für den Makler Rechtspflichten (zum Beispiel Sicherheitsleistungen für Stornorisiken) im Verhältnis zum Versicherer begründet werden sollen, kann dies in einer gegenseitig verpflichtenden Courtagevereinbarung festgelegt werden. Dabei kommt es in der Praxis nicht selten vor, dass für den Makler in der Courtagevereinbarung besondere Rechtspflichten gegenüber dem Versicherer begründet werden, die mit den Pflichten des Maklers gegenüber dem Kunden kollidieren können. Deshalb legen viele Versicherungsmakler Wert auf eine einseitige, nur den Versicherer bindenden Courtagezusage. Dahinter steht die Sorge, mit einer „vertraglichen Vereinbarung“ die für den Status des Versicherungsmaklers notwendige (im Moment aber intensiv diskutierte) Unabhängigkeit verlieren zu können. Die Sorge ist aber unberechtigt, solange sich Versicherungsmakler in einer vertraglichen Abrede nicht zu Tätigkeiten „für den Versicherer“ verpflichten, die geeignet sind, die Unabhängigkeit des Maklers infrage zu stellen.

Es ist nicht ungewöhnlich, dass Versicherungsmakler bestimmte Funktionen des Versicherers wie Underwriting, Dokumentierung, Inkasso oder Schadenregulierung (Funktionsausgliederung) übernehmen, ohne sich in ihrer Unabhängigkeit eingeschränkt zu sehen. Ähnliches gilt auch für die Bevollmächtigung für die Entgegennahme von Anzeigen und Erklärungen des Versicherungsnehmers. Es ist aber zu bedenken, dass dies im Hinblick auf die Sachwalterstellung des Versicherungsmaklers erhebliches Konfliktpotenzial birgt, sodass hier – insbesondere vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion – besondere Vorsicht geboten ist. Deshalb ist jeder Makler gut beraten, Pflichten gegenüber dem Versicherer in der Courtagevereinbarung – soweit möglich – zu vermeiden. Die BaFin weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass insbesondere die Vorgaben des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) zu beachten seien, wenn der Versicherer den Makler als Dienstleister (Schadenbearbeitung) beauftrage.

Problematische Regelungen

Problematisch sind Regelungen in Courtagezusagen und Courtagevereinbarungen, die für den Fall der Beendigung der Zusammenarbeit den teilweisen oder völligen Wegfall der Courtage vorsehen. Manche Versicherer halten verschiedene Zusagemuster mit und ohne Wegfallklausel bereit. Unglücklich sind auch sog. Respektierungsklauseln, mit denen Versicherer ihre Ausschließlichkeit schützen wollen. Das ist zwar verständlich, aber zu kurz gesprungen, weil die Klauseln gegen den erklärten Kundenwillen gerichtet sind. Keinesfalls zu akzeptieren sind Regelungen in Courtagevereinbarungen, mit denen gesetzlich bestehende Pflichten des Versicherungsmaklers zusätzlich zu Vertragspflichten gegenüber dem Versicherer erhoben werden. Einfaches Beispiel: „Der Makler wird seine gesetzlichen Beratungs- und Dokumentationspflichten erfüllen.“ Eine Pflichtverletzung durch den Makler löst dann nicht nur gesetzliche Rechtsfolgen aus, sondern indiziert zugleich – völlig unnötigerweise – auch die Verletzung vertraglicher Pflichten gegenüber dem Versicherer. Da im Zuge der Umsetzung der IDD zahlreiche neue Pflichten der Vermittler begründet worden sind, ist eine Tendenz zu beobachten, dass Versicherer, vorsorglich und um nicht eigene Pflichten zu verletzen, dazu neigen, unter Berufung auf Regulierungsvorschriften Courtagevereinbarungen mit derartigen Vermittler- pflichten zu überfrachten.

Anreize und Interessenkonflikte

Problematisch sind auch Vereinbarungen, nach denen Vergütungen gezahlt werden, die nicht nur eine Gegenleistung für die Vermittlungstätigkeit des Maklers bildet, sondern auch volumen- oder ertragsabhängige Komponenten enthalten. Gemäß § 48a Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) dürfen Versicherungsunternehmen keine Vorkehrungen durch die Vertriebsvergütung, Verkaufsziele oder in anderer Weise treffen, durch die Anreize für Versicherungsvermittler geschaffen werden könnten, einem Kunden ein bestimmtes Versicherungsprodukt zu empfehlen, obwohl sie ein anderes, den Bedürfnissen des Kunden besser entsprechendes Produkt anbieten könnten. Fehlanreize können sich allein aus der Höhe der Provision oder durch ihre Verknüpfung mit dem Erreichen von Absatzzielen ergeben. Für Versicherungsanlageprodukte gelten darüber hinaus noch verschärfte Regeln gemäß § 48a Abs. 2 bis 6 VAG.

Soweit Courtagezusagen/Courtagevereinbarungen gegen diese Vorgaben verstoßen, sind sie möglicherweise gemäß § 134 BGB unwirksam. Versicherer trifft nach Ansicht der BaFin eine dauerhafte Hinwirkungspflicht zur Anpassung bestehender Courtageregelungen, insbesondere für neue Produkte.

Beendigung

So wie es den Versicherern jederzeit freigestellt ist, ob und ggf. wie sie mit Versicherungsmaklern zusammenarbeiten wollen, sind sie auch frei, Courtagezusagen für die Zukunft zu widerrufen oder Courtagevereinbarungen zu kündigen. Abgesehen von bereits genannten problematischen Regelungen bedeutet dies üblicherweise nur, dass der Versicherer zukünftig kein Neugeschäft mehr von dem Makler annehmen wird. Die bereits vermittelten Versicherungsverträge werden dagegen behandelt wie bisher.

Über Hans-Ludger Sandkühler

Hans-Ludger Sandkühler ist Vertriebs- und Versicherungsjurist und verfügt über praktische Erfahrungen aus seinen langjährigen Tätigkeiten als Versicherungsmakler und Rechtsanwalt. Er ist ausgewiesener Experte in Maklerfragen, gefragter Referent und Autor zahlreicher Veröffentlichungen.

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<a href="/nachrichten/deutlich-mehr-immobilieninserate-mit-waermepumpe" hreflang="de">Deutlich mehr Immobilieninserate mit Wärmepumpe</a> http://www.asscompact.de/node/169850

Der Anteil von Immobilien, die zum Kauf angeboten werden und mit einer Wärmepumpe ausgestattet sind, hat sich in den vergangenen sechs Jahren vervierfacht. Dies geht aus einer Analyse des Portals immowelt hervor. Hierfür wurden die Heizungsarten in Immobilieninseraten untersucht.

169850 18. November 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die Verbreitung von Wärmepumpen in Deutschland nimmt zu. Dies zeigt sich auch bei den Heizungsarten von Immobilien, die zum Kauf angeboten werden. So hat der Anteil von Objekten mit Wärmepumpe in den vergangenen Jahren deutlich zugelegt. Hatten die Anlagen 2019 mit einem Anteil von 2% am Gesamtangebot eher noch Seltenheitswert, waren es 2025 bereits 8% aller Kaufimmobilien, die mit einer Wärmepumpe inseriert wurden, wie eine Analyse des Portals immowelt belegt. Gasheizungen bilden zwar nach wie vor die Mehrheit bei den Heizungsarten in Kaufinseraten, ihr Anteil ist aber rückläufig und ist von 49% im Jahr 2019 auf 43% zurückgegangen. Der Anteil von Öl-Kesseln lieg laut immowelt seit fünf Jahren konstant 10%.

„Die Entwicklung zeigt deutlich, dass die Wärmepumpe in der Breite angekommen ist. Besonders im ländlichen Raum gewinnt sie rasant an Bedeutung, weil Eigentümer dort mehr Handlungsspielraum und Fläche für die Installation haben“, erklärt Dr. Robert Wagner, Geschäftsführer von immowelt. Die Energiekrise sei der entscheidende Impuls gewesen, um nachhaltige Heizsysteme vom Nischenthema zur echten Alternative zu machen. Dieser Trend dürfte sich in den kommenden Jahren weiter verstärken, so Wagner weiter.

Trend zur Wärmepumpe vor allem im ländlichen Raum

Insbesondere abseits der großen Ballungsräume haben Wärmepumpen in den vergangenen Jahren stark an Beliebtheit gewonnen. Der Anteil an Wärmepumpen hat sich in allen Regionen erhöht, vor allem aber in Städten unter 100.000 Einwohnern: Dort beträgt der Anteil an Wärmepumpen inzwischen bei 13%, was einem Anstieg von 10 Prozentpunkten seit 2019 entspricht. Im gleichen Zeitraum hat sich die Verbreitung von Gasthermen in Kaufimmobilien von 46 auf 35% verringert. Ölheizungen verloren 7 Prozentpunkte und sind 2025 in 17% der inserierten Immobilien verbaut.

Die Wärmewende gewinnt laut immowelt also vor allem im ländlichen Raum an Dynamik. Dies dürfte darauf zurückzuführen sein, dass in Kleinstädten und Dörfern die Menschen tendenziell eher in Ein- oder Zweifamilienhäusern wohnen. Immobilieneigentümer können somit eher frei entscheiden, welche Heizungsform sie bevorzugen. Zudem verfügen die Bewohner in ländlichen Gegenden meist über mehr Grundstücksfläche, um Wärmepumpen in Vorgärten oder Gärten zu installieren.

In dicht bebauten Großstädten herrschen dagegen Mehrparteienhäuser vor, wo zunächst die ganze Eigentümergemeinschaft einem Heizungstausch zustimmen muss. Zudem sei die Installation einer Wärmepumpen baulich schwerer zu realisieren, wenn entsprechende Freiflächen rund ums Haus fehlen. In Großstädten seien obendrein öfter Fernwärmenetze verlegt, sodass nicht alle Eigentümer ihre Heizungsform frei wählen könnten, wie es von immowelt weiter heißt. (tik)

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<a href="/nachrichten/vorstand-der-adac-versicherung-ag-hat-neues-mitglied" hreflang="de">Vorstand der ADAC Versicherung AG hat neues Mitglied</a> http://www.asscompact.de/node/169847

Marc Kottmann übernimmt zum Jahresanfang 2026 das Ressort Schaden im Vorstand der ADAC Versicherung AG. Er folgt auf Sascha Petzold, der sich aus dem Vorstand zurückzieht. Kottmann wird Teil des Führungsteams um Claudia Tuchscherer, Stefan Daehne und Sascha Herwig.

169847 18. November 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Es gibt personelle Änderungen bei der ADAC Versicherung AG: Zum 01.01.2026 wird Marc Kottmann Mitglied des Vorstands. Er übernimmt dort das Vorstandsressort Schaden und wird für den Ambulanzdienst, die Schadenregulierung, das Beschwerdemanagement, das Netzwerkmanagement und andere unterstützende Bereiche rund um die Leistungserbringung zuständig sein. Kottmann wird damit Teil des dann wieder vierköpfigen Führungsteams der ADAC Versicherung AG: Claudia Tuchscherer, Vorstandsvorsitzende, Stefan Daehne, Vertrieb, und Sascha Herwig, Betriebsorganisation und Produkt.

Er wird Nachfolger von Sascha Petzold, der den Vorstand der ADAC Versicherung AG zum Jahresende verlässt. Auf eigenen Wunsch wird er sich in Zukunft den neuen strategischen Themen „Gesundheit“ und „Ausbildung“ bei der ADAC Versicherung AG – auch in Zusammenarbeit mit der ADAC Stiftung – widmen, gibt der ADAC bekannt. Petzold war federführend am Ausbau unseres Regulierungsverbundes, der Stabilisierung und Optimierung der weltweiten Schadenhilfe, dem Einsatz von ADAC Pannenhelfern im Ausland sowie der erfolgreichen Intensivierung des Kostenmanagements beteiligt, heißt es von Dr. Claudius Leibfritz, Vorstand der ADAC SE und Aufsichtsratsvorsitzender der ADAC Versicherung AG.

Der studierte Betriebswirt Kottmann bringt Expertise auf dem Gebiet der Kfz- und Reise-Assistance sowie der Schadenregulierung mit. Er war bereits in diversen leitenden Funktionen tätig, u. a. bei Allianz Ventures und Allianz Partners sowie als Chief Operating Officer aller deutschen Allianz Partners Gesellschaften in den Sparten Assistance, Reise- und Krankenversicherung. Zuletzt war er Kottman als Global Head of Operations, Steering & Transformation für die strategische Steuerung und Weiterentwicklung der operativen Bereiche Betrieb und Schaden für Versicherung und Assistance bei Allianz Partners in über 30 Ländern verantwortlich. (lg)

News über weitere personelle Veränderungen in der Finanz- und Versicherungsbranche lesen Sie in der Rubrik „Personen“.

Bild: © Privat

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<a href="/nachrichten/ergo-wuestenrot-bausparkasse-wird-exklusiver-partner" hreflang="de">ERGO: Wüstenrot Bausparkasse wird exklusiver Partner</a> http://www.asscompact.de/node/169846

Die Wüstenrot Bausparkasse und die ERGO haben ihre bestehende Kooperation verlängert. Außerdem soll die Zusammenarbeit bei der Vermittlung von Baufinanzierungen weiter ausgebaut werden: Wüstenrot wird künftig exklusiver Partner der ERGO für das private Baufinanzierungsgeschäft.

169846 18. November 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die Wüstenrot Bausparkasse AG und die ERGO Beratung und Vertrieb AG haben ihre Kooperation, die im Bausparbereich mehr als 15 Jahre zurückreicht, um weitere fünf Jahre ausgedehnt. Beide Partner hoben im Zuge der Vertragsverlängerung die Bedeutung der langjährigen Zusammenarbeit im Bausparen und in der Baufinanzierung hervor. Die Kooperation bei der Vermittlung von Baufinanzierungen soll künftig intensiviert und weiter ausgebaut werden: Wüstenrot wird exklusiver Partner der ERGO für das private Baufinanzierungsgeschäft. Wüstenrot stärke damit seine Position als Kooperationsbausparkasse, wie es in der Pressemitteilung weiter heißt.

Im Rahmen der Zusammenarbeit erhält die ERGO Zugang zum Baufinanzierungsportal von Wüstenrot. Das Portal steht Vertriebspartnern zur Verfügung und ermöglicht die vollelektronische Einreichung und Abwicklung von Finanzierungsanträgen an ERGO, Wüstenrot sowie über 400 Finanzierungspartner. Wüstenrot stellt der ERGO künftig eine Kombination digitaler Beratungslösungen und persönlicher Präsenz durch Bauspar- und Finanzierungsfachleuten vor Ort bereit.

„Wir freuen uns sehr, dass wir die partnerschaftliche und erfolgreiche Zusammenarbeit mit ERGO weiter ausbauen und so auch unsere Vertriebskraft in der Baufinanzierung stärken“, erklärt Bernd Hertweck, Vorstandsvorsitzender der Wüstenrot Bausparkasse. Dr. Christian Gründl, Vorsitzender des Vorstands der ERGO Beratung und Vertrieb AG, betont: „Wir sind schon seit vielen Jahren vertrauensvoller Partner von Wüstenrot. Die bestehende, erfolgreiche Kooperation wollen wir – wie bereits im Bausparen – auch in der privaten Baufinanzierung weiter voranbringen.“ (tik)

Weitere Meldungen rund um das Thema Immobilien und Baufinanzierung lesen Sie in unserer Rubrik „Immobilien“.
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<a href="/nachrichten/wo-es-sich-am-teuersten-lebt" hreflang="de">Wo es sich am teuersten lebt</a> http://www.asscompact.de/node/169857

Der Regionale Preisindex des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) zeigt, in welchen Städten hierzulande das Leben am teuersten ist. Hierzu werden die Wohn- und Lebenshaltungskosten verglichen. Der Auswertung zufolge bleiben die Preisunterschiede trotz Inflation konstant, größter Treiber sind die Wohnkosten.

169857 18. November 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) hat Ergebnisse des Regionalen Preisindex vorgelegt, den es zusammen mit dem Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) erstellt hat. Hierfür werden die Wohn- und Lebenshaltungskosten wie Mieten, Strom, Gas und Lebensmittel in allen 400 Kreisen und kreisfreien Städten Deutschlands verglichen. Wie die Auswertung belegt, ist das Leben in den sieben größten Städten Deutschlands am kostspieligsten. In Berlin, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg, Köln, München und Stuttgart lagen die Lebenshaltungskosten im Jahresdurchschnitt 2024 rund 11% über dem Bundesschnitt.

München bleibt das teuerste Pflaster

Die bayerische Landeshauptstadt ist weiterhin die teuerste Metropole Deutschlands. In München sind die Wohn- und Lebenshaltungskosten knapp 24% über dem Bundesschnitt. Auch im Speckgürtel der Isarmetropole lebt es sich teuer. Ebenfalls deutlich über dem Bundesschnitt liegen die Wohn- und Lebenshaltungskosten laut Index in Freiburg (+13,4%) und in Heidelberg (+10%).

 

Wo es sich weiterhin am teuersten lebt

 

Am günstigsten lebt es sich in dünn besiedelten Regionen wie zum Beispiel dem Vogtlandkreis in Sachsen. Dort bewegen sich die Verbraucherpreise rund 10% unter dem bundesweiten Durchschnitt. Deutlich niedriger sind die Wohn- und Lebenshaltungskosten auch in den Landkreisen Lüchow-Dannenberg, Holzminden oder im niedersächsischen Northeim. Als Hauptgrund nennt IW-Experte Ralph Henger den Wohnungsmarkt: Während sich die Mieten in den großen Städten fast 50% über dem Bundesniveau bewegten, fallen sie in ländlichen Räumen teils ein Drittel niedriger aus.

Inflation hat Preisgefälle nicht verändert

In den Jahren 2022 bis 2024 gab es außergewöhnlich hohe Preissteigerungen. Energie, Lebensmittel und viele Alltagsgüter verteuerten sich spürbar. Das regionalen Preisgefälle in Deutschland hat sich dadurch aber nicht nennenswert verändert, wie es von den Experten des IW heißt. Die Gründe für die konstanten Preisunterschiede würden vor allem in strukturellen Faktoren liegen, die durch die Inflation nicht wesentlich beeinflusst wurden. In den Großstädten würde eine unvermindert hohe Nachfrage und überdurchschnittliche Einkommen weiterhin für ein erhöhtes Preisniveau sorgen. Dagegen würden in den ländlichen Räumen eine geringere Nachfrage, Abwanderungstendenzen und niedrigere Einkommen dämpfend auf die Preise wirken. Entsprechend habe die Inflation die räumlichen Preisunterschiede insgesamt nicht weiter verstärkt, so die Experten des IW weiter.

Wohnkosten entscheidender Treiber für regionale Unterschiede

Die Leistbarkeit einer Stadt wird vor allem durch die Höhe der Wohnkosten bestimmt. Für den Regionalen Preisindex wurden laut IW Modellrechnungen durchgeführt, die sich auf die beobachteten Angebotsmieten der letzten Jahre stützen. Hier lässt sich eine Entwicklung feststellen: Bestandsmieten legten merklich langsamer zu als Angebotsmieten, da viele laufende Mietverträge nicht regelmäßig an das aktuelle Marktniveau angepasst werden. Trotz der bewegten Jahre 2022 bis 2024 haben sich die regionalen Mietgefälle nur gering, aber spürbar verschoben, wie der Experte Ralph Senger erläutert. So vergrößerte sich der Preisaufschlag der sieben größten Städte gegenüber dem Bundesdurchschnitt von +46% (2022) auf +48% (2024). Der Preisvorteil ländlicher Kreise blieb aber mi t-19% bestehen.

Der Wohnungsmarkt bleibt der wichtigste Treiber regionaler Preisunterschiede. Darin birgt sich laut Henger zugleich eine Chance: „Gelingt es den Kommunen, den Wohnungsbau zu forcieren, können sie das Leben in ihren Städten insgesamt bezahlbarer gestalten.“ Zumal in den nächsten Jahren die Wohnungsmieten weiter steigen steigen dürften, insbesondere in den Großstädten, wo die Lage angespannt bleibt. (tik)

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In 30% der Regionen übersteigt Mietangebot die Nachfrage

Weitere Meldungen rund um den Immobilienmarkt und den Bereich Baufinanzierung lesen Sie in unserer Rubrik „Immobilien“.
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<a href="/nachrichten/verbraucherrechte-kleinlein-warnt-vor-aenderungen-beim-widerruf" hreflang="de">Verbraucherrechte: Kleinlein warnt vor Änderungen beim Widerruf</a> http://www.asscompact.de/node/169840

Verbraucherrechte stehen laut Versicherungsmathematiker Axel Kleinlein unter Druck: Geplante Änderungen im Versicherungsvertragsrecht könnten das „ewige Widerrufsrecht“ einschränken, Informationspflichten abschwächen und die nachträgliche Aushändigung von Vertragsunterlagen streichen.

169840 18. November 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Der Versicherungsmathematiker Axel Kleinlein, ehemaliger Vorstandssprecher des Bunds der Versicherten (BdV), warnt vor erheblichen Einschnitten bei Verbraucherrechten. Anlass sind geplante Änderungen im Versicherungsvertragsrecht. In der vergangenen Woche trat Kleinlein als einer von sieben Sachverständigen im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags auf, um zum Gesetzentwurf der Bundesregierung Stellung zu nehmen. Mit diesem Entwurf sollen unter anderem Vorgaben aus EU-Richtlinien umgesetzt werden, die Änderungen der Verbraucherrechte-Richtlinie vorsehen. Zentrale Punkte sind die Einführung einer elektronischen Widerrufsfunktion für online geschlossene Fernabsatzverträge sowie die Einschränkung des sogenannten „ewigen Widerrufsrechts“ bei Finanzdienstleistungs- und Versicherungsverträgen. Auch Anpassungen bei den Informationspflichten sind Teil des Vorschlags.

Keine nachträgliche Aushändigung vollständiger Vertragsunterlagen

„Ich habe in den letzten 25 Jahren keinen derartigen Angriff auf Verbraucherrechte erlebt“, erklärte Kleinlein. Er kritisiert insbesondere, dass nach den Plänen der Bundesregierung das Recht auf die nachträgliche Aushändigung vollständiger Vertragsunterlagen gestrichen werden soll.

Zur Veranschaulichung nennt er folgendes Beispiel: Schließt ein Verbraucher eine Wohnungsbrandversicherung ab, in der auch Fahrlässigkeit mitversichert ist, hat er Anspruch auf Regulierung – selbst dann, wenn er etwa vergisst, die letzte Kerze des Adventskranzes zu löschen und dadurch die Wohnung in Brand gerät. Verbrennen in diesem Fall jedoch auch die Versicherungsbedingungen, kann der Kunde seinen Versicherungsschutz nicht mehr nachweisen. Nur wenn das Versicherungsunternehmen ihm anschließend erneut die vollständigen Vertragsunterlagen zur Verfügung stellt, kann er seinen Anspruch geltend machen. Künftig aber, so Kleinlein, könne sich der Verbraucher darauf nicht mehr verlassen.

Ende des „ewigen Widerrufs“

Ein weiterer zentraler Kritikpunkt betrifft den Widerruf – ein besonders heikles Thema, das die Versicherer, insbesondere im Bereich der Lebensversicherung, bereits in der Vergangenheit stark beschäftigt hat. Nach dem Gesetzentwurf soll der Widerruf von Verträgen über Finanzdienstleistungen künftig nur noch innerhalb von zwölf Monaten und 14 Tagen möglich sein. Für Lebensversicherungen ist eine Ausschlussfrist von 24 Monaten und 30 Tagen vorgesehen.

Darüber hinaus kritisiert Kleinlein, dass Versicherer künftig nicht mehr verpflichtet sein sollen, über die Rechtsfolgen eines Widerrufs zu informieren. Auch sollen damit – selbst bei unvollständigen oder gar falschen Belehrungen – die Versicherungsunternehmen nach zwei Jahren und 14 Tagen keine ernsthaften Konsequenzen mehr fürchten müssen, erklärt er. Bislang müssen Versicherer bei fehlerhaften oder unvollständigen Widerrufsbelehrungen noch ein „ewiges Widerrufsrecht“ der Kunden berücksichtigen. Künftig soll diese Frist auf lediglich gut zwei Jahre verkürzt werden. Aus Sicht Kleinleins ein klarer Rückschritt: „Die Regelungen seit 2008 haben sich bewährt. Es ist nicht nachvollziehbar, warum eine nachweislich erfolgreiche Regelung nun massiv zu Lasten der Verbraucher eingeschränkt werden soll.“ (bh)

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<a href="/nachrichten/mieter-betriebskosten-einsicht-ja-zusendung-nein" hreflang="de">Mieter: Betriebskosten - Einsicht ja, Zusendung nein</a> http://www.asscompact.de/node/169777

Mieter haben grundsätzlich kein Recht auf Übersendung von Betriebskostenbelegen, wenn sie die Unterlagen vor Ort einsehen können. Das zeigt ein Beschluss des LG Hanau: Selbst eine Entfernung von 46 Kilometern wird als zumutbar angesehen, ein späterer Umzug ändert daran nichts.

169777 18. November 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Ein Beschluss des Landgericht Hanau stellt klar: Mieter können keine Übersendung von Abrechnungsbelegen verlangen, wenn ihnen die Einsichtnahme vor Ort zugemutet werden kann. Ein Anspruch auf Zusendung besteht nur in Ausnahmefällen, etwa bei objektiver Unzumutbarkeit.

Ein Beschluss des Landgericht (LG) Hanaus verdeutlicht, dass Mieter keinen Anspruch auf Übersendung von Abrechnungsbelegen haben, wenn ihnen die Einsichtnahme vor Ort grundsätzlich zumutbar ist. Die Berufung eines Klägers wurde gemäß § 522 Abs. 2 ZPO (Zivilprozessordnung) als offensichtlich unbegründet zurückgewiesen.

Der Kläger, bisheriger Mieter einer Wohnung, hatte geltend gemacht, dass ihm die Belege zur Betriebskostenabrechnung zugesendet werden müssten, da er sie nicht persönlich einsehen könne. Bereits in einem Hinweisbeschluss vom 12.02.2025 hatte das Gericht aber klargestellt, dass eine Übersendung nur dann verlangt werden kann, wenn dem Mieter die Einsichtnahme am Ort der Unterlagen unzumutbar ist (Verweis auf „Treu und Glauben“ – § 242 BGB). Eine solche Unzumutbarkeit sah die Kammer aber schon damals nicht.

46 km Entfernung sind zumutbar

Und auch in der jetzigen Berufung folgt das Gericht dieser Auffassung. Demnach sei eine Entfernung von rund 46 Kilometern zwischen dem damaligen Wohnort des Mieters (Hanau) und dem Ort der Einsichtnahme (Frankfurt am Main) noch als zumutbar anzusehen. Auch die Tatsache, dass der Mieter inzwischen weiter weggezogen ist (124 km Entfernung), begründet keinen Anspruch auf Übersendung der Belege. Maßgeblich sei die Situation während des laufenden Mietverhältnisses. Ein späterer Umzug falle in den Risikobereich des Mieters.

Darüber hinaus habe der Kläger nie substanziiert vorgetragen, dass ihm die Anreise unzumutbar sei, und diese auch während des Mietverhältnisses nie gegenüber dem Vermieter geltend gemacht. Der Vermieter sei daher nicht verpflichtet gewesen, auf die Unzulässigkeit des Übersendungsverlangens hinzuweisen.

Mietparteien dürfen Betriebskostenabrechnungen prüfen

Im Zusammenhang mit dem Urteil weist die Wüstenrot Bausparkasse darauf hin, dass Mieterinnen und Mieter allerdings das Recht haben, die Belege der Betriebskostenabrechnungen beim Vermieter oder Verwalter einzusehen. Nur ausnahmsweise könnten sie jedoch verlangen, dass Belegkopien angefertigt und an sie übersandt werden. (bh)

LG Hanau, Urteil vom 24.03.2025 – Az: 2 S 43/24

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<a href="/nachrichten/die-kfz-versicherer-mit-den-hoechsten-schaden-kosten-quoten" hreflang="de">Die Kfz-Versicherer mit den höchsten Schaden-Kosten-Quoten </a> http://www.asscompact.de/node/169838

Ersatzteilpreise und Reparaturkosten steigen weiter an und machen es Kfz-Versicherern weiterhin schwer, profitabel zu arbeiten. Welche Versicherer im Jahr 2024 wieder auf einen grünen Zweig kommen konnten und welche die höchsten Defizite einfuhren, weiß der „Branchenmonitor Kraftfahrtversicherung“ der V.E.R.S. Leipzig GmbH.

169838 17. November 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die Kfz-Versicherer haben magere Jahre hinter sich. Doch nun scheint es langsam Licht am Ende des Tunnels zu geben. Bereits zum Jahresanfang hatte der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) bekannt gegeben, dass die Versicherer erwarten – sollten keine unvorhergesehenen Großschadenereignisse eintreten – dass die Kfz-Versicherung im laufenden Jahr wieder eine schwarze Null einfahren könnte. Sicherlich eine Erleichterung nach mehreren Jahren in der Verlustzone.

Blickt man auf die Zahlen, scheinen diese zu bestätigen, dass die Sparte wieder auf dem Weg auf einen grünen Zweig sein könnte. Laut dem „Branchenmonitor 2025 Kraftfahrtversicherung“, den die V.E.R.S. Leipzig GmbH kürzlich veröffentlicht hat, lagen die Beitragseinnahmen in der Kraftfahrtversicherung im Jahr 2024 deutlich über denen des Vorjahres. Insgesamt stiegen sie um 11,1% auf knapp über 34 Mrd. Euro. Dafür analysiert der Branchenmonitor die Zahlen der 50 größten Kraftfahrtversicherer mit Fokus auf dem Privatkunden- und Geschäftskundengeschäft, die gemeinsam ca. 90% des deutschen Marktes abdecken.

Schaden-Kosten-Quote fällt im Vergleich zum Vorjahr

Gleichzeitig wuchsen die Schadenleistungen deutlich weniger stark. Sie stiegen im Jahr 2024 um 2,5% auf nunmehr 30,8 Mrd. Euro. Die Schäden an Fahrzeugen verursacht durch Unwetter fielen von 1,9 Mrd. Euro im Jahr 2023 auf 1,3 Mrd. Euro in 2024. Was unbeirrt weiter nach oben klettert, sind derweil die Kfz-Ersatzteilpreise genau wie die Stundensätze in den Kfz-Werkstätten.

Was bedeutet das nun für die Schaden-Kosten-Quote – oder Combined Ratio – der analysierten Unternehmen? Im Vergleich zum Jahr 2023 fiel sie von 112,2% auf 106,56%. Das bedeutet, für jeden eingenommenen Euro gaben die Versicherer 2024 etwas mehr als 1,06 Euro aus, und damit weniger als im Jahr 2023. Das ist gut für die Versicherer, unter dem Strich blieb die Sparte 2024 jedoch trotzdem im Defizit.

Elf Unternehmen mit Combined Ratio von unter 100%

Immerhin: Mehrere der untersuchten Versicherer konnten ihre Combined Ratio für 2024 bereits wieder unter 100% drücken, nachdem im Vorjahr kein einziger Anbieter unter diese Marke kam. So lag die Combined Ratio für den Zweig Kraftfahrt Gesamt bei insgesamt elf Unternehmen im profitablen Bereich. Am niedrigsten war die sie beim Direktversicherer AXA easy. Sie lag bei 84,61% (Vorjahr: 104,45%), gefolgt von der Provinzial Nord Brandkasse mit 93,39%. An dritter Stelle lag die AXA mit 94,63%. Weitere Anbieter, die unter der 100%-Marke in der Combined Ratio geblieben sind, sind Helvetia (96,09%), Dialog (97,3%), HUK-Coburg Allgemeine (97,37%), Cosmos (97,56%), VHV (98,2%), Fahrlehrer (99,11%), ADAC Auto (99,2%) sowie Allianz (99,26%).

Auch am anderen Ende der Skala schaut es etwas besser aus als im Vorjahr: Waren es im Vorjahr noch sieben Versicherer, die eine Combined Ratio von über 120% aufwiesen, sind es in diesem Jahr nur noch drei. Es sind die Debeka Allgemeine mit 122,78%, GARANTA mit 129% und die NÜRNBERGER mit 136,64%. Dass die NÜRNBERGER das Schlusslicht bildet, ist wahrscheinlich wenig überraschend, musste der fränkische Versicherer ja für 2024 ein Minus von 157,4 Mio. Euro im Schaden- und Unfallgeschäft hinnehmen.

Drei weitere Versicherer lagen über der 115%-Marke und damit auch im stark defizitären Bereich: Die Mannheimer (115,8%), Lippische Landesbrand (116,55%) sowie WGV-Versicherung (117,85%).

Durchschnittsprämien klettern deutlich weiter nach oben

Was für die Versicherer positiv ist, ist für Kunden oftmals ein Ärgernis. Denn die zuvor erwähnten Steigerungen in den Beitragseinnahmen bedeuten für Versicherte vor allem eins: höhere Prämien. Die Durchschnittsprämien verzeichneten im Jahr 2024 erneut einen deutlichen Anstieg. Durchschnittlich zahlten Kunden 275,49 Euro pro Vertrag. Im Vorjahr lag die Durchschnittsprämie bei 253,76 Euro, in den „Corona-Jahren“ 2020 bis 2022 sogar unter 250 Euro im Schnitt.

Die Spanne zwischen den Versicherern ist hier weit. Die teuersten Prämien im Durchschnitt zahlten Versicherte – wie bereits im Vorjahr – bei der Helvetia. Hier liegt die Durchschnittsprämie bei 503,76 Euro. An zweiter Stelle liegt die Dialog mit 416,05 Euro im Schnitt pro Vertrag, gefolgt von der NÜRNBERGER Allgemeine mit 389,16 Euro. Am günstigsten fahren Versicherte bei der Fahrlehrerversicherung, mit einer Durchschnittsprämie von 200,89 Euro, bei der WGV-Versicherung mit 169,44 Euro sowie bei der Rhion Versicherung mit 146,83 Euro pro Vertrag im Durchschnitt.

So entwickelte sich die Zuwachsrate im Bestand

Der Prämienzuwachs lässt sich jedoch nicht nur auf die gestiegene Durchschnittsprämie zurückführen, erklärt der Branchemonitor. Auch der Vertragsbestand hat im Jahr 2024 zugenommen. Hatten Kfz-Versicherer im Jahr 2023 noch durchschnittlich 2.266.278 Verträge im Bestand, waren es im Jahr 2024 2.304.193 – eine Zuwachsrate von 1,7%. Die meisten Verträge dazugewinnen konnte im Jahr 2024 die Baloise Sachversicherung, die eine Zuwachsrate von 20,63% verzeichnen konnte. Auch deutlich mehr Verträge gewinnen konnte die Itzehoer Brandgilde mit 17,45%, dicht gefolgt von Rhion Versicherung mit 17,36%. Verträge verloren hat die NÜRNBERGER, mit einer Abnahme im Bestand von 9,68% und HDI mit -12,23%. Fast ein Fünftel weniger Verträge im Vergleich zum Vorjahr hatte die Dialog, sie verlor insgesamt 19,4% der Verträge. (js)

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<a href="/nachrichten/allianz-schraubt-erwartungen-fuer-2025-nach-oben" hreflang="de">Allianz schraubt Erwartungen für 2025 nach oben</a> http://www.asscompact.de/node/169845

Die Allianz hat ihre Geschäftszahlen für das dritte Quartal sowie die ersten neun Monate des Jahres 2025 veröffentlicht. Und das Ergebnis kann sich so weit sehen lassen. Der Vorstand erwartet nun ein operatives Ergebnis von mindestens 17 Mrd. Euro.

169845 17. November 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Der Branchenprimus Allianz muss sich mit seinen Zahlen nicht verstecken – und tut dies auch nicht, angesichts des ausführlichen Berichts, den der Konzern nun zu seinen Geschäftszahlen im dritten Quartal und den ersten neun Monaten des Jahres 2025 offengelegt hat. Denn die Stimmung bei der Allianz ist angesichts dieser Zahlen wieder optimistischer und sorgt auch für eine Anpassung des erwarteten operativen Ergebnisses nach oben. Das sind die wichtigsten Zahlen.

Schaden-/Unfallgeschäft treibt Wachstum an

Das gesamte Geschäftsvolumen der Allianz stieg in den ersten neun Monaten auf 141,2 Mrd. Euro an, wobei starkes Wachstum in allen Geschäftsbereichen zum internen Wachstum von 8,5% beigetragen hätten, so die Mitteilung des Unternehmens. Operativ sei das Ergebnis mit 13,1 Mrd. Euro hervorragend gewesen. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum handle es sich dabei um einen Anstieg von 10,4%.

Wichtigster Wachstumstreiber sei der Bereich Schaden- und Unfallversicherung gewesen. Im dritten Quartal erhöhte sich hier das gesamte Geschäftsvolumen auf 19,7 Mrd. Euro, mit einem „hervorragenden“ internen Wachstum von 9,5%. Ebenso zufrieden ist man mit der Schaden-Kosten-Quote in diesem Bereich, die sich auf ein Niveau von 91,9% (von 93,5% im Vorjahreszeitraum) verbesserte. Die Schadenquote lag wiederum bei 69,8%, ebenfalls niedriger als im Vorjahreszeitraum (69,8%). Sowohl im Privat- als auch im Gewerbekundengeschäft war die Performance im dritten Quartal stark, mit 8% internem Wachstum im Privatkundengeschäft und 11% im Gewerbekundengeschäft.

Weitere Zahlen

Weiterhin erhöhte sich das bereinigte Ergebnis je Aktie um 12,2% auf 21,43 Euro. Bereinigt um die Steuerrückstellung und den Veräußerungsgewinn steigt das bereinigte Ergebnis je Aktie um 9,9%.

Die Solvency-II-Kapitalisierungsquote bleibe mit 209% auf „starkem Niveau bei hervorragender Kapitalgenerierung“.

Für das Gesamtjahr 2025 erwartet die Allianz nun ein operatives Ergebnis von mindestens 17 Mrd. Euro. Im Halbjahresbericht war hierbei noch von 16 Mrd. Euro, plus oder minus 1 Mrd. Euro die Rede. Voraussichtlich werde das operative Ergebnis in der Spanne zwischen 17 und 17,5 Mrd. Euro liegen. (mki)

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<a href="/nachrichten/europace-steigende-preise-vor-allem-fuer-neubauhaeuser" hreflang="de">Europace: Steigende Preise vor allem für Neubauhäuser </a> http://www.asscompact.de/node/169842

Wie der Hauspreis-Index EPX des Europace Finanzierungsmarktplatzes zeigt, haben im Oktober die Immobilienpreise in allen Segmenten leicht zugelegt. Der deutlichste Anstieg ist im Segment der neu gebauten Ein- und Zweifamilienhäuser zu verzeichnen.

169842 17. November 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die Transaktionsplattform für Immobilienfinanzierungen, Bausparprodukte und Ratenkredite Europace hat neue Daten des Hauspreis-Index EPX präsentiert. Der Index basiert auf tatsächlichen Immobilienfinanzierungs-Transaktionsdaten des Europace Finanzierungsmarktplatzes. Im Oktober zeigt der Index einen leichten Aufschwung der Immobilienpreise in fast allen Segmenten auf.

Vor allem die Preise für neue Ein- und Zweifamilienhäuser mit 0,64% erhöhten sich deutlich. Somit weisen Neubauhäuser den stärksten Preiszuwachs aller Segmente auf. Der Hauspreisindex erreicht 240,35 Indexpunkte. Im Vorjahresvergleich legten die Baupreise für neue Ein- und Zweifamilienhäuser um 2,07% zu.

Zur Preisentwicklung bei Eigentumswohnungen

Die Preise für Eigentumswohnungen entwickelten sich weitgehend stabil mit einem geringfügigen Rückgang um 0,15% im Oktober. Der Index erreicht in diesem Segment 219,21 Indexpunkte. Im Vorjahresvergleich wuchsen die Preise um 3,29%.

Geringer Anstieg bei Bestandshäusern

Bei bestehenden Ein- und Zweifamilienhäuser ist im Oktober im Vergleich zum Vormonat September nur ein geringer Zuwachs zu beobachten von 0,18%. Der Hauspreisindex steigt auf 201,73 Punkte. Innerhalb der vergangenen zwölf Monate haben die Preise für Bestandshäuser um 2,18% angezogen.

Europace: Steigende Preise vor allem für Neubauhäuser

Der Gesamtindex präsentiert sich im Oktober leicht steigend bei einem Plus von 0,23%. Der Index erhöht sich auf 220,43 Indexpunkte. Innerhalb der letzten zwölf Monate wuchsen die Preise um 2,50%.

Wohnungskäufer sollten nicht abwarten

„Der aktuelle Europace Hauspreisindex belegt, dass die politischen Versäumnisse in Sachen Neubau Verbrauchende zusehends teuer zu stehen kommen – wir sehen in diesem Segment einen konstanten Aufwärtstrend mit einem Plus von 0,64% allein im Monat Oktober“, kommentiert Stefan Münter, Co-CEO von Europace, die Zahlen. „Die Preise für Eigentumswohnungen zeigen sich im Oktober stabil, bleiben aber im Vorjahresvergleich das Segment mit dem größten Preisanstieg insgesamt: Käufer:innen bezahlen heute 3,29% mehr als noch im Oktober 2024. Auch 2026 ist mit weiteren Preissteigerungen zu rechnen, weshalb Kaufinteressierte nicht länger zögern sollten“, so Münter weiter. (tik)

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Weitere News rund um den Immobilienmarkt und den Bereich Baufinanzierung finden Sie in unserer Rubrik „Immobilien“.
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<a href="/nachrichten/attikon-erweitert-expertise-im-bereich-vereine-und-moebelhaeuser" hreflang="de">ATTIKON erweitert Expertise im Bereich Vereine und Möbelhäuser</a> http://www.asscompact.de/node/169839

Die Mewes Versicherungsmakler GmbH wird Mitglied bei der ATTIKON Gruppe. Das Unternehmen ist spezialisiert auf Kunden aus den Bereichen gemeinnützige Einrichtungen, Vereine, Verbände, kirchliche Organisationen sowie Möbel- und Einrichtungshäuser.

169839 17. November 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Nachdem sich im Oktober die Meyer & Meyer Versicherungsmakler GmbH und die eurowest Versicherungsmakler GmbH angeschlossen haben, hat die ATTIKON Gruppe nun ein weiteres neues Mitglied: Die Mewes Versicherungsmakler GmbH.

Das Unternehmen ist in Mainz und Jork bei Hamburg ansässig. Der Beitritt des Maklerhauses zur ATTIKON Gruppe soll vor allem ihre Expertise in der Betreuung gemeinnütziger Organisationen sowie von Möbelhäusern stärken.

Die Mewes Versicherungsmakler GmbH ist seit über 30 Jahren tätig. Das Team arbeitet größtenteils am Standort Jork und betreut anspruchsvolle Kunden aus den Bereichen gemeinnützige Einrichtungen, Vereine, Verbände, kirchliche Organisationen sowie Möbel- und Einrichtungshäuser. Die Integration in die ATTIKON Gruppe soll den Kunden ein erweitertes Leistungsspektrum der Plattform bieten, u. a. digitale Servicelösungen, spezialisierte Versicherungskonzepte aus anderen Geschäftsbereichen und ein umfassendes Risikomanagementsystem. Die Kompetenz und lokale Verankerung von Mewes bleiben dabei vollständig erhalten, heißt es.

Mit Schritten wie diesem will die ATTIKON Gruppe spezialisierte und kundennahe Maklerhäuser unter einem Dach vereinen und die eigene Position im deutschen Versicherungsmarkt weiter auszubauen, teilt das Unternehmen mit. (lg)

Weitere Meldungen rund um Konsolidierung im Maklermarkt finden Sie in unserer Rubrik „Management & Vertrieb“.
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<a href="/nachrichten/strategien-zur-talentgewinnung-und-vertriebspartnerbindung" hreflang="de">Strategien zur Talentgewinnung und Vertriebspartnerbindung</a> http://www.asscompact.de/node/169837

Viele Unternehmen in der Versicherungsbranche haben erkannt, dass sich im vertrieblichen Außendienst etwas ändern muss, um Know-how nachhaltig zu sichern und Vielfalt zu fördern. Helfen können z. B. ganzheitliche Konzepte zur Gewinnung, Entwicklung und Bindung von Frauen. Welche Möglichkeiten gibt es?

169837 17. November 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement Ein Artikel von Ute Geishauser, Beraterin und Coach für Frauen in der Versicherungsbranche bei Flow im Business, spezialisiert auf soziale Nachhaltigkeit in der Assekuranz

Der Vertrieb bleibt das Herzstück der Kundenbeziehung. Die Erwartungen der jungen Generation und der Anspruch an moderne Arbeits­kulturen verändern die Spielregeln im Vertrieb. Nur wer heute handelt, schafft die Basis für eine zukunfts­fähige, resiliente Vertriebsorganisation.

Neben neuen Karrieremodellen und innovativen Reboarding-­Konzepten fördern moderne Mentoringprogramme Vielfalt und geben Orientierung – auch in Konsolidierungszeiten. Immer mehr Gesellschaften erkennen: Mentoring ist weit mehr als ein Begleit­programm, sondern wird zum strategischen Instrument, um Nachwuchs zu gewinnen, Potenziale zu ent­wickeln und den Vertrieb langfristig zukunftsfähig aufzustellen.

Der Vertrieb braucht weiterhin qualifizierte Köpfe

Die bevorstehende „Retirement-Welle“ der Babyboomer gefährdet vor allem die Schlagkraft des Vertriebs – und damit die zentrale Kundenschnittstelle der Branche. Ohne entschlossenes Handeln droht ein massiver Know-how-Verlust, der weder durch Digitalisierung noch durch zentrale Serviceeinheiten allein aufgefangen werden kann. Digitalisierung und Incentive-Maßnahmen schaffen kurzfristige Entlastung, doch sie ersetzen keine nachhaltige Nachfolge- und Kompetenzstrategie. Künstliche Intelligenz unterstützt Vertriebsprozesse bereits heute und steigert deren Effizienz, doch Vertrauen und persönliche Betreuung bleiben die entscheidenden Erfolgsfaktoren in der Kundenbeziehung. Deshalb muss der Fokus – heute mehr denn je – klar auf den Menschen im Vertrieb liegen. Maklerhäuser und Führungskräfte im Vertrieb stehen jetzt in der Verantwortung, gezielt neue männliche und weibliche Talente für den Außendienst aufzubauen, bestehende Mitarbeitende zu binden und auch die Attraktivität des Berufs­bildes zu steigern.

Karriere in der Männer-Domäne Vertrieb

Verglichen mit anderen Branchen hat die Versicherungswirtschaft beim Thema Geschlechtervielfalt im Vertrieb erheblichen Rückstand. Im Außendienst stagniert der Anteil der weiblichen Führungskräfte seit Jahren. Und das, obwohl Hochschulen bereits hälftig mit Frauen besetzt sind und der Vertrieb den Absolventinnen nachweislich langfristig erhebliche Karrieremöglich­keiten eröffnet und viel Flexibilität bietet. Oft ist es die Aussicht, Familie und Selbstständigkeit künftig vereinbaren zu müssen, die Frauen dazu bewegt, sich für eine Festanstellung und gegen die Übernahme eines eigenen Unternehmens zu entscheiden.

Wie kann der Einstieg in die Vertriebslaufbahn gelingen?

Viele Gesellschaften haben erkannt, dass sie neue Wege gehen müssen, denn ohne ganzheitliche Konzepte zur Gewinnung, Entwicklung und Bindung von Frauen kann der Außendienst zum Auslaufmodell werden. Die Rahmenbedingungen im Vertrieb haben sich spätestens seit Corona verändert und teils durchaus verbessert, besonders für Mitarbeitende mit Familien(wunsch). Doch es braucht weitere Maßnahmen, die über die Fortsetzung der Frauenförderprogramme der letzten 30 Jahre hinausgehen. Damit der (Wieder-) Einstieg in den Vertrieb nachhaltig gelingt, braucht es Klarheit – sowohl auf Unternehmens- als auch auf Mitarbeiterinnenseite:

  • Maklerunternehmen sollten sich klar für eine familien­bewusste Kultur entscheiden – und diese Entscheidung mit konkreten Maßnahmen untermauern.
  • Führungskräfte und ihre Vertriebsteams benötigen ein gemeinsames Verständnis für die praxisnahe Umsetzung der vereinbarten Maßnahmen und leben diese vor.
  • Interessentinnen und Rück­kehrerinnen nach der Elternzeit brauchen vor dem Einstieg in den Vertrieb Klarheit hinsichtlich der Ausgestaltung der zukünftigen Rolle.
  • Bei Vertriebsmitarbeiterinnen, deren Kolleg:innen und Führungskräften sollte ein gemeinsames Verständnis über Anforderungsprofil, Verfügbarkeit sowie Ziel- und Teamvor­gaben vorhanden sein.
  • Um neue Reboarding-Prozesse erfolgreich zu begleiten, kann gegebenenfalls bei Führungskräften ein Kompetenzaufbau notwendig sein.

Das Instrument Mentoring gewinnt im Vertrieb – auch in der Ausgestaltung als Reboarding-Mentoring – zunehmend an Bedeutung.

Mentoring: Win-win für Mitarbeiterinnen und Arbeitgeber

In der Branche zählt Mentoring entlang des Mitarbeiterinnen-­Life­cycle heute schon zu den integralen Bestandteilen der Potenzial­förderung. Inhouse-Mentoring-­Programme zielen dabei meist darauf ab, mehr Frauen in Führungspositionen zu bringen. Für das Gelingen des Onboardings und auch des Reboardings nach der Elternzeit eignen sich zudem moderne Cross-Mentoring-Ansätze. Diese berücksichtigen gelebte Vereinbarkeitsthemen und adressieren zudem das Thema Resilienzförderung. Auch in komplexen Veränderungsphasen kann Mentoring stabilisierend wirken. Ganz besonders relevant wird dieses Instrument im aktuellen Konsolidierungsprozess innerhalb des Maklermarktes, der dazu führen kann, dass sich neue Mitarbeiterinnen oder auch Rückkehrerinnen faktisch ab Tag eins in einem „neuen“ Unternehmen wiederfinden. Die Unterstützung durch erfahrene Mentor:innen kann in diesen Fällen dazu beitragen, dass die Bindung ans Unternehmen gestärkt wird. Während Pat:innen bei fachlicher und sozialer Integration unterstützen, helfen erfahrene Mentor:innen, Unsicherheiten einzuordnen, Chancen zu reflektieren und Perspektiven zu entwickeln – trotz veränderter Einstiegssituation in die neue Aufgabenstellung.

Was entscheidet über die Zukunft des Außendienstes?

Inzwischen wird der Wunsch nach Familienbewusstheit in der Branche immer lauter. Auch in den Vertriebseinheiten fordern neue Generationen von Mitarbeitenden und Führungskräften zunehmend flexible Modelle, die Beruf und Familie vereinbar machen. Um sich zukunftsfähig aufzustellen, muss sich der Vertrieb dieser Herausforderung stellen.

Nachgefragt bei Dr. Christian Schareck, Senior Partner und Global Co-Head bei Roland Berger und Experte für die Versicherungsbranche in Deutschland

 

Strategien zur Talentgewinnung und Vertriebspartnerbindung

 

Herr Dr. Schareck, welche Maßnahmen sind für einen nachhaltigen Nachwuchsauf- und -ausbau erforderlich?

Die Werte jüngerer Generationen sind in Organisation und Führung zu integrieren. Jedes Unternehmen muss sein Zielmodell indivi­duell entwickeln, insbesondere bei Karriere- und Vergütungsmodellen. Die neuen Arbeitsmodelle und Karrierepfade müssen echte Vereinbarkeit ermöglichen, insbesondere für Mitarbeitende mit Care-Verantwortung, die bislang zumeist noch von den Frauen übernommen wird. Entscheidend ist, zeitnah eine transparente „Ermöglichungskultur“ zu etablieren, die Teilhabe sicherstellt, ohne das Leistungsprinzip aus den Augen zu verlieren, und es eng mit den Unternehmenszielen verbindet. In der Branche wurden bereits umfangreiche Konzepte erarbeitet, die jetzt konsequent umgesetzt werden müssen. Qualitative Kontinuität in der Kundenbetreuung lässt sich etwa durch hybride Modelle wie Generationen-Tandems sichern, ergänzt um attraktive Nachfolge- und Anreizsysteme. Moderne Techno­logien ent­lasten zudem von Routinen und schaffen Freiraum für hoch­wertige, kunden­zentrierte Beratung.

Bild: © Dr. Christian Schareck, Roland Berger

Das gesamte Interview von Ute Geishauser mit Dr. Christian Schareck findet sich in ihrem Buch:

 

Strategien zur Talentgewinnung und Vertriebspartnerbindung

 

Soziale Nachhaltigkeit

Ute Geishauser richtet sich mit diesem Buch an Entscheider:innen in HR, Fachbereichen, Vertrieb und IT, die den aktuellen Transformationsprozess aktiv mitgestalten. Gemeinsam mit Gastautor:innen zeigt sie auf, wie soziale Verantwortung und Beratungsexzellenz Hand in Hand gehen und welchen Beitrag die Branche als Arbeitgeber für Attraktivität, Resilienz und gesellschaftliches Vertrauen leisten kann. Mehr Infos gibt es unter flow-im-business.de.

Bild: © Ute Geishauser

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<a href="/nachrichten/dr-stefanie-alt-wird-vorstaendin-leben-bei-provinzial" hreflang="de">Dr. Stefanie Alt wird Vorständin Leben bei Provinzial</a> http://www.asscompact.de/node/169836

Die Provinzial Holding AG hat ab 01.03.2026 eine neue Vorständin: Dr. Stefanie Alt übernimmt das Leben-Ressort. Alt wechselt von der TELIS Unternehmensgruppe AG zum Provinzial Konzern.

169836 17. November 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Dr. Stefanie Alt wurde vom Aufsichtsrat der Provinzial Holding AG zur neuen Vorständin berufen. Die 49-Jährige übernimmt das Leben-Ressort. Dieses wird derzeit nach dem Ausscheiden von Guido Schaefers von Finanzvorstand Dr. Ulrich Scholten kommissarisch geleitet.

Die promovierte Betriebswirtin wechselt zum 01.03.2026 von der TELIS Unternehmensgruppe AG zu Provinzial. Sie verfügt über langjährige und vielseitige Erfahrung in der Versicherungsbranche und Altersvorsorge. Aktuell ist Alt Vorständin des Finanzdienstleisters TELIS Unternehmensgruppe AG und dort für ein breites Spektrum an Aufgaben verantwortlich, u. a. Operations, Service und Kommunikation, Marketing, HR, Prozessmanagement und IT. Umfassende Fach- und Branchenkenntnisse bringt sie zudem aus früheren Vorstandsmandaten in verschiedenen Konzerngesellschaften der Nürnberger Versicherung mit. (lg)

News über weitere personelle Veränderungen in der Finanz- und Versicherungsbranche lesen Sie in der Rubrik „Personen“.

Bild: © Provinzial

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<a href="/nachrichten/psvag-setzt-beitragssatz-fuer-2025-auf-12-promille-fest" hreflang="de">PSVaG setzt Beitragssatz für 2025 auf 1,2 Promille fest</a> http://www.asscompact.de/node/169835

Steigende Insolvenzen und ein höheres Schadenvolumen sorgen dafür, dass der PSVaG den Beitragssatz für 2025 deutlich anhebt. Dank verschiedener entlastender Faktoren konnte der Anstieg aber unterhalb des Durchschnittswertes abgefedert werden.

169835 17. November 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Der Pensions-Sicherungs-Verein VVaG (PSVaG) in Köln hat in der vergangenen Woche den Beitragssatz für das Jahr 2025 auf 1,2 Promille festgelegt. Im Vorjahr lag er noch bei 0,4 Promille.

Die Schutzeinrichtung für die betriebliche Altersversorgung, der rund 105.400 Unternehmen angehören, begründet den Anstieg mit der seit 2022 kontinuierlich steigenden Zahl an Unternehmensinsolvenzen. Neben der Zunahme der Insolvenzen ist auch das Schadenvolumen im Vergleich zum Vorjahr gestiegen.

Bereits im Juli hatte der PSVaG einen Beitragssatz für 2025 unterhalb des Zehnjahresdurchschnitts von 1,9 Promille in Aussicht gestellt. Dank entlastender Effekte aus dem insgesamt freundlichen Kapitalmarktumfeld sowie der Auflösung der Rückstellung für Beitragsrückerstattung aus dem Vorjahr konnte nun ein Satz von 1,2 Promille festgesetzt werden. Durch den Beitragssatz von 1,2 Promille und die gemeldete Beitragsbemessungsgrundlage von 402 Mrd. Euro ergibt sich für dieses Jahr ein Beitragsvolumen der Mitgliedsunternehmen von rund 482 Mio. Euro. Im Vorjahr lag es noch bei 157 Mio. Euro.

Wie der PSVaG zudem mitteilt, ist für Zusagen über Pensionskassen in diesem Jahr letztmalig ein zusätzlicher Beitrag zu entrichten. Dieser dient der Dotierung des Ausgleichsfonds und beträgt 1,5 Promille der jeweiligen Beitragsbemessungsgrundlage für Pensionskassenzusagen. (bh)

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<a href="/nachrichten/digital-insurance-podcast-lebensversicherung-und-babyboomer" hreflang="de">Digital Insurance Podcast: Lebensversicherung und Babyboomer</a> http://www.asscompact.de/node/169833

In der neuen Folge des Digital Insurance Podcast spricht Jonas Piela mit Maximilian Beck, Vorstandsvorsitzender der IDEAL Versicherung. Es geht um die Rolle der Lebensversicherung für Babyboomer. Beck teilt Tipps und Strategien für Versicherer und Makler.

169833 15. November 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die aktuelle Episode des Digital Insurance Podcast ist Maximilian Beck, Vorstandsvorsitzender der IDEAL Versicherung, zu Gast bei Moderator Jonas Piela. Beck erörtert die Auswirkungen des demografischen Wandels auf die Lebensversicherungsbranche. Im Fokus steht die Generation der Babyboomer (geboren zwischen den 1950er- und späten 1960er-Jahren), die sowohl eine Herausforderung als auch eine bedeutende Chance darstellt.

Demografische Zeitenwende und ihre Folgen

Beck beschreibt, wie die langlebige und zahlreiche Babyboomer-Generation bei gleichzeitig sinkenden Geburtenraten das deutsche Umlagesystem der Rentenversicherung unter Druck setzt. Für die Lebensversicherer bedeutet dies einen Wandel von einer vermögensaufbauenden zu einer vermögensverbrauchenden Gesellschaft. Da immer mehr Babyboomer in den Ruhestand gehen und ihr angespartes Kapital nutzen, stagnieren oder schrumpfen die Deckungsrückstellungen der Versicherer.

Babyboomer als finanzstarke und digitale Zielgruppe

Entgegen gängiger Klischees sind Babyboomer laut Beck eine hochattraktive Zielgruppe. Die 55- bis 70-Jährigen verfügen über ein hohes Medianvermögen von bis zu 250.000 Euro, sind sich finanzieller Engpässe im Alter bewusst und zudem überraschend digitalaffin. Sie nutzen digitale Kanäle selbstverständlich, auch wenn sie keine „Digital Natives“ sind.

Hybride Strategie: Digitale Produkte und persönliche Beratung

Um diese Generation zu erreichen, ist eine ausgewogene Strategie entscheidend. Einerseits sind volldigitale und flexible Produkte wie die „IDEAL Universal Life“ notwendig, die maximale Transparenz und einfachen Zugang per E-Mail und Mobilnummer ermöglichen. Andererseits bleibt die persönliche Ansprache unerlässlich. Beck betont: „Vorsorge muss verkauft werden.“ Langfristige Finanzentscheidungen werden selten spontan getroffen, weshalb der direkte Kontakt, etwa per Telefon, entscheidend für den Vertrauensaufbau ist.

Chancen für Vermittler

Eine besondere Chance sieht Beck für Makler. Viele etablierte Vermittler, die oft selbst zu den Babyboomern gehören, zögern, ihre Bestandskunden aktiv auf neue Vorsorgethemen wie das Pflegerisiko anzusprechen. Beck rät dazu, genau dies zu tun („einfach machen“), um den Kundenbedarf zu decken und sich vor dem Vorwurf einer späteren Falschberatung zu schützen. Insbesondere für jüngere Vermittler bietet sich die Möglichkeit, sich als Experten für die finanzstarken Babyboomer zu positionieren. Produkte sollten dabei sowohl sichere und flexible Anlageoptionen als auch fondsbasierte Lösungen für steueroptimiertes Wachstum und eine spätere Vererbung umfassen.

Hier geht es zur aktuellen Folge des Podcasts:
Über den Podcast

Seit April 2020 veröffentlicht Jonas Piela regelmäßig Gespräche zur digitalen Transformation mit Vorständen und Managern der Versicherungswirtschaft. Sein Ziel ist, dass seine Zuhörer einem lockeren Gespräch unter Gleichgesinnten lauschen und so Ideen und Anregungen für die eigene Arbeit mitnehmen. Zu finden ist der Podcast unter anderem bei Google, Apple und Spotify sowie unter https://pielaco.com/podcast.

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<a href="/nachrichten/wer-hat-den-besten-maklerservice-private-vorsorgebiometrie" hreflang="de">Wer hat den besten Maklerservice in private Vorsorge/Biometrie?</a> http://www.asscompact.de/node/169834

Die neue Studie „AssCompact AWARD – Maklerservice 2025“ beleuchtet in verschiedenen Sparten die Favoriten der Vermittler in Sachen Maklerservice. Darunter auch die Maklerfavoriten im Bereich private Vorsorge und Biometrie. Dieses Jahr gibt es einen neuen Spitzenreiter.

169834 15. November 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement ]]>
<a href="/nachrichten/groesster-handlungsdruck-bei-digitalen-services-fuer-vermittler" hreflang="de">Größter Handlungsdruck bei digitalen Services für Vermittler</a> http://www.asscompact.de/node/169832

Laut einer Studie von Simon-Kucher stehen bei den Versicherern Digitalisierung und KI weit oben auf der Agenda. Als wichtigstes Handlungsfeld sehen die Gesellschaften den Ausbau digitaler Services für Vertriebspartner. Doch es hakt an der Umsetzung. So sind erste KI-Projekte oft noch Insellösungen.

169832 14. November 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Für die aktuelle Vertriebsstudie hat die Unternehmensberatung Simon-Kucher Versicherer zu den größten Handlungsfeldern und Prioritäten befragt. Die Basis bildete ein Fragebogen mit fünf Themenblöcken, die das gesamte Spektrum des Vertriebs abdecken: von der Marktbearbeitungsstrategie über Digitalisierung und künstliche Intelligenz (KI) sowie Organisation, Steuerung und Qualifikation bis hin zu Compliance und Regulatorik. Wie die Ergebnisse zeigen. Den Ergebnissen zufolge dominieren die Digitalisierung und mit ihr der Einsatz von KI die Agenda. Doch zwischen Anspruch und Umsetzung tut sich häufig eine Lücke auf. Laut der Experten von Simon-Kucher würden viele Projekte im Pilotstatus verharren, während Wettbewerber in anderen Märkten bereits weiter sind.

Assekuranz häufig noch zu zögerlich

„Unter dem Strich steht folgende Erkenntnis: Die Branche weiß, was zu tun ist – aber sie handelt oft zu zögerlich“, betont Dr. Dirk Schmidt-Gallas, Senior-Partner und Leiter der globalen Insurance Practice bei Simon-Kucher. „Digitalisierung, KI und Omnikanal müssen jetzt strategisch verankert werden, sonst drohen Effizienz- und Wachstumsverluste.“

Digitale Zukunft startet im beim Vermittler

Den größten Handlungsbedarf sehen die befragten Versicherer beim Ausbau digitaler Prozesse und Services für ihre Vertriebspartner. Diesem Bereich messen die Befragten eine Bedeutung von 7,0 auf einer Skala von 0 bis 10 bei. Somit landet dieses Feld noch vor Endkundenangeboten oder Leadmanagement. Simon-Kucher zufolge sei das Signal eindeutig: Die digitale Zukunft des Vertriebs beginne beim Vermittler.

Erste KI-Projekte meist noch Insellösungen

Dennoch handelt es sich bei Kundenportalen, Apps oder ersten KI-Projekten häufig um Insellösungen ohne eine flächendeckende Einbindung in den Vertriebsalltag. Anders sieht es zum Beispiel in Südostasien aus, wo Versicherer längst gezielt KI für Personalisierung, Vertriebsunterstützung und die Optimierung der Customer Journey nutzen. Vermittlern bieten sie Echtzeitempfehlungen und KI-basierte Lernplattformen. „In Asien ist KI kein Pilotprojekt, sondern gelebte Praxis. Sie stärkt die Vermittler und macht den Vertrieb insgesamt schlagkräftiger“, erklärt Tobias Schulz, Senior Director bei Simon-Kucher (lesen Sie dazu auch: Asien setzt Maßstäbe für deutsche Versicherer). „Genau diesen Schritt müssen jetzt auch deutsche Versicherer gehen: Digitalisierung braucht eine klare Strategie statt isolierter Initiativen“, so Schulz weiter.

Omnikanalstrategie bei Handlungsfeldern auf Rang 2

An zweiter Stelle der wichtigsten Handlungsfelder nennen die Versicherer den Aufbau einer echten Omnikanalstrategie. Die Customer Journey hinkt den Anforderungen der Kunden nach reibungslosen Übergängen zwischen digitalen und persönlichen Kanälen hinterher und bleibt oft fragmentiert. Versicherer sollten ihre Kanäle stattdessen von Leadgewinnung über Beratung und Abschluss bis zum Service orchestrieren, so die Experten von Simon-Kucher. Nur so entstehe ein konsistentes Kundenerlebnis. (tik)

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<a href="/nachrichten/athora-lebensversicherung-erhoeht-ueberschussbeteiligung" hreflang="de">Athora Lebensversicherung erhöht Überschussbeteiligung</a> http://www.asscompact.de/node/169826

Als erster Lebensversicherer hat Athora seine Überschussbeteiligung für das Jahr 2026 bekannt gegeben. Der Run-off-Spezialist bietet seinen Kunden im kommenden Jahr eine laufende Verzinsung von 3,5%. Die Gesamtverzinsung steigt auf 4,5%, die erste Erhöhung nach mehreren Jahren der Stabilität.

169826 14. November 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die Athora Lebensversicherung AG hat ihre Überschussbeteiligung für das kommende Jahr bekannt gegeben. Demnach steigt die Gesamtverzinsung für 2026 auf 4,5%. Sie setzt sich aus einer laufenden Verzinsung von 3,5% und einem Schlussbonus von 1,0% zusammen. Damit klettert die Verzinsung um 0,5 Prozentpunkte, nachdem sie in den letzten fünf Jahren stabil bei 4,0% gelegen hatte.

Grund für den Anstieg der Versicherungsnehmerbeteiligung ist das erneut solide Kapitalanlageergebnis des Unternehmens, erklärt der Run-off-Spezialist in einer Pressemitteilung.

Im November und Dezember häufen sich die Deklarationen für die Überschussbeteiligungen fürs kommende Jahr. Athora hat dieses Jahr den Anfang gemacht und als erstes Lebensversicherungsunternehmen deklariert. Es bleibt abzuwarten, in welche Richtungen andere Versicherer gehen werden.

Assekurata: Durschnittliche laufende Verzinsung für 2025 liegt bei 2,53%

Für das laufende Jahr hat etwa jedes zweite Unternehmen seine Überschussbeteiligungen erhöht. Das zeigt eine Marktstudie der Assekurata Assekuranz Rating-Agentur von 39 Lebensversicherern, die nach Prämieneinnahmen einen Marktanteil von 62% repräsentieren.

Laut der Studie liegt die laufende Verzinsung für das Jahr 2025 durchschnittlich bei 2,53%. Der Vorjahreswert lag im Schnitt bei 2,42%. Der höchste Einzelwert für 2025 liegt bei 3,25%; für das Jahr 2023 lag er bei 3,0%. Im Durchschnitt liegt die in Aussicht gestellte Gesamtverzinsung inklusive Schlussüberschüsse und sonstigen Gewinnanteilen für 2025 bei 3,22%. Bezogen auf den gesamten Beitrag des Kunden entspricht dies einer illustrierten Beitragsrendite von 2,32%, wie Assekurata in der Studie, die im März veröffentlicht würde, mitgeteilt hat. (js)

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<a href="/nachrichten/olg-dresden-versicherungsmakler-darf-sich-nicht-unabhaengig-nennen" hreflang="de">OLG Dresden: Versicherungsmakler darf sich nicht unabhängig nennen</a> http://www.asscompact.de/node/169820

Es ist die altbekannte Frage: Darf sich ein Versicherungsmakler „unabhängig“ nennen, obwohl er Provisionen erhält? Das OLG Dresden entschied nun in einem Berufungsurteil: Nein. Die Bezeichnung sei irreführend und erwecke den Eindruck, die Beratung erfolge ohne eigene Provisionsinteressen.

169820 14. November 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Darf sich ein Versicherungsmakler als unabhängig bezeichnen? Diese Frage beschäftigte nun das Oberlandesgericht (OLG) Dresden in einem Verfahren, das der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen ein Leipziger Maklerunternehmen angestrengt hatte. Im Kern ging es um wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche.

Das Unternehmen bezeichnete sich auf seiner Website als unabhängig und warb mit einer unabhängigen Beratung. Zudem heißt es, die Verbraucherzentrale Chemnitz empfehle nach ihren Beratungen regelmäßig einen unabhängigen Makler wie das eigene Haus. Darüber hinaus stellte das Unternehmen seine gesetzlich vorgeschriebene Vermögensschadenhaftpflichtversicherung als einen großen Mehrwert für Kunden dar.

Das Landgericht (LG) hatte die Klage zunächst abgewiesen. Das OLG Dresden sah dies nun anders und gab der Klage nach.

Gericht: Provision steht nicht für Unabhängigkeit

Nach Ansicht des OLG Dresden verstehen viele Verbraucher die Bezeichnung „unabhängiger Versicherungsmakler“ so, dass die Beratung völlig frei von finanziellen Interessen gegenüber Versicherern erfolgt. Das Wort „unabhängig“ vermittle den Eindruck, dass der Makler keine Vorteile von Versicherern erhalte und somit ausschließlich im Interesse seiner Kunden handele.

Die Argumentation ist bekannt und wird von Verbraucherschützern immer wieder ins Feld geführt: Versicherungsmakler erhalten Provisionen bzw. Courtagen von den Versicherern. Diese wirtschaftliche Verflechtung widerspreche der Erwartung einer vollständigen Neutralität. Dem folgte das OLG Dresden. Nach Auffassung des Gerichts kann die Werbung mit dem Begriff „unabhängig“ deshalb irreführend sein, weil sie beim Verbraucher ein falsches Bild erweckt und seine Entscheidung beeinflussen kann. Die Darstellung als unabhängiger Versicherungsmakler verstoße gegen die Trennung von Versicherungsmakler und Versicherungsberater.

VSH ist kein besonderes Merkmal

Auch die Darstellung der gesetzlich vorgeschriebenen Vermögensschadenhaftpflichtversicherung als besonderer Vorteil für Kunden sei irreführend. Diese Versicherung ist für alle Versicherungsmakler verpflichtend. Dies auf der Webseite aufzuführen, sei in Ordnung, so das Gericht, sie als „großen Mehrwert“ zu bewerben, verstoße gegen das Verbot, mit Selbstverständlichkeiten (Per-se-Verbot) zu werben. Zudem fand das Gericht auch keinen Nachweis, dass die Verbraucherzentrale Empfehlungen für das Unternehmen aussprach. Insofern sei auch dies zu unterlassen. (bh)

OLG Dresden, Urteil vom 28.10.2025 – Az: 14 U 1740/24

Die Verbraucherzentrale hat das Urteil auf ihrer Website veröffentlicht.

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<a href="/nachrichten/goae-novelle-die-pkv-zwischen-vorbereitung-und-ungewissheit" hreflang="de">GOÄ-Novelle: Die PKV zwischen Vorbereitung und Ungewissheit</a> http://www.asscompact.de/node/169821

Nach fast drei Jahrzehnten Stillstand scheint die Reform der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) sicher – der genaue Zeitpunkt bleibt allerdings offen. Während in der Branche auf den Startschuss von politischer Seite gewartet wird, laufen bei den privaten Krankenversicherern gleichzeitig schon die Vorbereitungen.

169821 14. November 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement Ein Artikel von Mirko Theine, Senior Manager zeb Consulting

An den Werkbänken der privaten Krankenversicherer herrscht Betriebsamkeit. Projektteams werden gebildet, Szenarien durchgerechnet, mögliche IT-Anpassungen geplant. Und das, obwohl die entscheidende Frage noch unbeantwortet ist: Wann tritt die neue GOÄ in Kraft? Die Reform galt als sicher: Nach fast drei Jahrzehnten Stillstand soll die GOÄ grundlegend modernisiert werden. Intensive Vorbereitungen und Verhandlungen zwischen Bundesärztekammer und PKV-Verband haben den Weg geebnet: Am 129. Bundesärztetag 2025 wurde grünes Licht für die Novellierung der GOÄ gegeben, der Entwurf liegt nun zur weiteren Umsetzung beim Bundesgesundheitsministerium (BMG). Dabei markiert die geplante GOÄ-Novelle einen medizinischen und abrechnungstechnischen Meilenstein mit erheblichen Auswirkungen für die private Krankenversicherung (PKV). Über 8,7 Millionen Privatversicherte, rund 31 Millionen gesetzlich Versicherte mit Zusatzversicherungen sowie der gesamte Markt für individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) für gesetzlich versicherte Selbstzahler sind betroffen. Doch das entscheidende Signal zur Umsetzung seitens des BMG lässt auf sich warten und langsam macht sich Verunsicherung breit: Kommt die neue GOÄ überhaupt – und wann?

Warum die GOÄ so wichtig ist

Die GOÄ ist das Fundament der privatärztlichen Abrechnung und damit ein zentrales Element aller PKV-Tarife. Sie legt fest, wie ärztliche Leistungen für Privatpatienten vergütet werden. Seit den 1990er-Jahren blieb sie nahezu unverändert – trotz medizinischem Fortschritt und neuer Behandlungsmethoden. Die geplante Novelle soll diese Lücke schließen: Ein modernes Bewertungsmodell, ein differenziertes Leistungsverzeichnis mit über 5.600 Positionen, der Wegfall der Faktorsteigerungen und die Einführung von Erschwerniszuschlägen sind die Kernpunkte. Zudem ist eine kontinuierliche Fortschreibung durch eine gemeinsame Kommission vorgesehen, um die Aktualität auch in Zukunft zu wahren.

Markteinschätzung: Alle rechnen mit der Novelle

Auch wenn das BMG bislang keine verbindlichen Termine nennt, ist die Erwartungshaltung klar: Die Branche geht davon aus, dass die Novelle kommt. Zuletzt äußerte sich Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer, vor Journalisten in Münster optimistisch: „Der 01. Januar 2027 wäre durchaus realistisch.“ Damit bliebe ein Zeitfenster von rund anderthalb Jahren. Um diesen Termin zu halten, müssten jedoch zeitnah weitere Schritte erfolgen. Diese Unsicherheit stellt Versicherer vor ein Dilemma: Warten, bis die Politik agiert, oder handeln, um vorbereitet zu sein?

Auswirkungen auf die Versicherungswirtschaft

Denn die Auswirkungen für die Unternehmen sind erheblich. Die neue GOÄ verändert grundlegende Abrechnungssystematiken und Kalkulationsgrundlagen. Mit dem Wegfall der Faktorsteigerungen und der Einführung von Erschwerniszuschlägen ergeben sich weitreichende Implikationen für die Produktentwicklung: Tarifmodelle, die bislang auf festen Multiplikatoren basierten, müssen neu konzipiert und Kalkulationen angepasst werden. Parallel dazu gilt es, die finanziellen Effekte der neuen GOÄ auf die Leistungsausgaben zu simulieren und die Leistungspolitik gezielt danach auszurichten. Begleitprognosen von Bundesärztekammer und PKV-Verband gehen von einem Ausgabenanstieg von rund 13,2% über drei Jahre aus.

Mit der neuen GOÄ verändern sich auch die Strukturen in der Leistungsbearbeitung: Arztrechnungen werden künftig anders aussehen, was Anpassungen bei der technischen Auslese von Belegen und der Dunkelverarbeitung erforderlich macht. Inputmanagement und Regelwerke müssen überarbeitet werden, um eine reibungslose Verarbeitung eingereichter Belege sicherzustellen. Gleichzeitig sind organisatorische Veränderungen unvermeidlich: Mitarbeitende, die die bisherige GOÄ über Jahrzehnte verinnerlicht haben, müssen sich auf neue Spielregeln einstellen – mit Konsequenzen für Bearbeitungsprozesse und Wissensmanagement.

Vermittler werden Veränderungen durch den Wegfall der Faktorsteigerungen spüren – die heutige Tariflandschaft orientiert sich zumeist an Erstattungsgrenzen nach 2,3- oder 3,5-fachem Satz oder unbegrenzten Erstattungen. Diese Systematik wird mit der neuen GOÄ wegfallen und somit eine Veränderung der Tarife erfordern – und damit eine wesentliche Veränderung in der Kundenberatung.

Vorbereitungen haben bereits begonnen

Die beschriebenen Anpassungen sind nur ein Ausschnitt dessen, was auf die Branche zukommt. Viele Versicherer reagieren bereits: Sie analysieren systematisch die möglichen Auswirkungen auf ihr Geschäft, prüfen laufende (Produkt-)Entwicklungen und stoßen bei Bedarf gezielte Anpassungen an. Auch Vermittler verfolgen die Entwicklungen aufmerksam und behalten Zeitplanung und mögliche Änderungen genau im Blick. So haben sie die Möglichkeit, ihren Kunden einen Informationsvorsprung zu verschaffen – etwa bei potenziellen Tarifveränderungen in der Krankenvollversicherung und ausgewählten Zusatzversicherungen, die mit veränderten Erstattungsprinzipien einhergehen könnten. Gleichzeitig bietet sich für Vermittler die Chance, sich durch fundierte Beratung zu positionieren. Übergeordnetes Ziel bleibt, Risiken frühzeitig zu erkennen und Handlungsspielräume zu sichern.

Fazit: Handeln trotz Unsicherheit

Die GOÄ-Novelle ist längst kein Zukunftsthema mehr. Sie wird tiefgreifende Veränderungen für Versicherer, Vermittler, Beihilfeträger, Ärzte und Patienten mit sich bringen. Auch wenn immer noch Unsicherheit bezüglich der Novellierung der GOÄ mitschwingt und der Zeitpunkt des Inkrafttretens noch offen ist, wächst der Handlungsdruck – bereits für 2027 ist eine Einführung denkbar, so ist es aus der Branche zu vernehmen. Wer sich jetzt vorbereitet, reduziert Risiken und legt den Grundstein für einen reibungslosen Übergang. Entscheidend ist, die neuen Rahmenbedingungen frühzeitig zu durchdringen – denn wenn der Startschuss fällt, wird die Zeit knapp werden.

Lesen Sie auch: GOÄ-Reform: Was Versicherer und Vermittler heute schon wissen müssen

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<a href="/nachrichten/rechtsschutzversicherer-duerfen-keine-rechtsberatung-anbieten" hreflang="de">Rechtsschutzversicherer dürfen keine Rechtsberatung anbieten</a> http://www.asscompact.de/node/169787

Ein bayerischer Vorstoß sorgte für Diskussion: Rechtsschutzversicherer sollten ihre Kunden künftig auch außergerichtlich beraten dürfen – doch die Justizministerkonferenz lehnte ab. Während Anwälte vor einem Dammbruch warnten, hoffen Versicherer weiter auf Reformen.

169787 14. November 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die bayerische Initiative, Rechtsschutzversicherern künftig auch die außergerichtliche Rechtsberatung ihrer Kundinnen und Kunden zu gestatten, ist gescheitert. Auf der Herbsttagung der Justizministerkonferenz in Leipzig fand der Vorstoß Ende vergangener Woche kein Gehör.

Versicherer für Öffnung, Anwälte dagegen

Im Vorfeld hatte insbesondere die Anwaltschaft deutliche Kritik an dem Vorschlag geübt. Viele Juristinnen und Juristen warnten vor einem möglichen Dammbruch, der die klare Trennlinie zwischen anwaltlicher Tätigkeit und der Rolle von Versicherern verwischen könnte. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) argumentiert zudem, dass bei einer Rechtsberatung durch Versicherer Interessenkonflikte vorprogrammiert seien. Versicherungsunternehmen hingegen fordern seit Längerem eine grundlegende Modernisierung des deutschen Rechtsberatungssystems – mit einer stärkeren Öffnung und Flexibilisierung, wie sie in mehreren europäischen Nachbarstaaten bereits Realität ist.

Enttäuschung in Bayern

Bayerns Justizminister Georg Eisenreich (CSU) zeigte sich enttäuscht über das Aus der Initiative: „Die Justiz ist für die Menschen da. Viele wünschen sich bequeme und schnelle Lösungen unmittelbar über ihren Versicherer. In zahlreichen europäischen Ländern dürfen Rechtsschutzversicherer bereits außergerichtlich beraten. Diese Möglichkeit sollte auch Bürgerinnen und Bürgern in Deutschland offenstehen.“ (bh)

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<a href="/nachrichten/reform-der-privaten-altersvorsorge-noch-dieses-jahr-das-sagt-der-bvk" hreflang="de">Reform der privaten Altersvorsorge noch dieses Jahr? Das sagt der BVK</a> http://www.asscompact.de/node/169819

Die Bundesregierung will noch dieses Jahr die Reformpläne zur privaten Altersvorsorge im Kabinett beschließen. Ein Termin dafür scheint schon festzustehen. Der Vermittlerverband BVK sieht darin einen wichtigen Schritt. Für Kritik sorgt das Rentenpaket.

169819 13. November 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die Bundesregierung plant offenbar eine schnelle Reform der privaten Altersvorsorge inklusive der Riester-Rente – und zwar noch in diesem Jahr. Das berichten verschiedene Tagesmedien, unter anderem tagesschau.de. Demnach soll wohl am 17.12.2025 ein Entwurf für die Reform der privaten Altersvorsorge durchs Kabinett gehen.

Die Basis für die Reform bilde dabei ein Großteil der Arbeit der Ampel-Koalition. Damals hatte man neben einer Riester-Reform auch ein staatlich gefördertes Altersvorsorgedepot geplant, in dem z. B. mit einem ETF-Sparplan Geld für die Rente zurückgelegt werden kann – aber eben mit staatlicher Förderung. Die Reform solle außerdem wohl „anschlussfähig“ zur Frühstart-Rente sein. 18-Jährige sollen mit einem geförderten Altersvorsorgedepot die Beiträge aus der Frühstart-Rente sozusagen bis Renteneintritt „weitersparen“ können.

Die Frühstart-Rente selbst sollen ab 2026 alle 6– bis 18-Jährigen bekommen – begonnen allerdings mit dem jüngsten Jahrgang, also 2020, so tagesschau.de.

BVK begrüßt Reformpläne zur privaten Altersvorsorge

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute hat am Donnerstag bereits seine Ansichten zu den Plänen geäußert. Demnach komme „endlich Bewegung“ in die dringend notwendige Reform der privaten Altersvorsorge. Das begrüße der Verband sehr: „Hier muss man schauen, wie das von der Koalition zudem anvisierte private, kapitalgedeckte Altersvorsorgedepot konkret ausgestaltet wird und wie eine Anschlussfähigkeit zur Frühstart-Rente gewährleistet ist. Wichtig ist und dabei, dass individuelle Lösungen – und nicht ein Staatsfonds – favorisiert werden, für die unser Berufsstand die nötige Beratungsqualifikation und Expertise mitbringt“, so BVK-Präsident Michael H. Heinz. Das Konzept des zertifizierten Altersvorsorgedepots soll ergänzend zur Bestandsgarantie für die Riester-Verträge eingerichtet werden. Hier verlasse man sich auf das Wort er Bundesregierung.

Enttäuscht zeigt sich der BVK hingegen, dass die Frühstart-Rente ab nächstem Jahr zunächst nur für den 2020er-Jahrgang gelten soll. Derzeit sei außerdem vorgesehen, dass nach sechs Monaten automatisch eine staatliche Standardlösung greifen soll, wenn die Eltern und Erziehungsberechtigten keinen individuellen Vertrag abschließen. Das sei laut BVK nicht nachvollziehbar.

Verbändebündnis kritisiert Rentenpaket

Mit einem dringenden Appell an die Fraktionsvorstände von CDU/CSU und SPD werben außerdem mehr als 30 Wirtschaftsverbände für eine Ablehnung des aktuellen Regierungsentwurfs zur Rente. Die Verbände aus unterschiedlichen Branchen repräsentieren, so der BVK, mehr als die Hälfte der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Deutschland. Auch der Verband hat den Brief an Fraktionsvorsitzenden der Koalitionsparteien unterschrieben.

Die Hauptkritik der Wirtschaft ist, dass der Gesetzentwurf der Regierung weit über den Koalitionsvertrag hinausgeht und den Bundeshaushalt auf Jahrzehnte massiv belasten würde, schreibt der BVK. Die Verbände beziehen sich auf eine aktuelle Studie der Prognos AG im Auftrag der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft. Danach würde der Gesetzentwurf bis 2050 rund 480 Milliarden Euro zusätzliche Kosten verursachen. Die Höhe sei vergleichbar mit dem gesamten Volumen des schuldenfinanzierten Sondervermögens für Infrastruktur und Klimaschutz. Wenn notwendige Investitionen mit Verweis auf die haushalterische Situation aus Schulden finanziert werden, sei es untragbar, konsumtive Ausgaben in ähnlicher Höhe zu beschließen, erklären die Wirtschaftsvertreter. Die jährlichen Mehrkosten würden gegenüber der geltenden Rechtslage von 18,3 Mrd. Euro (2031) auf 27 Mrd. Euro (2050) steigen. (mki)

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<a href="/nachrichten/das-sind-die-groessten-lebensversicherer" hreflang="de">Das sind die größten Lebensversicherer </a> http://www.asscompact.de/node/169815

Nach harten Zeiten konnten sich die Lebensversicherer 2024 erholen, vor allem dank des Einmalbeitragsgeschäfts. Wie sich die gebuchten Bruttoprämien der größten Anbieter hierzulande entwickelt haben und wer in den Top 10 landet, zeigt der neue Branchenmonitor 2025 der V.E.R.S. Leipzig GmbH.

169815 13. November 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die V.E.R.S. Leipzig GmbH (V.E.R.S. Leipzig) hat die aktuellen Branchenmonitore für die Sparten Kranken und Leben veröffentlicht. Nach herausfordernden Zeiten war bei den Lebensversicherern 2024 Erholung zu beobachten. Vor allem das Einmalbeitragsgeschäft hat für Prämienwachstum gesorgt: In diesem Bereich konnten die 50 größten Anbieter einen Anstieg von 336,54 Mio. Euro auf 354,83 Mio. Euro verbuchen. Insgesamt erhöhten sich die gebuchten Prämien gegenüber dem Vorjahr um 4,7% auf nun durchschnittlich 1.682,89 Mio. Euro. Gleichwohl sind laut Branchenmonitor aber auch die Aufwendungen für Versicherungsleistungen auf 1.652,28 Mio. Euro gestiegen.

Im Schnitt konnten die 50 größten Lebensversicherer (92% des Marktes) im Geschäftsjahr 2024 ein versicherungstechnisches Ergebnis in Höhe von 62,10 Mio. Euro einfahren. Dies bedeutet einen Zuwachs von 8,2% gegenüber dem Vorjahr. Positiv hervorzuheben seien den Experten von V.E.R.S. Leipzig zufolge die erneut niedrigen Stornoquoten.

Die fünf größten Lebensversicherer nach gebuchten Bruttoprämien

Welche Anbieter landen in den Top 10? Und wie hat sich das Geschäft entwickelt? Unangefochtener Spitzenreiter ist die Allianz Leben. Der Münchener Konzern konnte die gebuchten Bruttoprämien von 21,32 Mrd. Euro im Jahr 2023 auf rund 23,85 Mrd. Euro im Jahr 2024 steigern. Auf Rang 2 landet ebenfalls wie im Vorjahr die R+V Leben mit gebuchten Bruttoprämien von rund 6,86 Mrd. Euro gegenüber 6,75 Mrd. Euro im Jahr 2023. Auch bei der Generali Leben haben sich die gebuchten Bruttobeitragseinnahmen von rund 6,16 Mrd. Euro im Jahr 2023 auf rund 6,35 Mrd. Euro im Jahr 2024 erhöht. Einen Zuwachs verzeichnet auch die Debeka von 3,66 Mrd. Euro auf 3,69 Mrd. Euro. In den Top 5 konnte lediglich die Alte Leipziger die gebuchten Bruttoprämien nicht steigern. Betrugen die Bruttobeitragseinnahmen 2023 noch 2,88 Mrd. Euro, waren es im Jahr 2024 nun rund 2,71 Mrd. Euro.

Die weiteren Anbieter in den Top 10 nach Bruttobeiträgen

Mit gebuchten Bruttoprämien von 2,28 Mrd. Euro rangiert die Bayern-Versicherung Leben im Vergleich zum Vorjahr unverändert auf Rang 6. Einen Platz nach vorne hat sich dagegen die NÜRNBERGER geschoben, die nun mit 2,22 Mrd. Euro gebuchten Bruttoprämien auf Rang 7 liegt. Platz 8 belegt Zurich Deutscher Herold Leben mit 2,16 Mrd. Euro. Einen großen Sprung nach vorne machte Provinzial Leben. Mit gebuchten Bruttoprämien in Höhe von 2,13 Mrd. Euro gelingt dem öffentlichen Versicherer der Sprung von Platz 17 im Vorjahr auf nun Platz 9. Ursache dafür ist die Zusammenlegung der beiden Lebensversicherer Provinzial NordWest Lebensversicherung und der Provinzial Rheinland Lebensversicherung zu Provinzial Leben im Oktober 2024. Die Top 10 komplettiert AXA Leben mit 1,80 Mrd. Euro an gebuchten Bruttoprämien.

Lebensversicherer mit leichtem Bestandszuwachs

Trotz begrenzter finanzieller Spielräume hielten die allermeisten Sparer an ihren Vorsorgeverträgen fest, betont die Analyse. Mit über 84 Mio. Verträgen, davon mehr als 46 Mio. Rentenversicherungen, bleibt die Versicherungswirtschaft damit fester Bestandteil der Alterssicherung in Deutschland, kommentieren die Autoren des Berichts die Ergebnisse.

Allerdings: In Sachen Bestand an Haupt- und Zusatzversicherungen nach Vertragsanzahl konnten unter den Versicherern, die in diesem Bereich in der entsprechenden Rangliste vorne rangieren, die Allianz Leben (+157.000) und die NÜRNBERGER (+43.000) leichte Bestandszuwächse verbuchen. ERGO Leben (–340.000) und R+V Leben (–126.000) etwa verzeichneten dagegen größere Bestandsverluste.

Höhere Leistungsverpflichtungen

Die ausgezahlten Versicherungsleistungen fielen 2024 erneut höher aus: Insgesamt beliefen sich diese auf 99,1 Mrd. Euro und verzeichneten im Vergleich zum Vorjahr ein Plus von 2,6%. Wie bereits 2023 erhöhten sich auch 2024 die Leistungsverpflichtungen gegenüber Versicherungsnehmern spürbar und betragen nunmehr 1.212,7 Mrd. Euro. Der Anstieg lässt sich insbesondere durch die deutliche Erhöhung der Deckungsrückstellungen für fondsgebundene Lebensversicherungen begründen, heißt es dazu von V.E.R.S. Leipzig.

Entwicklung des Kapitalanlagenbestands

Der Kapitalanlagenbestand der Lebensversicherer (ohne Pensionskassen und -fonds) sank 2024 leicht um 0,7% bzw. 6,8 Mrd. Euro auf 1.019,0 Mrd. Euro. Im Vorjahr gab es noch eine Minderung von 12,4 Mrd. Euro. Die Bruttoneuanlage der Lebensversicherer erreichte ein Volumen von 128,6 Mrd. Euro – dies entspricht einem Plus von 3,6%. Die Kapitalanlagen der Lebensversicherer wurden um 215,9 Mrd. Euro erweitert, die für Rechnung und Risiko der Inhaber von Lebensversicherungspolicen geführt werden. Diese sind den fondsgebundenen bzw. hybriden Produkten der Altersvorsorge zuzurechnen, die auch im Bestand an Gewicht gewinnen. (as)

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<a href="/nachrichten/generali-ernennt-neuen-group-deputy-ceo" hreflang="de">Generali ernennt neuen Group Deputy CEO</a> http://www.asscompact.de/node/169816

Im Rahmen eines aktuellen Strategieplans hat die Generali Group personelle Veränderungen bekannt gegeben: Giulio Terzariol wird Direttore Generale bzw. Group Deputy CEO.

169816 13. November 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die Generali Group entwickelt ihre Organisationsstruktur weiter und hat bekannt gegeben, dass sie ihren strategischen Fokus auf die erfolgreiche Umsetzung des Plans „Lifetime Partner 27: Driving Excellence” verstärke. Es handelt sich dabei um einen Strategieplan, den Generali dem Markt Anfang des Jahres vorgestellt hat. Zudem soll die Governance in ihren Kerngeschäftsbereichen weiter gestärkt werden.

Neuer Direttore Generale

Personell gab es dazu ebenfalls eine Neuerung: Giulio Terzariol wurde zum Direttore Generale – Group Deputy CEO ernannt. Terzariol soll demnach das Versicherungsgeschäft der Gruppe leiten und die Aufsicht über die Banca Generali übernehmen. Diese Aufgaben wurden ihm vom Verwaltungsrat übertragen. Er werde sie in voller Übereinstimmung mit den Direktiven des Group CEO ausüben, heißt es.

Terzariol hatte in seiner Karriere u. a. bereits verschiedene Positionen bei der Allianz SE inne, bevor er im Jahr 2024 bei Generali als CEO Insurance startete.

Die Ernennung zum Direttore Generale wird wirksam, wenn die übliche Prüfung durch die IVASS2 abgeschlossen ist. Die Generali Group teilt außerdem mit, dass die Funktion des CEO Insurance mit dem Amtsantritt von Terzariol wegfallen wird. (lg)

Bild: © Generali

News über weitere personelle Veränderungen in der Finanz- und Versicherungsbranche lesen Sie in der Rubrik „Personen“.
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<a href="/nachrichten/%E2%80%9Ehelfen-gewerbekunden-sich-auf-ihr-kerngeschaeft-zu-fokussieren%E2%80%9C" hreflang="de">„Helfen Gewerbekunden, sich auf ihr Kerngeschäft zu fokussieren“</a> http://www.asscompact.de/node/169814

Ein neuer Tarif für Firmenkunden von ROLAND Rechtsschutz hat v. a. Klein- und Kleinstunternehmer im Blick. Was das neue Produkt ausmacht, wie der Spezialversicherer seine Marktführerschaft im Gewerbebereich untermauern möchte und wie das Unternehmen auf steigende Kundenanforderungen reagiert.

169814 13. November 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement Interview mit Tarja Radler, Vertriebsvorständin bei ROLAND Rechtsschutz
Frau Radler, rechtliche Auseinandersetzungen können schnell langwierig und teuer werden, insbesondere im Gewerbebereich. Vor welchen Top-3-Heraus­forderungen stehen Firmenkunden gegenwärtig?

Zu den drei größten Herausforderungen gehören die steigenden Verfahrenskosten – insbesondere rund um arbeitsrechtliche Konflikte. Mit der anhaltenden mauen wirtschaftlichen Lage nehmen leider auch die Insolvenzen zu. Mit auf das Sorgen-Treppchen gehören zudem auch alle neuen Risiken aus dem Bereich Cyber und KI. Diese Risiken entwickeln sich dynamisch mit den technischen Fortschritten weiter. Deshalb sollten Kunden ihre Police nicht in der Schublade liegen lassen, sondern darauf achten, ihren Versicherungsschutz regelmäßig an sich ändernde Gegebenheiten anzupassen.

Welche Streitigkeiten kommen bei Klein- und Kleinstunternehmen bei ROLAND Rechtsschutz besonders häufig vor?

Das sind vor allem Streitigkeiten, die aus der reinen Geschäftstätigkeit entstehen. Deshalb haben wir den Vertrags-Rechtsschutz Gewerbe Plus entwickelt. Er schützt Kunden zum Beispiel, wenn es Streitigkeiten mit Lieferanten oder Kunden aufgrund von angeblicher Schlechterfüllung aus Verträgen gibt.

Was ist das Besondere am jüngsten Tariflaunch von ROLAND Rechtsschutz?

Wir haben bedarfsgerechte Lösungen für jede Zielgruppe gefunden. Deshalb lautet unser Tarifslogan auch „Einfach für alle“. Ein Schwerpunkt lag darauf, eine attraktive Produktpalette zu entwickeln – vor den sich immer schneller wandelnden Sicherheitsbedürfnissen unserer Kunden. Die größte inhaltliche Veränderung gibt es für Gewerbekunden. Mit diesem Tarif weiten wir erstmalig unseren Konfliktlöser-Ansatz auch auf das Firmenkundensegment aus.

Was kann man sich unter Konfliktlösung für Unternehmen vorstellen?

Wir wollen für jedes Problem bzw. jeden Konflikt unserer Gewerbekunden ein passendes Konfliktlösungsangebot anbieten. Ein prägnantes Produkthighlight ist beispielsweise der neue Fokus auf Wirtschaftsmediation. Wir sehen hier für Firmenkunden sehr viel Potenzial, gerade im Vertragsrecht oder auch im Handels- und Gesellschaftsrecht. In diesen Rechtsgebieten gibt es marktrelevante Leistungsausschlüsse. Deshalb haben wir uns nicht auf das Problem konzentriert, sondern nach einer Lösung gesucht.

Welche weiteren Angebote gibt es für Firmenkunden zur Konfliktlösung?

Wir haben sehr viel in Angebote zur präventiven Konfliktlösung investiert. Zum Beispiel haben wir das Schulungsangebot, wie rechtliche Fallstricke vermieden werden können, erheblich ausgeweitet. Unternehmer sind ja zum Teil auch verpflichtet, ihre Mitarbeitenden zu schulen und aufzuklären, sodass ein solches Angebot gleich doppelt sinnvoll ist.

Ein dritter wichtiger Baustein unserer Konfliktlösungsangebote für Gewerbekunden – neben Wirtschaftsmediation und Schulungen – sind telefonische Beratungsangebote. Ganz neu bieten wir zum Beispiel eine Hotline für Unternehmensgründer an, eine Bauherren-Hotline und eine telefonische Beratung für die Unternehmensnachfolge. Damit können wir unsere Kunden von der Gründung über ihre bautätigen Wachstumsphasen bis zur Nachfolgesuche über den ganzen Lebenszyklus hinweg beraten.

Gibt es eine Gruppe von Versicherten, für die diese Konfliktlösungsangebote besonders geeignet sind?

Bei der Entwicklung der neuen Gewerbetarife hatten wir vor allem die Klein- und Kleinstunternehmer im Blick. Hier ist der Bedarf an rechtlicher Orientierung am größten. Die Mehrheit der Unternehmen muss ohne eine Rechtsabteilung auskommen – diese Lücke möchten wir mithilfe von sinnvollen Angeboten schließen. Denn der Rechtsmarkt ist immer in Bewegung und was heute noch richtig war, kann morgen bereits eine rechtliche Herausforderung sein.

Wie erhalten Kunden Zugang zu diesen Leistungen?

Wir arbeiten mit vielen Vertriebspartnern über verschiedene Vertriebskanäle zusammen. Dennoch möchten wir einen zentralen digitalen Ort haben, an dem Gewerbe- und Privatkunden alle Services finden, die sie benötigen. Deshalb können alle Kunden die für sie relevanten Angebote in unserem Service-Portal finden.

Viele Gewerbekunden leiden derzeit unter wirtschaftlichem Druck und steigenden Kosten. Auch die Insolvenzen nehmen zu. Was ist Ihre Tarifantwort darauf?

Der Bedarf an außergerichtlichen Einigungen steigt, da dieser Pfad einen Ausweg aus der Preisspirale aufzeigt. Insofern ist der Konfliktlöser-Ansatz für Unternehmen bereits ein Teil dieser Antwort. Gleichzeitig haben wir den neuen Premium-Firmentarif ausgeweitet. Er bietet Rechtsschutz für die Insolvenzanfechtung und deutliche Vorteile im Arbeitsrechtsschutz. So gibt es Beratungsrechtsschutz bei Aufhebungsverträgen oder auch Unterstützung bei Streitigkeiten aus dem Mindestlohngesetz.

Welche Rolle spielen digitale Lösungen beim Tarifangebot?

Sie spielen eine wichtige Rolle und sind zu einer festen Größe geworden. Zum neuen Tarif haben wir eine ganze Reihe von automatisierten Self-Services zusammengestellt. Diese sind im Service-Portal für alle unsere Kunden rund um die Uhr abrufbar. Zum Beispiel befindet sich dort ein Vertragsgenerator, mit dem man für seinen individuellen Bedarf einen rechtssicheren Vertrag konfigurieren kann. Selbstverständlich entwickeln wir das Service-Portal kontinuierlich weiter. In den nächsten Jahren wird hier KI noch einmal zum Gamechanger werden.

Digitale Innovationen bieten nicht nur Chancen. Gerade im Internet nehmen die Gefahren stetig zu. Was bietet ROLAND beim Internet-Rechtsschutz?

Tatsächlich entstehen durch KI-Innovationen auch neue Rechtsrisiken. Für dieses dynamische Umfeld haben wir im gewerblichen Premium-Tarif neue Leistungen rund um Cyberrisiken entwickelt. Sie bieten unter anderem Rechtsschutz bei Urheberrechtsverletzungen und Wettbewerbsverstößen im Internet oder auch Online-Reputationsschutz für die Löschung rufschädigender Inhalte.

Wie würden Sie die Vorteile des neuen Tarifs kurz und knapp zusammenfassen?

Mit dem neuen Tarif profitieren unsere Firmenkunden erheblich davon, dass wir unseren Konfliktlöser-Ansatz nun auch in diesem Segment ausrollen. Wir bieten ihnen für fast jede rechtliche Frage eine Lösung und stellen darüber hinaus ein umfassendes Angebot zur Konfliktvermeidung bereit – denn uns ist wichtig, dass sich unsere Firmenkunden auf ihr Geschäft konzentrieren können und erfolgreich sind.

Lesen Sie auch: ROLAND Rechtsschutz feilt an Tarifangebot

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<a href="/nachrichten/mvp-keasy-mit-neuen-ki-gestuetzten-funktionen" hreflang="de">MVP keasy mit neuen KI-gestützten Funktionen</a> http://www.asscompact.de/node/169812

Das Maklerverwaltungsprogramm keasy bietet neue KI-basierte Tools. Dazu zählen eine automatisierte Verarbeitung von Schadenmeldungen, rechtskonforme Beratungsdokumentationen, Policenkontrolle, Zusammenfassung von Vertragsdetails und die Möglichkeit, individuelle KI-Prompts zu hinterlegen.

169812 13. November 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Das Maklerverwaltungsprogramm keasy stellt Versicherungsmaklern neue KI-gestützte Features bereit. Die neuen Funktionen sollen zu mehr Effizienz im Makleralltag beitragen. Zu den wichtigsten Neuerungen gehören eine automatisierte Verarbeitung von Schadenmeldungen. So werden eingehende Nachrichten vom System keasy automatisch analysiert, relevante Informationen extrahiert und eine Schadenaktivität erstellt. Fehlende Angaben fordert keasy auf Wunsch per E-Mail vom Kunden an und bereitet eine vollständige Schadenmeldung an die Gesellschaft vor. Eine weiteres neues Tool betrifft rechtskonforme Beratungsdokumentationen. Unstrukturierte Notizen aus Beratungsgesprächen wandelt das Programm automatisch in eine rechtskonforme Dokumentation um, die alle regulatorischen Anforderungen erfüllt.

Policenkontrolle und „Smart Paste“ für Vertragsdaten

Beim neuen Feature Policenkontrolle erfolgt eine Überprüfung der Vertragsunterlagen nach der Policierung. Etwaige Abweichungen oder Fehler werden direkt angezeigt. Mit der Funktion „Smart Paste“ für Vertragsdaten lassen sich Inhalte aus Policen, Ausweis, Fahrzeugschein etc. ins MVP einfügen. Relevante Vertragsdaten erkennt das System dabei automatisch und ordnet es in der Vertragsdatenbank korrekt zu. Zudem lassen sich mit KI-Unterstützung nun Informationen aus bestehenden Verträgen wie etwa Deckungsumfang oder Fahrerkreis präzise zusammenfassen. Makler können außerdem eigene Prompts hinterlegen, um die KI-Nutzung individuell an ihre Prozesse anzupassen.

„Unsere Vision ist es, Maklern eine Arbeitsweise zu ermöglichen, die nicht nur effizienter, sondern auch zukunftssicher ist. keasy schafft durch Innovationen wie diese den Spagat zwischen moderner Technologie und den individuellen Bedürfnissen der Makler“, erklärt Robert Schmidt, Geschäftsführer der vfm Konzept GmbH, einer Dienstleistungsgesellschaft der vfm-Gruppe, die keasy entwickelt.

Sicherheit und Flexibilität

Datenschutz und Datensicherheit stehen auch bei den neuen Funktionen im Mittelpunkt. Wie das Unternehmen weiter mitteilt, gewährleiste die Einbindung eines eigenen KI-Kontos, dass alle Eingaben unter der Kontrolle der Makler verbleiben. Zugleich lassen sich die neuen Funktionen flexibel auf die Bedürfnisse der Nutzer abstimmen. (tik)

Lesen Sie auch:
Weitere Informationen zu neuen Tools und Services sowie Meldungen rund um Software und KI finden Sie in unserer Rubrik „Management & Vertrieb“.
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<a href="/nachrichten/wann-ist-eine-probezeit-zu-lang" hreflang="de">Wann ist eine Probezeit zu lang?</a> http://www.asscompact.de/node/169753

Bei befristeten Arbeitsverträgen gibt es keine standardisierte Probezeit. Das Bundesarbeitsgericht entschied, dass die Dauer individuell geprüft werden muss – abhängig von der Befristungslänge und den Anforderungen der jeweiligen Tätigkeit.

169753 13. November 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Wie lange darf eine Probezeit in einem befristeten Arbeitsverhältnis sein? Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat dies kürzlich entschieden und klargestellt: Es gibt keinen festen „Regelwert“ für die Dauer einer Probezeit. Entscheidend ist vielmehr eine Einzelfallprüfung, die sowohl die voraussichtliche Dauer der Befristung als auch die Art der Tätigkeit berücksichtigt.

Vier Monate Probezeit, Befristung ein Jahr

In dem konkreten Fall war die Klägerin seit 22.08.2022 bei einem Unternehmen als „Advisor I Customer Service“ beschäftigt. Das Arbeitsverhältnis war auf ein Jahr befristet, mit der Möglichkeit, innerhalb der gesetzlichen Fristen zu kündigen. Die ersten vier Monate sollten als Probezeit dienen, während der eine Kündigungsfrist von zwei Wochen galt.

Kündigung vonseiten des Arbeitgebers

Am 10.12.2022 kündigte das Unternehmen das Arbeitsverhältnis zum 28.12.2022. Die Klägerin hielt die Probezeit für unverhältnismäßig lang und machte geltend, das Arbeitsverhältnis könne frühestens mit der gesetzlichen Frist des § 622 Abs. 1 BGB zum 15.01.2023 enden. Sie argumentierte außerdem, dass die Kündigung sozial gerechtfertigt sein müsse, da eine zu lange Probezeit die Wartezeit des Kündigungsschutzgesetzes (§ 1 Abs. 1 KSchG) nicht verkürze.

Kein fester Prozentwert für die Probezeit

Das Landesarbeitsgericht setzte die zulässige Probezeit auf drei Monate – 25% der Befristung – fest und erklärte die Kündigung für wirksam, wirkte aber erst ab dem 15.01. 2023. Die Revision der Klägerin vor dem Bundesarbeitsgericht blieb erfolglos. Das BAG stellte klar: Es gibt keinen festen Prozentwert für die Dauer einer Probezeit. Vielmehr ist stets eine Einzelfallabwägung erforderlich.

Im konkreten Fall wertete das BAG den von der Beklagten vorgelegten detaillierten Einarbeitungsplan mit drei Phasen und insgesamt 16 Wochen Dauer als angemessen. Die vereinbarte Probezeit von vier Monaten wurde daher als verhältnismäßig angesehen. (bh)

BAG, Urteil vom 30.10.2025 – Az: 2 AZR 160/24

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<a href="/nachrichten/axa-erweitert-bkv-um-beratungsangebot-%E2%80%9Elebensstaerke%E2%80%9C" hreflang="de">AXA erweitert bKV um Beratungsangebot „Lebensstärke“</a> http://www.asscompact.de/node/169811

Die AXA hat im Rahmen der betrieblichen Krankenversicherung ein neues Beratungsangebot für Unternehmen vorgestellt. „Lebensstärke“ soll Mitarbeitende bei persönlichen und beruflichen Herausforderungen unterstützen. Dafür können sie sich mit Experten in Verbindung setzen.

169811 13. November 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Mit „Lebensstärke“ stellt die AXA Krankenversicherung AG ein neues Beratungsangebot für Unternehmen im Rahmen der betrieblichen Krankenversicherung (bKV) vor. Das Angebot soll Mitarbeitende in persönlichen und beruflichen Herausforderungen unterstützen und ergänzt die bestehenden Servicebausteine rund um mentale Gesundheit, erklärt das Unternehmen.

Das neue Angebot umfasst individuelle Beratungsleistungen durch erfahrene Experten. Das Spektrum an Themen, mit denen sich Mitarbeitende an die Berater wenden können umfasst neben der Unterstützung zu familiären Themen, Erziehungsfragen oder Herausforderungen im Bereich der Pflege auch Hilfe bei finanziellen Schwierigkeiten sowie bei gesundheitlichen Fragen und Sucht.

Mitarbeitende können telefonisch, per Video oder persönlich vor Ort an insgesamt 17 Standorten in Deutschland mit Experten in Kontakt treten. Nutzern steht eine feste Ansprechperson zur Seite, die den Beratungsprozess begleitet und bei Bedarf an interne oder externe Spezialisten vermittelt.

Für das Angebot und dessen professionelle Umsetzung arbeitet der Versicherer mit der ias Gruppe zusammen, ein Dienstleister für Arbeitsmedizin, Arbeitssicherheit, Arbeitspsychologie und betriebliches Gesundheitsmanagement. (js)

Mehr aktuelle Meldungen zu neuen Produkten finden Sie in unserer Rubrik „Assekuranz“.
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<a href="/nachrichten/morgen-morgen-die-besten-anbieter-im-bereich-krankenzusatz" hreflang="de">MORGEN & MORGEN: Die besten Anbieter im Bereich Krankenzusatz</a> http://www.asscompact.de/node/169806

Der Bedarf an Krankenzusatzversicherungen steigt weiterhin an. Gleichzeitig ist die Auswahl an erhältlichen Tarifen groß. Gute Tarife definieren sich vor allem an kritischen Vertragsbedingungen, erklärt das Ratinghaus MORGEN & MORGEN. Welche Anbieter können im aktuellen Rating punkten?

169806 12. November 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Krankenzusatzversicherungen erfreuen sich einer hohen Nachfrage. Laut Zahlen des Verbands der Privaten Krankenversicherung e. V. (PKV-Verband) stieg die Anzahl der privaten Krankenzusatzversicherungen im Jahr 2024 um 4,5% auf 31,1 Millionen. Auch der Markt hat die steigende Nachfrage erkannt: Die Tariflandschaft ist umfangreich und leistungsstark, erklärt das Analysehaus MORGEN & MORGEN im Rahmen der Veröffentlichung des aktuellen Ratingjahrgangs der Krankenhauszusatz- und Krankentagegeldtarife.

Angesichts der umfangreichen Wahl- und Komfortleistungen, die viele Tarife bieten, rücken die Mindestkriterien in den Fokus, erklären die Analysten. „Gute Tarife müssen heute gerade an den kritischen Vertragsbedingungen gemessen werden, also an dem, was der Kunden wirklich benötigt“, so Thorsten Bohrmann, Senior Versicherungsanalyst bei MORGEN & MORGEN.

Das müssen top-bewertete Krankenhauszusatztarife bieten

Das aktuelle Rating im Bereich Krankenhauszusatz bewertet 148 Tarife. Die typischen Leistungen inkludieren Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer im Krankenhaus, Chefarztbehandlung sowie Rooming-In bei Tarifen für Kinder. Unterschiede zeigen sich hier vor allem in den Regelhöchstsätzen und den versicherten Zusatzleistungen.

Die Mindestkriterien, die ein Tarif voll oder eingeschränkt erfüllen muss, um eine Fünf- bzw. Vier-Sterne- Bewertung von MORGEN & MORGEN zu erhalten, inkludieren unter anderem den Verzicht des Versicherers auf sein ordentliches Kündigungsrecht, Chefarztbehandlung sowie eine bessere Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer. Zudem müssen die Tarife auch ohne Eintritt eines Unfalls oder einer bestimmten Erkrankung sowie über die 2,3-fachen bzw. 3,5-fachen Regelhöchstsätze der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) hinaus leisten.

Diese Versicherer haben Fünf-Sterne-Tarife im Programm

Im aktuellen Rating können genauso viele Tarife die Höchstbewertung erreichen wie im Vorjahr. Die Fünf-Sterne-Riege bleibt unverändert bei 58. Mit 59 Tarifen haben zwei Tarife weniger als im Vorjahresrating vier Sterne erreicht, auch die Drei-Sterne-Tarife sinken leicht um einen Tarif auf 15. Dafür erhalten mit 16 Tarifen zwei mehr Tarife als im Jahr 2024 eine Bewertung von zwei Sternen. Mit einem Stern muss sich keiner der getesteten Tarife zufrieden geben.

Mindestens einen Tarif mit Höchstbewertung haben folgende Versicherer im Programm (in alphabetischer Reihenfolge):

  • Advigon
  • ARAG
  • AXA
  • Barmenia
  • BBKK
  • Concordia
  • Deutsche Familienversicherung
  • Die Bayerische
  • DKV
  • Envivas
  • ERGO
  • Generali
  • Gothaer
  • Hallesche
  • HUK-COBURG
  • Inter
  • Janitos
  • LKH
  • Münchener Verein
  • NÜRNBERGER
  • ottonova
  • R+V
  • SDK
  • SIGNAL IDUNA
  • UKV
  • vrk
  • Württembergische
Diese Versicherer punkten im Bereich Krankentagegeld

Tarife im Bereich Krankentagegeld sind weniger stark nachgefragt und das Angebot stagniert. Trotzdem bleiben sie unverändert ein wichtiges Instrument zur Einkommenssicherung, erklärt das Ratinghaus. Für das aktuelle Rating hat sich MORGEN & MORGEN 90 Tarife angesehen. Die Mindestkriterien legen hier besonderen Wert darauf, dass der Versicherer auch bei Wiedereingliederungsmaßnahmen und Teilarbeitsunfähigkeit leistet.

Bereits zum fünften Mal in Folge können 14 Tarife die Topnote erreichen. 23 Tarife werden mit vier Sternen bewertet, einer mehr als im Vorjahr. Ebenfalls ein zusätzlicher Tarif konnte eine Drei-Sterne-Bewertung erhalten, mit insgesamt 48 Tarifen. Mit fünf Tarifen bleibt die Anzahl der Zwei-Sterne-Bewertungen unverändert. Auch in diesem Teilbereich muss sich kein Tarif mit einem Stern zufriedengeben.

Die Versicherer, die mindestens einen Tarif in der Fünf-Sterne-Riege haben, sind (in alphabetischer Reihenfolge):

  • AXA
  • Barmenia
  • Concordia
  • Deutsche Familienversicherung
  • Hallesche
  • Inter

Die vollständigen Ergebnisse der beiden aktuellen MORGEN & MORGEN Ratings Krankenhauszusatzversicherung und Krankenhaustagegeld sind auf der Website des Analysehauses einzusehen. (js)

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<a href="/nachrichten/signal-iduna-wird-investor-bei-perseus" hreflang="de">SIGNAL IDUNA wird Investor bei Perseus</a> http://www.asscompact.de/node/169809

SIGNAL IDUNA steigt als strategischer Investor bei dem Anbieter von Cybersicherheitslösungen Perseus ein. Beide Unternehmen intensivieren damit ihre bestehende Zusammenarbeit. Ziel sei, Synergien zu nutzen und gemeinsam an Lösungen zur Absicherung von Firmen vor digitalen Risiken zu feilen.

169809 12. November 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Perseus Technologies hat die SIGNAL IDUNA Gruppe als strategischen Investor gewonnen. Beide Unternehmen verbindet bereits eine langjährige Kooperation. Seit 2018 erweitert SIGNAL IDUNA ihre Cyberpolicen mit den Präventionslösungen und der Notfallhilfe von Perseus. Mit dem Einstieg von SIGNAL IDUNA bei dem 2017 gegründeten Anbieter von Cybersicherheitslösungen Perseus sollen die Weichen für eine noch engere Partnerschaft gestellt werden. Ziel sei, wie beide Unternehmen mitteilen, Synergien zu nutzen und gemeinsam Lösungen zum Schutz von Firmen vor digitalen Risiken weiterzuentwickeln.

Angesichts des fortschreitenden digitalen Wandels und des zunehmenden Einsatzes von künstlicher Intelligenz (KI) ergeben sich für Unternehmen neue Herausforderungen. Von Cyberangriffen sind immer häufiger auch kleine und mittelständische Unternehmen sowie Handwerksbetriebe betroffen. Vor diesem Hintergrund gewinne die enge Zusammenarbeit zwischen Versicherern und spezialisierten Cybersicherheitsanbietern zunehmend an Bedeutung, wie SIGNAL IDUNA und Perseus mitteilen. SIGNAL IDUNA habe einen klaren Fokus auf die Risikodeckung für Handwerksbetriebe sowie für kleine und mittelständische Unternehmen. Die vertiefte Partnerschaft ermögliche es nun, die Stärken beider Partner zu nutzen, um Cyberrisiken besonders für den deutschen Mittelstand beherrschbar zu machen. (tik)

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<a href="/nachrichten/insurtech-markt-im-dach-raum-schrumpft" hreflang="de">InsurTech-Markt im DACH-Raum schrumpft</a> http://www.asscompact.de/node/169808

Im DACH-Raum kämpft der InsurTech-Markt derzeit mit mehreren Herausforderungen, allen voran der Marktkonsolidierung und einer Gründungsflaute. Das zeigt die aktuelle InsurTech-Übersicht 2025 der Versicherungsforen Leipzig. InsurTechs müssen demnach zukünftig eher als Kulturpartner agieren.

169808 12. November 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Das Marktumfeld für InsurTechs im DACH-Raum hat sich drastisch gewandelt. Angesichts einer spürbaren Marktkonsolidierung, zurückhaltender Investoren und wachsendem internationalen Wettbewerb reicht technologische Innovation allein nicht mehr aus.

Das ist die zentrale Erkenntnis der zehnten InsurTech-Übersicht, die am Mittwoch vom New Players Network (NPN), einer Initiative der Versicherungsforen Leipzig, veröffentlicht wurde. Die Analyse von 177 Unternehmen zeigt: Während die Zahl der Neugründungen stark rückläufig ist, eröffnen sich etablierte InsurTechs neue Chancen, sich als strategische Partner für den kulturellen Wandel in der Versicherungsbranche zu positionieren.

Herausforderungen: Weniger Gründungen, kritischere Investoren

Das getrübte Wirtschaftsklima scheint deutliche Spuren in der InsurTech-Szene zu hinterlassen, so die Versicherungsforen Leipzig. Die Zahl der Neugründungen geht zurück: Das New Players Network hat für 2025 bislang nur eine Neugründung registriert, verglichen mit vier im Vorjahr und zwölf im Jahr 2023.

 

InsurTech-Markt im DACH-Raum schrumpft

 

Gleichzeitig ist die Zeit der „Gießkannen-Finanzierung“ vorbei. Investoren agieren selektiver und legen den Fokus klar auf Profitabilität und stabile Geschäftsmodelle. „Der Markt wird insgesamt kleiner“, stellt Felix Sandt, Head of Network des New Players Network, fest. „Einige Start-ups sind vom Markt verschwunden, während sich andere erfolgreich etabliert haben und nun vor neuen strategischen Herausforderungen stehen.

Neue Chancen: Mehr als nur Technologie

Während künstliche Intelligenz immer mehr zur Basistechnologie wird, verliert die rein technische Überlegenheit von Start-ups an Differenzierungskraft. Erfolgreiche InsurTechs positionieren sich daher zunehmend als Impulsgeber und Gestalter des dringend benötigten kulturellen Wandels bei etablierten Versicherern. Sie bringen nicht nur neue Technologien, sondern auch agile Arbeitsweisen und eine kundenzentrierte Denkweise in die Unternehmen, schreiben die Versicherungsforen Leipzig.

„Diejenigen, die sich allein auf Technologie verlassen, riskieren, im Markt an Relevanz zu verlieren“, warnt Sandt. Der wahre Mehrwert liege in der Fähigkeit, etablierten Playern bei der Transformation ihrer internen Kultur und Prozesse zu helfen.

Internationaler Druck und strategische Kooperationen

Der Wettbewerb verschärft sich außerdem durch den Markteintritt finanzstarker internationaler Player aus den USA und Asien, wie Peak3 oder Resilience, die mit neuen Strategien auf den europäischen Markt drängen.

Laut Sandt erinnere die Situation an die Offensive der amerikanischen Big-Tech-Konzerne wie Google und Amazon im Jahr 2018 auf den heimischen Versicherungsmarkt. Das wecke zugleich Erwartungen und Unsicherheiten. Trotz hoher Markteintrittsbarrieren durch Regulatorik und Sprache sei der Druck spürbar.

Erfolg durch Kooperation

Die strategische Schlussfolgerung der Übersicht: Die Zukunft liegt in der intelligenten Kooperation. InsurTechs bieten die Agilität und die Innovationskultur, die etablierte Versicherer benötigen, während diese Fachwissen, Bestandskunden und finanzielle Schlagkraft einbringen, so die Mitteilung der Versicherungsforen Leipzig. Gemeinsam könnten sie neue, kundenzentrierte Geschäftsfelder erschließen und die digitale Transformation der Branche nachhaltig gestalten. (mki)

Lesetipp der Redaktion: InsurTechs: Warum jetzt Profitabilität zählt
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<a href="/nachrichten/finfluencerin-auf-platz-3-mit-vier-fs-die-zukunft" hreflang="de">Finfluencerin auf Platz 3: Mit vier Fs in die Zukunft</a> http://www.asscompact.de/node/169805

Freya Früh von Frau Finanzen hat eine Mission: für Frauen und deren finanzielle Zukunft da sein. Aktuell ist sie das schon für über 100.000 Followerinnen. Dieser Erfolg hat ihr den 3. Platz beim Jungmakler Award 2025 eingebracht. Im Interview mit AssCompact erklärt sie, wie sie das geschafft und was sie vor hat.

169805 12. November 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement Interview mit Freya Früh, Geschäftsführerin von Frau Finanzen und Drittplatzierte beim Jungmakler Award 2025
Hi, Freya, wie kam es denn dazu, dass du Maklerin geworden bist?

Hauptberuflich war ich bis zuletzt Senior Social-Media-Managerin bei der HDI Versicherung. Im Rahmen einer Kampagne zur Altersvorsorge wurde mir klar, dass Frauen in der Ansprache häufig übersehen werden. Ich wollte das ändern und bin auf die Straße gegangen, habe mit dieser Zielgruppe gesprochen und festgestellt: Wir reden zu wenig über Geld. Aus diesem Impuls heraus entstand „Frau Finanzen“.

Als die Kampagne beendet wurde, hatte ich mit Frau Finanzen bereits Reichweite, Preise gewonnen und viele Anfragen von Frauen, die sich beraten lassen wollten. Also habe ich mich informiert, was ich eigentlich brauche, um Versicherungsmaklerin und Anlageberaterin zu werden, und den Schritt in die Selbstständigkeit gewagt. Seit Oktober bin ich nun zu 100% Maklerin – und zu 100% Frau Finanzen.

Du warst also Social-Media-Managerin und bist nun Versicherungsmaklerin und zugleich Influencerin. Was verbindet diese beiden Welten?

Menschen folgen Menschen, keinen Marken. Ein Versicherer hat es schwer, Vertrauen aufzubauen – eine Person dagegen kann authentisch auftreten und ihre Geschichte erzählen. Ich nutze Social Media, um genau das zu tun: Wissen zu vermitteln, Hemmschwellen abzubauen und den Dialog über Geld zu fördern. Heute folgen mir über 100.000 Frauen, und meine Inhalte erreichen monatlich rund zwei Millionen Menschen. Diese Reichweite nutze ich, um finanzielle Bildung kostenfrei zugänglich zu machen – und bei Bedarf natürlich auch Beratung anzubieten.

Warum konzentrierst du dich so stark auf Frauen als Zielgruppe?

Weil 69% der Frauen laut Studien lieber von einer Frau beraten werden – aber der Markt bietet das kaum. Ich selbst arbeite komplett digital, ohne Büro, orts- und zeitunabhängig. Das ist für viele Mütter und auch für Selbstständige ein Modell, mit dem sich Beruf und Familie gut vereinen lassen. Mein Alleinstellungsmerkmal dabei ist die Community. Frauen tauschen sich darin untereinander aus, lernen voneinander, überwinden die Angst, Fehler zu machen. Diese Energie erinnert mich, salopp gesagt, an eine „Tupperparty“ – nur eben für Finanzen.

Du bist also Finfluencerin – aber eben mit dem entsprechenden Hintergrund. Wie siehst du die Diskussion um Regulierung und Coaching-Angebote im Netz?

Ich glaube, es muss eine gewisse Regulierung geben. Viele Onlinekurse kosten viel Geld und bieten wenig Inhalt. Bildung, vor allem finanzielle, sollte kostenfrei zugänglich sein. Das ist mein Anspruch und auch mein Beitrag.

Welche Herausforderungen beschäftigen dich aktuell am meisten?

Ich bin Gründerin, Mutter und Unternehmerin – und ehrlich gesagt: Ich stoße an Grenzen. Die Nachfrage ist groß, Leads habe ich genug. Jetzt geht es darum, Strukturen aufzubauen, ein Vertriebsteam zu formen und das Projekt wirtschaftlich stabil weiterzuentwickeln. Content, Community und Beratung – all das kostet Zeit und Geld. Aber es gibt einen Bedarf, und den muss ich decken. Und das treibt mich an.

Was ist dein nächstes großes Ziel?

Ich möchte Partnerinnen finden, die Frau Finanzen mit mir groß machen – ob im Vertrieb, in der Beratung oder in der Geschäftsführung. Langfristig wünsche ich mir auch eine eigene Maklerinnen-Vereinigung, in der sich Frauen vernetzen und gegenseitig stärken. Denn in der Branche sind nach wie vor zu wenige Frauen sichtbar.

Was möchtest du zukünftigen Bewerberinnen und Bewerbern des Jungmakler Awards mitgeben?

Einfach machen! Der Award ist eine großartige Chance, Erfahrungen zu sammeln, sich zu vernetzen und Inspiration zu finden. Für mich war die Teilnahme vor allem eines: ein Türöffner zu einem neuen Netzwerk. Und wer weiß – vielleicht entstehen genau daraus die Ideen, die unsere Branche wirklich verändern.

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<a href="/nachrichten/publikumsfonds-verzeichnen-hoechste-zufluesse-seit-2021" hreflang="de">Publikumsfonds verzeichnen höchste Zuflüsse seit 2021</a> http://www.asscompact.de/node/169795

Die deutsche Fondsbranche konnte in den ersten drei Quartalen des Jahres ein Wachstum von 6% einfahren. Doch die eigentlich spannende Nachricht: Die beachtlichsten Zuflüsse verbuchten offene Publikumsfonds. Der Fondsverband BVI meldet hier den höchsten Absatz seit dem Rekordjahr 2021.

169795 12. November 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Bis Ende September 2025 flossen Fondsgesellschaften netto 91,5 Mrd. Euro neue Gelder zu. 68,5 Mrd. Euro davon entfallen auf offene Publikumsfonds. Das ist ihr höchster Absatz seit dem Rekordjahr 2021, als Publikumsfonds in den ersten neun Monaten 85,8 Mrd. Euro zugeflossen waren, meldet der Fondsverband BVI.

Aktienfonds verzeichneten bis Ende September 2025 netto 37,0 Mrd. Euro Zuflüsse, allein 33,5 Mrd. Euro in Aktien-ETFs. Rentenfonds erhielten seit Jahresbeginn 26,7 Mrd. Euro neue Gelder. Dabei dominieren Fonds, die überwiegend in Anleihen mit bis zu drei Jahren Restlaufzeit investieren (15,8 Mrd. Euro), und Fonds mit Schwerpunkt auf Unternehmensanleihen (9,8 Mrd. Euro). Geldmarktfonds erhielten 6,5 Mrd. Euro und Mischfonds 2,8 Mrd. Euro neue Gelder. Aus Immobilienfonds flossen netto 5,7 Mrd. Euro ab. Allein im dritten Quartal waren es 2,1 Mrd. Euro, nach 1,6 Mrd. Euro im zweiten Quartal und ebenfalls 2,1 Mrd. Euro im ersten Quartal. Anleger, die ihre Immobilienfonds nach dem 21.07.2013 gekauft haben, mussten vor der Rückgabe eine zwölfmonatige Kündigungsfrist einhalten. Das Neugeschäft offener Spezialfonds hat sich gegenüber dem Vorjahreszeitraum von 13,3 auf 25,7 Mrd. Euro fast verdoppelt.

Höchstwert beim verwalteten Vermögen

Das von den Fondsgesellschaften verwaltete Vermögen für Anleger in Deutschland erreichte mit 4,756 Bio. Euro eine neue Höchstmarke, so der BVI. Im Vergleich zum Jahresbeginn (4,472 Bio. Euro) ist es um mehr als 6% gewachsen. Der größte Teil entfällt mit 2,253 Bio. Euro auf offene Spezialfonds für institutionelle Anleger. Hierzu gehören vor allem Altersvorsorgeeinrichtungen (801 Mrd. Euro) und Versicherer (534 Mrd. Euro). In offenen Publikumsfonds verwalten die Fondsgesellschaften 1,782 Bio. Euro, in Mandaten 657 Mrd. Euro und in geschlossenen Fonds 63 Mrd. Euro.

Beim verwalteten Vermögen der Publikumsfonds liegen Aktienfonds mit 887 Mrd. Euro deutlich vorn. In den letzten zehn Jahren (30.09.2025: 290 Mrd. Euro) ist ihr Volumen im Schnitt um knapp 12% p. a. gestiegen. Auf Aktien-ETFs entfallen inzwischen 378 Mrd. Euro. Das sind 19% mehr als zu Jahresbeginn (319 Mrd. Euro). Es folgen Mischfonds mit ebenfalls 378 Mrd. Euro. Rentenfonds verwalten 292 Mrd. Euro. Hier sind mit 96 Mrd. Euro Fonds, die in Anleihen mit einer Restlaufzeit von bis zu drei Jahren investieren, die größte Gruppe. Das Nettovermögen der Immobilienfonds beträgt 115 Mrd. Euro. Auf Geldmarktfonds entfallen 61 Mrd. Euro. (mki)

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