AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement https://www.asscompact.de/ AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement de Sun, 13 Jul 2025 12:01:15 +0200 Sun, 13 Jul 2025 13:25:00 +0200 <a href="/nachrichten/baloise-helvetia-fusion-neuer-top-10-versicherer-im-maklermarkt" hreflang="de">Baloise-Helvetia-Fusion: Neuer Top-10-Versicherer im Maklermarkt?</a> http://www.asscompact.de/node/168633

Im April verkündeten die Schweizer Versicherer Baloise und Helvetia ihre Fusion. Auch im deutschen Markt werden beide Risikoträger unter einem Dach firmieren. Damit werden sich die Marktanteile im Vertriebsweg Versicherungsmakler verändern. Entsteht dadurch ein neuer Top-10-Versicherer im Maklermarkt?

168633 13. Juli 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Im April 2025 hatten die beiden Schweizer Versicherer Helvetia und Baloise ihre Fusion zur Helvetia Baloise Holding AG bekannt gegeben. Auch im deutschen Markt werden wohl beide Risikoträger künftig unter einem gemeinsamen Dach firmieren. Zuvor waren ähnliche Pläne bereits zwischen der Stuttgarter und der SDK bekannt geworden. Die beiden Gesellschaften Barmenia und Gothaer haben ihre Fusion zur BarmeniaGothaer schon vollzogen. In der Welt der Versicherer ist demnach ordentlich Bewegung drin.

Welche Folgen hat die Fusion von Helvetia mit der Baloise für die Struktur der Märkte im Vertriebsweg Versicherungsmakler? Inwiefern verschieben sich Marktanteile? Und entsteht damit ein neuer Top-10-Versicherer im Maklermarkt?

AssCompact-Studie als Datenbasis

Im Heimmarkt Schweiz, heißt es von der Helvetia, werde die fusionierte Holding Helvetia Baloise gemessen am Geschäftsvolumen zur zweitgrößten Versicherungsgruppe aufsteigen. Auf den neuen Versicherer entfällt dann über alle Geschäftsbereiche hinweg (Leben und Nicht-Leben) ein Marktanteil von rund 20%. Die Gruppe werde zudem der größte Arbeitgeber im Schweizer Versicherungssektor.

Und was bedeutet die Fusion für den deutschen Maklermarkt? Dazu ist ein Blick auf die aktuelle Intensität der Geschäftsbeziehungen zwischen Maklerhäusern und Versicherern notwendig. Diese Kennzahl analysiert das Fachmagazin AssCompact einmal jährlich im Rahmen der Studie „AssCompact AWARD – Maklerservice“. Zuletzt wurde diese Studie im Herbst 2024 durchgeführt, bietet also vergleichsweise junge Zahlen in puncto Marktanteile der Gesellschaften im Maklermarkt.

Konkret gaben die Befragten in der Studie Auskunft darüber, mit welchen Produktgebern sie in den letzten zwölf Monaten einen regen Geschäftskontakt, beispielsweise im Neukunden- und Bestandsgeschäft – aufgeschlüsselt nach verschiedenen Sparten –, hatten. Die untersuchten Sparten sind betriebliche Altersvorsorge, private Vorsorge/Biometrie, PKV & Pflege sowie Schaden/Unfall. Das Ranking listet die einzelnen Versicherer im Maklermarkt nach ihrer jeweiligen Intensität der Geschäftsbeziehung auf.

Abstand zur Spitzengruppe groß

Der Blick in die Rankings der vier Sparten zeigt: Baloise und Helvetia sind im Maklermarkt vor allem in zwei Geschäftsfeldern mit relevanten Geschäftsanteilen vertreten: im Bereich private Vorsorge/Biometrie sowie im Bereich Schaden/Unfall. Aktuell liegt die Baloise im Ranking private Vorsorge/Biometrie mit einem Anteil von 14,5% auf Rang 11. Die Helvetia weist mit einem Anteil von 8,7% einen deutlich geringeren Wert auf und belegt damit Platz 17 im Ranking.

In der Sparte Schaden/Unfall rangieren beide Versicherer – getrennt betrachtet – insgesamt besser als im Bereich private Vorsorge/Biometrie. Die Baloise belegt mit einem Anteil bei der Intensität der Geschäftsbeziehungen in Höhe von 26,0% Platz 8. Helvetia rangiert mit einem Anteil von 17,8% auf Rang 16.

Die getrennte Betrachtung zeigt: Während beide Versicherer in bestimmten Sparten solide Marktpositionen halten, bleibt der Abstand zur Spitzengruppe teilweise deutlich. Zusammengeführt könnten Baloise und Helvetia nicht nur Lücken schließen, sondern auch gezielt Sparten stärken, in denen der Weg in die Top 10 bislang versperrt war. Doch ist das auch wirklich der Fall?

Nach Fusion: Deutliche Veränderungen in der Marktstruktur

Allerdings lässt sich erst durch die Zusammenführung beider Geschäftsintensitäten das Potenzial abschätzen, das in der Fusion tatsächlich steckt. Wie verteilen sich daher die Anteile, wenn die Studie „AssCompact AWARD – Maklerservice“ den fusionierten Versicherer in den Blick nimmt?

Dazu wurden die Angaben der befragten Makler und Mehrfachagenten aus der Studie so angepasst, dass Mehrfachnennungen herausgerechnet sind. Diese konsolidierten Ergebnisse zeigen, wie stark die gemeinsame Geschäftsbeziehung des fusionierten Unternehmens im Maklermarkt tatsächlich ausfällt.

 

Baloise-Helvetia-Fusion: Neuer Top-10-Versicherer im Maklermarkt?

 

In der Sparte private Vorsorge würde ein fusionierter Versicherer unter dem (noch) fiktiven Namen Baloise-Helvetia den Einzug in die Top 10 schaffen. Mit einem konsolidierten Anteil im Maklermarkt von 19,7% rangiert der fusionierte Risikoträger auf Rang 8 und damit vor Spartengrößen wie der Continentale, der AXA oder auch der Bayerischen. Und auch der Abstand zu den vorderen Plätzen ist nicht weit. Auf Rang 7 (Swiss Life) beträgt er nur magere 0,4%, auf Rang 6 (Canada Life) gerade einmal 1,4%, siehe Grafik „Konsolidierter Marktanteil von Baloise-Helvetia 2024, private Vorsorge“ oben links.

Privates Schaden-/Unfallgeschäft: Sprung in die Top-3 möglich

 

Baloise-Helvetia-Fusion: Neuer Top-10-Versicherer im Maklermarkt?

 

Und wie verändert sich die Marktstruktur in der Sparte private Schaden/Unfall? Auf Anhieb gelingt dem fusionierten Versicherer Baloise-Helvetia der Sprung in die Top 3.

Der konsolidierte Marktanteil läge nach erfolgter Fusion auf Basis der Daten aus der Studie des Jahres 2024 bei 37,2%. Lediglich die „Platzhirsche“ VHV (51,6%) und Haftpflichtkasse (50,0%) liegen weiterhin noch davor. Der Abstand zu den Rängen 4 und tiefer ist nach der Fusion allerdings beträchtlich. Auf die viertplatzierte Itzehoer beträgt er bereits über 7%, siehe auch Grafik „Konsolidierter Marktanteil von Baloise-Helvetia 2024, privates Schaden-/Unfallgeschäft“ oben links.

Fusion mit Signalwirkung

Was beiden Häusern bislang fehlte, ist der letzte Schritt in die Spitzengruppe, was die Intensität der Geschäftsbeziehungen im Maklermarkt angeht. Doch genau dieser Sprung könnte im Zusammenschluss gelingen – zumindest in den ausgewählten Sparten private Vorsorge/Biometrie und Schaden/Unfall. Denn kombiniert ergeben sich neue Größenordnungen im Maklermarkt, die in der Branche für Bewegung sorgen dürften, insbesondere in der Sparte private Schaden- und Unfallversicherung. (as)

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<a href="/nachrichten/effizienz-trifft-empathie-%E2%80%93-im-digitalen-vertrieb-der-zukunft" hreflang="de">Effizienz trifft Empathie – im digitalen Vertrieb der Zukunft </a> http://www.asscompact.de/node/168635

Versicherungen gehören aus Verbrauchersicht zu den komplexesten Produkten. Guter Versicherungsschutz schafft Sicherheit, wenn es darauf ankommt. Umso höher sind die Erwartungen an Vertrauen, Transparenz und Zugänglichkeit im Umgang mit Versicherungen.

168635 13. Juli 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement Ein Artikel von Christer Schulz-Gärtner, CEO CLARK Germany

Versicherungen sollen schützen – nicht überfordern. Doch Formulare und aufwendige Papierprozesse wirken auf viele Kund:innen abschreckend. Gefragt ist ein einfacher Zugang ohne Barrieren, intuitive Nutzererfahrungen, schnelle Rückmeldungen und klar nachvollziehbare Empfehlungen. Die Prozesse müssen nahtlos zur Lebensrealität der Nutzer:innen passen. Dabei sind Kundenerwartungen individuell und insbesondere je nach Produktkategorie unterschiedlich: Bei einfachen Produkten wie der Hausratversicherung reicht oft ein digitaler Abschluss mit wenigen Klicks. Geht es um komplexe Themen wie die Berufsunfähigkeit oder Altersvorsorge, wünschen sich viele Kund:innen eine persönliche, fachkundige Beratung – die hier weiterhin unverzichtbar bleibt.

Doch wie kann die Versicherungswirtschaft diesen komplexen Kundenerwartungen gerecht werden?

Wenn Technologie die Beratung besser macht

Die Erfahrung rund um den Produkterwerb darf keine Bürde sein. Sie muss so gestaltet sein, dass sich Kund:innen nicht durch Prozesse kämpfen müssen, sondern sich geführt fühlen – mit Technologie im Hintergrund und echter Beratung, wenn sie gebraucht wird.

Technologie ist daher nicht Ersatz, sondern Verstärker menschlicher Beratung. KI-gestützte Systeme übernehmen Routinetätigkeiten, analysieren Kundendaten präzise und schnell und helfen Beratern und Beraterinnen, Prioritäten zu setzen. So bleibt ihnen mehr Zeit für das Wesentliche – echte, individuelle Gespräche mit Kund:innen.

Bei CLARK kommt ein modulares, KI-gestütztes System zum Einsatz: „Smart Assessment“ analysiert bestehende Vertragsdaten in Echtzeit. „Smart Demand“ identifiziert darauf basierend und unter Berücksichtigung der individuellen Lebenssituation konkrete Produkt- und Handlungsbedarfe. „Smart Consultation“ schließlich bringt bei komplexeren Fragen die – laut Datenmodell – passende Ansprechperson ins Spiel, für ein persönliches Beratungsgespräch über digitale Kanäle.

Das Ziel: Relevanz schaffen ohne Reibungsverluste. Und das gelingt nur, wenn digitale Intelligenz nicht nur auf Vertragsdaten blickt, sondern auch Verhalten, Lebensereignisse und Kommunikationsmuster berücksichtigt.

Digital und analog – sowohl als auch

Der Versicherungsvertrieb der Zukunft entscheidet sich nicht entlang der Frage „digital oder analog“, sondern daran, wer in der Lage ist, beides sinnvoll zu kombinieren. Technologie schafft einen leichteren Zugang und Effizienz, Empathie schaffen Vertrauen. Nur wer situativ berät, kontextbezogen kommuniziert und die richtigen Tools intelligent einsetzt, wird dauerhaft relevant bleiben – und nicht nur verkaufen, sondern begleiten. Die Gießkanne hat ausgedient. Gefragt sind intelligente Impulse – zur richtigen Zeit, mit dem richtigen Inhalt für die richtige Zielgruppe.

Lesen Sie auch: Wie viele Vermittler setzen auf Kunden-Apps?

Diesen Beitrag lesen Sie auch in AssCompact 07/2025 und in unserem ePaper.

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<a href="/nachrichten/digital-insurance-podcast-intelligente-pricing-loesungen" hreflang="de">Digital Insurance Podcast: Intelligente Pricing-Lösungen</a> http://www.asscompact.de/node/168636

Zu Gast in der neuen Episode des Digital Insurance Podcast von Digitalexperte Jonas Piela ist Marcus Looft, Strategy Director bei Earnix. Im Gespräch geht es um intelligente Pricing-Logik und Daten Governance im deutschen Versicherungsmarkt. Eine Analyse der Herausforderungen und Lösungsansätze.

168636 12. Juli 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Der Digital Insurance Podcast mit Jonas Piela widmet sich in seiner neuesten Folge der zunehmenden Komplexität des deutschen Versicherungsmarktes und den damit verbundenen Herausforderungen für Führungskräfte. Im Gespräch mit Marcus Looft, Strategy Director bei Earnix, wird deutlich, wie Künstliche Intelligenz (KI) sowohl Chancen als auch Risiken birgt. Looft, der das Unternehmen Earnix seit seinen Anfängen vor über 20 Jahren kennt, beleuchtet die Entwicklung und den Einsatz intelligenter Pricing-Logik im Versicherungsbereich.

Earnix: Pionier im Bereich KI-basiertes Pricing

Die Diskussion konzentriert sich auf Earnix, einen Vorreiter im Bereich der KI-gestützten Preisgestaltung. Looft erklärt, wie Earnix als erster Anbieter Pricing-Analytik mit direkter operativer Bereitstellung im Versicherungsmarkt eingeführt hat und dabei sowohl klassische Verfahren wie GLMs als auch moderne Machine-Learning-Methoden einsetzt. Dies ermöglicht Versicherern eine beispiellose Qualität, Kontrolle und Geschwindigkeit bei der Umsetzung ihres Pricings – ein entscheidender Faktor im zunehmend wettbewerbsintensiven Markt.

Zunehmende Komplexität im Versicherungsmarkt

Die zunehmende Komplexität des Versicherungsmarktes wird als zentrale Herausforderung identifiziert. Die Liberalisierung des Marktes, die steigende Anzahl an Versicherungsdeckungen (wie Cyberversicherungen) und die gestiegenen Erwartungen der Kunden durch verbesserte digitale Vergleichsmöglichkeiten führen zu einem erhöhten Bedarf an effizienten und präzisen Lösungen. Die zunehmende Datenmenge und die Notwendigkeit einer robusten Datenkontrolle und Governance werden ebenfalls als wesentliche Aspekte der Komplexität thematisiert.

KI zur Bewältigung der Komplexität – aber mit Augenmaß

Im Kern der Diskussion steht die Frage, wie KI dazu beitragen kann, die Komplexität zu bewältigen und gleichzeitig die Kontrolle über Daten, Systeme und Prozesse zu gewährleisten. Looft betont die Bedeutung einer verantwortungsvollen KI-Implementierung und die Notwendigkeit, die Ergebnisse von KI-Systemen nachvollziehbar und überprüfbar zu gestalten. Der Podcast beleuchtet die Mythen rund um KI-Implementierungen und diskutiert die Herausforderungen bei der Einführung von KI-Systemen, z.B. die Gefahr von „Halluzinationen“ und die Notwendigkeit, KI als unterstützendes Werkzeug und nicht als eigenständigen Entscheidungsträger zu betrachten.

Earnix Co-Pilot: KI-basierte Unterstützung für Mitarbeiter

Als konkretes Beispiel für eine verantwortungsvolle KI-Integration präsentiert Looft den Earnix Co-Pilot, eine KI-gestützte Assistenzlösung, die Versicherungsmitarbeitern bei der täglichen Arbeit unterstützt. Der Co-Pilot ermöglicht die Automatisierung wiederkehrender Prozesse und bietet Hilfestellung bei komplexen Aufgaben, ohne dabei die menschliche Kontrolle zu ersetzen.

Fazit: Verantwortungsvolle KI-Integration als Schlüssel zum Erfolg

Der Podcast unterstreicht die Bedeutung einer verantwortungsvollen KI-Integration im Versicherungswesen. KI bietet ungeahnte Möglichkeiten zur Bewältigung der wachsenden Komplexität, erfordert aber gleichzeitig eine sorgfältige Planung, Implementierung und Überwachung. Die Notwendigkeit von transparenten und nachvollziehbaren Prozessen sowie einer robusten Governance wird als entscheidend für den Erfolg von KI-Initiativen im Versicherungssektor hervorgehoben.

Über den Podcast

Seit April 2020 veröffentlicht Jonas Piela regelmäßig Gespräche zur digitalen Transformation mit Vorständen und Managern der Versicherungswirtschaft. Sein Ziel ist, dass seine Zuhörer einem lockeren Gespräch unter Gleichgesinnten lauschen und so Ideen und Anregungen für die eigene Arbeit mitnehmen. Zu finden ist der Podcast unter anderem bei Google, Apple und Spotify sowie unter pielaco.com/podcast.

Weitere Podcasts
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<a href="/nachrichten/branche-im-umbruch-talente-gewinnt-wer-umdenkt" hreflang="de">Branche im Umbruch: Talente gewinnt, wer umdenkt</a> http://www.asscompact.de/node/168643

Wer erwartet, dass junge Menschen sich aus einem inneren Pflichtgefühl heraus auf eine Ausbildung oder ein Vorstellungsgespräch bei einem Versicherer einlassen, der hat das Spiel bereits verloren, bevor es begonnen hat. Die Branche braucht mehr Haltung.

168643 12. Juli 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement Ein Artikel von Andreas Wollermann, Berater und Trainer für Versicherer und Finanzdienstleister unter der Wortmarke GENsurance®

Es war einmal eine Zeit, nennen wir sie die „Boomer-Ära“, in der auf einen guten Arbeitsplatz sehr viele Bewerber kamen. In der sich auf dem Schreibtisch des Personalers Bewerbungen in hohe Türme stapelten. In der man sich durch gute Noten, saubere Lebensläufe und seriöse Zertifikate Zugang verschaffen konnte, oder eben nicht. Damals herrschte ein klares Machtverhältnis: „Der Arbeitgeber war oben, die Bewerber unten.“ Dieser Umstand hat unsere Gesellschaft nachhaltig geprägt. Er hat Glaubenssätze erschaffen, die bis heute in vielen Personalabteilungen, Führungsbüros und auch in der Versicherungswirtschaft hartnäckig überlebt haben.

Einer dieser Sätze lautet: Nur wer ein gutes Zeugnis vorweisen kann, ist auch ein guter Mitarbeiter. Ein anderer: Nur mit Studium und Zertifikat wird aus dir etwas. Oder auch: Das war schon immer so – warum sollten wir es ändern? Aber genau hier liegt das Problem. Denn die Welt hat sich verändert. Und mit ihr die Menschen.

Wissen ist nicht mehr Mangelware

Früher war der Zugang zu Informationen und Wissen knapp dosiert und begrenzt. Man musste es sich holen. In der Schule, in der Ausbildung, aus der Zeitung, aus dem Fernseher, aus der Bibliothek. Wer keinen Zugang hatte, hatte das Nachsehen. Wissen war ein knappes Gut, das Wohlstand versprach. „Wissen war Macht!“ Heute leben wir in einer Welt, in der Wissen grenzenlos verfügbar ist. In Echtzeit, im Feed, in 15-Sekunden-Clips oder Podcasts beim Zähneputzen.

Junge Menschen wachsen in einer Welt auf, in der sie ständig alles wissen könnten, wenn sie es wollen würden. Mit dem Kaffee „to go“ in der einen Hand und „Wissen to go“ in der anderen. Per Klick! Das verändert Sozialisierung. Es verändert Haltung. Es verändert Erwartungen. Doch was passiert in der Versicherungswirtschaft?

Wir klammern uns an Bewerbungsformulare von gestern, bestehen auf pdf-Lebensläufe, sortieren nach Abischnitt, melden uns 14 Tage nach Eingang der Bewerbung und wundern uns, warum niemand kommt.

Generation Überfluss: Warum der Zwang wegfällt

Es geht aber noch tiefer. Der demografische Wandel zeigt uns unmissverständlich: Es gibt nicht mehr zu viele Bewerber für zu wenig gute Jobs, es ist genau andersherum. Wer heute jung ist, hat die Auswahl. Denn die Realität der Gen Z (und bald auch der Gen Alpha) ist eine völlig andere. Sie ist in einer Welt aufgewachsen, in der es alles gibt. In der Eltern alles ermöglicht haben, was sie selbst nie hatten. In der Mangel kein täglicher Begleiter mehr ist. In der „Du musst“ durch „Wenn du kannst“ bzw. „Wenn du willst“ ersetzt wurde.

Und genau das ist der Punkt: Müssen folgt dem Wollen. Und nicht mehr andersherum. Wer also erwartet, dass junge Menschen sich aus einem inneren Pflichtgefühl heraus auf eine Ausbildung oder ein Vorstellungsgespräch bei einem Versicherer einlassen, der hat das Spiel bereits verloren, bevor es begonnen hat.

Wir haben ein Attraktivitätsproblem

Was viele in der Branche als „Fachkräftemangel“ bezeichnen, ist in Wirklichkeit ein massives Wahrnehmungsproblem. Die Versicherungswirtschaft ist nicht nur unattraktiv, sie ist unsichtbar oder unverständlich für viele junge Menschen. Denn: Wer nie erklärt bekommt, warum es cool ist, Menschen durch schwere Zeiten zu begleiten, wer keine Idee davon hat, dass man mit Versicherungen Sinn stiften kann, wer keinen TikTok-Content, kein Insta-Reel, kein YouTube-Video oder kein Corporate-Influencer-Marketing findet, das dieses Bild vermittelt, der wird nie auf die Idee kommen, sich ausgerechnet bei einem Versicherer zu bewerben. Und genau hier liegt unser Hebel.

Haltung schlägt Kampagne

Wir brauchen kein Rebranding mit Hochglanz-Videos und glatt gebügelten Broschüren.

Wir brauchen kein weiteres „Employer Branding“-Projekt, das auf dem weißen Brett der Marketingabteilung versandet.

Stattdessen: Wir brauchen Haltung. Und die zeigt sich im Handeln. Wir müssen unsere Prozesse, unser Menschenbild, unsere Gesprächsführung und unser Verständnis von Bewerbung überdenken. Junge Menschen wollen gesehen, nicht bewertet werden. Sie wollen angesprochen und nicht analysiert werden. Sie wollen einsteigen und nicht durch sieben Schleifen springen. Wer heute „rekrutieren“ will, muss verstehen, wie junge Menschen kommunizieren, konsumieren und kooperieren.

Der Schlüssel: Plattformgerecht denken

Versicherungen bieten wie kaum eine andere Branche echte Sinnhaftigkeit. Wir begleiten Menschen in Lebenskrisen, wir helfen bei Schicksalsschlägen, wir bauen finanzielle Brücken. Und trotzdem scheitern wir daran, diese Stärke zu zeigen.

Warum? Weil wir immer noch glauben, dass gute Inhalte gefunden werden, statt sie dort hinzubringen, wo junge Menschen sind: TikTok, YouTube Shorts, Insta, LinkedIn, Spotify. Wir müssen uns dort hinbewegen. Nicht um trendy zu wirken, sondern um überhaupt sichtbar zu sein. Nicht in Form von Hochglanzwerbung, sondern in Form von echten Geschichten, echten Gesprächen, echten Begegnungen.

Wir brauchen keine Bewerber, sondern Begeisterte

Wer morgen Mitarbeitende will, muss heute Haltung zeigen. Wer heute junge Menschen gewinnen will, muss aufhören, sie zu bewerten, und anfangen, sie zu verstehen. Denn es gilt: Müssen folgt dem Wollen. Und wenn wir wollen, dass Menschen bei uns arbeiten, dann müssen wir dafür sorgen, dass sie es wollen. Die Versicherungswirtschaft hat alles, was es braucht: Sinn, Stabilität, Sicherheit, Menschlichkeit. Jetzt braucht sie nur noch den Mut, sich selbst neu zu erfinden.

Lesen Sie auch: Wie schafft die Assekuranz den Image-Wechsel?

Diesen Beitrag lesen Sie auch in AssCompact 07/2025 und in unserem ePaper.

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<a href="/nachrichten/global-finanz-ag-und-blau-direkt-kooperieren" hreflang="de">GLOBAL-FINANZ AG und blau direkt kooperieren </a> http://www.asscompact.de/node/168645

Im Zuge einer technologischen Neuausrichtung hat die GLOBAL-FINANZ AG eine Zusammenarbeit mit blau direkt gestartet. Der Bonner Allfinanzdienstleister wird sein Versicherungs- und Investmentgeschäft künftig über die Plattformlösungen des Lübecker Maklerpools abwickeln.

168645 11. Juli 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Im Rahmen ihrer technologischen Neuausrichtung setzt die GLOBAL-FINANZ AG auf den Maklerpool blau direkt als Partner. Der Bonner Allfinanzdienstleister wird sein Versicherungs- und Investmentgeschäft künftig über die Plattformlösungen des Lübecker Technologieunternehmens abwickeln. „Mit blau direkt setzen wir gezielt auf eine moderne, skalierbare Infrastruktur, die unsere Wachstumsstrategie unterstützt und sich perfekt in unser Beratungskonzept integrieren lässt“, erklärt Bernd Steinhart, Vorstand Vertrieb der GLOBAL-FINANZ AG.

„Wir freuen uns, dass wir mit der GLOBAL-FINANZ eine starke Marke mit einem klaren Qualitätsanspruch für uns gewinnen konnten. Die Systemwelt von blau direkt bestätigt damit erneut ihre Spitzenposition als leistungsstarke Plattformlösung – sowohl für Einzelmakler als auch für Pools und große Vertriebe mit hohen Anforderungen an Skalierbarkeit und technische Exzellenz“, sagt Kai-Uwe Laag, CEO blau direkt GmbH.

Der Startschuss für die operative Umsetzung erfolgte Anfang Juli. Wie beide Unternehmen mitteilen, sehen sie die Kooperation als langfristige strategische Ergänzung und setzen dabei auf eine enge partnerschaftliche Zusammenarbeit. (tik)

Lesen Sie auch:

Meldungen zu weiteren Kooperationen oder auch Unternehmensgründungen etc. lesen Sie in unserer Rubrik „Management & Vertrieb“.

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<a href="/nachrichten/verstaerkung-fuer-geschaeftsfuehrung-der-atralosecur-gmbh" hreflang="de">Verstärkung für Geschäftsführung der ATRALOsecur GmbH</a> http://www.asscompact.de/node/168644

Dorothee Andrzejewski kommt neu ins Führungsteam der ATRALOsecur GmbH. Sie ergänzt damit die bestehende Geschäftsführung um Daniel Ahrend und Peter Kollatz. Sie wird u. a. für die operative Leitung und die strategische Weiterentwicklung des Assekuradeurs der SCHUNCK GROUP verantwortlich sein.

168644 11. Juli 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die SCHUNCK GROUP baut die Geschäftsführung des eigenen Assekuradeurs, der ATRALOsecur GmbH, aus. Zum 01.07.2025 wurde Dorothee Andrzejewski als Geschäftsführerin berufen. Sie bildet somit ein Team mit Daniel Ahrend und Peter Kollatz.

Gemeinsam mit Daniel Ahrend übernimmt sie in ihrer neuen Position die Verantwortung für die operative Leitung, die strategische Weiterentwicklung und den Ausbau des Assekuradeurs. Darüber hinaus liegt die Budgetverantwortung bei ihr.

Andrzejewski gilt als erfahrene Versicherungsexpertin und war zuvor seit Juli 2024 als Director Broking Operations bei der SCHUNCK GROUP tätig. Davor war sie als Head of Marine DACH bei der AIG tätig. Ihre langjährige Branchenerfahrung und ihre operative Kompetenz machen sie laut dem Unternehmen zur idealen Besetzung für die Geschäftsführung der ATRALOsecur. (lg)

News über weitere personelle Veränderungen in der Branche lesen Sie in der Rubrik „Personen“.

Bild: © SCHUNCK GROUP

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<a href="/nachrichten/privatanleger-gehen-staerker-auf-aktive-etfs" hreflang="de">Privatanleger gehen stärker auf aktive ETFs</a> http://www.asscompact.de/node/168642

Laut einer Untersuchung des Anlegerportals extraETFs im Auftrag von J.P. Morgan AM interessieren sich immer mehr Privatanleger für aktive ETFs. Innerhalb nur eines Jahres hat sich demnach das in Deutschland in aktive ETFs investierte Volumen verdoppelt.

168642 11. Juli 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Aktive ETFs scheinen immer mehr im Kommen zu sein. J.P. Morgan AM ist einer der auf dem Gebiet aktivsten Produktanbieter und hat nun beim Anlegerportal extraETF eine Studie unter Privatanlegern in Auftrag gegeben, um zu untersuchen, wie sich bei diesen die Nachfrage an aktiven ETFs entwickelt hat.

Die Befragung unter 1.000 Personen auf extraETF.com zeigt: Die Bedeutung aktiver ETFs im strategischen Vermögensaufbau nimmt zu.

Interesse an aktiven ETFs steigt

Die große Mehrheit, nämlich 91,3%, der von extraETF befragten Personen kennen aktive ETFs als Anlageprodukt. Hiervon sind 40,5% bereits investiert. 34,3% sind noch nicht investiert, denken allerdings über ein Investment nach. Lediglich 25,1% der befragten Privatanleger sind an aktiven ETFs nicht interessiert.

Volumen aktiver ETFs verdoppelt

Die zunehmende Bedeutung dieser Produkte lässt sich in Deutschland ach an den investierten Volumina ablesen. Mittlerweile sind etwa 44 Mrd. Euro in aktiven ETFs angelegt. Dies bedeutet eine Verdopplung innerhalb nur eines Jahres.

Parallel zur dynamisch ansteigenden Nachfrage reagieren die Fondsgesellschaften und Finanzdienstleister mit einer hohen Emissionstätigkeit. Kamen im Jahr 0223 noch 34 neue aktive ETFs an den Markt, waren es im Jahr 2024 mit 85 Produkten mehr als doppelt so viele. Zur Jahreshälfte 2025 zählt extraETF Research bereits 74 neue Produkte. Somit ist mit dem Erreichen einer neuen Rekordmarke bei den Neuemissionen noch im laufenden Jahr zu rechnen.

Aktive ETFs als Beimischung

Anleger, die sich für aktive ETFs im Vermögensaufbau entscheiden, haben klare Anforderungen an die Produkte. Mehr als drei Viertel der Nutzer setzen aktive ETFs als Beimischung im Depot ein. 55,3% schätzen vor allem das aktive Management zu vergleichsweise günstigen Konditionen. 45,2% der befragten Personen wollen die Chance ergreifen, mit aktiven ETFs den breiten Markt zu schlagen. 41,2% verfolgen eine bestimmte Strategie (Mehrfachnennungen waren möglich).

Weiterhin nutzen knapp zwei Drittel der befragten Anleger aktive ETFs, um regelmäßige Ausschüttungen zu generieren (Income). 45,2% interessieren sich für Aktieninvestments und etwas mehr als ein Drittel möchte in bestimmte Ländermärkte investieren.

Investment-Hürde: Gebühren und fehlendes Wissen

Obwohl das Interesse steigt und aktive ETFs bereits mehr als 20 Jahren verfügbar sind, herrscht in der Community teilweise noch Skepsis, teilen extraETF und J.P. Morgan AM mit. Befragt nach den Einstiegshürden gaben 35,9% der befragten Nicht-Anleger in aktive ETFs an, dass ihnen aktive ETFs (noch) zu teuer seien. Einem Viertel von ihnen fehlt nach eigener Aussage das notwendige Produktwissen und wiederum knapp einem Viertel ist die Produktgattung noch zu jung. (mki)

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<a href="/nachrichten/cleos-welt-bring-reiseschutz-fuer-tierhalter-den-start" hreflang="de">Cleos Welt bring Reiseschutz für Tierhalter an den Start</a> http://www.asscompact.de/node/168639

Cleos Welt hat pünktlich zur Urlaubszeit einen Reiseschutz für Tierhalter auf den Markt gebracht. Die Absicherung kombiniert Reiserücktritt-, Reiseabbruch- und Reisekrankenversicherung. Dabei ist nicht entscheidend, ob das Tier mit auf Reisen oder zu Hause bleiben soll.

168639 11. Juli 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Sommerzeit ist Reisezeit. Das digitale InsurTech und Uelzener-Tochter Cleos Welt hat pünktlich zum Anfang der Urlaubssaison einen Reiseschutz für Hunde- und Katzenbesitzer gestartet. Die neue Versicherung kombiniert eine Reiserücktritt- und Reiseabbruchversicherung mit einer Reisekrankenversicherung.

So leistet der Versicherer beispielsweise, wenn eine Reise kurzfristig abgesagt werden muss, wenn der Vierbeiner schwer erkrankt, verunglückt oder verstirbt, egal das Tier mitreisen sollte oder nicht. Cleos übernimmt in diesem Fall die Storno- bzw. Umbuchungskosten.

Der Tierkrankenschutz übernimmt Tierarztkosten – auch für Telemedizin – falls das Tier bei Reisen im In- oder Ausland erkrankt. Auch Assistance-Leistungen wie Such-, Rettungs- und Bergungskosten sowie Bestattungskosten im Ausland werden übernommen.

Die Versicherung kann innerhalb weniger Minuten digital abgeschlossen werden. Dabei können Hunde- und Katzenbesitzer zwischen einer Jahresversicherung und Schutz für eine einzelne Reise wählen. (js)

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<a href="/nachrichten/kasko-130-regelung-auch-bei-fehlerhaftem-gutachten" hreflang="de">Kasko: 130%-Regelung auch bei fehlerhaftem Gutachten</a> http://www.asscompact.de/node/168601

Unfallgeschädigte können die tatsächlichen Reparaturkosten an einem Fahrzeug ersetzt bekommen, wenn sie maximal 30% über dem Wiederbeschaffungswert liegen. Das gilt auch, wenn ein erstes Gutachten irrtümlich höhere Schäden angibt. Entscheidend sind zuletzt die gerichtlich festgestellten Kosten.

168601 11. Juli 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Nach einem Verkehrsunfall machte die Geschädigte Schadensersatz gegenüber der unfallgegnerischen Haftpflichtversicherung bzw. dem Versicherungsnehmer geltend. Ihr Fahrzeug, ein VW Golf, war bei dem Unfall beschädigt worden. Die volle Haftung der Beklagten war unstreitig. Allerdings entwickelten sich in dem Fall Fragen zur Reichweite der 130%-Grenze und die Folgen eines unzutreffenden, vorgerichtlichen Schadengutachtens.

  • Im Rahmen eines Kaskoschadens erlaubt die 130%-Regelung die Reparatur eines wirtschaftlichen Totalschadens, sofern die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert zwar übersteigen, aber 130% davon nicht überschreiten und ein besonderes Interesse des Versicherungsnehmers am Erhalt des Fahrzeugs besteht.

Im Mittelpunkt des Rechtsstreits stand die Frage, ob die Klägerin auch dann Ersatz der tatsächlich angefallenen Reparaturkosten verlangen kann, wenn das vorgerichtliche Gutachten unfallfremde Vorschäden nicht ausklammert und sich die entscheidenden Werte erst im Prozess durch ein gerichtliches Sachverständigengutachten klären lassen. Das Saarländische Oberlandesgericht (OLG) hat dazu kürzlich entschieden und bestätigte weitgehend das Anliegen der klagenden Geschädigten.

Hintergrund des Falls

Nach dem Unfall ließ die Klägerin ein Schadengutachten erstellen, das Reparaturkosten von rund 4.337 Euro auswies sowie einen Wiederbeschaffungswert von 3.600 Euro. Auf dieser Basis ließ sie das Fahrzeug instand setzen und verlangte von der Versicherung insgesamt rund 5.485 Euro, inklusive Sachverständigenkosten und Nebenkosten.

Die Beklagten wiesen die Forderung zurück. Sie argumentierten, es habe Vorschäden gegeben, die das Gutachten nicht korrekt berücksichtigt habe. Die tatsächlichen Reparaturkosten lägen mehr als 130% über dem Wiederbeschaffungswert, den die Beklagten mit nur 2.800 Euro bezifferten. Die Klägerin könne daher lediglich den Wiederbeschaffungsaufwand verlangen.

Reparaturkostenersatz trotz unzutreffendem Ausgangsgutachten

Das OLG wies diese Argumentation weitgehend zurück. Maßgeblich sei, so die Richter, dass die Klägerin das Fahrzeug fachgerecht in dem Umfang habe reparieren lassen, wie er durch ein gerichtliches Gutachten als unfallbedingt festgestellt wurde. Und: Die unfallbedingten Reparaturkosten beliefen sich auf 3.399,13 Euro bei einem gerichtlich bestätigten Wiederbeschaffungswert von 3.000 Euro. Damit lag der Reparaturaufwand unter der 130%-Grenze.

Entscheidend: Auch wenn das vorgerichtliche Schadengutachten Vorschäden mitberücksichtigt hatte und damit ungenau war, konnte die Klägerin die tatsächlichen Kosten der unfallbedingten Reparatur ersetzt verlangen. Denn es gelang ihr im Prozess, den unfallbedingten Reparaturbedarf zweifelsfrei zu belegen – und sie nutzte das Fahrzeug nach der Reparatur weiter.

Sachverständigenkosten: Kein vollständiger Ersatz bei falscher Schadensermittlung

Ein kleiner Teilerfolg für die Beklagten in dem Berufungsverfahren: Die Klägerin konnte nicht die vollen Sachverständigenkosten verlangen. Zwar war das vorgerichtliche Gutachten nicht völlig unbrauchbar, da es den korrekten Reparaturweg aufzeigte. Doch weil es unfallunabhängige Schäden mit einbezog, durfte nur ein reduzierter Betrag erstattet werden – konkret 831,69 Euro. Das Gericht orientierte sich hierbei an der BVSK-Honorarbefragung und dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG).

Die Leitsätze des Urteils im Wortlaut:
  • 1. Der Geschädigte kann den tatsächlich entstandenen Reparaturaufwand ersetzt verlangen, wenn es ihm gelingt, die Reparatur innerhalb der 130%-Grenze fachgerecht und in einem Umfang durchzuführen, wie ihn der Sachverständige zur Grundlage seiner Kostenschätzung gemacht hat, um es nach der Reparatur weiter zu benutzen (s. auch das BGH-Urteil – Az: VI ZR 100/20). Dies gilt auch dann, wenn das vorgerichtliche Schadengutachten den Unfallschaden infolge der Mitberücksichtigung von Vorschäden unzutreffend abbildet und sich die für den Kostenvergleich maßgeblichen Werte erst nachträglich im gerichtlichen Verfahren ergeben.
  • 2. Bei der Prüfung, ob der tatsächlich entstandene Reparaturaufwand den Wiederbeschaffungswert um weniger als 130% übersteigt, sind Reparaturkosten, die unfallunabhängige Schäden betreffen, nicht zu berücksichtigen.

OLG Saarbrücken, Urteil vom 05.06.2025 – Az: 3 U 68/24

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<a href="/nachrichten/rosige-aussichten-gdv-hebt-beitragsprognose-fuer-2025" hreflang="de">Rosige Aussichten: GDV hebt Beitragsprognose für 2025 an</a> http://www.asscompact.de/node/168630

Der GDV hat seine prognostizierten Beitragseinnahmen für das laufende Jahr nach oben korrigiert. Grund dafür ist vor allem das Einmalbeitragsgeschäft in der Lebensversicherung. Auch im Unfall- und Schadengeschäft erwartet der Branchenverband höhere Beitragseinnahmen.

168630 10. Juli 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Rosige Aussichten bei den Versicherern: Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) hat kurz nach Jahresmitte seine Beitragsprognose für 2025 angehoben. „Wir rechnen spartenübergreifend mit einem Wachstum der Bruttobeitragseinnahmen von 7,3%“, erklärt GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen. Im Februar hatte der Branchenverband während der Jahresmedienkonferenz noch ein Beitragsplus von 5% prophezeit.

Auch für das Folgejahr sind die Versicherer optimistisch. „Der robuste Anstieg der branchenweiten Beitragseinnahmen dürfte sich auch 2026 mit einem Zuwachs zwischen 2 und 6% fortsetzen“, so Asmussen.

Wachstumstreiber Einmalbeitrag

Vor allem in der Lebensversicherung haben sich die Beitragseinnahmen bisher deutlich besser entwickelt als erwartet. Hatte man im Frühjahr noch mit 1% Wachstum gerechnet, geht der Branchenverband inzwischen von einem Beitragsplus von 6,7% aus. Treiber ist vor allem das Einmalbeitragsgeschäft. Hier hat der GDV seine Beitragsprognose von 4,8% Wachstum auf 24,2% korrigiert. „Das derzeitige Zinsumfeld ermöglicht Lebensversicherern, attraktive Produkte anzubieten, die entsprechend nachgefragt werden“, erklärt Asmussen die deutlich angehobene Prognose. Im laufenden Beitragsgeschäft erwarte der GDV jedoch eine rückläufige Entwicklung. Das sei vor allem auf „demografische Ursachen“ zurückzuführen.

Schaden-Kosten-Quote in der Kfz-Versicherung könnte bei 97% liegen

Die Erwartungen im Schaden- und Unfallgeschäft sind auf einem relativ stabilen Niveau geblieben. Der GDV erwartet nun ein Beitragswachstum von 7,8%, im Februar war man von 7,5% ausgegangen. In der Kfz-Versicherung rechnet der Branchenverband sogar mit einem Beitragsplus von 14% gegenüber dem Vorjahr. Dabei wirken sich nachgelagerte Inflationsanpassungen aus, heißt es in der Mitteilung.

„Unterm Stich könnte damit 2025 eine Schaden-Kosten-Quote von 97% stehen und damit die Rückkehr in die versicherungstechnische Gewinnzone“, sagt Asmussen. Für das Jahr 2024 lag die Schaden-Kosten-Quote, oder Combined Ratio, in der gesamten Kfz-Versicherung noch bei 106%, was bedeutet, für jeden eingenommenen Euro gaben die Kfz-Versicherer 1,06 Euro aus. Das hatte zu einem versicherungstechnischen Verlust von rund 2 Mrd. Euro geführt. Im Jahr 2023 lag die Combined Ratio sogar bei 111,3%.

Die Prognose für das Beitragswachstum in der privaten Krankenversicherung hat sich nicht geändert und liegt weiterhin bei einem Wert von 7,5%.

Weltweit niedrigeres Wachstum erwartet

Weltweit sind die Aussichten für die Versicherungswirtschaft nicht ganz so positiv wie hierzulande: Nach einem starken Jahr 2024 schwächt sich das Wachstum der globalen Versicherungswirtschaft sowohl im Leben- als auch im Nichtlebengeschäft ab. Das erwartet zumindest das Swiss Re Institut laut kürzlich veröffentlichten Zahlen. Demnach rechnet das Institut mit einem Gesamtprämienwachstum für das Jahr 2025 von 2% und 2,3% für 2026, was etwa einer Halbierung des Wachstums von 2024 entspricht. (js)

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<a href="/nachrichten/werding-warnt-vor-50-sozialabgaben" hreflang="de">Werding warnt vor 50% Sozialabgaben</a> http://www.asscompact.de/node/168631

Der Wirtschaftsweise Martin Werding ist sich sicher, dass es früher oder später auf 50% Sozialabgaben aufs Bruttoeinkommen hinauslaufen wird. Noch im laufenden Jahr erwartet er eine Erhöhung der Sozialbeiträge von 42 auf 43%.

168631 10. Juli 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Deutschland und die Sozialabgaben: eine (seit Jahrzehnten) never ending story. Vor einigen Jahren gab es noch die klare Grenze von 40% auf die Sozialabgaben, die mittlerweile bei 42% liegt. Und die Reduzierung dieser Zahl zurück auf 40% steht nicht einmal im Koalitionsvertrag der Bundesregierung.

Glaubt man den Experten, dürfte in den nächsten Jahren eher das Gegenteil eintreten. So sieht es auch Prof. Dr. Martin Werding, seit September 2022 Mitglied des Sachverständigenrats Wirtschaft, ein „Wirtschaftsweiser“.

Sozialabgaben auf 50%: Nicht „ob“, sondern „wann“

Mehrere Medien berichten unter der Berufung auf die „Rheinische Post“ über eine Aussage des Wirtschaftsexperten, dass bei den Sozialabgaben mit einem Anstieg auf 50% zu rechnen sei – und zwar garantiert: „Die Frage ist nicht, ob die Beitragssätze irgendwann 50% erreichen, sondern wann das geschieht.“ Die aktuelle Entwicklung sei „atemberaubend“, daher glaube er, dass der Aufwärtstrend aufgrund der fortschreitenden demografischen Alterung ohne Reformen in den 2030er-Jahren unverändert anhalten werde.

Auch für dieses Jahr dürften die Sozialabgaben weiter nach oben getrieben werden, und zwar von 42 auf 43%, so Werding. Hintergrund sind die vielen gesetzlichen Krankenversicherungen, die ihre Zusatzbeiträge angehoben hatten. Und auch für die Pflegeversicherung müsse man zum Jahreswechsel 2026 mit einer erneuten Anhebung rechnen.

Anstieg der Rentenbeiträge

Und 2027 oder spätestens 2028 dürften dann auch die Rentenbeiträge steigen, mutmaßt Werding. Lange Zeit lagen sie nun bei 18,6%, doch dann dürften sie sprunghaft auf annähernd 20% steigen. „Damit ist bis zum Ende dieser Legislaturperiode eine Abgabenbelastung von 45% in Sicht“ so der Wirtschaftsweise.

Abschließend nimmt Werding mit seinen Aussagen die Politik in die Pflicht und fordert Reformen – denn viele aktuell diskutierte Maßnahmen, z. B. die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze oder die Einbeziehung von Beamten in die Sozialversicherungen, würden nicht ausreichen, sondern „einfach Löcher an anderer Stelle“ aufreißen wie etwa in den Haushalten der Länder, die die Mehrzahl der Beamten beschäftigen. Man müsse daher über Ausgabenentwicklung und die Zielgenauigkeit bestehender Leistungen sowie aktueller Pläne sprechen sowie die Effizienz von Gesundheitsversorgung und Pflege debattieren. (mki)

Lesen Sie auch: Die Kosten eines festen Rentenniveaus von 48%
Lesetipp der Redaktion: Wohin steuert die Rentenpolitik?
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<a href="/nachrichten/alte-leipziger-hat-neuen-leiter-bav" hreflang="de">Alte Leipziger hat neuen Leiter bAV</a> http://www.asscompact.de/node/168629

Seit Anfang Juli verstärkt Dr. Thorsten Fischer das Führungsteam der Alte Leipziger Lebensversicherung. Der 45-Jährige ist neuer Zentralbereichsleiter betriebliche Altersversorgung. Zuvor war der promovierte Mathematiker bei der Generali Deutschland tätig.

168629 10. Juli 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die Alte Leipziger Lebensversicherung meldet einen Neuzugang in ihrem Führungsteam: Zum 01.07.2025 ist Dr. Thorsten Fischer als neuer Leiter des Zentralbereichs betriebliche Altersversorgung gestartet. Vor seinem Wechsel zur Alte Leipziger Lebensversicherung war der 45-Jährige seit 2013 für die Generali Deutschland tätig. Zuletzt leitete er dort den Geschäftsbereich bAV und war Geschäftsführer der Gruppenunterstützungskasse, der SicherungsTreuhand sowie Vorstandsmitglied des Generali Pensionsfonds. Fischer ist promovierter Mathematiker und seit 2021 außerdem versicherungsmathematischer Sachverständiger für Altersversorgung bei der IVS, einem auf Altersversorgung spezialisierten Zweigverein der Deutschen Aktuarvereinigung.

Gemeinsam mit den neuen Kolleginnen und Kollegen will Fischer den Zentralbereich bAV weiterentwickeln. Besonders wichtig sei ihm dabei auch der Austausch innerhalb der ALH Gruppe, um voneinander zu lernen und insbesondere die bereichsübergreifenden Synergien in der betrieblichen Versorgung gemeinsam zu nutzen, so Fischer. (tik).

News über weitere personelle Veränderungen in der Branche lesen Sie in der Rubrik „Personen“.

Bild: © Dr. Thorsten Fischer

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<a href="/nachrichten/wo-endet-die-ueberpruefungs-und-beratungspflicht-des-vermittlers" hreflang="de">Wo endet die Überprüfungs- und Beratungspflicht des Vermittlers?</a> http://www.asscompact.de/node/168607

Die Pflichten des Versicherungsvermittlers sind weitreichend. Doch sind sie auch grenzenlos? Nein, urteilte das OLG Hamm: Änderungen in den persönlichen Verhältnissen der Versicherten sind nicht zu überprüfen, wenn kein konkreter Bezug zum beantragten Versicherungsschutz besteht.

168607 10. Juli 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement Ein Artikel von Vincent Jacobsen, Rechtsanwalt bei Kanzlei Michaelis, Autor in der 11. Ausgabe des European Observatory

Ein Unternehmer tätigt eine Schenkung zugunsten seiner Ehefrau und überträgt ihr das Eigentum an einem Haus sowie an allen darin befindlichen Vermögenswerten. Aufgrund von einige Monate später auftretenden finanziellen Schwierigkeiten ist der Unternehmer jedoch gezwungen, Insolvenz für sein Unternehmen anzumelden. Das Verfahren wird auf sein Privatvermögen ausgeweitet. Es wird ein Insolvenzverwalter bestellt, der das Privatvermögen des Unternehmers getrennt von dessen Betriebsvermögen verwaltet. Einige zuvor erfolgte Verfügungen werden dadurch für ungültig erklärt, insbesondere die Schenkung.

Im darauffolgenden Jahr bittet die Ehefrau des Unternehmers denselben Makler, den ihr Mann auch schon für jene Güter beauftragt hatte, von denen sie glaubte, dass sie in ihr Eigentum übergegangen seien, die mit diesen Gütern verbundenen Versicherungsverträge auf ihren Namen umzuschreiben. Infolgedessen werden die alten Versicherungsverträge gekündigt, neue Verträge unterzeichnet und die Ehefrau, die als Beschenkte gilt, wird zur neuen und einzigen Versicherungsnehmerin.

Zu keinem Zeitpunkt während des Abschlusses der Versicherungsverträge wird der Makler über das Insolvenzverfahren in Kenntnis gesetzt. Einige Jahre später wird aus dem betroffenen Haus eine wertvolle Uhr gestohlen. Die Versicherungsgesellschaft verweigert die Zahlung mit der Begründung, dass der Wechsel des Versicherungsnehmers aufgrund der Ungültigkeit der Schenkung und der fehlenden Genehmigung durch den Insolvenzverwalter nicht gültig war. Die neuen Versicherungsverträge sind daher nichtig.

Aufgrund dieser Deckungsverweigerung verklagt die Ehefrau den Makler und argumentiert, dass er sich bei dem Wechsel des Versicherungsnehmers nach der Privatinsolvenz ihres Mannes hätte erkundigen und auf die Rechtslage der übertragenen Vermögenswerte aufmerksam machen müssen. Ferner macht sie geltend, dass der Makler über die Medien von der Insolvenz der Firma ihres Mannes hätte erfahren müssen.

Beschluss des OLG Hamm

Das Oberlandesgericht Hamm kam mit dem Urteil vom 01.12. 2022, Aktenzeichen 6 U 167/21, zu dem Schluss, dass die Pflichten von Versicherungsmaklern zwar weitreichend, aber nicht unbegrenzt sind. Der Makler ist nicht gehalten, Änderungen in den persönlichen Verhältnissen der Versicherten zu überprüfen, wenn diese keinen konkreten Bezug zu dem beantragten Versicherungsschutz haben. Die bloße Tatsache, dass ein Wechsel des Versicherungsnehmers gewünscht wurde, ist als solches noch kein Grund, sich nach der persönlichen Insolvenz des ursprünglichen Versicherungsnehmers oder der Insolvenz seines Unternehmens zu erkundigen.

Fazit

Diese Verordnung hat wichtige Auswirkungen auf Versicherungsvermittler in Deutschland, insbesondere hinsichtlich des Umfangs ihrer Pflichten zur Überprüfung der Situation von Versicherungsnehmern. Zwar gibt es diese Pflichten tatsächlich, allerdings sind sie auf Elemente beschränkt, die einen „konkreten“, das heißt direkten Einfluss auf den beantragten Versicherungsschutz haben können.

Im vorliegenden Fall waren die Insolvenzgründe der Versicherungsnehmerin bekannt und hätten dem Versicherungsmakler mitgeteilt werden müssen. Es kann ihm nicht vorgeworfen werden, dass er sich nicht danach erkundigt hat, da es sich um Elemente handelt, die nicht im direkten Zusammenhang mit dem beantragten Versicherungsvertrag stehen.

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<a href="/nachrichten/bonnfinanz-uebernimmt-assekuradeur-asano" hreflang="de">Bonnfinanz übernimmt Assekuradeur asano </a> http://www.asscompact.de/node/168628

Der Allfinanzvertrieb Bonnfinanz hat die asano GmbH erworben und erweitert damit sein Versicherungsportfolio. Der 2011 von Richard W. Feuerer gegründete Assekuradeur mit Sitz in Böblingen ist auf den Bereich der Krankenzusatzversicherungen spezialisiert.

168628 10. Juli 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Der Assekuradeur asano gehört nun zum Allfinanzvertrieb Bonnfinanz. Wie das Unternehmen mitteilt, erfolgte die Übernahme am 09.07.2025 durch die Muttergesellschaft der Bonnfinanz, die Allfinanz Holding GmbH, und mit Unterstützung durch deren Eigentümerin, der Beteiligungsgesellschaft Blackfin Capital Partners.

Richard W. Feuerer hat die asano GmbH im Jahr 20211 gegründet. Der Assekuradeur mit Sitz in Böblingen hat seinen Fokus auf den Bereich der Krankenzusatzversicherungen. Durch die technische Integration in die Bonnfinanz Plattform werde die Zukunft der asano GmbH gesichert und weiterentwickelt, wie es in der Pressemitteilung heißt. „Es ist ein großartiges Gefühl, mein Lebenswerk in verantwortungsvolle Hände zu übergeben und zu wissen, dass es mit Sachverstand und Weitblick fortgeführt wird“, erklärt der bisherige Eigentümer und asano-Gründer Feuerer.

Bonnfinanz stärkt Portfolio

„Mit asano erweitern wir gezielt unser Versicherungsportfolio und stärken nachhaltig unser vertriebliches Potenzial. Die Partnerschaft eröffnet uns neue strategische Optionen im Marktzugang und erweitert die Wertschöpfungskette“, sagt Stefan Mertes, Sprecher der Geschäftsführung der Bonnfinanz. (tik)

Lesen Sie auch:

Meldungen zu weiteren Übernahmen oder auch Unternehmensgründungen etc. lesen Sie in unserer Rubrik „Management & Vertrieb“.

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<a href="/nachrichten/verivox-versicherungsvergleich-gmbh-unter-neuer-leitung" hreflang="de">Verivox Versicherungsvergleich GmbH unter neuer Leitung</a> http://www.asscompact.de/node/168608

Aljoscha Ziller ist neuer Geschäftsführer der Verivox Versicherungsvergleich GmbH. Er folgt auf Wolfgang Schütz, der seinen Ruhestand angetreten hat. Ziller ist bereits seit 2022 bei Verivox und verantwortete bislang die strategische Ausrichtung sowie die operative Steuerung des Versicherungsbereichs.

168608 10. Juli 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Mit Aljoscha Ziller hat Verivox einen neuen Geschäftsführer der Versicherungssparte. Er übernimmt die Aufgaben von Wolfgang Schütz, der sich im März in den Ruhestand verabschiedet hat. Ziller ist bereits seit 2022 bei Verivox tätig und hat die strategische Ausrichtung sowie die operative Steuerung des Versicherungsbereichs verantwortet. Mit ihm übernimmt ein ausgewiesener Branchenkenner die Geschäftsführung der Verivox Versicherungsvergleich GmbH. Der Versicherungsexperte hat umfassende Erfahrung in der Entwicklung digitaler Versicherungsprodukte und neuartiger Vertriebsmodelle. Vor seinem Wechsel zu Verivox im Jahr 2022 war Ziller bei Horváth & Partners Management Consultants als Head of Strategy & Innovation Insurance tätig. Dort verantwortete er die Internationalisierung des Versicherungsgeschäfts der Managementberatung und leitete zahlreiche strategische Projekte für Versicherer.

Wolfgang Schütz hat Ruhestand angetreten

Wolfgang Schütz blickt auf eine berufliche Laufbahn zurück, die Erfahrungen bei Online-Vergleichsportalen, Versicherern und in der Unternehmensberatung umfasst. Seit 2014 leitete er die Geschäfte der Verivox Versicherungsvergleich GmbH und baute in dieser Zeit das Angebot des Portals aus. Zuvor war Schütz über 14 Jahre Vorstand der transparo AG und deren Vorgängerunternehmen aspect online AG. (tik)

News über weitere personelle Veränderungen in der Branche lesen Sie in der Rubrik „Personen“.

Bild: © Verivox

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<a href="/nachrichten/diese-kfz-schadenregulier-favorisieren-makler" hreflang="de">Diese Kfz-Schadenregulier favorisieren Makler</a> http://www.asscompact.de/node/168617

Wenn ein Unfall passiert, sind alle Parteien an einer schnellen und fairen Schadenregulierung interessiert. Mit welchen Kfz-Versicherern waren Makler in den vergangenen Monaten besonders zufrieden, wenn es um Schadenregulierung geht? Die AssCompact Bildergalerie stellt die Top-5-Anbieter vor.

168617 9. Juli 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement ]]>
<a href="/nachrichten/attikon-bringt-aufbau-des-eigenen-assekuradeurs-voran" hreflang="de">ATTIKON bringt Aufbau des eigenen Assekuradeurs voran</a> http://www.asscompact.de/node/168624

Die ATTIKON Immosecur Assekuradeur GmbH wurde ins Handelsregister Düsseldorf eingetragen. Dabei handelt es sich um den eigenen Assekuradeur der ATTIKON Finanz AG. Zu Geschäftsführern wurden Dr. Mathias Bühring-Uhle und Bastian Bauer berufen.

168624 9. Juli 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die ATTIKON Finanz AG treibt den Aufbau ihres eigenen Assekuradeurs voran, teilt das Unternehmen mit. Im Handelsregister Düsseldorf ist nun die ATTIKON Immosecur Assekuradeur GmbH gelistet. Dr. Mathias Bühring-Uhle und Bastian Bauer formen die Geschäftsführung.

Eigener Assekuradeur aus dem Hause ATTIKON

Mit der Gründung des eigenen Assekuradeurs erweitert die ATTIKON Finanz AG ihr Leistungsspektrum. Als Assekuradeur kann das Unternehmen künftig im eigenen Namen, aber für Rechnung von Versicherungsunternehmen Policen zeichnen und Schäden regulieren. Dies verschaffe der Gruppe größere Flexibilität bei der Produktgestaltung und ermögliche noch eine individuellere Betreuung der Kunden. Für den weiteren Aufbau sucht ATTIKON aktuell qualifizierte Fach- und Führungskräfte, die den neuen Geschäftsbereich mitgestalten möchten.

Geplanter Start 2026

„Die Handelsregistereintragung ist nur ein erster Schritt“, betont Bühring-Uhle. „Wir arbeiten zurzeit mit Hochdruck am Aufbau der IT-Plattform und an der neuen Etablierung des Geschäftsbetriebs, damit Immosecur am 02.01.2026 operativ starten kann.“

Bühring-Uhle war 17 Jahre Vorstand der Gothaer Gruppe (heute BarmeniaGothaer) mit Schwerpunkten in IT, Operations, Vertrieb und digitaler Transformation. Er verfügt zudem über Führungserfahrung bei AXA sowie im Joint Venture von KarstadtQuelle und ERGO im Bereich Embedded Insurance.

Seit Januar 2024 ist Bastian Bauer Leiter Finanzen bei der ATTIKON Finanz AG. In dieser Funktion verantwortet er die strategische Weiterentwicklung der Finanzbereiche innerhalb der Unternehmensgruppe. Zusätzlich übernimmt er als Geschäftsführer der neu gegründeten ATTIKON Immosecur Assekuradeur GmbH eine zentrale Rolle beim Aufbau der Gesellschaft.

Im Fokus seiner Tätigkeit stehen die Konzeption und Implementierung effizienter Finanzprozesse, der Aufbau eines fundierten Reportings sowie die wirtschaftliche Ausgestaltung der operativen Strukturen. Damit schaffe er die betriebswirtschaftlichen Grundlagen für ein nachhaltiges und skalierbares Wachstum des Assekuradeurs. (mki)

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Der Geschäftsführer von ATTIKON IMMOBILIENWIRTSCHAFT über Ansprüche an Beratung
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<a href="/nachrichten/der-%E2%80%9Eanti-trend-usa%E2%80%9C-wie-ernst-zu-nehmen-ist-er" hreflang="de">Der „Anti-Trend USA“: Wie ernst zu nehmen ist er?</a> http://www.asscompact.de/node/168623

Die USA werden vermehrt als Anlageregion infrage gestellt. Wie beeinflusst dies breit gestreute ETFs auf den MSCI World und Co.? Markus Schmidt-Ott ist Chefredakteur bei Finanzfluss, einem der anerkanntesten deutschen YouTube-Kanäle für Finanzthemen, und erläutert, wie die Situation einzuschätzen ist.

168623 9. Juli 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement Ein Interview mit Markus Schmidt-Ott, Chefredakteur bei Finanzfluss
Markus, die Märkte sind aktuell, vor allem von US-Seite, sehr volatil. Betrachtet ihr die Lage dennoch „entspannt“?

Ja, wir sehen die aktuelle Lage am Markt grundsätzlich entspannt. An den Börsen wird es immer wieder turbulente Phasen geben, das ist vollkommen normal und gehört zum Investieren dazu. Wer langfristig investiert, muss damit rechnen und sollte sich nicht von kurzfristigen Schwankungen oder negativen Nachrichten verunsichern lassen, sondern im Zweifel einfach mal herauszoomen und die langfristige Perspektive in den Blick nehmen.

Außerdem sind doch Krisen gerade für Anleger, die am Anfang ihrer Ansparphase stehen und regelmäßig per Sparplan investieren, eine Chance. Die niedrigeren Einstiegskurse können langfristig zu höheren Renditen und im Ruhestand zu einem größeren Vermögen führen.

Ihr glaubt selbst stark ans prognosefreie Investieren mit ETFs. Ist das jetzt noch, angesichts der hohen USA-Gewichtung in bspw. dem MSCI World, zeitgemäß?

Absolut. Man kann auf sehr unterschiedliche Arten prognosefrei investieren. Wer sein weltweit gestreutes Portfolio nach Marktkapitalisierung gewichtet, muss einen hohen US-Anteil in Kauf nehmen. Es gibt gute Argumente dafür und auch gute dagegen, diese Gewichtung einfach so hinzunehmen: Auf der einen Seite haben US-Aktien, insbesondere Technologieaktien, in den letzten Jahren phänomenale Renditen gebracht, und die größten US-Unternehmen sind ohnehin global tätig und nicht ausschließlich von der US-Wirtschaft abhängig. Auf der anderen Seite ist dieses überproportionale Wachstum in Zukunft nicht garantiert und man hat einen großen Klumpen sowohl auf Länderebene als auch bei den Top-Unternehmen im Portfolio.

Wem das nicht gefällt, der kann sein Portfolio anders gewichten. Es gibt unzählige alternative Methoden und Portfolio-Ideen, die das US-Gewicht reduzieren, beispielsweise durch die Ergänzung einer BIP-gewichteten Komponente oder durch die Beimischung von Schwellenländern oder zusätzlichen Europa-ETFs.

Aber die Grundidee, passiv, breit gestreut und langfristig zu investieren, bleibt unserer Ansicht nach weiter die sinnvollste und zeitgemäße Strategie, egal, wie man im Detail gewichtet.

6 oder 7% p. a. gelten als durchschnittliche Rendite beim Investment in solche World-ETFs. Müsste man das nach unten korrigieren?

Das kann man meiner Meinung nach nicht seriös prognostizieren. Einerseits könnte man argumentieren, dass wir in der Vergangenheit, insbesondere in den letzten zehn Jahren, von besonders guten Renditen, vor allem in den USA, verwöhnt wurden und man lieber nicht von der Vergangenheit auf die Zukunft schließen sollte. Andererseits wurden zukünftige Renditen schon so oft totgesagt, der Markt für überbewertet erklärt, und dann gingen die Bewertungen doch noch höher. Ich rechne lieber ein wenig pessimistischer, freue mich aber, wenn ich damit falsch liege.

Wegen der geopolitischen Schwankungen sprechen manche auch von einer „Deglobalisierung“. Könnte diese die Grundannahme hinter breit gestreuten ETFs (dass die Gesamtwirtschaft wächst) infrage stellen?

Auch in einem weniger stark globalisierten Szenario gibt es weiterhin wirtschaftliche Aktivität, Innovation und Wachstum, auch wenn es vielleicht regional anders verteilt ist. Wer breit gestreut investiert, kann trotzdem an dieser Wertschöpfung partizipieren, unabhängig davon, wo genau sie stattfindet oder wie stark sie global vernetzt ist. Sollten sich Regionen unterschiedlich entwickeln, passt sich die Gewichtung in einem nach Marktkapitalisierung gewichteten Index ohnehin automatisch an.

Beim passiven Investieren ist die Grundannahme, dass es über lange Sicht wirtschaftliches Wachstum gibt. Das wird es auch in Zukunft meiner Meinung nach geben.

Viele Anleger, auch ETF-Anleger, legen ihren Schwerpunkt aktuell eher auf Europa – weg von den Staaten. Haltet ihr das „aus gegebenem Anlass“ für sinnvoll?

Wir raten generell davon ab, seine Anlagestrategie aufgrund aktueller Nachrichten oder kurzfristiger Entwicklungen zu ändern. Wenn ein Anleger grundsätzlich eine andere regionale Gewichtung wünscht, beispielsweise weil er die USA für übergewichtet hält und Europa mehr in den Fokus nehmen möchte, dann kann eine Anpassung sinnvoll sein. Aber das sollte langfristig angelegt sein, nicht als Reaktion auf die aktuelle Marktlage.

Ihr habt in der Vergangenheit ETF-Portfolio-Varianten vorgestellt, mit denen man sein Risiko mehr streuen kann. Haltet ihr derartige Überlegungen jetzt für sinnvoller als nur „(All-)World-ETF und gut ist“?

Zunächst bin ich der Meinung, dass das Risiko optimal ist, wenn das Portfolio maximal breit diversifiziert ist. Ob es jetzt aber besser ist, eine bestimmte Region eher stärker oder eher schwächer zu gewichten, darüber kann man sich streiten. Die Überlegungen hinter den alternativen Portfolio-Varianten, z.B. Gerd Kommers Ansatz der Mischgewichtung aus Marktkapitalisierung und BIP oder ein 70/30-Portfolio mit einem 30%-igen Schwellenländeranteil, sind legitime Ansätze. Es sind aber keine Reaktionen auf die aktuelle Marktlage, sondern alternative langfristige Strategien zur Diversifikation.

Ich halte einen nach Marktkapitalisierung gewichteten World-ETF mit einem starken US-Gewicht weiterhin für einen guten und sinnvollen Ansatz. Genauso kann es aber auch sinnvoll sein, eine Gewichtung zu wählen, die Europa oder Schwellenländer stärker berücksichtigt, wenn das den eigenen Überzeugungen und Zielen entspricht. Wer am Ende mit welcher Gewichtung richtig lag, wissen wir leider erst hinterher.

Ihr habt auch viele jüngere Zuschauer bei Finanzfluss. Bekommt ihr bei diesen eine gewisse Nervosität ob der Marktlage mit?

Mein Eindruck ist, dass ein großer Teil unserer Community gut informiert ist und weiß, dass Schwankungen und auch mal ein Crash dazugehören. Die Fragen, die uns während Markteinbrüchen erreichen, gehen teilweise sogar in die Richtung, ob es sinnvoll ist, jetzt noch einmal mehr zu investieren und von den günstigen Kursen zu profitieren. Manche möchten dafür sogar ihren Notgroschen anzapfen. Also: Ich glaube, viele unserer Zuschauer sind nicht nur verunsichert, sondern es gibt auch einen Teil, der ziemlich mutig ist und die Chancen sieht.

Aber natürlich sind auch vor allem Menschen, die gerade erst mit dem Investieren angefangen haben, verunsichert.

Wie reagiert ihr darauf?

Wir versuchen, darauf zu reagieren, indem wir die Situation einordnen und betonen, dass Investieren etwas Langfristiges ist. Wir erklären immer wieder, dass Schwankungen normal sind, dass Krisen zum Investieren dazugehören und langfristig gute Einstiegschancen bieten. Wir raten dazu, nicht in Panik zu verfallen, nicht blindlings die Strategie zu ändern und sich nicht von negativen Nachrichten zu sehr beeinflussen zu lassen. Aber wir erklären auch, dass eine Krise ein guter Test für die eigene Risikotragfähigkeit ist. Wer in einem Börsencrash nicht mehr ruhig schlafen kann, sollte seine Aktienquote lieber etwas reduzieren und risikoärmer investieren, um mehr Seelenfrieden zu haben. Es geht darum, eine Balance zu finden, die zur eigenen Person passt.

Lesen Sie auch: Wie vertragen sich Donald Trump und nachhaltige Investments?

Diesen Beitrag lesen Sie auch in AssCompact 07/2025 und in unserem ePaper.

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<a href="/nachrichten/baloise-hat-neue-kindervorsorge-im-portfolio" hreflang="de">Baloise hat neue Kindervorsorge im Portfolio</a> http://www.asscompact.de/node/168619

Mit „Baloise Best Invest Kids“ bietet der Versicherer eine fondsgebundene Rentenversicherung, die eigens auf die Bedürfnisse von Kindern und ihren Familien zugeschnitten ist. Die Police kombiniert Kapitalaufbau mit Möglichkeiten zur Absicherung biometrischer Risiken speziell für Kinder.

168619 9. Juli 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die neue Kinderpolice „Baloise Best Invest Kids“ geht über klassische Sparlösungen hinaus und bietet neben Kapitalaufbau Wege zur Absicherung biometrischer Risiken speziell für Kinder. Die bewährten Merkmale des Vorgängerprodukts bleiben auch in der neuen Police erhalten. Features der „Best Invest“-Produktlinie sind nun auch für Kinder verfügbar. Als Neuheit ermöglicht die Absicherungskomponente „Startklar Plus“ eine frühe Invaliditätsabsicherung mit flexibler Wechseloption in eine Grundfähigkeiten- oder Berufsunfähigkeitsversicherung.

Ein Vertragsabschluss ist bereits ab Geburt möglich, Startklar Plus lässt sich dann ab dem sechsten Lebensmonat einschließen. Der Antrag kann auch ohne Unterschrift der Eltern gestellt werden – ideal für Großeltern oder Paten. Auch bekannte Elemente wie die Berufsstart-Option sind weiterhin ohne Mehrbeitrag enthalten. Damit wird eine spätere Absicherung mit vereinfachter Gesundheitsprüfung bei Beginn einer Ausbildung oder eines Studiums möglich.

Wie das Unternehmen weiter mitteilt, übernimmt „Best Invest Kids“ zentrale Pluspunkte der „Baloise Best Invest“-Linie. So ist der Einstieg bereits ab 25 Euro monatlich möglich. Es besteht hohe Planungssicherheit durch einen garantierten Rentenfaktor, der auch bei Beitragserhöhungen und Zuzahlungen bis zu 1 Mio. Euro gilt. Weiter sind flexible Zuzahlungen ab 250 Euro möglich. Das Produkt verfügt zudem über eine transparente Kostenstruktur inklusive Kostendeckel: Fondsabhängige Kosten werden auf maximal 150 % der Beitragssumme berechnet. Neue Fonds stehen automatisch zur Verfügung und es besteht Wahlfreiheit bei den Verrentungssystemen.

Schutzbaustein „Startklar Plus“

Mit Startklar Plus bietet Baloise einen neuartigen Schutzbaustein, der speziell auf die besonderen Risiken im Kindesalter eingeht. Er sichert 30 relevante biometrische Risiken ab – darunter schwere Erkrankungen, Unfallfolgen, Pflegebedürftigkeit und der Verlust grundlegender Fähigkeiten wie Sehen, Hören, Sprechen oder Gehen. Im Leistungsfall gibt es eine einmalige Kapitalzahlung in Höhe von 10.000 Euro, ergänzt durch einen Sofortbonus aus Überschüssen von 2.000 Euro.

Die optionale Wechselmöglichkeit in eine Grundfähigkeiten- oder Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es ohne erneute Gesundheitsprüfung. (tik)

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<a href="/nachrichten/%E2%80%9Egeobezogene-daten-eroeffnen-neue-horizonte%E2%80%9C" hreflang="de">„Geobezogene Daten eröffnen neue Horizonte“</a> http://www.asscompact.de/node/168618

THE GREEN BRIDGE setzt auf die Nutzung von Informationen mit zeitlichem und räumlichem Bezug für datengetriebene Geschäftsprozesse. AssCompact hat im Interview mit Prof. Dr. Brylka über den Ansatz und die Bedeutung von Geointelligenz in der Assekuranz gesprochen.

168618 9. Juli 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement Herr Prof. Dr. Brylka, wie darf man sich den Ansatz von THE GREEEN BRIDGE im Detail vorstellen?

Daten entfalten ihren wahren Wert im Kontext von Zeit und Raum. Deshalb befreien wir geobezogene Informationen aus statischen Karten, fragmentierten Systemen und komplizierten Datenstrukturen. Unser universelles Koordinatensystem basiert auf Open Area Seals: Das sind global eindeutige, virtuelle Rasterzellen, die jeden Ort der Erde in flexiblen Größenordnungen abbilden. Diese codierten Raumzellen machen Daten eindeutig verortbar, vergleichbar, zusammenführbar und maschinenlesbar.

In welche Art von Geschäftsprozessen werden die Geodaten dabei eingebunden?

Geodaten sind integraler Bestandteil datengetriebener Geschäftsprozesse nahezu aller Branchen, denn alles, was geschieht, geschieht irgendwo und zu einer bestimmten Zeit.

Wo liegen denn die Mehrwerte?

Die Mehrwerte liegen in Standardisierung, Clustering, Effizienz und Skalierbarkeit. Der universelle Referenzrahmen sprengt Systemgrenzen, Formatvorgaben oder Branchenlogiken. Die Kombination aus Datenmodell und KI-Mechanismen zeigt Muster, die Interpretation erlauben und Trends verdeutlichen. Durch die Quadratmillimeter genaue Struktur der Open Area Seals erreichen Analysen hohe Präzision. Die cloudbasierten Lösungen skalieren bei hundertprozentiger Rückverfolgbarkeit vom ersten Use Case auf unternehmensweite bis hin zu globalen Anwendungen.

Welche Branchen profitieren besonders stark von Geodaten in der täglichen Unternehmenspraxis?

Besonders stark profitieren Branchen, in denen physische Objekte, Bewegungen oder Zustände eine Rolle spielen. Als klassisches Beispiel dient die Logistik. Hier bewerten Anwender beispielsweise digital abgebildete Lieferketten in Bezug auf CO₂-Emissionen, Störungen oder alternative Szenarien.

Zu weiteren Anwendungsfeldern zählen das Versicherungswesen, Bau- und Infrastrukturwirtschaft, Umwelt- und Ressourcenmanagement, Smart Cities, Landwirtschaft, Gesundheitswesen, Katastrophenschutz, Ver- und und Entsorgung sowie öffentliche Sicherheit.

Können Sie uns konkrete Anwendungsfälle oder Einsatzfelder im Assekuranz-Bereich nennen?

Im Versicherungswesen eröffnen geobezogene Daten neue Horizonte in puncto Risiko und Schaden, Marketing, Vertrieb und strategische Steuerung. Interne Bestandsdaten, externe Marktdaten und geobezogene Informationen verschmelzen zu einer automatisch auswertbaren Struktur. Das führt zu verbessertem Risikomanagement, gezielter Entwicklung von Kundenbeziehungen und intelligenter Ausrichtung des Vertriebs.

Vertriebsteams erhalten eine datenbasierte Sicht auf ihre Gebiete: Wo häufen sich Haushalte mit hoher Affinität für bestimmte Produkte? Wo ist das Risiko-Exposure hoch, aber die Durchdringung niedrig? Wo ergibt ein hybrider Vertriebsansatz Sinn? Mit Daten Dritter etwa zu Soziodemografie, Infrastruktur, Mobilitätsverhalten oder Wetterereignissen schneiden sie Kampagnen in Echtzeit auf bestimmte Wohnlagen, Altersgruppen oder Lebensstile zu. Sie erkennen Mikro-Märkte und nutzen sie. Punktgenau auf lokale Besonderheiten abgestimmte Angebote erhöhen den Erfolg.

Der stationäre Vertrieb ordnet aufgrund der eindeutig definierbaren Regionen Kunden automatisch zu, priorisiert Betreuungsbedarfe, spürt White Spots auf und adressiert sie.

Welche Herausforderungen treten bei der Standardisierung und Anbindung von Geoinformationen auf – und wie lassen sie sich lösen?

Die größte Herausforderung im Umgang mit Geoinformationen ist die Datenfragmentierung: Für räumliche Informationen herrschen unterschiedliche Formate und inkompatible Systeme. Standards und eine gemeinsame Sprache fehlen. Viele Unternehmen scheitern an der Integration von Geodaten in Bestands- oder CRM-Systeme, weil Prozesse manuell, fehleranfällig und komplex sind. Sind unterschiedliche Ebenen, etwa Adressdaten, GPS-Koordinaten oder Kartenausschnitte, nicht eindeutig und systematisch aufeinander abbildbar, artet jeder Versuch der Integration zum Kraftakt aus. Und je größer die Organisation, desto schwieriger das einheitliche Management von Datenstandards und Zugriffsrechten.

Wir lösen diese Herausforderung mit der sogenannten Across-Layer-Inkonsistenz. Governance begegnen wir mit einem modularen, rollenbasierten Systemansatz. Dazu zählen wir historisierbare Daten, dokumentierte Änderungen und dynamische Objektstrukturen.

Wie unterstützt die Technologie denn ESG-Ziele, zum Beispiel in Bezug auf Nachhaltigkeit oder soziale Verantwortung?

Wer den Energieverbrauch, Flächenversiegelung, Wasserbedarf oder CO₂-Ausstoß in puncto Zeit und Raum präzise erfasst, bewertet und optimiert, erzeugt Transparenz statt grober Schätzungen. In der Landwirtschaft lassen sich beispielsweise durch den Einsatz von Area Seals nachhaltige Bewirtschaftungsstrategien mit weniger Düngemittel, geringerer Erosion und höherer Effizienz entwickeln. In der Stadtentwicklung helfen unsere Tools, versiegelte Flächen zu analysieren, urbane Hitzeinseln zu erkennen und grüne Infrastruktur zu fördern. Unsere Plattform erlaubt eine objektive Bewertung von Risiken, Infrastrukturqualität und Zugangsmöglichkeiten. Beim Thema Governance bereiten wir durch standardisierte, dokumentierbare und rückverfolgbare Datenstruktur den Boden für transparente Berichterstattung, regelkonforme Nachweise und verlässliche ESG-Kennzahlen.

Zur Person

Prof. Dr. Roman Brylka ist Gründer und Geschäftsführer der THE GREEN BRIDGE GmbH. Der erfahrene Ingenieur und Professor für Management und Business überführt komplexe globale Herausforderungen in standardisierte, skalierbare Lösungen. Seine Arbeit verbindet fortschrittliche Geotechnologien mit Nachhaltigkeit und Business Intelligence. Sie fördert die Effizienz und Compliance von Organisationen weltweit.

Bild: © THE GREEN BRIDGE

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<a href="/nachrichten/aerztehaeuser-und-mvzs-im-investorenfokus" hreflang="de">Ärztehäuser und MVZs im Investorenfokus</a> http://www.asscompact.de/node/168611

Savills hat die Aktivitäten am Investmentmarkt für Gesundheits- und Sozialimmobilien im ersten Halbjahr 2025 beleuchtet. Während viele Investoren besonders bei Pflegeheimen skeptisch bleiben, zeigt sich ein wachsendes Interesse an Ärztehäusern, Medizinischen Versorgungszentren und Bildungsimmobilien.

168611 9. Juli 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Laut der Immobilienberatung Savills betrug das Transaktionsvolumen mit Gesundheits- und Sozialimmobilien im ersten Halbjahr 2025 knapp 920 Mio. Euro. Im Vergleich zu den ersten sechs Monaten des Vorjahres entspricht dies einem Anstieg um mehr als 130%. Diese deutliche Zunahme sei laut Savills aber maßgeblich auf den Verkauf eines Pflegeheimportfolios zurückzuführen, auf den mehr als ein Drittel des Gesamtvolumens im bisherigen Jahresverlauf entfällt. Trotz des starken Anstiegs gegenüber dem Vorjahr wurde der zehnjährige Durchschnittswert aber um 3% verfehlt.

In den vergangenen zwölf Monaten hat Savills knapp 60 Transaktionen registriert, was etwa dem Niveau der Vorjahreszeitraums entspricht. Die Spitzenrendite für Pflegeheime lag im Vergleich zum Vorquartal unverändert bei 5,2% – und somit auf dem Vorjahreswert.

Interesse ausländischer Investoren wächst

Max Eiting, Director und Head of Healthcare Operational Capital Markets bei Savills in Deutschland, äußert sich zum Marktgeschehen wie folgt: „Während sich einheimische Investoren weiterhin zurückhaltend zeigen, nimmt das Interesse ausländischer Kapitalgeber an deutschen Gesundheits- und Sozialimmobilien deutlich zu. Hinter vielen Ankäufen der vergangenen Monate stand internationales Kapital, unter anderem aus Australien, Hongkong und Spanien. Insgesamt hat der Markt jedoch noch nicht zu der Dynamik zurückgefunden, die er vor einigen Jahren aufwies.“

Zurückhaltung bei Pflegeheimen

Laut Eiting seien Investoren vor allem bei Pflegeheimen weiterhin skeptisch. Demgegenüber lässt sich bei Kapitalgebern ein zunehmendes Interesse an Ärztehäusern, Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) und Bildungsimmobilien feststellen. „Der politische Wille zur Stärkung der ambulanten Versorgung sowie das von der Bundesregierung auf den Weg gebrachte Infrastrukturpaket dürften hier langfristig für Wachstumsimpulse sorgen“, meint Eiting.

Trotz der Investorenskepsis dominierten Pflegeheimtransaktionen den Markt im ersten Halbjahr. Auf sie entfielen gut 750 Mio. Euro bzw. vier Fünftel des Gesamtvolumens. Ärztehäuser kamen auf einen Umsatz von 112 Mio. Euro und damit einem Plus von 50% gegenüber der Vorjahresperiode. Alle anderen Objekttypen spielten eine deutlich untergeordnete Rolle. (tik)

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<a href="/nachrichten/aenderungen-der-geschaeftsfuehrung-von-pangaea-life" hreflang="de">Änderungen in der Geschäftsführung von Pangaea Life</a> http://www.asscompact.de/node/168609

Zum 01.10.2025 verstärkt Heiko Reddmann die Geschäftsführung der Pangaea Life GmbH. Er folgt auf Daniel Regensburger und bildet gemeinsam mit Uwe Mahrt und Achim Steinhorst das neue Führungstrio. Reddmann war zuletzt Geschäftsführer der HonorarKonzept GmbH.

168609 9. Juli 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Ab Oktober wird Heiko Reddmann dritter Geschäftsführer der Pangaea Life GmbH. Er tritt die Nachfolge von Daniel Regensburger an, der Anfang des Jahres in die Schweiz zur Pangaea Life Capital Partners AG (PLCP) gewechselt ist – als neuer Co-CEO der Investmentgesellschaft, die gemeinsam mit Empira AG gegründet wurde.

Somit wird die Pangaea Life GmbH künftig von dem Führungstrio Uwe Mahrt, Achim Steinhorst und Heiko Reddmann geführt. Reddmann war zuletzt über zehn Jahre Geschäftsführer der HonorarKonzept GmbH. Davor hatte er leitende Funktionen bei Skandia, Delta Lloyd und Frankfurter Allianz inne. Bei der Pangaea Life GmbH, einer Tochtergesellschaft der Versicherungsgruppe die Bayerische, übernimmt Reddmann die Verantwortung für die strategische Weiterentwicklung des Vertriebs- und Produktgeschäfts.

Mit dem Wechsel an der Spitze stelle sich Pangaea Life wieder breiter auf – und bleibe dabei weiterhin fokussiert auf echte Sachwerte, transparente Produkte und eine starke Verankerung in der Beratung, wie es in der Pressemitteilung heißt. (tik)

News über weitere personelle Veränderungen in der Branche lesen Sie in der Rubrik „Personen“.

Bild: © Pangaea Life

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<a href="/nachrichten/markus-niederreiner-geht-zu-hypoport" hreflang="de">Markus Niederreiner geht zu Hypoport </a> http://www.asscompact.de/node/168606

Der ehemalige Deutschlandchef von Hiscox, Markus Niederreiner, wird zum 15.09.2025 Vorstand der Hypoport InsurTech AG, der zentralen Einheit für alle Versicherungsaktivitäten der Hypoport SE. Gleichzeitig übernimmt er die Rolle des CEO der Hypoport-Tochter Smart InsurTech AG.

168606 9. Juli 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Im März dieses Jahres hat der Geschäftsführer und Hauptbevollmächtigte von Hiscox Deutschland, Markus Niederreiner, seinen Hut genommen. Nun steht die neue Aufgabe fest: Markus Niederreiner wird ab Mitte September Vorstand der Hypoport InsurTech AG, der zentralen Einheit für alle Versicherungsaktivitäten der Hypoport SE. Gleichzeitig übernimmt er den Posten als CEO der Smart InsurTech AG, dem Marktplatz für Privat- und Gewerbeversicherungen im Hypoport-Netzwerk. Wie es von Hypoport dazu heißt, will die Gruppe mit der Personalie ein deutliches Signal setzen für die nächste Wachstumsphase und Weiterentwicklung ihrer Marktplatzstrategie im Versicherungsmarkt.

Niederreiner betont: „Der Versicherungsmarkt braucht keine kleinen neuen Features oder Tools, sondern einen ganzheitlichen verlässlichen B2B-Marktplatz. Nach vielen Jahren in der Versicherungswirtschaft möchte ich meine Erfahrung genau hierfür einbringen: in die Weiterentwicklung von Infrastruktur, die Vermittler, Vertriebe und Versicherer verlässlich verbindet und befähigt – einfach, unabhängig, skalierbar.“ Niederreiner verfügt über mehr als zwei Jahrzehnte Erfahrung aus Führungspositionen bei Finanz- und Versicherungsunternehmen. Vor seiner Zeit bei Hiscox war er unter anderem bei Allianz, BNP Paribas und in der Strategieberatung tätig.

Fabian Nadler als weiterer Neuzugang im Vorstand

Neben Niederreiner wird Fabian Nadler zum 15.07.2025 in den Vorstand der Hypoport InsurTech AG berufen. Zusätzlich zu seiner Tätigkeit als Geschäftsführer der epension GmbH verantwortet er künftig auch das Teilsegment betriebliche Vorsorge für Hypoport InsurTech. Artur Reimer ist wie bisher im Vorstand der Hypoport InsurTech AG das Teilsegment Industrieversicherung und führt die corify GmbH weiterhin als CEO. (tik)

News über weitere personelle Veränderungen in der Branche lesen Sie in der Rubrik „Personen“.

Bild: © Hypoport SE

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<a href="/nachrichten/nachhaltigkeit-strengere-regeln-fuer-werbung-mit-umweltaussagen" hreflang="de">Nachhaltigkeit: Strengere Regeln für Werbung mit Umweltaussagen </a> http://www.asscompact.de/node/168604

Ein Gesetzentwurf sieht strengere Regeln für die Werbung mit Umweltaussagen vor. Auch Nachhaltigkeitssiegel geraten in den Fokus. Unlauterem Wettbewerb soll zudem in einem weiteren Bereich begegnet werden: mit einem Verbot „manipulativer Online-Designmuster“ bei Finanzdienstleistungsverträgen.

168604 9. Juli 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

In den vergangenen Jahren wurden Produkte und Dienstleistungen immer wieder als „nachhaltig“ beworben, oft jedoch ohne dass diese Aussagen tatsächlich belegt werden konnten. Der Begriff blieb vage, schwammig und inhaltlich schwer greifbar. Auch eine „nachhaltige Versicherung“ unterliegt bislang keiner klaren Definition. Das soll sich nun ändern. Am 07.07.2025 hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) einen Gesetzentwurf vorgelegt, der strengere Regeln für Werbung mit Umweltaussagen vorsieht.

Der vom BMJV veröffentlichte Entwurf eines „Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb“ setzt die Europäische Richtlinie 2024/825 hinsichtlich der Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel durch besseren Schutz gegen unlautere Praktiken und durch bessere Informationen (EmpCo-Richtlinie) um. Ziel des Gesetzes ist unter anderem auch, dass Greenwashing verhindert und ein fairer Wettbewerb erreicht wird.

Hinter Umweltaussagen müssen Umweltleistungen stehen

Eine Sprecherin des Ministeriums bestätigt, dass die Regelungen branchenübergreifend gelten. Umfasst seien grundsätzlich auch Finanzprodukte wie Versicherungen, sofern es insoweit nicht vorrangige Sonderregelungen gebe. Generell bedeutet dies, dass hinter allgemeinen Umweltaussagen auch tatsächliche Umweltleistungen stehen müssen, damit die Aussagen in der Werbung gegenüber Verbrauchern verwendet werden dürfen. Wenn Unternehmen die Umweltleistung, auf die sich die allgemeine Umweltaussage bezieht, nicht nachweisen können, sei die Verwendung unzulässig und könne Unterlassungs- oder Schadensersatzansprüche nach dem UWG auslösen, so das Ministerium.

Strengere Vorgaben für Nachhaltigkeitssiegel

Der Entwurf beschäftigt sich zudem auch mit Nachhaltigkeitssiegel. Diese sollen, damit sie künftig verwendet werden können, auf einem Zertifizierungssystem beruhen oder von staatlicher Stelle festgesetzt sein. Das Zertifizierungssystem muss eine Überprüfung durch Dritte vorsehen. Reine Selbstzertifizierungen wären laut Entwurf nicht mehr möglich.

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hatte sich bereits im Februar zu einem früheren Diskussionspapier des Bundesjustizministeriums geäußert und die übergeordneten Ziele grundsätzlich begrüßt. Zum nun vorliegenden Gesetzentwurf können noch bis zum 25.07.2025 Stellungnahmen beim Bundesjustizministerium eingereicht werden.

Verbot „manipulativer Online-Designmuster“ bei Finanzdienstleistungsverträgen

Neben den Regelungen zur Werbung mit Umweltaussagen sieht der Gesetzentwurf auch ein Verbot sogenannter „manipulativer Online-Designmuster“ bei Finanzdienstleistungsverträgen vor. Drei dieser auch als Dark Patterns bekannten Gestaltungsformen sollen künftig unzulässig sein: Zum einen darf bei mehreren Auswahlmöglichkeiten keine bestimmte Option visuell hervorgehoben werden, etwa durch farbliche Gestaltung des „Zustimmen-Buttons“, während andere Auswahlmöglichkeiten im Hintergrund bleiben. Zum anderen soll es untersagt sein, Verbraucherinnen und Verbraucher wiederholt zu einer Entscheidung aufzufordern, obwohl diese bereits getroffen wurde. Schließlich müssen Anmeldung und Kündigung eines Dienstes künftig gleich einfach möglich sein. Eine Kündigung darf also nicht komplizierter oder versteckter sein als der Vertragsabschluss.

Der Gesetzentwurf ist auf der Internetseite des Bundesjustizministeriums abrufbar. (bh)

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<a href="/nachrichten/marktplatz-fuer-ki-agenten-der-immobilienbranche-gestartet" hreflang="de">Marktplatz für KI-Agenten in der Immobilienbranche gestartet</a> http://www.asscompact.de/node/168605

Mit REAL GAIN ist eine Initiative für KI-Agenten im Immobiliensektor gestartet. Die Initiative hat eine Plattform vorgestellt, auf der Software- und Beratungsunternehmen ihre KI-Agenten anbieten können. Immobilienunternehmen können diese Agenten testen und in ihre eigenen Chatbots integrieren.

168605 8. Juli 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

KI-Agenten nutzen die Technologie großer Sprachmodelle, um dynamisch Abläufe zu planen und autonom Aufgaben zu erledigen. Dabei verwenden sie zur Ausführung Dienste und Wissensbasen, wie sie im Marktplatz von REAL GAIN angeboten werden. Dr. Marc Gille, Gründer von Thing-it und Dozent für KI in der Immobilienwirtschaft an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Stuttgart sowie an der Hochschule Luzern ist Urheber und Erfinder der Initiative. Er hat die Plattform gemeinsam mit Prof. Dr. Christian Schlicht, Professor für „Nachhaltige Immobilienwirtschaft“ an der Hochschule Fresenius, initiiert.

„Die Immobilienbranche braucht vernetzte Intelligenz, statt KI-Silo-Lösungen. REAL GAIN bietet erstmals eine qualitätsgesicherte Plattform dafür. Hiermit schaffen wir ein Ökosystem für agentische KI in der Immobilienwirtschaft – technologisch robust, offen für Partner und bereit für den Praxiseinsatz“, betont Prof. Dr. Schlicht.

Fachbeirat übernimmt Qualitätssicherung

Um zu gewährleisten, dass nur relevante und qualitativ hochwertige Agenten auf REAL GAIN verfügbar sind, kümmert sich ein Fachbeirat aus Industrie und Wissenschaft um die Qualitätssicherung. „Uns ist es sehr wichtig, dass die Agenten bei REAL GAIN einen praktischen Nutzen für die Anwender haben und die Qualitätsmaßstäbe der Branche erfüllen. Wir wollen damit gewissermaßen ein kuratierter, vertrauenswürdiger AppStore für KI-Agenten im Real Estate und Facility Management sein“, sagt Dr. Gille.

Die Unternehmen, die Agenten anbieten, entscheiden selbst, ob sie ihre KI-Agenten kostenlos bereit stellen oder gegen eine Lizenzgebühr. REAL GAIN fungiert dabei als Marktplatz. Wird ein Agent von einem Immobilienunternehmen genutzt, erfolgt die Abrechnung über REAL GAIN.

Zum Zulassungsgremium für die Aufnahme der KI-Agenten auf der Plattform gehören in Deutschland Sarah Maria Schlesinger (blackprint), Beatriz Soria Leon, Prof. Dr. Klaus Homann (DHBW Stuttgart) und Viktor Wolf (aquirepad). In Österreich übernimmt Florian Danner (M.O.O.CON) diese Aufgabe, in der Schweiz Prof. Dr. Isabell Wrase (ZHAW Zürich), Prof. Dr. Markus Schmidiger (HSLU Luzern) und Dr. Peter Staub (pom+).

Im August werden auf der Plattform die ersten Agenten angeboten. Nach einer Testphase soll der Marktplatz im September in den Produktivbetrieb gehen. REAL GAIN soll ab Juli von einem Verein getragen werden, der seinen Sitz in Frankfurt am Main haben wird. (tik)

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<a href="/nachrichten/sind-finfluencer-wirklich-vermittler" hreflang="de">Sind Finfluencer wirklich Vermittler?</a> http://www.asscompact.de/node/168596

Finfluencer seien Vermittler ohne gewerberechtliche Genehmigung, lautet eine in der Branche durchaus vorherrschende Meinung. Doch dieser Überlegung begegnen Bedenken, meint AssCompact Kolumnist Hans-Ludger Sandkühler. Denn diese Verallgemeinerung schieße über das Ziel hinaus.

168596 8. Juli 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement Ein Artikel von Hans-Ludger Sandkühler

Neulich auf der Hauptversammlung des BVK: Nach einem Impulsvortrag des Rechtswissenschaftlers Prof. Schwintowski zum Thema Finfluencer antwortete BVK-Präsident Heinz auf die Frage der Moderatorin, was er fühle, wenn er sehe, dass jemand mit drei Emojis und einem ETF-­Video 400.000 Follower begeistere, mit beeindruckender intellektueller Brillanz: „Dann hab ich das Gefühl, dass irgendjemand darauf wartet, dass der BVK ihm eins auf die Mütze gibt!“ Was war denn da los?

Zuvor hatte Schwintowski in typischer Attitüde, leise, langsam, mit getragenen Worten und unterstützender Gestik, zugewandt dem Publikum, vor allem den anwesenden Berufsschülern, die an demselben Tag ihre Abschlussprüfung hatten, in seinem Impulsvortrag die wesentlichen Inhalte seines für den BVK erstellten Gutachtens zusammengefasst und auf die These zugespitzt, dass alle Finfluencer, „die da so einen Link setzen“, als Vermittler ohne gewerberechtliche Genehmigung unterwegs seien. Mit seinem Schlussappell an die IHK Bonn, diese müsse jetzt mal schauen, wo denn die Genehmigungen alle seien für die Finfluencer, und seinem Hinweis, die Finfluencer hätten sowieso keine Genehmigung und wüssten ohnehin nicht, was das sei, und deshalb könne die IHK Geld verdienen und Bußgelder bis zu 500.000 Euro ausgeben, holte sich Schwintowski den wohlwollenden Applaus der Zuhörerschaft ab.

Hintergrund

In zahlreichen Wirtschaftsbereichen wie z. B. Lifestyle, Beauty, Reisen und Sport hat der Einfluss sogenannter Influencer zunehmend an Bedeutung gewonnen. In letzter Zeit kommt es auch dazu, dass Influencer auf den Social-Media-Kanälen, insbesondere auf YouTube, als „Financial Influencer“ oder kurz Finfluencer Tipps zu Anlagemöglichkeiten geben und über Finanzprodukte informieren.

Rechtlicher Rahmen

Die öffentliche Empfehlung von Finanzprodukten unterfällt nach Ansicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) keinem aufsichtsrechtlichen Erlaubnisvorbehalt. Es handele sich weder um eine Anlagevermittlung, weil die Empfehlung für ein Finanzprodukt ohne einen direkten Kontakt zu den Followern erfolge, noch um eine Anlageberatung, weil Empfehlungen, die über öffentliche Informationsverbreitungskanäle bekannt gegeben werden und damit an einen unbestimmten Personenkreis adressiert sind, vom Anwendungsbereich der KWG-Vorschriften zur Anlageberatung ausgenommen sind.

Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) hat aber schon Ende 2021 darauf hingewiesen, dass Anlageempfehlungen in sozialen Medien der europäischen Marktmissbrauchsverordnung (MAR) unterfallen und sich daraus Pflichten für Personen, die öffentliche Anlageempfehlungen abgeben, ergeben. Nach Art. 20 MAR müssen öffentliche Anlageempfehlungen objektiv dargestellt und etwaige Interessenkonflikte (z. B. Tippgeberprovisionen) offengelegt werden. Zudem müssen Finfluencer gemäß § 86 WpHG ihre Tätigkeit der BaFin anzeigen. Weitere konkretisierte Einzelheiten enthält eine Delegierte Verordnung zu Art. 20 MAR. Zusätzlich gelten für Finfluencer die allgemeinen medien- und wettbewerbsrechtlichen Pflichten, unter anderem die Pflicht zur Kennzeichnung von Werbung, wenn Finfluencer von einem Unternehmen für die Empfehlung eines bestimmten Finanzproduktes eine Gegenleistung erhalten.

Sind Finfluencer Anlage- und/oder Versicherungsvermittler?

Nach Ansicht von Schwintowski ist ein Finfluencer, der öffentlich, z. B. in einem YouTube-Video, einen Versicherungsvertrag empfiehlt und (!) einen Link zum Anbieter bereitstellt, als Versicherungsvermittler tätig. Dies ergebe sich daraus, dass mit dem Link die Möglichkeit eröffnet werde, dass der Antrag (?) an jemanden weitergegeben werde, der einen Vertrag daraus mache. Der Finfluencer schließe konkludent einen Beratungs- und Vermittlungsvertrag. So sei es auch im Tchibo-Urteil des BGH gewesen.

Dasselbe habe der BGH auch schon 1993 im Bondurteil im Zusammenhang mit Wertpapieren gesagt. Dadurch, dass die Bank angefangen habe, mit dem Kunden über ein Produkt zu sprechen, das der Kunde am Ende kaufen könne, habe die Bank mit dem Kunden konkludent einen Beratungs- und Vermittlungsvertrag geschlossen.

Das sei nun des Rätsels Lösung: Finfluencer würden zwar alle nicht beraten, aber sie müssten es tun. Sie seien verpflichtet, weil sie durch einen Link, den sie setzen, die Möglichkeit eröffnen, einen wirksamen Antrag auf Abschluss eines Versicherungsvertrags oder auf Kauf eines Wertpapiers zu stellen. Immer dann sei zivilrechtlich ein Vermittlungs- und Beratungsvertrag geschlossen.

Diese Überlegung begegnet Bedenken. Anders als im Wertpapierrecht ist dem Versicherungsvermittlerrecht der Gedanke eines Vermittlungs- und Beratungsvertrages in der dargestellten Form grundsätzlich fremd. Zwar schließen Versicherungsmakler (ggf. auch konkludent) mit ihren Kunden einen Maklervertrag, aber Versicherungsvertreter werden in der Regel als Erfüllungsgehilfen ihres Prinzipals tätig und schließen keine Verträge mit ihren Kunden. Außerdem dürfte es bei den bereitgestellten Links in der Regel an der für eine Vermittlung notwendigen Konkretisierung des Versicherungsvertrages fehlen. Der Link beinhaltet keinen konkreten Antrag, der weitergegeben werden könnte. Wäre das der Fall, läge schon eine Vermittlung vor, ohne dass es eines konkludenten Vermittlungs- und Beratungsvertrags bedürfte. Anders als im Tchibo-Urteil bleibt auch der durch einen Link ausgelöste Wechsel auf die Seite des Anbieters dem Follower nicht verborgen. Es ist deshalb naheliegender, den Finfluencer als Tippgeber anzusehen, wenn er Affiliate-Links zu den Anbietern setzt, deren Produkte er empfiehlt. Das gilt ebenso für Links, die Anbieter wie Finanztip auf ihre Website setzen.

Es ist auch zweifelhaft, ob das Bondurteil auf die hier besprochenen Fälle übertragen werden kann. Dort gab es einen unmittelbaren Kontakt zwischen Anleger und Bank. Die Empfehlung der Finfluencer ist – wie die BaFin zu Recht ausführt – an die Öffentlichkeit gerichtet. Hieraus kann – auch nicht konkludent – ein Rechtsbindungswille zum Abschluss von Vermittlungs- und Beratungsverträgen gegenüber allen, nicht bekannten Followern abgeleitet werden. Die Situation ist vergleichbar mit Auslagen im Schaufenster eines Kaufhauses, in dem die ausgelegten Sachen gekauft werden können. Die Auslagen im Schaufenster werden nicht als Angebote zum Abschluss von Kaufverträgen bewertet, sondern als Invitatio ad offerendum, weil dem Kaufhaus nicht zugemutet werden kann, dass jeder beliebige Besucher mit einer Angebotsannahme Vertragsansprüche geltend machen kann. Das gilt übrigens auch für den Versicherungsbereich.

Etwas anderes kann möglicherweise gelten, wenn ein Kunde das Angebot eines Finfluencers zur „Individualberatung“ annimmt und Kontakt bspw. über die Website aufnimmt.

Fazit

Die markige Ansage, dass alle Finfluencer, „die da so einen Link setzen“, als Vermittler ohne gewerberechtliche Genehmigung unterwegs seien, ist einerseits sicher der Aufheiterung des Publikums geschuldet und schießt in ihrer Verallgemeinerung und Zuspitzung über das Ziel hinaus.

Andererseits ist es sinnvoll, die wachsende Zahl der Finfluencer aufmerksam zu beobachten und sich damit auseinanderzusetzen. Bevor der BVK einem Finfluencer „eins auf die Mütze gibt“, wird er sicher den Einzelfall individuell daraufhin prüfen müssen, ob eine (unzulässige) Vermittlung vorliegt. Auch gibt es größere Aufgaben für den selbst ernannten „größten“ Maklerverband. Zum Thema Unabhängigkeit des Maklers hat es noch keine Fachtagung gegeben. Der sinnvollste Beitrag zum Thema Finfluencer in der anschließenden Podiumsdiskussion kam übrigens vom Vertriebsvorstand der ALH Gruppe: Finfluencer nicht bekämpfen, sondern Vermittlern zeigen, wie sie damit umgehen.

Lesen Sie auch: Warum klare Begriffe für Makler und Kunden so wichtig sind

Diesen Beitrag lesen Sie auch in AssCompact 07/2025 und in unserem ePaper.

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<a href="/nachrichten/investitionen-infrastruktur-folgen-fuer-wohnimmobilienmarkt" hreflang="de">Investitionen in Infrastruktur: Folgen für Wohnimmobilienmarkt? </a> http://www.asscompact.de/node/168603

Der Wohnungsbau ist im neuen Sondervermögen kaum von Relevanz. Die Auswirkungen des Investitionsschubs in Infrastruktur werden auf dem Wohnimmobilienmarkt dennoch spürbar sein, erklärt Daniel Preis, Co-CEO & CSO der Domicil Real Estate Group. Denn damit ändern sich die Rahmenbedingungen.

168603 8. Juli 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Deutschlands Infrastruktur ist in die Jahre gekommen, doch die neue Regierung zieht endlich die Notbremse. Mit dem Bundeshaushalt 2025 und dem 500-Milliarden-Investitionspaket werden entscheidende Schritte unternommen, um den Wirtschaftsaufschwung zu fördern und das Land für die Zukunft fit zu machen. Für das laufende Jahr sind Rekordinvestitionen von über 115 Mrd. Euro vorgesehen, die bis 2029 auf fast 120 Mrd. Euro pro Jahr steigen sollen. Diese Mittel fließen in Schulen, Kitas und Krankenhäuser sowie in die Modernisierung von Bahnstrecken, Brücken und Straßen. Darüber hinaus werden sie in die dringend notwendige Digitalisierung und den Klimaschutzmaßnahmen investiert.

Für den Sozialen Wohnungsbau und die Städtebauförderung werden Mittel in Höhe von rund 4 Mrd. Euro jährlich ab 2025 direkt im Kernhaushalt bereitgestellt. Zusätzlich sollen aus dem neuen Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität rund 327 Mio. Euro in Wohnungsbauprogramme fließen. Für Förderungen im Baubereich ist ein Gesamtbetrag von 11,25 Mrd. Euro zusätzlich vorgesehen.

Gelingt der Wandel?

Trotz dieser signifikanten Investitionen bleibt die Frage, ob sie ausreichen, um die Wohnungsnot in Deutschland nachhaltig zu lindern. Das DIW wie auch das IfW Kiel halten die geplanten Ausgaben für den Wohnungsbau angesichts des dramatischen Nachfrageüberhangs und der hohen Baukosten für einen Tropfen auf den heißen Stein. Die Frage ist also nicht nur, ob der Wandel gelingt, sondern auch, wer in der neuen Realität noch angemessen wohnen kann.

Neubau zwischen Zinslast und Genehmigungsstau

Die Liste der Probleme ist lang und mittlerweile branchenübergreifend bekannt: hohe Baukosten, knappe Ressourcen, langwierige Genehmigungen. Neubauprojekte werden gestoppt, umgeplant oder gar nicht erst auf den Weg gebracht. Hinzu kommt eine neue Dynamik: Das 500-Milliarden-Euro-Sondervermögen könnte durch eine steigende Staatsverschuldung zu erneutem Aufwärtsdruck bei den Zinsen führen. Zwar könnte die jüngste Leitzinssenkung der Europäischen Zentralbank (EZB) um 0,25 Prozentpunkte die Finanzierungskosten für Neubauprojekte etwas lindern, doch die finanziellen Herausforderungen bleiben bestehen. Die Hoffnungen auf eine schnelle Stabilisierung des Marktes durch niedrigere Zinsen sind gedämpft. Für den Wohnungsneubau verschärft sich die Lage weiter: Finanzierungen bleiben teuer, während die Ertragsaussichten sinken. Ebenfalls im Sinkflug ist die Zahl der Baugenehmigungen. Viele Projekte ruhen oder werden gestrichen. Die neue Förderung für klimafreundlichen Neubau greift nur eingeschränkt – die Anforderungen sind oft zu hoch. Der Wohnungsbau steckt in einer strukturellen Pause und kann kurzfristig nicht zur Entspannung des Marktes beitragen.

Bestand: Schneller verfügbar, besser kalkulierbar

Wenn der Neubau stockt, rückt der Bestand in den Fokus, und das aus guten Gründen. Ein entscheidender Vorteil ist die Verfügbarkeit: Während Neubauten Jahre bis zur Fertigstellung brauchen, kann sanierter Bestand deutlich schneller wieder dem Markt zugeführt werden. In Zeiten akuter Wohnraumnot zählt genau das. Hinzu kommt die Lagequalität: Viele Bestandsobjekte befinden sich in gewachsenen Quartieren mit vorhandener Infrastruktur wie Fernwärme, öffentlichem Nahverkehr oder digitalen Netzen. Hier ist längst Realität, was andernorts erst aufwendig geschaffen werden muss. Nicht zuletzt punktet der Bestand durch seine bessere Kalkulierbarkeit. Substanz, Mietniveau, Modernisierungspotenzial – all das lässt sich deutlich verlässlicher einschätzen als beim Neubau, dessen Wirtschaftlichkeit von vielen Variablen abhängt.

Investieren mit Bodenhaftung

Genau das suchen private Investoren in wirtschaftlich unsicheren Zeiten. Damit rückt der Wohnungsbestand in den Fokus. Vermietete Wohnungen in guten Lagen bieten planbare Mieten, Einstiegspreise unter Neubaukosten und steuerliche Vorteile durch Abschreibungsmöglichkeiten. Die Immobilie selbst ist greifbar, der Standort etabliert, die Nachfrage stabil. Das macht den Bestand für viele Investoren zur überlegenen Alternative – nicht trotz, sondern gerade wegen der aktuellen Herausforderungen auf dem Wohnungsmarkt.

Die Vorliebe für Bestandsimmobilien ist zudem Teil eines breiteren Trends, bei dem Investoren zunehmend auf Solidität statt auf maximale Rendite setzen. In wirtschaftlich volatilen Zeiten sind stabile und langfristige Investments gefragt, und die Bereitschaft, moderate Renditen in Kauf zu nehmen, wächst. Die bessere Planbarkeit und ein geringeres Risiko sind derzeit die stärkeren Argumente.

Infrastruktur als Standortbooster: Transformation wirkt in den Bestand

Auch wenn der klassische Wohnungsbau im neuen Sondervermögen kaum eine Rolle spielt – seine Auswirkungen auf den Wohnimmobilienmarkt werden dennoch spürbar sein. Denn der Investitionsschub in Infrastruktur verändert die Rahmenbedingungen. Zwar indirekt, aber auch nachhaltig. Wo Wärmenetze entstehen, Bahnanschlüsse modernisiert oder digitale Netze ausgebaut werden, steigt die Standortqualität – mit konkreten Folgen für Lagen, die bisher eher unauffällig waren.

Für Kapitalanleger bedeutet das: Wer genau hinschaut, erkennt Chancen jenseits der bekannten Metropolenkarten. Regionen und Städte, die etwa durch Fernwärmeprojekte oder Smart-City-Förderung vom Infrastrukturausbau profitieren, gewinnen an Wert. Der Standort von morgen definiert sich nicht mehr allein durch seine Geschichte, sondern zunehmend über seine Transformationsfähigkeit.

Der philosophische Blick nach vorn

Wird 2030 der energieeffiziente Neubau am Stadtrand das Maß aller Dinge sein? Oder das klug modernisierte Altbauquartier mit guter Anbindung, lebenswertem Umfeld und gewachsener Struktur? Die Antwort ist weniger eine technische als eine mentale: Entscheidend ist, wie der Lebensraum mit der bestehenden Gemeinschaft und der Infrastruktur harmoniert und ganzheitliche Lebensqualität bietet. Es geht um die Frage, welche Art von Quartier das soziale Gefüge langfristig stärkt, die Verbundenheit mit der Umgebung fördert und den Menschen in den Mittelpunkt stellt. Investitionen in ein lebendiges, nachhaltiges und zukunftsfähiges Umfeld zahlen sich langfristig aus.

Die nächste Weiche stellt die Koalition

Spannend bleibt, ob die Politik über das Sondervermögen hinaus weitere Impulse setzt. Die im Koalitionsvertrag angedachte steuerliche Förderung preiswerter Mieten könnte das Vermieten wieder attraktiver machen, die Anhebung der Grenze für Kleinmodernisierungen auf 20.000 Euro bis Ende 2025 Investitionen in den Wohnungsbestand fördern. Das sind Schritte in die richtige Richtung, doch um echte Investitionsanreize zu schaffen, sind künftig weitreichendere Maßnahmen erforderlich.

Bild: © Domicil Real Estate

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<a href="/nachrichten/howden-gruendet-neuen-geschaeftsbereich-%E2%80%9Eaffinity%E2%80%9C" hreflang="de">Howden gründet neuen Geschäftsbereich „Affinity“</a> http://www.asscompact.de/node/168602

Howden erweitert sein Leistungsportfolio und gründet zum 01.10.2025 einen neuen Bereich für Affinity-Lösungen. Die Leitung des neuen Bereichs übernimmt Darren Randles als Head of Affinity International. Für den deutschen Markt ist Carl Julian Kruse als Head of Affinity Germany verantwortlich.

168602 8. Juli 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Mit dem Ziel, passgenaue Versicherungslösungen für spezifische Zielgruppen, Verbände und Organisationen zu entwickeln, baut Howden Deutschland sein Leistungsspektrum aus. Ab Oktober wird es den neuen Geschäftsbereich „Affinity“ geben, der vom Howden-Standort Düsseldorf aus agieren wird. Die Leitung wird Darren Randles als Head of Affinity International innehaben. In dieser Funktion wird er neben dem strategischen Ausbau des Bereichs auch die internationalen Märkte und den Austausch mit dem Londoner Versicherungsmarkt verantworten. Randles verfügt über langjährige Erfahrung, internationale Expertise und fundierte Marktkenntnisse. Zuvor war er unter anderem als Mitglied des Internationalen Managements bei der Ecclesia Gruppe sowie zuletzt als Senior Client Executive Affinity bei Marsh tätig.

Carl Julian Kruse wird Head of Affinity Germany

Die Verantwortung für den deutschen Markt wird Carl Julian Kruse als Head of Affinity Germany übernehmen. Er hatte zuvor unter anderem Positionen bei deas Deutsche Assekuranzmakler GmbH als Projektmanager Strategic Accounts sowie bei Marsh als Senior Client Executive Affinity und zuletzt als Head of Affinity inne. Mit seiner Expertise in der Versicherungsbranche und seiner Führungserfahrung soll er die nationale Positionierung und Geschäftsentwicklung des neu gegründeten Bereichs vorantreiben, wie es von Howden heißt.

 

Howden gründet neuen Geschäftsbereich „Affinity“

 

Aleyna Bakircioglu als weiterer Neuzugang

Komplettiert wird das neue Team durch Aleyna Bakircioglu, die als Projektmanagerin und Senior Account Manager vor allem die operative Umsetzung, Kundenbetreuung und interne Prozessentwicklung begleiten wird. Bakircioglu sammelte bereits Erfahrungen als Client Sales Executive bei Marsh. (tik)

News über weitere personelle Veränderungen in der Finanz- und Versicherungsbranche lesen Sie in der Rubrik „Personen“.

Bilder: © Howden

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<a href="/nachrichten/immobilienmaklerquote-auf-konstantem-niveau" hreflang="de">Immobilienmaklerquote auf konstantem Niveau</a> http://www.asscompact.de/node/168600

Deutschlandweit bewegt sich die Immobilienmaklerquote auch im zweiten Quartal bei 65%. Somit hat sich die positive Trendwende aus dem ersten Quartal gefestigt. Der Anteil professionell vermarkteter Eigentumswohnungen liegt somit fast auf dem langjährigen Durchschnittsniveau.

168600 8. Juli 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Wie eine aktuelle Analyse von Sprengnetter und ImmoScout24 zeigt, stabilisiert sich die Immobilienmaklerquote im zweiten Quartal 2025 auf hohem Niveau und unterstreicht die Bedeutung professioneller Immobilienvermarktung. Nach einem Tiefstand der Immobilienmaklerquote im vierten Quartal 2024 (AssCompact berichtete), setzt sich der positive Trend aus dem ersten Quartal somit fort. Gegenüber dem Vorjahresquartal ist die Quote zwar um 3 Prozentpunkte gesunken (Q2 2024: 68%), die langfristige Betrachtung zeigt aber eine Konsolidierung auf solidem Niveau: Die Immobilienmaklerquote erklimmt fast wieder das langjährige Durchschnittsniveau.

„Die konstante Maklerquote von 65% im zweiten Quartal ist ein ermutigendes Signal für die Branche“, sagt Christian Sauerborn, Chefanalyst bei Sprengnetter. „Nach dem starken Aufschwung zu Jahresbeginn zeigt sich jetzt eine gesunde Konsolidierung. Die Werte belegen, dass professionelle Immobilienvermarktung insbesondere in den herausfordernden Zeiten einen festen Platz im Markt hat.“

 

Immobilienmaklerquote auf stabilem Niveau

 

Höchste Immobilienmaklerquote in Leipzig

Die Analyse der zehn größten Städte Deutschlands offenbart auch im zweiten Quartal 2025 die regionalen Unterschiede. Leipzig liegt in der Rangliste mit einer Immobilienmaklerquote von 71% vorne, vor Hamburg mit 70%. Diese beiden Städte weisen die höchste Nachfrage nach professioneller Immobilienvermarktung auf. Frankfurt am Main landet mit 60% am Ende des Rankings, wohingegen München mit 62% und Köln mit 63% ebenfalls unter dem bundesweiten Schnitt liegen.

Stärkster Anstieg in Köln

Als bemerkenswert bezeichnen die Analysten die Entwicklung in Köln: Die Stadt legt mit einem Anstieg um 7 Prozentpunkte die stärkste positive Entwicklung im Vergleich zum Vorquartal hin – von 56% auf 63%. Dies belegt, dass sich die Marktbedingungen dort deutlich verbessert haben. Positive Entwicklungen sind auch in München (+4 Prozentpunkte), Leipzig (+2 Prozentpunkte) sowie Berlin und Düsseldorf (jeweils +1 Prozentpunkt) zu beobachten.

Deutlichster Rückgang in Essen

Im Gegensatz dazu weist Essen mit einem Rückgang von 5 Prozentpunkten (von 68% auf 63%) die stärkste negative Entwicklung auf. Auch in Hamburg, Dortmund und Stuttgart haben sich die Quoten jeweils um 3 Prozentpunkte verringert.

Ausblick

Laut der Analysten zeige die Stabilisierung der Maklerquote auf solidem Niveau, dass sich die Branche erfolgreich an die veränderten Marktbedingungen angepasst habe. Die regionalen Unterschiede würden aber verdeutlichen, dass lokale Faktoren weiterhin eine wichtige Rolle spielen. Für die kommenden Monate gehen die Experten von einer weiteren Konsolidierung auf dem aktuellen Niveau aus. Die Herausforderung für Immobilienmakler sehen sie darin, durch kontinuierliche Professionalisierung und exzellenten Service ihre Position weiter zu stärken und von der stabilen Marktlage zu profitieren. (tik)

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<a href="/nachrichten/pflegereform-kommt-nun-die-verpflichtende-privatabsicherung" hreflang="de">Pflegereform: Kommt nun die verpflichtende Privatabsicherung?</a> http://www.asscompact.de/node/168599

Der sozialen Pflegeversicherung droht ein Milliardenloch. Eine Bund-Länder-Kommission soll nun Reformvorschläge machen. Dabei gibt es „keine Denkverbote“. Auch eine verpflichtende Zusatzversicherung müsse man abwägen. Weitere Beitragsanpassungen sind ebenfalls nicht ausgeschlossen.

168599 8. Juli 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Dass die Situation in der sozialen Pflegeversicherung alles andere als rosig ist, das ist inzwischen allgemein bekannt. Immer weiter steigende Eigenanteile, Fachkräftemangel und ein finanzielles Defizit in Milliardenhöhe, das laut Zahlen des Bundesrechnungshofs weiterhin dramatisch klettern könnte, belasten die Pflegeversicherung seit Jahren. Der Bundesrechnungshof prophezeit für das Jahr 2026 ein Defizit von 3,5 Mrd. Euro. Ohne Strukturreformen könnten es im Jahr 2029 bereits 12,3 Mrd. Euro sein.

Angesichts dessen könnten Beiträge weiter steigen. Das bestätigte auch Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) diese Woche im Interview mit dem ZDF-Morgenmagazin. „Wenn wir im parlamentarischen Verfahren nicht weitere Mittel für den Haushalt bekommen, ist eine Beitragssatzsteigerung ab Januar zu befürchten“, so Warken. „Die würden wir gerne abwenden.“ Dafür bräuchte es aber „kurzfristig“ weitere Unterstützung im Haushalt.

Arbeitsgruppen haben „keine Denkverbote“

Diese Unterstützung sei auch wichtig, damit die Ergebnisse der Bund-Länder-Kommission später „wirken können“. Am Montag, den 07.07.2025, hat die Kommission, die damit beauftragt ist, eine große Pflegereform auszuarbeiten, erstmals getagt. Sie soll noch 2025 Ergebnisse vorlegen und wird dafür in zwei Facharbeitsgruppen beraten, wie Warken erklärte. In den nächsten Wochen soll dies wöchentlich geschehen. Die Arbeitsgruppe habe einen „breiten Auftrag“ und laut der Ministerin gebe es „keine Denkverbote“, Man möchte zu tatsächlichen Ergebnissen kommen.

Denkbar sei etwa die Einführung einer verpflichtenden Zusatzversicherung. „Das ist sicherlich ein Punkt, den die Kommission beleuchten wird und der dringend nötig sein wird, um das System zukunftsfest zu gestalten“, erklärt Warken. Auch eine Deckelung der Eigenbeiträge könne in den Blick genommen werden. Der Eigenbeitrag setzt sich jedoch aus zwei Teilen zusammen – Pflege und Betreuung sowie für Verpflegung und Unterbringung. Für eine Deckelung käme jedoch nur der Anteil, der für Pflege und Betreuung entrichtet werden muss, in Frage.

Zudem seien Prävention und Fachkräftemangel Themen, die die Arbeitsgruppe in den Fokus nehmen wird. Eine Art Bürgerversicherung in der Pflege lehnt Warken dagegen ab. Das sei nicht Auftrag oder Ansatz der Arbeitsgruppe. „Und damit sind Probleme ja dann auch nicht gelöst“, so die Ministerin.

PKV-Verband stellt Zehn-Punkte-Plan vor

An Ideen, wie man die Pflege reformieren könnte, mangelt es nicht. Ein Vorschlag kommt vom Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. (PKV-Verband), der kürzlich einen Zehn-Punkte-Plan vorgelegt hat. Der PKV fordert demnach einen „echten Paradigmenwechsel in der Pflegefinanzierung“. Die Umlagefinanzierung dürfe nicht ausgeweitet, sondern müsse sinnvoll ergänzt werden. Das solle durch eine Stärkung der Eigenverantwortung und der „generationengerechten privaten und betrieblichen Vorsorge“ geschehen, heißt es in einer Pressemitteilung.

Unter anderem schlägt der Zehn-Punkte-Plan vor, private Vorsorge gezielt steuerlich zu fördern, Bürokratie abzubauen, Prävention zu stärken und die Dynamik bei den Ausgaben der vollstationären Pflege zurückzufahren.

Experten-Rat stellt aktualisiertes Pflege-Plus-Konzept vor

Der PKV-Verband verweist in seinem Plan auf den „praxisnahen und sofort umsetzbaren Vorschlag“ des "Experten-Rats Pflegefinanzen“, der im Jahr 2022 vom PKV-Verband als „unabhängiges und interdisziplinäres Wissenschaftsgremium unter Beteiligung der Verbraucherschützer“ initiiert wurde und unter der Leitung von Gesundheitsökonom Prof. Dr. Jürgen Wasem steht. Bereits im Jahr 2023 legte der Rat einen Vorschlag zu einer kapitalgedeckten verpflichtenden Pflegeversicherung, der sogenannten „Pflege-Plus-Versicherung“, vor. Nun hat der Experten-Rat den Vorschlag mit aktualisierten kalkulatorischen Grundlagen und Beiträgen erneut veröffentlicht.

Mit der Pflege-Plus-Versicherung wären die pflegebedingten Eigenanteile der stationären Pflege bis auf einen Selbstbehalt von 10% versichert. Die Prämien würden paritätisch vom Arbeitgeber mitfinanziert werden, Kinder wären prämienfrei mitversichert, nicht erwerbstätige Ehegatten würden eine halbierte Prämie zahlen, genau wie Versicherte ab einem Alter von 67 Jahren (hier mehr zur Pflege-Plus-Versicherung).

Wasem warnt in einer Pressemitteilung, noch mehr Zeit zu verschwenden. „Uns läuft die Zeit davon, die Pflegeversicherung für die Baby-Boomer-Generation vorzubereiten“, so der Gesundheitsökonom. (js)

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<a href="/nachrichten/deutscher-markt-fuer-venture-capital-nimmt-fahrt-auf" hreflang="de">Deutscher Markt für Venture Capital nimmt Fahrt auf</a> http://www.asscompact.de/node/168598

Deutsche Start-ups sammeln in letzter Zeit zunehmend mehr Geld ein. Die Investitionen sind laut einer KfW-Auswertung das dritte Halbjahr in Folge gestiegen. Vor allem im ersten Halbjahr 2025 sei dies erfreulich, da die Rahmenbedingungen eher herausfordernd gewesen seien.

168598 8. Juli 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Nach einem ruhigen ersten Quartal hat der deutsche Markt für Wagniskapital bzw. Venture Capital (VC) im zweiten Quartal wieder Fahrt aufgenommen. Das meldet die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in ihrem KfW-Venture-Capital-Dashboards, in dem KfW Research quartalsweise Zahlen zum deutschen VC-Markt veröffentlicht. Demnach sammelten deutsche Start-ups im zweiten Quartal 2025 2,4 Mrd. Euro frisches Kapital ein – das waren 45% mehr als im Vorquartal. Im ersten Halbjahr lag das Transaktionsvolumen damit bei insgesamt knapp 4 Mrd. Euro. Die Investitionen in deutsche Start-ups stiegen das dritte Halbjahr in Folge.

Mehr Kapital in deutsche Start-ups

„Diese Entwicklung erscheint besonders erfreulich, weil die Rahmenbedingungen im ersten Halbjahr 2025 eher herausfordernd waren. Insbesondere die Verwerfungen an den Kapitalmärkten im Zuge der US-Zollpolitik belasteten das Investitionsumfeld“, kommentiert KfW-Chefvolkswirt Dr. Dirk Schumacher die Auswertung. Insgesamt gab es im zweiten Quartal 208 Finanzierungsrunden von Start-ups in Deutschland, davon 98 mit einem Volumen von 1 Mio. Euro und mehr. Auf sechs Monate gesehen waren es 735 Finanzierungsrunden, davon 198 über der Millionengrenze.

Rekord bei den „Einhörnern“

Anfang Mai rückten zwei deutsche Unternehmen in die „Liga der Einhörner“ auf. Unter Einhörnern versteht man Start-ups mit einer Bewertung durch Investoren von mindestens 1 Mrd. US-Dollar. Ende des zweiten Quartals gab es hierzulande insgesamt 32 Einhörner. Das ist laut KfW ein Rekord.

Prägend für die Marktentwicklung im zweiten Quartal waren einzelne große Finanzierungsrunden im sogenannten Scale-up-Segment. Dazu zählen Unternehmen, die bereits ein funktionierendes Geschäftsmodell entwickelt haben und nun expandieren wollen. Scale-up-Finanzierungen machten 57% der in Deutschland investierten Mittel aus, es gab einzelne Megadeals von 100 Mio. Euro und mehr. Da bei großen Transaktionen im Scale-up-Bereich häufig Investoren aus den USA mit vertreten sind, war auch ihr Anteil an den Investitionen in deutsche Start-ups mit über 30% wieder deutlich höher als noch im Vorquartal.

Investoren aus dem Ausland

Bislang könne man keine Auswirkungen der Wirtschafts- und Handelspolitik von US-Präsident Trump auf die Auslandsinvestitionen von US-Wagniskapitalgebern in Deutschland feststellen, so Schumacher. 

In den vergangenen Jahren hatten Investoren aus dem Ausland und dabei vor allem aus den USA starkes Interesse an deutsche Start-ups, wie eine weitere aktuelle Studie von KfW Research zu Trends in der grenzüberschreitenden Venture-Capital-Finanzierung in Deutschland und Europa zeigt. Zwischen 2020 und 2024 investierten ausländische Wagniskapitalgeber etwa 37 Mrd. Euro in junge deutsche Unternehmen. Zugleich verteilten deutsche Investoren etwa 21 Mrd. Euro an Start-ups im Ausland.

Die hohen Kapitalzuflüsse in den deutschen VC-Markt seien allerdings ein zweischneidiges Schwert. Denn damit einher gehe eine im europäischen Vergleich hohe Abhängigkeit von Kapital aus dem Ausland. Dies könne insbesondere in Krisenzeiten zu einer höheren Volatilität mit Blick auf das Finanzierungsangebot für Start-ups führen. Zudem könne die Abwanderung von Start-ups, Talenten und Know-how eine Begleiterscheinung sein. Andererseits eröffne die Beteiligung ausländischer Investoren neben Kapitalangebot auch wichtige Zugänge zu Netzwerken und Fachwissen. (mki)

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<a href="/nachrichten/anteil-digitaler-abschluesse-waechst-kfz-sparte-vorn" hreflang="de">Anteil digitaler Abschlüsse wächst, Kfz-Sparte vorn</a> http://www.asscompact.de/node/168597

Laut einer aktuellen Auswertung des GDV wurde im Jahr 2024 mehr als jeder fünfte Versicherungsvertrag oder 22% digital abgeschlossen – also via Webseite, Vergleichsportal oder App. 2023 war der Anteil noch etwas niedriger. Bei den einzelnen Versicherungssparten zeigen sich dabei deutliche Unterschiede.

168597 8. Juli 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Immer mehr Menschen schließen ihre Versicherungen online ab – etwa über eine Webseite, ein Vergleichsportal oder eine App. Zugleich bleibt die persönliche Beratung aber ein zentraler Pfeiler des Geschäfts. Das geht aus einer neuen Auswertung des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hervor. Demnach belief sich der Anteil digital abgeschlossener Verträge im Jahr 2024 auf 22% Prozent. Zum Vergleich: 2023 lag der Anteil bei 20%, 2022 bei 18%.

Die Sparten mit dem höchsten Anteil von Online-Abschlüssen

Große Unterschiede gibt es bei der Relevanz digitaler Abschlüsse in den einzelnen Versicherungssparten. Die Rangliste wird angeführt von der Kfz-Versicherung mit einem Anteil digital abgeschlossener Verträge von 29% im vergangenen Jahr. Dazu zählen private Pkw, Motorräder sowie Mopeds oder Mofas. Dennoch erfolgt der Abschluss laut GDV in rund 70% der Fälle nach wie vor mit persönlicher Unterstützung.

In der privaten Krankenversicherung sind es insbesondere Zusatz- und Auslandsreiseversicherungen, die häufig online abgeschlossen werden. Der Digitalanteil kommt hier auf über 27%. 

Embedded Insurance gewinnt an Bedeutung

In der privaten Sach-, Unfall- und Haftpflichtversicherung beträgt er über 17%. Dazu gehören Geräteschutzversicherungen oder Garantieverlängerungen beim Kauf elektronischer Geräte. „Versicherungen, die direkt beim Kauf eines Produkts mitangeboten werden, spielen eine wachsende Rolle. Von allen digital abgeschlossenen Privatkundenverträgen in der Sach-, Unfall- und Haftpflichtversicherung kommen ungefähr 40% als Embedded Insurance zustande“, erklärt Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des GDV.

Persönliche Beratung bleibt gefragt

Trotz des steigenden Digitalanteils kamen laut GDV knapp 80% der Verträge 2024 mit persönlicher Unterstützung zustande. Vor allem bei beratungsintensiven Produkten wie Lebens- oder Krankenvollversicherungen bleibe das persönliche Gespräch entscheidend. Die Lebensversicherung weist derzeit lediglich einen sehr geringen Anteil digitaler Abschlüsse von 3% auf.

Kunden setzen auf einfachen und schnellen Weg zum Vertrag

Zugleich nimmt das Bedürfnis nach einfachen, komfortablen und schnellen Möglichkeiten zur Absicherung zu. Wie es vom GDV weiter heißt, hätten die Unternehmen darauf reagiert und würden mehr digitale Abschlussstrecken anbieten. So werde der Online-Abschluss zum festen Bestandteil des Vertriebs, vor allem bei Verträgen mit weniger Erklärungsbedarf. (tik)

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<a href="/nachrichten/regulierung-kfz-schaeden-vhv-setzt-auf-ki-hagelscanner" hreflang="de">Regulierung Kfz-Schäden: VHV setzt auf KI-Hagelscanner</a> http://www.asscompact.de/node/168595

Zur Beurteilung von Schäden an Fahrzeugen nach einem Hagelschauer greift die VHV Allgemeine Versicherung AG neben der Expertise von Sachverständigen auch auf die Unterstützung durch künstliche Intelligenz zurück. So kommen KI-gestützte Hagelscanner zum Einsatz.

168595 8. Juli 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Bei der Begutachtung von Fahrzeugschäden nach Hagelereignissen setzt die VHV Allgemeine Versicherung AG auf KI-gestützte Hagelscanner. Die Anwendung moderner Technologie erfolgt im Zusammenspiel mit der Expertise des Sachverständigenteams sowie den Kundenbetreuern vor Ort. Wie die VHV unterstreicht, sei der Einsatz nicht nur ein Digitalisierungsprojekt, sondern ein integraler Bestandteil ihres Kumulschadenkonzepts. Die VHV will mit ihrem Kumulschadenkonzept die Schadenabwicklung bei Großschadenereignissen im Sinne der Kunden verbessern. Die VHV-Experten begleiten den gesamten Prozess – von der ersten Begutachtung bis zum Fallabschluss.

„Mit dem Einsatz von KI-Hagelscannern unterstreicht die VHV ihren Anspruch, Innovation und Servicequalität im Sinne der Kundinnen und Kunden kontinuierlich weiterzuentwickeln. In den meisten Fällen können wir den Kunden fallabschließend an Ort und Stelle helfen, indem wir die Schäden direkt vor Ort ausbezahlen oder einen Reparaturtermin vereinbaren“, erklärt Stefanie Aigner, Leiterin Schaden bei der VHV solutions GmbH in München und der Sachverständigenorganisation.

Die Kfz-Sachverständigen analysieren das Dellenprotokoll des Scanners, werten die Ergebnisse aus und ermitteln die genaue Schadenhöhe. Dank der automatisierten Erfassung aller Dellen, die durch ein Hagelereignis entstanden sind, haben die Sachverständigen mehr Zeit für die Gutachtenerstellung und Betreuung der Kunden.

So funktioniert der Hagelscanner

Beim Einfahren des Fahrzeugs in den Hagelscanner wird durch den Einsatz von Kameras ein Raster auf das Fahrzeug projiziert und die Dellen werden erfasst. Der Scanner vermisst die Oberfläche eines Autos und erfasst in wenigen Sekunden Anzahl, Lage und Größe der Hageldellen. Diese Daten werden an eine Software übertragen, die daraus einen Bericht erstellt. Der Scanner klassifiziert automatisch die Anzahl und Größe der Dellen je Bauteil. Der Zeitaufwand für das manuelle Zählen der Dellen entfällt. Mithilfe der KI lassen sich Schäden präzise feststellen und im gesamten Prozess transparent nachvollziehen. (tik)

Weitere News rund um KI und den Einsatz innovativer Technologien aus der Branche lesen Sie in unserer Rubrik „Management & Vertrieb“.
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<a href="/nachrichten/keine-lohnfortzahlung-bei-komplikationen-nach-taetowierung" hreflang="de">Keine Lohnfortzahlung bei Komplikationen nach Tätowierung</a> http://www.asscompact.de/node/168594

Wer sich tätowieren lässt und dadurch krank wird, hat keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung - das entschied das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein mit Urteil vom 22.05.2025. Dort heißt es, die Mitarbeiterin habe die Arbeitsunfähigkeit selbst verschuldet.

168594 8. Juli 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Kommt es nach einer Tätowierung zu gesundheitlichen Komplikationen und einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit, besteht kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Das hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Schleswig-Holstein mit Urteil vom 22.05.2025 entschieden – und damit das erstinstanzliche Urteil des Arbeitsgerichts (AG) Flensburg bestätigt.

Tattoo führt zu Entzündung

Im konkreten Fall ließ sich eine als Pflegehilfskraft tätige Frau ein Tattoo am Unterarm stechen. Wegen einer anschließenden Entzündung war sie mehrere Tage arbeitsunfähig – der Arbeitgeber verweigerte jedoch die Lohnfortzahlung. Die Klägerin argumentierte, die Infektion sei ein seltenes Risiko und nicht ihr Verschulden. Tätowierungen seien Ausdruck privater Lebensführung und gesellschaftlich akzeptiert.

Komplikationen bei Tätowierungen nicht ungewöhnlich

Das Gericht sah das anders: Die Klägerin habe ihre Arbeitsunfähigkeit selbst verschuldet (§ 3 Abs. 1 Satz 1 EFZG - Entgeltfortzahlungsgesetz). Wer sich tätowieren lasse, müsse mit Entzündungen rechnen – insbesondere, wenn er selbst von einem Risiko von bis zu 5% ausgehe. Solche Komplikationen seien nicht außergewöhnlich, sondern mit der bewussten Körperverletzung verbunden. Das Verhalten verstoße grob gegen das eigene Gesundheitsinteresse, so das LAG. Damit bestätigte es die Vorinstanz des AG Flensburg (Az. 2 Ca 278/24) und hat die Revision zum Bundesarbeitsgericht nicht zugelassen. (bh)

 LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 22.05.2025 – Az: 5 SA 284a/24

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<a href="/nachrichten/haeusermarkt-nachfrage-legt-deutlich-zu" hreflang="de">Häusermarkt: Nachfrage legt deutlich zu</a> http://www.asscompact.de/node/168593

Am Immobilienkaufmarkt bestätigen sich im zweiten Quartal 2025 die positiven Trends der Vorquartale. Laut einer Analyse von ImmoScout24 erreicht die Nachfrage am Häusermarkt erstmals seit dem Boom-Jahr 2021 wieder Spitzenwerte. Der ländliche Raum gewinnt bei der Haussuche an Attraktivität.

168593 8. Juli 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Mit Blick auf aktuelle Zahlen aus dem ImmoScout24 WohnBarometer erklärt Dr. Gesa Crockford, Geschäftsführerin von ImmoScout24: „Der positive Markttrend verfestigt sich: Besonders bemerkenswert ist das Comeback des Häusermarkts – die Nachfrage erreicht erstmals seit dem Boom-Jahr 2021 wieder Spitzenwerte. Gleichzeitig wird der ländliche Raum für Käufer zunehmend attraktiver, während die Großstädte nach wie vor das Preisniveau dominieren.“

Ländlicher Raum wieder zunehmend attraktiv

Wie die Auswertung von ImmoScout24 weiter zeigt, hat die Nachfrage nach Eigentumswohnungen im Bestand im zweiten Quartal 2025 hierzulande um 3% zugelegt. Die Top-7-Metropolen sowie Leipzig weisen einen Anstieg der Nachfrage um 5% auf. Das Umland dieser acht Städte verbucht einen Zuwachs von 4%. In beiden Regionsklassen hat sich die Kaufnachfrage innerhalb eines Jahres um 10% erhöht. Auch kreisfreie Städte sind gefragter: Das Suchaufkommen hat um 7% im Quartalsvergleich und um 17% innerhalb eines Jahres zugelegt.

Laut ImmoScou24 hat sich vor allem im ländlichen Raum die Nachfrage besonders stark erholt. Nach schwächerer Phase ist die Nachfrage innerhalb eines Quartals um 8% gestiegen und nähert sich wieder den Rekordwerten aus den Zeiten der pandemiebedingten Landflucht. Dies gilt aber für gut angebundene Regionen. In abgelegenen Regionen ist die Nachfrage dagegen eher rückläufig.

Einfamilienhäuser im Bestand sehr gefragt

Wie der Blick auf die einzelnen Immobilienklassen zeigt, ragt vor allem das Interesse an Einfamilienhäusern im Bestand heraus. Hier hat die Nachfrage um 6% zugelegt und erreicht wieder Spitzenwerte wie im Boom-Jahr 2021. Im Jahresvergleich ist die Nachfrage um 11% gestiegen. Bei Einfamilienhäusern im Neubau sind es im selben Zeitraum sogar 16%.

 

Häusermarkt: Nachfrage hat ordentlich zugelegt

 

Die Auswertung von ImmoScout24 zeigt auch, dass die Preise für Einfamilienhäuser im zweiten Quartal stärker gestiegen sind als für Eigentumswohnungen. Gestützt werde dies den Experten zufolge durch die hohe Nachfrage: Die ist für Häuser 1,8 Mal höher als für Wohnungen.

Zur Preisentwicklung von Bestandswohnungen

Die Kaufpreise für Bestandswohnungen in Deutschland sind im zweiten Quartal 2025 um moderate 1,1% auf 2.545 Euro pro Quadratmeter gestiegen. Eine Steigerung um 3,4% im Jahresvergleich signalisiere eine nachhaltige Markterholung, heißt es von den Experten ImmoScout24.

Die sieben Metropolen sowie Leipzig weisen positive Jahreswachstumsraten bei Bestandswohnungen auf. Köln führt im zweiten Quartal 2025 mit einem Anstieg um 1,6% auf 4.237 Euro die Rangliste in Sachen Preisentwicklung an. Der Quadratmeterpreis legt um 1,6% auf 4.237 Euro zu. Auf Rang 2 folgt Stuttgart mit einem Plus von 1,5%. Dort bewegen sich die Quadratmeterpreise für Eigentumswohnungen erstmals knapp über der Marke von 5.000 Euro.

Frankfurt in der Preisrangliste wieder vor Hamburg

Im Preisranking ist Frankfurt am Main nun wieder die zweitteuerste Großstadt für den Wohnungskauf im Bestand. Der Quadratmeter kostet 5.261 Euro. Hamburg weist eine Seitwärtsbewegung auf mit einem geringfügigen Plus von 0,3% und rutscht im Preisranking auf den 3. Platz ab. München ist mit 8.706 Euro pro Quadratmeter unangefochten das teuerste Pflaster. Das Preisniveau hat sich aber nur moderat um 1,1% erhöht. Dies gilt ebenfalls für Berlin, wo der Quadratmeter mit 4.737 Euro annähernd halb so viel kostet.

Die Jahresbetrachtung zeigt der ImmoScout24-Analyse zufolge eine besonders starke Preisentwicklung in Düsseldorf, das ein Wachstum um 4% aufweist. Es folgen Stuttgart mit einem Plus von 3,9% und Leipzig mit einem Wachstum von 3,6%. Leipzig ist mit 2.917 Euro der Standort mit den günstigsten Quadratmeterpreisen der acht größten deutschen Städte.

Unterschiedliche Entwicklung bei Eigentumswohnungen im Neubau

Die Kaufpreise für neu gebaute Wohnungen weisen im bundesweiten Vergleich für das zweite Quartal 2025 ein Wachstum von 0,9% auf 4.073 Euro pro Quadratmeter auf. Die Jahresentwicklung fällt mit einem Plus von 1,6% anders als im Vorquartal wieder positiv aus.

In den acht deutschen Metropolen ergibt sich eine uneinheitliches Bild: So haben die Preise in Hamburg – mit 6.749 Euro drittteuerste Stadt nach München und Stuttgart – die Preise um 1,6% zuglegt. Ähnlich stark sind die Neubaupreise in Köln, Frankfurt am Main, Leipzig und Stuttgart gestiegen, wo das Preiswachstum ebenfalls über 1% beträgt. In Berlin sind dagegen stabile Kaufpreise im Neubau zu beoabchten (+0,3%. Anders als im Bestand ist in Düsseldorf als einziger deutschen Großstadt ein Preisrückgang um 1% festzustellen.

Im Jahresvergleich verzeichnet Hamburg den stärksten Preisanstieg bei den Neubaupreisen mit einem Wachstum von 4,8%, gefolgt von Leipzig mit ienem Plus von 3,8%, Köln mit einem Anstieg um 3,6% und Berlin mit einem Plus von 3,5%.

Hohe Dynamik am Häusermarkt

Im zweiten Quartal haben die Hauspreise in Deutschland deutlich an Fahrt aufgenommen: Bestandshäuser wurden um 2,1% im Vergleich zum Vorquartal teurer. Der Quadratmeter kommt nun auf 2.846 Euro. Wer neu baut, zahlt 3.883 Euro und damit 1,9% mehr. Laut ImmoScout24 übertrifft die gesamtdeutsche Preisentwicklung von Neubau-Häusern mit einem Plus von 4,9% im Jahresvergleich den Durchschnitt der acht Großstädte (+3,6%). Die Ausnahme bildet Hamburg. Die Hansestadt führ die Rangliste in puncto Preisentwicklung von Neubauhäusern mit einer Preissteigerung um 7,1% innerhalb eines Jahres an. Es folgt Köln mit einem Plus von 5,8%. Im Bestand haben sich die Angebotspreise im Jahresvergleich in Köln mit einem Anstieg um 6,6% und in Leipzig mit einer Steigerung um 5,6% am stärksten entwickelt. (tik)

Mehr zur Auswertung gibt es unter ImmoScout24.

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<a href="/nachrichten/die-aktuellen-maklerfavoriten-der-hausratversicherung" hreflang="de">Die aktuellen Maklerfavoriten in der Hausratversicherung</a> http://www.asscompact.de/node/168592

An welche Anbieter vermitteln Versicherungsmakler und Mehrfachagenten das meiste Geschäft in der Hausratversicherung? Und mit welchen Gesellschaften sind sie besonders zufrieden? Dies beantwortet die aktuelle Studie „AssCompact AWARD – Privates Schaden-/Unfallgeschäft 2025“.

168592 7. Juli 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

 

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<a href="/nachrichten/tarifrunde-versicherungen-83-mehr-gehalt-fuer-innendienstler" hreflang="de">Tarifrunde Versicherungen: 8,3% mehr Gehalt für Innendienstler</a> http://www.asscompact.de/node/168589

Der Arbeitgeberverband der Versicherer hat sich mit den Gewerkschaften auf einen neuen Tarifvertrag für den Versicherungsinnendienst geeinigt. Insgesamt sollen die Gehälter in den nächsten 26 Monaten um 8,3% steigen. Die ver.di-Mitglieder müssen dem Ergebnis noch zustimmen.

168589 7. Juli 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Nach sieben Stunden Verhandlungen haben sich der Arbeitgeberverband der Versicherungsunternehmen in Deutschland e. V. (AGV) und die Gewerkschaften ver.di und Deutsche Bankangestellten-Verband e. V. (DBV) am Freitag, den 04.07.2025, auf einen neuen Tarifvertrag einigen können. Die Einigung kam in der vierten Verhandlungsrunde. Die vorherigen Verhandlungsrunden waren an den zu weit auseinanderliegenden Lohnforderungen gescheitert.

Es waren „intensive Verhandlungen“, heißt es in der Pressemitteilung der Gewerkschaft ver.di. „Das Paket kann nicht sämtliche Erwartungen erfüllen – beide Seiten mussten dafür Zugeständnisse machen“, erklärt Ute Beese, Verhandlungsführerin der DBV-Tarifkommission. Der Vertrag gilt für rund 183.000 Innendienstangestellte der Versicherungsbranche, inklusive Auszubildende.

Die Eckpunkte des Tarifvertrags

Der zuletzt gültige Vertrag war bereits im März ausgelaufen. Der neue Vertrag hat eine Laufzeit von 26 Monaten (April 2025 bis Mai 2027). Insgesamt werden die Gehälter in diesem Zeitraum um 8,3% angehoben, und zwar um 5%, aber mindestens um 200 Euro monatlich, ab dem 01.08.2025 und dann um weitere 3,3% zum 01.09.2026. Auszubildende erhalten ab August 2025 zunächst 150 Euro mehr Gehalt monatlich, im September nächsten Jahres wird die Vergütung dann um weitere 100 Euro monatlich angehoben.

„Das ist ein sehr achtbares Ergebnis, das die Beschäftigten mit ihrer Entschlossenheit und ihrer Ausdauer erkämpft haben“, kommentiert ver.di-Verhandlungsführerin Martina Grundler.

Zudem profitieren untere Einkommensgruppen besonders von dem neuen Vertrag. Die Gehaltsgruppe A und B werden strukturell verändert und erhalten insgesamt bis zu 11,6% mehr Gehalt.

Auch der tarifliche Fahrtkostenzuschuss wird zum 01.08.2025 erhöht, für Angestellte auf 25 Euro, für Auszubildende auf 30 Euro. Auszubildende erhalten zudem einen zusätzlichen freien Arbeitstag zur Prüfungsvorbereitung. Diese Regelung gilt ab dem 01.09.2025.

So sehr steigen die Personalkosten für Versicherer

Für die Versicherer bedeutet der neue Vertrag höhere Personalkosten. In diesem Jahr steigen die Kosten gegenüber dem Vorjahr durch die Erhöhung zum 01.08.2025 um 2,68%, 2026 werden sie im Vergleich zum Jahr 2025 noch einmal um 4,02% ansteigen, erklärt der AGV.

Ganz in trockenen Tüchern ist der Abschluss noch nicht. Die ver.di-Mitglieder müssen dem neuen Vertrag noch zustimmen. Für die Abstimmung haben sie bis zum 04.08.2025 Zeit. Die Große Tarifkommission der Gewerkschaft empfiehlt aber einstimmig die Annahme, heißt es vonseiten der Gewerkschaft. (js)

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<a href="/nachrichten/finlex-staerkt-seinen-vertrieb" hreflang="de">Finlex stärkt seinen Vertrieb</a> http://www.asscompact.de/node/168588

Der auf Cyber- und Financial-Lines-Versicherungen spezialisierte Makler Finlex stärkt seine Vertriebsorganisation. Zwei strategisch bedeutsame Schlüsselpositionen werden mit erfahrenen Vertriebsexperten besetzt, teilt das Unternehmen mit.

168588 7. Juli 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Finlex will die nächste Wachstumsphase im Vertrieb einstellen, kündigt der Spezialmakler an. Mit der Besetzung zweier Schlüsselpositionen im Vertriebsbereich soll die „führende Plattform für Cyber- und Financial-Lines-Versicherungen“ weiter ausgebaut werden, so Finlex.

Johannes Höfflin steigt als Sales- und Key-Account-Manager ein.

Johannes Höfflin hat zum 01.07.2025 die Leitung des Sales- und Key-Account-Management-teams bei Finlex übernommen. In dieser Funktion verantwortet er die strategische Weiterentwicklung und den Ausbau der Vertriebsorganisation sowie die Intensivierung der Zusammenarbeit mit den größten Maklerpartnern. Mit seiner langjährigen Führungserfahrung im Vertrieb sowie seiner umfassenden Branchenkenntnis soll er insbesondere die Schlüsselkundenbetreuung stärken.

Vor seinem Wechsel war Höfflin mehrere Jahre in leitenden Vertriebsfunktionen tätig, zuletzt beim Kfz-Versicherer Real Garant der Zurich. Als Head of Sales verantwortete er unter anderem den deutschlandweiten Außendienst sowie die Entwicklung marktspezifischer Vertriebsstrategien. Darüber hinaus leitete er als Head of Market Proposition europaweit die Entwicklung von Produktlösungen und war an der Positionierung neuer Angebotsformate beteiligt. Seine Aufgaben umfassten zudem die enge Zusammenarbeit mit internationalen Partnern sowie die Umsetzung strategischer Ausschreibungen auf nationaler und europäischer Ebene.

Torsten Troch übernimmt strategische Vertriebsentwicklung

Torsten Troch bringt mehr als 20 Jahre Erfahrung in Vertrieb, Partner- und Key-Account-Management in die Organisation ein. Als Practice Lead Business Development wird er sich darauf konzentrieren, neue Geschäftsfelder zu erschließen, strategische Allianzen auszubauen und innovative Vertriebsansätze zu etablieren.

Zuletzt war er als Head of Business Information Brokerage DACH & Poland bei Willis Towers Watson tätig. Dort verantwortete er den Aufbau neuer Geschäftsfelder im Bereich datengetriebenes Risikomanagement, insbesondere für technologieaffine Kundensegmente wie FinTechs und Start-ups. Darüber hinaus entwickelte er ein umfassendes Netzwerk strategischer Partner, darunter Kreditversicherer, Technologie- und Datenanbieter, und betreute ein breites Kundenspektrum von internationalen Konzernen bis zu mittelständischen Unternehmen. (mki)

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<a href="/nachrichten/%E2%80%9Efrauen-investieren-strategischer-und-disziplinierter%E2%80%9C" hreflang="de">„Frauen investieren strategischer und disziplinierter“</a> http://www.asscompact.de/node/168587

Männer und Frauen haben nicht dieselben Bedürfnisse bei den persönlichen Finanzen. Dass es dementsprechend Beratungsbedarf vor allem für Anlegerinnen gibt, stellt auch die Beraterbranche fest. Lisa Hassenzahl spricht über die Bedürfnisse von Frauen bei der Geldanlage.

168587 7. Juli 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement Interview mit Lisa Hassenzahl, Geschäftsführerin von HFO – Her Family Office
Frau Hassenzahl, es gibt immer mehr (vor allem) Beraterinnen, die sich auf Frauen als Zielgruppe spezialisieren und sich so auch positionieren. Gibt es immer noch zu wenig gute Beratung für Frauen?

Da die Zielgruppe mit sogar etwas mehr als 50% der Bevölkerung ja sehr groß ist und das Angebot lange kaum vorhanden war, ist es erfreulich, dass es nun wächst. Allerdings sind es genau die Worte „positionieren“ und „gute Beratung“, auf die es ankommt.

Frauen haben ein sehr gutes Gespür dafür, ob ein Angebot nur in der Positionierung auf Frauen ausgerichtet ist oder ob auch wirklich ein Bewusstsein für die Anforderungen besteht, die Frauen an eine Beratung haben. Es reicht eben nicht, die Fotos auf der Website auszutauschen – die Beratung muss auch dem Realitätscheck standhalten.

Der zweite Punkt ist die Qualität. Gerade bei Social Media finden sich viele Angebote für Frauen, die inhaltlich so stark reduziert und vereinfacht sind, dass sie vielleicht gerade so für sehr junge Frauen und kleine Vermögen passen. Eine gute Beratung oder gar umfassende Finanzplanung, wie sie von vielen Frauen gewünscht ist, stellen sie jedoch nicht dar.

Wird ein Zeitpunkt kommen, bei dem die Zielgruppe „Frauen“ nicht mehr zeitgemäß sein wird, weil es keine spezielle Beratung für sie mehr braucht?

Inhaltlich würde dieser Zustand voraussetzen, dass alle Beratungsangebote deutlich ganzheitlicher und mit mehr Fokus auf die zu beratende Person arbeiten. Da Beratungszeit ein großer Kostenfaktor ist und viele Geschäftsmodelle nicht darauf ausgerichtet sind, so viel Zeit in die Beratung zu stecken, ohne dabei direkt ein Produkt zu verkaufen, bin ich skeptisch.

Hinzu kommt: Natürlich nicht alle, aber viele Frauen finden ein Gespräch von Frau zu Frau auch einfach gut und nutzen daher gezielt die entsprechenden Angebote.

Welche Bedürfnisse haben Frauen bei der Beratung, die sich von denen von Männern unterscheiden?

Was Frauen und Männer in Sachen Finanzen unterscheidet, ist die grundlegende Herangehensweise. Frauen haben ein deutlich größeres Informationsbedürfnis, möchten Zusammenhänge besser verstehen und haben vor allem den Wunsch, mit ihrer Ausgangssituation und ihren Zielen im Mittelpunkt der Beratung zu stehen. Kurz gesagt: Frauen interessieren sich in erster Linie für ihre Finanzplanung und erst dann für konkrete Anlageprodukte, was in vielen Studienergebnissen gerne mit „Frauen interessieren sich nicht für ihre Finanzen und sind grundsätzlich risikoaverser“ fehlinterpretiert wird. Die Finanzplanung gibt Frauen aber genau die Basis, die sie brauchen, um Vertrauen in die eigenen Entscheidungen zu entwickeln.

Welche Unterschiede beobachten Sie selbst im Anlageverhalten zwischen Frauen und Männern?

Frauen investieren strategischer und disziplinierter. Die Entscheidung für eine Anlagestrategie dauert oft länger, aber dafür können sie dann auch sehr gut mit Schwankungen umgehen und bleiben langfristig dabei.

Unterstützt wird das Ganze auch dadurch, dass Frauen häufig breit gestreut investieren und dadurch auch seltener Transaktionen notwendig sind.

Gibt es bestimmte Produkte, die bei Frauen mehr „im Trend“ sind als bei Männern? Welche und warum?

Als „Produkt“ würde ich den ETF nennen. Da Frauen sich häufig eine Strategie wünschen, bei der sie nicht ständig das Gefühl haben, sich kümmern zu müssen, sind Einzeltitel nicht so stark gefragt. Oft wird hier auch sofort das Thema „Nachhaltigkeit“ genannt. Das stimmt auch, Frauen sprechen die Nachhaltigkeit häufiger an als Männer. Generell hat das Interesse aber stark nachgelassen und oft ist die Enttäuschung über das, was als nachhaltig ausgewiesen wird, groß.

Was sind denn Ihre persönlichen Top-3-Trends in der Geldanlage?

Viele private Anlegerinnen und Anleger haben vor allem seit der Pandemie gelernt: „Mehr Aktien sind immer besser und Diversifikation kostet Rendite.“ Hier ist eine deutliche Veränderung spürbar. Die Rückkehr der Anlageklasse Anleihen ist ein wichtiges Thema, und viele Anlegerinnen und Anleger, die ihre eigene Anlagestrategie bislang ausschließlich in Aktien ausgerichtet haben, brauchen hier dringend Unterstützung.

Dann der Abbau der hohen US-Gewichtungen in den Depots: Spätestens seit der großen Zolloffensive Trumps und der darauffolgenden Korrekturen an den Aktienmärkten ist das Thema für viele Anlegerinnen und Anleger präsent. Der MSCI World bleibt ein wichtiger Bestandteil in vielen Depots, aber es herrscht Verunsicherung.

Und das Thema Rüstung und Verteidigung: Für viele war es lange selbstverständlich, nicht in Rüstung zu investieren. Diese Einstellung hat sich stark verändert, was man nicht zuletzt auch an den Mittelzuflüssen in die Rüstungs- und Defense-ETFs sieht.

Lesen Sie auch: Absicherung von Frauen: Umdenken in der Beratung, aber wie?

Diesen Beitrag lesen Sie auch in AssCompact 07/2025 und in unserem ePaper.

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<a href="/nachrichten/wie-die-strategie-des-aufkaeufers-das-maklerhaus-praegt" hreflang="de">Wie die Strategie des Aufkäufers das Maklerhaus prägt</a> http://www.asscompact.de/node/168585

Der Verkauf eines Maklerhauses ist ein komplexer Prozess, in dem eine wichtige Entscheidung die Wahl des richtigen Käuferkreises ist. Diese sollte im Einklang mit den eigenen Wünschen und Vorstellungen stehen. Als Orientierungshilfe dienen zwei Unterscheidungsmerkmale.

168585 7. Juli 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement Ein Artikel von Pascal Wannicke, Geschäftsführer der SECHZEHN54 GmbH

Ein erfolgreicher Verkaufsprozess eines Maklerhauses beginnt mit einer klaren Strategie – und einer der ersten richtungsweisenden Schritte ist die Auswahl des potenziellen Käuferkreises. Denn jeder Käufer bringt ein individuelles Profil mit, das unterschiedliche Charakteristika wie Zielbild, Kapitalstruktur oder Integrationsgrad aufweist. Diese Unterschiede führen selten zu einer vollständigen Übereinstimmung mit den eigenen Vorstellungen. Eine unüberlegte Käuferwahl kann dazu führen, dass zentrale Verkaufsziele verfehlt werden. Dieser Beitrag beleuchtet daher die wesentlichen Unterscheidungsmerkmale verschiedener Käuferprofile und bietet eine erste strukturierte Orientierungshilfe für die gezielte Auswahl möglicher Erwerber.

Im Folgenden stehen zwei zentrale Dimensionen im Fokus: die Gesellschafterstruktur des potenziellen Käufers und das angestrebte Zielbild nach der Übernahme. Neben dem reinen Verkaufspreis und dem oft entscheidenden „Nasenfaktor“ spielen diese beiden Aspekte erfahrungsgemäß eine maßgebliche Rolle in den Überlegungen von Verkäufern.

Dimension: Gesellschafterstruktur

Die Gesellschafterstruktur des potenziellen Käufers kann maßgeblichen Einfluss auf die strategische Ausrichtung und die operativen Aktivitäten nach der Übernahme haben. Grundsätzlich lassen sich drei unterschiedliche Modelle im deutschen Versicherungsmaklermarkt beobachten, wobei eine trennscharfe Zuordnung einzelner Konsolidierer nicht immer möglich ist:

  • Private Equity-dominierte Unternehmen: Diese Käufer werden maßgeblich von Private Equity-Gesellschaften finanziert. Ihr Fokus liegt auf einer schnellen Wertsteigerung mit dem Ziel, das Unternehmen innerhalb eines definierten Zeitraums gewinnbringend weiterzuveräußern. Dies führt oft zu einer aggressiven Wachstums- oder einer strikten Profitabilisierungsstrategie. Während sich Private-Equity-Investoren in der Vergangenheit auf angelsächsische Versicherungsmärkte konzentrierten, rückte der fragmentierte deutsche Maklermarkt innerhalb der letzten Jahre zunehmend in den Fokus. Im deutschen Maklermarkt ist jedoch zu beobachten, dass reine Private Equity-Konsolidierer kaum existieren und stattdessen meist hybride Modelle seitens der Investoren bevorzugt werden.
  • Mischmodelle: Diese Form kombiniert Investorenkapital mit einer fortgesetzten Beteiligung der Alteigentümer. Die bisherigen Gesellschafter behalten (relevante) Anteile am Unternehmen und sind oft strategisch sowie operativ weiterhin involviert. Sie bringen ihre Marktkenntnis ein, unterstützen die Entwicklung des Unternehmens und bleiben häufig in Schlüsselpositionen tätig. Im Gegenzug erhält das Unternehmen frisches Kapital für weiteres Wachstum. Diese Mischform ist im deutschen Markt besonders beliebt, da sie eine Balance zwischen Investoreninteressen und langfristiger Stabilität schafft. Einerseits erschließen sich Kapitalinvestoren eine hinreichend große Plattform – häufig auch als „Nucleus“ bezeichnet –, auf die weitere Akquisitionen möglich sind, und erhalten zudem wertvolle Zugänge zu Maklernetzwerken des Alteigentümers, um das Wachstum vor allem in der Anfangszeit zu begünstigen. Das Rational der Altgesellschafter liegt vor allem in einem schnelleren Wachstum, um künftig weiterhin eine marktbedeutende Stellung einzunehmen bzw. aufzubauen sowie, darauf aufbauend, in der Sicherung des eigenen Lebenswerks. Ebenfalls wird die Wertsteigerung der verbleibenden Unternehmensanteile im Zuge des weiteren Wachstums eine Rolle spielen.
  • Familien- bzw. inhabergeführte Unternehmen: Diese Käufer sind vollständig oder überwiegend in Familienbesitz und verfolgen oft eine langfristigere Strategie. Da sie nicht dem kurzfristigen Renditedruck externer Investoren unterliegen, agieren sie selektiver bei Zukäufen und setzen stärker auf organisches Wachstum. Zukäufe erfolgen meist zur Erschließung neuer Vertriebsregionen, zur Ergänzung um fehlende Specialties oder zur Stärkung und Ausbau vorhandener Expertise. Im deutschen Maklermarkt gibt es wenige große Maklergruppen, welche diese gesellschaftsrechtliche Aufstellung gewählt haben. Perspektivisch wird sich die Frage stellen, ob solche Marktteilnehmer mit den oft dynamischeren, kapitalstarken Wettbewerbern mithalten können bzw. wollen oder ob die gewählte Anteilssituation bewusst zur strategischen Differenzierung zu anderen Käufern im Markt dienen soll.

Die Bandbreite an Käufertypen bietet für jeden Verkäufer eine passende Option: von eher kurz- bis mittelfristig orientierten Private-Equity-Modellen bis hin zu eher langfristig ausgerichteten, familiengeführten Unternehmen. Mischmodelle können dabei eine Brücke zwischen diesen beiden „Extremen“ darstellen. Entscheidend ist, dass der Verkäufer die für seine Ziele und Vorstellungen potenziell passenden Käufer frühzeitig analysiert, da die jeweils vorliegende gesellschaftsrechtliche Aufstellung bedeutende Implikationen für die Perspektive der eigenen Unternehmung nach einem Verkauf haben kann.

Dimension: Zielbild

Ein weiterer zentraler Faktor bei der Wahl des Käufers ist das angestrebte Zielbild nach der Übernahme, insbesondere der Integrationsgrad des übernommenen Maklerunternehmens in die Strukturen des Käufers. Das Spektrum reicht von einer weitgehend eigenständigen Fortführung des Maklerhauses bis hin zur vollständigen Eingliederung. Verkäufer sollten daher frühzeitig folgende Aspekte für sich prüfen und sich die Frage stellen, wie viel sie bereit sind, auf- bzw. abzugeben:

  • Zentrale Services: Viele Käufer verfolgen das Ziel, Synergien zu heben und Skaleneffekte zu generieren. Dieses kann die Zentralisierung von IT, Buchhaltung, Marketing oder Personalthemen bedeuten. Während der Bezug von zentralen Services Effizienzsteigerungen mit sich bringt, bedeutet es zugleich den Verlust eigenständiger administrativer Prozesse vor Ort. Inwiefern ein Käufer Funktionen zentralisieren möchte, für die beim Verkäufer bereits bestimmte Mitarbeiter zuständig sind (zum Beispiel Buchführung), ist oftmals eine Individualabsprache zwischen den beiden Parteien und somit einzelfallbezogen.
  • Markenauftritt: Während einige Käufer das erworbene Unternehmen unter der bestehenden Marke weiterführen, setzen andere auf eine vollständige Integration in ihr Branding. Eine einheitliche Markenstrategie kann Vorteile in der Marktkommunikation, Wiedererkennbarkeit und im Recruiting bringen, könnte aber auch den Verlust einer etablierten Identität bedeuten. Im deutschen Markt zeigt sich, dass kleinere Makler meist direkt in der Marke des Käufers aufgehen, während größere Makler oder Spezialmakler oft ihre Marken-Eigenständigkeit behalten. Insbesondere Spezialmakler haben sich bei ihren spezifischen Zielgruppen über Jahre bzw. Jahrzehnte hinweg etabliert und ein Untergang ihrer Marken könnte zu massiven Kundenverlusten führen. Eine interessante Übergangslösung kann die Nutzung einer Hybridmarke sein, bei der der bisherige Markenname für einen definierten Zeitraum von zumeist zwei bis vier Jahren mit einem Zusatz wie „Ein Unternehmen der …“ versehen wird. Verkäufer sollten sich bewusst machen, ob eine eigenständige Markenführung für ihr Unternehmen zwingend notwendig ist oder ob dieses lediglich aus emotionalen Gründen gewünscht ist. Ratsam ist in jedem Fall, dieses Thema frühzeitig in Verkaufsgesprächen zu adressieren, um eine passende Lösung mit dem potenziellen Käufer zu finden.
  • Standort und Mitarbeiter: Große Käufer verfügen oft über eine flächendeckende regionale Präsenz, was dazu führen kann, dass Standorte zusammengelegt oder geschlossen werden, um Kosten zu optimieren und betriebliche Abläufe auf Unternehmensstandards zu bringen. Dies kann die betriebliche Effizienz steigern und neue Entwicklungsmöglichkeiten für Mitarbeiter bieten. Auf der anderen Seite besteht das Risiko von Kulturkonflikten und Anpassungsschwierigkeiten zwischen den beiden Organisationen führen. Ebenso besteht die Gefahr von Mitarbeiterverlusten, sofern der neue Standort in unzumutbarer Entfernung zum bisherigen Arbeitsplatz des Angestellten liegt. Besonders kritisch ist dies, wenn langjährige Kundenbeziehungen durch den Wegfall gewohnter Ansprechpartner beeinträchtigt werden oder im Extremfall auch zu einem Kundenabrieb führen.

Die vorherigen Ausführungen zeigen, dass das angestrebte Zielbild eines Käufers maßgeblich die Art und Weise der Fortführung des verkaufenden Maklerunternehmens beeinflusst. In der Praxis gibt es hinsichtlich der genannten Aspekte häufig Verhandlungsspielräume. Verkäufer sollten sich jedoch frühzeitig klar darüber werden, in welchem Maß sie bereit sind, sich in eine größere Organisation zu integrieren und welche Kompromisse sie eingehen möchten. Es ist regelmäßig in der Praxis zu beobachten, dass eine hohe Kompromissbereitschaft in bestimmten Bereichen oftmals zu attraktiveren Kaufpreiskonditionen führt und die Weichen für eine erfolgreiche Übergabe stellt. Wer jedoch zu keinen Zugeständnissen bereit ist, schränkt seine Verhandlungsposition sowie den potenziellen Käuferkreis erheblich ein.

Fazit

Die Konsolidierung des Marktes schreitet voran, Investorenstrategien und Zielbilder verändern sich laufend. Auch die Bedürfnisse der Maklerunternehmen selbst unterliegen einem stetigen Wandel. In diesem Umfeld ist die Auswahl des Käufers ein Balanceakt zwischen wirtschaftlichen, strategischen und emotionalen Aspekten. Je klarer sich Verkäufer ihrer Prioritäten bei der Käuferwahl bewusst sind, desto erfolgreicher wird der Verhandlungs- und Verkaufsprozess verlaufen – sowohl im Hinblick auf die finanzielle Ausgestaltung als auch auf die nachhaltige Fortführung des Unternehmens.

Über SECHZEHN54

SECHZEHN54 ist ein auf Finanz- und Versicherungsmakler spezialisiertes und unabhängiges Beratungsunternehmen und unterstützt bei sämtlichen Aktivitäten des Unternehmensverkaufs sowie der strategischen Nachfolge. Die Mission von SECHZEHN54 ist es, mittels maßgeschneiderter Lösungsansätze den wichtigsten Schritt im unternehmerischen Leben zu begleiten: die erfolgreiche Übergabe des Lebenswerks in die nächste Generation.

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<a href="/nachrichten/zurich-startet-lv-konsortialprodukt-mit-allianz-und-ideal" hreflang="de">Zurich startet LV-Konsortialprodukt mit Allianz und IDEAL </a> http://www.asscompact.de/node/168584

Die Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG bietet gemeinsam mit der Allianz und der IDEAL ein neues Kapitallebensversicherungsprodukt gegen Einmalbeitrag an. Das neue Produkt richtet sich an Kunden, die größere Beträge kurz- bis mittelfristig mit „maximaler Sicherheit“ anlegen wollen.

168584 7. Juli 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG hat zum Anfang des Monats ihr Produktportfolio um ein neues Kapitallebensversicherungsprodukt gegen Einmalbeitrag erweitert. Bei dem neuen Produkt steht die „maximale Sicherheit“ im Fokus. Es richtet sich vor allem an Kunden, die größere Geldbeträge aus Schenkungen oder Erbschaften kurz- bzw. mittelfristig sicher anlegen wollen. Eine garantierte Todes- sowie Erlebensfallsumme sowie mögliche Überschüsse sind in das Produkt integriert.

Das Produkt mit dem Namen KapitalLeben wird von einem Konsortium von vier Versicherern angeboten. Neben der Zurich Deutscher Herold ist auch noch die Zurich Life Legacy Versicherung AG, die Allianz Lebensversicherung-AG und die IDEAL Lebensversicherung a. G. mit an Bord, jeweils mit einem Anteil von 25%. Konsortialführer und Ansprechpartner für alle Kundenanliegen ist die Zurich Deutscher Herold.

Alternative Anlageoption für sicherheitsorientierte Kunden

Mit dem Produkt reagiere man auf die „steigenden Anforderungen und Bedürfnisse der Kunden, die nach Anlagealternativen für ihr Vermögen“ suchen, erklärt der Versicherer. Es biete neben den inzwischen beliebteren fondsgebundenen Rentenversicherungen eine zusätzliche Anlageoption. „Nun bieten wir unseren Kunden eine einfache, bekannte und sichere Lösung“, erklärt Björn Bohnhoff, Vorstand Leben bei der Zurich Gruppe Deutschland.

Im Jahr 2022 noch hatte der Run-off-Spezialist Viridium bekannt gegeben, mehr als 700.000 traditionelle Lebensversicherungspolicen von der Zurich Gruppe Deutschland übernehmen zu wollen. Der Verkauf war jedoch am Veto der BaFin gescheitert, wie die involvierten Parteien im Januar 2024 bekannt gegeben hatten. (js)

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<a href="/nachrichten/flug-verpasst-wegen-kontrolle-kein-schadenersatz" hreflang="de">Flug verpasst wegen Kontrolle: Kein Schadenersatz </a> http://www.asscompact.de/node/168325

Flüge pünktlich zu erreichen, das erfordert Planung. Das Landgericht Koblenz entschied in einem Fall, dass Passagiere, die später als empfohlen am Flughafen ankamen und wegen langer Wartezeit an der Sicherheitskontrolle ihren Flug verpassten, keinen Schadenersatz erhalten.

168325 7. Juli 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Das Landgericht (LG) Koblenz hatte zu klären, ob ein Fluggast Schadenersatz verlangen kann, wenn er seinen Flug aufgrund einer aus seiner Sicht zu lang andauernden Sicherheitskontrolle verpasst. Im konkreten Fall ging es um einen Flug vom Flughafen Hahn nach Thessaloniki am 13.05.2023.

Der Kläger buchte den Flug für sich und seine Ehefrau. Der Abflug war für 5:45 Uhr geplant, die beiden erschienen gegen 4:00 Uhr am Flughafen. Nach der Gepäckaufgabe begaben sie sich sofort zur Sicherheitskontrolle, die jedoch so viel Zeit in Anspruch nahm, dass sie den Flug verpassten. Der Kläger führte an, dass parallel ein weiterer Flug abgefertigt wurde und die Sicherheitskontrolle nicht ausreichend besetzt gewesen sei. Auch andere Passagiere hätten ihr Boarding aufgrund der langen Wartezeiten verpasst. Eine frühere Ankunft sei nicht möglich gewesen, da die Sicherheitsschleusen vorher nicht geöffnet waren. Deshalb forderte der Kläger Schadenersatz.

Das beklagte Land widersprach und verwies darauf, dass zwischen Ankunft am Flughafen und Abflug 1 Stunde und 45 Minuten lagen – zu wenig im Vergleich zu den empfohlenen 2 bis 3 Stunden, die Fluggesellschaften und der Flughafen Hahn als frühestmöglichen Check-in-Zeitraum angeben. Es habe zu keinem Zeitpunkt Rückstaus oder Verzögerungen bei der Sicherheitskontrolle gegeben. Die behauptete „langsame und schleppende“ Abfertigung sowie mangelhafte Personalbesetzung wurden bestritten.

Gerichtliche Entscheidung: Kein Anspruch auf Entschädigung wegen verspäteter Ankunft

Das LG Koblenz wies die Klage ab. Ein Anspruch auf Schadenersatz setzt grundsätzlich das Vorliegen eines „Sonderopfers“ voraus. Dieses liegt vor, wenn ein Passagier zwar rechtzeitig an der Sicherheitskontrolle erscheint, diese aber wegen außergewöhnlich langer Wartezeiten nicht schnell genug abgeschlossen wird, um das Boarding rechtzeitig zu erreichen.

Fehlt hingegen die rechtzeitige Ankunft an der Sicherheitskontrolle, wie hier, besteht kein entschädigungspflichtiges Sonderopfer. Die Rechtzeitigkeit bemisst sich auch an den Empfehlungen des Flughafens und der Fluggesellschaften. Im vorliegenden Fall traf der Kläger nicht die empfohlene Vorlaufzeit von 2 bis 3 Stunden vor Abflug, sondern erschien nur 1 Stunde und 45 Minuten vorher – inklusive Gepäckaufgabe.

Darüber hinaus genügten die pauschalen Behauptungen des Klägers zu langen Wartezeiten und mangelhafter Personalbesetzung nicht den Beweisanforderungen. Das beklagte Land belegte, dass am betreffenden Tag drei Kontrollspuren für die Flüge um 5:45 Uhr geöffnet waren – eine Praxis, die auch an anderen Tagen ohne Probleme funktionierte. Dass andere Passagiere ebenfalls ihren Flug verpassten, reichte nicht aus, um einen Organisationsmangel des Flughafens nachzuweisen, zumal unklar blieb, wann diese Fluggäste eingetroffen waren. (bh)

LG Koblenz, Urteil vom 25.03.2025 – Az: 1 O 114/24

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<a href="/nachrichten/zahl-der-photovoltaikanlagen-waechst-auf-42-millionen" hreflang="de">Zahl der Photovoltaikanlagen wächst auf 4,2 Millionen</a> http://www.asscompact.de/node/168581

Nach Angaben des Statistischen Bundesamts waren im März 2025 auf Dächern und Grundstücken hierzulande 4,2 Millionen Photovoltaikanlagen installiert. Das bedeutet einen Anstieg um 23,7% gegenüber März 2024. Knapp 14% der Stromeinspeisung 2024 kam über Photovoltaik – ein neuer Höchstwert.

168581 7. Juli 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Immer mehr Unternehmen und private Haushalte in Deutschland setzen auf die Energie der Sonne zur Stromerzeugung. Demzufolge ist die Zahl der Photovoltaikanlagen deutlich gestiegen. Im März 2025 waren es gut 4,2 Millionen Photovoltaikanlagen mit einer Nennleistung von insgesamt rund 98.300 Megawatt. Dies hat das Statistische Bundesamt (Destatis) mitgeteilt. Die Zahl der Anlagen hat sich gegenüber dem Vorjahresmonat um 23,7% erhöht. Die installierte Leistung ist im selben Zeitraum um 21,9% gestiegen. Im März 2024 lag die Zahl der Anlagen noch noch bei gut 3,4 Millionen mit einer Nennleistung von insgesamt rund 80.700 Megawatt.

Erfasst werden alle Photovoltaikanlagen, die in die Netze der öffentlichen Versorgung einspeisen und über einen Stromzähler verfügen, der die eingespeisten Strommengen misst. Kleinere Anlagen, wie etwa die sogenannten Balkonkraftwerke, fallen daher in der Regel nicht darunter.

Anteil von Photovoltaik an gesamter Stromerzeugung steigt weiter

Durch den Betrieb von Photovoltaikanlagen wurden 2024 hierzulande rund 59,5 Mio. Megawattstunden Strom ins Netz eingespeist. Laut Destatis belief sich der Anteil der gesamten inländischen Stromproduktion über Photovoltaik auf 13,8% – dies bedeutet einen neuen Höchstwert. 2023 hatte Photovoltaik einen Anteil von 12,0% an der gesamten Stromeinspeisung ausgemacht. Rekordmonat für Solarstrom in Deutschland war bisher der Juli 2024: Mit knapp 8,7 Mio. Megawattstunden wurde mehr als ein Viertel (27,4%) des eingespeisten Stroms in jenem Monat mithilfe von Photovoltaikanlagen erzeugt. (tik)

Nachrichten rund um den Immobilienmarkt lesen Sie in unserer Rubrik Immobilien.

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<a href="/nachrichten/bauzinsen-derzeit-stabil" hreflang="de">Bauzinsen derzeit stabil</a> http://www.asscompact.de/node/168580

Anfang April präsentieren sich die Bauzinsen nach wie vor stabil und bewegen sich um die Marke von 3,5% für zehnjährige Darlehen. Auch in den kommenden Wochen dürften sie dieses Niveau halten. Etliche Experten gehen langfristig von wieder steigenden Zinsen aus.

168580 7. Juli 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die Bauzinsen sind seit einigen Wochen relativ stabil. Anfang April bewegten sich die Immobilienfinanzierungszinsen bei 3,5% für zehnjährige Darlehen, wie das aktuelle Zinsupdate des Baufinanzierungsvermittlers Interhyp zeigt. Nach Ansicht der im Rahmen des Interhyp-Bankenpanels befragten Experten ist davon auszugehen, dass sich die Zinsen auch in den kommenden vier Wochen auf diesem Niveau bewegen werden.

„Wer mit dem Gedanken spielt, eine Immobilie zu kaufen, sollte die aktuelle Ruhephase nutzen. Denn auch wenn die Zinsen momentan stabil sind, kann sich das Marktumfeld jederzeit ändern“, sagt Mirjam Mohr, Vertriebsvorständin der Interhyp AG.

Mohr empfiehlt Kaufinteressierten, Vergleichsangebote einzuholen, denn oft würden sich durch unabhängige Beratung mehrere tausend Euro sparen lassen. Weiter rät die Expertin: „Nicht nur auf den Zinssatz schauen – Effektivzins, Tilgungssatz und Vertragsbedingungen sind genauso entscheidend für die Gesamtkosten der Finanzierung.” 

Langfristig könnten Zinsen wieder steigen

Kurzfristig rechnen 86% der befragten Experten des monatlichen Interhyp-Bankenpanels mit gleichbleibenden Zinsen. Nur 14% gehen von einem Anstieg aus. Langfristig gehen die Prognosen etwas auseinander: Während 57% von einer Fortsetzung der Seitwärtsbewegung ausgehen, erwarten 43% im weiteren Jahresverlauf steigende Zinsen. 

Die Unsicherheit im politischen Umfeld, insbesondere in den USA, könne weitere negative Auswirkungen auf die Konjunktur haben. In der Folge führe dies im Jahr 2025 zu weiter sinkenden Leitzinsen in Europa und den USA. Bis zum Jahresende sei aufgrund des hohen Liquiditäts- und Refinanzierungsbedarf jedoch mit steigenden Zinsen zu rechen, so Stimmen aus dem Panel. (tik)

Weitere aktuelle Nachrichten rund um den Immobilienmarkt und den Bereich Baufinanzierung lesen Sie in unserer Rubrik Immobilien.

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<a href="/nachrichten/cyber-und-haftung-wie-unternehmen-sich-richtig-absichern" hreflang="de">Cyber und Haftung: Wie Unternehmen sich richtig absichern</a> http://www.asscompact.de/node/168563

Die wirtschaftlichen und digitalen Risiken für Unternehmen nehmen zu. Cyberkriminalität, Datenverluste und Haftungsrisiken können existenzbedrohende Folgen haben. Baloise zeigt auf, was Unternehmen tun können, um sich ausreichend abzusichern.

168563 6. Juli 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement Ein Artikel von Christoph Willi, Vorstand Schadenversicherung bei Baloise

Der aktuelle Bericht des Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) für 2024 bestätigt es: Auch weiterhin bleibt die IT-Sicherheitslage in Deutschland angespannt und unvermindert hoch. Durchschnittlich werden pro Tag knapp 80 neue Schwachstellen in Software-Produkten entdeckt sowie über 300.000 neue Schadprogrammvarianten. Beeindruckende Zahlen, die sicher nicht jede Unternehmerin und jeder Unternehmer kennt.

Die Betrugsmethoden reichen von Phishing bis hin zu Ransomware. Auch das sogenannte „Social Engineering“* ist eine beliebte Methode. Dabei täuschen Cyberkriminelle falsche Identitäten vor – was durch den Einsatz von KI wie z. B. ChatGPT oder Copilot noch begünstigt wird. So nimmt auch die Zahl der Fake-President**-Fälle seit geraumer Zeit wieder zu. Obwohl mittlerweile vielen bekannt ist, dass schon mehr als jedes zweite Unternehmen gehackt wurde, sind die Schutzmaßnahmen in der Breite noch zu gering. Trifft es immer nur die anderen? Eine fatale Annahme, die Unternehmen existenziell gefährden kann.

Doch es ist nicht allein die Gefahr, die für Unternehmen von potenziellen Cyberangriffen ausgeht. Auch durch die europäische Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) – gültig seit Mai 2018 – hat sich die Haftungssituation für große wie kleine Betriebe deutlich verschärft. Wird damit umfassender Schutz für Unternehmen nicht wichtiger denn je?

In Deutschland gibt es jährlich eine Vielzahl von Unternehmensneugründungen – im Jahr 2023 waren es laut dem Statistikportal Statista knapp 600.000. Das bedeutet gleichzeitig auch immer Aufklärungs- und Beratungsbedarf bei der Unternehmensgründung bzw. ein Gespür für mögliche Risiken und Existenzsicherungsmaßnahmen.

Strategien zur Risikominimierung

Was also sollten Unternehmerinnen und Unternehmer tun, um sich ausreichend vor den genannten Gefahren zu schützen? Zunächst ist wichtig zu erkennen, dass man als Unternehmerin oder Unternehmer nicht machtlos ausgeliefert ist – denn Schutzmaßnahmen gibt es mehr als man vielleicht denkt.

Im Bereich der Cyberabsicherung ist es zunächst der Dreiklang aus technischen Maßnahmen, organisatorischen Komponenten und der Absicherung des dann noch verbleibenden Restrisikos durch eine Cyberversicherung. Diese drei Bestandteile gehen Hand in Hand. Technologien wie Firewall und Antivirensoftware bieten hohen Schutz vor Cyberattacken. Auch organisatorische Maßnahmen wie z. B. die Zwei-Faktor-Authentifizierung un­terstützen diese. Doch damit allein wird kein Unternehmen 100%ige Absicherung erreichen – und auch kein IT-Dienstleister der Welt kann 100%ige Sicherheit garantieren. Daher kommt hier die Cyberversicherung ins Spiel, um das Restrisiko abzusichern. Spezialisten stehen dann im Schadenfall in der Regel rund um die Uhr zur Verfügung, um den Betrieb schnellstmöglich wieder ins Laufen zu bringen und lange Ausfallzeiten zu vermeiden.

Gegen Risiken, die aus der eigentlichen betrieblichen Tätigkeit bestehen, sichert ganz klar eine betriebliche Haftpflichtversicherung ab. Sie schützt Unternehmen vor den finanziellen Folgen von Schadensersatzansprüchen bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden, übernimmt die Prüfung, ob eine Haftung besteht, und reguliert berechtigte Ansprüche. Zudem wehrt sie unberechtigte Forderungen ab und bietet somit einen umfassenden passiven Rechtsschutz. Sicher kann man sagen, dass diese Versicherung die erste und wichtigste Maßnahme für jedes Unternehmen ist.

Im Übrigen bieten beide Versicherungen Schutz vor Risiken nach der EU-DSGVO wie z. B. Vermögensschäden-Datenschutz, Persönlichkeits- und Namensrechtsverletzungen und die Internethaftpflicht.

Worauf es beim Risikoschutz ankommt

Da es um die Absicherung des eigenen Unternehmens und damit um die eigene Existenzsicherung geht, sollten Unternehmerinnen und Unternehmer bei der Auswahl der richtigen Versicherung einige Punkte beachten.

Betrachten wir hier zunächst die betriebliche Haftpflichtversicherung. Es ist enorm wichtig zu schauen, ob der angebotene Versicherungsschutz auch alle relevanten Risiken abdeckt. Und wenn ja, in welcher Höhe. Gibt es unter Umständen Ausschlüsse – und wenn ja, welche? Denn natürlich sollen im perfekten Schutz keine vermeidbaren Lücken entstehen. Eventuell gilt es auch branchenspezifische Risiken zu beachten, z. B. für IT-Betriebe, Heil-/Hilfsberufe oder Herstellerbetriebe. Denn unterschiedliche Unternehmen haben spezifischen Bedarf, den es zu berücksichtigen und vor allem abzusichern gilt. Ein weiterer Punkt ist die Frage, ob der Versicherungsschutz mit dem Unternehmen mitwächst und wie er sich aktualisiert. Und natürlich ist es bei einem komplexen Produkt wie einer gewerblichen Haftpflichtversicherung wichtig, dass der Versicherungsschutz einfach und übersichtlich ist. Aber auch, dass aktuelle Themen wie z. B. die Mitversicherung von Vertriebspartnern (die sog. „Amazon-Klausel“) berücksichtigt werden und dass die „Versehens-Klausel“ (versehentliches Versäumnis einer Pflichtmitteilung an den Versicherer) beinhaltet ist.

Besonderheiten beim Cyberschutz

Kommen wir jetzt zur Cyberversicherung. Keine Sparte ist so dynamisch wie diese. Anbieter müssen hier permanent ihren Schutz verbessern. In welcher Höhe wird Versicherungsschutz für die einzelnen Positionen der Eigen-, Dritt- und Kostenschäden angeboten? Bis zu welchem jährlichen Unternehmensumsatz kann Absicherung geboten werden? Wie umfänglich sind die Leistungen bei einer Betriebsunterbrechung? Gibt es eine 24/7-Schadenhotline, die täglich rund um die Uhr erreichbar ist und wo Experten telefonisch, remote oder vor Ort den Schaden beheben? Gibt es auch eine Rechtsschutzkomponente für zusätz­liche Sicherheit?

Baloise ist sowohl in der betrieblichen Haftpflichtversicherung als auch in der gewerblichen Cyberversicherung hervorragend aufgestellt. In beiden Kategorien wurden wir im Jahr 2025 mit dem Deutschen Versicherungs-Award ausgezeichnet: in Cyber als Testsieger und in der gewerblichen Haftpflicht als Top-3-Anbieter.

* (Cyber-)Angreifer bringen ihre Opfer über verschiedene emotionale Manipulationstechniken dazu, z. B. sensible Daten preiszugeben.

** Mittels falscher Identitäten (oft als vermeintlicher Vorstand, Geschäftsführer, CEO) werden Mitarbeitende eines Unternehmens (oft via E-Mail) adressiert, um sie zur Überweisung von Geld aufzufordern.

Diesen Beitrag lesen Sie auch in AssCompact 07/2025 und in unserem ePaper.

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<a href="/nachrichten/bu-was-muss-der-versicherte-im-leistungsfall-beweisen" hreflang="de">BU: Was muss der Versicherte im Leistungsfall beweisen?</a> http://www.asscompact.de/node/168567

Im BU-Leistungsprüfungsverfahren müssen dem Versicherer für die Durchführung Unterlagen vorgelegt werden, die auf eine Berufsunfähigkeit schließen lassen. Welche Hürden der Versicherte hierbei nehmen muss, erläutert Rechtsexperte Björn Thorben M. Jöhnke in seiner BU-Kolumne.

168567 6. Juli 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement Ein Artikel von Björn Thorben M. Jöhnke, Fachanwalt für Versicherungsrecht und Partner der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

Begehrt der Versicherungsnehmer Leistungen aus seiner Berufsunfähigkeitsversicherung, so ist er darlegungs- und beweislastpflichtig für das Vorliegen einer bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit. Im Zuge dessen muss er darlegen, dass der Versicherungsfall „Berufsunfähigkeit“ eingetreten ist. Der Gesetzgeber definiert Berufsunfähigkeit in § 172 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) wie folgt: „Berufsunfähig ist, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann.“ Diese Voraussetzungen stehen entsprechend auch in vielen Versicherungsbedingungen der Versicherer. Diese Klausel muss der Versicherte im Leistungsprüfungsverfahren nun „mit Leben füllen“.

Beweis des Eintritts der Berufsunfähigkeit

Zunächst obliegt dem Versicherungsnehmer der Beweis der Berufsunfähigkeit. Dazu zählt besonders die Erkrankung, die für den Eintritt des Versicherungsfalls maßgeblich ist. Der Versicherungsnehmer muss neben der Erkrankung auch die Auswirkungen dieser auf die beruflich ausgeübte Tätigkeit darlegen. Dazu ist es zwingend notwendig, dass eine Darstellung der beruflichen Tätigkeiten vor und nach Eintritt der Erkrankung erfolgt („Tätigkeitsbeschreibung“). So kann der Versicherer – und gegebenenfalls auch medizinische Sachverständige – die Auswirkungen der Erkrankung auf die ausgeübte Tätigkeit besser nachvollziehen. Infolgedessen ist von hoher Bedeutung, dass eine konkrete Beschreibung der Krankheit und des Berufsbildes durch den Versicherungsnehmer erfolgt, da nur so die genauen Auswirkungen im Einzelfall geprüft werden können. Auf Basis dieser Angaben kann dann zur Beurteilung der Berufsunfähigkeit im Einzelfall auch ein medizinisches Sachverständigengutachten erstellt werden, sofern ein solches für die Versicherung notwendig ist, um eine Leistungsentscheidung zu treffen.

Zusätzlich zu beweisende Tatsachen

Neben dem tatsächlichen Eintritt der Berufsunfähigkeit muss der Versicherungsnehmer auch den Zeitpunkt des Eintritts der bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit nachweisen. Dieses ist zum einen für die Berechnung der Leistungen der Versicherung für die Vergangenheit im Falle eines möglichen Anerkenntnisses wichtig, zum anderen auch für die Frage, ob die Berufsunfähigkeit nicht schon vor Abschluss des Vertrages vorgelegen hat oder entsprechend nach Beendigung des Vertrages eingetreten ist. In beiden Fällen wäre der Versicherer im Zweifel nicht mehr zur Leistung verpflichtet.

Probleme im Leistungsprüfungsverfahren

Im Rahmen des Leistungsprüfungsverfahrens erhält der Versicherer umfassende Kenntnis von gesundheitsrelevanten Daten des Versicherten. Im Zuge dessen können sich im Einzelfall auch Probleme hinsichtlich der vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung des Versicherten ergeben. Stellt der Versicherer fest, dass unvollständige und / oder nicht wahrheitsgemäße Angaben im Versicherungsantrag gemacht wurden, könnte dies die Versicherung unter Umständen zur Anfechtung, zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsanpassung berechtigen, sofern die entsprechenden Voraussetzungen im Einzelfall dafür vorliegen. Die Frage, ob Versicherte auch ungefragte Angaben im Versicherungsantrag machen müssen, kann nicht pauschal beantwortet werden.

Besonderheiten bei psychischen Beschwerden

Leidet der Versicherungsnehmer unter einer psychischen Erkrankung, so kann ihn eine gesteigerte Beweislast treffen. Dabei muss der Versicherungsnehmer nicht nur die konkrete Erkrankung und die Auswirkungen auf eine bestimmte berufliche Tätigkeit darlegen. Er muss gerade seinen persönlichen Umgang mit der Erkrankung erklären. Für die Beweisbarkeit der Berufsunfähigkeit muss ein hoher Grad an Gewissheit bestehen, dass die beschriebene Erkrankung tatsächlich vorliegt und sich wie vom Versicherungsnehmer beschrieben konkret auf die ausgeübte Tätigkeit auswirkt. Ergeben sich im Zuge dessen Unklarheiten bezüglich der geschilderten Berufsunfähigkeit, so können sich diese zu Lasten des Versicherten auswirken. Gerade bei Erkrankungen, die nur schwer objektivierbar sind, sind hohe Anforderungen an die Leistungsprüfung insgesamt gestellt.

Fazit und Hinweise

Bei der Geltendmachung von Ansprüchen wegen eingetretener Berufsunfähigkeit sollte immer mit besonderer Präzision und Voraussicht vorgegangen werden, um jegliche Zweifel des Versicherers am Vorliegen einer Berufsunfähigkeit ausräumen zu können. Neben dem allgemeinen Nachweis der Berufsunfähigkeit muss auch ein Nachweis des Zeitpunktes des Eintritts der Berufsunfähigkeit erfolgen. Hierzu ist eine detaillierte und ausführliche Beschreibung der Tätigkeiten, die zuletzt in gesunden Tagen konkret ausgeübt wurden, unabdingbar. Fehler in der Tätigkeitsbeschreibung gehen in der Regel zu Lasten des Versicherten. Eine besondere Beweislast trifft den Versicherungsnehmer bei dem Nachweis einer Berufsunfähigkeit aufgrund von psychischen Erkrankungen, da hier die Hürden besonders hoch sind.

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<a href="/nachrichten/%E2%80%9Eunsere-finanzkraft-ist-das-fundament-unseres-handelns%E2%80%9C" hreflang="de">„Unsere Finanzkraft ist das Fundament unseres Handelns“</a> http://www.asscompact.de/node/168552

Die WWK verzeichnet ein starkes Jahresauftaktquartal in der Altersvorsorge. Das gilt besonders für die geförderte Altersvorsorge im Bereich der Riester-Rente. Vertriebsvorstand Rainer Gebhart spricht über Erfolgsfaktoren, Produktstrategien und die Bedeutung persönlicher Beratung in einem sich wandelnden Markt.

168552 6. Juli 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement Interview mit Rainer Gebhart, Vorstand Vertrieb der WWK Versicherungen
Herr Gebhart, das Geschäft in der Altersvorsorge wird nach wie vor von herausfordernden wirtschaftlichen und politischen Faktoren beeinflusst. Wie ist die WWK in das Jahr 2025 gestartet?

Trotz der aktuellen globalen Unsicherheiten sind wir bei der WWK mit einem äußerst positiven Momentum ins Jahr 2025 gestartet. Bereits im Vorjahr konnten wir in unserem Lebensversicherungsgeschäft ein Produktionswachstum von über 20% im Vergleich zum Vorjahr erzielen. Diese Dynamik hat sich im ersten Quartal 2025 weiter verstärkt: Wir verzeichnen ein Wachstum von 40% gegenüber dem entsprechenden Vorjahreszeitraum. Angesichts der wirtschaftlichen Gesamtlage ist das ein starkes Signal für die Leistungsfähigkeit unserer Produktstrategie und den Erfolg unserer Vertriebspartner.

Welches Segment lief besonders gut? Und was sind die ausschlaggebenden Faktoren dabei?

Ein wesentlicher Treiber war der Bereich der geförderten Altersvorsorge – insbesondere unsere neue Generation der Riester-Rente. Wir haben frühzeitig mit unterschiedlichen Szenarien zum Rechnungszins gearbeitet und so bereits im Vorfeld der Zinsanhebung zum 01.01.2025 ein marktreifes Produkt zur Verfügung gestellt. Unser neuer Tarif mit einem Rechnungszins von 1,0% war nicht nur zertifiziert und klassifiziert, sondern auch frühzeitig vermarktbar. Der Verkaufsstart erfolgte bereits im Sommer 2024 (mit Versicherungsbeginn im Januar 2025) – weit vor vielen Wettbewerbern. Das hat maßgeblich zum sehr erfolgreichen Neugeschäft zu Jahresbeginn beigetragen.

Fondsgebundene Altersvorsorge steht seit Jahren im Fokus Ihrer Produktstrategie. Welche Nachfragetrends beobachten Sie allgemein – mit und ohne Garantiekomponenten?

Unsere Erfahrung zeigt: Sicherheit ist für viele Menschen nach wie vor ein zentrales Anliegen in der Altersvorsorge. Rund 80% unserer Kunden entscheiden sich für eine 100%-ige Beitragsgarantie. Etwa 20% verzichten bewusst auf Garantien, um das volle Potenzial der Kapitalmärkte zu nutzen. Dieses Verhalten unterstreicht die Bedeutung eines breit diversifizierten Produktportfolios. Wir bieten Tarife mit und ohne Garantie sowie flexible Garantieniveaus an – stets in Kombination mit einer hochqualitativen Fondsauswahl. So können unsere Kunden passgenau entsprechend ihrer Risikoneigung und Lebenssituation entscheiden.

Wie verändert sich denn der Beratungsbedarf in der Altersvorsorge durch gesellschaftliche Trends?

Die Digitalisierung verändert zweifellos die Informationswege. Viele Menschen informieren sich heute zunächst online. Doch wenn es um die finale Entscheidung geht, zeigt sich weiterhin ein klares Bild: Der Wunsch nach persönlicher Beratung ist ungebrochen. Vertrauen, Orientierung und individuelle Betreuung bleiben entscheidend. Deshalb investieren wir kontinuierlich in die Aus- und Weiterbildung unserer Vertriebspartner – und bauen unser Vertriebsnetz sogar aus, entgegen dem Trend in der Branche.

Inwiefern profitiert davon auch das Berufsbild Versicherungsmakler?

Wir glauben, dass der Beruf des Versicherungsvermittlers eine starke Aufwertung erfahren wird. Die Effekte der demografischen Entwicklung wirken immer stärker und sorgen dafür, dass die gesetzliche Rente immer weiter zurückgehen wird. Sie wird bei vielen Menschen nicht mehr für einen auskömmlichen Lebensabend ausreichen. Der Bedarf zusätzlicher privater Vorsorge steigt deshalb. Das Fachwissen über eine sinnvolle Ausgestaltung der Vorsorge gewinnt damit deutlich an Wert. Das wird sich insgesamt positiv auf das Ansehen des Berufsstandes auswirken.

Riester gilt als reformbedürftig, wird aber von den WWK Versicherungen weiter forciert. Welche Argumente sprechen aus Ihrer Sicht für eine fondsorientierte Riester-Strategie – auch im aktuellen Förderumfeld?

Die Riester-Rente bleibt aus unserer Sicht ein leistungsfähiges Instrument zur privaten Altersvorsorge. Insbesondere die sogenannte Förderrendite – also die Einbeziehung der staatlichen Zulagen in die Gesamtrendite – macht sie für viele Zielgruppen attraktiv. Unsere Bestandsauswertungen zeigen sehr deutlich: Werden die Verträge für eine langfristige Altersvorsorge genutzt, lohnt sich Riester – gerade auch bei mittleren und niedrigen Einkommen. Klar ist aber auch: Vereinfachungen in der Administration und eine moderne, effiziente Förderstruktur würden die Attraktivität für Kunden und Anbieter gleichermaßen erhöhen.

Sie verweisen regelmäßig auf die Förderrendite von Riester-Verträgen. Welche Zahlen und Zielgruppen belegen die Relevanz dieses Produkts heute noch?

Ein konkretes Beispiel aus der Praxis macht dies besonders anschaulich: Eine mir bekannte Familie hat bis Ende 2024 ein Altersvorsorgevermögen von 66.659 Euro aufgebaut – davon stammen nur 29.561 Euro aus Eigenbeiträgen. Über 16.900 Euro entfallen auf staatliche Zulagen, der Rest resultiert aus der Fondswertentwicklung. Dieses Beispiel zeigt, wie attraktiv die Riester-Förderung nach wie vor sein kann – gerade für Familien mit Kindern oder für Geringverdiener.

In der betrieblichen Altersversorgung sind die WWK Versicherungen ebenfalls aktiv. Wie fällt Ihre erste Zwischenbilanz aus – mit Blick auf Nachfrage und Vermittler­resonanz?

Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist für uns ein strategisch wichtiger Wachstumsbereich. Derzeit liegt der Anteil der bAV bereits bei rund einem Drittel unseres Gesamtabsatzes – mit klarer Ambition, diesen Anteil perspektivisch auf über 40% zu steigern. Besonders erfolgreich sind wir dabei im Zusammenspiel auch mit unabhängigen Vermittlern, Maklerpools und überregionalen Finanzvertrieben.

Portabilität und Tarifvielfalt gelten als Erfolgsfaktoren in der bAV. Wie setzen Sie diese Anforderungen im Produkt- und Beratungskonzept konkret um?

Wir haben die bAV aus drei Perspektiven neu gedacht: Produkt, Prozess und Service. Durch gezielte Vereinfachung der IT-Prozesse und ein intelligentes Schnittstellenmanagement schaffen wir Lösungen, die sowohl für Vermittler als auch für Arbeitgeber praktikabel sind. Unsere Produktpalette ist auf die Bedürfnisse der modernen Arbeitswelt zugeschnitten und erlaubt flexible Anpassungen an arbeitsrechtliche Veränderungen – etwa bei Arbeitgeberwechsel oder Elternzeit.

Insbesondere die Haftungsfrage bleibt für viele Arbeitgeber ein Hemmnis. Welche Lösungen bieten Sie an – auch mit Blick auf Entlastung bei Verwaltung und Kommunikation?

Unser Ansatz zielt auf maximale Flexibilität für den Arbeitnehmer und gleichzeitig größtmögliche Sicherheit für den Arbeitgeber. Mit WWK IntelliProtect® 2.0 bieten wir ein hochentwickeltes Garantieprodukt mit einem intelligenten Wertsicherungsmechanismus (iCPPI), der eine renditeorientierte Beitragsgarantie ermöglicht. Seit Jahresbeginn 2025 ist durch den höheren Rechnungszins auch wieder eine vollständige Beitragsgarantie möglich. Zudem lassen sich arbeitsrechtlich relevante Änderungen direkt im Produkt abbilden – ein echter Mehrwert für Arbeitgeber.

Mit dem Anschluss an Dienstleister wie Xempus schnüren Sie ein Gesamtpaket für Vermittler. Wo sehen Sie in der Ansprache von Maklern noch Potenzial?

Die bAV bleibt für viele Vermittler ein anspruchsvolles Feld – gerade im Mittelstand, wo die Anforderungen hoch und die personellen Ressourcen begrenzt sind. Mit der Anbindung an digitale Plattformen wie Xempus und unsere unterstützende Beratungsinfrastruktur schaffen wir einen echten Mehrwert. Unsere bAV-Spezialisten begleiten Vermittler auf Wunsch auch direkt zu Kundenterminen – inklusive fachlicher Expertise zu rechtlichen und prozessualen Fragen. Gleichzeitig investieren wir stark in die Fortbildung unserer Vermittler – sowohl digital über unsere WWK Akademie online als auch in unserem Schulungszentrum südlich von München.

Ihr Unternehmen gilt als finanzstark und eigenkapitalbasiert, für Makler ein wichtiges Entscheidungskriterium bei der Anbieterwahl. Inwiefern zahlt diese Stabilität auf das Vertrauen von Vermittlern und Kunden ein?

Unsere Finanzkraft ist das Fundament unseres Handelns. Wir haben über viele Jahre hinweg systematisch Eigenkapital aufgebaut – aktuell über 300 Mio. Euro. Im Verhältnis zur Unternehmensgröße ist das ein herausragender Wert. Unsere Eigenkapitalquote liegt zum Ultimo 2024 bei ca. 6%, die Branche erreicht im Schnitt gerade einmal etwa 2%. Diese Stabilität schafft Sicherheit für unsere Kunden, die sich auf die Erfüllung unserer Garantieversprechen verlassen können. Für unsere Vertriebspartner bedeutet Finanzstabilität außerdem faire und verlässliche Rahmenbedingungen in der Zusammenarbeit – auch in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten. Auch der Verkauf von Lebensversicherungsbeständen war und ist für uns keine Option.

Was erwarten Sie von der Politik mit Blick auf die geförderte Altersvorsorge? Reichen die aktuellen Initiativen aus Ihrer Sicht aus?

Die gesetzliche Rentenversicherung muss dringend reformiert werden, um nachhaltig finanzierbar zu bleiben. Gleichzeitig sollte die betriebliche Altersversorgung weiter gefördert und Riester in einer modernisierten Form erhalten werden. Die Grundidee ist richtig – es bedarf jedoch eines Abbaus der Bürokratie, effizienterer Prozesse und einer stärkeren Vereinfachung in der Produktzertifizierung. Nur so kann die geförderte Vorsorge wieder ein echter Wachstumstreiber werden.

Lesen Sie auch: bAV: Arbeitgeber zwischen Benefits und Verpflichtungen

Diesen Beitrag lesen Sie auch in AssCompact 07/2025 und in unserem ePaper.

Bild: © WWK

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<a href="/nachrichten/digital-insurance-podcast-transformation-der-haftpflichtkasse" hreflang="de">Digital Insurance Podcast: Transformation der Haftpflichtkasse</a> http://www.asscompact.de/node/168578

Zu Gast in der neuen Episode des Digital Insurance Podcast von Digitalexperte Jonas Piela ist Dr. Frank Welfens, Vorstandsvorsitzender der Haftpflichtkasse. Das Gespräch dreht sich um die Modernisierung der Haftpflichtkasse und die Bedeutung offener Kommunikation.

168578 5. Juli 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

In der neuesten Folge des Digital Insurance Podcasts spricht Moderator Jonas Piela mit Dr. Frank Welfens, Vorstandsvorsitzender der Haftpflichtkasse, über die Zukunft des Unternehmens und die Herausforderungen der digitalen Transformation in der Versicherungsbranche. Welfens teilt seine Vision für die Haftpflichtkasse und erläutert die Schritte, die er gemeinsam mit seinem Team unternimmt, um das Unternehmen fit für die Zukunft zu machen.

Ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit im Wandel

Die Haftpflichtkasse, ein 127 Jahre alter Versicherungsverein, genießt einen hervorragenden Ruf im Maklermarkt und wurde zehn Jahre in Folge mit der Auszeichnung „Marklers Liebling“ prämiert. Welfens betont die Besonderheit dieses genossenschaftlichen Modells, das die Mitglieder gleichzeitig als Kunden im Fokus hat. Im Gegensatz zu Aktiengesellschaften steht nicht die Gewinnmaximierung im Vordergrund, sondern die Zufriedenheit der Mitglieder und die Bereitstellung eines exzellenten Service. Der Podcast beleuchtet die Unterschiede zwischen der Arbeit in einem Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit und in Aktiengesellschaften, basierend auf Welfens’ vorherigen Erfahrungen bei der Württembergischen, Allianz und WGV.

Strategieentwicklung und transparente Kommunikation

Ein zentrales Thema der Podcast-Folge ist die Strategieentwicklung der Haftpflichtkasse. Welfens beschreibt den Prozess als kollaborativen Ansatz, der die Einbindung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Vordergrund stellt. Obwohl der Vorstand eine erste Vision entwickelt hat, steht der Austausch mit den Führungskräften und schließlich mit der gesamten Belegschaft im Mittelpunkt. Welfens betont dabei die Bedeutung von Transparenz und offener Kommunikation. Der Podcast zeigt auf, wie die Haftpflichtkasse aktiv Feedback der Mitarbeiter einholt, um eine authentische und wirkungsvolle Strategie zu entwickeln, bei der die bewährte Serviceorientierung als Kernkompetenz erhalten bleibt.

Digitale Herausforderungen und zukünftige Pläne

Ein weiterer Schwerpunkt des Gespräches liegt auf den technischen Herausforderungen. Die Modernisierung des Bestandsführungssystems, die Umsetzung von Vorhaben im Bereich der Digitalisierung und die Automatisierung von Prozessen, insbesondere in der Schadenbearbeitung, stehen dabei im Fokus. Welfens erläutert, wie diese Projekte die Organisationsstruktur und die internen Prozesse der Haftpflichtkasse beeinflussen werden. Die Folge beleuchtet auch den Kulturwandel innerhalb des Unternehmens, einschließlich der Einführung des „Du“, um die Zusammenarbeit zu fördern und die Kommunikation zu vereinfachen. Abschließend gibt Welfens einen Ausblick auf die zukünftigen Pläne der Haftpflichtkasse und beschreibt seine Vision für die nächsten fünf Jahre.

Über den Podcast

Seit April 2020 veröffentlicht Jonas Piela regelmäßig Gespräche zur digitalen Transformation mit Vorständen und Managern der Versicherungswirtschaft. Sein Ziel ist, dass seine Zuhörer einem lockeren Gespräch unter Gleichgesinnten lauschen und so Ideen und Anregungen für die eigene Arbeit mitnehmen. Zu finden ist der Podcast unter anderem bei Google, Apple und Spotify sowie unter pielaco.com/podcast.

Weitere Podcasts
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<a href="/nachrichten/bafin-bemaengelt-risiken-fuer-verbraucher-bei-hybridprodukten" hreflang="de">BaFin bemängelt Risiken für Verbraucher bei Hybridprodukten</a> http://www.asscompact.de/node/168579

Mischformen aus klassischer Lebensversicherung und Fondspolice erfreuen sich bei Kunden wachsender Beliebtheit. Doch eine aktuelle Untersuchung der BaFin zeigt, dass sie auch Risiken für Verbraucher bergen. Die Finanzaufsicht kündigt daher an, in Zukunft genauer hinzusehen.

168579 4. Juli 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Kapitalbildende Produkte haben in den vergangenen Jahren im Neugeschäft der Lebensversicherer zunehmend an Bedeutung gewonnen. Innerhalb dieser Produktkategorie haben sich die Anteile in den letzten zwei Jahrzehnten jedoch verschoben. Während zu Beginn des Jahrtausends noch klassische Lebensversicherungsprodukte mit Zinsgarantie den Markt dominierten, beträgt der Anteil an sogenannten dynamischen Hybridprodukten im Neugeschäft inzwischen rund 20%. 

Dynamische Hybridprodukte kombinieren klassische kapitalbildende Lebensversicherungen mit Zinsgarantie mit fondsgebundenen Produkten. Sie bieten eine garantierte Mindestleistung, die durch Umschichten zwischen einem klassischen und einem fondsgebundenen Vertragsteil gesichert wird.

Risiko für das gesamte Versichertenkollektiv

Die Produkte bergen jedoch laut BaFin ein Risiko für Verbraucher – und zwar nicht nur für die Kunden mit dynamischen Hybridprodukten, sondern auch für die anderen Versicherten des jeweiligen Lebensversicherers. Das Umschichten von Fondsguthaben auf klassische Kapitalanlage kann Auswirkungen auf Rechnung und Risiko des Versicherers haben, erklärt die BaFin. Denn an den Erträgen aus der allgemeinen Kapitalanlage sind alle Versicherten im Rahmen der Überschussbeteiligungen beteiligt. Muss der Versicherer zur Minderung von Liquiditätsrisiken umschichten, schmälert das die Rendite aller Kunden.

Cash-Lock-Risiko bei Veränderung der Kapitalmarktentwicklung

Des Weiteren besteht ein sogenanntes Cash-Lock-Risiko für Kunden mit dynamischen Hybridprodukten. Ist die Kapitalmarktentwicklung ungünstig, kann es zu einer massive Umschichtung in das klassische Deckungskapital kommen. Bei einer anschließenden Erholung der Kapitalmärkte besteht das Risiko, dass Versicherte in der sicherheitsorientierten Kapitalanlage des Versicherers „gefangen“ sind und gar nicht mehr oder nur sehr eingeschränkt an den Chancen des Kapitalmarktes teilnehmen können.

Nur vier von zehn Unternehmen haben Transaktionskosten näher analysiert

Die BaFin hat angesichts des hohen Neugeschäftsanteils dieser Produkte zehn Versicherer befragt, bei denen dynamische Hybridprodukte einen hohen Anteil am Neugeschäft ausmachen, wie sie mit den Risiken umgehen. Die Auswertung zeigt, dass sich alle zehn der befragten Versicherer mit den Auswirkungen dynamischer Hybridprodukte auf die nicht fondsgebundene Kapitalanlage beschäftigen. Aber nur vier von zehn der Unternehmen gaben an, bei der Produktentwicklung auch die Transaktionskosten, die durch Umschichtungen entstehen, näher analysiert zu haben.

Künftiges Wachstum macht weitreichende Analysen notwendig

Zudem sieht die BaFin Verbesserungsbedarf bei der „vorausschauenden Analyse, wie sich Umschichtungen aus dynamischen Hybridprodukten zukünftig auf die übrigen Verträge auswirken können“, sollte sich der Bestand von dynamischen Hybridprodukten auf dem aktuellen Niveau weiterentwickeln. Im Neugeschäft haben dynamische Hybridprodukte, gemessen an ihrer vertraglichen Beitragssumme, nämlich inzwischen vereinzelt einen Anteil von über 50%. Sollte sich die Neugeschäftspolitik so weiterentwickeln wie bisher, sei absehbar, dass auch der Bestandsanteil ein solches Niveau erreichen wird.

Versicherer sollten daher weitreichende Analysen durchführen, um Maßnahmen ergreifen zu können, die künftige negative Auswirkungen auf den Bestand vermeiden. „Die Antworten der Teilnehmer an der BaFin-Umfrage deuten darauf hin, dass solche langfristig ausgerichteten Analysen von den Lebensversicherern weitgehend noch nicht durchgeführt werden“, warnt die BaFin.

BaFin kündigt stärkere Kontrollen an

Auch in der Produktfreigabe sind Untersuchungen der Verbraucherrisiken noch nicht ausreichend integriert. Das Chancen-Risiko-Profil eines dynamischen Hybridproduktes und dessen Eignung für seinen Zielmarkt wird maßgeblich von den Umschichtungsalgorithmen beeinflusst. Daher müssen sie beim Produktfreigabeverfahren berücksichtigt werden. 

Die BaFin kündigt an, bei Lebensversicherern mit relativ viel Neugeschäft in dynamischen Hybridprodukten die Risiken für Verbraucher stärker in den Fokus zu nehmen. Besonders möchte sich die Aufsicht auf die Schwachstellen konzentrieren, die von der Umfrage aufgedeckt wurden. (js)

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<a href="/nachrichten/warum-terminabsprache-heute-neu-gedacht-werden-sollte" hreflang="de">Warum Terminabsprache heute neu gedacht werden sollte</a> http://www.asscompact.de/node/168577

Steffen Ritter ist Geschäftsführer des Instituts Ritter. Außerdem ist er Autor, Trainer, Redner und Mitinitiator des Jungmakler Awards. Für AssCompact gibt er Maklern in seiner monatlich erscheinenden Kolumne praktische Tipps, um besondere und alltägliche Herausforderungen zu meistern.

168577 4. Juli 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die Terminvereinbarung mit Kunden wirkt banal – kostet aber in der Praxis oft Zeit, Nerven und Umsatz. Wer seine Beratungen zukunftsorientiert organisiert, sollte einen klaren Schritt gehen: weg vom endlosen E-Mail-Pingpong hin zur digitalen, automatisierten Terminbuchung.

1. Das Dilemma des „Termin-Suchens“

Viele Vermittler kennen es: Kunde schreibt, man antwortet mit Vorschlägen. Diese passen nicht, es folgt ein Hin und Her. Ein Vorgang, der in 30 Sekunden erledigt sein könnte, zieht sich über Tage. Im schlimmsten Fall springt der Kunde ab. Währenddessen warten andere Kunden auf Rückrufe oder Aufmerksamkeit.

2. Die Lösung: Klare Terminfenster – digital buchbar

Digitale Buchungssysteme zeigen in Echtzeit freie Termine an, abgestimmt auf die Verfügbarkeit des Vermittlers. Kunden wählen selbstständig – schnell, einfach und effizient. Wer denkt, das sei unpersönlich, irrt: Kunden empfinden es als service­orientiert und zeitsparend. Auch Buchungen spätabends oder am Wochenende werden – an Tagen, an denen es der Vermittlerbetrieb zulässt – möglich.

3. Warum aktuelle Verfügbarkeiten entscheidend sind

Voraussetzung: ein professionell gepflegter Kalender. Nicht aktualisierte Terminfenster führen zu Stress und Doppelbuchungen. Es gilt, fixe Arbeitsblöcke, Pufferzeiten und private Termine sauber zu planen. Tools mit Outlook- oder Google-Kalender-Synchronisation helfen, Termine in Echtzeit zu verwalten.

4. Wer darf überhaupt buchen?

Das ist eine strategische Frage. Eventuell darf nicht jeder einen Termin buchen. Sinnvoll sind klare Zugänge: z. B. Erstgespräche für Neukunden, Jahresgespräche für Bestandskunden bestimmter Kundengruppen. Bei vielen Top-Vermittlern ist die Terminbuchung auf der Website nicht frei verfügbar. Qualifizierung im Vorfeld verhindert Zeitverschwendung und schafft echten Mehrwert. Vielleicht sogar verbunden mit digitalem Kundensog.

5. Systematik im eigenen Vorgehen

Viele moderne Vermittler nutzen heute Tools wie Calendly, Microsoft Bookings oder branchenspezifische Systeme mit integrierter Beratungslogik. Diese bieten:

  • individuelle Terminarten mit separaten Zeitfenstern
  • automatische Erinnerungen per Mail oder SMS
  • Vorqualifizierungsfragen beim Buchen
  • CRM-Integration: Termine direkt im Kundensystem
  • automatisierte Nachbereitung per E-Mail

Auch Video- oder Vor-Ort-Termine lassen sich gezielt steuern. Umbuchungen oder Absagen können Kunden selbstständig vornehmen – der Vermittler bleibt entlastet.

6. Fazit: Terminierung gehört neu durchdacht!

Manuelles Termin-Hin-und-Her der späten 90er ist nicht mehr zeitgemäß. Es wirkt unprofessionell und blockiert Chancen.

Moderne Terminierung wird immer mehr zum Standard. Wer digital denkt, spart Zeit, erhöht die Kundenzufriedenheit – und stärkt den Vertrieb.

In unserem neuen BEST OF moderner Vertrieb zeigen wir ab Juli 2025 jeweils eine Stunde pro Monat, wie genau es gelingt, all die digitalen, zeitsparenden Themen als Vermittler umzusetzen. Infos dazu gibt’s auf agenturberatung.de/bov.

Lesen Sie auch: Warum Allround-Vertriebler langsam aussterben

Diesen Beitrag lesen Sie auch in AssCompact 07/2025 und in unserem ePaper.

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<a href="/nachrichten/versicherungen-bei-kaufland-kooperation-mit-zurich" hreflang="de">Versicherungen bei Kaufland: Kooperation mit Zurich</a> http://www.asscompact.de/node/168575

Zurich Deutschland hat eine strategische Partnerschaft mit Kaufland für den Vertrieb von Versicherungen vereinbart. Der Lebensmittelhändler bietet seinen Kunden nun Policen der Zurich-Tochter DA Direkt und betritt damit ein neues Geschäftsfeld. Zum Start gibt es Tierkranken- und Zahnzusatzversicherungen.

168575 4. Juli 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Versicherungen nun auch im Supermarkt: Die Zurich Gruppe Deutschland kooperiert mit Kaufland beim Vertrieb von Versicherungsprodukten im Lebensmitteleinzelhandel. Ab Juli 2025 bietet Kaufland, das zur Schwarz Gruppe gehört, seinen Kunden erstmals Versicherungen der Zurich-Tochter DA Direkt und erschließt somit ein neues Geschäftsfeld. Zunächst haben Kaufland-Kunden die Möglichkeit, Versicherungen von DA Direkt über die Internetseite kaufland-versicherung.de abzuschließen. Los geht es mit zwei Produkten aus den Bereichen Tierkranken- und Zahnzusatzversicherung.

Weitere Produkte sollen nach Pilotphase folgen

Wie die Zurich Gruppe weiter mitteilt, soll die Kooperation im Anschluss an die Pilotphase im kommenden Jahr um weitere Versicherungsangebote ausgebaut und auch die Vertriebsaktivitäten ausgeweitet werden.

„Die Zusammenarbeit mit Kaufland markiert einen weiteren wichtigen Schritt im Ausbau unserer strategischen Partnerschaften. Die starke Plattform von Kaufland ermöglicht es uns, unseren Kunden in ihrem Alltag zu begegnen und die mehrfach ausgezeichneten Tierkranken- und Zahnzusatzversicherungen von DA Direkt einem noch breiteren Publikum zugänglich zu machen“, erläutert Peter Stockhorst, Vorstand Digital Business & Partnerships der Zurich Gruppe Deutschland und CEO von DA Direkt.

„Mit der Zurich Gruppe Deutschland haben wir einen starken Partner, der für zuverlässige Absicherung, schnelle Schadensregulierung und nachhaltige Vorsorge steht. Gleichzeitig ist der Versicherungsabschluss so einfach und schnell erledigt wie ein Einkauf in unseren Filialen“, erklärt Maximilian von Wietersheim, Geschäftsleiter Verwaltung bei Kaufland. (tik)

Weitere Meldungen rund um den Bereich Versicherungsvertrieb finden Sie in unserer Rubrik „Management & Vertrieb“.
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<a href="/nachrichten/junge-menschen-legen-wenig-wert-auf-finfluencer" hreflang="de">Junge Menschen legen wenig Wert auf Finfluencer</a> http://www.asscompact.de/node/168574

Laut einer Umfrage im Auftrag der R+V Versicherung sieht die weite Mehrheit der 16– bis 25-Jährigen eine frühzeitige Altersvorsorge als sehr wichtig an. Spannend allerdings: Die viel diskutierten Finfluencer scheinen dabei eine untergeordnete Rolle zu spielen.

168574 4. Juli 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die R+V Versicherung hat im Rahmen der YoungBrandAwards eine Studie auf Basis des Youngcom-Panels zum Thema Altersvorsorge in Auftrag gegeben. Das Youngcom-Panel ist laut Mitteilung des Versicherers bundesweit repräsentativ und umfasst über 50.000 junge Erwachsene im Alter von 16 bis 35 Jahren.

Die Ergebnisse der Umfrage sind in mehrfacher Hinsicht interessant, sowohl bei der Frage, wie relevant junge Menschen Altersvorsorge finden, aber auch, woher sie sich ihre Informationen zu Finanzthemen holen.

Persönliche Beratung und Tipps von Freunden - ja, Finfluencer - eher nein

Zunächst ist festzuhalten, dass 82% der Befragten zwischen 16 und 25 Jahren eine frühzeitige Altersvorsorge für wichtig oder gar sehr wichtig halten. Für die übrigen 18% spielt sie keine große Rolle. Drei Viertel der befragten 16– bis 25-Jährigen halten wiederum eine persönliche Beratung durch einen Experten für wichtig oder sehr wichtig. Die übrigen 25% würden eher darauf verzichten, so die R+V.

Sehr wichtig ist vor allem der Freundes- und Bekanntenkreis, die „Peer Group“. Für rund 77% sind Empfehlungen aus dieser Gruppe wichtig oder sehr wichtig, für 23% dagegen eher nicht oder gar nicht wichtig.

Eine geringe Rolle bei finanziellen Entscheidungen spielen laut den Studienergebnissen auf Finanzthemen fokussierte Influencer, sogenannte Finfluencer. Lediglich 4% halten diese für sehr wichtig und folgen ihnen in den sozialen Medien, für weitere 24% sind sie wichtig. Dagegen konsumieren 56% gar keine Posts oder Inhalte von Finfluencern, weitere 16% selten.

Debatte über Finfluencer

Spannend ist dieses Ergebnis vor allem vor dem Hintergrund der aktuell stattfindenden Debatte über Finfluencer in der Vermittlerbranche. Denn viele Finfluencer erhalten über Affiliate-Links Provisionen von bestimmten Produktgebern, haben aber selbst keine Ausbildung in der Finanzbranche gemacht und unterliegen auch nicht der Regulierung, denen sich Berater und Vermittler beugen müssen. Seit Februar sind Finfluencer laut BaFin auch nicht als Anlageberater einzustufen.

Der BVK sieht diese Einschätzung auch vor dem Hintergrund, dass sich laut einer BaFin-Auswertung die Generation Y und Z oft Informationen zu Finanzthemen von Finfluencern beschaffen, extrem kritisch und fordert eine ordentliche Regulierung dieser „Content Creator“. Auf seiner Jahrestagung hat der Vermittlerverband auch ein Gutachten des Rechtswissenschaftlers Prof. Dr. Hans-Peter Schwintowski zum Thema vorgestellt und angekündigt, härter gegen Finfluencer vorgehen zu wollen.

Ethische Aspekte bei Finanzthemen wichtig

Bei ihrer Vorsorge legen die Jugendlichen und jungen Erwachsenen großen Wert auf ethische Aspekte. So betonten 58%, dass sie nachhaltige oder ethische Finanzprodukte nutzen möchten. 25% ist es dagegen eher weniger oder gar nicht wichtig, der Rest machte keine Angabe. Bei den einzelnen Produkten für die Altersvorsorge stehen mit 26% Investments in Fonds oder Indexfonds (ETFs) ganz oben in der Beliebtheit. Es folgen vermietete Immobilien (18%), Einzelaktien (15%), selbst genutzte Immobilien (13%) und Lebensversicherungen (10%).

Beim Risikoprofil sind die 16 bis 25 Jahre alten Studienteilnehmer eher konservativ eingestellt. Genau die Hälfte bevorzugt ein ausgewogenes Verhältnis von Sicherheit und Rendite. Weiteren 30% ist eine hohe Sicherheit sogar besonders wichtig. Für 15% steht dagegen eine möglichst hohe Rendite im Vordergrund, der Rest nannte keine dieser Optionen.

Optimistischer Blick auf eigene finanzielle Zukunft

Mit rund 85% bewerten die befragten Jugendlichen und jungen Erwachsenen ihre eigene finanzielle Zukunft mehrheitlich positiv, meldet die R+V. Im Vergleich zu ihren Eltern erwarten 27% für sich eine bessere finanzielle Zukunft, weitere 48% immerhin eine gleich gute. Ein Viertel dagegen rechnet mit einer schlechteren finanziellen Zukunft im Vergleich zu den Eltern. (mki)

Über die Umfrage

Die Studie wurde im Rahmen der YoungBrandAwards auf Basis des Youngcom-Panels durchgeführt. Das Youngcom-Panel ist bundesweit repräsentativ und umfasst insgesamt über 50.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer, vor allem junge Erwachsene und junge Familien im Altersbereich von 16 bis 35 Jahren. Die Ergebnisse wurden in einem Online-Voting zwischen Mai und Oktober 2024 erhoben. Die Stichprobengröße betrug insgesamt 13.540 Befragte, wobei für jede Frage mindestens 500 Menschen je Altersbereich befragt wurden. Die Umfrage ist randomisiert und repräsentativ.

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<a href="/nachrichten/aenderungen-im-vorstand-der-wgv-versicherung" hreflang="de">Änderungen im Vorstand der WGV Versicherung </a> http://www.asscompact.de/node/168573

Anja Emde ist neues Mitglied im Vorstand der Württembergische Gemeinde-Versicherung a.G. (WGV), der WGV-Versicherung AG und der WGV-Lebensversicherung AG. Sie hat die Nachfolge von Ralf Pfeiffer angetreten, der sich seit Ende Juni im Ruhestand befindet.

168573 4. Juli 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Seit dem 01.07.2025 gehört Anja Emde dem Vorstand der Württembergische Gemeinde-Versicherung a.G. (WGV), der WGV-Versicherung AG und der WGV-Lebensversicherung AG an. Im Führungsgremium hat die 50-Jährige künftig die Verantwortung für die Schadenabteilungen für Privat- und Kommunalkunden, den Vertragsservice Kommunal sowie den Vertrieb Kommunal und das Produktmanagement Kommunalkunden inne. Zudem leitet sie die Bereiche Personal, Vertrag und Leistung Lebensversicherung sowie Geldwäscheprävention und Datenschutz. Darüber hinaus ist sie als verantwortliches Vorstandsmitglied nach § 4 GwG und als Ausgliederungsbeauftragte bestellt.

Zuvor war Emde viele Jahre als Abteilungsdirektorin Personal und Generalbevollmächtigte in der WGV tätig. In dieser Funktion hat sie die strategische Weiterentwicklung des Personalbereichs maßgeblich mitgestaltet. Im Vorstand folgt Emde auf Ralf Pfeiffer, der zum 30.06.2025 seinen Ruhestand angetreten hat. (tik)

News über weitere personelle Veränderungen in der Finanz- und Versicherungsbranche lesen Sie in der Rubrik „Personen“.

Bild: © WGV

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<a href="/nachrichten/dienstleister-und-ki-risiken-und-absicherung-unterschaetzt" hreflang="de">Dienstleister und KI: Risiken und Absicherung unterschätzt</a> http://www.asscompact.de/node/168572

Wie eine neue Umfrage von Hiscox zeigt, ist KI im Dienstleistungssektor bereits weit verbreitet. Die KI soll Effizienz und Qualität steigern und Kosten senken. Bei den Firmen mangelt es aber an Risikobewusstsein und entsprechender Absicherung. Für die Versicherungsbranche gelte es, Aufklärung zu leisten.

168572 4. Juli 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Im Rahmen der Studie im Auftrag des Spezialversicherers Hiscox wurden Anwender sowie (Mit-)Entscheider in deutschen Unternehmen des Dienstleistungssektors zum Einsatz von KI befragt – vom Freelancer bis zum großen Konzern. 54% aller Umfrageteilnehmer setzen aktuell regelmäßig auf künstliche Intelligenz (KI), sei es in ersten Projekten (39%) oder bereits intensiv (15%). Weitere 21% haben vor, KI bald zu nutzen. Als bemerkenswert ist hervorzuheben, dass kein einziges befragtes Unternehmen KI für irrelevant hält.

Effizienz erhöhen, Qualität verbessern, Kosten senken, Marktposition stärken

Als Hauptgründe für die Nutzung von KI nennen 54% der Befragten die Effizienzsteigerung. 48% wollen die Qualität erhöhen und 36% erhoffen sich eine Kostenreduktion. In der Praxis kommt KI jetzt schon am häufigsten als Hilfstool für alltägliche Arbeiten zum Einsatz, etwa für eine Recherche oder Übersetzung (45%), für die Datenanalyse (38%) sowie für die Automatisierung von Prozessen (36%). Besonders hoch sind die Erwartungen in Sachen Wettbewerbsfähigkeit: 65% der Befragten – bei den Entscheidern sogar 81% – sind der Meinung, dass KI ihre Position am Markt stärkt.

Investitionen in KI nehmen zu

Die vielfältigen Erwartungen haben zur Folge, dass Firmen auch zunehmend Kosten für KI nicht scheuen. Nur 27% nutzen lediglich frei verfügbare und kostenlose KI-Tools, bei 73% dagegen kommen auch lizensierte KI-Lösungen zum Einsatz, die für das Unternehmen gekauft wurden. Bei 23% betrug das Investitionsvolumen in den vergangenen zwölf Monaten über 20.000 Euro, bei 16% sogar über 100.000 Euro.

KI führt zu Wandel der Arbeitswelt

Was die Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt angeht, fürchten 37%, dass KI Arbeitsplätze ersetzen könnte. 27% sind da anderer Meinung. Den Studienautoren zufolge sei viel stärker das Bewusstsein für Veränderungen ausgeprägt: 67% der Umfrageteilnehmer gehen davon aus, dass sich Tätigkeiten durch KI grundlegend wandeln werden. 25% sehen in der Technologie sogar Potenzial für neue Jobs. Die Ergebnisse würden laut Hiscox somit einen Wandel zeigen von der allgemeinen anfänglichen Angst vor einem Ersatz durch KI hin zu einer intensiven Integration der Technologie in die Arbeitswelt.

Diese Herausforderungen sehen Dienstleister bei der KI-Nutzung

Als größte Hürden bei Einsatz von KI nennen die Unternehmen allen voran regulatorische Unsicherheiten. So sagen 42%, dass gesetzliche Vorschriften ihre Entscheidung zur Nutzung von KI stark oder sehr stark beeinflussen würden. Das trifft insbesondere auf den sukzessive in Kraft tretenden AI Act der Europäischen Union zu. Weiter führen die Firmen als Herausforderungen den Datenschutz an (40%) sowie die Fehleranfälligkeit der Technologie (36%).

Es hakt am Risikobewusstsein und Wissen zum Thema Absicherung

Wie die Hiscox-Umfrage weiter zeigt, ist das Bewusstsein ob der Risiken rund um die Nutzung von KI noch unzureichend ausgeprägt. Nur ein Viertel Entscheider sagt, dass Unternehmen sei gegen Risiken im Zusammenhang mit KI versichert. Weitere 17% wollen sich absichern, 14% wiederum wissen nicht, ob ein entsprechender Schutz besteht. 15% glauben, dass eine Absicherung gar nicht möglich sei.

Auch bei den Mitarbeitern klaffen Wissenslücken: Nach eigenem Dafürhalten haben 64% der Befragten keine oder keine ausreichenden Kenntnisse zur sicheren KI-Nutzung. Besonders stark ausgeprägt ist dies bei den Mitarbeitern, die nicht zum Kreis der Beschäftigten zählen (71%). Selbst unter den Entscheidern ist dieses Problem mit 53% stark ausgeprägt. Nur 23% geben an, dass sich die Mehrheit im Unternehmen gut oder sehr gut auskenne.

Entscheider sollten handeln und brauchen Strategie zur Absicherung

„Die Ergebnisse unserer Umfrage zeigen ein differenziertes Bild der KI-Nutzung. Zwar haben deutsche Unternehmen die wirtschaftliche Bedeutung von Künstlicher Intelligenz erkannt. Gleichzeitig bestehen aber erhebliche Wissenslücken und vor allem mangelt es an Absicherung gegen potenzielle Risiken, die sich aus der Nutzung ergeben“, erklärt Marc Thamm, Product Head Technology, Media, Communications, bei Hiscox. Entscheider sollten jetzt tätig werden, rät Thamm. Um die bestehenden Unsicherheiten abzubauen, müssten die Mitarbeiter im Umgang mit KI geschult werden – laut AI Act sogar Vorschrift. Auch sollten Entscheider eine klare Strategie für den Einsatz von KI und zur Absicherung gegen Risiken entwerfen.

Versicherungsbranche in der Pflicht, für Aufklärung zu sorgen

„Ich sehe aber auch die Versicherungsbranche stark in der Pflicht: Dass so viele der befragten Unternehmen sich mit mit der Absicherung noch gar nicht befasst haben und sogar 15% glauben, dass KI-Risiken überhaupt nicht versicherbar seien, deutet auch auf mangelnde Kommunikation seitens der Versicherer hin“, sagt Thamm weiter. Es brauche dringend Aufklärung, Lösungen und klare Positionierungen der Branche, um Innovationsfreude und Sicherheit miteinander zu verbinden. Bei Hiscox etwa seien das Nutzen oder Ermöglichen von KI-Technologien im Rahmen und Umfang der Hiscox Berufshaftpflicht mitversichert. (tik)

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<a href="/nachrichten/assekuradeur-darf-sich-nicht-versicherung-nennen" hreflang="de">Assekuradeur darf sich nicht Versicherung nennen</a> http://www.asscompact.de/node/168562

Ein Assekuradeur hat in seiner Werbung für sich mit der Bezeichnung „Versicherung“ geworben. Wie ein aktuelles Urteil des Landesgerichts München I allerdings zeigt, ist dies nicht zulässig, denn die Bezeichnung sei irreführend. Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig.

168562 3. Juli 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Das Landgericht (LG) München I hat in einem Verfahren der Wettbewerbszentrale die Werbung eines Assekuradeurs mit der Bezeichnung „Versicherung“ als irreführend angesehen, wie die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs Frankfurt am Main e. V. mitteilt.

Gesamter Internetauftritt auf Bezeichnung „Versicherung“ ausgerichtet

Bei dem beklagten Unternehmen handelte es sich um einen Assekuradeur. Bei diesen handelt es sich nicht um Versicherungsunternehmen, sondern um spezialisierte Versicherungsvermittler, die im Auftrag von Versicherungsgesellschaften handeln und häufig Aufgaben übernehmen, die normalerweise von einer Versicherungsgesellschaft selbst erledigt werden.

Der beklagte Versicherungsvermittler verwendete jedoch auf seiner Internetseite ein Logo, das aus seinem Namen und dem Begriff „insurance“ bestand. Darüber hinaus stellte der Vermittler seine Leistungen über seinen gesamten Internetauftritt verteilt als Versicherungsleistungen dar und verglich diese mit Leistungen anderer Versicherungsunternehmen. Im Rahmen eines FAQ-Bereichs auf seiner Internetseite bezeichnete sich der Vermittler ausdrücklich als „Versicherung“.

Die Wettbewerbszentrale beanstandete die Hinweise als irreführend. Nach Ansicht der Zentrale entstand der Eindruck, dass es sich bei dem Versicherungsvermittler um ein Versicherungsunternehmen handelte. Darüber hinaus erachtete die Zentrale die werblichen Hinweise als Verstoß gegen den im Versicherungsaufsichtsrecht verankerten Bezeichnungsschutz. Demnach dürfe die Bezeichnung „Versicherung“ und entsprechende fremdsprachliche Bezeichnungen in der Firma oder zu Werbezwecken nur von Versicherungsunternehmen geführt werden.

Klarstellung in Erstinformationen auf der Internetseite nicht ausreichend

Das LG München I schloss sich dieser Auffassung in seinem Urteil überwiegend an, denn es bestehe die Gefahr, dass die angesprochenen Verbraucherinnen und Verbraucher ein Versicherungsunternehmen hinter der Beklagten vermuteten. Der Gesamteindruck des Internetauftritts rufe diese Fehlvorstellung hervor.

Den Hinweis auf die Vermittlereigenschaft in den für Versicherungsvermittler verpflichtenden Erstinformationen im unteren Bereich der Internetseite hielt das Gericht nicht für geeignet, um die Irreführung zu beseitigen. Denn von den angesprochenen Verbraucherinnen und Verbrauchern könne beim ersten Besuch der Website nicht erwartet werden, sämtliche auf der Website zur Verfügung gestellten Informationen im Detail zu lesen, insbesondere auch diejenigen, die sich am Seitenende finden.

Kein Verstoß bei Unternehmensbezeichnung

Keinen Verstoß gegen den versicherungsaufsichtsrechtlichen Bezeichnungsschutz stellte nach Ansicht des Gerichts allerdings die Unternehmensbezeichnung selbst dar. Dort war der Bezeichnung „insurance“ das Wort „Services“ beigefügt. Damit sei nicht ein Versicherungsprodukt selbst in den Vordergrund gestellt worden, sondern ein Service im Zusammenhang mit den angebotenen Versicherungsprodukten. DA dies auch deren Vermittlung erfassen könne, stelle der Zusatz „Services“ die Vermittlereigenschaft hinreichend klar.

Weitere Beschwerden

Im Zusammenhang mit der irreführenden Bezeichnung als „Versicherung“ durch Versicherungsvermittler ist die Wettbewerbszentrale noch gegen fünf weitere Unternehmen vorgegangen. Dabei handelte es sich zumeist ebenfalls um Assekuradeure, die mit der Bezeichnung „Tierkrankenversicherung“ warben. In vier Fällen verpflichteten sich die Unternehmen außergerichtlich dazu, die Werbung zu unterlassen. Ein weiterer Fall ist noch nicht abgeschlossen. (mki)

LG München I, Urteil vom 18.06.2025, Az. 37O 13498/24, noch nicht rechtskräftig

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<a href="/nachrichten/goae-reform-was-versicherer-und-vermittler-heute-schon-wissen-muessen" hreflang="de">GOÄ-Reform: Was Versicherer und Vermittler heute schon wissen müssen</a> http://www.asscompact.de/node/168555

Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) soll novelliert werden, die erste Anpassung seit fast 30 Jahren. Was das für die private Krankenversicherung bedeutet und welche Auswirkungen sich für private Krankenversicherer und Vermittler ergeben, hat das Strategie- und Managementberatungsunternehmen zeb analysiert.

168555 3. Juli 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement Ein Gastbeitrag von Mirko Theine, Senior Manager bei zeb Consulting

Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ist zentrales Element aller Tarife der privaten Krankenversicherung (PKV). Die GOÄ regelt die Abrechnung ärztlicher Leistungen für privat versicherte Patienten. In ihr sind Gebührenrahmen und -sätze für ärztliche Leistungen festgelegt. Damit ist die GOÄ die Grundlage für die Rechnungsstellung von Ärzten an privat voll- oder zusatzversicherte Personen.

Nun steht die GOÄ vor ihrer ersten grundlegenden Überarbeitung seit fast drei Jahrzehnten. Dabei markiert die geplante GOÄ-Novelle durchaus einen medizinischen und abrechnungstechnischen Meilenstein mit erheblichen Auswirkungen für die private Krankenversicherung. Über 8,7 Millionen Privatversicherte, rund 31 Millionen gesetzlich Versicherte mit Zusatzversicherungen und der gesamte Markt für individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) für gesetzlich versicherte Selbstzahler sind betroffen.

Inhalte der GOÄ-Novelle

Die geplante GOÄ-Reform bringt zahlreiche strukturelle und inhaltliche Änderungen mit sich:

  • Ein modernes Bewertungsmodell, mit neuen Definitionen und Anwendungsregeln, welches dem medizinischen Fortschritt gerecht wird
  • Ein differenziertes Leistungsverzeichnis mit über 5.600 Positionen, das Leistungen eindeutig abbildet
  • Wegfall von Faktorsteigerungen, stattdessen Einführung von Erschwerniszuschlägen
  • Kontinuierlich laufende Überprüfung und Fortschreibung durch eine gemeinsame Kommission von Bundesärztekammer (BÄK), PKV-Verband und Beihilfeträgern.
Startschuss wurde gegeben – wie es weiter geht

Nach Jahren intensiver Vorbereitung und Verhandlungen zwischen Bundesärztekammer (BÄK) und dem PKV-Verband wurde auf dem 129. Deutschen Ärztetag im Mai 2025 mit deutlicher Mehrheit entschieden, einen gemeinsam entwickelten Entwurf dem Bundesgesundheitsministerium zu übergeben und die Novellierung der GOÄ einzuleiten. Damit ist der Weg frei für nächste Schritte zur Erneuerung des privatärztlichen Abrechnungssystems.

Die Federführung für die weitere Umsetzung liegt nun beim Bundesgesundheitsministerium. Zuletzt betonten Sprecher des Ministeriums, dass die Gespräche mit den Beteiligten noch andauerten und weitere Informationen „zu gegebener Zeit“ folgen würden. Weitere Abstimmungen zum Entwurf zwischen ärztlichen Verbänden und dem PKV-Verband sind erforderlich. Damit bleibt der exakte Zeitpunkt des Inkrafttretens offen, die Wahrscheinlichkeit einer Novellierung der GOÄ in dieser Legislaturperiode gilt jedoch als wahrscheinlich.

Die Auswirkungen der GOÄ auf private Krankenversicherer

Die neue GOÄ verändert grundlegend die Abrechnungssystematik und die Kalkulationsgrundlagen. So entfällt beispielsweise das Prinzip der Faktorsteigerung mit 2,3 oder 3,5-fachem Satz. Stattdessen gibt es neue Erschwerniszuschläge. Dies hat Auswirkungen auf die Produktentwicklung: Produktlinien, die sich bisher an den Sätzen der Faktorsteigerung orientiert haben, gilt es anzupassen und Tarifkalkulationen zu überarbeiten. Zudem gilt es, Auswirkungen der neuen GOÄ auf Leistungsausgaben zu simulieren und die Leistungspolitik entsprechend passgenau zu adjustieren. Im Rahmen von Begleitprognosen wurde durch die Bundesärztekammer (BÄK) und den PKV-Verband ein Ausgabenanstieg von 13,2% über drei Jahre für die PKV errechnet.

Doch die Auswirkungen für private Krankenversicherer gehen darüber hinaus: Arztrechnungen werden sich verändern und damit auch die technische Auslese von Belegen und die Dunkelverarbeitung von Leistungsansprüchen. Hier müssen das Inputmanagement und die Regelwerke angepasst werden. Auch Sachbearbeitende müssen sich umstellen: Wurde die bisherige GOÄ jahrzehntelang verinnerlicht, ändern sich nun die Spielregeln mit Auswirkungen auf die Leistungsprüfung, Arbeitsanweisungen und Fallbeispiele.

Welche Auswirkungen sich für Vermittler ergeben

Auf die Vermittler kommen mit der GOÄ veränderte Tarife in Krankenvoll- und einigen Krankenzusatzversicherungen mit veränderten Erstattungsprinzipien zu. Auch wenn der Einführungszeitpunkt noch offen ist, gilt es bereits heute im Verkaufsgespräch die Kunden zu informieren. Das bedeutet nicht, dass die Vermittlung von Krankenversicherungen gestoppt oder pausiert werden soll. Im Gegenteil, veränderte Regularien sind immer eine Chance für Vermittler, sich durch hochwertige Beratung auszuzeichnen und Kunden zu informieren. Falls heute geltende Regelungen nach einigen Monaten nicht mehr gelten, wie beispielsweise die Faktorsteigerungen, ist es umso wichtiger, dass eine Aufklärung vor Vertragsabschuss stattgefunden hat, um später Irritationen zu vermeiden.

Wie sich Krankenversicherer und Vermittler schon heute vorbereiten können

Vermittler können sich heute informieren, was die neue GOÄ mit sich bringen wird, und ihre Kunden entsprechend aufklären. Auch die weitere Verfolgung der Entwicklungen hinsichtlich Zeitplanung und möglicher Änderungen bringt Vermittlern einen Informationsvorsprung.

Für Versicherer gilt es schon heute, Analysen durchzuführen und Vorbereitungen zu treffen, um mögliche Risiken gezielt zu adressieren und Chancen durch die neue GOÄ konsequent zu nutzen. Eine systematische Analyse hilft, sämtliche Auswirkungen durch die neue GOÄ zu identifizieren. In einem nächsten Schritt wird dann abgewogen, wo bereits jetzt Aktivitäten angestoßen werden sollten, ob bisherige Initiativen gestoppt oder angepasst werden müssen. Andere Themenfelder können zunächst einmal bis zur Einführung ruhen. So werden Fehlinvestitionen und Versäumnisse vermieden und Mehrwerte durch die GOÄ-Novelle geschaffen.

Insgesamt kommen mit der Novelle der GOÄ massive Veränderungen auf Versicherer, Vermittler, Beihilfeträger, Ärzte und Patienten zu. Hier sind alle Beteiligten aufgefordert, sich frühzeitig mit den neuen Regeln auseinanderzusetzen, um einen guten Übergang zwischen alter und neuer GOÄ zu schaffen.

 

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<a href="/nachrichten/kuriose-kehrtwende-bei-den-versicherungsforen-leipzig" hreflang="de">Kuriose Kehrtwende bei den Versicherungsforen Leipzig</a> http://www.asscompact.de/node/168559

Die Versicherungsforen Leipzig haben bekannt gegeben, dass Justus Lücke und Jens Ringel nun doch in der Geschäftsführung bleiben, während Markus Rosenbaum zusätzlich eine eigenständige Gesellschaft gründet.

168559 3. Juli 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Vor Kurzem hatten die Versicherungsforen Leipzig verkündet, dass Justus Lücke und Jens Ringel das Unternehmen Ende Juni verlassen würden und Markus Rosenbaum vorerst alleinverantwortlich die Leitung übernehme.

Nun hat hier aber eine Kehrtwende stattgefunden: Das Unternehmen teilt mit, dass „in einer Weiterentwicklung der bisherigen Pläne“ Lücke und Ringel dem Unternehmen als Geschäftsführer erhalten bleiben. Mit dem Team sollen sie die erfolgreiche Entwicklung am Standort Leipzig vorantreiben.

Rosenbaum gründet weitere Gesellschaft in Köln

Rosenbaum wird zusätzlich Gesellschafter- und Geschäftsführertätigkeit der Versicherungsforen Leipzig noch eine eigenständige Gesellschaft in Köln gründen. Diese wird ihren Fokus auf Vernetzung und Begleitung von Top-Führungskräften in der Assekuranz setzen. Besondere Beachtung finden hier die Themen Purpose, Strategie und Kollaboration. Erste Formate wie der „Insurance Executive Circle 585“ und das „Collaboration Network“ sind bereits geplant bzw. gestartet, heißt es weiter.

Im Zuge der strategischen Neuausrichtung wurde eine Vereinbarung über die künftige Eigentümerstruktur getroffen. Es geht dabei vor allem um ein Angebot von Rosenbaum, seine Gesellschaftsanteile an den Versicherungsforen Leipzig perspektivisch an Lücke und Ringel zu übertragen. Zudem soll die Führungsebene gestärkt werden. Deshalb wird die Geschäftsleitung um eine erweiterte Geschäftsführung mit Carolin Böhler und Kai Wedekind aus den eigenen Reihen ergänzt, wie das Unternehmen bekannt gibt.

Des Weiteren wird mitgeteilt, dass die Versicherungsforen Leipzig und die neu entstehende Einheit in Köln eng zusammenarbeiten werden, um gemeinsam relevante Themen zu entwickeln und diese in zielgerichteten Angeboten für die Branche aufzubereiten. Die Verbindung von Erfahrung, Innovation und Partnerschaft sichere „die bestmögliche Unterstützung für die Akteure der Branche“. (lg)

Bild: © Versicherungsforen Leipzig

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<a href="/nachrichten/psvag-erwartet-beitragssatz-unter-zehnjahresdurchschnitt" hreflang="de">PSVaG erwartet Beitragssatz unter Zehnjahresdurchschnitt</a> http://www.asscompact.de/node/168558

Auf seiner Mitgliederversammlung 2025 zog der PSVaG Bilanz: mehr Insolvenzen, aber weniger Aufwand. Dennoch kündigt der PSVaG für 2025 einen höheren Beitragssatz an. Zudem will der Sicherungsverein künftig aktiver in Insolvenzverfahren mitwirken.

168558 3. Juli 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Seit 2021 sind Zusagen über bestimmte Pensionskassen insolvenzsicherungspflichtig. Als Selbsthilfeeinrichtung der deutschen Wirtschaft ist der Pensions-Sicherungs-Verein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (PSVaG) für den gesetzlichen Schutz der betrieblichen Altersversorgung bei der Insolvenz eines Arbeitgebers zuständig.

Und im Vergleich zu 2024 liegt die Anzahl der Insolvenzen, bei denen der PSVaG leistungspflichtig wurde, derzeit rund 17% über dem Niveau des Vorjahres. Das teilte der PSVaG via Pressemitteilung mit. Die betroffenen Mitgliedsunternehmen hätten allerdings durchschnittlich weniger Beschäftigte, so dass die Zahl der neu zu sichernden laufenden Leistungen und unverfallbaren Anwartschaften gesunken sei. Mit rund 20.800 liegt sie aktuell deutlich unter dem Niveau des Vorjahres.

Einen Rückgang gab es laut PSVaG auch beim Leistungsaufwand. Im Vergleich zum Vorjahr sank er um 4%. Die Kapitalanlagen des PSVaG konnten sich in einem herausfordernden Umfeld (insbesondere die Zollkonflikte) mit einer positiven Wertentwicklung bislang gut behaupten.

Möglicher Beitragssatz 2025

Der festzusetzende Beitragssatz für das Jahr 2025 wird neben dem Aufwand aus dem den PSVaG betreffenden Insolvenz- und Kapitalmarktgeschehen des laufenden Jahres auch von der zur Verfügung stehenden Rückstellung für Beitragsrückerstattung geprägt. Im Jahresabschluss 2024 konnte eine im Vergleich zum Vorjahr um ca. 300 Mio. Euro geringere Rückstellung für Beitragsrückerstattung in Höhe von 327 Mio. Euro gebildet werden.

Daher werde der im November 2025 festzusetzende Beitragssatz für 2025 voraussichtlich den sehr niedrigen Vorjahreswert von 0,4 Promille übersteigen, jedoch weiterhin unter dem Zehnjahresdurchschnitt von 1,9 Promille bleiben, so der PSVaG.

Mehr Mitwirkung des PSVaG in Insolvenzverfahren

Allerdings: Der PSVaG beobachtet, dass seine Anliegen in Insolvenzverfahren bislang nicht immer ausreichend berücksichtigt werden – und das trotz seiner Bedeutung als einer der größten Gläubiger. „Insbesondere Informationsdefizite im Vergleich zu anderen Gläubigern und eine verspätete oder unterbleibende Berücksichtigung bei der Vergabe von Gläubigerausschussmandaten erschweren eine optimale und faire Wahrnehmung der Interessen aller Gläubiger“, heißt es dazu vom PSVaG.

Der PSVaG setzt daher künftig verstärkt auf Information und Vernetzung und stellt hierfür mehr Ressourcen bereit. Gerichte, Insolvenzverwalter und andere institutionelle Gläubiger sollen gezielt über die Rolle und die gestiegene Mitwirkungsbereitschaft des PSVaG, aber auch dessen Ziele bei einer möglichen Sanierung informiert werden. Dazu gehöre auch, dass ehemals insolvente Unternehmen wieder die betriebliche Altersversorgung für ihre Beschäftigten tragen und so die Mitglieder des PSVaG nicht über Gebühr belasten. (as)

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<a href="/nachrichten/schutz-kritischer-infrastrukturen-durch-cyberrisikomanagement" hreflang="de">Schutz kritischer Infrastrukturen durch Cyberrisikomanagement</a> http://www.asscompact.de/node/168557

Bei einem Cyberangriff werden auch unternehmenskritische Systeme zur Zielscheibe – mit schwerwiegenden Folgen. Es gilt, die Infrastruktur mit einem aktiven Risikomanagement abzusichern. Wie das aussehen kann, erläutert Tine Simonsen, Head of Insurance Continental Europe beim Cyberassekuradeur Coalition.

168557 3. Juli 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Der Stromausfall vor einigen Wochen auf der Iberischen Halbinsel dient als eindringliche Erinnerung daran, dass Organisationen über Notfallpläne verfügen müssen, wenn IT-Systeme ausfallen. Das Ereignis hat Unternehmen dazu veranlasst, potenzielle Ursachen und Konsequenzen eines Ausfalls von IT-Systemen zu überdenken. Teil dieser Analyse ist es, potenzielle Cyber-Schwachstellen zu evaluieren. Das Beispiel aus Spanien verdeutlicht, was passieren kann, wenn und nicht falls eine Organisation Ziel eines Cyberangriffs wird: Unternehmenskritische Infrastruktur und Systeme sind offline, und es können Stunden oder sogar Tage vergehen, bis alle betroffenen Organisationen wieder einsatzbereit sind.

Einige Branchen, insbesondere produzierende Gewerbe, Chemiebetriebe, der Kommunikationssektor, kritische Infrastruktur, Finanzunternehmen oder IT-Unternehmen, werden von Angreifern gezielt ins Visier genommen. Im Jahr 2024 war die produzierende Industrie die am meisten attackierte Branche in Europa und führte mit einem Anteil von 26% der Vorfälle die Top 10 der am häufigsten angegriffenen Branchen an.

Hohe Anfälligkeit von produzierenden Firmen

Produzierende Unternehmen sind besonders anfällig für Angriffe, da sie sowohl auf neue als auch auf ältere Technologien angewiesen sind, um effizient und im großen Umfang arbeiten zu können. Industrielle Kontrollsysteme in Produktionsstätten sind oft veraltet und verfügen nicht über angemessene Sicherheitskontrollen, dennoch zögern Organisationen, sie zu modernisieren, da sie befürchten, dass dieser Prozess den Betriebsablauf stört und teuer sowie zeitaufwendig ist. Technologien, die nicht mehr vom Anbieter unterstützt werden – sogenannte End-of-Life-Technologien – sind jedoch mit einem erhöhtem Cyberrisiko verbunden und verfügen möglicherweise nicht über wichtige Sicherheitsfunktionen zum Schutz vor modernen Bedrohungen.

Schwächen in der Cybersicherheit mit gravierenden Folgen

Angreifer erkennen diese Cyberlücken und versuchen, sie auszunutzen, indem sie Systeme offline zwingen. Da die Fertigung eine entscheidende Rolle in der Lieferkette spielt, kann ein Angriff eine Kettenreaktion auslösen und essenzielle Dienstleistungen und die Produktion in mehreren Branchen stören. Das bedeutet, dass ein Angriff auf einen Hersteller erhebliche finanzielle Verluste für alle Parteien entlang der Lieferkette, potenzielle Risiken für die öffentliche Gesundheit und Sicherheit oder eine Bedrohung der nationalen Sicherheit verursachen kann.

Die Produktion ist ein Paradebeispiel dafür, wie Schwächen in der Cybersicherheit zu weitreichenden Auswirkungen auf kritische Infrastrukturen führen können. Die enge Vernetzung von Organisationen und Branchen heutzutage unterstreicht die Notwendigkeit belastbarer Cybersicherheits-Protokolle, um schwerwiegende Verzögerungen, Störungen oder unbefugten Zugriff auf sensible Daten und physische Vermögenswerte zu verhindern.

Mitarbeiterschulungen zur Cybersicherheit verstärken

Mitarbeitende sind die erste Verteidigungslinie gegen viele der häufigsten Cyberbedrohungen, doch in vielen Produktionsunternehmen fehlt es an Schulungen zu den von Angreifern am häufigsten eingesetzten Taktiken. Cybersicherheitstraining bedeutet mehr, als den Angestellten zu zeigen, wo sie nicht klicken sollten. Es befähigt sie, potenzielle Social-Engineering-Angriffe zu erkennen und abzuwehren, indem sie die psychologischen Auslöser verstehen, die bei solchen Angriffen genutzt werden, zum Beispiel Vertrauen, Angst, Dringlichkeit und Neugier, sowie Methoden zur Überprüfung der Echtheit von Phishing-E-Mails und zur Validierung verdächtiger Links. Das Training beinhaltet auch reale Simulationen, die das Selbstbewusstsein der Mitarbeitenden stärken und sie ermutigen, bei verdächtigen Nachrichten aktiv zu werden.

Über weitere Maßnahmen nachdenken

Viele Organisationen verwenden Endpoint Detection and Response (EDR) und Security Information and Event Management (SIEM), um Angriffe zu überwachen. Mit wachsender Komplexität dieser Systeme zur Abdeckung der immer größeren Angriffsfläche steigt auch die Zahl der Alarme, was zu Alarmmüdigkeit führt, die nur wenige Organisationen personell und fachlich überwinden können. Hier kommt Managed Detection and Response (MDR) ins Spiel. MDR bietet eine Rund-um-die-Uhr-Erkennung und Reaktion auf Bedrohungen, beschleunigt die Wiederherstellungszeit und minimiert oder beseitigt die Auswirkungen eines Angriffs. MDR ist vergleichbar mit einem eigenen Security Operations Center, jedoch zu überschaubareren Kosten. Die MDR-Experten überwachen nicht nur Alarme, sondern unterstützen die Teams vor Ort dabei, zu verstehen, welche Warnungen kritisch sind und zu Handlungen führen müssen. Sie liefern den Kontext zum endlosen Strom an Alarme und können in jenem wichtigen Zeitfenster eingreifen, in dem ein Angreifer die Systeme eines Unternehmens kompromittiert hat – häufig bevor ein echter Schaden entsteht.

Modernisierung von Datensicherungen

Regelmäßige System- und Netzwerksicherungen gehören zu den wichtigsten Verteidigungsmaßnahmen gegen Angriffe. Werden Dateien durch Ransomware verschlüsselt, ermöglichen Back-ups eine schnelle Wiederherstellung der Daten auf den Stand vor dem Angriff. So werden Ausfallzeiten und Unterbrechungen minimiert und Lösegeldzahlungen können vermieden werden. Auch Angreifer wissen jedoch, dass zuverlässige Back-ups oft die letzte Hürde vor ihrer „Bezahlung“ sind, und versuchen daher verstärkt, sie gezielt auszuschalten: 94% der Unternehmen, die im vergangenen Jahr durch Ransomware betroffen waren, berichteten, dass auch ihre Back-ups attackiert wurden.

Eine Möglichkeit, eine Kompromittierung aller Back-ups zu vermeiden, ist die 3–2–1-Regel: Es sollten immer drei Kopien wichtiger Geschäftsdaten existieren – ein Original und zwei Sicherungen. Eine der Back-ups muss an einem externen Standort gespeichert werden, zum Beispiel in einer Cloud, um sich vor lokalen Katastrophen zu schützen. Die Vielfalt der Speicherorte schützt zudem vor ausfallbedingten Problemen an nur einem Typ Speichermedium.

Regelmäßige Tabletop-Übungen durchführen

Selbst mit den besten vorbeugenden Maßnahmen ist kein Unternehmen vor einem Angriff sicher. Regelmäßige Tabletop-Übungen helfen jedoch dabei, die Organisation optimal vorzubereiten, Schäden zu minimieren und eine schnellere Wiederherstellung nach Vorfällen zu ermöglichen. Während einer Tabletop-Übung kann das Team verschiedene Szenarien durchspielen und testen, ob die Reaktionsstrategie ausreichend ist oder Anpassungen erfordert. Diese Probeläufe identifizieren Lücken in der Kommunikationskette und bestätigen die Rollenverteilung im Ernstfall. Solche Übungen sollten mindestens einmal pro Jahr durchgeführt werden, um mit der sich ständig verändernden Bedrohungslage Schritt zu halten.

Die wiederholten Cyberangriffe auf den deutschen Hersteller ThyssenKrupp AG sind ein perfektes Beispiel dafür, dass Maßnahmen zur Risikoabwehr im Cyberbereich kein einmaliges Projekt sind. Im Februar vergangenen Jahres wurde ThyssenKrupp erneut Opfer eines Angriffs, der die IT-Systeme der Automobil-Sparte lahmlegte und die Produktion stoppte – es war jedoch nicht das erste Mal. Schon 2016 und 2022 wurden Angriffe gemeldet. Das zeigt: Cyber-Risikomanagement ist ein fortlaufender Prozess, der kontinuierlich angepasst und weiterentwickelt werden muss, um neuen Angriffsvektoren, Technologien und Gefahren zu begegnen.

Cyberversicherung in Betracht ziehen

Ein Ransomware-Angriff kann Unternehmen mit begrenzten finanziellen, IT-, operativen und sonstigen Ressourcen empfindlich treffen. Im Jahr 2024 lagen die durchschnittlichen Lösegeldforderungen bei etwa 4,1 Mio. Euro. Die Zahlung der Lösegeldsumme ist dabei oft nur ein Teil der Kosten. Hinzu kommen Ausgaben für Betriebsunterbrechung, Wiederherstellung digitaler Assets, forensische Untersuchungen und weitere Folgekosten. An dieser Stelle kann eine Cyberversicherung helfen.

Sie ist ein entscheidendes Werkzeug im Risikomanagement jeder Organisation. Eine Cyberversicherung bietet nicht nur im Schadenfall Deckung und unterstützt bei der Wiederherstellung, sondern stellt auch zusätzliche Tools und Ressourcen zur Verfügung, mit deren Hilfe Unternehmen ihre Cyber-Resilienz stärken können.

Oft umfasst die Absicherung Leistungen wie Incident Response, juristische Beratung, forensische Untersuchungen, Unterstützung bei der Abwicklung von Lösegeldforderungen sowie Meldungen bei Datenschutzverletzungen. Zunehmend werden auch Schäden an Maschinen oder Personenschäden abgesichert und die Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung von Systemen und/oder Daten übernommen. Die Police kann zudem eine Betriebsunterbrechungsdeckung enthalten, sodass Versicherungsnehmer im Fall einer Betriebsunterbrechung infolge eines Sicherheitsvorfalls Anspruch auf Einkommensersatz und Kostenerstattung haben.

Schutzstrategien weiterentwickeln und mehr Resilienz schaffen

In einer Welt, in der das digitale Risiko sich laufend verändert, müssen sich auch die Strategien zum Schutz von Unternehmen und ihrer kritischen Infrastrukturen gegen Cyberangriffe weiterentwickeln. Kritische Infrastrukturen tragen ihren Namen zu Recht: Sie sind kritisch. Durch den Einsatz aktiver Cyberstrategien können digital exponierte Unternehmen die Basis für mehr Cyberresilienz schaffen und potenziell verheerende Auswirkungen durch Ausfälle vermeiden.

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