AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement https://www.asscompact.de/ AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement de Fri, 13 Jun 2025 05:35:11 +0200 Thu, 12 Jun 2025 13:25:00 +0200 <a href="/nachrichten/weiteres-maklerhaus-wird-teil-von-attikon" hreflang="de">Weiteres Maklerhaus wird Teil von ATTIKON</a> http://www.asscompact.de/node/168344

Die ATTIKON Finanz AG begrüßt einen Neuzugang bei der ATTIKON Gruppe: Die UWS Assekuranz-Makler GmbH mit Hauptsitz in Schenefeld bei Hamburg ist auf die Absicherung von Immobilien spezialisiert – insbesondere im Auftrag von Hausverwaltungen, Bestandshaltern und institutionellen Anlegern.

168344 12. Juni 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Erst kürzlich verkündete die ATTIKON Gruppe einen Neuzugang. Nun stärkt die ATTIKON Finanz AG ihre Marktposition in der Immobilienwirtschaft: Die UWS Assekuranz-Makler GmbH wird Teil der ATTIKON Gruppe. Das in Schenefeld bei Hamburg ansässige Maklerhaus ist seit über 30 Jahren auf die Absicherung von Immobilien spezialisiert – vor allem im Auftrag von Hausverwaltungen, Bestandshaltern und institutionellen Anlegern. Zudem bietet die UWS Konzepte im Bereich der Freizeitbranche, insbesondere für Erlebnisbäder, Freizeitparks, Hotelanlagen und Reiterhöfe. Mit der Aquisition von UWS erweitert ATTIKON sein Portfolio gezielt um weitere Speziallösungen.

UWS erhält durch den Beitritt zur ATTIKON Gruppe Zugang zu zentralen Dienstleistungen wie Risikoeindeckung, Prozessoptimierung, Digitalisierung, Marketing und Personalunterstützung. Das Ziel besteht darin, dem sich wandelnden Markt offen zu begegnen, die Leistungsfähigkeit weiter zu steigern und die Beratungsqualität für alle Kundengruppen nachhaltig zu sichern. (tik)

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<a href="/nachrichten/private-pflegeversicherung-die-aktuellen-maklerfavoriten" hreflang="de">Private Pflegeversicherung: Die aktuellen Maklerfavoriten </a> http://www.asscompact.de/node/168343

Der Bedarf an privater Pflegeabsicherung ist angesichts steigender Pflegekosten unbestritten. Gerade auch die hohen Kosten stationärer Pflege lassen sich durch entsprechende Versicherungslösungen abfedern. Auf welche Anbieter im Markt Makler aktuell setzen, zeigt eine AssCompact TRENDS Studie.

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<a href="/nachrichten/esma-leitlinien-zu-esg-674-fonds-wurden-umbenannt" hreflang="de">ESMA-Leitlinien zu ESG: 674 Fonds wurden umbenannt</a> http://www.asscompact.de/node/168342

Europäische Fondsanbieter haben viele ihrer bislang nachhaltig gebrandeten Fonds umbenannt, um weiter Kapital in fossile Anlagen investieren zu können. Hintergrund sind neue Leitlinien der EU-Börsenaufsicht ESMA, die nachhaltige Fondsbezeichnungen transparenter machen sollen.

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Am 21.05.2025 sind neue Leitlinien der European Securities and Markets Authority (ESMA) in Kraft getreten. Diese sollen die Bezeichnungen von Fonds mit Nachhaltigkeitsmerkmalen für Verbraucher transparenter machen. Konkret verpflichten sie Fonds mit Begriffen wie „nachhaltig“ oder „ESG“ im Namen, mindestens 80% des Kapitals entsprechend anzulegen und Investitionen in fossile Unternehmen auszuschließen.

Jetzt haben die Organisationen Finanzwende, urgewald und Facing Finance untersucht, wie betroffene Fonds seit dem 21.05.2025 angepasst wurden. Die Ergebnisse zeigen: Es gab zahlreiche Umbenennungen, während die Portfolios nicht angepasst wurden.

Viele Umbenennungen bei „ESG“-Fonds

Laut der Untersuchung wurden 674 Fonds umbenannt, der ursprüngliche Bezeichnungen strengere Klimaschutzvorgaben erfordert hätten. Statt ihre Portfolios anzupassen, strichen 391 Fonds diese Begriffe aus dem Namen, weitere 283 ersetzten sie durch weichere Formulierungen wie „screened“ oder „committed“, die regulatorisch nicht eindeutig erfasst sind. Das sind 17% der Fonds, die noch im vergangenen Jahr einen solchen Begriff trugen. Demgegenüber haben 86 Fonds seit Einführung der Leitlinien einen „Nachhaltigkeits“-, „Umwelt“- oder „Impact“-bezogenen Begriff zu ihrem Namen hinzugefügt.

Nach Angaben der Autoren investierten 427 der betroffenen Fonds zuletzt rund 13,7 Mrd. Euro in fossile Energien. Besonders häufig griff der US-Vermögensverwalter State Street zu Umbenennungen, gefolgt von UBS und Northern Trust. Auch deutsche Anbieter wie DWS, Allianz oder Union Investment passten zahlreiche Fondsnamen. Die Organisationen fordern nun eine Nachschärfung der EU-Regeln und eine stärkere Kontrolle durch Aufsichtsbehörden wie die BaFin. Diese müssten systematisch prüfen, ob die neu gewählten, schwächeren Begriffe wirklich „redlich, eindeutig und nicht irreführend“ sind, oder ob sie ganz unabhängig von den ESMA-Leitlinien gegen geltendes Recht verstoßen, weil sie Verbraucher in die Irre führen. (mki)

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<a href="/nachrichten/franke-und-bornberg-wohngebaeudetarife-besser-aber-auch-teurer" hreflang="de">Franke und Bornberg: Wohngebäudetarife besser, aber auch teurer</a> http://www.asscompact.de/node/168337

Die Tariflandschaft in der Wohngebäudeversicherung bleibt weiterhin sehr heterogen. Das zeigt das aktuelle Rating von Franke und Bornberg. Während jeder siebte Tarif – und damit mehr Tarife als im Vorjahr – die Bestnote erhält, werden knapp 13% weiterhin mit mangelhaft oder gar ungenügend bewertet.

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Immobilienbesitzer mussten in den letzten Jahren tiefer in die Taschen greifen, um ihr Gebäude abzusichern. Ein Grund dafür sind die deutlich gestiegenen Schadenaufwendungen der Versicherer – allein von 2022 bis 2024 sind sie von 7,7 Mrd. Euro auf 9,7 Mrd. Euro geklettert. „Der Preisanstieg zieht sich durch den gesamten Markt“, erklärt Christian Monke, Leiter Ratings Gesundheit und Private Risiken bei Franke und Bornberg im Zuge der Veröffentlichung der diesjährigen Auflage des Ratings zur Wohngebäudeversicherung. „Nach anfänglichem Zögern haben viele Unternehmen ihre Wohngebäudeversicherungsprämien jetzt deutlich heraufgesetzt, auch über den Anpassungsfaktor hinaus.“

Kaum neue Leistungen in der Wohngebäudeversicherung

Schutz fürs Wohngebäude ist also im Jahr 2025 teurer – aber gibt es auch Verbesserungen im Vergleich zum Vorjahr? Tatsächlich entdecken die Analysten im Vergleich zum Vorjahr kaum neue Leistungen, erklären die Experten, was mit den bereits stark steigenden Preisen zusammenhängt. „Echte Mehrleistungen kosten Geld und würden die Tarife noch teurer machen“, erklärt Michael Franke, Gründer und Geschäftsführer der Franke und Bornberg GmbH den Stillstand. Als echte Neuerung der letzten Jahre zählt Franke die Aufnahme von Versicherungsschutz für Photovoltaik in die Tarife. Gute Tarife integrieren die Absicherung von fest mit dem Gebäude verbundene Anlagen in den Grundschutz ein, heißt es. Einige gehen sogar noch weiter und bieten einen separaten Photovoltaik-Baustein für ergänzende technische Gefahren oder Ertragsausfall an.

Jeder siebte Tarif erreicht Bestnote – Mehrheit im Mittelfeld

Für das diesjährige Rating haben die Experten 356 Wohngebäudetarife bzw. -tarifkombinationen von 89 Anbietern analysiert. Das Resultat: Einer von sieben Tarifen (14,3%) kann sich die Top-Note FFF+ („hervorragend“) sichern. Das ist eine Verbesserung im Vergleich zum Vorjahr, als jeder zehnte Tarif ein hervorragendes Ergebnis aufweisen konnte. Insgesamt haben 24 Anbieter mindestens einen Tarif mit Bestnote im Angebot. Auch in der Verfolgerkategorie FFF („sehr gut“) sind dieses Jahr mit 25, 3% mehr Tarife als im letzten Jahr zu finden (22,9%).

 

Franke und Bornberg: Wohngebäudetarife besser, aber auch teurer

 

Die meisten Tarife bleiben weiterhin im Mittelfeld (siehe Grafik), doch knapp 13% kommen über eine mangelhafte oder gar ungenügende Bewertung nicht hinaus, einige weniger als im Vorjahr.

Wo Tarife mit niedriger Bewertung schwächeln

Die Bandbreite ist also groß. Die besten Tarife decken mehr als 85% aller Anforderungen ab – andere dagegen nicht einmal die Hälfte. Wo hapert es am häufigsten? Tarife, die weniger als 65% der Anforderungen erfüllen und damit eine Bewertung von FF („befriedigend“) oder niedriger erhalten, weisen oft Lücken auf, wenn es um Leistungen für Rohrbruch, Schäden durch Tiere, Graffiti und Vandalismus sowie für das Beseitigen und Wiederaufforsten umgestürzter Bäume geht. Leistungen bei Diebstahl von Zubehör wie etwa Wärmepumpen, bei Seng- und Schmorschäden sowie bei Hotelkosten zeigen sich ebenfalls als Schwachpunkte. Andere Tarife schwächeln beim Schutz im Falle eines Versichererwechsels. Ältere Tarife weisen häufiger Lücken auf als neuere. Unter den Top-Tarifen befinden sich viele Tarife, die erst seit kurzem auf dem Markt sind. Daher ist es ratsam für Kunden und Vermittler, den Versicherungsschutz regelmäßig zu überprüfen, rät Franke und Bornberg.

Aspekte zur Nachhaltigkeit

Nachhaltigkeit ist ein wichtiges Thema in der Wohngebäudeversicherung. Schadenregulierung bietet zahlreiche Hebel, eine Immobilie nachhaltiger und ressourcensparend zu machen, so die Experten. Mehrkosten für energetische Modernisierung werden, sofern versichert, in der Bandbreite von 5.000 Euro bis 50.000 Euro bezahlt. Manche Tarife übernehmen die Mehrkosten sogar bis zur Versicherungssumme.

Ein Aspekt zur Nachhaltigkeit, der zu selten bedacht werde, ist Prävention. „Schäden zu verhindern oder deren Folgen zu begrenzen, ist immer nachhaltig“, erklärt Monke. So könnten Versicherer beispielsweise Kunden helfen, Schäden durch Starkregen abzuwenden, Nachlässe für präventive Maßnahmen einzuräumen oder Selbstbehalte zu senken. „Von jedem Schaden, der verhindert wird, profitieren Versicherer, Versicherte und die Umwelt“, so Monke weiter. (js)

Die Ergebnisse des Franke und Bornberg Ratings Wohngebäude 2025 können hier eingesehen werden.

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<a href="/nachrichten/sto%C3%AFk-stockt-dach-team-auf" hreflang="de">Stoïk stockt DACH-Team auf</a> http://www.asscompact.de/node/168341

Der Cyberassekuradeur Stoïk hat sechs Neuzugänge für das DACH-Team bekannt gegeben. Das Unternehmen hat damit die Marke von 100 Mitarbeitenden überschritten und setzt seinen Wachstumskurs fort. Im deutschsprachigen Raum wurde darüber hinaus ein Prämienvolumen von nun 10 Mio. Euro erreicht.

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Stoïk investiert in den Ausbau seines Cyberteams und holt weitere Experten ins DACH-Team. Der Cyberassekuradeur hat damit nun mehr als 100 Mitarbeitende. So sind kürzlich sechs Spezialisten hinzugekommen, die vormals bei Versicherern wie Allianz, ERGO, ARAG und HUK-COBURG tätig waren. Das Vertriebsteam für Cybersicherheitslösungen bei Stoïk erhält außerdem noch einen Neuzugang von Sosafe, einem Anbieter für Cybersicherheitsawarenesstrainings. Zuletzt war im Januar 2025 Jan Meurer Head of Cybersecurity Solutions bei Stoïk geworden.

Die Neuzugänge

Neu im Unternehmen sind Franziska Clemens, Customer Success, ehemals bei HUK COBURG/Cogitanda, Kathrin Schmitz, Sales Underwriting, ehemals bei ARAG, Tomke Blanke, Broker Success, ehemals bei Allianz, Linus Fischer, Sales Underwriting, und vormals ebenfalls bei Allianz, Stefan Stekic, Broker Success, vormals bei ERGO, sowie Anastasia Woydt, Cyber Sales, die von SoSafe kommt.

Statt externe Dienstleister einzusetzen, baue das Unternehmen konsequent interne Expertise auf, um seinen Kunden schneller und gezielter helfen zu können. so Franziska Geier Geschäftsführerin der Stoïk GmbH.

Prämienvolumen von 10 Mio. Euro

Der Assekuradeur bietet mittelständischen Unternehmen integrierte Versicherungslösungen an. Das Unternehmen verfolgt eine Expansionsstrategie und setzt auf einen ganzheitlichen Ansatz, um Risiken effektiv zu begegnen. Im deutschsprachigen Raum, also in Deutschland und Österreich, wurde auch ein Prämienvolumen von inzwischen 10 Mio. Euro und mit über 2.000 Kunden aufgebaut.

Das Unternehmen betont, dass Cyberversicherung trotz des Wachstums ein anspruchsvolles Geschäft bleibe. Stoïk sieht sich laut eigenen Angaben „unter anderem dank einer Series-B-Finanzierung über 25 Mio. Euro aus dem Oktober 2024 finanziell solide aufgestellt, um langfristig erfolgreich zu agieren und Unternehmen in Deutschland, Österreich und ganz Europa nachhaltig vor Cyberrisiken zu schützen“. (lg)

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<a href="/nachrichten/canada-life-passt-aks-produkte" hreflang="de">Canada Life passt AKS-Produkte an</a> http://www.asscompact.de/node/168339

Canada Life hat ihre Berufs- und Grundfähigkeitsversicherung einem Update unterzogen. Unter anderem gibt es neue optional wählbare Zusatzoptionen. Eine Gutachtenhilfe unterstützt mit bis zu sechs monatlichen Rentenzahlungen, sollte ein medizinisches Gutachten notwendig werden.

168339 12. Juni 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Der Lebensversicherer Canada Life hat seine Berufsunfähigkeits- und Grundfähigkeitsversicherungen neu aufgelegt. Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) schließt künftig eine wählbare Zusatzoption zum Schutz vor schweren Krankheiten ein, bei der alle 55 definierten Krankheiten der Schweren-Krankheiten-Vorsorge abgedeckt sind. Die Zusatzoption „Arbeitsunfähigkeit“ bietet eine Beitragsbefreiung bereits nach sechs Wochen und leistet weiterhin eine Rente von bis zu 36 Monaten. Bei der Teilzeitklausel sind nun Elternzeit und Kurzarbeit eingeschlossen.

Zudem beinhaltet die BU künftig eine Gutachtenhilfe. Bei Anforderung eines medizinischen Sachverständigengutachtens im Rahmen einer Leistungsprüfung zahlt der Versicherer bis zu sechs monatlichen Rentenzahlungen, um die Wartezeit zu überbrücken. Zudem ist eine Zusatzzahlung möglich, mit der der Versicherer die Kosten im Zusammenhang mit einer besonderen Beeinträchtigung mit bis zu zwei Monatsrenten unterstützt. Beim Verlust einer Grundfähigkeit kann der Vertrag beitragsfrei gestellt werden. Die Wahl der Zusatzversicherung Schwere Krankheiten schließt künftig die Multi-Pay-Option ein, mit der auch Leistungen bei einem zweiten Versicherungsfall bezogen werden können.

Anwartschaft auf Lebensversicherung

Als weitere Neuerung können Versicherte eine Anwartschaft auf eine Risikolebensversicherung in Anspruch nehmen. Eine Lebensversicherung von bis zu 300.000 Euro kann innerhalb von zehn Jahren nach BU-Abschluss ohne Risikoprüfung abgeschlossen werden, wenn eines der folgenden Ereignisse eintritt: Geburt eines Kindes, Hausbau oder zum 10. Jahrestag der Berufsunfähigkeitsversicherung.

Des Weiteren kann die BU nun schon ab einem Alter von zehn Jahren abgeschlossen werden. Die erneute Nachversicherungsgarantie ermöglicht die Erhöhung der Rente auf bis zu 75% des Bruttogehalts, wenn die erste Arbeitsstelle angetreten wird. Eine Erhöhung zum 15. Jahrestag der Police, die an kein bestimmtes Lebensereignis gebunden ist, ist ebenfalls möglich.

Neuerungen in der Grundfähigkeitsversicherung

In der Grundfähigkeitsversicherung hat Canada Life die Abfragezeiträume auf drei Jahre verkürzt und bietet eine Günstigerprüfung bei Berufswechsel an. Der neue optionale Zusatzbaustein PsychePlus sichert Kunden ab, wenn sie aufgrund psychischer Ursachen nicht mehr als drei Stunden täglich arbeiten können, der Baustein FähigkeitenPlus sichert den Verlust zusätzlicher Fähigkeiten wie Fühlen, Schmecken, Greifen oder Halten sowie Bildschirmarbeit ab.

Gutachtenhilfe, erweiterter Versicherungszeitraum und Erhöhungen

Die Gutachtenhilfe, die der Versicherer in der BU eingeführt hat, gilt ebenfalls in der Grundfähigkeitsversicherung. Zudem wurde der maximale Versicherungszeitraum auf 62 Jahre erhöht, um den Zeitraum ab Einschulung mit fünf Jahren bis zum Rentenbeginn mit 67 Jahren vollständig abzudecken.

Analog der BU besteht auch in der Grundfähigkeitsversicherung eine erneute Nachversicherungsgarantie bei Beginn der ersten Arbeitsstelle. Kunden können ebenfalls eine Erhöhung innerhalb der ersten fünf Jahre einmalig und dann jedes 5. Jahr bis zum 15. Jahrestag der Police in Anspruch nehmen, die an keine bestimmten Lebensereignisse gebunden ist. (js)

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<a href="/nachrichten/steuerrechtliche-herausforderungen-bei-der-ggf-versorgung" hreflang="de">Steuerrechtliche Herausforderungen bei der GGF-Versorgung </a> http://www.asscompact.de/node/168330

Die steuerrechtliche Anerkennung der betrieblichen Altersversorgung für Gesellschafter-Geschäftsführer stellt Unternehmen vor Hürden – besonders, wenn es um die Einhaltung von Probezeiten und die Abgrenzung zur verdeckten Gewinnausschüttung geht. Wie sieht die derzeitige Rechtsprechung aus?

168330 12. Juni 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement Ein Gastbeitrag von Christina Thomas, Syndikusrechtsanwältin, Volkswohl Bund Lebensversicherung a.G.

Für Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF) ist die Einrichtung einer betrieblichen Altersversorgung (bAV) unerlässlich. GGFs sind gut beraten, über eine betriebliche Altersversorgung nachzudenken, da diese nicht (ausreichend) über die gesetzliche Rentenversicherung abgesichert sind. Aufgrund der rechtlichen Stellung des GGFs kann dieser aktiv an der Einrichtung einer bAV mitwirken und – im Gegensatz zu Arbeitnehmern- auf dessen Ausgestaltung Einfluss nehmen.

Dem GGF stehen die verschiedenen Durchführungswege zur Verfügung, wobei auch die arbeitsrechtliche Zusageart eine Rolle spielen sollte. Sowohl die Beitragszusage mit Mindestleistung als auch die beitragsorientierte Leistungszusage sind denkbar. Ausschlaggebend hierfür ist meist die persönliche Haltung der Beteiligten hinsichtlich Rendite oder Haftung. Diese und noch weitere Einzelfragen müssen von dem Unternehmen gemeinsam mit dem GGF geklärt werden. Ohne einen fachlich fundierten Berater samt Steuerberater und Rechtsbeistand ist eine Entscheidung kaum zu treffen.

Steuerrechtliche Voraussetzungen

Eine Zusage einer bAV ist für das jeweilige Unternehmen erst sinnvoll, wenn dieses die jeweiligen Aufwendungen (Beiträge oder Zuwendungen) als Betriebsausgaben abziehen kann und diese auch für den einzelnen GGF nicht als verdeckte Gewinnausschüttung bewertet wird. Dabei gelten spezielle Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung, die bei der Neueinrichtung einer bAV zwingend beachtet werden müssen (siehe Grafik).

Steuerrechtliche Herausforderungen bei der GGF-Versorgung

Neben der ersten Prüfebene, ob eine betriebliche Veranlassung vorliegt und damit ein grundsätzlicher Abzug als Betriebsausgaben in Betracht kommt, wird auf der zweiten Prüfebene verlangt, dass gewisse Voraussetzungen, wie z.B. Erdienbarkeit und Probezeit, erfüllt sind und damit keine verdeckte Gewinnausschüttung angenommen werden kann. Das Erfüllen und Überblicken der Voraussetzungen stellen sich für die Beteiligten meist als unüberwindbare Herausforderungen dar. Die Rechtsprechung und die Finanzverwaltung haben neben den gesetzlichen Vorgaben weitere Prüfkriterien für die steuerliche Anerkennung entwickelt.

Eine Voraussetzung von vielen: Probezeit

Bei Erteilung einer Zusage einer bAV ist zwischen der unternehmensbezogenen und persönlichen Probezeit zu unterscheiden. Eine Zusage einer bAV ist dann anerkannt, wenn bereits bei Zusageerteilung

  • die „Eignung, Befähigung und fachliche Leistung des GGFs“ zuverlässig beurteilt werden kann (personenbezogene Probezeit) und
  • die „Ertragsaussichten der Gesellschaft“ zuverlässig abgeschätzt werden können (unternehmensbezogene Probezeit).

Hierzu hat das BMF mit Schreiben vom 14.12.2012 (IV C 2– S 2742/10/10001) festgelegt, dass die personenbezogene Probezeit zwischen zwei und drei Jahren als ausreichend anzusehen ist und eine unternehmensbezogene Probezeit in der Regel mindestens fünf Jahre betragen sollte.

Auf die steuerrechtliche beherrschende Stellung des GGF kommt es dabei nicht an. Von diesen Grundsätzen hat das BMF Sonderfälle aufgenommen, in denen die Probezeit entfallen kann (wie z.B. die Umwandlung der Gesellschaft, Vortätigkeit des Geschäftsführers).

Sonderfall: Entgeltumwandlung des GGFs?

Ob diese Voraussetzungen auch bei einer Entgeltumwandlung zu erfüllen sind, ist dem BMF-Schreiben nicht zu entnehmen, sodass man hier auf die höchstrichterliche Rechtsprechung zurückgreift.

Der BFH hat sich bereits im Jahre 2018 (Urteil vom 07.03.2018– I R 89/15; BStBl. II 2019,70) damit beschäftigt, ob die steuerliche Anerkennung der Zusage an der fehlenden Erdienbarkeit scheitert, wenn der beherrschende GGF bestehende Gehaltsansprüche in eine Anwartschaft auf Leistungen der bAV umgewandelt hat. Grundsätzlich gilt eine Erdienbarkeitsfrist zwischen der Zusageerteilung und dem Zeitpunkt der (frühestmöglichen) Inanspruchnahme der bAV von zehn Jahren. Hierzu haben die Richter entschieden, dass die Erdienbarkeitsvoraussetzung bei einer echten Entgeltumwandlung nicht erfüllt sein muss. Bei der durch Entgeltumwandlung finanzierten Altersversorgung disponiere der GGF wirtschaftlich betrachtet ausschließlich über sein eigenes (künftiges) Vermögen, indem er Aktivbezüge zugunsten künftiger Altersbezüge zurücklege. Daher müsse in diesen Fällen die Erdienbarkeit im Gegensatz zu einer rein arbeitgeberfinanzierten Zusage nicht eingehalten werden. Zudem haben die Richter eine Versagung der steuerlichen Anerkennung bei einer Entgeltumwandlung bestätigt, wenn insbesondere im Zusammenhang mit der Zusage eine (sprunghafte) Gehaltserhöhung erfolgt.

Auch für Probezeit anwendbar?

Ob diese Rechtsprechung nunmehr auch bei der einzuhaltenden Probezeit anwendbar ist, ist bislang strittig und ungeklärt. Das FG Düsseldorf hatte hierzu mit Urteil vom 16.11.2021– 6 K 2196/17 über einen Sachverhalt zu entscheiden, bei dem unter anderem die Probezeit bei einer Entgeltumwandlung nicht eingehalten worden ist. Die Richter entschieden, dass der Umstand, dass dem GGF bereits unmittelbar nach der Gründung eine Zusage erteilt worden ist, nicht zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führe. Grundsätzlich wird in ständiger Rechtsprechung des BFH (u.a. Urteil vom 28.04.2010– I R 78/08) die Probezeit für notwendig erachtet, jedoch liege hier ein Fall der echten Entgeltumwandlung, bei dem das Unternehmen gerade keine zusätzliche Belastung eingehe. Daher entschieden die Richter des FG Düsseldorf, dass eine Probezeit bei einer Entgeltumwandlung nicht eingehalten werden muss. Die Argumentation der Richter ist nachvollziehbar, jedoch ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. Der Bundesfinanzhof hat unter dem Aktenzeichen I R 50/22 demnächst darüber zu entscheiden und wird hoffentlich die Rechtslage klären.

Im Zweifel sollte daher bei Einzelfragen über eine verbindliche Auskunft nach § 89 Abs. 2 AO beim zuständigen Betriebsstättenfinanzamt die Sach- und Rechtslage geklärt werden. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Rechtsprechung positionieren wird.

AssCompact Vorsorge Forum 2025

Dieser Beitrag erscheint im Rahmen des AssCompact Vorsorge Forum, das am 24.06.2025 im XPOST Köln stattfindet. Volkswohl Bund Lebensversicherung a.G. ist dort als Aussteller vertreten. Außerdem umfasst das Programm einen Vortrag von Experten der Volkswohl Bund Lebensversicherung a.G. Weitere Informationen finden Sie unter asscompact.de/vorsorge-forum.

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<a href="/nachrichten/verjaehrung-fuer-unzulaessige-kontogebuehren-der-sparkasse" hreflang="de">Verjährung für unzulässige Kontogebühren der Sparkasse</a> http://www.asscompact.de/node/168288

Der BGH hat erneut betont: Sparkassen müssen zu Unrecht erhobene Gebühren zurückzahlen, die auf stillschweigender Zustimmung basieren. Zudem hat er im Rahmen einer Musterfeststellungsklage zur Verjährung geurteilt und bis zu welchem Jahr Rückforderungen möglich sind.

168288 12. Juni 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat erneut zur Rückzahlung von Kontoführungsentgelten im Rahmen einer Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) Stellung bezogen. Gegenstand war die Frage, ob und in welchem Umfang Sparkassen zu Unrecht kassierte Gebühren an Verbraucher zurückzahlen müssen – insbesondere solche, die auf der Grundlage sogenannter Zustimmungsfiktionsklauseln erhoben wurden.

Ein Verbraucherschutzverband hatte gegen eine Sparkasse geklagt, weil diese seit Dezember 2016 geänderte Entgelte für Girokonten einführte – ohne aktive Zustimmung der Kunden. Stattdessen griff sie auf eine Klausel zurück, wonach eine stillschweigende Zustimmung angenommen wurde, wenn Kunden nicht innerhalb von zwei Monaten widersprachen. Der BGH hatte dazu allerdings bereits 2021 entschieden, dass solche Zustimmungsfiktionen in AGBs unwirksam sind (Az: XI ZR 26/20). Dennoch verweigerte die Sparkasse Rückzahlungen und argumentierte, Kunden hätten die Entgelte jahrelang widerspruchslos gezahlt.

Das Gericht entschied gegen die Sparkasse und erklärte die Gebührenerhöhungen der Sparkasse für unwirksam. Sebastian Reiling, Referent Team Sammelklagen im Verbraucherzentrale Bundesverband, kommentiert:

„Der Bundesgerichtshof hat klargestellt, dass es bei Gebührenerhöhungen die Zustimmung der Verbraucher:innen braucht. Nach dem Urteil des Bundesgerichtshof können Kund:innen der Berliner Sparkasse unzulässig verlangte Gebühren rückwirkend ab November 2017 geltend machen, wenn sie sich der Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale angeschlossen haben. Ansprüche aus der Zeit davor sind nach Einschätzung des Bundesgerichtshofs jedoch verjährt.“ Verbraucher können sich also nicht darauf berufen, dass sie die Rechtslage erst durch das BGH-Urteil von 2021 erkannt haben. Die Erkenntnis begann also nicht erst mit diesem Urteil, sondern mit der Kenntnis der Entgeltabbuchung und des Vertragsverhältnisses – also meist schon vor 2021.

Zudem erklärt die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg: Der BGH geht grundsätzlich von einer dreijährigen Verjährung nach Entgelterhöhung bzw. Genehmigung des Saldoabschlusses (siehe hierzu Verbraucherzentrale Baden-Württemberg) aus, allerdings waren die Verbraucherschützer der Ansicht, dass Ansprüche in diesem Fall erst verjährt sein sollten, wenn sie mehr als zehn Jahre zurückliegen. So hatte es auch das Landgericht Trier in einem Berufungsurteil vom 25.11.2022 (Az: 1 S 69/22) gesehen. (bh)

BGH, Urteil vom 03.06.2025 – Az: XI ZR 45/24

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<a href="/nachrichten/wie-schafft-die-assekuranz-den-image-wechsel" hreflang="de">Wie schafft die Assekuranz den Image-Wechsel?</a> http://www.asscompact.de/node/168268

Worauf warten wir, fragt AssCompact Kolumnist Andreas Wollermann. Denn es ist längst Zeit für ein neues Image für die Versicherungsbranche. Und dabei geben Sinn, Haltung und Geschwindigkeit den Takt an. Was bedeutet das für die Branche? Und was kann sie von anderen lernen?

168268 12. Juni 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement Ein Artikel von Andreas Wollermann, Berater und Trainer für Versicherer und Finanzdienstleister unter der Wortmarke GENsurance®

Es ist Zeit für ein neues Image. Nicht weil wir wollen, – sondern weil wir müssen. Die Versicherungswirtschaft steckt, wie wir seit Langem einmal jährlich lesen können, in einer Imagekrise, die wir uns selbst eingebrockt haben. Jahrzehntelang haben wir uns auf Tugenden wie Sicherheit, Stabilität und Verlässlichkeit konzentriert und diese Begriffe so oft wiederholt, bis sie selbst die Kraft verloren haben. Heute wirkt das alles wie ein Echo aus einer anderen Zeit. In einer Welt, in der Sinn, Haltung und Geschwindigkeit den Takt angeben, wirkt unsere Außendarstellung wie das Faxgerät im Zeitalter von ChatGPT: irgendwie noch da – aber keiner weiß, warum.

Dabei ist das Produkt „Versicherung“ nicht das Problem. Es ist das Narrativ. Die Story, die wir erzählen, oder eben nicht erzählen. Die emotionale Relevanz fehlt an vielen Stellen komplett. Und das Verständnis dafür, wie junge Menschen heute denken, leben und entscheiden.

Wenn wir die nächste Generation von Kunden und Mitarbeitenden für uns gewinnen wollen, müssen wir aufhören, ausschließlich solide zu sein. Wir müssen spannend werden. Relevant. Mutig. Eindeutig. Und vor allem: anders als das Bild, das aktuell von uns gezeichnet wird.

Warum „sicher und solide“ keine Marke mehr ausmacht

Fragt man heute junge Menschen, was ihnen bei einem Arbeitgeber oder einer Marke wichtig ist, fallen immer wieder dieselben Begriffe: Sinn. Flexibilität. Authentizität. Nachhaltigkeit. Haltung. Aber „konservativ“, „verstaubt“ oder „bürokratisch“? Eher nicht.

Und genau das sind die Begriffe, die uns – oft ungewollt – anhaften. Weil wir es zugelassen haben. Weil wir es versäumt haben, unser Rebranding aktiv zu gestalten. Während andere Branchen sich neu erfunden haben, schwelgen wir in der Vergangenheit. Während Patagonia Kleidung zur politischen Botschaft erhoben hat, hängen wir bei „Service-Offensive 2025“, Imagefilmen mit Celloklängen und Handschlagästhetik fest.

Was verkauft unsere Branche? „Wir sichern Ihr Leben ab!“ – klingt irgendwie, naja. Wo ist die Vision? Wo ist der Mut zur klaren Kante? Warum sagen wir nicht: „Wir übernehmen Verantwortung für eure Zukunft – mit Haltung, mit Technologie, mit Transparenz.“?

Ein Rebranding beginnt nicht bei der Werbung. Es beginnt bei der inneren Überzeugung, die über § 823 BGB hinausgeht.

Patagonia – Haltung ist keine Marketingmaßnahme

Patagonia, ein Unternehmen für Outdoorbekleidung, hat sich von Anfang an positioniert: gegen Fast Fashion, für Nachhaltigkeit. Für ihre Werte haben sie auf Profit verzichtet, ihre Firma verschenkt und damit ein Markenimage geschaffen, das weltweit respektiert wird. Die Frage an die Branche: Wofür stehen wir? Wirklich!

Die Antwort darf nicht lauten: „Für umfassende Risikoabsicherung im Sinne unserer Versicherten.“ Das ist ein Satz für Geschäftsberichte, nicht für Herzen. Wenn wir wollen, dass junge Menschen uns folgen – als Kunden, als Mitarbeitende, als Markenbotschafter – dann müssen wir neue Positionen beziehen. Zu gesellschaftlichen Fragen. Zu ökologischer Verantwortung. Zu moderner Führung.

Stattdessen sehen wir oft ein vorsichtiges Abwarten. Eine Angst anzuecken. Ein Lavieren, das man in keinem TikTok-Clip erzählen kann. Apropos TikTok:

TikTok – wer nicht erzählt, wird nicht gesehen

TikTok ist nicht nur ein Hype. TikTok ist ein Spiegel. Für das, was Menschen heute fesselt: Echtheit. Tempo. Haltung. Überraschung. Dialog.

Wie viele Versicherer nutzen heute Storytelling wirklich? Und ich meine nicht: „Der Azubi macht ein Reel mit Einblicken in den Arbeitsalltag.“ Ich meine: Wie viele trauen sich, echte Geschichten zu erzählen? Geschichten, die berühren, polarisieren, hängen bleiben? Geschichten, in denen Menschen sich wiederfinden – nicht nur Paragrafen oder Versprechen für die Zukunft?

Die Versicherungswirtschaft ist voll von echten Geschichten. Von Mut. Von Neuanfängen. Von Rettung. Von Sicherheit in der Dunkelheit. Wir müssen diese Geschichten nicht erfinden, wir müssen sie nur endlich dort erzählen, wo andere Branchen dies schon längst tun.

Drei Ideen zum Rebranding der Branche
  • Purpose klar definierenWarum gibt es uns? Was wollen wir bewegen – gesellschaftlich, ökologisch, kulturell? Wer das nicht beantworten kann, wird keinen einzigen Menschen unter 30 langfristig binden.
  • Kommunikation emotionalisierenRaus aus der Faktenwelt, rein in die Gefühlswelt. Versicherungen lösen Ängste. Geben Hoffnung. Eröffnen Chancen. Warum kommunizieren wir das nicht so?
  • Mut zur UnbequemlichkeitMarken, die gemocht werden wollen, gehen unter. Marken, die Haltung zeigen, polarisieren und bleiben. Lasst uns doch lieber die Hälfte verlieren, als niemandem etwas zu bedeuten.

Wir brauchen keine neue Werbung, wir brauchen ein neues Selbstbild. Es geht nicht um Logos, Slogans oder Claims. Es geht um Glaubwürdigkeit. Um Relevanz. Und um das ehrliche Eingeständnis: Die Welt hat sich verändert. Jetzt sind wir dran.

Ein Rebranding der Versicherungswirtschaft ist keine kosmetische Maßnahme. Wer jetzt zögert, verliert nicht nur Marktanteile. Sondern Anschluss. An die Zukunft. An Talente. An Vertrauen.

Oder wie es ein junger Auszubildender in einem meiner Workshops sagte: „Ich will nicht mein Leben lang für einen alten ‚Image-Dino‘ arbeiten. Ich will für eine Marke stehen, auf die ich stolz sein kann.“ Na dann, liebe Branche: Worauf warten wir?

Lesen Sie auch: Netzwerkformate sind unverzichtbar

Diesen Beitrag lesen Sie auch in AssCompact 06/2025 und in unserem ePaper.

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<a href="/nachrichten/wann-schliesst-die-gen-z-versicherungen-ab" hreflang="de">Wann schließt die Gen Z Versicherungen ab?</a> http://www.asscompact.de/node/168328

Sirius Campus hat sich mit der „Gen Z im Versicherungsmarkt“ befasst und geht dabei auf Lebenswelten und Medienverhalten der jungen Generation ein. Zu welchen Gelegenheiten schließt die Gen Z eine Versicherung ab? Wo findet Werbekontakt statt? Ein besonderes Augenmerk liegt diesmal auf TikTok.

168328 11. Juni 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Laut der aktuellen Sirius Campus-Marktuntersuchung „Gen Z im Versicherungsmarkt“ sehen 66% der jungen Leute im Alter zwischen 16 und 30 Jahren ihre eigene Zukunft optimistisch. Das sind mehr als vor zwei Jahren, wo dies 58% taten. Als Chancen empfindet die Gen Z für sich besonders den Vermögensaufbau (54%), gesundheitliche Versorgung sowie die Gründung einer Familie mit Kindern (47%). Im Beruflichen wittern 45% gute Karrierechancen, Chancen für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie (44%) und die Selbstverwirklichung im Beruf (40%).

Herausforderungen für die Jugend

Als Herausforderungen gelten bei vielen hohe Wohnkosten und Immobilienpreise (65%), zu wenig Geld oder Zeit für Reisen und Freizeit (45%) sowie finanzielle Engpässe (36%). Das Thema Nachhaltigkeit nimmt laut Sirius Campus eher eine nachgelagerte Rolle ein.

Chancenorientierte Lebenseinstellung führt zu höherem Absicherungsbedürfnis

Sirius Campus betont den Zusammenhang, der zwischen dem optimistischen Blick in die eigene Zukunft und dem Wunsch nach beruflicher Selbstverwirklichung besteht. Eine chancenorientierte Lebenseinstellung führe auch zu einem höheren Absicherungsbedürfnis. Die befragten jungen Menschen besitzen demnach bereits mehr Versicherungen und planen auch mehr Versicherungsabschlüsse.

So viele Versicherungsverträge hat die Gen Z

Für den Abschluss von Versicherungen ist das Alter in Verbindung mit Lebensereignissen ein entscheidender Faktor. 16– bis 18-Jährige haben laut dem Kölner Forschungs- und Beratungsinstitut lediglich rund zwei Verträge, die oft auch noch von ihren Eltern für sie abgeschlossen wurden. Bei den 28– bis 30-Jährigen – der ältesten Gruppe der Gen Z – sind es dann bereits rund vier Verträge. Besonders private Haftpflicht-, Hausrat- und Kfz-Versicherungen hat diese älteste Gruppe abgeschlossen. Die erste Versicherung wird übrigens jeweils zu rund zwei Fünfteln bei einem Vermittler oder direkt inklusive Vergleichsportal abgeschlossen.

Ereignisse, die zum Versicherungsabschluss führen

Am wahrscheinlichsten ist der Versicherungsabschluss im Rahmen von Ereignissen wie Autokauf, längerer Auslandsaufenthalt oder der Geburt eines Kindes. Auch z. B. der Berufseinstieg oder die Eröffnung eines Girokontos können einen Versicherungsabschluss nach sich ziehen. Darüber hinaus erhöhen selbst erlebte Schäden und Unfälle oder solche im sozialen Umfeld die Bereitschaft, eine Versicherung abzuschließen.

Beratungsgespräche bei Vermittlern sind erfolgreicher, wenn diese mit einer ausführlichen Risiko- und Vorsorgeanalyse möglichst über zwei Termine hinweg realisiert werden, heißt es von Sirius Campus.

„Lebensereignisse sind ein Türöffner für Kommunikation. Mit Content-Marketing rund um ein Lebensereignis können Versicherer ihre besonderen Marken- und Produktvorteile wirksamer verbreiten“, so Dr. Oliver Gaedeke, Geschäftsführer von Sirius Campus.

Auf TikTok gesehen – Versicherung abgeschlossen?

Auch informative TikToks von Versicherern, die auf den Nutzen einer bestimmten Versicherung eingehen, schaffen es häufig, dass sich die jungen Leute über das Angebot genauer informieren. Erklärende Filme konnten von einer Auswahl getesteter TikToks junge Leute besonders stark aktivieren, beispielsweise R+V Versicherung zur Hausratversicherung, Allianz zur Altersvorsorge und Deutschen Familienversicherung und HUK24 beide zur Haftpflichtversicherung.

„Der Aufbau von Wissen über mögliche Risiken und wie eine Versicherung im Ernstfall hilft, verbessert die Vorstellungen über die Sinnhaftigkeit von Versicherungen. Das motiviert junge Leute für einen Versicherungsabschluss am stärksten“, sagt Gaedeke.

Humorvollere TikToks konnten die Markenpräsenz (Proven Recall) der Anbieter mithilfe einer lustigen Story ausbauen, z. B. Debeka, Nürnberger oder Zurich. Jedoch kam es aufgrund kurzer und lustiger TikToks von Versicherern eher weniger zur Kontaktaufnahme, da die Erwartungen der Gen Z an eine Versicherermarke enttäuscht wurden.

Über die Sirius Campus Marktuntersuchung „Gen Z im Versicherungsmarkt“

Für die Sirius Campus Marktuntersuchung „Gen Z im Versicherungsmarkt“ wurden 1.626 16– bis 30-Jährige (Gen Z) in einer repräsentativen Online-Befragung im April 2025 und vertiefend in zwölf qualitativen Interviews befragt. Inhaltlich geht es insbesondere um Lebenswelten, Medienverhalten, Werbekontakt, Versicherungsabschluss, Markenerwartungen, Wirkung von Werbebotschaften und TikToks. (lg)

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<a href="/nachrichten/bav-die-maklerfavoriten-der-unterstuetzungskasse-2025" hreflang="de">bAV: Die Maklerfavoriten in der Unterstützungskasse 2025</a> http://www.asscompact.de/node/168314

An welche Anbieter vermitteln Maklerinnen und Makler das meiste bAV-Geschäft im Durchführungsweg Unterstützungskasse? Und wie punkten die Versicherer in den verschiedenen Leistungskriterien? Die Antworten hat die aktuelle Studie „AssCompact AWARD – Betriebliche Altersversorgung 2025“.

168314 11. Juni 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die betriebliche Altersversorgung (bAV) wird nicht nur gerne von Versicherern als Mittel für kleine und mittelständische Unternehmen genannt, um für Fachkräfte attraktiver zu werden, sie ist auch bei den Versicherungsvermittlerinnen und -vermittlern ein wichtiges Geschäftsfeld, das in Zukunft wohl auch wachsen wird. Das zeigt die aktuelle Studie „AssCompact AWARD – Betriebliche Altersversorgung 2025“. Während gegenwärtig für rund 60% der Befragten das bAV-Geschäft sehr große bzw. große Relevanz besitzt, erwarten dies in fünf Jahren bereits 66%.

Durchführungswege für die Vermittlung der bAV gibt es viele. Einsam ganz oben beim Courtageanteil steht die Direktversicherung mit über 80%, doch mit immerhin knapp 10% folgt die Unterstützungskasse, die aufgrund ihrer komplexen Regelungen und Gestaltungsmöglichkeiten einen hohen Beratungsbedarf hat.

Doch welche bAV-Anbieter erhalten von den befragten Maklerinnen und Maklern sowie Mehrfachagentinnen und -agenten im Durchführungsweg „Unterstützungskasse“ das meiste Geschäft? Und welche Anbieter wiederum bieten ein sehr zufriedenstellendes Servicespektrum?

Allianz dominiert

Der Blick auf das Ranking im Durchführungsweg Unterstützungskasse zeigt, dass sich an der marktdominierenden Position der Allianz nach wie vor nichts geändert hat. Als Ranking-Erster erhält der Münchener Versicherer auch in dieser Sparte ziemlich genau das Doppelte des bAV-Geschäfts des zweitplatzierten Anbieters, der NÜRNBERGER. Unverändert bleiben auch die weiteren Platzierungen: Rang 3 geht an die Canada Life, Rang 4 an die Swiss Life und Rang 5 an die Alte Leipziger. Damit sind die Top 5 allesamt unverändert platziert.

Interessant ist vor allem die Anteilsentwicklung beim Viertplatzierten, der Swiss Life. Diese hatte in der Auswertung von 2024 lediglich einen Geschäftsanteil von 33,1. 2025 ist er stark gestiegen, auf 45,5. Bei den übrigen drei Verfolgern der Allianz sind die Geschäftsanteile um je 2 bis 4 Punkte nach oben gegangen.

Diese Anbieter setzen Qualitätsmaßstäbe

Doch nur der Blick auf die Geschäftsanteile liefert unabhängigen Vermittlerinnen und Vermittlern noch kein vollständiges Bild darüber, was sie von einem Produktanbieter zu erwarten haben. Entscheidend ist auch, wie zufrieden sie mit den Leistungen der Versicherer sind. Um das zu ermitteln, wurden die Studienteilnehmerinnen und -teilnehmer gebeten, die Anbieter anhand von 13 Leistungskriterien zu bewerten.

Die Leistungskriterien fließen entsprechend ihrer Relevanz unterschiedlich gewichtet in die Bewertung ein. Die am stärksten gewichteten Leistungskriterien in diesem Jahr sind die „Produktqualität“ (Transparenz, Beständigkeit des Tarifwerkes u. a.), die „Abwicklung im Neugeschäft“ (Korrektheit und Verständlichkeit der Policen u. a.) sowie die „Finanzstärke/finanzielle Stabilität“ (Eigenkapitalquote u. a.).

Die Top-Versicherer in den Top-3-Leistungskriterien

Und welcher der bAV-Anbieter setzt die Standards im Bereich der Produktqualität? Laut den befragten Versicherungsmaklern und Mehrfachagenten setzt im Durchführungsweg Unterstützungskasse die LV 1871 die marktweite Benchmark, dicht gefolgt von der Stuttgarter und dem VOLKSWOHL BUND

In Sachen Abwicklung im Neugeschäft definiert im Durchführungsweg Unterstützungskasse die WWK die Maßstäbe im Wettbewerb. Die Plätze 2 und 3 belegen die Stuttgarter und die Canada Life.

Die Finanzstärke/finanzielle Stabilität gilt als drittwichtigstes Leistungskriterium. Hier gilt die Swiss Life als Branchenmaßstab, den 2. Platz teilen sich die Stuttgarter, die WWK und die Canada Life.

Über die Studie

Die Online-Befragung zur Studie „AssCompact AWARD – Betriebliche Altersversorgung 2025“ wurde vom 16.04.2025 bis 04.05.2025 durchgeführt. Nach einer Qualitätsprüfung flossen die Stimmen von 303 Vermittlerinnen und Vermittlern aus der Finanz- und Versicherungsbranche in die Stichprobe ein, die ein sehr gutes Abbild der Assekuranz- und Finanzvermittler hinsichtlich der Alters- und Geschlechtsstruktur darstellt.

Sie können diese Studie hier kostenpflichtig bestellen.

Informationen zu allen weiteren AssCompact Studien sind unter asscompact.de/studien zu finden.

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<a href="/nachrichten/der-schluessel-zur-bindung-und-gewinnung-von-mitarbeitenden" hreflang="de">Der Schlüssel zur Bindung und Gewinnung von Mitarbeitenden</a> http://www.asscompact.de/node/168280

In Zeiten des Fachkräftemangels gewinnt die betriebliche Vorsorge immer mehr an Bedeutung. Swiss Life bietet mit ihrem ganzheitlichen Ansatz eine Lösung, die es ermöglicht, sich als attraktiver Arbeitgeber zu positionieren und gleichzeitig die finanzielle Absicherung der Belegschaft zu gewährleisten.

168280 11. Juni 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement Ein Gastbeitrag von Hubertus Harenberg, Bereichsleiter Firmenkundengeschäft und Branchenversorgung bei Swiss Life

Die betriebliche Vorsorge von Swiss Life basiert auf drei wesentlichen Säulen für umfassenden Schutz:

Betriebliche Altersversorgung (bAV)

Mit Swiss Life Maximo steht eine flexible bAV-Plattform zur Verfügung, die Ertragsstärke mit Sicherheit verbindet. Das Produkt ermöglicht ein hohes Investment in Sachwerte wie Aktien, um Renditechancen zu nutzen, während gleichzeitig ein intelligenter Anlagemechanismus für die nötige Sicherheit sorgt.

Betriebliche Arbeitskraftabsicherung (bAKS)

Mit Swiss Life BU Pro können Arbeitgebende ihre gesamte Belegschaft gegen das Risiko der Berufsunfähigkeit absichern. Dies bietet Mitarbeitenden sofortigen Schutz und demonstriert die Wertschätzung des Arbeitgebers für ihre Arbeitskraft.

Betriebliche Krankenversicherung (bKV)

Die bKV ergänzt die gesetzliche Krankenversicherung und bietet Mitarbeitenden Zusatzleistungen wie Zahnersatz, Vorsorgeuntersuchungen oder Heilpraktikerbehandlungen. Dies fördert die Gesundheit der Belegschaft und reduziert Ausfallzeiten.

Digitalisierung als Schlüssel zur Verbreitung

Um die Beratung und Verwaltung der betrieblichen Vorsorge zu vereinfachen, hat Swiss Life gemeinsam mit der Xempus Deutschland GmbH eine innovative digitale Plattform entwickelt. Mit dem Swiss Life Vorsorge-Manager bieten wir Vermittelnden, Firmenkunden und deren Mitarbeitenden eine intuitive und effiziente Lösung, um alle Vorsorgebausteine – bAV, bAKS, bKV – beraten zu können.

  • Vermittelnde profitieren insbesondere vom Budgetberater von Xempus für die Arbeitgeberberatung, um das Vorsorgebudget für die Mitarbeitenden zu ermitteln.
  • Arbeitgebende erhalten Zugang zu effizienten Verwaltungstools.
  • Mitarbeitende können ihre bAV-Verträge einsehen, sich über ihre Rentenlücke informieren und Entgeltumwandlungen abschließen.
Swiss Life Maximo: Innovative bAV-Lösung mit überzeugenden Vorteilen

Mit dem Versicherungstarif Swiss Life Maximo setzt Swiss Life seit über zehn Jahren Maßstäbe in der betrieblichen Altersversorgung. Mit einem Höchsteintrittsalter von 65 Jahren stellt der Versicherer zudem sicher, dass alle Mitarbeitenden über einen einzigen Versicherungstarif in den Durchführungswegen Direktversicherung und Unterstützungskasse sowie Direktzusage versorgt werden können.

  • Maximale Renditechancen: Swiss Life Maximo ermöglicht bereits ab Vertragsbeginn ein Investment von nahezu 100% in Sachwerte wie Aktien.
  • Intelligenter Sicherungsmechanismus: Ein ausgeklügelter Anlagemechanismus sorgt für tägliche Überwachung und bei Bedarf Sicherung des Vertragsguthabens.
  • Flexible Garantieoptionen: Arbeitgeber können zwischen einer Bruttobeitragsgarantie von 80% oder 60% wählen.
  • Nachhaltige Anlagemöglichkeiten: Über 180 Anlagestrategien, Einzelfonds und ETFs stehen zur Verfügung, darunter zahlreiche nachhaltige Optionen, die ESG-Kriterien erfüllen.
Fazit

Die ganzheitliche betriebliche Vorsorge von Swiss Life, kombiniert mit der digitalen Plattformlösung, bietet Arbeitgebenden ein leistungsstarkes Instrument zur Mitarbeitendengewinnung und -bindung. In Zeiten des Fachkräftemangels können sich Unternehmen damit als attraktive Arbeitgebende positionieren. Und die Beschäftigten profitieren von einem umfassenden Schutz, der ihre finanzielle Sicherheit in verschiedenen Lebenssituationen gewährleistet.

AssCompact Vorsorge Forum 2025

Dieser Beitrag erscheint im Rahmen des AssCompact Vorsorge Forum, das am 24.06.2025 in Köln stattfindet. Die Swiss Life ist dort als Aussteller vertreten. Außerdem umfasst das Programm einen Vortrag von Swiss Life. Weitere Informationen finden Sie unter asscompact.de/vorsorge-forum.

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<a href="/nachrichten/nils-reich-wird-neuer-komposit-vorstand-der-rv" hreflang="de">Nils Reich wird neuer Komposit-Vorstand der R+V</a> http://www.asscompact.de/node/168316

Die R+V Versicherung hat einen neuen Komposit-Vorstand: Zum 15.09.2025 wird Nils Reich den Posten von Klaus Endres übernehmen. Endres wiederum hat im April das neu geschaffene Ressort Operations und IT des Wiesbadener Versicherers übernommen.

168316 11. Juni 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Mit Wirkung zum 15.09.2025 wird Nils Reich Komposit-Vorstand bei der R+V Versicherung AG. Dazu hat ihn der Aufsichtsrat kürzlich ernannt. Der promovierte Mathematiker ist aktuell als CEO Health des französischen Versicherers AXA tätig und dort für das globale Krankenversicherungsgeschäft verantwortlich.

Reich wird Nachfolger von Klaus Endres. Der 49-Jährige hat im April das neu geschaffene Ressort Operations und IT des Wiesbadener Versicherers übernommen. Bis Reich seinen Posten antritt, leitet Endres das Komposit-Ressort, also das Schaden-/Unfallgeschäft, kommissarisch weiter.

Mit rund 8 Mrd. Euro Beitragseinnahmen übernimmt der 44-jährige Reich als Komposit-Vorstand die Verantwortung für knapp die Hälfte des Erstversicherungsgeschäfts der R+V in Deutschland, wie der Versicherer mitteilt. Im Jahr 2026 wird außerdem der Vertriebsweg Makler Komposit Teil des Ressorts, heißt es von der R+V.

Reichs Karriere startete im Jahr 2008 bei der Beratungsgesellschaft Boston Consulting Group. 2015 wurde er Leiter Strategie, Organisation und Smart Data bei der AXA in Köln. In den Folgejahren war er u. a. Global Head of P&C Retail der französischen AXA-Muttergesellschaft und Leiter des Komposit-Ressorts der Kölner AXA Konzern AG. (lg)

Bild: © AXA

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<a href="/nachrichten/ki-agenten-kollegen-der-zukunft" hreflang="de">KI-Agenten: Kollegen der Zukunft</a> http://www.asscompact.de/node/168312

Google hat ein neues AI Agent Framework herausgebracht und schließt sich damit Microsoft, Salesforce und Nvidia an. Auch in deutschen Unternehmen ist diese nächste Stufe der generativen KI nun auf dem Vormarsch. Im Bereich der Finanzdienstleistungen können KI-Agenten für enorme Effizienzgewinne sorgen.

168312 11. Juni 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement Ein Artikel von Maximilian Vogel, Mitgründer von BIG PICTURE aus Berlin

KI-Agenten sind keine Werkzeuge – sie sind die neuen Kollegen: Anders als ChatGPT beantworten sie nicht einfach Fragen. Sie lösen komplexe Aufgaben wie zum Beispiel die Bearbeitung und Regulierung eines Schadenfalls – Schritt für Schritt und ohne menschliches Eingreifen. Im Gegensatz zu bisherigen KI-Systemen, die primär zur Assistenz dienen, übernehmen KI-Agenten damit die Rolle vollwertiger Mitarbeiter und ermöglichen tiefgreifende Effizienzgewinne in Unternehmen. Führende Köpfe wie OpenAI-Gründer Sam Altman und Nvidia-CEO Jensen Huang sehen in Agenten das dominierende KI-Modell der kommenden Jahre.

Das Beste: Agenten sind kein weiteres neues Stück Software, in das sich Mitarbeiter erst einarbeiten müssen. Die Agenten arbeiten vielmehr direkt mit bestehenden Unternehmenssystemen wie ERP, CRM, Schadenmanagement- oder Bestandsführungslösungen oder mit der Provisionsabrechnung. Sie nutzen APIs – oder interagieren, und das ist ganz neu, einfach über das Web-Frontend von SAP, Salesforce und anderen Plattformen, genau wie ein menschlicher Nutzer.

Verlässlichkeit und Genauigkeit als Schlüssel

Kaum jemand würde Anfragen seiner Kunden ohne Kontrolle von einem Chatbot wie ChatGPT beantworten lassen: Denn trotz oft beeindruckender Ergebnisse sind Fehler und sogar vollständig erfundene Inhalte („Halluzinationen“) an der Tagesordnung. In kritischen Bereichen wie Finanzen und Versicherungen können solche Fehler sehr teuer werden.

Womit KI-Agenten punkten

Warum gelingt Agenten, woran andere KI-Systeme scheitern? Der Schlüssel liegt in der sicheren Verwendung von Daten, neuen Reasoning-Mechanismen und einem abgesicherten Modus. Die Agenten produzieren Aussagen allein auf Basis der geprüften Daten, die man ihnen zur Verfügung stellt – etwa Verträge, Policen oder Prozess­dokumente. Konfidenzsysteme und ein Sandbox-Modus sorgen dafür, dass nur validierte Informationen verarbeitet werden. Unsichere Fälle erkennen sie selbst und übergeben sie an menschliche Kollegen.

Zudem bearbeiten Agenten große Aufgaben in vielen kleinen Schritten. Sie speichern Zwischenstände, können Antworten abwarten und verlieren auch über Tage oder Wochen hinweg nie den Kontext. Ihre Entscheidungen dokumentieren sie und machen auch die Gründe für Außenstehende nachvollziehbar. Das ist ein großer Vorteil für die Sicherheit und für die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben wie des EU AI Act.

Ein Praxisbeispiel

Einige große Versicherungsunternehmen sind gerade dabei, Agentensysteme vor allem für das Schadenmanagement und den Kundenservice zu entwickeln. Besonders bekannt wurde aber der deutsche Logistikdienstleister FIEGE, der sein Schadenmanagementsystem zum Jahreswechsel auf einer AI-Konferenz präsentierte. Die Effizienzgewinne des produktiven agentenbasierten Systems sind beeindruckend: Laut Christian Meierhoff von FIEGE kann der Agent etwa 70% aller Schadenfälle vollständig automatisiert abwickeln – eine massive Entlastung für die Mitarbeiter. Der Agent muss, um Erstattungsansprüche zu bestimmen, Dokumente wie Rechnungen, eidesstattliche Erklärungen oder Schadenbilder analysieren. Er kommuniziert dabei oft über Tage und Wochen mit verschiedenen Ansprechpartnern in der Logistik und im Lager, um Vorgang und Haftungs­fragestellungen zu klären.

Umsetzung im eigenen Unternehmen

KI-Agenten basieren auf äußerst komplexen Grundbausteinen, den großen Sprachmodellen. Diese können heute aber sehr unkompliziert als Service in einer Corporate Cloud genutzt werden oder – etwas aufwendiger – auf Basis von Open-Source-Modellen im eigenen Rechenzentrum betrieben werden. Die Herausforderung liegt damit nicht in der Modellnutzung, sondern in der Implementierung der Business-Logik. Die gibt es nicht von der Stange – auch wenn einige KI-Anbieter das suggerieren. Der Auftraggeber muss die eigenen Ist- oder Zielprozesse klar definieren und für den KI-Agenten übersetzen:

  • Welche Schadenfälle sollen automatisiert werden?
  • Was sind notwendige Informationen, welche optionalen Daten können in die Fallbewertung einfließen?
  • Auf welche Kundendaten darf wie zugegriffen werden?
  • Wo wird streng nach AVB und Police reguliert, wo gelten welche Kulanzregelungen?

Auf Basis einer natürlich-sprachlichen Prozessbeschreibung, kombiniert mit Prompt Engineering und Integration in die Unternehmenssysteme, entsteht ein Agent. In der Einführungsphase läuft er vollständig unter menschlicher Aufsicht – bevor er bei Erfolg immer mehr Aufgaben eigenständig übernimmt.

Ein Verständnis für branchenspezifische Dokumente – ob Policen und AVBs auf Versichererseite oder Rechnungen und Schadendokumentationen auf Kundenseite – muss heute nicht mehr aufwendig trainiert werden: Aktuelle Systeme bringen diese Fähigkeit bereits out of the box mit.

Breite Anwendungsfelder

Agentensysteme sollten für Anwendungsfelder entwickelt werden, die eine Vielzahl von Fällen umfassen. Das könnten bei Versicherungen neben den bereits genannten Feldern die Bereiche Vertrieb, Bestandsmanagement, Underwriting, Risikomanagement, Marketing und Produktentwicklung sein. Dazu kommen noch Querschnittsbereiche wie Legal, Compliance, IT oder HR.

Agenten für sehr spezifische, seltene Fragestellungen lohnen sich oft nicht. Und es sollte kein Ziel sein, komplette Teams zu ersetzen. Die besten Agentensysteme nehmen einem größeren menschlichen Team alle Routine-Tätigkeiten ab und helfen den Kollegen, sich auf die geschäftskritischen und wirklich wertschöpfenden Tätigkeiten zu fokussieren. Sie sind oft in der Lage, 50% bis 80% der Fälle einer Abteilung sicher und vollständig automatisiert zu bearbeiten. Sie sparen Kosten und können dazu beitragen, den Fachkräftemangel zu lindern. Eine Gesellschaft, in der jährlich fast eine Million Menschen in Rente geht, aber deutlich kleinere Kohorten von den Schulen und Unis nachkommen, kann nur mithilfe von Agenten oder ähnlichen Effizienzboostern die Wirtschaftsleistung halten oder sogar steigern.

Über den Autor

Maximilian Vogel, hat digitale Plattformen, KI-Agenten und Machine-Learning-Lösungen für eine Reihe von Unternehmen wie Allianz, BASF, BMW, Commerzbank, Danone, Evonik, LVM, Mercedes, die Sparkassen­gruppe und Unicredit mit entwickelt.

Diesen Beitrag lesen Sie auch in AssCompact 06/2025 und in unserem ePaper.

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<a href="/nachrichten/yacht-faellt-beim-auskranen-%E2%80%93-versicherung-muss-schaden-zahlen" hreflang="de">Yacht fällt beim Auskranen – Versicherung muss Schaden zahlen</a> http://www.asscompact.de/node/168236

Ein folgenschwerer Kranunfall mit einer Motoryacht endete vor dem Landgericht Köln: Die Versicherung muss dem Eigner die volle Summe von über 1 Mio. Euro zahlen. Das Urteil beschäftigt sich mit Fragen zur Auslegung von Versicherungsklauseln und Mitversicherungen.

168236 11. Juni 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

In einem erst kürzlich veröffentlichten Urteil hat das Landgericht Köln (LG) entschieden, dass ein Versicherer ihrem Versicherungsnehmer die volle Versicherungssumme in Höhe von 1.030.000 Euro zahlen muss. Hintergrund war ein Unfall beim Auskranen einer Motoryacht, bei dem diese erheblich beschädigt wurde. Der Fall beleuchtet Fragen zur Auslegung von Versicherungsbedingungen und zur Rolle von Mitversicherern.

Schadenträchtiger Unfall

Der Yachtinhaber hatte bei dem Versicherer eine Sportboot-Kaskoversicherung in Form einer Allgefahrenversicherung abgeschlossen. Die Motoryacht sollte in einer Werft gewartet und instandgesetzt werden. Dabei wurde sie mit einem sogenannten Travel-Lift aus dem Wasser gehoben. Während dieses Vorgangs riss ein Träger des Hebegeräts – die Yacht stürzte zu Boden und wurde stark beschädigt.

Die Versicherung verweigerte die vollständige Regulierung mit Hinweis auf ihre Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB), konkret auf eine Ausschlussklausel für Transportschäden. Der Besitzer sah den Unfall jedoch als vom Versicherungsschutz gedeckt an – und klagte auf die volle Entschädigungssumme.

Zentrale Frage: Anlandholen oder Transport?

Kernpunkt des Streits war die Frage, ob der Vorgang als „Transport“ oder als „Anlandholen“ im Sinne der AVB zu werten sei. In Ziffer 5.2.2 der AVB heißt es, dass Transportschäden nur bei bestimmten Ereignissen wie Unfällen oder Diebstahl gedeckt seien. Dagegen ist das „Anlandholen“ gemäß Ziffer 2.6 grundsätzlich versichert.

Das Gericht stellte klar: Die Yacht befand sich beim Unfall noch im Rahmen des Anlandholens. Es sei aus Sicht eines durchschnittlichen Versicherungsnehmers nachvollziehbar, dass dieser Vorgang nicht mit dem Verlust des Wasserkontakts ende, sondern erst abgeschlossen sei, wenn das Schiff seinen vorgesehenen Platz an Land sicher erreicht habe. Der Unfall habe sich also in einem gedeckten Risikomoment ereignet. Die Ausschlussklausel für Transporte greife daher nicht.

Keine Mitversicherung ohne Zustimmung des Versicherungsnehmers

Zusätzlich versuchte die beklagte Versicherung, ihre Zahlungspflicht mit dem Argument zu reduzieren, sie sei lediglich zu 75% am Vertrag beteiligt. Hintergrund sei der – angeblich – spätere Eintritt eines weiteren Versicherers.

Auch hier folgte das Gericht nicht. Es betonte, dass eine sogenannte „offene Mitversicherung“ nur mit Zustimmung des Versicherungsnehmers wirksam sei. Eine bloße Information über einen beabsichtigten Eintritt reiche nicht aus – es brauche die ausdrückliche Zustimmung des Kunden. Diese sei hier weder belegt noch dokumentiert worden. In den Nachträgen zum Versicherungsvertrag sei sogar explizit vermerkt worden, dass „keine weiteren Änderungen“ vorgenommen wurden. Die Beklagte blieb somit zu 100% verpflichtet.

Schadenshöhe: Totalschaden festgestellt

Die Kammer ließ die Höhe der Reparaturkosten durch einen Sachverständigen klären. Dieser bestätigte auf Basis einer gründlichen technischen Analyse, dass die Reparaturkosten einschließlich Transport- und Lackierkosten über der Versicherungssumme liegen. Damit liege ein wirtschaftlicher Totalschaden vor. Gemäß Ziffer 10 der AVB sei in diesem Fall die volle Versicherungssumme ohne Abzug zu zahlen.

Auch der Versuch der Beklagten, Vorschäden geltend zu machen, scheiterte: Der Sachverständige hatte eine differenzierte Bewertung vorgenommen und nachvollziehbar erklärt, welche Schäden konkret auf den aktuellen Vorfall zurückzuführen sind.

Keine Obliegenheitsverletzung

Schließlich wies das Gericht auch das Argument zurück, es habe keine ordnungsgemäße Schadenmeldung gegeben. Eine E-Mail der Vermittlungsagentur vom Tag des Vorfalls dokumentierte klar die Kenntnis der Versicherung vom Schadenfall – und damit eine wirksame Meldung.

LG Köln, Urteil vom 11.12.2023 – Az. 20 O 18/23

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<a href="/nachrichten/gkv-finanzierung-pkv-lehnt-hoehere-bemessungsgrenze-ab" hreflang="de">GKV-Finanzierung: PKV lehnt höhere Bemessungsgrenze ab</a> http://www.asscompact.de/node/168310

Löst die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze die Nöte der gesetzlichen Krankenkassen? Darüber wird derzeit gestritten. Die PKV-Versicherer müssen fürchten, dass mit ihr die Anhebung der Versicherungspflichtgrenze einhergehen würde. Damit würde der Zugang zur PKV weiter erschwert.

168310 11. Juni 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die finanzielle Lage der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) spitzt sich weiter zu. Schon jetzt zeichnet sich ab, dass zur Jahresmitte weitere Krankenkassen ihre Zusatzbeiträge erhöhen werden. Der GKV-Spitzenverband forderte angesichts der angespannten Haushaltslage ein Ausgabemoratorium.

Inmitten dieser Entwicklungen sorgt ein Vorschlag aus der SPD für Aufsehen: SPD-Gesundheitsexperte Christos Pantazis regte laut einem Bericht der Bild-Zeitung an, die Beitragsbemessungsgrenze von derzeit 5.512,50 Euro monatlich deutlich anzuheben – auf das Niveau der Rentenversicherung, die aktuell bei 8.050 Euro im Monat liegt. Besonders Gutverdiener wären davon betroffen, denn bisher bleibt Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze beitragsfrei.

Besserverdienende betroffen

Die Idee ist nicht neu, doch der Vorstoß aus der SPD entfacht gerade eine intensive politische Debatte. Unterstützung kommt unter anderem von den Grünen, während die Unionsfraktion den Vorschlag ablehnt. Ziel der Befürworter: Arbeitnehmer mit höheren Einkommen sollen stärker an der Finanzierung der GKV beteiligt werden. Sie würde bedeuten, dass ein größerer Teil des Einkommens sozialversicherungspflichtig wird – insbesondere für die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Für Besserverdienende hieße das: spürbar höhere Abgaben. Auch die Arbeitgeber müssten mit steigenden Lohnnebenkosten rechnen.

Nächster Schritt: Erhöhung der Versicherungspflichtgrenze

Für den PKV-Verband ist die Sache klar. Denn bei einer Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze wird auch immer die Anhebung der Versicherungspflichtgrenze mitgedacht. Nur wer oberhalb dieser Grenze verdient, darf sich überhaupt privat versichern. Eine Anhebung würde den Zugang zur PKV somit weiter einschränken – mit deutlichen Folgen für das Neugeschäft der Branche. Damit ist die Diskussion nicht nur eine politische oder finanzielle – sie hat unmittelbare Auswirkungen auf die tägliche Beratungspraxis von Versicherungsmaklern.

Kritisch äußert sich PKV-Verbandsdirektor Florian Reuther auch mit Blick auf den Wirtschaftsstandort Deutschland: „Die Erhöhung der Bemessungsgrenzen ist nichts anderes als eine Sondersteuer auf Arbeitsplätze. Sie belastet Arbeitgeber und hochqualifizierte Arbeitnehmer gerade in den zukunftsfähigen Branchen, auf die Deutschland in der aktuellen wirtschaftlichen Lage dringend angewiesen ist. Ihre Beiträge würden in der Folge um bis zu 46% steigen und dadurch Arbeitsplätze in Deutschland vernichtet.“

Reform des GKV-Finanzsystems

Die Situation der Krankenkassen wird zunehmend dramatischer, es wird von einer Beitragsexplosion und einem möglichen Systemkollaps gesprochen. Die vorgeschlagene Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze ist politisch kaum durchsetzbar und löst die zugrunde liegenden Probleme nicht. Experten sind sich jedoch einig, dass eine vollständige Reform des GKV-Finanzsystems dringend erforderlich ist. (bh)

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<a href="/nachrichten/europace-aufschwung-bei-immobilienpreisen" hreflang="de">Europace: Aufschwung bei Immobilienpreisen </a> http://www.asscompact.de/node/168309

Der Hauspreis-Index EPX des Europace Finanzierungsmarktplatzes verzeichnet im Mai eine Aufwärtsbewegung der Immobilienpreise in allen Segmenten. Am stärksten legten die Hauspreise für bestehende Ein- und Zweifamilienhäuser zu.

168309 10. Juni 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die Transaktionsplattform für Immobilienfinanzierungen, Bausparprodukte und Ratenkredite Europace hat neue Daten des Hauspreis-Index EPX vorgelegt. Der Index beruht auf tatsächlichen Immobilienfinanzierungs-Transaktionsdaten des Europace Finanzierungsmarktplatzes. Für Mai ist ein Aufwind bei den Immobilienpreisen festzustellen.

Im Segment Eigentumswohnungen betrug das Plus 0,40%. Der Index landet bei 217,09 Indexpunkten. Im Vorjahresvergleich legten die Preise um 3,71% zu.

Stärkste Zunahme bei Bestandshäusern

Am stärksten stiegen die Hauspreise im Mai für bestehende Ein- und Zweifamilienhäuser – um 0,63%. Damit klettert der Index auf 199,27 Punkte. Innerhalb der letzten zwölf Monate legten die Preise um 2,96% zu.

Die Preise für neue Ein- und Zweifamilienhäuser haben sich um 0,57% erhöht und der Index steht auf 239,39 Punkten. Im Vorjahreszeitraum haben die Preise um 1,93% angezogen.

Der Preisanstieg spiegelt sich auch im Gesamtindex wider: Insgesamt wuchsen die Preise im Mai um 0,53% und im Vorjahresvergleich um 2,83%. Der Index steigt auf 218,58 Punkte. 

„Die Preisentwicklung im Mai bestätigt unsere Prognose: Die Immobilienpreise ziehen weiter an. Besonders im Segment der bestehenden Ein- und Zweifamilienhäuser sehen wir mit einem Anstieg von 0,63% eine spürbare Belebung. Die jüngste Leitzinssenkung der EZB setzt zwar ein positives Signal, doch eine spürbare Entlastung bei den Bauzinsen erwarten wir nicht – diese dürften sich auf dem aktuellen Niveau stabilisieren. Dennoch bleibt Eigentumserwerb aufgrund des Nachfrageüberhangs und der Inflationsabsicherung attraktiv”, erklärt Stefan Münter, Co-CEO und Vorstand von Europace AG.

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<a href="/nachrichten/bu-wenn-eltern-bei-vertragsschluss-arglistig-sind" hreflang="de">BU: Wenn Eltern bei Vertragsschluss arglistig sind</a> http://www.asscompact.de/node/168307

Wenn es um die Absicherung der eigenen Kinder geht, schließen Eltern häufig eine sog. „Schüler-BU“ ab. Doch was passiert, wenn die Eltern beim Versicherungsantrag bewusst Vorerkrankungen des Kindes verschweigen? Diese und weitere Fragen erläutert Rechtsexperte Björn Thorben M. Jöhnke in seiner regelmäßig erscheinenden BU-Kolumne.

168307 10. Juni 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement Ein Artikel von Björn Thorben M. Jöhnke, Fachanwalt für Versicherungsrecht und Partner der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

Beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist der Antragsteller verpflichtet, alle gefragten relevanten Gesundheitsinformationen vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben. Dazu gehören auch Vorerkrankungen, die die Wahrscheinlichkeit einer zukünftigen Berufsunfähigkeit erhöhen könnten. Verschweigen Eltern im Versicherungsantrag vorsätzlich bekannte Vorerkrankungen ihres Kindes, kann es sich hierbei um einen arglistigen Täuschungsversuch handeln. Das vorsätzliche Verschweigen von Informationen mit dem Ziel, sich unrechtmäßig einen Vorteil zu verschaffen, kann erhebliche rechtliche Konsequenzen haben. In einem solchen Fall könnte der Versicherer die Anfechtung erklären und die Leistungen verweigern. Falls kein vorsätzliches Handeln vorliegt, hat der Versicherer zudem die Möglichkeit den Rücktritt zu erklären, sofern die Voraussetzungen dafür vorliegen.

Zurechnung elterlichen Handelns

Hypothetischer Fall: Die Eltern schließen für den 11-jährigen Sohn Max eine sog. „Schüler-BU“ ab. Dabei verschweigen sie bewusst gefahrerhebliche Vorerkrankungen ihres Kindes. Mit 18 Jahren stellt Max einen Leistungsantrag, da er sich für berufsunfähig hält. Dieser wird von der Versicherung abgelehnt und es wird die Anfechtung erklärt. In der Anfechtungserklärung wird (hier: zurecht) begründet, dass vorsätzlich getäuscht worden sei. Max ist empört, denn schließlich haben seine Eltern im Versicherungsantrag absichtlich falsche Angaben getätigt und nicht er selbst. In solchen Fällen stellt sich die Frage der Zurechnung der Arglist. Wird Max die Arglist seiner Eltern zugerechnet? Ein Blick in § 166 Abs. 1 BGB:

„Soweit die rechtlichen Folgen (…) durch die Kenntnis oder das Kennenmüssen gewisser Umstände beeinflusst werden, kommt nicht die Person des Vertretenen, sondern die des Vertreters in Betracht.“

Die Eltern sind (bzw. waren) gesetzliche Vertreter von Max und er muss sich das arglistige Handeln (oder auch: Unterlassen) zurechnen zu lassen. Die Verantwortung der Eltern wird hier in vollem Umfang berücksichtigt. Die Zurechnung der Arglist stellt sicher, dass die Versicherungsgesellschaft auch dann in der Lage ist ihre Rechte durchzusetzen, wenn das Kind zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses noch nicht volljährig war. Ein minderjähriger Versicherter kann sich in diesem Fall nicht auf das Argument zurückziehen, keine Verantwortung für das Verhalten der Eltern zu tragen.

Wie lange kann der Versicherer anfechten?

Ein leicht verändertes Szenario: Max stellt den Leistungsantrag mit 22 Jahren. Das Gesetz und die Rechtsprechung sehen vor, dass eine Anfechtung grundsätzlich nur innerhalb von zehn Jahren nach Vertragsschluss möglich ist. Es soll dadurch verhindert werden, dass Versicherte in eine „unfaire Situation“ geraten, wenn nach vielen Jahren plötzlich eine Anfechtung durch die Versicherung ausgesprochen wird. Die Anfechtung eines Versicherungsvertrages nach Ablauf von zehn Jahren kommt regelmäßig nicht mehr in Betracht (vgl. BGH, Urt. v. 25.11.2015 – IV ZR 277/14). Die Versicherung muss sich so dann grundsätzlich damit abfinden, dass der Versicherungsvertrag so gut wie „unangreifbar“ ist.

Welche Rechte haben die Versicherten?

Ist der Versicherungsvertrag nicht von einer möglichen vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung belastet, so können jederzeit Leistungen wegen Berufsunfähigkeit geltend gemacht werden. Vor der Leistungsantragstellung sollte jedoch stets geprüft werden, ob der Versicherungsvertrag bereits 10 Jahre bestand. Ist dieses nicht der Fall, sollte zwingend die gesundheitliche Situation bei Versicherungsantragstellung bzw. die Beantwortung der Antragsfragen des Versicherers detailliert überprüft werden. Denn wie aufgezeigt, wird eine mögliche Arglist der Eltern den Kindern zugerechnet.

Liegen die vertraglichen Voraussetzungen einer Berufsunfähigkeit vor und konnte der Versicherte diese positiv beweisen, so hat eine Berufsunfähigkeitsversicherung die Leistungsansprüche entsprechend anzuerkennen. Sollte die Versicherung dennoch die Zahlung verweigern, sollte die Leistungsablehnung zwingend juristisch überprüft werden. Denn die Voraussetzungen eines – beispielsweise – arglistigen Handelns hat der Versicherer zu beweisen. Auch an diese Beweisführung sind hohe Anforderungen gestellt, die stets im Einzelfall überprüft werden sollten.

Fazit und Hinweise

Die arglistige Täuschung beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung durch die Eltern eines Versicherten stellt eine rechtlich komplexe Situation dar, die sowohl für die Versicherung als auch für die versicherten Kinder weitreichende Konsequenzen im Einzelfall haben kann. Die aufgezeigte Zurechnung des Handelns der Eltern dürfte viele versicherte Kinder überraschen, zumal diese meist nicht in die Versicherungsantragsstellung involviert waren. Der gute Wille der Eltern eine angemessene Absicherungssituation für die Kinder zu schaffen, kann häufig zu einer „bösen Überraschung“ werden. Vor diesem Hintergrund sind Eltern gut beraten, die Versicherungsantragsfragen des Versicherers wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten und aufkommende Fragen mit ihrem Versicherungsvermittler bzw. mit dem Versicherer direkt zu klären, bevor ein Versicherungsantrag gestellt wird. In Einzelfällen können Fragen meist direkt der Risikoprüfungsabteilung einer Berufsunfähigkeitsversicherung geklärt und eine Versicherbarkeit der Kinder geprüft werden.

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<a href="/nachrichten/mit-ki-gegen-wohnungsnot-und-finanzierungsdruck" hreflang="de">Mit KI gegen Wohnungsnot und Finanzierungsdruck </a> http://www.asscompact.de/node/168305

Zähe Genehmigungsprozesse, stockende Bauprojekte und wankende Finanzierungen bremsen viele Bauvorhaben in Deutschland aus. Wie unterstützt KI dabei, ungenutzte Wohnraumpotenziale schneller zu erkennen und der Wohnungsnot entgegenzuwirken?

168305 10. Juni 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement Gastbeitrag von Matthias Zühlke, Architekt, Co-Founder und CEO des PropTechs syte

In Deutschland fehlen laut aktuellen Berechnungen über 500.000 Wohnungen. Der immobilienwirtschaftliche Spitzenverband ZIA prognostiziert bis 2027 sogar eine Lücke von bis zu 830.000 Einheiten. Besonders in Metropolregionen wie München, Berlin oder Hamburg ist bezahlbarer Wohnraum Mangelware. Die Folge: steigende Mieten, wachsender sozialer Druck und ein überhitzter Markt, in dem sich immer weniger Haushalte Wohneigentum oder auch nur bezahlbare Mietwohnungen leisten können.

Parallel verschärft das gestiegene Zinsniveau die Situation. Baufinanzierungen sind teurer denn je, die monatliche Belastung für neue Eigentümer ist so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig steigen die Baukosten weiter – allein seit 2021 um 19%. Das erschwert nicht nur privaten Erwerb, sondern stellt auch Projektentwickler und Investoren vor massive wirtschaftliche Herausforderungen.

Zwischen politischem Willen und praktischer Realität

Die Politik versucht gegenzusteuern. Im aktuellen Koalitionsvertrag ist von einem „Wohnungsbau-Turbo“ die Rede. Konkrete Zielzahlen, ein verbindlicher Zeitplan oder Maßnahmen zur Umsetzung lassen jedoch auf sich warten. In der Praxis bleibt der Neubau aufwendig, kostenintensiv und langwierig – gerade angesichts gestiegener Baupreise, Lieferengpässe und des Fachkräftemangels im Handwerk.

Gleichzeitig bleibt die Flächenverfügbarkeit begrenzt. Neue Baugebiete stoßen in vielen Regionen auf Widerstand oder bürokratische Hürden. Das zwingt Planer und Entscheider dazu, neue Wege zu suchen – und bestehende Möglichkeiten besser zu nutzen.

Der Gebäudebestand als verborgene Chance

Ein Schlüssel liegt im Gebäudebestand. Denn während der Fokus vielerorts auf dem Neubau liegt, schlummern in bereits bebauten Strukturen enorme Reserven: ungenutzte Dachflächen, leerstehende Gebäude, rückwärtige Grundstücke oder Flächen über Garagenhöfen. Durch Nachverdichtung, Aufstockung oder Umnutzung lassen sich hier neue Wohnungen schaffen – ohne zusätzliche Flächen zu versiegeln.

Doch in der Realität bleiben viele dieser Möglichkeiten ungenutzt. Der Grund: Die Bewertung ist komplex, Daten sind unvollständig oder gar nicht vorhanden. Die Folge sind langwierige Einzelprüfungen, hohe Kosten für Machbarkeitsanalysen und eine hohe Unsicherheit in der Projektentwicklung. Dabei birgt der Gebäudebestand enormes Entwicklungs- und Sanierungspotenzial – doch um dieses aufzudecken, braucht es datenbasierte Ansätze.

KI als größter Effizienzhebel

Genau hier setzt KI an. Durch automatisierte Analysen lassen sich in Sekunden Entwicklungsmöglichkeiten identifizieren, die früher aufwendig und oft nur stichprobenartig erfasst wurden. KI-Tools werten Bebauungspläne, Flächenkataster, Höhenmodelle und weitere Datenquellen aus – und liefern belastbare Aussagen zur Realisierbarkeit von Projekten im Bestand.

Wie groß dieses Potenzial ist, zeigt eine gemeinsame Analyse von syte und PriceHubble für München. Diese hat ergeben, dass allein durch Dachaufstockung und gezielte Nachverdichtung rund 3.000 neue Wohnungen à 50 m² entstehen könnten – ohne neue Baugebiete auszuweisen, ohne langwierige Erschließungsverfahren.

KI ist nicht nur in der Lage zu zeigen, wo Wohnraum entstehen kann, sondern auch, ob sich dieser wirtschaftlich realisieren lässt. Sie berechnet zum Beispiel, welche Investitionskosten bei einer Aufstockung, Nachverdichtung oder Umnutzung anfallen würden, welche Fördermittel infrage kommen und wie sich solche Maßnahmen auf Infrastruktur und Umfeld auswirken könnten. Projektentwickler, Immobilienmakler und Investoren erhalten damit eine fundierte Entscheidungsbasis – in einem Umfeld, in dem Zeit, Kosten und Planungssicherheit entscheidend sind.

Mit datenbasierter Analyse zu sichereren Finanzierungsentscheidungen

Auch für Banken und Finanzinstitute bringt die datenbasierte Analyse Vorteile. Gerade in Zeiten volatiler Zinsen kann KI dabei helfen, Risiken besser abzuschätzen – durch präzisere Objektbewertungen, realistische Wirtschaftlichkeitsprognosen und datenbasierte Szenarien für verschiedene Entwicklungsmöglichkeiten. Das Ergebnis: sicherere Finanzierungsentscheidungen für Kreditgebende, aber auch realistischere Erwartungshaltungen bei Kreditnehmenden, denn KI deckt auf welche Projekte sich auch wirklich lohnen. Ein besonders großer Hebel liegt dabei im frühzeitigen Informationsgewinn. Wo bislang eine Vielzahl an Dokumenten nötig war, um eine erste Einschätzung vorzunehmen, ermöglichen KI-gestützte Analysen bereits auf Basis weniger Eckdaten fundierte Aussagen zum Potenzial eines Vorhabens. Das beschleunigt die Vorprüfung deutlich und erleichtert den Einstieg in den Finanzierungsprozess.

Durch die automatisierte Erstbewertung sparen Bankmitarbeitende wertvolle Zeit, da Projekte schneller eingeordnet werden und aufwändige Prüfungen gezielt bei aussichtsreichen Vorhaben erfolgen. Auch im Bestandsportfolio eröffnen sich neue Möglichkeiten, denn bereits finanzierte Immobilien lassen sich regelmäßig neu bewerten, so etwa im Hinblick auf Modernisierungen, Anschlussfinanzierungen oder Wertsteigerungen. Für Berater:innen entstehen dadurch gezielte Anknüpfungspunkte, um Kunden proaktiv zu begleiten und weiteres Potenzial zu heben.

Wohnraummangel ist auch ein Datenproblem

Die Wohnungsnot ist nicht nur ein bauliches oder politisches, sondern auch ein strukturelles Informationsproblem. Viel zu oft fehlt der systematische Zugang zu relevanten Daten – sei es in der frühen Planung, bei der Grundstücksanalyse oder in der Risikobewertung für Investitionen. KI kann helfen, diese Lücke zu schließen. Sie ersetzt keine Architekten, Projektentwickler oder Immobilienmakler – aber sie liefert die entscheidenden Informationen, um schneller und gezielter zu handeln.

Die Herausforderungen auf dem Wohnungsmarkt sind vielfältig – und sie verlangen neue Antworten. KI kann einen Beitrag leisten, weil sie aus Daten greifbare Perspektiven schafft. Sie macht ungenutzte Flächen nutzbar, beschleunigt Planungsprozesse und reduziert Unsicherheiten bei Finanzierungen.

Wer künftig Wohnraum schaffen will – ob auf dem Land oder in der Großstadt – wird nicht umhinkommen, digital zu denken. Denn der Schlüssel liegt nicht nur im politischen Willen oder neuen Förderprogrammen, sondern auch in der Frage: Wie schnell und treffsicher können wir erkennen, was möglich ist? Denn wo politische Maßnahmen ausbleiben, sind pragmatische Lösungen gefragt, so etwa bei Projektentwicklern und Investoren. Denn sie entscheiden mit darüber, ob aus Flächen Wohnraum wird.

Über den Autor

Matthias Zühlke ist Architekt, Co-Founder und CEO des Münsteraner PropTechs syte – Gewinner des Deutschen KI-Preises 2023, des PropTech Germany Awards 2024. syte ist außerdem Gewinner des PropTech of the Year Award 2025. Seit 15 Jahren in der Immobilienbranche tätig, fokussiert sich Zühlke mit seinem Unternehmen auf die digitale Transformation der Immobilienwirtschaft. syte nutzt KI, um in Echtzeit alle Potenziale und Daten zu Immobilien zu liefern – von der Grundstückssuche über Bebauungs,- Sanierungs- und Photovoltaikpotenziale bis hin zu Projektkalkulationen.

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<a href="/nachrichten/betrug-bei-der-immobiliensuche-neue-initiative-gestartet" hreflang="de">Betrug bei der Immobiliensuche: Neue Initiative gestartet </a> http://www.asscompact.de/node/168304

ImmoScout24, immowelt, Immobilie1 und Kleinanzeigen haben zusammen mit dem Immobilienverband Deutschland IVD eine Initiative gegen Betrug bei der Immobiliensuche gestartet. Neben der Aufklärung von Wohnungssuchenden ist es auch Ziel, Immobilienmakler für Risiken zu sensibilisieren.

168304 10. Juni 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die Immobilienportale ImmoScout24, immowelt, Immobilie1 und Kleinanzeigen haben gemeinsam mit dem Immobilienverband Deutschland IVD eine Initiative zur Bekämpfung von Betrug bei der Immobiliensuche ins Leben gerufen. Alle Beteiligten waren in den vergangenen Jahren bereits im Kampf gegen betrügerische Inserate engagiert. Nun machen sie gemeinsame Sache, bündeln ihre Erfahrungen, tauschen regelmäßig Erkenntnisse aus und wollen die Zusammenarbeit mit Ermittlungsbehörden und der polizeilichen Kriminalprävention intensivieren.

Die Initiative zielt darauf ab, Wohnungssuchende über typische Betrugsmaschen aufzuklären, Immobilienmakler für Risiken wie Identitätsdiebstahl zu sensibilisieren und bestehende Schutzmaßnahmen weiterzuentwickeln. Der vom IVD initiierte Schulterschluss soll dazu beitragen, neue Betrugsmuster frühzeitig zu erkennen und Präventionsstrategien zu realisieren.

Wie der IVD weiter mitteilt, wird sich der Verband bei seinen Mitgliedern für einen datensparsamen Umgang mit Interessentenanfragen stark machen. (tik)

Weitere Meldungen rund um das Thema Immobilien finden Sie in unserer Rubrik „Immobilien“.

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<a href="/nachrichten/maklerpool-pma-nutzt-beratungsplattform-bridge" hreflang="de">Maklerpool [pma:] nutzt Beratungsplattform Bridge </a> http://www.asscompact.de/node/168303

Der Maklerpool [pma:] setzt auf die Beratungsplattform „bridge“ des Spezialisten für Finanz-IT-Systeme Bridge ITS GmbH. Die Plattform „bridge“ bietet Maklern eine digitalisierte Beratungsstrecke von der Terminvergabe über Rechen- und Grafiktools bis hin zum elektronischen Self-Underwriting.

168303 10. Juni 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Der Maklerpool [pma:] nutzt künftig die Beratungsplattform „bridge“. Die Plattform des in Dresden ansässigen Spezialisten für Finanz-IT-Systeme Bridge ITS GmbH bietet Maklern eine vollumfänglich digitalisierte Beratungsstrecke. Diese reicht von der Terminvergabe für Beratungsgespräche über interaktive Rechen- und Grafiktools sowie interaktive Sales-Stories bis hin zum elektronischen Self-Underwriting und der KI-gestützten Nachbetreuung.

Marc Engel, Digital-Vorstand bei [pma:], sieht in der Zusammenarbeit mit Bridge große Überschneidungen: „Bei beiden Partnern steht digitaler Service für Maklerinnen und Makler sowie Qualität in der Beratung an oberster Stelle. Da passt es unter anderem besonders gut, dass Bridge ebenfalls das vom Defino Institut zertifizierte Finanzanalyse-Tool zur DIN-Norm 77230 vorhält. Wir unterstützen diese Normungsprojekte nach DIN seit Jahren mit allen Kräften.“

Für den Einstieg bieten beide Partner den entsprechenden Support. Bridge-COO Oskar Hallier erklärt: „Für uns ist die enge Zusammenarbeit mit einem solch renommierten Maklerpool eine großartige Bestätigung der fortwährenden Weiterentwicklung unserer Dienstleistung.“ Bridge feilt bereits an zusätzlichen Produktfeatures mit digitalen Funktionen. (tik)

Weitere Meldungen unter anderem zu Digitalisierung, Software und Kooperationen lesen Sie in unserer Rubrik „Management & Vertrieb“.

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<a href="/nachrichten/etf-anleger-blicken-wieder-richtung-usa" hreflang="de">ETF-Anleger blicken wieder in Richtung USA</a> http://www.asscompact.de/node/168302

In den letzten Monaten waren USA-fokussierte ETFs für Anleger eher weniger attraktiv – doch das Blatt scheint sich zumindest ein wenig zu wenden, wie eine aktuelle Markteinschätzung von Fidelity International nahelegt. Europa bleibt aber weiterhin beliebt.

168302 10. Juni 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Es deutet sich eine Trendwende auf dem ETF-Markt an, findet Stefan Kuhn, Head of ETF & Index Distribution bei Fidelity International. Drei Monate in Folge hatten europäische Anleger ETFs auf die USA deutlich abverkauft – kein Wunder, denn die US-amerikanische Handelspolitik sorgt nach wie vor für Unruhen und Unsicherheit am Kapitalmarkt. Doch diese Entwicklung scheint vorerst gestoppt zu sein.

Im Mai waren die Zuflüsse laut Kuhns Kommentar zwar immer noch deutlich unter dem Zwölfmonatsschnitt, aber auf Dreimonatssicht erstmals wieder positiv. ETFs auf Europa verzeichneten außerdem weniger starke Zuwächse als zuletzt.

Wieder mehr Fokus auf USA

„Entspannende Signale im Handelsstreit zwischen China und den USA schlugen im Mai auf den ETF-Markt durch. Anleger wandten sich wieder mehr den USA zu“, so der Fidelity-Experte. Spiegelbildlich intensivierte sich der Zollstreit zwischen den USA und der EU wieder. „Es ist gut vorstellbar, dass sich die erneuten Zoll-Drohungen Trumps gegenüber der EU bereits auf die Nettomittelzuflüsse auf ETFs auf Europa auswirken.“ Zudem seien die Märkte in Europa im laufenden Jahr auch sehr gut gelaufen. „Anleger fragen sich, wie viel Luft nach oben europäische Aktien noch haben.“ Ob der ETF-Markt von makropolitischen Entwicklungen geprägt bleibe, sei eine Schlüsselfrage für die kommenden Monate.

ETF-Anleger blicken wieder in Richtung USA

Insgesamt wuchs der Markt für ETFs im Mai mit 25 Mrd. US-Dollar stärker als im Vormonat, erläutert Kuhn. Hierin spiegele sich vor allem das zurückkehrende Vertrauen der Anleger in den US-Markt wider.

Ebenfalls stark: Anleihe-ETFs

Auch Anleihe-ETFs konnten im Mai zulegen, und zwar sowohl Anleihe-ETFs auf Europa als auch auf die USA. Beide legten über ihrem Dreimonatsschnitt zu. Die Gründe für die Aufwärtsbewegung seien vielfältig: „Grundsätzlich sind die Märkte noch im Risk-off-Modus, was für Anleihen spricht. Die Flüsse gehen dabei weg von High Yield, sondern eher zur kurzlaufenden Anleihe als Cash-Ersatz.“ Darüber hinaus spiele die Leitzinspolitik der EZB eine Rolle. „Der Markt erwartet weiterhin mindestens zwei EZB-Zinssenkungen dieses Jahr. Grundsätzlich sind sinkende Zinsen positiv für Anleihen und damit auch für Anleihe-ETFs“, erläutert Kuhn. (Anm. d. Red.: Fidelity International hat den Kommentar nur wenige Tage vor der EZB-Sitzung am 07.06.2025 veröffentlicht. Eine der beiden angesprochenen Zinssenkungen ist somit bereits beschlossen.) (mki)

Lesen Sie auch: Das globale Aktienrätsel: Diversifikation sorgt für Stabilität
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<a href="/nachrichten/immobilienkauf-noch-leistbar-das-meinen-die-deutschen-0" hreflang="de">Immobilienkauf noch leistbar? Das meinen die Deutschen</a> http://www.asscompact.de/node/168301

Wie nehmen die Menschen hierzulande die Preisentwicklung am Immobilienmarkt wahr? Halten sie die Kosten für den Erwerb eines Eigenheims für stemmbar? Für die neue Leistbarkeitsstudie hat Interhyp erneut bei Käufern und Immobilieninteressierten nachgefragt.

168301 10. Juni 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Im Rahmen der aktuellen Leistbarkeitsstudie hat der Vermittler privater Baufinanzierungen Interhyp mehr als 1.000 Käufer sowie Immobilieninteressenten zu ihrer Wahrnehmung des Immobilienmarktes befragt. In den vergangenen Jahren war der Immobilienmarkt deutlichen Veränderungen unterworfen. In den Krisenjahren 2022 und 2023 haben die Bauzinsen stark zugelegt und eine große Verunsicherung hervorgerufen. Das Angebot war da, aber keine Nachfrage mehr – die Immobilienpreise haben nachgegeben. Seit 2024 zeigt sich eine Belebung des Marks, die auch die Bevölkerung wahrnimmt.

55% der Befragten hält Immobilien für mittel bis sehr leicht leistbar 

Die Mehrheit der Befragten empfinden Immobilien in Deutschland nach wie vor als leistbar. „Mehr als die Hälfte der Befragten (55%) unserer Leistbarkeitsstudie halten Immobilien in ihrer Region für mittel bis sehr leicht leistbar”, erklärt Jörg Utecht, Vorstandsvorsitzender der Interhyp Gruppe. Gegenüber dem Vorjahr hat die Einschätzung der Leistbarkeit leicht abgenommen (-4 Prozentpunkte). Ein Grund für diese Veränderung bei der Wahrnehmung der Leistbarkeit sei laut Interhyp die Entwicklung der Immobilienpreise. „Unsere Studie zeigt, dass sich die Einschätzung der Leistbarkeit weiterhin stark an den Immobilienpreisen orientiert – und die sind seit Beginn des vergangenen Jahres wieder gestiegen”, so Utecht.

Befragte nehmen gestiegenes Preisniveau wahr

Die Frage „Woran machen Sie die Einschätzung fest, wie gut oder schlecht Sie sich eine Immobilie leisten können?“ beantworteten 52% mit „anhand der Höhe der Immobilienpreise (in meiner Region)“. Im Jahr 2024 waren es 54% der Befragten. 

„Die Preise in Deutschland sind laut unseres Interhyp-Immobilienindex seit Januar 2024 um rund 5% gestiegen”, so Utecht weiter. Hier spiegle sich die größere Nachfrage nach Immobilien wider. Das gestiegene Preisniveau ist auch den Befragten der Leistbarkeitsstudie nicht entgangen. Demnach meinen 68%, dass die Immobilienpreise in den vergangenen zwölf Monaten zugelegt haben – das sind 11 Prozentpunkte mehr als im Vorjahr. Das Angebot an Immobilien wird als kleiner eingeschätzt: So geben weniger Befragte (- 5 Prozentpunkte) an, es gebe aus ihrer Sicht wieder mehr Angebote auf dem Markt.

Höhere Kompromissbereitschaft in puncto Lage

Auf der Suche nach der Wunschimmobilie sind mehr Befragte zu Kompromissen bei der Lage (+4 Prozentpunkte) bereit. Ist eine Immobilie gefunden, spielt für knapp zwei Drittel der Befragten der aktuelle Bauzins eine zentrale oder zumindest wichtige Rolle für oder gegen den Immobilienkauf. 

„Natürlich ist der Zins ein wichtiger Baustein einer Immobilienfinanzierung – aber eben nur ein Baustein“, sagt Jörg Utecht. „Auch die gewählte Zinsbindung, die Tilgungshöhe oder die Einbindung möglicher Fördermittel spielen eine wichtige Rolle. Genauso wie die individuelle Lebensplanung. Am Ende ist jede Finanzierung individuell. Daher kann ich nur dazu raten, sich frühzeitig im Prozess beraten zu lassen, um die eigenen Möglichkeiten im Detail durchzugehen. Und das tun leider zu wenige, wie unsere Studie zeigt“, sagt der Vorstandsvorsitzende der Interhyp weiter. 

Finanzierungsberatung lohnt sich

Lediglich 28% der Menschen, die aktuell auf der Suche nach einer Immobilie sind oder in den nächsten ein bis zwei Jahren kaufen wollen, geben an, bereits bei ersten generellen Überlegungen zum Thema Immobilienkauf eine Beratung nutzen zu wollen. Nur jeder dritte Befragte hat sich die tragbaren monatlichen Finanzierungskosten nach eigener Aussage einmal im Detail durchgerechnet. Zugleich geht aus der Studie auch hervor, dass die meisten Immobilienkäufer, die eine Beratung in Anspruch genommen haben, diese als sehr hilfreich einstufen. 75% geben an, die Finanzierungsberatung sei entscheidend für den Immobilienkauf gewesen. (tik)

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<a href="/nachrichten/neuerungen-im-vorstand-des-pkv-verbands" hreflang="de">Neuerungen im Vorstand des PKV-Verbands</a> http://www.asscompact.de/node/168300

Im Vorstand des PKV-Verbands haben sich personelle Änderungen ergeben: Die Gremien des Verbands der Privaten Krankenversicherung e. V. haben Klaus G. Leyh und Torsten Uhlig neu in ihren Hauptausschuss und Vorstand gewählt.

168300 10. Juni 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Der Vorstand des PKV-Verbands hat zwei neue Mitglieder. Die Neubesetzungen sind die Folge von Veränderungen in den Vorständen von zwei Mitgliedsunternehmen. Klaus G. Leyh und Torsten Uhlig wurden von den Gremien des Verbands der Privaten Krankenversicherung e. V. neu in den Hauptausschuss und Vorstand gewählt.

Seit 01.01.2025 hat Klaus G. Leyh den Vorstandsvorsitz der Bayerische Beamtenkrankenkasse und der Union Krankenversicherung inne. Er rückt mit sofortiger Wirkung auf die seitdem vakante Position im Verbandsvorstand nach, wie der PKV-Verband mitteilt.

Torsten Uhlig wird zum 01.07.2025 Vorstandsvorsitzender der SIGNAL IDUNA Krankenversicherung und ab diesem Zeitpunkt auch Vorstandsmitglied im PKV-Verband.

Der Vorstand setzt sich nun wie folgt zusammen:
  • Vorsitzender: Thomas Brahm, Vorsitzender des Vorstandes des Debeka Krankenversicherungsverein a. G., Koblenz
  • Stellvertretender Vorsitzender: Dr. Karsten Dietrich, Mitglied im Vorstand der AXA Krankenversicherung AG, Köln
  • Stellvertretender Vorsitzender: Dr. Jan Esser, Vorsitzender des Vorstandes der Allianz Private Krankenversicherungs-AG, Unterföhring
  • Stellvertretender Vorsitzender: Dr. Andreas Eurich, Vorsitzender des Vorstandes der Barmenia Versicherungen a. G., Wuppertal, sowie Mitglied im Vorstand der Barmenia Krankenversicherung AG, Wuppertal, und der Gothaer Krankenversicherung AG, Köln
  • Stellvertretende Vorsitzende: Frauke Fiegl, Vorsitzende des Vorstandes der DKV Deutsche Krankenversicherung-Aktiengesellschaft, Köln, und der ERGO Krankenversicherung AG, Nürnberg
  • Stellvertretender Vorsitzender: Ulrich Leitermann (bis 30.06.2025), Vorsitzender des Vorstandes der SIGNAL IDUNA Krankenversicherung a.G., Dortmund
  • Stellvertretender Vorsitzender: Klaus G. Leyh, Vorsitzender des Vorstandes der Bayerische Beamtenkrankenkasse Aktiengesellschaft, München, und der Union Krankenversicherung AG, Saarbrücken
  • Stellvertretender Vorsitzender: Torsten Uhlig (ab 01.07.2025), Vorsitzender des Vorstandes der SIGNAL IDUNA Krankenversicherung a.G., Dortmund
  • Geschäftsführendes Vorstandsmitglied: Dr. Florian Reuther, Verbandsdirektor, Köln

(lg)

Bilder: © Konzern Versicherungskammer, SIGNAL IDUNA

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<a href="/nachrichten/%E2%80%9Edie-gkv-wird-der-praxis-oft-vernachlaessigt%E2%80%9C" hreflang="de">„Die GKV wird in der Praxis oft vernachlässigt“</a> http://www.asscompact.de/node/168299

Die private Krankenversicherung ist im Maklermarkt ein gut erschlossenes Geschäftsfeld – die gesetzliche dagegen schon weniger. Fiona Jasmut und Ole Walkenhorst haben mit ihrem Hamburger Start-up „KassenKompass“ hier eine Marktlücke gesehen und entsprechend gehandelt.

168299 10. Juni 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement Interview mit Fiona Jasmut, CSO, und Ole Walkenhorst, CEO von KassenKompass
Hi, Fiona, hi, Ole, ihr habt euch mit KassenKompass auf die gesetzliche Krankenversicherung spezialisiert. Wen sprecht ihr damit an und was bietet ihr konkret an?

Fiona Jasmut Für Berater, die eine automatisierte Lösung für ihre gesetzlich versicherten Kunden suchen – insbesondere für jene, die Beiträge sparen oder von besseren Leistungen profitieren möchten –, bieten wir eine einfache und effektive Möglichkeit: Über einen personalisierten Link erhalten Kunden auf Basis ihrer individuellen Leistungswünsche eine passgenaue Kassenempfehlung. Der Wechsel ist sofort möglich, inklusive persönlicher Begleitung und Erinnerungsservice zur Einlösung von Bonusleistungen.

Zusätzlich analysieren wir die attraktivsten Bonusprogramme und Zusatzleistungen, sodass Berater ihren Kunden stets die besten Optionen bieten können – ohne selbst aktiv werden zu müssen. Ein zentrales Dashboard bietet jederzeit Überblick über alle relevanten Kundendaten.

Wie seid ihr genau auf diese Spezialisierung gekommen? GKV ist im Maklermarkt doch eher unüblich.

Ole Walkenhorst Als ehemaliger Versicherungsmakler habe ich regelmäßig meinen gesetzlich versicherten Kunden zu einem Krankenkassenwechsel geraten, um beispielsweise bis zu 500 Euro für ihre Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) zu sichern. Diese Strategie führte nachweislich zu einem deutlichen Anstieg meiner BU-Abschlüsse.

Allerdings war die Einlösung der Bonusprogramme häufig zu komplex, zeitaufwendig und das Verhältnis von Aufwand zu Ertrag nicht zufriedenstellend. Deshalb habe ich mich bewusst dafür entschieden, mich auf eine Sparte zu fokussieren und eine Lösung zu entwickeln, die echten Mehrwert schafft. Die GKV wird in der Praxis oft vernachlässigt, weil es an einfachen, automatisierten Lösungen fehlt. Genau diese Lücke wollten wir schließen.

Gibt es bestimmte Tücken, die sich direkt aus der GKV als Spezialisierung ergeben? Was war bislang eure größte Herausforderung damit?

FJ Viele verwechseln die GKV mit der PKV oder kennen die Unterschiede nur unzureichend. Dabei bieten viele gesetzliche Kassen attraktive Zusatzleistungen – wie z. B. jährlich 200 Euro für Versicherungen, sogar für familienversicherte Angehörige –, von denen niemand etwas weiß!

Zudem sind viele Versicherte emotional an ihre aktuelle Krankenkasse gebunden. Unsere Erfahrung zeigt jedoch: Mit einer kurzen, verständlichen Aufklärung steigt die Bereitschaft zum Wechsel deutlich.

Die GKV ist kein provisionsstarker Markt. Wie rechnet sich das für euch und eure Kunden?

OW Wir helfen Maklern dabei, das enorme Sparpotenzial eines GKV-Wechsels gezielt für Cross-Selling zu nutzen – etwa zur Finanzierung einer Berufsunfähigkeitsversicherung, zur Erhöhung der Altersvorsorge oder auch als Türöffner für neue Kundenempfehlungen.

Rund 90% der Deutschen sind gesetzlich versichert – ein riesiger Markt, der in der Beratung bislang oft unberührt bleibt. Genau hier setzen wir an: Mit KassenKompass erhalten Makler eine digitale, automatisierte Lösung, um diesen Bereich endlich effizient zu erschließen – ohne zusätzlichen Aufwand im Tagesgeschäft.

Besonders attraktiv: Wir teilen die Provision. Ein Teil wird direkt an unsere Partner ausgezahlt, der andere deckt unsere Serviceleistungen ab – von der Kundenbetreuung über die Abwicklung bis hin zur Erinnerung an Bonusprogramme.

Was würdet ihr anderen jungen Maklern raten, die sich spezialisieren wollen?

OW Unser Leitsatz lautet: Ein Fokus, ein Ziel – und maximales Tempo. Spezialisierung ist der Schlüssel zu nachhaltigem Erfolg. Sucht euch ein Thema, das euch begeistert und in dem ihr echten Mehrwert bieten könnt. Holt euch gezielt Expertise ins Boot, knüpft früh ein starkes Netzwerk und verliert euch nicht in zu vielen Baustellen. Wer konsequent an einem klar definierten Thema arbeitet, wird nicht nur schneller sichtbar, sondern auch langfristig erfolgreicher.

Lesen Sie auch: Studie: PKV-Tarife zeigen Absicherungslücken zur GKV auf

Diesen Beitrag lesen Sie auch in AssCompact 06/2025 und in unserem ePaper.

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<a href="/nachrichten/gruppenversicherung-wer-preiserhoehung-anfechten-kann" hreflang="de">Gruppenversicherung: Wer Preiserhöhung anfechten kann</a> http://www.asscompact.de/node/168217

Eine Versicherte forderte Rückzahlung zu viel gezahlter Beiträge aus einer Gruppenversicherung und rügte formelle Mängel bei Prämienanpassungen. Ein Landgericht urteilte jedoch: Nur der Versicherungsnehmer kann solche Ansprüche geltend machen – nicht der Versicherte selbst.

168217 10. Juni 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

In einem Verfahren vor dem Landgericht (LG) Kleve stritt eine Versicherte gegen eine private Krankenversicherung über die Wirksamkeit mehrerer Prämienanpassungen innerhalb eines Gruppenversicherungsvertrags. Die Versicherte bezahlte zwar die Prämien, klagte dann aber gegen den Versicherer. Die Klägerin verlangte die Feststellung der Unwirksamkeit verschiedener Beitragserhöhungen sowie Rückzahlung angeblich zu viel gezahlter Beiträge in Höhe von rund 2.600 Euro – mit Verweis auf formelle Mängel der Anpassungsschreiben (§ 203 Abs. 5 VVG) und einer vermeintlich fehlerhaften Zustimmung des Treuhänders.

Der Versicherer beantragte, die Klage abzuweisen, da alle Beitragsänderungen materiell und formell wirksam seien, und verwies auf Verjährung.

Klare Abgrenzung der Ansprüche

Das Gericht erteilte der Klage der Versicherten eine klare Absage. Maßgeblich sei, so die Richter, wer Vertragspartner des Versicherers ist. Und das ist im Gruppenversicherungsvertrag – wie in diesem Fall – nicht die versicherte Person, sondern der Versicherungsnehmer, hier ein eingetragener Verein. Der Versicherte kann also weder die Unwirksamkeit der Prämienanpassungen geltend machen noch daraus Rückzahlungsansprüche herleiten.

Versicherter ≠ Anspruchsinhaber

Zwar genießt der Versicherte gemäß § 44 VVG bestimmte Schutzrechte, doch daraus ergibt sich keine gleichgestellte Stellung mit dem Versicherungsnehmer. Das Gericht stellte klar: Eine von § 44 VVG abweichende vertragliche Vereinbarung, die dem Versicherten solche Rechte einräumt, lag im konkreten Fall nicht vor.

Auch der Versuch, über eine sogenannte Bereicherungsrechtliche Rückforderung (§ 812 BGB) eine Rückzahlung zu erlangen, scheiterte. Zwar hatte die Klägerin die Beiträge direkt gezahlt, aber laut Gericht tat sie dies nicht als eigene Schuldnerin, sondern als Dritte, die für den Versicherungsnehmer leistete (§ 267 BGB). Ihr Anspruch auf Rückzahlung richtet sich damit – wenn überhaupt – gegen den Verein, nicht gegen den Versicherer.

Das Urteil hat Relevanz für die Beratungspraxis in der betrieblichen Krankenversicherung und anderen Gruppenverträgen. Versicherte haben keinen direkten Hebel gegen Prämienanpassungen, selbst wenn diese fehlerhaft erfolgt sein sollten. Rückforderungsansprüche liegen allein beim Versicherungsnehmer. (bh)

LG Kleve, Urteil vom 27.03.2024 - Az: 6 O 64/23

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<a href="/nachrichten/innovation-der-bkv-allianz-setzt-neue-massstaebe" hreflang="de">Innovation in der bKV: Allianz setzt neue Maßstäbe </a> http://www.asscompact.de/node/168291

Die betriebliche Krankenversicherung (bKV) erfreut sich bei Firmen und Mitarbeitenden zunehmender Beliebtheit – mit Potenzial für Vermittler. Die Allianz hat ihre bKV weiterentwickelt und im April mit „MeineGesundheit“ ein neues Tarifkonzept auf den Markt gebracht. Wie die neue bKV funktioniert.

168291 9. Juni 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die betriebliche Krankenversicherung (bKV) verzeichnet seit Jahren ein bemerkenswertes Wachstum: Im Jahr 2024 stieg die Zahl der Unternehmen in Deutschland, die ihren Mitarbeitenden eine vollständig arbeitgeberfinanzierte bKV anbieten im Vergleich zum Vorjahr um rund 44% auf über 56.000. Bereits 2023 lag die Zuwachsrate bei rund 42%, wie Zahlen des PKV- Verbands (Stand: 13.05.2025) zeigen. Diese Entwicklung unterstreicht, dass in Zeiten des Fachkräftemangels immer mehr Unternehmen die Vorteile einer bKV erkennen und nutzen. Sie dient als effektives Mittel, um qualifizierte Mitarbeitende zu finden, langfristig an die Firma zu binden und gleichzeitig einem hohen Krankenstand vorzubeugen. Die bKV wird von Arbeitnehmer:innen sehr geschätzt, da sie eine ideale Ergänzung zur bestehenden Krankenversicherung darstellt. Mitarbeitende profitieren ohne Gesundheitsprüfung oder Wartezeiten von den Gesundheitsleistungen. 

Vor diesem Hintergrund hat die Allianz ihre bKV weiterentwickelt und mit „MeineGesundheit“ ein neues Tarifkonzept auf den Markt gebracht. Dieses ist seit April 2025 verfügbar und bietet sowohl für Arbeitgeber und Arbeitnehmer:innen als auch für Vermittler:innen attraktive Vorteile. „Für die Besten. Nur das Beste.“ lautet der Slogan des neuen Konzeptes. Es ermöglicht Unternehmen, „ihren Besten“ – also ihren Mitarbeitenden – Wertschätzung entgegenzubringen. Und das bereits ab fünf Versicherten. Unabhängig davon, ob gesetzlich oder privat versichert. 

Kern der neuen bKV ist der Budgettarif „MeineGesundheit“, der alle wichtigen Leistungen umfasst. Daneben stehen noch Zusatz-Optionen für Sehhilfen und Zahn außerhalb des Budgets zur Verfügung. Damit erhält der Arbeitgeber mehr Flexibilität und kann den Fokus auf die Bereiche Vorsorge und Versorgung legen. Und die Zusatz-Optionen sorgen dafür, dass erlebbare Leistungen für Sehhilfe und Zahn genutzt werden können, ohne das Grund-Budget zu belasten. Ergänzend können noch Bausteine wie z.B. Krankenhaus, Krankenhaustagegeld, Krankentagegeld eingebunden werden. 

Und so funktioniert die neue bKV der Allianz: 

Wie der Grafik zu entnehmen ist, wählen Arbeitgeber im ersten Schritt das jährliche Gesamtbudget pro Mitarbeitenden (zwischen 300 und 1.500 Euro). Im nächsten Schritt entscheiden sie sich für eine von drei Absicherungsniveaus im Bereich Sehhilfen – innerhalb des Budgets oder aus einem Extratopf. 

  • Option „Sehhilfe“: 75% der Rechnung einer Brille/Kontaktlinsen und 100% einer operativen Sehschärfenkorrektur werden aus dem Jahresbudget bis zur Budgetobergrenze erstattet. 
  • Option „Sehhilfe 100“: 100% der Brille/Kontaktlinsen werden aus dem Jahresbudget bis zur Budgetobergrenze erstattet. 
  • Option „Sehhilfe Extra“: 75% der Rechnung einer Brille/Kontaktlinsen und 100% einer operativen Sehschärfenkorrektur werden aus einem zusätzlichen Budget in identischer Höhe, erstattet. Dieses Extrabudget steht nur für Sehhilfen zur Verfügung. 

Innovation in der bKV: Allianz setzt neue Maßstäbe

Ähnlich legen Unternehmen im dritten Schritt die Absicherung ihrer Belegschaft im Zahnbereich fest: Zahnleistungen werden entweder zu 100% (inklusive GKV-Leistungen) innerhalb des Budgets erstattet – oder können alternativ über einen separaten, ergänzenden Bausteintarif abgedeckt werden. 

Die neue bKV enthält noch weitere Besonderheiten. Zum einen gibt es eine Budgetverdopplung. Reicht eine versicherte Person ein Kalenderjahr lang keine Rechnungen über die bKV ein, verdoppelt sich das Budget im nächsten Jahr. Dieses Extra lässt sich auch gezielt einsetzen, um für das Folgejahr geplante, teure Gesundheitsleistungen zu finanzieren, beispielsweise einen umfangreichen Gesundheitscheck. In die bKV eingeschlossen ist auch eine Innovationsgarantie: Künftige neue, innovative Behandlungsmethoden sind bei medizinischer Notwendigkeit direkt mitversichert. 

Auch Vorsorge und ambulante Leistungen sind zentrale Bestandteile des Tarifes, um Mitarbeitende zu unterstützen, langfristig gesund zu bleiben. Die bKV übernimmt daher auch alternative Heilmethoden, die häufig nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden. Zusätzlich zu den finanziellen Leistungen bietet die Allianz Gesundheitsservices für bKV-Versicherte. Darunter eine medizinische 24-Stunden-Hotline, psychologische Coachings und Pflege-Assistance-Leistungen. Für Familienangehörige wurde eine neue Online-Antragsstrecke für die Tarife Budget, Zahn und Vorsorge entwickelt. Mit den erläuterten Neuerungen soll die Verbreitung der bKV unter den deutschen Unternehmen weiter vorangetrieben werden. 

AssCompact Vorsorge Forum 2025

Dieser Beitrag erscheint im Rahmen des AssCompact Vorsorge Forum, das am 24.06.2025 im XPOST Köln stattfindet. Die Allianz Private Krankenversicherung (APKV) ist dort als Aussteller vertreten. Außerdem umfasst das Programm einen Vortrag von Experten der Allianz. Weitere Informationen finden Sie unter asscompact.de/vorsorge-forum.

Quelle Grafik: © Allianz

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<a href="/nachrichten/provinzial-launcht-neue-aks-produkte" hreflang="de">Provinzial launcht neue AKS-Produkte</a> http://www.asscompact.de/node/168279

Die Provinzial hat eine neue Produktfamilie in der Arbeitskraftabsicherung gestartet. Neben einer neuen Berufsunfähigkeits- und Erwerbsunfähigkeitsversicherung bietet der Versicherer ebenfalls eine neu konzipierte Berufsunfähigkeitsabsicherung für junge Menschen an.

168279 9. Juni 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die Provinzial hat ihr Produktportfolio in der Lebensversicherung um mehrere Produkte aus der Arbeitskraftabsicherung erweitert. Zusammengesetzt ist die neue Produktfamilie aus einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung (EU) sowie einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) und einer BU für junge Leute, eine sogenannte Starter-BU. Die Funktionalitäten der EU und BU sind aufeinander abgestimmt.

Optional einschließbare Einmalleistungen

Unter anderem gibt es künftig laut eigenen Aussagen des Unternehmens ein „interessantes Angebot“ für eine EU für körperlich arbeitende Menschen, die bisher nur schwer bezahlbaren Versicherungsschutz erhalten konnten.

Kunden können zwischen unterschiedlichen Leistungsbausteinen und Gestaltungsmöglichkeiten wählen. Optional können zahlreiche Einmalleistungen eingeschlossen werden wie etwa Anfangs- und Wiedereingliederungshilfen, Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit sowie eine Pflege-Einmalleistung ab Pflegegrad 3.

Der Versicherungsschutz kann bei bestimmten Anlässen erhöht werden. Zudem kann die Berufsgruppe und damit der Beitrag beim Wechsel der Tätigkeit verbessert und der Versicherungsschutz bei Erhöhung der Regelarbeitsgrenze verlängert werden. All dies kann ohne erneute Gesundheitsprüfung geschehen.

Kundenfreundliche Regelungen im Leistungsfall

Im Leistungsfall gelten kundenfreundliche Regelungen wie eine Leistungsanerkennung wegen Erwerbsunfähigkeit oder Pflegebedürftigkeit ab Pflegegrad 2, ebenso wie für Teilzeitkräfte und bei einem medizinischen Tätigkeitsverbot. Alle diese Leistungsbausteine gelten unabhängig davon, ob eine BU oder EU abgeschlossen wurde.

Bei bestimmten Anlässen wie etwa beim Start ins Berufsleben oder bei bestandener Meisterprüfung haben EU-Kunden zudem die Möglichkeit, ihren Schutz in eine BU umzutauschen.

Mit der neuen Berufsgruppenwechseloption bietet der Versicherer bis zum 50. Lebensjahr eine Beitragsüberprüfung bei Berufswechsel in allen Tarifen. Eine Veränderung erfolgt nur bei einem positiven Ergebnis für Kunden, erklärt die Provinzial.

Starter-BU wurde in Firmen-BU erweitert

Im Zuge der Veränderungen wurde auch die Starter-BU neu konzipiert. Sie wurde um eine Firmen-BU erweitert, die optimiert für den Einsatz als Direktversicherung ist. Dadurch bleiben Beiträge bis zu den gesetzlichen Höchstbeträgen steuer- und sozialabgabenfrei, was insbesondere für risikoreiche Berufe attraktiv ist, so der Versicherer. (js)

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<a href="/nachrichten/ein-blick-auf-die-bauzinsen" hreflang="de">Ein Blick auf die Bauzinsen </a> http://www.asscompact.de/node/168290

Die EZB hat die Leitzinsen erneut gesenkt. Dies ist beim aktuellen Niveau der Bauzinsen bereits eingepreist. Experten gehen in den kommenden Wochen von gleichbleibenden Bauzinsen aus. Deutlich abwärts dürfte es nicht gehen. Für Immobilieninteressierte seien die Rahmenbedingungen derzeit „chancenreich“.

168290 8. Juni 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die Bauzinsen sind seit einigen Wochen relativ stabil. Laut dem Baufinanzierungsvermittler Interhyp rechnet die Mehrheit der im Rahmen des Interhyp-Bankenpanels befragten Experten damit, dass sich daran auch in den kommenden vier Wochen nichts ändern wird. „In den nächsten vier Wochen werden wir aller Voraussicht nach gleichbleibende Bauzinsen von im Schnitt rund 3,5% für zehnjährige Darlehen sehen. Je nach Nachrichtenlage sind Schwankungen rund um dieses Niveau möglich“, erklärt Interhyp-Vertriebsvorständin Mirjam Mohr. Die erneute Leitzinssenkung der Europäischen Zentralbank EZB sei hier bereits eingepreist.

Auch Florian Pfaffinger, Mitglied im Expertenrat des Kreditvermittlers Dr. Klein, geht im Hinblick auf die kommenden Wochen davon aus, dass sich das moderate Zinsniveau halten wird. „Kurz- bis mittelfristig rechne ich für ein zehnjähriges Darlehen mit einem Zinssatz zwischen 3,25 und 3,5%“, so Pfaffinger. Abhängig von der Nachrichtenlage könne es auch zu Ausschlägen in beide Richtungen kommen.

Experten raten vom Abwarten ab

Mohr rät Kaufinteressierten davon ab, auf weiter fallende Zinsen zu spekulieren und den Immobilienkauf aufzuschieben. Laut Oliver Kohnen, dem Geschäftsführer des Kreditvermittlers Baufi24, seien mit Blick auf die zuletzt stabilen Bauzinsen die aktuellen Rahmenbedingungen für Immobilieninteressierte chancenreich. Und auch er warnt Kaufinteressierte vor zu langem Hinauszögern. Wer jetzt nicht handle, zahle womöglich bald drauf. „Die Phase günstiger Finanzierung der Zehnerjahre ist schließlich längst vorbei und dürfte sich kaum wiederholen“, so Kohnen. Auch Pfaffinger meint: „Bauzinsen von unter 3% halte ich [...] kurzfristig weiterhin für unwahrscheinlich.

Experten sind sich bei Prognose zu langfristiger Entwicklung nicht einig

Bei der langfristigen Betrachtung der Zinsentwicklung gehen die Einschätzungen der Experten des Interhyp-Bankenpanels auseinander: Die eine Hälfte rechnet damit, dass sich die Bauzinsen weiterhin auf dem aktuellen Niveau bewegen. Wohingegen die andere Hälfte steigende Bauzinsen in Richtung 4% für zehnjährige Darlehen im weiteren Jahresverlauf durchaus für möglich hält. „Auf mittlere Sicht spricht die absehbare Ausweitung der öffentlichen Fiskalausgaben in der Eurozone für höheres Wachstum, höhere Inflation und somit auch höhere Kreditzinsen“, so ein Experte aus dem Panel. (tik)

Weitere aktuelle Nachrichten rund um den Immobilienmarkt und den Bereich Baufinanzierung lesen Sie in unserer Rubrik Immobilien.

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<a href="/nachrichten/klick-zur-passenden-finanzierungsloesung" hreflang="de">Per Klick zur passenden Finanzierungslösung</a> http://www.asscompact.de/node/168258

Die Anbindung von Finanzprodukten an digitale Plattformen ist ein zentraler Hebel für die Zukunft des Vertriebs. Die Bausparkasse Mainz hat ein Kombinationsdarlehen im Portfolio, das nun auf der Plattform Europace abrufbar ist. AssCompact hat nachgefragt, welche Vorteile sich für Vermittler ergeben.

168258 8. Juni 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement Interview mit Thorsten Söhner, Leiter Partnervertrieb der Bausparkasse Mainz, und David Latt, LEAD SALES GROWTH Strategie BEI Europace
Herr Latt, Herr Söhner, was war der Hintergrund für die Integration des Mainzer Direkt-Darlehens (MDD) in die Plattform Europace?

Thorsten Söhner Die Idee war, unsere Lösung dort verfügbar zu machen, wo moderne Beratung stattfindet – also auf digitalen Plattformen. Dabei war uns wichtig, dass die technische Umsetzung der Produktlogik gerecht wird. Das MDD ist kein Standarddarlehen, sondern ein System, das aufeinander aufbaut. Umso mehr freuen wir uns, dass es jetzt auch über Europace funktioniert – und zwar ganzheitlich.

David Latt Im Markt beobachten wir eine klare Entwicklung hin zu modularen, digitalen Finanzierungslösungen. Produkte, die nachvollziehbar strukturiert sind und sich flexibel in digitale Beratungsprozesse einfügen lassen, stehen dabei im Mittelpunkt. Das MDD erfüllt aus unserer Sicht diese Anforderungen und wurde deshalb in die Plattform eingebunden.

Was macht das MDD aus Ihrer Sicht besonders?

TS Es handelt sich bei dieser Finanzierungslösung um ein sogenanntes Auffülldarlehen – dadurch bieten wir Zinssicherheit bis zur Schlusstilgung und prüfen sowohl die Bonität der Kunden als auch den Beleihungswert der Immobilie grundsätzlich nur zum Beantragungszeitpunkt. Das Besondere ist die Kombination: kurze Zinsbindung im Vorausdarlehen, also nur 30, 48 oder 60 Monate. Das sich anschließende Bauspardarlehen gewähren wir mit garantierten 2,29% Sollzins. Die Rate bleibt konstant, Sondertilgungen sind flexibel möglich.

Für Kunden heißt das: absolute Planungs- und Zinssicherheit während der gesamten Darlehenslaufzeit, auch über Jahrzehnte hinweg.

DL Und genau solche Produkte suchen Vermittlerinnen und Vermittler: verständlich erklärbar, aber trotzdem individuell einsetzbar.

Und was bedeutet das für Beraterinnen und Berater in der Praxis?

DL Beraterinnen und Berater können jetzt über Europace eine Lösung anbieten, die es so am Markt nicht gab. Ohne Umwege, direkt digital.

TS Genau. Es geht um mehr als nur einen neuen Datensatz im System. Es geht um eine Lösung, die Beratungskompetenz sichtbar macht. Und darum, dass Beraterinnen und Berater flexibel auf unterschiedliche Lebenssituationen reagieren können. Finanzierungen sind auch für Selbstständige darstellbar, und das ohne Branchenausschluss.

Was waren die größten Herausforderungenin der Anbindung?

TS Das Produkt ist speziell, auch technisch. Die zweistufige Struktur – Vorausdarlehen und spätere Ablösung durch unseren Bausparvertrag – ist nicht mit einem klassischen Annuitätendarlehen vergleichbar. Für die Plattformanbindung bedeutete das: individuelle Konfiguration, viele Absprachen, Tests, Anpassungen. Das hat Zeit gebraucht. Aber es hat sich gelohnt.

DL Wir haben eng und lösungsorientiert zusammengearbeitet, dabei Schnittstellen angepasst und um die Ecke gedacht. Das Positive: Beide Seiten hatten immer Kunden und Beratende im Blick.

Wie war das Feedback bisher?

DL Die Rückmeldungen aus dem Kreis der Vermittlerinnen und Vermittler waren bisher überwiegend positiv. Besonders hervorgehoben wurde, dass sich das Produkt gut in bestehende Beratungsprozesse integrieren lässt. Auch der gemeinsam durchlaufene Integrationsprozess wurde als konstruktiv wahrgenommen.

TS Das ist für mich auch ein Zeichen von echter Partnerschaft. Es war nicht alles sofort perfekt, aber wir haben es gemeinsam geschafft. Und das merkt man dem Ergebnis auch an. Mit einigen ausgewählten Piloten haben wir die Produktkombination zuvor getestet und wir haben in kurzer Zeit einen enormen Zulauf erfahren. Diese Produktlösung ist in der aktuellen Zinsphase ein absolutes Highlight und die Anfragen haben unsere Erwartungen weit übertroffen. Das MDD bietet allen Beteiligten große Vorteile, insbesondere der Kunde profitiert von Beginn an und hat eine komfortable Finanzierungslösung bis zur Schlusstilgung.

Was nehmen Sie persönlich und für Ihre Organisation aus diesem gemeinsamen Projekt mit?

TS Für uns war es ein starkes Beispiel dafür, wie wichtig gegenseitiges Verständnis ist – sowohl auf technischer als auch auf konzeptioneller Ebene. Ein Produkt wie das MDD stellt besondere Anforderungen, aber wenn beide Seiten bereit sind, sich darauf einzulassen, entsteht etwas wirklich Tragfähiges. Und: Gute digitale Lösungen brauchen manchmal einfach Zeit – das ist okay, wenn das Ergebnis stimmt.

DL Das Projekt hat gezeigt, welchen Wert eine enge Zusammenarbeit bei der Entwicklung digitaler Produkte haben kann. Neben der technischen Umsetzung stand auch das gegenseitige Lernen im Fokus. Solche Prozesse fördern Vertrauen und legen die Grundlage für weitere gemeinsame Entwicklungen.

Diesen Beitrag lesen Sie auch in AssCompact 06/2025 und in unserem ePaper.

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<a href="/nachrichten/digital-insurance-podcast-zwischen-compliance-und-fortschritt" hreflang="de">Digital Insurance Podcast: Zwischen Compliance und Fortschritt</a> http://www.asscompact.de/node/168289

Zu Gast in der neuen Episode des Digital Insurance Podcast von Digitalexperte Jonas Piela ist Sascha Quillet, Vorstand für Digitalisierung und Technik bei die Haftpflichtkasse. Im Gespräch geht es um KI, die Cloud und den Kampf um die Spitzenposition.

168289 7. Juni 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

In der neusten Episode spricht Jonas Piela mit Sascha Quillet über die umfassende Modernisierung der IT-Landschaft des traditionsreichen Versicherers. Quillet beschreibt detailliert die Herausforderungen und Chancen, die mit der digitalen Transformation eines Unternehmens mit 127-jähriger Geschichte einhergehen.

Von der Tür bis zur KI: Ein umfassender IT-Umbau

Quillet betont, dass die Modernisierung weit über die reine Software hinausgeht. Der Fokus liegt auf einem serviceorientierten Ansatz, der die Mitarbeiter in den Mittelpunkt stellt. Von der Optimierung der Gebäudesicherheit mit Chipkarten-gesteuerten Türen bis hin zur Einführung von KI-gestützten Prozessen, beschreibt Quillet den tiefgreifenden Wandel. Dabei räumt er mit dem Mythos auf, dass KI allein alle Probleme löst. Er betont die Notwendigkeit, KI-Systeme umfassend zu trainieren und menschliches Know-how in den Prozess zu integrieren. Die Cloud spielt dabei eine wichtige Rolle, jedoch nicht als alleinige Lösung. Quillet plädiert für einen hybriden Ansatz, der die Stärken sowohl der Cloud als auch eigener Rechenzentren nutzt.

Digitalisierung: Mehr als nur Technologie

Quillet beleuchtet den Unterschied zwischen Digitalisierung und Technologie. Für ihn bedeutet Digitalisierung die Schaffung durchgängig digitaler Services ohne Medienbrüche. Hier sieht er großes Verbesserungspotenzial bei der Haftpflichtkasse, beispielsweise durch die direkte Verarbeitung strukturierter Daten statt der Umwandlung unstrukturierter Daten aus E-Mails und Scans.

Herausforderungen und Lösungen: Mensch und Maschine

Die größte Herausforderung liegt laut Quillet in der Balance zwischen Technologie und menschlicher Komponente. Während die Technik Fehler produziert, machen auch Menschen Fehler. Die Toleranzgrenze für Fehler wird jedoch bei KI-Systemen oft niedriger angesetzt als bei menschlichen Mitarbeitern. Quillet betont die Notwendigkeit, die Mitarbeiter in den Prozess einzubinden und sie für die neuen Technologien zu qualifizieren. Er berichtet über die Erfahrungen der Haftpflichtkasse mit dem Austausch des Kernsystems und die Herausforderungen bei der Entscheidung zwischen Eigenentwicklung und Kauf einer Standardsoftwarelösung. Die Wahl einer umfassenden Suite soll die Koordinationsaufwände reduzieren und die Verantwortlichkeiten klar definieren.

Schnelligkeit und Konsequenz: Der Weg zum digitalsten Versicherer

Piela und Quillet diskutieren die Faktoren, die zu einer hohen Geschwindigkeit bei der Digitalisierung führen. Quillet erläutert seine Strategie, die auf Transparenz, direktem Dialog mit den Mitarbeitern und konsequentem Handeln beruht. Er beschreibt die konkrete Umsetzung der Modernisierung, von der Einführung von Mikro-Segmenten im Netzwerk bis hin zur Schaffung einer hochkollaborativen Arbeitsumgebung. Hier spielt auch ein Kulturwandel eine Rolle, z.B. die Reduktion von Einzelbüros zugunsten flexibler Arbeitsmodelle. Quillet gibt einen Ausblick auf die zukünftigen Ziele der Haftpflichtkasse, die darin bestehen, in den kommenden Jahren zum digitalsten und schnellsten Sachversicherer Deutschlands zu werden. Die Messlatte hierfür werden die Durchlaufzeiten bei Anträgen und Schadensfällen sein.

Hier geht es zur Podcast-Episode: Datenraub, Ransomware & Co.: Der Spagat zwischen Compliance und Fortschritt

Über den Podcast

Seit April 2020 veröffentlicht Jonas Piela regelmäßig Gespräche zur digitalen Transformation mit Vorständen und Managern der Versicherungswirtschaft. Sein Ziel ist, dass seine Zuhörer einem lockeren Gespräch unter Gleichgesinnten lauschen und so Ideen und Anregungen für die eigene Arbeit mitnehmen. Zu finden ist der Podcast unter anderem bei Google, Apple und Spotify sowie unter unter pielaco.com/podcast.

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<a href="/nachrichten/private-haftpflicht-im-wandel-ein-klassiker-geht-mit-der-zeit" hreflang="de">Private Haftpflicht im Wandel: Ein Klassiker geht mit der Zeit</a> http://www.asscompact.de/node/168255

Die private Haftpflicht bleibt ein zentraler Baustein der Absicherung. Doch reichen die klassischen Produkte aus, um heutigen Anforderungen gerecht zu werden? Es gilt, neue Lebensrealitäten und Risikolagen mit zeitgemäßen Lösungen abzusichern.

168255 7. Juni 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement Ein Artikel von Jens van der Wardt, Leiter Maklervertrieb der GEV, Grundeigentümer-Versicherung

Die Privathaftpflichtversicherung (PHV) gilt nach wie vor als eine der wichtigsten Absicherungen – und das zu Recht: Wer einer anderen Person schuldhaft einen Schaden zufügt, muss diesen wiedergutmachen. Doch die „Pflichtpolice für jedermann“ hat sich in den letzten Jahren stark verändert. Die Ansprüche der Versicherten wachsen, Lebensstile werden vielfältiger und stellen klassische Tarifmodelle auf die Probe. Die Herausforderung: Wie lassen sich aktuelle Lebensrealitäten mit neuen modernen Versicherungsprodukten zusammenbringen?

Tarifwechsel durch Garantien absichern

Durch den wachsenden Tarifwettbewerb steigt die Relevanz von Leistungs- und Wechselgarantien. Mit der Bestleistungsgarantie verpflichten sich Versicherer, im Schadenfall mindestens das zu leisten, was ein anderer Anbieter zusichert. Die Besitzstandsgarantie wiederum schützt den Übergang vom Alt- in den Neuvertrag. Für Makler bedeutet das eine bessere Vergleichbarkeit und eine grundsätzlich höhere Wechselbereitschaft beim Kunden.

Eigenleistung nicht ohne Eigenschutz

Private Bauprojekte liegen im Trend – sei es die Sanierung eines Altbaus oder der Ausbau des Eigenheims. Doch wer selbst Hand anlegt oder Helfer engagiert, geht auch haftungsrechtliche Risiken ein. Moderne PHV-Tarife wie die Protect+ der GEV Grundeigentümer-Versicherung bieten gezielte Leistungen, etwa die Mitversicherung des Bauherrenrisikos bis 500.000 Euro oder das Bauen in Eigenregie. So wird aus der Eigenleistung kein unkalkulierbares Risiko.

Deckung für Schlüsselverlust, Hobby und Nebentätigkeit

Der Verlust eines fremden Schlüssels, sei es für die Wohnung, das Büro oder die Sporthalle, kann hohe Folgekosten verursachen, etwa für den Austausch ganzer Schließsysteme. PHV-Tarife sollten den Verlust fremder privater und beruflicher Schlüssel sowie Schlüssel aus dem Ehrenamt absichern.

Was als Hobby beginnt, entwickelt sich manchmal zum Zuverdienst. Ob Onlinehandel, handwerklicher Service oder kreative Aufträge: Viele Versicherte üben neben dem Hauptberuf kleinere gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeiten aus. Premiumprodukte bieten Deckung für Nebentätigkeiten bis zu 25.000 Euro Jahresumsatz an – eine praxisnahe Lösung für eine wachsende Zielgruppe. Die GEV sichert zusätzlich auch ehrenamtliche Tätigkeiten, Praktika oder „Work and Travel“-Jobs ab.

Was, wenn der Schädiger nicht zahlen kann?

Was passiert, wenn der eigene Kunde zum Geschädigten wird – und der Verursacher mittellos oder nicht versichert ist? Gut, wenn die PHV diese Schäden deckt, auch bei vorsätzlichen Handlungen des Schädigers. Sinnvoll ist auch ein Rechtsschutzbaustein, um berechtigte Forderungen juristisch durchzusetzen. Für Makler ist dies ein wertvolles Verkaufsargument: Die PHV kann auch helfen, wenn der Kunde auf Schadenersatzforderungen sitzen bleibt.

Absicherung für Mobilität, Tiere und Co.

Carsharing, E-Scooter-Nutzung, Mietwagen im Ausland: Die moderne Mobilität bringt zwar Flexibilität, aber auch neue Haftungsszenarien mit sich. Aktuelle PHV-Produkte bieten durchdachte Lösungen, etwa die Mallorca-Deckung, die Übernahme von Betankungsschäden oder die Erstattung von Selbstbeteiligungen bei Car­sharing-Vorfällen.

Der Kontakt zu Tieren bereitet vielen Menschen Freude, egal ob als Halter, Betreuer oder gelegentlicher Helfer. Eine moderne PHV sollte deshalb typische Risiken rund um Tiere mit abdecken: Dazu gehören zum Beispiel das Halten zahmer Haustiere, das Hüten fremder Hunde sowie das Reiten fremder Pferde. Auch besondere Konstellationen wie das Halten oder Hüten von Blinden-, Assistenz- oder Signalhunden oder die nicht gewerbsmäßige Haltung von Nutztieren wie Bienen oder Hühnern können haftungsrelevant sein.

Nachhaltigkeit in der PHV – Trend oder echter Fortschritt?

Immer mehr Kunden legen auch bei Finanz- und Versicherungsprodukten Wert auf Nachhaltigkeit. Die GEV integriert mit dem Zusatzmodul Pro Klima erstmals gezielt ökologische Aspekte in ihre neue PHV. Dazu zählen unter anderem eine Übernahme der Kfz-Vollkasko-Selbstbeteiligung bei Carsharing, die Förderung ökologischer Projekte über die Kooperation mit „bessergrün“ sowie 50% Erstattung von Mehrkosten über die gesetzliche Haftpflicht hinaus für nachhaltige Reparaturen oder Wiederbeschaffung. Gerade für nachhaltig orientierte Kunden kann ein solches Modul kaufentscheidend sein. Gleichzeitig bieten sich neue Möglichkeiten für Makler, die über den klassischen Preis-Leistungs-Vergleich hinausgehen und den Fokus auf eine wertebasierte Absicherung legen.

Mit modernen und leistungsstarken Premium­tarifen in die Zukunft

Im Tarifdschungel der PHV-Produkte stellen Premiumtarife eine stabile und umfassende Lösung dar. Sie verbinden bewährte Grundprinzipien mit modernen Leistungen und gewährleisten damit eine verlässliche Absicherung auf hohem Niveau, sodass Versicherte auch in einer zunehmend komplexen Lebenswelt sicher aufgestellt sind.

So bietet die Premiumlinie der GEV Protect+ Deckungssummen bis 100 Mio. Euro mit starken Garantieleistungen und Forderungsausfalldeckung sowie Schutz bei Schlüsselverlust, Bauprojekten und Nebentätigkeiten. Auch eine Hundehalterhaftpflicht kann optional ergänzt werden, genauso wie das nachhaltige Zusatzmodul Pro Klima. So ausgestattet ist die PHV nicht nur ein Klassiker, sondern ein zeitgemäßes Produkt mit Zukunft.

Diesen Beitrag lesen Sie auch in AssCompact 06/2025 und in unserem ePaper.

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<a href="/nachrichten/morgen-morgen-beleuchtet-privatrenten" hreflang="de">MORGEN & MORGEN beleuchtet Privatrenten</a> http://www.asscompact.de/node/168283

Das Analysehaus MORGEN & MORGEN hat Ergebnisse des aktuellen Ratings zur Privatrente präsentiert. Bewertet wurden Bedingungen von fondsgebundenen sowie von klassischen Rententarifen und Indexpolicen. Insgesamt standen 310 Rententarife auf dem Prüfstand.

168283 6. Juni 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die Vermittlung von privaten Rentenversicherungen steht derzeit vor großen Herausforderungen: Zum einen wachsen die regulatorischen Anforderungen, zum anderen wird das Produktangebot immer differenzierter und das Kundenverhalten verändert sich. Für Vermittler gilt es unter anderem, die Qualität der Vertragsbedingungen im Blick zu haben.

Das Analysehaus MORGEN & MORGEN hat zum zweiten Mal Angebote zur Privatrente unter die Lupe genommen. Bewertet wird ausschließlich die Bedingungsstärke der Tarife. Die Bewertung gliedert sich in die drei Kategorien Fondsgebunden, Index und Klassik. Um die Vergleichbarkeit der Versicherungsbedingungen zu gewährleisten, liege der Fokus der Bewertung auf den justiziablen Versicherungsbedingungen sowie auf der Flexibilität eines Tarifes im Hinblick auf seine Gestaltungsmöglichkeiten, wie es von MORGEN & MORGEN dazu heißt.

Stärkstes Wachstum bei Fondspolicen

Insgesamt haben die Analysten 310 Tarife begutachtet. Gegenüber dem ersten Ratingjahrgang 2023 hat sich die Anzahl der Tarife um sieben erhöht: Elf Fondspolicen mehr, fünf Indexpolicen weniger und eine klassische Rente mehr. Somit hat sich an der Verteilung des Marktangebots seit dem ersten Ratingjahrgang nur geringfügig etwas verändert: Der Anteil an Fondspolicen ist um knapp zwei Prozentpunkte auf rund 75% gewachsen. Der Anteil von Indexpolicen ist mit fast zwei Prozentpunkten weniger auf 9% gesunken. Die klassischen Tarife machen nach wie vor einen Anteil von etwas über 16% aus.

„Das stärkste Wachstum ist innerhalb der Fondspolicen zu verzeichnen. Unsere Analysen haben gezeigt, dass die Tarife sich auf einem sehr hohen Bedingungsniveau befinden und für jeden Anlegertypen top Renditeprognosen bieten“, erklärt Thorsten Saal, Bereichsleiter Mathematik & Rating.

Fondsgebundene Privatrenten

Für die Untersuchung der Tarife der fondsgebundenen Privatrenten haben die Analysten 31 Ratingfragen herangezogen. Sieben davon sind Mindestkriterien, die MORGEN & MORGEN für eine top Bewertung ansetzt:

  • Ein Rentenfaktor wird auf das Gesamtguthaben bereits bei Vertragsschluss garantiert und es findet eine Günstigerprüfung mit den Rechnungsgrundlagen zum Renteneintritt statt.
  • Ein automatisches Ablaufmanagement kann angewählt werden.
  • Bei der Inanspruchnahme von Überbrückungsmöglichkeiten wird auf die Kosten verzichtet.
  • Ein vorzeitiger Abruf der Leistung ist möglich.
  • Ein Aufschub des Renteneintrittsalters ist möglich.
  • Mindestens ein gebührenfreier Shift und ein gebührenfreier Switch sind jeweils jährlich möglich.
  • Der Versicherer verzichtet auf unübliche Einschränkungen bzw. Klauseln, die nicht zu den ratingrelevanten Sachverhalten gehören.
Deutlich mehr Tarife mit Höchstwertung

Im aktuellen Ratingjahrgang heimsen 185 fondsgebundene Tarife die Höchstwertung von fünf Sternen ein, was einen deutlichen Anstieg gegenüber 2023 bedeutet: Da erhielten nur 112 Tarife die Bestwertung. Zurückzuführen ist dies zum einen auf die Qualitätsverbesserung einzelner Tarife und zum anderen auf neue Tarifbausteine, die zu mehr Vielfalt der Tarifkombinationen führt. Die Anzahl der mit vier Sternen („sehr gut“) bewerteten Tarife ist von 94 im Jahr 2023 auf 35 gesunken. Die Analysten sehen darin einen Hinweis, dass viele Produkte in die höchste Bewertungskategorie aufgestiegen seien. Zugleich hat sich die Anzahl durchschnittlich bewerteter Tarife (drei Sterne) von 13 auf 11 verringert. Tarife mit schwacher oder sehr schwacher Bewertung (ein oder zwei Sterne) sind im aktuellen Rating nicht mehr vertreten.

Zur Renditeerwartung der fondsgebundenen Tarife

MORGEN & MORGEN ergänzt die Bewertung der Bedingungsqualität um die Renditeerwartung. Bei der „Top-Renditeprognose“ werden die für Kunden entscheidenden Renditeerwartungen systematisch und nachvollziehbar anhand des bewährten Simulationsmodells „Volatium“ bewertet – differenziert nach den Anlagetypen sicherheitsorientiert, ausgewogen und chancenorientiert. Bei der Untersuchung der fondsgebundenen Privatrenten tritt eine breite Streuung der bedingungsseitig mit fünf Sternen bewerteten Tarife: 42 Tarife bedienen den sicherheitsorientierten Anlagetyp, 46 den ausgewogenen Anlagetyp und 72 den chancenorientierten Anlagetyp.

„Auch wenn die fondsgebundenen Policen gerade für chancenorientierte Anleger starke Renditen ermöglichen, so entfällt nur knapp die Hälfte der renditestärksten Tarife auf diesen Anlegertyp. Mehr als die Hälfte der Tarife mit Top-Renditeprognose entfällt auf die Anlegertypen sicherheitsorientiert und ausgewogen“, sagt Saal.

Privatrente Index und Klassik

Bei der Bewertung der Indexpolicen und der klassischen Rententarife legten die Analysten 20 Ratingfragen zugrunde. Sechs Fragen werden als Mindestkriterien für eine sehr gute oder bessere Bewertung angesetzt:

Bei der Inanspruchnahme von Überbrückungsmöglichkeiten wird auf die Kosten verzichtet.

  • Mindestens ein gebührenfreier Shift und ein gebührenfreier Switch sind jeweils jährlich möglich.
  • Der Versicherer verzichtet auf unübliche Einschränkungen bzw. Klauseln, die nicht zu den ratingrelevanten Sachverhalten gehören.
  • Es besteht die Möglichkeit zur Umschichtung von Geldanlagen zwecks Wiederherstellung ursprünglicher Vermögensallokation.
  • Es wird ein Einstiegsmanagement angeboten.
  • Es können Switch und Shift unabhängig voneinander durchgeführt werden.
Mehr klassische Tarife mit fünf Sternen

Bei den klassischen Tarifen ist eine positive Entwicklung im Zeitverlauf zu beobachten. 21 Tarife erhalten fünf Sterne und damit vier Tarife mehr als im Jahr 2023. Die weiteren Riegen haben sich seither zahlenmäßig jeweils um einen Tarif verringert.

MORGEN & MORGEN beleuchtet Produkte zur Privatrente

Was die Renditeprognose angeht, zeigt sich bei den klassischen Rententarifen die zu erwartende Verteilung hinsichtlich der Anlagetypen. Für alle 21 Fünf-Sterne-Tarife ist die Renditeprognose für den Anlegertypen sicherheitsorientiert geeignet. „Für Klassische Rententarife sehen wir anhand der Renditeprognose sehr deutlich, dass sie auf die sicherheitsorientierte Zielgruppe zugeschnitten sind und daher für andere Anlegertypen nicht geeignet sind“, beschreibt Saal das Ergebnis.

Stabile Entwicklung bei Indexpolicen

Bei Indextarifen ergibt sich ein insgesamt stabiles Bild mit leichtem Rückgang bei den Top-Bewertungen. 2025 gab es für 16 Tarife die Höchstwertung – ein minimaler Rückgang gegenüber 17 Tarifen im Jahr 2023. Auch bei den Vier-Sterne-Tarifen hat die Zahl leicht abgenommen: von zwölf auf zehn Tarife. Die Anzahl der durchschnittlich bewerteten Tarife mit drei Sternen sank von drei auf nur noch einen. Schwache oder sehr schwache Bewertungen wurden – wie auch im Vorjahr – nicht vergeben.

Aktuell unterzieht MORGEN & MORGEN die Indextarife noch nicht einem Benchmarking hinsichtlich ihrer Renditeprognosen. Dies soll aber folgen. (tik)

Weitere aktuelle Ratings von MORGEN & MORGEN:
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<a href="/nachrichten/bvk-geht-haerter-gegen-finfluencer-vor" hreflang="de">BVK geht härter gegen Finfluencer vor</a> http://www.asscompact.de/node/168282

Der BVK hat bereits Stellung zum Thema Regulierung von Finfluencern bezogen – und scheint es damit auch ernst zu meinen. Zusammen mit dem Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Hans-Peter Schwintowski hat der Vermittlerverband ein Rechtsgutachten erstellt und dieses auf der Pressekonferenz im Rahmen seiner Jahreshauptversammlung vorgestellt.

168282 6. Juni 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Dem Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e. V. (BVK) sind Finfluencer, also Influencer, die sich bei ihren Inhalten auf Finanzthemen spezialisieren, ein Dorn im Auge. Das merkte man recht schnell, spätestens nachdem die BaFin im Februar dieses Jahres ein aktualisiertes Merkblatt veröffentlicht hat, in dem es hieß, dass Finfluencer keine Anlageberater sind – und dementsprechend auch nicht unter die Regulierungsansprüche fallen, die die BaFin und die Industrie- und Handelskammern an Vermittler stellen.

Die BaFin fand jedoch in ihrer eigenen Studie selbst heraus, dass vor allem jüngere Menschen, vornehmlich Generation Y und Z, Finfluencer als Informationsquelle für sich nutzen und auf deren Empfehlungen auch Anlageentscheidungen treffen. Zusätzlich verdienen Finfluencer häufig auch Geld an diesen Anlageprodukten via Affiliate-Links, ohne diese Provisionen offenlegen oder kommunizieren zu müssen. Es braucht wohl keinen Experten, um hier Diskussionsbedarf in der Vermittlerbranche vorherzusehen.

Hubertus Münster, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des BVK, hat im März auch für AssCompact aufgearbeitet, was aus Vermittlersicht an der BaFin-Einordnung problematisch ist. Jetzt wurden Finfluencer und deren Regulierung erneut vonseiten des BVK thematisiert, nämlich auf der Pressekonferenz zur Jahreshauptversammlung des Vermittlerverbandes in Bonn.

Rechtsgutachten zum Thema Finfluencer

Der BVK hat bei dem Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Hans-Peter Schwintowski ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, um zu klären, ob und unter welchen Voraussetzungen Finfluencer Wertpapiere, Kryptowerte oder Versicherungen bewerben dürfen und ob sie dafür eine Ausbildung oder Erlaubnis benötigen, sowie ob es Schutzlücken im Rechtsrahmen gibt.

Schwintowski war bei der Pressekonferenz selbst anwesend und hat einige Details zu den Ergebnissen des Gutachtens erläutert. Rein aufsichtsrechtlich ergebe die BaFin-Einordnung, denn diese müsse auch im Sinne des Aufsichtsrechts denken und argumentieren: Finfluencer sind keine Anlageberater, weil sie keine tatsächliche Anlageberatung durchführen – sie kümmern sich nicht um die individuelle Person, die sich bei ihnen informiert. Sie betreuen diese Person nicht direkt, fragen nicht nach deren Bedürfnissen. Demzufolge finde auch keine Beratung statt.

Standards müssen erfüllt werden

Schwintowski schildert jedoch, dass die rechtliche Schlussfolgerung daraus sein müsste: Finfluencer sollten diese Beratung allerdings in dem Moment durchführen, in dem sie diese Produkte auch vermitteln und daran Geld verdienen, bspw. durch Affiliate-Links unter ihren Videos. Diese Verpflichtung sei auch historisch belegt durch u. a. das „Tchibo-Urteil“ des Bundesgerichtshofs, als die Tchibo Direct GmbH auf ihren Webseiten klassische Versicherungen und Finanzprodukte angeboten hatte. Damals regelte der BGH, dass Tchibo für derartige Angebote eine gesetzliche Genehmigung brauche und illegal als Versicherungsvermittler tätig gewesen sei.

Schwintowskis Fazit also: Es brauche keine neue Lösung für Finfluencer. Wenn sich jemand an jemand anders mit einem Link wendet, der zu einem Vertragsabschluss führt, dann habe diese Person im Vorfeld die zivilrechtliche Pflicht, den „Käufer“ angemessen zu beraten. Und dies dürfe er nur, wenn er ausgebildet ist. Finfluencer würden zwar Versicherungen und Anlagen vermitteln, nennen sich eben nur nicht so. Doch wer berät und vermittelt, habe sich „gefälligst an den Standard zu halten“, so Schwintowski. Wer dies nicht tut, also eine gewerberechtliche Zulassung fehlt, der würde dann rechtswidrig handeln und Bußgelder, Strafbarkeit und Nichtigkeit der vermittelten Verträge riskieren.

Tätigkeit schlechter Finfluencer muss unterbunden werden

Präsident Michael H. Heinz hält fest: „Zwar tragen kompetente und informierte Finfluencer gerade bei der jungen Generation durch ihre Formate zur wichtigen Finanzbildung bei. Doch die Anlageempfehlungen müssen objektiven und wahrheitsgemäßen Kriterien genügen. Diese Forderung ist vor dem Hintergrund des veränderten Medienverhaltens der jungen Generation äußerst wichtig. Deshalb führt uns das Ergebnis des Gutachtens zu der Forderung, dass die BaFin und die IHK’n durch geeignete Stichproben dafür sorgen sollten, dass Finfluencer, die Anlagevermittlung und -beratung ohne gewerberechtliche Zulassung betreiben, aus dem Markt genommen werden. Ihre Tätigkeit muss unterbunden werden. Der Gesetzgeber sollte außerdem die Erlaubnis für Finanzanlagen nach § 34f GewO auch auf Kryptowerte erstrecken. Denn eines sollte klar sein: Wir benötigen in einer funktionierenden Marktwirtschaft gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle.“ (mki)

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<a href="/nachrichten/asset-management-der-bayerischen-bekommt-neue-leitung" hreflang="de">Asset-Management der Bayerischen bekommt neue Leitung</a> http://www.asscompact.de/node/168278

Judith Lechermann übernimmt ab Oktober 2025 die Leitung des Asset-Managements der Bayerischen und folgt damit auf Marc Schwetlik. Die 32-Jährige ist bereits seit einigen Jahren im Unternehmen tätig und war zuletzt für die Bereiche M&A, Digitalbeteiligungen und Beteiligungsmanagement verantwortlich.

168278 6. Juni 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die Versicherungsgruppe die Bayerische stellt das Asset-Management unter eine neue Leitung: Zum 01.10.2025 tritt Judith Lechermann die Nachfolge von Marc Schwetlik an. Schwetlik hat die Position 13 Jahre mit großem Engagement ausgefüllt und verlässt die Bayerische zum 30.09.2025 auf eigenen Wunsch, um sich einer neuen Herausforderung zu widmen.

Die 32-jährige Lechermann ist bereits seit einigen Jahren bei der Bayerischen und verantwortete zuletzt die Bereiche M&A, Digitalbeteiligungen und Beteiligungsmanagement. In ihrer neuen Funktion verantwortet sie ein Kapitalanlagevolumen von über 4,3 Mrd. Euro – mit dem klaren Fokus auf nachhaltige Investments, langfristige Stabilität und reale Werte. Vor ihrem Einstieg bei der Bayerischen im Jahr 2021 war die gebürtige Allgäuerin unter anderem bei PwC und KPMG tätig. (tik)

Bild: die Bayerische

News über weitere personelle Veränderungen in der Branchen lesen Sie in der Rubrik „Personen“.

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<a href="/nachrichten/weg-blosse-laermsorge-kann-klimageraet-nicht-verhindern" hreflang="de">WEG: Bloße Lärmsorge kann Klimagerät nicht verhindern</a> http://www.asscompact.de/node/168194

Eine Wohnungseigentümerin will ein Klimagerät verhindern – aus Sorge vor Lärm. Die Eigentümergemeinschaft hatte den Einbau mehrheitlich beschlossen. Doch der BGH urteilt: Bloße Befürchtungen reichen nicht aus. Der Verband Wohnen im Eigentum erklärt das Urteil.

168194 6. Juni 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Im Streit um die Montage eines Split-Klimageräts in einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) hat der Bundesgerichtshof (BGH) ein Urteil gefällt: Die bloße Sorge vor möglichen Lärmbelästigungen reicht nicht aus, um einem baulichen Vorhaben zu widersprechen. Das Urteil wurde vom Verband Wohnen im Eigentum (WiE) analysiert und zusammengefasst.

In dem konkreten Fall hatte eine WEG mehrheitlich beschlossen, einem Penthouse-Eigentümer die Installation eines Split-Klimageräts zu gestatten. Das Außengerät sollte schallentkoppelt auf Dämpfsockeln montiert werden. Eine Miteigentümerin, die eine Wohnung im vierten Stock besitzt, befürchtete dennoch Lärmbeeinträchtigungen und focht den Beschluss an – jedoch erfolglos vor Amts-, Landgericht und letztlich dem BGH.

Nur unmittelbare bauliche Auswirkungen entscheidend

Laut BGH kommt es bei der Prüfung einer unbilligen Benachteiligung gemäß § 20 Abs. 4 WEG ausschließlich auf die unmittelbaren baulichen Auswirkungen an – etwa Bohrungen oder bauliche Eingriffe, nicht aber auf hypothetische spätere Nutzungsfolgen. Lärm- oder Schallsorgen, die sich nur aus dem Betrieb ergeben könnten, sind damit kein Grund, einen genehmigten Beschluss aufzuheben.

Da das Gerät den Vorgaben der TA Lärm entsprach und schallentkoppelt montiert werden sollte, sei eine unbillige Benachteiligung zum Zeitpunkt des Beschlusses nicht ersichtlich gewesen.

Eigentümer behalten Abwehrrechte

Eigentümer, die durch den späteren Betrieb doch gestört werden, müssen sich nicht auf die WEG verlassen. Sie können sich direkt an den verursachenden Eigentümer wenden – per Unterlassungsklage auf Grundlage von § 14 Abs. 2 Nr. 1 WEG und § 1004 BGB.

„Das Urteil ist positiv zu sehen“, sagt Dr. Sandra von Möller, Vorständin von WiE. „Wohnungseigentümer müssen – wenn sie Sorge vor einer Beeinträchtigung durch ein Klimagerät haben – nicht den Beschluss anfechten, sondern können sich auch später noch direkt gegen Störungen wehren, falls diese tatsächlich auftreten.“ So würden möglicherweise unberechtigte Sorgen bauliche Vorhaben nicht bremsen. (bh)

BGH, Urteil vom 28.03.2025 – Az: V ZR 105/24

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<a href="/nachrichten/die-mischung-macht%E2%80%99s-versorgung-klug-gestalten" hreflang="de">Die Mischung macht’s: Versorgung klug gestalten!</a> http://www.asscompact.de/node/168269

Die bAV ist bei kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) nicht so stark verbreitet wie bei größeren, oft tarifgebundenen Arbeitgebern. Das liegt vielfach daran, dass die Beschäftigten die Versorgungsangebote nicht kennen oder als wenig attraktiv wahrnehmen. Hierin liegt ein guter Beratungsansatz.

168269 6. Juni 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement Ein Beitrag von Sascha Holstein, Leiter Vertriebsunterstützung bAV bei der Continentale Versicherung

Die Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung (bAV) bei KMU liegt bei deutlich unter 50%. Zudem ist auch die Höhe der Versorgungen selten ausreichend. Während die Mitarbeiter großer Unternehmen durch Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen in der Regel bedarfsgerechtere bAV-Lösungen vorfinden, fehlt es im Mittelstand häufig an innovativ gestalteten Versorgungen. Das kann in Zeiten des Fachkräftemangels zum echten Wettbewerbsnachteil werden.

Zudem sind sich die Arbeitnehmer mittlerweile ihrer existenziellen Risiken durchaus bewusst, sei es die Versorgungslücke im Alter oder die Gefahr des Arbeitskraftverlustes. Viele Umfragen zeigen: Die bAV – klug kombiniert – gehört zu den meistgewünschten Benefits.

Über Gestaltungsmöglichkeiten und Vorteile der bAV aufklären

Im Gespräch mit Unternehmern und Personalverantwortlichen fällt dabei immer wieder auf: Einerseits sind sie mit den Möglichkeiten, wie sich die bAV gestalten lässt, zu wenig vertraut. Andererseits rechnen sie mit Risiken und Kosten, die bei entsprechender Gestaltung nicht vorhanden sind. Hier gilt es, die Entscheider gut zu beraten. Das Versorgungskonzept muss zum Unternehmen passen, dann ist es auch betriebswirtschaftlich ein Gewinn.

Ratsam für Arbeitgeber: Sich vom Wettbewerb abheben

An dieser Stelle lautet ein guter Rat des Vermittlers an den Arbeitgeber, freiwillig mehr in die Mitarbeiter zu investieren, als der Gesetzgeber fordert. So empfiehlt es sich, die Belegschaft proaktiv, vollumfänglich und verständlich aufzuklären und dies auch zu dokumentieren. Wenn die Beschäftigten das Versorgungsmodell verstehen, weil der Nutzen für den Einzelnen klarer wird, nehmen auch mehr das Angebot an.

Das Versorgungskonzept sollte bestimmte Punkte enthalten: Dazu gehören neben der Auswahl eines solventen Anbieters die Tarifauswahl und die Regelung von Arbeitgeberzuschüssen oder -leistungen. Wesentlich sind zudem Hinweise, wie die Mitarbeiter informiert und beraten werden sollen. Dadurch vermeiden die Arbeitgeber Missverständnisse. Darüber hinaus schaffen sie eine gut kalkulierbare, betriebswirtschaftliche Basis.

Arbeitgeberfinanzierte Leistungen sind ein lohnendes Investment

Das Angebot zur Entgeltumwandlung allein ist noch nicht ausreichend – auch dann nicht, wenn der Arbeitgeber nur den gesetzlichen Pflichtzuschuss zahlt. Geht es dem Unternehmen darum, Mitarbeiter langfristig zu binden, muss die Arbeitgeberbeteiligung über den Pflichtzuschuss hinausgehen. Oft sind Matching-Modelle die passende Lösung. Hierbei setzt jede Arbeitgeberleistung eine Entgeltumwandlung voraus. Das heißt, der Mitarbeiter wird für sein Engagement in der bAV unterstützt. Alternativ können rein arbeitgeberfinanzierte Leistungen als Anschubfinanzierung sinnvoll sein. Dann käme die Entgeltumwandlung optional dazu. Die Beiträge können dabei sowohl in eine Renten- als auch in eine Berufsunfähigkeitsversicherung fließen.

In jedem Fall sollte sich der Arbeitgeber Gedanken machen, welche Prioritäten er setzt. Wichtig ist auch, das Ziel zu definieren, welches das Unternehmen mit der Implementierung einer bAV-Versorgung erreichen möchte.

Im Übrigen ist die Investition in eine gute bAV wirtschaftlich fast immer ein Gewinn. Unternehmen mit zufriedenen, loyalen Mitarbeitern verzeichnen eine geringere Fluktuation und sparen dadurch auch Kosten. Diese werden oft unterschätzt. Tatsächlich betragen sie – je nach Qualifikation und Know-how des Mitarbeiters – meist ein bis zwei Jahresgehälter.

Bedeutende Rolle des Vermittlers

Grundlegend für den Vermittler ist es zu erkennen, worauf es dem jeweiligen Arbeitgeber ankommt. Darüber hinaus hat er die Funktion, ein tragfähiges, langfristig finanzierbares Konzept zu entwickeln. Schließlich ist es wichtig, die Entscheider im Unternehmen mit einer gut aufbereiteten Präsentation zu gewinnen.

Hand in Hand mit dem Rechtsberater und dem Versicherer stellt der Vermittler sicher, dass das Versorgungsangebot seinen Zweck erfüllt und die notwendige Transparenz für alle Beteiligten herstellt. Außerdem sorgt er dafür, dass die Information der Mitarbeiter bestmöglich organisiert und durchgeführt wird. Und er hilft auch, gemeinsam mit dem Versorgungsträger, eine digitale Verwaltung der bAV-Verträge einzurichten. Stimmt die Mischung all dieser Faktoren, wird die Umsetzung der bAV garantiert ein Erfolg!

Die bAV-Experten der Continentale unterstützen Sie dabei gerne mit praktischen Ideen, auch vor Ort im Unternehmen.

AssCompact Vorsorge Forum 2025

Dieser Beitrag erscheint im Rahmen des AssCompact Vorsorge Forum, das am 24.06.2025 im XPOST Köln stattfindet. Die Continentale ist dort als Aussteller vertreten. Außerdem umfasst das Programm einen Vortrag von der Continentale. Weitere Informationen finden Sie unter asscompact.de/vorsorge-forum.

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<a href="/nachrichten/strategiewechsel-getsafe-gibt-versichererlizenz-ab" hreflang="de">Strategiewechsel: Getsafe gibt Versichererlizenz ab</a> http://www.asscompact.de/node/168267

Das Heidelberger InsurTech Getsafe hat einen Kurswechsel vollzogen. Nach drei Jahren gibt das Unternehmen seine Versicherungslizenz als Sachversicherer zurück. Künftig will Getsafe nur noch als Assekuradeur arbeiten. Das soll das Geschäft effizienter und skalierbarer machen, so das Unternehmen.

168267 6. Juni 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Kehrtwende in Heidelberg: Das InsurTech Getsafe hat angekündigt, im Laufe des Jahres seine im Jahr 2021 erworbene Versicherungslizenz als Sachversicherer zurückgeben zu wollen. Getsafe ist das einzige InsurTech mit einer profitablen Versicherungslizenz, erklärt das Unternehmen in einer Pressemitteilung. Im Jahr 2024 konnte Getsafe erstmals einen versicherungstechnischen Gewinn von 694.500 Euro erwirtschaften, wie man im Bericht über Solvabilität und Finanzlage (SFCR) nachlesen kann. Die gebuchten Bruttobeiträge beliefen sich auf 25,57 Mio. Euro.

Geschäft soll effizienter und skalierbarer werden

Doch statt nun wie bisher geplant auch noch Lizenzen für die Kranken- und Lebensversicherung zu beantragen, will das Start-up nur noch als Assekuradeur unterwegs sein. Ziel sei es, das wachsende Mehrspartengeschäft „effizienter und skalierbarer“ abzubilden, so Getsafe. Bereits heute bildet das Unternehmen einen Großteil des Geschäfts über Risikoträger ab.

„Die eigene Lizenz hat uns geholfen, unsere Technologie entlang der gesamten Wertschöpfungskette aufzubauen und als neuer Marktteilnehmer Glaubwürdigkeit zu gewinnen“, so Christian Wiens,  CEO und Gründer von Getsafe. Doch man habe erkannt, dass das Ziel, die führende Versicherungsplattform für digitale Kunden über alle Plattformen hinweg zu werden, über eigene Lizenzen „zu langsam und weniger flexibel“ sei. Künftig werde Getsafe mit führenden Risikoträgern kooperieren, und dabei trotzdem operativ unabhängig bleiben, heißt es.

Fokus auf KI

Einen Wettbewerbsvorteil erhofft sich das Start-up durch den Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI). „Versicherung basierte jahrelang auf Lizenz, Kapital und Vertrieb“, so Wiens. „Wir bauen sie neu – mit KI. Unsere KI-Agenten übernehmen heute schon einen Großteil von Schadenregulierung, Beratung und Vertragsabschluss. Dafür hat das Unternehmen 50 Mio. Euro in seine Plattform investiert, die auf Basis von realen Kundeninteraktionen Datenpunkte erzeugt. (js)

 

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<a href="/nachrichten/direktanbindung-verliert-bei-jungen-maklern-relevanz" hreflang="de">Direktanbindung verliert bei jungen Maklern an Relevanz</a> http://www.asscompact.de/node/168262

Die Zusammenarbeit mit Versicherern gestaltet sich für die junge Maklergeneration schwierig. Das ist eine der wichtigsten Erkenntnisse einer aktuellen Studie von BearingPoint, Coach Me Netto und den Versicherungsforen Leipzig. Die Direktanbindung ist daher immer mehr zweite Wahl. Woher kommt die Unzufriedenheit?

168262 5. Juni 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Mit einer neuen Generation kommt oft auch eine neue Weltanschauung. Das dürfte in der Maklerbranche nicht anders sein, denn auch diese betrifft der demografische Wandel. Innerhalb der nächsten zehn Jahre wird mit dem Renteneintritt der Babyboomer-Generation die Zahl der Vermittler drastisch sinken. So heißt es in einer Mitteilung zu einer Studie zum „Jungmaklermarkt“, die von der Unternehmensberatung BearingPoint, der Coaching-Plattform Coach Me Netto und den Versicherungsforen Leipzig unter 111 jungen Maklerinnen und Maklern zwischen 18 und 45 Jahren durchgeführt wurde.

Die Ergebnisse zeigen auf, mit welchen Problemen die jungen Makler konfrontiert werden und auch, wie sie sich selbst und ihren Beruf in Zukunft betrachten. Einer der größten Dornen im Auge der Makler: die Zusammenarbeit mit Versicherern, die sich den Umfrageergebnissen zufolge nämlich gerne schwierig gestaltet.

Immer weniger Direktanbindungen

Maklerinnen und Makler bleiben laut der Studie zentrale Vertriebspartner, doch der Nachwuchs denkt das Geschäftsmodell neu, so die Studienautoren. Nicht alle Versicherer können hier jedoch zufriedenstellend das liefern, was die jungen Makler brauchen, denn: Nur 8% der Umfrageteilnehmer arbeiten ausschließlich direkt mit Versicherungsgesellschaften zusammen. Diese Verschiebung stärke die Verhandlungsmacht der Pools und verändere Courtagen und Maklerbetreuung. Versicherer müssten sich dementsprechend anpassen: Klassische Produktexpertise verliere an Bedeutung und partnerschaftliche Beratung werde wichtiger, schreiben die Autoren.

Womit sind die jungen Makler unzufrieden?

Die Zusammenarbeit mit Versicherern rangiert mit 43% auf Platz 2 bei der Frage „Welche Faktoren sind aktuell eine große Herausforderung?“, geschlagen nur von „Steigende regulatorische Anforderungen“ (64%). Doch welche Aspekte stören die neue Maklergeneration? Die Studie hat genauer nach den wesentlichen Herausforderungen bei der Zusammenarbeit mit Versicherern gefragt. Ganz vorne stehen mit 85% „zu lange Wartezeiten“, „Schadenfälle brauchen zu lange in der Bearbeitung“ mit 73% auf Platz 2. Jeweils 44% der Befragten bemängeln fehlerhafte Abwicklungen und die Nicht-Erreichbarkeit des Maklerbetreuers.

Bei der Frage nach den Prozessen, die bei der Zusammenarbeit mit Versicherern besonders schwierig sind, steht der Datenaustausch ganz oben (64%), gefolgt von der Angebotserstellung (39%) und dem Einholen von Produktinformationen (30%).

Wo können Versicherer unterstützen?

Die Makler wurden auch gefragt, in welchen Bereichen die Versicherer besser unterstützen sollten. Die deutliche Mehrheit (45%) antwortete hierauf mit „einfache Self Services (z. B. Maklerportal)“. Automatisierte, personalisierte Kampagnen sowie „Sonstige“ folgen mit 18 bzw. 17%.

Digitalisierung als Herausforderung

Die Probleme bei den Prozessen stehen auch im Einklang mit der Einschätzung der jungen Makler, welche Herausforderungen dem Vermittlermarkt bevor stehen. An zweiter Steller rangieren hier nämlich mit 66% die Digitalisierung und technologische Veränderungen. 74% der Befragten gaben an, dass Vermittler in Zukunft unbedingt mehr Digitalisierung und Technologieintegration zur Vertriebsunterstützung einsetzen müssen, um bestehen zu können – direkt dahinter mit 73% folgt „Standards und Prozesse einführen“.

Die Studienautoren führen dies auf die Veränderungen im Versicherungsvertrieb zurück, die u. a. in von InsurTechs, FinTechs und Robo-Advisors neu gesetzten Standards in Effizienz und Nutzererwartung begründet sind. Algorithmenbasierte Risikoanalysen, automatisierte Produktempfehlungen und KI-Beratung seien im jüngeren Kundensegment Alltag, und auch persönliche Beratungsgespräche würden sich verändern.

65% der Befragten spüren diese Veränderungen in Neukundengewinnung und Bestandsgeschäft. Wo Routineprozesse von Programmen übernommen werden, gewinnen Makler Raum für individuelle Beratung, Fachwissen und Personal Branding. Die Chance liegt also in der strategischen Nutzung der Technik.

Wandel im Selbstverständnis

Eine weitere wichtige Erkenntnis aus der Studie ist die Veränderung des Selbstbildes. Dass Produktexpertise an Bedeutung verliert und partnerschaftliche Beratung wichtiger wird, erwähnt die Studie bereits an anderer Stelle, spiegelt sich jedoch auch in der direkten Kundenberatung wider. Maklerinnen und Makler werden demnach vom Produktvermittler zum „Vertrauenscoach“. 82% erwarten, dass Kunden künftig eine dauerhafte, flexibel erreichbare Ansprechperson wünschen. Das Premiumsegment mit spezialisierter Betreuung wächst – was Positionierung, digitale Sichtbarkeit und klare Abgrenzung zum Wettbewerb erfordert, so die Autoren. (mki)

Spezialisierungen und Jungmakler

Eine große Rolle spielt Spezialisierung, z. B. auf bestimmte Zielgruppen oder bestimmte Produkte, bei den Teilnehmern des Jungmakler Awards, ausgerichtet von der bbg Betriebsberatungs GmbH, bei dem jährlich junge Makler, die besonders innovative Geschäftsideen vorweisen können, ausgezeichnet werden. Bei Netzwerkveranstaltungen der zugehörigen Community des Jungmakler Awards werden auch Themen wie die in der Studie genannten behandelt, so z. B. KI in der Maklerbranche auf der jüngsten Jungmakler MasterClass.

Bis zum 30.06.2025 kann man sich noch auf der Homepage des Jungmakler Awards bewerben.

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<a href="/nachrichten/src-special-risk-consortium-personelle-aenderungen" hreflang="de">SRC Special Risk Consortium: Personelle Änderungen </a> http://www.asscompact.de/node/168261

Wechsel in der Geschäftsführung der SRC Special Risk Consortium GmbHG, dem Anbieter von spezialisierten Lösungen für Film- und Veranstaltungsrisiken: Helmut Hommelsheim übergibt Ende September 2025 den Staffelstab an Bastian Widdermann und Christian Kosbab.

168261 5. Juni 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Nach 25 Jahren engagierter und prägender Tätigkeit zieht sich Helmut Hommelsheim zum 30.09.2025 aus der Geschäftsführung der SRC Special Risk Consortium GmbH zurück. Zum 01.10.2025 rücken Bastian Widdermann und Christian Kosbab in die Geschäftsführung auf und treten offiziell die Nachfolge von Hommelsheim an. Gemeinsam mit Dr. Alexander Strehl bilden sie künftig das neue Führungstrio.

Widdermann hat mehr als zwei Jahrzehnte Erfahrung im Underwriting, insbesondere in den Bereichen Film-, Haftpflicht- und Veranstaltungsausfallversicherungen. Er steht für maßgeschneiderte Lösungen und partnerschaftliche Kundenbeziehungen. Kosbab verfügt über mehr als 25 Jahre Erfahrung im Bereich Spezialversicherungen, Operations und Schadenmanagement mit. Er gilt als erfahrener Change Manager und Digitalisierungsexperte und soll die operative Exzellenz von SRC weiter vorantreiben. (tik)

Weitere Meldungen über personelle Veränderungen in der Branche lesen Sie in der Rubrik „Personen“.

Bild: © SRC

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<a href="/nachrichten/wie-viele-vermittler-setzen-auf-kunden-apps" hreflang="de">Wie viele Vermittler setzen auf Kunden-Apps?</a> http://www.asscompact.de/node/168260

Rund 48% der Vermittler stellen ihren Kunden eine App zur Vertragsübersicht oder eine entsprechende Online-Lösung zur Verfügung. Laut AfW-Vermittlerbarometer bedeutet das einen leichten Anstieg gegenüber dem Vorjahr. Der AfW erwartet künftig eine deutliche Ausweitung digitaler Services.

168260 5. Juni 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Apps und online-gestützte Vertragsübersichten helfen bei der Kundenpflege und fördern die Kundenbindung. Solche kostenfreien Apps bieten verschiedene Vorteile: Kunden haben jederzeit Zugriff auf all ihre Versicherungsunterlagen, können Datenänderungen und Schadenmeldungen selbst eingeben und haben gegebenenfalls Zugriff auf weitere Services. Wie aus dem AfW-Vermittlerbarometer hervorgeht, sind solche Anwendungen aber noch nicht flächendeckend im Vertrieb verbreitet. So stellen 36,8% der Befragten ihren Kunden eine App zur Vertragsübersicht zur Verfügung. Weitere 10,9% bieten keine App, aber immerhin eine Online-Vertragsübersicht im Browser an. Damit gehören bei 47,7% der befragten Vermittler solche Services zum Portfolio. Dies bedeutet einen leichten Anstieg gegenüber dem Vorjahr, da waren es noch 44%.

 

Wie viele Vermittler setzen auf Kunden-Apps?

 

Künftig wohl stärkere Nutzung digitaler Services

Rund ein Viertel der Kunden nutzen diese Möglichkeit auch, teilweise sogar auch für Neuabschlüsse von Versicherungsverträgen. „Tools wie eine Kunden-App sind eine sinnvolle Unterstützung, um die tägliche Arbeit von Vermittlern zu vereinfachen und so noch mehr Zeit in eine ausführliche und zielgerichtete Beratung investieren zu können“, betont Norman Wirth, Vorstand des AfW Bundesverband Finanzdienstleistung e. V. „Insbesondere jüngere, technikaffine Kunden erwarten eine digitale und unkomplizierte Geschäftsbeziehung. Sie fordern Angebote wie Kunden-Apps aktiv ein“, so Wirth weiter.

Der AfW geht von einer deutlichen Ausweitung digitaler Services aus – nicht zuletzt getrieben vom Generationswechsel in den Vermittlerhäusern. Die Digitalisierung eröffne Vermittlern neue Möglichkeiten zur Kundenbindung und Effizienzsteigerung. Der AfW werde diesen Wandel konstruktiv begleiten und seine Mitglieder dabei unterstützen, digitale Chancen im Sinne ihrer Kunden zu nutzen, wie es vom Verband weiter heißt. (tik)

Lesen Sie weitere Ergebnisse vom AfW-Vermittlerbarometer: Makler schöpfen KI-Potenzial kaum aus

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<a href="/nachrichten/betriebliche-bu-versicherung-makler-skeptisch" hreflang="de">Betriebliche BU-Versicherung: Makler skeptisch</a> http://www.asscompact.de/node/168257

Die betriebliche BU-Versicherung wird in Verbindung mit Mitarbeiter-Benefit-Strategien häufiger genannt, bleibt aber selten gelebte Praxis. Viele Versicherungsmakler bleiben zurückhaltend – vor allem wegen steuerlicher Aspekte und begrenzter Flexibilität für Kunden.

168257 5. Juni 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die betriebliche BU-Versicherung führt bislang ein Nischendasein. Zwar rückt sie in Diskussionen rund um moderne Benefit-Strategien zunehmend ins Blickfeld, doch in der praktischen Umsetzung bleibt sie die Ausnahme. Wenn Arbeitgeber in die Absicherung ihrer Mitarbeitenden investieren, stehen nach wie vor die betriebliche Altersversorgung (bAV) oder die betriebliche Krankenversicherung (bKV) im Vordergrund – und selbst diese sind bekanntermaßen längst nicht flächendeckend etabliert. Zudem richten viele Versicherer ihr Angebot bislang vorrangig an größere Unternehmen.

Jeder fünfte Versicherungsmakler vermittelt

Doch wie sieht es bei den Versicherungsmaklern aus? Ein Blick in die aktuelle AssCompact Studie „BU / Arbeitskraftabsicherung“ zeigt: Rund 22% der befragten Versicherungsmakler geben an, betriebliche BU-Versicherungen zu vermitteln. Das klingt zunächst nicht so wenig, schließlich sind einige Versicherungsmakler sowieso nur im Privatkundengeschäft aktiv. Die selbstständige Variante der betrieblichen BU-Versicherung, also ohne Anbindung an eine Direktversicherung im Rahmen der bAV, dürfte wohl hier zudem eher das Nachsehen haben. Die Kombination mit einer Direktversicherung dürfte dominieren.

Die Studie liefert weitere Einblicke: So erwarten rund 38% der Versicherungsmakler, dass die betriebliche BU-Versicherung in Zukunft an Bedeutung gewinnen wird. Gleichzeitig sehen 64% in einer vereinfachten Umsetzung und geringeren Verwaltungslast einen zentralen Hebel, um mehr Unternehmen für dieses Absicherungsmodell zu gewinnen. Allerdings zeigt sich auch: Über die Hälfte der Makler beobachtet eine allgemein zurückhaltende Gesprächsbereitschaft auf Seiten der Arbeitgeber – denn viele Betriebe kämpfen aktuell mit steigenden Kosten und einer konjunkturell angespannten Lage.

Meinung: BU-Versicherung gehört in den privaten Bereich

Übergreifend scheint jedoch ein anderer Aspekt besonders zu wiegen: In den Kommentaren zur Studie ist immer wieder zu lesen, dass die BU-Versicherung in den privaten Bereich gehöre – eine Einschätzung, die viele Maklerkollegen offenbar teilen. Häufig genannt wird dabei die steuerliche Behandlung im Leistungsfall: Während bei der privaten BU-Versicherung nur der Ertragsanteil versteuert werden muss, unterliegt die betriebliche BU-Rente der vollen Besteuerung. Um die Versorgungslücke zu schließen, müsste die Rente daher deutlich höher angesetzt werden. Als weiteres Hemmnis gilt der fehlende Portabilitätsanspruch: Wechselt ein Arbeitnehmer den Job, muss der neue Arbeitgeber die bestehende BU-Versicherung nicht übernehmen.

Vor- und Nachteile – je nach Variante

Ein klarer Vorteil der betrieblichen BU-Versicherung liegt in der vereinfachten Gesundheitsprüfung – so können auch ältere Mitarbeiter oder solche mit Vorerkrankungen noch Zugang zu einem Versicherungsschutz erhalten. Hinzu kommt, dass Gruppentarife häufiger günstiger sind.

Vor- und Nachteile der betrieblichen BU-Versicherung hängen jedoch auch von der gewählten Variante ab. Sie kann zunächst als selbstständige BU- oder als BU-Zusatzversicherung im Rahmen einer bAV-Versicherung abgeschlossen werden. Zudem kann unterschieden werden, wer die Kosten trägt – der Arbeitgeber, teils Arbeitgeber und teils Arbeitnehmer oder als Entgeltumwandlung. Bei letzter trägt der Arbeitnehmer die Kosten und der Beitrag für die BU wird direkt vom Bruttogehalt abgezogen, was Vorteile bei Steuern und Sozialabgaben bringt – für den Arbeitnehmer und für den Arbeitgeber.

Vom Nischenprodukt zum Benefit-Baustein?

Die Praxis und die Maklermeinung zeigen, dass noch einige Zeit ins Land gehen dürfte, bevor sich die betriebliche BU-Versicherung breiter etabliert. Ob sie in Zukunft mehr als eine Nischenlösung bzw. mehr als ein Modell für größere Unternehmen wird, hängt nicht zuletzt von ihrer konkreten Ausgestaltung, steuerlichen Rahmenbedingungen und der Bereitschaft der Arbeitgeber ab, sich dem Thema aktiv zu widmen – etwa als weiteres Instrument der Mitarbeiterfindung und -bindung. (bh)

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<a href="/nachrichten/hdi-global-startet-kautionsversicherung" hreflang="de">HDI Global startet Kautionsversicherung</a> http://www.asscompact.de/node/168256

HDI Global hat sein Produktportfolio im deutschen Markt um Kautionsversicherungen bzw. Bürgschaften erweitert. Fokussiert hat sich der Versicherer dabei auf Bürgschaften für das Baugewerbe und setzt auf schnellen und digitalen Service.

168256 5. Juni 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Der Corporate- und Specialtyversicherer HDI Global hat mit der Zeichnung von Kautionsversicherungen bzw. Bürgschaften im deutschen Markt begonnen. Der Fokus liegt dabei auf Bürgschaften für das Baugewerbe, wie das Unternehmen mitteilt.

„Durch die Aufnahme dieses neuen Geschäftsbereichs ermöglicht HDI Global Kunden eine erhöhte finanzielle Flexibilität und sichere Bürgschaften, die nicht auf bestehende Kreditlinien ihrer Bank angerechnet werden“, erklärt Stephan Greis, Managing Director der Niederlassung Deutschland von HDI Global.

Alle marktüblichen Bürgschaften verfügbar

Das Unternehmen setzt auf schnellen und digitalen Service. Im Angebot sind sowohl Einzelbürgschaften ab 250.000 Euro als auch maßgeschneiderte Rahmenverträge ab 2 Mio. Euro. Der Abruf erfolgt über das HDI-Kautionsportal. Alle marktüblichen Bürgschaftsarten werden angeboten: von Gewährleistungs- und Vertragserfüllungsbürgschaften bis hin zu Bietungs- und An- bzw. Vorauszahlungsbürgschaften.

Mit den neuen Produkten biete das Unternehmen moderne Lösungen zur Förderung der wirtschaftlichen Liquidität und Flexibilität im Baugewerbe, heißt es in der Pressemitteilung. Der Versicherer stellt Kunden dafür ein Expertenteam mit weitreichender globaler Expertise im Bereich der Kautionsversicherung zur Seite, so HDI Global. (js)

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<a href="/nachrichten/private-altersvorsorge-%E2%80%93-was-hat-die-neue-bundesregierung-konkret-vor" hreflang="de">Private Altersvorsorge – was hat die neue Bundesregierung konkret vor?</a> http://www.asscompact.de/node/168254

Viel steht nicht drin im Koalitionsvertrag zur privaten Altersvorsorge. IVFP-Geschäftsführer Prof. Michael Hauer hat für AssCompact analysiert, was die Bundesregierung vorhat. Zudem detailliert er die Gedanken hinter dem Reformvorschlag des Instituts, die Riester- und Rürup-Renten zusammenzulegen.

168254 5. Juni 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement Eine Kolumne von Prof. Michael Hauer, Geschäftsführer des Instituts für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP)

Im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD findet man relativ wenig zum Thema private und betriebliche Altersversorgung. Im Wesentlichen sind es drei Bausteine, die angesprochen werden: Die Frühstartrente, die Reform der Riester-Rente und die betriebliche Altersversorgung (bAV).

Zur bAV findet man letztendlich nur pauschale Aussagen wie zum Beispiel, dass die bAV gestärkt und vereinfacht und die Portabilität bei einem Arbeitgeberwechsel erhöht werden soll. Wie dies konkret umgesetzt werden kann, wird in keiner Weise angesprochen. Somit ist auch viel Spielraum bei der Umsetzung vorhanden – wir müssen uns also gedulden, wohin hier die Reise geht.

Die Frühstartrente soll jedoch bereits zum 01.01.2026 eingeführt werden. Bei dieser sollen die Kinder vom 6. bis zum 18. Lebensjahr pro Monat 10 Euro erhalten, die in ein Altersvorsorgedepot fließen. Die Erträge aus dem Depot sollen bis zum Renteneintritt steuerfrei sein und das Kapital kann erst beim Erreichen der Regelaltersgrenze ausgezahlt werden. Sicherlich ein guter Ansatz, der in Kombination mit einer reformierten Riester-Rente ein sehr gutes Gesamtkonstrukt ergeben kann.

„Neue“ Riester-Rente soll ohne Beitragsgarantien auskommen

Bei der „neuen“ Riester-Rente – wir nennen es ebenfalls wie bei der Frühstartrente Altersvorsorgedepot – ist ein Verzicht auf Beitragsgarantien vorgesehen sowie die Reduzierung von Kosten. Die Förderung soll gemäß Koalitionsvertrag insbesondere auf Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen ausgelegt und möglichst einfach sein.

Wie dies konkret umgesetzt werden kann, dazu hat das IVFP einen detaillierten Reformvorschlag entwickelt. Bei diesem handelt es sich um ein Altersvorsorgedepot ohne Garantien, das sowohl von Banken, Fondsgesellschaften als auch Versicherungsgesellschaften angeboten werden kann. Die Idee ist, dass das Altersvorsorgedepot bereits bei der Frühstartrente beginnt und bis in den Ruhestand behalten wird.

In der Rentenphase erhalten Sparer mindestens 50% des Kapitals als Rente, der Rest kann ausbezahlt werden. Im Kern sehen die Reformvorschläge die Möglichkeit vor, dass automatisch zwischen der Zulagenförderung (Zulagenmodus) und einer steuerlichen Förderung (Steuersparmodus) entschieden wird – je nachdem, was für Sparer günstiger ist. Dadurch wird sichergestellt, dass sowohl Haushalte mit niedrigem Einkommen als auch besserverdienende Bürger eine optimal auf ihre finanzielle Situation zugeschnittene Förderung erhalten.

Zusammenschluss von Riester und Rürup?

Ein wesentlicher Bestandteil dieser Neuausrichtung ist die Auszahlung der Grund- und Kinderzulagen an alle Vertragsinhaber – ohne die bisherige Hürde eines Mindesteigenbeitrags. Im Zulagenmodus wird die Zulagensystematik um einen Vorsorgeanreiz ergänzt, indem jedem zusätzlich eingezahlten Euro ein Zuschuss von 20 Cent aufgeschlagen wird. Als maximal förderfähiger Betrag soll die heute schon vorhandene Fördergrenze der 1. Schicht übernommen werden (29.344 Euro/58.688 Euro bei ledig/verheiratet), die bereits heute bei der Rürup-Rente besteht. Dies lässt sich alles erreichen, indem man die beiden aktuell schon vorhandenen staatlich geförderten Altersvorsorgewege – Riester-Rente und Rürup-Rente – zusammenlegt und die jeweils bessere Eigenschaft von beiden wählt. Damit würde man die bedeutendsten Schwachstellen beider Konstrukte entfernen wie z.B. die aufwendige Überprüfung der (un)mittelbaren Förderfähigkeit oder die Überprüfung des Vorjahreseinkommens bei der Riester-Rente.

Nach dem Motto „das Beste aus zwei Welten“ würde der Gesetzgeber mit der Zusammenlegung von Riester und Rürup mit relativ einfachen Schritten eine optimale Lösung für die private Altersvorsorge schaffen. Hoffentlich hat er den Mut dazu.

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<a href="/nachrichten/volksfest-trotz-krankschreibung-was-erlaubt-ist-%E2%80%93-und-was-nicht" hreflang="de">Volksfest trotz Krankschreibung? Was erlaubt ist – und was nicht</a> http://www.asscompact.de/node/168228

Was passiert, wenn krankgeschriebene Mitarbeitende plötzlich auf dem Volksfest oder einer Karnevalssitzung auftauchen? Ein Urteil des LAG Köln und eine Einschätzung des Beratungsunternehmens Consilia zeigen, wann Feiern erlaubt ist – und wann arbeitsrechtlicher Ärger droht.

168228 5. Juni 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

In vielen Regionen Deutschlands stehen derzeit wieder Frühlings- und Volksfeste auf dem Programm – mit Musik, Bierzelten und ausgelassener Stimmung. Ein Besuch ist für viele verlockend, manchmal auch für krankgeschriebene Arbeitnehmer. Doch was, wenn ein Mitarbeiter mit „gelbem Schein“ plötzlich auf dem Festgelände gesehen wird? Können Arbeitgeber dann einschreiten oder sogar kündigen? Eine aktuelle Zusammenfassung der Consilia, einem Unternehmen für Rechts- und Steuerberatung, beleuchtet hierzu ein Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Köln.

Trotz gelbem Scheins Teilnahme an Karnevalsveranstaltung

Zwar ging es im verhandelten Fall nicht um den Besuch eines Volksfests, sondern um die Teilnahme an Karnevalsveranstaltungen – die Grundfrage bleibt jedoch vergleichbar. Im Zentrum stand ein Arbeitnehmer, der während der Karnevalssaison gleich zweimal krankgeschrieben war und dennoch bei Aktivitäten seines Karnevalsvereins gesehen wurde. Der Arbeitgeber vermutete eine vorgetäuschte Erkrankung und sprach die fristlose Kündigung aus. Doch das LAG stellte klar: Eine bloße Vermutung genügt nicht. Der Arbeitgeber muss konkret nachweisen, dass die Krankschreibung unrechtmäßig war – etwa durch eine bewusste Simulation oder eine ärztliche Fehleinschätzung.

Im konkreten Fall hatte der Mitarbeiter am Abend des letzten Krankheitstags an einer Vereinsveranstaltung teilgenommen – zu einem Zeitpunkt, an dem die Krankschreibung bereits endete. Beim zweiten Vorfall ging es lediglich um die ruhige Teilnahme an einer Hauptversammlung, was laut ärztlicher Einschätzung dem Heilungsverlauf nicht schadete.

Krankschreibung bedeutet nicht Bettruhe

Das Gericht machte deutlich: Eine Krankschreibung bedeutet nicht automatisch Bettruhe. Entscheidend ist, ob das Verhalten den Genesungsprozess behindert. Wer mit einem Bänderriss im Festzelt sitzt und gemütlich ein Getränk genießt, handelt nicht zwingend genesungswidrig – wer hingegen tanzend auf Bierbänken steht, verletzt seine Pflichten.

Die Experten von Consilia betonen: Der Arbeitgeber trägt die Beweislast. Besteht der Verdacht einer vorgetäuschten Erkrankung, muss er ihn untermauern – etwa durch Zeugen oder ärztliche Einschätzungen. Der Arbeitnehmer wiederum ist verpflichtet, bei der Aufklärung mitzuwirken, etwa durch Entbindung seines Arztes von der Schweigepflicht. (bh)

LAG Köln, Urteil vom 21.01.2025 – Az: 7 SLa 204/24

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<a href="/nachrichten/mrh-trowe-erweitert-angebot-um-personalisierte-krebsbehandlungen" hreflang="de">MRH Trowe erweitert Angebot um personalisierte Krebsbehandlungen</a> http://www.asscompact.de/node/168250

Das Maklerhaus MRH Trowe ergänzt sein bKV-Angebot um die Absicherung individualisierter Therapieformen für Krebserkrankungen. Das Angebot ist in Deutschland einzigartig und wird bei der zu MRH Trowe gehörenden German Underwriting GmbH verwaltet.

168250 4. Juni 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

MRH Trowe erweitert sein Angebot für die betriebliche Gesundheitsvorsorge um die Absicherung individualisierter Therapieformen für Krebserkrankungen. Mit CancerSecure bringt der Benefits-Spezialist eine neue Versicherung auf den Markt, mit der Unternehmen ihren Mitarbeitenden und deren Angehörigen den Zugang zur personalisierten Präzisionsmedizin verschaffen und die Behandlung durch Spezialisten im Ausland sichern können.

Personalisierte Behandlung durch CancerSecure

Mit CancerSecure haben Versicherte unmittelbar nach der Krebsdiagnose den Zugang zu einer personalisierten Behandlung. Dabei wird auf der Grundlage einer Genanalyse des Tumors ein Therapieplan erstellt, der individuell auf die Person des Patienten zugeschnitten und nicht an starre Behandlungspfade gebunden ist. Dafür steht ein weltweites Netzwerk von rund 50.000 renommierten Krebsspezialisten zur Verfügung. Diese Form der personalisierten Medizin wird derzeit von herkömmlichen Krankenversicherungen nicht oder nur sehr eingeschränkt übernommen. Dies gelte MRH Trowe zufolge insbesondere für sogenannte Off-Label-Medikationen und für Behandlungen im Ausland. CancerSecure soll diese Versorgungslücke füllen ind im Bedarfsfall auch den Zugang zu experimentellen Therapien und klinischen Studien ermöglichen.

Die Vertragsverwaltung des von der Further Group bereitgestellten Produkts liegt bei der zu MRH Trowe gehörenden German Underwriting GmbH.

Globale Behandlung

CancerSecure deckt von der Diagnostik über die Therapie bis zur Organisation der Behandlung im Ausland, wenn dies medizinisch geboten ist, sämtliche Leistungen ab. Der Versicherungsschutz umfasst Behandlungskosten von bis zu insgesamt 5 Mio. Euro bzw. 2 Mio. Euro pro Jahr sowie 50.000 Euro für Medikamente. Bei den Behandlungen im Ausland werden auch Reise- und Unterbringungs- sowie Nebenkosten für den Patienten und eine Begleitperson übernommen.

Persönliche Case-Manager koordinieren den Zugang zu internationalen Experten sowie bei Bedarf die Anmeldung zu klinischen Studien. Die bei seltenen Krebsarten häufig angezeigten Off-Label-Therapien werden im Rahmen von CancerSecure ohne zusätzlichen Genehmigungsaufwand finanziert.

Weiterhin benötigt CancerSecure keine Gesundheitsprüfung der Versicherten vor Vertragsbeginn. Der Arbeitgeber kann die Absicherung außerdem auf Familienangehörige ausweiten. (mki)

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<a href="/nachrichten/franke-und-bornberg-so-steht-es-um-die-bu-leistungspraxis" hreflang="de">Franke und Bornberg: So steht es um die BU-Leistungspraxis</a> http://www.asscompact.de/node/168245

Rund sechs Monate dauert es im Schnitt, bis Versicherer über einen BU-Antrag entscheiden. In vier von fünf Fällen wird zugunsten des Antragstellers entschieden. Die Hälfte aller „Nicht-Leistungen“ beruht allerdings nicht auf einer Ablehnung. Das zeigt die neunte BU-Leistungspraxisstudie von Franke und Bornberg.

168245 4. Juni 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

In vier von fünf Fällen erkennen Versicherer ihre Leistungspflicht in der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) an. Das ist erst einmal positiv. Doch laut der kürzlich veröffentlichten neunten BU-Leistungspraxisstudie des Ratinghauses Franke und Bornberg kommt es häufig gar nicht so weit. „Zum ersten Mal seit dem Start unterer Untersuchung entscheiden Versicherer über weniger als die Hälfte aller gemeldeten BU-Fälle“, berichtet Michael Franke, geschäftsführender Gesellschafter von Franke und Bornberg.

Insgesamt haben sich 16 Versicherer von dem Ratinghaus in die BU-Karten schauen lassen, so viele wie noch nie. Darunter sind die größten BU-Versicherer der Branche. Geprüft werden im Rahmen der Leistungspraxisstudie BU-Leistungsanträge, die im Jahr 2023 entschieden worden, und zwar mindestens 125 Schadenakten pro Gesellschaft. Die 16 Unternehmen sind (in alphabetischer Reihenfolge): Allianz, Alte Leipziger, AXA, Continentale, Deutsche Ärzteversicherung, Dialog, DBV, ERGO, Generali, Gothaer, HDI, Münchener Verein, Nürnberger, SIGNAL IDUNA, Stuttgarter und Zurich.

Warum werden Anträge auf BU-Leistungen abgelehnt?

Was sind die Hintergründe hinter „Nicht-Leistungen“? In 51,18% der Fälle trifft der Versicherer gar keine Entscheidung, weil Versicherte erforderliche Nachweise nicht erbringen, also ihre Mitwirkungspflichten verletzt haben, oder ihren Antrag aktiv zurückgezogen haben (siehe Grafik). Bei knapp einem Viertel der Ablehnungen lag eine medizinische Ablehnung vor, also der vereinbarte BU-Grad wurde nicht erreicht. Zudem werde die Berufsunfähigkeit mit vorübergehender Arbeitsunfähigkeit verwechselt, so Franke.

 

Franke und Bornberg: So steht es um die Leistungspraxis in der BU

 

Bewilligt wird eine BU-Rente am häufigsten zwischen dem 49. und 59. Lebensjahr. Bei jungen Erwachsenen ist die Ablehnungsquote besonders hoch – jede zweite Ablehnung wegen Verstoßes gegen die vorvertragliche Anzeigepflicht wird bis zum Alter 35 ausgesprochen.

Bei den anerkannten Leistungsfällen liegt bei mehr als 29% eine psychische Erkrankung zugrunde, gefolgt von Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems und bösartigen Neubildungen (Krebs).

Verweisung und Umorganisation spielen bei Ablehnungen kaum eine Rolle

Jede zweite Leistung zahlen die teilnehmenden Versicherer bis zum Ende der vertraglichen Leistungsdauer. In etwa 30% der Fälle endet die Leistung vor Vertragsablauf aufgrund eines verbesserten Gesundheitszustands des Versicherten.

Anders als häufig angenommen spielt die Verweisung auf eine andere Tätigkeit in der Praxis kaum eine Rolle, so die Studie. Als Differenzierungsmerkmal eigne sich der Verzicht auf abstrakte Verweisung daher bereits lange nicht mehr – die Quote liegt bei 0,12% beziehungsweise sieben Leistungsfällen aus dem Altbestand. Auch eine Forderung nach Umorganisation habe in weniger als 0,16% der Fälle zu einer Ablehnung geführt, schreiben die Experten. Verweisung – konkret und abstrakt – sowie Umorganisation sind insgesamt für weniger als 1% aller Ablehnungen bei den teilnehmenden Unternehmen verantwortlich.

Etwa 190 Tage von Antragseingang bis zur Entscheidung

Durchschnittlich 190 Tage vergehen von Eingang des Antrags auf BU-Leistung bis zur Entscheidung – bis zur Ablehnung dauert es mit 197 Tagen im Schnitt etwas länger als für eine positive Entscheidung (179 Tage). Während eine Entscheidung mit der Diagnose Krebs vergleichsweise schnell fällt, lässt sie bei Unfällen und psychischen Erkrankungen häufig länger auf sich warten. Das hängt vor allem damit zusammen, dass in diesen Fällen häufig ärztliche Gutachten oder Berichte von Polizei oder Staatsanwaltschaft benötigt werden.

Die Versicherer haben Maßnahmen in die Wege geleitet, um die Regulierungszeiten zu verkürzen, erklärt das Analysehaus. Darunter sind aktive telefonische Kontakte zum Kunden anstelle von postalischer Kommunikation, ebenso wie Unterstützung beim Ausfüllen des Fragebogens. Auch systematische Kategorisierung von Leistungsfällen, die von spezialisierten Teams bearbeitet werden, sowie digitale Tracking-Systeme für Versicherte und Sachbearbeiter haben sich positiv auf die Dauer der Leistungsregulierung ausgewirkt.

KI kein Ersatz für menschliche Mitarbeiter

Ein Hindernis zur schnelleren Regulierung bleibt jedoch weiterhin der Fachkräftemangel. „Der Markt für BU-Schadenregulierer ist wie leergefegt“, erklärt Philipp Wedekind, Leiter Ratings Vorsorge und Nachhaltigkeit. Künstliche Intelligenz (KI) bietet derzeit jedoch keine wirkliche Alternative. „Eine KI-generierte Entscheidung von Leistungsfällen können sich die Verantwortlichen bislang nicht vorstellen“, so Wedekind. Auch gebe es Zurückhaltung bei den Kunden sowie hohe Hürden beim Datenschutz.

Während die KI zwar keine Entscheidungen trifft, beobachten die Analysten trotzdem „vielversprechende Ansätze“ beim Einsatz von KI und großen Sprachmodellen (LLM) zur Unterstützung von Mitarbeitern. Sie können beispielsweise Korrespondenz auswerten oder umfangreiche Berichte zusammenfassen. Künftig könnten sie potenziell auch zur Unterstützung beim Ausfüllen des Fragebogens eingesetzt werden. (js)

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<a href="/nachrichten/gev-mit-neuer-privathaftpflicht" hreflang="de">GEV mit neuer Privathaftpflicht</a> http://www.asscompact.de/node/168246

Die GEV Grundeigentümer-Versicherung hat eine neue private Haftpflichtversicherung im Portfolio. Der neue Tarif umfasst 30 neue oder verbesserte Leistungen und erstmals auch ein nachhaltiges Modul. Hierbei werden bei nachhaltigen Reparaturen und Wiederbeschaffungen bis zu 50% der Mehrkosten erstattet.

168246 4. Juni 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Mit „Protect+“ hat die GEV Grundeigentümer-Versicherung eine neue Privathaftpflichtversicherung auf den Markt gebracht. Die neue Police umfasst 30 neue oder verbesserte Leistungen. Bei Deckungssummen bis 100 Mio. Euro sind unter anderem der Verlust fremder privater, beruflicher oder ehrenamtlicher Schlüssel sowie Schäden an gemieteten oder geliehenen Gegenständen versichert – einschließlich von Fahrrädern und Pedelecs. Ergänzt wird der Schutz durch Leistungen bei Betankungsschäden, Schäden beim Öffnen von Autotüren oder Rückstufungsschäden in der Kfz-Versicherung.

Zudem deckt der Tarif Haftungsrisiken bei Bauprojekten ab – auch beim Bauen in Eigenregie. Work & Travel-Jobs, Ehrenamt und Nebentätigkeiten werden ebenso wie die vorübergehende Aufnahme von Personen im Haushalt wie Au-pairs oder Austauschschüler abgesichert. Weiter umfasst der Schutz eine Forderungsausfalldeckung und eine Best-Leistungs-Garantie.

Nachhaltiges Modul

Mit dem optionalen „Modul Pro Klima“ erweitert die GEV den Schutz ihrer Privathaftpflicht um einen in dieser Sparte noch seltenen Nachhaltigkeitsansatz. Das Modul erstattet bei nachhaltigen Reparaturen und Wiederbeschaffungen bis zu 50% der Mehrkosten. Zudem werden die Vollkasko-Selbstbeteiligung beim Car-Sharing übernommen. Tätigkeiten bis zur Minijob-Grenze sind mitversichert, sofern sie im Rahmen eines ökologischen oder sozialen Engagements erfolgen. Eine Kooperation mit der Initiative bessergrün, die mit jedem Vertrag ökologische Projekte fördert, rundet das Modul ab. (tik)

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<a href="/nachrichten/%E2%80%9Eein-kostendeckel-waere-ein-schwerwiegender-markteingriff%E2%80%9C" hreflang="de">„Ein Kostendeckel wäre ein schwerwiegender Markteingriff“</a> http://www.asscompact.de/node/168244

2025 dürfte für die Investmentbranche eines der spannendsten sein: Die Handelszölle von US-Präsident Donald Trump verunsichern, schütteln gar die Märkte. Und in Deutschland steht eine neue Bundesregierung ins Haus. Der Hauptgeschäftsführer des BVI, Thomas Richter, wagt sich an eine Einschätzung.

168244 4. Juni 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement Interview mit Thomas Richter, Hauptgeschäftsführer des Fondsverbands BVI
Herr Richter, es ist ein aufregendes Jahr für die Fondsbranche, nicht zuletzt durch die angespannte Weltlage und die neue Bundesregierung. Wie schätzen Sie die Aussichten für die Fondsbranche für den Rest des Jahres ein?

2025 wird ein schwieriges Jahr für die Fondsbranche. Die geopolitischen Spannungen haben zu erheblichen Marktverwerfungen geführt, und das Wirtschaftswachstum stagniert. Das drückt sowohl auf das Neugeschäft als auch auf das verwaltete Vermögen.

Im Koalitionsvertrag wurde die Frühstart-Rente angekündigt. Inwiefern ergeben sich hier auch Chancen für Berater?

Das ist alles noch sehr unbestimmt. Der Staat will wohl monatlich 10 Euro für Menschen vom 6. bis zum 18. Lebensjahr in ein individuelles, kapitalgedecktes und privatwirtschaftlich organisiertes Altersvorsorgedepot einzahlen. Welche Rolle Berater beim Vertrieb der Produkte spielen werden, ist wie vieles andere völlig offen. Es hängt zum Beispiel davon ab, welche Produkte zugelassen werden und wie stark der Beratungsbedarf der Eltern ist. Viel wichtiger für Fondsbranche und Vertrieb wird aber sein, wie die Jugendlichen das Depot nach ihrem 18. Geburtstag weiterführen werden. Denn die Frühstart-Rente mit den geringen monatlichen Beträgen ist noch keine substanzielle Altersvorsorge. Vielmehr soll sie für Kinder und Jugendliche ein Übungsfeld für die Kapitalanlage sein und der Finanzbildung dienen. Sie sollen erfahren, dass sich langfristiges Sparen zum Beispiel in Aktienfonds lohnt. Das soll sie motivieren, nach Auslaufen der staatlichen Zahlungen eigenes Geld für ihre Altersvorsorge zu investieren. Hier kann die Finanzberatung ansetzen.

Die neue Regierung plant tiefgreifende Veränderungen in der Riester-Förderung, beispielsweise soll der Garantiezwang entfallen. Ein Symptom des Trends hin zu mehr Flexibilität bei der Altersvorsorge?

Ja. Allerdings war die alte Regierung weiter gegangen. Sie hätte einen Paradigmenwechsel – einschließlich des Wegfalls des Zwangs zu Garantien und lebenslanger Verrentung – im Altersvorsorgedepot umgesetzt. Das wurde jedoch durch das Platzen der Koalition gestoppt. Immerhin will auch die neue Regierung private Altersvorsorge ohne Zwang zu Beitragsgarantien ermöglichen. Sie sollte Flexibilität aber auch in der Auszahlphase erlauben und neben der lebenslangen Verrentung weitere Optionen wie zum Beispiel Fondsauszahlpläne zulassen. Denn die Menschen haben im Ruhestand unterschiedliche Bedürfnisse. Wer eine Leibrente haben will, soll sie auch bekommen können. Wer jedoch Flexibilität, höhere Renditechancen und mehr Selbstbestimmung will, soll sich auch für alternative Modelle entscheiden dürfen. Das würde die Altersvorsorge für die Bürger attraktiv machen und somit zu einer größeren Verbreitung führen.

Könnten es Produkte ohne Garantie beim „gemeinen, auf Sicherheit schauenden Deutschen“ schwer haben?

Nicht nur die Deutschen suchen Sicherheit. Das ist völlig normal. Man muss nur den Unterschied zwischen echter Sicherheit und Scheinsicherheit sowie die Kosten dafür verstehen. Das Aufklären über die Vorteile des langfristigen Sparens ohne Garantien ist daher eine Chance für den Berater. Inzwischen beschäftigen sich immer mehr Menschen mit Kapitalanlagen. Zum Beispiel gibt es nach unserer Schätzung hierzulande 30 Millionen Fondssparverträge, und die Zahl nimmt stetig zu. Auch ohne Garantien geht das Verlustrisiko bei einer diversifizierten Aktienanlage auf lange Sicht gegen null. Und je länger die Anlagedauer, desto größer die Renditechancen.

Laut Koalitionsvertrag sollen bei der Riester-Reform auch Verwaltungs-, Produkt- und Abschlusskosten reduziert werden. Welche Auswirkungen sehen Sie hier?

Die Fondsbranche bietet eine breite Palette von Produkten mit unterschiedlichen Strategien und Kostenstrukturen für verschiedene Anlegerbedürfnisse an. Ein Kostendeckel wäre ein schwerwiegender Eingriff in den Markt und würde das Angebot für die Sparer einschränken. Für den Sparer sind die erwartete Rendite und die Qualität eines Produktes außerdem genauso wichtig wie die Gebühren.

Die Koalition will an der Wahlfreiheit zwischen Provisions- und Honorarberatung festhalten. Wie bewerten Sie diesen politischen Kurs?

Das ist gut. Vor allem für Klein­anleger hat die Provisionsberatung klare Vorteile: Wer viel anlegt, zahlt viel, und wer wenig anlegt, zahlt wenig. Zudem bleibt die Beratung kostenfrei, wenn der Sparer nichts kauft. Laut einer Umfrage des Marktforschungsunternehmens Kantar können sich auch nur 16% der Deutschen vorstellen, für eine Beratung ein gesondertes Honorar zu bezahlen. Ein Provisionsverbot würde also zu einer Beratungslücke führen. Das zeigt auch der Blick nach England, wo es seit über zehn Jahren ein Provisionsverbot gibt. Eine Studie der englischen Finanzaufsicht FCA belegt, dass Sparer mit kleineren Anlagebeträgen faktisch von der Beratung ausgeschlossen sind.

ETFs erfreuen sich bei Verbrauchern großer Beliebtheit, auch wegen der im Vergleich zu aktiven Fonds günstigen Kosten. Wie positionieren sich hier aktive Asset-Manager und Berater?

Einige Berater haben ihre Geschäfts- und Gebührenmodelle angepasst und arbeiten zum Beispiel mit Service Fees oder Vermögensverwaltungslösungen, in die ETFs als Investmentbausteine integriert werden. Für Fondsanbieter ist der Eintritt in den ETF-Markt kaum noch möglich. Der Markt ist verteilt und wird von wenigen großen Anbietern dominiert, die sich einen intensiven Preiswettbewerb liefern. Um die notwendigen Skaleneffekte zu erzielen, sind sehr hohe ETF-Volumina notwendig. Einige aktive Asset-Manager bieten inzwischen aktive ETFs an und testen die Resonanz der Anleger.

Die Anforderungen an nachhaltige Geldanlagen steigen – gleichzeitig hat es die Nachhaltigkeit in der Gesellschaft schwerer. Wie könnte das Image von ESG in der Fondsbranche verbessert werden?

Fehlende Standards für nachhaltige Fonds sorgen bei Anlegern für Unsicherheit, und der hohe bürokratische Aufwand belastet die Branche massiv. Die EU hat dafür einige Projekte angestoßen: Mit der Omnibus-I-Initiative will sie Berichts- und Sorgfaltspflichten zur Nachhaltigkeit reduzieren und vereinfachen. Daneben diskutiert sie ein Produktklassifizierungssystem zur Nachhaltigkeit. Dies wäre ein wichtiger Schritt zu einfachen Produktkategorien und einheitlichen Mindeststandards und würde vor Grünfärberei schützen. Für mehr Klarheit bei Fondsnamen mit Nachhaltigkeitsbezug sorgen neue ESMA-Leitlinien. Dennoch bleiben Inkonsistenzen. Nötig wäre eine umfassende Reform mit kohärenten Regeln.

Sie haben eingangs auf die geopolitischen Spannungen hingewiesen. Deshalb abschließend die Frage: Was sollten Berater nervösen Kunden sagen?

Nicht die Nerven verlieren. Marktphasen mit starken Schwankungen gab es in der Vergangenheit immer wieder, zum Beispiel nach dem Platzen der Dotcom-Blase oder in der Corona-Krise. Anleger konnten jedoch selbst größere Kursverluste mit der Zeit wieder mehr als wett­machen. Auch wenn ich noch nie eine Phase so großer Unsicherheit erlebt habe: Der Dax war vor den Zollankündigungen der USA bei 22.390, im Mai hat er dann wieder Rekordwerte erreicht. Ich finde die Aktienmärkte erstaunlich robust.

Lesen Sie auch: Fondsmanager legen gerne „zuhause“ an

Diesen Beitrag lesen Sie auch in AssCompact 06/2025 und in unserem ePaper.

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<a href="/nachrichten/betriebliche-vorsorge-wertschaetzung-die-sich-rechnet" hreflang="de">Betriebliche Vorsorge: Wertschätzung, die sich rechnet</a> http://www.asscompact.de/node/168239

In der dynamischen Geschäftswelt von heute sind die Anerkennung und Wertschätzung der Mitarbeitenden ein, wenn nicht sogar der entscheidende Erfolgsfaktor. Und Investitionen, die einen klaren wirtschaftlichen Nutzen bieten, werden vorrangig umgesetzt.

168239 4. Juni 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Maßgeschneiderte Ansprachekonzepte unterstützen Sie, Ihre Firmenkunden von den Vorteilen der betrieblichen Vorsorge zu überzeugen. Ganz gleich, ob Ihr Gesprächspartner Wert auf emotionale Bindung legt, den wirtschaftlichen Aspekt betont oder die soziale Verantwortung in den Vordergrund stellt – Sie haben stets die passenden Argumente.

Begeistern Sie mit einer emotionalen Ansprache, die die Wertschätzung des Arbeitgebers hervorhebt und überzeugen Sie mit einer ökonomisch fokussierten Argumentation, die den wirtschaftlichen Nutzen aufzeigt und finalisieren Sie Ihre Argumentation mit FirmenOnline – der digitalen Lösung für das betriebliche Vorsorgemanagement.

Welche Bereiche umfasst eine moderne betriebliche Vorsorge?

Betriebliche Vorsorge ist mehr als nur die Absicherung für das Alter. Heute ergänzen Möglichkeiten zum Schutz bei Krankheit, Invalidität und Tod sinnvoll die staatlich geförderte Vorsorge. Sie vereint präventive und absichernde Elemente. So kann die betriebliche Vorsorge zur Steigerung der Arbeitgeberattraktivität und zur sozialen Verantwortung des Arbeitgebers beitragen. Sie bietet einen Mehrwert für alle.

Betriebliche Altersversorgung

Die betriebliche Altersversorgung (bAV) bietet eine attraktive staatliche Förderung für Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber durch steuer- und sozialabgabenfreie Beiträge. Für die betriebliche Altersversorgung bei der Allianz stehen mehrere Möglichkeiten zur Auswahl: Direktversicherung, Pensionszusage und Unterstützungskasse. Welche Variante am besten ist, legen Sie gemeinsam mit dem das Unternehmen nach seinen individuellen Gegebenheiten fest.

Betriebliche Arbeitskraftsicherung

Mit der betrieblichen Arbeitskraftsicherung (bAKS) bietet der Arbeitgeber den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern eine staatlich geförderte Einkommensabsicherung über eine Berufsunfähigkeitsvorsorge oder eine Grundfähigkeitsvorsorge. Arbeitgeber können den besonderen Vorteil der Möglichkeit einer vereinfachten Gesundheitsprüfung bieten. Bei Arbeitgeberfinanzierung ist das sogar grundsätzlich vollkommen ohne Gesundheitsfragen möglich.

Betriebliche Krankenversicherung

Eine betriebliche Krankenversicherung (bKV), die das Unternehmen für sein Personal abschließt, ist die perfekte Ergänzung zur bestehenden Krankenversicherung. Mit der Zusatzversicherung profitieren die Mitarbeitenden von hochwertigen Gesundheitsleistungen – ohne Gesundheitsprüfung oder Wartezeiten!

Darum ist betriebliche Vorsorge für Unternehmen sinnvoll:
  • Erhöhung der Mitarbeiterbindung und -motivation: Wertschätzung wirkt – durch betriebliche Vorsorge geben Unternehmen ihren Teams das Gefühl, am richtigen Ort zu sein.
  • Steigerung der Arbeitgeberattraktivität: Unternehmen können die Angebote der betrieblichen Vorsorge als Top-Benefit nutzen und es damit Fachkräften leichter machen, sich für sie zu entscheiden.
  • Übernahme gemeinsamer Verantwortung: Unternehmen zeigen durch betriebliche Vorsorge, dass ihnen ihre Mitarbeitenden am Herzen liegen.
Für jede Gesprächssituation die richtige Ansprache und Argumente
  • Wertschätzung als Erfolgsfaktor: Dieses Ansprachekonzept hilft Ihnen, Ihre Kundinnen und Kunden auf einer emotionalen Ebene abzuholen und zu erreichen. Die emotionale Ansprache, die die Wertschätzung des Arbeitgebers betont, zielt darauf ab, die Bindung und das Engagement der Mitarbeitenden zu stärken.
  • Betriebliche Vorsorge rechnet sich: Diese Ansprache richtet sich besonders an Entscheidungsträger:innen die Effizienz und Rentabilität schätzen und betont den finanziellen Nutzen. Diese Vorsorge schafft Wettbewerbsvorteile und kann den langfristigen Erfolg des Unternehmens absichern. Die weiterentwickelte Benchmarkanalyse unterstützt Sie dabei durch wirtschaftliche Betrachtungen und Argumente.
  • Assistance in der Arbeitskraftsicherung: Die Allianz leistet mehr als nur eine Rente: Unser Partner steht betroffenen Versicherten im Bedarfsfall zuverlässig zur Seite und bietet persönliche und individuelle Unterstützung durch Expertinnen und Experten. Kein Callcenter, keine vorgefertigten Standardantworten. Auf die Assistance in der Arbeitskraftsicherung ist Verlass.
  • FirmenOnline: Mit FirmenOnline können Sie und Ihre Firmenkunden alle Verwaltungsprozesse rund um die betriebliche Vorsorge digital abwickeln und beschleunigen – so vereinfachen Sie deutlich bestehende Prozesse. Verwalten Sie Verträge der betrieblichen Altersvorsorge sowie der betrieblichen Krankenversicherung mit einem Tool und melden beispielsweise neue Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter im Gruppenvertrag an nehmen ganz einfach Änderungen im Bestand vor. Damit sparen Sie Aufwand, Kosten und Zeit. Nutzen Sie unsere Komplettlösung für ein effizientes betriebliches Vorsorgemanagement.

Betriebliche Vorsorge der Allianz – Vorteile aus einer Hand – für das ganze Team. Mehr Info gibt es hier.

AssCompact Vorsorge Forum 2025

Dieser Beitrag erscheint im Rahmen des AssCompact Vorsorge Forum, das am 24.06.2025 im XPOST Köln stattfindet. Die Allianz Lebensversicherungs-AG ist dort als Aussteller vertreten. Außerdem umfasst das Programm einen Vortrag von Experten der Allianz Lebensversicherungs-AG. Weitere Informationen finden Sie unter asscompact.de/vorsorge-forum.

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<a href="/nachrichten/aenderungen-bei-finvoice-und-servicemaklerde" hreflang="de">Änderungen bei finvoice und servicemakler.de </a> http://www.asscompact.de/node/168208

Seit Anfang Mai präsentieren sich finvoice und servicemakler.de neu aufgestellt. Die Abrechnungsplattform finvoice führt nun Sebastian Kreuger, der die Rolle von Christoph Fuchs übernimmt. Fuchs wiederum konzentriert sich als Geschäftsführer auf die Schulungsplattform servicemakler.de.

168208 4. Juni 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Seit dem 01.05.2025 setzen finvoice und servicemakler.de auf eine geschärfte Struktur mit klarem Fokus auf die jeweiligen Stärken: Die Abrechnungsplattform finvoice, eine Tochter von blau direkt, wird künftig vollständig unter der Führung von Sebastian Kreuger betrieben. In dieser Position folgt der bisherige COO Kreuger auf Christoph Fuchs. Die Software, spezialisiert auf digitale Abrechnungsprozesse mit Schwerpunkt auf alternative Vergütungsmethoden wie Servicevereinbarungen oder Honorare, soll unter dem Dach von blau direkt strategisch weiterentwickelt werden.

Parallel dazu legt Christoph Fuchs den Fokus auf Coaching und Vertrieb mit der Schulungsplattform servicemakler.de. Laut blau direkt soll das Angebot ausgebaut werden. Neben persönlichen Coachings mit Christoph Fuchs soll es zusätzliche Weiterbildungsangebote zum Thema alternative Vergütungsmethoden geben wie etwa Webinare und Gesprächsleitfäden.

„Mit der neuen Struktur kann sich jeder von uns auf das konzentrieren, was er am besten kann – und das mit vollem Einsatz. Sebastian bringt finvoice technisch auf das nächste Level, während ich mich voll auf die Begleitung und Weiterentwicklung von Maklern im Coaching fokussiere“, erklärt Christoph Fuchs, Geschäftsführer servicemakler.de.

Die enge Kooperation zwischen finvoice und servicemakler.de bleibe bestehen – ebenso wie die Integration zu blau direkt. Für bestehende und neue Nutzer ändere sich nichts. (tik)

News über weitere personelle Veränderungen in der Branchen lesen Sie in der Rubrik „Personen“.

Bild: © blau direkt 

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<a href="/nachrichten/hier-stehen-die-haeuser-mit-den-groessten-gaerten" hreflang="de">Hier stehen die Häuser mit den größten Gärten</a> http://www.asscompact.de/node/168238

Wie viel Gartenfläche haben die Einfamilienhäuser in Deutschland? Eine Auswertung des Immobilienportals ImmoScout24 von inserierten Eigenheimen mit Garten bringt deutliche regionale Unterschiede hervor. So viel sei vorab verraten: Die Uckermark liegt in Sachen Gartengröße vorne.

168238 4. Juni 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Zum Kauf angebotene Einfamilienhäuser mit den größten Gärten Deutschlands stehen im brandenburgischen Landkreis Uckermark. Dort kann man schon fast von einer Gartenanlage sprechen, denn der zum Gebäude gehörende Außenbereich umfasst im Schnitt 1.780 m2. Das entspricht in etwa sieben Tennisplätzen. Auch in weiteren Landkreisen im Nordosten Deutschlands bieten Einfamilienhausgrundstücke viel Platz für Rasenflächen, Beete und Erholung. Die Prignitz (1.332 m2), der Landkreis Uecker-Randow (1.316 m2) und der Landkreis Elbe-Elster (1.282 m2) reihen sich auf den Plätzen 2 bis 4 von insgesamt 418 Landkreisen und kreisfreien Städten ein. Insgesamt sind 14 ostdeutsche Landkreise in den Top 20 vertreten. Die übrigen sechs Landkreise befinden sich allesamt in Niedersachsen, darunter Lüchow-Dannenberg (1.121 m2) auf Platz fünf und Nienburg/Weser (922 m2) auf Platz 13.

Kaufbeuren ist Schlusslicht

Was die Gartenfläche der Einfamilienhäuser zum Kauf angeht, belegt die bayerische Stadt Kaufbeuren den letzten Platz des Rankings von 418 deutschen Landkreisen und kreisfreien Städten. Hier verfügen die Einfamilienhäuser im Schnitt nur über einen 182 m2 großen Garten. Nur wenig mehr Gartenfläche haben die Häuser in Frankfurt am Main mit knapp 187 m2 Quadratmetern und in Landau in der Pfalz mit 196 m2. Auch in München (202 m2), Ludwigshafen am Rhein (204 m2) und Freiburg im Breisgau (204 m2) fallen die Gartenflächen vergleichsweise überschaubar aus. Unter den 20 Kreisen und Städten mit den kleinsten Gärten finden sich vor allem Großstädte und dicht besiedelte Regionen in Süddeutschland.

Hier stehen die Häuser mit den größten Gärten
Dresden mit den größten Gärten unter den Großstädten

Der Blick auf die 15 größten Städte Deutschland offenbart deutliche Unterschiede bei den Gartenflächen, die die Einfamilienhäuser aufweisen. Dresden rangiert auf der Pole Position mit durchschnittlich 578 m2 vor Leipzig (542 m2) und Berlin (486 m2). Auch in Hamburg verfügendie Einfamilienhäuser mit 483 m2 über vergleichsweise großzügige Gartenflächen. Im Mittelfeld landen Dortmund (369 m2), Hannover (351 m2) und Düsseldorf (345 m2).

Hier stehen die Häuser mit den größten Gärten

Deutlich weniger Platz im Grünen bieten Einfamilienhäuser in Köln (265 m2), Nürnberg (240 m2) und Bremen (230 m2). Die Schlusslichter der Rangliste bilden München mit nur 202 m2 – etwa ein Drittel des Platzes, der in Dresden zur Verfügung steht, und Frankfurt am Main mit 187 m2. (tik)

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<a href="/nachrichten/unfall-nach-spurwechsel-gericht-entscheidet-auf-haelftige-haftung" hreflang="de">Unfall nach Spurwechsel: Gericht entscheidet auf hälftige Haftung</a> http://www.asscompact.de/node/168212

Auffahrunfall ist nicht gleich Auffahrunfall: Wer trägt die Schuld, wenn beim Spurwechsel auf der Autobahn ein Unfall passiert? Nicht immer ist der Auffahrende allein schuld, so ein aktuelles Urteil. Der sogenannte Anscheinsbeweis kann aufgrund des Fahrverhaltens kippen.

168212 4. Juni 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Ein Spurwechsel auf der Autobahn – und plötzlich kracht es. Wer dann haftet, ist nicht immer so klar, wie man meinen könnte. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main hat nun mit Urteil vom 29.04.2025 entschieden: In einem besonderen Fall eines abgebrochenen Spurwechsels trifft den Auffahrenden nicht automatisch die Hauptschuld. Vielmehr haften beide Beteiligten zu gleichen Teilen – 50 zu 50.

Der Fall: Spurwechsel, Abbruch, Stillstand – und der Crash

Im Sommer 2021 war ein Ford Ranger auf der linken Spur der A45 unterwegs. Wegen einer Baustelle verengte sich die Fahrbahn auf zwei Spuren. Der Fahrer begann, auf die mittlere Spur zu wechseln, kehrte dann jedoch – wie auch ein vorausfahrendes Fahrzeug – wieder auf die linke Spur zurück. Dort bremste das vorausfahrende Fahrzeug plötzlich bis zum Stillstand. Auch der Ford-Fahrer bremste, doch im selben Moment kollidierte ein hinter ihm fahrendes Wohnmobil mit seinem Wagen und schob ihn auf das vorausfahrende Fahrzeug. Der Schaden am vollkaskoversicherten Ford beläuft sich auf knapp 60.000 Euro.

Es kam zur Klage: Der Versicherer des Ford-Fahrers forderte vom Wohnmobil-Fahrer Schadenersatz. Dieser sei mit unangepasst hoher Geschwindigkeit und zu geringem Abstand gefahren, weshalb er aufgefahren sei. Das Landgericht sah die Hauptschuld zunächst beim Auffahrenden (80%), doch das OLG Frankfurt korrigierte dieses Urteil: Beide Parteien seien gleichermaßen verantwortlich.

Anscheinsbeweis – was ist das eigentlich?

Bei Auffahrunfällen greift normalerweise der sogenannte Anscheinsbeweis: Wer auffährt, ist in der Regel schuld, weil unterstellt wird, dass er entweder zu schnell, unaufmerksam oder mit zu geringem Abstand gefahren ist. Es handelt sich also um eine Beweisvermutung, die typischen Verkehrsverstößen entspricht. Doch dieser Anscheinsbeweis kann erschüttert werden – etwa, wenn sich der Unfallhergang nicht in der üblichen Weise abgespielt hat.

Warum der Anscheinsbeweis hier nicht greift

Laut dem OLG lag hier eine „unklare Verkehrslage“ vor. Der Fahrer des Ford habe den begonnenen Spurwechsel abrupt abgebrochen, sei wieder auf die linke Spur zurückgefahren und dort ohne erkennbare Ankündigung bis zum Stillstand gebremst – alles im unmittelbaren zeitlichen und örtlichen Zusammenhang mit dem Unfall. Das sei ein atypischer Ablauf, der den Anscheinsbeweis gegen den Auffahrenden entkräfte.

Zudem habe der Ford-Fahrer den rückwärtigen Verkehr offenbar nicht ausreichend beachtet, was auch durch seine eigene Aussage gestützt werde: Er habe das hintere Fahrzeug nicht gesehen. Weder sei geblinkt worden, noch habe es eine andere erkennbare Kommunikation des Fahrmanövers gegeben.

Warum trotzdem keine Alleinschuld beim Vordermann?

Gleichzeitig ließ das Gericht den auffahrenden Fahrer nicht völlig aus der Verantwortung. Wegen der unübersichtlichen Verkehrssituation – die Fahrspur endete und es herrschte dichter Verkehr – müsse jeder Verkehrsteilnehmer jederzeit mit plötzlichen Bremsmanövern oder Spurwechseln rechnen. Auch dies rechtfertige eine Mithaftung von 50%.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es besteht die Möglichkeit der Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof.

OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 29.4.2025 – Az. 9 U 5/24

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<a href="/nachrichten/spanien-immobilienmarkt-der-kontraste" hreflang="de">Spanien: Immobilienmarkt der Kontraste</a> http://www.asscompact.de/node/168237

In Sachen Nachfrage nach Immobilien präsentiert sich Spanien zunehmend als Land der Gegensätze, wie ein Bericht von Engel & Völkers zeigt: So boomen Luxusimmobilien in Madrid und Barcelona, an der Costa del Sol oder auf den Balearen, während es junge Käufergruppen in andere expandierende Städte zieht.

168237 3. Juni 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Im aktuellen Marktbericht beleuchten die Experten von Engel & Völkers den Immobilienmarkt in Spanien & Andorra. Während die Nachfrage nach Luxusimmobilien in den großen Städten Madrid und Barcelona, an der Costa del Sol oder auf den Balearen ungebrochen steigt, zeigt sich bei jungen Käufergruppen zunehmend ein Trend hin zu anderen expandierenden Städten. In aufstrebenden Zentren wie Valencia und Málaga zählen erstmals Millennials zur größten Käufergruppe von Wohnimmobilien. „Die Immobiliennachfrage in Spanien hat aufgrund des Bevölkerungswachstums und des großen Interesses ausländischer Investoren stark zugenommen”, erklärt Juan-Galo Macià, Präsident von Engel & Völkers Iberien & Südamerika. „Die Abschwächung der Inflation und die Senkung der Zinssätze haben die Nachfrage zusätzlich belebt, während das knappe Angebot in Schlüssellagen zu weiteren Preissteigerungen geführt hat.”

Digitale Beratungsangebote gewinnen an Relevanz

Mit rund 600.000 Transaktionen, was einem Plus von 7% entspricht, und einer durchschnittlichen Preissteigerung von 6% präsentiert sich der spanische Immobilienmarkt sehr solide. Vor allem energieeffiziente Neubauten und digitale Beratungsangebote legen an Bedeutung bei Käufern zu.

Luxusimmobilien in Madrid bleiben gefragt

Neben den bekannten touristischen Hotspots ist Madrid nach wie vor ds das Zentrum des Luxusimmobilienmarktes in Spanien. Im Jahr 2024 hat der durchschnittliche Quadratmeterpreis der von Engel & Völkers vermittelten Wohnimmobilien die Marke von fast 6.200 Euro erklommen. Dies bedeutet einen Anstieg von 16% im Vergleich zum Vorjahr. Als exklusivster Stadtteil nimmt abermals Salamanca mit einem durchschnittlichen Preis von rund 8.600 Euro pro Quadratmeter den ersten Platz der Rangliste ein. Die durchschnittlichen Preise der von Engel & Völkers vermittelten Immobilien bewegten sich mit 938.000 Euro auf einem ähnlichen Niveau wie im Vorjahr. Gleichzeitig lagen fast die Hälfte der Transaktionen über 1 Mio. Euro.

Auch Barcelona weiter hoch im Kurs

In der katalanischen Metropole Barcelona legte der durchschnittliche Quadratmeterpreis bei den von Engel & Völkers angebotenen Objekten um 9% auf rund 5.300 Euro zu. Die durchschnittlichen Immobilienpreise verharrten gleichwohl stabil im Korridor zwischen 600.000 und 650.000 Euro. 17% Prozent der Transaktionen haben einen Wert von 1 Mio. Euro überschritten.

Was die Käuferstruktur angeht, sind deutliche Unterschiede zwischen den Metropolen zu beobachten: „Während in Madrid nur rund 20% unserer Kunden aus dem Ausland kommen, machen internationale Käufer in Barcelona fast die Hälfte der Transaktionen aus”, erörtert Juan-Galo Macià. „Beide Metropolen sind geprägt von einer sehr hohen Nachfrage und einem geringen Angebot, daher sind die Verkaufsabwicklungen im nationalen Vergleich hier am schnellsten.”

Junge Käufer zieht es nach Valencia und Málaga

Wie der Marktbericht von Engel & Völkers weiter zeigt, sind bei jungen Käufergruppen zunehmend aufstrebende Städte wie Valencia und Málaga gefragt. In der Folge bilden sich neue Immobilienzentren, die im Vergleich zu den großen Metropolen und touristisch geprägten Küstenregionen aber weiterhin moderatere Preise bieten. Im vergangenen Jahr bewegten sich die durchschnittlichen Quadratmeterpreise der von Engel & Völkers vermittelten Immobilien in Valencia bei rund 3.000 Euro und in Málaga bei rund 4.000 Euro. „Beide Städte zeichnen sich durch eine hohe Lebensqualität aus, während sich zudem immer mehr nationale und internationale Wirtschaftsunternehmen ansiedeln”, erklärt Macià.

Kanarische Inseln bleiben begehrt

Die spanischen Inselgruppen, sowohl die Kanarischen Inseln als auch die Balearen, zeichnen sich durch eine hohe Lebensqualität, eine stabile Nachfrage und langfristiges Wertsteigerungspotenzial aus. So verbucht etwa Las Palmas, die Hauptstadt von Gran Canaria, einen Anstieg der durchschnittlichen Quadratmeterpreise um rund 23% gegenüber dem Vorjahr. Einen Boom auf den Inseln verzeichnet vor allem das Premiumsegment: Auf der balearischen Hauptinsel Mallorca erzielte 2024 jede zweite über Engel & Völkers vermittelte Immobilie einen Verkaufspreis von über 1 Mio. Euro. In puncto Käuferprofil bleibt die Insel bei internationalen Kunden beliebt. Auf deutsche Klienten entfällt mit 58% unangefochten der Hauptteil der Transaktionen.

Costa del Sol mit Marbella im Fokus von Käufern

Auch die Premiumimmobilien an der Costa del Sol mit ihrem touristischen Zentrum Marbella bleiben bei internationalen Kunden gefragt. Der Anteil ausländischer Kunden beträgt hier durchschnittlich über 90%. Vor allem kaufkräftige nordamerikanische Kunden setzen auf Marbella. „Marbella mit seinen prestigeträchtigen Vierteln, wie etwa der sogenannten Golden Mile, setzt moderne Maßstäbe für Luxusimmobilien in Spanien und Europa gleichermaßen”, meint Macià.

Energieeffiziente Neubauten im Blickpunkt

Die Ergebnisse des jüngsten Marktberichts verdeutlichen, dass vor allem energieeffiziente Neubauten und digitale Beratungsangebote an Bedeutung für Käufer zunehmen. So wächst der Neubausektor in Schlüsselstädten wie Madrid, Barcelona und Valencia sowohl beim Preisniveau als auch bei der Anzahl der Transaktionen, aber in einer gemäßigeren Geschwindigkeit als in den Vorjahren.

Auch die zunehmende Digitalisierung nimmt eine Schlüsselrolle bei der weitere Marktentwicklung ein – im Neubausegment und darüber hinaus. Der verstärkte Einsatz von künstlicher Intelligenz und personalisierter Online-Beratung macht intelligente Empfehlungen auf Grundlage von Käuferpräferenzen, eine zunehmende Automatisierung von Prozessen und eine vorausschauende Marktanalyse möglich. „Dies führt nicht zuletzt zu schnelleren Verkaufs- bzw. Kaufprozessen und ermöglicht ein noch besseres Kundenerlebnis”, so Macià. 

Zunehmend anspruchsvolle Nachfrage für 2025

Mit Blick auf den weiteren Jahresverlauf rechnen die Experten von Engel & Völkers mit einer sehr dynamischen Entwicklung am Immobilienmarkt. Auszugehen ist von Preissteigerungen sowie einer Zunahme der Transaktionen vor allem in Großstädten und Küstengebieten wie Andalusien, dem Norden Spaniens und den Inseln. „Gerade das Luxussegment steht vor erheblichen Herausforderungen, wie dem Mangel an Angeboten in Schlüssellagen, steigenden Anforderungen an Nachhaltigkeit und Technologie sowie einer zunehmend anspruchsvollen und vielfältigen Nachfrage“, resümiert Macià. (tik)

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<a href="/nachrichten/wohngebaeudehausrat-die-besten-schadenregulierer-laut-maklervotum" hreflang="de">Wohngebäude/Hausrat: Die besten Schadenregulierer laut Maklervotum</a> http://www.asscompact.de/node/168225

Im Schadenfall wollen Kunden schnelle, effektive und serviceorientierte Unterstützung von ihrem Versicherer. Was ist eigentlich Vermittlern bei der Schadenregulierung wichtig? Und welche Anbieter favorisieren sie in den Bereichen Wohngebäude und Hausrat? Die AssCompact Bildergalerie hat die Antwort.

168225 3. Juni 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement ]]>
<a href="/nachrichten/huk-coburg-uebernimmt-neodigital-autoversicherung" hreflang="de">HUK-COBURG übernimmt Neodigital Autoversicherung </a> http://www.asscompact.de/node/168231

Die Neodigital Versicherung wird das im Jahr 2023 gegründete Joint Venture Neodigital Autoversicherung vollständig an die HUK-COBURG übergeben. Der fränkische Versicherer erhöht seine Anteile an der Neodigital Autoversicherung in zwei Schritten von 51 auf 100%.

168231 3. Juni 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die Neodigital Autoversicherung AG, das 2023 gegründete gemeinsame Joint Venture von HUK-COBURG und der Neodigital Versicherung AG, wird vollständig von der HUK-COBURG Holding AG übernommen. Die HUK-COBURG Holding AG stockt ihre Anteile in zwei Schritten von 51 auf 100% auf. In einem ersten Schritt hat das Unternehmen zwischenzeitlich seine Anteile bereits auf 81% erhöht. Wie der Versicherer weiter mitteilt, sei der Erwerb der restlichen Anteile im laufenden Jahr geplant. Über den Kaufpreis wurde Stillschweigen vereinbart.

„Mit über 165.000 versicherten Fahrzeugen seit Gründung hat sich die Neodigital Autoversicherung sehr gut im Kfz-Versicherungsmarkt etabliert“, erklärt Klaus-Jürgen Heitmann, Sprecher des Vorstands der HUK-COBURG Versicherungsgruppe und zugleich Aufsichtsratsvorsitzender der Neodigital Autoversicherung AG. „Über dieses Unternehmen haben wir uns neue Geschäftsfelder und Kundengruppen erschlossen“, ergänzt Markus Imle, Vorstand der Neodigital Autoversicherung. Daran gelte es anzuknüpfen und auch die White-Label-Fähigkeit mit Kooperationspartnern genauso weiter auszubauen. Zudem soll es den Partnern ermöglicht werden, das White-Label-Angebot für das eigene Branding bzw. für eigene Produkte zu nutzen.

Stephen Voss, CEO und Sprecher des Vorstands der Neodigital Versicherung AG, sagt zu der Transaktion: „Wir freuen uns sehr, mit der HUK-COBURG einen der bedeutendsten Kfz-Versicherer in so kurzer Zeit für unser digitales Konzept und unsere technologische Expertise gewonnen zu haben.“

Neues Joint Venture für IT-Dienstleistungen

Wie die Unternehmen außerdem bekannt gegeben haben, werden die Neodigital Versicherung und die Neodigital Autoversicherung gemeinsam eine Tochtergesellschaft für IT-Dienstleistungen gründen: die NDA Tech GmbH. An dem Joint Venture wird die Neodigital Autoversicherung 49% der Anteile halten und die Neodigital Versicherung 51%. (tik)

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<a href="/nachrichten/weitere-zinssenkung-erwartet-%E2%80%93-und-dann" hreflang="de">Weitere Zinssenkung erwartet – und dann?</a> http://www.asscompact.de/node/168230

Die Finanzbranche rechnet am Donnerstag mit der nächsten Zinssenkung vonseiten der EZB. Dann stünde der Leitzins bei 2,0%. Die aktuellen Inflationsdaten für die Eurozone passen dazu. Doch was geschieht danach?

168230 3. Juni 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die aktuellen Daten zur Inflationsrate in Deutschland und der Eurozone sind recht zufriedenstellend. Das Statistische Bundesamt hat Ende vergangener Woche mitgeteilt, dass die Teuerungsrate im Mai 2025 voraussichtlich bei +2,1% liegen wird. Sie bleibt damit unverändert zum April leicht über dem Wunschwert der Europäischen Zentralbank (EZB) von 2,0%.

Und am Dienstag hat auch Eurostat die vorläufige Inflationsrate für die Eurozone veröffentlicht. Sie wird voraussichtlich +1,9% betragen und damit sogar unter den angepeilten 2% liegen – noch mal eine deutliche Senkung zu den +2,2% im April. Jedoch: Die Kerninflationsrate, bei der Lebensmittel und Energie herausgerechnet werden, steigt im Jahresvergleich um 3,3% nach 2,7% im Vormonat.

Und passend zu diesen Daten tagt am Donnerstag wieder die EZB und entscheidet über die neue Rate des Leitzinses. Die Branchenexperten sind sich weitgehend einig: Eine Senkung des mittlerweile maßgeblichen Einlagenzinses auf 2,0% von den aktuellen 2,25% dürfte sicher sein. Bei der Frage, was danach kommt, da herrscht noch stellenweise Nebel – der aber auch noch bis Ende Juli Zeit hat, sich zu lichten.

DWS rechnet mit weiteren Senkungen

Ulrike Kastens, Volkswirtin für Europa beim Vermögensverwalter DWS, rechnet fest mit der Zinssenkung auf 2,0% am Donnerstag. Alles andere wäre ihrer Einschätzung nach eine „echte Überraschung“. Die Gründe: die Aufwertung des Euro, gesunkene Energiepreise und ein zu erwartender geringerer Lohndruck, der auch zu einer Entlastung bei den Dienstleistungspreisen führen dürfte. Vor allem im zweiten Halbjahr könne sich die DWS sogar eine Inflationsrate von unter 2% vorstellen. Die Luft für weitere Zinssenkungen werde jedoch dünner, da man die Wachstumsaussichten trotz des von den höheren Zöllen und der handelspolitischen Unsicherheiten ausgelösten Drucks auf das BIP-Wachstum etwas positiver beurteilen könne, vor allem mit Blick auf mittelfristig höhere Verteidigungs- und Infrastrukturausgaben.

Nach Einschätzung der DWS sei die Geldpolitik nicht mehr restriktiv, wie auch die Zahlen zur Kreditvergabe zeigen. Daher rechne man nach Juni lediglich noch mit einer weiteren Zinssenkung auf 1,75%, die allerdings schon im Juli folgen dürfte.

EZB nähert sich „Zielkorridor“

Ähnlich sieht es auch Dr. Martin Wolburg, Senior Economist bei Generali Investments. Die obere Grenze des von EZB-Mitarbeitern berechneten neutralen Korridors von 1,75% bis 2,25% sei aktuell bereits erreicht und der Spielraum für weitere Zinssenkungen werde immer kleiner. „Ein Ende des Zinssenkungszyklus sehen wir jedoch noch nicht“, so Wolburg. So rechnet man bei Generali Investments am Donnerstag mit einer weiteren Senkung um 25 Basispunkte, auch um die Handelskriegsrisiken besser ausgleichen zu können. EZB-Präsidentin Christine Lagarde sollte laut Wolburg jedoch die Datenabhängigkeit betonen und den Zeitpunkt der endgültigen Senkung bewusst offen lassen.

Abwarten und dann erst Zins senken?

Auch für Luca Pesarini, CIO von Ethenea Independent Investors ,ist die Senkung auf 2,0% am Donnerstag klar – und auch gut begründet. „Denn die Inflationsentwicklung spielt der EZB dabei in die Karten: Seit Jahresanfang sind die Rohölpreise um rund 11% gefallen und der Euro wertete um ca. 10% gegenüber dem Dollar auf – beides wirkt deflationär. Die Kernteuerung bleibt war hartnäckig bei 2,8%, aber der Trend zeigt nach unten.“

Druck geht auch Pesarini zufolge von den angekündigten US-Zöllen und dem andauernden Handelskonflikt aus, wobei das von Deutschland geplante 500-Mrd.-Euro-Infrastrukturpaket sich wachstumsfördernd auswirken könnte. Solche Programme bräuchten jedoch Zeit, bis sie in der Realwirtschaft ankommen.

Mit der Juni-Senkung würde der Einlagenzins bei 2,0% landen, genau in der Mittel des von der EZB definierten neutralen Bereichs von 1,75 bis 2,25%. Ein natürlicher Haltepunkt, findet Pesarini. Was danach passieren soll, hier bezieht er sich auf EZB-Direktorin Isabel Schnabel: Die Zinsen sollten „fest im neutralen Bereich“ bleiben. Weitere Lockerungen wären nur bei einer „scharfen Verschlechterung des Arbeitsmarktes“ oder „einer Entankerung der Inflationserwartungen nach unten“ möglich. Beides sei derzeit nicht absehbar. Laut Pesarini dürfte die EZB nach der Zinssenkung am Donnerstag erst einmal abwarten, um zu sehen, wie sich die Handelsgespräche mit Washington entwickeln und ob die angekündigten Konjunkturpakete wirken. Für ihn wären nur bei einer deutlichen Verschlechterung der Lage weitere Schritte nötig, ansonsten komme dieser Zinszyklus zu seinem Scheidepunkt. (mki)

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<a href="/nachrichten/reparaturkosten-werden-wohl-weiter-steigen" hreflang="de">Reparaturkosten werden wohl weiter steigen</a> http://www.asscompact.de/node/168229

Die Kfz-Versicherer rechnen auch 2025 mit einer weiteren deutlichen Zunahme der Ausgaben für Autoreparaturen. Nach einer aktuellen Hochrechnung des GDV ist davon auszugehen, dass die Versicherer für Schäden rund 4,5% mehr ausgeben müssen als im Vorjahr.

168229 3. Juni 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Wachsende Ersatzteilpreise und hohe Werkstattkosten lassen seit Jahren die Ausgaben der Kfz-Versicherer für Autoreparaturen steigen. Laut neuen Berechnungen auf Basis des ersten Quartals rechnet der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) damit, dass sich dieser Trend auch 2025 fortsetzen wird. Die Versicherer erwarten, dass die Ausgaben für Schäden rund 4,5% höher ausfallen als im Vorjahr.

Laut GDV ist die erneute Teuerung vor allem auf wachsende Preise für Ersatzteile und Werkstattarbeiten zurückzuführen. „Wir beobachten seit Jahren, dass sowohl die Werkstattkosten als auch die Ersatzteilpreise viel schneller steigen als die allgemeine Inflation – und sehen jetzt die ersten Anzeichen dafür, dass diese Entwicklung auch 2025 weitergeht“, erklärt Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des GDV.

GDV moniert Designschutz

Er kritisiert vor allem den Designschutz für Autohersteller: „Dieses Quasi-Monopol für sichtbare Ersatzteile wie Kotflügel, Scheinwerfer oder Kofferraumklappen hat sich zu einer regelrechten Kostenfalle für Autofahrer entwickelt, da die Hersteller die Preise fast nach Belieben diktieren können.“ Zwar habe die Bundesregierung im Jahr 2020 eine Reparaturklausel eingeführt; dank ausufernder Übergangsfristen werde es einen wirklich freien Wettbewerb auf dem Ersatzteilmarkt aber nicht vor 2045 geben.

Wie Berechnungen des GDV zeigen, waren Ersatzteile im Jahr 2024 rund 75% teurer als 2014. Die allgemeine Inflation lag im selben Zeitraum hingegen nur bei rund 28%.

Reparaturkosten werden wohl weiter steigen
Preisdruck bleibt hoch

Aufgrund der drastisch gestiegenen Reparaturkosten fuhren die Kfz-Versicherer in den vergangenen zwei Jahren Verluste in Höhe von fast 5 Mrd. Euro ein. Beitragserhöhungen waren daraufhin die Folge. Nach der aktuellen GDV-Hochrechnung sollten die Kfz-Versicherer 2025 unter dem Strich keine weiteren Verluste schreiben. Lediglich in der Vollkaskoversicherung dürften die Ausgaben für Schäden und Verwaltung weiterhin die Beitragseinnahmen übersteigen. Das Ergebnis hänge hier unter anderem vom Verlauf der Hagel- und Unwetter-Saison im Sommer ab. „Unsere ersten Zahlen zeigen, dass der Preisdruck in der Kfz-Versicherung auch im laufenden Jahr hoch bleibt“, erklärt Asmussen.

Welche Auswirkungen diese Situation auf die Prämien der Kfz-Versicherung konkret haben wird, bleibt Entscheidung jedes einzelnen Versicherers. Nicht zuletzt erwarte auch die BaFin von den Kfz-Versicherern, die Schadeninflation bei der Kalkulation ihrer Prämien angemessen zu berücksichtigen, wie der GDV hierzu anmerkt. (tik)

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<a href="/nachrichten/eigentumswechsel-grundstueck-steuer-nach-schuldenuebernahme" hreflang="de">Eigentumswechsel Grundstück: Steuer nach Schuldenübernahme</a> http://www.asscompact.de/node/168193

Wer ein Grundstück innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf weitergibt und der neue Eigentümer übernimmt dabei die bestehenden Schulden, muss mit Steuern rechnen. Der BFH hat bestätigt: In so einem Fall handelt es sich um ein privates Veräußerungsgeschäft.

168193 3. Juni 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 11.03.2025 entschieden, dass die Übertragung eines Grundstücks innerhalb von zehn Jahren nach Erwerb, bei gleichzeitiger Übernahme der darauf lastenden Schulden durch den neuen Eigentümer, ein steuerpflichtiges privates Veräußerungsgeschäft darstellt.

Im zugrunde liegenden Fall hatte ein Vater 2014 ein Grundstück für 143.950 Euro gekauft und teilweise mit Fremdkapital finanziert. Fünf Jahre später, 2019, übertrug er das Grundstück auf seine Tochter. Zu diesem Zeitpunkt war das Grundstück 210.000 Euro wert, die Tochter übernahm die bestehenden Verbindlichkeiten in Höhe von 115.000 Euro.

Das Finanzamt bewertete die Übertragung nach dem Verkehrswert zum Übertragungszeitpunkt und teilte den Vorgang in einen entgeltlichen und einen unentgeltlichen Teil. Für den entgeltlichen Teil – also die Übertragung unter Übernahme der Schulden – wurde die Einkommensteuer als privates Veräußerungsgeschäft gegenüber dem Vater festgesetzt.

Der BFH bestätigte diese Einschätzung: Wenn ein Grundstück übertragen wird und der Erwerber die damit verbundenen Schulden übernimmt, liegt in der Regel ein teilentgeltlicher Vorgang vor. Dieser wird in einen entgeltlichen und einen unentgeltlichen Teil aufgeteilt. Erfolgt die Übertragung innerhalb von zehn Jahren nach Anschaffung, unterliegt der entgeltliche Anteil der Einkommensteuer als privates Veräußerungsgeschäft.

BFH, Urteil vom 11.03.2025 – Az: IX R 17/24

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