AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement https://www.asscompact.de/ AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement de Tue, 29 Apr 2025 17:45:30 +0200 Tue, 29 Apr 2025 00:00:00 +0200 <a href="/nachrichten/globale-nachhaltigkeitsfonds-verzeichnen-rekordabfluesse" hreflang="de">Globale Nachhaltigkeitsfonds verzeichnen Rekordabflüsse</a> http://www.asscompact.de/node/167911

Die Nachhaltigkeit hat es weiterhin schwer – auch in der Investmentbranche. Wie eine Auswertung von Morningstar zeigt, mussten globale Nachhaltigkeitsfonds im ersten Quartal 2025 Rekordabflüsse hinnehmen.

167911 29. April 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die Anleger sind immer weniger an nachhaltigen Fonds interessiert. Das zeigt eine Studie des Analysehauses Morningstar. Im ersten Quartal 2025 mussten offene und börsengehandelte globale Nachhaltigkeitsfonds demnach Rekordabflüsse verbuchen. Gründe dafür seien geopolitische Unsicherheiten und eine wachsende Ablehnung von ESG-Investments.

In den ersten drei Monaten zogen Anleger Morningstar zufolge schätzungsweise 8,6 Mrd. US-Dollar aus jenen Fonds ab – eine deutliche Kehrtwende im Vergleich zu den Zuflüssen in Höhe von 18,1 Mrd. US-Dollar im Quartal davor.

Erstmalig Abflüsse seit Analysestart

„Für Europa war es das erste Quartal mit Nettoabflüssen, seit wir dieses Fondsuniversum beobachten, wobei sich die Rücknahmen auf insgesamt rund 1,2 Mrd. US-Dollar beliefen“, sagt Hortense Bioy, Leiterin des Sustainable Investment Research bei Morningstar Sustainalytics. „In den USA dagegen war es das zehnte Quartal in Folge, dass Investoren Kapital aus diesen Fonds abzogen. Asien verzeichnete ebenfalls Nettoabflüsse, während sich Kanada, Australien und Neuseeland über Nettomittelzuflüsse freuen konnten.“

Alles in allem ging Ende März laut Morningstar das weltweite Vermögen nachhaltiger Fonds leicht auf 3,16 Bio. US-Dollar zurück, was die Schwäche des US-Aktienmarktes widerspiegle. „Der Backlash in den USA beeinflusst nun auch die Stimmung in Europa, und wir erwarten, dass der Appetit der Anleger auf ESG-Fonds in den nächsten Monaten durch das strengere regulatorische Umfeld und die wachsenden geopolitischen Spannungen weiter auf die Probe gestellt wird“, so Bioy.

Zudem beobachte die Expertin Anzeichen für eine Konsolidierung, zunehmende Rebranding-Aktivitäten und eine vorsichtigere Produktentwicklung. Weltweit wurden im ersten Quartal nur 54 neue nachhaltige Fonds aufgelegt, gleichzeitig nahm die Umbenennung der Fonds zu. „In Europa änderten 535 nachhaltige Produkte ihren Namen, 116 davon ließen ESG-bezogene Formulierungen weg. Darüber hinaus wurden 94 Produkte liquidiert oder fusioniert. In den USA wurden 20 Fonds geschlossen, so viele wie noch nie in einem einzigen Quartal“, sagt Bioy.

Ein Ende der Entwicklung ist nach Ansicht von Morningstar nicht in Sicht. Für weitere Veränderungen sorgen insbesondere die sich verschärfenden EU-Vorschriften zur Namensgebung von Fonds und zur Bekämpfung von Greenwashing. (mki)

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<a href="/nachrichten/motorradversicherung-das-sind-die-diesjaehrigen-maklerfavoriten" hreflang="de">Motorradversicherung: Das sind die diesjährigen Maklerfavoriten</a> http://www.asscompact.de/node/167904

Der Frühling ist da und mit ihm auch die Rückkehr der Motorräder aus der Winterpause. Motorradfahrer müssen sich neben dem Planen ihrer Touren auch um die Sicherheit kümmern. Dazu gehört der Versicherungsschutz. AssCompact stellt die diesjährigen Maklerfavoriten und einige interessante Fakten vor.

167904 29. April 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement ]]>
<a href="/nachrichten/mrh-trowe-baut-geschaeftsfeld-finance-aus" hreflang="de">MRH Trowe baut Geschäftsfeld Finance aus</a> http://www.asscompact.de/node/167910

MRH Trowe hat im Zuge des Ausbaus des Finance-Geschäfts Stefan Jörißen zum 01.05.2025 als Head of Surety & Bonding gewonnen. Er wird u. a. die strategische Weiterentwicklung des Bereichs Kautionsversicherung übernehmen sowie den digitalen Wandel in dem Markt mit vorantreiben.

167910 29. April 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Zum 01.05.2025 startet Stefan Jörißen als Head of Surety & Bonding im Geschäftsfeld Finance bei MRH Trowe. In dieser Position soll er die strategische Weiterentwicklung des Bereichs Kautionsversicherung verantworten. Darüber hinaus wird er lau MRH Trowe den digitalen Wandel in diesem wachsenden Markt mitgestalten sowie die Vernetzung mit den ergänzenden Finanzierungbausteinen Leasing und Factoring vorantreiben.

Seit dem Jahr 2022 war Jörißen bei der Gothaer Allgemeine Versicherung AG tätig, wo er als Abteilungsleiter den Bereich Kautionsversicherung aufgebaut hat. Davor arbeitete der Diplom-Kaufmann über zehn Jahre als Bereichsleiter bei der Ergo Group AG und verantwortete dort das Kautionsversicherungsgeschäft, dessen Entwicklung er vorantrieb. „Der Kautionsversicherungsmarkt befindet sich im Wandel. Unternehmen möchten vermehrt Bürgschaften aus den Kreditlinien ihrer Banken lösen. Gleichzeitig steigen Anforderungen und Digitalisierungspotenziale“, sagt Jörißen.

Im vergangenen Jahr hat das Unternehmen das Geschäftsfeld Finance substanziell ausgebaut, darunter der strategische Ausbau des Leistungsportfolios nach dem 360-Grad-Service mit gezielten Akquisitionen wie CRM, Dannenberg, FM LeasingPartner, Hansekontor und Via Delcredere. Zum Spektrum der Beratungsleistungen gehören Kredit- und Kautionsversicherungen, Leasing, Factoring sowie weitere Instrumente des Liquiditätsmanagements. (lg)

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<a href="/nachrichten/umfrage-immobilienmakler-zuversichtlich" hreflang="de">Umfrage: Immobilienmakler zuversichtlich </a> http://www.asscompact.de/node/167908

Die Mehrheit der Immobilienmakler zeigt sich laut einer Umfrage optimistisch, was die Geschäftsaussichten angeht. Rund die Hälfte der Befragten geht von einer Steigerung ihrer Geschäftstätigkeiten in den kommenden zwölf Monaten aus. Dagegen rechnen rund 8% mit einer negativen Entwicklung.

167908 29. April 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Trotz herausfordernder Zeiten am Immobilienmarkt blickt die Mehrheit der Immobilienmakler zuversichtlich auf das laufende Jahr. Wie aus einer Umfrage von Kleinanzeigen hervorgeht, erwarten rund 51% der befragten Immobilienmakler eine Steigerung ihrer Geschäftstätigkeiten in den kommenden zwölf Monaten. 41% wiederum rechnen nicht mit maßgeblichen Veränderungen für ihr Geschäft. Rund 8% der Immobilienmakler gehen sogar davon aus, dass sich ihre Geschäfte auf kurze Sicht negativ entwickeln werden. 

So bewerten Immobilienmakler die Marktlage

Nach Ansicht von 51% der Umfrageteilnehmer hat sich die Marktlage im Vergleich zum Vorjahr nicht signifikant verändert. Nur 29% der Immobilienmakler beurteilen die aktuelle Situation gegenüber 2024 als „besser“. Für 20% ist eine Verschlechterung der Marktlage deutlich geworden. 

„Die jetzige Marktphase ist zweifelsohne eine Herausforderung für [Immobilien-]Maklerinnen und Makler. Doch viele Marktteilnehmer spüren bereits, dass die Talsohle durchschritten ist. Nun geht es darum, den nächsten Zyklus aktiv zu gestalten und sich eine gute Ausgangssituation bei Kunden zu erarbeiten“, erklärt Klaus Saloch, Head of Sales bei Kleinanzeigen.

Unterschiedliche Meinungen zur Entwicklung der Immobilienpreise

Auch was die Immobilienpreise und Wohnungsmieten angeht, gehen die Ansichten auseinander. 55% gehen von einem Anstieg aus, wohingegen 38% eine Stagnation des Preisniveaus erwarten. Lediglich 7% der Befragten halten sinkende Preise in den kommenden zwölf Monaten für möglich. (tik)

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<a href="/nachrichten/digitalkongress-%E2%80%9Ehaus-wohnen%E2%80%9C-am-08052025" hreflang="de">Digitalkongress „Haus & Wohnen“ am 08.05.2025</a> http://www.asscompact.de/node/167907

Der Digitalkongress am 08.05.2025 befasst sich diesmal mit dem Thema „Haus & Wohnen“. Es geht u. a. darum, welche Folgen neue Anforderungen etwa durch steigende Elementarrisiken und kostspielige Leitungswasserschäden auf die Beratung haben. Welche Lösungskonzepte bestehen von Versichererseite?

167907 29. April 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Ein sicheres Zuhause ist für viele ein Grundbedürfnis – und damit auch ein wichtiger Pfeiler der Versicherungsbranche. Und so gehören Wohngebäude- und Hausratversicherungen zu den Klassikern im Portfolio von Vermittlerinnen und Vermittlern.

Doch der Markt ist in Bewegung: Zunehmende Elementarrisiken, teure Leitungswasserschäden und nicht zuletzt strengere Anforderungen an die Beratung werfen Fragen auf und sorgen zugleich immer wieder für neue Impulse. Die Absicherung des Eigenheims bleibt gefragt, birgt jedoch auch neue Risiken, u. a. für diejenigen, die sie vermitteln. Maklerinnen und Makler müssen daher up-to-date bleiben. Wohin die Sparte in Zeiten wachsender Herausforderungen steuert, darum geht es am Donnerstag, den 08.05.2025, auf dem Digitalkongress „Haus & Wohnen“. Er findet ab 9:00 Uhr online auf der Plattform DKM365 statt.

Diese Themen erwarten die Teilnehmenden
  • 09:00 – 09:30 Uhr: Bewährt innovativ – Das DOMCURA Einfamilienhauskonzept und die Zukunft der Schadenbearbeitung mit KI; Referent: Norbert Fink, Direktor Maklervertrieb bei DOMCURA AG
  • 10:00 – 10:30 Uhr: Zukunft versichern – Wie die Schleswiger VVaG neue Maßstäbe in Wohngebäude- und Hausratversicherung setzt; Referent: Jens Krüger, Maklerbetreuer bei Schleswiger VVaG
  • 11:00 – 11:30 Uhr: Absicherung weiterer Naturgefahren in der Wohngebäude- und Hausratversicherung: Der HÄGER als Lösungskonzept; Referent: Marcus Dierschke, Vorstand bei HÄGER Versicherung
  • 12:00 – 12:30 Uhr: Bauen Sie auf Sicherheit! Ratenschutz ohne Wenn und Aber! Finanzierungsabsicherung vom Biometrie-Spezialisten!; Referent: Alfred Henrich, Vertriebsleiter, DLVAG – Allianz Lebensversicherungs AG

Die Moderation liegt bei Oliver Dahmen, Head of Sales bei der bbg Betriebsberatungs GmbH.

Breakout-Room: Fragen stellen und mitdiskutieren

Zwischen den halbstündigen Vorträgen sind Teilnehmende dazu eingeladen, im Breakout-Room, via Videotelefonie und Chat Fragen zu stellen und in die Diskussion einzusteigen. Über diese Wege können sie sich mit Kolleginnen und Kollegen sowie den Referenten austauschen.

Einloggen und Weiterbildungszeit sammeln

Der Digitalkongress „Haus & Wohnen“ ist ein Live-Event auf der Plattform dkm365.de. Teilnehmende benötigen einen Zugang zur Plattform, sie müssen sich aber nicht extra vorher anmelden. So ist auch eine spontane Teilnahme am 08.05.2025 möglich. Mit ihrer Teilnahme an der Online-Veranstaltung können Vermittlerinnen und Vermittler bis zu 90 Minuten Weiterbildungszeit sammeln.

Aktuelle Informationen zu diesem und zahlreichen weiteren Digitalkongressen gibt es unter asscompact.de/digitalkongresse.

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<a href="/nachrichten/embedded-insurance-marktchancen-und-kundenerwartungen" hreflang="de">Embedded Insurance: Marktchancen und Kundenerwartungen </a> http://www.asscompact.de/node/167905

Eingebettete Versicherungen bieten der Assekuranz durch nahtlose Integration in den Kaufprozess enorme Potenziale. Um diese einzulösen, bedarf es eines differenzierten Blicks auf passende Produktsegmente, Zielgruppen, Erfolgstreiber und Hürden.

167905 29. April 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement Ein Artikel von Dr. Torsten Melles, Managing Partner bei NORDLIGHT research Research, und Theodor Waber, Geschäftsführer bei Waber Consulting

Das Grundkonzept der eingebetteten Versicherung ist seit dem 19. Jahrhundert ein bewährter Klassiker. Heute, im digitalen Zeitalter, schreibt man dem Ansatz sogar das Potenzial eines Gamechangers zu. Eine weltweite Schätzung von DataHorizzon Research sieht für Embedded Insurance ab 2025 eine durchschnittliche Wachstumsrate von 22,6% pro Jahr. 2033 soll das Marktpotenzial bei etwa 512 Mrd. US-Dollar liegen. Für den deutschen Markt sieht auch der GDV deutliche Wachstumsmöglichkeiten.

Für welche Produkte besteht Marktpotenzial?

Die Ergebnisse der Studie „Versicherung von Gegenständen und Embedded Insurance“ von NORDLIGHT research zeigen: 11% der deutschen Versicherungsentscheider haben 2024 in Kaufprozessen bereits Erfahrungen mit Embedded Insurance gemacht. Auf den vorderen Plätzen rangieren hier die Produktkategorien Smartphone/Tablet/Notebook (gut ein Viertel der Nennungen), gefolgt von Reise/Mietwagen, Unterhaltungselektronik und Haushaltsgeräten. Etwas seltener ist das Angebot einer Embedded Insurance beim Kauf von Produkten wie Brillen, Fahrräder/E-Bikes oder Konzertkarten aufgefallen. Die meisten, die sich an Embedded-Insurance-Angebote erinnern, haben ein entsprechendes Produkt abgeschlossen und sich bewusst dafür entschieden. Nur 7% fühlten sich dazu gezwungen, da die Versicherung mit dem Kauf fest verknüpft war.

Die Produktsegmente Fahrräder/E-Bikes, Brillen und Smartphones zählen zu denjenigen, die zukünftig das größte Potenzial bieten, wenn man die Kauffrequenz des Produktes und die Versicherungsabsicht berücksichtigt.

Für die Erschließung gänzlich neuer Zielgruppen können neue Konzepte wie Cyberschutz, Shopping-Schutz oder Social-Media-Schutz positioniert werden. Tests dieser drei Ideen zeigen moderate Zustimmungswerte, aber die neuen Konzepte werden als sehr „unique“ eingestuft.

Jüngere Zielgruppen deutlich affiner

Verbraucherseitig wird das Konzept Embedded Insurance derzeit noch ambivalent beurteilt: Während ein Drittel der Versicherungsentscheider es positiv einschätzt, lehnen es 28% ab. Viele zeigen sich bisher noch unentschieden.

Besonders hoch ist die Affinität in den jüngeren Zielgruppen 18 bis 29 Jahre und 30 bis 39 Jahre ausgeprägt (44 bis 48%). Mit zunehmendem Alter überwiegt jedoch eine ablehnende Haltung, und eine Beurteilung als „ausgezeichnet/sehr gut“ geben bei Personen ab 60 Jahren nur noch 18%.

Mehr Information und Beratung gewünscht

Offensichtlicher Bedarf besteht für eine ausführlichere Information und Beratungssupport, insbesondere im Online-Kanal: Im Gegensatz zum Versicherungsabschluss beim Kauf vor Ort (Abschlussquote: 72%) lehnen 51% der Befragten den Versicherungsabschluss beim Kauf im Internet ab.

65% waren der Meinung, dass sie keinen Versicherungsschutz für ihr Produkt benötigen. Insbesondere mit Blick auf Internetkäufe bestehen Optimierungspotenziale in puncto Abschlussstrecken und Online-Informationen/Angebote.

Lediglich 17% haben im Kaufkontext keine eingebettete Versicherung abgeschlossen, weil sie bereits eine besitzen.

Showstopper: Was besonders kritische Kundenerlebnisse sind

Vielfach fehlt Embedded-Insurance-Ansätzen noch die Kundenperspektive. Gründe für den Nicht-Abschluss liegen beispielsweise in fehlender Bedenkzeit, einem nicht ausreichenden Versicherungsumfang, zu hohen Prämien oder Unklarheiten und einem fehlenden Ansprechpartner für Fragen.

Kritisiert wird beispielsweise, „dass einem das Produkt im Rahmen des Kaufprozesses versucht wird aufzuschwatzen“ und „es gibt keine Möglichkeit abzuschätzen, ob es sich hierbei um ein faires Angebot handelt. Es fehlt die Vergleichsmöglichkeit“.

Auch eine fehlende oder schlechte Beratung, mangelndes Wissen des Verkäufers, Kleingedrucktes oder unbekannte Konditionen werden als Gründe für eine Ablehnung angeführt. Bemängelt wird zudem, dass man einen Gegenstand oft scheinbar nur zusammen mit der Versicherung erwerben kann – dies wird teilweise auch als unseriös wahrgenommen. Auch die Verärgerung über den Versicherungsabschluss im Nachhinein wird als ein Grund für negative Kunden­erlebnisse angeführt.

Erfolgstreiber und Hürden: Worauf bei der Konzeption und Vermarktung zu achten ist

Automatisierte End-to-End-Prozesse sind unabdingbar, da für Embedded Insurance aus Verbrauchersicht in erster Linie die Convenience spricht: Man muss sich nicht selbst kümmern und hat alles in einem Schritt erledigt. Wichtig ist, dass der Abschluss einfach und bequem, praktisch und schnell ist.

Auch eine hohe Transparenz kann einen deutlichen Benefit am Markt darstellen: Die Verbraucher legen viel Wert auf eine unabhängige Darstellung von Vor- und Nachteilen vor dem Abschluss. Um dem erlebten Druck eines sofortigen Abschlusses entgegenzuwirken, sollte die Möglichkeit bestehen, die Versicherung beim Händler auch nach dem Kauf noch abschließen zu können.

Eher als Hygienefaktoren sind Forderungen nach einem umfassenden Versicherungsschutz, einer angemessenen Prämie und einer Beitragsgarantie/Beitragsstabilität einzuordnen. Für einen echten Wettbewerbsvorteil könnten hingegen Angebote mit einer „Geld-zurück-Garantie“ in Verbindung mit einer Testphase oder einer „Kulanzgarantie“ sorgen.

Zum nötigen Vertrauen tragen bei vielen Verbrauchern gute Testurteile bei. Erst in zweiter Linie gilt dies auch für gute Bewertungen durch andere Käufer; diese überzeugen in erster Linie die Altersgruppe der 18- bis 29-Jährigen.

Last, but not least gilt es, den richtigen Preispunkt zu setzen: Generell liegt die Preisbereitschaft für Produkte bis 500 Euro zwischen 10 und 39 Euro, bei hochpreisigen Produkten zeigt sich Luft nach oben. Daraus lassen sich Rückschlüsse ziehen für eine zielgruppen- und risikoadjustierte Produktgestaltung und auskömm-liche Vertriebsprovisionen.

Die Bekanntheit des Anbieters wird zwar als vergleichsweise unwichtig beurteilt, beim Abschluss einer Embedded Insurance könnte eine bekannte Marke zusätzliches Vertrauen stiften und das Risiko einer Ablehnung des Versicherungsproduktes reduzieren. So bescheinigt man großen Versicherungsmarken mit bis zu 80% eine sehr hohe Akzeptanz – jedoch steht man einzelnen etablierten Anbietern mit in der Spitze knapp 40% teils auch ablehnend gegenüber. Im Falle der Auswahlmöglichkeit verschiedener Versicherungsanbieter im Kaufprozess wären für die Versicherungsentscheider die Allianz, HUK-Coburg und der ADAC die Top 3 der besonders bevorzugten und akzeptierten Produktgeber für Embedded Insurance.

Fazit: Kundenbrille aufsetzen!

Das Wachstumspotenzial für eingebettete Versicherungen ist enorm, da sie in einer zunehmend digitalisierten Welt eine nahtlose Integration von Versicherungslösungen in alltägliche Dienstleistungen und Produkte ermöglichen. Ein Selbstläufer ist Embedded Insurance jedoch nicht. Zur Entfachung größerer Begeisterung gilt es, in der Konzeption und Vermarktung noch stärker als bisher die Kundenbrille aufzusetzen.

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Die Transformation des Endkunden- und Maklervertriebs
Der Umgang mit informierten Kunden im Maklerbüro

Diesen Beitrag lesen Sie auch in AssCompact 04/2025 und in unserem ePaper.

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<a href="/nachrichten/bayerische-ueberarbeitet-krankenhauszusatzversicherung" hreflang="de">Bayerische überarbeitet Krankenhauszusatzversicherung</a> http://www.asscompact.de/node/167902

Die Bayerische hat ihren stationären Zusatzschutz angepasst: Die drei neuen Tarife Smart, Komfort und Prestige richten sich an gesetzlich und privat Versicherte, die über ihre medizinische Versorgung mehr mitentscheiden möchten. Ein optionaler Zusatzservice hilft bei der Arztsuche.

167902 29. April 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die Bayerische hat ein Update ihrer Krankenhauszusatzversicherung präsentiert. Der angepasste stationäre Zusatzschutz soll mehr Selbstbestimmung in den Klinikalltag bringen. Die drei neuen Tarife Smart, Komfort und Prestige wenden sich an gesetzlich und privat Versicherte, die über ihre medizinische Versorgung mehr mitentscheiden möchten.

Zu den Leistungen des überarbeiteten Produkts zählen etwa Chefarztbehandlung, Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer, freie Krankenhauswahl bis hin zu Rooming-in für Eltern, also die kostenfreie Unterbringung im Krankenhauszimmer des Kindes, und der Erstattung von Hebammenleistungen. Bereits der Basistarif greift bei schweren Krankheiten und Unfällen – mit umfassender Versorgung und einfachen Gesundheitsfragen.

Zusatzbaustein „ÄrzteKompass“

Neu ist außerdem der Zusatzbaustein „ÄrzteKompass“ von BetterDoc (Tarif Prestige). Er unterstützt Versicherte dabei, schnell und unkompliziert den passenden Spezialisten zu finden, Termine zu vereinbaren und Zweitmeinungen einzuholen. Der Service erfolgt papierlos und ohne Wartezeit. (tik)

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<a href="/nachrichten/ferienimmobilien-deutschland-bleiben-beliebt" hreflang="de">Ferienimmobilien in Deutschland bleiben beliebt</a> http://www.asscompact.de/node/167900

Ferienimmobilien hierzulande sind nach wie vor sehr gefragt – sowohl zur Eigennutzung als auch als Kapitalanlage. Laut einem Marktbericht sind für den weiteren Jahresverlauf in den meisten Urlaubsregionen stabile bis steigende Preise für Feriendomizile zu erwarten.

167900 29. April 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Engel & Völkers hat den neuen „Ferienimmobilien Marktbericht Deutschland“ vorgelegt. Darin werden Preis-, Trend- und Lageentwicklung der 45 wichtigsten Ferienorte Deutschlands beleuchtet. Wie die Untersuchung zeigt, sind Ferienimmobilien weiterhin sehr beliebt. „Nach den Zinsrückgängen des vergangenen Jahres ist die Nachfrage nach Immobilien in Deutschlands Ferienregionen wieder gewachsen, was sich vielerorts in weiteren Preissteigerungen widerspiegelt“, erläutert Till-Fabian Zalewski, CEO von Engel & Völkers für Deutschland, Österreich und die Schweiz.

Neben der Eigennutzung wird zudem die Mischnutzung durch Vermietung für Käufer immer interessanter, um die Finanzierungskosten langfristig zu decken. Ein wichtiges Kaufmotiv bildet weiter die Vermögenssicherung. „In wirtschaftlich dynamischen Zeiten erweisen sich Ferienimmobilien als wertbeständige und stabile Investition. Sie stehen für Emotionen, Lebensqualität und langfristige Sicherheit“, so Zalewski weiter.

Urlaub im eigenen Land weiter im Trend

Die Nachfrage nach Ferienimmobilien wird weiter durch den anhaltenden heimischen Tourismus vorangetrieben, was auch den Vermietungsmarkt beflügelt. Der Anteil der Ferienimmobilien in den deutschen Küsten- und Bergregionen wächst kontinuierlich. Dennoch bleibt das Angebot aber nach wie vor knapp, zumal vielerorts Begrenzungen von Zweitwohnsitzen, restriktive Bauvorschriften und lokale Verordnungen für die Ferienwohnungsvermietung bestehen, die Wohnraum für Anwohner sichern. „Komplexe lokale Rahmenbedingungen beeinflussen die Planung und Rentabilität von Investitionen in Ferienimmobilien und erfordern eine professionelle Beratung zusätzlich”, sagt Zalewski.

Die teuersten Regionen

Preisliche Hotspots sind nach wie vor Sylt, der Starnberger See und der Tegernsee. So beliefen sich die Angebotspreise für Ferienhäuser auf der Nordfriesischen Insel 2024 bis zu 29 Mio. Euro. Am Starnberger See und am Tegernsee waren es bis zu 30 bzw. 20 Mio. Euro für besondere Liebhaberobjekte. Diese Regionen weisen aufgrund ihrer Lage ein Preisniveau auf, das deutlich über dem bundesweiten Durchschnitt liegt.

Abseits der Hotspots gibt es etliche Gegenden, in denen Urlaubsdomizile zu vergleichsweise moderaten Preisen erhältlich sind. Dazu gehören etwa die Mecklenburgische Seenplatte sowie Greifswald und Stralsund in Mecklenburg-Vorpommern. Auch die Küstenregionen rund um Wilhelmshaven in Niedersachsen sowie Husum und Büsum in Schleswig-Holstein bieten laut Engel & Völkers Immobilien mit moderaten Einstiegspreisen und Weiterentwicklungspotenzial. Auch den Schwarzwald führen die Experten als preisliche Alternative zu den süddeutschen Seeregionen an.

Energieeffizienz mit zunehmender Relevanz

Der energetische Zustand ist weiter von Bedeutung bei der Wahl der passenden Ferienimmobilie. Insbesondere Häuser und Wohnungen, die eine gute bis sehr gute Effizienzklasse haben, werden vermehrt nachgefragt. Daneben zählen für Käufer regionale Architektur und eine moderne Ausstattung sowie ein Balkon bzw. eine Terrasse. „Beliebt bleiben regionale Bauweisen wie reetgedeckte Häuser oder solche mit maritimem Einfluss an den Küsten sowie traditionelle Chalets oder Holzbauten in den Alpen”, erklärt Zalewski.

Die Lage zählt

Für den langfristigen Werterhalt hat außerdem die Lage eine hohe Relevanz. Käufer würden vor allem in Regionen suchen mit sicheren Wetterverhältnissen sowie nach einer unmittelbaren Umgebung mit langfristigem Schutz vor Umwelteinflüssen. Dem Marktbericht zufolge verlagert sich das Interesse von Wasserlage vereinzelt auf Objekte in der zweiten und dritten Reihe.

Ausblick auf die Preisentwicklung

Für den weiteren Jahresverlauf geht Engel & Völkers in den meisten Regionen von stabilen bis steigenden Preisen für Ferienimmobilien aus. Die Experten sehen Vorzeichen für eine positive Marktentwicklung im Jahr 2025. Insgesamt deute sich ein differenzierter Markt an mit Qualität, Lage und Nachhaltigkeit als entscheidende Faktoren für die Preisentwicklung darstellen. (tik)

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<a href="/nachrichten/unfallversicherung-kein-anspruch-ohne-sicheren-kausalitaetsnachweis" hreflang="de">Unfallversicherung: Kein Anspruch ohne sicheren Kausalitätsnachweis</a> http://www.asscompact.de/node/167883

Nach einer Grippeschutzimpfung erlitt die an Multipler Sklerose erkrankte Ehefrau eines Versicherungsnehmers eine schwerwiegende Erkrankung mit bleibenden Folgen. Ob daraus ein Anspruch auf Leistungen aus der Unfallversicherung entsteht, entschied das OLG Düsseldorf.

167883 29. April 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

In der privaten Unfallversicherung ist die Kausalität zwischen Unfall und Invalidität ein zentrales Thema – denn die Versicherung zahlt nur dann Leistungen, wenn ein ursächlicher Zusammenhang zwischen dem Unfallereignis und der dauerhaften gesundheitlichen Beeinträchtigung (Invalidität) besteht. Dabei gelten besondere rechtliche und medizinische Anforderungen.

Die Frage, wann eine Kausalität zwischen Unfall und Invalidität vorliegt, beschäftigt auch immer wieder die Gerichte. So ging es bei einem Fall vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) darum, wer die Kausalität zwischen Unfall und Invalidität beweisen musste und ob die Wahrscheinlichkeit der Kausalität bereits ausreichend war. Auf das Urteil weist aktuell die Kanzlei Jöhnke & Reichow in ihrem Newsletter hin.

Grippeimpfung, GBS und der Streit um den ursächlichen Zusammenhang

In dem Fall war die Ehefrau des Versicherungsnehmers seit 2005 an Multipler Sklerose erkrankt. Am 13.11.2017 erhielt sie eine Grippeschutzimpfung, woraufhin kurz später ein Guillain-Barré-Syndrom (GBS) diagnostiziert wurde. Aufgrund eines schweren Verlaufs musste sie intensivmedizinisch behandelt werden. Die Lähmungen besserten sich, dennoch blieben erhebliche Bewegungseinschränkungen zurück.

Am 18.01.2018 beantragte der Versicherungsnehmer Leistungen aus der Unfallversicherung. Mit Schreiben vom 01.06.2018 erkannte der Versicherer das Vorliegen eines Unfalls an und kündigte eine Auszahlung an, machte jedoch deutlich, dass Dauerhaftigkeit und Zusammenhang mit der Vorerkrankung noch zu prüfen seien.

Mit Schreiben vom 08.05.2019 bescheinigte die behandelnde Ärztin eine voraussichtlich dauerhafte Invalidität. Ein impfmedizinisches Gutachten vom 20.05.2020 hielt einen Kausalzusammenhang für wahrscheinlich, konnte diesen aber nicht sicher bestätigen. Weitere Privatgutachten konnten den Zusammenhang ebenfalls nicht sicher belegen. Da der Versicherer Leistungen verweigerte, klagte der Versicherungsnehmer vor dem Landgericht Kleve (LG). Die Klage wurde abgewiesen, der Versicherungsnehmer legte Berufung ein.

Urteil des OLG Düsseldorf: Wahrscheinlichkeit genügt nicht

Der Versicherer vertrat die Auffassung, dass keine Kausalität zwischen Unfall und Invalidität vorlag. Die Grippeimpfung sei nicht ursächlich für das GBS gewesen; vielmehr habe die Multiple Sklerose zu mindestens 80% mitgewirkt. Demgegenüber war der Versicherungsnehmer überzeugt, das GBS sei ausschließlich auf die Impfung zurückzuführen und stehe in keinem Zusammenhang mit der MS. Zudem sah er die Beweislast nicht bei sich, sondern beim Versicherer.

Das OLG Düsseldorf bestätigte die Entscheidung des LG Kleve: Ein Anspruch bestehe nicht, da der Kausalzusammenhang zwischen Unfall und Invalidität nicht hinreichend belegt sei.

Das Schreiben vom 01.06.2018 enthielt weder ein Schuldanerkenntnis noch ein Schuldversprechen. Es handelte sich lediglich um eine Absichtserklärung zum Unfallanerkenntnis, ohne verbindliche Zusage zu weiteren Anspruchsvoraussetzungen. Eine Beweislastumkehr trat daher nicht ein. Diese wäre nur bei einem echten Schuldanerkenntnis denkbar.

Zudem kam der Versicherungsnehmer seiner Beweislast nicht nach. Keines der vorgelegten Gutachten konnte den Kausalzusammenhang sicher bestätigen. Die im impfmedizinischen Gutachten geäußerte Wahrscheinlichkeit reichte für einen Leistungsanspruch nicht aus.

Fazit: Nur gesicherte Kausalität begründet Anspruch

Laut Kanzlei Jönke & Reichow zeigt das Urteil des OLG Düsseldorfs deutlich, dass nur die Wahrscheinlichkeit einer Kausalität zwischen Unfall und Invalidität nicht ausreicht, um einen Anspruch aus der Unfallversicherung zu begründen. Sie rät Personen, denen Leistungen aus der Unfallversicherung verweigert werden, sich von einem spezialisierten Rechtsanwalt beraten und die genauen Umstände prüfen zu lassen. (bh)

OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.05.2024 - Az.: 13 U 108/23

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<a href="/nachrichten/wecoya-will-fuehrende-plattform-im-mobility-markt-werden" hreflang="de">WECOYA will führende Plattform im Mobility-Markt werden</a> http://www.asscompact.de/node/167896

WECOYA MOBILITY will sich zu einem der zentralen Akteure im deutschen Mobility-Markt entwickeln. Dahinter steckt die Vision zur Gestaltung eines zukunftsfähigen Mobilitätsökosystems. Dazu gehört ein Netzwerk aus Unternehmerpersönlichkeiten und Unternehmen, die künftig mit WECOYA MOBILITY verbunden sind.

167896 28. April 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die WECOYA MOBILITY Underwriting GmbH, Assekuradeur und Tochergesellschaft der WECOYA UNDERWRITING GmbH, will sich zu einem der zentralen Akteure im deutschen Mobility-Markt entwickeln. Ziel ist laut WECOYA die Gestaltung eines neuen, intelligenten und zukunftsfähigen Mobilitätsökosystems.

Neue Strukturen bei WECOYA MOBILITY

Erfahrene Unternehmerpersönlichkeiten und zwei hochspezialisierte Unternehmen sind demnach in Zukunft eng mit WECOYA MOBILITY verbunden. Dabei handelt es sich um die TLP Wirtschaftsberatung GmbH, ein ausgewiesener Automotive- und Versicherungsspezialist, sowie die legal | tech | consulting GmbH (LTC), Digitalexperte für smarte Prozesslösungen im Automobilhandel. Beide Unternehmen haben ihren Sitz in Saarbrücken.

Achim Loosen, Geschäftsführer von TLP, beschreibt es so: „Wir verbinden Versicherungs-Know-how und Automotive-Expertise zu einem Angebot, das perfekt auf die Bedürfnisse von Handel, Verbänden und Endkunden abgestimmt ist.“ LTC soll dabei mit digitaler Kompetenz und langjähriger Erfahrung in der Prozessoptimierung – v. a. im Automotive-Umfeld – unterstützen. „Unser Anspruch ist es, Mobilität rechtssicher, digital und effizient zu begleiten – schnell, transparent und auf Augenhöhe mit unseren Partnern. Im neuen Verbund setzen wir dafür ganz neue Standards“ so Tobias Stopp, Geschäftsführer der LTC.

Gemeinsam mit Winfried Nibus, Geschäftsführer von WECOYA MOBILITY, wird Stopp die Geschicke des Unternehmens nach der Neustrukturierung leiten. Loosen ergänzt das Leitungsteam, indem er die vertriebliche Ausrichtung verantworten und steuern wird. Auf Ebene der WECOYA UNDERWRITING GmbH konnte Lennart Wulff als weiterer Schlüsselakteur für das übergreifende Zukunftsteam gewonnen werden. Seine Aufgabe ist die digitale Weiterentwicklung der MOBILITY-Produkte sowie die strategische Ausrichtung des gesamten MOBILITY-Bereichs.

Schaden360 wird strategischer Partner

Darüber fungiert die Schaden360 Rechtsanwaltsgesellschaft mbH als weiterer wichtiger strategischer Partner der neuen Mobility-Allianz. Sie bringt ihre juristische Expertise rund ums Automobil zukünftig in enger Zusammenarbeit mit WECOYA MOBILITY ein. Von Unfallabwicklung über Rückabwicklung bis zur Bußgeldabwehr uvm. ergänzt Schaden360 daher das Ökosystem der WECOYA MOBILITY.

Die enge Verbindung von TLP, LTC, Schaden360 und WECOYA soll laut WECOYA einen nahtlos verzahnten Leistungsverbund im Sinne aller Beteiligten bilden – von Versicherern über Makler bis hin zu den Endkunden. „Unsere Mission ist es, den Maklermarkt mit innovativen Lösungen zu transformieren – digital, effizient und zukunftsorientiert“, beschreibt es Thomas Zimmermann, CEO der WECOYA UNDERWRITING. Er sieht laut eigenen Angaben in der neu geschaffenen Struktur einen Schritt für WECOYA MOBILITY auf dem Weg zur Nr. 1 im deutschen Mobility-Markt. (lg)

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<a href="/nachrichten/investmentexperte-us-aktien-haben-ihre-beste-zeit-hinter-sich" hreflang="de">Investmentexperte: US-Aktien haben ihre beste Zeit hinter sich</a> http://www.asscompact.de/node/167895

Der US-Investmentexperte Christopher Wood vom Vermögensverwalter Jefferies findet, dass US-Aktien ihren Zenit überschritten haben, so berichtet Bloomberg. Anleger sollten ihren Blick eher auf chinesische, indische oder europäische Vermögenswerte werfen.

167895 28. April 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die politischen Entwicklungen in den USA und die damit einhergehenden Kursverluste sind nach wie vor der „talk of the town“ in der Investmentwelt. So findet ein Experte auch, dass US-Aktien ihre besten Zeiten hinter sich haben dürften. Laut Christopher Wood, Global Head of Equity Strategy bei der US-Investmentbank Jefferies, habe der Marktwert von US-Aktien als Prozentsatz des MSCI All Country World Index seinen historischen Höchststand erreicht, berichtet Bloomberg.

„Die USA haben ein Allzeithoch erreicht“, sagt Wood und zieht Vergleiche der Situation mit dem japanischen Markt 1989: „Der Dollar hat einen langfristigen Abwärtstrend begonnen, und das wird die US-Aktienmarktkapitalisierung als Prozentsatz der Welt verringern.“

Blick auf andere Märkte richten

Wood betrachtet für Anleger daher eher chinesische, indische und europäische Vermögenswerte als attraktiv, die sich allesamt im bisherigen Lauf des Jahres besser entwickelten als der S&P 500 und der MSCI ACWI.

Bloomberg merkt an, dass die pessimistische Einschätzung Woods zu den US-Märkten auch die weltweit verbreitete pessimistische Stimmung widerspiegle, dass die Ära der amerikanischen Ausnahmestellung mit der chaotischen Einführung der Zölle durch US-Präsident Donald Trump schwinde. Auch wenn US-Aktien zwar rund 60 bis 70% der weltweiten Marktkapitalisierung ausmachen, trage die US-Wirtschaft laut Wood nicht so viel zum globalen Vermögen bei: „Im Vergleich zu anderen Märkten ist die Bewertung extrem. Japans Bewertung war Ende 1989 extrem.“

Derzeit seien US-Aktien weit von ihren Rekorden zu Beginn des Jahres entfernt. Der S&P 500 konnte sich von seinem Tiefstand in diesem Monat zwar erholen, muss aber immer noch einen Rückgang von 8,6% seit Jahresbeginn hinnehmen – und liegt damit hinter den europäischen und chinesischen Benchmarks zurück. Wood: „Es geht nicht nur darum, dass die USA fallen. Es geht darum, dass Europa, China und Indien steigen.“

Indien ist für Wood ganz stark im Kommen, worin die meisten globalen Investoren jedoch nicht engagiert seien: „Ich sage, sie sollten es sein. Alle globalen Schwellenmarkt-Investoren tendieren dazu, in Indien investiert zu sein. Ich sage, globale Fonds sollten auch in Indien investiert sein“, zitiert ihn Bloomberg. (mki)

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<a href="/nachrichten/wohnungssuche-so-klaffen-wunsch-und-realitaet-auseinander" hreflang="de">Wohnungssuche: So klaffen Wunsch und Realität auseinander</a> http://www.asscompact.de/node/167894

Eine Auswertung von ImmoScout24 zeigt, wie sehr die Vorstellungen von Wohnungssuchenden von bezahlbarem Wohnen und das vorhandene Mietangebot in den 15 größten Städten hierzulande auseinanderdriften. Dies gilt sowohl für die Mietpreise als auch die Wohnungsgröße.

167894 28. April 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Eine aktuelle Untersuchung des Immobilienportals ImmoScout24 offenbart, wie sehr Wohnwunsch und Wohnrealität vor allem in den Metropolen voneinander abweichen – sowohl bei den Mietpreisen als auch bei der Wohnungsgröße. „Die Daten zeigen, wie stark die Vorstellungen vom bezahlbaren Wohnen und die Marktgegebenheiten auseinanderdriften. Besonders in den Hochpreismetropolen Berlin, Hamburg und München ist die Kluft zwischen Nachfrage und Angebot erheblich. Das führt zu einem intensiven Wettbewerb um bezahlbare Wohnungen in guten Lagen“, erläutert Dr. Gesa Crockford, Geschäftsführerin von ImmoScout24.

Mietpreise: Größte Abweichungen in Berlin und Hamburg

Am weitesten driften Nachfrage und Angebot in Berlin auseinander: So werden Vermieter von Wohnungen mit einem Mietpreis von 9,71 Euro pro Quadratmeter besonders häufig kontaktiert, während der Durchschnitt des Gesamtangebots mit 14,27 Euro 47% höher liegt. Auch in Hamburg klafft eine deutliche Lücke von 24% zwischen gesuchten (11,32 Euro) und angebotenen Wohnungen (14,00 Euro). In München zeigt sich eine Abweichung von 13%: In der Isarmetropole werden Mietwohnungen für 18,90 Euro pro Quadratmeter besonders nachgefragt, während das Angebot im Schnitt bei 21,40 Euro liegt. In Frankfurt am Main kontaktieren Suchende insbesondere Vermieter von Wohnungen mit einer Kaltmiete von 13,76 Euro pro Quadratmeter. Der durchschnittliche Angebotspreis beträgt jedoch 14,94 Euro. Es ergibt sich somit eine Abweichung von 9%. In Leipzig liegen das Angebot mit 8,53 Euro und Nachfrage mit 8,60 Euro dicht beieinander. Die Suchenden planen hier sogar etwas mehr ein als das Angebot im Schnitt erfordert.

Moderate Unterschiede in weiteren Großstädten – bis auf Nürnberg

Ähnlich stark wie in den größten deutschen Städten klaffen Angebot (10,03 Euro) und Nachfrage (11,39 Euro) und damit 14% nur in Nürnberg auseinander. Die weiteren Großstädte weisen einen moderaten Preisunterschied moderat auf: So beträgt die Differenz in Essen 5% (8,39 Euro gesucht vs. 8,79 Euro angeboten), in Hannover 3% (9,78 Euro gesucht vs. 10,03 Euro angeboten). In Dresden (8,90 Euro gesucht vs. 9,01 Euro angeboten) liegt der Preisunterschied bei rund 1%. Auch in Bremen bewegen sich die gesuchte Miete (9,57 Euro) und die angebotene Miete (9,60 Euro) nah beieinander. In Dortmund stimmen Angebot und Nachfrage der ImmoScout24-Auswertung zufolge mit je 8,41 Euro pro Quadratmeter überein.

Starke Abweichungen Wunsch vs. Realität auch bei Größe

Neben dem Preis liegen die Vorstellungen der Suchenden und das tatsächliche Angebot auch bei der Wohnungsgröße deutlich auseinander. In München werden vor allem Wohnungen mit 54 m2 Wohnfläche gesucht. Das durchschnittliche Angebot liegt aber bei 67 m2 – ein Unterschied von 23%. In Berlin sucht der Großteil Wohnungen mit 58 m2, wohingegen die angebotenen Mietobjekte mit durchschnittlich 69 m2 18% größer sind. Auch in Frankfurt am Main (57 m2 gesucht vs. 68 m2 angeboten) und Hamburg (58 m2 gesucht vs. 67 m2 angeboten) ergibt sich eine ähnliche Situation.

In den weiteren Großstädten werden auch überwiegend kleinere Wohnungen nachgefragt als es der Markt hergibt. In Bremen ist die Diskrepanz mit 31% besonders groß: Hier werden Wohnungen mit 52 m2 gesucht, während das Angebot bei 68 m2 liegt. In Dortmund ist der Unterschied mit 5% deutlich geringer (64 m2 gesucht vs. 67 m2 angeboten). In Duisburg und Nürnberg stimmen Angebot und Nachfrage in Bezug auf die Wohnungsgröße überein. (tik)

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<a href="/nachrichten/hdi-erweitert-betriebshaftpflicht-um-mitversicherungsloesung" hreflang="de">HDI erweitert Betriebshaftpflicht um Mitversicherungslösung</a> http://www.asscompact.de/node/167889

Die HDI Versicherung hat ihre Betriebshaftpflichtversicherung für den Handel um eine Mitversicherungslösung ergänzt. Damit bietet der Versicherer Absicherung bei Personen- und Sachschäden für Unternehmen, die ihre Produkte über Online-Marktplätze verkaufen.

167889 28. April 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Viele Unternehmen bieten ihre Produkte auch über Online-Marktplätze wie Amazon oder eBay an. Die HDI Versicherung hat ihre Betriebshaftpflichtversicherung für den Handel daher um eine Mitversicherungslösung erweitert. Der neue Baustein „Vendors Endorsement“ kann zur Betriebshaftpflicht des bei der HDI versicherten Unternehmens dazugebucht werden. Über diesen kann die Online-Plattform des Unternehmens in Bezug auf die Produkthaftpflicht mitversichert werden.

Damit wird der Versicherer der neuen EU-Produkthaftungsrichtlinie gerecht, die bis spätestens Dezember 2026 in nationales Recht umgesetzt werden muss. „Nach der neuen EU-Produkthaftungsrichtlinie werden künftig neben den bisherigen Haftungsadressaten wie Hersteller oder EU-Importeure unter anderem auch Händler und Online-Marktplätze subsidiär haften“, erklärt Dr. Philipp Horsch, Vorstand Geschäftsfeld Firmen/Freie Berufe bei der HDI.

Der Händler selbst sei für einen solchen Fall über seine Betriebshaftpflichtversicherung bei HDI versichert. Aber auch eine Online-Plattform könne zum Beispiel dann haftbar gemacht werden, wenn diese in Bezug auf das Produkt die Rolle eines Lieferanten wahrnimmt, so Horsch. Da greift die neue Mitversicherungslösung.

Der zusätzliche Versicherungsschutz ist eng definiert. „Er gilt ausschließlich bei Ansprüchen wegen Personen- oder Sachschäden, die durch das Produkt, das der HDI Versicherungsnehmer über die Plattform verkauft hat, entstanden sind“, ergänzt Horsch. Darüber hinausgehende Aktivitäten des Mitversicherten sind ausdrücklich nicht abgesichert.

Optional bietet der Versicherer zudem auch Absicherung für den direkten Export von Produkten in die USA oder Kanada an. (js)

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<a href="/nachrichten/die-auszahlung-von-rentenversicherungen-ist-mehr-als-%E2%80%9Eschema-f%E2%80%9C" hreflang="de">Die Auszahlung von Rentenversicherungen ist mehr als „Schema F“</a> http://www.asscompact.de/node/167888

Die Auszahlungsphase von Rentenversicherungen hat sich in den letzten Jahren deutlich weiterentwickelt. Neben der lebenslangen Rente und der einmaligen Kapitalauszahlung gewinnen Mischformen, innovative Konzepte und flexible Modelle an Bedeutung. Die neuen Ansätze zielen darauf ab, individuelle Bedürfnisse besser zu berücksichtigen und eine Balance zwischen finanzieller Flexibilität und langfristiger Sicherheit zu schaffen.

167888 28. April 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement Ein Artikel von Lars Heermann, Bereichsleiter Analyse und Bewertung Assekurata Assekuranz Rating-Agentur GmbH

Die Erkenntnis ist nicht neu, aber wichtiger denn je: Die gesetzliche Rente wird für die meisten Menschen nicht ausreichen, um ihren gewohnten Lebensstandard im Alter zu halten. Abhilfe können private Rentenversicherungen schaffen. Sie zeichnen sich durch regelmäßige Leibrentenzahlungen im Alter aus und können dadurch ein lebenslanges Einkommen sicherstellen. Alternativ können sich Kunden zum Ende der Ansparzeit auch für eine einmalige Kapitalauszahlung entscheiden.

Lange Zeit dominierten klassische Rentenversicherungen den Markt, die eine garantierte Ablaufleistung bzw. garantierte lebenslange Rente bieten und darüber hinaus die Chance auf höhere Überschussbeteiligungen in Aussicht stellen. Diese Modelle sind verlässlich, haben jedoch einen entscheidenden Nachteil: In der langjährigen Niedrigzinsphase konnten die Versicherer kaum noch attraktive Garantie- und Überschussleistungen bieten. Zudem sind die klassischen Produkte wenig flexibel: Wer sich einmal für eine klassische Rentenversicherung entschieden hat, kann oft nicht mehr auf sein Kapital zugreifen oder die Höhe der Rentenzahlungen an veränderte Kapitalmarktbedingungen oder Lebenssituationen anpassen.

Höhere Tarifvielfalt

Mittlerweile hat die Tariflandschaft der deutschen Lebensversicherer deutlich mehr zu bieten als einen starren Übergang des angesparten Kapitals zu einer monatlich festen Auszahlung. So lassen sich Kapital und Leibrente auch miteinander kombinieren. Ein Teil des angesparten Kapitals wird dann zu Rentenbeginn als Einmalbetrag ausgezahlt, während der Rest in eine lebenslange Rente umgewandelt wird. Auch für die Rente selbst können Kunden vielfach zwischen dynamischen, teildynamischen und flexiblen Varianten wählen. Die Unterschiede liegen in der Höhe der Startrente, möglichen Schwankungen und der Chance auf künftige Rentensteigerungen. Über einen Todesfallschutz im Rentenbezug lassen sich auch Hinterbliebene absichern, indem eine Rentengarantiezeit oder die Auszahlung des Restguthabens vereinbart wird.

Fondsgebundener Rentenbezug

Traditionell legen die Lebensversicherer das Kapital im Rentenalter in ihrem Sicherungsvermögen an. Dies gilt meist auch für fondsgebundene Policen, für die das Kapital dann aus den Fonds- bzw. Kapitalmarktinvestments in den Deckungsstock umgeschichtet wird. Kunden, die das nicht wünschen und auch im Rentenalter marktnäher investiert bleiben möchten, können auf modernere Konzepte mit investmentbasierten Rentenbezugsphasen zurückgreifen. Sie bieten die Möglichkeit, das Kapital weiterhin in Fonds- oder Indexanlagen investiert zu lassen und dadurch die Chance auf höhere Renditen und einen besseren Inflationsausgleich zu erhalten. Auch hybride Modelle, die es Rentenbeziehern ermöglichen, das Kapital marktbasiert anzulegen, ohne auf eine gewisse Absicherung zu verzichten, sind verfügbar. Ein Teil des Kapitals bleibt dabei in Fonds investiert, während der Versicherer gleichzeitig eine garantierte Mindestverrentung zusagt, wodurch auch in schlechten Börsenzeiten eine Basisauszahlung erhalten bleibt. Dynamische Umschichtungen können zudem dafür sorgen, dass das Kapital im Alter schrittweise gesichert wird, indem bei guter Kapitalmarktentwicklung die garantierte Rente erhöht wird. Die genaue Ausgestaltung und das verwendete Anlagemodell können dabei je nach Tarif sehr unterschiedlich sein.

Am Rande erwähnt sei an dieser Stelle auch das zunehmende Angebot an nachhaltigen Anlagekonzepten. Einige Lebensversicherer setzen verstärkt auf ESG-konforme (ökologische, soziale und ethische) Lösungen und passen ihre eigenen Kapitalanlagen an Nachhaltigkeitskriterien an oder erweitern das Fondsangebot um nachhaltige Investments.

Flexiblere Auszahlungen

Eine weitere Neuerung bei modernen Rentenmodellen ist die flexible Gestaltung der Auszahlungsphase. Statt einer festen monatlichen Rente können Versicherte nach Renteneintritt die Höhe der monatlichen Rente individuell anpassen sowie bei Bedarf Kapital einzahlen oder entnehmen – vorausgesetzt, es ist Guthaben vorhanden oder eine festgelegte Altersgrenze wurde noch nicht erreicht. Auch eine Kombination verschiedener Auszahlungsformen ist möglich, beispielsweise eine Mischung aus Fondsrente und klassischer Leibrente. Die höhere Flexibilität bietet einen großen Vorteil, da sich persönliche Bedürfnisse im Alter ändern können – sei es durch steigende Gesundheitskosten, Änderungen der finanziellen Situation, Kapitalbedarf bei Kindern und Enkeln oder auch die Erfüllung eigener Wünsche im Alter.

Lösungen für spezielle Kundenbedarfe

Einige Tarife am Markt berücksichtigen auch individuelle Faktoren, die eine passgenauere Versorgung ermöglichen und auf spezifische Risiken eingehen. Dazu gehören Pflegeoptionen, bei denen sich die monatliche Rente automatisch erhöht, wenn eine Pflegebedürftigkeit eintritt. Auch gesundheitsabhängige Renten sind möglich, bei denen Menschen mit einer verringerten Lebenserwartung (z. B. durch eine bestehende Erkrankung) eine höhere monatliche Rente erhalten.

Ein häufig unterschätzter Bereich der Rentenstrategie ist die Wiederanlage fällig werdender Ablaufleistungen oder bereits ausgezahlter Rentenbeträge, da nicht jeder Kunde das verfügbare Kapital unmittelbar benötigt. Statt es gering verzinst auf dem Konto liegen zu lassen, ist eine individuelle Cashflow-Steuerung sinnvoll, um die Beträge gezielt (wieder) anzulegen und dadurch flexibel und gewinnbringend einzusetzen. Durch geschickte Wiederanlage lassen sich zudem steuerliche Vorteile nutzen.

Fazit: Rentenversicherung neu gedacht

Die Art und Weise, wie Menschen ihre Altersvorsorge gestalten, ist typischerweise sehr unterschiedlich. Klassische Rentenmodelle bieten zwar eine hohe Sicherheit, stoßen aber in vielen Bereichen an ihre Grenzen. Für Versicherte, die langfristig vorsorgen, aber gleichzeitig flexibel bleiben möchten, bieten neue Rentenmodelle vielfältige Alternativen zur klassischen Produktwelt. Die Zukunft der Rente liegt nicht mehr in starren Auszahlungsmodellen, sondern in individuell gestaltbaren, marktbasierten Lösungen, die sich an die Lebensrealität der Menschen anpassen können. Wer heute über Altersvorsorge nachdenkt oder dazu berät, sollte die neuen Angebote unbedingt ins Kalkül ziehen.

Lesen Sie auch:
Warum wir genau jetzt über die Basisrente sprechen sollten
Paare in der Beratung: So klappt die Altersvorsorge

Diesen Beitrag lesen Sie auch in AssCompact 04/2025 und in unserem ePaper.

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<a href="/nachrichten/welche-bonusprogramme-sich-kunden-von-versicherern-wuenschen" hreflang="de">Welche Bonusprogramme sich Kunden von Versicherern wünschen</a> http://www.asscompact.de/node/167887

Wo gibt es noch Potenzial für Versicherer bei Kundenbindung und Weiterempfehlungsprogrammen? Wie viele Kunden kennen solche Programme von ihrem Versicherer und nutzen sie diese auch? Und wie hoch ist die Bereitschaft zur Weiterempfehlung und die tatsächliche Empfehlungsaktivität?

167887 28. April 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Welches Potenzial haben Kundenbindungs- und Weiterempfehlungsprogramme in der Versicherungsbranche? Fast ein Viertel der Versicherungskunden (24%) hat bereits Erfahrungen mit solchen Weiterempfehlungsprogrammen von Versicherern gemacht, hat die Sirius Campus Marktuntersuchung „Digitale Kommunikation unter Einsatz von Künstlicher Intelligenz“ herausgefunden. 14% der Befragten haben sie demnach schon mal genutzt und 10% nutzen sie derzeit. Zudem haben 23% schon mal davon gehört. 46% nutzen oder kennen solche Programme bei Versicherern nicht. Am bekanntesten sind Loyalty-Programme übrigens bei Supermärkten und Drogeriemärkten, wo 41% bzw. 32% der Befragten diese regelmäßig nutzen.

Anlässe für eine Prämierung aus Kundensicht

Viele Versicherer wünschen sich, Kunden mit passenden Programmen langfristig zu binden. Der Wunsch trifft laut Sirius Campus bei den Kunden auf offene Ohren: Aus Sicht der Kunden sollten langjährige Vertragsbeziehungen und eine geringe Schadenanzahl besonders gerechtfertigte Anlässe für eine Prämierung sein. Zwei Drittel informieren sich zumindest über die Teilnahmebedingungen eines Kundenbindungsprogramms. Jeder Zweite würde sich dafür auch in einem Online-Kundenportal anmelden.

Passt Cashback zur Branche?

Und welche Form der Belohnung durch Prämien interessiert die Kundinnen und Kunden am meisten? Besonders beliebt ist der Befragung nach „Cashback“ – 51% der Befragten empfinden dies als positiv. Es folgen branchenübergreifende Programme wie Payback, Miles & More oder DeutschlandCard (46% Zustimmung), Bonuspunkte (44%) sowie der klassische Bündelrabatt (42%). Als besonders gut zur Versicherungsbranche passende Prämie wird Cashback mit 50% bewertet. Dies findet über alle Altersgruppen hinweg Zustimmung.

Weiterempfehlungsaktivität ist so eine Sache …

Die Bereitschaft zur Weiterempfehlung und die tatsächliche Empfehlungsaktivität sind allerdings zwei verschiedene Dinge, wie die aktuelle Studie von Sirius Campus erneut zeigt. Denn rund 69% der Befragten geben auf der bekannten Net Promoter Score (NPS)-Skala einen Wert höher als 6 an. Jedoch empfehlen lediglich rund 20% ihren Versicherer dann tatsächlich mehr als ein- oder zweimal jährlich aktiv weiter. Selbst die sogenannten Promotoren, das sind Kunden mit einem NPS-Wert von 9 oder 10, bringen eine tatsächliche Empfehlungsrate von nur 35% auf. Überrascht hat die Studienautoren aber, dass auch unter den Detraktoren, Kunden mit einem NPS-Wert von 0 bis 6 auf der Skala, ca. 18% ihre Versicherungsgesellschaften zumindest gelegentlich – also drei- bis fünfmal im Jahr – oder sogar häufig, nämlich mehr als fünfmal pro Jahr, weiterempfehlen.

Für die Zurückhaltung werden häufig fehlende Anlässe oder Gelegenheiten als Gründe genannt. Christoph Müller, Geschäftsführer und Gründer der Sirius Campus GmbH, ergänzt: „Es ist aber auch nicht so, als käme im persönlichen Umfeld das Gespräch nie auf Versicherungen. Im Vergleich zur letzten Erhebung im Jahr 2014 stellen wir sogar eine deutliche Erhöhung potenzieller Empfehlungsgelegenheiten fest. Erfolgversprechend könnte es daher sein, der grundsätzlichen Empfehlungsbereitschaft mit der Auslobung einer Prämie etwas Nachdruck zu verleihen.“

Über die Marktuntersuchung

Die Ergebnisse der Sirius Campus Marktuntersuchung „Digitale Kommunikation unter Einsatz von Künstlicher Intelligenz“ stammen als Schwerpunktthema aus dem Kundenmonitor Assekuranz mit 1.851 repräsentativen Online-Interviews unter 18– bis 69-Jährigen Versicherungsentscheidern und -mitentscheidern im Oktober 2024. (lg)

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<a href="/nachrichten/wirtschaftliches-eigentum-zur-sicherheit-uebereigneten-aktien" hreflang="de">Wirtschaftliches Eigentum an zur Sicherheit übereigneten Aktien</a> http://www.asscompact.de/node/167870

Wer darf Aktien steuerlich anrechnen, wenn sie nur zur Sicherheit übertragen wurden? Der BFH hat nun klargestellt: Entscheidend ist, wer tatsächlich über Rechte wie Verkauf und Stimmabgabe verfügt – nicht nur, wer sie formell besitzt.

167870 28. April 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass wirtschaftliches Eigentum an zur Sicherheit übereigneten Aktien dem Sicherungsnehmer zusteht – sofern dieser unabhängig vom Sicherungsfall über wesentliche Rechte wie Verkauf und Stimmrecht verfügen kann.

Im Streitfall hatte die Klägerin mit ihrer Bank zeit- und betragsgleiche, gegenläufige Wertpapierpensions- und Wertpapierdarlehensgeschäfte abgeschlossen. Für die Dauer der Wertpapierdarlehen erhielt sie als Sicherheit börsennotierte britische Aktien von ihrer Bank gegen Zahlung einer Gebühr. Über diese Aktien konnte sie uneingeschränkt verfügen und mit ihnen verbundene Stimmrechte ausüben. Bei Beendigung der Wertpapierdarlehen musste sie Aktien gleicher Art und Menge zurückübertragen.

Sie leitete Dividenden an die Bank weiter, konnte diese aber steuerlich als Betriebsausgabe abziehen. Daraus ergaben sich Verluste, die sie durch gezielten Aktienaustausch ausweitete. Das Finanzamt sah darin Gestaltungsmissbrauch, das Finanzgericht (FG) bestätigte dies zunächst.

Der BFH widersprach jedoch: Da die Klägerin wirtschaftlich über die Aktien verfügte, seien diese ihr steuerlich nach § 39 AO zuzurechnen. Die subjektive Absicht, Rechte auszuüben, sei für die Eigentumszurechnung nicht entscheidend, könne aber bei der Prüfung auf Gestaltungsmissbrauch eine Rolle spielen. Ob ein solcher vorliegt, konnte der BFH jedoch auf der Grundlage der tatsächlichen Feststellungen des FG nicht abschließend prüfen. Er hat den Fall daher an das FG zurückverwiesen. (bh)

BFH, Urteil vom 27.03.2025 – Az: I R 3/21

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<a href="/nachrichten/wer-zahlt-wenn-nur-ein-stromzaehler-laeuft" hreflang="de">Wer zahlt, wenn nur ein Stromzähler läuft?</a> http://www.asscompact.de/node/167866

Wenn mehrere Mieter sich Küche und Bad teilen, aber der Strom nur über einen Zähler läuft – wer haftet dann für den Verbrauch? Der Bundesgerichtshof hat in einem aktuellen Fall entschieden, wann nicht die Mieter, sondern die Vermieterin zahlen muss.

167866 28. April 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass sich das Angebot eines Strom- und Gasversorgungsunternehmens – wenn kein schriftlicher Energieversorgungsvertrag vorliegt – an den Vermieter und nicht wie üblicherweise an den Mieter richtet. Dies gilt in dem Fall, dass die Wohnung zwar in einzelne Zimmer mit separaten Mietverträgen aufgeteilt ist, aber nur über einen gemeinsamen Zähler für Strom und Gas verfügt.

Die Klägerin, ein Energieversorgungsunternehmen, fordert von der beklagten Vermieterin Zahlung für Strom- und Gaslieferungen im Rahmen der Grundversorgung. Die Besonderheit: Die Wohnung war in einzelne Zimmer aufgeteilt, die jeweils mit separaten Mietverträgen über unterschiedliche Laufzeiten vermietet waren. Allen Mietern wurde die Nutzung gemeinschaftlicher Räume wie Küche und Bad gestattet. Für die Wohnung gab es jedoch nur einen gemeinsamen Strom- und Gaszähler – einzelne Zimmerzähler existierten nicht. Die Belieferung erfolgte durch die Klägerin, ohne dass ein schriftlicher Vertrag mit einer der Parteien bestand.

Konkludenter Vertrag mit Vermieterin oder Mieter?

Nun streiten die Beteiligten darüber, ob durch die tatsächliche Nutzung von Strom und Gas ein stillschweigender Vertrag mit der Vermieterin als Eigentümerin oder mit den jeweiligen Mietern zustande gekommen ist. Die auf Zahlung der Versorgungsentgelte für einen Zeitraum von fünf Jahren gerichtete Klage hat zunächst das Amtsgericht abgewiesen. Auf die Berufung der Klägerin hat im Folgenden das Landgericht das erstinstanzliche Urteil abgeändert und der Klage stattgegeben. Mit der vom Berufungsgericht zugelassenen Revision begehrt die Beklagte vor dem BGH schließlich die Wiederherstellung des klageabweisenden erstinstanzlichen Urteils. Doch dieser hat die Revision der Beklagten zurückgewiesen.

Vermieterin muss sich Verbrauch zurechnen lassen

Das Berufungsgericht hat zutreffend festgestellt, dass unter den gegebenen Umständen ein Versorgungsvertrag mit der Vermieterin besteht. Entgegen der Auffassung der Revision richtete sich das in der Energiebelieferung liegende konkludente Angebot der Klägerin weder an die einzelnen Zimmermieter noch an die Mietergemeinschaft. Zwar beeinflussen allein die Mieter den Energieverbrauch, doch mangels separater Zähler ist eine Zuordnung zu einzelnen Zimmern nicht möglich. Zudem besteht bei objektiver Betrachtung kein typisches Interesse der Mieter, auch für den Verbrauch anderer einzustehen. Dass sich das Angebot daher an die Vermieterin richtete, ist Konsequenz ihres besonderen Vermietungskonzepts.

BGH, Beschluss vom 15.04.2025 – Az: VIII ZR 300/23

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<a href="/nachrichten/digital-insurance-podcast-der-kollaborative-ki-kollege" hreflang="de">Digital Insurance Podcast: Der kollaborative KI-Kollege </a> http://www.asscompact.de/node/167885

Der Digitalexperte Jonas Piela präsentiert in der neuen Folge ein umfassendes KI-Update mit dem KI-Experten Thomas Fröhlich, Gründer von GenAI Berlin. Es geht um die Fortschritte im Bereich KI mit Fokus auf die praktische Anwendung und die Auswirkungen auf Mitarbeiterzufriedenheit und -produktivität.

167885 27. April 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Der kollaborative KI-Kollege und die Zukunft der Arbeit: In der neuen Episode des Digital Insurance Podcast von Jonas Piela erklärt Thomas Fröhlich KI-Trends und wie sie Unternehmen transformieren. Die Folge beleuchtet aktuelle Trends wie MCP, ein Konzept, das die Vernetzung von KI-Tools über APIs ermöglicht und somit neue Möglichkeiten der Zusammenarbeit eröffnet. Besonderes Augenmerk liegt auf „Vibe Coding“, einem Ansatz, der es auch Nicht-Programmierern erlaubt, mithilfe von KI-Tools funktionierende Programme zu entwickeln. Hierbei wird anhand eines konkreten Beispiels – der Erstellung eines komplexen Stream-Graph-Charts – die Effizienz und die kreativen Möglichkeiten dieser neuen Technologie veranschaulicht. Die Diskussion erweitert sich auf das Konzept des „KI-Kollegen“, der nicht als bloßer Ersatz für menschliche Arbeitskräfte, sondern als unterstützender Partner verstanden wird.

Studie: KI steigert Produktivität und Mitarbeiterzufriedenheit

Eine kürzlich veröffentlichte Studie der Harvard Business Review wird im Detail analysiert. Die Studie untersuchte den Einfluss von KI auf die Problemlösung bei Proctor & Gamble und zeigte beeindruckende Ergebnisse: Teams, die KI nutzten, konnten die Produktivität um bis zu 16% steigern und die Qualität der Ergebnisse um bis zu 40% verbessern. Besonders bemerkenswert war, dass selbst Mitarbeiter mit geringer Vorerfahrung durch den Einsatz von KI hervorragende Resultate erzielen konnten. Allerdings wurde auch betont, dass Fachwissen weiterhin relevant bleibt und in Kombination mit KI zu noch besseren Ergebnissen führt. Die Studie enthüllte zudem einen überraschenden Nebeneffekt: Die Mitarbeiter, die mit KI arbeiteten, zeigten eine deutlich höhere Zufriedenheit und Motivation.

KI als Katalysator für positive Veränderung im Unternehmen

Der Podcast betont, dass der Erfolg der KI-Integration nicht allein von der Technologie abhängt, sondern maßgeblich von der menschlichen Komponente und der Gestaltung der Prozesse beeinflusst wird. Die positiven Erfahrungen mit KI, wie sie in der Harvard Business Review Studie beschrieben wurden, werden als entscheidender Faktor für eine erfolgreiche digitale Transformation gesehen. Die Folge unterstreicht die Bedeutung einer positiven Unternehmenskultur und die Notwendigkeit, Mitarbeiter in den KI-Prozess einzubinden und sie aktiv bei der Nutzung der neuen Technologien zu unterstützen. Hierbei wird auch die zentrale Rolle von gutem Training und der Bereitstellung der richtigen Werkzeuge betont. Abschließend wird die Entwicklung von „Human-in-the-loop“-Systemen und die zukünftige Bedeutung von selbstgesteuertem Lernen durch die KI selbst diskutiert.

Über den Podcast

Seit April 2020 veröffentlicht Jonas Piela regelmäßig Gespräche zur digitalen Transformation mit Vorständen und Managern der Versicherungswirtschaft. Sein Ziel ist, dass seine Zuhörer einem lockeren Gespräch unter Gleichgesinnten lauschen und so Ideen und Anregungen für die eigene Arbeit mitnehmen. Zu finden ist der Podcast unter anderem bei Google, Apple und Spotify sowie unter unter pielaco.com/podcast.

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<a href="/nachrichten/absicherung-bestandsbau-und-die-altbauklauseln" hreflang="de">Absicherung Bestandsbau und die Altbauklauseln</a> http://www.asscompact.de/node/167867

Bei der Versicherung der Bestandsbauten, die an Neubauprojekte angrenzen, bestehen für Vermittler Unsicherheiten. Die Absicherung der Neubauten ist marktweit meist einheitlich, bei der Vereinbarung der „Altbau-Klauseln“ aber gibt es große Unterschiede, die in der Beratung zu beachten sind.

167867 27. April 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement Ein Artikel von Stephan Schmitz, Leiter Produktmanagement Technische Versicherungen bei der Gothaer Allgemeine Versicherung, Teil der BarmeniaGothaer, und Andreas Knittel, Produktmanager für Technische Versicherungen bei der HDI Versicherung AG

Es wird noch immer gebaut in Deutschland: mit einem jährlichen Bauvolumen von über 400 Mrd. Euro beschäftigt die Bauwirtschaft die Bauleistungsversicherer in Deutschland in nicht unbeträchtlicher Weise.

Nicht jede Bauaktivität findet jedoch auf der sprichwörtlichen grünen Wiese statt. Zunehmend werden Bestandsgebäude ausgebaut oder aufgestockt. Baulücken werden geschlossen und wertvoller zusätzlicher Wohnraum in attraktiven Wohnlagen erschlossen.

Wenn es um die Absicherung der Neubauleistung geht, ist der Deckungsumfang in den Standardprodukten der Versicherer in aller Regel bereits gut bis sehr gut, auch mutige Deckungserweiterungen (wie beispielsweise der einfache Diebstahl von lagerndem Baumaterial) schleichen sich in die Pauschaldeklarationen. Wie steht es jedoch um die Absicherung der Bestandsimmobilien, an denen oder in deren direkter Nachbarschaft die Bauaktivitäten vollzogen werden?

Einbeziehung der Bestands­immobilie

Bei größeren Eingriffen in die Bestandsimmobilie mit der Folge, dass diese ihre Bezugsfertigkeit verliert bzw. für ihren Zweck nicht mehr benutzbar ist – wie etwa die Entfernung des Daches, der Türen und Fenster –, wird der Versicherungsschutz der Gebäudeversicherung eingeschränkt oder gänzlich ausgesetzt. Die Bestandsimmobilie erleidet infolgedessen Deckungsnotstand.

Will man den Wert seiner Bestandsimmobilie versichern, bieten sich – als Zusatzdeckung zur Bauleistungsversicherung – drei Optionen an:

1. Mitversicherung von Altbauten gegen Einsturz

Versichert sind Altbauten, also vorhandene Bauwerke, die im Zuge versicherter Bauleistungen am Neubau unmittelbar bearbeitet werden. Dies können Eingriffe in die tragende Konstruktion sein, aber auch eine Unterfangung des Altbaus.

Das heißt auch, dass eine Altbaudeckung nicht ohne den Neu- und Umbau abgeschlossen werden kann. Versichert ist in dieser Klausel der Einsturz infolge von Arbeiten an der Altbauleistung. Ziel des Einschlusses ist Deckung für den „Katastrophenschaden“, wenn beispielsweise plötzlich keine Standsicherheit des Gebäudes mehr vorhanden ist.

Wurde die Bauleistung auf Grundlage der früheren „Allgemeinen Bedingungen für die Bauleistungsversicherung durch Auftraggeber (ABN)“ abgeschlossen, lautet die Klausel „TK 5155“, bei Basis „Allgemeine Bedingungen für die Bauleistungsversicherung“ (ABBL) ist es die Klausel „TK A 5120“.

2. Mitversicherung von Altbauten gegen Sachschäden

Mit dieser Klausel sollen nicht nur die oben beschriebenen Katastrophengefahren versichert sein. Über diese hinaus gelten sämtliche Schäden am Altbau als versichert, die infolge des Neubaus entstehen. Zudem gilt Versicherungsschutz für Schäden durch Leitungswasser, Sturm und Hagel. Dieser Schutz wird benötigt, da die Gebäudeversicherung während der Umbauphase (und fehlenden/verlorenen Bezugsfertigkeit) keine Deckung mehr für diese Gefahren bietet. Die Klausel begrenzt ihre Leistung jedoch dadurch, dass Schäden durch Brand und Diebstahl unversichert bleiben, ebenfalls Einsturzschäden und Risse, die infolge von Eingriffen in die tragende Konstruktion der Altbauten bzw. deren Unterfangung oder bei Rammarbeiten eintreten. Gleiches gilt, wenn Risse oder Einstürze darauf zurückzuführen sind, dass Veränderungen der Grundwasserverhältnisse stattfanden oder diese durch Setzungen entstehen. Auch Schönheitsreparaturen und Reinigungskosten bleiben bei dieser Klausel außerhalb der Deckung.

Sofern die Baumaßnahme dies erfordert, kann die Klausel dahingehend erweitert werden, dass medizinisch-technische Einrichtungen und Laboreinrichtungen, Stromerzeugungsanlagen, Datenverarbeitungs- und sonstige selbstständige elektronische Anlagen, maschinelle Einrichtungen für Produktionszwecke sowie aufwendige Ausstattung und kunsthandwerklich bearbeitete Bauteile sowie Bestandteile von unverhältnismäßig hohem Kunstwert mit einer Erstrisikoposition Deckung erhalten.

Wurde die Bauleistung auf Grundlage der ABN abgeschlossen, lautet die Klausel „TK 5180“, bei Basis ABBL „TK A 5121“. Eine Erweiterung der versicherten Sachen auf Bestandteile von unverhältnismäßig hohem Kunstwert entfällt und kann über die neue TK A 5112 gesondert vereinbart werden. Medizinisch- und labortechnische Anlagen finden ihre Deckung in TK A 5110, die Energieversorgung in TK A 5111. Wünscht man Deckung für maschinelle Einrichtungen für Produktionszwecke, muss man Versicherungsschutz über eine Montageversicherung (AMoB) erlangen.

3. Umfassende Versicherung von Altbauten

Die umfangreichste der drei Altbauklauseln lehnt sich vom Aufbau her stark an die vorhergehende Klausel (ABN TK 5180) an. Der Versicherungsschutz entspricht im Wesentlichen einer Allgefahrendeckung.

Unvorhersehbare Beschädigungen und Zerstörungen am Altbau (und den sonstigen vereinbarten Sachen, siehe Klausel zuvor) gelten versichert. Das umfasst auch Einsturzschäden gemäß Klausel ABN TK 5155. Der Versicherungsschutz der sehr weitgehenden Altbauklausel wird über Ausschlüsse limitiert; diese beinhalten die Ausschlüsse der TK 5180 (wie Brand, Diebstahl, spezielle Auslöser von Einstürzen und Rissen) wie auch Schäden durch bekannte Mängel, Abnutzungen und bekannte Reparaturbedürftigkeit eingesetzter Sachen. Wurde die Bauleistung auf Grundlage der ABN abgeschlossen, lautet die Klausel „TK 5181“, bei Basis ABBL „TK A 5122“.

Fallstricke der Vertragsgestaltung

So sinnvoll und umfangreich die Klauseln sind, werden jedoch oft „Fallstricke“ in den Altbauklauseln übersehen:

Viele beachten nicht, dass das Wesen der Versicherungssummen in den drei Klauseln unterschiedlich geregelt ist. Während die Versicherungssumme bei der Klausel TK 5155 (Altbauten gegen Einsturz) auf Erstes Risiko gebildet wird, ist in den anderen beiden Klauseln bedingungsgemäß der ortsübliche Neubauwert anzusetzen – in voller Höhe (Vollwertprinzip: Versicherungssumme muss Versicherungswert entsprechen, ansonsten Anrechnung einer Unterversicherung).

Die Bestimmung des Versicherungswertes ist allerdings nicht immer einfach und bedarf in der Regel einer gutachterlichen Bewertung. Abweichend von den Bestimmungen kann auch bei den beiden umfangreicheren Klauseln vom Vollwertprinzip abgewichen werden und auf eine Versicherung auf erstes Risiko abgestellt werden. Dies bedarf einer ausdrücklichen Vereinbarung. Der Versicherer muss in dem Fall auch seine Prämiensätze dahingehend anpassen, dass er nun nur auf einen Bruchteil des Risikos seine Prämien erhebt. Die Besonderheit der Versicherungssumme auf Erstes Risiko ist, dass ein Schaden unabhängig vom Versicherungswert bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme entschädigt wird; folglich kann hierfür auch keine Unterversicherung angerechnet werden. Dabei soll die Höhe der Versicherungssumme der Altbauten dem größten denkbaren Schaden am Altbau entsprechen.

Gefahr der Unterversicherung

Hier lauert die Gefahr: Zu beobachten ist, dass Versicherer Standard-GDV-Klauseln (mit Vollwertprinzip O verwenden, ohne die Regelungen zur Versicherungssumme abweichend zu regeln. Die Folgen können fatal sein, da eine Erst-Risiko-Summe in aller Regel bei Weitem nicht dem Gesamtwert des ortsüblichen Neubauwertes entsprechen wird. Bei Wahl einer „Ausschnitts-Versicherungssumme“ wird im Schadenfall eine erhebliche Unterversicherung angerechnet mit der Folge, dass der Versicherer die Ersatzleistung im entsprechenden Verhältnis kürzt.

Wie kann es bei Versicherern zu diesem ungewollten handwerklichen Fehler kommen?

Besonders zu versichernde Sachen

Gegenständlich ist neben der Deckung für den Bestandsbau das Verbauen besonders sensibler Elemente wie Medizintechnik, Strom­erzeugungs-, Datenverarbeitungs- oder sonstiger selbstständiger elektronischer Anlagen. Auch im Zusammenhang mit dem Neubau stehende maschinelle Einrichtungen für Produktionszwecke oder aufwendige Ausstattung und kunsthandwerklich bearbeitete Bauteile sowie Bestandteile mit besonders hohem Kunstwert können über diese Klausel Versicherungsschutz erhalten.

Exklusiv – also nur – für diese Sachen bzw. auch die Schadensuchkosten sieht die Klausel eine Nutzung der Erst-Risiko-Summe und nicht das Vollwertprinzip vor. Für die Absicherung der Bestandsbauten gilt jedoch: Entspricht die gewählte Versicherungssumme nicht dem Versicherungswert, besteht eine Unterversicherung. Am Markt liest man jedoch in Policen bzw. Deklarationen eine pauschale Regelung wie: „Altbauten auf Erstes Risiko: Versicherungssumme XX Euro“. Hier verursacht der Versicherer eine unsichere Deckungslage.

Die gute Nachricht: In den neuen, überarbeiteten Bedingungen ABBL wurde diesem Umstand Rechnung getragen. Bei allen drei Klauseln wird nun die Versicherungssumme auf Erstes Risiko gebildet. Die offenbar die Verwirrung um den Versicherungswert auslösenden Sonderbaubestände (Medizintechnik, Energieversorgung und Bestandteile von besonderem Kunstwert) sind aus den Klauseln herausgelöst und separiert worden. Es bleibt jedoch festzuhalten, dass die Anwendung der ABBL noch nicht sonderlich ausgeprägt ist.

Bei Erst-Risiko-Position die Folgen bedenken

Versicherer sind gut beraten, sich beim Abstellen auf eine Erst-Risiko-Position der Konsequenzen bewusst zu sein. Faktisch übernimmt die Bauleistungsversicherung für den in Baumaßnahmen verwickelten Bestandsbau die Rolle des Gebäudeversicherers. Statt jedoch wie bei Gebäudeversicherungen üblich den gesamten Wert des in Risiko stehenden Objektes mit Prämie zu belegen, wird auf einen Betrag abgestellt, den der Versicherungsnehmer als Höchstschadenpotenzial ermittelt hat. Unabhängig davon, was dem Bestandsbau widerfährt und auch an welcher Stelle, steht der Versicherer bis zum vereinbarten Betrag in der Pflicht: Der Versicherer leistet Entschädigung für unvorhergesehen eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen an den versicherten Altbauten und an sonstigen versicherten Sachen. Ein Ursachenzusammenhang mit den Neubauarbeiten ist nicht erforderlich.

Beweislast im Schaden

Ignoriert der Versicherungsnehmer die Obliegenheit, vor Beginn der Bauarbeiten den Zustand des Altbaus zu dokumentieren, stehen ihm schwere Zeiten bevor. Ohne entsprechende Dokumentation ist es für den Versicherungsnehmer ungleich schwerer, den Beweis zu erbringen, dass ein Schaden während der Bauzeit eingetreten und nicht schon vorher existent war. In der Praxis werden hierzu meist Sachverständige beauftragt und ein „Beweissicherungsverfahren“ durchgeführt. Die Obliegenheiten verpflichten den Versicherungsnehmer darüber hinaus, den Zustand während der Bauzeit zu überwachen, um rechtzeitig Maßnahmen treffen zu können, wenn ein möglicher Schaden droht. Vorhandene Risse im Mauerwerk sind zu markieren und zu überwachen. In der Praxis werden diese durch sogenannte Gipsmarken kenntlich gemacht. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheiten (vorsätzlich oder grob fahrlässig), so kann der Versicherer möglicherweise zur Kündigung berechtigt oder gar in Gänze leistungsfrei sein.

Fazit

Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass gerade bei der Vereinbarung von Altbauklauseln ein besonderer Beratungsbedarf besteht. Hintergründe der Versicherungssummenbildung und der besonderen Obliegenheiten sollten dem Versicherungsnehmer transparent geschildert werden. Eine fundierte Beratung durch den Makler oder Versicherungsvermittler ist hierbei unerlässlich.

Absicherung Bestandsbau und die Altbauklauseln
Praxisleitfaden

In ihrem Ratgeber „Technische Versicherungen – Leitfaden für die Praxis“ stellen Stephan Schmitz und Andreas Knittel unter anderem wichtige Klauseln im Bereich der technischen Versicherung vor. Die 2. Auflage enthält aktuelle Markt- und Bedingungsentwicklungen sowie ein neues Kapitel zur Betriebsunterbrechungsversicherung. Beispiele und grafische Darstellungen machen komplexe Themen leicht verständlich.

Diesen Beitrag lesen Sie auch in AssCompact 04/2025 und in unserem ePaper.

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<a href="/nachrichten/versicherungsschutz-fuer-e-autos-was-makler-erwarten" hreflang="de">Versicherungsschutz für E-Autos: Was Makler erwarten</a> http://www.asscompact.de/node/167882

Der Versicherungsschutz für E-Autos entwickelt sich weiter und die Nachfrage nach entsprechenden Versicherungen steigt. Rund zwei Drittel der Versicherungsmakler haben bereits Policen für E-Autos vermittelt. Bestimmte Leistungen sind ihnen dabei besonders wichtig.

167882 26. April 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Ein Aufschwung am Automarkt lässt weiter auf sich warten. Im März 2025 wurden laut Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) rund 4% weniger Pkw neu zugelassen als im Vorjahresmonat. Die schwächelnde Autokonjunktur hinterlässt auch Spuren im Geschäft mit Kfz-Versicherungen. Versicherer und Versicherungsmakler schauen deshalb ganz genau hin – vor allem, wenn es um Antriebsarten und Fahrzeugtypen geht.

Dass das Minus nicht noch deutlicher ausfiel, ist vor allem den alternativen Antrieben zu verdanken. Den größten Anteil machten Hybridfahrzeuge aus, aber auch E-Autos legten kräftig zu – mit einem satten Plus von fast 36%. Allerdings darf man dabei nicht vergessen: Die Zahl wirkt auch deshalb so positiv, weil die Neuzulassungen zu Beginn des Jahres 2024 nach dem abrupten Förderstopp für E-Autos durch die Ampel-Regierung im Dezember 2023 massiv eingebrochen waren.

Im März 2025 erreichte der Anteil reiner E-Autos (BEV) an den Neuzulassungen 16,8%. Das entspricht knapp 43.000 neuen batteriebetriebenen Pkws auf deutschen Straßen. Laut ADAC stammen die derzeit beliebtesten Modelle übrigens aus der ID.-Familie von Volkswagen. Insgesamt sind inzwischen rund 1,65 Millionen E-Autos in Deutschland unterwegs. Für die Versicherungsvermittlung sind dies interessante Zahlen, auch wenn der Trend hin zur E-Mobilität weiterhin nur schleppend vorangeht. Die neue Bundesregierung will laut Koalitionsvertrag nun gegensteuern – mit frischen Kaufanreizen, deren genaue Ausgestaltung allerdings noch offen ist.

Mehr als ein Drittel der Makler berät noch nicht zu E-Auto-Versicherungen

Dieser kleine Ausflug in die Welt der Pkw-Statistiken zeigt, warum die Versicherungswirtschaft in den vergangenen Jahren einen Schwerpunkt auf die Entwicklung von Versicherungen für E-Autos gelegt hat.

Bei Maklerunternehmen stellt sich die Situation wie folgt dar: Laut der aktuellen AssCompact-Studie „Private Kfz- und Flottenversicherung 2025“ hat bislang etwas mehr als ein Drittel der Versicherungsmakler – genau 36,5% – noch keine Beratung zu E-Auto-Policen durchgeführt.

Das ist bemerkenswert. Kein Wunder ist dagegen, dass der Anteil der vermittelten E-Auto-Verträge im Kfz-Versicherungsgeschäft der Makler noch überschaubar ist. Schließlich machen E-Autos aktuell nur rund 3,3% des gesamten Pkw-Bestands aus. Ein genauer Blick in vorgenannter Studie zeigt: Fast drei Viertel der Makler (72,5%) geben an, dass der Anteil von E-Auto-Policen in ihrem Kundenbestand unter 10% liegt. Etwa ein Viertel bewegt sich im Bereich zwischen 10 und 30%.

Das erwarten Makler von einem Versicherungsschutz für E-Autos

Ein Blick auf die Entwicklung des Versicherungsschutzes zeigt: Für E-Autos haben sich in den vergangenen Jahren einige besondere Kriterien herauskristallisiert. Auch Versicherungsmakler, die entsprechende Policen vermitteln, haben inzwischen klare Vorstellungen davon, welche Leistungen in einer E-Auto-Police enthalten sein sollten. In der Kfz-Haftpflicht gibt es kaum Unterschiede zwischen Stromern und Verbrennern – anders sieht es jedoch in der Kaskoversicherung aus. Hier kommt es Versicherungsmaklern auf spezielle Leistungen an, wie die aktuelle AssCompact-Studie unter Versicherungsmaklern zeigt.

Ganz oben auf der Liste: der Antriebs-Akku. Kein Wunder – schließlich ist er nicht nur das teuerste, sondern auch das empfindlichste Bauteil eines E-Autos. Auf Platz zwei und drei folgen der Einschluss von Kurzschluss- und Überspannungsschäden sowie von Tierbiss-Schäden. Besonders Marderschäden können teuer werden: Wird etwa der Kabelbaum eines Elektroautos beschädigt, ist oft ein kompletter Austausch notwendig – Reparaturkosten im vierstelligen Bereich sind keine Seltenheit.

Doch damit nicht genug: Mehr als die Hälfte der befragten Makler legt Wert darauf, dass auch Schäden durch falsches Abschleppen mitversichert sind. Kein Zufall, denn herkömmliche Abschleppmethoden können bei E-Autos schnell den Antrieb beschädigen. Ebenfalls als wichtig werden Leistungen wie die Mitversicherung von Ladekarten, Ladekabeln oder Ladeinfrastruktur sowie die finanzielle Absicherung gegen selbstverschuldete Unfälle, Vandalismus und Naturereignisse genannt.

Ein Thema, das zunehmend an Bedeutung gewinnt sind sogenannte Löschcontainer. Bei einem Brand kann es notwendig sein, ein E-Auto stunden- oder tagelang in einem Wassercontainer zu lagern, um Nachzündungen zu vermeiden. Auch hierzu gab es in der Umfrage Einzelnennungen von Versicherungsmaklern.

E-Autos bei der Prämienentwicklung vor Verbrennern

Während Versicherer E-Autofahrer anfangs noch mit Rabatten lockten, ziehen die Prämien inzwischen spürbar an. Im Zuge der allgemeinen Preissteigerungen zum Jahreswechsel stiegen die Beiträge für Elektro- und Hybridfahrzeuge sogar stärker als bei Verbrennern, wie das Vergleichsportal Verivox berichtet. In der Vollkaskoversicherung lag das Plus bei E-Autos im Schnitt bei 30%, bei Benzinern und Dieseln waren es rund 25%.

Der Grund: höhere Reparaturkosten, die sich zunehmend im Beitrag niederschlagen – auch wenn E-Autos laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) im Durchschnitt rund 20% weniger Schäden verursachen.

Versicherungsschutz für E-Autos: Was Makler erwarten

Fest steht: Mit zunehmender Erfahrung und fortschreitender Technik rund um E-Autos wird sich auch der Versicherungsschutz weiterentwickeln. Für Versicherungsmakler werden Kfz-Versicherungen für E-Autos im Beratungsgespräch künftig eine immer größere Rolle spielen – und das zunehmend nicht nur für Neuwagen, sondern auch für gebrauchte E-Autos. (bh)

Über die Studie

Die Online-Befragung zur Studie „AssCompact AWARD – Private Kfz- & Flottenversicherung 2025“ wurde vom 05.02.2025 bis 14.02.2025 durchgeführt. Nach einer Qualitätsprüfung flossen die Stimmen von 344 Vermittlern aus der Finanz- und Versicherungsbranche in die Stichprobe ein, die damit ein sehr gutes Abbild der Vermittlerschaft darstellt. Die Studie kann hier erworben werden.

Lesen Sie auch:
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<a href="/nachrichten/dokumentationspflichten-was-34f-vermittler-beachten-muessen" hreflang="de">Dokumentationspflichten: Was 34f-Vermittler beachten müssen</a> http://www.asscompact.de/node/167880

Mit der Pflicht zur Erhebung der ESG-Präferenzen und den jüngsten Anpassungen durch die Bürokratieentlastungsverordnung haben sich die Berufsregeln und -pflichten für Finanzanlagenvermittler erneut geändert. Welche kritischen Punkte sind in der Beratungspraxis daher besonders relevant?

167880 25. April 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement Ein Artikel von Markus Müller, Partner und Wirtschaftsprüfer bei der BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und Leiter Fachbereich Versicherungen, und Fatih Köylüoglu, Senior Manager bei der BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und Leiter des 34f-Prüfungsteams

Durch die novellierte Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) wurden die regulatorischen Vorgaben der EU-Finanzmarktrichtlinie (MiFID II) umgesetzt und erweiterte Pflichten in die FinVermV aufgenommen, die für Finanzanlagenvermittler bereits seit dem 01.08.2020 gelten. Des Weiteren sind Finanzanlagenvermittler seit dem 20.04.2023 verpflichtet, Nachhaltigkeitspräferenzen von Kunden im Rahmen der Anlageberatung zu erfragen und diese bei der vorzunehmenden Eignungsbeurteilung zu berücksichtigen. Kürzlich wurde die FinVermV durch die Bürokratieentlastungsverordnung zum 01.01.2025 nochmals geändert und dabei wurden unter anderem die in der FinVermV normierten Anzeigepflichten aufgehoben, da die Regelung in § 7 Gewerbeordnung (GewO) verschiedene, bereits bestehende Anzeigepflichten bündelt. Das Regelwerk ist laut Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO neben der aufsichtsrechtlichen Relevanz auch anlegerschützend. Ein Verstoß gegen die Verhaltens- und Sorgfaltspflichten kann auch eine zivilrechtliche Schadensersatzpflicht nach sich ziehen.

Fehler in der Dokumentation sind rückläufig

Die 34f-Vermittler sind verpflichtet, für jedes Kalenderjahr durch einen geeigneten Prüfer dahingehend prüfen zu lassen, ob sie die Vorschriften aus der FinVermV eingehalten haben. Eine jährliche Prüfungspflicht besteht, wenn im Kalenderjahr der Tatbestand der Anlageberatung oder -vermittlung unabhängig vom Provisionsfluss verwirklicht wird. Bagatell- oder Billigkeitsgrenzen gibt es dabei nicht. Bezieht der freie Vermittler hingegen lediglich Bestandsprovisionen ohne Ausübung einer erlaubnispflichtigen Tätigkeit, reicht die Abgabe einer Negativerklärung.

Die Zahl der Fehler in der Vermittlungs- und Beratungsdokumentation hat aus Sicht der BDO in den vergangenen Jahren abgenommen. Diese Entwicklung lässt auf eine deutliche Qualitätsverbesserung in der Investmentberatung schließen. Allerdings unterlaufen den Vermittlern vor allem mit Blick auf die neuen Berufspflichten noch einige Fehler, die sich vermeiden lassen – folgend im Überblick erläutert.

Kosten und Zuwendungen

Im Rahmen der Kosteninformationen sind die Gesamtkosten in aggregierter Form als Geld- und als Prozentbetrag bezogen auf den Anlagebetrag auszuweisen. Zudem müssen sich Kosteninformationen auf das konkrete Finanzprodukt beziehen. Fallen bestimmte Kosten nicht an, ist dies durch eine Null kenntlich zu machen. Die Zuwendungen sind auch in der Kosteninformation als Teil der Dienst-­leistungskosten gesondert auszu-­weisen. Sofern ein Vermittler für eine Vertriebsgesellschaft tätig ist, sind auch die Provisionen anzugeben, die die Vertriebsgesellschaft als Obervermittler erhält.

Zeitpunkt der erstmaligen Abfrage der ESG-Präferenzen

Bei einem Bestandskunden ohne Neugeschäft haben Finanzanlagenvermittler die ESG-Präferenzen des Bestandskunden erstmals bei der nächsten Durchführung einer Anlageberatung abzufragen. In der Praxis führt das dazu, dass die ESG-Präferenzen des Bestandskunden im Rahmen der regelmäßigen Aktualisierung von Kundenprofilen bzw. bestehenden Eignungsbeurteilungen sowie im Rahmen der erneuten Anlageberatung im Zusammenhang mit Neuinvestitionen erhoben werden. Dies kann beispielsweise in Form eines persönlichen Beratungsgespräches mit dem Kunden erfolgen. Bei einem Neukunden gilt für die Anlageberatung, dass die ESG-­Präferenzen des Kunden verpflichtend abzufragen sind, wenn der Erstkontakt mit dem Neukunden ab dem 20.04.2023 stattfindet. Ferner sind Nachhaltigkeitspräferenzen, die die Anlageziele „Anlagezweck“, „Anlagedauer“ und „Risikotoleranz“ komplettieren und zu denen der Kunde auch zuvor schon befragt werden musste, in der Eignungsbeurteilung im Rahmen der üblichen Aktualisierung von Kundenprofilen anzupassen.

Unvollständige Geeignetheitsprüfung

Die im Rahmen der Beratung durchzuführende Geeignetheitsprüfung fällt oftmals unvollständig aus. Vor allem bei Folgeberatungen fehlt der Verweis auf ein bereits bestehendes und noch aktuelles Kundenprofil in der Geeignetheitserklärung. Die Geeignetheitserklärung muss nicht nur die Feststellung der Geeignetheit einer Finanzanlage beinhalten, sondern auch die vom Gesetzgeber geforderte Begründung. Dazu muss der Vermittler die Eigenschaften des Finanzinstruments qualitativ mit den Kundenangaben abgleichen. Eine Empfehlungsbegründung ohne individuellen Bezug zu den Kundenangaben ist daher nicht ausreichend.

Empfehlung zur Anbindung an Maklerpool oder Vertriebsgesellschaft

Grundsätzlich empfiehlt es sich angesichts der verschärften Berufspflichten sowie der weiterhin zunehmenden bürokratischen Herausforderungen eine Anbindung an einen Maklerpool oder an eine Vertriebsgesellschaft anzustreben, die den freien Vermittlern eine allumfassende IT-Unterstützung und vordefinierte Musterunterlagen anbieten, um etwaige Verstöße und Haftungsrisiken zu vermeiden.

Sanktionen und Geldbuße bei IDD-Verstößen

Aufgrund der strikten Bußgeldpraxis müssen Versicherungsvermittler mit einer Erlaubnis nach § 34d GewO bei Verstößen gegen die Berufsregeln mit hohen Geldbußen oder sogar dem Entzug der Erlaubnis rechnen.

Im Fall von juristischen Personen (z. B. GmbH) sieht der Sanktionskatalog hierzu Strafen zu maximalen finanziellen Verwaltungssanktionen in Höhe von mindestens 5 Mio. Euro oder 5% des jährlichen Gesamtumsatzes des Unternehmens (gemäß Art. 33 Abs. 2 Buchstabe e IDD) und bei natürlichen Personen in Höhe von mindestens 700.000 Euro (gemäß Art. 33 Abs. 2 Buchstabe f IDD) vor.

Des Weiteren ist in § 147c GewO ein Bußgeldtatbestand bei Verstößen gegen die Sorgfaltspflichten bei der Vermittlung von Versicherungsanlageprodukten normiert. Die Zuständigkeit für die Ahndung sowie die öffentliche Bekanntmachung von Verstößen eines Versicherungsvermittlers sowie Veröffentlichung verantwortlicher Personen erfolgt jeweils auf Landesebene durch die zuständige Behörde.

Versicherungsvermittler sollten daher frühzeitig aktiv werden und die Angemessenheit sowie Wirksamkeit ihrer bestehenden Prozesse überprüfen, um Verstöße gegen berufliche und organisatorische Pflichten sowie daraus resultierende hohe Strafen und Haftungen zu vermeiden.

Diesen Beitrag lesen Sie auch in AssCompact 04/2025 und in unserem ePaper.

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<a href="/nachrichten/axa-startet-neues-einmalbeitragsprodukt-mit-garantie" hreflang="de">AXA startet neues Einmalbeitragsprodukt mit Garantie</a> http://www.asscompact.de/node/167879

Die AXA hat ihr Angebot im Einmalbeitragsgeschäft erweitert. Das neue Produkt mit zusätzlicher Garantiekomponente heißt „ClassicNow“. Die Klassikpolice richtet sich an Kunden, die mittelfristig einen Betrag ab 10.000 Euro anlegen möchten. Möglich sind Laufzeiten zwischen 7 und 15 Jahren.

167879 25. April 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die AXA hat ihre Palette im Einmalbeitragsgeschäft mit Lebens- und Rentenversicherungen um ein neues Produkt ausgebaut: „ClassicNow“ wendet sich an Kunden, die mittelfristig einen Betrag ab 10.000 Euro investieren wollen. Gezielt richtet sich das Produkt mit Garantiekomponente an Kunden, die Wert legen auf Planungssicherheit sowie auf eine einfache und sichere Kapitalanlage mit der zusätzlichen Chance auf Rendite, wie die AXA mitteilt. „Mit ClassicNow haben wir ein Angebot für die Kund:innen, die bei einer Einmalanlage schon im Vorfeld wissen möchten, welche Auszahlung sie bei Vertragsende garantiert erwarten können, und die zudem auf eine stabile jährliche Verzinsung setzen“, sagt Karsten Dietrich, im Vorstand der AXA verantwortlich für die Personenversicherungen.

Die endfällige Garantie des Produkt beträgt je nach Laufzeit des Vertrages zwischen 103 und 111%. Angelegt ist das Geld im AXA Sicherungsvermögen. Möglich sind Laufzeiten zwischen 7 und 15 Jahren. Allerdings kann der Auszahlungszeitpunkt oder der Rentenbeginn auch über die vereinbarte Laufzeit hinaus um bis zu zehn Jahre verschoben werden. Der späteste Renten- oder Auszahlungsbeginn liegt bei 87 Jahren.

Hinzu kommt ein Zinsüberschuss, der an die jeweils gültige laufende Überschussbeteiligung der AXA Lebensversicherung AG gekoppelt ist.

Am Ende der Laufzeit steht das bis dahin aufgebaute Vertragsvermögen als Einmalauszahlung zur Verfügung. Alternativ können sich Kunden auch für eine lebenslange Rentenzahlung entscheiden. Stirbt die versicherte Person während der Vertragslaufzeit, bekommen die Hinterbliebenen das Vertragsvermögen. (tik)

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<a href="/nachrichten/dws-oeffnet-esg-fonds-fuer-investitionen-ruestung" hreflang="de">DWS öffnet ESG-Fonds für Investitionen in Rüstung</a> http://www.asscompact.de/node/167877

Laut mehrerer Medienberichte hebt die DWS Einschränkungen auf, aufgrund derer einige ihrer Fonds nicht in Rüstungsgüter investieren konnten. Stefan Hoops, CEO des Vermögensverwalters, gab dies in einem Interview bekannt.

167877 25. April 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

An der Frage, ob die Rüstungsindustrie wirklich nachhaltig ist, scheiden sich spätestens seit der „Zeitenwende“, eingeläutet durch den Ukraine-Krieg und die darauf folgende Rede des damaligen Bundeskanzlers Olaf Scholz, die Geister. Die einen sehen in Rüstung einen friedenstiftenden Nutzen, andere wiederum sind skeptisch, z. B. weil sich nicht einschätzen lässt, wo die Waffen tatsächlich eingesetzt werden.

Fakt ist aber: Der politische Trend geht auch in Deutschland in Richtung Aufrüstung zum Zwecke der Verteidigung. Das bringt einen gewissen Kapitalbedarf mit sich, der in Teilen auch schon stärker gedeckt wird. Rheinmetall bspw. konnte in den letzten Monaten einen starken Kursanstieg verbuchen. Und auch der auf europäische Rüstungsaktien fokussierte „WisdomTree Europe Defence“-ETF, der erst Anfang März aufgelegt wurde, hat laut der Plattform justETF bereits ein Fondsvolumen von knapp 1,2 Mrd. Euro erreicht.

Jetzt steigt auch der größte deutsche Vermögensverwalter, die DWS, weiter auf den Zug der Rüstungsinvestitionen auf, wie aus mehreren Medienberichten hervorgeht, die sich auf ein Interview von Stefan Hoops, Vorsitzender der Geschäftsführung, mit Bloomberg berufen. Die DWS will nun einige Restriktionen ihrer ESG-Fonds aufheben und diese somit für Investitionen in die Rüstungsbranche öffnen.

Neuausrichtung in Europa

Die Entscheidung sei Teil einer breiten Neuausrichtung der europäischen Investmentbranche, da Fondsmanager von Skandinavien bis Frankreich nach Möglichkeiten suchten, eine Industrie zu finanzieren, deren geopolitische Bedeutung angesichts von Kriegen und einer Verschlechterung der Beziehungen zu den USA zugenommen habe. Diese Neuausrichtung habe auch dazu beigetragen, dass die Anlagerenditen steigen konnten, erläutert u. a. das Handelsblatt.

Hoops zufolge hätten sich die Branchenregeln für Fonds, die sich selbst als ESG-Fonds vermarkten, geändert – auch aufgrund der finanziellen Performance des Rüstungssektors. Früher wurden Waffenhersteller aufgrund dieser Regelungen ausgeschlossen. Doch mehrere „Standardsetzer für die deutsche Vermögensverwaltungsbranche“ hätten sich Ende letzten Jahres darauf geeinigt, eine Regel zu ändern, die als ESG-Zielmarktkonzept bekannt ist, schreibt die DWS in einer weiteren Mitteilung an Bloomberg. 2021, als die ursprüngliche Regelung entworfen wurde, habe es noch keine Standards für nachhaltige Produkte in der EU gegeben. Die Änderung dieser Richtlinien gelte für ganz Deutschland und ermögliche es den Fondsmanagern, ESG-Fonds für Verteidigungsinvestitionen zu öffnen.

DWS überarbeitet Fondsregeln

In der Mitteilung gegenüber Bloomberg schildert die DWS, dass sie nun die Dokumentation der Fonds anpasse, die den „DWS Basic Exclusions-Filter“ anwenden. Bis 21.05.2025 soll die Änderung in Kraft treten. Es werde dann ein Schwellenwert abgeschafft, der Fonds daran hindert, Unternehmen zu halten, die mehr als 10% ihres Umsatzes aus dem Verteidigungsbereich erzielen. Außerdem können die Fonds dann Aktien von Unternehmen erwerben, die mit Atomwaffen in Verbindung stehen.

Aufgrund der Anpassungen stehen den DWS-Fonds dann 34 Mitglieder des MSCI World zur Verfügung, die zuvor Beschränkungen im Verteidigungsbereich unterlagen. Weiterhin ausgeschlossen sind im Rahmen der „Controversial Weapons Policy“ der DWS Streumunition und andere kontroverse Waffen.

Laut Hoops plane die DWS nicht, das gesamte durch diese Anpassungen freigesetzte Geld in die Rüstung zu stecken. Jedoch handle es sich bei den dann verfügbaren Mitteln um „Hunderte von Milliarden an Nominalwerten, die dann in die Verteidigung investiert werden können“.

DWS folgt auf AllianzGI

Anfang April hatte auch Allianz Global Investors, die Asset-Management-Tochter der Allianz, über einen Blogpost von Matt Christensen, Verantwortlicher für nachhaltige Investments bei AllianzGI, verkündet, dass die Politik für Rüstungsaktien angepasst werde. Die ESG-Fonds des Vermögensverwalters würden demnach für militärische Ausrüstung und Dienstleistungen geöffnet. Künftig dürfen die entsprechenden ESG-Fonds somit in Unternehmen investieren, die mehr als 10% ihres Umsatzes hierdurch erzielen, ähnlich also zur Regelung, die auch die DWS bislang anwandte.

Unternehmen, die im Bereich der Atomwaffen aktiv sind, vorausgesetzt, es handle sich um Geschäfte im Rahmen des Atomwaffensperrvertrags, sind bei ESG-Fonds von AllianzGI nun ebenfalls erlaubt. Matt Christensen begründete die Entscheidung damit, dass Verteidigung heute mehr und mehr „als eine Notwendigkeit für sozioökonomische Entwicklung gesehen“ werde und die nun gestrichenen Ausschlusskriterien für die Aufnahme von Rüstungsunternehmen „besonders belastend“ gewesen seien. (mki)

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<a href="/nachrichten/qbe-verstaerkt-niederlassung-duesseldorf" hreflang="de">QBE verstärkt Niederlassung in Düsseldorf</a> http://www.asscompact.de/node/167876

Die Düsseldorfer Niederlassung von QBE Deutschland hat im April Zuwachs bekommen: Dr. Frank Amandi übernimmt den Posten als Senior Underwriter Financial Lines & Specialty Markets. Er bringt mehr als zwei Jahrzehnte Erfahrung in der Versicherungsbranche mit in das Unternehmen.

167876 25. April 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Der Industrieversicherer QBE hat seit April einen neuen Senior Underwriter Financial Lines & Specialty Markets (FSM): Dr. Frank Amandi. In seiner neuen Position soll er laut QBE nun Impulse im Bereich Financial Lines setzen sowie die Expansionspläne des Versicherers in Deutschland weiter vorantreiben. Berichten wird Amandi an Dr. Paul Lambertz, Portfolio Manager Financial & Specialty Markets. Amandi wird in der QBE-Niederlassung Düsseldorf tätig sein.

Er kann über zwei Jahrzehnte Erfahrung in der Branche nachweisen und bringt daher umfassende Expertise in der Versicherungswirtschaft mit. Nach dem Studium arbeitete Amandi zunächst als Jurist mit Schwerpunkt Steuer- und Gesellschaftsrecht. Nach seinem baldigen Wechsel in die Versicherungswirtschaft übernahm er diverse Funktionen im Schadenmanagement und Underwriting bei Chubb. Er war zudem im Laufe seiner Karriere auch als Chief Underwriting Officer Financial Lines bei Allianz und zuletzt bei Berkshire Hathaway Specialty Insurance (BHSI) als Head of Financial Institutions tätig. (lg)

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<a href="/nachrichten/bca-ag-wird-teil-des-bipro-hub-netzwerks" hreflang="de">BCA AG wird Teil des BiPRO-Hub-Netzwerks</a> http://www.asscompact.de/node/167864

Der Maklerpool BCA ist nach langjähriger Mitgliedschaft im Brancheninstitut für Prozessoptimierung e. V. nun auch dem BiPRO-Hub beigetreten. Somit sollen Vermittler, die mit der BCA zusammenarbeiten, künftig von Geschwindigkeitsvorteilen bei der Datenverarbeitung profitieren.

167864 25. April 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Seit 2008 ist die BCA AG Mitglied im Brancheninstitut für Prozessoptimierung e. V. (BiPRO). Nun ist der Maklerpool mit Sitz in Oberursel auch dem BiPRO-Hub beigetreten. Diese ermöglicht ihren Netzwerkteilnehmern einen standardisierten und prozessoptimierten Daten- und Dokumentenaustausch für das Versicherungsgeschäft.

Über den Eintritt sollen nun alle Vermittler, die mit der BCA zusammenarbeiten, die Datenverarbeitung schneller und effizienter abwickeln können – bei gleichbleibend hohem Qualitätsniveau, so heißt es in der Mitteilung der BCA.

Mehr Effizienz bei der Datenverarbeitung

Als wesentlicher Mehrwert kann über die Datendrehscheibe des BiPRO-Hubs der Daten- und Dokumentenaustausch BiPRO-konform und effizient für das digitale Maklerbüro genutzt werden. Dies beschleunige nicht nur die Digitalisierung des Maklermarktes, sondern auch die Marktdurchdringung der BiPRO-Standards erheblich, so die BCA. Bei der BCA AG erfolgt die Zusammenarbeit mit dem BiPRO-Hub über eine Schnittstelle zur hauseigenen Serviceplattform DIVA. So können die Vermittler auf einheitlich standardisierte Daten und Dokumente im Sinne der teilnehmenden Versicherungsunternehmen zurückgreifen und effizient damit arbeiten.

Roman Schwarze aus dem Vorstand der BCA AG erläutert, dass der Maklerpool mit seiner Serviceplattform DIVA, dem DIVA Portfolio Builder und der Endkunden-App „Ihr FinanzCockpit“ bereits sehr starke Lösungen im Bereich Technik und schnelle Datenverarbeitung biete. Mit dem BiPRO-Hub stärke die BCA die Dateneffizienz weiter. Vermittler könnten dadurch noch schneller Daten verarbeiten, bei gleichbleibend hoher Qualität. (mki)

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<a href="/nachrichten/provisionszahlungen-kryptowaehrung-zulaessig" hreflang="de">Provisionszahlungen in Kryptowährung zulässig</a> http://www.asscompact.de/node/167836

Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass Kryptowährungen wie Ether (ETH) grundsätzlich als Sachbezug im Arbeitsvertrag vereinbart werden können, wenn dies im Interesse des Arbeitnehmers liegt. Nur der unpfändbare Anteil des Arbeitsentgelts muss in Geld ausgezahlt werden.

167836 25. April 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die Übertragung der Kryptowährung Ether (ETH) zur Erfüllung von Provisionsansprüchen des Arbeitnehmers kann, wenn dies bei objektiver Betrachtung im Interesse des Arbeitnehmers liegt, grundsätzlich als Sachbezug im Sinne von § 107 Abs. 2 Satz 1 GewO vereinbart werden, hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden. Der unpfändbare Betrag des Arbeitsentgelts muss dem Arbeitnehmer aber in Geld ausgezahlt werden.

Streit um Provisionsanspruch in Kryptowährung

Die Klägerin war von Juni 2019 bis Dezember 2021 bei der Beklagten, einem Unternehmen im Bereich Kryptowährungen, angestellt. Zunächst arbeitete sie 20 Stunden pro Woche mit einem Bruttogehalt von 960 Euro, ab April 2020 in Vollzeit mit 2.400 Euro. Bis März 2020 war eine Provision auf Basis monatlicher Geschäftsabschlüsse vereinbart, die in Euro berechnet und zum „aktuellen Wechselkurs“ in Ethereum (ETH) umgerechnet und ausgezahlt werden sollte. Eine tatsächliche Überweisung der Provision in ETH erfolgte jedoch nicht, obwohl die Klägerin mehrfach darum bat und ein Wallet für die Übertragung angab. Erst mit der Gehaltsabrechnung für Dezember 2021 zahlte die Beklagte 15.166,16 Euro brutto als Provisionen, wobei die Klägerin zusätzlich 19.194 ETH für Februar und März 2020 forderte.

Die Beklagte argumentierte, dass die Zahlung durch die Dezemberzahlung erfüllt sei und verwies auf § 107 Abs. 1 GewO, wonach Arbeitsentgelt in Euro zu zahlen sei und eine Zahlung in Kryptowährung nicht zulässig sei. Die Vorinstanzen gaben der Klage statt.

Die Revision der Beklagten hatte vor dem BAG Erfolg, weil das Berufungsgericht das pfändbare Einkommen nach § 107 Abs. 2 Satz 5 GewO unzutreffend ermittelt hat. Der Klägerin stehen die Provisionen in ETH grundsätzlich zu. Kryptowährung ist zwar kein „Geld“ im Sinne von § 107 Abs. 1 GewO, aber § 107 Abs. 2 Satz 1 GewO erlaubt Sachbezüge als Teil des Arbeitsentgelts, wenn dies im Interesse des Arbeitnehmers liegt. Dies war hier der Fall.

Wert der Sachbezüge darf pfändbaren Teil des Arbeitsentgelts nicht überschreiten

Nach § 107 Abs. 2 Satz 5 GewO darf der Wert der Sachbezüge den pfändbaren Teil des Arbeitsentgelts nicht überschreiten. Der unpfändbare Betrag muss in Geld ausgezahlt werden, um sicherzustellen, dass der Arbeitnehmer nicht auf Sozialleistungen angewiesen ist oder den Sachbezug in Euro umtauschen muss. Ein Verstoß führt bei teilbarem Sachbezug, wie hier ETH, zur teilweisen Nichtigkeit der Vereinbarung. Das Arbeitsentgelt muss bis zur Pfändungsfreigrenze in Geld gezahlt und der Sachbezug entsprechend gekürzt werden. Das Berufungsgericht hat die Pfändungsfreigrenzen nicht korrekt ermittelt, und es wurden nicht alle relevanten Tatsachen für die Berechnung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen festgestellt. Daher wurde die Sache zur neuen Entscheidung an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen. (bh)

BAG, Urteil vom 16.04.2025 – Az: 10 AZR 80/24

 

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<a href="/nachrichten/provision-zu-honorar-lohnt-sich-der-wechsel-fuer-finanzberater" hreflang="de"> Provision zu Honorar: Lohnt sich der Wechsel für Finanzberater?</a> http://www.asscompact.de/node/167712

Honoris Finance bildet Finanzberater weiter, damit sie ihren Kunden noch bessere Möglichkeiten für eine sinnvolle Geldanlage aufzeigen können. Beim Vergütungsmodell für den Berater setzt Andree Breuer klar auf das Honorar. Welche Vorteile, aber auch Herausforderungen gibt es dabei?

167712 25. April 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement Ein Artikel von Andree Breuer, Gründer der Honoris Finance GmbH, Finanzexperte auf Honorarbasis

Die Provisionsberatung steht zunehmend in der Kritik: Viele Finanzberater fragen sich daher, ob der Wechsel zur Beratung und Vermittlung auf Honorarbasis der richtige Schritt ist. Ein Umstieg auf die Honorarvergütung kann für Finanzberater den entscheidenden Unterschied machen – sowohl für ihre Reputation als auch für ihre Geschäftsmodelle. Doch was bedeutet dieser Wandel konkret für die eigene Praxis, welche Vorteile ergeben sich und was sollten Finanz­berater beachten?

Provisionsberatung und Finanzberatung auf Honorarbasis

Die Provisionsberatung ermöglicht Beratern ein intransparenteres Einkommen, da die Vergütung nicht vom Kunden separat bezahlt wird. Gleichzeitig unterliegt diese Vergütung einem langfristigen Storno­risiko. Die Honorarvergütung hingegen bietet Finanzberatern die Möglichkeit, sich klar von Provisions­modellen abzugrenzen. Kunden zahlen für die Beratung und Vermittlung eine feste Gebühr, die sich an der erbrachten Leistung oder am Vermögen orientiert anstatt am Produktabschluss.

In jüngster Zeit stehen immer mehr Menschen provisionsbasierten Finanzberatungen skeptisch gegenüber. Das Problem: Viele Kunden beschleicht das Gefühl, dass ihre Bedürfnisse nicht im Fokus stehen. So hört man von Betroffenen, dass Berater zwar gute Produkte empfehlen – sie sind aber kaum auf die indivi­duellen finanziellen Ziele abgestimmt. Gerade die Abhängigkeit von bestimmten Produkten kann zu Interessenkonflikten führen. Der Berater kann dazu verleitet werden, Produkte mit hohen Provisionen zu bevorzugen – schlimmstenfalls zum Nachteil des Kunden. Diese Problematik hat in der Öffentlichkeit und bei Verbraucherschützern zu wachsender Kritik geführt. So griff die Verbraucherzentrale das Thema Ende letzten Jahres erneut auf.

Fehlende Transparenz in der Provisionsberatung

Ein großes Problem besteht in der fehlenden Transparenz der Gesamtkosten von Finanzprodukten in einer Provisionsberatung. Oftmals sind diese Kosten in undurchsichtigen Modellen verborgen. Zahlreiche Produkte beinhalten zusätzliche Kosten, da die Provisionen des Beraters direkt in den Produktpreis eingerechnet werden. Dadurch zahlen Verbraucher für identische Produkte mehr als bei einer provisionsfreien Beschaffung – ein Umstand, der zu Unsicherheit führt.

Hinzu kommen finanzielle Nachteile, wenn hohe Kosten langfristig den Wert der Produkte mindern und somit die Rendite schmälern. Laufende Gebühren wie etwa Verwaltungs- oder Bestands­provisionen reduzieren über die Jahre die erzielten Erträge erheblich. Solche Erfahrungen können das Vertrauen der Verbraucher in die Finanzbranche nachhaltig beeinträchtigen. Gleichzeitig bleibt entscheidend, dass Menschen sich frühzeitig und angemessen absichern. Ohne eine rechtzeitige Vorsorge drohen spätestens im Rentenalter finanzielle Engpässe, die viele in die Altersarmut führen können.

Honorarvergütung als Alternative für Finanzberater?

Viele Finanzberater lässt die wachsende Skepsis an Provisions­beratungen an ihrer bisherigen Tätigkeit zweifeln. Es steht die berechtigte Frage im Raum, ob das Honorar­modell für sie lukrativer ist – sind Berater auf Honorarbasis doch zunehmend gefragter und angesehener. Die Vorteile, die sich daraus potenziell ergeben, sind vielfältig: Berater auf Honorarbasis sind nicht an bestimmte Produktanbieter oder Provisionsmodelle gebunden. Sie können rein auf die Bedürfnisse der Kunden eingehen und sind frei von einem finanziellen Anreiz für den Verkauf bestimmter Produkte. Das Honorarmodell schafft dadurch eine größere Transparenz – schließlich zahlen Kunden nur für die Beratungsleistung und kennen die Preise im Voraus. Es gibt folglich keine versteckten Gebühren oder Provisionen in den Produkt­kosten. Das stärkt das Vertrauen der Kunden langfristig, fördert die Kundenbindung und verbessert allgemein den Ruf des Beraters, was auch Neukunden anzieht.

Im Gegensatz zur provisionsbasierten Vergütung, die stark von kurzfristigen Abschlüssen abhängt, bietet die Honorarvergütung zudem eine stabilere Einkommensstruktur. Insbesondere durch die Möglichkeit, auf Stundenbasis oder in Form von Pauschalvergütungen abzurechnen, entsteht ein kalkulierbares Geschäftsmodell. Gleichzeitig bietet dieses Geschäftsmodell mehr Raum für Individualität, weil der Honorarberater stärker eine unternehme­rische Rolle einnimmt. Nicht zuletzt stellt die Beratung auf Honorarbasis ein zukunftssicheres Modell dar. In Anbetracht massiver Kritik, etwa durch die Verbraucherzentralen, die sich offen dafür aussprechen, bei Bedarf ein Provisionsverbot voranzutreiben, haben Provisionsberater allen Grund zur Sorge. Mögliche regulatorische Änderungen sind in der Zukunft nicht auszuschließen.

Herausforderungen beim Umstieg

So attraktiv das Modell der Honorarvergütung ist – ein Wechsel sollte dennoch gut geplant sein. Insbesondere zu Beginn können Einkommensschwankungen auftreten, da das Vergütungsmodell nicht mehr an den Produktverkauf gekoppelt ist. Es ist sinnvoll, im Voraus Rücklagen zu bilden, um etwaige finanzielle Differenzen auszugleichen. Ebenso sollte eine Anpassung der Zielgruppenansprache stattfinden. Kunden müssen den Mehrwert einer Honorarvergütung begreifen, die zwar im Vergleich zur Provisionsberatung Geld kostet, aber langfristig große Vorteile hat. Klare Kommunikationsstrategien sind notwendig, um die Vorteile der Honorarvergütung verständlich zu machen und neue Kunden zu gewinnen.

Ferner erfordert die Umstellung grundlegende Änderungen der internen Strukturen und Prozesse. Dazu zählt beispielsweise die Entwicklung von Vergütungs­strukturen. Darüber hinaus unter­liegen Berater auf Honorarbasis besonderen rechtlichen und steuer­lichen Anforderungen. Die recht­liche Beratungspraxis unterscheidet sich deutlich von der Provisions­beratung. Berater müssen sicher­stellen, dass ihre Honorar­modelle den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. „Unabhängiger Finanzexperte“ darf sich nur nennen, wer bestimmte Zulassungen besitzt, darunter jene nach § 34d GewO für den Versicherungsbereich und § 34f GewO für den Fonds­vermittlungsbereich.

Fazit: Herausforderungen und Möglichkeiten

Der Wechsel zur Beratung auf Honorarbasis bringt zahlreiche Herausforderungen mit sich, bietet aber gleichzeitig die Möglichkeit, sich nach­haltig und zukunftssicher auf dem Markt zu positionieren. Da die Politik der Honorarvergütung gerade reichlich Rückenwind gibt, sind die Bedingungen für Interessierte günstig wie nie.

Lesen Sie auch: Servicevereinbarungen: Das gilt es rechtlich für Makler zu beachten

Diesen Beitrag lesen Sie auch in AssCompact 04/2025 und in unserem ePaper.

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<a href="/nachrichten/kundennutzen-von-fondspolicen" hreflang="de">Kundennutzen von Fondspolicen</a> http://www.asscompact.de/node/167865

Die BaFin nimmt Lebensversicherer zunehmend in die Pflicht, den Kundennutzen von Fondspolicen transparenter zu gestalten. In einer Studie kritisiert die Finanzaufsicht u. a. eine zu hohe Kostenbelastung. Zudem können Rückvergütungen zu Interessenkonflikten führen – auch bei Vermittlern. Maklern empfiehlt Hans-Ludger Sandkühler daher, sich intensiv mit der Kostenbelastung von Fondspolicen zu befassen.

167865 24. April 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Lebensversicherer müssen den Kundennutzen ihrer Produkte stärker in den Fokus nehmen. So das Credo der BaFin in einer Pressemitteilung im August des vergangenen Jahres. Die BaFin hatte bereits im Mai 2023 ein Merkblatt zu wohlverhaltensaufsichtsrechtlichen Aspekten bei kapitalbildenden Lebensversicherungsprodukten veröffentlicht und im Anschluss 13 Lebensversicherer einer wohlverhaltensaufsichtsrechtlichen Prüfung unterzogen. Das Ergebnis: Neben formalen Defiziten genügen „manche Versicherer bei Weitem nicht den Vorgaben des BaFin-Merkblatts“. Bei der Jahrestagung der Versicherungsaufsicht 2025 kündigte die Exekutivdirektorin Julia Wiens an, dass sich die BaFin weiter mit dem Thema beschäftigen werde. In einer Studie zu Effektivkosten bei Lebensversicherungen kritisierte die BaFin insbesondere eine zu hohe Kostenbelastung bei Fondspolicen. Besonders im Fokus: Rückvergütungen der Kapitalverwaltungsgesellschaften (KVGs) an Lebensversicherungsunternehmen und/oder Vermittler.

Kostenstrukturen bei Fondspolicen

Die Gesamtkosten bei Fondspolicen setzen sich aus den Fondskosten und den Versicherungskosten zusammen. Bei Investmentfonds fallen üblicherweise einmalige Kosten (Ausgabeaufschlag) und laufende Kosten an. Laufende Kosten werden aus dem Fondsvermögen des Kunden entnommen und bestehen je nach Fonds aus pauschalen Managementgebühren (z. B. 1% des Fondsvermögens p. a.), Transaktionskosten und ggfs. auch aus an die Wertentwicklung des Fonds gebundenen Gebühren (Performance-Fee). Bei der Versicherung fallen je nach Tarif einmalige Abschluss- und Vertriebskosten (z. B. 2,5% der Beitragssumme), jährliche Verwaltungskosten (in Prozent des Beitrags), Stückkosten (jährliche Verwaltungskosten in Euro) sowie Anlagekosten (jährliche Kosten in Prozent des Fondsguthabens) an. Je nach Fallgestaltung kommt da so einiges zusammen.

Kostenausweis bei Fondspolicen

Damit Verbraucher sich einen Überblick über die Gesamtkosten verschaffen können, sind Versicherer nach § 2 der VVG-Informationspflichtenverordnung (VVG-InfoV) verpflichtet, den Versicherungsnehmer vor Abgabe seiner Vertragserklärung über die in die Prämie einer Lebensversicherung einkalkulierten Kosten sowie über die durch diese Kosten bedingte Minderung der Wertentwicklung in Prozentpunkten (Effektivkosten) zu informieren.

Produktfreigabeverfahren

Gemäß § 23 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) sind Versicherungsunternehmen verpflichtet, ein Produktfreigabeverfahren zu unterhalten, die freigegebenen Produkte regelmäßig zu überprüfen und allen Vertreibern sachgerechte Informationen zur Verfügung stellen. Und gem. § 14 VersVermV müssen Vermittler über alle sachgerechten Informationen zu dem Versicherungsprodukt und dem Produktfreigabeverfahren einschließlich des bestimmten Zielmarkts des Versicherungsprodukts verfügen. Darüber hinaus enthält die Delegierte Verordnung zu den Aufsichts- und Lenkungsanforderungen detaillierte Vorgaben zum Produktfreigabeverfahren, das dort als „Produktgenehmigungsverfahren“ bezeichnet wird. Sie gelten unmittelbar und haben Anwendungsvorrang gegenüber dem nationalen Recht.

Vermeidung von Interessenkonflikten

Versicherer müssen zudem auf Dauer wirksame organisatorische und verwaltungsmäßige Vorkehrungen für angemessene Maßnahmen treffen, um zu verhindern, dass Interessenkonflikte den Kundeninteressen schaden (§ 48a Abs. 2 VAG). Auch Vermittler von Versicherungsanlageprodukten müssen gem. § 18 VersVermV angemessene Maßnahmen treffen, um Interessenkonflikte zu erkennen und zu vermeiden, die zwischen ihnen und den Versicherungsnehmern oder zwischen den Versicherungsnehmern auftreten können. Darüber hinaus enthält die Delegierte Verordnung zu den Informationspflichten und Wohlverhaltensregeln beim Vertrieb von Versicherungsanlageprodukten detaillierte Vorschriften zum Umgang mit Interessenkonflikten. Sie gelten unmittelbar und haben Anwendungsvorrang gegenüber dem nationalen Recht.

Ergebnis der BaFin-Studie

In der Studie hat die BaFin deutsche Lebensversicherer nach den Effektivkosten und weiteren Informationen zur Kostenbelastung von Versicherungsanlageprodukten befragt. Die Effektivkosten der meistverkauften Fondspolicen lagen im Mittel bei 1,9%, teilweise auch deutlich höher bis oberhalb von 4%. Die dem jeweiligen Vertrag zugrunde liegenden Kapitalanlagen müssten also mindesten entsprechend hohe Renditen erzielen, damit die Kunden nicht ins Minus laufen. Insbesondere bei den überdurchschnittlich hohen Effektkosten sieht die BaFin Mängel im Produktfreigabeverfahren und potenzielle Interessenkonflikte im Vertrieb. Der Bund der Versicherten e. V. (BdV) hat ausgerechnet, dass eine Effektivkostenquote von 1,9% rechnerisch einen Abzug von 29,2% auf jeden eingezahlten Betrag bedeutet.

Darüber hinaus zahlen die KVGs bei etwa einem Drittel des Neugeschäfts Rückvergütungen an den jeweiligen Lebensversicherer oder an den Vermittler. Die Höhe der Rückvergütung liegt zwischen 0,3% und über 1,2% des Fondsguthabens. Bei etwa 80% der Versicherer werden die Rückvergütungen in Form spezieller Überschussanteile teilweise oder vollständig an die Versicherungsnehmer weitergegeben. Bei den restlichen 20% werden die Rückvergütungen nur in der versicherungstechnischen Ertragsrechnung verbucht und nur bei einem positiven übrigen Ergebnis auf der kollektiven Ebene des Bestands nach Maßgabe der Mindestzuführungsverordnung berücksichtigt. Bei etwa 19% des Neugeschäfts werden Rückvergütungen direkt an Vermittler gezahlt, im Mittel rund 0,5%.

Die Rückvergütung wird zwar bei der Berechnung der Effektivkosten gem. VVG-InfoV berücksichtigt. Sie zählen aber nicht zu den einkalkulierten Abschlusskosten, die als Gesamtbetrag mitzuteilen sind. Durch diese Intransparenz kann nach Ansicht der BaFin ein falscher Eindruck von der faktischen Gesamthöhe der Abschlusskosten entstehen. Sowohl bei Versicherern wie auch bei Vermittlern können durch die Rückvergütungen Interessenkonflikte entstehen: Bei Versicherern kann die Höhe der Rückvergütung die Fondsauswahl beeinflussen, bei den Vermittlern die Auswahl der Fondspolice.

Fazit

Versicherungsmaklern ist zu empfehlen, sich intensiv mit der Kostenbelastung von Fondspolicen zu befassen. Bei überdurchschnittlichen Kosten wird es im Streitfall schwierig, die Produktempfehlung mit fachlichen Kriterien zu begründen. Policen mit schlanken und transparenten Kostenstrukturen begründen dagegen ein langfristig erfolgreiches Geschäftsmodell. Auf jeden Fall ist zu klären, ob und in welchem Umfang Versicherer Rückvergütungen erhalten. Ist dies der Fall, sollten diese zu 100% an die Kunden weitergeleitet werden. Erhält ein Versicherer keine Rückvergütung, ist der Vermittler auf der sicheren Seite, wenn er darüber eine schriftliche Bestätigung hat. Rückvergütungen an Vermittler indizieren Interessenkonflikte und sollten deshalb gemieden oder zumindest offengelegt und an den Kunden weitergeleitet werden. Vor den genannten Hintergründen ist es auch kontraproduktiv, wenn Pools von Versicherern noch höhere Provisionen verlangen und/oder Geschäftsmodelle anbieten, bei denen für die – nicht regulierte – Vermittlung von Vermögensverwaltungen laufende Provisionen gezahlt werden, die letztlich den Kundennutzen schmälern. Die Aufsicht wird sich darum kümmern.

Über Hans-Ludger Sandkühler

Hans-Ludger Sandkühler ist Vertriebs- und Versicherungsjurist und verfügt über praktische Erfahrungen aus seinen langjährigen Tätigkeiten als Versicherungsmakler und Rechtsanwalt. Er ist ausgewiesener Experte in Maklerfragen, gefragter Referent und Autor zahlreicher Veröffentlichungen.

Lesen Sie auch: Die Bedeutung von Ratings für Makler

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<a href="/nachrichten/allianz-direct-vertreibt-kfz-versicherung-ueber-ing" hreflang="de">Allianz Direct vertreibt Kfz-Versicherung über ING</a> http://www.asscompact.de/node/167869

Allianz Direct, der Online-Versicherer der Allianz, und die ING Deutschland kooperieren künftig im Bereich digitaler Versicherungen. Ab dem vierten Quartal 2025 können ING-Kunden Kfz-Policen von Allianz Direct über die ING-App und die Website der Bank abschließen.

167869 24. April 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

In Zukunft machen der europaweit aktive Direktversicherer der Allianz Gruppe und die ING Deutschland gemeinsame Sache bei digitalen Versicherungslösungen. Kunden der ING Deutschland haben ab dem vierten Quartal 2025 die Möglichkeit, Kfz-Versicherungen von Allianz Direct vollständig digital über die ING-App und die Website der Bank abzuschließen.

„Wir freuen uns, nach dem erfolgreichen Start in den Niederlanden Mitte 2024 zukünftig auch über die ING Deutschland digitale Versicherungslösungen anzubieten. Dies ist ein wichtiger Schritt, um unsere Präsenz in einem zentralen europäischen Markt weiter zu stärken und unsere Position im digitalen Bancassurance-Sektor auszubauen“, erklärt Philipp Kroetz, CEO von Allianz Direct.

Jeno Pinter, Head of Insurance bei ING Deutschland, ergänzt: „Wir erweitern unser Versicherungsangebot, um die Kundenbedürfnisse noch besser abdecken zu können. Im Markt für Kfz-Versicherungen ist ein Angebot mit einem sehr guten Preis-Leistungs-Verhältnis und Service besonders wichtig. Wir freuen uns, dass wir mit Allianz Direct den richtigen Partner und einen etablierten Anbieter am Markt an unserer Seite haben.“ (tik)

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<a href="/nachrichten/versicherer-und-vermittler-mit-der-besten-kundenbetreuung" hreflang="de">Versicherer und Vermittler mit der besten Kundenbetreuung </a> http://www.asscompact.de/node/167868

Welche Finanzdienstleister in Sachen Betreuung aus Verbrauchersicht besonders punkten, hat die Rating-Agentur ServiceValue gemeinsam mit FOCUS MONEY beleuchtet. Bewertet wurden Unternehmen aus 23 Kategorien, darunter auch Versicherer, Makler und Finanzvertriebe.

167868 24. April 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die ServiceValue GmbH hat zusammen mit der Zeitschrift FOCUS MONEY abermals analysiert, wie Finanzdienstleister im Kundenurteil mit ihren Betreuungsangeboten abschneiden. Für die Untersuchung „Kunden- und Finanzbetreuung“ wurden über 65.000 Kundenurteile eingeholt und ausgewertet. Im Rahmen einer online-basierten Umfrage haben die Rater um die Beantwortung der folgenden Frage gebeten: „Wie bewerten Sie aus eigener Erfahrung und Erlebnissen innerhalb der letzten 24 Monate die Betreuungsangebote zu Finanzen, Versicherungen etc. bei folgenden Unternehmen? In Bezug auf Korrektheit, Fehlerfreiheit und Nutzen: Trifft es zu, dass der jeweilige Anbieter in der Betreuung Ihrer finanziellen Risiken und Chancen als qualitativ gut gelten könnte?“

Die Antworten erfolgten mittels einer sechsstufigen Antwortskala von 1 („trifft voll und ganz zu“) bis 6 („trifft nicht zu“), anhand derer für jeden Finanzdienstleister ein Mittelwert errechnet wird. Ergibt sich ein empirischer Mittelwert eines Dienstleisters, der niedriger ist als der Gesamt-Mittelwert in der jeweiligen Kategorie, erhält dieser Anbieter das Attribut „Top Kunden-/Finanzbetreuung“. Liegt der Eigenwert zusätzlich noch niedriger als der Mittelwert dieser überdurchschnittlichen Gruppe, wird dem Dienstleister das Prädikat „Beste Kunden-/Finanzbetreuung“ attestiert.

Welche Versicherer aus Kundensicht überzeugen

In der Untersuchung haben die Kölner Rating- und Ranking-Agentur ServiceValue und FOCUS MONEY Gesellschaften in den Kategorien „Vollversicherer“ und „Spezialversicherer“ bewertet. Bei den „Vollversicherern“ liegt der Branchenmittelwert derzeit bei 3,26. Folgende Versicherer haben die Auszeichnung „Beste Kunden-/Finanzbetreuung“ bekommen:

Allianz (3,09), DEVK (3,11), HUK-COBURG (3,12), Versicherer im Raum der Kirchen (vrk) (3,13) R+V (3,15), Die Continentale (3,16), Münchener Verein (3,17), Barmenia (3,17), Gothaer (3,18) und die Debeka (3,18).

In der Kategorie „Spezialversicherer“, die nicht näher erläutert wurde, beträgt der Branchenmittelwert momentan 3,36. Hier gab es für diese Gesellschaften das Prädikat „Beste Kunden-/Finanzbetreuung“:

ADAC Versicherungen (3,09), WWK (3,10), die Bayerische (3,10), LV 1871 (3,13), VOLKSWOHL BUND (3,14), Würzburger (inkl. TravelSecure) (3,16), ÖRAG (3,18), ADVOCARD (3,19), SV SparkassenVersicherung (3,19), die Haftpflichtkasse (3,20), GEV Grundeigentümer-Versicherung (3,22) und die Ammerländer (3,23)

Welche Makler und Vertriebe am besten abschneiden

Bewertet wurden außerdem in einer jeweils eigenen Kategorie Versicherungsmakler und Finanzvertriebe. Der Branchenmittelwert für „Versicherungsmakler“ liegt laut ServiceValue derzeit bei 3,41. Folgenden Maklerunternehmen wurde die Auszeichnung „Beste Kunden-/Finanzbetreuung“ verliehen: Helmsauer Gruppe (3,20), Rettig & Partner (3,23), FVB Gesellschaft für Finanz- und Versorgungsberatung mbH (3,25), LEUE & NILL (3,28), MRH Trowe (3,29), Remy & Nauen (3,31) und die BEST GRUPPE (3,31).

In der ServiceValue-Kategorie „Finanzvertriebe“ liegt der Branchenmittelwert derzeit bei 3,25. Folgende Unternehmen haben hier das Prädikat „Beste Kunden-/Finanzbetreuung“ erhalten:

TELIS FINANZ (3,05), MLP (3,08), tecis (3,11), Swiss Life Select (3,15) sowie Postbank Finanzberatung (3,16)

Weitere Ergebnisse der Untersuchung gibt es unter servicevalue.de/ranking. (tik)

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<a href="/nachrichten/blackrock-setzt-us-aktien-etf-mit-kappungsgrenze-europa-auf" hreflang="de">BlackRock setzt US-Aktien-ETF mit Kappungsgrenze in Europa auf</a> http://www.asscompact.de/node/167863

BlackRock erweitert sein Angebot für US-Aktien-ETFs in Europa. Ein neuer ETF auf den S&P 500 mit einer Kappungsgrenze von 3% pro Unternehmen soll Anlegern die Möglichkeit geben, am US-Aktienmarkt ausgewogener zu investieren.

167863 24. April 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Aufgrund der schwer USA-zentrierten Politik von Präsident Trump – Stichwort: Handelszölle – schauen Anleger bei ihren Investments mittlerweile genauer auf den USA-Anteil. Viele Anleger ziehen auch Gelder aus USA-ETFs ab und siedeln diese lieber in Europa-ETFs um. Außerdem spielt die Gewichtung einzelner Unternehmen eine große Rolle, vor allem der KI-Boom sorgte dafür, dass Tech-Unternehmen eine höhere Marktkapitalisierung gewinnen konnten im Vergleich zu anderen Unternehmen.

Nichtsdestotrotz bleiben die USA ein wirtschaftliches Schwergewicht, welches im Portfolio vertreten bleibt – und so versuchen auch die Asset-Manager, eine möglichst gut aufgestellte Produktpalette zu bieten, die die Bedürfnisse der Anleger zufriedenstellt. BlackRock hat nun erstmalig einen US-Aktien-ETF mit einer 3%-Kappungsgrenze nach Europa gebracht.

3%-Kappungslimit für Unternehmen in neuem BlackRock-ETF

Der iShares S&P 500 3% Capped UCITS ETF bildet den S&P 500 3% Capped Index ab, der sich aus den 500 größten US-Unternehmen zusammensetzt. Jedes Unternehmen kann bei den vierteljährlichen Indexanpassungen eine maximale Gewichtung von 3% erhalten. Überschreitungen werden proportional auf die anderen Bestandteile nach Marktkapitalisierung umverteilt, um die Eigenschaften eines klassischen marktgewichteten Index beizubehalten.

Der ETF ist in drei Varianten erhältlich: eine thesaurierende in US-Dollar, eine thesaurierende in Euro und eine ausschüttende in US-Dollar. Die jährliche Gesamtkostenquote beträgt 0,2%. (mki)

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<a href="/nachrichten/neues-datenportal-zur-privaten-immobilienfinanzierung" hreflang="de">Neues Datenportal zur privaten Immobilienfinanzierung</a> http://www.asscompact.de/node/167862

Europace startet ein neues interaktives Datenportal zur privaten Immobilienfinanzierung. Die Plattform gibt Aufschluss über Kennzahlen wie etwa Zinssatz, Durchschnittsrate oder Darlehenssumme. Das Angebot wendet sich an Experten aus der Branche wie Banken oder Finanzvertriebe.

167862 24. April 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Das neue „Datenportal Immobilienfinanzierung“ von Europace liefert die wichtigsten Zahlen zum privaten Immobilien- und Finanzierungsmarkt hierzulande. Es richtet sich in erster Linie an Experten und alle Interessierten aus der Branche wie Unternehmen, Banken oder Finanzvertriebe, aber auch an Journalisten und Wissenschaftsinstitutionen sowie an Verbraucher, die sich für Wohnimmobilien interessieren.

Das Portal soll genaue, schnelle und transparente Analysen ermöglichen. Es gibt Aufschluss über Kennzahlen wie Zinssatz, Durchschnittsrate, Tilgungssatz, Darlehenssumme, Beleihungsauslauf und Zinsbindung auf monatlicher Basis. Die Monatswerte zeigen eine steigende oder fallende Tendenz im Vormonatsvergleich. Zudem bietet das Dashboard einen Überblick der Gesamtdaten für Deutschland im Zeitverlauf von 2003 bis heute. Nutzer können anhand von Reglern selbst wählen, in welchem Zeitabschnitt Datenpunkte angezeigt werden. Zusätzlich gibt es interaktive Graphen zu den folgenden Parametern: Verwendungszweck, Objektarten, Immobiliennutzungsarten und Energieeffizienzklassen sowie Sondertilgungsoptionen und Finanzierungsarten. 

„Mit großem Stolz präsentieren wir heute das neue Europace-Datenportal – die zentrale Wissensquelle für alle, die den privaten Immobilien- und Finanzierungsmarkt in Deutschland verstehen, bewerten und gestalten wollen“, sagt Stefan Münter, Co-CEO und Vorstand von Europace. (tik)

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<a href="/nachrichten/neue-koordinatorin-fuer-%E2%80%9Eanalytics-insights%E2%80%9C-bei-assekurata" hreflang="de">Neue Koordinatorin für „Analytics & Insights“ bei Assekurata</a> http://www.asscompact.de/node/167861

Tatiana Wandraj, DAV-zertifizierte Aktuarin, übernimmt bei der Assekurata Rating-Agentur GmbH künftig die Koordination des Geschäftsfelds „Analytics & Insights“. Damit strukturiert das Unternehmen sein Angebot für die Versicherungsbranche und entwickelt es mit ihrer Expertise weiter.

167861 24. April 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die Assekurata Assekuranz Rating-Agentur GmbH stellt ihr Angebot für die Versicherungsbranche neu auf und erweitert es. In diesem Rahmen wird Tatiana Wandraj ab sofort Geschäftsfeldkoordinatorin für den Bereich „Analytics & Insights“. Sie übernimmt die Weiterentwicklung dieses Bereichs und soll ihn laut Assekurata künftig entscheidend mitgestalten. Im neuen Geschäftsfeld „Analytics & Insights“ bündelt Assekurata ihre Expertise in den Bereichen Datenservices und Benchmarking, Bewertungen und Zertifizierungen sowie Analysen und Studien.

Wandraj ist DAV-zertifizierte Aktuarin und bringt mehr als 15 Jahre Erfahrung in den Bereichen Produktentwicklung, Risikomanagement und Solvency II mit. Im Geschäftsfeld „Analytics & Insights“ ist sie bereits mit den Themen Value for Money in der Lebensversicherung, Wiederanlage auslaufender Verträge sowie aktuarielle Qualitätssicherung und Validierung vertraut. Unter anderem leitete sie eine Studie zum Thema Value for Money und führte vertriebsorientierte Kostenworkshops durch. Diese Themenfelder wird sie auch in Zukunft im Rahmen von Analytics & Insights weiter bespielen. (lg)

Bild: © Assekurata

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<a href="/nachrichten/makler-alarmiert-gdv-klausel-zu-pfas-gefaehrde-industrieabsicherung" hreflang="de">Makler alarmiert: GDV-Klausel zu PFAS gefährde Industrieabsicherung</a> http://www.asscompact.de/node/167860

Die neue GDV-Klausel zu PFAS in den Haftpflicht-Musterbedingungen stößt bei Versicherungsmaklern auf Kritik. Sie komme einem Totalausschluss gleich und sei ein Rückschritt. Die Forderung: Versicherer sollen die Klausel nicht in ihre Bedingungen übernehmen.

167860 24. April 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

In der EU treten schrittweise Einschränkungen und Verbote für bestimmte Gruppen von per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) in Kraft. Mittelfristig ist ein generelles Verbot geplant. PFAS – auch als „Ewigkeitschemikalien“ bekannt – sind wasser-, fett- und schmutzabweisend sowie extrem hitze- und kältebeständig. Wegen ihrer potenziellen Gesundheitsrisiken stehen die über 10.000 Verbindungen jedoch seit Jahren in der Kritik.

Die Industrie wehrt sich gegen ein pauschales EU-weites Verbot. Unterstützung erhält die Industrie von Versicherungsmaklern, die sich in dem Zusammenhang gegen pauschale Risikoausschlüsse beim Versicherungsschutz und für Einzelfallprüfungen einsetzen.

GDV fügt Musterbedingungen PFAS-Klausel hinzu

Kürzlich hat der GDV seinen unverbindlichen Musterbedingungen eine neue Vertragsklausel hinzugefügt. Sie kann bei Bedarf in Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherungen sowie Umweltrisikoversicherungen ergänzt werden. „Mithilfe dieser PFAS-Klausel können Versicherer Schäden durch diese Chemikalien grundsätzlich erst einmal ausschließen – um dann in einem zweiten Schritt mit den Kunden konkret zu vereinbaren, unter welchen Bedingungen und in welcher Höhe Schäden durch bestimmte PFAS-Verbindungen wieder versichert werden“, sagt Anja Käfer-Rohrbach, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des GDV.

Versicherungsmakler Aon: Absicherung wird massiv erschwert

Bei Versicherungsmaklern stößt die neue Klausel allerdings auf Kritik. Thomas Gahr, Director und Spartenleiter Haftpflicht und Luftfahrt bei Aon Deutschland: „Wir bewerten die neuen unverbindlichen Musterbedingungen des Gesamtverbands der Versicherer (GDV), PFAS-bezogene Schäden zunächst standardmäßig in Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherungen sowie Umweltrisikoversicherungen auszuschließen, kritisch. Denn dies erschwert die Absicherung solcher Schäden für die deutsche Wirtschaft ganz massiv.“

Nicht alle Unternehmen seien in gleichem Maße von PFAS-Risiken betroffen. Die Diskussion über PFAS sollte nicht mit einem pauschalen Ausschluss beginnen, sondern mit einer Analyse des individuellen Risikos. Gahr erklärt: „Aus guten Gründen sehen bisher die meisten Versicherer in Deutschland keine Standard-Ausschlüsse bezüglich PFAS in ihren Policen vor. Stattdessen wurden Einzelfalllösungen für Unternehmen mit signifikanter PFAS-Exposition gesucht. Ein Ausschluss ist dabei nur die letzte Option am Ende der Diskussion.“

Versicherungsmakler VSMA: Versicherer sollen Klausel nicht übernehmen

Nach Ansicht der VSMA GmbH, dem Versicherungsmakler des Verbands Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e. V. (VDMA), bedeutet die neue Klausel trotz der suggerierten Offenheit für Einzelfalllösungen de facto einen Totalausschluss. Dies sei damit ein erheblicher Rückschritt in der bisherigen Diskussion. „Mit der neuen Vertragsklausel setzt der GDV ein fatales Signal: Statt sich in einer kritischen Übergangsphase als Partner der Industrie zu positionieren, schürt er Unsicherheit und erhöht den wirtschaftlichen Druck auf den industriellen Mittelstand. Das gefährdet nicht nur einzelne Unternehmen – sondern auch Vertrauen, Investitionsbereitschaft und langfristige Standortsicherung in Deutschland“, erklärt Birger Jeurink, Geschäftsführer der VSMA. Er appelliert an die Versicherer, dem Vorschlag des GDV nicht zu folgen, sondern Verantwortung zu übernehmen und gemeinsam mit der Industrie tragfähige und zukunftsorientierte Lösungen zu entwickeln.

Gemeinsame Aufgabe: Alternativen zu PFAS entwickeln

Allseits besteht die Hoffnung, dass die Versicherungswirtschaft – sei es durch die GDV-Klausel oder auf anderem Wege – dazu beiträgt, dass die Industrie zügiger Alternativen zu den gefährlichen Formen der Ewigkeitschemikalien entwickelt.

Die Relevanz des Themas zeigt sich auch im Blick auf die USA, wo es in den vergangenen Jahren zu groß angelegten Klagen gegen Unternehmen wegen PFAS gekommen ist. Ähnliche Entwicklungen werden nun auch in der EU befürchtet. Versicherer befürchten unter anderem, dass sie bei einer Deckung von PFAS-Risiken Gefahr laufen, unbeabsichtigt eine Vielzahl von Schäden über verschiedene Branchen und Verträge hinweg zu kumulieren – mit schwer kalkulierbaren Folgen. (bh)

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<a href="/nachrichten/barmenia-mit-neuem-schutz-fuer-fahrraeder-und-e-bikes" hreflang="de">Barmenia mit neuem Schutz für Fahrräder und E-Bikes </a> http://www.asscompact.de/node/167859

Die Barmenia hat einen neuen Tarif für Fahrräder und E-Bikes gestartet. Hierbei wurden einzelne Leistungsbausteine des Rundumschutzes angepasst. So ist Trickdiebstahl eingeschlossen und gemietete Fahrräder sind abgesichert. Zudem gibt es verbesserten Schutz auf Reisen.

167859 24. April 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Zum Start der Fahrradsaison hat die Barmenia Allgemeine Versicherungs-AG eine neue Fahrrad- und E-Bike-Versicherung auf den Markt gebracht. Damit erhalten Kunden ab sofort einen optimierten Schutz. „Die Barmenia bietet Fahrradbesitzerinnen und -besitzern einen beliebten Rundumschutz“, erklärt Maurice Rosenecker, Leiter Produktmanagement und Underwriting im Segment Komposit bei der Barmenia. „Dieser setzt sich aus dem Diebstahl- sowie Kasko-Schutz und dem Schutzbrief zusammen. Wer möchte, kann den Schutzbrief auch abwählen. [...] Mit dem neuen Tarif haben wir die einzelnen Leistungsbausteine weiter verbessert“, so Rosenecker weiter.

Mit der neuen Absicherung sind auch gemietete Fahrräder des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person versichert. Stellt die Werkstatt bei Reparatur des versicherten Fahrrads ein kostenloses Ersatzfahrrad zur Verfügung, gilt der Schutz auch für das Ersatzrad. Die Absicherung für weitere Räder gilt bis zu sieben Tage und umfasst die meisten versicherten Gefahren des Diebstahl- und Kasko-Schutzes.

Einschluss von Trickdiebstahl

Mit dem Diebstahl-Schutz sind Kunden jetzt auch bei Trickdiebstahl finanziell abgesichert. Die Methoden von Trickdieben reichen von vermeintlich hilfsbereiten Passanten, gezielten Ablenkungsmanöver bis hin zu spontanen Gesprächsanfragen. Häufig betroffen sind Fahrräder, die kurz unbeaufsichtigt bleiben. Laut Barmenia ist ein typisches Szenario wie folgt: Ein Radfahrer wird in der Stadt von einer Person angesprochen, etwa mit der Bitte um Kleingeld oder eine Wegbeschreibung. Währenddessen entwendet ein Komplize das Fahrrad.

Erweiterter Geltungsbereich des Schutzbriefs

Mit dem neuen Tarif hat die Barmenia den Geltungsbereichs für Leistungen des Schutzbriefs erweitert. Der Schutzbrief gilt nun auch innerhalb der geografischen Grenzen Europas, der Anliegerstaaten des Mittelmeeres, auf den Kanarischen Inseln, den Azoren und auf Madeira. Die Leistungen werden in den einzelnen Ländern entsprechend der lokalen Verfügbarkeit sowie der örtlichen Gegebenheiten erbracht. (tik)

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<a href="/nachrichten/us-aktien-etfs-aus-europa-mit-staerksten-abfluessen-seit-corona" hreflang="de">US-Aktien-ETFs aus Europa mit stärksten Abflüssen seit Corona</a> http://www.asscompact.de/node/167856

US-Aktien-ETFs verlieren aufgrund der von Präsident Trump verkündeten Zölle deutlich an Beliebtheit. Das zeigen mehrere Statistiken, unter anderem vom Analysehaus Morningstar und dem Vermögensverwalter Amundi. Die Abflüsse fallen so hoch aus wie seit Corona nicht mehr.

167856 23. April 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

In Europa beheimatete US-Aktien-ETFs sind derzeit stark gebeutelt. Hintergrund sind die von US-Präsident Donald Trump verhängten Handelszölle. Laut einer Studie von Morningstar Direct verzeichneten jene ETFs seit dem 02.04.2025 so hohe Nettoabflüsse wie seit Corona nicht mehr. Beim Covid-Absturz im ersten Quartal 2020 büßten die Fonds 4,3 Mrd. Euro ein, seit Anfang April sind es 4,8 Mrd. Euro.

Die Abflüsse beschleunigten sich nach der Zollankündigung, sind aber, so Morningstar, die Fortsetzung eines Trends, der mit der Rückkehr Trumps ins Amt im Januar begann. Der Trend zeige eine deutliche Umkehr der über viele Jahre andauernden Präferenz von Anlegern für US-Aktien.

„Geopolitische Unsicherheit“

„Die Abflüsse spiegeln die zunehmende geopolitische Unsicherheit wider, die durch die Maßnahmen der Trump-Regierung zur Deglobalisierung, insbesondere durch die Zölle verursacht wurde“, sagt Kenneth Lamont, Principal Manager Research bei Morningstar. „Anleger ziehen sich verstärkt aus US-Aktien zurück und schichten in Aktien-ETFs für Europa um, die im gleichen Zeitraum Nettozuflüsse von 1,85 Mrd. Euro verzeichneten. Auch globale Aktien- und Schwellenländer-ETFs verbuchten seit der Ankündigung der Zölle durch Trump Nettomittelzuflüsse.“

Anhaltender Trend

Im gesamten ersten Quartal 2025 sammelten europäische Aktien-ETFs 24,4 Mrd. Euro ein, US-amerikanische Aktien-ETFs dagegen nur 8,2 Mrd. Euro. „Was den breiteren Trend zur Abkehr von US-Aktien besonders verdeutlicht, ist die Tatsache, dass in den letzten fünf Jahren die Zuflüsse in europäische Aktien-ETFs nur in zwei Quartalen die Zuflüsse in US-amerikanische ETFs übertrafen“, so Lamont.

Bei Anleihen sieht das Bild anders aus. Seit dem 02.04.2025 verbuchten US-amerikanische, europäische, globale und Schwellenländer-Anleihefonds Nettoabflüsse. „Das ist das erste Mal seit dem ersten Wahlsieg von Trump im vierten Quartal 2016, dass wir Abflüsse auf breiter Basis bei festverzinslichen Wertpapieren registrieren“, sagt der Experte. Gründe sind seiner Ansicht nach Ängste vor einer erneut steigenden Inflation und einer sich abschwächenden Weltwirtschaft.

Amundi: Anleger switchen von US- zu Europa-Aktien-ETFs

Und auch der Asset-Manager Amundi, der ein großes Aufgebot an ETFs zur Verfügung stellt, beobachtet den Trend. In seinem „ETF Flow Report“ für März 2025 beschreibt Amundi, dass der europäische UCITS-ETF-Markt im ersten Quartal 2025 von Anlegern geprägt war, die ihre Engagements von US- zu Europa-Aktien switchten. Im März habe sich der Trend weiter beschleunigt.

Die ETF-Mittelzuflüsse hätten sich im ersten Quartal 2025 gegenüber dem gleichen Zeitraum des Vorjahres auf 87,1 Mrd. Euro mehr als verdoppelt (Q1 2024: 46,2 Mrd. Euro). Aktien-ETFs dominierten den Handel mit Zuflüssen von 71,5 Mrd. Euro klar. Europäische Aktien-ETF-Strategen waren im vergangenen Quartal besonders gefragt (+26,7 Mrd. Euro). Anleger investierten deutlich mehr in Europa-Aktien-ETFs, während auf US-Aktien-ETFs im gleichen Zeitraum nur 9,0 Mrd. Euro entfielen. Dies steht, so Amundi, im klaren Gegensatz zu den ersten drei Monaten des Vorjahres, als US-Aktien-ETFs 12,7 Mrd. Euro und Europa-Aktien-ETFs nur 2,5 Mrd. Euro zuflossen. (mki)

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<a href="/nachrichten/universa-feilt-bu-absicherung-fuer-selbststaendige" hreflang="de">uniVersa feilt an BU-Absicherung für Selbstständige </a> http://www.asscompact.de/node/167855

Die uniVersa hat ihr BU-Angebot für Selbstständige erweitert. So verzichtet der Versicherer bei Selbstständigen mit weniger als zehn Mitarbeitern oder mit akademischer Ausbildung und mindestens 90%-iger Bürotätigkeit auf eine Umorganisation und bietet noch flexiblere Ausbaulösungen.

167855 23. April 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Gerade auch für Selbstständige ist die finanzielle Absicherung bei Berufsunfähigkeit wichtig. Die uniVersa hat ihr Portfolio nun ausgebaut: Sie verzichtet bei Selbstständigen mit weniger als zehn Beschäftigten oder mit akademischer Ausbildung und mindestens 90%-iger Bürotätigkeit auf eine sonst am Markt übliche Umorganisation. Im Premiumschutz zahlt der Versicherer bei schweren Krankheiten wie Krebs, Herzinfarkt oder Schlaganfall eine Soforthilfe in Höhe von zwei Jahresrenten. Außerdem ist dort eine Umorganisationshilfe bis 30.000 Euro mitversichert.

Flexiblere Ausbaulösungen

Der gewählte BU-Schutz kann ohne erneute Gesundheitsprüfung ausgebaut werden: zum einen über eine Beitragsdynamik, der beliebig oft widersprochen werden kann, ohne das Recht zu verlieren, und zum anderen über Nachversicherungsgarantien bei steigendem Einkommen und verschiedenen Lebensereignissen wie Heirat, Geburt eines Kindes, Eigenheimerwerb, Bestehen der Meisterprüfung oder Befreiung von der Versicherungspflicht als Handwerker. Der Premiumschutz bietet zudem anlassunabhängig alle fünf Jahre ein Recht auf Nachversicherung.

Ebenfalls ohne erneute Gesundheitsprüfung lässt sich der Vertrag um fünf Jahre verlängern, falls die gesetzliche Regelaltersgrenze erhöht und ein längerer Schutz gewünscht wird. Die uniVersa ermöglicht darüber hinaus bei einem Wechsel des Berufs eine Günstigerprüfung bei der Berufsgruppeneinstufung möglich. Für privat Krankheitskostenvollversicherte wird über das Einkommenssicherungskonzept unisafe|HQ ein Übergang vom Krankentagegeld zur BU-Rente angeboten. (tik)

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<a href="/nachrichten/fahrraddiebstahl-weniger-faelle-aber-hoehere-schaeden" hreflang="de">Fahrraddiebstahl: Weniger Fälle, aber höhere Schäden</a> http://www.asscompact.de/node/167854

Die Zahl der versicherten Fahrraddiebstähle in Deutschland ist 2024 leicht gesunken. Die Schäden haben aber ein Rekordniveau erklommen. Der durchschnittliche Schaden liegt dreimal so hoch wie vor 20 Jahren. Die steigenden Kosten sind laut GDV auf eine veränderte Strategie der Langfinger zurückzuführen.

167854 23. April 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Im vergangenen Jahr wechselten hierzulande rund 135.000 versicherte Fahrräder unfreiwillig den Besitzer. Das sind 10.000 weniger als im Vorjahr, wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) mitteilt. „Dennoch mussten die Versicherer mit 160 Mio. Euro rund 10 Mio. Euro mehr leisten als im Jahr zuvor. Das ist der höchste Stand der letzten 20 Jahre“, erklärt Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des GDV. Der durchschnittliche Schaden beträgt inzwischen rund 1.190 Euro – das ist dreimal so viel wie vor 20 Jahren.

Die Zunahme der Versicherungsleistungen trotz sinkender Fallzahlen lässt sich dem GDV zufolge auf eine veränderte Taktik der Fahrraddiebe zurückführen. „Die Täter gehen offenbar gezielter vor und stehlen vor allem hochwertige Räder und E-Bikes“, so Asmussen.

Etwa jeder zweite Hausratvertrag mit Fahrradklausel

Insgesamt hat die Polizei 2024 laut Kriminalstatistik rund 246.600 Fahrraddiebstähle erfasst. Somit fallen viele unversicherte Räder Langfingern zum Opfer oder aber Räder, deren Schutz nicht ausreicht.

Wie der GDV weiter mitteilt, verfügen rund 27 Millionen Haushalte in Deutschland über eine Hausratversicherung. Etwa die Hälfte dieser Verträge beinhalte eine Fahrradklausel, die einen Diebstahl mit abdeckt. Für besonders hochwertige Räder oder E-Bikes kann eine zusätzliche Fahrradversicherung aber sinnvoll sein, die einen weitergehenden Schutz bietet – etwa bei Unfällen, Pannen oder Elektronikschäden.

Versicherungsschutz regelmäßig prüfen

Der GDV empfiehlt, den Versicherungsschutz regelmäßig zu prüfen, vor allem beim Erwerb eines neuen Bikes. Kaufbelege und aktuelle Fotos sollten gut aufbewahrt werden, da sie die Abwicklung im Schadenfall vereinfachen. (tik)

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Zahl der Wohnungseinbrüche steigt wieder auf Vor-Pandemie-Niveau

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<a href="/nachrichten/das-sagt-der-bvk-praesident-zum-koalitionsvertrag" hreflang="de">Das sagt der BVK-Präsident zum Koalitionsvertrag</a> http://www.asscompact.de/node/167853

Die neue Regierung hat sich im April auf einen Koalitionsvertrag geeinigt. Darin sind auch einige für Berater relevante Punkte enthalten wie das Aufrechterhalten von Provisions- und Honorarberatung und Pläne für die Altersvorsorgereform. BVK-Präsident Michael H. Heinz gibt im Interview seine Einschätzung ab.

167853 23. April 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement Interview mit Michael H. Heinz, Präsident des Bundesverbands Deutscher Versicherungskaufleute e. V.
Herr Heinz, der Koalitionsvertrag zwischen den Unionsparteien und der SPD steht und ist von den Parteigremien bestätigt. Was stimmt Sie angesichts des Verhandlungsergebnisses besonders optimistisch?

Besonders optimistisch stimmt, dass sich die neue Regierung klar zu einem Nebeneinander von Provisionsvermittlung und Honorarberatung ausgesprochen hat. Das impliziert auch ein klares Bekenntnis zur Bedeutung unseres Vergütungssystems, was wir sehr begrüßen, weil in den letzten Jahren hier immer wieder Unsicherheit herrschte, wie man an den Diskussionen zur EU-Kleinanlegerstrategie und zum Provisionsdeckel ablesen kann.

Auch die Koalitionspläne zur Rente lassen uns hoffen, dass sich in der Legislatur in diesem Politikfeld etwas bewegen wird. So soll die junge Generation mit der Frühstart-Rente ihre private Altersvorsorge aufbauen und die Riester-Rente reformiert und von bürokratischen Hemmnissen befreit werden. Wie konkret dann insbesondere die Riester-Rente ausgestaltet sein wird, muss man zu gegebener Zeit schauen.

Die Koalition will auch die zweite Säule, die betriebliche Altersvorsorge (bAV), stärken, indem diese vereinfacht, entbürokratisiert und digitalisiert wird. Auch soll die Portabilität der bAV bei Arbeitgeberwechsel erleichtert werden. All dies begrüßen wir.

Auch die Idee der Aktivrente findet unseren Zuspruch. Denn es ist klar, dass wir unseren Wohlstand nicht halten können, wenn durch die Verrentung der Babyboomer-Generation in den nächsten zehn Jahren fast 7 Millionen weniger Beschäftigte arbeiten werden.

Bereits zum 01.01.2026 soll die sogenannte Frühstart-Rente eingeführt werden. Da wäre man doch gerne noch mal Kind… Entsteht für Makler damit ein neues Beratungsfeld, also zusätzliches Geschäft?

Wir müssen schauen, wie konkret die Frühstart-Rente ausgestaltet wird und welche Produkte und Vertriebswege sich die Koalition vorstellt, um diese neue Form der Altersvorsorge zu realisieren. Aber wir unterstellen jetzt mal, dass die neue Bundesregierung hierbei marktwirtschaftliche Lösungen anstrebt, so dass sich hier Vermittlern durchaus neue Beratungs- und Vertriebsmöglichkeiten eröffnen werden.

Könnte dieses Vorhaben aber langfristig dazu führen, dass Beratung und Vermittlung in der privaten Altersvorsorge später im Leben an Bedeutung verlieren, weil die Vorsorge schon früh beginnt?

Nein das glauben wir nicht. Denn Altersvorsorge ist ein fortlaufender Prozess, der immer wieder an die Lebensumstände angepasst werden muss. Außerdem: Wer sagt denn, dass die zukünftigen Vorsorgesparer bei der Frühstart-Rente halt machen und nicht noch weitere Vorsorgeoptionen wie Fonds- und Lebensversicherungen oder Indexpolicen abschließen werden?

Die neue Koalition plant die Reform der Riester-Rente hin zu einem standardisierten, kapitalgedeckten Produkt ohne Garantien. Kapitaldeckung und geringe Sicherheitsversprechen sind zu begrüßen. Aber ein Standardprodukt kann auch als eine staatliche Lösung abseits einer privatwirtschaftlich organisierten Vorsorgelösung interpretiert werden. Wie realistisch ist das?

Ja, die Befürchtung haben wir auch, dass die Regierung aufgrund der überzogenen Kritik an der Riester-Rente ein Standardprodukt favorisieren wird. Die Koalitionspläne, die Verwaltungs-, Produkt- und Abschlusskosten beim Vertrieb dieses neuen Produktes zu regulieren bzw. zu begrenzen, werden wir mit Argusaugen beobachten und bei Eingriffen ins Provisionssystem deutlich unsere Kritik anbringen. Denn das muss klar sein: Eine Reform der Riester-Rente darf nicht zu Lasten der Versicherungsvermittler gehen.

Die Verwaltungs-, Produkt- und Abschlusskosten sollen reduziert werden. Droht damit die Einführung eines gesetzlichen Provisionsdeckels wie es etwa bei der Restkreditversicherung bereits der Fall ist?

Ob hier ein Provisionsdeckel eingezogen wird, muss man sehen. Wenn dies drohen sollte, werden wir die ganze Kraft der politischen Interessenvertretung des BVK dafür einsetzen, dieses zu verhindern.

Im Bereich der betrieblichen Altersversorgung bleiben viele Ankündigungen vage. Welche konkreten Maßnahmen wären aus Sicht unabhängiger Vermittler nötig, um die bAV vor allem in kleinen und mittleren Unternehmen wirksam voranzubringen?

Die Haftung für Arbeitgeber sollte gemindert und die steuerliche Förderung weiter ausgebaut werden. Daneben könnte die Doppelverbeitragung von Krankenkassen- und Pflegeversicherungsbeiträgen ganz aufgehoben werden und nicht nur bis zu der Grenze von 187 Euro Betriebsrente. Denn gerade die Doppelverbeitragung mindert doch für viele Betriebsrentner die Rendite.

Daneben ist die Förderung von Geringverdienern beispielsweise durch den Verzicht auf die Anrechnung von staatlichen Leistungen und die Portabilität der bAV-Verträge wichtig, damit Beschäftigte auch in kleinen und mittleren Unternehmen über die bAV vorsorgen.

Sind die geplanten Maßnahmen generell ausreichend, um die Altersvorsorge in Deutschland zukunftsfest aufzustellen?

Da der Koalitionsvertrag nach unserem Dafürhalten in dieser Hinsicht noch relativ vage ist, kann man das zurzeit nicht feststellen. Die Ansätze sind gut und vielversprechend, aber es kommt auf die konkrete Umsetzung an. Diese wird der BVK eng begleiten.

Kann man angesichts der Weltlage derzeit auch nicht mehr Reformeifer erwarten?

Die neue Bundesregierung steht vor gewaltigen Herausforderungen: Einerseits muss sie den jahre-, wenn nicht jahrzehntelangen Reformstau auflösen, die Demokratiefeinde im Innern im Zaum halten und gleichzeitig international im Rahmen der EU Entschlossenheit, Verlässlichkeit und Stärke demonstrieren, um den Verwerfungen durch die erratische US-Politik und den russischen Angriffskrieg zu begegnen. Das sind sehr große und komplexe Aufgaben. Man sollte daher nicht zu früh Kritik üben, noch bevor die neue Bundesregierung in Amt und Würden ist.

Ebenfalls kommen wird eine Elementarschadenpflichtversicherung für Hausbesitzer. Diese muss dokumentiert und kontrolliert werden. Birgt diese Pflicht daher die Gefahr eines neuen Bürokratiemonsters für die Branche?

Die Gefahr eines neuen Bürokratiemonsters sehen wir zurzeit nicht. Im Koalitionsvertrag ist vielmehr die Rede davon, dass ab einem Stichtag nur noch Wohngebäudeversicherungen abgeschlossen werden sollen, die einen Naturgefahrenschutz enthalten und den Kunden per aktivem Opt-Out nach einer Beratung abwählen können. Hier wird also primär eine Lösung auf privatrechtlicher Ebene vollzogen, die sinnvoll ist.

Wie die staatliche Rückversicherung im Fall eines Großschadens konzipiert sein wird, kann zurzeit noch nicht beurteilt werden.

Die Koalition will Provisions- und Honorarberatung gleichberechtigt bestehen lassen. Allerdings sollen die BaFin-Instrumente zur Missstandsaufsicht geprüft werden. Damit ist eine Verschärfung im Bereich der Provisionsberatung nicht vom Tisch. Was erwartet der BVK?

Generell befürworten wir die Aufsichtsfunktion der BaFin und ihre Rolle, Missstände im Finanzbereich und beim Verbraucherschutz zu beheben. Zwar prüfte die BaFin immer wieder die Provisionshöhen und veröffentlichte im Frühjahr 2023 dazu auch das Merkblatt zu wohlverhaltensaufsichtlichen Aspekten bei kapitalbildenden Lebensversicherungsprodukten. Wir glauben jedoch nicht, dass die BaFin – auch unter der ministeriellen Aufsicht eines SPD-geführten Finanzministers – die Provisionsberatung regulatorisch verschärfen wird.

Sowohl das Finanz- als auch das Arbeitsministerium sollen an die SPD gehen. Damit liegt das Thema Altersvorsorge fest in SPD-Hand. Wie fest sind die Verbindungen in die SPD? Und hat der BVK bereits Tuchfühlung aufgenommen?

Der BVK verfügt über viele sehr gute Kontakte zu politischen Entscheidungsträgern und ist mit ihnen in engem Austausch. Daher können wir politische Entwicklungen relativ gut antizipieren und unsere Interessenvertretung danach ausrichten. Da die neuen Minister jedoch noch nicht feststehen, wäre eine Kontaktaufnahme zum gegebenen Zeitpunkt verfrüht.

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<a href="/nachrichten/nur-15-der-wohnimmobilien-2024-fuer-privatanleger-geeignet" hreflang="de">Nur 15% der Wohnimmobilien 2024 für Privatanleger geeignet</a> http://www.asscompact.de/node/167852

Das Immobilienberatungsunternehmen Conversio Gruppe hat 2024 nur etwa 15% der für Finanzvertriebe analysierten Wohnimmobilien als geeignet für Privatanleger eingestuft. Gründe hierfür seien unter anderem zu niedrige Mietrenditen, zu schlechte energetische Werte oder auch zu große Kaufpreistickets.

167852 23. April 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Laut dem Kölner Immobilienberatungs- und -analyseunternehmen Conversio Gruppe sind seit Ende 2023 Wohnimmobilien bei Privatanlegern wieder gefragt. 2024 hat die Gruppe jedoch nur 14,8% der für Finanzvertriebe untersuchten Objekte als geeignet zur Kapitalanlage privater Investoren kategorisiert. Somit hält der Trend der rückläufigen Empfehlungsquote von 25% im Jahr 2018 über 20% im Jahr 2019 und 19,3% im Jahr 2023 auch im Jahr 2024 an. Ursachen dafür seien der Conversio Gruppe zufolge häufig zu niedrige Mietrenditen, zu schlechte energetische Werte, zu große Kaufpreistickets und unrealistische kaufmännische Prognosen über die Entwicklung der analysierten Kapitalanlageimmobilie.

Woran es bei Bestandsobjekten hakt

„Leider werden [...] viele Objekte so kalkuliert als sei noch 2021 – soll heißen Bestandshalter bieten diese Objekte mit zu niedrigen Mietrenditen, zu großen Kaufpreistickets und zu schlechten energetischen Werten an“, sagt Jens R. Rautenberg, Geschäftsführer der Conversio Gruppe. „Das ist auch der Hauptgrund für eine Ablehnung, weitere Objekte müssen wir wegen der mangelnden demografischen Perspektive mit Blick auf den Standort, der Bausubstanz oder auch dem fehlenden Konzept hinsichtlich der notwendigen Sanierungsmaßnahmen im Sondereigentum ablehnen. Allerdings finden viele dieser Objekte trotzdem ihren Käufer. Gerade im jetzigen Markt ist es darum umso wichtiger genau hinzusehen, was man kauft.“

So sieht es im Neubaubereich aus

Im Hinblick auf den Neubaubereich drücke laut Rautenberg ddie Sorge um die Leistungsfähigkeit der Projektentwickler auf die Empfehlungsquote. Da es immer öfter zu Projektverzögerungen oder gar Insolvenzen komme, müssten Käufer insbesondere darauf achten, ob der Entwickler neben der notwendigen Finanzstärke und Erfahrung auch genug Vertriebspower habe, um die Wohnungen schnell zu verkaufen und damit den Bau sicher voranzutreiben. Dennoch ist der Neubau, auch mit Blick auf die neue degressive AfA in Höhe von 5% und die verbesserte Sonderabschreibung für neue Mietwohnungen nach § 7b EStG grundsätzlich sehr attraktiv.

Besonders hoch im Kurs stehen bei Kapitalanlegern insbesondere Wohnungen in der Preisklasse von 350.000 Euro im Neubau und 150.000 bis 250.000 Euro im Bestand. Mit Blick auf die Rendite sollte der Bestand Rautenberg zufolge mindestens 3,5% Mietrendite und einen Energieausweis D bieten. Im Neubau würde besonders ein KfW-Effizienzhaus-Standard 40 mit dem Qualitätssiegel für nachhaltiges Bauen (QNG).

Ausblick

„Ich glaube, dass wir mittelfristig leider nicht mit steigenden Empfehlungsquoten rechnen dürfen. Die Gesamtgemengelage im Bereich der Bau- und Wohnungswirtschaft bleibt einfach kompliziert. Gleichzeitig wird dennoch die Nachfrage weiter steigen – die Menschen sehen die Immobilie in unsicheren Zeiten als stabilen Anker“, so Rautenberg abschließend. (tik)

Über die Conversio Gruppe

Bei der Conversio Gruppe handelt es sich um einen bundesweit agierenden B2B-Immobiliendienstleister, der sich ausschließlich dem Thema Wohnimmobilien als Kapitalanlage widmet. Conversio versteht sich als Dienstleister für Beratungsunternehmen, die sich dem Investment in die Immobilie widmen. (tik)

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<a href="/nachrichten/die-transformation-des-endkunden-und-maklervertriebs" hreflang="de">Die Transformation des Endkunden- und Maklervertriebs</a> http://www.asscompact.de/node/167851

Kunden haben spezielle Erwartungen an Service und Dienstleistung. In der Branche, in der unterschiedliche Player – etwa Versicherer, Pools und Makler – zusammenarbeiten müssen, bedarf es daher funktionierender Schnittstellen. Was genau wollen die Kunden und was ergibt sich daraus für den Vertrieb?

167851 23. April 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement Ein Artikel von Sasha Justmann, CTO bei blau direkt

Der Vertrieb von Versicherungsprodukten hat in den letzten Jahren einen fundamentalen Wandel durchlebt. Die Entwicklung neuer Technologien hat nicht nur die Art und Weise verändert, wie Unternehmen ihre Produkte anbieten, sondern auch die Erwartungen der Kunden hinsichtlich der Interaktivität und Zugänglichkeit von Versicherungsdienstleistungen beeinflusst. Das Zusammenspiel zwischen der Versicherungsbranche und der IT-Branche, geprägt durch den Einsatz moderner IT-Systeme, integrativer Schnittstellen und künstlicher Intelligenz (KI), zieht eine tiefgreifende Transformation im Vertrieb nach sich. Diese Veränderungen werden maßgeblich durch das veränderte Kundenverhalten verursacht. Die Digitalisierung hat nicht nur neue Kommunikationskanäle geschaffen, sondern auch die Erwartungen der Kunden an den Service und die Geschwindigkeit von Versicherungsangeboten verändert. Kunden von heute wünschen sich Transparenz, Flexibilität und eine schnelle, einfache Zugänglichkeit. Dieser Trend zieht sich auch durch den Maklervertrieb und beeinflusst dadurch auch das Anbieterverhalten in der Poollandschaft.

Der Trend zu digitalen Kanälen

In der Vergangenheit war der direkte Kontakt zwischen Maklern und Kunden, sei es durch persönliche Beratung oder Telefonate, gängige Praxis im Versicherungsvertrieb. Heute hingegen zählen digitale Kanäle wie Portale, Apps (bspw. simplr) und Chatbots zu den bevorzugten Kommunikationsmöglichkeiten. „Rund um die Uhr“ und „von wo ich möchte“ sind heute üblich in der Versicherungsberatung. „Digital“ ist längst nichts Neues mehr, sondern Standard. Gleichzeitig bleibt der Kundenwunsch nach maßgeschneiderten Lösungen und individueller Beratung bestehen, insbesondere bei komplexeren Produkten. Dies kann traditionelle Maklervertriebe, die auf persönliche Beratung setzen, aber in einem zunehmend digitalisierten Umfeld agieren, vor Herausforderungen stellen. Lösung kann hier die Umstellung auf integrierte Vertriebssysteme mit BiPRO-Schnittstellen sein, die komplexe Beratungsprozesse verbessern und kundenfreundlicher gestalten. So erhalten Kunden eine individuelle, aber dennoch effiziente Lösung.

Die Rolle der IT-Systeme im Maklervertrieb

Der Einsatz moderner IT-Systeme hat für den Maklervertrieb und die Poollandschaft eine zentrale Bedeutung: Vermittler können ihre Effizienz steigern und gleichzeitig ihren Kunden einen besseren Service bieten. Normierte Schnittstellen helfen, den gesamten Prozess vom Angebot bis zum Abschluss und darüber hinaus für alle Beteiligten zu optimieren. Makler können mittels dieser Schnittstellen teilweise in Echtzeit nahtlos auf die Systeme der Versicherungsunternehmen zugreifen.

Die Verwendung moderner MVPs als zentrale Plattform ermöglicht es Vermittlern, ihre Kundenbeziehungen effektiver zu verwalten und auf alle relevanten Daten gebündelt zuzugreifen. Vollständig miteinander vernetzte Systeme sind demnach nicht mehr wegzudenken, ohne diese Tools entsteht ein deutlicher Wettbewerbsnachteil. Neben MVPs ist es für die heutige Kundenerwartung essenziell, weitere Tools wie CRM (Customer Relationship Management) für die automatisierte Kundenkommunikation zu nutzen. Qonekto ermöglicht beispielsweise Datenverbindungen zwischen unterschiedlichen Systemen und Plattformen, so können Makler ihr MVP mit über 2.000 Tools verbinden und somit Prozesse für die gezielte Kundenkommunikation automatisiert aufbauen. Indem Makler ihre Vertriebs- und Kundenprozesse etwa mithilfe von Qonekto optimieren und automatisieren, können einerseits die Kosten gesenkt und andererseits die Kundenzufriedenheit gesteigert werden, um sich so langfristig Wettbewerbsvorteile zu sichern.

Ein weiterer Vorteil moderner IT-Systeme für Makler ist die Automatisierung von Routineaufgaben. Zum Beispiel können Angebote und Vertragsdokumente automatisch erstellt werden, basierend auf den hinterlegten Kundendaten und Risikoprofilen. Dies reduziert nicht nur die Fehlerquote, sondern erhöht auch die Geschwindigkeit, mit der Makler ihren Kunden einen Versicherungsschutz anbieten.

Künstliche Intelligenz im Endkundenvertrieb

KI hat das Potenzial, die Versicherungsbranche, insbesondere den Endkundenvertrieb, auf eine völlig neue Ebene zu heben. KI-unterstützte Systeme ermöglichen es, Vertriebsprozesse zu optimieren, die Kundenbindung zu stärken und hyperpersonalisierte Service- und Produktangebote zu erstellen.

Im Endkundenvertrieb wird KI insbesondere in der Kundeninteraktion einen enormen Einfluss haben. Durch Chatbots und virtuelle Assistenten können Makler ihre Kunden rund um die Uhr unterstützen. Diese Tools sind in der Lage, einfache Anfragen zu beantworten, grundlegende Versicherungsprodukte anzubieten und sogar eine erste Beratung zu liefern. Das entlastet nicht nur die Makler, sondern bietet Kunden einen schnellen und unkomplizierten Zugang zu Informationen.

Ein weiteres wichtiges Anwendungsgebiet ist Predictive Analytics. Durch die Analyse großer Datenmengen können KI-Algorithmen vorhersagen, welche Versicherungsprodukte für bestimmte Kundengruppen am relevantesten sind. Das ermöglicht eine zielgerichtete Ansprache und eine präzise Personalisierung von Angeboten. Mit Predictive Analytics können Unternehmen die Kommunikation mit ihren Kunden optimieren. Sie können den idealen Zeitpunkt für eine Kontaktaufnahme ermitteln oder sogar vorhersehen. Dies kann zu einer potenziell höheren Abschlussquote und einer besseren Kundenbindung führen.

Herausforderungen und Chancen

Die Implementierung neuer Technologien erfordert Investitionen sowie Know-how. Maklerunternehmen haben immer seltener die Ressourcen, um diese Komplexität zu lösen und zu pflegen, wodurch das Unterstützungsangebot von Pools und Intermediären besonders relevant für den Vertrieb wird. Vermittler brauchen eine starke Plattform für die neuen Herausforderungen. Der Wandel im Endkundenvertrieb ist nicht nur ein Produkt der Digitalisierung, sondern auch der engen Verzahnung mit der IT-Branche. Moderne IT-Systeme, Schnittstellenlösungen und KI haben das Potenzial, den Vertrieb von Versicherungsprodukten effizienter, personalisierter und kundenorientierter zu gestalten. Kurzum: Die Chancen, die sich daraus ergeben, sind enorm. Die Herausforderungen, die mit der Implementierung dieser Technologien einhergehen, sind jedoch nicht zu unterschätzen. Versicherungsunternehmen und Makler, die diese Entwicklungen aktiv gestalten, werden in der Lage sein, sich in einem zunehmend wettbewerbsintensiven Markt erfolgreich zu positionieren und langfristige Kundenbindungen aufzubauen.

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Diesen Beitrag lesen Sie auch in AssCompact 04/2025 und in unserem ePaper.

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<a href="/nachrichten/neuer-maklerfavorit-der-flottenversicherung" hreflang="de">Neuer Maklerfavorit in der Flottenversicherung</a> http://www.asscompact.de/node/167850

In der Flottenversicherung hat die aktuelle Studie „AssCompact AWARD – private Kfz- und Flottenversicherung 2025“ einen neuen Maklerfavoriten ermittelt. An welchen Anbieter vermitteln die Makler das meiste Geschäft? Und welche Versicherer setzen die Standards in wichtigen Leistungskriterien?

167850 23. April 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement ]]>
<a href="/nachrichten/streit-um-blitzer-daten-saarlaendischer-fall-landet-vor-bgh" hreflang="de">Streit um Blitzer-Daten: Saarländischer Fall landet vor BGH</a> http://www.asscompact.de/node/167849

Die Rechtsprechung zur Geschwindigkeitsmessung steht auf dem Prüfstand: Ein Verfahren aus dem Saarland bringt eine bundesweit relevante Frage vor den BGH – mit möglichen Auswirkungen auf den Umgang mit nicht gespeicherten Blitzer-Rohdaten.

167849 23. April 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Wer zu Ostern auf Deutschlands Straßen unterwegs war, sah sie an der ein oder anderen Stelle stehen: Blitzer. Und erst kürzlich hatte der bundesweite Blitzer-Marathon für Aufsehen gesorgt. Wer geblitzt wird, will dies aber oftmals nicht einfach so stehen lassen und fragt nach einem Beweis. Eine Fortsetzung findet sich dann darin, inwiefern bestimmte Daten bzw. Messungen als Beweis verwertet werden dürfen. Um eine einheitliche, bundesweite Regelung zu erreichen, legt das Saarländische Oberlandesgericht (OLG) dem Bundesgerichtshof (BGH) nun die Frage der Verwertbarkeit von Geschwindigkeitsmessungen vor.

Der Hintergrund ist, dass es derzeit eine erhebliche Ungleichheit bei der Ahndung von Geschwindigkeitsverstößen zwischen dem Saarland und den anderen Bundesländern gibt. Im Saarland dürfen die Ergebnisse der gängigen Geschwindigkeitsmessgeräte oft nicht als Beweismittel verwendet (Beweisverwertungsverbot) werden. Das liegt an einer Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs des Saarlandes. Dieser hat entschieden, dass ein faires Verfahren nicht gewährleistet ist, wenn die bei der Geschwindigkeitsmessung erzeugten und verarbeiteten Daten (sogenannte Rohdaten) nicht gespeichert werden. Dadurch ist dem Betroffenen im Einzelfall eine nachträgliche Überprüfung des amtlichen Messergebnisses nicht möglich.

Anders als die Gerichte in anderen Bundesländern, für die die Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs des Saarlandes keine Geltung hat, dürfen die saarländischen Gerichte einen Betroffenen, der sich gegen das Messergebnis wendet, in einem solchen Fall daher nicht allein auf Grundlage des Messergebnisses verurteilen. 

Auslöser ist ein Verfahren vor dem Saarländischen OLG, in dem sich ein Betroffener gegen seine Verurteilung wegen fahrlässiger Geschwindigkeitsübertretung wendet, aus dem sich nun die Frage ergibt, ob Geschwindigkeitsmessergebnisse unverwertbar sind, wenn die bei der Messung erzeugten und verarbeiteten Daten nicht gespeichert werden und dem Betroffenen dadurch im Einzelfall eine nachträgliche Überprüfung des Messergebnisses nicht möglich ist. 

 Saarländisches OLG, Beschluss vom 10.04.2025

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<a href="/nachrichten/white-label-versicherung-was-die-bafin-verbrauchern-raet" hreflang="de">White-Label-Versicherung: Was die BaFin Verbrauchern rät</a> http://www.asscompact.de/node/167837

Die BaFin informiert: Bei White-Label-Versicherungen ist oft nicht auf den ersten Blick erkennbar, wer tatsächlich hinter der Versicherungspolice steht. Nach der Insolvenz von ELEMENT bekommt dieses Geschäftsmodell mehr Aufmerksamkeit. Was Kunden wissen sollten – und worauf sie achten müssen.

167837 23. April 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Im Rahmen ihres Verbraucherschutzauftrags informiert die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) derzeit über White-Label-Versicherungspolicen. Anlass dürfte das laufende Insolvenzverfahren gegen die ELEMENT Versicherung sein. ELEMENT hatte als White-Label-Versicherer zahlreiche Policen über Kooperationspartner angeboten. Generell hat der White-Label-Ansatz in der Versicherungsbranche durch den Aufstieg von InsurTechs deutlich an Bedeutung gewonnen – insbesondere im digitalen Vertrieb und im Bereich der sogenannten Embedded Insurance.

So funktioniert White-Labeling

Beim White-Labeling entwickelt ein Versicherungsunternehmen ein Produkt – etwa eine Tierversicherung, Unfall- oder Reiseversicherung –, das anschließend von einem anderen Unternehmen unter eigener Marke vertrieben wird. Im Englischen nennt man das Geschäftsmodell aufseiten des Versicherers „insurance-as-a-service“, während beim Vertrieb und der Verwaltung der Begriff des White-Label-Produkts verwendet wird. In der Kommunikation mit den Kunden treten im Wesentlichen die Partnerunternehmen auf.

In Wirklichkeit ist man nämlich nicht beim Partnerunternehmen, sondern beim zugrunde liegenden Versicherer versichert – dem Risikoträger, der das finanzielle Risiko bei Schäden oder Verlusten übernimmt. Wer der tatsächliche Versicherer ist, wird in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen genannt. Bezüglich der versicherbaren Risiken sowie der ausgeschlossenen Schadenfälle unterscheiden sich White-Label-Produkte oft kaum von herkömmlichen Versicherungen. Entscheidendes Merkmal ist vor allem der überwiegend digitale Vertrieb und die veränderte Struktur der beteiligten Unternehmen.

Worauf Kunden nach Ansicht der BaFin achten sollen

Die Versicherungsaufsicht weist darauf hin, wie wichtig es für Kundinnen und Kunden ist, zu wissen, ob es sich bei einem Angebot um ein White-Label-Produkt handelt, da in diesem Fall zwei verschiedene Unternehmen beteiligt sind. Über beide sollten sich Interessierte umfassend informieren. Angaben dazu finden sich oft auf Webseiten oder in Apps, allerdings meist im Kleingedruckten, in Fußnoten, im Impressum oder in den häufig gestellten Fragen (FAQ). Die BaFin empfiehlt, die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB), den Versicherungsantrag und den Versicherungsschein genau zu prüfen – darin muss klar ersichtlich sein, welches Unternehmen tatsächlich das Versicherungsrisiko trägt.

Vergleich, Beratung und Datenschutz

Ein Vergleich lohnt sich grundsätzlich: Leistungen, Risikobeschränkungen und das Preis-Leistungs-Verhältnis können je nach Anbieter und Produkt stark variieren. Dabei sollten auch besondere Merkmale wie Zusatzleistungen berücksichtigt werden. Entscheidend ist zudem nicht nur der Preis, sondern auch, welche Bedingungen und Ausschlüsse gelten – diese unterscheiden sich je nach Versicherung erheblich. So können etwa bei Krankenzusatzversicherungen Wartezeiten anfallen oder bei Tierkrankenversicherungen bestimmte Eingriffe ausgeschlossen sein. Wer sich mit den Bedingungen vertraut macht, kann spätere Enttäuschungen vermeiden, so die BaFin.

Auch im digitalen Versicherungsabschluss gelten dieselben Regeln wie im stationären Vertrieb. Wer eine Beratung wünscht oder unsicher ist, sollte sich nicht scheuen, beim Kundenservice nachzufragen – auch, um zu klären, wer der eigentliche Versicherer ist.

Da bei White-Label-Versicherungen mindestens zwei Unternehmen Daten austauschen, sollten Kunden besonders aufmerksam mit ihren persönlichen Informationen umgehen, auch darauf geht die BaFin ein. Die technischen Schnittstellen zwischen den Beteiligten können potenziell ein erhöhtes Risiko für Datenschutzprobleme darstellen. Es sei daher ratsam, genau zu prüfen, zu welchem Zweck die Daten verwendet werden sollen, und nur dann einzuwilligen, wenn man damit wirklich einverstanden ist. (bh)

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<a href="/nachrichten/der-umgang-mit-informierten-kunden-im-maklerbuero" hreflang="de">Der Umgang mit informierten Kunden im Maklerbüro</a> http://www.asscompact.de/node/167841

Viele Kunden, die in die Beratung kommen, informieren sich bereits vorher ausführlich, vor allem im Internet. Wie können Makler auf unterschiedlich informierte Kunden reagieren? Und wie können sie diesen Kunden noch Mehrwert bieten?

167841 22. April 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement Interview mit Ulrike Knauer, Expertin für Vertriebs- und Verhandlungspsychologie 
Frau Knauer, es herrscht allgemein der Eindruck, dass sich viele Kunden bereits vor dem Beratungsgespräch mit ihrem Makler genau über das Risiko, um das es gehen soll, informieren. Können Sie das bestätigen?

Ja, das kann ich tatsächlich bestätigen. Durch die Vielzahl an digitalen Informationsquellen beschäftigen sich viele Kunden bereits vor einem Gespräch intensiv mit Themen wie Berufsunfähigkeit oder Altersvorsorge. Sie kommen mit einer gewissen Grundkenntnis und oft auch mit spezifischen Fragen in die Beratung. Allerdings zeigt unsere Erfahrung, dass diese Informationen nicht immer vollständig oder richtig sind. Oft sind sie stark standardisiert und berücksichtigen nicht die individuellen Bedürfnisse oder finanziellen Rahmenbedingungen des Einzelnen. Deshalb bleibt die persön­liche Beratung durch einen Versicherungsmakler weiterhin essenziell.

Warum tun sich Menschen diese Selbstinformierung an?

Es gibt mehrere Gründe, warum sich viele Menschen vor einem Beratungsgespräch intensiv selbst informieren. Da ist der Wunsch nach Selbstbestimmung: Sie möchten sich nicht ausschließlich auf Experten verlassen. Doch oft führt diese Informationsflut nicht zu mehr Klarheit, sondern zu Verunsicherung. Nicht zuletzt gibt es auch ein gewisses Misstrauen gegenüber der Finanz- und Versicherungsbranche. Kunden möchten sicherstellen, dass sie das beste Angebot erhalten, und glauben, dies durch eigene Recherchen absichern zu können. Doch genau hier liegt die Gefahr: Viele der gefundenen Informationen sind entweder verallgemeinert, unvollständig oder sogar irreführend. Der Makler ist dann nicht nur Berater, sondern auch Lotse im Informationsdschungel.

Unterscheiden sich da die Generationen?

Jüngere Generationen, insbesondere Millennials und Gen Z, sind es gewohnt, sich vor jeder wichtigen Entscheidung online zu informieren – etwa beim Kauf eines neuen Smartphones oder bei finanziellen Themen. Sie nutzen Vergleichsportale, Blogs, YouTube etc. Die Generation X ist eine Brückengeneration zwischen analoger und digitaler Welt. Sie sind oft kritisch gegenüber reinen Online-Informationen, neigen aber dennoch dazu, sich intensiv einzulesen, bevor sie eine Beratung in Anspruch nehmen. Die Babyboomer haben lange Zeit klassische Beratungskanäle bevorzugt. Doch auch hier steigt das Interesse an Online-Informationen – insbesondere über etablierte Medien, Verbraucherportale oder persönliche Empfehlungen. Allerdings unterscheiden sie sich von jüngeren Generationen durch eine stärkere Tendenz, Expertenmeinungen zu vertrauen.

Wie kann ein Makler denn auf unterschiedliche Kunden reagieren?

Ein Makler sollte vor allem individuell auf seine Kunden eingehen und sie dort abholen, wo sie stehen. Ein informierter Kunde erwartet eine andere Beratung als jemand, der sich unsicher fühlt oder wenig Vorkenntnisse hat. Entscheidend ist, den Kunden ernst zu nehmen und seine Eigenrecherche nicht als störend zu betrachten, sondern als Ausgangspunkt für einen konstruktiven Dialog. Wer skeptische Kunden mit Transparenz, fundierten Analysen und einer nachvollziehbaren Argumentation überzeugt, baut Vertrauen auf und stärkt langfristig die Kundenbindung. Statt Online-Quellen schlechtzureden, ist es klüger, sie sachlich einzuordnen und zu zeigen, warum eine professionelle Beratung über bloße Preisvergleiche hinausgeht.

Und was sollte er besser nicht tun?

Ein häufiger Fehler ist, zu schnell in den Verkaufsmodus zu wechseln, anstatt sich die Zeit zu nehmen, die individuellen Bedürfnisse des Kunden wirklich zu verstehen. Ebenso problematisch ist, mit zu viel Fachjargon zu arbeiten, ohne verständliche Erklärungen zu liefern.

Aber ein informierter Kunde hat ja vielleicht auch Vorteile …

Das ist absolut richtig. Ein gut informierter Kunde kann das Beratungsgespräch auf eine fundiertere Ebene heben, da er bereits ein Grundverständnis für das Thema mitbringt. Das ermöglicht es dem Makler, schneller in die Tiefe zu gehen, individuelle Feinheiten zu besprechen und maßgeschneiderte Lösungen auszuarbeiten, anstatt erst einmal Grundlagen zu erklären. Letztlich kann eine informierte Kundschaft ein echter Gewinn sein – solange der Makler es schafft, das Gespräch auf Augenhöhe zu führen, zusätzliche Expertise einzubringen und den Mehrwert einer individuellen Beratung aufzuzeigen.

Wie kann ein Makler den selbst­informierten Kunden also einen echten Mehrwert bieten?

Indem er genau dort ansetzt, wo Online-Informationen an ihre Grenzen stoßen: Auch wenn Kunden viel recherchieren, fehlt ihnen oft die nötige Marktübersicht und das tiefgehende Verständnis für Vertragsdetails, Leistungsunterschiede und langfristige Auswirkungen ihrer Entscheidungen. Ein Makler kann hier Klarheit schaffen, indem er nicht nur Angebote vergleicht, sondern die Nuancen einzelner Tarife erklärt und aufzeigt, welche Absicherung wirklich zum individuellen Bedarf passt. Besonders wertvoll ist seine Fähigkeit, komplexe rechtliche oder steuerliche Aspekte verständlich zu machen. Außerdem unterschätzen viele Kunden, welche Faktoren für ihre individuelle Absicherung wichtig sind.

Neben der fachlichen Expertise spielt auch der laufende Service eine große Rolle. Während Online-Informationen statisch sind, kann ein Makler den Kunden über Jahre hinweg begleiten, ihn über Marktveränderungen informieren und bestehende Verträge regelmäßig überprüfen. Letztlich geht es darum, den Kunden nicht nur mit Fakten zu versorgen – die kann er selbst googeln –, sondern ihm Orientierung, persön­liche Sicherheit und eine maßgeschneiderte Lösung zu bieten.

Und mit welchen konkreten Strategien kann ein Makler dem informierten Kunden begegnen?

Der erste Schritt ist eine offene und wertschätzende Haltung. Es hilft, das Wissen des Kunden anzuerkennen und aktiv ins Gespräch einzubeziehen, etwa mit Fragen wie: „Welche Aspekte sind Ihnen bei Ihrer Recherche besonders aufgefallen?“ oder „Gibt es spezielle Punkte, die Sie bereits favorisieren oder die Ihnen unklar sind?“ Dadurch fühlt sich der Kunde ernst genommen und das Gespräch startet auf Augenhöhe. Ein weiterer wichtiger Ansatz ist, Online-Quellen strategisch einzuordnen: „Diese Tarife erscheinen auf den ersten Blick ähnlich, aber lassen Sie uns gemeinsam anschauen, wo genau die Unterschiede liegen und was das für Ihre Situation bedeutet.“

Wie kann der Makler reagieren, wenn der Kunde z. B. auf einem Vergleichsrechner beharrt?

Auch hier sollte der Makler diese Informationen ansprechen und ihnen eine richtige Kontextualisierung verleihen: „Ich verstehe, dass Sie den Vergleichsrechner XY verwendet haben, um den günstigsten Tarif zu finden. Diese Tools sind sehr nützlich, um eine erste Orientierung zu bekommen. Aber ein wichtiger Punkt, den der Rechner vielleicht nicht berücksichtigt, sind eventuelle Zusatzkosten oder Ausschlüsse, die im Vertrag stehen könnten. Lassen Sie uns gemeinsam die Details durch­gehen, um sicherzustellen, dass der Tarif wirklich zu Ihnen passt.“ Hier wird der Wert des Vergleichsportals anerkannt. Gleichzeitig wird dem Kunden vermittelt, dass der Makler über zusätzliche Informationen und Expertise verfügt, die über die einfachen Vergleichsfunktionen hinausgehen.

Und wie sollte man auf verzerrte oder gar fehlerhafte Infos reagieren?

Es ist wichtig, auf eine sachliche, respektvolle und aufklärende Weise zu reagieren. Ein Makler sollte niemals in eine konfrontative Haltung verfallen, sondern den Kunden auf mögliche Missverständnisse hinweisen und ihm die richtigen Informationen zugänglich machen. Das gibt dem Kunden das Gefühl, dass er in der Beratung durch den Makler eine wertvolle Unterstützung bekommt, die weit über das hinausgeht, was er alleine recherchieren kann.

Gibt es Best Practices, um gut informierte Kunden zu überzeugen?

Im Kontakt mit gut informierten Kunden ist entscheidend, nicht nur das Gespräch fachlich zu führen, sondern auch psychologisch geschickt und empathisch vorzugehen. Kunden, die sich bereits intensiv mit Themen auseinandergesetzt haben, sind oft kritisch und erwarten eine Beratung, die über die reine Produktpräsentation hinausgeht. Der Makler sollte daher gezielt nach­fragen und aktiv zuhören, um die Bedürfnisse und Beweggründe des Kunden zu verstehen. Er könnte etwa mit eigenen Worten wiederholen, was der Kunde gesagt hat, um zu zeigen, dass er seine Anliegen versteht. Auch offene Fragen, die den Kunden dazu anregen, tiefer über seine Bedürfnisse nachzudenken, sind nützlich. Gut informierte Kunden können sich leicht von übermäßigen Verkaufsversuchen abgeschreckt fühlen. Ein Makler sollte den Kunden daher nicht unter Druck setzen, sondern ihm Zeit lassen, seine Entscheidung zu treffen.

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Diesen Beitrag lesen Sie auch in AssCompact 04/2025 und in unserem ePaper.

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<a href="/nachrichten/so-steht-es-um-den-service-der-lebensversicherer" hreflang="de">So steht es um den Service der Lebensversicherer </a> http://www.asscompact.de/node/167847

Wie lange dauert es, bis eine Gesellschaft auf eine Kundenanfrage reagiert? Und wie ist es um die inhaltliche Qualität der Antwort bestellt? Das Analysehaus Fralytics hat die Servicequalität von insgesamt 62 deutschen Lebensversicherern unter die Lupe genommen.

167847 22. April 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Laut dem kürzlich vorgelegten Bericht der Versicherungsombudsfrau hat die Zahl der Beschwerden gegen Versicherer im vergangenen Jahr stark zugelegt. So beschwerten sich Kunden über schleppende Kommunikation und verzögerte Schadenbearbeitung vonseiten der Gesellschaften.

Wie es konkret um die digitalen Services der Lebensversicherer hierzulande bestellt ist, hat das Analysehaus Fralytics vor Kurzem beleuchtet. Die Ergebnisse des Mystery-Shopping-Tests zeigen, dass von 62 per E-Mail angeschriebenen Unternehmen 37 geantwortet haben. Daraus ergibt sich eine Antwortquote von knapp 60%. Zehn Gesellschaften reagierten innerhalb von 24 Stunden (16,13%), elf weitere innerhalb von 48 Stunden (29,73%). Bei sechs Versicherern erfolgte die Antwort innerhalb von 72 Stunden (37,10%). Den Negativrekord stellen 403 Stunden auf – das sind über 16 Tage. Für die Wertung wurden allerdings Antworten, die erst nach sieben Tagen eingegangen sind, nicht berücksichtigt.

Neben der Reaktionszeit ging es zudem um die inhaltliche Qualität: Wurden die Anfragen vollständig, individuell und mit weiterführenden Informationen beantwortet? Kriterien sind laut Fralytics unter anderem, ob alle Anliegen adressiert wurden, ob eine Eingangsbestätigung versendet wurde und ob die Antwortperson identifizierbar ist.

Licht und Schatten

Von den getesteten Unternehmen konnten nur elf Lebensversicherer in der Qualität der Antworten mit einem herausragenden Ergebnis punkten. Einige Gesellschaften sind aber aus dem Top-Ranking herausgefallen, weil die Beantwortung der Anfragen im Schnitt deutlich länger als sieben Tage gedauert hat.

16 Anbieter landeten im qualitativen Mittelfeld der Untersuchung. Für eine bessere Bewertung fehlten Fralytics zufolge oft in der Konsequenz das Fünkchen mehr Individualität und Einfühlsamkeit beispielsweise in der Beantwortung aller gestellten Fragen des Mystery Shoppers.

14 Lebensversicherer seien durchgefallen wegen wiederholter Nicht-Beantwortung der gestellten Fragen und Antwort-Snippets, die auf eine schnelle Schließung des Service-Tickets abzielten, ohne den Mystery Shopper „abzuholen“ und bedarfsgerecht zu beraten.

Als auffällig bezeichnen es die Studienautoren, dass von 25 der getesteten Unternehmen in mehr als 50% der gestellten Mystery-Anfragen gar keine Reaktion kam. Dies sei „besonders ärgerlich“, da 16 dieser Anbieter zuvor den Erhalt der schriftlich gestellten Anfrage mit einer Eingangsbenachrichtigung bestätigt hätten.

Reaktionszeit als Knackpunkt

Insgesamt zeigt die Auswertung ein unterschiedliches Bild. Einige Anbieter können durch hohe Servicequalität und schnelle Reaktionszeiten punkten, wohingegen etliche Gesellschaften deutlich Luft nach oben haben. „Die Ergebnisse der Untersuchung machen deutlich, dass viele Lebensversicherer ihre internen Prozesse überdenken müssen“, betont Adrian Waltenberger, Co-Founder von Fralytics. . Eine schnelle und qualitativ hochwertige Bearbeitung von Kundenanfragen – egal welchen Kanal der Kunde zur Kommunikation wählt – sei kein „Nice-to-have“, sondern ein zentraler Bestandteil der Kundenzentrierung, so Waltenberger weiter.

Diese Lebensversicherer schnitten am besten ab

Die „Top-Performer” im Service und Beratungs-Score zeichnen sich durch eine Reaktionszeit von weniger als 48 Stunden und einer Gesamtqualität von über 75 Punkten aus und haben alle Fragen direkt beantwortet. Maximal konnten innerhalb der Studie 100 Punkte erzielt werden. Der Teil „Schnelligkeit“ macht maximal 20 Punkte der Bewertung aus.

Die Unternehmen mit höchster Wertung in alphabetischer Reihenfolge:

Die Bayerische, HanseMerkur, HUK-COBURG, IDEAL Versicherung, InterRisk, myLife, Sparkassen-Versicherung Sachsen, SV SparkassenVersicherung.

Weitere Infos zur Methodik des Tests sowie zu den Ergebnissen gibt es unter fralytics.de. (tik)

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<a href="/nachrichten/axa-bietet-neuen-tarif-der-krankenvollversicherung" hreflang="de">AXA bietet neuen Tarif in der Krankenvollversicherung</a> http://www.asscompact.de/node/167846

Die AXA erweitert ihr Angebot in der Krankenvollversicherung. Mit dem neuen Tarif „GesundExtra“ haben Kunden jetzt mehr flexible Wechselmöglichkeiten in Bezug auf die Selbstbeteiligung und attraktive Regelungen zur Pauschalerstattung und Beitragsrückerstattung.

167846 22. April 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Es gibt eine neue Krankenvollversicherung im Portfolio der AXA. Der Tarif trägt den Namen „GesundExtra“ und zeichne sich durch starke Leistungen, große Flexibilität und besonders faire Regelungen aus, so die Unternehmensmitteilung zum neuen Produkt.

Zu den Leistungen des neuen Tarifs gehören bspw. Erstattungen von Psychotherapie, Sehhilfen, Heil- und Hilfsmittel, oder eine Unterbringung im Einbettzimmer sowie eine privatärztliche Behandlung, wenn man im Krankenhaus behandelt werden muss. Außerdem werden etwa Arzneimittel ohne Verordnung bis zu einem Gesamtbetrag von 120 Euro pro Kalenderjahr erstattet. Weiterhin beinhaltet der Tarif die Unterbringung im Familienzimmer nach der Entbindung.

Flexibilität bei der Selbstbeteiligung

Der neue Krankenvollversicherungstarif wird in drei unterschiedlichen Varianten der Selbstbeteiligung angeboten: 0 Euro, 450 Euro oder 900 Euro. Zum Jahreswechsel können Versicherte im Tarif GesundExtra einfach zwischen den drei Stufen wechseln – und das ohne erneute Gesundheitsprüfung, sofern im abgelaufenen Jahr kein Tarifwechsel erfolgte. Außerdem kann bei Abschluss von GesundExtra auch der zugehörige Versicherungsschutz der Zähne aus drei unterschiedlichen Zahntarifen individuell durch die Versicherten gewählt werden.

Reichen Versicherte in einem Kalenderjahr keine Rechnungen ein – ausgenommen sind Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen und Präventionskurse – erhalten sie, je nach gewählter Selbstbeteiligung, eine garantierte Pauschalerstattung. Bei 0 Euro Selbstbeteiligung erhalten sie 900 Euro Pauschalerstattung und bei 450 Euro Selbstbeteiligung 450 Euro Pauschalerstattung. Neben der Pauschalerstattung können Versicherte aller Selbstbeteiligungsstufen auch eine erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung erhalten, sofern die entsprechenden Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Als zusätzlicher Benefit für Eltern ist eine Beitragsbefreiung nach Geburt eines Kindes für sechs Monate möglich. (mki)

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<a href="/nachrichten/was-mieter-vom-immobilienkauf-abhaelt" hreflang="de">Was Mieter vom Immobilienkauf abhält </a> http://www.asscompact.de/node/167845

Im Rahmen einer aktuellen Umfrage wurden Mieter gebeten, ihre Motive für den Erwerb von Wohneigentum zu nennen. Demnach sind es Altersvorsorge, Schutz vor steigenden Mieten und der Wunsch nach Unabhängigkeit. Die Umfrageteilnehmer berichteten auch, was die Hürden sind.

167845 22. April 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Was sind die vorwiegenden Gründe für Mieter, am Traum vom Eigenheim festzuhalten? Und worin liegen die Hürden, die sie bislang davon abgehalten haben, sich den Traum zu verwirklichen? Die Bausparkasse Schwäbisch Hall hat gemeinsam mit dem Meinungsforschungsinstitut Civey Mieter befragt.

Das Eigenheim als Altersvorsorge

Eine sichere Altersvorsorge bildet laut Umfrage für 60% der Mieter ein zentrales Motiv für den Erwerb von Wohneigentum. Bei den unter 40-Jährigen ist die sichere Altersvorsorge mit 65% sogar das Hauptmotiv. 58% der Mieter wollen sich durch die eigenen vier Wände vor steigenden Mietpreisen schützen. Für jeden Dritten stellt Wohneigentum eine krisenfeste Geldanlage dar.

Emotionale Motive von großer Relevanz

Für mehr als ein Drittel handelt es sich beim Kauf oder Bau einer Immobilie um die Erfüllung eines Lebenstraums. Bei den 18- bis 29-Jährigen sogar für jeden Zweiten. Auch persönliche Freiheiten sind von Bededeutung: Rund 25% möchten das neue Zuhause nach den eigenen Vorstellungen gestalten. Insbesondere junge Menschen unter 40 treibt der Wunsch nach einem Zuhause für die Familie beim Immobilienkauf an. Rund jeder Zweite in dieser Altersgruppe nennt die Familiengründung als zentralen Grund. Auffällig ist laut Bausparkasse Mainz, dass Männer mit 32% diesen Aspekt häufiger als Motivation angeben als Frauen mit 18%.

„Wer sich für Wohneigentum entscheidet, denkt langfristig. Der Wunsch nach den eigenen vier Wänden ist für Menschen aller Altersgruppen mit dem Streben nach Sicherheit verbunden – finanziell und mit Blick auf die persönliche Zukunft. Wohneigentum bedeutet für viele Unabhängigkeit, Stabilität und eine verlässliche Perspektive für die Zukunft“, sagt Schwäbisch Hall-Vorstandsvorsitzender Mike Kammann.

Meist hakt es am Eigenkapital

Als mit Abstand häufigsten Grund gegen den Bau oder Kauf einer Immobilie nennen 59% der befragten Mieter fehlendes Eigenkapital. Bei den unter 30-Jährigen sind es sogar 69%. Für mehr als die Hälfte stellen die hohen Immobilien- und Baukosten eine Hürde dar. Auch hohe laufende Betriebskosten und eine unklare persönliche Zukunft sind von Relevanz und werden von rund einem Fünftel der Befragten angeführt. Dabei ist es wenig überraschend, dass in Ballungszentren die wahrgenommenen Hindernisse für den Immobilienerwerb am höchsten sind.

Unsicherheit als Hemmnis

Für knapp ein Fünftel aller Befragten passt der Immobilienkauf bislang nicht zur eigenen Lebenssituation. Bei den jungen Menschen unter 30 Jahren liegt dieser Wert mit 37% deutlich höher. Unklare eigene Zukunftsperspektiven machen ihnen die Entscheidung nicht einfach. Die Befragten fühlen sich durch den Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum in ihrer Flexibilität eingeschränkt. (tik)

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<a href="/nachrichten/vfm-gruppe-vereinfacht-beratungsdokumentation" hreflang="de">vfm-Gruppe vereinfacht Beratungsdokumentation</a> http://www.asscompact.de/node/167844

Vermittler können nun über ein neues Tool der vfm-Gruppe rechtskonforme Beratungsdokumentationen per Spracheingabe erstellen. Eine KI verarbeitet dann das Gesagte und formuliert in wenigen Minuten die fertige Dokumentation des Beratungsgesprächs.

167844 22. April 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die vfm-Gruppe hat Neuigkeiten in Sachen Dokumentation von Beratungsgesprächen bekannt gegeben: Ab sofort besteht für Vermittler die Möglichkeit, ihre rechtskonforme Beratungsdokumentation per Spracheingabe zu erstellen. Die neue vfm-smart-Doku ist eine Ergänzung zum Keasy-System.

KI verarbeitet die Spracheingabe

Mit dem Tool können demnach Beratungsdokumentationen ohne großen Aufwand und komplizierte Tools angefertigt werden. Dazu wird der Inhalt des Beratungsgesprächs per Sprachnachricht erfasst, wie vfm mitteilt. Eine künstliche Intelligenz (KI) verarbeitet diesen dann und liefert in wenigen Minuten das fertige Dokument. Durch diese Neuerungen sollen Vermittler Zeit sparen sowie ihren bürokratischen Aufwand reduzieren.

„Einfach unstrukturiert ins Mikrofon sprechen“

„Stellen Sie sich vor: Sie verlassen gerade einen Kundentermin und können die Beratungsdokumentation bereits unterwegs im Auto erledigen. Sie sprechen einfach alles unstrukturiert ins Mikrofon“, so Robert Schmidt, Geschäftsführer der vfm-Gruppe. „Während Sie noch fahren, ist die fertige Dokumentation schon in Ihrem E-Mail-Postfach – sicher und rechtskonform.“ (lg)

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<a href="/nachrichten/helvetia-und-baloise-geben-fusionsplaene-bekannt" hreflang="de">Helvetia und Baloise geben Fusionspläne bekannt</a> http://www.asscompact.de/node/167843

Die Holdings der beiden Schweizer Versicherer Helvetia und Baloise beabsichtigen eine Fusion unter Gleichen, wie die Verwaltungsräte beider Unternehmen beschlossen haben und am Dienstag bekannt gaben. Die Helvetia Baloise Holding AG wäre dann die zweitgrößte Versicherungsgruppe der Schweiz.

167843 22. April 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Es tut sich etwas bei den Schweizer Versicherern – insbesondere bei Helvetia und Baloise. Ende Februar gab es mehrere Medienberichte, in denen es hieß, dass die beiden Unternehmen sich aus dem deutschen Versicherungsmarkt zurückziehen wollen. Bestätigt wurden diese Reports auf offizieller Ebene jedoch nicht.

Dafür gibt es jetzt nach Ostern Neuigkeiten, dieses Mal direkt aus der Schweiz: Denn die Helvetia Holding AG und die Baloise Holding AG gaben am Dienstagvormittag, 22.04.2025, bekannt, dass sie einen „Merger of Equals“ planen, eine „Fusion unter Gleichen“ planen. Der neue Name soll dann „Helvetia Baloise Holding AG“ lauten. Der Beschluss kommt von den Verwaltungsräten der beiden Unternehmen.

Helvetia Baloise wird zweitgrößter Schweizer Versicherer

Die Helvetia Baloise Holding AG hätte dann ein Geschäftsvolumen 20 Mrd. Schweizer Franken (ca. 21,5 Mrd. Euro) in acht Ländern und wäre somit die zweitgrößte Versicherungsgruppe der Schweiz sowie einer der führenden Versicherer in Europa. Wie es in der gemeinsamen Pressemitteilung heißt, seien die große kulturelle Nähe und die ähnliche strategische Ausrichtung beider Unternehmen beste Voraussetzungen für eine reibungslose Integration. Zusätzlich zu den bestehenden Kosteneffizienzplänen beider Unternehmen soll der Zusammenschluss jährliche „Run-Rate“-Synergien von rund 350 Mio. Euro (ca. 376 Mio. Euro) vor Steuern und vor Beteiligung der Versicherungsnehmer generieren (80% davon sollen voraussichtlich bis 2028 realisiert werden), den Vertrieb stärken und erheblichen Mehrwert für alle Stakeholder schaffen.

Strukturell soll Baloise in Helvetia fusioniert werden. Im Rahmen der Fusion erhalten Baloise-Aktionäre 1,0119 neue Helvetia-Aktien für jede Baloise-Aktie. Die Verwaltungsräte beider Unternehmen werden ihren Aktionärinnen und Aktionären vorschlagen, die Fusion auf den jeweiligen außerordentlichen Generalversammlungen zu genehmigen, die jeweils für den 23.05.2025 geplant sind. Der Vollzug der Transaktion, vorbehaltlich der erforderlichen Bewilligungen durch die Behörden, wird für das vierte Quartal 2025 erwartet.

Führung und Strategie

Der Verwaltungsrat der neuen Holding soll aus 14 Mitgliedern bestehen, davon sieben von Helvetia und sieben von Baloise. Für die Präsidentschaft ist der aktuelle Baloise-Verwaltungsratspräsident, Dr. Thomas von Planta, vorgesehen, für die Vizepräsidentschaft Dr. Ivo Furrer, aktuell Verwaltungsratsmitglied von Helvetia. Der Hauptsitz werde in Basel sein, wobei der derzeitige Sitz von Helvetia in St. Gallen ein wichtiger Standort bleiben soll.

Im Heimmarkt Schweiz werde Helvetia Baloise gemessen am Geschäftsvolumen zur zweitgrößten Versicherungsgruppe mit einem Marktanteil von rund 20% über alle Geschäftsbereiche hinweg (Leben und Nicht-Leben). Die Gruppe werde zudem der größte Arbeitgeber im Schweizer Versicherungssektor. (mki)

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<a href="/nachrichten/haeuser-mit-waermepumpe-diese-regionen-liegen-vorn" hreflang="de">Häuser mit Wärmepumpe: Diese Regionen liegen vorn</a> http://www.asscompact.de/node/167842

Eine Auswertung von ImmoScout24 zeigt, in welchen Bundesländern Einfamilienhäuser mit alternativen Energiesystemen wie Photovoltaik und Wärmepumpe besonders oft angeboten werden. Demnach führen Bayern und Rheinland-Pfalz die Rangliste an.

167842 22. April 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Der durchschnittliche Anteil von zum Kauf angebotenen Einfamilienhäusern mit Photovoltaik hat sich bundesweit von 8% im Jahr 2022 auf 11% im Jahr 2024 erhöht. Die Ausstattung mit einer Wärmepumpe hat deutschlandweit von 4% im Jahr 2022 auf 5% im Jahr 2024 zugenommen. „Die Energiewende ist im Immobilienmarkt deutlich sichtbar. Unsere Daten zeigen einen klaren Anstieg bei Häusern mit alternativen Energiesystemen“, sagt Christoph Barniske, Vice President Product bei ImmoScout24.

Das Immobilienportal hat beleuchtet, welche Regionen den größten Anteil an Einfamilienhäusern zum Kauf anweisen, die mit alternativen Energiesystemen wie Photovoltaik und Wärmepumpe ausgerüstet sind. „Besonders in Süddeutschland beobachten wir eine dynamische Entwicklung – in Regionen wie dem Eifelkreis Bitburg-Prüm hat sich der Anteil von Photovoltaikanlagen innerhalb von zwei Jahren mehr als verzehnfach“; so Barniske weiter.

Photovoltaikanlagen: Niederbayern liegt vorn

Kaufangebote für Einfamilienhäuser mit Photovoltaikanlagen sind in Bayern weit verbreitet. Unter den fünf Landkreisen mit dem höchsten Anteil befinden sich vier im Freistaat und drei im Regierungsbezirk Niederbayern. Der Landkreis Landshut belegt die Spitzenposition: Jedes vierte Hausangebot ist mit Solarenergie (28%). Ebenfalls ein großes Angebot ist in den Landkreisen Regen (25%) und Passau (24%) vorhanden. Der einzige nicht-bayrische Landkreis mit besonders hoher Photovoltaik-Ausstattung von Einfamilienhäusern ist laut ImmoScout24 der Eifelkreis Bitburg-Prüm (23%).

Luft nach oben in Ostdeutschland

In Teilen Ostdeutschlands ist der Anteil noch deutlich ausbaufähig. Das Altenburger Land verzeichnet mit 1% derzeit noch einen geringen Anteil. Auch in den Landkreisen Saalfeld-Rudolstadt, Holzminden, im Burgenlandkreis und im Kyffhäuserkreis sind unterdurchschnittliche 3% der zum Kauf angebotenen Einfamilienhäuser mit Solaranlagen ausgerüstet.

Photovoltaik: Deutliche Dynamik seit 2022

Die Entwicklung im Bereich Photovoltaik hat seit 2022 an Fahrt aufgenommen. Der Landkreis Bitburg-Prüm weist mit 21 Prozentpunkten das stärkste Plus bei Photovoltaikanlagen in Kaufangeboten auf. Dort hat sich der Anteil von gerade einmal 2% im Jahr 2022 auf 23% im Jahr 2024 gesteigert. Auch in Ostvorpommern (16%) und Rügen (15 %) geht es in Sachen Photovoltaik bei Einfamilienhäusern voran. In einigen niedersächsischen Landkreisen wie Grafschaft Bentheim und Göttingen dagegen werden weniger Häuser mit Photovoltaikanlagen angeboten als noch 2022.

Wärmepumpen: Rheinland-Pfalz und Bayern an der Spitze

Den höchsten Anteil von Einfamilienhäusern mit Wärmepumpen weist der Donnersbergkreis in Rheinland-Pfalz auf mit 18%. In der Rangliste folgt der bayerische Landkreis Fürstenfeldbruck mit 16% und Landshut mit 15%. Im Osten hat das Weimarer Land einen überdurchschnittlichen Anteil an Einfamilienhäuser mit Wärmepumpen (14%). Bei der Ausbaugeschwindigkeit führt der Donnersbergkreis. Dort hat der Anteil in Kaufangeboten seit 2022 von 2 auf 18% zugelegt. Im Eifelkreis Bitburg-Prüm ist im selben Zeitraum der Anteil um 11 Punkte auf 14% gewachsen.

Der Analyse zufolge dominieren Landkreise, die bei einer Technologie führend sind, tendenziell auch bei der anderen. Besonders deutlich wird dies in Bayern und Rheinland-Pfalz. (tik)

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<a href="/nachrichten/teilverkauf-%E2%80%9Eso-flexibel-wie-die-lebensumstaende-unserer-kunden%E2%80%9C" hreflang="de">Teilverkauf: „So flexibel wie die Lebensumstände unserer Kunden“</a> http://www.asscompact.de/node/167803

Nach herausfordernden Zeiten für den Immobilienmarkt gab es 2024 erste Anzeichen für eine Erholung. Welche Entwicklung konkret im Bereich des Immobilien-Teilverkaufs zu beobachten war, dazu hat AssCompact bei dem Anbieter Engel & Völkers LiquidHome nachgefragt.

167803 22. April 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement Interview mit Christian Kuppig, Geschäftsführer von Engel & Völkers LiquidHome
Herr Kuppig, der Immobilien-Teilverkauf ist ein noch relativ junges Konzept der Immobilienverrentung. Wie hat sich die Nachfrage denn entwickelt?

Die Nachfrage im Bereich des Immobilien-Teilverkaufs ist in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen. Viele Menschen aus der Zielgruppe sind mit den Möglichkeiten der Immobilienverrentung noch nicht vertraut, doch das Bewusstsein dafür nimmt stetig zu. Insbesondere der Immobilien-Teilverkauf hat sich dabei mehr und mehr durchsetzt. Der Wunsch, die Sicherheit des Eigenheims zu bewahren und auf der anderen Seite die gestiegenen Lebenshaltungskosten sowie finanzielle Herausforderungen im Alter zu bewältigen, sind die Hauptgründe für die Nachfragesteigerung. Viele Eigentümer möchten ihre Immobilie nicht veräußern und das gewohnte Zuhause verlassen, sondern haben den Wunsch nach einer Lösung, die sich ihren Umständen anpasst und nicht andersherum.

Was sind die Motive der Eigentümer, einen Teil ihrer Immobilie zu veräußern?

Die Beweggründe sind so vielfältig wie unsere Kunden selbst. Ein großer Teil unserer Kunden möchte ganz allgemein einen finanziellen Spielraum schaffen, ohne das gewohnte Umfeld aufgeben zu müssen. Andere benötigen Mittel für größere Investitionen, etwa in eine energetische Modernisierung. Auch die Vermögensplanung innerhalb der Familie ist ein häufiges Motiv, um zum Beispiel Kinder oder Enkel bereits zu Lebzeiten finanziell zu unterstützen. Und zu guter Letzt sind es Wünsche, die sich unsere Kunden erfüllen wollen, sei es ein Wohnmobil, ein Boot oder auch ein neues Auto.

Und was macht einen „typischen“ Immobilienbesitzer aus, der sich für den Teilverkauf entscheidet?

Es gibt tatsächlich kein einheitliches Profil eines typischen Kunden von Engel & Völkers LiquidHome. Aber es gibt einige Gemeinsamkeiten: Der Großteil unserer Kunden ist zwischen 55 und 75 Jahre alt, sie haben ihr Haus oder ihre Wohnung lange bewohnt und sehen darin nicht nur einen Vermögenswert, sondern vielmehr ihr Zuhause. Sie wollen dort weiterhin wohnen bleiben, aber gleichzeitig die finanziellen Möglichkeiten haben, ihre Lebensqualität zu verbessern oder zukünftige Vorhaben zu finanzieren. Viele unserer Kunden betrachten den Immobilien-Teilverkauf auch als Übergangslösung bis zu dem Zeitpunkt, wo ein Gesamtverkauf mehr Sinn macht. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn die Gartenpflege zu aufwendig wird oder einer der beiden Lebenspartner verstirbt und man nicht allein im Haus bleiben möchte. Der Immobilien-Teilverkauf ist so flexibel wie die unterschiedlichen Lebensumstände unserer Kunden.

Engel & Völkers LiquidHome feiert in diesem Jahr fünfjähriges operatives Jubiläum. Wie fällt Ihr Fazit aus?

Wir blicken auf eine sehr erfolgreiche Entwicklung zurück. In den vergangenen fast fünf Jahren haben wir mehr als 2.000 Immobilien notariell teilangekauft, mit einem durchschnittlichen Teilankauf von rund 42% pro Immobilie und einem Investment von über 500 Mio. Euro. Unser Modell hat sich am Markt etabliert und Engel & Völkers LiquidHome ist Marktführer im Bereich des Immobilien-Teilverkaufs. Das Feedback unserer Kunden zeigt immer wieder aufs Neue, dass wir mit unserem transparenten und fairen Ansatz auf dem richtigen Weg sind und einen bestehenden Bedarf bedienen.

Welchen Ansatz verfolgen Sie?

Unser menschenzentrierter Ansatz ist es stets, den finanziellen Wert von Eigenheimen nutzbar zu machen und gleichzeitig den emotionalen Wert der Stabilität des Wohnens in den eigenen vier Wänden zu bewahren. Die letzten fünf Jahre haben gezeigt, dass die Verrentung der eigenen Immobilie ein fester Bestandteil der Altersvorsorge sein kann, da die Immobilie in den meisten Fällen auch den größten Vermögenswert darstellt.

An welche Zielgruppe wendet sich Ihr Angebot vorrangig?

Der Immobilien-Teilverkauf richtet sich vor allem an Personen, deren Vermögen zum größten Teil in der eigenen Immobilie gebunden ist. Dabei sprechen wir vor allem Senioren an, die einen Bedarf an zusätzlicher finanzieller Flexibilität im Alter haben.

Wie sieht Ihr Konzept konkret aus?

Immobilienbesitzer haben die Möglichkeit, bis zu 50% ihrer Immobilie zum aktuellen Verkehrswert zu veräußern. Für den an Engel & Völkers LiquidHome verkauften Anteil erhalten wir eine monatliche Nutzungsgebühr, die aktuell 4,95% per annum beträgt. Die Nutzungs­gebühr wird für das entgeltliche Nießbrauchrecht gezahlt und lässt sich mit einer anteiligen Miete vergleichen. Trotz des anteiligen Verkaufes der Immobilie, bleibt unser Kunde zu 100% wirtschaftlicher Eigentümer. Die monatlichen Kosten für den Nießbrauch sind für zehn Jahre festgelegt und werden im Anschluss analog der Zinsentwicklung angepasst.

Unser Modell bietet Eigentümern somit eine sichere, transparente und langfristig stabile Lösung für die Kapitalfreisetzung aus der eigen­genutzten Immobilie.

Verbraucherschützer gehen mit dem Modell des Teilverkaufs immer wieder hart ins Gericht. Merken Sie diesbezüglich Skepsis bei Kunden?

Der Immobilien-Teilverkauf ist in Deutschland wie eingangs erwähnt ein noch recht junges Modell der Immobilienverrentung. Natürlich werden neue Finanzprodukte besonders kritisch hinterfragt, was auch gut so ist. Wir bekommen durchaus auch von Kunden die Kritikpunkte von Verbraucherschützern zurückgespielt. Wir schätzen es sehr, wenn unsere Kunden sich vor dem Teilverkauf ihrer Immobilien intensiv mit dem Modell auseinandergesetzt haben. Der Immobilien-Teilverkauf ist eine Lösung zur Kapitalfreisetzung – aber auch nicht die einzige O Lösung für alle. Dies ist und war auch nie unser Ansatz. Grundsätzlich entsteht Skepsis häufig durch mangelnde Transparenz oder unzureichende Aufklärung. Unsere Erfahrung zeigt: Je besser Kunden informiert sind, desto größer ist das Vertrauen.

Sie setzen also auf Transparenz und Information?

Eine kontinuierliche Transparenz in allen Bereichen war von Beginn an ein entscheidender Motor unseres Handelns. Ebenso wie der Punkt einer umfangreichen Kommunikation. Diese umfasst nicht nur den Dialog mit Verbraucherschützern, sondern vor allem auch den direkten und intensiven Austausch mit unseren Kunden. Zusätzlich haben wir 2023 mit weiteren Unternehmen aus dem Bereich der Immobilienverrentung den Bundesverband Immobilienverrentung e. V. (BVIV) gegründet. Zu den wichtigsten Zielen des Verbandes gehört es, Transparenz weiter zu fördern und den Verbraucherschutz bestmöglich zu gewährleisten.

Und wie begegnen Sie der Kritik?

Uns ist es wichtig zu betonen, dass wir Kritik grundsätzlich nicht abweisen. Im Gegenteil: Wir sind offen für den Austausch mit verschiedenen Stakeholdern und schätzen konstruktives Feedback. Auch die Anliegen von Verbraucherschutzorganisationen nehmen wir ernst und stehen mit ihnen in regelmäßigem Dialog. Unser Ziel ist es, den Immobilien-Teilverkauf als ein attraktives, verlässliches und langfristig tragfähiges Modell zu gestalten.

Somit gehen wir auch aktiv auf die Vorwürfe ein, die in der Vergangenheit von verschiedenen Seiten geäußert wurden. Im Rahmen der Prüfung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) im Jahr 2023 wurden verschiedene Aspekte unseres Geschäftsmodells diskutiert. Unter anderem die Fragen, ob der Immobilien-Teilverkauf einem kreditähnlichen Geschäft gleicht oder ob der Mindestrückfluss von 117% Kunden benachteilige. Unser Modell basiert jedoch nicht auf einer Darlehensstruktur, sondern stellt einen eigenständigen abgeschlossenen Vertragstyp dar. Unabhängig von dieser Prüfung haben wir in den letzten Jahren kontinuierlich an der Weiterentwicklung unseres Angebots gearbeitet und dabei insbesondere die Transparenz in der Vertragsgestaltung, die Sicherheit des Nießbrauchrechts und die Klarheit unserer Kostenstruktur weiter optimiert. Unser Ziel bleibt es, unseren Kunden eine verlässliche, verständliche und faire Lösung zu bieten.

Verbraucherschützern sind mangelnde Transparenz verschiedener Modelle und die Durchführungsentgelte ein Dorn im Auge. Wie sehen Sie sich hier gegenüber dem Wettbewerb aufgestellt?

Die Kritik an mangelnder Transparenz und den Kostenmodellen betrifft die gesamte Branche. Verbraucherschützer bemängeln teilweise die Komplexität der Vertrags- und Kostenstruktur. Besonders im Fokus stehen dabei die Nutzungsgebühr und der Mindestrückfluss.

Bei Engel & Völkers LiquidHome haben wir in den letzten Jahren Maßnahmen umgesetzt, um die relevanten Vertragsinhalte noch klarer und nachvollziehbarer zu gestalten. Wir haben beispielsweise eine feste Nutzungsgebühr etabliert, die für zehn Jahre garantiert ist, um den Kunden eine verlässliche Kalkulation zu ermöglichen. Zudem haben wir die Vertragsgestaltung dahingehend angepasst, dass alle Kunden unabhängig vom Alter ein lebenslanges Nießbrauchrecht erhalten. Unterschiedliche Beispielrechnungen sind nicht nur in den Kundenbroschüren vorhanden, sondern auch Bestandteil des Vertragswerkes.

Gleichzeitig zeigt der Vergleich innerhalb der Branche, dass unterschiedliche Anbieter unterschiedliche Ansätze verfolgen. Die Herausforderung bleibt es, Kunden eine einfache Vergleichbarkeit der verschiedenen Modelle zu ermöglichen, damit sie eine fundierte Entscheidung treffen können.

Nicht zuletzt haben wir über den BVIV kürzlich den Lehrgang zum „Experten für Immobilienverrentung“ ins Leben gerufen. Er soll Beratern einen fundierten Einblick in die Immobilienverrentung ermöglichen, damit sie ihre Kunden bestmöglich begleiten können.

Was würden Sie sich allgemein für den Immobilienverrentungsmarkt wünschen?

Ich würde mir wünschen, dass Immobilienverrentung ganzheitlich weiter an Transparenz gewinnt und gesellschaftlich als selbstverständliche Option zur Altersfinanzierung anerkannt wird. Viele Immobilieneigentümer wissen noch nicht, welche Möglichkeiten sie haben, um das in ihrer Immobilie gebundene Kapital sinnvoll zu nutzen. Gleichzeitig ist es wichtig, dass klare, verständliche und faire Vertragsmodelle den Standard setzen, damit Verbraucher fundierte Entscheidungen treffen können.

Ein weiterer Wunsch ist eine konstruktive Diskussion mit Verbraucherschützern und politischen Entscheidern. Ich glaube, dass eine objektive und faktenbasierte Auseinandersetzung dazu beitragen kann, Vorurteile abzubauen und für mehr Vertrauen zu sorgen.

Letztlich sollte das Bewusstsein dafür geschärft werden, dass Immobilieneigentum mehr als ein Zuhause ist. Es ist auch eine wertvolle finanzielle Ressource, die sich individuell als Altersvorsorge nutzen lässt. Genau dafür steht der Immobilien-Teilverkauf.

Dieses Interview lesen Sie auch in AssCompact 04/2025 und in unserem ePaper.

Porträtfoto: © Engel & Völkers LiquidHome

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<a href="/nachrichten/diese-beschwerden-fuehren-kunden-gegen-versicherungsvermittler" hreflang="de">Diese Beschwerden führen Kunden gegen Versicherungsvermittler</a> http://www.asscompact.de/node/167838

Trotz eines leichten Anstiegs bleibt die Zahl der Beschwerden gegen Versicherungsvermittler gering. Der Jahresbericht der Versicherungsombudsfrau zeigt, worüber sich Kunden konkret beklagen. Moniert wird auch die nachlässige Dokumentation vonseiten der Vermittler.

167838 22. April 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

In der vergangenen Woche hat die Versicherungsombudsfrau der Schlichtungsstelle für Versicherungen ihren Jahresbericht 2024 vorgestellt und über einen deutlichen Anstieg der Beschwerden gegen Versicherer berichtet. Im Jahresbericht finden sich darüber hinaus auch Informationen zu Beschwerden, die gegen Versicherungsvermittler gerichtet sind.

Eingang von 334 Vermittlerbeschwerden

Demnach erreichten die Schlichtungsstelle insgesamt 334 Beschwerden, die auf der Grundlage der VermVO zu prüfen waren. Im Vergleich zum Vorjahr gab es damit einen Anstieg des Beschwerdeeingangs von 5%. Zulässig waren allerdings nur 153 Beschwerden. Bei den Nichtzulassungen ging es beispielsweise darum, dass der Vermittler zuvor noch gar nicht kontaktiert wurde oder die Schlichtungsstelle nicht zuständig war.

Die Beschwerden gegen Vermittler bleiben insgesamt auf einem sehr niedrigen Niveau. Der Präsident des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), Michael H. Heinz, erklärt dazu: „Obwohl es eine Beschwerdezunahme von 5% im Vergleich zum Vorjahr gibt, ist das im Vergleich zu den 21.548 Beschwerden und einem Anstieg von 19,5% bei den Versicherungsunternehmen ein sehr niedriger Wert.“ Heinz sendet damit erneut ein Signal an die Politik, die Diskussion über weitere Regulierungen des Berufsstands zu beenden. Einen Gegensatz zu den Beschwerden gegen die Versicherer herzustellen, ist jedoch nicht ganz passend, da auch eine Gesamtbetrachtung der Beschwerden im Verhältnis zur Anzahl der bestehenden Versicherungspolicen eine sehr geringe Beschwerdequote ergibt.

Lebensversicherung im Mittelpunkt der Vermittlerbeschwerden

Ein inhaltlicher Schwerpunkt der Vermittlerbeschwerden war wie auch in den Vorjahren die Beanstandung der Beratung und Vermittlung von unnötigen oder nicht passenden Versicherungsverträgen. Besonders betroffen waren Lebensversicherungen. Hier wollten die Beschwerdeführer meist von den Verträgen zurücktreten. Eine Rückabwicklung kann jedoch nur gegenüber dem Versicherer, nicht dem Vermittler, durchgesetzt werden. Gegen den Vermittler besteht jedoch ein Schadenersatzanspruch bei Falschberatung.

Ein weiteres Beschwerde-Thema war die unzureichende Information über Kapitalmarktrisiken, vor allem bei fondsgebundenen Produkten, sowie vorvertragliche Anzeigepflichtverletzungen. Letzteres trat vor allem in der Berufsunfähigkeitsversicherung auf, häufig erst bei Leistungsfällen. Die Beschwerdeführer gaben an, die Antragsfragen nicht vollständig erhalten zu haben oder deren Bedeutung sei durch den Vermittler minimiert worden.

In Richtung Versicherungsmakler stellt der Jahresbericht noch einmal klar: Das Fehlverhalten eines Maklers ist jedoch, anders als das eines Versicherungsvertreters, nicht dem Versicherungsunternehmen, mit dem der Versicherungsvertrag geschlossen wird, anzurechnen. Der Makler wird für den Versicherungsnehmer, der ihn beauftragt, wie eine Art Treuhänder tätig. Er hat dem Versicherungsnehmer gegenüber deshalb persönlich für Fehler einzustehen. Für ein etwaiges Beratungsverschulden des Maklers kann deshalb nicht der Versicherer haftbar gemacht werden. Das bedeutet in diesem Zusammenhang: Ein Fehlverhalten des Maklers bei der Beantwortung der Gesundheitsfragen, was eine arglistige Täuschung darstellt, muss sich gemäß § 166 Absatz 1 BGB der Versicherungsnehmer grundsätzlich zurechnen lassen.

Nur wenige Beschwerden aufgrund abgelehnten Versicherungsfalls

Eine geringere Anzahl von Beschwerden war auf den Ausgleich eines geltend gemachten Schadens im Zusammenhang mit einem abgelehnten Versicherungsfall gerichtet. Weitere Beschwerden betrafen wie ebenfalls in den Vorjahren ungenügende Informationen; auch ging es den Beschwerdeführern um Fragen des Datenschutzes und um die Herausgabe von Unterlagen.

Zudem gab es Beschwerden gegen Versicherungsmakler, in denen moniert wurde, dass geänderte Lebens- und Betriebsumstände der Kunden nicht berücksichtigt wurden und der Versicherungsschutz nicht angepasst wurde. Auch Fehler bei der Umdeckung von Risiken wurden beanstandet. Zunehmend erreichen die Schlichtungsstelle auch Beschwerden, die sich auf eine Vermittlung über Internetvergleichsportale beziehen.

Jahresbericht moniert Beratungsdokumentation

Seit der Einführung der gesetzlichen Dokumentationspflicht stellt die Schlichtungsstelle aber auch fest, dass dieser Aufgabe, jedenfalls in den Beschwerdefällen, sehr oft nicht ausreichend Rechnung getragen wird. Das änderte sich auch im Berichtsjahr nicht. Insbesondere zeigte sich wiederholt, dass die entsprechenden Formblätter (oft) schematisch ausgefüllt wurden, also ohne auf die konkrete Lage des Antragstellers einzugehen und den maßgeblichen Vermittlungsvorgang festzuhalten. Damit sei die Beratungsleistung nicht nachvollziehbar, und die Dokumentation erfülle nicht ihren Zweck, so die Versicherungsombudsfrau.

Zum Beschwerdeverfahren

Für Beschwerdeverfahren gegen Versicherungsvermittler gelten andere Verfahrensregeln als für die Verfahren gegen Versicherungsunternehmen. Folglich arbeitet die Schlichtungsstelle mit zwei verschiedenen Verfahrensordnungen: der Verfahrensordnung des Versicherungsombudsmann e. V. für Unternehmensbeschwerden (VomVO) und der Verfahrensordnung für Beschwerden im Zusammenhang mit der Vermittlung von Versicherungsverträgen (VermVO).

Das Verfahren nach der VomVO hat Vorteile für die Beschwerdeführer, insbesondere weil die Ombudsfrau bis zu einem Beschwerdewert von 10.000 Euro eine verbindliche Entscheidung gegen den Versicherer treffen kann. Außerdem kann sie dem Versicherer vorgeben, ein bereits eingeleitetes Mahnverfahren für die Dauer des Schlichtungsverfahrens auszusetzen. Andererseits unterliegt der Zugang zum Verfahren nach der VermVO weniger Beschränkungen. So sind zum Beispiel nicht nur Verbraucher und Beschwerdeführer in verbraucherähnlicher Lage beschwerdebefugt, sondern alle Versicherungsnehmer und Verbraucherschutzorganisationen. Auch eine Beschwerdewertobergrenze kennt das Vermittlerverfahren nicht. (bh)

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<a href="/nachrichten/europace-immobilienpreise-legen-leicht-zu" hreflang="de">Europace: Immobilienpreise legen leicht zu </a> http://www.asscompact.de/node/167839

Der Hauspreis-Index EPX von Europace zeigt für März 2025 leicht steigende Immobilienpreise in allen Segmenten. Auch für bestehende Ein- und Zweifamilienhäuser erhöhten sich die Immobilienpreise im März etwas, nachdem sie im Februar noch leicht rückläufig waren.

167839 22. April 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die Transaktionsplattform für Immobilienfinanzierungen, Bausparprodukte und Ratenkredite Europace hat aktuelle Daten des Hauspreis-Index EPX vorgelegt. Der Index beruht auf tatsächlichen Immobilienfinanzierungs-Transaktionsdaten des Europace Finanzierungsmarktplatzes. Für März weist der Europace Hauspreisindex (EPX) eine leichte Preiszunahme in allen Segmenten auf.

Das Segment Eigentumswohnungen verzeichnet im März ein Wachstum von 0,29%. Der Index erreicht 216,26 Indexpunkte. Im Vorjahresvergleich legten die Preise um 5,80% zu. 

Preiszunahme auch bei Bestandshäusern

Auch für bestehende Ein- und Zweifamilienhäuser weist der Index im März einen Anstieg um 0,20% auf. Damit kletterte der Index auf 197,61 Punkte. Innerhalb der vergangenen zwölf Monate gingen die Preise um 2,79% nach oben.

Bei den Preisen für neue Ein- und Zweifamilienhäuser gab es ebenfalls eine leichte Zunahme, und zwar um 0,23%. Der Index erreicht 238,35 Punkte. Im Vorjahreszeitraum legten die Preise um 0,92% zu. 

Der Gesamtindex bestätigt den Aufwärtstrend und wächst im März um 0,24%. Damit kommt der Hauspreisindex auf 217,41 Indexpunkte. Innerhalb der vergangenen zwölf Monate kletterten die Preise um 3,07%.

Aufwärtstrend bei Preisen

„Im März zeigt uns der Europace Hauspreisindex leicht steigende Immobilienpreise in allen Segmenten und bestätigt damit den Aufwärtstrend, den wir für Immobilienpreise erwarten. Die Entwicklung der Bauzinsen zuletzt bremsen die Preisentwicklung zwar, aber die wichtigen Makrofaktoren für den Immobilienmarkt – ein niedriges Wohnungsangebot und gleichzeitig steigende Mieten – haben sich nicht verändert. Der Druck auf dem Wohnungsmarkt ist groß”, erklärt Stefan Münter, Co-CEO und Vorstand von Europace, den Hauspreisindex. (tik)

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<a href="/nachrichten/bu-rating-das-sind-die-besten-anbieter-laut-franke-und-bornberg" hreflang="de">BU-Rating: Das sind die besten Anbieter laut Franke und Bornberg</a> http://www.asscompact.de/node/167832

Ein Relaunch der BU-Ratingkriterien des Analysehauses Franke und Bornberg hat darin resultiert, dass nur noch ein Drittel der Tarife die Topbewertung erreichen. Im Kern des Segments hat sich laut der Experten jedoch nichts geändert: Die Tarifqualität ist aufgrund des jahrelangen Wettbewerbs weitgehend ausgereizt.

167832 21. April 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Der jahrzehntelange Wettbewerb und Vergleich durch Produktratings hat die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) laut den Experten des Analysehauses Franke und Bornberg zur Produktkategorie mit dem höchsten Qualitätsniveau gemacht. „Verbesserungen sind im Leistungskern kaum noch möglich“, erklärt Michael Franke, Gründer und Geschäftsführer der Franke und Bornberg GmbH. Die Versicherungsbedingungen der meisten Tarife seien inzwischen „ohne ernsthaften Makel“, so die Analysten.

Seit 15 Jahren befinden sich die Anbieter zudem in einem harten Preiswettbewerb. Was sich im ersten Moment positiv für potenzielle Kunden anhört, kann sich aber auch negativ auswirken, sowohl für Versicherer als auch für Kunden. „Läuft der Wettbewerb aus dem Ruder, kommen Überschüsse unter Druck und bei der Leistungsregulierung wird auf die Bremse getreten“, warnt das Analysehaus im Zuge der Veröffentlichung seines aktuellen BU-Rating-Jahrgangs.

Ratingkriterien angepasst

Franke und Bornberg hat daher seine Ratingkriterien angepasst. Standardleistungen, die sich nicht länger zur Differenzierung eignen, werden im neuen Rating weniger stark gewichtet. „Für Selbstverständlichkeiten gibt es keine Extrapunkte mehr“, erklärt Franke. Diese Kriterien blieben allerdings weiterhin als Mindeststandards im Rating. Das soll verhindern, dass Versicherer einmal erreichte Standards unterlaufen oder für Kunden negative Regeln einführen. Darunter sind beispielsweise weltweiter Versicherungsschutz, der Verzicht auf abstrakte Verweisung bei Erstprüfungen oder kundenfreundliche Regelungen, wenn die Anzeigepflicht schuldlos verletzt wird.

Mehr Punkte als zuvor vergeben die Experten beispielsweise für schnelle Leistung bei Arbeitsunfähigkeit oder für besonders kundenfreundliche Regelungen bei Wegfall von Krankengeld.

Des Weiteren zieht Franke und Bornberg seit dem Jahr 2019 auch das Abschneiden beim BU-Leistungspraxisrating zur Bewertung von BU-Tarifen heran, ebenso wie aktuelle Ergebnisse aus dem map-report BU-Stabilität, der unter anderen untersucht, wie zukunftsfähig BU-Versicherer aufgestellt sind.

Die besten Anbieter in der selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherung

 

BU-Rating: Das sind die besten Anbieter laut Franke und Bornberg

 

Im Rating zur Selbstständigen BU (SBU) haben die Experten 121 Tarife und Tarifkombinationen von 54 Versicherern nach 74 Kriterien analysiert. Das Update der Ratingkriterien hat die Ergebnisse im aktuellen Jahrgang verschoben: Im vergangenen Jahr hat noch mehr als jeder zweite Tarif (57%) die Bestnote FFF+ erhalten. Dieses Jahr ist es nur noch jeder dritte Tarif (34,71%, siehe Grafik). Insgesamt konnten 17 Versicherer mindestens einen Tarif in der Spitzengruppe platzieren. Es sind (in alphabetischer Reihenfolge):

  • Allianz
  • Alte Leipziger
  • AXA
  • Continentale
  • DBV Deutsche Beamtenversicherung
  • Deutsche Ärzteversicherung
  • Dialog
  • ERGO
  • Gothaer
  • Hannoversche
  • HDI
  • LV 1871
  • Münchener Verein
  • NÜRNBERGER
  • SIGNAL IDUNA
  • Stuttgarter
  • Zurich Deutscher Herold
Die besten Anbieter in der selbstständigen Erwerbsversicherung (SEU)

Für das Rating in der selbstständigen Erwerbsunfähigkeitsversicherung (SEU) hat Franke und Bornberg 18 Tarife und Tarifvarianten von zwölf Versicherern analysiert. Das Angebot in der SEU schrumpft seit Jahren. „Oft wird unterstellt, sie biete Versicherungsschutz zweiter Klasse“, kommentieren die Experten. Doch gerade für körperlich Arbeitende stelle sie eine bezahlbare Alternative zur BU dar. Zudem leistet sie auch bei Erwerbsunfähigkeit bei psychischer Erkrankung.

 

BU-Rating: Das sind die besten Anbieter laut Franke und Bornberg

 

Die Qualität erweist sich als hoch. Acht von 16 Tarifen werden als „hervorragend“ (FFF+) bewertet, weitere acht erhalten die zweitbeste Note „sehr gut“ (FFF). Eine schlechtere Gesamtbewertung erhält keiner der getesteten Tarife (siehe Grafik). Sechs der zwölf Anbieter haben mindestens einen Tarif mit der Höchstnote im Angebot. Das sind die folgenden (in alphabetischer Reihenfolge):

  • Continentale
  • Dialog
  • EUROPA
  • Provinzial
  • VOLKSWOHL BUND
  • Zurich Deutscher Herold
Aktuelle Trends in der BU

Welche „Trends“ gibt es gerade in der BU? Auch das hat Franke und Bornberg im Rahmen des Ratings untersucht. Ein solcher Trend geht beispielsweise zu höheren Nachversicherungsgarantien. Laut Franke und Bornberg sind Nachversicherungsgarantien zwar nützlich und wichtig, Versicherer sollten jedoch darauf achten, zusätzliche Leistungen ohne erneute Risikoprüfung nur in einem „vertretbaren Rahmen“ zu gewähren. „Andernfalls besteht die Gefahr, dass Rentenhöhen erreicht werden, die die üblichen und berechtigten Annahmekriterien umgehen“, warnt Philipp Wedekind, Leiter Ratings Vorsorge und Nachhaltigkeit bei Franke und Bornberg.

Kritisch sehen die Analysten die Entwicklung bei bisher drei Versicherern, auf die konkrete Verweisung zu verzichten. Durch solche „großzügigen Geschenke an wenige Versicherte“ werde das Kollektiv der Versicherten zur Kasse gebeten und die Stabilität des Bestands gefährdet. Es fehlen Rechengrundlagen und Erfahren, so Franke und Bornberg. Ähnlich sauer stößt den Experten der vollständige Verzicht auf Umorganisation bei Selbstständigen auf. „Wenn Versicherer bei Betrieben mit weniger als fünf oder mittlerweile zehn Beschäftigten auf Umorganisation verzichten, geht das in Ordnung. Ein genereller Verzicht ohne Ansehen der individuellen Gegebenheiten aber ist auf unserer Watchlist in Sachen Stabilität.“ (js)

Die Ergebnisse des Ratings zur SBU 2025 und des Ratings zur SEU 2025 können auf der Franke und Bornberg Website eingesehen werden.

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<a href="/nachrichten/warum-wir-genau-jetzt-ueber-die-basisrente-sprechen-sollten" hreflang="de">Warum wir genau jetzt über die Basisrente sprechen sollten</a> http://www.asscompact.de/node/167824

Mit dem Wachstumschancengesetz und dem neuen Höchstrechnungszins erhält die Basisrente frischen Aufwind. Vertrieblich jedoch wird daraus noch kaum Profit geschlagen, findet Christian Häsch, Vertriebsleiter bei der Alte Leipziger Lebensversicherung.

167824 20. April 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement Ein Artikel von Christian Häsch, Leiter Vertrieb der Alte Leipziger Lebensversicherung a. G.

Ursprünglich war sie für die Zielgruppe der Selbstständigen konzipiert, mittlerweile gewinnt sie auch bei Angestellten an Beliebtheit: Die Basisrente erhält gerade frischen Aufwind. Im Vertrieb wird dieser aber noch nicht voll ausgeschöpft, wie die vorläufigen Geschäftszahlen zeigen: Im Markt machte die Basisrente 2024 rund 3% des Neugeschäfts gegen laufende Beiträge aus, bei der Alte Leipziger Lebensversicherung waren es immerhin 7,3% des laufenden Neuzugangs.

Dabei hat insbesondere das 2024 verabschiedete Wachstumschancengesetz die steuerliche Fördersituation für Kunden noch einmal verbessert. Und vom neuen Höchstrechnungszins können nicht nur Neukunden ab 2025 profitieren, sondern auch Bestandskunden mit fondsgebundenen Basisrenten.

Es folgt ein Überblick über die aktuellen Entwicklungen bei der Basisrente und ihre Bedeutung für Kunden und Vermittler.

Kernargument der Basisrente: Hohes Fördervolumen

Bekanntlich zeichnet sich die Basisrente vor allem durch die hohen förderfähigen Beiträge aus: Sie können in der Ansparphase zu 100% von der Steuer abgesetzt werden; der steuerfreie Höchstbetrag liegt 2025 bei 29.344 Euro für ledige Versicherte und 58.688 Euro für Verheiratete (die Beiträge zu Versorgungswerken und zur Deutschen Rentenversicherung sind dabei zu berücksichtigen). Das macht die Basisrente bei Selbstständigen und gut verdienenden Angestellten beliebt. Denn bei diesen Zielgruppen fällt die Versorgungslücke im Alter durch ihr hohes Einkommen entsprechend hoch aus, wenn keine zusätzliche Vorsorge getroffen wird.

Wachstumschancengesetz öffnet neue Türen

Darüber hinaus hat das Wachstumschancengesetz die Fördersituation für Kunden noch einmal deutlich verbessert. Ursprünglich war vorgesehen, dass die Rentenleistungen der Basisrente bereits ab dem Jahr 2040 zu 100% versteuert werden müssen. Diese Übergangsphase wurde nun deutlich verlängert: Mit dem neuen Gesetz erfolgt erst ab 2058 eine komplette Versteuerung der Rentenleistungen.

Warum wir genau jetzt über die Basisrente sprechen sollten

Achtung: Seit 2023 steigt der Besteuerungsanteil der Renten jährlich um 0,5 Prozentpunkte (siehe Tabelle). Wer z. B. 2025 eine Basisrente abschließt und 20 Jahre später in Rente gehen möchte, kann die eingezahlten Beiträge bis zum oben genannten förderfähigen Höchstbetrag vollständig von der Steuer absetzen und muss später nur 93,5% der Renteneinnahmen versteuern. Zusätzlich profitiert der Kunde von einem in der Regel deutlich günstigeren Steuersatz.

Steuerregelungen besonders relevant für Best Ager

Vor diesem Hintergrund ist die Basisrente besonders für die Zielgruppe der „Best Ager“ relevant, also Kunden ab 50. Denn wer heute eine Basisrente abschließt und nach zehn Jahren in Rente gehen möchte, kann seine Beiträge komplett von der Steuer absetzen und muss die Rentenbezüge nur zu 88,5% versteuern. Wer früher damit beginnt, in die Basisrente einzuzahlen, nimmt also nicht nur wichtige Steuervorteile mit. Er hat auch bessere Chancen, zu einem früheren Zeitpunkt in Rente zu gehen und damit mehr Netto vom Brutto zu haben.

Die Versorgungslücke im Alter ist ein wichtiger Beratungsansatz für die „Best Ager“. Wenn die Ansparzeit kurz ist, empfehlen sich eher Produkte mit Sicherheitskomponenten wie einer Beitragsgarantie oder einer Beimischung von Sicherungsvermögen, um das Anlagerisiko zu begrenzen.

Mittlerweile hat sich in der Basisrente eine vielfältige Produktlandschaft entwickelt, da eine Beitragsgarantie nicht zwingend erforderlich ist.

Rentenfaktoren steigen durch neuen Höchstrechnungszins

Je nachdem, für welche Produktvariante sich ein Kunde entschieden hat, profitiert er oder sie in der Tarifgeneration 2025 auf unterschiedliche Weise vom neuen Höchstrechnungszins, der zu Beginn des Jahres auf 1,0% angehoben wurde.

Bei fondsgebundenen Basisrenten mit und ohne Beitragsgarantien steigen durch den neuen Zins die garantierten Rentenfaktoren deutlich an. Der garantierte Rentenfaktor gibt an, wie viel Rente Kunden garantiert pro 10.000 Euro Vertragsguthaben erhalten. Bei den Tarifen mit Beitragsgarantien erhöhen sich die garantierten Renten ebenfalls.

Bestandskunden mit fondsgebundenen Basisrenten profitieren ebenfalls vom neuen Höchstrechnungszins, da die aktuellen Rentenfaktoren steigen. Diese werden bei Rentenbeginn angewendet, um die Höhe der Rente zu berechnen. Ist der aktuelle Rentenfaktor höher als der garantierte, wird der höhere Wert zur Berechnung verwendet.

Digitale Tools werden unerlässlich für Beratung und Verwaltung

Wir sehen: Die Krux liegt bei der Basisrente oftmals im Detail. Um ihr Potenzial voll auszuschöpfen, müssen Berater einen Überblick über die komplexen und sich verändernden steuerlichen Regelungen behalten. Deshalb sind digitale Beratungstools in der Beratung fast unerlässlich geworden. Viele Versicherer bieten bereits entsprechende Lösungen an. Beispielsweise stellt die Alte Leipziger ihren Geschäftspartnern Beratungstools des Instituts für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) zur Verfügung, mit denen sich die Vorteile einer Basisrente je nach Belastungssituation veranschaulichen lassen.

Zuzahlungen und Einmalbeiträge können ebenfalls unkompliziert digital abgewickelt werden, z. B. über Kunden-Apps. Das spielt für die Basisrente eine wichtige Rolle, denn vor allem Selbstständige können nicht immer mit festen Beiträgen langfristig planen. Bei der Alte Leipziger sind im Jahr 2024 die Zuzahlungen und Einmalbeiträge bei Basisrenten um ganze 20% gegenüber dem Vorjahr gestiegen. Dabei sind Zuzahlungen auch ein bewährtes Mittel, um die Rentenlücke weiter zu verkürzen.

Fazit: Wichtige Altersabsicherung

Die Basisrente bietet für Selbstständige und gut verdienende Angestellte eine wichtige Altersabsicherung und punktet mit einer hohen steuerlichen Förderung in der Ansparphase. Vor allem für die rentennahen Jahrgänge lohnt es sich, die Basisrente genau jetzt unter die Lupe zu nehmen. Denn wer mit dem Abschluss zögert, verschenkt wichtige Steuervorteile in der Ansparphase. Zudem sinkt die Chance, zu einem früheren Zeitpunkt in Rente gehen zu können und damit mehr Netto von den Rentenbezügen zu haben.

Diesen Beitrag lesen Sie auch in AssCompact 04/2025 und in unserem ePaper.

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<a href="/nachrichten/lebensarbeitszeitkonten-sind-win-win-produkte" hreflang="de">Lebensarbeitszeitkonten sind Win-win-Produkte </a> http://www.asscompact.de/node/167825

Lebensarbeitszeitkonten für bezahlte Auszeiten werden immer beliebter, besonders in der jungen Generation. Allerdings sind Lebensarbeitszeitkonten in den Unternehmen noch unzureichend verbreitet, obwohl sie viele Vorteile für Arbeitgeber und Beschäftigte – und Potenzial für Vermittler – bieten.

167825 19. April 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement Ein Artikel von Frank Senger, Pressesprecher bei der R+V Versicherung AG

Angesichts des demografischen Wandels und des anhaltenden Fachkräftemangels wird es für Unternehmen immer wichtiger, flexible und attraktive Zusatzleistungen anzubieten. Eine ideale Möglichkeit sind Lebensarbeitszeitkonten (LAZ). Mit ihnen lassen sich längere Auszeiten (Sabbaticals) oder ein Vorruhestand, also eine Freistellungsphase vor Beginn der gesetzlichen Rente ohne Abschläge, finanzieren.

Unternehmen und ihre Beschäftigten profitieren von Lebensarbeitszeitkonten gleich mehrfach. Vor allem steigert ein LAZ die Attraktivität als Arbeitgeber. Insbesondere junge Fachkräfte schätzen flexible Arbeitszeiten und die Möglichkeit, Auszeiten vom Beruf zu nehmen. Gerade in wettbewerbsintensiven Arbeitsmärkten sind LAZ für Unternehmen somit ein bedeutender Vorteil beim Recruiting von Talenten und dienen der langfristigen Mitarbeiterbindung.

LAZ sind bei 18- bis 35-Jährigen besonders gefragt

Das größte Interesse an mehr Freizeit und einer flexiblen Arbeitszeit hat die Generation zwischen 18 und 35 Jahren. Hier fragen 64% ihren Arbeitgeber nach einem LAZ-Angebot, wie eine Studie der Arbeitsgemeinschaft Zeitwertkonten ergab. Und genau diese Altersgruppe ist bei der Nachwuchskräftegewinnung besonders relevant. In der Altersgruppe 35 bis 59 wünscht sich immerhin noch fast jeder Zweite ein LAZ.

Bezahlte Auszeiten gehören der Studie zufolge neben „Klassikern“ wie Gehalt, Dienstwagen oder betriebliche Vorsorge zu den wichtigsten Aspekten, die Fachkräfte im Bewerbungsgespräch thematisieren. Rund 30% (Mehrfachnennungen möglich) fragen nach einer Arbeitszeitreduktion vor dem Ruhestand, weitere 23% nach bezahlten Freistellungen für persönliche Zwecke. LAZ-Lösungen existieren der Studie zufolge in etwa einem Viertel der befragten Unternehmen – wobei die Faustregel gilt: je größer ein Unternehmen, desto größer die Wahrscheinlichkeit für ein LAZ-Angebot.

In der Praxis nutzen Beschäftigte ihr LAZ besonders häufig für Sabbaticals, also längere bezahlte Auszeiten. Die Gründe sind häufig Elternzeiten, längere Reisen oder auch die Pflege von Angehörigen. Das zeigen interne Statistiken der R+V Versicherung (R+V), die zu den größten Anbietern von LAZ-Lösungen zählt. Ansonsten werden die LAZ für den Vorruhestand verwendet.

Ein weiterer Vorteil für Unternehmen sind geringere Krankheitskosten und weniger Produktivitätseinbußen. Denn individuell gestaltete Arbeitszeiten und gezielte Auszeiten können gesundheitliche Belastungen vermindern. Mitarbeitende, die ihre Arbeitszeit flexibel gestalten können, sind motivierter und leistungsfähiger. Darüber hinaus können Unternehmen mit Lebensarbeitszeitkonten den Übergang ihrer Mitarbeiter in den Ruhestand besser gestalten. So lassen sich Nachfolgeregelung und Wissenstransfer innerhalb des Unternehmens leichter und effizienter planen.

Wertguthaben ist bei Insolvenz geschützt

Vor dem Hintergrund der aktuell kräftig steigenden Zahl an Unternehmensinsolvenzen ist der Insolvenzschutz des angesparten Wertguthabens ein besonders relevanter Aspekt. Der gesetzlich vorgeschriebene Insolvenzschutz stellt für Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine große Sicherheit dar. Die R+V beispielsweise bietet neben dem klassischen Verpfändungsmodell zudem eine bewährte Treuhandlösung mit eigenem Treuhänder an.

Neben dem Insolvenzschutz ist die verbesserte Work-Life-Balance ein weiteres Verkaufsargument für ein LAZ. Darüber hinaus gibt es eine attraktive jährliche Verzinsung. Zudem können – zumindest bei der R+V – über ein Online-Portal alle Einzelverträge ganz einfach digital verwaltet werden.

Auch ein Arbeitgeberwechsel ist kein Problem. Wenn das Arbeitsverhältnis etwa aufgrund einer Kündigung endet, wird das Guthaben auf den neuen Arbeitgeber oder die Deutsche Rentenversicherung Bund übertragen. Das LAZ wird dann dort weitergeführt. Alternativ kann das Wertguthaben nach Versteuerung und Abzug der Sozialbeiträge als Einmalbetrag ausgezahlt werden.

LAZ bietet Vermittlern Potenzial

Lebensarbeitszeitkonten sind in den Unternehmen noch unzureichend verbreitet – vor allem bei kleinen und mittelständischen Unternehmen sind sie eher selten. Konkrete Zahlen gibt es kaum, aber die Studie zu den Lebensarbeitszeitkonten geht von einer Verbreitung in etwa einem Viertel der Betriebe aus. Es besteht also noch großes Potenzial für Vermittler, dieses Thema bei Kontakten mit Firmenkunden anzusprechen. Gerade Produkte wie LAZ oder auch eine betriebliche Krankenversicherung sind Highlights, mit denen ein Arbeitgeber bei potenziellen neuen Mitarbeitern glänzen kann.

Grundsätzlich sind LAZ-Angebote ein Wachstumsmarkt. Allein bei der R+V Versicherung stieg die Zahl der Unternehmen, die ein solches Modell anbieten, in den vergangenen fünf Jahren um fast 80%. Aktuell haben ca. 2.000 Unternehmen eine LAZ-Lösung der R+V mit einem Wertstand von mehreren Milliarden Euro. Beim R+V-Produkt gilt die Devise „alles aus einer Hand sowie End-to-End digital“, das heißt, sowohl der Antrag als auch die Verwaltung und die Informationsmöglichkeiten laufen digital.

Abschließend ist zu betonen, dass ein LAZ kein Ersatz für eine betriebliche Altersversorgung (bAV) ist, sondern lediglich eine Ergänzung. Biometrische Risiken wie Invalidität oder Tod lassen sich nur über eine bAV oder private Vorsorge absichern. Ein LAZ-Modell ist vielmehr ein wichtiges personalpolitisches Instrument, welches Arbeitgebern und Mitarbeitern zahlreiche attraktive Vorteile bietet – ein Win-win-Produkt für alle Beteiligten.

Fünf empfohlene Schritte bei der Einführung eines Lebensarbeitszeitkontos:
  1. Abstimmung der Ziele und Rahmenbedingungen im Unternehmen (auch mit Hilfe eines Beraters)
  2. Auswahl eines Administrators und Kapitalanlegers / Festlegung des Insolvenzsicherungsmodells
  3. Erstellung der Rechtsgrundlage und Implementierung des Modells in die Gehaltsabrechnung
  4. Start des Modells
  5. Umsetzung eines Kommunikationskonzepts mit vertrieblichen Tools zur regelmäßigen Arbeitnehmeransprache

Diesen Beitrag lesen Sie auch in AssCompact 04/2025 und in unserem ePaper.

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<a href="/nachrichten/nachhaltigkeit-im-vertrieb-drei-zentrale-erkenntnisse" hreflang="de">Nachhaltigkeit im Vertrieb: Drei zentrale Erkenntnisse</a> http://www.asscompact.de/node/167831

Immer mehr Versicherer sehen Nachhaltigkeit als strategische Notwendigkeit. In einer Umfrage des German Sustainability Network und PwC kristallisieren sich drei wesentliche Empfehlungen für den Versicherungsvertrieb heraus.

167831 18. April 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Eine aktuelle Branchenumfrage der Brancheninitiative German Sustainability Network (GSN), durchgeführt in Kooperation mit PricewaterhouseCoopers GmbH WPG (PwC), hat den Status quo der Integration von Nachhaltigkeitsaspekten im Versicherungsvertrieb untersucht. Demnach rücke die nachhaltige Transformation des Versicherungsvertriebs in den Fokus der deutschen Versicherungswirtschaft.

Nachhaltigkeit als strategische Notwendigkeit

An der Umfrage haben 25 Versicherungsunternehmen teilgenommen. In den Ergebnissen wird deutlich, dass Nachhaltigkeit immer mehr als strategische Notwendigkeit gesehen wird. Diese Entwicklung wird sowohl durch regulatorische Anforderungen als auch durch veränderte Erwartungen von Kunden, Mitarbeitenden und Geschäftspartnern bedingt. Befragt wurden Vertreter aus Nachhaltigkeitsressorts als auch aus den Vertriebseinheiten der Unternehmen.

Was ist zu beachten? Wo hakt es?

Als „komplexe Aufgabe“ bezeichnet GSN die Umsetzung nachhaltiger Vertriebsstrategien. Versicherer müssen beispielsweise regulatorische Anforderungen, begrenzte Ressourcen, steigende Kosten sowie Widerstand innerhalb der Organisation beachten und einplanen. Vor allem im Beratungsprozess werde nachhaltigen Kundenbedürfnissen noch zu wenig Aufmerksamkeit geschenkt.

Zudem bereiten Reputationsrisiken den Befragten die größte Sorge, da die Branche Risiken aus Greenwashing fürchtet. Allerdings sieht die Mehrheit der Versicherer ein mittleres bis hohes Potenzial in der Implementierung von Nachhaltigkeit in die Vertriebskanäle und Produkte. Bei knapp der Hälfte der Versicherer wird der Vertrieb in die Entwicklung nachhaltiger Produkte involviert, zeigt die Umfrage.

„Wer Nachhaltigkeit im Vertrieb verankern will, muss in Menschen investieren“

Darüber hinaus bietet der Großteil der befragten Versicherer seinen Vertriebsteams mit Grundlagenschulungen zum Thema Nachhaltigkeit Unterstützung. Noch nicht so oft gibt es weiterführende Trainings und technische Hilfsmittel, die das Matching von nachhaltigen Produkten mit den Bedürfnissen der Kunden erleichtern. Die Mehrheit der Unternehmen gibt an, schon jetzt mit externen Organisationen oder Zertifizierungsstellen zusammenzuarbeiten, um Nachhaltigkeitsbemühungen zu validieren.

„Wer Nachhaltigkeit im Vertrieb verankern will, muss in Menschen investieren“, so Juliane Bormann, Geschäftsführerin der V.E.R.S. Leipzig GmbH. „Grundlagenschulungen sind ein wichtiger erster Schritt – sie schaffen Bewusstsein. Doch um Nachhaltigkeit wirklich im Beratungsalltag zu verankern, braucht es mehr: vertiefende Qualifizierungen, praxisnahe Tools und kontinuierliche Weiterbildung. Nur so kann der Vertrieb das Thema glaubwürdig transportieren und den wachsenden Ansprüchen von Kund:innen gerecht werden.“

Das sind die drei zentralen Erkenntnisse

Aus den Ergebnissen werden drei zentrale Erkenntnisse gezogen:

1. Nachhaltigkeit muss als strategischer Imperativ im Vertrieb verstanden und in Geschäftsmodelle eingebettet werden.

2. Es gilt, die vielfältigen Potenziale eines nachhaltigen Vertriebsansatzes gezielt zu erschließen – trotz wirtschaftlicher Herausforderungen.

3. Versicherer sollten einen ganzheitlichen, strukturierten Maßnahmenplan etablieren, der über regulatorische Mindestanforderungen hinausgeht.

PwC Senior Managerin Lena Giehler betont: „Versicherer sollten Nachhaltigkeit als strategische Notwendigkeit anerkennen und die Potenziale in der gesamten Wertschöpfungskette nutzen, um neue Standards zu setzen und eine nachhaltigere Branche mitzugestalten.“

Von der Gap-Analyse bis zur Operationalisierung

Von der Gap-Analyse über die Strategieentwicklung bis hin zur Operationalisierung und Überwachung: Ein klarer Umsetzungsfahrplan macht Fortschritte transparent und bietet die Möglichkeit, gezielt zu steuern, heißt es von den Studienautoren. Den nachhaltige Umbau des Vertriebs sehen sie als dynamischen Prozess, der neue Standards setzen und Innovationen anstoßen könne. (lg)

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<a href="/nachrichten/digital-insurance-podcast-ergo-und-die-ki-transformation" hreflang="de">Digital Insurance Podcast: ERGO und die KI-Transformation</a> http://www.asscompact.de/node/167835

Der Digitalexperte Jonas Piela spricht in der neuen Episode seines Podcasts mit Mark Klein, Chief Digital Officer der ERGO Group AG. Im Gespräch geht es um KPIs, Benchmarks und die Zukunftsstrategie der ERGO Group in Sachen digitaler Transformation.

167835 18. April 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Der Digital Insurance Podcast begrüßt in seiner neuesten Folge Mark Klein, Chief Digital Officer der ERGO Group AG. In einem ausführlichen Gespräch mit Moderator Jonas Piela beleuchtet Klein die umfassenden Veränderungen, die künstliche Intelligenz (KI) im Versicherungssektor mit sich bringt. Die Episode widmet sich nicht nur den technischen Integrationsherausforderungen, sondern vor allem der wichtigen Frage der Akzeptanz von KI-Systemen innerhalb der Unternehmensorganisation.

Die ERGO Group und ihr Ziel der digitalen Führungsrolle

Klein beschreibt das ambitionierte Ziel der ERGO, bis Ende 2025 die digitale Führungsrolle in der deutschen und internationalen Versicherungsbranche zu übernehmen. Er erläutert die dafür definierten Key Performance Indicators (KPIs), die den Fortschritt im Online-Vertrieb, der Kundenportalnutzung und der Einführung digitaler Produkte messen.

Der KI-Lebenszyklus im Versicherungswesen

Die Diskussion im Podcast konzentriert sich auf den aktuellen Stand der KI-Entwicklung und -Implementierung bei der ERGO. Klein unterscheidet dabei zwischen etablierten Technologien wie Predictive AI und dem noch jungen Feld der multimodalen generativen KI. Während erstere bereits seit einigen Jahren erfolgreich bei der ERGO im Einsatz ist (mit ersten Algorithmen bereits seit 2017), befindet sich die generative KI erst am Anfang ihrer Entwicklung. Klein betont jedoch, dass sich die Innovationszyklen in diesem Bereich rasant beschleunigen. Die schnelle Verfügbarkeit neuer Modelle und Technologien erfordert ein agiles Vorgehen und die ständige Anpassung der Strategien.

ERGO GPT: Ein Beispiel für erfolgreiche KI-Integration

Klein erläutert detailliert den Einsatz von ERGO GPT, einem internen KI-Tool, das auf Basis eines Large Language Models von OpenAI entwickelt wurde und seit April 2023 allen Mitarbeitern in Deutschland zur Verfügung steht. Der Fokus liegt dabei auf der Datensicherheit, der Einhaltung von Governance-Prozessen und der praktischen Nutzbarkeit für die Mitarbeiter.

Herausforderungen und Chancen der generativen KI

Außerdem geht Klein auf die Herausforderungen ein, die mit der Implementierung generativer KI-Systeme einhergehen. Das Thema der „Halluzinationen“ – also der Erstellung von falschen oder irreführenden Informationen durch KI-Modelle – wird ebenso angesprochen wie die Notwendigkeit von Qualitätssicherung und Stichprobenkontrollen. Er betont die Bedeutung des „Human-in-the-Loop“-Ansatzes, bei dem menschliche Expertise die KI-Ergebnisse überprüft und validiert.

KI im Schadenmanagement und die Zukunft der Versicherungsbranche

Weiter beschreibt der Chief Digital Officer der ERGO Group im Detail den Einsatz von KI im Schadenmanagement, insbesondere die automatisierte Klassifizierung und Extraktion von Informationen aus Dokumenten. Die KI unterstützt die Mitarbeiter, indem sie komplexe Prozesse vereinfacht und repetitive Aufgaben automatisiert. Klein sieht KI als unterstützendes Werkzeug und nicht als vollständigen Ersatz für menschliche Mitarbeiter. Der Fokus liegt auf der Optimierung der Arbeitsabläufe und der Verbesserung der Kundenerfahrung. Er spricht über die Bedeutung von Adoption Management und Change Management, um die Akzeptanz und den erfolgreichen Einsatz von KI-Systemen im Unternehmen zu gewährleisten.

Schlussfolgerung: KI als transformative Kraft

Die Episode endet mit einer Diskussion über die langfristige Vision für den Einsatz von KI bei der ERGO Group und in der Versicherungsbranche im Allgemeinen. Klein betrachtet KI als transformative Kraft, die die Arbeitsweise im Unternehmen grundlegend verändern wird. Er betont jedoch, dass die menschliche Expertise, insbesondere in Bereichen wie Empathie, Kreativität und Innovation, weiterhin unerlässlich bleiben wird. Die Zukunft der Versicherungsbranche liegt in der intelligenten Kombination von menschlicher Kompetenz und KI-gestützter Automatisierung.

Über den Podcast

Seit April 2020 veröffentlicht Jonas Piela regelmäßig Gespräche zur digitalen Transformation mit Vorständen und Managern der Versicherungswirtschaft. Sein Ziel ist, dass seine Zuhörer einem lockeren Gespräch unter Gleichgesinnten lauschen und so Ideen und Anregungen für die eigene Arbeit mitnehmen. Zu finden ist der Podcast unter anderem bei Google, Apple und Spotify sowie unter unter pielaco.com/podcast.

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