AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement https://www.asscompact.de/ AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement de Thu, 13 Feb 2025 11:01:51 +0100 <a href="/nachrichten/raser-vor-gericht-keine-milde-bei-angeblich-%E2%80%9Everwirrenden%E2%80%9C-schildern" hreflang="de">Raser vor Gericht: Keine Milde bei angeblich „verwirrenden“ Schildern</a> http://www.asscompact.de/node/167221

So mancher Autofahrer ärgert sich über den Schilderwald auf deutschen Straßen. Doch wer Verkehrsschilder nicht versteht oder verstehen will, handelt vorsätzlich, so ein Urteil, und entkommt seiner Strafe nicht.

167221 13. Februar 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die Beschilderung mit einer Geschwindigkeitsreduzierung auf 60 km/h und einem Überholverbot für Lkws und Busse ist nicht „verwirrend“. Wer Verkehrsschilder nicht versteht oder verstehen will, handelt vorsätzlich, da er sich bewusst und gewollt gegen die Rechtsordnung stellt. Mit dieser Entscheidung hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) die Rechtsbeschwerde eines Schnellfahrers gegen eine Geldbuße über 900 Euro sowie ein dreimonatiges Fahrverbot verworfen.

Der Autofahrer wurde vom Amtsgericht Fulda wegen einer fahrlässigen Geschwindigkeitsüberschreitung von 86 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften zu 900 Euro Geldbuße und einem dreimonatigen Fahrverbot verurteilt. Er war auf der A7 mit 146 km/h unterwegs, obwohl die Höchstgeschwindigkeit im Bereich einer Lkw-Kontrolle aus Sicherheitsgründen auf 60 km/h begrenzt war. Die Beschränkung wurde über vorbereitete Klappschilder angezeigt. Der Raser legte gegen das Urteil Rechtsbeschwerde ein, kam aber beim OLG Frankfurt nicht durch. Das Gericht wies die Rechtsbeschwerde ab und wertete die Tat als „vorsätzlich“.

Der Betroffene berief sich vergeblich auf eine „völlig verwirrende Beschilderung“, so die Richter. Aber ihrer Ansicht nach sei die Anordnung der Temporeduzierung und des Überholverbots klar erkennbar gewesen, was auch durch Lichtbilder belegt sei. Ein Verbotsirrtum liege nicht vor – vielmehr stelle sich die Frage, ob der Betroffene überhaupt noch fähig sei, am Straßenverkehr teilzunehmen. Laut Straßenverkehrsordnung muss zudem jeder, der sich unsicher fühlt, besonders vorsichtig fahren. Wer Schilder ignoriert und mit 146 km/h statt 60 km/h fährt, handelt vorsätzlich, stellt sich bewusst gegen die Regeln und gefährdet andere..

OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 20.1.2025 – Az: 2 Orbs 4/25

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<a href="/nachrichten/maklerfavoriten-krankenzusatz-spitzenreiter-stabil-dahinter-viel-bewegung" hreflang="de">Maklerfavoriten Krankenzusatz: Spitzenreiter stabil, dahinter viel Bewegung</a> http://www.asscompact.de/node/167280

An welche Anbieter vermitteln Makler in der privaten Krankenzusatzversicherung das meiste Geschäft? Unter anderem dieser Frage ist die aktuelle Studie „AssCompact AWARD – Private Kranken- & Pflegeversicherung 2025“ nachgegangen. Die Antworten auf diese und weitere Fragen gibt es in einer AssCompact Bildergalerie.

167280 12. Februar 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement ]]>
<a href="/nachrichten/immobilienweise-%E2%80%9Etoxisches-gemisch-ueberhoehter-kosten%E2%80%9C" hreflang="de">Immobilienweise: „Toxisches Gemisch überhöhter Kosten“ </a> http://www.asscompact.de/node/167286

Der Wohnungsbau in Deutschland stockt. In ihrem Frühjahrsgutachten warnen die sogenannten Immobilienweisen vor einem zunehmenden Wohnungsmangel vor allem in den größten Städten. Welche Maßnahmen das Expertengremium vorschlägt.

167286 12. Februar 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Der ZIA Zentraler Immobilien Ausschuss e.V. hat dieser Tage das Frühjahrsgutachten des Rats der sogenannten Immobilienweisen an Bundesbauministerin Klara Geywitz übergeben. Für 2024 ist laut Gutachten insgesamt nur mit etwa 210.000 neu genehmigten Wohnungen zu rechnen. Dies bedeutet einen Rückgang gegenüber 2023 um 45%. In den meisten der sieben größten Städte wird die Kluft zwischen Wohnungsbedarf und Bautätigkeit immer größer. Laut ZIA brauche es beim Wohnungsbau in diesem Frühjahr einen Befreiungsschlag. „Weg mit dem Wust an starren Regulierungen“, fordert Schöberl.

Neben einer Deregulierung sieht der ZIA unter anderem einen wichtigen Hebel in folgendem Vorschlag: Der Bund könnte über die KfW eigenkapitalersetzende Mittel und Bürgschaften bereitstellen, um stockende Neubauvorhaben und Sanierungsmaßnahmen zu aktivieren. Somit könnten Banken wieder mehr Kredite an Projektentwickler vergeben um den Bauüberhang schneller zu verringern.

Hohe Kosten dämpfen Investitionsbereitschaft

Laut Prof. Dr. Dr. h.c. Lars P. Feld vom Rat der „Immobilienweisen“habe das Jahr 2024 gezeigt, dass sich wieder ein stabileres Preisgefüge auf dem Markt etabliert habe, was Investoren Vertrauen in langfristige Investitionen gebe. Der Experte führt aber einige Probleme an, die in Zeiten überdurchschnittlich hoher Unsicherheit die Investitionsbereitschaft dämpfen würden. „Hohe Energiepreise, gesunkene Kapazitätsauslastung und Arbeitsproduktivität drücken auf die Wettbewerbsfähigkeit des Landes“so Feld. Unternehmen hierzulande sähen sich „einem toxischen Gemisch überhöhter Kosten gegenüber“. Die Bauwirtschaft ist dem Experten zufolge am stärksten vom Rückgang der Bruttowertschöpfung betroffen. „Eine neue Bundesregierung mit einem klaren wirtschaftspolitischen Kurs könnte stabilisierend wirken und die Unsicherheit in den kommenden Jahren sinken lassen“, so der Experte weiter.

Strukturelle Veränderungen und Zielkonflikt

Um den Wohnungsbau so anzukurbeln, dass den Engpässen deutlich entgegengewirkt wird, sind laut Feld strukturelle Veränderungen erforderlich. Ansetzen sollte die Politik an der Regulierungsintensität und den Immobiliensteuern. Felds Befürchtung: „Insbesondere die Anreize, Bestandswohnungen zu sanieren, können durch die stark ausgeprägte Mietregulierung von Bestandsmieten gedämpft werden. Wenn die Kosten der energetischen Sanierung nicht ausreichend an Mieterinnen und Mieter weitergegeben werden können, fehlen Investitionsanreize für solche Maßnahmen.“

Gesetzliche Vorgaben zur Verbesserung der Klimabilanz von Gebäuden sieht Feld übrigens im Zielkonflikt mit möglichst niedrigen Baukosten für preiswerten Wohnraum.

Positive Trends

Im Jahr 2024 gab es aber auch Lichtblicke. Neben dem bereits erwähnten stabileren Preisgefüge, das das Vertrauen der Investoren stärkt, listet der Rat der Immobilienweisen hier die „Normalisierung“ der Geldpolitik, die zuletzt stabileren Auftragseingänge im Bauhauptgewerbe, die leicht verbesserten Finanzierungsbedingungen sowie niedrigere Zinsen als Wachstumsimpuls. (tik)

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<a href="/nachrichten/fonds-finanz-und-privatize-starten-vermittlerplattform-fuer-eltifs" hreflang="de">Fonds Finanz und Privatize starten Vermittlerplattform für ELTIFs</a> http://www.asscompact.de/node/167283

Der Maklerpool Fonds Finanz und die auf Private-Market-Investments fokussierte Plattform Privatize sind eine strategische Kooperation eingegangen. Ab sofort können Investmentvermittler der Fonds Finanz ELTIFs über die Privatize-Plattform beraten.

167283 12. Februar 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Der European Long-Term Investment Fund, kurz ELTIF, wird zunehmend relevanter für Anleger und damit auch Vermittler. In diesem Zuge haben der Allfinanz-Maklerpool Fonds Finanz und Privatize, eine Plattform für Private-Market-Investments, eine Zusammenarbeit gestartet, bei der Investmentvermittler der Fonds Finanz nun ELTIFs über die Privatize-Plattform beraten können.

Die Software folgt auf die bisherige Lösung der Fonds Finanz im Segment der AIFs und Sachwert-Vermögensanlagen. Durch die Partnerschaft erhalten die an den Maklerpool angeschlossenen Vermittler nach § 34f GewO über die neue Privatize-Plattform einfachen digitalen Zugang zu einem breiten Spektrum an ELTIF- und Sachwerte-Investments.

Verschiedene Anlageklassen verfügbar

Das ELTIF- und Sachwertetool umfasst eine weitreichende Auswahl an Privatmarktfonds, u. a. in den Anlageklassen Private Equity, Infrastruktur und Private Debt. Der Schwerpunkt liegt insbesondere auf ELTIFs, die über einen vollständig digitalisierten Prozess und eine Schnittstelle zur Fondsdepot Bank rechtskonform beraten werden können.

Mit ELTIFs lassen sich illiquide Privatmarktanlagen in bestehende Wertpapierdepots der Fondsdepot Bank integrieren. Diese Fonds ermöglichen Investitionen in die Realwirtschaft der Europäischen Union und unterstützen die digitale sowie nachhaltige Transformation, heißt es in der Pressemitteilung der Fonds Finanz. Sie bieten privaten Anlegern Zugang zu einem Marktsegment, das traditionell institutionellen Investoren vorbehalten war. ELTIFs können zur Portfolio-Diversifikation eingesetzt werden und bieten die Chance auf attraktive Renditen.

Das ELTIF- und Sachwertetool von Privatize steht Fonds-Finanz-Partnern ab sofort kostenfrei zur Verfügung. Es enthält neben dem Vermittlungs- und Beratungsprozess eine stetig aktualisierte Wissensdatenbank sowie die digitale Abwicklung bei der Fondsdepot Bank (eine Marke der FNZ Bank SE). (mki)

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<a href="/nachrichten/franklin-templeton-verstaerkt-vertrieb-im-versicherungsbereich" hreflang="de">Franklin Templeton verstärkt Vertrieb im Versicherungsbereich</a> http://www.asscompact.de/node/167282

Franklin Templeton hat sich personelle Verstärkung im Versicherungsbereich geholt. Alexandre Mincier hat die Rolle Head of Insurance EMEA übernommen. Mincier, der von Eurazeo zu Franklin Templeton kommt, soll die strategische Entwicklung des Versicherungsgeschäfts vorantreiben.

167282 12. Februar 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Der Vermögensverwalter Franklin Templeton hat sich Verstärkung für den Vertrieb im Versicherungsbereich ins Boot geholt. Alexandre Mincier hat die Position Head of Insurance EMEA (Europe, Middle East & Africa) übernommen.

In seiner neuen Funktion wird Mincier die strategische Entwicklung des gesamten Versicherungsgeschäfts der EMEA-Region vorantreiben, heißt es in der Pressemitteilung. Der Schwerpunkt liegt allerdings auf dem Geschäft in Kontinentaleuropa und Großbritannien. Mincier wird mit Investmentmanagern von Franklin Templeton und den lokalen Vertriebsteams zusammenarbeiten, um Anlagestrategien zur Steigerung der Kundenresultate zu entwickeln.

Mincier wechselt zu Franklin Templeton von Eurazeo, wo er seit 2022 Leiter des Bereichs Stategic Insurance war. Weitere Stationen seiner Karriere beinhalten Invesco, HSBC Insurance, AXA Group und DEXIA Investment Bank.

Franklin Templeton verwaltet ein Versicherungsvermögen von rund 170 Mrd. US-Dollar weltweit. Versicherungsgesellschaften bietet das Unternehmen Lösungen über die gesamte Bandbreite seiner Investitionsmöglichkeiten an, darunter festverzinsliche, alternative, aktienbasierte und Multi-Asset-Lösungen. (js)

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<a href="/nachrichten/fida-bleibt-auf-der-agenda-der-eu-kommission" hreflang="de">FIDA bleibt auf der Agenda der EU-Kommission</a> http://www.asscompact.de/node/167279

Nach Veröffentlichung des Arbeitsprogramms der EU-Kommission für 2025 ist entgegen vorherigen Informationen die FIDA-Umsetzung weiter auf der Tagesordnung. Das Programm wurde gestern, Mittwoch, den 12.02.2025, offiziell vorgestellt und soll vor allem die Wettbewerbsfähigkeit der Europäischen Union (EU) stärken.

167279 12. Februar 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

In den vergangenen Tagen wurde aufgrund eines geleakten Papiers spekuliert, dass FIDA (Financial Data Access) vor dem Aus stehe. In der nun vorliegenden Verordnung ist sie als „pending proposal“, also als „ausstehender Vorschlag“, weiterhin Bestandteil des EU-Arbeitsprogramms.

Vermittlerverbände reagieren unterschiedlich

Der AfW Bundesverband Finanzdienstleistung hat bereits reagiert und begrüßt diese Entwicklung ausdrücklich. „Die Nachricht, dass FIDA nun doch weiterverfolgt wird, ist ein wichtiges Signal für Open Finance und fairen Wettbewerb“, so AfW-Vorstand Norman Wirth. „Nun kommt es darauf an, dass die Verordnung nicht in bürokratischen Hürden stecken bleibt, sondern mit Augenmaß und Praxisbezug umgesetzt wird. Ein geregelter Zugang zu Finanzdaten ist essenziell für unabhängige Vermittler und ihre Kunden.“

Anders der BVK: „Wir sehen FIDA jedoch weiterhin kritisch“, sagt der Präsident des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), Michael H. Heinz. „Schließlich stellt dieses Projekt die gesamte Finanz- und Versicherungsindustrie vor nicht zu unterschätzende und größtenteils unnötige Aufgaben der Datenaufbereitung, -bereitstellung und -weitergabe und verursacht somit hohe Kosten. Ob damit ein größerer Kundennutzen einhergeht, darf jedoch bezweifelt werden.“ Der BVK kritisiert insbesondere, dass eine politisch nicht überzeugende Regulatorik eine Datenweitergabe von Risiko- und Vertragsdaten verursacht, deren Zielsetzung seitens der Initiatoren zu keinem Zeitpunkt überzeugend erklärt werden konnte. Versicherungsvermittlern würden zudem zusätzliche Arbeiten und Mühen auferlegt, ihre Kunden- und Maklerverwaltungsprogramme FIDA-konform einzurichten. Den Vermittlern würde zu viel Bürokratie aufgelastet, so die Befürchtung.

Noch ist nichts endgültig entschieden

„FIDA ist nicht vom Tisch – aber auch nicht in trockenen Tüchern. Der Vorschlag bleibt auf der Agenda, doch die nächsten Schritte der neuen EU-Kommission werden entscheidend sein. Falls der Trilog bald startet, kann sich noch einiges ändern,“ so das vorläufige Fazit der „Free Insurance Data Initiative“ auf LinkedIn. Weiterhin bleibt die Umsetzung von der politischen Ausrichtung der EU-Kommission, den Reaktionen aus dem Parlament und den Forderungen von Verbänden und Unternehmen abhängig.

FIDA soll Finanzdaten von Kunden, sofern von ihnen freigegeben, ausgewählten Finanzdienstleistern und Dritten zugänglich machen, beispielsweise um digitale Innovationen voranzutreiben. Den bürokratischen Aufwand bei der Umsetzung hatten jedoch auch Versicherer und Kreditinstitute zuletzt immer wieder kritisiert. (bh)

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<a href="/nachrichten/universa-startet-neue-wohngebaeudeversicherung" hreflang="de">uniVersa startet neue Wohngebäudeversicherung</a> http://www.asscompact.de/node/167269

Die uniVersa hat mit FLEXXhouse einen neuen Wohngebäudetarif auf den Markt gebracht. Der Tarif wird in drei Absicherungsvarianten angeboten. Zusätzlich können bis zu fünf Erweiterungsbausteine gebucht werden sowie eine Best-Leistungs-Garantie mit Allgefahrendeckung.

167269 12. Februar 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Das Nürnberger Versicherungsunternehmen uniVersa hat eine neue Wohngebäudeversicherung gestartet. Der Tarif FLEXXhouse wird in den Varianten easy, allround und best angeboten und deckt die Risiken Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel ab. Für Ein- bis Zweifamilienhäuser mit bis zu 300 m² gibt es ein vereinfachten Wohnflächenmodell mit einer pauschalen Höchstentschädigungsgrenze von 2,5 Mio. Euro. Die Angabe der richtigen Wohnfläche ist ausreichend für die Prämienberechnung. Dann gewährt der Versicherer auch einen automatischen Unterversicherungsverzicht.

Best-Leistungs-Garantie mit Allgefahrendeckung

In der Tarifvariante best sind unter anderem Rauch- und Rußschäden, Ableitungsrohre außerhalb des Grundstücks, Diebstahl von Wärmepumpen und Wallboxen, Fugenschäden sowie grobe Fahrlässigkeit bei Herbeiführung des Schadenfalls und bei Obliegenheitsverletzungen mitversichert. Zusätzlich enthält die Tarifvariante eine Innovationsgarantie. Bei Anbieterwechsel gewährt die uniVersa eine kostenfreie Besitzstandsgarantie sowie Summen- und Konditionsdifferenzdeckung. Des Weiteren wird der Vertrag bei Arbeitslosigkeit für bis zu zwölf Monate beitragsfrei gestellt. Sturmschäden sind ohne Mindestwindstärke versichert. Optional kann der Schutz um eine Best-Leistungs-Garantie mit Allgefahrendeckung aufgestockt werden.

Optionale Leistungsbausteine und Selbstbeteiligung

Je nach Bedarf können Versicherte aus fünf optionalen Leistungsbausteine wählen. Diese beinhalten einen Haus- und Wohnungsschutzbrief, Elementargefahren, Glasbruch, sowie eine Allgefahrendeckung für Photovoltaikanlagen und Solar-, Geometrie- und Wärmepumpenanlagen. Je nach gewählter Selbstbeteiligung gewährt der Versicherer einen Nachlass zwischen 10% und 35%.

Laufzeit-Feature bei dreijährigem Vertragsabschluss

In allen Tarifvarianten werden bei einem Grundwasserschaden, der infolge von Witterungsniederschlägen oder Ausuferung von oberirdischen Gewässern entstanden ist, Trocknungskosten von bis zu 2.000 Euro pro Jahr übernommen. Voraussetzung für dieses Feature ist, dass die Vertragsdauer drei Jahre beträgt. Bei einem zusätzlichen Abschluss einer Hausratversicherung bei der uniVersa gewährt der Versicherer einen Kombinationsrabatt. (js)

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<a href="/nachrichten/zwei-schweizer-unternehmen-schliessen-sich-ggw" hreflang="de">Zwei Schweizer Unternehmen schließen sich GGW an</a> http://www.asscompact.de/node/167278

Die GGW Group weitet ihre Präsenz in der Schweiz mit zwei Zusammenschlüssen aus. Die Versicherungsbroker Absolut All Insurance und RVA Associati schließen sich dem Unternehmen an. Die Unternehmen werden weiterhin unter ihrer eigenen Marke aktiv sein.

167278 12. Februar 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die GGW Group stärkt ihre Präsenz in der Schweiz mit zwei Zusammenschlüssen: Die Versicherungsbroker aus der Ostschweiz, Absolut All Insurance, und dem Kanton Tessin, RVA Associati, werden Teil des Unternehmens mit Sitz in Hamburg. Beide Unternehmen werden weiterhin unter ihrer eigenen Marke tätig sein. Der Schritt soll auch die mittel- bis langfristige Nachfolge der Firmen sichern. Dies geht aus einer Meldung der Unternehmensberatung Ramus & Company hervor.

Im Rahmen eines Buy-Side-Mandats hat Ramus & Company die GGW Group bei den Transaktionen unterstützt. Ramus hat nach eigenen Angaben die Partnerunternehmen identifiziert und einzelne Phasen des M&A-Prozesses bis zum Abschluss begleitet. Damit verfügt die GGW Group nun über sieben Beteiligungen in der Schweiz, wie es weiter heißt.

Über Absolut All Insurance AG

Die Absolut All Insurance AG ist ein Schweizer Versicherungsmakler, der nationale und internationale Unternehmen vor allem in der Region Ostschweiz betreut. Das Unternehmen bietet Dienstleistungen im Bereich der Industrieversicherung, Risikoberatung und dem Schadenmanagement. Die Absolut All Insurance AG ist partnergeführt und beschäftigt über 10 Mitarbeitende.

Über RVA Associati

RVA Associati ist ein in Lugano ansässiger Unternehmens-Versicherungsbroker, der im Bereich Versicherungsvermittlung und Risikomanagement aktiv ist. Bei dem Unternehmen arbeiten rund 20 Mitarbeitende. (lg)

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<a href="/nachrichten/so-sieht-das-ivfp-die-plaene-der-parteien-zur-altersvorsorge" hreflang="de">So sieht das IVFP die Pläne der Parteien zur Altersvorsorge</a> http://www.asscompact.de/node/167276

Am 23.02.2025 ist Bundestagswahl. Während im Wahlkampf vor allem die Themen Wirtschaft und Migration im Vordergrund stehen, wird über die Altersvorsorge wenig geredet, trotz ihrer Bedeutung für die Bevölkerung. Das IVFP hat für AssCompact analysiert, was dazu in den Wahlprogrammen steht.

167276 12. Februar 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement Eine Kolumne von Prof. Michael Hauer, Geschäftsführer des Instituts für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP)

Betrachtet man das Thema private Altersvorsorge in den einzelnen Wahlprogrammen, so muss man feststellen, dass dieses Thema nicht im Fokus der Parteien steht. Die kommende Bundestagswahl ist offensichtlich sehr auf die wirtschaftlichen Herausforderungen und der zukünftigen Migrationspolitik zugeschnitten. Trotz allem findet man zwar kurze, aber aufschlussreiche Anmerkungen zur privaten Altersvorsorge.

Das steht in den Wahlprogrammen der FDP, CDU/CSU, SPD und den Grünen

Die FDP bleibt ihrem Vorschlag aus der letzten Legislaturperiode treu und präferiert als Nachfolger von der Riester-Rente das sogenannte Altersvorsorgedepot. Dieses zeichnet sich durch eine Garantiefreiheit in der Ansparphase und der Möglichkeit eines Auszahlplans in der Rentenphase aus. Die Fördersystematik entspricht im Großen und Ganzen derjenigen, wie wir es schon aus der Riester-Rente kennen.

Die CDU/CSU will mit einer Frühstart-Rente punkten, bei der die Kinder vom 6. bis zum 18. Lebensjahr 10 Euro pro Monat vom Staat erhalten. Ab dem 18. Lebensjahr sind freiwillige ergänzende Zahlungen möglich. Bis zum Rentenalter sollen alle Erträge steuerfrei sein. Sicherlich ein guter Ansatz, aber die Wirkung daraus wird erst in einigen Jahrzehnten sichtbar sein.

Die SPD erwähnt die private Altersvorsorge nur kurz und hebt den Fokus der Altersvorsorge-Förderung auf kleine und mittlere Einkommen hervor. Die Grünen möchten den Bürgerfonds, der für die gesetzliche Rente eingeführt werden soll, auch für die private Altersvorsorge zur Verfügung stellen. Der Bürgerfonds soll kostengünstig die Vorteile des Kapitalmarktes erschließen. Eine Zulagenförderung soll sich ebenfalls, wie bei der SPD, auf die niedrigen und mittleren Einkommen fokussieren.

Das wollen die AfD, die Linke und BSW

Die AfD, die Linke und das BSW konzentrieren sich bei ihren Vorschlägen auf die gesetzliche Rente. In der Gedankenwelt dieser Parteien ist die private Altersvorsorge scheinbar nicht nötig, da die gesetzliche Rente eine ausreichende Versorgung im Rentenalter gewährleisten soll.

Dies spiegelt sich auch in dem avisierten Rentenniveau dieser Parteien wider. Die Linken fordern ein Rentenniveau in Höhe von 53%, die AfD in Höhe von 70% und die BSW setzt noch eins drauf und propagiert ein Rentenniveau von 75%. Der AfD und dem BSW dürfte dabei jedoch nicht bewusst sein, dass dieses gewünschte Rentenniveau nur durch Einsatz von ausländischen Arbeitskräften möglich sein wird. Nur durch unseren Nachwuchs bzw. durch Einbeziehung von Selbstständigen und Beamten in die gesetzliche Rente wird dieses Niveau nicht erreichbar sein.

Wo geht das Rentenniveau hin?

Die SPD und die Grünen bleiben diesbezüglich schon mehr auf dem Teppich und legen das Rentenniveau auf 48% fest. Allerdings wird das nur durch eine (beachtliche) Anhebung des Beitragssatzes möglich sein, d. h. die unter 55-jährigen Arbeitnehmer:innen werden dafür in den nächsten Jahren die Zeche zahlen. Die FDP setzt auf die Aktienrente und will damit langfristig ein höheres Rentenniveau erreichen.

Die CDU/CSU wirbt mit einer Beitragsstabilität bei gleichzeitiger Vermeidung einer Rentenkürzung. Dies klingt erst einmal widersprüchlich, ist es aber nicht. Denn eine Senkung des Rentenniveaus ist nicht gleichbedeutend mit einer Senkung der Rente. Es geht dabei lediglich um eine weniger starke Steigerung der Rente, dafür müssen auch die Beiträge nicht so stark angehoben werden. Die zukünftigen Herausforderungen in der gesetzlichen Rente sollen also auf die Schultern von Jung und Alt verteilt werden.

Bei Betrachtung der unterschiedlichen Vorschläge wird eins ziemlich klar: Die Koalitionsgespräche werden spannend. Wir bleiben dran und werden berichten.

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<a href="/nachrichten/so-reagieren-grundfaehigkeitsversicherer-auf-das-aktuelle-bgh-urteil" hreflang="de">So reagieren Grundfähigkeitsversicherer auf das aktuelle BGH-Urteil</a> http://www.asscompact.de/node/167271

Einem aktuellen BGH-Urteil zufolge könnte eine Grundfähigkeitsversicherung nicht als klassische Arbeitskraftabsicherung eingestuft werden. Das Urteil wirft damit Fragen auf, insbesondere was die Kündigung durch den Anbieter angeht. AssCompact hat bei ausgewählten Versicherern nachgefragt, welche Schlussfolgerungen sie daraus ziehen.

167271 11. Februar 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

In einem langen Rechtsstreit zwischen Verbraucherschützern und der AXA haben die Richter am Bundesgerichtshof (BGH) am 11.12.2024 entschieden (Az. IV ZR 498/21), dass die Kündigung der umstrittenen AXA Unfall-Kombirente vonseiten der AXA rechtmäßig war. Aus der Urteilsbegründung konnte allerdings abgelesen werden, dass Grundfähigkeitsversicherungen anders als die Berufsunfähigkeitsversicherungen unter bestimmten Voraussetzungen vonseiten des Versicherers ordentlich gekündigt werden können.

Dem Urteil zufolge könnte eine Grundfähigkeitsversicherung (GFV) nicht als klassische Arbeitskraftabsicherung eingestuft werden, da sie ausschließlich definierte Grundfähigkeiten und nicht die Arbeitskraft selbst absichert. Das Urteil schafft damit Unsicherheiten, auch in Vermittlerkreisen, insbesondere hinsichtlich der Kündigungsmöglichkeiten durch den Anbieter und der rechtlichen Einordnung von GFV-Produkten als Lebens- oder Sachversicherung.

Das Fachmagazin AssCompact hat daher bei den Top-3-Maklerfavoriten in der Grundfähigkeitsversicherung laut aktueller Studie „AssCompact AWARD – BU/Arbeitskraftabsicherung 2024“, Canada Life, NÜRNBERGER und Allianz, nachgefragt, wie sie auf das BGH-Urteil reagieren.

Das sagt Canada Life
Wie ordnet Canada Life GFV-Produkte rechtlich ein?

Unserer Auffassung nach ist die Grundfähigkeitsversicherung als eigenständige Versicherung (Stand-alone) eine Lebensversicherung. Diese kann daher aufgrund der Spartentrennung auch nur von Lebensversicherungsunternehmen angeboten werden.

Sie wird nach den Grundsätzen der für die Lebensversicherung geltenden aufsichtsrechtlichen Vorgaben berechnet und braucht daher auch ein aktuarielles Lebensversicherungsumfeld. Sie ist wie die Lebensversicherung im Übrigen nicht seitens des Versicherungsunternehmens ordentlich kündbar, §§ 150 f. VVG.

Anders verhält es sich bei manchen Mulitrisk-Produkten, die eine Grundfähigkeitsabsicherung auf Basis einer Unfallversicherung anbieten. Diese Produkte sind gemäß § 11 VVG seitens des Versicherungsunternehmens kündbar und über § 40 VVG kann eine Prämienanpassung erfolgen. Die Aufsicht nennt diese Produkte „Funktionelle Invaliditätsversicherungen“ und ordnet sie den Unfallversicherungen zu.

Besteht in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) eine ordentliche Kündigungsmöglichkeit für Canada Life, und wenn ja, unter welchen Umständen?

Ein ordentliches Kündigungsrecht besteht in der Lebensversicherung nicht, so dass wir ein solches auch nicht vereinbaren können. Etwas anderes gilt im Falle des Prämienverzuges, §§ 38, 166 VVG.

Inwiefern wird Canada Life die GFV-Produkte hinsichtlich der Kündigungsmöglichkeiten und rechtlichen Einordnung künftig handhaben?

Die Canada Life ist ein Lebensversicherungsunternehmen und darf daher nur Lebensversicherungen anbieten. Wir haben weltweit aktuelle Erfahrung mit Invaliditätsabsicherungen in der Lebensversicherung und starke Rückversicherungspartner, die uns zusätzlich mit Ihrem aktuariellen Know-how zur Verfügung stehen.

Wir glauben, dass es wichtig ist, zu unterscheiden, ob man seine Arbeitskraftabsicherung, zu der die Grundfähigkeitsversicherung neben der Berufsunfähigkeits-, Erwerbsunfähigkeits- und Schwere-Krankheiten-Versicherung zählt, bei einem Lebensversicherungsunternehmen abschließt, oder ob man eine Grundfähigkeitsversicherung auf Basis einer Unfallversicherung wählt.

Der Bundesgerichtshof hat keineswegs ausgeurteilt, die AXA-Kombirente sei keine Arbeitskraftabsicherung, denn weder das Wort „Arbeitskraft“ noch das Wort „Arbeitskraftabsicherung“ wird in dem Urteil erwähnt.

Der BGH redet von „Arbeitsfähigkeit“, denn dieses Wort steht so in § 177 Abs. 1 VVG und würde – im Falle deren Absicherung – die Anwendung der Normen über die Berufsunfähigkeit anordnen. Die Normen zur Berufsunfähigkeitsversicherung wiederum nehmen Bezug auf die Vorschriften der Lebensversicherung, so dass, bei entsprechender Anwendung des § 177 VVG, die Unfallkombirente nicht durch die AXA hätte gekündigt werden können.

Grundfähigkeitsversicherungen sichern die Arbeitsfähigkeit nicht ab, weder auf Basis einer Lebensversicherung noch auf Basis einer Unfallversicherung. Die Arbeitsfähigkeitsabsicherung erfolgt z.B. über Erwerbsunfähigkeitsversicherungen, auf die die Vorschriften der § 172 f. VVG (Berufsunfähigkeitsversicherung) aufgrund § 177 VVG anwendbar sind.

Die Lebensversicherer können weder den Tarif einfach kündigen, noch sich auf eine „einfache“ Anpassungsklausel berufen. Für die Lebensversicherungsunternehmen (LVU) gäbe es nur § 163 VVG mit seinen wesentlich höheren Hürden. Wobei auf dessen Anwendung auch von diversen LVU und auch Canada Life verzichtet wird.

Sind Versicherungsmakler bereits darüber informiert worden?

Wir haben unsere Vertriebspartner darüber informiert, dass der BGH nichts Neues ausgeurteilt hat. Canada Life ist nur insoweit betroffen, als die Makler nun sehr gründlich beraten sollten, ob die ggf. geringere Prämie bei den Unfallversicherungs-Grundfähigkeitsversicherungen, das Risiko einer Kündigung oder einfachere Prämienerhöhung, wert ist. Aus unserer Sicht spricht viel dafür, sich bei einem LVU abzusichern. Die LVU haben insoweit schlicht mehr Kompetenz.

Das sagt die NÜRNBERGER
Wie ordnet die NÜRNBERGER GFV-Produkte rechtlich ein?

Die NÜRNBERGER ordnet die Grundfähigkeitsversicherung als Lebensversicherung ein.

Besteht in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) eine ordentliche Kündigungsmöglichkeit für die NÜRNBERGER, und wenn ja, unter welchen Umständen?

Für uns als NÜRNBERGER hat es oberste Priorität, für unsere Kundinnen und Kunden ein verlässlicher Partner zu sein und dauerhafte Sicherheit zu gewähren. Aus diesem Grund haben wir selbstverständlich kein ordentliches Kündigungsrecht für uns in die AVB der Grundfähigkeit eingebaut.

Inwiefern wird die NÜRNBERGER die GFV-Produkte hinsichtlich der Kündigungsmöglichkeiten und rechtlichen Einordnung (Lebens- oder Sachversicherung) künftig handhaben?

Unser Anspruch ist es, auch zukünftig Kundinnen und Kunden, die sich für eine NÜRNBERGER Grundfähigkeitsversicherung entscheiden, verlässlicher Partner zu sein. Daher werden wir auch kein ordentliches Kündigungsrecht von Seiten des Versicherers in unsere AVB aufnehmen. Zudem werden wir die Grundfähigkeitsversicherung weiterhin als Lebensversicherung einordnen.

Sind Versicherungsmakler bereits darüber informiert worden?

Bisher haben wir noch nicht aktiv informiert. Einzelne Makler sind jedoch bereits auf uns zugegangen und wir haben diesen bereits geantwortet.

Das sagt Allianz Leben
Wie reagiert Allianz Leben auf das BGH-Urteil vom 11.12.2024?

Wir haben das am 10.01.2025 veröffentlichte Urteil des BGH vom 11.12.2024 zur Kenntnis genommen. Bei dem Urteil geht es konkret um eine Unfallversicherung eines Wettbewerbers. Wir prüfen derzeit das Urteil und die Urteilsbegründung auf grundsätzliche Wirkungen hin und werden bei unserer Bewertung auch die Einschätzungen von Verbänden und ggf. Einordnungen seitens der Versicherungsaufsicht berücksichtigen. Bereits zum jetzigen Zeitpunkt können wir jedoch ausschließen, dass sich das Urteil zum Nachteil der Versicherungsnehmer einer Allianz KörperSchutzPolice auswirkt.

Die Allianz KöperSchutzPolice ist ein eigenständiges Angebot für eine bestimmte Zielgruppe – für Menschen, die beruflich vor allem körperlich tätig sind. Sie sichert die Kundinnen und Kunden bei Beeinträchtigung von bestimmten körperlichen oder geistigen Grundfähigkeiten ab. Diese Eigenschaft ist Ausgangspunkt bei der Beratung zur Absicherung der Arbeitskraft. (as)

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<a href="/nachrichten/gehaelter-von-azubis-hohe-verguetung-versicherungsbranche" hreflang="de">Gehälter von Azubis: Hohe Vergütung in Versicherungsbranche</a> http://www.asscompact.de/node/167274

Wer sich entschieden hat, „Kaufmann/-frau für Versicherungen und Finanzanlagen“ zu werden und aktuell in der Ausbildung steckt, darf sich freuen: Sie zählt zu denen mit einer hohen tariflichen Vergütung im Ausbildungsbereich Industrie und Handel, wie das Bundesinstitut für Berufsbildung errechnet hat.

167274 11. Februar 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Auszubildende in tarifgebundenen Betrieben bundesweit bekamen durchschnittlich 1.133 Euro. Diese Zahlen für 2024 hat das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) kürzlich herausgegeben, das jährlich die tariflichen Ausbildungsvergütungen auswertet, die in Deutschland gezahlt werden. Mit 6,3% ist dies der höchste Anstieg, seit bundesdeutsche Gesamtdurchschnitte ermittelt werden, heißt es vom BIBB. Es sind rund 79 Euro mehr als noch im Jahr 2023.

Spitzenreiter bei tariflichen Ausbildungsgehältern: 1.349 Euro

Insgesamt konnte das BIBB jedoch je nach Ausbildungsberuf erhebliche Unterschiede in der Vergütungshöhe feststellen. Spitzenreiter beim tariflichen Ausbildungsgehalt ist im gesamtdeutschen Durchschnitt der oder die „Rohrleitungsbauer/-in“. Sie erhalten monatlich 1.349 Euro. Azubis zum/r „Milchtechnologe/-technologin“ landen mit 1.347 Euro auf Platz 2. Acht weitere Berufe lagen laut BIBB mit ihren tariflichen Vergütungen im Schnitt über alle Ausbildungsjahre hinweg bei 1.300 Euro oder mehr, rund 60% der Azubis in tarifgebundenen Betrieben verdienten mehr als 1.100 Euro, während etwa ein Viertel mehr als 1.250 Euro bekam.

Ausbildungsbereich Industrie und Handel liegt über dem Durchschnitt

Doch die Gehälter in den verschiedenen Ausbildungsbereichen unterscheiden sich. Die tariflichen Ausbildungsvergütungen im öffentlichen Dienst (1.234 Euro), in der Hauswirtschaft (1.195 Euro) sowie in Industrie und Handel (1.181 Euro) etwa lagen über dem gesamtdeutschen Durchschnitt von 1.133 Euro. Darunter lagen sie in der Landwirtschaft (1.124 Euro), im Handwerk (1.046 Euro) und in den freien Berufen (1.026 Euro). Erstmals lagen aber alle Ausbildungsbereiche im Durchschnitt über 1.000 Euro, heißt es weiter.

Das verdienen Azubis im Bereich Versicherungen und Finanzanlagen

Im Vergleich der kaufmännischen Berufe, zu denen auch „Kaufmann/-frau für Versicherungen und Finanzanlagen“ zählt, zeigt sich dem BIBB zufolge ebenfalls eine relativ große Spannweite. Zu den Berufen mit hohen tariflichen Vergütungen zählen hier etwa „Immobilienkaufmann/-frau“ (1.246 Euro) und „Bankkaufmann/ -frau“ (1.300 Euro). Auszubildende im Bereich „Kaufmann/-frau für Versicherungen und Finanzanlagen“ verdienten im Durchschnitt über ihre Ausbildungsdauer hinweg 1.282 Euro, wie aus dem Bericht des BIBB hervorgeht. Der Ausbildungsbereich Industrie und Handel ist insgesamt der größte und hat größtenteils ein hohes Vergütungsniveau. (lg)

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<a href="/nachrichten/zwei-drittel-der-mieter-moechten-eigene-immobilie" hreflang="de">Zwei Drittel der Mieter möchten eigene Immobilie </a> http://www.asscompact.de/node/167273

Laut einer aktuellen Umfrage halten 58% der Deutschen Wohneigentum für die beste Option, um neben der gesetzlichen Rente für das Alter vorzusorgen. 67% der Mieter wollen in die eigenen vier Wände. Fast zwei Drittel der Befragten wünschen sich eine stärkere staatliche Unterstützung beim Eigentumserwerb.

167273 11. Februar 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Wohneigentum steht als Altersvorsorge bei den Deutschen weiter hoch im Kurs. So hat eine repräsentative Forsa-Umfrage im Auftrag des Immobilienverband Deutschland IVD ergeben, dass 58% der Bundesbürger Wohneigentum für die beste Option erachten, um neben der gesetzlichen Rente für den Ruhestand vorzusorgen: 43% der Befragten zur Selbstnutzung, 15% zur Vermietung. Damit liegt die Wohnimmobilie in der Gunst der Bevölkerung als Möglichkeit zur Altersvorsorge weit vor Aktien und Fonds (16%), Lebens- und Rentenversicherungen (10%) oder Spareinlagen (7%).

Die meisten Mieter wünschen sich ein Eigenheim

Gut zwei Drittel (67%) der zur Miete wohnenden Bürger wünschen sich in die eigenen vier Wände. Drei Viertel davon möchten ein eigenes Haus. Als auffällig bezeichnen es die Studienautoren, dass in der Gruppe der 18- bis 29-Jährigen und der 30- bis 44-Jährigen der Wunsch nach Wohneigentum besonders groß ist (82% bzw. 81%).

Neben dem Wunsch nach selbst genutztem Wohneigentum bleibt Wohneigentum als Kapitalanlage gefragt. So interessieren sich 39% der Mieter, die selbst nicht im Wohneigentum leben möchten, für eine Immobilie als Kapitalanlage.

Finanzielle Hürden auf dem Weg zum Eigenheim

Oft reichen die finanziellen Mittel aber nicht aus, um den Haus- oder Wohnungskauf zu verwirklichen. So sagen laut Umfrage 48%, dass der Wunsch nach einer eigenen Immobilie bislang an fehlendem Eigenkapital gescheitert sei. 40% geben an, ihr Einkommen reiche nicht aus, um eine entsprechende Kreditrate aufzubringen.

Bürger wünschen sich mehr staatliche Unterstützung

Die Erhebung zeigt außerdem, dass sich 65% der Befragten eine stärkere staatliche Unterstützung beim Erwerb von Wohneigentum wünschen. Wer eine staatliche Förderung befürwortet, plädiert vorrangig für die steuerliche Begünstigung von selbst genutztem Wohneigentum (69%), eine deutliche Senkung der Grunderwerbsteuer (59%) sowie die Wiedereinführung der Eigenheimzulage (51%).

IVD fordert „Legislaturperiode der Eigentumsbildung“

Angesichts der Forsa-Ergebnisse sagt IVD-Präsident Dirk Wohltorf: „Die neue Bundesregierung sollte die Legislaturperiode der Eigentumsbildung ausrufen und Wohneigentum deutlich effektiver fördern, als es bisher der Fall war – nicht nur, damit Deutschland endlich die rote Laterne in der EU bei der Wohneigentumsquote abgeben kann, sondern vor allem, um dem Wunsch der Bürger nach Wohneigentum gerecht zu werden.“ (tik)

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<a href="/nachrichten/bvi-veroeffentlicht-jahresbilanz-zum-fondsjahr-2024" hreflang="de">BVI veröffentlicht Jahresbilanz zum Fondsjahr 2024</a> http://www.asscompact.de/node/167272

Der Fondsverband BVI hat seine Jahresbilanz zum Fondsjahr 2024 veröffentlicht. Das Jahr war angesichts diverser geopolitischer und wirtschaftlicher Umstände herausfordernd, dennoch verwaltet die Branche ein Rekordvermögen.

167272 11. Februar 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Matthias Liermann, Präsident des deutschen Fondsverbands BVI, blickt in der aktuellen Jahresbilanz des Verbands zum Fondsjahr 2024 zurück mit den Worten: „2024 war ein herausforderndes Fondsjahr. Geopolitische Spannungen, Höchststände an den Börsen trotz wirtschaftlicher Unsicherheit und erste Zinssenkungen bestimmten das Jahr.“ Und dennoch erzielte die Branche mit 60 Mrd. Euro in Fonds und Mandaten ein respektables Neugeschäft und verwaltete Ende 2024 ein Rekordvermögen von rund 4,5 Bio. Euro, so Liermann.

Somit bestätige der deutsche Fondsmarkt „erneut“ seine Spitzenposition in Europa. Deutschland sei nach Angaben der EZB, auf die sich der BVI in seiner Mitteilung bezieht, mit einem Anteil von 27% der größte Fondsmarkt. Und auch beim Wachstum sei Deutschland führend. Nach EZB-Angaben sei das Fondsvermögen von privaten und institutionellen Anlegern hierzulande innerhalb der letzten zehn Jahre im Schnitt um 8,2% pro Jahr und damit deutlich stärker als zum Beispiel in Italien (6,9% pro Jahr) oder Frankreich (4,4% pro Jahr) gewachsen.

So ist das verwaltete Vermögen aufgeteilt

Beim verwalteten Vermögen von insgesamt 4,472 Bio. Euro sind offene Spezialfonds mit 2,183 Bio. Euro die größte Gruppe, meldet der BVI. Davon entfallen insgesamt knapp 60% auf Altersvorsorgeeinrichtungen (774 Mrd. Euro) und Versicherer (526 Mrd. Euro). In offenen Publikumsfonds verwalten Fondsgesellschaften 1,564 Mrd. Euro. In Mandaten liegen 663 Mrd. Euro und in geschlossenen Fonds 62 Mrd. Euro.

So verteilte sich das Neugeschäft

Beim Neugeschäft von offenen Publikumsfonds gab es 2024 wieder deutlich höhere Zuflüsse. 2023 waren 12,9 Mrd. Euro zu- und 2022 sogar 3,4 Mrd. Euro abgeflossen. 2024 konnte man Zuflüsse in Höhe von 36,2 Mrd. Euro verbuchen. Die Zuflüsse sind nach Angaben der Bundesbank vor allem auf das im Jahresverlauf zunehmende Interesse von Privatanlegern an Fonds zurückzuführen. Die steigende Zahl von Fondssparplänen mit ETFs. Und aktiv gemanagten Fonds sorgt laut BVI für einen steten Zufluss.

Die Absatzliste der Publikumsfonds führen Rentenfonds mit 27,4 Mrd. Euro an, was der höchste Wert seit 2012 ist, als ihnen 33 Mrd. Euro zugeflossen waren. 2024 prägten Fonds, die in Anleihen mit kurzer Laufzeit (bis zu drei Jahren) investieren, das Bild. Ihnen flossen 19,4 Mrd. Euro zu. Unabhängig vom Anlageschwerpunkt erhielten Renten-ETFs 9,4 Mrd. Euro. Insgesamt verwalteten Rentenfonds 244 Mrd. Euro per 31.12.2024. Das sind 36 Mrd. Euro mehr als zu Jahresbeginn (208 Mrd. Euro)

Aktienfonds erhielten netto 14,7 Mrd. Euro neue Gelder. Während aus aktiv gemanagten Fonds 7,5 Mrd. Euro abflossen, verzeichneten Aktien-ETFs Zuflüsse von 22,2 Mrd. Euro. Die Situation in Deutschland ist dem BVI zufolge ein Spiegelbild der Entwicklung in Europa und weltweit, wo der ETF-Absatz Höchststände erreichte. Anleger setzen verstärkt auf passive Fonds, um die Entwicklung des jeweiligen Index nachzubilden. Darüber hinaus greifen Berater in der Vermögensverwaltung zunehmend auf ETFs zurück. Aktienfonds sind mit einem Anteil von 47% die volumengrößte Gruppe der Publikumsfonds. Sie verwalten 736 Mrd. Euro. Ihr Vermögen ist im Jahr 2024 um 18% gestiegen.

Bei den Mischfonds setzten sich mit 9,7 Mrd. Euro die Abflüsse aus dem Vorjahr fort (2023 waren es noch 15,5 Mrd. Euro an Abflüssen). Hier seien laut BVI viele auf aktiv oder passiv gemanagte Aktienfonds umgestiegen. Außerdem hätten zinsorientierte Sparer ihre Anlagen zum Beispiel in Rentenfonds oder Tagesgeld umgeschichtet. Weiterhin flossen aus Immobilienfonds 5,9 Mrd. Euro ab, und bei offenen Spezialfonds gab es Zuflüsse von 33,6 Mrd. Euro, was dem „geringen Niveau“ des Vorjahres entspricht (33,7 Mrd. Euro). (mki)

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<a href="/nachrichten/mlp-buendelt-versicherungssparten-unter-einer-leitung" hreflang="de">MLP bündelt Versicherungssparten unter einer Leitung</a> http://www.asscompact.de/node/167268

Seit dem 01.02.2025 hat Michael Schwarz die Leitung des neuen Bereichs „Produktmanagement Absicherung und Vorsorge“ bei der MLP Finanzberatung SE übernommen. Die Änderungen haben mit der Berufung von Miriam Michelsen in den Vorstand zu tun.

167268 11. Februar 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die MLP Finanzberatung SE hat ihre Versicherungssparten unter einem Dach gebündelt. Leiter des neu zugeschnittenen Bereichs „Produktmanagement Absicherung und Vorsorge“ ist Michael Schwarz, der die Aufgabe zum 01.02.2025 übernommen hat. Schwarz war bisher Bereichsleiter des Produktmanagements Sachversicherungen und verantwortet nun zusätzlich das Produktmanagement Vorsorge inkl. betrieblicher Altersvorsorge (bAV) sowie die Krankenversicherung, heißt es in einer Pressemitteilung des Unternehmens.

Die Erweiterung erfolgt im Nachgang der Vorstandsänderung bei der MLP Finanzberatung SE. Miriam Michelsen wurde zum Jahresanfang zur Vorständin für das Ressort Produkte und Services berufen. Michelsen war zuvor Bereichsleiterin des Produktmanagements Altersvorsorge und Krankenversicherung, was Schwarz nun im Rahmen des neu formierten Bereichs übernimmt. In seiner neuen Rolle berichtet er künftig direkt an Michelsen.

Schwarz arbeitet seit über 16 Jahren bei MLP. Weitere Stationen seiner Karriere beinhalten die Württembergische Gemeindeversicherung sowie McKinsey & Company. (js)

Bild: © MLP

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<a href="/nachrichten/fida-erweiterter-austausch-von-finanzdaten-vor-dem-aus" hreflang="de">FIDA: Erweiterter Austausch von Finanzdaten vor dem Aus?</a> http://www.asscompact.de/node/167267

FIDA – für die einen Hoffnungsträger für neue Geschäftsmodelle, für Finanz- und Versicherungsvermittler eine Chance, für die anderen ein Bürokratiemonster. Nun könnte das EU-Projekt vor dem Aus stehen. Ein entsprechendes Papier vonseiten der EU-Kommission soll jeden Moment veröffentlicht werden.

167267 11. Februar 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Vonseiten der Versicherer und Kreditinstitute gibt es schon lange Kritik an FIDA (Financial Data Access) beziehungsweise an dem entsprechenden Verordnungsentwurf der EU-Kommission. Ziel der Verordnung ist die Schaffung eines einheitlichen „Open Finance“-Raums innerhalb der EU. Dieser soll es autorisierten Drittanbietern ermöglichen, auf Kundendaten etwa von Versicherern zuzugreifen. Davon sollen Kunden profitieren, zum Beispiel um schnellere oder alternative Angebote zu erhalten. FIDA ist sozusagen eine Ergänzung zur PSD 2, die seit September 2019 gilt.

Versicherer warnten mit Blick auf die Pläne aber nicht nur vor überbordender Bürokratie, sondern auch vor möglichem mangelnden Interesse der Kunden. Aufwand und Kosten für die Umsetzung würden in keinem Verhältnis zum erkennbaren Nutzen für Verbraucher stehen, so die Position. Der Finanzsektor hatte beispielsweise Ausnahmen bei von Unternehmen angereicherten Daten gefordert und für eine stufenweise Einführung von FIDA nach Produktkategorien plädiert.

Überarbeitung oder Aus möglich

Laut Medien, zuerst hatte die Börsen-Zeitung darüber berichtet, will die EU-Kommission nun FIDA aufgeben. Demnächst soll ein entsprechender Entwurf zum Abbau von Bürokratielasten veröffentlicht werden, der auch die Open-Finance-Pläne betreffen soll. Die „Free Insurance Data Initiative“, angesiedelt beim InsurLab Germany in Köln, hat sich auf LinkedIn geäußert. Die Forderungen kämen wohl von französischen Behörden, die entweder umfangreiche Überarbeitungen oder sogar den vollständigen Rückzug des Vorschlags fordern sollen. Eine offizielle Bestätigung vonseiten der EU-Kommission auf eine AssCompact-Anfrage hin liegt aber bisher noch nicht vor. Zuletzt war davon auszugehen, dass das Projekt sogar beschleunigt werden sollte.

AfW-Verband: „Verpasste Chance für Vermittler“

Der AfW Bundesverband Finanzdienstleistung bedauert in einer ersten Stellungnahme den geplanten Stopp, Vermittler hätten durch FIDA erstmals einen geregelten Zugang zu Finanzdaten ihrer Kunden – nach deren Zustimmung – erhalten, so der Verband. Der freie Zugang zu Finanzdaten sei essenziell, um Kunden eine umfassende und individuelle Beratung bieten zu können. „Die Entscheidung der EU-Kommission ist eine verpasste Chance, gleiche Wettbewerbsbedingungen in der Finanzbranche zu schaffen“, reagiert AfW-Vorstand Norman Wirth auf die Entwicklungen. „Die geplante FIDA-Verordnung hätte nicht nur für mehr Innovation gesorgt, sondern auch Verbrauchern mehr Kontrolle über ihre eigenen Finanzdaten gegeben.“ Erst kürzlich hatte die Maklergenossenschaft VEMA mitgeteilt, dass ihre IT-Systeme FIDA-bereit seien. (bh)

Update vom 12.02.2025, 10:00 Uhr: FIDA bleibt auf der Agenda der EU-Kommission

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<a href="/nachrichten/bundestagswahl-das-planen-die-parteien-rund-ums-wohnen" hreflang="de">Bundestagswahl: Das planen die Parteien rund ums Wohnen </a> http://www.asscompact.de/node/167281

In ihren Programmen zur anstehenden Bundestagswahl äußern sich die Parteien auch zu Themen rund ums Bauen und Wohnen. Mit welchen Maßnahmen soll der Wohnungsbau angekurbelt werden oder wie positionieren sich die Parteien zur Eigenheimförderung? Ein Blick in die Programme.

167281 11. Februar 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die Ampel-Koalition hat ihr Ziel, jährlich 400.000 neue Wohnungen zu bauen, deutlich verfehlt. Vielerorts spitzt sich die Lage am Wohnungsmarktweiter zu. Welche Schwerpunkte setzen die Parteien in ihren Programmen beim Thema Wohnungsbau? Und wie sieht es in Sachen Erwerb von Wohneigentum? Hier einige Punkte aus den Programmen der jeweiligen Parteien.

CDU/CSU: Förderprogramme neu ausrichten, weniger Bürokratie

Um den Wohnungsmarkt zu entspannen, setzt die Union auf eine Senkung der Baukosten durch mehr Bauland und niedrigere Standards. Von weniger Bürokratie, mehr Digitalisierung und einer Neuausrichtung der Bauförderung ist im Programm der Union die Rede. So soll das Bauordnungs- und Raumordnungsrecht entschlackt werden. Mehr Bauland soll durch Verdichtung, Neubaugebieten und Aufstockung von Wohn- und Geschäftsgebäuden entstehen. Zudem will die Union ein Baukostenmoratorium erlassen. Bei der Wohnraumförderung legen CDU und CSU den Fokus auf den Geschosswohnungsbau. Zudem plant die Union eine höhere, zeitlich befristete Sonderabschreibung beim Neubau ergänzt durch eine degressive Abschreibung.

Beim Thema Eigenheimerwerb plant die Union, dass die Länder beim Ersterwerb von selbst genutztem Wohneigentum einen Freibetrag von 250.000 Euro pro Erwachsenen und 150.000 Euro pro Kind gewähren können. Förderungen wie etwa die Zinsverbilligungsprogramme der KfW sollen neu ausgerichtet werden. So sollen etwa die Einkommensgrenzen angehoben werden. Den Energieeffizienzstandard EH55 für Neubauten will die Union wieder förderfähig machen.

SPD: Soziale Bodenpolitik, Ausbau von „Jung kauft Alt“

Die SPD will den Wohnraummangel mit einer „Investitions-, Steuer- und Entbürokratisierungsoffensive“ überwinden. Planungs- und Genehmigungsverfahren sollen beschleunigt werden, Baukosten gesenkt. Auch bei der SPD ist in diesem Zusammenhang von Bürokratieabbau und einen Digitalisierungsschub die Rede. Vereinfachte Baustandards wie den Gebäudetyp E will die SPD laut ihrem Programm weiterentwickeln. Zudem weisen die Sozialdemokraten auf die Potenziale von seriellem und modularem Bauen hin. Um die „rasante Preisentwicklung bei Grund und Boden“ zu stoppen, setzt die SPD auf eine soziale Bodenpolitik. Unter anderem soll das Vorkaufsrecht der Kommunen gestärkt werden.

In Sachen Eigentumsförderung will die SPD das Programm „Jung kauft Alt“ ausbauen. Außerdem sollen Einheimischen-Modelle und Konzeptvergaben bei der Vergabe von Bauland gestärkt werden. Einheimischen-Modelle ermöglichen es Kommunen, ortsansässigen Familien vergünstigtes Bauland anzubieten.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Aufstockung und Umwandlung

Mehr Wohnungen wollen die Grünen vor allem mit einer Aufstockung bestehender Gebäude, der Umwandlung ungenutzter Büro- und Gewerbeflächen und Reaktivierung zweckentfremdeter und leer stehender Gebäude schaffen. Um günstige Umbauten zu ermöglichen, will die Partei bau- und steuerrechtliche Hürden sowie den Bürokratieaufwand abbauen. Auch im Programm der Grünen ist von einer Vereinfachung des Baurechts und von Baustandards sowie mehr Digitalisierung die Rede. Ein Bundesbodenfonds soll eingerichtet und der Aufbau von kommunalen Bodenfonds unterstützt werden.

Den Kauf und den Neubau des ersten, selbst genutzten Wohneigentums sowie den Umbau leer stehender Wohnungen und Ausbauten zu günstigem Wohnraum wollen die Grünen stärker und sozial gerecht fördern. Vor allem junge Familien sollen durch zinsgünstige staatliche Kredite unterstützt werden. Wohnungskäufer sollen bei den Nebenkosten wie Makler- und Notargebühren entlastet werden und es soll eine Wohnungsbauprämie geben, deren Höhe mit der Inflation steigt und die an den Klimaschutzzielen ausgerichtet ist.

FDP: Steuerliche Abschreibungen im Wohnungsbau verbessern

Die Freie Demokraten wollen die steuerlichen Abschreibungen im Wohnungsbau verbessern und sprechen sich für ein sofortiges Baukostenmoratorium aus, um staatliche Kostentreiber zu stoppen. Genehmigungsverfahren sollen beschleunigt, Bauauflagen abgebaut, „überflüssige Umweltgutachten“ abgeschafft und serielles Bauen vorangetrieben werden. Zudem ist im Programm der FDP die Rede von Nachverdichtung, vereinfachter Aufstockung und Ausweisung neuer Bauflächen.

Damit Deutschland eine „Eigentümernation“ wird, sieht die FDP einen Grunderwerbsteuerfreibetrag von 500.000 Euro für die erste selbst genutzte Immobilie vor. Für Familien soll sich dieser Freibetrag für jedes Kind um 100.000 Euro erhöhen. Nach Schweizer Vorbild sollen Mittel aus der betrieblichen Altersvorsorge für den Eigentumserwerb genutzt werden können als zusätzliche Finanzierungsquelle.

AfD: Baurecht soll Nationalstaaten vorbehalten bleiben

Auch die AfD will die Baukosten senken. Das Baurecht soll Nationalstaaten vorbehalten bleiben. EU-Vorschriften in diesem Bereich lehnt die AfD ab. Zum Schutz von Bestandsgebäuden vor veränderten Bauvorschriften soll das Baurecht aus dem Erstellungszeitraum anwendbar bleiben.

Zum Thema Eigenheimerwerb schreibt die AfD in ihrem Programm, dass die Grunderwerbsteuer für Selbstnutzer aufgehoben werden soll. Die Grunderwerbsteuer für ausländische Käufer mit Hauptwohnsitz außerhalb der EU soll auf 20% erhöht werden.

Mieter sollen beim Kauf von selbst genutztem Wohneigentum etwa durch Eigenkapitalersatz unterstützt werden. Zudem will die AfD, dass Mieter ihre Wohnungen von öffentlichen Wohnungsbauunternehmen zu vergünstigten Bedingungen erwerben können. Bei der Grundstücksvergabe sollen Einheimische nach dem Einheimischen-Modell den Vorzug erhalten.

Die Linke: Wohnungsleerstände systematisch erfassen

Die Linke strebt eine Investitionsoffensive für den sozialen und gemeinnützigen Wohnungsbau an und will einen Anteil von 30% gemeinnütziger Wohnungen erreichen. Unter anderem setzt die Linke auf ein preislimitiertes kommunales Vorkaufsrecht. Um den Leerstand den Kampf anzusagen, sollen Wohnungsleerstände systematisch erfasst werden und mit einer Leerstandsabgabe von 10 Euro pro m2 belegt werden, wie es im Programm der Linken heißt. Die Besetzung von Wohnraum, der seit mindestens einem Jahr leer steht, soll zu einem dauerhaften Wohnrecht führen.

BSW: Steuerentlastung bei Eigenheimerwerb

Auch das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) will den gemeinnützige Wohnungsbau stärken. So sollen etwa gemeinnützige und kommunale Wohnungsbauunternehmen zinsvergünstigte Kredite erhalten. Wo Sozialwohnungen entstehen, soll die Sozialbindung dauerhaft gelten. Auch im Programm des BSW ist von einer Vereinfachung von seriellem Bauen die Rede. Zudem werden Initiativen befürwortet zur strengeren Regulierung der Umwandlung von Wohnungen in gewerbliche Ferienwohnungen sowie gegen den Leerstand.

Familien will das BSW beim Erwerb des ersten selbst genutzten Eigenheims von der Grunderwerbsteuer befreien. 

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<a href="/nachrichten/vhv-feilt-gewerblicher-sachversicherung" hreflang="de">VHV feilt an gewerblicher Sachversicherung</a> http://www.asscompact.de/node/167241

Die VHV Allgemeine hat ihre gewerbliche Sachversicherung VHV FIRMENPROTECT Sach überarbeitet und mehr als 30 neue Leistungen hinzugefügt. Eine Neuerung ist unter anderem, dass der Versicherer bis zur Versicherungssumme auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit verzichtet.

167241 11. Februar 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die VHV Allgemeine hat eine neue Tarifgeneration ihrer gewerblichen Sachversicherung VHV FIRMENPROTECT Sach vorgestellt. Die Police kombiniert Gebäude-, Inhalts und Autoinhaltsversicherung. Der neue Tarif bzw. das Leistungsupdate für Bestandskunden umfasst mehr als 30 Neuerungen, so der Versicherer.

Als Highlight bezeichnet der Versicherer den Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit bis zur Versicherungssumme. Auch beim Elementarschutz gibt es Neuerungen. So versichert die VHV das Risiko in sämtlichen Starkregen-Gefährdungsklassen (SGK I bis III). Auch Schäden durch Überflutung von Nachbargrundstücken, Wasseranstau oberhalb des Erdgeschosses und die Entsorgung verunreinigter Erde sind versichert.

Investitionen in Nachhaltigkeit und Prävention mitversichert

Ebenfalls mit im Versicherungsschutz enthalten sind die Kosten für die Risikovorsorge nach einer Überschwemmung. Ein Beispiel: Schafft ein Betrieb Sandsäcke oder mobile Hochwassersperren an, übernimmt die VHV die Kosten.

Spart das Unternehmen Energie, fördert fairen Handel oder nutzt recycelte Ressourcen, sind Mehrkosten für Reparaturen oder Neuanschaffungen nach einem Schaden von bis zu 10.000 Euro mitversichert.

Kleinwindanlagen und Geothermieanlagen sind mit bis zu 10.000 Euro versichert. Für Wärmepumpen besteht uneingeschränkter Versicherungsschutz, auch wenn diese sich nicht im oder am Gebäude befinden.

Änderungen in der Inhalts- und Autoinhaltsversicherung

In der Inhaltsversicherung sind nun unter anderem Betriebseinrichtungen im Home-Office mitversichert. Des Weiteren ist auch der einfache Diebstahl von unter anderem Defibrillatoren, Stecker-Solaranlagen und Geschäftsfahrrädern, inklusive E-Bikes und nicht zulassungspflichtige Pedelecs, im Leistungskatalog enthalten.

In der Autoinhaltsversicherung leistet der Versicherer künftig beispielsweise auch bei gemieteten oder geleasten Fahrzeugen. Auch der Inhalt von gesicherten Kisten auf offenen Ladeflächen ist bis zu 5.000 Euro mitversichert. (js)

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<a href="/nachrichten/baufinanzierung-neue-absicherung-von-hdi-bancassurance" hreflang="de">Baufinanzierung: Neue Absicherung von HDI Bancassurance </a> http://www.asscompact.de/node/167266

HDI Bancassurance kooperiert mit Smart InsurTech: Mithilfe der Technologie von Smart InsurTech bietet HDI Bancassurance eine neue Absicherung über die Europace-Plattform an. Mit der baufinanzierungsnahen Versicherung lässt sich die Finanzierung gegen existenzielle Risiken absichern.

167266 11. Februar 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Bei der HDI Bancassurance handelt es sich um ein Geschäftsfeld der HDI Deutschland AG. Die HDI Bancassurance bietet Banken, Sparkassen, FinTechs und Finanzplattformen Produkte und Services im Bereich Risikoabsicherung, Embedded Insurance und Altersvorsorge. Seit Jahresbeginn arbeitet die HDI Bancassurance mit Smart InsurTech zusammen. Im Rahmen dieser Kooperation platziert HDI Bancassurance ein neues Produkt im Bereich baufinanzierungsnahe Versicherungen mittels der Technologie von Smart InsurTech auf der Europace-Plattform. Somit steht Baufinanzierenden auf dem Europace-Portal, einer Transaktionsplattform für Immobilienfinanzierungen und Bausparprodukte, künftig ein weiteres Produkt zur Absicherung der Immobilienfinanzierung zur Verfügung.

„Wir freuen uns sehr, dass wir uns durch die neue Partnerschaft einen weiteren, wichtigen Marktzugang der freien Baufinanzierungsberater erschließen. Wir beginnen nun mit der technischen Umsetzung, damit Finanzierungsberater sowie Verbraucher schnell von dem integrierten, volldigitalen Prozess profitieren können“, erklärt Thomas Jeske, Leiter Kooperationsentwicklung bei HDI Bancassurance.

Mit der Einbindung der baufinanzierungsnahen Versicherung als zusätzlichem Element im Immobilienfinanzierungsangebot haben Verbraucher die Möglichkeit, ihre Finanzierung gegen existenzielle Risiken wie Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit und den Todesfall abzusichern. Das Produkt bietet flexible Versicherungssummen und individuelle Leistungsoptionen. Es besteht zudem die Möglichkeit des nachträglichen Abschlusses.

„Die durchschnittliche Darlehenshöhe von Baufinanzierungsdarlehen lag laut dem Immobilienfinanzierungsspezialisten Dr. Klein im Dezember 2024 bei rund 320.000 Euro“, sagt Sebastian Langrehr, Chief Sales Officer (CSO) der Smart InsurTech AG. „Bei dieser üblicherweise größten Investition im Leben eines Menschen ist eine umfangreiche Absicherung umso wichtiger. Mit HDI Bancassurance haben wir einen Spezialisten für den Schutz von Baufinanzierungen an Bord. Im Finanzökosystem von Hypoport registriere Smart InsurTech als technisches Gateway zur Europace-Plattform ein zunehmendes Interesse an derartigen Embedded-Insurance-Lösungen, wie das Unternehmen mitteilt. (tik)

Im Bild von links nach rechts: Michael Muth (Smart InsurTech AG), Sebastian Langrehr (Smart InsurTech AG), Thomas Jeske (HDI Bancassurance), Matthias Weber (HDI Bancassurance), Daniel Bruch (HDI Bancassurance)

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<a href="/nachrichten/greix-index-preisaufschwung-zum-jahresende-abgeschwaecht" hreflang="de">GREIX-Index: Preisaufschwung zum Jahresende abgeschwächt </a> http://www.asscompact.de/node/167265

Die Erholung bei den Preisen für Wohnimmobilien hat zum Jahresende 2024 an Fahrt eingebüßt, wie der GREIX-INDEX zeigt. So stagnierten etwa bei Eigentumswohnungen die Preise gegenüber dem Vorquartal. Die Aktivität am Immobilienmarkt hat aber wieder zugenommen.

167265 11. Februar 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Für das vierte Quartal 2024 liegt eine aktuelle Auswertung des German Real Estate Index (GREIX) vor, einem Gemeinschaftsprojekt der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte, ECONtribute und dem IfW Kiel. Dabei werden die Kaufpreissammlungen der Gutachterausschüsse, die notariell beglaubigte Verkaufspreise enthalten, ausgewertet.

Demnach hat sich die Preiserholung am Immobilienmarkt in den letzten drei Monaten des Jahres 2024 gegenüber dem Vorquartal abgeschwächt. Vor allem bei Eigentumswohnungen wurde der Aufschwung, der im zweiten Quartal 2024 eingesetzt hatte, zuletzt ausgebremst. Im Vergleich mit dem Vorquartal sind die Preise bei Eigentumswohnungen im vierten Quartal 2024 sogar minimal um 0,1% gesunken.

Im Segment der Einfamilienhäuser ging es mit den Preisen um 1,8% nach oben. Somit setzt sich hier der mäßige Preisaufschwung des Vorquartals fort. Die Preise für Mehrfamilienhäuser legten um 5,4% zu. Laut Angaben der GREIX-Autoren sei die Aussagekraft wegen der geringen Anzahl an Verkäaufen in diesem Segment aber begrenzt.

Aufgrund der nur geringen Teuerungsraten zum Vorquartal weichen die inflationsbereinigten Preisveränderungen für alle Marktsegmente nur minimal nach unten ab, wie es im Kurzbericht zu den Ergebnissen des GREIX-Index heißt.

Nachwehen des Einbruchs aus Krisenjahren 2022 und 2023

Wie der Vergleich mit dem Vorjahresquartal (viertes Quartal 2024 vs. drittes Quartal 2023) ergibt, lagen die Verkaufspreise für Eigentumswohnungen um 0,5% höher, was ebenfalls nur ein knappes Plus bedeutet. Einfamilienhäuser verteuerten sich um 3,9%. Die Preise für Mehrfamilienhäuser legten um 4,9% zu. In diesem Zusammenhang weisen die GREIX-Autoren aber auf die höhere Volatilität hin, der dieses Segment unterliege.

Wie es im Kurzbericht weiter heißt, zeige sich zum Jahresende 2024 deutlich, wie stark der Einbruch aus den Krisenjahren 2022 und 2023 nachwirke. So bewegten sich die Preise für Eigentumswohnungen im vierten Quartal 2024 immer noch 13% unter der Rekordmarke aus dem Jahr 2022. Inflationsbereinigt, also gemessen in aktueller Kaufkraft, ist hier ein Rückgang von 21% zu verzeichnen. Einfamilienhäuser sind 13% günstiger als zum Höchststand, inflationsbereinigt beträgt das Minus 23%. Bei Mehrfamilienhäusern zeigt sich ein Rückgang der Verkaufspreise von 25% gegenüber dem Höchststand, inflationsbereinigt sogar 33%.

Marktdynamik legt zu

Nach einem deutlichen Rückgang im Jahr 2023 hat die Anzahl der Transaktionen im Jahr 2024 wieder zugenommen. Gegenüber dem Vorjahr wurden 26% mehr Eigentumswohnungen, 23% mehr Einfamilienhäuser und 24% mehr Mehrfamilienhäuser verkauft. Doch trotz dieses Anstiegs bewegt sich die Aktivität am Immobilienmarkt noch deutlich unter dem Rekordniveau. Im Jahr 2024 wurden fast ein Drittel weniger Eigentumswohnungen gehandelt, bei Einfamilienhäusern waren es ein Viertel weniger, bei Mehrfamilienhäusern ein Fünftel (-20 Prozent) weniger als im Rekordjahr 2021.

Daten des GREIX sind verfügbar unter greix.de. (tik)

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<a href="/nachrichten/%E2%80%9Ezu-90-werden-wir-alle-einmal-pflegebeduerftig-sein%E2%80%9C" hreflang="de">„Zu 90% werden wir alle einmal pflegebedürftig sein“</a> http://www.asscompact.de/node/167257

Als Versicherungsmaklerin und Pflegegutachterin hat Silke Karsten einen besonderen Blick auf die Situation der Pflege in Deutschland. Im AssCompact Interview gibt sie einen Einblick, welche finanziellen und emotionalen Herausforderungen mit der Pflegebedürftigkeit verbunden sind und wie eine rechtzeitige private Vorsorge Entlastung schaffen kann.

167257 10. Februar 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement Interview mit Silke Karsten, Versicherungsmaklerin bei den „Küstenberatern“ und Pflegegutachterin beim Medizinischen Dienst Nord
Frau Karsten, Sie sind gelernte Krankenschwester, aber auch Versicherungsmaklerin und erstellen Gutachten für gesetzliche Krankenkassen für die Einstufung des Pflegegrads. Wie beeinflusst ihre Ausbildung als Krankenschwester ihre Arbeit als Maklerin und Gutachterin?

Als Krankenschwester habe ich 20 Jahre in der ambulanten Pflege, davon fünf Jahre als Pflegedienstleitung, gearbeitet. In dieser Zeit habe ich hautnah erleben können, wie anspruchsvoll, körperlich belastend und letztendlich auch finanziell belastend die Pflege eines Angehörigen zu Hause ist. Ich selbst habe als pflegende Angehörige während der jahrelangen Pflege meiner Mutter die andere Seite, also die der pflegenden Angehörigen erlebt und gemerkt, wie wichtig eine gute Vorbereitung für einen Besuch zur Einstufung in einen Pflegegrad ist – und vor allem, wie wichtig es ist, eine finanzielle Vorsorge für den Pflegefall zu treffen. Diese Erfahrungen sind für mich in der Tätigkeit als Pflegegutachterin enorm wichtig, so weiß ich, wie aufgeregt die Personen sind, wenn der Pflegegutachter ins Haus kommt. Ich habe Erfahrung damit, wie ich das Gespräch beginne und führe, um an die benötigten Informationen zu kommen. Berichte ich von meinen persönlichen Erfahrungen in der Pflege von Ange­hörigen, entsteht eine angenehme Gesprächsatmosphäre.

In meiner Rolle als Versicherungsmaklerin sind diese Erfahrungen sehr wichtig. Beispielsweise kann ich Kunden genaue Beispiele zu Pflegesituationen und finanzieller Versorgungslücke zwischen gesetzlicher Pflegeversicherung und finanziellem Aufwand der Pflege zu Hause geben. Auch kann ich durch diese Erfahrungen empathisch verdeutlichen, dass Pflege für die Angehörigen existenzbedrohend sein kann, wenn nicht vorgesorgt wird. So sind Angehörige physisch und psychisch mit der Pflege überfordert, arbeiten weniger, erhalten dadurch weniger Gehalt und später weniger Rente.

Wie läuft eine Begutachtung bei potenziellen Pflegebedürftigen ab? Worauf wird geachtet?

Nach Terminvereinbarung besuche ich den Versicherten in seinem häuslichen Umfeld. Wichtig für die Begutachtung ist, dass die Pflegeperson oder eine Person, die sich mit dem Krankheitsverlauf des Versicherten auskennt, anwesend ist. Aktuelle ärztliche Unterlagen wie Arztbriefe, Entlassungsberichte, Rehabilitationsberichte und aktueller Medikamentenplan sollten vorliegen. Grundlage für die Begutachtung sind die Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit. Die Begutachtung selbst findet in Form eines Gespräches statt. Ich frage den Versicherten, warum es zur Antragstellung gekommen ist, welche Probleme bestehen, wobei er Hilfe/Unterstützung benötigt. Bei der Begutachtung wird auf die Fähigkeiten des Versicherten geachtet und wie selbstständig der Versicherte seinen Alltag gestalten kann. So schaue ich, ob der Versicherte mit seinen Händen den Hinterkopf, das Gesäß und die Füße erreichen kann. Daraus ergeben sich viele Hinweise auf den eventuellen Hilfebedarf. Als Gutachterin gebe ich Empfehlungen für Hilfsmittel wie Rollator, Duschstuhl u.v.m. Oft ist auch wichtig, die Wohnung anzupassen, etwa den Umbau einer Dusche oder einen Treppenlift. Auch diese Empfehlungen können während einer Begutachtung besprochen werden.

Bei kognitiv eingeschränkten Personen spreche ich den Versicherten zu Beginn des Gespräches direkt an, auch wenn ich merke, dass eine Unterhaltung aufgrund der kognitiven Einschränkungen nicht möglich ist. So erhalte ich wichtige Informationen zu den Einschränkungen. Das weitere Gespräch zum Krankheitsverlauf erfolgt dann mit den Angehörigen.

Wie läuft im Anschluss die Einstufung ab und ab wann fließt Geld?

Die Ergebnisse und Empfehlungen, auch zu Pflegegrad und Hilfsmitteln, werden im Gutachten zusammengefasst und an die entsprechende Pflegekasse gesendet. Von der Pflegekasse erhält der Versicherte innerhalb weniger Wochen den Bescheid über den Pflegegrad zugeschickt. In dem Gutachten ist vermerkt, ab wann der Pflegegrad gilt, ab dann wird das entsprechende Pflegegeld gezahlt.

Was passiert, wenn Pflegebedürftige oder Angehörige mit der Einstufung nicht einverstanden sind?

Hat der Versicherte oder seine Angehörigen/Pflegepersonen Einwände gegen die Entscheidung der Pflegekasse, kann ein Widerspruch bei der Pflegekasse eingelegt werden.

Ist es eigentlich auch im „Nach­hinein“ noch möglich, eine private Zusatzversicherung abzuschließen? Also wenn bereits ein Pflegegrad vorhanden ist?

Personen, die bereits Leistungen wegen Pflegebedürftigkeit erhalten, sind nicht versicherungsfähig. Sie können keine private Pflegezusatzversicherung erhalten, wenn bereits ein Pflegegrad vorliegt.

Wie groß ist die durchschnittliche finanzielle „Lücke“ zwischen dem, was die gesetzliche Pflegeversicherung zahlt, und was Menschen draufzahlen müssen?

Nach Schätzungen ist die Versorgungslücke, also der Eigenanteil, mit dem ein Versicherter durchschnittlich im Monat bei Pflege mithilfe eines Pflegedienstes rechnen muss, wie folgt:

  • Pflegegrad 1: 150 Euro
  • Pflegegrad 2: 500 Euro
  • Pflegegrad 3: 1.200 Euro
  • Pflegegrad 4: 2.500 Euro
  • Pflegegrad 5: 2.500 Euro

Bei stationärer Pflege im Heim muss mit einer Versorgungslücke zwischen 2.500 Euro und 3.000 Euro im Monat gerechnet werden.

Bei der Versorgungslücke sprechen wir nur von Kosten für die reine Pflege. Hinzu kommen Kosten des täglichen Bedarfs wie für Friseur, Zeitschriften, Medikamente, Kleidung, u.v.m.

Wie hoch ist der Anteil der Menschen, bei denen Sie Gutachten durchführen, die eine private Pflegezusatzversicherung haben?

In meiner zehnjährigen Tätigkeit als Pflegegutachterin habe ich erst eine einzige Versicherte angetroffen, die eine Pflegetagegeldversicherung abgeschlossen hatte.

Eine kürzliche Studie hat ergeben, dass die Mehrheit der Rentner sich mehrere Jahre lang einen Platz im Pflegeheim aus eigener Tasche leisten könnten. Aus Ihrer Erfahrung heraus, wie sehen Sie das? Ist diese Annahme korrekt?

Die Mehrheit der heutigen Rentner wird sich einen Platz im Pflegeheim nicht leisten können, da die Versorgungslücken erheblich sind. Es gibt Berichte, dass selbst Pensionäre mit Pensionen von 3.000 Euro finanziell nicht in der Lage sind, ihren Heimplatz allein zu finanzieren.

Wie erklären Sie Ihren Kunden die Notwendigkeit und Vorteile einer Pflegezusatzversicherung, vor allem jungen Kunden, die potenziell jahrzehntelang von einer Pflegebedürftigkeit weg sind und das Geld vielleicht lieber anderweitig investieren wollen?

Eine private Pflegezusatzversicherung sollte möglichst in frühen Jahren abgeschlossen werden, da die Prämien dann günstiger sind. Niemand weiß, ob oder wann ein Pflegefall eintritt. Fakt ist, zu 90% werden wir alle einmal pflegebedürftig sein, teilweise auch von heute auf morgen durch einen schweren Unfall oder eine schwere Erkrankung. Die Pflege wird immer teurer werden. Oft sind die eigenen Angehörigen berufstätig oder wohnen nicht vor Ort und können so nicht regelmäßig als Pflegeperson zur Verfügung stehen. Eine finanzielle Vorsorge zur Pflegebedürftigkeit ist wichtig.

Es gibt die Möglichkeit der Pflegetagegeldversicherung, die mit vergleichsweise geringen Beiträgen und, beim richtigen Anbieter, auch mit guten Leistungen möglich ist. Die Versicherung dient der Absicherung des Risikos, gezahlte Beiträge können nicht erstattet werden.

Eine Pflegerentenversicherung zahlt eine vereinbarte Pflegerente und ist in der Regel beitragsstabil. Der Beitrag liegt jedoch höher als der zur Pflegetagegeldversicherung, er ist ca. zwei- bis dreimal so hoch. Bei Kündigung sind die Einzahlungen nicht verloren, im Gegensatz zu einer Pflegetagegeldversicherung

Als Maklerin berate ich zur reinen Absicherung des Risikos, also der Pflegetagegeldversicherung. Bei der Pflegerente wird ein Kapital aufgebaut, ähnlich wie bei einer Lebensversicherung. Ich bin der Meinung, dass dies nicht im Vordergrund stehen sollte. Meinen Kunden erkläre ich bei Nachfragen, ob Beiträge bei Nichtinanspruchnahme erstattet werden, dass auch bei Absicherung der Arbeitskraft, oder einer Risikolebensversicherung das reine Risiko versichert wird und es hier akzeptiert wird, dass keine Beiträge erstattet werden. Ich erlebe es immer wieder, dass gerade im Bereich der Pflege die Nachfragen gestellt werden. Pflege ist den Menschen zu weit weg. Sie hat etwas mit dem Alter zu tun, keiner will sich in jungen Jahren damit befassen. Weitere Vorteile einer privaten Pflegezusatzversicherung sind die Entlastung der Angehörigen und die steuerliche Absetzbarkeit. Das eigene Vermögen ist irgendwann aufgebraucht, aber die Versicherung zahlt, solange sie bedingungsgemäß zur Leistung verpflichtet ist.

Wenn sich mit einer neuen Regierung bei der sozialen Pflegeversicherung nichts ändern würde, was würde das Ihrer Meinung nach für Versicherte bedeuten?

Sollten zukünftige Regierungen bei der sozialen Pflegeversicherung nichts ändern, würden Angehörige und Pflegebedürftige weiterhin vor der Herausforderung stehen, dass die Pflegekosten steigen und die finanzielle Belastung weiter zunimmt. Probleme wird auch der Fachkräftemangel bereiten, es werden weiter Heime geschlossen werden.

Dieses Interview lesen Sie auch in AssCompact 02/2025 und in unserem ePaper.

Bild: © Silke Karsten, „Küstenberater“

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<a href="/nachrichten/verbraucherschuetzer-mahnen-trade-republic-und-scalable-capital-ab" hreflang="de">Verbraucherschützer mahnen Trade Republic und Scalable Capital ab</a> http://www.asscompact.de/node/167263

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat aufgrund von angeblicher Intransparenz bei den Zinsangeboten sowie beim Kontomodell die beiden Neobroker Trade Republic und Scalable Capital abgemahnt. AssCompact hat nachgefragt, was sich dahinter verbirgt und wie die Unternehmen reagieren.

167263 10. Februar 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die beiden Neobroker Trade Republic und Scalable Capital haben im Rahmen der Zinswende vergleichsweise offensive Zinsangebote auf ihren Verrechnungskonten (im Falle von Trade Republic mittlerweile dem Girokonto) gestartet. Trade Republic gibt seit über einem Jahr den Einlagenzins der Europäischen Zentralbank (EZB) an seine Kunden weiter, mittlerweile auch ohne ein Limit auf die am Konto befindliche Menge. Und auch Scalable Capital gibt den Einlagenzins an seine Kunden weiter, bei Kunden ohne Premium-Abo (PRIME+) ist der Zinssatz auf 50.000 Euro gedeckelt, bei PRIME+-Kunden auf 500.000 Euro.

Bei beiden Anbietern liegt das Geld allerdings nicht auf Konten „von“ Trade Republic oder Scalable Capital, sondern sie greifen auf Partnerbanken zurück. Trade Republic arbeitet hierbei mit der Deutschen Bank, J.P. Morgan und HBCS zusammen, Scalable Capital mit der Deutschen Bank, J.P. Morgan AM, DWS und BlackRock. Der Clou dabei: Ab einem bestimmten Betrag werden die Einlagen in Teilen nicht mehr nur auf den Konten der Partnerbanken verwahrt, sondern in Geldmarktfonds investiert – also Fonds, die den Geldmarkt abbilden und gemeinhin ein beliebtes Anlagevehikel sind, um möglichst konstant den Leitzins der Notenbanken mitzunehmen.

Verbraucherschützer treten in Aktion

Diese Aufteilung stößt mittlerweile die Verbraucherschützer sauer auf, denn: Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg (vzbw) hat vor wenigen Tagen die beiden Unternehmen abgemahnt – nicht etwa wegen des Kontomodells an sich, sondern aufgrund der mangelnden Transparenz und Kommunikation in Richtung der Kunden. Tatsache ist: Geld, das in Geldmarktfonds investiert ist, unterliegt nicht mehr der gesetzlichen Einlagensicherung in Höhe von 100.000 Euro, sondern gilt als Sondervermögen. Die Pressestelle der vzbw bestätigte die Abmahnungen gegenüber AssCompact auf Anfrage.

Die vzbw stellte demzufolge Unterlassungsanträge an Scalable Capital und Trade Republic. In der Erklärung zu Trade Republic bspw. fordert die vzbw, „es unter Einbeziehung kerngleicher Verletzungsfälle zu unterlassen, gegenüber einem Verbraucher zu behaupten, dessen verfügbares Geldguthaben werde auf Partnerbanken verteilt und pro Konto und Kunde mit jeweils 100.000 Euro geschützt, wenn die Schuldnerin tatsächlich eine Verteilung des Geldguthabens des Verbrauchers nur in Höhe eines zuvor mit der Partnerbank vereinbarten Guthaben verteilt und im Übrigen in Liquiditätsfonds ohne Einlagensicherungssystem investiert wird.“

Laut vzbw habe Trade Republic den Verbraucherschützern bereits mitgeteilt, dass man die geforderte Unterlassungserklärung nicht abgeben werde. Daher habe man am 07.02.2025 Klage zum Landgericht Berlin eingereicht. Von Scalable gebe es bislang noch keine Unterlassungserklärung, hier laufe die Frist allerdings noch bis zum 13.02.

Das sagen Trade Republic und Scalable Capital

Auf Nachfrage bestätigte auch Trade Republic, dass man der Unterlassungserklärung der vzbw nicht entspreche und die Abmahnung bereits zurückgewiesen habe, und teilte außerdem folgendes Statement mit: „Der laufende Austausch mit der BaFin zu unseren Produkten und Innovationen beschreibt die normale Aufsichtspraxis, das gilt auch für das Setup unseres Zinsangebotes mit den Partnerbanken und Geldmarktfonds. Alle Produkte von Trade Republic entsprechen den strengen Regularien der BaFin.“

Scalable Capital seinerseits bestätigte auf Nachfrage ebenfalls, entsprechendes Schreiben erhalten zu haben. „Wir prüfen dieses und werden auch in den Dialog mit den verschiedenen Beteiligten eintreten, um etwaige Verbesserungen in der Kundenkommunikation zu identifizieren“, so eine Sprecherin des Unternehmens.

Die Sprecherin weist außerdem darauf hin, dass Scalable „seit jeher“ den Ansatz verfolge, transparent über Chancen und Risiken der Kapitalanlage und die Kosten zu informieren, was insbesondere auch für die Verwahrung von Guthaben gelte. „Seit Beginn des Angebots im Dezember 2024 weisen wir sowohl auf die Zusammenarbeit mit Partnerbanken und qualifizierten Geldmarktfonds als auch auf den Umstand, dass die weitergegebenen Zinsen variabler Natur sind, hin. Dies umfasst alle Kanäle, einschließlich unserer Webseite, unseren FAQ, unseren mobilen Apps und unseren Kundendokumenten. Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben holen wir im Rahmen des Vertragsabschlusses für das Scalable Depot explizit die Zustimmung der Kunden auch zur Verwahrung bei qualifizierten Geldmarktfonds ein und weisen auf die jeweils geltenden Schutzstandards hin. Wir klären über die unterschiedlichen Schutzstandards auf und stellen weiterführende Informationen öffentlich und im Kundenbereich bereit.“

BaFin ist neuen Ideen gegenüber offen

Die BaFin äußerte sich auf Anfrage nicht zu den einzelnen Unternehmen, konnte jedoch grundsätzlich bestätigen, dass sie innovative und neuartige Geschäftsmodelle überwache und diese anhand des geltenden Aufsichtsrahmens prüfe. Sie betonte auch, dass sie solchen innovativen Geschäftsmodellen offen gegenüberstehe und sie eng begleite.

Weiterhin seien aus Sicht der Bafin „essenzielle Verbraucherschutzvorgaben nicht verhandelbar und immer einzuhalten. Diese betreffen insbesondere die notwendige Transparenz gegenüber den Kunden und die Wahrung ihrer Interessen.“ (mki)

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<a href="/nachrichten/immowelt-uebernimmt-baufinanzierungsvermittler" hreflang="de">immowelt übernimmt Baufinanzierungsvermittler </a> http://www.asscompact.de/node/167262

Die Immobilienplattform immowelt hat den unabhängigen Finanzierungsvermittler BauDarlehen24 aus Berlin erworben. Mit der Akquise erweitert immowelt sein Serviceangebot rund um das Suchen, Finden und Kaufen von Immobilien. Das Management von BauDarlehen24 samit Team bleiben an Bord.

167262 10. Februar 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Das Immobilienportal immowelt, das zur internationalen AVIV Group gehört, baut sein Portfolio an Dienstleistungen rund um die Immobiliensuche und -kauf weiter aus: Nun hat das Portal den unabhängigen Finanzierungsvermittler BauDarlehen24 übernommen, der Immobilienfinanzierungen von mehr als 500 Banken, Sparkassen, Bausparkassen und Versicherungen vermittelt. „Der Service von BauDarlehen24 ergänzt unsere Plattformen perfekt“, erklärt Piet Derriks, Geschäftsführer von immowelt. „9 von 10 Immobilienkäufer in Deutschland brauchen ein Bankdarlehen – mit der langjährigen Erfahrung und dem breiten Angebot von BauDarlehen24 finden Suchende bei uns nicht nur ihre Wunschimmobilie, sondern direkt die passende Finanzierung zu besten Konditionen.“

 „Mit der Übernahme von BauDarlehen24 verfolgen wir in Deutschland als AVIV Group konsequent unser Ziel: Den Kauf einer Immobilie so einfach und reibungslos wie möglich zu gestalten“, unterstreicht Ait Voncke, CEO der AVIV Group. „Mit wenigen Klicks können Suchende auf unseren Portalen auch direkt eine Beratung von BauDarlehen24 anfragen.“

Management und Team von BauDarlehen24 bleiben an Bord

Die drei Gründer von BauDarlehen24, Andreas Eckhardt, Tom Kiske und Maximilian Kempf, bleiben ebenso wie das Berater-Team an Bord, um das weitere Wachstum des Unternehmens und die Verzahnung mit den Produkten von immowelt voranzutreiben. Wie immowelt mitteilt, sollen die Beratungsleistungen von BauDarlehen24 in den kommenden Monaten zusätzlich auf immowelt-Plattformen eingebunden werden. Bisherige Partnerschaften mit Finanzierungsvermittlern und Geldinstituten sollen wie gewohnt weiterlaufen – ergänzt um das neue Serviceangebot. (tik)

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<a href="/nachrichten/wohngebaeude-ausschluss-von-schwammschaeden-unwirksam" hreflang="de">Wohngebäude: Ausschluss von Schwammschäden unwirksam?</a> http://www.asscompact.de/node/167261

Wohngebäudeversicherungen schließen Schäden durch Schwamm regelmäßig aus – eine Praxis, die nun auf den Prüfstand kommt. Der BGH entschied, dass der generelle Ausschluss möglicherweise unwirksam ist, wenn Schwammbefall eine typische Folge von Leitungswasserschäden darstellen sollte.

167261 10. Februar 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

In der Wohngebäudeversicherung ist ein Schwammbefall meist ausgeschlossen, weil Sanierungskosten aufwändig und teuer sind. Immer wieder kommt es aber trotzdem zum Streit bezüglich der Kostenübernahme für die Sanierung von Hausschwammschäden. Erst vor Kurzem hatte sich der Bundesgerichtshof (BGH) damit zu beschäftigen, ob eine entsprechende und marktübliche Ausschlussklausel wirksam ist. Fachanwalt Stephan Michaelis hat sich das Urteil näher angesehen und erläutert dessen Bedeutung für die Beratungspflicht des Versicherungsmaklers.

Leitungswasser trifft auf Holzbauweise – Folge: Schwammschaden

In dem BGH-Fall machte eine Klägerin Ansprüche aus einer Wohngebäudeversicherung aufgrund eines Leitungswasseraustritts geltend. Bei dem versicherten Wohnhaus handelte sich um eine Holzständerbauweise im sogenannten Holzrahmenbau, was dem Versicherer auch bekannt war. In einer Klausel der Versicherungsbedingungen stand, dass ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen Schäden durch Schwamm nicht versichert sind.

Nun führte der Leitungswasserschaden aber zu einem Befall mit weißem Porenschwamm und der Versicherer verweigerte die Regulierung unter Berufung auf den Leistungsausschluss. Die Versicherungsnehmerin hielt dagegen und vertrat die Auffassung, dass die Ausschussklausel eine unangemessenen Benachteiligung sei, weil der Ausschluss von Schwammschäden wesentliche Rechte des Versicherungsnehmers in einer die Erreichung des Vertragszwecks gefährdenden Weise einschränke.

Das Landgericht Bonn gab der Klage dann nur hinsichtlich der Nässeschäden statt, die keinen kausalen Bezug zu Schwamm aufwiesen. Das Oberlandesgericht Köln (OLG) wies die Berufung der Klägerin zurück. Der BGH hob nun die Entscheidung des Berufungsgerichts auf und verwies die Sache an dieses zurück.

Ist Schwamm eine typische und zwangsläufige Folge von Leitungsschaden?

Die Entscheidung des OLG stelle eine Verletzung des Anspruchs der Klägerin auf Gewährung rechtlichen Gehörs aus Art. 103 Abs. 1 GG dar, so der BGH. Dieser Anspruch verpflichte das Gericht, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und erhebliche Beweisanträge zu berücksichtigen. 

Im Urteil heißt es, dass der durchschnittliche Versicherungsnehmer von seiner Wohngebäudeversicherung einen umfassenden und lückenlosen Schutz erwarte, die Ausschlussklausel schränke aber gerade diese berechtigte Erwartung ein. In der Urteilszusammenfassung vonseiten der Kanzlei Michaelis heißt es: „Eine Gefährdung des Vertragszwecks liege allerdings erst dann vor, so der BGH weiter, wenn die Einschränkung den Vertrag seinem Gegenstand nach aushöhle und in Bezug auf das zu versichernde Risiko zwecklos mache. Der Vertragszweck könne durch den Ausschluss dann gefährdet werden, wenn Schwammschäden regelmäßige oder zumindest sehr häufige, zwangsläufige und kennzeichnende Folge des Austritts von Leitungswasser wären, weil sich der Versicherungsnehmer mit dem Abschluss einer Leitungswasserversicherung vorwiegend vor solchen Schwammschäden schützen wolle und sich der Versicherer mit der Ausschlussklausel von der Kardinalpflicht des Versicherungsvertrages, Leitungswasserschäden zu entschädigen, freizeichnen würde.“ Der BGH stellt des Weiteren klar, dass die Frage, ob Schwammschäden regelmäßig oder zwangsläufige Folgen von Leitungswasseraustritten sind, grundsätzlich durch Sachverständigenbeweis zu klären sei.

Abkehr von früherem Urteil zu einem Schwammschaden

Ein abschließendes Urteil zu der Ausschlussklausel ist das nicht. Nach Einschätzung von Stephan Michaelis ist dies aber eine Abkehr früherer Rechtsprechung: In seinem ersten Urteil zu Schwammschäden aus dem Jahre 2012 (BGH – Az: IV ZR 212/10 habe der BGH noch entschieden, dass die Schwammschadenklausel nicht zu einer unangemessenen Benachteiligung führe und damit wirksam sei.

Nun heißt es vonseiten des BGH, dass es in dem früheren Verfahren keine Anhaltspunkte dafür enthalten waren, dass Schwammschäden typische Folge eines Leitungswasseraustritts seien. Da dies in diesem Verfahren jedoch vorgetragen und unter Beweis gestellt worden sei, hätte der angebotene Sachverständigenbeweis auch erhoben werden müssen. 

Orientierung gibt es allerdings an einem weiteren Urteil aus dem Jahr 2017 (BGH – Az: IV ZR 151/15). Dort machte der BGH die Wirksamkeit des Ausschlusses von Schimmelschäden davon abhängig, ob Schimmelschäden typische Folge eines bestimmungswidrigen Leitungswasseraustrittes seien. Dieser Grundsatz ist auf den Ausschluss von Schwammschäden zu übertragen. Und dies muss nun das OLG Köln durch Einholung eines Gutachtens prüfen.

Versicherungsmakler sollten Vorsicht walten lassen

Ein grundsätzlich positives Urteil, stellt Michaelis dar, aber: „Vergessen Sie im Zusammenhang mit Schwammschäden keinesfalls Ihr Haftungsrisiko. Denn solange die Typizität von Schwammschäden nicht nachgewiesen wird, ist die Klausel wirksam. Der Kunde ist vermutlich überrascht und nicht wirklich glücklich.“ Insofern müssten Versicherungsmakler auf die Ausschlüsse aufmerksam machen und die tatsächlichen Gegebenheiten des Gebäudes berücksichtigen. Der BGH weist nämlich, so Michaelis, in seinem Beschluss darauf hin, dass möglicherweise ein Verstoß gegen die Beratungspflicht des Versicherers vorliege, da diese die Holzbauweise des Hauses kannte und dennoch einen Vertrag mit generellem Schwammausschluss abschloss. Denn Schwamm befällt bevorzugt verbautes Holz, insofern gilt es in der Beratung darauf zu achten. Eine gute Dokumentation schützt zudem vor späteren bösen Überraschungen, rät Michaelis. (bh)

BGH, Beschluss vom 13.11.2024 – IV ZR 212/23 

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<a href="/nachrichten/umfrage-zur-wahl-vertrauen-rentenreform-schwindet" hreflang="de">Umfrage zur Wahl: Vertrauen in Rentenreform schwindet</a> http://www.asscompact.de/node/167260

Beim Thema „Rente“ scheint ein Umdenken stattzufinden: Aktuell sehen mehr Menschen dies in ihrer Eigenverantwortung. Bei einer Mehrheit beeinflusst die Rententhematik ihre Wahlentscheidung. Doch 78% haben kein Vertrauen in eine zukunftsfähige Rentenreform.

167260 10. Februar 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement Umfrage zur Wahl: Vertrauen in Rentenreform schwindet

Das Thema Rente ist für viele Menschen wichtig für ihre Entscheidung bei der anstehenden Bundestagswahl. Das hat eine repräsentative Umfrage des Marktforschungsinstituts Civey, die der Lebensversicherer Canada Life anlässlich der anstehenden Bundestagswahl in Auftrag gegeben hat, ergeben. Demnach sehen es 56% als sehr oder eher wichtig für ihre Entscheidung an. 31% halten es für weniger oder gar nicht wichtig.

Thema Rente besonders wichtig für Ältere und Arbeiter

Vor allem für die 50- bis 64-Jährigen ist die Thematik von großer Bedeutung, teilt Canada Life mit. Denn in dieser Altersgruppe sagen 61%, die Rente spiele für ihre Wahlentscheidung eine wichtige Rolle. Sie liegt somit fünf Prozentpunkte über dem bundesweiten Durchschnitt. Und: Bei Arbeitern sehen 64% das Thema Rente als wichtig für ihre Wahlentscheidung an. Sie liegen sogar acht Prozentpunkte über dem Durchschnitt. Insgesamt jedoch hat das Thema verglichen mit den Umfrageergebnissen von 2021 etwas an Relevanz verloren. Da hatten nämlich noch 61% es als wichtig für ihre Wahlentscheidung erachtet. Unter den Arbeitern waren es sogar 84%.

Wo liegt die Hauptverantwortung für Altersvorsorge?

Die Hauptverantwortung für die Altersvorsorge sehen aktuell viele bei sich selbst: 41% befürworten, dass jeder selbst neben der gesetzlichen Rente für ein zusätzliches Finanzpolster verantwortlich sein sollte, während 36% finden, dass der Staat in der Pflicht steht. 23% sind unentschieden.

In diesem Aspekt hat im Vergleich mit den Umfrageergebnissen von 2021 ein Umdenken stattgefunden. Denn 2021 sahen noch 45% Hauptverantwortung für die Altersvorsorge beim Staat und 38% waren der Auffassung, dass jeder selbst dafür verantwortlich wäre. Bei den Berufsgruppen sind vor allem Akademiker (48%) dieser Meinung, die somit über dem bundesweiten Durchschnitt liegen (41%).

Kaum Vertrauen in zukunftsfähige Rentenreform

Darüber hinaus herrscht weiterhin kein großes Vertrauen in eine zukunftsfähige Rentenreform. 78% der Befragten geben an, kaum oder gar kein Vertrauen zu haben, dass eine zukunftsfähige Rentenreform kommt. Hier ist besonders die junge Generation kritisch: In der Altersgruppe zwischen 18 und 39 Jahren sagen sogar 84% (18 bis 29 Jahre) bzw. 83% (30 bis 39 Jahre), kaum oder kein Vertrauen in eine zukunftsfähige Rentenreform zu haben. Bei den Berufsgruppen sind insbesondere Angestellte und leitende Angestellte skeptisch: Hier glauben 83% bzw. 84% nicht an eine zukunftsfähige Rentenreform, so die Umfrageergebnisse. Im Jahr 2021 hatten mit 76% der Befragten ähnlich viele Menschen kaum oder gar kein Vertrauen in eine zukunftsfähige Rentenreform gezeigt.

Über die Studie

Das Marktforschungsinstitut Civey hat für Canada Life Assurance Europe plc vom 27. bis 28.01.2025 online 2.500 Bundesbürger ab 18 Jahren befragt. Die Ergebnisse sind repräsentativ für die deutsche Bevölkerung ab 18 Jahren. Der statistische Fehler der Gesamtergebnisse liegt zwischen 3,3 und 3,4 Prozentpunkten. Alle Zahlen wurden auf ganze Zahlen gerundet. (lg)

Grafik: © Canada Life

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<a href="/nachrichten/element-pleite-bafin-aeussert-sich-zu-vertragskuendigung" hreflang="de">ELEMENT-Pleite: BaFin äußert sich zu Vertragskündigung</a> http://www.asscompact.de/node/167259

Die BaFin rät abermals, genau zu prüfen, ob Kunden bei der ELEMENT Insurance AG versichert sind – direkt oder indirekt – und alternativen Versicherungsschutz benötigen. ELEMENT werde es grundsätzlich akzeptieren, wenn Versicherte ihre Verträge außerordentlich kündigen, heißt es von der Finanzaufsicht.

167259 10. Februar 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die ELEMENT Insurance AG befindet sich in einem vorläufigen Insolvenzverfahren. Nach ersten Meldungen Anfang des Jahres, dass der Versicherer in Schieflage geraten ist, hatten sowohl der Bund der Versicherten (BdV) wie auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Verbrauchern geraten, ihre Versicherungsverträge zu prüfen. Nun hat die Finanzaufsicht noch einmal betont, dass Kunden anhand ihrer Unterlagen dahingehend einsehen sollten, ob sie bei der ELEMENT Insurance AG versichert sind – entweder direkt oder indirekt über einen Kooperationspartner von ELEMENT, da ELEMENT auch als White-Label-Anbieter auftritt.

Anbieterwechsel und außerordentliche Kündigung

Weiter rät die Finanzaufsicht, Betroffene sollten unbedingt prüfen, ob sie alternativen Versicherungsschutz benötigen. „Da ELEMENT infolge des vorläufigen Insolvenzverfahrens aktuell keinen vollumfänglichen Versicherungsschutz mehr sicherstellen kann, wird das Unternehmen es grundsätzlich akzeptieren, wenn Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer ihre Verträge nach § 314 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) außerordentlich kündigen“, heißt es in der Mitteilung der BaFin wörtlich.

Kunden sollten jedoch erst einen neuen Vertrag mit einem anderen Versicherer abschließen, bevor sie das Vertragsverhältnis mit ELEMENT beenden, um einen zeitlich lückenlosen Deckungsschutz zu haben. (tik)

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<a href="/nachrichten/compexx-beruft-neuen-vertriebsvorstand" hreflang="de">compexx beruft neuen Vertriebsvorstand</a> http://www.asscompact.de/node/167258

Zum Start in ihr 20. Jubiläumsjahr hat die compexx Finanz AG Matthias Ramge in den Vorstand berufen. Er wird das Vertriebsressort verantworten. Damit zählt der Vorstand künftig drei Mitglieder. Gleichzeitig hat das Unternehmen den Vertrag des Vorstandsvorsitzenden Markus Brochenberger verlängert.

167258 10. Februar 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die compexx Finanz AG hat zum Start in ihr 20. Jubiläumsjahr ihren Vorstand erweitert. Künftig wird Matthias Ramge das Vorstandsressort Vertrieb, Organisationsausbau sowie Aus- und Weiterbildung übernehmen. Er wurde zum 01.02.2025 in den Vorstand berufen.

Ramge ist seit 1987 in der Finanzbranche tätig und arbeitete unter anderem als Vertriebsmanager, Trainer und Autor. Seine Karriere beinhaltet Stationen bei Gerling, der Versicherungsgruppe der Deutsche Bank und als Vorstand der Trainer Börse Schittly AG, heißt es in der Pressemitteilung der compexx.

compexx wir künftig von Vorstandstrio geleitet

Mit dem Einstieg Ramges wird die Tochtergesellschaft der Bayerischen künftig von einem Vorstandstrio geleitet. Neben Ramge ist auch Martin Lütkehaus Teil des Vorstands und zuständig für den Betrieb der compexx. Den Vorstandsvorsitz liegt bei Markus Brochenberger, der auch Mitgründer der compexx ist. Er ist seit 2015 Teil des Vorstands und leitet das Unternehmen seit dem Jahr 2019. Sein Vertrag wurde mit Wirkung vom 01.01.2025 um weitere fünf Jahre verlängert.

Wachstum seit Jahren über dem Markt

Der Erweiterung des Vorstands liegt dem über dem Markt liegenden Umsatzwachstums zugrunde. Seit dem Jahr 2015 verzeichnet das Unternehmen ein Wachstum von rund 16% per annum. Im Jahr 2024 wird compexx erstmals die Marke von 30 Mio. Euro Umsatz überschreiten. (js)

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<a href="/nachrichten/kfz-fast-neun-von-zehn-autofahrern-von-hoeheren-praemien-betroffen" hreflang="de">Kfz: Fast neun von zehn Autofahrern von höheren Prämien betroffen</a> http://www.asscompact.de/node/167256

Fast neun von zehn Autofahrern mussten mit ihrer letzten Beitragsrechnung eine Prämienerhöhung hinnehmen. Das zeigt eine Auswertung des Vergleichsportals Verivox. Die meisten von ihnen finden sich mit den höheren Beiträgen ab, ohne sich zu beschweren. Die Versicherer derweil stehen weiterhin unter „enormem“ Druck.

167256 10. Februar 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Der Januar ist vorbei und damit für viele deutsche Autofahrer der Monat, in dem ihre Kfz-Versicherung den ganzen oder Teil des Jahresbeitrags vom Konto abbucht. Und der dürfte bei der Mehrheit dieses Jahr höher ausgefallen sein als im Vorjahr. Das zeigt eine Auswertung des Vergleichsportals Verivox. Demnach waren 86% der Autobesitzer in Deutschland mit einer Erhöhung konfrontiert.

Während 66% der befragten Autobesitzer angaben, dass ihr Beitrag gestiegen ist, ist er für weitere 20% der Befragten stabil geblieben. Hierbei handle es sich allerdings um eine indirekte Erhöhung, so Verivox, da keiner der Befragten innerhalb der letzten zwölf Monate einen Schaden gemeldet hatte – die Schadenfreiheitsklasse hätte also klettern, die Beiträge sinken sollen. Lediglich 8% der befragten Autofahrer berichteten von einer gesunkenen Prämie.

Versicherer stehen weiter unter Druck

Auf AssCompact Nachfrage gaben sich die Versicherer verschwiegen darüber, wie viele Kunden von Prämiensteigerungen betroffen waren. Als Grund gaben die Versicherer unter anderem an, dass sie abwarten müssen, um die Konzernzahlen des vergangenen Geschäftsjahres zu kommunizieren bevor es möglich ist, einzelne Geschäftszahlen weiterzugeben. Mehrere Versicherer bestätigten jedoch erneut, dass die Rahmenbedingungen deutliche Prämienerhöhungen nötig gemacht haben.

„Die wirtschaftlichen und auch politischen Rahmenbedingungen haben weiterhin starken Einfluss auf die Versicherungsbranche bzw. die Kfz-Versicherung, so dass auch wir uns an diese externen Faktoren anpassen müssen“, heißt es von der VHV. Darunter seien Kostentreiber wie steigende Ersatzteil- und Werkstattkosten, aber auch eine Zunahme der Schäden durch Elementarereignisse. Auch bei der R+V seien „deutliche Beitragssteigerungen auf breiter Basis“ nötig gewesen.

„Insgesamt lässt sich feststellen, dass der Markt in der Kfz-Versicherung aufgrund der anhaltenden Schadenkosteninflation und abgeleiteten Prämiensteigerungen im privaten sowie im gewerblichen Bereich enorm unter Druck steht“, schreibt der VHV.

Laut dem Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) steuern die Kfz-Versicherern für das Jahr 2024 auf Verluste von rund 2 Mrd. Euro zu.

Über drei Viertel der Autofahrer nehmen höhere Beiträge einfach hin

Auch wenn den meisten Autobesitzern höhere Beiträge wohl nicht gefallen dürften: die meisten nehmen sie ohne Beschwerde hin, heißt es von Verivox. So geben 77% der von dem Vergleichsportal befragten Autofahrer an, die höheren Beiträge einfach gezahlt zu haben. Dabei haben Kunden „mehrere Möglichkeiten, Beitragssteigerungen entgegenzuwirken“, kommentiert Wolfgang Schütz, Geschäftsführer der Verivox Versicherungsvergleich GmbH. Das bestätigen die Versicherer. Die VHV beispielsweise bietet ihren Vertriebspartnern und Kunden grundsätzlich die Möglichkeit „über entsprechende Anpassungen zum Beispiel der Tarifmerkmale oder der Versicherungsdeckung den Beitrag für die Kfz-Versicherung zu reduzieren.“

Das könnte etwa über höhere Selbstbehalte oder einem Wechsel von einer Voll- auf eine Teilkaskoversicherung passieren, so die R+V.

Fazit der vergangenen Wechselsaison

Auf die Nachfrage, wie die Versicherer durch die Wechselsaison gekommen sind, antwortet die VHV, dass der Versicherer ein ähnliches Wechselverhalten wie im Vorjahr beobachtet hat, „sicherlich resultierend aus dem deutlichen Preisanpassungsdruck im Markt insbesondere aufgrund der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen“.

Bei der R+V dagegen hat man die Wechselsaison als weniger dynamisch beobachtet. „Nach unserer Wahrnehmung haben weniger Kunden ihren Vertrag gekündigt als erwartet.“

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<a href="/nachrichten/digital-insurance-podcast-versicherungskammer-bayern" hreflang="de">Digital Insurance Podcast: Versicherungskammer Bayern </a> http://www.asscompact.de/node/167255

In dieser Episode des Digital Insurance Podcast spricht Jonas Piela mit Dr. Markus Juppe, designierter Vorstand der Versicherungskammer Bayern und Vorstandsmitglied der BavariaDirekt Versicherung. Es geht um personelle Veränderungen, digitale Transformation und die Herausforderungen 2025.

167255 9. Februar 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Im neuesten Digital Insurance Podcast ist Dr. Markus Juppe zu Gast bei Digitalexperte Jonas Piela. Juppe ist Ressortbereichsleiter Konzernentwicklung, Unternehmensrecht, Zentralcontrolling und Nachhaltigkeit bei der Versicherungskammer Bayern und seit 2021 Mitglied des Vorstands der BavariaDirekt Versicherung AG. Zum 01.04.2025 soll Juppe die Verantwortung für das Ressort Komposit übernehmen (AssCompact berichtete).

Die Episode des Podcasts beleuchtet die Herausforderungen und Chancen, die sich für den Versicherungsmarkt aus politischen Entwicklungen und dem anhaltenden Wandel der Kundenbedürfnisse ergeben.

Personelle Veränderungen und strategische Neuausrichtung

Juppe erläutert zunächst die personellen Veränderungen im Vorstand der Versicherungskammer Bayern, die unter anderem auf altersbedingte Wechsel zurückzuführen sind. Die Neubesetzung der Positionen bietet laut Juppe die Möglichkeit, synergetische Potenziale innerhalb des Konzerns besser zu nutzen und das Kompositgeschäft strategisch neu auszurichten.

Geopolitische Risiken und die Bundestagswahl

Die Auswirkungen des Machtwechsels in den USA und die bevorstehende Bundestagswahl in Deutschland werden als wichtige Einflussfaktoren für die Versicherungswirtschaft im Jahr 2025 identifiziert. Während die Versicherungskammer Bayern selbst nicht unmittelbar von den Risiken in Nordamerika betroffen ist, werden die Auswirkungen auf die Kapitalmärkte und die Zinsentwicklung als relevant eingestuft. Die Bundestagswahl wird vor allem hinsichtlich der zukünftigen politischen Ausrichtung in wichtigen Bereichen wie der Elementarversicherung, der Lebensversicherung und der Kranken- und Pflegeversicherung als entscheidend angesehen.

Elementarversicherungen: Ein andauerndes Problem

Ein Schwerpunkt der Diskussion bildet die Thematik der Elementarversicherungen. Juppe erläutert den aktuellen Stand der Diskussion um ein umfassendes Konzept des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), welches eine Erhöhung der Versicherungspflicht, verstärkte Präventionsmaßnahmen durch die öffentliche Hand und einen staatlichen Stop-Loss-Mechanismus vorsieht. Die Notwendigkeit bezahlbarer Versicherungen wird betont, um eine Überlastung der Versicherten und ein Abwandern der Versicherungsnehmer zu vermeiden.

Langfristige Trends: Digitalisierung und Kundenbedürfnisse

Die langfristige Relevanz der Digitalisierung und der sich verändernden Kundenbedürfnisse stehen im Mittelpunkt der zweiten Hälfte des Podcasts. Juppe beschreibt den anhaltenden Trend hin zu digitalen Services und die zunehmende Bedeutung digitaler Kundenerfahrungen. Die Versicherungskammer Bayern setzt auf eine Kombination aus digitalen und persönlichen Beratungsangeboten, um den Bedürfnissen verschiedener Kundensegmente gerecht zu werden.

Ausblick auf 2025

Abschließend gibt Juppe einen Ausblick auf die Erwartungen an die Versicherungskammer Bayern im Jahr 2025. Kontinuität und Innovation gehen Hand in Hand. Es wird eine Fortsetzung des digitalen Wandels, der Verbesserung des Kundenservices und der Weiterentwicklung der Produkte erwartet. Die personellen Veränderungen im Vorstand sollen die Umsetzung dieser strategischen Ziele unterstützen.

Hier geht es zur Podcast-Episode: Versicherungskammer Bayern: Der Jahresausblick 2025

Über den Podcast

Seit April 2020 veröffentlicht Jonas Piela regelmäßig Gespräche zur digitalen Transformation mit Vorständen und Managern der Versicherungswirtschaft. Sein Ziel ist, dass seine Zuhörer einem lockeren Gespräch unter Gleichgesinnten lauschen und so Ideen und Anregungen für die eigene Arbeit mitnehmen. Zu finden ist der Podcast unter anderem bei Google, Apple und Spotify sowie unter pielaco.com/podcast.

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<a href="/nachrichten/welche-sachversicherer-punkten-bei-digitalen-maklerservices" hreflang="de">Welche Sachversicherer punkten bei digitalen Maklerservices?</a> http://www.asscompact.de/node/167250

Versicherungsmakler bewerten bei der Wahl eines Versicherers viele Faktoren – in der privaten Schaden-/Unfallversicherung gewinnen digitale Services zunehmend an Bedeutung. Effiziente Tools und digitale Unterstützung können den Unterschied machen. Doch welche Anbieter überzeugen?

167250 9. Februar 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Kompositversicherer haben in den vergangenen Jahren gezielt daran gearbeitet, ihre Prozesse in der Zusammenarbeit mit Versicherungsmaklern zu modernisieren und effizienter zu gestalten. Ziel ist es, mit möglichst nahtlosen digitalen Prozessen sowie neuen IT-Plattformen oder sogar Neugründungen die Arbeit auf beiden Seiten zu erleichtern und Kosten zu reduzieren. Die digitale Kompetenz gerade in einem Breitengeschäft wie es die private Schaden-/Unfallversicherung ist, wird damit zu einem zentralen Differenzierungsmerkmal, das nicht unwesentlichen Einfluss darauf haben kann, mit wem ein Maklerunternehmen oder aber auch ein Maklerpool die Zusammenarbeit sucht.

Zufriedenheit mit den digitalen Services der Schaden-/Unfallversicherer

Aufgrund der stetigen Weiterentwicklung dürften sich Versicherungsmakler zunehmend zufrieden mit den digitalen Maklerservices der Versicherer zeigen. Manchen Versicherern gelingt es aber mehr als anderen, die ungebundenen Vertriebspartner von der Qualität ihrer digitalen Angebote zu überzeugen. Wer dies ist, zeigt die AssCompact Studie „Maklerservice 2024“.

In der Studie werden die Favoriten der Versicherungsmakler in verschiedenen Sparten nach Geschäftsanteilen und Zufriedenheitsplatzierungen in einer Gesamtwertung als auch in verschiedenen Leistungskriterien ermittelt. Vier davon drehen sich um die Zufriedenheit der Versicherungsmakler mit digitalen Services. Diese betreffen die Qualität der digitalen Unterstützung / Prozesse / Tools, des Vermittlerportals, der Beratungs-, Tarif- und Angebotsrechner sowie der digitalen Vertriebsunterstützung / Weiterbildung. Nachstehend fällt der Blick allein auf das Abschneiden der Versicherer in der Schaden-/Unfallversicherung.

Schaden/Unfall: Konzept & Marketing überzeugt in drei digitalen Leistungskriterien

Insbesondere bei den Services kann der Assekuradeur Konzept & Marketing, der im November mit Oakley Capital einen Private-Equity-Investor für sich gewinnen konnte, die Versicherungsmakler überzeugen. Er erreichte in drei digitalen Leistungskriterien die höchste Punktzahl, wenn auch teilweise auf einer Ebene mit anderen Anbietern. Konzept & Marketing war dann auch aufgrund hoher Bewertungen anderer Kriterien der Maklerfavorit in der Sparte Kompositversicherer. Bei der Qualität von Beratungs- und Tariftools rangiert der Assekuradeur auf Platz 7.

Dreimal auf Rang 1 schaffte es auch die VHV. Der Versicherer aus Hannover hatte nur im Bereich der digitalen Vertriebsunterstützung das Nachsehen und landete dort aus Sicht der Befragten auf Platz 9. Wer es des Weiteren jeweils unter die Top 5 geschafft hat, zeigt die nebenstehende Tabelle.

 

Welche Sachversicherer punkten bei digitalen Maklerservices?

 

Ein Großteil der Versicherer, deren digitale Kompetenz von den befragten Versicherungsmaklern besonders geschätzt wird, finden sich auch unter den Top-Favoriten, was die Gesamtzufriedenheit angeht. Allerdings zeigt die Studie auch, dass insbesondere ein Faktor noch mehr zählt als die digitalen Services. Die Kompetenz der persönlichen Ansprechpartner schlägt in der Bedeutung weiterhin die digitalen Angebote – gut also, wer in allen Bereichen bzw. im Gesamtangebot überzeugen kann. (bh)

Zur Studie

Die Online-Befragung zur Studie „AssCompact AWARD – Maklerservice 2024“ wurde vom 10.09.2024 bis 24.09.2024 durchgeführt. Nach einer Qualitätsprüfung flossen die Stimmen von 418 Vermittlern aus der Finanz- und Versicherungsbranche in die Stichprobe ein, die ein sehr gutes Abbild der Assekuranz- und Finanzvermittler hinsichtlich der Alters- und Geschlechtsstruktur darstellt. Die Studie kann zum Einzelpreis von 3.400 Euro zzgl. MwSt. hier erworben werden.

Informationen zu allen weiteren AssCompact Studien sind unter asscompact.de/studien zu finden.

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<a href="/nachrichten/%E2%80%9Ewir-stellen-den-menschen-den-mittelpunkt%E2%80%9C" hreflang="de">„Wir stellen den Menschen in den Mittelpunkt“</a> http://www.asscompact.de/node/167251

Im Oktober 2024 launchte die BarmeniaGothaer auf der DKM 2024 ihren neuen Markenauftritt. Welche Botschaft will das neue Unternehmen in den Markt senden? Welche Rollen spielen der Vertriebsweg Makler und Kooperationen? Und wo steht die BarmeniaGothaer bei der Umsetzung digitaler Schnittstellen wie BiPRO?

167251 9. Februar 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement Interview mit Frank Lamsfuß, Vorstand für Vertrieb, Marketing und IT bei der BarmeniaGothaer
Herr Lamsfuß, mit der Fusion zur BarmeniaGothaer und dem kürzlich eingeführten neuen Marken- auftritt stellt sich die Frage: Wer ist das neue Unternehmen?

Das neue Unternehmen BarmeniaGothaer haben wir in den letzten Monaten intensiv definiert, und wir sind stolz darauf, nun mit dem neuen Markenauftritt ein klares Bild vermitteln zu können. Unser neues Markenbild basiert auf drei Kernwerten: menschlich, passioniert und zukunftsweisend. Diese Werte sind der Leitfaden für unser Handeln – sowohl intern als auch extern. Sie spiegeln wider, wer wir sein wollen und wie wir mit unseren Vertriebspartnern und Kunden interagieren werden.

Welche Botschaft will damit der frisch fusionierte Versicherer BarmeniaGothaer in den Markt senden?

Unser Leitsatz „Weil du wichtig bist“ bringt das sehr gut auf den Punkt: Wir stellen den Menschen – ob Makler, Kunde oder Mitarbeiter – in den Mittelpunkt. Das bedeutet, dass wir nicht nur innovative Produkte und einen Top-Service bieten, sondern auch langfristige Partnerschaften aufbauen und pflegen. Wir sehen uns als verlässlicher Partner, der die Herausforderungen der Branche aktiv angeht und gemeinsam mit seinen Partnern die Zukunft gestaltet.

Als Vertriebsvorstand fällt Ihnen die Aufgabe zu, zwei gewachsene Vertriebsstrukturen zu einer Einheit zusammenzubauen. Worin liegen die Chancen?

Dies ist in der Tat eine große Aufgabe. Denn es geht nicht nur um die Zusammenführung von Vertriebsstrukturen, sondern um die Verschmelzung zweier erfolgreicher Unternehmen mit eigenen Kulturen und Prozessen. Die große Chance liegt darin, dass wir mit dem Zusammenbau der beiden Vertriebsstrukturen nicht nur unsere Prozesse optimieren wollen. Vielmehr zielt der Zusammenschluss darauf ab, unser gemeinsames Wachstums- potenzial zu maximieren. Beide Unternehmen ergänzen sich ideal in ihren Stärken und Marktsegmenten. Gemeinsam können wir nun in Bereichen wachsen, die wir allein nur schwer hätten erschließen können. Wir haben diesen Zusammenschluss in Rekordzeit umgesetzt – in weniger als einem Jahr. Aber jetzt beginnt der Prozess des Zusammenwachsens, denn wir bringen nicht nur Systeme zusammen, sondern vor allem Menschen.

Und wo es menschelt, läuft ja bekanntlich nicht immer alles glatt. Wo liegen die Knackpunkte?

Natürlich gibt es auch Herausforderungen. Zum Beispiel bei der Entscheidung, welches Customer-Relationship-Management-System wir künftig nutzen wollen. Hier sind auch Emotionen im Spiel. Denn aktuell verfügen wir über zwei Systeme, die von ihren bisherigen Nutzern sehr geschätzt werden. Nun gilt es zu analysieren, welches System in welchem Bereich die besten Ergebnisse liefert. Auf dieser Basis entscheiden wir.

Interessant ist, dass eine Verschmelzung der beiden Sachversicherer bislang nicht geplant ist. Warum nicht?

Die beiden Sachversicherer haben völlig unterschiedliche Schwerpunkte. Die Gothaer Allgemeine hat ihren Schwerpunkt im Firmenkundenbereich. Sie ist einer der führenden Partner für den Mittelstand. Die Barmenia Allgemeine verfügt hingegen über ein umfangreiches Angebot für Privatkunden. Beide Risikoträger ergänzen sich also perfekt.

Welche Maßnahmen ergreift man bei der BarmeniaGothaer, um eine gemeinsame Unternehmenskultur zu schaffen? Welchen Zeithorizont veranschlagen Sie hierfür?

Wir haben eine Vielzahl von Formaten und Angeboten geschaffen, um das gegenseitige Kennenlernen und das Verständnis füreinander zu fördern und so eine Basis für eine gemeinsame Kultur zu schaffen. Ein wichtiger Baustein ist dabei die Definition gemeinsamer Werte für die Zusammenarbeit. Dazu finden aktuell unter Einbindung der Mitarbeitenden gemeinsame Workshops statt. Doch die Schaffung einer neuen gemeinsamen Kultur braucht Zeit, eine Prognose ist da schwierig.

Welche Rolle hat der Vertriebsweg Makler im neuen, fusionierten Unternehmen BarmeniaGothaer?

Der Vertriebsweg Makler ist und bleibt eine zentrale Säule unseres Vertriebs. Makler sind für uns wesentliche Partner, denn sie stehen im direkten Kontakt mit dem Kunden und bringen ihre Expertise in die Beratung ein. Durch den Zusammenschluss haben wir jetzt die Möglichkeit, ihnen ein noch breiteres Angebot an Produkten und Services bereitzustellen. Wir können als Vollsortimenter auftreten und Lösungen für nahezu jede Bedarfssituation bieten – sei es im Bereich Komposit, Gewerbe und Industrie oder in der Kranken- und Lebensversicherung. Das macht uns zu einem starken Partner für unsere Makler.

Wie nehmen denn die Versicherungsmakler die Fusion wahr? Welche Resonanz bekommen Sie aus dem Markt?

Die Resonanz, die wir von unseren Maklern erhalten, ist durchweg positiv. Bereits im letzten Jahr haben wir viele Gespräche mit unseren Vertriebspartnern geführt, um sie frühzeitig in den Prozess einzubinden. Uns war es wichtig, transparent zu kommunizieren, welche Veränderungen und Vorteile der Zusammenschluss mit sich bringt. Das Feedback zeigt uns, dass die Makler den Zusammenschluss als Chance sehen.

Und was verändert sich durch den Zusammenschluss für die Makler in der Betreuung durch die BarmeniaGothaer?

Was mir besonders wichtig ist: Wir sind und bleiben ein verlässlicher Partner für unsere Makler. Die bekannten Ansprechpersonen bleiben größtenteils erhalten, sodass die Makler weiterhin auf vertraute Gesichter zählen können. Neu ist jedoch, dass diese Betreuung nun in einer zentraleren und effizienteren Struktur erfolgt. Dadurch schaffen wir einheitliche Prozesse und können schneller auf Anfragen und Anforderungen reagieren.

Auch die Rolle des Maklerbetreuers wandelt sich gegenwärtig. Wie sehen Sie diesen Wandel und was bedeutet er für Sie als Vertriebsvorstand?

Was sich nicht verändert hat und auch in Zukunft stabil bleibt, ist die Grundaufgabe des Maklerbetreuers: Er ist ein verlässlicher Partner für den Makler und unterstützt ihn dabei, seinen Arbeitsalltag einfacher zu machen. Richtig ist aber auch, dass sich die Anforderungen unserer Partner massiv gewandelt haben. Früher ging es vor allem um Produkte und die Frage, wie der Kunde optimal beraten werden kann. Beratung bleibt natürlich wichtig, aber heute stehen technische Integration und Prozessvereinfachung im Vordergrund.

Können Sie das konkretisieren? Was wird heute anders erwartet?

Heute sprechen wir viel über Themen wie digitale Schnittstellen und Automatisierung. Der Makler möchte, dass administrative Prozesse so effizient wie möglich gestaltet werden, damit er mehr Zeit für seine Kunden hat. Daher setzen wir verstärkt auf technische Unterstützung. Mit verbesserten Schnittstellen und digitalen Lösungen wie BiPRO-Standards bieten wir den Maklern Tools, die ihre Arbeit erleichtern und effizienter machen. Dadurch bleibt mehr Zeit für das, was wirklich zählt: die Beratung der Kunden.

Dazu kommt der zunehmende Einsatz von neuen Medien, etwa Social Media. Hier unterstützen wir unsere Makler intensiv – sei es durch Content-Angebote, Anregungen für Kampagnen oder durch gemeinsame Planungen. Unser Ziel ist, den Makler fit für die Zukunft zu machen.

Sie haben gerade die Bedeutung von BiPRO-Standards für die Digitalisierung betont. Allerdings gibt es einige kritische Stimmen aus der Maklerschaft, insbesondere zur Norm 503 im Schaden- service. Makler beklagen, dass die Implementierung nicht schnell genug vorangeht. Wie sehen Sie das?

Die Kritik ist uns bekannt, und ich kann das auch nachvollziehen. Gerade bei der Digitalisierung gibt es immer Luft nach oben, und der Wunsch nach schnelleren Fortschritten ist berechtigt. Bei der Norm 503, die den digitalen Schadenservice betrifft, gibt es noch Optimierungspotenzial, das wissen wir.

Wir bieten unseren Partnern bereits umfassende digitale Lösungen an, beispielsweise durch die etablierten Normen 430 und 500, die den Austausch von Schadeninformationen und die Schadenabwicklung erleichtern. Diese Tools sind flächendeckend im Einsatz und ermöglichen es Maklern, Prozesse effizienter zu gestalten. Dennoch: Wir stehen in engem Austausch mit unseren Partnern und sind offen für Feedback. Unser Ziel ist, die Implementierung und den Ausbau der Norm 503 zügig umzusetzen, um den Ansprüchen unserer Makler gerecht zu werden. Denn unser Anspruch ist klar: Wir wollen die Digitalisierung weiter vorantreiben.

Das erste gemeinsame Produkt der BarmeniaGothaer ist bereits auf den Markt gebracht – eine fondsgebundene Rentenversicherung. Was macht dieses Produkt besonders?

Genau, mit unserer neuen Fondsrente setzen wir einen wichtigen Meilenstein. Das Besondere an diesem Produkt ist seine hohe Flexibilität. Kunden können aus über 120 Fonds wählen und ihre Anlagestrategie individuell anpassen. Darüber hinaus bieten wir innovative Features wie variable Dynamiken, flexible Entnahmeoptionen und Zuzahlungsmöglichkeiten. Besonders stolz sind wir auf den Investment-bezogenen Rentenbezug: Auch nach Eintritt in die Rentenphase bleibt das Kapital weiter investiert, was das Potenzial für eine höhere Rente bietet.

Und welche Produkte bzw. Produktlinien folgen in diesem Jahr? Wie ist der Zeitplan?

In der Lebensversicherung wird das Thema Biometrie im Fokus stehen, mit der neuen fondsgebundenen Rentenversicherung und unserer selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherung haben wir ein attraktives Angebot. Im Segment Gesundheit werden wir das Beste aus den beiden Welten zusammenbringen und die bestehende Produktpalette weiter optimieren. Im Bereich Komposit planen wir unter anderem für März den Launch einer neuen Unternehmerpolice für das Gewerbegeschäft.

Im Dezember hat der Versicherer erstmals eine gemeinsame Bilanz vorgelegt. Welche Synergieeffekte haben sich durch den Zusammenschluss ergeben und wie spiegeln sich diese in der ersten gemeinsamen Bilanz wider?

Für das Jahr des Zusammenschlusses können wir ein beeindruckendes Wachstum vorweisen: Den vorläufigen Ergebnissen zufolge konnten wir die Beitragseinnahmen um 6,1% auf 8,52 Mrd. Euro steigern. Damit sind wir deutlich stärker als der Markt gewachsen, der voraussichtlich um 3,7% zugelegt hat. Diese Zahlen zeigen sehr deutlich, wie gut wir uns ergänzen und welche Kraft wir gemeinsam im Markt entfalten.

Und wie lautet die Wachstumsperspektive für die BarmeniaGothaer für das Jahr 2025?

Die Idee hinter dem Zusammenschluss war immer, gemeinsam zu wachsen und gemeinsam besser zu werden, besser für unsere Vertriebspartner, besser für unsere Kundinnen und Kunden und besser für unsere Mitarbeitenden. Beim Thema Wachstum haben wir uns einiges vorgenommen: Bis 2028 wollen wir bei den Beitragseinnahmen die 10 Mrd. erreichen.

Dieses Interview lesen Sie auch in AssCompact 02/2025 und in unserem ePaper.

Bild: © BarmeniaGothaer

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<a href="/nachrichten/immobilienfinanzierung-bankenindividuelle-objektbewertung" hreflang="de">Immobilienfinanzierung: Bankenindividuelle Objektbewertung </a> http://www.asscompact.de/node/167248

2024 hat die Nachfrage nach Immobilienfinanzierungen wieder zugenommen. Wie die Erwartungen für das laufende Jahr ausfallen, wollte AssCompact von Stefan Münter wissen. Im Interview stellt der Co-CEO und Vorstand von Europace außerdem die neueste Lösung der Plattform im Bereich Immobilienbewertung vor.

167248 8. Februar 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement Herr Münter, nach herausfordernden Zeiten hat sich der Immobilienmarkt im Jahr 2024 etwas erholt. Wie fällt Ihre Bilanz mit Blick auf das allgemeine Markt­geschehen aus?

Nach einem schwachen Start hat sich der Markt 2024 nicht nur stabilisiert, sondern er zieht an. Das sehen wir nicht nur am Volumen, sondern auch an den Preisen. Die Rahmenbedingungen für die Wohnungsnachfrage sind alles andere als einfach, die Mieten explodieren und eine Besserung ist nicht in Sicht, im Gegenteil. Dies führt sowohl im Selbstnutzer- als auch im Anlage­bereich zu einer weiteren Belebung der Nachfrage.

Wie beurteilen Sie die Entwicklung konkret im Bereich der Immobilien­finanzierung?

2024 haben wir einen preis­bedingten Anstieg der Finanzierungssummen gesehen sowie einen Rückgang der durchschnittlichen Zinsbindungsdauer auf knapp unter elf Jahre. Generell wurden wieder bedeutend mehr Immobilien finanziert als im Vorjahr und wir erleben eine deutliche Belebung des Finanzierungsmarktes.

Und welches Fazit ziehen Sie für Europace und die gesteckten Ziele?

Die Impulse aus dem Mietmarkt werden 2025 noch stärker dominieren und die Bildung von Wohneigentum immer alternativloser erscheinen lassen. Das wird die Nachfrage nach Immobilienfinanzierungen weiter beleben.

Mit welchen Erwartungen sind Sie ins neue Jahr gestartet?

Wir gehen von weiterem Wachstum aus, auch wenn gerade zu Jahresbeginn die Renditen der zehnjährigen Staatsanleihen zuletzt wieder nach oben zeigen. Die Herausforderungen am Mietmarkt werden 2025 noch stärker Richtung Wohneigentum zeigen.

Lassen Sie uns noch näher auf die neuesten Entwicklungen der Plattform eingehen. Sie haben Ende 2024 eine neue Immobilienbewertung integriert. Wie darf man sich diesen Service vorstellen?

Wir haben im November OneValue, die bankenindividuelle Objektbewertung, gelauncht. Die bankenindividuelle Objektbewertung haben wir gemeinsam mit unseren Schwestergesellschaften, der Value AG und der GENOPACE GmbH, entwickelt. Mit der neuen Lösungen können Banken aus dem genossenschaftlichen Bereich die Parameter ihrer Berechnungsgrundlage für den Objektwert individuell in BaufiSmart hinterlegen. Sobald ein individueller Objektwert der Bank für die Kondition und/oder Machbarkeit benutzt wird, wird dies transparent in der Ergebnisliste sichtbar. Somit wissen Vertriebe direkt, dass die Bank den im Antrag angegebenen bzw. ermittelten Objektwert mit hoher Wahrscheinlichkeit akzeptieren wird.

Worin liegen die größten Vorteile für Kunden?

Verbraucherinnen und Verbraucher erhalten mehr Sicherheit von Beratenden und entwickeln mehr Vertrauen ihnen gegenüber. Die Kommunikation ist schnell und transparent. Mit OneValue haben Verbraucherinnen und Verbraucher die perfekte Kombination zum digitalen Bonitätscheck Entry und gelangen so schneller zur Darlehenszusage.

Und inwiefern profitieren Berater?

Beratenden wird eine höhere Sicherheit und mehr Verlässlichkeit mit an die Hand gegeben. Durch individuelle Einstellungen einzelner Bewertungskriterien der Bank erhalten Beraterinnen und Berater direkt in der Ergebnisliste eine Information dazu und können diese in ihre Beratungsgespräche bei Bedarf transparent einfließen lassen und eine verbindliche Aussage zur Objektmachbarkeit treffen. Diese Sicherheit kann unter anderem zu mehr Vertrauen und Zufriedenheit zwischen Kundinnen und Kunden und ihren Beraterinnen und Beratern führen.

Inwiefern profitieren Banken von der neuen Lösung?

Mit OneValue profitieren Banken von einem durchgehend stringenten volldigitalen sowie schnelleren Prozess, denn aufwendige Vorprüfungen und Ablehnungen aufgrund des Objektwerts fallen weg. Mit dem Value-Report bleiben Banken auch zukünftig für die Dokumentation innerhalb der Plattform und sind nicht auf externe Systeme angewiesen. Damit fallen der manuelle Aufwand für die nachträgliche Informationsbeschaffung sowie vereinzelte Systembrüche weg. Banken können ihren Kundinnen und Kunden somit bereits direkt im Erstgespräch höhere Sicherheit und Verlässlichkeit mit auf den Weg geben.

Nun bildet die Objektbewertung einen weiteren Baustein im digitalen Beratungsprozess rund um die Finanzierung. Woran gilt es jetzt noch zu feilen?

Wir müssen den Menschen den Zugang zu Wohneigentum so einfach wie möglich machen. Die bankenindividuelle Objektbewertung ist ein Teil davon. Neben OneValue und OneClick, der Sofortkreditzusage, ist es wichtig, Verbraucherinnen und Verbraucher frühzeitig abzuholen, die richtigen Immobilien vorzuschlagen und sie im ständigen Austausch mit ihrem Finanzierungsberater zu unterstützen.

Lassen Sie uns zum Abschluss den Blick nach vorne werfen. Die Bundestagswahl steht vor der Tür. Was erhoffen Sie sich von einer neuen Regierung im Hinblick auf die Immobilienwirtschaft?

Die Menschen in diesem Land können von einer Bundesregierung erwarten, dass sie verlässliche politische Rahmenbedingung für den Neubau, Erwerb oder die Modernisierung von Wohneigentum schafft. Dies war leider in den letzten drei Jahren durch die sogenannte Heizungsdebatte oder Chaos bei der KfW-Förderung nicht mehr der Fall. Wir hoffen daher sehr, dass die neue Bundesregierung Maßnahmen zur Erhöhung der Wohneigentumsquote umsetzt, um so den Standort Deutschland lebenswerter für junge Familien zu machen und das Risiko von Altersarmut zu reduzieren.

Der Instrumentenkasten hierfür ist groß: von verbesserter KfW-Förderung fernab von politischem Idealismus über Gespräche mit den Bundesländern zur Reduktion der Grunderwerbsteuer bis zu oder weiterer Reduktion der komplexen Regularien, die den Neubau hemmen.

Wie lautet Ihre Prognose für den Bereich Immobilienfinanzierung?

Wir gehen von einer Markt­belebung im niedrigen zweistelligen Bereich aus und erwarten einen Gesamtmarkt für Immobilienfinanzierungen zwischen 220 Mrd. und 240 Mrd. Euro für das Jahr 2025.

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<a href="/nachrichten/deutsche-sind-spitzenreiter-bei-etf-investments" hreflang="de">Deutsche sind Spitzenreiter bei ETF-Investments</a> http://www.asscompact.de/node/167254

Die Trading-Plattform eToro führt regelmäßig eine repräsentative Umfrage unter internationalen Privatanlegern durch, an deren jüngster Ausgabe auch 1.000 deutsche Anleger teilnahmen. Dabei zeigt sich, dass die Deutschen im Vergleich den höchsten ETF-Anteil in ihrem Portfolio haben.

167254 7. Februar 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Deutsche Privatanleger zeigen sich optimistisch, dass der aktuelle Bullenmarkt auch im Jahr 2025 anhält, wie der jüngst veröffentlichte vierteljährliche „Retail Investor Beat“ der Trading- und Investmentplattform eToro zeigt. Im Rahmen der repräsentativen Studie wurden 10.000 internationale Privatanleger aus insgesamt elf Ländern befragt, davon 1.000 in Deutschland.

Skepsis herrscht dagegen in Bezug auf die deutsche Wirtschaft. Hoch bleibt das Investorenvertrauen insbesondere bei KI-Aktien und den „Magnificent 7“. Ebenfalls ein wichtiges Ergebnis ist, dass deutsche Investoren wohl Spitzenreiter bei ETF-Investments sind.

Deutsche Privatanleger optimistisch

Deutsche Privatanleger starten optimistisch ins neue Jahr: 67% von ihnen gehen davon aus, dass der aktuelle Bullenmarkt auch 2025 anhalten wird – das sind deutlich mehr als bei internationalen Investoren, von denen 59% diese Meinung teilen, so eToro. Auch das Vertrauen in die eigene Portfolioaufstellung ist in Deutschland stark ausgeprägt. 82% der Befragten zeigen sich überzeugt von ihrem Portfolio, während dieser Wert im internationalen Vergleich bei 78% liegt.

Das Vertrauen in KI-Aktien bleibt auch in diesem Jahr hoch: 11% der Befragten erwarten eine deutliche Outperformance, 44% rechnen mit moderaten Kursgewinnen. Ein ähnliches Bild ergibt sich für die „Magnificent 7“: 13% erwarten eine starke Outperformance, 43% eine moderate Outperformance. Nur 6% der Befragten rechnen mit einer Underperformance im Vergleich zum breiteren Markt.

Weniger zuversichtlich sind deutsche Anleger jedoch in Bezug auf die heimische Wirtschaft. Nur 30% der Befragten erwarten eine positive wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland. Im internationalen Panel blicken 42% der Anleger positiv auf die heimische wirtschaftliche Entwicklung.

Deutschland „Land der ETFs“

Die Ergebnisse der eToro-Umfrage zeigen auch, dass Deutschland Vorreiter in Sachen ETF-Investments ist. Während weltweit durchschnittlich nur 45% der Befragten in ETFs investieren, sind es in Deutschland 62%. Auch im Bereich der Sparpläne ist Deutschland gut aufgestellt: Hierzulande nutzen bereits 31% der Anleger regelmäßige Sparpläne. 33% der Deutschen antworteten, 2025 Sparpläne nutzen zu wollen. International ist eine deutliche Aufholbewegung zu erwarten – von aktuell 20% soll der Anteil der ETF-Sparer 2025 auf 32% steigen.

Deutsche Anleger mit starker Reaktion auf US-Wahl

Die Wiederwahl von Donald Trump hat bei deutschen Privatanlegern spürbare Anpassungen in den Portfolios ausgelöst. 51% der Befragten haben ihre Allokation überarbeitet. Besonders beliebt ist dabei die Erhöhung des Krypto-Anteils, die von 66% der Anleger geplant wird – mehr als bei US-Aktien, wo 50% eine Aufstockung vorsehen. Zudem beabsichtigen 34% der Anleger, ihre Barbestände auszubauen. (mki)

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<a href="/nachrichten/hoeherer-rechnungszins-stimuliert-geschaeft-mit-fondspolicen" hreflang="de">Höherer Rechnungszins stimuliert Geschäft mit Fondspolicen </a> http://www.asscompact.de/node/167253

Fondspolicen vereinen Vermögensaufbau, Risikoabsicherung und Altersvorsorge in einem Produkt und bieten Mehrwerte durch flexible Fondswechsel und steuerliche Vorteile. Daher sind diese Vorsorgelösungen als Altersvorsorgeprodukt für breite Teile der Bevölkerung empfehlenswert.

167253 7. Februar 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement Ein Artikel von Dr. Winfried Gaßner, Abteilungsleiter Produktmanagement bei WWK Versicherungen

Fondspolicen bieten Vermögensaufbau, Risikoabsicherung und die Auszahlung einer lebenslangen Leibrente aus einer Hand. Damit unterscheiden sie sich vom „reinen“ Fondssparplan und bieten insbesondere für die Altersvorsorge wichtige Mehrwerte. Von Vorteil sind dabei insbesondere der bereits bei Vertragsabschluss garantierte Rentenfaktor und der Steuervorteil der Leibrente in Form der Ertragsanteilsbesteuerung. Zudem können die Fonds während der Laufzeit des Vertrages beliebig oft gebührenfrei gewechselt werden, ohne dass Kursgewinne der Kapitalertragsteuer unterliegen. In Abhängigkeit von der individuellen Risikoneigung wählen Kunden am Markt aus Fondspolicen mit und ohne Garantiekomponenten den für sie passenden Tarif.

Auch wenn bei historischer Betrachtung der Entwicklung der Märkte vieles für Tarife ohne Garantie und mit maximaler Investition in die freie Fondsanlage spricht, entscheiden sich viele Kunden im deutschen Markt auch bei fondsgebundener Vorsorge seit Langem für das maximal mögliche Garantieniveau. In den vergangenen Jahren der Niedrigzinsphase mit einem Höchstrechnungszins von 0,25% wurden den Kunden vielfach 80% der gezahlten Beiträge garantiert. Die vollständige Garantie der Bruttobeiträge gab es – wenn überhaupt – nur noch in der zertifizierten geförderten Altersvorsorge.

Erhöhung der Rechnungszinsen bringt Vorteile für Fondspolicen

Ein Verzicht auf Garantien wird von vielen Kunden in der Praxis aber nicht gewünscht. Für diese sicherheitsorientierte Kundengruppe ist die Erhöhung des Rechnungszinses zum 01.01.2025 auf 1,0% eine positive Nachricht. Die Neukalkulation der Tarife lässt eine vollständige Beitragsgarantie wieder zu. Zudem profitieren die neuen Rentenverträge von höheren garantierte Rentenfaktoren und attraktiveren Rentenleistungen.

Für chancenorientierte Sparer steht die Erwirtschaftung einer attraktiven Rendite im Vordergrund. Vollständig aktienbasierte Vorsorgeprodukte sind hier die richtige Wahl, da sich temporäre Verlustrisiken in Anbetracht des in der Regel langen und ratierlichen Sparvorgangs bei der Altersvorsorge deutlich reduzieren. Auch für dieses Segment bringt die Rechnungszinserhöhung durch höhere garantierte Rentenfaktoren Vorteile.

Die WWK Lebensversicherung a. G. (WWK) hat die Erhöhung der Rechnungszinsen frühzeitig antizipiert und bietet – bei Versicherungsbeginn ab 01.01.2025 – WWK IntelliProtect® 2.0 und WWK Premium FondsRente 2.0 bereits seit dem 14.10.2024 mit erhöhtem Rechnungszins an. Dies gilt für alle Schichten der Altersvorsorge. Bereits im Juli 2024 hatte der Versicherer seine fondsgebundene Riester-Rente mit Rechnungszins von 1,0% erfolgreich im Markt platziert und war dem Markt damit um viele Monate voraus.

100% Bruttobeitragsgarantie wieder möglich

Bei den unter dem Namen WWK IntelliProtect® 2.0 bekannten Fondsrenten mit dynamischer Portfolio-Absicherungsstrategie (iCPPI) sind nun variable Garantieniveaus zwischen 50% und 100% der eingezahlten Beiträge wählbar. In der betrieblichen Altersvorsorge wird neben der beitragsorientierten Leistungszusage (BOLZ) mit variablem Garantieniveau von 50% bis 100% auch eine Beitragszusage mit Mindestleistung (BZML) mit 100% Garantie der gezahlten Bruttobeiträge wieder Teil des Angebots.

CashPlan in der Rentenphase Invest

In der privaten Vorsorge ermöglicht die neue Rentenphase Invest der neuen Generation der WWK-Fondspolice ohne Garantie ein deutlich höheres Investment in die freie Fondsanlage. Damit partizipiert der Kunde im Rentenbezug noch stärker an den Chancen der Kapitalmärkte. Zudem kann ein neuer Entnahmeplan („CashPlan“) in Kombination mit einer Leibrente zu noch attraktiveren monatlichen Auszahlungen in der Rentenphase führen.

ETF-Besparung möglich

Grundsätzlich aufgewertet wurden die Fondspolicen mit Garantie durch erweiterte Anlagemöglichkeiten. Zur Wahl stehen nun insgesamt 65 Investmentfonds. Neu im Fondsuniversum finden sich 17 börsengehandelte Exchange Traded Funds (ETFs). Diese sind noch kosteneffizienter als aktiv gemanagte Fonds und eröffnen den Kunden gleichzeitig eine breite Diversifizierung über die hinterlegten Indizes.

Ausgebaut wurde auch das Fondsuniversum für die Fondspolicen der WWK ohne Garantie. Hier wurde das bestehende Angebot an ETFs auf 40 passiv gemanagte Fonds ausgebaut.

Fondspolicen-Familien wurden deutlich aufgewertet

Mit den neu kalkulierten Pro- duktfamilien WWK IntelliProtect® 2.0 und WWK Premium FondsRente 2.0 bietet der Münchener Versicherer seinen Kunden ein reichhaltiges und modernes Tarifangebot im Bereich der fondsgebundenen Altersvorsorge. Neben den nochmals aufgewerteten Fondspolicen ohne Garantie hat die WWK weiterhin ihre erfolgreiche Garantiepolice im Angebot. Dabei können Kunden hohe Renditechancen und Kapitalerhalt kombinieren. Je nach Risikoneigung stehen durch die Rechnungszinserhöhung nun wieder variable Garantieniveaus zwischen 50% und 100% der ein- gezahlten Beiträge zur Wahl. Der Umschichtungsmechanismus auf Basis einer als „individuelle Constant Proportion Portfolio Insurance (iCPPI)“ bekannten dynamischen Portfolio-Absicherungsstrategie bietet die Garantie der eingezahlten Beiträge bei unverändert hoher Leistungsfähigkeit.

Dieses Interview lesen Sie auch in AssCompact 02/2025 und in unserem ePaper.
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<a href="/nachrichten/pkv-verbandschef-%E2%80%9Eeigenvorsorge-sollte-belohnt-werden%E2%80%9C" hreflang="de">PKV-Verbandschef: „Eigenvorsorge sollte belohnt werden“</a> http://www.asscompact.de/node/167252

Immer wieder wird diskutiert, wie die Zukunft der Pflege aussehen soll. Derzeit hat sie mit Finanzierungslücken und Fachkräftemangel zu kämpfen. Der PKV-Verband erklärt, wo die neue Bundesregierung zuerst ansetzen muss, und wie Pflegezusatzversicherungen einen Beitrag zur Reformierung des Systems leisten können.

167252 7. Februar 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement Interview mit Dr. Florian Reuther, Direktor des Verbands der Privaten Krankenversicherung e. V.
Herr Dr. Reuther, die Pflegeversicherung in Deutschland ist in der Schwebe. Vor einigen Monaten wurde von einer potenziellen finanziellen Pleite berichtet. Doch mit dem Aus der Ampel-Regierung steht die von Karl Lauterbach angekündigte Finanzierungsreform vor dem Nichts. Wie sehen Sie die derzeitige Situation?

Mit Blick auf die massiven Herausforderungen im Bereich der Pflege müssen wir von vier weitgehend verlorenen Jahren reden. Die umlagefinanzierte soziale Pflegeversicherung stößt im demografischen Wandel an ihre Grenzen. Mit der Alterung unserer Bevölkerung gehen dem klassischen Generationenvertrag, wonach die Versorgung der Älteren maßgeblich aus den Beiträgen der Erwerbstätigen finanziert wird, seine demografischen Voraussetzungen verloren. Besonders in der Pflege besteht die Gefahr, dass der Beitragssatz aus dem Ruder läuft. Wenn wir die Umlagefinanzierung jetzt nicht reformieren, wird sich die Beitragslast der gesetzlich Versicherten in den kommenden 20 Jahren zwangsläufig fast vervierfachen. Eine Reform der Finanzierung ist unumgänglich, um eine Verdoppelung oder gar Vervierfachung der Beiträge für die gesetzlich Versicherten in den kommenden 20 Jahren zu verhindern. Sie ist aber auch möglich. Andernfalls droht Deutschland als Wirtschaftsstandort geschwächt zu werden, während die Jüngeren unverhältnismäßig belastet werden. Die neue Bundesregierung muss nach der Bundestagswahl umgehend eine generationen­gerechte Pflegereform auf den Weg bringen.

Neben der finanziellen Situation hat die Pflege mit dem Fachkräftemangel auch noch ein weiteres großes Problem. Bei welchem Thema sehen Sie hier mehr Dringlichkeit? Wo soll dem PKV-Verband nach eine neue Regierung zuerst anpacken?

Zum Jahresende 2023 bezogen 5,6 Millionen Menschen Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung, fast doppelt so viele wie noch 2015. Der Bedarf an professioneller Pflege, ob zu Hause oder im Heim, ist immens. Schon heute sind offene Stellen unbesetzt. Bis 2030 werden in Pflegeheimen und in der ambulanten Versorgung bundesweit voraussichtlich 130.000 Pflegekräfte zusätzlich benötigt.

Gleichzeitig verzeichnet die Pflegeversicherung seit Jahren einen starken Anstieg bei den Leistungsausgaben mit entsprechenden Belastungen für die Beitragszahler. Hinzu kommt, dass auch die sogenannte „Pflegelücke“ Jahr für Jahr steigt: Inzwischen beträgt der durchschnittliche Eigenanteil bei den Pflegeheimkosten über 2.800 Euro. Die neue Bundesregierung hat keine Wahl, sie wird sich sowohl um Lösungen für den Fachkräftemangel als auch um eine nachhaltige Finanzreform kümmern müssen. Die private Krankenversicherung hat dafür konkrete und bezahlbare Konzepte vorgestellt, die mithilfe kapitalgedeckter Vorsorge mehr Stabilität in die Pflege bringen würden.

Eine Studie im Auftrag des PKV-Verbandes hat ergeben, dass sich eine Mehrheit der Rentnerhaushalte aus ihrem Einkommen und Vermögen mehrere Jahre lang einen Platz im Pflegeheim aus eigener Tasche leisten kann. Wie sollte das Ihrer Meinung nach den politischen Diskurs in der Reform der Pflegeversicherung informieren?

Die Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft kommt zu einem erfreulichen Ergebnis: Über 70% der Haushalte in Deutschland können die Pflegekosten im Alter über mehrere Jahre eigenverantwortlich tragen, trotz der stark steigenden Eigenanteile. Diese Tatsache zeigt, dass die soziale Pflegeversicherung ihren Zweck erreichen kann. Sie sollte von der Politik genutzt werden, um die Pflegeversicherung auf ein generationengerechtes Fundament zu stellen und die Leistungen auf ihre Zielgenauigkeit hin zu überprüfen. Die Diskussion über eine Deckelung der Eigenanteile oder gar eine Pflegevollversicherung ist weder zielführend noch finanzierbar. Die Finanzierung weiterer Leistungsausweitungen würde zu einer zusätzlichen Belastung der Beitrags- und Steuerzahler sowie insbesondere der jüngeren Generationen führen.

Die Beiträge in der PKV sind zum Jahresanfang gestiegen. Was bedeutet das für Beiträge in der privaten Pflegepflichtversicherung?

Im Gegensatz zur sozialen Pflegeversicherung ist zum 01.01.2025 keine Beitragsanpassung für die Versicherten in der privaten Pflegepflichtversicherung vorgesehen. Das kapitalgedeckte Finanzierungssystem der privaten Pflegeversicherung ist demografiefest und funktioniert. Jede Generation von Versicherten sorgt durch die Bildung von Alterungsrückstellungen für ihr mit dem Alter steigendes eigenes Pflegerisiko vor. Dies führt zu einer Stabilisierung der Beiträge zur privaten Pflegeversicherung im Alter und macht die Privatversicherten von der sich ändernden Altersstruktur der Bevölkerung weitgehend unabhängig.

Die gesetzliche Pflegeversicherung steckt ganz offensichtlich in der Krise, Zusatzversicherungen spielen aber trotz allem nur eine untergeordnete Rolle. Warum ist das so?

Derzeit gibt es in Deutschland etwa 4,2 Millionen Pflegezusatzversicherungen. Eine wesentliche Ursache für den zuletzt geringen Zuwachs liegt im politischen Erwartungsmanagement. Seit Jahren werden kontinuierlich mehr Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung in Aussicht gestellt, sodass die Menschen den Eindruck gewinnen, dass Eigenvorsorge nicht mehr erforderlich sei. Doch dieses Sicherheitsgefühl trügt: Der Gesetzgeber hat die gesetzliche Pflegeversicherung als „Teilkaskoversicherung“ konzipiert. Eine zusätzliche private Vorsorge für den Pflegefall ist daher in den meisten Fällen sinnvoll und notwendig.

Ein weiterer Aspekt sind die Kosten. Umfragen zeigen, dass nur wenige Menschen die Möglichkeiten der Pflegevorsorge über Pflegezusatzversicherungen prüfen, weil sie davon ausgehen, dass die dafür notwendigen Beiträge sie finanziell überfordern könnten. Der rechtzeitige Abschluss einer privaten Pflegezusatzversicherung ermöglicht die Absicherung der Pflegelücke zu niedrigeren Prämien als gemeinhin angenommen.

Könnte eine betriebliche Pflegeversicherung Abhilfe schaffen?

Die betriebliche Pflegeversicherung (bPV) ist ein effektives Instrument, um die Pflegeversorgung generationengerecht abzusichern, und bietet dabei Vorteile für alle Beteiligten. Es handelt sich um eine freiwillige Sozialleistung, die Unternehmen ihren Mitarbeitern zusätzlich zum Gehalt anbieten. Damit können weitaus mehr Menschen gegen das Pflegerisiko abgesichert werden, als dies mit individuellen Zusatzversicherungen allein möglich ist.

Das enorme Potenzial der bPV für unsere alternde Gesellschaft zeigt die Vereinbarung zwischen dem Bundes-Arbeitgeberverband Chemie (BAVC) und der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE). Die Sozialpartner haben 2021 die arbeitgeberfinanzierte tarifliche Pflegezusatzversicherung „CareFlex Chemie“ gestartet. Bereits in den ersten vier Monaten wurden 430.000 Beschäf­tigte gegen das Pflegerisiko abgesichert.

Warum ist die bPV kein größeres Thema unter Arbeitgebern? Liegt es an den Arbeitgebern selbst oder eher an den Produkten oder am Vertrieb?

Die betriebliche Pflegeversicherung ist ein noch junges Geschäftsfeld. Eine eigenständige steuerliche Förderung für die tarifvertraglich vereinbarten sowie für die freiwilligen Beiträge des Arbeitgebers zur betrieblichen Pflegeversicherung ist derzeit nicht vorgesehen. Um die wichtige Vorsorge für den Pflegefall breiter in der Gesellschaft zu verankern, sollten die Beiträge für eine betriebliche Pflegeversicherung steuer- und sozialabgabenfrei gestellt werden. Eigenvorsorge durch private Pflegezusatzversicherungen sollte belohnt werden.

Dieses Interview lesen Sie auch in AssCompact 02/2025 und in unserem ePaper.

Bild: © PKV-Verband

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<a href="/nachrichten/suedvers-wird-partner-des-maklernetzwerks-assurex-global" hreflang="de">SÜDVERS wird Partner des Maklernetzwerks Assurex Global</a> http://www.asscompact.de/node/167249

Der international tätige Versicherungsexperte SÜDVERS geht eine neue Partnerschaft mit dem globalen Maklernetzwerk Assurex Global ein. Die Aufnahme von SÜDVERS in das Netzwerk soll auch der strategischen Expansion von Assurex Global als unabhängiges Netzwerk inhabergeführter Makler zugutekommen.

167249 7. Februar 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

SÜDVERS, international tätiger Versicherungs- und Risikoexperte für Mittelstand und Industrie, ist ab sofort neues Partnerunternehmen von Assurex Global. Assurex Global ist laut eigenen Angaben das weltweit größte unabhängige Netzwerk inhabergeführter Makler für Industrieversicherungen, Risikomanagement und betriebliche Altersversorgung.

SÜDVERS ist zudem Mitbegründer und langjähriges Mitglied des Worldwide Broker Network (WBN). Mit der zusätzlichen Mitgliedschaft will sich das Unternehmen international noch breiter aufstellen.

Assurex Global setzt auf eine kontinuierliche strategische Expansion zur Erweiterung des Netzwerks der Partnerunternehmen. Die Aufnahme von SÜDVERS ist Teil dieser Strategie. Somit ist SÜDVERS nun das 23. Partnerunternehmen, das sich in den letzten drei Jahren dem Netzwerk angeschlossen hat. Ein Ziel von Assurex Global ist, „außergewöhnliche Lösungen in den Bereichen Risikomanagement, Versicherungen und Employee Benefits“ anzubieten. (lg)

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<a href="/nachrichten/friday-oeffnet-it-plattform-fuer-drittanbieter" hreflang="de">FRIDAY öffnet IT-Plattform für Drittanbieter</a> http://www.asscompact.de/node/167247

Neues vom Digitalversicherer FRIDAY, dessen Kundenportfolio die Allianz Direct gekauft hat: Das Tochterunternehmen der Schweizer Baloise Gruppe öffnet seine IT-Plattform für Drittanbieter. Die Plattform ermögliche eine Markteinführung von Versicherungsprodukten innerhalb weniger Monate.

167247 7. Februar 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Im Zuge des im Oktober 2024 kommunizierten Verkaufs des Kundenportfolios an Allianz Direct wird der Digitalversicherer FRIDAY in den kommenden Monaten seine IT-Plattform gegenüber Dritten öffnen. FRIDAY hat seine Wertschöpfungskette vom Vertrieb bis zur Schadenbearbeitung komplett digitalisiert und nutzt hierfür eine cloudbasierte Plattform auf Basis von Guidewire-Technologie. Wie das Unternehmen mitteilt, ermöglicht die IT-Plattform eine schnelle Integration und Markteinführung von Versicherungsprodukten. Sie verfügt über einen EU-spezifischen Guidewire Layer für die Produkte Kfz-Versicherung, Privathaftpflicht- und Hausratversicherung in Deutschland und Multirisque Habitation in Frankreich.

„Unsere Plattform ermöglicht es europäischen Versicherungsunternehmen, die typischen Herausforderungen bei der Einführung neuer Technologien zu überspringen und wertvolle Zeit bis zur Produkteinführung zu sparen. Oft verlangsamen zeitaufwendige Anpassungen an lokale Marktanforderungen, Schwierigkeiten bei der Integration in bestehende IT-Landschaften oder ineffiziente Projektteams die Markteinführung. Dank der bestehenden Plattform können Versicherer in drei bis fünf Monaten live sein“, betont Jakub Król, CTO von FRIDAY. (tik)

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<a href="/nachrichten/fwu-liquidierung-versicherte-sollen-bevorzugt-werden" hreflang="de">FWU-Liquidierung: Versicherte sollen bevorzugt werden</a> http://www.asscompact.de/node/167243

Die Liquidierung der FWU Life Insurance Lux S.A. bedeutet für die Versicherungsnehmer keinesfalls den vollständigen Verlust ihrer Ersparnisse. Dies teilt die zuständige Versicherungsaufsicht mit. Ihr Rat: Prüfen, ob die richtige Adresse hinterlegt ist.

167243 7. Februar 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Durch Urteil vom 31.01.2025 hat das Bezirksgericht Luxemburg die Liqudierung der FWU Life Insurance Lux S.A. angeordnet. Das Insolvenzverfahren war schon 2024 eröffnet worden, die Auflösung erfolgt, weil die geplanten Sanierungsmaßnahmen den notwendigen Anforderungen nicht genügten.

Zum Liquidator wurde Rechtsanwalt Yann Baden bestellt. Er wurde daher mit der Verwaltung der Liquidierung betraut. Die Liquidierung der FWU Life Insurance Lux S.A. bedeutet für die Versicherungsnehmer – oder gegebenenfalls für ihre Rechtsnachfolger – keinesfalls den vollständigen Verlust ihrer Ersparnisse, das teilt das Commissariat des Assurances (CAA) in Luxemburg mit.

Innerhalb von sechs Monaten werde jedem Versicherungsnehmer vom Liquidator eine vorausgefüllte Forderungsanmeldung zugesandt. Diese muss vonseiten der Versicherungsnehmer bis zum 31.01.2028 beim Liquidator eingehen. Dies bedeutet aber nicht, so die CAA, dass nicht schon vor diesem Datum Zahlungen an Versicherungsnehmer erfolgen können. Bei der Aufteilung der Vermögenswerte werden Versicherungsnehmer vor anderen Gläubigern bevorzugt.

Grundsätzlich sei es in allen Fällen ratsam, zu prüfen, ob bei dem Lebensversicherer die richtige Adresse hinterlegt ist – sowohl vonseiten der Versicherungsnehmer als auch von Gläubigern, deren Forderungsanmeldungen angefochten wurden oder Gegenstand eines Widerspruchs sind. (bh)

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<a href="/nachrichten/gehaltsabrechnungen-sind-auch-rein-digital-erlaubt" hreflang="de">Gehaltsabrechnungen sind auch rein digital erlaubt</a> http://www.asscompact.de/node/167235

Ein digitales Mitarbeiterportal hat viele Vorteile, möchte man meinen. Trotzdem kam es zu einem Rechtsstreit bis vor das Bundesarbeitsgericht: Eine Mitarbeiterin pochte auf ihre Gehaltsabrechnung in Papierform. Es geht auch digital, so das Gericht.

167235 7. Februar 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer bei einer Gehaltszahlung eine Lohnabrechnung in Textform geben. Das ist gesetzlich geregelt. Dies kann er auch digital erledigen, in dem er die Abrechnung als elektronisches Dokument zum Abruf in ein passwortgeschütztes digitales Mitarbeiterpostfach einstellt. So hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) kürzlich entschieden.

In dem Fall hatte ein Einzelhandelsbetrieb über eine Konzernbetriebsvereinbarung ein digitales Mitarbeiterpostfach eingerichtet. Dort wurden alle Personaldokumente, insbesondere Entgeltabrechnungen, bereitgestellt. Die Beschäftigten konnten die Dokumente über einen passwortgeschützten Online-Zugriff abrufen. Ab einem gewissen Zeitpunkt wurden die Entgeltabrechnungen dann nur noch elektronisch zur Verfügung gestellt. Dem widersprach die Klägerin und verlangte, ihr weiterhin Abrechnungen in Papierform zu übersenden.

Das Landesarbeitsgericht (LAG) hat ihrer Klage zunächst stattgegeben. Dabei wollte es der Arbeitgeber nicht belassen und legte Revision beim BAG ein – mit Erfolg. Das Verfahren wurde nun zur weiteren Klärung verschiedener Sachverhalte an das LAG zurückverwiesen.

Erteilt der Arbeitgeber Entgeltabrechnungen, indem er diese in ein digitales Mitarbeiterpostfach einstellt, wahrt er damit grundsätzlich die von § 108 Abs. 1 Satz 1 GewO vorgeschriebene Textform, urteilte das Gericht. Der Anspruch eines Arbeitnehmers auf Abrechnung seines Entgelts ist eine Holschuld, die der Arbeitgeber erfüllen kann, ohne für den Zugang der Abrechnung beim Arbeitnehmer verantwortlich zu sein. Es genügt zudem, dass er die Abrechnung an einer elektronischen Ausgabestelle bereitstellt, falls Beschäftigte privat nicht über die Möglichkeit eines Online-Zugriffs verfügen. (bh)

BAG, Urteil vom 28.01.2025 – Az: 9 AZR 48/24

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<a href="/nachrichten/franklin-templeton-ernennt-neuen-head-germany-and-austria" hreflang="de">Franklin Templeton ernennt neuen Head of Germany and Austria</a> http://www.asscompact.de/node/167242

Franklin Templeton hat die Ernennung von Christian Machts zum neuen Head of Germany and Austria bekannt gegeben. Machts, der von Fidelity International zu Franklin Templeton wechselt, wird zum 01.06.2025 die Nachfolge von Stefan Bauer antreten, der Ende 2025 in den Ruhestand gehen wird.

167242 7. Februar 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Der Vermögensverwalter Franklin Templeton hat einen Nachfolger für die Position Head of Germany and Austria bekannt gegeben. Christian Machts wird die Position zum 01.06.2025 übernehmen. Er tritt damit die Nachfolge von Stefan Bauer an, der die Position aktuell hält und zum Jahresende in den Ruhestand gehen wird. Machts und Bauer werden eng zusammenarbeiten, um einen reibungslosen Übergang der Verantwortlichkeiten zu gewährleisten, heißt es in einer Pressemitteilung. Das Unternehmen verwaltet ein Vermögen von rund 35 Mrd. US-Dollar in der Region. In seiner neuen Rolle berichtet Machts an Matthew Harrison, Head of Americas (ex-US), Europe & UK.

Machts wechselt zu Franklin Templeton von Fidelity International, wo er verschiedene Führungspositionen innehatte, zuletzt Leiter für Central Europa. Weitere Stationen seiner Karriere beinhalten BlackRock und die Commerzbank AG. (js)

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<a href="/nachrichten/erstmals-rating-von-unterstuetzungskassen" hreflang="de">Erstmals Rating von Unterstützungskassen</a> http://www.asscompact.de/node/167231

Das IVFP hat erstmals ein Rating von Unterstützungskassen vorgelegt. Damit betritt das Analysehaus laut eigenen Aussagen Neuland. Insgesamt haben sich zwölf Unternehmen der detaillierten Analyse unterzogen. Welche davon hat das IVFP mit „sehr gut“ bewertet?

167231 6. Februar 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Das Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) hat ratingtechnisch Neuland betreten und erstmals ein Rating für Unterstützungskassen vorgelegt. Das hat es vorher noch nie gegeben, so das IVFP – „zu komplex, zu heterogen, zu vielschichtig“ sei das Thema bisher gewesen. Doch dem IVFP sei es gelungen, diese Lücke zu schließen und „ein ganz neues Kapital im Bereich des Ratings von Durchführungswegen der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) aufzuschlagen“.

„Gemäß heute gibt es weder gesetzlich vorgeschriebene noch anderweitig eingerichtete Institutionen, die Struktur, Leistungen, Kosten und Vermögen von Unterstützungskassen miteinander vergleichen und auf steuerrechtliche Risiken hin überprüfen“, sagt Steuerberater Prof. Dr. Thomas Dommermuth, der gemeinsam mit den Senior-Partnern des IVFP Rating-Teams, Georg Goedeckemeyer und Günther Unterlindner für das Rating verantwortlich ist. „Die BaFin ist bei Unterstützungskassen nicht zuständig. Darüber hinaus können Unterstützungskassen, da sie in Bezug auf die Öffentlichkeitsarbeit stark eingeschränkt sind, auf ihre jeweiligen Vorzüge und Wettbewerbsvorteile nicht ungehindert aufmerksam machen.“

Zwölf Unternehmen nahmen am Rating teil

Insgesamt hat das IVFP 35 Anbieter für das Rating angefragt. Letztendlich haben sich zwölf der Analyse unterzogen. Die Bewertung basiert auf 40 detaillierte Fragestellungen in den vier Teilbereichen Größenordnung, Verwaltung, Recht und Steuerrecht. Die Bereiche fließen mit jeweils 25% gleichwertig in die Gesamtbewertung ein. Die Analyse bietet dabei einen Mix aus Kennzahlen, strategischen Prozessen und täglichen Abläufen, rechtlichen und steuerrechtlichen Aspekten.

Diese Unterstützungskassen haben ein „sehr gutes“ Ergebnis erzielt

Die folgenden Unternehmen haben die Gesamtnote „sehr gut“ erhalten (in alphabetischer Reihenfolge):

  • Allianz Pensions Management e. V.
  • Alte Leipziger Unterstützungskasse e. V.
  • Canada Life Europe Unterstützungskasse e. V.
  • HDI Unterstützungskasse e. V.
  • HHG Unterstützungskasse für Handwerk, Handel und Gewerbe e. V.
  • ÖBAV Unterstützungskasse e. V.
  • Swiss Life Unterstützungskasse e. V.
  • Überbetriebliche Unterstützungskasse AXA e. V.
  • VeK – Versorgungseinrichtung Karlsruhe e. V. der Württembergischen Lebensversicherung AG

Davon haben sieben Unternehmen in allen vier Teilbereichen die Note „sehr gut“ erhalten. Das sind Allianz Pensions Management, Alte Leipziger Unterstützungskasse, HDI Unterstützungskasse, ÖBAV Unterstützungskasse, Swiss Life Unterstützungskasse, Überbetriebliche Unterstützungskasse und VeK – Versorgungseinrichtung Karlsruhe der Württembergischen Lebensversicherung.

Die BBV Unterstützungskasse e. V. erhält die Gesamtnote „gut“.

Die Bewertung erfolgt in den Noten exzellent, sehr gut, gut, befriedigend, ausreichend, mangelhaft und ungenügend. Das Ratingergebnis des Unterstützungskassen-Kompetenzratings 2025 kann auf der IVFP-Website eingesehen werden. (js)

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<a href="/nachrichten/das-taugen-die-altersvorsorgeplaene-der-parteien-aus-maklersicht" hreflang="de">Das taugen die Altersvorsorgepläne der Parteien aus Maklersicht</a> http://www.asscompact.de/node/167234

Die Bundestagswahl steht schon bald an. Eines der relevantesten Themen ist die Reform der Rente in Deutschland – zudem auch die Parteien ihre ganz eigenen Pläne haben. Wie sind diese zu bewerten? Ein Jungmakler nimmt die Parteiprogramme unter die Lupe und gibt eine Einschätzung aus Maklersicht ab.

167234 6. Februar 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement Ein Beitrag von Eva Achhammer, Marketing Managerin bei KÄPSELE, und Adrian Schmidt, Geschäftsführer bei KÄPSELE und Finalist beim Jungmakler Award 2023 und 2024

Viel diskutiert, wenig verändert. So lassen sich die letzten Jahre der gesetzlichen Rente zusammenfassen. Mit der bevorstehenden Wahl im Februar 2025 und den vielseitigen Vorschlägen der Parteien stellt sich die Frage: Was ist die beste Lösung für ein stabiles und nachhaltiges Rentensystem? 

Hierzu lohnt sich ein Blick zurück in die Geschichte und ein kritischer Blick nach vorn auf die Lösungen der einzelnen Parteien.

Vom Bismarck-Modell zur Krise: Warum private Vorsorge Pflicht ist

Die gesetzliche Rente wurde 1889 von Otto von Bismarck eingeführt – kapitalgedeckt. Das aber eher zufällig. Damals zahlten mehr Menschen ein, als Leistungen beansprucht wurden, wodurch ein Überschuss entstand. Denn die Rente gab es ab 70 Jahren – zu einer Zeit, als die durchschnittliche Lebenserwartung bei Männern nur 35,6 Jahre betrug.

Durch die beiden Weltkriege kam es dann zu einem großen Einbruch. Arbeitslosigkeit und Entlassungen leerten die Kassen. Investitionen in Kriegsanleihen führten zu Verlusten und das System galt als gescheitert.

Wenn es heute heißt, das kapitalgedeckte System sei bereits gescheitert, wird oft auf diese Zeit verwiesen. Das ist allerdings schlichtweg falsch – die Ausfinanzierung war fragwürdig, die Kapitaldeckung unbeabsichtigt…

Die Antwort der Rentenversicherung nach dem 2. Weltkrieg war dann das Umlageverfahren. Jeder Euro, der eingezahlt wird, fließt im gleichen Zuge einem der heute 18,7 Millionen Rentner in Deutschland zu. Denn Kinder kriegen die Leute immer, wie Adenauer 1957 die Rentenreform begründet.

Das Problem dabei? Der demografische Wandel. Also mehr alte Menschen, weniger junge Beitragszahler und eine steigende Lebenserwartung mit immer längeren Renten. Das Umlageverfahren allein kann so nicht funktionieren. Die Rente ist also schon lange nicht mehr sicher, wie Norbert Blüm einst 1986 im Wahlkampf verkündet.

Wenn dann das Sicherungsniveau bis spätestens 2050 auf unter 40% des letzten Bruttogehalts absinkt, wird ein Großteil der Bevölkerung in der Altersarmut landen. Denn entweder es mangelt an Bewusstsein oder der Möglichkeit, privat entsprechend vorzusorgen.

Es braucht dementsprechend zwingend eine staatliche, breitentaugliche Lösung. 

Das Struktur-Problem der Parteien…

Die politischen Parteien in Deutschland kennen das Problem der gesetzlichen Rente zwar, zeigen allerdings nur wenig Interesse daran, es auch tatsächlich zu lösen.

Der durchschnittliche Wähler in Deutschland ist 50 Jahre alt. Die Rentenzahlung betrifft die junge Generation. Die Rentenleistung wiederum die alte Generation. Und niemand hat ein Interesse daran, an den Leistungen der Stammwählerschaft zu schrauben…

Was sind also die – in den Parteiprogrammen sehr kurz ausgeführten – Ideen der Parteien um die Rente vor noch höheren Beitragszahlungen und noch geringeren Leistungen zu schützen?

Die Pläne der Union

Die Union setzt auf Stabilität und wirtschaftliches Wachstum, um das Rentenniveau zu sichern – ohne es gesetzlich festzuschreiben. Stattdessen sollen steuerfreie Anreize für längeres Arbeiten geschaffen und eine verbindliche Vorsorge für Selbstständige eingeführt werden – so wie auch schon in der letzten Legislaturperiode der Union. Ein besonderes Konzept ist die „Frühstart-Rente“: Der Staat zahlt für Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 18 Jahren monatlich 10 Euro in eine private Altersvorsorge ein. Das Renteneintrittsalter bleibt bei 67 Jahren.

Einschätzung von Adrian Schmidt

Die Maßnahmen zielen auf langfristige wirtschaftliche Stabilität ab. Anreize für längeres Arbeiten zu schaffen halte ich für sinnvoll. Die Frühstart-Rente ist eine interessante Idee, wird aber erst in Jahrzehnten Effekte zeigen – aufgrund der moderaten Sparrate dennoch nicht den größten Effekt haben. Die Vorsorge für Selbständige ist seit Jahren Diskussionsthema – bisher jedoch nie umgesetzt worden.

Die Pläne der AfD 

Die AfD plant eine deutliche Anhebung des Rentenniveaus auf 70% und möchte mehr Menschen in die gesetzliche Rentenversicherung einbeziehen – darunter auch Abgeordnete und Beamte. Um dies zu finanzieren, setzt die Partei auf Einsparungen bei staatlichen Ausgaben und Anreize für längeres Arbeiten. Zusätzlich soll eine flexible Altersrente nach 45 Arbeitsjahren möglich sein. Private Vorsorge soll weiterhin gefördert werden.

Einschätzung von Adrian Schmidt

Eine massive Rentenerhöhung klingt attraktiv, würde aber enorme staatliche Kosten verursachen. Zwar könnten zusätzliche Einzahler die Belastung etwas abfedern, die Frage ist aber, womit die fehlende staatliche Absicherung für Beamte kompensiert wird, um ein attraktiver “Arbeitgeber” zu bleiben. Auch hier halte ich die Anreize für längeres Arbeiten für sinnvoll, aber sehr “White-Collar” fokussiert.

Die Pläne der FDP 

Auf private Vorsorge sowie die Stärkung der Aktienkultur in Deutschland fokussiert sich die FDP. Ein zentraler Baustein ist ein kapitalgedeckter Staatsfonds, dessen Erträge die gesetzliche Rente entlasten sollen. Ergänzend dazu sind ein staatlich unterstütztes Altersvorsorgedepot und eine höhere Aktienquote für Betriebsrenten geplant. Die Partei setzt auf einen flexiblen Renteneintritt und will Selbstständigen mehr Freiheit bei der Altersvorsorge ermöglichen.

Einschätzung von Adrian Schmidt

Die Vorschläge belasten den Staatshaushalt kaum, da sie auf private Vorsorge setzen. Allerdings bleibt das grundlegende Problem der Rentenfinanzierung bzw. der Finanzierung des Staatsfonds ungelöst. Der Schritt zu höheren Aktienquoten gerade in der Betriebsrente ist längst überfällig. Die Betriebsrente als ETF-Sparplan aus dem Brutto im Stile eines amerikanischen 401K könnte der wichtigste Bestandteil der Rente werden! 

Die Pläne von Bündnis 90/Die Grünen

Die Grünen schlagen einen „Bürger:innenfonds“ vor, der in nachhaltige deutsche und europäische Unternehmen investiert und die gesetzliche Rente ergänzen soll. Die Erträge sollen kleinere und mittlere Renten stärken, das Rentenniveau bei mindestens 48% halten und flexiblere Übergänge in den Ruhestand ermöglichen. Zudem soll die Erwerbsbeteiligung von Frauen erhöht werden, um die Rentenfinanzierung zu verbessern. Auch Beamte und Abgeordnete sollen künftig einzahlen.

Der stark umstrittene Vorschlag von Wirtschaftsminister Habeck betrifft die Besteuerung von Kapitalerträgen: Er möchte diese mit Sozialabgaben belegen und vor allem Millionäre stärker belasten. Allerdings bleibt unklar, wie genau diese „Beitragsgrundlage“ erhöht werden soll. Es fehlen konkrete Zahlen zur Umsetzung.

Einschätzung von Adrian Schmidt

Das Kernproblem der gesetzlichen Rente wird nicht gelöst. Die staatlichen Ausgaben für das System steigen weiter, und ähnlich wie im Staatsfonds der FDP muss der Bürger:innenfonds mit Startkapital ausgestattet werden. Die Idee von flexibleren Rentenmodellen ist positiv. Für mich bleibt die Frage, weshalb bei einer höheren Erwerbsbeteiligung der Frauen die Gesamtarbeitendenquote steigt. Besonders unklar und vage bleibt, wie genau Kapitalerträge mit Sozialabgaben belastet werden sollen und wodurch der Schritt zu enorm hoher Doppelbelastung gerechtfertigt ist. Das sorgt für enorm viel Unsicherheit: Wie genau sollen diese Abgaben überhaupt erhoben werden? Wer entscheidet, wann jemand als „Großverdiener“ gilt?

Die Pläne der SPD

Die SPD setzt darauf, das Rentenniveau dauerhaft bei mindestens 48% des durchschnittlichen Einkommens zu sichern – eine Anhebung oder Senkung des Renteneintrittsalters lehnt sie ab. Für kleinere und mittlere Einkommen soll die private Vorsorge stärker gefördert werden, allerdings nur mit kostengünstigen und transparenten Produkten.

Einschätzung von Adrian Schmidt

Wünschen darf wohl weiterhin erlaubt bleiben. Wo realistischerweise ein stabiles Rentenniveau ohne grundsätzlichen Wandel in der Finanzierung herkommen soll, ist mir schleierhaft. Eine Erneuerung der privaten Vorsorgeprodukte klingt dagegen sehr hilfreich und sogar überfällig (siehe anhaltende Riester-Diskussion).

Die Pläne des Bündnis Sahra Wagenknecht – BSW

Nach österreichischem Vorbild will das BSW ein Rentensystem schaffen, bei dem jeder – unabhängig vom Berufsstand – in die gesetzliche Rente einzahlt. Zusätzlich ist eine pauschale Rentenerhöhung von 120 € pro Monat sowie eine Mindestrente von 1.500€ nach 40 Arbeitsjahren geplant.

Einschätzung von Adrian Schmidt

Eine breite Einzahlerbasis könnte helfen, die Rentenkasse zu stabilisieren, aber die geplanten Rentenerhöhungen wären enorm teuer. Die Finanzierung bleibt unklar, und ohne konkrete Maßnahmen zur Gegenfinanzierung würde das Rentensystem langfristig stark belastet.

Wie könnte es klappen?

Die Lösungen der Parteien sind zwar vielfältig, teilen aber ein grundlegendes Problem: Sie sind entweder zu teuer, zu unkonkret oder adressieren nicht die Kernprobleme des Rentensystems. Zudem sind viele der Vorschläge bereits oft in Koalitionsverträge und Wahlversprechen eingeflossen – umgesetzt wurde davon bisher nur wenig.

Unsere Idee für eine Lösung sieht deshalb wie folgt aus, auch ohne hier Anspruch auf der Weisheit letzter Schluss zu erheben:

  • Eine Opt-Out kapitalMARKTgedeckte Vorsorge für alle – mit breiter Streuung der Investments über weltweite Indizes. Das Risiko solcher Anlagen über einen Zeitraum von 20 Jahren liegt historisch bei null. 
  • Im besten Fall läuft diese Vorsorge über einen Mix aus eigenen Brutto-Entgeltbeiträgen und Arbeitgeberbeiträgen nach amerikanischem Vorbild. Das hätte mehrere Vorteile, unter anderem die geringe Netto-Belastung und den psychologischen Aspekt des Abzugs vor Auszahlung aufs Konto.
  • Zusätzlich: Eine Reform des Umlagesystems, die sich an der Erwerbsquote und nicht nur an der Bevölkerungszahl orientiert.
  • Ein Wechsel der Kommunikation über alle Parteien: Weg von einem Einlullen durch die angebliche Sicherheit des gesetzlichen Systems, hin zu einer Notwendigkeit zur privaten Vorsorge. 
Fazit

Es liegt an uns, die Verantwortung für unsere Zukunft zu übernehmen – und rechtzeitig vorzusorgen. Denn eines ist klar: Auf die gesetzliche Rente allein können wir uns nicht verlassen. Stattdessen brauchen wir ein hybrides System, das die Stärken von Umlage- und Kapitalmarktmodellen vereint. Die Politik ist gefragt, mutige und zukunftsfähige Entscheidungen zu treffen – bevor es zu spät ist.

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<a href="/nachrichten/cyberdirekt-schliesst-geschaeftsjahr-2024-profitabel-ab" hreflang="de">CyberDirekt schließt Geschäftsjahr 2024 profitabel ab</a> http://www.asscompact.de/node/167233

Der Spezialist für Cyberversicherungen CyberDirekt hat 2024 erstmals seit seiner Gründung im Jahr 2018 ein Geschäftsjahr profitabel abgeschlossen. Das Prämienvolumen des Unternehmens ist gegenüber dem Vorjahr um 40% gestiegen.

167233 6. Februar 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Mit einem Jahresumsatz von circa 3,5 Mio. Euro hat die CyberDirekt GmbH 2024 erstmals seit Gründung des Unternehmens im Jahr 2018 ein Geschäftsjahr profitabel abgeschlossen. Der Umsatz resultiert aus Provisionseinnahmen, Software-Lizenzgebühren sowie Cybersecurity-Beratungsleistungen. Der Spezialist für Cyberversicherungen und Präventionsmaßnahmen für mittelständische Unternehmen konnte sein Prämienvolumen im Vergleich zum Vorjahr um 40% auf mehr als 12 Mio. Euro steigern, verteilt auf über 4.000 Verträge. Das Team besteht inzwischen aus 20 Mitarbeitenden.

Der Spezialmakler unterstützt Vermittler mit einer digitalen Plattform bei der Kundenberatung und dem Ermitteln einer passenden Absicherung. Über die Plattform ist ein Vergleich von führenden Cyberversicherungen möglich sowie eine digitale Quotierung, Antragstellung und Policierung. Derzeit umfasst der Vergleich insgesamt 17 Anbieter mit über 100 Tarifen und etliche Sonderkonzepte. Kooperationsmakler können für ihre Firmenkunden mit einem Umsatz von bis zu 100 Mio. Euro einen Direktabschluss über die Plattform durchführen. Unternehmensangaben zufolge sind aktuell 1.900 Makler an CyberDirekt angebunden. Weiter heißt es von CyberDirekt, man plane das Angebot für Makler und deren Kunden weiter konsequent auszubauen. (tik)

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<a href="/nachrichten/burkhard-keese-wechselt-zu-km" hreflang="de">Burkhard Keese wechselt zu K&M</a> http://www.asscompact.de/node/167232

Konzept & Marketing verstärkt seine Führungsebene. Zum 01.05.2025 wird Burkhard Keese den Posten des Geschäftsführers der Holdinggesellschaft übernehmen. Keese wechselt zu K&M vom britischen Versicherungskonzern Lloyd’s.

167232 6. Februar 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Zum 01.05.2025 wird Burkhard Keese das Team von Konzept & Marketing (K&M) verstärken. Keese wird Mitglied der Geschäftsführung der Holdinggesellschaft und in seiner neuen Rolle die Umsetzung der Akquisitionsstrategie des Unternehmens unterstützen. Das hat K&M in einer Pressemitteilung angekündigt.

Zudem beteiligt sich Keese zusammen mit den bestehenden Partnern, Private-Equity-Investor Oakley Capital, sowie Chairman Joachim Müller, an dem Hannoveraner Unternehmen.

Er wechselt zu K&M vom britischen Versicherungskonzern Lloyd’s of London, wo er zuletzt als CFO und Mitglied des Councils tätig war. Zuvor hielt Keese verschiedene Führungspositionen bei der Allianz, darunter CFO der Allianz Deutschland AG und Executive Vice President Group Financial Reporting der Allianz SE.

Chairman von K&M, Joachim Müller, freut sich über den Neuzugang. „In seiner neuen Position wird Burkhard eine entscheidende Rolle bei unserer geplanten Wachstumsstrategie sowie bei geplanten Akquisitionen übernehmen. Dabei werden uns seine langjährige nationale und internationale Erfahrung und sein Verständnis des Versicherungsgeschäfts von großem Nutzen sein.“ (js)

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<a href="/nachrichten/demv-systems-uebernimmt-artbase" hreflang="de">DEMV Systems übernimmt artBase</a> http://www.asscompact.de/node/167230

Die auf Softwarelösungen für Makler spezialisierte artBase! Software GmbH wird Teil der DEMV Systems GmbH. Für Kunden von artBase! soll sich nichts ändern. Die bestehende Software aB-Agenta werde nach wie vor weiterentwickelt und supportet, wie die Unternehmen mitteilen.

167230 6. Februar 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die DEMV Systems GmbH hat die Übernahme der artBase! Software GmbH bekannt gegeben. Wie es von Unternehmensseite dazu heißt, soll sich für die Kunden von artBase! nichts ändern. Die bestehende Software aB-Agenta werde nach wie vor in vollem Umfang weiterentwickelt und supportet. Auch Nutzer aus Österreich würden von der Weiterentwicklung profitieren. Im Januar 2025 wurde die neue Version 20.0 für alle Anwender in Deutschland und Österreich freigeschaltet. Diese bietet unter anderem eine neue Prozesssteuerung, mit der sich automatisierte Prozesse starten lassen.

„Die artBase! Software GmbH hat in den letzten knapp 40 Jahren großartige Arbeit geleistet und ein Verwaltungsprogramm entwickelt, dass für viele Versicherungsmakler ein unverzichtbares Werkzeug in der Kunden- und Vertragsverwaltung ist. Unser Ziel ist es, diesen Erfolg fortzuführen und aB-Agenta gemeinsam mit dem bisherigen Team weiterzuentwickeln“, sagt Karsten Allesch, Geschäftsführer der DEMV Systems GmbH. 

Team und Standort bleiben bestehen

„Nach fast 40 Jahren, in denen wir aB-Agenta mit viel Herzblut entwickelt und betreut haben, freue ich mich, das Unternehmen in die Hände der DEMV Systems GmbH zu übergeben. Ich bin überzeugt, dass unsere Kunden auch in Zukunft von der Weiterentwicklung der Software und der professionellen Betreuung profitieren werden“, erklärt Bernhard Thomas, bisheriger Geschäftsführer der artBase! Software GmbH. Das bisherige Team von artBase! bleibe unverändert bestehen, ebenso wie der Standort, die Kontaktdaten und die gewohnten Bürozeiten.

Neue Schnittstelle zur DEMV-Softwarelösung

DEMV Systems stellt eine Schnittstelle zur Verfügung, über die Kunden von aB-Agenta bei Bedarf zur DEMV-Softwarelösung Professional works migrieren können. „Wir möchten unseren Kunden die Wahl lassen. Wer weiterhin auf die bewährte Maklerverwaltungssoftware aB-Agenta setzt, kann dies bedenkenlos tun. Für Kunden, die zukünftig die Vorzüge von Professional works nutzen möchten, bieten wir eine nahtlose Migrationsmöglichkeit an“, erläutert Allesch. 

Kunden können nun zwischen einer Offline-Lösung und einer Online-Lösung für die Kundenverwaltung wählen. (tik)

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<a href="/nachrichten/was-2000-und-2025-gemeinsam-haben" hreflang="de">Was 2000 und 2025 gemeinsam haben</a> http://www.asscompact.de/node/167229

Steffen Ritter ist Geschäftsführer des Instituts Ritter. Außerdem ist er Autor, Trainer, Redner und Mitinitiator des Jungmakler Awards. Für AssCompact gibt er Maklern in seiner monatlich erscheinenden Kolumne praktische Tipps, um besondere und alltägliche Herausforderungen zu meistern.

167229 6. Februar 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Vor einem Vierteljahrhundert bekamen das Institut Ritter und ich selbst zum ersten Mal ein klein wenig „Gegenwind“. Damals führten wir erstmals ein Training unter dem Titel „Automatisch mehr verkaufen“ durch. Manch ein Verband veröffentlichte daraufhin Statements wie „Ritter will Vermittlerbetriebe zum Verkaufsautomaten entwickeln“.

Heute – im Februar 2025 – starten wir in ein komplett neues Qualitätszeitalter für Vermittler mit unserem Praxistraining „KI-Kompass für Vermittler“. Und die ersten Reaktionen gehen in die gleiche Richtung: Soll Vermittlern nun komplett die Individualität genommen werden?

Automatisierung forciert Individualität

Genau das Gegenteil trifft zu. Viele Vermittler leiden unter zu viel Betrieb, zu viel Verwaltung, zu vielen Nebensächlichkeiten. Betrieb frisst Vertrieb! All das führt dazu, dass die individuelle Zeit für Kunden geringer und geringer wird. Damit sinkt auch die Zeit für Vertrieb.

2000 wollten und haben wir Vermittler an die ersten Schritte der Standardisierung herangeführt, an das Automatisieren von Abläufen. Weil wir mehr Zeit für persönliche Gespräche herstellen wollten. Weil wir durch mehr, auch automatisierte Touchpoints eine steigende Zahl von Kundenkontakten erreichen wollten. Vermittler oder Versicherer, die wir begleiten durften, wissen, was ich meine.

Heute – im noch jungen Jahr 2025 – läuft der gleiche Prozess. Allerdings auf ganz anderem Level. Automatisierungen aus 2000 sind maximal die Basis. Heute geht es darum, Prozesse oder aber Teilprozesse gänzlich automatisiert laufen zu lassen. Der Hebel ist ungleich höher. Wer einzelne Aspekte der KI im Kundenkontakt, also in Akquisition, Beratung und Service, professionell einbindet, bewirkt – oft erstmals – eine echte Skalierung seiner Ergebnisse.

„Ich arbeite noch 100% individuell!“

Skeptiker, und davon gibt es viele, sagen: Mein USP ist eine 100% individuelle Arbeit. Ja, das klingt sehr sympathisch. Und das ist sympathisch. Allerdings geht damit die Begrenzung des eigenen Geschäftserfolgs einher. Das bedeutet, man muss sich schon eine sehr attraktive und ertragreiche Kundenklientel aussuchen, damit das Ganze auch unter Ertragsaspekten auskömmlich wird.

Unsere Empfehlung ist: Nutzt die Möglichkeiten unserer Zeit. Sie sind so wertvoll wie nie zuvor! Unser Ziel war, ist und bleibt die erfolgreiche unternehmerische Entwicklung von Vermittlern. Und mit diesem Ziel wäre es fatal, das Thema KI zu ignorieren.

Mehr Individualität durch KI

Wer sich dem Thema „Moderne Automatisierung“ widmet, schafft sich und – so vorhanden – seinem Team endlich wieder Freiraum. Diese frei werdende Arbeitszeit kann genutzt werden, um wieder intensiver den eigenen Kunden zuzuhören. Sie kann genutzt werden, um den VIP-Kunden endlich die erstklassig individuelle Betreuung zu bieten, die sie „gebucht“ haben. Und sie kann genutzt werden, um automatisiert und persönlich die vielen Poten­ziale im Bestand zu heben.

All das 2025 zu ignorieren, wäre töricht. Infos über unser Institut gerne via agenturberatung.de/ki.

Alle Infos zum Jungmakler Award unter jungmakler.de

Diesen Beitrag lesen Sie auch in AssCompact 02/2025 und in unserem ePaper.

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<a href="/nachrichten/rosenthal-assekuranz-wird-teil-der-global-gruppe" hreflang="de">Rosenthal Assekuranz wird Teil der Global Gruppe</a> http://www.asscompact.de/node/167228

Die Kölner Global Gruppe baut ihre Präsenz in Nordrhein-Westfalen weiter aus. Demnach schließt sich die Rosenthal Assekuranz Versicherungsmakler GmbH aus Bielefeld dem Unternehmen an. Rosenthal Assekuranz betreut national wie international Kunden des gehobenen Mittelstands.

167228 6. Februar 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die Global Gruppe mit Sitz in Köln wächst weiter. Laut Medienberichten übernimmt die Global Gruppe die Rosenthal Assekuranz Versicherungsmakler GmbH aus Bielefeld. Die Global Gruppe bestätigt dies auf Nachfrage von AssCompact.

Rosenthal Assekuranz hat Niederlassungen in Düsseldorf und München und bezeichnet auf der Unternehmenswebsite sich als „Anbieter von nationalem wie internationalem Versicherungsmanagement für den gehobenen Mittelstand“. Demnach hat das Unternehmen spezielle Versicherungskonzepte für Sachwerterisiken wie Feuer und Transport, Ertragsrisiken wie Betriebsunterbrechung, Personenrisiken wie Unfall und Krankheit, besondere Risiken, z. B. D&O, sowie internationale Versicherungsprogramme. (lg)

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<a href="/nachrichten/mitgliedsbeitraege-fuer-fitnessstudio-steuerlich-absetzbar" hreflang="de">Mitgliedsbeiträge für Fitnessstudio steuerlich absetzbar?</a> http://www.asscompact.de/node/167176

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat klargestellt, dass Mitgliedsbeiträge für ein Fitnessstudio grundsätzlich nicht als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden können, selbst wenn dort die Teilnahme an einem ärztlich verordneten Funktionstraining erfolgt.

167176 6. Februar 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass Aufwendungen für die Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio grundsätzlich nicht als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen sind. Dies gilt auch dann, wenn die Teilnahme an einem dort angebotenen, ärztlich verordneten Funktionstraining die Mitgliedschaft in dem Fitnessstudio voraussetzt.

Die Klägerin erhielt eine ärztliche Verordnung für ein Funktionstraining in Form von Wassergymnastik. Sie entschied sich für das Training bei einem Reha-Verein, der die Kurse in einem für sie gut erreichbaren Fitnessstudio anbot. Voraussetzung für die Teilnahme war neben dem Beitrag für das Funktionstraining und der Mitgliedschaft im Reha-Verein auch die Mitgliedschaft im Fitnessstudio. Diese ermöglichte ihr zudem die Nutzung von Schwimmbad, Sauna und die Teilnahme an weiteren Kursen. Die Krankenkasse erstattete nur die Kursgebühren für das Funktionstraining. Das Finanzamt erkannte nur die Mitgliedsbeiträge für den Reha-Verein als außergewöhnliche Belastung an. Einen Abzug der Fitnessstudio-Beiträge lehnte es ebenso wie das Finanzgericht ab.

Schließlich hatte der BFH zu entscheiden und bestätigte die Vorentscheidung.

Mitgliedsbeiträge für ein Fitnessstudio zählen grundsätzlich nicht zu den außergewöhnlichen Belastungen, da die angebotenen Leistungen auch von gesunden Menschen genutzt werden, um ihre Gesundheit zu erhalten oder Freizeit zu gestalten. Die Beiträge sind der Klägerin auch nicht zwangsläufig entstanden, nur weil sie Mitglied im Fitnessstudio werden musste, um am ärztlich verordneten Funktionstraining teilzunehmen. Die Wahl, das Training dort zu absolvieren, ist eine persönliche Entscheidung, die nach Auffassung des BFH keine steuerliche Zwangsläufigkeit begründet. Zudem kann der Abzug der Mitgliedsbeiträge nicht anerkannt werden, da die Klägerin auch andere Angebote des Fitnessstudios nutzen konnte – auch wenn sie diese nicht in Anspruch nahm.

BFH, Urteil vom 21.11.2024 – Az: VI R 1/23

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<a href="/nachrichten/heute-digitalkongress-ki" hreflang="de">Heute: Digitalkongress KI</a> http://www.asscompact.de/node/167225

Wie können Makler vom KI-Einsatz profitieren? Was kann KI etwa in den Bereichen Datenanalysen, automatisierte Prozesse und Erkennung neuer Geschäftschancen leisten? Diverse Strategien und Einsatzmöglichkeiten werden auf dem Digitalkongress „Wie Sie als Makler mit KI Ihre Produktivität boosten“ präsentiert.

167225 6. Februar 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Beim Digitalkongress „Wie Sie als Makler mit KI Ihre Produktivität boosten“ heute (06.02.2025) dreht sich alles darum, wie Versicherungsmakler künstliche Intelligenz (KI) konkret in ihrem Unternehmen einsetzen können. Ab 9:00 Uhr geht es auf der Online-Plattform DKM365 los.

Das steht auf der Agenda beim Digitalkongress „Wie Sie als Makler mit KI Ihre Produktivität boosten“
  • 9:00 – 9:30 Uhr: „KI im Maklerhaus – Einblicke aus einer aktuellen AssCompact Studie“; Referent: Dr. Alexander Ströhl, Chefredakteur beim Fachmagazin AssCompact
  • 10:00 – 10:30 Uhr: „Intelligente Lösungen für Makler: Liza als Ihr neuer KI-Assistent in der Finanz- und Versicherungsbranche“; Referenten: Tim Ronneburg, Solution Design Architect AI, und Benedikt Seeger, Senior Account Sales Executive, von Atos Group Central Europe
  • 11:00 – 11:30 Uhr: „Die Bedeutung des Unternehmers 3.0 und was KI dabei für eine Rolle spielt“; Referent: Marvin Bey, Gründer und CEO von Aigency
  • 12:00 – 13:00 Uhr: Pause
  • 13:00 – 13:30 Uhr: „GenAI in der Praxis, von Maklern für Makler“; Referenten: Simon Moser, Geschäftsführer der muffintech GmbH, und Bastian Kunkel, Geschäftsführer der VMK Versicherungsmakler GmbH

Die Moderation des Online-Events liegt bei Sarah Pfaff aus dem Team Vertrieb bei der bbg Betriebsberatungs GmbH.

Meet im Breakout-Room

Teilnehmende können zwischen den halbstündigen Vorträgen den Breakout-Room, Videotelefonie und den Chat für Fragen und zur Diskussion der Themen nutzen und sich dort mit Kolleginnen und Kollegen sowie den Referentinnen und Referenten austauschen.

Log-in und Weiterbildungszeit

Der Digitalkongress „Wie Sie als Makler mit KI Ihre Produktivität boosten“ ist ein Live-Event auf der Plattform dkm365.de. Um teilzunehmen, wird ein Zugang zur Plattform benötigt, Teilnehmende müssen sich aber nicht extra vorher anmelden. So ist auch eine spontane Teilnahme möglich. Mit der Teilnahme an der Online-Veranstaltung können Vermittlerinnen und Vermittler Weiterbildungszeit sammeln.

Aktuelle Informationen zu diesem und zahlreichen weiteren Digitalkongressen gibt es unter asscompact.de/digitalkongresse.

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<a href="/nachrichten/ursprungsberuf-oder-letzte-taetigkeit-im-bu-leistungsfall" hreflang="de">Ursprungsberuf oder letzte Tätigkeit im BU-Leistungsfall</a> http://www.asscompact.de/node/167226

Eine häufige Frage im BU-Leistungsfall ist, welcher Beruf bzw. welche Tätigkeit abgesichert ist. Denn oftmals wird nicht deutlich, ob ein bestimmter Beruf, ein Berufsbild oder aber die zuletzt ausgeübte Tätigkeit versichert ist. Rechtsexperte Björn Thorben M. Jöhnke erläutert diese Frage in seiner BU-Kolumne.

167226 5. Februar 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement Ein Artikel von Björn Thorben M. Jöhnke, Fachanwalt für Versicherungsrecht und Partner der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

Nach § 172 Abs. 2 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) ist berufsunfähig, „wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann.“ Nach der gesetzgeberischen Intention ist danach auf den Beruf vor Eintritt des Versicherungsfalls in seiner konkreten Ausgestaltung abzustellen. Versichert ist demnach nicht ein Beruf an sich bzw. ein Berufsbild, sondern vielmehr die individuelle und konkrete Tätigkeit des Versicherten. Insoweit handelt es sich bei dem Berufsbegriff um einen dynamischen Begriff, da dieser sich der Tätigkeit des Versicherungsnehmers „anpasst“. Versichert ist damit die letzte Berufsausübung, so wie sie in gesunden Tagen konkret ausgestaltet war. Aus diesem Grund ist es unerheblich, welche Berufsbezeichnung der Versicherungsnehmer im Versicherungsantrag angegeben hat.

Maßgeblicher Zeitpunkt für die Leistungsprüfung

Zeitlicher Orientierungspunkt für den BU-Leistungsfall ist zunächst der Zeitpunkt des vom Versicherungsnehmer behaupteten Eintritts der Berufsunfähigkeit. Demnach ist die letzte konkrete Berufsausübung, so wie sie in gesunden Tagen davor ausgestaltet war, entscheidend. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) (siehe hier: Tätigkeit des Versicherten) ist damit der Zeitpunkt vor dem Beginn der ersten Beschwerden bzw. Beeinträchtigungen gemeint, die zur Berufsunfähigkeit führten bzw. der Zeitpunkt, zu dem der Versicherungsnehmer noch „gesund“ war. Bei sich „nach und nach“ verschlechternden Erkrankungen muss zeitlich entsprechend davor angesetzt werden, um den maßgeblichen Beruf zu ermitteln. Dies kann zur Folge haben, dass bei Berufswechsel des Versicherungsnehmers ein ganz anderer Beruf für die Leistungsprüfung maßgeblich ist, als der, in dem der Versicherungsnehmer meint, berufsunfähig geworden zu sein.

Berufswechsel des Versicherungsnehmers

Wechselt der Versicherungsnehmer vor Eintritt der Berufsunfähigkeit den Beruf, ohne dass dies mit seiner Gesundheitsbeeinträchtigung zusammenhängt, so ist nach einer gewissen Dauer diese neue Tätigkeit als maßgeblicher Beruf zugrunde zu legen, da es sich dabei um den zuletzt ausgeübten Beruf handelt.

Dagegen ist das Abstellen auf den zuletzt ausgeübten Beruf ausnahmsweise dann nicht geboten, wenn der Versicherungsnehmer leidensbedingt den Beruf aufgibt und in eine ihm noch mögliche Tätigkeit wechselt (sogenannter leidensbedingter Berufswechsel). Dieser Berufswechsel kann etwa durch Herabsinken der beruflichen Leistungsfähigkeit durch Krankheit oder Kräfteverfall oder wegen krankheitsbedingter Kündigung in Betracht kommen. Dass es richtigerweise nicht auf den leidensbedingt gewählten Beruf ankommen kann, ergibt sich bereits daraus, dass es sich dann nicht um die bedingungsgemäße Tätigkeit, wie sie ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, handelt. Nach ständiger Rechtsprechung des BGH bleibt bei einem ausschließlich leidensbedingten Berufswechsel vor Eintritt des Versicherungsfalls der vor diesem Wechsel in gesunden Tagen ausgeübte Beruf der maßgebliche Anknüpfungspunkt für die Beurteilung der Berufsunfähigkeit.

Zweigliedrigkeit des BU-Begriffs in den AVB

Der Begriff der Berufsunfähigkeit setzt sich aus zwei Komponenten zusammen: eine gesundheitliche und eine berufsbezogene Komponente. Auf den Beruf hat sich insbesondere die medizinische Bewertung zu beziehen, nämlich ob durch Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall die Fähigkeit der Berufsausübung beeinträchtigt ist und ob diese Beeinträchtigung ein Ausmaß erreicht, das bedingungsgemäß zu einem Leistungsanspruch führt. An den Nachweis werden indes hohe Anforderungen gestellt werden, so dass sich für den Versicherungsnehmer, der in beiden Komponenten darlegungs- und beweispflichtig ist, diesbezüglich eine Hürde ergibt.

Darlegungs- und Beweislast

Der Versicherungsnehmer ist für Art und Umfang seines Berufs darlegungs- und beweispflichtig. Daher erfordert die Bewertung, ob eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit eingetreten ist, dass die konkrete Ausgestaltung des zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls ausgeübten Berufs sowie die sich aus dieser Berufsausübung ergebenden Anforderungen festgestellt werden. Die Beurteilung der Berufsunfähigkeit ohne Darlegung der genauen beruflichen Tätigkeiten ist für den Versicherer praktisch unmöglich. Denn es muss geprüft werden, wie sich die individuellen Beschwerden des Versicherungsnehmers auf dessen individuelle Berufsausübung ausgewirkt haben. Da die konkrete Tätigkeit des Versicherungsnehmers versichert ist, ermöglicht erst ein vollständiger Vortrag zum Beruf die abschließende Beurteilung, ob der Versicherungsnehmer den Anforderungen der konkret ausgeübten Tätigkeit in einem Ausmaß nicht mehr gewachsen ist, den der Versicherungsfall der Berufsunfähigkeitsversicherung voraussetzt.

Fazit und Hinweise

Es ist somit auf die Tätigkeit abzustellen, die der Versicherungsnehmer ausgeübt hat, solange seine Leistungsfähigkeit noch nicht durch seine Erkrankung beeinträchtigt gewesen ist und solange ihn die spürbar werdenden Folgen seiner Erkrankung noch nicht zur fortlaufenden Einschränkung seiner bisherigen Tätigkeit gezwungen haben (siehe auch: Maßgebende Berufsausübung für den Leistungsfall in der Berufsunfähigkeitsversicherung).

Die Frage, auf welchen Beruf bzw. welche Tätigkeit abgestellt wird, kann grundsätzlich nicht pauschal beantwortet werden. Vielmehr hängt sie von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab. Abschließend kann jedoch festgestellt werden, dass nicht etwa ein bestimmtes Berufsbild oder die Berufsbezeichnung maßgeblich ist, sondern die in gesunden Tagen zuletzt ausgeübte Tätigkeit. Dass man für dessen Bestimmung möglicherweise viele Jahre seit Eintritt der Berufsunfähigkeit zurückblicken muss, liegt bei vielen Erkrankungen in der Natur der Sache und wird vom BGH auch nicht beanstandet.

Diese BU-Kolumnentexte werden auf asscompact.de häufig gelesen

Lesen Sie weitere relevante BU-Kolumnenbeiträge von Björn Thorben M. Jöhnke auf asscompact.de:

Bild: © Studio_East – stock.adobe.com; © Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

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<a href="/nachrichten/scope-analysiert-die-besten-fondsgesellschaften" hreflang="de">Scope analysiert die besten Fondsgesellschaften</a> http://www.asscompact.de/node/167227

Das Analysehaus Scope Fund Analysis hat für die WirtschaftsWoche die besten Fondsgesellschaften basierend auf ihrer Produktpalette, der Fondsqualität, dem Service und dem Management herausgearbeitet. Diese Unternehmen belegten die vordersten Plätze.

167227 5. Februar 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Gemeinsam mit dem Wirtschaftsmagazin WirtschaftsWoche hat Scope Fund Analysis die besten Fondsgesellschaften ausgezeichnet. Untersucht wurden die 100 größten Anbieter, zehn Gesellschaften erhielten die Höchstnote.

Die seit mehr als 20 Jahren etablierte Methodik basiert auf vier Säulen bzw. Bewertungspanels: Produktpalette, Fondsqualität, Service und Management. Wichtigstes Kriterium für die Rangliste ist die Fondsqualität, die verschiedene Rendite- und Risikokennzahlen der angebotenen Portfolios berücksichtigt. Bei der Bewertung des Managements ist u. a. die personelle Ausstattung und Stabilität des Anbieters entscheidend.

Die besten Gesellschaften mit kleiner Produktpalette

Das Scope-Team wertete insgesamt 4.952 Investmentfonds aus, um die Fondsqualität, das wichtigste Kriterium bei der Analyse, zu ermitteln. Bemerkenswert an dieser Stelle: Die Gewinner bei der Qualität sind vornehmlich kleine, weniger bekannte Anbieter, z. B. Ampega, MEAG und Polar Capital sowie der britische Fondsriese M&G.

Sowohl Ampega (Talanx) und MEAG (Munich Re) sind unter dem Dach von Versicherungsunternehmen angesiedelt, was ein Grund sein könnte, warum sie sich durchsetzen konnten, schreibt die WirtschaftsWoche denn: Versicherer stehen für eine konservative Anlagestrategie und verlässliche Performance. Polar Capital aus London gilt als Geheimtipp – das Unternehmen hat zwar die Bestnote bei der Fondsqualität erhalten, jedoch nur durchschnittlich beim Service abgeschnitten, da die Fonds nicht bei jeder Bank gekauft werden können und es Informationen nur auf Englisch gibt.

Ebenso die Top-Wertung von fünf Sternen konnten bei den Fondsgesellschaften mit kleiner Produktpalette (zwischen 8 und 31 ausgewertete Fonds) Siemens Fonds Invest, Carmignac Gestion und Flossbach von Storch. Die Top 10 komplettieren Bank Gutmann, TBG Global Asset Management, FERI und Lazard Asset Management.

Die besten Fonds

Scope hat bei der Untersuchung auch die zehn besten einzelnen Fonds analysiert. Platz 1 belegt der Ampega terrAssisi Aktien I AMI aus der Kategorie Aktien Welt nachhaltig. Wertentwicklung der letzten drei Jahre lag bei 9,8% p. a. Auf Platz 2 steht der MEAG EuroKapital aus der Kategorie Mischfonds Europa flexibel, seine Wertentwicklung liegt bei 7,4% p. a.. Den 3. Platz am Treppchen belegt der M&G European Strategic Value für Aktien Europa mit einer Wertentwicklung von 9,9% p. a.

Die besten Fondsgesellschaften mit großer Produktpalette

Die Liste der besten Fondsgesellschaften mit großer Produktpalette (zwischen 32 und 205 ausgewertete Fonds) wird von M&G Investments angeführt, geführt von Union Investment, Deka, Wellington Management und J.P. Morgan AM, welche allesamt die Bestnote von fünf Sternen erhielten. M&G erreichte dabei bei der Fondsqualität die mit Abstand höchste Punktzahl mit 54,7 von 65 maximal möglichen Punkten, während Union Investment bei der Produktpalette die maximal möglichen fünf Punkte erreichte. Über den besten Service verfügt J.P. Morgan AM mit 9,3 von 10 möglichen Punkten, dicht gefolgt von der DWS mit 9,2 Punkten. Die DWS selbst liegt in unter den Fondsgesellschaften mit großer Produktpalette auf Platz 10 mit einer Gesamtwertung von vier Sternen. (mki)

Weitere Informationen zur Auswertung von Scope und der WirtschaftsWoche finden sich hier.

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<a href="/nachrichten/fonds-finanz-sieht-vertriebschance-nachhaltigen-produkten" hreflang="de">Fonds Finanz sieht Vertriebschance in nachhaltigen Produkten</a> http://www.asscompact.de/node/167224

Seit 2022 gilt für Makler in der Beratung die Pflicht zur Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenzen des Kunden. Hat die Vorgabe die Beratung zu nachhaltigen Vorsorgelösungen eher beflügelt oder beeinträchtigt? Womit hadern Makler in der Beratungspraxis? Wie wird das Produktportfolio aufseiten der Versicherer bewertet?

167224 5. Februar 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement Interview mit Christine Schönteich, Geschäftsführerin der Fonds Finanz
Frau Schönteich, Versicherungskunden wird häufig nachgesagt, dass sie nachhaltigkeitsmüde seien. Inwiefern sehen Sie bzw. die bei Fonds Finanz angeschlossenen Makler das Thema Nachhaltigkeit – oder ESG – dennoch als Vertriebschance?

Bisher haben wir aus Gesprächen mit unseren Vermittlern zu ihren Kunden und Beratungsinhalten keine Anzeichen für eine generelle Müdigkeit in Sachen Nachhaltigkeit wahrgenommen. Die Einstellung zu nachhaltigen Versicherungslösungen variiert allerdings je nach Zielgruppe. Daher haben Makler unterschiedliche Erfahrungswerte mit ihren Kunden. Vermittler, die sich auf das Thema Nachhaltigkeit spezialisiert haben, haben auch eine entsprechend interessierte Zielgruppe, bei der „grüne“ Aspekte eine zentrale Rolle bei der Auswahl von Versicherungen spielen.

Für die Fonds Finanz ist Nachhaltigkeit ein wichtiges Anliegen, was durch unser unternehmensweites Engagement deutlich wird. Daher wünschen wir uns auch, dass die Nachhaltigkeit in der Finanz- und Versicherungsberatung mehr Aufmerksamkeit erhält und einen festen Stellenwert gewinnt. Damit das gelingt, muss das Thema jedoch für alle Marktteilnehmer, insbesondere für die Vermittler, praktikabel und umsetzbar sein.

Nachhaltige Produkte werden auch in Zukunft eine Vertriebs­chance bieten, und wir sind überzeugt, dass die Bedeutung noch wachsen wird. Allerdings muss an der Umsetzbarkeit gearbeitet werden, damit das Vertriebspotenzial von Vermittlern bei angemessenem Aufwand ausgeschöpft werden kann.

Eine Ursache für die schwindende Akzeptanz bei Nachhaltigkeit im Maklerhaus könnte auch die Komplexität der Nachhaltigkeitspräferenzabfrage sein. Wie verbreitet ist denn diese Abfrage in der Praxis?

Die Komplexität und allgemeine Unklarheiten bei der Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenzen sind sicherlich die Hauptgründe dafür, dass nachhaltige Versicherungsprodukte bei Vermittlern häufig nicht im Fokus stehen bzw. nur als Pflicht und nicht als Chance gesehen werden. Die Abfragepflicht kann allerdings dabei helfen, das Vertriebspotenzial solcher Produkte vermehrt in den Fokus zu rücken, sodass dieses auch in der Praxis stärker genutzt wird.

Wie stellen Sie sicher, dass die Nachhaltigkeitspräferenzen der Kunden in der Produktvermittlung tatsächlich berücksichtigt werden?

Wir haben für unsere angebundenen Vermittler im Vergleichsrechner von softfair eine digitale Lösung zur Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenzen im Rahmen der Angemessenheitsprüfung integriert. Nutzen die Makler also die Möglichkeit der IDD-konformen Beratung über den Vergleichsrechner, wird die Abfragepflicht automatisch erfüllt. Diese Funktion erleichtert die ordnungsgemäße Abfrage für Vermittler sowie Kunden und dokumentiert gleichzeitig die Ergebnisse.

Welche Rückmeldungen erhalten Sie von Ihren Maklern zur Akzeptanz und Umsetzbarkeit der Abfragepflicht?

Die Rückmeldungen unserer Makler sind recht unterschiedlich. Ein Großteil der Rückmeldungen hat jedoch gemein, dass die Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenzen oft als zu komplex und schwer verständlich empfunden wird. Viele Vermittler haben das Gefühl, enormen Aufwand betreiben zu müssen, um das Thema zielführend in der Beratung einsetzen zu können. Grundsätzlich erkennen die Makler die Bedeutung von Nachhaltigkeit – die komplexe Umsetzung trübt jedoch die Motivation, sich umfassend damit auseinanderzusetzen.

Und wie reagieren die Versicherten auf die Abfrage?

Wir stehen nicht in direktem Kontakt zu den Endkunden, daher können wir lediglich die Rückmeldungen der Vermittler wiedergeben – und diese fallen sehr unterschiedlich aus. Die Bandbreite reicht von Kunden, die am Thema Nachhaltigkeit gar nicht interessiert sind, bis hin zu Kunden, die explizit ein nachhaltiges Produkt wünschen. Bei Letzteren ist die Akzeptanz natürlich höher. Wir haben außerdem von unseren Maklern gehört, dass auch Kunden bei der Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenzen von der Komplexität überfordert waren und dann von einer nachhaltigen Versicherungslösung abgerückt sind. Das ist schade und in diesen Fällen würde eine Vereinfachung der Abfrage Abhilfe schaffen und das Thema für einen größeren Teil der Kunden zugänglich machen. Mit besonders interessierten Kunden kann der Vermittler dann immer noch stärker ins Detail gehen.

Frei heraus: Braucht es diese Abfragepflicht überhaupt?

Wir halten die Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenzen grundsätzlich für sinnvoll, ähnlich wie die grundlegende Prüfung der Angemessenheit. Um die Akzeptanz der Abfragepflicht zu steigern, muss jedoch an der Verständlichkeit und Umsetzbarkeit gearbeitet werden. Wenn die Nachhaltigkeitspräferenzen nachvollziehbar und unkompliziert abgefragt werden können, wird das Thema einen festen Platz in der Versicherungsberatung haben.

Wie unterstützt Fonds Finanz die angeschlossenen Makler bei der Abfrage der ESG-Präferenzen?

Die übersichtliche digitale Abfrage im softfair-Vergleichsrechner ist sicherlich die größte Unterstützung für unsere Makler. Im Rahmen der Angemessenheitsprüfung kann der Makler zusammen mit seinen Kunden die Abfrage nach unterschiedlichen Kriterien durchführen. Dabei kann zum Beispiel ein Mindestanteil für nachhaltige oder ökologische Investitionen festgelegt werden oder es können negative Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (PAIs) berücksichtigt werden. Sobald die Nachhaltigkeitsabfrage für einen Kunden abgeschlossen wurde, werden nur noch Tarife angezeigt, die den Präferenzen entsprechen, und es werden weiterführende Informationen zur Nachhaltigkeit des Sicherungsvermögens bzw. der Fonds gegeben.

Und wie unterstützt Fonds Finanz darüber hinaus bei der Beratung zu nachhaltigen Vorsorgelösungen?

Neben diesem digitalen Angebot, das direkt in der Beratungssituation zum Einsatz kommt, haben die Vermittler auch immer die Möglichkeit, sich bei Fragen jederzeit telefonisch oder per E-Mail an die Experten in der Produktberatung Lebensversicherung der Fonds Finanz zu wenden.

Zudem gibt es auf unserer Website eine ESG-Seite, auf der zusätzliche Hilfestellungen angeboten werden, z. B. Unterlagen und Tools unserer Produktpartner, die die Abfrage der Präferenzen auf verschiedenen Wegen unterstützen. Über Neuigkeiten zu nachhaltigen Versicherungslösungen informieren wir unsere Vermittler regelmäßig per Newsletter. Die Dynamik, mit der sich das Thema entwickelt, hält uns dazu an, dieses kontinuierlich zu begleiten und vorwärtszubringen.

Pools sitzen dabei an der Schnittstelle zwischen Maklern und Produktgebern. Wie bewerten Sie das Portfolio ESG-konformer Produkte bzw. der Produktauswahlsoftware aufseiten der Versicherer?

Das Produktportfolio bewerten wir insgesamt positiv. Es gibt zwar Unterschiede zwischen den Gesellschaften hinsichtlich ihres Umgangs mit dem Thema Nachhaltigkeit und der Art und Weise, wie die entsprechenden Produkte gestaltet sind, doch Vermittler finden mittlerweile eine große Auswahl an ESG-Tarifen vor. Die Bandbreite reicht von Spezialtarifen, die vollständig nachhaltig ausgerichtet sind, über Tarife, die Nachhaltigkeit über eine entsprechende Fondsauswahl darstellen, bis hin zu Tarifen, die von „grünen“ Tochterunternehmen der Gesellschaften angeboten werden. Zusätzlich werden auch die Deckungsstöcke der Gesellschaften einem Wandel unterzogen, wobei vermehrt auf nachhaltige Vermögenswerte geachtet wird.

Unsere Produktpartner unterstützen die Vermittler sowohl analog wie digital. Vor allem digitale Tools werden von den Vermittlern als erheblicher Mehrwert in der Beratung wahrgenommen und vorzugsweise genutzt.

Welche Verbesserungen fordern Sie von den Produktgebern?

Aus unserer Sicht haben die Produktgeber ihre Hausaufgaben gemacht, wobei es sicher Gesellschaften gibt, die das Thema besser umsetzen als andere. Solange Regelungen und Prozesse jedoch nicht vollständig ausgereift sind und nicht alle Marktteilnehmer über konkrete und nachvollziehbare Vorgaben verfügen, wird es für die Produktgeber schwierig bleiben, grundlegende Verbesserungen durchzuführen. Es gibt jedoch schon jetzt für Produktgeber Wege, sich mit dem Thema intensiver zu beschäftigen und vor allem auf clevere digitale Lösungen zu setzen – das würden wir uns natürlich von so vielen Gesellschaften wie möglich wünschen.

Wie schätzen Sie die zukünftige Entwicklung ein? Wird Nachhaltigkeit langfristig ein wichtiger Bestandteil der Beratung bleiben?

Nachhaltigkeit ist ja nicht nur im Versicherungsbereich relevant, sondern ist ein globales Thema, das Auswirkungen auf die gesamte Gesellschaft hat. Daher werden nachhaltige Aspekte zweifellos ein zentraler Bestandteil der Beratung bleiben, und der Fokus darauf wird eher zu- als abnehmen. Wie genau die Entwicklung aussehen wird, hängt davon ab, wie sich die derzeitigen Herausforderungen lösen lassen und ob es dadurch für Vermittler leichter wird, sich aktiv mit dem Thema Nachhaltigkeit zu beschäftigen und die Chancen besser zu nutzen. Die grundsätzliche Entwicklung wird jedoch von den allgemeinen Umständen im Versicherungsbereich und der Komplexität des Themas abhängen.

Diesen Beitrag lesen Sie auch in AssCompact 02/2025 und in unserem ePaper.

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<a href="/nachrichten/adesso-insurance-solutions-hat-neuen-vertriebschef" hreflang="de">adesso insurance solutions hat neuen Vertriebschef</a> http://www.asscompact.de/node/167223

Die adesso insurance solutions GmbH hat zum Jahreswechsel Sven Schlünzen in die Geschäftsführung berufen. Als Geschäftsführer für den Bereich Vertrieb wird Schlünzen alle vertrieblichen Aktivitäten des Unternehmens führen.

167223 5. Februar 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Seit dem 01.01.2025 verstärkt Sven Schlünzen die Geschäftsführung der adesso insurance solutions GmbH. Als Geschäftsführer für den Bereich Vertrieb wird Schlünzen alle vertrieblichen Aktivitäten des Tochterunternehmens der adesso SE verantworten. Dazu gehört zum einen die vertriebliche Leitung des klassischen Software-Geschäfts sowie die strategische Weiterentwicklung des bestehendes Geschäftsmodells, heißt es in der Pressemitteilung. Des Weiteren wird Schlünzen die Erschließung neuer Marktpotenziale vorantreiben und die Zusammenarbeit mit bestehenden Kunden und Partnern vorantreiben. Er berichtet direkt an Dr. Andreas Nolte, Sprecher der Geschäftsführung von adesso insurance solutions.

Schlünzen hat mehr als 25 Jahre Erfahrung in der Versicherungsbranche. Vor seinem Wechsel zu adesso insurance solutions war er Geschäftsführer in Beratungsunternehmen und hatte verschiedene leitende Positionen bei Versicherungsunternehmen in Deutschland, Polen, Großbritannien und der Schweiz inne.

Mit Schlünzen habe man einen renommierten und kompetenten Branchenexperten für das Unternehmen gewonnen, so Nolte. „Seine Erfahrung und sein Netzwerk werden beim konsequenten Ausbau der bestehenden Geschäftsfelder sowie bei der Identifikation neuer Märkte eine wichtige Rolle spielen.“ (js)

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<a href="/nachrichten/deutlich-mehr-beschwerden-pkv-schlichtungsstelle" hreflang="de">Deutlich mehr Beschwerden an PKV-Schlichtungsstelle </a> http://www.asscompact.de/node/167222

Im Jahr 2024 erreichten den PKV-Ombudsmann deutlich mehr Beschwerden als im Vorjahr. Häufig ging es um die Frage der medizinischen Notwendigkeit, auch längere Bearbeitungszeiten waren oft ein Thema. In etwa einem Viertel der eingegangenen Fälle konnte eine Einigung erzielt werden.

167222 5. Februar 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Der Ombudsmann für die Private Kranken- und Pflegeversicherung hat seinen Tätigkeitsbericht für das Jahr 2024 vorgelegt. So erreichten den Ombudsmann im vergangenen Jahr insgesamt 6.891 Schlichtungsanträge, 1.476 bzw. 27,3% mehr als im Jahr zuvor. Mehr Schlichtungsanträge gingen im letzten Jahrzehnt nur im Jahr 2018 ein, als der Wert bei 7.348 lag. Auffällige Sondereffekte gab es jedoch nicht, die Zahl der Anträge hat sich über alle Themengebiete erhöht, so der Bericht.

Die Schlichtungsstelle führt den Anstieg des Antragsaufkommens auf die höheren Leistungsfälle in der privaten Krankenversicherung (PKV) zurück, die im Jahr 2024 um etwa 10% zugenommen hat. Dieser deutliche Anstieg der Arzt-Patienten-Kontakte bringe folglich ein gestiegenes Konfliktpotenzial mit sich.

Angesichts der über 40 Millionen bestehenden Verträge in der Krankenvoll-, Zusatz- und Pflegeversicherung liegt die Anzahl der der Fälle, die den Ombudsmann im Berichtsjahr erreichten, bei rund 0,01%, was „unverändert für eine hohe Kundenzufriedenheit der Versicherten mit ihrer privaten Krankenversicherung und insbesondere auch für ein lösungsorientiertes Beschwerdemanagement der einzelnen Unternehmen“ spricht.

Mit diesen Themen hat sich der Ombudsmann am häufigsten beschäftigt

Die große Mehrheit der Anträge, nämlich 4.017 aller angenommenen Anträge, gingen in Zusammenhang mit der Krankenvollversicherung ein (70%). Im Bereich Zusatzversicherung waren es 1.198 Anträge, oder 20,9%. Der Rest, also 523 Anträge, oder 9,1%, standen in Zusammenhang mit der Pflegepflichtversicherung.

Am häufigsten beschäftigten sich Anträge mit der Frage der medizinischen Notwendigkeit einer Heilbehandlung. Auch Fragen nach der tariflichen Erstattungsfähigkeit von Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln erreichten den Ombudsmann häufig.

Bei Anträgen in diesen beiden Bereichen ging es häufig um die relativ neu zugelassenen Präparate zur Gewichtsregulierung, Ozempic und Wegovy. Während Ozempic als Präparat zur Behandlung von Diabetes mellitus Typ 2 zugelassen ist, wird es zunehmend für seine gewichtsreduzierende Wirkung nachgefragt. In Bezug auf Ozempic war der Streitpunkt in Zusammenhang mit der Kostenübernahme oft die Frage der medizinischen Notwendigkeit, also ob ein diagnostizierter Diabetesfall vorlag. Beim Wegovy stand vor allem die Frage nach der tariflichen Erstattungsfähigkeit im Mittelpunkt. Viele PKV-Unternehmen sehen in ihren Tarifbestimmungen vor, dass gewichtsreduzierende Mittel nicht im Versicherungsschutz enthalten sind.

Längere Bearbeitungszeiten ebenfalls ein Streitthema

Mehr Schlichtungsanträge erreichten den Ombudsmann zudem zu deutlich längeren Bearbeitungszeiten von Leistungsanträgen. Versicherte bemängelten, dass sie teilweise mehrere Wochen auf eine Rückmeldung zu den eingereichten Leistungsanträgen warten mussten. Während der Bericht anmerkt, dass es hier keine genaue gesetzliche Frist gibt, die der Versicherer einzuhalten hat, können Versicherte nach Ablauf eines Monats eine Abschlagzahlung verlangen, wenn der Grund des Anspruchs außer Streit steht.

Laut den Versicherern lassen sich die Verzögerungen auf eine Kombination aus einer deutlich gestiegenen Zahl von Leistungsanträgen und hohen Krankenständen bei Mitarbeitenden zurückführen. Die Unternehmen haben allerdings Maßnahmen eingeleitet, um die Rückstände wieder abzubauen, beispielsweise durch Mehr- und Samstagsarbeit sowie Aufstockung des Personals. Für eine willkürliche Verzögerung der Leistungsbearbeitung bestanden keine Anhaltspunkte, heißt es in dem Bericht.

Einigung in etwa jedem vierten Fall

Insgesamt konnte der PKV-Ombudsmann im Jahr 2024 5.062 Schlichtungsverfahren abschließen. Dazu gehören teilweise auch Verfahren, die bereits im Jahr 2023 eingeleitet wurden. Durchschnittlich betrug die Bearbeitungszeit eines Verfahrens im aktuellen Berichtsjahr 72 Tage nach Eingang der vollständigen Verfahrensakte – deutlich unter der gesetzlich vorgesehenen Bearbeitungsfrist von 90 Tagen. In rund einem Viertel der Fälle (27,4%) konnte eine Einigung zwischen den Parteien erzielt werden. In 7,7% wurden die Verfahren auf Wunsch der Antragsteller eingestellt. In 3.287 Fällen war eine Schlichtung nicht bzw. nicht vollumfänglich möglich.

Berichtsjahr wurde überschattet von Tod Lanfermanns

Überschattet wurde das Berichtsjahr 2024 vom Tod des langjährigen Ombudsmanns Heinz Lanfermann im Juni 2024. Interimsmäßig übernahm der ehemalige Versicherungsombudsmann Dr. Wilhelm Schluckebier die Aufgaben, bis der ehemalige Präsident des Bundessozialgerichts Prof. Dr. Rainer Schlegel zum 01.11.2024 als neuer PKV-Ombudsmann berufen wurde. (js)

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<a href="/nachrichten/advenius-schliesst-sich-attikon-gruppe" hreflang="de">Advenius schließt sich ATTIKON-Gruppe an</a> http://www.asscompact.de/node/167220

Die ATTIKON Finanz AG nimmt die Advenius GmbH als neues Mitglied in die Unternehmensfamilie auf. Der hochspezialisierte Versicherungsmakler aus Königstein im Taunus ist Experte in der Betreuung von institutionellen Anlegern und Gewerbeimmobilien.

167220 5. Februar 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die ATTIKON Finanz AG ist weiter auf Wachstumskurs als Anbieter spezialisierter Versicherungsdienstleistungen. Nun wird die Advenius Versicherungsmakler GmbH, ein hochspezialisierter Versicherungsmakler aus Königstein im Taunus, Teil der ATTIKON-Gruppe. Die strategische Partnerschaft soll die Kräfte beider Unternehmen bündeln, um die Versicherungsbranche im Bereich der Immobilienwirtschaft nachhaltig weiterzuentwickeln, wie die ATTIKON Finanz AG in einer Pressemitteilung bekannt gibt.

Advenius wird das ATTIKON-Portfolio mit langjähriger Expertise in der Betreuung von institutionellen Anlegern und Gewerbeimmobilien ergänzen. Unter dem Dach der ATTIKON Finanz AG wird das Unternehmen zukünftig strategisch weiterentwickelt. Im Vordergrund stehen dabei vor allem zentrale Dienstleistungen wie Risikoeindeckung und Digitalisierung. Ziel ist, die Leistungsfähigkeit von Advenius weiter zu steigern und den Marktzugang zu erweitern, wie es heißt. (lg)

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<a href="/nachrichten/liquidation-der-fwu-life-luxemburg-angeordnet" hreflang="de">Liquidation der FWU Life Luxemburg angeordnet</a> http://www.asscompact.de/node/167219

Das Bezirksgericht Luxemburg hat am 31.01.2025 die Auflösung und Liquidation des Lebensversicherers FWU Life Insurance Lux S.A. angeordnet. Ein Sanierungsplan war laut zuständiger Versicherungsaufsicht zuvor gescheitert.

167219 5. Februar 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Im vergangenen Jahr hatte die Insolvenz des Lebensversicherers FWU Life Insurance Lux hohe Wellen geschlagen. Mit Urteil vom 31.01.2025 hat das Bezirksgericht Luxemburg nun die Liquidierung der Aktiengesellschaft FWU Life Insurance Lux S.A. angeordnet. Die Luxemburgische Versicherungsaufsicht Commissariat aux Assurances (CAA) hat angekündigt, in den kommenden Tagen nähere Einzelheiten zu dieser Gerichtsentscheidung zu veröffentlichen.

Nachdem der Sanierungsplan der FWU Life Insurance Lux S.A. gescheitert war, hatte die CAA deren Liquidation beim Bezirksgericht Luxemburg beantragt. CAA betont, dass der Liquidationsantrag sich nicht unmittelbar auf die Untersagung der freien Verfügungsbefugnis über die Vermögenswerte der FWU Life. und das gerichtliche Zahlungsaufschubverfahren auswirkt.

Das CAA hatte zuvor bereits darüber informiert, dass der Lebensversicherer den Einzug der Versicherungsprämien mit Wirkung ab dem 23.01.2025 ausgesetzt hat. Verbraucher können sich mit ihren Fragen unmittelbar an den Vertragspartner, FWU Life Insurance Lux S.A., oder ihren Vermittler wenden.

Die FWU Life Insurance Lux S.A. betreibt das Lebensversicherungsgeschäft in Deutschland über den Europäischen Pass. Die Finanzaufsicht obliegt dem CAA als Heimatlandaufsicht – und nicht der BaFin. Die BaFin weist außerdem darauf hin, dass die FWU Life Insurance Lux S.A. mit Sitz in Luxemburg nicht zu verwechseln ist mit der FWU Life Insurance Austria AG mit Sitz in Österreich. Letztere ist ein eigenständiges Lebensversicherungsunternehmen unter Aufsicht der österreichischen Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA). (bh)

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<a href="/nachrichten/banken-haetten-keine-negativzinsen-auf-spareinlagen-erheben-duerfen" hreflang="de">Banken hätten keine Negativzinsen auf Spareinlagen erheben dürfen</a> http://www.asscompact.de/node/167218

In Zeiten anhaltend niedriger Zinsen hatten Banken sogenannte Negativzinsen auf Spareinlagen erhoben. Dagegen klagten verschiedene Verbraucherzentralen. Der BGH hat nun darüber entschieden, ob Banken tatsächlich Gebühren dafür verlangen durften, dass Kunden ihr Geld dort „verwahrten“.

167218 5. Februar 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit vier Urteilen vom 04.02.2025 entschieden, dass die von verschiedenen Banken und einer Sparkasse gegenüber Verbrauchern verwendeten Klauseln zu Entgelten für die Verwahrung von Einlagen auf Giro-, Tagesgeld- und Sparkonten unwirksam sind. Zudem hat er auch entschieden, dass die von einer Bank gegenüber Verbrauchern verwendeten Klauseln zu Entgelten für die Ausstellung einer Ersatz-BankCard und einer Ersatz-PIN unwirksam sind.

„Auf Tagesgeldkonten hätten Geldinstitute überhaupt keine Verwahrentgelte von ihren Kund:innen verlangen dürfen. Und auch in Bezug auf Girokonten hätten die Klauseln wegen Verstoßes gegen das Transparenzgebot so nicht verwendet werden dürfen,“ erläutert David Bode, Referent Team Rechtsdurchsetzung im Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Der vzbv fordert die Geldinstitute auf, unrechtmäßig eingesammelte Beträge an die Betroffenen zurückzuzahlen. Allerdings müssten die Bankkunden dann selbst klagen, wobei zunächst jeweils die Verjährungsfristen geklärt werden müssten.

Was bedeutet das Urteil für die Zukunft? Bode erklärt: „Zwar hat der BGH Verwahrentgelten für die Zukunft nicht per se einen Riegel vorgeschoben. Dennoch werden wir genau hinschauen, ob ein nicht ausgeschlossenes Comeback von Negativzinsen dann im rechtlich noch zugelassenen Rahmen erfolgt.“ Die Banken wollen erst die schriftliche Urteilsbegründung abwarten, um eine inhaltliche Bewertung abgeben zu können.

Nicht nur sehr hohe Spareinlagen von Negativzinsen betroffen

Laut einer Studie des Vergleichsportals Verivox haben 13% aller Bankkunden vor der Zinswende im Sommer 2022 Negativzinsen bezahlt. Zudem hat Verivox analysiert, dass auf dem Höchststand im Mai 2022 mindestens 455 Geldhäuser von ihren Privatkunden Negativzinsen verlangt hätten. Bei der Höhe orientierten sich die meisten Banken am negativen Einlagezins der EZB und belasteten Sparguthaben, die einen bestimmten Freibetrag überstiegen, mit einem Strafzins von 0,5%. Einzelne Banken und Sparkassen hätten noch höhere Negativzinsen berechnet.

Betroffen waren nicht nur sehr hohe Einlagen, sondern auch Guthaben ab 50.000 Euro, in kleineren Fallzahlen wurden schon ab 5.000 oder 10.000 Euro Negativzinsen berechnet, so Marktdaten von Verivox aus dem betroffenen Zeitraum. Auch in den vom BGH entschiedenen Urteilen ging es um diese Spargrößen. Mit Ende der Niedrigzinsphase hoben die Banken die Berechnung von Negativzinsen zügig wieder auf.

Was für Niedrigzinsen bei Tagesgeld-, Spar- und Girokonten gilt

Die Kläger hatten in den vier Verfahren, in denen der BGH nun entschieden hat, entsprechende Klauseln der Banken für unwirksam erachtet, da sie die Verbraucher entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligten und forderten die Unterlassung, diese oder inhaltsgleiche Klauseln gegenüber Verbrauchern zu verwenden. Der BGH folgte den Klägern weitgehend.

Der BGH entschied, dass für Geld, das auf Tagesgeldkonten oder Sparkonten liegt, grundsätzlich keine Negativzinsen berechnet werden dürfen. Negativzinsen bei Sparkonten und Tagesgeldkonten würden dem Vertragszweck „Sparen“ entgegenstehen und entspreche nicht dem Gebot von Treu und Glauben. Bei Girokonten seien Negativzinsen grundsätzlich zulässig. Die tägliche Verfügbarkeit des Geldes rechtfertige ein Entgelt für die sichere Verwahrung. Allerdings müssten dann die Vertragsklauseln transparent seien. Dies sei in dem behandelten Sachverhalt nicht der Fall gewesen, deshalb waren die Negativzinsen auch bei den Girokonten unzulässig. (bh)

BGH, Urteil vom 04.02.2025 – Az: XI ZR 61/23, XI ZR 65/23, XI ZR 161/23 und XI ZR 183/23

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<a href="/nachrichten/rekordzahl-proptechs-aber-weniger-wagniskapital" hreflang="de">Rekordzahl an PropTechs, aber weniger Wagniskapital </a> http://www.asscompact.de/node/167217

Laut einem aktuellen Bericht von blackprint ist für das Jahr 2024 in Deutschland die höchste Anzahl aktiver PropTechs zu verzeichnen. Die Insolvenzen waren gegenüber dem Vorjahr 2023 rückläufig. Erstmals ist allerdings das Finanzierungsvolumen gesunken.

167217 5. Februar 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Der nationale Innovations-Hub des Bau- und Immobiliensektors blackprintpartners GmbH (blackprint) mit Sitz in Frankfurt am Main hat den „blackprint PropTech Report“ für das Jahr 2024 vorgelegt. Im Rahmen des Berichts beleuchtet blackprint die Entwicklungen des deutschen PropTech- Start-up- und -Wagniskapitalsektors.

Wie der Report zeigt, umfasst der PropTech-Sektor inzwischen ein Rekordhoch von mehr als 1.264 Start-ups. 2024 wies der Bereich mit 41% seinen bislang stärksten Anstieg auf. Laut blackprint lässt sich die Dynamik auf unterschiedliche Treiber zurückführen.

Hohe Neugründungsquote

Einen großen Anteil machen die 196 Neugründungen aus. Der Wert reicht fast an die Rekordmarke aus dem Jahr 2021 heran. Doch zwei weitere Treiber seien messbar, bei denen Unternehmen mit älterem Gründungsjahr auf dem PropTech-Radar erscheinen, wie es im Bericht heißt: Zum einen würden Start-ups aus dem Energieeffizienzbereich zunehmend Immobilien-Bestandshalter als Zielkunden identifizieren und ihren Weg in den Bau- und Immobiliensektor finden. Zum anderen würden die lange „unsichtbaren“ Corona-Jahrgänge sichtbar, die sich im Jahr 2024 erstmals aus der Deckung und hinein in die Positionierungs-Offensive begeben hätten, so die Experten von blackprint weiter.

Insolvenzen rückläufig

Nach herausfordernden Jahren für den PropTech-Sektor ist seit dem zweiten Halbjahr 2024 eine Trendumkehr festzustellen: Die Insolvenzmeldungen sind gegenüber dem Vorjahr um 21% zurückgegangen und der Markt bereinigt sich langsamer.

Erstmals weniger Wagniskapitalvolumen

Der Blick auf den Bereich Finanzierung zeigt jedoch, dass das Volumen des Wachstumskapitals, das in deutsche PropTech-Start-ups geflossen ist, 2024 zum ersten Mal gesunken ist: Das Mindestvolumen betrug 1,018 Mrd. Euro, was ein Minus von 9% gegenüber dem Rekordjahr 2023 bedeutet. 81% davon wanderten in den Bereich Energieeffizienz als Wertschöpfungsstufe. „Der einseitige Fokus bleibt im Jahr 2024 bestehen und verstärkt sich zunehmend,“ schreiben die Experten von blackprint. Auf Rang 2 folgt der Bereich Sanieren und Bauen im Bestand (63 Mio. Euro), sowie Finanzieren, Bewerten und Investieren (41 Mio. Euro).

Kapitalzugang bleibt Herausforderung

„Es gibt so viele aktive PropTechs wie nie zuvor im deutschen Markt. Die Abdeckung der gesamten Wertschöpfung ist breit wie nie. [...] PropTech zeigt eindrucksvoll, wie schnell sich ein junger Sektor zur Innovationsschmiede entwickeln kann. Doch die Challenges für Start-ups liegen weiterhin im (Wagnis-)Kapitalzugang zur Finanzierung von Produktweiterentwicklungen, zur Sichtbarmachung und Skalierung ihrer Angebote sowie insbesondere in der Herausforderung, in einem krisengebeutelten, zurückhaltenden Markt mit den kaum digitalisierten Kunden ausreichend Aufträge und Umsätze für eine positive Fortführungsprognose zu generieren“, erläutert Malte Westphal, Head of Scouting & Market sowie blackprint-Experte für den PropTech- und Start-up-Finanzierungsbereich.

Mehr zum Bericht unter blackprint.de. (tik)

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<a href="/nachrichten/morgen-morgen-analysiert-ueberschussbeteiligungen-2025" hreflang="de">MORGEN & MORGEN analysiert Überschussbeteiligungen 2025</a> http://www.asscompact.de/node/167214

Das unabhängige Analysehaus MORGEN & MORGEN hat die Überschussbeteiligungen von 49 Versicherungsgesellschaften untersucht. Es gab weitere Erhöhungen in diesem Jahr, wenngleich sich die Kennzahl beim Großteil der Versicherer etwa auf dem Niveau des Vorjahres hält.

167214 4. Februar 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Bereits Anfang 2023 deuteten erstmals seit langer Zeit erhöhte Überschussdeklarationen auf eine mögliche Trendwende hin, die 2024 dann auch einsetzte, begünstigt durch den anhaltenden Zinsanstieg im Kapitalmarkt. Und auch dieses Jahr gab es weitere Erhöhungen zu verzeichnen, wenngleich auch nicht in der Breite des Vorjahres. So schreibt es das Analysehaus MORGEN & MORGEN in seiner aktuellen Untersuchung zu den Überschussbeteiligungen von 49 Versicherern im Jahr 2025.

Neue Tarifgeneration

Für 2025 hat weniger als die Hälfte der 49 betrachteten Versicherer ihre Überschussbeteiligung erhöht, während ein Unternehmen nach einem deutlichen Anstieg im Vorjahr die Beteiligung leicht gesenkt hat. Der Großteil der Versicherer hält die Überschussbeteiligung auf dem Niveau des Vorjahres. Bei einzelnen Tarifen gibt es abweichende Deklarationen, insbesondere bei neuen Produkten wie Indexpolicen und der „Neuen Klassik“. Hier sind MORGEN & MORGEN zufolge teils höhere Beteiligungen zu verzeichnen.

Thorsten Saal, Bereichsleiter Mathematik & Rating, erläutert zu den Zahlen: „Unabhängig von einer Erhöhung der Deklarationen liegt die Verzinsung bei fast allen Versicherern mittlerweile bei mindestens 2%, während rund ein Fünftel sogar 3% oder mehr erreicht. Das ist eine insgesamt sehr kundenfreundliche Entwicklung.“

Laufende Verzinsung 2025

Im vergangenen Jahr haben 37 Versicherer zum Jahreswechsel ihre Überschussbeteiligung angehoben – dieses Jahr sind es nur noch 18 Gesellschaften. 30 Versicherer halten die Beteiligung an ihren Überschüssen aktuell konstant. Das Niveau der Deklarationen erhöht sich insgesamt minimal.

Die einzelnen Erhöhungen je Versicherer in der Differenz zum Vorjahr variieren von 0,10 bis 0,80 Prozentpunkten. Vier Versicherer knacken mit ihren diesjährigen Erhöhungen die 2%-Marke. Insgesamt bieten damit bis auf drei Gesellschaften alle eine Überschussbeteiligung zwischen 2% und 3,25%. Knapp die Hälfte der Versicherer liegt mit ihren Überschüssen zwischen 2% und 2,5%. 13 Versicherer bieten über 2,5%, bleiben aber unter 3%. 10 Gesellschaften bieten 3% und mehr, zwei davon das Maximum von 3,25%.

Deklarationen im Zeitverlauf

Im Mittel liegen die laufenden Verzinsungen der 49 Gesellschaften 2025 bei 2,5%, im Vorjahr waren es 2,4%. Die höchste Beteiligung an den Überschüssen liegt weiterhin bei 3,25%. Diesen Wert erreichen inzwischen zwei Versicherer, im Vorjahr war es nur ein Versicherer. Die geringste Verzinsung bietet ein Versicherer mit 1,75%. Im Vorjahr war es ein anderer Versicherer mit 1,60%.

Kundenfreundliche Perspektive

Laut MORGEN & MORGEN bringt die stabilisierte Lage am Kapitalmarkt positive Veränderungen für Versicherungsnehmer. Neben höheren Überschussbeteiligungen dürfen Versicherer nun wieder mehr Garantien aussprechen. Erstmals seit über 30 Jahren wurde der Höchstrechnungszins 2025 wieder angehoben – von 0,25% auf 100%. Das bedeutet, dass Versicherer in ihren Tarifen einen Rechnungszins von 1,00% verwenden dürfen, wodurch höhere Garantien möglich werden. In den meisten Neugeschäftstarifen wird dieser Zins von 1,00% als Garantiezins genutzt. Dadurch können auch bestimmte Tarife wieder angeboten werden, die übergangsweise eingestellt werden mussten, da die erforderlichen Garantien zuvor nicht darstellbar waren, beispielsweise Riester-Tarife.

Anders als bei vergangenen Senkungen des Höchstrechnungszinses sind Versicherer jedoch nicht verpflichtet, die Erhöhung mitzugehen. Es kann, so MORGEN & MORGEN, auch Tarife geben, bei denen weiterhin niedrigere Rechnungszinsen verwendet werden. Dies kommt vereinzelt im Bereich der Biometrie-Produkte vor. In der Altersvorsorge hingegen steht das Ziel im Vordergrund, den Kunden möglichst hohe Garantien zu bieten.

Langfristig gesehen sind die gestiegenen Zinsen ein gutes Zeichen für Versicherungsnehmer, erläutert das Analysehaus. Der Kapitalmarkt biete bessere Möglichkeiten für die Neu- und Wiederanlage, wodurch eine höhere laufende Verzinsung der Kapitalanlagen erzielt werden könne. Gleichzeitig sinke die Garantiebelastung der Versicherer, da die Zuführungen zur Zinszusatzreserve nicht mehr erforderlich seien. Das schrittweise Abschmelzen dieser Reserve führe zudem zu zusätzlichen Erträgen, was mehr Spielraum für eine langfristig höhere Überschussbeteiligung schaffe.

Ob und in welchem Umfang Versicherer ihre Überschussbeteiligungen sowie die Rechnungszinsen im Neugeschäft anpassen, hänge jedoch von verschiedenen individuellen Faktoren wie der Garantiebelastung des Bestandes, der Struktur der Kapitalanlage und der Geschäftspolitik des Versicherers ab. „Die Festlegung der Überschussbeteiligung ist eine sehr individuelle Entscheidung. Derzeit beobachten wir einen stabilen Markt, der Versicherte an der positiven Entwicklung teilhaben lässt und wieder attraktive Produkte ermöglicht“, fasst Thorsten Saal die Untersuchung zusammen. (mki)

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<a href="/nachrichten/social-media-trends-2025-neue-chancen-fuer-makler-mit-ki" hreflang="de">Social-Media-Trends 2025: Neue Chancen für Makler mit KI</a> http://www.asscompact.de/node/167215

Im Bereich Social Media eröffnen sich für Makler vor allem durch den Einsatz von künstlicher Intelligenz ganz neue Möglichkeiten. Wie spielen Social Media und KI im Jahr 2025 zusammen? Und wie können sich Makler dies für ihren Auftritt auf diversen sozialen Plattformen zunutze machen?

167215 4. Februar 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement Ein Artikel von Leona Spauszus, Social-Media-, Canva- und KI-Expertin

Social Media blieb für die meisten Makler bisher ein ungenutztes Potenzial. Zeitmangel, unklare Zielsetzung, fehlende Ideen und knappe Budgets hielten sie zurück. Künst­liche Intelligenz (KI) eröffnet ihnen jetzt neue Möglich­keiten, Social Media erfolgreich zu nutzen.

Das eigene Social-Media-Team mit KI

Was vor wenigen Jahren noch utopisch klang, ist inzwischen Realität: Makler können sich ihr ganz persönliches Social-Media-Team über KI aufbauen. KI-Technologien agieren dabei in der Rolle eines Social-­Media-Beraters, eines Social-Media-Managers und Content Creators zugleich. Mit der richtigen Nutzung und passenden Prompts (Eingaben) können Makler:

  • die passende Zielgruppe für Social Media finden,
  • kreative Ideen für Post-Beiträge entwickeln,
  • einen Content-Plan (Inhalte-Plan) für das ganze Jahr erstellen,
  • Texte mit den passenden Hashtags schreiben,
  • ansprechende Inhalte ohne Grafikkenntnisse gestalten.
Den Social-Media-Auftritt prompten

Prompts sind gezielte Eingaben, die KI-Systeme wie ChatGPT, Canva Magic oder andere KI-Tools an­leiten, Inhalte zu erstellen, zu ana­lysieren oder zu verbessern. So können Makler, unabhängig von technischen oder kreativen Kenntnissen, professionell auf Social Media auftreten. Mit den richtigen Prompts sind Makler mit wenig Zeitaufwand erfolgreich auf Social Media unterwegs. Das Jahr 2025 bietet die perfekten Voraussetzungen.

Videos, Avatare und Influencer mit KI

Videos auf Social Media beeindrucken bei KI-generierten Landschaften, Tieren und Charakteren mit erstaunlichem Realismus. „Kamerascheue“ Makler können mit einem individuell gestalteten Avatar auf Social Media präsent sein, ohne regelmäßig vor die Kamera treten zu müssen. Der eigene Avatar ist dabei kaum noch vom „echten Makler“ zu unterscheiden.

Ein spannender Trend: KI-­Influencer spielen eine immer größere Rolle. Darunter versteht man virtuelle Persönlichkeiten mit teilweise Millionen von Followern. Inwiefern solche virtuellen In­fluencer für den Social-Media-­Auftritt eines Maklers sinnvoll sind, bleibt offen.

Erfolgreiche Posts clever wiederverwenden

Erfolgreiche Inhalte können mit KI-Unterstützung ganz einfach wiederverwendet und für verschiedene Social-Media-Plattformen optimiert werden – durch sogenanntes „Re­purposing“. Nach dem Prinzip „Aus einem mach zehn“ entstehen z. B. aus einem YouTube-Video mehrere kurze Reels, aus einem Blogpost ein Instagram-­Karussell oder aus einem LinkedIn-­Beitrag ein Threads-­Beitrag. Übrigens: Repurposing ist nicht zu verwechseln mit dem sogenannten Content Recycling, bei dem derselbe Inhalt auf der gleichen Plattform wiederverwendet wird.

„Snackable Content“ für junge Zielgruppen

Ein erfolgreicher Social-Media-Auftritt erfolgt jedoch nicht ganz ohne den Makler. Der Makler sollte die KI-Ergebnisse immer noch vor allem fachlich überprüfen und mit aktuellen Social-Media-Trends vergleichen. Der sogenannte „snackable Content“ ist ein wichtiger Trend für den Erfolg des Maklers. Darunter versteht man leicht verdauliche Inhalte in Form kurzer, prägnanter Informationshäppchen, die schnell konsumierbar sind:

  • sehr kurze, auf den Punkt gebrachte Inhalte,
  • ideal für eine geringe Aufmerksamkeitsspanne,
  • typischerweise in Formaten wie kurzen Videos, Infografiken oder Carousels,
  • visuell ansprechend und sofort verständlich.

Die Kombination aus KI, zielführenden Prompts, dem Fachwissen des Maklers und aktuellen Social-­Media-Trends eröffnet 2025 neue Chancen für einen erfolgreichen Auftritt auf Instagram, LinkedIn und Co.

Diesen Beitrag lesen Sie auch in AssCompact 02/2025 und in unserem ePaper.

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