AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement https://www.asscompact.de/ AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement de Thu, 18 Jun 2026 18:37:09 +0200 Thu, 18 Jun 2026 13:26:00 +0200 Hans-Peter Wolf startet als CPTO bei blau direkt http://www.asscompact.de/node/171843

Im Rahmen des Ausbaus von blau direkt zu einer Agentic-Operating-Platform wird der Plattformexperte Hans-Peter Wolf Chief Product & Technology Officer. blau direkt will Technologie so einsetzen, dass damit u. a. komplexe Prozesse zwischen Vermittler, Pool und Gesellschaften eigenständig orchestriert werden.

171843 18. Juni 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Das Führungsteam von blau direkt wächst weiter: Seit dem 15.06.2026 hat der international erfahrene Plattformexperte Hans-Peter Wolf die Position des Chief Product & Technology Officer (CPTO) bei dem Lübecker Unternehmen übernommen.

Wolf verfügt über Erfahrung im Aufbau von skalierbaren Plattformen und KI-Lösungen in der Finanzdienstleistungsbranche. Er ist Gründer und langjähriger CEO von Appway. Nach der Übernahme von Appway durch die FNZ Group war er u. a. als Strategic Advisor und Group CTO des globalen Wealth-Management-Plattformanbieters tätig.

blau direkt wird Agentic-Operating-Platform

Der Technologieanbieter investiert laut eigenen Angaben bereits seit Jahren in die Digitalisierung und Automatisierung von Prozessen, um seine Vermittler im Arbeitsalltag zu entlasten. Nun will blau direkt mit der Ernennung von Hans-Peter Wolf die Weichen für den nächsten Entwicklungsschritt stellen. Ziel sei demnach der weitere Ausbau des Unternehmens zu einer Agentic-Operating-Platform. Diese soll „weit über klassische Softwarelösungen und Automatisierung“ hinausgehen.

Denn blau direkt zufolge steht die Branche aktuell vor dem Übergang zu autonomen und proaktiven KI-Systemen. Bislang habe künstliche Intelligenz eher punktuell unterstützt, heißt es. Wie blau direkt mitteilt, setze man als Agentic-Operating-Platform Technologie so ein, dass damit auch komplexe Prozesse zwischen Vermittler, Pool und Gesellschaften zunehmend eigenständig orchestriert, Entscheidungen vorbereitet und Abläufe automatisiert im Hintergrund ausgeführt werden. Für Partner des Unternehmens sollen daraus eine weitere Reduzierung administrativer Tätigkeiten, deutlich schnellere Abwicklungszeiten und eine höhere Servicequalität in der Betreuung ihrer Kunden folgen.

Darüber hinaus erweitert blau direkt seine Plattform in Zukunft um zusätzliche Investment- und Finanzlösungen, heißt es. Damit werde für Vermittler die technologische Grundlage geschaffen, um neben dem Versicherungsgeschäft auch Vermögensaufbau, Altersvorsorge und weitere finanzielle Bedürfnisse ihrer Kunden über ein einziges zentrales System abwickeln zu können. (lg)

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Bild: © blau direkt

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„Für einen grundlegenden Wandel in der BU ist es zu spät“ http://www.asscompact.de/node/171832

Jeder vierte Mensch in Deutschland wird statistisch gesehen mindestens einmal im Leben berufsunfähig. Dennoch bleibt die Verbreitung der BU gering. Wie können Vermittler zur Verbreitung beitragen? Welche Rolle spielen sie bei der Leistungsprüfung? Und was steckt hinter dem Konzept des „BU-Tresors“?

171832 18. Juni 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement Interview mit Matthias Helberg, Gründer und Inhaber von Matthias Helberg Versicherungsmakler e. K.
Herr Helberg, Ihr Maklerunternehmen spezialisiert sich unter anderem auf die Beratung und Vermittlung von Berufsunfähigkeitsversicherungen (BU). Die Liste der Anbieter ist in den letzten Jahren kürzer geworden. Wie sehen Sie die aktuelle Marktlage in der BU?

Es zeigt sich immer mehr, dass die Berufsunfähigkeitsversicherung alles andere als eine einfache Versicherung ist. Für die Versicherten ist das schon immer so, weil die Versicherungsbedingungen schwer verständlich sind und bereits beim Abschluss viele Gefahren lauern. Je besser aber die Versicherungsbedingungen in den letzten Jahren geworden sind, je verbraucherfreundlicher die Rechtsprechung, desto schwieriger wird anscheinend auch das Handling für die Versicherer. Hinzu kommt ein starker Wettbewerb in einem Markt, der längst nicht so stark wächst, wie er eigentlich müsste.

Statistisch gesehen wird einer von vier Angestellten im Laufe seines/ihres Arbeitslebens mindestens einmal berufsunfähig. Warum, wenn das der Fall ist, bleibt die Verbreitung der BU immer noch auf relativ niedrigem Niveau?

Das hat viele Gründe. Zum einen fängt es damit an, dass sich wohl kaum jemand gerne vorstellt, in die Lage zu kommen, nicht mehr arbeiten zu können – und was das für das Einkommen und das eigene Leben bedeutet. „Ich werde schon nicht berufsunfähig“ und „Ich spare lieber und lebe dann davon“ sind zwei häufige Einwände. Zum anderen liegt es an unserer Branche. Eine immer größere Spreizung der Berufsgruppen führt dazu, dass viele Berufsgruppen wie Handwerker und soziale Berufe wie Altenpfleger sich keine BU mehr leisten können. Hinzu kommt eine nach wie vor strenge Gesundheitsprüfung, vor allem auch bei psychischen Vorerkrankungen. Wenn ein Großteil der Zielgruppe sich die Absicherung nicht leisten kann und ein anderer großer Teil an den Gesundheitsfragen scheitert, muss man sich über die geringen Wachstumsraten nicht wundern.

Wo sehen Sie hier Ihre Rolle als Makler, um bei der Verbreitung zu helfen?

Aufklären, aufklären, aufklären – so könnte man unsere Tätigkeit als Makler beschreiben. Über die geringe staatliche Absicherung aufklären, durch Schilderung realer Leistungsfälle über den praktischen Nutzen und die Funktionsweise einer BU aufklären, aber auch über die Stolpersteine, die im Abschluss liegen – Stichwort Gesundheitsfragen. Dazu gehört auch zu versuchen, die Hemmschwelle abzusenken, die ersten Schritte zu machen. So kann man bei uns z. B. anonym eine Ersteinschätzung bekommen, wie sich eventuelle psychische Vorerkrankungen oder eine Therapie auf die Versicherbarkeit auswirken. Ein weiterer Ansatzpunkt ist, Eltern schon sehr frühzeitig für die Absicherung ihrer Kinder zu sensibilisieren. Das bedeutet, sie darauf aufmerksam zu machen, dass sie ihrem Kind über den „Umweg“ einer Grundfähigkeitsversicherung den Wechsel in eine BU bereits ab Alter 6 Monate ermöglichen können. Den Schutz braucht man zwar vor allem erst später im Leben, es ist aber Glückssache, wie die Konditionen dann aussehen und ob er dann überhaupt noch zu bekommen und bezahlbar ist.

Die Deutsche Rück hat ein Konzept, das sich „BU-Tresor“ nennt und das die Idee einer PKV-Anwartschaft auf die Berufsunfähigkeitsversicherung überträgt. Könnte das bei der Verbreitung helfen?

Auf jeden Fall! Viele unserer Kundinnen und Kunden würden das sofort machen, weil sie den Nutzen des frühen Einfrierens des Gesundheitszustands wertschätzen. Außerdem würden ihnen die vergleichsweise geringen Kosten einer Anwartschaft den finanziellen Spielraum verschaffen, auch andere, kindgerechte Absicherungen zu nutzen, wie z. B. eine Kinderinvaliditätsversicherung.

Warum ist ein solches Konzept Ihrer Meinung nach bei den Erstversicherern noch nicht verfügbar?

Das würde ich auch gern wissen. Ein Argument, das ich gehört habe, sind die geringen Verdienstmöglichkeiten für den Vertrieb. Ich sehe das vollkommen anders: Mit einer BU-Anwartschaft sichere ich mir die Kunden von morgen. Ich kann sogar meinen Bestand durch diese „Verjüngung“ aufwerten, was sich im Fall eines Unternehmensverkaufs positiv auswirken sollte.

Ein Drittel aller BU-Anträge scheitert, weil sich die Versicherten während der Leistungsprüfung nicht mehr beim Versicherer melden. Können Sie erklären, warum?

Auch dafür wird es mehrere Gründe geben. So kann dem einen oder anderen bewusst werden, vielleicht doch nicht berufsunfähig zu sein. Der Hauptgrund dürfte aber in der mangelnden Unterstützung liegen.

Was müsste passieren, damit sich die Situation ändert?

Wir Vermittler sind doch die Vertrauenspersonen der Versicherten oder sollten es jedenfalls sein. Eigentlich müssten wir viel stärker eingebunden werden. Aber Haftungsfragen und mangelnde Vergütung für die Unterstützung machen ein Engagement unattraktiv. Andererseits bin ich inzwischen der felsenfesten Überzeugung, dass man als Vermittler erst durch die Begleitung der Versicherten im Leistungsfall das Produkt BU und seine Funktionsweise richtig kennenlernt. Für mich ist jeder Leistungsfall eine Art Weiterbildung in Sachen Berufsunfähigkeitsversicherung.

Könnten Vermittler dabei unterstützen, dass sich die Zeit für die Leistungsregulierung, die ja immerhin im Schnitt fast ein halbes Jahr beträgt, verringert?

Ja, selbstverständlich. Wenn sie wissen, was sie tun. Dazu gehört schon vieles, bevor überhaupt ein Leistungsantrag beim Versicherer gestellt wird. Wir „erziehen“ unsere Kundinnen und Kunden, sich möglichst frühzeitig bei uns melden. Dadurch können wir vieles vorbereiten und den Ablauf gleich richtig einstielen. Auch deswegen liegt die Bearbeitungsdauer „unserer“ Leistungsfälle deutlich unter sechs Monaten, der Rekord liegt bei einem Tag.

Und abschließend: Wie wird sich die BU Ihrer Meinung nach in den nächsten Jahren weiterentwickeln?

Für einen grundlegenden Wandel ist es zu spät. Die Marktmechanismen erlauben es nicht. Die Grundfähigkeitsversicherung, bei der so vieles anders und besser laufen sollte, wird meines Erachtens eine große Enttäuschung für die Versicherten und dem Weg der BU in Sachen Überoptimierung folgen. Wir brauchen etwas ganz Anderes. Aber dazu vielleicht ein andermal mehr.

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Suche nach Versicherungen im Wandel: Wonach wird gegoogelt? http://www.asscompact.de/node/171842

Wie suchen Verbraucher hierzulande online nach Versicherungen? Dies hat die Digitalagentur MAI mediaworx beleuchtet. Wie die Analyse anhand von Google-Keywords zeigt, verändert KI die Suche grundlegend. Der Begriff „Versicherungsmakler" zählt bei den Suchanfragen zu den Gewinnern.

171842 18. Juni 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die Berliner Digitalagentur MAI mediaworx hat die Ergebnisse ihrer neuen Studie „So sucht Deutschland nach Versicherungen“ vorgestellt. Auf Grundlage von über 1.700 Google-Keywords im Kontext von Versicherungen aus dem Zeitraum Mai 2022 bis April 2026 zeigt die Analyse, wie sich die digitale Nachfrage nach Versicherungsprodukten hierzulande verändert hat. Brand-Keywords sind Suchanfragen mit konkretem Markenbezug, zum Beispiel „ERGO Zahnzusatzversicherung“. Bei Non-Brand-Keywords handelt es sich um generische Produktsuchen, also beispielsweise „Zahnzusatzversicherung“. Sämtliche Auswertungen beziehen sich dabei auf jährliche Entwicklungen. Alle Vergleiche Year-over-Year (YoY) beziehen sich auf das letzte Jahr (2025/26) gegenüber dem Vorjahr (2024/25).

Gesamte Suchnachfrage erstmals rückläufig

Das Gesamtsuchvolumen der Versicherungsbranche ist von 60,1 Millionen Suchanfragen im Betrachtungszeitraum 2022/23 auf einen Höchststand von 72,1 Millionen 2024/25 gestiegen. Im laufenden Jahr hat sie sich zum ersten Mal spürbar um 7% auf 66,8 Millionen Suchanfragen verringert. Der Rückgang trifft laut MAI mediaworx generische Non-Brand-Suchen (−9%) deutlich stärker als markenbezogene Anfragen (−3%). Wie die Digitalagentur weiter mitteilt, falle der Zeitpunkt genau mit dem Rollout der Google AI Overviews in Deutschland am 26.03.2025 zusammen.

Einbruch beim Anteil der Informationssuchen

Informationsbezogene Suchanfragen haben stark an Volumen abgenommen (−8 bis −53%), weil Google AI Overviews viele Antworten direkt in der Suche liefert. Das Interesse der Verbraucher bleibt jedoch bestehen, es wird nur zunehmend von KI-Systemen quasi abgefangen. Suchanfragen mit transaktionaler Absicht, als mit konkretem Ziel eines Abschlusses, haben sich dagegen stabil entwickelt oder sind weiter gewachsen.

Die zehn meistgesuchten Versicherungen

Wie der Blick auf die Top 10 offenbart, liegen die klassischen Massenprodukte wie Rechtsschutz-, Kfz- und Zahnzusatzversicherung in der Rangliste der meistgesuchten Produkte vorn. Sie kommen auf jeweils über 1,3 Millionen Suchanfragen pro Jahr. Auf den Rängen 3 bis 6 landen Reiserücktritts-, Haftpflicht- und private Krankenversicherung. Die Top 10 komplettieren die Auslandskranken-, die Hausrat-, die Berufsunfähigkeits- und die E-Scooter-Versicherung.

Fast alle Top-Produkte verlieren laut MAI mediaworx aber zweistellig an Volumen. Die einzigen Ausreißer nach oben bilden die E-Scooter-Versicherung (+9%) als junge Nischenkategorie und die nahezu stabile Zahnzusatzversicherung. Auch hier lässt sich vermuten, dass sich die Nutzer der Google-Suche in die KI verschieben. „Dass es einen allgemeinen Interessenrückgang gibt, der auf bestimmte Ursachen zurückzuführen ist, wäre unbekannt“, heißt es von den Studienautoren.

„Versicherungsmakler“ unter den Gewinnern bei Suchanfragen

Welche Begriffe haben bei den Suchanfragen am meisten zugelegt? Das größte absolute Wachstum lässt sich laut MAI mediaworx beim dem Begriff „Krankenkassen“ beobachten mit einem Plus von über 1,6 Millionen Suchanfragen pro Jahr (+203%). Eine Ursache dürfte die anhaltende Debatte um Beitragssteigerungen und Kassenwechsel sein. Zu den weiteren Gewinnern zählen „Familienversicherung“ mit einem Zuwachs von 83%, „Versicherungsmakler“ mit einer Steigerung von 64% und „betriebliche Altersvorsorge“ mit einem Wachstum von 25%. Unter den aufstrebenden Nischen stechen „PKV Beitragserhöhung“ (+179% YoY) und „Familienversicherung Ehepartner“ (+153% YoY) hervor.

Klassische Massenprodukte mit Einbußen

Indes verlieren die großen Volumenprodukte absolut: „Kfz-Versicherung“ verbucht ein Minus von 16%, „Reiserücktrittsversicherung“ ein Minus von 13% und „Haftpflichtversicherung“ verliert 12%. Informationsgetriebene Begriffe wie „Krankenkassen im Vergleich“ (−52%) und „Krankenversicherung der Rentner“ (−53%) büßen fast die Hälfte ihres Volumens ein.

Diese Marken dominieren

Im Marken-Ranking ergibt die Auswertung ein klares Bild: HUK führt bei der Suche im Kfz-Segment mit 339.400 Suchen pro Jahr und einem Anstieg von 28% sowie bei der Suche nach Haftpflicht und Hausrat. ERGO dominiert in den Bereichen Zahnzusatz und Sterbegeld, ARAG den Rechtsschutz, ADAC den Reiserücktritt, HanseMerkur die Auslandskrankenversicherung und Debeka die private Krankenversicherung.

Lesen Sie auch: Kfz-Tarifsuche per KI: Vermittler noch gefragt?
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Neuer Aufkäufer will Maklerhäuser mit KI optimieren http://www.asscompact.de/node/171841

In Köln hat sich ein neuer Konsolidierer gegründet. Moritz Delbrück und Philipp Kanschick haben die Modern Insurance Technology GmbH gegründet. Das Unternehmen will sich auf die Übernahme von Maklerbetrieben konzentrieren und diese mit KI-Lösungen effizienter machen.

171841 18. Juni 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Es gibt einen neuen Player am Konsolidierungsmarkt: Er heißt Modern Insurance Technology, oder kurz: die MoIn Group. Moritz Delbrück und Dr. Philipp Kanschik, beide auch aus der Versicherungsbranche bekannt (respektive ARAG und Policen Direkt), haben sie zusammen mit dem IT-Experten André Hoendgen gegründet, wie Delbrück und Kanschick u. a. auf LinkedIn bekanntgeben.

Pläne der MoIn Group

Die MoIn Group will sich als „das erste AI-Roll-up der deutschen Maklerbranche“ etablieren. Heißt: Man möchte profitable Maklerhäuser übernehmen, diese in ihrer unternehmerischen Identität bestehen lassen und sie um KI-Agenten ergänzen, die im Tagesgeschäft sofort entlasten, so schreibt Delbrück auf LinkedIn. Seiner Meinung nach lasse sich der Großteil der täglichen Arbeit bereits jetzt signifikant verbessern. Denn Makler würden rund die Hälfte ihrer Arbeitszeit mit Verwaltung und IT statt mit ihren Kunden verbringen.

Kanschik ergänzt in seinem LinkedIn-Post, dass sich die Technologie dafür fundamental verändert habe. Die KI-Welle erlaube heute eine Entlastung im Backend und ein Tempo in der Verwaltung, das vor wenigen Jahren „noch undenkbar gewesen wäre“.

Die ersten Übernahmen sind wohl auch schon vonstattengegangen: Compari aus Mellrichstadt und die Sünderwald-Gruppe aus Chemnitz befinden sich bereits an Bord.

Bekannte Investoren im Hintergrund

Der Versicherungsmonitor berichtet außerdem über die Kapitalgeber der MoIn Group – und die sind keine Unbekannten. Rund 60% am Unternehmen hält der US-Investor Warburg Pincus, dem auch die Mehrheitsanteile an blau direkt sowie der Netfonds AG angehört. Die restlichen Anteile sind auf kleinere Investoren aufgeteilt. Neben den drei Gründern sind das Branchenexperten wie Torsten Oletzky, ehemaliger Vorstandsvorsitzender der ERGO, aber auch der ehemalige Bundesfinanzminister Christian Lindner. (mki)

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Vermittler hadern mangels KI-Unterstützung durch Versicherer http://www.asscompact.de/node/171838

KI ist im Versicherungsvertrieb bei Weitem noch nicht flächendeckend im Einsatz. Laut einer neuen Studie vermissen die meisten der befragten Versicherungsvermittler Unterstützung seitens der Versicherer für eine effektive KI-Nutzung im Arbeitsalltag, die dafür erforderliche Ausstattung und geeignete KI-Tools.

171838 18. Juni 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Trotz medialem Hype sei der Einsatz von künstlicher Intelligenz im Versicherungsvertrieb noch erstaunlich wenig verbreitet, so das Fazit der aktuellen Studie „KI im Vertrieb“. Für die Studie hat der CRM/CX-Softwareanbieter BSI Software gemeinsam mit der Fachhochschule der Wirtschaft (FHDW) im ersten Quartal 2026 fast 1.900 Ausschließlichkeitsvermittler aus einem breiten Spektrum an Versicherern in Deutschland befragt.

 

Vermittler hadern mit mangelnder KI-Unterstützung

 

So gaben 39% und damit die relative Mehrheit der befragten Ausschließlichkeitsvermittler an, KI im Arbeitsalltag eher selten (22%) oder nie (17%) zu verwenden. Lediglich 31% nutzen künstliche Intelligenz häufig oder sehr häufig. „KI bietet dem Vertrieb enorme Chancen, der flächendeckende Einsatz lässt aber noch auf sich warten“, erklärt Oliver Schellenberger, Professor für Versicherungen und Finanzdienstleistungen am FHDW-Standort in Mettmann.

Es mangelt an KI-Tools und Unterstützung

Die Studie zeigt die Gründe: Einer jeweils deutlichen Mehrheit der Befragten fehlt es an der nötigen Unterstützung seitens der Versicherer, um KI effektiv im Arbeitsalltag einsetzen zu können, sowie allgemein an der hierfür erforderlichen Ausstattung und passenden KI-Tools.

 

Vermittler hadern mit mangelnder KI-Unterstützung

 

Demnach fühlen sich 68% der Befragten durch ihren Versicherer beim Einsatz von KI schlecht oder sehr schlecht unterstützt. 54% sagen, sie seien schlecht oder sehr schlecht dafür ausgestattet, KI effektiv bei der Arbeit einzusetzen. Und 69% geben an, die Versicherer würden keine ausreichenden KI-Tools bereitstellen.

Mehrheit der Befragten offen für KI

Offenheit gegenüber dem Einsatz von KI im Vertrieb besteht derweil durchaus, wie die Studie außerdem zeigt. So sehen 59% der Befragten in der neuen Technologie eine Chance für ihre Arbeit in den kommenden fünf Jahren. Und wer KI bereits verwendet, ist von den Vorteilen überzeugt: 70% sagen, der Einsatz von KI würde ihre Produktivität und Effektivität bei der Arbeit erhöhen. Nur 16% sind anderer Ansicht.

Vermittler nutzen vor allem Chatbots wie ChatGPT

Was die Werkzeuge zur KI-Nutzung angeht, setzen 87% der Umfrageteilnehmer auf Chatbots wie ChatGPT oder Microsoft Copilot. Es folgen mit großem Abstand generative KI für Dokumente (24%), CRM-Automatisierung (9%) und Lead-Scoring (5%).

„KI wird derzeit vor allem zur Prozessoptimierung und Zeitersparnis eingesetzt, nicht aber für innovativere Vertriebsansätze wie Cross-Selling, Lead-Qualifizierung oder datenbasierte Kundenanalyse“, erläutert Sebastian Pitzler, Executive Vice President AI bei BSI Software.

Nachholbedarf in Sachen Information und Aufklärung

Doch ein Teil der Befragten fühlt sich noch nicht ausreichend informiert: So können 28% der Befragten bei der offenen Frage, welche Chancen und Risiken KI in den nächsten fünf Jahren bietet, keine Angaben machen.

 

Vermittler hadern mit mangelnder KI-Unterstützung

 

„Die Branche muss von der Diskussion in die Umsetzung kommen. Wer jetzt investiert, sichert sich Wettbewerbsvorteile bei Produktivität, Mitarbeiterbindung und Innovation“, unterstreicht Professor Schellenberger. „KI ist ein strategischer Wachstumstreiber für die Versicherungswirtschaft“, ergänzt Pitzler. Ihr volles Potenzial entfalte sie aber nur dann, wenn Versicherer die nötige Infrastruktur zur Verfügung stellen würden. Der Vertrieb sei bereit, er warte auf die richtigen Tools. (tik)

Weitere News rund um das Thema künstliche Intelligenz, neue Services und digitale Lösungen lesen Sie auch in der Rubrik „Management & Vertrieb“.
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HanseMerkur launcht PKV-Tarif für Beamtenanwärter http://www.asscompact.de/node/171830

Die HanseMerkur hat ihre Produktpalette in der privaten Krankenversicherung erweitert und einen Tarif für Beamtenanwärter und Referendare an den Start gebracht. Der Tarif setzt auf ein gehobenes Leistungsniveau zu einem preiswerten Beitrag. Der Versicherer will damit weiter den Beamtenmarkt erschließen.

171830 18. Juni 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Der Hamburger Versicherer HanseMerkur hat sein Angebot in der privaten Krankenversicherung erweitert. Das neue Produkt Be Fit Start fokussiert sich auf beihilfeberechtigte Beamtenanwärter und Referendare und ist gezielt auf die Ausbildungsphase zugeschnitten.

Be Fit Smart komplettiert die Be-Fit-Produktfamilie: Neben dem neuen Produkt bietet HanseMerkur auch Be Fit Smart für beitragssensible Beamte als auch Be Fit Best, welcher auf gehobenes Leistungsniveau setzt.

Das Produkt bietet Berufsanfängern leistungsstarke Absicherung auf dem Niveau von Be Fit Best, aber zu einem preiswerten Beitrag, so HanseMerkur. Leistungsmerkmale inkludieren u.a. eine Beitragsgarantie während der Ausbildungszeit für bis zu 60 Monate, Leistungen über die Höchstsätze der GOÄ /GOZ hinaus, späterer Tarifwechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung sowie Flexibilität bei temporärer Beihilfeunterbrechung, etwa zwischen Ende des Referendariats und Übernahme in den Schuldienst.

Der Versicherer setzt mit dem Launche des neuen Produkts seine strategische Initiative zur systematischen Erschließung des Beamtenmarktes fort. „Der Beamtenmarkt ist fachlich anspruchsvoll und die Zielgruppe ausgesprochen heterogen – ein Anwärter hat andere Erwartungen und Möglichkeiten als ein Beamter im aktiven Dienst“, sagt Eric Bussert, Vorstand Vertrieb und Marketing bei der HanseMerkur. (js)

Weitere aktuelle Meldungen über neue Tarife und Anpassungen bei Versicherungsprodukten lesen Sie in unserer Rubrik „Assekuranz“.
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Versicherungsbetrug: Falscher Verdacht, aber keine Entschädigung http://www.asscompact.de/node/171793

Ein Gastronom zeigt einen Einbruch in seinen Weinkeller an und gerät selbst in Verdacht. Ermittler vermuten Versicherungsbetrug und durchsuchen seine Räume. Obwohl später die Täter ermittelt werden, bleibt eine Entschädigung aus, da der Anfangsverdacht laut Gericht als vertretbar gilt.

171793 18. Juni 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Ein Gastronom meldet einen Einbruch in seinen Weinkeller und gerät wenig später selbst ins Visier der Ermittler. Die Staatsanwaltschaft vermutet Versicherungsbetrug und lässt Geschäfts- sowie Privaträume durchsuchen. Zwar werden später die tatsächlichen Täter ermittelt, doch eine Entschädigung für den Betroffenen bleibt aus. Daraufhin klagt dieser, doch das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main weist Amtshaftungsansprüche gegen das Land Hessen zurück. Der für die Durchsuchung maßgebliche Anfangsverdacht sei aus Sicht der Ermittlungsbehörden vertretbar gewesen.

Einbruch und aufkommender Verdacht

Im Jahr 2021 wurde in den Weinkeller des vom Kläger betriebenen Hotels und Restaurants in Eltville eingebrochen. Entwendet wurden hochwertige Weine und Champagner. Zunächst ging die Polizei von einem Einbruchsdiebstahl aus. Im weiteren Verlauf stützte der ermittelnde Beamte jedoch den Verdacht, der Kläger könne die Tat vorgetäuscht haben, um Versicherungsleistungen zu erlangen. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft ordnete das Amtsgericht Wiesbaden eine Durchsuchung der Geschäfts- und Privaträume an.

Einstellung der Ermittlungen und Klage auf Entschädigung

Die Maßnahme blieb hinsichtlich des Betrugsverdachts ohne Ergebnis. Später wurden die tatsächlichen Täter ermittelt und das Verfahren gegen den Kläger eingestellt. Dieser verlangte daraufhin Schadenersatz wegen Amtspflichtverletzung, unter anderem wegen einer Rufschädigung und gesundheitlicher Beeinträchtigungen. Das Landgericht Wiesbaden hatte die Haftung des Landes dem Grunde nach zunächst bejaht.

Auf die Berufung des Landes änderte das OLG Frankfurt die Entscheidung und wies die Klage weitgehend ab. Im Amtshaftungsprozess komme es nicht auf die inhaltliche Richtigkeit staatsanwaltschaftlicher oder richterlicher Entscheidungen an. Maßgeblich sei, ob die Maßnahmen bei Abwägung der Interessen vertretbar gewesen seien. Ein Anfangsverdacht dürfe nicht auf bloßen Vermutungen beruhen, könne aber auf kriminalistische Erfahrung gestützt werden.

OLG: Durchsuchung war vertretbar

Dies sei hier der Fall gewesen. So seien 216 Flaschen gezielt ausgewählt, unbeschädigt entnommen und umverpackt worden – ein atypischer Ablauf für einen Einbruchsdiebstahl. Zudem hätten veröffentlichte Unternehmenszahlen auf wirtschaftliche Schwierigkeiten hingedeutet. Daraus habe sich aus Sicht der Ermittler ein möglicher Anreiz für einen Versicherungsbetrug ergeben. Auch der Auslandsaufenthalt des Klägers zur Tatzeit habe den Verdacht nicht entkräftet, da die Einschaltung von Helfern naheliegend gewesen sei.

Ansprüche auf Schmerzensgeld verneinte das Gericht ebenfalls. Für Schäden infolge strafprozessualer Maßnahmen gelte das Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen als abschließende Regelung.

Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Eine Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesgerichtshof (BGH) ist möglich. (bh)

 

OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 11.06.2026 - Az. 1 U 37/25

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Exklusiv: Neue AssCompact Studie zeigt Trends des Maklermarkts der Zukunft http://www.asscompact.de/node/171827

In welchen Beratungsfeldern erwarten Makler Wachstumschancen? Wie intensiv läuft die Konsolidierung weiter? Und wie stark prägt das Alter die Maklerschaft? Die aktuelle „AssCompact Trendstudie Maklermarkt 2030+“ hat sich dazu ein Meinungsbild bei mehr als 1.000 Maklerinnen und Maklern eingeholt.

171827 17. Juni 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Wie sieht der Maklermarkt der Zukunft aus? Mit dieser Frage beschäftigt sich die neue Studie „AssCompact Trendstudie Maklermarkt 2030+“. Die Studie hat das Fachmagazin AssCompact in Kooperation mit Klaus-Jürgen Baum, KJB Consulting, und Dr.-Ing. Dietmar Kottmann, Oliver Wyman, durchgeführt. Die Analyse basiert auf einer sehr großen Stichprobe von insgesamt 1.042 befragten Versicherungsmaklern – größtenteils mittelständische Maklerhäuser und Regionalmakler – und wurde flankiert durch die Unterstützung der Partner BDVM, BVK, Fonds Finanz, GA Group, Markel und VEMA. Auf Basis der Umfrageergebnisse, die Dr.-Ing. Kottmann auf dem BDVM-Symposion am 16.06.2026 bereits in Teilen vorstellte, kristallisieren sich u.a. diese drei Trends als prägend für den Versicherungsmaklermarkt im Jahr 2030 heraus:

  • In den Beratungsfeldern verschieben sich die Wachstumschancen.
  • Die Konsolidierung wird mit Tempo weitergehen.
  • Die Altersstruktur prägt den Maklermarkt stärker denn je.
Sach und bKV mit Wachstumschancen

Bis 2030 verschieben sich laut „AssCompact Trendstudie Maklermarkt 2030+“ die Wachstumschancen für Versicherungsmakler in den Beratungsfeldern deutlich. Geschäftspotenzial wird vor allem in der Sachversicherung erwartet. In der gewerblichen Sach gehen 54% der Befragten von einer wachsenden (< 10% Wachstum) bzw. stark wachsenden (> 10% Wachstum) Marktentwicklung aus. Hinzu kommt aber, dass die Makler in der Sachversicherungssparte mit einer stark technologiegetriebenen Entwicklung rechnen. Bereits heute gehen 62% der befragten Makler davon aus, dass das private Sachgeschäft künftig überwiegend über Vergleichsplattformen und digitale Marktplätze abgewickelt wird. Nur rund ein Drittel bejaht zudem die Frage, dass Makler in der gewerblichen wie privaten Sachversicherung zum wichtigsten Absatzweg zählen werden. Damit verlagert sich das Geschäft zunehmend in standardisierte, digitale Prozesse, während die Bedeutung klassischer Beratung in der Breite tendenziell abnimmt.

Parallel dazu gewinnen im Bereich der Personenversicherung insbesondere die betriebliche Krankenversicherung sowie biometrische Vorsorgelösungen an Bedeutung. In der bKV erwarten 56% der Befragten eine wachsende bis stark wachsende Marktentwicklung, in der Biometrie immerhin noch 45%. In der privaten Altersvorsorge teilen diese Einschätzungen dagegen nur 34%, in der PKV und Pflege 42%.

Im Bereich der privaten Vorsorge nehmen die befragten Makler zudem ein wachsendes Potenzial für komplexere Vorsorgelösungen an, die eine höhere Beratungsintensität erfordern und stärker auf individuelle Kundenbedarfe zugeschnitten sind. Während daher im Sachgeschäft die Technologie als wettbewerbsentscheidend beurteilt wird, kristallisiert sich in der Personenversicherung laut Maklervotum der Spezialisierungsgrad in der Beratung als kompetitiver Vorteil heraus.

Unternehmensgröße ist entscheidend für den Erfolg

Ein weiteres Ergebnis der Studie: Die Konsolidierung im Maklermarkt setzt sich in den kommenden Jahren mit Tempo fort. Sie zeigt dabei eine klare Tendenz zugunsten größerer Anbieter. Die Umfrage unter Maklern verdeutlicht nämlich, dass die Unternehmensgröße zunehmend Wettbewerbsvorteile bringt, da größere Maklerhäuser organisch besser wachsen und Marktchancen effizienter nutzen können. So berichten fast 30% der Maklerhäuser im untersten Umsatzbereich (bis 250.000 Euro) davon, dass ihre Umsätze in den vergangenen drei Jahren stabil bis rückläufig waren. In den Maklerhäusern bis 500.000 Euro Umsatz lag dieser Anteil bei 22%. Größere Maklerhäuser – Umsätze in Höhe von 751.000 Euro und größer – verzeichnen dagegen kaum bis keine rückläufigen Umsätze, sondern berichten verstärkt über eine positive Umsatzentwicklung.

Nachfolgeproblematik trifft vor allem kleine Makler

Gleichzeitig prägt die Altersstruktur den Maklermarkt stärker denn je: Etwa 70% der befragten Makler sind älter als 50 Jahre, 56% sogar älter als 55 Jahre. Vor diesem Hintergrund sind viele Makler offen für externe Lösungen wie Unternehmensverkauf oder Verrentung. Rund 46% der Befragten geben dies als bevorzugte Nachfolgelösung an. Und kleinere Maklerunternehmen sind wiederum besonders von Nachfolgeproblemen betroffen. Gerade in den unteren Umsatzgrößenklassen bis 250.000 Euro und 251.000 Euro bis 500.000 Euro ist der Anteil an Häusern, die einen Nachfolger/Übernehmer suchen bzw. sich auf die Maklerrente vorbereiten, im Vergleich mit größeren Maklerhäusern deutlich erhöht.

Insgesamt erwarten daher mehr als 60% mittelfristig einen deutlichen Rückgang der Maklerzahlen, was die Konzentration im Markt weiter beschleunigen dürfte. Ende 2025 zählte die Statistik der IHK noch rund 47.000 Makler in Deutschland. Für jüngere und kleinere Maklerhäuser wird es damit noch wichtiger, sich durch Spezialisierung, Digitalisierung und insbesondere auch durch strategische Partnerschaften mit anderen Maklern im Wettbewerb zu behaupten. (as)

AssCompact Wissen Digitalkongress Maklermarkt 2030+

Inwiefern laut „AssCompact Trendstudie Maklermarkt 2030+“ Technologie den Wettbewerb im Versicherungsvertrieb generell beeinflussen wird und welche Konsequenzen das auf das Kundenerlebnis haben wird, wird in den kommenden Tagen hier auf asscompact.de und im Newsletter veröffentlicht.

Eine intensive Beschäftigung mit den Ergebnissen der „AssCompact Trendstudie Maklermarkt 2030+“ findet außerdem im AssCompact Wissen Digitalkongress Maklermarkt 2030+ statt. Dieser läuft am 09.07.2026 auf Zoom ab. Weitere Infos dazu und die Anmeldung gibt es hier: AssCompact Wissen Digitalkongress Maklermarkt 2030+

Die Studie kann demnächst auch über die AssCompact Studienabteilung erworben werden.

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Stabwechsel im Vorstand der DEURAG http://www.asscompact.de/node/171828

Die DEURAG Deutsche Rechtsschutz-Versicherung AG hat ab 2027 einen neuen Vertriebsvorstand: Auf Stephan Mielke folgt Daniel Kempchen. Mielke wiederum übernimmt die Leitung der Organisationsdirektion Freie Vertriebe bei SIGNAL IDUNA und folgt damit auf Ulrich Scheele.

171828 17. Juni 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die DEURAG Deutsche Rechtsschutz-Versicherung AG, eine Tochter der SIGNAL IDUNA Gruppe, besetzt die Position des Vertriebsvorstandes zum 01.01.2027 neu: Daniel Kempchen wird demnach Nachfolger von Stephan Mielke.

Der 43-jährige Kempchen ist bereits seit 01.01.2025 Vorstandsvorsitzender und CEO der SIGNAL IDUNA Ungarn (SIHU) und verantwortet dort die strategische Weiterentwicklung des Unternehmens. Der Versicherungsexperte verfügt über langjährige internationale Managementerfahrung. Er war u. a. bei der Generali-Gruppe in Mittel- und Osteuropa tätig. Innerhalb der SIGNAL IDUNA Gruppe in Budapest und Dortmund übernahm er diverse Führungsaufgaben. Seit dem Jahr 2018 verantwortete Kempchen die Bereiche Produktentwicklung, Vertrieb und Marketing der SIGNAL IDUNA Ungarn.

Mielke ist seit 2009 bei der SIGNAL IDUNA Gruppe, wo der 50-Jährige verschiedene Führungspositionen im Vertrieb innehatte. Bevor er zum 01.01.2023 in den Vorstand der DEURAG wechselte, war Mielke Gebietsdirektor in Oldenburg. Bei der DEURAG war er für wesentliche Unternehmensbereiche von Vertrieb und Produktmanagement über Personal bis hin zu Kapitalanlagen verantwortlich und trieb laut dem Unternehmen die strategische Weiterentwicklung maßgeblich voran. Zum Jahreswechsel wird er die Leitung der Organisationsdirektion Freie Vertriebe bei SIGNAL IDUNA übernehmen und folgt damit auf Ulrich Scheele an, der sich in den Ruhestand verabschiedet. (lg)

News über weitere personelle Veränderungen in der Finanz- und Versicherungsbranche lesen Sie in der Rubrik „Personen“.

Bild: © SIGNAL IDUNA

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Neues Maklerhaus mit Fokus auf Ruhestandsplanung gestartet http://www.asscompact.de/node/171826

Mit der BoomerFinance GmbH startet ein neues Beratungshaus, das sich dem durch die Alterung der Gesellschaft hervorgerufenen strukturellen Wandel widmet. Das Haus will einen ganzheitlichen Beratungsansatz aus Vermögen, Vorsorge, Struktur und Lebensqualität bieten.

171826 17. Juni 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Deutschland steht vor einer massiven Ruhestandswelle: 15 bis 20 Millionen Babyboomer werden bis Mitte der 2030er-Jahre aus dem Berufsleben ausscheiden und damit die Anforderungen an Finanzberatung und Vermögensstrukturierung grundlegend verändern, so heißt es in einer Mitteilung des neu gegründeten Beraterhauses BoomerFinance.

Das Haus, welches u. a. auch als Versicherungsmakler nach § 34d GewO eingetragen ist, widmet sich diesem strukturellen Wandel. Ziel sei, Finanzberatung als Financial Wellbeing zu denken – weg von isolierten Finanzentscheidungen, hin zu einem ganzheitlichen Ansatz aus Vermögen, Vorsorge, Struktur und Lebensqualität.

Hintergrund

Getragen werde das Unternehmen von neun erfahrenen Gründungspartnerinnen und -partnern, darunter ausschließlich ehemalige Vorstände, Unternehmen und Führungskräfte der Finanz- und Investmentbranche aus dieser Generation. Initiator der Gesellschaft ist Olaf Neuenfeldt, der auf internationale Erfahrung u. a. bei der Lloyds Banking Group, Prudential, Aegon und der Al Rajhi Gruppe zurückblickt. Als Vorsitzender der Initiative Ruhestandsplanung, Buchautor und langjähriger Referent beschäftigt er sich seit vielen Jahren mit strategischer Ruhestandsplanung.

Weiterhin gehören zum Gründerkreis Branchenexperten wie Claus Gillen, früher bei McKinsey, MLP SE und Formaxx AG bzw. JDC Group und Bonnfinanz.

Charles Neus war zuletzt als Leiter Altersvorsorge-Lösungen bei Schroders tätig und hatte zuvor Führungspositionen bei J.P. Morgan AM und Fidelity inne. Er verfügt über langjährige Erfahrung im Asset-Management und in der Entwicklung strategischer Altersvorsorgelösungen.

Ganzheitlicher Beratungsansatz

Mit dem Eintritt der Babyboomer-Generation in den Ruhestand wächst der Bedarf an strukturierter, unabhängiger Beratung erheblich, so BoomerFinance. Gleichzeitig fehle es aber bislang an integrierten Lösungen, die finanzielle, rechtliche und persönliche Aspekte zusammenführen. BoomerFinance möchte hier ansetzen und Beratung breiter verstehen. Finanzielle Sicherheit solle nicht mit einzelnen Produkten beginnen, sondern mit Überblick, Struktur und langfristiger Klarheit. Financial Wellbeing beschreibe damit die Verbindung aus finanzieller Stabilität, persönlicher Vorsorge sowie Gesundheit, Langlebigkeit und Lebensqualität.

Ein zentraler Bestandteil dieses Ansatzes sei auch das Themenfeld „Frauen und Finanzen“. Frauen seien in zentralen Finanzfragen häufig strukturell benachteiligt, etwa durch unterbrochene Erwerbsbiografien, strukturell geringere Einkommen sowie eine geringere Beteiligung am Kapitalmarkt. BoomerFinance will diese Lücke gezielt adressieren und das Thema stärker in den Mittelpunkt moderner Ruhestandsplanung rücken.

Zielgruppe

Im Mittelpunkt stehen Menschen ab etwa 50 Jahren, die über gewachsene Vermögensstrukturen verfügen und sich mit komplexen Zukunftsfragen auseinandersetzen, etwa dem richtigen Zeitpunkt für den Ruhestand, der nachhaltigen Sicherung ihres Lebensstandards oder dem strukturierten Einsatz ihres Vermögens. Der Beratungsansatz von BoomerFinance gehe dabei bewusst über klassische Finanzthemen hinaus. Neben Vermögensstrukturierung, Einkommens- und Entnahmestrategien sowie Nachfolge- und Generationenplanung werden auch Aspekte wie Gesundheit, Langlebigkeit und Lebensqualität systematisch in die Planung integriert. Weiterhin will BoomerFinance als ThinkTank und Plattform für die Weiterentwicklung von Financial Wellbeing agieren, um neue Standards in der Ruhestandsplanung zu entwickeln und dieses Beratungsfeld gemeinsam mit Partnern weiterzuentwickeln. (mki)

Bild: die Geschäftsführer der BoomerFinance GmbH (v. l. n. r.): Olaf Neuenfeldt, Claus Gillen, Charles Neus

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Wettbewerbsanalyse: Neue Lösung für Versicherer http://www.asscompact.de/node/171824

Smart InsurTech stellt Versicherern eine neu entwickelte automatisierte Wettbewerbsanalyse zur eigenständigen Nutzung bereit. Mit dieser Sammelberechnung können Versicherer ihre Tarife strukturiert und datengestützt im Wettbewerbsumfeld beleuchten.

171824 17. Juni 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Smart InsurTech hat eine neue Self-Service-Lösung zur automatisierten Wettbewerbsanalyse für Versicherer konzipiert. Mit dieser Sammelberechnung haben Versicherer die Möglichkeit, ihre Tarife ohne lange Abstimmungsprozesse strukturiert und datengestützt im Marktumfeld zu analysieren. Die Grundlage bilden rund 80.000 Tarife von über 300 Gesellschaften, die im Vergleichsrechner der Versicherungsplattform Smart Insur zur Verfügung stehen.

„Der Wettbewerb in der Versicherungswirtschaft wird zunehmend datengetrieben“, berichtet Markus Niederreiner, Chief Executive Officer (CEO) der Smart InsurTech AG. „Produktentscheidungen und Preisstrategien müssen heute schneller und fundierter getroffen werden als noch vor wenigen Jahren, sonst riskiert man Margenverluste oder Marktanteile. Mit der automatisierten Marktanalyse schaffen wir für Versicherer eine transparente Entscheidungsgrundlage auf Basis realer Marktdaten“, so Niederreiner weiter. Der Anspruch von SmartInsurTech sei dabei, Markttransparenz strategisch nutzbar zu machen.

Markttransparenz auf Grundlage realer Vermittlerdaten

Die Sammelberechnung macht Effizienzgewinne im Produktmanagement und Pricing möglich, wie es von Smart InsurTech weiter heißt. Anstelle individueller Auswertungen mit längeren Abstimmungsschleifen können Anwender ihre Analysen in wenigen Schritten selbst konfigurieren – von der Sparte über die Wettbewerberauswahl bis zur Datengrundlage.

Die Auswertungen stützen sich auf tatsächlich im Vermittlermarkt generierten Berechnungen der Plattform Smart Insur. Die Datengrundlage speist sich aus Tausenden realen Berechnungen pro Monat. „Versicherer erhalten Einblicke in reale Marktbewegungen statt modellhafter Simulationen“, erklärt Niederreiner weiter. „So erkennen Versicherer sofort, wo ihr Tarif im Vergleich zur von ihnen definierten Peer Group steht und wo Preis- oder Leistungsanpassungen sinnvoll sein können.“

Das Ergebnis sei eine strukturierte Auswertung mit direkter Vergleichbarkeit der Tarife unter identischen Parametern. Optional lässt sich eine vertiefte qualitative Leistungsbewertung ergänzen. Die neue Self-Service-Lösung verringert den Analyseaufwand, die Kosten und beschleunigt die Bereitstellung belastbarer Ergebnisse, wie Smart InsurTech unterstreicht.

Analyse flexibel konfigurierbar

In der Marktanalyse stehen derzeit zehn Sparten zur Verfügung, darunter Wohngebäude-, Haftpflicht-, Hausrat-, Rechtsschutz- und Unfallversicherung. Die Zusammenstellung der Vergleichsgruppe erfolgt individuell inklusive optionaler Integration von Sondertarifen. Versicherer können nicht nur die Marktdaten der Smart Insur-Plattform verwenden, sondern auch eigene Daten einbinden. (tik)

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PKV wächst erneut – Deutsche wünschen sich Wahlfreiheit http://www.asscompact.de/node/171823

Die PKV ist auch 2025 erneut gewachsen. Insgesamt stieg die Gesamtzahl der Versicherungen auf 41 Millionen, teilt der PKV-Verband mit. Gleichzeitig kritisiert der Verband die steigende Versicherungspflichtgrenze: Eine Umfrage zeigt, dass die Mehrheit der Deutschen sich Wahlfreiheit im Gesundheitssystem wünscht.

171823 17. Juni 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die private Krankenversicherung ist auch im Jahr 2025 gewachsen. Das geht aus Zahlen hervor, die der Verband der Privaten Krankenversicherung e. V. (PKV-Verband) veröffentlicht hat. Demnach ist die Gesamtzahl der Versicherungen im vergangenen Jahr um rund 0,9 Millionen auf knapp 41 Millionen gestiegen – ein Plus von 2,3% gegenüber dem Vorjahr.

Zusatzversicherung als Wachstumsmonitor

Erneut hat sich dabei die Zusatzversicherung als Wachstumsmonitor erwiesen: Rund 873.000 zusätzliche Verträge verzeichnet der PKV-Verband für 2025 im Vergleich zum Vorjahr. Das ist ein Zuwachs von 2,8%. Auch die Vollversicherung entwickelt sich stabil: Nach Abzug der Sterbefälle ist der Bestand um 49.700 Versicherte gestiegen. Insgesamt waren 2025 8,79 Millionen Menschen PKV-vollversichert, 0,6% mehr als im Vorjahr.

In diesem Zusammenhang kritisiert der Verband auch die Pläne der Bundesregierung, die Versicherungspflichtgrenze außerordentlich um 3.600 Euro pro Jahr anzuheben. Zusammen mit der regulären Anhebung müssen Angestellte künftig über 84.400 Euro verdienen, um von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in die PKV wechseln zu können. Dadurch verlieren fast 1 Million Menschen in Deutschland ihre Wahlfreiheit, so der Verband. Insgesamt brauche Deutschland aber mehr Wahlfreiheit, nicht weniger, so Thomas Brahm, der Vorsitzende des PKV-Verbandes. „Der Wettbewerb zwischen GKV und PKV ist ein Motor für Qualität, Innovationen und Wirtschaftlichkeit, weil beide Säulen des dualen Systems um die beste Versorgung ringen.“

Mehrheit der Deutschen will Wahlfreiheit – unabhängig vom Einkommen
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Eine Umfrage des Meinungsforschungsinstituts INSA zeigt, dass sich die Mehrheit der Deutschen genau diese Wahlfreiheit wünscht: Mehr als jeder Zweite (52%) möchte laut den Ergebnissen der Umfrage, dass Angestellte unabhängig vom Einkommen die Möglichkeit, zwischen GKV und PKV zu wechseln. 15% lehnen das ab, ein Drittel ist entweder unentschieden oder macht keine Angabe.

Ohne den Zugang der Angestellten zur PKV steht der Wettbewerb vor dem Aus, so der PKV-Verband. Von dem Ringen um das bessere Preis-Leistungs-Verhältnis profitieren aber alle Versicherten: Es fordert sowohl die GKV als auch die PKV gleichermaßen, stetig besser zu werden, und effizient mit den Mitteln umzugehen, um die Versicherten zu überzeugen, so der Verband.

Höhere Beitragsbemessungsgrenze kann sich „verheerend“ auswirken

Neben der Versicherungspflichtgrenze soll auch die Beitragsbemessungsgrenze steigen. Millionen Versicherte müssen mit höheren Beiträgen rechnen, während ihre Wechselmöglichkeiten begrenzt werden. Das sei für den Wirtschaftsstandort Deutschland sowie für jüngere Generationen „verheerend“, so Brahms. „Mitten in der Wirtschaftskrise trifft die zusätzliche Belastung besonders qualifizierte Fachkräfte in zukunftsträchtigen Wachstumsbranchen, auf die Deutschland dringend angewiesen ist.“ (js)

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Interhyp setzt bei Sofortentscheidung auf fino digital http://www.asscompact.de/node/171822

Die Interhyp nutzt im Zuge der Sofortentscheidung für Baufinanzierungen die digitale Bonitätsdatenvalidierung des FinTechs fino digital. Mit „Instant-Baufi“ erhalten Kunden nach maximal 30 Minuten eine verbindliche Aussage, ob und zu welchen Konditionen die Finanzierung möglich ist.

171822 17. Juni 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Der Vermittler privater Baufinanzierungen Interhyp setzt bei seiner Sofortentscheidung für Immobilienfinanzierungen bei der Bonitätsdatenvalidierung von Privatkunden auf fino digital. Bei dem FinTech handelt es sich um einen Spezialisten im Bereich der Konto- und Datenanalyse.

Die Wahl fiel auf fino digital aufgrund der hohen Datenqualität, wie das Unternehmen mitteilt. Exakte und aussagekräftige Daten würden für eine detailreiche und richtige Einschätzung des jeweiligen Kunden sorgen. Die Analyse umfasst 500 Kategorien und ergebe qualitativ hochwertige Bonitätsdaten, die zu einer hohen Prognosesicherheit der Machbarkeit des Kunden bezüglich seiner Bonität führen würden, wie es in der Pressemitteilung weiter heißt.

Die ING Deutschland und die Interhyp Gruppe haben vor Kurzem mit „Instant-Baufi“ eine Sofortentscheidung für Immobilienfinanzierung gestartet. Damit erhalten Kunden nach maximal 30 Minuten eine verbindliche Aussage durch die ING, ob und zu welchen Konditionen die Finanzierung möglich ist. (tik)

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US Treuhand erweitert Führungsteam http://www.asscompact.de/node/171821

Der Anbieter für US-Immobilienfonds US Treuhand setzt weiter auf Wachstumskurs und verstärkt sein Team: Simon Schmidt übernimmt als Direktor die Verantwortung für den Bereich Business Development. Fabian Frenz, seit 2022 im Unternehmen, steigt zum Leiter Marketing und Vertrieb auf.

171821 17. Juni 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Personelle Änderungen bei der US Treuhand: Der Anbieter für US-Immobilienfonds hat sein Führungsteam ausgebaut. Simon Schmidt leitet als Direktor den Bereich strategische Weiterentwicklung und die Marktpositionierung. Er soll Initiativen rund um das Business Development starten. Gleichzeitig übernimmt Fabian Frenz, seit 2022 im Unternehmen, als Leiter Marketing und Vertrieb noch mehr Verantwortung.

Schmidt verfügt über langjährige Erfahrung in der Finanz- und Investmentbranche mit Schwerpunkt Vertrieb, Marktzugang und strategische Partnerschaften. Nach Stationen als Finanzanlagenvermittler und Account Executive bei Fisher Investments war er zuletzt bei der Private-Market-Plattform portagon. Dort baute er ein Netzwerk aus Banken, Vermögensverwaltern und Finanzberatern auf.

Frenz hat als ehemals langjähriger Expansion Manager bei Maklerhäusern profunde Branchenerfahrung im Immobilienbereich. Vor seiner Tätigkeit bei der US Treuhand war er bei den Unternehmen VON POLL und Century 21 tätig, bevor er zur US Treuhand wechselte. Nach nun dreieinhalb Jahren im Vertriebsteam übernimmt er die Leitung Marketing und Vertrieb. (tik)

Bild: © US Treuhand

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Arbeitgeber darf Home-Office aufheben - wenn gut begründet http://www.asscompact.de/node/171820

Arbeitnehmer erwerben durch eine langjährige Home-Office-Praxis keinen automatischen Anspruch auf mobiles Arbeiten. Schränkt der Arbeitgeber Home-Office jedoch ein, sollte er nachvollziehbar begründen, warum mehr Präsenz erforderlich ist. Fehlt dies, kann die Weisung unwirksam sein.

171820 17. Juni 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Ein aktuelles Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf (ArbG) stellt in Sachen Home-Office Folgendes fest: Eine langjährige Praxis oder interne Regelungen begründen für Arbeitnehmer grundsätzlich keinen Anspruch auf das Arbeiten von zu Hause. Arbeitgeber können den Arbeitsort im Rahmen ihres Direktionsrechts bestimmen und Beschäftigte wieder ins Büro zurückbeordern.

Im konkreten Fall setzte das Gericht dieser Befugnis jedoch Grenzen und erklärte eine Weisung zur festen Präsenz von Montag bis Donnerstag für unwirksam.

Streit um Reduzierung von Home-Office

Der Kläger ist seit 2014 als IT-Mitarbeiter in einem Krankenhaus tätig und arbeitete über Jahre hinweg regelmäßig etwa zur Hälfte im Home-Office, insbesondere montags und freitags. Im Sommer 2025 kam es jedoch zu einem Kurswechsel: Nach internen Problemen im Zusammenhang mit einem SAP-Releasewechsel und aus Sicht des Arbeitgebers unzureichender Projektsteuerung ordnete ein Vorgesetzter an, das „externe Arbeiten“ für den Kläger vollständig zu streichen.

In der Folge wurde ihm zwar im Zuge der Nachsorge einer Erkrankung wieder ein Home-Office-Tag pro Woche eingeräumt. Der Arbeitgeber hielt jedoch daran fest, dass der Beschäftigte an den übrigen vier Tagen im Betrieb erscheinen müsse. Gegen diese Weisung setzte sich der Arbeitnehmer gerichtlich zur Wehr.

Zur Begründung führte er an, es fehle an sachlichen Gründen für die Einschränkung, zudem erfordere seine Tätigkeit keine verstärkte Präsenz. Darüber hinaus verwies er auf seine familiäre Situation, gesundheitliche Belastungen sowie die erhebliche Entfernung zwischen Wohnort und Arbeitsstätte.

Nach einer weiteren Erkrankung beantragte der Kläger im Oktober 2025, für die Dauer von 24 Wochen zumindest montags und freitags im Home-Office arbeiten zu dürfen, um notwendige Nachsorgetermine wahrnehmen zu können. Zwar gestattete der Arbeitgeber zwischenzeitlich die Arbeit im Home-Office an Freitagen, hielt im Übrigen jedoch an der Weisung fest, dass der Kläger an den verbleibenden Tagen im Betrieb zu erscheinen habe.

Kein Anspruch auf 50% Homeoffice

Mit seinem Hauptantrag verfolgte der Kläger das Ziel, dauerhaft 50% seiner Arbeitszeit im Home-Office erbringen zu dürfen. Einen entsprechenden Anspruch erkannte das Gericht jedoch nicht an.

Weder aus dem Arbeitsvertrag noch aus der im Unternehmen kommunizierten Regelung zum „externen Arbeiten“ lasse sich ein Rechtsanspruch ableiten. Bei der Mitteilung der Abteilungsleitung handele es sich vielmehr um eine Rahmenvorgabe für mögliche Genehmigungen, nicht aber um eine verbindliche Zusage mit einklagbarer Wirkung.

Auch das Argument einer betrieblichen Übung griff nach Auffassung des Gerichts nicht durch. Die über einen längeren Zeitraum praktizierte Homeoffice-Nutzung begründe für sich genommen keinen dauerhaften Anspruch. Ebenso wenig habe sich das Direktionsrecht des Arbeitgebers durch die bisherige Praxis auf einen bestimmten Arbeitsort verfestigt.

Trotzdem: Unwirksame Weisung mangels angemessener Interessenabwägung

Erfolg hatte der Kläger hingegen mit seinem Feststellungsantrag gegen die konkrete Weisung, an vier Tagen pro Woche im Betrieb arbeiten zu müssen.

Das Arbeitsgericht stellte klar, dass Arbeitgeber den Arbeitsort zwar grundsätzlich im Rahmen ihres Direktionsrechts nach § 106 GewO festlegen können. Dieses Weisungsrecht müsse jedoch nach „billigem Ermessen“ ausgeübt werden, wofür eine nachvollziehbare Abwägung der beiderseitigen Interessen erforderlich sei.

Daran fehlte es nach Auffassung der Kammer im konkreten Fall. Der Arbeitgeber habe nicht überzeugend begründen können, warum ausgerechnet die Präsenzpflicht des Klägers geeignet sein sollte, die angeführten Defizite in der Organisation zu beheben, zumal auch externe Mitarbeiter des Klägers weiterhin überwiegend remote arbeiteten. Wenn die Kommunikation ohnehin digital erfolge, sei nicht ersichtlich, weshalb sich die Zusammenarbeit durch eine Präsenz im Büro verbessern sollte.

Auch das Argument einer erleichterten Kontrolle ließ das Gericht nicht gelten. Gerade im IT-Bereich seien Arbeitsprozesse regelmäßig digital dokumentiert und damit transparent nachvollziehbar. (bh)

ArbG Düsseldorf, Urteil vom 11.02.2026 – Az: 3 Ca 6587/25

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Neue Förderung „Gewerbe zu Wohnen“ http://www.asscompact.de/node/171819

In Deutschland stehen viele Büros und Ladengeschäfte leer, während es an Wohnungen mangelt. Mit dem neuen Förderprogramm will die Bundesregierung hier Abhilfe schaffen. Ab Juli soll der Umbau von Gewerberäumen zu Wohnungen gefördert werden.

171819 17. Juni 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Im Juli soll das neue Förderprogramm „Gewerbe zu Wohnen (GzW)“ des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen starten. Im Rahmen der Bundesförderung gibt es Zuschüsse für den Umbau von Gewerberäumen in Wohnungen. Konkret wird der Umbau von zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht zu Wohnzwecken genutzten Gebäuden oder nicht zu Wohnzwecken genutzten Teilen von Gebäuden zu Wohnraum gefördert. Die Gebäude müssen beheizt sein. Das unterscheidet sie zum Beispiel von Lagerräumen, die nicht für den Umbau geeignet wären.

„Wir bekämpfen Leerstand, schaffen dringend benötigten Wohnraum und treiben gleichzeitig die klimagerechte Sanierung und Weiterentwicklung unserer Städte voran“, sagt Verena Hubertz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen. „Mit einem Zuschuss von bis zu 30.000 Euro je entstehender Wohneinheit setzen wir bewusst einen starken Anreiz. Die Förderung ist für Investoren höchst attraktiv — und gleichzeitig ein kraftvoller Impuls, um Projekte zu starten, die unsere Städte nachhaltig verändern“, so Hubertz weiter.

Eckpunkte der Förderung
  • Durch den Umbau muss mindestens eine neue Wohneinheit entstehen.
  • Anträge stellen können alle Investoren. Investor meint im Rahmen dieser Förderung den Auftraggeber der Maßnahme, der ein oder mehrere Nichtwohngebäude oder Teile von solchen Gebäuden zu Wohnraum umbauen möchte. Dies können natürliche oder juristische Personen (des öffentlichen oder privaten Rechts) sowie Personengesellschaften sein. Auch Selbstnutzer können die Förderung beantragen.
  • Für alle geförderten Wohn­einheiten muss mindestens der Standard „Effizienzhaus 85 Erneuerbare-Energien“ oder „Effizienzhaus Denkmal Erneuerbare-Energien“ erreicht werden.
  • Gefördert werden bis zu 30% von maximal 100.000 Euro förderfähige Ausgaben pro durch Umbau entstehende Wohneinheit als direkter Zuschuss – also bis zu 30.000 Euro direkter Zuschussförderung. Ausgaben im Zusammenhang mit der energetischen Sanierung zählen nicht dazu.
  • Die Förderung lässt sich grundsätzlich mit anderen Förderungen kombinieren.
  • Die Gesamtförderung pro Unternehmen wird grundsätzlich bei 300.000 Euro gedeckelt.
  • Die Antragstellung muss vor Vorhabenbeginn erfolgen.

Weitere Informationen gibt es auf der Website der KfW sowie auf der Internetseite des BMWSB.

Weitere News rund um den Immobilienmarkt und den Bereich Baufinanzierung finden Sie in der Rubrik „Immobilien“.
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Europace: So haben sich Immobilienpreise zuletzt entwickelt http://www.asscompact.de/node/171816

Laut Hauspreis-Index EPX des Europace Finanzierungsmarktplatzes zeigten sich die Preise am deutschen Immobilienmarkt im Mai 2026 stabil. Lediglich die Preise für neue Ein- und Zweifamilienhäuser haben leicht zugelegt. Somit hält der Trend von April an.

171816 17. Juni 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die Transaktionsplattform für Immobilienfinanzierungen, Bausparprodukte und Ratenkredite Europace hat neue Daten des Hauspreis-Index EPX veröffentlicht. Der Index basiert auf tatsächlichen Immobilienfinanzierungs-Transaktionsdaten des Europace Finanzierungsmarktplatzes. Im Mai ist eine stabile Entwicklung der Preise am Immobilienmarkt hierzulande zu beobachten. Der Gesamtindex ist im Mai nur minimal um 0,11% auf 221,83 Punkte gestiegen. Gegenüber dem Vorjahresmonat bedeutet dies ein Plus von 1,48%.

Leichte Zunahme der Neubaupreise

Lediglich die Preise für neue Ein- und Zweifamilienhäuser haben im Mai um 0,33% zugelegt. Dabei handelt es sich um den stärksten monatlichen Zuwachs aller Segmente. Der Index erhöhte sich auf 244,56 Punkte, im Jahresvergleich ergibt sich ein Plus von 2,16%. Mit diesen leichten Zuwächsen im Neubau setzt sich der Trend vom April laut Europace fort.

Die Preise für Eigentumswohnungen haben im Mai nur geringfügig angezogen, und zwar um 0,15% auf 219,63 Punkte. Im Jahresvergleich bedeutet dies eine Zunahme von 1,17%. Damit würden Wohnungen ein verlässlicher Stabilitätsanker bleiben, auch wenn die Dynamik etwas nachlasse, wie es von Europace dazu heißt.

Andere Entwicklung im Bestand

Ein anderes Bild ergibt sich beim Bestandssegment. Die Preise für bestehende Ein- und Zweifamilienhäuser sind im Mai um geringfügige 0,12% gestiegen. Der Index lag bei 201,029 Punkten. Im Jahresvergleich zeigt sich ein Plus von 1,01%. Der Markt zeige sich damit insgesamt stabil, aber zunehmend uneinheitlich, so Europace.

„Dass wir einen Preisanstieg im Neubau sehen, verwundert angesichts der globalen Lage und steigenden Bauleistungspreisen kaum”, erklärt Stefan Münter, Vorstand und Co-CEO von Europace. „Wichtig für Verbraucher: Die Investition ins Eigenheim sollte bei weiterhin rasant steigenden Mieten ins Auge gefasst werden; wir sehen im Mai erneut Zuwächse um 0,52% im Vergleich zum Vormonat April. Bestandsobjekte und Eigentumswohnungen sind attraktive Optionen, um den Geldbeutel langfristig zu schonen, insbesondere in Metropolregionen“, so Münter weiter.

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Deutsche Wohnen: Gericht mildert DSGVO-Bußgeld auf 900.000 Euro http://www.asscompact.de/node/171782

900.000 statt 14,5 Mio. Euro: Das Landgericht Berlin I hat das ursprüngliche DSGVO-Bußgeld gegen Deutsche Wohnen deutlich reduziert. Zugunsten des Immobilienunternehmens wertete das Gericht, dass der Umgang mit der DSGVO anfangs unklar war und auch externe Berater eingebunden waren.

171782 17. Juni 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Das Landgericht (LG) Berlin I hat gegen die Deutsche Wohnen SE ein Bußgeld in Höhe von 900.000 Euro wegen Verstößen gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verhängt. Das Urteil fiel damit erheblich milder aus als der ursprüngliche Bußgeldbescheid. Die Berliner Datenschutzbeauftragten hatten ursprünglich ein Bußgeld von rund 14,5 Mio. Euro gegen die Immobiliengesellschaft verhängt.

Verstöße gegen DSGVO-Grundsätze

Die 26. Große Strafkammer des Gerichts sah es als erwiesen an, dass das Unternehmen gegen Vorgaben der DSGVO verstoßen hat. Konkret habe die Deutsche Wohnen nach Inkrafttreten der DSGVO die notwendigen technischen und organisatorischen Anpassungen ihrer IT-Systeme nicht rechtzeitig umgesetzt. Dadurch sei die fristgerechte Löschung personenbezogener Daten ehemaliger Mieter nicht sichergestellt gewesen.

Betroffen waren unter anderem sensible Unterlagen wie Gehaltsnachweise, Kontoauszüge und Ausweisdokumente. Nach Auffassung des Gerichts lag ein Verstoß gegen die Grundsätze der Datenminimierung und Speicherbegrenzung gemäß Art. 5 DSGVO vor. In Einzelfällen sei zudem gegen die Rechtmäßigkeitsanforderungen der Datenverarbeitung nach Art. 6 DSGVO verstoßen worden. Die Kammer ging von vorsätzlichem Handeln aus, da es technisch möglich und zumutbar gewesen sei, die Daten besser zu schützen und rechtzeitig zu löschen.

Deutlich reduziertes Bußgeld

Ausgangspunkt des Verfahrens war ein Bußgeldbescheid der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit aus dem Jahr 2019. Nachdem das Verfahren zunächst eingestellt und später nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH)wieder aufgenommen worden war, kam es nun zur inhaltlichen Entscheidung.

Bei der Bemessung des Bußgeldes berücksichtigte das Gericht unter anderem, dass die Verstöße in der Einführungsphase der DSGVO stattfanden und das Unternehmen externe Berater sowie IT-Experten zur Umsetzung der neuen Anforderungen hinzugezogen hatte. Auch die Aufsichtsbehörde habe zu Beginn Schwierigkeiten bei der Anwendung der neuen Vorschriften gehabt.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann mit dem Rechtsmittel der Rechtsbeschwerde angefochten werden.

LG Berlin I, Urteil vom 09.06.2026 – Az.: 526 OWi LG 1/20

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Neuer Maklerfavorit in der privaten Haftpflichtversicherung http://www.asscompact.de/node/171803

Eine der wichtigsten Absicherungen für Privatpersonen ist die Haftpflichtversicherung. Daher wird die private Haftpflichtversicherung auch von einem Großteil der Makler vermittelt. Doch welche Anbieter stehen aktuell in der Gunst der Vermittler? Wer der neue Maklerfavorit ist, verrät die Bildergalerie aus „AssCompact TRENDS II/2026“.

171803 16. Juni 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement ]]>
Makler erwarten schwierige wirtschaftliche Zeiten http://www.asscompact.de/node/171805

Makler stehen vor einer Phase zunehmender wirtschaftlicher und struktureller Herausforderungen, so die Einschätzung des BDVM beim Symposium in Köln. Während sich die Sachversicherung von einem harten in einen weicheren Marktzyklus bewegt, verschärft die schwache Konjunktur die Bedingungen zusätzlich.

171805 16. Juni 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Versicherungsmakler müssen sich auf schwierige wirtschaftliche Zeiten einstellen. Die gesamtwirtschaftliche Situation in Deutschland gepaart mit dem sich verschärfenden Fachkräftemangel beeinträchtigen die Geschäftsbedingungen für Versicherungsmakler, resümiert Thomas Billerbeck, Präsident des Bundesverbandes der Deutschen Versicherungsmakler (BDVM), während des BDVM-Symposiums am 16.06.2026 in Köln.

Makler stehen damit vor der Herausforderung, sich auf ein verändertes Marktumfeld einzustellen, das sich vom bisherigen harten Sachversicherungsmarkt zunehmend entfernt. Nach Jahren steigender Prämien und eingeschränkter Kapazitäten deutet sich eine Phase an, in der der Markt wieder weicher wird und der Wettbewerbsdruck zunimmt.

Gleichzeitig belasten die schwächere wirtschaftliche Entwicklung vieler Unternehmen sowie rückläufige Umsatzmeldungen die Nachfrage- und Risikostrukturen. In der Folge geraten Prämien unter Druck, was zu einer Beeinträchtigung der Umsätze führen kann. Für Makler bedeutet das, dass insbesondere die Risikodifferenzierung noch stärker in den Vordergrund rückt, um die negativen Folgen des gesamtwirtschaftlichen Umfeldes zu kompensieren. Mit Blick Richtung Berlin fordert BDVM-Präsident Billerbeck die Umsetzung wichtiger Reformideen, auch wenn das mitunter schmerzhafte Entscheidungen und Einschnitte bedeuten würde.

Demografie verschärft Kompetenzlücken

Hinzu kommt: Der zunehmende Fachkräftemangel entwickelt sich zu einer weiteren zentralen strukturellen Herausforderungen für Versicherungsmakler. Getrieben durch den demografischen Wandel wird bis 2035 ein Rückgang von rund 20 Millionen Erwerbstätigen erwartet, während lediglich etwa 13 Millionen neue Arbeitskräfte nachrücken.

Diese Entwicklung führt zu einem spürbaren und langfristigen Arbeitskräftemangel, der sowohl Nachwuchs- als auch Kompetenzlücken verschärft. Besonders betroffen ist der Verlust erfahrener Fachkräfte: Viele langjährig tätige Underwriter und Spezialisten scheiden aus dem Berufsleben aus und nehmen ihr über Jahrzehnte aufgebautes Erfahrungswissen mit.

Dieser Wissensabfluss lässt sich nur begrenzt kompensieren und wird die Versicherungsbranche nachhaltig prägen, prognostiziert Billerbeck. Der Wettbewerb um Talente – der „War for Talent“ – wird sich dadurch weiter verschärfen und alle Versicherungsmakler gleichermaßen betreffen. Unternehmen müssen sich daher frühzeitig auf steigenden Druck bei Rekrutierung, Bindung und Qualifizierung einstellen.

Der BDVM selbst will mit einer neuen Imageoffensive dem Fachkräftemangel begegnen. Dazu ist etwa die Produktion eines Imagefilms über das Berufsbild des Versicherungsmaklers geplant. Dieser soll BDVM-Mitgliedern zur Verfügung gestellt werden. Der BDVM will mit diesem Schritt eine bessere Verankerung des Berufsbilds Versicherungsmakler in der Gesellschaft erreichen. (as)

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Altersvorsorgedepot: Allianz plant Angebot für alle Produktkategorien http://www.asscompact.de/node/171804

Die Reform der privaten Altersvorsorge ist nun schon seit einigen Wochen beschlossene Sache – und die Versicherer bekennen sich nach und nach zu ihren Plänen für die neue Produktwelt. Die Allianz hat sich nun gemeldet mit einem Bekenntnis, für alle Produktkategorien ein Angebot bereitzustellen.

171804 16. Juni 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Am 01.01.2027 beginnt eine neue Ära für die staatlich geförderte private Altersvorsorge. Riester ist dann offiziell ersetzt durch das von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil vorangebrachte und ursprünglich von der Ampel-Regierung konzipierte Altersvorsorgedepot – in all seinen verschiedenen Ausführungen.

Die Allianz sieht in der Reform neuen Schwung für das Thema Vorsorge, heißt es in einer offiziellen Mitteilung des Versicherers. Mit höherer Flexibilität und einer einfacheren, verständlicheren Förderung können die neuen Vorsorgeangebote demnach mehr Menschen erreichen, die bislang keinen Riester-Vertrag abgeschlossen hatten. Zudem werde der Kreis der Förderberechtigten erweitert, so dass z. B. Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende von der staatlichen Förderung profitieren können.

Einstieg und erster Baustein

Generell sei die staatlich geförderte Vorsorge für viele Menschen der erste Baustein, der Einstieg in die private Altersvorsorge. Das hätten die Erfahrungen bei Riester gezeigt, denn bei der Allianz seien mehr als die Hälfte der Kunden mit neuen Riester-Verträgen beim Abschluss unter 35 Jahre alt gewesen.

Angebote in allen Kategorien

Der Münchner Versicherer habe damit begonnen, ein umfassendes Portfolio auf der Basis des Altersvorsorgereformgesetzes zu entwickeln. So wolle man den Kunden und Kundinnen Angebote in allen drei förderfähigen Produktkategorien machen: für den Altersvorsorgevertrag mit rechtlich zulässigen 80 oder 100% Beitragsgarantie, das Altersvorsorgedepot ohne Beitragsgarantie und das Standarddepot, das gesetzlich festgelegt nur zwei Fonds erlaubt und ebenfalls keine Beitragsgarantie zulässt. Mit den Angeboten gehe Allianz Leben im Schulterschluss mit ihrer Schwestergesellschaft Allianz Global Investors zum 01.01.2027 an den Start. Als Basis für den Altersvorsorgevertrag und das Altersvorsorgedepot soll das Vorsorgekonzept InvestFlex, eine fondsgebundene Rentenversicherung der Allianz, dienen.

Weiterhin bietet die Allianz, wie AssCompact bereits im Mai berichtete, sowohl Kunden als auch Vermittlern einen Fördervergleichsrechner an, mit dem eine erste Indikation eingeholt werden kann, ob das bestehende oder das neue Fördersystem individuell vorteilhafter wäre. (mki)

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Immobilienkäufer achten zunehmend auf Energiebilanz http://www.asscompact.de/node/171801

Beim Kauf einer Immobilie rücken neben Faktoren wie Lage, Größe, Ausstattung und Preis verstärkt Aspekte wie Energiekosten, die energetische Qualität des Objekts sowie mögliche Modernisierungsausgaben in den Mittelpunkt. Dies zeigt eine Umfrage aus dem Hause VON POLL IMMOBILIEN.

171801 16. Juni 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Energiepreise, Inflation und geopolitische Unsicherheiten bleiben auch 2026 zentrale Themen am Immobilienmarkt. Wie aus einer Online-Umfrage des Immobilienmaklerunternehmens VON POLL IMMOBILIEN hervorgeht, richten Kaufinteressenten ihr Augenmerk zunehmend auf laufende Kosten, Energieverbrauch sowie künftige erforderliche Modernisierungsausgaben. Im Rahmen der Erhebung haben die VON POLL IMMOBILIEN Experten beleuchtet, welche Relevanz Energiepreisentwicklungen und Inflation aktuell im Kundengespräch haben, wie stark sich die Energieeffizienz auf die Kaufentscheidung auswirkt und wie sich ihre Bedeutung in den kommenden Jahren entwickeln dürfte.

„Unsere Expertenumfrage zeigt klar, dass Kaufinteressenten Immobilien heute wesentlich ganzheitlicher betrachten als noch vor einigen Jahren. Neben klassischen Faktoren wie Lage, Größe, Ausstattung und Kaufpreis rücken immer stärker auch die laufenden Energiekosten, die energetische Qualität einer Immobilie sowie mögliche zukünftige Modernisierungsinvestitionen stärker in den Fokus“, erklärt Daniel Ritter, geschäftsführender Gesellschafter bei VON POLL IMMOBILIEN. So würden Käufer heute genauer hinterfragen, welche Kosten mittel- und langfristig auf sie zukommen könnten. „Transparenz und eine nachvollziehbare Einordnung des energetischen Zustands gewinnen dadurch spürbar an Bedeutung – sowohl für Kaufinteressenten als auch für Eigentümer“, so Ritter weiter.

Energieeffizienz wirkt sich auf Kaufentscheidung aus

Den Energiepreisen und der Inflation kommt im Kundengespräch eine relevante Bedeutung zu: Während rund 36% der befragten Immobilienexperten dem Thema aktuell eine mittlere Relevanz beimessen, sehen weitere 33% eine große und an die 13% sogar eine sehr große Bedeutung. Nur für lediglich rund 16% sind diese Themen derzeit von untergeordneter Relevanz, für fast 2% von keinerlei Bedeutung.

Wie die Umfrage weiter zeigt, hat die Energieeffizienz einer Immobilie mittlerweile einen deutlichen Einfluss auf die Kaufentscheidung: Etwa 48% der befragten Immobilienexperten berichten von einem starken Einfluss auf die Kaufentscheidung, weitere rund 20% sogar von einem sehr starken Einfluss, während rund jeder Vierte zumindest einen mittleren Einfluss wahrnimmt. Lediglich gut 5% halten die Bedeutung der Energieeffizienz derzeit für gering, kein einziger der Befragten sieht überhaupt keinen Einfluss.

„Wir beobachten verstärkt, dass Käufer energetische Aspekte aktiv in ihre Entscheidungsfindung einbeziehen. Die Energieeffizienz einer Immobilie wird heute deutlich stärker hinterfragt und kann insbesondere bei vergleichbaren Immobilien ein ausschlaggebender Faktor sein“, erläutert Ritter.

Zurückhaltung bei sanierungsbedürftigen Objekten

Laut der befragten Immobilienexperten lässt sich bei sanierungsbedürftigen Immobilien seit Jahresbeginn eher eine zurückhaltendere Nachfrage beobachten. An die 28% stellen keine Veränderung fest, rund 63% berichten von einer leicht oder deutlich rückläufigen Nachfrage. Fast 9% verzeichnen wiederum ein leicht gestiegenes Interesse an sanierungsbedürftigen Objekten.

„Sanierungsbedürftige Immobilien bleiben grundsätzlich gefragt – vor allem in gefragten und sehr guten Wohnlagen – die Dynamik der Nachfrage hat sich jedoch spürbar verändert. Kaufinteressenten achten heute deutlich stärker darauf, welche Investitionen nach dem Kauf notwendig werden könnten und wie gut sich diese kalkulieren lassen. Gerade gestiegene Bau-, Material- und Energiekosten haben die Sensibilität für Sanierungs- und Modernisierungsaufwand sowie Folgekosten erhöht. Gleichzeitig sehen viele Käufer weiterhin Potenzial in sanierungsbedürftigen Immobilien – insbesondere dann, wenn Preis, Zustand und Entwicklungsmöglichkeiten nachvollziehbar und realistisch zusammenpassen“, so Ritter weiter.

Energieeffizienz dürfte weiter an Relevanz zunehmen

Für die kommenden zwei bis drei Jahre gehen die befragten Immobilienexperten einen weiteren Bedeutungszuwachs der Energieeffizienz aus: Etwa 57% der Befragten erwartet, dass die Energieeffizienz von Immobilien deutlich relevanter wird, rund 29% gehen von einer etwas höheren Relevanz aus. Rund 9% rechnen mit keiner wesentlichen Veränderung, während nur etwas über 5% der Befragten von einer etwas geringeren oder deutlich geringeren Bedeutung ausgehen.

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Weitere Meldungen rund um den Immobilienmarkt lesen Sie in unserer Rubrik „Immobilien“.
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Versicherer fordern bAV-Basisprodukt http://www.asscompact.de/node/171800

Der Branchenverband GDV hat ein standardisiertes Basisprodukt für die betriebliche Altersversorgung vorgeschlagen, um die Verbreitung zu erhöhen. Das Produkt soll vor allem für kleine Unternehmen interessant sein, ohne großen Verwaltungsaufwand umsetzbar sein und eine lebenslange Rente bieten.

171800 16. Juni 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) hat im Rahmen einer Pressekonferenz ein standardisiertes Basisprodukt für die betriebliche Altersversorgung (bAV) vorgeschlagen. Eine aktuelle Civey-Befragung unter HR-Entscheidern in Unternehmen im Auftrag des GDV zeigt, dass Unternehmen und Mitarbeitende grundsätzlich positiv gegenüber der bAV eingestellt sind. Auch glaubt die Mehrheit (58%), dass die Bedeutung der bAV in den kommenden fünf Jahren noch zunehmen wird. Zudem sieht die Hälfte der befragten Unternehmen eine bAV als wichtiges Instrument für die langfristige Bindung von Mitarbeitenden.

Allerdings gibt es aus Sicht der Unternehmen auch einige Herausforderungen: Neben den hohen Kosten für Unternehmen (39%), der Unsicherheit über rechtliche Entwicklungen (38%) und den komplexen gesetzlichen Regelungen (36%) sehen viele vor allem das Haftungsrisiko als Barriere. Für 42% der befragten Unternehmen hat das Arbeitgeberhaftungsrisiko eine hohe oder sehr hohe Bedeutung, wenn es um die Entscheidung geht, eine betriebliche Altersvorsorge anzubieten.

„Grenze der Freiwilligkeit“ in der bAV erreicht

Politisch ist die Altersversorgung gerade so aktuell wie kaum zuvor. Die Reform der privaten gesetzlichen Altersvorsorge ist unter Dach und Fach. Die Vorschläge der Rentenkommission werden in den nächsten Wochen erwartet. Die „gesellschaftliche Bereitschaft“ für Veränderung sei aktuell vorhanden, und nun sei ein guter Zeitpunkt, sich diese zu Nutze zu machen, erklärte stellvertretender Hauptgeschäftsführer Moritz Schumann. Die bAV sei der „hidden champion“ der zusätzlichen Altersvorsorge, insbesondere auch deshalb, weil sie Menschen direkt am Arbeitsplatz erreiche, ohne dass diese selbst aktiv werden müssen.

Allerdings sieht der GDV hierzulande die „Grenze der Freiwilligkeit“ in der bAV erreicht. In Deutschland verfügt in etwa jeder zweite Arbeitgeber über eine Betriebsrente, in Ländern wie den Niederlanden und Dänemark sind es dagegen fast neun von zehn Arbeitnehmern. Um die Verbreitung der bAV auch in Deutschland zu erhöhen, plädiert der Branchenverband daher für mehr Verbindlichkeit, etwa in Form eines Opt-out-Modells auf Betriebsebene. Ein solches könne es vor allem für kleinere Unternehmen leichter machen, eine betriebliche Altersvorsorge anzubieten.

Produktvorschlag für bAV-Basisprodukt

Der Branchenverband schlägt dafür ein bAV-Basisprodukt vor, das für „Arbeitgeber einfach handhabbar ist und empfundene Haftungsrisiken ausschließt“. Das Basisprodukt ist als Direktversicherung konzipiert und baut auf bestehende Systeme auf. Es solle allerdings weder tarifliche Lösungen noch weitergehende betriebliche Angebote ersetzen, sondern sich bewusst auf wesentliche Punkte konzentrieren, inklusive einfachem Zugang – wahlweise auch digital –, wenige und klare Wahlmöglichkeiten, einem klaren Ansparprozess und einer lebenslangen Auszahlung im Rentenalter. Kernelement sei eine Kapitalgarantie in Höhe von 80% der eingezahlten Beiträge in der Ansparphase. Zudem soll das Produkt bei einem Arbeitgeberwechsel einfach portabel sein.

Administrative und organisatorische Aufgaben sollen von einer von der Versicherungswirtschaft neu eingerichteten Clearingstelle übernommen werden. Arbeitsrechtliche Restrisiken will die Versicherungsbranche absichern bzw. kollektiv abfedern. Dadurch waren Arbeitgeber beim Basisprodukt haftungsfrei, so der GDV.

Beratungsbedarf niedriger, aber trotzdem vorhanden

Einen Kostendeckel solle es laut dem GDV für ein solches Standardprodukt „per se“ nicht geben, hier würde es durch eine potenzielle Pflichtlösung genügend Skaleneffekte geben, dass die Kosten niedrig gehalten werden können.

Wenn es um den Vertrieb geht, geht der GDV zwar davon aus, dass das Produkt weniger beratungsintensiv als andere, nicht-standardisierte bAV-Lösungen wäre, doch auch hierfür werden Arbeitgeber laut Schumann noch Unterstützung durch Berater benötigen. Wenn man die Produkte dementsprechend „schlank“ konzipiere, könne man Berater trotzdem noch „angemessen vergüten“, so Schumann.

GDV sieht Staat außen vor

Die Lösung solle zudem, anders als bei der Reform der privaten geförderten Altersvorsorge, wo künftig auch der Staat als Anbieter des Standarddepots auftreten wird, aus der Versicherungsbranche kommen. „Ich sehe nicht, dass wir den Staat hier in irgendeiner Weise brauchen“, so Schumann während der Pressekonferenz. Der Markt in der bAV funktioniere und habe genügend Angebote, ein Staatsprodukt sei daher nicht nötig, so Schumann.

bAV zeigte 2025 kaum Wachstum

Die betriebliche Altersvorsorge ist im vergangenen Jahr kaum gewachsen. 2025 stiegen die gebuchten Bruttobeiträge um 0,7% auf rund 19,5 Mrd. Euro, der Vertragsbestand ging um 1,1% zurück. Es bestehe viel Potenzial, so der GDV. Angesichts wirtschaftlicher Unsicherheit und zurückhaltender Neuabschlüsse brauche es klare Reformen. (js)

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Private Equity im Maklermarkt: Abgesang oder Wendepunkt? http://www.asscompact.de/node/171799

Ein Abgesang des Geschäftsmodells PE-finanzierter Konsolidierer ist nicht festzustellen. Das Fenster für attraktive Exits oder Nachfolgelösungen ist so weit offen wie nie zuvor. Doch warum ist das so? Und welche Auswirkung hat diese Situation auf die Bewertung von Maklerhäusern?

171799 16. Juni 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement Ein Artikel von Dr. Stefan G. Adams, Geschäftsführer der Dr. Adams & Associates GmbH & Co. KG

In der jüngsten Vergangenheit häufen sich kritische Stimmen, die das Geschäftsmodell von Private-Equity-finanzierten (PE) Konsolidierern im Versicherungsmaklermarkt infrage stellen. Von einem „Ende des Booms“ oder gar einem „Abgesang“ ist die Rede. Als Transaktionsberater mit langjähriger Expertise in der Begleitung zahlreicher PE-gestützter Akquisitionen zeichnen wir ein differenzierteres Bild: Wir erleben kein Ende, sondern eine fundamentale Verschiebung der Zielsektoren.

Das Kapital hinter den Kulissen

Häufig wird Private Equity als abstraktes „Heuschrecken-Kapital“ missverstanden. Tatsächlich speist sich das Kapital dieser Fonds maßgeblich aus den Einlagen von Lebensversicherern, Pensionskassen, Versorgungswerken und Family Offices. Wer als Versicherungskunde eine private Rentenversicherung bespart, ist indirekt oft selbst an der Rendite dieser Konsolidierer beteiligt. Das Ziel ist schlicht die Steigerung des Unternehmenswertes durch die Realisierung von Skaleneffekten – ein Vorhaben, das je nach operativem Geschick des Konsolidierers unterschiedlich erfolgreich verläuft.

Marktsättigung im High-End-Segment

Die These, dass der Markt „leer gekauft“ sei, ist nur bedingt richtig. Für die Top 200 der umsatzstärksten Maklerhäuser ist die Konsolidierungswelle weitestgehend abgeschlossen. Doch der Blick auf die breite Basis offenbart ein anderes Bild:

Segment 500.000 Euro bis 4 Mio. Euro Courtageeinnahmen: Hier identifizieren wir ein nahezu unerschöpfliches Potenzial für weitere Zukäufe.

Strategiewechsel: Während früher der Fokus auf reinen Industrie- und Gewerbemaklern lag, rücken nun verstärkt gemischte Bestände (Privat & KMU) sowie Maklerpools in das Visier der Investoren.

Risiko-Diversifikation als neuer Treiber

Warum verschiebt sich der Fokus? Die Schwäche der deutschen Kernindustrien und geopolitische Instabilitäten lassen Industriebestände aus Sicht der Investoren risikobehafteter erscheinen. Demgegenüber punkten Privat- und KMU-Bestände durch:

  • Granularität: hohe Diversifikation ohne Klumpenrisiken.
  • Aufwärtspotenzial: Die Prämien im deutschen Sach-Privat-Segment liegen im internationalen Vergleich oft noch unter dem Niveau vergleichbarer Märkte und versprechen überproportionale Steigerungsraten.
  • Resilienz: Diese Portfolios erweisen sich in wirtschaftlichen Krisenzeiten als deutlich stabiler.
Auswirkungen auf die Bewertung

Diese erhöhte Nachfrage beginnt die Multiplikatoren (EBITDA-Faktoren) im Segment der KMU-Makler nach oben zu treiben. Zwar werden hier noch nicht die Spitzenwerte erreicht, die für industrielle und gewerbliche Großmakler mit über 5 Mio. Euro Courtage gezahlt wurden, doch der Aufwärtstrend ist unverkennbar.

Beschleunigung statt Stillstand

Von einem Ende der Private-Equity-Ära kann daher keine Rede sein. Wir beobachten vielmehr eine Evolution der Konsolidierung. Der Fokus wandert weg von den „Leuchttürmen“ der Branche hin zur breiten Fläche der kleineren und mittleren Unternehmen. Für Makler in diesem Segment bedeutet dies: Das Fenster für attraktive Exits oder Nachfolgelösungen ist so weit offen wie nie zuvor. Die Konsolidierung hat gerade erst ihre zweite, möglicherweise massivere Phase erreicht.

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Maximilian Beck verlässt IDEAL Versicherung http://www.asscompact.de/node/171794

Maximilian Beck, Vorstandsvorsitzender der IDEAL Versicherungsgruppe, verlässt das Unternehmen Ende Juni 2026. Das Ausscheiden erfolge im besten gegenseitigen Einvernehmen. Beck war mehrere Jahre bei der IDEAL Versicherungsgruppe tätig.

171794 16. Juni 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Zum 30.06.2026 legt der Vorstandsvorsitzende der IDEAL Versicherungsgruppe, Maximilian Beck, sein Amt nieder, wie das Unternehmen mitteilt. Er wird die IDEAL verlassen. Der Aufsichtsrat habe der von ihm initiierten Entscheidung zugestimmt, heißt es. Das Ausscheiden erfolge im besten gegenseitigen Einvernehmen.

Beck war fünf Jahre im Vorstand und drei Jahre an der Spitze der IDEAL Versicherungsgruppe tätig. Er hatte zum 01.07.2023 plangemäß den Vorstandsvorsitz der IDEAL Versicherung von Vorgänger Rainer M. Jacobus übernommen. Nun ziehe Beck mit dieser Entscheidung einen bewussten Schlussstrich unter einen prägenden Abschnitt seiner beruflichen Laufbahn, heißt es in der Pressemitteilung weiter.

„Die vergangenen Jahre waren für mich persönlich wie beruflich bereichernd. Gemeinsam mit meinen Vorstandskolleginnen und Vorstandskollegen, unseren Führungskräften und Mitarbeitenden haben wir unser wichtiges strategisches Ziel, als Spezialist ertragreich zu wachsen, erreicht und die IDEAL Versicherung – auch als Gruppe – erfolgreich weiterentwickelt. Vor diesem Hintergrund habe ich mich entschieden, eine neue persönliche und berufliche Phase einzuleiten“, sagt Beck.

„Wir respektieren die persönliche Entscheidung von Max und danken ihm für die vertrauensvolle Zusammenarbeit in den vergangenen fünf Jahren. Gemeinsam wurden wichtige Weichenstellungen für die Zukunft unseres Unternehmens vorgenommen. Für seinen weiteren beruflichen und persönlichen Weg wünschen wir ihm alles Gute,“ so Jacobus, der nun Vorsitzender des Aufsichtsrats ist. Man werde die Nachfolge nun mit der gebotenen Sorgfalt regeln, so Jacobus. (lg)

News über weitere personelle Veränderungen in der Finanz- und Versicherungsbranche lesen Sie in der Rubrik „Personen“.

Bild: © IDEAL

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Vorsatz: Rechtsschutzversicherer will Verteidigerkosten zurück http://www.asscompact.de/node/171783

Nach einer Verurteilung wegen vorsätzlicher Straftaten kann die Rechtsschutzversicherung gezahlte Strafverteidigerkosten komplett zurückfordern. Das OLG Hamm hat dies kürzlich bestätigt. In dem Fall musste ein ehemaliger Geschäftsführer nach einem Schuldspruch über 279.000 Euro erstatten.

171783 16. Juni 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Das Oberlandesgericht Hamm (OLG) hat mit Urteil vom 05.12.2025 eine Entscheidung des Landgerichts (LG) Bochum bestätigt und die Berufung eines beklagten Versicherten zurückgewiesen. Streitgegenstand war ein Rückforderungsanspruch eines Rechtsschutzversicherers in Höhe von 279.454,21 Euro für gezahlte Strafverteidigerkosten.

Versicherungsschutz entfällt bei Vorsatz rechtskräftig

Der Beklagte war Gesellschafter und Mitgeschäftsführer einer GbR, die bei dem Versicherer eine Rechtsschutzversicherung mit erweitertem Strafrechtsschutz unterhielt. Der Beklagte war darin mitversichert. In den zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen war geregelt, dass bei einer rechtskräftigen Verurteilung wegen einer Vorsatzstraftat der Versicherungsschutz rückwirkend entfällt und erbrachte Leistungen zu erstatten sind.

Im Ausgangsverfahren war dem Beklagten zunächst Deckung für ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung sowie Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt gewährt worden. Das Landgericht Bochum (LG) verurteilte ihn im März 2020 zu einer Freiheitsstrafe. Nach teilweiser Aufhebung durch den Bundesgerichtshof (BGH) wurde der Beklagte im März 2021 erneut verurteilt; das Urteil wurde rechtskräftig.

Der Versicherer verlangte daraufhin die Erstattung der gezahlten Verteidigerkosten. Das LG Bochum gab der Klage statt. Hiergegen richtete sich die Berufung des Beklagten, der unter anderem die Einbeziehung der Versicherungsbedingungen, die Anspruchsgrundlage sowie die Verjährung bestritt.

Das OLG Hamm bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz. Der Anspruch ergebe sich bereits aus den vereinbarten Versicherungsbedingungen. Die entsprechende Klausel sei wirksam einbezogen worden und halte einer Inhaltskontrolle stand. Sie begründe keine unzulässige Belastung Dritter, da der Versicherte den Versicherungsschutz von vornherein unter dem Vorbehalt der Rückforderung bei Vorsatzdelikten erhalte.

Die Voraussetzungen der Klausel lagen nach Auffassung des Senats vor. Der Beklagte sei rechtskräftig wegen vorsätzlich begangener Straftaten verurteilt worden und habe Versicherungsleistungen in Form der Übernahme von Verteidigerkosten erhalten.

Verjährungseinwand greift nicht

Der vom Beklagten erhobene Einwand der Verjährung blieb ebenfalls ohne Erfolg. Zwar sei der Anspruch grundsätzlich bereits im Jahr 2020 entstanden, da der Schuldspruch nach der Entscheidung des BGH teilweise rechtskräftig geworden sei. Für den Beginn der Verjährung komme es jedoch auf die Kenntnis des Versicherers an. Nach durchgeführter Beweisaufnahme sah es der Senat als erwiesen an, dass eine Kenntnisnahme innerhalb des Versicherungsunternehmens erst im Jahr 2021 möglich war. Ein am 31.12.2020 eingegangenes Fax sei aufgrund der internen Organisation und externer Verarbeitung erst am 04.01.2021 für Mitarbeiter abrufbar gewesen. Eine frühere Kenntnis beim Versicherer habe der Beklagte nicht beweisen können.

Damit begann die dreijährige Verjährungsfrist erst mit Ablauf des Jahres 2021 und war bei Klageerhebung noch nicht abgelaufen. Auch hinsichtlich der Höhe der Forderung, eines möglichen Erlöschens sowie eines treuwidrigen Verhaltens des Versicherers folgte das Gericht den Einwänden des Beklagten nicht.

Die Berufung wurde insofern vollständig zurückgewiesen. Der Beklagte musste die Kosten des Verfahrens tragen. Eine Revision wurde nicht zugelassen.

Rechtsanwalt: Versicherte müssen die Vorsatzklausel verstehen

Rechtsanwalt Jens Ferner von der Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf verweist im Zusammenhang mit dem Fall darauf, dass Strafrechtsschutz im Vorsatzbereich keinen verlässlichen Endschutz biete, sondern bei rechtskräftigem Schuldspruch in eine Rückforderung umschlagen könne. Der Fall zeige damit, dass die Deckungszusage im Ermittlungs- und Prozessverlauf faktisch nur einen vorläufigen Kostenvorschuss darstelle.

Ferner hebt hervor, dass eine Strafrechtsschutzversicherung verlässlich vor allem bei Fahrlässigkeitsvorwürfen sowie in Verfahren schütze, die mit Einstellung oder Freispruch endeten. Im Kernbereich des Wirtschaftsstrafrechts, etwa bei Vorwürfen der Steuerhinterziehung oder des Vorenthaltens von Arbeitsentgelt, verkehre sich der vermeintliche Schutz bei einer Verurteilung dagegen in eine erhebliche Nachforderung.

Für die Beratung folge daraus, dass Mandanten früh und unmissverständlich darauf hingewiesen werden müssten, dass die Deckungszusage im Vorsatzbereich kein endgültiger Vorteil, sondern ein widerruflicher Vorschuss sei und am Ende eines verlorenen Verfahrens nicht nur die Strafe, sondern auch die volle Kostenlast stehen könne. (bh)

OLG Hamm, Urteil vom 05.12.2025 – Az: 20 U 117/25

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Immobilienmarkt in Portugal mit Aufwärtstrend http://www.asscompact.de/node/171813

Der Immobilienmarkt in Portugal war 2025 von einer verstärkten Erholung geprägt. Laut einem Bericht von Engel & Völkers gab es im dritten Quartal einen deutlichen Aufwärtstrend der Preise. Die hohe Marktdynamik und zunehmende Diversifizierung würden laut der Experten vielfältige Investitionschancen eröffnen.

171813 16. Juni 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Im Rahmen eines aktuellen Marktberichts haben die Experten von Engel & Völkers die Entwicklung auf dem Immobilienmarkt in Portugal unter die Lupe genommen. Im Jahr 2025 war auf dem Markt eine verstärkte Erholung in einem erneut resilienten wirtschaftlichen Umfeld zu beobachten. Stabile wirtschaftliche Rahmenbedingungen haben das Vertrauen in den Markt gestärkt, was sich in einem deutlichen Aktivitätsplus sowie einem Aufwärtstrend der Immobilienpreise widerspiegele – insbesondere im Luxus- und Premiumsegment. „Der portugiesische Immobilienmarkt beweist auch in einem anspruchsvollen globalen Umfeld eine bemerkenswerte Anpassungsfähigkeit. Im Luxus- und Premiumsegment verzeichnen wir eine konstant hohe Nachfrage. Das unterstreicht Portugals Position als sicheren, stabilen und erstklassigen Investitionsstandort in Europa”, erläutert Juan-Galo Macià, Präsident von Engel & Völkers Iberien & Südamerika.

Knappes Angebot trifft auf hohe Nachfrage

Portugal ist sowohl bei einheimischen als auch internationalen Immobilienkäufern gefragt. Der Markt ist derzeit geprägt von einer durch Angebotsknappheit getriebenen Dynamik bei einer anhaltend hohen Nachfrage. Dies belegt auch der deutliche Aufwärtstrend der Preise: Im dritten Quartal 2025 verzeichnete der Markt ein Wachstum von 17,7% gegenüber dem Vorjahr – ein Wert, der zu den höchsten der vergangenen Jahre zählt.

Zugleich offenbaren die Daten erhebliche Unterschiede bei den durchschnittlichen Quadratmeterpreisen zwischen den einzelnen Regionen, was die Vielfalt des nationalen Marktes widerspiegelt. Regionen mit sehr hoher internationaler Attraktivität stehen Gegenden mit vergleichsweise moderaten Preisen gegenüber. Dieser Umstand zieht unterschiedliche Käufergruppen an und bietet breit gefächerte Investitionsmöglichkeiten – sowohl für Erst- als auch Zweitwohnsitze.

„Wir erleben einen zunehmend reiferen und diversifizierteren Markt mit informierteren und anspruchsvolleren Käufern. Neben der Lage spielen Faktoren wie Bauqualität, Nachhaltigkeit und das Wertsteigerungspotenzial eine entscheidende Rolle bei Investitionsentscheidungen“, sagt Macià.

Die Immobilienpreise an der Algarve

Im Süden Portugals, an der Algarve, weist das Villenviertel Quinta do Lago mit durchschnittlich rund 13.300 Euro pro Quadratmeter den höchsten Preis aller untersuchten Regionen auf. Das exklusive Resort ist aufgrund seiner Privatsphäre, Ruhe und Nähe zur Natur besonders bei internationalen High-Net-Worth-Individuals begehrt. Vale do Lobo liegt mit durchschnittlich rund 9.300 Euro pro Quadratmeter auf Rang 2, gefolgt von Vilamoura mit rund 7.900 Euro und Lagos mit rund 4.500 Euro pro Quadratmeter. In Faro, der Hauptstadt der Algarve, kommt der Quadratmeter auf durchschnittlich etwa 3.100 Euro. Tavira mit rund 3.000 Euro und Portimão mit rund 2.600 Euro pro Quadratmeter weisen ein vergleichsweise erschwingliches Preisniveau auf.

Lissabon und umliegende Zentralregion stehen hoch im Kurs

Zu den beliebtesten Immobilienmärkten Portugal gehören nach wie vor die Hauptstadt Lissabon und die umliegende Zentralregion. Hier ist laut Engel & Völkers eine stärkere Konsolidierung der Preise zu beobachten. In Lissabon beträgt der Quadratmeterpreis im Schnitt rund 3.200 Euro, in Sintra ebenfalls rund 3.200 Euro und in Oeiras sowie Setúbal rund 3.100 Euro. In den exklusiven Küstenorten Cascais und Estoril müssen Käufer pro Quadratmeter im Durchschnitt 5.600 Euro einkalkulieren. Dort investieren vor allem kaufkräftige internationale Käufer in luxuriöse Villen mit Meerblick.

Comporta in der Region Alentejo zählt mit einem durchschnittlichen Quadratmeterpreis von 4.300 Euro zu den begehrtesten Standorten Portugals. Der Westen Portugals ist wegen seiner Surfstrände beliebt. Hier bewegen sich die Quadratmeterpreise im Durchschnitt bei rund 3.100 Euro.

Blick auf die Preisentwicklung im Norden

Im Norden Portugals, in Porto, haben sich die Preise bei rund 4.300 Euro weitgehend konstant gezeigt. In dem mit Porto über Brücken verbundenen Ort Vila Nova de Gaia liegt der durchschnittliche Quadratmeterpreis bei rund 2.600 Euro. In der Region Minho werden 2025 unter den analysierten Gebieten die vergleichsweise niedrigsten Preise erzielt im Bereich von rund 1.700 Euro pro Quadratmeter in Braga und Guimarães.

Aufwärtstrend dürfte sich 2026 fortsetzen

Der Ausblick auf den weiteren Jahresverlauf 2026 fällt laut Engel & Völkers optimistisch aus. Aufgrund des vorhergesagten Wirtschaftswachstums und einer potenziellen Entlastung bei den Finanzierungsbedingungen ist mit einem anhaltenden Aufwärtstrend auf dem portugiesischen Immobilienmarkt zu rechnen. „Wir erwarten, dass dies positive Auswirkungen auf den Markt haben und die Investitionen zusätzlich beleben wird, und wir gehen davon aus, dass die Nachfrage konstant hoch bleibt – insbesondere in und um Metropolregionen wie Lissabon sowie in den begehrten Küstenregionen wie der Algarve“, fasst Macià zusammen. „Mit seiner unvergleichlichen Kombination aus beeindruckenden Landschaften, hoher Lebensqualität und langfristigem Wertsteigerungspotenzial bietet Portugal weiterhin großes Potenzial für einheimische wie internationale Käufer und bleibt einer der attraktivsten Immobilienmärkte Europas.“ (tik)

Fotos im Text: Belle-Époque-Villa an der Côte d’Azur: © Engel & Völkers Market Center Côte d’Azur; Apartment in Lyon: © Engel & Völkers Market Center Lyon

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Heute: Digitalkongress „Tierkrankenversicherung“ http://www.asscompact.de/node/171792

Beim AssCompact Digitalkongress heute, am 16.06.2026, dreht sich alles um aktuelle Trends und Produkte in der Tierkrankenversicherung. Welche Entwicklung nimmt die Sparte? Teilnehmende erhalten wertvolle Informationen und Vertriebsimpulse für die Beratung.

171792 16. Juni 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Steigende Tierarztkosten, eine höhere emotionale Bindung zu Haustieren und neue digitale Versicherungsangebote sorgen für Wachstum in der Tierversicherungsbranche. Was einmal Nischenprodukt war, gehört heute für jeden verantwortungsvollen Tierbesitzer dazu. Für Makler bedeutet das neue Vertriebspotenziale. Doch die Beratung zur Tierversicherung braucht Fachwissen, Empathie und Feingefühl.

Das ist das Programm beim Digitalkongress „Tierkrankenversicherung“

Der Digitalkongress „Tierkrankenversicherung“ zeigt in diversen Vorträgen auf, was wichtig ist. Heute um 9:00 Uhr geht es über „Zoom“ los.

  • 9:00 – 9:30 Uhr: AssCompact Studienupdate: Tierversicherung – Chancen, Trends und Vertriebspotenziale für Makler; Referent: Sebastian Sommerer, Research Consultant bei der bbg Betriebsberatungs GmbH
  • 9:30 – 10:00 Uhr: Tierversicherung, ein Must-have in jedem Maklerportfolio; Referent: Arne Bröker, Teamlead Produkt bei der AGILA Haustierversicherung AG
  • 10:00 – 10:30 Uhr: Tier-OP und Tierkrankenversicherung für Hunde und Katzen; Referentin: Denise Bryx, Teamleiterin Sales- & Marketingmanagement bei der BarmeniaGothaer

Der Moderator des Online-Events ist Michael Kind aus der AssCompact Redaktion.

Über Zoom anmelden und Weiterbildungszeit sammeln

Der Digitalkongress „Tierkrankenversicherung“ findet über „Zoom“ statt. Zwischen den Vorträgen, die jeweils 30 Minuten dauern, gibt es keine Pausen. Mit einer Teilnahme an dieser Veranstaltung können Makler bis zu 60 Weiterbildungsminuten nach IDD erhalten.

Teilnehmende brauchen einen Zugang zur Plattform. Auch eine spontane Teilnahme am Online-Event heute ist möglich. Bereit liegen für die Anmeldung über Zoom sollte die eigene E-Mail-Adresse und möglichst auch die Kundennummer (Personen-ID) für die AssCompact Informationswelt sowie die gutberaten-ID, wenn Teilnehmende Weiterbildungszeit sammeln möchten.

Weitere Infos zum Digitalkongress finden Sie hier.
Direkt zum Zoom-Call bzw. zur Webinar-Registrierung geht es hier.
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Die Pflichten des Maklers gehen auch bei Umdeckungen weit http://www.asscompact.de/node/171788

Bei Umdeckungen haftet der Makler, wenn der neue Vertrag im Vergleich zum bisherigen Versicherungsschutz Nachteile oder Deckungslücken aufweist. Daher muss er je nach Sparte über Wechselrisiken aufklären, um unzumutbare Nachteile durch den Vertragswechsel zu vermeiden.

171788 15. Juni 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement Ein Artikel von Hans-Ludger Sandkühler

Die Pflichten des Maklers gehen weit. Dieser zentrale Satz aus dem Sachwalterurteil zieht sich seit 1985 wie ein Mantra durch die Entscheidungen vieler Gerichte zur Maklerhaftung. Und der Satz gilt insbesondere auch bei Umdeckungen. Ein Überblick.

Gesetzliche Beratungspflicht der Versicherungsvermittler

Im Rahmen ihrer Beratungspflicht nach § 61 VVG müssen Versicherungsvermittler den Versicherungsnehmer generell über alle Punkte aufklären, die für den Abschluss des konkreten Vertrages üblicherweise von wesentlicher Bedeutung sind. Dabei ist der Beratungsbedarf des Versicherungsnehmers nach der Rechtsprechung besonders groß, wenn ein Wechsel zu einem anderen Versicherer ansteht. In diesen Fällen habe der Versicherungsnehmer – so etwa das OLG München – typischerweise eine besondere Erwartungshaltung, weil er für seinen Versicherungsschutz einen nahtlosen Übergang möchte und im Zweifel weder eine Deckungslücke noch eine Verschlechterung seines bisherigen Schutzes in Kauf nehmen will. Dadurch steige die Aufklärungsverantwortlichkeit des Versicherungsvermittlers. Für diesen sei es ein Leichtes, etwaige sich durch den Wechsel ergebenden Lücken im Versicherungsschutz sowie die zentralen Unterschiede zwischen dem alten und dem neuen Vertrag festzustellen und zu benennen. Daher bestehe insoweit vor jedem Wechsel eine spontane Beratungspflicht.

Vertragliche Beratungspflicht der Versicherungsmakler

Bei Versicherungsmaklern besteht neben der gesetzlichen Beratungspflicht auch eine Beratungspflicht aus Vertrag. Der Umfang der Beratungspflicht ist abhängig vom Beratungsbedarf des Versicherungsnehmers. Jedenfalls sei er – so das OLG Stuttgart – vor allem darüber zu beraten und aufzuklären, welche Risiken abgesichert werden sollten, wie die effektivste Deckung erreicht werden kann und zu welcher Prämienhöhe welche Risikoabdeckung erhältlich ist. Gehe es um die Anbahnung eines neuen Versicherungsvertrages, sei der Makler im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren zur Erreichung eines auf die konkreten Bedürfnisse des Versicherungsnehmers maßgeschneiderten Deckungskonzepts verpflichtet, ggf. ein Risiko von sich aus zu untersuchen. Auch nach Abschluss eines Versicherungsvertrages schulde der Makler noch eine ständige aktive, unaufgeforderte Betreuung. Dazu gehöre auch die Verpflichtung, die vereinbarte Versicherungssumme auf ihre Angemessenheit hin zu überprüfen und ggf. auf eine Anpassung hinzuwirken. Bei Veränderungen, die außerhalb der Sphäre des Versicherungsnehmers liegen, müsse der Makler von sich aus tätig werden. Grundsätzlich müsse der Versicherungsmakler im Rahmen der Vertragsgestaltung die optimale Absicherung des Versicherungsnehmers anstreben.

Haftungsrisiken bei Umdeckungen

In allen Sparten können deshalb bei Umdeckungen Haftungsrisiken für Makler entstehen, wenn im Vorher-nachher-Vergleich der neue Vertrag Deckungslücken oder Verschlechterungen des Versicherungsschutzes aufweist. So muss ein Makler seinen Kunden beim Wechsel einer Lebensversicherung insbesondere auf die Folgen (Rechnungszins, Stornokosten, Abschlusskosten) und Risiken der vorzeitigen Kündigung einer bestehenden und des Abschlusses einer neuen Lebensversicherung hinweisen (BGH). Bei einem Wechsel einer Berufsunfähigkeitsversicherung muss der Makler zum Beispiel dafür Sorge tragen, dass der alte Vertrag erst gekündigt wird, wenn der neue Vertrag ohne Erschwernisse angenommen wird (OLG Saarbrücken). Beim Wechsel einer privaten Krankenversicherung muss der Makler darüber hinaus über den Verlust der Alterungsrückstellungen aufklären (OLG Hamm, OLG München). Beim Wechsel einer Gebäudeversicherung muss der Makler die Angemessenheit der Versicherungssumme überprüfen. Ist er dazu nicht in der Lage, muss er den Kunden darüber aufklären und die Einschaltung eines neutralen Sachverständigen oder die Einschätzung der Versicherungssumme durch den Versicherer selbst vorschlagen (OLG Stuttgart). Bei einem Verkauf von Ansprüchen aus Lebensversicherungen an einen Policenkäufer muss er über die damit verbundenen Risiken (etwa Insolvenzrisiken) aufklären (OLG Hamm).

Bedeutung der Beratungsdokumentation

Grundsätzlich muss – so der BGH – der den Schadensersatz begehrende Kunde (Versicherungsnehmer) darlegen und beweisen, dass der Versicherungsvermittler seine Beratungspflicht verletzt hat. Aber eine fehlende Beratungsdokumentation kann Beweiserleichterungen zugunsten des Versicherungsnehmers bis hin zu einer Beweislastumkehr nach sich ziehen. Die Funktion der vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Dokumentationspflicht liege vornehmlich darin, dass der Versicherungsnehmer mit einer Beratungsdokumentation die wesentlichen Inhalte der Beratung vor Augen geführt und an die Hand bekomme. Hierdurch werde er in die Lage versetzt, seine Entscheidung des Näheren zu überprüfen und den ihm sonst kaum möglichen Nachweis über den Inhalt der Beratung zu führen. Werde ihm diese Nachweismöglichkeit durch das Fehlen einer Dokumentation abgeschnitten, so habe dies Auswirkungen auf die Verteilung der Beweislast. Sei ein erforderlicher Hinweis von wesentlicher Bedeutung nicht dokumentiert worden, so müsse grundsätzlich der Versicherungsvermittler beweisen, dass dieser Hinweis erteilt worden sei. Gelinge ihm dieser Beweis nicht, so sei zugunsten des Versicherungsnehmers davon auszugehen, dass der betreffende Hinweis nicht erteilt worden sei, der Versicherungsvermittler mithin pflichtwidrig gehandelt habe.

Schlussfolgerungen für die Beratungs- und Dokumentationspraxis

Aus der Entscheidung des BGH lassen sich wichtige Schlussfolgerungen für die Beratungs- und Dokumentationspraxis ableiten. Nach wie vor werden die meisten Versicherungsvermittler von der Unsicherheit begleitet, wie eine „richtige“ Beratungsdokumentation auszusehen hat. Die gesetzliche Vorgabe ist umständlich formuliert und enthält zahlreiche unbestimmte Rechtsbegriffe. Gemäß § 61 VVG muss jede Dokumentation die Elemente Befragung, Beratung, Angabe der Gründe für jeden Rat enthalten. Das Gesetz verhält sich aber nicht darüber, wie und was der Vermittler fragen, beraten und begründen muss. Dies ist von der individuellen Situation abhängig. Insoweit eröffnet sich den Vermittlern ein von fachlichen Kriterien begleiteter Ermessensspielraum, seine Befragung und Beratung der individuellen Situation anzupassen. Insoweit verbieten sich vorgefertigte Beratungsdokumentationen mit Kästchen zum Ankreuzen, die ebenso wenig Rückschlüsse auf die individuelle Beratung zulassen wie schlichte, aber inhaltsleere Dokumentationen. Idealiter gibt die Beratungsdokumentation eine Beratung so wieder, dass sich ein Dritter einen Überblick über den Ablauf der Beratung verschaffen kann. Eine gute Beratungsdokumentation entlarvt aber auch Beratungsfehler. Es ist ein weitverbreiteter Irrglaube, eine gute Beratungsdokumentation schütze vor Haftung. Vor Haftung schützt nur eine kundengerechte Beratung. Die Beratungsdokumentation sorgt dafür, die kundengerechte Beratung im Streitfall zu belegen. In einem Gerichtsverfahren ist es ex post natürlich „leichter“ zu erkennen, was man in der streitbefangenen Beratung möglicherweise besser gemacht hätte bzw. wie eine „richtige“ Beratung ausgesehen hätte. Es ist also für Versicherungsvermittler wichtig, dies zu antizipieren. Das bedeutet, die wesentlichen Beratungselemente im Vorfeld zu durchdenken und dabei die wichtigsten Punkte zu identifizieren, in der Beratung anzusprechen und zu dokumentieren. Auch und gerade bei Umdeckungen.

Lesen Sie auch: Altersvorsorgereformgesetz: Ein Fazit für Makler

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DUAL: Andreas Kessler leitet neue Sparte Property http://www.asscompact.de/node/171790

Der Assekuradeur DUAL Deutschland hat vor Kurzem seine neue Sparte Property angekündigt. Nun ist ein Leiter dafür gefunden: Andreas Kessler ist als Executive Chairman of Property DACH bei DUAL gestartet. Er wird den Aufbau dieses Geschäftsfeldes mit seiner Marktkenntnis und Underwriting-Expertise begleiten.

171790 15. Juni 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die Erweiterung des Angebots um die neue Sparte Property stellt laut DUAL Deutschland einen wichtigen Meilenstein in der strategischen Weiterentwicklung des Unternehmens dar. Mit Andreas Kessler hat der Assekuradeur nun einen ausgewiesenen, langjährigen Experten im Bereich der gewerblichen und industriellen Sachversicherung an Bord, der den Aufbau der Sparte im gesamten DACH Raum verantworten wird. Der 67-Jährige war zuletzt als Head of Property bei einem führenden Versicherer tätig. Er verfügt über umfassende Expertise in der Entwicklung und Umsetzung von Underwriting- und Vertriebsstrategien. Dazu zählen die Definition von Zielvorgaben, die Etablierung klarer Zeichnungsrichtlinien sowie der Aufbau nachhaltig profitabler Geschäftsmodelle – insbesondere in den Märkten Kontinentaleuropas. Kessler Fachwissen umfasst darüber hinaus die Bereiche Risikomanagement und strukturierte Versicherungsprogramme.

Die personelle Verstärkung markiere laut DUAL zugleich den Start der nächsten Entwicklungsphase der Property-Sparte. In den kommenden Monaten soll Kessler die Entwicklung des Geschäftsfeldes konsequent vorantreiben und die Voraussetzungen für weiteres Wachstum schaffen. Dabei würden der Aufbau eines qualifizierten Underwriting-Teams, enge Partnerschaften und ein klarer Fokus auf die Bedürfnisse des Marktes im Mittelpunkt stehen, wie das Unternehmen weiter mitteilt. (tik)

News über weitere personelle Veränderungen in der Finanz- und Versicherungsbranche lesen Sie in der Rubrik „Personen“.

Bild: © DUAL

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Reiseversicherungen: Auf diese Anbieter setzen VEMA-Makler http://www.asscompact.de/node/171789

Im Rahmen ihrer Qualitätsumfrage wollte die VEMA wissen, welchen Anbietern im Bereich der Reiserücktritts-/Reiseabbruchversicherung und der Auslandskrankenversicherung die VEMA-Partnerbetriebe den Vorzug geben. Wo stimmen Qualität, Preis und Leistungsbearbeitung?

171789 15. Juni 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die VEMA eG führt in regelmäßigen Abständen Befragungen unter Maklern zur Produktqualität in verschiedenen Sparten durch. In der aktuellen Erhebung ging es um Reiseversicherungen. So hat die Maklergenossenschaft im Rahmen der Qualitätsumfrage ihre Partnerbetriebe gebeten, die drei meistgenutzten Anbieter in der Auslandsreisekrankenversicherung und im Bereich Reiserücktritts-/Reiseabbruchversicherung anzugeben. Diese Begrenzung soll laut VEMA sicherstellen, dass negative Einzelerlebnisse mit Versicherern nicht dominieren. Die Makler sollten die Produktqualität, die Qualität der Antragsbearbeitung sowie die Policierung beurteilen. Zudem wurden die Makler auch um Auskunft zu ihren Erfahrungen im Leistungsfall und der Erreichbarkeit gebeten.

Diese Versicherer punkten in der Auslandsreisekrankenversicherung

Wie schon in der Vorgänger-Befragung belegt die Würzburger Platz 1 der Rangliste der zehn meistgenannten Versicherer im Bereich Auslandskrankenversicherung. Der Versicherer kommt auf einen Anteil von fast 14,89% der Nennungen (VEMA-Deckungskonzept) und einen Mittelwert von 1,62 bei der Gesamtbewertung. Auf Rang 2 landet ebenfalls wie in der vorherigen Umfrage die HanseMerkur mit 13,37% Nennungen und einem Mittelwert von 1,77. Den Bronze-Rang holt sich Care Concept mit einem Anteil von 12,16% der Nennungen.

Diese Anbieter überzeugen bei Reiserücktritt/Reiseabbruch

Auf welche Anbieter setzen die VEMA-Makler im Bereich der Reiserücktritts-/Reiseabbruchversicherung? Hier hat ebenfalls die Würzburger die Nase vorn mit 23,84% der Nennungen und einem Mittelwert von 1,64. Die Würzburger behauptet somit den 1. Rang aus der Vorgänger-Befragung. Auf dem Silberrang findet sich ebenfalls wie in der vorangegangenen Erhebung die HanseMerkur mit 18,10% der Nennungen und einem Mittelwert von 1,80. Rang 3 belegt wie in der Vorgänger-Befragung die ERGO mit 14,13% der Nennungen und einem Mittelwert von 2,02.

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Müssen Schuldner Kosten für eine Schufa-Bonitätsauskunft erstatten? http://www.asscompact.de/node/171773

Auch kleinste Beträge können den Weg bis vor den BGH finden: In zwei Verfahren ging es um 1,35 Euro und 1,61 Euro. Im Mittelpunkt stand die Frage, ob Kosten für Schufa-Bonitätsauskünfte als Verzugsschaden ersatzfähig sind. Der BGH verneinte dies.

171773 15. Juni 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Zwei Fälle mit sehr geringen Streitwerten führten bis vor den Bundesgerichtshof (BGH): Es ging um 1,35 Euro beziehungsweise 1,61 Euro. Streitgegenstand waren Kosten, die Gläubigern durch die Einholung von Schufa-Bonitätsauskünften entstanden waren. Letztlich entschied der BGH in den beiden Parallelverfahren, dass Kosten nicht als Verzugsschaden ersatzfähig sind.

Streit um Schufa-Kosten nach erfolglosen Mahnungen

In beiden Verfahren hatten die Kläger Abfallentsorgungsleistungen erbracht und offene Forderungen gegen ihre Kunden geltend gemacht. In einem Fall blieb eine Rechnung über 39,27 Euro nach Rückbuchung einer Lastschrift unbezahlt, im anderen ein Halbjahresabschlag von 79,98 Euro. Nach erfolglosen Mahnungen beauftragten die Kläger jeweils Inkassodienstleister. Diese holten, nachdem weitere Zahlungsaufforderungen erfolglos geblieben waren, Schufa-Auskünfte über die Schuldner ein. Dafür entstanden Kosten von 1,35 Euro beziehungsweise 1,61 Euro.

In den Vorinstanzen waren die Klagen überwiegend erfolgreich, nicht jedoch hinsichtlich dieser Auskunftskosten. Die Berufungsgerichte wiesen die entsprechenden Forderungsanteile ab, ließen aber die Revision vor dem BGH zu. Mit dieser verfolgten die Kläger weiterhin die Erstattung der Kosten.

Keine Erstattung der Kosten für die Bonitätsauskunft

Der BGH hat die Revisionen zurückgewiesen. Ein Anspruch auf Ersatz der Kosten für die Bonitätsauskünfte nach § 280 Abs. 1 und 2 in Verbindung mit § 286 BGB bestehe nicht.

Zur Begründung stellte der Senat klar, dass Aufwendungen zur Rechtsverfolgung nur dann als Verzugsschaden ersatzfähig sind, wenn sie aus Sicht eines vernünftigen, wirtschaftlich denkenden Gläubigers im Zeitpunkt der Maßnahme erforderlich und zweckmäßig sind. Maßgeblich ist dabei eine ex-ante-Betrachtung des Einzelfalls.

Nach diesen Maßstäben sei die Annahme der Vorinstanzen nicht zu beanstanden. Eine vor Einleitung eines gerichtlichen Erkenntnisverfahrens eingeholte Bonitätsauskunft sei in der Regel nicht erforderlich, um die Forderung gerichtlich geltend zu machen und einen Vollstreckungstitel zu erlangen. Zwar könne eine solche Auskunft Hinweise auf die Erfolgsaussichten einer späteren Zwangsvollstreckung geben. Für die Entscheidung, Klage zu erheben, sei sie jedoch grundsätzlich nicht notwendig.

Begrenzte Aussagekraft einer Schufa-Auskunft

Zudem verwies der BGH darauf, dass titulierte Ansprüche gesetzlich erst nach 30 Jahren verjähren. Vor diesem Hintergrund habe eine frühzeitig eingeholte Bonitätsauskunft nur eingeschränkte Aussagekraft für die langfristigen Vollstreckungsaussichten.

Besondere Umstände, die ausnahmsweise die Einholung der Auskünfte als erforderlich erscheinen lassen könnten, hatten die Kläger nach den Feststellungen der Vorinstanzen nicht dargelegt. Diese Würdigung hielt der revisionsrechtlichen Überprüfung stand. (bh)

BGH, Urteil vom 11.06.2026 – Az: VII ZR 93/25 und 96/25

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Warum Makler Wissenslücken bei Versicherern beklagen http://www.asscompact.de/node/171759

Viele Makler nehmen die fachliche Kompetenz von Ansprechpartnern bei Versicherern zunehmend kritisch wahr. Doch worauf ist diese Einschätzung zurückzuführen – auf tatsächliche Wissensdefizite oder auf veränderte Anforderungen und Strukturen in der Branche?

171759 14. Juni 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Wer heute mit Versicherungsmaklern über die Zusammenarbeit mit Versicherern spricht, stößt immer wieder auf denselben Kritikpunkt: Die fachliche Qualität der Ansprechpartner beim Versicherer habe nachgelassen, das Fachwissen fehle. Insbesondere bei komplexen Risiken oder individuellen Deckungskonzepten würden Makler zunehmend auf Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen treffen, die Fragen nicht direkt beantworten könnten, Rücksprache halten müssten oder sich auf Prozesse statt auf Inhalte konzentrieren würden.

Doch woran liegt diese Wahrnehmung? Ist das Fachwissen bei Versicherern tatsächlich zurückgegangen? Oder haben sich die Rahmenbedingungen der Branche grundlegend verändert?

Mehr Komplexität auf beiden Seiten

Die Anforderungen an Fachwissen sind in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Neue Risiken wie Cyberangriffe, strengere ESG-Vorgaben und komplexere Haftungsfragen – um nur einige wenige zu nennen – haben die Versicherungswelt anspruchsvoller gemacht. Während früher viele Risiken auf Basis von Erfahrungswerten bewertet werden konnten, sind heute mehr Spezialkenntnisse nötig. In dieser schnelllebigen Entwicklung ist die Erwartung, dass jeder Ansprechpartner alle Fragen sofort beantworten kann, kaum noch realistisch.

Der Verlust von Erfahrungswissen

Ein zentraler Treiber ist der demografische Wandel: Viele Versicherer verlieren derzeit erfahrene Mitarbeiter, die über Jahrzehnte hinweg tiefes Fach- und Erfahrungswissen aufgebaut haben, während es zugleich schwerfällt, ausreichend qualifizierten Nachwuchs zu gewinnen und auszubilden. Mit dem Ausscheiden dieser Experten geht nicht nur Produktwissen verloren, sondern auch wertvolle Branchen- und Marktkenntnis sowie schwer dokumentierbare Erfahrungswerte. Verstärkt wird diese Entwicklung durch Fusionen, bei denen Programme zum Personalabbau oder vorzeitigen Ruhestand eingesetzt werden.

Aber dennoch bleibt Expertise natürlich entscheidend: Firmenkunden beispielsweise suchen Schutz für neue Technologien und geben sich nicht mit pauschalen Ausschlüssen zufrieden, sondern erwarten – gemeinsam mit ihren Maklern – Ansprechpartner bei Versicherern, die sich auskennen oder sich im Einzelfall fundiert einarbeiten.

Warum Makler bei Spezialrisiken oft besonders kritisch sind

Die Kritik der Versicherungsmakler entzündet sich vor allem an komplexen Gewerbe- und Industrieversicherungen: Spezialisierte Makler verfügen hier oft über ein deutlich tieferes, praxisnahes Wissen zu ihren Kunden und deren Branchen als ihre Gegenüber auf Versichererseite.

Ein prägnantes Beispiel ist die Galvaniktechnik: Makler, die solche Betriebe regelmäßig betreuen, kennen die Risikolandschaft im Detail inklusive typischer Schadenverläufe und behördlicher Anforderungen. Hinzu kommt ihr Marktüberblick über verschiedene Versicherer und Deckungskonzepte, der ihr Branchenwissen zusätzlich schärft.

Versicherer hingegen argumentieren aus einer anderen Perspektive: Sie stützen sich auf eigene Annahmerichtlinien, Rückversicherungsvorgaben, Schadenstatistiken und Portfoliosteuerung.

Das Ergebnis ist ein struktureller Unterschied im Blick auf Risiken: Während Makler stark im konkreten Einzelfall denken, orientieren sich Versicherer primär an unternehmensinternen Vorgaben und Steuerungslogiken.

Effizienz und Standardisierung statt Einzelprüfung und Spezialisierung

Viele Versicherer haben ihre Strukturen in den vergangenen Jahren konsequent standardisiert und zentralisiert. Für Makler bedeutet das oft: Der erste Ansprechpartner koordiniert vor allem. Die eigentliche Fachkompetenz sitzt in nachgelagerten Einheiten. Der Eindruck fehlender Expertise entsteht so nicht selten, obwohl sie intern vorhanden ist.

Gleichzeitig wandelt sich das Kompetenzprofil: Klassisches Produktwissen tritt in den Hintergrund, während Datenanalyse, Modellierung, IT und KI an Bedeutung gewinnen. Der Fokus verschiebt sich damit sichtbar – vom breit aufgestellten Fachsachbearbeiter hin zu spezialisierten, analytisch und technologisch geprägten Rollen.

Kann künstliche Intelligenz das Problem lösen?

Mit dem Aufkommen leistungsfähiger KI stellt sich zunehmend die Frage, ob Wissensdefizite künftig überhaupt noch ins Gewicht fallen. Tatsächlich macht KI Informationen heute schneller und breiter verfügbar als je zuvor. Zumindest Standardfragen lassen sich effizient klären. Doch Verfügbarkeit ersetzt keine Urteilskraft: Entscheidend bleibt die Fähigkeit, Wissen auf konkrete Risikosituationen anzuwenden. Ein Galvanikbetrieb, ein Recyclingunternehmen oder ein Chemieproduzent lässt sich nicht anhand allgemeiner Daten beurteilen. Hier zählen Erfahrung, Risikoverständnis und unternehmerisches Denken.

Entsprechend verschiebt sich der Maßstab: weg vom reinen Faktenwissen hin zu Analyse, Bewertung und fundierter Entscheidung. Gerade in komplexen Industrie- und Gewerberisiken bleibt Fachkompetenz der entscheidende Faktor. Die eigentliche Herausforderung für Versicherer ist daher nicht der Zugang zu Wissen, sondern dessen wirksame Nutzung und Sichtbarkeit im Kontakt mit Maklern. Am Ende zählt weiterhin vor allem eines: belastbare Kompetenz auch im Zeitalter der KI. (bh)

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WhatsApp im Vertrieb: Zwischen Kundenerwartung und DSGVO http://www.asscompact.de/node/171770

Kunden setzen bei der Kommunikation auf Messenger-Dienste – und wollen via WhatsApp und Co. mit ihrem Makler kommunizieren. Wer nah am Kunden bleiben will, muss schnell, direkt und rechtssicher kommunizieren. WhatsApp bietet große Chancen, verlangt aber professionelle Strukturen.

171770 14. Juni 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement Ein Artikel von Moritz Beck, Gründer und Geschäftsführer der Memacon GmbH

Die Kommunikation zwischen Maklern und ihren Kunden wandelt sich. Klassische Kanäle wie E-Mail oder Telefon verlieren zunehmend an Bedeutung, während Messenger-Dienste für viele Menschen zum bevorzugten Kommunikationsmittel geworden sind. Insbesondere WhatsApp spielt dabei eine zentrale Rolle. Über 95% der Bevölkerung in Deutschland nutzen den Dienst regelmäßig. Diese hohe Verbreitung führt dazu, dass Kunden erwarten, auch mit Dienstleistern auf diesem Weg kommunizieren zu können. Kommunikation wird dadurch nicht nur schneller, sondern auch direkter und alltagsnäher.

Für die Versicherungsbranche entsteht daraus ein Spannungsfeld. Einerseits wächst der Anspruch an eine schnelle und unkomplizierte Interaktion. Andererseits bestehen hohe Anforderungen an den Datenschutz, die Dokumentation sowie die Nachvollziehbarkeit von Beratungsgesprächen. Gerade im regulierten Umfeld der Versicherungsvermittlung sind diese Aspekte von zentraler Bedeutung. Hinzu kommt, dass viele bestehende Prozesse weiterhin auf klassische Kommunikationswege ausgelegt sind. Die Integration eines Messenger-Dienstes erfordert daher nicht nur technische Anpassungen, sondern auch ein Umdenken bei etablierten Arbeitsweisen. Die Herausforderung besteht darin, einen informellen Kommunikationskanal wie WhatsApp in eine strukturierte und regulierte Umgebung zu überführen, ohne dabei die Vorteile der schnellen und direkten Kommunikation zu verlieren.

Chancen, Grenzen und technologische Entwicklungen

Die Nutzung von WhatsApp im Versicherungsvertrieb eröffnet vielfältige Anwendungsmöglichkeiten. Terminabstimmungen können deutlich effizienter ablaufen, da Rückfragen und Koordination in kurzen Nachrichten erfolgen. Im Schadenfall können Kunden Informationen und Bildmaterial direkt übermitteln, was eine schnellere Ersteinschätzung ermöglicht. Auch im Kundenservice ergeben sich Vorteile. Einfache Anfragen zu Verträgen, Anpassungen oder allgemeinen Themen lassen sich niedrigschwellig bearbeiten. Gleichzeitig entsteht eine kontinuierliche Kommunikation, die näher am Alltag der Kunden liegt als klassische Kontaktpunkte.

Darüber hinaus ermöglicht WhatsApp eine proaktive Ansprache. Hinweise zu Vertragsveränderungen, Beitragsanpassungen oder individuellen Optimierungsmöglichkeiten können gezielt und zeitnah übermittelt werden. Die Kommunikation entwickelt sich dadurch von einer rein reaktiven zu einer begleitenden Interaktion.

Parallel dazu gewinnt der Einsatz von KI zunehmend an Bedeutung. Moderne Systeme können bereits bis zu 92% der Standardanfragen automatisiert bearbeiten. Dazu zählen häufig gestellte Fragen, einfache Serviceprozesse oder die strukturierte Aufnahme von Schadenmeldungen. Diese Automatisierung entlastet den operativen Alltag und schafft Freiräume für beratungsintensive Aufgaben.

DSGVO-Sicherheit mit der WhatsApp Business API

Für den professionellen Einsatz stehen grundsätzlich drei Varianten zur Verfügung: die private Nutzung, die WhatsApp Business App und die WhatsApp Business API. Während die beiden erstgenannten Optionen auf den ersten Blick einfach erscheinen, sind sie für den Einsatz im Versicherungsumfeld nur eingeschränkt geeignet.

Insbesondere die WhatsApp Business App stößt schnell an ihre Grenzen, etwa bei der Skalierbarkeit, der Verwaltung von Zugriffsrechten oder der Integration in bestehende Systeme. Dies wird besonders relevant, sobald mehrere Mitarbeitende beteiligt sind oder größere Kommunikationsvolumina entstehen.

Die WhatsApp Business API hingegen bietet die notwendigen Voraussetzungen für eine DSGVO-konforme Nutzung im professionellen Umfeld. Sie schafft den erforderlichen rechtlichen Rahmen und ermöglicht, in Kombination mit geeigneten Softwarelösungen, die Verarbeitung der Daten auf Servern innerhalb Deutschlands oder der EU. Ergänzend stellen professionelle Anbieter die erforderlichen datenschutzrechtlichen Dokumente, etwa Auftragsverarbeitungsverträge, zur Verfügung.

Strukturierte Nutzung über professionelle Schnittstellen

Ein wesentlicher Vorteil der WhatsApp Business API liegt in ihrer Skalierbarkeit. Auch bei steigenden Kommunikationsvolumina bleibt die Nutzung stabil und kontrollierbar. Durch klar definierbare Rollen- und Rechtekonzepte kann die Kommunikation innerhalb von Teams strukturiert gesteuert und nachvollziehbar dokumentiert werden.

Darüber hinaus ermöglicht die API den strukturierten und revisionssicheren Versand von Dokumenten. Gerade im Versicherungsumfeld ist dies relevant, da Angebote, Vertragsunterlagen oder schadenbezogene Informationen nachvollziehbar übermittelt werden müssen.

Ein weiterer zentraler Aspekt sind die bestehenden Schnittstellen. Sie ermöglichen die Integration in bestehende Maklersoftware und CRM-Systeme. Kommunikationsdaten können automatisiert übertragen, gespeichert und weiterverarbeitet werden. Dadurch lassen sich Medienbrüche vermeiden und eine durchgängige Dokumentation sicherstellen.

Fazit

WhatsApp bietet im Versicherungsvertrieb ein erhebliches Potenzial, insbesondere hinsichtlich Effizienz, Erreichbarkeit und Kundennähe. Gleichzeitig stellt der Einsatz hohe Anforderungen an Technik, Prozesse und Datenschutz.

Eine nachhaltige Nutzung ist daher nur dann möglich, wenn der Messenger nicht isoliert eingesetzt wird, sondern als integrierter Bestandteil bestehender Systeme und Abläufe. Insbesondere die WhatsApp Business API bildet hierfür die notwendige Grundlage, um die Vorteile des Kanals mit den regulatorischen Anforderungen in Einklang zu bringen.

Lesen Sie auch: Effizientere Prozesse: Neue KI-Softwareplattform für Makler

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Berufsunfähigkeitsversicherung: Stabilität und Qualität vor Preis http://www.asscompact.de/node/171765

Eine gute Berufsunfähigkeitsversicherung erkennt man nicht am günstigsten Beitrag. Sie zeigt ihre Stärke über Jahre hinweg durch Stabilität, verlässliche Leistung und echte Produktqualität. Für Makler ist das das entscheidende Argument in der Beratung.

171765 13. Juni 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement Ein Artikel von Laura Sinner, Biometrie-Expertin der LV 1871

Der Fokus auf den Preis greift in der Berufsunfähigkeitsversicherung zu kurz. Ein günstiger Beitrag erleichtert im ersten Moment vielleicht den Einstieg ins Gespräch. Doch er ist kein verlässlicher Indikator für die langfristige Qualität eines Tarifs oder eines Versicherers. Denn wenn wir über Berufsunfähigkeit sprechen, geht es nicht darum, heute den günstigsten Beitrag zu finden, sondern die richtige Entscheidung für die nächsten 30 oder 40 Jahre zu treffen. Hier gilt: „Nicht der Günstigste heute, sondern der Verlässlichste morgen.“

Die Absicherung muss also stabil kalkuliert sein und auch unter veränderten Rahmenbedingungen funktionieren. Beitragsanpassungen, nachträgliche Einschränkungen oder eine plötzlich strengere Risiko- oder Leistungsprüfung untergraben Vertrauen. Genau deshalb sollten Makler den Blick bewusst weiten. Qualität zeigt sich nicht im Preisschild, sondern im Leistungsversprechen und in der Verlässlichkeit über die gesamte Vertragslaufzeit.

Woran sich BU-Qualität wirklich zeigt

Doch was bedeutet Stabilität konkret, und woran erkennen Makler echte Produktqualität? Ein stabiler BU-Tarif basiert auf konservativen Annahmen. Dazu gehören realistische Rechnungsgrundlagen und eine vorausschauende Risikoeinschätzung. Ziel ist, Beitragsanpassungen auszuschließen. Gleichzeitig spielen die Versicherungsbedingungen eine zentrale Rolle. Sie müssen klar und transparent formuliert sein, um im Leistungsfall Rechtssicherheit zu bieten. Unklare Klauseln führen zu Diskussionen. Gute Bedingungen vermeiden genau das.

Auch die Finanzkraft des Versicherers ist ein wesentlicher Faktor. Sie entscheidet darüber, ob Leistungsversprechen langfristig eingehalten werden können. Eine schnelle und transparente Leistungsprüfung stärkt das Vertrauen der Kunden. Ergänzend sind digitale Prozesse und flexible Produktmerkmale zur laufenden bedarfsgerechten Vertragsanpassung relevant. All diese Aspekte zusammen definieren echte Qualität. Genau an diesen Produktmerkmalen hat die LV 1871 auch im Rahmen ihres aktuellen BU-Updates gezielt angesetzt.

Nachversicherung und Bedingungen optimiert

Neu ist eine einmalige Nachversicherung um bis zu 500 Euro monatlich im dritten Versicherungsjahr, was besonders auch für junge Kunden unter 30 Jahren attraktiv ist, da für sie die Wartezeit entfällt. Auch die Karrieregarantie wurde gestärkt. Sie greift jetzt bereits vor dem Erreichen der Obergrenze der Nachversicherungsgarantie und ermöglicht so frühere Anpassungen. Zudem können etablierte Gründer ihre BU-Rente bei stabiler Gewinnsteigerung nach drei Jahren deutlich erhöhen.

Die Leistungen zur Rehabilitationshilfe wurden angepasst und erhöht: Bis zu einem Betrag von insgesamt 3.000 Euro können bei anerkannter BU die Leistungen mehrfach beansprucht werden, sofern die Kosten nicht bereits von Dritten übernommen wurden und die Maßnahme aus ärztlicher Sicht dazu führt, dass die BU entfallen kann. Die Teilzeitklausel hat die LV 1871 nun noch familienfreundlicher gestaltet. So wird nun eine Günstigerprüfung für den Fall der Versorgung von kindergeldberechtigten Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen vorgenommen. Das heißt: Es wird für die versicherte Person immer das günstigere Ergebnis berücksichtigt.

Mehr Flexibilität für Kammerberufe

Mit dem Update adressiert die LV 1871 gezielt die Absicherungslücke bei Kammerberufen, deren Versorgungswerke häufig erst bei voller Berufsunfähigkeit leisten und damit in vielen Fällen zu spät greifen. Für Makler entsteht hier ein klarer Beratungsansatz, da die tatsächliche Versorgungssituation oft nicht ausreicht. Genau an diesem Punkt setzen die Neuerungen an, die deutlich mehr Flexibilität in der Absicherung bringen.

Leistungen aus Versorgungswerken werden bei der Nachversicherungs- und Karrieregarantie künftig nicht mehr angerechnet. Dadurch lassen sich höhere bedarfsgerechte BU-Renten in einem Vertrag realisieren und Versorgungslücken gezielt schließen. Gleichzeitig wurden die Möglichkeiten zur Erhöhung der BU-Rente erweitert. Neue zielgruppengerechte Nachversicherungsanlässe erleichtern es, den Versicherungsschutz bedarfsgerecht anzupassen. Ergänzend wurde die Leistungsprüfung an wichtigen Stellen vereinfacht und praxisnäher gestaltet. Dazu gehört unter anderem der Verzicht auf Umorganisation bei Kammerberufen. Zudem folgt die LV 1871 der Anerkennung von Berufsunfähigkeit durch das Versorgungswerk ab einem Alter von 50 Jahren, was die Leistungsprüfung beschleunigt und für mehr Klarheit sorgt.

Umfassendes Gesamtpaket für junge Kunden

Auch für Schüler, Auszubildende und Studierende hat die LV 1871 gezielt nachgeschärft und bestehende Regelungen erweitert. Die Zukunftsgarantie wurde deutlich ausgebaut und umfasst jetzt 45 Möglichkeiten zur Vertragsgestaltung. Neue Ereignisse sind die Vollendung des 15. Lebensjahres oder die Übernahme der Versicherungsnehmereigenschaft vor Vollendung des 25. Lebensjahres. Neu hinzu kommt die Möglichkeit des Inflationsschutzes für den Leistungsfall.

Neu ist auch die klare Definition der Berufsunfähigkeit bei dual Studierenden. Insgesamt entsteht so ein deutlich flexibleres und zugänglicheres Angebot für junge Menschen, das langfristige Entwicklungen mit abbildet und die Flexibilität insbesondere in den Lebensphasen mit vielen Veränderungen erweitert.

Das Ergebnis des Updates ist mehr als eine Produktanpassung. Es ist eine gezielte Stärkung zentraler Qualitätsmerkmale. Für Makler ergeben sich daraus zahlreiche neue Impulse in der Beratung. Es entstehen konkrete Anlässe, Bestände zu überprüfen und Kundengespräche zu führen. Genau das schafft neue Vertriebschancen und stärkt die nachhaltige Kundenbindung.

Lesen Sie auch: Risikoausschlüsse in der BU: Worauf es im Leistungsfall ankommt

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Digital Insurance Podcast: Direct zum sicheren Gefühl http://www.asscompact.de/node/171784

Moderator Jonas Piela begrüßte in der neuen Folge des Digital Insurance Podcast Uwe Stuhldreier, Vorstandsmitglied von Allianz Direct. Sie sprachen darüber, wie Allianz Direct die digitale Versicherung neu erfindet und worauf der Fokus der Allianz-Tochter in den kommenden Monaten liegen wird.

171784 13. Juni 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Im Rahmen des Digital Insurance Podcast empfing Moderator Jonas Piela einen besonderen Gast der Versicherungsbranche: Uwe Stuhldreier, Vorstandsmitglied von Allianz Direct. In einer intensiven Gesprächsrunde erörterten sie die ambitionierte Mission der Allianz-Tochter, zum führenden Digitalversicherer in Kontinentaleuropa aufzusteigen. Das Fundament für diesen Erfolg bildet eine radikal neue Architektur, die es ermöglichen soll, Vertrauen in einer digitalen Welt skalierbar zu machen.

Vertrauen durch digitale Exzellenz

Eine der zentralen Thesen des Gesprächs war die Frage, ob eine „Versicherungsmaschine“ persönlicher sein kann als ein herkömmlicher Berater. Uwe Stuhldreier zog hierbei Vergleiche zu globalen Tech-Giganten wie Amazon oder Apple. Kunden vertrauen diesen Marken nicht zwingend aufgrund persönlicher Kontakte, sondern aufgrund durchweg positiver Nutzererfahrungen und der Verlässlichkeit der Prozesse. Allianz Direct setzt darauf, dieses Prinzip auf die Versicherungswelt zu übertragen. Insbesondere im Schadenfall, dem „Moment der Wahrheit“, muss die digitale Abwicklung reibungslos und schnell funktionieren, um das Vertrauensversprechen der Marke einzulösen.

Die Stärke der hybriden Markenstrategie

Ein wesentlicher Erfolgsfaktor für Allianz Direct ist die Verknüpfung der Sicherheit und Reputation der Muttermarke Allianz mit der Preisagilität eines Direktversicherers. Stuhldreier beschrieb die Marke als einen „Diamanten“, der geschliffen wird, um den sogenannten „Smart Shopper“ anzusprechen. Dieser Kundentyp sucht gezielt nach dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis, möchte dabei aber nicht auf die Sicherheit eines etablierten Namens verzichten. Durch den Claim „Direkt ein sicheres Gefühl“ grenzt sich Allianz Direct bewusst von reinen Billiganbietern ab und positioniert sich als Qualitätsführer im digitalen Segment.

Technologische Agilität als Wettbewerbsvorteil

Die technische Basis von Allianz Direct ist weniger als fünf Jahre alt und bietet damit eine Flexibilität, die viele etablierte Wettbewerber mit veralteten Systemen nicht erreichen können. Diese cloudbasierte Architektur erlaubt es dem Unternehmen, neue Technologien wie künstliche Intelligenz (KI) in Rekordzeit zu integrieren. Ein aktuelles Beispiel ist der Einsatz eines agentic Salesbots für den Bereich Privathaftpflicht, der Anfragen in natürlicher Sprache bearbeitet und Kunden effizient bis zum Angebot führt. Diese Geschwindigkeit bei der Produktentwicklung und Marktintegration ist laut Stuhldreier das Herzstück der „Digital Unbeatable“-Strategie.

Ausblick: Europaweite Skalierung

Die Reise von Allianz Direct ist grenzüberschreitend. Mit aktiven Geschäften in Deutschland, den Niederlanden, Spanien, Frankreich und Italien nutzt das Unternehmen Synergieeffekte zwischen den Märkten, während es gleichzeitig die lokalen Besonderheiten berücksichtigt. In den kommenden Monaten liegt der Fokus auf der weiteren Optimierung der Kundenreise durch KI und der Festigung der Marktposition als technologisch führender Versicherer in ganz Europa.

Hier geht es zur aktuellen Folge:
Über den Podcast

Jonas Piela berät die Versicherungswirtschaft hinsichtlich der digitalen Transformation in seiner Rolle als Managing Director bei Piela & Co. Digital Consultants. Außerdem betreibt er den Digital Insurance Podcast, für den er mit Managern aus der Branche über die Herausforderungen der Digitalisierung spricht. Zu finden ist der Podcast unter anderem bei Google, Apple und Spotify sowie unter insurancemedia.de/podcast.

Weitere Podcasts
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MRH Trowe stellt Geschäftsfeld Benefits neu auf http://www.asscompact.de/node/171779

MRH Trowe hat den Bereich Benefits neu strukturiert und vereint Pensions-Consulting, bAV, Benefits-Administration und Compensation-Beratung unter einem Dach. Damit ist das Unternehmen laut eigener Aussage einer der wenigen Vollsortimenter im deutschen Markt.

171779 12. Juni 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

MRH Trowe hat sein Geschäftsfeld Benefits strategisch neu aufgestellt und bündelt nun die Kompetenzen der Marken Lurse, Heubeck und MRH Trowe in einem integrierten 360-Grad-Angebot. Das Unternehmen positioniert sich als einer der wenigen Vollsortimenter im deutschen Benefits-Markt und als einziger Top-Player „Made in Germany“, der Pensions-, Benefits- und Compensation-Beratung ganzheitlich anbietet.

Das Leistungsspektrum umfasst Pensions-Consulting und Aktuariat, betriebliche Altersversorgung (bAV), Benefits-Administration sowie HR- und Vergütungsberatung. Damit werden alle relevanten Disziplinen entlang der Benefits-Wertschöpfungskette abgedeckt – von versicherungsmathematischer Expertise bis zur Compensation-Strategie.

Die neue Struktur kombiniert über 80 Jahre Erfahrung in der Versicherungsmathematik mit zeitgemäßer Beratungspraxis, heißt es in der Unternehmensmitteilung. Kunden erhalten dadurch Zugang zu Insurance-, Benefits- und Finanzdienstleistungen aus einer Hand sowie internationale Betreuung. Die Lösungen richten sich sowohl an mittelständische Unternehmen als auch an Großkonzerne und decken Themen wie Altersversorgung, Mitarbeiterbindung und Vergütungsstrukturen ab.

Geleitet wird das Geschäft von einem Team aus sechs Führungskräften: Susanna Adelhardt, Norman Dreger, Maximilian Evers, Carsten Ganz, Rainald Meyer und Frank Zagermann. Sie bringen Expertise in Aktuariat, bAV, Compensation, Administration, internationaler Beratung und strategischer HR-Beratung ein. (mki)

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„Was früher viel Recherche bedeutete, ist nun in Sekunden da“ http://www.asscompact.de/node/171777

Die Erwartungen von Kunden und Vermittlern verändern sich durch den KI-Einsatz. Kunden bereiten sich etwa mithilfe von KI auf Gespräche vor. Was das für die Beratung bedeutet und wie der KI-Einsatz bei OVB funktioniert, erläutert Vorstand Harald Wild.

171777 12. Juni 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement Interview mit Harald Wild, COO & CFO der OVB Vermögensberatung AG
Herr Wild, warum ist KI-Kompetenz in Vertrieb und Beratung von Versicherungen bereits heute ein zentraler Wettbewerbsfaktor?

Weil sich die Erwartungen von Kunden und Finanzvermittlern deutlich verändern. Kundinnen und Kunden nutzen zunehmend KI zur Vorbereitung – das verändert die Gesprächssituation. Finanzvermittlerinnen und Finanzvermittler müssen Informationen einordnen und auch korrigieren können.

Gleichzeitig steigt der Bedarf an effizienter Unterstützung im Beratungsalltag. KI hilft, Informationen schneller verfügbar zu machen, und schafft Freiräume für den eigentlichen Kundendialog.

Entscheidend ist: Erfolg entsteht heute an der Kundenschnittstelle. Wer Technologie und persönliche Beratung sinnvoll verbindet, schafft echten Mehrwert. KI ersetzt den Menschen noch nicht – sie macht Beratung besser, strukturierter und effizienter.

Welche Rolle spielt KI konkret im Beratungsprozess bei OVB?

Bei OVB ist KI ein Bestandteil des Beratungsprozesses. Alle Finanzvermittlerinnen und Finanzvermittler nutzen mit dem „OVB Pilot“ eine KI-Unterstützung direkt im CRM.

Der größte Nutzen liegt in zwei Punkten: mehr Effizienz und höhere Beratungsqualität. KI soll bei Vorbereitung, Bedarfsanalyse und Nachbearbeitung unterstützen – also genau dort, wo heute viel Zeit gebunden ist.

Unsere Finanzvermittlerinnen und Finanzvermittler werden immer häufiger und schneller auf relevantes Wissen zugreifen, werden Informationen noch besser strukturieren und damit Kundenanliegen gezielter bearbeiten können. Für unsere Kundschaft bedeutet dies eine noch transparentere Beratung, schnellere Reaktionszeiten und eine noch bessere Kompatibilität mit ihren Bedürfnissen.

Können Sie ein Beispiel nennen, bei denen KI messbar zu mehr Effizienz oder besserer Beratungsqualität geführt hat? Woran machen Sie diesen Erfolg fest?

Ja, das ist besonders bei komplexen fachlichen Fragestellungen der Fall. Was früher zeitaufwendige Recherche bedeutete, kann heute in Sekunden strukturiert bereitgestellt werden.

Wir messen den Erfolg nicht nur technisch, sondern vor allem praktisch: weniger Bearbeitungszeit, bessere Nachvollziehbarkeit, höhere Qualität und spürbare Entlastung im Alltag. Der entscheidende Effekt: mehr Zeit für Beratung und Kundenbeziehung.

Wie verändert der Einsatz von KI den Arbeitsalltag Ihrer Finanzvermittler?

Der Arbeitsalltag unserer Vermittlerinnen und Vermittler wird strukturierter und effizienter. In der Vorbereitung kann KI dabei helfen, relevante Informationen schnell zu bündeln. In der Bedarfsanalyse unterstützt sie zunehmend dabei, Komplexität zu reduzieren und Zusammenhänge verständlich darzustellen. In der Nachbearbeitung werden Dokumentation und Folgeprozesse automatisiert.

Das Ergebnis: weniger administrative Aufgaben – mehr Fokus auf das, was wirklich zählt: das Gespräch und die individuelle Beratung.

Viele sprechen von KI als Produktivitätshebel. Wo sehen Sie in der Praxis die größten Potenziale – und wo werden die Erwartungen möglicherweise noch überschätzt?

Die größten Potenziale liegen in Wissenszugang, Automatisierung und Prozessbeschleunigung – insbesondere vor und nach dem Kundengespräch.

Überschätzt wird KI noch dort, wo sie als vollständiger Ersatz für Beratung gesehen wird. Gerade in einem regulierten Umfeld bleiben Verantwortung, Vertrauen und Einordnung menschliche Aufgaben. Dennoch ist es auch wichtig, Self-Service für Kunden nicht zu vergessen − auch dies wird sowohl von unseren Finanzvermittlerinnen und Finanzvermittlern als auch von unseren Kund*innen erwartet. KI ist ein Produktivitätshebel – aber noch kein Ersatz für persönliche Beratung.

Der Einsatz von KI wirft auch Fragen nach Qualität, Haftung und Verantwortung auf. Wie stellen Sie sicher, dass Beratung trotz zunehmender Automatisierung nachvollziehbar und regelkonform bleibt?

KI wird bei OVB konsequent in Governance- und Qualitätsstrukturen eingebettet. Die Verantwortung bleibt immer noch beim Menschen. KI liefert Unterstützung, aber keine finale Entscheidung. Ergebnisse müssen nachvollziehbar und regelkonform sein. Deshalb investieren wir gezielt in KI-Kompetenz – unter anderem mit einem AI-Literacy-Programm gemeinsam mit der TU Darmstadt.

Welche organisatorischen oder kulturellen Veränderungen waren notwendig, um KI im Vertrieb sinnvoll zu integrieren – etwa bei Schulung, Prozessen oder Führung?

KI ist kein reines IT-Thema, sondern eine strategische Transformation. Entscheidend sind klare Ziele, Schulung und die Integration in bestehende Prozesse. KI muss echten Nutzen stiften – nicht zusätzlichen Aufwand erzeugen.

Kulturell braucht es Offenheit und Lernbereitschaft. Unser Ziel ist, dass unsere Finanzvermittlerinnen und Finanzvermittler KI als Unterstützung erleben, die ihre Professionalität stärkt.

Wo ziehen Sie bewusst Grenzen beim Einsatz von KI? Welche Aufgaben im Beratungsprozess sollen auch künftig klar in menschlicher Verantwortung bleiben?

Wir ziehen überall dort Grenzen, wo Verantwortung und Vertrauen im Mittelpunkt stehen. Die persönliche Beratung, die Bewertung von Optionen und die finale Empfehlung bleiben klar menschliche Aufgaben. Hier muss der „human in the loop“ gegeben sein, um sichere sowie regel- und gesetzeskonforme KI zu betreiben. KI unterstützt, aber sie ersetzt nicht die persönliche Beziehung zu unseren Kundinnen und Kunden.

Wenn Sie drei Jahre vorausblicken: Wie wird sich der Beratungsprozess bis 2029 verändern – und woran wird man erkennen, dass KI tatsächlich einen Mehrwert für Kunden und Finanzvermittler geschaffen hat?

Beratung wird deutlich effizienter und stärker durch KI unterstützt. Agentische Systeme werden im Hintergrund arbeiten, während Finanzvermittlerinnen und Finanzvermittler sich auf ihre Kund*innen konzentrieren können.

Unser Ziel ist, administrative Prozesse durch unser OVB.OS, ein zentrales KI-Betriebssystem, weitgehend zu automatisieren – damit mehr Zeit für echte Beratung bleibt. Der erste Roll-out davon ist in Deutschland erfolgt. Nun gilt es das System zügig anhand unserer Roadmap weiter auszubauen, um kundenzentrierte Mehrwerte zu steigern. Daran wird sich der Erfolg messen lassen: bessere Beratung, mehr Zeit für die Kundschaft und eine insgesamt höhere Zufriedenheit auf beiden Seiten.

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„Die DKM ist der Kompass im Umbruch des Maklermarkts“

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Bilder vom Vorsorge Forum 2026 http://www.asscompact.de/node/171776

Das Thema Vorsorge ist derzeit nicht nur in der Branche, sondern in der gesamten Gesellschaft sehr aktuell. Auf dem diesjährigen AssCompact Wissen Vorsorge Forum in Köln kam das Thema während eines informativen, kurzweiligen Tages ausführlich zur Sprache. AssCompact hat ein paar Impressionen eingefangen.

171776 12. Juni 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement ]]>
Kooperation: VEMA-Makler mit Zugang zur CyberDirekt-Plattform http://www.asscompact.de/node/171775

VEMA und CyberDirekt setzen sich gemeinsam dafür ein, die Cyber-Deckungslücke im Gewerbemarkt zu schließen. Im Zuge einer strategischen Kooperation erhalten VEMA-Makler Zugang zur CyberDirekt-Plattform. Ziel ist, Makler bei der Beratung und Vermittlung von Cyberversicherungen zu unterstützen.

171775 12. Juni 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die Maklergenossenschaft VEMA und die Technologieplattform für den Vertrieb von Cyberversicherungen und digitalen Präventionslösungen CyberDirekt starten eine strategische Zusammenarbeit. Gemeinsam wollen sie einen Beitrag leisten, die Verbreitung von Cyberversicherungen im Mittelstand voranzubringen. Cyberangriffe zählen heute zu den größten Geschäftsrisiken, dennoch bleibt die Cyberversicherung für viele Betriebe weiterhin ein blinder Fleck. Cyber ist deshalb die mit Abstand größte Deckungslücke im Gewerbemarkt.

Cyberversicherung soll Standardprodukt werden

CyberDirekt und die VEMA erklären diese Situation zur „Branchenbaustelle Nr. 1“, wie sie in der Pressemitteilung schreiben, und wollen mit ihrer gemeinsamen Offensive den Markt nachhaltig verändern. Cyber müsse für Makler zum Standardprodukt werden, heißt es weiter.

Die mehr als 5.000 Maklerbetriebe im VEMA-Netzwerk bekommen ab sofort direkt über das VEMA-Portal Zugang zur CyberDirekt-Plattform. Damit sollen die Makler Unterstützung erhalten, Cyberrisiken qualitativ zu bewerten, Versicherungen zu vergleichen, Kunden besser zu beraten und Policen direkt abzuschließen – voll digital für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu 250 Mio. Euro und Versicherungssummen bis zu 7,5 Mio. Euro.

Zugang auch zu Präventionsleistungen

Außerdem können VEMA-Partnerbetriebe auf wichtige Präventionsleistungen sowie einen Krisendienstleister für den Schadenfall zurückgreifen.

„Bei der VEMA stehen unsere Makler im Mittelpunkt. Ihre Arbeit verändert sich, und gerade beim Thema Cyber wird das besonders deutlich“, sagt Dr. Johannes Neder, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der VEMA eG. Mit CyberDirekt hole sich die VEMA einen spezialisierten Partner mit an Bord. „Cyberabsicherung ist für viele Maklerkollegen noch kein Standardprodukt. Daher möchten wir ihnen alles an die Hand geben, was ihnen eine optimale Beratung ihrer Kunden in diesem Bereich erleichtert“, so Neder weiter. Denn Cyber gilt als eine der komplexesten Gewerbesparten. Fehlende Markttransparenz, unterschiedliche Risikomodelle und eine hohe Tarifdynamik würden den Zugang erschweren.

„Cyber ist die größte Deckungslücke im Mittelstand. Genau hier setzt unsere Partnerschaft mit der VEMA an“, unterstreicht Ole Sieverding, Geschäftsführer von CyberDirekt. Cyberversicherung dürfe kein Nischenprodukt für Spezialisten bleiben, sondern müsse für Makler und Betriebe so selbstverständlich werden wie die Betriebshaftpflicht- oder Gebäudeversicherung. „Wir geben Maklern digitale Prozesse, Transparenz, marktführende Deckungen und Zugang zu erfahrenen Cyber-Experten, um ihre Kunden künftig deutlich einfacher vor Cyber-Gefahren schützen zu können“, so Sieverding weiter. (tik)

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Lebensversicherung: Das ändert sich jetzt beim Widerruf http://www.asscompact.de/node/171769

Ab dem 19.06.2026 ist es so weit: Neue Regeln beim Widerruf von Versicherungsverträgen treten in Kraft. Klare Fristen beenden den „ewigen Widerruf“, zugleich wird der Widerrufsbutton Pflicht. Von Ltzterer sind nur B2B-Anbieter ausgeschlossen.

171769 12. Juni 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Ab dem 19.06.2026 gelten neue Regeln für den Widerruf von Versicherungsverträgen. Der Gesetzgeber begrenzt das bisher teils unbegrenzte Widerrufsrecht und führt zugleich einen verpflichtenden Widerrufsbutton ein. Ziel ist mehr Rechtssicherheit für Unternehmen und mehr Transparenz für Verbraucher.

Klare Fristen statt „ewigem Widerruf“

Künftig ist der Widerruf von Versicherungsverträgen zeitlich klar begrenzt. Die Frist beträgt nun maximal zwölf Monate und 14 Tage, bei Lebensversicherungen 24 Monate und 30 Tage. Damit endet der bislang mögliche „ewige Widerruf“, der in der Praxis über Jahre hinweg genutzt werden konnte.

Auch bei fehlerhafter, aber formal erteilter Widerrufsbelehrung erlischt das Widerrufsrecht künftig innerhalb dieser Fristen. Nur wenn eine Belehrung vollständig fehlt, greifen weiterhin Sonderregelungen.

Branche begrüßt die Neuregelung

Auf Versichererseite stößt die Reform auf Zustimmung. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) betont, Ziel des Widerrufsrechts sei, Verbraucherinnen und Verbrauchern ausreichend Zeit zur Überprüfung ihrer Entscheidung zu geben – nicht jedoch, Verträge noch Jahrzehnte später rückabzuwickeln. Mit der Neuregelung werde eine zentrale Forderung der Branche umgesetzt. Auch Vermittlerverbände wie der AfW begrüßen die Änderungen.

Verbraucherschutz informiert zu Altverträgen

Für bestehende Verträge gelten die neuen Regelungen jedoch nicht. Darauf weist der Bund der Versicherten (BdV) hin. Gerade bei Altverträgen könne ein Widerruf weiterhin finanziell vorteilhafter sein als eine Kündigung.

BdV-Vorstand Stephen Rehmke warnt davor, vorschnell zu kündigen: Viele Versicherte unterschätzten die Unterschiede und verschenkten unter Umständen Geld. Gleichzeitig mahnt der Verbraucherschutzverein zur Vorsicht gegenüber Anbietern, die offensiv eine Rückabwicklung vermitteln. Häufig entstünden dabei zusätzliche Kosten etwa für Beratung, Gutachten oder rechtliche Unterstützung – ohne sicheren Erfolg.

Widerrufsbutton wird Pflicht

Ebenfalls zum 19.06.2026 wird ein elektronischer Widerruf verpflichtend. Unternehmen, die Verträge über Online-Benutzeroberflächen mit Verbrauchern schließen, müssen künftig einen deutlich erkennbaren Widerrufsbutton bereitstellen. Grundlage ist die Neufassung von § 356a BGB.

Damit entsteht ein festes System gesetzlich geregelter Schaltflächen im digitalen Vertragsprozess: Bestellbutton, Kündigungsbutton und nun auch der Widerrufsbutton.

Anforderungen an die Umsetzung

Unternehmen, die bereits einen Bestellbutton nach § 312j Absatz 3 BGB vorhalten müssen, sind künftig auch verpflichtet, eine entsprechende Widerrufsfunktion einzurichten. Reine B2B-Anbieter sind von der Regelung ausgenommen.

Der Gesetzgeber macht konkrete Vorgaben zur Ausgestaltung: Die Widerrufsfunktion muss klar erkennbar, hervorgehoben und jederzeit leicht zugänglich sein – noch auffälliger als etwa das Impressum. Als Beschriftung wird „Vertrag widerrufen“ empfohlen, vergleichbar eindeutige Formulierungen sind zulässig.

Zudem ist die neue Möglichkeit zum elektronischen Widerruf künftig auch in der Widerrufsbelehrung zu berücksichtigen. (bh)

 

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Neuer Maklerfavorit in der Cyberversicherung http://www.asscompact.de/node/171768

Im gewerblichen Schaden- und Unfallgeschäft nimmt die Relevanz der Cyberversicherung für Makler zu. Schließlich bleibt die Bedrohung durch Cybercrime auf hohem Niveau. Für Firmen gilt es, sich entsprechend abzusichern. Die neue Studie „AssCompact TRENDS II/2026“ hat untersucht, welche Anbieter Makler bevorzugen. Unter den Favoriten gibt es einen Wechsel an der Spitze.

171768 11. Juni 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement ]]>
EZB erhöht Leitzins http://www.asscompact.de/node/171767

Die Europäische Zentralbank (EZB) hat beschlossen, die Leitzinsen im Euroraum erstmals seit fast drei Jahren anzuheben. Der Einlagenzins steigt von 2,0% auf 2,25%, wie die Notenbank bekannt gegeben hat. Etliche Experten begrüßen die Erhöhung als richtigen Schritt. Doch es gibt auch Kritik.

171767 11. Juni 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Wie von vielen Marktexperten im Vorfeld erwartet, hat sich die Europäische Zentralbank (EZB) angesichts der gestiegenen Inflation dazu entschlossen, die Leitzinsen im Euroraum erstmals seit September 2023 zu erhöhen. Dementsprechend werden sich der Zinssatz für die Einlagefazilität sowie die Zinssätze für die Hauptrefinanzierungsgeschäfte und für die Spitzenrefinanzierungsfazilität mit Wirkung vom 17.06.2026 auf 2,25%, 2,40% bzw. 2,65% belaufen.

Durch den Krieg im Nahen Osten entstehe Druck auf die Inflation. Der Beschluss zur Zinsanhebung sei robust gegenüber einer Bandbreite von Szenarien, die aufzeigen, wie sich der Schock entwickeln und auf die mittelfristigen Aussichten für den Euroraum auswirken könnte. Erklärtes Ziel der EZB ist, dass sich die Inflation mittelfristig bei 2% stabilisiert. Zu weiteren künftigen Zinsschritten wollte sich die Notenbank nicht äußern.

Reaktionen zum Zinsentscheid

Viele Analysten hatten mit einer Zinserhöhung gerechnet. Der Präsident des ifo Instituts, Clemens Fuest, begrüßt die Zinsentscheidung der EZB. „Da die Inflation im Euroraum über 3% liegt und es wenig Hoffnung auf Entspannung im Iran-Konflikt gibt, ist eine Zinserhöhung jetzt der richtige Schritt“, erklärt Fuest in einer Pressemitteilung. Die EZB folge damit dem, was die Märkte schon eingepreist hätten.

Florian Heider, wissenschaftlicher Direktor des Leibniz-Instituts für Finanzmarktforschung SAFE, bezeichnet die Erhöhung infolge des Ölpreisschocks als „unausweichlich“. „Die Europäische Zentralbank muss die Folgen steigender Rohstoffpreise ernst nehmen, um ihrem Mandat der Preisstabilität gerecht zu werden“, so Heider. 

Ann-Katrin Petersen, Leiterin Kapitalmarktstrategie Deutschland, Schweiz, Österreich und Osteuropa bei BlackRock, kommentiert den Zinsentscheid wie folgt: "Die heute weithin erwartete Zinserhöhung setzt ein Zeichen der Glaubwürdigkeit: Die Währungshüter demonstrieren Entschlossenheit in ihrem Einsatz für Preisstabilität – angesichts weiterhin bestehender Inflationsrisiken. Es handelt sich um eine maßvolle Kalibrierung." Die Leitzinsen würden sich dabei weiterhin im „neutralen“ Bereich bewegen, der weder bremsend noch stimulierend auf die Konjunktur wirke, so Petersen weiter. 

Kritische Stimmen im Vorfeld

Bereits im Vorfeld hatte die voraussichtliche Zinsanhebung für Kritik gesorgt. So bezeichnete Dr. Dirk Jandura, Präsident des Bundesverbands Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA) eine Zinserhöhung  zum jetzigen Zeitpunkt als verfrüht. „Höhere Zinsen würden die Finanzierung von Investitionen zusätzlich verteuern und damit gerade den Mittelstand treffen, der das Rückgrat unserer Wirtschaft bildet“, sagte Jandura. Kritik kam auch von der Gewerkschaft. Der stellvertretende DGB-Vorsitzende Stefan Körzell äußerte sich im Vorfeld des Zinsentscheids wie folgt: „Eine Zinserhöhung wäre in der gegenwärtigen Situation ein schwerer Fehler und würde die wirtschaftliche Erholung mutwillig noch weiter abwürgen.“ (tik)

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AV-Depot: Franklin Templeton und MorgenFund kooperieren http://www.asscompact.de/node/171764

Franklin Templeton und MorgenFund bündeln ihre Kräfte in Sachen Altersvorsorgedepot. Mit der Partnerschaft stellen der Asset-Manager und die Fondsplattform ausgewählten Vertriebspartnern und deren Beratern eine AV-Depot-Lösung bereit, die sich in deren Kundenangebote einbinden lässt.

171764 11. Juni 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Der Asset-Manager Franklin Templeton und die Fondsplattform MorgenFund machen gemeinsame Sache zur Bereitstellung einer Altersvorsorgedepot-Lösung. Im Rahmen der Kooperation sollen die globalen Investmentkapazitäten, die Altersvorsorgekompetenz und die Unterstützung bei der Produktentwicklung von Franklin Templeton mit der Expertise von MorgenFund als Produktanbieter, regulierter Plattform, Infrastrukturanbieter und operativem Servicedienstleister gebündelt werden, wie die Unternehmen mitteilen. Mit flexiblen Depotlösungen bietet MorgenFund Kunden Zugang zu Fonds und ETFs. Im Rahmen der AV-Depot-Lösung stellt MorgenFund das Produkt und die zugrunde liegende Infrastruktur zur Verfügung, während Franklin Templeton den Zugang zu seinen Investmentkapazitäten ermöglicht. Ein besonderer Fokus soll dabei auf dem ETF-Angebot von Franklin Templeton liegen.

Produkt- und Plattformlösung für ausgewählte Vertriebspartner

Im Zuge der Partnerschaft stellen Franklin Templeton und MorgenFund ausgewählten Vertriebspartnern und deren Beratern eine Produkt- und Plattformlösung für das Altersvorsorgedepot (AV-Depot) bereit, die sich in deren Kundenangebote integriert lässt. Franklin Templeton unterstützt die Lösung durch Produktpositionierung, Informations- und Schulungsmaterialien. Die Vertriebspartner würden zentraler Zugangspunkt für Endanleger bleiben, die investmentbasierte Lösungen zur Altersvorsorge suchen. Als Produktanbieter und Plattform übernimmt MorgenFund die Betreuung und Administration des AV-Depots und ist rechtlicher Vertragspartner der Endkunden.

„Das AV-Depot ist ein wichtiger Schritt für die Sparerinnen und Sparer von heute sowie für künftige Generationen“, erklärt Christian Machts, Head of Germany and Austria bei Franklin Templeton. „Gemeinsam mit MorgenFund freuen wir uns darauf, Finanzinstitute und Berater dabei zu unterstützen, ihren Kundinnen und Kunden flexible, investmentbasierte Altersvorsorgelösungen zugänglich zu machen“, so Machts weiter. „MorgenFund verfügt über 25 Jahre Erfahrung in der Bereitstellung von Altersvorsorgelösungen und wird ein vollständig digitales, skalierbares und regulatorisch konformes AV-Depot-Angebot bieten“, unterstreicht Heike Fürpaß-Peter, Geschäftsführerin bei MorgenFund. (tik)

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Nachfolge: „One-Man-Show“ riskiert Wertverluste http://www.asscompact.de/node/171762

Viele Maklerhäuser hängen stark am Inhaber: Kundenbeziehungen, Sonderkonditionen und Marktzugänge sind direkt an seine Person gebunden. Diese Abhängigkeit kann zu Wertverlusten bei der Nachfolgeregelung führen, betont AssCompact Kolumnist Andreas Grimm.

171762 11. Juni 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement Ein Artikel von Andreas Grimm, Gründer des Resultate Institut

Was ist ein Unternehmer als Person wert? Bei unserem neuen Bestandswertrechner auf bestandsmarktplatz.de stellen wir uns genau diese Frage. Nur der kleinste Teil der Makler kann berichten, dass die Strukturen ihres Unternehmens bereits komplett unabhängig von ihnen als Person sind, dass alle Marktzugänge, alle betrieblichen Abläufe, alle Kundenbeziehungen bereits auf Mitunternehmer, auf die Belegschaft oder auf automatisierte technische Lösungen übertragen worden wären. Das muss es auch nicht. Dennoch ist genau diese Frage bei der Unternehmensnachfolge eine der zentralsten überhaupt.

Der Maklerbetreuer ruft den Makler an, nicht das Büro

Ein Kaufinteressent stellt sie, weil er wissen will, wie groß das Risiko ist, für etwas zu bezahlen, was so sehr auf den Inhaber zugeschnitten ist, dass er danach entweder einen Großteil der Kunden und Marktzugänge verliert oder sehr viel Aufwand in eine Übergabe stecken muss, die am Ende trotzdem nicht funktionieren könnte. Der Inhaber selbst würde diese Frage nicht verstehen. Aus seiner Sicht beschreibt sie keinen Mangel – sondern seinen Erfolg.

Er, der Makler, ist der Grund, warum Kunden seit 20 Jahren nicht gewechselt haben. Das ist kein Zufall – das ist Leistung. Versicherer kennen ihn persönlich. Der Maklerbetreuer ruft ihn an, nicht das Büro. Sonderkonditionen, kurze Wege, direkte Eskalation – das hat er sich erarbeitet. Delegiert hat er nie, weil er es besser kann. Schneller. Zuverlässiger. Und weil Kunden ihn wollen, nicht irgendjemanden aus seinem Team. Erreichbarkeit ist sein Markenzeichen. Nicht die Firma ist erreichbar – er ist erreichbar. Dieser Unterschied ist ihm nie aufgefallen.

Kein sauberer Kaufpreis, sondern Earn-out

Die Frage, wer das alles mal übernehmen soll, hat er sich gestellt. Versuche gab es. Aber keiner der Mitarbeitenden hat je wirklich mitgehalten – fachlich nicht, vom Einsatz nicht, von der Grundhaltung nicht. Für ihn ist dieser Beruf keine Stelle. Es ist eine Berufung. Eine Verantwortung gegenüber Menschen, die ihm ihre wichtigsten Lebensentscheidungen anvertrauen: „Wer das nicht so sieht, ist schlicht nicht geeignet.“ Das ist keine Arroganz – das ist seine ehrliche Überzeugung. Und sie hat ihn davon abgehalten, je wirklich loszulassen.

Ein Käufer sieht dasselbe – und liest es anders. Wissen, das in einem einzigen Kopf steckt. Nicht dokumentiert, nicht übertragen, nirgendwo sonst. Marktzugänge und Sonderkonditionen, die auf persönlichen Beziehungen beruhen – und mit dem Inhaber enden. Eine Organisation, die verlernt hat zu entscheiden. Mitarbeiter, die seit Jahren keine Entscheidungen mehr vorbereiten, weil sie es nie mussten. Kein Stellvertreter.

Spätestens in der Due Diligence wird das alles sichtbar. Und das führt nicht selten zum Ende der Verhandlungen.

Wenn es nicht dazu kommt, sieht das Angebot so aus: kein sauberer Kaufpreis, sondern Earn-out, Mitwirkungspflicht, Rückbehalte. Die Vertragsstruktur ist keine Verhandlungstaktik – sie ist die Diagnose. Earn-out heißt: Wir zahlen den Rest, wenn bewiesen ist, dass das Unternehmen auch ohne dich läuft. Ein Mietvertrag für eine Person. Eine so exponierte Persönlichkeit integrieren und ersetzen? Schwierig.

Das lässt sich ändern. Aber es dauert. Und es lohnt sich – damit es nicht so endet wie bei einem Makler, von dem wir vor einiger Zeit erfuhren. Der auf ein Angebot wartete, das nicht kam. Und dem der Interessent irgendwann – ungewohnt direkt – erklärte, warum: „Wir wollten ein Unternehmen kaufen. Sie bieten uns eine One-Man-Show mit angeschlossener Verwaltung.“

Über den Autor

Andreas W. Grimm ist Gründer des Resultate Institut und beleuchtet an dieser Stelle regelmäßig Aspekte zur Nachfolgeplanung. Gemeinsam mit AssCompact hat er den Bestandsmarktplatz initiiert.

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VHV führt Campinginhaltsversicherung ein http://www.asscompact.de/node/171744

Die VHV Allgemeine erweitert ihr Angebot für Camper. Mit dabei ist eine Campinginhaltsversicherung zum Schutz des Hausrats im Campingfahrzeug und Wohnwagenanhänger. Auch beim Schutz für Pkw nimmt der Versicherer Änderungen vor.

171744 11. Juni 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Der Sommer steht vor der Tür und so zieht es die Menschen vor allem im Rahmen der Urlaubssaison wieder mehr nach draußen. Manch einer nutzt hier seinen Wohnwagen oder sein Wohnmobil. Bei dieser Gelegenheit erweitert die VHV Allgemeine zum 01.07.2026 ihr Kfz-Angebot. Besonders im Bereich Campingfahrzeuge und Wohnwagenanhänger wird der Schutz gezielt ausgebaut, und zwar um eine Campinginhaltsversicherung. Hintergrund sind veränderte Mobilitätsbedürfnisse und die wachsende Bedeutung des Campingmarktes, so der Versicherer in einer Unternehmensmitteilung.

Klassische Kfz-Versicherungen decken bewegliche Gegenstände im Fahrzeug in der Regel nicht ab, heißt es. Die Campinginhaltsversicherung soll hier mit einer Absicherung des Hausrats bis 10.000 Euro Abhilfe schaffen. Außerdem sind mit dem neuen Baustein u. a. Technik und Fahrräder mit einer Entschädigungsgrenze von 3.000 Euro sowie Gegenstände im Vorzelt mit einer Entschädigungsgrenze von 1.000 Euro abgesichert.

Bei der Wahl des Exklusiv-Bausteins wird außerdem die Neu- bzw. Kaufpreisentschädigung auf bis zu 48 Monate verlängert und bei Pkw und Krädern auf den „Abzug neu für alt“ verzichtet, auch für Akkus. Hinzu kommen neue Selbstbeteiligungskombinationen, zusätzliche SF-Sondereinstufungen, nämlich eine verbesserte Zweitwagenregelung für Partner, sowie die SF-Sondereinstufung Carsharing Plus. Der Rabattschutz wird auf weitere Segmente ausgeweitet und ist für Campingfahrzeuge, Motorräder, Leichtkrafträder, Trikes und Quads möglich. (mki)

Lesetipp der Redaktion: 
Wohnwagen, Tiny House und Co.: Absicherung für Dauercamper
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Bei diesen Sportarten passieren die meisten Unfälle http://www.asscompact.de/node/171756

Die ERGO Unfallversicherung hat ihre jährliche Unfallstatistik veröffentlicht. Sie zeigt, bei welchen Sportarten Versicherte die meisten Unfälle erleiden. Tatsächlich tritt die Mehrheit der Verletzungen bei lediglich drei Sportarten auf.

171756 11. Juni 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Wer später gesünder sein will, der macht auch heute schon Sport – egal, ob im Verein, professionell oder in der Freizeit. Doch leider passieren dabei auch immer mal wieder Unfälle. Die aktuelle Auswertung der ERGO Unfallversicherung zeigt, bei welchen Sportarten Versicherte sich 2025 besonders häufig verletzten. Die ERGO Unfallstatistik 2025 verzeichnete insgesamt 6.487 Sportunfälle. Diese verteilten sich über zahlreiche Sportarten, allerdings in sehr unterschiedlicher Gewichtung. Die zehn Sportarten mit den meistens Unfallmeldungen stehen für knapp 73% aller Unfälle. Doch auch diese Zahl sei nur bedingt aussagekräftig, so die ERGO.

Die zehn unfallträchtigsten Sportarten sind dieselben wie im Vorjahr – nur die Reihenfolge hat sich geändert.

Platz 1: Fußball

Fußball bleibt mit großem Abstand an der Spitze der Statistik. 2.308 Unfälle wurden 2025 beim Kampf ums Runde gemeldet. Das entspricht 35,6%. Trotz eines leichten Rückgangs um 4,8% gegenüber dem Vorjahr bleibt Fußball damit die Sportart mit den meisten Unfällen. Angesichts der großen Zahl aktiver Fußballer überrasche das jedoch kaum, so die ERGO. Fußball gehört seit jeher zu den populärsten Sportarten in Deutschland. Die durchschnittliche Leistung je Unfall liegt bei 4.806 Euro.

Platz 2: Skisport

Der Skisport, inklusive Skibob, liegt mit 1.001 Unfällen auf Platz 2. Das entspricht 15,4%. Im Vergleich zum Vorjahr stieg die Zahl der gemeldeten Unfälle um 7,8%. Besonders Stürze auf der Piste oder Zusammenstöße führten häufig zu Verletzungen. Einer der Hauptgründe für Unfälle ist der Mangel an natürlichem Schnee. Einerseits mache der verstärkte Einsatz von Kunstschnee die Pisten deutlich härter und schneller, andererseits erhöhe sich das Verletzungsrisiko auch an den Pistenrändern, wenn wegen des fehlenden Schnees die befahrbaren Stellen verengt sind. Unter den Top-10-Sportarten verursachen Skiunfälle die höchsten durchschnittlichen Kosten, nämlich rund 7.224 Euro.

Platz 3: Fahrradfahren

Mit 579 Unfällen (8,9%) belegt Fahrradfahren den 3. Platz. Stürze oder Zusammenstöße gehören hier zu den häufigsten Unfallursachen. Im Vergleich zum Vorjahr ging die Zahl der gemeldeten Fahrradunfälle allerdings deutlich zurück, so die ERGO – nämlich um 15,4%. Gleichzeitig bleibt Radfahren eine der beliebtesten Freizeitaktivitäten in Deutschland: Nicht zuletzt durch den Boom von E-Bikes und Pedelecs nutzen immer mehr Menschen das Fahrrad in Freizeit und Alltag. Deutet der Rückgang bei den Unfällen auf eine verbesserte Sicherheitstechnik hin? Pro Unfall beträgt die durchschnittliche Leistung 6.136 Euro.

Platz 4: Handball

Mit 189 Unfällen (2,9%) liegt Handball auf Platz 4 der Statistik. Hier kommt es aufgrund der vielen Zweikämpfe und Sprünge häufig zu Verletzungen an Gelenken oder Bändern. Handball zählt zu den beliebtesten Mannschaftssportarten in Deutschland und wird sowohl im Vereins- als auch im Schulsport häufig gespielt. Die Europameisterschaft 2024 im eigenen Land hat das Interesse am Sport noch einmal verstärkt.

Platz 5: Reitsport

Beim Reitsport (einschließlich Polo) wurden 162 Unfälle (2,5%) verzeichnet. Stürze vom Pferd können mitunter schwerwiegende Folgen haben – vergleichen mit vielen anderen Sportarten führen Reitunfälle besonders oft zu schwereren Verletzungen.

Platz 6: Volleyball

Volleyball liegt mit 145 Unfällen (2,2%) auf Platz 6. Verletzungen entstehen hier häufig durch Sprünge mit missglückten Landungen oder durch unglückliche Bewegungen im Spiel. Seit Langem wird der Sport sowohl im Verein als auch im Freizeitbereich häufig gespielt. Eine recht neue Entwicklung ist die zunehmende Popularität von Beachvolleyball – es gibt im Sommer immer mehr Spielflächen auf öffentlichen Plätzen und in Freizeiteinrichtungen.

Platz 7: Basketball

Mit 133 Unfällen (2,1%) belegt Basketball Rang 7. Das schnelle Spiel mit vielen Richtungswechseln und Sprüngen birgt ein erhöhtes Risiko für Verstauchungen oder Bänderverletzungen, so die ERGO. Nach dem WM-Sieg der deutschen Herren-Nationalmannschaft 2023 profitierte Basketball von einem neuen Popularitätsschub. Der Gewinn der Europameisterschaft 2025 dürfte dafür gesorgt haben, dass der Boom nicht so bald endet.

Platz 8: Tennis

Beim Tennis registrierte ERGO 80 Unfälle (1,2%). Auch hier können schnelle Bewegungen und abrupte Stopps zu Verletzungen führen. Der Sport erlebt seit einigen Jahren wieder steigende Beliebtheit. Besonders während der Pandemie entdeckten viele Menschen Tennis als kontaktarmen Freiluftsport für sich – ein Trend, der in vielen Vereinen weiterhin spürbar ist.

Platz 9 und 10: Schlittschuhlaufen und Wassersport

Wie im Vorjahr liegen Schlittschuhlaufen und Wassersport am Ende des Top-10-Rankings. Schlittschuhlaufen steht mit 65 Unfällen (1%) auf Platz 9 der Statistik. Dass Stürze auf der Eisfläche zu Verletzungen führen können, bezweifelt wohl niemand, der bei seinen ersten Gehversuchen auf Kufen schon einmal Bekanntschaft mit der Härte gefrorenen Wassers gemacht hat. Auch in flüssigem Zustand ist Wasser nicht immer unproblematisch: Mit 60 Unfällen (0,9%) komplettiert Wassersport (inklusive Wasserball) die Top 10.

Längerfristige Trends: Alles bleibt beim Alten

Ein Blick auf die vergangenen zehn Jahre zeigt, dass die drei Sportarten, die die Statistik 2025 anführen, auch zuvor schon am unfallträchtigsten waren: Auch im gesamten Zeitraum 2016 bis 2025 entfielen die meisten Sportunfälle auf Fußball (32,6%). Dahinter folgen Skisport (15%) und Fahrradfahren (11,2%). Aktuell und auch schon im Vorjahr aus den Top 10 herausgefallen ist die Leichtathletik, die über die letzten zehn Jahre mit einem Anteil von 1,4% an allen Unfällen noch eine größere Rolle spielte. Neue Sportarten schieben sich in der Unfallstatistik nur langsam nach vorne. Dabei weisen einige Trendsportarten wie etwa Padel-Tennis durchaus ein erhöhtes Verletzungsrisiko auf. (mki)

Lesetipp der Redaktion: 
Ein Sportmakler im Interview: „Wer alle berät, versteht niemanden wirklich“
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Debitkarte nie erhalten: Bank muss unbefugte Abbuchungen ersetzen http://www.asscompact.de/node/171664

Böse Überraschung für einen Bankkunden: Eine nie zugestellte Debitkarte wird zum Einfallstor für Betrüger, die über Wochen hohe Summen vom Konto abheben. Das OLG Frankfurt stellt klar, dass in solchen Fällen grundsätzlich die Bank für den entstandenen Schaden aufkommen muss.

171664 11. Juni 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main hat in einem aktuellen Urteil die Rechte von Bankkunden bei unbefugten Geldabhebungen gestärkt. Demnach muss eine Bank grundsätzlich für Schäden aufkommen, wenn mit einer Debitkarte unberechtigte Abhebungen erfolgen. Das gilt auch, wenn die Karte auf dem Versandweg abhandengekommen ist.

Bankkarte auf dem Postweg verloren, unbefugte Abhebungen folgen

Im konkreten Fall hatte ein Kunde Ende Juni 2019 ein neues Girokonto bei einer Sparkasse eröffnet und rund 300.000 Euro eingezahlt. Die zugehörige Debitkarte wurde per Post versandt, erreichte den Kunden jedoch nie. In seiner Abwesenheit im Ausland hoben Dritte zwischen Ende Juni und Ende August 2019 insgesamt rund 220.000 Euro in über 200 Transaktionen ab. Nach seiner Rückkehr ließ der Kunde das Konto sperren und forderte Ersatz. Nachdem die Sparkasse einen Teilbetrag erstattet hatte, klagte er auf Zahlung weiterer rund 66.000 Euro.

Während das Landgericht die Klage zunächst abwies, gab das OLG Frankfurt der Berufung des Kunden statt. Entscheidend war, dass es sich unstreitig um nicht autorisierte Zahlungsvorgänge handelte. Nach den gesetzlichen Vorgaben (§ 675v Abs. 3 BGB) trägt in solchen Fällen grundsätzlich die Bank den Schaden – es sei denn, dem Kunden kann ein Fehlverhalten wie Betrug oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden.

Keine grobe Fahrlässigkeit des Kunden

Ein solches Fehlverhalten konnte das Gericht jedoch nicht erkennen. Der Kunde hatte die Karte nie erhalten und somit auch keine Möglichkeit, sie oder die PIN vor Missbrauch zu schützen. Auch eine grob fahrlässige Pflichtverletzung lehnte der Senat ab: Kunden seien nicht verpflichtet, ihren Briefkasten permanent zu kontrollieren oder bei verzögerter Kartenzustellung sofort bei der Bank nachzufragen.

Zudem stellte das Gericht klar, dass die gesetzlichen Haftungsregeln abschließend sind. Banken können daher keine weitergehenden Schadensersatzansprüche geltend machen, etwa wegen einfacher Fahrlässigkeit des Kunden.

Für die Praxis bedeutet das Urteil: Geht eine Debitkarte auf dem Postweg verloren und kommt es zu Missbrauch, liegt das Risiko in der Regel bei der Bank. Diese muss unberechtigte Abbuchungen erstatten, solange dem Kunden kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten nachgewiesen werden kann. Die Sparkasse kann jedoch gegen das Urteil noch Revision beim Bundesgerichtshof einlegen. (bh)

OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 29.04.2026 – Az: 17 U 62/24

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Assekurata: Schaden- und Unfallversicherung weiterhin auf wackeligen Beinen http://www.asscompact.de/node/171747

Die Lage der Schaden- und Unfallversicherer hat sich im Jahr 2025 deutlich entspannt; vor allem hohe Beitragsanpassungen in der Kfz-Versicherung und ein mildes Naturgefahrenjahr haben für Erholung gesorgt. Assekurata warnt im aktuellen Marktausblick jedoch vor Euphorie – und schraubt die Erwartungen für das laufende Jahr nach unten.

171747 10. Juni 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Für die deutschen Schaden- und Unfallversicherer war 2025 ein Jahr des Aufatmens: Nach mehreren schwierigen Jahren mit teilweise hohen Defiziten hat sich die Lage im vergangenen Jahr deutlich entspannt. So konnte die Schaden- und Unfallversicherung ein Plus bei den Beitragseinnahmen um 7,7% auf 99,7 Mrd. Euro verzeichnen – und wuchs damit stärker als die Einnahmen über alle Sparten hinweg, die um 6,6% auf 253,6 Mrd. Euro kletterten.

Im Marktausblick zur Schaden-/Unfallversicherung 2026 warnt die Assekurata Assekuranz Rating-Agentur jedoch vor zu viel Euphorie über die verbesserte Lage: Das Wachstum ist in vielen Versicherungszweigen vor allem auf hohe Beitragsanpassungen zurückzuführen. „Die gesamte Branche wachst derzeit vor allem nominal“, erklärt Dennis Wittkamp, Fachkoordinator Schaden-/Unfallversicherung bei Assekurata. „Höhere Beiträge spielen in vielen Bereichen weniger eine Ausweitung des versicherten Bestands wider. Sie sind vielmehr vor allem eine Reaktion auf gestiegene Schaden- und Kostenrisiken.“

Kfz: Positive Entwicklung kein „Freifahrtschein“ für Preiswettbewerb

Diese Entwicklung ist besonders deutlich in der Kfz-Versicherung zu beobachten. Nach mehreren verlustreichen Jahren – im Jahr 2024 lag das Defizit in der Kfz-Versicherung bei rund 2 Mrd. Euro – sind die Prämien 2025 in der Sparte um 13,4% angestiegen. Damit konnte die Kfz-Versicherung zwar vergangenes Jahr wieder ins versicherungstechnische Plus gelangen, doch erneut warnen die Experten: Der Turnaround in der Kfz-Versicherung sei zwar ein „wichtiges Signal für den Markt“, doch er dürfe nicht als „Freifahrtschein für eine schnelle Rückkehr in einen aggressiven Preiswettbewerb missverstanden werden“, so Wittkamp. Die kommende Wechselsaison ist aus Sicht von Assekurata ein wichtiger Gradmesser für die Marktdisziplin. Setzen einzelne Versicherer zu früh wieder auf Beitragsnachlässe, könnte das positive Ergebnis sich schnell wieder wenden. Entscheidend sei eine nachhaltige Kalkulation, die das hohe Kostenniveau realistisch abbildet.

Wohngebäude ist nicht allein „Naturgefahrenthema“

Die Situation in der Wohngebäudeversicherung zeigte sich ebenfalls weniger angespannt als im Jahr zuvor. Das liegt vor allem daran, dass sich 2025 als vergleichsweise „mildes“ Naturgefahrenjahr entpuppt hat. Rund 1,4 Mrd. Euro zahlten die Sachversicherer für Schäden verursacht durch Naturgefahren, etwa 1 Mrd. Euro für Sturm- und Hagelschäden, 400 Mio. Euro für weitere Elementargefahren wie Überschwemmung und Starkregen. Die Experten warnen zudem davor, die niedrigere Naturgefahrenbilanz als Trend anzuerkennen. Die Risiken bleiben weiterhin hoch; Elementarschäden sind ein dauerhaft relevantes Kumulrisiko.

Gleichzeitig wirken hohe Baupreise, steigende Handwerkerkosten, alte Gebäudebestände und höhere Anforderungen an Wiederherstellung und Sanierung weiterhin belastend auf die Sparte. „Die Wohngebäudeversicherung ist nicht allein ein Naturgefahrenthema“, so Wittkamp. „Auch Schäden durch Leitungswasser, Feuer und Sturm treffen heute auf ein höheres Kostenniveau als noch vor einigen Jahren.“

Prävention gewinnt an Bedeutung

Insgesamt müsse die Branche die langfristige Risikosituation im Blick behalten; unabhängig von Naturgefahren sei angesichts der aktuellen Wachstumstrends mit weiter spürbar steigenden Schadenaufwendungen zu rechnen. Nach Schätzungen der Assekurata könnte ihr Volumen bis Ende des Jahrzehnts von derzeit knapp 70 Mrd. Euro auf 80 Mrd. Euro steigen.

Gerade angesichts dieser Entwicklungen gewinnt Prävention vor allem in der Wohngebäudeversicherung immer mehr an Bedeutung, sie wird sich zu einem zentralen Stabilitätsfaktor entwickeln. „Jeder vermiedene oder reduzierte Schaden entlastet den Versicherungsnehmer und langfristig auch das Kollektiv“, erklärt Wittkamp. Zudem wird Prävention künftig auch vermehrt in Produkt- und Tarifkonzepte einfließen. Versicherungsschutz und Schadenvermeidung werden künftig enger zusammengedacht werden müssen.

Gesamtheitliche Lösung für Elementargefahren benötigt

In Zusammenhang mit dem Fokus auf Prävention kommt auch die politische Debatte rund um die Elementarpflichtversicherung ins Spiel. Im Koalitionsvertrag der aktuellen Bundesregierung ist die Prüfung einer Einführung einer Elementarpflichtversicherung verankert. Eine Entscheidung dafür oder dagegen gibt es derzeit noch nicht. Assekurata bewertet die Bewegung in der Debatte grundsätzlich als positiv, heißt es im Marktausblick – doch man müsse ein ganzheitliches Konzept aus risikogerechten Beiträgen, sozialer Flankierung, verbindlicher Prävention und einer klaren staatlichen Rolle bei Extremrisiken anstreben. „Eine isolierte Pflichtversicherung löst das Problem nicht automatisch“, sagt Wittkamp.

Einsatz von KI wird Entwicklung prägen

Auch der technologische Wandel wird die Entwicklung weiterhin prägen. Künstliche Intelligenz kann insbesondere in der Schadenbearbeitung, Betrugserkennung, Dokumentenanalyse und Schadensteuerung eine wichtige Rolle spielen. Gerade bei hohen Schadenvolumina, etwa nach großen Unwettern, kann die KI helfen, einfache Vorgänge schnell zu regulieren und damit die Effekte des Fachkräftemangels abzufedern. Der Einsatz von KI setzt allerdings auch einen verantwortungsvollen Umgang voraus. KI kann Entscheidungen vorbereiten, Muster erkennen und Prozesse unterstützen – die fachliche Verantwortung liegt aber weiterhin beim Versicherer.

Nachhaltige Entspannung lässt auf sich warten

Die Branche dürfte auch im laufenden Jahr weiter wachsen, allerdings spürbar geringer als im Vorjahr, resümiert Assekurata. Die reale Wachstumsdynamik bleibt begrenzt, und auch die herausfordernde gesamtwirtschaftliche Situation dürfte einen dämpfenden Effekt haben. „2025 hat der Branche Luft verschafft. Für eine nachhaltige Entspannung ist es aber noch zu früh“, resümiert Wittkamp. „Entscheidend wird sein, ob die Versicherer Preisdisziplin, Risikoselektion, Prävention und Kapitalstärkung in den kommenden Jahren konsequent miteinander verbinden.“ (js)

Lesen Sie auch: Assekurata: PKV kämpft mit Kostendruck und Unsicherheiten
„Die Versicherer müssen ihre Tarife an die Realität anpassen“
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Verein VHT erweitert Vorstand http://www.asscompact.de/node/171754

Veränderungen im Vorstand des Vereins Hanseatischer Transportversicherer e. V. (VHT): Anja Ottersberg-Maenner wurde zum neuen Vorstandsmitglied gewählt. Sie ergänzt somit das bisherige Gremium bestehend aus Robert Mahn, Arne Linke, Justus Heinrich und Holger Flindt.

171754 10. Juni 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Auf der Mitgliederversammlung am 03.06.2026 in Bremen hat der Verein Hanseatischer Transportversicherer e. V. Anja Ottersberg-Maenner von Lampe & Schwartze in den Vorstand gewählt. Sie ergänzt als weiteres, fünftes Vorstandsmitglied den bisherigen Vorstandskreis bestehend aus Robert Mahn (MINERVA), Arne Linke (ERGO), Justus Heinrich (Allianz Commercial) und Holger Flindt (Pantaenius).

Anja Ottersberg-Maenner wird mit ihrer langjährigen Erfahrung im Bereich Vertrieb und Underwriting den bereits eingeschlagenen Weg des VHT unterstützen, neben den weiterhin wichtigen Tätigkeiten der Schadenbearbeitung neue Betätigungsfelder zu entwickeln.

Über den Verein Hanseatischer Transportversicherer

Der Verein Hanseatischer Transportversicherer ist aus der im Jahr 2000 erfolgten Verschmelzung der Vorgängervereine Verein Hamburger Assecuradeure (VHA) und dem Verein Bremer Seeversicherer (VBS) hervorgegangen. Der VHT ist primär für den Deutschen See- und Binnenkaskomarkt tätig. Schwerpunkt ist die zentrale, unabhängige Schadenbearbeitung, Begutachtung von Schiffsschäden, Schadenprävention sowie das Notfallmanagement nach einer Schiffshavarie.

Zudem fungiert der VHT für seine Mitglieder und den Deutschen See- und Binnenkasko-Markt als Berater und Forum, um sich über neue technische und versicherungsrechtliche Entwicklungen auszutauschen. (tik)

News über weitere personelle Veränderungen in der Finanz- und Versicherungsbranche lesen Sie in der Rubrik „Personen“.

Bild: © Lampe & Schwartze

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Die aktuelle Haftungssituation beim KI-Einsatz in der Beratung http://www.asscompact.de/node/171752

KI-Einsatz in der Versicherungsvermittlung bietet Effizienzpotenzial, wirft aber haftungsrechtliche Fragen auf. Bleiben Vermittler für die Beratungsqualität allein verantwortlich? Wem sind Fehler zuzurechnen? Braucht es eine Abstimmung mit dem VSH-Versicherer? 

171752 10. Juni 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement Dr. Frank Baumann, Fachanwalt für Versicherungsrecht bei der Kanzlei Wolter Hoppenberg, und Dr. Hans-Georg Jenssen, Rechtsanwalt und ehemaliger geschäftsführender Vorstand beim BDVM, im Gespräch

Dr. Hans-Georg Jenssen: In vielen klassischen Beratungsberufen stellen sich vermehrt Fragen rund um den Einsatz von künstlicher Intelligenz. KI kann dabei sowohl in der eigentlichen Beratung als auch in der Schadenbearbeitung oder in anderen Prozessschritten eingesetzt werden. Damit stellt sich die Frage, ob und in welchem Umfang das künftig auch für die Versicherungsvermittlung relevant sein wird.

Dr. Frank Baumann: Das ist ein hochaktuelles Thema, das alle Berater betrifft – ebenso Kanzleien und Rechtsabteilungen. In der Praxis wird KI bereits getestet, auch im eigenen Büro. Damit sind viele Fragen verbunden, vor allem in der Versicherungsvermittlung: Kann KI den Berater im Gespräch überhaupt ersetzen? Und wofür soll KI konkret eingesetzt werden?

Aus haftungsrechtlicher Sicht hängt viel von der Qualität des jeweiligen Systems ab, die stark variiert. KI kann gut unterstützen, etwa beim Sammeln und Strukturieren von Daten. Schwieriger wird es, Schlussfolgerungen und Empfehlungen allein der KI zu überlassen. Denn die Bewertung im Verhältnis zum Kunden erfordert die Abwägung zahlreicher Faktoren. Diese Einordnung muss nach der bisherigen Erfahrung weiterhin der Berater leisten. KI bleibt damit ein Hilfsmittel – sie kann die persönliche Beratung sinnvoll ergänzen, aber nicht ersetzen.

HGJ Derzeit markiert KI vor allem einen fließenden Übergang: von klassischen Serienbriefen oder hinterlegten Musterschreiben hin zu stärker individualisierten Textbausteinen. Das betrifft vor allem alltägliche Arbeitsprozesse – noch nicht die eigentliche individuelle Beratung. Doch was passiert, wenn KI künftig auch in die persönliche Beratung eingreift? Stellt sich dann die Frage, ob sich der Berater Fehler der KI zurechnen lassen muss?

Verantwortung beim Versicherungsvermittler?

FB Letztlich bleibt die Verantwortung beim Versicherungsvermittler. Die Beratungspflichten ergeben sich aus dem Maklervertrag und den gesetzlichen Vorgaben. Wer Hilfsmittel einsetzt, schuldet dennoch ein rechtlich und fachlich einwandfreies Ergebnis – so, als hätte er alles selbst geprüft und erstellt.

Das gilt auch für den Einsatz von KI. Berücksichtigt ein Makler etwa über eine Vergleichsplattform ein geeigneter Versicherer nicht, ändert der KI-Einsatz nichts an der Haftung gegenüber dem Kunden. Fehler der eingesetzten Systeme sind dem Vermittler grundsätzlich zuzurechnen. Das heißt, der Makler muss sich im Verhältnis zum Kunden wohl auch Fehler beim KI-Einsatz zurechnen lassen.

Offen bleibt allerdings die Frage des Rückgriffs: Unter welchen Voraussetzungen kann der Vermittler den Anbieter oder Entwickler der KI in Anspruch nehmen, wenn die Lösung nicht die zugesicherten Eigenschaften aufweist oder fehlerhaft arbeitet?

HGJ Der Anbieter einer KI-Lösung kann grundsätzlich in Anspruch genommen werden. Ob dies im Einzelfall Erfolg hat, ist jedoch offen. Viele Anbieter arbeiten mit weitreichenden Haftungsausschlüssen, sodass Risiken häufig beim Nutzer verbleiben.

KI-Ergebnisse immer kritisch prüfen

HGJ Hinzu kommt: Fehler entstehen nicht selten durch unpräzise oder missverständliche Eingaben. Bereits kleine Unterschiede in der Fragestellung können zu deutlich abweichenden Ergebnissen führen. Diese Unsicherheiten zeigen, dass KI-Ergebnisse stets kritisch geprüft werden müssen.

Die Verantwortung bleibt beim Anwender. Wer Beratungsergebnisse nach außen vertritt, haftet für deren Inhalt – ähnlich wie ein Anwalt für einen von Mitarbeitenden vorbereiteten Schriftsatz. Ergebnisse sind daher auf Plausibilität und Vollständigkeit zu prüfen. Fehlt etwa bei einem KI-gestützten Vergleich ein zentraler Marktanbieter und bleibt dies unbemerkt, liegt ein individueller Prüfungsfehler vor – nicht nur ein technischer KI-Fehler.

FB Diese Einschätzung lässt sich aus der Praxis bestätigen. Viele Versicherungsmakler arbeiten hochspezialisiert und betreuen klar definierte Zielgruppen. KI-Lösungen bilden diese Spezialisierungen jedoch nicht immer ab. Manche Systeme passen zu bestimmten Segmenten, andere liefern dort unzureichende oder unpassende Ergebnisse. Die Auswahl einer KI muss daher ebenso sorgfältig erfolgen wie die Auswahl eines fachlichen Werkzeugs: Sie muss zum Geschäftsmodell und zum konkreten Einsatzzweck passen. Eigenständiges Prüfen bleibt dabei unerlässlich. Denn KI ersetzt nicht die fachliche Bewertung durch den Vermittler.

KI-Nutzung und Vermögensschadenhaftpflicht

FB Hinzu kommt ein versicherungsrechtlicher Aspekt. Der Makler schuldet eine bestimmte Beratungsleistung und verfügt hierfür über eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Wird KI in die Beratung eingebunden, stellt sich die Frage, ob der bestehende Versicherungsschutz diesen Einsatz umfasst. Eine Abstimmung mit dem eigenen VSH-Versicherer ist daher ratsam, um Deckungslücken zu vermeiden.

HGJ Ja, das erscheint zwingend geboten. Bei Abschluss oder Anpassung der Vermögensschadenhaftpflicht werden dem Versicherer regelmäßig Angaben zur Unternehmensstruktur gemacht, etwa zur Zahl der beratend tätigen Personen. Wenn KI künftig Funktionen übernimmt, die bislang natürlichen Personen zugeordnet waren, kann dies das Risikoprofil verändern. Dieser Umstand sollte mit dem Versicherer besprochen und gegebenenfalls im Versicherungsschutz berücksichtigt werden.

Muss Kunde über KI-Einsatz im Beratungsprozess informiert werden?

Darüber hinaus stellt sich eine weitere Frage: Muss der Kunde darüber informiert werden, dass KI im Beratungsprozess eingesetzt wird? Und wenn ja, in welchem Umfang? Denkbar ist, dass sich hieraus Transparenz- oder Aufklärungspflichten ergeben – insbesondere dann, wenn die Entscheidungsgrundlage teilweise auf automatisierten Auswertungen beruht. Diese Aspekte verdienen eine sorgfältige rechtliche Prüfung.

FB Das ist aus rechtlicher Sicht zwingend. Der Kunde muss darüber informiert werden, dass im Beratungsprozess KI eingesetzt wird. Wenn sich dadurch die Beratungsgrundlage verändert oder eingeschränkt wird, besteht eine entsprechende Aufklärungspflicht gegenüber dem Kunden. Für solche Konstellationen sieht das Gesetz klare Vorgaben vor. Diese gelten uneingeschränkt auch dann, wenn KI als Hilfsmittel eingesetzt wird.

HGJ Ja, das wird sicherlich eine spannende Zeit. Der Einsatz von KI steht ja noch am Anfang seiner Entwicklung. Welche Auswirkungen dies langfristig auf Beratungsberufe und insbesondere auf Versicherungsvermittler haben wird, bleibt abzuwarten. Angesichts des Fachkräftemangels steigt jedoch die Versuchung, personelle Lücken durch KI zu schließen. Damit sind erhebliche Chancen, aber auch neue Risiken verbunden. Gerade diese Risiken sollten bei allen Überlegungen zum KI-Einsatz sorgfältig berücksichtigt werden.

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EZB-Zinserhöhung erwartet – was machen die Bauzinsen? http://www.asscompact.de/node/171746

Viele Marktexperten gehen davon aus, dass die Europäische Zentralbank am Donnerstag die Leitzinsen erhöhen wird. Die Inflation im Euroraum ist auf 3,2% gestiegen und liegt damit über dem erklärten Ziel der EZB von 2,0%. Wie haben sich indes die Bauzinsen zuletzt entwickelt?

171746 10. Juni 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die Europäische Zentralbank (EZB) entscheidet am morgigen Donnerstag über den Leitzins im Euroraum. Am Markt erwarten viele Beobachter mit einer Zinserhöhung zum ersten Mal seit Sommer 2025. Der anhaltende Energiepreisdruck infolge des Iran-Konflikts hat die Inflation im Euroraum auf 3,2% steigen lassen. Das ist deutlich über dem erklärten Ziel der EZB von 2,0%. Experten gehen von einer Anhebung des Hauptrefinanzierungssatzes um 25 Basispunkte auf 2,4% aus.

„EZB-Direktorin Isabel Schnabel hat dem geldpolitischen Kurs der Notenbank eine spürbare Tendenz gegeben, indem sie eine Zinserhöhung im Juni öffentlich als ‚nötig‘ bezeichnet hat“, erklärt Antonio Skoro, Geschäftsführer der Qualitypool GmbH. Der Ölpreisschock arbeite sich durch die Wirtschaft und treibe die Inflation über einen beträchtlichen Zeitraum vom Zielwert weg. Auch bei einem raschen Ende des Konflikts im Iran seien Energieinfrastruktur und Lieferketten bereits erheblich beschädigt.

Balanceakt für Währungshüter

„Insbesondere die EZB will verhindern, dass sich höhere Inflationserwartungen verfestigen, sie muss aber gleichzeitig die eher schwache Konjunktur im Blick behalten“, sagt Skoro.

Wie Antonio Skoro spricht auch Florian Pfaffinger, Mitglied im Expertenrat des Kreditvermittlers Dr. Klein, von einem „Balanceakt“ für die EZB. „Bislang haben sich die Währungshütenden angeschaut, wie sich die Folgen der Nahost-Krise auf die europäischen Wirtschaftsdaten auswirken. Ich rechne nun allerdings damit, dass die EZB ihre abwartende Haltung zeitnah zugunsten einer Leitzinserhöhung von voraussichtlich 0,25% aufgeben wird“, so Pfaffinger. Ob weitere Zinsschritte in der zweiten Jahreshälfte folgen werden, bleibe abzuwarten. Das Ziel jedoch sei klar: die Preisstabilität sichern, ohne das Wirtschaftswachstum zu gefährden.

Ein Blick auf die Bauzinsen

Den Zinsschritt der Europäischen Notenbank habe der Markt wohl schon teilweise eingepreist – dennoch dürfte die Unsicherheit über den weiteren geldpolitischen Weg laut Skoro hoch bleiben.

Bei den Bestzinsen für Baufinanzierungen gab es laut Daten von Qualitypool seit Anfang Mai wenig Veränderung: Die Zinsen für zehnjährige Darlehen liegen weiterhin zwischen 3,59 und 3,64%, die 15-jährigen Zinsbindungen zwischen 3,74 und 3,88%. Die Rendite der zehnjährigen Bundesanleihen bewegte sich zuletzt in einem engen Korridor um 3,0%.

„Seit Jahresbeginn haben die Baufinanzierungszinsen damit nur eine minimale Aufwärtsbewegung vollzogen. Der Einfluss auf die Zinsentwicklung hält sich also bisher trotz des Iran-Konflikts und den damit verbundenen Inflationswerten in Grenzen. Für potenzielle Finanzierungskunden ist das – zumindest vorerst – eine gute Nachricht“, unterstreicht Skoro.

Seitwärtsbewegung mit Schwankungen

Kurzfristig erwarten die Experten von Qualitypool bei den Bauzinsen eine volatile Seitwärtstendenz bis leicht steigende Entwicklung.

Florian Pfaffinger von der Dr. Klein Privatkunden AG berichtet von einer zuletzt größeren Schwankungsbreite. Im Mai pendelte der repräsentative Zins von Dr. Klein für eine zehnjährige Baufinanzierung zwischen 3,47 und 3,69% und liegt aktuell bei 3,50% Prozent (Stand: 08.06.2026). „Die Dynamik bei den Baufinanzierungszinsen hat deutlich zugenommen“, erklärt Pfaffinger. Nichtsdestotrotz sei das Zinsniveau nach wie vor attraktiv. Kaufinteressenten empfiehlt er weiterhin, nicht auf sinkende Zinsen zu spekulieren – „die werden wir aller Voraussicht nach so schnell nicht sehen“, so der Experte von Dr. Klein. Bei den Bauzinsen geht er kurzfristig von einer Seitwärtsbewegung mit Schwankungen aus. „Für die nächsten Wochen ist meines Erachtens eine Seitwärtsbewegung mit Schwankungen von 0,1 bis 0,2 Prozentpunkten realistisch.“ (tik)

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Erfolgsstrategie Service: Warum im Abo-Modell die Zukunft liegt http://www.asscompact.de/node/171738

Einschränkungen sorgen für Innovation. Das trifft auch aufs Unternehmertum zu – hier gibt häufig die Regulierung die Grenzen vor, etwa beim Thema Vergütung. Wie können Makler in Zukunft erfolgreich sein? Abo-Modelle können eine sinnvolle Alternative darstellen.

171738 10. Juni 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement Interview mit Christoph Fuchs, Versicherungsmakler, Gründer von servicemakler.de und Mitgründer von finvoice
Herr Fuchs, Sie beraten bei servicemakler.de Maklerhäuser zu alternativen Vergütungsmodellen, vornehmlich Servicevereinbarungen und Abomodellen. Warum dieser Schwerpunkt?

Der Schwerpunkt ist aus meinem eigenen Bedarf entstanden. Ich war von 2002 bis 2014 im strukturierten Vertrieb und bin 2015 als Makler gestartet.

2016 entschied ich mich, in meinem eigenen Bestand mit Servicegebühren zu arbeiten. Damals hatte ich allerdings noch keine Vorstellung davon, wie das in der Praxis funktionieren sollte. Der Wunsch entstand, weil ich in meinem eigenen Unternehmen sehr unglücklich war. Es fühlte sich an, als hätte ich eher eine Behörde als ein Unternehmen gegründet.

Ich habe bis 2019 gebraucht, um Antworten auf die wichtigsten Fragen zu finden: Was darf ich rechtlich überhaupt anbieten? Was zählt zur Maklerkernpflicht? Welcher Service kommt bei den Kunden an? Welcher Preis ist angemessen? Wie sieht ein praktikabler Zahlungsprozess aus? Und die vielleicht entscheidendste Frage: Wie erkläre ich meinen bestehenden Kunden, dass der Service nun kostenpflichtig wird, ohne dass sie zum Wettbewerber wechseln? All diese Probleme musste ich für mich selbst lösen. Da war es nur die logische Konsequenz, später anderen Maklern dabei zu helfen, denselben Weg zu gehen.

Wir hatten vor fünf Jahren schon einmal gesprochen. Wie haben sich die Akzeptanz solcher Modelle und die Nachfrage nach Ihrem Angebot seitdem entwickelt?

Die Nachfrage ist regelrecht explodiert. Vor fünf Jahren musste ich noch gegen Windmühlen kämpfen und vielen Maklern erst einmal erklären, dass Servicegebühren weder rechtlich problematisch noch bei Kunden unbeliebt sind.

Heute ist die Situation völlig anders. Makler kommen aktiv auf uns zu, weil sie spüren, dass sich der Markt verändert, und sie wissen wollen, wie sie ihr Geschäftsmodell zukunftsfest aufstellen können. Statt Überzeugungsarbeit zu leisten, beantworten wir heute überwiegend konkrete Umsetzungsfragen.

Woher kommt diese Entwicklung? Warum werden Abomodelle und Servicevereinbarungen wichtiger für Makler – und warum gerade jetzt?

Das hat aus meiner Sicht mehrere Gründe. Ein Faktor ist sicherlich, dass der Gesetzgeber immer stärker in die Vergütung der Versicherungsmakler eingreift und gleichzeitig den regulatorischen Aufwand erhöht. Die Provisionen sinken, die Stornohaftungszeiten steigen, und die Anforderungen wachsen Jahr für Jahr. Ein zusätzlicher Vergütungsstrom, der direkt vom Kunden kommt und nicht vom Produktgeber, ist da nur die logische nächste Evolutionsstufe.

Der vielleicht wichtigere Punkt ist aber der technologische Wandel. Wir haben nicht nur neue Wettbewerber wie Vergleichsportale, Finfluencer oder InsurTechs, sondern vor allem die künstliche Intelligenz, die den Markt rapide verändern wird. Jeder Vermittler muss sich heute ernsthaft fragen, welche Rolle er in den nächsten Jahren spielen möchte – und wie er sich von der Maschine abheben kann. Aus meiner Sicht gibt es darauf nur eine sinnvolle Antwort: Service.

Worin besteht Ihr Coaching- und Beratungsangebot?

Wenn sich ein Makler für eine Zusammenarbeit mit uns entscheidet, begleiten wir ihn über mehrere Monate. In dieser Zeit entwickeln wir zunächst ein Servicekonzept, das genau auf ihn, sein Unternehmen und seine Zielgruppe zugeschnitten ist. Unser Team liefert ihm anschließend alle notwendigen Unterlagen – vom rechtssicheren Vertragswerk bis zu den Marketingmaterialien für seinen Vertrieb.

Gemeinsam mit dem Makler entwickeln wir Strategien, mit denen er sowohl langjährige Bestandskunden als auch Neukunden für sein Servicekonzept begeistert. Er bekommt von uns alles an die Hand, was er für eine hohe Durchdringungsquote braucht.

Vor allem unterstützen wir den Makler aber nicht nur bei der Einführung der Servicevereinbarung, sondern auch beim eigentlichen Fulfillment. Denn das Ziel ist klar: Der wiederkehrende Cashflow soll steigen – und gleichzeitig der Stress sinken.

Gibt es „versteckte“ Mehrwerte durch Abomodelle, abseits vom neuen, stetigeren Vergütungsstrom?

Es gibt Effekte, die viele unterschätzen. Erstens steigt die Beratungsqualität spürbar, weil die Servicegebühr den Makler aus der ständigen Verkaufslogik herauslöst. Er muss seinen Service nicht mehr durch Neuabschlüsse querfinanzieren – und genau das spüren auch die Kunden.

Zweitens verändert sich die Kundenstruktur: Wer eine Servicevereinbarung unterschreibt, ist ein gewünschter, wertschätzender Kunde – die Bindung steigt, die Stornoquote sinkt. Drittens steigt der Unternehmenswert nicht nur rechnerisch, sondern auch qualitativ. Ein Bestand mit Servicevereinbarungen ist für Käufer deutlich attraktiver als ein klassischer Provisionsbestand.

Was sagen die „Kunden Ihrer Kunden“ – also die Kunden des Maklers – zu solchen Modellen?

Eine der häufigsten Reaktionen ist sinngemäß: „Ich habe mich sowieso schon die ganze Zeit gefragt, wie du diesen Service bisher kostenlos anbieten konntest.“

Das ist die Ironie des Ganzen: Manche Makler haben Angst davor, ihre Kunden auf einen kostenpflichtigen Service anzusprechen – während die Kunden ihrerseits oft ein schlechtes Gewissen haben. Sie spüren, dass sie Dienstleistungen erwarten, an denen der Makler offensichtlich nichts verdient.

Eine meiner Kundinnen sagte mir nach der Umstellung: „Christoph, seit ich die Servicevereinbarung unterschrieben habe, habe ich heute zum ersten Mal das Gefühl, dass du hier bist, um mich zu beraten – und nicht, um mir etwas Neues zu verkaufen.“ Das sind harte Worte, aber sie hatte recht. Wenn wir ehrlich sind, versuchen viele Makler, ihren Service über Neuabschlüsse querzufinanzieren. Langfristig geht das nicht auf – die Kunden spüren es.

Würden Sie die Umstellung auf ein solches Geschäftsmodell auch älteren bzw. alteingesessenen Maklern empfehlen? Gibt es ein „zu spät“?

Gerade für ältere Makler kann die Einführung von Servicevereinbarungen eine große Chance sein – sie steigert den Wert des Bestands erheblich und macht ihn für eine Nachfolge deutlich attraktiver.

Ein paar Dinge sind dabei zu beachten. Man sollte den Kunden offen kommunizieren, dass man das Unternehmen auf ein neues Servicelevel heben und gleichzeitig die Nachfolge planen will. Wer das nicht offenlegt, riskiert, dass der Kunde sich übergangen fühlt.

Die besten Erfahrungen habe ich bei Maklern gemacht, die bereits einen jungen Nachfolger im Blick haben, mit dem sie das Thema gemeinsam umsetzen. Für den Senior bedeutet das: Wertsteigerung. Für den Junior: ein klar strukturierter, beratungsorientierter Bestand statt eines reinen Provisionsbestands. Ein „zu spät“ gibt es aus meiner Sicht nicht – nur ein „zu spät begonnen“.

Werden Abomodelle in der Maklerbranche bald zum neuen Standard?

Ich kann mir gut vorstellen, dass es in einigen Jahren tatsächlich der neue Standard sein wird. Die Entwicklung der letzten Jahre weist klar in diese Richtung.

Die Einführung des Altersvorsorgedepots im Januar 2027 ist ein weiterer Schritt auf diesem Weg. Hier wird es keine vordiskontierte Abschlussprovision mehr geben, sondern eine ratierliche Vergütung – und die wird deutlich geringer ausfallen, als man es von anderen Altersvorsorgeprodukten kennt.

Die Tendenz ist eindeutig: Provisionen runter, Haftung hoch. Der Vermittler von morgen muss seinen Schwerpunkt auf Beratung und Service legen – nicht auf den Verkauf von Produkten. Andere Länder haben es vorgemacht. Deutschland zieht jetzt nach.

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Leistbarkeit von Immobilien: Gefühlte Hürde wird höher http://www.asscompact.de/node/171736

Laut einer neuen Studie hat sich die Einschätzung der Leistbarkeit von Immobilien bei den Menschen hierzulande im Vergleich zum Vorjahr verschlechtert. 46% halten Immobilien in ihrer Wunschregion für „kaum leistbar“. Über die Hälfte der Befragten unterschätzt die Dauer für den Aufbau von Eigenkapital.

171736 10. Juni 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Für die aktuelle Leistbarkeitsstudie hat der Baufinanzierungsvermittler Interhyp erneut Käufer und Kaufinteressierte zu ihrer Wahrnehmung des Immobilienmarktes befragt. Wie die Ergebnisse zeigen, hat sich die Einschätzung der Leistbarkeit von Immobilien im Vergleich zum Vorjahr eingetrübt. So sagen 46% der Befragten, Immobilien in ihrer Wunschregion seien „kaum leistbar“. Im Jahr 2025 waren lediglich 39% dieser Ansicht. Demgegenüber halten weiterhin rund 50% der Befragten den Erwerb einer Immobilie für „mittel bis sehr leicht leistbar“.

Wahrnehmung der Leistbarkeit hat sich verschlechtert

Besonders kritisch fällt die Markteinschätzung bei den „Planern“ aus, also den Menschen, die in den nächsten ein bis zwei Jahren kaufen wollen. 52% meinen, eine Immobilie in ihrer Wunschregion sei für sie persönlich schwer oder gar nicht leistbar. In der Gruppe der „Käufer“, also Personen, die in den vergangenen fünf Jahren eine Wohnimmobilie gekauft haben, sagen nur 23% im Rückblick, der Kauf sei „schwer oder kaum leistbar“ gewesen. Rund drei Viertel der Käufer gibt dagegen an, der Immobilienkauf in ihrer Wunschregion sei „mittel bis sehr leicht leistbar“ gewesen.

„Der Wunsch nach Wohneigentum ist in Deutschland ungebrochen, aber die Leistbarkeit ist zuletzt bei einigen Kaufinteressierten unter Druck geraten“, erklärt Jörg Utecht, Vorstandsvorsitzender der Interhyp Gruppe.

Befragte sehen weniger Verhandlungsspielraum bei Preisen

Wie die Studie weiter zeigt, empfinden 39% der Befragten den Immobilienmarkt als „überdreht“. 2025 waren das mit 35% noch weniger. Rund 69% sind der Ansicht, dass die Preise in den vergangenen 12 Monaten weiter gestiegen seien. Eine Entlastung bei den Immobilienpreisen nehmen nur noch 26%. Im Vorjahr lag deren Anteil noch bei 33%.

Nach Einschätzung der Befragten verringern sich zudem die Verhandlungsspielräume: 42% und damit 5 Prozentpunkte weniger als 2026 sehen aktuell größere Verhandlungsspielräume für Käufer als noch vor einem Jahr. Besonders deutlich wird die Diskrepanz laut Interhyp bei den Preisvorstellungen: 83% der Befragten sind der Meinung, dass Verkäufer weiterhin an überholten und zu hohen Preisen festhalten.

Was Kaufinteressierte verunsichert

Wer aktuell eine Immobilie kauft, tut dies in einer Phase wirtschaftlicher und politischer Unsicherheit. In der Studie stimmen 70% der Befragten der Aussage zu, dass die aktuelle politische und wirtschaftliche Lage den Immobilienkauf erschweren würde. Dies hat eine abwartende Haltung zur Folge: Jeder dritte „Planer“ (34%) zeigt sich unsicher, ob er im aktuellen Umfeld überhaupt aktiv werden soll.

Budgets für den Immobilienkauf werden größer

Während sich die Wahrnehmung der Leistbarkeit eintrübt und die Unsicherheit wächst, scheinen sich Kaufinteressierte zunehmend an die Marktrealität anzupassen. Das wieder höhere Zinsniveau und die dadurch gestiegenen Finanzierungskosten schlagen sich auch in den kalkulierten Budgets nieder: So ist das durchschnittlich eingeplante Budget für den Erwerb oder Bau einer Immobilie gegenüber dem Vorjahr von rund 348.800 Euro auf nun 383.900 Euro gewachsen.

„Die Ergebnisse unserer Leistbarkeitsstudie zeigen die Auswirkungen der neuen Marktrealität: Die Menschen planen mit höheren Budgets, fühlen sich aber gleichzeitig durch die politische Lage und die Preisentwicklung verunsichert. Gerade in einer solchen Phase macht eine tiefgehende Beratung den Unterschied“, erläutert Utecht.

Eine unsanierte Immobilie? Nein, danke!

Die Umfrageteilnehmer sollten auch Auskunft geben über ihre Präferenzen hinsichtlich des Objekts. Für mehr als die Hälfte der Befragten (52%) ist eine unsanierte Bestandsimmobilie kein Thema. Als Gründe werden vor allem der große Aufwand und unkalkulierbare Kosten angeführt. Sanierte Bestandsimmobilien (90%) und Neubauten (83%) stehen bei den Befragten dagegen deutlich höher im Kurs. „Natürlich bedeutet eine unsanierte Bestandsimmobilie mehr Aufwand, aber dieser Aufwand kann sich lohnen“, so Utecht. „Wir sehen gerade bei Immobilien mit einer niedrigeren Energieeffizienz einen größeren Verhandlungsspielraum beim Kaufpreis. Es kann sich also lohnen, die anstehenden Modernisierungskosten im Vorfeld genau durchzurechnen und sie anschließend in das Angebot an den Verkäufer einfließen zu lassen“.

Falsche Annahmen zum Aufbau von Eigenkapital

Ein zentrales Thema der Studie 2026 ist der Aufbau von Eigenkapital. Hier offenbaren die Ergebnisse falsche Annahmen, was die Dauer der Ansparphase betrifft. So denken 54% der Kaufinteressierten, ihr Ansparziel in weniger als fünf Jahren zu erreichen. Wie die Erfahrung der tatsächlichen Käufer zeigt, brauchen 65% länger als fünf Jahre, jeder Dritte sogar über zehn Jahre.

Nur wenige ermitteln tragbare monatliche Finanzierungsrate

Die Wahrnehmung der Leistbarkeit von Immobilien hat sich im Vergleich zum Vorjahr eingetrübt. Dies beruht bei vielen Kaufinteressierten aber nach wie vor mehr auf Annahmen, denn auf konkreten Berechnungen. Nur rund 34% der „Planer“ haben ihre tragbare monatliche Rate im Detail konkret ermittelt. „Leistbarkeit ist eine höchst individuelle Rechnung“, betont Utecht. „Dass zwei Drittel der Interessierten ohne Kenntnis ihrer konkreten finanziellen Möglichkeiten suchen, führt oft zu Enttäuschungen bei der Objektauswahl. Nur wer seine monatliche Belastungsgrenze kennt, kann im aktuellen Markt erfolgreich agieren.“ (tik)

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Pflegereform: Debatte um stärkere Einbeziehung von Wohneigentum http://www.asscompact.de/node/171724

Bei der Reform der Pflegefinanzierung steht auch das Eigenheim im Zentrum der Debatte: Forderungen aus der Union sehen vor, Vermögen – einschließlich selbstgenutzter Immobilien – künftig stärker zur Deckung von Pflegekosten einzubeziehen. Kritik kommt vom Verband Wohneigentum.

171724 10. Juni 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die aktuelle Diskussion um die Finanzierung der Pflege rückt auch das Eigenheim stärker in den Fokus. So hat sich Unions-Fraktionsvize Albert Stegemann dafür ausgesprochen, Vermögen künftig stärker zur Deckung von Pflegekosten heranzuziehen. Dazu solle ausdrücklich auch selbstgenutztes Wohneigentum zählen. Der Vorstoß ist Teil der breiteren Debatte über eine Reform der gesetzlichen Pflegeversicherung, deren Finanzierung angesichts steigender Kosten zunehmend unter Druck gerät.

Stegemanns Position zielt darauf ab, die Eigenverantwortung zu stärken und die Sozialkassen zu entlasten. Angesichts einer alternden Gesellschaft und wachsender Pflegeausgaben sei es aus seiner Sicht konsequent, vorhandenes Vermögen stärker einzubeziehen. Immobilien stellen dabei für viele Haushalte den größten Vermögenswert dar.

Kritik am Vorschlag: Wohneigentum ist erarbeitete Altersvorsorge

Kritik kommt unter anderem vom Verband Wohneigentum. Dort warnt man vor einer Fehlinterpretation der Rolle von selbstgenutztem Wohneigentum. Dieses sei in erster Linie Altersvorsorge und nicht als „Reservekasse des Staates“ gedacht. Bundesgeschäftsführerin Verena Örenbas spricht von einem problematischen Signal an all jene, die über Jahrzehnte hinweg Vermögen in Form einer Immobilie aufgebaut haben – häufig unter steigenden finanziellen Belastungen durch Baukosten, Zinsen und Instandhaltung.

Wann die Immobilie geschützt ist

Zudem verweist der Verband darauf, dass Immobilien im Pflegefall bereits heute berücksichtigt werden. Der rechtliche Rahmen sieht vor, dass selbstgenutztes Wohneigentum unter bestimmten Voraussetzungen geschützt ist – etwa dann, wenn der Pflegebedürftige selbst oder der Ehepartner weiterhin darin lebt. In solchen Fällen bleibt die Immobilie unangetastet. Anders stellt sich die Situation dar, wenn das Objekt nicht mehr bewohnt wird, etwa bei einem dauerhaften Heimaufenthalt beider Partner. Dann kann das Sozialamt unter Umständen verlangen, dass die Immobilie verwertet wird, um Pflegekosten zu decken.

In der Praxis existieren aber auch verschiedene Wege, mit der finanziellen Belastung umzugehen, ohne das Eigenheim unmittelbar aufgeben zu müssen. So kann die Pflege im eigenen Zuhause eine Möglichkeit sein, das Objekt zu erhalten. Auch eine Vermietung kann in Betracht gezogen werden, um Einnahmen zur Finanzierung der Pflege zu generieren. (bh)

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Reitunfall: Versicherer muss Daten der Tierhalterin nicht herausgeben http://www.asscompact.de/node/171728

Wenn nach einem Unfall Ansprüche durchgesetzt werden sollen, sind Kontaktdaten entscheidend. Doch das Amtsgericht Dortmund stellt klar: Von einer Tierhalterhaftpflichtversicherung können Geschädigte diese Informationen im Eilverfahren nicht verlangen – auch nicht bei drohender Verjährung.

171728 10. Juni 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Das Amtsgericht Dortmund (AG) hat entschieden, dass Geschädigte gegen eine Tierhalterhaftpflichtversicherung keinen Anspruch auf Herausgabe von Namen und Anschrift der versicherten Person im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes haben. Das berichtet das Rechtsportal anwaltauskunft.de. Dies gilt auch dann, wenn eine Verjährung möglicher Ansprüche droht.

Kein Auskunftsanspruch gegen Versicherung

Im zugrunde liegenden Fall war die Klägerin bei einem Reitunfall verletzt worden. Das beteiligte Pferd gehörte einer Tierhalterin, die bei der beklagten Versicherung haftpflichtversichert war. Die Geschädigte wollte die Halterin auf Schadenersatz in Anspruch nehmen, verfügte jedoch nicht über deren aktuelle Adressdaten. Da die Kommunikation mit der Versicherung stockte und eine Verjährung drohte, verlangte sie Auskunft über Namen, Anschrift und weitere personenbezogene Daten der Versicherungsnehmerin. Die Versicherung lehnte dies unter Verweis auf datenschutzrechtliche Vorgaben ab. Daraufhin beantragte die Klägerin den Erlass einer einstweiligen Verfügung.

Das Gericht wies den Antrag zurück. Ein Auskunftsanspruch nach der DSGVO bestehe nicht, da dieser nur die eigenen Daten der Klägerin betreffe, nicht jedoch personenbezogene Daten Dritter. Auch ein Anspruch aus Treu und Glauben sei im konkreten Fall nicht gegeben.

Gericht verneint Eilbedürftigkeit

Zudem verwies das Gericht darauf, dass die früheren Rechtsanwälte der Klägerin nach dem bisherigen Schriftverkehr bereits über die relevanten Daten verfügt hätten. Eine besondere Eilbedürftigkeit sei ebenfalls nicht ersichtlich, da der Klägerin über einen Zeitraum von mehr als drei Jahren Gelegenheit zur Beschaffung der erforderlichen Informationen zur Verfügung gestanden habe.

Datenschutz setzt klare Grenzen

Nach Angaben von anwaltauskunft.de unterliegen datenschutzrechtliche Auskunftsansprüche klaren Grenzen. Versicherungen dürfen personenbezogene Daten ihrer Versicherungsnehmer grundsätzlich nicht ohne rechtliche Grundlage an Dritte weitergeben.

AG Dortmund, Urteil vom 08.12.2025 – AZ: 422 C 9422/25

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Franke und Bornberg: BU-Regulierungsdauer steigt weiter http://www.asscompact.de/node/171725

Franke und Bornberg hat in einer Pressekonferenz die aktuelle BU-Leistungspraxisstudie präsentiert. Die Ergebnisse sind teilweise erfreulich, teilweise aber auch enttäuschend. So hat sich die ohnehin schon lange Dauer der Regulierung in der BU weiter erhöht, nämlich auf über 200 Tage.

171725 9. Juni 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die Versicherer kämpfen nach wie vor mit der Bearbeitungszeit in der Berufsunfähigkeitsversicherung – das zeigt die neue BU-Leistungspraxisstudie des Ratinghauses Franke und Bornberg. Die Studie untersucht, wie Versicherer in der BU im Leistungsfall agieren, u. a.: Wie schnell ist die Schadenbearbeitung? Wie viele Anträge auf BU-Leistung werden anerkannt, wie viele abgelehnt und warum?

Für die BU-Leistungspraxisstudie 2026 ist die Leistungspraxis der Versicherer im Jahr 2024 maßgeblich. Und die Studie stellt fest: Trotz des anhaltenden Preisdrucks im BU-Markt zahlen die untersuchten Versicherer. Die Anerkennungsquote liegt unabhängig von der Rentenhöhe stabil bei knapp 80%. Doch der Druck in der Branche mache sich bemerkbar, denn die durchschnittliche Regulierungsdauer ist erneut gestiegen, von 189 auf 201 Tage. Laut Franke und Bornberg ist dies ein Befund, der Verbrauchern, Beratern und der Versicherungswirtschaft gleichermaßen zu denken geben sollte.

Wichtig ist hierbei der Kontext. Laut dem map-report von Franke und Bornberg unterschreiten einzelne Versicherer die Marktdurchschnittsprämie um 40% und mehr. Gleichzeitig jedoch wachsen Leistungsversprechen: Nachversicherungsgarantien, AU-Bausteine, Günstigerprüfungen und Umtauschoptionen setzen die Preisgestaltung zusätzlich unter Druck. Hier liege die Frage nahe, so das Ratinghaus: Zahlen die Versicherer wirklich, und wie verlässlich?

Umfang und Methodik

Die BU-Leistungspraxisstudie 2026 analysierte 36.128 Leistungsfälle aus dem Jahr 2024, das entspricht mehr als 60% aller BU-Leistungsfälle am deutschen Markt. Die 16 teilnehmenden Versicherer repräsentieren einen Gesamtbestand von 9,31 Millionen BU-Versicherten. Insgesamt wurden im BU-Markt 2024 ca. 58.000 Leistungsfälle registriert. Die Daten wurden per Stichprobe überprüft.

Anerkennungsquoten stabil

Die gute Nachricht: Die Anerkennungsquoten in der BU-Leistungspraxis blieben 2024 stabil, nämlich unabhängig von der Rentenhöhe bei knapp 80%. Berechtigte Ansprüche werden also in der Mehrheit der Fälle anerkannt, so Franke und Bornberg. Fast 60% der Ablehnungen erfolgen aus medizinischen Gründen – der BU-Grad wurde nicht erreicht.

Besonders bemerkenswert sei hier laut Franke und Bornberg der Befund zu Verweisungen und Umorganisation: Konkrete und abstrakte Verweisungen sowie Umorganisationen kommen zusammen auf einen Anteil von lediglich 0,87%. In der Leistungspraxis spielen solche Ablehnungsgründe also eine untergeordnete Rolle.

Regulierungsdauer steigt erneut

Die durchschnittliche Gesamtregulierungsdauer aller Entscheidungen ist 2024 erneut gestiegen, und zwar von 189 Tagen im Vorjahr auf nun 201 Tage. Bei Anerkennungen beträgt die Regulierungsdauer durchschnittlich 192 Tage, bei Ablehnungen 208 Tage. Den höchsten Wert weisen Leistungsfälle aufgrund psychischer Erkrankungen auf: Hier dauerte eine Anerkennung im Schnitt 286 Tage, eine Ablehnung 278 Tage.

 

Franke und Bornberg: Regulierungsdauer in der BU steigt weiter

 

Die lange Regulierungsdauer bei psychischen Erkrankungen sei Franke und Bornberg zufolge auf zwei Faktoren zurückzuführen: die diagnostische Komplexität der Erkrankungen sowie die Schwierigkeit, bei psychischen Leiden einen exakten BU-Grad festzulegen. An zweiter Stelle folgen Verletzungen und Unfälle mit 237 Tagen bei Ablehnungen und 216 Tagen bei Anerkennungen.

Zu beachten ist allerdings, dass nicht nur Versicherer für die Bearbeitungsdauer verantwortlich sind, sondern auch die Versicherten, die nach Antragstellung auf BU einen Fragebogen ausfüllen müssen, sowie Ärzte und Gutachter, die dem Versicherer relevante medizinische Unterlagen zukommen lassen müssen.

Ein weiterer Grund für die lange Bearbeitungszeit, der dann aber bei den Versicherern liegt, ist laut dem Ratinghaus der Fachkräftemangel, da es nicht so viele Leistungsprüfer am Markt gebe und diese auch gerne mal den Job wechseln würden. AssCompact fragte an der Stelle nach, ob nicht die Verwendung von KI dem Abhilfe schaffen sollte, was Geschäftsführer Michael Franke jedoch, zumindest zum aktuellen Zeitpunkt, verneinte. KI werde derzeit nicht zur Entscheidung genutzt, sondern hauptsächlich, um größere Mengen an Unterlagen, bspw. Arzt- oder Rehaberichte, zu scannen und zusammenfassen zu lassen. Diese Zusammenfassungen müssten dann jedoch trotzdem vom Menschen gegengecheckt werden. Stand jetzt sei die Prozessimplementierung und Nutzung von KI also eher eine Investition, bei der es noch etwas dauern werde, bis sich der Effekt auf die Regulierungszeiten durchschlagen wird, so Franke.

Psychische Erkrankungen dominieren Krankheitsbild

Psychische Erkrankungen sind 2024 mit einem Anteil von rund 28% der häufigste Grund für eine Berufsunfähigkeit – deutlich vor Erkrankungen des Muskel-Skelett-Systems (rund 19%) und Krebserkrankungen (rund 15%). Bei Frauen liegt der Anteil psychischer Erkrankungen mit knapp 30% noch höher als bei Männern (22%). Auch gesamtgesellschaftlich zeige sich diese Tendenz, wie Franke und Bornberg unter Berufung auf die Deutsche Rentenversicherung erklärt. Demnach gehen mittlerweile über 40% aller neuen Bewilligungen bei der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente auf psychische Erkrankungen zurück.

Erstuntersuchung: Post-/Long-COVID/VAC und Mitwirkungspflicht

Erstmals analysiert die Studie 2026 systematisch Leistungsanträge aufgrund von Post-/Long-COVID/VAC. Von über 300 untersuchten Antragen wurden hier 86% anerkannt. Dieses Ergebnis sei besonders bemerkenswert, da Post-/Long-COVID/VAC diagnostisch kein einheitliches Krankheitsbild darstellt – die Symptome sind vielfältig und schwer abzugrenzen, wie Franke und Bornberg mit Verweis auf das Robert-Koch-Institut erklärt. Die hohe Anerkennungsquote sei ein klares Signal dafür, dass die untersuchten Versicherer konstruktiv mit dem neuen Krankheitsbild umgehen würden.

Ein weiterer neuer Aspekt betrifft die sogenannte Mitwirkungspflicht, die Versicherte im Leistungsfall zur aktiven Mitarbeit verpflichtet, etwa durch die vollständige Einreichung ärztlicher Unterlagen, die Bereitschaft zu Untersuchungen durch vom Versicherer beauftragte Ärzte oder die Beantwortung von Fragen zur beruflichen Situation. Ein weit verbreitetes Vorurteil besagt, dass Menschen mit psychischen Erkrankungen diese Pflicht besonders häufig verletzen. Die Studiendaten widerlegen dies jedoch, so Franke und Bornberg. Mitwirkungspflichtverletzungen kommen bei psychischen Erkrankungen nur in 17% der Fälle vor. (mki)

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HanseMerkur erweitert digitale Gesundheitsservices für Reisende http://www.asscompact.de/node/171723

Die HanseMerkur hat ihr digitales Gesundheitsangebot in der Reiseversicherung erweitert. Der Versicherer bietet Kunden Zugang zu einem Online-Arzt sowie Online-Hautarzt und einen digitalen Symptomchecker. Die Tools sind jederzeit und weltweit verfügbar, so der Versicherer.

171723 9. Juni 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Der Hamburger Versicherer HanseMerkur hat sein digitales Gesundheitsangebot für Reisende weiter ausgebaut. Künftig bietet die HanseMerkur Reiseversicherung mit dem Online-Arzt, dem Online-Hausarzt und dem digitalen Symptomchecker drei neue Gesundheitsleistungen.

Online-Arzt ist rund um die Uhr verfügbar

So haben Kunden mit einer Reisekrankenversicherung ab sofort die Möglichkeit, auf Reisen eine medizinische Beratung per Videosprechstunde in Anspruch zu nehmen. Voraussetzung ist, dass nach allgemein anerkannten fachlichen Standards kein persönlicher Arztbesuch notwendig ist, heißt es in der Pressemitteilung des Versicherers. Termine stehen kurzfristig, teilweise sogar sofort zur Verfügung, so die HanseMerkur, auch abends und am Wochenende.

Die Mediziner geben eine erste fachärztliche Einschätzung, stellen bei Bedarf Rezepte und Verordnungen aus und begleiten die weitere Fernbehandlung. Apotheker unterstützen dabei, anhand der Wirkstoffe die entsprechenden Handelsnamen von Arzneimitteln im jeweiligen Reiseland zu identifizieren. Bei Notwendigkeit einer ambulanten oder stationären Behandlung vor Ort übernimmt die medizinische Assistance die weitere Koordination. Die freie Arztwahl bleibt uneingeschränkt bestehen. Der Service wird von der MD Medicus Telemedizinische Behandlungen und Vorsorge GmbH im Auftrag der HanseMerkur durchgeführt.

Einschätzung bei akuten Hautproblemen

Bei akuten Hautproblemen haben Versicherte Zugang zu einem Online-Hautarzt. Dafür kooperiert HanseMerkur mit dermanostic. Versicherte übermitteln drei Fotos der betroffenen Hautstelle und beantworten einen kurzen medizinischen Fragebogen. Innerhalb von maximal 24 Stunden erstellt daraufhin ein in Deutschland zugelassener Facharzt für Dermatologie einen Arztbrief mit einer medizinischen Einschätzung und Therapieempfehlung.

Der Online-Symptomchecker soll zudem dabei unterstützen, mögliche Ursachen für bestehende Beschwerden zu erkennen und erste Handlungsempfehlungen zu geben. Das Tool soll keine ärztliche Diagnose ersetzen, sondern zunächst einen niedrigschwelligen Einstieg in die medizinische Orientierung auf Reisen geben.

Diesen Versicherten stehen die Services zur Verfügung

Die Services Online-Arzt und Online-Hautarzt stehen allen Bestands- und Neukunden mit einer Reisekrankenversicherung der HanseMerkur Reiseversicherung im deutschen Markt zur Verfügung. Es ist dabei unerheblich, ob eine einmalige Reise versichert ist oder eine Jahresreiseversicherung besteht. Die Kostenerstattung erfolgt jeweils im Rahmen des bestehenden Versicherungsschutzes. Der Symptomchecker steht allen Versicherten der HanseMerkur Reiseversicherung, unabhängig vom gewählten Tarif, zur Verfügung. (js)

Weitere aktuelle Meldungen über neue Tarife und Anpassungen bei Versicherungsprodukten lesen Sie in unserer Rubrik „Assekuranz“.
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„Für junge Makler ist die DKM ein echter Wachstumstreiber“ http://www.asscompact.de/node/171722

Digitalisierung und steigende Kundenerwartungen verändern das Business im Maklerhaus. Junge Vermittler müssen sich früh als Unternehmer positionieren. Deshalb ist der Jungmakler Award wichtiger denn je und die DKM 2026 ein Pflichttermin für den Makler-Nachwuchs.

171722 9. Juni 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement Interview mit Tobias Knörrer, Verantwortlicher für den Jungmakler Award und Geschäftsführer der bbg Betriebsberatungs GmbH (DKM-Messeveranstalter)
Herr Knörrer, wir leben in einer schnelllebigen Zeit. Was sind die Erfolgsfaktoren eines zukunftsfesten Maklerhauses?

Die Anforderungen haben sich in den vergangenen Jahren deutlich verändert. Ein zukunftsfestes Maklerhaus braucht heute ein klares Profil, mehr unternehmerische Substanz und die Fähigkeit, sich laufend weiterzuentwickeln. Der Markt ist volatil, unsicher, komplex und an vielen Stellen widersprüchlich. In diesem Umfeld müssen Maklerhäuser aktiv an Digitalisierung, Positionierung und Marke arbeiten. Gleichzeitig bleibt hohe Beratungsqualität zentral. Hinzu kommen effiziente Prozesse. Zukunftsfähigkeit entsteht dort, wo Beratung, Unternehmertum und echte Veränderungsbereitschaft zusammenkommen.

Junge Makler beraten besonders häufig im Bereich der Lebensversicherung. Wie wird die Reform der Altersvorsorge die Positionierung junger Makler beeinflussen?

Die Rückmeldungen aus der Jungmakler-Community zeigen, dass viele die Reform der geförderten privaten Altersvorsorge als Chance sehen. Sie erwarten sich zum Beispiel davon neue Vertriebsansätze. Das ist ein wichtiges Signal. Gerade junge Makler können davon profitieren, wenn sie das Thema früh fachlich besetzen und in ihre Positionierung übersetzen. Altersvorsorge bleibt ein Feld mit großem Beratungsbedarf. Wer hier verständlich berät, Produkte sauber einordnet und Kunden langfristig begleitet, kann sich strategisch gut aufstellen.

Der Jungmakler Award feiert in diesem Jahr sein 15-jähriges Bestehen. Warum ist das Format heute wichtiger denn je?

Der Jungmakler Award ist wichtiger denn je, da der Markt nicht langsamer wird. Digitalisierung und besser informierte Kunden verändern das Umfeld spürbar. In so einer Phase braucht es ein Format, das Orientierung, Anerkennung und Vernetzung bietet. Genau das leistet der Jungmakler Award. Er macht gute Konzepte sichtbar, bringt junge Makler mit Versicherern, Pools und anderen Marktteilnehmern zusammen und fördert den Austausch über Best Practices. Das ist heute wichtiger als noch vor 15 Jahren.

Wie hat sich der Award innerhalb der vergangenen 15 Jahre entwickelt?

Dass es den Award seit 15 Jahren gibt, zeigt seine feste Verankerung. Der Award ist für uns kein Trend, dem wir hinterherlaufen, sondern ein dauerhafter Bestandteil des Ökosystems der bbg Betriebsberatungs GmbH. Früh wurde erkannt, wie wichtig es ist, jungen Unternehmerinnen und Unternehmern den Einstieg in die Branche zu erleichtern. Daraus ist über die Jahre mehr entstanden als ein Wettbewerb. Rund um den Award hat sich eine Community mit mehr als 1.200 Maklerinnen und Maklern entwickelt. Hinzu kommt ein enger Austausch, etwa über die WhatsApp-Community und weitere Formate.

Welche Erkenntnisse liefert eine Community wie die des Jungmakler über die nächste Generation von Vermittlern?

Die nächste Generation denkt unternehmerisch. Viele junge Makler arbeiten sehr klar an ihrer Positionierung. Sie steuern ihre Unternehmen bewusst, oft KPI-orientiert und mit einem konkreten Plan. Auffällig ist auch die Spezialisierung. Viele besetzen spitze Zielgruppen oder Nischen, häufig aus einer persönlichen Erfahrung oder Leidenschaft heraus. Dazu kommt eine hohe Offenheit für neue Prozesse und Technologien. Das zeigt: Die junge Maklerschaft entwickelt den Beruf nicht nur fort, sie interpretiert ihn an vielen Stellen neu.

Wie wird die Jungmakler-Community auf der DKM 2026 verankert?

Ein zentrales Format ist die Young DKM. Dort stehen Jungmakler auf der Bühne, sprechen über ihren Makleralltag, diskutieren mit etablierten Branchengrößen und geben anderen konkrete Einblicke. Daneben gibt es auf der Messe eigene Flächen und Formate für junge Vermittlerinnen und Vermittler. Inhaltlich orientieren sich diese Angebote eng am Markt. Themen werden nicht am Schreibtisch entwickelt, sondern auch über Umfragen und Rückmeldungen aus der Maklerschaft. So entsteht ein Programm, das nah an den tatsächlichen Interessen der Zielgruppe ist.

Zurück zum Jungmakler Award an sich: Wohin haben sich die durch den Wettbewerb prämierten Konzepte entwickelt?

Viele Konzepte sind heute klarer positioniert und professioneller aufgebaut als früher. Das betriebswirtschaftliche Denken ist stärker ausgeprägt. Junge Makler wissen oft sehr genau, wohin sie mit ihrem Unternehmen wollen. Sie arbeiten mit spitzen Zielgruppenansätzen, setzen moderne Prozesse ein und denken strategischer. Gleichzeitig bleibt eine Konstante: Die besten Konzepte verbinden fachliche Stärke mit echter Kundennähe und unternehmerischer Klarheit.

Was alle Bewerberinnen und Bewerber am meisten interessiert: Was genau belohnt der Award?

Der Award belohnt unternehmerische Qualität, Zukunftsfähigkeit und echte Leistung. Leistung lässt sich dabei nicht für alle gleich definieren. Es macht einen Unterschied, ob jemand ein bestehendes Unternehmen übernimmt und neu aufstellt oder bei null startet. Entscheidend ist, wie tragfähig ein Konzept ist und wie gut es umgesetzt wird. Der Award zeichnet keine reine Selbstdarstellung aus. Im Mittelpunkt stehen Substanz, Konzeptstärke, Umsetzungsfähigkeit und eine klare Perspektive. Ausgezeichnet werden junge Vermittlerinnen und Vermittler, die den Beruf modern, professionell und verantwortungsbewusst weiterentwickeln. Wichtig ist auch die Frage, ob ein Konzept auf Beständigkeit angelegt ist und Kunden langfristig bindet.

Welche Bedeutung hat die feierliche Preisverleihung auf der Messe?

Die Preisverleihung ist der Höhepunkt des Awards und zugleich ein starkes Signal an die Branche. Dort wird sichtbar, welchen Stellenwert das Thema Nachwuchs inzwischen hat. Die Halle ist voll, die wichtigen Köpfe der Branche sind vor Ort, und die Finalisten erhalten eine Bühne, die es in dieser Form sonst kaum gibt. Jeder präsentiert sich dort noch einmal mit einem kurzen Pitch. Das schafft Sichtbarkeit und kann konkrete Folgeeffekte auslösen, etwa neue Kontakte oder Anfragen. Die Preisverleihung ist immer auch ein emotionaler Moment.

Und was haben junge Makler darüber hinaus von einem Besuch der DKM 2026?

Die DKM bietet eine Dichte an Expertise und Marktüberblick, die es in dieser Form kein zweites Mal gibt. Dort kommen Versicherer, Pools, Verbände und Makler aus der gesamten Branche zusammen. Für junge Makler ist das ein schneller Zugang zu Wissen, Kontakten und konkreten Impulsen. Wer die Messe gut plant, kann in kurzer Zeit sehr viele relevante Gespräche führen. Dazu kommt ein weiterer Punkt: Auf der DKM entstehen Beziehungen, die über Jahre tragen können. Für viele ist die Messe deshalb ein echter Beschleuniger für das eigene Unternehmen.

Lesen Sie auch: „Die DKM ist der Kompass im Umbruch des Maklermarkts“

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