AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement https://www.asscompact.de/ AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement de Mon, 24 Aug 2026 11:16:41 +0200 Mon, 24 Aug 2026 00:00:00 +0200 Versicherungsberatung per KI: BVK warnt vor Scheinsicherheit http://www.asscompact.de/node/172448

Immer häufiger nutzen Verbraucher KI bei Versicherungsfragen. Dient dies nur zur Vorinformation, hat der BVK keine Bedenken. Kritisch sieht es der Verband, wenn Kunden auf dieser Basis Entscheidungen treffen. Dann drohe eine Scheinsicherheit, da die KI keine Verantwortung für ihre Empfehlungen übernimmt.

172448 24. August 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Verbraucher setzen zunehmend auf künstliche Intelligenz (KI), um sich Versicherungsfragen beantworten zu lassen oder sich konkret über Produkte zu informieren. Dies zeigt unter anderem eine aktuelle Studie von Accenture, über die AssCompact berichtete. Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) hält es für unproblematisch, solange die KI nur zur Vorinformation zu Einsatz kommt. Kritisch werde es laut Verband dann, wenn Verbraucher auf Grundlage von KI-Antworten weitreichende Versicherungsentscheidungen treffen würden.

Es drohen Fehlenentscheidungen

„KI kann zwar Informationen zusammentragen und verständlich aufbereiten, sie übernimmt aber keine Verantwortung für die Folgen ihrer Empfehlungen“, erklärt BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Wer existenzielle Absicherungen allein auf Basis von KI-Antworten abschließt, kann so folgenschwere Fehlentscheidungen treffen.“

Der BVK warnt, dass sich Verbraucher in einer gefährlichen Scheinsicherheit wähnen. Mögen die KI-Empfehlungen zunächst auch kompetent und überzeugend klingen, können sie weder tiefgehend die individuelle Lebenssituation noch bestehende Absicherungen oder mögliche Versorgungslücken vollständig berücksichtigen. Weiter mahnt der BVK, dass die Antworten auf den Eingaben der Anfragenden basieren würden und die besonders sichtbaren Internetquellen indizieren, deren Inhalte nicht zwingend neutral oder vollständig seien.

Gerade bei der Altersvorsorge, der Absicherung gegen die Folgen von Berufsunfähigkeit oder Versicherungsschutz für Familien ist eine einfache KI-Empfehlung nicht ausreichend, da Vertragsbedingungen, Leistungsumfang und die persönliche Situation des Kunden die entscheidenden Faktoren sind.

KI übernimmt im Gegensatz zum Vermittler keine Verantwortung

„Der Unterschied ist einfach: Eine KI haftet nicht für ihre Empfehlung, aber Versicherungsvermittler müssen ihre Kunden bedarfsgerecht beraten und stehen für ihre Tätigkeit ein“, unterstreicht Heinz. „Je stärker Verbraucher KI für Finanz- und Versicherungsfragen nutzen, desto wichtiger wird deshalb unsere Rolle als qualifizierter Versicherungsvermittler.“ Die persönliche Beratung sei deshalb unverzichtbar.

Der BVK fordert, den bestehenden Rechtsrahmen für den KI-Einsatz im Versicherungsvertrieb anzuwenden. Aufsichtsbehörden wie die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin), die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) und die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA) seien aufgefordert, die bereits vorhandenen Regeln konsequent umzusetzen, um Verbraucherschutz und Transparenz sicherzustellen.

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Realsplitting: Unterhalt schon im Trennungsjahr steuerlich absetzbar http://www.asscompact.de/node/172400

Unterhaltszahlungen an den getrenntlebenden Ehepartner können steuerlich künftig schon im Jahr der Trennung berücksichtigt werden. Das FG Düsseldorf sieht den Sonderausgabenabzug bei gewählter Einzelveranlagung als zulässig an. Vermutlich muss aber der BFH für endgültige Klarheit sorgen.

172400 24. August 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) hat ein steuerlich relevantes Urteil für Unterhaltspflichtige erstritten. Das Finanzgericht (FG) Düsseldorf hat demnach entschieden: Wer dem getrenntlebenden Ehepartner oder der getrenntlebenden Ehepartnerin Unterhalt zahlt und die Einzelveranlagung wählt, kann diese Zahlungen bereits im Trennungsjahr als Sonderausgaben geltend machen. Das war bislang nicht der Fall.

Realsplitting im Trennungsjahr bisher nicht möglich

Beim sogenannten Realsplitting können Unterhaltszahlungen unter bestimmten Voraussetzungen bis zu einem Höchstbetrag von 13.805 Euro pro Jahr als Sonderausgaben abgezogen werden. Bisher galt allerdings: Im Jahr der Trennung war der Sonderausgabenabzug für Unterhaltszahlungen noch nicht möglich. Das Realsplitting konnte erst ab dem Folgejahr genutzt werden.

Genau daran entzündete sich der Streit im aktuellen Fall. Das zuständige Finanzamt hatte die entsprechenden Sonderausgaben eines Unterhaltspflichtigen nicht anerkannt. Seine Begründung: Im Trennungsjahr besteht für die Ehegatten grundsätzlich noch die Möglichkeit der Zusammenveranlagung. Die Regelungen zur Ehegattenbesteuerung würden deshalb den Sonderausgabenabzug für Unterhaltszahlungen verdrängen.

Finanzgericht: Schon im Trennungsjahr bei Einzelveranlagung eigenständig zu behandeln

Diese Entscheidung wollte der Betroffene nicht akzeptieren. Die VLH legte für ihn Einspruch gegen den Steuerbescheid ein und zog schließlich vors Finanzgericht. Dieses widersprach der Sichtweise des Finanzamts.

Das Finanzgericht stellte fest: Entscheiden sich die Eheleute im Trennungsjahr für die Einzelveranlagung, dann sind sie steuerlich vollständig eigenständig zu behandeln – und zwar mit allen Konsequenzen. Sie profitieren in solchen Fällen nicht vom Ehegattensplitting und müssen sich deshalb auch nicht so behandeln lassen, als wären sie noch eine Wirtschaftsgemeinschaft. Das heißt: Wer auf das Ehegattensplitting verzichtet, kann im Gegenzug den Sonderausgabenabzug für Unterhaltszahlungen bereits im Trennungsjahr steuerlich geltend machen. Alles andere wäre aus Sicht des Finanzgerichts „nicht sachgerecht“.

Einige Voraussetzungen sind jedoch zu erfüllen. Die Eheleute müssen dauerhaft getrennt leben und der oder die Unterhaltszahlende wählt die Einzelveranlagung. Der oder die Unterhaltsempfangende stimmt zu und gibt den erhaltenen Unterhalt in der eigenen Steuererklärung als sonstige Einkünfte an.

BFH muss voraussichtlich endgültig entscheiden

Ganz abgeschlossen ist der Rechtsstreit allerdings noch nicht. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Frage hat das FG Düsseldorf die Revision zugelassen. Insofern wird sich wohl der Bundesfinanzhof (BFH) mit der Fragen beschäftigen. (bh)

FG Düsseldorf – Az. 9 K 2776/25 E (PM VLH)

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Softwarefabrik: Wie Vermittler vom „Agentic Engineering“ profitieren http://www.asscompact.de/node/172443

Jede heute manuell getippte Codezeile schafft die Legacy-Probleme von morgen – deshalb sind autonome Programmier-Pipelines und die industrielle Softwareentwicklung zur strategischen Voraussetzung für maßgeschneiderte, stabile und wettbewerbsfähige Versicherungslösungen geworden.

172443 24. August 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement Ein Artikel von Dietgar Völzke, Chief Information Officer der Netfonds AG

Der Alltag von Vermittlern wird zunehmend digitaler und komplexer. Regulatorische Vorgaben, neue Tarifstrukturen und veränderte Kundenwünsche erfordern kontinuierlich optimierte Plattformfunktionen, um erfolgreich zu sein. Doch während der Bedarf exponentiell wächst, steigen die Kapazitäten klassischer IT-Teams wegen des Fachkräftemangels nur linear.

Wenn ineffizientes Coding den Vermittler ausbremst

Die traditionelle Softwareentwicklung ähnelt oft noch einer mittelalterlichen Manufaktur. Das manuelle Schreiben von Codes ist langsam, fehleranfällig und erzeugt durch „Quick Fixes“ auch die technischen Probleme von morgen. Für den Vermittler hat das handfeste Nachteile. Oft muss er lange auf dringend benötigte Funktionen warten, weil die Plattformanbieter mit der Entwicklung und Wartung veralteter Systeme ausgelastet sind.

Die Branche muss Folgendes erkennen: Das Kernproblem liegt nicht primär im reinen Mangel an Entwicklern, sondern in der handwerklichen Vorgehensweise. Manuelles Coding ist schlichtweg ineffizient und lässt sich nicht skalieren. Wer versucht, technologische Ziele ausschließlich durch das Einstellen von mehr Personal in klassischen Strukturen zu erreichen, stößt unweigerlich an Grenzen.

Der Paradigmenwechsel von der Manufaktur zur Softwarefabrik

Aktuell diskutiert der Markt intensiv über KI-Assistenten wie GitHub Copilot. Dem Entwickler wird in der alten Manufaktur jedoch lediglich ein besseres Werkzeug an die Hand gegeben. Dies entspricht Level 2 der KI-gestützten Softwareentwicklung (siehe Grafik rechts). Der entscheidende Schritt in die Zukunft, von dem Vermittler in der Praxis massiv profitieren, ist das sogenannte „Agentic Engineering“, hin zu Level 4 bis 5, das die Netfonds Gruppe bereits nutzt. Es entsteht die erste Softwarefabrik der Branche. Hier vollzieht sich der Wandel von der Manufaktur zur echten Industrie. Software wird nicht mehr händisch geschrieben, sondern über Agentic Pipelines autonom generiert. KI-Agenten übernehmen die Fleißarbeit des Codierens. Der Mensch wandelt sich somit vom reinen Code-Produzenten zum Architekten, der die Agenten steuert und orchestriert.

Sofortiger Nutzen: Der GDV-Praxistest

Ein Beispiel verdeutlicht die Dimension dieser neuen Technologie. Die über 1.400 Seiten starke Dokumentation des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) ist ein monumentales Regelwerk. Die klassische Integration neuer Spartendetails (z. B. spezifische Kfz-Vertragsdaten) aus rohen GDV-Dateien war bisher mit wochenlangem Wälzen von Spezifikationen, manueller Programmierung, endlosen Testschleifen und hohen Kosten verbunden. Wenn man ein Agentic-Coding-Tool jedoch mit der kompletten GDV-Dokumentation „füttert“ und es anweist, die Details der Kfz-Sparten zu extrahieren und zu verarbeiten, ist die Aufgabe in 20 Minuten fehlerfrei erledigt. Dieses Beispiel zeigt, dass es sich um eine völlig neue Dimension der Geschwindigkeit handelt. In der Konsequenz stehen dem Vermittler neue Funktionen, Datenfelder und Schnittstellen nicht erst nach Monaten, sondern schnellstmöglich zur Verfügung. Dadurch werden nicht nur interne Abläufe optimiert und der administrative Aufwand reduziert, sondern auch der Prozess zur Kundenbindung beschleunigt.

Neue Rollen und skalierbare Plattformen

Dass dieser Wandel bereits praxistauglich ist, zeigt Netfonds mit seiner Plattform finfire. Die IT von Netfonds setzt dort auf voll-agentische Leuchtturmteams, die aus zwei Entwicklern und einem Product Owner bestehen. Ihre primäre Aufgabe besteht nicht mehr darin, Microservices händisch zu schreiben. Stattdessen versorgen sie die Agenten-Pipeline mit präziser Domänenlogik und steuern den Prozess. So lässt sich über den gesamten Software-Lebenszyklus hinweg eine Beschleunigung um den Faktor drei bis zehn erreichen. Dadurch können insbesondere strategische Funktionen in Rekordzeit implementiert werden. Diese Effizienzsteigerung hat für den Vermittler unmittelbare Vorteile im Arbeits­alltag. Wichtige Funktionen, die im klassischen IT-Setup aufgrund mangelnder Ressourcen oft lange Programmierarbeit benötigt haben, können nun in Rekordzeit umgesetzt werden. Dadurch verbessert sich die Skalierbarkeit der genutzten Plattform erheblich.

Stabilität und Ausfallsicherheit

Entscheidend für das Vertrauen der Vermittler bleibt die Qualitätssicherung. Die Angst, KI würde den Entwickler ersetzen, ist dabei unbegründet. Vielmehr verschiebt sich die menschliche Verantwortung in Richtung Architektur, Governance und Qualität. Entwickler werden zu „Validation Architects“. Das Team von Netfonds testet nicht mehr das fertige Produkt, sondern validiert die Fabrik, die es herstellt. Tritt ein Fehler auf, wird eine Ursachenanalyse der Agenten-Logik durchgeführt und das Framework korrigiert, anstatt nur die lokalen Symptome im Code zu beheben. Der Mensch bleibt dabei als „Human in the Loop“ stets der entscheidende Faktor im Prozess. Er kontrolliert das System, nimmt die finale Ausführung vor und behält die absolute Hoheit über Architektur und Qualität. Dies garantiert dem Vermittler ein Höchstmaß an Plattformstabilität und Ausfallsicherheit bei seiner täglichen Arbeit.

 

Die Softwarefabrik: Wie Vermittler vom „Agentic Engineering“ profitieren

 

Ein Weckruf an die Branche

Der Übergang zum Agentic Engineering ist kein reines IT-Projekt, sondern eine fundamentale strategische Entscheidung für Unternehmen, die ihren angeschlossenen Vermittlern einen erheblichen Wettbewerbsvorteil bieten möchten. In den kommenden Jahren wird sich die technologische Schere in der Versicherungswirtschaft entweder drastisch schließen oder unaufholbar öffnen. Unternehmen, die weiter versuchen, ihre Digitalisierungsziele durch das Einstellen von immer mehr Entwicklern zu erreichen, werden sowohl wirtschaftlich als auch in Bezug auf die Geschwindigkeit abgehängt. Deshalb hat Netfonds die Softwarefabrik gestartet. Denn die Zukunft der Plattformökonomie wird nicht mehr mühsam von Hand geschrieben, sondern intelligent im Sinne des Vermittlers orchestriert.

Lesen Sie auch: Die beste KI liefert keine Antwort: Sie erledigt die Aufgabe

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„Cyberversicherung ist nicht gleich Cyberversicherung“ http://www.asscompact.de/node/172442

Auch wenn Firmenkunden mittlerweile bewusst ist, das sie ein Cyberrisiko haben, wird in vielen Unternehmen Cyberrisikomanagement noch nicht ganzheitlich gedacht. Was eine moderne Cyberversicherung ausmacht und worauf Makler bei der Absicherung ihrer Gewerbekunden achten sollten.

172442 24. August 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement Interview mit Gesine Froese, Regional Manager Cyber Risks DACH bei Beazley
Frau Froese, Cyberrisiken gelten als eines der größten Geschäftsrisiken für Unternehmen. Was hat sich aus Ihrer Sicht in den vergangenen Jahren am stärksten verändert?

Die Wahrnehmung der Kunden. Vor einigen Jahren waren viele Firmen noch der Auffassung, dass sie das Cyberrisiko nicht beträfe, die Vermutung, das Unternehmen sei zu klein oder zu unbekannt, wiegte Unternehmer in falscher Sicherheit. Diese Wahrnehmung hat sich grundlegend gewandelt. Eigene Erfahrungen mit Cybervorfällen, die zunehmende Digitalisierung sowie die hohe mediale Präsenz des Themas haben das Risikobewusstsein deutlich geschärft. Kunden wissen heute, dass sie ein Cyberrisiko haben. Das spiegelt sich auch im Risk & Resilience Report wider: 31% der Firmen nennen Cyber als ihr Top-Risiko, ein erneut gestiegener Wert gegenüber den Vorjahren. Gleichzeitig haben sich Cyberrisiken selbst verändert. Uns als Versicherer beschäftigt derzeit vor allem die zunehmende Systemhaftigkeit des Risikos. Die digitale Vernetzung auf technischer und kommerzieller Ebene sorgt dafür, dass ein Vorfall bei einer Organisation viele Firmen gleichzeitig treffen kann, ganz unabhängig von Umsatzhöhen, Branchen oder Standort. Durch digitale Abhängigkeiten, gemeinsam genutzte Technologien und die hohe Vernetzung unserer Wirtschaft durch Lieferkettenabhängigkeiten, beeinträchtigt ein Cybervorfall zunehmend breitflächig.

Viele Unternehmen schätzen ihre eigene Cyberresilienz sehr positiv ein. Wo sehen Sie die größten Unterschiede zwischen Selbstbild und tatsächlicher Risikolage?

Viele Unternehmen bewerten ihre Cyberresilienz auf Basis einzelner Maßnahmen, etwa Investitionen in moderne Firewalls oder Endpoint-Protection-Lösungen für Clients und Server. Diese Maßnahmen sind zweifellos wichtig, bilden aber nur einen Teil einer wirksamen Cyberrisikosteuerung ab. In der Risikoprüfung zeigt sich jedoch oft, dass in vielen Unternehmen Cyberrisikomanagement noch nicht ganzheitlich gedacht wird. Kritische Geschäftsprozesse sind nicht durchgängig abgesichert, Notfall- und Wiederanlaufpläne werden nicht regelmäßig getestet oder es fehlen Ausweichmöglichkeiten für den Ernstfall.

Unsere Studienergebnisse bestätigen diese Diskrepanz zwischen Wahrnehmung und eigentlicher Risikolage deutlich: 82% der Unternehmen glauben, gut vorbereitet zu sein, während 78% überzeugt sind, einen Angriff finanziell vollständig bewältigen zu können. Wir beobachten, dass diese deutliche Zuversicht oft im Widerspruch zur tatsächlichen operativen Resilienz steht.

Welche Bedeutung haben Cyberrisiken heute für kleine und mittelständische Unternehmen?

Für KMU sind Cyberrisiken heute genauso geschäftskritisch wie für Großkonzerne – in vielen Fällen sogar noch kritischer. Während große Unternehmen häufig über spezialisierte IT-Sicherheitsteams, etablierte Notfallprozesse und größere finanzielle Reserven verfügen, sind die Ressourcen im Mittelstand oft begrenzter. Gleichzeitig können einzelne Cybervorfälle dort existenzbedrohende Auswirkungen haben, da Ausfälle oder finanzielle Belastungen deutlich schwerer zu kompensieren sind. Der Beazley Risk & Resilience Report zeigt auf, dass sich kleinere Unternehmen oft weniger gut vorbereitet fühlen und stärker von Unterbrechungen betroffen sind.

KI verändert die Angriffsmethoden von Cyberkriminellen. Welche Entwicklungen sollten Makler ihren Kunden verständlich machen?

KI erhöht vor allem die Skalierbarkeit und Professionalität von Angriffen. Viele der grundlegenden Angriffsmethoden sind zwar nicht neu, ihre Qualität und Reichweite nehmen jedoch durch den Einsatz von KI erheblich zu. Besonders sichtbar wird dies bei Phishing- und Social-Engineering-Angriffen. KI ermöglicht es Angreifern, täuschend echte E-Mails, Nachrichten oder Stimmen zu erzeugen, die sprachlich präzise auf einzelne Personen oder Unternehmen zugeschnitten sind. Dadurch sinkt die Hürde für Cyberkriminelle, glaubwürdige Angriffe in großem Umfang durchzuführen. Die eigentliche Herausforderung für Unternehmen liegt daher weniger in einer völlig neuen Art von Risiko als vielmehr in der Geschwindigkeit und Professionalität, mit der bestehende Angriffsmethoden weiterentwickelt werden.

Für Makler ist entscheidend, diese neue Entwicklung verständlich einzuordnen. KI macht Cyberangriffe nicht unvermeidbar, sie erhöht jedoch die Anforderungen an Prävention und Resilienz. Der entscheidende Schutzfaktor bleibt deshalb häufig der Mensch. Regelmäßige Schulungen, Awareness-Maßnahmen, klar definierte Meldewege sowie die Sensibilisierung für moderne Social-Engineering-Angriffe gewinnen weiter an Bedeutung.

Welches sind die typischen Schwachstellen in Unternehmen?

Die häufigsten Schwachstellen sind überraschend konsistent: Fehlende Multi-Faktor-Authentifizierung bei Systemen, Schwächen im Patch-Management, nicht getestete Back-ups sowie unklare Verantwortlichkeiten im Ernstfall. Diese Faktoren wirken sich unmittelbar auf den Verlauf und die Schwere eines Schadenfalls aus. Sie zeigen, dass Cyberresilienz weniger die Frage einzelner Tools ist, sondern die konsequente Umsetzung von Sicherheitsmaßnahmen im Rahmen eines ganzheitlichen Risikomanagements.

Warum reicht es nicht aus, Cyberversicherung nur als finanziellen Schutz nach einem Schadenfall zu betrachten?

Cyberversicherung wird häufig noch primär als Instrument des Risikotransfers verstanden – also als finanzielle Absicherung für den Fall, dass bereits ein Schaden eingetreten ist. Diese Betrachtungsweise greift jedoch aus meiner Sicht zu kurz. Der eigentliche Mehrwert einer modernen Cyberversicherung liegt in der Unterstützung vor, während und nach einem Cybervorfall – etwa durch spezialisierte Incident-Response-Partner. Die Spezialisten bewahren im Ernstfall einen kühlen Kopf, koordinieren die richtigen Experten und unterstützen die IT und Unternehmensführung in der Begrenzung der Unternehmenskrise. Gerade die ersten 72 Stunden nach der Entdeckung eines Cyberangriffs sind häufig entscheidend für den weiteren Verlauf der Krise. Durch ihr schnelles und professionelles Management können sie das Ausmaß des Gesamtschadens, sowohl auf technischer als auch auf Kostenebene häufig erheblich begrenzen und die Wiederherstellung kritischer Geschäftsprozesse beschleunigen.

Es ist mir wichtig zu betonen, dass eine Cyberversicherung kein Ersatz für professionell gemanagte IT-Sicherheit sein kann. Ganz im Gegenteil, das Vorhandensein eines angemessenen Sicherheitsniveaus ist die Voraussetzung für einen möglichen Risikotransfer.

Unser Report hat in diesem Zusammenhang ein interessantes Paradox aufgezeigt: Nur rund ein Drittel der Unternehmen plant aktuell zusätzliche Investitionen in ihre Cybersicherheit, obwohl Cyber gleichzeitig als Top-Risiko wahrgenommen wird. Genau hier zeigt sich die Rolle von Versicherern als aktive Risikopartner, deren Policen neben der aktiven Unterstützung während der Krise auch nach und vor einem Vorfall durch aktives Risikomanagement zur Verfügung stehen. Mit genau diesem Full-Spectrum-Cyber-Ansatz ist Beazley besonders hilfreich für Kunden.

Worauf sollten Makler achten, wenn sie Lösungen für Firmen­kunden prüfen oder bestehende Verträge aktualisieren?

Der wichtigste Grundsatz lautet: Cyberversicherung ist nicht gleich Cyberversicherung. Makler sollten besonders darauf achten, einen passenden Versicherungsschutz für das individuelle Kundenprofil zu finden. Anhand von einer Szenariobasierten Analyse können Makler sicherstellen, dass die Kernrisiken ihres Klienten abgedeckt werden.

Wie bereits erwähnt würde ich zudem dazu raten, einen Fokus auf die Assistance-Leistungen im Schadenfall und das Angebot der Präventionsmaßnahmen zu legen, um das Maximum aus der Police rauszuholen. Gerade bei Cyberschäden kann die Qualität der Assistance-Leistungen einen erheblichen Unterschied machen. Der Zugang zu erfahrenen Incident-Response-Spezialisten, IT-Forensikern, Krisenkommunikationsberatern und spezialisierten Rechtsanwälten kann entscheidend dazu beitragen, einen Vorfall schnell einzudämmen und die Folgen für das Unternehmen zu begrenzen.

Was raten Sie Maklern: Wie lässt sich das Thema Cyberversicherung verständlich, realistisch und ohne Panikmache vermitteln?

Gute Beratung bedeutet aus meiner Sicht informationsbasierte Beratung. Cyberrisiken verändern sich kontinuierlich, sowohl technologisch als auch regulatorisch. Angesichts der sich stetig wandelnden Bedrohungslandschaft ist es für Makler unerlässlich, ihr Wissen laufend zu aktualisieren und relevante Marktentwicklungen im Blick zu behalten.

In der Beratung hat es sich bewährt, Cyberrisiken möglichst konkret und greifbar zu machen. Statt abstrakt über Hackerangriffe oder Bedrohungslagen zu sprechen, sollten Makler gemeinsam mit ihren Kunden realistische Schadenszenarien betrachten: Was passiert, wenn die Produktion für eine Woche stillsteht? Welche Folgen hätte der Ausfall eines kritischen Dienstleisters? Wie würde sich ein erfolgreicher Ransomware-Angriff auf Umsatz, Kundenbeziehungen oder die eigene Lieferfähigkeit auswirken? Eine belastbare Einschätzung der Top-­Krisen-Szenarien des individuellen Kunden inklusive einer Worst-Case-Betrachtung ermöglicht die Ableitung einer angemessenen Versicherungssumme und unterstützt eine risiko­adäquate Absicherungsstrategie.

Lesen Sie auch: Prävention oder Versicherung: Die richtige Mischung bei Cyberrisiken

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Begründet Unkenntnis genauer Diagnosen arglistige Täuschung? http://www.asscompact.de/node/172437

Fehlerhafte Angaben bei Gesundheitsfragen können für Versicherungsnehmer schwerwiegende Folgen haben, wie ein aktuelles Urteil des OLG Koblenz zeigt. Selbst wenn Diagnosen noch nicht vorliegen, kann eine „Antwort ins Blaue“ als arglistige Täuschung bewertet werden.

172437 23. August 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement Ein Artikel von Rechtsanwältin Kathrin Pagel, Fachanwältin für Versicherungsrecht Kanzlei Michaelis

Eine Versicherung schließt man ab, um sich abzusichern, wenn in der Zukunft eventuell ein Schaden eintritt. Aber dann lehnt der Versicherer im Leistungsfall ab, womöglich noch mit Verweis auf eine vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung. Bei der Beantragung von Versicherungsschutz in der Personenversicherung ist Vorsicht geboten, die Gesundheitsfragen der Versicherer sind kniffliger, als es so mancher Versicherungsnehmer bei der Beantwortung erkennt. Ob die Antworten des Versicherungsnehmers richtig, falsch oder unklar waren, diese Frage stellt sich in der Praxis – leider – in der Regel erst später bei Beantragung von Leistungen. Bei falscher Beantwortung von Gesundheitsfragen hat der Versicherer je nach Verschuldensgrad die Möglichkeit, u. a. den Vertrag durch Rücktritt oder Anfechtung rückwirkend zu beenden oder ggf. auch anzupassen. Kommt es wegen Rücktritt oder Anfechtung wegen arglistiger Täuschung zur Rückabwicklung des Vertrages, darf der Versicherer die bis dahin gezahlten Prämien nach dem eindeutigen Wortlaut des § 39 VVG behalten.

Kürzlich hatte das Oberlandesgericht Koblenz (OLG) (Urteil vom 11.03.2026 – Az. 10 U 629/24) über die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung und den Vorwurf einer vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung bei Abschluss der Pflegeversicherung für ein Kind zu entscheiden.

Was war passiert?

Im September 2018 zeigte das im selben Jahr geborene Kind des späteren Versicherungsnehmers einen starken Reflux und hiermit einhergehende krampfartige Zu- stände. Der Kinderarzt vermutete zunächst ein nach seiner Erklärung nicht bedenkliches Sandifer-Syndrom und verordnete eine weitere Abklärung im Krankenhaus, die unmittelbar danach erfolgte. Im vorläufigen Bericht der Klinik vom 19.10.2018 wurde die Diagnose eines ausgeprägten Sandifer-Syndroms be- stätigt. In einem Schreiben desselben Tages an die Familie nannte die Klinik stattdessen die Diagnosen „Globale Entwicklungsverzögerung, West-Syndrom und Ausschluss Sandifer-Syndrom“. Danach erfolgte eine weitere stationäre Behandlung zur Abklärung der Ursache für gesundheitliche Auffälligkeiten vom 30.10.2018 bis zum 03.11.2018. Am 13.11.2018 fand ein Gespräch des Klägers und seiner Ehefrau mit den Ärzten der Klinik statt, in dem mitgeteilt wurde, dass das Kind an einem West-Syndrom leide, einer frühkindlichen Form der Epilepsie. Später wurde bei der genetischen Untersuchung eine doch schwerwiegendere Genmutation nachgewiesen, die zu epileptischen Symptomen führt (WOREE-Syndrom). Der Kläger beantragte am 11.11.2018 online den Abschluss einer Pflegezusatzversicherung mit Versicherungsbeginn 01.12.2018 für seinen Sohn.

Im Antragsformular wurde unter anderem folgende Frage gestellt: „Besteht oder bestand in den letzten fünf Jahren eine der folgenden Erkrankungen oder Fehlbildungen? Erkrankung des Gehirns oder des zentralen Nervensystems: …, Epilepsie, …“Diese und andere Gesundheitsfragen beantwortete der Kläger mit „Nein“.

Der Vertrag kam zustande. Dann wurde der Pflegegrad 4 festgestellt und der Kläger beantragte Leistungen. Der Versicherer erklärte nun die Anfechtung des Vertrages wegen arglistiger Täuschung bei Vertragsschluss, weil der Kläger in Bezug auf die Epilepsie-Frage falsch informiert habe.

Der Kläger verwahrt sich gegen diesen Vorwurf. Da der Kläger erst nach Antragstellung über die Diagnose informiert worden war, hatte er zuvor keine Kenntnis. Das OLG Koblenz kam dennoch – entgegen dem Landgericht Mainz in der Vorinstanz – zu dem Ergebnis, dass der Kläger bei Beantragung des Versicherungsschutzes die ihm gestellte Frage falsch beantwortet und damit arglistig getäuscht habe. Wie kann das sein?

„Kleine Worte große Wirkung“

In diesem speziellen Fall entschied das OLG gegen den Versicherungsnehmer – es ist eine Einzelfallentscheidung; ganz entscheidend war hier die ganz konkrete Formulierung der Gesundheitsfrage im Antragsformular des Versicherers. Das OLG stellt darauf ab, dass im Antragsformular nicht nach „festgestellten“, sondern nach „bestehenden“ Krankheiten gefragt wurde. Damit, so das OLG, erlange für die vorvertragliche Anzeigepflicht nur die Frage Bedeutung, ob dem Antragsteller die erfragten Gefahrumstände bekannt sind. Das OLG bewertet die Kenntnis und das Verständnis des Klägers vorliegend wie folgt:

Der Sohn des Klägers leidet unstreitig seit seiner Geburt an frühkindlicher Epilepsie. Bei der zunächst mitgeteilten Diagnose West-Syndrom handelt es sich um eine Form frühkindlicher Epilepsie, die vom Arzt als unbedenklich eingestuft wurde. Dass die genetische Ursache der tatsächlichen Erkrankung erst später gefunden wurde, ändere nichts daran, dass die krampfartigen Zustände epileptischer Natur sind. Von einer Diagnose hatte der Kläger zwar noch keine Kenntnis, aber von der Krankheit an sich schon. Der Kläger hatte demnach die Antragsfrage nach bestehenden Krankheiten „ins Blaue hinein“, somit falsch und arglistig täuschend beantwortet.

Der Arzt hatte eine vorläufige unauffällige Diagnose gestellt, darauf habe der Kläger jedoch nicht mehr vertrauen können, nachdem noch eine weitere Abklärung erfolgen sollte. Das Gericht hat dem Kläger, einem promovierten Volljuristen mit hohem Bildungsgrad und hoher Intelligenz, Sonderwissen insoweit unterstellt, dass er verstanden haben musste, dass der Verdacht einer Epilepsie weiter im Raum steht.

„Angaben ins Blaue hinein“ – mit „ja“ oder „nein“

Eine Aussage ins Blaue hinein liegt vor, sofern der Versicherungsnehmer ohne eine tatsächliche Grundlage unrichtige Angaben macht und dabei damit rechnet, dass diese Aussage unrichtig ist. Der Vorwurf der Arglist wird dadurch begründet, dass bei dem Erklärungsempfänger der Anschein erweckt wird, man könne sich auf seine Angaben verlassen. Der Unterschied zu einer nur fahrlässig falschen Beantwortung liegt in der Zielrichtung. Während für Arglist der Eventualvorsatz („kann sein, mach ich trotzdem“) ausreichend ist, ist bei nur grob fahrlässiger Unkenntnis („wird schon nicht“) keine Arglist anzunehmen. Welches Verständnis des Versicherungsnehmers vorliegt, ist jeweils im Einzelfall zu ermitteln.

Letztlich stellt das OLG Koblenz demnach darauf ab, dass hier die Antwort „Nein“ auf die Gesundheitsfrage nach „bestehenden“ Krankheiten objektiv und ins Blaue hinein, damit falsch beantwortet sei, und begründet dies umfassend.

Zwar hatte der Kläger begründet, dass er die Antragsfrage auch nicht mit „Ja“ beantworten konnte, da das Untersuchungsergebnis noch nicht vorlag. Es gab nach Erinnerung des Klägers im Formular nur die Auswahlmöglichkeit „Ja“ oder „Nein“, für die Antwort „vielleicht“ gab es demnach kein vorgegebenes Antwortfeld, wohl auch keinen Raum für zusätzliche Erklärungen. Das genügte dem OLG jedoch nicht. Die Klage wurde abgewiesen.

Fazit

Urteile zum Thema arglistige Täuschung bei Antragstellung sind immer Einzelfallentscheidungen. Kein Fall gleicht dem anderen. Jeder Einzelfall muss gründlich und unter Berücksichtigung aller Umstände geprüft und abgewogen werden. Dazu liegt der Fokus einerseits auf der Fragestellung des Versicherers und andererseits auf dem Verständnis eines durchschnittlichen Versicherungsnehmers sowie den Verständnismöglichkeiten des konkreten Versicherungsnehmers.

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Digital Insurance Podcast: Zwischen Kasko und Kulturwandel http://www.asscompact.de/node/172440

In der neuen Folge des „Digital Insurance Podcast“ sind Tatjana Herleth, Direktorin Direct Business and Clients, und Fatimata Sow, Direktorin Partnership Business bei Verti, zu Gast bei Jonas Piela. Sie erklären, warum moderne HR und agiles Produktmanagement bei dem Direktversicherer Hand in Hand gehen.

172440 22. August 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

In der neuen Ausgabe des „Digital Insurance Podcast“ begrüßt Moderator Jonas Piela gleich zwei hochkarätige Gästinnen aus dem Hause Verti. Tatjana Herleth, Direktorin Direct Business and Clients , und Fatimata Sow, Direktorin Partnership Business, geben exklusive Einblicke in die Strategien von Deutschlands zweitgrößtem Kfz-Direktversicherer. Im Fokus des Gesprächs stehen die erfolgreiche digitale Transformation, der Ausbau des Kooperationsgeschäftes sowie die veränderten Erwartungen moderner Versicherungskunden.

Strategische B2B-Partnerschaften als Wachstumsmotor

Tatjana Herleth erläutert im Talk mit Jonas Piela, wie Verti das B2B- und Kooperationsgeschäft als tragende Säule der Unternehmensstrategie nutzt. Das Geheimnis erfolgreicher Partnerschaften liegt heute mehr denn je in einer tiefen, technologischen Integration. Durch maßgeschneiderte Schnittstellen und agile Business Implementation gelingt es dem Versicherer, flexible Angebote direkt dort zu platzieren, wo der Kunde sie benötigt. Herleth bringt über 30 Jahre Branchenerfahrung mit ein und macht deutlich, dass Digitalisierung im Partnervertrieb weit über das Bereitstellen von Online-Formularen hinausgeht – sie erfordert echte Ökosysteme.

Die digitale Kundenbeziehung im Fokus

Ergänzt wird diese Perspektive von Fatimata Sow, die bei Verti die Bereiche Kundenbeziehungsmanagement (CRM) und das Direktkundengeschäft verantwortet. Im Podcast zeigt sie auf, wie datengetriebene Ansätze genutzt werden, um die Customer Experience kontinuierlich zu optimieren. Als Paradebeispiel dient die erfolgreiche Implementierung digitaler Empfehlungslösungen, die mobil optimiert sind und sich nahtlos in den Alltag der Kunden einfügen. Die Herausforderung bestehe darin, trotz des rein digitalen Vertriebskanals eine persönliche, passgenaue und loyale Kundenbeziehung aufzubauen.

Innovation und Unternehmenskultur Hand in Hand

Einig sind sich die Expertinnen darin, dass digitale Transformation nicht nur eine Frage der IT ist, sondern maßgeblich durch die Unternehmenskultur getragen wird. Flexibilität, flache Hierarchien und agile Arbeitsweisen bilden bei Verti das Fundament, um schnell auf Marktveränderungen reagieren zu können. Das Gespräch im Digital Insurance Podcast verdeutlicht eindrucksvoll, wie Verti die Schnittstelle zwischen technologischer Innovation und vertrauensvollem Kundenservice erfolgreich besetzt.

Hier geht es zur aktuellen Folge:
Über den Podcast

Jonas Piela berät die Versicherungswirtschaft hinsichtlich der digitalen Transformation in seiner Rolle als Managing Director bei Piela & Co. Digital Consultants. Außerdem betreibt er den Digital Insurance Podcast, für den er mit Managern aus der Branche über die Herausforderungen der Digitalisierung spricht. Zu finden ist der Podcast unter anderem bei Google, Apple und Spotify sowie unter insurancemedia.de/podcast.

Weitere Podcasts
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Franke und Bornberg beleuchtet Wohngebäudetarife http://www.asscompact.de/node/172439

Das Analysehaus Franke und Bornberg hat erneut die Tariflandschaft in der Wohngebäudeversicherung unter die Lupe genommen. Für die aktuelle Auflage des Ratings haben die Analysten 373 Tarife von 84 Versicherern untersucht. Jeder fünfte Tarif erhält die Höchstnote, jeder zehnte Tarif fällt durch.

172439 22. August 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Franke und Bornberg hat die Ergebnisse des neuen Wohngebäudeversicherungs-Ratings 2026 vorgelegt. Insgesamt 373 Tarife von 84 Versicherern stellten die Analysten anhand von 82 Detailkriterien auf den Prüfstand. Zum Vergleich: Im Vorjahres-Rating waren es 356 Tarife von 89 Anbietern. „Bei der Wohngebäudeversicherung entscheiden oft einzelne Klauseln darüber, ob ein Schaden am Ende vollständig reguliert wird. Wer nur auf den Beitrag schaut, übersieht genau die Details, die im Schadenfall zählen“, erklärt Michael Franke, Gründer und Geschäftsführer von Franke und Bornberg.

Neues Kriterium zum Selbstbehalt bei Elementarschäden

Für den neuen Rating-Jahrgang hat das Analysehaus ein Kriterium zum Selbstbehalt bei Elementarschäden aufgenommen: Damit ein Produkt die Höchstnote FFF+ erhält, darf der Selbstbehalt 10.000 Euro nicht übersteigen. Die Analysten verweisen in diesem Zusammenhang auf Tarife am Markt, die Elementarschutz nur mit sehr hohen Selbstbehalten bieten, teilweise im sechsstelligen Bereich. Für Gebäudebesitzer könne so eine gefährliche Scheinsicherheit entstehen, warnt Franke und Bornberg. Kunden würden sich gegen Elementargefahren versichert wähnen, müssten im Schadenfall aber zunächst hohe Summen aus eigener Tasche aufbringen. Mit der neuen Obergrenze soll laut Franke und Bornberg sichergestellt werden, dass bestbewertete Tarife im Ernstfall auch tatsächlich tragfähigen Schutz bieten.

Jeder fünfte Tarif erreicht Bestnote, jeder zehnte fällt durch

76 Tarife und damit rund 20% der 373 bewerteten Tarife können die Höchstnote FFF+ (hervorragend) einheimsen. Der Anteil von Produkten mit Bestnote hat sich gegenüber dem Vorjahreswert von rund 14% somit deutlich erhöht.

 

Franke und Bornberg beleuchtet Wohngebäudetarife

 

Die Note FFF (sehr gut) vergeben die Analysten an 100 Tarife, was einem Anteil von fast 27% entspricht – fast unverändert im Vergleich zum Vorjahr. 26 Tarife (fast 7%) erhalten die Bewertung FF+ (gut). 90 Tarife und damit rund 24% werden mit FF (befriedigend) benotet. 43 Tarife – rund 12% – kommen über die Bewertung F+ (ausreichend) nicht hinaus. Am unteren Ende der Skala landen 38 Tarife und damit rund 10% mit den Noten F (mangelhaft) oder F- (ungenügend) – etwas weniger als im Vorjahr (rund 13%).

Daran hakt es bei Tarifen mit unterdurchschnittlicher Bewertung

Tarife mit unterdurchschnittlicher Bewertung haben häufig dieselben Schwachstellen: Leistungen für Rohrbruch bei Ab- und Zuleitungsrohren, die Beseitigung umgestürzter Bäume und die Wiederaufforstung sowie die Dekontamination von Erdreich. Auch der Diebstahlschutz für Gebäudezubehör und Wärmepumpen und der Schutz vor Gebäudebeschädigungen durch Dritte, etwa nach Einbruch oder Graffiti, sind häufig lückenhaft. Zudem schwächeln die Tarife hinsichtlich grober Fahrlässigkeit, bei Schäden durch Tiere, Sachverständigenkosten, Seng- und Schmorschäden sowie Hotelkosten.

Elementarschutz weiter zu wenig verbreitet

Mit Blick auf den Markt verweisen die Analysten auf die weiterhin zu niedrige Versicherungsdichte beim Elementarschutz. So waren Ende 2025 laut GDV erst 59% der Wohngebäude hierzulande gegen Elementarschäden abgesichert. 41% verfügten über keinen entsprechenden Schutz.

„Die Versicherungsdichte bei Elementarschäden steigt, bleibt aber deutlich zu niedrig. Gerade nach Extremwetterereignissen zeigt sich, wie wichtig ein vollständiger und verlässlicher Schutz ist“, betont Christian Monke, Leiter Ratings Gesundheit und Private Risiken bei Franke und Bornberg.

Fazit: Qualität in der Wohngebäudeversicherung nimmt zu

Wie die Ergebnisse der Analyse zeigen, steigt die Qualität in der Wohngebäudeversicherung, da mehr Tarife zur Spitzengruppe zählen und weniger durchfallen. Zugleich bleibt es bei den bekannten Schwachstellen – von Rohrbruch bis Elementarschutz. Mit dem neuen Mindeststandard zum Selbstbehalt will Franke und Bornberg einen Aspekt in den Mittelpunkt stellen, der über die tatsächliche Absicherung im Schadenfall entscheidet. Verbrauchern und Vermittlern raten die Analysten, bestehende Verträge regelmäßig mit aktuellen Tarifen zu vergleichen. 

Die Ergebnisse des Franke und Bornberg Ratings Wohngebäude 2026 können hier eingesehen werden. (tik)

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Generation Z offen für Altersvorsorgedepot http://www.asscompact.de/node/172441

Die ING und Visa haben eine Umfrage in der Generation Z zum Thema Altersvorsorge durchgeführt. Und auch dort schwindet das Vertrauen in die gesetzliche Rente. Aber: Viele schielen schon aufs Altersvorsorgedepot.

172441 21. August 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Das Vertrauen der Generation Z in die gesetzliche Rente ist innerhalb eines Jahres nochmals gesunken, wie eine repräsentative Umfrage von forsa im Auftrag von ING Deutschland und Visa unter 1.000 Menschen zwischen 18 und 30 Jahren zeigt. Nur noch 49% der jungen Generation erwarten, im Alter eine gesetzliche Rente zu erhalten. 2025 waren es noch 56%. Dabei sorgen sich vier von fünf jungen Erwachsenen um ihre Altersvorsorge und fürchten sich vor Altersarmut.

Altersvorsorgedepot und junge Generation

Aber auch die Generation Z verspürt mit der Reform der privaten Altersvorsorge einen Lichtblick. Denn zwei Drittel der 18– bis 30-Jährigen findet das Altersvorsorgedepot attraktiv, zeigt die Umfrage. Die Bekanntheit ist aber noch ungleich verteilt: Zwei Drittel der jungen Männer kennen das geplante Altersvorsorgedepot, bei den Frauen ist es jedoch nur jede Zweite.

Dass eine staatliche Rente reichen wird, um den Lebensstandard im Alter zu halten, glaubt nur eine absolute Minderheit, nämlich 5%. Auch deshalb spart mehr als die Hälfte der jungen Anlegerinnen (53%) bereits heute für die Altersvorsorge, so die ING in ihrer Pressemitteilung zur Umfrage.

Dass das Altersvorsorgedepot bei der Generation Z Interesse weckt, ist laut Lars Stoy, Vorstandsvorsitzender der ING, jedoch folgerichtig: „Die Analyse zeigt, dass die Gen Z ihre finanzielle Zukunft selbst in die Hand nimmt. Sie spart regelmäßig, investiert langfristig und nutzt vor allem breit gestreute ETFs. Das Altersvorsorge-Depot trifft damit bei vielen jungen Erwachsenen einen Nerv. Damit aus Offenheit echte Vorsorge wird, braucht es einfache, verständliche und kostengünstige Angebote.“

Gen Z investiert

Wie genau die Gen Z ihr Geld anlegt, zeigt die Auswertung anonymisierter Daten der ING Deutschland von rund 1,1 Millionen jungen Kundinnen und Kunden. Knapp die Hälfte (47%) der jungen Depotkundinnen und -kunden spart regelmäßig per Wertpapiersparplan, im Durchschnitt etwa 365 Euro pro Monat (351 Euro im Vorjahr). Der Großteil dieser Einzahlungen, nämlich 90%, fließt in ETFs.

Außerdem hält etwa die Hälfte der jungen Depotkundinnen und -kunden ausschließlich breit gestreute ETFs wie den MSCI World oder den FTSE All-World. Das durchschnittliche Depotvolumen stieg binnen eines Jahres von 14.600 Euro auf 17.800 Euro. Selbst in schwankungsreichen Marktphasen bleiben die jungen ING-Kundinnen und -Kunden also gelassen, denn in der jüngsten Phase erhöhter Marktvolatilität hat sich laut Angaben der Bank ihr Handelsverhalten kaum verändert.

Altersvorsorge unter den wichtigsten Sparzielen

Insgesamt sagen 85% der 18– bis 30-Jährigen, dass sie einen guten Überblick über ihre Finanzen haben. Regelmäßig Geld anzulegen fällt dabei zwei Dritteln eher oder sogar sehr leicht. „Die Gen Z geht selbstbewusst mit ihren Finanzen um. Digitale Angebote helfen ihr dabei, Einnahmen und Ausgaben im Blick zu behalten. Das ist eine wichtige Voraussetzung dafür, auch langfristig Vermögen aufzubauen“, sagt Albrecht Kiel, Zentraleuropa-Chef von Visa.

Beim Sparen und Investieren ist die Gen Z insgesamt aktiver als im Vorjahr: Neun von zehn Befragten sparen oder legen Geld an. Dabei setzt die Gen Z vor allem auf langfristige Ziele: An erster Stelle stehen Rücklagen für Notfälle mit 64%, gefolgt von finanzieller Unabhängigkeit mit 54 sowie Altersvorsorge mit 53%. Für den Kauf einer Immobilie sparen aktuell 30%, 2025 waren es noch 40%. Wer regelmäßig vorsorgt, legt im Schnitt gut ein Viertel des monatlichen Geldeingangs zurück. (mki)

Lesen Sie auch: Nach Z kommt Alpha: Und die wenigsten sind darauf vorbereitet
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Neuer Geschäftsführer bei Victor Deutschland http://www.asscompact.de/node/172434

Beim Assekuradeur Victor Deutschland gibt es eine neue Spitze. Mathis Herzke hat den Posten des Geschäftsführers übernommen, wie das Unternehmen und Herzke selbst auf LinkedIn verkündeten.

172434 21. August 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Der zur Marsh & McLennan Gruppe gehörende Assekuradeur Victor hat einen neuen Geschäftsführer für sein Deutschlandgeschäft berufen. Wie es auf der Social-Media-Business-Plattform heißt, hat Mathis Herzke das Amt übernommen.

„Ich blicke auf diese neue Aufgabe mit großer Begeisterung und echter Vorfreude, aber genauso mit Demut und Respekt. Mir ist die Verantwortung gegenüber unserem Unternehmen und unserem Team sehr bewusst“, schreibt Herzke in seinem eigenen LinkedIn-Post. „Mit unserem engagierten Team setzen wir weiterhin auf exzellentes Underwriting, maßgeschneiderte Portfoliolösungen und ein verlässliches Schaden- und Regressmanagement.“

Mit Herzke stellt Victor einen Mitarbeiter aus dem eigenen Nachwuchs an die Spitze: Er begann seine Karriere in der Branche als Werkstudent bei Victor und durfte im Unternehmen über die Jahre verschiedene Positionen einnehmen, darunter „Senior Underwriter Consumer, Commercial and Affinities“ und „Head of Affinity & Portfoliomanagement“. (mki)

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Diese Versicherer punkten als attraktive Ausbildungsbetriebe http://www.asscompact.de/node/172423

Wer Nachwuchs gewinnen will, muss mehr bieten als einen reinen Ausbildungsplatz. Gerade Versicherer können dabei offenbar punkten: Bei Vergütung und Image schneiden sie gut ab. Das zeigt sich auch im aktuellen Ranking der besten Ausbildungsbetriebe von ServiceValue und WELT.

172423 21. August 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Für Unternehmen ist die Ausbildung von Nachwuchskräften eine strategische Frage. Neben der Vergütung gewinnen dabei Image und Attraktivität als Ausbildungsbetrieb an Bedeutung. Versicherern gelingt es offenbar, an beiden Stellen zu überzeugen. Erst kürzlich stellte das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung fest, dass die Ausbildungsvergütungen in der Versicherungswirtschaft mit am höchsten sind. Nun zeigt die aktuelle Untersuchung „Deutschlands beste Ausbildungsbetriebe 2026“ der Kölner Rating- und Rankingagentur ServiceValue in Kooperation mit WELT, dass Unternehmen aus der Branche auch beim Image gut abschneiden.

Für die sechste Auflage der Untersuchung wurden insgesamt 3.812 Unternehmen aus den Bereichen Dienstleistung, Handel und Industrie betrachtet. Grundlage sind mehr als 574.000 Urteile aus einer bundesweiten Online-Befragung. Im Mittelpunkt stand die Frage, wie attraktiv die Unternehmen aus Sicht der Befragten als Ausbildungsbetriebe sind. Die Bewertung erfolgte ohne Mitwirkung der untersuchten Unternehmen.

Allianz führt das Ranking an

Ein Blick auf die Ergebnisse zeigt, dass Versicherungsunternehmen bei der Ausbildung gut abschneiden. Über alle drei Wirtschaftszweige hinweg erreicht Allianz die höchste Attraktivität als Ausbildungsbetrieb. Auf den weiteren Spitzenplätzen folgen Merck und BARMER. Mit Debeka und HUK-COBURG folgen dann zwei weitere Versicherungsgruppen unter den insgesamt besonders attraktiv bewerteten Ausbildungsbetrieben nach.

Versicherer dominieren im Dienstleistungssektor

Innerhalb des Dienstleistungssektors ist die Versicherungsbranche stark vertreten. Auf Allianz folgen BARMER und Debeka. HUK-COBURG belegt den 4. Platz, dahinter rangieren die ADAC Versicherungen auf Position 5. Doch auch weitere Gesellschaften erhalten die höchste Auszeichnung „sehr hohe Attraktivität“, darunter die W&W-Gruppe und die ALH-Gruppe. Wer noch dazu gehört, findet sich hier.

Damit stellen Versicherer einen nennenswerten Anteil der Unternehmen, die bei potenziellen Nachwuchskräften positiv wahrgenommen werden. Die Ergebnisse deuten darauf hin, dass die Branche ein attraktives Ausbildungsprofil besitzt und damit offenbar ein anderes Bild vermittelt, als es ihr mitunter zugeschrieben wird. (bh)

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Versicherer muss Mietwagen bei später Regulierung länger zahlen http://www.asscompact.de/node/172384

Was passiert, wenn ein Unfallgeschädigter die Reparatur seines Autos nicht vorfinanzieren kann, sich der gegnerische Versicherer aber mit der Regulierung Zeit lässt? Laut einem Urteil aus Coburg muss der Versicherer für die dadurch verlängerte Mietwagennutzung aufkommen.

172384 21. August 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Kann ein Unfallgeschädigter die Reparatur seines Fahrzeugs mangels finanzieller Mittel nicht vorfinanzieren, muss der Kfz-Versicherer das Verzögerungsrisiko tragen. Darauf weist die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) unter Verweis auf ein Urteil des Amtsgerichts Coburg (AG) hin.

Geschädigter konnte Reparatur nicht vorfinanzieren

Nach einem unverschuldeten Unfall war der Autofahrer finanziell nicht in der Lage, die Reparatur seines Fahrzeugs zunächst selbst zu bezahlen. Sein Konto war deutlich überzogen, weitere Kredite erhielt er nicht. Deshalb mietete er ein Ersatzfahrzeug an.

Über seinen Anwalt informierte er die gegnerische Versicherung darüber, dass er auf deren Zahlung angewiesen sei, um den Reparaturauftrag erteilen zu können. Der Versicherer regulierte jedoch erst verspätet. Dadurch musste der Geschädigte den Mietwagen mehr als fünf Monate nutzen.

Anschließend wollte der Versicherer nur einen Teil der Mietwagenkosten übernehmen. Die Gesellschaft argumentierte unter anderem mit einer Verletzung der Schadenminderungspflicht nach § 254 BGB.

Versicherer muss bei finanzieller Notlage zügig regulieren

Das AG Coburg folgte dieser Argumentation nicht und sprach dem Kläger die vollständigen Mietwagenkosten zu. Dabei handelte es sich um rund 3.600 Euro und um zusätzlich rund 500 Euro für vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten. Wie die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des DAV mitteilt, müsse ein Geschädigter sich nicht finanziell übernehmen oder einen Kredit aufnehmen, den er tatsächlich nicht erhalten könne, um die Versicherung zu entlasten.

Entscheidend sei vielmehr, dass der Geschädigte seine finanzielle Situation gegenüber der Versicherung offenlegt. Sei dieser bekannt, dass der Betroffene die Reparatur nicht vorfinanzieren kann, müsse sie zügig regulieren. Verzögere sie die Zahlung dennoch, trage sie das Risiko der daraus entstehenden längeren Mietwagennutzung, so der DAV.

Auch Verzögerungen bei der Beschaffung von Ersatzteilen können nach den Angaben des DAV in einem solchen Fall zulasten des Schädigers gehen.

Kein Zwang zum Kauf eines Übergangsfahrzeugs

Das Gericht verneinte zudem eine Pflicht des Geschädigten, anstelle des Mietwagens ein günstiges gebrauchtes Fahrzeug zu kaufen. Zu Beginn der Anmietung sei nicht absehbar gewesen, wie lange sich die Reparatur bzw. die Regulierung hinziehen würde.

Für eine Kürzung der Mietwagenkosten sah das Gericht auch aus einem weiteren Grund keinen Anlass: Der Kläger hatte nach Angaben des DAV einen besonders günstigen Tagessatz – 21,00 Euro netto – für das Ersatzfahrzeug ausgehandelt. (bh)

 

AG Coburg, Urteil vom 06.03.2025 – Az. 15 C 1647/24

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Hannoversche baut BU mit neuer Nachversicherungsgrenze aus http://www.asscompact.de/node/172431

Die Hannoversche Leben entwickelt ihre Berufsunfähigkeitsversicherung weiter. Eine jährlich wachsende Nachversicherungsgrenze, mehr Flexibilität bei der Beitragsdynamik und eine längere Leistung bei Arbeitsunfähigkeit sollen die Absicherung an veränderte Lebenssituationen anpassen.

172431 21. August 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die Hannoversche Lebensversicherung hat ihre selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU) zum diesjährigen Tarif-Update erweitert. Im Mittelpunkt stehen eine jährlich steigende Nachversicherungsgrenze, mehr Flexibilität bei der Beitragsdynamik und eine längere Leistungsdauer bei Arbeitsunfähigkeit.

Die Nachversicherungsgrenze für ereignisabhängige Erhöhungen liegt bislang bei 48.000 Euro. Künftig steigt sie nach Angaben des Versicherers jedes Jahr automatisch um 1.000 Euro. Damit soll die Nachversicherungsmöglichkeit auch langfristig ausreichend Spielraum bieten, etwa bei einer Familiengründung, einem Immobilienerwerb oder einer beruflichen Weiterentwicklung. Die Hannoversche bezeichnet die jährlich steigende Grenze als bislang einzigartig im Markt.

Auch bei der Beitragsdynamik gibt es eine Neuerung: Versicherte können diese künftig nachträglich einschließen, ohne erneut eine Gesundheitsprüfung durchlaufen zu müssen. Dies ist in den ersten 24 Monaten der Vertragslaufzeit sowie zu Beginn des fünften Versicherungsjahres möglich.

Zudem erweitert die Hannoversche die Leistungen im Premium-Exklusiv-Tarif. Die Leistungsdauer bei Arbeitsunfähigkeit steigt von bislang 24 auf künftig 36 Monate.

„Kundenbedürfnisse verändern sich im Laufe des Lebens. Mit der automatisch steigenden Nachversicherungsgrenze stellen wir sicher, dass die Nachversicherungsoption auch langfristig ausreichend Spielraum bietet“, sagt Martin Heinen, Produktvorstand der Hannoversche Lebensversicherung AG. Damit schaffe der Versicherer einen Mehrwert, „den es in dieser Form derzeit am Markt nicht gibt“. (bh)

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Wohngebäude: Wer überzeugt Makler bei Schadenregulierung? http://www.asscompact.de/node/172408

Wie blicken Makler und Mehrfachagenten auf das Thema Schadenregulierung im Bereich Wohngebäude? Und welche Anbieter überzeugen sie hier am meisten? Antworten kommen aus der aktuellen Studie „AssCompact AWARD – Privates Schaden-/Unfallgeschäft“.

172408 20. August 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement ]]>
Einige Zahlen und Fakten zum KI-Einsatz bei Versicherern http://www.asscompact.de/node/172433

Künstliche Intelligenz ist bei Versicherern inzwischen fest in der Unternehmensstrategie verankert. Wo die Gesellschaften bereits erste messbare Mehrwerte feststellen und wo sie noch Hürden bei der Umsetzung sowie die größten Potenziale sehen, zeigt eine aktuelle KPMG-Studie.

172433 20. August 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Für die Studie „Generative KI in der deutschen Wirtschaft 2026“ hat die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG 30 Versicherungsunternehmen befragt. Demnach haben alle Gesellschaften eine KI-Strategie. 83% haben hierfür auch klare unternehmensweite Vorgaben festgelegt. Die KI-Strategie wird bei nahezu allen Versicherern, die an der Umfrage teilgenommen haben, dabei maßgeblich durch Partnerschaften und strategische Allianzen geprägt. 53% der befragten Unternehmen setzen übrigens auf ChatGPT, 50% auf Microsoft Copilot.

KI-Einsatz gewinnt an Reife

Wie die Studie weiter zeigt, beobachten die Versicherer erste wirtschaftliche Effekte. So berichten 57% von Umsatzsteigerungen durch den Einsatz von künstlicher Intelligenz. 47% weisen höhere Prozessautomatisierungsgrade auf. Jeweils 40% sehen Verbesserungen bei der Datenanalyse und der Kundeninteraktion.

Nutzen für Wertschöpfung ausbaufähig

Laut KPMG belegen die Zahlen, dass KI bei Versicherern kein Experiment mehr darstellt, doch ihr Nutzen für die Wertschöpfung verteilt sich bislang noch ungleich. Besonders deutlich werde diese Lücke, wenn man sich die Einsatzfelder betrachtet. Bei 47% der befragten Gesellschaften kommt KI derzeit insbesondere im Frontend an der Schnittstelle zum Kunden zum Einsatz, vor allem im Vertrieb und im Beschwerdemanagement. 60% betrachten die KI-Umsetzung als starken Treiber für die operationelle Transformation, 50% für die Transformation von Schlüsselbereichen wie aktuarielle Aufgaben sowie das Finanz- und Risikomanagement.

Hier sehen die Versicherer das größte Potenzial

Das größte Veränderungspotenzial versprechen sich die Gesellschaften allen voran in der Schaden- und Leistungsbearbeitung. Hier erwarten 83% starke Effekte. 63% gehen von spürbaren Auswirkungen auf den Kundenservice aus und 40% im Bereich Risikomanagement.

„Die entscheidende Transformation findet nicht im nächsten Chatbot statt, sondern in den komplexen Kernprozessen der Versicherer“, erklärt Stefan Heyers, Partner im Bereich Financial Services bei KPMG. „Wer Schadenbearbeitung, Vertrieb und Kundenservice Ende-zu-Ende neu denkt, kann mit KI gleichzeitig Geschwindigkeit, Effizienz und Kundenerlebnis verbessern.“

Weiterhin Herausforderungen bei der Umsetzung

Doch nach wie vor stellt die KI-Implementierung die Gesellschaften vor Herausforderungen. 50% der Befragten geben unklare Anforderungen an Datenschutz, Sicherheit- oder Compliance als größten Hemmschuh. Jeweils 53% betrachten die Integration in Arbeitsprozesse und die Bereitstellung benutzerfreundlicher Anwendungen als Hürde. 40% sehen in der Qualifizierung der Mitarbeiter eine Herausforderung.

Laut KPMG geben alle befragten Versicherer an, grundsätzlich gute Voraussetzungen für den produktiven KI-Einsatz ihrer Beschäftigten geschaffen zu haben, aber erst 57% würden auf unternehmensweite Weiterbildungsprogramme setzen.

„Eine KI-Strategie allein verändert noch keinen Prozess“, unterstreicht Heyers. „Versicherer müssen Technologie, Governance, Qualifizierung und operative Abläufe gemeinsam gestalten. Erst dann wird aus einzelnen Anwendungen ein skalierbares Geschäftsmodell.“ (tik)

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Rekord-Niedrigwasser: Erhöhtes Risiko von Transportschäden http://www.asscompact.de/node/172432

Der niedrige Wasserpegel hat auch große Auswirkungen auf diverse Wirtschaftszweige. Der GDV warnt nun davor, dass durch die Umleitung von Gütern, die aktuell nicht über den Fluss transportiert werden können, auch das Risiko von Transportschäden steigt.

172432 20. August 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Der Rhein zählt zu den bedeutendsten Wasserstraßen Europas und er führt aktuell so wenig Wasser wie nie zuvor (seit Beginn der Aufzeichnungen). Normalerweise werden über ihn täglich Güter wie Erz, Kohle, Mineralölprodukte, Chemikalien, Getreide und Container transportiert. Die Binnenschifffahrt ist vor allem für die Industrie ein zentraler Bestandteil der Lieferketten.

Risiko von Transportschäden

Doch nun können Schiffe nur noch einen Teil ihrer Ladung über den Fluss transportieren. Güter werden daher auf Lastwagen, Schiene und andere Häfen umgeleitet. Das verursacht zusätzliche Umschläge und Zwischenlagerungen und erhöht das Risiko von Transportschäden, wie der GDV mitteilt. Nach Berechnungen des Kieler Instituts für Weltwirtschaft könnte die Industrieproduktion in Deutschland außerdem um rund 1% zurückgehen, wenn der Rhein einen Monat lang Niedrigwasser führt.

„Nicht nur ein Problem für die Schifffahrt“

„Niedrigwasser ist nicht nur ein Problem für die Schifffahrt, sondern hat auch große Auswirkungen auf die gesamte Logistik“, so Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). „Für Versicherer ist die veränderte Transportstruktur von besonderer Bedeutung. Denn aus direkten Transporten entstehen oft komplexe Ketten mit vielen Umschlägen und Lagerungen. Jeder dieser Schritte erhöht das Schadenrisiko.“

Keine amtliche Sperrung

Was es auch in solchen Fällen nicht gibt, ist eine amtliche Sperrung der Wasserstraße. Denn hier entscheidet jeder Schiffsführer selbst – anders als bei Hochwasser –, ob eine Fahrt noch möglich und wirtschaftlich ist.

Bei Niedrigwasser ist es oft nicht möglich, Güter direkt vom Ausgangshafen zum Ziel zu transportieren. Also müssen Güter auf Lastwagen umgeladen, zu einem anderen Hafen transportiert und dort erneut verladen werden. Aus Sicht der Versicherer birgt jeder zusätzliche Umschlag neue Risiken, heißt es vom GDV. Bei Gütern wie Getreide, Kohle oder Erz können beispielsweise Mengenverluste, Verunreinigungen oder Feuchtigkeitsschäden auftreten. Oder der Einsatz von Kränen und Förderbändern kann zu Beschädigungen führen.

Zudem können bei Containern beim Heben und Absetzen Schäden entstehen. Längere Zwischenlagerungen steigern das Risiko von Diebstahl oder Verladefehlern. Ein Ausfall der Kühlung oder unsachgemäße Lagerung etwa von empfindlichen Kühlcontainern, Gefahrgut und hochwertigen Waren kann ebenfalls zu erheblichen Schäden führen.

Beispiel für zusätzliche Containerbewegungen

An einem Beispiel zeigt der GDV die Auswirkungen: Muss ein Binnenschiff mit 90 Containern aufgrund von Niedrigwasser umdisponiert werden, entstehen durch Entladen, zusätzlichen Lkw-Transport und erneutes Verladen mehrere hundert zusätzliche Containerbewegungen.

Die Bundesregierung hat inzwischen Maßnahmen zur Verbesserung der Situation angekündigt, die derzeit diskutiert werden, z. B. eine verstärkte Nutzung von Straße und Schiene sowie vorübergehende Ausnahmen von Lkw-Fahrverboten. Auch langfristige bauliche Anpassungen an den Wasserstraßen werden in Betracht gezogen. (lg)

Lesen Sie auch: Wie die Folgen von Waldbränden versichert sind
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Altersvorsorgereform: MORGEN & MORGEN startet Produktvergleich http://www.asscompact.de/node/172427

Mit der Reform der privaten Altersvorsorge wird der Markt ab 2027 von einer Vielfalt an Versicherungs- und Investmentlösungen geprägt sein. Das Softwarehaus MORGEN & MORGEN will mit dem neuen M&M AVRG-Produktvergleich die Vergleichbarkeit innerhalb der neuen Produktwelt unterstützen.

172427 20. August 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

„Mit dem Altervorsorgereformgesetz (AVRG) bekommen wir eine Vielfalt, die wir in dieser Form in der geförderten Altersvorsorge bislang nicht hatten. Versicherungsprodukte treffen auf Investmentlösungen, unterschiedliche Garantien auf unterschiedliche Kapitalanlagekonzepte und lebenslange Renten auf Auszahlpläne“, sagt Christian Jaffke, Geschäftsführer von MORGEN & MORGEN. Das eröffne enorme vertriebliche Möglichkeiten, erhöhe aber gleichzeitig die Komplexität der Beratung.

Leistung von AVRG-Produkten vergleichen

Mit dem neuen M&M AVRG-Produktvergleich bietet MORGEN & MORGEN eine gemeinsame Vergleichslogik für die neue Produktwelt – auf Grundlage realer Produkte. Der Vergleich bildet Anspar- und Auszahlphase ab und verbindet klassische Hochrechnungen mit stochastischen Simulationen auf Basis des M&M Volatium Modells. Eine neu entwickelte Simulation der Auszahlphase soll außerdem die Variabilität von Auszahlungen in unterschiedlichen Marktszenarien transparent machen und beim Vergleich von lebenslanger Rente und Auszahlplan helfen.

Wie MORGEN & MORGEN weiter mitteilt, lässt sich optional die Beratung um den M&M Fördervergleich sowie einen RiesterCheck ergänzen – von der Gegenüberstellung alter und neuer Förderung über mögliche Wechselzeitpunkte bis zur Analyse bestehender Riester-Verträge. Auch automatisierte Analysen kompletter Riester-Bestände sind möglich.

Lösung für Anbieter modular konfigurierbar und white-label-fähig

Für Produktanbieter lässt sich die Lösung modular konfigurieren sowie per API einbinden und ist white-label-fähig. Es besteht die Möglichkeit, Anbieter- und Tarifauswahl individuell festzulegen. Auch automatisierte Datenauswertungen sind möglich.

Mehr Informationen gibt es unter morgenundmorgen.com. (tik)

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Weitere News rund um das Thema künstliche Intelligenz, neue Services und digitale Lösungen lesen Sie auch in der Rubrik „Management & Vertrieb“.
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Neobroker sind bei Aktienanlagen auf dem Vormarsch http://www.asscompact.de/node/172426

Das Deutsche Institut für Vermögensbildung und Alterssicherung informiert regelmäßig über die Geldanlagepräferenzen der Deutschen. In der aktuellen Ausgabe bleibt die Stimmung zu Aktienanlagen auf hohem Niveau – vor allem aber steigt der Anteil derer, die bei einem Neobroker oder einer Neobank Geld anlegen.

172426 20. August 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Trotz anhaltender geopolitischer Spannungen bleibt die Stimmung in der Bevölkerung zu aktienbasierten Geldanlagen gut. Das schreibt das Deutsche Institut für Vermögensbildung und Alterssicherung (DIVA) in seiner Mitteilung zur aktuellen Ausgabe des Deutschen Geldanlage-Index (DIVAX-GA). Im Juli 2026 hatte er mit 34,5 Punkten den zweithöchsten Wert seit Beginn der halbjährlichen Messungen im Sommer 2020 erreicht. Nur im Winter 2024 war der Wert mit 35,5 Punkten etwas höher. Befragt wurden knapp 2.000 Bürgerinnen und Bürger.

Ostdeutschland schließt auf, junge Menschen besonders positiv

Erfreulich ist die Entwicklung in den ostdeutschen Bundesländern. Dort steigt der Index von 27,4 auf 35,4 Punkte. Damit liegt er erstmals praktisch gleichauf mit dem Westen. Auch bei den jüngeren Befragten setzt sich der positive Trend fort. In der Altersgruppe der 18– bis 29-Jährigen erreicht der Index 52,0 Punkte und steigt damit gegenüber der vorherigen Erhebung nochmals um 4,9 Punkte.

Prof. Dr. Oliver Schellenberger, Wissenschaftlicher Direktor des DIVA, erklärt: „Hier zeigt sich deutlich, wie Disruption Märkte und Verbraucherverhalten verändern kann. Denn die Haltung junger Menschen zu Aktienanlagen ist ganz sicher auch den Neobrokern zuzuschreiben, denen es besser als den Banken gelungen ist, die Jungen für sich zu gewinnen“. 

Neobroker gewinnen weiter an Beliebtheit

Neobroker sind ein gutes Stichwort. Denn innerhalb von nur einem halben Jahr hat sich der Anteil derjenigen, die bei einem Neobroker oder einer Neobank ein Depot führen, von 24,3% auf aktuell 28,1% erhöht, so das DIVA. Vor allem die Jüngeren bis 29 Jahren gehören mit 51,9% dazu. „Die Neobanken mit ihren smarten Apps und neuen Angeboten wie der Verzinsung von Kontenguthaben den Banken und Sparkassen inzwischen spürbar Konkurrenz. Die Reaktionen darauf sind bereits zu sehen, denn auch die etablierten Häuser bieten inzwischen kostengünstige und einfache Trading-Apps an oder haben das Online-Banking ganz neu aufgestellt“, kommentiert Schellenberger.

Nutzung von KI bei der Geldanlage

Erstmals wurde vom DIVA bei der Befragung auch das Thema KI aufgegriffen. Rund 50% der Befragten gaben an, diese bereits zu nutzen, allerdings mit sehr unterschiedlichem Fokus. Knapp 25% setzen sie ein, um sich über Geldanlagen zu informieren und sich zu orientieren. Der Anteil derjenigen, die mithilfe der KI Anlageempfehlungen eines Beraters hinterfragen, liegt unter 10%.

Oliver Mathais, Geschäftsführer des Bundesverbands der Assekuranzführungskräfte VGA erklärt, dass die Ergebnisse plausibel seien, denn wer sich beraten lasse, wolle sich ja gerade nicht die Mühe machen, zeitaufwändig zu recherchieren. Außerdem spiele in der Beratung immer auch Vertrauen eine große Rolle. Ein nachträgliches Hinterfragen spräche eher für Misstrauen.

Deutliche Mehrheit will persönliche Beratung

Unverändert hoch ist mit 72,1% der Anteil derjenigen, die persönliche Beratung als notwendig erachten, um erfolgreich in Aktienanlagen zu investieren. „Wir hätten uns hier von der Politik beim Altersvorsorgedepot und bei der Frühstart-Rente mehr Realitätsbezug gewünscht. Denn beide Projekte gehen vom ‚Homo Oeconomicus‘ aus, der seine Geldanlage rational eigenständig und ohne Beratung regelt. Das Gegenteil ist der Fall. Der Kostendeckel, das Zillmerverbot und die Beschränkung der Frühstart-Rente auf das Standardprodukt zeigen, dass hier Politik an der deutlichen Mehrheit der Bevölkerung vorbei gemacht wurde und wird. Das Mindeste wäre gewesen, für die Frühstart-Rente auch das Altersvorsorgedepot zuzulassen. Jetzt wird es wohl so kommen, dass vermutlich mehr als 90% der Finanzmittel im Staatsfonds der Bundesbank landen werden“, so Mathais‘ Einschätzung. (mki)

Lesetipp der Redaktion: Wenn eine KI von A bis Z das Portfolio managt
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Erfolgsfaktor „systemische BU-Beratung“ http://www.asscompact.de/node/172419

Die Frage, welche monatliche BU-Rente versichert werden soll, greift in der BU-Beratung zu kurz. Hans-Helge Lingenberg, Geschäftsführer der Pscherer GmbH, erläutert, warum Makler nicht bei der Rentenhöhe stehen bleiben sollten – und wie aus klassischem Einkommensschutz eine belastbare Systemberatung wird.

172419 20. August 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement Ein Artikel von Hans-Helge Lingenberg, Geschäftsführer der Pscherer GmbH und Entwickler von Konzepten mit unterstützender Software für die systemische BU-Beratung

Viele Makler beraten Berufsunfähigkeit fachlich sauber. Sie prüfen Bedingungen, Gesundheitsfragen, Laufzeit, Dynamik, Angemessenheit und eine passende Rentenhöhe. Genau das bleibt unverzichtbar. Denn ohne ausreichende BU-Rente gerät der laufende Lebensstandard im Ernstfall schnell unter Druck.

Trotzdem greift eine BU-Beratung zu kurz, wenn sie bei der Frage endet: „Welche monatliche BU-Rente soll versichert werden?“ Berufsunfähigkeit ist nicht nur ein Einkommensereignis. Wer berufsunfähig wird, verliert nicht nur laufendes Einkommen. Häufig fallen Sparbeiträge weg, Rentenanwartschaften entwickeln sich schwächer, private Vorsorge wird unterbrochen. Aus einer Einkommenslücke entsteht dadurch oft eine zweite, spätere Lücke: die Alterslücke.

Genau hier beginnt der Unterschied zwischen klassischer BU- Rentenberatung und optimaler BU-Systemberatung. Die Beratung wird nicht komplizierter, sondern klarer, wenn sie Schritt für Schritt aufgebaut wird.

1. Nicht mit der BU-Rente beginnen, sondern mit dem Zielbild

Der erste Schritt ist nicht der BU-Fall, sondern der Nicht-BU-Fall. Er zeigt, wie sich Einkommen, Sparleistung und Altersversorgung entwickeln würden, wenn der Kunde gesund bleibt. Dieser Verlauf ist der Zielwert. Erst wenn klar ist, welche Versorgung ohne Berufsunfähigkeit erreichbar wäre, lässt sich beurteilen, wie groß der Schaden im BU-Fall tatsächlich ist. Die BU-Rente kann dann nicht nur daran gemessen werden, ob sie ungefähr zum heutigen Nettoeinkommen passt. Sie muss daran gemessen werden, ob sie die gesamte Versorgung tragfähig hält.

2. Den BU-Fall mehrfach simulieren

Eine einzelne BU-Berechnung ist oft zu wenig. Entscheidend ist, wann die Berufsunfähigkeit eintritt. Eine frühe BU bedeutet lange Leistungsdauer und hohen Kapitalbedarf. Eine mittlere BU zeigt, wie sich bereits aufgebaute Vorsorge auswirkt. Die späte BU ist häufig die Bewährungsprobe, weil weniger Zeit bleibt, fehlende Altersvorsorgebeiträge auszugleichen. Auch ohne Tool kann der Makler drei Szenarien gegenüberstellen: BU heute, BU in der Mitte der Erwerbsphase und BU kurz vor Rentenbeginn. Entscheidend ist: Welcher Zeitpunkt löst den Engpass aus?

3. Einkommen und Altersversorgung getrennt prüfen

Die BU-Rente zum Leben bleibt das Fundament. Sie soll den laufenden Bedarf bis zum Rentenbeginn stabilisieren. Doch sie löst nicht automatisch das Altersvorsorgeproblem. Deshalb muss die Beratung zwei Fragen getrennt beantworten: Wovon lebt der Kunde bis zum Rentenbeginn? Und wovon lebt der Kunde danach?

Wenn das Einkommen bis 67 ausreichend abgesichert ist, die Altersversorgung danach aber unter den Zielwert fällt, ist nicht zwingend eine höhere BU-Rente zum Leben der beste Hebel. Dann braucht es einen Altersbaustein, einen weitergeführten Sparbeitrag oder einen Sparplan mit BU-Airbag.

4. Restarbeitskraft realistisch ansetzen

Ein häufiger Kipppunkt ist das angenommene Einkommen nach Eintritt der Berufsunfähigkeit. Restarbeitseinkommen kann sinnvoll sein, wenn es realistisch begründet ist. Es kann die Planung aber auch zu optimistisch machen. Besonders bei spezialisierten Berufen, Selbstständigen, Freiberuflern und Mitgliedern von Versorgungswerken sollte ein vorsichtiger Stressfall geprüft werden.

Wer mit 30% oder 40% Restarbeitskraft kalkuliert, unterstellt erhebliche Einkünfte nach BU. Bei Versorgungswerken kommt hinzu, dass Leistungen häufig an sehr weitgehende Voraussetzungen oder eine Berufsaufgabe geknüpft sind. Deshalb sollte geprüft werden, was bei nur 10% oder 20% Restarbeitskraft passiert.

5. Nicht nur Ampel zeigen, sondern Ursache erklären

Eine Ampel ist hilfreich, aber noch keine Beratung. Der eigentliche Mehrwert entsteht, wenn die Ursache sichtbar wird: Ist die BU-Rente zum Leben zu niedrig? Ist die Restarbeitskraft zu optimistisch? Fehlt ein Sparbeitrag im BU-Fall? Reicht die Dynamik nicht aus? Oder ist der Spielraum für spätere Nachversicherung zu knapp?

Erst wenn die Ursache erkannt ist, kann der richtige Hebel gewählt werden. Dann lautet die Empfehlung nicht automatisch: „mehr BU-Rente“. Sie lautet präziser: „Diese Lücke entsteht an dieser Stelle – und dieser Baustein löst sie am wirksamsten.“

6. Den passenden Hebel wählen

Aus der Diagnose ergeben sich unterschiedliche Hebel. Wenn der laufende Bedarf nicht gedeckt ist, steht die BU-Rente zum Leben im Vordergrund. Wenn die Altersversorgung im BU-Fall kippt, braucht es einen Altersbaustein oder einen Sparplan mit BU-Airbag. Wenn spätere Anpassungen gefährdet sind, wird der Nachversicherungspuffer entscheidend.

Der BU-Airbag ist dann kein Zusatzverkauf, sondern die logische Folge der Diagnose. Der Kunde erkennt, dass der Mehrbeitrag nicht „on top“ entsteht, sondern eine konkrete Lücke stabilisiert.

7. Beratungsstufen statt Alles-oder-nichts

Nicht jeder Kunde kann oder will sofort die optimale Lösung umsetzen. Deshalb sollte eine gute BU-Beratung mit Stufen arbeiten: Mindestschutz, robuste Lösung und optimale Lösung. Der Mindestschutz stabilisiert den laufenden Bedarf. Die robuste Lösung berücksichtigt zusätzlich die Altersversorgung im BU-Fall. Die optimale Lösung verbindet Einkommen, Altersversorgung, Dynamik, Nachversicherungspuffer und regelmäßige Kontrolle.

 

Erfolgsfaktor „systemische BU-Beratung“

 

8. Nachversicherung und BU-Control mitdenken

BU-Beratung endet nicht mit dem Abschluss. Einkommen, Inflation, Familienstand, Immobilienfinanzierung, berufliche Stellung und Vorsorgeziele verändern sich. Entscheidend ist, ob die Struktur auch später noch Spielraum bietet.

Ein spezialisiertes BU-Beratungstool kann diesen Ablauf erleichtern. Es ersetzt nicht die Maklerkompetenz, sondern ordnet Zahlen, Szenarien und Wirkungszusam­menhänge. Vor allem macht es sichtbar, welcher BU-Zeitpunkt kritisch ist, welche Lücke entsteht, ob die Annahmen tragfähig sind und welcher Hebel daraus folgt. Auch ohne Tool bleibt der Ablauf derselbe. Mit Tool wird er schneller, konsistenter und besser dokumentierbar.

Fazit

Die optimale BU-Beratung beginnt nicht mit der Frage, wie hoch die monatliche BU-Rente sein soll. Sie beginnt mit der Frage, welche Versorgung im BU-Fall wirklich stabil bleiben muss – heute, bis zum Rentenbeginn und danach. Wer BU nur als Einkommensersatz verkauft, sieht häufig nur die erste Hälfte des Problems. Die zweite Hälfte liegt in Altersversorgung, Dynamik, Restarbeitskraft und Anpassbarkeit. Der Mehrwert des Maklers entsteht deshalb bei der Diagnose: Welche Lücke entsteht wann? Warum entsteht sie? Und welcher Hebel löst sie am besten?

Lesen Sie auch: Warum die späte BU zur Bewährungsprobe wird

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Holzinvestment: Nicht zugelassener Vermittler haftet für Anlageverlust http://www.asscompact.de/node/172376

Ein Holzinvestment führte eine Anlegerin vor Gericht – und sie bekam dort Recht. Der Versicherungs- und Immobilienmakler habe das Investment als Vermögensanlage einordnen und über Verlustrisiken informieren müssen. Auch seine fehlende Erlaubnis zur Vermittlung spielte eine Rolle.

172376 20. August 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Das Landgericht (LG) Ulm hat einen Versicherungs- und Immobilienmakler, der keine behördliche Erlaubnis zur Vermittlung von Vermögensanlagen besitzt, zur Rückzahlung von 4.816 Euro an eine Anlegerin verurteilt. Nach Auffassung des Gerichts handelte es sich bei dem vermittelten Holzinvestment um eine Vermögensanlage im Sinne des Vermögensanlagengesetzes. Der Vermittler habe deshalb erkennen müssen, dass für das Angebot eine Prospektpflicht bestand. Zudem habe er das Totalverlustrisiko unzutreffend eingeschätzt.

Die Klägerin war über ein Internetportal mit dem beklagten Makler in Kontakt gekommen. Der Beklagte empfahl ihr ein Holzinvestment bei einem Anbieter. Vorgesehen war der Erwerb einzelner Bäume einer schnell wachsenden Baumart. Nach der Aufzucht und einer prognostizierten Laufzeit von rund zwölf Jahren sollten die Bäume gefällt und über einen gleichzeitig angebotenen Verkaufsvertrag veräußert werden. Der Erlös sollte nach Abzug einer Gebühr an den Anleger ausgekehrt werden.

Direktinvestment in 16 Bäume

Die Klägerin bestellte am 08.03.2016 insgesamt 16 Bäume für 4.816 Euro. Auf die Frage nach der Sicherheit der Anlage erklärte der Beklagte, ein Totalverlustrisiko sei „realistisch betrachtet“ ausgeschlossen. Später untersagte die zuständige Behörde dem Anbieter jedoch, „schuldrechtliche Erlösbeteiligungen“ an Bäumen zu vertreiben. 2024 ging das Unternehmen in der Schweiz in Konkurs.

Das Amtsgericht Ulm hatte die Klage zunächst abgewiesen. Das LG Ulm bewertete die Rechtslage im Berufungsverfahren aber anders. Zwischen den Parteien habe ein Dienstvertrag in Form eines Anlageberatungs- oder Vermittlungsauftrags bestanden. Den Beklagten habe deshalb die Pflicht getroffen, die Klägerin vollständig und richtig über das Anlageobjekt zu informieren. Dazu habe er sich über die Wirtschaftlichkeit der Anlage informieren und das Konzept auf Plausibilität prüfen müssen. Soweit ihm ausreichende Informationen fehlten, hätte er dies offenlegen müssen.

Holzinvestment als Vermögensanlage eingestuft

Nach Auffassung der Kammer war das Investment eine Vermögensanlage nach § 1 Abs. 2 Nr. 7 VermAnlG in der damals geltenden Fassung. Die Vorschrift erfasse auch Direktinvestments in Sachgüter. Das Geschäftsmodell sei auf eine Mehrung des eingesetzten Vermögens ausgerichtet gewesen. Die zeitliche Komponente sah das Gericht ebenfalls als erfüllt an. Zwar habe keine feste Laufzeit bestanden. Das Investment sei jedoch auf eine bestimmte Dauer angelegt gewesen. Vorgesehen waren zwei Jahre Aufzucht und zehn Jahre Anpflanzung. Nach der Fällung sollte das Holz verkauft oder innerhalb einer Frist abgeholt werden.

Der Beklagte habe sich nicht auf einen unvermeidbaren Rechtsirrtum berufen können. Das von ihm herangezogene anwaltliche Memorandum stammte vom 23.06.2015 und behandelte damit die Rechtslage vor dem Inkrafttreten des Kleinanlegerschutzgesetzes. Der Beklagte habe selbst angegeben, die spätere Einfügung des § 1 Abs. 2 Nr. 7 VermAnlG bemerkt und den Gesetzestext gelesen zu haben. Er hätte sich deshalb weiter informieren und gegebenenfalls Rechtsrat einholen müssen.

Gericht beanstandet Angaben zum Totalverlustrisiko

Eine weitere Pflichtverletzung sah das Gericht in der Aussage, das Totalverlustrisiko sei praktisch ausgeschlossen. Ein erheblicher Teil des Kaufpreises sei für Aufzucht, Pacht, Versicherung und Ernte vorgesehen gewesen. Diese Beträge hätten sich zunächst nicht im Wert der Bäume materialisiert und seien unter anderem einem Insolvenzrisiko ausgesetzt gewesen. Der Beklagte habe die wirtschaftliche Kalkulation des Anbieters nicht überprüfen können. Auch das Angebot einer Allgefahrenversicherung habe keine ausreichende Grundlage für die Einschätzung des Insolvenzrisikos und der Wirtschaftlichkeit dargestellt. Über die fehlende Datengrundlage hätte die Klägerin informiert werden müssen.

Haftung auch wegen fehlender Erlaubnis für die Vermittlung

Das Landgericht stützte die Haftung außerdem auf § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 34f Abs. 1 GewO. § 34f GewO sei in der seit 2012 geltenden Fassung als Schutzgesetz anzusehen. Die Erlaubnispflicht diene auch dem Schutz von Anlegern vor unqualifizierter Vermittlung. Da der Beklagte nicht über die erforderliche Erlaubnis zur Vermittlung von Vermögensanlagen verfügte, bejahte die Kammer auch insoweit eine Haftung. (bh)

 

LG Ulm, Urteil vom 08.07.2026 – Az: 1 S 4/26

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So verändert KI Abschlussverhalten von Versicherten http://www.asscompact.de/node/172414

Verbraucher setzen zunehmend auf KI, um sich Angebote für Versicherungen einzuholen. Wie sich dadurch das Abschlussverhalten oder die Wechselbereitschaft künftig wandeln dürfte und was dies für die gesamte Kette des Versicherungsvertriebs bedeutet, hat eine Studie von Accenture beleuchtet.

172414 19. August 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Viele Kunden bleiben ihrem Versicherer treu und verlängern bestehende Verträge Jahr für Jahr, anstelle zu einem Anbieter mit günstigeren Konditionen oder besseren Leistungen zu wechseln. Diese Gewohnheit dürfte sich durch die zunehmende Nutzung von künstlicher Intelligenz künftig ändern und den Versicherungsmarkt grundlegend wandeln. Zu diesem Ergebnis kommt die aktuelle Accenture-Studie Talk to my AI Agent", für die weltweit mehr als 25.000 Verbraucher in 16 Ländern befragt wurde.

Der Studie zufolge setzen Konsumenten immer mehr auf KI, um Angebote für Wohngebäude-, Hausrat- und Kfz-Versicherungen zu recherchieren, zu vergleichen und zu bewerten. 72% gehen davon aus, dass KI innerhalb der nächsten zwölf Monate mindestens die Hälfte ihrer Versicherungsrecherche und ihres Auswahlprozesses beeinflussen wird. Bei den jüngeren Generationen ist der Anteil mit 86% sogar noch höher.

KI-Einsatz bei Recherche rückt andere Anbieter ins Blickfeld

Weiter gaben 37% der Befragten an, dass sie durch KI Versicherungsunternehmen in Betracht gezogen haben, die sie zuvor nicht auf dem Schirm hatten. 47% wiederum haben eigenen Angaben zufolge mit KI-Unterstützung bessere Versicherungsprodukte gefunden als bei der eigenen Suche. 70% der Kunden sind der Ansicht, dass KI-Tools ihnen dabei helfen, schneller zu besseren Entscheidungen zu gelangen.

Vergleichsportale durch KI unter Druck?

Laut Studie sehen sich Vergleichsportale einer zunehmenden Verdrängung durch KI ausgesetzt. Unter den jüngeren Verbrauchern setzen 27% der Millennials und 26% der Generation Z bei der Suche nach Versicherungen auf KI. Vergleichsportale kommen hingegen nur noch bei 16% bzw. 11% zum Einsatz.

KI-Agenten auf dem Vormarsch

Beim Einsatz von KI geht es Verbrauchern nicht nur darum, Kosten zu sparen. So vertrauen 46% der Befragten im Versicherungsbereich auf die Empfehlungen künstlicher Intelligenz und erwarten, dass neben dem Preis auch die Qualität und die Zuverlässigkeit bei der Schadenregulierung berücksichtigt werden. KI-Agenten können das Kleingedruckte von Policen schnell erfassen, Vertragsbedingungen bis ins Detail analysieren und bei Abschluss oder Verlängerung automatisch den optimalen Anbieter auswählen. Etablierte Geschäftsmodelle sowie die gesamte Vertriebskette stellt dies zunehmend vor Herausforderungen, so die Studie. Zudem stelle sich die Frage, wie Versicherer ihre Produkte, Angebote und Services weiterentwickeln, wenn Kaufentscheidungen immer häufiger von KI-Systemen vorbereitet oder sogar vollständig getroffen werden.

„Angebote, die für einen KI-Agenten nachvollziehbar sind, werden sich durchsetzen. Angebote, bei denen dies nicht der Fall ist, werden außer Acht gelassen“, heißt es von den Studienautoren.

Jeder dritte Kunde möchte KI-Assistenten für gesamten Kundenservice

Weiter zeigt die Befragung, dass sich 33% der Verbraucher einen persönlichen KI-Assistenten wünschen, der sich um den gesamten Kundenservice inklusive der Bearbeitung von Schadenfällen kümmert. Bei den Millennials liegt der Anteil sogar bei 43%. Für eine Branche, in der sich im Schadenfall oft entscheidet, ob eine Kundenbeziehung aufgebaut oder zerstört wird, bedeute dies sowohl eine Chance als auch ein Risiko, schreiben die Experten von Accenture.

Mehrheit bevorzugt Zusammenspiel von Mensch und Maschine

Bislang wünschen sich nur 8% der Verbraucher, dass ein persönlicher KI-Agent den gesamten Versicherungsprozess unabhängig abwickelt. Die Mehrheit gibt einem Zusammenspiel von Mensch und Maschine den Vorzug. So soll KI die Komplexität verringern und Empfehlungen geben, während die endgültige Entscheidung beim Versicherungskunden bleibt. 42% sagen, dass sie zunächst die Optionen selbst verstehen und prüfen möchten, bevor ein Agent handelt. Transparenz und Nachvollziehbarkeit sind in der Versicherungsbranche längst zu einer klaren Erwartung der Verbraucher geworden.

Überzeugendste Anbieter werden bei Kunden punkten

„Für Versicherer wird der Einsatz von KI-Agenten zur Herausforderung und Chance zugleich. Verbraucher nutzen KI-Tools nicht, um den billigsten Tarif zu finden. Sie erwarten das beste Gesamtpaket aus Leistung, verlässlicher Schadenregulierung und passgenauem Versicherungsschutz“, erklärt Markus Heyen, Leiter Versicherung bei Accenture in Deutschland. „Im KI-gesteuerten Versicherungsmarkt werden nicht die lautesten, sondern die überzeugendsten Anbieter gewinnen. Nur Versicherer, deren Produkte transparent, nachprüfbar und wirklich wettbewerbsfähig sind, werden in Zukunft erfolgreich sein.“ Nicht der niedrigste Preis entscheidet über einen Vertragsabschluss, sondern die beste Leistung im entscheidenden Moment. „Wer künftig erfolgreich sein will, muss für Maschinen lesbar und für Menschen vertrauenswürdig sein“, so Heyen weiter. (tik)

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Kfz-Versicherer wieder profitabel, doch Erholung bleibt fragil http://www.asscompact.de/node/172412

Höhere Prämien und ein günstigerer Schadenverlauf haben die Kfz-Versicherer 2025 zurück in die Gewinnzone gebracht. Auch für die Kunden gibt es Entspannung: Die Prämien haben sich stabilisiert. Doch die Erholung bleibt fragil. Und die Schadenteuerung setzt die Branche weiter unter Druck.

172412 19. August 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Nach mehreren verlustreichen Jahren kehrt die Kfz-Versicherung in die Gewinnzone zurück. Mit einer endabgewickelten Schadenkostenquote von 95,2% für das Jahr 2025 zeigt sich die Entwicklung positiver als noch vor Kurzem erwartet. Manche Experten hatten den Turnaround erst für 2027 prognostiziert.

Günstiger Schadenverlauf hilft Versicherern

„2025 war für die Kfz-Versicherung ein Jahr der Erholung. Die deutlichen Beitragsanpassungen haben Wirkung gezeigt und wurden durch einen günstigen Schadenverlauf unterstützt“, sagt Ralf Assenmacher, leitender Berater bei MSK und Experte für Reservierung. Insbesondere die Belastungen durch Hagel und andere Elementarschäden seien 2025 deutlich geringer ausgefallen als in den Vorjahren. Doch auch abseits der Naturgefahren gab es positive Signale. So entwickelten sich die Schadenhäufigkeiten leicht rückläufig. Allerdings zeige sich bei der Betrachtung der einzelnen Versicherer ein heterogenes Bild, so die Expertise von MSK. Während viele Unternehmen den Sprung zurück in die schwarzen Zahlen geschafft haben, kämpfen andere weiterhin mit einer Schadenkostenquote von mehr als 100% und schreiben damit nach wie vor rote Zahlen.

Versicherungsprämien stabilisieren sich

Insgesamt gibt es aber eine Entspannung, und diese macht sich auch bei den Versicherungsprämien bemerkbar. Nach Angaben des Vergleichsportals Verivox ist die Zeit der stark steigenden Kfz-Versicherungsbeiträge vorerst vorbei. So ist die Kfz-Haftpflichtversicherung aktuell 3% günstiger als im Vorjahr. Über alle Kfz-Versicherungsarten hinweg haben sich die Preise weitgehend stabilisiert und liegen mit einem Plus von 1,3% nur noch marginal über dem Vorjahresniveau.

Auch in der als Sorgenkind geltenden Vollkaskoversicherung fällt der Anstieg mit 2,5% vergleichsweise moderat aus. Bei der Teilkasko haben die Preise mit einem Plus von lediglich 0,1% nahezu ein Plateau erreicht. Die Zahlen basieren auf dem Kfz-Versicherungsindex von Verivox. In die Auswertung flossen anonymisiert die Nutzerberechnungen bei Verivox vom 01. bis zum 30.06.2026 sowie für den gleichen Zeitraum 2025 und 2022 ein.

„Für die Kfz-Versicherer war der Sanierungskurs der letzten Jahre erfolgreich“, sagt Aljoscha Ziller, Geschäftsführer der Verivox Versicherungsvergleich GmbH. Gleichzeitig warnt er davor, die aktuelle Entwicklung als dauerhafte Entwarnung zu verstehen. Er geht davon aus, dass die Schadenteuerung weiter anhält. Damit könnte auch die derzeitige Preisstabilität wieder ins Wanken geraten.

Ergebnispuffer dürfte 2026 schrumpfen

Bleibt die Frage, ob und wie sich die Erholung fortsetzt. Für 2026 rechnet MSK mit einer Schadenkostenquote von 96,3% für den Kfz-Markt. Damit dürften sowohl die Haftpflichtversicherung mit 95,2% als auch die Kaskoversicherung mit 97,6% profitabel bleiben.

Die Prognose stützt sich dabei auf mehrere Faktoren. So dürfte sich die Belastung durch Elementarschäden wieder auf ein normaleres Niveau einpendeln. Gleichzeitig rechnet auch MSK weiterhin mit einer hohen und gegenüber dem Vorjahr vergleichbaren Schadeninflation. Um diese Belastungen aufzufangen, dürften die Beiträge weiter steigen: Im Durchschnitt erwartet das Beratungsunternehmen ein Plus von 5,2% in der Haftpflicht und 7,0% in der Kasko. Die Branche kann damit auch 2026 auf höhere Einnahmen setzen. Der Kostendruck bleibt jedoch spürbar. Entsprechend dürfte der Ergebnispuffer der Versicherer wieder kleiner werden.

MSK baut Kfz-Datenpool auf

Im Rahmen seiner Marktuntersuchung unterstreicht MSK zudem die Bedeutung aktueller Marktdaten. Das Beratungsunternehmen baut deshalb einen Kfz-Datenpool für den deutschen Markt auf. Dieser soll die Schadenentwicklung der teilnehmenden Versicherer monatlich mit der Entwicklung des Gesamtmarktes vergleichen.

Damit sollen Veränderungen bei Schadenhäufigkeiten, Schadenhöhen und Schadenteuerung zeitnah sichtbar werden. Für die Versicherer könnte ein solcher Datenabgleich helfen, Entwicklungen im Schadenverlauf früher zu erkennen und ihre Kalkulation entsprechend anzupassen. (bh)

 

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Wie die Folgen von Waldbränden versichert sind http://www.asscompact.de/node/172411

Aufgrund der Klimakrise verschärft sich auch in Deutschland die Waldbrandgefahr zunehmend. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft klärt in einer Medieninformationen darüber auf, wie die Folgen von Waldbränden versichert sind.

172411 19. August 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die Waldbrände in Deutschland werden als Folge des Klimawandels immer mehr und immer verheerender. Anlässlich der Waldbrände in der deutsch-belgischen Grenzregion behandelt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft, wie sich Waldbrandschäden absichern lassen. Denn bisher würden dies nur wenige Waldbesitzer tun, so der Verband.

Nach Behördenangaben zerstörten die Flammen in Nordrhein-Westfalen eine Fläche von rund 300 Hektar. Knapp 1.800 Menschen wurden zunächst evakuiert, konnten aber am Samstag in ihre Häuser zurückkehren. Dennoch kommen aus der Region im Stundentakt neue Schlagzeilen.

Waldbrände gibt es jedes Jahr in Deutschland, so der GDV. 2025 zählte die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung 1.175 Waldbrände, bei denen 2.626 Hektar Wald verbrannten, mehr als das Dreifache des langjährigen Mittels von 844 Hektar (1991 bis 2024). 2025 war damit eines der vier schwersten Waldbrandjahre seit 1991.

Waldbrandgefahr steigt

Hitze und Trockenheit nehmen mit dem Klimawandel zu – und damit auch die Bedingungen, unter denen aus einem kleinen Feuer ein Großbrand wird. In Deutschland gebe es immer mehr Hitzetage, erläutert Anja Käfer-Rohrbach, stellvertretende GDV-Hauptgeschäftsführerin. „Die durchschnittliche Zahl der Tage mit mindestens 30 Grad Celsius hat sich hierzulande in den vergangenen Jahrzehnten etwa verdreifacht. Deshalb müssen wir beim Klimaschutz und bei der Anpassung an die Folgen des Klimawandels gleichermaßen vorankommen.“

 

Wie die Folgen von Waldbränden versichert sind

 

Für die hiesigen Wälder, insbesondere die Nadelholz-Monokulturen, bedeutet das nichts Gutes. Die Böden trocknen weiter aus, ein Blitzeinschlag oder eine achtlos weggeworfene Zigarette und schon stehen große Flächen in Flammen, mahnt der GDV an. Umso wichtiger wird der Versicherungsschutz.

Was leisten Waldbrandversicherungen?

Während öffentlicher Wald in der Regel nicht versichert ist, können Wald- und Forstbesitzer Feuer-, Blitz- und Explosionsrisiken mit einer Waldbrandversicherung abdecken. Knapp die Hälfte des deutschen Waldes ist laut Bundeswaldinventur in Privatbesitz. 29% gehören den Ländern, 20% sind Körperschaftswald, überwiegend im Eigentum von Städten und Kommunen, und die übrigen 3% gehören dem Bund. Insgesamt besteht knapp ein Drittel der Landesfläche Deutschlands aus Wäldern, das sind rund 11,5 Millionen Hektar.

Versichert ist der Waldbestand, das bereits geschlagene Holz, ebenso wie Weihnachtsbaumkulturen. Ersetzt wird der durch Brand verursachte Sachschaden bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. Aber auch der Löscheinsatz der Feuerwehr und Abräumkosten werden ersetzt.

Wer einen Waldbrand verursacht, sollte unbedingt eine private Haftpflichtversicherung haben. Die übernimmt – je nach Einzelfall – den Schaden. In der Haftpflicht ist lediglich vorsätzliches Handeln ausgeschlossen und somit nicht versichert, grobe Fahrlässigkeit ist hingegen inbegriffen.

Richtiges Verhalten, um Waldbrände zu vermeiden

Wenn es im Sommer sehr heiß und länger trocken ist, steigt die Gefahr von Bränden. Wer sich im Wald aufhält, sollte dort nicht rauchen und keine Zigaretten wegwerfen. Man sollte mit dem Auto keine Waldwege befahren, denn durch die heißen Katalysatoren besteht Brandgefahr. Wer zeltet, sollte sein Lagerfeuer möglichst nicht am Waldrand entzünden. Funken könnten aus der Glut springen und ein Feuer entfachen. (mki)

Lesetipp der Redaktion: GDV-Chef Asmussen über Altersvorsorge, Prioritäten und Wert der Beratung
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Family-Office-Qualität im Maklerhaus: Architektur statt Einzelprodukt http://www.asscompact.de/node/172410

Knapp 10 Bio. Euro liegen auf deutschen Konten – allein 2025 verloren Sparer dort rund 33 Mrd. Euro durch Inflation. Gleichzeitig erwartet die kaufkräftige Zielgruppe zwischen 40 und 65 mehr als ein klassisches Versicherungsportfolio. Für Maklerhäuser kann so eine strategische Wachstumschance entstehen.

172410 19. August 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement Ein Beitrag von Martin Berg, Gründer und Geschäftsführer der Berg Finance GmbH

Die Risikoaversion der deutschen Sparer ist statistisch belegt. Eine forsa-Erhebung der Gothaer beziffert den Anteil der Anleger, für die Sicherheit das wichtigste Anlageziel ist, auf 50%. Das Sparbuch bleibt mit 46% die meistgenutzte Geldanlage – vor Immobilien (37%) und Fonds (31%). Was diese Statistik kostet, beziffert die Sparkassenorganisation präzise: Bis zum Weltspartag 2025 verloren deutsche Sparer auf Sicht-, Termin- und Spareinlagen rund 33 Mrd. Euro durch inflationsbedingten Kaufkraftverlust – Tendenz Jahresende über 40 Mrd.

Die Berg Finance GmbH hat dieses „10-Billionen-Euro-Paradoxon“ – hohe Cash-Bestände trotz schleichender Geldentwertung – bereits in einem Beitrag der Süddeutschen Zeitung beleuchtet. Das Phänomen ist jedoch nicht nur ökonomisch, sondern psychologisch zu verstehen. Sicherheit ist für viele Bestandskunden eine emotionale Illusion. Wer 100.000 Euro auf dem Sparbuch liegen hat, fühlt sich sicher – und verliert binnen zehn Jahren real ein kleines Mittelklasseauto.

Strukturell verschiebt sich der Markt dennoch. Das Anlegerbarometer von Union Investment dokumentiert über 25 Jahre einen klaren Wandel: Sahen 2001 noch 18% der Befragten Investmentfonds als beste Form der Altersvorsorge, sind es heute 46%. Der Sparbuchbesitz fiel im selben Zeitraum von 86 auf 60%, der Aktienbesitz erreichte mit 35% ein Allzeithoch. Diese Modernisierung erreicht die kaufkräftige Mitte 40plus jedoch deutlich verzögert – und genau hier entsteht der Beratungsbedarf, den Versicherungsprodukte allein nicht decken können.

Vom Einzelprodukt zur Investment-Architektur

Für Maklerhäuser hat dieser Strukturwandel eine konkrete Konsequenz: Eine einzelne Anlagelösung greift bei wohlhabenden Mandanten regelmäßig zu kurz – sei es, weil bereits ein Bankdepot vorhanden ist, die Risikoneigung keine reine Aktienlösung verträgt oder die Lebenssituation mehrere parallele Bausteine verlangt.

Die Antwort darauf: eine „Investment-Architektur“. Ein systematisierter Aufbau aus möglichst gering korrelierenden Bausteinen, die zusammen ein resilientes Gesamtportfolio ergeben. ETFs, die Stars der aktiv gemanagten Fonds, Sachwertbeteiligungen, Edelmetalle, Anlageimmobilien und steuerlich optimierte Versicherungsmäntel sind keine konkurrierenden Produkte, sondern komplementäre Module. Es ist jene Methodik, die große Vermögensverwalter und Family Offices seit Jahrzehnten anwenden – nun systematisch übertragen auf den gehobenen Privatkunden. Der Makler der Zukunft ist Architekt, nicht Verkäufer. Er stellt zuerst die Frage, wie ein Vermögen aufgebaut sein muss – und erst danach, welches Produkt zum Mandanten passt –, und das ist der entscheidende Faktor.

Die Spezialisierung folgt einem Prinzip, das in der Medizin längst Standard ist: dem Facharztprinzip. Der Versicherungsmakler übernimmt die Rolle des Hausarztes; für komplexe Spezialthemen kommen Fachärzte hinzu. Investmentberatung auf Family-Office-Niveau ist eine solche Spezialdisziplin, die ein eigenes Kompetenzcenter rechtfertigt.

Family-Office-Ansatz im Maklerhaus

Hinter der architektonischen Logik steht ein wirtschaftspsychologischer Treiber. Die Verhaltensökonomie zeigt: Anleger nehmen bei komplexen Finanzentscheidungen sehr präzise wahr, ob sie es mit echter Kompetenz oder mit Vertriebsdruck zu tun haben – und gerade die Zielgruppe 40plus reagiert sensibel auf Verkaufsrhetorik. Diese Generation akzeptiert keine Hochglanzfolien mehr. Sie akzeptiert offene Kostenaufstellungen, ehrliche Risiko-Einordnung und einen Berater, der auch unbequeme Antworten geben kann. Genau hier liegt die zweite tragende Säule des Hauses: kompromisslose Transparenz.

Family-Office-Qualität im Maklerhaus: Architektur statt Einzelprodukt

Ein konkreter Vertrauensanker ist die Drei-Jahre-Liquiditätsregel: Kapital, das innerhalb von 36 Monaten benötigt werden könnte, gehört auf hochliquide, einlagengesicherte Konten und dient dem Inflationsausgleich. Erst was darüber hinausgeht, fließt in die Investment-Architektur. Nach Auffassung des Hauses muss investierbares Kapital mindestens vier Jahre arbeiten können, um Schwankungen auszugleichen und realen Mehrwert zu erzeugen.

Bemerkenswert ist die Wahrnehmungslücke aus dem Anlegerbarometer 2025: Während 53% der 20- bis 29-Jährigen Angst vor Altersarmut haben und 39% dieser Gruppe Aktienfonds präferieren, liegt der Vergleichswert ab 40 Jahren bei nur 17%. Materielle Stärke trifft auf konzeptionelle Zurückhaltung – ein direktes Beratungspotenzial für spezialisierte Maklerhäuser.

Der praktische Hebel sind verlässliche Kooperationsstrukturen. Berg Finance etwa arbeitet nahezu ausschließlich auf Empfehlung und in Partnerschaft mit regionalen wie überregionalen Maklerhäusern. Tragender Grundsatz hierbei ist, dass der empfehlende Makler Hauptansprechpartner des Kunden bleibt – das Kompetenzcenter ergänzt, ersetzt aber niemals die bestehende Beziehung. Für Häuser ohne eigene Investment-Zulassung entsteht so unmittelbarer Mehrwert in Kundenbindung, Cross-Selling und Empfehlungsmanagement.

Begleitet wird der Ansatz von einem konsequent digitalen Beratungsmodell. Kunden im gehobenen Segment präferieren schlanke, ortsunabhängige Prozesse – sofern Qualität und Bindung stimmen. Erfolg im modernen Maklerhaus erfordert den Mut, Standards neu zu denken: durch Spezialisierung, architektonisches Denken und digitale Beratung. Wer die Zielgruppe 40plus dauerhaft binden möchte, braucht einen Family-Office-Partner, der das Kapital seiner Mandanten auch in herausfordernden Zeiten arbeiten lässt.

Über den Autor

Als Experte für strategische Investment-Architekturen ist Martin Berg, Gründer und Geschäftsführer der Berg Finance GmbH in Kassel, auf die systematisierte Vermögensstrukturierung spezialisiert. Der Wirtschaftspsychologe ist seit 2020 in der Branche aktiv. Gemeinsam mit seinem Team betreut er aktuell über 650 Kunden und verwaltet in mehr als 400 Depots ein Volumen von über 9 Mio. Euro.

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Hauskauf: Angebot und Nachfrage regional weit auseinander http://www.asscompact.de/node/172406

Eine aktuelle Auswertung von ImmoScout24 zeigt, wie stark Angebot und Nachfrage beim Kauf von Einfamilienhäusern regional ja nach Preisklassen auseinanderdriften. So gibt es etwa im Umland und in kreisfreien Städten eine Angebotslücke bei Häusern zwischen 250.000 und 500.000 Euro.

172406 19. August 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die Experten von ImmoScout24 haben beleuchtet, wie sich Angebot und Nachfrage beim Kauf von Einfamilienhäusern regional auf verschiedene Preisklassen verteilen. So ist das Angebot in einer Preisklasse oft größer als die Nachfrage. Zwischen den Metropolen, kreisfreien Städten und dem Umland sowie ländlichen Regionen lassen sich dabei deutliche Unterschiede feststellen. Demnach übersteigt in den Metropolen das Angebot an Millionenobjekten die Nachfrage. Der ländliche Raum weist hingegen einen Überhang an günstigen Häusern auf.

„Einfamilienhäuser sind in den Metropolen knapp und entsprechend meist hochpreisig. Im ländlichen Raum gibt es zwar deutlich mehr günstige Angebote, diese sind jedoch häufig älter, sanierungsbedürftig oder liegen in Regionen mit geringerer Nachfrage. Entsprechend entfällt ein großer Teil der Nachfrage auch dort auf höherpreisige Immobilien“, erklärt Dr. Gesa Crockford, Geschäftsführerin von ImmoScout24.

Nachfrage nach Millionenhäuser in Metropolen relativ gering

Rund 6% des ‚Angebots an Einfamilienhäusern hierzulande entfällt auf die acht größten Städte. Innerhalb dieses Marktsegments kostet mehr als jedes dritte angebotene Einfamilienhaus (34%) über 1 Mio. Euro. Dieser Preisklasse lässt sich hingegen nur knapp jede vierte Kontaktanfrage (24%) zuordnen. Am stärksten nachgefragt sind Häuser mit einem Preis zwischen 500.000 und 750.000 Euro. Diese machen 30% der Kontaktanfragen aus. Der Anteil des Angebots liegt in diesem Preissegment mit 27% leicht darunter.

Umland: Zu wenig Häuser zwischen 250.000 und 500.000 Euro

Im Umland der Metropolen und in den kreisfreien Städten ergibt sich folgendes Bild: Hier ist die Nachfrage nach Einfamilienhäusern zwischen 250.000 und 500.000 Euro am größten. Rund die Hälfte aller Anfragen ist dieser Preisklasse zuzuordnen (47% im Umland der Metropolen und 49% in den kreisfreien Städten). Häuser dieser Preisklasse machen aber lediglich 39% des Angebots aus im Metropolen-Umland bzw. 42% in kreisfreien Städten. Die Nachfrage übertrifft somit merklich das Angebot.

 

Hauspreise: Angebot und Nachfrage regional weit auseinander

 

Ländlicher Raum: Mehr günstige Häuser angeboten als nachgefragt

Wie im Umland der Metropolen und in den kreisfreien Städten konzentriert sich die Nachfrage laut ImmoScout24 im ländlichen Raum insbesondere auf Einfamilienhäuser zwischen 250.000 und 500.000 Euro. Auf dieses Segment entfallen 49% der Kontaktanfragen. Der Anteil vom Angebot kommt aber nur auf 44%. Gleichzeitig hat knapp jedes dritte angebotene Einfamilienhaus (31%) einen Kaufpreis von weniger als 250.000 Euro. Auf diese Preisklasse entfallen jedoch nur 26% der Kontaktanfragen.

Über die Auswertung

Für die Auswertung wurden im ersten Quartal 2026 alle auf ImmoScout24 zum Kauf angebotenen Einfamilienhäuser sowie die zugehörigen Kontaktanfragen ausgewertet. Die angegebenen Prozentwerte beschreiben den Anteil eines Preissegments am gesamten Angebot bzw. an allen Kontaktanfragen innerhalb der jeweiligen Region.

Weitere Informationen zur Analyse gibt es auf immoscout24.de. (tik)

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Bestandsverkauf: Ist der große Aufkäufer immer die beste Lösung? http://www.asscompact.de/node/172403

Die Bestandsübertragung ist in der Maklerbranche ein großes Thema, aus ganz verschiedenen Gründen. Wie kann ein Jungmakler hier eine frische Perspektive einbringen? Ramon Heinze, 2025 im Finale des Jungmakler Awards, hat dafür die Initiative „MaklerZukunft“ ins Leben gerufen.

172403 19. August 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement Interview mit Ramon Heinze, Vertriebsdirektor bei NWF Finanz Consulting
Hi, Ramon, du bist seit einigen Jahren bei NWF als Experte für Bestandsübertragung zuständig – und das in so jungen Jahren. Wie ist das gekommen?

Das Thema hat sich bei mir sehr praxisnah entwickelt. Ich bin damals selbst aus der Ausschließlichkeit in den Maklermarkt gewechselt und kam zu einem Unternehmen mit gewachsenen Strukturen. Für mich war das im Kleinen schon eine Art interne Übernahme: neue Prozesse, eine andere Beratungslogik, bestehende Kundenbeziehungen und die Aufgabe, Vertrauen nicht neu zu erfinden, sondern sauber weiterzuführen. Genau dadurch habe ich früh verstanden, dass Bestandsübertragung nicht nur eine wirtschaftliche Transaktion ist, sondern vor allem ein sensibler Übergang von Verantwortung. Bis heute steht mir der Inhaber, Bernhard Klenke, als Mentor und Ratgeber zur Seite. Er hat mir viele Türen geöffnet, Kontakte ermöglicht und mich fachlich wie unternehmerisch stark geprägt. Parallel hat NWF in den letzten Jahren selbst Bestände und Maklerbetriebe übernommen. Dadurch bin ich immer tiefer in dieses Thema hineingewachsen und sehe Bestandsübertragung heute als eines der zentralen Zukunftsthemen im Maklermarkt.

Woher hast du das Wissen für das Thema? Als „alten Hasen“, der selbst schon mal Nachfolger gesucht hat, würde man dich wohl noch nicht bezeichnen ;)

Ich bin sicher kein „alter Hase“ im klassischen Sinne. Ich glaube aber, genau darin liegt auch ein Vorteil. Ich bin seit rund zehn Jahren in der Versicherungsbranche, habe also ausreichend Praxiserfahrung, bringe aber gleichzeitig eine neue Perspektive mit. Mein Wissen kommt aus echten Transaktionen, aus Gesprächen mit abgebenden Maklern, aus der Integration von Beständen und aus vielen Fehlern, die man in solchen Prozessen vermeiden sollte. Ich kenne die Sicht des Nachfolgers, verstehe aber auch sehr gut, dass für viele Übergeber nicht einfach ein Bestand verkauft wird, sondern ein Lebenswerk weitergegeben wird. 

Du hast mit NWF jetzt eine neue Initiative zur Bestandsübertragung gestartet: „MaklerZukunft“. Worum geht’s da grundsätzlich?

MaklerZukunft ist unsere Initiative, um Bestandsübergaben strukturierter, fairer und professioneller zu begleiten. Es geht nicht darum, einfach irgendwo Käufer und Verkäufer zusammenzubringen. Wir wollen einen Prozess schaffen, der Bewertung, Strategie, Finanzierung, Übergabeplanung, Kundenkommunikation und operative Integration sauber miteinander verbindet. Viele Makler glauben, sie könnten ihren Bestand verkaufen und danach direkt auf die Malediven fliegen. In der Praxis ist das meistens ein Denkfehler. Eine erfolgreiche Übergabe braucht Planung, Vertrauen und häufig auch eine begleitende Rolle des bisherigen Maklers für eine gewisse Zeit.

Welche Zielgruppen möchtet ihr ansprechen? Geht es euch lediglich darum, Bestände von Altmaklern gut in die nächste Generation überzusiedeln?

Unser Fokus liegt natürlich auf Maklern, die ihren Bestand perspektivisch abgeben möchten – sei es aus Altersgründen, wegen fehlender Nachfolge oder weil sie sich operativ entlasten wollen. Aber es geht nicht nur um Altmakler. Wir sprechen auch Makler an, die wachsen möchten, aber nicht rein über Leadstrecken oder Kaltakquise skalieren wollen. Außerdem gibt es Makler, die Teilbestände abgeben, Kooperationen prüfen oder ihren Betrieb strategisch neu aufstellen möchten. Bestandsübertragung ist aus meiner Sicht kein reines Ruhestandsthema, sondern ein strategisches Instrument für beide Seiten.

Was beschäftigt denn vor allem jüngere Makler bei dem Thema? Bestandsübertragung wird häufig mit Älteren in Verbindung gebracht.

Jüngere Makler beschäftigt vor allem die Frage, wie sie gesund wachsen können. Viele merken, dass Social Media, Leads und Performance-Marketing zwar Sichtbarkeit bringen können, aber nicht automatisch nachhaltige Kundenbeziehungen. Ein Bestand kann ein enormer Wachstumstreiber sein, wenn er fachlich, regional und kulturell passt. Gleichzeitig haben jüngere Makler Respekt vor der Finanzierung, vor der Haftung, vor der Kundenbindung und vor der Frage, ob sie die Betreuungskapazität wirklich stemmen können. Genau da braucht es einen strukturierten Blick statt reiner Euphorie.

Wenn es darum geht, Bestand und Makler zusammenzubringen: Wie geht ihr hier vor?

Wir schauen zuerst nicht nur auf Zahlen, sondern auf Passung. Natürlich sind Courtage, Vertragsstruktur, Spartenmix, Stornoquoten, Altersstruktur und Digitalisierung wichtig. Aber genauso entscheidend ist die Frage: Wie wurde der Bestand bisher betreut? Welche Erwartung haben die Kunden? Passt die Beratungsphilosophie? Gibt es regionale Nähe oder eine fachliche Spezialisierung? Wir führen daher eine saubere Bestandsanalyse durch, sprechen offen über Ziele und Ausschlusskriterien und versuchen erst dann, Käufer und Übergeber zusammenzubringen. Ein guter Kaufpreis ersetzt keine kulturelle Passung.

Was, wenn es mal doch nicht passt?

Dann muss man ehrlich sein und nicht jeden Deal erzwingen. Wenn die Vorstellungen zu Kaufpreis, Übergabezeitraum, Kundenkommunikation oder Arbeitsweise zu weit auseinanderliegen, ist es besser, sauber zu stoppen oder nachzujustieren. Eine Bestandsübertragung lebt von Vertrauen. Wenn dieses Vertrauen schon in der Anbahnung fehlt, wird es später selten besser. Unser Anspruch ist nicht, möglichst schnell irgendeine Transaktion zu platzieren, sondern eine Lösung zu finden, die wirtschaftlich sinnvoll ist und den Kundenbestand langfristig stabil hält.

Wie sieht es mit der Finanzierung aus? Was sind hier typische Probleme, die ihr angeht?

Die Finanzierung ist häufig einer der größten Engpässe. Viele Käufer unterschätzen, dass ein Bestand nicht nur gekauft, sondern anschließend auch betreut, digitalisiert und integriert werden muss. Gleichzeitig überschätzen manche Verkäufer den sofort realisierbaren Kaufpreis ihres Bestands. Wir helfen dabei, realistische Modelle zu entwickeln: Einmalzahlung, Ratenmodell, Earn-out, variable Kaufpreisbestandteile oder Mischformen. Wichtig ist, dass die Finanzierung zur Ertragskraft des Bestands passt und beide Seiten verstehen, welche Chancen und Risiken mit dem Modell verbunden sind.

Bestandsübertragung involviert auch alles, was nach der Vertragsunterschrift passiert. Wie geht es dann weiter?

Nach der Unterschrift beginnt aus meiner Sicht erst die eigentliche Arbeit. Dann geht es um Kundeninformation, technische Übernahme, Vollmachten, Datenqualität, Betreuungskonzepte, Wiedervorlagen, laufende Schäden und offene Vorgänge. Besonders wichtig ist eine klare Kommunikationsstrategie: Wer informiert die Kunden? In welcher Tonalität? Und wie lange bleibt der bisherige Makler als vertrauter Ansprechpartner sichtbar? Eine gute Übergabe ist kein Verwaltungsakt, sondern ein Beziehungsmanagement-Prozess. Wenn Kunden sich abgeholt fühlen, bleibt der Bestand stabil.

Ist es für die Übergeber oft schwierig, das Zepter aus der Hand zu geben? Was ist hier eure Erfahrung?

Ja, absolut. Für viele Übergeber ist der Bestand über Jahrzehnte gewachsen. Da hängen persönliche Beziehungen, Lebensleistung und oft auch ein Stück Identität dran. Deshalb ist es nicht immer die beste Lösung, den Bestand einfach an einen großen Aufkäufer abzugeben. Wir sprechen hier nicht nur über einen Exit, sondern über die Weitergabe eines Lebenswerks. Unsere Erfahrung ist: Wenn der bisherige Makler Wertschätzung erfährt, der Übergang transparent geplant wird und er nicht von heute auf morgen aus der Kundenbeziehung herausgerissen wird, fällt das Loslassen deutlich leichter. Gleichzeitig muss aber auch der Übernehmer wirklich bereit sein, Verantwortung für einen gewachsenen Bestand zu übernehmen – fachlich, organisatorisch und menschlich.

Was wären deine Top-Tipps für die beteiligten Parteien bei der ÜberNAHME und der ÜberGABE?

Für Übernehmer gilt: nicht nur auf Courtage und Kaufpreis schauen. Entscheidend sind Betreubarkeit, Datenqualität, Kundenstruktur, Spartenmix und die eigene Kapazität. Außerdem sollte man nie ohne klare Integrationsstrategie kaufen.

Für Übergeber gilt: frühzeitig planen, Zahlen sauber aufbereiten, realistische Erwartungen entwickeln und den eigenen Bestand nicht erst dann übergeben wollen, wenn keine Energie mehr da ist.

Und für beide Seiten gilt: offen sprechen, sauber dokumentieren und die Kundenperspektive in den Mittelpunkt stellen. Am Ende entscheidet nicht der Vertrag allein, sondern ob die Kunden den Übergang akzeptieren.

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Riester: Mit diesen Streitfällen befasst sich der Fondsombudsmann http://www.asscompact.de/node/172386

Der Jahresbericht der Ombudsstelle für Investmentfonds zeigt, mit welchen Beschwerden sich Verbraucher zu ihren Riester-Fondssparplänen an die Schlichtungsstelle wandten. Besonders häufig ging es um die Auszahlungsphase. Insgesamt blieb die Zahl der Beschwerden jedoch niedrig.

172386 19. August 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die Beschwerden bei der Ombudsstelle für Investmentfonds sind 2025 noch einmal deutlich zurückgegangen. Wie aus dem jüngst veröffentlichten Jahresbericht der Geschäftsstelle hervorgeht, gingen insgesamt 138 Eingaben beim Fondsombudsmann Wolfgang Arenhövel ein – 33% weniger als im Vorjahr (207). In 36% der Fälle konnte die Schlichtungsstelle erfolgreich vermitteln.

Ganz ohne Streitfälle blieb das vergangene Jahr dennoch nicht. Unter den Anliegen der Verbraucher fanden sich auch Beschwerden zu Riester-Fondssparplänen. Ein genauerer Blick auf die Fälle zeigt, mit welchen konkreten Problemen sich Anleger an die Ombudsstelle wandten.

Riester-Verträge: Häufigste Beschwerden zu Auszahl- bzw. Rentenphase

Insgesamt betrafen 39 Beschwerden Riester-Verträge. Die meisten drehten sich um die Auszahlungs- und Rentenphase. In 19 Fällen beriefen sich Verbraucher auf ein BGH-Urteil vom 21.11.2023 (Az: XI ZR 290/22) zu unwirksamen Kostenklauseln bei Riester-Verträgen von Sparkassen. Sie sahen auch die Kostenklauseln in ihren Verträgen als unwirksam an. Der Ombudsmann teilte diese Einschätzung zwar, musste die Schlichtung wegen bislang ungeklärter Rechtsfragen jedoch ablehnen. In einem Fall gab er dem Verbraucher recht: Die Fondsgesellschaft hatte nicht ordnungsgemäß über die Kosten in der Auszahlungsphase informiert.

Auch beim Start der Auszahlungsphase gab es Streit. Drei Verbraucher wandten sich dazu an den Ombudsmann. In einem Fall gab er der Beschwerdeführerin recht, weil sich die erste Auszahlung verzögert hatte. In einem anderen folgte er dem Verbraucher nicht, der nach einem Anbieterwechsel weiterhin die Konditionen des Altvertrags beanspruchte und die Auszahlung bereits ab dem 60. Lebensjahr verlangte. Ein dritter Fall war zum Zeitpunkt der Veröffentlichung noch offen.

Zudem beschäftigte auch die Gestaltung der Auszahlungsphase die Schlichtungsstelle. Mehrmals ging es um die Auszahlung einer sogenannten Kleinbetragsrente, also die vollständige Auszahlung des Altersvorsorgevermögens in einer Summe. Der Ombudsmann verwies dabei unter anderem auf die gesetzlichen Voraussetzungen für eine solche Auszahlung und darauf, dass Sparer wichtige Schreiben zur Gestaltung der Auszahlungsphase hätten beachten müssen.

Weitere Beschwerden betrafen vermeintlich fehlerhafte Bescheinigungen, die Wertentwicklung der Verträge oder Berechnungen auf Basis der statistischen Lebenserwartung. In den meisten Fällen konnte der Ombudsmann am Vorgehen der Fondsgesellschaften jedoch nichts beanstanden.

Weitere Streitfälle rund um Riester-Verträge

Neben Fragen zur Auszahlungsphase gab es weitere Beschwerden rund um die Verwaltung von Riester-Verträgen. Zwei Verbraucher kritisierten die Wertentwicklung ihrer Verträge und vermuteten unnötige Umschichtungen in Rentenfonds. In einem Fall akzeptierte die Verbraucherin die Erläuterungen des Anbieters, im anderen konnte der Ombudsmann keine Pflichtverletzung feststellen. Er verwies lediglich auf die gesetzliche Beitragsgarantie, die zulasten von Ertragschancen gehen kann.

Auch Kosten und Gebühren waren Thema: Ein Verbraucher hielt die jährliche Kosteninformation für unvollständig. Nach Erläuterungen des Ombudsmanns einigten sich die Parteien.

Bei den Zulagen ging es um eine fehlende Kinderzulage. Nach dem Vorverfahren wurden dem Verbraucher die ausstehenden Zulagen gutgeschrieben.

Zwei Fälle betrafen Wohn-Riester. Beide Verbraucher wollten ihr Altersvorsorgevermögen für wohnwirtschaftliche Zwecke einsetzen. Das war jedoch nicht mehr möglich, weil sie ihre Verträge bereits gekündigt beziehungsweise die Auszahlungsphase beauftragt hatten.

Erfolgreich war dagegen eine Beschwerde zu einem Anbieterwechsel. Weil dieser verspätet ausgeführt worden war und dem Verbraucher dadurch Kursverluste entstanden, gab der Ombudsmann dem Schlichtungsantrag vollständig und bindend statt.

Zwei weitere Fälle drehten sich um Kündigungen. In einem Fall konnte der Kündigungswunsch des Verbrauchers noch umgesetzt werden. Im zweiten war ein Vertrag aufgrund eines Missverständnisses fälschlicherweise förderschädlich aufgelöst worden. Bereits zurückgezahlte Zulagen und Steuerermäßigungen von rund 8.000 Euro konnten im Vorverfahren wieder korrigiert und der ursprüngliche Vertragszustand hergestellt werden. (bh)

Lesen Sie auch: AV-Depot: Wie Versicherer Riester-Sparer halten wollen
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Gesundheitsservices werden zum Standard der bKV http://www.asscompact.de/node/172391

Gesundheitsservices werden für die betriebliche Krankenversicherung immer wichtiger. Eine aktuelle Marktanalyse von Funk Vorsorge zeigt, welche Angebote inzwischen zum Standard gehören, wo neue Schwerpunkte entstehen und an welchen Stellen Versicherer noch nachbessern müssen.

172391 19. August 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die betriebliche Krankenversicherung (bKV) entwickelt sich zunehmend vom klassischen Versicherungsprodukt zu einem ganzheitlichen Gesundheitssystem für Beschäftigte und ihre Angehörigen. Welche Rolle Gesundheitsservices dabei inzwischen spielen, zeigt der „Funk bKV-Gesundheitsservices-Monitor 2026/2027“.

Gesundheitsservices gehören demnach bereits zum Standard, während Pflege- und Mental-Gesundheitsangebote deutlich an Bedeutung gewinnen. Gleichzeitig wächst das Angebot digitaler Gesundheitsservices. Bei Kommunikation und Wirkungsmessung besteht jedoch noch Entwicklungspotenzial.

Gesundheitsservices und Info-Angebote für die Pflege

Gesundheitstelefon, Facharzt- und Terminservice gehören laut Analyse inzwischen zu den Mindeststandards moderner bKV-Konzepte: 16 von 17 untersuchten Versicherern bieten diese Services an, 14 zusätzlich telemedizinische Sprechstunden. Viele Angebote sind rund um die Uhr, mehrsprachig und auch für Angehörige nutzbar.

Besonders dynamisch entwickeln sich zudem die Bereiche Pflege und psychische Gesundheit. „Mittlerweile bieten 11 der 17 Versicherer einen Pflege-Gesundheitsservice an“, sagt Christian Till, Bereichsleiter Markets, Products & Investments bei Funk Vorsorge. Die Angebote reichen von Informationen zu Pflegeleistungen bis zur Unterstützung bei der Organisation ambulanter Pflege, Pflegehilfsmitteln und haushaltsnahen Diensten. Ebenfalls 11 Anbieter haben eine Mentalberatung integriert, häufig mit 24/7-Erreichbarkeit und mehrsprachigen Angeboten.

Immer häufiger digitale Lösungen

Viele Versicherer verknüpfen ihre Gesundheitsservices zunehmend mit digitalen Lösungen. So integrieren zahlreiche Anbieter die Angebote in Gesundheits- oder Rechnungs-Apps, 12 von 17 der befragten Versicherer stellen zudem Gesundheitsportale mit Informationen, Videos und Übungen bereit. Neun Anbieter nutzen außerdem kundenspezifische Microsites oder Landingpages.

Nachholbedarf besteht hingegen bei Kommunikation und Reporting: In den klassischen Informationsmaterialien stehen weiterhin die Versicherungsleistungen im Vordergrund, während Gesundheitsservices oft nur am Rande auftauchen. Auch standardisierte Auswertungen zur Nutzung der Services auf Ebene einzelner Firmenkunden fehlen bislang.

Ganzheitliche Gesundheitskonzepte statt Flickenteppich

Im Ergebnis zeigt der Funk Monitor, dass Gesundheitsservices die bKV zunehmend zu einem ganzheitlichen Gesundheitskonzept machen. „In einigen Unternehmen sehen wir heute einen unübersichtlichen und kostenintensiven Flickenteppich an Gesundheitsangeboten“, erklärt Christian Till. Mit bKV-Gesundheitsservices ließen sich solche Einzellösungen zu einem transparenten Gesamtkonzept zusammenführen, Doppelstrukturen abbauen und Kosten senken. Damit würde sich die Zukunft der bKV nicht allein über Versicherungsleistungen, sondern zunehmend über den konkreten Nutzen im Gesundheitsalltag der Mitarbeitenden entscheiden. (bh)

Über die Studie:

Funk Vorsorge hat mit dem „Funk bKV-Gesundheitsservices-Monitor 2026/2027“ 17 ausgewählte bKV-Versicherer befragt hat. Die Analyse wurde in der ersten Jahreshälfte 2026 durchgeführt. Diese basiert auf einem Fragenkatalog mit mehr als 250 Einzelfragen als auch weiteren Marktdaten und Berufserfahrungen der Funk Vorsorge.

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GDV-Chef Asmussen über Altersvorsorge und Prioritäten http://www.asscompact.de/node/172394

Die Versicherungswirtschaft steht vor weitreichenden politischen Reformen und großen wirtschaftlichen Herausforderungen. Im Interview spricht GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen über die Prioritäten des Verbands, neue Wachstumsfelder für Versicherer und Vermittler sowie die Zukunft der Altersvorsorge.

172394 18. August 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement Interview mit Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV)
Herr Asmussen, wie fällt Ihre Zwischenbilanz für das Versicherungsjahr 2026 aus?

Wir rechnen derzeit damit, dass das Prämienwachstum insgesamt etwas unter unserer bisherigen Prognose von 4,7% liegen wird. Das liegt im Wesentlichen daran, dass es im ersten Halbjahr weniger Einmalbeitragsgeschäft in Leben gegeben hat, als wir bei unserer Prognose erwartet hatten.

Welche strategischen Prioritäten hat der GDV als Lobbyverband der Versicherungswirtschaft angesichts aktueller Reformen und Marktveränderungen?

Politisch haben wir in den vergangenen sechs Monaten mehr Bewegung gesehen als in vielen Jahren zuvor. Das Altersvorsorgereformgesetz wurde verabschiedet, die Rentenkommission hat 33 Empfehlungen vorgelegt und auch der Koalitionsvertrag enthält wichtige Vorhaben zu Arbeitsmarkt, Steuern und Bürokratieabbau.

In der zweiten Jahreshälfte beginnt nun die eigentliche Gesetzgebungsarbeit. Die Empfehlungen der Rentenkommission müssen in Gesetze gegossen werden. Wir erwarten außerdem den Gesetzentwurf zur Frühstartrente [Anm. d. Red.: Das Interview wurde geführt, bevor der Gesetzentwurf vom Kabinett verabschiedet wurde.], den angekündigten Sozialpartnerdialog zur betrieblichen Altersversorgung sowie im Bereich Nicht-Leben einen Gesetzentwurf zur Elementarschadenversicherung; da gab es eine Verzögerung, aber meine Erwartung wäre, dass wir einen Gesetzentwurf im vierten Quartal sehen werden. Darüber hinaus bleiben bessere Standortbedingungen und Bürokratieabbau – in Berlin ebenso wie in Brüssel – für uns eine Daueraufgabe.

Das Wachstum der Versicherungswirtschaft beruht derzeit vielfach auf steigenden Beiträgen. Wo sehen Sie die größten Potenziale für organisches, nachhaltiges Wachstum?

Ich glaube, nachhaltig wachsen können wir dort, wo wir reale Absicherungslücken schließen. Der Bedarf an kapitalgedeckter Altersvorsorge besteht weiterhin. Daran ändern auch die geplanten Rentenreformen nichts. Gerade wenn die Menschen wissen, was die gesetzliche Rente künftig leistet, brauchen wir betriebliche und private Vorsorge mit guter Beratung. Daneben gewinnt die betriebliche Krankenversicherung weiter an Bedeutung.

Zudem glaube ich, dass die Elementarschadenversicherung ein Wachstumsfeld ist. Sollte es zu einer Pflichtversicherung mit Opt-out kommen, gäbe es Millionen Gespräche mit potenziellen Kundinnen und Kunden. Auch Cyber bleibt ein wichtiges Wachstumsfeld, denn die Risiken werden in diesem Bereich nicht weniger. Grundsätzlich kann man sagen, dass komplexe Haftungsrisiken ein Feld sind, wo Versicherer und Vermittler als – ich nenne es mal – Risikopartner gefragt sind.

Gleichzeitig kommen wir bei der staatlichen Absicherung – egal ob in der Altersvorsorge, der Krankenversicherung oder der Pflege – an Grenzen. Deshalb sehe ich durchaus Wachstumsfelder, die über reine Beitragserhöhungen hinausgehen.

Der GDV vertritt mehrere Hundert Versicherungsunternehmen hierzulande. Wie gelingt es, diese unterschiedlichen Interessen zu einer gemeinsamen Position zusammenzuführen?

Ich bin zutiefst überzeugt, dass unsere Stärke darin liegt, ein Gesamtverband zu sein. Wir haben in der Tat derzeit 460 Mitglieder. Wir vertreten international tätige Versicherungsgruppen ebenso wie mittelständische Unternehmen und hochspezialisierte Versicherer – etwa Anbieter, die nur bestimmte Risiken oder Regionen absichern. Diese Unternehmen sind alle bei uns. Ich glaube, das ist eine echte Stärke. Im Bankensektor etwa gibt es sechs Verbände. Das schwächt die Interessenvertretung meiner Meinung nach. Auf der anderen Seite müssen wir natürlich sicherstellen, dass wir alle diese Interessen auch gemeinsam abbilden.

Unsere Positionen entstehen von unten nach oben. Dafür haben wir mehr als 200 Gremien. Die Themen werden dort diskutiert und anschließend in den drei Präsidialausschüssen – Leben, Nichtleben und Finanzmarktregulierung – sowie schließlich im Präsidium zusammengeführt. Wenn es unterschiedliche Auffassungen gibt, werden sie auf dieser Ebene entschieden.

Wichtig ist dabei unser Grundsatz „One member, one vote“. Jedes Mitglied hat in der Mitgliederversammlung dieselbe Stimme – unabhängig von seiner Größe. Zugleich haben wir mit dem „Netzwerk Proportionalität“ ein spezielles Format, in dem wir gezielt die Situation kleiner und weniger komplexer Versicherer adressieren, weil sie regulatorische Anforderungen naturgemäß anders bewältigen müssen als große internationale Konzerne.

Mit der Reform der geförderten privaten Altersvorsorge hat sich der GDV dafür ausgesprochen, die verpflichtende Beratung beim Standardprodukt entfallen zu lassen. Vermittlerverbände warnen jedoch vor Nachteilen für Beratungsqualität und Verbraucherschutz. Warum hält der GDV diesen Schritt dennoch für richtig?

Wir nehmen diese Sorge ernst. Ich kenne natürlich die Kritik der Vermittlerverbände an der Position des GDV. Unsere Position bezog sich ausschließlich auf das vom Staat klar definierte kostengedeckelte Standardprodukt mit dem im Gesetz vorgeschriebenen digitalen Abschlussweg. Nach heutiger Rechtslage sind Versicherer und Versicherungsvermittler selbst in diesem Fall zur persönlichen Beratung verpflichtet. So eine Pflicht gibt es in anderen Ländern der EU nicht und auch nicht in anderen Bereichen der Finanzindustrie.

Plattformen, Neobroker oder Banken unterliegen dieser Beratungspflicht für vergleichbare Produkte nicht. Dadurch entstehen unterschiedliche Spielregeln für denselben Produkttyp und denselben Kostendruck. Deshalb haben wir uns dafür ausgesprochen, die Beratungspflicht für dieses Standardprodukt, das laut Gesetzesbegründung prinzipiell ohne Beratung konzipiert ist, entfallen zu lassen, damit die Versicherungsbranche unter gleichen Wettbewerbsbedingungen agieren kann.

Bedeutet das aus Ihrer Sicht, dass persönliche Beratung künftig an Bedeutung verliert?

Nein. Beratung bleibt wichtig und ist sinnvoll – dort, wo sie einen echten Mehrwert bietet. Das gilt insbesondere für individuelle Vorsorgelösungen. Sobald jemand über das Standardprodukt hinausgeht und beispielsweise Berufsunfähigkeitsschutz oder weitere Absicherungen wünscht, verlassen wir den Bereich des Standardprodukts. Dann ist persönliche Beratung aus unserer Sicht weiterhin der richtige Weg.

Unsere Position bezieht sich ausschließlich auf gesetzlich definierte Produkte wie das Standarddepot. Eine Ausweitung unserer Forderung auf andere Aspekte im Versicherungsbereich ist weder unsere Position noch sehe ich dafür derzeit eine politische Diskussion.

Es gibt Zweifel daran, dass das staatliche Standardprodukt in der privaten geförderten Altersvorsorge wie geplant Anfang 2027 starten kann. Was ist Ihre Einschätzung dazu?

Bis heute gibt es keinen Verordnungsvorschlag des Bundesfinanzministeriums, der regelt, wie dieses staatliche Standardprodukt konkret aussehen soll oder wer es umsetzen wird. Deshalb habe ich erhebliche Zweifel, dass ein Start zum 1. Januar 2027 gelingt.

Sollte sich der Start verzögern, wäre ich darüber nicht besonders traurig. Ich gehe davon aus, dass die deutliche Mehrheit unserer Mitgliedsunternehmen ihre Produkte rechtzeitig anbieten kann. Dann können auch die Vertriebe konkret loslegen.

Kommen wir zur Rentenreform. Sie plädieren seit Jahren für mehr Kapitaldeckung in der Altersvorsorge, sehen den zunehmenden staatlichen Einfluss jedoch kritisch. Warum?

Mehr Kapitaldeckung ist richtig – gerade vor dem Hintergrund des demografischen Wandels. Deutschland hat im internationalen Vergleich einen unterdurchschnittlichen Anteil kapitalgedeckter Altersvorsorge. Nach OECD-Daten liegen wir auf dem drittletzten Platz und bei unter 15%. Was ich allerdings nicht verstehe, ist, warum der staatliche Anteil kontinuierlich ausgeweitet wird. Wir haben künftig ein staatliches Standardprodukt in der dritten Säule, gleichzeitig soll es Kapitaldeckung in der ersten Säule geben.

Aus meiner Sicht wäre es sinnvoller gewesen, die bestehenden Strukturen der betrieblichen und privaten Altersvorsorge zu stärken. Dort verfügen wir bereits über Produktkompetenz, Regulierung, Beratung und die notwendige technische Infrastruktur. Mehr Kapitaldeckung ist ohne jeden Zweifel richtig – ich glaube aber, dass man dafür die zweite und dritte Säule hätte stärken sollen.

Die betriebliche Altersversorgung gilt weiterhin als Markt mit großem Potenzial, und das soll auch laut den Vorschlägen der Rentenkommission künftig besser ausgeschöpft werden. Hatten Sie auf ein Obligatorium gehofft?

Nein. Die Probleme der betrieblichen Altersversorgung sind seit vielen Jahren dieselben. Eine hohe Verbreitung haben wir vor allem in großen Industrieunternehmen. In kleinen und mittleren Unternehmen sieht das anders aus. Gerade Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten erreichen wir bislang nur unzureichend.

Deshalb haben wir uns immer für mehr Verbindlichkeit auf betrieblicher Ebene ausgesprochen – allerdings mit einem Opt-out-Modell und einfachen, standardisierten Angeboten. Ich glaube, dass sich die Verbreitung auf diesem Weg deutlich erhöhen ließe. Die Rentenkommission hat dieses Thema nun an die Sozialpartner verwiesen. Wir werden unseren Vorschlag für ein Basisprodukt in diesen Dialog einbringen. Die betriebliche Altersversorgung bleibt aus meiner Sicht eine große Chance – sowohl für die Beschäftigten als auch für die Versicherungswirtschaft. Entscheidend wird sein, sie gerade in kleineren Unternehmen und im Dienstleistungssektor stärker zu verbreiten und gleichzeitig verständlicher zu machen.

Lesen Sie auch: Frühstart-Rente: BVK kritisiert Forderung der Verbraucherzentrale

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Porträtfoto: © GDV

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Hauseigentümer: Über 50% haben keine Risikolebensversicherung http://www.asscompact.de/node/172398

Der Kauf einer Immobilie gehört zu den wichtigen Meilensteinen im Leben und ist auch finanziell ein großes Unterfangen. Die LV 1871 weist hier auf eine große Beratungslücke hin. Denn mehr als die Hälfte aller Hauseigentümer mit Kreditfinanzierung verfügen über keine Risikolebensversicherung.

172398 18. August 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Viele Menschen in Deutschland befassen sich nur sehr oberflächlich mit ihrer finanziellen Situation und deren Absicherung. Die LV 1871 meldet mit Verweis auf den LV 1871 Resilienz-Check, dass ein Hausbau oder ein Immobilienkauf der wichtigste Auslöser sei, sich konkret mit finanzieller Absicherung zu beschäftigen. 20% haben dies in dem repräsentativen Test angegeben.

Beratungslücke bei Immobilienbesitzern

Allerdings gibt es hier eine Lücke, wie der Versicherer anmerkt, die auch Makler füllen können. Denn konsequent abgesichert werde die Kreditfinanzierung des Hauses nicht. Laut einer aktuellen Analyse des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft verfügen nämlich lediglich 44,8% der Haushalte mit offenem Immobilienkredit über eine Risikolebensversicherung. Mehr als jeder zweite Immobilienkredit bleibt damit im Todesfall eines Darlehensnehmers finanziell ungeschützt.

Dr. Klaus Math, Vorstand der LV 1871, erklärt: „Der Beratungsanlass ist vorhanden – er muss nur konsequent genutzt werden. Der Immobilienkauf eröffnet ideale Gespräche über finanzielle Verantwortung, Hinterbliebenen- und Berufsunfähigkeitsabsicherung. Wer Finanzierung und Absicherung gemeinsam denkt, schafft nachhaltige Sicherheit für seine Kundinnen und Kunden. Genau hier liegt ein großes Potenzial für die Maklerberatung.“ (mki)

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Stefan Straßer gründet Straßer Vermögenstreuhand http://www.asscompact.de/node/172397

Mit der Straßer Vermögenstreuhand GmbH stellt sich Stefan Straßer neu auf. ER war zuvor als Geschäftsführer bei der zur LAIQON-Gruppe gehörenden BV Bayerische Vermögen GmbH tätig. Das neue Unternehmen aus Pocking erweitert zudem das Partnernetzwerk des INNO HAFTUNGSDACHS.

172397 18. August 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Stefan Straßer stellt sich mit der Straßer Vermögenstreuhand GmbH unternehmerisch neu auf. Zuvor war er Geschäftsführer der zur LAIQON-Gruppe gehörenden BV Bayerische Vermögen GmbH. Die Straßer Vermögenstreuhand GmbH aus Pocking ist zudem nun Teil des Partnernetzwerks des INNO HAFTUNGSDACHS. Es begleitet vermögende Familien, Unternehmer und Unternehmen mit einem unabhängigen, generationenübergreifenden Ansatz in den Bereichen Vermögensmanagement, Family Office und Finanzierungen, wie es heißt.

Fokus ist neben dem Wertpapierdepot auch die gesamte Vermögenssituation, z. B. liquide Anlagen, Immobilien, Unternehmensbeteiligungen, Finanzierungen sowie komplexe Familien- und Unternehmensstrukturen. Das Family Office soll Transparenz schaffen, Informationen bündeln und Banken, Vermögensverwalter, Steuerberater, Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer miteinander abstimmen. Laut Unternehmensangaben begleitet die Straßer Vermögenstreuhand momentan etwa 50 Familien und Unternehmen und verantwortet etwa 400 Mio. Euro Assets under Controlling. (lg)

Bild: © INNO HAFTUNGSDACH

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Abflüsse aus offenen Immobilienfonds halten an http://www.asscompact.de/node/172396

Anleger ziehen weiterhin viel Kapital aus offenen Immobilienfonds ab. So zeigen aktuelle Daten von Morningstar, dass von Januar bis Juli 2026 netto rund 3,7 Mrd. Euro aus den Fonds abgeflossen sind. Selbst große Immobilienfonds haben nach wie vor mit hohen Nettoabflüssen zu kämpfen.

172396 18. August 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Das Analysehaus Morningstar hat sich die Entwicklung bei offenen Immobilienfonds näher angesehen. Demnach ziehen Anleger weiter Kapital aus in Deutschland domizilierten Fonds ab. Laut aktuellen Daten bis Ende Juli mussten neun der zehn größten Fonds seit Jahresbeginn Nettoabflüsse verbuchen. Insgesamt sind von Januar bis Juli 2026 netto rund 3,7 Mrd. Euro aus offenen Immobilienfonds abgeflossen. Besonders hoch fielen die Abflüsse im Februar und März aus.

 

Abflüsse aus offenen Immobilienfonds halten an

 

Nachdem sich die Dynamik im Juni abschwächte, legten die Rücknahmen im Juli wieder deutlich zu auf 591 Mio. Euro. Ende Juli verwaltete die Anlageklasse noch rund 105 Mrd. Euro.

UniImmo: Europa am stärksten von Nettoabflüssen betroffen

Besonders hoch fielen die Rücknahmen der Analyse von Morningstar zufolge beim UniImmo: Europa aus, der seit Jahresbeginn Nettoabflüsse von 949 Mio. Euro verzeichnete. Beim hausInvest waren es rund 663 Mio. Euro, beim grundbesitz europa RC etwa 575 Mio. Euro und beim UniImmo: Deutschland rund 455 Mio. Euro.

 

Abflüsse aus offenen Immobilienfonds halten an

 

Lediglich der WestInvest InterSelect bildet unter den zehn größten Immobilienfonds Der einzige Fonds mit Nettozuflüssen unter den zehn größten war der WestInvest InterSelect.

„Die Nachteile von offenen Immobilienfonds wurden in den letzten Jahren nur allzu deutlich. Sie sind keineswegs ein Produkt ohne Verlustrisiken und bieten in Folge der längeren Kündigungsfristen und der potenziellen Rücknahmeaussetzungen nur eine eingeschränkte Liquidität”, so Wolfstetter weiter.

Offene Immobilienfonds setzen Rücknahmen aus

Vier offene Immobilienfonds haben 2026 bereits die Rücknahme der Anteile gestoppt. Der Leading Cities Invest von KanAm Grund wird zudem geordnet abgewickelt, wie AssCompact berichtete. Jede weitere Aussetzung belaste laut Wolfstetter das Vertrauen der Anleger weiter und könne die ohnehin hohen Nettomittelabflüsse verstärken.

„Was vielen nicht bewusst ist: Die Liquiditätsbeschränkungen bei semiliquiden Fonds wie Immobilienfonds oder ELTIFs machen sich stärker bemerkbar, je schlechter die Marktstimmung wird,” erläutert Shannon Kirwin, Principal bei Morningstar. „In der Praxis bedeutet das: Je eher ein verunsicherter Anleger sein Geld abziehen möchte, desto schwieriger wird es tendenziell. Das ist kein Fehler im System, sondern das System funktioniert genau so, wie es soll – um zu verhindern, dass Fondsmanager Vermögenswerte zu Notverkaufspreisen liquidieren müssen, und um das Kapital der Fondsanleger zu schützen.” (tik)

Weitere aktuelle Meldungen rund um Immobilien und Baufinanzierung finden Sie in unserer Rubrik „Immobilien“.
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Uelzener und MDT travel: Neue Reiseversicherungen fürs Tier http://www.asscompact.de/node/172392

Mit „Petline“ starten die Uelzener Versicherungen und MDT travel underwriting eine neue Produktlinie für Tierhalter. Die Uelzener agiert dabei als Risikoträger, MDT travel verantwortet Produktentwicklung, Vertrieb und operative Abwicklung der neuen Reiseversicherungen für Hunde, Katzen und Pferde.

172392 18. August 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die Uelzener Versicherungen und die MDT travel underwriting GmbH bringen mit PetLine eine neue Produktlinie für Tierhalter auf den Markt. Die Uelzener fungiert dabei als Risikoträger, während MDT travel Produktentwicklung, Vertrieb und operative Abwicklung übernimmt. Das gemeinsam entwickelte Angebot verbindet klassischen Reiseversicherungsschutz mit speziell auf die Bedürfnisse von Tierhaltern zugeschnittenen Leistungen. Das modulare Produktportfolio deckt sowohl die finanziellen Folgen eines Reiserücktritts oder -abbruchs als auch ausgewählte Risiken auf Reisen mit Hund, Katze oder Pferd ab.

Drei kombinierbare Bausteine

Die neue Produktlinie besteht aus drei flexibel kombinierbaren Modulen, die einzeln oder als Paket abgeschlossen werden können : Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung, Pet Travel Basis und Pet Travel Premium. Die Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung für Halter von Hunden, Katzen und Pferden ergänzt den herkömmlichen Versicherungsschutz um zusätzliche Risiken rund ums Tier – unabhängig davon, ob es mitreist oder während der Reise betreut wird. Hierunter fallen unter anderem eine unerwartete Erkrankung oder Unfallverletzung des Tieres, sein Abhandenkommen, der Ausfall einer vorgesehenen Betreuungsperson sowie eine behördlich angeordnete Quarantäne.

Pet Travel Basis bietet zusätzliche Assistance-, Notfall- und Unfallleistungen rund ums Tier im In- und Ausland. Dazu gehören unter anderem Such-, Bergungs- und Rettungskosten, telemedizinische Beratung, Unterstützung bei einem stationären Krankenhausaufenthalt sowie tiermedizinische Leistungen infolge eines Unfalls.

Pet Travel Premium baut auf dem Basisschutz auf und erweitert ihn um die Übernahme erforderlicher tierärztlicher Behandlungskosten nach einem Unfall oder bei einer neu aufgetretenen Erkrankung während der Reise. (tik)

Weitere Meldungen zu neuen Versicherungslösungen und Anpassungen bei bestehenden Produkten finden Sie in unserem Bereich „Assekuranz“.
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Flotten: Präzise Risikobewertung statt Preiserhöhungen allein http://www.asscompact.de/node/172390

Trotz höherer Prämien bleibt die Schaden-Kosten-Situation in der Kfz-Flottenversicherung angespannt. Für Versicherer wird daher eine präzisere Risikoselektion zum entscheidenden Hebel, betont das Beratungsunternehmen Simon-Kucher. Datenqualität und Risikomodelle gewinnen dabei an Bedeutung.

172390 18. August 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Der Versicherungsschutz für Kfz-Flotten ist in den vergangenen Jahren deutlich teurer geworden. Steigende Schadenaufwendungen, unter anderem durch höhere Reparaturkosten und teurere Ersatzteile, setzen die Versicherer unter Druck. Die Folge waren steigende Prämien. Doch trotz der Preiserhöhungen blieb die Profitabilität unter Druck: Bei einem Prämienvolumen von rund 5,3 Mrd. Euro lag die Combined Ratio im Kfz-Flottengeschäft in den vergangenen zehn Jahren im Schnitt bei rund 104%. Für das Beratungsunternehmen Simon-Kucher ist das ein klares Zeichen dafür, dass sich das Profitabilitätsproblem im Kfz-Flottengeschäft allein mit höheren Preisen nicht lösen lässt.

Preissteigerungen und Schadenhistorie allein reichen nicht

In einem Marktkommentar betont Simon-Kucher daher, dass neben dem Preisniveau vor allem die Fähigkeit der Versicherer entscheidend ist, die unterschiedlichen Risiken in ihren Flottenportfolios präzise zu erkennen und zu bewerten.

„Das Kfz-Flottengeschäft ist nicht nur eine Frage des richtigen Preisniveaus, sondern zunehmend auch der richtigen Risikoeinschätzung“, sagt Dr. Dirk Schmidt-Gallas, Senior Partner und Gründer der globalen Insurance-Practice von Simon-Kucher. Je genauer Versicherer die Risiken differenzieren könnten, desto gezielter ließen sich profitable Flotten identifizieren und angemessen bepreisen.

Auch Dr. Per-Johan Horgby, Mitglied des Vorstands der Württembergische Versicherung AG, sieht bei der Risikobewertung weiteren Handlungsbedarf. Im Marktkommentar wird er mit den Worten zitiert: „Dafür müssen wir die Schadenhistorie um weitere Risikoinformationen ergänzen. Denn die Vergangenheit allein liefert nicht immer eine belastbare Prognose für die Zukunft.“

Im klassischen Flotten-Underwriting spielt das Burning-Cost-Verfahren eine zentrale Rolle, wie der Marktkommentar erläutert. Dabei bilden historische Schadenaufwendungen die Grundlage für die zukünftige Prämienkalkulation. Die Analyse mehrerer tausend Flotten zeigt jedoch ein differenzierteres Bild: Besonders schadenbelastete Flotten entwickeln sich in den Folgejahren vielfach besser, während sich vermeintlich gute Risiken verschlechtern. Dahinter steht die Regression zum Mittelwert: Extreme Ergebnisse sind häufig nicht dauerhaft stabil. Wer sie linear fortschreibt, laufe Gefahr, Zufall mit strukturellem Risiko zu verwechseln.

Vom Burning Cost zur ursachenbasierten Risikobewertung

Nach Einschätzung von Simon-Kucher muss sich das Flotten-Underwriting von einer überwiegend vergangenheitsorientierten hin zu einer ursachenbasierten Risikobewertung entwickeln. Entscheidend sei nicht allein, welche Schäden eine Flotte verursacht hat, sondern welches Risikoprofil dahintersteht. Informationen etwa zu Branche, regionalen Einsatzgebieten, Fahrzeugarten, Hersteller- und Typklassen, Motorisierung oder Nutzungsart könnten dabei helfen. Moderne statistische Verfahren ermöglichten es, diese Merkmale mit der individuellen Schadenhistorie und Erkenntnissen aus größeren Beständen zu verknüpfen. Gerade bei kleineren Flotten lasse sich so vermeiden, dass einzelne Großschäden oder außergewöhnlich gute Schadenjahre die Prämienkalkulation übermäßig beeinflussen.

Datenqualität als Wettbewerbsvorteil

Aus Sicht von Simon-Kucher verändert sich damit auch die Wettbewerbslogik im Kfz-Flottengeschäft. Lange waren vor allem Vertriebskraft, Zeichnungsbereitschaft und Preis entscheidend. Künftig dürften Datenqualität und Risikomodelle stärker darüber bestimmen, wer profitabel wachsen kann.

„Die entscheidende Frage im Flottenmarkt wird künftig nicht mehr sein, wer bereit ist, ein Risiko zu zeichnen“, betont zudem Württembergische-Vorstand Horgby. „Entscheidend wird sein, wer dieses Risiko besser versteht als der Wettbewerb.“ (bh)

 

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Begünstigtes Grundstück: BFH klärt Umfang der Steuerbefreiung http://www.asscompact.de/node/172374

Bei der Vererbung eines Familienheims kann die Steuerbefreiung weiter reichen als bis zum Wohnhaus. Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass unter bestimmten Voraussetzungen auch Garten- und Wegeflächen dazugehören können. Entscheidend ist die Einordnung als wirtschaftliche Einheit.

172374 18. August 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat eine wichtige erbschaftsteuerliche Frage bei der Vererbung eines Familienheims geklärt. Demnach können neben dem mit dem Wohnhaus bebauten Flurstück auch angrenzende Garten- und Wegeflächen von der Steuerbefreiung profitieren.

Nach § 13 Abs. 1 Nr. 4c Satz 1 Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) kann ein Familienheim im Erbfall steuerfrei von einem Elternteil auf ein Kind übergehen. Voraussetzung ist unter anderem, dass der Elternteil die Immobilie bis zu seinem Tod selbst bewohnt hat, das Kind unverzüglich nach dem Erbfall einzieht und die Wohnfläche nicht mehr als 200 Quadratmeter beträgt.

Streit um Garten- und Wegeflächen

Im konkreten Fall hatte ein Sohn seinen verstorbenen Vater beerbt. Zum Nachlass gehörte ein Wohnhaus, das der Vater bis zu seinem Tod selbst genutzt hatte und in das der Sohn anschließend einzog. Das Finanzamt beschränkte die Steuerbefreiung auf das Flurstück, auf dem das Wohnhaus stand. Die ebenfalls gemeinsam mit dem Familienheim genutzten Garten- und Wegeflächen blieben dagegen unberücksichtigt.

Der Kläger wandte sich gegen diese Einschränkung – und hatte vor dem BFH Erfolg.

Wirtschaftliche Einheit ist entscheidend

Nach Auffassung des BFH ist der Begriff des „bebauten Grundstücks“ im Sinne des § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG bewertungsrechtlich auszulegen. Maßgeblich sind demnach sämtliche Flächen, die das sogenannte Belegenheitsfinanzamt – also das Finanzamt am Ort des Grundbesitzes – als wirtschaftliche Einheit verbindlich feststellt.

Damit können auch mehrere Flurstücke, die gemeinsam genutzt werden, Bestandteil des steuerbegünstigten Grundstücks sein. Das gilt beispielsweise für ein Wohnhaus mit einem angrenzenden Garten oder einem dazugehörigen Zugangsweg, sofern die Flächen als eine wirtschaftliche Einheit festgestellt werden.

Der BFH stellt damit auf die tatsächlichen Gegebenheiten der häuslichen Nutzung ab. Diese können vom Finanzamt am Ort des Grundstücks besonders gut beurteilt werden.

Einwendungen frühzeitig vorbringen

Für Erben ist dabei wichtig: Wer mit der Feststellung des Umfangs der wirtschaftlichen Einheit durch das Belegenheitsfinanzamt nicht einverstanden ist, muss bereits gegen diese Feststellung vorgehen. Im späteren Erbschaftsteuerverfahren können Einwendungen gegen den Umfang des Grundstücks nicht mehr erfolgreich geltend gemacht werden. (bh)

BFH, Urteil vom 17.06.2026 – Az. II R 27/23

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AV-Depot: So bereitet sich Finanz- und Versicherungsbranche vor http://www.asscompact.de/node/172363

Die Reform der privaten Altersvorsorge geht im Januar 2027 an den Start – und viele Unternehmen scharren schon mit den Hufen. Aber wer plant eigentlich was? Das IVFP hat eine Befragung unter potenziellen Anbietern eines Altersvorsorgedepots durchgeführt und die Lage gecheckt.

172363 17. August 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Was planen die Produktgeber fürs Altersvorsorgedepot? Ab 01.01.2027 dürfen Banken, Versicherer, Fondsgesellschaften, Neobroker etc. ihre neuen, staatlich geförderten Produkte verkaufen. Wie laufen die Vorbereitungen? Wer hat was vor? Dieser Frage hat sich das Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) in einer Befragung unter potenziellen Anbietern angenommen.

Mehr als 200 potenzielle Anbieter von Altersvorsorgedepotlösungen wurden angeschrieben. 63 beteiligten sich an der Befragung. Nach dem Ausschluss von 13 vorzeitig beendeten Fragebögen umfasst die Nettostichprobe 50 Unternehmen. Die Erhebung lief vom 11.05. bis 08.07.2026.

Unter den Teilnehmenden befinden sich 32 Lebensversicherer, elf Fondsgesellschaften bzw. Asset-Manager, fünf Neobroker oder Digitalplattformen sowie zwei Kreditinstitute. Die strategische Bedeutung der Altersvorsorge ist hoch, so das IVFP. Von 49 antwortenden Unternehmen bezeichnen 79% den Bereich als zentrales Wachstumsfeld, weitere 22% als wichtiges Ergänzungsfeld.

Wie viele planen mindestens ein AV-Depot?

Auf die Frage, ob mindestens ein Produkt für die geförderte private Altersvorsorge angeboten werden soll, antworten 72% der 50 Unternehmen mit „Ja“. Bei den Lebensversicherern liegt der Anteil bei 75%. Auch in den übrigen Segmenten ist die Angebotsbereitschaft mit rund 67% hoch. Weitere 16% der Gesamtstichprobe sind noch unentschlossen oder prüfen ein Angebot; jeweils 6% lehnen eine Einführung ab oder wollen zunächst abwarten.

 

So bereiten sich Finanz- und Versicherungsbranche aufs AV-Depot vor

 

Damit zeichnet sich laut IVFP ein breiter Wettbewerb ab. Das AV-Depot wird voraussichtlich weder von einem einzelnen Geschäftsmodell noch von einer bestimmten Anbietergruppe geprägt. Lebensversicherer, Fondsanbieter, Kreditinstitute und digitale Plattformen bereiten sich parallel auf den neuen Markt vor.

Von Standardprodukt bis Garantie

Unter den 36 Unternehmen mit konkreter Angebotsabsicht plant ein Viertel ein Standardprodukt in Kooperation und knapp zwei Drittel ein eigenes Standardprodukt. Da ein Standardprodukt verpflichtend ist, lässt das Antwortbild vermuten, dass noch nicht alle Anbieter abschließend entschieden haben, ob sie es selbst entwickeln oder gemeinsam mit einem Kooperationspartner umsetzen. Darüber wollen 72% ein AV-Depot ohne Garantie anbieten. Ein Garantieprodukt mit 80% Garantie nennen 44%, rund jeder Fünfte wiederum eine Variante mit 100% Garantie.

Da Mehrfachnennungen möglich waren, planen zahlreiche Anbieter mehr als ein Konzept. Die Schwerpunkte unterscheiden sich insbesondere bei Kooperations- und Garantieprodukten: Rund 58% der Kreditinstitute, Fondsanbieter und Neobroker setzen beim Standardprodukt auf eine Kooperation; bei den Lebensversicherern sind es lediglich rund 8%. Ein Garantieprodukt mit 80% planen dagegen etwa 63% der anbietenden Lebensversicherer, in den übrigen Segmenten nur rund 8%. Beim AV-Depot ohne Garantie liegen die Gruppen mit 71 bzw. 75% nahezu gleichauf, erläutert das Institut.

Aktive Fonds nach wie vor im Fokus

 

So bereiten sich Finanz- und Versicherungsbranche aufs AV-Depot vor

 

Bei den Anlagemöglichkeiten für Nicht-Standardprodukte gibt es kein reines ETF-Bild, wie das IVFP feststellt. Von 29 antwortenden Unternehmen planen 62% ETFs und 59% aktive Investmentfonds. Gemanagte Portfoliolösungen werden von 41% genannt, während ELTIFs mit nur 3% bislang eine untergeordnete Rolle spielen. Knapp ein Viertel kann noch keine konkrete Angabe machen. Auch hier waren Mehrfachnennungen möglich.

Die Ergebnisse sprechen für eine breite Anlagewelt. Passive und aktive Ansätze dürften nebeneinanderstehen, während gemanagte Lösungen vor allem für Anbieter relevant sind, die den Auswahlprozess stärker strukturieren oder vorgeben wollen.

Manches fehlt noch

Operativ müssen die Produktgeber noch einiges liefern. Von 34 antwortenden Unternehmen rechnet knapp die Hälfte erst zu einem späteren Zeitpunkt mit Produktunterlagen oder einem ersten Entwurf, ein gutes Drittel im September oder Oktober. 15% nennen Juli oder August, 3% Mai oder Juni. Viele Angebote befanden sich zum Befragungszeitpunkt somit noch in der Entwicklung.

Bei der Softwareunterstützung dominieren Berechnungsaufgaben. Alle 24 antwortenden Unternehmen sehen eine Leistungsprojektion für unterschiedliche Auszahlungsvarianten vor. 96% planen eine Berechnung der Förderquote, 88% einen Riester-Abgleich. Robo-Advisor zur Selbstberatung werden von 42%, Tools zur Portfolioallokation von 38% vorgesehen. Die Lösungen sollen je nach Funktion selbst entwickelt oder über externe Partner bereitgestellt werden.

Bei der Zulagensystematik plant etwas mehr als die Hälfte eine eigene technische Umsetzung mit der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) und etwa ein Drittel eine Partnerlösung. Unter den antwortenden Lebensversicherern setzen 62% auf eine eigene Lösung und 19% auf einen Partner. Bei Kreditinstituten, Fondsanbietern und Neobrokern sind es 36 bzw. 64%.

Bei standardisierten digitalen Schnittstellen für Berechnungen oder Vertragsabschlüsse zeigt sich ein gemischtes Bild, wie die Umfrage ergibt. Von 28 antwortenden Unternehmen entwickeln 36% bereits eine Schnittstelle mit geplanter Einführung bis 2027, weitere 11% planen eine spätere Einführung. 7% sehen keine Schnittstelle vor, 46% können noch keine Angabe machen. Die technische Integration dürfte damit zu einem wichtigen Differenzierungsmerkmal werden.

Fazit: Ein Markt mit unterschiedlichen Startpositionen

Das IVFP resümiert, dass die Umfrage eine hohe Angebotsbereitschaft zeige, jedoch unterschiedliche Wege in den neuen Markt. Das garantiefreie AV-Depot gehört in allen Segmenten zum Kern der Planungen. Lebensversicherer ergänzen es häufiger um Garantieprodukte, während Banken, Fondsanbieter und Neobroker stärker auf Kooperationen setzen. Der Markt entscheidet sich nicht zwischen digital und Beratung, sondern für hybride Vertriebsmodelle. Zentrale operative Fragen sind vielerorts noch nicht abschließend geklärt.

In der Befragung wurden noch andere Aspekte wie Abschluss- und Vertriebswege oder die Übertragung bestehender Riester-Guthaben abgefragt. Die vollständige Auswertung gibt es auf der Website des IVFP. (mki)

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Lebensversicherung: Diese Veränderungen erwarten Makler http://www.asscompact.de/node/172325

Die Lebensversicherung steht mal wieder vor einem Wendepunkt: Was erwarten also Versicherungsmakler von den Produkten der Zukunft? Eine aktuelle Studie zeigt, welche Stellschrauben aus Maklersicht entscheidend sind. Im Fokus: Kosten, Flexibilität, Rendite und digitale Informationen.

172325 17. August 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

„Hat die Lebensversicherung eine Zukunft?“ Kaum eine Frage wurde in der Versicherungsbranche so häufig gestellt und selten erscheint sie so aktuell wie heute. Mit dem kommenden Altersvorsorgedepot und den damit verbundenen Veränderungen im Vorsorgemarkt erhält die Diskussion neue Dynamik. Erneut stellt sich also die Frage, wie sich die Lebensversicherung weiterentwickeln muss, um auch künftig für Kunden attraktiv und relevant zu bleiben. Besonders aufschlussreich ist dabei die Perspektive derjenigen, die nahezu täglich mit Kunden über Altersvorsorge sprechen: die Versicherungsmakler.

Die Studie „AssCompact TRENDS II/2026“ hat deshalb nachgefragt, welche Veränderungen bei den Produktangeboten aus Sicht der Versicherungsmakler notwendig wären, damit die Lebensversicherung auch künftig ein wichtiger Baustein der privaten Altersvorsorge bleibt. Die Ergebnisse zeigen: Es gibt nicht den einen entscheidenden Hebel. Vielmehr erwarten Makler ein Zusammenspiel verschiedener Faktoren – von niedrigeren Kosten über mehr Flexibilität bis hin zu digitalen Zugängen.

Kosten bleiben der größte Kritikpunkt

Der größte Handlungsbedarf besteht aus Sicht der Versicherungsmakler bei den Kosten. 34% der befragten Makler wünschen sich niedrigere Kosten. Damit ist dieser Punkt der am häufigsten genannte Veränderungswunsch.

Das Ergebnis überrascht wenig. In der Beratung steht die Lebensversicherung heute häufig im Wettbewerb mit kostengünstigeren ETF-Sparplänen. Während früher vor allem die lebenslange Absicherung, steuerliche Vorteile oder die Kombination aus Sparen und Risikoschutz als zentrale Argumente galten, hat sich die Diskussion zunehmend auf die Kosten verlagert. Für Makler wird es dadurch schwieriger, die Vorteile der Lebensversicherung gegenüber den vermeintlich einfachen und renditeorientierten Kapitalmarktprodukten zu vermitteln.

Die öffentliche Debatte der vergangenen Jahre hat diesen Fokus zusätzlich verstärkt. Die Frage nach Kosten und Rendite steht häufig im Mittelpunkt, während langfristige Sicherungsaspekte wie lebenslange Rentenzahlungen oder steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten weniger Aufmerksamkeit erhalten.

Mehr Flexibilität und digitale Möglichkeiten gefragt

Neben den Kosten sehen die Makler vor allem bei der Flexibilität der Produkte Verbesserungspotenzial. 27% der Befragten wünschen sich mehr Möglichkeiten bei der Vertragsgestaltung. Das betrifft beispielsweise die Höhe und Gestaltung der Beiträge oder den späteren oder zwischenzeitlichen Abruf von Kapital.

Auch die Anforderungen an digitale Services steigen. 13% der Vermittler nennen eine stärkere Digitalisierung mit besserem Zugang zu den Vertragsinformationen als wichtigen Punkt. Einzelne Rückmeldungen aus der Studie verdeutlichen, in welche Richtung die Erwartungen gehen: Kunden möchten ihre Verträge jederzeit digital einsehen können, Anpassungen unkompliziert vornehmen und beispielsweise Umschichtungen oder Veränderungen der Anlagestrategie flexibel steuern können.

Gerade jüngere Kunden vergleichen solche Möglichkeiten zunehmend mit den Angeboten von Neobrokern. Eine moderne Altersvorsorge muss aus ihrer Sicht nicht nur sicher und langfristig ausgerichtet sein, sondern auch digital zugänglich und flexibel nutzbar bleiben.

Rendite bleibt wichtig – Garantien verlieren an Bedeutung

22% der befragten Makler sehen eine höhere Renditechance als wichtigen Ansatzpunkt für die Weiterentwicklung der Lebensversicherung. Auch dieser Wert zeigt, wie sich die Produktanforderungen verändert haben: Kunden und Makler suchen zunehmend nach Lösungen, die stärker an den Chancen der Kapitalmärkte partizipieren.

Mehr Transparenz wünschen sich fast 10% der Befragten. Der Wunsch nach verständlicheren Produkten und klareren Informationen bleibt damit zwar ein Thema, wird aber deutlich seltener genannt als Kosten, Flexibilität oder Renditechancen.

Auffällig ist zudem, dass klassische Garantien nur noch für wenige Makler im Vordergrund stehen. Lediglich 3% sehen hierin einen wesentlichen Punkt.

Kostenfrage wird die Beratung weiter prägen

Dass das Thema Kosten die Branche weiter beschäftigen wird, zeigt auch eine weitere Auswertung der AssCompact TRENDS II/2026: 72% der befragten Makler erwarten, dass die Kosten von Lebensversicherungen in der Beratung künftig noch stärker in den Fokus rücken werden.

Insbesondere im Zusammenhang mit dem Altersvorsorgedepot dürfte die Kostenfrage eine noch größere Rolle spielen. Für Kunden wird der Vergleich verschiedener Vorsorgelösungen transparenter werden, und damit steigt der Druck auf Lebensversicherungsprodukte. Doch wenn Versicherungsmakler niedrigere Kosten fordern oder zumindest als wesentlichen Verbesserungspunkt sehen, stellt sich die Frage: Welche Kosten sind konkret gemeint? In der öffentlichen Diskussion geraten häufig zunächst die Vertriebskosten in den Blick. Ein Studienteilnehmer bringt den Zielkonflikt auf den Punkt: Die sehr hohen Kosten im Vergleich zu ETF-Sparplänen müssten gesenkt werden. Gleichzeitig müsse aber auch die Beratungsleistung weiterhin angemessen vergütet werden. Die Herausforderung bestehe somit darin, Kosten effizienter zu gestalten, ohne die Qualität der persönlichen Beratung infrage zu stellen.

Bleibt also grundsätzlich die Botschaft der Makler festzuhalten: Die Lebensversicherung muss sich weiterentwickeln. Weniger Kosten, mehr Flexibilität, digitale Zugänglichkeit und attraktive Renditechancen werden aus ihrer Sicht darüber entscheiden, ob sie auch in Zukunft ihren Platz in der Altersvorsorge behaupten kann. (bh)

Über die Studie

Die Online-Befragung zur Studie „AssCompact TRENDS II/2026“ wurde vom 31.03.2026 bis 15.04.2026 durchgeführt. Nach einer Qualitätsprüfung flossen die Stimmen von 256 Vermittlerinnen und Vermittlern aus der Finanz- und Versicherungsbranche in die Stichprobe ein, die ein sehr gutes Abbild der Assekuranz- und Finanzvermittlerinnen und -vermittler hinsichtlich der Alters- und Geschlechtsstruktur darstellt. Die Studie kann bei AssCompact erworben werden.

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Europace: Preise für Bestandsimmobilien legen zu http://www.asscompact.de/node/172385

Laut Europace Hauspreisindex präsentieren sich die Preise am deutschen Immobilienmarkt im Juli weitgehend stabil. Dynamik ist insbesondere bei bestehenden Ein- und Zweifamilienhäusern zu beobachten: Ihre Preise sind merklich gestiegen.

172385 17. August 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die Transaktionsplattform für Immobilienfinanzierungen, Bausparprodukte und Ratenkredite Europace hat neue Daten des Hauspreis-Index EPX vorgelegt. Der Index basiert auf tatsächlichen Immobilienfinanzierungs-Transaktionsdaten des Europace Finanzierungsmarktplatzes. Im Juli ist eine stabile Entwicklung der Preise am Immobilienmarkt hierzulande zu beobachten. Der Europace Hauspreisindex (EPX) legt im Vergleich zum Vormonat leicht zu. Der Gesamtindex erhöht sich im Juli leicht um 0,19% auf 222,22 Punkte. Im Vergleich zum Vorjahresmonat entspricht das einem Plus von 1,44%. Damit setzt sich die insgesamt stabile Entwicklung am deutschen Immobilienmarkt fort.

Kaum preisliche Veränderungen bei Eigentumswohnungen

Bei Eigentumswohnungen ist nach wie vor kaum Bewegung zu beobachten. Die Preise haben sich im Juli geringfügig um 0,03% verringert. Der INdex steht auf 219,54 Punkten. Im Vergleich zum Vorjahresmonat liegen sie noch 0,16% höher. Damit bewegen sich die Wohnungspreise nahezu auf dem Niveau des Vorjahres.

Auch die Preise für neue Ein- und Zweifamilienhäuser verharren auf hohem Niveau weitgehend stabil. Im Juli gibt der Index um 0,20% nach und geht auf 244,07 Punkte zurück. Im Jahresvergleich steht weiterhin ein deutliches Plus von 2,34%.

 

Europace: Preise für Bestandsimmobilien legen zu

 

Preise für Bestandshäuser ziehen an

Eine stärkere Bewegung ist hingegen bei bestehenden Ein- und Zweifamilienhäusern zu beobachten: Nach der Seitwärtsbewegung im Juni legen die Preise im Juli um 0,89% auf 203,04 Punkte zu. Auch im Jahresvergleich nimmt der Preisauftrieb zu: Die Preise für Bestandshäuser liegen 1,79% über dem Vorjahresniveau.

„Der Wohneigentumsmarkt hat sich stabilisiert, doch die Erholung dürfte langsamer verlaufen als bislang erwartet. Die schwache gesamtwirtschaftliche Dynamik und fehlende Einkommensimpulse bremsen den Wechsel vom Miet- in den Eigentumsmarkt; Käufer und Verkäufer werden deshalb länger brauchen, um bei ihren Preisvorstellungen zusammenzufinden“, erklärt Europace-Vorstand und Co-CEO Stefan Münter. Die Entwicklung bei bestehenden Ein- und Zweifamilienhäusern bezeichnet er als auffällig. Um von einem neuen Trend zu sprechen, sei es aber zu früh. Ein Teil dürfte saisonal bedingt sein. „Gleichzeitig beobachten wir schon seit Jahresbeginn, dass Bestandshäuser gegenüber Eigentumswohnungen aufholen. Das könnte darauf hindeuten, dass Käufer bei höheren Finanzierungskosten stärker auf das Verhältnis von Preis und Wohnfläche schauen und das Haus im Umland wieder attraktiver wird. Ob daraus eine nachhaltige Verschiebung entsteht, werden die kommenden Monate zeigen“, so Münter weiter. (tik)

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Weitere News rund um den Immobilienmarkt und den Bereich Baufinanzierung finden Sie in unserer Rubrik „Immobilien“.
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Ein Blick auf die Immobilienpreise an deutschen Seen http://www.asscompact.de/node/172383

Im Rahmen des Seereports haben die VON POLL IMMOBILIEN Experten die Entwicklung der Kaufpreise für Wohnimmobilien rund um Deutschlands bekannteste Seen unter die Lupe genommen. Die Analyse zeigt, in welchen Regionen die Preise gestiegen sind und wo es Preisrückgänge gegeben hat.

172383 17. August 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Für den Seereport 2026 hat das Immobilienmaklerunternehmen VON POLL IMMOBILIEN beleuchtet, wie sich die Kaufpreise für Wohnimmobilien rund um Deutschlands schönste und bekannteste Seen im ersten Halbjahr 2026 gegenüber dem ersten Halbjahr 2025 verändert haben.

„Kaum ein Immobiliensegment steht so sehr für das Besondere, für Exklusivität und Wertbeständigkeit wie eine Immobilie mit Blick auf Deutschlands beliebteste Seen. Das begrenzte Angebot in Kombination mit der hohen Nachfrage und der besonderen Attraktivität machen Immobilien am Wasser zu einem eigenen Marktsegment, das sich häufig von der allgemeinen Preisentwicklung abhebt“, erklärt Daniel Ritter, geschäftsführender Gesellschafter bei VON POLL IMMOBILIEN. „Während sich der Immobilienmarkt insgesamt in den vergangenen Jahren verändert hat, bleiben Häuser und Wohnungen in gefragten Seenlagen für viele Kaufinteressenten und Investoren besonders attraktiv. Gleichzeitig entwickeln sich die Preise je nach Region unterschiedlich.

Steigende Preise in 17 von 23 Seeregionen, Tegernsee weiter teuerstes Pflaster

Laut Seereport haben die Kaufpreise in 17 der 23 analysierten Seeregionen weiter zugelegt. Wenig überraschend verteidigt der Tegernsee weiterhin die Pole Position in der Rangliste der teuersten Seeregionen in Deutschland. Käufer mussten für eine Wohnimmobilie am Tegernsee im ersten Halbjahr 2026 einen durchschnittlichen Quadratmeterpreis von 9.876 Euro kalkulieren. Der aufgerufene Maximalpreis für einen Quadratmeter Wohnfläche am Tegernsee lag im analysierten Zeitraum sogar bei 14.970 Euro. Das ist der höchste Wert im gesamten Ranking.

Starnberger See und Ammersee ebenfalls unter den Top 3

Mit einigem Abstand folgen zwei mit dem Starnberger See mit 8.718 Euro pro Quadratmeter und dem Ammersee mit 7.372 Euro pro Quadratmeter zwei weitere bayerische Seen auf Rang 2 und 3. Auch hier lagen die erzielten Höchstpreise mit 11.877 Euro pro Quadratmeter bzw. 9.743 Euro pro Quadratmeter deutlich über den Durchschnittspreisen. Aufgrund des bereits sehr hohen Preisniveaus sind die Immobilienpreise gegenüber dem Vorjahreszeitraum hier nur leicht gestiegen – am Tegernsee um 2,9% und am Starnberger See sowie am Ammersee um jeweils 1,5%.

Am bayerischen Königssee kostet der Quadratmeter einer Wohnimmobilie in Seelage circa 6.993 Euro pro Quadratmeter, am Berliner Wannsee 6.247 Euro pro Quadratmeter, am bayerischen Eibsee sowie am Chiemsee 6.221 Euro pro Quadratmeter bzw. 5.826 Euro pro Quadratmeter. Am Bodensee kommt der Quadratmeter auf 5.352 Euro und am Hamburger Öjendorfer See auf 4.880 Euro. Bemerkenswerte Höchstpreise verglichen mit den Durchschnittspreisen wurden hier insbesondere am Wannsee mit 8.765 Euro pro Quadratmeter sowie am Eibsee mit 8.912 Euro pro Quadratmeter erzielt.

Immobilien in direkter Seelage sind wertstabil

„Immobilien in direkten Seelagen zeigen sich insgesamt deutlich wertstabiler. Während sich der allgemeine Wohnimmobilienmarkt stärker an Finanzierungskosten und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen orientiert, behaupten echte Seelagen ihre Sonderstellung. Einzigartige Merkmale wie direkter Wasserzugang und eigener Bootssteg bleiben die wesentlichen Werttreiber und sichern eine überdurchschnittliche Wertstabilität“, erläutert Mirko Roloff, Geschäftsstellenleiter bei VON POLL IMMOBILIEN Berlin – Nikolassee/Wannsee, Lichterfelde/Lankwitz und Grunewald.

Regional unterschiedliche Preisentwicklung, leichter Rückgang am Bodensee

Regional zeigt sich eine teils recht unterschiedliche Entwicklung. So sind die durchschnittlichen Quadratmeterpreise im ersten Halbjahr 2026 verglichen mit dem Vorjahreszeitraum am Öjendorfer See um 4,4% und am Wannsee um 4,8% gestiegen. Der Eibsee weist mit einem Plus von 8,2% sogar das viertstärkste Wachstum innerhalb der Analyse auf. Am Bodensee haben die Preise dagegen leicht nachgegeben, und zwar um 2,2%. Am Chiemsee und am Königssee betrug der Rückgang sogar 4,3% bzw. 4,9%. Damit ist an beiden Seen die dritt- bzw. zweithöchste Preisverringerung im Ranking festzustellen.

Laut Raphaela Hübner, Geschäftsstelleninhaberin bei VON POLL IMMOBILIEN Konstanz am Bodensee, prägen insbesondere vermögende Eigennutzer, Kapitalanleger sowie Käufer den Markt, die einen Erst- oder Zweitwohnsitz mit hoher Lebensqualität suchen. Hinzu kommen Menschen, die dank flexibler Arbeitsmodelle ihren Lebensmittelpunkt dauerhaft verlegen möchten. Die Nachfrage nach reinen Ferienimmobilien sei der Expertein zufolge etwas zurückhaltender, während dauerhaft nutzbare Wohnimmobilien an Relevanz zugelegt haben.

 

Blick auf die Immobilienpreise an den deutschen Seen

 

Seen mit Quadratmeterpreisen unter 4.000 Euro

Etwas weniger kosten Immobilien an folgenden Gewässern: So liegen die Preise am Brombachsee in Bayern bei circa 3.537 Euro pro Quadratmeter, am Großen Plöner See in Schleswig-Holstein bei 3.341 Euro, am Kulkwitzer See in Sachsen bei 3.340 Euro, am Schluchsee in Baden-Württemberg bei 3.299 Euro, am Steinhuder Meer in Niedersachsen bei 3.229 Euro, am Großen Stechlinsee in Brandenburg bei 3.169 Euro sowie an der Müritz in Mecklenburg-Vorpommern bei 3.088 Euro. Am Brombachsee sind die Preise für Wohneigentum im ersten Halbjahr 2026 gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 2,5% günstiger geworden. In allen anderen Seeregionen waren laut VON POLL IMMOBILIEN dagegen teils deutliche Anstiege zu beobachten. Lag der Zuwachs Großen Stechlinsee lediglich bei 2%, waren es in den anderen Seeregionen zwischen 5,8% (Müritz) und 9% (Kulkwitzer See). Damit weisen der Kulkwitzer See und der Schluchsee mit einem Plus von 9% und 8,6% die zweit- und drittstärksten Preissteigerungen im Ranking auf.

In diesen Seeregionen kommt der Kauf deutlich günstiger

Mit Preisen zwischen 2.000 Euro pro Quadratmeter und 3.000 Euro pro Quadratmeter kommen Kaufinteressenten an folgenden Seen deutlich günstiger weg: Am Laacher See in Rheinland-Pfalz belaufen sich die Immobilienpreise auf rund 2.933 Euro pro Quadratmeter, am Schweriner See in Mecklenburg-Vorpommern auf 2.699 Euro pro Quadratmeter, am Biggesee in Nordrhein-Westfalen auf 2.683 Euro pro Quadratmeter, am Stausee Losheim im Saarland auf 2.401 Euro pro Quadratmeter und am Edersee in Hessen auf 2.149 Euro pro Quadratmeter. Auch hier zeigte die Preiskurve in den meisten Regionen nach oben: Am Biggesee beträgt der Anstieg 1,9%, am Laacher See 4,1% und am Stausee Losheim sowie am Schweriner See 6,7% bzw. 7,2%. Lediglich der Edersee weist einen Preisrückgang um 4% auf.

Die günstigsten Quadratmeterpreise für eine Immobilie am See sind am Großen Goitzschesee in Sachsen-Anhalt zu verzeichnen mit 1.957 Euro sowie an der Bleilochtalsperre in Thüringen mit 1.661 Euro. (tik)

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Frühstart-Rente: BVK kritisiert Forderung der Verbraucherzentrale http://www.asscompact.de/node/172382

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat bei der Frühstart-Rente ein staatlich verwaltetes Kollektivmodell als Standardlösung vorgeschlagen, um eine „neue Verkaufswelle“ von verschiedenen Anlageprodukten zu verhindern. Vom Vermittlerverband BVK hagelt es deutliche Kritik an dem Vorschlag.

172382 17. August 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Am vergangenen Mittwoch hat das Bundeskabinett die Frühstart-Rente auf den Weg gebracht. Ab dem 6. bis zum 18. Lebensjahr will der Staat 10 Euro im Monat für jedes Kind zum Vermögensaufbau bzw. zur Altersvorsorge beisteuern, und zwar im Rahmen eines Standarddepots. Wird ein solcher Standarddepot-Vortrag nicht abgeschlossen, wird das Geld in eine kollektive Auffanglösung, verwaltet von der Deutschen Bundesbank, eingezahlt.

Der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg geht das nicht weit genug. Sie würdigt zwar die aus ihrer Sicht „wichtigen Schutzmaßnahmen“ des Referentenentwurfs wie etwa, dass nur standardisierte Depots zugelassen werden und keine Abschluss- und Vertriebskosten bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres anfallen dürfen, sieht allerdings den Staat in der Pflicht, die geplante Kollektivlösung stärker zu forcieren. Denn laut dem Entwurf soll die Auffanglösung erst zwölf Monate nach dem sechsten Lebensjahr greifen, falls Eltern keinen Vertrag bei einem privaten Anbieter abschließen.

Die Verbraucherzentrale fordert, dass die kollektive Anlage bei der Deutschen Bundesbank mit Vollendung des sechsten Lebensjahres beginnt und als Regelfall deklariert wird. Dann würde zum einen kein Anlagezeitraum von einem Jahr verlorengehen, zum anderen würde man dem privaten Finanzvertrieb kein Zeitfenster für Verkaufsgespräche anbieten.

BVK sieht Abwertung der Beratung

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute hat noch am Freitag eine Stellungnahme zu dem Statement der Verbraucherzentrale veröffentlicht und lässt darin erwartungsgemäß kein gutes Haar an den Forderungen. „Die Vorschläge verengen die Wahlmöglichkeit der Eltern, schwächen den Wettbewerb und gefährden langfristig die Akzeptanz kapitalgedeckter Altersvorsorge“, sagt BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Die Frühstartrente kann nur dann ein Erfolg werden, wenn sie auf Eigenverantwortung, finanzielle Bildung und individuelle Beratung setzt. Eine staatliche Standardlösung für alle ist nicht der richtige Weg.“

Eltern dürften bei der Frühstartrente nicht faktisch auf eine staatlich verwaltete Anlageform festgelegt werden, da unterschiedliche Familien unterschiedliche Bedürfnisse, Risikoneigungen und finanzielle Möglichkeiten hätten. Sie müssten also aus verschiedenen qualitätsgesicherten Vorsorgelösungen wählen können.

Weiterhin bewertet der BVK die „pauschale Abwertung des beratenden Vertriebs“ äußerst kritisch. Vermittlerinnen und Vermittler seien über Jahre von Politik und Regulierung zu immer höheren Beratungs- und Verbraucherschutzstandards gedrängt worden. Dass dieselbe Beratung nun plötzlich als Kosten- und Fehlanreizfaktor dargestellt werde, sei ein widersprüchlicher Kurswechsel zulasten des Berufsstands und der Verbraucher. Qualifizierte Beratung sei kein überflüssiger Kostenposten, sondern gelebter Verbraucherschutz.

Außerdem solle laut BVK das angesparte Guthaben nach der Volljährigkeit nicht automatisch in ein staatliches Standarddepot überführt werden. Der Übergang ins Erwachsenenalter sei ein wichtiger Zeitpunkt, um junge Menschen aktiv an ihre finanzielle Zukunft heranzuführen. An die Stelle von Automatismen sollten demnach Beratung, Aufklärung, Wahlfreiheit und individuelle Entscheidungsrechte treten. (mki)

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ATTIKON Finanz AG: Christian Poeschl wird Teil des Vorstands http://www.asscompact.de/node/172381

Ab 01.09.2026 wird Christian Poeschl Mitglied des Vorstands der ATTIKON Finanz AG. Er soll das Ressort Prozesse, IT und Post-Merger-Integration verantworten. Poeschl wechselt von der GGW Group zu ATTIKON.

172381 17. August 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Christian Poeschl ist zum 01.09.2026 in den Vorstand der ATTIKON Finanz AG berufen werden. Er wird für das Ressort Prozesse, IT und Post-Merger-Integration verantwortlich sein und die strategische Weiterentwicklung der ATTIKON-Gruppe maßgeblich mitgestalten, heißt es.

Poeschl blickt auf umfassende Erfahrung aus Managementberatung, M&A, IT-Transformation und Unternehmensintegration zurück. Seine Karriere begann er bei PwC, erst in Deutschland und dann in New York. Anschließend hatte er bei der Bayer AG mehrere Führungsrollen inne, zuletzt als Vice President und Head of Corporate Strategy & Business Transformation. Dort verantwortete er als strategischer Business-Partner des Vorstands globale Transformationsprogramme.

Poeschl kommt nun von der GGW Group zu ATTIKON, wo er zuletzt tätig war als Chief Transformation Officer. Dort kümmerte er sich um die Post-Merger-Integration, leitete diverse strategische Projekte und trieb die Konsolidierung der rechtlichen, prozessualen und technologischen Strukturen voran. (lg)

Bild: © ATTIKON

News über weitere personelle Veränderungen lesen Sie in der Rubrik „Personen“.
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So steht es um die KI-Nutzung im Makleralltag http://www.asscompact.de/node/172373

KI hält im Makleralltag Einzug. Laut einer Studie sehen viele Vermittler in KI durchaus Chancen. Die Nutzung befindet sich aber noch auf sehr unterschiedlichen Reifegraden. Was fast alle befragten Makler eint, ist der Wunsch nach Unterstützung rund um KI – ein Wettbewerbsfeld für Versicherer und Pools.

172373 17. August 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Der Einsatz von künstlicher Intelligenz in Maklerbetrieben steht nicht mehr ganz am Anfang. Versicherungsmakler geben sich überwiegend aufgeschlossen für KI-Anwendungen. Dies ist eines der Ergebnisse der aktuellen Maklerstudie „Digitalisierung & KI im Maklervertrieb: Wie Versicherer im digitalen Makleralltag relevant bleiben". Durchgeführt hat die Analyse das Kölner Marktforschungs- und Beratungsinstitut HEUTE UND MORGEN in Zusammenarbeit mit dem Hamburger ITW Institut für Transformation und Weiterbildung in der Assekuranz. Für die Studie wurden im April und Mai 2026 insgesamt 284 hauptberufliche Versicherungsmakler zum Stand von Digitalisierung und KI im Maklerbetrieb sowie zur wahrgenommenen Unterstützerrolle von Versicherern, Maklerpools und weiteren Anbietern befragt.

Fast 40% der Maklerhäuser setzen bereits auf KI-Chatbots

Wie die Studie weiter zeigt, haben mehr als drei Viertel der Makler bereits eigene Erfahrungen mit künstlicher Intelligenz gemacht. Vier von zehn Vermittlern nutzen KI regelmäßig. Insgesamt sagen 72%, KI habe für ihre Tätigkeit „eher große“ oder „große“ Chancen. Gleichzeitig belegt die Studie auch, dass der Markt noch weit davon entfernt sei, KI flächendeckend strategisch oder tief in bestehende Arbeitsprozesse integriert zu nutzen. In 39% der Maklerbetriebe sind schon KI-Chatbots im Einsatz.

„Makler müssen nicht erst grundsätzlich vom Nutzen von KI überzeugt werden“, erklärt Axel Stempel, Geschäftsführer bei HEUTE UND MORGEN. „Entscheidend ist vielmehr, KI so in bestehende Prozesse zu integrieren, dass sie im Alltag konkret entlastend wirkt.“

Nutzung auf unterschiedlichen Levels, Wunsch nach Unterstützung

Laut HEUTE UND MORGEN befindet sich die Nutzung von KI im Maklermarkt noch auf sehr unterschiedlichen Reifegraden. Von vielen Einsteigern ist die Rede gegenüber nur wenigen Vorreitern sowie einer kleineren Gruppe, die sich distanziert oder überfordert zeigt. Insgesamt wünschen sich fast alle befragten Makler Unterstützung in Sachen KI. Die verschiedenen Maklertypen benötigen den Analysten zufolge aber unterschiedliche Unterstützungsangebote – von grundlegender Orientierung bis zu konkreter Prozess- und Systemintegration.

KI-Unterstützung als Wettbewerbsfaktor im Maklervertrieb

Für Versicherer und Maklerpools bedeute dies, so die Analysten weiter, dass der Bedarf weniger in allgemeinen KI-Versprechen liege, sondern in konkreten Anwendungen, die Beratung, Verwaltung, Schadenbearbeitung, Bestandsarbeit oder Kommunikation vereinfachen. „Wer Maklern hier praxistaugliche Lösungen bietet und diese gut in bestehende Systeme einbindet, kann sich früh als relevanter Partner im digitalen Makleralltag positionieren“, heißt es von HEUTE UND MORGEN.

So wünschen sich Vermittler statt isolierter digitaler Einzelangebote von Versicherern und Maklerpools insbesondere Lösungen, die eine konkrete Erleichterung im Arbeitsalltag bedeuten.

Pools haben bei KI-Angeboten derzeit einen Vorsprung

Beim Angebot von KI-Lösungen sind Maklerpools aktuell aus Sicht der Vermittler Versicherern einen Schritt voraus. Auf die Frage nach den führenden Anbietern bei KI-Angeboten bzw. KI-Lösungen für Versicherungsmakler wurden bei der Befragung die Fonds Finanz, DEMV/PWX oder blau direkt am häufigsten genannt.

42% können momentan aber keinen konkreten KI-Anbieter nennen, dem sie den Vorzug geben. Für Versicherer, Maklerpools und Technologieanbieter entstehe laut HEUTE UND MORGEN damit ein spannendes Wettbewerbsfeld.

„Wenn es Pools und Verbünden gelingt, KI-Anwendungen intelligent in ihre Systemlandschaften zu integrieren und damit den Arbeitsalltag der Makler spürbar zu vereinfachen, wird sich ihr Einfluss im Maklermarkt weiter erhöhen“, erklärt Prof. Dr. Florian Elert, Geschäftsführer des ITW Instituts für Transformation und Weiterbildung in der Assekuranz GmbH. „Versicherer sollten deshalb prüfen, wie sie sich in diesem dynamischen Themenfeld positionieren und mit konkreten KI-gestützten Mehrwerten ihre Relevanz im Makleralltag weiter ausbauen können.“ (tik)

Weitere News rund um das Thema künstliche Intelligenz, neue Services und digitale Lösungen lesen Sie auch in der Rubrik „Management & Vertrieb“.
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Maklernachfolge: Teilverkauf birgt Risiken http://www.asscompact.de/node/172378

Ist im Rahmen der Maklernachfolge der Teilverkauf das Beste aus allen Welten? Diese Frage stellt AssCompact Kolumnist Andreas Grimm. Welche Chancen und Risiken dieses Konstrukt für Verkäufer und Käufer hat, erläutert der Beitrag.

172378 17. August 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement Ein Artikel von Andreas Grimm, Gründer des Resultate Institut

Am 09.12.2025 wurde im Handelsregister Nürnberg eine neue GmbH eingetragen. Stammkapital: 25.000 Euro. Gesellschafter: Steffen Helmsauer, Sohn von Bernd Helmsauer, dem Gründer der Helmsauer Gruppe. Der Name: Helmsauer Versicherungsmakler GmbH. Zu diesem Zeitpunkt ahnte kein Außenstehender, was diese Eintragung bedeutete.

Teilverkauf als das Beste aus allen Welten?

Die Helmsauer Gruppe gehört zu den Top 20 der Branche. 2023 holte Gründer Bernd Helmsauer zur Regelung seiner Nachfolge den schwedischen PE-Investor Nordic Capital als Mehrheitsgesellschafter ins Boot. Der Plan: frisches Kapital für Wachstum, er selbst bleibt CEO, seine beiden Söhne übernehmen perspektivisch als dritte Generation. Das Unternehmen sollte inhabergeführt bleiben. Wenige Tage nach jener Handelsregistereintragung legte Bernd Helmsauer alle Mandate nieder. Die Entscheidung war offensichtlich längst gefallen. Einige Tage später wechselt Helmsauers zweiter Sohn Bastian zu seinem Bruder. Rund 80 Mitarbeiter der Helmsauer Gruppe wollen in der Folge zur Neugründung wechseln – aus eigenem Antrieb, wie es heißt.

Jeder Makler kennt das Dilemma: Was wird aus dem Lebenswerk? Die klassischen Optionen haben ihre Haken. Verkauf an einen Wettbewerber bedeutet Kontrollverlust. Bei der Übergabe an Mitarbeiter fehlt oft das Kapital. Und die eigenen Kinder? Wollen sie überhaupt? Können sie es?

Genau hier setzt ein Modell an, das scheinbar alles vereint: der Teilverkauf an einen Wachstumsinvestor. Liquidität heute, Wertsteigerung morgen und das Versprechen, dass das Familienunternehmen auch ein Familienunternehmen bleibt. Klingt nach dem Besten aus allen Welten.

Konstrukt birgt Risiken

Ich kenne die Familie Helmsauer nicht persönlich und habe keinen Einblick in die internen Vorgänge. Was ich bewerten kann, ist das Konstrukt selbst, und dieses birgt strukturelle Risiken – für beide Seiten, wie man sieht.

Für den Verkäufer: Wer die Mehrheit abgibt, gibt die Kontrolle ab – egal, was im Vertrag steht. „Inhabergeführt“ wird zum Etikett ohne Substanz. Dazu kommen divergierende Zeithorizonte: PE-Investoren denken in Exit-Zyklen von fünf bis sieben Jahren, Familienunternehmer in Generationen. Und das Finanzierungsmodell selbst ist fragil. Wachstum durch Zukäufe, finanziert über tilgungsfreie Kredite, funktioniert nur bei gigantischem Wachstum oder massiven Synergien. Beides ist in der fragmentierten Maklerbranche schwer zu realisieren.

Auch für den Käufer bestehen Risiken: Was, wenn die Inhaberseite arglistig handelt und den Ausstieg aus dem Ausstieg schon als Teil des Gesamtmodells geplant hat? Wir haben in unserer Beratungspraxis vor vielen Jahren einen solchen Fall kennengelernt, als ein Verkäufer sich nach dem Verkauf seiner Firma für zwei Jahre anderen Hobbys zugewendet hat, bis die Wettbewerbsklausel im Vertrag abgelaufen war – und er sich dann von anderer Stelle aus wieder um seine ehemaligen Kunden beworben hat.

Bei Helmsauer funktionierte das Vorhaben nicht wie geplant. Die Familie zog die Reißleine. Die Söhne gründeten ihre neue Firma – der Exit aus dem Exit könnte sich für Helmsauers gerechnet haben.

PE-Investoren haben einen klaren Plan. Dieser muss nicht mit dem übereinstimmen, was sie in der Akquisitionsphase sagen. Ist „PE und familiengeführt“ nicht ein Widerspruch in sich? Fairerweise: Manchen Unternehmen hat der Einstieg von PE gutgetan – Fokussierung, Professionalisierung. Aber es verändert die DNA. Unwiderruflich.

Über den Autor: Andreas W. Grimm ist Gründer des Resultate Institut und beleuchtet an dieser Stelle regelmäßig Aspekte zur Nachfolgeplanung. Gemeinsam mit AssCompact hat er den Bestandsmarktplatz initiiert.

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Rente und Arbeit: So viele Rentner sind weiter erwerbstätig http://www.asscompact.de/node/172330

Immer mehr Rentner arbeiten: Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, waren 2025 rund 14% der Rentnerinnen und Rentner im Alter von 65 bis 74 Jahren erwerbstätig. Dabei gibt es Unterschiede zwischen Männern und Frauen sowie bei den Beschäftigungsformen. Einige arbeiten sogar in Vollzeit.

172330 17. August 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Ruhestand bedeutet längst nicht mehr automatisch das Ende des Erwerbslebens. Die Bundesregierung fördert die Weiterarbeit im Rentenalter seit Jahresbeginn sogar mit einem steuerlichen Freibetrag im Rahmen der Aktivrente. Doch auch schon zuvor haben immer mehr Rentnerinnen und Rentner weitergearbeitet. Aktuelle Zahlen des Statistischen Bundesamtes zeigen, wer im Ruhestand weiterarbeitet und in welchem Umfang, was auch Versicherungsmaklern einen interessanten Einblick gibt.

Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach Erstergebnissen des Mikrozensus 2025 mitteilt, waren 14% der Rentnerinnen und Rentner im Alter von 65 bis 74 Jahren erwerbstätig. Damit ist der Anteil gegenüber dem Vorjahr leicht gestiegen. Männer (16%) arbeiten dabei häufiger auch im Rentenalter weiter als Frauen (11%).

Mit dem Alter nimmt die Erwerbstätigkeit ab

Mit zunehmendem Alter nimmt die Erwerbstätigkeit erwartungsgemäß ab: Während bei den 65- und 66-Jährigen noch knapp jeder Fünfte einer Arbeit nachgeht, sind es bei den 73- und 74-Jährigen nur noch 8%. Auch das Bildungsniveau spielt eine Rolle. Rentnerinnen und Rentner mit höherem Bildungsabschluss arbeiten häufiger weiter als diejenigen mit mittlerem oder niedrigem Bildungsniveau. Als einen möglichen Grund nennt Destatis die Freude an der Tätigkeit.

Vom Minijob bis zur Vollzeit-Selbstständigkeit

Interessant ist zudem die Art der Beschäftigung. Rund drei Viertel der erwerbstätigen Rentnerinnen und Rentner sind abhängig beschäftigt, gut ein Viertel arbeitet selbstständig. Bei den abhängig Beschäftigten überwiegen geringfügige Beschäftigungen deutlich. Gleichzeitig zeigt sich, dass die Erwerbstätigkeit im Ruhestand nicht immer nur ein kleiner Zuverdienst ist: 13% der arbeitenden Rentnerinnen und Rentner kommen auf mehr als 40 Wochenstunden. Bei den Selbstständigen liegt dieser Anteil mit 28% sogar deutlich höher. (bh)

Lesen Sie auch: AV-Depot: So bereitet sich Finanz- und Versicherungsbranche vor
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PKV-Verband stellt Alternative zur geplanten Pflegereform dar http://www.asscompact.de/node/172364

In der Pflegefinanzierung steht ein Kurswechsel bevor: Für 2027 ist eine umfassende Pflegereform geplant. Der PKV-Verband bringt einen eigenen Ansatz ins Spiel, der den Beitragssatz deutlich senken und zugleich die Eigenvorsorge stärken soll.

172364 17. August 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die Pflegeversicherung soll umfassend in einer Pflegereform 2027 reformiert werden. Hintergrund ist das geplante Pflegeneuordnungsgesetz. Nach der Sommerpause soll das Gesetzesverfahren wieder an Fahrt aufnehmen.

Vor diesem Hintergrund präsentiert der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) den „Neuen Generationenvertrag für die Pflege“. Mit dem Vorschlag bringt der PKV-Verband eine Alternative zu den bisherigen Reformvorschlägen ein. Ziel des Konzepts ist es, den Beitragssatz in der Pflege zu senken und eine implizite Verschuldung zulasten der jungen Generation zu stoppen.

Verband: Deutliche Senkung des Beitragssatzes möglich

PKV-Verbandsdirektor Florian Reuther: „Angesichts der zunehmenden Überforderung von Beitragszahlern und Wirtschaft ist ein Umdenken in der Pflegefinanzierung überfällig. Der ‚Neue Generationenvertrag‘ des PKV-Verbands ist ein durchgerechnetes Modell, mit dem der Ausstieg aus der Beitragsspirale in der sozialen Pflegeversicherung gelingen kann. Bei konsequenter Umsetzung könnte der Beitragssatz sogar von heute durchschnittlich 3,8% auf bis zu 2,3% im Jahr 2050 sinken.

Mehr Spielraum für eigene Vorsorge

Der „Neue Generationenvertrag“ sieht vor, die Zahlbeträge der gesetzlichen Pflegeversicherung auf dem heutigen Niveau festzuschreiben. In der Folge würde der Beitragssatz sukzessive sinken. Die Versicherten hätten somit mehr Spielraum, um selbst gegen das Pflegerisiko vorzusorgen – zum Beispiel mit einer Pflegezusatzversicherung. Je jünger sie sind, desto leichter wird ihnen dies fallen, da Pflegebedürftigkeit in der Regel erst im hohen Alter eintritt.

Ältere Menschen müssten im Pflegefall auf angespartes Vermögen zurückgreifen. Um den Übergang auf das neue System abzufedern, könnte die gesetzliche Pflegeversicherung für die ältere Bevölkerung und bereits Pflegebedürftige einen höheren Anteil der steigenden Pflegekosten übernehmen. (bh)

 

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Die aktuellen Maklerfavoriten in der Privathaftpflicht http://www.asscompact.de/node/172320

Die Privathaftpflichtversicherung gilt als eine der wichtigsten Absicherungen für Haushalte. An welche Anbieter vermitteln Makler und Mehrfachagenten das meiste Geschäft? Und mit welchen sind sie besonders zufrieden? Die Antworten hat die Studie „AssCompact AWARD – Privates Schaden-/Unfallgeschäft“.

172320 16. August 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement ]]>
Warum du nicht wie ein Jungmakler des Jahres starten musst http://www.asscompact.de/node/172355

Cornelia Frankenberg ist seit 2012 als Maklerin unterwegs und außerdem seit Jahren eine feste Größe in der Jungmakler-Community. In ihrer Kolumne „Frag Conny“ beleuchtet sie regelmäßig verschiedenste Fragen mit ihrem analytischen, aber empathischen Blick auf die Themen der Branche.

172355 16. August 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement Ein Artikel von Cornelia Frankenberg, Gründerin und Geschäftsführerin von ILMFINANZ und Social-Media-Meisterin

Der Jungmakler Award ist DAS Event für Berufseinsteiger in unserer Branche. Die Gewinner wiederum sind die „Superstars“ unserer Branche. Sie eint eine spitze Zielgruppe, eine klare Positionierung und eine sehr deutliche Strategie. Ich finde das beeindruckend. Und einschüchternd.

In den letzten Monaten habe ich mit einigen jungen Maklerinnen und Maklern gesprochen. Viele fühlen sich noch nicht bereit für den Jungmakler Award. Diesen Gedanken kann ich gut nachvollziehen und frage mich: Muss man wirklich genauso aufgestellt sein wie ein Jungmakler des Jahres, um erfolgreich zu werden? Meine These: Nein.

Von Rückschlägen und wichtigem Feedback

Ich kam 2012 in die Branche und machte mich – angetrieben von meinem Partner – selbstständig. Meine Kunden gewann ich über Familie und Freunde, ich kaufte Leads und machte Werbung für Moped-Kennzeichen. Hauptsache Bestand aufbauen und überleben.

Ich hatte keine Zielgruppe, keine Spezialisierung, kein Konzept. Einige Monate liefen sogar so schlecht, dass ich Unterstützung beim Jobcenter beantragen musste. 2015 sah ich Werbung für den Jungmakler Award und dachte mir: „Warum nicht? Ich habe nichts zu verlieren.“ Zum ersten Mal musste ich mir Fragen stellen, die ich bis dahin nie bewusst beantwortet hatte: Was ist meine Zielgruppe? Wie gewinne ich planbar Neukunden? Wie sehen meine Prozesse aus? Ich wurde zum Regionalcasting (so hieß es damals noch) eingeladen, schaffte es jedoch nicht ins Bundescasting. Stattdessen erhielt ich ein Feedback von Steffen Ritter, das rückblickend das wichtigste meiner Karriere war: „Ihre Präsentation war ganz nett, doch wir hatten den Eindruck, dass Sie nicht selbst die Entscheiderin in Ihrem Unternehmen sind.“

Das saß. Und es stimmte. Ich hatte mich sehr von meinem Partner lenken lassen. Also begann ich, endlich meine eigenen unternehmerischen Entscheidungen zu treffen. Die beste Entscheidung meiner Karriere.

Zielgruppe und Fokus

Doch auch an meiner Spezialisierung musste ich arbeiten. Meine Zielgruppe war zu unspezifisch und die Leadqualität war schwach. Nur mein Fokus auf BU und Altersvorsorge war klar. Also feilte ich an meinem Konzept. Aus Akademikern wurden Ingenieure, Mathematiker und IT-Spezis.

2017 stellte ich mich ein letztes Mal der Jury. Wieder reichte es nicht für das Bundescasting, doch ich bekam Lob für meine Entwicklung.

Digitalisierung als Schlüssel

2018 war dann ein Jahr großer Veränderungen. Die Entwicklung, die mit dem Feedback beim Jungmakler Award begonnen hatte, fand ihren vorläufigen Höhepunkt: Ich trennte mich von meinem Partner – privat wie geschäftlich – und stellte mein gesamtes Leben auf den Prüfstand.

Schritt für Schritt richtete ich mich neu aus: Online-Kunden­gewinnung, Online-Beratung, digitale Prozesse und eine geschärfte Zielgruppe. Kosten runter, Gewinn rauf. Zehn Jahre nach meiner Gründung hatte ich schließlich das Gefühl, beim Jungmakler Award deutlich bessere Chancen zu haben. Nur habe ich da die Zulassungsvoraussetzungen längst nicht mehr erfüllt …

Und genau das ist okay. Denn die Zeit, die ich gebraucht habe, hat mich vielleicht nicht zur Jungmaklerin des Jahres gemacht, aber zu einer besseren Unternehmerin.

Mein Rat an junge Makler
  • Geh deinen Weg in deinem Tempo. Umwege und Fehler gehören dazu.
  • Nimm trotzdem am Jungmakler Award teil. Es ist eine großartige Möglichkeit, das eigene Geschäftsmodell zu reflektieren und Feedback zu erhalten.
  • Entwickle dich kontinuierlich weiter. Die beste Positionierung entsteht oft nicht am Reißbrett, sondern in der Praxis.
Lesetipp der Redaktion: Warum Beziehungen in der Beratung von Frauen wichtig sind

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Was tut sich bei den Bauzinsen? http://www.asscompact.de/node/172361

Anfang August präsentieren sich die Bauzinsen für zehnjährige Darlehen laut Interhyp-Daten stabil auf einem Niveau von 4%. Während sich die Seitwärtsbewegung kurzfristig fortsetzen dürfte, erwartet die Hälfte der von Interhyp befragten Marktexperten bis zum Jahresende steigende Zinsen.

172361 15. August 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Der Baufinanzierungsvermittler Interhyp hat ein aktuelles Zinsupdate vorgelegt. Demnach erweisen sich die Finanzierungszinsen für zehnjährige Darlehen Anfang August als stabil. „Wir haben uns bei den Bauzinsen auf einem Niveau um 4% eingependelt. Das ist das Niveau, auf das sich Immobilienkäufer und -käuferinnen auch in den kommenden Wochen einstellen sollten“, sagt Jörg Utecht, Vorstandsvorsitzender der Interhyp AG. „Auch wenn die Zinsen deutlich höher liegen als in der Niedrigzinsphase, befinden wir uns historisch betrachtet immer noch auf einem moderaten Niveau“.

Kurzfristige Seitwärtsbewegung erwartet

Kurzfristig ist mit einer Seitwärtsbewegung zu rechnen. Zwei Drittel der Marktexperten, die im Rahmen des monatlichen Interhyp-Bankenpanels befragt wurden, sind ebenfalls dieser Ansicht. In den kommenden ein bis zwei Monaten gehen rund 67% der Befragten von gleichbleibenden Zinsen aus. Knapp ein Drittel hält leicht fallende Notierungen für möglich.

Prognosen bis zum Jahresende

Mit Blick auf das Jahresende gehen die Einschätzungen im Panel jedoch auseinander. Während die Hälfte der Experten mit steigenden Zinsen rechnet, erwarten rund 33% mit einer anhaltenden Seitwärtsbewegung. Lediglich knapp 17% sind aktuell der Ansicht, dass die Zinsen bis zum Jahreswechsel sinken könnten.

Laut Interhyp beobachten die Marktteilnehmer derzeit genau, wie die Europäische Zentralbank (EZB) auf die anhaltenden Inflationsrisiken reagiert. „Die deutlich erhöhte Inflation und die trotz erhöhter Energiepreise bislang robuste Konjunkturentwicklung halten die Markterwartungen an weitere Leitzinserhöhungen der EZB aufrecht. Die Kreditzinsen dürften damit weiter seitwärts tendieren“, heißt es aus dem Panel.

„Die EZB dürfte die Zinsen wegen der Inflationsrisiken ein weiteres Mal anheben. Eine weitere Leitzinserhöhung im September wird an den Finanzmärkten als so gut wie sicher eingepreist. Es erscheint somit plausibel, dass sich die zehnjährigen Hypothekenzinsen weiterhin in der Nähe der Marke bei 4% bewegen“, so eine weitere Stimme aus dem Panel.

Empfehlung für Immobilieninteressenten

Immobilieninteressenten rät Jörg Utecht vor dem Hintergrund des aktuellen Marktumfelds zu einem aktiven Vorgehen: „Gerade bei einem stabilen, aber im Vergleich zu den Vorjahren anspruchsvolleren Zinsniveau sind ein umfassender Konditionsvergleich und eine individuelle Beratung wichtiger denn je.“ (tik)

Weitere News rund um den Immobilienmarkt und den Bereich Baufinanzierung finden Sie in unserer Rubrik „Immobilien“.
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Betriebshaftpflicht: Es braucht mehr als einen Standardbaustein http://www.asscompact.de/node/172371

Die Betriebshaftpflicht bleibt für Firmen ein zentraler Schutzschirm. Doch die Risikolage verschärft sich. Kostensteigerungen, Wetterextreme, Lieferkettenprobleme, Regulierung sowie neue Haftungsfragen durch KI machen die Absicherung komplexer. Umso wichtiger wird es, Risiken früh zu erkennen.

172371 15. August 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement Ein Artikel von Christian Parschik, Leiter Betriebshaftpflicht Gewerbe bei Markel Insurance SE

Die Betriebshaftpflichtversicherung zählt zu den unverzichtbaren Grundabsicherungen eines Unternehmens. Sie übernimmt berechtigte Schadenersatzansprüche, wehrt unbegründete Forderungen ab und schützt damit vor den finanziellen Folgen von Personen-, Sach- und daraus resultierenden Vermögensschäden. Gerade in wirtschaftlich anspruchsvollen Zeiten gewinnt diese Funktion weiter an Bedeutung: Schon ein einzelner Schadenfall kann Liquidität binden, Aufträge gefährden und das Vertrauen von Kunden oder Geschäftspartnern beeinträchtigen.

Gleichzeitig hat sich die Ausgangssituation in den vergangenen Jahren spürbar verändert. Unternehmen bewegen sich in einem Umfeld, in dem Risiken dichter zusammenrücken und stärker ineinandergreifen. Steigende Reparatur- und Wiederbeschaffungskosten, zunehmende Wetterextreme, global verflochtene Lieferketten, wachsende regulatorische Anforderungen und zusätzliche Haftungsfragen rund um Digitalisierung und künstliche Intelligenz verändern das Risikoprofil nahezu aller gewerblichen Kunden. Parallel dazu reagieren Versicherer mit intensiverer Risikoprüfung, stärkerer Differenzierung und höheren Anforderungen an Transparenz und Prävention.

Kleine und mittlere Firmen doppelt unter Druck

Vor allem kleine und mittlere Unternehmen stehen damit vor einer doppelten Herausforderung. Einerseits sind sie denselben Entwicklungen ausgesetzt wie größere Marktteilnehmer, andererseits verfügen sie häufig nicht über eigene Risk-Management-Strukturen.

Bereits klassische Haftpflichtsituationen können erhebliche Folgen auslösen: ein Personenschaden nach Verletzung von Verkehrssicherungspflichten, ein beschädigtes Kundeneigentum, ein Missgeschick auf der Baustelle oder ein daraus resultierender Nutzungsausfall. Solche Fälle sind nicht außergewöhnlich – genau deshalb prägen sie die Praxis.

Anforderungen an Produkte und Beratung steigen

Hinzu kommt, dass sich gewerbliche Tätigkeiten inhaltlich verbreitern. Viele Unternehmen arbeiten mit Subunternehmern, nutzen digitale Anwendungen, kommunizieren in sozialen Medien oder ergänzen ihr Kerngeschäft um neue Services. Dadurch entstehen Mischrisiken, die mit klassischen Betriebshaftpflichtkonzepten nicht immer trennscharf erfasst werden. Auch regulatorisch wächst der Druck. Die europäische KI-Verordnung folgt einem risiko­basierten Ansatz und schafft neue Anforderungen an Transparenz, Governance und den Umgang mit KI-Systemen. Selbst dort, wo daraus nicht unmittelbar eine Haftung entsteht, verändern sich Erwartungshaltungen von Auftraggebern, Marktpartnern und Vermittlern.

Auch das Marktumfeld unterstreicht die gewachsene Relevanz belastbarer Haftpflichtlösungen. Nach Einschätzung des GDV bleiben steigende Kosten ein wesentlicher Treiber in der Schaden- und Unfallversicherung. Marktbeobachter beschreiben den Gewerbemarkt zugleich als selektiver: Risiken werden intensiver geprüft, Unterschiede in Bedingungswerken treten deutlicher hervor und die Qualität der versicherungstechnischen Aufbereitung gewinnt an Bedeutung. Für Vermittler bedeutet das, dass Standarddeckungen immer häufiger nicht mehr ausreichen, wenn ein Kundenrisiko sachgerecht und dokumentationssicher eingeordnet werden soll.

Zusätzlich steigen die wirtschaftlichen Belastungen durch Extremwetter. Die Europäische Umweltagentur beziffert die durchschnittlichen jährlichen Verluste aus wetter- und klimabezogenen Extremereignissen in der EU für den Zeitraum 2020 bis 2024 auf 44,9 Mrd. Euro. Zugleich war ein erheblicher Teil dieser Schäden nicht versichert. Auch wenn solche Ereignisse nicht in jedem Fall unmittelbar unter die Betriebshaftpflicht fallen, verändern sie die wirtschaftliche Resilienzanforderung an Unternehmen und schärfen den Blick für Folgeschäden, Betriebsunterbrechungen und Haftungsketten.

Standardlösungen reichen nicht mehr aus

Vor diesem Hintergrund reicht es immer seltener aus, eine Betriebshaftpflicht allein über die Versicherungssumme zu definieren. Entscheidend ist vielmehr, wie tragfähig das Bedingungswerk im betrieblichen Alltag ist. Gefragt sind Lösungen, die typische Haftungssituationen verschiedener Gewerbeformen aufnehmen und zugleich angrenzende Risiken berücksichtigen. Dazu zählen etwa Tätigkeits- und Bearbeitungsschäden, Schäden an gemieteten oder in Verwahrung genommenen Sachen, Subunternehmerbeauftragung, Datenschutzverletzungen, Ansprüche aus Benachteiligung oder Schäden im Zusammenhang mit digitalen Prozessen.

Umfassende und praxisnahe Lösungen sind gefragt

Wer sich aktuelle Bedingungswerke im Gewerbesegment anschaut, erkennt schnell, in welche Richtung sich der Markt bewegt. Moderne Konzepte richten sich zunehmend an Selbstständige, Freiberufler sowie kleine und mittlere Unternehmen aus Handwerk, Dienstleistung, Baugewerbe, Gastronomie, Beauty und weiteren gewerblichen Zielgruppen – und zwar branchenübergreifend. Im Vordergrund steht dabei weniger ein einzelner Leistungsbaustein als die Breite des Ansatzes. Bausteine wie die Subunternehmerbeauftragung einschließlich Schäden am Gewerk des Subunternehmers, Nachbesserungsbegleitschäden inklusive Nutzungsausfall, Tätigkeits- und Bearbeitungsschäden, Miet- und Pachtsachschäden, Vergütungsrechtsschutz sowie die Mitversicherung freier Mitarbeiter zählen heute eher zum Erwartbaren als zur Ausnahme. Hinzu kommen optionale Erweiterungen rund um Cyber- und Daten-Eigenschäden, die im gewerblichen Geschäft immer häufiger nachgefragt werden.

Bemerkenswert sind insbesondere jene Bestandteile, die auf aktuelle Marktveränderungen reagieren. Eigenschadenkomponenten, die Reputationsschäden, den Schutz bei Veränderung oder Blockierung der eigenen Website sowie Domainschutz einschließen, gewinnen erkennbar an Bedeutung. Ergänzend setzen sich Forderungsausfalldeckung, Neuwertentschädigung, Mediation, Besitzstands- und Besserstellungselemente, Summen- und Konditionsdifferenzdeckung sowie Innovationsklauseln zunehmend als Standard durch. Auch Influencer-Tätigkeiten und der betriebliche Einsatz von künstlicher Intelligenz werden inzwischen häufiger ausdrücklich adressiert. Damit wird deutlich, dass eine moderne Betriebshaftpflicht nicht mehr nur an klassischen Betriebsabläufen ausgerichtet sein kann, sondern ebenso an digital erweiterten Geschäftsmodellen ansetzen muss.

Deckungslücken vermeiden, Beratungssicherheit erhöhen

Für Vermittler ist dieser Punkt besonders relevant. Je dynamischer sich Geschäftsmodelle verändern, desto höher wird das Risiko von Deckungslücken, wenn Bedingungswerke Nebentätigkeiten, neue Kommunikationsformen oder technologische Erweiterungen nicht ausreichend erfassen. Bedingungswerke, die aktuelle Risikofelder transparent integrieren, können deshalb nicht nur den Versicherungsschutz des Kunden verbessern, sondern auch die Beratungssicherheit erhöhen. Gerade im gewerblichen Geschäft, in dem Dokumentation, Plausibilität und Bedingungsvergleich immer wichtiger werden, ist das ein wesentlicher Faktor.

Die Betriebshaftpflicht bleibt damit das Fundament der gewerblichen Absicherung – allerdings unter veränderten Vorzeichen. Unternehmen stehen heute vor einer Risikolage, in der klassische Schadenfälle, wirtschaftliche Folgewirkungen, digitale Haftungsfragen und regulatorische Anforderungen enger zusammenhängen als früher. Zeitgemäße Lösungen zeigen, dass Betriebshaftpflicht auf diese Entwicklung antworten kann, wenn sie breit genug gedacht ist: mit belastbarem Grundschutz, modernen Erweiterungen und einem Bedingungswerk, das die betriebliche Realität vieler Gewerbekunden tatsächlich abbildet. Für den Gewerbemarkt 2026 ist genau das kein Zusatznutzen mehr, sondern ein Qualitätsmerkmal.

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Porträtfoto: © Markel

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Digital Insurance Podcast: Prompt-Engineers im Schadenteam http://www.asscompact.de/node/172357

In der aktuellen Episode des „Digital Insurance Podcast“ begrüßt Moderator Jonas Piela Christine Raasch, Sales Managerin für KI Services bei DOMCURA. Das Gespräche dreht sich darum, wie die Fachbereiche bei dem Assekuradeur heute selbst KI-Assistenten steuern.

172357 15. August 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Der Assekuradeur DOMCURA nutzt künstliche Intelligenz, um Bearbeitungsrückstände in der Schadenabwicklung abzubauen und Servicezeiten drastisch zu verkürzen. In einer neuen Folge des „Digital Insurance Podcast“ spricht Moderator Jonas Piela mit Christine Raasch, Sales Managerin für KI Services bei DOMCURA, über den Wandel des Unternehmens vom kapazitätsbedingten Engpass zum KI-Vorreiter.

Fachkräftemangel als Treiber für Automatisierung

Als erfolgreicher Anbieter im Bereich der Wohngebäudeversicherung sah sich DOMCURA mit einem stetig wachsenden Volumen an Schadenmeldungen konfrontiert. Besonders nach Unwettern führten die hohen Eingangszahlen zu massiven Rückständen in der Bearbeitung. Erschwert wurde die Situation durch den Standort Kiel, da der regionale Arbeitsmarkt kaum ausreichende Fachkräfte für die Versicherungswirtschaft bot. Da die schnelle Vergabe von Schadennummern und Erstinformationen für Kunden essenziell ist, entschied sich das Unternehmen für den Einsatz moderner Technologie, um den Service zu sichern und die Mitarbeitenden zu entlasten.

Agentische KI im Baukastenprinzip

Das Ergebnis dieser Entwicklung ist der KI-Assistent „Kim“, der schrittweise in die Prozesse integriert wurde. Gestartet im Bereich der Leitungswasserschäden übernimmt Kim heute vielfältige Aufgaben – von der Dokumentenerfassung über die formelle bis hin zur materiellen Deckungsprüfung. Das System agiert als flexible Software-Schicht über bestehende Bestandsführungssysteme, ohne dass Kernstrukturen ausgetauscht werden mussten. Eine Besonderheit liegt in der einfachen Konfiguration: Speziell geschulte Fachbereichsmitarbeiter, sogenannte „KI-Dompteure“, passen die Prozesse selbstständig ohne aufwendige IT-Projekte an.

Mensch und Technologie im Zusammenspiel

Trotz des hohen Automatisierungsgrads bleibt der Mensch im Fokus. Erkennt die KI verärgerte Kunden oder komplexe Einzelfälle, leitet sie den Vorgang sofort an menschliche Sachbearbeiter weiter. Dadurch gewinnen die Teams wertvolle Zeit für die empathische und individuelle Betreuung. Aufgrund der positiven Erfahrungen stellt DOMCURA die Lösung inzwischen auch anderen Marktteilnehmern als Software-as-a-Service zur Verfügung.

Hier geht es zur aktuellen Folge:
Über den Podcast

Jonas Piela berät die Versicherungswirtschaft hinsichtlich der digitalen Transformation in seiner Rolle als Managing Director bei Piela & Co. Digital Consultants. Außerdem betreibt er den Digital Insurance Podcast, für den er mit Managern aus der Branche über die Herausforderungen der Digitalisierung spricht. Zu finden ist der Podcast unter anderem bei Google, Apple und Spotify sowie unter insurancemedia.de/podcast.

Weitere Podcasts
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Drei Viertel der Deutschen wollen digitale Verwaltung beim AV-Depot http://www.asscompact.de/node/172375

Das Altersvorsorgedepot rutscht mehr und mehr in den Fokus. Fraglich ist auch, wie die Kunden es aufnehmen werden. Der Digitalverband Bitkom hat eine repräsentative Befragung durchgeführt, bei der unter anderem herauskam, dass sich die Deutschen eine gute digitale Verwaltungsstrecke wünschen.

172375 14. August 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Wie weit verbreitet ist das Altersvorsorgedepot unter den Deutschen und was stellen sie sich darunter vor? Diesen Fragen ist der Digitalverband Bitkom in einer repräsentativen Befragung unter rund 1.000 Personen in Deutschland ab 16 Jahren auf den Grund gegangen. 675 Personen davon sind noch nicht in Rente oder Pension. Eine Erkenntnis aus der Studie zeigt, dass die Deutschen sich mehr Digitalisierung wünschen.

Wer kennt das AV-Depot?

Laut der Befragung haben bislang insgesamt 39% der Deutschen ab 16 Jahren vom Altersvorsorgedepot gehört. Unter den Menschen, die noch nicht in Rente oder Pension sind, sind es 41%.

Die Bereitschaft, ein solches Depot zu nutzen, ist jedoch deutlich größer, so Bitkom. Von denjenigen, die noch keine Altersbezüge erhalten, können sich dies zwei Drittel grundsätzlich vorstellen. 26% würden das Altersvorsorgedepot auf jeden Fall nutzen, weitere 40% eher. Besonders wichtig ist den Menschen, nämlich drei Vierteln der Befragten, ihre Altersvorsorge einfach digital verwalten zu können. 42% fänden es sehr wichtig, einem Drittel ist es eher wichtig.

Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder erklärt, dass das AV-Depot einfach, transparent und konsequent digital ausgestaltet sein müsse, damit es in der Breite angenommen wird. Die Menschen erwarten, dass sie ihre Altersvorsorge jederzeit im Blick behalten und unkompliziert verwalten können. Dieser Wunsch ziehe sich auch mit nur geringen Unterschieden durch alle Altersgruppen: Unter den 16– bis 29-Jährigen ist sie insgesamt 79% wichtig, unter den 30– bis 49-Jährigen 77% und auch in der Gruppe ab 50 Jahren ohne bisherige Altersbezüge noch 72%. (mki)

Über die Studie

Grundlage der Angaben ist eine Umfrage, die Bitkom Research im Auftrag des Digitalverbands Bitkom durchgeführt hat. Dabei wurden 1.004 Personen in Deutschland ab 16 Jahren telefonisch befragt, darunter 675 Personen, die noch nicht in Rente oder Pension sind. Die Befragung fand im Zeitraum von KW 11 bis KW 14 2026 statt. Die Umfrage ist repräsentativ. Die Fragestellungen lauteten: „Haben Sie schon einmal von dem staatlich geförderten Altersvorsorgedepot gelesen oder gehört?“ und „Können Sie sich vorstellen, ein solches Altersvorsorgedepot zu nutzen?“ sowie „Wie wichtig ist es Ihnen, ein solches Altersdepot online verwalten zu können?“.

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ProAM: Neue Mitglieder in der Geschäftsführung http://www.asscompact.de/node/172372

Dr. Ulrich Scholten und Patrick Köper steigen in die Geschäftsführung der Provinzial Asset Management GmbH ein. Scholten wird u. a. für die Bereiche Unternehmensstrategie und Datenschutz zuständig sein, während Köper u. a. Investmentstrategie sowie Bilanzen verantwortet.

172372 14. August 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Zum 01.08.2026 hat es in der Geschäftsführung der Provinzial Asset Management GmbH (ProAM) einen Wechsel gegeben, wie das Unternehmen mitteilt. Dr. Ulrich Scholten, Finanzvorstand der Provinzial Holding AG, und Patrick Köper, Bereichsleiter im Provinzial Konzern, werden Teil der Geschäftsführung ein. Scholten und Köper teilen die bisherigen Aufgaben von Dr. Christoph Heidelbach auf, der das Unternehmen auf eigenen Wunsch verlassen hat.

Scholten übernimmt zusätzlich zu seiner Funktion als Holding-Vorstand den Vorsitz der Geschäftsführung der ProAM. Er ist u. a. für die Bereiche Unternehmensstrategie, Interne Revision, Compliance, Risikomanagement, Geldwäsche und Datenschutz verantwortlich.

Köper startet als Geschäftsführer im Bereich „Middle und Back Office“. Er verantwortet vor allem Investmentstrategie, SAA, Kapitalanlage-Controlling und Rechnungswesen/ Bilanzen. Zuletzt war Köper Bereichsleiter für Investmentmanagement, BD & Transformation Finanzen im Provinzial Konzern.

Die beiden weiteren Geschäftsführer Christian Schick und Jan Schlüter behalten ihre bisherigen Posten bei. Schick kümmert sich um das Portfoliomanagement Renten & Aktien, Private Equity & Private Debt sowie Infrastruktur. Schlüter ist für das Portfoliomanagement Immobilien, das Beteiligungsmanagement sowie Immobilienfinanzierung (Privat und Gewerbe) zuständig. (lg)

Über ProAM

Die Provinzial Asset Management GmbH gehört zum Provinzial Konzern und hat Betriebsstätten in Münster und Düsseldorf. Sie verwaltet die Kapitalanlagen des Provinzial Konzerns sowie weiterer institutioneller Kunden.

News über weitere personelle Veränderungen lesen Sie in der Rubrik „Personen“.
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Wie Führung in einer komplexen Welt gelingt http://www.asscompact.de/node/172350

Die Versicherungsbranche hat kein Nachwuchsproblem – sie hat ein Orientierungsproblem, betont AssCompact Kolumnist Andreas Wollermann. Das von ihm entwickelte ECHO-Modell® zeigt, wie Führung in einer komplexen Welt gelingt. Denn Orientierung wird zum Erfolgsfaktor für Unternehmen.

172350 14. August 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Während der Arbeit an meinem Buch über die Generation Z, die Generation Alpha und die tiefgreifenden Veränderungen unserer Gesellschaft bin ich immer wieder an einem Gedanken hängen geblieben, der zunächst gar nichts mit der Versicherungswirtschaft zu tun hatte und am Ende doch mitten ins Herz unserer Branche trifft:

Warum diskutieren wir ständig darüber, wie wir junge Menschen gewinnen können, aber so selten darüber, warum sie bleiben sollten?

Wir sprechen über Fachkräftemangel, Nachwuchsgewinnung, Arbeitgeberattraktivität und Mit­arbeiter­bindung. Wir investieren in Recrui­tingkampagnen, entwickeln Employer-Branding-Strategien, modernisieren Karriereseiten und diskutieren über Benefits, Homeoffice oder flexible Arbeitszeiten. All das hat seine Berechtigung und dennoch bleibt in vielen Unternehmen das Gefühl zurück, dass die Ergebnisse hinter den Erwartungen zurückbleiben.

Aufmerksamkeit ist zur Währung geworden

Vielleicht liegt das daran, dass wir die falschen Fragen stellen. Denn je tiefer ich mich im Rahmen meines Buches mit den Themen Sozialisierung, Aufmerksamkeit, Führung und gesellschaftlicher Wandel beschäftigt habe, desto deutlicher wurde mir, dass viele Diskussionen an der Oberfläche bleiben. Wir beschäftigen uns intensiv mit Maßnahmen, aber deutlich seltener mit den Ursachen.

Die Generationen Z und Alpha, die heute in unsere Unternehmen kommen, sind nicht einfach anders, sie sind unter komplett anderen Bedingungen groß geworden. Zum ersten Mal in der Geschichte wachsen junge Menschen in einer Welt auf, in der Aufmerksamkeit zur Währung geworden ist, in der Algorithmen täglich mitentscheiden, welche Informationen sichtbar werden, und in der Vergleichbarkeit, Geschwindigkeit und permanente Bewertung zum Alltag gehören.

Wer heute ausbildet, führt oder Personal verantwortet, erlebt die Auswirkungen längst selbst. Auszubildende stellen andere Fragen, Mitarbeitende haben andere Erwartungen an Führung und viele Führungskräfte stehen vor Situationen, auf die sie selbst nie vorbereitet wurden.

Genau deshalb bin ich überzeugt, dass die Versicherungswirtschaft kein Nachwuchsproblem hat. Sie hat ein Orientierungsproblem!

Wie Führung in einer komplexen Welt gelingt

Orientierung ist zu einer der knappsten Ressourcen unserer Zeit geworden. Nicht nur für junge Menschen, sondern für uns alle. Kunden suchen Orientierung, Mitarbeitende suchen Orientierung, Führungskräfte suchen Orientierung und selbst Unternehmen suchen Orientierung in einer Welt, die immer komplexer, schneller und gleichzeitig widersprüchlicher wird.

Aus diesen Beobachtungen heraus ist während der Arbeit an meinem Buch das ECHO-Modell® entstanden. Nicht als weiteres Managementkonzept und nicht als theoretisches Konstrukt für den Seminarraum. Vielmehr als Denkrahmen für Menschen in Verantwortung, die sich die Frage stellen, wie Führung, Zusammenarbeit und Entwicklung in einer immer komplexeren Welt gelingen können.

Das ECHO-Modell® basiert auf vier Schritten:

  • Emotionen erkennen,
  • Chaos einordnen,
  • Haltung zeigen und
  • Orientierung geben.
Die vier Schritte des ECHO-Modell®

Diese vier Begriffe wirken zunächst erstaunlich einfach, vielleicht liegt genau darin ihre Stärke.

  • Der erste Schritt besteht darin, Emotionen zu erkennen. Viele Herausforderungen in Unternehmen entstehen nicht durch fehlendes Fachwissen, sondern durch Unsicherheit, Überforderung, fehlende Wertschätzung oder Missverständnisse. Trotzdem betrachten wir häufig nur das sichtbare Verhalten und übersehen die emotionale Ebene dahinter. Wer einen Mitarbeitenden vorschnell bewertet, ohne dessen Situation zu verstehen, wird selten die richtige Lösung finden. Wer Widerstand ausschließlich als Widerstand interpretiert, übersieht oft die Unsicherheit dahinter. Gute Führung beginnt deshalb nicht mit Antworten, sondern mit Verständnis.
  • Der zweite Schritt besteht darin, Chaos einzuordnen. Viele Menschen erleben heute ein permanentes Grundrauschen aus Meetings, Nachrichten, E-Mails, Social Media, Veränderungsprojekten und steigenden Erwartungen. Die Folge ist oft kein echtes Chaos, sondern ein Zustand, in dem zwar alles läuft, aber vieles unklar bleibt. Genau hier entsteht eine der wichtigsten Führungsaufgaben unserer Zeit. Menschen brauchen nicht noch mehr Aktivität, sie brauchen Einordnung. Sie brauchen jemanden, der zwischen wichtig und laut unterscheiden kann.
  • Der dritte Schritt lautet: Haltung zeigen. Gerade junge Menschen prüfen heute sehr genau, ob Worte und Verhalten zusammenpassen. Sie erwarten keine perfekten Führungskräfte, aber sie erwarten Klarheit. Sie möchten wissen, wofür Unternehmen stehen, welche Werte tatsächlich gelten und wie Entscheidungen getroffen werden. Haltung zeigt sich nicht in Hochglanzbroschüren oder Leitbildern. Haltung zeigt sich in schwierigen Gesprächen, in Konflikten und in den Momenten, in denen es unbequem wird.
  • Der vierte – und aus meiner Sicht wichtigste – Schritt lautet: Orientierung geben. Orientierung bedeutet nicht, auf jede Frage eine Antwort zu haben. Orientierung bedeutet, Menschen auch dann Richtung zu geben, wenn noch nicht alle Antworten feststehen. Sie bedeutet Verlässlichkeit, Klarheit und die Fähigkeit, Komplexität verständlich zu machen.
Orientierung wird zum Erfolgsfaktor für Unternehmen

Gerade die Versicherungswirtschaft steht vor einem der größten Generationenwechsel ihrer Geschichte. In den kommenden Jahren werden viele erfahrene Fachkräfte den Arbeitsmarkt verlassen, während gleichzeitig neue Generationen mit anderen Erfahrungen, Erwartungen und Lebensrealitäten nachrücken. Die entscheidende Frage lautet deshalb nicht, wie wir junge Menschen verändern können. Die entscheidende Frage lautet, ob wir bereit sind, unsere Art zu führen, auszubilden und zu kommunizieren weiterzuentwickeln.

Vielleicht sollten wir deshalb aufhören, ausschließlich über Recruiting zu sprechen. Vielleicht sollten wir häufiger darüber sprechen, wie wir Orientierung schaffen, denn Menschen verlassen selten Unternehmen wegen eines fehlenden Benefits oder einer unattraktiven Karriereseite. Häufig verlassen sie Unternehmen dann, wenn ihnen Richtung, Entwicklung und Zugehörigkeit fehlen. Die Zukunft wird deshalb nicht von den Unternehmen gewonnen, die am lautesten kommunizieren. Sie wird von den Unternehmen gestaltet, die Menschen Orientierung geben können, ohne die Komplexität unserer Zeit zu verleugnen.

Genau darin liegt die Idee hinter dem ECHO-Modell® und vielleicht auch eine der wichtigsten Zukunftsaufgaben für unsere Branche. Mehr zu diesem Modell finden Sie in meinem Buch „Nach Generation Z kommt Alpha“.

Lesen Sie auch: „Digitalisierung und Regulierung ziehen neue DKM-Aussteller an“
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Krankenkasse darf Versicherte nicht mit Geschenken halten http://www.asscompact.de/node/172358

Manchmal lassen sich Unternehmen einiges einfallen, um ihre Kunden zu halten. So auch eine Krankenkasse, die wechselwilligen Versicherten geldwerte Geschenke versprach. Dagegen wendete sich die konkurrierende Krankenkasse und bekam zumindest vorerst vor Gericht recht.

172358 14. August 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Gesetzliche Krankenkassen dürfen ihren Versicherten, die zu einer anderen Kasse wechseln wollen, keine geldwerten Geschenke versprechen, auf die kein Anspruch besteht, nur um diese von einem Kassenwechsel abzuhalten. So lautet ein Beschluss des Bayerischen Landessozialgerichts (LSG).

Geldleistungen sollen Kassenwechsel verhindern

Eine gesetzliche Krankenkasse hatte sich in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes an das Gericht gewandt und vorgetragen, dass sich ein Wettbewerber, ebenfalls eine große Krankenkasse, wettbewerbswidrig verhalte. Demnach hätte ein Versicherter bei Letzterer bereits 2021 seine Mitgliedschaft gekündigt, wurde dann aber dazu gebracht, seine Kündigung zurückzunehmen. Ihm wurde in diesem Zusammenhang ein Zuschuss für eine besondere Leistung ausgezahlt, auf die er nach der Satzung der Kasse keinen Anspruch gehabt hätte. Der Versicherte nahm seine Kündigung daraufhin zurück. Als sich der Versicherte später erneut für einen Wechsel entschied, folgte das gleiche Vorgehen. Doch diesmal entschied sich der Versicherte dennoch für den Wechsel.

In einem weiteren Fall kündigte ein Versicherter seine Mitgliedschaft. In einem Telefonat wurden ihm zum Teil rückwirkende Bonusvorauszahlungen und eine Prämienauszahlung angeboten, auf die er keinen Anspruch gehabt hätte.

Landessozialgericht sieht Wettbewerbsverstoß

Das LSG erkannte darin einen Wettbewerbsverstoß. Das Gericht verpflichtete die Krankenkasse, es zu unterlassen, Personen, die eine Beendigung der Mitgliedschaft veranlasst haben, oder deren mitversicherten Personen, die Zahlung eines Geldbetrages zu versprechen, obwohl es hierfür keine Rechtsgrundlage gibt, insbesondere die in der Satzung festgelegten Voraussetzungen hierfür nicht gegeben sind. Für jeden Einzelfall der Zuwiderhandlung wäre ein Ordnungsgeld von 100.000 Euro, ersatzweise Ordnungshaft von drei Monaten, welche am Vorstand der Krankenkasse zu vollziehen ist, anzusetzen.

Die antragstellende Krankenkasse hatte daher zunächst einmal Erfolg. Ob die vorgetragenen Sachverhalte bewiesen werden können und damit der Erfolg von Dauer ist, muss das Bayerische LSG im noch offenen Hauptsacheverfahren entscheiden (Az. L 5 KR 159/26 KL). (bh)

Bayerisches LSG, Beschluss vom 27.07.2026 – Az: L 5 KR 126/26 ER

Lesen Sie auch: Wie sich GKV-Reform auf PKV-Geschäft auswirkt
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Beamte: Pauschale Beihilfe mindert Steuerabzug von GKV-Beiträgen http://www.asscompact.de/node/172327

Bei freiwillig gesetzlich versicherten Beamten wirkt sich die pauschale Beihilfe auch auf die steuerliche Berücksichtigung der Krankenversicherungsbeiträge aus. Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hat hierzu eine entsprechende Kürzung des Sonderausgabenabzugs bestätigt.

172327 14. August 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Das Finanzgericht (FG) Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass eine steuerfreie pauschale Beihilfe für freiwillig gesetzlich krankenversicherte Beamte die als Sonderausgaben abziehbaren Krankenversicherungsbeiträge mindert. Das Urteil vom 17.06.2026 ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Das Gericht hat aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtsfrage die Revision zugelassen.

Pauschale Beihilfe und der Sonderausgabenabzug

Im Streitfall ging es um einen pensionierten Beamten, der freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert war und vom Land Berlin eine pauschale Beihilfe erhielt. Berlin ermöglicht freiwillig gesetzlich versicherten Beamten, anstelle der klassischen Beihilfe eine pauschale Beihilfe zu beantragen.

Anders als bei Arbeitnehmern gibt es bei freiwillig gesetzlich versicherten Beamten keinen Arbeitgeberanteil zur Krankenversicherung. Die Beiträge werden grundsätzlich vollständig vom Beamten getragen. Bei der pauschalen Beihilfe beteiligt sich das Land jedoch mit 50% an den nachgewiesenen Krankenversicherungsbeiträgen.

Der Kläger hatte seine selbst getragenen GKV-Beiträge bei der Einkommensteuererklärung in voller Höhe als Sonderausgaben geltend gemacht. Das Finanzamt kürzte den steuerlich berücksichtigungsfähigen Betrag jedoch um die erhaltene pauschale Beihilfe. Dagegen wandte sich der Kläger.

Gericht sieht unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang

Das Finanzgericht bestätigte nun die Auffassung des Finanzamts. Zwar seien die Zahlungen aus der pauschalen Beihilfe nach § 3 Nr. 62 EStG steuerfrei. Sie stünden jedoch in einem unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang mit den Krankenversicherungsbeiträgen und seien deshalb bei der Ermittlung der als Sonderausgaben abzugsfähigen Beiträge zu berücksichtigen.

Nach Auffassung des Gerichts ist insbesondere entscheidend, dass die pauschale Beihilfe ohne entsprechende Krankenversicherungsbeiträge nicht in Anspruch genommen werden kann. Zudem richtet sich ihre Höhe nach den tatsächlich geleisteten Beiträgen. Damit bestehe der erforderliche unmittelbare wirtschaftliche Zusammenhang im Sinne des § 10 Abs. 2 Nr. 1 EStG. (bh)

FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17.06.2026 – Az: 3 K 3133/24

Lesen Sie auch: Unwirksame Kündigung der PKV führt zu Beitragspflicht
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Neubaukonzept der GEV bündelt Schutz für private Bauvorhaben http://www.asscompact.de/node/172360

Die GEV Grundeigentümer-Versicherung bündelt nun in ihrem Neubaukonzept die wichtigsten Versicherungen für private Bauvorhaben. Zugleich hat der Immobilien-Spezialversicherer die enthaltenen Produkte wie Bauleistungs- und Bauherrenhaftpflichtversicherung weiterentwickelt.

172360 14. August 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die GEV Grundeigentümer-Versicherung führt ein neues Neubaukonzept ein. Damit können Bauleistungs-, Bauherrenhaftpflicht- und die beitragsfreie Rohbauversicherung gemeinsam über eine Antragsstrecke des Immobilien-Spezialversicherers abgeschlossen werden. Optional lässt sich das Konzept um das Pro Klima Modul ergänzen. In Kooperation mit dem Nachhaltigkeitsmarktplatz bessergrün wird nach Fertigstellung des Gebäudes ein Baum in Deutschland gepflanzt. Zudem beinhaltet das Modul bereits während der Bauphase einen Umweltausgleich im Schadenfall. Dafür stellt die GEV einen tariflich festgelegten Betrag für ausgewählte Klimaschutzprojekte zur Verfügung.

Bauherrenhaftpflicht und Bauleistungsversicherung mit erweitertem Versicherungsschutz

Auch die beiden Einzelprodukte Bauherrenhaftpflicht- und Bauleistungsversicherung wurden weiterentwickelt. Die Bauherrenhaftpflichtversicherung bietet künftig Deckungssummen von bis zu 15 Mio. Euro. Eigenleistungen sind bis zu 200.000 Euro beitragsfrei eingeschlossen. Darüber hinaus umfasst der Versicherungsschutz unter anderem Bauhelfer, Ansprüche nach dem Umweltschadensgesetz sowie regenerative Energieanlagen wie Photovoltaik- und Wärmepumpenanlagen.

Auch bei der Bauleistungsversicherung sind Photovoltaik- und Geothermieanlagen künftig bereits in der Grunddeckung enthalten. Neu ist zudem die Übernahme von Wiederherstellungskosten für Akten, Zeichnungen und Pläne.

Darüber hinaus wurden bestehende Leistungen erweitert. So sind Hilfsbauten und -stoffe nun bis zu 100.000 Euro mitversichert. Über ein zusätzliches Modul lässt sich künftig außerdem die Altbausubstanz bei Umbauten, Anbauten und Sanierungen umfassend absichern. (bh)

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Versicherung fürs Haustier: Wie groß ist Bereitschaft bei Besitzern? http://www.asscompact.de/node/172362

Die Tierversicherung gewinnt an Bedeutung. In Deutschland werden laut einer YouGov-Umfrage derzeit Hunde öfter versichert als Katzen. Wie viele Tierbesitzer sind zum Abschluss einer Tierversicherung bereit? Und in welchen Bereichen spielen Finanzen für sie eine Rolle?

172362 13. August 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Bereits vor Kurzem hatte der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) prognostiziert, dass Tierversicherungen auch zukünftig an Bedeutung gewinnen wird. Er geht sogar so weit, zu sagen, dass sie sich bereits vom Nischenprodukt zum eigenen Versicherungszweig gewandelt haben. Eine aktuelle Umfrage mit dem Omnibus Daily aus dem YouGov-Surveys-Angebot zeigt nun, dass fast jeder zweite Deutsche ein Haustier besitzt. Davon hat knapp ein Viertel eine Katze und etwa jeder Fünfte einen Hund.

Hunde werden öfter versichert als Katzen

 

Versicherung fürs Haustier: Wie groß ist Bereitschaft bei Besitzern?

 

In der YouGov-Befragung wird zudem deutlich, dass im direkten Vergleich Hunde öfter versichert werden als Katzen. Denn zwei von fünf Besitzern haben eine Versicherung für ihren Hund. Bei den Katzenbesitzern sind es nur 28%, die eine Versicherung für ihre Samtpfote abgeschlossen haben.

Bereitschaft zum Abschluss unter Hunde- und Katzenhaltern

 

Versicherung fürs Haustier: Wie groß ist Bereitschaft bei Besitzern?

 

Die generelle Bereitschaft, eine Tierversicherung abzuschließen, ist unter Hunde- und Katzenbesitzern aber trotz dieser Unterschiede ähnlich groß (34% und 37%). Ebenso plant eine ähnliche Anzahl an Hunde- und Katzenbesitzern den Abschluss einer Tierversicherungspolice innerhalb der kommenden zwölf Monate (7% und 5%). Am ehesten möchten diese Potenzialgruppen laut der Umfrage Vollversicherungen, die Tierarztkosten und Operationen abdecken, für ihre Vierbeiner.

Finanzen versus Verantwortung

Zwei Drittel der Hunde- bzw. Katzenbesitzer wären durch eine unerwartet hohe Tierarztrechnung finanziell belastet. Lediglich ein knappes Fünftel der Tierhalter in der Umfrage sagt aber, eine Tierarztbehandlung aus Kostengründen schon mal verschoben zu haben. Hier könnte die empfundene Verantwortung gegenüber dem Haustier eine Rolle spielen. Denn knapp neun von zehn Katzen- bzw. Hundebesitzern geben laut YouGov an, sie hätten ein schlechtes Gewissen, wenn sie ihrem Tier aus Kostengrunden nicht die beste Behandlung ermöglichen könnten. Genauso viele sagen, als Tierhalter die Verantwortung zu tragen, heißt auch auf hohe Behandlungskosten vorbereitet zu sein.

Mehrheit findet Tierarztbehandlungen zu teuer

Außerdem machen sich rund sieben von zehn Haltern Sorgen über mögliche Gesundheitskosten mit zunehmendem Alter der Tiere. Mit 81% meint die Mehrheit der Befragten, dass Tierarztbehandlungen in den letzten Jahren zu teuer geworden sind. Gespaltet ist die Zielgruppe über das Preis-Leistungsverhältnis von Tierversicherungen. 29% würden es als unfair bezeichnen, während 32% es als fair bewerten. Etwas mehr als ein Viertel empfindet das Preis-Leistungsverhältnis der Versicherungen weder als fair noch als unfair. (lg)

Über die Studie

Die Daten dieser Befragung basieren auf Online-Interviews mit Mitgliedern des YouGov Panels, die der Teilnahme vorab zugestimmt haben. Für diese Befragung mit dem Omnibus Daily aus unserem YouGov Surveys Angebot wurden im Zeitraum 06. und 08.07.2026 insgesamt 2.119 Personen befragt. Die Erhebung wurde nach Alter, Geschlecht und Region quotiert und die Ergebnisse anschließend entsprechend gewichtet. Die Ergebnisse sind repräsentativ für die Wohnbevölkerung in Deutschland ab 18 Jahren.

Lesen Sie auch: Tierversicherungen: Das sind die aktuellen Maklerfavoriten

Grafiken: © YouGov

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Württembergische feilt an Betriebshaftpflicht http://www.asscompact.de/node/172359

Die Württembergische hat ihre Betriebshaftpflicht angepasst und setzt dabei auf ein Bedingungswerk, das aktuelle Risiken berücksichtigt. Zu den Leistungsverbesserungen zählen unter anderem der Einschluss der Neuwertentschädigung und die Mitversicherung von Umweltanlagen.

172359 13. August 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die Betriebshaftpflichtversicherung gehört zu den wichtigsten Absicherungen für Unternehmen. Die Württembergische passt deshalb ihr Angebot regelmäßig an und hat kürzlich einen neuen Tarif in der Betriebshaftpflichtversicherung eingeführt. Herzstück des neuen Tarifs ist ein Bedingungswerk, das aktuelle Risiken berücksichtigt und eine verlässliche Grundlage für die Beratung schafft. Zudem hat der Versicherer Leistungsverbesserungen vorgenommen wie etwa den Einschluss der Neuwertentschädigung, die umfangreiche Mitversicherung von Umweltanlagen und viele weitere Optimierungen je Bedingungswerk.

Auch an den Prozessen feilt der Versicherer kontinuierlich. Verbesserte Abläufe in der Risikoprüfung und Zeichnung ermöglichen der Württembergischen insbesondere im Gewerbe- und Bauhandwerksbereich eine schnelle Bearbeitung und eine passgenauere Absicherung. Ergänzt wird dies durch eine stabile und nachvollziehbare Preisgestaltung, wie es von dem Versicherer heißt. Im Rahmen der erweiterten Zeichnungspolitik des Unternehmens lassen sich mit über 2.100 versicherbaren Betriebsarten und Tätigkeiten inzwischen auch zahlreiche Spezial- und Nischenrisiken in der Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung abdecken. (tik)

Weitere Meldungen zu neuen Versicherungslösungen und Anpassungen bei bestehenden Produkten finden Sie in unserem Bereich „Assekuranz“.
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Sichtbarkeit als Wettbewerbsfaktor http://www.asscompact.de/node/172323

Viele Maklerhäuser beschäftigen hervorragende Beraterinnen. Nur außerhalb der Unternehmen sind sie oft kaum sichtbar. So bleibt vorhandenes Potenzial ungenutzt, z. B. in Recruiting und Kunden­ansprache. Sichtbarkeit braucht Gelegenheiten, Netzwerke und Formate. Das ist die Idee von FemSurance.

172323 13. August 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement Ein Artikel von Dr. Lisa Knörrer, Geschäftsführerin der bbg Betriebsberatungs GmbH

Diskussionen über Frauen im Versicherungsvertrieb beginnen meist bei Gleichstellung. Das greift zu kurz. Die relevantere Frage für ein Maklerunternehmen lautet: Welche Betriebe erschließen sich über sichtbare Beraterinnen neue Kundengruppen, gewinnen leichter Nachwuchs und positionieren sich moderner im Markt? Dort beginnt der eigentliche Business Case.

Die Ausgangslage verändert sich

Frauen treffen heute einen erheblichen Teil der Finanzentscheidungen, als Angestellte, Unternehmerinnen, Selbstständige, Investorinnen oder nach einer Trennung. Viele ihrer Beratungssituationen weichen dabei vom Standardfall ab. Elternzeit, Teilzeit, unterbrochene Erwerbsbiografien, eine längere Lebenserwartung oder Vermögensaufbau als Unternehmerin bringen eigene Fragen mit sich. Das verändert nicht die Grundlagen guter Beratung, wohl aber die Erwartungen vieler Kundinnen.

Dazu kommt eine messbar andere finanzielle Realität. Nach Daten des Statistischen Bundesamtes lag der Gender Pension Gap 2024 bei 25,8%, bezogen auf alle Alterseinkünfte inklusive Hinterbliebenenrenten. Betrachtet man nur die eigenständig erworbenen Ansprüche, wächst die Lücke auf 36,9%. Das ist keine Randnotiz, sondern beschreibt Millionen einzelner Beratungssituationen mit realem Vorsorgebedarf.

Der eigentliche Wettbewerbsfaktor

Daraus folgt nicht, dass Frauen ausschließlich von Frauen beraten werden möchten. Ein guter Berater bleibt ein guter Berater, unabhängig vom Geschlecht. Genauso naiv wäre aber die Annahme, die Zusammensetzung eines Beraterteams spiele keine Rolle.

Bei Themen wie Berufsunfähigkeit, Vorsorge nach der Elternzeit, den finanziellen Folgen einer Scheidung oder der Absicherung einer selbstständigen Tätigkeit wünschen sich viele Frauen bewusst eine Beraterin. Andere legen darauf keinen Wert. Entscheidend ist die Schlussfolgerung: Wer verschiedene Beratertypen anbieten kann, spricht eine größere Zielgruppe an als jemand, der nur eine Perspektive abbildet. Vielfalt ist damit kein Selbstzweck, sondern erweitert den Marktzugang.

Dass Geschlecht in der Beratung eine Rolle spielen kann, zeigt auch die Forschung. Eine 2025 in der American Economic Review veröffentlichte Studie von Bucher-Koenen, Hackethal, Koenen und Laudenbach wertete rund 27.000 reale Beratungsgespräche einer großen deutschen Bank aus. Kundinnen wurden im Schnitt häufiger teurere, für die Bank lukrativere Produkte empfohlen als vergleichbare Kunden. Beraterinnen zeigten dieses Muster deutlich seltener. Die Studie belegt nicht, dass Frauen grundsätzlich besser beraten. Sie zeigt aber, dass die Zusammensetzung eines Teams einen messbaren Einfluss auf Beratungssituationen haben kann.

Sichtbarkeit wirkt doppelt

Damit dieses Potenzial genutzt werden kann, müssen Beraterinnen sichtbar sein. Das wirkt in zwei Richtungen. Zum einen erleichtert es Kundinnen die Orientierung. Wer gezielt eine Beraterin sucht, muss sie finden können, auf Veranstaltungen, in Fachmedien, auf LinkedIn oder als Ansprechpartnerin eines Maklerhauses.

Zum anderen beeinflusst es das Recruiting. Menschen orientieren sich an Vorbildern. Wer eine Branche nur mit Männern auf Bühnen, Panels und in Führungsrollen wahrnimmt, ordnet sie unbewusst entsprechend ein. Sichtbare Beraterinnen signalisieren das Gegenteil: Hier gibt es Entwicklungsmöglichkeiten. In Zeiten des Fachkräftemangels ist das kein Nebeneffekt, sondern ein Vorteil im Wettbewerb um Personal.

Der blinde Fleck vieler Unternehmen

Viele Maklerhäuser beschäftigen längst hervorragende Beraterinnen. Sie sprechen auf Veranstaltungen, betreuen anspruchsvolle Mandate, führen Teams und entwickeln Prozesse. Nur sieht es außerhalb des Unternehmens kaum jemand. Damit bleibt vorhandenes Potenzial ungenutzt, im Recruiting wie in der Kundenansprache. Sichtbarkeit entsteht selten von allein. Sie braucht Gelegenheiten, Netzwerke und Formate, die den Einstieg erleichtern.

Wo FemSurance ansetzt

Genau hier setzt FemSurance an, als Ergänzung zur bestehenden Branche, nicht als Gegenmodell. Das Ziel ist schlicht: mehr qualifizierte Frauen sichtbar machen und miteinander vernetzen. Dazu gehören fachlicher Austausch und Weiterentwicklung ebenso wie Formate, die Expertise nach außen tragen, etwa die FemSurance Masterclass, der Kongress auf der DKM sowie Interviews, Fachbeiträge und Porträts. Im Mittelpunkt steht dabei die fachliche Qualität, nicht das Geschlecht. Denn Sichtbarkeit ohne Substanz erzeugt nur Aufmerksamkeit. Erst Sichtbarkeit mit Substanz schafft Vertrauen.

Warum sich das für Makler lohnt

Der wirtschaftliche Nutzen lässt sich auf vier Punkte bringen:

  • Ein sichtbares, vielfältiges Beraterteam erweitert die Zielgruppenansprache.
  • Es stärkt die Arbeitgebermarke in einem umkämpften Arbeitsmarkt.
  • Unterschiedliche Perspektiven verbessern häufig die Qualität von Beratung und Kundenkommunikation.
  • Ein Unternehmen positioniert sich moderner – gegenüber Kundinnen und gegenüber möglichen Mitarbeitenden.

Keiner dieser Punkte garantiert für sich mehr Umsatz. Zusammen erhöhen sie aber die Wahrscheinlichkeit, vorhandene Marktpotenziale auszuschöpfen.

Fazit

Frauen sichtbarer zu machen, bedeutet nicht, Männer kleiner zu machen. Es bedeutet, vorhandene Kompetenz sichtbar zu machen und damit wirtschaftliches Potenzial zu heben. Die Branche wird ihren wachsenden Beratungsbedarf nicht decken, wenn sie auf die Hälfte ihres Talents verzichtet oder es im Hintergrund lässt. Wer Sichtbarkeit allein als Diversitätsdebatte liest, unterschätzt ihren wirtschaftlichen Wert. Wer sie als Wettbewerbsfaktor begreift, gewinnt neue Perspektiven: für Kundinnen, für den eigenen Vertrieb und für die Zukunft des Unternehmens.

Weitere Informationen zu FemSurance und zur Teilnahme an der Community gibt es unter news.femsurance.com oder femsurance@bbg-gruppe.de.
Lesen Sie auch: Endlich Entgelttransparenz in der Versicherungsbranche?
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Konsolidierung: Frankfurter Leben übernimmt Athora Deutschland http://www.asscompact.de/node/172356

Schon länger wurde über den Deal spekuliert, nun ist er offiziell: Die Frankfurter Leben-Gruppe übernimmt Athora Deutschland. Damit wächst der Bestand auf rund 800.000 Kunden und 17 Mrd. Euro Kapitalanlagen. An ihrer Seite steht künftig die DWS als Finanzierungspartner.

172356 13. August 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die Frankfurter Leben-Gruppe übernimmt den Wettbewerber Athora Deutschland. Beide Unternehmen sind spezialisierte Bestandsversicherer, die im Rahmen von externen Run-offs die Lebensversicherungsbestände anderer Versicherer übernehmen und managen. Für die Frankfurter Leben-Gruppe ist dies die siebte Transaktion. Begleitet wird sie von der DWS Group. Diese tritt als Finanzierungspartner auf und wird strategisch mit der Frankfurter Leben zusammenarbeiten.

„Das Geschäft als Bestandsversicherer lebt von Effizienz – im Sinne der Kunden und der Investoren. Mit der Übernahme der Athora Deutschland unterstreichen wir unsere Ambition, hierfür den besten Ansatz zu haben“, sagt Dr. Christian Wrede, CEO der Frankfurter Leben Holding GmbH & Co. KG. „Das Engagement der DWS bestätigt uns in dieser Haltung. Gleichzeitig eröffnet uns die strategische Partnerschaft mit einem der führenden Asset-Manager im Versicherungsbereich weitere Entwicklungsperspektiven.“ Die Kooperation von Frankfurter Leben und DWS ermögliche es, entsprechende Skalenvorteile zu nutzen und auch in der Kapitalanlage an Effizienz zu gewinnen.

Für die DWS stärkt die Partnerschaft mit der Frankfurter Leben zwei strategische Wachstumsfelder: das Geschäft mit institutionellen Versicherungskunden und alternative Anlagen.

Bestand steigt auf 800.000 Kunden an

Zusammen mit den Athora-Beständen wird die Frankfurter Leben künftig rund 800.000 Kunden und ein Kapitalanlagevolumen von rund 17 Mrd. Euro betreuen. Durch den Zusammenschluss mit Athora sollen weitere Kostenvorteile erzielt werden. Athora-Kunden sollen zudem von der Migration auf moderne IT-Systeme und einer schlanken Verwaltung profitieren.

Im Zuge der Übernahme erwirbt die Frankfurter Leben Holding GmbH & Co. KG die Athora Verwaltung GmbH und die Athora Deutschland Holding GmbH & Co. KG einschließlich ihrer Tochtergesellschaften. Die Mitarbeiter werden ebenfalls übernommen und betreuen weiterhin die Athora-Bestände. Das teilen die Unternehmen im Zuge der Fusion mit.

Die DWS wird als strategischer Finanzierungspartner einen niedrigen bis mittleren zweistelligen Millionen-Euro-Betrag in ein Restricted-Tier-1-Kapitalinstrument (RT1) der Frankfurter Leben-Gruppe investieren und damit Hybridkapital zur Verfügung stellen.

Die Transaktion steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Aufsichtsbehörden. Der Abschluss wird für Mitte 2027 erwartet.

Altersvorsorgereform: Externe Run-offs als eine Option

Die Frankfurter Leben-Gruppe geht wie auch andere Bestandsversicherer davon aus, dass im Zuge der Altersvorsorgereform und anderer strategischer Entscheidungen Lebensversicherer verstärkt über externe Run-offs nachdenken werden. Der Konsolidierungsdruck erhöhe sich, dafür sei man bestens positioniert, so Frankfurter Leben-CEO Wrede. (bh)

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