AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement https://www.asscompact.de/ AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement de Mon, 13 Jul 2026 05:30:09 +0200 Sun, 12 Jul 2026 13:26:00 +0200 Versicherer, Makler, Pools: Die neue Dynamik der Konsolidierung http://www.asscompact.de/node/172045

Größer werden scheint derzeit das Gebot der Stunde. Ob Versicherer, Maklerhäuser, Pools oder Verbünde – an vielen Stellen der Versicherungsbranche wird fusioniert, übernommen oder investiert. Ein paar Gedanken zu den Gründen für diese Entwicklung und zu ihren Auswirkungen auf den Markt.

172045 12. Juli 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Fusionen, Beteiligungen und Übernahmen prägen derzeit in wachsendem Maße die Versicherungsbranche. Versicherer bündeln ihre Kräfte, Investoren steigen verstärkt bei Maklerhäusern und Maklerpools ein, und auch Maklerverbünde suchen zunehmend den strategischen Zusammenschluss. Diese Dynamik markiert einen tiefgreifenden strukturellen Wandel, der die Marktstrukturen in der gesamten Versicherungswirtschaft nachhaltig verändert.

Fusionen der Versicherer verändern Marktstrukturen

Nach einer größeren Phase relativer Ruhe hat die Branche zuletzt wieder eine Reihe prominenter Zusammenschlüsse erlebt. Fusionen von Versicherern sind zwar kein neues Phänomen, doch die jüngsten Transaktionen – etwa zwischen Barmenia und Gothaer, der Stuttgarter und der SDK oder auch Helvetia und Baloise – haben dem Thema neue Dynamik verliehen. Anders gelagert, aber nicht minder bemerkenswert ist die Übernahme der NÜRNBERGER durch die Vienna Insurance Group. Gemein ist all diesen Fällen, dass jede Ankündigung erhebliche Aufmerksamkeit erzeugt und die Marktteilnehmer aufhorchen lässt.

Doch warum gerade jetzt? In Gesprächen mit Branchenteilnehmern zeichnet sich folgendes Bild: Viele sehen in der aktuellen Konsolidierungswelle weniger eine Option als vielmehr eine Notwendigkeit. Der technologische Wandel, ein zunehmend komplexes Risikoumfeld, sinkende Margen, Fachkräftemangel sowie wachsende regulatorische Anforderungen setzen die Unternehmen unter Druck. Größe verspricht in diesem Kontext vor allem Effizienzgewinne und Skaleneffekte. Ob daraus auch ein Qualitätszuwachs für Kunden und Vertriebspartner entsteht, zeigt sich immer erst im Verlauf der Umsetzung.

Aus Sicht von Kunden und Versicherungsmaklern sind die Folgen von Fusionen unmittelbar spürbar: Häufig verschwindet zunächst ein vertrauter Name – der des Unternehmens, nicht selten aber auch der des persönlichen Ansprechpartners. Eine AssCompact Studie aus dem Frühjahr 2026 zeigt, dass gerade die Unklarheit über künftige Zuständigkeiten beim Versicherer von Versicherungsmaklern als größtes Problem wahrgenommen wird. Hinzu kommt die Sorge, dass etablierte Produkte im Zuge der Integration vom Markt verschwinden. In der Summe führt dies oft zu einer Verknappung von Zeichnungskapazitäten, die durch die Zusammenlegung der Unternehmen nur selten vollständig kompensiert wird. Gerade in Übergangsphasen wird häufig eine vorsichtigere Risikopolitik gefahren, später folgt dann eventuell sogar noch eine Portfoliobereinigung.

Die Konsolidierung im Maklermarkt

Die genannten Treiber der aktuellen Fusionswelle lassen sich auch auf die fortschreitende Konsolidierung im Maklermarkt übertragen. Hinzu kommt jedoch ein entscheidender Faktor: die demografische Entwicklung. Während bei Versicherern in der Regel Managementstrukturen ineinandergreifen und Führungspersonal ersetzt werden kann, sind viele mittelständische Maklerunternehmen – jenseits der sehr großen Häuser – eng mit den Inhabern verbunden und oft über Jahre hinweg als persönliches Lebenswerk gewachsen. Entsprechend stellt sich hier drängender denn je die Frage nach der Unternehmensnachfolge, wenn der Rückzug aus dem Berufsleben ansteht. Mit dem sukzessiven Ausscheiden der geburtenstarken Jahrgänge gewinnt dieses Thema zusätzlich an Dynamik. Dies erklärt nicht zuletzt die zunehmende Zahl an Übernahmen und Beteiligungen im Maklersegment.

Gemeinsame Kultur kommt vor gemeinsamer IT-Struktur

Doch unabhängig davon, wo Fusionen und Zusammenschlüsse stattfinden, gilt: Ein Zusammenschluss kann nur dann funktionieren, wenn die „Chemie“ stimmt. Sachlicher könnte man formulieren: wenn es gelingt, unterschiedliche Unternehmenskulturen zügig zusammenzuführen. Denn ob eine Fusion erfolgreich ist, entscheidet sich nur selten allein auf der finanziellen Seite. Mindestens ebenso prägend sind Faktoren wie Führungsstil, Arbeitsweisen, Entscheidungsprozesse und Vertriebskultur. Nicht zu vergessen die Charaktere der handelnden und der betroffenen Personen. Treffen hier unterschiedliche Verständnisse aufeinander, entsteht schnell Reibung. Verlassen in dieser Phase zudem erfahrene Führungskräfte oder Spezialisten das Unternehmen, droht wertvolles Know-how verloren zu gehen.

Die Entwicklung einer gemeinsamen Kultur ist damit womöglich der zentrale Erfolgsfaktor einer Fusion – womöglich sogar noch wichtiger als die technische Integration, etwa von IT-Systemen, die ihrerseits eine der größten operativen Herausforderungen darstellt. Nur wenn Bestände sauber zusammengeführt und Produkte reibungslos weitergeführt oder neu entwickelt werden, läuft das Geschäft.

Folglich: Der Erfolg eines Zusammenschlusses wird auch daran gemessen werden können, wie schnell wieder Verlässlichkeit, klare Abläufe und ein funktionierender Geschäftsbetrieb einkehren. Voraussetzung dafür ist jedoch eine gemeinsame Basis im Denken und Handeln.

Größere Einheiten treffen auf größere Einheiten

Auch aufseiten von Maklerpools und Maklerverbünden sind Zusammenschlüsse und Beteiligungen längst Realität. Der Einstieg ausländischer Investoren spielt dabei ebenso eine Rolle wie Beteiligungen etwa der VEMA an dem Maklerpool BCA oder die Verschmelzung von CHARTA und germanBroker.net. Auch hier stehen größere Schlagkraft, höhere Innovationsfähigkeit, Einkaufs- und Kostenvorteile sowie eine stärkere Marktposition im Vordergrund. Größere Strukturen verbessern die Verhandlungsposition gegenüber Versicherern und Dienstleistern – und umgekehrt gilt dasselbe. In welchem Maß sich die Entwicklung auf den einzelnen Konsolidierungsebenen – Versicherer, Makler, Pools – gegenseitig vorantreibt, lässt sich schwer beziffern. Fest steht aber: Am Markt treffen zunehmend immer größere Einheiten aufeinander, die miteinander auf Augenhöhe verhandeln. Schwierig dürfte es vor allem für diejenigen werden, die bei dieser Konzentration außen vor bleiben.

Bessere Produkte und Services?

Und was heißt das für die Kunden? Wenn Effizienzgewinne zunächst vor allem nach innen wirken, schaffen Skaleneffekte in erster Linie Stabilität und Sicherheit auf Unternehmensseite. Das ist nicht nur ein Nebeneffekt, sondern oft ein zentrales strategisches Ziel. Ein robusterer Versicherer kann Risiken besser tragen und seine Verpflichtungen langfristig verlässlicher erfüllen. Ähnlich gilt das auch für Pools und Maklerhäuser: Mehr Stabilität schafft Spielraum für Investitionen in IT, Services und Prozesse, von denen am Ende Makler und Kunden profitieren können. Im Idealfall führen Fusionen und Zusammenschlüsse also nicht nur zu größeren Einheiten mit Vorteilen für das Innenleben, sondern auch zu besseren Produkten, besseren Services und besseren Konditionen. (bh)

 

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Eine Klasse für sich – nah am Markt, nah am Kunden http://www.asscompact.de/node/172060

Die Landeskrankenhilfe (LKH) feiert in diesem Monat 100 Jahre Kompetenz in der privaten Krankenversicherung und bringt eine neue Tarifserie für Beamte auf den Markt. Im Interview erklärt der Versicherer, wie sich Historie und Innovation ergänzen.

172060 12. Juli 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement Interview mit Jan-Peter Diercks, Vorstand Vertrieb und Marketing bei der LKH
Herr Diercks, bei der LKH treffen gleich mehrere Ereignisse zusammen: Das 100-jährige Jubiläum des Unternehmens und seine konsequente Transformation. Wie geht das zusammen?

Unser 100-jähriges Jubiläum ist weit mehr als eine Zahl: Die LKH hat sich in den 100 Jahren als PKV-Spezialist ein enormes Vertrauen am Markt erarbeitet. Dazu kommen hohe fachliche Kompetenz und eine außergewöhnliche Finanzstärke. Dieses starke Fundament gibt uns heute die Möglichkeit, unsere Neupositionierung professionell, innovativ und mit langfristiger Perspektive umzusetzen.

Wir sehen jetzt schon, dass unsere Transformation ihre Ziele erreicht: Das Neugeschäft war über alle Produkte hinweg 2025 fast dreimal so hoch wie im Vorjahr. Das ist ein schöner Beweis für die in weiten Teilen bereits erfolgreich umgesetzten Schritte und die deutlich verbesserte Positionierung der LKH bei Vermittlern und Kunden.

Welche nächsten Meilensteine sind geplant?

Mit neuen Produkten haben wir bereits großartige Fortschritte erzielt. Jetzt bringen wir das nächste starke Produkt in der Krankenvollversicherung auf den Markt – eine Tariflinie für den Beamtenmarkt. Und wir bedienen direkt zum Start Beamte und Anwärter gleichzeitig.

Der Beamtenmarkt gilt als etabliert und stark umkämpft. Warum lohnt es sich, Beamte als Kunden zu gewinnen?

Der Beamtenmarkt ist vertrieblich hochattraktiv und bietet großes Potenzial, denn der öffentliche Dienst steht vor einem erheblichen Personalbedarf: In den kommenden Jahren werden in Schulen, Verwaltungen sowie bei Polizei und Bundeswehr viele neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter benötigt. Bis zum Jahr 2030 werden 1 Million Stellen neu zu besetzen sein. Damit wächst auch die Zahl der Menschen, die erstmals eine passende Absicherung im Beihilfesystem suchen. Und viele bleiben ein Leben lang.

Entsprechend hoch ist ihr Anspruch auf einen leistungsstarken, zukunftssicheren und anpassbaren Versicherungsschutz. Genau daran haben wir uns ausgerichtet und bauen auf unserer Kompetenz auf, die wir als PKV-Spezialist in all den Jahren auch im Beihilfemarkt aufgebaut haben.

Welche spezifischen Anforderungen haben Beamte heute, die sich in puncto Restkostenversicherung beraten lassen?

Mit der Frage hat sich unser Produktmanagement eingehend beschäftigt. Unser BeihilfeUpgrade ist deshalb so marktnah, weil die Tarife nicht am Reißbrett entstanden sind. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, haben wir genau hingesehen mithilfe von Befragungen der Zielgruppe und Internetforen. Außerdem haben wir eine Vielzahl sehr erfolgreicher und etablierter Beihilfevermittler befragt und deren Wünsche und Vorstellung einer optimalen Tarifgestaltung in den Entwicklungsprozess einbezogen.

Im Beihilfemarkt ist eine Absicherung gefragt, die Orientierung, Flexibilität und hochwertige Leistungen verbindet. Der Fokus liegt klar auf Selbstbestimmung sowie Kontrolle über Gesundheit und Kosten. Während Beamte besonderen Wert auf Leistungsqualität, umfassende Absicherung und eine starke Ergänzung zur Beihilfe legen, wünschen Anwärter vor allem einen bezahlbaren Einstieg.

Und natürlich werden moderne Prozesse erwartet, beispielsweise eine App mit weitreichenden Funktionen. Pünktlich zur Produkteinführung wird unsere App deshalb um neue Features erweitert.

Wie sieht Ihre Lösung aus, um die Lücken der Beihilfe für die individuellen Bedürfnisse zu schließen?

Beihilfe ist immer nur ein Teil der eigenen Absicherung. Wie groß der Ergänzungsbedarf ist, hängt vom Beihilfesatz des Dienstherrn und der persönlichen Lebenssituation ab. Deshalb bieten wir einen Grundbaustein und verschiedene Ergänzungen: Der Restkostentarif bildet die leistungsstarke Grundlage und kann zunächst auch allein abgeschlossen werden. Für eine noch höhere Kostenerstattung und umfangreichere Leistungen stehen die Ergänzungstarife Komfort oder Premium zur Verfügung. Der Ergänzungstarif Premium schließt die Beihilfelücken: nicht nur in Höhe der versicherten Prozentstufe, sondern mit einer wirklichen 100%-Erstattung der versicherten Leistungen – unabhängig davon, ob die Beihilfe gar nicht oder nur teilweise leistet.

Sind eine bessere Behandlung und Unterbringung im Krankenhaus das Ziel, ergänzen zusätzlich stationäre Bausteine den Versicherungsschutz – bis hin zur Unterbringung im Einbettzimmer.

Anwärterinnen und Anwärter bekommen in Bezug auf die Erstattungsleistungen identische Tarife wie Beamte, sie profitieren allerdings von deutlich günstigeren Beiträgen.

Die Berufswahl im öffentlichen Dienst ist eine Lebensentscheidung – welche Möglichkeiten haben Beamtenanwärter und Beamte im Laufe der Zeit?

Wir haben darauf geachtet, die Absicherung flexibel an veränderte Lebenssituationen anpassen zu können.

Familienplanung ist ein großes Thema, deshalb bieten wir mit der Beitragsbefreiung von Kind und einem Elternteil in Elternzeit bis zu sechs Monate für die Beratung einen deutlichen Vorteil.

Zahlreiche integrierte Optionen sind beispielsweise eine Erweiterung des Versicherungsschutzes innerhalb der Produktlinie ohne erneute Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeiten. Wenn ein Beihilfeanspruch auf stationäre Wahlleistungen entfällt, kann der bestehende Versicherungsschutz ohne erneute Gesundheitsprüfung erweitert werden.

Was können Vermittler heute von der LKH erwarten, um die Zielgruppe Beamte und Anwärter erfolgreich zu erschließen?

Die private Krankenversicherung ist ein attraktives, aber auch anspruchsvolles Geschäftsfeld. Bei der Beihilfe sind die Anforderungen hoch, weil die Beratung komplex ist und Kunden verständlicherweise viele Fragen haben.

Vermittler erwarten deshalb deutlich mehr als wettbewerbsfähige Tarife. Entscheidend sind kompetente Ansprechpartner, schnelle Entscheidungen, hohe Servicequalität und eine starke fachliche Unterstützung. Genau das bieten wir. Mit persönlicher Betreuung und praxisnahem Wissenstransfer. Eines von vielen Beispielen für diesen Support ist unser LKH-Vermittlercampus. Wir unterstützen unsere Vertriebspartner auf dem Campus dabei, ihr Fachwissen kontinuierlich auszubauen und ihre Kunden sicher zu beraten.

Lesen Sie auch: PKV-Zusatz: Welche Versicherer Makler weiterempfehlen

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Neue Größe, neue Chancen: So stärkt BarmeniaGothaer Makler http://www.asscompact.de/node/172064

Die BarmeniaGothaer sieht sich nach einem erfolgreichen Jahr 2025 dank des Zusammenschlusses beider Häuser gut aufgestellt, um Wachstumspotenziale zu nutzen, den Einsatz von KI voranzutreiben und die Direktanbindung mit Maklern weiterzuentwickeln.

172064 11. Juli 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement Interview mit Dr. Andreas Eurich und Oliver Schoeller, beide Co-Vorstandsvorsitzende der BarmeniaGothaer AG
Herr Schoeller, Ende Mai legte die BarmeniaGothaer die Bilanzzahlen des Jahres 2025 vor. Wo entstehen aktuell die wichtigsten Wachstumsimpulse?

Oliver Schoeller Wir sehen derzeit in mehreren Bereichen eine sehr dynamische Entwicklung. Insgesamt ist die Gruppe 2025 um 7,8% gewachsen und damit stärker als der Markt, der bei 6,6% lag. Entscheidend ist aber nicht nur das Wachstum. Entscheidend ist, dass es wirtschaftlich tragfähig ist.

Auch diese Zahlen sprechen für sich. So haben wir den Jahresüberschuss vor Veränderung der Schwankungsrückstellungen auf 181 Mio. Euro gesteigert. Das entspricht etwa einer Verdreifachung. Der Return on Equity liegt bei rund 8,9%. Auch unsere Solvency-II-Quote ist deutlich gestiegen: um 41 Prozentpunkte auf 226%. Das zeigt, dass wir Wachstum, Ertragskraft und Performance miteinander verbinden.

Im Kompositgeschäft lagen wir bei rund 8,3% Wachstum gegenüber etwa 7,6% im Markt. Gleichzeitig wächst auch die Zahl der versicherten Risiken. Das ist mir wichtig, weil es zeigt: Das Wachstum kommt nicht nur aus höheren Prämien, sondern auch aus zusätzlichem Geschäft. Die Combined Ratio lag im Kompositgeschäft bei rund 90,8%. Damit zeigt sich auch in der Schaden- und Unfallversicherung eine sehr solide Profitabilität.

Im Bereich Leben verzeichnen wir sowohl bei den laufenden Beiträgen als auch im Einmalbeitragsgeschäft insgesamt ein Plus von 4,6%.

Herr Dr. Eurich, wie sehen die Zahlen für den Bereich der Krankenversicherung aus?

Dr. Andreas Eurich Auch im Gesundheitssegment war die Entwicklung sehr erfreulich. In der Krankenversicherung lag unser Wachstum bei 8,9% und damit ebenfalls über dem Markt.

Gleichzeitig konnten wir die Profitabilität deutlich verbessern. Der Rohüberschuss ist um 67% von 330 Mio. Euro im Vorjahr auf 490 Mio. Euro gestiegen.

Gerade vor dem Hintergrund der hohen Leistungsdynamik in der Krankenversicherung ist das ein wichtiges Signal. Diese Zahlen zeigen: Der Zusammenschluss erzeugt nicht nur Größe, sondern auch wirtschaftliche Stärke.

Vor dem Hintergrund der starken Zahlen: Wie sehr besorgen Sie die aktuellen geopolitischen Krisen und die wirtschaftliche Stagnation in Deutschland?

OS Die wirtschaftliche Lage ist derzeit von mehreren Faktoren gleichzeitig geprägt: geopolitische Spannungen, Inflation, hohe Energiekosten und eine insgesamt schwache Wachstumsdynamik in Deutschland und Europa. Das verändert natürlich auch die Risikolage für Unternehmen und Privatkunden. Genau darin liegt aber der Kern unseres Geschäfts. Versicherer müssen Menschen und Unternehmen helfen, mit diesen Veränderungen umzugehen und Risiken beherrschbar zu halten. Insofern besorgt uns die aktuelle Situation weniger.

AE Problematisch wird es nur dort, wo sich Unsicherheit dauerhaft mit fehlender wirtschaftlicher Perspektive verbindet. Versicherer profitieren nicht von einer schwachen Wirtschaft. Wir wollen gemeinsam mit unseren Kunden wachsen. Deshalb beobachten wir sehr genau, wie sich Themen wie Deindustrialisierung, Bürokratie oder die Wettbewerbsfähigkeit Europas entwickeln.

Die Branche ist bei der Verbesserung der Situation auch abhängig von der Politik. Wie kann die BarmeniaGothaer als Versicherer auf individueller Ebene positiv Einfluss nehmen?

OS Wir können den wirtschaftlichen Rahmen nicht ignorieren, aber wir sind nach wie vor Unternehmer. Rund 80% der Antwort liegen in unserem eigenen unternehmerischen Handlungsraum. Bei Inflation und geänderter Risikolage müssen wir unseren Kunden helfen, Risiken zu reduzieren, bevor sie überhaupt entstehen. Das nennen wir Risikomitigation. Parallel dazu arbeiten wir daran, unsere Effizienz zu steigern und Kosten zu senken, um die Auswirkungen auf Prämien zu minimieren.

Sie sprechen den Komplex „Prävention“ an. Versicherer sprechen heute deutlich stärker darüber als noch vor einigen Jahren. Was treibt diesen Wandel?

AE Die Menschen beschäftigen sich heute bewusster mit Gesundheitsthemen. Das sieht man auch an der starken Entwicklung der bKV und den Ergänzungsversicherungen. Prävention entwickelt sich damit zunehmend zu einem eigenständigen Bestandteil moderner Gesundheitsversorgung.

OS Prävention ist darüber hinaus längst mehr als ein ergänzendes Angebot. In vielen Bereichen wird sie zur existenziellen Voraussetzung dafür, dass Risiken überhaupt noch wirtschaftlich versicherbar bleiben. Das gilt insbesondere bei Naturgefahren, aber auch bei Cyberrisiken.

Auch und gerade deswegen, damit Versicherungsschutz bezahlbar bleibt?

AE Im Gesundheitssektor ist Prävention entscheidend, um die Kosten für häufige Wohlstandskrankheiten wie Diabetes, Rücken- oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen langfristig zu begrenzen und die Bezahlbarkeit von Versicherungsschutz sicherzustellen. Die Aufmerksamkeit der Menschen für Prävention steigt, gleichzeitig werden solche Themen in Reformen und langfristigen Gesundheitsstrategien zu wenig berücksichtigt. Zum Beispiel bleibt unklar, warum Arztbesuche in Deutschland im internationalen Vergleich so häufig sind. Das unterstreicht die Notwendigkeit einer stärkeren Förderung eigenverantwortlicher Gesunderhaltung.

Wo sehen Sie aktuell Wachstumschancen für die BarmeniaGothaer?

OS Die wichtigsten Impulse liegen für uns in der bKV. Hier gehören wir zu den großen Marktführern, und das Segment wächst dynamisch. In der Lebensversicherung ergeben sich Chancen durch die anstehende Reform der geförderten privaten Altersvorsorge. Solche regulatorischen Veränderungen bieten immer die Möglichkeit, den Markt aktiv zu gestalten. Daher werden wir selbstverständlich ein Altersvorsorgedepot anbieten. Und im industriellen und gewerblichen Kompositgeschäft ist die Nachfrage nach kompetenten Risikoträgern hoch, weil Unternehmen zunehmend auf solide Beratung und Underwriting-Kompetenz angewiesen sind.

AE Trotz konjunktureller Herausforderungen und möglicher Insolvenzen einzelner Unternehmen bleibt unser Ansatz klar: Wir suchen gezielt nach Chancen, auch dort, wo andere Risiken sehen. Die Neuausrichtung der Altersvorsorge, die Positionierung im Beamtenmarkt oder Wachstumsfelder in Gewerbe und Industrie sind Beispiele dafür.

OS Eine Form von Resilienz ist ja nicht nur bilanzielle Stärke, sondern auch Veränderungsfähigkeit des Unternehmens und Reaktion auf solche Entwicklungen. Und da liegen wir als BarmeniaGothaer in einem „Sweet Spot“ der Größe, die man braucht, um ein relevanter O Spieler zu sein. Denn auf der anderen Seite muss man aufpassen, dass man nicht zu groß wird, sodass man nicht mehr in der Lage ist, auf solche Entwicklungen dynamisch zu reagieren. Und ich glaube, da sind wir ganz gut aufgestellt.

Das heißt, der Zusammenschluss von Barmenia und Gothaer war gerade jetzt der richtige Schritt?

OS Die Versicherungswirtschaft steht derzeit vor mehreren tiefgreifenden Veränderungen gleichzeitig. Digitalisierung, KI, steigende regulatorische Anforderungen und eine veränderte Risikolandschaft erhöhen den Investitionsbedarf erheblich. Gleichzeitig erwarten Kunden und Vertriebspartner immer schnellere Prozesse und leistungsfähigere Lösungen. Vor diesem Hintergrund war der Zusammenschluss ein konsequenter strategischer Schritt.

AE Aus unserer Sicht hat die Gruppe deutlich an Investitionskraft gewonnen, was besonders in den technologiegetriebenen Märkten eine große Rolle spielt. Wir wollen in allen Segmenten zu den drei größten Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit zählen und damit eine neue Wahrnehmung im Markt erzielen. Das merken wir zum Beispiel auch mit Blick auf den Talentpool. Die wahrgenommene Attraktivität der Unternehmensgruppe ist deutlich gestiegen. Wir haben eine neue Employer Brand gelauncht und unser Karriereportal überarbeitet. Diese Dynamik wirkt sich direkt darauf aus, wie erfolgreich wir Talente in einem herausfordernden Umfeld gewinnen können. Die neue Größe gibt uns die Möglichkeit, schneller zu investieren, Talente zu gewinnen und neue Themen konsequenter voranzutreiben. Unsere Zahlen für 2025 bestätigen diesen Pfad.

Welche konkreten Vorteile bringt die neue Größe Vertriebspartnern?

OS Die neue Größe schafft zunächst einmal mehr Leistungsfähigkeit. Das betrifft Investitionen in Technologie, KI, Prozesse und Produktentwicklung genauso wie unsere Underwriting-Kompetenz im Gewerbe- und Industriesegment.

Gerade dort erwarten Makler heute verlässliche Risikoträger mit hoher fachlicher Expertise und langfristiger Stabilität. Genau diese Rolle wollen wir ausfüllen. Gleichzeitig ermöglicht uns die neue Größe, schneller auf Marktveränderungen zu reagieren.

AE Für Vertriebspartner ist außerdem wichtig, dass wir trotz unserer Größe nahbar bleiben wollen. Persönliche Betreuung und regionale Präsenz bleiben zentrale Bestandteile unseres Geschäftsmodells. Wir halten weiterhin an einer flächendeckenden Betreuungsstruktur fest. Das ist für uns kein Auslaufmodell, sondern ein wichtiger Wettbewerbsfaktor.

Das heißt, Makler können auch künftig auf ihre Direktanbindung an die BarmeniaGothaer zählen?

OS Für uns bleibt der mittelständische Maklermarkt essenziell. Diese Häuser können weiter auf die direkte Anbindung zählen. Entscheidend ist, dass die Zusammenarbeit für beide Seiten wirtschaftlich tragfähig ist. Aber es gibt aus unserer Sicht keinen Grund, Regionalmakler oder mittelständische Maklerhäuser aus der Betreuung herausfallen zu lassen.

Und dennoch: Der Maklermarkt im Bereich Gewerbe/Industrie konsolidiert sich, größere Einheiten entstehen. Wie verändert das die Zusammenarbeit mit den Vermittlern?

OS Viele Maklerhäuser stehen unter erheblichem Druck – technologisch, regulatorisch und auch personell. Gerade im Gewerbe- und Industriesegment steigen die Anforderungen an Spezialisierung und Beratungstiefe deutlich.

Deshalb ist nachvollziehbar, dass sich Makler zusammenschließen oder größere Einheiten entstehen. Für uns als Versicherer bedeutet das aber nicht automatisch weniger Partnerschaften, sondern andere Anforderungen an Zusammenarbeit, Geschwindigkeit und Kompetenz.

AE Gerade Regionalmakler spielen weiterhin eine wichtige Rolle, weil sie oft sehr nah an ihren Kunden sind. Entscheidend ist, dass wir beide Welten gut bedienen: große, professionell organisierte Maklergruppen ebenso wie mittelständische Häuser.

Wie grundlegend verändert künstliche Intelligenz derzeit das Versicherungsgeschäft?

OS KI verändert derzeit nicht nur einzelne Prozesse, sondern zunehmend die Struktur des gesamten Geschäftsmodells. Deshalb wäre es aus unserer Sicht falsch, KI nur als weiteres Effizienzwerkzeug zu betrachten.

Die Technologie hat das Potenzial, Wertschöpfungsketten fundamental zu verändern – von der Kundenkommunikation über Underwriting und Schadenbearbeitung bis hin zur Interaktion mit Vertriebspartnern. Deshalb beschäftigen wir uns nicht nur mit der Frage, wo KI-Einsatz Arbeit erleichtert, sondern auch damit, wie sich dadurch das Versicherungsgeschäft insgesamt verändert.

AE Dabei geht es längst nicht mehr nur um Versicherer selbst. Auch Makler bauen eigene KI-Lösungen auf, und perspektivisch werden Kunden mit KI-basierten Assistenten arbeiten. Darauf muss sich die Branche einstellen.

Inwiefern beschäftigt Sie die Vorstellung, dass ein KI-Anbieter, zum Beispiel aus dem angloamerikanischen Raum, das Versicherungsgeschäft völlig neu aufstellen könnte?

OS Wir als Versicherungsbranche sind regulatorisch gut geschützt. Und diese Rahmenbedingungen haben ihren Sinn. Denn unsere Branche hat auch in den großen Krisen der letzten 20 Jahre – von „9/11“ im Jahr 2001 über die Finanzkrise bis hin zu Flutkatastrophen und Inflation – Stabilität bewiesen und stets die Leistungen für Kunden erbracht. Die entscheidende KI-Disruption in der Versicherungsbranche hat bislang nicht stattgefunden.

Das heißt aber nicht, dass wir unaufmerksam sind. Wichtig ist nicht die Sorge, dass ein externer Player alles übernimmt, sondern dass wir verstehen, wie KI einzelne Wertschöpfungsketten verändert – beispielsweise in der Kundeninteraktion. Plattformen wie TikTok könnten hier das Potenzial eines Disruptors haben. Das erfordert Wachsamkeit, Geschwindigkeit und die Bereitschaft, Chancen aktiv zu nutzen.

In welchen Bereichen schafft KI bereits heute einen messbaren Mehrwert bei der BarmeniaGothaer?

AE Wir setzen KI heute in vielen Bereichen ein. Besonders sichtbar wird das im Service, in der Telefonie, bei der Kundensteuerung oder in der Dokumentenbearbeitung. Dort hilft KI dabei, Prozesse schneller, effizienter und qualitativ stabiler zu gestalten. Kundenanliegen können gezielter zugeordnet und Standardanfragen automatisierter bearbeitet werden. Auch bei technologischen Migrationen sehen wir große Vorteile. Projekte, die früher deutlich mehr Zeit und Ressourcen benötigt hätten, lassen sich heute wesentlich effizienter umsetzen.

Eingebettet in all diese Veränderung ist die Strategie 2030 der BarmeniaGothaer. Diese formuliert ambitionierte Ziele. Welche Meilensteine stehen jetzt im Fokus?

AE Ein zentraler Meilenstein bleibt unser Wachstumskurs. Strategisch haben wir uns vorgenommen, spätestens 2028 die Marke von 10 Mrd. Euro Beitragseinnahmen zu überschreiten. Nach der aktuellen Entwicklung sieht das sehr erreichbar aus.

Gleichzeitig geht es aber nicht nur um Größe. Entscheidend ist, dass Wachstum, Profitabilität und Stabilität zusammenpassen. Deshalb gehören auch ein Jahresüberschuss von rund 200 Mio. Euro sowie eine dauerhaft starke Kapitalausstattung zu unseren strategischen Zielgrößen.

OS Darüber hinaus steht weiterhin die Integration des Unternehmens im Mittelpunkt. Unser Anspruch war von Anfang an, nicht zwei Häuser langfristig nebeneinanderlaufen zu lassen, sondern möglichst schnell ein gemeinsames Unternehmen zu formen.

Deshalb investieren wir stark in gemeinsame Plattformen, Prozesse und technologische Infrastruktur. Besonders wichtig ist dabei unser marktorientierter Ansatz. Wir bauen das Unternehmen konsequent vom Vertrieb und von den Kundenbedürfnissen her weiter auf.

Lesen Sie auch: BU: BarmeniaGothaer differenziert künftig nach Rauchverhalten

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Digital Insurance Podcast: Die Haftpflichtkasse im Talk http://www.asscompact.de/node/172050

In der aktuellen Folge des Digital Insurance Podcast begrüßt Moderator Jonas Piela Sascha Quillet, IT-Vorstand des Versicherers Die Haftpflichtkasse. Im Gespräch geht es um lokale Cuda-Cluster, WSLM2-Engines und die Industrialisierung des Büroarbeitsplatzes.

172050 11. Juli 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Während in vielen IT-Abteilungen der Versicherungswirtschaft noch über Governance Boards gebrütet wird, schafft Die Haftpflichtkasse unlängst messbare Fakten. In einer neuen Folge des Digital Insurance Podcast berichtet IT-Vorstand Sascha Quillet über einen radikalen Wandel im Unternehmen: Durch den konsequenten Einsatz von Künstlicher Intelligenz und modernen Cloud-Tools verzeichnet der Spezialversicherer eine Outputsteigerung von 600% in der Softwareentwicklung. Quillet räumt dabei mit teurer Standardsoftware auf und setzt stattdessen auf maßgeschneiderte, in Rekordzeit selbst entwickelte Lösungen.

Google Workspace als Gamechanger für die Versicherungswelt

Als einer der wenigen Versicherer im Markt hat Die Haftpflichtkasse Microsoft den Rücken gekehrt und die gesamte Infrastruktur auf Google Workspace umgestellt. Laut Quillet bringt dieser Wechsel massive Vorteile, da die generative KI direkt in die täglichen Arbeitswerkzeuge integriert ist. Anstatt isolierte Chatbots per Copy-Paste zu füttern, nutzen die Mitarbeitenden den KI-Assistenten nativ in ihren E-Mails und Dokumenten. Das System agiert dabei wie ein digitaler Junior-Kollege, der beispielsweise im Chat automatisch Zusammenfassungen liefert oder klare Aufträge und Protokolle aus Videokonferenzen filtert. Diese Automatisierung spart im Arbeitsalltag enorm viel Zeit und erhöht die Produktivität flächendeckend.

Agentic AI bricht klassische Entwicklungszyklen auf

Besonders in der Softwareentwicklung zeigt sich das enorme Potenzial der neuen Technologie. Mithilfe von Tools wie Claude Code und dem Konzept des „Wibe Coding“ können selbst Fachbereiche ohne tiefe Programmierkenntnisse funktionale Prototypen und Automatisierungen entwerfen. Die Abstimmungszyklen zwischen Business und IT werden dadurch drastisch verkürzt. Wo früher monatelange Sprints nötig waren, entstehen heute in wenigen Tagen passgenaue Lösungen – wie eine intern gebaute Ressourcenplanung, die in nur drei Tagen realisiert wurde. Quillet betont, dass Software-Engineers dadurch keineswegs überflüssig werden. Ihre Rolle verschiebt sich vielmehr hin zur Qualitätskontrolle, Architekturplanung und Absicherung des Codes, was sie um ein Vielfaches effizienter macht.

Unternehmenskultur und „Einfach Machen“ als Erfolgsfaktoren

Der Schlüssel zu diesem digitalen Sprung liegt für Quillet in einer agilen Unternehmenskultur und dem Rückhalt im gesamten Vorstand. Statt schwerfällige Data-Teams zu gründen, die bürokratische Hürden aufbauen, setzt Die Haftpflichtkasse auf sogenannte „KI-Enabler“. Diese unterstützen die Mitarbeitenden direkt in der Praxis und räumen Barrieren aus dem Weg. Das übergeordnete Ziel ist es nicht, Personal einzusparen, sondern bei gleichbleibender Teamgröße das Servicelevel, die Produktvielfalt und die Geschwindigkeit für die Kunden massiv zu erhöhen. Rückstände in der Bearbeitung gehören bei der Haftpflichtkasse damit fast vollständig der Vergangenheit an.

Hier geht es zur aktuellen Folge:
Über den Podcast

Jonas Piela berät die Versicherungswirtschaft hinsichtlich der digitalen Transformation in seiner Rolle als Managing Director bei Piela & Co. Digital Consultants. Außerdem betreibt er den Digital Insurance Podcast, für den er mit Managern aus der Branche über die Herausforderungen der Digitalisierung spricht. Zu finden ist der Podcast unter anderem bei Google, Apple und Spotify sowie unter insurancemedia.de/podcast.

Weitere Podcasts
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AV-Depot: Das planen Franklin Templeton, DEVK und HANSAINVEST http://www.asscompact.de/node/172073

Das Altersvorsorgedepot rückt näher – am 01.01.2027 soll es losgehen. Nach und nach bringen sich Investment- und Versicherungsunternehmen in Stellung für die neue Produktsorte. Franklin Templeton, HANSAINVEST und die DEVK Versicherungen haben nun auch ihre Pläne vorgestellt.

172073 10. Juli 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Große Ereignisse werfen bekanntlich ihre Schatten voraus. Und das Altersvorsorgedepot ist für die private Altersvorsorge in Deutschland definitiv ein großes Ereignis. Die Investmentbranche gerät damit stärker in den Mittelpunkt, da ab dem 01.01.2027 nun auch über reine Investmentprodukte eine staatliche Förderung ins Spiel kommt.

Zwei weitere Fondsgesellschaften haben nun angekündigt, in welche Richtung es für sie geht – und auch die Versicherungsbranche steht nicht still.

Das planen Franklin Templeton und Finanzguru

Franklin Templeton hat bereits Ende Juni verkündet, dass man eine Kooperation mit der Finanzmanagement-App Finanzguru eingeht. Demnach werden ab dem 01.01.2027 private Anleger in Deutschland über Finanzguru einen digitalen Zugang zu staatlich geförderten Altersvorsorgedepot-Produkten von Franklin Templeton haben. Geplant sind hier neben dem gesetzlich vorgeschriebenen Standardprodukt auch weitere Ausgestaltungsmöglichkeiten, sodass die Kunden frei entscheiden können, welche Lösung besser zu ihren Präferenzen und Vorstellungen passt, teilt Franklin Templeton auf Nachfrage von AssCompact mit.

Altersvorsorgeverträge von HANSAINVEST

Auch HANSAINVEST, Fondshaus unter der SIGNAL IDUNA Gruppe, stellt die Weichen für das Altersvorsorgedepot. Ab dem 01.01.2027 will man in Zusammenarbeit mit bestehenden und auch neuen Partnern Altersvorsorgeverträge anbieten. Im Rahmen der geplanten Lösung setzt die HANSAINVEST auf ein partnerschaftliches Modell. Die Baader Bank übernimmt die Depotführung, während investify TECH die technische Infrastruktur bereitstellt. So soll eine skalierbare White-Label-Lösung entstehen, bei der sich Vermögensverwalter und auch Maklerpools auf ihre jeweiligen Kernkompetenzen – Investment und Vertrieb – konzentrieren können.

Die Partnerschaft soll den nächsten Schritt in Richtung Altersvorsorgedepot darstellen, nachdem HANSAINVEST im Mai die Auflegung ihres ersten aktiven ETFs bekannt gegeben hat.

Pläne der DEVK Versicherungen

Die Kölner DEVK Versicherungen werden etwas konkreter mit ihrer Ankündigung. Die private Altersvorsorgereform in ihrer jetzigen Form entspreche dem Fokus der DEVK Versicherungen auf moderne Hybridprodukte aus Garantien und Fondsanlagen, besonders mit kosteneffizienten ETF-Konzepten, erläutert Leben- und Komposit-Vorstand Dr. Michael Zons.

Zunächst will die DEVK ab dem 01.01.2027 ein Standarddepot und später ein weiteres gefördertes individuelles Altersvorsorgeprodukt einführen. Beide Angebote richten sich an alle Kundengruppen und auch an Versicherte mit einer bestehenden DEVK-Riester-Police. Geplant sind zwei geförderte Varianten:

Zum einen entwickelt die DEVK ein Standarddepot ohne Kapitalgarantie, das höhere Renditechancen durch Investments in ETFs bietet. Kundinnen und Kunden können die Lösung online abschließen oder sich in den DEVK-Geschäftsstellen vor Ort beraten lassen. Die Kosten sollen deutlich unter der von der Regierung vorgesehenen Obergrenze von 1% pro Jahr liegen.

Zum anderen führt die DEVK im zweiten Quartal 2027 ein förderfähiges, individuelles Altersvorsorgeprodukt auf Basis der bereits bestehenden fondsgebundenen Rentenversicherung DEVK-Rente ZukunftPlus ein. Für dieses Modell werden unterschiedliche Garantievarianten zur Auswahl stehen. Möglich sind flexible Optionen für Zuzahlungen oder Beitragspausen. Der Abschluss erfolgt stets im Rahmen einer qualifizierten Beratung. Beide Varianten bieten entweder eine lebenslange Rentenzahlung oder einen Auszahlungsplan in Raten.

Infoservice für Riester-Versicherte

In Kürze soll es von der DEVK auch einen Online-Vergleichsrechner auf dem Kundeportal „meineDEVK“ geben, mit dem Versicherte berechnen können, welche Förderzulagen sie bislang erhalten und wie hoch die Zulage im neuen Fördersystem ausfallen würde. Ob sich ein Wechsel lohnt, sollte individuell geprüft werden, wobei die DEVK auch hier ihre Kunden unterstützen möchte. (mki)

Lesetipp der Redaktion: AV-Depot: Startschwierigkeiten beim Staat?
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Allianz: Erneutes Flutereignis wäre verheerend für deutsche Wirtschaft http://www.asscompact.de/node/172067

Deutschland hat in den vergangenen 25 Jahren die höchsten Hochwasserschäden aller europäischen Länder verzeichnet. Nicht nur für Privathaushalte, auch für die Wirtschaft sind solche Schäden verheerend – doch Prävention zahlt sich aus, sogar in vierfacher Höhe, so eine Analyse von Allianz Trade.

172067 10. Juli 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Deutschland hat zwischen den Jahren 2000 und 2025 die höchsten kumulierten Hochwasserschäden aller europäischen Länder verzeichnet, nämlich rund 69 Mrd. Euro. Damit liegt Deutschland mit Abstand an der Spitze, deutlich vor Italien mit 37 Mrd. Euro Schäden und Spanien mit 22 Mrd. Euro. Nicht nur Einzelereignisse wie die Ahrtalflut im Jahr 2021 waren dafür verantwortlich, sondern auch die hohe Konzentration wirtschaftlicher Werte in gefährdeten Regionen hierzulande.

Zudem häufen sich die Extremwetterereignisse. In den fünf Jahren zwischen 2020 und 2025 lagen die Flutschäden in ganz Europa um rund 40% über denen des ersten Jahrzehnts des Jahrhunderts (2000 bis 2009). In Deutschland sind es sogar 184%.

Wachstums- und Standortrisiko Hochwasser

Doch Hochwasserereignisse sind längst nicht mehr nur ein Umwelt- oder Infrastrukturproblem. Sie entwickeln sich zunehmend zu einem erheblichen Wachstums- und Standortrisiko für die deutsche Wirtschaft. Das zeigt eine Analyse des Kreditversicherers Allianz Trade. So könnte das nächste signifikante Hochwasserereignis die deutsche Wirtschaftsleistung in den Folgejahren deutlich reduzieren: Träfe eine neuerliche schwere Flut Deutschland im Jahr 2027, würde die Wirtschaftsleistung bis 2030 kumuliert um rund 108 Mrd. Euro sinken.

„Ein Hochwasser ist zwar zunächst ein lokaler Schock, die ökonomischen Folgewirkungen erfassen jedoch die gesamte Volkswirtschaft. Neben den direkten und sichtbaren Schäden sind es vor allem die wirtschaftlichen Reaktionen wie ausbleibende Investitionen, geringere Einkommen und schwächeres Wachstum, die die Kosten von Flutereignissen in die Höhe treiben“, erklärt Milo Bogaerts, CEO von Allianz Trade in Deutschland, Österreich und der Schweiz.

1 Euro in Prävention spart 4 Euro in Schäden

Doch Prävention zahlt sich aus, erklärt Allianz Trade. Jeder investierte Euro in Maßnahmen wie natürliche Rückhalteflächen, widerstandsfähige Infrastruktur und eine risikobewusste Flächenplanung könnte einen immensen volkswirtschaftlichen Nutzen erzielen.

„Jeder investierte Euro spart Schäden in etwa vierfacher Höhe“, so Hazem Krichene, Senior Klimaökonom bei Allianz Research. „Ohne zusätzliche Anpassungsmaßnahmen könnten die jährlichen Flusshochwasserschäden in der EU und im Vereinigen Königreich bis 2100 um den Faktor sechs auf nahezu 50 Mrd. Euro pro Jahr ansteigen. (…) Die volkswirtschaftlichen Kosten des Nichtstuns werden deutlich höher sein als die Kosten wirksamer Präventionsmaßnahmen.“ (js)

Lesetipp der Redaktion: Schadeninflation: Versicherer müssen Geschäftsmodell verändern
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FONDSNET integriert neue KI-Assistentin in Plattform http://www.asscompact.de/node/172057

Mit „Helga“ bindet FONDSNET eine neue KI-Funktion in ihre Beraterplattform evolution.cloud ein. Die Anwendung unterstützt angebundene Berater direkt innerhalb der Plattform bei Investment-, Dokumentations- und Versicherungsprozessen.

172057 10. Juli 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

FONDSNET erweitert seine Plattform evolution.cloud um die KI-gestützte Assistentin Helga. Die neue Lösung steht angebundenen Beratern direkt innerhalb der bestehenden Plattform zur Verfügung und liefert Unterstützung bei täglichen Arbeitsprozessen – von der Depotanalyse über die Gesprächsdokumentation bis hin zur Verarbeitung von Formularen und Bestandsunterlagen. „Im Unterschied zu vielen am Markt verfügbaren KI-Anwendungen ist Helga vollständig auf evolution.cloud integriert und kein separates Zusatztool. Berater arbeiten dadurch direkt innerhalb ihrer gewohnten Systemumgebung und Prozesse“, erklärt Georg Kornmayer, Geschäftsführer von FONDSNET.

Helga verarbeitet Texte, Sprache, Dokumente und Bilder

Die KI verarbeitet ausschließlich die jeweils für eine Anfrage relevanten Informationen – Texte, Sprache, Dokumente und Bilder. Somit lassen sich unter anderem Gesprächsaufzeichnungen automatisch transkribieren, Beratungsdokumentationen erstellen, Depotauszüge analysieren oder Formulare automatisiert befüllen. Es besteht auch die Möglichkeit, Ausweisfotos zur Neukundenanlage sowie Unterlagen aus Bestandsübertragungen direkt zu verarbeiten.

Insbesondere im Investmentbereich können Berater durch den Einsatz von Helga umfangreiche Anwendungsmöglichkeiten nutzen. Dazu gehören unter anderem Funktionen rund um Depotanalyse, investmentnahe Beratung und Dokumentation. Gleichzeitig unterstützt die KI auch versicherungsnahe Anwendungen und verbindet beide Themenfelder innerhalb einer gemeinsamen Plattformumgebung.

Weiterentwicklung soll schrittweise stattfinden

Wie FONDSNET mitteilt, soll Helga konsequent entlang des Allfinanzansatzes des Unternehmens weiterentwickelt werden. Schrittweise sollen zusätzliche Geschäftsbereiche wie etwa im Finanzierungsumfeld tief in die KI-gestützten Abläufe integriert werden. Die Weiterentwicklung erfolgt auf Grundlage konkreter Nutzungsszenarien und des Feedbacks angebundener Berater. Geplant seien laut FONDSNET unter anderem zusätzliche Funktionen in den Bereichen Anlageberatung, Execution Only und Anlagevermittlung.

Helga steht angebundenen Einzelberatern von FONDSNET sowie sämtlichen Partnern der Reuss Private Gruppe in Deutschland ab sofort als kostenfreie Testversion innerhalb von evolution.cloud zur Verfügung – darunter auch den Beratern des Haftungsdachs BN & Partners. Als Ergänzung bietet FONDSNET Schulungsmaterialien, Video-Tutorials und Praxislektionen. tik)

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D&O-Risiken für Manager steigen durch KI und Geopolitik http://www.asscompact.de/node/172025

Geopolitik steigt in die Top-Risiken für Manager auf und KI sorgt zusätzlich für Unsicherheit. Das zeigt der WTW D&O Survey 2026. Die Studie offenbart zudem, dass viele Unternehmen ihre D&O-Deckung für unzureichend halten, obwohl der Markt weiterhin niedrige Prämien und hohe Kapazitäten bereit hält.

172025 10. Juli 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Geopolitische Spannungen rücken stärker in den Fokus der Managerhaftung: Erstmals zählt Geopolitik zu den größten globalen D&O-Risiken. Laut aktueller D&O-Studie von Willis, einem Geschäftsbereich von WTW, in Kooperation mit Reed Smith LLP bewerten 59% der weltweit befragten Vorstände, Aufsichtsräte und Risikomanager geopolitische Risiken als „hoch“ oder „sehr hoch“. Damit klettert das Thema von Rang 15 im Vorjahr auf Platz 7. „Die etablierten Risiken wie Arbeitsschutz, Datenverlust oder Cyber bleiben dominant, verlieren aber an Gewicht“, erklärt Philipp Rouget, Head of FINEX Deutschland und Österreich bei Willis. „Gleichzeitig steigen mit Geopolitik und KI zwei neue Risiken für Manager auf.“

KI wird zum Vorstandsrisiko

Auch künstliche Intelligenz (KI) entwickelt sich zunehmend zum Vorstandsrisiko. Global verbessert sich ihre Platzierung von Rang 21 auf 14, in Deutschland gehört KI erstmals zu den Top 7. Als zentrale Gefahren nennen die Befragten fehlerhafte oder irreführende KI-Ergebnisse, KI-gestützten Betrug sowie strategische Fehlentscheidungen bei der Einführung entsprechender Technologien. Besonders kritisch ist dabei die Selbsteinschätzung der Unternehmen: Nur 55% der Befragten trauen ihren Vorstandsmitgliedern zu, die Implementierung von KI ausreichend kompetent zu überwachen.

Klassische Risiken bleiben relevant

Neben diesen neuen Risikofeldern bleiben klassische Themen weiterhin relevant, verschieben sich jedoch in ihrer Gewichtung. Gesundheit und Sicherheit zählen insbesondere in Industrie, Transport und Energie weiterhin zu den größten Risiken, während Lieferkettenprobleme und Drittparteirisiken von 39% der Befragten als zentrale Herausforderung für die operative Widerstandsfähigkeit genannt werden. Gleichzeitig verliert der Klimawandel in der Risikowahrnehmung weiter an Bedeutung, ebenso wie Themen rund um Vielfalt, Gerechtigkeit und Inklusion, die im Vergleich zum Vorjahr seltener als besonders wichtig eingestuft werden.

Deckungslücken im weichen Markt

Auffällig ist zudem eine Diskrepanz zwischen Marktsituation und Absicherung: Trotz niedriger Prämien und hoher Kapazitäten im weichen Markt halten nur 30% der Befragten ihre D&O-Deckung sowohl hinsichtlich Umfang als auch Versicherungssumme für ausreichend, während rund die Hälfte Zweifel an der Angemessenheit ihres Versicherungsschutzes äußert. „Für Unternehmen ergibt sich hier ein klarer Handlungsimpuls“, betont Rouget. „Gerade in einem dynamischen Risikoumfeld sollte der D&O-Schutz regelmäßig überprüft und aktiv angepasst werden.“ Die aktuelle Marktlage biete die Chance, Deckungsumfang und Limits gezielt zu optimieren.

Die Studienergebnisse zeigen insgesamt also ein zunehmend komplexes und vielschichtiges Risikoumfeld für Unternehmenslenker. „Dabei verändert sich die Reihenfolge der Risiken weniger als ihr Charakter: Geopolitik und KI sind Felder, die sich rasch wandeln – gerade bei diesen ist ein angemessener Risikoschutz entscheidend, damit Unternehmen fundierte strategische Entscheidungen treffen und ihr Wachstum aufrechterhalten können,“ schlussfolgert Rouget. (bh)

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Kfz: Quarantäne-Standkosten für E-Autos nur fünf Tage zulässig http://www.asscompact.de/node/172051

Wie lange dürfen für ein verunfalltes Elektro- oder Hybridfahrzeug erhöhte Quarantäne-Standgebühren verlangt werden? Das LG Koblenz zieht eine Grenze: Nach fünf Tagen ist die akute Brandgefahr meist vorbei. Eine Entscheidung, die Versicherer, Abschleppdienste und Fahrzeughalter betrifft.

172051 10. Juli 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Ein Abschleppdienst, der E-Autos oder Hybridfahrzeuge abschleppt und verwahrt, kann für besondere Sicherheitsmaßnahmen auch höhere Kosten ansetzen, etwa für die Unterbringung des Unfallfahrzeugs auf einem Quarantänestellplatz. Nach Auffassung des Landgerichts Koblenz (LG) ist die akute Brandgefahr bei einer möglicherweise beschädigten Lithium-Ionen-Batterie jedoch nach fünf Tagen regelmäßig gebannt. Damit hat das Gericht zugleich klargestellt, welche Standgebühr für ein verunfalltes Fahrzeug angemessen ist.

Streit um (Quarantäne-)Standkosten nach Unfall

Auslöser des Rechtsstreits war ein Unfall im September 2023. Dabei wurde ein auf die Beklagte zugelassenes Hybridfahrzeug so stark beschädigt, dass es nicht mehr fahrbereit war. Ein Abschleppunternehmer holte das Auto ab und brachte es auf seinen Betriebshof. Dort stellte er es mit großem Abstand zu anderen Fahrzeugen und Gebäuden ab. Der Haftpflichtversicherer des Unfallgegners zahlte bereits 5.459,01 Euro für die Standzeit. Der Kläger verlangte von der Fahrzeughalterin zusätzlich weitere 38.569,81 Euro.

Unklarheit, ob Vereinbarung über Verwahrung besteht

Zwischen den Parteien war vor allem streitig, ob überhaupt eine Vereinbarung über die Verwahrung und die Höhe der Standkosten bestand. Der Kläger meinte, der Abschleppauftrag habe automatisch auch die entgeltliche Verwahrung umfasst. Wegen der besonderen Brandgefahr von Lithium-Ionen-Batterien sei ein separater Quarantänestellplatz erforderlich gewesen. Dafür habe ein Abstand von rund fünf Metern zu anderen Objekten eingehalten werden müssen, sodass deutlich mehr Platz als bei einem normalen Stellplatz nötig gewesen sei. Außerdem sei eine laufende Überwachung erforderlich. Der verlangte Tagessatz von 95 Euro sei aus seiner Sicht ortsüblich.

Die Beklagte sah das anders. Sie bestritt sowohl eine entsprechende Vereinbarung als auch die Notwendigkeit eines Quarantänebereichs. Ihrer Ansicht nach wären normale Standgebühren ausreichend gewesen, außerdem sei der geforderte Satz deutlich zu hoch. Zudem machte sie geltend, das Fahrzeug hätte früher abgeholt werden können, wenn der Abschleppdienst dies nicht vom Ausgleich der Rechnung abhängig gemacht hätte.

Gericht: Erst fünf Tage Quarantäne, dann regulärer Stellplatz

Nach der Beweisaufnahme gab die 14. Zivilkammer des LG Koblenz dem Kläger nur teilweise recht. Das Gericht ging von einem stillschweigend geschlossenen Verwahrvertrag nach §§ 688, 689 BGB aus. Mit dem Abschleppauftrag sei also nicht nur das Verbringen des Fahrzeugs gemeint gewesen, sondern auch dessen Aufbewahrung bis zur Abholung. Eine unentgeltliche Lagerung habe die Beklagte nicht erwarten können. Die Kammer führt hierzu aus, dass der Klägerin insgesamt ein Anspruch auf Zahlung eines Standgeldes in Höhe von 7.596,96 Euro zustehe.

Zur Höhe der Kosten führt die Kammer aus, dass der Klägerin für die ersten fünf Tage ein Anspruch auf Kosten für einen Quarantänestellplatz zustehe, wobei die Kammer die Höhe der Kosten auf 76,16 Euro brutto pro Tag schätzt. Wenn dann keine Reaktion oder ein Ereignis vorliege, könne das Fahrzeug konventionell gelagert werden, stellte das Gericht aufgrund der Expertise eines Sachverständigen fest. Für die Dauer von weiteren 379 Tagen stehen der Klägerin nach den Ausführungen der Kammer die Kosten für einen konventionellen Standplatz zu, dessen Höhe die Kammer auf 16 Euro netto bzw. 19,04 Euro brutto pro Tag schätzt

Keine weitere Begrenzung der Standkosten

Eine weitere Begrenzung der Standkosten lehnte das Gericht ab. Die Kosten hätten den Fahrzeugwert nicht überschritten, und auch ein Verstoß gegen Treu und Glauben sei nicht ersichtlich gewesen. Zwar hatte der Kläger die Herausgabe des Fahrzeugs von der Zahlung abhängig gemacht, doch die Beklagte hatte kein klares und ernsthaftes Abholverlangen vorgetragen. (bh)

 

LG Koblenz, Urteil vom 04.05.2026 – Az: 14 O 169/24, nicht rechtskräftig

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BDVM sieht KI zukünftig als zentralen Bestandteil des Maklerberufs http://www.asscompact.de/node/172054

Wie sieht der Maklerberuf der Zukunft aus? Was müssen Makler leisten können, um ihren Beruf weiterhin nachhaltig ausüben zu können? Und wie wird sich der Markt insgesamt verändern? Dies und mehr wurde beim Digitalkongress Maklermarkt 2030+ besprochen. Für Thomas Billerbeck wird vor allem KI eine wichtige Rolle spielen, die Makler ernst nehmen sollten.

172054 9. Juli 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Durch den demografischen Wandel wird es in den nächsten 10 bis 15 Jahren am Arbeitsmarkt schwierig werden – diese Bewegung wird auch nicht spurlos am Maklermarkt vorübergehen. Doch wie sieht es grundsätzlich mit der Branche in Zukunft aus? AssCompact Wissen hat dazu einen Digitalkongress mit dem Titel „Maklermarkt 2030+“ veranstaltet. Hierbei wurden Daten aus der aktuellen, gleichnamigen Studie von AssCompact, Klaus-Jürgen Baum (ASSURACON GmbH) und Dr.-Ing. Dietmar Kottmann (Oliver Wyman) vorgestellt. Zudem gab es ein Gespräch mit Thomas Billerbeck, Präsident des Bundesverbands Deutscher Versicherungsmakler (BDVM). Und gerade bei den Aussagen von Thomas Billerbeck zeichnete sich schnell ab: Für die Zukunft des Maklerberufs sind vor allem Daten sowie Prozessoptimierung durch künstliche Intelligenz und Automation wichtig.

Mit KI in die Zukunft des Maklermarkts

Für Thomas Billerbeck, Präsident des BDVM, steht fest: Künstliche Intelligenz wird die Arbeitsweise von Maklerunternehmen grundlegend verändern, bietet jedoch zugleich große Chancen. Angesichts des Fachkräftemangels, hervorgerufen durch den oben angesprochenen demografischen Wandel, sieht er KI nicht in erster Linie als Bedrohung, sondern als wichtige Antwort auf jene personellen Herausforderungen in der Branche. Die Entwicklung von KI verlaufe mit enormer Geschwindigkeit, erklärt Billerbeck. Er berief sich auf SIGNAL-IDUNA-Vorstand Johannes Rath, der bei einer Veranstaltung erklärt hatte, dass KI innerhalb eines Jahres 24-mal schneller geworden sei und achtmal komplexere Aufgaben löse. Wie das dann in drei Jahren aussehe, wolle Billerbeck sich gar nicht vorstellen.

Entscheidend sei deshalb, dass Makler ihre Unternehmen konsequent auf neue Technologien ausrichten. Nach der Digitalisierung müsse nun die Automatisierung folgen. Strukturierte Daten, automatisierte Prozesse und der intelligente Einsatz von KI würden künftig darüber entscheiden, wie effizient Makler arbeiten können. „Wer hier keine strukturierten Daten zukünftig hat, gehört zu den Verlierern“, betonte Billerbeck.

Dabei gehe es keineswegs darum, dass KI den Makler vollständig ersetzen soll. Aber seine Rolle werde sich verändern. Routineaufgaben und standardisierte Prozesse könnten zunehmend von KI übernommen werden, während der Mensch die Ergebnisse kontrolliere und Entscheidungen einordne. Gleichzeitig entstünden neue Anforderungen an Qualifikation und Unternehmertum. Künftig werde es darauf ankommen, neue Technologien nicht nur zu nutzen, sondern aktiv mitzugestalten.

Risiko und Chance zugleich

Die Einschätzungen von Billerbeck, dass die Technologie für große Herausforderungen, aber auch für Chancen sorgt, finden sich in Teilen auch in der Trendstudie Maklermarkt 2030+ wieder, die vor dem Gespräch in Auszügen von Klaus-Jürgen Baum und Dietmar Kottmann in Auszügen vorgestellt wurde. Darin haben auch gut drei Viertel der befragten Makler angegeben, dass die zunehmende Digitalisierung von Prozessen eine Chance für sie als Unternehmer bedeutet. Gleichzeitig allerdings nehmen die Befragten auch wahr, dass die großen Technologie-Player eine Bedrohung darstellen könnten – etwa durch den Einsatz von digitalen Beratungssystemen wie Robo-Advisor oder aber Vergleichsportale. Gut zwei Drittel betrachten zudem den Eintritt neuer Wettbewerber wie Amazon oder Google als Risiko.

Billerbeck sieht das Ganze jedoch unternehmerisch pragmatisch. Veränderungen hätten Märkte schon immer dynamischer gemacht und Raum für neue Geschäftsmodelle geschaffen. Sein Appell an die Maklerschaft lautet daher, die Entwicklung aktiv anzunehmen: „Unternehmertum heißt eben, etwas zu unternehmen und nicht zu unterlassen.“ (mki)

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Maklermarkt 2030+: Zwischen Stabilität und Transformation
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Neues Immobilienunternehmen homéa startet http://www.asscompact.de/node/172055

Mit homéa hat Anfang Juli 2026 ein neues Immobilienunternehmen den Betrieb aufgenommen. homéa setzt auf ein Immobilienmaklermodell, das daten- und KI-gestützte Immobilienvermarktung für Eigentümer und eine Plattform für selbstständige Immobilienberater unter einem Dach verbindet.

172055 9. Juli 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

In Köln ist Anfang Juli das Immobilienunternehmen homéa an den Start gegangen, das 2026 von vier Gesellschaftern gegründet wurde. Unter der Marke homéa bündeln sich zwei Gesellschaften: Die homéa Immobilien GmbH ist das operative Immobilienmaklerunternehmen und begleitet private Eigentümer beim Verkauf ihrer Immobilie. Bei der homéa GmbH handelt es sich um das übergeordnete Lizenzunternehmen, das selbstständigen Immobilienberatern eine Plattform bietet, auf der sie unter eigener Marke arbeiten und gemeinsame Infrastruktur nutzen. Mit seinem Modell verbindet homéa daten- und KI-gestützte Immobilienvermarktung für Eigentümer und eine Plattform für selbstständige Immobilienberater unter einem Dach.

Der Kern des Modells ist die Datensouveränität der Berater: Anders als bei vielen klassischen Modellen von Franchisesystemen und Immobilienmaklerhäusern bleiben Akquise, Kontakte und die selbst aufgebaute Pipeline Eigentum des Beraters. Über das Lizenzunternehmen homéa GmbH arbeiten selbstständige Immobilienberater unter ihrer eigenen Marke und nutzen zugleich gemeinsame Infrastruktur — von Portal-Reichweite und CRM über Bewertungstools bis zu einem angeschlossenen, eigenen KI-Agenten. Die KI übernimmt Performance-Marketing und Lead-Generierung und ermöglicht schnellere Marktanalysen und eine präzisere Zielgruppenansprache.

„Erfahrene Berater bringen Reichweite und Reputation in ein System ein – und stehen am Ende oft mit leeren Händen da, wenn sie es verlassen. Dieses Verhältnis kehren wir um“, erklärt Aydin Ashrafi, geschäftsführender Gesellschafter der homéa GmbH. Der Immobilienberater leitet das Unternehmen gemeinsam mit Erten Dörter, ebenfalls geschäftsführender Gesellschafter. Komplettiert wird der Gesellschafterkreis von der Diplom-Volkswirtin und Unternehmensberaterin Mehtap Seleserpe sowie dem Immobilienberater Hasan Yazgi. Mit einer physischen Präsenz in Köln will sich das Unternehmen als inhabergeführte, regional verwurzelte Alternative zu überregionalen Franchise- und Bankenmodellen positionieren— für Eigentümer wie für selbstständige Immobilienberater. (tik)

Weitere News rund um den Immobilienmarkt oder auch das Thema Baufinanzierung finden Sie in unserer Rubrik „Immobilien“.
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Kfz-Schadenersatz: Abtretung an Inkasso EU-rechtlich zulässig http://www.asscompact.de/node/171979

Dürfen nach Verkehrsunfällen Forderungen von Geschädigten gegen Versicherer an Dritte wie Inkassounternehmen oder LegalTechs abgetreten werden? Mit dieser Frage musste sich der EuGH beschäftigen. Er stellte klar: Das Unionsrecht steht dieser Praxis nicht entgegen.

171979 9. Juli 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass das Unionsrecht der Abtretung von Schadenersatzforderungen aus der Kfz-Haftpflichtversicherung an Inkassounternehmen nicht entgegensteht. Damit können Unternehmen, die entsprechende Forderungen erwerben, diese im eigenen Namen gegenüber dem Kfz-Haftpflichtversicherer gerichtlich geltend machen. Die Entscheidung dürfte auch im bestimmten Rahmen für LegalTech-Anbieter von Bedeutung sein.

Unfallgeschädigte beanstanden Höhe der Versicherungsleistungen

Hintergrund des Verfahrens waren mehrere Fälle aus Polen. Fahrzeughalter, deren Autos bei Verkehrsunfällen beschädigt worden waren, hielten die Entschädigungsleistungen der Haftpflichtversicherer der Unfallverursacher für unzureichend. Sie traten ihre vermeintlichen Restforderungen gegen Entgelt an Inkassounternehmen ab. Diese verklagten anschließend die Versicherer auf Zahlung weiterer Entschädigungsbeträge. Ein polnisches Gericht legte dem EuGH die Frage vor, ob die EU-Richtlinie über die Kfz-Haftpflichtversicherung einer solchen Forderungsabtretung entgegensteht.

EU-Richtlinie steht Forderungsabtretung in der Kfz-Haftpflicht nicht entgegen

Der EuGH verneinte dies. Zwar diene die Richtlinie dem Schutz von Unfallgeschädigten und der Sicherstellung einer obligatorischen Kfz-Haftpflichtversicherung. Ein Inkassounternehmen, das eine Schadenersatzforderung erwirbt, sei jedoch selbst kein „Geschädigter“ im Sinne der Richtlinie. Seine Rechte ergäben sich nicht aus dem Verkehrsunfall, sondern aus dem mit dem Geschädigten geschlossenen Abtretungsvertrag.

Da die Richtlinie weder die Abtretung von Schadenersatzforderungen noch die Frage regelt, wer solche Ansprüche vor nationalen Gerichten geltend machen darf, bleibe dies den Mitgliedstaaten überlassen. Nationale Regelungen, die die Abtretung von Forderungen zulassen und dem Erwerber die gerichtliche Durchsetzung im eigenen Namen ermöglichen, sind daher mit dem Unionsrecht vereinbar. (bh)

 

EuGH, Juni 2026, Rechtssache C-277/25
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AV-Depot: Startschwierigkeiten beim Staat? http://www.asscompact.de/node/172052

Zum 01.01.2027 soll die Reform der geförderten privaten Altersvorsorge an den Start gehen. Doch es scheint, als ob es Schwierigkeiten geben könnte, das staatliche Angebot zu diesem Zeitpunkt umzusetzen. Experten rechnen mit einem Start frühestens im Laufe des nächsten Jahres, heißt es in Medienberichten.

172052 9. Juli 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Ende März hat die Bundesregierung die Reform der privaten geförderten Altersvorsorge beschlossen. Die neue Produktwelt soll am 01.01.2027 an den Start gehen, also in etwas weniger als sechs Monaten. Die privaten Anbieter arbeiten auch bereits mit Volldampf an der Umsetzung. Konkrete Plattformen und Lösungen haben bisher vor allem Investmentanbieter angekündigt, doch auch bei den Versicherern laufen die Vorbereitungen auf Hochtouren. Einige der großen Anbieter wie etwa die Allianz, die Stuttgarter und die Alte Leipziger haben bereits angekündigt, rechtzeitig zum Jahreswechsel ein breites Produktangebot zur Verfügung stellen zu wollen.

Experten zweifeln an rechtzeitiger Einführung des Staatsdepots

Nun sieht es allerdings so aus, als ob ein Kernstück der Reform, nämlich das staatlich organisierte Standarddepot, nicht rechtzeitig zur Verfügung stehen könnte. Das sei die übereinstimmende Einschätzung von Fachleuten, heißt es in einem Bericht in der Süddeutschen Zeitung (SZ), darunter Prof. Dr. Matthias Beenken von der FH Dortmund. „Der Start des staatlichen Altersvorsorgedepots wird über den 01.01.2027 hinaus dauern“, wird Versicherungswirtschaftsexperte Beenken in der SZ zitiert. Das Problem sei vor allem, dass die nötige Verordnung der Bundesregierung, die wichtige Details kläre, noch nicht vorliege. „Wenn man private Anbieter einbezieht, so müsste man zudem eine Ausschreibung machen. Allein das dauert mehrere Monate“, so Beenken weiter. Der Einschätzung des Wirtschaftsprofessors nach sei damit zu rechnen, dass das Angebot „frühestens im Laufe des kommenden Jahres“ zur Verfügung stehen werde.

Gründe fordern schnelleres Handeln

Die Politik sieht eine solche Verzögerung als kritisch an. In einem Antrag mehrerer Bundestagsabgeordneten aus der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordern die Abgeordneten die Bundesregierung auf, dass sie „alle offenen Fragen unverzüglich klärt und alle Hebel in Bewegung setzt, um das öffentliche Standardprodukt pünktlich zum 1. Januar 2027 an den Start zu bringen, und damit zeitgleich mit den privaten Angeboten“. Aktuell fehle es an entschlossenem Handeln der Bundesregierung und an klaren Aussagen zur zeitlichen und inhaltlichen Umsetzung des öffentlichen Angebots, heißt es weiter in dem Antrag.

Ob das gelingen kann, ist fraglich. Ein solches Angebot benötige längeren Vorlauf, schreibt die SZ. Den möglichen staatlichen Akteuren fehlen die Strukturen, um ein Massengeschäft mit Millionen Privatkunden wie beim Altersvorsorgedepot zu stemmen. Ausschreibungen sowie Vorbereitung und Nachbereitung können die Timeline in die Länge ziehen. Dazu kommt der Aufwand der Bereitstellung eines solchen Angebots. „Für solch ein Angebot benötigen Sie eine Internetseite, über die man das Depot eröffnen kann. Sie müssen dort umfangreiche Infos einstellen, Millionen Kunden müssen Einblick in ihr Depot haben“, erklärt Beenken gegenüber der Tageszeitung. Auch Fragen von Interessenten und Kunden müssen hier beantwortet werden.

Wettbewerbsnachteile durch Verzögerung

Sollte das staatliche Angebot nicht zum Jahreswechsel verfügbar sein, könnten Wettbewerbsnachteile entstehen. Denn die privaten Anbieter stehen in den Startlöchern. Hier wird keine Verzögerung erwartet, das bestätigt auch der Antrag der Grünen: „(…) Die privaten Anbieter werden spätestens zum 1. Januar 2027 oder bereits vorher mit der Vermarktung ihrer Produkte starten. Nur wenn das öffentliche Standardprodukt auch von Beginn an verfügbar ist, kann es sein Potential als Benchmark und Wettbewerbsimpuls zur Wirkung bringen und Verbraucherinnen und Verbrauchern ab 2027 ein attraktives und verlässliches öffentliches Angebot, echte Wahlfreiheit und einen einfachen Einstieg in die private Altersvorsorge ermöglichen.

Die Ankündigung, dass der Staat selbst als Anbieter für ein Standardprodukt auftreten möchte, war in der Versicherungsbranche nicht positiv aufgenommen worden. Branchenexperten, Versicherer sowie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) haben das Vorhaben deutlich kritisiert. (js)

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VHV erweitert Angebot in der privaten Unfallversicherung http://www.asscompact.de/node/172049

Die VHV Allgemeine Versicherung hat ihr Portfolio in der privaten Unfallversicherung um Tarifbausteine für unterschiedliche Lebenssituationen erweitert. Im Mittelpunkt stehen dabei zusätzliche Leistungen für Kinder und Familien sowie Lösungen für Menschen ab 65 Jahren.

172049 9. Juli 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die VHV Allgemeine Versicherung AG hat an ihrem Angebot in der privaten Unfallversicherung gefeilt. Der Fokus liegt auf zusätzlichen Leistungen und mehr Möglichkeiten für eine situationsgerechte Absicherung. Vor allem Kinder, Familien und Senioren ab 65 Jahren sollen von den erweiterten Tarifbausteinen profitieren, wie der Versicherer mitteilt.

So gibt es bei der privaten Unfallversicherung der VHV eine Leistungs-Update-Garantie mit Sofortschutz und ohne Gesundheitsprüfung. Zudem bietet der Versicherer weitere Leistungen bei Invalidität, Reha und kosmetischen Operationen bis 75.000 Euro. Des Weiteren gibt es eine besondere Absicherung für Kinder mit Invalidität, Vollwaisen-Rente bis 8.000 Euro und doppelter Todesfallleistung bis 40.000 Euro sowie Therapieleistungen.

Im Baustein 65 PLUS für Senioren sind medizinische Hilfsmittel bis 25.000 Euro eingeschlossen. Im Baustein Sport & Reise weltweit sind Such-Bergungs- und Rettungseinsätze inklusive VHV-Unfall-Service bis 75.000 Euro im Tarif KLASSIK GARANT abgedeckt. (tik)

Weitere Meldungen zu neuen Versicherungslösungen und Anpassungen bei bestehenden Produkten finden Sie in unserem Bereich „Assekuranz“.
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Provinzial: Nachfolger von Dr. Wolfgang Breuer steht fest http://www.asscompact.de/node/172048

Der Aufsichtsrat der Provinzial Holding AG hat frühzeitig die Nachfolge an der Spitze des Provinzial Konzerns geregelt. Anfang Juni 2027 wird Patric Fedlmeier den Posten als Vorstandsvorsitzender von Dr. Wolfgang Breuer übernehmen. Dr. Breuer tritt planmäßig Ende Mai 2027 seinen Ruhestand an.

172048 9. Juli 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die Provinzial Holding AG stellt frühzeitig die personellen Weichen für die Nachfolge an der Spitze des Provinzial Konzerns. Wie das Unternehmen mitteilt, wird Patric Fedlmaier zum 01.06.2027 neuer Vorstandsvorsitzender. Der 58-Jährige, dessen Vertrag zudem um fünf Jahre verlängert wird, tritt damit die Nachfolge von Dr. Wolfgang Breuer an. Dr. Breuer verabschiedet sich planmäßig zum 31.05.2027 in den Ruhestand.

Mit dieser Entscheidung stelle der Aufsichtsrat einen nahtlosen Übergang und hohe Kontinuität in der Führung des Konzerns sicher, wie es in der Pressemitteilung heißt. Mit Patric Fedlmeier übernehme ein ausgewiesener Kenner des Unternehmens und der Branche die Verantwortung an der Spitze des Provinzial Konzerns. Er habe bereits als Vorstandsvorsitzender der damaligen Provinzial Rheinland und später als stellvertretender Vorstandsvorsitzender des fusionierten Konzerns maßgeblich dazu beigetragen, die Provinzial erfolgreich weiterzuentwickeln.

Fedlmeier ist seit vielen Jahren bei der Provinzial in unterschiedlichen leitenden Positionen tätig. Er kam 2003 zur Provinzial Rheinland, wo er zunächst für die Betriebsorganisation verantwortete und später als Bereichsleiter zusätzlich Personal und Standortservices. Ab 2008 hatte er die Funktion als Generalbevollmächtigter inne und wurde 2009 in den Vorstand der Provinzial Rheinland berufen. Dort war er zunächst für das Ressort Komposit Privatkunden, IT und Betriebsorganisation verantwortlich und später dann für Vertrieb, Marketing und IT. Ab 2013 war er stellvertretender Vorstandsvorsitzender, ab 2018 Vorsitzender des Vorstands der Provinzial Rheinland. In dieser Funktion hat er die Fusion der Provinzial Rheinland mit der Provinzial NordWest maßgeblich mitbegleitet und von rheinländischer Seite verantwortet. Seit 2020 ist Fedlmeier Mitglied des Holding-Vorstands der Provinzial und seitdem stellvertretender Vorstandsvorsitzender sowie Arbeitsdirektor des Konzerns. Seit 2023 obliegt dem 58-Jährigen zusätzlich die Verantwortung für das Vertriebsressort, nachdem er zuvor – ebenfalls zusätzlich – für die IT verantwortlich war. (tik)

News über weitere personelle Veränderungen lesen Sie in der Rubrik „Personen“.

Bild: © Provinzial

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HDI Cyberstudie zeigt: Mittelstand rüstet sich gegen Cyberangriffe http://www.asscompact.de/node/172022

Cyberangriffe bleiben für kleine und mittelständische Unternehmen eine reale Bedrohung. Viele Betriebe haben ihre Schutzmaßnahmen ausgebaut, doch Risiken bestehen weiter. Die aktuelle HDI Cyberstudie zeigt, wie Unternehmen mit Cyberrisiken umgehen, was auch für Versicherungsmakler von Interesse ist.

172022 9. Juli 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Cyberkriminelle machen keinen Bogen um kleine und mittelständische Unternehmen. Im Gegenteil: Sie zählen zu den bevorzugten Zielen. Bereits kurze Betriebsunterbrechungen oder der Ausfall zentraler IT-Systeme können für kleinere Betriebe erhebliche wirtschaftliche Folgen haben und im schlimmsten Fall die Existenz gefährden. Gleichzeitig wächst das Bewusstsein für die Bedrohung. Viele Unternehmen haben ihre Schutzmaßnahmen ausgebaut, wie die aktuelle Cyberstudie von HDI zeigt. Dafür befragte der Versicherer Anfang 2026 rund 1.100 Entscheider in IT- und Versicherungsfragen von KMU sowie Selbstständige in Deutschland durch das Marktforschungsunternehmen Sirius Campus.

Die Risiken sind vielen Unternehmen bewusst: 60% der Befragten stufen Cyberschäden als relevantes Risiko ein. 31% bewerten die Wahrscheinlichkeit, innerhalb der nächsten zwei Jahre Ziel einer Cyberattacke zu werden, als „hoch“ oder „eher hoch“. Zwar können viele Angriffe inzwischen abgewehrt werden, erfolgreiche Attacken bleiben jedoch eine Realität. Die durchschnittliche Schadenhöhe lag laut HDI Cyberstudie 2026 bei rund 25.000 Euro. Damit liegt sie deutlich unter den Werten der Vorgängerstudien seit 2022, in denen die Schäden jeweils mindestens 68.000 Euro betrugen. Konkret gefragt wurden die Studienteilnehmer hier nach der Schadenhöhe, beim letzten Cyberangriff, den sie erlitten hatten.

Für den deutlichen Rückgang der durchschnittlichen Schadenhöhe sieht HDI vor allem die gestiegene Cyberresilienz der Unternehmen als Ursache. „Die deutlich gesunkene Schadenhöhe kann bedeuten, dass viele Unternehmen inzwischen routinierter mit der Bedrohung umgehen, präventive Maßnahmen greifen und Angriffe schneller eingegrenzt werden“, sagt Peter Bertram, Leiter Produktmanagement und Underwriting Cyber der HDI Versicherung.

Prävention ist Gebot der Stunde

Prävention bleibt damit das Gebot der Stunde. Auch Versicherer setzen heute zunehmend einen Mindeststandard an IT-Sicherheit voraus. Die Mehrheit der Unternehmen hat entsprechende Maßnahmen umgesetzt: 87% nutzen technische Schutzmaßnahmen wie Firewalls oder automatische Backups, 71% schulen ihre Mitarbeiter im Umgang mit Cyberrisiken und 69% haben organisatorische Maßnahmen wie IT-Richtlinien oder Sicherheitsstrategien etabliert. Die Studie macht deutlich, dass sich diese Maßnahmen auszahlen. Unternehmen mit Präventionsmaßnahmen verzeichnen nicht nur seltener erfolgreiche Cyberangriffe, sondern auch geringere Schäden. Ihre durchschnittliche Schadenhöhe liegt um 33% niedriger als bei Unternehmen ohne entsprechende Schutzmaßnahmen.

Cloud als Sicherheitsmaßnahme und Risiko zugleich

Neben klassischen Schutzmaßnahmen setzen viele Unternehmen zunehmend auf technologische Lösungen wie Cloud-Dienste. 54% der Befragten arbeiten inzwischen zumindest teilweise in der Cloud. Während diese Lösungen früher vielfach kritisch gesehen wurden, schätzen Unternehmen heute vor allem ihre Vorteile bei der IT-Sicherheit. Für 49% ist der erhöhte Schutz ein wesentlicher Grund für die Nutzung. Die Studie zeigt jedoch auch: Die Cloud ist kein Selbstläufer. Werden Sicherheitsmaßnahmen vernachlässigt, können neue Angriffsflächen entstehen. So berichteten 31% der Cloud-Nutzer von einer Betriebsunterbrechung infolge eines Cybervorfalls, bei Unternehmen ohne Cloud-Nutzung waren es 14%.

Die größte Schwachstelle: Der Mensch

Unabhängig von der technischen Infrastruktur bleibt der Faktor Mensch eine zentrale Herausforderung. Phishing-Angriffe sind weiterhin die häufigste Methode von Cyberkriminellen: 64% der Unternehmen, die in den vergangenen zwölf Monaten angegriffen wurden, waren davon betroffen. Auch Schadsoftware per E-Mail (47%) und versehentliche Downloads aus dem Internet (30%) zählen zu den häufigsten Angriffsszenarien.

KI wird Werkzeug für Angriff und für Abwehr

Gleichzeitig verändert künstliche Intelligenz die Bedrohungslage. KI-gestützte Täuschungen wie CEO-Fraud oder Deepfakes werden von Unternehmen zunehmend als relevantes Risiko wahrgenommen. Bereits 7% der Befragten waren mit CEO-Fraud oder Zahlungsbetrug konfrontiert, 4% mit Deepfake-Angriffen. Dennoch überwiegt die positive Einschätzung: 55% der Unternehmen sehen KI vor allem als Chance – etwa durch bessere Möglichkeiten zur Erkennung und Abwehr von Cyberangriffen. 26% erwarten, dass KI die Cyberresilienz ihres Unternehmens stärkt. (bh)

 

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Wenn der Innendienst im Maklerbüro keine KI nutzen will http://www.asscompact.de/node/172047

Leona Spauszus ist Trainerin und Speakerin für KI im Versicherungsvertrieb. Als KI-Pionierin zeigt sie, wie KI den Arbeitsalltag von Vermittlern und Führungskräften im Vertrieb effizienter macht. Für AssCompact gibt sie in ihrer Kolumne praxisnahe KI-Tipps für Makler.

172047 9. Juli 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Künstliche Intelligenz kann Maklerbüros im Alltag entlasten, Prozesse beschleunigen und die Kundenkommunikation verbessern. Aber nicht alle Mitarbeitenden reagieren begeistert, wenn im Büro plötzlich KI eingesetzt werden soll. Dann fallen Sätze wie: „Das haben wir bisher auch ohne KI geschafft“ oder „Ich habe keine Zeit, mich jetzt auch noch damit zu beschäftigen“. Dahinter stehen selten reine Technikprobleme. Häufig geht es um Unsicherheit, Überforderung oder die Sorge, an Bedeutung zu verlieren.

Widerstand ist selten reine Ablehnung

Petra (der Name ist frei erfunden) arbeitet seit vielen Jahren im Maklerbüro, kennt die Bestände in- und auswendig und weiß genau, welche Gesellschaft bei welchen Vorgängen zuverlässig reagiert. Als im Büro erstmals KI eingesetzt wird, entsteht für sie eine zentrale Frage: Welche Rolle spielt ihre Erfahrung künftig noch? Wird die eigene Arbeit ersetzt oder entwertet? Makler sollten diese Perspektive ernst nehmen. Wer lange mit funktionierenden Routinen gearbeitet hat, braucht einen nachvollziehbaren Grund, diese zu verändern.

KI richtig einordnen

Ein häufiger Einstieg in KI im Maklerbüro sind Effizienz, Zeitersparnis und schnellere Abläufe. Diese Effekte sind real und oft zuerst spürbar. Gleichzeitig reicht diese Perspektive allein nicht aus, um im Team echte Akzeptanz zu schaffen. Mitarbeitende wollen verstehen, wie sich ihre Arbeit konkret verändert und welche Rolle ihre Erfahrung künftig spielt. KI übernimmt vor allem strukturierende und wiederkehrende Aufgaben. Dadurch entsteht mehr Raum für fachliche Prüfung, Kundenkontakt und komplexe Fälle. Für das Maklerteam bedeutet das weniger Routinearbeit und mehr Zeit für die Fälle, in denen die menschliche Erfahrung den Unterschied macht.

Mitarbeitende einbeziehen statt überrollen

Makler sollten KI nicht nur einführen und per Rundmail ankündigen. Sinnvoller ist es, gemeinsam im Büro zu prüfen, welche Aufgaben besonders zeitintensiv, wiederkehrend oder fehleranfällig sind.

Die erfahrenen Kräfte im Team spielen dabei eine zentrale Rolle. Sie erkennen im Alltag schnell, wo Prozesse unnötig kompliziert sind oder wo Standardisierung möglich ist. Gleichzeitig weisen sie auf Risiken und sensible Abläufe hin.

Unterschiedliche Lerntypen berücksichtigen

Nicht jeder im Maklerbüro nähert sich neuer Technik auf dieselbe Weise. Die einen probieren Tools direkt aus, andere beobachten lieber zuerst, und wieder andere müssen erst die Logik dahinter verstehen. Entscheidend ist nicht, dass alle denselben Weg wählen, sondern dass jeder Mitarbeiter die Unterstützung bekommt, die zu seinem persönlichen Lerntyp passt.

Klare Regeln schaffen Sicherheit

Unsicherheit entsteht auch dort, wo keine klaren Leitplanken existieren. Welche Anwendungen sind erlaubt? Welche Informationen dürfen verarbeitet werden? Und welche Ergebnisse müssen geprüft werden? Ohne klare Regeln entstehen zwei Extreme. Einige nutzen KI gar nicht, andere experimentieren unkontrolliert mit verschiedenen Anwendungen, ohne zu wissen, welche rechtlichen Auswirkungen das für den Makler am Ende haben kann.

Maklerbüros brauchen deshalb klare Leitlinien: Welche Tools genutzt werden dürfen, welche Daten geschützt bleiben und wo menschliche Kontrolle zwingend erforderlich ist. Klare Regeln bremsen nicht. Sie schaffen Sicherheit und ermöglichen eine professionelle Nutzung.

KI nicht einfach an den „Nerd“ im Team delegieren

KI lässt sich im Maklerbüro nicht einfach „einführen und delegieren“. Auch nicht an einzelne technikaffine Mitarbeitende. Wenn erwartet wird, dass das Team KI nutzt, ohne selbst ein grundlegendes Verständnis zu haben, entsteht schnell ein Glaubwürdigkeitsproblem. Mitarbeitende merken sehr genau, ob KI verstanden wird oder nur als Schlagwort dient.

Es braucht kein technisches Expertenwissen. Entscheidend ist, dass im Maklerbüro verstanden wird, was KI leisten kann, wo sie unterstützt und wo Grenzen liegen. Nur so entsteht Vertrauen in den Alltagseinsatz.

Nicht jeder im Team wird ein KI-Fan werden

Nicht jeder Mitarbeiter wird zum KI-Enthusiasten. Wichtig ist etwas anderes: Wenn eine Kraft im Innendienst mithilfe eines freigegebenen Systems schneller arbeitet, Routineaufgaben reduziert und mehr Zeit für anspruchsvolle Kundenfälle gewinnt, ist der entscheidende Nutzen erreicht. Eine KI-Einführung ist kein Softwareprojekt. Sie ist ein Veränderungsprozess im Maklerbüro. Erfolg entsteht nicht durch Tools allein, sondern durch konkrete Anwendungsfälle, klare Regeln und die Einbindung der Menschen, die täglich damit arbeiten. Am Ende ist es entscheidend, ob das gesamte Team versteht, welchen konkreten Vorteil es im eigenen Arbeitsalltag davon hat, wenn künstliche Intelligenz im Maklerbüro eingesetzt wird.

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Wenn Fatigue zur Berufsunfähigkeit wird: Hürden bei BU-Anträgen http://www.asscompact.de/node/172039

Das Chronische Fatigue-Syndrom (ME/CFS) führt zu starker Erschöpfung und kann die Arbeitsfähigkeit massiv einschränken. Die Beantragung einer BU-Rente ist wegen der schwer nachweisbaren Erkrankung komplex. Worauf es im Leistungsfall ankommt, erläutert Rechtsexperte Björn Thorben M. Jöhnke.

172039 8. Juli 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement Ein Artikel von Björn Thorben M. Jöhnke, Fachanwalt für Versicherungsrecht und Partner der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

Das Chronische Fatigue-Syndrom, auch Myalgische Enzephalomyelitis (ME/CFS) genannt, betrifft laut präpandemischen Schätzungen rund 250.000 Menschen in Deutschland (Quelle: Deutsche Gesellschaft für ME/CFS e.V.) Die Erkrankung führt zu ausgeprägter Erschöpfung, Konzentrationsstörungen, körperlicher Schwäche und Belastungsintoleranz – oftmals so stark, dass ein normales Berufsleben nicht mehr möglich ist.

Für viele Betroffene stellt sich daher die Frage, ob und ab wann sie Anspruch auf Leistungen aus ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung haben. Da ME/CFS schwer nachweisbar ist, stoßen Versicherte häufig auf große Hürden.

Ab wann ist man grundsätzlich berufsunfähig?

Entscheidend sind die spezifischen Regelungen im Versicherungsvertrag. Allerdings findet sich in der Regel folgender Passus im Vertrag wieder:

  • „Berufsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen liegt vor, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, mindestens 6 Monate ununterbrochen außer Stande war oder voraussichtlich mindestens 6 Monate ununterbrochen außer Stande ist in ihrem zuletzt ausgeübten Beruf, so, wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, zu mindestens 50 % tätig zu sein.“

Ob dies bei ME/CFS zutrifft, muss jedoch stets im Einzelfall geprüft werden. Dabei spielen nicht nur der ausgeübte Beruf und dessen Anforderungen eine Rolle, sondern auch der Verlauf der Erkrankung sowie die daraus resultierenden körperlichen Einschränkungen. Ab wann jemand also berufsunfähig ist, ist eine sehr individuelle Frage und hängt stark von der zuletzt in gesunden Tagen ausgeübten Tätigkeit in Verbindung mit den einzelnen Einschränkungen ab.

Symptome des Chronische Fatigue-Syndrom

Ursache für das chronische Fatigue-Syndrom sind häufig Infektionskrankheiten. Bei ME/CFS ist der Körper nicht mehr in der Lage, ausreichend Energie für körperliche oder geistige Aktivitäten bereitzustellen. Die Folge ist eine ausgeprägte Erschöpfung, die sich durch Ruhe oder Schlaf nicht bessert. Typisch für ME/CFS ist eine deutliche Verschlechterung der Beschwerden bereits nach geringer Belastung – sowohl körperlich als auch geistig. Dieses Hauptsymptom wird als Post-exertionelle Malaise (PEM) bezeichnet. PEM tritt oft zeitverzögert auf, beginnt Stunden nach der Belastung und kann Tage, Wochen oder sogar länger andauern. Dabei kann sich nicht nur der bestehende Zustand verschlechtern, sondern es können auch neue Symptome hinzukommen. Bei schwerer Ausprägung der Erkrankung reichen bereits alltägliche Reize wie Licht, Geräusche oder die Körperpflege aus, um einen Schub auszulösen. Neben PEM treten häufig weitere Symptome auf, die individuell sehr unterschiedlich ausfallen können (Quelle: Deutsche Gesellschaft für ME/CFS e.V.):

  • Störungen des Immunsystems, etwa eine erhöhte Infektanfälligkeit mit grippeähnlichen Symptomen wie Halsschmerzen, Fieber, geschwollenen Lymphknoten und einem anhaltenden Krankheitsgefühl
  • Kreislaufprobleme, zum Beispiel Herzrasen, Schwindel und Blutdruckschwankungen
  • Neurologische und kognitive Beeinträchtigungen wie Konzentrationsstörungen, Gedächtnisprobleme und Wortfindungsstörungen („Brain Fog“)
  • Schmerzen in Muskeln, Gelenken und Gliedmaßen
  • Schwere Schlafstörungen, wobei Schlaf die Erschöpfung nicht lindert
Problem: Nachweisbarkeit im Leistungsfall

Essenziell für eine erfolgreiche Durchsetzbarkeit des Leistungsantrags ist eine nachweisbare Erkrankung. Das Problem bei ME/CFS ist allerdings: Sie ist eine schwer zu diagnostizierende Erkrankung. Es fehlen bisher objektive Biomarker, was die Anerkennung im Leistungsfall erschwert. Versicherer verlangen eine nachvollziehbare und umfassende medizinische Dokumentation, aus der hervorgeht, dass die Arbeitsfähigkeit tatsächlich langfristig eingeschränkt ist. Hierbei sind folgende Aspekte entscheidend:

  • Ausführliche ärztliche Befunde: Diagnosen von Fachärzten (z. B. Neurologen, Internisten) mit einer genauen Beschreibung der Symptome, ihrer Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit sowie des bisherigen Krankheitsverlaufs.
  • Ausschluss anderer Ursachen: Da ME/CFS eine Ausschlussdiagnose ist, müssen andere körperliche oder psychische Erkrankungen sorgfältig abgeklärt und ausgeschlossen werden.
  • Verlauf und Prognose: Auch wenn die Krankheit schwankend verläuft, muss ersichtlich sein, dass die Einschränkungen nicht nur vorübergehend, sondern voraussichtlich dauerhaft sind.
Was sagen die Gerichte?

Zwar wird ME/CFS seit 1969 von der WHO als neurologische Krankheit klassifiziert, jedoch hat es lange Zeit keine anerkannten Fälle von Berufsunfähigkeit aufgrund von ME/CFS vor Gericht gegeben. Seit ein paar Jahren besteht eine Kehrtwende. Zuletzt gab es auch immer wieder Gerichtsurteile, welche zugunsten der Betroffenen geurteilt haben. Beispielsweise wurde im Falle einer Grundschullehrerin, die krankheitsbedingt sich während des Unterrichts nur auf eine kleine Gruppe ihrer Schüler konzentrieren konnte, betont, dass für die Feststellung der Berufsunfähigkeit keine mathematisch zwingende Gewissheit erforderlich ist, sondern ein für das praktische Leben brauchbarer Grad von Gewissheit ausreicht (vgl. OLG Hamm, Urt. v. 13.09.2023 – 20 U 371/22).

Fazit und Handlungsempfehlung

Die schwierige Nachweisbarkeit der Erkrankung sowie die bereits bestehende, anhaltende Erschöpfung erschweren es Versicherten zusätzlich, einen Antrag auf Berufsunfähigkeitsleistungen erfolgreich durchzusetzen. Einige Handlungsempfehlungen lassen sich dennoch aussprechen:

  • Frühzeitig medizinische Dokumentation sichern: Symptome und Einschränkungen sollten von Beginn an umfassend ärztlich dokumentiert werden. Es sollte ein Symptomtagebuch geführt werden, welches Auskunft über die Leistungsfähigkeit im (wenn noch möglich: Arbeits-) Alltag gibt.
  • Fachärztliche Diagnostik einholen: Spezialisten können fundierte Befunde erstellen, die bei der BU-Antragstellung entscheidend sind. Es sollten gezielt Fachzentren bzw. Spezialisten für ME/CFS aufgesucht werden.
  • Berufsunfähigkeitsversicherung auf keinen Fall kündigen: Viele Menschen kündigen in der Frühphase der Erkrankung ihre BU-Versicherung, und zwar aus finanziellen Gründen – ein folgenschwerer Fehler, da die Versicherung möglicherweise sogar im Einzelfall greift und gerade die finanziellen Risiken absichern soll.
  • Bei Antragstellung professionelle Unterstützung einholen: Der BU-Antrag bei ME/CFS ist äußerst komplex. Es sollten noch vor Antragstellung versierte Experten hinzugezogen werden, damit bestenfalls keine Ansprüche vereitelt werden.
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VEMA bringt eigenen KI-Assistenten auf den Markt http://www.asscompact.de/node/172044

Ende Juni fanden in Erfurt die VEMAtage statt, bei denen u. a. der hauseigene KI-Assistent „VAIA“ vorgestellt wurde. Im Anschluss veranstaltete der Maklerverbund ein Pressegespräch, um das vergangene Geschäftsjahr Revue passieren zu lassen und auch noch einmal über VAIA zu sprechen.

172044 8. Juli 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Es scheint nicht schlecht um die VEMA zu stehen. Der Maklerverbund aus Oberfranken veranstaltete kürzlich die VEMAtage in Erfurt, die laut offiziellen Angaben bei etwa 3.000 Teilnehmern erfolgreich verlief. Die Messe hat die VEMA auch für eine Vorstellung ihrer eigenen Initiativen genutzt, so z. B. den neuen KI-Assistenten VAIA, der Makler im Büroalltag unterstützen soll.

Am Mittwoch gab es zur Abrundung noch ein Pressegespräch mit Themen, die die VEMA aktuell beschäftigen. Anwesend waren die Vorstände Dr. Johannes Neder und Thomas Hirsch sowie der Vorstandsvorsitzende Andreas Brunner.

VEMA AI Assistant kommt

Nachdem bereits einige andere Maklerpools und -verbünde mit einem eigenen KI-Assistenten für ihre angeschlossenen Makler an den Start gegangen sind, schließt die VEMA sich mit VAIA (kurz für „VEMA AI Assistant“) an. Dabei glaubt der Verbund nach wie vor an die menschliche Beratung – VAIA soll den Makler lediglich im Alltag unterstützen, etwa bei der Vorbereitung für einen Kundentermin oder bei der weiteren Bearbeitung, wenn beim Kundengespräch Absprachen getroffen wurden. So erklärte Thomas Hirsch im Gespräch etwa, dass VAIA auch auf der Smartwatch bedienbar ist und man darüber schon auf dem Weg von der Haustür zum Auto zurück dem KI-Assistenten Informationen und Ergebnisse aus dem Termin mitteilen könne. Dadurch können sofort die nächsten Schritte angestoßen werden.

Weiterhin wird VAIA auch im Auto verfügbar sein, so z. B. über Apple CarPlay. Die Android-Version ist bereits in der Entwicklung. So könne man sich bspw. im Auto noch einmal briefen lassen, was als Nächstes im Büro ansteht.

Ein wesentlicher Bestandteil von VAIA ist die Integration sämtlicher Daten und Tools des Maklerverwaltungsprogramms VEMAoffice. Die Informationen daraus bilden die Grundlage für VAIA. So könne VAIA etwa auch auf den im MVP verfügbaren Leistungsvergleich zugreifen.

Aktuell ist VAIA noch nicht uneingeschränkt verfügbar, sondern laufe bislang noch auf einer Testumgebung – man wolle ein solches Tool nicht zeitgleich für alle angeschlossenen Makler öffnen, aufgrund technischer Anfangsschwierigkeiten, die ein derartiger Launch immer mit sich bringt. Man arbeite aber daran, VAIA so bald wie möglich allen Maklern zur Verfügung zu stellen.

VEMA wächst beachtlich

Beim Thema Geschäftsentwicklung konnte die VEMA viel Positives berichten. Das EBIT ist auf 9 Mio. Euro vor Steuern deutlich gestiegen – die Umsatzbeteiligung für die Eigentümer (also die angeschlossenen Makler) in Höhe von 17 Mio. Euro ist hier bereits abgezogen. Der Gesamtumsatz ist um 24% auf 68,5 Mio. Euro gestiegen.

Beachtlich ist auch das Wachstum bei der Anzahl der Partnerbetriebe. 2025 konnte man 362 neue VEMA-Partner dazugewinnen, wodurch der Verbund die Marke von 5.000 geknackt hat. Insgesamt sind nun 5.036 Partnerbetriebe der VEMA angeschlossen mit insgesamt 35.000 Mitarbeitern. (mki)

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„Digitalisierung und Regulierung ziehen neue DKM-Aussteller an“ http://www.asscompact.de/node/172042

Die DKM 2026 trifft auf eine Branche im Wandel. Andreas Wollermann, Vertriebsleiter beim Messeveranstalter bbg, spricht über neue Aussteller, veränderte Erwartungen an Fachmessen und die Frage, warum persönliche Beratung trotz Digitalisierung und KI an Bedeutung gewinnt.

172042 8. Juli 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement Ein Interview mit Andreas Wollermann, Head of Growth & Sales bei der bbg Betriebsberatungs GmbH
Herr Wollermann, wie hat sich die DKM in den vergangenen Jahren verändert?

Die DKM hat sich deutlich verändert. Denn die Leitmesse ist heute stärker Arbeitsplattform als klassische Messe. Makler kommen vorbereitet zur DKM. Sie schauen sich das Kongressprogramm an und planen, mit welchen Ausstellern sie sprechen wollen. Es geht nicht mehr um Werbegeschenke, sondern um konkrete Gespräche, fachlichen Austausch und neue geschäftliche Ansätze.

Das heißt, die Fachbesucher kommen heute gezielter zur Messe?

Definitiv. Viele Makler bereiten ihren Messebesuch inzwischen sehr genau vor. Sie informieren sich vorab über Kongresse, Themen und Gesprächspartner. Dadurch entstehen deutlich fokussiertere und qualitativ bessere Gespräche als noch vor einigen Jahren. Für Aussteller wird deshalb immer wichtiger, die richtigen Makler zu erreichen und nicht nur möglichst viele Kontakte zu sammeln.

Verändern sich damit auch die Erwartungen der Aussteller an die Fachmesse?

Ja. Der Blick verschiebt sich von der reinen Menge der Kontakte hin zur Qualität der Gespräche. Entscheidend ist künftig weniger, wie viele Makler an einem Stand waren. Wichtiger wird, ob die richtigen Makler dort waren. Aussteller müssen deshalb stärker darüber nachdenken, wie sie auftreten, wie offen sie in die Kommunikation gehen und wie sie relevante Zielgruppen schon vor der Messe erreichen. Die DKM wird dadurch stärker zu einem Ort für passgenaue Vernetzung und konkrete Geschäftsgespräche.

Das heißt: Alle relevanten Player der Branche sind wieder als Aussteller mit dabei?

Ja, die großen Marktteilnehmer sind alle wieder mit dabei. Gleichzeitig sehen wir viele neue Aussteller auf der DKM. Gerade aufgrund regulatorischer Veränderungen, etwa rund um das Altersvorsorgedepot oder die GKV-/GoÄ-Reform, kommen Unternehmen zur Messe, die man dort vor einigen Jahren noch nicht erwartet hätte. Das zeigt, wie stark sich der Markt derzeit bewegt und wie wichtig der Austausch innerhalb der Branche geworden ist.

Aus welchen Bereichen kommen die neuen Aussteller?

Die neuen Aussteller kommen aus sehr unterschiedlichen Bereichen. Die Bandbreite reicht von der GKV über Pools bis hin zu Fondsanbietern und Unternehmen aus dem KI-Bereich. Es lässt sich also nicht auf eine Sparte reduzieren. Entscheidend ist vielmehr: Viele Anbieter sehen einzig die DKM als Ort, um mit relevanten Maklern in den Austausch zu kommen.

Welche Themen bewegen Aussteller derzeit besonders stark?

Ein großes Thema ist aktuell die Sichtbarkeit. Viele Versicherer und Dienstleister beschäftigen sich damit, wie sie künftig wahrgenommen werden und wie sie Makler überhaupt noch erreichen. Die Kommunikation verlagert sich zunehmend auf Social Media. Gleichzeitig reicht es nicht mehr aus, nur Produktdetails zu präsentieren. Entscheidend wird stärker die Frage, welchen Mehrwert eine Zusammenarbeit insgesamt bietet. Versicherer müssen heute stärker als Partner auftreten – nicht nur als Produktgeber.

Außerdem sehe ich einen klaren Trend zur Spezialisierung. Viele Anbieter richten ihre Kommunikation gezielter auf bestimmte Zielgruppen aus, statt möglichst alle anzusprechen. Zusammen mit den Neuausstellern zeigt das, dass der Markt breiter, digitaler und spezialisierter wird.

Welche Trends wirken aktuell im Versicherungsvertrieb besonders stark?

Abgesehen von den bereits genannten regulatorischen Veränderungen verändert sich der Vertrieb gerade stark, weil viele Abschlüsse künftig digital erfolgen werden. Manche Produkte werden sich einfach per Klick abschließen lassen. Gerade deshalb wird die persönliche Beratung aber nicht weniger wichtig. Im Gegenteil: Makler müssen künftig noch stärker Orientierung geben. Sie müssen einordnen, welche Lösung wirklich passt. Technologie kann das unterstützen, aber nicht ersetzen. Entscheidend bleibt das Gespräch zwischen Menschen.

Welche Rolle spielt dabei künstliche Intelligenz?

KI kann Prozesse beschleunigen und Informationen leichter verfügbar machen. Sie kann aber keine echte Beziehung zum Kunden aufbauen. Beratung lebt von Vertrauen, Erfahrung und Empathie. In einer schnellen und komplexen Welt brauchen Kunden jemanden, der Zusammenhänge erklärt und Entscheidungen einordnet. Genau darin liegt künftig der Mehrwert des Maklers.

Muss sich damit auch die Ansprache der Kunden verändern?

Versicherungsvertrieb über Angst funktioniert immer weniger. In der Vergangenheit ging es oft darum, Risiken möglichst drastisch darzustellen. Das wird künftig nicht mehr funktionieren. Viele Menschen erleben ohnehin Unsicherheit, Krisen und wirtschaftlichen Druck. Beratung sollte deshalb nicht zusätzliche Angst erzeugen, sondern Sicherheit und Stabilität geben.

Welche Antworten gibt die DKM 2026 auf all diese Veränderungen?

Die DKM 2026 bringt genau die Menschen zusammen, die diese Veränderungen gestalten müssen: Versicherer, Makler, Pools, Dienstleister und neue Technologieanbieter. Gerade in einer Zeit, in der sich Beratung, Kommunikation und Kundenerwartungen verändern, wird dieser persönliche Austausch wichtiger.

Hinzu kommt, dass die DKM viele Zukunftsthemen bewusst früh aufgreift. Das sieht man etwa an Formaten wie der Young DKM, dem Jungmakler Award oder Initiativen wie der FemSurance. Die DKM versucht, Entwicklungen nicht erst abzubilden, wenn sie bereits etabliert sind, sondern Themen früh sichtbar zu machen und Diskussionen anzustoßen. Die DKM soll damit nicht nur Marktplatz der Branche sein, sondern auch Ort für Orientierung in einem Markt, der sich gerade grundlegend verändert.

Lesen Sie auch: Versicherungsmakler 2.0: Digital sichtbar, analog unersetzlich

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Steuerliche Benachteiligung von selbst genutztem Immobilien http://www.asscompact.de/node/172038

Wer hierzulande eine Immobilie zur Selbstnutzung erwirbt, kommt steuerlich deutlich schlechter weg als im Falle einer Vermietung. Eine Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) zeigt, dass in sechs untersuchten Vergleichsländern das Steuerrecht die Selbstnutzung begünstigt.

172038 8. Juli 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Deutschland hat im europäischen Vergleich eine sehr niedrige Wohneigentumsquote auf, was wiederum negative Konsequenzen hat für die private Altersvorsorge und eine gleichmäßigere Vermögensverteilung. Doch nicht nur mangelndes Eigenkapital hält viele Menschen davon ab, Wohneigentum zu erwerben. Die neue Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) identifiziert die ungleiche Besteuerung als einen zentralen, aber im öffentlichen Diskurs oft unterschätzten Grund für die niedrige Eigentumsquote. So sind Eigenheimbesitzer in Deutschland gegenüber Vermietern steuerlich schlechter aufgestellt. Wer zum Beispiel eine Wohnung in einer Metropole für 300.000 Euro kauft und selbst einzieht, verliert gegenüber einem Vermieter innerhalb von 15 Jahren etwa 87.000 Euro. Dies geht aus einer neuen Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) hervor. Im Rahmen der Analyse haben die IW-Experten die steuerliche Behandlung von selbst genutztem Wohneigentum und vermieteten Immobilien in Deutschland und sechs europäischen Vergleichsländern beleuchtet.

Die Rendite auf das eingesetzte Kapital beträgt in diesem Beispiel fast 9% für Vermieter, für Selbstnutzer sind es 6%. Der Grund: Vermieter können ihre Immobilie steuerlich abschreiben und Kosten wie Kreditzinsen und Instandhaltung geltend machen. Für Selbstnutzer ist dies nicht möglich. Außerhalb der Metropolen beträgt der Steuernachteil zwischen 40.000 und 50.000 Euro.

Deutschland als Sonderfall im europäischen Vergleich

Deutschland geht laut IW-Institut damit einen Sonderweg. In allen sechs Vergleichsländern begünstige das Steuerrecht die Selbstnutzung – etwa durch niedrigere Kaufnebenkosten für Eigennutzer oder eine höhere Besteuerung der Vermietung, wie es vom IW Institut heißt.

In den Niederlanden erreichen Selbstnutzer mit rund 12% eine fünfmal höhere Rendite als Vermieter. In Frankreich fällt die Rendite von Selbstnutzern gut zwei Prozentpunkte höher aus als die von Vermietern, in Österreich ist es knapp ein Prozentpunkt mehr. In Deutschland hingegen erzielen Vermieter im Durchschnitt mit rund 7% die höchste Rendite aller ausgewerteten Länder, Selbstnutzer die niedrigste.

Steuerliche Benachteiligung von selbst genutztem Immobilien

Laut IW-Institut zeige sich das an der Wohneigentumsquote: In keinem anderen Land der Europäischen Union leben so wenige Menschen in den eigenen vier Wänden wie hierzulande. 2022 betrug die Quote in Deutschland lediglich 44% – im EU-Schnitt sind es rund 70%.

Mehr Menschen zu Wohneigentum verhelfen

„Wohneigentum ist Vermögensaufbau und Altersvorsorge in einem – mit einem Freibetrag bei der Grunderwerbsteuer für Selbstnutzer könnte der Staat das fördern“, erklärt IW-Immobilienexperte Michael Voigtländer. Eine Verschlechterung der steuerlichen Rahmenbedingungen für Vermieter sei dagegen keine zielführende Lösung. „Viele Menschen träumen vom Eigenheim – doch anders als in vielen anderen europäischen Ländern legt der deutsche Staat ihnen dabei Steine in den Weg“, so Voigtländer weiter.

Zur Methodik

Die Berechnung geht von einer Investition in Höhe von 300.000 Euro in eine Bestandsimmobilie aus, zu 80% fremdfinanziert. Zusätzlich unterstellt sie Sanierungs- und Renovierungskosten in Höhe von 36.000 Euro. Sie berücksichtigt zudem typische Erwerbsnebenkosten (hier am Beispiel Nordrhein-Westfalens) sowie die aktuellen Zinskonditionen. Die Mietrendite – also das Verhältnis von Jahresanfangsmiete zu Kaufpreis – liegt im Standardbeispiel bei 4%; für die Metropolenberechnung legt die Analyse die tatsächlichen regionalen Mietrenditen auf Basis von rund 865.000 Inseraten (Mietwohnungen) und 345.000 Inseraten (Eigentumswohnungen) der Value AG für das Jahr 2025 zugrunde. Die Jahresmiete entspricht der Wohnkostenersparnis des Selbstnutzers. Im Standardbeispiel wachsen die Mieten jährlich um 1%, die Immobilienwerte um 3%. Die Haltedauer liegt bei 15 Jahren.

Weitere Informationen unter iwkoeln.de.

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HDI überarbeitet Kfz-Tarif http://www.asscompact.de/node/172036

Die HDI Versicherung hat ihren Kfz-Tarif zur Jahresmitte überarbeitet. Änderungen wurden sowohl in der privaten als auch in der gewerblichen Absicherung gemacht. Zudem gibt es Neuerungen für Halter von E-Fahrzeugen.

172036 8. Juli 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die HDI Versicherung hat zur Jahresmitte ihren Kfz-Tarif optimiert. Die Neuerungen gelten seit dem 01.07.2026. Zu den wichtigsten Überarbeitungen gehört die Erweiterung der Produktlinie Motor Premium, erklärt der Versicherer. So wurde die Frist für die Neu- und Kaufpreisentschädigung von 36 auf 48 Monate angehoben. Zudem wurde im Privattarif die Eigenschadendeckung auf dem eigenen Grundstück von 100.000 auf 200.000 Euro angehoben.

Auch für Elektro- und Hybridfahrzeuge gibt es Anpassungen: Für Tierbiss- und Kurzschlussfolgeschäden beim Akku erstattet HDI in der Produktlinie Motor Premium künftig bis zu 40.000 Euro.

Bei optionalen „Schutzbrief-Baustein“ erstattet der Versicherer ab sofort 70 Euro pro Tag für Mietwagen-Kosten. Unverändert bleibt dabei der HDI Mobilitätsschutz ab der Haustür, so der Versicherer. Auch Fahrer, die nur zwei Kilometer vom eigenen Wohnsitz entfernt mit dem Auto liegen bleiben, können die Leistungen in Anspruch nehmen.

Für Gewerbekunden haben sich Änderungen in der Produktvariante „Kleinflotte“ ergeben: Künftig können auch Krafträder und Wohnmobile versichert werden. (js)

Weitere Meldungen zu neuen Versicherungslösungen und Anpassungen bei bestehenden Produkten finden Sie in unserem Bereich „Assekuranz“.
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Künstlersozialversicherung: Abgabe steigt im Jahr 2027 auf 5% http://www.asscompact.de/node/172012

Der Beitrag zur Künstlersozialversicherung steigt im kommenden Jahr leicht auf 5,0%. Nach der Senkung 2026 auf 4,9% bewegt er sich damit weiter auf stabilem Niveau.

172012 8. Juli 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Im kommenden Jahr wird der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung 5,0% betragen. Das teilt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales mit. Nach der leichten Absenkung auf 4,9% im Jahr 2026 liegt der Beitrag damit wieder auf dem stabilen Niveau der Vorjahre 2023 bis 2025.

„Angesichts des aktuell schwierigen wirtschaftlichen Umfelds ist das ein gutes Ergebnis. Die finanzielle Stärkung der Künstlersozialversicherung bleibt perspektivisch eine wichtige Aufgabe. Dabei nehmen wir insbesondere die zunehmend digitale Verwertung künstlerischer und publizistischer Werke in den Blick“, erklärt Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas.

Über die Künstlersozialversicherung sind derzeit rund 185.000 selbstständige Künstlerinnen und Künstler sowie Publizistinnen und Publizisten als Pflichtversicherte in der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung abgesichert. Sie tragen – analog zu abhängig Beschäftigten – die Hälfte ihrer Sozialversicherungsbeiträge. Die verbleibende Hälfte wird durch einen Bundeszuschuss in Höhe von 20% sowie durch die Künstlersozialabgabe der Unternehmen finanziert, die künstlerische und publizistische Leistungen verwerten (30%).

Die Künstlersozialabgabe wird als Umlage erhoben. Bemessungsgrundlage sind sämtliche Entgelte, die im Laufe eines Kalenderjahres an selbstständige Künstlerinnen und Künstler sowie Publizistinnen und Publizisten gezahlt werden. (bh)

 

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Immobilien: Kaufmarkt befindet sich auf Erholungskurs http://www.asscompact.de/node/172032

Trotz geopolitischer und wirtschaftlicher Unsicherheiten ist der Immobilienkaufmarkt im zweiten Quartal 2026 stabil geblieben. Dies zeigen Daten des ImmoScout24 WohnBarometer. Stabile Bauzinsen stützen die Nachfrage nach Wohneigentum vor allem in den Metropolen und im ländlichen Raum.

172032 8. Juli 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

ImmoScout24 hat Ergebnisse des aktuellen WohnBarometer für das zweite Quartal 2026 präsentiert. Demnach hat sich der Kaufmarkt zuletzt positiv entwickelt. So sind die Angebotspreise für Eigentumswohnungen auf Erholungskurs geblieben: Bestandswohnungen weisen den zweithöchsten Jahrespreisanstieg seit der Zinswende auf, die Preise für Neubauwohnungen befinden sich wieder auf dem Niveau von 2022.

„Der Kaufmarkt zeigt im zweiten Quartal eine klare Stabilisierung. Stabile Bauzinsen stützen die Nachfrage, besonders in den Metropolen und im ländlichen Raum. Gleichzeitig wird deutlich: Werthaltigkeit, Lage und der Zustand einer Immobilie bleiben entscheidend für die Kaufentscheidung“, erklärt Dr. Gesa Crockford, Geschäftsführerin von ImmoScout24.

Stabile Kaufnachfrage

In den acht größten deutschen Städten hat sich das Suchaufkommen gegenüber dem Vorquartal leicht um 2% erhöht. Im Umland der Metropolen zeigt sich die Nachfrage mit einem leichten Rückgang von 1% nahezu stabil. Das Interesse in kreisfreien Städten weist einen leichten Rückgang um 2% auf. Die größte Dynamik lässt sich erneut im ländlichen Raum beobachten, wo die Nachfrage im Quartalsvergleich um 3% zulegt.

 

Immobilien: Kaufmarkt befindet sich auf Erholungskurs

 

Preise für Bestandswohnungen legen leicht zu

Die Angebotspreise für Bestandswohnungen haben deutschlandweit im zweiten Quartal 2026 um 1,0% zugelegt auf 2.645 Euro pro Quadratmeter. Im Jahresvergleich beträgt die Zunahme 3,9%, das ist der zweithöchste Jahresanstieg seit der Zinswende 2022. Damit bewegen sich die Angebotspreise nur noch 4,0% unter der bisherigen Höchstmarke aus dem ersten Quartal 2022.

Unter den acht deutschen Metropolen gab es in Hamburg (+0,9%) und in München (+0,7%) die stärksten Preiszuwächse innerhalb eines Quartals. Mit 5.400 Euro bzw. 8.346 Euro pro Quadratmeter zählen beide Städte bereits zu den teuersten Wohnungsmärkten hierzulande. Deutlich verhaltener war die Entwicklung der Kaufpreise in Berlin und Düsseldorf, wo die Angebotspreise jeweils um 0,3% zugelegt haben. Im Jahresvergleich gab es in Köln mit 5,2% die stärkste Preiszunahme. Dahinter folgen Leipzig mit einem Anstieg um 4,7% und Berlin mit einem Plus von 4,6%. Stuttgart weist mit einem Wachstum von 0,6% die geringste Preisdynamik auf.

Stabile Preisentwicklung bei Neubauwohnungen

Die Angebotspreise für Neubauwohnungen in Deutschland haben im zweiten Quartal 2026 wieder das Preisniveau vor der Zinswende erreicht. Mit 4.168 Euro pro Quadratmeter liegen sie nahezu auf dem Niveau des dritten Quartals 2022. Die Preisentwicklung ist weniger dynamisch als bei den Bestandswohnungen: Gegenüber dem Vorquartal steigen die Preise um 0,7%, im Jahresvergleich um 2,3%.

Die günstigste Metropole Leipzig (5.417 Euro pro Quadratmeter) verzeichnet die stärkste Preisentwicklung innerhalb eines Quartals (+1,2%). Es folgen Frankfurt am Main (+0,9%) und Hamburg (+0,8%). Hier kosten Neubauwohnungen nun über 7.000 Euro pro Quadratmeter. In München fällt der Anstieg mit 0,3% am geringsten aus. Leipzig führt auch im Jahresvergleich die Preisentwicklung mit einem Wachstum von 5,0% an. Hinter der sächsischen Metropole rangieren Hamburg (+4,0%) und Köln (+3,4%) auf den Rängen 2 und 3. Wie auch im Bestand lässt sich in Stuttgart im Jahresvergleich eine verhaltene Preisentwicklung bei Neubauwohnungen feststellen (+1,8%).

 

Immobilien: Kaufmarkt befindet sich auf Erholungskurs

 

Einfamilienhäuser: Bestand entwickelt sich robuster als Neubau

Die Angebotspreise für Einfamilienhäuser im Bestand haben im zweiten Quartal 2026 um 0,3% auf 2.939 Euro pro Quadratmeter zugelegt. Im Jahresvergleich liegt das Plus bei 3,3%. Die Preise für Neubauhäuser haben im Quartalsvergleich mit 0,9% zwar etwas stärker zugelegt und landen bei 3.957 Euro pro Quadratmeter. Im Jahresvergleich fällt die Preisentwicklung laut ImmoScout24 WohnBarometer mit +1,9% jedoch moderater aus als bei Einfamilienhäusern im Bestand.

Unter den Metropolen ergibt sich ein gemischtes Bild: Bei Bestandshäusern beträgt der Anstieg in Hamburg 2,4%, in Leipzig 1,9% und in München 1,7% die stärkste Jahrespreisdynamik auf. Bei Neubauhäusern verzeichnet Berlin mit einem Plus von 4,4% den höchsten Anstieg innerhalb eines Jahres, gefolgt von Hamburg mit einem Plus von 2,7%.

Mehr energetisch schwache Einfamilienhäuser auf dem Markt

Wie aus einer Langzeitauswertung von ImmoScout24 hervorgeht, hat der Anteil von Einfamilienhäusern mit den Energieeffizienzklassen G und H am Angebot deutlich zugenommen. In Regionen mit starker Nachfrage hat mittlerweile fast jedes dritte angebotene Einfamilienhaus die beiden niedrigsten Energieeffizienzklassen (32%). Vor zehn Jahren war es noch jedes vierte Einfamilienhaus (25%). In Gegenden mit geringer Nachfrage hat sich der Angebotsanteil energetisch schwacher Häuser im selben Zeitraum von 32 auf 37% erhöht.

Informationen zur Auswertung gibt es im Medienbereich von ImmoScout24. (tik)

Weitere News rund um die Themen Immobilien und Baufinanzierung finden Sie in der Rubrik „Immobilien“.
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Wer haftet bei Ölspur-Unfall auf der Nürburgring Nordschleife? http://www.asscompact.de/node/172010

Das Landgericht Koblenz hatte zu entscheiden, wie ein Unfall auf der Nordschleife des Nürburgrings haftungsrechtlich zu bewerten ist, wenn ein Fahrzeug Öl verliert und ein nachfolgendes Fahrzeug verunfallt. Im Fokus stand dabei auch die Bedeutung der Richtgeschwindigkeit.

172010 8. Juli 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Das Landgericht (LG) Koblenz hat sich mit der Frage befasst, wie ein Unfall auf der Nordschleife des Nürburgrings im Rahmen einer Touristenfahrt haftungsrechtlich zu bewerten ist. Im Mittelpunkt stand dabei, ob die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h auch auf der Rennstrecke maßgeblich ist und ob der Verursacher einer Ölspur den gesamten Schaden des nachfolgenden Fahrzeugs ersetzen muss.

Unfallhergang auf der Nordschleife: Porsche prallt gegen Schutzplanke

Im zugrunde liegenden Fall befuhr ein Porsche die Nordschleife hinter einem BMW. Während der Fahrt verlor der BMW Motoröl, das die Fahrbahn verunreinigte. Der nachfolgende Porsche geriet auf der Ölspur ins Schleudern, drehte sich und prallte gegen die linke Schutzplanke. Die Porschefahrerin bezifferte ihren Gesamtschaden auf 101.645,20 Euro. Der Haftpflichtversicherer des BMW-Fahrers regulierte hiervon 65.292,44 Euro. Streitig war, ob der Beklagte aufgrund des Ölverlusts für den gesamten Schaden haften muss. Nicht aufklären ließ sich, mit welcher Geschwindigkeit der Porsche unterwegs gewesen war.

Landgericht: Teilweise Haftung und Anforderungen an den „Idealfahrer“

Das Landgericht sprach der Klägerin einen weiteren Zahlungsanspruch in Höhe von 16.022,92 Euro zu. Im Übrigen müsse sie jedoch 20% ihres Schadens selbst tragen.

Nach Auffassung des Gerichts konnte die Klägerin nicht nachweisen, dass sie sich wie ein sogenannter „Idealfahrer“ verhalten habe. Voraussetzung hierfür sei, dass die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h eingehalten werde. Da nicht bewiesen werden konnte, dass der Porsche mit dieser Geschwindigkeit unterwegs war, sei dieser Nachweis nicht gelungen.

Darüber hinaus äußerte das Gericht Zweifel daran, ob ein Idealfahrer die Ölspur möglicherweise früher hätte erkennen und den Unfall vermeiden können. Im Rahmen der nach § 17 StVG vorzunehmenden Haftungsabwägung sei deshalb auch die einfache Betriebsgefahr des klägerischen Fahrzeugs zu berücksichtigen. Diese liege vor, wenn sich die typischen Gefahren des Betriebs eines Kraftfahrzeugs verwirklichen.

Zur Begründung verwies das Gericht auf einen Hinweisbeschluss des Oberlandesgerichts Koblenz vom 19.01.2023 (Az. 12 U 1933/22). Danach komme es auf der Nordschleife regelmäßig zu Ölverlusten und den damit verbundenen Gefahren für nachfolgende Fahrzeuge. Gleichzeitig seien sowohl sportliches Fahren mit dem Risiko eines Kontrollverlusts als auch besonders langsames Fahren mit der Gefahr von Auffahrunfällen durch schnellere Fahrzeuge mit erheblichen Risiken verbunden.

Nach Auffassung des Landgerichts stellt ein Ölverlust auf der Nordschleife daher keinen derart außergewöhnlichen Umstand dar, dass die Betriebsgefahr des auf der Ölspur verunfallten Fahrzeugs vollständig zurücktritt. Entsprechend komme eine vollständige Haftung des Verursachers nicht automatisch in Betracht. (bh)

LG Koblenz, Urteil vom 11.06.2026 – Az. 5 O 212/24, noch nicht rechtskräftig

 

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PKV-Beitragsstabilität: Viele Tarife verschlechtern sich im Rating http://www.asscompact.de/node/172024

MORGEN & MORGEN hat wieder sein jährliches Beitragsstabilitätsrating in der PKV veröffentlicht. Das Fazit sorgt nicht gerade für gute Stimmung. Die durchschnittliche Beitragsanpassung steigt wieder auf ein Niveau wie vor Einführung der Unisex-Tarife, was die Bewertungen stärker ins Mittelmaß rückt.

172024 7. Juli 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Steigende Beitragsanpassungen prägen weiterhin den Markt der privaten Krankenversicherung – sie erreichen aktuell wieder ein Niveau wie vor Einführung der Unisex-Tarife. Diese Entwicklung schildert das neue PKV-Beitragsstabilitätsrating von MORGEN & MORGEN, das jährlich veröffentlicht wird. Tatsache ist demnach: Auch unter angepassten Benchmarks verschiebt sich die Sterneverteilung weiter von den Höchstbewertungen in Richtung der mittleren und unteren Bewertungssegmente. 322 Tarife erreichen dennoch weiterhin vier oder fünf Sterne. Das sei ein Beleg dafür, dass Beitragsstabilität weiterhin möglich ist.

Der wesentliche Treiber der Beitragsentwicklung bleiben die steigenden Leistungsausgaben. Zusätzlich beeinflusst werden könnte dieser Trend durch die geplante GOÄ-Novellierung.

Wie entwickeln sich die Beitragsanpassungen?

Die durchschnittlichen Beitragsanpassungen (BAP) in der PKV sind weiter angestiegen. Im aktuellen Ratingjahrgang liegt die durchschnittliche Anpassung bei 4,88% und damit deutlich über dem Vorjahreswert von 3,54%, so MORGEN & MORGEN. Der Anstieg fällt fast doppelt so stark aus wie in den beiden Vorjahren und erreicht wieder ein Niveau, das zuletzt vor Einführung der Unisex-Tarife im Jahr 2012 zu beobachten war (damals rund 4,7%).

 

PKV-Beitragsstabilität: Viele Tarife verschlechtern sich im Rating

 

Zu den wesentlichen Einflussfaktoren zählen die weiter steigenden Behandlungskosten infolge des medizinischen Fortschritts, die allgemeinen Kostensteigerungen im Gesundheitswesen sowie die Inflation. Hinzu kommt die Bestandsalterung durch die steigende Lebenserwartung der Versicherten. Beitragsanpassungen infolge weiterer Rechnungszinsabsenkungen dürften dagegen nur noch eine untergeordnete Rolle spielen.

Wie beitragsstabil sind die Tarifkombinationen?

Für den Ratingjahrgang 2026 hat MORGEN & MORGEN insgesamt 1.130 PKV-Tarifkombinationen bewertet. Um die Aussagekraft des Ratings langfristig zu erhalten, wurden die Benchmarks für den aktuellen Ratingjahrgang um 1,25 Prozentpunkte angehoben – deutlich stärker als in den beiden Vorjahren (jeweils 0,5 Prozentpunkte). Hierbei wurde der Verlauf der durchschnittlichen Beitragsanpassungen als Orientierung herangezogen.

 

PKV-Beitragsstabilität: Viele Tarife verschlechtern sich im Rating

 

Im aktuellen Ratingergebnis erreichen 154 Kombinationen fünf Sterne, 168 vier Sterne. Weitere 314 Tarifkombinationen bilden die Drei-Sterne-Kategorie. 321 Tarifkombinationen werden mit zwei Sternen und 173 Tarifkombinationen mit einem Stern bewertet. Damit liegt noch knapp ein Drittel im sehr guten bis ausgezeichneten Bereich, ebenfalls knapp ein Drittel befindet sich inzwischen im Mittelfeld, während rund 43% bereits dem unteren Bewertungssegment zuzuordnen sind.

Welche Entwicklung zeigen die Ratingergebnisse?

Die Gesamtzahl der bewerteten Tarifkombinationen steigt leicht von 1.118 auf 1.130. Gleichzeitig sinkt die Zahl der Höchstbewertungen weiter. Besonders deutlich zeigt sich die Entwicklung im unteren Bewertungssegment: Die Zahl der Ein- und Zwei-Sterne-Tarife steigt am stärksten an. Der Effekt, dass nach der Einführung der Unisex-Tarife zunächst ausschließlich junge, neu kalkulierte Tarife auf dem Markt waren, deren Beitragsanpassungen erwartungsgemäß gering ausfielen, ist inzwischen verpufft, erläutert MORGEN & MORGEN. In den ersten Ratingjahrgängen seit der Unisex-Einführung fielen die durchschnittlichen Beitragsanpassungen zunächst sehr gering aus und stiegen nur langsam an. Die Rating-Benchmarks wurden daher eine Weile beibehalten. Erst in den letzten beiden Jahren wurden die Benchmarks geringfügig angepasst. In diesem Jahr war nun erstmalig eine deutlichere Anpassung der Benchmarks notwendig, um auf die Marktgegebenheiten mit deutlich gestiegenen Beitragsanpassungen zu reagieren.

Auch wenn bei den Stellschrauben des Ratings die Marktentwicklung berücksichtigt wird, ist über die Jahre eine Verschlechterung der Sterneverteilung zu erkennen, was die Situation der zunehmenden Beitragsanpassungen widerspiegelt. (mki)

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Lebenserwartung in Deutschland erreicht neuen Höchststand http://www.asscompact.de/node/172026

Hierzulande ist die durchschnittliche Lebenserwartung bei Geburt für Frauen und Männer im Jahr 2025 gegenüber dem Vorjahr auf neue Höchstwerte gestiegen. Laut Statistischem Bundesamt betrug die Lebenserwartung für Frauen 83,6 Jahre und für Männer 79,1 Jahre.

172026 7. Juli 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die durchschnittliche Lebenserwartung bei Geburt in Deutschland hat sich im vergangenen Jahr gegenüber dem Vorjahr erhöht. So lag sie im Jahr 2025 für Frauen bei 83,6 Jahren und für Männer bei 79,1 Jahren. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, stieg die Lebenserwartung damit im Vergleich zum Vorjahr bei Frauen um knapp zwei Monate und bei Männern um etwa drei Monate. Für beide Geschlechter ergeben sich damit neue Höchstwerte. Nach Rückgängen in der Coronazeit haben sich die Werte im Vergleich zum Jahr 2022 für Frauen und Männer deutlich erhöht. Frauen haben seitdem statistisch betrachtet etwa neun Monate hinzugewonnen, Männer fast 13 Monate.

Lebenserwartung der 65-Jährigen steigt ebenfalls

Auch für ältere Menschen nahm die Lebenserwartung weiter zu: im Vergleich zu 2024 um etwa einen zusätzlichen Monat bei den Frauen und ungefähr zwei zusätzliche Monate bei den Männern. Im Jahr 2025 lag die noch verbleibende Lebenserwartung von 65-jährigen Frauen somit bei 21,2 Jahren, für 65-jährige Männer bei 18,2 weiteren Lebensjahren. Dies entspricht einem durchschnittlich erreichbaren Lebensalter von 86,2 Jahren bei den Frauen und 83,2 Jahren bei den Männern, wie die Statistiker weiter mitteilne. Für Männer in diesem Altersbereich bedeutet dies im Jahr 2025 somit ebenfalls einen neuen Höchststand. Die noch verbleibende Lebenserwartung der 65-jährigen Frauen war vor Beginn der Coronapandemie bereits etwas höher (21,3 Jahre bzw. 86,3 Jahre als durchschnittlich erreichbares Alter im Jahr 2019).

Menschen in Baden-Württemberg weiterhin mit höchster Lebenserwartung

Für die Bundesländer wird die Lebenserwartung für Dreijahreszeiträume angegeben. Hier fällt im aktuellen Zeitraum (2023/2025) die Lebenserwartung bei Geburt in Baden-Württemberg sowohl bei den Frauen mit 84,4 Jahren wie auch bei den Männern mit 80,3 Jahren am höchsten aus. Baden-Württemberg weist laut Destatis schon seit Längerem unter allen Bundesländern die höchste Lebenserwartung bei Geburt auf. Die niedrigsten Werte gelten nach wie vor für Frauen im Saarland mit 82,0 Jahren sowie für Männer in Sachsen-Anhalt mit 76,4 Jahren. Die größte geschlechtsspezifische Abweichung in der Lebenserwartung zugunsten der Frauen weist mit mehr als sechs Jahren Mecklenburg-Vorpommern auf. Die geringsten Unterschiede gibt es in Baden-Württemberg und im Saarland. (tik)

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Ferienimmobilien: Das sind Deutschlands teuerste Ferienorte http://www.asscompact.de/node/172023

Ein Urlaubsdomizil an der Nordsee oder ein Ferienhaus in den Bergen? Das Immobilienportal immowelt hat die Angebotspreise von Häusern in 68 Ferienorten hierzulande ausgewertet. Eine Rangliste zeigt, welche Standorte die höchsten Quadratmeterpreise aufweisen.

172023 7. Juli 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Beim Erwerb einer Ferienimmobilie in Deutschland ist insbesondere die Lage ausschlaggebend für den Preis. Das Immobilienportal immowelt hat die durchschnittlichen Angebotspreise von Häusern in 68 Ferienorten hierzulande beleuchtet. Wie das Ranking zeigt, ist es an der Küste am teuersten. Die Nordseeinseln und allen voran Sylt liegen in der Rangliste der teuersten Ferienorte an vorn. Ferienimmobilien in Berglage sind zwar auch kostspielig, reichen aber an die Spitzenwerte von Sylt nicht heran. kommt keine Alpengemeinde heran. Das zeigt ein aktuelles immowelt Ranking der durchschnittlichen Angebotspreise von Häusern in 68 deutschen Ferienorten.

„Sylt ist bei Ferienimmobilien eine eigene Liga – hier werden die höchsten Preise in Deutschland aufgerufen“, erklärt Theo Mseka, CEO von immowelt. „Die teuersten Ferienorte liegen klar an der Nordsee. In den Alpen sind vor allem die Gemeinden am Tegernsee gefragt, an die Preise auf Sylt reichen sie aber nicht heran. Nach oben ist der Markt dabei offen. Für die exklusivsten Objekte werden Preise nahe der Zehn-Millionen-Marke aufgerufen.“

Teures Pflaster Kampen auf Sylt

An der deutschen Küste weisen die Nordseeinseln die höchsten Häuserpreise auf. Unangefochten an der Spitze liegt Kampen auf Sylt mit durchschnittlich 24.327 Euro pro Quadratmeter für ein Haus. Es folgen die ebenfalls auf Sylt gelegenen Gemeinden Wenningstedt-Braderup (14.941 Euro) und Sylt (12.225 Euro). Die höchsten Preise am Meer außerhalb Sylts müssen Käufer auf Norderney einplanen, und zwar 11.594 Euro pro Quadratmeter für ein Haus. Der teuerste Ostsee-Ort Travemünde kommt auf 5.504 Euro und landet somit nicht in den Top 10.

Die kostspieligsten deutschen Ferienorte am Meer für den Hauskauf
  • Platz 1: Kampen (Sylt) mit 24.327 Euro pro Quadratmeter
  • Platz 2: Wenningstedt-Braderup (Sylt) mit 14.941 Euro pro Quadratmeter
  • Platz 3: Sylt (Sylt) mit 12.225 Euro pro Quadratmeter
  • Platz 4: List auf Sylt mit 11.668 Euro pro Quadratmeter
  • Platz 5: Norderney mit 11.594 Euro pro Quadratmeter
  • Platz 6: Hörnum (Sylt) mit 8.114 Euro pro Quadratmeter
  • Platz 7: Nebel (Amrum) mit 7.137 Euro pro Quadratmeter
  • Platz 8: Wittdün auf Amrum mit 6.415 Euro pro Quadratmeter
  • Platz 9: Borkum mit 6.010 Euro pro Quadratmeter
  • Platz 10: Wyk auf Föhr mit 5.565 Euro pro Quadratmeter
Die teuersten Standorte in den Bergen

In den Alpen werden laut Auswertung von immowelt die höchsten Hauspreise rund um den Tegernsee abgerufen. Hotspot ist Rottach-Egern mit 12.684 Euro pro Quadratmeter, gefolgt von den Gemeinden Tegernsee mit 12.530 Euro und Kreuth mit 10.683 Euro. Seelage, Bergpanorama und die Nähe zu München lassen die Preise dort deutlich steigen. Klassische Bergorte wie Garmisch-Partenkirchen folgen mit 7.416 Euro pro Quadratmeter mit etwas Abstand. An die Spitzenwerte von Sylt kommt aber keine Alpengemeinde heran.

Gemeinde in der Alpenregion mit den höchsten Preisen für Häuser
  • Platz 1: Rottach-Egern mit 12.684 Euro pro Quadratmeter
  • Platz 2: Tegernsee mit 12.530 Euro pro Quadratmeter
  • Platz 3: Kreuth mit 10.683 Euro pro Quadratmeter
  • Platz 4: Bad Wiessee mit 10.326 Euro pro Quadratmeter
  • Platz 5: Gmund am Tegernsee mit 7.876 Euro pro Quadratmeter
  • Platz 6: Garmisch-Partenkirchen mit 7.416 Euro pro Quadratmeter
  • Platz 7: Breitbrunn am Chiemsee mit 6.974 Euro pro Quadratmeter
  • Platz 8: Gstadt am Chiemsee mit 6.631 Euro pro Quadratmeter
  • Platz 9: Chiemsee mit 6.631 Euro pro Quadratmeter
  • Platz 10: Prien am Chiemsee mit 6.197 Euro pro Quadratmeter
Besonders exklusive Objekte am Meer und in den Bergen

Bei besonders luxuriösen Immobilien fallen die Quadratmeterpreise teils deutlich höher aus, wie einige exklusive Häusern und Wohnungen zeigen, die aktuell auf immowelt.de angeboten werden.

 

Ferienimmobilien: Das sind Deutschlands teuerste Ferienorte

 

Darunter befindet sich ein historisches Anwesen aus dem Jahr 1776 in Keitum auf Sylt, originalgetreu saniert in Neubauqualität mit fünf Zimmern, 254,5 m² Wohnfläche, 2.000 m² Grundstück für 9,95 Mio. Euro. In Westerland auf Sylt wird ein Penthouse mit direktem Meerblick in restaurierter historischer Bäderstilvilla angeboten. Mit vier Zimmern und 169 m² Wohnfläche kostet es rund 3,25 Mio. Euro.

Wen es eher in die Berge zieht, kann ein denkmalgeschütztes Bauernhaus mit See- und Bergblick, 11 Zimmern und 282 m² Wohnfläche sowie einem 3.100 m² großen Grundstück für 9,6 Mio. Euro erwerben. Rund 6 Mio. Euro kostet eine Wohnung in Rottach-Egern mit direktem Seeblick und Zugang zur Badebucht und fünf Zimmern auf 236 m² Wohnfläche.

Günstigere Alternativen am Meer und in den Bergen

Deutlich günstiger kommt der Hauskauf in den Bergen in Isny im Allgäu mit 3.555 Euro pro Quadratmeter sowie in Bad Hindelang mit 4.124 Euro. An der Küste bilden die Wurster Nordseeküste mit 1.440 Euro und Esens mit 1.691 Euro pro Quadratmeter bezahlbare Alternativen.

Über die Auswertung

Datengrundlage für die Berechnung der Kaufpreise waren auf immowelt.de inserierte Angebote in 68 ausgewählten deutschen Ferienorten. Die mittels hedonischer Verfahren errechneten Werte geben die durchschnittlichen Quadratmeterpreise von Häusern (Einfamilienhäuser, 600 m² Grundstücksfläche, 5 Zimmer, Baujahr zwischen 1945 und 1970) sowie von Wohnungen (75 m², 3 Zimmer, 1. Stock, Baujahr 1990er-Jahre) zum 01.06.2026 wieder. Es handelt sich um Angebots-, keine Abschlusspreise. Weitere Infos auf immowelt.de.

Bildquelle Foto im Text: © Mogck+Partner

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Immobilienmaklerquote ist gestiegen http://www.asscompact.de/node/172020

Im zweiten Quartal 2026 sind bundesweit mehr Eigentumswohnungen über Immobilienmakler angeboten worden als in den ersten drei Monaten des Jahres. Laut einer Auswertung von Sprengnetter hat sich die Quote auf 67% erhöht. Auf einem ähnlich hohen Niveau lag sie zuletzt vor zwei Jahren.

172020 7. Juli 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Der Anteil der Immobilien, die deutschlandweit über einen Immobilienmakler bei ImmoScout24 vermarktet wurden, ist im zweiten Quartal 2026 auf 67% gestiegen. Im Vergleich zum Vorquartal und dem Vorjahresquartal hat sich die Quote um jeweils 2 Prozentpunkte erhöht. Auf einem ähnlich hohen Niveau lag sie zuletzt im zweiten Quartal 2024.

„Gerade in einem Markt, in dem Preisvorstellungen der Verkäuferinnen und Verkäufer und die tatsächliche Zahlungsbereitschaft der Käuferinnen und Käufer sorgfältig zusammengebracht werden müssen, ist eine fundierte Markt- und Preiseinschätzung entscheidend“, erklärt Christian Sauerborn, Chefanalyst bei Sprengnetter. „[Immobilien]Maklerinnen und Makler übernehmen dabei eine wichtige Schnittstellenfunktion: Sie ordnen Angebotspreise realistisch ein, kennen die lokale Nachfrage und begleiten die Preisfindung im Verkaufsprozess. Dass die Maklerquote nach dem Tiefstand von 61% Ende 2024 wieder deutlich gestiegen ist, zeigt, wie relevant professionelle Vermarktung in einem komplexen Marktumfeld bleibt.“

Unterschiede in den größten Städten

In den Metropolen hierzulande fällt die Immobilienmaklerquote unterschiedlich aus. In Berlin wurden 71% der Eigentumswohnungen von Immobilienmaklern inseriert. In Leipzig waren es sogar 73%. Besonders stark im Quartalsvergleich zugelegt hat der Anteil in Dortmund, und zwar von 61% auf 70%. Stuttgart wies eine Immobilienmaklerquote von 68% auf. Stuttgart bewegt sich weiterhin über dem deutschlandweiten Durchschnitt, der Anteil an Wohnungen, die über Immobilienmakler vermittelt werden, ist jedoch im Quartalsvergleich am stärksten unter den zehn größten Städten gesunken, nämlich um 3 Prozentpunkte. Am niedrigsten ist die Immobilienmaklerquote mit 58% in Köln. Zugleich verzeichnete die Stadt im Jahresvergleich den stärksten Rückgang (–5 Prozentpunkte). (tik)

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Produktneuerungen von Canada Life, INTER und Zurich http://www.asscompact.de/node/172019

Zur Jahresmitte waren die Versicherer fleißig in der Produktschmiede zugange. AssCompact stellt einige der Neuerungen vor, darunter neue Ruhestand-Portfolios der Canada Life, Anpassungen im Bereich PKV von der INTER sowie Änderungen in der BU von der Zurich.

172019 7. Juli 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Canada Life hat drei neue Ruhestand-Portfolios auf den Markt gebracht. Zielgruppe sind Menschen, die ihren Renteneintritt in Aussicht haben oder kurz davorstehen. Die Portfolios Keyridge Ruhestand Defensiv, Keyridge Ruhestand Ausgewogen und Keyridge Ruhestand Chance stehen Kunden in der fondsgebundenen Rentenversicherung Flexibler Kapitalplan exklusiv über den hauseigenen Investment-Partner Keyridge Asset Management zur Verfügung, so Canada Life.

Die Investmentstrategie der Portfolios wurde auf die unterschiedlichen Bedürfnisse von Menschen in der gesamten Ruhestandsphase zugeschnitten, erklärt der Versicherer. So gibt es neben einer lebenslangen Rente auch eine vorgezogene Teilverrentung. Besonders flexibel ist die Möglichkeit des individuellen Entnahmeplans, erklärt Canada Life. Hierfür können Kunden je nach Bedarf regelmäßig oder einmalig Kapital entnehmen. Zudem gibt es günstige Bedingungen zum Vererben und Schenken.

Die Ruhestand-Portfolios setzen auf eine ausgewogene Investmentstrategie, die sowohl Renditechancen als auch stabile Erträge berücksichtigt. Je nach Anlagementalität fließen rund 35%, 55% oder 77% in Aktien. Dies wird ergänzt durch eine defensive Einkommensstrategie, Aktien mit geringer Volatilität und inflationsindexierte Anleihen, um die Anlageziele zu unterstützen und das Anlagevermögen der Kunden insbesondere für Entnahmen und Vererbung zu schützen.

INTER Krankenversicherung erweitert PKV-Tarifsystem

Die INTER Krankenversicherung AG hat ihr Tarifsystem in der privaten Krankenversicherung (PKV) ausgebaut. Seit Monatsanfang ist das Tarifsystem INTER QualiMed in der zusätzlichen Selbstbehaltsstufe von 2.400 Euro erhältlich und ergänzt damit die bisherigen Selbstbehaltsstufen von 300, 600 und 1.200 Euro. Die Neuerung soll mehr Wahlmöglichkeiten und Flexibilität für Kunden und Vertriebspartner schaffen, so der Versicherer.

Die neue Selbstbehaltsstufe wird in die bestehenden Tariflinien integriert und ergänzt das Angebot ohne strukturelle Änderungen. Die Einführung gilt für das Neugeschäft als auch für tarifliche Umstellungen ab dem 01.07.2026. Das Tarifsystem INTER QualiMed ist in den Leistungsstufen Basis, Exklusiv und Premium erhältlich.

Beitragsstabilität bis Ende 2027

Ein weiterer Vorteil der neuen Tarife ist laut eigenen Aussagen des Versicherers, dass die Rechnungsgrundlagen bereits auf Basis der Kalkulation zum 01.01.2027 erstellt wurden und auf Basis dessen für die neuen Selbstbehaltsstufen eine Beitragsstabilität bis mindestens Ende 2027 gilt.

Im Zuge der Änderungen hat die INTER auch die Versicherungsbedingungen des Tarifs INTER QualiMed Premium angepasst. Leistungen wie die Kryokonservierung bei keimzellschädlichen Therapien, Soziotherapie, erweiterte Rooming-In-Leistungen, höhere Zahnstaffeln sowie ambulante Transportkosten bei bescheinigter Gehunfähigkeit wurden nun schriftlich in den AVB verankert. Viele der Leistungen wurden zwar bereits zuvor übernommen, die AVB-Anpassungen schaffen jedoch mehr Transparenz und verbessern die Vergleichbarkeit des Tarifs, so die INTER.

Zurich nimmt Änderungen an BU vor

Die Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG hat zur Jahresmitte den Leistungsumfang ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) weiterentwickelt. Beispielsweise wurden die Versicherungsbedingungen um eine Absicherung bei schweren Krankheiten erweitert. Künftig erhalten Versicherte eine befristete Rente für 18 Monate, wenn klar definierte Krankheitsbilder und Schweregrade eintreten – darunter Krebs, Herzinfarkt und Schlaganfall. Dabei ist es unerheblich, ob bereits eine Berufsunfähigkeit vorliegt.

Für Selbstständige und Freiberufler gelten künftig erweiterte Regelungen zur Umorganisation. Bislang wurde bei schon bestimmten Kammerberufen auf eine Prüfung zur Umorganisation verzichtet, nun sind Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte und Apotheker hinzugekommen. Gleichzeitig werden Anforderungen vereinfacht; so wird künftig etwa auf formale Voraussetzungen wie einen akademischen Abschluss verzichtet.

Mehr Flexibilität und vereinfachte Anerkennung

In der Vertragsgestaltung und im Leistungsfall sind die Bedingungen praxisnäher ausgestaltet worden. Steigt die gesetzliche Regelaltersgrenze in der deutschen Rentenversicherung, kann die Versicherungsdauer um diesen Zeitraum verlängert werden. Diese Regelung gilt künftig auch für Mitglieder von Versorgungswerken und für Beamte.

Zudem können Untersuchungen im Leistungsfall künftig auch im Ausland erfolgen, sofern sie nach den in Deutschland üblichen medizinischen Standards durchgeführt werden. Des Weiteren wird das vereinfachte Anerkenntnis einer Berufsunfähigkeit bei Vorliegen einer unbefristeten, vollen Erwerbsminderungsrente der deutschen Rentenversicherung nun auch für Mitglieder von berufsständischen Versorgungswerken bei Vorliegen einer vollständigen Berufsunfähigkeit im Versorgungswerk angewandt.

Anpassungen bei Zahlungsschwierigkeiten

Bei Zahlungsschwierigkeiten können Versicherte ab sofort eine Stundung bereits nach einem Jahr statt nach bisher zwei Jahren Beitragszahlung in Anspruch nehmen. Auf Stundungszinsen wird verzichtet. Die maximale Dauer der Beitragsstundung wird von bisher 24 Monaten auf bis zu 36 Monaten in Zeiten der Elternzeit ausgeweitet. Es gibt auch neue Voraussetzungen für eine Stundung: Es muss eine Restbeitragszahlungsdauer von 24 bzw. 36 Monaten vorhanden sein. Weitere Stundungen sind nur zulässig, wenn alle zuvor gestundeten Beiträge vollständig nachgezahlt wurden. Wurden Leistungen zur finanziellen Entlastung herabgesetzt, ist eine erneute Stundung frühestens 36 Monate nach der letzten Stundung möglich. (js)

Weitere Meldungen zu neuen Versicherungslösungen und Anpassungen bei bestehenden Produkten finden Sie in unserem Bereich „Assekuranz“.
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ALLCURA gründet Assekuradeur im Bereich Marine http://www.asscompact.de/node/172017

Die ALLCURA Versicherungs-AG gründet einen Assekuradeur für den maritimen Sektor. Mit der ALLCURA Assecuradeur GmbH & Co. KG reagiere der Spezialversicherer nach eigenen Angaben auf die steigende Nachfrage nach Versicherungslösungen in Spezialsparten.

172017 7. Juli 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die ALLCURA Versicherungs-Aktiengesellschaft geht mit einem spezialisierten Assekuradeur im Bereich Marine an den Start. Ziel ist, Maklern ein flexibles und zugleich unabhängiges Angebot bereitzustellen. Mit der neuen Einheit reagiere ALLCURA auf die steigende Nachfrage nach maßgeschneiderten Versicherungslösungen in Spezialsparten, wie es in der Pressemitteilung heißt. Im unabhängigen Assekuradeur-Markt, vor allem im maritimen Sektor, bestehe nach Rückmeldung der Vertriebspartner des Hamburger Spezialversicherers ein hoher Bedarf. Die neue Einheit soll sich auf die Entwicklung und Zeichnung innovativer Deckungskonzepte für Transport-, Fracht- und Spezialrisiken konzentrieren. Der operative Start soll im laufenden Geschäftsjahr erfolgen.

Die ALLCURA wird dabei nicht als Risikoträger für den Assekuradeur fungieren, aber ihre Expertise als Erstversicherer einbringen. Die Kooperationspartner der ALLCURA können das Angebot als Kapazitätsgeber oder Nachfrager für alle Vertriebskanäle nutzen.

Die Datensicherheit und Daten-Compliance seien DORA-konform und entsprächen den Vorgaben an einen Risikoträger, wie es vom Unternehmen heißt. „Mit der Gründung unseres Marine-Assekuradeurs schaffen wir eine Manufaktur, die Flexibilität, höchste fachliche Expertise und Marktnähe vereint. Unser Anspruch ist es, Versicherungsmaklern ein verlässlicher und vor allem unabhängiger Partner zu sein, um gemeinsam nachhaltige Lösungen für komplexe Risiken zu entwickeln“, erläutert Jörg Conradi, Vorstandsvorsitzender der ALLCURA Versicherungs-Aktiengesellschaft. (tik)

Weitere News rund um Neugründungen, Kooperationen und Übernahmen im Maklermarkt finden Sie in unserer Rubrik „Management & Vertrieb“.

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Wie deine Kindheit deine Beratung beeinflussen kann http://www.asscompact.de/node/172015

Jennifer Brockerhoff ist Finanzberaterin mit mehr als 25 Jahren Branchen­erfahrung und erweitert mit ihrer Marke FeelingFinance® die klassische Finanzberatung um ihre psychologische Dimension – und bringt diese Perspektive auch in ihre Jungmakler-Kolumne „Geldgeschichten“ ein.

172015 7. Juli 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement Artikel von Jennifer Brockerhoff von Brockerhoff Finanzberatung

Bevor du deine ersten Kunden beraten hast, hattest du bereits zwanzig Jahre Finanzausbildung hinter dir. Nur nannte das niemand so. Es hieß: Familienalltag.

Am Esstisch wurde entweder über Geld geschwiegen oder es war ein omnipräsentes Gesprächsthema, direkt oder unterschwellig mit demselben Unterton. War Geld eher knapp, schwangen ungute Gefühle wie Scham mit. Eine unbeschwerte finanzielle Kindheit bringt häufig eine Leichtigkeit rund um Geldthemen mit sich.

Ganz gleich, wie deine Geldgeschichte aussieht, sie sitzt mit dir im Beratungsgespräch, und das meist unbewusst. Das ist keine Schwäche. Das ist Neurologie.

Unser Gehirn greift in unklaren Situationen auf das zurück, was es kennt. Jedes Gespräch über Geld löst etwas in uns aus, auch wenn die Oberfläche sachlich bleibt. Wenn ein Kunde sagt: „Ich möchte kein Risiko eingehen“, geht es meist um mehr als eine Anlageklasse. Dahinter steckt eine Geschichte. Vielleicht Verwandte, die in einer Finanzkrise alles verloren haben. Vielleicht eine Familie, in der Reichtum grundsätzlich verdächtig war.

Das Problem dabei: Wer die eigene Geldgeschichte nicht reflektiert, hört beim Kunden vor allem sich selbst. Monkey see, monkey do – so lernen Primaten. Und so lernen Menschen, was Geld für sie bedeutet, wie viel aus ihrer Sicht angemessen ist und ob man laut oder leise damit umgeht. Gefühle spielen dabei eine wichtige Rolle, die die Finanzwelt gerne ausblendet und noch zu selten adressiert. Dabei können genau diese als Wegweiser für einen besseren Umgang mit Finanzthemen dienen.

Über Geld spricht man nicht

Besonders häufig zeigt sich das als Geldscham. Kunden, die gelernt haben, dass über Geld nicht gesprochen wird, bringen diese Stille mit ins Gespräch. Und Berater, die dasselbe gelernt haben, erkennen sie nicht, weil es sich so normal anfühlt. Geldscham ist kein Randphänomen. In einer Welt, in der das Leben teurer wird und Erbschaften und Schenkungen für viele nicht zu erwarten sind, wiegt sie schwerer als je zuvor. Sie berührt das Gefühl von Zugehörigkeit: ob ich dazugehöre, ob ich genug bin, ob ich das Recht habe, hier zu sitzen. Wer das im Gespräch nicht spürt, verliert den Kunden nicht durch ein schlechtes Angebot. Sondern weil das Gespräch so unangenehm war, dass Nichtstun sich besser anfühlt als wiederzukommen.

Die gute Nachricht: Es braucht keine Therapie, um den eigenen Geldmustern auf die Spur zu kommen. Drei Fragen reichen für den Anfang:

  • Was hat Geld in meiner Familie bedeutet?
  • Welche Sätze über Geld habe ich als Kind gehört und welche wurden bewusst vermieden?
  • Was löst ein Gespräch über großes Vermögen in mir persönlich aus?

Wer diese Fragen kennt, kann sich im Beratungsgespräch bewusst zurücknehmen. Nicht als Technik, sondern weil echter Raum für den Kunden erst entsteht, wenn der eigene innere Kommentar leiser wird.

Fachwissen schafft Kompetenz. Selbstkenntnis schafft Vertrauen. Und Vertrauen ist die Basis, die nachhaltige Kundenbeziehungen trägt.

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Änderungen im Vorstand der WERTGARANTIE SE http://www.asscompact.de/node/172014

Zum 01.09.2026 wird Dr. Adam Melski in den Vorstand der Wertgarantie SE berufen. Er verantwortet zum Start die Bereiche „Kundenmanagement“ und „Customer Experience Management“ aus dem Ressort von Konrad Lehmann, der Ende 2026 aus dem Vorstand des Spezialversicherers ausscheidet.

172014 7. Juli 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die Wertgarantie SE baut ihre Führung aus. Mit Wirkung zum 01.09.2026 tritt Dr. Adam Melski in den Vorstand des Spezialversicherers ein. Die Berufung des neuen Vorstandsmitglieds soll die strategische Weiterentwicklung der Wertgarantie Group unterstützen. Melski ist seit über 15 Jahren in der Versicherungsbranche tätig. Der promovierte Wirtschaftsinformatiker mit langjähriger Führungserfahrung an der Schnittstelle zu Kunden ist spezialisiert auf digitale und agile Transformation im Versicherungssektor.

Im Vorstand wird Melski die Verantwortung für die Bereiche „Kundenmanagement“ sowie „Customer Experience Management“ aus dem bisherigen Ressort von Konrad Lehmann übernehmen. Lehmann wird zum 31.12.2026 geplant aus dem Vorstand der WERTGARANTIE SE ausscheiden und den Übergangsprozess eng begleiten

Zum 01.01.2027 wird der Bereich „Informationstechnologie“ von Udo Buermeyer folgen, der sich künftig wieder auf seine übergreifenden Aufgaben als Finanzvorstand des Konzerns konzentrieren wird. (tik)

News über weitere personelle Veränderungen lesen Sie in der Rubrik „Personen“.

Bild: © Wertgarantie

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Nachbarschaftsstreit: Bambushecke bleibt in voller Höhe bestehen http://www.asscompact.de/node/171970

Streit um Bambus unter Nachbarn: Das OLG Frankfurt stellt klar, dass auch eine über sechs Meter hohe Bambushecke zulässig ist, wenn Grenzabstände eingehalten werden. Eine Höhenbegrenzung gibt es im hessischen Recht nicht automatisch. Das Urteil folgt einer Zurückweisung durch den BGH.

171970 7. Juli 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Abstand und Höhe von Hecken sorgen im Nachbarschaftsrecht immer wieder für Streitigkeiten. Im vergangenen Jahr befasste sich etwa der Bundesgerichtshof (BGH, Az: V ZR 185/23) mit einer Klage rund um eine Bambushecke. Dieser hat den Fall nach einer Grundsatzentscheidung zur weiteren Klarstellung zurück an das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main verwiesen. Und dieses hat nun entschieden: Eine über 6 m hohe Bambushecke, die den vorgeschriebenen Grenzabstand einhält, muss demnach nicht zurückgeschnitten werden. Das Hessische Nachbarrecht sieht grundsätzlich keine Höhenbegrenzung für eine Heckenbepflanzung vor, sofern die Grenzabstände eingehalten werden. Auch die aus dem Gebot der nachbarlichen Rücksichtnahme abgeleitete Schwelle einer ungewöhnlich schweren und nicht mehr hinnehmbaren Beeinträchtigung war nach dem Ergebnis der Ortsbesichtigung im konkreten Fall nicht überschritten.

Kein Verstoß gegen Grenzabstände oder Höhenbegrenzung

Die beiden Parteien sind Nachbarn und streiten über einen Anspruch auf Rückschnitt einer Bambusanpflanzung, hilfsweise über eine Wuchsobergrenze von 3 m. Die Bambushecke wurde 2018 gepflanzt und hatte zwischenzeitlich eine Höhe von mindestens 6 bis 7 m erreicht. Der Kläger wollte zugleich eine Überarbeitung des Zauns und den Ersatz eines Mietausfallschadens in Höhe von 14.400 Euro.

Das zunächst mit dem Fall befasste Landgericht verurteilte die Beklagte zum Rückschnitt des Bambus auf 3 m und wies die Klage im Übrigen ab. Die Beklagte ging in Berufung vor das OLG und dieses entschied: Ein Anspruch auf Rückschnitt bestehe nicht. Negative Einwirkungen einer Grundstücksbenutzung seien nur dann als Eigentumsbeeinträchtigung anzusehen, wenn sie gegen eine Rechtsnorm verstießen, die den Inhalt des Eigentumsrechts im Interesse des Nachbarn beschränke.

Die Beklagte habe nicht gegen die gesetzlichen Vorgaben über Grenzabstände und eine Höhenbegrenzung verstoßen. Der Bambus falle unter den Begriff der Hecke im Sinne des Nachbarrechts; der heckentypische Dichtschluss als Höhen- und Seitenbegrenzung liege vor. Der bei einer Wuchshöhe von über 2 m geltende Grenzabstand von 0,75 m sei eingehalten. Eine Höhenbegrenzung sei dem Hessischen Nachbarrecht für Pflanzen, die diesen Abstand einhielten, nicht zu entnehmen.

Treu und Glauben im Nachbarrecht: Keine unzumutbare Beeinträchtigung

Das aus dem Grundsatz von Treu und Glauben folgende Gebot gesteigerter gegenseitiger Rücksichtnahmepflichten komme nur zum Tragen, wenn ein über die gesetzliche Regelung hinausgehender billiger Ausgleich der widerstreitenden Interessen dringend geboten erscheine.

Eine nicht mehr hinzunehmende Beeinträchtigung könne bei einer „erdrückenden Wirkung“ vorliegen, wenn für den Nachbarn das Gefühl des „Eingemauertseins“ entstehe. Im Rahmen der Ortsbesichtigung habe der Senat den Eindruck gewonnen, dass die optischen Wirkungen deutlich unterhalb der rechtlich maßgeblichen Schwelle einer erdrückenden und dominierenden Wirkung blieben. Eine ungewöhnlich schwere und unerträgliche Beeinträchtigung habe sich nicht feststellen lassen. (bh)

OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 01.07.2026 – Az. 17 U 132/22

 

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Stimmung unter Immobilienfinanzierern bricht ein http://www.asscompact.de/node/172013

Laut BF.Quartalsbarometer hat sich die Stimmung unter den gewerblichen Immobilienfinanzierern im zweiten Quartal 2026 deutlich verschlechtert. So fallen die Einschätzung, was Finanzierungsbedingungen und Neugeschäft angeht, negativer aus als noch im ersten Quartal.

172013 6. Juli 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die Stimmung unter den gewerblichen Immobilienfinanzierern ist im zweiten Quartal 2026 eingebrochen. Dies zeigt das neue BF.Quartalsbarometer, das die BF.direkt AG in Kooperation mit dem Handelsblatt Research Institute erstellt hat. Der Barometerwert ist auf von –9,74 auf –25,97 Punkte gefallen. Ein solch negativer Wert signalisiert eine stark eingeschränkte Finanzierungsbereitschaft. Die Befragung fand vom 08.06. bis 16.06.2026 statt.

Laut Befragung haben sich viele wesentliche Parameter negativ entwickelt. So gab fast die Hälfte der Befragten (46,15%) an, dass sich die Finanzierungsbedingungen im Vergleich zum Vorquartal verschlechtert hätten. Im ersten Quartal waren es nur etwa 27%. Auch die Entwicklung des Neugeschäfts fällt negativer aus. Anders als im ersten Quartal, als kein Befragter von einem sinkenden Neugeschäft berichtet, sind es nun rund 23%. Auch die Entwicklung der Kreditvolumina geht abwärts: Über alle Institutsgrößen hinweg lässt ich eine Zunahme kleinerer Kredite unter zehn Mio. Euro und eine Abnahme größerer Finanzierungen in der Spanne 50 bis 100 Mio. Euro und über 100 Mio. Euro beobachten.

Verschiebungen gab es auch beim Zustandekommen von Kreditentscheidungen. Fast 27% (+17,82 Prozentpunkte) der Befragten gaben an, Kreditentscheidungen seien größtenteils von der Risikoabteilung beeinflusst worden. Größtenteils vom Neugeschäftsbereich beeinflusst waren hingegen überhaupt keine Kreditentscheidungen (–7,69 Prozentpunkte).

„Die Ergebnisse sind vor allem mit dem Iran-Krieg und seinen Folgen zu erklären. Der Energiepreisschock wirkt inflationserhöhend, was wiederum die Angst vor steigenden Zinsen nach sich zieht. Dies trifft auf eine Branche, die sich seit dem starken Zinsanstieg 2022 ohnehin in einer fragilen Situation befindet“, erklärt Professor Dr. Steffen Sebastian, Inhaber des Lehrstuhls für Immobilienfinanzierung an der IREBS und wissenschaftlicher Berater des BF.Quartalsbarometers.

Francesco Fedele, CEO der BF.direkt AG, fügt hinzu: „Die letzte Quartalsbarometerbefragung lief ganz zu Beginn des Irankonfliktes. Viele Finanzierer reagierten zunächst gelassen. Diese Gelassenheit ist aber im Verlauf des Q2 verschwunden und hat zum Einbruch der Stimmung und damit des Barometers geführt.“

„Zu den weiteren zentralen Ergebnissen der Befragung zählt, dass der Wettbewerb zwischen den Instituten um gute Finanzierungen eher abnimmt, wie 26,92% der Befragten angaben. Im ersten Quartal waren es noch 5,88%. Zugenommen hat hingegen die Quote der NPLs: Der Anteil der Befragten, der von einem Anstieg berichtete, wuchs von 18,18 auf 30,77%. Beide Teilergebnisse passen zu der negativen Entwicklung im zweiten Quartal“, erläutert Dr. Sven Jung, Director Economic Analysis & Financial Planning beim Handelsblatt Research Institute. (tik)

Weitere Meldungen rund um das Thema Baufinanzierung und den Immobilienmarkt finden Sie in unserer Rubrik „Immobilien“.
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„Das Aufgabenprofil in der Baufi-Beratung wird sich verändern“ http://www.asscompact.de/node/172011

Technologischer Wandel auch in der Baufinanzierung: Kreditentscheidungen in wenigen Minuten, KI-gestützte Prozesse und automatisierte Abläufe verändern auch die Rolle der Berater. Wie Vermittler von KI und einer neuen Sofortentscheidung profitieren und wie es um die Rolle persönlicher Beratung steht.

172011 6. Juli 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement Interview mit Florian Tenbusch, Geschäftsführer der Prohyp GmbH
Herr Tenbusch, am Baufinanzierungsmarkt beschleunigt sich der technologische Wandel massiv. Kreditentscheidungen sind mittlerweile in wenigen Minuten möglich, KI hat Einzug gehalten. Wie tiefgreifend sind die Entwicklungen auch im Vergleich zu anderen Bereichen der Finanzbranche?

Wir erleben eine Phase, in der die Baufinanzierung technologisch zu anderen Finanzprodukten aufschließt. Während einfache Konsumentenkredite bereits seit Jahren digital vergeben werden, war die Baufinanzierung aufgrund ihrer Komplexität immer deutlich sperriger und zeitintensiver. Gerade mithilfe von KI lassen sich diese zeitintensiven und manuellen Prozesse, zum Beispiel in der Objekt­bewertung oder der Bonitätsprüfung, mittlerweile massiv beschleunigen oder vollständig automatisieren. Insgesamt ist die Baufi-Bearbeitung in vielen Teilschritten hochgradig repetitiv. Und hier bietet der Einsatz von KI natürlich enorme Potenziale – für uns als Plattformanbieter, aber auch für unsere mehr als 500 Kreditgeber.

Die Baufinanzierung gilt aufgrund ihrer Komplexität als Bereich, bei dem persönliche Beratung zähl. Hat das angesichts der technologischen Entwicklung noch Gültigkeit?

Absolut, die Baufinanzierung wird auch in Zukunft „People Business“ bleiben. Die durchschnittliche Darlehenssumme liegt derzeit bei 343.000 Euro. Für solche Summen verschulden sich Menschen nicht mal einfach so. Sie brauchen und wollen einen emotionalen Anker, der sie bei dieser Entscheidung begleitet. Und dieser Anker soll ein Mensch sein, der ihren Fall am besten bereits hundertfach gesehen hat.

Braucht es in Zukunft denn überhaupt noch Berater?

Ein ganz klares Ja. Aber das Aufgabenprofil wird sich verändern. Es wird in Zukunft weniger darum gehen, den besten Zins für die Anschlussfinanzierung zu finden, als darum, den Kunden bei seinem Wunsch vom eigenen Zuhause bestmöglich zu betreuen. Die Beratung von Mensch zu Mensch wird also wichtiger, alles weitere wird zunehmend automatisiert.

Die Prohyp hat gemeinsam mit der ING eine Sofortkreditentscheidung innerhalb von 30 Minuten gelauncht. Wie funktioniert das?

Die Sofortentscheidung ist das Ergebnis einer volldigitalen Prozesskette auf unserer Plattform ehyp home. Was wir – sehr vereinfacht ausgedrückt – machen: Wir nutzen öffentliche Datenquellen, KI und einen digitalen Kontoblick über eine PSD2-Schnittstelle, um ein völlig neues Vergleichsdatenset für den Kundenantrag und das jeweilige Objekt zu erstellen. Mit diesem Set lassen sich die Antragsdaten deutlich schneller validieren und anschließend von der Bank prüfen. Was früher Tage oder sogar Wochen gedauert hat, ist heute innerhalb von 30 Minuten möglich. Der Kunde bekommt noch im Beratungsgespräch Klarheit darüber, ob die Finanzierung steht.

Ist die Sofortentscheidung für alle Objektarten und Finanzierungskonstellationen möglich?

Wir rechnen zum Start damit, dass zwischen 15 und 20% aller Finanzierungen über die ING dafür infrage kommen. Das ist aber erst der Anfang: Wir werden diesen Anteil sukzessive ausbauen. Und wir möchten den Prozess auch mit anderen Kreditgebern implementieren. Wir haben das klare Ziel, mit der Sofortentscheidung einen neuen Standard innerhalb der Branche zu setzen.

Welche Vorteile bringt es für Finanzierungsberater, die den Prozess auf Ihrer Plattform nutzen?

Ein zentraler Vorteil für unsere Baufi-Partner ist, dass wir die unsichere Wartezeit zwischen der Einreichung und der Kreditentscheidung nahezu komplett auflösen. Jeder Berater kennt das: Das Finanzierungskonzept steht und der Kunde ist zufrieden, aber dann beginnt das Warten auf die Bank. In dieser Phase passiert es immer wieder, dass Kunden aus unterschiedlichen Gründen abspringen – Objekte sind plötzlich weg oder ein Wettbewerber ist einen Tick schneller. Mit dem neuen Prozess bekommt der Kunde sofort Klarheit. Das sichert den Abschluss im Fall einer positiven Prüfung ab und sorgt für mehr Zufriedenheit beim Kunden. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Zeitersparnis: Da ein Großteil des „Papierkrams“ – zum Beispiel die Unterlagenbeschaffung – nahezu komplett wegfällt, hat der Berater mehr Zeit für die eigentliche Beratung.

Sie sprechen von höherer Kundenzufriedenheit – aber wollen die Kunden überhaupt, dass bei einer finanziellen Entscheidung dieser Größe alles so schnell geht?

Der Prozess verkürzt die Wartezeit bis zur Entscheidung der Bank, nicht die Beratung durch den Finanzierungsberater im Vorfeld. Wie eben gesagt: Der Prozess ermöglicht es Beratern, mehr Zeit für die Betreuung ihrer Kunden aufzuwenden. Generell erwarten Menschen heute einfache und digitale Prozesse – da ist die Baufinanzierung keine Ausnahme. Mit der Sofortentscheidung machen wir hier nun einen großen Schritt nach vorne.

Wo kommt denn bei Ihnen KI bereits konkret zum Einsatz und wie sind die Erfahrungen?

KI wird bei uns bereits seit Längerem eingesetzt – etwa wenn es darum geht, Dokumente auszulesen oder Marktwerte einzuschätzen. Durch moderne Sprachmodelle wird die Technologie für Berater nun aber deutlich greifbarer. Wir haben bei Prohyp einen eigenen KI-Assistenten entwickelt, der tief in unsere Plattform integriert ist. Er hat Zugriff auf unser gesamtes Baufi- sowie Banken-Know-how und unterstützt den Berater bei vielen dieser zeitfressenden Alltagsaufgaben. Wir sehen bereits jetzt: Berater, die den Assistenten nutzen, arbeiten deutlich produktiver, haben mehr Abschlüsse. Die Technologie übernimmt heute mühsame Vorprüfungen oder administrative Handgriffe, für die man früher einfach viel Zeit gebraucht hat. Das sorgt für eine höhere Qualität bei der Einreichung und hält dem Berater den Rücken frei für das eigentliche Gespräch.

Und wie sieht die Zukunft aus?

Ich denke, das Thema Agentic AI wird auch in der Baufinanzierung großen Einfluss haben: KI-Agenten werden eigenständig ganze Prozessketten zwischen Marktteilnehmern auf unserer Plattform ehyp home koordinieren können. Dafür sehe ich viele Anwendungsfälle. Das wird die Effizienz im Markt noch einmal auf ein völlig neues Level heben.

Der Baufinanzierungsmarkt hat sich seit der Krise stark erholt – verläuft aber seit Mitte 2025 nahezu seitwärts. War es das erst einmal mit dem Aufschwung?

Der Markt hat sich 2025 weiter erholt und ist nochmal um 20% gewachsen auf insgesamt 240 Mrd. Euro. Aber der Großteil des Wachstums war auf das erste Halbjahr zurückzuführen. Seitdem haben wir uns auf ein monatliches Volumen von um die 20 Mrd. Euro eingependelt. Das ist sehr ordentlich und entspricht dem Niveau aus dem Jahr 2018, also einem Jahr mitten in der Niedrigzinsphase. Klar ist aber auch: Die Rückkehr der Inflationssorgen durch den Irankrieg sowie die schwache konjunkturelle Lage in Deutschland drücken auf die Leistbarkeit.

Wie blicken Sie mittelfristig auf die Entwicklung des Baufinanzierungsmarktes?

Mittelfristig bleiben die fundamentalen Treiber für unseren Markt absolut intakt. Wir haben einen massiven Wohnraummangel und es wird zu wenig gebaut. Die Politik versucht zwar gegenzusteuern, aber ob und wie schnell diese Maßnahmen greifen, bleibt abzuwarten. Gleichzeitig treibt der angespannte Mietmarkt die Menschen zum Kauf. Wenn man sich Berlin anschaut, wo die Mieten in zehn Jahren um 70% gestiegen sind, die Inflation aber nur um 26%, dann ist der Kaufmarkt für viele trotz der Zinsen die logische Alternative. Wieder spannender wird es zudem beim Thema Anschlussfinanzierung. Hier haben wir die Talsohle nach der Zinswende wohl durchschritten. Wir erwarten, dass das Segment jetzt langsam, aber stetig wieder anziehen wird. Unsere Daten zeigen vor allem mit Blick auf 2027 ein kontinuierliches Plus.

Wie sehen Sie die zukünftige Entwicklung im Vermittlermarkt?

Ich bin durchaus optimistisch, denn mit Baufinanzierung lässt sich längst wieder richtig gutes Geschäft machen. Gerade für jüngere Finanzberater halte ich das Segment Baufinanzierung für hochattraktiv. Die Beratung wird hier auch in Zukunft den Unterschied machen. Neben dem Produkt an sich gibt es für mich noch zwei weitere, strukturelle Gründe: Zum einen sorgt der demografische Wandel dafür, dass kontinuierlich mehr Vermittler altersbedingt aus dem Markt ausscheiden werden. Gleichzeitig ziehen sich Banken weiter aus der Fläche zurück und schließen mehr und mehr Filialen. Das bedeutet: Wer perspektivisch in den Bereich Baufinanzierung einsteigt, findet einen wiedererstarkten Markt mit weniger Wettbewerbern. Kurzum: Es gibt da aus meiner Sicht enorme Wachstumspotenziale in den kommenden Jahren.

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Porträtfoto: © Prohyp

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Molami Finanzberatung schließt sich der ATTIKON Gruppe an http://www.asscompact.de/node/172009

Bei der ATTIKON Gruppe gibt es Zuwachs. Ab sofort wird die Gruppe von der Molami Finanzberatung GmbH im Bereich Kreditversicherung und Forderungsmanagement verstärkt.

172009 6. Juli 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die ATTIKON Gruppe erweitert ihr Leistungsportfolio durch die Akquisition der Molami Finanzberatung GmbH, wie es in einer offiziellen Unternehmensmitteilung heißt. Das auf Kreditversicherung, Forderungsmanagement und Factoringberatung spezialisierte Unternehmen soll den Ausbau dieses Geschäftsfeldes aktiv vorantreiben.

Molami wurde 2021 in Mainz gegründet. Das Unternehmen verfügt über Erfahrung in der Konzeptionierung individueller Kreditversicherungslösungen zur Absicherung von Forderungsausfällen sowie der Strukturierung und Optimierung von Forderungsfinanzierung, insbesondere Factoring. Mit dem Zusammenschluss stärkt die ATTIKON Gruppe ihre Kompetenz in einem für mittelständische Unternehmen zunehmend wichtigen Segment und erweitert ihr Leistungsangebot um weitere spezialisierte Beratungs- und Versicherungslösungen, so ATTIKON.

Gemeinsame Plattform

Willi Darwiesh, Geschäftsführer bei Molami, erklärt, dass die Größe, die Ressourcen und die vorhandenen Strukturen der Gruppe neue Möglichkeiten für Molami eröffnen, das Geschäft weiterzuentwickeln und das Thema Kreditversicherung und Finance innerhalb der Gruppe auf eine gemeinsame Plattform zu stellen. Gleichzeitig könne man seine Expertise einem deutlich größeren Kundenkreis zur Verfügung stellen.

Künftig soll der Bereich Kreditversicherung und Finance innerhalb der ATTIKON Gruppe gezielt weiterentwickelt und auf einer gemeinsamen Plattform gebündelt werden, um sowohl bestehenden als auch neuen Kunden erweiterte Marktzugänge, einen umfassenderen Beratungsansatz und spezialisierte Lösungen zu bieten. (mki)

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Die Maklerfavoriten in der gewerblichen Sachversicherung http://www.asscompact.de/node/172007

Auch bei der gewerblichen Sachversicherung will man die richtigen Geschäftspartner an seiner Seite wissen. Mit welchen Anbietern arbeiten die Makler am meisten zusammen? Und mit wem sind sie am zufriedensten? Antworten liefert die neue Studie „AssCompact AWARD – Gewerbliches Schaden- und Unfallgeschäft 2026“.

172007 6. Juli 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement ]]>
INFITECH: Der Schlüssel zu KI liegt in den Daten http://www.asscompact.de/node/172006

INFITECH, die Dachmarke von Fonds Finanz und DEMV, treibt die Integration von Pool- und Direktgeschäft voran und setzt dabei auf den KI-gestützten Maklerverwaltungsagenten PWX. Simone Künstner und Nathan Glissmeyer erläutern, wie das den Weg für mehr Geschäft im Maklerhaus ebnet.

172006 6. Juli 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement Interview mit Simone Künstner, Chief Sales & Marketing Officer, und Nathan Glissmeyer, Chief Product & Technology Officer bei der INFITECH Gruppe
Frau Künstner, mit INFITECH entsteht eine stärker integrierte Gruppe. Gleichzeitig stehen mit dem Maklerpool Fonds Finanz und dem DEMV Deutscher Maklerverbund zwei etablierte Marken im Markt. Warum war jetzt der richtige Zeitpunkt gekommen, die Governance-Strukturen neu aufzustellen?

Simone Künstner Die Gruppe ist in den vergangenen Jahren stark gewachsen. Mit dem DEMV kam Ende 2022 ein weiterer großer Player hinzu. Gleichzeitig haben sich die einzelnen Gesellschaften historisch eigenständig entwickelt. Jede Einheit hat ihre eigene Kultur, ihre eigenen Prozesse und Systeme aufgebaut. Das ist zunächst normal. Irgendwann entstehen daraus aber Doppelstrukturen und Reibungsverluste. Genau dort setzt die neue Governance an.

Was bedeutet das konkret für die Rolle der Marke INFITECH?

SK INFITECH soll künftig stärker als Gruppenmarke sichtbar werden. Der Fokus verschiebt sich weg vom Gedanken einzelner Tochterunternehmen hin zu einem gemeinsamen Gruppenverständnis. Die Fonds Finanz und der DEMV Deutscher Maklerverbund bleiben dabei wichtige Marken mit eigener Identität. Aber nach außen soll klarer erkennbar werden, dass dahinter eine gemeinsame Struktur mit gemeinsamen technologischen und strategischen Zielen steht.

Sie kennen die Gruppe ja bereits seit vielen Jahren aus unterschiedlichen Perspektiven. Wie hat sich Ihr Weg entwickelt?

SK Ich bin seit 2015 in der Gruppe tätig und habe verschiedene Stationen durchlaufen. Dabei habe ich immer eng mit der Geschäftsführung zusammengearbeitet, strategische Schlüsselprojekte verantwortet und alle M&A-Projekte maßgeblich begleitet. Heute verantworte ich die Bereiche Vertrieb, Marketing und Maklermanagement – und damit genau die Bereiche, in denen die Integration von Fonds Finanz, DEMV und INFITECH entscheidend vorangetrieben wird.

Herr Glissmeyer, Sie kommen nicht aus der klassischen Versicherungswelt. Was bringen Sie aus Ihrem bisherigen Werdegang in die Gruppe ein?

Nathan Glissmeyer Mein Hintergrund liegt in Technologie, Produktentwicklung und digitalen Geschäftsmodellen. Ich war viele Jahre bei Amazon in verschiedenen Führungspositionen tätig, unter anderem in IT, Software, Produkt und digitalen Geschäftsbereichen. Danach folgten Stationen bei Start-ups, HolidayCheck und Friday. Diese Erfahrungen helfen mir heute. Ich schaue stark darauf, wie technische Systeme einfacher, schneller und nutzerfreundlicher werden. Genau diese Perspektive bringe ich jetzt bei INFITECH ein.

Was war Ihr erster Eindruck auf technologischer Ebene?

NG Sehr viel Kompetenz, aber auch viele Dopplungen. Historisch wurden in mehreren Gesellschaften ähnliche Funktionen aufgebaut. Das ist nachvollziehbar, wenn Unternehmen unabhängig wachsen. Gleichzeitig bremst es Geschwindigkeit und erhöht Komplexität. Moderne Technologie macht es heute deutlich einfacher, solche Strukturen zusammenzuführen.

Welche Rolle spielt Technologie inzwischen im Maklergeschäft?

SK Technologie ist heute kein Zusatz mehr, sondern eine Grundvoraussetzung. Die regulatorischen Anforderungen und Dokumentationspflichten sind in den vergangenen Jahren massiv gestiegen. Gleichzeitig erwarten Kunden schnelle Reaktionen und digitale Prozesse. Das erhöht den Effizienzdruck im Maklerhaus deutlich. Genau dort müssen wir als Maklerdienstleister Lösungen anbieten, die den Arbeitsalltag vereinfachen.

NG Der Markt befindet sich an einem Wendepunkt. Früher mussten Nutzer lernen, wie Software funktioniert. Heute entwickelt sich Software stärker in Richtung Ergebnisorientierung. Das bedeutet: Der Nutzer beschreibt, was er erreichen möchte, und das System übernimmt den Weg dorthin. Genau darin liegt das große Potenzial moderner Technologien und vor allem KI-basierter Systeme.

Steigt dadurch auch der Wettbewerbsdruck im Markt?

NG Definitiv. Die technologische Entwicklung beschleunigt sich massiv. Wer sich nicht bewegt, verliert Geschwindigkeit. Gleichzeitig wird Technologie demokratischer. Dinge, die früher überwiegend große Unternehmen umsetzen konnten, sind heute deutlich leichter verfügbar. Deshalb wird die Fähigkeit, Prozesse intelligent zu vereinfachen, zum entscheidenden Wettbewerbsfaktor.

INFITECH setzt im Maklerverwaltungsprogramm PWX inzwischen verstärkt auf KI-gestützte Anwendungen. Warum war jetzt der richtige Zeitpunkt für diesen Schritt?

SK Makler müssen immer mehr Prozesse parallel bewältigen. Genau dort setzt unser KI-basierter Maklerverwaltungsagent PWX an. Ziel ist, administrative Tätigkeiten deutlich zu vereinfachen und dadurch mehr Zeit für Beratung zu schaffen.

Welche Aufgaben übernimmt die KI konkret?

NG PWX unterstützt Nutzer, gesteuert durch Sprach- oder Texteingabe, heute bereits bei vielen Routineprozessen. Das reicht von der Aufbereitung von Dokumenten bis zur Erstellung strukturierter Kundenübersichten. Besonders wichtig ist dabei der agentische Ansatz. Das System reagiert nicht nur auf einzelne Befehle, sondern begleitet Prozesse zu­nehmend aktiv.

Was bedeutet „agentisch“ in diesem Zusammenhang?

NG Früher waren Systeme eher reaktiv. Nutzer mussten jeden einzelnen Schritt selbst anstoßen. Heute entwickelt sich PWX stärker in Richtung eines digitalen Assistenten. Das System erkennt eigenständig Zusammenhänge, bereitet Informationen vor und unterstützt bei Folgeaufgaben. Dadurch entstehen deutlich flüssigere Arbeitsabläufe.

Gibt es bereits konkrete Rückmeldungen aus dem Makleralltag?

SK Ja, sehr viele. Ein Beispiel war ein Makler, der mehrere Tarifvergleiche als PDF-Dateien in PWX geladen hat. Das System hat daraus automatisiert einen übersichtlichen Kundenvergleich erstellt. Früher hätte er diese Informationen manuell zusammenführen müssen und dadurch viel Zeit verloren.

Ein zentraler Baustein der INFITECH-Strategie ist die Verbindung von Poolgeschäft und Direkt­vereinbarungsgeschäft. Warum ist genau diese Zusammenführung für PWX so wichtig?

SK Weil die Realität im Maklermarkt genau so aussieht. Viele Vermittler arbeiten nicht ausschließlich über einen Pool oder ausschließlich über Direktanbindungen. In der Praxis existiert meistens ein Mischmodell. Genau dort setzt PWX an und führt beide Welten in einem System zusammen.

Wo liegt darin der konkrete Nutzen für Makler?

SK Der Makler erhält einen vollständigen Überblick. Viele Makler verwalten heute unterschiedliche Bestände in verschiedenen Systemen. Poolgeschäft liegt an einer Stelle, Direktanbindungen an einer anderen. Dadurch entstehen fragmentierte Datenstrukturen. Mit PWX können wir diese Trennung auflösen und bauen Schritt für Schritt das zentrale System im Maklermarkt auf, das sich als maß­geblicher Arbeitsstandard etabliert.

Also eine Art 360-Grad-Blick auf den Kunden?

SK Genau. Erst wenn sämtliche Verträge und Informationen zentral vorliegen, entsteht ein vollständiges Kundenbild. Das verbessert nicht nur die Übersichtlichkeit, sondern schafft auch die Grundlage für intelligente Analysen, Cross- und Up-Selling-Potenziale und automatisierte Prozesse.

NG Gerade aus technologischer Sicht ist das der entscheidende Hebel. KI-Agenten funktionieren am besten, wenn sie auf vollständige und konsistente Daten zugreifen können. Wenn Informationen auf verschiedene Systeme verteilt sind, entstehen Lücken. Durch die Zusammenführung von Pool- und Direktgeschäft wird PWX deutlich leistungsfähiger. Das heißt, der eigentliche Mehrwert entsteht nicht allein durch den KI-Agenten, sondern auch durch die Datenbasis dahinter.

Welche Daten sind dabei besonders relevant?

SK KI ist am Ende nur so gut wie die verfügbaren Daten. Vor allem Vertrags- und Bestandsdaten sind relevant. Entscheidend ist, dass möglichst alle Informationen zu einem Kunden zentral und auf dem aktuellen Stand der Dinge verfügbar sind. Wenn beispielsweise nur ein Teil der Verträge im System hinterlegt ist, entsteht kein vollständiges Bild. Genau deshalb ist die Zusammenführung von Poolgeschäft und Direktanbindungen so wichtig.

NG Aus technischer Sicht geht es aber nicht mehr nur um klassische Vertragsdaten. Moderne agentische Systeme arbeiten zunehmend kontextbezogen. Das bedeutet: Auch Kommunikationsverläufe, Dokumente oder Bearbeitungsstände spielen eine Rolle.

Also eine Art „Gedächtnis“ des Systems?

NG Genau. Memory-Funktionen werden immer wichtiger. Vorhandene Informationen sollte das System berücksichtigen und nicht jedes Mal neu ab­fragen. Dadurch entstehen nochmals intelligentere und kundennähere Prozesse.

Wie stellt INFITECH sicher, dass fachlich korrekte Ergebnisse entstehen?

NG Das ist einer der zentralen Punkte bei der Entwicklung. Gerade im regulierten Versicherungsumfeld reicht es nicht aus, dass ein System schnell oder komfortabel arbeitet. Die Ergebnisse müssen jederzeit fachlich belastbar und nachvollziehbar sein. Deshalb testen und prüfen wir sehr intensiv, bevor Funktionen produktiv genutzt werden können. Die Systeme unterstützen den Makler, der mit seiner Fachkompetenz für Qualität sorgt.

Besteht nicht trotzdem die Gefahr sogenannter Halluzinationen oder fehlerhafter Empfehlungen?

NG Das Thema beobachten wir natürlich sehr genau. Allerdings muss man unterscheiden: Offene KI-Systeme im Internet funktionieren anders als spezialisierte Anwendungen in klar definierten Prozessen. Unsere Systeme arbeiten innerhalb konkreter Regeln, Workflows und fachlicher Leitplanken. Dadurch lässt sich das Risiko deutlich reduzieren. Die Beratung erfolgt weiterhin durch den Makler, der als „Human in the Loop“ die Entscheidungen trifft.

Und wie verändert diese technische Entwicklung die Rolle des Maklers?

SK Die Rolle des Maklers verändert sich deutlich. Triviale und administrative Tätigkeiten werden zunehmend automatisiert oder spürbar vereinfacht. Gerade dadurch rückt die eigentliche Stärke des Maklers bzw. Beraters stärker in den Fokus: Orientierung zu geben, komplexe Entscheidungen einzuordnen, Vertrauen aufzubauen und Kunden ganzheitlich zu beraten. Denn je besser die Entscheidungsqualität, desto größer die Bedeutung derjenigen, die dafür Verantwortung tragen.

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Bayerische stellt Geschäftsführung der BOAM neu auf http://www.asscompact.de/node/172005

Die Versicherungsgruppe die Bayerische baut die Geschäftsführung ihrer Digitaltochter BOAM aus: Philipp Langendörfer verstärkt seit Anfang Juli 2026 die Führungsriege. Gemeinsam mit Joachim Zech und Burghard Kaske wird der Digitalvertriebsexperte die Geschicke der BOAM leiten.

172005 6. Juli 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die Versicherungsgruppe die Bayerische hat die Führungsspitze der BOAM erweitert: Philipp Langendörfer hat zum 01.07.2026 eine Geschäftsführungsfunktion bei der BOAM übernommen, der digitalen Vertriebs- und Marketingplattform der Bayerischen. Gemeinsam mit Joachim Zech und Burghard Kaske wird er die Gesellschaft weiterentwickeln. Als ausgewiesener Digitalvertriebsexperte soll Langendörfer die digitalen Vertriebswege ausbauen und operative Abläufe – von der Bestandsarbeit bis zur Schadenbearbeitung – vereinfachen und beschleunigen.

Langendörfer kommt von der Astra Versicherung AG, wo er seit 2021 den Posten des Vorstandsvorsitzenden innehatte und unter anderem Vertrieb, Marketing, Produktgestaltung, Personal und Schaden verantwortete.

Ein Schwerpunkt seiner Arbeit lag auf dem Ausbau digitaler Vertriebswege und der Steuerung des Online-Geschäfts entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Durch die Zusammenarbeit der Astra mit der Bayerischen kenne Langendörfer das Haus, relevante Bestände und bestehende Schnittstellen bereits aus der Praxis, wie es in der Pressemitteilung heißt.

Zuvor war Langendörfer für wefox tätig, wo er als Sales Manager DACH den Ausbau von Vertriebsteams, die Einführung digitaler Vertriebstools und die Weiterentwicklung von Maklerprozessen verantwortete. Weitere Stationen seiner beruflichen Laufbahn waren bei der ERGO Beratung und Vertrieb AG sowie der DKV AG.

Die Geschäftsführung der BOAM besteht künftig aus Joachim Zech, Burghard Kaske und Philipp Langendörfer. (tik)

Im Bild v.l.n.r.: Joachim Zech, Geschäftsführer die Bayerische Online-Versicherungsagentur und -Marketing GmbH (BOAM), Philipp Langendörfer, neuer Geschäftsführer der BOAM, und Martin Gräfer, Vorstand die Bayerische; © die Bayerische

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Zurich: Staffelübergabe im Ausschließlichkeitsvertrieb http://www.asscompact.de/node/172004

Der Generationswechsel an der Spitze der Ausschließlichkeitsorganisation der Zurich Gruppe Deutschland ist vollzogen. Zum 01.01.2026 hat Matthias Steeg die Verantwortung der Zurich Exklusivpartner übernommen. Er folgt auf Kai Müller, der das Unternehmen Ende Juni 2026 planmäßig verlassen hat.

172004 6. Juli 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Der Generationswechsel an der Spitze der Zurich Exklusivpartner, der Ausschließlichkeitsorganisation der Zurich Gruppe Deutschland, ist nun vollständig vollzogen. Zum 01.01.2026 hat Matthias Steeg die Verantwortung der Zurich Exklusivpartner (ZEP) übernommen. Der 33-Jährige tritt damit die Nachfolge von Kai Müller an. Müller hat die ZEP seit 2017 geleitet und war bis Ende Juni noch beratend und unterstützend bei Zurich tätig. Mit Ablauf des 30.06.2026 hat der 62-Jährige die Zurich Gruppe Deutschland wie geplant verlassen. Müller habe die Ausschließlichkeitsorganisation über viele Jahre hinweg entscheidend geprägt und wichtige Impulse für ihre strategische Weiterentwicklung gesetzt, wie Zurich mitteilt.

Sein Nachfolge Steeg werde nun in Position des Bereichsvorstands berufen. Die Weiterentwicklung der Ausschließlichkeitsorganisation bleibe ein zentraler Bestandteil der Strategie ZEP 2030.

News über weitere personelle Veränderungen lesen Sie in der Rubrik „Personen“.

Bild: © Zurich

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Auffahrunfall nach Schneeballwurf: Wer haftet? http://www.asscompact.de/node/171965

Ein Schneeball trifft die Windschutzscheibe eines Fahrzeugs, die Fahrerin bremst erschrocken, und das nachfolgende Auto fährt auf glatter Fahrbahn auf. Wer haftet in einem solchen Fall? Das OLG Saarbrücken sieht die Verantwortung bei zwei Beteiligten.

171965 6. Juli 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Bei einem Auffahrunfall spricht der sogenannte Anscheinsbeweis zunächst dafür, dass der auffahrende Fahrer den Unfall durch einen zu geringen Sicherheitsabstand oder Unaufmerksamkeit verursacht hat. Eine (Mit-)Haftung des vorausfahrenden Fahrers kommt jedoch in Betracht, wenn dieser etwa abrupt bremst. In einem Verfahren vor dem Oberlandesgericht (OLG) Saarbrücken vom 12.06.2026 stellte sich die Sachlage dann allerdings doch anders dar.

Ansprüche gegen Fahrerin, Haftpflichtversicherer und Schneeballwerfer

Dem Rechtsstreit lag ein Verkehrsunfall aus dem Januar 2023 zugrunde. Eine Autofahrerin war bei winterlichen Straßenverhältnissen hinter einem weiteren Pkw unterwegs, als ein Dritter einen Schneeball auf die Windschutzscheibe des vorausfahrenden Fahrzeugs warf. Die Fahrerin dieses Fahrzeugs erschrak, verlor kurzfristig aufgrund des Schneeballs die Sicht und leitete sofort eine Vollbremsung ein. Das nachfolgende Fahrzeug konnte trotz eigener Bremsung auf schneeglatter Fahrbahn nicht mehr rechtzeitig anhalten und fuhr auf. Die Auffahrende verlangte Schadenersatz sowohl von der Fahrerin und deren Haftpflichtversicherer als auch von dem Schneeballwerfer.

Anscheinsbeweis nicht widerlegt

Nach Auffassung des OLG Saarbrücken sprach der typische Geschehensablauf eines Auffahrunfalls weiterhin gegen die Klägerin. Der sogenannte Anscheinsbeweis werde weder dadurch erschüttert, dass die Fahrbahn erkennbar glatt gewesen sei, noch dadurch, dass das vorausfahrende Fahrzeug stark oder sogar ohne zwingenden Grund gebremst habe. Wer bei winterlichen Straßenverhältnissen unterwegs sei, müsse seine Geschwindigkeit und den Sicherheitsabstand so wählen, dass auch eine plötzliche Vollbremsung des Vordermanns beherrschbar bleibe.

Besonders betont das Gericht, dass ein Kraftfahrer jederzeit mit einem abrupten Bremsmanöver des Vorausfahrenden rechnen muss. Bei winterlichen Straßenverhältnissen steigen die Sorgfaltspflichten zusätzlich; ein besonders vorsichtiger Fahrer hätte seine Geschwindigkeit notfalls bis auf Schrittgeschwindigkeit reduziert und wäre stets bremsbereit gefahren.

Kein verantwortliches Fehlverhalten der vorausfahrenden Fahrerin

Auch der Einwand, die vorausfahrende Fahrerin habe grundlos stark gebremst, begründet keine Mithaftung. Zwar ist eine Vollbremsung nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig, hier befand sich die Fahrerin jedoch aufgrund eines überraschenden Schneeballwurfs in einer unverschuldeten Schrecksituation. Selbst wenn eine andere Reaktion im Nachhinein sinnvoller gewesen wäre, liegt kein schuldhaftes Fehlverhalten vor. Wer ohne eigenes Verschulden plötzlich in eine Gefahr gerät und aus verständlicher Bestürzung falsch reagiert, handelt nach ständiger Rechtsprechung nicht fahrlässig.

Mithaftung des Schneeballwerfers

Anders beurteilte das OLG die Verantwortung des Schneeballwerfers. Dieser habe durch seinen Wurf eine gefährliche Situation im fließenden Verkehr geschaffen und damit den Unfall mitverursacht. Dass auf den Schreckmoment eine Vollbremsung und anschließend ein Auffahrunfall folgen könnten, sei keineswegs außerhalb jeder Lebenserfahrung. Der Zurechnungszusammenhang sei deshalb gegeben.

Eine vollständige Haftung des Schneeballwerfers lehnte das Gericht allerdings ab. Das OLG sah auch ein erhebliches Mitverschulden der auffahrenden Fahrerin. Da beide Beiträge für den Schaden ursächlich gewesen seien, hielt das OLG im Verhältnis zwischen der Klägerin und dem Schneeballwerfer eine Haftungsverteilung von 50 zu 50 für angemessen. (bh)

OLG Saarbrücken, Urteil vom 12.06.2026 - Az: 3 U 38/25

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BVSV startet Rechner zum Check von Riester-Verträgen http://www.asscompact.de/node/172003

Mit RiesterAPP.de bietet der BVSV Bundesverband der Sachverständigen für das Versicherungswesen einen Online-Prüfrechner für Vermittler, Finanzberater und Verbraucher. Das Tool ordnet bestehende Riester-Verträge ein und macht die ab 2027 geplante Förderung für die Altersvorsorge vergleichbar.

172003 6. Juli 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die Reform der privaten Altersvorsorge bringt ab 2027 weitreichende Änderungen mit sich. Neben bestehenden Riester-Verträgen soll es neue Vorsorgeprodukte wie das Altersvorsorgedepot geben. Für Berater und ihre Kunden gilt es zu klären, wie bestehende Verträge zu bewerten sind und welche Möglichkeiten die neue Förderlandschaft bietet.

Vor diesem Hintergrund hat der BVSV Bundesverband der Sachverständigen für das Versicherungswesen e. V. die Plattform RiesterAPP.de initiiert. Der kostenlose Online-Rechner wendet sich an Versicherungsmakler, Finanzberater, Finanzdienstleister sowie an Verbraucher. Der Rechner unterstützt dabei, bestehende Riester-Verträge strukturiert einzuordnen und die geplanten Fördermöglichkeiten ab 2027 verständlich darzustellen.

Die Anwendung berücksichtigt unter anderem Faktoren wie Grundzulage, Kinderzulage, Berufseinsteigerbonus, Mindesteigenbeitrag, Förderquote, Garantien, Kostenstrukturen, Restlaufzeit und möglichen Beratungsbedarf. Die Ergebnisse werden über eine Ampellogik sowie verschiedene Bewertungskategorien dargestellt.

Vorbereitung für Beratungsgespräche

„Viele Menschen wissen aktuell nicht, was die Riester-Reform konkret für ihren bestehenden Vertrag bedeutet. Genau hier brauchen wir Transparenz, fachliche Orientierung und eine saubere Vorbereitung für Beratungsgespräche“, erklärt Andreas Schwarz, Bundesvorsitzender des BVSV e. V.

Die Plattform soll Vermittler und Berater bei der Auswertung bestehender Kundenbestände helfen und Beratungsbedarf aufzeigen. Zu den Funktionen zählen Fördervergleiche zwischen Altverträgen und der neuen Förderwelt ab 2027, Dokumentationshilfen, Kundenakten, Unterlagen-Uploads sowie Exportmöglichkeiten für Beratungsunterlagen. Zudem sind Funktionen wie Rollen- und Rechteverwaltung, Audit-Trails sowie Fachfreigaben für Sonderfälle geplant.

Die Anwendung liefere laut BVSV keine Empfehlung für eine Kündigung oder einen Produktwechsel. Für Verbraucher solle der Schnellcheck innerhalb weniger Minuten eine erste Einschätzung ermöglichen. Zugleich gebe es den Hinweis, dass Garantien, Vertragskosten, steuerliche Aspekte, Laufzeiten, Wohn-Riester-Regelungen und die persönliche Risikoneigung stets individuell zu prüfen seien.

„Die RiesterAPP ist kein Schnellschuss-Tool für Kündigung oder Produktwechsel, sondern ein strukturierter Prüf- und Vergleichsrechner. Sie zeigt, wo Handlungsbedarf besteht, welche Unterlagen benötigt werden und warum ein Fördervorteil allein niemals automatisch eine Wechselentscheidung rechtfertigt“, so Schwarz weiter.

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Maklermarkt 2030+: Zwischen Stabilität und Transformation http://www.asscompact.de/node/171983

Die Versicherungsmaklerbranche steht vor diversen Herausforderungen und spannenden Entwicklungen in den nächsten Jahren. Da stellt sich die Frage, wie diese sich auf das Wachstum und auch auf die verschiedenen Sparten auswirken werden. Die AssCompact Trendstudie Maklermarkt 2030+ wagt einen Ausblick.

171983 5. Juli 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Wie sieht die Maklerbranche eigentlich in Zukunft aus? Wir leben in spannenden Zeiten, wie es angelehnt an ein altes Sprichwort heißt. Nicht nur geopolitisch, sondern auch demografisch und wirtschaftlich. Und auch wenn es beim Versicherungsmakler üblicherweise um Bedürfnisse des Einzelnen, nämlich des Kunden, geht, kann man auch einmal einen Blick auf die Branche als Ganzes werfen.

Einen solchen Blick wagt die AssCompact Trendstudie Maklermarkt 2030+, die in Zusammenarbeit mit Klaus-Jürgen Baum von KJB Consulting, Dr.-Ing. Dietmar Kottmann sowie dem BDVM, dem BVK, der Fonds Finanz, der GA Group und der VEMA erstellt wurde. Bei der Studie wurden insgesamt 1.042 Makler befragt. Sie untersucht neben den aktuellen Konsolidierungsbewegungen und den technologischen Entwicklungen im Maklermarkt auch die Wachstumserwartungen der Makler in verschiedenen Sparten und die Veränderung des Kundenverhaltens. Das sind die Ergebnisse.

Makler eher optimistisch …

Zuallererst: Übergreifend rechnen die Makler mehrheitlich in allen Sparten mit stabilen bis wachsenden Trends – tendenziell wird das Unternehmensgeschäft positiver gesehen als das Privatgeschäft. Sprich: Die stärkste Wachstumserwartung liegt bei der betrieblichen Krankenversicherung, bei der 56% der Befragten mit Wachstum oder starkem Wachstum rechnen, und im gewerblichen Sach-Bereich (54%). Immerhin 39% rechnen in der betrieblichen Altersversorgung mit Wachstum oder starkem Wachstum. Laut Studienautoren sehen die beiden letztgenannten Sparten gerade Mittelstands- und Großmakler überwiegend positiv.

In den Privat-Sparten wird es laut der Studie vor allem gut um die Biometrie und um den Sach-Bereich. In der Biometrie erwarten 40% ein Wachstum und immerhin 5% ein starkes Wachstum. In Sach rechnen 41% mit Wachstum und 6% mit starkem Wachstum – 46% sehen die Sparte stabil.

Die nach Meinung der befragten Makler am stärksten gefährdete Sparte ist die, die aktuell branchenpolitisch im Mittelpunkt steht: nämlich die private Altersvorsorge. 26% betrachten das Geschäft darin als zukünftig rückläufig, 7% als stark rückläufig – insgesamt entspricht das einem Drittel.

Wenig (echtes) Wachstum

Auf den ersten Blick gar nicht so schlecht. Und dennoch handle es sich dabei laut Studie aber nicht um „echtes“ Wachstum. Haupttreiber dessen sei nämlich die Prämieninflation. Echtes Wachstumspotenzial gebe es nur bei ausgewählten Risikoarten, überwiegend im Firmengeschäft. Aufgrund der ungünstigen Demografie und der stagnierenden Wirtschaft sei Deutschland kein Wachstumsmarkt.

Doch auch im Gewerbe könnte es in Zukunft Probleme geben. Denn die Unternehmenszahlen in Handwerk, Gewerbe und bei freien Berufen würden massiv zurückgehen – damit dürfte also auch weniger Geschäftspotenzial für Makler einhergehen.

Und gerade im Standard-Sachgeschäft könnte es ein neues Risiko geben: die KI-Agenten, die beginnend bei der Generation Z zum „Game Changer“ werden könnten.

Wie müssen sich Makler verändern?

Apropos KI-Agenten: Derartige Neuerungen gehen, vor allem beim jüngeren Publikum, das sich vielleicht etwas schneller an technologische Veränderungen anpasst, mit veränderten Ansprüchen an Dienstleistungen einher – also auch an Makler. Die Studie widmet einen Abschnitt daher auch dem veränderten Kundenbedarf und -verhalten. Und hier zeigen die Umfrageergebnisse, dass man die Kanal- und Medienpräferenzen der Endkunden und auch das (mögliche) Vordringen von technologiegetriebenen Wettbewerbern in Zukunft durchaus als Bedrohung wahrnehme. Vor allem in der privaten Sachversicherung rechnet man damit, dass das standardisierte Geschäft in zehn Jahren oder später überwiegend über Vergleichsportale und Plattformen laufen wird – 62% erwarten dies.

Das Gute dabei: Die Makler sehen die technologische Entwicklung auch als Chance, nämlich indem sie sich zu „Multi-Kanal-Anbietern“ entwickeln könnten. Drei Viertel der Befragten erwarten auch, dass der Maklerberuf in genau diese Richtung gehen wird. (mki)

AssCompact Wissen Digitalkongress Maklermarkt 2030+

Eine intensive Beschäftigung mit den Ergebnissen der „AssCompact Trendstudie Maklermarkt 2030+“ findet im AssCompact Wissen Digitalkongress Maklermarkt 2030+ statt. Dieser läuft am 09.07.2026 auf Zoom ab. Weitere Infos dazu und die Anmeldung gibt es hier: AssCompact Wissen Digitalkongress Maklermarkt 2030+

Die Studie kann demnächst auch über die AssCompact Studienabteilung erworben werden.

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Wenn Sicherheit brüchig wird: Was der neue Trendmonitor Recht zeigt http://www.asscompact.de/node/171985

Steigende Lebenshaltungskosten und wirtschaftliche Stagnation führen dazu, dass Verbraucher ihre Interessen immer häufiger auch juristisch durchsetzen müssen. Der ARAG Trendmonitor Recht 2025 macht diese Entwicklung sichtbar und wo sie sich besonders deutlich niederschlägt.

171985 5. Juli 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement Ein Artikel von Hanno Petersen, Vorstand Konzern IT und Operations der ARAG SE

Die vergangenen Jahre waren von einer Abfolge an Krisen geprägt: Pandemie, Inflation, Energiepreisschock, wirtschaftliche Abschwächung und wachsende Zukunftssorgen haben die Widerstandskraft vieler Haushalte spürbar geschwächt. Vor diesem Hintergrund hat die ARAG, der weltweit größte Rechtsschutzversicherer, in diesem Jahr erstmals den Trendmonitor Recht veröffentlicht. Die Analyse macht auf Basis der Rechtsschutzfälle in Deutschland sichtbar, wie sich diese Entwicklungen im Alltag der Menschen niederschlagen. Mehr als 765.000 Mal hat die ARAG 2025 hierzulande in Rechtsschutzfällen unterstützt. Das unterstreicht: Rechtliche Absicherung ist für viele Menschen zu einem wichtigen Baustein ihrer Existenzsicherung geworden.

Arbeit: Der Arbeitsplatz verliert an Verlässlichkeit

Besonders deutlich zeigt sich dieser Wandel im Arbeitsrecht. In den vergangenen fünf Jahren ist die Zahl der Rechtsschutzfälle rund um den Arbeitsplatz bei der ARAG um 63% gestiegen. Allein 2025 lag das Plus bei 11,1%. Noch markanter ist der Anstieg bei Kündigungsschutzklagen, die im Vergleich zum Vorjahr um 33% zunahmen. Dahinter steht mehr als eine statistische Bewegung: Die Daten machen klar, dass der Arbeitsplatz für viele Menschen spürbar an Verlässlichkeit verloren hat.

Rechtliche Konflikte im Arbeitsleben sind oft mit hohen Streitwerten und erheblichen persönlichen Risiken verbunden. Wenn Kündigungen, Lohnfragen oder Aufhebungsverträge juristisch ausgetragen werden, betrifft das nicht nur die Einkommenssituation, sondern häufig die gesamte Lebensplanung. Es zeigt sich, dass inzwischen auch Menschen mit mittleren und höheren Einkommen ihre arbeitsrechtlichen Ansprüche zunehmend absichern oder durchsetzen müssen. Die Häufung dieser Fälle verweist auf eine tiefer liegende Entwicklung. Branchenübergreifende Unsicherheiten, Insolvenzen und angekündigte Stellenabbaumaßnahmen erhöhen den Druck auf Unternehmen und Beschäftigte. Was lange als stabiles Versprechen des Wirtschaftsstandorts galt, wird für viele Menschen fragiler. Arbeitsrechtliche Konflikte sind damit Ausdruck eines grundlegenden Verlusts an Sicherheit.

Wohnen: Wenn aus Lebensraum ein Konfliktfeld wird

Neben der Arbeit ist das Wohnen das zweite große Konfliktfeld, das der Trendmonitor klar identifiziert. Im Mietrechtsschutz stieg die Zahl der Rechtsschutzfälle bei der ARAG seit 2021 um 74%. Im Jahr 2025 wurde mit einem weiteren Plus von 15,1 Prozent der bisherige Höchststand erreicht. Diese Entwicklung zeigt, wie stark sich Wohnkosten und wohnbezogene Belastungen auf den Alltag der Menschen auswirken.

Konflikte rund um Nebenkostenabrechnungen, Mieterhöhungen, Mietmängel oder Kündigungen wegen Rückständen sind nicht neu. Neu ist ihre Intensität. Viele Betroffene suchen inzwischen bereits bei kleinern dreistelligen Beträgen rechtliche Klärung. Daran wird sichtbar, dass finanzielle Puffer in zahlreichen Haushalten kleiner geworden sind und selbst begrenzte Forderungen existenzielle Wirkung entfalten können. Der Wohnungsmangel in Deutschland verstärkt diesen Effekt.

Wohnen ist damit nicht mehr nur eine Kostenfrage, sondern zunehmend auch ein Rechtsrisiko. Preissteigerungen, Energie- und Heizkosten sowie fehlender bezahlbarer Wohnraum zählen zu den zentralen Sorgen vieler Menschen. Wenn sich diese Belastungen verdichten, steigt die Wahrscheinlichkeit juristischer Auseinandersetzungen. Das Recht wird dann zum Mittel, um elementare Lebensbedingungen zu sichern.

Kein flächendeckender Anstieg in allen Rechtsgebieten

Nicht in allen Rechtsgebieten lassen sich vergleichbare Entwicklungen beobachten. Im Vertrags- oder Verkehrsrechtsschutz etwa zeigt sich bei der ARAG kein ähnlich klarer Trend. Die dortigen Leistungsfälle verteilen sich wesentlich kleinteiliger, größere zusätzliche Massenschäden blieben zuletzt aus. Gerade diese Differenzierung unterstreicht, wo sich gesellschaftlicher Druck besonders stark in rechtlichen Konflikten niederschlägt.

Rechtsschutz gewinnt als Teil persönlicher Widerstands­fähigkeit an Bedeutung

Die Daten des Trendmonitors unterstreichen, dass Rechtsschutz in Krisenzeiten eine neue Funktion erhält. Er dient nicht allein der juristischen Begleitung eines Streitfalls, sondern zunehmend der Stabilisierung privater Lebensverhältnisse. Wenn Arbeitsplatz, Wohnung oder finanzielle Planbarkeit unter Druck geraten, wird die Möglichkeit, eigene Ansprüche rechtlich durchsetzen zu können, zu einem wichtigen Faktor persönlicher Widerstandsfähigkeit.

Hinzu kommt, dass sich auch die Erwartungen der Kunden verändern. Schnelle, niedrigschwellige und digital verfügbare Zugänge zum Recht gewinnen an Bedeutung. Die ARAG bietet im Rechtsschutzfall eine passende Lösung über einen eigenen, volldigitalisierten Zugangsweg mit schnellen Hilfestellungen rund um die Uhr. Die Nutzung ist allein im Jahr 2025 um rund 35% gestiegen und unterstreicht die zunehmende Relevanz solcher digitalen Angebote für die Kunden.

Wenn Sicherheit brüchig wird: Was der neue Trendmonitor Recht zeigt
Fazit: Der Alltag wird konfliktanfälliger

Der ARAG Trendmonitor Recht 2025 zeigt, dass sich gesellschaftliche Unsicherheit längst in den zentralen Lebensbereichen der Menschen niederschlägt. Rechtsschutz wird für die Verbraucher immer mehr zum Existenzschutz. Vor allem Arbeit und Wohnen haben sich zu Konfliktfeldern entwickelt, in denen wirtschaftlicher Druck unmittelbar rechtliche Folgen nach sich zieht. Dass sich dieser Trend auch 2026 fortsetzt, unterstreicht die anhaltende Relevanz des Themas. Im ersten Quartal verzeichnete die ARAG im Arbeitsrechtsschutz erneut ein Plus von 12,2%, während der Mietrechtsschutz auf hohem Niveau blieb und um 3,1% zulegte.

Die Daten machen deutlich, dass Verbraucher ihren Lebensstandard immer häufiger nicht nur finanziell, sondern auch juristisch absichern müssen.

Lesen Sie hier weitere Informationen zum Trendmonitor: arag.com/de/trendmonitor-recht.

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Digital Insurance Podcast: Das neue Nadelöhr der KI http://www.asscompact.de/node/171974

Wie Low-Code, agentische Systeme und Wybe Coding die Schnittstelle zwischen Business und IT revolutionieren: Darüber unterhält sich Moderator Jonas Piela In der neuen Episode des Digital Insurance Podcast mit Sascha Ehrenforth, Abteilungsdirektor Digitalisierung Operationsprozesse bei der R+V.

171974 4. Juli 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Der Hype um künstliche Intelligenz in der Versicherungsbranche hält unvermindert an. Doch viele Unternehmen verfangen sich in Diskussionen über die besten Tools, anstatt das eigentliche Nadelöhr in den Blick zu nehmen: die eigene Organisation und IT-Architektur. In der neuesten Ausgabe des Digital Insurance Podcast diskutiert Moderator Jonas Piela genau diese Herausforderung mit Sascha Ehrenforth, Abteilungsdirektor Digitalisierung Operationsprozesse bei der R+V Versicherung. Unter dem Titel „Architektur statt Alchemie“ beleuchtet die Episode, warum eine erfolgreiche KI-Transformation weit mehr erfordert als die bloße Einführung neuer Softwarelizenzen.

Evolution der Transformation: Von Steckdosen und Infrastrukturen

Ehrenforth zieht einen historischen Vergleich, um die aktuelle Situation der Versicherer zu veranschaulichen. Er erinnert an die Anfänge der Elektrifizierung, als Unternehmen eigene Kraftwerke bauten, weil eine flächendeckende Stromversorgung fehlte – eine Rolle, die damals dem sogenannten „Chief Electricity Officer“ zukam. Heute lasse sich diese historische Phase mit den Aufgaben eines Digitalisierungs- oder KI-Chefs vergleichen. Eine entscheidende Erkenntnis aus der Vergangenheit sei, dass tiefgreifende technologische Veränderungen immer eine entsprechende Infrastruktur voraussetzen. Im Kontext der heutigen KI-Revolution bedeute dies, dass nicht das einzelne Modell im Vordergrund stehen dürfe, sondern die Frage, wie flexibel und stabil die dahinterliegende IT-Architektur aufgestellt ist.

Das neue Nadelöhr: Governance und Betrieb schlagen die Code-Erstellung

Ein zentraler Punkt des Gesprächs ist die Verschiebung der klassischen Engpässe in IT-Projekten. Bisher galt das Schreiben von Softwarecode als das primäre Nadelöhr. Durch den rasanten Fortschritt generativer KI-Systeme und Ansätze wie Wibe-Coding, agentische Systeme sowie Low-Code- und No-Code-Plattformen verliert dieser Arbeitsschritt jedoch massiv an Zeit und Komplexität. Fachbereiche sind plötzlich in der Lage, Prototypen in einem Bruchteil der früher benötigten Zeit selbst zu erstellen. Das neue Bottleneck verlagert sich laut Ehrenforth dadurch unweigerlich nachgelagert in die Bereiche Governance, IT-Sicherheit, Datenschutz und Systemintegration. Die eigentliche Herausforderung für Versicherer bestehe nun darin, diese rasant erstellten Funktionsbausteine sicher, rechtskonform und effizient in die komplexen Kernsysteme der Unternehmen zu überführen.

Kollaboration der Zukunft: Mensch und Maschine im harmonischen Zusammenspiel

Für die Zukunft der Arbeit in den Versicherungsunternehmen prognostiziert Ehrenforth eine neue Form der Zusammenarbeit zwischen Mensch und Maschine. Die Rolle des Mitarbeiters wandle sich zunehmend vom reinen Ausführer hin zu einer koordinierenden und überwachenden Instanz. In funktionierenden Szenarien agiert der Mensch als Orchestrator, der KI-Agenten anleitet, korrigiert und bei Unklarheiten als Kontrollinstanz eingreift. Um diese neue Arbeitswelt erfolgreich zu gestalten, müssten Versicherer gezielt das digitale Bewusstsein und die grundlegenden IT-Kompetenzen ihrer Belegschaft stärken. Nur wenn die Organisation lernt, sich flexibel an die immense Geschwindigkeit der KI-Entwicklung anzupassen, lässt sich das Potenzial der Technologie voll ausschöpfen.

Hier geht es zur aktuellen Folge:
Über den Podcast

Jonas Piela berät die Versicherungswirtschaft hinsichtlich der digitalen Transformation in seiner Rolle als Managing Director bei Piela & Co. Digital Consultants. Außerdem betreibt er den Digital Insurance Podcast, für den er mit Managern aus der Branche über die Herausforderungen der Digitalisierung spricht. Zu finden ist der Podcast unter anderem bei Google, Apple und Spotify sowie unter insurancemedia.de/podcast.

Weitere Podcasts
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Aon Deutschland baut Geschäftsführung aus http://www.asscompact.de/node/172002

Thomas Moll und Tobias Sticht sind in die Geschäftsführung von Aon Deutschland berufen worden. Moll soll u. a. das Broking in den Regionen und den Specialties verantworten, während Sticht den Fokus u. a. auf die Weiterentwicklung des regionalen Beratungsansatzes in Verbindung mit Aons KI-Strategie legt.

172002 3. Juli 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Zum 01.07.2026 hat Aon Deutschland seine Geschäftsführung erweitert. Thomas Moll, bisher Regionalleiter Süd und Leiter Broking Süddeutschland, und Tobias Sticht, bislang Chief Commercial Officer, sind zu Geschäftsführern des Versicherungsmaklers ernannt worden. Damit verfolgt Aon laut eigenen Angaben das Ziel, die Nähe zu den Kunden in den Regionen noch besser mit einer zentralen Steuerung zu verbinden. Kunden sollen von einer weiter steigenden Beratungsqualität, einem noch gezielteren Einsatz von Broking-Expertise sowie klaren Ansprechpartnern auf höchster Ebene profitieren.

Moll wird als Geschäftsführer die Verantwortung für das Broking in den Regionen und den Specialties sowie Aons Global Risk Consulting in Deutschland übernehmen. Er wird die Führung des Brokings in den Regionen, die konsequente Umsetzung der regionalen Broking-Strategie sowie die systematische Qualitätssicherung fokussieren. Ziel sei, branchenspezifische Kundenanforderungen überregional noch zielgerichteter zu begleiten.

Moll bringt langjährige Führungserfahrung im regionalen Geschäft von Aon Deutschland mit. Seit 2020 verantwortet er demnach als Regionalleiter Süd eine der umsatzstärksten Regionen und führt seit 2024 die regionalen Broking Teams in Süddeutschland.

Sticht kümmert sich als Geschäftsführer deutschlandweit übergreifend um alle Regionen. Sein Augenmerk liegt auf der Weiterentwicklung des regionalen Beratungsansatzes in Verbindung mit Aons KI-Strategie, der Stärkung und Effizienzsteigerung des Vertriebs vor Ort sowie der übergreifenden Koordination der Regionen, um Kunden ein exzellentes Servicelevel zu bieten.

Er hat bereits seit vielen Jahren leitende Funktionen bei Aon Deutschland inne. Dort verantwortet Sticht seit 2023 als Chief Commercial Officer für alle Solution Lines die vertriebliche Ausrichtung des Unternehmens. (lg)

Lesen Sie auch: Aon-Manager Jan-Oliver Thofern geht in den Ruhestand

Bild: © Aon

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„Kundinnen sind zuvor eher unsicher aus Gesprächen gegangen“ http://www.asscompact.de/node/171936

Für Carina Lentfort-Wietheger ist es ein persönliches Herzensprojekt: Sie bietet Vorträge für Frauen und vermittelt dort Wissen zu Finanzen und Vorsorge. Das hat sich bereits für das Unternehmen bezahlt gemacht, daher steckt die Maklerin auch bewusst einiges an Arbeit in die Vorbereitung.

171936 3. Juli 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement Interview mit Carina Lentfort-Wietheger, Geschäftsführerin bei Wietheger OHG, dem Versicherungs- und Finanzmakler im Münsterland
Frau Lentfort-Wietheger, Sie sind als Maklerin und Geschäftsführerin im Bereich Frauen und Finanzen engagiert. Wer kommt zu Ihnen und mit welchen Erfahrungen bzw. welchem Know-how?

Im Rahmen meiner Tätigkeit erlebe ich v. a. zwei Zielgruppen oft: zum einen selbstständige Frauen, zum anderen zunehmend auch angestellte Frauen, die sich aktiv mit ihrer finanziellen Zukunft auseinandersetzen möchten. Altersmäßig bewegt sich der Großteil zwischen Ende 20 und Ende 40 – also genau in der Lebensphase, in der wichtige Weichen für Vermögensaufbau und Altersvorsorge gestellt werden. Vereinzelt kommen aber auch jüngere oder ältere Kundinnen. Was das vorhandene Wissen betrifft, zeigt sich ein klares Bild: Viele Kundinnen bringen ein grundsätzliches Interesse mit, fühlen sich jedoch gleichzeitig nicht ausreichend informiert. Es besteht oft Unsicherheit darüber, welche Möglichkeiten es gibt und welche Entscheidungen lang­fristig sinnvoll sind. Häufig besteht auch das Gefühl, bislang nicht optimal für die Zukunft vorgesorgt zu haben.

Was sind Ihre Ziele in der Beratung und was machen Sie anders als Maklerinnen und Makler, die nicht auf die Beratung von Frauen spezialisiert sind?

Mein zentrales Ziel in der Beratung ist, meinen Kundinnen Wissen, Sicherheit und Klarheit zu vermitteln. Sie sollen ihre finanzielle Situation verstehen, einen strukturierten Überblick über ihre Absicherung erhalten und mit einem guten Gefühl in die Zukunft blicken können. Gleichzeitig ist mir wichtig, sie langfristig zu begleiten. Ein Fokus liegt darauf, die eigene finanzielle Unabhängigkeit zu stärken, also sich nicht ausschließlich auf den Partner, der oft Hauptverdiener ist, zu verlassen.

Was mich unterscheidet, ist v. a. die Beratung auf Augenhöhe: verständlich, transparent und individuell. Viele Kundinnen berichten, dass sie zuvor eher unsicher aus Gesprächen gegangen sind. Das möchte ich vermeiden, indem ich mir Zeit nehme, Zusammenhänge erkläre und gemeinsam fundierte Entscheidungen erarbeite. So entstehen Vertrauen und die notwendige Sicherheit für eine persönliche Finanzplanung. Sowohl die Veranstaltungen als auch die Beratung biete ich flexibel vor Ort oder online an, je nachdem, was für die Kundinnen am besten passt.

Wie viel Potenzial steckt denn Ihres Erachtens für die Maklerschaft noch in der Zielgruppe „Frau“?

Aus meiner Sicht steckt in der Zielgruppe „Frau“ weiterhin ein sehr großes Potenzial. Insbesondere strukturelle Themen wie der Gender Pay Gap und die nach wie vor hohe Teilzeitquote führen dazu, dass Frauen häufig mit besonderen finanziellen Herausforderungen konfrontiert sind – v. a. im Hinblick auf Vermögensaufbau und Altersvorsorge. Gleichzeitig wächst das Bewusstsein für diese Themen spürbar. Viele Frauen möchten ihre finanzielle Situation aktiv in die Hand nehmen, stellen gezielte Fragen und suchen nach verständlicher, persönlicher Beratung. Genau hier liegt eine große Chance für Makle­rinnen: nicht nur Produkte anzubieten, sondern echte Orientierung und langfristige Begleitung zu schaffen.

Sie halten auch Vorträge. Wie erfahren die Menschen davon und was sind Ihre Themen?

Privatkunden werden in der Regel über E-Mail, persönlich oder telefonisch sowie über unsere Social-Media-Kanäle auf die Vorträge aufmerksam. Inhaltlich geht es hier häufig um grundlegende Themen wie die Absicherung der Arbeitskraft oder den strukturierten Vermögensaufbau. Im Unternehmenskontext erfolgen die Anfragen meist über bestehende Kontakte oder Empfehlungen. Die Schwerpunkte liegen dabei auf der betrieblichen Vorsorge, v. a. darauf, wie Arbeitgeber durch gezielte Benefits – etwa im Bereich Altersvorsorge oder Gesundheitsleistungen – Mit­arbeitende langfristig binden und gleichzeitig ihre Attrakti­vität als Arbeitgeber stärken können.

Wie viel Zeit stecken Sie denn in diese Vorträge und warum lohnt sich das für Sie?

Die Vorbereitung der Vorträge nimmt bewusst einen gewissen zeitlichen Rahmen ein, da mir eine hohe inhaltliche Qualität sehr wichtig ist. Ich investiere hier gerne Zeit und Energie, um die Themen verständlich und praxis­nah aufzubereiten. Für mich ist das zugleich ein persönliches Herzensprojekt, v. a. im Bereich „von Frauen für Frauen“. Es bietet die Möglichkeit, Wissen mal anders zu vermitteln als in der klassischen 1:1-Beratung und einen echten Mehrwert zu schaffen. Gleichzeitig werde ich von den Frauen aus unserem Team in der Vor- und Nachbereitung unterstützt, sodass sich der Aufwand auch organisatorisch gut darstellen lässt.

Entwickeln sich daraus dann auch Stammkundinnen oder Multiplikatorinnen, die Sie weiterempfehlen?

Ja, das ist häufig der Fall. Im Anschluss an die Vorträge melden sich regelmäßig Interessentinnen, aus denen sich häufig nachhaltige Kundenbeziehungen entwickeln. Gerade durch das persönliche Format entsteht schnell Vertrauen, sodass viele Kundinnen mich auch weiterempfehlen. Dadurch ergeben sich immer wieder neue Kontakte – sowohl direkte Anfragen als auch wertvolle Multiplikatorinnen im Netzwerk.

Derzeit finden Ihre Vorträge vor Ort statt. Was ist anders an Präsenzveranstaltungen?

Präsenzveranstaltungen – v. a. in unseren eigenen Räumlichkeiten – sind deutlich persönlicher als digitale Formate. Wir verfügen sowohl über Büroräume vor Ort als auch über eine moderne, neu geschaffene Einheit für bis zu 30 Personen, die genau für solche Formate ausgelegt ist. Der direkte Austausch, die Atmosphäre und die Möglichkeit, individuell auf Fragen einzugehen, schaffen eine besondere Nähe und fördern Vertrauen – gerade bei sensiblen Finanzthemen. Auch das Netzwerken im Anschluss bereitet nicht nur den Gästen, sondern auch mir und unserem Team große Freude.

Neben der Beratung für Gewerbekunden bietet Ihr Unternehmen u. a. auch eigene Deckungskonzepte an ...

Ich bin mittlerweile in der dritten Generation im Unternehmen tätig – entsprechend ist über die letzten knapp 50 Jahre ein sehr breiter Kundenbestand gewachsen. Diese Erfahrung prägt auch meine tägliche Arbeit in der Beratung. Ein besonderes Highlight sind unsere eigenen Deckungskonzepte, z. B. der „Münsterländer Rundumschutz“. Damit können wir uns vom Markt abheben, da wir Lösungen anbieten, die über klassische Standardprodukte hinausgehen und gezielt auf die Bedürfnisse unserer Kundschaft zugeschnitten sind.

Welche Themen sind für Sie derzeit noch aktuell bzw. mit welchen Themen kommen Kunden selbst zu Ihnen?

Ein sehr präsentes Thema ist die Finanzanlage. Viele Kundinnen und Kunden kommen mit einem hohen Informationsstand aus dem Internet, gleichzeitig aber auch mit Unsicherheiten – v. a. in Bezug auf Kosten, Transparenz und die richtige Strategie. Auch die Beratung bei Banken wird zunehmend kritisch hinterfragt, häufig aufgrund als zu hoch empfundener Kosten. Genau hier setzen wir an und bieten ganzheitliche Lösungen in Form eines Rundumservices, bei dem Transparenz, individuelle Strategie und langfristige Begleitung im Vordergrund stehen. Dabei kommt uns zugute, dass wir sowohl als Versicherungs- als auch als Finanzmakler aufgestellt sind. Während unser Schwerpunkt traditionell im Versicherungsbereich liegt, wächst der Finanz­bereich aktuell deutlich und ergänzt unsere Beratung sinnvoll zu einem ganzheitlichen Ansatz.

Lesen Sie auch: Wie Makler die nicht-familieninterne Nachfolge schaffen

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LKH: Neuer PKV-Tarif nimmt Beamtenmarkt in den Fokus http://www.asscompact.de/node/172000

Die LKH hat zum 01.07.2026 eine neue PKV-Tariflinie gestartet, die den Beamtenmarkt in den Fokus stellt. LKH BeihilfeUpgrade wurde speziell für Beamte und Beamtenanwärter konzipiert. Das Angebot ergänzt die Beihilfe des Dienstherrn durch einen Grundbaustein und Ergänzungstarife.

172000 3. Juli 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die Landeskrankenhilfe (LKH) hat zum 01.07.2026 eine komplett neue Tariflinie in der privaten Krankenversicherung (PKV) auf den Markt gebracht. LKH BeihilfeUpgrade nimmt die Absicherungsbedürfnisse von Beamten und Anwärtern in den Fokus.

Sowohl Beamte als auch Anwärter haben Anspruch auf Beihilfe, diese deckt jedoch nur einen Teil der Kosten ab. Wie groß der Ergänzungsbedarf ist, hängt vom Beihilfesatz des Dienstherrn ab. Der neue Tarif soll diese Lücke schließen, so die LKH.

Premiumtarif schließt Beihilfelücken

Das Angebot besteht aus einem Grundbaustein und mehreren Ergänzungen: Der Restkostentarif bildet die Grundlage, zudem stehen die Ergänzungstarife Komfort oder Premium zur Verfügung.

Der Premiumtarif BeihilfeUpgrade Premium schließt die Beihilfelücken, und zwar nicht nur in Höhe der versicherten Prozentstufe, sondern mit einer 100% Erstattung der versicherten Leistungen. Dabei ist es unerheblich, ob die Beihilfe gar nicht oder nur teilweise leistet. Der Premiumschutz übernimmt verbleibende Kosten für ambulante, zahnärztliche und stationäre Leistungen, auch über die Höchstsätze der GOÄ oder GOZ hinaus.

Zusätzliche stationäre Bausteine ermöglichen eine bessere Behandlung und Unterbringung im Krankenhaus, bis hin zur Unterbringung im Einbettzimmer.

Flexibilität bei veränderten Lebenssituationen

Anwärter erhalten identische Erstattungsleistungen wie Beamte, allerdings zu günstigeren Beiträgen. „Anwärter sind eher preisbewusst. Sie möchten vor allem einen bezahlbaren Einstieg, der sich später unkompliziert erweitern lässt“, erklärt Jan-Peter Diercks, Vorstand Vertrieb und Marketing der LKH.

Zudem passen sich die Tarife flexibel an veränderte Lebenssituationen an. Versicherte können den Versicherungsschutz innerhalb der Produktlinie ohne erneute Gesundheitsprüfungen und ohne Wartezeiten erweitern. Wenn sich der Beihilfeanspruch auf stationäre Wahlleistungen ändert, kann die versicherte Leistung um den Tarif BeihilfeUpgrade Klinik oder Klinik Top erweitert werden; auch hier entfällt eine erneute Gesundheitsprüfung.

Bei Familiengründung bietet der Versicherer beispielsweise eine Beitragsbefreiung von Kind und einem Elternteil in Elternzeit bis zu sechs Monate.

Mit der erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung können Beamte bei Leistungsfreiheit bis zu vier Monatsbeiträge zurückerhalten, Anwärter sogar bis zu sechs. Nach der Verbeamtung auf Probe ergänzt bei Leistungsfreiheit zusätzlich ein Gesundheitsbonus die Rückerstattung.

Digitale Services

Die LKH stellt auch moderne digitale Services bereit: So können Kunden das digitale Kundenportal „Meine LKH“ nutzen, u. a. um Rechnungen einzureichen, Leistungsabrechnungen abzurufen oder Bescheinigungen anzufordern. Zudem sind Online-Ärzte und Gesundheitsservices der LKH jederzeit verfügbar. (js)

Weitere Meldungen zu neuen Versicherungslösungen und Anpassungen bei bestehenden Produkten finden Sie in unserem Bereich „Assekuranz“.
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blau direkt übernimmt Online-Makler i-finance http://www.asscompact.de/node/171997

Das Online-Maklerhaus i-finance schließt sich dem Lübecker Infrastrukturdienstleister blau direkt an. Das auf digitale Beratung spezialisierte Unternehmen aus München, das das Portal BesserBerater.de betreibt, wird Teil der Tjara-Unternehmensgruppe, einer Tochter von blau direkt.

171997 3. Juli 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Der Lübecker Technologiedienstleister blau direkt hat eine weitere Akquisition bekannt gegeben: Das Online-Maklerhaus i-finance GmbH gehört künftig zur blau-direkt-Tochter Tjara. Mit der Übernahme soll der weitere Ausbau und die gezielte Skalierung des erfolgreichen digitalen Geschäftsmodells von i-finance über eine tiefe technologische Integration mit blau direkt vorangetrieben werden.

Das auf digitale Beratung spezialisierte Unternehmen aus München ist im Markt insbesondere als Betreiber des Qualitäts-Vergleichsportals BesserBerater.de bekannt. Unter dem Dach der Tjara Unternehmensgruppe will i-finance seine Online-Aktivitäten intensivieren und das Wachstum weiter ausbauen. Der Standort München bleibt vollumfänglich erhalten. Das gesamte Büro sowie alle Angestellten würden nahtlos in die gemeinsame Wachstumsinitiative integriert und werden das Geschäft als fester Teil der Unternehmensgruppe fortführen, wie es in der Pressemitteilung heißt.

Als digital aufgestelltes Maklerhaus habe i-finance bereits in der Vergangenheit von schlanken Prozessen und einer effizienten Online-Markterschließung profitiert. Durch die Verknüpfung der selbst entwickelten Systeme mit der technologischen Systemwelt von blau direkt werde nun die nächste Stufe der Digitalisierung eingeleitet, wie blau direkt weiter mitteilt.

„Die Übernahme der i-finance GmbH ist ein starkes Signal für den gesamten Maklermarkt“, erklärt Dirk Henkies, Head of Corporate Development bei blau direkt und CEO von Tjara. „Wir sehen im Markt eine klare Tendenz: Für hochgradig digitalisierte und wachsende Online-Maklerhäuser reicht es heute nicht mehr aus, Softwaredienste nur lose einzukaufen. Sie brauchen die tiefe, exklusive Verankerung in einem kapitalstarken Gesamt-Ökosystem, um echte Größenvorteile zu realisieren. Genau hier setzen wir an [...]“, so Henkies weiter.

David Zahn, Geschäftsführer, i-finance GmbH, ergänzt: „Durch den Eintritt in die Tjara-Gruppe können wir unsere eigenen Stärken im Online-Vertrieb perfekt mit einer der führenden Technologieplattformen am Markt, blau direkt, kombinieren. Das eröffnet unserem Team und unseren Kunden völlig neue Möglichkeiten.“ (tik)

Lesen Sie auch: blau direkt übernimmt Berliner Maklerhaus M&W
Weitere News über Kooperationen, Zusammenschlüsse und Übernahmen im Maklermarkt lesen Sie auch in der Rubrik „Management & Vertrieb“.
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Afori integriert Bedingungsdatenbank von Versnavi http://www.asscompact.de/node/171989

Über eine exklusive Partnerschaft bindet die KI-Plattform für Versicherungsmakler Afori die Bedingungsdatenbank der Vergleichssoftware Versnavi in ihr System ein. Damit stehen Maklern rund 20.000 Bedingungswerke zum Vergleich zur Verfügung.

171989 3. Juli 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die KI-Plattform für Versicherungsmakler Afori und die Vergleichssoftware für Versicherungsbedingungen Versnavi starten eine exklusive Partnerschaft. Im Zuge dessen integriert Afori die Bedingungsdatenbank von Versnavi mit rund 20.000 Bedingungswerken nativ in die eigene Plattform.

Bei Versnavi handelt es sich um ein Angebot der VERS Versicherungsberater-Gesellschaft mbH aus Oldenburg, einem Spezialisten für den neutralen Vergleich von Versicherungsbedingungen. Seit dem Jahr 2000 baut das Unternehmen eine Datenbank auf, die die Bedingungen zahlreicher Versicherer anhand von rund 30 Merkmalen vergleichbar macht. Dabei sind auch ältere Tarife erfasst, sodass sich Leistungsänderungen über die Jahre nachvollziehen lassen. Der Datenbestand wird laufend gepflegt und aktualisiert.

KI-Agent beantwortet Fragen zu Tarifen und Deckungen

Mit der Einbindung sind diese Bedingungswerke fester Bestandteil der KI-Plattform von Afori. Die KI wertet sie für jeden Kundenfall direkt im E-Mail-Postfach aus. Ein erstes Beispiel ist ein spezialisierter KI-Agent, der Fragen zu Tarifen und Deckungen beantwortet. Bei eine Schadenmeldung prüft der Agent automatisch, ob der Schaden gedeckt ist und verweist dabei auf die einschlägige Stelle im Bedingungswerk. Über die rund 20.000 Bedingungswerke hinaus stehen Afori somit eigenen Angaben zufolge über 23 Millionen einzelne Datenpunkte zur Verfügung, an denen ein Machine-Learning-Team weitere Funktionen entwickelt. Der Datenbestand wird weiterhin von Versnavi gepflegt und aktualisiert.

„Wir pflegen unsere Bedingungsdatenbank seit über zwei Jahrzehnten mit dem Anspruch, Leistungen neutral und nachvollziehbar vergleichbar zu machen. Dass diese Arbeit nun in einer KI-Plattform ankommt und Maklern direkt im Arbeitsalltag zur Verfügung steht, ist für uns ein konsequenter nächster Schritt“, erklärt Hans-Hermann Lüschen, Geschäftsführer und Gesellschafter von Versnavi.

„Eine verlässliche und neutrale Datengrundlage entsteht nicht über Nacht, sie wächst über Jahre. Mit Versnavi haben wir einen Partner, der genau diese Qualität über viele Jahre aufgebaut hat. Darauf setzen wir mit unserer KI auf, statt das Rad neu zu erfinden“, sagt Fabian Wesemann, Gründer und CEO von Afori. (tik)

Weitere News rund um neue Services und digitale Lösungen lesen Sie auch in der Rubrik „Management & Vertrieb“.
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Gebäudeversicherung: Wann ein Kran als fahrbar gilt http://www.asscompact.de/node/171909

Wann ist ein Kran „fahrbar“ – und wann nicht? Ein Fall aus dem aktuellen Bericht der Versicherungsombudsfrau zeigt, wie entscheidend diese Abgrenzung für den Versicherungsschutz beim „Fahrzeuganprall“ in der Gebäudeversicherung sein kann und wie genau die Bedingungen auszulegen sind.

171909 3. Juli 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Der Jahresbericht 2025 der Geschäftsstelle Versicherungsombudsmann enthält viele interessante Fallkonstellationen, in denen es auf die präzise Auslegung von Versicherungsbedingungen ankommt. Eine Beschwerde betraf die Abgrenzung zwischen „fahrbaren“ und „selbstfahrenden“ Arbeitsmaschinen und damit die Reichweite des versicherten Risikos „Fahrzeuganprall“.

Schaden durch Kran auf der Baustelle

Der Beschwerdeführer hatte an seinem versicherten Gebäude einen Anbau errichten lassen. Im Zuge der Bauarbeiten wurde die Balkonüberdachung des Bestandsgebäudes durch eine Fehlbedienung eines Krans beschädigt. Der Haftpflichtversicherer des Bauunternehmens regulierte den Schaden auf Zeitwertbasis. Den darüber hinausgehenden Differenzbetrag in Höhe von 1.141,35 Euro forderte er vom Gebäudeversicherer und machte dies schließlich über den Weg der Beschwerde geltend.

Erklärung zum „Fahrzeuganprall“

In der Gebäudeversicherung des Beschwerdeführers war unter anderem das Risiko „Fahrzeuganprall“ versichert. Die zugrunde liegenden Bedingungen definieren dieses als Beschädigung durch die Berührung eines Schienen-, Straßen- oder Wasserfahrzeugs oder durch eine fahrbare oder selbstfahrende Arbeitsmaschine. Der Beschwerdeführer vertrat die Auffassung, dass der eingesetzte Kran unter diese Begriffe falle.

Ombudsfrau Dr. Sibylle Kessal-Wulf folgte dieser Argumentation nicht und stellte auf die maßgeblichen Auslegungsgrundsätze ab. Danach sind Allgemeine Versicherungsbedingungen so zu verstehen, wie ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer sie bei verständiger Würdigung und aufmerksamer Durchsicht erfassen muss. Gehört ein Begriff jedoch der Rechtssprache an, ist dessen juristische Definition heranzuziehen.

Begriff der selbstfahrenden Arbeitsmaschine

Bei dem Begriff „selbstfahrende Arbeitsmaschine“ handelt es sich um einen solchen Rechtsbegriff, erklärt die Ombudsfrau. Er umfasst Kraftfahrzeuge, die aufgrund ihrer Bauart und Ausstattung zur Verrichtung von Arbeiten bestimmt sind und sich aus eigener Motorkraft fortbewegen können. Als Beispiele werden unter anderem Gabelstapler, Planierraupen, Mähdrescher und Mobilkräne genannt. Gemeinsames Merkmal ist die eigenständige Ortsveränderung. Diese Voraussetzung erfüllte der eingesetzte Kran im Schadenzeitpunkt nicht.

Verständnis der Fahrbarkeit im Alltag

Für den Begriff „fahrbare Arbeitsmaschine“ existiert hingegen keine feststehende juristische Definition. Maßgeblich ist daher das Verständnis eines durchschnittlichen Versicherungsnehmers. Danach ist eine Arbeitsmaschine „fahrbar“, wenn sie grundsätzlich beweglich konstruiert ist, ihre Ortsveränderung jedoch nicht aus eigener Kraft, sondern etwa durch Ziehen oder Schieben erfolgt. Diese Beweglichkeit muss im Zeitpunkt des Schadenereignisses tatsächlich gegeben sein.

Ombudsfrau: Kran als stationäre Arbeitsmaschine

Im vorliegenden Fall war der Kran vom Fahrgestell getrennt und als stationäre Arbeitsmaschine aufgebaut. Eine Fortbewegung war in dieser Situation nicht möglich. Entsprechend konnte der Schaden nach den Versicherungsbedingungen nicht als „Fahrzeuganprall“ eingeordnet werden. Die Beschwerde blieb deshalb ohne Erfolg. (bh)

 

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bAV zwischen Reformdebatte und wirtschaftlicher Flaute http://www.asscompact.de/node/171967

Die betriebliche Altersversorgung steht politisch wie fachlich erneut im Fokus: Während das BRSG II und die Empfehlungen der Rentenkommission neue Impulse setzen sollen, bleibt die Breitenwirkung bislang aus. Eine aktuelle Maklerbefragung zeigt, woran es in der Praxis tatsächlich hakt.

171967 2. Juli 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Mit dem zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG II) wollte der Gesetzgeber der betrieblichen Altersversorgung (bAV) neuen Schwung verleihen und ihre Verbreitung weiter vorantreiben. Tatsächlich sehen 36% der Versicherungsmakler in der aktuellen AssCompact AWARD-Studie „Betriebliche Altersversorgung 2026“ darin einen Impuls für eine stärkere Marktdurchdringung. Zudem geben 30% an, dass sie das Gesetz in ihrer täglichen Beratungsarbeit unterstützt. Dennoch dürfte der große Durchbruch in der bAV ausbleiben.

Reformimpulse von der Alterssicherungskommission

Auch die Alterssicherungskommission hat die bAV im Rahmen ihres Gesamtpakets zur Zukunft der Altersvorsorge in den Blick genommen. Nach ihrer Einschätzung ist eine nahezu flächendeckende Verbreitung der bAV unverzichtbar, um langfristig ein auskömmliches Gesamtversorgungsniveau im Alter sicherzustellen. Um dieses Ziel zu erreichen, empfiehlt die Kommission, bestehende Hürden konsequent abzubauen. Im Fokus stehen dabei insbesondere weniger Bürokratie, eine bessere Portabilität bei Arbeitgeberwechseln, mehr Rechtssicherheit sowie Verbesserungen bei der Kostenverteilung und der Förderung von Geringverdienern. Dadurch soll die bAV sowohl für Arbeitgeber als auch für Beschäftigte attraktiver werden und ihre Verbreitung weiter zunehmen.

Wie diese Vorschläge konkret umgesetzt werden, bleibt abzuwarten. An Konzepten und Reformideen aus der Versicherungswirtschaft sowie von bAV-Experten und Instituten mangelt es jedenfalls nicht. Ein Blick in die Beratungspraxis der Versicherungsmakler zeigt jedoch, dass die größten Hemmnisse derzeit an anderer Stelle liegen. Die Ergebnisse der AssCompact AWARD-Studie „Betriebliche Altersversorgung 2026“ verdeutlichen, mit welchen Herausforderungen Vermittler im Tagesgeschäft tatsächlich konfrontiert sind.

Konjunktur bremst bAV-Verbreitung spürbar

Als größtes Hemmnis für die weitere Verbreitung der bAV nennen die befragten Versicherungsmakler die anhaltend schwache Konjunkturentwicklung. 73% sehen darin einen wesentlichen Bremsfaktor. In wirtschaftlich unsicheren Zeiten rücken andere Themen in den Vordergrund. Entsprechend berichten viele Vermittler, dass es zunehmend schwieriger wird, bei Arbeitgebern und Beschäftigten Gehör für die bAV zu finden. Erschwerend kommt die steigende Zahl der Unternehmensinsolvenzen hinzu.

Versicherungsmakler sehen schrumpfendes Marktpotenzial

Gleichzeitig schwindet aus Sicht vieler Makler das Marktpotenzial: 41% beobachten, dass Entlassungen, unbesetzte Stellen und der anhaltende Fachkräftemangel die Zahl potenzieller bAV-Kunden verringern und damit auch die Beratungschancen einschränken.

Dahinter folgt eine ganze Reihe weiterer Herausforderungen. So sehen 39% der befragten Makler in der effizienten Verwaltung der bAV beim Arbeitgeber eine wesentliche Hürde. Der administrative Aufwand bleibt insbesondere für kleinere und mittlere Unternehmen ein entscheidender Faktor. Weitere 31% nennen die Rendite der bAV-Produkte als Hemmnis – ein Aspekt, der angesichts gestiegener Renditeerwartungen, Kostendiskussionen und zahlreicher alternativer Anlagemöglichkeiten zunehmend an Bedeutung gewinnt.

Unsicherheit dämpft die Bereitschaft zur bAV

Ein Blick in die offenen Stellungnahmen der Makler verdeutlicht zudem, dass auch die allgemeine Unsicherheit sowie die öffentliche Diskussion rund um die bAV zu einer spürbaren Zurückhaltung bei Arbeitgebern und Arbeitnehmern führen.

Insgesamt zeigt die Studie damit, dass die Herausforderungen im Vertriebsalltag hoch sind. Vor allem konjunkturelle Unsicherheiten bremsen die Verbreitung derzeit deutlich aus und überlagern damit sogar die Reformdiskussion. (bh)

Über die Studie

Die Online-Befragung zur Studie „AssCompact AWARD – Betriebliche Altersversorgung 2026“ wurde vom 16.04.2026 bis 03.05.2026 durchgeführt. Nach einer Qualitätsprüfung flossen die Stimmen von 232 Vermittlern aus der Finanz- und Versicherungsbranche in die Stichprobe ein, die damit ein sehr gutes Abbild der Vermittlerschaft darstellt. Die Studie kann bei AssCompact bestellt werden.

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Existenzielle Absicherung lässt zu wünschen übrig http://www.asscompact.de/node/171982

Bei der Absicherung existenzieller Risiken gibt es in Deutschland noch Nachholbedarf, wie erste Auszüge aus einer Continentale-Studie zeigen. Die erfreuliche Nachricht: Die Menschen, die die Dienste eines Vermittlers in Anspruch nehmen, sind besser aufgestellt als Menschen ohne Vermittler an ihrer Seite.

171982 2. Juli 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die Continentale hat die ersten Ergebnisse aus ihrer Studie „So versichert sich Deutschland: Zwischen Klassikern, Trends und blinden Flecken“ veröffentlicht. Die Studie zeigt, dass Menschen mit persönlichem Versicherungsvermittler insbesondere bei existenziellen Vorsorgethemen häufiger besser abgesichert sind als Personen ohne Vermittler und sich außerdem besser informiert und orientiert fühlen.

Lücken bei der existenziellen Absicherung

Dennoch bestehen bei der Absicherung existenzieller Vorsorgerisiken weiterhin erhebliche Lücken, heißt es. Besonders groß seien die Defizite bei Altersvorsorge, Berufsunfähigkeit und Pflege. Nahezu alle Befragten verfügen über mindestens eine Kompositversicherung. Privathaftpflicht-, Hausrat- und Kfz-Versicherungen zählen für mehr als drei Viertel der Bevölkerung zum Standard und werden zugleich als besonders relevant eingestuft.

Allerdings hat nur knapp die Hälfte der Befragten eine private Altersvorsorge. In der Altersgruppe der 18- bis 25-Jährigen trifft dies sogar nur auf rund jeden Fünften zu, so die Studie. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung haben knapp 21% aller Befragten abgeschlossen, eine private Pflegezusatzversicherung rund 19%.

Personen mit persönlicher Beratung sorgen häufiger fürs Alter vor

Besonders deutlich werden die Unterschiede zwischen Menschen mit und ohne Vermittler: Personen mit persönlicher Beratung verfügen signifikant häufiger über mindestens eine private Altersvorsorge (53% gegenüber 34%), eine Berufsunfähigkeitsversicherung (24% gegenüber 14%) sowie eine private Pflegezusatzversicherung (15% gegenüber 8%).

Junge Erwachsene erkennen das Risiko Berufsunfähigkeit

Bemerkenswert bei der Gruppe der 18- bis 25-Jährigen ist laut der Untersuchung: In dieser Altersgruppe zählt die Berufsunfähigkeitsversicherung bereits zu den wichtigsten Versicherungen. 64% stufen sie als unverzichtbar ein. Damit rangiert sie auf Platz 3 hinter der Kfz-Versicherung (68%) und der Privathaftpflichtversicherung (87%).

Zugleich zeigt sich ein erhebliches Marktpotenzial: Rund 40% der jungen Erwachsenen würde bei zusätzlichem finanziellen Spielraum bevorzugt eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen. Damit landet sie auf Platz 1 der Absicherungswünsche, vor der Rechtsschutzversicherung (30%) und einem Altersvorsorgeprodukt (23%). (mki)

Zur Continentale-Studie

Die Continentale-Studie erscheint seit dem Jahr 2000 jährlich. Die diesjährige Studie mit dem Schwerpunktthema „So versichert sich Deutschland: Zwischen Klassikern, Trends und blinden Flecken“ wird in Zusammenarbeit mit dem Marktforschungs- und Beratungsinstitut HEUTE UND MORGEN erstellt. Bundesweit wurden für den Hauptteil 1.387 Personen ab 18 Jahren repräsentativ befragt. Zentrale soziodemografische Kennziffern wie Alter, Geschlecht, Bildungsgrad oder Einkommen entsprechen in etwa der tatsächlichen Verteilung in dieser Gruppe. Seit 2001 ermittelt die Continentale-Studie zudem jährlich die Zufriedenheit der Bevölkerung mit dem Gesundheitswesen. 2019 kamen Trendfragen zum Thema Altersvorsorge hinzu. Die vollständige Studie inklusive der Trendfragen wird im September 2026 erscheinen.

Lesetipp der Redaktion: „Kundinnen sind zuvor eher unsicher aus Gesprächen gegangen“
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Neuer Head of Risk Consulting bei HDI Global Deutschland http://www.asscompact.de/node/171981

Personelle Änderungen in der Niederlassung Deutschland von HDI Global: Lars Regner folgt auf Dr. Jörg Ohlsen und hat die Leitung des Bereichs Risk Consulting übernommen. Er verantwortet nun die strategische Weiterentwicklung des Bereichs und der dazugehörigen Resilience Services.

171981 2. Juli 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Seit dem 01.07.2026 ist Lars Regner Leiter des Bereichs Risk Consulting der Niederlassung Deutschland von HDI Global. Auf seinem neuen Posten verantwortet er die strategische Weiterentwicklung des Bereichs und der dazugehörigen Resilience Services. Regner ist Nachfolger von Dr. Jörg Ohlsen. Dieser konzentriert sich nun vollständig auf seine Rolle als Global Head of HDI Risk Consulting, heißt es vom Unternehmen.

Regner arbeitet seit dem Jahr 2010 für HDI. Er bringt über 20 Jahre Erfahrung in der Finanz- und Versicherungsbranche mit. Bis Ende Juni leitete er den Bereich Resilience Services bei HDI Risk Consulting, Tochtergesellschaft des Corporate- & Specialtyversicherers HDI Global. Dort kümmerte er sich u. a. um Themen wie Naturgefahren, Klimarisiken, Betriebsunterbrechung sowie Wertermittlungen.

HDI Global teilt mit, dass mit der Ernennung der Anspruch unterstrichen werden soll, Risk Consulting und Resilience Services konsequent weiterzuentwickeln und Kunden bei der Bewältigung wachsender Risiken – vor allem im Kontext von Klimawandel und Transformation – zu unterstützen. Die Nachfolge von Lars Regner werde zu einem späteren Zeitpunkt bekanntgegeben. (lg)

News über weitere personelle Veränderungen in der Finanz- und Versicherungsbranche lesen Sie in der Rubrik „Personen“.

Bild: © HDI

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Vermittlerschwund setzt sich fort, Zahl der Makler steigt http://www.asscompact.de/node/171980

Nachdem sich der Vermittlerschwund im ersten Quartal 2026 abgebremst hatte, ist die Zahl der Versicherungsvermittler im zweiten Quartal 2026 nun wieder gesunken. Wie die aktuelle DIHK-Statistik auch zeigt, hat sich die Zahl der eingetragenen Versicherungsmakler abermals erhöht.

171980 2. Juli 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) hat aktuelle Daten aus dem Versicherungsvermittlerregister für das zweite Quartal 2026 vorgelegt. Zum Stichtag 01.07.2026 waren insgesamt 178.810 Versicherungsvermittler nach § 34d GewO im Online-Verzeichnis registriert. Das sind genau 100 Eintragungen weniger als Anfang April, da waren es noch 178.910. Somit nimmt der Vermittlerschwund der vergangenen Jahre wieder an Fahrt auf, nachdem sich der Abwärtstrend im ersten Quartal 2026 im Vergleich zum vierten Quartal 2026 vorübergehend abgebremst hatte.

Maklerschaft kann erneut zulegen

Wie bereits in den ersten drei Monaten des Jahres ist die Zahl der Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d GewO gestiegen. Waren Anfang April noch 47.027 Makler im Register eingetragen, sind es Anfang Juli nun 47.244 Eintragungen auf, also 217 mehr.

Auch die Versicherungsvertreter mit Erlaubnis nach § 34d Absatz 1 GewO weisen einen leichten Anstieg auf. Ihre Zahl hat sich von 27.247 Eintragungen um 25 auf 27.272 erhöht. Ebenfalls zugelegt haben die produktakzessorischen Vertreter (Versicherungsvertreter mit Erlaubnisbefreiung nach § 34d Abs. 6 GewO). Ihre Zahl ist seit Anfang April 2026 von 5.543 auf nun 5.581 gestiegen – 38 Eintragungen mehr. Bei den produktakzessorischen Maklern (Versicherungsmakler mit Erlaubnisbefreiung nach § 34d Abs. 6 GewO) weist das Register zum 01.07.2026 gegenüber dem Vorquartal eine einzelne Eintragung mehr auf. Die Zahl beträgt aktuell 595. Genau eine Eintragung mehr als Anfang April gibt es auch bei der an sich überschaubaren Zahl der Versicherungsberater, die momentan bei 338 liegt.

Zahl der Vertreter sinkt 

Abermals Federn lassen musste hingegen die Gruppe der gebundenen Versicherungsvertreter nach § 34d Abs. 7 GewO. Laut Daten der DIHK ist ihre Zahl im Zeitraum von April bis Juni von 98.162 auf nun 97.780 Eintragungen gesunken. Dies entspricht einem Rückgang von 382 Eintragungen. (tik)

Lesen Sie auch: Versicherungsmakler befinden sich derzeit im Stimmungstief
Lesetipp: AssCompact Studie zeigt Trends des Maklermarkts der Zukunft
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Helvetia mit neuem Wohngebäudetarif http://www.asscompact.de/node/171978

Helvetia Deutschland ist mit einem neuen Wohngebäudetarif an den Markt gegangen. Die neue Absicherung zeichnet sich insbesondere durch deutlich verbesserte Leistungen und mehr Flexibilität aus, so der Versicherer. Für preisbewusste Kunden gibt es Varianten mit hoher Selbstbeteiligung.

171978 2. Juli 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Helvetia Deutschland hat einen neuen Wohngebäudetarif gestartet, der zur Absicherung von Ein-, Zwei- und Mehrfamilienhäusern konzipiert ist. Kunden können zwischen zwei Produktlinien wählen. Die Produktlinie „Ambiente“ bietet eine solide Grundabsicherung. Das Leistungsniveau wurde deutlich verbessert und hat nun das Niveau des bisherigen Top-Tarifs erreicht, erklärt der Versicherer.

Die Premium-Produktlinie „Ambiente Top“ wurde ebenfalls optimiert und an die höchsten Marktstandards angepasst. Sie bietet erweiterte Leistungen bei Elementar-, Leitungswasser- und Feuerschäden sowie höhere bzw. entfallende Sublimits. Künftig sind auch unbenannte Gefahren automatisch mitversichert, sofern das Gebäude gegen Feuer, Leitungswasser sowie Sturm und Hagel abgesichert ist. Im Leistungskatalog enthalten ist zudem der private bzw. gewerbliche Mietausfall für bis zu 36 Monate sowie die Übernahme von Hotelkosten von bis zu 150 Euro pro Tag für maximal 365 Tage. Wasserzuleitungs- und Heizungsrohre, die der Versorgung dienen, sind auf oder außerhalb des Versicherungsgrundstücks unbegrenzt mitversichert.

Optional zubuchbare Bausteine beinhalten Schutz für Photovoltaikanlagen, Smart-Home-Technik sowie nachhaltige Wiederaufbaumaßnahmen. Dazu gehören u. a. Mehrkosten für den Einsatz umweltfreundliche Baustoffe, energetische Modernisierungen oder altersgerechte Umbauten nach einem Schadenfall.

Fokus auf Flexibilität und Innovation

Der neue Tarif legt noch mehr Fokus auf Flexibilität. Neben den klassischen Selbstbehalten stehen vor allem zwei innovative Modelle im Mittelpunkt. Das Schadenfreiheitsmodell als Selbstbehaltvariante und führt im Gegensatz zur herkömmlichen Prämienerhöhung nach einem Schadenfall nicht sofort zur finanziellen Mehrbelastung. Stattdessen greift der Selbstbehalt erst bei einem weiteren Schadenereignis. Bleibt ein weiterer Schaden aus, reduziert sich die Belastung schrittweise wieder oder entfällt vollständig.

Zudem stehen Tarifvarianten mit hoher Selbstbeteiligung zur Verfügung. Im Rahmen des Notfallschutzes bei der Tarifvariante „Ambiente“ oder des Select-Modells bei der Tarifvariante „Ambiente Top“ verzichten Kunden bewusst bei kleineren Schäden auf Leistungen und sichern sich stattdessen gegen existenzielle Risiken ab. Dabei sind Einsparungen von über 50% bei der Versicherungsprämie möglich. Der Versicherer richtet sich damit an preisbewusste Kunden, die sich gezielt gegen hohe finanzielle Belastungen absichern möchten.

Neuerungen bei Schutz von Mehrfamilienhäusern

Anpassungen gibt es auch bei der Absicherung von Mehrfamilienhäusern. Hier hat die Helvetia einen Quadratmetertarif eingeführt, der das Risiko einer Unterversicherung ausschließt. Durch Staffelungen nach Wohneinheiten soll zudem eine risikogerechte und faire Prämienberechnung sichergestellt werden. Des Weiteren wurden Leistungen gezielt erweitert, beispielsweise beim gewerblichen Mietausfall.

Als Highlight bezeichnet der Versicherer die Übernahme von Hotelkosten für Mieter im Schadenfall von bis zu 150 Euro pro Tag für maximal 100 Tage. Übernimmt die Hausratversicherung des Mieters aufgrund einer Unbewohnbarkeit durch einen Gebäudeschaden die Kosten nicht, springt die Wohngebäudeversicherung subsidiär ein. (js)

Weitere Meldungen zu neuen Versicherungslösungen und Anpassungen bei bestehenden Produkten finden Sie in unserem Bereich „Assekuranz“.
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Prävention oder Versicherung: Die richtige Mischung bei Cyberrisiken http://www.asscompact.de/node/171976

Kommt es zu einem Cybervorfall, werden plötzlich Budgets freigegeben und Versicherungsfragen werden dringend. Genau das ist das Problem: Denn wer erst nach dem Schaden anfängt zu handeln, hat den wichtigsten Moment bereits verpasst.

171976 2. Juli 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement Ein Artikel von Peter Pillath, Director Cyber bei Howden Deutschland und hendricks GmbH

Unternehmen stehen heute vor erheblichen Cyberrisiken. Digitalisierung und Industrie 4.0 bedeuten, dass Produktionsanlagen zunehmend mit IT-Netzen und dem Internet verbunden sind. Die Angriffsfläche vergrößert sich: Alte Maschinensteuerungen, die nicht für ständige Vernetzung entwickelt wurden, treffen auf hochautomatisierte, digitale Prozesse. Produktionsabläufe sind auf digitale Systeme angewiesen und in Lieferketten eng vernetzt. Ein erfolgreicher Cyberangriff kann schnell Fertigungsstraßen lahmlegen und zu Betriebsunterbrechungen führen, mit potenziell hoher finanzieller und reputativer Belastung.

Ransomware-Angriffe gelten derzeit als größte Gefahr: Sie verschlüsseln Daten und blockieren Systeme – Lösegeldforderungen in Millionenhöhe und wochenlange Produktionsstopps sind realistische Worst-Case-Szenarien. Auch Angriffe in der Lieferkette, z. B. bei einem wichtigen Zulieferer, können verheerend sein. Die regulatorischen Anforderungen steigen ebenfalls: So weitet die NIS2-Richtlinie die Pflichten rund um Cybersicherheit auch auf viele mittelständische Betriebe aus. Die Ausgangssituation ist geprägt von neuen Bedrohungen und einem wachsenden Handlungsdruck.

Prävention ist die Grundlage der Handlungsfähigkeit

Mit vorbeugenden Sicherheitsmaßnahmen und einer ganzheitlichen Cybersicherheitsstrategie gilt es, potenzielle Schäden zu mindern. Dazu gehören Governance und Organisation (z. B. Verankerung der Informationssicherheit in der Geschäftsführung) sowie technische und organisatorische Schutzmaßnahmen (z. B. Firewalls, Netzsegmentierung zwischen IT und OT, Multifaktor-Authentifizierung).

Speziell im Produktionsumfeld sind OT-Security-Maßnahmen unverzichtbar: Maschinensteuerungskonzepte, physische Schutzmaßnahmen und Netzwerksegmentierung müssen sicher in die IT-Landschaft integriert werden, um Fehlbedienungen, Sabotage und die Nutzung als Einfallstor zu verhindern. Außerdem ist ein Incident-Response-Management nötig: Ein definierter Notfallplan, eingeübte Reaktionsprozesse und regelmäßige Notfallübungen helfen, im Krisenfall schnell zu handeln. Backups und ein Business Continuity Management sorgen dafür, dass bei eingetretenen Schäden die Datenwiederherstellung und Weiterführung des Betriebs schneller gelingen.

Der Vorteil all dieser Maßnahmen: Sie senken signifikant die Eintrittswahrscheinlichkeit und das Schadenausmaß. Ein weiterer Nutzen guter Prävention ist mehr Kontrolle über die Risiken: Man baut gezielt Resilienz auf und reduziert Abhängigkeiten, was langfristig kosteneffizienter ist, als die Schäden nach einem Angriff zu tragen. Allerdings gibt es auch Grenzen der Prävention. Kein Schutz ist absolut – moderne Angriffe und menschliche Fehler können trotz Hightech-Sicherheit zum Schaden führen. Zudem fordert eine wirksame Sicherheitsorganisation kontinuierliche Investitionen und spezialisiertes Know-how, mitunter eine Herausforderung für knappe Ressourcen im Mittelstand.

Cyberversicherung gibt Struktur und mindert finanzielle Folgen

Die Cyberversicherung als Risikotransfer hilft, die finanziellen Folgen eines Cyberangriffs zu mildern. Sie übernimmt Kosten für IT-Forensik, Datenwiederherstellung, Betriebsunterbrechungen, Lösegeldzahlungen, rechtliche Beratung sowie PR- und Krisenmanagement. In der akuten Krise können Versicherer zudem Expert*innen vermitteln, die bei der Bewältigung des Incidents unterstützen. Auch kann der Abschluss einer Versicherung bereits im Vorfeld als „Realitätstest“ dienen: Versicherer verlangen oft Mindeststandards der IT-Sicherheit, sodass die Vorbereitung auf den Versicherungsabschluss indirekt die Sicherheitsreife erhöht.

Gleichwohl ist der finanzielle Schutz nur bedingt Ersatz für den Aufwand, entgangene Geschäftschancen und Reputationsverluste. Prämienkosten sind ein weiterer Faktor: Je höher das Risiko, desto höhere Versicherungsprämien werden fällig, und manche Versicherer lehnen Unternehmen mit unzureichender Sicherheit sogar ab.

Die Kunst liegt in der richtigen Balance

Unternehmen müssen einen balancierten Ansatz finden, der Prävention und Versicherung sinnvoll vereint. Eine neutrale Entscheidungsfindung beginnt mit systematischem Risikomanagement: Identifikation relevanter Szenarien – von Ransomware-Angriffen über Lieferkettenrisiken bis hin zu Haftungsrisiken aus Regulierung (z. B. NIS2). Jedes Risiko wird hinsichtlich Eintrittswahrscheinlichkeit und Auswirkung analysiert. Das entstandene Risikoprofil verdeutlicht, welche Szenarien besonders kritisch sind. Anschließend definieren Unternehmen ihren Risikoappetit. Diese Überlegungen bilden die Grundlage für Prioritätensetzungen: Welche Risiken müssen dringend reduziert werden, weil sie das Unternehmen inakzeptabel bedrohen?

Darauf aufbauend lässt sich eine Strategie entwickeln, die präventive Investitionen mit gezieltem Risikotransfer kombiniert. Best Practice ist, sowohl technische und organisatorische Schutzmaßnahmen als auch eine passende Versicherungslösung als integrale Bausteine zu sehen. Die Kunst besteht darin, mit Sicherheitsmaßnahmen den Großteil der Risiken abzudecken und zugleich das unvermeidbare Restrisiko durch Versicherung abzupuffern.

Unternehmen sollten hier eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung an- stellen: Prävention kostet Geld – Kosten fallen etwa für Personal, Infrastruktur und Prozesse an –, doch ein ernsthafter Cybervorfall kann um ein Vielfaches mehr Schaden anrichten und teurer sein. Eine Versicherungspolice wiederum erfordert jährliche Prämien – diese sind aber geringer als der finanzielle Gau und ermöglichen zudem Planungssicherheit. Wichtig ist, dass beide Ansätze aufeinander abgestimmt werden: Präventive Maßnahmen verbessern nicht nur den Schutz, sondern oft auch die Versicherungsfähigkeit und vergünstigen die Prämien. Umgekehrt sollten Versicherungsbedingungen (z. B. geforderte Mindeststandards) als Leitplanken für weitere Verbesserungen genutzt werden.

Wer Risikoanalyse, IT-Security-Roadmap, Implementierung und Versicherungsschutz als zusammenhängende Aufgabe und präventiven Prozess versteht, ist klar im Vorteil. Unternehmen, die dabei auf einen erfahrenen Partner vertrauen, der sie in jeder Phase begleitet, sind langfristig besser aufgestellt.

Lesen Sie auch: KI und IT-Sicherheit in der Assekuranz

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M&M erweitert Fördervergleich um Riester-Bestandsanalyse http://www.asscompact.de/node/171972

MORGEN & MORGEN hat den Fördervergleich um eine automatisierte Riester-Bestandsanalyse für Versicherer und Vermittler ausgebaut. So lassen sich größere Riester-Bestände systematisch auswerten und individuelle Wechselzeitpunkte in die neue Förderung des geplanten Altersvorsorgedepots ermitteln.

171972 2. Juli 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Der M&M Fördervergleich aus dem Hause MORGEN & MORGEN ermöglicht Versicherern und Vertriebsunternehmen nun eine automatisierte Riester-Bestandsanalyse. Auf Grundlage der bestehenden Rechenlogik können größere Riester-Bestände systematisch ausgewertet und individuelle Wechselzeitpunkte in die neue Förderwelt identifiziert werden.

Im Kern steht die Berechnung individueller Break-even-Zeitpunkte. Diese zeigen auf, ab wann die neue Förderung des geplanten Altersvorsorgedepots die bisherige Riester-Förderung übersteigt und sich ein Wechsel wirtschaftlich lohnen kann. Für die Auswertung sind laut MORGEN & MORGEN von Versicherern und Vermitttlern lediglich ausgewählte Bestandsdaten notwendig, die über die Rechenlogik und API des M&M Fördervergleichsrechners verarbeitet werden.

„Die entscheidende Frage, die schon heute zählt, ist nicht nur, ob ein Wechsel sinnvoll ist, sondern vielmehr wann“, erklärt Benjamin Brummer, stellvertretender Bereichsleiter Mathematik bei MORGEN & MORGEN. „Mit der automatisierten Riester-Bestandsanalyse können Vermittler und Versicherer ihre Kunden frühzeitig identifizieren, gezielt begleiten und auf die individuell beste Förderoption vorbereiten.“

Christian Jaffke, Geschäftsführer von MORGEN & MORGEN, empfiehlt Versicherern und Vermittlern, die so ermittelten Daten aktiv für Vertriebskampagnen zu nutzen, um Kunden von Fehlentscheidungen im Zusammenhang mit künftigen Wechseloptionen abzuhalten. (tik)

Weitere Meldungen zu neuen Tools und Services lesen Sie auch in der Rubrik „Management & Vertrieb“.
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