AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement https://www.asscompact.de/ AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement de Mon, 15 Dec 2025 19:12:38 +0100 <a href="/nachrichten/cyberangriff-auf-die-ideal-versicherung" hreflang="de">Cyberangriff auf die IDEAL Versicherung</a> http://www.asscompact.de/node/170069

Die IDEAL Versicherung wurde Ende vergangener Woche Opfer eines Cyberangriffs. Die Systeme wurden in diesem Zuge vorsorglich vom Netz genommen. Auch die zur IDEAL gehörende Gruppe Ahorn AG ist betroffen.

170069 15. Dezember 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die Systeme der IDEAL Versicherung sind seit Donnerstag, 11.12.2025., vom Internet getrennt. An diesem Tag postete der Facebook-Account des Berliner Versicherers noch, dass es einen IT-Ausfall gebe und gerade nach der Ursache gesucht werde. Die Systeme wurden „aus Sicherheitsgründen“ vom Netz genommen.

Akira greift IDEAL an

Am Freitagabend verkündete das Unternehmen dann offiziell per Pressemitteilung, dass es einen Cyberangriff gegeben habe – und zwar durchgeführt von der Ransomware Akira. Akira ist eine seit März 2023 aktive Hackergruppe, die sich laut der Cybersicherheitsagentur Baden-Württemberg (CSBW) auf Unternehmen verschiedenster Branchen spezialisiert. Die Gruppe stiehlt demnach Daten von Unternehmen und droht mit ihrer Veröffentlichung, sollte kein Lösegeld gezahlt werden. Typische Infektionswege seien CSBW zufolge Phishing-E-Mails oder das Ausnutzen ungepatchter Schwachstellen in Remote-Zugängen.

Der Geschäftsbetrieb und die Services der IDEAL werden laut Pressemitteilung eingeschränkt aufrechterhalten. Die IDEAL hat hierfür spezielle Telefonnummern und eine E-Mail-Adresse eingerichtet, nachzulesen auf der provisorischen Website ideal-berlin.de.

Betroffen vom IT-Ausfall ist auch die zur IDEAL Gruppe gehörende Ahorn AG. Explizit nicht betroffen ist das Tochterunternehmen myLife Lebensversicherung AG.

Maximilian Beck, Vorstandsvorsitzender der IDEAL Gruppe: „Unser IT-Sicherheitsteam arbeitet gemeinsam mit externen Spezialisten und den Ermittlungsbehörden daran, den Vorfall zu analysieren und betroffene Systeme schrittweise wieder herzustellen. Die Infrastruktur unserer Vertriebs- und Geschäftspartner ist nach aktuellem Kenntnisstand nicht betroffen. Derzeit liegen auch keine Hinweise auf einen Missbrauch von Kundendaten vor.“ (mki)

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<a href="/nachrichten/neuer-maklerfavorit-der-hausratversicherung" hreflang="de">Neuer Maklerfavorit in der Hausratversicherung</a> http://www.asscompact.de/node/170061

Auf welche Anbieter setzen Versicherungsmakler und Mehrfachagenten in der Hausratversicherung? Welchen Versicherern geben die Vermittler den Vorzug? Antworten liefert die aktuelle Studie „AssCompact TRENDS IV/2025“.

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<a href="/nachrichten/fuehrungswechsel-bei-der-allianz-beratungs-und-vertriebs-ag" hreflang="de">Führungswechsel bei der Allianz Beratungs- und Vertriebs-AG</a> http://www.asscompact.de/node/170067

Bei der Allianz Beratungs- und Vertriebs-AG steht ein Generationswechsel an: Nach sechs Jahren als CEO übergibt Andreas Kanning an seinen Nachfolger. Hanno Wienhausen übernimmt damit zum 01.01.2026 den Vorstandsvorsitz des Unternehmens. Damit einher gehen weitere personelle Änderungen.

170067 15. Dezember 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Staffelstabübergabe bei der Allianz Beratungs- und Vertriebs-AG (ABV): Nach sechs Jahren als CEO übergibt Andreas Kanning an seinen Nachfolger Hanno Wienhausen. Der 43-jährige Wienhausen übernimmt ab 01.01.2026 den Vorstandsvorsitz der ABV. Die Grundlage für eine weitergehende Phase der Transformation ist nun laut dem Unternehmen gelegt, um die Zukunftsfähigkeit auszubauen und den Wachstumskurs konsequent voranzutreiben, wie es heißt.

Kanning ist seit über 30 Jahren bei der Allianz, die meiste Zeit davon im Vertrieb. Der 61-Jährige war zudem mehr als elf Jahre im Vorstand. Zum 31.12.2025 gibt er sein Mandat als Vorstandsvorsitzender ab und steht der ABV im Jahr 2026 noch beratend zur Seite. Seine Laufbahn begann er bei der Allianz im Jahr 1995 und übernahm im Laufe der Jahre diverse Positionen im Vertrieb.

Wienhausen bringt langjährige nationale und internationale Erfahrung in der Allianz als Versicherungsmanager mit. Von 2014 bis 2021 hatte er in der Allianz Beratungs- und Vertriebs-AG unterschiedliche Vertriebsführungsfunktionen inne. Anfang 2022 wechselte der promovierte Jurist zur Allianz Suisse, wo er als Chief Underwriting Officer und Mitglied der Geschäftsleitung das Schaden- und Unfallgeschäft und ab 2023 zusätzlich die Ressorts Schaden und Automotive leitete. Zudem verfügt er über Know-how in der Sachversicherung und hat in der Schweiz die Verknüpfung von technischer Exzellenz, Schadenmanagement und Vertrieb vorangetrieben, teilt Allianz mit. Seit Oktober 2024 war Wienhausen dann Vorstandsmitglied bei der Allianz Beratungs- und Vertriebs-AG und verantwortet dort seit dem 01.01.2025 den Vertrieb Süd. Bereits im ersten Jahr seiner Vorstandstätigkeit habe er wesentlich die Transformation des Geschäftsmodells der ABV forciert und neue Impulse für den Allianz Vertrieb gesetzt, wie es weiter heißt.

Weitere personelle Änderungen

Darüber hinaus gibt es weitere personelle Veränderungen in der ABV und der Allianz Private Krankenversicherungs-AG (APKV): Daniel Bahr übernimmt zum 01.01.2026 das Vorstandsressort Vertrieb Süd der ABV. Alexander Vogel, der aktuell Chief Sales Officer für die Region Central Europe ist, wird von ihm das Vorstandsressort Leistung, Vertrieb und Personal der APKV übernehmen. Bahr ist seit 2014 bei der Allianz Private Krankenversicherungs-AG und kümmert sich als Vorstand um das Ressort Leistung, Vertrieb und Personal. Vogel begann seine Managementkarriere 2003 bei der Allianz Private Krankenversicherungs-AG und kehrte nach weiteren Stationen 2014 als Vertriebsleiter zurück. Seit März 2025 ist er Chief Sales Officer für die Region Central Europe.

Die Aufsichtsräte der ABV haben am 09.12.2025 und die der APKV am 12.12.2025 die erforderlichen Beschlüsse gefasst und die genannten Personen berufen. Die Ernennung von Alexander Vogel steht noch unter dem Vorbehalt der Unbedenklichkeitsprüfung durch die zuständige Aufsichtsbehörde. (lg)

News über weitere personelle Veränderungen in der Finanz- und Versicherungsbranche lesen Sie in der Rubrik „Personen“.

Bild: © Allianz

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<a href="/nachrichten/stabile-nachfrage-im-segment-micro-living" hreflang="de">Stabile Nachfrage im Segment Micro-Living</a> http://www.asscompact.de/node/170066

Laut einem Marktbericht der Initiative Micro-Living erweist sich das Segment in einem herausfordernden Marktumfeld als robust. Die Nachfrage nach flexiblem Wohnraum in urbanen Lagen bleibt stabil. Die Bewirtschaftungskosten sind seit 2020 allerdings deutlich gestiegen.

170066 15. Dezember 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Bei der im Frühjahr 2020 gegründeten Initiative Micro-Living (IML) handelt es sich um eine Plattform für Eigentümer, Betreiber und Verwalter von Apartmenthäusern. Die Initiative vereint mehrere Player des wohnwirtschaftlichen Apartmentwohnens in Deutschland. Gemeinsam wollen die Mitgliedsunternehmen die Transparenz in diesem noch recht jungen Marktsegment verbessern. Der Initiative gehören derzeit mit aam2core, berlinovo, City Pop, Commerz Real, Cube Life, DEMIWO, FU.Life, Greystar, HanseMerkur Grundvermögen, i Live, Krams Immobilien, REOS, talyo. und Union Investment 14 Unternehmen an, die auf dem deutschen Markt für Apartmentwohnen aktiv sind. IML steht allen professionellen Eigentümern, Betreibern und Verwaltern von wohnwirtschaftlich betriebenen Apartmenthäusern offen.

Wie aus dem neuen Marktreport der Initiative Micro-Living hervorgeht, behauptet sich das Micro-Living-Segment in einem anspruchsvollen Marktumfeld. Die Nachfrage nach flexiblem Wohnraum in urbanen Zentren bleibt stabil. Zum Stichtag 15.10.2025 lag die durchschnittliche All-In-Miete bei 605 Euro pro Monat. Dies bedeutet einen Anstieg um 3,6% gegenüber dem Herbst 2024. Bereinigt um Mieten städtischer Wohnungsunternehmen beträgt die Durchschnittsmiete privatwirtschaftlicher Apartments 702 Euro monatlich. In Apartmenthäusern mit Baujahr ab 2014 liegt die durchschnittliche Neubaumiete bei 664 Euro pro Monat.

Konstante Auslastung von 95%

„Das Micro-Living-Segment zeigt sich trotz gestiegener Kosten und regulatorischer Unsicherheit robust. Die konstante Auslastung von 95% belegt die anhaltend hohe Nachfrage nach flexiblen Wohnkonzepten in urbanen Lagen“, erklärt André Adami, Head of Residential beim Analyseunternehmen bulwiengesa. Als wesentliche Preistreiber werden die gestiegenen Energiekosten genannt, die anhaltende Nachfragesituation sowie Anpassungseffekte infolge der vorangegangenen Inflationsperioden. Der Marktbericht hat 128 Apartmenthäuser mit rund 28.300 Wohneinheiten ausgewertet – schwerpunktmäßig in den deutschen A-Städten, die rund 70% des Gesamtportfolios ausmachen.

Bewirtschaftungskosten deutlich gestiegen

Neben Miet- und Auslastungsdaten analysiert die Studie auch die Betriebskostenentwicklung, die mit einem Anstieg um 7,5% auf 7,76 Euro pro Quadratmeter deutlich zugelegt hat. „Die Bewirtschaftungskosten sind seit Frühjahr 2020 kontinuierlich gestiegen und haben mit 7,76 Euro pro Quadratmeter einen neuen Höchststand erreicht“, führt Lena Schwesinger aus, Consultant im Bereich Wohnen. Rund 90% der befragten Experten würden eine vollständige Umlegung auf die Mieterschaft planen, was mittelfristig steigende Netto- und All-In-Mieten zur Folge hätte, so Schwesinger. Bei den Mietpreisen ist erheblich nach Lage- und Ausstattungsqualität zu unterscheiden: Die Bandbreite reicht von 300 Euro monatlich im teilgeförderten Segment bis hin zu 1.490 Euro für hochwertig ausgestattete Apartments in A-Städten in stark nachgefragten Wohnlagen.

Vermietung unterschiedlich herausfordernd

Bei der Vermarktung von Micro-Living ist der Aufwand unterschiedlich: Die Vermietung an inländische sowie EU-Studierende erfolgt im Rahmen effizienter Prozesse. Anders ist die Situation bei international Studierenden von außerhalb der EU, die deutlich mehr Aufwand kostet. Besonders die Vermietung im oberen Preissegment ist laut 75% der Befragten herausfordernd. Zum Erhebungsstichtag entfielen 36% der vermieteten Apartments auf Studierende, während sich 64% auf diverse Mietergruppen wie Single-Haushalte, Young Professionals sowie Pendler verteilen.

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Weitere Meldungen rund um Immobilienthemen finden Sie in unserer Rubrik „Immobilien“.
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<a href="/nachrichten/barmeniagothaer-stellt-zahlen-aus-dem-ersten-post-merger-jahr-vor" hreflang="de">BarmeniaGothaer stellt Zahlen aus dem ersten Post-Merger-Jahr vor</a> http://www.asscompact.de/node/170064

Kurz vor der Weihnachtspause stellt die BarmeniaGothaer vorläufige Zahlen aus ihrem ersten vollen Jahr nach der Fusion vor. Mit dem Konzernergebnis von über 100 Mio. Euro ist das Unternehmen „außerordentlich zufrieden“. Eine Verzögerung deutet sich bei der Zusammenführung der beiden Krankenversicherer an.

170064 15. Dezember 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Nur wenige Tage vor der Weihnachtspause hat die BarmeniaGothaer das vorläufige Konzernergebnis ihres ersten vollen gemeinsamen Geschäftsjahres vorgestellt. Neben den beiden Co-CEOs Dr. Andreas Eurich und Oliver Schoeller waren  wie bereits im letzten Jahr auch Chief Financial Officer, Harald Epple, sowie die Spartenchefs Thomas Bischof (Komposit), Christian Ritz (Kranken) und Alina vom Bruck (Leben) anwesend, um die Ergebnisse zu präsentieren.

Versicherer wächst im ersten Post-Merger-Jahr über dem Markt

„Außerordentlich zufrieden“ ist man bei der BarmeniaGothaer mit den Zahlen aus dem ersten vollen Jahr Post-Merger. Das Jahr stand im „Zeichen des Zusammenwachsens“ für das Unternehmen – und das Unterfangen ist laut den Aussagen der beiden Chefs gelungen. Das Wachstum liegt auf einem marktüberdurchschnittlichen Niveau, getragen wurde es von allen drei Segmenten. So rechnet der Konzern mit einem Plus bei den Beitragseinnahmen von 7,9% auf voraussichtlich 9,27 Mrd. Euro – und damit einem Wachstum von 0,5 Prozentpunkten über dem Markt.

Der Konzernjahresüberschuss liegt bei 101 Mio. Euro. Das Ziel, die Solvency-II-Quote auf über 200% zu steigern, ist ebenfalls gelungen: Sie liegt mit 201% nun „im Kern auf Allianz-Niveau“. „Damit fühlen wir uns sehr wohl“, erklärt Schoeller. Im deutschen Versicherungsmarkt ist das neue Unternehmen vom 10. Platz auf Rang 9 aufgestiegen.

Komposit: „Turnaround“ im Bereich Kfz-Versicherung

Die beiden Sachversicherer Barmenia Allgemeine Versicherungs-AG sowie die Gothaer Allgemeine Versicherung AG werden voraussichtlich um 9,4% und damit ebenfalls über dem Markt wachsen. Insbesondere im Bereich der marktweit gebeutelten Kfz-Versicherung habe man einen „schönen Turnaround“ hingelegt, erklärt Komposit-Chef Bischof. Der Konzern erwartet eine Combined Ratio zwischen 94 und 95% und damit eine Rückkehr in die Profitabilitätszone. Das liege teilweise an dem „außergewöhnlich wenig ereignisreichen Naturschadenjahr“, doch auch an der „Fokussierung auf Profitabilität“, also mit anderen Worten an den vorgenommenen Prämienanpassungen.

Im Wohngebäudebereich habe man eine Reihe von Beständen „überprüft und bearbeitet“, so Bischof. Das habe eine Trennung von Risiken beinhaltet, eine genaue Anzahl nannte der Konzern aber auch auf Nachfrage nicht.

Krankenversicherung: GOÄ-Reform verzögert Zusammenführung

Auch im Bereich Krankenversicherung kann der Versicherer gute Neuigkeiten vermelden. Die gebuchten Bruttobeiträge der Barmenia Krankenversicherung AG und der Gothaer Krankenversicherung AG werden voraussichtlich um 8,8% auf 3,83 Mrd. Euro wachsen, und damit etwa 0,8 Prozentpunkte marktüberdurchschnittlich. Vor allem auf das Bestandswachstum in der Vollversicherung sei man stolz. Im vergangenen Geschäftsjahr kamen rund 9.000 Menschen dazu, über die letzten drei Jahre stieg der Bestand im Saldo sogar um rund 18.000 vollversicherte Personen.

Bei der Zusammenführung der beiden Krankenversicherer wird es wohl zu Verzögerungen kommen. Grund dafür ist die geplante Novelle der Gebührenreform für Ärzte (GOÄ). Aus politischen Kreisen sei zu vernehmen, dass eine Implementierung der Reform für Anfang 2028 geplant ist. Das werde „im erheblichen Maße Kapazitäten binden“ und somit den Zeitpunkt der Zusammenführung nach hinten verlegen. Man habe auch schon über den neuen Zielzeitpunkt mit der BaFin gesprochen, während des Pressegesprächs wollte Ritz jedoch keinen genauen Zeitpunkt nennen.

Leben: Zurückhaltung bei den Einmalbeiträgen

In der Lebensversicherung ist die Zusammenführung der beiden Gesellschaften bereits abgeschlossen. Die gebuchten Bruttobeiträge werden voraussichtlich um 4,1% auf 1,44 Mrd. Euro klettern, der Markt wächst hier um 7%. Bei den Einmalbeiträgen legt das Unternehmen um 16% zu, der Marktdurchschnitt liegt bei 25%. Bei der BarmeniaGothaer sei man aufgrund ihrer volatilen Natur „zurückhaltend“ bei den Einmalbeiträgen, man fokussiere sich nicht auf Wachstum in diesem Feld. Bei den laufenden Beiträgen ist das Unternehmen um 0,5% gewachsen (Markt: -0,6%). Der Rohüberschuss vor Steuern sank im Vergleich zum Vorjahr um 44% von 200 Mio. Euro auf 113 Mio. Euro – dies habe mit einer geplanten „Substanzstärkung“ zu tun, wie vom Bruck während des Gesprächs erklärt.

KI im Fokus für 2026

Zusammenfassend seien die fusionierten Versicherer im Jahr 2025 nicht nur in Zahlen gewachsen, sondern auch als Unternehmen zusammengewachsen, erklärt Schoeller in seinem Ausblick. Das sei das „eigentlich bemerkenswerte“ an diesem Jahr. Er gab jedoch auch zu, mit „etwas Sorge“ auf das kommende Jahr 2026 zu blicken. „Die Versicherungsindustrie prosperiert dann, wenn Risiken beherrschbar bleiben“, so Schoeller. Das zeige sich bisher noch nicht. Weder auf nationaler noch auf europäischer Ebene sehe er aktuell den nötigen Willen, um mutige Reformen durchzusetzen.

Im Unternehmen selbst seien weitere Investitionen in Digitalisierung eines der Kernthemen für das kommende Jahr. Man wolle gezielt in moderne Technologien und künstliche Intelligenz investieren, um Prozesse zu optimieren und künftige Herausforderungen zu meistern. Dafür sollen im kommenden Jahr „oberhalb von 30 Mio. Euro“ investiert werden. (js)

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<a href="/nachrichten/wohneigentum-ist-kein-selbstlaeufer-mehr" hreflang="de">Wohneigentum ist kein Selbstläufer mehr </a> http://www.asscompact.de/node/170063

Wie gelingt es, wieder mehr Menschen in Deutschland in Wohneigentum zu bringen? Welche Schritte braucht es, welches Potenzial bietet unter anderem die Revitalisierung von Bestandsbauten? Darüber sprachen Experten bei einem Presse-Roundtable, zu dem VON POLL IMMOBILIEN eingeladen hatte.

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Wie kann Wohneigentum hierzulande wieder leistbar, planbar und gesellschaftlich breiter zugänglich werden? Wie kann Neubau unter heutigen Bedingungen wieder wirtschaftlich funktionieren? Welches Potenzial steckt in der Revitalisierung von Bestandsbauten – und warum wird es zu wenig genutzt? Über diese Fragen sprachen vor Kurzem Fachleute aus der Bau- und Immobilienbranche bei einem Presse-Roundtable des Immobilienmaklerunternehmens VON POLL IMMOBILIEN. Zu den Teilnehmer gehörten Thomas M. Reimann, Vorstandsvorsitzender der ALEA Hoch- und Industriebau AG, die Immobilienprojektentwicklerin und geschäftsführende Gesellschafterin der Dr. Henkel Urban Projects GmbH, Dr. Nadja Henkel, der Immobilienexperte Prof. Dr. Michael Voigtländer, Volkswirt beim Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW), Dr. Lucie Lotzkat, geschäftsführende Gesellschafterin bei VON POLL FINANCE, sowie Daniel Ritter, geschäftsführender Gesellschafter bei VON POLL IMMOBILIEN.

(Zu) hohe Hürden auf dem Weg zum Wohneigentum

Der Wohnungsmarkt in Deutschland steht nach wie vor unter Druck. Der Bau neuer Wohngebäude bleibt weit hinter den Anforderungen zurück. Zugleich steigen die Mieten und auch die Kaufpreise ziehen wieder leicht an, während der Bereich der Förderung komplex bleibt. Mit Blick auf die aktuelle Lage am Wohnungsmarkt sowie die Rentendiskussion der vergangenen Monate sprach Prof. Dr. Michael Voigtländer zu Beginn das Thema der Altersvorsorge an und verwies in diesem Zusammenhang auf ein „ganz große Problem“: „Wir brauchen mehr private Vorsorge, da gehört das Wohneigentum auch dazu. Aber gleichzeitig stellen wir fest, dass es für junge Menschen, junge Familien immer schwieriger wird, Wohneigentum zu erwerben, weil das Angebot natürlich knapp ist, aber weil die Zugangsbarrieren auch sehr hoch sind“, so Voigtländer. Er nannte vor allem das erforderliche Eigenkapital, das für viele eine Hürde darstelle, sowie die Grunderwerbssteuer. Zugang zu Wohneigentum erleichtern und damit auch die Altersvorsorge zu stärken könnte dem Immobilienexperten zufolge ein Freibetrag bei der Grunderwerbsteuer oder auch Nachrangdarlehen.

Investitionen in Immobilien wieder möglich machen

Trotz zuletzt verstärkter politischer Bemühungen geht es mit dem Neubau nach wie vor zu schleppend voran. Dass die politischen Initiativen nicht ausreichen, schon gar nicht bundesweit aus, um wirklich Schwung in die Bau und Immobilienwirtschaft zu bringen, betonte Thomas M. Reimann in der Runde, der Vorstandsvorsitzende der ALEA Hoch- und Industriebau AG. Seit vielen Jahren würde die Branche anprangern, dass Auflagen, Gesetze und Vorschriften, gerade die DIN-Normen, für hohe zusätzliche Baukosten sorgen würden. Ziel der politischen Anstrengungen müsse sein, Wohnraum hierzulande auch bezahlbar wieder schaffen zu können. Es gelte die Investition in eine Immobilie nicht nur attraktiv zu machen, sondern wieder möglich zu machen, und damit auch junge Menschen wieder in Wohneigentum zu bringen.

Beratung rund um Immobilienerwerb ist intensiver geworden

Der Erwerb von Wohneigentum ist bei vielen Interessenten mit erheblicher Unsicherheit verbunden, was Preis bzw. Baukosten, aber auch Bauzeit, den möglichen Sanierungsaufwand bei Bestandsimmobilien wie auch die Förderfähigkeit angeht. Daniel Ritter, geschäftsführender Gesellschafter bei VON POLL IMMOBILIEN, erläutert, dass die Beratung rund um den Eigentumserwerb angesichts der zunehmenden Komplexität intensiver geworden ist. Dies betrifft vor allem Bestandsimmobilien, die nicht in einem sehr guten oder guten Zustand sind. Generell kommen viele Faktoren zum Tragen: So sind nicht nur die Immobilienpreise höher, sondern es ist inzwischen grundsätzlich aufwendiger, eine Finanzierung zu bekommen. Die Verkaufszeiträume seien laut Ritter wesentlich länger und der Beratungsbedarf höher, was grundsätzliche Kosten angeht. Und trotz angepasster Förderprogramme bleibe der Eigentumserwerb für viele Menschen schwierig.

Viel Luft nach oben bei Förderprogrammen

Welche Fördermöglichkeiten in der Beratungspraxis tatsächlich funktionieren und auch genutzt werden (können) und welche Programme wiederum an der Realität vorbei geplant sind, da sie zum Beispiel nur für eine sehr kleine Zielgruppe in Frage kommen, veranschaulichte Dr. Lucie Lotzkat, geschäftsführende Gesellschafterin bei VON POLL FINANCE. Die Finanzierungsexpertin führte hier unter anderem das Beispiel „Jung kauft Alt“ an. Teilweise orientiere sich die Theorie und die Gestaltung der Programme nicht an der Realität der Menschen. Auch wenn hier und da an Einkommensgrenzen nachgebessert wurde, sieht Lotzkat in der breiten Anwendbarkeit und Einfachheit so etlicher Förderprogramm viel Luft nach oben.

Revitalisierung bestehender Immobilien als Hebel

Angesichts des stockenden Neubaus in den vergangenen Jahren sind Bestandsimmobilien und deren Revitalisierung zunehmend ins Blickfeld gerückt. Hier räumte Dr. Nadja Henkel, geschäftsführende Gesellschafterin der Dr. Henkel Urban Projects GmbH, im Rahmen des Roundtable erst einmal mit falschen Vorstellungen auf. „Wenn wir heute an Revitalisierung denken, dann denken wir ganz oft an schöne denkmalgeschützte Gebäude, in denen hochpreisige Loftwohnungen errichtet werden. [...] Das ist alles schön, aber das ist natürlich nicht die Revitalisierung, die in der breiten Masse ankommt.“

Es braucht Bürokratieabbau, um Potenzial von Umnutzung zu heben

Dafür bräuchte es mehr Bürokratieabbau, weniger Regulierungen und mehr mutige Entscheider. Die Umnutzung von Gebäude, die in ihrer ursprünglichen Nutzung so nicht mehr gebraucht würden, von leer stehenden Büros bis hin zu bestimmten Parkhäusern. Einige davon würden sich „ganz wunderbar“ zu Wohnraum umwidmen lassen. „Aber das birgt so viele rechtliche Unsicherheiten und baurechtliche Auflagen, dass man sich da nicht richtig rantraut. Und deswegen wird ganz viel Potenzial liegen gelassen“, so Henkel. Als positives Beispiel, wie Revitalisierung funktionieren kann, nannte die Expertin ein Projekt in Hanau. Hier wurde ehemals militärisches Gelände inklusive Bestandsgebäuden umgenutzt. Die Stadt Hanau war an Bord, um Familien mit bestimmten Voraussetzungen ins Wohneigentum zu verhelfen.

Fazit der Runde

Das Fazit der Expertenrunde lautete “Wohneigentum ist kein Selbstläufer mehr, sondern Ergebnis klarer politischer Entscheidungen, mutiger Investitionen und vor allen Dingen auch besserer Kommunikation. Es gelte, Wohneigentum neu zu denken, vor allem als langfristige Perspektive für breite Bevölkerungsschichten. Dazu brauche es Klarheit, Tempo und auch Vertrauen in Förderpolitikprozesse und die richtigen Entscheidungen. (tik)

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<a href="/nachrichten/bu-nachversicherung-oft-unterschaetzt-wenig-angewandt" hreflang="de">BU-Nachversicherung: Oft unterschätzt, wenig angewandt </a> http://www.asscompact.de/node/170060

Versicherungsvermittler und Kunden meinen, dass nach dem Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung die Arbeit getan ist. Doch die BU-Versicherung sollte ein Produkt sein, das einen das komplette Arbeitsleben begleitet, betont der Versicherungsmakler Tobias Bierl in diesem Gastbeitrag.

170060 15. Dezember 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement Ein Artikel von Tobias Bierl, Geschäftsführer der Bierl Finanzberatung GmbH

Wenn wir ehrlich in der Branche sind, dann ist auf Bedingungsseite das Spektrum – zumindest bei den Top-Anbietern – mittlerweile nahezu ausgereizt. Das ist auch ein Verdienst von Ratingagenturen und Vergleichsrechnern. Es gibt nur noch wenige signifikante Unterschiede, die wirklich eine Tragweite im Leistungsfall hätten. Die Thematik des Verzichts auf konkrete Verweisung sei hier explizit mal außen vorgenommen.

Für mich wandelt sich die BU-Versicherung somit immer mehr zu einem „begleitenden Produkt“, das nicht einmal abgeschlossen wird und danach in der (digitalen) Schublade verschwindet. Vermittler sollten die dauerhaft bedarfsgerechte Absicherung noch stärker in den Fokus rücken.

Zu geringe BU-Renten am Markt

Wie wir alle wissen, haben wir im gesamten Markt der Berufsunfähigkeitsversicherung viel zu geringe BU-Renten, die durchschnittlich zwischen 1.000 Euro und 1.500 Euro liegen. Hinzu kommt, dass die Abzüge im Leistungsfall oft vergessen werden. Damit meine ich weniger die steuerliche Seite, sondern vor allem den Entfall der „Entgeltpunkte“, die man nun nicht mehr in der gesetzlichen Rentenversicherung sammelt und weshalb später indirekt Altersarmut droht. Zudem müssen im Leistungsfall noch die vollen Krankenversicherungsbeiträge bezahlt werden: in der gesetzlichen Krankenversicherung ungefähr 20% der BU-Rente, bei der privaten Krankenversicherung die vollen Beiträge. Eine zu geringe BU-Rentenhöhe erfüllt nicht den Zweck der „Statusabsicherung“. Nichts anderes ist für mich der Grund für eine Berufsunfähigkeitsversicherung, denn es soll einem an kranken Tagen finanziell (annähernd) so gut gehen wie an gesunden Tagen. Hinzu kommt noch der Mythos, dass 75% des Nettoeinkommens zur Absicherung genügen.

Woher kommen zu niedrige BU-Renten in der Praxis?

Zu Beginn ist oftmals sicherlich das größte Problem, dass der Bedarf nicht erkannt wird. Manche Vermittler sagen sich: „Lieber mache ich 1.000 Euro BU-Rente, sonst bekomme ich den Vertrag nicht.“ Leider schafft man es nicht, die Ernsthaftigkeit einer angemessenen Höhe zu vermitteln. Natürlich gibt es aber auch Lebensphasen, in denen eine viel höhere BU-Rente nicht möglich ist. Zu nennen sei hier natürlich die Phase als Schüler und Auszubildender (meistens auf 1.500 Euro gedeckelt) sowie als Student (mittlerweile bis zu 2.000 Euro BU-Rente möglich). Diese Phase endet aber früher oder später, und dann entstehen zwei entscheidende Fehler:

  • Die Beitragsdynamik wird häufig widerrufen, da die „BU-Versicherung ja schon wieder teurer geworden ist“. Oftmals wird zu Vertragsbeginn zudem eine zu geringe Dynamik ausgewählt oder bei einem Ereignis wie dem Berufseintritt nicht erhöht – was mittlerweile bei vielen Versicherern möglich ist.
  • Die Nachversicherung bleibt außen vor und wird schlichtweg vergessen. Es wird also der Vertrag nicht an den eigentlichen Bedarf angepasst, obwohl dies ohne erneute Gesundheitsfragen möglich wäre.

Kunden beschäftigen sich in der Regel nach dem Abschluss weniger mit dem unliebsamen Thema Versicherungen, Vermittler haben das Thema Nachversicherung auch noch zu wenig auf dem Schirm.

Massive Verbesserungen in der Nachversicherung

Dass die Thematik der Nachversicherung ein Nischendasein fristet, ist sehr schade, denn die Versicherer geben sich mittlerweile sehr viel Mühe und es gibt massive Unterschiede. Lag vor einigen Jahren der pauschale Deckel noch bei 2.500 Euro monatlicher BU-Rente, gibt es erfreulicherweise sehr viele positive Veränderungen. Insbesondere die Einführung der Karrieregarantie der LV 1871 im Jahr 2020 sorgte für einen regen Wettbewerb unter den Versicherern. Für den Vermittler ist es aber wiederum nicht einfach, den Durchblick zu behalten, man kann sich aber mit etwas Fachkenntnis positiv beim Kunden abheben.

Ein kurzer Einblick in die Unterschiede
  • Die LV 1871 bietet je nach Beruf bis zu 7.800 Euro an Erhöhungsmöglichkeiten an. Je „gefährlicher“ der Beruf, desto geringer die mögliche Höhe.
  • Bei vielen Versicherern wie bei der Bayerischen, der Hannoverschen, SIGNAL IDUNA, der NÜRNBERGER, der Stuttgarter und dem VOLKSWOHL BUND gibt es die Karrieregarantie pauschal bis 6.000 Euro.
  • Bei der Baloise sowie der BarmeniaGothaer geht es für Kammerberufe sogar bis 7.500 Euro seit dem Jahr 2025.
  • Die Condor BU bietet seit Kurzem unbegrenzte Erhöhungsmöglichkeiten an, die Tücke liegt aber im Detail. Bei der Canada Life gibt es eine pauschale Grenze von 10.000 Euro an monatlicher BU-Rente.
  • Vonseiten Allianz sowie Alte Leipziger gibt es keinen festen Deckel, sondern Erhöhungsmöglichkeiten über die gesamte Laufzeit, meistens um insgesamt 1.500 Euro. Erfreulich: Beitragsdynamiken werden nicht angerechnet.

Diese Zahlen sind auf den ersten Blick relativ hoch, aber wir vergessen sehr gerne die langfristige Auswirkung von Inflation und den damit verbundenen Kaufkraftverlust. Hat man diese im Blick, kann sogar eine Aufteilung auf zwei Versicherer eine Möglichkeit sein, um die doppelte Power an Nachversicherung zu besitzen. Je jünger und je eher man eine Karriere im Blickfeld hat, desto sinnvoller kann eine Aufteilung sein. Größere Unterschiede gibt es auch in der Frage: „Wie angemessen darf eigentlich eine Erhöhung sein?“ Manche Versicherer sehen 80% des Nettogehalts als angemessen an, andere Gesellschaften bieten wiederum 70% des Bruttogehaltes. Je höher der Bedarf ist, desto mehr driftet die mögliche Erhöhung auseinander.

Nachversicherung in der BU: Win-win für alle Beteiligten

Ich bin immer wieder überrascht, wie dankbar die Kunden sind, wenn man sie aktiv auf die Thematik der bedarfsgerechten Absicherung anspricht. Das sind die Menschen irgendwie gar nicht gewohnt und schafft somit weiter Vertrauen in den Berater. Für alle drei Beteiligten gibt es also nur Vorteile:

  • Der Kunde hat wieder einen höheren Versicherungsschutz, falls das Leben nicht so läuft wie geplant.
  • Der Vermittler profitiert natürlich von einer höheren Kundenbindung und zugleich auch finanziell davon. Immerhin wird eine Erhöhung wie ein neuer Abschluss bewertet.
  • Die Versicherungsgesellschaft bekommt höhere Beiträge und steigert ihr Geschäft.

Demnach ist es für mich eher ungewöhnlich, dass dieses wichtige Thema ein Schattendasein führt. Die Versicherer geben dem Vermittler mittlerweile ein sehr gutes Werkzeug an die Hand, um in der Beratung wie auch in der späteren

Betreuung Triggerpunkte zu geben. In der Praxis sollte das Thema Nachversicherung fester Bestandteil regelmäßiger Jahresgespräche sein.

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<a href="/nachrichten/pkv-versicherter-arzt-muss-nicht-ueber-kostenuebernahme-aufklaeren" hreflang="de">PKV-Versicherter: Arzt muss nicht über Kostenübernahme aufklären</a> http://www.asscompact.de/node/169953

Privatpatienten aufgepasst: Ärzte müssen nicht immer über die Kosten einer Operation oder die Erstattung durch die Versicherungsgesellschaft aufklären. Das Landgericht Frankenthal bestätigt: Eigenverantwortung bei Privatversicherten steht im Vordergrund.

169953 15. Dezember 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die Frage, ob Ärzte ihre Patienten vor einer Operation auch über die Kosten und die mögliche Erstattung durch die Krankenkasse aufklären müssen, war kürzlich Gegenstand eines Berufungsverfahrens vor der 2. Zivilkammer des Landgerichts (LG) Frankenthal. Das Urteil zeigt: Eine solche wirtschaftliche Aufklärungspflicht besteht nur unter bestimmten Bedingungen und bei Privatpatienten sogar in deutlich eingeschränkter Form.

Der Streitfall: Privatpatient lehnt Arztrechnung für Nasen-OP ab

Im konkreten Fall ging es um eine Rechnung in Höhe von etwas mehr als 2.000 Euro für eine Operation an der Nasenschleimhaut. Der Patient hatte wegen Problemen beim Atmen ärztlichen Rat gesucht, worauf der behandelnde Arzt eine Operation empfahl. Über die voraussichtlichen Kosten wurde er jedoch nicht informiert. Nach dem Eingriff weigerte sich der Patient, die Rechnung zu begleichen. Seiner Ansicht nach sei die Operation medizinisch nicht notwendig gewesen und er sei nicht darauf hingewiesen worden, dass er selbst für die Kostenübernahme durch seine Privatversicherung verantwortlich sei. Außerdem habe er von Praxis-Mitarbeiterinnen die Zusicherung erhalten, seine Versicherung werde die Rechnung vollständig erstatten.

Wirtschaftliche Aufklärungspflicht: Grenzen bei Privatpatienten

Bereits das Amtsgericht Ludwigshafen hatte den Patienten nach eingehender Beweisaufnahme zur Zahlung der Arztrechnung verurteilt – unabhängig davon, ob und in welchem Umfang die Privatversicherung die Kosten übernimmt. Das Landgericht bestätigte dieses Urteil nun. Zwar seien Ärzte gesetzlich verpflichtet, ihre Patienten nicht nur medizinisch, sondern auch wirtschaftlich aufzuklären. Diese Pflicht diene jedoch in erster Linie dazu, Patienten vor finanziellen Überraschungen zu schützen und die wirtschaftlichen Konsequenzen eines Eingriffs transparent zu machen.

Rechtskräftiges Urteil: Rechnung muss bezahlt werden

Bei Privatpatienten gelte dabei ein anderer Maßstab: Sie seien in der Verantwortung, sich selbst über den Umfang ihres Versicherungsschutzes und die Bedingungen der Kostenübernahme zu informieren. Nur der Patient kenne die vertraglichen Vereinbarungen mit seiner Versicherung und wisse, welche Kosten reguliert werden. Der Arzt sei hingegen auf die medizinische Behandlung spezialisiert und müsse nicht gleichzeitig die Regelungen der privaten Krankenversicherungen kennen. Dass der Patient von Praxis-Mitarbeiterinnen eine Kostenzusage erhalten habe, konnte er im Verfahren nicht beweisen. Zudem bestätigte ein Gutachten die medizinische Notwendigkeit der Operation.

Die Berufung gegen das Urteil wurde zwischenzeitlich zurückgenommen. Damit ist die Entscheidung des Amtsgerichts rechtskräftig: Der Patient muss die Arztrechnung vollständig begleichen. (bh)

LG Frankenthal (Pfalz), Beschluss vom 23.07.2025 – Az. 2 S 75/25

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<a href="/nachrichten/%E2%80%9Eskalierung-ist-wichtig-aber-nicht-um-den-preis-der-unabhaengigkeit%E2%80%9C" hreflang="de">„Skalierung ist wichtig, aber nicht um den Preis der Unabhängigkeit“</a> http://www.asscompact.de/node/170053

Die Konsolidierer sind auf dem Vormarsch – und dieser Entwicklung will sich nicht jeder hingeben. Janine Bradfisch pocht mit ihrem Unternehmen auf die Unabhängigkeit im Maklerhaus und möchte diese mit einem regionalen Maklernetzwerk für sich und für andere stärken.

170053 14. Dezember 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement Interview mit Janine Bradfisch, Geschäftsführerin der DRB GmbH
Frau Bradfisch, Sie haben sich als Maklerhaus für die Unabhängigkeit entschieden. Vorweg: Wie schätzen Sie die aktuelle Konsolidierungsbewegung am Maklermarkt ein?

Die Konsolidierung ist sehr dynamisch und ich sehe sie kurz vor ihrem Höhepunkt. Viele Maklerinnen und Makler verspüren in meinen Augen eine Torschlusspanik und möchten noch schnell verkaufen. Doch es gibt keinen Grund zur Panik – Bewegungen hat es am Markt immer gegeben und wird es auch weiterhin geben. Der demografische Wandel spielt hier eine große Rolle: Ein erheblicher Anteil der Babyboomer wird in nächster Zeit nach und nach aus dem Markt ausscheiden, was die Dynamik verstärkt erscheinen lässt.

Und natürlich sind die aufgerufenen Preise lukrativ, und für ältere Kolleginnen und Kollegen ohne Nachfolge ist ein Verkauf verständlich. Aber gerade jüngere Maklerinnen und Makler geben mit einem Verkauf ihr Unternehmertum auf. Sie haben plötzlich Investoren im Nacken und können nicht mehr frei walten. Die vermeintliche Freiheit, die oft versprochen wird, funktioniert in meinen Augen nur, solange die Zahlen und die Rendite stimmen – andernfalls sieht es schnell anders aus.

Fragen wie „Welche Prozesse sollen gelten? Welche IT wird genutzt? Mit welchem Versicherer wird zusammengearbeitet? Wie wird abgewickelt?“, all das entscheidet man plötzlich nicht mehr selbst. Man ist angestellte Geschäftsführung und weisungsgebunden. Es ist de facto nicht mehr das eigene Unternehmen.

Welche Rolle können oder sollten kleinere Maklerhäuser bei der Konsolidierung einnehmen?

Es ist schade, dass nicht an uns lokale, regionale, inhabergeführte Makler beim Gedanken zu verkaufen gedacht wird. Wir sind oft ebenfalls finanzstark, möchten gerne organisch wachsen, werden aber bei der Konsolidierung nur von der einen Seite des Verkäufers berücksichtigt. Unsere Vorteile – Kundennähe, Regionalität, Verständnis für die Beratung, persönliche Ansprechpartner, kurze Entscheidungswege, optimierte Prozesse – werden häufig übersehen.

Gerade in Zeiten des Aufkaufens lohnt es sich, genau zu überlegen, an wen man verkauft. Es geht oft um das Lebenswerk, um Herzblut – da nur auf das Geld zu schauen, ist schade. Meine Erfahrung zeigt: Bei Konsolidierern wechseln die Menschen dahinter häufig und die kaufmännische Sicht dominiert. Das ist nicht die Art von Stabilität und Kundenorientierung, für die ich mit meinem Team stehe.

Aus Ihrer Sicht: Warum die Unabhängigkeit?

Unabhängigkeit bedeutet für mich Entscheidungsfreiheit in allen Bereichen meines Unternehmens, Verantwortung und Nähe zum Mandanten. Wir können flexibel agieren, auf regionale Besonderheiten eingehen und unsere Partner individuell unterstützen – ohne Konzernvorgaben oder Renditezwänge. Das ist nicht nur ein unternehmerischer Wert, sondern auch ein Qualitätsversprechen gegenüber unseren Mandanten und Kooperationspartnern.

Sie verstehen sich als Regionalmaklerin. Geht das nicht gegen den Trend, dass viele Makler auf Online-Beratung gehen und somit auch ganz Deutschland abdecken können?

Online-Beratung ist ein wertvolles Werkzeug – aber kein Ersatz für regionale Kompetenz und persönliche Beziehungen. Gerade in komplexen Beratungssituationen ist Vertrauen entscheidend. Dieses Vertrauen entsteht oft durch lokale Präsenz, durch das Wissen um regionale Märkte und durch echte Begegnungen. Der Mensch ist bei uns in der Beratung der entscheidende Punkt in der Mandantenbeziehung und -bindung. Wir nutzen digitale Tools, aber wir glauben an die Stärke des persönlichen Kontakts.

Durch KI kommt da noch mal eine neue Welle an Effizienzsteigerung dazu. Ich denke, wir werden dadurch viel auffangen können, was durch das personelle Ausscheiden der Babyboomer entsteht. KI ist für mich eine tolle Ergänzung zur Online-Beratung und zur digitalen Abwicklung. Dennoch bleiben die persönliche Beratung und die direkte Erreichbarkeit unsere Stärke. Genau damit heben wir uns vom Markt ab.

Konsolidierer werben auch mit den Wachstums- und Skalierungsmöglichkeiten durch einen Verkauf. Wie sehen Sie das?

Wachstum ist kein Selbstzweck. Skalierung ist wichtig – auch für uns –, aber nicht um den Preis der Unabhängigkeit. Ich glaube an organisches Wachstum, an Kooperation statt Integration. Ob die Konsolidierer dieses Versprechen am Ende wirklich halten, werden wir sehen.

Aktuell wächst man dort vor allem durch anorganisches Wachstum, also Zukäufe. Doch die Herausforderungen wie Nachwuchskräftemangel, fehlende Prozesse oder langsame Entscheidungswege beim Versicherer betreffen auch die Konsolidierer. Mit zunehmender Größe wird vieles erfahrungsgemäß träger. Ob da wirklich mehr „rumkommt“, wird sich zeigen.

Sie verfolgen mit der DRB GmbH eine Art Gegenbewegung zur Konsolidierung. Was hat es damit auf sich?

Wir möchten zeigen, dass es Alternativen gibt. Wir sind mittlerweile gut vernetzt in der Branche unter den inhabergeführten Betrieben – sowohl bei Jungmaklern als auch bei alteingesessenen Maklerhäusern. Durch regelmäßige Treffen tauschen wir uns aus – über verschiedenste Themen wie Personalgewinnung, neue Tools, Best-Practice-Erfahrungen usw.

Wir wollen ein Netzwerk unabhängiger Makler aufbauen, das auf Zusammenarbeit, gegenseitiger Unterstützung und regionaler Stärke basiert. Wir setzen auf Werte wie Vertrauen, Eigenverantwortung und Qualität – und nicht auf kurzfristige Skaleneffekte. Unsere Bewegung ist ein Aufruf: Bleibt unabhängig, bleibt unternehmerisch! Und wenn ihr verkaufen wollt oder müsst, schaut in unserem Netzwerk nach geeigneten Partnern, denen ihr eure Mandanten mit gutem Gewissen anvertraut. Denkt gerne auch an uns.

Was sind Ihre langfristigen Pläne mit dem Netzwerk?

Wir wollen das Netzwerk qualitativ und regional schaffen und aufbauen. Ziel ist, eine starke Gemeinschaft unabhängiger Makler hervorzubringen, die sich gegenseitig stärkt und gemeinsam sichtbar wird.

Die Idee ist, dass Maklerinnen und Makler, die ihr Portfolio ergänzen möchten, sich mit uns zusammentun und kooperieren anstatt mit Pools oder Konsolidierern. Gleiches gilt, wenn ein Maklerhaus stark sach- oder leben-lastig ausgerichtet ist: Durch gezielte regionale Kooperationen können wir Synergien schaffen, ohne die Unabhängigkeit aufzugeben.

Wir möchten zeigen: Unabhängigkeit ist nicht nur möglich, sie ist zukunftsfähig – in einem guten Netzwerk, das auf Vertrauen, Austausch und gemeinsame Werte baut.

Welche Vorteile haben Maklerhäuser durch einen Verkauf an Sie oder Makler durch eine Kooperation mit Ihnen?

Unsere Partner profitieren von einem starken Netzwerk, von fachlicher Unterstützung, von gemeinsamen Marketingmaßnahmen und von einem echten Austausch auf Augenhöhe. Wir bieten keine Einheitslösungen, sondern individuelle Begleitung – und das ohne den Druck, sich einem Konsolidierer unterzuordnen.

Ich würde das Gleiche sagen wie einem Bewerber: Wir sind ein familiär geführter Betrieb, bieten echte Benefits, einen starken Zusammenhalt im Team und ein Umfeld, in dem man sich persönlich wie fachlich weiterentwickeln kann.

Darüber hinaus sind wir ISO-zertifiziert, was bedeutet, dass unsere Prozesse klar definiert und kontinuierlich optimiert sind. Wir arbeiten mit guten technischen Lösungen, setzen bereits erste KI-Tools ein und verfügen über qualifiziertes Personal, das sowohl fachlich als auch menschlich überzeugt.

Durch unsere Regionalität und eingespielten Abläufe ist es für uns kein Problem, Teams zusammenzuführen oder Mandanten zu übernehmen. Wir sprechen oft denselben Dialekt, kennen die lokalen Gegebenheiten und schaffen dadurch eine vertrauensvolle Atmosphäre – sowohl intern als auch gegenüber dem Mandanten.

Provokant gefragt: Können Sie dasselbe Level an Unterstützung bieten wie ein Konsolidierer?

Wir bieten ein anderes Level – eines, das auf Nähe, Flexibilität und echter Partnerschaft basiert. Teilweise, wie Sie aus meiner vorherigen Antwort entnehmen, sogar mehr Unterstützung. Unsere Unterstützung ist nicht standardisiert, sondern maßgeschneidert. Und weil wir selbst Unternehmer sind, verstehen wir die Herausforderungen unserer Partner aus eigener Erfahrung.

Lesen Sie auch: Chancen der Konsolidierung: So wandelt sich gerade der Maklermarkt

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<a href="/nachrichten/zwischen-wandel-anspruch-und-realitaet" hreflang="de">Zwischen Wandel, Anspruch und Realität</a> http://www.asscompact.de/node/170050

Wie viel hat sich wirklich verändert? Eine Frage, die sich bei kaum einem Thema so kontrovers beantworten lässt wie bei der Rolle der Frau in der Versicherungswirtschaft. Denn der Blick auf die vergangenen Jahrzehnte zeigt: Es ist viel passiert – und doch bleibt noch einiges zu tun.

170050 13. Dezember 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement Ein Artikel von Stefanie Symmank, Geschäftsführerin der VFS Personalberatung GmbH

Ein kurzer Blick zurück: In den 1950er- und 1960er-Jahren galt Erwerbstätigkeit für Frauen in Deutschland oft nur als Übergang bis zur Heirat. Der Mann bestimmte nicht nur über das Haushaltsgeld, sondern auch über die Berufstätigkeit seiner Frau – und über ihren Lohn. Dass Frauen heute selbstverständlich in verantwort­lichen Positionen arbeiten, sich weiterbilden und über ihre Karriere selbst entscheiden, ist das Ergebnis eines jahrzehntelangen gesellschaft­lichen und wirtschaftlichen Wandels.

In der Versicherungswirtschaft sind Frauen mittlerweile in nahezu allen Bereichen vertreten – vom Außendienst über das Underwriting bis hin zu Vorstands- und Aufsichtsratsfunktionen. Doch die Verteilung bleibt ungleich: Etwa 31% der Führungspositionen im Innen- und Außendienst sind weiblich besetzt, auf den obersten Ebenen liegt der Anteil noch unter 20%.

Neue Zeiten, neue Anforderungen

Die Branche selbst befindet sich im Umbruch: Digitalisierung, Fachkräftemangel, Nachhaltigkeit, neue Kundenerwartungen – all das verändert nicht nur Geschäftsmodelle, sondern auch Führungsanforderungen. Gefragt sind heute Persönlichkeiten, die Wandel gestalten, Menschen mitnehmen und Strukturen neu denken können. Frauen bringen hier vielfach genau die Eigenschaften mit, die moderne Unternehmen schätzen: Empathie, Kommunikationsstärke, Team­orientierung und die Fähigkeit, Komplexität zu managen. Führung ist heute weniger hierarchisch, weniger laut – dafür kooperativer und dialogorientierter. Diese Form von Führung gilt in vielen Versicherungsunternehmen inzwischen als Erfolgsfaktor. Doch damit verbunden ist auch ein neuer Erwartungsdruck: Frauen sollen nicht nur fachlich exzellent sein, sondern gleichzeitig empathisch führen, Veränderung treiben und als Vorbild für andere wirken.

Zwischen Anspruch und Selbstzweifel

Gleichzeitig bleibt der alte Zielkonflikt bestehen: Karriere oder Familie – oder irgendwie beides? Auch wenn moderne Arbeits­modelle vieles erleichtern, sind es in der Praxis immer noch überwiegend Frauen, die die Hauptlast familiärer Verantwortung tragen. Viele reduzieren Arbeitszeit, verschieben Karriereschritte oder lehnen Beförderungen ab, weil sie sich den Spagat zwischen Job und Privatleben nicht zutrauen – oder weil Unternehmen implizit weiterhin „100% Verfügbarkeit“ voraussetzen. Und es gibt auch immer noch genügend Frauen, die sehr zufrieden in einer Fachposition sind und gar nicht zwingend in die Führung wollen.

Hinzu kommt: Frauen neigen im Bewerbungsprozess oder bei internen Auswahlverfahren oft dazu, sich selbst kritischer zu bewerten. Während Männer sich auf neue Rollen bewerben, wenn sie 70% der Anforderungen erfüllen, haben Frauen häufig den Anspruch, die Anforderungen zu 100% erfüllen zu wollen. Dieses Verhalten bremst Karrieren – nicht aus mangelnder Qualifikation, sondern aus überhöhter Selbstkritik.

Alte Klischees, neue Chancen

Zwar hat sich das Bild der Frau in der Versicherungswirtschaft gewandelt, doch bestimmte Zuschreibungen halten sich hartnäckig. Frauen gelten als fleißig, zuverlässig und teamorientiert – Eigenschaften, die sie häufig in HR-, Service- oder Kommu­nikations­funktionen bringen. Seltener aber werden sie mit strategischer oder vertrieblicher Verantwortung in Verbindung gebracht.

Viele Frauen übernehmen Führungsaufgaben – jedoch eher in Projekten oder Stabsfunktionen. Klassische Linienführungen sind weiterhin männlich geprägt. Der weib­liche, kooperative Führungsstil, der auf Beteiligung und Teamorientierung setzt, wird zwar gelobt, aber mitunter als „zu wenig durch­setzungsstark“ bewertet. Dabei zeigen zahlreiche Studien, dass gemischte Führungsteams erfolgreicher agieren – wirtschaftlich, kulturell und innova­tionsbezogen. Frauen führen anders, aber nicht weniger wirksam.

Unternehmenskultur als Schlüssel

Ein weiterer Aspekt: Frauen prüfen heute bewusster, ob Unternehmenskultur, Werte und gelebte Arbeitsrealität wirklich zu ihnen passen. Nicht selten lehnen sie Beförderungen ab, wenn sie befürchten, dass die neue Rolle ihre Balance gefährdet oder sie sich kulturell nicht aufgehoben fühlen. Das ist kein Mangel an Ehrgeiz, sondern Ausdruck eines bewussteren Um­gangs mit Karriereentscheidungen.

Hier liegt auch die Verantwortung der Unternehmen: Rahmen­bedingungen zu schaffen, die flexible Modelle ermöglichen – und Karrieren nicht an Präsenz oder ständiger Erreichbarkeit messen. Denn nur dort, wo Vereinbarkeit nicht als Schwäche, sondern als Teil moderner Führung verstanden wird, entsteht echte Chancengleichheit.

Zwischen Realität und Aufbruch

Es gibt sie, die positiven Beispiele: Frauen, die als Vorständinnen, Bereichsleiterinnen oder Unternehmerinnen ihren Weg gegangen sind – mit Familie, mit Umwegen, mit Durchhaltevermögen. Sie zeigen, dass Erfolg nicht immer geradlinig verlaufen muss. Dass auch ein zeitversetzter Karriereschritt kein Nachteil ist. Und dass Vielfalt auf Führungsebene der Branche guttut. Die Versicherungswirtschaft hat sich in den letzten Jahrzehnten geöffnet, sie ist bunter, weiblicher und dynamischer geworden. Frauen vernetzen sich stärker, unterstützen sich gegenseitig, bringen neue Perspektiven ein und fordern die Änderung von Struk­turen heraus, die nicht mehr in die Zeit passen.

Fazit: Frauen prägen Zukunft

Die Entwicklung ist beein­druckend, aber sie bleibt ein Zwischenstand. Frauen haben sich ihren Platz in der Versicherungs­wirtschaft erarbeitet und bringen alles mit, was moderne Führung braucht: Mut, Empathie, Klarheit und Gestaltungswillen – doch der Weg zur wirklichen Gleichberech­tigung ist noch nicht zu Ende. Entscheidend ist jetzt, dass Unternehmen moderne Rahmenbedingungen schaffen und alte Rollenmuster endgültig ablegen. Denn Frauen sind keine Randerscheinung dieser Branche – sie prägen ihre Zukunft: kompetent, führungsstark und mit einer Haltung, die Wandel möglich macht.

Lesen Sie auch:„Ein Maklerhaus sollte doch Zeit für Kunden und Mitarbeiter haben“

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<a href="/nachrichten/digital-insurance-podcast-der-ki-faktor-der-hr" hreflang="de">Digital Insurance Podcast: Der KI-Faktor in der HR</a> http://www.asscompact.de/node/170042

In der neuen Episode des Digital Insurance Podcast von Jonas Piela ist Tobias Vögele zu Gast, Bereichsleiter Personalwesen bei SIGNAL IDUNA. Im Gespräch geht es um den Wandel von Führung, Skills und die ethische Dimension der künstlichen Intelligenz.

170042 13. Dezember 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die Versicherungsbranche steht vor massiven demografischen Umwälzungen. Allein bei der SIGNAL IDUNA werden in den kommenden zehn Jahren fast 30% der Belegschaft aus Altersgründen ausscheiden. Angesichts des bereits angespannten Fachkräftemarktes stellt dies eine immense Herausforderung dar. Tobias Vögele, Bereichsleiter Personalwesen bei SIGNAL IDUNA, sieht in künstlicher Intelligenz (KI) das entscheidende Werkzeug, um dieser Entwicklung zu begegnen und die Zukunftsfähigkeit des Unternehmens zu sichern. In der neuesten Folge des „Digital Insurance Podcast“ mit Jonas Piela erläutert er die tiefgreifenden Veränderungen, die KI für die Arbeitswelt und insbesondere für das Personalwesen mit sich bringt.

Mit KI die Effizienz steigern

Vögele betont, dass es beim Einsatz von KI nicht primär um den Abbau von Arbeitsplätzen gehe, sondern darum, Effizienzen zu steigern und mit weniger Mitarbeitenden mehr Arbeit zu bewältigen. Die Technologie sei unerlässlich, um dem steigenden Personalbedarf gerecht zu werden. Bei SIGNAL IDUNA ist KI bereits fest im Arbeitsalltag verankert. In Zusammenarbeit mit Google Cloud wurde die interne KI-Lösung „Cosi“ entwickelt, die allen Mitarbeitenden zur Verfügung steht. Dieses Werkzeug soll die Belegschaft dazu ermutigen, selbstständig herauszufinden, wie KI ihre täglichen Aufgaben erleichtern kann.

Als praktisches Beispiel nannte Vögele seine eigene Nutzung von KI zur Vorbereitung von Reden für Mitarbeiterjubiläen. Wo er früher drei bis vier Stunden investierte, liefert „Cosi“ heute in nur zwei Minuten einen ersten Entwurf. Die so gewonnene Zeit nutzt er für die persönliche Ausgestaltung der Rede und den direkten Austausch mit den Jubilaren. Dies führe zu einer wertschätzenderen und sinnstiftenderen Tätigkeit, da der Fokus von administrativen auf menschliche Aspekte verlagert wird.

Neue Anforderungen an Mitarbeitende

Der zunehmende Einsatz von KI verändert jedoch auch die Anforderungsprofile an die Mitarbeitenden grundlegend. Vögele zog den Vergleich zur Einführung von Maschinen in einem Sägewerk: Eine einzelne Person kann plötzlich ein Vielfaches leisten, muss dafür aber in der Lage sein, die komplexere Technologie zu beherrschen. Künftig wird die Fähigkeit, mit einer höheren Komplexität umzugehen und die von KI generierten Ergebnisse kritisch zu hinterfragen, entscheidend sein.

Neuausrichtung im Personalwesen

Für das Personalwesen bedeutet dieser Wandel eine strategische Neuausrichtung. Die Personalplanung muss sich von reaktiven administrativen Aufgaben hin zu einem proaktiven Skill-Management entwickeln. Es geht darum, die vorhandenen Kompetenzen der Belegschaft besser zu erkennen, gezielt Entwicklungsperspektiven aufzuzeigen und die Mitarbeitenden für zukünftige, durch KI geprägte Aufgaben zu qualifizieren. Die Zukunft der Personalarbeit liegt laut Vögele in der strategischen Gestaltung von Weiterentwicklung und der optimalen Nutzung der durch Technologie freigesetzten menschlichen Potenziale.

Über den Podcast

Der „Digital Insurance Podcast“ wird von Jonas Piela, Managing Director bei Piela & Co. Digital Consultants, moderiert und beleuchtet die Herausforderungen der digitalen Transformation in der Versicherungsbranche. Die aktuelle Folge ist auf allen gängigen Podcast-Plattformen verfügbar sowie unter https://pielaco.com/podcast.

Weitere Podcasts
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<a href="/nachrichten/bvi-fonds-sind-%E2%80%9Emotor-der-altersvorsorge%E2%80%9C" hreflang="de">BVI: Fonds sind „Motor der Altersvorsorge“</a> http://www.asscompact.de/node/170058

Die Fondswirtschaft ist der größte Verwalter von Altersvorsorgekapital in Deutschland. Das ergibt eine aktuelle Umfrage des Fondsverbands BVI. Bei über 40% des von der Branche insgesamt verwalteten Vermögens handelt es sich um Kapital für Altersvorsorgezwecke.

170058 12. Dezember 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Zur Jahresmitte verwalteten die Mitglieder des deutschen Fondsverbands BVI 2,02 Bio. Euro für Altersvorsorgezwecke, wie eine Umfrage des Verbands zeigt. Das sind 44% des von der Branche insgesamt verwalteten Vermögens von fast 4,7 Bio. Euro. Somit ist die Fondswirtschaft der größte Verwalter von Altersvorsorgekapital in Deutschland.

Innerhalb der letzten drei Jahre ist das Vermögen für Altersvorsorgezwecke laut den BVI-Daten um knapp 300 Mrd. Euro gewachsen.

Vermögen aus Versicherungen etc. liegt zu großem Teil in Fonds

„Die Menschen sorgen für ihr Alter zwar oft über Versicherungen, Versorgungswerke oder eine Betriebsrente vor, aber verwaltet wird ein großer Teil dieses Kapitals in Fonds“, erläutert Hauptgeschäftsführer Thomas Richter die Ergebnisse.

BVI: Fonds sind „Motor der Altersvorsorge“

Aus der BVI-Umfrage geht hervor, dass hinter dem für die Altersvorsorge verwalteten Vermögen der Fondsgesellschaften insbesondere die betriebliche Altersvorsorge mit 590 Mrd. Euro, kapitalbildende Lebensversicherungen mit 530 Mrd. Euro sowie berufsständische Versorgungswerke von zum Beispiel Apothekern und Rechtsanwälten mit 520 Mrd. Euro stehen. Zur betrieblichen Altersvorsorge gehören vor allem Direktzusagen (280 Mrd. Euro) und Pensionskassen (180 Mrd. Euro). Auf die Zusatzversorgung der Beschäftigten bei Bund, Ländern und Gemeinden sowie den Kirchen entfallen 180 Mrd. Euro. Im Rahmen von konventionellen und staatlich geförderten Fondssparplänen (Riester- und VL-Fondssparpläne) verwalten die Fondsgesellschaften 190 Mrd. Euro. (mki)

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<a href="/nachrichten/die-versicherer-mit-der-groessten-bav-expertise" hreflang="de">Die Versicherer mit der größten bAV-Expertise</a> http://www.asscompact.de/node/170055

MORGEN & MORGEN hat zum ersten Mal die Expertise der Lebensversicherer im Bereich betriebliche Altersvorsorge unter die Lupe genommen. Das neue Rating bewertet die fachliche, technische und prozessuale Stärke der Anbieter. Achtmal haben die Experten die Höchstnote vergeben.

170055 12. Dezember 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Das Analysehaus MORGEN & MORGEN hat erstmals untersucht, welche Lebensversicherer wie kompetent im Bereich betriebliche Altersvorsorge (bAV) sind. Die bAV gewinnt angesichts demografischer Veränderungen, Fachkräftemangel und wachsender regulatorischer Anforderungen immer weiter an Bedeutung. Mit der Verabschiedung des Zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetzes durch den Bundestag Anfang Dezember erhofft sich die Bundesregierung, mehr Menschen für die bAV zu gewinnen – sollte der Bundesrat zustimmen, könnte das Gesetz bereits zum Jahreswechsel in Kraft treten. Zudem bringt das neue Jahr weitere wichtige Änderungen in der bAV.

Beratung im Bereich bAV ist komplex

Die bAV gilt als eines der komplexesten Beratungsfelder in der Versicherungswirtschaft. Vor diesem Hintergrund haben die Analysten das erste bAV-Expertise-Rating veröffentlicht, welches die fachliche, technische und prozessuale Stärke der Versicherer systematisch bewerten soll. „Die bAV erfordert weit mehr als gute Tarife“, erklärt Thorsten Saal, Bereichsleiter Rating und Mathematik bei MORGEN & MORGEN. „Arbeitgeber brauchen verlässliche Partner, die fachlich stark aufgestellt sind und sie sicher durch komplexe rechtliche, steuerliche und prozessuale Themen führen.“

Rating bewertet bAV-Leistungsfähigkeit in fünf Bereichen

Das Rating bewertet die Leistungsfähigkeit der Anbieter im bAV-Geschäft anhand von den fünf zentralen Komponenten Bestand, Produkte, Allgemein, Beratung und Vertrieb sowie Verwaltung. Die Teilnahme am Rating ist für die Versicherer freiwillig. Um teilzunehmen, müssen sie einen detaillierten und umfangreichen Fragebogen beantworten, der eine Abstimmung über mehrere Fachbereiche hinweg benötigt und eine hohe zeitliche Anforderung an die Teilnehmer stellt, erklärt MORGEN & MORGEN.

Für das Erstrating haben 13 Versicherer alle Anforderungen für die Teilnahme erfüllt. Die fehlende Teilnahme weiterer Anbieter sei in erster Linie auf den erforderlichen Ressourceneinsatz zurückführen und erlaube keine Rückschlüsse auf deren bAV-Expertise.

Diese Versicherer erhalten im Erstrating die Höchstnote

Der erste Jahrgang zeigt ein durchgehend hohes Bewertungsniveau. Das ließe sich vor allem darauf zurückführen, dass gerade Versicherer mit einem starken bAV-Fokus bereit waren, sich der Analyse zu unterziehen. So können 8 der 13 Teilnehmer die Höchstbewertung von fünf Sternen erhalten. Das sind (in alphabetischer Reihenfolge):

  • Allianz
  • Alte Leipziger
  • BL die Bayerische
  • ERGO Vorsorge
  • Stuttgarter
  • Swiss Life
  • Württembergische
  • WWK

Die restlichen fünf Teilnehmer erreichen die zweitbeste Bewertung von vier Sternen:

  • Canada Life
  • Continentale
  • Gothaer
  • LVM
  • VOLKSWOHL BUND

Die Ergebnisse und die Ratingdokumentation sind auf der Website von MORGEN & MORGEN verfügbar. (js)

 

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<a href="/nachrichten/peter-bangsgaard-wird-neuer-ceo-bei-wecoya" hreflang="de">Peter Bangsgaard wird neuer CEO bei WECOYA</a> http://www.asscompact.de/node/170054

Zum 01.01.2026 hat die WECOYA UNDERWRITING GmbH einen neuen CEO: Peter Bangsgaard übernimmt diese Führungsposition und bleibt zugleich Gesamtverantwortlicher für die nordischen und britischen WECOYA-Gesellschaften.

170054 12. Dezember 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Zum 01.01.2026 wird Peter Bangsgaard neuer CEO der WECOYA UNDERWRITING GmbH, wie die GGW Group GmbH bekannt gegeben hat. Zugleich behält er die Gesamtverantwortung für die nordischen und britischen WECOYA-Gesellschaften. Vor Kurzem wurde bekannt, dass Thomas Zimmermann, bisheriger CEO des Assekuradeurs, das Unternehmen zum Jahresende verlässt. Er wird in Zukunft in beratender Funktion tätig sein.

WECOYA hat als Ziel ausgegeben, bis 2030 Europas führender Assekuradeur zu werden. Um es zu erreichen, bringe Peter Bangsgaard über 25 Jahre Erfahrung aus dem Finanzsektor mit, heißt es vom Unternehmen. Er war in u. a. in leitenden vertrieblichen Positionen in großen Pensionsunternehmen sowie namhaften Maklerhäusern tätig. Bangsgaard hat zudem Know-how zu den Themen strategischer Weiterentwicklung, organisatorischer Transformation sowie Aufbau von Vertriebsmodellen.

Auch weist das Unternehmen in seiner Pressemitteilung darauf hin, dass WECOYA in eine neue Phase eintrete, geprägt von klareren Verantwortlichkeiten, schnelleren Entscheidungswegen sowie einer stärkeren Verzahnung von Strategie, Leistung und Kundennutzen. Dieses nächste Kapitel soll die Rolle von WECOYA als Plattform für Versicherer und Makler in ganz Europa weiter ausbauen. (lg)

Bild: © GGW/WECOYA

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<a href="/nachrichten/moegliche-pflichtverletzung-bei-wuerttembergischem-testament" hreflang="de">Mögliche Pflichtverletzung bei Württembergischem Testament?</a> http://www.asscompact.de/node/170030

Eheleute können den überlebenden Partner im Rahmen eines Württembergischen Testaments sowohl als Nießbrauchnehmer als auch als Testamentsvollstrecker einsetzen. Eine Entlassung aus diesem Amt ist nur bei groben Pflichtverletzungen möglich, wie das OLG Frankfurt kürzlich bestätigt hat.

170030 12. Dezember 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Wenn Eheleute ihre Kinder als Erben einsetzen, den überlebenden Ehegatten aber gleichzeitig mit einem Nießbrauch am Nachlass ausstatten und ihn als Testamentsvollstrecker einsetzen, kann dieser nur dann aus seinem Amt entlassen werden, wenn er seine Pflichten grob verletzt hat. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) entschieden.

Im konkreten Fall hatten die Eheleute in einem notariellen gemeinschaftlichen Testament ihre Kinder zu Erben eingesetzt und dem länger lebenden Ehepartner einen Nießbrauch am Nachlass eingeräumt. Gleichzeitig setzten sie ihn als Testamentsvollstrecker ein – ein klassisches „Württembergisches Testament“. Nach dem Tod des Erblassers beantragte die Ehefrau ein Testamentsvollstreckerzeugnis. Ein Kind verlangte jedoch die Entlassung der Mutter als Testamentsvollstreckerin und berief sich dabei unter anderem auf angebliche Pflichtverletzungen bei der Verwaltung des Immobilienvermögens im Nachlass. Das Nachlassgericht gab dem Antrag statt und entließ die Mutter aus dem Amt.

Die Beschwerde der Mutter hatte jedoch Erfolg. Der 21. Zivilsenat des OLG Frankfurt stellte klar, dass ein Entlassungsgrund nach § 2227 BGB nicht vorlag. Es sei keine grobe Pflichtverletzung oder Unfähigkeit der Mutter zur ordnungsgemäßen Verwaltung des Nachlasses ersichtlich. Entscheidend sei außerdem, dass die Doppelrolle der Mutter als Nießbrauchnehmerin und Testamentsvollstreckerin ausdrücklich vom Erblasser gewollt war.

Bezüglich der Erträge aus dem Nachlass wies das Gericht darauf hin, dass diese der überlebenden Ehefrau und nicht den Kindern zufließen sollten. Auch beim Immobilienvermögen habe die Testamentsvollstreckerin einen weiten Entscheidungsspielraum. Eine Pflicht zur Substanzerhaltung oder zur Durchsetzung von Duldungsansprüchen bestehe nur, wenn erhebliche Nachteile für die Eigentümer abgewendet werden müssten – dies sei derzeit nicht der Fall. (bh)

OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 27.11.2025 – Az. 21 W 93/25

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<a href="/nachrichten/die-besten-privaten-krankenversicherer-laut-ivfp" hreflang="de">Die besten privaten Krankenversicherer laut IVFP</a> http://www.asscompact.de/node/170049

Das Institut für Vorsorge und Finanzplanung hat die Unternehmensqualität von 34 privaten Krankenversicherern untersucht. Gesamtfazit: Die Themen Gesundheit und Kosten, die schon 2024 Hauptthema bei den Unternehmenskennzahlen waren, bleiben bestehen.

170049 11. Dezember 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Im vergangenen Jahr hatte das Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) seine Pressemitteilung zu seinem PKV-Rating betitelt mit „Gesundheit und Kosten – das ewige Streitthema bei den Unternehmenskennzahlen der privaten Krankenversicherer“. 2025 sieht der Tenor wohl nicht anders aus, schreibt das IVFP. Aktuell ist demnach wieder überall von Beitragserhöhungen in der PKV zu lesen.

In den Unternehmenskennzahlen sind diese großen Veränderungen nicht so ersichtlich, aber natürlich in kleinerer Form vorhanden, so das IVFP. Die durchschnittliche RfB-Quote (Rückstellungen für Beitragsrückerstattungen) ist demnach über alle Krankenversicherer von 9% auf 6,7% gefallen, während der Kapitalanlagebestand durchschnittlich um 2,5% gestiegen ist. Die Solvenzkennzahlen, also die SCR-Quoten, sind hingegen leicht gesunken, weisen aber mit einem Wert von um die 500% ein immer noch hohes Niveau auf.

Was wird untersucht?

Durch das umfassende Benchmarksystem mit 34 untersuchten Unternehmen stelle das IVFP sicher, dass jedes Unternehmen objektiv, basierend auf quantitativen Messgrößen, qualitativ hochwertig und fair bewertet wird. Die untersuchten Zahlen basieren auf dem Fünfjahreszeitraum 2020 bis 2024.

Insgesamt werden 210 Punkte anhand von 23 Kriterien vergeben, aufgeteilt in die Qualitätsbereiche Stabilität, Sicherheit, Ertragskraft und Markterfolg. Dabei werden nur Werte untersucht, die sich aus den Zahlenwerken der Lebensversicherungsunternehmen, respektive dessen Einbettung in eine Unternehmensgruppe (Konzernbericht) und aus öffentlich zugänglichen Quellen (Geschäftsbericht, BaFin-Berichte) herauslesen lassen.

Diese Versicherer waren „exzellent“

Die Einstufung der untersuchten Unternehmen erfolgt nach einem Bewertungssystem von „Exzellent“ bis „Ungenügend“. Die Bestnote erhielten folgende Versicherer:

  • Allianz Private Krankenversicherungs-AG
  • LVM Krankenversicherungs-AG
  • Provinzial Krankenversicherung Hannover AG
  • R+V Krankenversicherung AG
  • SIGNAL IDUNA Krankenversicherung a.G.
  • uniVersa Krankenversicherung a.G.

Weiterhin erhielten 19 Versicherer ein „Sehr gut“ und neun Versicherer ein „Gut“. Die Noten „Befriedigend“, „Ausreichend“, „Mangelhaft“ und „Ungenügend“ wurden nicht vergeben.

Alle Ergebnisse aus dem PKV-Rating sind auf der Website des IVFP zu finden. (mki)

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<a href="/nachrichten/ki-power-prompts-fuer-das-jahresende" hreflang="de">KI-Power-Prompts für das Jahresende</a> http://www.asscompact.de/node/170048

Leona Spauszus ist Trainerin und Speakerin für künstliche Intelligenz im Versicherungsvertrieb. Als KI-Pionierin zeigt sie, wie KI den Arbeitsalltag von Vermittlern und Führungskräften im Vertrieb effizienter macht. Für AssCompact gibt sie in ihrer monatlichen KI-Kolumne praxisnahe KI-Tipps speziell für Makler.

170048 11. Dezember 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Das Jahresende ist Hochsaison und verlangt von Maklern Vertriebsstärke, klare Prioritäten und effiziente Abläufe. KI-Modelle wie ChatGPT, Gemini oder Claude bieten praxisnahe Unterstützung. Mit den richtigen Power-Prompts lassen sich Routineaufgaben delegieren, Aktionen vorbereiten und die Kundenkommunikation auf ein neues Level heben.

Was ist ein Power-Prompt?

Ein Prompt ist der Text, den Makler in ChatGPT & Co. eintippen oder einsprechen. Einfache Prompts erzeugen oft nur mittelmäßige Resultate. Das kann in der Zusammenarbeit mit KI auch mal zu Frust führen. Ein Power-Prompt ist ein optimierter Prompt und folgt einer Struktur aus fünf Elementen. Gerade für Einsteiger im Bereich Prompting kann es hilfreich sein, nach einem klaren Muster zu arbeiten, um die besten Ergebnisse zu erzielen. Im Gegensatz zu einer einfachen Eingabe enthält ein Power-Prompt folgende Elemente: Ziel und Aufgabe, Rolle, Kontext, Ergebnisformat sowie Stil und Ton. Hier folgen ein paar praxisnahe Beispiele.

Mit KI strukturiert durch den Dezember

Im Dezember treffen Deadlines aufeinander, während durch Feiertage und Urlaub die Arbeitszeit knapper wird. Jetzt gilt es, mithilfe von KI strukturiert zu arbeiten.

Power-Prompt: Dezember-Fokusplan für Versicherungsmakler

Ziel und Aufgabe

Erstelle einen strukturierten Wochenplan für den Dezember mit klaren Tageszielen, um Umsatzpotenziale, Fristen und Bestandskunden optimal zu managen. Priorisiere BU-Nachfassaktionen, PKV-Beitragsanpassungen und zeit­kritische Themen wie Kfz-Wechsel.

Rolle

Du bist ein erfahrener Vertriebs­coach für Versicherungsmakler mit Fokus auf Zeitmanagement, Abschlusssteuerung und Jahresendgeschäft.

Kontext

Ich bin Versicherungsmakler mit rund [XY] Bestandskunden, darunter [YX] PKV-Kunden, [XY] BU-Interessenten und [XY] Kfz-Verträge. Im Dezember häufen sich Anfragen zu Beitragsanpassungen, BU-Aktionen und neuen Kfz-Angeboten. Zusätzlich möchte ich Kundenpflege und Kommunikation integrieren.

Ergebnisformat

Markdown-Tabelle mit den Spalten: Tag | Hauptfokus | Nebenthema | Kommunikationsaufgabe

Stil und Ton

Strukturiert, vertriebsorientiert, praxisnah.

Beitragsanpassungen als Türöffner nutzen

Auf Beitragsanpassungsschreiben reagieren Kunden in der Regel nicht besonders erfreut. Hier kann KI unterstützen, die Wogen zu glätten und den Makler als kompetenten Problemlöser zu positionieren.

Power-Prompt: Empathische E-Mails zur Beitragsanpassung

Ziel und Aufgabe

Erstelle drei kurze E-Mail-Entwürfe mit jeweils maximal 100 Wörtern für unterschiedliche Zielgruppen. Diese Zielgruppen sind Selbstständige, junge Familien und Beamte. Jede E-Mail soll Vertrauen schaffen, Orientierung geben und zu einem kurzen Gespräch einladen.

Rolle

Du bist Kommunikationsberater mit Spezialisierung auf Versicherungskommunikation in sensiblen, emotionalen Situationen.

Kontext

Kunden haben ein Schreiben zur Beitragsanpassung erhalten, fühlen sich unsicher und suchen jemanden, der ruhig, empathisch und verständlich erklärt, was sie jetzt tun können.

Ergebnisformat

  • Betreff: emotionaler Hook, maximal fünf Wörter, persönlich formuliert
  • Anrede: passend zur Zielgruppe
  • Haupttext: maximal 80 Wörter, empathisch, lösungsorientiert, mit klarem Nutzen
  • Call-to-Action: Einladung zu Rückruf oder Termin

Stil und Ton

Ruhig, empathisch, klar, vertrauensbildend. Sie-Form, kein Fachjargon, kein Druck.

Weihnachtsgrüße, die in Erinnerung bleiben

Zum Jahresende geht es nicht nur um Abschlüsse, sondern auch um Beziehungen. Eine persönliche Weihnachtsmail stärkt Sympathie und Vertrauen.

Power-Prompt: Weihnachtliche Kundenmail mit Herz und sanftem Vertriebsimpuls

Ziel und Aufgabe

Schreibe eine emotionale, persönliche Weihnachts- und Neujahrs-E-Mail, die Wertschätzung ausdrückt und gleichzeitig eine sanfte Einladung zu einem Gespräch oder Jahres­check enthält.

Rolle

Du bist Texter mit Schwerpunkt auf authentischer, persönlicher Kundenkommunikation und formulierst Weihnachtsmails, die sich echt und herzlich anfühlen.

Kontext

Es ist Jahresende. Die Kunden blicken auf ein bewegtes Jahr zurück und schätzen persönliche Worte. Die E-Mail soll Dankbarkeit ausdrücken, Wärme vermitteln und gleichzeitig an den Jahrescheck erinnern.

Ergebnisformat

  • Betreff: emotional und persönlich, maximal fünf Wörter, zum Beispiel „Danke für Ihr Vertrauen“
  • Anrede: persönlich und herzlich
  • Haupttext: Dank, warme Wünsche, menschlicher Gedanke
  • Call-to-Action: Einladung zum Gespräch mit Kalender-Link oder Telefonnummer
  • Grußformel: herzlich und persönlich

Stil und Ton

Warm, menschlich, echt. Emotional, aber professionell. Keine Floskeln, kein Fachjargon.

Power-Prompts richtig einsetzen

Die vorgestellten Power-Prompts sind Beispiele und lassen sich individuell anpassen und mit allen gängigen KI-Modellen wie ChatGPT, Gemini oder Claude nutzen. Jedes Modell liefert leicht unterschiedliche Ergebnisse. Wer denselben Prompt in mehreren Modellen ausprobiert, erkennt schnell, welches Ergebnis am besten passt. Wichtig: Bevor Daten in KI-Systeme eingegeben werden, gilt es, klare Grenzen einzuhalten, denn personenbezogene Daten verlassen damit den eigenen Rechner. Faustregel: Ein Prompt beschreibt den Fall, nicht den Kunden.

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<a href="/nachrichten/maklertrends-so-ist-die-stimmung-im-vertrieb-zum-jahresabschluss" hreflang="de">Maklertrends: So ist die Stimmung im Vertrieb zum Jahresabschluss</a> http://www.asscompact.de/node/170047

Wie zufrieden schließen Vermittler das TRENDS-Jahr 2025 ab? Sind sie zum Jahresabschluss motiviert? Und welche Aspekte aus Politik, Wirtschaft und Branche beeinflussen die Gesamtstimmung diesmal besonders stark?

170047 11. Dezember 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement ]]>
<a href="/nachrichten/infitech-norbert-porazik-und-christine-schoenteich-als-co-ceos" hreflang="de">INFITECH: Norbert Porazik und Christine Schönteich als Co-CEOs</a> http://www.asscompact.de/node/170046

Die INFITECH Gruppe stellt sich strategisch neu auf. Mit dieser Entwicklung geht auch eine personelle Neuordnung auf Führungsebene einher. Ab dem 01.01.2026 übernehmen Norbert Porazik und Christine Schönteich als Co-CEOs die Gesamtverantwortung für die Gruppe.

170046 11. Dezember 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die INFITECH Gruppe, zu der auch die Fonds Finanz und der Deutsche Maklerverbund (DEMV) gehören, hat eine strategische Neuaufstellung bekannt gegeben. Dadurch soll die Zusammenarbeit ihrer Unternehmen intensiviert und die Weichen für nachhaltiges Wachstum gestellt werden, heißt es. Im Mittelpunkt steht dabei eine engere Verzahnung der Gruppenunternehmen und die zentrale Steuerung der Produktentwicklung sowie der technologischen Innovationen. Laut INFITECH sollen davon Makler und Produktgeber durch „noch besseren Service, modernste Technologie und langfristige Sicherheit“ profitieren. Als Ziel wird angegeben, Innovationen noch stärker voranzutreiben und die Gruppe zukunftssicher aufzustellen.

Mit dieser Weiterentwicklung geht auch die Stärkung der strategischen Steuerung der Gruppe durch eine C-Level-Struktur einher. So werden Norbert Porazik und Christine Schönteich ab dem 01.01.2026 Co-CEOs mit der Gesamtverantwortung für die INFITECH Gruppe. Zugleich bleiben sie Geschäftsführung der Fonds Finanz, das größte Gruppenunternehmen. Neu im Führungsteam ist die Position des Chief Product and Technology Officer (CPTO), der die gruppenweite Produkt- und IT-Entwicklung verantwortet. Daniel Seibert bleibt als CFO dabei. Alle bisherigen Geschäftsführer der INFITECH Gruppe und ihrer Tochtergesellschaften bleiben in ihren Funktionen und gestalten die operative Umsetzung aktiv mit, wie INFITECH mitteilt. Die strategische Neuausrichtung soll die Position der Gruppe unterstreichen, die sich als führender Anbieter von Versicherungs- und Finanztechnologie bezeichnet. (lg)

Bild: © Fonds Finanz

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<a href="/nachrichten/arag-solides-wachstum-aber-deutlich-mehr-rechtsschutzfaelle" hreflang="de">ARAG: Solides Wachstum, aber deutlich mehr Rechtsschutzfälle</a> http://www.asscompact.de/node/170045

Der Rechtsschutzversicherer ARAG hat eine erste Bilanz des laufenden Jahres gezogen – und zeigt sich mit den Zahlen zufrieden. Allerdings verbucht das Unternehmen neben höheren Beitragseinnahmen auch deutlich gestiegene Leistungsfallzahlen im Inland, insbesondere in den Bereichen Arbeit und Wohnen.

170045 11. Dezember 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Kurz vor der Weihnachtspause zieht der Rechtsschutzversicherer ARAG SE eine erste Bilanz für das Jahr 2025. Kurzum: Es lief gut. Für das sich zum Ende neigende Jahr kann das Unternehmen einen Meilenstein präsentieren, den man erst in einigen Jahren erwartet hätte. So geht der Versicherer davon aus, dass das Unternehmen im Jahr 2025 um 12,5% wachsen wird. Die Beitragseinnahmen werden vermutlich bei 3,14 Mrd. Euro liegen, nach 2,79 Mrd. Euro im Vorjahr. „Ursprünglich hatten wir uns diese Marke erst für 2030 vorgenommen“, erklärt Vorstandsvorsitzender Dr. Renko Dirksen. In den vergangenen vier Jahren sei der ARAG Konzern um mehr als 50% gewachsen. Das vorzeitige Erreichen des Konzernziels habe mit dem Erwerb den englischen Rechtsschutzversicherers DAS UK zu tun, aber auch die Nachfrage nach den Produkten, vor allem in den Bereichen Rechtsschutz und Krankenversicherung, hält an.

Im Vergleich zwischen dem deutschen und dem internationalen Geschäft hat das nationale Geschäft im laufenden Jahr die Nase leicht vorn: Innerhalb Deutschlands verzeichnet der Versicherer ein Beitragswachstum von 13%, international erwartet man gut 12%.

Beim versicherungstechnischen Ergebnis erwartet sich der Konzern ein Plus von 21% gegenüber dem Vorjahr und wird bei 116 Mio. Euro liegen, bei der Combined Ratio erwartet der Versicherer ebenfalls einen positiven Trend: Sie wird bei ca. 88% liegen, im Vorjahr waren es 91%.

Das Kapitalanlageergebnis wird sich um 8,1% auf 148 Mio. Euro verringern. Bedingt sei dies durch währungsbedingte Abschreibungen und geringe Ausschüttungen aus Spezialfonds.

Leistungsfälle in Deutschland um 5% angestiegen

Deutlich angestiegen sind dagegen die Leistungsfälle im Bereich Rechtsschutz im Inland. Anfang November lag die Zahl der Leistungsfälle hier bei gut 650.000 – und damit 5% über dem Vorjahreswert. Den größten Unterstützungsbedarf sieht die ARAG dabei im Bereich Arbeit – hier stiegen die Fälle um 15,5% gegenüber dem Vorjahr – sowie Miete und Wohnen, wo die Leistungsfälle ein Plus von 11% verzeichneten.

Im Bereich Arbeitsrecht seien vor allem Kunden mit niedrigen und mittleren Einkommen etwas häufiger betroffen, obwohl die Fallzahlen auch bei Kunden in der höheren Einkommensgruppe anziehen. „Klar erkennbar ist, dass die angekündigten Kündigungswellen in der Automobilbranche und bei ihren Zulieferern beginnen“, berichtet Dirksen.

Im Mietrecht sehe man einen Anstieg aller relevanter Themen, wie etwa Nebenkosten, Mieterhöhungen, Kündigungen wegen Mietrückständen und Eigenbedarfskündigungen.

Liberalisierung der Rechtsberatung bleibt zentrales Thema

Ein Thema, das das Unternehmen ebenfalls im Jahr 2026 weiter verfolgen möchte, ist die Liberalisierung der Rechtsberatung. Das deutsche Anwaltsmonopol, das auf einer bald 65 Jahre alten Rechtsprechung beruht, habe „den Kontakt zur Lebenswirklichkeit verloren“.

In Großbritannien verfügt das Unternehmen über eine eigene Anwaltskanzlei, die ARAG Law. 80% aller Leistungsfälle wickelt das Unternehmen laut eigenen Aussagen über diese Kanzlei ab, lediglich 14% davon führen zu einem Gerichtsurteil. Das würde der Versicherer auch in Deutschland gerne so machen und betreibt seit mehren Jahren Lobbyarbeit hierfür – zuletzt hatte die Kampagne aber einen Rückschlag erlitten: Mitte Dezember des vergangenen Jahres hatte allerdings der Europäische Gerichtshof das Beteiligungsverbot von Finanzinvestoren an Rechtsanwaltskanzleien bestätigt. Das Unternehmen begrüße daher die Initiative der bayerischen Staatsregierung, die vor- und außergerichtliche Rechtsberatung zu liberalisieren und für Rechtsschutzversicherer zu öffnen. (js)

Lesen Sie auch : Rechtsschutz: Makler favorisieren diese Schadenregulierer
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<a href="/nachrichten/verpflegungsmehraufwand-auf-dienstreisen-wie-nah-ist-zu-nah" hreflang="de">Verpflegungsmehraufwand auf Dienstreisen: Wie nah ist zu nah?</a> http://www.asscompact.de/node/170028

Eine Beamtin wollte Verpflegungsmehraufwand für 24 Dienstreisen, obwohl der Einsatzort nur gut zwei Kilometer entfernt war. Schließlich musste sogar das Bundesverwaltungsgericht entscheiden: Ab wann gilt eine Entfernung als „gering“ und schließt Tagegeld aus?

170028 11. Dezember 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Klingt ungewöhnlich: Eine Beamtin wollte es genau wissen und forderte Verpflegungsmehraufwand für insgesamt 24 Dienstreisen, obwohl die Entfernung zum Einsatzort lediglich 2,1 Kilometer betrug. Der Fall landete schließlich vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig. Die Richter stellten klar: Eine „geringe Entfernung“, die den Anspruch auf Tagegeld für Verpflegungsmehraufwendungen ausschließt, liegt nur dann vor, wenn Dienststätte oder Wohnung höchstens zwei Kilometer vom Ort des Dienstgeschäfts entfernt sind. Maßgeblich ist dabei die Straßenentfernung.

Die Details

Die Klägerin, eine Bundesbeamtin, absolvierte Anfang 2020 insgesamt 24 Dienstreisen von jeweils mehr als acht Stunden und beantragte dafür Tagegeld in Höhe von 336 Euro. Die Behörde lehnte ab: Bei einer „geringen Entfernung“ – laut Verwaltungsvorschrift höchstens zwei Kilometer – bestehe kein Anspruch auf Verpflegungsmehraufwand. Die Luftlinie zwischen Dienststelle und Einsatzort betrage nur 1,9 Kilometer. Während das Verwaltungsgericht der Klage zunächst stattgab, hob der Verwaltungsgerichtshof dieses Urteil auf und folgte der Zwei-Kilometer-Grenze. Innerhalb dieses Radius sei kein Verpflegungsmehraufwand zu erwarten, da die Beamtin sich problemlos in vertrauter Umgebung versorgen könne. Erst vor dem BVerwG hatte die Klägerin mit ihrer Revision Erfolg.

Die Entscheidung

Das BVerwG bestätigte zunächst die Auffassung des Verwaltungsgerichtshofs, dass die „geringe Entfernung“ nicht individuell nach Einzelfallumständen, sondern pauschal im Sinne der Verwaltungsvereinfachung festzulegen ist. Die Obergrenze von zwei Kilometern bleibt damit gesetzeskonform: Innerhalb dieses Radius ist typischerweise kein Verpflegungsmehraufwand zu erwarten, weil Beamte problemlos zur Dienststelle oder nach Hause zurückkehren und sich dort wie an gewöhnlichen Arbeitstagen versorgen können. Allerdings korrigierten die Richter einen zentralen Punkt: Die Entfernung ist nicht – wie die Vorinstanz meinte – nach der Luftlinie zu berechnen, sondern nach der kürzesten befahrbaren Straßenstrecke. Da diese im Fall der Klägerin 2,1 Kilometer beträgt, hat sie Anspruch auf Tagegeld. BVerwG, Urteil vom 04.12.2025 – Az: 5 C 9.24

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<a href="/nachrichten/makler-votum-mehrheit-haelt-unabhaengigkeitsurteil-fuer-falsch" hreflang="de">Makler-Votum: Mehrheit hält Unabhängigkeitsurteil für falsch</a> http://www.asscompact.de/node/170040

Das Unabhängigkeitsurteil des OLG Dresden sorgt für Bedenken in der Maklerbranche. Doch wie schätzen diese die Situation selbst ein? Welche Auswirkungen auf ihr Unternehmen erwarten sie? Und betrachten sie das Urteil überhaupt als gerechtfertigt? Die AssCompact Studien haben in einer Umfrage bei den Maklern nachgefragt.

170040 10. Dezember 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Unabhängigkeit … Ein wichtiger Begriff in der Maklerbranche. Denn er stellte lange Zeit das größte Differenzierungsmerkmal des Versicherungsmaklers im Vergleich zum Versicherungsvertreter dar – oder stellt es vielleicht auch immer noch. Doch die Verwendung des Begriffes steht immer wieder unter juristischem Beschuss. Das Oberlandesgericht Dresden legte in einem Urteil ganz klar fest: Versicherungsmakler, die von Versicherern in Form von Courtagen oder Provisionen für Vertragsabschlüsse vergütet werden, dürfen sich aufgrund dieser finanziellen Geschäftsbeziehung zu ihren Produktgebern nicht als unabhängig bezeichnen.

Und auch wenn jenes Urteil für den Moment nur für das Bundesland Sachsen gilt: Seither wird viel diskutiert. Diverse Vermittlerverbände rieten in Statements dazu, dass Vermittler sich in ihrer Außenwerbung nicht als unabhängig bezeichnen sollten. Der betroffene Versicherungsmakler und auch der vertretende Rechtsanwalt äußerten sich gegenüber AssCompact zum Urteil. Und auch die BCA legte ihre Meinung bei ihrem jährlichen Pressedialog dar.

Aber was sagt eigentlich die Maklerschaft allgemein zu dem Urteil? Wie „urteilt“ sie darüber? Und wie will sie in Zukunft mit dem Begriff „unabhängig“ umgehen? Dieser Frage haben sich die AssCompact Studien angenommen und in einer Blitzumfrage bei über 500 Maklern nachgefragt. Die wichtigsten Ergebnisse hat AssCompact hier zusammengefasst.

Kenntnisstand in der Maklerschaft

Zunächst ist festzuhalten: Von dem Urteil mitbekommen hat die weite Mehrheit der Umfrageteilnehmerinnen und -teilnehmer, nämlich 84,7%. Auf die Frage, wie gut sie sich über das Urteil informiert fühlen, antworteten 55,6% mit „sehr gut“ oder „gut“. Die Zahlen lassen die Schlussfolgerung zu, dass der Begriff der Unabhängigkeit unter den Maklern zumindest im Bewusstsein eine wichtige Rolle spielt.

Wie wichtig ist der Begriff?

Doch die Relevanz des Begriffs spiegelt sich auch in seiner Nutzung bei den Maklern wider. Denn die Frage „Nutzen Sie aktuell oder bislang den Begriff ‚unabhängig‘ in Ihrem Marketing oder Auftritt?“ beantworteten 30,5% von 531 Umfrageteilnehmern mit „Ja, regelmäßig“ und 38% mit „Ja, gelegentlich“. Lediglich 31,5% kreuzten „Nein“ an.

 

Makler-Votum: Mehrheit hält Unabhängigkeitsurteil für falsch

 

Jene rund 69% der Umfrageteilnehmer, die bei der vorigen Frage mit einer Ja-Variante geantwortet haben, wurden auch gefragt, wo sie den Begriff „unabhängig“ verwenden – und mit einer deutlichen Mehrheit, nämlich mit 57%, lag hier „in Kundengesprächen“ ganz vorne. Mit 23% stellt „Auf der Website/Im Webauftritt“ den 2. Platz, der 3. Platz, „In E-Mail-Signaturen oder Briefvorlagen“ folgt dann erst mit 5,8%.

Wie schätzen Makler das Urteil ein?

Rechtens ist zunächst einmal, was rechtens festgelegt wird – doch das heißt noch lange nicht, dass man damit einer Meinung sein muss. Und das spiegelt sich auch ziemlich deutlich bei der Frage „Halten Sie das Urteil für richtig oder falsch?“ wider, die den Maklern gestellt wurde, die von dem Urteil gehört haben. Bei diesen 414 Teilnehmern ist der Tenor klar: 43% antworteten mit „völlig falsch“, 18,8% mit „falsch“. Lediglich 16,2% bzw. 9,4% fanden das Urteil „völlig richtig“ bzw. „richtig“.

 

Makler-Votum: Mehrheit hält Unabhängigkeitsurteil für falsch

 

Doch es ist eine Sache, wie man zu dem Urteil steht. Der Schaden, den ein solches Urteil möglicherweise anrichtet, weil es unmittelbar einen Berufsstand betrifft, will ebenso eingeschätzt werden. Und so erhielten die Makler, denen das Urteil bekannt ist, die Frage, wie schädlich sie das Urteil zum einen für das Berufsbild des Versicherungsmaklers und zum anderen für ihr eigenes Unternehmen halten. Jeweils 421 Umfrageteilnehmer beantworteten die Fragen.

Und hier gibt es eine recht starke Differenz, denn: Nur 24,2% gaben an, dass sie das Urteil für schädlich für ihr Unternehmen halten, 46,1% dagegen nicht schädlich. Beim potenziellen Schaden für das Berufsbild sieht es allerdings anders aus: Satte 69,8% betrachten das Dresden-Urteil hier als schädlich.

 

Makler-Votum: Mehrheit hält Unabhängigkeitsurteil für falsch

 

Es geht bei den Umfrageteilnehmern und -teilnehmerinnen also eher um die Reputation des Berufs: Der Versicherungsmakler differenziert sich vom klassischen Ausschließlichkeitsvertreter durch seine Abbildung eines größeren Teils des Marktes – manche würden sagen „des gesamten Marktes“. Und auch wenn regelmäßig über Provisionen als Geschäftsmodell diskutiert wird, gilt der Makler, auch nach dem Dresden-Urteil, auf rechtlicher Ebene weiterhin als Sachwalter des Kunden. Trotzdem befürchten viele Makler, dass das ohnehin schon angeknackste Image ihres Berufes leiden könnte, weil der aus ihrer Sicht für die Außenwirkung wichtige Begriff wegfallen muss.

Was tun?

Die Makler wollen jedoch nicht untätig bleiben, sondern an manchen Stellen anders agieren, um den Unabhängigkeitsbegriff zu vermeiden. Allem voran wollen 65,6% der Befragten das Wort „unabhängig“ auf der Unternehmenswebsite vermeiden. 42,4% wollen rechtliche Pflichttexte und die Unternehmensbeschreibung anpassen und 40,4% ihre Printmedien aktualisieren. Etwas weiter hinten im Feld, aber immerhin zu 28,5%, wollen die Makler ihre Mitarbeitenden zur richtigen Kommunikation schulen und auch die Beratungsdokumentation und Gesprächsleitfäden ändern.

So sehen die Vermittler die Reaktionen der Verbände

Die AssCompact Studien befragten außerdem alle Umfrageteilnehmerinnen und -teilnehmer dazu, wie sie die Reaktionen der Verbände zu den Themen einschätzen. Generell treten die Makler diesen Reaktionen mit gemischten Gefühlen gegenüber. Nur 19% fanden die Reaktion auf das Urteil „gut“ oder „sehr gut“, 29% sogar „schlecht“ oder „sehr schlecht“. 27,3% kannten die Reaktionen nicht.

Allerdings kann die Mehrheit der Makler nachvollziehen, dass manche Verbände empfehlen, den Begriff vorerst nicht zu nutzen und pragmatisch zu reagieren. 62,5% beantworteten diese Frage positiv.

Gemischt war auch die Reaktion darauf, ob die Befragten die Verbände als „konsequente Vertreter ihres Berufsstandes“ wahrnehmen. 23,9% antworteten mit „Ja“, 58,8% mit „Teilweise“. Der Meinung der Makler nach sollten die Verbände jetzt versuchen, eine „einheitliche branchenweite Position erarbeiten und „aktive politische Lobbyarbeit zur Klarstellung des wettbewerbsrechtlichen Auftritts“ leisten (je 62,1%). (mki)

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<a href="/nachrichten/versicherungskammer-bayern-kooperiert-mit-smart-insurtech" hreflang="de">Versicherungskammer Bayern kooperiert mit Smart InsurTech</a> http://www.asscompact.de/node/170038

Die Versicherungskammer Bayern setzt auf den digitalen Maklermandatswechsel von Smart InsurTech. Damit ermöglicht der Versicherer seinen Vertriebspartnern ab sofort die automatisierte Übertragung von Beständen bei einem Betreuerwechsel.

170038 10. Dezember 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Bei der Bestandsübertragung arbeitet die Versicherungskammer Bayern (VKB) nun mit der Smart InsurTech AG zusammen. Damit bietet der Versicherer Vertriebspartnern ab sofort die Möglichkeit, Bestände automatisiert zu übertragen, wenn ein Betreuerwechsel erfolgt. Mit dem Service der Smart InsurTech, der auf der BiPRO-Norm 490 basiert, lassen sich fremdbetreute Bestände direkt aus den eigenen Systemen digital in den eigenen Bestand übertragen.

„Was uns bei der Automatisierung von Prozessen antreibt, ist die Kombination aus höchster Servicequalität für unsere Vertriebspartner und Effizienz in den eigenen Arbeitsabläufen“, betont Michael Obermüller, Abteilungsleiter Servicecenter Betreuerwechsel bei der VKB. „Die Einführung der BiPRO-Norm 490 als Grundlage für die automatisierte Bestandsübertragung ist für unsere Digitalisierungsstrategie ein wichtiger Meilenstein. Damit können Bestandsübertragungen beim Wechsel des betreuenden Maklers per Klick über die eigenen Systeme veranlasst werden.“

Zeitersparnis durch Dunkelverarbeitung

Der neue Prozess ersetzt die bisher papier- und E-Mail-basierten Abläufe und die Dunkelverarbeitung sorgt für Zeitersparnis.

„Mit den automatischen Status-Updates und Eskalationsmöglichkeiten bei Unklarheiten entlastet die automatisierte Bestandsübertragung im Zuge des Maklermandatswechsels die Mitarbeitenden in der Verwaltung nachhaltig. Der transparente Prozess macht Nachfragen nahezu überflüssig. So gewinnen die Mitarbeitenden mehr Freiraum für andere Tätigkeiten“, unterstreicht Markus Niederreiner, CEO der Smart InsurTech AG.

Datenaustausch ohne Medienbrüche durch BiPRO-Standards

Die Verknüpfung der BiPRO-Norm 490 mit dem Transferservice (BiPRO-Norm 430) ermöglicht einen durchgängigen Datenaustausch ohne Medienbrüche. Wie die VKB weiter mitteilt, bleibt im Rahmen der Multikanalstrategie des Unternehmens der Datentransfer zusätzlich über E-Mail oder Website möglich.

„Wir werden die BiPRO-Integration weiter ausbauen“, erklärt Julia Hölzl-Umminger, Abteilungsleiterin im Maklermanagement der VKB. „Dazu zählen perspektivisch auch die automatisierte Änderung von Bankverbindungs- und Partnerdaten mit Hilfe der entsprechenden BiPRO-Normen und des Services von Smart InsurTech.“ (tik)

Weitere Meldungen rund um neue Services und Tools lesen Sie in der Rubrik „Software“.
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<a href="/nachrichten/bgh-zur-einseitigen-senkung-des-rentenfaktors-riester-renten" hreflang="de">BGH zur einseitigen Senkung des Rentenfaktors in Riester-Renten </a> http://www.asscompact.de/node/170037

Nun hat der Bundesgerichtshof entschieden: Eine Klausel in fondsgebundenen Riester-Renten, die dem Versicherer erlaubt, den Rentenfaktor einseitig zu senken, ohne ihn bei besseren Bedingungen wieder anzuheben, ist unwirksam. Versicherte würden dadurch unangemessen benachteiligt.

170037 10. Dezember 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Der Bundesgerichtshof (BGH hat am Mittwoch entschieden, dass eine bestimmte Klausel in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen einer fondsgebundenen Riester-Rente unwirksam ist: Die Klausel erlaubte dem Versicherer, den im Vertrag zugesicherten Rentenfaktor – und damit die spätere monatliche Rente – zu senken, verpflichtete ihn aber nicht dazu, den Rentenfaktor wieder anzuheben, wenn sich die wirtschaftlichen Bedingungen später verbessern. Nach Auffassung des Gerichts verstößt diese einseitige Regelung gegen § 308 Nr. 4 sowie § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB. Bei dem Fall ging es um ein Klage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gegen die Allianz Lebensversicherung.

Klausel zur Absenkung des Rentenfaktors

In den Versicherungsbedingungen verwendete der Versicherer in seinen Verträgen zwischen Juni und November 2006 unter anderem folgende Klausel: „Wenn aufgrund von Umständen, die bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar waren, die Lebenserwartung der Versicherten sich so stark erhöht oder die Rendite der Kapitalanlagen (siehe § 25 Abs. 1 e Satz 4) nicht nur vorübergehend so stark sinken sollte, dass die in Satz 1 genannten Rechnungsgrundlagen voraussichtlich nicht mehr ausreichen, um unsere Rentenzahlungen auf Dauer zu sichern, sind wir berechtigt, die monatliche Rente für je 10.000 € Policenwert so weit herabzusetzen, dass wir die Rentenzahlung bis zu Ihrem Tode garantieren können.“ Unter Berufung auf diese Klausel hat der beklagte Versicherer den Rentenfaktor in den betroffenen Versicherungsverträgen in der Vergangenheit mehrfach herabgesetzt.

Für Versicherungsnehmer unzumutbar

Der BGH erklärt, dass die Klausel dem Versicherer ein einseitiges Recht gibt, die versprochene Rente zu senken, was für Versicherungsnehmer unzumutbar ist. Zwar kann ein Versicherer bei fondsgebundenen Lebensversicherungen nach Vertragsschluss Schwankungen am Markt berücksichtigen. Unzumutbar wird das Recht aber, wenn der Versicherer nur senken darf, aber nicht verpflichtet ist, den Rentenfaktor wieder anzuheben, wenn sich die Lage verbessert. Das sogenannte Symmetriegebot verlangt, dass Vorteile späterer Verbesserungen genauso an die Versicherungsnehmer weitergegeben werden. § 163 VVG ändert daran nichts.

Kein verlässlicher Ausgleich durch Überschussbeteiligung

Die Versicherungsnehmer sind durch die Klausel nicht ausreichend geschützt. Zwar können sie an Überschüssen beteiligt werden und zusätzlich Beiträge zahlen, um ihre Rente zu erhöhen. Diese Möglichkeiten bieten aber keinen verlässlichen Ausgleich: Die Höhe der Überschüsse hängt von den Unternehmenskennzahlen des Versicherers ab und wird erst nach Abzug seines Anteils verteilt. Auch die freiwilligen Zusagen des Versicherers, den Rentenfaktor bei besseren Umständen anzuheben, sind rechtlich nicht verbindlich und damit keine sichere Garantie.

Daher führt das Fehlen einer verpflichtenden Wiederheraufsetzung des Rentenfaktors zu einer unangemessenen Benachteiligung der Versicherungsnehmer. Die Klausel verstößt dadurch gegen die Gebote von Treu und Glauben und ist nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam.

Wie die Allianz Leben reagiert

Das Urteil ist rechtskräftig. In einem Pressestatement teilt die Allianz mit, dass man alle notwendigen Maßnahmen ergreifen will. Das Unternehmen weist darauf hin, dass die Möglichkeit zur Anpassung von Rentenfaktoren unter Treuhändervorbehalt grundsätzlich bestätigt wurde. Eine solche Anpassungsregelung ist nach dem BGH jedoch nur zulässig, wenn die Versicherungsbedingungen sowohl die Möglichkeit zur Senkung als auch eine Verpflichtung zur Wiederheraufsetzung des Rentenfaktors enthalten. Allianz Leben hatte den betroffenen Kunden dieses Vorgehen in einem Schreiben zugesichert. Diese Zusicherung allein sieht das Gericht aber als nicht ausreichend an.

Zudem erklärt der Versicherer, dass seit 2007 alle Rentenversicherungsverträge von Allianz Leben, die eine Regelung zur Anpassung von Rentenfaktoren unter Treuhändervorbehalt haben, in den Versicherungsbedingungen eine Verpflichtung zur Wiederheraufsetzung enthalten. Diese seien daher von dem Urteil nicht betroffen. (bh)

BGH, Urteil vom 10.12.2025 – Az: IV ZR 34/25

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<a href="/nachrichten/neue-nachfragetreiber-am-markt-fuer-logistikimmobilien" hreflang="de">Neue Nachfragetreiber am Markt für Logistikimmobilien</a> http://www.asscompact.de/node/170036

Der Logistikimmobilienmarkt steuert auf eine Phase moderater Stabilisierung zu, während sich zugleich neue strukturelle Nachfragetreiber feststellen lassen. So lautet das Fazit einer Expertenrunde. Für Wachstum dürften unter anderem der wieder erstarkte E-Commerce und der Verteidigungssektor sorgen.

170036 10. Dezember 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Im Rahmen einer Online-Pressekonferenz sind Experten von Catella Investment, GARBE Industrial, HIH Invest und Metroplan der Frage nachgegangen, wie sich der Logistikimmobilienmarkt 2026 zwischen Leerstand und neuen Nachfragetreibern ausrichtet. Der Logistikimmobilienmarkt stehe vor einer Phase moderater Stabilisierung, während sich zugleich neue strukturelle Nachfragetreiber zeigen würden. Die fundamentalen Kostentreiber im Markt wie vor allem die Bau- und Grundstückspreise sowie die Finanzierungskosten sind zwar leicht rückläufig, dürften sich aber nicht auf dem Niveau von vor 2020 normalisieren. 

Die Renditen und Mieten entwickeln sich stabil, Deutschland weist im internationalen Vergleich einen Leerstand auf einem niedrigen Niveau auf. Nur vereinzelte Märkte wie Berlin und Leipzig würden wegen erheblicher spekulativer Entwicklungsvolumina derzeit steigende Leerstände aufweisen. In den großen etablierten Logistikregionen wie Hamburg, München, Frankfurt und Stuttgart sind moderne Flächen nach wie vor vollständig vermietet. 

E-Commerce als Wachstumstreiber

Als Impulsgeber sorgt der E-Commerce, dessen Umsätze nach einer pandemiebedingten Sättigungsphase wieder zulegen und mittlerweile zu ihrem strukturellen Wachstum zurückgekehrt sind, wie es von den Experten heißt. Vor allem internationale Akteure erweitern das Feld der Anbieter und etablierte Marktteilnehmer erhöhen ihre Aktivitäten wieder, was vielerorts für eine steigende Flächennachfrage sorgt.

Als weiteren Wachstumsbereich nennen die Fachleute von Catella Investment, GARBE Industrial, HIH Invest und Metroplan den Verteidigungsbereich. Laut GARBE Industrial könnten die europäischen Verteidigungsanstrengungen bis 2030 ein Flächenpotenzial von 7,5 bis 14,9 Mio. Quadratmetern für den privatwirtschaftlichen Logistik- und Industriebereich erzeugen. Noch befinde sich der Markt in einer frühen Phase, erste Anmietungen gebe es aber bereits.

Energieversorgung von Logistikstandorten rückt ins Blickfeld

Immer stärker rückt das Thema Energieversorgung in den Mittelpunkt. Die Elektrifizierung von LKW-Flotten, der steigende Energiebedarf durch Automatisierung sowie Anforderungen von Mitarbeitern und Kunden sorgen dafür, dass die Verfügbarkeit von Stromverfügbarkeit zu einem entscheidenden Standortfaktor wird. So würden viele Bestandsobjekte noch nicht über ausreichende Netzkapazität verfügen, um umfangreiche Ladeinfrastrukturen zu betreiben.

Mit Blick auf das Jahr 2026 zeigen sich die Experten vorsichtig optimistisch. Sie halten einen dynamischen Aufschwung aufgrund der makroökonomischen Rahmenbedingungen für unwahrscheinlich. Eine leichte Belebung der Transaktionsmärkte und die Rückkehr wichtiger Nachfragegruppen würden auf eine Marktphase hindeuten, die Investoren wieder mehr Planungssicherheit biete, so das Fazit aus der Runde weiter. Es komme nun darauf an, die entsprechenden wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zu schaffen. Zugleich warnte die Runde davor, dass bei steigender Nachfrage zu geringe Fertigstellungszahlen für erneute Engpässe und klassische Zykluseffekte führen könnten. (tik)

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<a href="/nachrichten/bauzinsen-ausblick-auf-2026" hreflang="de">Bauzinsen: Ausblick auf 2026</a> http://www.asscompact.de/node/170035

Wohin geht es mit den Finanzierungszinsen und wie entwickelt sich der Immobilienmarkt im neuen Jahr? Welche äußeren Einflüsse gibt es auf die Zinsentwicklung? Laut Prognose des Kreditvermittlers Dr. Klein ist bei den Bauzinsen und den Immobilienpreisen mit einer leichten Aufwärtsbewegung zu rechnen.

170035 10. Dezember 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Im Jahr 2025 bewegten sich die Bauzinsen im Korridor zwischen 3 und knapp 3,5%. Laut Michael Neumann, Vorstandsvorsitzender der Dr. Klein Privatkunden AG, und Florian Pfaffinger, Mitglied des Expertenrats von Dr. Klein sehen angehende Immobilienkäufer die Entwicklung der diesjährigen Bauzinsen als das News Normal an. „Die Menschen haben akzeptiert, dass es sich nicht lohnt, auf sinkende Zinsen zu warten. Und sie haben erkannt, dass das aktuelle Zinsniveau historisch betrachtet noch immer attraktiv ist. Dies führt dazu, dass wieder mehr Menschen in Wohneigentum investieren“, erklärt Florian Pfaffinger. 

Bauzinsen mit leichter Aufwärtstendenz

Für 2026 erwartet der Zinsexperte, dass die Seitwärtsbewegung der vergangenen Monate anhält, allerdings mit leichter Aufwärtstendenz. „Wir rechnen mit einer Zinsspanne zwischen 3,1 und 3,7%“, so Pfaffinger weiter. Die Prognose stützt sich darauf, dass die grundlegenden Wirtschaftsdaten recht stabil sind. Der Markt erwarte keine größeren Überraschungen, sondern gehe von einem leichten Konjunkturaufschwung in der Eurozone und in Deutschland aus, erklärt der Zinsexperte weiter. Die Inflation könnte 2026 noch etwas sinken, vor allem wegen rückläufiger Energiepreise. Für die Europäische Zentralbank sieht Pfaffinger auf Grundlage der aktuellen Indikatoren derzeit keinen unmittelbaren Anlass, die Leitzinsen zu verändern.

Einen wichtigen Treiber für die Entwicklung der langfristigen Zinsen stellt der breite Trend zu weiter steigenden Staatsverschuldungen dar. Auch in Deutschland soll es 2026 für die Finanzierung der Ausgabenpläne der Bundesregierung ein Rekordvolumen an neuen Bundesanleihen geben. Diese Entwicklung steigere laut Pfaffinger die Renditeerwartung von Investoren. Der Zinsexperte geht davon aus, dass sich die Renditen von zehnjährigen Bundesanleihen im ersten Halbjahr 2026  in einem Korridor von 2,6 bis 2,9% bewegen. Dies bedeutet somit eine leicht steigende Tendenz mit Folgen für die Bauzinsen. Wie jede Prognose sei allerdings auch diese Vorhersage von Unsicherheiten belegt. Insbesondere die Entwicklung der globalen geo- und handelspolitischen Spannungen sei ungewiss und könne zugleich deutliche Auswirkungen auf die Zinsen haben, merkt Pfaffinger an.

Anstieg der Immobilienpreise

2025 haben die Immobilienpreise deutschlandweit um etwa 3% angezogen. Eine ähnliche Entwicklung erwartet Michael Neumann auch für 2026: „Es gibt keine Anzeichen, dass die Nachfrage auf dem Immobilienmarkt nachlässt. Im Gegenteil, es wird nach wie vor zu wenig neu gebaut und das Angebot an Bestandsobjekten bleibt in gefragten Regionen gering.“ Mit Blick auf ganz Deutschland hält der Zinsexperte deshalb für das kommende Jahr eine Preissteigerung von um die 3% für realistisch. „In Ballungszentren dürfte der Anstieg höher ausfallen, am stärksten in den Metropolen“, so der Vorstandsvorsitzende von Dr. Klein weiter. Hier seien punktuell auch 4% oder 5% möglich. 

Weiter steigende Nachfrage nach Baufinanzierungen

Die anhaltende Dynamik bei den Mieten sowie die in weiten Teilen der Bevölkerung gestiegenen Gehälter dürften Neumann zufolge auch im kommenden Jahr den Erwerb von Wohneigentum antreiben. „Die Nachfrage nach Baufinanzierungen hat seit 2024 wieder deutlich zugenommen. Ich gehe davon aus, dass sich diese Entwicklung fortsetzen wird. Die Menschen planen mit Weitblick – und da ist der Weg in die eigenen vier Wände für viele ein erklärtes Ziel.“

Flexibilität ist gefragt 

Angehenden Immobilienkäufern empfiehlt Neumann, flexibel zu sein. „Kaufinteressierte sollten offen sein für verschiedene Optionen. Wer beispielsweise im Home-Office arbeitet, für den könnte eine Immobilie interessant sein, die statt im Ballungszentrum in Randlage mit guter ÖPNV-Anbindung liegt. Wer wiederum handwerklich begabt ist oder Menschen aus verschiedenen Baugewerken kennt, könnte viele Arbeiten am Haus privat stemmen, das spart Kosten.“ Auch Förderungen sollten Interessierte im Blick haben, die  unter gewissen Voraussetzungen neue Möglichkeiten der Finanzierung bieten. „Meines Erachtens tut die Politik hier noch zu wenig, doch ein paar staatliche und kommunale Fördertöpfe gibt es. Ich rate Kaufinteressierten daher, zu prüfen, ob sie Ansprüche auf finanzielle Unterstützung haben und wenn ja, diese zu nutzen.“ Nicht zuletzt lohne es sich immer, mehrere Finanzierungsangebote einzuholen, so der Kreditexperte weiter. 

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Baufinanzierung: Unsicherheit durch Grundsteuerreform?

Weitere News rund um das Thema Baufinanzierung finden Sie in unserer Rubrik „Immobilien“.

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<a href="/nachrichten/marcel-neumann-uebernimmt-maklervertrieb-bei-provinzial" hreflang="de">Marcel Neumann übernimmt Maklervertrieb bei Provinzial</a> http://www.asscompact.de/node/170034

Zum 01.01.2026 wechselt Marcel Neumann, bisher beim auf Oldtimer spezialisierten Assekuradeur OCC, in den Maklervertrieb des Provinzial Konzerns. Stephan Lintzen verabschiedet sich im September 2026 in den Ruhestand.

170034 10. Dezember 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Marcel Neumann, aktuell noch Chief Sales und Chief Product Officer bei OCC Assekuradeur, hat auf seinem LinkedIn-Profil seinen Wechsel in den Maklervertrieb des Provinzial Konzerns verkündet. Ab dem 01.01.2026 bekleidet er dort das Amt des Bereichsleiters im Komposit-Ressort, wie der Konzern auf Nachfrage auch gegenüber AssCompact ausführt.

Stephan Lintzen verabschiedet sich

Der bisherige Bereichsleiter, Stephan Lintzen, verabschiedet im September nächsten Jahres in den Ruhestand. Bis dorthin werden Lintzen und Neumann den Bereich gemeinsam leiten, ehe Neumann der alleinige Verantwortliche sein wird.

News über weitere personelle Veränderungen in der Finanz- und Versicherungsbranche lesen Sie in der Rubrik „Personen“.

Bild: © OCC

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<a href="/nachrichten/staedteranking-2025-diese-grossstaedte-liegen-vorn" hreflang="de">Städteranking 2025: Diese Großstädte liegen vorn</a> http://www.asscompact.de/node/170032

Welche Großstädte hierzulande überzeugen in puncto Wirtschaftskraft, Immobilienmarkt, Lebensqualität sowie Entwicklung der vergangenen fünf Jahre? Für das aktuelle Städteranking haben WirtschaftsWoche, ImmoScout24 und IW Consult die 71 größten Städte Deutschlands analysiert.

170032 10. Dezember 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die IW Institut der deutschen Wirtschaft Köln Consult GmbH hat im Auftrag von WirtschaftsWoche und ImmoScout24 den jährlichen Vergleich der 71 kreisfreien deutschen Städte mit über 100.000 Einwohnern durchgeführt. Das Städteranking beleuchtet wie im Vorjahr die Städte in den Bereichen Arbeitsmarkt, Wirtschaftsstruktur, Immobilienmarkt und Lebensqualität (Niveauranking) sowie deren Entwicklung der letzten fünf Jahre (Dynamikranking). Der erstmals erstellte Infrastrukturindex misst, wie die Städte in den Bereichen Forschung und Bildung, Verkehr und digitale Netzwerke sowie Klimaresilienz abschneiden.

„Gute Infrastruktur, positive Entwicklungsdynamik und Lebensqualität sind zentrale Faktoren für die Attraktivität von Wohnstandorten und beeinflussen maßgeblich die Wertentwicklung von Immobilien“, erklärt ImmoScout24 Geschäftsführerin Dr. Gesa Crockford. „Der neue Infrastrukturindex zeigt erstmals systematisch, wo Investitionen in Bildung, Verkehr, Digitalisierung und Klimaanpassung am dringendsten benötigt werden.“

Dresden in Sachen Wirtschaftskraft vor Berlin

Das Niveauranking zeigt die Leistungsfähigkeit einer Stadt. Wenig überraschend landet München in der Liste abermals ganz oben. Die bayerische Landeshauptstadt punktet mit Höchstwerten beim Arbeits- und Immobilienmarkt. In der Kategorie Lebensqualität musste die Stadt Federn lassen und rutscht von Rang 2 auf Platz 10 ab, da sie zuletzt eine negative Wanderungsbilanz vorweist: Aufgrund hoher Mieten und Kaufpreise suchen die Einwohner verstärkt anderswo nach einem neuen Zuhause.

Auf Platz 2 des Niveaurankings rangiert Stuttgart, das durch hohe gemeindliche Steuerkraft und Produktivität überzeugt. Ingolstadt hält sich auf dem 3. Platz. Die großen Aufsteiger sind laut IW Consult Trier und Halle an der Saale, die jeweils elf Plätze gutmachen, aber weiterhin mit Platz 50 und 51 im unteren Drittel des Niveaurankings bleiben. Dresden liegt auf Platz 28 und hat die Bundeshauptstadt Berlin überholt, die auf Rang 33 rangiert. Leverkusen auf Platz 35 weist den stärksten Rückgang mit einem Minus von 15 Plätzen auf. Duisburg (Platz 69), Bremerhaven (Platz 70) und Gelsenkirchen (Platz 71) landen wie im vergangenen Jahr auf den hinteren Plätzen.

Das sind die Städte mit der dynamischsten Entwicklung

Mainz ist zum vierten Mal in Folge Spitzenreiter im Dynamikranking, das die Entwicklung der vergangenen fünf Jahre abbildet. Der BioNTech-Effekt wirkt den Analysten zufolge nach: Beim BIP je Einwohner und der Produktivität ist weiterhin eine Spitzenentwicklung zu beobachten. Beim Infrastrukturindex liegt Mainz nur auf Rang 43. Dies belegt, dass der Ausbau der Zukunftsinfrastruktur deutlich hinter der wirtschaftlichen Dynamik zurückbleibt. Frankfurt am Main schiebt sich im Dynamikranking von Platz 3 auf Platz 2 vor – dafür sorgt die bundesweit höchste Steigerung der gemeindlichen Steuerkraft (Rang 1) und die deutliche Zunahme hochqualifizierter Beschäftigter (Rang 2). Düsseldorf belegt im Dynamikranking Platz 3 und punktet vor allem in Sachen Wirtschaft und Arbeitsmarkt. Erstmals seit 2016 landet Berlin nicht mehr in den Top 3, sondern muss sich mit Rang 4 zufrieden geben. Die Hauptstadt entwickelt sich schwächer beim Anteil hochqualifizierter Beschäftigter (von Rang 10 im Vorjahr auf Rang 28). Darüber hinaus stagniert die Jugendarbeitslosigkeit auf einem Niveau von 9%. Hinzu komme laut Studie ein schwacher Neubau auf einem sehr angespannten Wohnungsmarkt.

Bonn als Aufsteiger und Erlangen als Absteiger im Dynamikranking

Ganze 36 Plätze nach vorne prescht Bonn und landet im Dynamikranking 2025 auf Rang 10. Für den Aufstieg sorgen vor allem die Entwicklung bei der Arbeitsplatzversorgung, der Beschäftigungsrate von Frauen und Älteren und der Aufklärungsquote von Straftaten. Koblenz klettert von Platz 54 auf Platz 23. Auch Heidelberg kann 30 Platz gutmachen und belegt Rang 8. Auf Rang 11 im Dynamikranking liegt Freiburg im Breisgau – zusammen mit München die einzige deutsche Großstadt, die in allen drei Rankings eine Top-15-Platzierung erreicht.

Wolfsburg rutscht im aktuellen Ranking von Platz 64 auf Rang 71 ab, ist also Schlusslicht der Liste – getrieben durch negative Entwicklungen in der Wirtschaft (Rang 70), beim Immobilienmarkt (Rang 71) und am Arbeitsmarkt (Rang 63). Den größten Abstieg weist Erlangen mit einem Minus von 38 Plätzen auf: Nach Platz 24 im Vorjahr reicht es nur noch für Rang 62. Den Ausschlag gibt hier laut IW Consult der starke Einbruch bei der gemeindlichen Steuerkraft.

Potsdam Spitzenreiter im Infrastrukturindex

„Zur Infrastruktur wurden die Bereiche Forschung, Verkehr, Bildung, Digitales und Klima mit insgesamt 18 Indikatoren gezählt,“ erläutert Hanno Kempermann, Geschäftsführer der IW Consult. Im erstmals erstellten Infrastrukturindex rangiert Potsdam auf Platz 1. Die brandenburgische Landeshauptstadt punktet mit einer hohen Dichte an Hochschulen (Rang 1) und einem vergleichsweise befriedigenden Zustand der Brücken von Autobahnen und Bundesstraßen (Rang 2). Außerdem weist die Stadt eine hohe Dichte an MINT-Forschungseinrichtungen auf sowie eine starke Glasfaserversorgung (jeweils Rang 5). Platz 2 belegt Regensburg, das vor allem in den Bereichen Klima und Bildung stark aufgestellt ist. Ingolstadt komplettiert die Top 3 und landet in gleich vier Einzelindikatoren an der Spitze – besonders bei der digitalen und elektrischen Infrastruktur (Gigabitversorgung Schulen, Glasfaserausbau und Dichte von Elektrotankstellen).

Die Schlusslichter im Infrastrukturindex sind Duisburg auf Platz 69, Salzgitter auf Platz 70 und Hamm auf Platz 71. „Während die Top 3 Potsdam, Regensburg und Ingolstadt über eine überdurchschnittlich leistungsstarke Infrastruktur verfügen, müssen in den Low 3 Duisburg, Salzgitter und Hamm hohe Investitionen getätigt werden, so Kempermann weiter. (tik)

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<a href="/nachrichten/diese-bkv-leistungen-nutzen-versicherte-am-haeufigsten" hreflang="de">Diese bKV-Leistungen nutzen Versicherte am häufigsten</a> http://www.asscompact.de/node/170031

Die betriebliche Krankenversicherung gewinnt immer mehr an Bedeutung; vor allem Budgettarife erfreuen sich großer Beliebtheit. Eine aktuelle Studie zeigt zudem, dass die Nutzungsquote mit dem Budget steigt. Besonders häufig nutzen Versicherte das Budget für Arzneimittel, Sehhilfen sowie Zahnprophylaxe.

170031 10. Dezember 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die betriebliche Krankenversicherung (bKV) gewinnt immer weiter an Bedeutung, und zwar nicht nur als Tool für Unternehmen, um Mitarbeiter zu gewinnen und zu halten, sondern auch als aktiv genutzte Zusatzversorgung. Das zeigt eine aktuelle Studie der Funk Vorsorgeberatung GmbH. Der „Funk bKV-Reporting-Guide 2026“ analysiert unter anderem, wie intensiv Beschäftigte Leistungen in Anspruch nehmen, welche Tarifmodelle besonders gut funktionieren, ebenso wie die Unterschiede zwischen verschiedenen Unternehmensgrößen.

Budgettarife erreichen mehr als die Hälfte der Mitarbeiter in Unternehmen

Insbesondere Budgettarife sind besonders beliebt unter Mitarbeitern. „Gesundheitsbudgettarife erreichen im Durchschnitt mehr als die Hälfte der Mitarbeitenden, unabhängig von der Unternehmensgröße“, so Christian Till, Bereichsleiter Markets, Products & Investments bei Funk Vorsorge. „Bemerkenswert ist, dass nicht nur mehr als jeder zweite Mitarbeitende von einem Gesundheitsbudgettarif profitiert, sondern auch die Nutzung dieser Tarife innerhalb der Belegschaft kontinuierlich zunimmt.“ Insgesamt bieten über 20 Versicherer solche Budgettarife an.

Höhere Budgets führen zu höherer Nutzung

Dazu kommt: Je höher das Budget, desto höher die Nutzung. Laut der Analyse steigt mit wachsendem Budget auch die Anzahl der eingereichten Rechnungen: Bei einem Budget von 300 Euro reichten Versicherte im Jahr 2024 durchschnittlich 4,2 Rechnungen ein. Steigt das Budget auf 600 Euro, waren es durchschnittlich 6,4 Rechnungen, bei 900 Euro sogar 7,3. Besonders gefragt sind Erstattungen von Arznei- und Verbandsmitteln, Sehhilfen und Zahnprophylaxe.

Um die Kostenentwicklung in den Griff zu bekommen und stark steigende Beiträge zu vermeiden, empfehlen die Experten Sublimits für kostenintensive und häufig genutzte Leistungen wie die Erstattung von Sehhilfen und Zahnprophylaxe in den Budgettarifen einzuführen. Dies würde gleichzeitig die Inanspruchnahme zusätzlicher Leistung wie etwa für Heilpraktiker und Vorsorgeangebote unterstützen.

Neun von zehn Rechnungen werden digital eingereicht

Auch die Digitalisierung hat in der bKV Fuß gefasst – und leistet einen Beitrag zur Nachhaltigkeit. „Mittlerweile werden neun von zehn Rechnungen von Mitarbeitenden digital per E-Mail oder App eingereicht“, so Till. Für Mitarbeitende sind eine effektive Gesundheitsapp und eine zuverlässige Leistungsabwicklung unverzichtbar, doch nur einige Versicherer erfüllen diese Anforderungen umfassend, so die Studie. (js)

Lesen Sie auch: Wer ist der Maklerfavorit in der betrieblichen Krankenversicherung?
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<a href="/nachrichten/altersvorsorge-diese-prioritaeten-sehen-vermittler-bei-ihren-kunden" hreflang="de">Altersvorsorge: Diese Prioritäten sehen Vermittler bei ihren Kunden</a> http://www.asscompact.de/node/170027

Was macht aus Kundensicht gute Altersvorsorge aus? Wie denken jüngere Zielgruppen über das Thema? Diesen Fragen ist Liechtenstein Life zusammen mit AssCompact in einer Befragung nachgegangen. Ergebnis: Kunden haben verstanden, dass sie die Ertragschancen der Aktienmärkte benötigen. Aber es gibt auch noch Aufklärungsbedarf.

170027 10. Dezember 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement Ein Artikel von Thomas Oster, Head of Distribution and Commissions bei Liechtenstein Life

Nie war der Lebensabschnitt nach dem aktiven Berufsleben so lang wie heute, nie waren die Herausforderungen für die Rentner von morgen größer. Nach den Statistiken werden viele Senioren in naher Zukunft nicht nur die kalkulierten 15 bis 20 Jahre ihre Rente beanspruchen, sondern müssen einen deutlich längeren Zeitraum finanzieren. Vermittler haben das längst erkannt und sehen in den Renditechancen das wichtigste Kriterium für die Altersvorsorge, wie die AssCompact Umfrage Fondspolicen – Perspektiven und Potenziale belegt. Die Antworten der 303 befragten Versicherungsvermittler zeigen auch: Kunden scheinen ganz ähnliche Prioritäten zu setzen.

So schätzen 84,8% der befragten Vermittler, dass ihre Kunden die Nutzung von Renditechancen für wichtig halten. 84,2% gehen davon aus, dass Flexibilität für ihre Kunden eine wesentliche Rolle spielt. Etwa zwei Drittel (68%) glauben dies von der Möglichkeit, die Fondsauswahl genau nach der individuellen Anlagestrategie zu konfigurieren.

Das Thema Nachhaltigkeit scheint weniger relevant: Nur 49,1% der Vermittler meinen, dass ihre Kunden die Gestaltung der Altersvorsorge nach eigenen Vorstellungen und Werten für Nachhaltigkeit für wichtig erachten. Knapp ein Viertel (24,4%) geht davon aus, dass die Investition in eine unabhängige und wertstabile Währung wie dem Schweizer Franken ihren Kunden wichtig ist.

 

Altersvorsorge: Diese Prioritäten sehen Vermittler bei ihren Kunden

 

Junge Kunden scheinen besonders offen für kapitalmarktorientierte Vorsorge mit Renditechancen. 88,7% der Befragten glauben, dass die 20– bis 35-Jährigen die Chancen der Aktienmärkte im Vergleich zu älteren Zielgruppen für wichtiger halten. Auch andere Kriterien wie die individuelle Fondsauswahl oder Flexibilität scheinen in jungen Jahren besonders bedeutsam. Die Möglichkeit, in Fonds in einer Währung wie dem Schweizer Franken anzulegen, zum Beispiel als Mittel zur Währungsdiversifikation, steht auch hier mit 23,8% am Ende des Rankings.

Ob jung oder alt: Kunden haben verstanden, dass sie für die Finanzierung ihres Ruhestands auf die Renditechancen der Aktienmärkte angewiesen sind. Sie wissen, dass sie nach dem aktiven Berufsleben möglicherweise deutlich mehr als einen Zeitraum von zwei Jahrzehnten bewältigen müssen, und haben hohe Ansprüche, auch wenn es um Flexibilität geht oder die Möglichkeit, die Fondsauswahl nach den eigenen Vorstellungen zu konfigurieren.

Herkömmliche Lebensversicherungen können diesen Ansprüchen selten gerecht werden: Fondspolicen hingegen bieten die notwendige Gestaltungsfreiheit, die Kunden für das Alter benötigen – wenn sie die richtigen Voraussetzungen mitbringen. Grundlage für diese Gestaltungsräume ist ein umfangreiches Fondsuniversum mit international diversifiziertem Portfolio – kombiniert mit unabhängiger Qualitätskontrolle. Ein solches Portfolio verteilt die Beiträge breit über internationale Märkte und verschiedene Branchen, um die Abhängigkeit von einzelnen Volkswirtschaften oder Sektoren zu reduzieren und Risiken zu glätten. Wer die gesamte Bandbreite an Chancen nutzen möchte, sollte sich auch mit der Streuung auf verschiedene Währungsräume beschäftigen. Hier, so zeigt die Umfrage, bestehen Wissenslücken.

Beratungschancen bei der Währungsdiversifikation

 

Altersvorsorge: Diese Prioritäten sehen Vermittler bei ihren Kunden

 

Nur knapp ein Viertel der Vermittler glaubt, dass ihren Kunden die Streuung in Fonds in einer anderen Währung wie beispielsweise dem Schweizer Franken wichtig ist. Bei den jungen Kunden zeigt sich das gleiche Bild. Dabei kann dies gerade in Phasen hoher Volatilität an den Kapitalmärkten ratsam sein. Durch die Verteilung der Anlagen auf verschiedene Währungsräume lässt sich das Gesamtrisiko eines Portfolios deutlich senken und gleichzeitig das Potenzial für bessere Renditen erschließen. Besonders auf den langen Anlagehorizont von Fondspolicen betrachtet stärkt diese Diversifizierung die Sicherheit der Geldanlage und sorgt für eine höhere Robustheit gegenüber Marktschwankungen. Vermittler gewinnen damit in der Beratung zusätzliche Argumente und können die Vorteile für ihre Kunden gezielt herausstellen.

Der Anspruch sollte sein, Kunden Lösungen bereitzustellen, die sich bestmöglich an ihren individuellen Zielen und Vorstellungen orientieren. Dazu ist u. a. ein breit aufgestelltes, international ausgerichtetes Fondsangebot mit vielfältigen Diversifikationsoptionen nötig. Sichergestellt werden muss, dass Kunden und Vermittler das auswählen können, was für sie wirklich Priorität hat: den ganz persönlichen Mix aus Renditechance und Sicherheit.

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<a href="/nachrichten/serviced-apartments-als-investmentsegment" hreflang="de">Serviced Apartments als Investmentsegment</a> http://www.asscompact.de/node/170026

Serviced Apartments besetzen die Nische zwischen Hotel und Mietwohnung. Wie ist es um die Perspektiven dieser Asset-Klasse bestellt? Aengevelt Immobilien sehen nach wie vor einen wachsenden Markt in diesem Investmentsegment, wenn auch nicht mehr so dynamisch wie zu Anfangszeiten.

170026 10. Dezember 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Serviced Apartments sind möblierte Wohnungen, die wie ein Hybrid aus Hotel und eigener Wohnung funktionieren. Sie bieten den Komfort und die Privatsphäre einer Wohnung, die zumindest eine Kitchenette, wenn nicht eine vollständige Küche aufweisen. Hotelähnliche Leistungen wie Reinigung, Wäscheservice oder teilweise Concierge-Angebote lassen sich in der Regel gegen eine Gebühr hinzubuchen. Die Dauer des Aufenthalts ist variabel und kann von einer Nacht bis hin zu mehreren Wochen oder sogar Monaten reichen – mit entsprechend degressiver Preisgestaltung, je nach Länge des Aufenthalts. Im Vergleich zu einem Hotel ist das Serviced Apartment in der Regel wohnlicher, verfügt über mehr Platz und bietet die Möglichkeit, Speisen selbst zuzubereiten und Gäste zu beherbergen. Außerdem ist der Aufenthalt in der Regel deutlich günstiger als in einem Hotel. Bei Langzeitaufenthalten von mehreren Wochen oder Monaten kann die preisliche Differenz bis zu 50% betragen.

Vorteile von Serviced Apartments

Es gibt auch Multi-Bedroom-Apartments mit der Option, sich ein Apartment zu teilen und noch mehr Kosten zu sparen. Gegenüber der regulären Mietwohnung entfallen beim Serviced Apartment durch die vollständige Möblierung und Ausstattung Einrichtungskosten. Als weitere Pluspunkte nennen die Experten von Aengevelt Immobilien die unkomplizierte Buchung und Anmietung einschließlich vollständiger Kostentransparenz, da Nebenkosten eingeschlossen sind. Vorteile bieten diese Objekte vor allem für Geschäftsreisende oder auch Expatriates, die Unterkünfte für mehrere Tage, Wochen oder Monate benötigen, ebenso wie für Touristen - vor allem, wenn sie als Familie oder in kleinen Gruppen unterwegs sind und durch Selbstversorgung Kosten sparen möchten.

Weiter wachsender Markt mit ersten Sättigungserscheinungen

Für Deutschland gehen Branchenexperten von einem bundesweiten Bestand an Serviced Apartments von rund 60.000 Einheiten in etwas über 1.000 Häusern aus. Dies bedeutet gegenüber dem Vorjahr einen Zuwachs von 4.300 Einheiten und entspricht einer Wachstumsrate von 7,8%. Bis 2028 wird ein Zuwachs um rund 30% gegenüber dem jetzigen Stand erwartet. Doch wie die Experten von Aengevelt anmerken, lassen sich in einigen Städten wie vor allem Frankfurt am Main erste Sättigungserscheinungen beobachten. Der größte Zuwachs dürften deshalb B-, C- und D-Städte aufweisen.

Sättigungserscheinungen lassen sich auch an der Auslastungsquote angeben, die gegenüber dem Vorjahr zurückgegangen ist. Auch bei den Gästen sind Verschiebungen zu beobachten. Der Anteil von Nutzern, die die Apartments für private Zwecke buchen, hat mit 51% den von Businessnutzern überholt. 56% der Gäste kommen inzwischen aus Deutschland. Somit verlagert sich der Fokus von Longstays internationaler Geschäftsreisenden in A-Städten auf Kurzzeitaufenthalte heimischer Touristen auch in kleineren Städten.

Nach wie vor stabile Wachstumsperspektiven

Aengevelt Immobilien sieht weiterhin einen dynamischen Markt für Serviced Apartments, auch wenn die Wachstumsphase abgeflacht ist. Nach einer Take-off-Phase mit sehr hohen Zuwachsraten würden sich erste Indikatoren für den Übergang in die Ausreifungsphase zeigen. In dieser Phase sind die Wachstumsraten noch positiv, bewegen sich aber nicht mehr auf dem Niveau der Anfangsjahre.

Attraktive Investmentmöglichkeit, wenn Rahmenbedingungen stimmen

Dr. Wulff Aengevelt, geschäftsführender Gesellschafter des DIP-Partners Aengevelt Immobilien, zieht das folgende Fazit: „Serviced Apartments bleiben eine interessante Option insbesondere für notwendige Umnutzungen von vor allem gewerblich genutzten Gebäuden wie Büro- oder Hotelobjekte. Die Wachstumskurve flacht sich zwar nach den stürmischen Anfangsjahren allmählich ab, bleibt indessen aufwärtsgerichtet.“ Wie bei allen Asset-Klassen liege der Schlüssel für den Erfolg im Makro- und Mikrostandort und den entsprechenden Angeboten an ÖPNV-Anbindungen, Nahversorgung, Gastronomie und Freizeitmöglichkeiten im nahen Umfeld. Zudem komme es auf nachfragegerechte Konzepte an und eine optimierte Kostenstruktur. Bei insgesamt stimmigen Rahmenbedingungen und einem mindestens mittelfristig nachgewiesenen Bedarf würden Serviced Apartments mit realistischen Mietansätzen ein attraktives Investmentsegment darstellen. (tik)

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<a href="/nachrichten/das-sind-die-besten-basisrenten-tarife-laut-dem-ivfp" hreflang="de">Das sind die besten Basisrenten-Tarife laut dem IVFP</a> http://www.asscompact.de/node/170020

Das IVFP hat den aktuellen Jahrgang seines Basisrenten-Ratings veröffentlicht – und betont einmal mehr die Vorteile des Vorsorgeprodukts. Für das diesjährige Rating wurde die Kategorie „Rendite“ als kundenrelevanteste Kategorie höher gewichtet. Welche Tarife konnten die Bestnote erhalten?

170020 9. Dezember 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Das Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) ist seit Jahren ein Verfechter der Basisrente. Als einige Vorteile nennt das IVFP etwa den attraktiven Steuervorteil, die Freiheit bei der Wahl der Anlagestrategie sowie den Insolvenzschutz. Trotzdem scheint der Funke noch nicht ganz übergesprungen zu sein, sagt Georg Goedeckemeyer, Leiter Rating beim IVFP. „Vielleicht haftet der Basisrente durch ihre Komplexität ein gewisser Makel an, der im Grunde keiner ist. Denn die Möglichkeiten bei der Tarifgestaltung sind allesamt sehr gut und mit einer individuellen Beratung ist für jeden etwas dabei“, so Goedeckemeyer.

Diese Möglichkeiten gibt es bei der Basisrente

Trotz der gesetzlichen Reglementierung der Basisrente gibt es relevante Unterschiede zwischen den Produkten, insbesondere im Bereich Flexibilität. Während nahezu alle Tarife fixe und/oder individualisierte Beitragssteigerungen anbieten, bieten derzeit ca. 65% der Tarife unbegrenzten Widerspruch bei der Dynamik an. Etwa 83% der Tarife lassen einen Aufschub des Rentenbeginns bis zum 85. Lebensjahr zu– was das IVFP angesichts der steigenden Lebenserwartung als relevanten Punkt betrachtet.

Als wahrscheinlich größte Hürde für den Abschluss einer Basisrente sieht das IVFP die fehlende Kapitalisierbarkeit an; sie diene jedoch dem Schutz vor vorzeitigem Kapitalzugriff und damit letztendlich einer Grundversorgung im Alter. Zudem kann die Basisrente mit einer Hinterbliebenenabsicherung versehen werden – alle Anbieter bieten diese Option an, wenn auch in verschiedenen Ausgestaltungen, so das IVFP. Bei vielen Anbietern gibt es zudem die Option, die Basisrente um Zusatzversicherungen, etwa eine Berufsunfähigkeitsversicherung, zu erweitern.

Rendite mit höherer Gewichtung im aktuellen Rating

 

Das sind die besten Basisrenten-Tarife laut dem IVFP

 

Im aktuellen Jahrgang des Basisrenten-Ratings erhalten die untersuchten Tarife eine Gesamtnote, die sich aus den Teilbereichen Unternehmensqualität, Rendite, Flexibilität und Transparenz/Service zusammensetzt. Für die diesjährige Auflage wurde der Teilbereich „Rendite“ als kundenrelevanteste Kategorie in der Basisrente höher bewertet, die Gewichtung liegt nun bei 40%. Dieses Jahr hat das IVFP 96 Tarife von 43 Anbietern auf bis zu 80 Kriterien hin untersucht. Die Einteilung der Tarife erfolgt in die Kategorien Klassik, Klassik Plus, fondsgebunden mit und ohne Garantien, Comfort sowie Index. Innerhalb der Bewertungen in den einzelnen Kategorien werden die Anbieter in alphabetischer Reihenfolge gelistet.

Die Gewinner in den Kategorien Klassik und Klassik Plus

In der Kategorie Klassik wird nur ein einzelner Versicherer genannt. Im Bereich Direktanbieter erhält die Hannoversche Lebensversicherung die Gesamtnote „sehr gut“.

Im Bereich Klassik Plus kann nur der Direktanbieter EUROPA mit dem Tarif EUROPA BasisRentenversicherung (E-BRCP) die Gesamtnote „exzellent“ erreichen. Unter den Serviceversicherern ist kein Anbieter mit der Bestnote zu finden, allerdings erhalten die folgenden Anbieter ein „sehr gut“ in der Gesamtbewertung:

  • Allianz: BasisRente Perspektive
  • Continentale: BasisRente Classic Pro
  • HanseMerkur: Basis Care
  • INTER: MeinLeben® BasisRente
  • neue leben: Aktivplan Basis
  • Württembergische: BasisRente Genius Vorsorge (Klassik)
„Exzellente“ Tarife in den Kategorien Index und Comfort

Auch im Bereich Indexpolice ist nur ein einziger Tarif mit der Gesamtnote „exzellent“ bewertet worden: die Basis-Rente Index von ERGO Vorsorge.

In der Kategorie Comfort erhält die BasisRente KomfortDynamik von der Allianz die Note „exzellent“.

Die besten fondsgebundenen Tarife

Bei den fondsgebundenen Tarifen, sowohl mit als auch ohne Garantie, sind deutlich mehr Tarife zu finden. Bei den Tarifen mit Garantien vergibt das IVFP viermal die Bestnote im Bereich Serviceversicherer:

  • Allianz: BasisRente InvestFlex mit Garantie
  • ERGO Vorsorge: Basis-Rente Balance
  • LV 1871: MeinPlan Basisrente
  • neue leben: Aktivplan Basis

Im Bereich Direktanbieter ist nur ein einzelner Tarif aufgeführt: Die EUROPA Fondsgebundene BasisRentenversicherung mit Garantie (E-BRIG) von EUROPA erhält ebenfalls die Topbewertung.

Zudem können zehn fondsgebundene Tarife ohne Garantie die Experten überzeugen:

  • Allianz: BasisRente InvestFlex
  • AXA: JustInvest
  • Canada Life: GENERATION basic plus
  • ERGO Vorsorge: Basis-Rente Balance
  • HDI: CleverInvest Basisrente
  • HDI: CleverInvest Green Basisrente
  • LV 1871: MeinPlan Basisrente
  • neue Leben: Aktivplan Basis
  • VOLKSWOHL BUND: Fondsgebundene Basis-Rente FONDS PUR
  • Württembergische: Basis Rente Genius Vorsorge

Auch in dieser Kategorie kann im Bereich Direktanbieter die EUROPA mit dem Tarif EUROPA Fondsgebundene BasisRentenversicherung (E-BRI) ein „exzellentes“ Ergebnis einfahren. (js)

Alle Ergebnisse des Basisrenten-Rating 2025 können auf der Website des IVFP eingesehen werden.
Lesen Sie auch: Das plant die Regierung für die Reform der privaten Altersvorsorge
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<a href="/nachrichten/allianz-esa-aenderungen-der-geschaeftsfuehrung" hreflang="de">Allianz Esa: Änderungen in der Geschäftsführung</a> http://www.asscompact.de/node/170025

Bei den drei Allianz Esa-Gesellschaften ändert sich die Geschäftsführung. Walter Szabados legt sein Amt nieder. Die operative Verantwortung übernehmen die verbleibenden Geschäftsführer Manfred Lau, Uwe Lübben, Ralph Reimesch und Stefan Volle. Zusätzlich kommt Roland Hamata dazu.

170025 9. Dezember 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Zum 01.01.2026 wird es einen Wechsel an der Spitze der Allianz Esa-Gesellschaften geben. Diese Entscheidung hat Walter Szabados, Gründer und langjähriger Vorsitzender der Geschäftsführung der Allianz Esa GmbH, Esa EuroShip GmbH & Co. KG Underwriting for Shipping und Allianz Esa EuroShip GmbH, gemeinsam mit dem Vorstand der Allianz Versicherungs-AG getroffen. Szabados wird seine Geschäftsführer-Tätigkeit zum 31.12.2025 einvernehmlich niederlegen. Er soll die Allianz Esa-Gesellschaften weiterhin als Mitglied des Aufsichtsrats bzw. Beirats und als Berater begleiten.

Das ist die neue Führungsriege bei den Allianz Esa-Gesellschaften

Die operative Verantwortung liegt dann bei der verbleibenden Geschäftsführung um Manfred Lau, Uwe Lübben, Ralph Reimesch und Stefan Volle. Des Weiteren wird Roland Hamata mit Wirkung zum 01.01.2026 als Geschäftsführer für die Esa EuroShip GmbH & Co. KG Underwriting for Shipping und die Allianz Esa EuroShip GmbH bestellt, wie das Unternehmen mitteilt.

„Unter Szabados Führung haben sich die Gesellschaften von kleinen Anfängen zu führenden Anbietern in der Versicherung der Binnenschifffahrt und des Wassersports sowie in der Technischen Versicherung und der Transportversicherung entwickelt. Sein unternehmerisches Gespür, seine fachliche Expertise und seine Leidenschaft für Qualität und Kundennähe haben die Allianz Esa nachhaltig geprägt“, heißt es Ulrich Stephan, Firmen- und Maklervertriebsvorstand der Allianz Versicherungs-AG sowie Aufsichtsrats- bzw. Beiratsvorsitzender der Gesellschaften. (lg)

Bild: © Allianz Esa

News über weitere personelle Veränderungen in der Finanz- und Versicherungsbranche lesen Sie in der Rubrik „Personen“.

 

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<a href="/nachrichten/softfair-stellt-neues-kranken-modul-vor" hreflang="de">softfair stellt neues Kranken-Modul vor</a> http://www.asscompact.de/node/170024

Die softfair GmbH präsentiert ein neues Kranken-Modul zur digitalen Beratung im Bereich privater Krankenversicherungen. Gegenüber dem bisherigen Modul, das weiterhin nutzbar bleibt, ermöglicht das neue Tool unter anderem schnellere Berechnungen und bietet erweiterte Filteroptionen.

170024 9. Dezember 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Das neue Kranken-Modul der softfair GmbH vereint sowohl die PKV-Voll- als auch die Zusatzversicherung in einer benutzerfreundlichen Oberfläche. „Mit dem neuen Kranken Modul setzen wir einen wichtigen Meilenstein für die digitale Beratung im Bereich der privaten Krankenversicherung. Unser Ziel war es, ein Werkzeug zu schaffen, das Beraterinnen und Berater in ihrer täglichen Arbeit optimal unterstützt und gleichzeitig den Kundennutzen maximiert“, erklärt Maryna Bibik, Abteilungsleiterin Kranken bei der softfair GmbH.

Für schnellere Berechnungen hat softfair bei dem neuen Tool an der Performance gefeilt. Das Design und die Benutzerführung wurden grundlegend überarbeitet, um die Nutzung effizienter zu gestalten. Anwender können Berechnungsvorgaben direkt auf der Ergebnisseite flexibel anpassen und damit die Ergebnisliste schnell aktualisieren. Zudem bietet das Modul neue Filteroptionen für die gezielte Auswahl und den Vergleich von PKV-Tarifen. Gespeicherte Vorgänge lassen sich jederzeit öffnen, ohne dass eine erneute Dateneingabe erforderlich ist. Durch die Integration von inSign in das neue Modul können Anträge zudem digital unterschrieben und direkt an Versicherer übermittelt werden.

Wie softfair mitteilt, bleibe das bisherige Kranken-Modul weiterhin nutzbar, sodass Nutzer laufende Vorgänge wie gewohnt abschließen können. Der Wechsel zum neuen Modul sei unkompliziert möglich. Bereits erfasste Kundendaten würden automatisch übernommen. Das neue Kranken-Modul steht ab sofort allen Partnern der softfair GmbH zur Verfügung. (tik)

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<a href="/nachrichten/lv-1871-und-devk-halten-verzinsung-stabil" hreflang="de">LV 1871 und DEVK halten Verzinsung stabil</a> http://www.asscompact.de/node/170023

Etliche Versicherer deklarieren derzeit ihre Überschussbeteiligung für das kommende Jahr. Nun haben zwei weitere Gesellschaften ihre Verzinsung für 2026 bekannt gegeben. Sowohl die LV 1871 als auch die DEVK halten ihre Überschussbeteiligung stabil.

170023 9. Dezember 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Mit der LV 1871 und der DEVK reihen sich zwei weitere Unternehmen in den Reigen der Versicherer ein, die ihre Überschussbeteiligung für das kommende Jahr verkündet haben. Die LV 1871 hält ihre Verzinsung auch 2026 stabil. Neu- und Bestandskunden profitieren von einer Gesamtverzinsung von bis zu 3,6%, wie das Unternehmen mitteilt. Zu den Details heißt es vom Versicherer wie folgt: Die laufende Verzinsung für Neuverträge ab 01.01.2026 in Höhe von 2,7% setzt sich zusammen aus 1,0% Rechnungszins und 1,7% Zinsdividende. Hinzu kommen die Schlussüberschussbeteiligung und die Beteiligung an den Bewertungsreserven, die je nach Tarif zusammen bei bis zu 0,9% liegen.

Die DEVK hält ihre Überschussbeteiligung stabil und bleibt bei der Verzinsung ihrer Lebensversicherungen auf Vorjahresniveau. Bei der DEVK Allgemeine Leben AG beträgt die laufende Verzinsung inklusive Rechnungszins unverändert 2,4%, die Gesamtverzinsung liegt bei bis zu 3,3%. Der DEVK-Lebensversicherungsverein bietet eine laufende Verzinsung von 3,0% und je nach Vertrag eine Gesamtverzinsung von bis zu 4,1% – inklusive Schlussgewinnen und einer Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven. (tik)

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<a href="/nachrichten/sichtbar-oder-relevant-warum-die-branche-beides-braucht" hreflang="de">Sichtbar oder relevant? Warum die Branche beides braucht</a> http://www.asscompact.de/node/170022

Sichtbarkeit ohne Inhalt ist Lärm, Relevanz ohne Reichweite bleibt ungehört – erst beides zusammen schafft Vertrauen. In der Versicherungsbranche braucht es neue Formen der Kommunikation. Denn gerade die Generation Z fordert Authentizität statt Hochglanz, Haltung statt Hype.

170022 9. Dezember 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement Ein Artikel von Andreas Wollermann, Head of Growth & Generational Trend bei der bbg Betriebsberatungs GmbH

Es gibt zwei Arten von Menschen in unserer Branche. Die einen wollen gesehen werden. Die anderen wollen etwas bewegen. Und irgendwo dazwischen liegt die Wahrheit.

Denn Sichtbarkeit ohne Relevanz ist wie ein Feuerwerk: laut, kurz, schön anzusehen, aber auch schnell vorbei. Relevanz ohne Sichtbarkeit dagegen ist wie eine Glühbirne im Keller: Sie leuchtet hell, aber keiner sieht’s.

Beides für sich allein ist wertlos. Doch gemeinsam sind sie der Schlüssel, um die Versicherungswirtschaft neu zu denken: menschlicher, nahbarer, glaubwürdiger.

Aufmerksamkeit ist die neue Währung

Ich beobachte seit Jahren, wie unterschiedlich Menschen in unserer Branche kommunizieren. Manche posten täglich, drehen Videos, kommentieren jede Studie. Andere bleiben lieber im Hintergrund, sprechen über Fachlichkeit, über Qualität, über Nachhaltigkeit. Beides ist wichtig, aber keines reicht allein.

Wir leben in einer Zeit, in der Aufmerksamkeit die neue Währung ist. Aber Reichweite ohne Relevanz ist nur Lärm. Und Inhalte ohne Wirkung sind nur Text. Sichtbarkeit sorgt dafür, dass Menschen dich sehen. Relevanz sorgt dafür, dass sie dir glauben. Und beides zusammen sorgt dafür, dass sie dir folgen.

Genau diese Verbindung brauchen wir, um Vertrauen in die Versicherungswirtschaft neu aufzubauen. Zu einer Branche, die oft für Komplexität, Papier und Distanz steht. Die Versicherungswirtschaft hat so viel zu erzählen. Aber zu oft verstecken wir uns hinter Zahlen, Paragrafen und Broschüren. Wir reden über Tarife statt über Menschen. Über Policen statt über Lebensgeschichten. Und wundern uns dann, warum junge Menschen uns nicht zuhören.

Sichtbarkeit ist Verpackung, Relevanz ist Inhalt

Wenn wir über die Generation Z sprechen, dann sprechen wir über eine Generation, die sich nach Klarheit sehnt. Nach Echtheit. Nach Haltung. Sie erkennt in Sekunden, ob jemand authentisch ist oder einfach nur spielt. Sie folgt nicht, weil jemand perfekt wirkt. Sie folgt, weil jemand echt ist. Genau das ist Relevanz. Relevanz entsteht nicht durch Hochglanzvideos, sondern durch Haltung. Nicht durch Marketing, sondern durch Bedeutung. Nicht durch Lautstärke, sondern durch Resonanz. Wir erleben aktuell eine Zeit, in der viele Unternehmen versuchen, auf TikTok jung zu wirken, auf LinkedIn inspirierend und auf Messen wie der DKM visionär. Aber ehrlich gesagt: Wenn die Botschaft dahinter leer ist, dann merkt man das sofort.

Sichtbarkeit ist die Verpackung. Relevanz ist der Inhalt. Und genau das ist der Unterschied zwischen einem kurzfristigen Hype und nachhaltigem Vertrauen. Gerade in unserer Branche müssen wir genau diesen Spagat schaffen. Wir brauchen die Erfahrung derer, die seit Jahrzehnten Kunden begleiten, und die Neugier derer, die neu dazukommen. Wir brauchen die Stabilität der Älteren und die Unruhe der Jüngeren. Wir brauchen die Geduld der einen und den Veränderungswillen der anderen.

Fokus auf Haltung setzen

Erfahrung ohne Offenheit führt zu Stillstand. Neugier ohne Bodenhaftung führt zu Chaos. Doch wenn beides aufeinandertreffen darf, entsteht Zukunft. Sichtbarkeit ist das Werkzeug, mit dem wir Brücken bauen können. Relevanz ist das Fundament, auf dem sie stehen. Und genau darum geht es: Brücken zu schlagen! Zwischen Jung und Alt, zwischen gestern und morgen, zwischen Tradition und Innovation.

Wir konnten genau dies auf der Bühne der YoungDKM 2025 erleben. Wenn erfahrene Maklerinnen und Makler mit jungen Kolleginnen und Kollegen in den Austausch gehen, passiert etwas. Da entsteht Respekt. Verständnis. Energie. Plötzlich merkt man: Die Jungen sind nicht komisch, sie sind ungeduldig. Die Älteren sind nicht veraltet, sie sind erfahren.

Und beide Seiten wollen das Gleiche: Erfolg, Vertrauen, Sinn. Nur eben auf unterschiedlichen Wegen.

Die Herausforderung liegt also nicht im Generationenkonflikt, sondern in der fehlenden Brücke dazwischen. Und diese Brücke können wir nur bauen, wenn wir sichtbar und relevant zugleich sind. Wenn wir als Branche aufhören, uns in Zielgruppen zu denken, und anfangen, in Beziehungen zu handeln. Relevanz entsteht dort, wo Menschen sich verstanden fühlen. Wo Kommunikation nicht nach Skript klingt, sondern nach Mensch. Wo ein Post nicht wie Werbung wirkt, sondern wie Haltung.

Das ist der Unterschied zwischen Marketing und Menschlichkeit. Und genau diese Menschlichkeit ist es, die unsere Branche wieder strahlen lässt. Nicht laut, aber echt. Wir brauchen Führungskräfte, die sichtbar sind, weil sie Verantwortung übernehmen. Wir brauchen Auszubildende, die sichtbar sind, weil sie neugierig sind. Wir brauchen Maklerinnen und Makler, die relevant sind, weil sie zuhören, statt zu senden. Und wir brauchen Unternehmen, die verstehen, dass Sichtbarkeit kein Selbstzweck ist, sondern ein Werkzeug, um Vertrauen aufzubauen.

Klarheit vor Lautstärke

Vielleicht ist das die eigentliche Aufgabe unserer Zeit: nicht lauter zu werden, sondern klarer. Nicht moderner zu wirken, sondern menschlicher zu handeln. Nicht die Aufmerksamkeit zu jagen, sondern Bedeutung zu schaffen.

Denn wer sichtbar und relevant ist, baut keine Mauern. Er baut Verbindungen. Verbindungen zwischen Generationen, zwischen Ideen, zwischen Werten. Und genau diese Verbindungen sind es, die unsere Branche braucht, um in Zukunft nicht nur gehört, sondern auch verstanden zu werden. Die Zukunft der Versicherungswirtschaft entscheidet sich nicht in Kampagnenbudgets oder Messeständen. Sie entscheidet sich in Begegnungen. In ehrlichen Gesprächen. In echtem Zuhören. In Menschen, die sich trauen, ihre Geschichte zu erzählen, und anderen Raum geben, ihre eigene zu schreiben.

Wenn Sichtbarkeit und Relevanz zusammenkommen, entsteht Vertrauen. Und Vertrauen war schon immer unser eigentliches Produkt.

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<a href="/nachrichten/steuern-und-rente-2026-wichtige-aenderungen-im-ueberblick" hreflang="de">Steuern und Rente 2026: Wichtige Änderungen im Überblick</a> http://www.asscompact.de/node/170021

Das Jahr 2026 bringt einige interessante Neuerungen in den Bereichen Steuern und Rente mit sich. Ob heiß diskutiert, still und leise oder noch kurz vor Jahresende auf den Weg gebracht: Die AssCompact Bildergalerie gibt einen kompakten Überblick über wichtige Änderungen.

170021 9. Dezember 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement ]]>
<a href="/nachrichten/teilverkauf-%E2%80%9Eheute-vergleichen-kunden-angebote-sehr-bewusst%E2%80%9C" hreflang="de">Teilverkauf: „Heute vergleichen Kunden Angebote sehr bewusst“</a> http://www.asscompact.de/node/170016

Der Teilverkauf als Konzept der Immobilienverrentung stößt bei Eigentümern auf steigendes Interesse. Wie sich der Markt entwickelt hat und welche Rolle Vertrauen und Transparenz spielen, erklärt Dimitrij Miller von Heimkapital. Zudem stellt er die Erbbaurechtslösung vor, die das Unternehmen anbietet.

170016 9. Dezember 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement Interview mit Dimitrij Miller,Gründer und Geschäftsführer der Heimkapital GmbH
Herr Miller, lassen Sie uns mit einem Blick zurück starten. Wie hat sich denn die Nachfrage nach Immobilienteilverkauf zuletzt entwickelt?

In den vergangenen Jahren haben wir eine stetig wachsende Nachfrage gesehen. Besonders stark zog das Interesse ab Mitte 2024 an, weil viele Eigentümer die hohe Inflation und steigende Lebenshaltungskosten spürten. Im gleichen Zeitraum stiegen die Mieten vor allem in Ballungsräumen stark an, was dazu führte, dass der Nutzungsbeitrag häufig unter der Mietrendite in vielen Regionen liegt. Damit rechnet sich der Teilverkauf wirtschaftlich noch mehr.

Langfristig ist zudem das Interesse der Menschen an Optionen, in der Immobilie gebundenes Kapital freizusetzen, ohne ihre Immobilie aufzugeben, hoch. Das Eigenheim ist für viele Menschen ein emotionaler Anker – das zeigte erst jüngst wieder eine Umfrage, nach der fast zwei Drittel der Immobilieneigentümer über 60 Jahren auf keinen Fall aus ihrer Immobilie ausziehen möchten. Der Immobilienteilverkauf hat sich als flexible Option etabliert, um diese beiden Wünsche zu realisieren.

Wie steht es um den Wettbewerb in diesem Segment?

Der Markt hat sich professionalisiert, gleichzeitig aber auch stark differenziert. Aktuell sehen wir am Markt weniger große aktive Anbieter als noch vor zwei, drei Jahren. Durch die Gründung des Branchenverbands BVIV, in dem die wichtigsten Marktteilnehmer im Bereich Immobilienverrentung zusammengefasst sind, haben wir als junger Markt einen entscheidenden Schritt nach vorne gemacht.

Für uns sind Transparenz und Vertrauen absolut im Fokus. Wir sehen uns nicht als reinen Immobilieninvestor, sondern als Partner auf Augenhöhe, der die Eigentümer individuell berät, den Wert ihrer Immobilie fair ermittelt und langfristig mit ihnen verbunden bleibt.

Welches sind in der Regel die Beweggründe der Eigentümer für einen Immobilienteilverkauf? Und haben sich die Motive in den vergangenen Jahren verändert?

Die zentralen Motive bleiben gleich: Liquidität, Flexibilität und Sicherheit. Viele Eigentümer möchten ihren Lebensstandard im Ruhestand halten, Modernisierungen finanzieren oder Kinder und Enkel unterstützen. Was sich verändert hat, ist die Offenheit: Früher war der Teilverkauf für viele ein eher neues und damit unbekanntes Konzept. Heute kommen viele Kunden bereits mit konkreten Fragen auf uns zu und vergleichen Angebote sehr bewusst.

Zudem sehen wir aktuell mehr Fälle, in denen Menschen den Teilverkauf dafür einsetzen, um beispielsweise notwendige Investitionen zu tätigen, also beispielsweise den barrierefreien Umbau der Immobilie zu bewerkstelligen, oder zur Finanzierung von Pflegekosten.

Nehmen Sie Veränderungen bei der Zielgruppe wahr?

Ja, ganz klar. Unsere Kundschaft wird diverser. Neben klassischen Eigenheimbesitzern im Rentenalter sprechen uns zunehmend Eigentümer an, die noch im Berufsleben stehen, aber ihr Vermögen breiter aufstellen möchten. Auch Paare, die sich nach einer Scheidung oder mit einer Erbschaft auseinandersetzen müssen, suchen häufig gezielt nach Teilverkaufsmodellen.

Wie sieht Ihr Konzept des Teilverkaufs konkret aus?

Wir kaufen bis zu 50% einer Immobilie an und zahlen den Eigentümern den entsprechenden Anteil des Marktwerts sofort aus. Gleichzeitig sichern wir ihnen ein lebenslanges Nießbrauchsrecht, sodass sie weiterhin die volle Nutzung und Kontrolle über ihr Zuhause behalten. Zudem beteiligen wir uns an energetisch sinnvollen bzw. werterhaltenden Modernisierungsmaßnahmen. Die Bewertung erfolgt durch unabhängige Gutachter, die Verträge werden notariell beurkundet und der Nießbrauch im Grundbuch eingetragen – das schafft Rechtssicherheit.

Wir legen Wert darauf, dass der Eigentümer bei einem späteren Gesamtverkauf des Hauses an der Wertentwicklung der Immobilie beteiligt bleibt. Das bedeutet: Steigt der Immobilienwert, profitiert auch der ursprüngliche Eigentümer von diesem Plus.

Heimkapital hat vor Kurzem sein Portfolio um eine neue Erbbaurechtslösung erweitert. Können Sie uns mehr dazu verraten?

Gerne. Mit „Grundkapital“ haben wir ein Modell entwickelt, das sich gezielt an Eigentümer richtet, die lieber das Grundstück als einen Anteil an Haus und Grund veräußern möchten. Dabei bleibt das Haus vollständig im Eigentum des Verkäufers, während Heimkapital das Grundstück erwirbt und ein langfristiges Erbbaurecht – bis zu 199 Jahre – einräumt. Der Kaufpreis wird sofort ausgezahlt, das Nutzungsrecht bleibt uneingeschränkt bestehen. Zusätzlich wird ein fairer, vertraglich klar definierter Erbbauzins vereinbart.

Das Erbbaurecht ist seit über 100 Jahren fest im BGB verankert und gilt als besonders rechtssicheres Instrument. Auch mit dem Grundkapital bleiben wir uns treu: Eigentümer können gebundenes Vermögen freisetzen, ohne ihr Zuhause aufzugeben.

Wie ist bislang die Resonanz kurz nach dem Start?

Die Resonanz ist ausgesprochen positiv. Viele Eigentümer empfinden das Erbbaurechtsmodell als unkomplizierter und transparenter, weil es weniger laufende Verpflichtungen enthält. Besonders für Einfamilienhäuser mit hohem Grundstücksanteil ist die Lösung interessant. Wir haben bereits die ersten Dutzend Verträge abgeschlossen und sehen, dass der Bedarf groß ist – das Thema trifft einen Nerv.

Als weiteren neuen Service bieten Sie seit Kurzem eine digitale Plattform für Immobilienverkäufe. Was hat Sie zu diesem Schritt bewogen und an wen richtet sich das Portal?

Mit der Plattform HeimMakler öffnen wir uns bewusst auch für Eigentümer, die keinen Teilverkauf wünschen, sondern ihre Immobilie klassisch veräußern möchten – aber fair, schnell, kompetent und digital. Mit HeimMakler runden wir unsere Palette ab: Neben dem klassischen Gesamtverkauf eröffnet die Plattform Eigentümern den Zugang zu bewährten Verrentungsmodellen wie Rückmietverkauf oder Verkauf mit Wohnrecht beziehungsweise Nießbrauch. Damit haben wir uns in den vergangenen Jahren zu einem Komplettanbieter für Immobilienverrentungslösungen entwickelt.

Verbraucherschützer gehen immer wieder hart mit Modellen zu Immobilienverrentung und Teil­verkauf ins Gericht. Vor allem mangelnde Transparenz wird häufig moniert. Wie begegnen Sie möglichen Vorbehalten bei Kunden?

Wir verstehen die Kritik an der Branche als Ansporn, es besser zu machen. Deshalb fördern wir aktiv Standards, klare Aufklärung und fair gestaltete Produkte. Wir sehen die Notwendigkeit eines starken Verbraucherschutzes, dennoch gilt es zu verstehen, dass es für die Menschen mehr Optionen braucht, Liquidität im Alter freizusetzen. Eine dieser Optionen ist der Teilverkauf, und Transparenz ist dabei das Fundament unseres Geschäfts.

Wir legen alle Kosten, Bewertungen und Rechte offen, bevor überhaupt ein Vertrag unterzeichnet wird, und der Kunde kann sich jederzeit vom Abschluss zurückziehen. Jeder Kunde erhält ein unabhängiges Gutachten, alle Vereinbarungen sind notariell beurkundet, und wir nehmen uns viel Zeit für persönliche Gespräche. Außerdem haben wir eine eigene Verbraucherinformation entwickelt, die klar und verständlich alle relevanten Punkte – vom Nutzungsentgelt bis zu Rückkaufsrechten – erklärt.

Unser Anspruch ist, dass niemand eine Entscheidung trifft, die er nicht versteht. Wir wissen, dass Vertrauen nur mit Transparenz, Fairness und Sicherheit erreicht werden kann – und genau daran arbeiten wir.

Weitere Beiträge und aktuelle Meldungen rund um Immobilien lesen Sie in unserer Rubrik „Immobilien“.

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<a href="/nachrichten/fonds-irrefuehrende-aussagen-zu-inflationsschutz-und-nachhaltigkeit" hreflang="de">Fonds: Irreführende Aussagen zu Inflationsschutz und Nachhaltigkeit</a> http://www.asscompact.de/node/169994

Generali Investments darf in einem Online-Imagefilm zu einem Fonds, der in Fondspolicen verwendet wird, die von der DVAG vertrieben werden, nicht mehr behaupten, er sei „inflationsgeschützt“ oder stehe stets im Einklang mit den UN-Nachhaltigkeitszielen. Beide Aussagen seien irreführend.

169994 9. Dezember 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat erfolgreich gegen Generali Investments vor Gericht geklagt. Das Landgericht Köln hat entschieden, dass das Unternehmen bestimmte Aussagen in einem Online-Imagefilm zum „Generali Exklusiv Fonds“ nicht mehr verwenden darf.

Der in dem Fall beworbene Fonds wird ausschließlich in fondsgebundenen Versicherungen verwendet, die von der Deutschen Vermögensberatung (DVAG) vertrieben werden. Der Schwerpunkt des Fonds liegt bei Beteiligungen in Infrastruktur.

Konkret geht es um die Behauptung, der Fonds sei „inflationsgeschützt“. Ebenso untersagt ist die Aussage, der Fonds stehe jederzeit im Einklang mit den im Film gezeigten UN-Nachhaltigkeitszielen (SDG, Sustainable Development Goals). Nach den Angaben des Fondsemittenten verfolgt der Fonds diese Ziele in der vorvertraglichen Offenlegung jedoch nur in eingeschränktem Umfang bzw. kann lediglich zu deren Erreichung beitragen.

Das Gericht befand, dass beide Aussagen — „inflationsgeschützt“ und „immer im Einklang mit den SDG“ – mindestens missverständlich, wenn nicht objektiv falsch waren. Die Blickfangwerbung im Film suggerierte Sicherheit, Nachhaltigkeit und einen besonderen Schutz, den der Fonds nicht bieten konnte. Das reicht aus, um nach dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (§ 5a UWG) eine Irreführung gegenüber Anlegern anzunehmen.

Auf das Urteil hat Generali Investments bereits reagiert und gegenüber dem Fachmagazin Fondsprofessionell bestätigt, dass man das betreffende proaktive Material entfernt habe. (bh)

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<a href="/nachrichten/pv-anlage-kein-steuervorteil-bei-privater-stromnutzung" hreflang="de">PV-Anlage: Kein Steuervorteil bei privater Stromnutzung </a> http://www.asscompact.de/node/169979

Wer seine selbst erzeugte Solarenergie eigentlich verkaufen will, aber den Strom größtenteils selbst nutzt, geht steuerlich leer aus: Ein Urteil zeigt, wann der Investitionsabzugsbetrag bei Photovoltaikanlagen flöten geht. Ein Fall, der die Gerichte weiter beschäftigen wird.

169979 9. Dezember 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Gründet ein Steuerpflichtiger einen Gewerbebetrieb mit dem Ziel, selbsterzeugten Strom aus einer häuslichen Photovoltaikanlage zu verkaufen, kann er dennoch keinen Investitionsabzugsbetrag geltend machen, wenn der Strom überwiegend privat genutzt wird. Dies hat das Hessische Finanzgericht (FG) entschieden.

Anmeldung eines Gewerbebetriebs zwecks Investitionsabzugsbetrag

Im Streitfall hatte der Kläger im Jahr 2021 einen Gewerbebetrieb angemeldet und einen Investitionsabzugsbetrag in Höhe von 50% der Anschaffungskosten für eine Photovoltaikanlage auf seinem Einfamilienhaus gebildet. Die Anlage wurde 2022 installiert. Ziel war es, durch den Betrieb des Gewerbes und den Verkauf des Stroms steuerliche Vorteile zu nutzen.

Tatsächlich verbrauchte die Familie jedoch mehr als 90% des erzeugten Stroms selbst. Das Finanzamt verweigerte daraufhin die Berücksichtigung des Investitionsabzugsbetrags. Begründet wurde dies unter anderem mit der seit 2022 geltenden Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG für selbst erzeugten Solarstrom sowie Zweifeln an der Gewinnerzielungsabsicht des Klägers.

Wann eine PV-Anlage ein begünstigtes Wirtschaftsgut ist

Der 10. Senat des HFG bestätigte diese Sichtweise. Eine Photovoltaikanlage sei nur dann ein begünstigtes Wirtschaftsgut für den Investitionsabzugsbetrag, wenn sie (fast) ausschließlich betrieblich genutzt werde. Maßgeblich sei der Verbrauch des erzeugten Stroms: Wird dieser nicht überwiegend, konkret zu mindestens 90%, ins öffentliche Netz eingespeist oder verkauft, fehle die erforderliche betriebliche Nutzung.

Die Revision zum Bundesfinanzhof wurde wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen und ist bereits eingelegt (Az: BFH III R 39/25). Damit könnte das Verfahren richtungsweisend für andere Betreiber von Photovoltaikanlagen sein, die steuerliche Vorteile aus einem Investitionsabzugsbetrag geltend machen wollen.

Hessische FG, Urteil vom 22.10.2025 – Az. 10 K 162/24

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<a href="/nachrichten/private-altersvorsorgereform-das-sagt-die-branche" hreflang="de">Private Altersvorsorgereform: Das sagt die Branche</a> http://www.asscompact.de/node/170012

Vom Bundesfinanzministerium gibt es einen Referentenentwurf zur Reform der privaten Altersvorsorge. AssCompact hat die wichtigsten Äußerungen aus der Versicherer- und Vermittlerbranche zusammengetragen und auch beim IVFP sowie einem Makler nach einer Einschätzung gefragt.

170012 8. Dezember 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Zum Jahresende geht es noch einmal Schlag auf Schlag beim Thema Altersvorsorge. Letzten Freitag verabschiedete das politische Berlin das Rentenpaket, mit dem die Haltelinie von 48% bis 2031 gesichert wurde. Und noch am selben Tag ging es weiter an die zweite Säule: die private Altersvorsorge.

Das Bundesfinanzministerium hat den Referentenentwurf zur Reform der privaten Altersvorsorge öffentlich gemacht – samt Vorschlägen zur Reform der Riester-Rente und einem staatlich geförderten Altersvorsorgedepot. Stichwörter: Kostendeckelung für Produkte bei maximal 1,5%, Auszahlungsplan statt lebenslanger Rente, Vorsorgen mit garantielosen Produkten und eine Möglichkeit, staatlich gefördert in Aktien und ETFs zu investieren. Die genauen Infos hat AssCompact hier zusammengetragen.

Was hält die Versicherungs- und die Vermittlerbranche soweit von dem Entwurf? Dass es sich dabei um einen guten ersten Schritt handelt, darüber sind sich praktisch alle einig – aber nicht jedes Detail schmeckt allen Branchenvertretern.

Versicherer sehen Gefahr von Vorsorgelücken

Als eines der ersten Statements noch am Freitagabend ging der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft an die Presse und erläutert, dass der Entwurf an den richtigen Stellen ansetze und eine „solide Grundlage“ für eine zukunftsfeste Vorsorge biete. Er erweitere die Entscheidungsmöglichkeiten in der Rentenphase. Die nun neben der klassischen lebenslangen Rente geplanten zeitlich befristeten Zahlungen bis zum 85. Lebensjahr würden mehr Flexibilität schaffen und ermöglichen, auch im Rentenalter stärker von Kapitalmarktchancen zu profitieren. Und: Wenn nicht mehr jeder eingezahlte Euro zu 100% garantiert werden muss, könne mehr Geld chancenorientiert am Kapitalmarkt angelegt werden, was zu höheren Renten als in der Riester-Rente führen könne.

Allerdings dürfe aus Sicht des GDV staatlich geförderte Altersvorsorge niemanden im hohen Alter ungeschützt lassen. Die Kehrseite der im Entwurf vorgesehenen neuen Freiheit sei also, dass viele Menschen heute 90 oder 95 Jahre erreichen würden, weswegen ein wachsender Teil der Bevölkerung im sehr hohen Alter ohne Einkommen da stehen könne, wenn Zahlungen bereits mit 85 enden.

Auch sieht der GDV die Ausgestaltung des Standarddepots ohne Garantien kritisch. Für viele Menschen sei eine verlässliche Mindestabsicherung entscheidend, um Vertrauen in die private Altersvorsorge zu fassen. Ein rein chancenorientiertes Produkt könne diesem Sicherheitsbedürfnis nur begrenzt gerecht werden.

BVI sieht entscheidenden Schritt

Der Fondsverband BVI steht, fast schon erwartungsgemäß, dem Entwurf noch positiver gegenüber als GDV. Hauptgeschäftsführer Thomas Richter sieht darin einen wichtigen Schritt, damit die Menschen ihre wachsende Rentenlücke verringern können. Mit dem Altersvorsorgedepot könnten Sparer aus einer Vielzahl an Produkten wählen und für das Alter vorsorgen. Der gesetzliche Zwang zu Garantien und lebenslanger Verrentung entfalle damit und mache den Weg frei für flexible Spar- und Auszahlmodelle. Das eröffne Sparern höhere Renditechancen als die Riester-Rente, da Beitragsgarantien und Verrentung teuer seien und die Rendite schmälern würden.

Vermittlerverbände: Guter erster Schritt, aber …

Die Vermittlerverbände sind sich weitgehend einig: Das Paket greift an den richtigen Stellen an, um die private Altersvorsorge zu verbessern und zu modernisieren. Doch bspw. der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW sieht „erheblichen Nachbesserungsbedarf“, wenn es darum geht, inwiefern Beratung beim Altersvorsorgedepot involviert ist. Die geplante Möglichkeit, das Standarddepot ohne Beratung abzuschließen, stehe im Widerspruch zu allen bisherigen Bemühungen, die Beratungsqualität zu stärken.

Norman Wirth, geschäftsführender Vorstand des AfW: „Gute Beratung ist kein Kostenfaktor, sondern ein Schutzfaktor. Wer Altersvorsorge allein über den Preis definiert, blendet aus, dass Verbraucherinnen und Verbraucher eine individuelle Orientierung benötigen. Der Gesetzgeber muss ‚Value for Advice‘ anerkennen und darf unabhängige Beratung nicht strukturell benachteiligen.“ Auch führe die geplante Begrenzung der Effektivkosten auf 1,5% beim Standarddepot in der Praxis zu einem Vergütungsdeckel, von dem insbesondere unabhängige Vermittlerinnen und Vermittler betroffen wären.

Ganz ähnlich klingt die Einschätzung von Bernhard Gause, geschäftsführender Vorstand des Bundesverbands Deutscher Versicherungsmakler (BDVM). Er sagt auf AssCompact Anfrage: „Altersvorsorge muss beraten werden, daher sehen wir die Möglichkeit, das Standardprodukt ohne Beratung abzuschließen, sehr kritisch. Unklar bleibt auch die Rentenphase: am Ende braucht es einen Versicherer für Rente bzw. Auszahlungsplan. Der Kunde kauft heute ein Produkt, dessen Rentenausgestaltung in 30 bis 40 Jahren völlig offen ist. Damit ist das Modell in der Praxis nur mit erheblichen Schnittstellen und Kosten darstellbar. Man etabliert ein neues Produkt, obwohl die Reformpunkte einfach in das bestehende Riester-System integrierbar wären.“

Und auch der BVK sieht die Beratung nicht ausreichend repräsentiert und betont, dass er die Überlegung, dass Verbraucher beim Standarddepot Anlageentscheidungen ohne qualifizierte Beratung treffen können, kritisch sehen. Der Verband ist allerdings ebenso damit unzufrieden, dass der Entwurf stärker auf ETFs ausgerichtet ist. „Kritisch sehen wir […], dass der Gesetzgeber kapitalmarktorientierte ETFs präferiert, wo doch gerade die Versicherungswirtschaft das Langlebigkeitsrisiko absichert. Dass bei einem Ende der Auszahlungen bereits mit 85 Jahren ein wachsender Teil der Bevölkerung im sehr hohen Alter ohne Einkommen aus der geförderten Altersvorsorge verbleibt, ist daher wenig zielführend“, so BVK-Präsident Michael H. Heinz.

Makler-Einschätzung: Reform könnte „noch viel weiter gehen“

Für Alexander Kukovic von bamboo finance sieht in den bisherigen Reformpläne, insbesondere der Modernisierung der Riester-Förderung und der Einführung eines geförderten Altersvorsorgedepots einen wichtigen und längst überfälligen Schritt, die allerdings noch viel weiter gehen und den Bürgern damit auch einen unmittelbaren sowie langfristigen Mehrwert bieten könnte.

Kukovic würde an mehreren Stellen ansetzen. Beispielsweise könne er sich vorstellen, von einer starren Beitragsgarantie, wie man sie bei Riester-Verträgen bisher hat, abzuweichen. Ein flexiblerer Garantierahmen könne die Attraktivität der Riester-Rente deutlich erhöhen.

IVFP erhofft sich Klarheit

Prof. Michael Hauer vom Institut für Vorsorge und Finanzplanung zeigt sich auf AssCompact Anfrage vorsichtig hoffnungsvoll: „Aus IVFP-Sicht ist die Schlussfolgerung klar: Die Reformagenda greift das richtige Bedürfnis auf – frühe, einfache und investive Vorsorge. Entscheidend wird sein, ob ein Altersvorsorgedepot tatsächlich so verständlich, flexibel und kostentransparent gestaltet wird, wie die Gen Z es erwartet, und ob die Kommunikation die Funktionslogik ohne Fachbarrieren erklärt.“

Viele Details sind also noch nicht geklärt – und auch der Beschluss ist noch nicht sicher. Am 17.12.2025 will das Kabinett zur privaten Altersvorsorgereform tagen. (mki)

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<a href="/nachrichten/risiko-ausfall-wo-makler-ihre-eigene-absicherung-oft-uebersehen" hreflang="de">Risiko Ausfall: Wo Makler ihre eigene Absicherung oft übersehen</a> http://www.asscompact.de/node/170011

Viele Makler kümmern sich um die Absicherung ihrer Kunden, vernachlässigen aber oft die eigene Vorsorge. Ein plötzlicher Ausfall kann den Geschäftsbetrieb ebenso gefährden wie fehlende Vollmachten oder unklare Regelungen im privaten Bereich. Was muss regelmäßig überprüft und angepasst werden?

170011 8. Dezember 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement Ein Artikel von Ulrike Specht, Fachanwältin für Erbrecht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht Kanzlei Paluka Rechtsanwälte Loibl Specht PartmbB

Als Versicherungsmakler oder Finanzanlagenvermittler sind Sie regelmäßig mit den Fragen Ihrer Kunden nach ausreichender Absicherung konfrontiert. Aber wie sieht es mit der Vorsorge für Sie selbst aus?

Fangen wir mit dem betrieblichen Bereich an: Wenn Sie morgen plötzlich ausfallen, sind Ihre Mitarbeiter dann in der Lage, den Geschäftsbetrieb vorübergehend weiterzuführen? Wie steht es um Ihr Wissensmanagement, den Sachstand in Beratungs- und Vermittlungsvorgängen? Wer hat Zugriff auf die Accounts und dafür nötige Passwörter? Wer kann über das Geschäftskonto verfügen?

Sind Sie Einzelunternehmer ohne Mitarbeiter, bedeutet Ihr vorübergehender Ausfall den Stillstand. Laufende Anträge bleiben liegen, Risiken werden unter Umständen nicht rechtzeitig eingedeckt und Anfragen von Kunden bleiben unbeantwortet, um nur einige Beispiele zu nennen. Was wäre hier die Minimallösung? In Betracht käme ein Mitarbeiter, der aufgrund seiner Ausbildung zur vorübergehenden Fortführung des Geschäftsbetriebs befähigt und von Ihnen auch bevollmächtigt ist. Ferner käme auch eine Kooperation mit einem Berufskollegen in Betracht, die die gegenseitige Vertretung bei Krankheit oder Urlaub regelt – freilich unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorschriften. Weiter gehend wäre die Änderung der Rechtsform, z. B. in eine GmbH oder GmbH & Co. KG, die weitere Vorteile mit sich bringen kann.

Gesamtvertretungsbefugnis hat praktisches Risiko

Sind Sie gemeinsam mit Kollegen in der Rechtsform der GbR, sind sämtliche Gesellschafter gesamtvertretungsbefugt, wenn der Gesellschaftsvertrag nichts anderes regelt. Auch mehrere Geschäftsführer einer GmbH sind von Gesetzes wegen gesamtvertretungsbefugt. Das gilt dann entsprechend für die GmbH & Co. KG. Gesamtvertretungsbefugnis bedeutet, dass bei Rechtsgeschäften die Mitwirkung aller geschäftsführenden Gesellschafter bzw. aller Geschäftsführer gefordert ist. Das kann in der Praxis hinderlich sein, weil selbst die urlaubsbedingte Abwesenheit schon zu Verzögerungen führt. Daher sollten im Gesellschaftsvertrag und bei Bestellung von Geschäftsführern von den gesetzlichen Regelungen abweichende Vertretungsbefugnisse geregelt werden. Das lässt sich durch zusätzliche Regelungen im Innenverhältnis einschränken, sodass bei bestimmten Geschäften vorab ein Gesellschafterbeschluss einzuholen ist.

Wie sieht es mit dem privaten Bereich aus?

Wissen Sie, in welchem Güterstand Sie verheiratet sind, und wenn ja, warum das von Bedeutung ist? Der Güterstand wirkt sich u. a. bei der Gesellschaftsgründung aus, weil es z. B. bei Ehegatten in Gütergemeinschaft Einschränkungen gibt. Außerdem hat der Güterstand Auswirkung auf die gesetzlichen Erbquoten und Pflichtteilsquoten. Nicht zuletzt interessiert der Güterstand im Fall der Scheidung. Nur bei der Zugewinngemeinschaft wird im Fall der Scheidung der Zugewinnausgleich geschuldet. Bei Betriebsvermögen ist die Frage nach dem Zugewinn konfliktbeladen. Denn über die Werthaltigkeit und Wertentwicklung des Unternehmens lässt sich nicht zuletzt wegen der unterschiedlichen Bewertungsansätze heftig streiten. Nicht selten ziehen sich solche Verfahren über mehrere Jahre und erfordern meist mehr als nur ein Sachverständigengutachten.

Die Vorsorgevollmacht

Haben Sie mit passenden Vollmachten vorgesorgt? Bei der Vorsorgevollmacht wird zwischen den Bereichen der Personensorge inkl. Gesundheitssorge und der Vermögenssorge differenziert.

Zum Bereich der Personen- und Gesundheitssorge gehört u. a. das Aufenthaltsbestimmungsrecht, also z. B. die Befugnis, über die Auswahl eines Pflegeplatzes zu entscheiden. Die Gesundheitssorge umfasst u. a. die Befugnis, in Untersuchungen des Gesundheitszustandes oder in Heilbehandlungen einzuwilligen. Ferner kann der Bevollmächtigte zuständig sein, den in der Patientenverfügung niedergelegten Willen durchzusetzen. Beachten Sie, dass trotz einer umfassenden Vorsorgevollmacht im Einzelfall dennoch die Genehmigung des Betreuungsgerichts erforderlich sein kann. Das gilt bei lebensgefährlichen Eingriffen oder Eingriffen, die zu schweren und länger dauernden gesundheitlichen Schäden führen können, wenn insoweit Uneinigkeit zwischen dem Bevollmächtigten und dem behandelnden Arzt darüber besteht, ob die Erteilung, die Nichterteilung oder der Widerruf der Einwilligung dem Willen des Patienten entspricht.

Schriftform ist empfehlenswert

Zum Nachweis im Rechtsverkehr empfiehlt sich für die Vorsorgevollmacht die Schriftform. Wer umfassende Vorsorgevollmacht erteilen möchte, anhand derer z. B. auch Grundstücksgeschäfte oder Verfügungen über Geschäftsanteile möglich sein sollen, der benötigt eine notarielle (General-)Vollmacht. Denn nur die in grundbuchtauglicher Form vorliegende Vollmacht ermöglicht die Vertretung in Grundstücksangelegenheiten.

Der Widerruf kann jederzeit seitens des Vollmachtgebers gegenüber dem Bevollmächtigten oder auch gegenüber dem Dritten erfolgen. Haben Sie eine Bankvollmacht erteilt, kann diese auch durch Erklärung gegenüber der Bank widerrufen werden. Im Falle des Widerrufs hat der Bevollmächtigte das Original herauszugeben.

Mit einer Betreuungsverfügung können Sie die Person benennen, die im Falle einer (trotz der Vorsorgevollmacht) notwendigen gerichtlichen Betreuung als Betreuer bestellt werden soll.

Mit der Patientenverfügung dokumentieren Sie Ihren Patientenwillen für den Fall, dass Sie in der konkreten Behandlungssituation auf keinerlei Weise signalisieren können, welche medizinischen Maßnahmen sie möchten. Ärzte und pflegendes Personal sind daran gebunden, wenn der Anwendungsbereich eröffnet ist. Ein entsprechend Bevollmächtigter hat die Aufgabe, für die Durchsetzung des Patientenwillens zu sorgen.

Fazit

Machen Sie eine Bestandsaufnahme und stellen Sie sich v. a. folgende Fragen:

  • Ist Ihr Wissensmanagement im Unternehmen richtig aufgestellt?
  • Wie sieht es mit den Zugängen und Passwörtern zu den jeweiligen Accounts aus?
  • Haben Sie die passenden Vertretungsregelungen in Gesellschaftsvertrag und Satzung?
  • Haben Sie die passenden Vollmachten für den betrieblichen und den privaten Bereich?
  • Was regelt Ihr Gesellschafts- vertrag u. a. für den Fall, dass ein Gesellschafter verstirbt?
  • Haben Sie an den passenden Ehevertrag gedacht?
  • Gilt gesetzliche Erbfolge oder haben Sie Ihren Letzten Willen schon geregelt?
  • Wie sieht es mit den Ansprüchen von etwaigen Pflichtteilsberechtigten aus?

Auf dieser Basis errichten Sie, falls noch nicht erfolgt, die für Sie individuell passenden Dokumente.

Lesen Sie auch: Notfallplanung Maklerhaus – was hat mein Ruhestand damit zu tun?

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<a href="/nachrichten/so-stellt-sich-helvetia-baloise-personell-auf" hreflang="de">So stellt sich Helvetia Baloise personell auf</a> http://www.asscompact.de/node/170008

Die neue Organisationsstruktur von Helvetia Baloise Deutschland ist bereits finalisiert und auch das Führungsteam steht: Vorstandsvorsitzender ist Dr. Jürg Schiltknecht. Im Vorstandsteam sind zudem Dr. Barbara Ries, Christoph Willi, Burkhard Gierse, Dr. Matthias Hilgert und Kirsten Granzer.

170008 8. Dezember 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Bereits vergangene Woche hatte AssCompact darüber berichtet, dass Helvetia und Baloise in Deutschland zukünftig einen gemeinsamen Auftritt haben. Die neue gemeinsame Organisationsstruktur von Helvetia Baloise Deutschland sei bereits auf allen Ebenen finalisiert, heißt es vom Unternehmen. Nun hat das kürzlich fusionierte Unternehmen sich auch dazu geäußert, wie es hierzulande personell aufgestellt sein wird.

Das Führungsteam von Helvetia Baloise Deutschland

Vorstandsvorsitzender von Helvetia Baloise Deutschland ist Dr. Jürg Schiltknecht, bisher Vorsitzender des Vorstands bei Baloise in Deutschland. Neben Schiltknecht besteht das Führungsteam aus Dr. Barbara Ries, Vorständin Leben & Interne Dienste, Christoph Willi, Vorstand Nichtleben, Burkhard Gierse, Vorstand Finanzen & Kapitalanlagen, Dr. Matthias Hilgert, Vorstand IT & Integration, und Kirsten Granzer, Vorständin Human Resources.

Volker Steck nimmt den Hut

Helvetia Versicherungen Deutschland und Volker Steck, bisher CEO der Helvetia Versicherungen Deutschland, haben nun über ihre Social-Media-Profile verkündet, dass sich Steck auf eigenen Wunsch und im besten freundschaftlichen Einvernehmen nach über elf Jahren dazu entschieden hat, die Helvetia Schweizerische Versicherungsgesellschaft AG, die Helvetia Versicherungs-AG sowie die Helvetia Schweizerische Lebensversicherungs-AG zu verlassen. Er war seit Januar 2015 als Hauptbevollmächtigter und Vorsitzender der Vorstände bei Helvetia tätig, wie aus der Meldung hervorgeht.

 

Weitere personelle Änderungen

Des Weiteren gibt Helvetia Baloise auf Nachfrage folgende weitere Änderungen in den bisherigen Geschäftsleitungen bekannt:

Heino Kuhlmann, bisher Vorstand der Helvetia schweizerische Lebensversicherungs-AG, ist seit dem 08.12.2025 Bereichsleiter Risikomanagement von Helvetia Baloise Deutschland mit ständigem Beisitz im Vorstand. 

Thomas Lanfermann, bisher Vorstand der Helvetia Versicherungs-AG, und Markus Rehle, bisher Vorstand der Helvetia Versicherungs-AG, haben zum 08.12.2025 ihre Ämter niedergelegt und stehen dem Unternehmen noch bis zum Ende des ersten Quartals beratend zur Seite. 

Andrea Sturmfels, bisher Chief Technology Officer und Mitglied der Geschäftsleitung von Helvetia Deutschland, ist seit dem 08.12.2025 Bereichsleiterin Solutions von Helvetia Baloise Deutschland. 

Tilman Gasser, bisher Ressortleiter Operations und Mitglied der Geschäftsleitung von Helvetia Deutschland, ist seit dem 08.12.2025 Bereichsleiter Integration und Standortleiter Frankfurt von Helvetia Baloise Deutschland. 

Christoph Wappler, bisher Vorstand Finanzen & Kapitalanlagen von Baloise in Deutschland, hat sein Amt zum 08.12.2025 niedergelegt und das Unternehmen auf eigenen Wunsch zum selben Datum verlassen.

Neuer Markenauftritt ab April

Darüber hinaus weist das Unternehmen darauf hin, dass der bisherige Versicherungsschutz sowie alle Verträge der Kundinnen und Kunden unverändert bestehen bleiben. Helvetia und Baloise werden weiterhin mit den bestehenden Marken und Produktportfolien auftreten. Am 15.04.2026 soll der neue Markenauftritt von Helvetia Baloise im Rahmen des Capital Markets Day präsentiert werden. Ab Mai 2026 sollen noch die Produktlandschaften für Makler harmonisiert werden und ab Juli 2026 für den Exklusivvertrieb. (lg)

Bild: © Helvetia Baloise

News über weitere personelle Veränderungen in der Finanz- und Versicherungsbranche lesen Sie in der Rubrik „Personen“.
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<a href="/nachrichten/das-plant-die-regierung-fuer-die-reform-der-privaten-altersvorsorge" hreflang="de">Das plant die Regierung für die Reform der privaten Altersvorsorge</a> http://www.asscompact.de/node/170007

Der Referentenentwurf für die private Altersvorsorgereform liegt vor. Er beinhalten neben dem Ablegen starrer Garantievorgaben auch die Möglichkeit, während der Rentenphase einen Auszahlplan zu wählen. Ein Standardprodukt soll den Zugang erleichtern. AssCompact fasst die Eckpunkte zusammen.

170007 8. Dezember 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Von Harmonie geprägt war die Vorweihnachtszeit in Berlin bisher scheinbar nicht: Es wurde lautstark gerungen um das Rentenpaket, selbst unionsintern war von Friede, Freude, Eierpunsch zunächst so gar nichts zu spüren. Doch letzte Woche konnte die Regierung den umstrittenen Gesetzesentwurf nun doch durch den Bundestag bringen.

Nun kann man sich der nächsten Baustelle zuwenden: die Reform der privaten Altersvorsorge. Die Neugestaltung sollte bereits von der Ampelregierung angegangen werden, bevor diese im November 2024 ihr dramatisches Ende fand – und mit ihr eine ganze Reihe geplanter Reformen. Am Freitag, den 05.12.2025, hat die Bundesregierung nun den Referentenentwurf zur privaten Altersvorsorgeveröffentlicht und den Verbänden zur Stellungnahme vorgelegt. (Wie die Verbände auf den Entwurf reagieren, ist im zweiten Teil dieses Artikels zu lesen.) Der Entwurf soll am 17.12.2025 zunächst vom Kabinett beschlossen werden und muss danach noch vom Bundestag beschlossen werden.

Was ist im Entwurf enthalten?

Mit dem Gesetzesentwurf will die Bundesregierung die steuerlich geförderte private Altersvorsorge in Deutschland „grundlegend“ reformieren. Ziel sei ein „kostengünstiges, einfaches, transparentes und gut erklärbares“ Angebot an neuen privaten Altersvorsorgeprodukten, die die gescheiterte Riester-Rente ablösen soll. Die Anzahl der Riester-Verträge ist seit Jahren rückläufig, bis zu einem Viertel sind ruhend gestellt. Als größte Probleme von Riester haben sich hohe Gebühren und niedrige Renditen herausgestellt.

Das soll nun der Vergangenheit angehören. Anbieter müssen künftig ein Standardprodukt anbieten, das einen „einfachen Sparplan mit reduzierten Wahlmöglichkeiten für Altersvorsorgende“ darstellt. Bei dem Produkt sind die Kosten auf 1,5% gedeckelt. Das Standarddepot kann auch ohne Beratung abgeschlossen werden.

Zudem sieht der Referentenentwurf vor, dass Abschlusskosten und Vertriebsgebühren künftig auf die gesamte Vertragslaufzeit verteilt werden sollen. Das soll Versicherten im Falle eines Vertragswechsel eine Doppelbelastung mit Abschlusskosten ersparen und ihnen so den Anbieterwechsel erleichtern. In den ersten fünf Jahren dürfen Anbieter jedoch eine Wechselgebühr erheben.

Reine Garantieprodukte sollen der Vergangenheit angehören

Neu ist, dass die Regierung neben Garantieprodukten nun auch Altersvorsorgedepots ohne Garantien fördern will. Mit dem Depot – das auch die Ampel bereits so ähnlich einführen wollte – können unter anderem ETFs sowie klassische Fonds und Anleihen bespart werden. Das erlaubt neben höheren Risiken potenziell auch höhere Renditen, Sparer bekommen jedoch auch keinerlei Garantien wie viel Geld am Ende der Laufzeit da ist. Während der Ansparphase bleiben die Gewinne steuerfrei. Es gibt allerdings auch weiterhin zwei Garantieprodukte für Sparer, die auf mehr Sicherheit setzen wollen: Einmal mit einer 100%-igen Beitragsgarantie, einmal mit 80%.

Die Förderung ist einkommensabhängig und wird künftig bis zu einer Gesamthöhe von 1.800 Euro im Jahr angeboten. Für die ersten 1.200 Euro gibt es eine Förderung in Höhe von 30%, für jeden Euro darüber bis zum Maximalbetrag gibt es 20%. Maximal sind 420 Euro pro Jahr möglich. Für Kinder sind Zulagen in Höhe von 25% vorgesehen, maximal 300 Euro pro Kind, für Unter-25-Jährige gibt es eine Startzulage von 200 Euro.

Auszahlpläne statt Leibrente

Während die Branche ganz allgemein begrüßte, dass die Reform nun endlich Fahrt aufnimmt, stoßen einige der Pläne auch auf Kritik. Eine Änderung, die bei den Versicherern keinen Anklang findet, ist das Vorhaben, künftig auch Auszahlpläne zu fördern. Neben lebenslangen Leistungen können sich Versicherte nun auch für „langlaufende Auszahlungspläne bis mindestens zum 85. Lebensjahr“ entscheiden. Ein solcher Vorschlag war bereits in der Vergangenheit von den Versicherern und Aktuaren kritisiert worden.

Ein weiterer Punkt, der kritische Kommentare hervorgerufen hat, ist die weitgehende verknüpfte ergänzende Absicherung gegen Erwerbsminderung. Die Hinterbliebenenabsicherung soll auf eine Rentengarantiezeit beschränkt werden.

Wie es weitergeht

Das neue Altersvorsorgedepot soll laut dem Entwurf ab dem 01.01.2027 verfügbar sein. Für bestehende Altersvorsorgeverträge, auch bestehende Riester-Renten, gilt: Sie können mit bisheriger Förderung weitergeführt werden, durch Erklärung gegenüber dem Anbieter ist aber auch ein Wechsel in die neue Förderung möglich, heißt es in dem Entwurf. (js)

Wie reagiert die Branche auf die Reformvorschläge? Lesen Sie den zweiten Teil des Artikels hier.
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<a href="/nachrichten/versicherungskammer-und-provinzial-buendeln-serviceangebot" hreflang="de">Versicherungskammer und Provinzial bündeln Serviceangebot </a> http://www.asscompact.de/node/170005

Der Provinzial Konzern und der Konzern Versicherungskammer haben die ÖVX GmbH gegründet. In dem neuen Unternehmen bündeln die Versicherer Serviceangebote über das klassische Versicherungsgeschäft hinaus, um Kundenverbindungen zu vertiefen und neue Kundensegmente zu erschließen.

170005 8. Dezember 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Mit der Gründung der ÖVX GmbH stärken der Provinzial Konzern und der Konzern Versicherungskammer ihre strategische Partnerschaft. In dem neuen Serviceunternehmen, in dem die Versicherer jeweils zu 50% beteiligt sind, bündeln sie ihre Ressourcen in der Entwicklung zukunftsorientierter Geschäftsmodelle in den Bereichen Nachhaltigkeit, Energie, Gebäude und Daten. Ziel ist, innovative Serviceangebote zu entwickeln, die über klassische Versicherungsprodukte hinausgehen und damit sowohl bestehende Kundenverbindungen zu vertiefen als auch neue Kundensegmente zu erschließen sollen.

Vier Unternehmen unter einem Dach

Im Rahmen dieser Partnerschaft bringt die Provinzial drei ihrer Tochtergesellschaften ein, die sich auf Dienstleistungen rund um Energie- und Immobilienlösungen fokussieren. Der Konzern Versicherungskammer komplettiert das Portfolio mit einem Dienstleistungspartner aus dem Bereich Nachhaltigkeit. Wie beide Versicherer mitteilten, werden unter dem Dach der ÖVX zum Start folgende Einzelunternehmen vereint:

  • proefa GmbH: vermittelt CO₂-freie, zertifizierte Stromverträge oder Gas und optimiert Energiekosten für Privat- und Geschäftskunden
  • Provinzial Immo GmbH: realisiert Photovoltaikanlagen als Generalunternehmer für nachhaltige Energieprojekte von Privat- und Gewerbekunden mit besonderer Absicherung
  • Datenservice+ GmbH: bündelt und strukturiert Gebäude- und Geodaten zur Optimierung von Prozessen in der Versicherungswirtschaft und weiterer Branchen
  • uptodate sustainable solutions GmbH: bietet digitale Dienstleistungen für kleine und mittelständische Unternehmen im Bereich Nachhaltigkeit, inklusive Analyse und Strategieentwicklung
Mehrwerte über klassisches Versicherungsgeschäft hinaus

„Mit der ÖVX setzen wir ein klares Zeichen für strategischen Fortschritt. Wir schaffen neue Möglichkeiten, damit wir für Kundinnen und Kunden auch abseits des klassischen Geschäfts erlebbar werden und Mehrwerte bieten können. Gleichzeitig schaffen wir die Voraussetzungen, um nachhaltiges Wachstum zu erzielen“, erklärt Dr. Wolfgang Breuer, Vorstandsvorsitzender des Provinzial Konzerns.

„Wir gehen einen kraftvollen Schritt, um unsere Marktstellung im Bereich innovativer und nachhaltiger Dienstleistungen zu stärken. Die Ausweitung unserer Zusammenarbeit mit der Provinzial ermöglicht es uns, eine erweiterte Service-Palette aus einer Hand anzubieten. Auch über unsere jeweiligen Vertriebsgebietsgrenzen hinaus“, ergänzt Prof. Dr. Frank Walthes, Vorsitzender des Vorstands Konzern Versicherungskammer ergänzt.

Dienstleistungen auch über Vertriebspartner vermittelbar

Perspektivisch ist geplant, die ÖVX zur Plattform für weitere Partner und innovative Geschäftsfelder in den Bereichen Nachhaltigkeit, Energie, Gebäude und Daten zu entwickeln. Volker Lambrecht, Generalbevollmächtigter bei der Provinzial, und Martin Hilgers, Geschäftsführer der uptodate sustainable solutions GmbH. leiten die neu gegründete Firma, die zu Beginn des Jahres 2026 starten soll. Die Dienstleistungen sollen sowohl direkt angeboten werden als auch über die Vertriebspartner der Provinzial und der Versicherungskammer vermittelbar sein. (tik)

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<a href="/nachrichten/ab-wann-sind-mehrarbeitszuschlaege-bei-teilzeitkraeften-faellig" hreflang="de">Ab wann sind Mehrarbeitszuschläge bei Teilzeitkräften fällig?</a> http://www.asscompact.de/node/169988

Das Bundesarbeitsgericht stellt klar: Eine Tarifregel, die Mehrarbeitszuschläge erst ab der 41. Stunde vorsieht und damit Teilzeitkräfte benachteiligt, ist diskriminierend und nichtig. Für Teilzeitkräfte muss die Zuschlagsgrenze anteilig abgesenkt werden.

169988 8. Dezember 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat eine für viele Branchen relevante Entscheidung zur Behandlung von Mehrarbeitszuschlägen bei Teilzeitbeschäftigten getroffen. Eine tarifvertragliche Regelung, nach der Zuschläge erst ab der 41. Wochenstunde fällig werden – unabhängig von der individuellen Arbeitszeit –, verstößt gegen das Diskriminierungsverbot des § 4 Abs. 1 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG). Teilzeitkräfte dürfen nicht schlechter gestellt werden als Vollzeitkräfte, wenn sie über ihre persönliche vertragliche Arbeitszeit hinaus arbeiten.

Im konkreten Fall galt der Manteltarifvertrag des bayerischen Groß- und Außenhandels. Dieser definiert für Vollzeitbeschäftigte eine Wochenarbeitszeit von 37,5 Stunden. Zuschläge werden laut Tarif erst ab der 41. Stunde gezahlt. Ein in Teilzeit tätiger Arbeitnehmer mit einer vereinbarten Wochenarbeitszeit von 30,8 Stunden machte geltend, dass diese starre Grenze ihn benachteilige. Unter Anwendung des Pro-rata-temporis-Grundsatzes müsse für ihn bereits ab Überschreiten der proportionalen Zuschlagsgrenze – also ab 32 Stunden – ein Zuschlag von 25% gewährt werden.

Während die Vorinstanzen die Klage abwiesen, gab der 5. Senat des BAG dem Kläger nun Recht. Die tarifliche Regelung sei insoweit nichtig, als sie für Teilzeitkräfte keine anteilig abgesenkte Grenze für Mehrarbeitszuschläge vorsieht. Ein sachlicher Grund für diese Ungleichbehandlung existiere nicht. Insbesondere könne sie nicht mit dem Argument gerechtfertigt werden, dass Überstunden jenseits der 40-Stunden-Grenze besonders belastend seien und daher einen Gesundheitsschutz rechtfertigten. Teilzeitkräfte müssten ebenso vor übermäßiger Belastung geschützt werden – auch sie leisten „Mehrarbeit“, sobald sie ihre individuelle Wochenarbeitszeit überschreiten.

Folglich steht Teilzeitbeschäftigten der tarifliche Zuschlag zu, sobald sie ihre persönliche Wochenarbeitszeit in dem Verhältnis überschreiten, das für Vollzeitbeschäftigte zur Zuschlagsgrenze führt. Eine vorherige Frist für die Tarifparteien, ihre Regelung anzupassen, ist nicht erforderlich. Bei unionsrechtlich geprägten Diskriminierungsverboten – wie hier – haben Gerichte unmittelbar zu korrigieren.

Da das zuvor mit dem Fall befasste Landesarbeitsgericht bislang nicht festgestellt hat, wie viel Mehrarbeit der Kläger tatsächlich geleistet hat, wurde der Fall zur erneuten Entscheidung zurückverwiesen. (bh)

BAG, Urteil vom 26.11.2025 – Az: 5 AZR 118/23

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<a href="/nachrichten/taetigkeitsbeschreibung-fehler-koennen-die-bu-leistung-kosten" hreflang="de">Tätigkeitsbeschreibung: Fehler können die BU-Leistung kosten</a> http://www.asscompact.de/node/170001

Um im Ernstfall Anspruch auf Leistungen aus der BU-Versicherung zu haben, ist es entscheidend, dass die Tätigkeitsbeschreibung korrekt und präzise formuliert wird. Fehler können dazu führen, dass die Versicherung im Einzelfall nicht leistet, erläutert Rechtsexperte Björn Thorben M. Jöhnke in seiner BU-Kolumne.

170001 7. Dezember 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement Ein Artikel von Björn Thorben M. Jöhnke, Fachanwalt für Versicherungsrecht und Partner der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

Die Tätigkeitsbeschreibung bildet die Grundlage für die Beurteilung, ob ein Versicherter berufsunfähig ist. Es sollten die beruflichen Tätigkeiten und die damit verbundenen Anforderungen angeführt werden, die der Versicherte in seinem Arbeitsalltag erfüllen muss. In einem Versicherungsfall prüft der Versicherer, ob die versicherte Tätigkeit noch ausgeübt werden kann. Eine fehlerhafte Tätigkeitsbeschreibung kann dazu führen, dass der Versicherer eine Leistung möglicherweise verweigert, weil er die Anforderungen des Berufs nicht korrekt einschätzt oder die tatsächliche Tätigkeit nicht ausreichend berücksichtigt wird.

Welche Informationen sind erforderlich?

Anhand der Tätigkeitsbeschreibung müssen die regelmäßig anfallenden Tätigkeiten nach Art, Umfang und Häufigkeit, insbesondere aber auch nach ihren Anforderungen an die körperliche Leistungsfähigkeit, für einen Außenstehenden nachvollziehbar sein. Die Arbeitsbeschreibung muss also so detailliert wie möglich sein und verschiedene Aspekte abdecken, darunter:

  • Beschreibung des Arbeitsplatzes und Gesundheitsrisiken: Der Versicherte muss nicht nur die allgemeinen Aufgaben beschreiben, sondern auch etwaige Gesundheitsrisiken oder besondere Merkmale des Arbeitsplatzes darstellen.
  • Angabe der Teiltätigkeiten: Es reicht nicht aus einfach nur „Paket-Zusteller“ zu schreiben. Es müssen vielmehr genaue Angaben zu den geforderten Teiltätigkeiten gemacht werden, insbesondere deren Art, Umfang und Häufigkeit sowie insb. die Bedeutung dieser Tätigkeiten für das Arbeitsergebnis.
  • Darstellung eines typischen Arbeitstags: Eine detaillierte Beschreibung eines typischen Arbeitstags oder, bei wechselnden Tätigkeiten, einer gesamten Arbeitswoche oder mehr ist erforderlich. In bestimmten Fällen kann auch eine längere Zeitspanne notwendig sein zu beschreiben.
Häufige Fehler bei der Tätigkeitsbeschreibung

Eine der häufigsten Fehlerquellen ist die zu allgemeine oder ungenaue Beschreibung der beruflichen Tätigkeit, insbesondere die Verwendung unklarer oder allgemeiner Formulierungen. Auch Untertreibungen oder Übertreibungen der Anforderungen gehören dazu, denn manche Versicherte neigen dazu, ihre Tätigkeit zu unterschätzen oder zu übertreiben. Eine zu starke Betonung von körperlichen oder mentalen Anforderungen kann zu Missverständnissen führen. Andererseits kann eine zu geringe Angabe der Anforderungen dazu führen, dass der Versicherer den Beruf als weniger anspruchsvoll ansieht, als er tatsächlich ist, was die Beurteilung der Berufsunfähigkeit beeinflussen kann.

Es ist wichtig, die Berufsbezeichnung korrekt und ohne Abkürzungen zu verwenden. Eine fehlerhafte oder ungenaue Berufsbezeichnung kann dazu führen, dass die Versicherung die Tätigkeit nicht korrekt einstuft und die Berufsunfähigkeit nicht anerkennt. Eine genaue und eindeutige Angabe der Berufsbezeichnung, wie sie im Arbeitsvertrag oder in der offiziellen Berufsliste zu finden ist, ist daher unerlässlich.

Oft wird bei der Tätigkeitsbeschreibung der aktuelle Stand der Arbeit unterschätzt, so dass Veränderungen im Berufsalltag nicht berücksichtigt werden. Gerade technologische Entwicklungen oder Änderungen im Aufgabengebiet sollten unbedingt in der Tätigkeitsbeschreibung berücksichtigt werden. Ein Job, der früher körperlich weniger anspruchsvoll war, kann sich im Laufe der Jahre zu einer mental belastenden Tätigkeit entwickeln, die im Falle einer Berufsunfähigkeit eine andere Bewertung erfordert.

Auch müssen zwingend die Kerntätigkeiten des Versicherten herausgearbeitet werden, und zwar unter Aufzeigung des zeitlichen Verhältnisses zu den übrigen Tätigkeiten. Gerade dieser Aspekt ist für Versicherte äußerst schwer umzusetzen.

Konsequenzen bei unklaren oder widersprüchlichen Angaben

Bei widersprüchlichen Angaben, wie etwa unterschiedliche Angaben zur wöchentlichen Arbeitszeit (z.B. 40 Stunden oder mehr als 50 Stunden), fehlt es an einer klaren und nachvollziehbaren Darstellung seiner tatsächlichen Berufstätigkeit. In solchen Fällen wird die Beurteilung der Berufsunfähigkeit äußerst problematisch, wenn unterschiedliche bzw. unschlüssige Angaben des Versicherten im Leistungsantrag gemacht werden. Einzelfall-Urteile zu diesen Fragestellungen können nachstehend eigensehen werden: „Anforderungen an die Tätigkeitsfeststellung“.

Fazit und Handlungsempfehlung

Es sollten demnach detaillierte und präzise Formulierungen bei einer Tätigkeitsbeschreibung im BU-Leistungsfall benutzt werden. Die Tätigkeit sollte so genau wie möglich und sachlich beschrieben werden. Berufsbezeichnungen sollten genau unter Verzicht auf etwaige Abkürzungen oder umgangssprachliche Begriffe angeben werden. Änderungen der Tätigkeit sowie auch deren Anforderungen sollten dem Versicherer aufgezeigt werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Anforderungen an die körperliche oder geistige Belastung gestiegen sind.

Nach alledem sollten die Anforderungen an die Beschreibung der Tätigkeit im BU-Leistungsfall insgesamt nicht unterschätzt werden, da im Einzelfall sogar eine Leistungsfreiheit der BU-Versicherung drohen könnte, wenn die zuletzt in gesunden Tagen konkret ausgeübte Tätigkeit nicht vollumfassend und ausreichend dargestellt wird. Fehlerhafte oder unzureichende Angaben gehen in einem Versicherungsfall bedauerlicherweise zu Lasten des Versicherten, welcher darüber hinaus auch noch die volle Beweislast für das Vorliegen der bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit trägt.

Die Kanzlei Jöhnke & Reichow wird auf dem Vermittler-Kongress 2026 über den Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung referieren. Anmeldungen zu dieser kostenfreien Veranstaltung sind hier möglich: www.vermittler-kongress.de

Weitere lesenswerte Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung sind nachstehend zu finden: Berufsunfähigkeitsversicherung.

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<a href="/nachrichten/was-die-alkoholwissenschaft-maklern-beibringen-kann" hreflang="de">Was die Alkoholwissenschaft Maklern beibringen kann</a> http://www.asscompact.de/node/169978

Was Leberzirrhose und Bestandsübertragung gemeinsam haben – und warum Prävention immer zu spät kommt, das erklärt Andreas Grimm in diesem Teil seiner AssCompact Kolumne.

169978 7. Dezember 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement Ein Artikel von Andreas Grimm, Gründer des Resultate Institut

Die Medien widersprechen sich: Mal heißt es, kein Alkoholkonsum sei sicher, mal wird moderater Genuss als gesundheitsfördernd angepriesen. Wissenschaftlich ist die Lage eindeutig: WHO, International Agency for Research on Cancer und Global Burden of Disease Study belegen, dass es keine unbedenkliche Alkoholdosis gibt. Selbst geringe Mengen erhöhen das Risiko für Krebs und Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Trotzdem lieben Menschen die Illusion des „vernünftigen Maßes“ – das Glas Rotwein zum Essen, das Feierabendbier, das angeblich entspannt.

Auch manche Makler lieben diese Illusion: Ein bisschen unprofessionell ist schon okay, solange der Kunde es nicht merkt. Fehlende Beratungsdokumentation, keine unterzeichnete Maklervollmacht, unklare Vergütungsvereinbarungen mit Vermittlern – das sind die „ersten Tropfen im Glas“ des Risikos. Keiner verklagt, weil alles perfekt war. Aber jeder Schaden beginnt mit einem kleinen Versäumnis.

Risiken multiplizieren sich

Die Alkoholforschung zeigt: Risiken addieren sich nicht, sie multiplizieren sich. Alkohol plus Tabak ergibt drastisch erhöhtes Krebsrisiko. Alkohol plus Übergewicht verstärkt Leberschäden. Jeder Faktor allein wäre beherrschbar – gemeinsam bilden sie ein Systemrisiko.

In der Maklerpraxis funktioniert der gleiche Mechanismus. Veraltete Maklerverträge, lückenhafte Dokumentation, unvorsichtig gewählte Kapitalanlagen, schlecht konstru­ierte Versorgungszusagen – jede Schwäche wäre isoliert beherrschbar. Doch sie kumulieren. Und nirgendwo wird das brutaler sichtbar als bei der Maklernachfolge. Nachlaufende Haftungsrisiken aus Beratungen, eine Maklerrente, die nicht trägt, ein Kaufpreis mit heftigen Risikoabschlägen, Unverkäuflichkeit wegen problematischer Versorgungszusagen oder illiquider Kapital- anlagen.

Es ist selten das eine Bier, das schadet. Es ist die Kombination aus Gewohnheit, Gelegenheit und Wiederholung.

„Glücksillusion“

Jahrzehntelang galt die J-Kurve als Beweis, dass moderater Alkoholkonsum schützend wirke. Neuere Analysen zeigen: Das war ein methodisches Artefakt. Viele „Abstinenzler“ waren Ex-Trinker, die aus gesundheitlichen Gründen aufgehört hatten – ihre höhere Sterblichkeit wurde fälschlicherweise dem Nicht-Trinken zugeschrieben. Für Krebs gibt es keine schützende Dosis.

In der Praxis vieler Makler existiert der gleiche Denkfehler: „Ein bisschen unprofessionell ist schon okay, ist ja noch nie was passiert.“ Man verwechselt Glück mit Stabilität. Der Nachbar, der trotz Alkohol und Rauchen 90 wird. Der Maklerkollege, der trotz chaotischer Unternehmensführung einen tollen Kaufpreis erhalten hat. Doch wer auf Glück gesetzt hat, merkt es bei der Nachfolge: Der Bestand ist unverkäuflich, die Maklerrente kollabiert, weil Kunden die andere Betreuung ablehnen, Haftungsrisiken wirken nach, der Kaufpreis schmilzt. Wenn man es merkt, ist es zu spät.

„Rechtzeitig anfangen“ lautet die Devise

Alkoholwissenschaft und Maklerpraxis lehren dasselbe: Risiko ist schleichend, kumulativ und selbstverstärkend. Glück ersetzt keine Struktur. Die WHO sagt: kein sicherer Konsum. Für Makler gilt: kein sicheres Maß an Nachlässigkeit. Doch ein entscheidender Unterschied existiert: Bei Alkohol sind viele Schäden irreversibel. Bei der Maklernachfolge sind mit genügend Vorlauf fast alle Probleme heilbar. Verträge aktualisieren, Dokumentation nachziehen, Versorgungs- zusagen neu strukturieren, Kapitalanlagen umschichten. Voraussetzung: rechtzeitig anfangen. Nicht fünf Jahre vor dem Ausstieg, sondern zehn oder fünfzehn Jahre davor. Konsequente Umsetzung. Professionelle Unternehmensführung.

Ob in der Leber oder in der Bilanz – entscheidend ist, was man vorher lässt, nicht was man nachher bereut. Aber anders als bei Alkohol hat der Makler eine zweite Chance: solange noch Zeit ist.

Über den Autor

Andreas W. Grimm ist Gründer des Resultate Institut und beleuchtet an dieser Stelle regelmäßig Aspekte zur Nachfolgeplanung. Gemeinsam mit AssCompact hat er den Bestandsmarktplatz initiiert.

Lesen Sie auch: Wen will ich als Nachfolger? Und wen lieber nicht?

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<a href="/nachrichten/digital-insurance-podcast-der-digitale-versicherer-der-zukunft" hreflang="de">Digital Insurance Podcast: Der digitale Versicherer der Zukunft</a> http://www.asscompact.de/node/169998

In der neuen Episode des Digital Insurance Podcast von Jonas Piela ist Florian Sallmann zu Gast, Vorstandsvorsitzender der InterRisk. Im Gespräch geht es um die strategische Ausrichtung des Versicherers.

169998 6. Dezember 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

In einer neuen Folge des Digital Insurance Podcasts spricht Moderator Jonas Piela mit Florian Sallmann, Vorstandsvorsitzender der InterRisk Versicherungen, über die Bedeutung einer zukunftsorientierten Unternehmenskultur im digitalen Wandel der Versicherungsbranche. Sallmann betont, dass eine solche Kultur nicht nur entscheidend für den Unternehmenserfolg ist, sondern auch die Voraussetzung dafür, die richtigen Talente zu gewinnen und zu binden.

Eine offene und wertschätzende Unternehmenskultur bei InterRisk

Sallmann beschreibt die Unternehmenskultur der InterRisk als offen und geprägt von Kontinuität. Seit seinem Amtsantritt vor acht Monaten arbeitet er aktiv an der Weiterentwicklung dieser Kultur, um sie noch stärker auf die Herausforderungen der Zukunft auszurichten. Er betont die Wichtigkeit einer langfristigen Perspektive und die Notwendigkeit, die Bedürfnisse von Kunden und Vermittlern gleichermaßen im Blick zu behalten.

Die Kunst der Führung im digitalen Wandel

Sallmann erläutert seinen Führungsstil als positiv und ausstrahlungsstark. Er betont die Bedeutung von Empowerment und die Übertragung von Verantwortung an die Mitarbeiter. Der Erfolg wird als gemeinsames Unterfangen betrachtet, bei dem jeder seinen Beitrag leistet. Sallmann vergleicht den Prozess des Erfolgsaufbaus mit einem „Dealer für Erfolg“, der zunächst kleine Erfolge ermöglicht, um die Mitarbeiter zu motivieren und zu begeistern. Er betont, dass Mitarbeiter nicht nur einen sicheren Arbeitsplatz, sondern auch Sinn in ihrer Arbeit finden müssen.

Talentfindung und die Bedeutung von Netzwerken

Die Identifizierung der richtigen Talente für die Zukunft ist für Sallmann von großer Bedeutung. Er betont die Wichtigkeit, Mitarbeiter an Stellen zu setzen, an denen sie ihre Stärken am besten einsetzen können. Der Austausch von Mitarbeitern zwischen verschiedenen Abteilungen wird als Chance gesehen, neue Netzwerke zu schaffen und den Informationsfluss zu verbessern. Die Nutzung digitaler Collaboration-Tools wie Chat-Systeme wird als entscheidend für eine schnelle und effiziente Kommunikation angesehen. Sallmann plädiert für einen sinnvollen und bewussten Einsatz dieser Tools, um Informationsüberlastung zu vermeiden und gleichzeitig den Austausch von Wissen zu fördern. Er betont die Notwendigkeit, neue Technologien kritisch zu hinterfragen und das menschliche Element nicht zu vernachlässigen.

Fazit: Eine Kultur des Vertrauens und der gemeinsamen Verantwortung

Sallmann demonstriert im Gespräch mit Jonas Piela, dass eine zukunftsorientierte Unternehmenskultur, die auf Vertrauen, Wertschätzung und gemeinsamem Erfolg basiert, der Schlüssel zum Erfolg im digitalen Wandel der Versicherungsbranche ist. Durch die Umsetzung seiner Vision, die Mitarbeiter zu ermutigen, Verantwortung zu übernehmen und neue Ideen einzubringen, schafft er eine positive und dynamische Arbeitsumgebung, die Innovation und Wachstum fördert.

Über Jonas Piela und den Podcast

Jonas Piela berät die Versicherungswirtschaft hinsichtlich der digitalen Transformation in seiner Rolle als Managing Director bei Piela & Co. Digital Consultants. Außerdem betreibt er den Digital Insurance Podcast, für den er mit Managern aus der Branche über die Herausforderungen der Digitalisierung spricht. Zu finden ist der Podcast unter anderem bei Google, Apple und Spotify sowie unter https://pielaco.com/podcast.

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<a href="/nachrichten/vertrieb-von-morgen-mit-storytelling-und-digitaler-praesenz" hreflang="de">Vertrieb von morgen: Mit Storytelling und digitaler Präsenz</a> http://www.asscompact.de/node/170004

Wie wird Weiterbildung für die Maklerbranche in Zukunft aussehen? Welche Skills müssen Vermittler beherrschen? Und welche Lernformate und Themen sind aktuell besonders gefragt? Die DMA hat Antworten aus der eigenen Praxis und gibt ein Update, was in Sachen Weiterbildung zukünftig relevant sein wird.

170004 6. Dezember 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement Interview mit Ronny Schröpfer, Geschäftsführer Deutsche Makler Akademie (DMA)
Die Deutsche Makler Akademie bietet ein breites Spektrum an Weiterbildungsformaten an. Welche waren 2025 am stärksten nachgefragt?

2025 liegt die größte Nachfrage eindeutig bei unseren Online-Formaten. Sie bieten Flexibilität, Planbarkeit und entfallende Reisezeiten – ohne Einbußen bei Interaktivität oder Praxisnähe. Besonders unsere Live-Online-­Seminare werden stark genutzt.

Viele Lehrgänge – auch komplexere Programme – laufen inzwischen vollständig online. Wo es didaktisch sinnvoll ist, ergänzen wir sie durch hybride Elemente, also Live-Online-Phasen kombiniert mit kompakten Präsenzmodulen. Prüfungen können je nach Format sowohl digital als auch vor Ort abgelegt werden.

Präsenztrainings bleiben vor allem im Inhouse-Bereich gefragt, wo Austausch, Teamarbeit und vertrau­liche Fallbeispiele im Vordergrund stehen.

Welchen Stellenwert hat denn aus Ihrer Sicht das Lernen in Präsenz jetzt? Ist es in den Jahren nach der Pandemie wieder wichtiger geworden?

Präsenzlernen bleibt wichtig – vor allem dort, wo persönlicher Austausch und gemeinsames Erleben den Lernerfolg stärken. Eine komplette Rückkehr zu reinen Präsenzformaten gibt es aber nicht – wir nutzen Präsenz heute bewusst dort, wo sie echten Mehrwert bringt, meist als Teil hybrider Lernkonzepte.

Vor ein paar Jahren war Nachhaltigkeit der „Renner“. Wurde das Thema nun durch KI ersetzt?

Nachhaltigkeit wurde nicht durch künstliche Intelligenz „ersetzt“, aber die Aufmerksamkeit hat sich ein­deutig verlagert. Während Nachhaltigkeit weiterhin ein wichtiges Thema bleibt, steht derzeit die Frage im Vordergrund, wie KI die Arbeit von Vermittlern und Maklerbetrieben konkret verändert.

Im Bereich Nachhaltigkeit haben wir in den vergangenen Jahren vor allem mit unseren Inhouse-Kunden sehr erfolgreiche Programme umgesetzt. Die Nachfrage ist aktuell etwas ruhiger – die meisten Unternehmen haben hier bereits Grundlagen geschaffen und fokussieren sich nun stärker auf die Digitalisierung ihrer Prozesse.

KI dagegen ist das Top-Thema 2025. Sie ist in aller Munde, doch vielen fehlt noch eine klare Strategie für den Praxiseinsatz. Genau hier setzen wir an: Mit Formaten wie „KI-Strategie für das Maklerbüro“ oder „KI in der Kundenkommunikation“ vermitteln wir Orientierung, schaffen Sicherheit im Umgang mit neuen Tools und zeigen anhand konkreter Beispiele, wie sich Beratung, Prozesse und Kommunikation spürbar effizienter gestalten lassen.

Und welche Inhalte sind derzeit sonst noch besonders beliebt? Was rückt eher in den Hintergrund?

Besonders gefragt bleiben unsere Einstiegsqualifikationen nach § 34d, § 34f und § 34i – sie bilden weiterhin das Fundament für viele Karrierewege in der Finanz- und Versicherungsbranche.

Unser klarer Dauerbrenner ist der Bachelor Professional in Versicherungen und Finanzanlagen. Er steht für praxisorientierte Karriereentwicklung, ist vollständig online und berufsbegleitend konzipiert und schließt mit einem anerkannten IHK-Abschluss inklusive AEVO-­Zertifikat ab. Dank Aufstiegs-BAföG und Meisterbonus ist die Qualifizierung zudem attraktiv förderbar. Der Lehrgang kombiniert Fachwissen mit Zukunftsthemen wie Digitalisierung, KI und Nachhaltigkeit und bietet wählbare Schwerpunkte – etwa Vorsorge oder Sach- und Vermögensschutz.

Stark nachgefragt bleibt auch der Fachbereich betriebliche Altersvorsorge (bAV), seit Jahren eines unserer wachstumsstärksten Themen. Ergänzend besteht weiterhin Interesse an spezialisierten Fort­bildungen wie dem Rentenberater.

Die Arbeit der Makler ist vielseitig, oft kompliziert und darüber hinaus ergeben sich immer wieder Neuerungen durch Gesetze, Urteile etc. Wie verhindern Sie, dass Inhalte an der Realität des Makleralltags vorbeigehen?

Wir sichern Aktualität und Praxisnähe vor allem über unsere Referenten. Statt mit reinen Theoretikern arbeiten wir mit Praktikern aus der Branche – von aktiven Maklern über Produktexperten bis zu Juristen. So fließen reale Fälle und sofort anwendbare Lösungen direkt in unsere Seminare ein.

Zunehmend binden wir auch junge Maklerpersönlichkeiten ein, die neue Perspektiven und digitale Ansätze einbringen – etwa im Format „Maklermorgen – der digitale Gewerbe-Treff“. Das verbindet Erfahrung mit frischen Impulsen und zeigt, wie lebendig Weiterbildung heute sein kann.

Aktuelle Gesetzesänderungen und Rechtsprechung greifen wir über regelmäßige Briefings und schnelle Update-Prozesse unmittelbar auf.

Und welche Skills sollten Makler aus Ihrer Sicht heute unbedingt lernen?

Storytelling bleibt einer der wichtigsten Schlüssel-Skills im Maklerberuf. Wer komplexe Produkte verständlich und relevant erklären kann, schafft Vertrauen und Entscheidungssicherheit – besonders bei Themen wie Arbeitskraftabsicherung, betrieblicher Altersvorsorge oder Kompositversicherungen.

Ebenso wichtig ist digitale Kommunikations­kompetenz: die Fähigkeit, über verschiedene Kanäle klar, empathisch und zielgruppengerecht zu agieren. Wer Storytelling und digitale Präsenz verbindet, ist im Vertrieb von morgen bestens aufgestellt.

Gibt es dazu auch Kurse?

Im Modul „Smart Selling“ aus dem Lehrgang Versicherungsmakler (IHK) trainieren wir den gesamten Vertriebsprozess – vom Erstkontakt bis zum Abschluss. Dabei geht es um den gezielten Einsatz digitaler Kanäle, Social Media und KI-Tools sowie um Story­telling im Vertrieb, um komplexe Produkte verständlich und emotional zu vermitteln.

Das Kompaktseminar „Ohne Klartext kein Abschluss“ vermittelt, wie Fachsprache in klare Kundensprache übersetzt wird – verständlich, überzeugend und praxisnah. Beide Formate sind Live-Online-Trainings und auf Wunsch auch Inhouse mit individuellen Praxisfällen buchbar.

Welche Sorgen und Wünsche hören Sie von den Maklern bezogen auf ihren Beruf?

Makler bewegen derzeit ähnliche Themen: Sie wünschen sich Sicherheit in einem Umfeld, das sich durch Regulierung, Digitalisierung und neue Kundenerwartungen rasant verändert. Viele suchen Orientierung – etwa, wie sie ihren Betrieb digitalisieren, rechtssicher beraten und Kundennähe bewahren.

Bieten Sie denn auch etwas für z. B. junge Vermittler, Start-ups oder Quereinsteiger an?

Die Sachkundeprüfung nach § 34d ist der Einstieg in die Branche. Wer darüber hinaus sein Maklerunternehmen erfolgreich aufbauen oder weiterentwickeln möchte, profitiert von unserem neuen Zertifikats­lehrgang „Versicherungsmakler (IHK)“.

Der Lehrgang vermittelt das Know-how, um ein Maklerbüro effizient zu führen, Prozesse zu digitalisieren und KI gezielt einzusetzen. Inhalte wie Steuern, Compliance, Unternehmensführung sowie Marketing und Vertrieb ergänzen das Programm. Er richtet sich an alle, die ihr Maklerbüro zukunftssicher machen wollen oder den Schritt in die Selbstständigkeit professionell planen.

Woran arbeitet die DMA aktuell? Welche Bereiche sollen zukünftig weiter ausgebaut werden?

Aktuell liegt unser Fokus auf dem Ausbau des Themen­felds gewerbliche und industrielle Versicherungen. Unternehmen sind heute vielfältigen Risiken ausgesetzt – von Cyberangriffen über Lieferkettenstörungen bis zu Naturgefahren. Gleichzeitig treiben wir Zukunfts­themen wie Digitalisierung, KI im Maklerbetrieb und strategische Unternehmensführung voran, um Makler dabei zu unterstützen, ihre Kunden auch in komplexen und dynamischen Märkten sicher zu beraten.

Neue Lehrgänge und Formate entstehen bei uns häufig in enger Zusammenarbeit mit unseren Fördermitgliedern. Sie bringen konkrete Marktimpulse und Bedarfe aus der Praxis ein – wir entwickeln daraus passende Qualifizierungen, die anschließend auch in unser offenes Programm einfließen. So entsteht Weiterbildung, die wirklich gebraucht wird. Parallel kooperieren wir mit Fachverbänden und Versicherern, um Inhalte zu vertiefen und Synergien zu nutzen.

Zum Schluss: Wie sieht für Sie die Zukunft der Maklerweiterbildung aus?

Die Zukunft der Maklerweiterbildung ist hybrid, adaptiv und wirkungsorientiert. Wir kombinieren flexible Lernformate mit klaren Werkzeugen für den Alltag – damit Weiterbildung nicht neben dem Maklergeschäft läuft, sondern dessen Leistungsfähigkeit nachhaltig steigert. Entscheidend wird sein, Wissen schnell in Anwendung zu bringen und Lernen als kontinuierlichen Bestandteil des Berufsalltags zu verstehen.

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<a href="/nachrichten/rv-swiss-life-und-provinzial-verkuenden-ueberschussbeteiligung" hreflang="de">R+V, Swiss Life und Provinzial verkünden Überschussbeteiligung</a> http://www.asscompact.de/node/170003

Mehr und mehr Unternehmen geben in diesen Tagen ihre Verzinsung für das kommende Jahr bekannt. Nun haben auch die R+V, Swiss Life und Provinzial ihre Überschussbeteiligungen festgesetzt. Wie haben die Versicherer deklariert?

170003 5. Dezember 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die R+V Lebensversicherung AG bietet Kunden im Jahr 2026 eine Verzinsung von bis zu 3,05%. Damit hält der Versicherer aus Wiesbaden die Verzinsung auf dem Niveau des laufenden Jahres. So liegt die laufende Verzinsung für das sichere Kapital der R+V-AnsparKombi Safe+Smart für 2026 erneut bei 3,05%. Für die R+V-AnlageKombi Safe+Smart liegt sie im Neugeschäft unverändert bei 3,00%.

Swiss Life bietet Gesamtverzinsung von 2,8%

Auch die Swiss Life hält ihre Überschussbeteiligungen für das kommende Jahr stabil und bietet für Versicherungen mit Kapitalanlage im Sicherungsvermögen erneut eine laufende Verzinsung von 2,5% oder den höheren vertraglich vereinbarten Garantiezins.

Für Versicherungen mit Anspruch auf einen Schlussüberschussanteil beträgt die Gesamtverzinsung ebenfalls unverändert 2,8%. Auch für Versicherungen im Rentenbezug bleiben die jeweiligen Überschussanteilsätze stabil.

Provinzial Lebensversicherung mit stabiler laufender Verzinsung

Der Lebensversicherer des Provinzial Konzerns, die Provinzial Lebensversicherung, behält die laufende Verzinsung für das nächste Jahr ebenfalls unverändert bei. Für das Neugeschäft beträgt sie weiterhin 3,25% für Verträge gegen laufende Beitragszahlung. Inklusive endfälliger Überschussanteile ergibt sich damit je nach Tarif eine Gesamtverzinsung von bis zu 4,05%, erklärt der Versicherer. (js)

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<a href="/nachrichten/versicherungskammer-personelle-aenderungen-im-marketing" hreflang="de">Versicherungskammer: Personelle Änderungen im Marketing</a> http://www.asscompact.de/node/170000

Die Versicherungskammer transformiert ihr Ressort Vertrieb und Marketing, wodurch es auch zu einer Neuausrichtung im Marketingbereich des Konzerns kommt. In diesem Zuge erhalten Annika Bäcker und Stefan Weller Schlüsselpositionen in der künftigen Organisation.

170000 5. Dezember 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die Versicherungskammer will die Modernisierung des Ressorts Vertrieb und Marketing voranbringen. Ein umfassender Umbau der Marketingorganisation soll die Marktbearbeitung des Konzerns zukunftsfest und innovationsgetrieben machen. Der Fokus des Transformationsprozesses liegt dabei auf der gezielten Ausrichtung auf digitale Vertriebskanäle, nachhaltigen Kundenerlebnissen und datengetriebener Marketingsteuerung. Schlüsselpositionen übernehmen in der künftigen Organisation Annika Bäcker und Stefan Weller.

Personelle Änderungen im Transformationsprozess

Die 44-jährige Bäcker wird zum 01.01.2026 Leiterin der neu gegründeten Hauptabteilung „Marketing Performance & Online Sales“, wie die Versicherungskammer bekannt gibt. Sie hatte zuletzt die Bereichsleitung Business Development, Marketing und PR bei BBL Brockdorf inne. Davor war sie über acht Jahre bei der Zurich Gruppe tätig, zuletzt als Chief Marketing Officer (CMO).

Weller übernimmt in Zukunft die Verantwortung für die Hauptabteilung „Marketing Planning & Analytics“. Er ist bereits seit vielen Jahren als Führungskraft im Marketing des Konzerns tätig. Der 59-Jährige soll u. a. die Sicht auf den Kundenwert als Kompass in der Bestandsbearbeitung ausbauen, heißt es.

Ressort Vertrieb und Marketing wird transformiert

Mit der Reorganisation setze die Versicherungskammer gezielt auf die neuesten Entwicklungen und Technologien der Branche, teilt das Unternehmen mit. Vor allem „AI first“-Ansätze sollen die Art und Weise verändern, wie Marketing betrieben wird. Mithilfe von Data Driven Marketing und automatisierter Kampagnensteuerung plant der Konzern eine noch präzisere Zielgruppenansprache und eine effizientere Nutzung des Marketingbudgets. Auch Content Automation und Predictive Analytics für eine datengestützte Kommunikation spielen eine Rolle. Die Neuausrichtung des Marketings steht im Zeichen einer übergreifenden Transformation im Ressort Vertrieb und Marketing. (lg)

Bilder: © Versicherungskammer

News über weitere personelle Veränderungen in der Finanz- und Versicherungsbranche lesen Sie in der Rubrik „Personen“.
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<a href="/nachrichten/dienstreise-skiunfall-kein-fall-fuer-die-gesetzliche-unfallversicherung" hreflang="de">Dienstreise: Skiunfall kein Fall für die gesetzliche Unfallversicherung</a> http://www.asscompact.de/node/169914

Ist ein Skiunfall auf einer Firmenreise ein Arbeitsunfall oder Freizeitrisiko? Ein Geschäftsführer stürzte bei einer viertägigen Skitour in Österreich, doch die Unfallversicherung wollte dafür nicht aufkommen. Das Sozialgericht Hannover entschied: Nicht jeder Sturz zählt als Arbeitsunfall.

169914 5. Dezember 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Skifahren als Kundenevent ist in der Geschäftswelt keine Seltenheit. Doch natürlich kann dabei auch etwas passieren, etwa ein schmerzhafter Sturz auf der Piste. Dieser ist nicht gleichzeitig ein Arbeitsunfall. Das zeigt eine aktuelle Entscheidung des Sozialgerichts (SG) Hannover: Ein Geschäftsführer wollte seinen Unfall während einer viertägigen „Skitour 2023“ in Österreich als Arbeitsunfall anerkennen lassen. Allerdings hatte er keinen Erfolg.

Der Mann war als einziger Mitarbeiter seines Unternehmens zu dem Event eingeladen worden. Das Programm kündigte „ein paar erholsame Tage“ an. Zunächst vorgesehene Fachvorträge wurden vollständig abgesagt, sodass die 14 Teilnehmer ihre Zeit selbst organisierten. Der spätere Kläger schloss sich einer Skigruppe an und stürzte bei einer Abfahrt, wobei er sich das Bein brach.

Die gesetzliche Unfallversicherung lehnte die Anerkennung des Unfalls ab: Die Reise habe klar im Freizeitbereich gelegen, ein betrieblicher Bezug zur Tätigkeit des Klägers als Geschäftsführer sei nicht erkennbar. Weder handelte es sich um eine Dienstreise noch um eine betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung. Dies sei schon deshalb der Fall, weil der Kläger allein aus seinem Unternehmen teilnahm.

Das SG Hannover bestätigte diese Sicht. Zwar könne die Veranstaltung dem Netzwerken dienen, doch zum Unfallzeitpunkt müsse eine Tätigkeit ausgeübt werden, die in einem inneren, sachlichen Zusammenhang mit dem Beruf steht. Skifahren sei jedoch eine rein private, eigenwirtschaftliche Aktivität ohne Bezug zu Geschäftsführerpflichten. Auch ein erhoffter geschäftlicher Nutzen ändere daran nichts. Der Freizeit- und Erholungscharakter sei von Beginn an eindeutig erkennbar gewesen. Eine geschäftliche Vertiefung wäre auch ohne Skifahren – etwa in Arbeitssitzungen – möglich gewesen. Damit blieb die Klage ohne Erfolg. (bh)

SG Hannover, Gerichtsbescheid vom 14.11.2025 – Az. S 22 U 203/23 

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<a href="/nachrichten/map-report-pkv-beitraege-steigen-so-stark-wie-nie" hreflang="de">map-report PKV: Beiträge steigen so stark wie nie</a> http://www.asscompact.de/node/169992

Franke und Bornberg hat mit dem aktuellen map-report sein aktuelles PKV-Rating veröffentlicht – und die Zahlen sprechen wohl für sich. Der Report zeigt die kräftigsten Beitragsanpassungen seit einem Vierteljahrhundert. Weiterhin erreichen nur zwei Versicherer die Höchstwertung „mmm+“, während die Branche mit „explodierenden Schadenaufwendungen“ kämpft.

169992 4. Dezember 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Der Markt für private Krankenversicherung bleibt für Vermittler wie Kunden schwer durchschaubar, schreibt Franke und Bornberg in seiner Mitteilung zum aktuellen map-report PKV. Die Intransparenz der Tarife erhöhe das Risiko von Fehlentscheidungen mit langfristigen Folgen für den Geldbeutel und die eigene Gesundheit.

Datenbasis und Methodik für das PKV-Rating

Das Rating untersucht Anbieter von Krankheitskostenvollversicherungen in den Bereichen Bilanz, Service und Vertrag. Elf Gesellschaften mit rund 42% Marktanteil lieferten die erforderlichen Daten, bei 19 Unternehmen greift der map-report auf öffentlich zugängliche Quellen zurück.

Das Bewertungsgerüst umfasst zwölf Bilanzkennzahlen, fünf Servicequoten sowie umfangreiche Analysen des Gesundheitsmanagements, der Transparenz und der Beitragsentwicklung. Die Serviceleistungen wurden in diesem Jahr höher gewichtet: Das Gesundheitsmanagement erreicht mit bis zu 200 Punkten nun 18,2% der Gesamtpunktzahl und damit doppelt so viel wie bisher.

LVM behauptet sich an der Spitze

Die LVM Krankenversicherungs-AG sichert sich erneut den 1. Platz im PKV-Rating. Mit 90,32% erhält das Unternehmen die Höchstbewertung „mmm+“, für die mindestens 85,0% erforderlich sind.

Ebenfalls hervorragend schneidet die SIGNAL IDUNA ab: Rang 4 in der Bilanzwertung, Platz 6 im Service und Gold bei den Vertragsdaten ergeben 88,18% und den 2. Platz. Die Debeka verpasst hingegen erstmals die höchste Bewertungsklasse, führt aber mit „mmm“ das Feld der sehr guten Versicherer an. Seit 2021 liefern sich diese drei Unternehmen ein Kopf-an-Kopf-Rennen.

Sehr gute Bewertungen erreichten zudem Allianz (82,45%), Alte Oldenburger (81,36%), R+V (81,04%), SDK (77,86%) und VGH Provinzial (75,85%).

Die HanseMerkur führt mit 70,18% das Feld der guten Bewertungen an, hat aber erneut Potenzial für eine bessere Bewertung verschenkt. Fehlende Daten zur Prozessquote und BaFin-Nachweisung 230 kosten erheblich Punkte, so Franke und Bornberg.

Rekordbeitragsanpassungen zum Jahreswechsel

Die elf Teilnehmer des PKV-Ratings, die alle Daten zur Verfügung stellen, haben zum Jahresbeginn 2025 deutlich stärker an der Beitragsschraube gedreht als je zuvor. In der Beispielrechnung für Angestellte stieg der Beitrag im Schnitt um 10,6% – nach 4,8% im Vorjahr die kräftigste Anpassung im gesamten 25-Jahresvergleich. Die Spanne: Zwei Versicherer verzichteten auf Anpassungen, andere erhöhten um bis zu 20%.

 

map-report PKV: Beiträge steigen so stark wie nie

 

Bei Beamten kletterten die Beiträge durchschnittlich um 7,8% (Vorjahr: 5,9%), mit einer Bandbreite von 2,0% bis 31,2%.

Ein anderes Bild zeigt die stationäre Zusatzversicherung: Über 25 Jahre stiegen die Beiträge im Schnitt nur 0,01%. Zum Jahresauftakt 2025 sanken sie sogar um durchschnittlich 1,8%.

Kostentreiber Systemversagen

„Deutschland gehört zu den Ländern mit den höchsten Arzneimittelausgaben pro Kopf. Hersteller nutzen ihre Marktmacht oft aus – Krebsmedikamente kommen zu Preisen auf den Markt, die pro Patient über 100.000 Euro im Jahr erreichen“, erklärt Michael Franke, geschäftsführender Gesellschafter von Franke und Bornberg sowie Herausgeber des map-report. „Seit Jahren wird über manipulierte Diagnosen, mehrfach abgerechnete Leistungen und nie erbrachte Personalstunden berichtet. Der Schaden geht in die Milliarden – Geld, das in der Versorgung fehlt und die Beiträge hochtreibt.“

Debeka dominiert im Service

Im Servicebereich, der Beschwerden, Prozesse, Storno, Transparenz und Gesundheitsmanagement umfasst, hat sich bei den Teilnehmern einiges getan. Besonders Allianz, LVM, Debeka, HanseMerkur und SDK bauten ihre Angebote im Gesundheitsmanagement aus. Die Debeka sichert sich wie in den Vorjahren die Serviceführerschaft mit 388 von 400 möglichen Punkten.

Ausblick: PKV-Branche unter Druck

Die privaten Krankenversicherer stehen vor erheblichen Herausforderungen. In den vergangenen fünf Jahren sind die Leistungsausgaben der Branche um 30% auf 39,8 Mrd. Euro gestiegen. Psychische Erkrankungen, Krebs, Diabetes, Allergien und Herzleiden sind weiter auf dem Vormarsch, verstärkt durch den ungesunden Lebensstil vieler Menschen, der oft bereits im Kindesalter beginnt, so Franke und Bornberg.

Die steigenden Gesundheitskosten entwickeln sich zum erheblichen Risiko für die Beitragsstabilität. Die Versicherer müssen laut dem Rating-Haus ihre Ausgaben wirksam kontrollieren und zugleich ein hochwertiges Leistungsniveau sichern. (mki)

Über den map-report

Der map-report liefert seit 1990 Kennzahlenratings und gilt als Pionier auf diesem Gebiet. Sein Portfolio umfasst – je nach Heft und Thema – Unternehmensratings sowie Bilanz- und Solvabilitätsanalysen von Lebens- und Krankenversicherungsunternehmen. Die verschiedenen Kennzahlen werden zusammengeführt. Sie zeigen die Stärken und Schwächen der betrachteten Unternehmen transparent im Marktvergleich auf. Seit 2019 erscheint der map-report in der Verantwortung von Franke und Bornberg.

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<a href="/nachrichten/neustart-des-bachelorstudiengangs-insurance-management" hreflang="de">Neustart des Bachelorstudiengangs Insurance Management</a> http://www.asscompact.de/node/169993

Die DVA hat den Bachelorstudiengang Insurance Management neu strukturiert. Gemeinsam mit der TH Köln und fünf BWV Regional als Studienstandorten ist ein bundesweit abgestimmtes Studienangebot für die Versicherungswirtschaft entstanden. Es gibt Online- und Präsenzteile.

169993 4. Dezember 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Ab 2026 hat die Deutsche Versicherungsakademie (DVA) den Bachelorstudiengang Insurance Management (B. A.) in einer neu akkreditierten und modern ausgebauten Studienstruktur im Sortiment. Das bundesweit abgestimmte Studienangebot für die Versicherungswirtschaft gibt es in Zusammenarbeit mit dem Institut für Versicherungswesen der Technischen Hochschule Köln und fünf BWV Regional als Studienstandorten. Das Studium wurde neu strukturiert, digital erweitert und stärker modularisiert, teilt die DVA mit.

Mehr Flexibilität und Verzahnung mit dem beruflichen Alltag

Zielgruppe sind Fachkräfte, die ihre berufliche Entwicklung mit einem anerkannten akademischen Abschluss verbinden möchten. Bei vorhandener Vorqualifikation kann der Bachelorabschluss in vier Semestern erreicht werden. Zudem beträgt der Online-Anteil rund 50%, dazu gibt es vier neue, vollständig digitale und synchron für alle BWV-Regionalstandorte durchgeführte Module. So soll das Studium mehr Flexibilität bieten als bisher. Das Online-Lernangebot wird mit praxisnahen Präsenzphasen verbunden und stellt gleichzeitig eine Verzahnung mit dem beruflichen Alltag her.

Das Studium läuft also berufsbegleitend und qualifiziert Fachkräfte gezielt für „anspruchsvolle Aufgaben- und Verantwortungsbereiche in der Versicherungswirtschaft“, heißt es von der DVA. Es schaffe eine fundierte Basis für den nächsten Karriereschritt. Aufbauend auf dem Bachelor-Professional bzw. Fachwirt-Abschluss erhalten die Teilnehmenden einen akademischen Abschluss, der ihre Führungs- und Entscheidungskompetenzen stärke und sie auf komplexe Managementaufgaben vorbereite.

„Das Besondere an dem Studiengang ist die durchdachte Kombination aus Präsenz- und Online-Modulen, der kompakten Studiendauer und den hohen Anrechnungsmöglichkeiten“, so Prof. Dr. Gabriele Zimmermann, zentrale Studiengangsleitung am Institut für Versicherungswesen der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften an der TH Köln. „Damit ermöglichen wir eine maximale Vereinbarkeit von Studium und beruflicher Verantwortung.“

Start an fünf Standorten 2026 und 2027

Die wissenschaftliche Leitung liegt bei der TH Köln, die die akademische Qualität des Studiengangs sichert. Die BWV Regional begleiten mit Präsenz- und Online-Modulen an den fünf Studienorten Berlin (Studienstart 2026), Köln (Studienstart 2026), München (Studienstart 2026), Dortmund (Studienstart 2027) und Stuttgart (Studienstart 2027).

Was den Inhalt angeht, ist das Studium auf zentrale Themen und Herausforderungen der Versicherungswirtschaft abgestimmt, u. a. durch praxisorientierte Module von Data Science bis Digitalisierung, von Führungsmodulen bis Versicherungsrecht vermittelt es aktuelle Kenntnisse. Interessierte können sich ab sofort anmelden. Weitere Informationen finden sich auf der Website der DVA. (lg)

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<a href="/nachrichten/versicherer-wollen-elementarschutz-bezahlbar-fuer-alle-machen" hreflang="de">Versicherer wollen Elementarschutz bezahlbar für alle machen</a> http://www.asscompact.de/node/169990

Der GDV hat ein Konzept vorgelegt, wie Gebäude in Deutschland flächendeckend gegen Naturgefahren versichert werden können. Mit „Elementar Re“ könnten auch Wohngebäude in Hochrisikogebieten bezahlbaren Elementarschutz erhalten. Eine Versicherungspflicht lehnt der GDV weiterhin ab.

169990 4. Dezember 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) hat ein Konzept vorgelegt, wie Elementarschutz in Deutschland „überall verfügbar, auf Dauer versicherbar und für die Menschen bezahlbar bleiben kann“.

Der Branchenverband hat sein Konzept „Elementar Re“ einen Tag vor der Ministerpräsidentenkonferenz am 04.12.2025 vorgestellt, bei der auch eine Diskussion über eine potenzielle Elementarpflichtversicherung auf der Agenda stand. Die Länder sind schon seit Längerem Befürworter einer Versicherungspflicht. Im Koalitionsvertrag haben sich die Koalitionsparteien der Bundesregierung darauf geeinigt, die Einführung einer solchen zu prüfen.

Staat soll nur im Extremfall eingreifen

In Deutschland liegen mehr als 400.000 Wohngebäude in Gebieten, in denen risikogerechte Elementarprämien nur schwer zu stemmen wären. Mit Elementar Re würden Versicherungsverträge von Gebäuden in diesen Gebieten gebündelt werden. Erstversicherer können die Verträge an Elementar Re weitergeben. Die Prämien werden gedeckelt und orientieren sich lediglich an der Größe der zu versichernden Gebäude. Durch einen kleinen, breit verteilten Ausgleichsmechanismus bleibt der Schutz für alle Versicherungsnehmer bezahlbar.

Im Schadenfall sieht das Konzept mehrere Sicherungsstufen vor: Neben einer eigenen Rückversicherung soll es einen schrittweise aufgebauten Sicherungsfonds geben. Ergänzt werden sollen diese durch einen staatlichen Stop-Loss-Mechanismus, der aber nur bei seltenen Extremereignissen mit einem Gesamtschaden von über 30 Mrd. Euro greift. Damit wäre der Staat weitestgehend außen vor.

Opt-out statt Versicherungspflicht

Eine Versicherungspflicht ist im Konzept des GDV nicht vorgesehen. Damit bleibt der Branchenverband bei seiner bisherigen Haltung zu einer verpflichtenden Absicherung. Stattdessen soll der Schutz im Neugeschäft automatisch enthalten sein; für Bestandsverträge würde zu einem Stichtag eine einmalige, gesetzlich geregelte Umstellung erfolgen. In beiden Fällen können Versicherte die Möglichkeit eines sogenannten Opt-outs nutzen. Wer davon Gebrauch macht, würde aber gleichzeitig erklären, im Schadenfall keine staatliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Eine solche Umsetzung würde die Versicherungsdichte deutlich erhöhen, gleichzeitig aber die Vertragsfreiheit und die Nachteile einer Versicherungspflicht vermeiden. Derzeit sind etwa 57% aller Wohngebäude in Deutschland gegen Elementarschäden versichert.

GDV betont Bedeutung von Prävention

Zudem pocht der GDV auch weiterhin auf die Bedeutung von Prävention. „Eine flächendeckende und tragfähige Elementarschadenversicherung ist nur unter der Bedingung möglich, dass effektive Präventionsmaßnahmen konsequent umgesetzt werden“, so der Branchenverband. Dazu gehören verbindliche Vorschriften für das Bauen in Gefahrengebieten, verpflichtende Gefährdungsbeurteilungen bei Neubauten sowie maximale Transparent über lokale Risiken. (js)

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<a href="/nachrichten/aktiv-trifft-passiv-smarte-strategien-fuer-neue-investmentwelt" hreflang="de">Aktiv trifft passiv: Smarte Strategien für neue Investmentwelt</a> http://www.asscompact.de/node/169989

Vom Nischenprodukt zum Marktführer: ETFs haben die Investmentwelt grundlegend verändert. Während in den USA bereits aktive ETFs boomen, steht Europa am Beginn derselben Entwicklung. Thorsten Schrieber von DJE zeigt, wie sich der Fondsmarkt wandelt – und wo Chancen für Berater liegen.

169989 4. Dezember 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement Ein Artikel von Thorsten Schrieber, Mitglied des Vorstands bei der DJE Kapital AG

In der Regel entstehen viele Neuerungen in den USA etwa ein Jahrzehnt vor ihrer Verbreitung in Europa bzw. Deutschland. Das gilt auch für zahlreiche kapitalmarktrelevante Themen. So haben sich ETFs in den USA seit den 1990er-Jahren besonders dynamisch entwickelt. Das liegt nicht nur an der Erkenntnis, dass die meisten aktiven Manager ihre zugrunde liegenden Indizes nicht schlagen. Es liegt auch an der in den USA bestehenden Steuereffizienz, die für Anleger ein wesentlicher Faktor ist.

Die Glorreichen Sieben

Die jüngste Dynamik am ETF-Markt wurde vor allem durch die Dominanz der sogenannten „Magnificent Seven“ geprägt. Diese Unternehmen beeinflussen die Entwicklung der US-Aktienindizes maßgeblich, während US-Aktien insgesamt einen großen Einfluss auf den MSCI World ausüben. In den vergangenen zehn Jahren erzielten die „Magnificent Seven“ eine durchschnittliche jährliche Rendite von rund 25%. In den zugrunde liegenden Indizes erreichten sie teilweise Gewichtungen, die aktive Fondsmanager aus Gründen der Risikostreuung nicht in dieser Form nachvollziehen konnten. Dies führte zu einer anhaltenden, relativen Schwäche vieler aktiver Manager. In den USA gelang es in den vergangenen 15 Jahren laut einer SPIVA-Studie nur rund 12% der Large-Cap-Manager, den S&P 500 zu übertreffen.

Diese Entwicklung führte dazu, dass passive Publikumsfonds – also Indexfonds und ETFs – in den USA seit Ende 2023 beim verwalteten Vermögen die aktiven Fonds überholt haben. Seit 2015 verzeichnen aktive Fonds dort nahezu kontinuierlich Abflüsse.

In Europa setzte dieser Trend etwas später ein, doch inzwischen prägen auch hier passive Produkte zunehmend das Anlageverhalten. Laut SPIVA-Daten konnten über einen Fünfjahreszeitraum rund 90% der aktiven Fondsmanager den S&P Europe 350 nicht übertreffen.

Passiv schleicht sich an

 

Aktiv trifft passiv: Smarte Strategien für eine neue Investmentwelt

 

Das längere Festhalten an aktiven Fonds in Deutschland und anderen europäischen Ländern – besonders in Italien, Spanien und Frankreich – hängt vor allem mit den etablierten Vertriebsstrukturen zusammen. Zudem spielen im Vertrieb weiterhin entsprechende Anreizsysteme eine wichtige Rolle.

In den vergangenen Jahren haben sowohl die Kostendiskussion als auch der zunehmende Performancedruck die hiesigen Märkte spürbar beeinflusst. Laut aktuellen Zahlen des Branchenverbands BVI wurden seit dem zweiten Quartal 2023 rund 90% des Nettoabsatzes in Fonds über ETFs erzielt. Bereits etwa ein Viertel des Fondsvermögens von Privatkunden entfällt heute auf ETFs.

Auf diese Entwicklung reagieren größere Vertriebsorganisationen und Beraternetzwerke wie Netfonds, Fonds Finanz und andere mit vermögensverwaltenden Konzepten, die den Zugang zur ETF-Welt mit einem aktiven Overlay verbinden. Die zugrunde liegenden Zielfonds werden dabei kostengünstig ausgewählt, während auf Ebene der Vermögensverwaltung ein Dienstleistungsentgelt anfällt.

Viele dieser Angebote sind heute vollständig digitalisiert – sowohl im Onboarding-Prozess als auch im weiteren Kunden- und Vermittlungsprozess. Damit greifen die Anbieter einen zentralen Kritikpunkt gegenüber ETFs auf: Privatanleger sollten nicht allein aus Kostengründen und ohne ausreichendes Hintergrundwissen investieren.

Warum aktive ETFs?

Ein weiterer häufig genannter Kritikpunkt ist der sogenannte „Self-fulfilling prophecy“-Effekt: Durch die automatische Nachbildung von Indizes fließt immer mehr Kapital in die größten Indexwerte, was die Marktkonzentration weiter verstärken kann. An diesem Punkt setzen die in den vergangenen Jahren neu entstandenen aktiven ETFs an. Sie basieren in der Regel ebenfalls auf einem Index, wenn auch oft nur als Referenzgröße. Bei diesen aktiven ETFs fließen auf Grundlage des jeweiligen Investmentansatzes der Anbieter Elemente eines researchbasierten Allokationsprozesses in die Einzeltitelauswahl ein.

Der Nachteil liegt in den höheren Kosten. In der Regel bewegen sich die Gesamtkostenquoten zwischen 0,3 und 0,8%, während die Kosten bei rein passiven ETFs meist zwischen 0,1 und 0,4% liegen. Dieser moderate Kostennachteil reduziert allerdings das Risiko, überproportional stark in Index-Schwergewichte zu investieren.

Zugleich vereinen aktive ETFs die wesentlichen Vorteile passiver Produkte. Sie sind kosteneffizient, transparent und jederzeit handelbar. In den USA erfreuen sich aktive ETFs bereits großer Beliebtheit: Rund 30 bis 40% der ETF-Zuflüsse entfallen dort auf diese Kategorie, während der Anteil in Europa aktuell bei etwa 5 bis 10% liegt.

Und nun?

Was bedeutet das nun für die rund 1,3 Bio. Euro, die in Deutschland in aktiven Publikumsfonds verwaltet werden?

Zunächst die gute Nachricht: Auch im ersten Halbjahr 2025 gab es positive Mittelzuflüsse in Höhe von rund 16 Mrd. Euro in aktive Strategien, vor allem im Rentenbereich. Gleichwohl muss man der statistischen Realität ins Auge sehen: Laut Erhebungen gelingt es nur rund 10% der Fondsmanager in Deutschland, ihre jeweilige Benchmark nachhaltig zu übertreffen. Das entspricht schätzungsweise 10 bis 20 Fondsmanagern. Ein Beispiel für eine Ausnahme von dieser Regel findet sich im eigenen Haus: Dr. Jens Ehrhardt gilt als Grandseigneur des deutschen Asset-Managements. Er managt den FMM-Fonds seit fast vier Jahrzehnten und hat damit den MSCI World (in Euro) über lange Zeiträume hinweg übertroffen.

Auch einige Manager größerer und kleinerer bankenunabhängiger Boutiquen – etwa Flossbach von Storch, ACATIS, Eyb & Wallwitz und andere, die häufig im Verband unabhängiger Vermögensverwalter Deutschland (VuV) organisiert sind – konnten in der Vergangenheit vergleichbare Ergebnisse erzielen.

Es geht weiter aufwärts

Dennoch müssen sich aktive Manager – ob groß oder klein – neu positionieren. Nicht nur große Häuser wie DWS mit ihrer Xtrackers-Plattform (seit 2007) oder Amundi durch die Übernahme von Lyxor im Jahr 2021 haben den Trend hin zu aktiven ETFs erkannt und den Schritt in den ETF-Bereich vollzogen. Auch spezialisierte Fondsboutiquen arbeiten daran, ihren aktiven Ansatz in ein ETF-Format zu übertragen. So brachte Shareholder Value Management bereits 2022 ein erstes Produkt dieser Art auf den Markt. Anfang 2025 folgte die DJE Kapital AG mit dem Xtrackers DJE US Equity Research UCITS ETF, der auf einem langjährig erprobten Investmentansatz basiert.

Beide Initiativen greifen die bekannten Vorteile von ETFs – Transparenz, Kostenbewusstsein und Effizienz – auf, ohne die eigenen, über Jahrzehnte entwickelten Investmentansätze aufzugeben. Darin liegt sowohl für Fondsanbieter als auch für den Vertrieb der Mehrwert, sich diesen neueren Produktformen offen zu nähern. Denn auch in Deutschland dürfte das Wachstum aktiver ETFs weiter anhalten.

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Grafik: © Clearstream (für ETFs), BVI (für sonstige offene Publikumsfonds)

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<a href="/nachrichten/neuer-maklerfavorit-der-privaten-unfallversicherung-0" hreflang="de">Neuer Maklerfavorit in der privaten Unfallversicherung</a> http://www.asscompact.de/node/169985

Ein Unfall ist schnell passiert – und kann aber nicht nur physische und psychische Folgen mit sich bringen, sondern auch finanzielle. Abhilfe schaffen kann eine private Unfallversicherung. Welche Anbieter bevorzugen Makler aktuell? Die Antworten gibt es in der Studie AssCompact TRENDS IV/2025.

169985 4. Dezember 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement ]]>
<a href="/nachrichten/weihnachtsmann-muss-nach-rutenschlag-4000-euro-zahlen" hreflang="de">Weihnachtsmann muss nach Rutenschlag 4.000 Euro zahlen</a> http://www.asscompact.de/node/169960

Weil ein Weihnachtsmann auf dem Stralsunder Weihnachtsmarkt einen 4-jährigen Jungen mit einem Tannenzweig geschlagen hatte, musste er eine Geldauflage von 4.000 Euro zahlen. Der Mann schlüpfte schon viele Jahrzehnte auf Weihnachtsmärkten in die Rolle des Weihnachtsmanns und bedauerte den Vorfall.

169960 4. Dezember 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Gegen einen 62-jährigen Weihnachtsmann-Darsteller lief vor dem Amtsgericht (AG) Stralsund ein Verfahren, weil er im November 2024 am Stralsunder Weihnachtsmarkt einen 4-jährigen Jungen mit einem Tannenzweig geschlagen hatte.

Das Verfahren wurde jedoch auf Anregung der Staatsanwaltschaft gegen eine Geldauflage von 4.000 Euro eingestellt. Im Wesentlichen habe sich der Angeklagte geständig gezeigt und er sei durch die mediale Aufmerksamkeit außerdem bereits gestraft gewesen, so die Begründung der Staatsanwältin, das Verfahren einzustellen. Über den Fall war infolge einer Meldung durch die Deutsche Presse-Agentur in zahlreichen Tagesmedien berichtet worden.

Der Vorschlag der Geldauflage und der Einstellung des Verfahrens im Gegenzug wurde vom Angeklagten und dessen Verteidiger angenommen und vom Gericht nach rund zweistündiger Verhandlung beschlossen.

Weihnachtsmann-Rolle habe Tradition

Die 24-jährige Mutter des Kindes schilderte, dass der Weihnachtsmann zunächst vor ihrem Sohn in die Hocke gegangen sei und mit ihm gesprochen habe. Dabei habe der Junge die Zunge rausgestreckt und auch „Doofer Weihnachtsmann“ gesagt. Dann sei der Weihnachtsmann-Darsteller aufgestanden, habe langsam die Rute gehoben und den Sohn der 24-Jährigen in einer abschließenden Bewegung wie mit einem Peitschenhieb geschlagen. Zuvor habe er ihren Sohn als „Hosenscheißer“ bezeichnet. Eine weitere Zeugin sagte: „Das war kein Klaps auf den Po, das war ein Schlag.“

Der Angeklagte selbst, der seit über fünf Jahrzehnten in die Rolle des Weihnachtsmannes schlüpft, hatte betont, dass er mit dem „Klaps“ habe erreichen wollen, dass der Junge Respekt und Achtung zeige. Er habe ihn aber nicht verletzen wollen und auch nicht wahrgenommen, dass er den Jungen im Gesicht getroffen habe. Die Rolle des Weihnachtsmannes sei in seiner Familie schon seit Generationen Tradition. Der Verteidiger des Angeklagten sagte vor Gericht, dass sein Mandant den Vorfall bedauere und auch, dass seine Karriere als Weihnachtsmann so endet. (mki)

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