AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement https://www.asscompact.de/ AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement de Wed, 23 Sep 2026 17:45:15 +0200 Wed, 23 Sep 2026 00:00:00 +0200 So verteilten sich 2025 die Marktanteile der Versicherer http://www.asscompact.de/node/172687

Von der KIVI GmbH gibt es wieder die jährliche Marktanteilsanalyse für den deutschen Erstversicherungsmarkt. Die Studie beleuchtet die Marktanteile für das Jahr 2025 in den Sparten Schaden-/Unfallversicherung, Lebensversicherung und Krankenversicherung. Das sind die Ergebnisse.

172687 23. September 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Das Kölner Institut für Versicherungsinformation und Wirtschaftsdienste untersucht jährlich die Marktanteile im deutschen Erstversicherungsmarkt. Auch für 2025 liegen nun die Ergebnisse vor. Untersucht wurden 68 Anbieter mit insgesamt 263 Einzelgesellschaften. Darunter befinden sich 151 Schaden-/Unfallversicherer, 76 Lebensversicherer und 36 Krankenversicherer. Damit deckt die Erhebung rund 99,38% des deutschen Erstversicherungsmarkts ab.

Die Untersuchung analysiert die Marktanteile in den Sparten Schaden-/Unfallversicherung, Lebensversicherung und Krankenversicherung sowie auf aggregierter Ebene von Versicherungsgruppen und -konzernen. Sie gilt seit Jahren als wichtige Referenz für Marktbeobachtung, Wettbewerbsanalyse und strategische Einordnung.

Starke Konzentration

Die Marktverhältnisse zeigen eine starke Konzentration. Denn im Gesamtmarkt entfallen 68,10% des Prämienvolumens auf die zehn größten Anbieter. Besonders deutlich wird dies in der Krankenversicherung. Hier beträgt der Top-10-Anteil 78,39%. In der Lebensversicherung liegt dieser Wert bei 73,24%, in der Schaden-/Unfallversicherung bei 68,17%. Die Allianz-Gruppe bleibt 2025 mit einem Marktanteil von 18,11% klarer Marktführer im Gesamtmarkt.

Für das Jahr 2025 wird das Bruttoprämienvolumen des deutschen Erstversicherungsmarkts auf rund 255,9 Mrd. Euro geschätzt. Davon entfallen etwa 106,2 Mrd. Euro auf die Schaden-/Unfallversicherung, 95,2 Mrd. Euro auf die Lebensversicherung und 54,6 Mrd. Euro auf die Krankenversicherung.

Dr. Reiner Will, Geschäftsführer der KIVI GmbH, erklärt, dass bei einzelnen international geprägten Schaden-/Unfallversicherern nur das Deutschlandgeschäft berücksichtigt wird, um den deutschen Erstversicherungsmarkt möglichst präzise abzubilden. Diese methodische Systematik sei bereits in der Vorjahresausgabe angepasst worden und werde in der aktuellen Analyse auch fortgeführt.

Allianz auf Rang 1 bei Schaden/Unfall und Leben

In der Schaden-/Unfallversicherung behauptet die Allianz-Gruppe mit 14,44% Marktanteil Rang 1. Es folgen die öffentlich-rechtlichen Versicherer mit 13,90% und die HUK-Coburg mit 7,60%. Auch die R+V mit 7,52% zählt zu den führenden Anbietern der Sparte. Die Ergebnisse zeigen: Der Markt bleibt wettbewerbsintensiv, zugleich aber klar von großen Anbietergruppen geprägt.

In der Lebensversicherung liegt die Allianz-Gruppe mit 27,71% erneut klar an der Spitze. Dahinter folgen Generali mit 8,60% und R+V mit 8,52%. Die drei größten Anbieter vereinen in dieser Sparte zusammen 44,82% des Marktes. Der Zeitvergleich zeigt insgesamt stabile Kräfteverhältnisse, aber weiterhin Bewegung in den einzelnen Rangfolgen.

Debeka führt Krankenversicherung an

In der Krankenversicherung führt die Debeka mit einem Marktanteil von 17,70%. Dahinter folgen ERGO/Munich Re mit 11,92% und die Allianz-Gruppe mit 8,53%. Die Sparte bleibt damit die am stärksten konzentrierte im deutschen Erstversicherungsmarkt. Bereits die fünf größten Anbieter kommen hier auf 52,55% Marktanteil. (mki)

Lesen Sie auch: Das sind die „Versicherer des Jahres 2026“ laut Kundenurteil
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Max Matthiessen startet Joint Venture mit BEST GRUPPE http://www.asscompact.de/node/172688

Das im Frühjahr 2026 in den deutschen Markt gestartete Maklerhaus Max Matthiessen hat ein Joint Venture mit dem Spezialmakler BEST GRUPPE gegründet: Best Matthiessen. Es handelt sich dabei um eine Plattform, die inhabergeführten Maklern u. a. Zugang zu Skaleneffekten und operativen Prozessen geben will.

172688 23. September 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Max Matthiessen startet Joint Venture mit BEST GRUPPE

Im April 2026 ist Max Matthiessen, schwedischer Makler mit Sitz in der Hauptstadt Stockholm, als neuer Player am deutschen Maklermarkt erschienen. Nun haben das Unternehmen und die BEST GRUPPE, Spezialversicherungsmakler für die mittelständische Wirtschaft, mit dem Joint Venture Best Matthiessen eine Plattform gegründet, die inhabergeführten Maklerunternehmen in Deutschland Zugang zu Skaleneffekten, operativen Prozessen und Kundenlösungen ermöglichen soll. Das Joint Venture nimmt seine Tätigkeit im dritten Quartal 2026 auf.

Best Matthiessen will Herausforderungen wie Demografie, Digitalisierung, Fachkräftemangel, steigenden Compliance-Anforderungen und sinkenden Kapazitäten bei Versicherern laut eigenen Angaben mit einer kollektiven Infrastruktur für IT, Rückversicherungszugang, Compliance und HR begegnen. Der Sitz der Gesellschaft Best Max Matthiessen GmbH ist in Düsseldorf.

Wie funktioniert das Modell?

Im Mittelpunkt steht dabei die nachhaltige Unterstützung bei der Skalierung des jeweiligen Geschäftsmodells. Partnerunternehmen behalten ihre Marke, ihre Kundenbeziehungen und ihre unternehmerische Verantwortung, wie es heißt. Best Matthiessen erwerbe und entwickele langfristig Versicherungsmakler hierzulande, teilt das Joint Venture mit. Dabei geht es hauptsächlich um gewerbliche Versicherungen und betriebliche Versorgungswerke bei Maklerhäusern mit ausgeprägter Branchenexpertise, regionaler Verankerung oder Spezialisierung. Gemeinsam sehen sich die zwei Unternehmen außerdem gut aufgestellt, um ein Angebot zu entwickeln, das den sich wandelnden Bedürfnissen der Kunden gerecht wird. (lg)

Bild: Geschäftsführung Best Matthiessen (v. l. n. r.): Christian von Göler, Martin Vogl, Christoph von Blumenthal; © Best Max Matthiessen GmbH

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Altersvorsorgedepot: comparit entwickelt Beratungstool http://www.asscompact.de/node/172685

Zum Start des Altersvorsorgedepots ab 2027 bringt comparit ein neues Beratungstool auf den Markt. Es ermittelt Zulagen, Förderquote und Beitragsaufteilung. Der Tarifvergleich der förderfähigen Produkte steht ab Januar in cpit.LV bereit. 19 Versicherer haben ihre Teilnahme bereits zugesagt.

172685 23. September 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Im Zuge der Reform der privaten Altersvorsorge startet ab Januar 2027 das staatlich geförderte Altersvorsorgedepot. Zeitgleich stellt comparit ein neues Beratungstool bereit. Der cpit.AVDCHECK führt Vermittler und ihre Kunden in einer Klickstrecke durch die neue Förderlandschaft und ist direkt mit den comparit Vergleichsrechnern verbunden.

Das Tool ermittelt automatisch Zulagen, Förderquote und Steuervorteil, berücksichtigt bestehende Riester-Verträge und schlägt die passende Beitragsaufteilung vor. Vermittler und Kunde legen gemeinsam fest, welcher Anteil der Sparrate ins geförderte Altersvorsorgedepot fließen soll und welcher Beitrag in andere Vorsorgeformen. Der Absprung zur Berechnung erfolgt direkt in den cpit Vergleichsrechner oder in die Investment-Tools der Partner.

Tarifvergleich der förderfähigen Produkte ab Januar

Ab dem ersten Quartal 2027 lassen sich die neuen förderfähigen Versicherungsprodukte direkt über die Rechner von comparit vergleichen und abschließen bzw. beantragen. Der Tarifvergleich der förderfähigen Produkte steht ab Januar 2027 in cpit.LV bereit. 19 Versicherer haben ihre Teilnahme bereits zugesagt.

„Die Reform verändert die Altersvorsorgeberatung ab dem 1. Januar grundlegend. Mit dem cpit.AVDCHECK stellen wir sicher, dass Vermittler vom ersten Tag an sprechfähig sind, ohne sich vorher in die neuen Förderregeln einarbeiten zu müssen“, erklärt Ellen Ludwig, CPO von comparit. „Weil Förderermittlung und Tarifvergleich in einem Prozess zusammenlaufen, wird aus einem komplexen Regelwerk ein Beratungsgespräch, das schnell und einfach zu einer konkreten Lösung führt.“ (tik)

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GDV-Präsident Rollinger wiedergewählt http://www.asscompact.de/node/172683

Dr. Norbert Rollinger ist als Präsident des GDV wiedergewählt worden. Damit wird der Vorstandsvorsitzende der R+V für weitere zwei Jahre an der Spitze des Branchenverbandes stehen. Als zentrale Verbandsthemen sieht Rollinger aktuell die Altersvorsorge, Elementarschutz sowie die Finanzregulierung.

172683 23. September 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Dr. Norbert Rollinger bleibt für zweitere zwei Jahre Präsident des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV). Das erklärte der Branchenverband am Mittwoch per Pressemitteilung. Das Verbandspräsidium habe ihn im Rahmen der Mitgliederversammlung einstimmig im Amt bestätigt. Rollinger, Vorstandsvorsitzender der R+V Versicherung AG, hält das Amt seit dem Jahr 2022.

Das sind die wichtigen Themen für den GDV

Zentrale Verbandsthemen für die nächsten Monate sind aus Sicht Rollingers die Zukunft der Altersvorsorge, der Schutz vor Naturgefahren sowie die Finanzregulierung.

„Die Reform der privaten Altersvorsorge eröffnet der Versicherungswirtschaft neue Möglichkeiten. Nun kommt es darauf an, attraktive Produkte anzubieten, die sowohl mit persönlicher Beratung als auch auf einfachem digitalem Weg zugänglich sind“, wird Rollinger zitiert. Fokus müsse auch auf die Verbreitung der betrieblichen Altersvorsorge insbesondere in kleinen Unternehmen gerichtet werden.

Konkrete Vorschläge aus der Politik erwarte der GDV-Präsident im kommenden Jahr zum Elementarschutz. Eine Versicherungspflicht lehnt der GDV ab und setzt stattdessen auf ein ganzheitliches Konzept aus Versicherungsschutz, Prävention und staatlicher Beteiligung bei seltenen Extremereignissen.

Beim Thema Regulierung plädiert der Branchenverband für weitere Entlastungen. Rollinger fordert, dass die in Europa vorgesehenen Erleichterungen für kleine und mittlere Versicherer vollständig umsetzt werden.

So sieht das GDV-Präsidium künftig aus

Dem GDV-Präsidium, das als vereinsrechtlicher Vorstand des Verbandes fungiert, gehören nach Ablauf der Mitgliederversammlung künftig an:

  • Dr. Norbert Rollinger, Präsident (R+V)
  • Jörg Asmussen (GDV)
  • Thomas Brahm (Debeka / PKV-Verband)
  • Dr. Andreas Eurich (Barmenia / AGV bis 31.12.2026); ab 01.01.2027 Prof. Dr. Frank Walthes (Versicherungskammer Bayern / AGV)
  • Klaus-Jürgen Heitmann (HUK-COBURG)
  • Dr. Andreas Jahn (SV Sparkassen Versicherung)
  • Jürgen A. Junker (Wüstenrot & Württembergische)
  • Dr. Christoph Jurecka (Munich RE)
  • Dr. Mathias Kleuker (LVM)
  • Monika Köstlin (Kieler Rück)
  • Dr. Rudolf Kubat (Allianz)
  • Stefan Lehmann (Generali)
  • Dr. Markus Rieß (ERGO)
  • Stefanie Schlick (Sparkassen-Versicherung Sachsen)
  • Oliver Schoeller (BarmeniaGothaer)
  • Dr. Thilo Schumacher (AXA)
  • Dr. Torsten Utecht (Zurich; vorbehaltlich seiner Wahl zum Vorsitzenden in der Sitzung des Präsidialausschusses Unternehmenssteuerung und Regulierung am 30. September 2026)
  • Renate Wagner (Allianz)
  • Jens Warkentin (HDI)
News über weitere personelle Veränderungen lesen Sie in der Rubrik „Personen“.
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Weitere zwei Versicherer schließen sich zusammen http://www.asscompact.de/node/172681

Die Gartenbau-Versicherung und die Vereinigte Hagelversicherung planen einen Zusammenschluss. Durch die Fusion möchten die Unternehmen ihr Angebot weiterentwickeln, aber auch wachsenden Herausforderungen im Markt begegnen. Ein weiterer Versicherer vermeldet derweil bereits den Vollzug einer weiteren Fusion.

172681 23. September 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die Gartenbau-Versicherung VVaG und die Vereinigte Hagelversicherung VVaG planen zu fusionieren. Die beiden Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit verbindet bereits seit mehr als drei Jahrzehnten eine Zusammenarbeit unter der Marke AGRORISK.

Nun möchten die Spezialversicherer fusionieren, um den veränderten Rahmenbedingungen in Landwirtschaft und Gartenbau zu begegnen. Wetterextreme und die Folgen des Klimawandels erhöhen die Anforderungen an die Risikobewertung und die Risikotragfähigkeit, erklären die Unternehmen in einer Pressemitteilung. Hinzu kommen veränderte Marktbedingungen, steigende regulatorische Pflichten sowie ein tiefgreifender technologischer und tiefgreifender Wandel.

Fusion soll aus „Position der Stärke“ erfolgen

„Unser Ziel ist es, gemeinsam ein starkes und unabhängiges Versicherungsunternehmen zu gestalten, das den Bedürfnissen von Landwirtschaft und Gartenbau verpflichtet bleibt“, so Dr. Philipp Schönbach, Vorstandssprecher der Vereinigten Hagel. „Wachstum verstehen wir nicht als Selbstzweck. Es schafft vielmehr die Grundlage dafür, den Gegenseitigkeitsgedanken, der beide Unternehmen seit Generationen trägt, langfristig zu bewahren.“

Die beiden Versicherer verbinde eine ähnliche Unternehmenskultur und das Ziel, Mitgliedern auch in Zukunft verlässlich zur Seite zu stehen, heißt es in der Pressemitteilung.

Die geplante Fusion erfolge aus einer „Position der Stärke beider Unternehmen“. Durch den Zusammenschluss könne man Versicherungsangebote spezifisch weiterentwickeln, Innovationen fördern und wachsenden Anforderungen und Veränderungen im Markt begegnen.

Abschluss für 2027 geplant

Derzeit führen die Partner Gespräche „auf Augenhöhe“. Grundsätzliche Voraussetzungen für den Zusammenschluss sei, dass bestehende Verträge und Vereinbarungen auch künftig ihre Gültigkeit behalten. Auch sollen beide Standorte und Gießen und Wiesbaden fortbestehen sowie die bestehende Rechtsform beibehalten werden.

Der Abschluss, der für 2027 geplant ist, setzt die Zustimmung der Mitgliedervertreterversammlungen beider Unternehmen heraus. Zudem steht die Genehmigung der zuständigen Aufsichtsbehörden aus.

Zusammenschluss der Ostangler und Schwarzwälder vollzogen

Ein weiterer Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit ist bereits weiter im Prozess: Kürzlich meldete die Ostangler Brandgilde, dass die Fusion mit der Schwarzwälder Versicherung vollzogen worden sei. Pläne dazu hatten die Unternehmen Anfang des Jahres bekannt gegeben. Im Jahr 2025 war bereits die LSH Versicherung VVaG in die Ostangler integriert worden.

Nach den beiden Fusionen sei die Ostangler nun wirtschaftlich und organisatorisch gut aufgestellt und erwarte für das laufende Jahr ein Wachstum von weiter über 5%, heißt es in einer Mitteilung.

Die Schwarzwälder wird weiterhin als Assekuradeur unter der bisherigen Marke auftreten. Auch der Standort in Villingen-Schwenningen sowie der Mitarbeiterstamm werden erhalten bleiben. Bestehende Verträge behalten unverändert ihre Gültigkeit. (js)

Lesetipp der Redaktion: Versicherer-Konsolidierung: Vertrieb als zentraler Werttreiber
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Baufinanzierung: Durchschnittlicher Tilgungssatz auf Tiefstand http://www.asscompact.de/node/172680

Laut Daten von Dr. Klein ist die Dauer der Zinsbindung bei Immobiliendarlehen von Mai bis August 2026 stetig gesunken. Der anfängliche Tilgungssatz, den Darlehensnehmer wählen, um ihren Kredit zurückzuzahlen, ist zuletzt auf ein Rekordtief von 1,84% gefallen. Im August 2016 lag der Wert noch bei fast 3%.

172680 23. September 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Der Kreditvermittler Dr. Klein hat neue Daten des Trendindikator Baufinanzierung (DTB) vorgelegt. Der Dr. Klein Trendindikator Baufinanzierung (DTB) zeigt die aktuellen Entwicklungen bei Baufinanzierungen in Deutschland auf. Die Betrachtung erfolgt im Tertial, einem Zeitraum von vier Monaten. Im zweiten Tertial, also dem Viermonatszeitraum von Mai bis August 2026 betrug die Höhe der Darlehenssumme im Schnitt 276.635 Euro. Den höchsten Wert innerhalb dieses Tertials wies der Mai auf mit 277.933 Euro. Vor zehn Jahren war die Summe, die sich Kaufinteressierte bei einer Bank für ihre Baufinanzierung geliehen haben, rund 100.000 Euro niedriger – 174.155 Euro waren es im zweiten Tertial 2016. Die Gründe dafür sind laut Dr. Klein vielfältig.

Monatliche Rate so hoch wie seit Mai 2023 nicht mehr

Die durchschnittliche monatliche Rate, mit der Kreditnehmer ihr Darlehen zurückzahlen, hat sich von Mai bis August konstant erhöht und erreicht im Gesamtdurchschnitt eine Summe von 1.087 Euro. Insbesondere im August ist der Wert gestiegen, und zwar auf 1.117 Euro. Somit war die monatliche Belastung im August so hoch wie seit Mai 2023 (1.140 Euro) nicht mehr.

 

Baufinanzierung: Durchschnittlicher Tilgungssatz auf Tiefstand

 

Zinsbindung verkürzt sich kontinuierlich

Die Zinsbindung, also der Zeitraum, für den sich Darlehensnehmer ihren jeweiligen Zinssatz sichern, hat sich im zweiten Tertial 2026 um einen weiteren Monat im Vergleich zum Zeitraum von Januar bis April 2026 verkürzt. Die Zinsbindung lag zuletzt bei zehn Jahren und knapp fünf Monaten. Über elf Jahre betrug die Zinsbindung letztmalig in den ersten vier Monaten des Jahres 2025. Vor zehn Jahren ließen sich Käufer durchschnittlich den Zins für ihre Baufinanzierung für mehr als 13 Jahre festschreiben.

Tilgungsstand auf Rekordtief

Der anfängliche Tilgungssatz, für den sich Darlehensnehmer entscheiden, um ihren Kredit zurückzuzahlen, ist im Zeitraum von Mai bis August auf 1,91% gefallen. Der August markiert laut Auswertung von Dr. Klein dabei mit 1,84% den Tiefststand. Im August 2016 dagegen erreichte der Wert mit 2,99% fast die Marke von 3% – eine zu der Zeit durchaus übliche Tilgungshöhe. Wie die Experten von Dr. Klein aber hierzu anmerken, waren die Rahmenbedingungen der Baufinanzierung damals völlig anders gelagert: Die Zinsen wie auch die Darlehenssumme waren auf einem wesentlich niedrigeren Niveau, sodass die monatliche Rate auch bei hoher Tilgung zu stemmen war.

 

Baufinanzierung: Durchschnittlicher Tilgungssatz auf Tiefstand

 

Beleihungsauslauf stabil

Der Beleihungsauslauf, der den fremdfinanzierten Anteil am Beleihungswert der Immobilie beziffert, bleibt auf einem recht konstanten Niveau oberhalb von 80%. Im Jahresrückblick hat sich dieser Wert jeweils leicht verringert. Sukzessive bringen Kreditnehmer also anteilig mehr Eigenkapital in ihre Baufinanzierung ein.

Anteil von KfW-Krediten wächst leicht

Immobilienkäufer setzen zunehmend auf staatliche Fördermittel, um sich ihren Wunsch vom Eigenheim zu erfüllen. So hat sich der Anteil von KfW-Darlehen am gesamten Baufinanzierungsvolumen im zweiten Tertial 2026 auf 8,88% erhöht. Das ist im Vergleich zum Zeitraum von Januar bis April 2026 zwar nur ein sehr geringfügiger Anstieg, gegenüber dem Vorjahrestertial aber ein Plus von 1,46%. (tik)

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Mieter sollen ihren Stromanbieter frei wählen können http://www.asscompact.de/node/172618

Mieter von Wohnungen der Deutsche Annington dürfen ihren Stromanbieter frei wählen. Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat eine Klausel in den Mietverträgen der Vonovia-Tochter als unzulässig eingestuft. Betroffene können unter Umständen auch bereits gezahlte Stromkosten zurückfordern.

172618 23. September 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Der Deutsche Mieterbund (DMB) hat sich vor dem Oberlandesgericht (OLG) Hamm gegen eine Stromklausel in Wohnraummietverträgen der Deutsche Annington Beteiligungsverwaltungs GmbH durchgesetzt. Die Gesellschaft und die Vonovia Energie GmbH dürfen die beanstandete Klausel künftig nicht mehr verwenden beziehungsweise sich gegenüber betroffenen Mietern nicht mehr darauf berufen. Beide Unternehmen sind Tochtergesellschaften der Vonovia SE.

Im Mittelpunkt des Verfahrens stand eine Klausel, die den Mietvertrag mit einem Angebot zum Abschluss eines Stromliefervertrags bei der Vonovia Energie Service GmbH verknüpfte. In den verwendeten Vertragsunterlagen hieß es unter anderem: „Mit meiner Unterschrift beauftrage ich die Vonovia Energie Service GmbH, die oben genannte Wohnung (…) mit Strom zu beliefern.“

Nach Auffassung des DMB war damit die freie Wahl des Stromanbieters unzulässig eingeschränkt. Für Mieter sei zudem nicht eindeutig erkennbar gewesen, ob bereits die Unterschrift unter den Mietvertrag oder erst das zusätzliche Ankreuzen eines entsprechenden Kästchens zum Abschluss beziehungsweise zur Anbahnung des Stromliefervertrags führte. Der Mieterbund sah darin die Gefahr, dass Mietinteressenten sich aus Sorge um den Abschluss des Mietvertrags für einen Stromvertrag mit der Vonovia Energie Service GmbH entscheiden.

Stromverträge können unwirksam sein

Das OLG Hamm erließ ein Anerkenntnisurteil, nachdem die beklagten Unternehmen den Unterlassungsanspruch des DMB anerkannt hatten. Damit darf die beanstandete Klausel künftig nicht mehr als Allgemeine Geschäftsbedingung (AGB) in den Wohnraummietverträgen der Deutsche Annington Beteiligungsverwaltungs GmbH verwendet werden.

Die Entscheidung hat nach Angaben des DMB auch Auswirkungen auf bereits geschlossene Stromlieferverträge. Die Vonovia Energie GmbH darf sich gegenüber Mietern, die in der Vergangenheit aufgrund der Klausel einen Stromvertrag abgeschlossen haben, nicht mehr auf diese berufen. Die entsprechenden Stromlieferverträge sind demnach unwirksam.

Betroffene Mieter können folglich ihren Stromanbieter wechseln.

Darüber hinaus können laut DMB im Einzelfall Ansprüche auf die Rückzahlung bereits geleisteter Stromkosten bestehen. Dies komme insbesondere dann infrage, wenn vor Ort günstigere Stromtarife verfügbar gewesen seien. (bh)

OLG Hamm, Anerkenntnisurteil vom 09.09.2026 – Az: I-30 UKl 1/25

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OLG kippt Rentenfaktor-Klausel von Zurich Deutscher Herold http://www.asscompact.de/node/172639

Das OLG Köln hat eine Rentenfaktor-Klausel von Zurich Deutscher Herold in fondsgebundenen Riester- und Rentenversicherungen für unwirksam erklärt. Der Versicherer sieht die Klausel im Einklang mit BGH-Vorgaben und lässt das Urteil nun vom Bundesgerichtshof überprüfen.

172639 23. September 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Erneut hat ein Gericht die einseitige Herabsetzung des Rentenfaktors für unzulässig erklärt: Diesmal ging es um fondsgebundene Riester- und Rentenversicherungen der Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung. Der Versicherer hatte 2017 den Rentenfaktor in bestehenden Verträgen gesenkt und damit die Rentenansprüche seiner Kunden gekürzt.

Gegen die entsprechende Klausel in den Vertragsbedingungen war die Verbraucherzentrale NRW vorgegangen, unterstützt von der Bürgerbewegung Finanzwende. Das Oberlandesgericht Köln (OLG) gab den Verbraucherschützern nun recht: Die Klausel verstoße gegen das sogenannte Symmetriegebot, also die Pflicht zur fairen Vertragsgestaltung. Der Versicherer müsse die Kürzungen bei Renten und Rentenansprüchen demnach zurücknehmen.

Zurich geht in Revision

Auf Anfrage von AssCompact erklärte Zurich Deutscher Herold, man halte das Urteil des OLG Köln vom 28.08.2026 für nicht zutreffend und werde es im Revisionsverfahren vor dem Bundesgerichtshof (BGH) überprüfen lassen. Die verwendete Klausel stehe im Einklang mit den Anforderungen, die der BGH an solche Anpassungsklauseln stellt.

Der BGH hatte im Dezember 2025 eine vergleichbare Klausel in fondsgebundenen Riester-Renten der Allianz für unwirksam erklärt: Sie erlaubte dem Versicherer, den Rentenfaktor einseitig zu senken, ohne ihn bei besseren Bedingungen wieder anzuheben. Dies sei eine unangemessene Benachteiligung der Versicherten, so das Gericht.

Eine abschließende rechtliche Klärung zur Wirksamkeit der Zurich-Klausel steht damit weiterhin aus. Die Verbraucherschützer raten Betroffenen, das Verfahren weiter zu verfolgen und vorsorglich schon jetzt Ansprüche gegenüber dem Versicherer geltend zu machen. (bh)

 

OLG Köln, Urteil vom 28.08.2026 – Az. 20 UKI 2/24, nicht rechtskräftig

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FemSurance: Wie die Community vor Ort zusammenwächst http://www.asscompact.de/node/172674

Zwei Tage voll mit guten Gesprächen, Tipps für das Personal Branding, Aha-Momenten und vielen neuen Kontakten für die Teilnehmerinnen – das prägte die FemSurance Community Days 2026. Gastgeber war diesmal die Dialog Versicherung in München. Die Bildergalerie gibt Einblick in das Vor-Ort-Event.

172674 22. September 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement ]]>
Vertriebswegestatistik: In dieser Sparte ziehen Makler an der AO vorbei http://www.asscompact.de/node/172668

Welchen Anteil hat der Vertriebsweg „Makler“ am Neugeschäft? Eine aktuelle Statistik des GDV zeigt: Makler sitzen weiterhin fest im Sattel. An die Ausschließlichkeit kommen sie allerdings nicht heran – bis auf eine Sparte. Hier sind sie im Jahr 2025 knapp an den AO-lern vorbeigezogen.

172668 22. September 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) hat neue Branchenzahlen veröffentlicht. Die „Statistiken zur deutschen Versicherungswirtschaft“ untersucht jährlich die Anteile der verschiedenen Vertriebswege am Neugeschäft in den fünf Versicherungssparten Leben, Kranken, Sach-, Unfall- und Haftpflichtversicherung, Kfz sowie Rechtsschutz. Nun hat der Branchenverband die neuesten Zahlen für das Jahr 2025 vorgelegt.

Diese bestätigen erneut, dass die Mehrheit der Menschen in Deutschland weiterhin auf persönliche Beratung setzt, um eine Versicherung abzuschließen. In allen analysierten Sparten liegen der Ausschließlichkeitsvertrieb sowie Mehrfirmenvermittler deutlich vor allen anderen Vertriebswegen. Allerdings gibt es dieses Jahr eine sehr erfreuliche Nachricht für Makler: In einer Sparte konnten sie im Jahr 2025 an der ansonsten dominierenden AO vorbeiziehen.

AO-ler am stärksten in der PKV und im Rechtsschutz

Doch der Reihe nach: Die Mehrheit des Neugeschäfts vermitteln weiterhin Ausschließlichkeitsvertreter. Am stärksten sind sie in den Sparten private Krankenversicherung (PKV) sowie im Rechtsschutz, wo sie mehr als die Hälfte des Beitragsaufkommens im Neugeschäft vermitteln. Makler vermitteln in diesen Sparten 29% (PKV) bzw. knapp 19% (Rechtsschutz) des Neugeschäfts. In Bereich Rechtsschutz ist der Abstand zwischen den beiden Vertriebswegen auch am größten: Hier liegt die AO fast 38% vor den Maklern, so deutlich wie in keiner Sparte sonst.

Etwas geringer ist der Abstand in der Lebensversicherung: Während die AO-ler 38,3% der Neuabschlüsse für sich beanspruchen, sind es bei Maklern 28,4%. In der Kfz-Versicherung laufen 43,8% der Neuabschlüsse über die Ausschließlichkeit, 22,9% über Makler.

Makler in Sach, Unfall und Haftpflicht knapp vor AO

In den vergangenen Jahren konnte die AO sich durchgehend in allen Sparten an die Spitze stellen. Doch 2025 sicherten sich Makler in der Sparte Sach-, Unfall- und Haftpflichtversicherung die Spitzenposition. So vermittelten Makler in vergangenen Jahr 41% des Beitragsaufkommens im Neugeschäft, während es bei den Einfirmenvermittlern 40,9% waren.

In diesen Sparten haben Makler aufgeholt

Insgesamt haben Makler 2025 in zwei der fünf Sparten im Vergleich zum Vorjahr zugelegt. Neben der Sparte Sach, Unfall und Haft, in der Makler um 0,4 Prozentpunkte aufgeholt haben, konnten sie auch in der PKV eine Steigerung von 2,1 Prozentpunkten verzeichnen.

In den Sparten Leben, Kfz und Rechtsschutz mussten Makler dagegen im Vergleich zu 2024 Federn lassen. Der deutlichste Rückgang war in der Lebensversicherung. Hier lagen die Neuabschlüsse bei Maklern 1,4 Prozentpunkte unter denen des Vorjahres. In der Kfz-Versicherung lag das Minus bei 0,5 Prozentpunkten, in der Rechtsschutzversicherung waren es 0,6 Prozentpunkte weniger.

Kfz: Direktversicherung holt weiter auf

Neben dem Maklervertrieb und der Ausschließlichkeit sind vor allem Kreditinstitute und die Direktversicherung weitere relevante Vertriebskanäle.

In der Kfz-Versicherung ist der Abstand zwischen den Maklern und dem Direktvertrieb in den vergangenen Jahren immer weiter zusammengeschmolzen. Inzwischen trennt die beiden Vertriebswege nur noch ein Prozentpunkt, während es im Jahr 2024 noch 3,2 waren. Auch in der Rechtsschutzversicherung spielt der Direktvertrieb mit 14,3% eine relativ große Rolle, während in der Lebensversicherung der größte „Verfolger“ der Makler die Kreditinstitute sind, die insgesamt auf 20,4% der Neuabschlüsse kommen. (js)

Lesen Sie auch: GDV-Chef Asmussen über Altersvorsorge und Prioritäten
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Branche hält nichts von Merz’ PKV-Aussage http://www.asscompact.de/node/172673

Bundeskanzler Friedrich Merz hat am Montag eine Aussage zum dualen Gesundheitssystem gemacht, die hohe Wellen geschlagen hat. Sie suggerierte ein Gerechtigkeitsproblem zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung. AfW, BVK und der PKV-Verband haben sich schon kritisch geäußert.

172673 22. September 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Das für die CDU enttäuschende Ergebnis bei der Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern scheint Spuren beim Bundeskanzler zu hinterlassen. Denn kurz danach, am Montagabend, tätigte Friedrich Merz in Berlin eine Aussage, die ungewöhnlich nahe an den Klagen mancher Bürger anmutete. Mehrere Medien berichteten einstimmig darüber. Es ging um das duale Gesundheitssystem in Deutschland und die mutmaßliche Ungerechtigkeit zwischen privat und gesetzlich krankenversicherten Bürgern.

Was hat Merz zu PKV und GKV gesagt?

Merz, dessen Regierung derzeit auch an einer Reform des Gesundheitssystems arbeitet, die allerdings wenig reformiert, sondern eher Leistungskürzungen auf den Weg bringt, um das Gesundheitssystem finanziell zu retten, wird wie folgt zitiert: „ […] wenn in der Bevölkerung sich der Eindruck verfestigt, dass diejenigen, die privat versichert sind, sofort jede Leistung bekommen und diejenigen, die gesetzlich krankenversichert sind, Wochen und Monate darauf warten müssen, dann ist das genau ein solches Gerechtigkeitsproblem. […] Wir haben in der Koalition verabredet, dass wir die Entscheidungen in der gesetzlichen Krankenversicherung wirkungsgleich auch auf die private Krankenversicherung übertragen und das haben wir bis jetzt nicht gemacht. So, und das werden wir nachholen müssen. […] Es gibt gute Gründe für beide Systeme, aber wenn die Bevölkerung das als ein so massives Problem ansieht, und ich teile die Einschätzung, dann müssen wir daran etwas ändern. Und genau darüber werden wir reden.“

Und was hat Merz gemeint?

Ob daraus politische Taten folgen, weiß man natürlich nicht. Ausgelöst hat die Aussage aber in jedem Fall eine Debatte um das duale System. Kurz danach wollte ein Sprecher des Bundeskanzleramts diese noch eindämmen. Denn, wie es eben so ist, wenn ein Politiker eine Aussage tätigt, die nicht ganz auf einer Linie mit den Standpunkten seiner Partei ist, wurde dann zurückgerudert. Wie mehrere Medien berichteten, ließ der Sprecher noch am selben Abend verlauten, dass Merz das System der Krankenversicherung nicht infrage gestellt habe, sondern lediglich auf ein wachsendes Gefühl der Ungerechtigkeit in der Bevölkerung hingewiesen, hervorgerufen etwa durch unterschiedliche ärztliche Leistungen zwischen gesetzlich und privat versicherten Bürgern.

Liest sich ein wenig wie „war ja alles gar nicht so gemeint“ und hat dementsprechend auch nicht viel dazu getan, die aufflammende Diskussion wieder verlöschen zu lassen. Der direkte Koalitionspartner, die SPD, hisste gleich die Segel, um den Aufwind mitzunehmen und eine Bürgerversicherung ins Spiel zu bringen. Die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende, Dagmar Schmidt, etwa wird bei t-online.de zitiert mit: „Gut, dass der Bundeskanzler ein Problem erkennt, das wir als SPD schon lange adressieren. Unser Ziel ist ein Gesundheitssystem, in dem alle solidarisch einzahlen und alle Patientinnen und Patienten die gleiche Chance auf eine gute und schnelle Behandlung haben."

Das sagen die Branchenverbände

Klare Ansagen macht der Verband der Privaten Krankenversicherung e. V. (PKV-Verband). Verbandsdirektor Florian Reuther: „Schlechte Wahlergebnisse in den Bundesländern dürfen für die Union kein Anlass sein, jahrzehntelange Parteipositionen über Bord zu werfen. Im Grundsatzprogramm der CDU heißt es zutreffend, die Grundlage für eine gute Versorgung in unserem Land ist das duale System mit gesetzlicher und privater Krankenversicherung.“ Jedes Jahr würden durch die privat Versicherten 15,5 Mrd. Euro zusätzlich ins Gesundheitssystem fließen. Davon würden alle Versicherten profitieren, egal ob privat oder gesetzlich. „Wer das duale System in der Kranken- und Pflegeversicherung infrage stellt, verabschiedet sich endgültig von dem Ziel, unsere Sozialversicherungssysteme zukunftsfest und generationengerecht aufzustellen. Einheitssysteme sind die Einladung zu echter Zwei-Klassen-Medizin.“

Auch seien die Wartezeitenprobleme in der GKV nicht auf das Nebeneinander von GKV und PKV zurückzuführen, sondern lägen in der GKV selbst. Ein Abschied von der Dualität könne diese Problem gar nicht lösen, so Reuther.

Statements von BVK und AfW

Einen ähnlichen Ton setzt Michael H. Heinz, Präsident des Bundesverbands Deutscher Versicherungskaufleute, an: „Ein desaströses Abschneiden an den Wahlurnen dürfe kein Grund sein, das bewährte Nebeneinander von PKV und GKV infrage zu stellen. Es hat sich seit über hundert Jahren bewährt und insbesondere die höheren Leistungen der PKV für den medizinischen Fortschritt führen dazu, dass auch gesetzlich Versicherte auf lange Sicht von der Koexistenz profitieren.“

Weiter sagt Heinz: „Eine Infragestellung oder gar Zusammenführung von GKV und PKV hätte unabsehbare Folgen für die Stabilität unseres Gesundheitssystems und würde zudem mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit an den hohen verfassungsrechtlichen Hürden des Eigentumsschutzes der privaten Krankenversicherungen scheitern.“

Vom Vermittlerverband AfW heißt es, dass die Diskussion zeige, wie wichtig eine sachliche Analyse sei. Wenn Unterschiede beim Zugang zu medizinischen Leistungen bestehen oder als ungerecht wahrgenommen werden, sollten deren Ursachen untersucht werden, so der AfW. Parallel arbeite die Bundesregierung an Reformen der GKV. Mit dem geplanten Primärversorgungssystem sollen unter anderem Patientenströme besser gesteuert und der Zugang zur fachärztlichen Versorgung bedarfsgerechter organisiert werden. Solche Reformansätze und ihre Wirkung sollten berücksichtigt werden, bevor grundsätzliche Systemfragen gestellt werden, findet der Verband.

Norman Wirth, geschäftsführender Vorstand des AfW, erklärt: „Politik muss Stimmungen ernst nehmen. Bei komplexen Fragen der sozialen Sicherung sollten Entscheidungen aber auf belastbaren Fakten und langfristigen Wirkungen beruhen. Gerade bei Rente, Altersvorsorge, Gesundheit und Pflege brauchen wir Entscheidungen, die langfristig tragen.“ (mki)

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Wohnimmobilien: Käufer profitieren von aktueller Marktlage http://www.asscompact.de/node/172677

Engel & Völkers hat den Markt für Wohnimmobilien unter die Lupe genommen. Demnach stärkt eine seltene Kombination die Position von Käufern: Während sich die Angebotspreise derzeit im Schnitt so stabil wie lange nicht entwickeln, vergrößert sich das Angebot. Zugleich öffnet sich aber die energetische Schere.

172677 22. September 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Wer hierzulande eine Eigentumswohnung oder ein Ein- oder Zweifamilienhaus erwirbt, profitiert laut einer Analyse von Engel & Völkers derzeit von einer besonderen Konstellation am Markt: Die Angebotspreise für Eigentumswohnungen sowie Ein- und Zweifamilienhäuser bleiben im Durchschnitt stabil, während zugleich das Angebot am Markt zunimmt. Dies sind Ergebnisse aus dem „Marktbericht Wohnimmobilien in Deutschland 2026/27“ von Engel & Völkers, der die bundesweite Entwicklung sowie 55 ausgewählte Städte beleuchtet.

Stabile Angebotspreise für Wohnungen und Häuser

Im zweiten Quartal 2026 betrug der durchschnittliche Angebotspreis für Eigentumswohnungen in Deutschland 4.034 Euro pro Quadratmeter. Das sind 1,5% mehr als im Vorjahr. Bei Ein- und Zweifamilienhäusern lag der Median-Angebotspreis bei 395.000 Euro, was einem Plus von 2,6% entspricht. Inflationsbereinigt bleiben die realen Angebotspreise in beiden Segmenten also fast unverändert. Dies ist in erster Linie auf die weiterhin geringe Bautätigkeit zurückzuführen, die verhindert, dass der Engpass am Neubaumarkt behoben werden kann. Parallel legen die Angebotsmieten zu: Über die vergangenen fünf Jahre haben sich die Mieten für Wohnungen um insgesamt 24,3% erhöht.

Vermarktungszeiten verlängern sich

Die durchschnittliche Vermarktungszeit je Objekt hat 2026 zugenommen. Wie es im Marktbericht heißt, liegt dies zum einen daran, dass die Zahl der inserierten Bestandsimmobilien gestiegen ist. So holen Eigentümer zuvor verschobene Verkäufe jetzt nach. Im zweiten Quartal 2026 waren fast 11% mehr Bestandswohnungen online inseriert als im Vorjahresquartal. Kaufinteressierte bringt dies in die laut Bericht „angenehme Situation, eine größere Auswahl an Objekten vorfinden zu können“. Die Phase der überstürzten Entscheidungen sei dadurch vorerst vorbei. Für Verkäufer bedeute dies aber einen größeren Wettbewerb und damit unter Umständen weniger Kaufinteressenten je Objekt und somit auch längere Vermarktungszeiten.

Stabilität trifft auf größere Auswahl

„Stabile Preise und eine größere Auswahl an privaten Wohnimmobilien beruhigen einen Markt, der in den vergangenen Jahren sehr dynamisch war”, erklärt Till-Fabian Zalewski, Group Co-CEO von Engel & Völkers. „Die moderate Kaufpreisentwicklung bei gleichzeitigem Plus am Mietmarkt unterstreicht, dass der Erwerb einer Immobilie derzeit eine besonders sinnvolle Option darstellt.”

Die Städte mit den höchsten Preisen

Trotz der allgemeinen stabilen Entwicklung gibt es regional große Unterschiede. Wie im Vorjahr weisen aktuell München mit 9.061 Euro pro Quadratmeter, Hamburg mit 6.569 Euro pro Quadratmeter und Frankfurt am Main mit 6.358 Euro pro Quadratmeter die höchsten Preise für Eigentumswohnungen auf. Bei Ein- und Zweifamilienhäusern führen erneut München mit rund 1,25 Mio. Euro pro Quadratmeter, Bad Homburg mit rund 1 Mio. Euro pro Quadratmeter und Konstanz mit 985.000 Euro die Rangliste an.

 

Wohnimmobilien: Käufer profitieren von aktueller Marktlage

 

Die energetische Kluft wächst

Neben der Lage gewinnt laut Engel & Völkers die energetische Qualität einer Immobilie bei der Preisentwicklung zunehmend an Relevanz. Käufer nehmen hierbei verstärkt den Sanierungszustand in den Blick. Besonders deutlich lässt sich das beim Thema Heizung beobachten. Wohnungen mit modernen Heizsystemen wie Fernwärme oder einer Elektro-Wärmepumpe legten in den vergangenen drei Jahren um mehr als 5% im Angebotspreis zu. Bei Wohnungen mit Öl- oder Gasheizung ist hingegen ein leichter Rückgang zu beobachten (–2,0 bzw. –0,9%).

Auch der Gesamtzustand einer Immobilie fällt stärker ins Gewicht. Eigentumswohnungen in den Energieeffizienzklassen A+, A und B verzeichneten im Vergleich der ersten Halbjahre 2025 und 2026 ein Preiswachstum von 1,2%. Die Preise in den Klassen C und D legten nur leicht um 0,3% zu. Ab Klasse E lässt sich eine Trendumkehr feststellen: Für Wohnungen der Effizienzklassen E und F verringerten sich die Preise um 1,4%, ab Klasse G um 2,1%.

Ausblick: Markt dürfte weiter von Stabilität geprägt sein

Für die kommenden Monate geht Engel & Völkers von einer anhaltend stabilen Entwicklung des Markts für private Wohnimmobilien aus. Zu erwarten sind eine konstante Transaktionsaktivität und leichte Preissteigerungen im Bereich der aktuellen Inflationsrate. Mit auffälligen Preissprüngen sei nicht zu rechnen. Bei den Angebotsmieten prognostizieren die Experten einen Anstieg um rund 2% jährlich.

„Unsere Marktanalysen belegen deutlich die Wertbeständigkeit von Wohnimmobilien und die Widerstandsfähigkeit des Marktes“, fasst Zalewski zusammen. „Die energetische Qualität wird dabei zu einem eigenständigen Preisfaktor. Wer in eine Sanierung investiert, sichert sich langfristig einen markanten Wertvorteil gegenüber unsanierten Objekten.“ (tik)

Weitere Informationen sowie den Download zum Marktbericht gibt es unter engelvoelkers.com. (tik)

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„Auf perfekten Bauzins zu warten, ist selten eine gute Strategie“ http://www.asscompact.de/node/172672

Den Immobilienkauf allein in der Hoffnung auf günstigere Zinskonditionen aufzuschieben, ist selten zu empfehlen. Vielmehr gilt es, eine Finanzierung fürs Eigenheim zu finden, die langfristig zur Lebensplanung passt, betont Dr. Lucie Lotzkat, geschäftsführende Gesellschafterin von VON POLL FINANCE.

172672 22. September 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement Frau Dr. Lotzkat, wo liegen die Bauzinsen aktuell für eine klassische Finanzierung mit zehnjähriger Zinsbindung?

Den einheitlichen Bauzins gibt es nicht. Der konkrete Zinssatz hängt unter anderem vom Eigenkapital, dem Kaufpreis, der Lage und Qualität der Immobilie sowie von der gewählten Finanzierung ab. Für eine klassische Finanzierung mit zehnjähriger Zinsbindung und einem Eigenkapitalanteil von etwa 20% bis 30% bewegen wir uns derzeit in vielen Fällen bei rund 4%. Sehr gute Bonität und ein niedriger Beleihungsauslauf können zu besseren Konditionen führen, wenig Eigenkapital hingegen zu deutlich höheren. Entscheidend ist deshalb, Angebote nicht nur bei einer Bank einzuholen. Ein umfassender, unabhängiger Zinsvergleich ist gerade in diesem Umfeld unverzichtbar.

Die EZB hat vor Kurzem die Leitzinsen erhöht. Womit müssen Kaufinteressenten perspektivisch bei den Bauzinsen denn rechnen?

Die Entscheidung der EZB war an den Kapitalmärkten weitgehend eingepreist. Wie sich die Bauzinsen in den kommenden Wochen entwickeln, hängt vor allem von den weiteren Signalen der EZB und der Lage an den Kapitalmärkten ab. Sollte die EZB beispielsweise wegen einer hartnäckigeren Inflationsprognose und anhaltend hohen Energiepreisen einen längeren restriktiven Kurs andeuten, könnte dies an den Kapitalmärkten und in der Folge auch in den Baufinanzierungszinsen Berücksichtigung finden.

Viele Interessenten hoffen auf wieder sinkende Zinsen. Ist Abwarten derzeit eine kluge Strategie?

Auf den perfekten Bauzins zu warten, ist selten eine gute Strategie. Kleine Schwankungen sind immer möglich. Wer den Immobilienkauf aber allein in der Hoffnung auf günstigere Konditionen aufschiebt, riskiert, eine passende Immobilie zu verlieren oder später zu vergleichbaren – möglicherweise sogar höheren – Konditionen finanzieren zu müssen.

Entscheidend ist nicht, ob der Zins noch einmal um einige Zehntelprozentpunkte sinkt. Entscheidend ist, ob die Immobilie zur eigenen Lebensplanung passt und die Rate langfristig sicher tragbar ist. Wenn diese beiden Voraussetzungen erfüllt sind, sollte die Finanzierung zügig und solide stehen.

Nehmen wir dieses Beispiel: Eine Immobilie kostet 450.000 Euro, hinzu kommen Kaufnebenkosten von 10%. Bei 90.000 Euro Eigenkapital ergibt sich ein Finanzierungsbedarf von 405.000 Euro. Unterstellt sind eine anfängliche Tilgung von 2% und eine zehnjährige Zinsbindung.

Bei einem Zinssatz von 4,1% liegt die monatliche Rate bei rund 2.059 Euro. Steigt der Zins auf 4,4%, sind es rund 2.160 Euro – also 101 Euro mehr im Monat. Das ist für viele Haushalte zunächst gut überschaubar. Über mehrere Jahre summiert sich der Unterschied jedoch. Umso wichtiger ist es, das Finanzierungskonzept von Anfang an solide aufzustellen und die monatliche Rate nicht zu knapp zu kalkulieren.

Welche Stellschrauben helfen, eine höhere Rate aufzufangen, ohne die Finanzierung schönzurechnen?

Zunächst sollten Kaufinteressenten nicht allein auf die Finanzierungsrate schauen, sondern die gesamten monatlichen Wohnnebenkosten im Blick haben. Eine energetisch gute Immobilie kann beispielsweise bei den laufenden Energiekosten deutlich entlasten und damit Spielraum bei der Finanzierungsrate schaffen. Daneben lohnt der Blick auf mögliche Förderprogramme, die in Form von Tilgungszuschüssen oder zinsvergünstigten Darlehen ebenfalls zu einer verringerten Finanzierungsrate beitragen können.

Entsteht durch die aktuelle Zurückhaltung vieler Interessenten wieder mehr Verhandlungsspielraum beim Kaufpreis?

Eine generelle Zurückhaltung auf Käuferseite spüren wir aktuell nicht. Der Markt differenziert sich aber deutlich stärker als noch vor einigen Jahren. Verhandlungsspielraum gibt es vor allem bei älteren Immobilien mit energetischem Sanierungsbedarf – insbesondere dann, wenn dieser Zustand im Angebotspreis noch nicht angemessen berücksichtigt wurde.

Bei guter Substanz, attraktiver Lage und marktgerechter Preisfindung bleibt der Spielraum dagegen häufig begrenzt.

Wie viel Sicherheit ist bei der Finanzierung heute sinnvoll: lange Zinsbindung oder bewusst mehr Flexibilität?

Sicherheit und Flexibilität schließen sich nicht aus. Entscheidend ist, dass die Finanzierung zur eigenen Lebensplanung passt. Wer langfristig mit einer festen Rate kalkulieren möchte, sollte eine Zinsbindung von zehn oder fünfzehn Jahren oder ein Volltilgerdarlehen prüfen. Sondertilgungen und ein möglicher Tilgungssatzwechsel schaffen dabei ein Stück Flexibilität.

Eine kürzere Zinsbindung lohnt sich hingegen vor allem dann, wenn ein Verkauf oder größerer finanzieller Zufluss in wenigen Jahren realistisch geplant ist. Für die meisten Eigennutzer ist eine längere Planbarkeit aber derzeit der passendere Weg. Auf deutlich günstigere Konditionen in naher Zukunft zu setzen, wäre keine belastbare Finanzierungsstrategie.

Wie lautet also Ihre Empfehlung für Kaufinteressenten, die aktuell zweifeln?

Eine Immobilie ist dann eine gute und verantwortungsvolle Entscheidung, wenn drei Dinge zusammenpassen: die Immobilie, die Finanzierung und die eigene Lebensplanung – ganz unabhängig von den aktuellen Schlagzeilen. Denn nicht der perfekte Zins entscheidet über einen guten Kauf, sondern eine Rate, die im Alltag dauerhaft tragbar bleibt.

Wer dafür Eigenkapital, laufende Kosten und Reserven mit professionellen Finanzierungsexperten wie von VON POLL FINANCE realistisch kalkuliert und die Finanzierung auf die eigene Lebenssituation ausrichtet, kann auch in einem anspruchsvolleren Zinsumfeld mit gutem Gefühl eine Immobilie erwerben.

Porträtfoto: © von Poll Immobilien GmbH

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Helvetia und vfm starten Kooperation im AOplus-Modell http://www.asscompact.de/node/172670

Helvetia Deutschland setzt für ihre Agenturen auf das AOplus-Modell der vfm-Gruppe. Im Rahmen der Kooperation erhalten Helvetia-Agenturen die Möglichkeit, auch Produktangebote anderer Gesellschaften über den vfm-Verbund in ihre Beratung einzubinden.

172670 22. September 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Um ihren Agenturen mehr Beratungsspielraum zu verschaffen, geht Helvetia Deutschland eine Kooperation mit der vfm-Gruppe im Rahmen des AOplus-Modells von vfm ein. Bei AOplus handelt es sich um eine Lösung für Ausschließlichkeitsagenturen, die ihren Kunden über die Produkte der eigenen Gesellschaft hinaus weitere Versicherungen bieten möchten, ohne die bestehende Kundenbeziehung zur Ursprungsgesellschaft aufzugeben. Über das Modell haben Helvetia-Agenturen die Möglichkeit, zum Beispiel bei fehlenden Versicherungsprodukten passende Lösungen anderer Gesellschaften über den vfm-Verbund einzubinden. Die Agentur bleibt dabei zentraler Ansprechpartner.

Das Modell unterstütze eine umfassendere Betrachtung bestehender Kundenverbindungen, wie es von vfm dazu heißt. Durch den Einbezug weiterer Vertragsbereiche könnten Versorgungslücken leichter erkannt, zusätzlicher Beratungsbedarf identifiziert und Kunden langfristig ganzheitlicher betreut werden. Die Kooperation verbinde die Vertriebsstärke von Helvetia mit der Erfahrung der vfm Gruppe in der Entwicklung und Umsetzung von Ventillösungen für Ausschließlichkeitsorganisationen. (tik)

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Das Unternehmertestament: Was ist, wenn der Notfall eintritt? http://www.asscompact.de/node/172669

Welche Mechanismen greifen, wenn Inhaber oder Geschäftsführer von Maklerhäusern vorübergehend oder dauerhaft ausfallen? Während ein vorübergehender Ausfall durch entsprechende Vollmachten steuerbar ist, stellt das Ableben des Unternehmers den Geschäftsbetrieb vor völlig neue Herausforderungen.

172669 22. September 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement Ein Artikel von Ulrike Specht, Fachanwältin für Erbrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht , Partnerin bei Paluka Rechtsanwälte Loibl Specht PartmbB

Unter dem Credo „Das Lebenswerk sichern – den Bestandswert erhalten“ – rückt die strategische Nachfolgeplanung zunehmend in den Fokus. In wenigen Fällen findet sich der Nachfolger im eigenen Betrieb, sodass hier Fragen der (Teil-) Entgeltlichkeit der Übertragung des Unternehmens im Vordergrund stehen, während in den anderen Fällen der Verkauf des Unternehmens an einen Dritten ansteht.

Erfahrungsgemäß vergehen vom ersten Gedanken an die Nachfolge bis zum wirtschaftlichen Vollzug oft mehr als 24 Monate – ein kritischer Zeitraum, in dem vieles geschehen kann. Vor allem der vorübergehende oder dauerhafte Ausfall der Unternehmerpersönlichkeit sollte bedacht werden. Eine fundierte Notfallplanung ist daher Pflicht.

Die Kernfrage lautet daher: „Welche Mechanismen greifen im Betrieb, wenn ich als Inhaber oder Gesellschafter/Geschäftsführer morgen vorübergehend oder gar dauerhaft ausfalle?“ Darauf gut vorbereitet zu sein, entscheidet maßgeblich über eine finale Transaktionsfähigkeit des Unternehmens und damit über die Sicherung des Lebenswerks. Sind Sie darauf vorbereitet?

Vollmacht und Vertretungsregelungen

Die Grundlage der betrieblichen Fortführung bildet ein rechtssicheres Vertretungskonzept, begleitet durch die passenden Vollmachten. Je nachdem, in welcher Rechtsform das Unternehmen aufgestellt ist, gilt es Besonderheiten zu beachten.

Beim Einzelunternehmen steht und fällt der operative Betrieb mit qualifiziertem Personal, das erforderlichenfalls auch über die notwendigen gewerberechtlichen Erlaubnisse verfügt, zum Beispiel gemäß §34 f GewO für die Finanzanlagenvermittlung, um das Unternehmen in diesem Bereich rechtskonform fortzuführen.

Bei Personengesellschaften wie der GbR, der OHG und der GmbH & Co. KG sowie bei Kapitalgesellschaften wie der GmbH entscheidet hingegen die gesellschaftsrechtliche und gesellschaftsvertragliche Struktur über die Handlungsfähigkeit im Krisenfall. Zwar kann durch entsprechende Mitarbeiter auch hier das Tagesgeschäft vorübergehend sichergestellt werden. Für den Abschluss rechtsverbindlicher Verträge bedarf es jedoch einer entsprechenden Vertretungsberechtigung.

Für die GbR gilt ohne abweichende Vereinbarung im Gesellschaftsvertrag das gesetzliche Prinzip der Gesamtvertretung. Fällt ein Gesellschafter aus, blockiert das die Handlungsfähigkeit des gesamten Unternehmens. Ein Blick in den Gesellschaftsvertrag und gegebenenfalls dessen Anpassung daher dringend zu empfehlen.

Im Gegensatz zur GbR ist bei der OHG gesetzlich vorgesehen, dass jeder Gesellschafter zur Einzelvertretung berechtigt ist. Die verbleibenden Gesellschafter bleiben also auch bei Ausfall eines Mitgesellschafters handlungs- und abschlussfähig, es sei denn, im Gesellschaftsvertrag ist etwas anderes geregelt. Auch hier lohnt also der Blick in den Gesellschaftsvertrag, um etwaigen Nachbesserungsbedarf zu erkennen.

In der GmbH und GmbH & Co. KG sollte ebenfalls der Gesellschaftsvertrag die passende Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis regeln. Hier gilt es zu prüfen, ob die Geschäftsführer mit Einzel- oder Gesamtvertretungsmacht ausgestattet sind. Ein Blick in das Handelsregister ist zudem empfehlenswert.

Stimmrechte und Anteilsübertragung

Neben der Fortführung des operativen Geschäftsbetriebs sollte es ureigenstes Interesse eines jeden Gesellschafters sein, dass seine Gesellschafterrechte ausgeübt werden können, wenn er selbst verhindert ist. Das gilt zum Beispiel für die Ausübung des Stimmrechts im Rahmen einer Beschlussfassung. Je nach Beteiligungsstruktur kann bei Ausfall eines Mitgesellschafters eine Blockade bei strategischen Beschlussfassungen drohen. Deswegen sollte der Gesellschaftsvertrag explizit die Möglichkeit einer Vertretung im Rahmen der Gesellschafterversammlung und Beschlussfassung regeln, flankiert durch geeignete Regelungen im Hinblick auf die vorzulegende Vollmacht.

Hier kann es strategisch sinnvoll sein, den Kreis der Vertretungsbefugten einzugrenzen, da der Vertreter vollen Einblick in Geschäftsinterna erhält. Wer beispielsweise den Einfluss von Familienmitgliedern im Gesellschafterkreis ausschließen möchte, sollte die Vertretung im Gesellschaftsvertrag zum Beispiel explizit auf Mitgesellschafter oder Angehörige der steuer- und rechtsberatenden Berufe beschränken.

Neben der Stimmrechtsvollmacht kann auch eine weitergehende Vollmacht sinnvoll sein, zum Beispiel dann, wenn der Vertreter auch zu Verkauf und Übertragung von Gesellschaftsanteilen berechtigt sein soll. Eine solche Vollmacht bedarf i. d. R. der notariellen Form, um beim Handelsregister entsprechende Anmeldungen und Eintragungen veranlassen zu können.

Worst-Case-Szenario – erbrechtliche Aspekte

Während ein vorübergehender Ausfall durch entsprechende Vollmachten steuerbar ist, stellt das Ableben des Unternehmers den Geschäftsbetrieb vor völlig neue Herausforderungen. Auch hier variieren die rechtlichen Folgen je nach gewählter Rechtsform.

Verstirbt ein Einzelunternehmer, fällt der Betrieb zwar grundsätzlich in den Nachlass und geht auf die Erben über. Die Crux im Maklermarkt ist jedoch vor allem die aufsichtsrechtliche Hürde: Fehlt es den Erben an der notwendigen fachlichen Qualifikation und gewerberechtlichen Erlaubnissen, ist die Fortführung nicht gestattet. Die Folge ist existenziell: Da Kunden nicht mehr betreut und Verträge nicht mehr verwaltet werden dürfen, enden die Courtage­ansprüche und die Bestände fallen zurück an den Versicherer.

Bei GbR, OHG, GmbH und GmbH & Co. KG entscheidet primär der Gesellschaftsvertrag über Fortbestand oder Liquidation. Auch hier gibt es gesetzliche Auffangregelungen, die jedoch selten den wirtschaftlichen Interessen entsprechen. Daher sollte auch hier der Gesellschaftsvertrag individuell auf die Erfordernisse angepasst sein.

Bei der GbR und OHG wird im Falle des Todes eines Gesellschafters nach aktueller Gesetzeslage das Unternehmen durch die verbleibenden Gesellschafter fortgeführt. Verbleibt nur ein Gesellschafter, kann dieser das Unternehmen allein weiterführen, dann als Einzelunternehmen.

Bei der GmbH & Co. KG wird im Falle des Versterbens eines Kommanditisten die Gesellschaft mit den Erben des Verstorbenen fortgesetzt. Auch für GmbH-Geschäftsanteile gilt, dass diese frei vererblich sind. Die Erben rücken also in die Gesellschafterstellung nach. Im Einzelfall ist das möglicherweise nicht gewünscht. Durch entsprechende Vorkehrungen kann hier aber eine abweichende Regelung im Gesellschaftsvertrag getroffen werden.

Es gibt keine Universallösung

Es gibt keine Universallösung für den vorübergehenden Ausfall oder den Todesfall des Maklers. Jedoch kann man gezielt für den jeweiligen Einzelfall die passenden Regelungen treffen. Wichtig ist, dass man dabei die verschiedenen Szenarien strategisch durchspielt und die Verträge, Vollmachten und sonstigen Dokumente exakt auf die gewünschte Nachfolge ausrichtet.

Dabei ist dann eine juristische Grundregel noch zu beachten: Das Gesellschaftsrecht geht dem Erbrecht vor. Bestimmungen im Gesellschaftsvertrag sind gegenüber letztwilligen Verfügungen im Testament oder Erbvertrag vorrangig. Um langwierige Streitigkeiten der Hinterbliebenen zu vermeiden, sollten diese Dokumente also unbedingt aufeinander angepasst werden.

Lesen Sie auch: Notfallplanung Maklerhaus – was hat mein Ruhestand damit zu tun?

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Änderungen in der Geschäftsführung von ImmoScout24 http://www.asscompact.de/node/172667

Ab Anfang Oktober steigt Nicolas Cheron in die Geschäftsführung von ImmoScout24 auf und leitet die Online-Plattform künftig gemeinsam mit Dr. Gesa Crockford. Er übernimmt die Verantwortung für das Private Business. Daniel Hendel scheidet aus dem Führungsgremium aus.

172667 22. September 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Nicolas Cheron wird zum 01.10.2026 Teil der Geschäftsführung von ImmoScout24 und verantwortet das Private Business. Künftig leitet er ImmoScout24 zusammen mit Dr. Gesa Crockford. Cheron ist seit über 15 Jahren bei ImmoScout24 tätig und hatte verschiedene Produkt- und Führungsrollen inne. Zuletzt war er als Vice President Product für das Professional Business verantwortlich. Seine Erfahrung umfasst in den digitalen Marktplätzen der Scout24-Gruppe außerdem den Consumer-Bereich und den Aufbau neuer transaktionsbasierter Geschäftsmodelle. „Nicolas kennt ImmoScout24 aus vielen Perspektiven und hat die Entwicklung unserer Plattform über viele Jahre mitgestaltet. Ich freue mich sehr, dass er jetzt diese Verantwortung übernimmt und ImmoScout24 weiterentwickeln wird“, erklärt Ralf Weitz, CEO der Scout24 SE.

Daniel Hendel scheidet aus der Geschäftsführung von ImmoScout24 aus und wird zum 01.02.2027 zur SMG Swiss Marketplace Group wechseln. (tik)

News über weitere personelle Veränderungen lesen Sie in der Rubrik „Personen“.

Bild: © ImmoScout24

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Markel und Perseus erweitern Zusammenarbeit http://www.asscompact.de/node/172666

Markel und Perseus Technologies bauen ihre Kooperation über Deutschland, Österreich und die Schweiz hinaus weiter aus. Die Präventionslösungen von Perseus ergänzen künftig auch das Cyberversicherungsangebot von Markel in Frankreich, Spanien und den Niederlanden.

172666 22. September 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Der Anbieter für Cybersicherheitslösungen Perseus Technologies und der internationale Spezialversicherer Markel erweitern ihre Kooperation in Europa. Seit 2019 arbeiten Perseus und Markel gemeinsam daran, Versicherungsschutz und Cyberprävention miteinander zu verbinden. Im Mittelpunkt steht konkrete Unterstützung für den Unternehmensalltag. „Kleine und mittelständische Unternehmen brauchen Cyberprävention, die sich einfach in den Arbeitsalltag integrieren lässt — losgelöst vom geografischen Standort. Oft fehlen die Zeit und die personellen Ressourcen, um sich intensiv mit Cybersicherheit auseinanderzusetzen. Gemeinsam mit Markel setzen wir genau dort an: Wir geben Unternehmen leicht zugängliche und verständliche Lösungen an die Hand, mit denen sie ihre Cyberrisiken aktiv reduzieren und ihre Cyberresilienz stärken können“, sagt Sören Brokamp, Geschäftsführer von Perseus Technologies.

Nach der erfolgreichen Kooperation in Deutschland, Österreich und der Schweiz expandieren Perseus und Markel nun auf weitere europäische Märkte: Frankreich, Spanien und die Niederlande.

Lösungen an lokale Anforderungen angepasst

Dafür werden die Lösungen von Perseus an die jeweiligen lokalen Anforderungen angepasst. „Der Ausbau unserer Zusammenarbeit mit Perseus ist ein wichtiger Schritt, um unsere Cyberkompetenzen europaweit zu bündeln. [...] Dadurch, dass wir einen bereits in der DACH-Region bewährten Ansatz auf Spanien, Frankreich und die Niederlande übertragen, können wir europaweit für mehr Einheitlichkeit sorgen und gleichzeitig weiterhin auf die Bedürfnisse der einzelnen lokalen Märkte eingehen“, erklärt Marco Henrique, Head of Cyber Europe bei Markel.

Präventionslösungen von Perseus integriert in Cyberpolicen von Markel

Die Lösungen von Perseus sind direkt in die Cyberpolicen von Markel eingebunden und bieten Unternehmen Zugang zu Cyberprävention. Über das n Online-Portal erhalten Firmen praxisnahe Lernangebote, um Mitarbeiter für digitale Gefahren zu sensibilisieren und Cyberrisiken frühzeitig zu erkennen.

„Wir übertragen unser etabliertes Modell auf drei weitere europäische Märkte. Dafür haben wir die Grundlage geschaffen, unsere Präventionslösungen über verschiedene Sprachen und Märkte hinweg in gleichbleibender Qualität bereitzustellen. Darauf wollen wir aufbauen und unser Angebot perspektivisch gemeinsam mit unseren strategischen Partnern in weiteren europäischen Ländern etablieren“, erläutert Dr. Bernd Herrenkind, Chief Financial Officer und verantwortlich für die Internationalisierung bei Perseus Technologies. (tik)

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News über weitere Kooperationen und aktuelles Marktgeschehen in der Finanz- und Versicherungsbranche finden Sie unter anderem in der Rubrik „Management & Vertrieb“.

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Falsche Angaben: GKV darf Mitgliedschaft zurücknehmen http://www.asscompact.de/node/172624

Ein Fall um den Wechsel von der PKV in die GKV beschäftigte das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg: Für die Aufnahme in die GKV wurden falsche Vorversicherungszeiten vorgelegt – ohne Wissen des Versicherten. Das Gericht musste nun klären, ob die Kasse die Mitgliedschaft zurücknehmen durfte.

172624 22. September 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Eine Krankenkasse darf die Aufnahme eines Versicherten in die freiwillige Mitgliedschaft rückgängig machen, wenn die Entscheidung auf falschen Angaben zu den Vorversicherungszeiten beruht. Das gilt auch, wenn der Versicherte die falschen Angaben nicht selbst gemacht hat. Das hat das LSG Berlin-Brandenburg kürzlich entschieden.

Versicherter wusste nichts von gefälschten Unterlagen

Im konkreten Fall ging es um einen selbstständig tätigen Tischler, der im Jahr 2020 in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) wechseln wollte. Zu diesem Zeitpunkt war er bereits seit acht Jahren privat krankenversichert. Über einen Versicherungsmakler stellte er einen Antrag auf Aufnahme in die GKV. Bei der Vermittlung spielte ein Mitarbeiter der Krankenkasse eine Rolle. Dieser hatte dem Makler mitgeteilt, dass auch Personen über 55 Jahren – wie der Kläger – unkompliziert in die GKV aufgenommen werden könnten.

Der Kläger kündigte daraufhin seine private Krankenversicherung und leitete seinen Aufnahmeantrag an den Makler weiter. Ohne sein Wissen wurden dem Antrag anschließend gefälschte Unterlagen beigefügt. Diese sollten angebliche Vorversicherungszeiten des Klägers im EU-Ausland, konkret in Polen, belegen. Die Krankenkasse nahm den Mann zunächst als freiwilliges Mitglied auf. Später überprüfte sie die Angaben beim zuständigen polnischen Versicherungsträger. Dabei stellte sich heraus, dass die angegebenen Vorversicherungszeiten nicht bestanden.

Krankenkassenmitarbeiter wegen Betrugs verurteilt

Rund ein Jahr nach dem Beitritt nahm die Krankenkasse ihre Entscheidung über die Mitgliedschaft mit Wirkung für die Zukunft zurück. Der beteiligte Krankenkassenmitarbeiter wurde gekündigt und im Jahr 2024 rechtskräftig wegen Betrugs zu einer Freiheitsstrafe verurteilt.

Der Versicherte wehrte sich gegen die Rücknahme der Mitgliedschaft. Vor dem Sozialgericht Berlin hatte er zunächst Erfolg. Das LSG Berlin-Brandenburg hob diese Entscheidung nun jedoch auf und gab der Krankenkasse Recht.

Vertrauen des Versicherten nicht schutzwürdig

Nach Auffassung des LSG war die Rücknahmeentscheidung rechtmäßig. Zwar hatte der Kläger die falschen Angaben nach den Feststellungen des Gerichts nicht selbst gemacht. Sein Vertrauen auf den Fortbestand der Mitgliedschaft sei dennoch nicht schutzwürdig.

Bei der erforderlichen Abwägung überwiege das Interesse der Allgemeinheit daran, einen gesetzmäßigen Zustand herzustellen. Zudem habe die Krankenkasse das ihr gesetzlich eingeräumte Ermessen ordnungsgemäß ausgeübt.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Eine Revision zum Bundessozialgericht hat das Gericht nicht zugelassen. Der Kläger kann allerdings dort die Zulassung der Revision beantragen. (bh)

 

LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26.08.2026 – Az: L 16 KR 441/25

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Das sind die „Versicherer des Jahres 2026“ laut Kundenurteil http://www.asscompact.de/node/172660

Das Deutsche Institut für Service-Qualität (DISQ) hat im Auftrag von ntv erneut den „Versicherer des Jahres“ gekrönt. Insgesamt erreicht die Branche zwar ein befriedigendes Gesamtergebnis, doch kein Versicherer kann ein „sehr gutes“ Resultat erzielen. Mit welchem Anbieter sind Kunden am zufriedensten?

172660 21. September 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Mit welchen Versicherern sind Kunden besonders zufrieden? Das hat eine aktuelle Studie des Deutschen Instituts für Service-Qualität (DISQ) im Auftrag des Nachrichtensenders ntv analysiert. Der Gewinner wurde als „Versicherer des Jahres 2026“ gekrönt. Bei der Erhebung geht es um die Meinung der Kunden – insgesamt nahmen mehr als 4.342 Personen an der Abstimmung teil. Dabei untersuchte DISQ 87 Versicherer, von denen 38 mehr als 100 Kundenstimmen erhalten haben und somit in die Einzelauswertung gelangten.

Gesamtzufriedenheit erneut leicht rückläufig

Insgesamt erreichen die Versicherer ein „befriedigendes Gesamtergebnis“, resümiert DISQ. Mit 69,9 von 100 möglichen Punkten verschlechtert sich das Gesamtniveau allerdings erneut gegenüber der Vorjahresstudie, als es 70,4 Punkte waren. Im Jahr 2024 lag die Gesamtzufriedenheit noch bei 71 Punkten, im Jahr 2023 sogar bei 73,6 Punkten. Kein Anbieter konnte in der aktuellen Auswertung das Gesamturteil „sehr gut“ erreichen. Im letzten Jahr war das zumindest noch beim Spitzenreiter der Fall gewesen.

Im Bereich Service schaut es jedoch relativ positiv aus: Trotz deutlicher Unterschiede zwischen den Anbietern ergibt sich hier ein insgesamt gutes Ergebnis mit 71,5 Punkten. Allerdings scheint es bei der Schadenabwicklung Luft nach oben zu geben: 45% der Teilnehmer gaben an, in der Vergangenheit bereits einen Schadenfall gehabt zu haben; mehr als ein Viertel davon (27%) waren mit der Regulierung nicht zufrieden.

DISQ: Branche muss bei der Erreichbarkeit nachbessern

Am zufriedensten sind Kunden weiterhin im Bereich Produktqualität. Hier fielen 74,2% aller Bewertungen positiv aus. Ein Drittel der Befragten äußerten sich jedoch negativ zum Preis-Leistungs-Verhältnis. „Steigen Beiträge oder werden Schäden zu langsam reguliert, wächst die Wechselbereitschaft vieler Versicherungsnehmer“, warnt Bianca Möller, Geschäftsführerin des DISQ. „Dann kommt es besonders auf den Kundenservice und die gezielte Beratung an. Hier muss die Branche nachbessern, vor allem bei der Erreichbarkeit.“

Das ist der „Versicherer des Jahres 2026“

Erneut kann sich der Spitzenreiter der vergangenen Jahre auch dieses Jahr den Sieg sichern: Der Münchener Verein landet zum wiederholten Male ganz vorne, mit insgesamt 78,5 Punkten und dem Qualitätsurteil „gut“. Der Versicherer ist dabei nicht nur Spitzenreiter in den Teilbereichen Preis-Leistungs-Verhältnis und Transparenz, sondern erhält auch die höchste Weiterempfehlungsbereitschaft unter allen Versicherern und weist im Vergleich einen geringen Anteil an Ärgernissen auf (13%).

 

Das sind die „Versicherer des Jahres 2026“ laut Kundenurteil

 

Auf dem 2. Rang findet sich die HUK24, die damit auch der beste Anbieter unter den Direktversicherern ist, mit 77,3 Punkten. Der Versicherer kann sich auch damit brüsten, die wenigsten Ärgernisse unter allen Anbietern mit einem Punktewert im „sehr guten“ Bereich erhalten zu haben.

Auf dem 3. Platz findet sich die Württembergische. Auch hier ist das Gesamturteil „gut“, mit insgesamt 74,9 Punkten. Zudem sind die befragten Kunden am zufriedensten mit der Produktqualität der Württembergischen. Auch im Bereich Service kann die Württembergische punkten und belegt hier den Gesamtrang 2 mit insgesamt 61% sehr positiven Bewertungen.

Weitere Versicherer, die in den Top 10 landen, sind (in Reihenfolge ihrer Platzierung): CosmosDirekt, WGV Versicherungen, Generali, ADAC, Hannoversche, Adam Riese, Helvetia. (js)

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Die ideale IT-Infrastruktur für Versicherungsmakler http://www.asscompact.de/node/172664

Die Auswahl an Softwarelösungen für Makler ist größer denn je – doch mehr Tools bedeuten nicht automatisch mehr Effizienz. Entscheidend ist ein durchdachter Tech-Stack, in dem die richtigen Systeme miteinander verbunden sind.

172664 21. September 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement Ein Beitrag von Markus Stadler, Gründer und Geschäftsführer der Finanzgenies und Gewinner des Sonderpreises Baufinanzierung beim Jungmakler Award 2025

Die Digitalisierung der Versicherungsbranche bietet Maklerunternehmen ein riesiges Spektrum an technologischen Möglichkeiten. Gleichzeitig birgt die Masse an verfügbaren Softwarelösungen eine Gefahr: Wer unstrukturiert Tools einkauft, landet schnell in einem Chaos aus Insellösungen, doppelter Datenpflege und unübersichtlichen Lizenzkosten. Bevor die Entscheidung für bestimmte Programme fällt, muss zwingend die eigene Positionierung geklärt werden, denn die ideale IT-Landschaft hängt maßgeblich von den Zielgruppen, Sparten und Serviceprozessen ab.

Ein Allrounder, der das private Haushaltsgeschäft abdeckt, benötigt eine völlig andere Software-Infrastruktur als hochspezialisierte Experten. Ein reiner PKV-Spezialist muss sich intensiv mit medizinischen Risikoprüfungen und Tarifwerken auseinandersetzen. Ein Gewerbemakler steht hingegen vor der Herausforderung, komplexe Betriebsrisiken und branchenspezifische Deckungskonzepte zu analysieren. Je spezialisierter das Geschäftsmodell ist, desto spezifischer müssen die gewählten Werkzeuge unterstützen.

Die eiserne Regel: API-Fähigkeit schlägt All-in-One-Versprechen

Unabhängig von der Ausrichtung gelten zwei fundamentale Prinzipien. Erstens: Es dürfen ausschließlich Tools lizenziert werden, die im Arbeitsalltag wirklich genutzt werden. Jedes ungenutzte Programm bindet Zeit in der Administration. Zweitens – und das ist noch weitaus wichtiger: Es dürfen nur Systeme zum Einsatz kommen, die sich über offene Schnittstellen (APIs) reibungslos miteinander verknüpfen lassen.

Maklerunternehmen sollten jeglichen doppelten Bürokratieaufwand wie das manuelle Übertragen von Kundendaten aus einem Vergleichsrechner in das Verwaltungsprogramm strikt vermeiden. Das Leitmotiv für eine zukunftssichere Aufstellung lautet daher: „Modularer Werkzeugkasten statt All-in-One-Lösung mit Kompromissen“. Statt auf starre Monolithen mit funktionalen Schwächen zu setzen, empfiehlt sich die intelligente Vernetzung der besten Speziallösungen am Markt.

Workspace, CRM und MVP als operatives Fundament

Die Basis eines digitalen Maklerbüros bilden verlässliche Workspace-Tools für Kommunikation, Kalenderführung und Dokumentenablage. Hier haben sich Google Workspace und Microsoft 365 als Standards etabliert.

Für Kundengewinnung und Prozesssteuerung setzen moderne Maklerbetriebe zunehmend auf dedizierte CRM-Systeme. Spezialisierte Lösungen wie Hubspot, Pipedrive oder Leadfin helfen dabei, Vertriebspipelines zu strukturieren und Leads ohne Reibungsverluste bis zum Abschluss zu begleiten. Ist der Interessent zum Kunden geworden, wandern die Stammdaten automatisiert via API in das Maklerverwaltungsprogramm (MVP). Das MVP bildet als Bestandsdatenbank das operative Herzstück. Bei schnittstellenoffenen Systemen haben sich hier unter anderem die Ameise von blaudirekt, Professional Works sowie Insurgo als zentrale Datendrehscheiben etabliert.

Beratungssoftware und Best-of-Breed bei Vergleichsrechnern

In der Kundenberatung zeigt sich die Stärke eines modularen Werkzeugkastens am deutlichsten. Für Finanzanalyse und Vermögensplanung kommen leistungsstarke Beratungssoftwares wie CapitalFlow, Finanzportal24 oder Fundsinflow zum Einsatz. Ist das Maklerhaus in der Vermittlung von Kapitalanlageimmobilien tätig, erleichtern Spezialtools wie Investagon die wirtschaftliche Berechnung für Kunden.

Der Markt der Vergleichsrechner ist extrem granular aufgebaut, weshalb die direkte API-Anbindung an das MVP Pflicht ist. Je nach Sparte greifen Makler auf unterschiedliche Spezialanbieter zurück: Im Bereich Leben bietet fb>xpert tiefgehende Analysemöglichkeiten. Geht es um Komposit, zählt Mr. Money zu den bewährten Instrumenten, während im Kfz-Markt Nafi erste Wahl ist. PKV-Experten vertrauen für den Vergleich häufig auf psp. Spielt die GKV eine Rolle, kommt der KassenKompass zum Einsatz. Gewerbemakler nutzen Plattformen wie Thinksurance, um betriebliche Risiken rechtssicher auszuschreiben. In der betrieblichen Altersversorgung (bAV) hat sich xempus etabliert.

Effizienz durch KI-Dokumentation und E-Signaturen

Ein großer Zeitfresser im Vertriebsalltag ist die Beratungsdokumentation. Durch den Einsatz von künstlicher Intelligenz lässt sich dieser Aufwand drastisch reduzieren. Tools wie Today, Gemini oder Fireflies protokollieren Beratungsgespräche in Echtzeit, filtern Kerninhalte heraus und erstellen strukturierte Rohentwürfe, die anschließend via Schnittstelle direkt ins MVP fließen. Um den Beratungsprozess vollständig digital und ohne Medienbrüche abzuschließen, ist der Einsatz von E-Signatur-Lösungen unerlässlich. Hier haben sich insign und edocbox als rechtssichere Werkzeuge etabliert.

Courtagen, Honorare und finanzielle Transparenz

Nicht zuletzt muss die kaufmännische Seite des Maklerbetriebs softwareseitig sauber abgebildet werden. Für Vermittler, die auf Honorarbasis arbeiten, bedarf es rechtskonformer Systeme zur Abrechnung von Servicegebühren. Dienstleister wie Honorarkonzept, dipay oder Nettowelt bieten hierfür fertige Infrastrukturen, die den Einzug und die rechtliche Absicherung übernehmen. Geht es um die interne Courtageabrechnung und die Provisionsverteilung an Untervermittler, sorgen Abrechnungssysteme wie Financekey oder Smart Admin für automatisierte Abläufe.

Fazit

Die technologische Landschaft für Versicherungsmakler ist kein geschlossenes System, sondern ein dynamisches Ökosystem. Wer konsequent auf ein Best-of-Breed-Modell fokussiert, behält die Flexibilität, bei Bedarf einzelne Bausteine auszutauschen. Der Verzicht auf überflüssige Software und der kompromisslose Fokus auf offene API-Schnittstellen verhindern Datensilos und manuellen Übertragungsaufwand. Mit dem Ansatz „Modularer Werkzeugkasten statt All-in-One-Lösung mit Kompromissen“ sichern sich Makler die technologische Marktspitze und schaffen freie Kapazitäten für die Kundenberatung.

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Aon: Zwei neue Executive Chairmen DACH ernannt http://www.asscompact.de/node/172663

Aon will die Zusammenarbeit in der DACH-Region ausbauen und hat Harald Resche und Mark-Dominik Thofern zu Executive Chairmen DACH ernannt. Seit 01.09.2026 bringen sie in Zusammenarbeit mit den CEOs der DACH-Länder u. a. die Gewinnung von Großkunden sowie strategische Wachstumsinitiativen voran.

172663 21. September 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Aon plant, seine länderübergreifende Zusammenarbeit in der DACH-Region zu erweitern: In diesem Rahmen sind Harald Resche und Mark-Dominik Thofern mit Wirkung zum 01.09.2026 zu Executive Chairmen DACH berufen worden. Beide Funktionen sind in der Aon Holding Deutschland GmbH angesiedelt.

Laut unternehmensangaben sollen Resche und Thofern in ihren neuen Positionen in enger Zusammenarbeit mit den jeweiligen CEOs der drei DACH-Länder die Gewinnung und Betreuung von Großkunden, Relationship Management auf C-Level-Ebene, Talententwicklung sowie strategische Wachstumsinitiativen voranbringen. Außerdem gehört es zu ihren Aufgaben, Kooperationen über Ländergrenzen hinweg sowie die Vernetzung von Aon-Expertise innerhalb der Region weiter zu vertiefen.

Resche und Thofern bringen jahrzehntelange Erfahrung in der Versicherungs- und Beratungsbranche mit. Beide haben die erfolgreiche Entwicklung von Aon in Deutschland zuletzt als Geschäftsführer maßgeblich geprägt, heißt es von Aon, und verfügen über ein weitreichendes Netzwerk auf Kunden-, Versicherer- und Verbandsebene. Mit der Personalie schaffe Aon zusätzliche Kapazitäten, um die Zusammenarbeit innerhalb der Region zu stärken, Kunden noch vernetzter zu betreuen und Wachstumschancen länderübergreifend konsequent zu nutzen. (lg)

News über weitere personelle Veränderungen lesen Sie in der Rubrik „Personen“.

Bild: © Aon

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Altersvorsorgedepot: Junge Beschäftigte möchten Beratung http://www.asscompact.de/node/172659

Einer Umfrage zufolge wollen sich 70% der Erwerbstätigen mit dem Altersvorsorgedepot befassen. Fast drei Viertel der Befragten betrachten eine persönliche Beratung als wichtig oder sogar sehr wichtig. Vor allem Beschäftigte unter 30 Jahren haben den Wunsch, sich beraten zu lassen.

172659 21. September 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Wie die Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Civey im Auftrag der DEVK zeigt, stehen viele Erwerbstätige dem geplanten neuen Förderprodukt im Zuge der Altersvorsorgereform offen gegenüber. Sieben von zehn Befragten möchten sich mit dem Altersvorsorgedepot beschäftigen. Rund ein Drittel hat vor, sich näher zu informieren. 22% wünschen eine fachliche Beratung und 16% können sich bereits heute einen konkreten Abschluss vorstellen. 22% wiederum schließen den Abschluss des neuen Förderprodukts aber grundsätzlich aus.

Großes Interesse vor allem bei jüngeren Beschäftigten

Besonders bei Menschen unter 30 Jahren ist das neue Förderprodukt von Interesse: Laut Umfrage stehen 88% der jungen Beschäftigten dem Altersvorsorgedepot offen gegenüber – sei es durch Informationssuche, Beratungswunsch oder die Bereitschaft zum Abschluss. Mit zunehmendem Alter verringert sich diese Bereitschaft.

„Die Ergebnisse machen deutlich, wie wichtig den Menschen ihre Altersvorsorge ist“, erklärt Dr. Michael Zons, Vorstand für Leben und Komposit bei den DEVK Versicherungen. „Viele sind offen für neue Lösungen und bereit, sich mit ihrer finanziellen Zukunft auseinanderzusetzen. Besonders die jüngere Generation zeigt ein überraschend hohes Interesse. Jetzt kommt es darauf an, Orientierung zu geben und komplexe Zusammenhänge verständlich zu vermitteln.“

Menschen möchten sich persönlich beraten lassen

Trotz digitaler Informationsangebote haben die Beschäftigten vor allem den Wunsch, rund um das staatlich geförderte Altersvorsorgedepot persönlich begleitet zu werden. Fachkundige Beratung erachten 74% der Befragten für wichtig oder sogar sehr wichtig.

Als auffällig bezeichnen die Autoren den hohen Anteil mit Beratungswunsch bei den unter 30-Jährigen. Wie schon beim Interesse am neuen Altersvorsorgedepot erzielt der Wunsch nach persönlicher Beratung in dieser Altersgruppe mit 88% einen Spitzenwert. Laut DEVK zeige dies wiederum folgenden Umstand: Gerade diejenigen, die noch am längsten für den Ruhestand vorsorgen können, möchten ihre Entscheidungen gut informiert treffen und die staatliche Förderung nutzen.

Ein Drittel der Riester-Sparer will Beratung

Mit der Altersvorsorgereform befassen sich auch Beschäftigte, die noch einen alten Riester-Vertrag haben. So zeigt die Civey-Befragung unter 1.000 Riester-Sparern, dass jede dritte Person mit bestehendem Riester-Vertrag zunächst eine Beratung zur Reform wünscht, um zu entscheiden, was künftig mit dem Vertrag passieren soll (29%). Knapp ein Viertel (24%) hat vor, den Vertrag unverändert weiterzuführen. 18% möchten in ein neues gefördertes Vorsorgeprodukt wechseln. Weitere 16% wollen ihren bestehenden Vertrag behalten und hierbei das neue Fördersystem nutzen. Die unterschiedlichen Handlungsoptionen würden den hohen Bedarf an kompetenter und persönlicher Beratung verdeutlichen.

Fazit

Die Erhebung zur Altersvorsorgereform bringt zu Tage, dass die Menschen hierzulande der Reform der privaten Altersvorsorge offen gegenüberstehen. Dies gilt vor allem für die jüngere Generation. Zugleich wird der Wunsch nach Orientierung größer und die Menschen setzen auf persönliche Beratung. (tik)

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DKM Streaming-Days: Start am 01.10.2026 http://www.asscompact.de/node/172533

Wissen tanken, bevor die Messe beginnt. Es sind nur noch wenige Wochen bis zur DKM 2026, die am 27. und 28.10.2026 in der Messe Dortmund stattfindet. Bereits am 01.10.2026 starten die digitalen Wokshops: die DKM Streaming-Days.

172533 21. September 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Bereits vor dem Start der DKM 2026 kommt Messefeeling ins Vermittlerbüro: In insgesamt vier digitalen Workshops erhalten Versicherungsmaklerinnen und Versicherungsmakler Einblicke in aktuelle Produkte, Services und Branchentrends verschiedener DKM-Aussteller. Außerdem erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer exklusiven EInblick in die aktuellen AssCompact Trendstudien "Maklermarkt 2030+" und "Play-Offs im Markt der Maklerpools und -verbünde 2025". Die Veranstaltungen finden über ClickMeeting statt und bieten zudem die Möglichkeit, Weiterbildungszeit für das „gut beraten“-Konto zu sammeln.

Die Termine im Überblick, gleich anmelden

Die DKM Streaming-Days 2026 finden an folgenden Terminen statt:

  • 01.10.2026
  • 08.10.2026
  • 15.10.2026
  • 22.10.2026

Aktuelle Informationen rund um die DKM 2026 gibt es regelmäßig auf asscompact.de und auf die-leitmesse.de.

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Maklerhaftung: Der konkrete Vermittlungsauftrag entscheidet http://www.asscompact.de/node/172614

Eine Maklervollmacht bedeutet nicht automatisch Rundum-Beratung: Das Landgericht Trier hat die Klage einer Kundin über knapp 190.000 Euro gegen ihre Versicherungsmaklerin abgewiesen. Entscheidend für das Urteil waren der konkrete Auftrag und die vorhandene Beratungsdokumentation.

172614 21. September 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Das Landgericht Trier hat eine gegen eine Versicherungsmaklerin gerichtete Schadenersatzklage in Höhe von rund 190.000 Euro vollständig abgewiesen. Nach Auffassung des Gerichts verpflichtet eine Maklervollmacht einen Versicherungsmakler nicht dazu, sämtliche Versicherungsbedarfe eines Kunden eigenständig zu analysieren und ungefragt weitere Versicherungen zu vermitteln. Maßgeblich seien vielmehr der konkret vereinbarte Maklerauftrag und die Beratungsdokumentation.

Die beklagte Maklerin ist über ihre Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung bei CGPA Europe Underwriting versichert. Der Spezialversicherer gewährte für das Verfahren Versicherungsschutz, unterstützte die Anspruchsabwehr und informierte kürzlich selbst über das Urteil. Die Prozessvertretung für die Maklerin übernahm die Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte.

Fehlender Hausratversicherungsschutz nach der Trennung

Ausgangspunkt des Rechtsstreits war die Trennung eines Ehepaares. Die Maklerin wusste, dass der Ehemann aus dem gemeinsamen Haus ausgezogen und die bestehende Hausratversicherung mitgenommen hatte. Die im Haus verbliebene Ehefrau verfügte damit zunächst über keinen Hausratversicherungsschutz. Nach einem behaupteten Einbruchdiebstahl verlangte die Frau und spätere Klägerin Ersatz für entwendeten Schmuck und Vandalismusschäden in Höhe von insgesamt 189.895 Euro sowie die Erstattung außergerichtlicher Rechtsanwaltskosten. Sie warf der Maklerin vor, trotz ihrer Kenntnis von der fehlenden Hausratversicherung nicht auf einen entsprechenden Abschluss hingewirkt zu haben.

Das Landgericht Trier sah jedoch keine Pflichtverletzung. Die Klägerin habe nicht beweisen können, dass sie die Maklerin mit der Vermittlung einer Hausratversicherung beauftragt oder eine umfassende Analyse ihres Versicherungsbedarfs verlangt hatte. Da eine Beratungsdokumentation für die gewünschte Haftpflichtversicherung vorlag, war die Klägerin beweispflichtig. „Diese gesetzliche Beweislastverteilung ist häufig von entscheidender Bedeutung für den Ausgang eines Rechtsstreits“, so Rechtsanwalt Stephan Michaelis.

Umfang des Vermittlungsauftrags ist entscheidend

Das Gericht stellte zunächst klar, dass Versicherungsmakler grundsätzlich weitreichende Beratungs- und Betreuungspflichten haben. Entscheidend sei jedoch der konkrete Umfang des Maklerauftrags. Im vorliegenden Fall beschränkte sich dieser auf den gewünschten Versicherungsschutz – einer privaten Haftpflichtversicherung. Eine weitergehende Beratung sollte gesondert angefragt werden. Daraus ergab sich nach Auffassung des Gerichts keine Verpflichtung, sämtliche Versicherungsverhältnisse der Kundin ohne konkreten Auftrag zu überprüfen oder ungefragt auf eine Hausratversicherung hinzuweisen.

Maklervollmacht erweitert Beratungspflichten nicht

Auch die umfassende Maklervollmacht führte zu keinem anderen Ergebnis. Sie berechtigt den Makler zwar grundsätzlich dazu, für den Kunden gegenüber Versicherern zu handeln und Versicherungsverträge abzuschließen. Eine Verpflichtung, eigenständig sämtliche denkbaren Versicherungen abzuschließen oder den gesamten Versicherungsbedarf fortlaufend zu überprüfen, folge daraus jedoch nicht. Entscheidend bleibe der tatsächlich erteilte Vermittlungsauftrag.

Beratungsdokumentation als entscheidendes Beweismittel

Eine wichtige Rolle spielte auch in diesem Fall wieder einmal die vorhandene Beratungsdokumentation. Dokumentiert war eine Beratung zu der Privathaftpflichtversicherung, die anschließend auch abgeschlossen wurde. Eine Beratung oder ein Vermittlungsauftrag hinsichtlich einer Hausratversicherung war dagegen nicht dokumentiert.

Da das Gericht bereits keine Pflichtverletzung feststellen konnte, musste es auch nicht mehr entscheiden, ob der behauptete Einbruchdiebstahl tatsächlich stattgefunden hatte und ob die geltend gemachte Schadenhöhe berechtigt war. (bh)

 

LG Trier, Urteil vom 26.08.2026 – Az. 6 O 50/25, noch nicht rechtskräftig

 

 

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Unfallversicherung: Das sind die Favoriten der Makler http://www.asscompact.de/node/172657

Ein Unfall kann schwerwiegende Auswirkungen aufs Leben haben. Eine private Unfallversicherung hilft, finanzielle Folgen abzufangen. Welche Anbieter präferieren Makler? Mit welchen sind sie besonders zufrieden? Antworten hat die Studie „AssCompact AWARD – Privates Schaden-/Unfallgeschäft 2026“.

172657 20. September 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement ]]>
Maklerpools: AV-Reform verlangt nicht Größe, sondern Integration http://www.asscompact.de/node/172654

Braucht der Maklermarkt wirklich immer größere Pools? Ralf Berndt sieht die Herausforderung an anderer Stelle: Nicht die Größe eines Pools werde über die Zukunft entscheiden, sondern seine Fähigkeit, Makler in einer komplexer werdenden Beratungswelt mit passenden Lösungen zu unterstützen.

172654 20. September 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement Ein Kommentar von Ralf Berndt, Aufsichtsratsvorsitzender BCA AG

Die jüngsten Pool-Fusionen und -Kooperationen haben eine Debatte neu befeuert: Entsteht am Ende ein „Super-Pool“, eine marktbeherrschende Einheit, die den Rest des Feldes dominiert? An Spekulationen dieser Art will ich mich nicht beteiligen. Nicht, weil ich die Entwicklung ignoriere – im Gegenteil. Eine weitere Konsolidierung ist keine Frage des Ob, sondern nur noch des Wann und Wie. Technologie- und KI-Investitionen, Regulierungsdruck und der Kapitalbedarf für Skalierung treiben die Konsolidierung zwangsläufig voran. Wer das bestreitet, blendet die betriebswirtschaftliche Realität aus.

Interessant wird es aber bei einer anderen Frage, die in der öffentlichen Debatte viel zu selten gestellt wird: Was bedeutet Konsolidierung eigentlich für den angebundenen Makler? Schafft eine größere Einheit für ihn tatsächlich mehr Wert? Oder besteht nicht vielmehr die Gefahr, dass ein Unternehmen an den Anforderungen der Partner vorbei wächst? Denn Größe ist bestenfalls eine Voraussetzung dafür, bestimmte Leistungen skalieren zu können. Sie allein reicht nicht, um zum Beispiel den aktuellen Herausforderungen der Vorsorgeberatung zu begegnen.

Nicht Fusion, sondern Reform ist der eigentliche Treiber

Während sich die Branche an Umsatzrankings und Übernahmen abarbeitet, findet die entscheidende Entwicklung woanders statt. Mit dem Ende der Riester-Förderung und der Einführung des Altersvorsorge-Depots verändert sich das Fundament, auf dem klassische Vorsorgeberatung bislang stand. Die AV-Reform verschiebt das Geschäft spürbar in Richtung Investmentlösungen und macht damit Ernst mit einer Entwicklung, die sich seit Jahren angedeutet hat. Versicherung und Investment lassen sich beratungsseitig nicht mehr sauber trennen.

Das setzt vor allem die klassisch LV-orientierten Makler unter Druck. Wer über Jahrzehnte im Kern der Lebens- und Rentenversicherung zu Hause war, kommt jetzt an einen Punkt, an dem er sich neu positionieren muss.

Vom Spezialisten zum ganzheitlichen Berater

Für viele Vermittler bedeutet das einen gravierenden Perspektivwechsel. Wer sich auf ein Kerngeschäft – etwa die klassische Lebensversicherung oder die betriebliche Altersvorsorge – spezialisiert hatte, konnte sich über viele Jahre auf dieses Feld konzentrieren und war damit erfolgreich. Dieser Ansatz trägt jetzt nicht mehr. Eine Beratung zum Altersvorsorge-Depot, die ihren Namen verdient, kommt nicht ohne den Blick auf die gesamte Vorsorgesituation des Kunden aus: die gesetzliche Rente ebenso wie betriebliche Vorsorgeformen der zweiten Schicht, die geförderten und privaten Vorsorgelösungen der dritten Schicht und nicht zuletzt die sonstige Vermögens- und Finanzsituation, vom Immobilienbesitz bis zu offenen Verbindlichkeiten. Nur aus diesem Gesamtbild lässt sich beurteilen, welche Kombination aus Versicherung und Investment, aus Förderung und Steueraspekten, aus Sicherheit und Flexibilität für den einzelnen Kunden tatsächlich passt.

Diese integrierte Betrachtung ist in der Praxis alles andere als trivial. Sie beginnt bei der Datengrundlage: Wer schichtübergreifend beraten will, braucht Zugriff auf Informationen, die heute oft verstreut in unterschiedlichen Systemen bei Versicherern, Depotbanken oder der gesetzlichen Rentenversicherung liegen. Sie setzt sich fort bei den Beratungstools: Die wenigsten Vermittler verfügen heute über Rechner oder Vergleichsinstrumente, die Riester-Bestände, Altersvorsorge-Depot und private Lösungen nebeneinander abbilden und für den Kunden nachvollziehbar machen. Genau an dieser Stelle entscheidet sich, ob der Anspruch einer ganzheitlichen Beratung in der Fläche auch umsetzbar wird oder ob er ein theoretisches Ideal bleibt.

Aus zahllosen Gesprächen mit Vermittlern weiß ich, wie ernst diese Sorge ist. Es geht nicht um die Frage, ob man sich weiterbilden und weiterentwickeln will. Es geht um die Frage, ob man das nötige Know-how, die Produktpartnerschaften, die Datengrundlage und die Prozesse mit einem Partner aufbauen kann, der vieles schon mitbringt, aber auf Augenhöhe agiert und auf seine Kunden eingeht.

Ist Know-how wirklich eine Frage der Größe?

Genau hier wird die Debatte um Fusionen relevant. Nur eben anders, als sie meist geführt wird. Die entscheidende Frage ist nicht: Wer ist der größte Pool? Sondern: Wer hat das Format, Versicherung und Investment glaubwürdig zusammenzudenken? Wer hat bei Vermittlern die Akzeptanz, die man braucht, um praxisnahe gemeinsame Lösungen zu etablieren? Was passiert mit der Vergütung, wenn sich Produktlogiken und Courtagemodelle verschieben? Und, vielleicht die wichtigste Frage: Wem vertraut sich der Makler an – mit seinem Bestand, seinen Kundenbeziehungen und seiner über Jahre aufgebauten Reputation?

Meine Erfahrung – und da wiederhole ich mich bewusst, weil es mir wichtig ist – sagt: Größe allein beantwortet keine dieser Fragen. Ein erfolgreicher Pool mit hohem Rohertrag und wachsenden Gewinnen kann trotzdem der falsche Partner sein, wenn er den Makler nur als Umsatzquelle betrachtet. Und ein kleinerer, aber breit aufgestellter Anbieter kann der richtige sein, wenn er die Nähe zur Beratungspraxis behält. Denn aus Vermittlersicht geht es um spürbare Partnerschaft, die in drei Faktoren wirksam ist:

  • Erstens, die Nähe der Betreuung. Ein Vermittler, der sich in einer neuen, komplexeren Beratungswelt zurechtfinden muss, braucht Ansprechpartner, keine Ticketnummer.
  • Zweitens, die Sicherheit der Bestände. Wer seinen Kundenstamm über Jahrzehnte aufgebaut hat, will wissen, dass dieser sein Eigentum bleibt – unabhängig davon, wie sich die Eigentümerstruktur eines Dienstleisters entwickelt.
  • Und drittens: Vertrauen. Das lässt sich nicht kaufen und nicht in einem Jahresbericht ausweisen. Es entsteht aus verlässlichem Verhalten über einen langen Zeitraum.
Kooperation statt Konzentration

Wenn die integrierte, schichtübergreifende Beratung tatsächlich die zentrale Herausforderung der kommenden Jahre ist, dann liegt die naheliegende Antwort nicht allein in immer größeren Einheiten, sondern in echter Zusammenarbeit entlang der Wertschöpfungskette. Ein gutes Beispiel dafür ist die von der BCA initiierte branchenübergreifende ThinkTank-Initiative, an der Versicherer, Investmentgesellschaften und Vertriebe gemeinsam arbeiten. Ihr Ziel ist es, die jeweiligen Stärken zusammenzuführen: die Erfahrung der Versicherungsbranche im Umgang mit Langlebigkeitsrisiken und der Entnahmephase, die Digitalisierungs- und Produktkompetenz der Investmentwelt, und die Beratungsverantwortung der Vermittler an der Schnittstelle zum Kunden.

Diesen Ansatz verfolgt die Initiative sehr konkret: Sie trägt die Informationen aus Versicherung, Investment und Vertrieb zusammen und arbeitet an Beratungsprozessen, die eine schichtübergreifende Einordnung für den Vermittler im Alltag überhaupt erst handhabbar machen. Das reicht von der gemeinsamen Wissensgrundlage bis zu praxistauglichen Beratungshilfen.

Der Grundgedanke ist einfach, aber aus meiner Sicht entscheidend: Kein einzelner Marktteilnehmer – auch kein noch so großer Pool – kann die Integrationsaufgabe allein lösen. Es braucht Formate, in denen sich Versicherer, Investmentgesellschaften und Vertriebe ehrlich über Beratungsansätze, Datengrundlagen und Produktarchitektur austauschen. Genau das ist der Anspruch unserer Initiative: Vermittler in einer Phase spürbarer Marktveränderung nicht allein zu lassen, sondern sie mit Wissen, Werkzeugen und tragfähigen Partnerschaften zu stärken.

Transformation braucht einen Perspektivwechsel

Ob am Ende ein, zwei oder drei sehr große Pools den Markt prägen, ist weniger entscheidend, als es in der aktuellen Debatte scheint. Entscheidend ist, ob diese Anbieter – groß oder mittelgroß – ihren angebundenen Maklern in der anstehenden Transformation tatsächlich helfen: mit Nähe statt Distanz, mit Sicherheit statt Abhängigkeit, mit Vertrauen statt reiner Größenlogik. Die AV-Reform verlangt von vielen Vermittlern einen echten Perspektivwechsel und eine ganzheitliche Betrachtung der Kundensituation. Wer diese Chance nutzen will, muss die Integrationsfrage lösen, nicht nur die Wachstumsfrage.

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bAV-Ausschluss bei befristetem Beschäftigungsverhältnis? http://www.asscompact.de/node/172650

Dürfen befristet beschäftigte Arbeitnehmer von einem arbeitgeberfinanzierten Versorgungsversprechen ausgenommen werden? Mit dieser Frage hat sich ein Gericht befasst und den Ausschluss im vorgelegten Fall für unwirksam erklärt. Rechtsanwalt Christian Guse erläutert die Hintergründe.

172650 20. September 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement Ein Artikel von Christian Guse, Rechtsanwalt und Inhaber der Anwaltskanzlei Guse

Bei der betrieblichen Versorgung wollen Arbeitgeber befristet Beschäftigte oft zunächst einmal von einem arbeitgeberfinanzierten Versorgungsversprechen ausnehmen – man wisse ja nicht, „ob die bleiben“. Das Arbeitsgericht Hamburg hat jetzt entschieden, dass befristet beschäftigte Arbeitnehmer von einem arbeitgeberfinanzierten Versorgungsversprechen nicht ausgenommen werden können.

Über den Fall aus unserer Kanzlei hatten wir in der AssCompact Sonderedition Vorsorge im Mai 2026 bereits berichtet. Das Gericht hatte damals aber noch nicht entschieden. Inzwischen ist das Urteil ergangen: Die Entscheidung des Arbeitsgerichts Hamburg zieht enge Grenzen und setzt sich dabei mit anderslautenden Urteilen des Bundesarbeitsgerichts aus der Vergangen- heit auseinander. Das Hamburger Arbeitsgericht hat mit dem Urteil den Ausschluss befristet Beschäftigter aus einer Invaliditätsversorgung für unwirksam erklärt und damit den Gleichbehandlungsgrundsatz gestärkt.

Der Fall

Ein Arbeitnehmer war zunächst ab Oktober 1996 befristet beschäftigt und wurde Anfang 1998 in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen. Im Unternehmen galten zwei unterschiedliche Versorgungsordnungen. Eine großzügigere von 1988 und eine mit geringeren Leistungen ab 1997, die beide befristet Beschäftigte vom Geltungsbereich ausschlossen.

Der Arbeitnehmer wurde invalide und erhielt eine betriebliche Invalidenrente, die nach der Versorgungsordnung von 1997 berechnet wurde. Der Arbeitgeber argumentierte: Die Versorgungsordnung von 1988 schloss befristet Beschäftigte aus. Unbefristet sei der Arbeitnehmer erst 1998 eingestellt worden, daher sei die jüngere und damit schlechtere Versorgungsordnung zur Leistungsberechnung heranzuziehen.

Der Arbeitnehmer wollte dies nicht hinnehmen. Er war der Auffassung, befristete Arbeitsverhältnisse könnten nicht von einem Versorgungsversprechen ausgenommen werden. Erstmals (befristet) eingestellt wurde er 1996. Damals galt noch die bessere Versorgungsordnung. Nach dieser müsste demnach auch seine Invalidenrente berechnet werden.

Was sagt das Gericht?

Ausgangspunkt der Entscheidung ist § 4 Abs. 2 Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (TzBfG). Danach dürfen befristet Beschäftigte wegen der Befristung nicht schlechter behandelt werden als vergleichbare unbefristete Arbeitnehmer, sofern kein sachlicher Grund für die Ungleichbehandlung besteht. Danach sind Unterschiede nur zulässig, wenn sie objektiv gerechtfertigt sowie geeignet und erforderlich sind.

Der Arbeitgeber berief sich darauf, die betriebliche Altersversorgung solle Betriebstreue fördern und Arbeitnehmer langfristig an das Unternehmen binden. Befristet Beschäftigte seien aber eben nur für einen von vornherein begrenzten Zeitraum im Betrieb. Diese Argumentation ließ das Gericht im konkreten Fall jedoch nicht gelten.

Entscheidend war der Zweck der streitigen Leistung. Es ging nicht um eine Altersrente, sondern um eine Invaliditätsversorgung. Diese wurde nach beiden Versorgungsordnungen **ohne jede Wartezeit** gewährt. Anspruch hatte jeder Arbeitnehmer, der erwerbsunfähig wurde. Damit diene die Leistung gerade nicht der Belohnung langjähriger Betriebs- treue, sondern der Absicherung des Risikos einer vorzeitigen Invalidität. Dieses Risiko treffe befristet und unbefristet Beschäftigte gleichermaßen. Deshalb fehle ein sachlicher Grund, befristete Arbeitnehmer von dieser Leistung auszuschließen. Der Ausschluss sei insoweit unwirksam.

Bemerkenswert ist außerdem, dass das Gericht die frühere Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Zulässigkeit solcher Ausschlüsse kritisch würdigt. Angesichts der heutigen Möglichkeiten, befristete Arbeitsverhältnisse mehrfach zu verlängern oder später zu entfristen, könne nicht mehr davon ausgegangen werden, dass befristet Beschäftigte typischerweise nur kurzfristig im Unternehmen verbleiben. Zudem erfüllten auch unbefristet Beschäftigte nicht zwangsläufig die Voraussetzungen einer unverfallbaren Versorgungsanwartschaft.

Bedeutung für die Praxis

Für Lebensversicherungsmakler und ihre Arbeitgeberkunden besitzt das Urteil erhebliche praktische Bedeutung. Zunächst einmal sollten sie ihre Kunden darauf hinweisen, dass der Ausschluss befristet beschäftigter Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen ein rechtliches Risiko birgt.

Dieser Hinweis ist auch deswegen wichtig, weil befristete Beschäftigungsverhältnisse zunehmen werden. Denn die Bundesregierung hat sich im Juli 2026 auf ein umfassendes Reformpaket für den Arbeitsmarkt verständigt. Einer der zentralen Punkte: Die sachgrundlose Befristung von Arbeitsverträgen soll künftig von bisher 24 auf bis zu 48 Monate möglich sein. Sollte dies Gesetz werden, werden künftig mehr Arbeitnehmer über längere Zeit befristet beschäftigt sein. Pauschale Ausschlüsse dieser Beschäftigtengruppe aus Versorgungsordnungen dürften daher verstärkt gerichtlich überprüft werden. Arbeitgeber sollten bestehende Versorgungsordnungen deshalb rechtzeitig überprüfen lassen.

Lesen Sie auch: bAV-Verwaltung: Wenn Service zur Haftungsfalle für Makler wird

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Bestandskunden die Wichtigkeit der Ruhestandsplanung aufzeigen http://www.asscompact.de/node/172651

Standard Life begeht das 30-jährige Jubiläum im deutschen Versicherungsmarkt. Vertriebschef Christian Nuschele erklärt zu diesem Anlass, warum der Versicherer besonderen Fokus auf das Thema „Ruhestandsplanung“ legt und wie Makler in diesem Beratungsfeld bei ihren Bestandskunden profitieren können.

172651 19. September 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement Interview mit Christian Nuschele, Head of Distribution & Marketing bei Standard Life
Herr Nuschele, 30 Jahre Standard Life in Deutschland: Welche Meilensteine und Entwicklungen waren für Sie besonders prägend?

In 30 Jahren ist natürlich einiges passiert. Ich würde die Entwicklungen in drei Blöcke einteilen. Die ersten zehn Jahre waren von einem rasanten Wachstum und dem kontinuierlichen Ausbau des Marktanteils geprägt. In den folgenden Jahren folgte dann mit der Einstellung der Garantieprodukte sowie den Auswirkungen des Brexits und des Verkaufs der Standard Life an die Phoenix Group eine Phase mit vielen Höhen und Tiefen. In dieser Phase waren wir sehr stark damit beschäftigt, bei unseren Vertriebspartnern für Vertrauen zu werben. Mit Erfolg: In den vergangenen sieben Jahren konnten wir unser Neugeschäft stabilisieren und über die letzten Jahre ein deutlich zweistelliges Neugeschäftswachstum verzeichnen.

Wo steht Standard Life Deutschland heute und welche Ziele verfolgt der Versicherer für die kommenden drei bis fünf Jahre?

Standard Life ist sehr gut aufgestellt, um auch in den kommenden Jahren weiter zu wachsen. Wir haben in den vergangenen Jahren bereits einen besonderen Fokus auf das Thema Ruhestandsplanung gelegt und werden uns auch weiterhin konsequent darauf fokussieren. Wir bieten hier neben attraktiven Produkten auch eine gute Vertriebsunterstützung an und sind damit den meisten Mitbewerbern einen deutlichen Schritt voraus. Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels wird das Thema Ruhestandsplanung ein zentraler Wachstumsbereich der Branche sein. Als Spezialist für Ruhestandsplanung werden wir hier besonders profitieren können.

Standard Life setzt also verstärkt auf die Ruhestandsplanung. Warum ist diese Zielgruppe auch für Makler attraktiv?

Die Attraktivität liegt vor allem im demografischen Wandel begründet. Die über 50-jährigen sind die größte Bevölkerungsgruppe, sie verfügen über ein überdurchschnittliches Vermögen und sind genau in dem Alter, in dem man sich intensiv mit der finanziellen Planung des Ruhestands beschäftigen sollte. Mit Blick in den eigenen Bestand werden die Vermittlerinnen und Vermittler feststellen, dass auch dort viele Kundinnen und Kunden zur Altersgruppe 50plus gehören. Dies bringt den großen Vorteil für Makler, dass häufig keine aufwendige Neuakquise notwendig ist. Es gilt, den Bestandskunden die Wichtigkeit der Ruhestandsplanung aufzuzeigen. Wenn dies gelingt, sind Kunden bereit, sich durch den gesamten Ruhestand hindurch beraten zu lassen.

Zuletzt hat Standard Life den Rentenzins für ablaufende und sofort beginnende Renten drei Mal in Folge angehoben. Entscheiden sich die Kunden dadurch vermehrt gegen die Einmalauszahlung und für die Verrentung?

Wir sehen, dass sich Kunden häufiger für die Verrentung oder auch den Abschluss einer sofort beginnenden Rente entscheiden. Es bleibt aber dabei, dass sich auch bei uns die Mehrheit für die Einmalauszahlung entscheidet. Ich glaube, dass die Vorteile einer Verrentung den Kundinnen und Kunden häufig nicht bewusst sind. Eine Rente sichert gegen das Langlebigkeitsrisiko ab und ist sehr gut dafür geeignet, laufende fixe Ausgaben lebenslang planbar zu decken. Für mich ist das als sicherheitsorientierter Baustein im Rahmen einer Finanz- und Ruhestandsplanung ein sehr wichtiger Faktor, der unbedingt berücksichtigt werden sollte – gerade auf dem Niveau von aktuell 2,95% garantiertem Verrentungszins.

Standard Life führt zum Thema Ruhestandsplanung regelmäßige Umfragen in der Bevölkerung durch. Welche Schlussfolgerung aus den Ergebnissen ist entscheidend?

Allgemein blicken Menschen zuversichtlich auf ihren Ruhestand. Wenn man dann aber nach der finanziellen Situation im Alter fragt, fallen die Antworten deutlich pessimistischer aus. Mögliche Gründe dafür finden sich auch in der Umfrage: Menschen verzichten auf Beratung und möchten das Thema selbst regeln, tun dies dann de facto aber nicht. Der überwiegende Teil der Befragten hat keinen Finanzplan für das Alter aufgestellt. In vielen Fällen gehen die Menschen so ein bisschen nach dem Prinzip Hoffnung in den Ruhestand. Die Schlussfolgerung kann aus meiner Sicht nur lauten, dass Menschen die Notwendigkeit und Komplexität der Ruhestandsplanung aufgezeigt werden muss und sie davon überzeugt werden müssen, wie wichtig eine professionelle Beratung ist.

Welche unterschiedlichen Kundentypen gibt es in diesem Bereich und was sind Erfolgsfaktoren in der Beratung?

Ruhestandsplanung ist sehr individuell. Das macht die Beratung so komplex. Entsprechend wichtig ist die Qualifizierung der Beraterinnen und Berater über Aus- und Weiterbildungen im Bereich der Ruhestandsplanung. Wissen ist aber nur ein Erfolgsfaktor. Mindestens genauso wichtig ist, dass Berater über ein hohes Maß an Empathie verfügen und sehr gut zuhören können, um die familiären Zusammenhänge genau zu verstehen. Nur so kann ein Vertrauensverhältnis entstehen, das die Grundlage für die jahrzehntelange Begleitung der Kunden ist. Aber auch organisatorisch müssen Vermittler einiges verändern. Im Maklerunternehmen müssen die Weichen gestellt werden, Strukturen, Prozesse und Kommunikation angepasst werden. All das ist zwar mit Aufwand verbunden, der sich vor dem Hintergrund des großen Potenzials aber lohnt.

Welche Lösungen bieten Sie Maklern an, um eine nahtlose und individuelle Ruhestandsplanung umzusetzen?

Wichtig ist für uns eine umfassende Unterstützung im Bereich der Ruhestandsplanung. Dazu gehören natürlich Aus- und Weiterbildungsangebote. Wir unterstützen aber auch dabei, das Maklerunternehmen entsprechend neu auszurichten. Unsere Maklerbetreuer sind als zertifizierte Ruhestandsplaner und Unternehmensentwickler für Vermittlerbetriebe gute Ansprechpartner für beide Aspekte. Wichtig ist uns aber auch, die Vertriebsunterstützung sehr individuell zu gestalten. Unser Ziel ist, sowohl Makler zu unterstützen, die bereits Erfahrung im Bereich Ruhestandsplanung haben, als auch Vermittler, die sich das Geschäftsfeld neu erschließen möchten.

Nun kommt die Reform in der geförderten Altersvorsorge. Befürchten Sie einen neuen Wettbewerb um die Sparbeiträge der Kunden?

Zunächst einmal ist ausdrücklich zu begrüßen, dass es nach jahrzehntelangem Stillstand zu einer Reform gekommen ist und die kapitalmarktorientierte Vorsorge gefördert wird. Gerade beim ratierlichen Sparen wird es aber dadurch zu einer größeren Konkurrenz durch Fondsgesellschaften und Neobroker kommen. Dennoch werden Fondspolicen für viele Kunden das passende Vorsorgeprodukt bleiben. Das Altersvorsorgedepot erweitert die Vorsorgewelt um eine weitere Lösung. Das macht es für den Kunden noch komplexer. Berater haben die wichtige Aufgabe zu entscheiden, welche Rolle die staatlich geförderte Vorsorge in der gesamten Vorsorgestrategie der Kunden spielt und ob ggf. Anpassungen notwendig sind. Dies ist mit sehr viel Aufwand verbunden. Gleichzeitig schränkt das Gesetz aber indirekt die Vergütung für Vermittler ein, macht also Druck auf die Beratungsmöglichkeiten. Das passt aus meiner Sicht nicht zusammen.

Lesen Sie auch: Ruhestandsplanung: Große Unsicherheit bei Menschen über 50

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Digital Insurance Podcast: Digitaler Pionier Baltikum http://www.asscompact.de/node/172648

Moderator Jonas Piela begrüßt in der neuen Episode des „Digital Insurance Podcast“ Ursula Deschka, CEO bei der ERGO Baltics. Die beiden unterhalten sich über die digitale Transformation der Assekuranz im Baltikum. Die ERGO Group zählt zu den drei führenden Versicherungsgruppen der Region.

172648 19. September 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

In der aktuellen Folge des „Digital Insurance Podcast“ spricht Moderator Jonas Piela mit Ursula Deschka, CEO bei ERGO Baltics, über die digitale Transformation der Versicherungswirtschaft im Baltikum. Die Staaten Litauen, Lettland und Estland gelten als europäische Digitalpioniere mit weitgehend papierloser Verwaltung und moderner E-Government-Infrastruktur. Die ERGO Group zählt zu den drei führenden Versicherungsgruppen der Region und führt das Geschäft in den drei Ländern als eine Einheit unter einer gemeinsamen Marke.

Papierlose Infrastruktur und digitale Prozesse

Der Kunden- und Büroalltag im Baltikum unterscheidet sich grundlegend von traditionellen westeuropäischen Standards. In Estland sind sämtliche staatliche Verwaltungsvorgänge – von der Steuererklärung bis zum Wohnortwechsel – vollständig digitalisiert. Auch bei der ERGO Baltics verläuft der Kundenkontakt vorwiegend über digitale Postfächer. Im Büro in Tallinn nutzen 300 Mitarbeitende einen einzigen Drucker. Zudem sind staatliche Kfz-Meldestellen direkt mit dem Versicherungsregister verknüpft, was Kunden transparente Vergleiche und minütliche Prämienanpassungen im Kfz-Bereich ermöglicht.

Mehrsprachigkeit und dynamische Arbeitskultur

Die Steuerung des Geschäfts über drei Länder hinweg erfordert organisatorische Flexibilität. Neben den drei verschiedenen Landessprachen wird vereinzelt auch Russisch gesprochen, weshalb im Betriebsalltag fünf Sprachen aufeinandertreffen und Englisch als einheitliche Arbeitssprache genutzt wird. Dies verlangt eine besonders präzise Kommunikation und aktives Zuhören. Auch der Arbeitsmarkt unterscheidet sich deutlich von Deutschland: Die Vollzeitquote bei ERGO Baltics liegt bei 97%. Während auf dem baltischen Arbeitsmarkt eine hohe jährliche Fluktuation von rund 20% üblich ist, liegt die Quote bei der ERGO Baltics bei vergleichsweise niedrigen 12 bis 13%. Angesichts kurzer Kündigungsfristen von zwei bis vier Wochen basiert die Bindung der Mitarbeitenden vor allem auf einer starken Unternehmenskultur und persönlicher Motivation.

Wachstum und Erfolgsfaktoren der Transformation

Durch die Übernahme eines Wettbewerbers zu Beginn des Jahres steigerte ERGO Baltics den Marktanteil von 13 auf 20% und wuchs auf über 1.800 Beschäftigte an. Für erfolgreiche Transformationsprozesse betont Deschka drei zentrale Säulen: eine klar kommunizierte Zukunftsvision, eine transparente Governance-Struktur für schnelle lokale Entscheidungen sowie ein aktives Change-Management-Programm nach dem ADKAR-Modell.

Hier geht es zur Folge: Digitaler Pionier Baltikum
Über den Podcast

Jonas Piela berät die Versicherungswirtschaft hinsichtlich der digitalen Transformation in seiner Rolle als Managing Director bei Piela & Co. Digital Consultants. Außerdem betreibt er den Digital Insurance Podcast, für den er mit Managern aus der Branche über die Herausforderungen der Digitalisierung spricht. Zu finden ist der Podcast unter anderem bei Google, Apple und Spotify sowie unter insurancemedia.de/podcast.

Weitere Podcasts
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Fonds Finanz-Tochter NauticAssure: Neuer Makler für Charter und Boot http://www.asscompact.de/node/172658

Als 100%-ige Tochter der Fonds Finanz startet der Makler NauticAssure mit Spezialisierung auf Charter- und Bootsversicherungen. Geschäftsführer des Unternehmens sind Jonathan Posselt und Norbert Porazik. NauticAssure hat sich zum Ziel gesetzt, Kunden vor, während und nach ihrem Törn zu begleiten.

172658 18. September 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

NauticAssure, 100%-ige Tochtergesellschaft der Fonds Finanz Maklerservice GmbH, launcht ihr Angebot als spezialisierter Versicherungsmakler für Charter- und Bootsversicherungen. Das Unternehmen will Versicherungen rund um den Wassersport transparenter, verständlicher, und digital zugänglich machen, heißt es. Der Ansatz gehe über die reine Vermittlung von Versicherungsschutz hinaus: Laut eigenen Angaben möchte NauticAssure Kunden vor, während und nach ihrem Törn begleiten. Dabei wird mit digitalen Funktionen ein Beitrag zur Schadenprävention geleistet. Als Geschäftsführer des Maklerhauses fungieren Jonathan Posselt und Norbert Porazik, der zugleich Geschäftsführer der Fonds Finanz und Co-CEO der Dachmarke INFITECH ist.

Über Jonathan Posselt

Zuvor war Posselt für den Bereich KI und Automatisierung bei der Fonds Finanz zuständig. In seinem neuen Unternehmen verbinde er nun seine Erfahrung aus der Versicherungsvermittlung mit der Entwicklung digitaler Prozesse und Plattformen. Mit Fonds Finanz als Mutterkonzern kann NauticAssure zudem auf dessen Markt- und Vertriebserfahrung zurückgreifen.

Einstieg mit digitaler Vergleich für Charterversicherungen über Plattform

Den Start macht nun ein digitaler Vergleich für Charterversicherungen. Über die Plattform können Kunden Versicherungstarife verschiedener Versicherer und Produktanbieter vergleichen und direkt online abschließen – etwa für Skipperhaftpflicht-, Kautions-, Reiserücktritt- und Reisekrankenversicherungen, heißt es von NauticAssure. Beim Vergleich unterschiedlicher Versicherer am Markt stellt das Unternehmen neben den Beiträgen auch Unterschiede im Leistungsumfang transparent gegenüber.

„Großes Potenzial für digitale Angebote und persönliche Beratung“

Porazik sieht demnach große Chancen in dem neuen Konzept: „Mit NauticAssure erschließen wir einen spezialisierten Markt, in dem wir großes Potenzial für digitale Angebote und persönliche Beratung sehen. Gleichzeitig ermöglichen wir Vercharterern, Charteragenturen und Versicherungsmaklern einen unkomplizierten Zugang zu diesem Geschäftsfeld. So verbinden wir die Spezialisierung von NauticAssure mit der Vertriebsstärke und Partnerorientierung der Fonds Finanz und geben die Kunden dann auf Wunsch an einen Versicherungsmakler vor Ort in die Betreuung weiter.“

Kooperationen mit Maklern, Vercharterern und Charteragenturen

Das Geschäftsmodell besteht u. a. in der Zusammenarbeit mit Versicherungsmaklern, Vercharterern und Charteragenturen. NauticAssure stellt für diese spezialisierte Versicherungslösungen rund um Charter und Boot sowie die dafür erforderliche technische Infrastruktur und fachliche Unterstützung bereit. Vermittler können ihren Kunden so spezialisierte Charter- und Bootsversicherungen anbieten, ohne eigene Produkt- und Vergleichsprozesse aufbauen zu müssen, während Vercharterer und Charteragenturen passenden Versicherungsschutz unmittelbar in den Prozess rund um die Charterbuchung integrieren können. Die Einbindung erfolgt dann über einen individuellen Link oder direkt auf der eigenen Website. Versicherungsvergleich, die technische Abwicklung und die fachliche Unterstützung liegen bei NauticAssure.

App soll während Charterurlaub unterstützen

Außerdem sollen Kunden durch eine eigene App, die in den kommenden Wochen veröffentlicht werden soll, während des gesamten Charterurlaubs unterstützt werden. „Wir wollen nicht nur beim Versicherungsabschluss und im Schadenfall für unsere Kunden da sein, sondern sie während ihrer gesamten Reise begleiten. Unsere App soll im Charterurlaub einen echten praktischen Nutzen bieten und gleichzeitig dazu beitragen, dass Schäden möglichst gar nicht erst entstehen“, so Posselt.

Angebot wird schrittweise erweitert

Geplant ist nun ein schrittweiser Ausbau des Angebots, z. B. durch einen digitalen Vergleich für Bootshaftpflicht- und Bootskaskoversicherungen. Weitere Lösungen für Charterunternehmen und Flotten sollen folgen, heißt es. Zielgruppe von NauticAssure sind sowohl private Wassersportler und Bootseigner als auch gewerbliche Partner. (lg)

Lesen Sie auch: Fonds Finanz legt Geschäftszahlen für 2025 vor
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Arbeitsrechtsschutz: Höhere Fallzahlen durch Wirtschaftslage http://www.asscompact.de/node/172656

Die schwächelnde Wirtschaftssituation in Deutschland mit immer mehr Unternehmensinsolvenzen lässt die Zahl von Rechtsstreits rund um den Job ansteigen. Laut einer aktuellen Statistik des GDV nehmen Beschäftigte den Arbeitsrechtsschutz dieses Jahr deutlich häufiger in Anspruch als in den Vorjahren.

172656 18. September 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die Wirtschaft hierzulande schwächelt. Zwischen 2019 und 2025 wuchs die Wirtschaftsleistung insgesamt um weniger als 1%. Zugleich bleibt die Zahl der Unternehmensinsolvenzen über dem Vorjahresniveau. Von Januar bis Juni 2026 zählte das Statistische Bundesamt 12.812 Unternehmensinsolvenzen, das sind 6,7% mehr als im gleichen Zeitraum des Vorjahres.

Die schwächelnde Wirtschaft sorgt offenbar auch für mehr Fälle von rechtlichen Auseinandersetzungen im Arbeitsbereich. Dies zeigt eine aktuelle Statistik des Gesamtverbands der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). „Im zweiten Quartal 2026 entfielen bereits 15,3% aller Schäden in der Rechtsschutzversicherung auf Streitigkeiten rund um das Arbeitsverhältnis. Ein Jahr zuvor waren es 14,6% und 2024 noch 14,2%“, erklärt GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen.

Mehr Schadenzahlungen entfallen auf Arbeitsrechtsschutz

Noch deutlicher ist die Entwicklung bei den Leistungen zu beobachten. Von Januar bis Juni 2026 waren 38,6% aller Schadenzahlungen der Rechtsschutzversicherer dem Arbeitsrechtsschutz zuzuordnen. 2025 waren es nach dem zweiten Quartal 36,8% und 2024 sogar nur 33,9%.

„Wenn Unternehmen Stellen abbauen oder umstrukturieren, nehmen auch die Konflikte am und um den Arbeitsplatz zu. Für Beschäftigte kann es dann schnell um die eigene wirtschaftliche Existenz gehen“, so Asmussen. Der Arbeitsrechtsschutz gewinne deshalb gerade in einer Phase schwacher Konjunktur zunehmend an Bedeutung.

Rechtsschutzversicherer passen Bewertung der Situation an

Vor diesem Hintergrund hätten auch die Rechtsschutzversicherer ihre Lagebewertung angepasst, wie es vom GDV weiter heißt. So hätten fast alle befragten Unternehmen im ersten Quartal 2026 von einer ungünstigeren Schadenentwicklung als im Vorjahr berichtet. Zugleich wächst die Nachfrage nach Rechtsschutz weiter. Für das Gesamtjahr 2026 rechnet der GDV für die Rechtsschutzversicherung mit einem Beitragswachstum von 4,5%. (tik)

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Reform der Nachrichtendienste: Was Vermittler wissen müssen http://www.asscompact.de/node/172616

Mit der geplanten Reform des Nachrichtendienstrechts könnten neue Auskunftsrechte für Verfassungsschutz und BND entstehen. Der AfW macht darauf aufmerksam, dass davon auch Finanz- und Versicherungsvermittler betroffen sein könnten, sofern sie unter das Geldwäschegesetz fallen.

172616 18. September 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Der AfW-Verband weist auf mögliche Auswirkungen der geplanten Reform des Nachrichtendienstrechts für die Finanz- und Versicherungsvermittlung hin. Nach dem vom Bundeskabinett beschlossenen Entwurf sollen das Bundesamt für Verfassungsschutz und der Bundesnachrichtendienst künftig Auskünfte auch von Unternehmen verlangen können, die als Verpflichtete unter das Geldwäschegesetz (GwG) fallen. Davon könnten auch Vermittlungsunternehmen betroffen sein.

GwG und die Vermittlung einer Kapitallebensversicherung

Besonders relevant ist die Regelung nach Einschätzung des Verbands für ungebundene Versicherungsvermittler. Wer bestimmte Versicherungsprodukte, insbesondere Lebensversicherungen, vermittelt, kann bereits heute als GwG-Verpflichteter gelten. Nach Angaben des AfW kann dafür unter Umständen bereits ein einzelnes entsprechendes Geschäft im Kalenderjahr ausreichen.

„Das ist der Punkt, den viele Vermittlerinnen und Vermittler vermutlich nicht auf dem Schirm haben“, sagt Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des AfW. Ein Versicherungsmakler könne zwar überwiegend im Sach- und Gewerbegeschäft tätig sein und daneben lediglich eine einschlägige Lebensversicherung vermitteln. Dadurch könne bereits die Eigenschaft als GwG-Verpflichteter entstehen. An diesen Status knüpfe der Regierungsentwurf an.

Auch Finanzanlagenvermittler nach § 34f GewO und Honorar-Finanzanlagenberater nach § 34h GewO können unter bestimmten Voraussetzungen dem Geldwäschegesetz unterliegen. Das GwG sieht hier allerdings Ausnahmen vor, unter anderem wenn sich die Vermittlung oder Beratung ausschließlich auf Anlagen bezieht, die von anderen GwG-Verpflichteten vertrieben oder emittiert werden.

Verschwiegenheitspflicht bereits aus dem GwG bekannt

Eine Verschwiegenheitspflicht im Zusammenhang mit behördlichen Auskunftsersuchen ist für GwG-Verpflichtete nicht grundsätzlich neu. Bereits das Geldwäschegesetz untersagt es ihnen, Kunden über eine abgegebene Geldwäscheverdachtsmeldung zu informieren.

Neu wäre jedoch, dass entsprechende Auskunftsersuchen künftig auch von Nachrichtendiensten ausgehen könnten. „Das sogenannte Tipping-off-Verbot sollten Vermittler bereits aus dem Geldwäscherecht kennen. Neu ist, dass künftig auch ein Nachrichtendienst auf sie zukommen kann – und zwar unabhängig davon, ob der Vermittler selbst irgendeinen Geldwäscheverdacht festgestellt hat“, so Wirth.

Nach dem Regierungsentwurf könnten sich die Auskunftsersuchen auf bereits vorhandene Daten zu Personen und Geschäftsbeziehungen beziehen. Über ein solches Ersuchen dürfte die betroffene Person grundsätzlich nicht informiert werden. Zugleich soll allein aufgrund des Auskunftsersuchens keine nachteilige Maßnahme gegenüber der Person getroffen werden dürfen, etwa die Beendigung oder Einschränkung einer Geschäftsbeziehung.

Der AfW hält die erweiterten Befugnisse der Sicherheitsbehörden grundsätzlich für nachvollziehbar. Neue Anforderungen müssten jedoch klar, verhältnismäßig und praktikabel sein.

„Gerade weil die Verschwiegenheitspflicht als Mechanismus nicht völlig neu ist, geht es hier nicht um Alarmismus“, betont Wirth. Für Vermittler sei es aber wichtig zu wissen, dass neben FIU und Strafverfolgungsbehörden künftig auch Nachrichtendienste mit entsprechenden Auskunftsersuchen auf sie zukommen könnten. Aktuell befindet sich der Regierungsentwurf aber noch im weiteren Gesetzgebungsverfahren. (bh)

 

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Flottenversicherung: Das sind die Favoriten der Makler http://www.asscompact.de/node/172646

An welche Flottenversicherer vermitteln Makler und Mehrfachagenten das meiste Geschäft? Und mit welchen Anbietern sind sie besonders zufrieden? Antworten hat die Studie „AssCompact AWARD – Private Kfz & Flottenversicherung 2026“.

172646 17. September 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement ]]>
Stoïk: Xavier Marguinaud startet als Vice President of Insurance http://www.asscompact.de/node/172649

Xavier Marguinaud übernimmt die neu geschaffene Position Vice President of Insurance bei Stoïk und damit die weltweite Verantwortung für Underwriting, Risikoberatung und die Entwicklung von Versicherungsprodukten. Die Neubesetzung soll u. a. Stoïks Wachstum beschleunigen.

172649 17. September 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement  

Stoïk: Xavier Marguinaud startet als Vice President of Insurance

 

Stoïk, Anbieter für Cyberversicherungen und Risikomanagement-Lösungen für Unternehmen in Europa, holt sich Xavier Marguinaud ins Team. Er wird die neu geschaffene Position des Vice President of Insurance übernehmen, die nun Teil der Führungsebene von Stoïk ist.

Die Berufung soll dem Unternehmen nach Stoïks Ambition unterstreichen, zur führenden Cyberversicherungsplattform Europas zu werden. Sie begleite den Ausbau der Kapazitäten für Underwriting und Risikoberatung des Unternehmens angesichts der steigenden Nachfrage nach Cyberversicherungen. In seiner neuen Funktion kümmert sich Marguinaud um Underwriting, Schadenmanagement und die Entwicklung von Versicherungsprodukten in allen globalen Märkten von Stoïk. Ziel sei, das Wachstum des Unternehmens zu beschleunigen und dessen Position als führender Anbieter für Cyberversicherungen zu stärken, heißt es.

Marguinaud kommt von Tokio Marine HCC International zu Stoïk, Versicherer und laut Unternehmensangaben als Risikoträger einer von Stoïks wichtigsten Partnern. Bei Tokio Marine HCC International arbeitete er als Head of Cyber International. Dort hat er die Cyberversicherungssparte des Unternehmens von Grund auf aufgebaut. Er verfügt über 15 Jahre Erfahrung in Versicherung und Risikomanagement, davon das letzte Jahrzehnt im Bereich Cyber. 2016 startete er bei Tokio Marine HCC International, nachdem er zuvor Stationen in der Risikoberatung bei Marsh absolviert hat. (lg)

News über weitere personelle Veränderungen lesen Sie in der Rubrik „Personen“.

Bild: © Stoïk; v. l. n. r. im Bild: Xavier Marguinaud, Vice President of Insurance bei Stoïk, und Franziska Geier, Geschäftsführerin der Stoïk GmbH

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Digital Insurance Podcast: Kundenzentrierung als Haltung http://www.asscompact.de/node/172647

In der neuen Episode des Digital Insurance Podcast spricht Moderator Jonas Piela mit Isabella Martorell Naßl, Chief Operating Officer (COO) und Vorstandsmitglied der Versicherungskammer (VKB) darüber, wie Operations und Kundenmanagement in der Versicherungswirtschaft Hand in Hand gehen.

172647 17. September 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

In der neuesten Folge des Digital Insurance Podcast begrüßt Gastgeber Jonas Piela ein bekanntes Gesicht der Versicherungswirtschaft: Isabella Martorell Naßl, Chief Operating Officer (COO) und Vorstandsmitglied der Versicherungskammer (VKB). Im Fokus des ausführlichen Gesprächs steht ein Thema, das die Branche seit Jahren bewegt, aber in der Praxis oft an starren Strukturen scheitert – die echte Kundenzentrierung. Für Martorell Naßl ist diese kein reiner Prozess, sondern eine tief verankerte Haltung und die ganz persönliche „Mondmission“ ihres Konzerns.

Kundenzentrierung als Haltung statt Prozess

Die Versicherungskammer vereint unter ihrem Dach elf Versicherungsgesellschaften mit rund 7.000 Mitarbeitenden. Um eine Organisation dieser Größe konsequent auf den Kunden auszurichten, bedarf es laut Martorell Naßl eines radikalen Umdenkens in Führung und Kultur. Da Versicherungsprodukte heute weitgehend austauschbar sind, zeigt sich der entscheidende Unterschied vor allem im Ernstfall. Ob bei schnellen Vorschüssen oder der Vermittlung von Handwerkern nach einer Überschwemmung – der Service im „Moment of Truth“ entscheidet über die Kundenzufriedenheit. Echte Kundenzentrierung darf daher nicht bloß als KPI verstanden oder technokratisch abgearbeitet werden, sondern muss durch das Aufbrechen von Silos und ein starkes, abteilungsübergreifendes Gemeinschaftsgefühl gelebt werden.

Die „Mondmission“ für jeden Mitarbeitenden

Den Begriff der „Mondmission“ leitet die COO von einer bekannten Anekdote über den ehemaligen US-Präsidenten John F. Kennedy ab, der bei einem NASA-Besuch eine Reinigungskraft fragte, was sie dort tue. Ihre Antwort lautete nicht, dass sie putze, sondern dass sie helfe, einen Mann auf den Mond zu bringen. Genau diese Philosophie überträgt Martorell Naßl auf die Versicherungskammer. Jede Funktion im Unternehmen, vom Inputmanagement über das hauseigene Customer Experience Lab bis zur Schadenregulierung, trägt einen entscheidenden Teil zur übergeordneten Mission bei, den Kunden Sicherheit zu bieten.

Führung, Unternehmenskultur und die Rolle der KI

Ein zentraler Hebel für den Erfolg dieser Kultur ist die Führung. Im Podcast betont Martorell Naßl den direkten Zusammenhang zwischen Mitarbeiter- und Kundenzufriedenheit. Nur Mitarbeitende, die Sinn in ihrer Tätigkeit sehen, Authentizität erleben und Wertschätzung erfahren, können diese Empathie im oft herausfordernden Kundenkontakt weitergeben. Um Führungskräfte hierbei zu unterstützen, hat das Unternehmen ein eigenes Leadership Forum etabliert. Auch mit Blick auf die Zukunft und den verstärkten Einsatz von künstlicher Intelligenz ist sich die Vorständin sicher, dass Technologie den Menschen nicht komplett ersetzen kann. KI wird administrative Prozesse unterstützen, doch das echte, empathische und menschliche Gespräch bleibt das entscheidende Qualitätsmerkmal.

Hier geht es zur Folge: Vom „Moment of Truth“ zum Kundenfeedback
Über den Podcast

Jonas Piela berät die Versicherungswirtschaft hinsichtlich der digitalen Transformation in seiner Rolle als Managing Director bei Piela & Co. Digital Consultants. Außerdem betreibt er den Digital Insurance Podcast, für den er mit Managern aus der Branche über die Herausforderungen der Digitalisierung spricht. Zu finden ist der Podcast unter anderem bei Google, Apple und Spotify sowie unter insurancemedia.de/podcast.

Weitere Podcasts
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BCA-Initiative: Altersvorsorge ist mehr als ein Klickprodukt http://www.asscompact.de/node/172645

Mit dem Start des Altersvorsorgedepots steht die private Altersvorsorge in Deutschland vor einem Umbruch. Eine von der BCA initiierte Brancheninitiative sieht dadurch keinen geringeren Beratungsbedarf, sondern höheren – und hat ein Whitepaper zur Bedeutung von qualifizierter, unabhängiger Beratung vorgelegt.

172645 17. September 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Zum Jahreswechsel startet die Reform der privaten geförderten Altersvorsorge und löst damit die Riester-Rente ab: ein grundlegender Umbruch in der Landschaft der deutschen Altersvorsorge, darüber scheint Einigkeit zu herrschen.

Mit der Neuausrichtung steigt auch die Bedeutung der Beratung zu Vorsorgelösungen mit Versicherungs- und Investmentanteilen, erklärt der Maklerpool BCA mit Sitz in Oberursel. Die BCA hat aus diesem Grund gemeinsam mit Partnern aus Versicherung, Investment und Maklerschaft die Initiative „ThinkTank VorsorgeVertrieb“ gestartet. Ziel sei es, die Bedeutung qualifizierter, unabhängiger und ganzheitlicher Beratung in der Altersvorsorge sichtbar zu machen. Zudem sollen Impulse für Produkte, Beratungsansätze und Kommunikation gesetzt werden. Beteiligt sind neben der BCA die Bayerische, Fidelity International, Franklin Templeton, HdB Haus der Berater, Mando Finanz und der VOLKSWOHL BUND.

Beratungsbedarf wird höher, nicht geringer

Die beteiligten Unternehmen seien allesamt der Überzeugung, dass nicht das einzelne Produkt, sondern die ganzheitliche, kompetente Beratung darüber entscheidet, ob private Vorsorge langfristig trägt. „Mit dem Start des Altersvorsorgedepots verringert sich der Beratungsbedarf nicht, er wächst vielmehr, denn die für eine fundierte Entscheidung relevanten Fragen zur Förderung, Besteuerung, Rendite und individueller Lebenssituation lassen sich nicht einfach per Klick beantworten“, heißt es in der Pressemitteilung der BCA.

Whitepaper formuliert Thesen zur Zukunft der Beratung

Unter dem Titel „Nicht einfach klicken! – Warum Beratung zur Altersvorsorge unverzichtbar bleibt“ hat der ThinkTank nun ein Whitepaper veröffentlicht, in dem die Initiative die Ergebnisse ihrer bisherigen Arbeit zusammenfasst. Das Whitepaper formuliert dabei mehrere Thesen für die künftige Beratung in der Altersvorsorge.

So sieht die Initiative beispielsweise eine zunehmende Zweiteilung des Marktes: auf der einen Seite stehen die Selbstentscheider, die eigenständig über Neobroker und ETF-Sparpläne investieren, auf der anderen Kunden, die strukturierte Beratung suchen. Beide Seiten brauchen informierte Entscheidungsgrundlagen.

Das Altersvorsorgedepot seit dabei „Chance, aber kein Selbstläufer“. Die neue Förderkategorie vereinfache zwar Strukturen, mache aber die Entscheidung zwischen „gefördert“ oder „privat“, für Versicherung, Depot oder einer Kombination aus beidem, nicht einfacher. Ganzheitliche Beratung werde so noch wichtiger, erklärt die Initiative.

Wert von Beratung transparent kommunizieren

Zudem spricht sich die Initiative dafür aus, den Wert von Beratung „transparent und selbstbewusst zu vermitteln, statt ihn zu verschweigen“.

Auch sollten Versicherung und Investment nicht als Gegensatz, sondern als System verstanden werden. Die Zukunft der Vorsorge liege in der intelligenten Kombination von beidem, abgestimmt auf Lebensphase, Risikoprofil und Liquiditätsbedarf.

Die letzte These betrifft die Zusammenarbeit innerhalb der Branche. Nur im Zusammenspiel von Versicherer, Investmentanbietern, Vertrieben und Maklerpools lasse sich die Komplexität der neuen Vorsorgewelt für Kunden beherrschbar machen.

Mehrstufiges Programm geplant

Die Veröffentlichung des Whitepapers sei der Auftakt eines mehrstufigen Programmes, heißt es. In den kommenden Monaten sind unter anderem Experten-Workshops mit Vertretern aus Versicherung, Investment, Pools und Maklerschaft vorgesehen. Dabei sollen konkrete Beratungs- und Produktansätze entwickelt werden. Zudem will die Initiative Informationen zur Ausgestaltung und zu den Rahmenbedingungen der künftigen Vorsorgeoptionen sammeln. (js)

Lesen Sie auch: AV-Depot: Wie Versicherer Riester-Sparer halten wollen
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Oktoberfest: Kein Schmerzensgeld nach Verletzung im Fahrgeschäft http://www.asscompact.de/node/172595

Ein Oktoberfestbesucher verletzte sich 2025 während einer Fahrt in einem Fahrgeschäft am Handgelenk, weil er seine Arme nach oben gestreckt hatte, Schließlich verlangte er 10.000 Euro Schmerzensgeld von der Betreiberin des Fahrgeschäfts. Ein Münchner Gericht wies die Klage ab.

172595 17. September 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Es ist wieder so weit: Am Wochenende startet das Oktoberfest 2026. Viele Besucherinnen und Besucher freuen sich auf Festzelte, Fahrgeschäfte und ausgelassene Stunden auf der Theresienwiese. Bei aller Freude sollte jedoch die eigene Sicherheit nicht zu kurz kommen, denn ein unachtsamer Moment kann schnell zu einer Verletzung führen. Diese Erfahrung musste auch ein Mann beim Oktoberfest 2025 machen. Er zog sich während der Fahrt in einem Fahrgeschäft eine Fraktur des rechten Handgelenks zu und verlangte daraufhin 10.000 Euro Schmerzensgeld von der Betreiberin. Das Amtsgericht (AG) München hat die Klage nun abgewiesen.

Hände beim Fahren nach oben gestreckt

Der Kläger aus dem Münchner Umland besuchte das Oktoberfest gemeinsam mit seiner Ehefrau und Freunden. Während der Fahrt in einem Fahrgeschäft streckte er – nach eigenen Angaben wie auch andere Fahrgäste – seine Hände nach oben. Dabei habe seine rechte Hand einen Stahlträger der Anlage getroffen. Durch den Aufprall erlitt er eine Handgelenksfraktur.

Nach Ansicht des Klägers war die Betreiberin für die Verletzung verantwortlich. Er argumentierte unter anderem, dass vorhandene Warnhinweise nicht ausreichend gewesen seien. Selbst wenn entsprechende Schilder am Tag des Unfalls angebracht gewesen seien, hätten diese lediglich darauf hingewiesen, dass das Hinauslehnen aus dem Fahrzeug sowie das Hinausstrecken von Armen und Beinen untersagt seien. Daraus sei für ihn nicht eindeutig hervorgegangen, dass auch das Hochstrecken der Arme über den Kopf verboten sei.

Betreiberin sah Verkehrssicherungspflicht erfüllt

Die Betreiberin bestritt hingegen, dass sich an dem Fahrgeschäft Stahlträger befänden, an denen sich Fahrgäste beim Hochstrecken der Arme verletzen könnten. Einen vergleichbaren Vorfall habe es bislang nicht gegeben. Zudem sei die Anlage erst wenige Tage zuvor vom TÜV überprüft worden. Mehrfach angebrachte Hinweisschilder hätten darauf aufmerksam gemacht, dass Hände nicht aus dem Fahrzeug herausgehalten werden dürften.

Das Amtsgericht München folgte der Argumentation der Betreiberin und wies die Klage mit Urteil vom 04.08.2026 ab.

Zustand TÜV-geprüft und Warnhinweise ausreichend

Nach Auffassung des Gerichts hatte die Betreiberin ihre Verkehrssicherungspflicht erfüllt. Entscheidend waren dabei sowohl der ordnungsgemäße technische Zustand und die Wartung der Anlage als auch die vorhandenen Warnhinweise.

Das Gericht stützte sich dabei unter anderem auf die Aussagen von Zeugen. Danach befand sich das Fahrgeschäft sowohl hinsichtlich der elektrischen als auch der bautechnischen Einrichtung in einwandfreiem Zustand. Es seien zudem ausreichend Warnhinweise vorhanden gewesen, sodass die Anlage insgesamt als betriebssicher zugelassen worden sei.

Auch das Argument des Klägers, das Hochstrecken der Arme könne bei Fahrgästen üblich sein, überzeugte das Gericht nicht. Selbst wenn man dies als übliches Verhalten annehme, werde durch die Beschilderung „unmissverständlich deutlich“, dass das Hinausstrecken der Arme auf dem Fahrgeschäft vollständig untersagt sei. (bh)

 

AG München, Urteil vom 04.08.2026, Az: – 172 C 1019/26, nicht rechtskräftig

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Studie: Lebensversicherungen bieten langfristig kaum Rendite http://www.asscompact.de/node/172644

Eine Analyse von 1.000 Lebens- und Rentenversicherungsverträgen zeigt ein widersprüchliches Bild: Bei mehr als acht von zehn untersuchten Verträgen übersteigt die Auszahlung die eingezahlten Beiträge. Kommen Laufzeit und Zahlungsströme hinzu, liegt die durchschnittliche jährliche Rendite aber leicht im Minus.

172644 17. September 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Wie haben sich Lebens- und Rentenversicherungen über ihre tatsächliche Laufzeit wirtschaftlich entwickelt? Dieser Frage geht eine Studie der SNOW Analytics GmbH mit Sitz in Heidelberg nach. Dafür wurden 1.000 Verträge von insgesamt 52 Versicherungsgesellschaften untersucht. Die durchschnittliche Vertragslaufzeit beträgt 21,65 Jahre. Damit bildet die Stichprobe vor allem langfristige Vertragsverläufe ab.

Über 80% der Verträge mit positivem Bruttoertrag

Mit Blick auf die Ergebnisse fällt die Entwicklung der Verträge zunächst positiv aus: Bei rd. 84% der untersuchten Verträge liegt die Auszahlung über den insgesamt erfassten Einzahlungen. Durchschnittlich zahlten die Versicherten über die Vertragslaufzeit 43.543,96 Euro ein und erhielten 46.289,67 Euro ausgezahlt. Daraus errechnet sich ein durchschnittlicher absoluter Bruttoertrag von 2.745,71 Euro.

Allerdings zeigen die Daten eine erhebliche Streuung. Der Bruttoertrag reicht von einem Verlust von 164.889,31 Euro bis zu einem Plus von 143.419,37 Euro. Während der Mittelwert des Bruttoertrags bei 2.745,71 Euro liegt, beträgt der Median lediglich 785,27 Euro. Die Durchschnittswerte sind daher nicht ohne Weiteres auf einen einzelnen Vertrag übertragbar.

Jährliche Rendite trotz Auszahlungsplus negativ

Die zentrale Erkenntnis der Untersuchung ergibt sich jedoch erst, wenn neben Ein- und Auszahlung auch die lange Vertragsdauer und die zeitliche Struktur der Zahlungsströme berücksichtigt werden.

Die durchschnittliche jährliche Rendite, gemessen als Internal Rate of Return (IRR), beträgt über alle untersuchten Verträge −0,077%. Der Median liegt bei −0,050%. Damit steht dem bei einer großen Mehrheit beobachteten positiven absoluten Bruttoertrag eine im Durchschnitt leicht negative annualisierte Rendite gegenüber.

Die Autoren sehen darin keinen Widerspruch. Vielmehr beantworten die Kennzahlen unterschiedliche Fragen: Der absolute Bruttoertrag zeigt lediglich die Differenz zwischen Einzahlungen und Auszahlung. Die IRR berücksichtigt dagegen zusätzlich, wann die einzelnen Zahlungen innerhalb der Vertragslaufzeit erfolgt sind.

Inflation verändert das Bild zusätzlich

Noch größer wird die Differenz bei Berücksichtigung der Kaufkraftentwicklung. Die Studie weist für die untersuchten Verträge eine durchschnittliche nominale Rendite von 10,23% aus. Die reale Rendite (CAGR) liegt dagegen bei −29,81%, der Median bei −26,72%. Die durchschnittliche Inflationsrate während der untersuchten Vertragslaufzeiten wird mit 1,8893% pro Jahr angegeben.

Die reale Rendite von −29,81% ist dabei keine jährliche Rendite und darf nicht mit der annualisierten IRR von −0,077% verwechselt werden. Nach Darstellung der Studienautoren ist gerade das Nebeneinander der unterschiedlichen Kennzahlen ein Kernergebnis: Ein nominaler Mehrbetrag bei Vertragsende muss über einen Zeitraum von durchschnittlich mehr als 20 Jahren nicht gleichzeitig einen realen Vermögenszuwachs bedeuten.

Auch bei langen Laufzeiten bleibt die IRR im Mittel negativ

Interessant ist zudem die Auswertung nach Vertragsdauer. Der durchschnittliche Bruttoertrag pro Jahr verbessert sich mit zunehmender Laufzeit: von −4,65% bei Verträgen mit bis zu zehn Jahren auf 2,14% bei Verträgen mit mehr als 30 Jahren.

 

Lebensversicherungen: Auszahlungsplus, aber kaum Rendite

 

Bei der IRR zeigt sich diese Entwicklung nur teilweise. Zwar verbessert sie sich in Abhängigkeit zur Vertragsdauer ebenfalls, bleibt aber in allen fünf untersuchten Laufzeitgruppen im Durchschnitt negativ. Bei Verträgen mit bis zu zehn Jahren beträgt sie rund −0,28%, bei Laufzeiten von mehr als 30 Jahren rund −0,02%. Auch die reale Rendite ist in sämtlichen Laufzeitgruppen negativ.

Ergebnisse nicht auf den Gesamtmarkt übertragbar

Die Ergebnisse sollten allerdings nicht als repräsentative Bestandsaufnahme des gesamten deutschen Lebensversicherungsmarktes verstanden werden. Die Untersuchung basiert auf einer Stichprobe von 1.000 Verträgen. Die Studienautoren weisen ausdrücklich darauf hin, dass sich daraus keine Aussagen über sämtliche Lebens- und Rentenversicherungsverträge oder alle Versicherungsunternehmen in Deutschland ableiten lassen.

Auch ein Ranking einzelner Versicherer nimmt die Untersuchung bewusst nicht vor. Unterschiede zwischen Gesellschaften könnten unter anderem aus unterschiedlichen Laufzeiten, Abschlusszeiträumen, Beitragsvolumina oder Produktmerkmalen innerhalb der jeweiligen Teilstichproben resultieren, so die Studie. (as)

 

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Interaktion als Erfolgsfaktor für Makler im Web http://www.asscompact.de/node/172643

Eine professionelle Website ist heute auch für Finanzdienstleister Standard. Entscheidend ist, im Wettbewerb um Sichtbarkeit hervorzustechen – bei Nutzern, Suchmaschinen und immer mehr auch bei generativen KI-Systeme. Warum Makler auf interaktive und wissenschaftlich fundierte Inhalte setzen sollten.

172643 17. September 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement Ein Gastbeitrag von Erik Eberwein, Geschäftsführer der sonares GmbH scientific services

Makler und Finanzdienstleister wissen aus Erfahrung: Wer erfolgreich sein will, muss mit seinen Kunden ins Gespräch kommen. Das gilt längst nicht mehr nur für den klassischen Vertrieb. Auch im digitalen Umfeld wird Interaktion immer wichtiger. Webseiten müssen heute nicht nur Informationen bereitstellen, sondern Besucher dazu bringen, sich mit den Inhalten auseinanderzusetzen, um daraus einen persönlichen Mehrwert zu ziehen.

Eine gut gestaltete Webseite gehört für Maklerunternehmen, Vertriebe und Produktanbieter inzwischen zur Grundausstattung. Die Herausforderung besteht jedoch darin, im Wettbewerb um Aufmerksamkeit und Sichtbarkeit tatsächlich relevant zu werden – für Nutzer ebenso wie für Suchmaschinen und zunehmend auch für generative KI-Systeme.

Von der Information zur persönlichen Relevanz

Die Qualität und Struktur von Webseiteninhalten bleiben wichtige Voraussetzungen für ihre Auffindbarkeit. Gleichzeitig gewinnt die Frage an Bedeutung, ob Inhalte von Usern tatsächlich genutzt und als relevant wahrgenommen werden. Interaktive Elemente können dabei eine wichtige Rolle spielen: Wer Fragen beantwortet, Berechnungen durchführt oder ein individuelles Ergebnis erhält, beschäftigt sich intensiver mit den Inhalten als jemand, der eine Webseite lediglich überfliegt.

Eine Untersuchung der Berliner Marketingagentur birkenbeul communications zeigt das Potenzial interaktiver Inhalte. In der Untersuchung wurden Webseiten mit und ohne interaktive Elemente miteinander verglichen. Die untersuchten Seiten lagen vor der Integration interaktiver Inhalte bei einem Google-Ranking von 200 oder schlechter. Vier Wochen später hatte sich die Platzierung im Durchschnitt um 149 Positionen verbessert. Die beste untersuchte Seite stieg von Rang 200 auf Rang 6.

ScienceFacts machen wissenschaftliche Erkenntnisse individuell erlebbar

Eine besondere Form des interaktiven Contents sind die ScienceFacts von Sonares. Dabei handelt es sich um interaktive wissenschaftliche Rechner, die Erkenntnisse aus Studien und Statistiken auf die individuelle Situation eines Nutzers übertragen. Das Prinzip geht über eine klassische Umfrage oder einen einfachen Online-Rechner hinaus: Der Nutzer beantwortet gezielte Fragen, deren Antworten unmittelbar in ein wissenschaftlich fundiertes Berechnungsmodell einfließen. So wird aus einer allgemeinen wissenschaftlichen Erkenntnis eine individuelle Aussage.

Ein Beispiel ist die Lebenserwartung. Für die Finanzbranche ist sie eine wichtige Größe, etwa wenn es um die Absicherung des Langlebigkeitsrisikos geht. Ein allgemeiner statistischer Wert aus Sterbetafeln sagt über den einzelnen Menschen jedoch nur begrenzt etwas aus. Zahlreiche Faktoren können die individuelle Lebenserwartung beeinflussen, beispielsweise gesundheitliche Faktoren, Lebensstil oder sozioökonomische Rahmenbedingungen.

ScienceFacts können solche Faktoren in die Berechnung einbeziehen und dem Nutzer dadurch eine individuellere Perspektive auf die wissenschaftlichen Erkenntnisse geben. Der Nutzer erhält nicht nur eine Information, sondern einen persönlichen Erkenntnismoment.

Messbarer Effekt auf die Nutzung von Webseiten

Dass solche interaktiven Inhalte tatsächlich intensiv genutzt werden, zeigt auch ein einjähriges Pilotprojekt von Sonares. Dabei wurden 19 ScienceFacts auf 50 ausgewählten Webseiten eingesetzt. Die durchschnittliche Verweildauer der Nutzer auf den Seiten erhöhte sich um 82 Sekunden.

Die Zahlen verdeutlichen das Potenzial interaktiver Inhalte: Ein Nutzer, der sich aktiv mit einem Thema auseinandersetzt, bleibt nicht nur länger auf der Webseite, er setzt sich auch intensiver mit den dort angebotenen Informationen auseinander.

Genau darin liegt der Unterschied zwischen klassischem Content und interaktivem Content. Ein Artikel kann Wissen vermitteln. Ein interaktives wissenschaftliches Tool kann dieses Wissen auf die konkrete Situation eines Menschen beziehen und dadurch einen persönlichen Erkenntnismoment schaffen.

Wissenschaft schafft Vertrauen

Gerade in der Finanzbranche spielt die Glaubwürdigkeit von Informationen eine zentrale Rolle. Interaktive Inhalte können dabei besonders wirkungsvoll sein, wenn ihre Berechnungen auf nachvollziehbaren wissenschaftlichen Quellen und Methoden beruhen.

Sonares entwickelt mit den ScienceFacts genau solche wissenschaftlich fundierten interaktiven Anwendungen. Wissenschaftlich geprüfte Studien und Quellen werden strukturiert aufbereitet und in Rechenmodelle überführt. Die ScienceFacts machen daraus interaktive Anwendungen, in denen Nutzer anhand ihrer eigenen Angaben individuelle Ergebnisse erhalten. Sonares arbeitet dabei mit rund 100 Wissenschaftlern bzw. wissenschaftlichen Einrichtungen weltweit zusammen. Damit verbindet das Konzept drei Elemente: wissenschaftlich fundierte Inhalte, individuelle Interaktion und einen konkreten Erkenntnisgewinn für den Nutzer.

SEO wird um GEO ergänzt

Für Webseitenbetreiber entsteht daraus eine zusätzliche Perspektive auf die digitale Sichtbarkeit. Klassische Suchmaschinenoptimierung (SEO) bleibt wichtig. Gleichzeitig gewinnt die Frage an Bedeutung, wie Inhalte von generativen Such- und KI-Systemen verstanden, eingeordnet und als relevante Quellen berücksichtigt werden.

Die Generative Engine Optimization (GEO) rückt deshalb neben die klassische SEO. Strukturierte, qualitativ hochwertige und vertrauenswürdige Inhalte bilden dabei eine wichtige Grundlage. Interaktive Inhalte können diese Qualität um eine weitere Dimension ergänzen: Sie machen Inhalte nicht nur verfügbar, sondern schaffen konkrete Nutzung und persönliche Relevanz.

Für Makler und Finanzdienstleister bedeutet das: Die Webseite der Zukunft sollte nicht nur informieren. Sie sollte Nutzer einbeziehen, wissenschaftlich fundierte Erkenntnisse verständlich machen und ihnen einen konkreten persönlichen Mehrwert bieten. Sonares ScienceFacts setzen genau hier an: Sie machen wissenschaftliche Erkenntnisse interaktiv, persönlich relevant und digital erlebbar.

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Howden: Vorstandsmandat für Jens-Peter Oblau http://www.asscompact.de/node/172642

Jens-Peter Oblau erhält ein Vorstandsmandat bei der Howden Deutschland AG. Damit hat das Unternehmen frühzeitig die Nachfolge geregelt. Axel Meyer wird sein Vorstandsamt Ende September niederlegen.

172642 16. September 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Der Vorstand der Howden Deutschland AG (HDAG) hat die frühzeitige Regelung der Nachfolge bekannt gegeben: Zum 01.01.2027 wird Jens-Peter Oblau die Position übernehmen, während Axel Meyer sein Vorstandsamt zum 30.09.2026 niederlegt. Meyer wird für ein weiteres Jahr in beratender Funktion bei Howden Deutschland tätig sein.

Der 57-jährige Oblau gehört bereits seit über 25 Jahren zur Unternehmensgruppe. Seine Karriere bei Howden Caninenberg startete er als Prokurist und übernahm erst die stellvertretende und später die vollständige Leitung des Geschäftsfelds Real Estate. Nach der Gründung der Howden Deutschland AG im Jahr 2023 wurde Oblau Mitglied der Geschäftsleitung und Teil des engeren Führungskreises der HDAG.

Meyer wurde 2016 nach Stationen u. a. bei Willis und AON Teil der Geschäftsführung von Howden Caninenberg. Seit Gründung der Howden Deutschland AG im Jahr 2023 war der heute 65-Jährige Mitglied des Vorstands. (lg)

Bild: © Howden

News über weitere personelle Veränderungen lesen Sie in der Rubrik „Personen“.

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AV-Depot: Diese Fragen werden in der Beratung auftreten http://www.asscompact.de/node/172634

Mit dem Start des Altersvorsorgedepots zum Jahreswechsel kommt eine neue Beratungsaufgabe auf Makler zu. Wer die Funktionsweise, Förderlogik und Unterschiede zur klassischen Riester-Rente kennt, kann Kunden frühzeitig Orientierung geben und das neue Vorsorgeinstrument gezielt in der Beratung einsetzen.

172634 16. September 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement Ein Artikel von Martin Schmidt, Geschäftsführer, DieFinanzchecker GmbH

Mit dem Altersvorsorgereformgesetz ist die Riester-Nachfolge beschlossen. Zum 01.01.2027 startet das Altersvorsorgedepot, eine renditeorientierte Form der privaten Altersvorsorge. Erstmals ist eine geförderte Altersvorsorge auch außerhalb eines Versicherungsmantels möglich, weshalb vor allem Neobroker wie Trade Republic und Scalable Capital den Markt aufmischen wollen.

Wer als Vermittler jetzt schon alle Fragen zum AV-Depot sicher beantwortet, hat im Beratungsgespräch einen klaren Vorteil. Hier sind einige Fragen, die besonders häufig auftreten werden.

Was genau ist das Altersvorsorgedepot und wo liegt der Unterschied zur Riester-Rente?

Das Altersvorsorgedepot ist der Kern der Reform. Es ist ein gefördertes Depot, das zu 100% in Fonds und ETFs investiert. Und das ohne die Garantie, die bei der Riester-Rente so oft kritisiert wurde.

Wer jedoch weiterhin Sicherheit braucht, bekommt sie auch. Garantieprodukte bleiben in zwei Stufen erhalten, mit 80 oder 100% Garantie der Beiträge zum Rentenbeginn. Je höher die Garantie, desto geringer die Rendite.

Für Einsteiger gibt es das Standarddepot, eine vereinfachte Variante mit zwei vorgegebenen Fonds, die vor Rentenbeginn automatisch in die sicherere Anlage umschichtet. Der Kunde muss nichts selbst auswählen. Die Kosten sind auf 1,0% pro Jahr gedeckelt. Jeder Anbieter muss ein solches Standarddepot führen, notfalls über einen Partner.

Für die Beratung heißt das: Vor der Wahl der Gesellschaft steht die Frage, welche Form zum Kunden passt.

Wer ist förderberechtigt?

Förderberechtigt bleibt der bisherige Kern: gesetzlich Pflichtversicherte, Beamte und gleichgestellte Gruppen. Neu ist die Öffnung für Selbstständige. Wer als Gewerbetreibender oder Freiberufler Einkünfte erzielt und eine Steuererklärung abgibt, ist künftig unmittelbar förderberechtigt, auch ohne Pflichtmitgliedschaft in der Rentenversicherung. Das Gleiche gilt für Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungswerke.

Das ist eine der wichtigsten Änderungen, weil eine große Gruppe erstmals Zugang zur Förderung erhält, die bei der Riester-Rente noch ausgeschlossen war.

Wie hoch fällt die Förderung aus?

Die Grundzulage wird beitragsproportional und löst die starre 175-Euro-Zulage ab. Für jeden eingezahlten Euro bis 360 Euro gibt es 50 Cent, für jeden weiteren Euro von 361 bis 1.800 Euro noch 25 Cent. Bei vollem Eigenbeitrag von 1.800 Euro ergibt das eine Grundzulage von 540 Euro.

Der Mindesteigenbeitrag liegt fest bei 120 Euro pro Jahr. Die einkommensabhängige Berechnung, meist 4% der Vorjahreseinnahmen, und die anteilige Kürzung der Zulage entfallen. Wer zu Beginn des Beitragsjahres das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, erhält einmalig 200 Euro Berufseinsteiger-Bonus zusätzlich.

Was bedeutet die Reform für Familien mit Kindern?

Die Kinderzulage beträgt künftig 100% der Eigenbeiträge, höchstens 300 Euro je kindergeldberechtigtem Kind. Den vollen Betrag erreichen Eltern damit schon bei 300 Euro Eigenbeitrag pro Kind, nicht erst bei höheren Beträgen. Die alte Staffelung nach Geburtsjahrgang entfällt.

Bei verheirateten, nicht dauernd getrennt lebenden Eltern fällt die Kinderzulage dem Elternteil zu, dem das Kindergeld festgesetzt wird.

Ein Rechenbeispiel für eine Familie mit zwei Kindern: Zahlt ein Elternteil 1.200 Euro im Jahr in das Depot ein, ergeben sich 390 Euro Grundzulage, nämlich 50% auf die ersten 360 Euro und 25% auf die weiteren 840 Euro, plus zweimal 300 Euro Kinderzulage. Zusammen sind das 990 Euro Zulagen auf 1.200 Euro Eigenbeitrag.

Wie werden die Beiträge besteuert, und sind sie absetzbar?

Neben den Zulagen wirkt die Förderung über die Steuer. Beiträge und Zulagen lassen sich als Sonderausgaben geltend machen. Absetzbar sind bis zu 1.800 Euro Eigenbeitrag zuzüglich der Zulagen.

Das Finanzamt prüft automatisch, ob der Steuervorteil über den Zulagenanspruch hinausgeht. Beides wird nicht addiert, sondern verrechnet: Die Zulage fließt fest ins Depot, nur der darüber hinausgehende Teil des Steuervorteils kommt als Erstattung hinzu.

Beispiel: 1.800 Euro Eigenbeitrag, dazu 540 Euro Zulage, macht 2.340 Euro, die sich absetzen lassen. Bei 42% Spitzensteuersatz entspricht das einem Vorteil von knapp 982 Euro. Da die Zulage bereits geflossen ist, bleibt als zusätzliche Erstattung nur die Differenz von rund 442 Euro.

In der Ansparphase bleiben die Erträge steuerfrei. Besteuert wird erst in der Auszahlungsphase. Für das geförderte Kapital wird dann die gesamte Leistung einschließlich der Erträge mit dem persönlichen Steuersatz erfasst, der im Ruhestand meist niedriger ausfällt. Beiträge oberhalb der Förderhöchstgrenze sind nicht gefördert und werden bei Auszahlung nicht in voller Höhe besteuert.

Wann und wie wird ausgezahlt?

Die Auszahlungsphase beginnt frühestens mit Vollendung des 65. Lebensjahres, die erste Zahlung spätestens mit 70. Das Mindestalter steigt damit von 60 bzw. 62 auf 65 Jahre.

Zur Wahl stehen eine lebenslange Leibrente oder ein Auszahlungsplan, der frühestens mit dem 85. Lebensjahr endet.

Bis zu 30% des Kapitals lassen sich zu Beginn als Teilkapital entnehmen. Zusatzabsicherungen für Tod oder Erwerbsminderung sind in neuen Verträgen nicht mehr vorgesehen.

Zulässig bleibt lediglich eine optionale Rentengarantiezeit von zehn oder 20 Jahren bei der Leibrente, andere Laufzeiten sind ausgeschlossen.

Ein reines Depot ohne Verrentungsoption, nur mit Auszahlungsplan, ist ebenfalls möglich. Wer später eine lebenslange Rente will, kann zu Beginn der Auszahlungsphase zu einem Versicherer wechseln und das Kapital in eine Leibrente umwandeln.

Was passiert mit bestehenden Riester-Verträgen?

Vor dem 01.01.2027 abgeschlossene Verträge laufen im alten Recht weiter, geschützt durch den gesetzlichen Bestandsschutz. Die bisherige Förderung gilt bis zum Beginn der Auszahlungsphase fort. Ein Neuabschluss von Riester-Verträgen ist ab 2027 nicht mehr möglich.

Der Wechsel ins neue Altersvorsorgedepot steht offen, wirkt aber einheitlich für alle Verträge eines Berechtigten und ist unwiderruflich. Riester und AV-Depot lassen sich nicht mischen.

Fazit für die Beratung

Für Vermittler ist das AV-Depot gerade ein extrem spannendes Thema. Zum ersten Mal kommt eine geförderte Vorsorge ohne Versicherungsmantel, und Neobroker stehen schon in den Startlöchern. Wer das Thema jetzt schon beherrscht und aktiv bei seinen Kunden anspricht, geht mit einem klaren Vorsprung ins Beratungsgespräch.

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Safebird startet mit KI-Assistenten für den Versicherungsvertrieb http://www.asscompact.de/node/172641

Das Start-up Safebird aus Hannover startet eine spezialisierte KI-Lösung, die dabei unterstützen soll, wiederkehrende Aufgaben rund um Vertrieb und Kundenbetreuung zu automatisieren. Mithilfe des digitalen Assistenten lassen sich strukturierte Datensätze erzeugen oder auch Leads qualifizieren.

172641 16. September 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die agentenbasierte KI-Plattform von Safebird erhebt im Vertriebsprozess anfallende Kundendaten strukturiert, wertet sie aus und übergibt sie in aufbereiteter Form an die individuell eingesetzten (Vertriebs-)Systeme der Versicherungs- und Finanzanlagevermittler.

Die zum Start verfügbaren Funktionen unterstützen die Lead-Qualifizierung, die Beratungsvor- und -nachbereitung, die systematische Bedarfsanalyse und die Dokumentation von Kundeninteraktionen am Point of Sale. Der KI-Assistent soll den Aufwand für ressourcenintensive, sich wiederholende Arbeiten verringern und Makler so zu mehr Zeit für die Kundenbetreuung verhelfen. Gleichzeitig können Kunden und Berater durch die Anwendung noch besser asynchron miteinander interagieren, wie es von Safebird heißt.

„Digitalisierung im Vertrieb scheitert selten an der Oberfläche, sondern in der Regel an der Datenbasis darunter. Wer Kundeninformationen nicht strukturiert erhebt und sauber an seine Systeme übergibt, kann sie später weder auswerten noch nutzen„, sagt Marcel Heinz, Gründer und Geschäftsführer von Safebird. „Wir liefern genau diese Grundlage – und zwar so, dass die Kundenbeziehung und das Ansprache-Konzept in der Vermittlerhoheit verbleiben.“

Auf dieses Preismodell setzt Safebird

Das Start-up setzt auf ein Preismodell, bei dem selbstständigen Vermittlern, die das Angebot nutzen möchten, zunächst keine Basiskosten entstehen. Die Nach einer kostenfreien Registrierung haben Nutzer Zugang zur Plattform. Erst wenn der KI-Assistent im Auftrag des Beraters tätig wird, ergeben sich Kosten: Abgerechnet werde laut Safebird nur das, was tatsächlich genutzt wird. Das Unternehmen will eigenen Angaben zufolge insbesondere kleine und mittelständische Vermittler dabei unterstützen, ohne große IT-Projekte mit der Digitalisierung mitzuhalten.

„Um wachsende Bestände ohne Qualitätsverlust zu betreuen, müssen die Effektivität und Effizienz im Vermittleralltag erhöht werden, und zwar ohne große IT-Projekte“, betont Dr. Timo Biskop, Mitgründer von Safebird.

Datenerhebung erfolgt per Chat- oder Voice-Bot

Safebird nimmt Erstkontakte per Chat oder Anruf entgegen. Der KI-Assistent ermöglicht eine strukturierte Bedarfsanalyse, um Leads zu qualifizieren. Im Beratungsgespräch erstellt das Assistenzsystem ein Transkript und entwirft einen Dokumentationsvorschlag – sowohl bei einem Videocall oder einem Präsenztermin.

Inhaltlich orientiert sich Safebird im Standardprodukt an der DIN 77230. Ansprache- und Analysekonzept des KI-Assistenten seien jedoch auch von Nutzern individualisierbar, wie das Unternehmen mitteilt. Alle durch den KI-Assistenten erhobenen Informationen werden in ein einheitliches Datenmodell überführt, das spätere Analysen und digitale Folgeaktivitäten ermöglicht. (tik)

Weitere News rund um neue Services, Tools und Dienstleistungen finden Sie in unserer Rubrik „Management & Vertrieb“.
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Exklusiv: Weiteres Maklerhaus an Bord der ATTIKON Gruppe http://www.asscompact.de/node/172640

Die ATTIKON Gruppe wächst weiter: Mit der ASP Assecuranzmakler GmbH aus Hamburg begrüßt die Gruppe ein neues Mitglied. Das traditionsreiche Vermittlerunternehmen ASP Assecuranzmakler ist unter anderem auf Immobilienunternehmen und Wohnungsverwaltungen spezialisiert.

172640 16. September 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Erst vor Kurzem hat die ATTIKON Gruppe den Düsseldorfer Spezialmakler B & S integiert (AssCompact berichtete). Nun setzt ATTIKON den Wachstumskurs fort und begrüßt einen weiteren Neuzugang, wie AssCompact exklusiv erfahren hat. Das traditionsreiche Hamburger Maklerhaus ASP Assecuranzmakler GmbH verstärkt die Gruppe. Mit der Aufnahme des Vermitlerunternehmens stärkt ATTIKON die Präsenz im norddeutschen Raum und baut gleichzeitig die Kompetenz in der Betreuung der Immobilienwirtschaft weiter aus. Der 1996 gegründete Makler verfügt über besondere Expertise in der Betreuung von Wohnungsverwaltungen und Immobilienunternehmen sowie mittelständischen Gewerbekunden.

Der bisherige Geschäftsführer bleibt im Unternehmen und wird seine Mandanten auch weiterhin persönlich betreuen. An den Ansprechpartnern für Kunden ändert sich somit nichts. Die Kunden wiederum würden künftig von den Vorteilen einer deutschlandweit aufgestellten Maklergruppe profitieren, wie es von ATTIKON heißt.

„Die ASP Assecuranzmakler GmbH passt hervorragend zu unserer Strategie, erfolgreiche und spezialisierte Maklerhäuser langfristig unter einem starken Dach zusammenzuführen. Ihre Expertise stärkt unseren Bereich der Immobilienwirtschaft und ergänzt unser Gruppenportfolio ideal“, erklärt Dr. Dominik Reinartz, Vorstand Finanzen, Controlling und M&A.

Weitere Meldungen über Kooperationen, Zusammenschlüsse und Neuerungen bei Maklerhäusern gibt es in der Rubrik „Management & Vertrieb“.
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Investment: Wo und in welche Immobilien lohnt es sich? http://www.asscompact.de/node/172637

Das Analysehaus bulwiengesa hat gemeinsam mit ADVANT Beiten erneut die Renditepotenziale auf dem Immobilienmarkt über mehrere Asset-Klassen hinweg beleuchtet. Produktionsimmobilien landen auch 2026 in der Rangliste der Rendite vorne. Insgesamt bleibt der Immobilienmarkt im Anpassungsmodus.

172637 16. September 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Zum zwölften Mal hat bulwiengesa mit Unterstützung der internationalen Wirtschaftskanzlei ADVANT Beiten die Renditepotenziale der Asset-Klassen untersucht, die aktuell den deutschen Immobilieninvestmentmarkt dominieren: Wohnen, Büro, Shoppingcenter und Fachmarktzentren, Hotel, Logistikimmobilien, Mikro-Apartments, Unternehmensimmobilien und betreutes Wohnen.

Die 5%-Studie liefert seit 2015 einen Marktüberblick und neuen Ansatz bei der Beschreibung von Immobilienmärkten. Anhand eines dynamischen Modells ermittelt die Studie die wahrscheinliche interne Verzinsung (Internal Rate of Return, IRR) einer Investition bei einer angenommenen Haltedauer von zehn Jahren. Somit lassen sich die langfristigen Ertragsaussichten verschiedener Asset-Klassen gegenüberstellen.

Immobilienmarkt weiter im Anpassungsmodus

Wie die Ergebnisse zeigen, hält der Anpassungsprozess am deutschen Immobilienmarkt an. Bewertungsanpassungen erfolgen sukzessive und sind noch nicht abgeschlossen, während die Transaktionsflaute insbesondere im gewerblichen Segment fortdauert. Zugleich legen die berechneten Renditepotenziale gegenüber dem Vorjahr in nahezu allen beleuchteten Asset-Klassen leicht zu. Als Gründe hierfür nennen die Analysten von bulwiengesa höhere Renditeanforderungen der Investoren sowie gestiegene Inflationserwartungen.

„Das ‚New Normal‘ ist noch von Anpassung geprägt. Bewertungen korrigieren sich sukzessive, während die Transaktionsflaute insbesondere bei Gewerbeimmobilien anhält. Die leicht steigenden Renditepotenziale dürfen deshalb nicht mit einer breiten Markterholung verwechselt werden“, erklärt Sven Carstensen, Geschäftsführer der bulwiengesa GmbH.

Bürosegment mit stärkster Bewegung

Besonders deutlich zeige sich die Veränderung laut der Studie bei Büroimmobilien. Der Basiswert des Internal Rate of Return erhöht sich in den A-Städten von 3,91% im Jahr 2025 auf 4,32% im Jahr 2026. In B-Städten erhöht er sich auf 4,72%, in C-Städten auf 5,05% und in D-Städten auf 5,61%. Die höheren Renditepotenziale bringen jedoch auch gewachsene Risiko- und Renditeanforderungen zum Ausdruck. Zugleich bleibt der Markt selektiv. Gleichzeitig bleibt der

Markt selektiv: Moderne, gut vermietete Büroimmobilien in zentralen Lagen stehen bei Investoren wieder stärker im Blickfeld. Ältere Bestände geraten dagegen ohne gezielte Modernisierung immer mehr unter Druck. Bei Investoren zählen Lage, Objektqualität und Drittverwendungsfähigkeit.

Produktionsimmobilien in Renditerangliste vorne

Produktionsimmobilien rangieren auch 2026 in Sachen Rendite ganz vorne. Mit einem IRR-Basiswert von 6,17% halten sie sich im Grunde auf dem Vorjahresniveau von 6,14%. Gewerbeparks folgen mit 5,27%. Moderne Logistikimmobilien bleiben mit 4,93% ebenfalls nahezu unverändert.

Wohnen weiterhin stabil

„Wohnimmobilien bestätigen ihre vergleichsweise defensive Position“, die die Analysten von bulwiengesa schreiben, und bleiben Stabilitätsanker unter den Asset-Klassen. Die IRR-Basiswerte betragen 2,98% in A-Städten, 3,13% in B-Städten und 3,38% in Universitätsstädten. Wohnungsknappheit, geringe Neubautätigkeit und steigende Mieten würden für stabile Ertragsperspektiven sorgen. Gegenüber dem Vorjahr fallen die Veränderungen moderat aus.

Weitere Ergebnisse der Studie gibt es unter bulwiengesa.de, darunter auch Detailübersichten mit Einzelaufstellung je nach Asset-Klasse für verschiedene Städte (IRR bezogen). (tik)

Weitere News rund um Baufinanzierung finden Sie in der Rubrik „Immobilien“.
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Neue PKV für internationale Fachkräfte http://www.asscompact.de/node/172636

Mit Provisit Come In bringt DR-WALTER eine private Krankenvollversicherung für internationale Fachkräfte auf den Markt. Der digital abschließbare Tarif soll die Einreise und den langfristigen Aufenthalt in Deutschland erleichtern.

172636 16. September 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

DR-WALTER hat mit Provisit Come In eine neue private Krankenvollversicherung speziell für internationale Fachkräfte gestartet. Der Tarif richtet sich an Arbeitnehmer, Selbstständige, Freelancer, digitale Nomaden sowie deren Familienangehörige und soll Menschen unterstützen, die im Rahmen der Fachkräfteeinwanderung nach Deutschland kommen.

Die Versicherung kann bereits vor der Einreise online abgeschlossen werden – auch ohne deutsche Adresse oder deutsches Bankkonto. Die Versicherungsbestätigung wird nach Angaben des Unternehmens von den zuständigen Behörden für Visa- und Aufenthaltsverfahren anerkannt.

Police bietet vollständigen Krankenversicherungsschutz

Provisit Come In ist als substitutive private Krankenvollversicherung ausgestaltet und erfüllt laut DR-WALTER die gesetzlichen Anforderungen an einen vollständigen Krankenversicherungsschutz in Deutschland. Der Tarif kann zunächst für bis zu 60 Monate abgeschlossen werden. Anschließend besteht die Möglichkeit, in eine unbefristete Krankenvollversicherung der Barmenia zu wechseln.

Zum Leistungsumfang gehören unter anderem ambulante und stationäre Behandlungen, Arznei-, Heil- und Hilfsmittel, Vorsorgeuntersuchungen, psychotherapeutische Leistungen sowie Zahnbehandlungen und Zahnersatz. Der Versicherungsschutz gilt in Deutschland und Europa.

Steigender Bedarf an Versicherungslösungen

Mit dem neuen Angebot reagiert DR-WALTER nach eigenen Angaben auf den steigenden Bedarf an Versicherungslösungen für internationale Arbeitskräfte. Hintergrund sind unter anderem neue Einwanderungsmodelle wie die Chancenkarte und die Blaue Karte EU, die qualifizierten Arbeitnehmern den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt erleichtern sollen. (as)

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Europace: Preise für Neubauhäuser legen zu http://www.asscompact.de/node/172635

Laut Europace Hauspreisindex weist das Neubausegment im August ein deutliches Plus auf: So sind die Preise für neue Ein- und Zweifamilienhäuser um 0,49% gegenüber dem Vormonat gestiegen und liegen somit 3,34% über dem Vorjahresniveau. Ein anderes Bild ergibt sich indes bei Häusern im Bestand.

172635 16. September 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die Transaktionsplattform für Immobilienfinanzierungen, Bausparprodukte und Ratenkredite Europace hat neue Daten des Hauspreis-Index EPX veröffentlicht. Der Index basiert auf tatsächlichen Immobilienfinanzierungs-Transaktionsdaten des Europace Finanzierungsmarktplatzes.

Der Europace Hauspreisindex (EPX) legt im Vergleich zum Vormonat nur leicht zu. Der Gesamtindex erhöht sich im August um 0,15% auf 222,54 Punkte. Im Jahresvergleich bedeutet das ein Plus von 1,68%. Somit bleibt der Immobilienmarkt hierzulande insgesamt stabil.

Deutliches Plus bei Neubauten im August

Als stärkstes Segment erweist sich im August der Neubau. Die Preise für neue Ein- und Zweifamilienhäuser legen um 0,49% gegenüber dem Vormonat zu. Der Index steigt auf 245,26 Punkte, was einen neuen Höchststand markiert. Die Preise liegen 3,34% über dem Niveau des Vorjahresmonats.

Bei den Preisen für Eigentumswohnungen zeigt sich dagegen nur eine sehr minimale Aufwärtsbewegung um 0,14% im Vergleich zum Vormonat auf 219,85 Punkte. Gegenüber dem Vorjahresmonat entspricht dies einem Anstieg um 0,26%.

Europace: Preise für Neubauhäuser legen zu
Leicht rückläufige Preise bei Häusern im Bestand

Ein anderes Bild ergibt sich dagegen bei der Preisentwicklung von bestehenden Ein- und Zweifamilienhäusern. In diesem Segment hat der Index leicht nachgegeben. Nach dem deutlichen Anstieg noch im Juli sinken die Preise im August um 0,26% auf 202,51 Punkte. Im Jahresvergleich bewegen sich die Preise für Bestandshäuser weiter 1,26% über dem Niveau des Vorjahres.

„Der Neubau entwickelt sich im August zum auffälligsten Segment im EPX. Das Plus von 0,49% im Monatsvergleich und von 3,34% zum Vorjahr zeigt, dass der Neubau für den Verbraucher zusehends weniger erschwinglich wird und mit Blick auf die letzten zwölf Monate leicht stärker angestiegen ist als die Inflationsrate“, erklärt Europace-Vorstand und Co-CEO Stefan Münter. (tik)

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Cyberrisiken: Deutsche KMU fürchten das falsche Problem http://www.asscompact.de/node/172622

Wie gut sind deutsche KMU tatsächlich gegen Cyberrisiken gewappnet? Der Hiscox Cyber Readiness Report zeigt: Trotz hoher Sensibilität können Angriffe existenzbedrohend werden. Dann geraten Liquidität und Geschäftsbetrieb unter Druck, obwohl Betroffene vor allem um ihre Reputation fürchten.

172622 16. September 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Cyberangriffe gehören längst zum Geschäftsalltag kleiner und mittelständischer Unternehmen. Fast jedes dritte wurde im vergangenen Jahr Opfer eines solchen Angriffs. Bei einem Drittel der betroffenen Unternehmen waren Zahlungsfähigkeit oder sogar die Existenz erheblich gefährdet. Das zeigt der aktuelle Hiscox Cyber Readiness Report 2026. Die von Wakefield Research im Auftrag des Spezialversicherers durchgeführte Untersuchung macht dabei vor allem eines deutlich: Das größte Risiko liegt nicht unbedingt dort, wo Unternehmen es vermuten. Reputationsschäden werden am häufigsten gefürchtet, tatsächlich wiegen für betroffene KMU jedoch die wirtschaftlichen und operativen Folgen schwerer.

Cyberangriffe werden zum Betriebsrisiko

Besonders deutlich zeigen sich die Folgen dort, wo es für Unternehmen unmittelbar kritisch wird: bei Liquidität und Geschäftsbetrieb. Der international angelegte Hiscox Cyber Readiness Report zeigt, dass ein Drittel der betroffenen deutschen KMU (33%) durch einen Cyberangriff seine Zahlungsfähigkeit oder sogar die eigene Existenz erheblich gefährdet sah. International lag dieser Anteil mit 25% deutlich niedriger. Auch bei den Betriebsunterbrechungen zeigt sich ein Unterschied: Im Durchschnitt standen betroffene Unternehmen in Deutschland 41,7 Stunden still – fast zehn Stunden länger als im internationalen Vergleich. Cyberangriffe werden damit schnell zu einem handfesten Liquiditäts- und Betriebsrisiko.

Von Zahlungsbetrug bis KI: Das Bedrohungsspektrum wächst

Bei den Angriffsformen zeigt sich ein breites Bedrohungsspektrum. An der Spitze stehen laut Untersuchung Finanzbetrug durch sogenannte Payment Diversion (45%) – dabei werden Zahlungswege manipuliert, sodass Überweisungen auf Konten der Angreifer umgeleitet werden – und DDoS-Attacken (42%), bei denen IT-Systeme gezielt mit einer großen Zahl von Anfragen überlastet und dadurch zeitweise lahmgelegt werden. Daneben spielen der Missbrauch von IT-Ressourcen, Datenverluste sowie Ransomware und Erpressung eine wichtige Rolle.

Zusätzliche Dynamik bringt Künstliche Intelligenz (KI) in die Risikolage. Für die kommenden fünf Jahre sehen deutsche KMU insbesondere Gefahren durch manipulierte Trainingsdaten, Schwachstellen bei der Nutzung externer KI-Tools und eine zunehmende Abhängigkeit von KI. Auch die Kontrolle über Unternehmensdaten wird als relevantes Risiko gesehen.

Cyber-Security wird zur Chefsache

Die wachsende Bedrohung spiegelt sich auch darin wider, wie Unternehmen mit Cyberrisiken umgehen. Cyber-Security wird in deutschen KMU zunehmend zur Managementaufgabe: Nach einem Angriff koppeln 41% der Unternehmen die Vergütung ihrer Führungsebene an Cyber-Security-Ziele. International sind es 32%. Cyberresilienz wird damit zunehmend Teil der strategischen Unternehmenssteuerung und nicht mehr allein als Aufgabe der IT verstanden.

Bei der Absicherung stehen deutsche KMU im internationalen Vergleich vergleichsweise gut da. 39% verfügen über eine vollumfängliche Standalone-Cyberversicherung, weltweit sind es 31%. Weitere 32% der deutschen Unternehmen decken Cybergefahren über eine andere Versicherung ab.

„Viele deutsche KMU sind für Cyberrisiken sensibilisiert und investieren in Absicherung. Ein erfolgreicher Angriff kann dennoch schnell existenziell werden. Im Ernstfall zählen vor allem Liquidität, Geschäftsbetrieb und schnelle Unterstützung. Eine vollwertige Standalone-Cyberversicherung kann finanzielle Schäden abfedern und Unternehmen mit Expertenhilfe durch den Vorfall begleiten“, sagt Klemens Lemke, Underwriting Manager Cyber bei Hiscox, anlässlich der Veröffentlichung des Reports. (bh)

Über die Umfrage

Der jährlich erscheinende internationale Hiscox Cyber Readiness Report untersucht seit 2017 die Cyberbereitschaft von Unternehmen. Für die aktuelle Ausgabe befragte Wakefield Research im Auftrag von Hiscox insgesamt 6.800 Cyber-Security-Experten und Entscheider aus zehn Ländern, darunter Deutschland. Die Befragten stammen aus Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitenden. Die Online-Befragung fand vom 05.06. bis 17.06.2026 statt.

 

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versdb: Neuer Onlinekommentar zur Unfallversicherung mit KI-Features http://www.asscompact.de/node/172590

Die Versicherungsbedingungen der Unfallversicherung stehen im Fokus des digitalen Angebots von versdb. Die Datenbank ist nun auch in Deutschland verfügbar und verbindet die Kommentierung der AUB mit KI-basierten Anwendungen – von einem Fachchat bis zur Einschätzung von Schadenfällen.

172590 16. September 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die Versicherungsrechtsdatenbank versdb ist jetzt auch auf dem deutschen Markt verfügbar. Zum Start bietet das Unternehmen einen Onlinekommentar zu den Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen (AUB). Neben der klassischen Kommentierung sollen insbesondere KI-gestützte Funktionen Versicherer und Vermittler bei der täglichen Arbeit unterstützen.

AUB-Kommentar wird laufend aktualisiert

Der AUB-Onlinekommentar liefert kompakte und praxisorientierte Hintergrundinformationen zu den Versicherungsbedingungen. Verantwortlich für die Kommentierung ist versdb-Gründer Ewald Maitz, der bereits die österreichischen AUVB sowie die Bedingungen zur österreichischen Haftpflichtversicherung kommentiert hat. Der Kommentar wird laufend aktualisiert, insbesondere durch die Einarbeitung neuer Rechtsprechung.

KI unterstützt bei Fragen und Schadenfällen

Ergänzt wird der klassische Kommentar um KI-gestützte Funktionen. Über einen KI-Fachchat können Nutzer Fragen zur Unfallversicherung stellen. Das System greift dabei sowohl auf den AUB-Kommentar als auch auf die in der Datenbank hinterlegten Unfallversicherungsbedingungen verschiedener Versicherer zurück.

Darüber hinaus kann die KI bei der fachlichen Einschätzung von Schadenfällen unterstützen. Nutzer können einen konkreten Fall eingeben und erhalten eine Einschätzung sowie Hinweise auf relevante Quellen aus der versdb-Datenbank. Die abschließende Prüfung müsse jedoch weiterhin durch den Nutzer erfolgen, betont das Unternehmen, da auch KI-Systeme Fehler machen können.

Ausbau des Angebots im Austausch mit dem Markt

versdb wurde 2017 für den österreichischen Markt gegründet und hat sich dort als Informationsquelle für Versicherer und Versicherungsvermittler etabliert. Mit dem Deutschlandstart soll das Angebot nun auf den hiesigen Markt ausgeweitet werden. Die Bedingungsdatenbank umfasst zum Start aktuelle AUB von beliebten Maklerprodukten auf Grundlage der aktuellen AssCompact Marktstudie. Individuelle Erweiterungswünsche von Kunden sollen ebenfalls berücksichtigt werden.

„Ich freue mich sehr, dass wir unsere praxisorientierte Versicherungsrechtsdatenbank nun auch in Deutschland anbieten können“, sagt Ewald Maitz, Gründer von versdb. Besonders die KI-Funktionen sollen deutschen Versicherern und Vermittlern einen praktischen Nutzen bieten. Der Fokus liege dabei auf einer einfachen Nutzbarkeit, und das auch für Nicht-Juristen.

Darüber hinaus entwickelt versdb individuelle Wissensplattformen für größere Unternehmen. Diese können neben versicherungsrechtlichen Informationen auch internes Wissen sowie Inhalte zu weiteren Sparten und Themengebieten integrieren. Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Buchung des Angebots stehen auf der Website von versdb zur Verfügung. (bh)

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Garten, Sauna, Garage? Was muss das Traumzuhause haben? http://www.asscompact.de/node/172633

Wie wünschen sich die Menschen hierzulande ihr Zuhause, welche Ausstattung soll es haben? Wie aus der aktuellen Wohnstudie von ImmoScout24 hervorgeht, fallen die Wohnwünsche pragmatisch aus. Die Analyse zeigt, welche Merkmale beim Traumzuhause ganz oben auf der Wunschliste stehen.

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Sauna, Smart Home, begehbarer Kleiderschrank? Auf welche Ausstattungsmerkmale legen die Menschen in Deutschland bei ihrem Wunschzuhause Wert? Eine aktuelle Wohnstudie von Appinio im Auftrag von ImmoScout24 zeigt, was für die eigenen vier Wände besonders wichtig ist und wie sich diese Wünsche im heutigen Wohnalltag widerspiegeln.

„Beim Traumzuhause zählt für die meisten nicht der Luxus, sondern das, was den Alltag wirklich besser macht: Ein Balkon und dauerhaft niedrige Nebenkosten wiegen deutlich schwerer als Sauna oder begehbarer Kleiderschrank. Gerade bei steigenden Wohnkosten wird Energieeffizienz damit selbst zum Ausstattungsmerkmal“ erklärt Dr. Gesa Crockford, Geschäftsführerin von ImmoScout24.

Balkon oder Terrasse rangieren in der Wunschliste vorne

Bei der Auswahl von bis zu fünf Merkmalen für das Traumzuhause führen ein Balkon oder eine Terrasse mit 36% die Rangliste an. Es folgen Garten und Parkplatz oder Garage mit jeweils 32%. 28% geben Energieeffizienz bzw. günstige Nebenkosten an, für 22% ist eine Badewanne wichtig.

Auf eine gute Aussicht und einen Keller oder Abstellraum legen jeweils rund 21% Wert. Dachterrasse (10%), Smart Home (10%), E-Ladestation (10%), einen begehbaren Kleiderschrank (8%) und Sauna (7%) rangieren dagegen deutlich seltener unter den wichtigsten Wünschen. Bei der Frage zum Wunschzuhause konnten bis zu fünf Merkmale ausgewählt werden. Die Prozentwerte summieren sich daher nicht zu 100%, wie ImmoScout24 mitteilt.

Wie passt die Wohnrealität zur Wunschvorstellung?

Balkon oder Terrasse gehören schon heute für 37% zu den Merkmalen, die die im Hinblick auf die aktuelle Wohnsituation besonders punkten. Einen Garten nennen 32%. Für 21% sind Parkmöglichkeiten ein Pluspunkt ihres derzeitigen Zuhauses. Die Aussicht kommt auf 19% der Nennungen. Am meisten gefragt sind Lage (45%) und Ruhe (40%). Insgesamt zeigen sich 63% mit ihrer aktuellen Wohnsituation zufrieden oder sehr zufrieden. Bei Eigentümern ist der Anteil mit 80% deutlich höher als bei Mietern mit 52%.

Die Crux mit Energieeffizienz und Wohnkosten

Wunsch und Realität klaffen am meisten auseinander beim Thema Energie und Wohnkosten. Bei den Befragten, die hohe Energiekosten als Problem nennen, steigt der Wunsch nach Energieeffizienz bzw. günstigen Nebenkosten auf 36%. Über alle Befragten hinweg liegt der Anteil bei 28%.

Wie das ImmoScout24 WohnBarometer für das zweite Quartal 2026 zeigte, haben die Nebenkosten in unsanierten Bestandswohnungen binnen eines Jahres um 3,8% auf 3,28 Euro pro Quadratmeter zugelegt. Damit erhöhten sie sich stärker als die Kaltmieten, die im gleichen Zeitraum um 2,7% gestiegen sind. (tik)

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BCA und VEMA vertiefen Kooperation im Investmentgeschäft http://www.asscompact.de/node/172632

Die BCA und die VEMA intensivieren ihre Zusammenarbeit im Bereich Investment. Die VEMA stellt künftig die Private-Investing-Strategie „VEMA managed ETF – Wachstum“ verstärkt bereit. PRIVATE INVESTING ist die fondsgebundene Vermögensverwaltung der BCA-Konzerngesellschaft BfV Bank für Vermögen AG.

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Mit der Strategie „VEMA managed ETF – Wachstum“ vertiefen die BCA AG und die VEMA Versicherungsmakler Genossenschaft eG ihre Zusammenarbeit im Investmentgeschäft. Die VEMA wird künftig diese Private-Investing-Strategie verstärkt bereitstellen. Bei PRIVATE INVESTING handelt es sich um die fondsgebundene Vermögensverwaltung der BCA-Konzerngesellschaft BfV Bank für Vermögen AG. Sie ermöglicht es Anlageberatern wie der VEMA, diese Lösungen unter eigener Marke anzubieten.

Kern der VEMA-Strategie ist eine überwiegend ETF-basierte Vermögensverwaltung mit globaler Ausrichtung. Investiert wird insbesondere in indexorientierte ETFs. Ergänzend lassen sich in einzelnen Segmenten klassische Investmentfonds beimischen, sofern dies aus Anlagesicht sinnvoll ist. Der bewusst höher gehaltene Aktienanteil ziele auf langfristige Renditechancen, heißt es von der BCA. Zugleich setzt die Strategie auf breite Diversifikation, Sachwerte als Baustein zum Inflationsschutz und eine laufende professionelle Steuerung.

Gemeinsames Investment-Gremium für Strategie

Weiter teilt der Maklerpool mit, dass ein gemeinsames Investment-Gremium die Strategie begleite, in das auch Dr. Johannes Neder, Vorstand der VEMA, und Marc Haegert, Leiter Asset-Management der BfV Bank für Vermögen AG, eingebunden seien. Somit stehe hinter dem Angebot kein statisches Musterportfolio, sondern ein aktiv geführter, nachvollziehbarer Anlageansatz mit internationaler Streuung und klarer Renditeorientierung.

Mit PRIVATE INVESTING bietet die BfV Bank für Vermögen AG einen standardisierten, professionell gesteuerten Vermögensverwaltungsansatz. Statt zahlreiche Einzellösungen fortlaufend selbst nachhalten zu müssen, können Vermittler auf eine klar definierte Strategie setzen, die laufend begleite und bei Bedarf angepasst werde, wie es von der BCA weiter heißt.

Digital abschließbar

Über den BCA Investment-Shop ist der Abschluss derzeit bei der FFB mit Click-Protokoll möglich. Weitere Depotbanken lassen sich über DIVA per API und digitaler Unterschrift anbinden.

„Mit der vertieften Zusammenarbeit schaffen wir für VEMA-Partner einen erweiterten Zugang zu professionell gesteuerten Investmentlösungen. Gerade in einem Markt, in dem kapitalmarktorientierte Vorsorge an Bedeutung gewinnt, kommt es darauf an, Investmentexpertise, digitale Prozesse und persönlichen Service so zusammenzuführen, dass daraus konkrete Beratungschancen im Vermittleralltag entstehen“, erklärt Dr. Frank Ulbricht, Vorstand der BCA AG und Vorstandsvorsitzender der BfV Bank für Vermögen AG.

Weitere News über Kooperationen und Partnerschaften im Maklermarkt lesen Sie in unserer Rubrik „Management & Vertrieb“.
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Für Makler ist Unternehmertum der Kern ihrer Unabhängigkeit http://www.asscompact.de/node/172621

Unabhängigkeit gehört zum Selbstverständnis des Versicherungsmaklers. Doch was bedeutet sie heute? Eine aktuelle Befragung zeigt: Für Makler steht vor allem die unternehmerische Entscheidungsfreiheit im Mittelpunkt und damit die Frage, wer ihr Geschäft tatsächlich bestimmt.

172621 15. September 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Versicherungsmakler – so unterschiedlich sie in Geschäftsmodellen, Umsatzgrößen und Marktpositionierung auch sein mögen – sind Unternehmer, Versicherungsmaklerinnen sind Unternehmerinnen. Unternehmertum zeigt sich etwa darin, wer die entscheidenden Weichen für das eigene Geschäft stellt: Wer das Geschäftsmodell entwickelt, Zielgruppen definiert, über Investitionen und Digitalisierung entscheidet und letztlich die wirtschaftlichen Folgen dieser Entscheidungen trägt.

Unabhängigkeit bedeutet Unternehmertum und Entscheidungsfreiheit

Wie stark dieser Gedanke mit dem Verständnis von Unabhängigkeit verbunden ist, zeigt die aktuelle Befragung im Rahmen der AssCompact TRENDS III/2026. 85% der befragten Versicherungsmakler verbinden Unabhängigkeit mit unternehmerischer Entscheidungsfreiheit. Damit steht für sie weniger der rechtliche Status als die tatsächlich vorhandene Gestaltungsmöglichkeit im Mittelpunkt.

Daran ändern auch die jüngsten Gerichtsentscheidungen, etwa des Oberlandesgerichts Dresden, sowie die Debatten mit Verbraucherschützern und in der Politik wenig – auch wenn diese Themen den Markt und die Verbände intensiv beschäftigen. Und selbstverständlich hat die rechtliche und berufsständische Dimension von Unabhängigkeit hohe Relevanz. Im unternehmerischen Selbstverständnis der Makler steht jedoch vor allem die Freiheit im Vordergrund, eigene Entscheidungen zu treffen, das eigene Geschäft zu gestalten und dafür Verantwortung zu übernehmen.

Unabhängig von Versicherern

Eine solche unternehmerische Entscheidungsfreiheit hat für Makler auch eine ganz konkrete Seite: die Unabhängigkeit von Versicherern. Sie ist ein wesentlicher Bestandteil des Maklerbildes und zeigt sich insbesondere darin, Produkte frei auswählen und die Beratung am Bedarf des Kunden ausrichten zu können: 75% der Befragten verbinden Unabhängigkeit direkt mit der Unabhängigkeit von Versicherern. Anders fällt die Einschätzung bei Maklerpools und Softwareanbietern aus. Die Zusammenarbeit mit ihnen wird deutlich weniger als Gefahr für die eigene Unabhängigkeit wahrgenommen. Vielmehr können Pools und Dienstleister aus Sicht vieler Makler unternehmerische Freiräume schaffen – etwa durch Produktzugang, technische Lösungen oder administrative Unterstützung.

Regulierung als Bedrohung der unternehmerischen Freiheit

Eingegrenzt in ihrem Unternehmertum fühlen sich Maklerunternehmen allerdings vor allem durch eine andere Entwicklung – und damit stehen sie in der deutschen Wirtschaft nicht allein. Regulatorische Vorgaben und zunehmende Anforderungen bedrohen aus ihrer Sicht die freie Entwicklung des eigenen Geschäftsmodells und werden damit auch zu einer Frage der unternehmerischen Unabhängigkeit. In der genannten Studie stimmen fast 70% der Befragten dieser Einschätzung zu.

Investoren verändern die Spielräume

Interessant ist auch der Blick auf den zunehmenden Einstieg von Investoren in Maklerunternehmen. Für die Konsolidierung des Marktes sehen es die Makler so: 55% sind der Meinung, dass der Einstieg von Investoren die Unabhängigkeit von Maklerunternehmen einschränkt. Deutlich fällt die Einschätzung bei der unternehmerischen Gestaltungsfreiheit aus: 65% erwarten, dass diese durch den Einstieg von Investoren am stärksten beeinflusst wird.

Die vielen Seiten der Unabhängigkeit

Insofern hat Unabhängigkeit für den Berufsstand Versicherungsmakler zweifellos eine wichtige rechtliche und berufsständische Dimension. Daneben gibt es aber eine zweite, stärker unternehmerisch geprägte Perspektive. Sie beschreibt die Freiheit, das eigene Unternehmen selbst zu gestalten, unternehmerische Entscheidungen eigenständig zu treffen, Produkte frei auszuwählen und die Ausrichtung konsequent am Kunden zu orientieren.

Interessant ist in diesem Zusammenhang die Anmerkung eines Studienteilnehmers. Für ihn müsste die Frage eigentlich so lauten: „Was bedeutet einem Makler Unabhängigkeit?“ Seine Antwort richtet den Blick auf die unternehmerische Seite des Berufs – auf eigene Entscheidungen, freie Produktauswahl und die Ausrichtung am Kunden. Und er kommt zu der einfachen Schlussfolgerung: „Ich hatte eigentlich nie eine Wahl, außer Makler zu werden.“ (bh)

Über die Studie

Die Online-Befragung zur Studie „AssCompact TRENDS III/2026“ wurde vom 07.07.2026 bis 16.07.2026 durchgeführt. Nach einer Qualitätsprüfung flossen die Stimmen von 240 Vermittlerinnen und Vermittlern aus der Finanz- und Versicherungsbranche in die Stichprobe ein, die ein sehr gutes Abbild der Assekuranz- und Finanzvermittlerinnen und -vermittler hinsichtlich der Alters- und Geschlechtsstruktur darstellt. Die Studie kann bei AssCompact erworben werden.

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Mathieas Kohl wird CEO bei PassportCard Europe http://www.asscompact.de/node/172625

Ab dem 01.02.2027 übernimmt Mathieas Kohl den Posten als CEO und Geschäftsführer bei PassportCard Europe. Er wechselt von der Drägerwerk AG & Co. KGaA zu dem Anbieter für internationale Auslandskrankenversicherungen.

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Mathieas Kohl wechselt zum 01.02.2027 zu PassportCard Europe. Er wird CEO und Geschäftsführer. Er kommt von der Drägerwerk AG & Co. KGaA, wo er mehr als zwei Jahrzehnte Head of Corporate Insurance war.

In dieser Position trug er die Verantwortung für das konzernweite Versicherungs- und Risikomanagement und kümmerte sich u. a. um die Reisesicherheit der Mitarbeitenden weltweit. Zudem ist Kohl seit diesem Jahr Verwaltungsratsvorsitzender der VIACTIV Krankenkasse und engagiert sich im Vorstand des GVNW (Gesamtverbandes der versicherungsnehmenden Wirtschaft e. V.).

Einer seiner Schwerpunkte als Leitung des Hamburger Standorts wird die Ansprache von Unternehmenskunden für PassportCard sein. Bis zu Kohls Amtsantritt, teilt der Anbieter für internationale Auslandskrankenversicherungen mit, wird Alon Ketzef die Geschäfte der PassportCard Europe GmbH zusammen mit Interims-CEO David Smeaton weiterführen. (lg)

Bild: © PassportCard

News über weitere personelle Veränderungen lesen Sie in der Rubrik „Personen“.
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Baufinanzierung: Neue App von Dr. Klein integriert in ChatGPT http://www.asscompact.de/node/172623

Auch bei Fragen zur Baufinanzierung nutzen immer mehr Menschen KI. Die neue App des Kreditvermittlers Dr. Klein verbindet nun den Dialog in ChatGPT mit einer fundierten Datenbasis und bezieht echte Bankkonditionen ein. Kunden sollen so mit einer realistischen Einschätzung ins Beratungsgespräch gehen.

172623 15. September 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Fragen rund um die Baufinanzierung wie etwa welche Immobilie man sich leisten kann und wie viel Eigenkapital notwendig ist, stellen Verbraucher heute häufig im ersten Schritt an ChatGPT oder andere Chatbots. Mit einer neuen KI-Integration will der Kreditvermittler Dr. Klein nun dafür sorgen, dass die Antworten näher an der Finanzierungsrealität liegen und Kaufinteressierte besser informiert in eine persönliche Beratung starten. Deshalb verbindet die neue App von Dr. Klein den Dialog in ChatGPT mit einer fachlich fundierten und aktuellen Datenbasis. Die App ist direkt in ChatGPT integriert und rechnet mit echten, aktuellen Konditionen von Banken.

Besser vorbereitet ins Beratungsgespräch

Dies soll Interessierten Orientierung bieten und frühzeitig in die persönliche Beratung münden. „Eine Baufinanzierung bleibt individuell und die App kann eine persönliche Beratung nicht ersetzen“, unterstreicht Michael Neumann, Vorstandsvorsitzender der Dr. Klein Privatkunden AG. Das Ziel laute nicht KI statt Beratung, sondern idealerweise führe die Integration der App in ChatGPT zu einer besser vorbereiteten Beratung – sowohl auf Kundenseite als auch für Baufinanzierungsberater. „Die individuellen Ergebnisse werden nach der Berechnung durch die Systeme von der KI dargestellt und gegebenenfalls um hilfreichen Kontext ergänzt“, so Neumann weiter.

Berücksichtigung tatsächlicher Konditionen

Bei der Frage nach der Leistbarkeit biete die KI Erläuterungen und Berechnungen, aber ohne geeignete Datenbasis würden die Ergebnisse nicht unbedingt die tatsächlich verfügbaren Finanzierungsmöglichkeiten widerspiegeln, heißt es von Dr. Klein. Welche Finanzierung möglich sei, hänge nicht allein von Kaufpreis, Eigenkapital und gewünschter Monatsrate ab. Auch das aktuelle Zinsniveau und weitere individuelle Parameter spielen eine Rolle. Ohne diese Informationen ermittelt eine KI theoretische Szenarien, die gegebenenfalls aber nicht deckungsgleich mit den real existierenden Möglichkeiten seien, teilt Dr. Klein weiter mit.

KI beantwortet erste Fragen, Spezialist übernimmt Beratung

Die neue KI-Integration kann dabei unterstützen, erste Fragen niedrigschwellig zu beantworten, ein Grundverständnis zu entwickeln und das Finanzierungsvorhaben besser einzuschätzen. Eine Garantie für eine Finanzierungszusage sei das Ergebnis laut Dr. Klein ausdrücklich nicht. Die persönliche Beratung bleibe der entscheidende Baustein. „KI kann erklären, strukturieren und auf ein Beratungsgespräch vorbereiten“, so Neumann. „Die Aufgabe unserer Spezialistinnen und Spezialisten ist es, die Möglichkeiten individuell einzuordnen und gemeinsam mit den Kundinnen und Kunden eine Finanzierung zu finden, die nicht nur rechnerisch funktioniert, sondern auch zu ihrem Leben passt.“

KI als Lernfeld

Dr. Klein betrachtet die neue App als Lernfeld. Noch sei offen, welche Rolle Apps innerhalb von Chatbots wie ChatGPT künftig bei der Suche nach Finanzinformationen spielen würden. „Wir wollen die Entwicklung früh begleiten und Erfahrungen damit sammeln, wie digitale Orientierung und persönliche Beratung sinnvoll ineinandergreifen können“, bemerkt Neumann. (tik)

Weitere News rund um Baufinanzierung finden Sie in der Rubrik „Immobilien“.
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Wie moderne Vermittler heute oft erfolgreich werden http://www.asscompact.de/node/172620

Steffen Ritter ist Geschäftsführer des Instituts Ritter. Außerdem ist er Autor, Trainer, Redner und Mitinitiator des Jungmakler Awards. Für AssCompact gibt er Maklern in seiner monatlich erscheinenden Kolumne praktische Tipps, um besondere und alltägliche Herausforderungen zu meistern.

172620 15. September 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die soziale Interaktion und damit auch die Art, wie Menschen einen Makler finden, hat sich verändert. Vieles passiert auf diversen Kanälen online. Wem man vertraut, entscheidet sich oft, bevor das erste Gespräch stattfindet.

Für Makler ist das eine gute Nachricht. Wer klar erkennbar und sichtbar ist, wird gefunden, anstatt dass er hinterherlaufen muss. Der Weg dorthin ist kein Zufall, sondern ein System.

Schritt 1: Die Positionierung

Am Anfang steht nicht das Werkzeug, sondern die Klarheit. Für wen bist du der Richtige? Ein Vermittler, der alles für jeden macht, bleibt austauschbar. Wer sich auf eine Gruppe konzentriert, etwa Handwerksbe­trie­be, junge Familien oder Heilberufe, kennt deren Sorgen und wird genau dort zur ersten Adresse. Ohne diese Klarheit verpufft jede Maßnahme.

Schritt 2: Der Interessenten-Sog

Menschen geben ihren Kontakt nicht für Werbung her, sondern für Nutzen. Genau das leistet ein Lead-Magnet: ein kleines, kostenloses Angebot, das ein konkretes Problem der Zielgruppe löst. Je nach Zielgruppe passt eine andere Form. Folgende „Köder“ klappen bei Vermittlern aktuell besonders gut:

  • Checkliste, die Klarheit bringt
  • Kurz-Ratgeber, der eine typische Frage sauber beantwortet
  • Selbst-Check, der ein spannendes Ergebnis bringt

Wichtig ist nicht die Form, sondern der Nutzen.

Schritt 3: Der Prozess zum Termin

Durch nachfolgende Schritte entscheidet sich, ob aus Aufwand Ertrag wird. Ein Lead-Magnet ohne festen Ablauf dahinter bleibt wirkungslos.

3.1 Ausspielen

Der Lead-Magnet erscheint dort, wo die Zielgruppe unterwegs ist: soziale Netzwerke, kleine Anzeige etc.

3.2 Anfordern

Wer ihn möchte, trägt Name und E-Mail ein. Aus einem anonymen Besucher wird ein bekannter Interessent.

3.3 Ausliefern

Der Lead-Magnet kommt automatisch per Mail, sofort und zuverlässig.

3.4 Nachfassen

In den Tagen danach folgen einige wenige, gute Mails. Sie bringen weiteren Nutzen und bauen Vertrauen auf, ohne Druck.

3.5 Termin buchen

Am richtigen Punkt steht die Einladung zum Gespräch, mit einem Link zur freien Terminwahl.

Einmal als Automation eingerichtet, arbeitet diese für dich im Hintergrund weiter.

Standards werden zum Fundament deines Wachstums.

Drei Fragen für den Start

Vermittler, die neugierig sind, sollten sich zum Start folgende drei Fragen stellen: Welche Zielgruppe ist mir am wertvollsten und warum? Wofür stehe ich, in einem einzigen klaren Satz? Welches kleine Angebot würde genau diese Menschen anziehen?

Wer sie ehrlich beantwortet, hat den größten Schritt schon getan. Der Rest ist Handwerk: erlernbar, wiederholbar, planbar. Man braucht dafür kein großes Budget, sondern einen klaren Weg und die Bereitschaft, ihn zu gehen. Acht Wochen dranbleiben bringt mehr als acht neue Ideen.

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map-report PKV-Bilanzrating: Welche Versicherer punkten http://www.asscompact.de/node/172619

Franke und Bornberg hat mit dem neuen map-report das Bilanzrating PKV überarbeitet und dabei an der Bewertungsmethodik gefeilt. Nur für drei Versicherer gibt es die Höchstnote. Wirtschaftlich präsentiert sich die PKV robust. Die Zahl der Vollversicherten ist erneut gestiegen, die verdienten Bruttobeiträge auch.

172619 15. September 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Franke und Bornberg hat mit dem aktuellen map-report 945 das Bilanzrating Private Krankenversicherung 2025 veröffentlicht. Für die aktuelle Untersuchung haben die Analysten an der Bewertungsmethodik gefeilt. „Ein Rating ist kein starres Gebilde. Märkte verändern sich, Geschäftsmodelle entwickeln sich weiter, und auch die Aussagekraft einzelner Kennzahlen muss regelmäßig hinterfragt werden“, erläutert Michael Franke, geschäftsführender Gesellschafter von Franke und Bornberg und Herausgeber des map-report.

Vor diesem Hintergrund haben die Analysten mehrere Bilanzkennzahlen ausgetauscht und neu gewichtet. Unter anderem entfällt beim Wachstum die Entwicklung der verdienten Bruttobeiträge. Neben weiteren Anpassungen erhält das Wachstum der Vollversicherten ein höheres Gewicht und erstmals fließt zusätzlich das Wachstum der Zusatzversicherten in die Bewertung ein. Das Gerüst für die Bewertung bilden insgesamt zwölf Bilanzkennzahlen, die als Fünfjahresdurchschnitte der Jahre 2021 bis 2025 berechnet werden.

Höchstnote für drei Versicherer

Im neu justierten Bilanzrating PKV 2025 des map-report können drei von 30 bewerteten Versicherern die Höchstnote „mmm+“ (hervorragend) für hervorragende Bilanzdaten einfahren: die INTER Krankenversicherung AG (259,5 von 300 möglichen Punkten, 86,5%), die SIGNAL IDUNA Krankenversicherung a.G. (258 Punkte, 86%) und die Allianz Private Krankenversicherungs-AG (255,5 Punkte, 85,2%).

 

map-report PKV-Bilanzrating: Welche Versicherer punkten

 

Für die INTER sei der Sprung an die Spitze besonders bemerkenswert, heißt es von Franke und Bornberg. Im Vorjahr erhielt der Versicherer unter der alten Methodik 238 Punkte (79,3%) und somit die Note „mmm“ (sehr gut). Zugleich weisen die Analysten aber daraufhin, dass infolge der überarbeiteten Methodik die Ergebnisse nicht eins zu eins mit denen des Vorjahres vergleichbar seien.

Drei Gesellschaften erhalten „sehr gut“

Drei Versicherer erhalten die Bewertung „mmm“ (sehr gut): die uniVersa Krankenversicherung a.G., die mit 254,0 Punkten (84,7%) um einen Punkt an der Bewertung „mmm+“ (hervorragend) vorbeischrammt sowie die LVM Krankenversicherungs-AG (240,5 Punkte, 80,2%) und die ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung AG (238,0 Punkte, 79,3%). Bei der LVM und der ALTE OLDENBURGER hätten deutlich gesunkene Bewertungsreserven das Ergebnis belastet, wie Franke und Bornberg erläutert. Die LVM weist für 2025 eine Bewertungsreservequote von –5,16% aus, die ALTE OLDENBURGER von –5,22%. Elf Gesellschaften reihen sich in die Bewertungsstufe „mm“ (gut) ein. Für neun Versicherer gibt es die Bewertung „m“ (befriedigend) und für vier Unternehmen reicht es nur für „m-“ (ausreichend).

 

map-report PKV-Bilanzrating: Welche Versicherer punkten

 

Anstieg der verdienten Bruttobeiträge

Die verdienten Bruttobeiträge der analysierten Versicherer haben 2025 um 8,36% auf 54,63 Mrd. Euro zugelegt. Zum Vergleich: Im Vorjahr betrug der Zuwachs rund 4,27%. Die Zahl der Vollversicherten ist zum dritten Mal in Folge gestiegen. Sie lag Ende 2025 nach vorläufigen Daten bei 8.788.880 Personen, was einem Plus von 46.860 Personen bzw. 0,54% entspricht. Auch die Zahl der Zusatzversicherten ohne Auslandsreisekranken- und Beihilfeablöseversicherungen ist gewachsen, und zwar um 2,79%. Laut map-report konnten 25 Versicherer mit verfügbaren Werten eine Zunahme verbuchen.

Leichte Entspannung auf Kostenseite, Druck auf Leistungsseite weiter hoch

Mit Blick auf die Kosten sprechen die Analysten von einer leichten Erholung. So hat sich die Verwaltungskostenquote im Marktdurchschnitt von 2,23 auf 2,11% verringert. Die Abschlusskostenquote ist von 7,21 auf 7,03% gesunken, obwohl sich die absoluten Aufwendungen in beiden Positionen weiter erhöht haben. Die Schadenquote ist leicht von 83,40% auf 82,90% zurückgegangen. Laut Franke und Bornberg liegt dieser Rückgang aber nur daran, dass die Beiträge kräftiger gestiegen sind als die Leistungsausgaben. Der Druck auf der Leistungsseite bleibe damit hoch. Die versicherungsgeschäftliche Ergebnisquote verbesserte sich von 7,10% auf 7,80%.

 

map-report PKV-Bilanzrating: Welche Versicherer punkten

 

Der RfB-Puffer hat sich indes weiter verringert. Die RfB-Quote, die den Bestand an Rückstellung für Beitragsrückerstattung in Prozent der verdienten Bruttobeiträge misst, hat sich von 30,67% auf 27,53% verringert.

Rückgang der Bewertungsreserven

Noch deutlicher zeige sich die Belastung bei den Bewertungsreserven. Die marktweite Bewertungsreservequote sind von –1,96% auf –3,62% gesunken. Im für das Rating relevanten Fünfjahresdurchschnitt beträgt die Quote mittlerweile –0,23%. 20 der 30 untersuchten Versicherer konnten in dieser Kennzahl keine Punkte mehr erhalten.

Höhere Kapitalerträge

Demgegenüber stehen höhere Kapitalerträge. So ist die Nettorendite im Marktdurchschnitt von 2,70% auf 2,76% gestiegen, die laufende Durchschnittsverzinsung von 2,78% auf 3,04%. Die höchste Nettorendite des Jahres 2025 gab es für die Allianz mit 3,91%. Wie Franke und Bornberg weiter mitteilt, rangiert die INTER im für das Rating maßgeblichen Fünfjahreszeitraum mit 3,87% vorne. Es folgt die Allianz mit 3,51%.

PKV präsentiert sich insgesamt robust

Der Blick auf das Bilanzjahr 2025 in der PKV ergibt laut Analysten ein gemischtes, in der Summe aber robustes Bild. Zwischen den Versicherern bestehen weiterhin erhebliche Unterschiede, was Ertrag und Reserven als auch die Kosten und die Bestandsentwicklung angeht. Für die kommenden Jahre wird es darauf ankommen, ob sich das Wachstum der Versichertenzahlen fortsetzt und ob die höheren Beitragseinnahmen mit den weiter steigenden Leistungsausgaben Schritt halten können. Für die Zusatzversicherung sehen die Analysten weiterhin Wachstumschancen. Das Neugeschäft in der Vollversicherung wird stark von wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen abhängen. Die Versicherer stehen weiter vor der wachsenden Herausforderung, die Bezahlbarkeit zu sichern ohne Abstriche beim Leistungsumfang zu machen.

Weitere Details aus dem Bilanzrating sowie Informationen zum map-report gibt es unter franke-bornberg.de. (tik)

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Maklerhaftung hat Grenzen: Ohne Auftrag keine Beratungspflicht http://www.asscompact.de/node/172601

Ein Motorradfahrer fordert nach einem Unfall Schadenersatz, weil seine Versicherungsmaklerin nicht über eine Fahrerschutzversicherung informiert hatte. Das OLG München wies die Forderung zurück: Die Maklerin musste nicht über den Auftrag hinaus beraten – und hatte dies gut dokumentiert.

172601 15. September 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Nicht jede Lücke im Versicherungsschutz ist automatisch ein Beratungsfehler des Maklers, auch wenn er der Sachwalter des Kunden ist. Entscheidend ist, was der Kunde tatsächlich beauftragt hat – und was er ausdrücklich nicht wollte. Das zeigt ein aktueller Beschluss des Oberlandesgerichts München (OLG). Ein Motorradfahrer hatte nach einem Unfall Schadenersatz und mindestens 200.000 Euro Schmerzensgeld von einer Versicherungsmaklerin verlangt, weil sie ihn nicht auf eine Fahrerschutzversicherung hingewiesen hatte. Das OLG sah dafür keine ausreichende Grundlage. Über die Entscheidung informiert die Kanzlei Wirth Rechtsanwälte. Der Beschluss datiert vom 07.08.2026.

Motorradversicherung über ein Vergleichsportal einer Maklerin

Der Kläger hatte am 04.10.2023 über das Online-Vergleichsportal der Maklerin ohne persönlichen Kontakt eine Kfz-Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung für sein Motorrad abgeschlossen. Nach einem Verkehrsunfall im Mai 2025 verlangte er Schadenersatz und Schmerzensgeld. Die Maklerin hätte ihn aus seiner Sicht auf eine Fahrerschutzversicherung hinweisen müssen, die Eigenschäden des Fahrers bei selbst verschuldeten Unfällen absichern kann.

Das Landgericht München I versagte der beabsichtigten Klage die Prozesskostenhilfe, weil es keine hinreichende Aussicht auf Erfolg sah (Beschluss vom 16.07.2026 – Az: 22 O 3293/26). Das OLG München wies die sofortige Beschwerde zurück.

Der Auftrag setzt den Rahmen

Zwar sind die Beratungspflichten eines Versicherungsmaklers grundsätzlich weitreichend. Als treuhänderischer Sachwalter muss er die Interessen seines Kunden umfassend wahrnehmen. Seine Pflichten beziehen sich jedoch auf die Leistung, die ihm konkret übertragen wurde.

Im vorliegenden Fall war der Auftrag auf den Vergleich und Abschluss einer Kfz-Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung beschränkt. Die Absicherung von Eigenschäden des Fahrers gehörte nach Auffassung des OLG nicht zum aufgegebenen Risiko. Eine ungefragte Analyse der gesamten Versicherungssituation war daher nicht geschuldet.

Auch der Online-Vertrieb führte zu keiner weitergehenden Pflicht. Zwar können zusätzliche Erkundigungs- und Beratungspflichten bestehen, wenn besondere, für den Makler erkennbare Umstände eine weitergehende Beratung erforderlich machen. Solche „augenfälligen Umstände“ sah das OLG hier jedoch nicht.

Beratungsdokumentation gab den Ausschlag

Entscheidend war die Beratungsdokumentation. Darin war festgehalten, dass der Kunde seinen Versicherungsbedarf allein im Bereich Kfz sah und ausdrücklich keine weitere Beratung wünschte – auch nicht zu anderen existenzwichtigen Versicherungen. Eine Basisberatung war ebenfalls nicht gewünscht.

Damit war der Beratungsauftrag aus Sicht des OLG klar begrenzt. Nach der BGH-Rechtsprechung darf ein Makler von einer weitergehenden Beratung absehen, wenn der Kunde ausdrücklich erklärt, darauf keinen Wert zu legen.

Anders lag ein Fall des OLG Zweibrücken (Beschluss vom 27. 10.2016 – Az: 1 W 4/16). Dort hatte der Kunde eine umfassende Beratung gewünscht. Deshalb musste der Makler auch eine Fahrerschutzversicherung ansprechen.

Wirth Rechtsanwälte: Dokumentation ist entscheidend

„Die Entscheidung ist für die Maklerschaft erfreulich, denn sie zieht der oft beschworenen uferlosen Maklerhaftung klare Grenzen. Ohne Auftrag besteht keine Pflicht, und wer ausdrücklich keine weitere Beratung will, kann dem Makler später keine unterlassene Beratung vorwerfen“, sagt Rechtsanwalt Tobias Strübing, Fachanwalt für Versicherungsrecht und Partner bei Wirth Rechtsanwälte. Gleichzeitig mahnt Strübing zur Vorsicht: „Gewonnen wurde dieser Fall mit der Beratungsdokumentation. Wäre der Beratungsverzicht dort nicht klar und eindeutig festgehalten gewesen, hätte die Sache anders ausgehen können.“

 

OLG München, Beschluss vom 07.08.2026 – Az; 25 W 1080/26 e

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Rating Grundfähigkeit: Weniger Tarife mit Bestnote http://www.asscompact.de/node/172607

Weniger Tarife können im aktuellen Jahrgang des Grundfähigkeitsratings von Franke und Bornberg die Höchstbewertung erreichen. Der Hauptgrund dafür: Kriterien, die sich im Markt als Standard durchgesetzt haben, erhalten keine Extrapunkte mehr. Welche Anbieter haben einen oder mehrere Top-Tarife im Angebot?

172607 14. September 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die Grundfähigkeitsversicherung ist eine der „jüngeren“ Produktlinien in der Arbeitskraftabsicherung. Das ist nicht immer ein Vorteil: Der Markt zeigt zwei gegenläufige Entwicklungen, erklärt das Analysehaus Franke und Bornberg in Verbindung mit der Veröffentlichung des Grundfähigkeitsratings 2026. Zum einen wächst das Angebot an Tarifen kontinuierlich, ohne dass sich jedoch einheitliche Marktstandards herausgebildet haben. Die Anzahl, Auswahl und Definition der versicherten Fähigkeiten bleibt weiterhin je nach Anbieter unterschiedlich. Das erschwert die Auswahl für Versicherer und Verbraucher erheblich, so Franke und Bornberg. Zum anderen steigt nun die Anzahl der tatsächlichen Leistungsfälle, was die Leistungspraxis in den Fokus rückt. Derzeit liegt die Anerkennungsquote bei rund 36% – bei der Berufsunfähigkeitsversicherung werden etwa vier von fünf Fällen anerkannt – doch aufgrund der teilweise noch jungen Bestände ist die Aussagekraft der Quote eingeschränkt.

„Gerade weil sich Grundfähigkeitsversicherungen in Leistungsumfang und Definitionen deutlich unterscheiden, kommt einer sorgfältigen Beratung besondere Bedeutung zu. Vermittler sollten ihren Kunden transparent aufzeigen, welche konkreten Voraussetzungen für eine Leistung erfüllt sein müssen und wo die Grenzen des Versicherungsschutzes liegen“, so Philipp Wedekind, Leiter Rating Vorsorge und Nachhaltigkeit bei Franke und Bornberg.

Kriterien dem Marktstandard angepasst

Für das diesjährige Rating hat das Analysehaus die Kriterien überarbeitet. Zunächst wurde die Gewichtung von 14 Kriterien zu den versicherten Grundfähigkeiten angepasst. Diese fließen künftig mit geringerer Gewichtung in die Bewertung ein. Hintergrund dafür ist, dass die betroffenen Kriterien inzwischen nahezu einheitlich vom Markt erfüllt werden. Da sie sich inzwischen als Marktstandard etabliert haben, erhalten sie auch keine Extrapunkte mehr.

Gleichzeitig haben die Analysten die Grundfähigkeit „Gleichgewichtssinn“ mit ins Rating aufgenommen – bisher wurde dieser Aspekt von den bestehenden Kriterien nicht abgedeckt. Auch das Kriterium „Angebot von Unterstützungsleistungen“, welches unter anderem Beratungsangebote zu medizinischen Fragestellungen, etwa die Vermittlung einer fachlichen Zweitmeinung oder spezialisierter Ärzte, sowie die Unterstützung bei Fragen zur medizinischen und beruflichen Rehabilitation analysiert, wurde neu aufgenommen.

Diese Anbieter haben mindestens einen Tarif mit Bestnote im Angebot

Im aktuellen Ratingjahrgang werden insgesamt 71 Kriterien bewertet. Die bloße Anzahl der versicherten Fähigkeiten spielt dabei übrigens keinerlei Rolle, erklärt Franke und Bornberg. Diese ließe sich nämlich nach Belieben nahezu endlos ausbauen, ohne dabei den Versicherten echten Mehrwert zu bieten.

 

Rating Grundfähigkeit: Weniger Tarife mit Bestnote

 

Insgesamt analysieren die Experten 96 Tarife von 26 Anbietern. 15,6% der Tarife können sich die Höchstnote FFF+ („hervorragend“) sichern – deutlich weniger als im vergangenen Jahr, als es fast jeder vierte Tarif war. Ausschlaggebend für die schlechtere Bewertung war bei vielen Tarifen die fehlende Absicherung von Kernfähigkeiten wie etwa der mit ins Rating aufgenommenen Fähigkeit „Gleichgewichtssinn“.

Knapp jeder vierte Tarif erhält die Bewertung FFF („sehr gut“), 28% die Note FF+ („gut“), weitere 17% werden als „ausreichend“ (F+) bewertet. Die beiden niedrigsten Bewertungskategorien F („mangelhaft“) und F- („ungenügend“) vergibt das Rating an keinen der analysierten Tarife.

Die Anbieter, die mit mindestens einem Tarif die Bestnote erreichen können, sind (in alphabetischer Reihenfolge):

  • Allianz
  • Baloise
  • Bayern-Versicherung
  • Canada Life
  • Dortmunder
  • Hannoversche
  • NÜRNBERGER

Die vollständigen Ergebnisse des Ratings können auf der Website von Franke und Bornberg eingesehen werden. (js)

Lesen Sie auch: Grundfähigkeitsversicherung: Wo Aufklärungsbedarf besteht
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Cyberangriffe und ihre Folgen bei Selbstständigen http://www.asscompact.de/node/172617

Laut der Cyberstudie der HDI Versicherung fallen Freiberufler und Selbstständige ähnlich oft Hackerattacken zum Opfer wie kleine oder mittelständische Unternehmen. Die Umfrage zeigt auch, welche Unterschiede es bei den Folgen solcher Attacken zwischen Selbstständigen und KMU gibt.

172617 14. September 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Seit etlichen Jahren führt die HDI Versicherung regelmäßig Studien zur Cybersicherheit durch. Hierfür werden Versicherungs- und IT-Verantwortliche von kleinen und mittelständischen Unternehmen sowie Selbstständige vom Meinungsforschungsinstitut Sirius Campus befragt. Wie Ergebnisse der Umfrage zeigen, war rund ein Drittel der Studienteilnehmer in den zwei Jahren vor der Befragung mindestens einmal von einem Cyberangriff betroffen. Was die Anzahl der Attacken angeht, sind Freiberufler und Selbstständige ähnlich oft Ziel von Cyberkriminellen wie kleine oder mittelständische Unternehmen.

Häufiger Schäden nach Cyberangriffen bei Selbstständigen

Deutliche Unterschiede lassen sich aber beobachten, was die Folgen solcher Angriffe betrifft. 65% der attackierten Unternehmen konnten Angriffe abwehren, sodass kein Schaden entstand. Bei Selbstständigen und Freiberuflern lag dieser Anteil nur bei 52%. Bei Kammerberufen wie Ärzten, Rechtanwälten oder Architekten war die Abwehr sogar nur noch in 40% der Fälle erfolgreich. Also ziehen Cyberangriffe bei Selbstständigen und Freiberuflern deutlich häufiger Schäden nach sich als beim Durchschnitt der Unternehmen.

„Kleinstunternehmen, Selbstständige und Freiberufler verfügen häufig nicht über so wirkungsvolle IT-Sicherheitsressourcen wie größere Unternehmen“, erklärt Peter Bertram, Leiter Produktmanagement und Underwriting Cyber der HDI Versicherung. „Während größere Unternehmen oft auf eigene IT-Abteilungen oder spezialisierte Fachkräfte zurückgreifen können, sind diese Möglichkeiten in kleineren Strukturen häufig begrenzt. Entsprechend steigt das Risiko, dass Cyberangriffe spürbare Schäden verursachen“, so der Experte weiter.

Kammerberufe besonders von Reputationsschäden betroffen

Beim am häufigsten genannten Schaden eines Cyberangriffs handelt es sich um die Betriebsunterbrechung. Insgesamt 32% aller Geschädigten waren davon betroffen. Es folgen mit 26% der Diebstahl von Kundendaten sowie Image- und Reputationsschäden mit 25%.

Bei Selbstständigen und Freiberuflern ist die Schadenstruktur laut HDI ähnlich. Sie weisen aber deutlich höhere Quoten auf. Am höchsten fallen sie bei den Kammerberufen aus. Demnach haben 57% der betroffenen Kammerberufe von Betriebsunterbrechungen infolge einer Cyberattacke berichtet. Bei 61% wurden Kunden- oder Mandantendaten entwendet oder gelöscht. 63% haben Image- und Reputationsschäden davon getragen. Zudem waren 44% der Kammerberufe mit Schadenersatzforderungen von Kunden oder Mandanten konfrontiert.

Vor allem bei Ärzten, Rechtsanwälten oder Steuerberatern, aber auch bei freiberuflichen Ingenieuren fallen Reputationsschäden besonders schwer ins Gewicht. „Vertrauen ist für viele freie Berufe eine zentrale Geschäftsgrundlage“, sagt Bertram. „Werden vertrauliche Daten entwendet oder wird ein Cybervorfall öffentlich bekannt, kann dies das Verhältnis zu Kunden, Mandanten oder Patienten nachhaltig beeinträchtigen.“

Schadenhöhen von Selbstständigen über dem Durchschnitt

Weiter zeigt die Studie, dass die Folgen von Cyberangriffen für Selbstständige und Freiberufler auch finanziell überdurchschnittlich hoch ausfallen. Bei 44% aller Befragten mit einem Cyberschaden überstiegen die Kosten ihres letzten Vorfalls eigenen Angaben zufolge die Marke von 10.000 Euro. Unter Selbstständigen und Freiberuflern lag dieser Anteil bei 58%.

Aufgrund des anhaltend hohen Risikos investieren sowohl Unternehmen als auch Selbstständige inzwischen verstärkt in Präventionsmaßnahmen. Neben internen Maßnahmen wie automatischen Back-ups oder Firewalls zählen hierzu Mitarbeiterschulungen, Richtlinien und Notfallpläne für einen Cyberangriff. Auch Cyberversicherungen werden immer mehr zu einem festen Bestandteil. So verfügen mittlerweile 35% der Studienteilnehmer über eine entsprechende Absicherung. (tik)

Lesen Sie auch:
News über aktuelle Entwicklungen in der Finanz- und Versicherungsbranche finden Sie in der Rubrik „Management & Vertrieb“.
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Ferienimmobilien: Von der Investition zum neuen Zuhause http://www.asscompact.de/node/172615

Vielen internationalen Käufern geht es heute nicht mehr nur um eine Ferienimmobilie, sondern um einen zusätzlichen Lebensmittelpunkt, einen Rückzugsort oder einen langfristigen Plan B. Dies zeigen Beispiele von den internationalen VON POLL REAL ESTATE Standorten Mallorca, Gardasee und Griechenland.

172615 14. September 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Ob die Uferpromenade am Gardasee, das ganzjährig milde Klima Mallorcas oder das mediterrane Lebensgefühl Griechenlands – wer heute eine Immobilie im Ausland kauft, sucht meist weit mehr als Sonne oder eine attraktive Kapitalanlage. Immer häufiger stehen persönliche Lebensentwürfe im Mittelpunkt: mehr Zeit mit der Familie, Arbeiten von einem anderen Ort aus, ein zukünftiger neuer Lebensmittelpunkt oder der Wunsch, das eigene Leben und Vermögen langfristig breiter aufzustellen. Wie unterschiedlich diese Wünsche aussehen können, zeigen drei internationale VON POLL REAL ESTATE Standorte.

Gardasee: Verliebt in einen Ort

Am Gardasee beginnt die Suche oft lange bevor überhaupt über eine Immobilie gesprochen wird. Viele Menschen verlieben sich zunächst in die Region – in die Mischung aus mediterranem Lebensgefühl, gemäßigtem Klima, guter Erreichbarkeit mit dem Auto aus Deutschland und ihrer hohen Alltagstauglichkeit. Verona liegt nur rund eine halbe Stunde entfernt, Mailand etwa zwei Stunden und auch Südtirol ist schnell erreichbar. Zwischen den Segelrevieren im Norden, den familienfreundlichen Orten an der Ostküste und der eleganten Riviera rund um Salò findet jeder Küstenabschnitt seinen ganz eigenen Charakter und Liebhaber.

„Unsere Kunden kaufen meistens zuerst den Ort – die Immobilie ist dann die Kirsche auf der Torte“, berichtet Christian Weissensteiner, Masterlizenzpartner bei VON POLL REAL ESTATE Salò, Bozen und Mailand. „Wer sich einmal in Bardolino oder Salò verliebt hat, möchte genau dort leben. Die Lage entscheidet, alles andere kommt danach.“

Gerade deshalb beginnt die Beratung nicht mit Quadratmetern oder Grundrissen. Viel wichtiger ist zunächst die Frage, wie die Menschen künftig leben möchten. „Wer sich einen Lebenstraum erfüllt, soll ihn mit klarem Kopf kaufen“ so Weissensteiner weiter. Gerade an einem Sehnsuchtsort sei eine professionelle Begleitung entscheidend – von der Bausubstanz über rechtliche Rahmenbedingungen bis hin zu den laufenden Kosten.

Mallorca: Wenn aus dem Feriendomizil der neue Lebensmittelpunkt wird

Auch auf Mallorca hat sich die Motivation vieler Käufer spürbar verändert. Immer mehr Menschen können ortsunabhängig arbeiten oder entscheiden sich bewusst für einen neuen Lebensmittelpunkt. Florian Waetzoldt und Christian Czarnetzki, Lizenzpartner bei VON POLL REAL ESTATE Mallorca – Santa Maria und – Pollensa, erinnern sich an ein Unternehmerpaar aus Deutschland, das ursprünglich lediglich ein Feriendomizil suchte. Aus einem renovierungsbedürftigen Haus in einem schönen Dorf entstand nach und nach ein liebevoll restaurierter Zweitwohnsitz – und schließlich der neue Hauptwohnsitz der Familie.

 

Ferienimmobilien: Von der Investition zum neuen Zuhause

 

„Früher standen häufig Sonne und gute Flugverbindungen im Vordergrund. Heute suchen viele Menschen vor allem Lebensqualität“, erklärt Waetzoldt. Unternehmer, Gründer, Berater oder Kreative schätzen die internationale Atmosphäre ebenso wie die hervorragende Infrastruktur – von internationalen Schulen über deutschsprachige Ärzte bis hin zu einer stabilen digitalen Infrastruktur für das Arbeiten im Home-Office. Gerade diese Kombination macht Mallorca für viele Menschen vom Ferienziel zum Lebensmittelpunkt. Diese Entwicklung spiegelt sich in den Erwartungen der Käufer wider. Wer sich heute für Mallorca entscheidet, informiert sich intensiv über rechtliche und steuerliche Rahmenbedingungen und möchte sicher sein, dass die Immobilie langfristig eine gute Investition und zugleich ein Zuhause sein kann. „Spontankäufe gibt es kaum noch“, so Waetzoldt. „Kaufinteressenten suchen heute Transparenz und professionelle Begleitung.

Griechenland: Wenn aus einer Investition ein Neuanfang wird

Griechenland vereint attraktive Investitionsmöglichkeiten mit einer außergewöhnlichen kulturellen Vielfalt – von der pulsierenden Metropole Athen und der Region Attika bis zu den griechischen Inseln. Gerade diese Verbindung aus wirtschaftlicher und steuerlicher Perspektive und mediterranem Lebensgefühl zieht immer mehr internationale Käufer an. Entsprechend beginnt der Kaufprozess häufig mit wirtschaftlichen Überlegungen – und endet oftmals überraschend emotional.

„Viele Kunden interessieren sich oft zunächst für Rendite, Wertentwicklung oder Investitionsmöglichkeiten“, berichtet Natalie Leontaraki, Lizenzpartnerin bei VON POLL REAL ESTATE Athen sowie die Kykladen und Kreta. „Doch je intensiver sie das Land und die Menschen kennenlernen, desto häufiger verändert sich ihre Perspektive. Nicht mehr Quadratmeter oder Ausstattung stehen dann im Mittelpunkt, sondern Sonnenuntergänge, Gastfreundschaft, Privatsphäre und das Gefühl von Freiheit – Werte, die für viele heute genauso wichtig geworden sind wie wirtschaftliche Kennzahlen.

Genau hier sieht Leontaraki ihre wichtigste Aufgabe: internationale Käufer sicher durch die rechtlichen Besonderheiten des griechischen Immobilienmarktes zu begleiten. Unterschiedliche rechtliche Rahmenbedingungen, Steuersysteme und Abläufe sorgen zunächst häufig für Unsicherheit. Gemeinsam mit einem Netzwerk aus Anwälten, Steuerberatern, Ingenieuren und Notaren macht ihr Team den gesamten Kaufprozess transparent und verständlich.

Mehr als ein Immobilienkauf

„Wir beobachten, dass Käufer heute deutlich differenzierter und bewusster entscheiden als noch vor einigen Jahren“, fasst Daniel Ritter zusammen, geschäftsführender Gesellschafter bei VON POLL IMMOBILIEN. „Vor allem im Premiumsegment denken Interessenten längst nicht mehr in einer einzelnen Ferienimmobilie, sondern bauen Schritt für Schritt mehrere Lebensmittelpunkte auf – sei es aus Gründen der Lebensqualität, der familiären Perspektive oder der langfristigen Vermögensplanung. Gleichzeitig gewinnt die Qualität des jeweiligen Standortes weiter an Bedeutung. Umso wichtiger sind Partner, die den lokalen Markt kennen, kulturelle Besonderheiten verstehen und Menschen bei diesen weitreichenden Entscheidungen verlässlich begleiten“, so Ritter weiter.

 

Ferienimmobilien: Von der Investition zum neuen Zuhause

 

Die Beispiele vom Gardasee, von der Insel Mallorca und aus Griechenland zeigen: Internationale Immobilienkäufe beginnen heute oft lange vor der Entscheidung für eine konkrete Immobilie. Wer sich für einen Zweitwohnsitz im Ausland entscheidet, investiert häufig zugleich in einen neuen Lebensabschnitt.

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