AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement https://www.asscompact.de/ AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement de Mon, 08 Dec 2025 08:05:48 +0100 Sun, 30 Nov 2025 00:00:00 +0100 <a href="/nachrichten/bu-diese-fehler-der-taetigkeitsbeschreibung-kosten-im-ernstfall-die-leistung" hreflang="de">BU: Diese Fehler in der Tätigkeitsbeschreibung kosten im Ernstfall die Leistung</a> http://www.asscompact.de/node/170001

Um im Ernstfall Anspruch auf Leistungen aus der BU-Versicherung zu haben, ist es entscheidend, dass die Tätigkeitsbeschreibung korrekt und präzise formuliert wird. Fehler können dazu führen, dass die Versicherung im Einzelfall nicht leistet, erläutert Rechtsexperte Björn Thorben M. Jöhnke in seiner BU-Kolumne.

170001 7. Dezember 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement Ein Artikel von Björn Thorben M. Jöhnke, Fachanwalt für Versicherungsrecht und Partner der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

Die Tätigkeitsbeschreibung bildet die Grundlage für die Beurteilung, ob ein Versicherter berufsunfähig ist. Es sollten die beruflichen Tätigkeiten und die damit verbundenen Anforderungen angeführt werden, die der Versicherte in seinem Arbeitsalltag erfüllen muss. In einem Versicherungsfall prüft der Versicherer, ob die versicherte Tätigkeit noch ausgeübt werden kann. Eine fehlerhafte Tätigkeitsbeschreibung kann dazu führen, dass der Versicherer eine Leistung möglicherweise verweigert, weil er die Anforderungen des Berufs nicht korrekt einschätzt oder die tatsächliche Tätigkeit nicht ausreichend berücksichtigt wird.

Welche Informationen sind erforderlich?

Anhand der Tätigkeitsbeschreibung müssen die regelmäßig anfallenden Tätigkeiten nach Art, Umfang und Häufigkeit, insbesondere aber auch nach ihren Anforderungen an die körperliche Leistungsfähigkeit, für einen Außenstehenden nachvollziehbar sein. Die Arbeitsbeschreibung muss also so detailliert wie möglich sein und verschiedene Aspekte abdecken, darunter:

  • Beschreibung des Arbeitsplatzes und Gesundheitsrisiken: Der Versicherte muss nicht nur die allgemeinen Aufgaben beschreiben, sondern auch etwaige Gesundheitsrisiken oder besondere Merkmale des Arbeitsplatzes darstellen.
  • Angabe der Teiltätigkeiten: Es reicht nicht aus einfach nur „Paket-Zusteller“ zu schreiben. Es müssen vielmehr genaue Angaben zu den geforderten Teiltätigkeiten gemacht werden, insbesondere deren Art, Umfang und Häufigkeit sowie insb. die Bedeutung dieser Tätigkeiten für das Arbeitsergebnis.
  • Darstellung eines typischen Arbeitstags: Eine detaillierte Beschreibung eines typischen Arbeitstags oder, bei wechselnden Tätigkeiten, einer gesamten Arbeitswoche oder mehr ist erforderlich. In bestimmten Fällen kann auch eine längere Zeitspanne notwendig sein zu beschreiben.
Häufige Fehler bei der Tätigkeitsbeschreibung

Eine der häufigsten Fehlerquellen ist die zu allgemeine oder ungenaue Beschreibung der beruflichen Tätigkeit, insbesondere die Verwendung unklarer oder allgemeiner Formulierungen. Auch Untertreibungen oder Übertreibungen der Anforderungen gehören dazu, denn manche Versicherte neigen dazu, ihre Tätigkeit zu unterschätzen oder zu übertreiben. Eine zu starke Betonung von körperlichen oder mentalen Anforderungen kann zu Missverständnissen führen. Andererseits kann eine zu geringe Angabe der Anforderungen dazu führen, dass der Versicherer den Beruf als weniger anspruchsvoll ansieht, als er tatsächlich ist, was die Beurteilung der Berufsunfähigkeit beeinflussen kann.

Es ist wichtig, die Berufsbezeichnung korrekt und ohne Abkürzungen zu verwenden. Eine fehlerhafte oder ungenaue Berufsbezeichnung kann dazu führen, dass die Versicherung die Tätigkeit nicht korrekt einstuft und die Berufsunfähigkeit nicht anerkennt. Eine genaue und eindeutige Angabe der Berufsbezeichnung, wie sie im Arbeitsvertrag oder in der offiziellen Berufsliste zu finden ist, ist daher unerlässlich.

Oft wird bei der Tätigkeitsbeschreibung der aktuelle Stand der Arbeit unterschätzt, so dass Veränderungen im Berufsalltag nicht berücksichtigt werden. Gerade technologische Entwicklungen oder Änderungen im Aufgabengebiet sollten unbedingt in der Tätigkeitsbeschreibung berücksichtigt werden. Ein Job, der früher körperlich weniger anspruchsvoll war, kann sich im Laufe der Jahre zu einer mental belastenden Tätigkeit entwickeln, die im Falle einer Berufsunfähigkeit eine andere Bewertung erfordert.

Auch müssen zwingend die Kerntätigkeiten des Versicherten herausgearbeitet werden, und zwar unter Aufzeigung des zeitlichen Verhältnisses zu den übrigen Tätigkeiten. Gerade dieser Aspekt ist für Versicherte äußerst schwer umzusetzen.

Konsequenzen bei unklaren oder widersprüchlichen Angaben

Bei widersprüchlichen Angaben, wie etwa unterschiedliche Angaben zur wöchentlichen Arbeitszeit (z.B. 40 Stunden oder mehr als 50 Stunden), fehlt es an einer klaren und nachvollziehbaren Darstellung seiner tatsächlichen Berufstätigkeit. In solchen Fällen wird die Beurteilung der Berufsunfähigkeit äußerst problematisch, wenn unterschiedliche bzw. unschlüssige Angaben des Versicherten im Leistungsantrag gemacht werden. Einzelfall-Urteile zu diesen Fragestellungen können nachstehend eigensehen werden: „Anforderungen an die Tätigkeitsfeststellung“.

Fazit und Handlungsempfehlung

Es sollten demnach detaillierte und präzise Formulierungen bei einer Tätigkeitsbeschreibung im BU-Leistungsfall benutzt werden. Die Tätigkeit sollte so genau wie möglich und sachlich beschrieben werden. Berufsbezeichnungen sollten genau unter Verzicht auf etwaige Abkürzungen oder umgangssprachliche Begriffe angeben werden. Änderungen der Tätigkeit sowie auch deren Anforderungen sollten dem Versicherer aufgezeigt werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Anforderungen an die körperliche oder geistige Belastung gestiegen sind.

Nach alledem sollten die Anforderungen an die Beschreibung der Tätigkeit im BU-Leistungsfall insgesamt nicht unterschätzt werden, da im Einzelfall sogar eine Leistungsfreiheit der BU-Versicherung drohen könnte, wenn die zuletzt in gesunden Tagen konkret ausgeübte Tätigkeit nicht vollumfassend und ausreichend dargestellt wird. Fehlerhafte oder unzureichende Angaben gehen in einem Versicherungsfall bedauerlicherweise zu Lasten des Versicherten, welcher darüber hinaus auch noch die volle Beweislast für das Vorliegen der bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit trägt.

Die Kanzlei Jöhnke & Reichow wird auf dem Vermittler-Kongress 2026 über den Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung referieren. Anmeldungen zu dieser kostenfreien Veranstaltung sind hier möglich: www.vermittler-kongress.de

Weitere lesenswerte Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung sind nachstehend zu finden: Berufsunfähigkeitsversicherung.

]]>
<a href="/nachrichten/was-die-alkoholwissenschaft-maklern-beibringen-kann" hreflang="de">Was die Alkoholwissenschaft Maklern beibringen kann</a> http://www.asscompact.de/node/169978

Was Leberzirrhose und Bestandsübertragung gemeinsam haben – und warum Prävention immer zu spät kommt, das erklärt Andreas Grimm in diesem Teil seiner AssCompact Kolumne.

169978 7. Dezember 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement Ein Artikel von Andreas Grimm, Gründer des Resultate Institut

Die Medien widersprechen sich: Mal heißt es, kein Alkoholkonsum sei sicher, mal wird moderater Genuss als gesundheitsfördernd angepriesen. Wissenschaftlich ist die Lage eindeutig: WHO, International Agency for Research on Cancer und Global Burden of Disease Study belegen, dass es keine unbedenkliche Alkoholdosis gibt. Selbst geringe Mengen erhöhen das Risiko für Krebs und Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Trotzdem lieben Menschen die Illusion des „vernünftigen Maßes“ – das Glas Rotwein zum Essen, das Feierabendbier, das angeblich entspannt.

Auch manche Makler lieben diese Illusion: Ein bisschen unprofessionell ist schon okay, solange der Kunde es nicht merkt. Fehlende Beratungsdokumentation, keine unterzeichnete Maklervollmacht, unklare Vergütungsvereinbarungen mit Vermittlern – das sind die „ersten Tropfen im Glas“ des Risikos. Keiner verklagt, weil alles perfekt war. Aber jeder Schaden beginnt mit einem kleinen Versäumnis.

Risiken multiplizieren sich

Die Alkoholforschung zeigt: Risiken addieren sich nicht, sie multiplizieren sich. Alkohol plus Tabak ergibt drastisch erhöhtes Krebsrisiko. Alkohol plus Übergewicht verstärkt Leberschäden. Jeder Faktor allein wäre beherrschbar – gemeinsam bilden sie ein Systemrisiko.

In der Maklerpraxis funktioniert der gleiche Mechanismus. Veraltete Maklerverträge, lückenhafte Dokumentation, unvorsichtig gewählte Kapitalanlagen, schlecht konstru­ierte Versorgungszusagen – jede Schwäche wäre isoliert beherrschbar. Doch sie kumulieren. Und nirgendwo wird das brutaler sichtbar als bei der Maklernachfolge. Nachlaufende Haftungsrisiken aus Beratungen, eine Maklerrente, die nicht trägt, ein Kaufpreis mit heftigen Risikoabschlägen, Unverkäuflichkeit wegen problematischer Versorgungszusagen oder illiquider Kapital- anlagen.

Es ist selten das eine Bier, das schadet. Es ist die Kombination aus Gewohnheit, Gelegenheit und Wiederholung.

„Glücksillusion“

Jahrzehntelang galt die J-Kurve als Beweis, dass moderater Alkoholkonsum schützend wirke. Neuere Analysen zeigen: Das war ein methodisches Artefakt. Viele „Abstinenzler“ waren Ex-Trinker, die aus gesundheitlichen Gründen aufgehört hatten – ihre höhere Sterblichkeit wurde fälschlicherweise dem Nicht-Trinken zugeschrieben. Für Krebs gibt es keine schützende Dosis.

In der Praxis vieler Makler existiert der gleiche Denkfehler: „Ein bisschen unprofessionell ist schon okay, ist ja noch nie was passiert.“ Man verwechselt Glück mit Stabilität. Der Nachbar, der trotz Alkohol und Rauchen 90 wird. Der Maklerkollege, der trotz chaotischer Unternehmensführung einen tollen Kaufpreis erhalten hat. Doch wer auf Glück gesetzt hat, merkt es bei der Nachfolge: Der Bestand ist unverkäuflich, die Maklerrente kollabiert, weil Kunden die andere Betreuung ablehnen, Haftungsrisiken wirken nach, der Kaufpreis schmilzt. Wenn man es merkt, ist es zu spät.

„Rechtzeitig anfangen“ lautet die Devise

Alkoholwissenschaft und Maklerpraxis lehren dasselbe: Risiko ist schleichend, kumulativ und selbstverstärkend. Glück ersetzt keine Struktur. Die WHO sagt: kein sicherer Konsum. Für Makler gilt: kein sicheres Maß an Nachlässigkeit. Doch ein entscheidender Unterschied existiert: Bei Alkohol sind viele Schäden irreversibel. Bei der Maklernachfolge sind mit genügend Vorlauf fast alle Probleme heilbar. Verträge aktualisieren, Dokumentation nachziehen, Versorgungs- zusagen neu strukturieren, Kapitalanlagen umschichten. Voraussetzung: rechtzeitig anfangen. Nicht fünf Jahre vor dem Ausstieg, sondern zehn oder fünfzehn Jahre davor. Konsequente Umsetzung. Professionelle Unternehmensführung.

Ob in der Leber oder in der Bilanz – entscheidend ist, was man vorher lässt, nicht was man nachher bereut. Aber anders als bei Alkohol hat der Makler eine zweite Chance: solange noch Zeit ist.

Über den Autor

Andreas W. Grimm ist Gründer des Resultate Institut und beleuchtet an dieser Stelle regelmäßig Aspekte zur Nachfolgeplanung. Gemeinsam mit AssCompact hat er den Bestandsmarktplatz initiiert.

Lesen Sie auch: Wen will ich als Nachfolger? Und wen lieber nicht?

Interessieren Sie sich für weitere Hintergrundartikel aus der Branche? Dann abonnieren Sie das monatliche Fachmagazin AssCompact – kostenfrei für Versicherungs- und Finanzmakler.

]]>
<a href="/nachrichten/digital-insurance-podcast-der-digitale-versicherer-der-zukunft" hreflang="de">Digital Insurance Podcast: Der digitale Versicherer der Zukunft</a> http://www.asscompact.de/node/169998

In der neuen Episode des Digital Insurance Podcast von Jonas Piela ist Florian Sallmann zu Gast, Vorstandsvorsitzender der InterRisk. Im Gespräch geht es um die strategische Ausrichtung des Versicherers.

169998 6. Dezember 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

In einer neuen Folge des Digital Insurance Podcasts spricht Moderator Jonas Piela mit Florian Sallmann, Vorstandsvorsitzender der InterRisk Versicherungen, über die Bedeutung einer zukunftsorientierten Unternehmenskultur im digitalen Wandel der Versicherungsbranche. Sallmann betont, dass eine solche Kultur nicht nur entscheidend für den Unternehmenserfolg ist, sondern auch die Voraussetzung dafür, die richtigen Talente zu gewinnen und zu binden.

Eine offene und wertschätzende Unternehmenskultur bei InterRisk

Sallmann beschreibt die Unternehmenskultur der InterRisk als offen und geprägt von Kontinuität. Seit seinem Amtsantritt vor acht Monaten arbeitet er aktiv an der Weiterentwicklung dieser Kultur, um sie noch stärker auf die Herausforderungen der Zukunft auszurichten. Er betont die Wichtigkeit einer langfristigen Perspektive und die Notwendigkeit, die Bedürfnisse von Kunden und Vermittlern gleichermaßen im Blick zu behalten.

Die Kunst der Führung im digitalen Wandel

Sallmann erläutert seinen Führungsstil als positiv und ausstrahlungsstark. Er betont die Bedeutung von Empowerment und die Übertragung von Verantwortung an die Mitarbeiter. Der Erfolg wird als gemeinsames Unterfangen betrachtet, bei dem jeder seinen Beitrag leistet. Sallmann vergleicht den Prozess des Erfolgsaufbaus mit einem „Dealer für Erfolg“, der zunächst kleine Erfolge ermöglicht, um die Mitarbeiter zu motivieren und zu begeistern. Er betont, dass Mitarbeiter nicht nur einen sicheren Arbeitsplatz, sondern auch Sinn in ihrer Arbeit finden müssen.

Talentfindung und die Bedeutung von Netzwerken

Die Identifizierung der richtigen Talente für die Zukunft ist für Sallmann von großer Bedeutung. Er betont die Wichtigkeit, Mitarbeiter an Stellen zu setzen, an denen sie ihre Stärken am besten einsetzen können. Der Austausch von Mitarbeitern zwischen verschiedenen Abteilungen wird als Chance gesehen, neue Netzwerke zu schaffen und den Informationsfluss zu verbessern. Die Nutzung digitaler Collaboration-Tools wie Chat-Systeme wird als entscheidend für eine schnelle und effiziente Kommunikation angesehen. Sallmann plädiert für einen sinnvollen und bewussten Einsatz dieser Tools, um Informationsüberlastung zu vermeiden und gleichzeitig den Austausch von Wissen zu fördern. Er betont die Notwendigkeit, neue Technologien kritisch zu hinterfragen und das menschliche Element nicht zu vernachlässigen.

Fazit: Eine Kultur des Vertrauens und der gemeinsamen Verantwortung

Sallmann demonstriert im Gespräch mit Jonas Piela, dass eine zukunftsorientierte Unternehmenskultur, die auf Vertrauen, Wertschätzung und gemeinsamem Erfolg basiert, der Schlüssel zum Erfolg im digitalen Wandel der Versicherungsbranche ist. Durch die Umsetzung seiner Vision, die Mitarbeiter zu ermutigen, Verantwortung zu übernehmen und neue Ideen einzubringen, schafft er eine positive und dynamische Arbeitsumgebung, die Innovation und Wachstum fördert.

Über Jonas Piela und den Podcast

Jonas Piela berät die Versicherungswirtschaft hinsichtlich der digitalen Transformation in seiner Rolle als Managing Director bei Piela & Co. Digital Consultants. Außerdem betreibt er den Digital Insurance Podcast, für den er mit Managern aus der Branche über die Herausforderungen der Digitalisierung spricht. Zu finden ist der Podcast unter anderem bei Google, Apple und Spotify sowie unter https://pielaco.com/podcast.

Weitere Podcasts
]]>
<a href="/nachrichten/vertrieb-von-morgen-mit-storytelling-und-digitaler-praesenz" hreflang="de">Vertrieb von morgen: Mit Storytelling und digitaler Präsenz</a> http://www.asscompact.de/node/170004

Wie wird Weiterbildung für die Maklerbranche in Zukunft aussehen? Welche Skills müssen Vermittler beherrschen? Und welche Lernformate und Themen sind aktuell besonders gefragt? Die DMA hat Antworten aus der eigenen Praxis und gibt ein Update, was in Sachen Weiterbildung zukünftig relevant sein wird.

170004 6. Dezember 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement Interview mit Ronny Schröpfer, Geschäftsführer Deutsche Makler Akademie (DMA)
Die Deutsche Makler Akademie bietet ein breites Spektrum an Weiterbildungsformaten an. Welche waren 2025 am stärksten nachgefragt?

2025 liegt die größte Nachfrage eindeutig bei unseren Online-Formaten. Sie bieten Flexibilität, Planbarkeit und entfallende Reisezeiten – ohne Einbußen bei Interaktivität oder Praxisnähe. Besonders unsere Live-Online-­Seminare werden stark genutzt.

Viele Lehrgänge – auch komplexere Programme – laufen inzwischen vollständig online. Wo es didaktisch sinnvoll ist, ergänzen wir sie durch hybride Elemente, also Live-Online-Phasen kombiniert mit kompakten Präsenzmodulen. Prüfungen können je nach Format sowohl digital als auch vor Ort abgelegt werden.

Präsenztrainings bleiben vor allem im Inhouse-Bereich gefragt, wo Austausch, Teamarbeit und vertrau­liche Fallbeispiele im Vordergrund stehen.

Welchen Stellenwert hat denn aus Ihrer Sicht das Lernen in Präsenz jetzt? Ist es in den Jahren nach der Pandemie wieder wichtiger geworden?

Präsenzlernen bleibt wichtig – vor allem dort, wo persönlicher Austausch und gemeinsames Erleben den Lernerfolg stärken. Eine komplette Rückkehr zu reinen Präsenzformaten gibt es aber nicht – wir nutzen Präsenz heute bewusst dort, wo sie echten Mehrwert bringt, meist als Teil hybrider Lernkonzepte.

Vor ein paar Jahren war Nachhaltigkeit der „Renner“. Wurde das Thema nun durch KI ersetzt?

Nachhaltigkeit wurde nicht durch künstliche Intelligenz „ersetzt“, aber die Aufmerksamkeit hat sich ein­deutig verlagert. Während Nachhaltigkeit weiterhin ein wichtiges Thema bleibt, steht derzeit die Frage im Vordergrund, wie KI die Arbeit von Vermittlern und Maklerbetrieben konkret verändert.

Im Bereich Nachhaltigkeit haben wir in den vergangenen Jahren vor allem mit unseren Inhouse-Kunden sehr erfolgreiche Programme umgesetzt. Die Nachfrage ist aktuell etwas ruhiger – die meisten Unternehmen haben hier bereits Grundlagen geschaffen und fokussieren sich nun stärker auf die Digitalisierung ihrer Prozesse.

KI dagegen ist das Top-Thema 2025. Sie ist in aller Munde, doch vielen fehlt noch eine klare Strategie für den Praxiseinsatz. Genau hier setzen wir an: Mit Formaten wie „KI-Strategie für das Maklerbüro“ oder „KI in der Kundenkommunikation“ vermitteln wir Orientierung, schaffen Sicherheit im Umgang mit neuen Tools und zeigen anhand konkreter Beispiele, wie sich Beratung, Prozesse und Kommunikation spürbar effizienter gestalten lassen.

Und welche Inhalte sind derzeit sonst noch besonders beliebt? Was rückt eher in den Hintergrund?

Besonders gefragt bleiben unsere Einstiegsqualifikationen nach § 34d, § 34f und § 34i – sie bilden weiterhin das Fundament für viele Karrierewege in der Finanz- und Versicherungsbranche.

Unser klarer Dauerbrenner ist der Bachelor Professional in Versicherungen und Finanzanlagen. Er steht für praxisorientierte Karriereentwicklung, ist vollständig online und berufsbegleitend konzipiert und schließt mit einem anerkannten IHK-Abschluss inklusive AEVO-­Zertifikat ab. Dank Aufstiegs-BAföG und Meisterbonus ist die Qualifizierung zudem attraktiv förderbar. Der Lehrgang kombiniert Fachwissen mit Zukunftsthemen wie Digitalisierung, KI und Nachhaltigkeit und bietet wählbare Schwerpunkte – etwa Vorsorge oder Sach- und Vermögensschutz.

Stark nachgefragt bleibt auch der Fachbereich betriebliche Altersvorsorge (bAV), seit Jahren eines unserer wachstumsstärksten Themen. Ergänzend besteht weiterhin Interesse an spezialisierten Fort­bildungen wie dem Rentenberater.

Die Arbeit der Makler ist vielseitig, oft kompliziert und darüber hinaus ergeben sich immer wieder Neuerungen durch Gesetze, Urteile etc. Wie verhindern Sie, dass Inhalte an der Realität des Makleralltags vorbeigehen?

Wir sichern Aktualität und Praxisnähe vor allem über unsere Referenten. Statt mit reinen Theoretikern arbeiten wir mit Praktikern aus der Branche – von aktiven Maklern über Produktexperten bis zu Juristen. So fließen reale Fälle und sofort anwendbare Lösungen direkt in unsere Seminare ein.

Zunehmend binden wir auch junge Maklerpersönlichkeiten ein, die neue Perspektiven und digitale Ansätze einbringen – etwa im Format „Maklermorgen – der digitale Gewerbe-Treff“. Das verbindet Erfahrung mit frischen Impulsen und zeigt, wie lebendig Weiterbildung heute sein kann.

Aktuelle Gesetzesänderungen und Rechtsprechung greifen wir über regelmäßige Briefings und schnelle Update-Prozesse unmittelbar auf.

Und welche Skills sollten Makler aus Ihrer Sicht heute unbedingt lernen?

Storytelling bleibt einer der wichtigsten Schlüssel-Skills im Maklerberuf. Wer komplexe Produkte verständlich und relevant erklären kann, schafft Vertrauen und Entscheidungssicherheit – besonders bei Themen wie Arbeitskraftabsicherung, betrieblicher Altersvorsorge oder Kompositversicherungen.

Ebenso wichtig ist digitale Kommunikations­kompetenz: die Fähigkeit, über verschiedene Kanäle klar, empathisch und zielgruppengerecht zu agieren. Wer Storytelling und digitale Präsenz verbindet, ist im Vertrieb von morgen bestens aufgestellt.

Gibt es dazu auch Kurse?

Im Modul „Smart Selling“ aus dem Lehrgang Versicherungsmakler (IHK) trainieren wir den gesamten Vertriebsprozess – vom Erstkontakt bis zum Abschluss. Dabei geht es um den gezielten Einsatz digitaler Kanäle, Social Media und KI-Tools sowie um Story­telling im Vertrieb, um komplexe Produkte verständlich und emotional zu vermitteln.

Das Kompaktseminar „Ohne Klartext kein Abschluss“ vermittelt, wie Fachsprache in klare Kundensprache übersetzt wird – verständlich, überzeugend und praxisnah. Beide Formate sind Live-Online-Trainings und auf Wunsch auch Inhouse mit individuellen Praxisfällen buchbar.

Welche Sorgen und Wünsche hören Sie von den Maklern bezogen auf ihren Beruf?

Makler bewegen derzeit ähnliche Themen: Sie wünschen sich Sicherheit in einem Umfeld, das sich durch Regulierung, Digitalisierung und neue Kundenerwartungen rasant verändert. Viele suchen Orientierung – etwa, wie sie ihren Betrieb digitalisieren, rechtssicher beraten und Kundennähe bewahren.

Bieten Sie denn auch etwas für z. B. junge Vermittler, Start-ups oder Quereinsteiger an?

Die Sachkundeprüfung nach § 34d ist der Einstieg in die Branche. Wer darüber hinaus sein Maklerunternehmen erfolgreich aufbauen oder weiterentwickeln möchte, profitiert von unserem neuen Zertifikats­lehrgang „Versicherungsmakler (IHK)“.

Der Lehrgang vermittelt das Know-how, um ein Maklerbüro effizient zu führen, Prozesse zu digitalisieren und KI gezielt einzusetzen. Inhalte wie Steuern, Compliance, Unternehmensführung sowie Marketing und Vertrieb ergänzen das Programm. Er richtet sich an alle, die ihr Maklerbüro zukunftssicher machen wollen oder den Schritt in die Selbstständigkeit professionell planen.

Woran arbeitet die DMA aktuell? Welche Bereiche sollen zukünftig weiter ausgebaut werden?

Aktuell liegt unser Fokus auf dem Ausbau des Themen­felds gewerbliche und industrielle Versicherungen. Unternehmen sind heute vielfältigen Risiken ausgesetzt – von Cyberangriffen über Lieferkettenstörungen bis zu Naturgefahren. Gleichzeitig treiben wir Zukunfts­themen wie Digitalisierung, KI im Maklerbetrieb und strategische Unternehmensführung voran, um Makler dabei zu unterstützen, ihre Kunden auch in komplexen und dynamischen Märkten sicher zu beraten.

Neue Lehrgänge und Formate entstehen bei uns häufig in enger Zusammenarbeit mit unseren Fördermitgliedern. Sie bringen konkrete Marktimpulse und Bedarfe aus der Praxis ein – wir entwickeln daraus passende Qualifizierungen, die anschließend auch in unser offenes Programm einfließen. So entsteht Weiterbildung, die wirklich gebraucht wird. Parallel kooperieren wir mit Fachverbänden und Versicherern, um Inhalte zu vertiefen und Synergien zu nutzen.

Zum Schluss: Wie sieht für Sie die Zukunft der Maklerweiterbildung aus?

Die Zukunft der Maklerweiterbildung ist hybrid, adaptiv und wirkungsorientiert. Wir kombinieren flexible Lernformate mit klaren Werkzeugen für den Alltag – damit Weiterbildung nicht neben dem Maklergeschäft läuft, sondern dessen Leistungsfähigkeit nachhaltig steigert. Entscheidend wird sein, Wissen schnell in Anwendung zu bringen und Lernen als kontinuierlichen Bestandteil des Berufsalltags zu verstehen.

Lesen Sie auch:
Das erwarten Kunden von Vermittlern
Personal Branding für Versicherungsmakler
Versicherungsmakler 2.0: Digital sichtbar, analog unersetzlich

Interessieren Sie sich für weitere Hintergrundartikel aus der Branche? Dann abonnieren Sie das monatliche Fachmagazin AssCompact – kostenfrei für Versicherungs- und Finanzmakler.

]]>
<a href="/nachrichten/rv-swiss-life-und-provinzial-verkuenden-ueberschussbeteiligung" hreflang="de">R+V, Swiss Life und Provinzial verkünden Überschussbeteiligung</a> http://www.asscompact.de/node/170003

Mehr und mehr Unternehmen geben in diesen Tagen ihre Verzinsung für das kommende Jahr bekannt. Nun haben auch die R+V, Swiss Life und Provinzial ihre Überschussbeteiligungen festgesetzt. Wie haben die Versicherer deklariert?

170003 5. Dezember 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die R+V Lebensversicherung AG bietet Kunden im Jahr 2026 eine Verzinsung von bis zu 3,05%. Damit hält der Versicherer aus Wiesbaden die Verzinsung auf dem Niveau des laufenden Jahres. So liegt die laufende Verzinsung für das sichere Kapital der R+V-AnsparKombi Safe+Smart für 2026 erneut bei 3,05%. Für die R+V-AnlageKombi Safe+Smart liegt sie im Neugeschäft unverändert bei 3,00%.

Swiss Life bietet Gesamtverzinsung von 2,8%

Auch die Swiss Life hält ihre Überschussbeteiligungen für das kommende Jahr stabil und bietet für Versicherungen mit Kapitalanlage im Sicherungsvermögen erneut eine laufende Verzinsung von 2,5% oder den höheren vertraglich vereinbarten Garantiezins.

Für Versicherungen mit Anspruch auf einen Schlussüberschussanteil beträgt die Gesamtverzinsung ebenfalls unverändert 2,8%. Auch für Versicherungen im Rentenbezug bleiben die jeweiligen Überschussanteilsätze stabil.

Provinzial Lebensversicherung mit stabiler laufender Verzinsung

Der Lebensversicherer des Provinzial Konzerns, die Provinzial Lebensversicherung, behält die laufende Verzinsung für das nächste Jahr ebenfalls unverändert bei. Für das Neugeschäft beträgt sie weiterhin 3,25% für Verträge gegen laufende Beitragszahlung. Inklusive endfälliger Überschussanteile ergibt sich damit je nach Tarif eine Gesamtverzinsung von bis zu 4,05%, erklärt der Versicherer. (js)

]]>
<a href="/nachrichten/versicherungskammer-personelle-aenderungen-im-marketing" hreflang="de">Versicherungskammer: Personelle Änderungen im Marketing</a> http://www.asscompact.de/node/170000

Die Versicherungskammer transformiert ihr Ressort Vertrieb und Marketing, wodurch es auch zu einer Neuausrichtung im Marketingbereich des Konzerns kommt. In diesem Zuge erhalten Annika Bäcker und Stefan Weller Schlüsselpositionen in der künftigen Organisation.

170000 5. Dezember 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die Versicherungskammer will die Modernisierung des Ressorts Vertrieb und Marketing voranbringen. Ein umfassender Umbau der Marketingorganisation soll die Marktbearbeitung des Konzerns zukunftsfest und innovationsgetrieben machen. Der Fokus des Transformationsprozesses liegt dabei auf der gezielten Ausrichtung auf digitale Vertriebskanäle, nachhaltigen Kundenerlebnissen und datengetriebener Marketingsteuerung. Schlüsselpositionen übernehmen in der künftigen Organisation Annika Bäcker und Stefan Weller.

Personelle Änderungen im Transformationsprozess

Die 44-jährige Bäcker wird zum 01.01.2026 Leiterin der neu gegründeten Hauptabteilung „Marketing Performance & Online Sales“, wie die Versicherungskammer bekannt gibt. Sie hatte zuletzt die Bereichsleitung Business Development, Marketing und PR bei BBL Brockdorf inne. Davor war sie über acht Jahre bei der Zurich Gruppe tätig, zuletzt als Chief Marketing Officer (CMO).

Weller übernimmt in Zukunft die Verantwortung für die Hauptabteilung „Marketing Planning & Analytics“. Er ist bereits seit vielen Jahren als Führungskraft im Marketing des Konzerns tätig. Der 59-Jährige soll u. a. die Sicht auf den Kundenwert als Kompass in der Bestandsbearbeitung ausbauen, heißt es.

Ressort Vertrieb und Marketing wird transformiert

Mit der Reorganisation setze die Versicherungskammer gezielt auf die neuesten Entwicklungen und Technologien der Branche, teilt das Unternehmen mit. Vor allem „AI first“-Ansätze sollen die Art und Weise verändern, wie Marketing betrieben wird. Mithilfe von Data Driven Marketing und automatisierter Kampagnensteuerung plant der Konzern eine noch präzisere Zielgruppenansprache und eine effizientere Nutzung des Marketingbudgets. Auch Content Automation und Predictive Analytics für eine datengestützte Kommunikation spielen eine Rolle. Die Neuausrichtung des Marketings steht im Zeichen einer übergreifenden Transformation im Ressort Vertrieb und Marketing. (lg)

Bilder: © Versicherungskammer

News über weitere personelle Veränderungen in der Finanz- und Versicherungsbranche lesen Sie in der Rubrik „Personen“.
]]>
<a href="/nachrichten/dienstreise-skiunfall-kein-fall-fuer-die-gesetzliche-unfallversicherung" hreflang="de">Dienstreise: Skiunfall kein Fall für die gesetzliche Unfallversicherung</a> http://www.asscompact.de/node/169914

Ist ein Skiunfall auf einer Firmenreise ein Arbeitsunfall oder Freizeitrisiko? Ein Geschäftsführer stürzte bei einer viertägigen Skitour in Österreich, doch die Unfallversicherung wollte dafür nicht aufkommen. Das Sozialgericht Hannover entschied: Nicht jeder Sturz zählt als Arbeitsunfall.

169914 5. Dezember 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Skifahren als Kundenevent ist in der Geschäftswelt keine Seltenheit. Doch natürlich kann dabei auch etwas passieren, etwa ein schmerzhafter Sturz auf der Piste. Dieser ist nicht gleichzeitig ein Arbeitsunfall. Das zeigt eine aktuelle Entscheidung des Sozialgerichts (SG) Hannover: Ein Geschäftsführer wollte seinen Unfall während einer viertägigen „Skitour 2023“ in Österreich als Arbeitsunfall anerkennen lassen. Allerdings hatte er keinen Erfolg.

Der Mann war als einziger Mitarbeiter seines Unternehmens zu dem Event eingeladen worden. Das Programm kündigte „ein paar erholsame Tage“ an. Zunächst vorgesehene Fachvorträge wurden vollständig abgesagt, sodass die 14 Teilnehmer ihre Zeit selbst organisierten. Der spätere Kläger schloss sich einer Skigruppe an und stürzte bei einer Abfahrt, wobei er sich das Bein brach.

Die gesetzliche Unfallversicherung lehnte die Anerkennung des Unfalls ab: Die Reise habe klar im Freizeitbereich gelegen, ein betrieblicher Bezug zur Tätigkeit des Klägers als Geschäftsführer sei nicht erkennbar. Weder handelte es sich um eine Dienstreise noch um eine betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung. Dies sei schon deshalb der Fall, weil der Kläger allein aus seinem Unternehmen teilnahm.

Das SG Hannover bestätigte diese Sicht. Zwar könne die Veranstaltung dem Netzwerken dienen, doch zum Unfallzeitpunkt müsse eine Tätigkeit ausgeübt werden, die in einem inneren, sachlichen Zusammenhang mit dem Beruf steht. Skifahren sei jedoch eine rein private, eigenwirtschaftliche Aktivität ohne Bezug zu Geschäftsführerpflichten. Auch ein erhoffter geschäftlicher Nutzen ändere daran nichts. Der Freizeit- und Erholungscharakter sei von Beginn an eindeutig erkennbar gewesen. Eine geschäftliche Vertiefung wäre auch ohne Skifahren – etwa in Arbeitssitzungen – möglich gewesen. Damit blieb die Klage ohne Erfolg. (bh)

SG Hannover, Gerichtsbescheid vom 14.11.2025 – Az. S 22 U 203/23 

Lesen Sie auch: 
Neuer Maklerfavorit in der privaten Unfallversicherung
Weihnachtsmann muss nach Rutenschlag 4.000 Euro zahlen
]]>
<a href="/nachrichten/map-report-pkv-beitraege-steigen-so-stark-wie-nie" hreflang="de">map-report PKV: Beiträge steigen so stark wie nie</a> http://www.asscompact.de/node/169992

Franke und Bornberg hat mit dem aktuellen map-report sein aktuelles PKV-Rating veröffentlicht – und die Zahlen sprechen wohl für sich. Der Report zeigt die kräftigsten Beitragsanpassungen seit einem Vierteljahrhundert. Weiterhin erreichen nur zwei Versicherer die Höchstwertung „mmm+“, während die Branche mit „explodierenden Schadenaufwendungen“ kämpft.

169992 4. Dezember 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Der Markt für private Krankenversicherung bleibt für Vermittler wie Kunden schwer durchschaubar, schreibt Franke und Bornberg in seiner Mitteilung zum aktuellen map-report PKV. Die Intransparenz der Tarife erhöhe das Risiko von Fehlentscheidungen mit langfristigen Folgen für den Geldbeutel und die eigene Gesundheit.

Datenbasis und Methodik für das PKV-Rating

Das Rating untersucht Anbieter von Krankheitskostenvollversicherungen in den Bereichen Bilanz, Service und Vertrag. Elf Gesellschaften mit rund 42% Marktanteil lieferten die erforderlichen Daten, bei 19 Unternehmen greift der map-report auf öffentlich zugängliche Quellen zurück.

Das Bewertungsgerüst umfasst zwölf Bilanzkennzahlen, fünf Servicequoten sowie umfangreiche Analysen des Gesundheitsmanagements, der Transparenz und der Beitragsentwicklung. Die Serviceleistungen wurden in diesem Jahr höher gewichtet: Das Gesundheitsmanagement erreicht mit bis zu 200 Punkten nun 18,2% der Gesamtpunktzahl und damit doppelt so viel wie bisher.

LVM behauptet sich an der Spitze

Die LVM Krankenversicherungs-AG sichert sich erneut den 1. Platz im PKV-Rating. Mit 90,32% erhält das Unternehmen die Höchstbewertung „mmm+“, für die mindestens 85,0% erforderlich sind.

Ebenfalls hervorragend schneidet die SIGNAL IDUNA ab: Rang 4 in der Bilanzwertung, Platz 6 im Service und Gold bei den Vertragsdaten ergeben 88,18% und den 2. Platz. Die Debeka verpasst hingegen erstmals die höchste Bewertungsklasse, führt aber mit „mmm“ das Feld der sehr guten Versicherer an. Seit 2021 liefern sich diese drei Unternehmen ein Kopf-an-Kopf-Rennen.

Sehr gute Bewertungen erreichten zudem Allianz (82,45%), Alte Oldenburger (81,36%), R+V (81,04%), SDK (77,86%) und VGH Provinzial (75,85%).

Die HanseMerkur führt mit 70,18% das Feld der guten Bewertungen an, hat aber erneut Potenzial für eine bessere Bewertung verschenkt. Fehlende Daten zur Prozessquote und BaFin-Nachweisung 230 kosten erheblich Punkte, so Franke und Bornberg.

Rekordbeitragsanpassungen zum Jahreswechsel

Die elf Teilnehmer des PKV-Ratings, die alle Daten zur Verfügung stellen, haben zum Jahresbeginn 2025 deutlich stärker an der Beitragsschraube gedreht als je zuvor. In der Beispielrechnung für Angestellte stieg der Beitrag im Schnitt um 10,6% – nach 4,8% im Vorjahr die kräftigste Anpassung im gesamten 25-Jahresvergleich. Die Spanne: Zwei Versicherer verzichteten auf Anpassungen, andere erhöhten um bis zu 20%.

 

map-report PKV: Beiträge steigen so stark wie nie

 

Bei Beamten kletterten die Beiträge durchschnittlich um 7,8% (Vorjahr: 5,9%), mit einer Bandbreite von 2,0% bis 31,2%.

Ein anderes Bild zeigt die stationäre Zusatzversicherung: Über 25 Jahre stiegen die Beiträge im Schnitt nur 0,01%. Zum Jahresauftakt 2025 sanken sie sogar um durchschnittlich 1,8%.

Kostentreiber Systemversagen

„Deutschland gehört zu den Ländern mit den höchsten Arzneimittelausgaben pro Kopf. Hersteller nutzen ihre Marktmacht oft aus – Krebsmedikamente kommen zu Preisen auf den Markt, die pro Patient über 100.000 Euro im Jahr erreichen“, erklärt Michael Franke, geschäftsführender Gesellschafter von Franke und Bornberg sowie Herausgeber des map-report. „Seit Jahren wird über manipulierte Diagnosen, mehrfach abgerechnete Leistungen und nie erbrachte Personalstunden berichtet. Der Schaden geht in die Milliarden – Geld, das in der Versorgung fehlt und die Beiträge hochtreibt.“

Debeka dominiert im Service

Im Servicebereich, der Beschwerden, Prozesse, Storno, Transparenz und Gesundheitsmanagement umfasst, hat sich bei den Teilnehmern einiges getan. Besonders Allianz, LVM, Debeka, HanseMerkur und SDK bauten ihre Angebote im Gesundheitsmanagement aus. Die Debeka sichert sich wie in den Vorjahren die Serviceführerschaft mit 388 von 400 möglichen Punkten.

Ausblick: PKV-Branche unter Druck

Die privaten Krankenversicherer stehen vor erheblichen Herausforderungen. In den vergangenen fünf Jahren sind die Leistungsausgaben der Branche um 30% auf 39,8 Mrd. Euro gestiegen. Psychische Erkrankungen, Krebs, Diabetes, Allergien und Herzleiden sind weiter auf dem Vormarsch, verstärkt durch den ungesunden Lebensstil vieler Menschen, der oft bereits im Kindesalter beginnt, so Franke und Bornberg.

Die steigenden Gesundheitskosten entwickeln sich zum erheblichen Risiko für die Beitragsstabilität. Die Versicherer müssen laut dem Rating-Haus ihre Ausgaben wirksam kontrollieren und zugleich ein hochwertiges Leistungsniveau sichern. (mki)

Über den map-report

Der map-report liefert seit 1990 Kennzahlenratings und gilt als Pionier auf diesem Gebiet. Sein Portfolio umfasst – je nach Heft und Thema – Unternehmensratings sowie Bilanz- und Solvabilitätsanalysen von Lebens- und Krankenversicherungsunternehmen. Die verschiedenen Kennzahlen werden zusammengeführt. Sie zeigen die Stärken und Schwächen der betrachteten Unternehmen transparent im Marktvergleich auf. Seit 2019 erscheint der map-report in der Verantwortung von Franke und Bornberg.

Lesen Sie auch: PKV: 2026 kommt die Umstellung auf digitale Beitragsnachweise
]]>
<a href="/nachrichten/neustart-des-bachelorstudiengangs-insurance-management" hreflang="de">Neustart des Bachelorstudiengangs Insurance Management</a> http://www.asscompact.de/node/169993

Die DVA hat den Bachelorstudiengang Insurance Management neu strukturiert. Gemeinsam mit der TH Köln und fünf BWV Regional als Studienstandorten ist ein bundesweit abgestimmtes Studienangebot für die Versicherungswirtschaft entstanden. Es gibt Online- und Präsenzteile.

169993 4. Dezember 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Ab 2026 hat die Deutsche Versicherungsakademie (DVA) den Bachelorstudiengang Insurance Management (B. A.) in einer neu akkreditierten und modern ausgebauten Studienstruktur im Sortiment. Das bundesweit abgestimmte Studienangebot für die Versicherungswirtschaft gibt es in Zusammenarbeit mit dem Institut für Versicherungswesen der Technischen Hochschule Köln und fünf BWV Regional als Studienstandorten. Das Studium wurde neu strukturiert, digital erweitert und stärker modularisiert, teilt die DVA mit.

Mehr Flexibilität und Verzahnung mit dem beruflichen Alltag

Zielgruppe sind Fachkräfte, die ihre berufliche Entwicklung mit einem anerkannten akademischen Abschluss verbinden möchten. Bei vorhandener Vorqualifikation kann der Bachelorabschluss in vier Semestern erreicht werden. Zudem beträgt der Online-Anteil rund 50%, dazu gibt es vier neue, vollständig digitale und synchron für alle BWV-Regionalstandorte durchgeführte Module. So soll das Studium mehr Flexibilität bieten als bisher. Das Online-Lernangebot wird mit praxisnahen Präsenzphasen verbunden und stellt gleichzeitig eine Verzahnung mit dem beruflichen Alltag her.

Das Studium läuft also berufsbegleitend und qualifiziert Fachkräfte gezielt für „anspruchsvolle Aufgaben- und Verantwortungsbereiche in der Versicherungswirtschaft“, heißt es von der DVA. Es schaffe eine fundierte Basis für den nächsten Karriereschritt. Aufbauend auf dem Bachelor-Professional bzw. Fachwirt-Abschluss erhalten die Teilnehmenden einen akademischen Abschluss, der ihre Führungs- und Entscheidungskompetenzen stärke und sie auf komplexe Managementaufgaben vorbereite.

„Das Besondere an dem Studiengang ist die durchdachte Kombination aus Präsenz- und Online-Modulen, der kompakten Studiendauer und den hohen Anrechnungsmöglichkeiten“, so Prof. Dr. Gabriele Zimmermann, zentrale Studiengangsleitung am Institut für Versicherungswesen der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften an der TH Köln. „Damit ermöglichen wir eine maximale Vereinbarkeit von Studium und beruflicher Verantwortung.“

Start an fünf Standorten 2026 und 2027

Die wissenschaftliche Leitung liegt bei der TH Köln, die die akademische Qualität des Studiengangs sichert. Die BWV Regional begleiten mit Präsenz- und Online-Modulen an den fünf Studienorten Berlin (Studienstart 2026), Köln (Studienstart 2026), München (Studienstart 2026), Dortmund (Studienstart 2027) und Stuttgart (Studienstart 2027).

Was den Inhalt angeht, ist das Studium auf zentrale Themen und Herausforderungen der Versicherungswirtschaft abgestimmt, u. a. durch praxisorientierte Module von Data Science bis Digitalisierung, von Führungsmodulen bis Versicherungsrecht vermittelt es aktuelle Kenntnisse. Interessierte können sich ab sofort anmelden. Weitere Informationen finden sich auf der Website der DVA. (lg)

Lesen Sie auch:
Von Prüfungen, unbesetzten Ausbildungsstellen und Demokratie
Neue IHK-Qualifikation für Makler startet Ende 2025
]]>
<a href="/nachrichten/versicherer-wollen-elementarschutz-bezahlbar-fuer-alle-machen" hreflang="de">Versicherer wollen Elementarschutz bezahlbar für alle machen</a> http://www.asscompact.de/node/169990

Der GDV hat ein Konzept vorgelegt, wie Gebäude in Deutschland flächendeckend gegen Naturgefahren versichert werden können. Mit „Elementar Re“ könnten auch Wohngebäude in Hochrisikogebieten bezahlbaren Elementarschutz erhalten. Eine Versicherungspflicht lehnt der GDV weiterhin ab.

169990 4. Dezember 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) hat ein Konzept vorgelegt, wie Elementarschutz in Deutschland „überall verfügbar, auf Dauer versicherbar und für die Menschen bezahlbar bleiben kann“.

Der Branchenverband hat sein Konzept „Elementar Re“ einen Tag vor der Ministerpräsidentenkonferenz am 04.12.2025 vorgestellt, bei der auch eine Diskussion über eine potenzielle Elementarpflichtversicherung auf der Agenda stand. Die Länder sind schon seit Längerem Befürworter einer Versicherungspflicht. Im Koalitionsvertrag haben sich die Koalitionsparteien der Bundesregierung darauf geeinigt, die Einführung einer solchen zu prüfen.

Staat soll nur im Extremfall eingreifen

In Deutschland liegen mehr als 400.000 Wohngebäude in Gebieten, in denen risikogerechte Elementarprämien nur schwer zu stemmen wären. Mit Elementar Re würden Versicherungsverträge von Gebäuden in diesen Gebieten gebündelt werden. Erstversicherer können die Verträge an Elementar Re weitergeben. Die Prämien werden gedeckelt und orientieren sich lediglich an der Größe der zu versichernden Gebäude. Durch einen kleinen, breit verteilten Ausgleichsmechanismus bleibt der Schutz für alle Versicherungsnehmer bezahlbar.

Im Schadenfall sieht das Konzept mehrere Sicherungsstufen vor: Neben einer eigenen Rückversicherung soll es einen schrittweise aufgebauten Sicherungsfonds geben. Ergänzt werden sollen diese durch einen staatlichen Stop-Loss-Mechanismus, der aber nur bei seltenen Extremereignissen mit einem Gesamtschaden von über 30 Mrd. Euro greift. Damit wäre der Staat weitestgehend außen vor.

Opt-out statt Versicherungspflicht

Eine Versicherungspflicht ist im Konzept des GDV nicht vorgesehen. Damit bleibt der Branchenverband bei seiner bisherigen Haltung zu einer verpflichtenden Absicherung. Stattdessen soll der Schutz im Neugeschäft automatisch enthalten sein; für Bestandsverträge würde zu einem Stichtag eine einmalige, gesetzlich geregelte Umstellung erfolgen. In beiden Fällen können Versicherte die Möglichkeit eines sogenannten Opt-outs nutzen. Wer davon Gebrauch macht, würde aber gleichzeitig erklären, im Schadenfall keine staatliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Eine solche Umsetzung würde die Versicherungsdichte deutlich erhöhen, gleichzeitig aber die Vertragsfreiheit und die Nachteile einer Versicherungspflicht vermeiden. Derzeit sind etwa 57% aller Wohngebäude in Deutschland gegen Elementarschäden versichert.

GDV betont Bedeutung von Prävention

Zudem pocht der GDV auch weiterhin auf die Bedeutung von Prävention. „Eine flächendeckende und tragfähige Elementarschadenversicherung ist nur unter der Bedingung möglich, dass effektive Präventionsmaßnahmen konsequent umgesetzt werden“, so der Branchenverband. Dazu gehören verbindliche Vorschriften für das Bauen in Gefahrengebieten, verpflichtende Gefährdungsbeurteilungen bei Neubauten sowie maximale Transparent über lokale Risiken. (js)

Lesen Sie auch: Deutsche offen für Elementarversicherungspflicht
]]>
<a href="/nachrichten/aktiv-trifft-passiv-smarte-strategien-fuer-neue-investmentwelt" hreflang="de">Aktiv trifft passiv: Smarte Strategien für neue Investmentwelt</a> http://www.asscompact.de/node/169989

Vom Nischenprodukt zum Marktführer: ETFs haben die Investmentwelt grundlegend verändert. Während in den USA bereits aktive ETFs boomen, steht Europa am Beginn derselben Entwicklung. Thorsten Schrieber von DJE zeigt, wie sich der Fondsmarkt wandelt – und wo Chancen für Berater liegen.

169989 4. Dezember 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement Ein Artikel von Thorsten Schrieber, Mitglied des Vorstands bei der DJE Kapital AG

In der Regel entstehen viele Neuerungen in den USA etwa ein Jahrzehnt vor ihrer Verbreitung in Europa bzw. Deutschland. Das gilt auch für zahlreiche kapitalmarktrelevante Themen. So haben sich ETFs in den USA seit den 1990er-Jahren besonders dynamisch entwickelt. Das liegt nicht nur an der Erkenntnis, dass die meisten aktiven Manager ihre zugrunde liegenden Indizes nicht schlagen. Es liegt auch an der in den USA bestehenden Steuereffizienz, die für Anleger ein wesentlicher Faktor ist.

Die Glorreichen Sieben

Die jüngste Dynamik am ETF-Markt wurde vor allem durch die Dominanz der sogenannten „Magnificent Seven“ geprägt. Diese Unternehmen beeinflussen die Entwicklung der US-Aktienindizes maßgeblich, während US-Aktien insgesamt einen großen Einfluss auf den MSCI World ausüben. In den vergangenen zehn Jahren erzielten die „Magnificent Seven“ eine durchschnittliche jährliche Rendite von rund 25%. In den zugrunde liegenden Indizes erreichten sie teilweise Gewichtungen, die aktive Fondsmanager aus Gründen der Risikostreuung nicht in dieser Form nachvollziehen konnten. Dies führte zu einer anhaltenden, relativen Schwäche vieler aktiver Manager. In den USA gelang es in den vergangenen 15 Jahren laut einer SPIVA-Studie nur rund 12% der Large-Cap-Manager, den S&P 500 zu übertreffen.

Diese Entwicklung führte dazu, dass passive Publikumsfonds – also Indexfonds und ETFs – in den USA seit Ende 2023 beim verwalteten Vermögen die aktiven Fonds überholt haben. Seit 2015 verzeichnen aktive Fonds dort nahezu kontinuierlich Abflüsse.

In Europa setzte dieser Trend etwas später ein, doch inzwischen prägen auch hier passive Produkte zunehmend das Anlageverhalten. Laut SPIVA-Daten konnten über einen Fünfjahreszeitraum rund 90% der aktiven Fondsmanager den S&P Europe 350 nicht übertreffen.

Passiv schleicht sich an

 

Aktiv trifft passiv: Smarte Strategien für eine neue Investmentwelt

 

Das längere Festhalten an aktiven Fonds in Deutschland und anderen europäischen Ländern – besonders in Italien, Spanien und Frankreich – hängt vor allem mit den etablierten Vertriebsstrukturen zusammen. Zudem spielen im Vertrieb weiterhin entsprechende Anreizsysteme eine wichtige Rolle.

In den vergangenen Jahren haben sowohl die Kostendiskussion als auch der zunehmende Performancedruck die hiesigen Märkte spürbar beeinflusst. Laut aktuellen Zahlen des Branchenverbands BVI wurden seit dem zweiten Quartal 2023 rund 90% des Nettoabsatzes in Fonds über ETFs erzielt. Bereits etwa ein Viertel des Fondsvermögens von Privatkunden entfällt heute auf ETFs.

Auf diese Entwicklung reagieren größere Vertriebsorganisationen und Beraternetzwerke wie Netfonds, Fonds Finanz und andere mit vermögensverwaltenden Konzepten, die den Zugang zur ETF-Welt mit einem aktiven Overlay verbinden. Die zugrunde liegenden Zielfonds werden dabei kostengünstig ausgewählt, während auf Ebene der Vermögensverwaltung ein Dienstleistungsentgelt anfällt.

Viele dieser Angebote sind heute vollständig digitalisiert – sowohl im Onboarding-Prozess als auch im weiteren Kunden- und Vermittlungsprozess. Damit greifen die Anbieter einen zentralen Kritikpunkt gegenüber ETFs auf: Privatanleger sollten nicht allein aus Kostengründen und ohne ausreichendes Hintergrundwissen investieren.

Warum aktive ETFs?

Ein weiterer häufig genannter Kritikpunkt ist der sogenannte „Self-fulfilling prophecy“-Effekt: Durch die automatische Nachbildung von Indizes fließt immer mehr Kapital in die größten Indexwerte, was die Marktkonzentration weiter verstärken kann. An diesem Punkt setzen die in den vergangenen Jahren neu entstandenen aktiven ETFs an. Sie basieren in der Regel ebenfalls auf einem Index, wenn auch oft nur als Referenzgröße. Bei diesen aktiven ETFs fließen auf Grundlage des jeweiligen Investmentansatzes der Anbieter Elemente eines researchbasierten Allokationsprozesses in die Einzeltitelauswahl ein.

Der Nachteil liegt in den höheren Kosten. In der Regel bewegen sich die Gesamtkostenquoten zwischen 0,3 und 0,8%, während die Kosten bei rein passiven ETFs meist zwischen 0,1 und 0,4% liegen. Dieser moderate Kostennachteil reduziert allerdings das Risiko, überproportional stark in Index-Schwergewichte zu investieren.

Zugleich vereinen aktive ETFs die wesentlichen Vorteile passiver Produkte. Sie sind kosteneffizient, transparent und jederzeit handelbar. In den USA erfreuen sich aktive ETFs bereits großer Beliebtheit: Rund 30 bis 40% der ETF-Zuflüsse entfallen dort auf diese Kategorie, während der Anteil in Europa aktuell bei etwa 5 bis 10% liegt.

Und nun?

Was bedeutet das nun für die rund 1,3 Bio. Euro, die in Deutschland in aktiven Publikumsfonds verwaltet werden?

Zunächst die gute Nachricht: Auch im ersten Halbjahr 2025 gab es positive Mittelzuflüsse in Höhe von rund 16 Mrd. Euro in aktive Strategien, vor allem im Rentenbereich. Gleichwohl muss man der statistischen Realität ins Auge sehen: Laut Erhebungen gelingt es nur rund 10% der Fondsmanager in Deutschland, ihre jeweilige Benchmark nachhaltig zu übertreffen. Das entspricht schätzungsweise 10 bis 20 Fondsmanagern. Ein Beispiel für eine Ausnahme von dieser Regel findet sich im eigenen Haus: Dr. Jens Ehrhardt gilt als Grandseigneur des deutschen Asset-Managements. Er managt den FMM-Fonds seit fast vier Jahrzehnten und hat damit den MSCI World (in Euro) über lange Zeiträume hinweg übertroffen.

Auch einige Manager größerer und kleinerer bankenunabhängiger Boutiquen – etwa Flossbach von Storch, ACATIS, Eyb & Wallwitz und andere, die häufig im Verband unabhängiger Vermögensverwalter Deutschland (VuV) organisiert sind – konnten in der Vergangenheit vergleichbare Ergebnisse erzielen.

Es geht weiter aufwärts

Dennoch müssen sich aktive Manager – ob groß oder klein – neu positionieren. Nicht nur große Häuser wie DWS mit ihrer Xtrackers-Plattform (seit 2007) oder Amundi durch die Übernahme von Lyxor im Jahr 2021 haben den Trend hin zu aktiven ETFs erkannt und den Schritt in den ETF-Bereich vollzogen. Auch spezialisierte Fondsboutiquen arbeiten daran, ihren aktiven Ansatz in ein ETF-Format zu übertragen. So brachte Shareholder Value Management bereits 2022 ein erstes Produkt dieser Art auf den Markt. Anfang 2025 folgte die DJE Kapital AG mit dem Xtrackers DJE US Equity Research UCITS ETF, der auf einem langjährig erprobten Investmentansatz basiert.

Beide Initiativen greifen die bekannten Vorteile von ETFs – Transparenz, Kostenbewusstsein und Effizienz – auf, ohne die eigenen, über Jahrzehnte entwickelten Investmentansätze aufzugeben. Darin liegt sowohl für Fondsanbieter als auch für den Vertrieb der Mehrwert, sich diesen neueren Produktformen offen zu nähern. Denn auch in Deutschland dürfte das Wachstum aktiver ETFs weiter anhalten.

Lesen Sie auch: DJE: Deutsche wandern „ahnungslos“ in finanzielle Zukunft

Interessieren Sie sich für weitere Hintergrundartikel aus der Branche? Dann abonnieren Sie das monatliche Fachmagazin AssCompact – kostenfrei für Versicherungs- und Finanzmakler.

Grafik: © Clearstream (für ETFs), BVI (für sonstige offene Publikumsfonds)

]]>
<a href="/nachrichten/neuer-maklerfavorit-der-privaten-unfallversicherung-0" hreflang="de">Neuer Maklerfavorit in der privaten Unfallversicherung</a> http://www.asscompact.de/node/169985

Ein Unfall ist schnell passiert – und kann aber nicht nur physische und psychische Folgen mit sich bringen, sondern auch finanzielle. Abhilfe schaffen kann eine private Unfallversicherung. Welche Anbieter bevorzugen Makler aktuell? Die Antworten gibt es in der Studie AssCompact TRENDS IV/2025.

169985 4. Dezember 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement ]]>
<a href="/nachrichten/weihnachtsmann-muss-nach-rutenschlag-4000-euro-zahlen" hreflang="de">Weihnachtsmann muss nach Rutenschlag 4.000 Euro zahlen</a> http://www.asscompact.de/node/169960

Weil ein Weihnachtsmann auf dem Stralsunder Weihnachtsmarkt einen 4-jährigen Jungen mit einem Tannenzweig geschlagen hatte, musste er eine Geldauflage von 4.000 Euro zahlen. Der Mann schlüpfte schon viele Jahrzehnte auf Weihnachtsmärkten in die Rolle des Weihnachtsmanns und bedauerte den Vorfall.

169960 4. Dezember 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Gegen einen 62-jährigen Weihnachtsmann-Darsteller lief vor dem Amtsgericht (AG) Stralsund ein Verfahren, weil er im November 2024 am Stralsunder Weihnachtsmarkt einen 4-jährigen Jungen mit einem Tannenzweig geschlagen hatte.

Das Verfahren wurde jedoch auf Anregung der Staatsanwaltschaft gegen eine Geldauflage von 4.000 Euro eingestellt. Im Wesentlichen habe sich der Angeklagte geständig gezeigt und er sei durch die mediale Aufmerksamkeit außerdem bereits gestraft gewesen, so die Begründung der Staatsanwältin, das Verfahren einzustellen. Über den Fall war infolge einer Meldung durch die Deutsche Presse-Agentur in zahlreichen Tagesmedien berichtet worden.

Der Vorschlag der Geldauflage und der Einstellung des Verfahrens im Gegenzug wurde vom Angeklagten und dessen Verteidiger angenommen und vom Gericht nach rund zweistündiger Verhandlung beschlossen.

Weihnachtsmann-Rolle habe Tradition

Die 24-jährige Mutter des Kindes schilderte, dass der Weihnachtsmann zunächst vor ihrem Sohn in die Hocke gegangen sei und mit ihm gesprochen habe. Dabei habe der Junge die Zunge rausgestreckt und auch „Doofer Weihnachtsmann“ gesagt. Dann sei der Weihnachtsmann-Darsteller aufgestanden, habe langsam die Rute gehoben und den Sohn der 24-Jährigen in einer abschließenden Bewegung wie mit einem Peitschenhieb geschlagen. Zuvor habe er ihren Sohn als „Hosenscheißer“ bezeichnet. Eine weitere Zeugin sagte: „Das war kein Klaps auf den Po, das war ein Schlag.“

Der Angeklagte selbst, der seit über fünf Jahrzehnten in die Rolle des Weihnachtsmannes schlüpft, hatte betont, dass er mit dem „Klaps“ habe erreichen wollen, dass der Junge Respekt und Achtung zeige. Er habe ihn aber nicht verletzen wollen und auch nicht wahrgenommen, dass er den Jungen im Gesicht getroffen habe. Die Rolle des Weihnachtsmannes sei in seiner Familie schon seit Generationen Tradition. Der Verteidiger des Angeklagten sagte vor Gericht, dass sein Mandant den Vorfall bedauere und auch, dass seine Karriere als Weihnachtsmann so endet. (mki)

Lesetipp der Redaktion: BFH: Weihnachtsfeier für Vorstand ist Betriebsveranstaltung
]]>
<a href="/nachrichten/vertrieb-von-lebensversicherungen-makler-halten-platz-2" hreflang="de">Vertrieb von Lebensversicherungen: Makler halten Platz 2</a> http://www.asscompact.de/node/169982

Das Beratungsunternehmen WTW hat seine jährliche Auswertung über die Vertriebswege im Neugeschäft der Lebensversicherer veröffentlicht. Fazit: Für das Jahr 2024 führt erneut der Einfirmenvermittler das Feld an. Makler und Mehrfachagenten konnten ihren Anteil stabil halten.

169982 3. Dezember 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Einfirmenvermittler blieben auch 2024 der führende Vertriebsweg für Lebensversicherungsprodukte in Deutschland, so die aktuelle Auswertung des Beratungsunternehmens WTW zur Entwicklung der Vertriebswege und Produktkategorien im Neugeschäft der Lebensversicherer 2024.

Nachdem sie 2022 nach langer Zeit wieder zum erfolgreichsten Kanal avanciert waren und ihre Führung 2023 weiter ausgebaut hatten, lagen sie 2024 bei einem Anteil von knapp 35% und damit einen Prozentpunkt unter dem Vorjahr. Während Makler und Mehrfachagenten stabil bei 32% blieben, konnte der Bankvertrieb mit einem Vertriebsanteil von 26% (Vorjahr: 24%) zulegen.

Vertrieb von Lebensversicherungen: Makler halten Platz 2
Neugeschäft gegen Einmalbeitrag legt wieder zu

2024 betrug das APE(Annual Premium Equivalent)-Neugeschäft aus neu eingelösten Versicherungsscheinen rund 6 Mrd. Euro – ein Plus von 172 Mio. Euro bzw. 3% gegenüber dem Vorjahr. Dieser Anstieg resultiert laut WTW aus positiven Entwicklungen sowohl im Neugeschäft mit Einmalbeiträgen als auch mit laufenden Beiträgen. Während Einmalbeiträge nach einem starken Einbruch 2023 im Jahr 2024 um 906 Mio. Euro zunahmen, wuchs auch das Neugeschäft mit laufenden Beiträgen nochmals um 81 Mio. Euro. Die Zunahme der Einmalbeiträge beschränke sich jedoch nur auf wenige Versicherer. „Viele Gesellschaften haben Rückgänge beim Neugeschäft gegen Einmalbeitrag hinnehmen müssen – vor allem bei Produkten der privaten Altersvorsorge“, erläutert Henning Maaß, Director Insurance Management Consulting bei WTW.

Banken profitieren am meisten

Nachdem der Vertriebsweg Banken 2023 beim Einmalbeitragsgeschäft am stärksten verloren hatte, erzielte er 2024 ein Plus von 1,1 Mrd. Euro. Dementsprechend stieg der Vertriebsanteil der Banken bei Einmalbeiträgen besonders dynamisch, von 37% im Vorjahr auf 41% im Jahr 2024, was sich auch auf ihren Vertriebsanteil gemäß APE sichtbar auswirkte.

Die Einfirmenvermittler konnten im Vertrieb von Einmalbeiträgen erneut zulegen und verkauften 196 Mio. Euro mehr als im Vorjahr. Die Makler und Mehrfachagenten verzeichneten hingegen ein Minus von 100 Mio. Euro.

Auch Neugeschäft gegen laufenden Beitrag wächst stabil

Das Neugeschäft mit laufenden Beiträgen stieg 2024 um 2%. Dieser Zuwachs ist WTW zufolge vor allem den Maklern und Mehrfachagenten sowie den Banken zu verdanken. Insbesondere hätten erstere ihren Anteil zu Lasten der Einfirmenvermittler erhöht. „Makler und Mehrfachagenten konnten ihr Neugeschäft mit laufenden Beiträgen über Jahre hinweg steigern und sind nun erstmalig der Vertriebsweg mit dem höchsten Anteil“, sagt Maaß. „Einfirmenvermittler konnten vom Beitragswachstum nicht maßgeblich profitieren und verlieren aus diesem Grund Vertriebsanteile.“

Durchschnittsbeiträge steigen über alle Vertriebswege hinweg

Seit mehreren Jahren gelingt es bei allen drei großen Vertriebswegen, den mittleren laufenden Beitrag pro Neuvertrag kontinuierlich zu erhöhen. Im Jahr 2024 erzielten Makler und Mehrfachagenten mit 1.484 Euro den höchsten Durchschnitt (2020: 1.244 Euro). Es folgen die Einfirmenvermittler mit 1.271 Euro (2020: 1.119 Euro) sowie die Banken mit 1.189 Euro (2020: 1.106 Euro).

Laut Maaß ergeben sich die hohen Durchschnittsbeiträge bei den Maklern und Mehrfachagenten daraus, dass diese sich sehr auf Produkte der Altersvorsorge und Einkommenssicherung konzentrieren. Diese Produkte zeichnen sich durch höhere Prämien aus als Risikoversicherungen, die bei den anderen Vertriebswegen einen größeren Anteil ausmachen.

Altersvorsorge und Einkommenssicherung bleiben Fokusthemen

„Wie sich die Einmalbeiträge entwickeln, lässt sich nur schwer prognostizieren. Ich rechne aber zumindest nicht mit einem Rückgang“, erläutert Maaß. „Bei den laufenden Beiträgen bin ich deutlich zuversichtlicher. Die regelmäßige Altersvorsorge und Einkommenssicherung bleiben zentrale Themen, für die Versicherer und Berater gut aufgestellt sind.“ (mki)

]]>
<a href="/nachrichten/weiteres-maklerhaus-wird-teil-von-blau-direkt" hreflang="de">Weiteres Maklerhaus wird Teil von blau direkt</a> http://www.asscompact.de/node/169981

Rückwirkend zum 01.01.2025 hat sich der Würzburger Main-Finanzkanzlei GmbH der blau direkt-Gruppe angeschlossen. Im Rahmen der Eingliederung erfolgt die Kundenbetreuung künftig durch das Customer Care Center der blau direkt-Tochter Tjara.

169981 3. Dezember 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die blau direkt-Gruppe hat rückwirkend zum 01.01.2025 die Main-Finanzkanzlei GmbH mit Sitz in Würzburg übernommen. Den Bestand integriert blau direkt in die eigenen Service- und Beratungsstrukturen. Die laufende Kundenbetreuung liegt künftig beim Customer Care Center der blau direkt-Tochter Tjara. Der bisherige Geschäftsführer Burkhard Schöpf begleitet den Übergang eng, um eine stabile und reibungslose Überführung sicherzustellen, wie es in der Unternehmensmittteilung dazu heißt.

„Für uns steht im Mittelpunkt, dass sich die Kunden der Main-Finanzkanzlei weiterhin gut aufgehoben fühlen. Mit der Eingliederung in unsere Serviceprozesse stellen wir sicher, dass sie verlässlich betreut werden, jederzeit Transparenz über ihre Verträge haben und bei allen Fragen rund um ihre Vorsorge und Absicherung kompetente Unterstützung erhalten“, erklärt Mario Strehl, Head of Customer Care Center der Tjara GmbH.

„Nach ausführlicher Recherche über die verschiedenen Möglichkeiten am Markt wurde mir Efstratios Bezas von blau direkt empfohlen. Er hat sich intensiv mit meinen Vorstellungen und Bedürfnissen auseinandergesetzt. Die gesamte Abwicklung sowie alle Zusagen seinerseits wurden zu 100% eingehalten“, betont Burkhard Schöpf, Geschäftsführer der Main-Finanzkanzlei. :

„Mit Herrn Schöpf haben wir eine individuelle Nachfolgelösung entwickelt, die seine Erwartungen erfüllt und die Zukunft seiner Kunden sichert“; ergänzt Efstratios Bezas, M&A Senior Specialist, Ruhestandsexperte bei blau direkt. (tik)

Weitere Meldungen rund um Kooperationen und Übernahmen lesen Sie auch in unserer Rubrik „Management & Vertrieb“.
]]>
<a href="/nachrichten/%E2%80%9Ewenn-wirtschaftliche-vorgaben-dominieren-ist-neutrale-beratung-gefaehrdet%E2%80%9C" hreflang="de">„Wenn wirtschaftliche Vorgaben dominieren, ist neutrale Beratung gefährdet“</a> http://www.asscompact.de/node/169976

Die VEMA verfolgt einen klaren Kurs der Unabhängigkeit und Qualitätssicherung, gerade auch in Zeiten der Konsolidierung im Maklermarkt. Was hat die VEMA mit ihrem Konzept „Unternehmermarktplatz“ vor? Und wohin will sich der Verbund im sich wandelnden Maklermarkt entwickeln?

169976 3. Dezember 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement Interview mit Andreas Brunner, Vorstand, und Christian Schnäckel, Leiter Unternehmermarktplatz, VEMA Versicherungsmakler Genossenschaft eG
Herr Brunner, die Konsolidierung im Maklermarkt schreitet voran. Wie bewertet die VEMA diese Entwicklung für das Maklerhaus?

Andreas Brunner Das Wichtigste, der Kunde, wird hier oft vergessen. Die VEMA hat sich mit dem Unternehmermarktplatz so aufgestellt, dass die Kunden weiter in guten Händen sind und die Betreuung keinen rapiden Qualitätsverlust erfährt. Wir möchten, dass die Qualität, die jeder Makler heute und in der Vergangenheit seinen Kunden verspricht bzw. versprochen hat, beibehalten wird. Dies wird außer durch ein ausgeklügeltes Betreuungskonzept in großem Maße durch die VEMA-Deckungskonzepte und Klauselbögen gewährleistet. Wir sprechen bei der Übergabe von Kundenbeständen von sehr vertrauensvollen Beziehungen. Die sollten nicht einfach losgelöst von Vertrauensversprechen weitergegeben werden.

Welche Risiken sieht die VEMA für Beratungsstandards, wenn mehr Maklerhäuser von großen Aggregatoren übernommen werden?

AB Die Übernahme mittelständischer Maklerbetriebe durch große Aggregatoren hat in der Vergangenheit gut funktioniert. Wegen der Vielzahl der gekauften Unternehmen sind die Aggregatoren aktuell dabei die Abläufe in den Unternehmen zu optimieren. In diesem Bereich besteht noch ein sehr großer Nachholbedarf. Dadurch hat das Wachstum etwas abgenommen. Persönliche Beratungsqualität und regionale Erreichbarkeit kann oft nur mit den bisher handelnden Personen gewährleistet werden. Wenn wirtschaftliche Vorgaben dominieren, ist die neutrale Beratung gefährdet. Die Stärke unseres Berufs liegt in der Vielfalt, Eigenständigkeit und fachlichen Kompetenz – diese gilt es zu bewahren.

Die großen Aufkäufer könnten dennoch versuchen, das Volumen übernommener VEMA-Partner selbst zu verwalten. Wie groß schätzen Sie dieses Risiko ein?

AB Das Risiko einer Bestandserosion beobachten wir genau. VEMA-Partner bleiben uns in der Regel treu, weil unsere genossenschaftliche Struktur und der hohe praktische Nutzen im Alltag deutlich überwiegen. Bei allen Übernahmen wurde die Zusammenarbeit fortgeführt. Die Käufer haben den operativen Mehrwert erkannt.

Wir sind uns bewusst, dass große Aufkäufer häufig versuchen, über zentrale Steuerung und Courtageoptimierung zusätzliche Margen zu hebeln. Dazu gehört auch der Versuch, Bestände aus bestehenden Kooperationen herauszulösen oder auf eigene Plattformen zu ziehen. Dieses Risiko nehmen wir ernst und haben wir im Blick.

Herr Schnäckel, die VEMA positioniert sich mit einem eigenen Konzept, dem Unternehmermarktplatz. Wie funktioniert das Angebot konkret?

Christian Schnäckel Wir haben den Unternehmermarktplatz intern in vier Bereiche strukturiert:

VEMA-Selection ist eine 2024 neu aufgesetzte Datenbank für Partner, die über eine Nachfolge oder den Verkauf ihres Maklerbetriebs nachdenken – aber auch für jene, die anorganisch wachsen möchten. Unser Team prüft, wer regional und fachlich zueinander passt, und begleitet mögliche Zusammenführungen. Dabei steht immer der genossenschaftliche Gedanke im Vordergrund.

VEMA-Future und Save beschäftigt sich mit der Zukunftsfähigkeit unserer Partnerbetriebe. Wir unterstützen bei Digitalisierung, Datenqualität, Dokumentation, Notfallplanung und der passenden Betriebsform. Jeder Betrieb sollte grundsätzlich übergabefähig sein – um auch in Ausnahmesituationen, zum Beispiel Störfällen wie Krankheit, Arbeitsunfähigkeit oder schlimmstenfalls dem Todesfall, handlungsfähig zu bleiben. Gerade bezüglich der richtigen Betriebsform eines Versicherungsmaklers haben wir medial, in persönlichen Gesprächen und auch schon in Ihrem Fachmagazin viel berichtet.

Viele Partner, die expandieren möchten, brauchen passende Finanzierungen. Über unsere Plattform bringen wir sie mit Banken zusammen, die das Thema „Kauf von Maklerbeständen“ verstehen und einschätzen können. Diese Bestände dienen auch als Sicherheiten, eine ganz wichtige Voraussetzung in diesem Thema.

Weil die Zukunft unserer Branche vom Nachwuchs lebt, werden wir einen weiteren Schwerpunkt hinzufügen. Uns ist es ein großes Anliegen, jungen Versicherungsberatern den Einstieg in mittelständische Betriebe zu ermöglichen.

Mit der „VEMA-Selection“ wurde eine Plattform geschaffen, die abgebende und interessierte Makler zusammenführt. Wie wird sichergestellt, dass hier Qualitäts- und Werteorientierung über reinen Preisinteressen stehen?

CS VEMA-Selection bringt Menschen zusammen. Wir helfen und beraten, damit die fachliche Ausrichtung und das Kapazitätsvermögen harmonieren. Unser Fokus liegt nicht auf dem Höchstgebot, sondern auf nachhaltigen, ausgewogenen und fairen Lösungen im Sinne des genossenschaftlichen Gedankens. So bringen wir beispielsweise einen auf Landwirtschaft oder einen auf Hausverwaltungen spezialisierten Makler mit einem ebenso spezialisierten Makler zusammen. Unser Team begleitet und sorgt dafür, dass Qualität, Vertrauen und Werte im Mittelpunkt stehen.

Welche Kriterien muss ein Makler erfüllen, um in die VEMA-Selection aufgenommen zu werden?

CS Wir führen Vorgespräche, fragen Bestandsinhalte und Größenordnungen ab, damit wir in eine zielführende Selection gehen können und ein vernünftiges Ergebnis erreichen. Hierzu benötigen wir lediglich einen ausgefüllten Fragebogen mit den wichtigsten Informationen, die zu einer erfolgreichen Vermittlung führen.

Wie kann die VEMA sicherstellen, dass Nachfolgeregelungen auch kulturell funktionieren?

CS Nachfolgeregelungen scheitern nicht zwingend am finanziellen Aspekt, sondern an unterschiedlichen Vorstellungen und Werten. Wir achten darauf, dass bei Nachfolgeregelungen nicht nur der Preis, sondern auch die Werte stimmen. Auch der Blick auf die Grundlagen ist sehr wichtig. Damit meine ich das Vertrauen und die Erwartungs- haltung der Versicherungskunden. Sehr oft moderieren wir die Gespräche als neutraler Berater. So können sehr schnell Missverständnisse ausgeräumt werden oder lange Verhandlungen, die am Schluss an den wichtigsten Fragen scheitern, vermieden werden.

In den Programmen „VEMA-Save“ und „VEMA-Box“ geht es um rechtliche und organisatorische Stabilität. Welche typischen Fehler erleben Sie bei der Wahl der Betriebsform?

CS Die VEMA-Box wurde speziell für Betriebsformumwandlungen geschaffen, betreut von Juristen, vom Erstgespräch bis hin zur notariellen Beurkundung. Alle Beteiligten wie zum Beispiel der Steuerberater oder der Notar vor Ort werden miteinbezogen. Unsere Partner sollen ohne Fallstricke die Umwandlung nach dem Betriebsformumwandlungsgesetz gesetzeskonform durchführen können. Dies zu kalkulierbaren vorverhandelten VEMA-Konditionen. Um weitere Fallstricke in Rechts- und Steuerthemen zu vermeiden, stehen spezialisierte Steuerberater und Rechtsanwälte im Vorfeld für Auskünfte und mehr zur Verfügung.

Über „VEMA-Finance“ bieten Sie Unterstützung bei der Finanzierung von Maklerbeständen. Wie funktioniert die Besicherung über den Bestand?

CS Der Finanzierungsbedarf im Bereich des anorganischen Wachstums ist groß und wird durch einen Kooperationspartner begleitet. Die Thematik muss verstanden und eingeschätzt werden. Im letzten Jahr haben wir einige Banken nach Karlsruhe eingeladen, um die Ausrichtung, die Weiterbildung und die Qualität, die hinter jedem VEMA-Partner steht, aufzuzeigen. Wir konnten mit unserem Qualitätsanspruch überzeugen. Zurzeit sind es 100 Partnerbanken, die das Thema – Kauf von Maklerbeständen – verstehen, und – ganz wichtig – Maklerbestände als Sicherheit zur Finanzierung akzeptieren.

Die VEMA engagiert sich stark beim Jungmakler-Award oder in sog. Juniorpartnerschaften. Wie wichtig ist dieser Bereich für die Zukunft des Verbundes?

AB Junge Menschen fehlen in unserer Branche. Wir müssen die jungen Menschen für unsere Branche begeistern. Ein guter Schritt dazu ist der Jungmakler Award, den wir gerne fördern. Begeisterte junge Unternehmer stellen ihre erfolgreichen Geschäftsmodelle vor und motivieren durch neue Ideen und den notwendigen Mut, moderne und zeitgerechte Wege einzuschlagen.

Im Wettbewerb um die nächste Maklergeneration – insbesondere mit Pools und Konsolidierern: Worin liegt der Vorteil der VEMA?

AB Etwas völlig Neues hat die VEMA eG auf den Weg gebracht und wird 2026 starten: die IHK-zertifizierte Qualifikation zum Versicherungsmakler. Eine neue Qualifikation, die schon lange überfällig ist und war. Wir freuen uns auf interessierte Kollegen aus allen Bereichen der Versicherungsberatung.

Mit unserer genossenschaftlichen Ausrichtung sind wir innovativ, partnerschaftlich und unabhängig. Dies gilt auch für unsere angeschlossenen VEMA-Partner. Als Genossenschaftsmitglied werden die Maklerunternehmen Miteigentümer. Die Makler sind unsere Investoren. Ihnen gehört ein Stück VEMA und sie werden am Erfolg der VEMA beteiligt. Jeder Versicherungsmakler, der unabhängig und frei arbeiten will, kommt an der VEMA nicht vorbei.

Die VEMA öffnet sich nun stärker, zum Beispiel für die Ausschließlichkeit. Wie stellen Sie sicher, dass die Leistungsqualität der VEMA-Makler erhalten bleibt?

AB Die VEMA geht den Weg zur Öffnung. Alte Schutzgedanken werden aber nicht ausgehebelt. Maklern, die die richtige Ausrichtung haben und sich entsprechend richtig aufgestellt haben, wird die Chance gegeben, in die VEMA-Welt einzutauchen und die wertvollen Werkzeuge zu nutzen. Ein Qualitätsverlust ist bisher nicht zu verspüren.

Wie unterscheiden sich die Anforderungen an neue Mitglieder?

AB Der Wandel am Markt ruft nach Veränderung. Die nächste Generation steht vor der Tür. Wir müssen Sie hereinlassen. Natürlich wollen wir den Qualitätsgedanken nicht verlieren, sondern an die nächste Generation weitergeben. Dazu haben wir die richtigen Bausteine in unserer VEMA-Akademie. Das wichtigste Kriterium ist für uns nicht mehr die Größe. Uns ist wichtig, dass der Makler seiner Verantwortung gegenüber seinen Kunden nachkommt. Das heißt wir prüfen seine Zulassung und Qualifikation.

Wie sehen Sie die langfristige Rolle der VEMA im sich wandelnden Maklermarkt?

AB Bei der VEMA als genossenschaftlichem Qualitätsdienstleister steht die Dienstleistung für unsere Makler an erster Stelle. Top Deckungskonzepte, einfache VEMA-Rechner mit Dokumentation für das Privat- und Gewerbegeschäft. Wir sind im Dokumenten- und Datenaustausch mit unserem modernen und kostenfreien Kundenverwaltungsprogramm VEMA-Office top aufgestellt. VEMA-Risk zur Risikoerfassung für den Privat- und auch Gewerbekunden, verknüpft mit unseren Rechnern und dem Kundenverwaltungsprogramm, verschlankt die Abläufe im Maklerbetrieb.

Dazu kommt die VEMA- Akademie. Sehr stark genutzt, da sie genau auf unsere Branche zugeschnittene praxisbezogene Weiterbildung anbietet. Wir sehen uns ganz klar als Qualitätsdienstleister für unsere Makler. Und können dies durch die Eigentumsverhältnisse langfristig erfolgreich sicherstellen. Die Makler, die uns aktiv nutzen, sind auch die Eigentümer. Einer für alle. Alle für einen. Das ist unser Erfolgsrezept.

Lesen Sie auch:
e. K. oder GmbH & Co. KG: Welche Rechtsform ist für Makler richtig?
VEMA-Vorstand: Hermann Hübner geht in den Ruhestand
Neue IHK-Qualifikation für Makler startet Ende 2025

Interessieren Sie sich für weitere Hintergrundartikel aus der Branche? Dann abonnieren Sie das monatliche Fachmagazin AssCompact – kostenfrei für Versicherungs- und Finanzmakler.

]]>
<a href="/nachrichten/hypoport-und-clark-staerken-zusammenarbeit" hreflang="de">Hypoport und CLARK stärken Zusammenarbeit </a> http://www.asscompact.de/node/169980

Die Hypoport InsurTech AG und der digitale Makler CLARK vertiefen ihre Kooperation. Die Clark Germany GmbH bündelt ihr Bestandsgeschäft bei der Hypoport-Tochter Qualitypool. Die operative Abwicklung erfolgt künftig über die Systeme der Smart InsurTech AG, die ebenfalls Teil von Hypoport ist.

169980 3. Dezember 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die Hypoport InsurTech AG und der digitale Versicherungsmakler CLARK haben eine erweiterte Entwicklungspartnerschaft vereinbart. Die Clark Germany GmbH bündelt ihr Bestandsgeschäft bei Qualitypool. Die operative Abwicklung erfolgt über die Systeme der Smart InsurTech AG. Im Mittelpunkt stehen optimierte Datenflüsse, standardisierte Abläufe und die Automatisierung wesentlicher Backoffice- und Service-Workflows. Ziel ist es, manuelle Tätigkeiten deutlich zu verringern, die Datenqualität zu verbessern und Beratungs-, Service- sowie Backend-Prozesse nachhaltig zu beschleunigen. Zudem sollen Produktdaten und Entscheidungslogiken künftig schneller und modularer mit Versicherern austauschbar sein, wie es in der Pressemitteilung dazu heißt. Mit der Stärkung ihrer Kooperation wollen beide Unternehmen die Digitalisierung des Versicherungsmarkts vorantreiben und neue Leistungsstandards im Bereich automatisierter Services setzen. Mit der Kooperation positioniert sich die Hypoport InsurTech AG als zentraler Plattformpartner für CLARKs Vertriebs- und Bestandsarchitektur.

„Durch die Bündelung unserer Bestandspartnerschaft bei Qualitypool und die Zusammenarbeit mit der Smart InsurTech AG im Technologie-Bereich sehen wir enormes Potenzial, weitere Effizienzgewinne zu heben und unseren Kundinnen und Kunden noch bessere digitale Services zu bieten. Die Partnerschaft unterstützt uns bei der Umsetzung unserer Strategie mit Fokus auf profitables Wachstum, operative Exzellenz und die konsequente Stärkung des Kerngeschäfts durch skalierbare Prozesse“, erklärt Dominik Strebel, CEO von CLARK Deutschland.

„Mit der Partnerschaft setzen beide Unternehmen einen starken Impuls für die Weiterentwicklung integrierter digitaler Versicherungsplattformen. Diese Partnerschaft zeigt, wie wir als Hypoport InsurTech Gruppe über Einheiten hinweg Technologie, Plattform und Geschäftsmodelle zusammenführen. Mit CLARK arbeiten wir an Lösungen, die Maßstäbe setzen, skalierbar für den Markt sind und unseren Partnern echte Hebelwirkung bieten“ ergänzt Markus Niederreiner, Vorstand der Hypoport InsurTech AG. (tik)

 Weitere Meldungen rund um Kooperationen sowie neue digitale Tools und Services lesen Sie auch in unserer Rubrik „Management & Vertrieb“.
]]>
<a href="/nachrichten/helvetia-und-baloise-treten-deutschland-kuenftig-gemeinsam-auf" hreflang="de">Helvetia und Baloise treten in Deutschland künftig gemeinsam auf</a> http://www.asscompact.de/node/169977

Die Fusion der Schweizer Versicherer Baloise und Helvetia wird am 05.12. planmäßig vollzogen. Für die deutschen Gruppen der Muttergesellschaften ändert sich dadurch gesellschaftsrechtlich zunächst nichts, die beiden Versicherer werden hierzulande ab nächster Woche aber gemeinsam auftreten.

169977 3. Dezember 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die Schweizer Versicherer Helvetia und Baloise haben bestätigt, dass die geplante Fusion der beiden Gruppen planmäßig am 05.12.2025 vollzogen werden wird. Alle erforderlichen Genehmigungen für den Zusammenschluss liegen vor, heißt es in der Pressemitteilung der Gruppe. Im September hatten die beiden Versicherer angekündigt, dass sie einen „merger of equals“ anstreben. Durch die Fusion wird die Baloise Holding AG in der Helvetia Holding AG aufgehen und damit die neue Helvetia Baloise Holding AG entstehen.

Was bedeutet das für die deutschen Gesellschaften?

AssCompact wollte auf Basis dieser Mitteilung wissen, was dies für die deutschen Gesellschaften von Baloise und Helvetia bedeutet. Für sämtliche Gesellschaften der deutschen Gruppen dieser Muttergesellschaften und damit für alle ab dem 05.12.2025 unter der gemeinsamen Mutter auftretenden Gesellschaften ändert sich hierdurch gesellschaftlich zunächst nichts, heißt es auf AssCompact Nachfrage. Insbesondere würden zum genannten Datum keine Zusammenführungen oder strukturellen Änderungen bei den deutschen Gesellschafen der neuen Helvetia Baloise Holding AG erfolgen.

Unabhängig davon werden die beiden Gesellschaften ab dem 08.12.2025 hierzulande unter dem neuen Namen „Helvetia Baloise Deutschland“ auftreten. Neben dem gemeinsamen Auftritt wird sich auch die „Zusammenarbeit auf allen Ebenen deutlich weitgehender ausgestalten“, heißt es weiter in dem Statement an AssCompact.

Weitere Termine

Am 05.12. ist damit auch der letzte Handelstag für die Aktien der Baloise, heißt es in der Pressemitteilung. Der erste Handelstag der neu ausgegebenen Aktien der Helvetia Baloise Holding AG ist am 08.12.2025. Der erste gemeinsame Jahresabschluss der neuen Gruppe soll am 15.04.2026 veröffentlicht werden. (js)

 

]]>
<a href="/nachrichten/welche-haustypen-bei-kaeufern-besonders-gefragt-sind" hreflang="de">Welche Haustypen bei Käufern besonders gefragt sind</a> http://www.asscompact.de/node/169975

ImmoScout24 hat ausgewertet, welches Haus deutschlandweit am meisten nachgefragt wird. Viele Interessierte suchen nach eher kleineren Häusern, was sich auch an den beliebtesten Haustypen ablesen lässt. Doch zwischen Nachfrage und Angebot gibt es Unterschiede.

169975 3. Dezember 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Der Wunsch nach eigenen vier Wänden in Deutschland ist groß, entsprechend rege ist das Suchverhalten auf Plattformen wie ImmoScout24. Die Experten des Portals haben analysiert, welche Häuser besonders gefragt sind und wie es um die Unterschiede zwischen Nachfrage und Angebot bestellt ist. Das meistgesuchte Haus Deutschlands ist etwas kleiner und günstiger als das Durchschnittsobjekt, das zum Verkauf angeboten wird.

„Viele Kaufinteressierte suchen bewusst nach kleineren und damit auch bezahlbaren Häusern. Das zeigt sich in den Haustypen, die am stärksten nachgefragt werden: Reihenhäuser und Bungalows“, erklärt Dr. Gesa Crockford, Geschäftsführerin von ImmoScout24. Grund dafür seien die gestiegenen Finanzierungskosten.

So unterscheiden sich Angebot und Nachfrage bei der Größe

Das Haus, nach dem hierzulande am meisten gesucht wird, hat eine Wohnfläche von 157 m2, fünf Zimmer und kostet rund 588.000 Euro (3.742 Euro pro Quadratmeter).

 

Welche Haustypen bei Käufern besonders gefragt sind

 

Zum Verkauf stehen aber durchschnittlich Häuser mit 173 Quadratmetern Wohnfläche, 5,5 Zimmern und einem Kaufpreis von etwa 685.000 Euro (3.961 Euro pro Quadratmeter). Das bedeutet einen Unterschied von 9% bei der Wohnfläche und 14% beim Gesamtkaufpreis.

Reihenhäuser und Bungalows stehen besonders hoch im Kurs

Weiter hat ImmoScout24 die Kontaktanfragen an Häuser zum Kauf nach den Haustypen Einfamilienhaus, Bungalow, Reihenhaus, Villa und Bauernhaus ausgewertet. Demnach sind Reihenhäuser und Bungalows besonders begehrt.

 

Welche Haustypen bei Käufern besonders gefragt sind

 

Reihenhäuser erhalten in zehn der 16 Bundesländer die meisten Kontaktanfragen. Bungalows sind hingegen in den ostdeutschen Bundesländern Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen sowie im Saarland am stärksten nachgefragt. In Mecklenburg-Vorpommern gibt es die meisten Kontaktanfragen für Bauernhäuser.

Das freistehende Einfamilienhaus dominiert das Angebot

Die Analyse des Häuserangebots nach Haustypen und Bundesländern hat ergeben, dass in Rheinland-Pfalz das freistehende Einfamilienhaus am stärksten vertreten ist. Bei 80% der Objekte zum Kauf handelt es sich dort um Einfamilienhäuser. Ähnliche groß ist das Angebot auch in Thüringen mit 78% und in Brandenburg mit 77%. Den geringsten Anteil an Einfamilienhäusern verzeichnet Bremen mit 47%. Die Hansestadt an der Weser hat aber mit ebenfalls 47% den mit Abstand höchsten Anteil an Reihenhäusern. Es folgen Hamburg mit 25% und Nordrhein-Westfalen mit 24% Reihenhäusern.

Bungalows vor allem im Norden Deutschlands

Das größte Angebot an Bungalows gibt es im Norden Deutschlands. In Mecklenburg-Vorpommern sind 10% der Häuser zum Kauf Bungalows – der höchste Anteil unter den Bundesländern. In Niedersachsen sind es 9%, in Schleswig-Holstein wie auch in Brandenburg 8%.

Weitere Informationen zur Untersuchung unter immoScout24.de.

Lesen Sie außerdem:
]]>
<a href="/nachrichten/stimmung-bei-immobilienfinanzierern-getruebt" hreflang="de">Stimmung bei Immobilienfinanzierern getrübt</a> http://www.asscompact.de/node/169974

Laut BF.Quartalsbarometer bleibt die Stimmung unter den gewerblichen Immobilienfinanzierern im vierten Quartal 2025 weiter getrübt. Doch die leichte Erholung, die seit dem vierten Quartal 2023 andauert, setzt sich fort. Positiv wirkt sich das wachsende Neugeschäft aus.

169974 3. Dezember 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die Stimmung unter den gewerblichen Immobilienfinanzierern hat sich im vierten Quartal 2025 kaum verändert: Wie der aktuelle BF.Quartalsbarometer zeigt, liegt der Stimmungsindex fast konstant bei –7,04. Im Vorquartal stand er bei –7,08. Zwar bewegt sich der Barometerwert nach wie vor im negativen Bereich, zugleich setzt sich die leichte Erholung aber fort, die seit dem vierten Quartal 2023 andauert. Der Index wird im Auftrag der BF.direkt AG durch das Analyseunternehmen bulwiengesa AG erstellt und misst die Stimmungslage und das Geschäftsklima unter den deutschen Immobilienfinanzierern.

Positive Auswirkungen auf den Barometerwert hat das steigende Neugeschäft. So stellen 44,% der Befragten hier eine Zunahme fest. Lediglich 14,7% berichten von einem rückläufigen Neugeschäft. 

Die meisten Finanzierungen machte im vierten Quartal 2025 mit großem Abstand der Wohnbereich aus. Bestandswohnungen rangieren in der Liste der am häufigsten finanzierten Objektarten vorne. Es folgen Büros, Logistikimmobilien und Mikroapartments. Bei den Finanzierungsgrößen sind leichte Veränderungen festzustellen. So gab es im vierten Quartal viele kleinvolumige Finanzierungen bis 10 Mio. Euro.

Trend der sinkenden Margen setzt sich fort

Bewegung gab es laut BF.direkt bei den Margen: Bei Bestandsfinanzierungen sind diese seit einigen Quartalen rückläufig. Die durchschnittliche Marge über alle Immobiliensegmente hinweg beträgt 196,3 Basispunkten (bp). Im Vorquartal lag der Wert mit 203,5 bp geringfügig höher. Die Loan-to-Values (LTV) waren zwischen 40% und 100%; der Durchschnitt bei 62,6%.

Bei der Finanzierung von Projektentwicklungen hat die Durchschnittsmarge im Vergleich zum Vorquartal leicht zugenommen: von 302,1 auf 305,3 bp. Bei Projektentwicklungen liegt der Loan-to-Costs (LTC) zwischen 55% und einem Maximalwert von 90%. Die durchschnittlichen LTCs gingen leicht nach von 69,7% auf 68,9%. 

„Damit setzt sich der Trend der sinkenden Margen fort, den wir seit dem dritten Quartal 2024 beobachten. Der größere Wettbewerb trägt dazu bei, dass Finanzierer bereit sind, eine geringere Marge in Kauf zu nehmen, wenn die Qualität stimmt“, erklärt Professor Dr. Steffen Sebastian, Inhaber des Lehrstuhls für Immobilienfinanzierung an der IREBS und wissenschaftlicher Berater des BF.Quartalsbarometers.

„Allerdings beschränkt sich dieser Wettbewerb auf das Segment der Premiumprojekte. Hier buhlen häufig mehrere Banken um den Zuschlag, während weniger qualitative Objekte keine Finanzierung bekommen“, ergänzt Franceso Fedele, CEO der BF.direkt AG. 

Weitere Meldungen rund um das Thema Baufinanzierung und den Immobilienmarkt finden Sie in unserer Rubrik „Immobilien“.
]]>
<a href="/nachrichten/buechnerbarella-thorsten-gerckens-neu-im-management-board" hreflang="de">BüchnerBarella: Thorsten Gerckens neu im Management Board</a> http://www.asscompact.de/node/169973

Der Makler BüchnerBarella baut seine Führungsstruktur weiter aus. Mit seinem vertrieblichen Schwerpunkt soll Thorsten Gerckens zusätzliche operative Stärke in einen für das Unternehmen zentralen Bereich bringen. Zum 01.12.2025 ist er weiterer Partner im Management Board von BüchnerBarella geworden.

169973 3. Dezember 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die BüchnerBarella Unternehmensgruppe hat bekannt gegeben, dass sie ihre erweiterte Führungsstruktur komplettiert. Damit will der technische Versicherungsmakler für Industrie- und Gewerbekunden seine strategische Ausrichtung stärken.

Zum 01.12.2025 ist Thorsten Gerckens als weiterer Partner von BüchnerBarella im Management Board gestartet. Sein vertrieblicher Schwerpunkt soll zusätzliche operative Stärke in einem für die Unternehmensgruppe zentralen Bereich bringen, heißt es.

Seit dem 01.01.2025 besteht das Management Board aus den drei geschäftsführenden Gesellschaftern Christina Holzinger, Benno Walter und Andreas Zelmer, dem Gesellschafter Thomas Prenzel und den beiden Partnern Regina Schulz und Dr. Michael Vothknecht.

BüchnerBarella will mit diesem Schritt den Anspruch betonen, auch in Zukunft als inhabergeführter Versicherungsmakler aktiv und marktprägend im Risikomanagement aufzutreten, teilt das Unternehmen mit. Für die nächsten Jahre bleibe vor allem die vertriebsorientierte Weiterentwicklung ein wesentlicher Baustein. (lg)

Bild v. l. n. r.: Thorsten Gerckens, Thomas Prenzel, Regina Schulz, Christina Holzinger, Benno Walter, Andreas Zelmer, Dr. Michael Vothknecht; © BüchnerBarella

]]>
<a href="/nachrichten/ehepartner-einkommen-wird-bei-grundrentenzuschlag-angerechnet" hreflang="de">Ehepartner-Einkommen wird bei Grundrentenzuschlag angerechnet</a> http://www.asscompact.de/node/169952

Bei der Grundrente wird das Einkommen des Ehepartners im Gegensatz zu Partnern in nichtehelichen Lebensgemeinschaften angerechnet. Das Bundessozialgericht hat bestätigt, dass diese Regelung rechtmäßig und verfassungsrechtlich unbedenklich ist.

169952 3. Dezember 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Bei der Grundrente wird das Einkommen des Ehegatten – anders als bei Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft – angerechnet. Der 5. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) bestätigte dies mit Urteil vom 27.11.2025 und stellte klar: Diese Regelung verstößt nicht gegen Verfassungsrecht.

DRV rechnet Ehegatten-Einkommen an

Hintergrund: Die 1960 geborene Klägerin bezieht seit Mai 2022 eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen. Für ihre 43 Jahre mit Grundrenten-Bewertungszeiten berechnete die Deutsche Rentenversicherung einen Grundrentenzuschlag von 1,1760 Entgeltpunkten. Der daraus resultierende Rentenanteil – zunächst knapp 40 Euro pro Monat – wurde jedoch nicht gezahlt, weil das Einkommen der Klägerin und ihres Ehemanns angerechnet wurde. Auch nach einer Neuberechnung der Rente ab Januar 2023 blieb dies so.

Die Klägerin wollte erreichen, dass das Einkommen ihres Ehemanns nicht berücksichtigt wird, ähnlich wie bei Partnern in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft. Vor den Sozialgerichten hatte sie damit keinen Erfolg. Das Landessozialgericht bestätigte, dass die Rentenversicherung die gesetzlichen Vorschriften korrekt angewendet habe und die Einkommensanrechnung nicht gegen Artikel 3 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 1 Grundgesetz verstoße.

BSG bestätigt sachliche Gründe für Einkommensanrechnung bei Ehepaaren

Das BSG argumentierte nun ähnlich: Es bestehen hinreichende sachliche Gründe, die eine Ungleichbehandlung rechtfertigen. Der Gesetzgeber habe bei sozialausgleichenden Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung, die aus Bundesmitteln finanziert werden, einen weiten Gestaltungsspielraum. Ziel der Regelung sei es, den steuerfinanzierten Grundrentenzuschlag nur in Abhängigkeit von einem tatsächlichen „Grundrentenbedarf“ zu gewähren. Haushalte mit ausreichend Einkommen sollen nicht zusätzlich profitieren.

Eheleute gelten als besser abgesichert, da sie eine gesetzliche Unterhaltspflicht füreinander haben. Partner in nichtehelichen Lebensgemeinschaften haben diese rechtliche Absicherung nicht, daher werden deren Einkommen bei der Grundrente nicht angerechnet. Diese Annahme beruht auf einer sachlich nachvollziehbaren Würdigung typischer Lebensverhältnisse und ist verfassungsrechtlich vertretbar. Als Rechtsgrundlage dient hierzu § 97a Abs. 1 SGB VI. (bh)

]]>
<a href="/nachrichten/bu-leistungspraxisrating-regulierung-dauert-immer-laenger" hreflang="de">BU-Leistungspraxisrating: Regulierung dauert immer länger</a> http://www.asscompact.de/node/169966

Franke und Bornberg hat im Rahmen seines aktuellen BU-Leistungspraxisratings veröffentlicht, welche Versicherer wie kundenorientiert und effizient regulieren. Eine große Herausforderung für Unternehmen stellt die Regulierungsdauer dar. Künstliche Intelligenz kann hier nur bedingt unterstützen.

169966 2. Dezember 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Wie kundenorientiert und effizient Berufsunfähigkeitsversicherer regulieren, untersucht das Ratinghaus Franke und Bornberg in seinem BU-Leistungspraxisrating. Denn wenn Kunden Leistungen aus ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) beantragen, zählt nur die gelebte Praxis. Daher richtet das Rating den Fokus auf reale Abläufe und Entscheidungen. Die teilnehmenden Versicherer legen im Rahmen der Stichprobe 125 Fallakten offen. Zudem untersucht Franke und Bornberg die Abläufe der Versicherer vor Ort.

Fachkräftemangel als große Herausforderung in BU-Regulierung

Die Qualität der Leistungsregulierung kann sich bei den teilnehmenden Unternehmen sehen lassen, resümiert Franke und Bornberg die Ergebnisse des aktuellen Ratings. Allerdings bereiten lange Bearbeitungszeiten den Versicherern Sorgen. Ein Hauptgrund dafür ist insbesondere der Fachkräftemangel. Qualifizierte Leistungsregulierer sind am Markt knapp, die Gewinnung gestaltet sich als schwierig. „Der Markt an erfahrenen Leistungsregulierern ist klein. Ausbildung und stringente Prozesse sind deshalb die zentralen Hebel“, erklärt Michael Franke, Geschäftsführer von Franke und Bornberg.

Erwartungen an KI nicht zu hoch schrauben

Digitalisierung kann helfen, Durchlaufzeiten zu verkürzen und die Bearbeitung für Kunden transparenter zu gestalten. Daher investieren viele Versicherer derzeit verstärkt in technische Innovationen, wie moderne Leistungsregulierungsplattformen. Diese sollen Prozesse vereinfachen, Unterlagen-Nachforderungen strukturieren und Medienbrüche reduzieren.

Zudem testen viele Unternehmen den Einsatz von künstlicher Intelligenz in der Antrags- und Leistungsbearbeitung. Man solle die Erwartungen an KI jedoch nicht zu hoch schrauben, warnt Franke. „Hilfreich ist der Einsatz, um beispielsweise Ordnung in unstrukturierte Informationen zu bringen und Arbeitsprozesse vorzubereiten. Qualifiziertes Personal lässt sich damit aber nur bedingt einsparen.“

Dauer der Leistungsregulierung vor allem von externen Faktoren beeinflusst

Die Gesamtdauer der Leistungsdauer wird aber maßgeblich von Faktoren außerhalb des Unternehmens bestimmt, etwa von den Reaktionszeiten von Versicherten und/oder behandelnden Ärzten sowie der Vollständigkeit der Unterlagen. „Moderne Plattformen und KI-Unterstützung können Teilprozesse beschleunigen und Nachforderungen transparenter machen. Für schnelle Entscheidungen bleibt jedoch entscheidend, wie vollständig und zeitnah Unterlagen von Kunden und Ärzten eingehen“, so Philipp Wedekind, Leiter Ratings Vorsorge und Nachhaltigkeit.

Diese Versicherer regulieren „hervorragend“

Welche Versicherer können also in der BU-Leistungspraxis positiv hervorstechen? Im Rating erhalten zwei Versicherer die Note FFF+ („hervorragend“). Es sind die Allianz und SIGNAL IDUNA.

Die Bewertung FFF („sehr gut“) geht an die Alte Leipziger, Dialog, Gothaer und Zurich. Eine „gute“ Gesamtbewertung und damit die Note FF+ erreichen die AXA, Continentale, DBV Deutsche Beamtenversicherung, Deutsche Ärzteversicherung sowie der Münchener Verein.

In der Pressemitteilung werden zusätzlich noch die Ergebnisse der fünf Gesellschaften angegeben, die sich dem BU-Unternehmensrating von Franke und Bornberg gestellt haben. Hier erhalten ERGO, HDI sowie die NÜRNBERGER die Bestnote FFF+, Stuttgarter, Generali können sich die zweitbeste Bewertung FFF sichern. (js)

Die Ergebnisse des Ratings zur BU-Leistungspraxis können auf der Website von Franke und Bornberg eingesehen werden.

Lesen Sie auch: Wer hat den besten Maklerservice in private Vorsorge/Biometrie?
]]>
<a href="/nachrichten/warum-zeitmanagement-immer-bedeutsamer-wird" hreflang="de">Warum Zeitmanagement immer bedeutsamer wird</a> http://www.asscompact.de/node/169971

Steffen Ritter ist Geschäftsführer des Instituts Ritter. Außerdem ist er Autor, Trainer, Redner und Mitinitiator des Jungmakler Awards. Für AssCompact gibt er Maklern in seiner monatlich erscheinenden Kolumne praktische Tipps, um besondere und alltägliche Herausforderungen zu meistern.

169971 2. Dezember 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Zeit ist die wertvollste Ressource eines Vermittlers. Doch viele Vermittler hetzen von To-do zu To-do, meist sehr operativ. Die Frage am Ende eines Tages: Wo ist meine Zeit geblieben?

In den späten 90er-Jahren war Zeitmanagement mal richtig in. Heute ist es eher ein Geheimtipp. Sehr seltsam, denn niemals zuvor gab es so viele Plattformen, so viele Ablenkungen, so viele Nebenkriegsschauplätze, die vom eigentlichen Erfolg abhalten.

Aus unseren Beratungserfahrungen heute einmal die wirkungsstärksten Vorgehensweisen, um Struktur, Fokus und Gelassenheit in den Vermittleralltag zu bringen.

1. Sichtbar machen, was wirklich zu tun ist

Bevor man optimiert, sollte man wissen, was man macht. Führen Sie eine einfache Wochenanalyse: Schreiben Sie drei Tage lang jede Tätigkeit auf – egal ob Kundentermin, E-Mail, WhatsApp, Rückruf oder Verwaltungsaufgabe.

2. Strikt zwischen Arbeitszeit und Reaktionszeit trennen

Lassen Sie sich den Tag nicht„wegtelefonieren“. Planen Sie feste Blöcke für aktive Arbeit (z. B. Angebote, Konzepte, Gespräche, Analyse) und getrennte Zeitfenster für Rückrufe und Mails. Ein möglicher Weg: vormittags gestalten, nachmittags reagieren.

3. Prioritäten setzen nach Nutzen, nicht nach Dringlichkeit

Nicht alles, was zuerst blinkt, ist wichtig. Fragen Sie sich bei jeder Aufgabe: Bringt das einen echten Fortschritt – für Kunden, Bestand oder Ertrag? Wenn nein, dann verschieben oder delegieren. Arbeiten Sie mit drei täglichen Fokus-­Aufgaben: So wird ein Tag erfolgreich – auch wenn Unvorhergesehenes passiert.

4. Automatisieren, was sich wiederholt

Viele Abläufe bei Vermittlern laufen identisch: Terminbestätigung, Wiedervorlagen usw. Automatisierungen, KI oder auch nur einfache Vorlagen sind heute ein Muss. Jede Automatisierung spart nicht nur Minuten, sondern Konzentration. Einmal eingerichtet läuft’s von selbst.

5. „Nein“ sagen lernen – freundlich, aber klar

Zeitmanagement bedeutet oft: Fokus. Nicht jede Anfrage verdient sofortige Bearbeitung. Wenn ein Kunde z. B. ein Anliegen hat, das Ihr Team übernehmen kann, leiten Sie es bewusst weiter. Ein „Nein“ zu Unwichtigem ist immer ein „Ja“ zu Qualität.

6. Tag mit festen Routinen strukturieren

Rituale schaffen Ruhe. Starten Sie jeden Morgen mit 15 Minuten Planungszeit: Was sind meine „Big 3“? Welche Termine sind entscheidend? Abends zehn Minuten Rückblick: Was lief gut, was kann morgen besser laufen? Diese kurze Selbststeuerung erhöht die Wirksamkeit enorm.

7. Bewusst Freiräume planen

Wer immer „auf Anschlag“ arbeitet, verliert langfristig Energie und Überblick. Bauen Sie Pufferzeiten ein. Und eine feste Denkzeit pro Woche für Strategie und mindestens einen halben Tag pro Woche ohne Kundentermine. Diese Inseln sind kein Luxus, sondern Voraussetzung für gute Entscheidungen.

Fazit: das Richtige zur richtigen Zeit

Besseres Zeitmanagement heißt nicht noch vollere Tage – sondern das Richtige zur richtigen Zeit. Denn das Ziel ist nicht, immer schneller zu werden – sondern am Ende des Tages zufrieden zu sagen: Ich habe das Wichtige getan.

Lesen Sie auch:
Social Media als Wachstumsforcierer
Mitarbeiter? Ja, aber richtig

Interessieren Sie sich für weitere Hintergrundartikel aus der Branche? Dann abonnieren Sie das monatliche Fachmagazin AssCompact – kostenfrei für Versicherungs- und Finanzmakler.

]]>
<a href="/nachrichten/vhv-als-risikotraeger-bei-autoprotect-bord" hreflang="de">VHV als Risikoträger bei AutoProtect an Bord </a> http://www.asscompact.de/node/169970

Die Spezialmakler im Automobilhandel AutoProtect GmbH und die VHV Allgemeine haben eine Partnerschaft gestartet. Die VHV fungiert als neuer Carrier für das von AutoProtect entwickelte Kfz-Retail-Abschlussportal im Automobilhandel. Der Vertrieb der Kfz-Produkte der VHV erfolgt über das Online-Portal.

169970 2. Dezember 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die AutoProtect GmbH aus Niedersachsen ist ein 2018 gegründeter Spezialmakler im Automobilhandel und seit diesem Jahr Teil der LEADING BROKERS UNITED GmbH. AutoProtect, das Multi-Risk-Autohauspolicen sowie digitale Automotive-Lösungen im Kfz-Handel anbietet, hat nun einen weiteren Risikoträger an Bord: Seit Anfang November ist die VHV Allgemeine Versicherung AG neuer Carrier für das Kfz-Retail-Abschlussportal von AutoProtect. Der Vertrieb der Kfz-Produkte der VHV erfolgt über das onlinebasierte Portal und ist digital in den Autokaufprozess eingebunden. Zum Kundenstamm von AutoProtect zählen Kfz-Herstellerbanken, Händlerverbände sowie deutschlandweit mehrere hundert Autohausbetriebe.

„Mit der VHV Allgemeine haben wir für unser Retail-Portal einen sehr bedeutenden Partner gewinnen können, der hervorragend zu uns passt. Nicht nur die starken Kfz-Versicherungsprodukte, sondern auch die innovative Zusammenarbeit auf allen IT-Ebenen erlauben uns, dem deutschen Automobilhandel ein einzigartiges Kfz-Angebot bereitzustellen und unsere Marktstellung 2026 weiter auszubauen.“

„Wir freuen uns, mit AutoProtect einen seit Jahren leistungsstarken Partner an der Seite zu haben. Auf diese Weise haben wir die Möglichkeit, neue Kunden schon im Moment des Autokaufs am Point of Sale mit einem passenden VHV-Produkt abzusichern und sehen hier Potenzial für gemeinsames Wachstum“, erklärt Dr. Angelo O. Rohlfs, Vorstand für Vertrieb und Marketing der VHV Allgemeine. (tik)

Lesen Sie auch:
]]>
<a href="/nachrichten/so-muessen-sich-versicherer-bis-2035-aufstellen" hreflang="de">So müssen sich Versicherer bis 2035 aufstellen</a> http://www.asscompact.de/node/169969

Die Strategieberatung Oliver Wyman hat in einer aktuellen Studie den Versicherungsmarkt und seine Entwicklung bis 2035 analysiert. Demnach wird sich der Markt in den nächsten zehn Jahren stark verändern – weswegen sich vor allem Vollsortimenter anders aufstellen müssen.

169969 2. Dezember 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Laut einer neuen Studie der globalen Strategieberatung Oliver Wyman, werden sich die meisten deutschen Vollsortimenter im Versicherungsmarkt deutlich verändern müssen, um wettbewerbsfähig zu bleiben. Finanzinvestoren steigen mehr und mehr in den Versicherungsvertrieb ein, was zu erhöhten Kosten und Kundenerwartungen führe. KI-Assistenten machen es den Endkunden außerdem einfacher, Produkte zu vergleichen, wodurch sich die Transparenz erhöhe und bisher profitable Marktsegmente innerhalb des nächsten Jahrzehnts schrumpfen würden – von 55% auf geschätzte 30%.

Bei der Untersuchung handelt es sich um die Studie „Versicherung 2035“. Sie analysiert den Markt, der aktuell durch 325 bei der BaFin registrierte Erstversicherer bedient wird. Etwa die Hälfte gilt aktuell als Vollsortimenter, insbesondere kleine und mittelgroße Unternehmen. Viele davon stünden vor erheblichen Herausforderungen, die durch komplexe, kostenintensive und weniger kundenorientierte Geschäftsmodelle bedingt seien.

Branche wird wachsen – Versicherer müssen reagieren

Die Branche werde, so Oliver Wyman, trotz dieser Herausforderungen wachsen. Laut Studie werden die Bruttobeiträge in Deutschland von 244 Mrd. Euro im Jahr 2024 auf 319 Mrd. Euro im Jahr 2035 steigen, mit einem durchschnittlichen jährlichen Wachstum von 2,5%. Die Wachstumsaussichten würden sich jedoch je nach Geschäftsbereich unterscheiden. Die Krankenversicherung werde voraussichtlich ein deutlich überdurchschnittliches Wachstum von 3,6% jährlich verzeichnen. Das führende Segment, die Schaden- und Unfallversicherung, werde voraussichtlich um 3,2% pro Jahr wachsen, insbesondere angetrieben durch das Firmenkundengeschäft. Im Gegensatz dazu verlangsame sich das Wachstum im Bereich Lebensversicherung und werde aufgrund ungünstiger demografischer Entwicklungen voraussichtlich nur um durchschnittlich 0,9% jährlich wachsen.

Versicherer müssten daher ihre Geschäftsmodelle mithilfe modularer Sätze anpassen, um in einem sich schnell verändernden Umfeld wettbewerbsfähig zu bleiben. Gut positionierte Unternehmen könnten Produkte, Betriebskomponenten oder sogar ganze Geschäftsbereiche erwerben, um auf Augenhöhe mit den Marktführern konkurrieren zu können. Gleichzeitig werde der direkte Zugang zu Kunden immer wichtiger, insbesondere da Private-Equity-Firmen eine größere Rolle im Drittvertrieb spielen würden.

KI verändert den Markt

Die Studie hebt außerdem hervor, dass KI für die Zukunft der Branche eine Schlüsselrolle spielen werde. Sollten Kunden den KI-Beratern künftig volles Vertrauen schenken und KI-Tools bis 2035 nahezu menschliche Beratungskompetenz erreichen, könnte die Technologie einen transformativen Effekt auf die Branche haben, so Oliver Wyman. Diese Veränderung werde regulatorische Unterstützung und einen umfangreichen Datenaustausch zwischen Kunden und Versicherern erfordern und die Geschäftsmodelle der Versicherer grundlegend verändern.

Dietmar Kottmann, Partner im Bereich Versicherungen bei Oliver Wyman, erläutert: „Die deutschen Versicherer werden in den nächsten zehn Jahren mehr Veränderungen erleben als in den letzten 25 Jahren, da zunehmende Transparenz und Fortschritte in der künstlichen Intelligenz viele der heutigen Geschäftsmodelle herausfordern. Diejenigen, die sich strategisch mit modularen Modellen anpassen, werden eher vom Wachstum profitieren. Das Beispiel Großbritannien zeigt, dass sich Versicherer, die den Wandel proaktiv vorantreiben, einen Wettbewerbsvorteil sichern, während diejenigen, die sich dagegenstemmen, Gefahr laufen, zurückzufallen.“ (mki)

Über die Studie

Zum dritten Mal nach 2016 und 2020 präsentiert Oliver Wyman mit dieser Studie einen umfassenden Zehnjahresausblick auf die Dynamik des Wandels in der deutschen Versicherungsbranche. Sie analysiert die potenziellen Auswirkungen von strukturellen, wirtschaftlichen und technologischen Veränderungen auf die aktuellen Geschäfts- und Betriebsmodelle von Versicherungen und leitet daraus notwendige Handlungsschritte ab. Die Erkenntnisse und Prognosen basieren auf einer Kombination aus öffentlichen Quellen, den eigenen Marktprognosemodellen von Oliver Wyman sowie umfangreicher Erfahrung aus der engen Zusammenarbeit mit Versicherern und Branchenexperten.

Lesen Sie auch: Pools und Verbünde: Outperformer bauen ihren Vorsprung aus
]]>
<a href="/nachrichten/christian-kussmann-startet-bei-attikon" hreflang="de">Christian Kussmann startet bei ATTIKON</a> http://www.asscompact.de/node/169968

Zum Dezember 2025 ist Christian Kussmann Teil des Vorstands bei der ATTIKON Finanz AG geworden. Bei der ATTIKON ImmoSecur Assekuradeur GmbH führt er nun zudem gemeinsam mit Bastian Bauer die Geschäfte des Unternehmens.

169968 2. Dezember 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Wie die ATTIKON Finanz AG mitteilt, wurde Christian Kussmann zum 01.12.2025 in den Vorstand berufen. Darüber hinaus übernimmt er zusammen mit Bastian Bauer die Geschäftsführung der ATTIKON ImmoSecur Assekuradeur GmbH. Er wird damit Nachfolger von Dr. Mathias Bühring-Uhle. Dieser ist in den Aufsichtsrat der ATTIKON FINANZ AG gewechselt.

Der 44-jährige Kussmann bringt langjährige Erfahrung in der Versicherungswirtschaft mit. Seine Karriere startete er 2007 bei ERGO als Assistent des Vorstandsvorsitzenden. Daraufhin kamen ihm Führungsaufgaben im Underwriting der Industriehaftpflicht sowie im Maklervertrieb Schaden/Unfall zu. Im Jahr 2018 wechselte er zur Gothaer, wo er für das Geschäftsfeld Gewerbe verantwortlich war. Ab 2021 kümmerte er sich als Vorstandsmitglied der HDI Versicherung AG um das Ressort Firmen und Freie Berufe.

Mit seiner Expertise in der Gewerbe- und Industrieversicherung und seiner Führungserfahrung soll Kussmann laut ATTIKON maßgeblich dazu beitragen, die strategische Weiterentwicklung und das Wachstum der ATTIKON-Gruppe voranzutreiben. (lg)

Lesen Sie auch: Weiteres Maklerhaus wird Teil der ATTIKON Gruppe
News über weitere personelle Veränderungen in der Finanz- und Versicherungsbranche lesen Sie in der Rubrik „Personen“.

Bild: © ATTIKON

]]>
<a href="/nachrichten/habona-startet-vertrieb-fuer-neuen-nahversorgungsfonds" hreflang="de">Habona startet Vertrieb für neuen Nahversorgungsfonds</a> http://www.asscompact.de/node/169967

Die Habona Invest Gruppe startet den Vertrieb des Habona Deutsche Nahversorgungsimmobilien Fonds 09. Er setzt die Serie der Kurzläuferfonds des Frankfurter Asset-Managers fort. Geplant ist der Erwerb von rund 20 Nahversorgungsimmobilien in verschiedenen Regionen Deutschlands.

169967 2. Dezember 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die Habona Invest Gruppe führt mit dem Habona Deutsche Nahversorgungsimmobilien Fonds 09 die Serie ihrer Kurzläufer-Fonds fort. Der Fonds sieht den Erwerb von rund 20 Nahversorgungsimmobilien in verschiedenen Regionen deutschlandweit vor. „Nahversorger bieten stabile, planbare Cashflows auf Basis weitgehend konjunkturunabhängiger Lebensmittelumsätze“, erklärt Johannes Palla, geschäftsführender Gesellschafter der Habona Gruppe. Angedacht ist ein Eigenkapitalvolumen von 50 Mio. Euro und ein Gesamtinvestitionsvolumen von 95 Mio. Euro.

Der Habona Fonds 09 stellt über eine geplante Laufzeit von sechs Jahren einen Gesamtmittelrückfluss von 130% nach Steuern in Aussicht, was einer Rendite von 4 % p.a. nach Steuern entspricht. Wie Habona weiter mitteilt, sollen die halbjährlichen Ausschüttungen erneut durch langfristige Mietverträge mit systemrelevanten Handelsketten wie REWE und EDEKA getragen werden.

Wie bei den Vorgängerfonds fungiert die HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH als externe Kapitalverwaltungsgesellschaft und übernimmt Portfolio- und Risikomanagement. Die Verwahrstellenfunktion liegt erneut bei der Hauck Aufhäuser Lampe Privatbank AG. (tik)

Weitere News rund um die Themen Immobilien und Baufinanzierung gibt es in unserer Rubrik „Immobilien“.
]]>
<a href="/nachrichten/die-staedte-mit-den-teuersten-preisen-fuer-premiumimmobilien" hreflang="de">Die Städte mit den teuersten Preisen für Premiumimmobilien</a> http://www.asscompact.de/node/169972

Hochwertige Immobilien zeichnen sich durch eine exklusive Lage mit hoher Qualität und Seltenheitswert aus. Wie hat sich der Markt entwickelt und welche Städte liegen in der Rangliste vorne? Im Rahmen eines Marktberichts haben die Experten bei VON POLL IMMOBILIEN das Premiumsegment analysiert.

169972 2. Dezember 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Neben einem hohen Kaufpreis kommt es bei Premiumimmobilien auf die Kombination verschiedener Faktoren an: exklusive Lage mit besonderer Qualität sowie Seltenheitswert. Im Rahmen eines Marktberichts haben die Experten des Immobilienmaklerunternehmens VON POLL IMMOBILIEN unter die Lupe genommen, wo das Angebot an erstklassigen Objekten am größten ist und wo der Markt floriert. Konkret wurde die Marktentwicklung für Eigentumswohnungen sowie Ein- und Zweifamilienhäuser anhand der Transaktionen und des Geldumsatzes auf dem bundesweiten Wohnimmobilienmarkt von 2012 bis 2024 beleuchtet. Der Bericht zeigt die Ergebnisse der Top-15-Städte nach Spitzenpreisen und wirft einen Blick auf die Anzahl an Premiumangeboten in Städten differenziert nach Preisklassen.

Es zählen Ausstattung, Lage & Co.

„Premium geht weit über den Preis hinaus. Denn dieses Segment beginnt dort, wo nichts fehlt. Intelligente Grundrisse, hochwertige Materialien, besondere Designs und Ausstattung, smarte Technik und Lagekriterien wie beispielsweise die Nähe zum Wasser oder ein unverbaubarer Blick auf die Berge spielen hier nahtlos zusammen“, erklärt Daniel Ritter, geschäftsführender Gesellschafter bei VON POLL IMMOBILIEN.

Zu den Top-Lagen im Premiumsegment zählen unter anderem die Voralpenregion inklusive Starnberg, Miesbach und München, das Rhein-Main-Gebiet mit Frankfurt am Main und dem Hochtaunus sowie der Norden Deutschlands mit Hamburg und Nordfriesland, allen voran die Insel Sylt.

Wie aus der Analyse hervorgeht, haben auch ausgewählte kleinere Standorte sowie beliebte Ferienregionen ein entsprechenden Stellenwert im Premiumsegment.

Ein Blick auf die Dynamik im Premiummarkt

Für den Bericht haben die Experten bei VON POLL IMMOBILIEN die Anzahl tatsächlich getätigter Transaktionen und den Geldumsatz auf dem bundesweiten Wohnimmobilienmarkt für die Jahre 2012 bis 2024 untersucht. Die indexierten Ergebnisse zeigen eine deutliche Abspaltung des Premiummarktes vom Gesamtmarkt – sowohl bei Eigentumswohnungen als auch bei Ein- und Zweifamilienhäusern. Beide Segmente erzielten laut VON POLL IMMOBILIEN 2021 einen Höchstwert von 200% am Gesamtmarkt, für den Premiummarkt war der Wert signifikant höher.

Die Transaktionen und der Geldumsatz bei Ein- und Zweifamilienhäusern aus dem Premiumsegment legte im Jahr 2021 gegenüber 2012 von 100% auf 343% bzw. 372% zu. Bei hochpreisigen Eigentumswohnungen lag der Maximalwert sogar bei 540%. Sowohl die Anzahl tatsächlich getätigter Transaktionen als auch der Geldumsatz verblieben dabei stets auf einem nahezu identischen Niveau. Nach einem deutlichen Aufschwung seit 2018 schwächte sich die Dynamik am Markt für Premiumimmobilien zwischen 2021 und 2023 wieder spürbar ab, vor allem im Segment der Eigentumswohnungen. Seit 2024 gewinnen die Transaktionen und somit auch der Geldumsatz in beiden Märkten wieder leicht an Fahrt.

 

Die Städte mit den teuersten Preisen für Premiumimmobilien

 

„Der rasante Auf- und Abstieg bei hochpreisigen Eigentumswohnungen – vor allem im Vergleich zum Haussegment – verwundert kaum, schließlich bildet das Wohnungssegment in Metropolen und Städten, also in urban geprägten Räumen, den größten Marktanteil. Insbesondere in den vergangenen Jahren hat sich die Anzahl fertiggestellter Premiumwohnungen deutlich erhöht. Das Angebot ist stark gewachsen, was den signifikanten Anstieg bei den Transaktionen erklärt. Der Rückgang wiederum ist auf die Veränderungen innerhalb der Zinspolitik, Verunsicherung und die geopolitische Lage zurückzuführen“, erklärt Ritter.

Top-15-Städte mit Höchstpreisen für hochwertige Immobilien

In welchen Städten waren nun also 2024 die teuersten Preise für Wohnimmobilien im Premiumsegment zu verzeichnen? Spitzenreiter ist wenig überraschend München mit circa 15.100 Euro pro Quadratmeter. Mit deutlichem Abstand Frankfurt am Main mit 10.900 Euro pro Quadratmeter und Hamburg mit 10.800 Euro pro Quadratmeter. Die Preise liegen somit 4.000 Euro pro Quadratmeter oder rund ein Drittel unterhalb dem Niveau in der bayerischen Landeshauptstadt. Auf Platz 5 folgt die Hauptstadt Berlin mit einem Spitzenpreis von rund 9.700 Euro pro Quadratmeter. Ebenfalls in den Top 15 finden sich Düsseldorf, Potsdam, Freiburg im Breisgau, Stuttgart, Erlangen, Köln, Rosenheim, Regensburg, Wiesbaden und Münster. Wie die Analyse zeigt, bewegten sich die Quadratmeterpreise in fast allen diesen Städten mit Ausnahme von Wiesbaden und Münster im Jahr 2024 jenseits der 8.000-Euro-Grenze. Als auffällig bezeichnen die Experten bei VON POLL IMMOBILIEN den überproportionalen Anteil süddeutscher Städte sowie die gute Positionierung kleinerer Standorte. Dies unterstreiche die Relevanz regionaler Besonderheiten und die Diversifizierung innerhalb der Märkte.

Die Top-15-Landkreise

Beim Vergleich der Top-15-Landkreise nach Spitzenpreisen zeichnet sich ein noch eindeutigeres Bild ab: Insgesamt elf der 15 Landkreise liegen in Süddeutschland. Angeführt wird das Ranking vom oberbayerischen Landkreis Miesbach mit Spitzenpreisen von rund 18.000 Euro pro Quadratmeter. Auf Rang 2 landet der Landkreis Nordfriesland mit der Insel Sylt mit 16.900 Euro. Es folgt der Landkreis Garmisch-Partenkirchen mit 12.900 Euro. In diesem preislichen Rahmen bewegen sich auch die Landkreise München und Starnberg. Die weiteren Landkreise in den Top 15 sind Bad Tölz-Wolfratshausen, Ebersberg, Aurich in Niedersachsen, Fürstenfeldbruck, Dachau, Lindau am Bodensee, Landsberg am Lech, Freising und der Hochtaunuskreis. (tik)

Der Marktbericht lässt sich auf der Website bei VON POLL IMMOBILIEN einsehen.

Lesen Sie außerdem:
]]>
<a href="/nachrichten/entziehung-von-wohneigentum-anfechtung-einer-abmahnung" hreflang="de">Entziehung von Wohneigentum: Anfechtung einer Abmahnung</a> http://www.asscompact.de/node/169958

Wenn Eigentümer Hausgeld nicht zahlen oder massiv stören, kann ihnen als letztes Mittel das Wohnungseigentum entzogen werden. Dafür braucht es eine wirksame Abmahnung. Der BGH hat nun geklärt, wann solche Abmahnungen angreifbar sind, analysiert von Rechtsanwalt Dr. Jan-Hendrik Schmidt.

169958 2. Dezember 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Wer sein Hausgeld nicht zahlt oder den Gemeinschaftsfrieden massiv stört, riskiert das Äußerste: die zwangsweise Entziehung seines Wohnungseigentums. Das Wohnungseigentumsgesetz sieht dies in § 17 WEG als Ultima Ratio vor. Voraussetzung dafür ist eine wirksame Abmahnung. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 04.07.2025 wichtige Weichen für die Praxis gestellt. Eine rechtliche Einordnung hierzu hat Dr. Jan-Hendrik Schmidt von der Kanzlei W I R Breiholdt Nierhaus Schmidt in Hamburg für den Verband der Immobilienverwalter Deutschland (VDIV) erstellt.

Abmahnung wegen „WEG-schädigenden“ Verhaltens

Eine Eigentümerin, die auch Beiratsmitglied war, wurde von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE) „für WEG-schädigendes Verhalten“ abgemahnt. Hintergrund: Streit um Kündigung einer Mitarbeiterin, mögliche „Schützenhilfe“ für die Gegenseite und angeblicher Missbrauch einer Kontovollmacht.

Die Abmahnung wurde durch Beschluss ausgelöst, der schließlich vom Verwalter ausgesprochen wurde. Die Eigentümerin wollte den Beschluss anfechten, was ihr jedoch vor Amts- und Landgericht nicht gelang. Erst der BGH gab ihr grundsätzlich Recht: Eine solche Abmahnung ist angreifbar. Erfolg hatte die Klage dennoch nicht, weil keine formellen Fehler des Beschlusses dargelegt wurden.

Die zentrale Aussage des BGH: Sowohl Beschlüsse, die eine Abmahnung direkt enthalten, als auch Beschlüsse, die den Verwalter lediglich zum Ausspruch ermächtigen, sind gerichtlich selbstständig anfechtbar. Rechtlich macht es keinen Unterschied, ob der Beschluss die Abmahnung unmittelbar ausspricht oder nur vorbereitet. Inhaltlich prüfen die Gerichte in solchen Anfechtungsverfahren jedoch nichts. Es geht allein um formelle Aspekte wie ordnungsgemäße Einladung, korrekte Beschlussform oder ausreichende Bestimmtheit der Beschlussfassung. Ob die Vorwürfe berechtigt sind und ob sie tatsächlich eine Entziehung rechtfertigen könnten, bleibt dem späteren Entziehungsprozess vorbehalten.

Wichtig für Verwalter

Wichtig für die Praxis ist, so Dr. Jan-Hendrik Schmidt, dass eine Abmahnung eindeutig und konkret beschrieben sein muss. Der betroffene Wohnungseigentümer muss klar erkennen können, welches Verhalten ihm vorgeworfen wird, wie er es sofort zu ändern hat und dass im Wiederholungsfall die Entziehung seines Wohnungseigentums droht. Fehlt die deutliche Entziehungsandrohung, liegt keine wirksame Abmahnung vor, sondern lediglich eine Aufforderung zur Unterlassung. Die Abmahnung kann dabei durch Beschluss der Gemeinschaft ausgesprochen werden, durch einen Beschluss, der den Verwalter zum Ausspruch ermächtigt, oder – in eilbedürftigen Ausnahmesituationen – auch durch den Verwalter allein, etwa auf Grundlage von § 27 Abs. 1 Nr. 2 WEG.

Wichtig für Wohnungseigentümer oder Verwaltungsbeiräte

Für Wohnungseigentümer oder Beiratsmitglieder, die sich gegen eine Abmahnung wehren wollen, schlussfolgert Rechtsanwalt Schmidt: Eine Anfechtungsklage kann nur dann erfolgreich sein, wenn ein formeller Beschlussfehler vorliegt und innerhalb der Klagebegründungsfrist schlüssig dargelegt wird. Ob die behaupteten Pflichtverletzungen tatsächlich vorliegen, entscheidet später allein das Gericht im Rahmen der Entziehungsklage. Beschlusskompetenz zur „Herbeibeschlussung“ von Tatsachen gibt es nicht.

Für die GdWE ist relevant, dass ein rechtskräftiges Entziehungsurteil die zwangsweise Veräußerung ermöglicht und dem abzugebenden Eigentümer kein Stimmrecht mehr zusteht. (bh)

]]>
<a href="/nachrichten/sprung-aus-fenster-akku-explosion-im-home-office-kein-arbeitsunfall" hreflang="de">Sprung aus Fenster: Akku-Explosion im Home-Office kein Arbeitsunfall</a> http://www.asscompact.de/node/169919

Ein Softwareentwickler im Home-Office sah keinen anderen Ausweg: Als seine E-Roller-Akkus explodierten, sprang er aus dem Fenster und verletzte sich schwer. Weder die Berufsgenossenschaft noch die Gerichte erkannten die Selbstrettung als Arbeitsunfall an.

169919 2. Dezember 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die Grenzen des gesetzlichen Unfallversicherungsschutzes im Home-Office sind erneut Gegenstand einer Gerichtsentscheidung geworden. Das Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg hat klargestellt: Wer in seiner Wohnung einen Brand erleidet und zur Selbstrettung aus dem Fenster springt, steht dabei nicht zwingend unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, selbst wenn er zu diesem Zeitpunkt einer beruflichen Tätigkeit nachgeht.

Fenstersprung nach Explosion der E-Roller-Akkus während Telefonkonferenz

Im verhandelten Fall war der Kläger als Softwareentwickler tätig und arbeitete aus dem Home-Office in seiner Berliner Mietwohnung. Sein Wohnzimmer diente als Arbeitsplatz. Während einer Telefonkonferenz im Januar 2021 bemerkte er plötzlich eindringenden Rauch. Er wollte zunächst der Sache auf den Grund gehen und öffnete die Tür zum Wohnungsflur. In diesem Moment explodierten zwei Akkus seines privat genutzten E-Rollers, die er in der Wohnung abgestellt hatte. Eine Stichflamme schlug ihm entgegen, dichter Rauch machte ein Verbleiben in der Wohnung unmöglich. In Panik flüchtete der Kläger zum Fenster und sprang aus dem ersten Stock in den Innenhof. Dabei erlitt er mehrere Knochenbrüche an beiden Füßen.

Berufsgenossenschaft und Gerichte lehnen Zahlung ab

Die Feuerwehr stellte später fest, dass ein Akku-Defekt den Brand ausgelöst hatte. Die Berufsgenossenschaft lehnte dennoch ab, das Geschehen als Arbeitsunfall zu werten. Der Effekt: Es bestehen weder Ansprüche auf Versicherungsleistungen noch auf eine unfallbedingte Anerkennung der Verletzungen.

Nach erfolgloser Klage vor dem Sozialgericht zog der Softwareentwickler vor das LSG, allerdings ohne Erfolg. Der 21. Senat entschied, dass zwischen der versicherten Tätigkeit und dem Unfallgeschehen kein erforderlicher innerer Zusammenhang bestand. Zwar habe der Kläger im Zeitpunkt der Rauchentwicklung gearbeitet, doch die eigentliche Verletzung sei erst beim Sprung aus dem Fenster eingetreten. Und dieser sei nicht mehr der beruflichen Tätigkeit zuzurechnen.

Selbstrettung ein rein privates Motiv

Entscheidend: Die Selbstrettung diente primär der Abwehr von Lebensgefahr – einem rein privaten Motiv, das den Versicherungsschutz verdrängt. Dass der Kläger theoretisch seine Arbeitskraft erhalten wollte, um weiter an der Telefonkonferenz teilzunehmen, spielte für das Gericht nur eine untergeordnete Rolle.

E-Roller-Akkus dienten nicht der beruflichen Tätigkeit

Auch die neuere Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zum Home-Office (21.03.2024 – Az. B 2 U 14/21 R) bot keine Grundlage für eine Anerkennung. Danach können zwar Gefahren, die von privaten Gegenständen im Home-Office ausgehen, versichert sein – aber nur dann, wenn diese einen betrieblichen Zweck erfüllen. Das sei bei den E-Roller-Akkus nicht der Fall gewesen: Sie dienten weder der Telefonkonferenz noch der Ausübung der Softwareentwicklung. Der Umstand, dass der E-Roller gelegentlich für den Arbeitsweg genutzt wurde, ändere daran nichts.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Senat hat die Revision nicht zugelassen. Der Kläger kann beim Bundessozialgericht die Zulassung der Revision beantragen.

LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 09.10.2025 – Az: L 21 U 47/23%

Lesen Sie auch: 
Home-Office: Umzug wegen Arbeitszimmer nicht absetzbar
]]>
<a href="/nachrichten/makler-zu-unabhaengigkeitsurteil-%E2%80%9Eunser-schaden-ist-immens%E2%80%9C" hreflang="de">Makler zu Unabhängigkeitsurteil: „Unser Schaden ist immens“</a> http://www.asscompact.de/node/169963

Nach Auffassung des OLG Dresden kann die Werbung eines Maklers mit dem Begriff „unabhängig“ irreführend sein, weil sie ein falsches Bild erwecke. Wie geht der betroffene Makler mit dem Urteil um? Was sagen seine Kunden? Und bekommt er Unterstützung aus der Branche?

169963 1. Dezember 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement Interview mit Markus Haybach, Gründer und Geschäftsführer der RISK007 GmbH
Herr Haybach, das Oberlandesgericht (OLG) Dresden hat kürzlich in einem Berufungsurteil entschieden, dass sich Versicherungsmakler in Sachsen nicht mehr als „unabhängig“ bezeichnen dürfen, wenn sie Provisionen und Courtagen von Versicherern erhalten. Die Darstellung als unabhängiger Versicherungsmakler verstoße gegen die Trennung von Versicherungsmakler und Versicherungsberater, die ausschließlich vom Kunden vergütet werden. Bei dem Urteil ging es um Ihr Unternehmen. Wie haben Sie und Ihre Teammitglieder das Urteil aufgenommen? Wie sehr sind Sie über das Urteil enttäuscht?

Wir sind von dem Urteil sehr enttäuscht. Sowohl mein eigener Weg als auch der sämtlicher Teammitglieder hat einmal in der Ausschließlichkeit begonnen, also der Arbeit für einen spezifischen Versicherer. Das war jedem, der bei uns arbeitet, aber ein Dorn im Auge, da wir für den Kunden da sein und für diesen die optimale Lösung erarbeiten wollen. Deshalb sind wir Versicherungsmakler geworden, um eben den Kunden gegenüber dem Versicherer zu vertreten – nicht umgekehrt.

In unserem Selbstverständnis sind wir klar unabhängig, da wir keinerlei Produkt- oder Absatzvorgaben von Versicherern unterliegen und spätestens seit dem „Sachwalter-Urteil“ des BGH IVa ZR 190/83 eindeutig als treuhänderischer Vertreter des Kunden definiert sind.

Sie beraten im Privatkundenbereich. Wie sehr achten Ihre Kunden, in deren Auftrag Sie ja weiterhin unterwegs sind, auf den Unabhängigkeitsbegriff? Werden Sie in der Beratung darauf angesprochen?

Wir haben ein strukturiertes Erstgespräch, in dem wir jeden Neukunden fragen, wieso sie bei uns sind und wie sie uns gefunden haben. Etwa jeder Zweite sagt, er habe einen „Unabhängigen“ gesucht und verwendet auch diesen Begriff. Zur Festigung machen wir dann für alle noch eine kleine Begriffsklärung und grenzen uns gegenüber Versicherungsvertretern und Versicherungsberatern ab.

Was sagen denn Ihre Kunden zu dem Urteil? Haben Sie Reaktionen bekommen? Oder spüren Sie es anderweitig?

Von Bestandskunden kommen fast keine Nachfragen. Bei Neukunden sieht es ganz anders aus. Wir werden hauptsächlich über Suchmaschinen gefunden. Auf Platz 2 und 3 der Suchergebnisse steht unser Unternehmen jetzt mit je einem Eintrag auf der Verbandsklageseite der Verbraucherzentrale und im Verbandsklageregister des Bundesamtes für Justiz. Das Ganze nun bald seit zwei Jahren am Stück. Wie gut sich das in der Außendarstellung macht, kann sich jeder selbst ausmalen.

Erst letzte Woche hatten wir die Buchung für ein Erstgespräch, welche noch vor dem Termin wieder vom Interessenten storniert wurde, da dieser zwischenzeitlich über das anhängige Verfahren der Verbraucherzentrale gegen uns erfahren hat. Wie viele Interessenten aufgrund der Negativwerbung gar nicht erst einen Termin bei uns buchen, können wir nur erahnen. Der wirtschaftliche Schaden ist immens.

Warum sollte ich mir einen Termin bei einem Makler buchen, der gerade vom Verbraucherschutz verklagt wird, wenn daneben noch drei andere (unabhängige) Versicherungsmakler stehen, die gerade nicht verklagt werden?

Sofern wir allerdings die Gelegenheit bekommen, den Sachverhalt im persönlichen Gespräch zu erläutern, ist noch kein Kunde oder Interessent deshalb abgesprungen.

Wie einfach wird es für Sie in Zukunft, (Neu-)Kunden ihre Aufgaben und Funktion als Makler zu erklären? Würden Sie sagen, Sie sind als Makler – sei es, um sich abzuheben, z. B. von Vertretern – auf einen Begriff wie „unabhängig“ oder „ungebunden“ angewiesen oder geht es aus Ihrer Sicht auch anders?

Wie schon vorab erwähnt gelingt die Erklärung im persönlichen Gespräch problemlos. Das Problem liegt eher in der Außendarstellung und Sichtbarkeit, hier vor allem auf unserer Website.

Auf Ihrer Website und in Ihrem Marketing geht es derzeit noch an mehreren prominenten Stellen um die Unabhängigkeit Ihres Unternehmens und Ihrer Beratung. Wie werden und müssen Sie hier nun weiter vorgehen? Wie gehen Sie in dieser Hinsicht mit dem Urteil um?

Wir werden wohl einen Ersatzbegriff wie „ungebunden“ oder „frei“ finden und sämtliche Text auf Websites, Unterseiten und Listungen auf Drittanbieterportalen anpassen müssen.

In der Maklerbranche ist das Urteil jedenfalls viel beachtet und mehrere Verbände etc. haben bereits reagiert und Ihre Meinung kundgetan bzw. Empfehlungen ausgesprochen. Haben auch Sie Reaktionen aus der Branche direkt erhalten?

Ich stehe mit vielen Kollegen im ständigen Austausch, was sehr positiv ist, aber auch enorme zeitliche Ressourcen beansprucht. Wir selbst sind im IGVM e. V. organisiert. Nachdem wir in der ersten Instanz beim LG Leipzig als erster Versicherungsmakler überhaupt gegen die Verbraucherzentrale in diesem Thema obsiegt haben, haben wir durch den IGVM auch finanzielle Rückendeckung für Berufung am OLG bekommen. Dafür sind wir sehr dankbar.

An dieser Stelle möchte ich die Gelegenheit nutzen, wiederholt jeden einzelnen Versicherungsmakler dazu aufzurufen, sich zu organisieren. Beschwert euch nicht, wenn wir in der Politik keine Stimme haben, sondern werdet Mitglied im IGVM.

Was sagt der Anwalt des Maklers zu dem Urteil? Zum Interview mit Björn Thorben M. Jöhnke, Fachanwalt für Versicherungsrecht und Partner der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte, geht es hier.

 

]]>
<a href="/nachrichten/anwalt-zum-unabhaengigkeitsurteil-%E2%80%9Eziehen-nicht-vor-bgh%E2%80%9C" hreflang="de">Anwalt zum Unabhängigkeitsurteil: „Ziehen nicht vor BGH“</a> http://www.asscompact.de/node/169962

Das OLG Dresden hat geurteilt: Ein Leipziger Makler darf sich nicht „unabhängig“ nennen, da er Provisionen von Versicherern erhält. Wie ist der juristische Blick darauf? Und welche Folgen hat dieses Urteil für andere Makler? Antworten vom Anwalt des Maklers, Björn Thorben M. Jöhnke, im Interview mit AssCompact.

169962 1. Dezember 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement Interview mit Björn Thorben M. Jöhnke, Fachanwalt für Versicherungsrecht und Partner der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte
Herr Jöhnke, wie ist das Urteil juristisch zu bewerten? Ist es schlüssig begründet?

Vorliegend ging es im Kern um die Frage der „Unabhängigkeit des Maklers“ bzw. konkret um die Frage, ob ein Versicherungsmakler mit Unabhängigkeit werben darf. Hierzu gibt es sehr viele rechtliche Argumente sowohl dafür als auch dagegen. Diese Argumente haben wir in zwei Instanzen vollständig und umfassend erörtert. Das OLG Dresden hat sich bedauerlicherweise der ablehnenden Meinung angeschlossen und hält den Versicherungsmakler nicht für unabhängig, da er in aller Regel von der Versicherung vergütet wird. Diese Rechtsauffassung teilen wir nach wie vor nicht. Jedenfalls hat das Gericht seine Meinung nachvollziehbar begründet. Unsere Rechtsauffassung hat sich durch dieses Urteil jedenfalls nicht geändert.

Und warum kommt das OLG zu dieser abweichenden Auffassung vom LG Leipzig (Urteil v. 04.12.2024 – Az. 05 O 1092/24)?

Wie angeführt gibt es zu dieser Frage mehrere zulässige Meinungen. Das LG Leipzig war von unserer Argumentation und unserem Vortrag überzeugt und übernahm diese. Dass sich das OLG Dresden eher der Argumentation der Gegenseite angeschlossen hat, war natürlich bedauerlich, aber zulässig.

Gilt das Urteil denn nun für alle Maklerhäuser in Deutschland?

Nein. Eine rechtliche Einheitlichkeit liegt noch nicht vor. Bevor sich der BGH nicht zu dieser Frage äußert, werden nur die Parteien der jeweiligen Verfahren an die gerichtlichen Entscheidungen gebunden. Allerdings sollten Versicherungsmakler in den Bezirken der Oberlandesgerichte Leipzig, Köln und Bremen vorsichtig sein, da davon auszugehen ist, dass diese Oberlandesgerichte nicht anders entscheiden werden, wenn gleich gelagerte Fälle zu Gericht getragen werden. Auch kommt es natürlich immer auf den Einzelfall an, wie das werbliche Wording des Versicherungsmaklers auf seiner Webseite ausgestaltet ist. Denn nur daran kann ein möglicher Irreführungstatbestand rechtlich überprüft werden.

Das Landgericht (LG) Leipzig hatte vorher erstinstanzlich zu Ihren Gunsten entschieden. Nun hat das OLG Dresden also der Klage nachgegeben. Als nächstes und letztes müsste der Bundesgerichtshof ein finales Urteil fällen. Werden Sie diesen Weg gehen – mit allen Risiken und Chancen? Welche weiteren juristischen Schritte sind denkbar? Oder werden Sie das Urteil akzeptieren?

In dieser Sache wird keine Nichtzulassungsbeschwerde zum BGH eingelegt werden. Das Urteil des OLG Dresden erwächst so dann in Rechtskraft und muss entsprechend beachtet werden. Fraglich wird sein, ob der Bundesverband der Verbraucherzentralen weiterhin Versicherungsmakler abmahnen wird, um weitere Urteile „zu sammeln“. Warum der Bundesverband der Verbraucherzentralen nicht den Dialog zur Maklerschaft sucht bzw. gesucht hat, sondern diese Fragen im Rahmen wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen mit anschließenden Gerichtsverfahren klärt, erschließt sich nicht. Es hätten im Vorwege Gespräche mit Berufsverbänden der Versicherungsmakler geführt werden können, um Probleme zu besprechen und Lösungen erarbeiten zu können. Aber vermittelnde Lösungen waren scheinbar nicht gewollt.

Was sagt Markus Haybach, Gründer und Geschäftsführer der RISK007 GmbH, zu dem Urteil? Zum Interview mit dem betroffenen Makler geht es hier.
]]>
<a href="/nachrichten/personelle-neuaufstellung-im-universa-vorstand" hreflang="de">Personelle Neuaufstellung im uniVersa-Vorstand</a> http://www.asscompact.de/node/169961

Bei den uniVersa Versicherungsunternehmen wird das Vorstandsteam neu zusammengesetzt. Neue Positionen im Vorstand beziehen Frank Sievert, Dr. Marco Wimmer, Jutta Holzmann und Stefan Krause. Michael Baulig und Werner Gremmelmaier verabschieden sich in den Ruhestand.

169961 1. Dezember 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die uniVersa Versicherungsunternehmen haben bekannt gegeben, dass zum 01.12.2025 mit Zustimmung des Aufsichtsrats ein neuer Geschäftsverteilungsplan des Vorstands in Kraft getreten ist. Dort wird die Nachfolge des bisherigen Vorstandsvorsitzenden Michael Baulig geregelt. Er ist im Alter von 67 Jahren zum 30.11.2025 in den Ruhestand gegangen. Baulig war mehr als 46 Jahre im Unternehmen tätig, davon 17 Jahre als Mitglied des Vorstands und acht Jahre an der Unternehmensspitze.

Neuer Vorstandssprecher (CEO) ist Frank Sievert. Der 58-Jährige ist bereits seit 2012 als Vorstandsmitglied für die uniVersa tätig. In seiner Verantwortung liegen die Bereiche Immobilien, Wertpapiere, Finanzierungen, Recht, Rechnungswesen, Betriebsrestaurant, Vorstandssekretariat, Inkassobuchhaltung und Zentrale Services.

Zum stellvertretenden Vorstandsmitglied wurde aus den eigenen Reihen Dr. Marco Wimmer berufen. Der 45-Jährige übernimmt die Fachbereiche Lebens- und Krankenversicherung sowie HUK/Sach, Kundenservicecenter, Zentrales Controlling, Personal und Prozess- und Betriebsentwicklung.

Darüber hinaus teilt uniVersa mit, dass die 46-jährige Jutta Holzmann zum 01.02.2026 stellvertretendes Vorstandsmitglied und damit Nachfolgerin von Vertriebsvorstand Werner Gremmelmaier wird. Auch Gremmelmaier verabschiedet sich dann in den Ruhestand.

Ebenfalls zum 01.02.2026 wird der bisherige Abteilungsdirektor und Prokurist Stefan Krause zum stellvertretenden Vorstandsmitglied berufen. Der 50-Jährige verantwortet künftig die Bereiche Informationstechnologie, Mathematik und Revision. (lg)

Bild: © uniVersa

]]>
<a href="/nachrichten/ueberschussbeteiligung-allianz-und-ideal-halten-verzinsung-stabil" hreflang="de">Überschussbeteiligung: Allianz und Ideal halten Verzinsung stabil</a> http://www.asscompact.de/node/169959

Derzeit deklarieren viele Versicherer ihre Überschussbeteiligung für das kommende Jahr. Auch der Branchenprimus Allianz hat nun seine Gesamtverzinsung bekannt gegeben – und hält sie stabil bei 3,8%. Bei der IDEAL bleibt die Verzinsung für 2026 ebenso auf dem Niveau des laufenden Jahres.

169959 1. Dezember 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Nun hat auch die Allianz Lebensversicherungs-AG ihre Verzinsung für das Jahr 2026 bekannt gegeben: Der Versicherer hält die Gesamtverzinsung aus seinem Sicherungsvermögen stabil bei 3,8%. Damit liegt sie zum dritten Jahr in Folge bei diesem Wert. Die Verzinsung aus dem Sicherungsvermögen basiert auf der Kapitalanlage von Allianz Leben mit einem aktuellen Marktwert von über 270 Mrd. Euro, erklärt das Unternehmen.

Für das Vorsorgekonzept Perspektive deklariert die Allianz eine Gesamtverzinsung von 3,8%. In der klassischen Lebens- und Rentenversicherung liegt sie 2026 weiterhin bei 3,5%. Dabei beträgt die in der Gesamtverzinsung enthaltene laufende Verzinsung bei Perspektive 2,8%, bei Klassik 2,7%. Bei den kapitalmarktnahen Vorsorgekonzepten KomfortDynamik und InvestFlex bietet die Allianz für den Teil des Kapitals, der im Sicherungsvermögen angespart wird, ebenfalls eine Gesamtverzinsung von 3,8%.

IDEAL deklariert erneut laufende Verzinsung von 3%

Auch die IDEAL Lebensversicherung a.G. setzt auf Stabilität. Der Berliner Versicherer deklariert für das Jahr 2026 erneut eine laufende Verzinsung von 3,0% – und bietet Kunden damit das sechste Jahr in Folge eine marktüberdurchschnittliche Überschussbeteiligung, erklärt das Unternehmen in seiner Pressemitteilung. Durch die zusätzlichen Schlussüberschüsse ergibt sich damit je nach Vertragskonstellation eine Gesamtverzinsung von bis zu 3,7%. Auch für die IDEAL UniversalLife liegt die laufende Verzinsung im Jahr 2026 bei 3,0%. (js)

Lesen Sie auch: Alte Leipziger, AXA & Co. deklarieren Überschussbeteiligung
NÜRNBERGER und INTER deklarieren Überschussbeteiligung
]]>
<a href="/nachrichten/maxpool-und-verivox-arbeiten-zusammen" hreflang="de">MAXPOOL und VERIVOX arbeiten zusammen</a> http://www.asscompact.de/node/169957

Das Vergleichsportal VERIVOX und der Maklerpool MAXPOOL starten eine strategische Kooperation im Bereich Altersvorsorge und Biometrie. Mit der Zusammenarbeit wollen die Unternehmen technische Prozesse verschlanken und Synergien heben.

169957 1. Dezember 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Das Vergleichsportal VERIVOX und der Hamburger Maklerpool MAXPOOL haben eine strategische Zusammenarbeit vereinbart. Ziel ist, technische Prozesse zu verschlanken und Synergien zu heben. Im Rahmen der Kooperation setzt VERIVOX auf die digitalen Strukturen und Prozessabläufe von MAXPOOL, um künftig die Abwicklung biometrischer Produkte wie Renten-, Berufsunfähigkeits-, Risiko- und Grundfähigkeitsversicherungen effizienter zu machen. MAXPOOL wiederum baut durch die Zusammenarbeit die Reichweite seines Produktportfolios aus. Zudem will der Pool damit seine Position als technischer und prozessualer Partner für Plattformen und Vergleichsportale stärken, wie es in der Pressemitteilung dazu heißt.

„VERIVOX setzt auf unsere effizienten Prozesse, unsere technische Infrastruktur und unseren Serviceansatz, um Kunden künftig noch schneller und strukturierter passende Lösungen anbieten zu können“, erklärt Kevin Jürgens, Vertriebsvorstand von MAXPOOL. „Gemeinsam schaffen wir ein System, das Digitalisierung und persönliche Betreuung intelligent verbindet – zum Vorteil aller Beteiligten.“

„Durch die enge Verzahnung mit MAXPOOL kombinieren wir unsere Marktstellung als ein führendes Vergleichsportal mit den Prozessstrukturen eines erfahrenen Maklerpools. Damit schaffen wir eine moderne, durchgängig digitale Abwicklung für unsere eigenen Beratungseinheiten im Bereich Altersvorsorge und Biometrie“, betont Aljoscha Ziller, Geschäftsführer der Verivox Versicherungsvergleich GmbH. (tik)

Im Bild v. l. n. r.: Kevin Jürgens, Vertriebsvorstand der PHÖNIX MAXPOOL Gruppe AG, und Aljoscha Ziller, Geschäftsführer der Verivox Versicherungsvergleich GmbH

Weitere Informationen rund um Kooperationen lesen Sie auch in unserer Rubrik „Management & Vertrieb“.
]]>
<a href="/nachrichten/adam-riese-neue-maklertarife-der-hundehalterhaftpflicht" hreflang="de">Adam Riese: Neue Maklertarife in der Hundehalterhaftpflicht</a> http://www.asscompact.de/node/169956

Der Digitalversicherer der Wüstenrot & Württembergische-Gruppe, Adam Riese, hat neue Tarife in der Hundehalterhaftpflicht für den Maklervertrieb gestartet. Es gibt die Absicherung in zwei verschiedenen Tariflinien. Beide enthalten mehrere neue und erweiterte Leistungen.

169956 1. Dezember 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Adam Riese, der Digitalversicherer der Wüstenrot & Württembergische-Gruppe (W&W) hat neue Tarife in der Hundehalterhaftpflichtversicherung für den Maklervertrieb gelauncht. Künftig können die neuen Tariflinien Besser und Riesig über Maklerinnen und Makler abgeschlossen werden.

Die neuen Tariflinien sollen individuellere Absicherungsmöglichkeiten und ein nachhaltigeres Produkt ermöglichen, so der Versicherer. Beide Tariflinien enthalten verschiedene neue und erweiterte Leistungsmerkmale. Zu den Schwerpunkten der neuen Tarife gehören Absicherungen im Bereich Tierwohl und Welpennachwuchs, die Versicherungs beweglicher Mietschäden sowie nachhaltiger Schadenersatz.

In der Tariflinie Riesig werden künftig Kosten von bis zu 10.000 Euro für eine Hundepension oder eine Tierarztbehandlung übernommen, falls die Verletzung durch ein fremdes Tier erfolgt ist. Verursacht der Hund Sachschäden, übernimmt der Versicherer auch Reparaturkosten, die über die gesetzliche Haftpflicht hinausgehen – somit können Reparaturen einem Neukauf vorgezogen werden, erklärt Adam Riese.

In beiden Tariflinien können Welpen bis zu 12 bzw. 18 Monaten ohne zusätzliche Beiträge mitversichert werden. Auch im Leistungskatalog enthalten ist Schutz bei Schäden an geliehenen oder gemieteten Sachen, bei Auslandsaufenthalten, beim Führen des Hundes ohne Leine oder Maulkorb sowie eine Absicherung für Therapie-, Assistenz-, Rettungs- und Suchhunde.

Zudem bietet der Versicherer mit „Riesig Plus“ einen optionalen Zusatzbaustein zur Tariflinie Riesig. Dieser sichert unter anderem Gefahren durch Giftköder sowie etwaige Notfallrücktransporte ab. (js)

News zu weiteren neuen Produkten und Anpassungen finden Sie in unserer Rubrik Assekuranz.
]]>
<a href="/nachrichten/haftpflichtversicherer-haftet-nach-fasan-crash-mit-motorrad" hreflang="de">Haftpflichtversicherer haftet nach Fasan-Crash mit Motorrad</a> http://www.asscompact.de/node/169912

Ein Fasan kollidiert mit einem Motorrad-Sozius und es steht die Frage im Raum, ob der Haftpflichtversicherer des Fahrers für erlittene Verletzungen des Beifahrers zahlen muss. Ein Gericht hatte zu entschieden, wann sich bei Wildunfällen die spezifische Gefahr des Fahrzeugs verwirklicht.

169912 1. Dezember 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Kann ein Unfall durch einen fliegenden Fasan eine „betriebsspezifische Gefahr“ eines Motorrads darstellen? Mit dieser Frage hatte sich der 5. Zivilsenat des OLG Oldenburg auseinanderzusetzen.

Im April 2023 war der Kläger als Sozius auf dem Motorrad eines bei der beklagten Haftpflichtversicherung versicherten Fahrers im Emsland unterwegs. Nach einer langgezogenen Linkskurve beschleunigte der Fahrer auf rund 130 bis 140 km/h. In diesem Moment stieg ein Fasan aus dem rechten Seitenstreifen auf und prallte im Flug gegen den Helm des Sozius. Der Mann verlor den Halt, stürzte auf die Straße und erlitt schwerste Verletzungen. Schutzkleidung trug er nicht, lediglich einen Helm. Erst fünf Monate und mehrere Operationen später konnte er wieder arbeiten.

Der Kläger verlangte vor dem LG Osnabrück mindestens 25.000 Euro Schmerzensgeld. Das Gericht wies die Klage jedoch ab: Der Unfall sei nicht „beim Betrieb“ des Motorrads entstanden, sondern durch ein von außen wirkendes Ereignis. Zudem liege höhere Gewalt vor.

Das OLG Oldenburg korrigierte dieses Urteil nun deutlich. Der Schaden sei sehr wohl „bei dem Betrieb“ des Motorrads entstanden. Entscheidend sei die hohe Annäherungsgeschwindigkeit des Motorrads: Nur durch die Fortbewegung des Fahrzeugs habe es zu dem Zusammenstoß und den massiven Kräften kommen können, was sich auch daran zeige, dass der Fasan beim Aufprall in drei Teile zerrissen wurde. Dass das Motorrad selbst nicht beschädigt wurde, spiele keine Rolle. Wie bei herkömmlichen Wildunfällen liege auch keine höhere Gewalt vor.

Der Kläger erhielt Schmerzensgeld in Höhe von 17.000 Euro, gestützt auf gängige Schmerzensgeldtabellen. Ein Mitverschulden aufgrund fehlender Schutzkleidung sah das Gericht – zumindest für den Sozius – nicht. (bh)

Lesen Sie auch: 
Unfall ohne Kollision: Rad- und Autofahrer teilen sich die Haftung
Kein Schadensersatz für Sturz über offensichtliches Hindernis
]]>
<a href="/nachrichten/studie-trends-iv2025-aufschwung-zum-jahresende" hreflang="de">Studie TRENDS IV/2025: Aufschwung zum Jahresende</a> http://www.asscompact.de/node/169955

Steigende Zufriedenheit und Motivation unter den Vermittlern schließen das TRENDS-Jahr 2025 ab. Darüber hinaus hat die Studie „TRENDS IV/2025“ wieder ermittelt, welche Anbieter die Makler überzeugen. Überzeugt scheinen auch immer mehr Befragte von KI, wie sich im Sonderthema herausstellt.

169955 1. Dezember 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Das Jahr 2025 neigt sich dem Ende zu und zahl­reiche Vermittler scheinen diese Zeit in einer positiveren Stimmung zu verbringen. Hinweise darauf gibt die aktuelle AssCompact Studie „TRENDS IV/2025“, die zum letzten Mal in diesem Jahr nach Zufriedenheit und Motivation der Makler gefragt hat. Im Sonderthema wird deutlich, dass auch die Skepsis gegenüber KI zurückgegangen ist.

Ansprechpartner

Sebastian Sommerer, sommerer@bbg-gruppe.de, 0921 75758–34

Bild: © AssCompact

]]>
<a href="/nachrichten/makler-werden-aufgeschlossener-gegenueber-ki" hreflang="de">Makler werden aufgeschlossener gegenüber KI</a> http://www.asscompact.de/node/169944

KI wird auch in den Maklerhäusern immer präsenter. Doch wie stehen die Makler zu diesem Thema? Hat sich ihre Einstellung dazu im letzten Jahr verändert? Und wie sehen sie den Einsatz von KI für ihr eigenes Maklerhaus? Wo wird KI bereits eingesetzt? Antworten von den Maklern selbst in einer Bildergalerie.

169944 30. November 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement ]]>
<a href="/nachrichten/finanzielle-unabhaengigkeit-und-berufsunfaehigkeit" hreflang="de">Finanzielle Unabhängigkeit und Berufsunfähigkeit</a> http://www.asscompact.de/node/169950

Der Wunsch nach finanzieller Unabhängigkeit wächst, doch nur jeder Vierte sichert sich gegen Berufsunfähigkeit ab. Warum viele die Dauer von Einkommensausfällen unterschätzen, welche Produktmerkmale Barrieren senken und wie Beratung die Lücke zwischen Erkenntnis und Vorsorge schließt.

169950 30. November 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement Interview mit Prof. Dr. Julia Pitters, Professorin für Wirtschaftspsychologie an der Internationalen Hochschule, und Hermann Schrögenauer, Vorstand der LV 1871
Frau Prof. Dr. Pitters, warum rückt finanzielle Unabhängigkeit 2025 so deutlich in den Vordergrund?

Julia Pitters Finanzielle Unabhängigkeit zählt 2025 neben zeitlicher und beruflicher Freiheit zu den wichtigsten Freiheitsdimensionen. Ihr Stellenwert steigt – getrieben von ökonomischer Unsicherheit durch Inflation oder Energiepreisen, geopolitischen Krisen und höheren Gesundheits- bzw. Erwerbsrisiken. Finanzielle Sicherheit wird damit zum Schutzraum für Selbstbestimmung.

Parallel sinkt die Zufriedenheit mit der eigenen finanziellen Lage. Knapp 40% sind nicht zufrieden mit ihrer finanziellen Situation und erleben Kontrollverlust statt Sicherheit. Der Wunsch nach Handlungsfähigkeit wächst, die tatsächliche Absicherung zieht aber nicht automatisch nach.

Frau Prof. Dr. Pitters, Herr Schrö­genauer, wenn finanzielle Unabhängigkeit wichtiger wird: Warum erleben viele trotzdem keine echte Sicherheit?

JP Der Financial Freedom Index bewegt sich nach oben, aber noch im Bereich „Normalität“. Diese Stufe ist anfällig: Fällt das Einkommen aus, entstehen schnell existenzielle Lücken. Wir sehen eine Schere zwischen Anspruch und Wirklichkeit.

Hermann Schrögenauer Die Emotionen belegen das. Über die Hälfte der Befragten verbindet mit Finanzen negative statt positive Gefühle. Das fördert kurzfristiges Verhalten – Reserven für die Zukunft werden für Konsumwünsche aufgebraucht, die robuste Absicherung wird vertagt. Genau hier muss Beratung Orientierung geben.

Berufsunfähigkeit wird von den Befragten als zentrales Risiko genannt. Wie groß ist die Bedrohung?

JP Gesundheitsrisiken sind der stärkste Belastungsfaktor für finanzielle Unabhängigkeit. Mehr als jeder Dritte (37,4%) nennt Berufsunfähigkeit explizit als Gefahr – quer durch Alters- und Berufsgruppen.

HS Das ist kein Randthema, sondern Alltag. Wer seine Arbeitskraft nicht schützt, gefährdet die Basis der finanziellen Freiheit. Die wirtschaftlichen Folgen eines Ausfalls sind oft gravierend, wenn kein belastbares Sicherheitsnetz vorhanden ist.

Trotz klarer Wahrnehmung bleibt die BU-Absicherung gering. Was bremst?

JP Viele Menschen rechnen einfach nicht damit, selbst betroffen zu sein. Dieses „Wird schon gutgehen“ führt zu Aufschub und Unterversicherung – obwohl das Risiko als relevant erkannt wird.

HS Hinzu kommen praktische Hürden: Unsicherheit bei Gesundheitsfragen, Angst vor Ablehnung. Wenn Kriterien und Prozesse nicht transparent sind, schrecken Menschen zurück. Verständlichkeit reduziert diese Barrieren.

Wie gut können Haushalte einen längeren Einkommensausfall überbrücken?

JP Über die Hälfte der Befragten (52,4%) kommt nicht länger als sechs Monate ohne Einkommen aus. Ein großer Teil würde zuerst auf Ersparnisse setzen – das ist bei längeren Ausfällen aber nur begrenzt tragfähig.

HS Besonders körperlich Tätige verfügen nur über kleine Puffer: Teils reicht es nur zur Überbrückung eines Monats. Jüngere verlassen sich überdurchschnittlich auf Familie und Freundeskreis. Ohne professionelle Absicherung wird finanzielle Unabhängigkeit schnell fragil.

Welche Rolle spielen Erwartungen an den Staat und Eigenverantwortung?

JP Wir sehen eine Doppelbewegung: Der Wunsch nach staatlicher Unterstützung bleibt hoch, gleichzeitig betonen gerade Jüngere stärker die Eigenverantwortung.

HS Beratung muss das auflösen. Konkret zeigen, was staatlich abgesichert ist, was offen bleibt und wie Eigenvorsorge sinnvoll ergänzt. Sonst wird die Entscheidung vertagt – mit realen Risiken im Schadenfall.

Welche Unterschiede sehen Sie zwischen Generationen und Arbeitsformen – und was folgt daraus?

JP Die Lebensentwürfe differenzieren sich: von früherem Ausstieg bis längerer Erwerbsbiografie. Das hat unmittelbare Konsequenzen für die Höhe und Dauer der Absicherung – es braucht lebensphasenorientierte Lösungen und flexible Anpassungen.

HS Die Arbeitsrealitäten variieren stark. Körperlich Tätige sind häufiger und länger betroffen, Wissens­arbeit erlaubt oft flexiblere Rückkehrpfade. Versicherungen müssen diese Unterschiede abbilden.

Wo liegt denn die größte Lücke zwischen Erkenntnis und Vorsorge?

JP Erstens steigt die Bedeutung finanzieller Unabhängigkeit, die Absicherung gegen Berufsunfähigkeit bleibt dagegen zurück. Zweitens unterschätzen viele die Dauer eines Ausfalls. Drittens bleibt der Deckungsgrad niedrig, obwohl das Risiko klar benannt ist.

HS Das ist die Sollbruchstelle. Wer die Lücke zwischen Ersparnissen, erwarteter Hilfe und tatsächlicher Ausfalldauer nicht kennt, gerät schnell in Engpässe. Beratung sollte das Szenario mit Zahlen und Zeiträumen durchdeklinieren – vom ersten Tag bis zur realistischen Rückkehrfähigkeit.

Welche Produktmerkmale senken Hürden beim Abschluss und im Leistungsfall?

JP Klare Leistungskriterien sind der Schlüssel: Kundinnen und Kunden müssen eindeutig verstehen, unter welchen Bedingungen Leistungen fließen. Das reduziert Interpretationsspielräume und erhöht das Vertrauen.

HS Ebenso wichtig sind transparente Nachversicherungsoptionen mit klaren Anlässen, Fristen und Limits – idealerweise ohne erneute Gesundheitsprüfung. Und Gesundheitsfragen sollten verständlich, konkret und fair kommuniziert werden.

Welche Rolle spielen Vermittlerinnen und Vermittler in diesem Prozess?

HS Sie sind Übersetzer zwischen Produktlogik und Lebensrealität. Gute Beratung schafft Struktur: Bedarf ermitteln, Prioritäten setzen, sauber dokumentieren. Wer Erhöhungsmechanismen, Leistungsdefinitionen und Alternativen klar erklärt, erhöht Abschluss- und Leistungsfähigkeit zugleich.

Was heißt das ganz konkret für die Beratungspraxis?

HS Starten Sie mit dem Schadenszenario: Wie schnell entsteht die Einkommenslücke, wie lange dauert sie realistischerweise, welche Puffer existieren – und wie groß ist die Differenz? Diese Transparenz schafft Akzeptanz für belastbare Lösungen. Auf Produktebene muss klar sein, wann Leistungen fließen, wie die Absicherung später ohne neue Gesundheits­prüfung erhöht werden kann und welche Gesundheitsangaben vor Abschluss erforderlich sind.

Dazu kommt: Alters- und Berufsgruppen brauchen unterschiedliche Schwerpunkte. Wer das strukturiert adressiert, stabilisiert die finanzielle Unabhängigkeit und nach meiner Überzeugung auch die Kunden­beziehung nachhaltig.

Lesen Sie auch: Warum Altersvorsorge auch eine psychische Herausforderung ist

Interessieren Sie sich für weitere Hintergrundartikel aus der Branche? Dann abonnieren Sie das monatliche Fachmagazin AssCompact – kostenfrei für Versicherungs- und Finanzmakler.

]]>
<a href="/nachrichten/asscompact-122025" hreflang="de">AssCompact 12/2025</a> http://www.asscompact.de/node/169928 169928 30. November 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement ]]> <a href="/nachrichten/digital-insurance-podcast-gemini-30-agent-mode-produktivitaets-gap" hreflang="de">Digital Insurance Podcast: Gemini 3.0, Agent Mode, Produktivitäts-Gap</a> http://www.asscompact.de/node/169954

Die neue Episode des Digital Insurance Podcast widmet sich den neuesten KI-Entwicklungen Mit dem KI-Experten Thomas Fröhlich diskutiert Moderator Jonas Piela das bevorstehende Update auf Google Gemini 3.0 und dessen Implikationen für Unternehmen, insbesondere in Bezug auf autonome Agenten.

169954 29. November 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Google steht mit der erwarteten Einführung von Gemini 3.0 kurz vor einem großen Technologiesprung. Die Experten sehen in der neuen Version einen Übergang vom reinen „Large Language Model“ hin zum „Large Autonomous Agent“. Gemini 3.0 soll komplexe, multimodale Aufgaben selbstständig und über mehrere Schritte hinweg koordinieren. Dies könnte die Fähigkeit umfassen, verschiedene Apps und Webseiten zu bedienen, Informationen zu verarbeiten und darauf basierend weitere Aktionen auszuführen – wie etwa die vollständige Planung und Buchung einer komplexen Urlaubsreise.

Die Diskussion beleuchtet, dass Google durch seine langjährige Expertise in der Entwicklung von KI-Technologien, die bereits in der Suche eingesetzt wurden, eine starke Basis besitzt. Selbst das Transformer-Modell, das auch OpenAI nutzte, wurde ursprünglich von einem Google-Research-Team entwickelt.

Produktivitätssprung und die Angst vor Jobverlust

Ein weiterer Schwerpunkt der Episode ist die aktuelle EY-Studie unter 1.500 Arbeitgebern und 15.000 Beschäftigten. Die Studie zeigt, dass Unternehmen nur etwa 6 % des potenziellen KI-Nutzens ausschöpfen. Ein Hauptgrund: 37% der Befragten befürchten, bei zu intensiver Nutzung von KI ihren Arbeitsplatz zu verlieren oder ihre eigenen Fähigkeiten zu untergraben.

Piela und Fröhlich betonen, dass diese Angst unbegründet sei. KI eliminiert primär zeitaufwendige, repetitive Aufgaben und verschiebt die Rolle des Mitarbeiters von der Ausführung zur Koordination und Führung von KI-Agenten. Die Experten sehen in der mangelhaften Schulung und Bereitstellung geeigneter Tools durch die Unternehmen das eigentliche Problem. Lediglich 12% der Mitarbeiter fühlten sich ausreichend in KI geschult. Paradoxerweise verzeichnen Unternehmen, die stark in KI-Schulungen investieren, oft einen hohen Mitarbeiterabgang, da die Mitarbeiter mit ihren neu erworbenen Fähigkeiten extern attraktivere Karrierepfade finden. Dies erhöht das Risiko, dass die Unternehmen die investierte Zeit und das Geld verlieren.

KI in der Praxis: Der Fall Fireflies

Die Episode unterstreicht die praktischen Vorteile autonomer KI anhand eines eigenen Anwendungsfalls: Ein Support-Ticket beim Meeting-Transkriptionsdienst Fireflies wurde von einer KI-Instanz komplett autonom gelöst. Die KI forderte die notwendigen Informationen an, stieß den internen Verarbeitungsprozess neu an und löste den Fehler in wenigen Minuten. Dieses Beispiel zeigt das Potenzial von KI, interne, komplexe technische Workflows selbstständig zu managen.

Über Jonas Piela und den Podcast

Jonas Piela berät die Versicherungswirtschaft hinsichtlich der digitalen Transformation in seiner Rolle als Managing Director bei Piela & Co. Digital Consultants. Außerdem betreibt er den Digital Insurance Podcast, für den er mit Managern aus der Branche über die Herausforderungen der Digitalisierung spricht. Zu finden ist der Podcast unter anderem bei Google, Apple und Spotify sowie unter https://pielaco.com/podcast.

Weitere Podcasts
]]>
<a href="/nachrichten/der-einsatz-von-ki-systemen-im-finanzsektor" hreflang="de">Der Einsatz von KI-Systemen im Finanzsektor</a> http://www.asscompact.de/node/169951

KI ist in vielen Unternehmen des Finanzsektors Alltag – oft ohne dass deren Nutzung strukturiert erfasst oder bewertet wird. Die neue EU-KI-Verordnung verpflichtet Unternehmen jedoch, eingesetzte Systeme nach klar definierten Risikoklassen zu bewerten und umfassend zu dokumentieren.

169951 29. November 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement Ein Artikel von Dr. Christian Waigel, Rechtsanwalt und Partner bei Waigel Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB

Alle reden von KI, kaum jemand setzt sich aber mit den bereits in Kraft befindlichen Regeln für die KI-Nutzung auseinander. Vor Kurzem hat mir ein IT-Spezialist erzählt, sie hätten sich einen Tag in den Internetknoten eines Unternehmens aus dem Finanzsektor „gehängt“ und festgestellt, die Mitarbeiter dieses Unternehmens hätten teilweise über 1.000 KI-Nutzungen pro Tag abgefragt. Das fängt bei ChatGPT an und geht über Zusammenfassungen von Dokumenten und Meetings bis hin zu Übersetzungsdienstleistungen.

Risikoklassen der KI-Verordnung

Die KI-Verordnung (KI-VO) der Europäischen Union (der sog. EU AI Act) verlangt eigentlich, dass Unternehmen KI-Anwendungen nach vier Risikokategorien unterscheiden:

  • Verbotene Anwendungen mit unannehmbarem Risiko, Art. 5 KI-VO
  • Hohes Risiko, Art. 5 KI-VO
  • Beschränktes Risiko, Art. 50 KI-VO
  • Geringes Risiko, Art. 95 KI-VO

In den meisten Unternehmen fehlt es überhaupt schon an einer Erfassung, welche KI-Systeme im Einsatz sind, geschweige denn gibt es eine Risikoeinschätzung.

Verboten sind Systeme, die zu einer Diskriminierung führen können. Verbotene Praktiken sind manipulative oder täuschende Techniken, wenn sie die Schutzbedürftigkeit ausnutzen, oder eine Einstufung von Personen aufgrund des Verhaltens oder von Persönlichkeitsmerkmalen, die zu einer ungerechtfertigten Schlechterstellung aufgrund des sozialen Verhaltens führt. Werden zum Beispiel durch KI-Systeme Privatkunden automatisch teurere Shareclasses mit Provisionsfinanzierung zugeordnet, ist man schon relativ nah an verbotenen Systemen dran.

Der Einsatz von KI-Systemen mit hohem Risiko (eine lange Liste in Anlage 3 des EU AI Act) ist mit Anforderungen an das Risikomanagementsystem des Unternehmens als Systemanwender verbunden. Hierunter fällt der Einsatz von KI-Systemen im Rahmen der Kreditwürdigkeitsprüfung oder des sog. Social Scoring. Das betrifft auch KI-Systeme für die Einstellung oder Auswahl von Beschäftigten, für das gezielte Schalten von Stellenanzeigen und die Sichtung von Bewerbungen sowie zur Unterstützung bei Beförderungen, Kündigungen oder auch der Zuweisung von Aufgaben. Aber auch die Beobachtung und Bewertung der Leistung von Beschäftigten fällt in diese Kategorie.

Strenge Vorgaben für Hochrisiko-KI-Systeme

Wenn bei einem Hochrisiko-KI-System getroffene Entscheidungen nicht nachvollzogen werden können (Blackbox), verlangt die KI-VO umfassende Transparenzanforderungen an Entwickler und Anwender. Notwendig ist eine technische Dokumentation der eingesetzten Systeme, die Aktivitäten der Systeme sind laufend zu protokollieren und einer regelmäßigen Überprüfung zu unterziehen.

Darüber hinaus obliegen den Entwicklern und Anwendern von Hochrisiko-KI-Systemen umfangreiche Pflichten zur Sicherstellung der Integrität und Robustheit der Trainings-, Validierungs- und Testdaten. So muss sichergestellt werden, dass die Qualität der Daten, mit denen das eingesetzte System (weiter)lernt, welche Faktoren für die Entscheidung im Einzelfall wichtig sein könnten, nicht „verunreinigt“ oder „verzerrt“ ist. Denn das System kann nur die ihm zur Verfügung stehenden Datenmengen als Grundlage für aktuelle und zukünftige Entscheidungen heranziehen. Handelt es sich dabei um einseitige Daten, führt dies unweigerlich dazu, dass das KI-System – trotz aller Automatisierung und Autonomiebestrebungen – eine ebenfalls einseitige Entscheidung trifft, die im Einzelfall nicht richtig sein kann und von einem Menschen in der gleichen Situation trotz desselben Datensatzes vermutlich anders getroffen worden wäre. Daher müssen Hochrisiko-KI-Systeme einer menschlichen Aufsicht unterliegen, die je nach Risikoneigung des Unternehmens weniger streng bis sehr streng ausfallen kann.

Auch dürfen Hochrisiko-KI- Systeme nicht wie herkömmliche KI-Systeme unmittelbar nach dem Erwerb von den Anwendern in Betrieb genommen werden. Die Anwender müssen vor Inbetriebnahme des Systems ein sogenanntes Konformitätsverfahren durchlaufen, bei dem interne Kontrollen festgelegt und das im Unternehmen bestehende Qualitätsmanagementverfahren bewertet und eigenständig dokumentiert werden muss.

Auch für KI-Systeme mit begrenztem Risiko sieht die KI-VO die Einhaltung bestimmter Transparenzpflichten vor. Darunter kann beispielsweise der Einsatz von Chatbots im Rahmen der Kundenkommunikation fallen. So müssen die Institute bei der Verwendung von Chatbots die Kunden vorab darüber informieren, dass sie mit einem System kommunizieren und auf der Gegenseite keine natürliche Person agiert.

Beim Einsatz von KI-Systemen mit geringem Risiko werden den Anwendern durch die KI-VO keine besonderen Transparenzpflichten auferlegt. In diese Risikokategorie fallen beispielsweise interne Spamfilter, die in der Firewall eingesetzt werden. Es steht den Anwendern jedoch frei, freiwillig von bestimmten Anforderungen Gebrauch zu machen und unternehmensinterne Kodizes zu erstellen.

Hohe Bußgelder bei Verstößen

Neben der Kategorisierung von KI-Systemen in die verschiedenen Risikoklassen gibt es KI-Systeme mit sog. allgemeinen Verwendungszweck. Darunter fällt z. B. die Verwendung großer Sprachmodelle wie Google Gemini oder GPT-4. Für einige dieser Systeme sieht die KI-VO ein sog. systemisches Risiko, während ein solches für andere Systeme gänzlich fehlen soll. Die Folge dieser Unterscheidung sind auch hier unterschiedliche Transparenz- und Dokumentationspflichten, die von den Anwendern zu beachten sind.

Bei Verstößen gegen die Pflichten, die die KI-VO Entwicklern und Anwendern von KI-Systemen auferlegt, drohen zum Teil exorbitante Bußgelder. Die Höhe der Bußgelder richtet sich nach der Art des Verstoßes, aber auch nach dem Jahresumsatz des verstoßenden Unternehmens. Diese können bei schwerwiegenden Verstößen von bis zu 7% des weltweiten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahres bis zu 35 Mio. Euro reichen.

Fazit

Die KI-Verordnung und der konforme Einsatz bzw. Weiterbetrieb von KI-Systemen stellt die Finanzbranche vor einige Herausforderungen. Dies umso mehr, da neben den Anforderungen der KI-Verordnung beim Einsatz von KI-Systemen auch die Grundsätze der Datenschutzgrundverordnung, des EU-Urheberrechts und der Verordnung über die digitale operationelle Resilienz im Finanzsektor (DORA) zu beachten sind.

Lesen Sie auch: Unternehmertum im Vertrieb: Wie moderne Prozesse helfen

Interessieren Sie sich für weitere Hintergrundartikel aus der Branche? Dann abonnieren Sie das monatliche Fachmagazin AssCompact – kostenfrei für Versicherungs- und Finanzmakler.

]]>
<a href="/nachrichten/der-erste-mitarbeiter-wann-er-sich-rechnet" hreflang="de">Der erste Mitarbeiter: Wann er sich rechnet</a> http://www.asscompact.de/node/169949

Wann wird es Zeit, aus der One-Man- oder One-Woman-Show ein Team werden zu lassen? Und wenn es dann „nur“ aus zweien besteht – irgendwann kommt beim Jungunternehmer diese Frage auf. Die Antwort ist nicht immer eindeutig. Franziska Zepf hat heute ein starkes Team an ihrer Seite.

169949 28. November 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement Ein Artikel von Franziska Zepf, Geschäftsführerin von Premius Finanz- und Versicherungsmakler

Es gibt diesen Moment, den viele junge Maklerinnen und Makler kennen: Die Aufträge werden mehr, der Kalender platzt, die To-do-Liste scheint endlos. Und plötzlich taucht die Frage auf: „Soll ich mir jetzt jemanden ins Team holen?“ Die Antwort darauf ist entscheidend – und sie ist komplexer, als sie auf den ersten Blick scheint.

Wachstum braucht Struktur – nicht Stress

Viele junge Unternehmer begehen denselben Fehler: Sie stellen zu früh ein. Meist aus Überforderung. Das klingt nachvollziehbar, ist aber gefährlich. Denn Mitarbeiter bedeuten nicht automatisch Entlastung, sondern zunächst Aufwand, Verantwortung und Kosten. Bevor du über dein erstes Teammitglied nachdenkst, sollten deine internen Systeme und Prozesse wirklich funktionieren. Das bedeutet:

  • Dein CRM-System läuft reibungslos.
  • Deine Termin- und Kommunikationsabläufe sind automatisiert.
  • Standardaufgaben (z. B. Terminbestätigungen, Nachfassmails, Angebotsanfragen) sind digital abgebildet.

Erst wenn du sicher sagen kannst, dass dein Tagesgeschäft ohne dich weitgehend automatisiert abläuft, bist du bereit für personelles Wachstum. Ich sage es ganz direkt: KI und Automationen ersetzen heute die ersten zwei Mitarbeiterjahre. Wenn du diese Tools konsequent nutzt, kannst du enorme Effizienzgewinne erzielen – und sparst dir viele schlaflose Nächte über Gehälter, Krankenstände und Onboarding.

Der wahre Hebel liegt in der Klarheit

Ein Mitarbeiter ist keine Lösung für Chaos – er potenziert es nur. Bevor du also jemanden einstellst, stell dir ehrliche Fragen:

  • Welche Aufgaben blockieren meine Zeit wirklich?
  • Welche Tätigkeiten bringen Umsatz – und welche nur Bewegung?
  • Was davon könnte eine Automatisierung übernehmen und was braucht echte menschliche Interaktion?

Wenn du diese Punkte klar hast, erkennst du oft, dass du gar keinen Mitarbeiter brauchst, sondern ein funktionierendes System.

Wenn Systeme stehen, dann kommen die Menschen

Der richtige Zeitpunkt für den ersten Mitarbeiter ist dann gekommen, wenn du nicht mehr nur Aufgaben abgeben willst, sondern Verantwortung teilen kannst. Ein gutes Teammitglied denkt aktiv fürs Unternehmen mit, nicht nur für sich. Und das setzt voraus, dass du selbst klar kommunizieren kannst, wohin dein Unternehmen steuert. Die erste Einstellung ist also weniger eine operative, sondern eine strategische Entscheidung. Es geht nicht darum, jemanden zu haben, der „hilft“. Es geht darum, jemanden zu finden, der mitwächst.

Soft Skills schlagen Lebenslauf

In meiner Erfahrung sind Lebensläufe zweitrangig – entscheidend sind Werte, Haltung und Entwicklungspotenzial. Ich habe gelernt: Die besten Mitarbeiter erkennst du nicht an Zertifikaten, sondern an ihrer Fähigkeit, zuzuhören, sich einzufügen und Verantwortung zu übernehmen. Das Fachwissen kann man lehren – Charakter nicht. Wenn du den ersten Menschen in dein Unternehmen holst, achte also auf diese Fragen:

  • Passt dieser Mensch zu meinen Werten?
  • Will er wirklich wachsen oder nur „arbeiten“?
  • Versteht er die Mission, die mich antreibt?

Gerade im Maklergeschäft, wo Vertrauen und Beziehung das Fundament sind, ist die Persönlichkeit wichtiger als jede Fachqualifikation.

Die Kostenfrage: Wann es sich rechnet

Ein neuer Mitarbeiter ist kein Luxus, sondern eine Investition. Das bedeutet: Er muss mittelfristig Umsatz, Effizienz oder Entlastung schaffen, die seinen Kosten entspricht. Wenn du 40 Stunden pro Woche arbeitest und dein Output voll ausgelastet ist, kannst du mit einer Faustregel rechnen: Wenn du mindestens 70% deiner Zeit mit Tätigkeiten verbringst, die nicht delegierbar sind (Beratung, Akquise, Strategie), dann ist der Zeitpunkt reif. Liegt dieser Anteil darunter, brauchst du keine Person – du brauchst ein besseres System.

Mein persönliches Learning: Agieren statt reagieren

Ich erinnere mich noch genau: Schon im ersten Jahr nach meiner Gründung habe ich meine erste Mitarbeiterin eingestellt. Ich dachte, das sei der logische nächste Schritt – schließlich lief das Geschäft gut, die Nachfrage war da, und ich war dauerbeschäftigt. Rückblickend war das viel zu früh. Ich hatte zu diesem Zeitpunkt keine klaren Prozesse, keine Automatisierungen und keine wiederholbaren Strukturen. Vieles hing von mir ab, vieles war noch „in meinem Kopf“. Und genau das führte dazu, dass ich statt Entlastung zunächst mehr Koordination, mehr Kommunikation und mehr Stress hatte. Was ich damals gelernt habe: Ein Mitarbeiter löst keine Engpässe, wenn das Fundament nicht steht. Ich hätte erst Systeme aufbauen müssen, bevor ich Stühle aufstelle.

Heute sehe ich das so: Bevor du reagierst, weil du überfordert bist, agiere strategisch. Schaffe Strukturen, bevor du Menschen führst. Automatisiere, bevor du delegierst. Denn Führung beginnt nicht beim ersten Mitarbeiter – sie beginnt bei der eigenen Organisation. Und wenn die steht, entsteht ein Umfeld, in dem Mitarbeiter wirklich wirken können.

Fazit

Mitarbeiter sind grandios. Und ich möchte keine einzige wunderbare Person in meinem Team missen. Realistisch gesehen werde ich auch noch viele einstellen und deshalb kann ich rückblickend sagen: Der richtige Zeitpunkt für den ersten Mitarbeiter ist nicht der Moment, in dem du überfordert bist, sondern der Moment, in dem du bereit bist, Führung zu übernehmen. Automatisiere, standardisiere und stabilisiere zuerst. Dann such dir Menschen, die dein Warum teilen, nicht nur deine Aufgaben. Denn Systeme bringen Stabilität – aber Menschen bringen Seele.

Lesen Sie auch:
Wie ein Schüler auf die Finanz- und Versicherungsbranche blickt
„KI sollte angesehen werden als neuer Mitarbeiter“

Interessieren Sie sich für weitere Hintergrundartikel aus der Branche? Dann abonnieren Sie das monatliche Fachmagazin AssCompact – kostenfrei für Versicherungs- und Finanzmakler.

]]>
<a href="/nachrichten/ww-gruppe-verstaerkt-ihr-asset-management-team" hreflang="de">W&W-Gruppe verstärkt ihr Asset-Management-Team</a> http://www.asscompact.de/node/169948

Im Laufe des ersten Quartals 2026 übernimmt Alexander Hauser die Sprecherfunktion in der Geschäftsführung der W&W Asset Management GmbH, teilt das Unternehmen mit. Die Geschäftsführung besteht außerdem aus Kathrin Vogels und Marlies Wiest-Jetter.

169948 28. November 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die W&W-Gruppe hat bekannt gegeben, ihr Asset Management stärken zu wollen. Aufgrund zunehmender Bedeutung der Kapitalanlage für den Konzern sowie wachsender Unsicherheiten an den internationalen Finanzmärkten wird es dort personelle Änderungen im Asset-Management-Team geben. Im Laufe des ersten Quartals 2026 soll Alexander Hauser die Sprecherfunktion in der Geschäftsführung der W&W Asset Management GmbH übernehmen. Dies gilt noch vorbehaltlich der Zustimmung der Aufsichtsgremien, wie das Unternehmen mitteilt. Der 49-Jährige wird seinen Fokus auf die strategische Asset Allocation sowie die liquiden Kapitalanlagen legen, heißt es.

 

W&W-Gruppe verstärkt ihr Asset-Management-Team

 

Zudem wird die Geschäftsführung durch Kathrin Vogels und Marlies Wiest-Jetter komplettiert. Vogels ist für illiquide Assets und Immobilien zuständig und bereits seit Juli 2024 Teil der Geschäftsführung, Wiest-Jetter kümmert sich um das Thema Marktfolge und ist seit seit September 2023 dabei.

Darüber hinaus wird Hauser in der Württembergischen Lebensversicherung (WürttLeben) Generalbevollmächtigter für Kapitalanlagen. Zuletzt leitete er den Bereich Group Clients Investment Management & Public Markets Solutions bei der Meag Munich Ergo AssetManagement (MEAG), wo er seit 2007 tätig war. (lg)

Bilder: Alexander Hauser: © benkonte.de (Ben Konte); Kathrin Vogels/Marlies Wiest-Jetter: © W&W-Gruppe

News über weitere personelle Veränderungen in der Finanz- und Versicherungsbranche lesen Sie in der Rubrik „Personen“.
]]>
<a href="/nachrichten/lsh-ag-fungiert-als-assekuradeur-der-ostangler-brandgilde" hreflang="de">LSH AG fungiert als Assekuradeur der Ostangler Brandgilde</a> http://www.asscompact.de/node/169947

Die Ostangler Brandgilde stellt nach ihrer Fusion mit der Landesschadenhilfe Versicherung VVaG die strategische Neuausrichtung der neuen Unternehmensgruppe vor. Künftig übernimmt die LSH AG als Assekuradeur der Ostangler Brandgilde das Privatkunden-Maklergeschäft.

169947 28. November 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Gut ein Jahr ist es her, dass die Landesschadenhilfe und die Ostangler Brandgilde ihre Fusion verkündet hatten. Mitte des Jahres wurde die Fusion schließlich vollzogen. Nun hat die Unternehmensgruppe in einer Mitteilung ihre neue strategische Ausrichtung bekanntgegeben.

Demnach wird die LSH AG künftig als Assekuradeur der Ostangler Brandgilde das Privatkunden-Maklergeschäft übernehmen sowie mit eigenem Logo und eigenem Produktportfolio am Markt auftreten. Die Ostangler Brandgilde konzentriert sich dagegen nun auf die Versicherung von landwirtschaftlichen Betrieben, gewerblichen Unternehmen, Firmenverbünden sowie Privatkunden im Gebiet Angeln.

„Bis Mitte Dezember sollen die internen Strukturen und Daten vollständig zusammengeführt sein – damit ist der Weg frei für eine klare Marktaufstellung und neue Wachstumsfelder“, so Jens-Uwe Rohwer, Vorstandsvorsitzender der Ostangler Brandgilde.

Gezielte Segmentierung für Kunden und Vermittler

Die Unternehmensgruppe setzt eine klare Segmentierung nach Kundengruppen um, so die Mitteilung. Während die LSH AG im Privatkundengeschäft über Makler agiert, liegt der Schwerpunkt der Ostangler Brandgilde auf landwirtschaftlichen und gewerblichen Risiken sowie technischen Versicherungen. Diese Aufteilung soll die Produktentwicklung und Vertriebsunterstützung vereinfachen und Vermittlern eine präzisere Ansprache ihrer Zielgruppe ermöglichen.

Im Bereich Wohngebäudeversicherung liegt ein stärkerer Fokus auf Rentabilität und risikoadäquate Kalkulation. Grund sind die Beteiligungsverhältnisse innerhalb der Gruppe: Die LSH AG hält 50% an diesem Segment, der Anteil am Gesamtunternehmen liegt bei 25%. Es soll eine wirtschaftlich ausgewogene Steuerung gewährleistet werden.

Stabile Strukturen an zwei Standorten

Die Unternehmensgruppe beschäftigt rund 200 Mitarbeitende an den Standorten Kappeln (Hauptsitz) und Fallingbostel. Der Standort Fallingbostel wird gezielt ausgebaut, um das Maklergeschäft der LSH AG weiter zu stärken. Zum Verbund gehören außerdem rund 15 Tochtergesellschaften, die auf die Vermittlung von Versicherungsprodukten spezialisiert sind. Sie bilden ein wichtiges Fundament für regionale Präsenz und effiziente Abläufe, so die Unternehmensmitteilung.

Gleichzeitig plant die Gruppe, ihr Geschäft in Österreich weiter auszubauen. Es verbleibt direkt beim Risikoträger Ostangler Brandgilde, um Entscheidungen vor Ort zu beschleunigen und individuelle Lösungen für Kunden zu ermöglichen. (mki)

]]>
<a href="/nachrichten/eh55-neubaufoerderung-ab-16-dezember" hreflang="de">EH55-Neubauförderung ab 16. Dezember </a> http://www.asscompact.de/node/169946

Bund und KfW nehmen die befristete Förderung für Effizienzhaus-55-Neubauten wieder auf. Ab 16.12.2025 können für Projekte, die bereits geplant sind und für die eine Baugenehmigung vorliegt, KfW-Förderkredite beantragt werden. 

169946 28. November 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen und die Förderbank KfW wollen gemeinsam den Abbau des Bauüberhangs voranbringen: Dazu nehmen sie eine befristete Förderung des „Effizienzhaus 55“-Standards für Neubauten wieder auf. Laut KfW soll die Förderung in das bestehende Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau“ integriert werden. Private und gewerbliche Investoren können ab 16.12.2025 Anträge für Förderkredite stellen. 

Baugenehmigung muss bei Antragstellung bereits vorliegen

Die Förderung erfolgt über zinsverbilligte Kredite der staatlichen Förderbank KfW. Der Kredithöchstbetrag pro Wohneinheit beträgt 100.000 Euro. Die Laufzeit der Kredite beträgt bis zu 35 Jahre bei einer maximalen Zinsbindung von zehn Jahren. 

Förderfähig sind der Neubau oder Ersterwerb von neu errichteten Wohngebäuden. Für Kommunen gibt es einen Zuschuss von 5%. Die Wohngebäude müssen im Effizienzhausstandard 55 mit einer Wärmeerzeugung mit 100% Erneuerbaren Energien geplant sein. Fossile Energieträger wie Gas und Öl sind damit ausgeschlossen. Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss eine Baugenehmigung vorliegen, der Baustart darf aber noch nicht erfolgt sein.

„Mit der Wiederaufnahme der Förderung des EH55-Standards tragen wir jetzt verstärkt dazu bei, dass sich Neubau finanziell trägt und zügig mehr dringend benötigter Wohnraum entsteht. KfW und Bund bündeln die Kräfte und bieten bestmögliche Konditionen“, erklärt Melanie Kehr, für Inländische Förderung zuständige Vorständin der KfW. „Unsere Förderung setzt voraus, dass die Neubauten ausschließlich auf Basis Erneuerbarer Energien beheizt werden", so Kehr weiter. 

Mehr zum Förderprogramm gibt es auf der Website der KfW

Lesen Sie auch:
Weitere News rund um die Themen Immobilien und Baufinanzierung gibt es in unserer Rubrik „Immobilien“.
]]>
<a href="/nachrichten/mittelstand-setzt-auf-umfangreichere-absicherung" hreflang="de">Mittelstand setzt auf umfangreichere Absicherung</a> http://www.asscompact.de/node/169942

Die Preise für Gewerbeversicherungen sind in den letzten drei Jahren stabil geblieben oder sogar leicht gesunken. Besonders handwerkliche Betriebe zahlen zum Teil deutlich weniger. Gleichzeitig wählen viele KMU bewusst leistungsstärkere Prämien. Das zeigt der aktuelle Finanzchef24-Preisindex.

169942 28. November 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Der Markt für Gewerbeversicherungen ist in den letzten Jahren relativ stabil geblieben – und das trotz Inflation und steigender Schadenkosten. Das zeigt der neue Finanzchef24-Preisindex. Laut dem Münchener InsurTech sind die Prämien während des Betrachtungszeitraums zwischen dem vierten Quartal 2022 und dem dritten Quartal 2025 sogar um 3% gesunken.

Gleichzeitig sind die von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) gezahlten Abschlussprämien im Median über alle Versicherungsarten hinweg in diesem Zeitraum um 10,7% gestiegen. Die Tatsache, dass die Abschlussprämien steigen, während die Angebotspreise im Markt konstant bleiben oder sogar leicht sinken, weist laut Finanzchef24 Co-CEO Payam Rezvanian klar darauf hin, dass KMU sich heute bewusst für umfassendere Policen entscheiden. „Sie investieren gezielt in höhere Deckungssummen und besseren Schutz, obwohl günstigere Tarife verfügbar wären“, so Rezvanian. „Das spricht für ein reiferes und strategischeres Versicherungsverhalten im deutschen Mittelstand.“

Handwerkliche Unternehmen zahlen deutlich weniger für Betriebshaftpflicht

Auch in der wichtigsten Gewerbeversicherungskategorie, der Betriebshaftpflicht, sind die Abschlussprämien im betrachteten Dreijahreszeitraum gesunken. Besonders deutlich zeigt sich dies laut dem Preisindex im Handwerk und produzierenden Gewerbe. So zahlen etwa Schreiner und Dachdecker nun 14,4% weniger für die Betriebshaftpflicht als noch im Ausgangsquartal 2022. Im Median beträgt die Abschlussprämie derzeit 220,90 Euro, vor drei Jahren lag sie bei 258,16 Euro.

Im Dienstleistungsbereich – etwa für Unternehmen wie Speditionen, Friseure oder Reisebüros – sanken die Abschlussprämien ebenfalls. Solche Betriebe zahlen nun 8,3% weniger als Ende 2022.

Betriebe müssen regelmäßig vergleichen

Der Markt für Gewerbeversicherungen bleibt trotz volkswirtschaftlicher Unsicherheiten stabil, resümiert Finanzchef24. Betriebe sollten regelmäßig Tarife vergleichen. Das kann zu niedrigeren Kosten führen – und gleichzeitig den Versicherungsschutz gezielt an die eigenen Risiken anpassen. (js)

 

]]>
<a href="/nachrichten/besserungsnachweis-wann-darf-bu-rente-nicht-gestoppt-werden" hreflang="de">Besserungsnachweis: Wann darf BU-Rente nicht gestoppt werden?</a> http://www.asscompact.de/node/169874

Eine einmal anerkannte Berufsunfähigkeit darf vom Versicherer nur zurückgenommen werden, wenn eine deutliche gesundheitliche Besserung objektiv nachgewiesen wird. Die Beweislast liegt allein beim Versicherer, wie das OLG Frankfurt im Fall eines Steinmetzmeisters bestätigte.

169874 28. November 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Wenn Versicherer Leistungen aus einer anerkannten Berufsunfähigkeitsversicherung stoppen wollen, geraten viele Betroffene in eine extreme Drucksituation. Immer wieder kommt es deswegen auch zu Gerichtsverfahren. Ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt zeigt: Eine einmal erkannte Berufsunfähigkeit kann nicht ohne klaren, objektiven Nachweis einer erheblichen gesundheitlichen Verbesserung zurückgenommen werden.

Das Gericht stellte klar, dass die Beweislast für eine solche Verbesserung allein beim Versicherer liegt. Dies spielte im Fall eines selbstständigen Steinmetzmeisters eine entscheidende Rolle. Der Mann litt unter einer chronischen depressiven Störung, einer schwer einstellbaren Diabetes-Erkrankung und weiteren erheblichen gesundheitlichen Einschränkungen.

Seine Versicherung hatte die BU-Rente zunächst anerkannt und mehrere Jahre lang gezahlt. Drei Jahre später leitete der Versicherer jedoch ein Nachprüfungsverfahren ein und stellte die Leistungen überraschend ein. Grundlage waren neue Gutachten, die eine vermeintliche Besserung nahelegten.

Der Versicherte wandte sich daraufhin an die auf Berufsunfähigkeit spezialisierten Rechtsanwälte Ostheim & Klaus PartmbB in Darmstadt. Deren juristische Prüfung ergab, dass von einer tatsächlichen Verbesserung keine Rede sein konnte. Die Gutachten des Versicherers seien methodisch unzureichend, teils widersprüchlich und stützten sich eher auf Annahmen als auf belastbare medizinische Fakten. Diese Argumentation überzeugte sowohl das Landgericht (LG) Darmstadt als auch das OLG Frankfurt. Beide Gerichte kamen zu dem Schluss, dass die gesundheitlichen Beeinträchtigungen unverändert fortbestanden, die Gutachten keine objektive Besserung belegten und das ursprüngliche Leistungsanerkenntnis daher bindend bleibe.

Das OLG verpflichtete den Versicherer folglich, die BU-Rente weiterzuzahlen, rückständige Beträge zu erstatten, den Versicherten von Beiträgen zu befreien und ihm die vertraglichen Überschüsse auszukehren. Das Urteil unterstreicht, dass psychische Erkrankungen wie Depressionen vollwertige Gründe für eine Berufsunfähigkeit darstellen und dass Nachprüfungsverfahren nicht als Druckmittel genutzt werden dürfen. Versicherer müssen klar und objektiv nachweisen, dass sich der Gesundheitszustand deutlich verbessert hat, bevor sie Leistungen einstellen. (bh)

Lesen Sie auch: 
Verspätete BU-Renten: Versicherer muss Schaden ersetzen
BU-Leistungseinstellung nur mit klarer Begründung des Versicherers
Berufsunfähigkeit trotz Hörhilfe: Versicherter bekommt BU-Rente
]]>
<a href="/nachrichten/umgang-mit-problemfaellen-diese-versicherer-ueberzeugten-2025" hreflang="de">Umgang mit Problemfällen: Diese Versicherer überzeugten 2025</a> http://www.asscompact.de/node/169937

Wie reagieren die Versicherer, wenn es kompliziert wird? Die AssCompact AWARD-Studie „Maklerservice 2025“ zeigt unter anderem, welche Anbieter Versicherungsmakler im Umgang mit kniffligen Fällen und Beschwerden überzeugen und derartige Probleme am besten meistern.

169937 27. November 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Versicherungsmakler kennen sie nur zu gut: die kleinen und großen Stolpersteine in der Zusammenarbeit mit Versicherern. Dabei beurteilen sie nicht nur Produkte und Konditionen, sondern beispielsweise auch, wie Versicherer komplizierte Fälle oder Beschwerden bearbeiten. Auch daran lässt sich die Servicequalität eines Versicherers messen.

Kein Wunder also, dass der Umgang mit Problemfällen und Beschwerden zu den zentralen Leistungskriterien gehört, die die AssCompact-Studie „Maklerservice 2025“ untersucht. Für Makler scheint dieser Punkt besonders relevant zu sein, denn er wird am zweithäufigsten genannt. Davor liegt nur noch die Frage nach der Kompetenz der Ansprechpartner in der Versicherer-Zentrale.

In der Maklerservice-Studie bewerten Versicherungsmakler die Serviceleistungen der Versicherer in vier zentralen Bereichen: „Betriebliche Altersversorgung“, „Private Vorsorge / Biometrie“, „PKV & Pflege“ sowie „Schaden / Unfall“. Diese Differenzierung gilt ebenso für das Leistungskriterium „Umgang mit Problemfällen und Beschwerden“, das in allen vier Segmenten separat betrachtet und beurteilt wird.

bAV: Canada Life liegt vorne

Werfen wir zunächst einen Blick auf die betriebliche Altersversorgung (bAV). Das Kollektivgeschäft spielt für Versicherungsmakler eine besondere Rolle, denn Problemfälle betreffen nicht nur die Versicherungsnehmer, sondern führen häufig auch zu Diskussionen mit den Arbeitgebern, die die bAV abgeschlossen haben.

Wer konnte also beim Umgang mit schwierigen Fällen besonders überzeugen? Laut der AssCompact-Studie ist dies Canada Life mit 90 von 100 Punkten. Auf den Plätzen 2 und 3 folgen VOLKSWOHL BUND bzw. Alte Leipziger.

Ein Vergleich mit der Gesamtwertung der bAV-Versicherer zeigt: Die Spitzenreiter im Umgang mit Problemfällen decken sich weitgehend mit den Versicherern, die im Maklerservice insgesamt am besten abschneiden, auch wenn Swiss Life, in der Gesamtwertung zusammen mit der Canada Life auf Platz 1, beim Umgang mit Problemfällen auf Platz 4 liegt.

Stuttgarter Spitzenreiter in der privaten Vorsorge

In der privaten Vorsorge und Biometrie zeigt sich folgendes Bild: Der Spitzenreiter kommt aus Baden-Württemberg. Die Stuttgarter überzeugt hier die Versicherungsmakler mit ihrer Reaktion auf Probleme und Beschwerden am meisten und erreicht 90 Punkte. Nur knapp dahinter folgen VOLKSWOHL BUND, Alte Leipziger und UniVersa, die jeweils 89 Punkte erzielen. Auch in der Gesamtwertung des allgemeinen Maklerservices nimmt die Stuttgarter die Spitzenposition ein.

IDEAL und UniVersa überzeugen im Segment PKV & Pflege

Weiter geht es mit der Kategorie PKV & Pflege. In dieser Sparte teilen sich IDEAL und UniVersa mit jeweils 89 Punkten den 1. Platz im Umgang mit Problemfällen. Knapp dahinter folgt die Concordia. Die Continentale, die in der Gesamtwertung insgesamt den Spitzenplatz belegt, landet in dieser Einzelkategorie mit 85 Punkten auf Rang 4.

Haftpflichtkasse klar die Nummer 1 in Schaden/Unfall

Zum Schluss folgt der Bereich Schaden/Unfall. Hier setzt die Haftpflichtkasse mit 95 Punkten ein deutliches Ausrufezeichen und zeigt, dass sie beim Umgang mit Beschwerden und schwierigen Fällen offenbar besonders überzeugend agiert. Dahinter positionieren sich die Itzehoer mit 90 Punkten sowie die KS AUXILIA mit 88 Punkten. In der Gesamtwertung bestätigt sich dieses Bild: Dort teilen sich die Haftpflichtkasse und die Itzehoer mit jeweils 91 Punkten den 1. Platz.

Die Platzierungen lassen sich in nachstehender Tabelle nachlesen. (bh)

 

Umgang mit Problemfällen: Diese Versicherer überzeugten 2025

 

Über die Studie

Die Online-Befragung zur Studie „AssCompact AWARD – Maklerservice 2025“ wurde vom 03.09.2025 bis 15.09.2025 durchgeführt. Nach einer Qualitätsprüfung flossen die Stimmen von 341 Vermittlern aus der Finanz- und Versicherungsbranche in die Stichprobe ein, die ein sehr gutes Abbild der Assekuranz- und Finanzvermittler hinsichtlich der Alters- und Geschlechtsstruktur darstellt. Die Studie kann über den Studienflyer von AssCompact erworben werden.

Lesen Sie auch:

Die bAV-Anbieter mit dem besten Maklerservice

]]>
<a href="/nachrichten/ezb-warnt-vor-%E2%80%9Eabrupter%E2%80%9C-korrektur-den-maerkten" hreflang="de">EZB warnt vor „abrupter“ Korrektur an den Märkten</a> http://www.asscompact.de/node/169936

Die Europäische Zentralbank ist in ihrer aktuellen „Financial Stability Review“ nicht besonders gut auf die aktuellen Bedingungen am Kapitalmarkt zu sprechen. Die Risiken für „scharfe Preiskorrekturen“ seien hoch. Ein Grund dafür ist die potenzielle Überbewertung von KI-Investitionen.

169936 27. November 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die Märkte entwickeln sich derzeit nicht schlecht – doch wie lange, ist die Frage. Fragt man die Europäische Zentralbank (EZB), so ist diese vorsichtig gestimmt. Denn sie sieht die finanzielle Stabilität im Euroraum nicht bis ins Letzte gesichert, wie aus dem „Financial Stability Review“ vom November 2025 hervorgeht.

Hochmut kommt vor dem Fall?

Die globalen Aktienmärkte erreichten seit April 2025 neue Allzeithochs und die Kreditspreads sind im historischen Vergleich derzeit gering, so die EZB. Doch der Schein könnte trügen, denn: Angesichts der anhaltend hohen Bewertungen und der zunehmenden Konzentration an den Aktienmärkten seien die Finanzmärkte und insbesondere die Aktienmärkte weiterhin anfällig für scharfe Korrekturen. Die Stimmung an den Märkten könnte „abrupt“ umschlagen, etwa aufgrund sich verschlechternder Wachstumsaussichten oder enttäuschender Meldungen über die Einführung von KI-Lösungen. Verstärkt werden könnte der Marktstress durch Liquiditätskongruenzen bei offenen Investmentfonds, einen hohen Verschuldungsgrad bei Hedgefonds und Intransparenz an den privaten Märkten.

Das Handelsblatt zitiert außerdem EZB-Vizepräsident Luis de Guindos, der in den vergangenen Wochen mehrfach darauf hingewiesen hatte, dass die Stimmung an den Märkten schnell kippen könnte, sollte künstliche Intelligenz nicht so einschlagen wie erwartet. Diverse KI-Unternehmen werden aktuell an der Börse sehr stark bewertet.

Ruhe vor dem Sturm im Euroraum?

Die Länder des Euroraums profitieren laut EZB derzeit von geringeren Risiken für das Wirtschaftswachstum und der Flucht in sichere Anlagen nach den zollbedingten Turbulenzen vom April. Auf mittlere Sicht könnten jedoch zwei Faktoren die Staatsbilanzen belasten und aufgrund eines höheren Emissionsbedarfs und höherer Finanzierungskosten Risiken bergen. Hierbei handelt es sich zum einen um die expansive Finanzpolitik, die zum Teil mit den notwendigen Verteidigungsausgaben zusammenhängt, und zum anderen um die anhaltenden strukturellen Herausforderungen, wozu die Digitalisierung, die niedrige Produktivität, die Bevölkerungsalterung und der Klimawandel zählen. Zugleich könnten schwache fiskalische Fundamentaldaten in einigen Ländern des Euroraums und von externen Haushaltsrisiken ausgehende Ansteckungseffekte das Anlegervertrauen auf die Probe stellen. (mki)

Lesetipp der Redaktion: Der „Anti-Trend USA“: Wie ernst zu nehmen ist er?
]]>
<a href="/nachrichten/immobilienmarkt-%E2%80%9Erueckkehr-den-wachstumsmodus%E2%80%9C" hreflang="de">Immobilienmarkt: „Rückkehr in den Wachstumsmodus“</a> http://www.asscompact.de/node/169910

Wie präsentiert sich der Immobilienmarkt 2025 im Rückblick und was hat sich am Markt für Baufinanzierung getan? Wie sind die Erwartungen für 2026 und welche Rolle spielt KI dabei? AssCompact hat Stefan Münter, Co-CEO und Vorstand von Europace, um Einschätzungen gebeten.

169910 27. November 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement Interview mit Stefan Münter, Co-CEO und Vorstand der Europace AG
Herr Münter, im zurückliegenden Jahr befand sich der Immobilienmarkt wieder im Aufwind. Wie fällt Ihr persönliches Fazit aus?

Wir sehen eine deutliche Stabilisierung am Markt: Die Nachfrage nach Wohneigentum steigt spürbar, getrieben durch einen vielerorts überhitzten Mietmarkt mit Neuvertragsmieten, die jährlich um 5 bis 6% zulegen, während die Einkommen solide wachsen. Trotz weiterhin gemischter gesamtwirtschaftlicher Lage hellt sich die Stimmung auf. Zwar ist das Vorkrisenniveau noch nicht vollständig erreicht, wir sehen aber mehrere Quartale in Folge Preissteigerungen – ein sehr klares Signal. Für 2025 erwarten wir ein Finanzierungsvolumen von über 230 Mrd. Euro und für 2026 mehr als 250 Mrd. Euro. In Summe sprechen wir über eine nachhaltige Rückkehr in den Wachstumsmodus.

Wie haben sich denn die Preise im Neubau und im Bestand zuletzt entwickelt?

Wir sehen eine moderate, aber stabile Preissteigerung. Besonders interessant ist die Segmentbetrachtung:

  • Eigentumswohnungen: relativ stabil, leichte Zuwächse
  • Einfamilienhäuser (neu & Bestand): spürbar stärkerer Anstieg
  • Energetisch schwache Bestände: weiterhin deutlicher Preisabschlag
  • Städtische Ballungsräume: Preisauftrieb durch strukturelle Knappheit

Die größte Dynamik kommt aktuell von Selbstnutzern, die wegen der Mietkosten und fehlender Alternativen in Eigentum wechseln. Dieser Trend ist langfristig – und kräftig.

Wie sieht es auf Verkäufer- und Käuferseite aus?

Die Marktkräfte verschieben sich eindeutig Richtung Verkäufer. Die Nachfrage ist stabil und das Angebot bleibt knapp – vor allem, weil wir 2022 bis 2024 sehr geringe Baugenehmigungszahlen hatten. In vielen deutschen Großstädten wird weiterhin viel weniger gebaut, als eigentlich nötig wäre.

Das führt dazu, dass

  • Verhandlungsspielräume kleiner geworden sind,
  • gute Lagen kaum noch Nachlässe bieten,
  • nur energetisch schlechte Objekte mit Abschlägen durchsetzbar sind und
  • Eigentümer tendenziell wieder eine stärkere Position haben.

Diese Entwicklung wird uns nach heutiger Datenlage noch mehrere Jahre begleiten.

Ist nach wie vor also ein guter Zeitpunkt für den Immobilienkauf?

Der Zeitpunkt zum Immobilienkauf ist weiterhin gut. Interessenten sollten schauen, ob die Bedingungen für sie passen und dann nicht zu lange zögern. Denn die Preise werden in absehbarer Zeit nicht fallen und auch bei den Zinsen rechnen wir nicht mit einem deutlichen Rückgang.

Auch speziell im Bereich Immobilienfinanzierung war eine Belebung am Markt zu spüren. Wie war die Entwicklung über das Jahr betrachtet?

Wir haben 2025 eine hohe und stabile Nachfrage nach Finanzierungen erlebt – gleichzeitig aber, gerade im Neubau, ein weiter schrumpfendes Objektangebot. Wir befinden uns 2025 trotz aller Unsicherheiten im dritt- oder viertbesten Baufi-Markt der letzten zehn Jahre. Das wird oft unterschätzt.

Die Finanzierungszinsen haben sich in den vergangenen Monaten als relativ stabil gezeigt. Wird die Seitwärtsbewegung Ihrer Einschätzung nach auch im neuen Jahr anhalten?

Davon ist aus heutiger Sicht auszugehen. Wir erwarten keine starke Zinsreduktion, keinen deutlichen Anstieg und mittelfristig ein leicht höheres Niveau, weil Staaten höhere Kapitalbedarfe haben. Wer heute finanziert, erhält Planungssicherheit. Wer lange wartet, riskiert höhere Zinsen.

Lassen Sie uns noch näher auf die neuen Entwicklungen der Europace Plattform eingehen. Sie haben im Frühjahr ein neues Datenportal zur privaten Immobilienfinanzierung gestartet. Können Sie uns mehr dazu erläutern?

Unser Datenportal liefert erstmals einen durchgängigen Längsschnitt über 20 Jahre – von 2003 bis heute – mit allen relevanten Baufi-Kennzahlen. Damit werden präzisere, schnellere und transparentere Analysen möglich und wir legen damit das Fundament für faktenbasierte Entscheidungen in einer sich wandelnden Branche. In einer Zeit, in der KI-Systeme zunehmend kontextfähiger werden, ist hochwertige Datenbasis der entscheidende Produktionsfaktor. Unser Portal schafft genau diesen Unterbau.

Außerdem haben Sie im Sommer Europace One, ein Abo-Modell für Finanzierungsberatende, gelauncht. Welche Vorteile bietet Europace One?

Das Feature-Abonnement für Beratende bündelt die fünf stärksten Features wie den Europace Rechner oder der Kontoübersicht. Besonderes Highlight ist außerdem die integrierte, portalübergreifende Immobiliensuche von Ampr – denn Verbraucher:innen sehen Immobilie und Finanzierung als Einheit, weshalb die Suche nach einem Objekt und einem Kredit idealerweise parallel erfolgt. Mit dem Modell reagieren wir auf den zunehmenden Effizienzdruck und die steigenden Erwartungen an digitale, nahtlose Prozesse. Statt vieler Einzellösungen bietet Europace One ein flexibles und skalierbares System aus einer Hand.

Wie weit ist denn die Digitalisierung inzwischen im Finanzierungsbereich fortgeschritten?

Wir sind weit – aber auf dem Sprung in eine völlig neue Phase. KI erledigt bald vollständige Prozessketten, Medienbrüche werden verschwinden und Kunden werden ihr Finanzierungsangebot über KI interpretieren lassen. Berater werden mehr vorkonfigurierte Finanzierungsvorschläge erhalten und wir werden schließlich sehen, dass Systeme mehr und mehr über semantische Interaktion sprechen. Gleichzeitig gilt bei einer der wichtigsten und größten Transaktionen im Leben: Der Mensch bleibt zentral. Beratung wird persönlicher, wertiger, aber anders. Die Zukunft der Baufinanzierung ist „Agent First”. Das ist keine Vision – das beginnt jetzt.

Mit welchen Erwartungen blicken Sie auf das kommende Jahr?

Unsere Erwartung für 2026 ist klar: Ein weiterer moderater Preisanstieg, stabile Zinsen, hohe Nachfrage – und anhaltende Angebotsknappheit, insbesondere im Neubau. Kurz: Wir gehen in ein dynamisches, aber herausforderndes Jahr – mit weiter steigender Eigentumsorientierung und wachsender Bedeutung digitaler, agentenbasierter Systeme.

Lesen Sie auch:
]]>
<a href="/nachrichten/neues-vorstandsressort-bei-generali-deutschland-versicherung" hreflang="de">Neues Vorstandsressort bei Generali Deutschland Versicherung</a> http://www.asscompact.de/node/169935

Die Generali Deutschland Versicherung AG will im Firmen- und Gewerbekundengeschäft weiter nachhaltig wachsen und schafft dazu ein neues Vorstandsressort: Mit Wirkung zum 01.01.2026 wird Dr. Feriha Zingal-Krpanić Firmenkunden-Vorständin. Sie wechselt von der der ERGO Versicherung AG.

169935 27. November 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die Generali Deutschland Versicherung AG plant, ihr Firmenkundengeschäft weiter auszubauen. Dazu schafft das Unternehmen ein neues Vorstandsressort: Ab 01.01.2026 wird Dr. Feriha Zingal-Krpanić Firmenkunden-Vorständin, teilt Generali mit.

Die 43-jährige Zingal-Krpanić verfügt über umfassende Versicherungsexpertise im Bereich der Schaden- und Unfallversicherung. Zuletzt war sie bei der ERGO Versicherung AG als Vorständin für das Privatkundengeschäft tätig. Davor arbeitete sie beim AXA Konzern in verschiedenen Führungspositionen, u. a. als Geschäftsfeldleiterin Unfallversicherung.

Die Generali Deutschland Versicherung AG will mit dem neu geschaffenen Ressort ihr Ziel unterstreichen, im Firmen- und Gewerbekundengeschäft weiter nachhaltig zu wachsen. Sie entwickelt zusammen mit der Deutschen Vermögensberatung Konzepte und Services, die speziell auf die Bedürfnisse von Unternehmen zugeschnitten sind, heißt es. (lg)

Lesen Sie auch: Neues Vorstandsressort für Maklergeschäft bei Generali

Bild: © Generali

News über weitere personelle Veränderungen in der Finanz- und Versicherungsbranche lesen Sie in der Rubrik „Personen“.
]]>
<a href="/nachrichten/so-besteht-die-kunden-vermittler-beziehung-im-digitalen-zeitalter" hreflang="de">So besteht die Kunden-Vermittler-Beziehung im digitalen Zeitalter</a> http://www.asscompact.de/node/169901

Die Beziehung zwischen Kunden und Vermittlern ändert sich. Digitalisierung, sich wandelnde Kundenerwartungen sowie neue Formen der Kommunikation beeinflussen die Anforderungen an Vermittler. Wie können Vermittler ihre Kundenbeziehungen trotz – oder gerade mithilfe von – Digitalisierung zukunftsfest machen?

169901 27. November 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement Ein Gastbeitrag von Dr. Stefan Schnichels, Engagement Manager bei Allianz Consulting

Die Beziehung zwischen Kunden und Vermittlern unterliegt derzeit einem tiefgreifenden Wandel. Treiber dieser Entwicklung ist die fortschreitende Digitalisierung, die Erwartungen an Kommunikation, Informationszugang und Reaktionszeiten neu definiert. Kunden orientieren sich primär an Erfahrungen aus technologielastigen Sektoren. Sie erwarten unmittelbare, unkomplizierte und kanalübergreifende Interaktionen – und dies auch in traditionelleren Sektoren wie der Versicherungsbranche. Diese Entwicklung verändert die Anforderungsstruktur an den Vermittler. Im Kern lassen sich fünf zentrale Dimensionen in der Kunden-Vermittler-Beziehung identifizieren, die den Transformationsprozess prägen: Geschwindigkeit, Flexibilität, digitale Präsenz, Individualisierung und die Verfügbarkeit relevanter Informationen.

Geschwindigkeit und Flexibilität als neue Standards

Kunden erwarten schnelle Reaktionszeiten und kürzere „Response“-Zyklen seitens der Vermittler. Die Geschwindigkeit wird zu einem zentralen Qualitätsmerkmal in der Beratung. Parallel steigt der Anspruch an die Flexibilität: So ist der „moderne“ Vermittler in der Lage, eine Vielzahl von Kommunikationskanälen zu offerieren. Die Wahl des Kommunikationskanals obliegt dem Kunden. Hybride Beratungsformen – welche die Vorteile aus digitaler Effizienz und persönlicher Nähe vereinen – werden zum neuen Normal. Diese Entwicklung führt dazu, dass Vermittler organisatorisch und technologisch breiter aufgestellt sein müssen. So ist ein systematisches Verständnis für den kanalübergreifenden Beratungsprozess erforderlich.

Digitale Präsenz als Teil der Vertrauensbildung

Die digitale Sichtbarkeit eines Vermittlers ist integraler Bestandteil seines professionellen Auftritts. Kunden erwarten eine technisch saubere und visuell konsistente Online-Präsenz – vom Angebot einer „einwandfreien“ Videoberatung bis hin zu einem zeitgemäßen Internet- und Social-Media-Auftritt. Digitale Professionalität wird zum Vertrauenssignal. Ein klar strukturierter Online-Auftritt vermittelt Kompetenz und Zuverlässigkeit – insbesondere gegenüber Zielgruppen, die digitale Beratungsformate bevorzugen.

Individualisierung und Informationszugang als Differenzierungsmerkmale

Die Erwartungshaltung der Kunden verschiebt sich von standardisierten Produkten hin zu individualisierten Lösungen. Maßgeschneiderte Empfehlungen gewinnen an Bedeutung. „Data Analytics“-Technologien können diese Entwicklung entscheidend unterstützen – indem sie es ermöglichen, Kundenbedürfnisse gezielter zu erkennen und Beratungsinhalte passgenau zuzuschneiden. Gleichzeitig spielt die „rasche“ Verfügbarkeit von für den Kunden relevanten Informationen eine entscheidende Rolle. Kunden möchten jederzeit schnell und „on-point“ auf relevante Informationen zugreifen können. Vermittler müssen daher in der Lage sein, Informationen schnell, präzise und über den vom Kunden präferierten Kanal bereitzustellen.

Persönliche Beratung als stabiler Erfolgsfaktor

Trotz der zunehmenden Digitalisierung bleibt die persönliche Beratung der entscheidende Bestandteil der Kundenbeziehung. Ein Blick in die Statistik erhärtet diese Aussage: So werden rund 90% aller Versicherungsprodukte weiterhin über physische Vertriebskanäle abgeschlossen. Zudem unterstreichen 180.000 Versicherungsvermittler in Deutschland die anhaltende Bedeutung dieser Berufsgruppe. Diese Stabilität belegt die Bedeutung persönlicher Interaktion für den Kunden – insbesondere bei komplexen oder langfristigen Entscheidungen. Die Herausforderung besteht darin, digitale Instrumente so zu integrieren, dass sie die persönliche Beratungsqualität stärken. Die Verbindung von technischer Effizienz und menschlicher Empathie bildet den Schlüssel für den „Versicherungsvermittler der Zukunft“.

Kompetenzen für das Vermittlerprofil von morgen

Das Anforderungsprofil an Vermittler verändert sich in drei Kernbereichen. Erstens gewinnt das kontinuierliche „Upskilling“ an Bedeutung. Vermittler müssen ihre Kompetenzen regelmäßig erweitern – über Produktwissen hinaus um digitale und methodische Fähigkeiten. So ist eine Entwicklung zum „Sparringspartner“ für den Kunden zu beobachten. Zweitens sind digitale Werkzeuge zentrale Hebel der Effizienzsteigerung. Moderne CRM-Systeme und KI-basierte Tools stärken die Kundenbindung. Dies macht nicht nur den Vermittleralltag effizienter, sondern verleiht dem Image einen moderneren „Touch“. Drittens wird das aktive Management von Kundenerwartungen zum Erfolgsfaktor. So erfordert nicht jede Anfrage eine sofortige Antwort – stattdessen gilt es, einen effizienten und kundenzentrischen Kommunikationsrhythmus zu finden. Dies trägt maßgeblich zu einer nachhaltigen Kundenbeziehung bei.

Fazit

Die Digitalisierung verändert die Kunden-Vermittler-Beziehung, ohne ihren Kern aufzulösen. Geschwindigkeit, Flexibilität, digitale Präsenz, Individualisierung und die Verfügbarkeit relevanter Informationen prägen das Rollenbild – Vertrauen und persönliche Nähe bleiben jedoch der zentrale Erfolgsanker. Die Vermittler müssen sicherstellen, dass der „Gap“ zwischen den steigenden Kundenanforderungen und dem „Vermittler-Angebot“ nicht zu groß wird. Letztendlich liegt die Zukunft der Versicherungsvermittlung jedoch nicht im Ersatz menschlicher Interaktion, sondern in ihrer intelligenten Erweiterung durch digitale Kommunikationsmedien und Hilfsmittel.

Zum Artikel:

Dr. Stefan Schnichels ist als Engagement Manager für die globale Inhouse-Beratung des Allianz Konzerns – Allianz Consulting – tätig. Der Artikel fasst seine Erkenntnisse im Rahmen einer Forschungsarbeit (Dissertation) an der Sheffield Hallam University in Kollaboration mit der Munich Business School zusammen. Im Kern ist ein Portfolio an Versicherungsvermittlern zur „Value Proposition“ an der Kunden-Vermittler-Schnittstelle im digitalen Zeitalter befragt worden.

]]>
<a href="/nachrichten/weiteres-maklerhaus-wird-teil-der-attikon-gruppe" hreflang="de">Weiteres Maklerhaus wird Teil der ATTIKON Gruppe</a> http://www.asscompact.de/node/169927

Die ATTIKON Gruppe begrüßt ein weiteres Mitglied: Die Assekuranz Makler Grossmann GmbH aus Bietigheim-Bissingen gehört ab 2026 zur Gruppe. Grossmann ist auf Haus- und Immobilienverwaltungen, Eigentümergemeinschaften sowie mittelständische Gewerbebetriebe spezialisiert.

169927 27. November 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Erst vor Kurzem hat die ATTIKON Gruppe mit der Mewes Versicherungsmakler GmbH ein weiteres Maklerhaus aufgenommen. Nun folgt das nächste Vermittlerunternehmen: Die Assekuranz Makler Grossmann GmbH mit Sitz in Bietigheim-Bissingen wird ab dem 01.01.2026 Teil von ATTIKON. Mit ihrer über 35-jährigen Markterfahrung stärkt Grossmann gezielt die regionale Präsenz der Gruppe in Baden-Württemberg. Das Maklerhaus Grossmann hat sich auf Haus- und Immobilienverwaltungen, Eigentümergemeinschaften sowie mittelständische Gewerbebetriebe spezialisiert. Der Spezialmakler wurde von Bernd und Birgit Grossmann aufgebaut, die das Unternehmen bis heute als Geschäftsführende leiten. Mit dem Neuzugang an Bord stärkt ATTIKON gezielt den Immobilienwirtschafts- und Gewerbebereich der Gruppe. 

Die persönliche Betreuung, die regionale Verwurzelung und das bestehende Team der Grossmann GmbH bleiben vollständig erhalten, wie es in der Pressemitteilung heißt.

Mit der Aufnahme der Assekuranz Makler Grossmann GmbH führt ATTKON den strategischen Wachstumskurs fort mit dem Ziel spezialisierte Maklerhäuser unter einem Dach zu vereinen und die Position der Gruppe im Markt für Firmen- und Gewerbeversicherungen weiter auszubauen. (tik)

Lesen Sie auch:
]]>
<a href="/nachrichten/arbeitgeber-schulden-beitraege-auf-mindestlohn-trotz-dienstwagen" hreflang="de">Arbeitgeber schulden Beiträge auf Mindestlohn trotz Dienstwagen</a> http://www.asscompact.de/node/169859

Die Überlassung eines Firmenwagens ersetzt nicht den Mindestlohn, so das Bundessozialgericht. Arbeitgeber müssen daher trotz bereits gezahlter Beiträge für die Firmenwagengestellung zusätzliche Sozialversicherungsbeiträge auf den gesetzlichen Mindestlohn entrichten.

169859 27. November 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Ein Arbeitgeber muss neben den bereits aufgrund der Überlassung eines Firmenwagens gezahlten Sozialversicherungsbeiträgen auch Beiträge auf den gesetzlichen Mindestlohn entrichten. Die Nutzung eines Firmenwagens erfüllt den Anspruch auf den Mindestlohn nicht. Mit dem kraft Gesetzes entstehenden Mindestlohnanspruch werden daher zusätzliche Sozialversicherungsbeiträge fällig, die nicht durch die bereits wegen der Firmenwagengestellung gezahlten Beiträge abgegolten sind. Der 12. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) hat dies am 13.11.2025 in zwei Verfahren bestätigt und den Revisionen der Deutschen Rentenversicherung Bund stattgegeben.

In beiden Verfahren stellten die Arbeitgeber ihren teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmern als einzige Vergütung einen Firmenwagen zur Verfügung und führten darauf Sozialversicherungsbeiträge ab. Nach Betriebsprüfungen forderte die Deutsche Rentenversicherung Bund jedoch weitere Beiträge nach, weil der gesetzliche Mindestlohnanspruch durch die bloße Überlassung eines Firmenwagens nicht erfüllt werde.

Das BSG bestätigte diese Rechtsauffassung und beruft sich dabei unter anderem auf das Mindestlohngesetz, Arbeitnehmer-Entsendegesetz sowie die Gewerbeordnung und Sozialgesetzbuch Viertes Buch. Dass bereits Beiträge gezahlt wurden, stehe der Nachforderung nicht entgegen. Ein möglicher, die vereinbarte Vergütung übersteigender Vorteil aus der Nutzung des Firmenwagens sei gegebenenfalls zwischen den Arbeitsvertragsparteien auszugleichen, berühre jedoch die Rechtmäßigkeit der Beitragsforderung nicht. (bh)

Lesen Sie auch: Aufsteller haftet für Autoschaden durch umgestürztes Schild
]]>
<a href="/nachrichten/lebensversicherer-die-hoechsten-und-niedrigsten-stornoquoten" hreflang="de">Lebensversicherer: Die höchsten und niedrigsten Stornoquoten</a> http://www.asscompact.de/node/169926

Die BaFin hat die Erstversichererstatistik 2024 veröffentlicht. Diese beinhaltet im Rahmen zahlreicher Kennzahlen auch die Gesamtstornoquoten der verschiedenen Versicherer. AssCompact hat die höchsten und niedrigsten Stornoquoten der Unternehmen herausgesucht.

169926 26. November 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) veröffentlicht jährlich die Erstversichererstatistik. Die Tabellen daraus enthalten Statistiken zu Stand und Entwicklung der deutschen Erstversicherer und Pensionsfonds.

Die aktuelle Veröffentlichung zeigt Daten zu den Erstversicherungsunternehmen im Jahr 2024 aus den Sparten Lebensversicherung, Krankenversicherung sowie Schaden- und Unfallversicherung. Darunter finden sich neben den verdienten Bruttobeiträgen und Daten zu den Kapitalanlagen auch die Gesamtstornoquoten der einzelnen Versicherer in Prozent.

Die Werte in Spalte F der Tabelle 160 („Gesamtstorno in %“) ermöglichen einen direkten Vergleich der Lebensversicherer hinsichtlich des relativen Umfangs ihrer Stornobewegungen im Jahr 2024. AssCompact listet im Folgenden die Lebensversicherer mit den höchsten und niedrigsten Stornoquoten auf, gemäß der Auswertung der BaFin, die sich auf deren Website finden lässt.

Lebensversicherer mit den niedrigsten Stornoquoten

Zu den niedrigsten in der BaFin-Tabelle aufgeführten Stornoquoten gehören im Jahr 2024:

  • WGV-Lebensversicherung AG: 0,9%
  • EUROPA Lebensversicherung AG: 1,2%
  • Deutsche Lebensversicherungs-AG: 1,3%
  • Hannoversche Lebensversicherung AG: 1,5%
  • AGER Lebensversicherung AG: 1,6%
Lebensversicherer mit den höchsten Stornoquoten

Auf der anderen Seite weist die BaFin 2024 auch deutlich höhere Stornoquoten aus. Die Lebensversicherer mit den höchsten Stornoquoten sind:

  • Lifestyle Lebensversicherung AG: 15,3%
  • TARGO Lebensversicherung AG: 14,5%
  • Aioi Nissay Dowa Life Insurance Europe AG: 10,0%
  • SIGNAL IDUNA Lebensversicherung a. G.: 6,5 %
  • Die Dortmunder Lebensversicherung AG: 6,2 % (mki)
Lesen Sie auch: Diese Lebensversicherer sind laut MORGEN & MORGEN am stabilsten
]]>
<a href="/nachrichten/aktuare-geben-empfehlung-fuer-hoechstrechnungszins" hreflang="de">Aktuare geben Empfehlung für Höchstrechnungszins</a> http://www.asscompact.de/node/169923

Die Deutsche Aktuarvereinigung (DAV) spricht sich dafür aus, den seit Januar 2025 gültigen Höchstrechnungszins für Neuverträge in der Lebensversicherung auch im Jahr 2027 bei 1% zu belassen. Der GDV hat mitgeteilt, die Empfehlung der Aktuare zu unterstützen.

169923 26. November 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Der Höchstrechnungszins für Neuverträge in der Lebensversicherung wurde mit Wirkung zum 01.01.2025 von 0,25% auf 1% erhöht. Es handelte sich um die erste Anhebung seit vielen Jahren. Die Deutsche Aktuarvereinigung e. V. (DAV) spricht sich nun dafür aus, den Höchstrechnungszins von 1% auch 2027 beizubehalten. Es handelt sich um eine Empfehlung für eine gesetzliche Obergrenze. In der Regel folgt das für die Festlegung zuständige Bundesministerium für Finanzen den DAV-Empfehlungen. Die Lebensversicherer und die verantwortlichen Aktuare legen innerhalb dieses Rahmens eigenständig fest, welchen Garantiezins sie Kunden anbieten.

„Unterschiedliche Faktoren sind in unsere Einschätzung eingeflossen: Höhere Zinsniveaus an den Kapitalmärkten, gleichzeitig bleibt die wirtschaftspolitische Lage weiterhin anspruchsvoll“, erklärt Susanna Adelhardt, Vorsitzende der Deutschen Aktuarvereinigung e. V. (DAV). Geopolitische Konflikte, die wirtschaftliche Situation in Deutschland und politische Unsicherheiten in Europa würden dazu führen, dass die Kapitalmärkte aktuell und auch künftig stärker schwanken.

Modellrechnungen bestätigen stabilen Höchstrechnungszins

Aktuelle Modellrechnungen der Aktuare bestätigen einen stabilen Höchstrechnungszins, wie es von der DAV weiter heißt. Für ein repräsentatives Anlageportfolio würden sich künftig erzielbare Durchschnittsrenditen ergeben, die dauerhaft über dem empfohlenen Höchstrechnungszins von 1,0% liegen. Wegen der zuletzt stabilen längerfristigen Zinsen würden die Ergebnisse im Bereich des Vorjahres liegen, wie es von den Aktuaren weiter heißt.

Zur Herleitung des empfohlenen Höchstrechnungszinses verwendet die DAV Szenarien für die Entwicklung der Renditen eines repräsentativen Neuanlageportfolios. Diese Szenarien werden mittels eines stochastischen Modells gewichtet. Zur Abschwächung kurzfristiger Schwankungen abzuschwächen, wird daraus ein fünfjähriger Durchschnittswert gebildet. „Auf die geglätteten Renditen wird zusätzlich ein Sicherheitsabschlag von 40% angewendet“, erläutert Adelhardt. Diesen Abschlag hatte der Gesetzgeber seit Mitte der 1990er-Jahre bis zur Einführung von Solvency II gefordert. Die Vorgabe gilt zwar nicht mehr, die Aktuare nutzen den Sicherheitsabschlag aber weiterhin in ihren Analysen. Um ein ausreichendes Sicherheitsniveau zu gewährleisten, wurde außerdem beschlossen, dass der Abschlag auch in Niedrigzinsphasen immer mindestens 0,4 Prozentpunkte betragen muss.

GDV unterstützt Empfehlung der ‚Aktuare

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) bekräftigt die Empfehlung der Deutschen Aktuarvereinigung. „Das schafft langfristige Stabilität und Verlässlichkeit für Kundinnen und Kunden und passt zur aktuellen Marktlage“, unterstreicht Moritz Schumann, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des GDV. (tik)

Lesen Sie auch:
]]>