AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement https://www.asscompact.de/ AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement de Sat, 12 Sep 2026 20:39:23 +0200 Sat, 12 Sep 2026 00:00:00 +0200 Vertrieb der Zukunft: Seele der Versicherung bleibt menschlich http://www.asscompact.de/node/172610

Die Diskussionen über die Zukunft des Versicherungsvertriebs sind digital geladen. Prognosen von Tech-Vordenkern prognostizieren durch KI-Agenten das Ende vieler Support- und Vertriebsrollen sowie einen autonomen „Agentic Commerce“. Ein Blick auf die Realität im Jahr 2026 zeigt ein anderes Bild.

172610 12. September 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement Ein Artikel von Thomas Hebel, Leiter Vertrieb Die Haftpflichtkasse VVaG

Aktuelle Daten aus dem Jahr 2025 verdeutlichen, dass Technologie zwar Prozesse beschleunigt, aber kein Urvertrauen ersetzen kann. Laut dem Guidewire „Image-Hoch“ 2025 fühlen sich 38% der deutschen Verbraucher von ihrem Versicherer verstanden – ein deutlicher Anstieg zum Vorjahr, der das im internationalen Vergleich hohe Vertrauen in Deutschland unterstreicht. Besonders bemerkenswert ist das Verhalten der jüngsten Generation: Trotz ihres Status als „Digital Natives“ wünschen sich laut einer Studie der Boston Consulting Group aus dem Jahr 2025 83% der Gen Z bei komplexen Finanzthemen weiterhin eine persönliche Beratung.

Versicherungen basieren im Kern auf einem fundamentalen Vertrauensverhältnis, denn sie sind ein Versprechen in die Zukunft. Doch sie sind zugleich Produkte, die einen aktiven Vertrieb benötigen. Schließlich wacht niemand morgens auf und verspürt den Drang, aus reiner Begeisterung eine neue Hausratversicherung abzuschließen.

Die notwendige emotionale Brücke und das tiefe Vertrauen, das für solche Absicherungen erforderlich ist, lassen sich nicht durch Algorithmen oder anonyme KI-Agenten simulieren. Sie entstehen ausschließlich durch echte menschliche Beziehungen, in denen Empathie, ein ehrlicher Dialog und persönliches Engagement die entscheidende Differenz ausmachen.

Diese psychologische Brücke basiert auf biochemischen und sozialen Signalen, die keine KI replizieren kann:

  • Oxytocin-Ausschüttung: fördert bei direktem Kontakt Bindung und Vertrauen, was Ängste abbaut.
  • Spiegelneuronen: ermöglichen intuitives Empathie-Empfinden.
  • Para- und nonverbale Signale: Tonfall, Mimik und Gestik vermitteln Echtheit und Sicherheit, die für eine echte Verbindung entscheidend sind.

Dieses haptische und soziale Bedürfnis spiegelt sich auch im bekannten ROPO-Effekt („Research Online, Purchase Offline“) wider. Während im Internet Informationen gesammelt werden (intellektuell), eliminiert der finale persönliche bzw. physische Kontakt die Unsicherheit und schützt vor Kaufreue. Der persönliche Ansprechpartner bietet also genau die soziale Validierung und Entlastung („Choice Overload“), die Online-Marktplätze schwer imitieren können.

Technologie als Motor, Nähe als Kompass

Ist künstliche Intelligenz also nur ein bloßer Hype? Mitnichten! Die aktuelle Entwicklung, insbesondere der künstlichen Intelligenz, ist ein gewaltiger Effizienz-Beschleuniger, vergleichbar mit der Erfindung des iPhones. KI steigert die Effizienz massiv, indem sie Texte analysiert, Bedarfe ermittelt und Tarifierungen in Millisekunden durchführt.

Und hier setzen wir als Haftpflichtkasse auch weiterhin an. Für unser Netzwerk aus rund 16.000 freien Vermittlern sowie für über 1,5 Millionen Kunden verbinden wir technologische Exzellenz mit persönlicher Nähe.

Sowohl im Vertrieb, den wir entgegen dem allgemeinen Markttrend auch regional ausgebaut haben, als auch im Betrieb, den wir noch zielgerichteter auf Vermittler zuschneiden, setzen wir bewusst auf persönliche Bindung. Wir glauben an starke Partnerschaften, die auf Vertrauen und persönlichem Austausch basieren. Deshalb ist die Nähe zu unseren Partnern und Kunden für uns das Wichtigste. Doch auch im Maschinenraum tut sich etwas. Mit der strategischen Kooperation mit Google und Vertex AI setzen wir – neben unseren bereits etablierten digitalen Schnittstellen – bewusst auf den Einsatz von künstlicher Intelligenz. Diese werden Einzug in alle Bereiche über die Wertschöpfungskette und alle Unterstützungsfunktionen halten.

Dabei hat die KI bei uns ein wesentliches Ziel: die Mitarbeitenden, unsere Vertriebspartner und unsere Kunden im Hintergrund zu entlasten, um das Persönliche und den Dialog auf Augenhöhe in den Mittelpunkt zu stellen.

Fazit: Die Symbiose aus High-Tech und High-Touch

High-Tech automatisiert unsere Prozesse und schafft Präzision; High-Touch stärkt die emotionale Verbindung und das gegenseitige Verständnis. Die künstliche Intelligenz nimmt uns nicht den Job weg – sie nimmt uns die administrative Arbeit ab, um unsere bereits persönlichen Kontaktpunkte mit unseren Vermittlern und Kunden weiter zu intensivieren. Technologie schafft somit die wertvolle Zeit, die wir für das Wesentliche brauchen: eine persönliche, empathische Kommunikation auf Augenhöhe.

Die Zukunft des Vertriebs liegt nicht in der Ersetzung des Menschen, sondern in einer perfekten Symbiose aus High-Tech und High-Touch.

Lesen Sie auch: ChatGPT wird zur Werbeplattform: Was bedeutet das für Makler?

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Nina Arquint wechselt zu Allianz Commercial http://www.asscompact.de/node/172609

Ab April 2027 übernimmt Nina Arquint den Posten als President EMEA bei Allianz Commercial und AGCS. In dieser Rolle ist sie für das gesamte Geschäft in der Region Europa, Naher Osten und Afrika verantwortlich. Arquint wechselt von Swiss Re Corporate Solutions zur Allianz.

172609 11. September 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Personelle Veränderungen bei Allianz Commercial: Zum 01.04.2027 übernimmt Nina Arquint vorbehaltlich behördlicher Genehmigungen die Vorstandsposition President, Commercial, Europe, Middle East und Africa (EMEA) von Allianz Commercial und Allianz Global Corporate & Specialty SE (AGCS). Somit verantwortet sie das gesamte Geschäft in der Region Europa, Naher Osten und Afrika – und damit auch die Aktivitäten in Deutschland. Wie Allianz Commercial weiter mitteilt, wird Arquint gemeinsam mit den regionalen Geschäftsführern das Wachstum in den Kernmärkten des Versicherers vorantreiben und den Service für Kunden und Geschäftspartner weiter stärken. Sie berichtet an Thomas Lillelund, Chief Executive Officer bei Allianz Commercial.

Nina Arquint wechselt von Swiss Re Corporate Solutions zur Allianz, wo sie seit Juni 2025 als CEO für Großbritannien und Irland tätig war. Zuvor leitete sie dort ab Anfang 2023 als CEO das EMEA-Geschäft. Von 2019 bis Anfang 2023 war Arquint Chief Risk Officer bei Swiss Re Corporate Solutions. Bevor sie 2015 zu Swiss Re kam, hatte die promovierte Rechtswissenschaftlicherin verschiedene Positionen bei der Schweizer Finanzmarktaufsicht (FINMA) inne, zuletzt als Mitglied der Geschäftsleitung. (tik)

Bild: © Allianz Commercial

News über weitere personelle Veränderungen lesen Sie in der Rubrik „Personen“.
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Wohngebäude-Scoring: Diese Unternehmen punkten aktuell http://www.asscompact.de/node/172608

Das Analysehaus ASCORE hat sein aktuelles Scoring zur Wohngebäudeversicherung veröffentlicht. In der diesjährigen Analyse wurden erstmals mehrere neue Leistungsmerkmale einbezogen, die für viele Hauseigentümer immer wichtiger werden. Welche Anbieter machen das Rennen?

172608 11. September 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Das Analysehaus ASCORE hat sein aktuelles Scoring zur Wohngebäudeversicherung veröffentlicht. Untersucht wurden 118 Tarife von 42 Gesellschaften. Das Ergebnis: 25 Tarife erreichen die höchste Bewertung mit sechs Kompassen, während es im Vorjahresscoring nur 17 waren.

Neue Leistungsmerkmale berücksichtigt

Wohngebäude-Scoring: Diese Unternehmen punkten aktuell

In der diesjährigen Analyse wurden erstmals mehrere Leistungsmerkmale einbezogen, die laut dem Unternehmen für Hauseigentümer angesichts technischer Entwicklungen und veränderter Lebenssituationen an Bedeutung gewinnen. Erstmalig wurden demnach analysiert:

  • Mögliche Rabattsysteme bei Schadenfreiheit
  • Mietkosten für Heizgeräte bei Heizungsausfall
  • Schäden an fest verbauten Smart-Home-Anlagen
  • Schäden an fest installierten haustechnischen Anlagen
  • Beseitigung von Spechtschlägen (in Euro)

Außerdem wurden die Benchmarks für bestehende Kriterien angehoben, um den aktuellen Entwicklungen im Markt Rechnung zu tragen, heißt es von ASCORE.

„Die Ergebnisse zeigen, dass sich der Markt bei vielen Tarifen in Richtung höherer Leistungsniveaus entwickelt. Gleichzeitig lohnt sich weiterhin ein genauer Blick in die Versicherungsbedingungen, insbesondere bei neuen technischen Risiken und zusätzlichen Leistungen“, so Christina Frese, Versicherungsanalystin Komposit bei ASCORE Analyse. „So versichern nur 28 der 118 untersuchten Tarife Schäden durch Spechtschläge. Dieses Beispiel macht deutlich, wie stark sich der Leistungsumfang einzelner Tarife unterscheiden kann.“

Mehr Tarife erhalten hohe Bewertung

Wohngebäude-Scoring: Diese Unternehmen punkten aktuell

Die Ergebnisse werden, wie bei ASCORE üblich, mit sechs Kompassen („herausragend“) bis einem Kompass („schwach“) bewertet. In den Ergebnissen gibt es dieses Jahr eine Verschiebung hin zu den höheren Bewertungsstufen. Wie bereits erwähnt, erhalten 25 Tarife sechs Kompasse. Zudem erreichen 43 Tarife fünf Kompasse (Vorjahr: 38 Tarife). Zugleich reduziert sich die Zahl der Tarife mit zwei oder drei Kompassen von insgesamt 29 auf 21. Die Zahl der untersuchten Tarife kletterte im Vorjahresvergleich von 117 auf 118.

Diese Unternehmen punkten beim Wohngebäude-Scoring

Die Unternehmen, die mit mindestens einem Tarif mit Top-Bewertung sind:

  • ADCURI GmbH
  • Alte Leipziger Versicherung AG
  • AXA Versicherung AG
  • Barmenia Allgemeine Versicherungs-AG
  • BGV-Versicherung AG
  • degenia Versicherungsdienst AG
  • die Bayerische
  • DOMCURA AG
  • GEV Grundeigentümer-Versicherung VVaG
  • Interlloyd Versicherungs-AG
  • InterRisk Versicherungs-AG
  • Janitos Versicherung AG
  • RheinLand Versicherungs AG
  • rhion.digital
  • uniVersa Allgemeine Versicherung AG
  • VHV Allgemeine Versicherung AG
Über das Scoring

Das ASCORE Analyseverfahren basiert dem Unternehmen zufolge auf einer fachlich fundierten und unabhängigen Methodik. Grundlage für die Bewertung sind die jeweils aktuellen Versicherungsbedingungen sowie die Annahme- und Verkaufsrichtlinien des jeweiligen Anbieters. ASCORE unterscheidet in der Analyse zwischen:

  • Score-relevante Kriterien: Diese fließen direkt in die Bewertung ein und bilden das Fundament für das Scoring-Ergebnis.
  • IR-Kriterien (Individual Research): Sie ergänzen die Bewertung um weiterführende Informationen und liefern zusätzliche Orientierung für Produktvergleiche und Detailanalysen.

Alle Kriterien sind laut ASCORE präzise definiert und orientieren sich an praxisnahen Anforderungen. Die Bewertung basiert auf einem klar strukturierten Punktesystem: Für jedes erfüllte Kriterium wird ein Punkt vergeben. Die daraus resultierende Gesamtpunktzahl wird anschließend in das 6-Kompass-System überführt. Im Sinne einer objektiven Analyse verzichtet ASCORE bewusst auf Gewichtungsfaktoren. Jedes Kriterium wird gleichwertig berücksichtigt. Die aktuellen Scorings können auf der Website von ASCORE eingesehen werden. (lg)

Lesen Sie auch: Wohngebäude: Wer überzeugt Makler bei Schadenregulierung?

* Inkl. der noch nicht freigegeben Tarife. Aufgrund der uns noch fehlenden Freigaben von manchen Tarifen kann sich die Verteilung der Kompasse noch minimal ändern.

Grafiken: © ASCORE

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Reicht die Vorsorge? DAV bietet Rechner zur Lebenserwartung http://www.asscompact.de/node/172606

Die Deutsche Aktuarvereinigung (DAV) stellt einen Rechner bereit, mit dem Nutzer ihre statistische Lebenserwartung ermitteln können. Das Tool soll Orientierung bei der Lebensplanung geben und bei der Einschätzung unterstützen, ob beispielsweise die finanzielle Vorsorge ausreichend ist.

172606 11. September 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die Menschen in Deutschland werden immer älter, was wiederum die Vorstellungen von Lebensplanung, Altersvorsorge und sozialer Sicherung verändert. Mit einem eigenen Lebenserwartungsrechner macht die Deutsche Aktuarvereinigung (DAV) e.V. ihre versicherungsmathematischen Modelle nun direkt zugänglich. Mit dem Tool lässt sich in wenigen Sekunden die statistische Lebenserwartung berechnen, um eine Orientierung für die eigene Lebensplanung zu bekommen.

„Fundierte Entscheidungen auch für die eigene Lebensplanung beginnen mit einem realistischen Verständnis für die Bandbreite, in der die persönliche Lebensdauer liegen kann“, erklärt Dr. Volker Priebe, Vorsitzender des Ausschusses Leben und Vorstand der DAV.

Orientierung unter anderem für die Altersvorsorge

Vielen Menschen falle es schwer, ihre eigene Lebensdauer realistisch einzuschätzen. „Viele Menschen orientieren sich an den Lebensaltern der Generationen ihrer Eltern oder Großeltern“, so Dr. Priebe. „Weil aber die Lebenserwartung in Deutschland seit vielen Jahren steigt, wird dadurch unterschätzt, wie lange finanzielle Vorsorge für das Alter tatsächlich reichen muss.“ 

Zudem wird laut Dr. Priebe die statistische Lebenserwartung häufig mit einer individuellen Vorhersage verwechselt. Sie sei jedoch ein Durchschnittswert auf Basis des erreichten Alters und verbleibender Lebensdauer. Die individuelle Lebensdauer ist von zahlreichen Faktoren abhängig und kann deutlich vom statistischen Durchschnittswert abweichen.

Wie die Aktuarvereinigung weiter mitteilt, berücksichtigt die dem Rechner zugrunde liegende Generationensterbetafel, dass die Lebenserwartung zukünftiger Jahrgänge aufgrund medizinischer Fortschritte und verbesserter Lebensbedingungen weiter steigen kann. Der Rechner veranschaulicht die statistische Lebenserwartung nach Alter und Geschlecht. Er übersetze Daten und Wahrscheinlichkeiten in verständliche Informationen und unterstütze so eine fundierte Planung, so Dr. Priebe. (tik)

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ChatGPT wird zur Werbeplattform: Was bedeutet das für Makler? http://www.asscompact.de/node/172605

Leona Spauszus ist Trainerin und Speakerin für künstliche Intelligenz im Versicherungsvertrieb. Als KI-Pionierin zeigt sie, wie KI den Arbeitsalltag von Vermittlern und Führungskräften im Vertrieb effizienter macht. Für AssCompact gibt sie in ihrer KI-Kolumne praxisnahe KI-Tipps speziell für Makler.

172605 11. September 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Werbung bei Google, Facebook oder Instagram gehört für viele Unternehmen längst zum Alltag. Nun gibt es einen neuen Werbekanal: ChatGPT. Unternehmen können dort Anzeigen schalten, die passend zu einer Unterhaltung erscheinen. Für Versicherungsmakler ist das spannend. Denn viele Menschen nutzen ChatGPT inzwischen nicht mehr nur, um einzelne Informationen zu suchen. Sie schildern ihre persönliche Situation, stellen Rückfragen und lassen sich bei Entscheidungen unterstützen.

So sieht Werbung in ChatGPT aus

Die Anzeigen erscheinen unterhalb einer Antwort von ChatGPT. Dort sieht der Nutzer eine kleine Werbekarte mit einem Logo, einem kurzen Text, einem Bild und einem Link. Die Werbung wird klar als gesponserter Inhalt gekennzeichnet. Sie ist also sichtbar von der eigentlichen Antwort getrennt. Außerdem soll eine Anzeige keinen Einfluss darauf haben, was ChatGPT antwortet.Ein Unternehmen kann sich damit nicht in die Antwort von ChatGPT einkaufen.

Wichtig: Nur weil ein Makler eine Anzeige schaltet, wird er nicht automatisch von ChatGPT empfohlen. Die bezahlte Anzeige erscheint lediglich passend zum jeweiligen Gespräch unterhalb der Antwort.

Für Makler entstehen damit zwei unterschiedliche Möglichkeiten, in ChatGPT sichtbar zu werden. Sie können innerhalb einer Antwort als Experte oder Quelle genannt werden. Zusätzlich können sie mit einer bezahlten Anzeige auf sich aufmerksam machen.

ChatGPT Ads funktionieren nicht wie Google Ads

Bei Google Ads dreht sich viel um die passenden Suchbegriffe. Ein Versicherungsmakler überlegt beispielsweise, ob potenzielle Kunden nach „Berufsunfähigkeitsversicherung Selbstständige“ oder „Gewerbeversicherung Onlineshop“ suchen. Bei ChatGPT funktioniert das etwas anders. Dort geht es weniger um einzelne Wörter und stärker um die Situation, die ein Nutzer beschreibt.

Ein Nutzer schreibt vielleicht: „Ich habe mich gerade selbstständig gemacht und frage mich, wie ich meine Familie absichern kann, wenn ich länger krank werde.“ Oder: „Ich eröffne einen Onlineshop und weiß nicht, welche Versicherungen ich wirklich brauche.“ Eine Anzeige könnte genau dann erscheinen, wenn sie zu diesem Gespräch passt. Der Werbetreibende beschreibt dafür, bei welchen Fragen, Themen und Situationen seine Anzeige hilfreich sein könnte. Diese Beschreibungen nennt OpenAI Context Hints.

Einfach gesagt: Nicht nur das eingegebene Wort ist wichtig. Entscheidend ist, worüber der Nutzer gerade mit ChatGPT spricht.

Vom Keyword zur Kundensituation

Für Makler bedeutet das, dass sie bei Werbung noch stärker aus Sicht ihrer Kunden denken müssen. Statt nur zu überlegen, nach welchem Versicherungsprodukt ein Kunde suchen könnte, sollten Makler sich fragen:

  • Was ist gerade im Leben oder Unternehmen des Kunden passiert?
  • Welches Problem möchte er lösen?
  • Welche Frage würde er ChatGPT stellen?
  • Woran merkt er, dass er Beratung benötigt?
  • Welche Information würde ihm in diesem Moment wirklich helfen?

Ein Gewerbemakler könnte beispielsweise an Unternehmer denken, die gerade Mitarbeiter einstellen, neue Geschäftsräume beziehen oder einen Onlineshop eröffnen. Ein Makler mit dem Schwerpunkt Arbeitskraftabsicherung könnte an Menschen denken, die sich selbstständig machen, eine Familie gründen oder eine Immobilie finanzieren.

Das Versicherungsprodukt steht damit nicht mehr unbedingt am Anfang. Am Anfang steht die Situation des Kunden. Genau das macht diesen Werbekanal so interessant. Makler müssen ihre Werbung nicht nur passend zu einem Produkt formulieren. Sie können sie passend zu einem konkreten Beratungsanlass gestalten.

Was kostet Werbung in ChatGPT?

Die Abrechnung kann nach Klicks oder nach Einblendungen erfolgen. Wer eine Anzeige schaltet, kann selbst ein Budget festlegen und bestimmen, über welchen Zeitraum die Kampagne laufen soll. OpenAI empfiehlt für den Einstieg bei klickbasierten Anzeigen ein Gebot von drei bis fünf US-Dollar pro Klick. Das ist allerdings nur eine Empfehlung. Wie viel ein Klick tatsächlich kostet, hängt unter anderem davon ab, wie viele Unternehmen eine ähnliche Zielgruppe erreichen möchten. Im Ads Manager können Unternehmen anschließend sehen, wie oft ihre Anzeige eingeblendet und angeklickt wurde. So lässt sich prüfen, ob eine Kampagne funktioniert oder verändert werden sollte.

Der Haken für Versicherungsmakler

So spannend der neue Werbekanal klingt, bei der Werbung für Finanzdienstleistungen gelten besondere Vorgaben und Einschränkungen. Versicherungsmakler sollten deshalb vor dem Start einer Kampagne genau prüfen, welche Angebote und Inhalte nach den aktuellen Werberichtlinien von OpenAI zugelassen sind. Da sich ChatGPT Ads noch im Aufbau befinden, können sich diese Vorgaben jederzeit verändern. Für Makler lohnt es sich deshalb, die Entwicklung im Blick zu behalten und sich bereits heute mit der Funktionsweise des neuen Werbekanals zu beschäftigen.

Weitere Informationen zu den aktuell geltenden Vorgaben finden Makler in den Werberichtlinien von OpenAI.

Warum Makler sich schon heute mit ChatGPT Ads beschäftigen sollten

Auch wenn bei der Werbung für Finanzdienstleistungen besondere Vorgaben gelten, lohnt es sich für Versicherungsmakler, die Entwicklung zu beobachten. Denn ChatGPT Ads zeigen sehr deutlich, wie sich Werbung verändert. Es geht nicht mehr nur darum, bei einem bestimmten Suchbegriff sichtbar zu sein. Es geht darum, einen Menschen genau in der Situation zu erreichen, in der eine Frage oder ein Problem entsteht.

Makler können sich schon heute überlegen, welche Situationen bei ihren Kunden einen Beratungsbedarf auslösen.

Bei einer Baufinanzierung entsteht beispielsweise die Frage nach der Absicherung des Einkommens. Bei der Gründung eines Unternehmens kommen neue betriebliche Risiken hinzu. Nach einer Hochzeit, der Geburt eines Kindes oder einem Immobilienkauf verändert sich häufig der Absicherungsbedarf. Aus solchen Situationen können später passende Anzeigen entstehen. Dafür braucht es aber auch eine passende Zielseite. Wer in ChatGPT gerade eine konkrete Frage gestellt hat, möchte nach dem Klick nicht auf einer allgemeinen Startseite landen. Er erwartet eine Antwort, die zu seiner Situation passt.

Ein Makler sollte deshalb nicht nur schreiben, dass er persönlich und unabhängig berät. Er sollte konkret zeigen, bei welchem Problem er helfen kann und was der Kunde als Nächstes tun kann.

Organische Sichtbarkeit weiterhin von Bedeutung

Gleichzeitig bleibt die organische Sichtbarkeit wichtig. Eine bezahlte Anzeige ersetzt keine gute Website, keine klare Spezialisierung und keine hilfreichen Inhalte. Denn weiterhin gilt: Eine Anzeige unter einer Antwort ist nicht dasselbe wie eine Empfehlung innerhalb der Antwort.

Wie Versicherungsmakler ChatGPT Ads nutzen können, hängt von den jeweils geltenden Vorgaben ab. Der neue Werbekanal zeigt aber schon heute, wohin sich digitales Marketing entwickelt. Weg vom einzelnen Suchbegriff. Hin zu den Fragen und Situationen der Kunden.

Und genau damit können Makler bereits jetzt anfangen: die eigenen Kunden noch besser verstehen.

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PKV muss 24-Stunden-Behandlung trotz Notlagentarif zahlen http://www.asscompact.de/node/172547

Auch im Notlagentarif kann ein PKV-Versicherer zur Kostenübernahme verpflichtet sein: Das LG Coburg entschied, dass die 24-Stunden-Beobachtung eines schwer verletzten Patienten trotz tariflicher Einschränkungen zu leisten ist, wenn sie zur Sicherung lebenswichtiger Funktionen erforderlich ist.

172547 11. September 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Nach einem schweren Verkehrsunfall musste ein Motorradfahrer aufgrund seiner Kopfverletzungen rund um die Uhr medizinisch betreut werden. Sein PKV-Versicherer wollte die Kosten für die 24-Stunden-Beobachtung später jedoch weitgehend nicht mehr übernehmen. Der Fall landete vor dem Landgericht Coburg (LG).

PKV-Versicherer stellt Leistungspflicht infrage

Der Versicherte war infolge des Unfalls zum Pflegefall geworden und auf eine ganztägige Betreuung durch medizinische Fachkräfte in seinem Zuhause angewiesen. Zunächst hatte der PKV-Versicherer die Behandlungskosten übernommen. Später stellte er seine Leistungspflicht überwiegend infrage. Begründung: Der konkrete Behandlungsbedarf bestehe nicht mehr. Zudem sei der Versicherte wegen ausstehender Beiträge in den Notlagentarif eingestuft worden. Dieser sieht grundsätzlich nur Leistungen für akute Erkrankungen und Schmerzzustände vor.

Der Patient verlangte daraufhin die Erstattung der monatlich jeweils fünfstelligen Behandlungskosten. Das LG Coburg gab seiner Klage teilweise statt. Nach dem eingeholten Sachverständigengutachten war die 24-Stunden-Beobachtung medizinisch notwendig. Nur so könne jederzeit auf lebensgefährliche Aspirationen reagiert werden.

Notlagentarif muss bei lebensnotwendiger Behandlung einstehen

Nach Auffassung des Gerichts kann sich der Versicherer in diesem Fall auch nicht darauf berufen, dass die konkrete Behandlung im Leistungskatalog des Notlagentarifs nicht ausdrücklich vorgesehen ist. Zwar seien die Leistungen eines Versicherungstarifs grundsätzlich abschließend geregelt. Eine entsprechende Beschränkung könne jedoch unwirksam sein, wenn dadurch der Vertragszweck gefährdet werde.

Dies sei insbesondere dann der Fall, wenn eine Behandlung notwendig ist, um grundlegende Vitalfunktionen des Versicherten zu erhalten. Genau davon ging das Gericht aus: Ohne die ständige medizinische Überwachung drohten dem Kläger kurzfristig schwere gesundheitliche Beeinträchtigungen; auch ein tödlicher Verlauf sei wahrscheinlich. Der Schutz dieses Kernbereichs des versicherten Risikos könne daher nicht durch die Einschränkungen des Notlagentarifs ausgehebelt werden.

Pflegeleistungen gehören zur Pflegeversicherung

Die Klage hatte allerdings nicht in voller Höhe Erfolg. In den geltend gemachten Kosten waren auch Aufwendungen für Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung enthalten. Für diese Leistungen sei nicht die private Kranken-, sondern die private Pflegeversicherung zuständig. Das Gericht zog diese Kostenanteile im Wege der Schätzung ab. (bh)

 

LG Coburg, Urteil vom 27.06.2025, Az. 24 O 267/22

 

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Private Pflegeversicherung: Wer ist neuer Maklerfavorit? http://www.asscompact.de/node/172597

Das Thema Pflege gewinnt aktuell stark an Bedeutung und wird politisch und gesellschaftlich kontrovers diskutiert. Durch steigende Pflegekosten und eine klamme Pflegekasse könnte die Nachfrage nach privater Pflegeabsicherung steigen. Auf welche Anbieter setzen Vermittler derzeit in ihrer Beratung? Und wer ist neuer Maklerfavorit?

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Wie KI Finanzentscheidungen beeinflusst http://www.asscompact.de/node/172600

Wie stark kann künstliche Intelligenz Finanzentscheidungen von Anlegern lenken – mit positiven Folgen oder aber negativen Auswirkungen, wenn die Empfehlung verzerrt ist? Dieser Frage sind Forscher der Universität Bayreuth im Rahmen einer Studie anhand fiktiver Fondssparpläne nachgegangen.

172600 10. September 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Im Rahmen der Studie haben Forscher unter Leitung von Prof. Dr. Fabian Herweg, Lehrstuhl für International Competition Policy der Universität Bayreuth 3.700 Umfrageteilnehmer vor eine einfache, aber realistische Entscheidung gestellt: Die Teilnehmer sollten einen Fondssparplan auf einen fiktiven Index einrichten und anschließend zwischen zwei Anbietern auswählen. Beide Fonds bildeten exakt denselben Index ab mit Unterschieden bei zwei Gebühren.

„Dadurch entstand in unserer Studie ein scheinbarer Trade-off: Jeder Anbieter ist bei je einer der beiden Gebühren günstiger“, erklärt Prof. Dr. Herweg. „Welcher Anbieter insgesamt besser war, war deshalb nicht sofort ersichtlich. Tatsächlich gab es aber für jede gewählte Sparrate einen eindeutig besten, also günstigsten Anbieter.“

Drei Beratungsmöglichkeiten zur Auswahl

Bei der Auswahl des günstigsten Anbieters konnten die Teilnehmer allein vorgehen oder aber auf Unterstützung setzen: So hatten sie eine von drei Beratungsoptionen: einen KI-Chatbot, einen Bank-KI-Chatbot oder einen menschlichen Finanzberater.

Diese drei Möglichkeiten haben die Forscher so gesteuert, dass sie entweder die richtige oder eine verzerrte Empfehlung gaben. Die Online-Studie war laut Herweg vollständig incentiviert: Die Entlohnung der Teilnehmenden fiel also umso höher aus, je besser ihre Anlageentscheidungen waren.

KI kann Anleger auch zum Schlechten hin beeinflussen

„Im Ergebnis haben wir festgestellt, dass KI bei der Entscheidung stark unterstützen kann, aber nur, wenn sie richtig berät. Genauso kann sie Entscheidungen auch massiv in die falsche Richtung lenken, wenn die Empfehlung verzerrt ist“, erläutert Joshua Greubel, wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für International Competition Policy der Universität Bayreuth.

Ohne Beratung haben sich rund 64% der Teilnehmer den besseren Anbieter ausgewählt. Wenn ein neutral dargestellter KI-Chatbot zu diesem Anbieter geraten hat, hat sich der Anteil auf rund 87% erhöht. Wenn dieselbe KI hingegen auf Anweisung den schlechteren Anbieter empfohlen hat, ist der Anteil der richtigen Entscheidungen auf rund 34% gesunken.

Wenig Skepsis auch bei Empfehlungen der „Bank-KI“

Weiter zeigt die Studie, dass auch ein offengelegter Interessenkonflikt bei KI-Systemen die Anleger kaum vor Fehlentscheidungen bewahrt: Einer der Chatbots trat als „Bank-KI“ auf und die Teilnehmer wussten, dass die Bank aus ihrer Sparplanentscheidung Vorteile ziehen könnte. Diese Bank-KI war aber nicht messbar weniger einflussreich. „Generell überzeugte die KI über die gesamte Studie hinweg stärker als menschliche Finanzberatende“, wie die Studienautoren schreiben.

KI beeinflusst stärker in gewünscht Richtung als menschlicher Berater

„Sowohl bei guten als auch bei schlechten Empfehlungen lenkt die KI Entscheidungen stärker in die gewünschte Richtung als menschliche Berater“, unterstricht Henrik Guhling, wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für International Competition Policy der Universität Bayreuth.

Dieser Vertrauensunterschied zeigte sich laut Studie vor allem mit Blick auf die Höhe der jeweiligen fiktiven Investitionen: Anleger, die weniger investierten, haben sich ohne Beratung nur in etwa 28% der Fälle für den richtigen Anbieter entschieden. Bei guter KI-Beratung erhöhte sich dieser Anteil auf über 74 %, bei der Bank-KI sogar auf über 85%.

Anleger, die in der Studie viel investierten, verfügten hingegen im Durchschnitt eher über eine höhere Finanzbildung, etwas mehr Finanzerfahrung und legten eine geringere Risikoaversion an den Tag. Diese Gruppe hat den richtigen Anbieter bereits ohne Beratung zu über 87% richtig ausgewählt. Eine verzerrte KI-Empfehlung verringerte diesen Anteil aber auf unter 50%.

Wenn KI von richtigem Weg ablenkt

Dies zeigt, dass künstliche Intelligenz gerade auch Menschen, die ohne KI sehr gut gewählt hätten, von dieser Entscheidung abbringen kann. „Eine gute KI-Beratung kann also für Menschen ohne entsprechende Vorkenntnisse enorme Unterstützung bringen. Allerdings kann sie bei verzerrten Empfehlungen genauso gut Menschen, die sich ohne KI sehr gut entschieden hätten, von dieser guten Entscheidung abbringen“, unterstreicht Greubel.

Fazit für Anbieter

„Reine Transparenz, dass KI verwendet wird, reicht also nicht aus. Entscheidend ist, welche Ziele einer KI vorgegeben werden und welche wirtschaftlichen Interessen hinter ihr stehen“, sagt Prof. Dr. Herweg. Anbieter sollten daher sicherstellen müssen, dass KI-Beratung konsequent an den Interessen der Kunden ausgerichtet sei und durch geeignete Kontroll- und Prüfmechanismen abgesichert werde, so der Experte weiter. (tik)

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Fadata ernennt Director Product, Strategy and Ecosystem http://www.asscompact.de/node/172599

Fadata will weitere expandieren und verstärkt sein Führungsteam daher zur Unterstützung mit Willehalm Söderqvist. Dieser leitet als neuer Director Product, Strategy and Ecosystem das Produktmanagement und soll v. a. den KI-Bereich in Form von Initiativen, Strategien und einem starken Ökosystem voranbringen.

172599 10. September 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Fadata hat Willehalm Söderqvist zum neuen Director Product, Strategy and Ecosystem berufen. Der Anbieter von Softwarelösungen für die Versicherungsbranche will damit sein Engagement unterstreichen, Versicherer dabei zu unterstützen, mit der Kernsoftwarelösung INSIS konkreten Mehrwert aus KI zu ziehen, heißt es. Zudem seien bereits weitere personelle Verstärkungen und strategische Wachstumsinitiativen geplant.

Söderqvist leitet auf seinem neuen Posten das Produktmanagement von Fadata und soll v. a. den KI-Bereich in Form von Initiativen, Strategien und einem starken Ökosystem voranbringen. Zugleich kümmert er sich um die kontinuierliche Weiterentwicklung der INSIS-Produkt-Roadmap, teilt das Unternehmen mit. In enger Zusammenarbeit mit Kunden und Partnern wird er außerdem die nächste Generation der Lösungen von Fadata mitgestalten. Söderqvist ist verantwortlich dafür, dass diese Innovationen weiterhin auf die sich wandelnden Anforderungen von Versicherern ausgerichtet sind, die sich im Prozess der digitalen Transformation und der Einführung von KI befinden.

Söderqvist bringt zwei Jahrzehnte internationaler Erfahrung in den Bereichen Unternehmenstransformation, Finanzdienstleistungen, Produktmanagement und datengetriebene Innovation mit. (lg)

News über weitere personelle Veränderungen lesen Sie in der Rubrik „Personen“.

Bild: © Fadata

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Die Gefahr der zunehmenden Abhängigkeit von Assekuradeuren http://www.asscompact.de/node/172598

Assekuradeure gewinnen in der Branche an Bedeutung – mit ihrer Hilfe können Versicherer einfacher Zugang zu komplexen Risiken und speziellen Kundengruppe erhalten. Doch die Ratingagentur Moody’s warnt Versicherer davor, sich zu abhängig von den Dienstleistern zu machen – sonst droht ein Kontrollverlust.

172598 10. September 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Assekuradeure und andere Formen des delegierten Underwritings gewinnen in der Versicherungsbranche weltweit an Bedeutung. Laut eines aktuellen Berichts der internationalen Ratingagentur Moodys haben sich die Prämien, die von Managing General Agents (MGAs) – was hierzulande etwa Assekuradeuren entspricht – gezeichnet werden, in den Jahren 2020 bis 2024 mehr als verdoppelt.

Partner für komplexe Risiken und Nischenmärkte

Für Versicherer kann die Zusammenarbeit mit Assekuradeuren durchaus von Vorteil sein: Sowohl in der Privat- als auch in der Gewerbeversicherung bieten MGAs Zugang zu komplexen oder volatilen Risiken sowie Nischenmärkten für Versicherer, die sie aus eigener Kraft nur „schwer oder wirtschaftlich nicht sinnvoll bedienen könnten“, heißt es in dem Bericht. Beispiele hierfür sind etwa Bereiche Wie Cyber, politische Risiken oder bestimmte Gewerbeabdeckungen. Hier verfügen Assekuradeure häufig über Expertise in Bereichen, aus denen sich „Mainstream“-Versicherer gehäuft zurückziehen.

Ein kürzliches Beispiel: Im Mai hatte Allianz Commercial bekannt gegeben, sein gesamtes Neugeschäft in der gewerblichen Cyberversicherung an den U-Spezialisten Coalition zu übertragen. Coalition wird für eine Dauer von mindestens zehn Jahren für die Preisgestaltung, Produktentwicklung, Risikominderung und das Schadenmanagement für Cyberversicherungen in allen gewerblichen Segmenten der Allianz verantwortlich sein.

Delegation birgt auch Gefahren für Versicherer

Doch genau das kann auch zum Risiko für Versicherer werden, warnt Moody’s: Viele MGAs übernehmen inzwischen weit mehr Aufgaben wie nur die Risikoprüfung und die Preisgestaltung, sondern eben auch Aufgaben wie Produktentwicklung, Schadenmanagement und Kundenbetreuung. Dadurch verschiebt sich ein Teil der Wertschöpfung von den Versicherern zu den externen Partnern, gleichzeitig fließt auch ein größerer Teil der Erträge an sie. Zudem können Vereinbarungen zwischen Versicherern und MGAs zur Vergütung dazu führen, dass es zu abweichenden Anreizen kommt: Steht vor allem Prämienwachstum im Fokus, besteht die Gefahr, dass Volumen wichtiger wird als nachhaltige Risikoselektion.

Versicherer müssen Kontrolle behalten

Moody’s weist auf die Bedeutung von Kontrolle und Governance hin. Delegiertes Underwriting macht Versicherer abhängiger von der Qualität externer Prozesse und Daten. Fehlt eine ausreichende Kontrolle, können daraus negative Folgen entstehen: schlechterer Risikoselektion, höheren Schadenquoten und volatileren Ergebnisse können das Resultat sein. Entscheidend seien deshalb klare Vorgaben, transparente Datenstrukturen und eine kontinuierliche Überwachung der Partnerportfolios. (js)

Lesetipp der Redaktion: Assekuradeure: Warum sie jetzt in den Fokus rücken
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Kompositgeschäft für Makler mit Automatisierung verändern http://www.asscompact.de/node/172596

Ende 2025 gegründet, startet Molentum im Oktober 2026 in den operativen Betrieb. Mit durchgängig automatisierten Prozessen will der digitale Assekuradeur für Entlastung im privaten Kompositgeschäft sorgen. Was genau können sich Makler davon erwarten? Und wer steht hinter dem Unternehmen?

172596 10. September 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement Interview mit Stefan Liebig, Geschäftsführer, und Christian Bartsch, Chief Technology Officer (CTO) der Molentum GmbH
Herr Liebig, Sie haben Ende 2025 die Molentum GmbH gegründet. Worum geht es bei Molentum, was ist das Neue an Ihrem Unternehmen und an wen richten Sie sich?

Stefan Liebig Wir entwickeln für das private Kompositgeschäft ein eigenes Betriebssystem – von Maklern für Makler. Und zwar durchgängig: vom Antrag bis zur Schadenregulierung. Das Neue dabei ist der konsequente End-to-End-Gedanke: Wir digitalisieren nicht einzelne Prozessschritte, sondern denken die gesamte Wertschöpfungskette ohne Medienbrüche. Wir richten uns an Vertriebsorganisationen und Maklerverbünde, die ihren Partnern ein eigenes, leistungsstarkes Label im privaten Kompositgeschäft bieten wollen.

Und Sie sind als Assekuradeur tätig.

SL Genau. Als Assekuradeur arbeiten wir mit Vollmachten der Risikoträger und verantworten alle rele­vanten Themen: Produktentwicklung, Underwriting, Vertragsservice und Schadenmanagement. Der Makler hat damit einen Ansprechpartner für den kompletten Lebenszyklus eines Vertrags – und wir die Prozesshoheit, die es für echte Automatisierung braucht.

Herr Bartsch, warum hat genau diese Idee dem Markt noch gefehlt?

Christian Bartsch Weil Digitalisierung bislang meist an Systemgrenzen endet. Jeder Beteiligte optimiert sein eigenes Silo, an den Schnittstellen entstehen trotzdem Medienbrüche und manuelle Nacharbeit. Unser Ansatz ist ein anderer: Wir sind mit dem Maklerverwaltungs­programm Keasy, das von der vfm-Gruppe entwickelt und vertrieben wird, vollständig integriert. Unseres Wissens sind wir damit aktuell der einzige Marktteil­nehmer, der beide Enden der Geschäftsprozesse – das Maklerverwaltungsprogramm auf der einen und den Assekuradeur auf der anderen Seite – vollständig in der Hand hält und modellieren kann. Erst dadurch lassen sich Prozesse wirklich durchgängig abbilden und automatisieren. Technologisch setzen wir dabei konsequent auf den neuesten Stand: eine cloudbasierte, modulare Plattformarchitektur mit offenen Schnittstellen.

Und warum gerade der private Kompositbereich?

SL Hausrat, Privathaftpflicht, Wohngebäude und Unfall sind Sparten mit hohen Stückzahlen, standardisierbaren Produkten und – gemessen am Beitrag – hohem Verwaltungsaufwand. Genau dort entfaltet Automatisierung die größte Wirkung. Für viele Makler schwindet die wirtschaftliche Attraktivität des Privat­geschäfts, obwohl es für die Kundenbindung und die Stabilität des Maklerunternehmens zentral ist. Diesen Widerspruch lösen wir auf.

Sie versprechen „spürbare Entlastung“. Was genau dürfen Makler denn darunter verstehen?

CB Ganz konkret: keine Doppel­erfassung. Der Makler arbeitet in seiner gewohnten Systemwelt, Angebot und Antrag entstehen aus den vorhandenen Bestandsdaten, die Police kommt in Minuten statt in Tagen – und alle Vertrags- und Schadendaten fließen automatisch strukturiert ins Maklerverwaltungs­programm zurück. Standardvorgänge laufen dunkel durch.

Welche Bilanz ziehen Sie nach rund einem Dreivierteljahr – und was wollen Sie 2026 noch erreichen?

SL Wir haben das Fundament gelegt: Kooperationen fixiert, eine zukunftsfähige IT-Infrastruktur mit einem modernen Kernsystem aufgebaut, wettbewerbsfähige Tarife entwickelt und ein schlagkräftiges Team am Standort Aschaffenburg rekrutiert. Als Pilotpartner haben wir mit der vfm-Gruppe, der SCALA Finanzgruppe und der FondsKonzept AG drei Vertriebsorganisationen gewonnen, die unsere Überzeugungen teilen. Im Oktober starten wir mit vfm in den operativen Betrieb – das ist der wichtigste Meilenstein für 2026. Danach binden wir die weiteren Partner schrittweise an.

Im Mittelpunkt steht die Automa­tisierung von Geschäftsprozessen. Wo setzen Sie zum Beispiel bei Schadenfällen an – und wie viel muss der Mensch noch beitragen?

CB Schon zum Start arbeiten wir im Schaden digital und automatisiert: Der Schaden wird online gemeldet, das System prüft Deckung und Plausibilität, und wir können die Vorgänge dadurch sehr effizient und schnell abwickeln. Unsere Vision ist, mit zunehmender technologischer Wertschöpfung die Standard-Schadenprozesse mithilfe von KI vollständig zu automatisieren – unter Beachtung der regulatorischen Anforderungen. Der Mensch bleibt dabei überall dort unverzichtbar, wo Ermessen und Empathie gefragt sind. Der Makler gewinnt Zeit für Beratung und indivi­duelle Problemlösung – genau dort liegt sein Wert.

Herr Liebig, Sie kennen den Maklermarkt aus unterschiedlichen Perspektiven. Was davon steckt in Molentum?

SL Alles. In den 20 Jahren bei der vfm-Gruppe habe ich die Maklerseite in allen Facetten kennengelernt. Als Vorstand bei der Haftpflichtkasse und Geschäftsführer im Gothaer-Konzern kam anschließend das Innenleben eines Versicherers dazu. Ich weiß also recht gut, wie ein Makler denkt und wie ein Risikoträger entscheidet. Es fühlt sich an, als fügten sich die Puzzleteile der Vergangenheit zu einem schlüssigen Bild. Mit der Rückkehr in die Unternehmer­rolle fühle ich mich sehr wohl.

Sie betonen, dass Molentum inhaber­geführt und eigenkapital­finanziert ist. Sind Sie Allein­gesellschafter?

SL Nein, Hauptinvestor ist die Familie Liebig. Christian Bartsch ist als CTO ebenfalls Gesellschafter und einige branchenaffine Business Angels unterstützen das Vorhaben als Privatinvestoren. Entscheidend ist: Wir finanzieren uns aus Eigenkapital, weil wir vom inhabergeführten Mittelstand und von auf Dauer angelegten Kooperationen überzeugt sind. Das gibt uns die Freiheit, langfristig zu denken und stabile Rahmen­bedingungen zu schaffen.

Sie setzen künstliche Intelligenz „nach Sinn und Wirkung“ ein. Wo ist KI aus Ihrer Sicht aktuell besonders sinnvoll?

CB Überall dort, wo unstruk­turierte Informationen in struk­turierte Prozesse überführt werden: bei der Dokumenten- und Post­eingangsverarbeitung, der Klassifizierung von Schadenmeldungen oder der Erkennung von Auffälligkeiten. Auch im Service unterstützt KI, etwa bei der Vorbereitung von Antworten. Wichtig ist uns die klare Governance: KI arbeitet zu, die Verantwortung bleibt definiert – wir setzen sie ein, wo sie messbar Wirkung erzielt, nicht als Selbstzweck.

Auf Ihrer Website sprechen Sie von der Zusammen­arbeit mit makler­affinen Versicherern. Wer zählt dazu, warum diese und sind sie an Molentum beteiligt?

SL Wir arbeiten mit Versicherern zusammen, die den Maklermarkt seit Jahren ernst nehmen und partner­schaftlich denken. Mit ihnen entwickeln wir leistungsstarke Deckungskonzepte – inklusive Besitzstands- und Marktgarantie für eine schlanke und haftungssichere Beratung. Versicherer sind an Molentum nicht beteiligt.

Zudem sind auf Ihrer Website Kooperationspartner sichtbar. Bieten Sie auch Exklusiv-Dienstleistungen an?

SL Ja, in gewisser Weise ist unser ganzes Modell exklusiv gedacht. Wir wollen bewusst nicht den gesamten Maklermarkt bedienen, sondern mit ausgewählten Partnern technisch voll integriert arbeiten – das ist die Voraussetzung für echte End-to-End-Prozesse. Mit vfm, SCALA und FondsKonzept eint uns eine ähnliche Perspektive: inhabergeführt, eigenkapitalstark und langfristig orientiert. Molentum wird sich künftig für weitere Marktteilnehmer öffnen – aber immer mit dem Anspruch, Partnerschaften in der Tiefe zu leben statt in der Breite.

Lesen Sie auch: Schadenregulierung mit KI: Perspektiven aus Maklersicht

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Privat- statt Firmenwagen: Kein Steuerabzug für Dienstreise http://www.asscompact.de/node/172578

Ein eigenes Auto kann auf Dienstreisen schnell zur Steuerfalle werden: Wer trotz verfügbarem Firmenwagen den Privat-Pkw nimmt, geht beim Werbungskostenabzug unter Umständen leer aus. Der BFH hat klargestellt, wann private Gründe die steuerliche Anerkennung der Fahrtkosten verhindern.

172578 10. September 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Wer für eine berufliche Fahrt den eigenen Pkw nutzt, obwohl ihm ein Firmenwagen kostenlos zur Verfügung steht, kann die entstandenen Fahrtkosten unter Umständen nicht als Werbungskosten absetzen. Entscheidend sind die Gründe für die Nutzung des Privatfahrzeugs. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden. Die Hintergründe des Urteils erläutert der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH).

Grundsätzlich können Arbeitnehmer beruflich veranlasste Fahrten mit dem privaten Pkw steuerlich geltend machen, wenn der Arbeitgeber die Kosten nicht erstattet. Anders kann die Situation jedoch aussehen, wenn für die Dienstfahrt ein Firmenwagen zur Verfügung steht und dessen Nutzung den Arbeitnehmer nichts gekostet hätte.

Im Streitfall verfügte ein Arbeitnehmer über einen Firmenwagen, den er und seine Ehefrau auch privat nutzen durften. Für drei Dienstreisen griff er dennoch auf seinen privaten Pkw zurück. Die dafür geltend gemachten Fahrtkosten von rund 3.800 Euro wollte er als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Das Finanzamt erkannte die Kosten jedoch nicht an. Vor dem Niedersächsischen Finanzgericht hatte der Arbeitnehmer zunächst Erfolg. Das Finanzamt legte daraufhin Revision beim BFH ein.

Private Gründe können Werbungskostenabzug ausschließen

Der BFH gab dem Finanzamt Recht. Nach Auffassung der obersten Finanzrichter kommt es darauf an, aus welchen Gründen ein Arbeitnehmer trotz eines kostenlos nutzbaren Firmenwagens sein Privatfahrzeug für eine Dienstreise einsetzt.

Beruht die Entscheidung überwiegend auf privaten Motiven und ist die Nutzung des Privatwagens deshalb als unangemessen anzusehen, können die hierfür entstandenen Aufwendungen steuerlich unberücksichtigt bleiben. Im konkreten Fall nutzte die Ehefrau des Arbeitnehmers während dessen Dienstreisen den Firmenwagen. Nach Ansicht des BFH lag darin ein ausschließlich privater Grund für die Nutzung des Privatwagens.

Eine steuerliche Berücksichtigung der Fahrtkosten lehnte das Gericht deshalb ab. Ausschlaggebend war auch, dass dem Arbeitnehmer bei einer Nutzung des Firmenwagens keine entsprechenden Fahrtkosten entstanden wären. Der BFH hob damit die Entscheidung des Niedersächsischen Finanzgerichts auf.

 

BFH, Urteil vom 21.01.2026 – Az: VI R 30/24

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PKV-Unternehmensrating: Diese Anbieter erhalten die Bestnote http://www.asscompact.de/node/172588

In der PKV sind aktuell unterschiedliche Kräfte am Werk: Während sich Bestände und Solvabilität positiv entwickeln, hinterlassen gestiegene Leistungsausgaben Spuren in den Kennzahlen. Das MORGEN & MORGEN Rating zu den KV-Unternehmen analysiert die Zahlen. Welche Versicherer sind am besten aufgestellt?

172588 9. September 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die private Krankenversicherung in Deutschland ist insgesamt solide aufgestellt. Das ist das Ergebnis des aktuellen KV-Unternehmensratings des Analysehauses MORGEN & MORGEN. Für die diesjährige Auflage wurden 30 deutsche Krankenversicherer anhand ihrer Unternehmenskennzahlen aus den Bilanzjahrgängen 2021 bis 2025 untersucht. Für das Rating bewertet das Haus Kennzahlen, die ausschließlich aus öffentlich zugängliche Unternehmensdaten wie Geschäftsberichten und Solvency-II-Berichten stammen. Produktdaten fließen nicht in die Bewertung ein. Für jede Kennzahl und jedes Bilanzjahr werden Benchmarks definiert und regelmäßig an die Marktgegebenheiten angepasst, erklärt MORGEN & MORGEN.

So ist die Situation in der privaten Krankenversicherung

Das Rating zeigt, dass in der Branche derzeit ein differenziertes Bild vorherrscht. Die Bestände entwickeln sich insgesamt positiv – allerdings von Unternehmen zu Unternehmen sehr unterschiedlich. Im Allgemeinen nimmt jedoch das Wachstum in der Vollversicherung zu, und auch die Ergänzungsversicherung befindet sich auf dem Wachstumskurs, heißt es. Die Kapitalanlage hat sich stabilisiert und im Bereich der Solvabilität bleiben die betrachteten Krankenversicherer weiterhin deutlich über den regulatorisch erforderlichen 100%.

Allerdings bleiben steigende Leistungsausgaben eine Herausforderung für die Unternehmen: Sie hinterlassen zum Teil deutliche Spuren in den Unternehmenskennzahlen, etwa bei der versicherungstechnischen Ergebnisquote, die weiterhin auf eher niedrigem Niveau liegt. „Insgesamt zeigt sich die Branche diesen Herausforderungen gegenüber aber weiterhin solide aufgestellt“, erklärt Thorsten Saal, Bereichsleiter Mathematik und Rating bei MORGEN & MORGEN.

Teilrating Erfolg

Das Bild auf Ertragsseite bleibt gemischt, erklärt MORGEN & MORGEN. Sowohl die Nettoverzinsung als auch die Überzinsquote bleiben im Vergleich zum Vorjahr stabil. Der durchschnittliche Rechnungszins dagegen ist nach Jahren der fallenden Tendenz erstmals wieder leicht angestiegen und liegt bei 2,1%. Abschluss- und Verwaltungskosten sind minimal zurückgegangen.

Bei den Leistungsausgaben sieht man den Einfluss auf die Kennzahlen deutlicher. Die versicherungsgeschäftliche Ergebnisquote bewegt sich mit 7,6% (Vorjahr: 7%) immer noch auf vergleichsweise niedrigem Niveau. Zwar sei eine gewisse Stabilisierung zu beobachten, doch der Druck aus den steigenden Leistungsausgaben bleibt bestehen. Im Teilrating erreichen sieben Unternehmen die Höchstbewertung von fünf Sternen, weitere zehn erhalten vier Sterne.

Teilrating Bestand

Die Bestandsentwicklung fällt insgesamt positiv aus. In der Vollversicherung liegt die durchschnittliche Wachstumsrate der natürlichen Personen bei 0,5%, und steigt dabei sogar an (Vorjahr: 0,3%). In der Zusatzversicherung liegt die Wachstumsrate mit 2,2% leicht unter dem Vorjahreswert von 2,7%. Einzelne Versicherer erzielen in beiden Bereichen deutlich überdurchschnittliche Wachstumsraten.

In diesem Teilrating erreichen gleich 10 der 30 analysierten Unternehmen die Höchstbewertung, die übrigen verteilen sich vergleichsweise breit auf die restlichen Ratingstufen.

Teilrating Sicherheit

Die Sicherheitskennzahlen sind solide, erklären die Analysten. Die Solvency-II-Quoten bewegen sich bei allen Unternehmen deutlich über den regulatorisch erforderlichen 100%. Gleichzeitig sorgen gestiegene Leistungsausgaben für geringere Zuführungen, und höhere Entnahmen aus der RfB werden unter anderem genutzt, um Beitragsanpassungen abzumildern.

 

 PKV-Unternehmensrating: Diese Anbieter erhalten die Bestnote

 

Die Bewertungsreserven zeigen eine etwas schwächere Entwicklung als in den Vorjahren, der durchschnittliche Wert liegt bei -4,1%. Im Marktdurchschnitt überwiegen weiterhin stille Lasten, aber einzelne Versicherer verfügen jedoch auch wieder über positive Reserven.

Insgesamt erreichen im Teilrating Sicherheit 16 Unternehmen, also mehr als die Hälfte, die Bestnote von fünf Sternen. Damit bleibt die finanzielle Stabilität eine besondere Stärke der PKV, so MORGEN & MORGEN.

Sieben Unternehmen erhalten im Gesamtrating Höchstbewertung

 

 PKV-Unternehmensrating: Diese Anbieter erhalten die Bestnote

 

Die Teilratings fließen mit unterschiedlichen Gewichtungen ins Gesamtrating ein: Die Teilratings Erfolg und Sicherheit mit jeweils 45%, Bestand mit 10%.

Insgesamt erreichen sieben Unternehmen die Höchstbewertung. Damit ist die Anzahl der Versicherer, die fünf Sterne erreichen kann, leicht unter der vom Vorjahr, als neun Unternehmen die Bestbewertung erhielten. Die Anzahl der Vier-Sterne-Bewertungen steigt dagegen von 12 auf 15, sechs Unternehmen erhalten drei Sterne, zwei bekommen zwei Sterne. Eine Ein-Stern-Bewertung erhält kein Unternehmen (siehe Grafik).

Fünf Sterne erhalten (in alphabetischer Reihenfolge): Allianz, Alte Oldenburger, LVM, R+V, SIGNAL IDUNA, uniVersa und VGH Provinzial.

Die 15 Unternehmen, die vier Sterne erhalten, sind die folgenden: ARAG, AXA, Barmenia, Continentale, Debeka, DEVK, DKV, Generali, Gothaer, Hallesche, HanseMerkur, INTER, LKH, Mecklenburgische sowie die Württembergische.

Wie geht es weiter in der PKV?

Die Entwicklung der Leistungsausgaben bleibt auch für die kommenden Jahre entscheidend. Medizinischer Fortschritt, allgemeine Kostensteigerung im Gesundheitswesen sowie zusätzliche Belastungen wie der geplante GOÄ-Fortschritt könnten den Druck weiter erhöhen, heißt es von den Analysten. Von den Auswirkungen werden wahrscheinlich auch Kunden nicht verschont bleiben: „Sollte sich der Trend steigender Leistungsausgaben fortsetzen, wird sich das auch künftig in den Unternehmenskennzahlen widerspiegeln und weitere Beitragsanpassungen wahrscheinlicher machen“, resümiert Saal. (js)

Die gesamten Ergebnisse des Ratings können auf der Website von MORGEN & MORGEN eingesehen werden.
Lesen Sie auch: PKV-Voll: Neuer Maklerfavorit, dahinter viel Bewegung

 

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Kfz-Kasko: BGH entscheidet, wer das Werkstattrisiko trägt http://www.asscompact.de/node/172593

Wer eine Werkstatt mit der Reparatur seines Autos beauftragt, kann bei einer Kfz-Kaskoversicherung nicht automatisch jede Rechnung an den Versicherer weiterreichen. Der BGH hat jetzt - abweichend von der Kfz-Haftpflichtversicherung - klargestellt, wer das sogenannte Werkstattrisiko trägt.

172593 9. September 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine bislang ungeklärte Frage zur Kfz-Kaskoversicherung entschieden: Das sogenannte Werkstattrisiko liegt grundsätzlich beim Versicherungsnehmer. Kaskoversicherer müssen danach nur die Kosten erstatten, die für eine fachgerechte Reparatur tatsächlich erforderlich sind. Unberechtigte oder überhöhte Rechnungspositionen fallen grundsätzlich nicht darunter.

Streit um die Übernahme überhöhter Werkstattkosten

Im konkreten Fall war das Fahrzeug der Klägerin vollkaskoversichert. Nach einem Unfall ließ sie den Wagen in einer Werkstatt reparieren. Der Versicherer beglich die Reparaturrechnung, kürzte die Erstattung jedoch um 389,01 Euro. Nach seiner Auffassung waren einzelne Arbeitsschritte nicht erforderlich.

Grundlage des Versicherungsvertrags war eine Klausel in den Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB). Danach übernimmt der Versicherer bei einer vollständigen und fachgerechten Reparatur die „hierfür erforderlichen Kosten“ bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts, sofern der Versicherungsnehmer diese durch eine Rechnung nachweist.

Ein vom Amtsgericht beauftragter Sachverständiger kam zu dem Ergebnis, dass mehrere Positionen der Werkstattrechnung unberechtigt überhöht waren. Das Amtsgericht Heilbronn wies die Klage der Versicherungsnehmerin auf Zahlung der einbehaltenen 389,01 Euro ab. Auch das Landgericht wies die Berufung zurück. Der BGH bestätigte nun die Entscheidungen.

Nur erforderliche Reparaturkosten sind zu ersetzen

Nach Auffassung des BGH umfasst der Begriff der „für die Reparatur erforderlichen Kosten“ grundsätzlich keine Rechnungspositionen, die objektiv unangemessen, überflüssig oder nicht tatsächlich angefallen sind. Das gilt etwa bei überhöhten Ansätzen für Material oder Arbeitszeit sowie bei einer unsachgemäßen oder unwirtschaftlichen Arbeitsweise der Werkstatt.

Entscheidend ist, dass der Versicherer dem Versicherungsnehmer keine Weisungen zur Auswahl oder Beauftragung der Reparaturwerkstatt erteilt hat. In diesem Fall muss der Kaskoversicherer grundsätzlich nicht für Kosten einstehen, die durch eine fehlerhafte oder unwirtschaftliche Abrechnung oder Arbeitsweise der Werkstatt entstehen.

Der durchschnittliche Versicherungsnehmer könne die AKB-Klausel nach Ansicht des BGH so verstehen, dass ihm diejenigen Aufwendungen ersetzt werden, die ein wirtschaftlich vernünftig Handelnder für eine fachgerechte Wiederherstellung des Fahrzeugs aufwenden würde. Objektiv unnötige Maßnahmen oder Kosten aufgrund einer unwirtschaftlichen Reparaturweise seien davon nicht umfasst.

Keine Übertragung der Grundsätze aus dem Haftpflichtrecht

Der BGH betont, dass die im gesetzlichen Schadensersatzrecht geltenden Grundsätze zum Werkstattrisiko nicht auf die Kaskoversicherung übertragen werden können.

Im Haftpflichtrecht trägt nach ständiger Rechtsprechung des BGH grundsätzlich der Unfallverursacher beziehungsweise dessen Haftpflichtversicherer das Werkstattrisiko. Der Geschädigte muss sich dort bestimmte Fehler der von ihm beauftragten Werkstatt grundsätzlich nicht entgegenhalten lassen.

Für die Kaskoversicherung gilt dagegen etwas anderes: Maßgeblich ist allein, welche Leistungen der Versicherer vertraglich zugesagt hat. Die gesetzlichen Vorschriften des Schadenersatzrechts finden auf den Umfang der Leistungspflicht des Kaskoversicherers keine Anwendung.

Die Revision der Klägerin blieb daher ohne Erfolg. Der BGH bestätigte die Abweisung der Klage. (bh)

 

BGH, Urteil vom 09.09.2026 – Az. IV ZR 235/25

Lesen Sie auch: Kfz: Wie viel Mietwagenkosten sind nach Unfall zu erstatten?
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Neue Regionalklassen für fast zehn Millionen Autofahrer http://www.asscompact.de/node/172592

Der GDV hat die jährliche Regionalstatistik für die 413 deutschen Zulassungsbezirke veröffentlicht. Anders als für die große Mehrheit ändern sich für fast zehn Millionen Autofahrer die Regionalklassen in der Kfz-Haftpflicht. Für 4,8 Millionen aus 46 Bezirken steigen sie.

172592 9. September 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) hat die Neuberechnung der Regionalklassen für die 413 deutschen Zulassungsbezirken bekannt gegeben. Es gibt für die Kfz-Haftpflichtversicherung sowie für die Voll- und Teilkasko. Die Regionalklassen spiegeln die Schadenbilanzen der einzelnen Bezirke wider – ist die Schadenbilanz niedrig, ist die Regionalklasse ebenfalls niedriger. Bezirke mit höheren Schadenbilanzen werden höher eingestuft. Wo ein Schaden entstanden ist, ist dabei nicht von Bedeutung – entscheidend ist, in welchen Bezirk ein Fahrzeug zugelassen ist.

In 46 Zulassungsbezirken steigt die Regionalklasse

Laut GDV ändert sich für die große Mehrheit nichts. In 304 Zulassungsbezirken mit mehr als 32 Millionen Autofahrern bleibt die Regionalklasse in der Kfz-Haftpflichtversicherung wie gehabt.

„Für 5,2 Millionen Autofahrende aus 63 Zulassungsbezirken verbessert sich die Regionalklasse, für 4,8 Millionen aus 46 Bezirken steigt sie. Wo ein Auto zugelassen ist, macht für die Schadenbilanz einen erheblichen Unterschied. Besonders Großstädte schneiden häufig schlechter ab als ländliche Regionen“, erklärt GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen.

Offenbach führt Ranking mit schlechtester Schadenbilanz an

Die Pole Position in der Rangliste mit der schlechtesten Schadenbilanz verteidigt Offenbach. Dort liegen die Schäden fast 40% über dem Bundesdurchschnitt. Es folgen Gelsenkirchen und Berlin. Die beste Schadenbilanz hat der brandenburgische Landkreis Elbe-Elster. Dort bewegen sich die Schäden auf einem Niveau von rund einem Drittel unter dem Bundesdurchschnitt.

 

Neue Regionalklassen für fast zehn Millionen Autofahrer

 

Geringere Veränderungen bei der Kasko

Bei den Kaskoversicherungen fallen die Veränderungen durch die aktuelle GDV-Regionalstatistik gering aus. Rund 33 Millionen Autofahrer behalten die aktuellen Regionalklassen. Für rund 2,4 Millionen Voll- oder Teilkaskoversicherte bringt die neue Statistik höhere und ebenfalls für rund 2,4 Millionen Versicherte niedrigere Einstufungen mit sich.

Die höchste Schadenbilanz in der Vollkasko weist laut GDV erneut Garmisch-Partenkirchen auf (150,55). Den niedrigsten Index hat Wesermarsch bei Brake in Niedersachsen (79,87). In der Teilkasko hat das Ostallgäu die höchste Schadenbilanz (228,35). Der niedrigste Index zeigt sich in Bielefeld (61,97).

Die Regionalklassen können auf der Verbraucher-Website des GDV ermittelt werden. (tik)

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Personelle Änderungen bei AXA XL http://www.asscompact.de/node/172591

Markus Posberg wird Chief Underwriting Officer, Property, Construction & Energy für die Region APAC & Europe bei AXA XL. Er wird sich auf dieser Position um die Underwriting-Strategie für Property, Construction & Energy in Europa, Asien und Australien kümmern.

172591 9. September 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

AXA XL hat einen neuen Chief Underwriting Officer, Property, Construction & Energy für die Region APAC & Europe. Markus Posberg übernimmt den Posten mit Sitz in Köln. Er soll die Underwriting-Strategie für Property, Construction & Energy in Europa, Asien und Australien verantworten.

Posberg ist laut AXA XL Fellow des Chartered Insurance Institute (FCII) und verfügt über mehr als 30 Jahre Erfahrung in der Versicherung komplexer gewerblicher und industrieller Risiken in den Bereichen Property, Construction und Energy. Er startete 2018 zu AXA Corporate Solutions. Seit 2021 ist er Head of Underwriting für Deutschland und verantwortlich für das deutsche Property-, Construction- und Energy-Portfolio. Bevor er zu AXA Corporate Solutions wechselte, hatte er leitende Underwriting- und Führungspositionen bei QBE, MONTAN und HD inne. (lg)

Bild: © AXA XL

News über weitere personelle Veränderungen lesen Sie in der Rubrik „Personen“.
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AV-Depot: Warum Daten zum Wettbewerbsvorteil werden http://www.asscompact.de/node/172589

Das Altersvorsorgedepot wird den Vorsorgemarkt verändern – doch der entscheidende Wettbewerbsvorteil liegt nicht nur im Produkt. Wer Kunden gezielt beraten will, braucht vor allem eines: einen vollständigen Blick auf deren finanzielle Situation, sagt Susanne Krehl von wealthAPI.

172589 9. September 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement Ein Artikel von Susanne Krehl, Chief Growth Officer, wealthAPI

Am 01.01.2027 startet das Altersvorsorgedepot und rund 14,7 Millionen bestehende Riester-Verträge werden quasi über Nacht wechselbar. Anbieten wird es fast jeder: Banken, Broker, Fondsanbieter, Versicherer und sogar Telekommunikationsunternehmen. Das Produkt allein ist damit kein Wettbewerbsvorteil. Es bleibt eine einzige Frage, die über das Geschäft entscheidet: Für wen im eigenen Bestand lohnt sich der Wechsel überhaupt?

Die Antwort steht nicht im Maklerverwaltungsprogramm

Diese Frage ist schwerer zu beantworten, als sie klingt, denn sie ist eine Rechnung pro Person. Was kostet der Bestandsvertrag über die Restlaufzeit? Wie steht das gegen ein Depot, dessen Standardvariante bei einem Prozent Kosten im Jahr gedeckelt ist? Welche Zulagen, welche steuerliche Wirkung kommen hinzu? Ein Serienbrief an alle Riester-Kunden beantwortet das nicht. Aufmachen lässt sich die Rechnung nur, wenn man die gesamte Vermögenssituation der konkreten Person kennt.

Genau hier zeigt sich, was Maklersoftware leistet und was nicht. Sie zeigt zuverlässig, was direkt über den Makler läuft: Policen, Courtagen, Fristen, Schäden. Sie zeigt aber weder die Police beim Direktversicherer noch das Depot beim Neobroker, weder das Geld auf dem Tagesgeldkonto noch den Riester-Vertrag, den vor zwölf Jahren ein Kollege vermittelt hat. Jahrzehntelang war dieser blinde Fleck verkraftbar. Im Januar bekommt er einen Preis.

Drei Schritte vom Kontoumsatz zum Beratungsgespräch

Erstens: Den ganzen Kunden sehen. Über einen lizenzierten Kontoinformationsdienst verbinden Kundinnen und Kunden ihre Konten und Depots bei anderen Häusern selbst. Erst dadurch werden die Bestände außerhalb des eigenen Hauses sichtbar: liquide Mittel, laufende Sparraten, das Depotvolumen beim Neobroker. Und, für Versicherungsmakler oft der interessantere Teil, die Verträge. Eine regelmäßige Lastschrift an einen Versicherer verrät, welche Policen jemand führt – auch die, die nie über den eigenen Schreibtisch liefen.

Zweitens: Aus Daten Kennzahlen machen. Ein Kontoauszug im Beraterportal hilft niemandem weiter. Nützlich wird es erst, wenn aus der Lastschrift ein erkannter Vorsorgevertrag wird, an der Depotposition eine vergleichbare Kostenkennzahl hängt und ein Wertpapier eine Risikoeinstufung trägt, wie sie der Vergleich mit der Lebenszyklus-Logik des Standarddepots voraussetzt. Ohne diese Übersetzung bleibt der Kostenvorteil eine Behauptung.

Drittens: Vorbereiten und dokumentieren. Auf einer sauberen Datenbasis kann KI das Gespräch vorbereiten und die Dokumentation mitschreiben, von der Geeignetheitsprüfung bis zur Begründung, warum ein Übertrag empfohlen wurde oder eben gerade nicht. Das spart Zeit. Vor allem aber entscheidet es darüber, wie viele Fälle ein Berater im Monat umfänglich bearbeiten kann. 

Ohne Gegenwert keine Freigabe

Alle drei Schritte setzen etwas voraus, das sich nicht verordnen lässt: Die Zustimmung der Kundin oder des Kunden. Niemand verbindet seine Konten mit einem Beraterportal, damit der Berater besser verkaufen kann. Doch ohne Freigabe bleibt der Berater blind.

Der Gegenwert ist absehbar, denn der Wettbewerb macht ihn gerade vor. Neobroker werden das geförderte Depot direkt anbieten, in wenigen Minuten, ohne Beratungsgespräch – und mit einer Oberfläche, auf der jederzeit sichtbar ist, wo man steht. Wer dagegen antritt, kann nicht weniger bieten. Also mindestens denselben tagesaktuellen Blick auf das eigene Vermögen, den der Berater hat: Aus derselben Quelle, in derselben Systematik.

Das ist der eigentliche Tausch, und er trägt weiter als ein Produktwechsel. Der Kunde bekommt Übersicht über alles, was er hat, auch über das, was nie über den Makler lief. Der Makler bekommt die Datenbasis, aus der sich die Rechnung überhaupt erst aufmachen lässt. Beides ist dieselbe Infrastruktur, und wer sie den Kunden nicht gibt, bekommt sie selbst nicht. Zum Gesamtbild gehört also auch eine Kunden-App zum Portfoliotracking, die mit den digitalen Self-Service-Angeboten mithalten kann. 

Beratungsanlässe entstehen in den Daten

Damit beginnt der eigentliche Bruch. Bisher erfolgt Beratung auf aktiven Kundenwunsch oder Ereignisse beim Makler. Wer regelmäßig sieht, was sich im Vermögen einer Person ändert, dreht das um. Ein Gehaltssprung, ein Elterngeldbezug, eine gestoppte Sparrate, eine Erbschaft auf dem Girokonto: Der Anlass entsteht in den Daten, bevor jemand von sich aus anruft. Aus dem Rundschreiben an den halben Bestand werden ein paar Dutzend Gespräche, die sitzen.

Das Altersvorsorgedepot ist deshalb nur der erste Fall, an dem sich das zeigt. Jedes Produkt, bei dem sich ein Wechsel individuell rechnet, funktioniert nach derselben Logik. Der Januar liefert nur den Termin, zu dem es alle gleichzeitig betrifft.

Diese Schicht baut kein Makler allein

Für den einzelnen Makler ist das ohnehin keine Kaufentscheidung. Die Datenschicht kommt über den Pool oder das Softwarehaus, und dort wird gerade entschieden, wer sie ab Januar hat. Denn mehrere tausend Bankschnittstellen zu pflegen, Umsätze zu kategorisieren und Kosten- und Steuerkennzahlen laufend auf Qualität zu prüfen, ist ein eigenes Geschäft. Wer darauf wartet, dass der Gesetzgeber den Zugang zu Vertragsdaten irgendwann erleichtert, plant auf Sand. Die FiDA lässt auf sich warten. Der standardisierte, technische Zugang zu Vermögensdaten ist hingegen heute schon möglich. 

Der Januar wird zeigen, wie gut die Bestände wirklich gepflegt sind. Wer im ersten Quartal die richtigen Kunden anspricht, hat vorher gewusst, wen er anrufen muss.

Über die Autorin

Susanne Krehl ist Chief Growth Officer bei wealthAPI, einem BaFin-regulierten Kontoinformationsdienstleister, der Banken, Fintechs und Finanzportalen über standardisierte APIs Zugang zu aggregierten Finanzdaten, insbesondere Vermögensdaten, und KI-gestützten Analysetools bietet.

 

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Ein Blick auf die Entwicklung der Bauzinsen http://www.asscompact.de/node/172587

Marktexperten rechnen damit, dass die Europäische Zentralbank am Donnerstag bei der ersten Sitzung nach der Sommerpause die Leitzinsen erhöhen wird. Im Mittelpunkt dürfte dabei die Inflationsbekämpfung stehen. Wie sich indes die Bauzinsen zuletzt entwickelt haben, zeigen aktuelle Daten von Dr. Klein.

172587 9. September 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

In dieser Woche entscheidet die Europäische Zentralbank (EZB) auf ihrer ersten Sitzung nach der Sommerpause wie es mit den Leitzinsen weitergeht. Marktexperten gehen davon aus, dass die Währungshüter am Donnerstag bei der auswärtigen Sitzung in Berlin die Leitzinsen zum zweiten Mal in diesem Jahr anheben werden. Im Fokus dieser Entscheidung stehe dabei die Inflationsbekämpfung, meint Florian Pfaffinger, Mitglied im Expertenrat beim Kreditvermittler Dr. Klein. Er sieht die EZB vor einem kritischen Balanceakt, gelte es doch gleichzeitig die Konjunktur im Euro-Währungsgebiet weiterhin zu stärken, die Stabilität hoch verschuldeter EU-Länder sichern und die steigende Inflation einzudämmen.

„Die Inflation zu bekämpfen, ohne dabei die nach wie vor angeschlagene Wirtschaft auszubremsen, ist schwierig. Dennoch gehe ich davon aus, dass die Notenbanker auf ihrer kommenden Sitzung die Anhebung der Leitzinsen um 0,25 Prozentpunkte bekannt geben werden“, so die Ansicht des Experten.

Repräsentativer Zins von Dr. Klein auf neuem Jahreshoch

Im September sind die Bauzinsen laut Pfaffinger auf einen neuen Jahreshöchstwert bei Dr. Klein gestiegen: So lag der repräsentative Zins von Dr. Klein für eine zehnjährige Baufinanzierung bei 3,87% (Stand: 08.09.2026). Damit reagierten die Baufinanzierungszinsen darauf, dass die Renditen zehnjähriger Bundesanleihen zuletzt stark zugelegt haben. „Die Aufwärtsbewegung im Anleihebereich geht vor allem auf den anhaltenden Nahostkonflikt und die daraus resultierenden Folgen zurück“, sagt Pfaffinger. Dieser Anstieg der Renditen für deutsche Staatsanleihen habe sich inzwischen adäquat und mit gewohntem Zeitversatz auf die Bauzinsen ausgewirkt, so der Experte weiter.

Ein Blick auf die Entwicklung der Bauzinsen
Bauzinsen dürften sich seitwärts bewegen

Was die anstehende EZB-Sitzung und die erwartete Leitzinsanhebung betrifft, hätten die Märkte die zweite Erhöhung in diesem Jahr bereits eingepreist. Laut Pfaffinger werde die Erhöhung somit keinen Effekt auf die Renditen der Staatsanleihen und folglich auch nicht auf die Bauzinsen haben.

Trotz des derzeitigen Anstiegs der Baufinanzierungszinsen geht der Experte mittelfristig nicht von größeren Sprüngen aus, sondern rechnet mit lediglich kleineren Schwankungen: „Wir werden zeitnah keine Berg- und Talfahrt der Bauzinsen sehen. Vielmehr gehe ich davon aus, dass am Zinsmarkt in den nächsten Wochen wieder mehr Ruhe einkehrt und wir im Großen und Ganzen weiterhin eine Seitwärtsbewegung haben werden. Bauzinsen um 3,8% für eine zehnjährige Baufinanzierung und 80% Beleihung halte ich aus heutiger Sicht in den kommenden Wochen für realistisch.“ (tik)

Weitere News rund um Baufinanzierung und den Immobilienmarkt finden Sie in der Rubrik „Immobilien“.
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Fondspolicen bei Erbschaften: Kunden kennen Möglichkeiten kaum http://www.asscompact.de/node/172581

Fondspolicen können bei Erbschaften und Schenkungen unter bestimmten Voraussetzungen eine vorteilhafte Rolle spielen. Doch viele Kunden kennen diese Möglichkeit nicht. Eine aktuelle Umfrage zeigt erhebliche Wissenslücken und zugleich hohen Beratungsbedarf.

172581 9. September 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Auf die Deutschen kommt in den kommenden Jahren eine große Welle von Vermögensübertragungen zu. Doch beim Thema Erbschaften und Schenkungen fehlt es offenbar vielfach an Wissen über mögliche Gestaltungsmöglichkeiten. Das zeigt eine repräsentative Umfrage des Meinungsforschungsinstituts CIVEY im Auftrag von Liechtenstein Life. Der Versicherer bietet unter anderem fondsbasierte Lebensversicherungen sowie sogenannte Generationenversicherungen und Wealth-Tarife an, die auch für die strukturierte Vermögensübertragung eingesetzt werden können. Für die Umfrage wurden im April 2026 insgesamt 2.500 noch nicht im Ruhestand befindliche Bundesbürger befragt.

Demnach wissen 69% der Befragten nicht, dass sich mit bestimmten Fondspolicen gezielt Steuerfreibeträge bei Erbschaften und Schenkungen nutzen lassen. Lediglich 21% kennen diese Möglichkeit.

Wissen über Gestaltungsmöglichkeiten unterscheidet sich nach Alter

Auffällig sind die Unterschiede zwischen den Altersgruppen. Bei den 18– bis 29-Jährigen geben rund 35% an, die Möglichkeiten entsprechender Fondspolicen zu kennen. Bei den 40– bis 49-Jährigen liegt der Anteil dagegen nur bei 13%. Ab dem Alter von 50 Jahren steigt der Anteil wieder an.

Mehr als jeder Dritte sieht hohen Beratungsbedarf

Gleichzeitig besteht bei der konkreten Planung von Erbschaften und Schenkungen durchaus Unterstützungsbedarf. 35% der Befragten stufen ihren Beratungsbedarf in diesem Bereich als hoch oder sehr hoch ein. 29% sehen einen eher geringen Bedarf, während 27% nach eigener Einschätzung gar keine Unterstützung benötigen. Weitere 9% können ihren Beratungsbedarf nicht einschätzen.

Fondspolicen können nach Darstellung von Liechtenstein Life unter anderem genutzt werden, um Vermögensaufbau, Absicherung und die spätere Übertragung des Vermögens miteinander zu verbinden. Ob und in welchem Umfang sich mit ihnen bei einer Vermögensübertragung steuerliche Vorteile erzielen lassen, hängt von der konkreten Vertragsgestaltung und den persönlichen Verhältnissen der Beteiligten ab. Damit sieht der Versicherer insbesondere bei der frühzeitigen Planung von Vermögensübertragungen Aufklärungs- und Beratungsbedarf.

„Viele Bundesbürger laufen Gefahr, aufgrund von fehlendem Wissen bei Erbschaften und Schenkungen steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten ungenutzt zu lassen“, sagt Michael Mebesius, Wealth-Experte bei Liechtenstein Life. Moderne Generationenversicherungen könnten langfristige Veranlagung, Absicherung und Vermögensübertragung miteinander verbinden. Für Vermittler sieht Mebesius darin die Chance, Kunden langfristig über verschiedene Generationen hinweg zu begleiten. (bh)

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„Wir bringen Mittelstandsmakler auf Augenhöhe mit den Käufern“ http://www.asscompact.de/node/172577

Der Markt für den Verkauf von Maklerunternehmen ist strukturell unfair, weil die Käufer einen Professionalisierungsvorteil im Hinblick auf die Verkaufsprozesse haben. Welche Optionen sind für unabhängige Maklerhäuser daher realistisch? Und wie stellen sie sich zukunftsfest auf?

172577 8. September 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement Interview mit Dr. Ingo Wagner, Geschäftsführender Gesellschafter von Wagner & Hines Associates
Herr Dr. Wagner, Sie und Ihre Kollegen beraten Maklerhäuser zum Verkaufsprozess. Welche Faktoren beeinflussen heute maßgeblich die Bewertung eines Maklerunternehmens?

Heute zählt vor allem die Qualität der Erträge. Ein ausgewiesenes EBITDA aus dem Jahresabschluss ist nicht automatisch ein nachhaltiges EBITDA. Entscheidend sind Wiederkehrbarkeit, Kundenstruktur, organisches Wachstum, Ertragsstabilität, Margenqualität und die Unabhängigkeit vom Inhaber.

Wichtig ist außerdem die Positionierung. Besonders attraktiv sind Unternehmen mit klarer Spezialisierung, zum Beispiel in Gewerbe, Industrie, Spezialsparten oder betrieblicher Vorsorge. Dort ist die Beratungsleistung komplexer, die Kundenbeziehung stabiler und die Austauschbarkeit geringer.

Auch die Größe spielt eine Rolle, aber nicht isoliert. Entscheidend ist, ob die Größe auch mit professioneller Führung, belastbaren Strukturen und einer starken zweiten Ebene verbunden ist. Reines Bestandsvolumen allein schafft noch keine Premiumbewertung.

Ich möchte jedoch ausdrücklich betonen, dass wir in unserer täglichen Arbeit immer wieder feststellen, dass die Bewertung nur ein Faktor bei einem Verkauf ist. Genauso wichtig sind weichere Faktoren wie die Ausgestaltung der zukünftigen Zusammenarbeit.

Und welche Faktoren werden in fünf Jahren entscheidend sein?

In fünf Jahren wird der Markt noch stärker zwischen sehr guten und durchschnittlichen Maklerhäusern unterscheiden. Der reine Bestand verliert relativ an Bedeutung. Wichtiger wird die Frage, ob ein Unternehmen eigenständig wachsen, Talente gewinnen und effizient skalieren kann.

Käufer werden noch stärker auf Produktivität achten. Also: Wie viel Umsatz und Ergebnis erwirtschaftet ein Unternehmen pro Mitarbeiter? Wie gut ist der Vertrieb steuerbar? Wie systematisch wird Cross-Selling betrieben? Wie stark ist die Abhängigkeit von einzelnen Personen?

Zudem wird Spezialisierung wichtiger. Maklerhäuser ohne klares Profil geraten stärker unter Druck. Wer dagegen eine starke fachliche Nische besetzt, relevante Kundenzugänge hat und als Arbeitgeber attraktiv ist, bleibt auch in fünf Jahren sehr gefragt.

Und was ist der häufigste Fehler, den Makler vor einem Verkaufsprozess machen?

Der häufigste Fehler ist eine zu späte oder unprofessionelle Vorbereitung. Viele Unternehmer beschäftigen sich erst dann mit dem Verkauf, wenn die Nachfolge bereits drängt oder wenn ein Käufer aktiv auf sie zukommt. Dann fehlt oft die Zeit, das Unternehmen wirklich verkaufsfähig aufzustellen.

Die Maklerkonsolidierung läuft bereits seit einigen Jahren – was ist heute anders als vor fünf Jahren?

Vor fünf Jahren stand in Deutschland noch stärker die Frage im Vordergrund, ob die Konsolidierung überhaupt in größerem Umfang kommt. Heute ist klar: Sie ist da.

Anders ist vor allem die Selektivität. In der ersten Phase wurde viel über Größe und Multiple gesprochen. Heute geht es stärker um Qualität, Integration und organisches Wachstum. Käufer prüfen umfassender und tiefer. Sie schauen genauer auf Daten, Margen, Kundenstruktur, Mitarbeiterbindung und die echte Integrationsfähigkeit. Dahinter steht vielmehr eine übergeordnete Strategie als reines Wachstum.

Zudem rückt die Zeit nach dem Verkauf stärker in den Mittelpunkt. Die Frage lautet: Kann sie die gekauften Unternehmen auch erfolgreich integrieren?

Was geblieben ist, ist die strukturelle Unfairness zwischen Käufer und Verkäufer beim Verkauf. Während Käufer nicht selten mehrere Transaktionen pro Monat durchführen, verkaufen mittelständische Makler ihr Unternehmen nur einmal im Leben. Genau da setzen wir an und bringen den verkaufswilligen Mittelstandsmakler auf Augenhöhe mit den Käufern.

Gibt es erste Anzeichen einer Überhitzung bei Bewertungen und Deal-Multiples?

Bei sehr attraktiven Maklerunternehmen gibt es weiterhin hohe Bewertungen. Das gilt besonders für größere, profitable und gut geführte Maklerhäuser mit stabilem Wachstum und klarer Spezialisierung. In solchen Fällen entsteht echter Wettbewerb.

Von einer pauschalen Überhitzung des gesamten Marktes kann man aber nicht sprechen. Der Markt differenziert stärker. Gute Unternehmen erhalten nach wie vor attraktive Bewertungen bzw. Übernahmeangebote. Durchschnittliche Unternehmen werden kritischer geprüft. Schwächere Unternehmen bekommen weniger Käuferinteresse oder deutlich strukturiertere Angebote mit Earn-outs und Bedingungen. Die Überschrift lautet daher nicht „alles ist teuer“, sondern „Qualität hat nach wie vor ihren Preis, Durchschnitt wird günstiger“.

 

„Wir bringen den Mittelstandsmakler auf Augenhöhe mit den Käufern“

 

Bei der Bewertung von Plattformen ziehen Investoren stets auch die Bewertungsniveaus börsennotierter Großmakler als Vergleichsmaßstab heran. Diese sind seit Mitte vergangenen Jahres aufgrund verschiedener Faktoren ebenfalls unter Druck geraten. Bleiben die Bewertungen auf dem niedrigeren Niveau, wie man beim Blick auf die Grafik erkennt, kann sich das auch auf kleinere Makler auswirken.

Wie stark entwickeln sich das Privatkundensegment und die betriebliche Vorsorge als neue Konsolidierungsfront?

Das Privatkundensegment gewinnt an Attraktivität. Es ist oft kleinteiliger, stärker provisions- und bestandsgetrieben und operativ aufwendiger. Sehr attraktiv wird es, wenn es digital gut erschlossen ist, eine hohe Vertragsdichte je Kunde aufweist und ein belastbares Cross-Selling-Modell besitzt. Hier sieht man zunehmend Plattformen, die sich auf das Privatkundengeschäft spezialisiert haben. Die betriebliche Vorsorge ist ebenfalls spannend. Sie verbindet wiederkehrende Erlöse, Beratungsbedarf, Arbeitgeberzugang und langfristige Kundenbeziehungen. Zudem ist sie fachlich anspruchsvoll. Genau das macht gute Anbieter knapp und wertvoll. In der bAV und bKV sehe ich eine Ausweitung der Konsolidierungslogik.

Welche Zukunft haben kleinere unabhängige Maklerhäuser?

Kleinere unabhängige Maklerhäuser haben weiterhin eine Zukunft. Aber nicht mit einem austauschbaren Geschäftsmodell. Nähe zum Kunden allein reicht nicht mehr. Sie muss mit Fachlichkeit, Effizienz und klarer Positionierung verbunden sein.

Realistisch sind drei Wege. Erstens: Spezialisierung, zum Beispiel auf bestimmte Branchen, Sparten oder Zielgruppen. Zweitens: Anschluss an eine Plattform, einen Verbund oder einen Investor. Drittens: kontrollierte Nachfolge an ein Familienmitglied oder einen Mitarbeiter bzw. Dritten, wobei die Finanzierung hier oft herausfordernd ist.

Der schwierigste und nicht nachhaltige Weg ist das einfache Weitermachen ohne Investitionen. Dieses Modell verliert an Attraktivität. Kunden, Versicherer und Mitarbeiter erwarten heute mehr Professionalität. Auch die Versicherungsunter­nehmen servicieren inzwischen die Makler konsequent unterschiedlich, wobei größere Makler bzw. Plattformen oft im Vorteil sind.

Welche Bedeutung hat die Direktanbindung für die Versicherer überhaupt noch?

Die Direktanbindung bleibt wichtig, aber sie verändert sich. Versicherer können nicht jeden kleinen Makler mit der gleichen Intensität betreuen. Sie konzentrieren ihre Ressourcen stärker auf größere, professionelle und datenfähige Partner. Das mündet mittlerweile leider oft darin, dass sich manche Regionalmakler oft vom Versicherer allein gelassen fühlen.

Für komplexe Gewerbe- und Industriekunden bleibt die direkte Beziehung zwischen Makler und Versicherer sehr relevant. Dort geht es um Underwriting, Platzierung, Schadenmanagement und individuelle Lösungen. Im standardisierten Geschäft gewinnen dagegen digitalisierte Plattformen, Pools und Serviceanbieter an Bedeutung.

Für Makler bedeutet das: Eine Direktanbindung allein ist kein Qualitätsmerkmal mehr. Entscheidend ist, ob der Makler für den Versicherer ein relevanter, effizienter und verlässlicher Vertriebspartner ist.

Welche Investitionen werden in Anbetracht der Dynamik zwingend notwendig für Makler?

Zwingend sind Investitionen in Daten, Prozesse und Menschen. Ein Maklerhaus braucht saubere Bestandsdaten, ein funktionierendes CRM, KI- gestützte Beratungs- und Dokumentationsprozesse und eine klare Steuerung von Vertrieb und Service.

 

„Wir bringen den Mittelstandsmakler auf Augenhöhe mit den Käufern“

 

Dazu kommen Investitionen in Fachkompetenz. Wer nur vermittelt, aber nicht wirklich berät, verliert Differenzierung. Und auch Arbeitgeberattraktivität wird zentral. Junge Talente gehen nicht automatisch in kleine Maklerbetriebe. Sie erwarten Entwicklung, moderne Systeme, klare Führung und eine attraktive Karriereperspektive.

 

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AV-Reformgesetz: GOING PUBLIC mit neuem Online-Lehrgang http://www.asscompact.de/node/172584

Mit dem Altersvorsorgereformgesetz ordnet der Gesetzgeber die staatlich geförderte private Altersvorsorge neu. GOING PUBLIC launcht nun einen Online-Kompakt-Lehrgang, der Vermittler auf Beratungsanlässe rund um bestehende Riester-Verträge vorbereitet. Auch neue Zielgruppen werden in den Blick genommen.

172584 8. September 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

GOING PUBLIC startet einen Online-Kompakt-Lehrgang zum Altersvorsorgereformgesetz (AVRG). Er soll Vermittler im Selbststudium auf Beratungsanlässe rund um etwa 15 Millionen bestehende Riester-Verträge vorbereiten, heißt es.

Mit dem Lehrgang reagiert das Unternehmen auf das Altersvorsorgereformgesetz. Denn die Neuordnung der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge heißt für die Beratungspraxis: Millionen bestehende Riester-Verträge kommen auf den Prüfstand. Gleichzeitig müssen Vermittler neue Zielgruppen in den Blick nehmen, von ETF-Sparern bis hin zu Gewerbetreibenden und Freiberuflern, wie es von GOING PUBLIC heißt.

In dem Online-Lehrgang werden fünf Web-Based-Trainings absolviert. In kurzen Einheiten geht es dabei um die Grundlagen des AVRG, die geförderten Personen und Produkte sowie die staatliche Förderung. Behandelt wird zudem das Beratungsgespräch und die Frage, ob ein bestehender Riester-Vertrag beibehalten oder in ein Altersvorsorgedepot überführt werden sollte. Teilnehmende können laut Unternehmensangaben 182 anrechenbare Minuten IDD-Weiterbildungszeit sowie ein Zertifikat nach Abschluss erhalten.

Der Zugang zur Lernplattform ist drei Monate gültig. Es kann orts- und zeitunabhängig im eigenen Tempo gelernt werden. Darüber hinaus steht während des Kurses steht ein AVRG-KI-Chatbot rund um die Uhr bereit. Das fondsbasierte Altersvorsorgedepot dürfen nur Finanzanlagenvermittler mit einer Erlaubnis nach § 34f GewO vermitteln. (lg)

Lesen Sie auch: AV-Reform: Worauf Vermittler und Anbieter achten sollten
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DUAL Deutschland erweitert Property-Team um Andre Staniek http://www.asscompact.de/node/172583

Andre Staniek startet als Director Property & Business Development bei DUAL Deutschland. Der Assekuradeur setzt den Aufbau seiner neuen Sparte Property nun mit dem Einstieg ins operative Sachversicherungsgeschäft fort. Staniek soll die Weiterentwicklung des Geschäftsfeldes voranbringen.

172583 8. September 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Zum 01.09.2026 ist DUAL Deutschland planmäßig mit seinem operativen Sachversicherungsgeschäft gestartet. Es gehört zur neu aufgebauten Sparte Property. Dafür hatte der Assekuradeur bereits im Juni Andreas Kessler als Executive Chairman Property DACH dafür gewonnen.

Nun wird auch Andre Staniek Teil des Teams. Der erfahrene Property-Experte übernimmt ab sofort die Funktion des Director Property & Business Development und soll die Weiterentwicklung des Geschäftsfeldes aktiv vorantreiben, teilt DUAL Deutschland mit.

Staniek bringt viele Jahre Erfahrung im Property Underwriting und im Key Account Management mit. Er war u. a. bei Everest, AXA XL und dem Allianz Konzern tätig. In seiner Funktion als Director Property & Business Development kümmert er sich vor allem um den Ausbau strategischer Maklerbeziehungen sowie die Entwicklung des Property-Portfolios für große mittelständische Unternehmen, Industrie- und Konzernkunden, heißt es. Einen Schwerpunkt soll er auf den Aufbau langfristiger Partnerschaften mit Industrieversicherungsmaklern und firmenverbundenen Versicherungsmaklern sowie auf die Entwicklung maßgeschneiderter Versicherungslösungen für komplexe Property-Risiken legen.

Im Herbst soll laut Unternehmensangaben ein weiterer Sachversicherungsexperte als Senior Underwriter zu DUAL Deutschland kommen, wie nun bekannt gegeben wurde. Außerdem erweitere das Unternehmen seine Zeichnungskapazitäten und baue die Zusammenarbeit mit Maklern und Risikoträgern aus. Dabei wird ein besonderes Augenmerk auf die langfristige Betreuung von Industrie- und Großkunden sowie der Aufbau eines leistungsfähigen und verlässlichen Property-Angebots im deutschen Markt gelegt. (lg)

News über weitere personelle Veränderungen lesen Sie in der Rubrik „Personen“.
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Nachbarschaft entscheidet über Wohnzufriedenheit http://www.asscompact.de/node/172582

Nicht nur Lage, Grundriss und Preis beeinflussen die Wohnqualität. Eine neue ImmoScout24-Studie belegt nun: Auch die Menschen nebenan spielen eine entscheidende Rolle dafür, wie zufrieden Menschen mit ihrem Zuhause sind.

172582 8. September 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die Nachbarschaft ist ein wichtiger Faktor für die Zufriedenheit mit dem eigenen Zuhause. Während sich Lage, Ausstattung und Preis einer Immobilie vor dem Einzug prüfen lassen, zeigt sich die Qualität des Miteinanders mit den Nachbarn häufig erst später. Das zeigt eine aktuelle Wohnstudie von ImmoScout24, für die das Markt- und Meinungsforschungsinstitut Appinio 1.000 Menschen im Alter von 18 bis 65 Jahren befragt hat.

Demnach kennen 55% der Befragten ihre direkten Nachbarn gut oder sehr gut. 41% haben dagegen nur oberflächlichen Kontakt, lediglich 4% kennen ihre Nachbarn überhaupt nicht. Auch beim Vertrauen zeigt sich ein gemischtes Bild: 49% würden ihren Schlüssel einem Nachbarn eher oder auf jeden Fall anvertrauen, 51% eher nicht oder auf keinen Fall.

Lärm ist größter Nachbarschaftsstörfaktor

Am häufigsten sorgen laute Nachbarn für Ärger. 31% der Befragten nennen laute Partygängerinnen und Partygänger als störenden Nachbarschaftstyp. Neugierige Nachbarn folgen mit 21% auf Platz zwei. Dauerhafte Renovierungen empfinden dagegen nur 7% als störend, eine Wohngemeinschaft nebenan lediglich 4%. Auch im Vergleich zu anderen Lärmquellen schneiden laute Nachbarn am schlechtesten ab: 36% sehen sie als Belastung, während Straßenverkehr (27%) und Baustellen (26%) seltener genannt werden.

Gute Nachbarschaft steigert Wohnzufriedenheit

Wie wichtig das Umfeld für das Wohngefühl ist, zeigt sich besonders bei der Zufriedenheit mit der eigenen Wohnsituation. 22% nennen Nachbarn als Störfaktor ihres aktuellen Zuhauses und damit häufiger als hohe Wohnkosten (18%). Wer seine Nachbarn als Belastung erlebt, ist deutlich seltener mit dem eigenen Zuhause zufrieden oder sehr zufrieden: Der Anteil liegt bei 47%. Ohne Nachbarschaftsärger sind es dagegen 68%.

Umgekehrt gilt: Wer seine direkten Nachbarn sehr gut kennt, bewertet die eigene Wohnsituation deutlich positiver. 81% dieser Gruppe sind zufrieden oder sehr zufrieden mit ihrem Zuhause. Bei Menschen mit nur oberflächlichem Kontakt zu ihren Nachbarn liegt dieser Wert bei 53%.

Die Ergebnisse zeigen damit, dass zum Gefühl, wirklich zuhause zu sein, mehr gehört als die Immobilie selbst. Auch das soziale Umfeld spielt eine zentrale Rolle – idealerweise geprägt von Vertrauen, Rücksichtnahme und einem guten Maß an Nähe. (as)

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Itzehoer bringt neuen Kfz-Tarif auf den Markt http://www.asscompact.de/node/172580

Die Itzehoer hat einen neuen Kfz-Tarif auf den Markt gebracht, der sowohl Privat- als auch Gewerbekunden in den Fokus nimmt. Im Mittelpunkt des neuen Tarifs stehen Schadensteuerung und mehr Wahlmöglichkeiten bei der Selbstbeteiligung. Die Kleinflottenregelung wurde auf 50 Fahrzeuge erweitert.

172580 8. September 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die Itzehoer Versicherungen haben ihre Produktpalette in der Kfz-Versicherung weiterentwickelt. Im Fokus des neuen Kfz-Tarifs, der sowohl auf Privat- als auch auf Gewerbekunden ausgerichtet ist, stehen unter anderem die Schadensteuerung sowie eine flexiblere Selbstbeteiligung. Die größere Spreizung bei der Selbstbeteiligung ermögliche – im Falle, dass der Kunde eine höhere Stufe wählt – eine deutliche Beitragsersparnis. So lasse sich der Versicherungsschutz noch individueller zuschneiden, erklärt der Versicherer.

Beitragsvorteil bei Werkstattbindung

Eine Neuerung wurde auch beim Werkstattbonus gemacht: Kunden, die sich bei Vertragsabschluss dafür entscheiden, im Schadenfall von einer Partnerwerkstatt betreut zu werden, erhalten sofort einen Rabatt von bis zu 20%. Der Steuerung des Reparaturprozesses wird dabei von der Itzehoer übernommen. Zudem kann sich der Kunde auch erst für die Werkstattsteuerung entscheiden, wenn es tatsächlich zu einem Schaden kommt.

Die Schadensteuerung gewinnt angesichts weiterhin steigender Reparaturkosten an Bedeutung. „Eine professionelle Schadensteuerung hilft uns, unseren Kundinnen und Kunden im Schadenfall einen verlässlichen Service zu bieten und gleichzeitig die Kosten im Blick zu behalten“, erklärt Holger Iben, Leiter des Maklervertriebs der Itzehoer Versicherungen. „Das ist ein wichtiger Baustein, um die Beiträge für unsere Versicherten möglichst stabil zu halten.“

Änderungen auch für Gewerbekunden

Auch für Gewerbekunden haben sich Änderungen ergeben: Die Kleinflottenregelung hat der Versicherer auf Fuhrparks mit bis zu 50 Fahrzeugen erweitert. Gleichzeitig berücksichtigt die Itzehoer die Tarifierung verschiedener Branchen künftig noch differenzierter.

Weitere Änderungen gibt es unter anderem auch bei der Einstufung zusätzlicher Fahrzeuge, beim Fahrerkreis sowie bei der Absicherung für Elektrofahrzeuge und für die Person am Steuer. (js)

Weitere Meldungen zu neuen Versicherungslösungen und Anpassungen bei bestehenden Produkten finden Sie in unserem Bereich „Assekuranz“.
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AV-Reform: Wird Stornohaftung zum Streitthema? http://www.asscompact.de/node/172579

Die Reform der privaten geförderten Altersvorsorge könnte für Versicherer zum Liquiditätsrisiko werden, warnt die Bafin. Auch auf die Vertriebsvergütung könnte die Reform Auswirkungen haben. BVK und AfW sehen das sehr kritisch.

172579 8. September 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Der Startschuss der Reform der privaten geförderten Altersvorsorge nähert sich unaufhaltsam. In der Branche misst man ihr große Bedeutung bei. Doch gleichzeitig ist nicht alles Gold, was glänzt. Denn während die Reform Lebensversicherern die Möglichkeit bietet, neue Kundengruppen zu erschließen und durch die breitere Produktauswahl enger an sich zu binden, gibt es auch Herausforderungen.

In einem Kurzinterview mit Exekutivdirektorin Versicherungs- und Pensionsfondsaufsicht, Julia Wiens, das die Bafin auf ihrer eigenen Website veröffentlicht hat, warnt die Aufsicht die Versicherer vor Liquiditäts- und Ertragsrisiken. Diese können durch den „intensiveren Wettbewerb“ – also die neuen Marktteilnehmer wie Neobroker, Fondsgesellschaften, Depotanbieter und sogar der Staat – sowie der einfacheren Wechselmöglichkeiten entstehen. Wenn Bestandskunden ihr Kapital auf einen Vertrag bei einem anderen Anbieter übertragen wollen, kann das zu „hohen Mittelabflüssen und somit Liquiditätsbedarfen führen“, erklärt Wiens in dem Interview. Das sei eine Aufgabe fürs Risikomanagement. „Darin müssen Versicherer Stornorisiken angemessen berücksichtigen“, so Wiens weiter.

Bisheriger Stornozeitraum nicht ausreichend?

Die Bafin erwartet aufgrund der Reform Auswirkungen auf die Vertriebsvergütung. Denn künftig können die angesetzten Abschluss- und Vertriebskosten gleichmäßig auf die gesamte Ansparphase verteilt werden, was zu einem Spannungsverhältnis zu den bisher üblichen Einmalprovisionen in der Lebensversicherung führen könne: Vermittler wollen für ihren Aufwand direkt vergütet werden, Versicherer dagegen müssen das Stornorisiko berücksichtigen. Das würde für eine laufende Provisionszahlung sprechen, so die Bafin.

Einmalprovisionen müssen daher ausreichend vorsichtig festgelegt werden, warnt Wiens. Und zwar mit Blick auf deren Höhe und mit Blick auf die Dauer des Stornohaftungszeitraums. Bisher ist unter Lebensversicherern ein Stornozeitraum von fünf Jahren üblich. „Das wird der neuen Risikolage unter Umständen nicht gerecht“, erklärt Wiens.

Damit die einkalkulierten Abschlusskosten trotz den flexibleren Wechselmöglichkeiten auskömmlich sind, muss der auf die Stornohaftungszeit entfallende Teil ausreichen, um in dieser Zeit gezahlte Einmalprovisionen und laufende Provisionen zu decken. „Gleichzeitig dürfen die Kosten nur so hoch sein, dass die Produkte noch einen angemessenen Kundennutzen haben“, so Wiens und erinnert daran, dass die von der Bafin geforderten Vorgaben zum Wohlverhalten auch hier gelten.

BVK und AfW kontern

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) kritisiert die Aussagen der Aufsichtsbehörde. Eine potentielle Verlängerung der Stornohaftung wäre ein „völlig falsches Signal“, so BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Versicherungsvermittler dürfen nicht zu den Leidtragenden einer Reform werden, die ausdrücklich mehr Wechselmöglichkeiten und Flexibilität für Verbraucher schaffen soll. Wer Anbieterwechsel erleichtert, kann nicht gleichzeitig die Haftungsrisiken für Vermittler ausweiten.“

Bereits die fünfjährige Stornohaftung stelle eine erhebliche Unsicherheit und Belastung für Vermittler dar. Vor allem für kleine und mittelständische Unternehmen würde eine Ausweitung große Probleme bereiten und die Attraktivität des Berufsstandes weiter schwächen.

„Die Bafin verkennt die Realität im Vermittlermarkt“, so Heinz. „Gute Beratung entsteht durch Qualifikation, Kundennähe und Vertrauen, nicht durch immer längere Haftungsfristen. Die Altersvorsorgereform darf nicht auf dem Rücken des Versicherungsvertriebs finanziert werden.“ 

Auch der AfW Bundesverband Finanzdienstleistung e. V. sieht Überlegungen zu längeren Stornohaftungszeiten im Zuge der Reform der privaten Altersvorsorge kritisch. „Die BaFin beschreibt zunächst ein nachvollziehbares Refinanzierungsrisiko der Versicherer. Daraus darf aber nicht reflexartig ein verlängertes Rückforderungsrisiko für Vermittlerinnen und Vermittler werden“, erklärt Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des AfW. Gerade mit Blick auf die Ziele der Altersvorsorgereform wäre eine Verlängerung der Stornohaftung problematisch. Die Reform soll Anbieterwechsel erleichtern und gleichzeitig verhindern, dass Vergütungsinteressen einer am Kundeninteresse orientierten Beratung entgegenstehen.„Wenn ein Vermittler bei einem für den Kunden sinnvollen Anbieterwechsel noch nach vielen Jahren mit der Rückzahlung seiner Vergütung rechnen müsste, schafft man genau den falschen wirtschaftlichen Anreiz“, so Wirth. „Wer vergütungsgetriebene Beratung verhindern will, sollte keine Regelungen etablieren, die selbst neue Vergütungsanreize gegen einen Anbieterwechsel setzen könnten.“

Der AfW weist zudem darauf hin, dass die Reform Versicherungs- und Depotlösungen bewusst stärker miteinander in Wettbewerb stellt. Zusätzliche Belastungen, die einseitig den Versicherungsvertrieb treffen, würden diesem Anspruch eines fairen Wettbewerbs nicht gerecht. „Wenn Versicherer Abschlussvergütungen vorfinanzieren, müssen dafür tragfähige Vergütungs- und Refinanzierungsmodelle entwickelt werden. Das unternehmerische Refinanzierungsrisiko darf nicht einfach auf den unabhängigen Vertrieb verlagert werden“, betont Wirth. (js/as)

Lesen Sie auch: Bader: „Das AV-Reformgesetz stärkt die Rolle der Vermittler“
Bild: © Bafin/ Matthias Sandmann
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Immobilienvermögen und das übersehene Klumpenrisiko http://www.asscompact.de/node/172586

Während deutsche Anleger ihr Wertpapierdepot wie Profis diversifizieren, gehen sie beim Immobilienvermögen wie ihre Großeltern vor, sagt Simon Schmidt, Director beim Anbieter für US-Immobilienfonds US Treuhand. Er erläutert, warum es in der Beratung beim Thema internationale Diversifikation noch Luft nach oben gibt.

172586 8. September 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Ein Wertpapierdepot, das ausschließlich auf deutsche Aktien setzt, entspricht heute kaum mehr den Grundsätzen guter Vermögensberatung. Deutsche Titel stehen für nur rund 2% der weltweiten Marktkapitalisierung – eine Konzentration darauf gilt zu Recht als Klumpenrisiko, und der Home Bias im Depot wird in der Beratung seit Jahren aktiv abgebaut. Beim Immobilienvermögen derselben Kunden gilt eine völlig andere Logik: Eigenheim, vermietete Wohnungen, vielleicht ein kleineres Gewerbeobjekt – fast alles in Deutschland, häufig sogar in einer einzigen Region. Was im Depot als Anlagefehler korrigiert würde, wird beim größten Vermögensbaustein stillschweigend akzeptiert. Genau hier liegt der blinde Fleck vieler Beratungsgespräche.

Der größte Baustein ist der am wenigsten diversifizierte

Die Vermögensbefragung der Bundesbank zeigt seit Jahren dasselbe Bild: Bei vermögenden Haushalten dominieren Immobilien- und Betriebsvermögen die Vermögensstruktur – nicht das Wertpapierdepot. Umso schwerer wiegt, dass ausgerechnet dieser Baustein praktisch vollständig einem einzigen wirtschaftlichen und regulatorischen Rahmen unterliegt. Zinsen, Steuerrecht, Mietrecht, energetische Sanierungspflichten, regionale Konjunktur: Jede Veränderung trifft den gesamten Bestand gleichzeitig. Hinzu kommt, dass gerade die vermietete Wohnimmobilie im Inland politische und regulatorische Risiken trägt, die im Kaufpreis selten eingepreist sind – und die der Anleger nicht diversifizieren kann, weil sein übriges Vermögen, sein Einkommen und sein Lebensmittelpunkt denselben Rahmenbedingungen unterliegen. Historisch ist diese Konzentration nachvollziehbar: Gekauft wurde, wo Marktkenntnis vorhanden war. Nähe schuf Vertrauen. Nur ist Vertrautheit kein Risikomanagement. Während Depots regelmäßig überprüft und angepasst werden, bleibt der Immobilienbestand oft über Jahrzehnte unverändert – nicht aus Strategie, sondern aus Gewohnheit.

Rückenwind ist keine Strategie

Dass diese Gewohnheit so lange nicht auffiel, hat einen einfachen Grund: Sie wurde belohnt. Die Wertsteigerungen deutscher Immobilien zwischen 2010 und 2021 waren jedoch in erster Linie kein Ausweis von Anlegergeschick, sondern ein Zinsgeschenk. Sinkende Zinsen drückten die Renditeanforderungen und trieben die Bewertungen nahezu aller Objekte – unabhängig von Lage, Qualität oder Mieterstruktur. Wer sein Immobilienvermögen weiter nach dieser Logik führt, verwechselt Rückenwind mit Strategie. Mit der Zinswende ist dieser Rückenwind entfallen, und damit rückt die Frage in den Mittelpunkt, die in der Niedrigzinsphase kaum jemand stellte: Woraus entstehen die Erträge eigentlich?

Entscheidend ist die Herkunft der Erträge

Bei produktiven Immobilien ist die Antwort eindeutig: aus der tatsächlichen wirtschaftlichen Nutzung der Flächen. Unternehmen benötigen Büro- und Produktionsstandorte, Logistikdienstleister mieten Lagerflächen, Wohnraum bleibt gefragt. Aus dieser Nutzung entstehen laufende Mieterträge, die einer anderen Mechanik folgen als Börsenkurse, die täglich auf Erwartungen reagieren. Auch Immobilienmärkte durchlaufen Zyklen – die Grundlage ihrer Erträge bleibt jedoch die reale Nachfrage nach Flächen. Institutionelle Investoren sprechen deshalb heute weniger über kurzfristige Bewertungen als über die Qualität langfristiger Cashflows. Für vermögende Privatanleger ist diese Betrachtungsweise mindestens ebenso relevant – denn sie verschiebt den Maßstab: Nicht der Buchwert entscheidet, sondern die Belastbarkeit des operativen Ertrags über verschiedene Marktphasen hinweg.

Internationale Immobilien als logische Konsequenz

Wer den Immobilienbaustein so betrachtet, gelangt zwangsläufig zur nächsten Frage: Warum sollte ausgerechnet dieser Teil des Vermögens an der Landesgrenze enden? Institutionelle Investoren beantworten das seit Langem eindeutig. Sie investieren über Regionen hinweg und kombinieren Märkte mit unterschiedlichen wirtschaftlichen Treibern – nicht um auf einen vermeintlich besten Standort zu setzen, sondern um Ertragsquellen breiter aufzustellen. Internationale Immobilienmärkte entwickeln sich selten im Gleichklang: Wirtschaftswachstum, Bevölkerungsentwicklung und die Nachfrage nach einzelnen Nutzungsarten verlaufen regional sehr unterschiedlich. Genau diese Unterschiede gleichen Schwankungen einzelner Märkte aus.

Vor diesem Hintergrund rücken Märkte wie die USA in den Fokus – einer der größten und liquidesten Immobilienmärkte weltweit, mit unterschiedlichen Wirtschaftsregionen, professionellen Marktstrukturen und hoher Transparenz. Es geht dabei ausdrücklich nicht um ein Entweder-oder zwischen Deutschland und den USA, sondern um dieselbe Logik, die bei Aktien längst selbstverständlich ist: Risiken verteilen, unterschiedliche Wirtschaftszyklen nutzen, das Vermögen breiter aufstellen.

Die unbequeme Frage an die Beratung

Am Ende bleibt eine Konsistenzfrage, die sich jeder Vermittler stellen sollte: Wer beim Wertpapierdepot internationale Diversifikation als Standard vertritt, beim deutlich größeren Immobilienvermögen aber schweigt, berät nicht falsch – aber inkonsequent. Produktive Sachwerte gewinnen nicht deshalb an Bedeutung, weil sie eine neue Anlageklasse wären, sondern weil sie den Blick auf die Funktion des Gesamtportfolios verändern: Neben Wachstum und Liquidität rückt die Frage nach stabilen, operativ erwirtschafteten Erträgen wieder in den Mittelpunkt. Gerade vermögende Anleger, deren Aktienportfolio längst global aufgestellt ist, dürften bei ehrlicher Betrachtung feststellen, dass ihr größter Sachwertbaustein noch immer einer Logik folgt, die aus einer anderen Zeit stammt. Diesen Widerspruch anzusprechen ist unbequem. Es trotzdem zu tun, zeichnet gute Beratung aus. P

Weitere Meldungen rund um das Thema Baufinanzierung und den Immobilienmarkt finden Sie in unserer Rubrik „Immobilien“.

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Porträtfoto: © US Treuhand

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Haftet ein Ex-Leasingnehmer für die Zahlungen seines Nachfolgers? http://www.asscompact.de/node/172539

Ein Leasingvertrag kann von einer anderen Person übernommen werden. Doch muss der ursprüngliche Leasingnehmer auch für ausstehende Raten des Nachfolgers aufkommen? Nein, sagt das OLG Frankfurt a. M. Eine nicht hervorgehobene Mithaftungsklausel kann überraschend und damit unwirksam sein.

172539 8. September 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Wer einen Leasingvertrag an eine andere Person abgibt, will damit in der Regel auch seine finanziellen Verpflichtungen loswerden. Eine Klausel, nach der der ausscheidende Leasingnehmer trotzdem für die Verbindlichkeiten des neuen Vertragspartners haftet, ist überraschend und unwirksam, wenn sie im Vertrag nicht ausreichend hervorgehoben wird. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) entschieden.

Übernahmevertrag für bestehendes Autoleasing

Im konkreten Fall hatte eine Frau bei einem Leasingunternehmen einen Mercedes CLA geleast. Eine frühere Mitbewohnerin wollte den Leasingvertrag übernehmen. Dafür wurde ein Übernahmevertrag geschlossen, den auch die bisherige Leasingnehmerin unterzeichnen musste. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Formulars war geregelt, dass sie für sämtliche gegenwärtigen und künftigen Verpflichtungen der neuen Vertragspartnerin aus dem Leasingvertrag die Mithaftung übernimmt.

Als die neue Leasingnehmerin mit ihren Zahlungen in Rückstand geriet, nahm das Leasingunternehmen die ausgeschiedene Leasingnehmerin auf Grundlage dieser Klausel in Anspruch. Das Landgericht verurteilte die Frau zunächst zur Zahlung von knapp 20.000 Euro.

Das OLG Frankfurt gab ihrer Berufung nun statt. Nach Auffassung des zuständigen 17. Zivilsenats besteht kein Anspruch des Leasinggebers auf die rückständigen Leasingraten. Die Mithaftungsklausel sei wegen ihres überraschenden Charakters unwirksam.

Erwartungshaltung: vollständige Entbindung vom Leasingvertrag

Entscheidend sei, dass ein Leasingnehmer, der eine Vertragsübernahme mit dem Übernehmer und dem Leasinggeber vereinbart, grundsätzlich davon ausgehe, vollständig aus seinen leasingvertraglichen Verpflichtungen entlassen zu werden. Mit einer umfassenden Haftung für die Verbindlichkeiten des neuen Leasingnehmers müsse er dagegen nicht rechnen.

Der Senat betonte, der ausscheidende Leasingnehmer habe nach der Vertragsübernahme zudem keine Einflussmöglichkeiten mehr auf den Leasinggegenstand oder den weiteren Verlauf des Leasingvertrags. Gerade deshalb sei es für ihn nicht naheliegend, weiterhin für sämtliche Verpflichtungen des neuen Leasingnehmers einzustehen.

Auch die Gestaltung des Vertrags änderte daran nichts. Weder die Bezeichnung als „Übernahmevertrag“ noch die Bezeichnungen „bisheriger Leasingnehmer“ und „Übernehmer“ ließen nach Ansicht des Gerichts auf eine fortbestehende Mithaftung schließen.

Hinzu kam, dass die entsprechende Mithaftungserklärung im Formular weder besonders hervorgehoben noch räumlich deutlich vom eigentlichen Vertragstext getrennt war. Eine solche Gestaltung hätte nach Auffassung des OLG dazu beitragen können, dass die Klausel nicht überraschend wirkt.

 

OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 19.08.2026 – Az. 17 U 141/25

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Exklusiv: Aventus übernimmt Veritas und stärkt Vorsorgebereich http://www.asscompact.de/node/172565

Die Maklergruppe Aventus hat den führenden Mittelstandsmakler Veritas übernommen und baut gleichzeitig seine Kompetenz im Bereich der betrieblichen Vorsorge aus. Gemeinsam mit dem CPP-Zukauf im April stehen die Zeichen in diesem Bereich klar auf Expansion.

172565 8. September 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die Maklergruppe Aventus mit Sitz in Frankfurt am Main hat die Veritas Assekuranzmakler GmbH aus Korschenbroich übernommen. Damit gewinnt die Gruppe einen weiteren leistungsstarken Partner mit Fokus auf den regionalen Mittelstand.

Das Maklerhaus Veritas ist ein auf gewerbliche Sachversicherungen spezialisierter Makler mit einem Team von elf Mitarbeitern. Die bisherigen Gesellschafter Marc und Mirko Faßbender bleiben langfristig unternehmerisch an Bord und führen das Unternehmen weiter. Ausschlaggebend für den Zusammenschluss mit Aventus waren die vollständig private Eigentümerstruktur von Aventus und deren Leistungsfähigkeit für mittelständische Kunden, wie bspw. der Aventus Vorsorge Spezialist CPP.

„Wir freuen uns, mit Aventus einen Partner gefunden zu haben, der unsere unternehmerische Unabhängigkeit und die Perspektive für unser elfköpfiges Team langfristig sichert. Die Aventus Unternehmerfamilie passt perfekt zu unserem Familienunternehmen und unseren Kunden. Zudem haben die Gespräche mit den Aventus Gesellschaftern Simon Nörtersheuser und Björn Robens unsere Familie voll überzeugt. Mit Aventus ergänzen wir unsere Leistungsfähigkeit für unsere mittelständischen Kunden, bspw. im bAV-Bereich, deutlich. Unsere Kunden profitieren ab sofort von einer ganzheitlichen Beratung, ohne dass sich an unserer persönlichen Vor-Ort-Betreuung etwas ändert“, betonen Marc Faßbender und Mirko Faßbender, Geschäftsführer der Veritas Assekuranzmakler GmbH. Simon Nörtersheuser, geschäftsführender Gesellschafter der Aventus Maklergruppe, sagt: „Mit Marc und Mirko Faßbender gewinnen wir zwei Unternehmer, die perfekt zu unseren Werten und unserer Mittelstands-Strategie passen.“

Aventus setzt konsequent auf Wachstum im bAV-Markt

Mit einem neuen Team sehr erfahrener Vorsorge-Spezialisten erweitert CPP unterdessen seine regionale Reichweite und unterstreicht seine Position als einer der deutschlandweit führenden Vorsorgespezialisten. Mit ihrer langjährigen Expertise unterstützen sie künftig gezielt die 31 Aventus-Standorte und erweitern das Beratungsangebot für Arbeitgeber im deutschen Mittelstand, heißt es von Aventus.

Darüber hinaus befindet sich Aventus in fortgeschrittenen Gesprächen mit weiteren auf die betriebliche Altersvorsorge spezialisierten Maklerhäusern. Ziel ist es insgesamt, unter der Führung von Oliver Schön und dem CPP-Team die Chancen, die der Markt und die Aventus Gruppe bieten, strategisch zu nutzen. „Damit setzen wir beim Ausbau unserer Vorsorge-Kompetenz ein klares Zeichen: Nach dem Zukauf der CPP im April ist die betriebliche Vorsorge für uns kein Nebenschauplatz mehr, sondern ein strategisches Wachstumsfeld mit erster Priorität. Wir bauen hier gezielt eine der schlagkräftigsten Vorsorge-Einheiten im deutschen Maklermarkt auf – für unsere Kunden und als starker Partner für die Versicherer“, schildert Nörtersheuser die jüngsten Entwicklungen bei Aventus. Mittlerweile betreut die Aventus Maklergruppe mit über 300 Mitarbeitern deutschlandweit an 31 Standorten 25.000 Mittelstandskunden. (as)

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Schadenregulierung Sach: Defizite bei Versicherern aus Maklersicht http://www.asscompact.de/node/172562

Wo hakt es bei der Schadenregulierung? Makler zeigen in der Studie „AssCompact AWARD Privates Schaden-/Unfallgeschäft 2026“ auf, welche Defizite sie bei Versicherern wahrnehmen. Viele der Schwachstellen dürften über das Segment hinaus relevant sein.

172562 7. September 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement ]]>
Berlin: Für Singles bleibt Wohnen noch bezahlbar http://www.asscompact.de/node/172572

Trotz steigender Mieten bleibt die Hauptstadt für alleinlebende Menschen mit mittlerem Einkommen vielerorts finanzierbar. Dies geht aus einer Analyse von immowelt hervor. Schwieriger wird die Situation vor allem aber für Familien, die größere Wohnungen benötigen.

172572 7. September 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die Mietbelastung in Berlin trifft Haushalte je nach Lebenssituation sehr unterschiedlich. Während Singles mit einer kleineren Wohnung weiterhin vergleichsweise gut zurechtkommen, geraten Familien bei der Suche nach ausreichend großem Wohnraum zunehmend unter Druck. Das zeigt eine Analyse von immowelt zur Warmmiete einer 40-Quadratmeter-Wohnung und dem Medianeinkommen von Singles in 93 Berliner Ortsteilen.

Demnach bleibt die Warmmiete für Singles in allen untersuchten Ortsteilen unter der als kritisch geltenden Wohnkostenquote von 30% des Nettoeinkommens. Grundlage ist ein Berliner Mediannettoeinkommen von 2.835 Euro pro Monat, aus dem sich eine maximale monatliche Wohnkostenbelastung von 851 Euro ergibt.

Auch in teureren Lagen bleibt das Wohnen für alleinlebende Menschen statistisch noch finanzierbar. In Wilmersdorf fallen für eine 40 Quadratmeter große Wohnung durchschnittlich 812 Euro Warmmiete an, in Grunewald und Wilhelmstadt jeweils 796 Euro sowie in Tiergarten 785 Euro. In günstigeren Ortsteilen wie dem Märkischen Viertel (531 Euro) oder Spandau (583 Euro) liegt die Belastung deutlich niedriger.

Familien geraten stärker unter Druck

Die größere Herausforderung zeigt sich beim Wechsel in größere Wohnungen. Für eine dreiköpfige Familie mit einer 90 Quadratmeter großen Wohnung wird die 30-Prozent-Grenze laut immowelt-Analyse in 89 von 93 Berliner Ortsteilen überschritten. In der Gropiusstadt würden beispielsweise 44,3% des mittleren Haushaltseinkommens für die Warmmiete benötigt.

„Unsere Analyse zeigt: Für Singles mit mittlerem Einkommen ist Wohnen in Berlin auch bei einer Neuanmietung grundsätzlich noch bezahlbar“, sagt Theo Mseka, Geschäftsführer von immowelt. Das eigentliche Bezahlbarkeitsproblem liege vor allem beim Mangel an ausreichend großen Wohnungen zu bezahlbaren Preisen.

Die Entwicklung beeinflusst laut immowelt auch die Wanderungsbewegungen. Während Berlin weiterhin wächst, ziehen insbesondere Familien und Menschen im typischen Familienalter häufiger ins Umland. Brandenburg verzeichnete 2024 gegenüber Berlin einen Wanderungsgewinn von 6.631 Personen bei den 30– bis unter 45-Jährigen sowie von 4.393 Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren. (as)

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NÜRNBERGER bündelt Schadenversicherungsgeschäft http://www.asscompact.de/node/172569

Die NÜRNBERGER hat ihr Schaden- und Unfallgeschäft gebündelt. Dafür sind die GARANTA und die NÜRNBERGER Beamten Allgemeine auf die NÜRNBERGER Allgemeine verschmolzen worden. Für Vertriebspartner und Kunden ändert sich durch die Zusammenlegung nichts, wie der Versicherer mitteilt.

172569 7. September 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die NÜRNBERGER hat die gesellschaftsrechtliche Struktur ihres Schaden- und Unfallversicherungssegments vereinfacht. Dafür wurden die Tochtergesellschaften GARANTA Versicherungs-AG sowie die NÜRNBERGER Beamten Allgemeine Versicherung AG auf die NÜRNBERGER Allgemeine Versicherungs-AG verschmolzen. Somit fungiert die NÜRNBERGER Allgemeine künftig als Hauptrisikoträger in der Schaden- und Unfallversicherung der NÜRNBERGER Gruppe, heißt es in einer Pressemitteilung.

Keine Änderungen für Kunden und Vertriebspartner

„Mit der Bündelung unserer Risikoträger reduzieren wir Komplexität und schaffen eine zukunftsfähige Struktur“, wird Christine Kaaz, Mitglied des Vorstands der NÜRNBERGER und verantwortlich für die Schaden- und Unfallversicherung, zitiert. So werden beispielsweise mit der Verschmelzung einfachere Voraussetzungen für künftige Prozess- und Systemmodernisierungen geschaffen. Bestehende Verträge werden unverändert von der NÜRNBERGER Allgemeine fortgeführt, heißt es. Leistungen, Beiträge sowie Ansprechpartner bleiben gleich, auch das Produktportfolio ändert sich nicht. Sowohl für Kunden als auch für Vertriebspartner ergeben sich keine Änderungen.

Schaden- und Unfallgeschäft hat schwere Jahre hinter sich

Das Schaden- und Unfallgeschäft der NÜRNBERGER hatte sich in den vergangenen Jahren als großes Sorgenkind für den Konzern erweisen: Im Jahr 2024 hatte der Konzern ein Ergebnis von -77 Mio. Euro ausweisen müssen. Hauptgrund war die hochdefizitäre Schaden- und Unfallsparte, die ein Minus von 157,4 Mio. Euro verzeichnete. Hauptursachen seien stark gestiegene Schadenaufwendungen aufgrund von Inflation und Großschäden gewesen. Mithilfe von Sanierungsmaßnahmen und aufgrund einer deutlich geringeren Belastung aus dem Risiko Naturgefahren konnte der Konzern das Ergebnis für das Jahr 2025 auf -38,2 Mio. Euro verbessern, der Konzernergebnis stieg 46,8 Mio. Euro.

NÜRNBERGER ist seit Mai Teil der VIG

Seit Mai 2026 gehört die NÜRNBERGER Versicherung zudem endgültig zur Vienna Insurance Group (VIG). Die VIG hält zusammengerechnet 99,2% des Grundkapitals und der Stimmrechte an der NÜRNBERGER Beteiligungs-AG. Die VIG hat der NÜRNBERGER im Zuge des Übernahme unter anderem ihre Unterstützung bei der Modernisierung der Fach- und IT-Systeme zugesagt. (js)

Lesen Sie auch: NÜRNBERGER-Chef: Vergangene Fehler dürfen nicht mehr passieren
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Führungswechsel bei MSIG Europe: Tom Oostra wird CEO http://www.asscompact.de/node/172567

Der Sach- und Transportversicherer MSIG Europe SE hat Tom Oostra zum CEO des Unternehmens berufen. Er wird Nachfolger von Klaus M. Przybyla, der sich nach rund 14 Jahren in Führungsposition aus dem operativen Geschäft der MSIG zurückzieht.

172567 7. September 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Bei MSIG Europe SE gibt es einen Führungswechsel. Das hat der Sach- und Transportversicherer, der sich auf Lösungen zur Deckung gewerblicher und industrieller Risiken spezialisiert hat, nun bekannt gegeben. Das Board of Directors hat demnach Tom Oostra (vorbehaltlich der behördlichen Genehmigungen) zum künftigen CEO des Unternehmens nominiert.

Oostra ist aktuell als Chief Executive Officer von MSIG Specialty Marine NV (MSM) tätig, einer Tochtergesellschaft von MSIG Europe. Während seiner achtjährigen Tätigkeit als CEO habe Oostra MSM „erfolgreich zu einem hoch angesehenen Specialty Managing General Agent (MGA) entwickelt“, so MSIG. Mit seiner Ernennung zum CEO will das Unternehmen nun das nächste Kapitel in seiner Entwicklung sowie seiner strategischen Ambitionen aufschlagen, heißt es.

Oostras Vorgänger, Klaus M. Przybyla, hat nach rund 14 Jahren erfolgreicher Führung angekündigt, sich aus dem operativen Geschäft der MSIG zurückzuziehen. Während seiner Amtszeit spielte Klaus M. Przybyla eine entscheidende Rolle für das Wachstum und die Weiterentwicklung von MSIG Europe, wie das Unternehmen mitteilt.

Zudem gibt MSIG bekannt, dass der Übergangsprozess mit sofortiger Wirkung beginnt, damit eine strukturierte Übergabe der Verantwortlichkeiten ermöglicht wird. Przybyla ist in dieser Zeit weiterhin als CEO tätig und soll die Kontinuität für Mitarbeitende, Kundschaft sowie Geschäftspartner sicherstellen. Den Zeitpunkt des formalen Führungswechsels wird MSIG nach Abschluss der behördlichen Genehmigungen und der Übergangsregelungen verkünden.

Sobald Oostra die Nachfolge von Klaus M. Przybyla antritt und die Rolle des CEO von MSIG Europe übernimmt, soll ein Interims-CEO die Leitung der MSM übernehmen, bis dort eine dauerhafte Nachfolge gefunden ist. (lg)

News über weitere personelle Veränderungen lesen Sie in der Rubrik „Personen“.

Bild: © MSIG

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AV-Depot: Wettbewerb um Riester-Kunden beginnt jetzt http://www.asscompact.de/node/172566

Mit der Reform der privaten Altersvorsorge rückt das Altersvorsorgedepot in den Fokus. Für Versicherer entscheidet sich der Erfolg jedoch nicht allein über neue Produkte, sondern darüber, ihren Vertrieb rechtzeitig in die Lage zu versetzen, Bestandskunden fundiert zu beraten und aktiv zu begleiten.

172566 7. September 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement Ein Beitrag von Christian Jaffke, Geschäftsführer der MORGEN & MORGEN GmbH

Das Altersvorsorgedepot eröffnet neue Möglichkeiten für die geförderte Altersvorsorge und wird den Wettbewerb im Markt verändern. Die Herausforderung ist aber zunächst der eigene Riester-Bestand.

Millionen Riester-Sparer werden sich erstmals wieder intensiv mit ihrer Altersvorsorge und den seinerzeit abgeschlossenen Verträgen beschäftigen. Medien, Direktbanken und neue digitale Marktteilnehmer wie Neobroker nutzen die anstehende Reform bereits jetzt, um Aufmerksamkeit für neue Lösungen zu schaffen. Viele Kunden werden sich deshalb fragen, ob ihr bestehender Riester-Vertrag noch die richtige Wahl ist.

Genau hier beginnt der eigentliche Wettbewerb. Nicht erst mit dem Abschluss eines neuen Produkts, sondern bereits in dem Moment, in dem Kunden ihre bisherige Vorsorgestrategie hinterfragen. Wer diesen Beratungsanlass aktiv gestaltet, stärkt bestehende Kundenbeziehungen. Wer abwartet, riskiert, dass andere den Dialog und dann den bestehenden Vorsorgevertrag übernehmen.

Bestand wird zum entscheidenden Wettbewerbsvorteil

Für Lebensversicherer bedeutet das einen Perspektivwechsel. Neben der Neukundengewinnung rückt der Bestand in den vertrieblichen Mittelpunkt. Millionen bestehender Riester-Verträge werden zu potenziellen Beratungsanlässen. Die entscheidende Frage, auf die es eine Antwort zu geben gilt, heißt nicht mehr nur, ob ein Wechsel sinnvoll sein kann, sondern vor allem, wann. Riester-Bestände müssen jetzt aktiv begleitet und nicht nur verwaltet werden.

Versicherer verfügen bereits heute über einen entscheidenden Vorteil: Sie kennen ihre Kunden. Vertragslaufzeiten, Förderhistorien, Garantien, Beitragshöhen, familiäre Rahmenbedingungen und diverse weitere Vertragsdaten liegen bereits vor. Diese Daten können jetzt zum strategischen Erfolgsfaktor werden – wenn sie systematisch ausgewertet und für die Vertriebssteuerung genutzt werden.

Gleichzeitig eröffnet die Reform Versicherern die Chance, ihre Rolle in der Altersvorsorge neu zu schärfen. Denn neben dem Vermögensaufbau bleibt die Absicherung des Langlebigkeitsrisikos ein zentraler Baustein einer nachhaltigen Altersvorsorge – und damit eine Kernkompetenz der Versicherungswirtschaft.

Neue Förderwelt verlangt individuelle Entscheidungen

Für bestehende Riester-Verträge gilt Bestandsschutz. Gleichzeitig eröffnet die Reform neue Optionen. Vom reinen Wechsel der Fördersystematik beim aktuellen Anbieter bis hin zum Übertrag des gesamten Riester-Guthabens inklusive Wechsel der Fördersystematik auf einen anderen Anbieter. Mehr Wahlfreiheit bedeutet jedoch auch mehr Komplexität. Aktuelle und zukünftige Förderansprüche, Garantien, Vertragslaufzeiten, Kosten und die individuelle Risikoneigung des Kunden entscheiden darüber, welche Produktlösungen individuell sinnvoll sind. Pauschale Empfehlungen verbieten sich deshalb. Risikofreudigere Kunden mit langer Restlaufzeit können von der stärkeren Kapitalmarktorientierung des Altersvorsorgedepots profitieren. Für Sparer mit geringem Einkommen und vielen Zulageberechtigungen bleibt die bisherige Riester-Förderung häufig zunächst attraktiver; ein Wechsel lohnt sich dann erst zu einem späteren Zeitpunkt nach dem Wegfall der Kinderzulagen. Kunden kurz vor Rentenbeginn profitieren dagegen oftmals stärker von bestehenden Garantien und von der Möglichkeit, die Riester-Rente bereits mit dem vollendeten 60. bzw. 62. Lebensjahr in Anspruch zu nehmen, als von zusätzlichen Renditechancen.

Die Beispiele zeigen: Die Reform führt nicht zu einer Standardempfehlung. Sie macht die Altersvorsorge individueller denn je. Für Versicherer bedeutet dies, Kunden jetzt gezielt zu segmentieren, anzusprechen und qualifiziert zu beraten, damit keine vorschnellen Wechselentscheidungen getroffen werden.

Neue Aufgaben brauchen neue Werkzeuge

Diese Form der Vertriebssteuerung lässt sich bei großen Riester-Beständen kaum noch manuell umsetzen. Tausende Verträge individuell zu bewerten, unterschiedliche Förderverläufe zu berechnen und daraus konkrete Vertriebsimpulse abzuleiten, überfordert klassische Bestandsauswertungen.

MORGEN & MORGEN stellt Versicherern und Vermittlern dafür die passenden Werkzeuge als individualisierbare Tools oder per Schnittstelleneinbindung zur Verfügung. Der M&M Fördervergleichsrechner stellt die bisherige Riester-Förderung und die neue Förderwelt individuell gegenüber. Im Mittelpunkt steht nicht allein die Frage, ob ein Wechsel sinnvoll sein kann, sondern insbesondere, wann. Ergänzt wird der M&M Fördervergleichsrechner durch das neue AV-Vergleichstool inklusive Riester-Check. Auf Basis weniger Angaben wird der bestehende Riester-Vertrag analysiert und der Anwender wird darauf hingewiesen, welche Punkte bei einem möglichen Wechsel in die neue Förderwelt zu beachten sind und welche Handlungsoptionen es gibt. Sobald die ersten AV-Produkte konkret feststehen, wird es möglich sein, Produktkonzepte unterschiedlicher Anbieter gezielt miteinander zu vergleichen. Berater und Kunden können dann auf dieser breiten Informationsbasis nachhaltige Entscheidungen treffen.

Automatisierte Riester-Bestandsanalyse

Für Versicherer geht MORGEN & MORGEN einen Schritt weiter. Die automatisierte Riester-Bestandsanalyse überträgt diese Analyselogik auf komplette Bestände. Sie identifiziert individuelle Break-even-Zeitpunkte, segmentiert Kunden nach Beratungsbedarf und liefert dem Vertrieb konkrete Ansatzpunkte für eine gezielte Kun­denansprache. So können Versicherer ihre Bestände systematisch analysieren, Vertriebsmaßnahmen priorisieren und Kunden aktiv begleiten – bevor andere Marktteilnehmer den ersten Impuls setzen.

Jetzt entscheidet sich, wer den Kundendialog führt

Entscheidend wird sein, wer frühzeitig startet, seine Bestandskunden versteht, den Beratungsbedarf erkennt und den Vertrieb mit den richtigen Informationen unterstützt. Gerade hier können Versicherer ihre Stärke ausspielen: Sie verbinden den wirtschaftlich richtigen Wechselzeitpunkt mit einer ganzheitlichen Altersvorsorgeberatung – einschließlich Garantien und der Absicherung des Langlebigkeitsrisikos. Entschei­dend ist jetzt der frühzeitige Kundendialog. So wird aus Bestandsverwaltung aktive Vertriebssteuerung.

Lesen Sie auch: Studie zur pAV-Reform: Anbieter kämpfen mit Umsetzung

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Private Pflege: Keine Rückzahlung von Beitragserhöhungen http://www.asscompact.de/node/172535

Ein Mann war der Ansicht, sein Versicherer hätte vorhandene Altersrückstellungen einsetzen müssen, um Beitragserhöhungen in der privaten Pflegepflichtversicherung zu begrenzen. Er verlangte deshalb die Rückzahlung der Mehrbeiträge. Vor Gericht scheiterte er jedoch damit.

172535 7. September 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Versicherte in der privaten Pflegepflichtversicherung können Beitragserhöhungen nicht allein mit dem Argument zurückfordern, dass vorhandene Altersrückstellungen zur Beitragsbegrenzung hätten eingesetzt werden müssen. Das hat das Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen entschieden, wie das Rechtsportal anwaltauskunft.de aktuell mitteilt. Voraussetzung sei, dass die Beitragsanpassungen den gesetzlichen und vertraglichen Vorgaben entsprechen.

Klage gegen Beitragsanpassungen

Der Kläger war bei einem privaten Krankenversicherer auch privat pflegepflichtversichert. Er wandte sich gegen mehrere Beitragsanpassungen, die zwischen 2015 und 2023 vorgenommen worden waren. Nach seiner Auffassung hätte der Versicherer die im Vertrag gebildeten Altersrückstellungen nutzen müssen, um die Beiträge zu begrenzen. Er verlangte deshalb die Rückzahlung sämtlicher Beträge, die über dem monatlichen Beitrag des Jahres 2014 lagen. Grundlage seines Vertrags waren die Musterbedingungen der privaten Pflegepflichtversicherung.

Nachdem bereits das Sozialgericht Detmold die Klage abgewiesen hatte, ging der Versicherte in Berufung. Doch auch das LSG Nordrhein-Westfalen bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz.

Altersrückstellungen dienen nicht beliebig zur Beitragssenkung

Nach Auffassung der Richter waren die Beitragserhöhungen ordnungsgemäß. Der Versicherer habe sowohl die formellen Anforderungen erfüllt als auch die Gründe für die Anpassungen rechtzeitig mitgeteilt. Auch die materiellen Voraussetzungen für die Beitragserhöhungen seien gegeben gewesen.

Das Gericht verwies zudem auf die besonderen Kalkulationsgrundlagen der privaten Pflegepflichtversicherung. Die Beiträge würden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen einheitlich für alle Versicherungsunternehmen kalkuliert. Beitragserhöhungen beruhten dabei auf verbindlichen Berechnungen.

Entscheidend war außerdem, dass Altersrückstellungen in der privaten Pflegepflichtversicherung nicht beliebig zur allgemeinen Beitragssenkung eingesetzt werden dürfen. Vielmehr dienten sie dazu, die Finanzierung der Pflegeversicherung langfristig zu sichern und Beitragssteigerungen im Alter nach den gesetzlichen Vorgaben abzufedern. Eine darüber hinausgehende Verwendung würde dem vorgesehenen Finanzierungssystem widersprechen.

Da die beanstandeten Beitragsanpassungen rechtmäßig gewesen seien, habe der Versicherer die Beiträge mit Rechtsgrund erhalten. Ein Anspruch auf Rückzahlung oder Verzinsung bestehe daher nicht. (bh)

 

LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 26.02.2026 – Az: L 5 P 47/23

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Mehr als Vertrieb: Wie Vermittlerinnen die Branche verändern http://www.asscompact.de/node/172425

In den Maklerhäusern werden neue Karriere- und Nachfolgemodelle benötigt, um zukunftsfähig zu bleiben. Dabei wird das Thema „Lebensphasenorientierung“ zu einem Wettbewerbsfaktor. Für Vermittlerinnen besteht die Chance, den Wandel aktiv mitzugestalten.

172425 7. September 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement Ein Artikel von Ute Geishauser, flow im business Beratung I Coaching I Mentoring

Klassische, geradlinige Erwerbsbiografien werden seltener. Elternzeit, Teilzeit, Pflege, berufliche Neuorientierung oder Selbstständigkeit verändern Einkommen, Vorsorgemöglichkeiten und Absicherungsbedarf der Kundinnen und Kunden.

Lebensphasen verändern den Absicherungsbedarf von Kund:innen

Lebensphasenorientierte Beratung muss deshalb mehr leisten als die Auswahl eines aktuell passenden Produkts. Sie sollte mögliche Veränderungen frühzeitig mitdenken und transparent machen, welche langfristigen finanziellen Folgen bestimmte Lebensentscheidungen haben können. Gerade bei Teilzeit und Care-Arbeit wird dies besonders sichtbar: Sie wirken sich nicht nur auf das aktuelle Einkommen, sondern häufig auch auf gesetzliche, betriebliche und private Altersvorsorge aus. Eine Vielzahl von Vermittler:innen macht heute schon transparent, welche finanziellen Folgen bestimmte Lebensentscheidungen – besonders vor dem Hintergrund zunehmend reduzierter gesetzlicher Versorgungsleistung – haben können.

Was für Kund:innen gilt, muss auch für den Vertrieb gelten

Während Vermittler:innen ihre Kund:innen dabei unterstützen sollen, nicht-lineare Lebensverläufe finanziell abzusichern, orientieren sich Karriere-, Führungs- und Nachfolgemodelle im Vertrieb vielfach noch an klassischen Vollzeitbiografien und lassen Lebensentscheidungen der Vermittler:innen außer Acht. Angesichts des demografischen Wandels, des kleiner werdenden Bewerber:innen-Pools und anstehender Nachfolgen wird dies zunehmend zum wirtschaftlichen Problem. Auch heute noch ist lediglich eine von zehn Personen im Vertrieb weiblich. Gerade Vermittlerinnen sollten deshalb nicht darauf warten, dass passende Karriere- und Nachfolgemodelle entstehen. Sie können diese aktiv einfordern und mitgestalten.

Wer unternehmerische Verantwortung übernehmen möchte, aber die klassische Einzelübernahme in Vollzeit nicht anstrebt, sollte Modelle wie Leitungs- oder Generationentandems ausdrücklich zum Thema machen. Erst wenn Nachfolgekonzepte den Aspekt der Lebensphasenorientierung sowohl im Bereich des On- als auch des Reboardings mitdenken, wird sich die Situation verändern. Wer im Vertrieb qualifizierte Nachwuchskräfte gewinnen und langfristig halten will, muss deshalb auch bei der eigenen Personal- und Nachfolgeplanung fragen: Welche berufliche Verantwortung passt zu welcher Lebensphase?

Mehr als Vertrieb: Wie Vermittlerinnen die Branche verändern

Versicherer und Maklerhäuser, die diesen Gedanken der Lebensphasenorientierung konsequent weiterentwickeln, richten ihre Beratungsqualität stärker an den tatsächlichen Lebenssituationen der Kund:innen aus und implementieren neue Karriere- und Nachfolgemodelle, die einen größeren Kreis qualifizierter Menschen für verantwortliche Vertriebsaufgaben erschließen.

Führung muss nicht immer eine Ein-Personen-Aufgabe sein

Neue Karriere- und Führungsmodelle können gerade bei der Nachfolge in Agenturen oder Maklerbetrieben eine interessante Alternative zur klassischen Einzelübernahme bieten. In einem Leitungs- oder Generationentandem teilen sich zwei Personen Verantwortung und verbinden unterschiedliche Kompetenzen, Erfahrungen und zeitliche Möglichkeiten. Dabei können Aufgaben gemeinsam oder klar arbeitsteilig wahrgenommen werden. So kann beispielsweise eine erfahrene Führungskraft Verantwortung schrittweise übergeben oder zwei Nachwuchskräfte gemeinsam in unternehmerische Verantwortung hineinwachsen. Dadurch entstehen auch Karrierechancen für Menschen, die Führung nicht klassisch in Vollzeit übernehmen können oder wollen. Gerade für Vermittlerinnen kann dies neue Wege in die Unternehmensnachfolge eröffnen: Verantwortung übernehmen, ohne sich zwangsläufig für das klassische Modell der alleinigen Vollzeit-Unternehmerin entscheiden zu müssen.

Erfolgsfaktoren für Tandems

Neben einem guten Matching, eindeutigen Rollen und Entscheidungsbefugnissen ist die Planung des Wissenstransfers wichtig. Gleichzeitig sollte geprüft werden, welche Aufgaben persönliche Präsenz erfordern und wo Digitalisierung oder KI entlasten können.

So wird aus einem neuen Arbeitszeitmodell ein neues Organisationsmodell, das Nachfolge, Personalentwicklung und Digitalisierung miteinander verbindet. Im Mittelpunkt steht damit nicht nur die Frage, wer übernimmt, sondern auch, wie die Organisation künftig arbeiten soll.

Lebensphasenorientierung verändert damit nicht nur Beratung. Sie verändert auch den Vertrieb selbst. Und gerade Vermittlerinnen können dabei eine Schlüsselrolle übernehmen – als Beraterinnen, Führungskräfte, Nachfolgerinnen und Gestalterinnen neuer Organisationsmodelle. Wer Verantwortung übernehmen möchte, sollte nicht nur fragen, welches bestehende Karrieremodell passt – sondern auch einfordern, welche neuen Modelle möglich sind. Gerade angesichts des zunehmenden Nachfolgedrucks könnte diese Verbindung zu einem wichtigen Baustein für die Zukunftsfähigkeit des Vertriebs werden.

Geförderte Erprobung neuer Nachfolge- und Karrieremodelle

Maklerunternehmen, die ihren Sitz und ihre Arbeitsstätte in Deutschland haben, mindestens zwei Jahre am Markt sind mit maximal 249 Mitarbeitende beschäftigten, haben z. B. die Möglichkeit, neue Organisations-, Arbeits- und Nachfolgemodelle im Rahmen des INQA-Coachings* zu entwickeln und gefördert praktisch zu erproben. Das vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales und dem Europäischen Sozialfonds Plus finanzierte Programm richtet sich speziell an kleine und mittlere Unternehmen. Förderfähige Unternehmen können 80% der Beratungskosten für bis zu zwölf Coaching-Tage erstattet bekommen; der Coachingprozess kann bis zu sieben Monate umfassen.

Lebensphasenorientierung wird damit vom personalpolitischen Ansatz zu einer konkreten Gestaltungsaufgabe – und möglicherweise zu einem wichtigen Wettbewerbsfaktor für den Versicherungsvertrieb von morgen.

Über die Autorin

Mehr als Vertrieb: Wie Vermittlerinnen die Branche verändern

Ute Geishauser ist Versicherungsvertriebswirtin, systemische Beraterin, Business-/ Resilienz-und autorisierter INQA-Coach. Mit ihrem Unternehmen flow im business begleitet sie Versicherer, Makler und Agenturen bei der Entwicklung lebensphasenorientierter Organisations- und Nachfolgemodelle sowie beim Aufbau und der Begleitung von Leitungstandems. Maklerunternehmen und Vermittlerinnen, die prüfen möchten, ob ein Leitungs- oder Nachfolgetandem für ihre Situation geeignet ist und im Rahmen von INQA-Coaching erprobt werden kann, können sich dazu unverbindlich mit ihr austauschen.

*INQA-Coaching ist ein mitarbeiter*innenorientiertes KMU-Beratungsprogramm der Initiative Neue Qualität der Arbeit (INQA). Es unterstützt kleine und mittlere Unternehmen, passgenaue Lösungen für den digitalen Wandel zu finden. Das Programm wird durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und die Europäische Union über den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) gefördert. Weitere Informationen gibt es auf der INQA-Website.

Lesen Sie auch: Sichtbarkeit als Wettbewerbsfaktor
Weitere Informationen zu FemSurance und zur Teilnahme an der Community gibt es unter news.femsurance.com oder femsurance@bbg-gruppe.de.

Grafik: © Geishauser, mit ChatGPT erstellt; Bild: © Pixabay/ChatGPT

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Junge Käufer setzen auf ältere Häuser und Sanierung http://www.asscompact.de/node/172560

Junge Käufergruppen weichen angesichts hoher Immobilienpreise häufiger auf ältere Bestandsimmobilien aus. Eine aktuelle Europace-Auswertung zeigt: Rund jeder dritte Käufer unter 36 Jahren plant bereits bei der Finanzierung ein Modernisierungsbudget ein.

172560 7. September 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Junge Menschen finanzieren häufiger ältere und energetisch schwächere Immobilien. Gleichzeitig kalkuliert rund jeder dritte Käufer unter 36 Jahren ein Modernisierungsbudget ein. Das zeigt eine aktuelle Auswertung der Europace AG auf Basis von Daten aus der Immobilienfinanzierung.

Vor allem jüngere Käufergruppen greifen demnach häufiger zu Bestandsimmobilien: Bei den bis 25-Jährigen entfallen 35,2% der finanzierten Immobilien auf die Energieeffizienzklassen F, G oder H. Bei den 26- bis 30-Jährigen sind es 32,3%, bei den 31– bis 36-Jährigen 31,2%. Gleichzeitig steigt mit zunehmendem Alter und größerem finanziellen Spielraum der Anteil energieeffizienterer Immobilien.

Die jüngste Käufergruppe finanziert laut Europace im Durchschnitt Immobilien sogar aus dem Baujahr 1963. Bei Objekten bis Baujahr 1949 erreichen nur rund 2% die Energieeffizienzklassen A+ oder A, während dies bei Immobilien ab dem Baujahr 2020 auf knapp 69% zutrifft.

Modernisierung wird Teil der Finanzierung

Viele junge Käufer berücksichtigen notwendige Investitionen bereits bei der Finanzierung. Bei den unter 25-Jährigen enthalten 34,3% der Finanzierungen ein Modernisierungsbudget, bei den 26- bis 30-Jährigen sind es 35,1% und bei den 31- bis 36-Jährigen 34,8%. Die vorgesehenen Beträge liegen laut Europace im Median zwischen rund 40.000 und 48.000 Euro.

Besonders häufig wird ein Modernisierungsbudget bei energetisch schwachen Immobilien eingeplant. Bei Objekten der Energieklasse H liegt der Anteil in den drei betrachteten Altersgruppen jeweils bei rund 63 bis 64%. Die Daten beziehen sich dabei auf die im Finanzierungswunsch vorgesehenen Beträge und nicht auf tatsächlich durchgeführte Maßnahmen.

„Gen Z und Millennials haben ihr Kaufverhalten an die schwierigen Rahmenbedingungen angepasst. Statt eigenkapitalintensiv zu bauen, kaufen sie Bestandsimmobilien und machen sie mittels Modernisierung zukunftsfähig“, sagt Stefan Münter, Vorstand Co-CEO der Europace AG.

Energieeffizienz beeinflusst Immobilienpreise

Die Analyse zeigt zudem Unterschiede bei den Preisen nach Energieeffizienzklasse. Immobilien der Klasse A+ kosten laut Europace im Median rund 465.000 Euro, Objekte der Klasse D rund 257.000 Euro. Der Anbieter weist jedoch darauf hin, dass diese Unterschiede nicht ausschließlich auf die Energieeffizienz zurückzuführen sind, da sich die Immobilien auch hinsichtlich Baujahr, Fläche und Lage unterscheiden.

Auch der Faktor Hitzeexposition gewinnt laut Europace an Bedeutung. Eine Analyse der VALUE AG auf Basis von Angebotsdaten zeigt ein erstes schwaches Preissignal: In stärker hitzeexponierten Lagen lag das relative Preisniveau gegenüber 2021 je zusätzlicher Standardabweichung der Hitzeexposition um rund 1,4% niedriger.

Die Auswertung basiert auf über die Europace-Plattform angelegten Finanzierungsvorgängen aus dem Zeitraum 01.01.2025 bis 31.07.2026. Die Ergebnisse beziehen sich auf die dokumentierte Teilmenge und bilden laut Europace nicht den gesamten Immobilienmarkt ab. (as)

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„Wenn alle gleich denken, geht es nicht unbedingt besser“ http://www.asscompact.de/node/172551

Vertrieb kann für sehr unterschiedliche Menschen attraktiv sein, meint Susanne Wessely. Wie können Berufe im Vertrieb für mehr Menschen erstrebenswert werden – und speziell für Frauen? Was macht ein starkes Vertriebsteam aus? Und wie kommt ein Unternehmen wie die BarmeniaGothaer dahin?

172551 6. September 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement Interview mit Susanne Wessely, Leiterin der Maklerdirektion Stuttgart, BarmeniaGothaer AG
Frau Wessely, dass es wenige Frauen im Vertrieb gibt, ist bekannt, besonders in der Versicherungsbranche. Wie blicken Sie darauf?

Mit Realismus und Zuversicht. Vertrieb war lange männlich geprägt, durch Rollenbilder, Abendtermine, variable Vergütung und das Bild des „klassischen Verkäufers“. Zugleich habe ich erlebt, wie Vertrieb auch anders funktionieren kann: In einem früheren Team arbeiteten ausschließlich Maklerbetreuerinnen zusammen. Statt Konkurrenz und Ellenbogenmentalität habe ich dort ein starkes Wir-Gefühl, gegenseitige Unterstützung und gemeinsames Anpacken erlebt.

Und wie ist es heute?

Heute profitieren wir in der Makler­direktion von einer größeren Vielfalt an Perspektiven. Auch im Maklermarkt wird die Durchmischung sichtbarer. Vertrieb kann für sehr unterschiedliche Menschen attraktiv sein, wenn wir ihn nicht zu eng definieren. Er bietet Eigenverantwortung, Flexibilität, Nähe zu Menschen und Gestaltungsspielraum. Dafür braucht es passende Rahmenbedingungen, etwa bei Elternzeit, Wiedereinstieg oder flexiblen Arbeitsmodellen – Themen, die nicht nur Frauen betreffen.

Wo sehen Sie die Herausforderungen, mehr Frauen in den Vertrieb zu bekommen?

Die größte Herausforderung ist das Bild von Vertrieb. Viele denken dabei an Druck, Kaltakquise oder reines Verkaufen. Doch heute geht es um Beratung, Vertrauen, Fachlichkeit, Beziehungsarbeit und unternehmerisches Denken. Frauen brauchen keine Sonderwege, sondern faire Zugänge: sichtbare Vorbilder, transparente Karrierepfade, Mentoring, Netzwerke, flexible Arbeits­modelle und Führungskräfte, die Potenziale erkennen. Gleichzeitig sollten junge Menschen früh erleben, wie vielseitig Vertrieb ist. Er bietet Verantwortung, Gestaltungsmöglichkeiten und Raum für unterschiedliche Talente.

Haben Sie selbst Hürden erlebt?

Ja. Hürden gehören zu jedem Berufsweg, auch wenn sie unterschiedlich aussehen. Ich habe vor knapp 24 Jahren meine Bankausbildung begonnen. Gerade zu Beginn kannte ich die Frage, ob mein Wort als junge Frau wirklich gehört wird. Geholfen haben mir innere Stabilität, ein unterstützendes Umfeld und Menschen, die an mich geglaubt haben. Ich habe gelernt, klar zu bleiben, ohne hart zu werden. Heute weiß ich außerdem, wie wertvoll Netzwerke sind. Rückblickend haben mich Herausforderungen nicht kleiner gemacht, sondern klarer und vertrauensvoller in meinen Weg.

Sie sind auch in sozialen Medien sichtbar. Wie wichtig sind Sichtbarkeit und Netzwerke?

Sichtbarkeit fällt mir nicht immer leicht. Ich frage mich dabei, welchen Mehrwert Menschen daraus ziehen können. Meine Motivation ist zu zeigen, dass Vertrieb weit mehr ist als Produktverkauf oder Eigeninteresse. Es geht darum, Menschen bei wichtigen Entscheidungen zu unterstützen, in unserem Fall rund um Finanzen und Absicherung. Dafür braucht es zunächst Verständnis für die Menschen, ihre Perspektiven und Bedürfnisse. Sichtbarkeit bedeutet für mich, Gedanken und Haltung zu teilen. Vielleicht entsteht daraus ein Gespräch oder eine neue Idee. Deshalb sind meine Beiträge oft von Miteinander, Wertschätzung und Win-win-Denken geprägt. Netzwerke schaffen Räume für Vertrauen, Entwicklung und gemeinsame Erfolge.

Und wie sieht für Sie das „perfekte“ Vertriebsteam aus?

Mein erster Gedanke ist: glücklich. Perfektion klingt oft glatt, doch Nähe entsteht selten durch Perfektion. Ein starkes Vertriebsteam verbindet hohe Fachlichkeit und guten Service mit Menschlichkeit. Menschen sollten ihre Talente einbringen, wachsen und offen über Fehler sprechen können. Vertrauen ist dabei die Grundlage. Ein gutes Team verbindet Eigenständigkeit mit Teamgeist. Haltung, Reflexion, Wertschätzung und Sinn sind zentrale Erfolgsfaktoren. Wer versteht, warum etwas wichtig ist, eignet sich Wissen motivierter an und bringt sich mit größerer Überzeugung ein.

Unterschiedliche Perspektiven können Prozesse auch verlangsamen. Wie gehen Sie damit um?

Ja, unterschiedliche Perspektiven können Diskussionen verlängern. Das ist nicht immer bequem, aber oft wertvoll. Führung bedeutet, mit klaren Zielen, wertschätzendem Austausch und Entscheidungsfähigkeit den Rahmen zu schaffen. Wenn alle gleich denken, geht manches schneller, aber nicht unbedingt besser. Gerade in einem komplexen Markt helfen unterschiedliche Sichtweisen dabei, verschiedene Lebenssituationen und Bedürfnisse zu verstehen und blinde Flecken zu vermeiden.

Also können diverse Teams die Zielgruppe erweitern oder die Beratung verbessern?

Das hängt vom jeweiligen Maklerhaus ab. Nicht jedes Unternehmen muss alles abbilden. Spezialisierung kann ebenfalls eine Stärke sein. Wenn allerdings unterschiedliche Lebensrealitäten besser verstanden werden sollen – etwa Unternehmerinnen, Patchwork-Familien oder Themen wie Female Finance –, ist ein breiterer Blick ein großer Vorteil. Glaubwürdigkeit entsteht dabei nicht durch Diversität auf dem Papier, sondern durch echtes Interesse und echtes Verstehen.

Können Sie ein Beispiel nennen, wie Frauen Innovation schaffen?

Ein konkretes Beispiel ist für mich „Female Forward“. Auch Formate wie der Female Insurance Summit zeigen, wie viel Potenzial entsteht, wenn neue Räume für Sichtbarkeit, Entwicklung und fachlichen Austausch entstehen. Dabei geht es nicht nur ums Netzwerken, sondern darum, Themen wie Gesundheit, Vorsorge, Lebensphasen, Führung, Vereinbarkeit oder Nachfolge aus neuen Blickwinkeln zu betrachten.

Spannend finde ich auch das historische Beispiel von Maggie Lena Walker. Sie gründete 1903 in den USA die St. Luke Penny Savings Bank und verband Finanzdienstleistungen mit Themen wie Zugang, Vertrauen, Bildung und wirtschaftlicher Selbstbestimmung. Genau darin liegt eine wichtige Parallele zum modernen Vertrieb: Innovation entsteht, wenn wir Menschen besser verstehen und passende Zugänge schaffen.

Wie müssen Karrierepfade im Maklervertrieb Ihrer Meinung nach künftig aussehen?

Der demografische Wandel wird die Branche stark beschäftigen. Wissen muss gesichert und Nachfolge aktiv gestaltet werden. Neben klassischen Führungs- und Vertriebsrollen brauchen wir Expertenlaufbahnen, Tandemmodelle, geteilte Führung, moderne Zielsysteme, Digitalisierung und flexible Entwicklungswege. Karriere sollte nicht nur über größere Gebiete, mehr Umsatz oder längere Arbeitszeiten definiert werden. Zukunftsfähig wird sie, wenn Verantwortung, Wirkung, Wirtschaftlichkeit, Gesundheit und Lebensphasen zusammenpassen. Das wertvolle Erfahrungswissen der Branche darf nicht einfach mit Menschen in den Ruhestand gehen.

Wie sieht die Vertriebspersön­lichkeit der Zukunft aus? Ist die BarmeniaGothaer auf dem Weg dorthin?

Die Vertriebspersönlichkeit der Zukunft verbindet Fachkompetenz, digitale Souveränität und ein gutes Gespür für Menschen. Sie versteht Produkte, Prozesse, Regulatorik und Daten, gleichzeitig aber auch Bedürfnisse, Beziehungen und Zwischentöne. Sie nutzt digitale Möglichkeiten, ohne die persönliche Nähe zu verlieren. Ich erlebe die BarmeniaGothaer als Unternehmen, das Vertrieb nicht nur über Zahlen denkt, sondern über Menschen, Haltung und Zukunftsfähigkeit. Moderne Vertriebspersönlichkeiten brauchen Vertrauen, Entwicklungsmöglichkeiten und einen starken Rahmen. Daran arbeiten wir – mit Qualifizierung, Flexibilität und neuen Formen der Zusammenarbeit. Die Hebel liegen auf mehreren Ebenen: in der Strategie, der Personalentwicklung, der Führung und in engagierten Teams. Zukunftsfähigkeit zeigt sich letztlich nicht in Überschriften, sondern in der täglichen Zusammenarbeit.

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bKV: Warum Gesundheit das neue Gehalt ist http://www.asscompact.de/node/172542

Die betriebliche Krankenversicherung erlebt im Mittelstand einen starken Nachfrageboom. Budgettarife bieten flexible Leistungen, geringe Verwaltung und attraktive steuerliche Vorteile. So punkten Vermittler damit bei kleinen und mittleren Unternehmen.

172542 6. September 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement Ein Artikel von Stefan Huhn, Vorstand bei der R+V Krankenversicherung AG

Eine vom Arbeitgeber bezahlte Vorsorgeuntersuchung oder eine mitfinanzierte Brille: Was früher nur Extras in großen Konzernen waren, ist mittlerweile im Mittelstand angekommen. Die betrieb­liche Krankenversicherung (bKV) erlebt einen Nachfrageboom – und das völlig zu Recht.

Laut einer vom PKV-Verband veröffentlichten Civey-Umfrage gehört eine vom Arbeitgeber finanzierte bKV für mehr als die Hälfte der Beschäftigten zu den attraktivsten Benefits überhaupt. Das ist das Ergebnis eines grundlegenden Wandels in der Erwartungshaltung von Arbeitnehmern hin zu einem Gesamtpaket aus Gehalt und attraktiven gesundheitlichen Benefits.

Starkes Wachstum bei der bKV

Der PKV-Verband belegt, was auch viele Vermittler wahrnehmen: Mehr als 2,8 Millionen. Menschen verfügen bereits über eine betriebliche Kranken- oder Pflegeversicherung, ein Plus von 15% zum Vorjahr. Und der Markt wächst weiter, da der Bedarf vielerorts noch ungedeckt ist.

Parallel dazu verschärft sich der Druck auf die Unternehmen. Das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) hat errechnet, dass bis 2036 rund 4,3 Millionen. Arbeitskräfte fehlen. Dieser Wandel trifft kleine und mittlere Unternehmen besonders hart – genau jene Zielgruppe, für die eine bKV besonders sinnvoll ist. Angesichts dieses Potenzials kommt der qualifizierten Vermittlung eine besondere Bedeutung zu, da passende Vorsorgelösungen Unternehmen gezielt stärken können.

Der finanzielle Vorteil der bKV liegt auf der Hand: Eine Gehaltserhöhung wird durch Steuern und Abgaben stark reduziert. Die bKV hingegen ist häufig als Sachbezug mit bis zu 50 Euro pro Monat steuer- und sozialabgabenfrei. Was der Betrieb investiert, kommt bei der Belegschaft damit praktisch vollständig an.

Innerhalb der bKV haben sich verschiedene Tarifmodelle entwickelt, wobei sich Budgettarife als besonders beliebt erwiesen haben. Im Unterschied zu klassischen Produkten, die feste Leistungen vorsehen, erhalten Versicherte beim Budgettarif einen finanziellen Rahmen, über den sie frei verfügen können – egal ob Zahnreinigung, neue Brille oder Vorsorgeuntersuchungen.

Budgettarife sind „treffsicher“

Diese Vielfalt bietet einen entscheidenden Vorteil: die individuelle Treffsicherheit. Junge Mitarbeitende ohne Zahnprobleme können das Budget für Kontaktlinsen oder Hautscreenings nutzen. Ältere Kollegen setzen es dagegen für Zahnersatz oder Vorsorgeuntersuchungen ein. Somit geht keine Leistung am tatsächlichen Bedarf vorbei, was zugleich Frust in der Belegschaft über nicht nutzbare Benefits vermeidet.

Darüber hinaus ist der Verwaltungsaufwand bei Budgettarifen in der Regel minimal. Der Versicherte reicht Belege per App direkt beim Versicherer ein und erhält innerhalb weniger Tage die Erstattung. Bei der R+V etwa erfolgt dies über die App „R+V Gesundheit“. Das Unternehmen muss lediglich die Versicherten an- oder abmelden – bei der R+V geschieht dies einfach und digital über das R+V-Firmenportal Vorsorge. Insbesondere für kleine Betriebe ohne eigene HR-Strukturen ist das ein wichtiges Argument. Diese vielen Vorteile der Budgettarife haben auch die Unternehmen erkannt. Bei der R+V beispielsweise entscheiden sich 95% aller bKV-Kunden für einen Budgettarif.

Was ein guter Budgettarif können muss

Nicht jeder Budgettarif hält, was er verspricht. Ein hochqualitativer Budgettarif sollte beispielsweise den Einschluss von laufenden Versicherungsfällen gewähren. Er sollte zudem mit ergänzenden Bausteinen kombinierbar sein, etwa mit Zahnersatztarifen. Empfehlenswert ist zudem eine Beitragsfreistellung mit fortbestehendem Leistungsanspruch für entgeltfreie Zeiten – also bei längerer Erkrankung oder Elternzeit.

Diese Anforderungen haben wir in unseren Budgettarif, der Teil des R+V-GesundheitsKonzepts PROFIL ist, übernommen. Da vor allem bei kleinen und mittelständischen Unternehmen Bedarf an bKV-Lösungen besteht, ist PROFIL bereits ab fünf Mitarbeitenden ohne Gesundheitsprüfung abschließbar.

Was Mitarbeitende gewinnen

Neben dem finanziellen Vorteil sind es vor allem zwei Gründe, warum die bKV so beliebt ist. Erstens gibt es keine Gesundheitsprüfung; auch Menschen mit Vorerkrankungen werden ohne Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse aufgenommen. Zweitens gibt es keine Wartezeiten, der Schutz beginnt am ersten Tag.

Viele Tarifkonzepte – wie auch das R+V-GesundheitsKonzept PROFIL – sehen zudem eine Familien-Option vor. Über diese werden Angehörige zu günstigen Konditionen in leistungsähnlichen Tarifen mitversichert. Das macht die bKV auch für das persönliche Umfeld des Beschäftigten zu einem echten Mehrwert.

Gesundheitsservices als Qualitätsmerkmal

Moderne bKV-Konzepte sollten jedoch mehr als reine Erstattungsleistungen beinhalten. Ergänzende Gesundheitsservices erhöhen den Wert erheblich. Digitale Angebote wie Ernährungs- oder Mentalcoachings machen das Angebot im Alltag erlebbar. Und wer regelmäßig ein Benefit nutzt, verbindet es auch mit dem finanzierenden Arbeitgeber.

Die R+V beispielsweise bietet den bKV-versicherten Mitarbei­tenden ein umfassendes Paket an Gesundheitsservices mit R+V- FirmenGesund an. Zu unterschiedlichen Themen wie etwa medizinische Beratung, Pflege und Familie oder mentale Gesundheit werden passende Services angeboten, beispielsweise eine Facharztsuche oder ein Zweitmeinungsservice.

Speziell für Vermittler lohnt sich ein Blick auf die Infrastruktur der Versicherer: Persönliche Ansprechpartner mit Spezialisierung auf Versorgungslösungen, individualisierbare Kommunikationsmaterialien und digitale Vertriebsstrecken gehören heute zum Standard.

Die bKV bietet Vorteile für alle

Die bKV hat sich inzwischen zum erfolgreichen Personalinstrument entwickelt. Sie funktioniert ohne große HR-Abteilung, ohne aufwendige Verwaltung und ohne hohe Einstiegshürden. Das ist gerade für kleine und mittelständische Unternehmen vorteilhaft. Der Budgettarif ist dabei das mit Abstand beliebteste Modell. Wer sich als Vermittler auf das Potenzial des bKV-Marktes fokussieren will, der findet hier sehr gute Perspektiven.

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Rating: Qualitätsunterschiede bei Privathaftpflicht weiter hoch http://www.asscompact.de/node/172561

Die diesjährige Auflage des Privathaftpflicht-Ratings von Franke und Bornberg offenbart weiterhin große Qualitätsunterschiede im Markt. Vor allem Basistarife zeigen wiederkehrende Lücken. Ein positiver Trend ist, dass die Anzahl der schwachen Tarife insgesamt abgenommen hat.

172561 5. September 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Das Analysehaus Franke und Bornberg hat die diesjährige Auflage seines Ratings zur Privathaftpflicht veröffentlicht – mit einer guten und einer weniger guten Nachricht. Die gute: Das Feld der schwachen Tarife ist in diesem Jahr kleiner als noch im Vorjahr, was im Umkehrschluss bedeutet, die Qualität in der Privathaftpflichtversicherung steigt. Die weniger gute Nachricht: Die Qualitätsunterschiede zwischen den Tarifen bleiben weiterhin hoch und vor allem Basistarife weisen immer noch wiederkehrende Schwächen auf.

Rating analysiert fast 300 Tarife pro Ratingklasse

Für das diesjährige Rating hat Franke und Bornberg die Privathaftpflichttarife wie üblich in zwei getrennten Ratingverfahren analysiert. 296 Tarife im Ratingverfahren Familie und 293 Tarife im Ratingverfahren Single von insgesamt 87 Versicherern wurden unter die Lupe genommen. Bis auf wenige Ausnahmen durchläuft jeder Tarif beide Ratingverfahren, erklärt das Analysehaus.

An der Ratingsystematik haben sich im Vergleich zum Vorjahr keine Änderungen ergeben. Daher lassen sich die Ergebnisse auch direkt mit denen aus dem Jahr 2025 vergleichen. Bei den Tarifen für Familien – die neben dem Versicherungsnehmer auch Partner und Kinder mit berücksichtigen – prüften die Analysten 72 Detailkriterien in 23 Hauptkriterien, bei den Tarifen für Singles sind es 60 Detailkriterien in 20 Hauptkriterien.

Um die Ratingklassen FF („befriedigend“), FF+ („gut“), FFF („sehr gut“) sowie die höchste Ratingklasse FFF+ („hervorragend“) zu erreichen, müssen Tarife zudem Mindeststandards erfüllen. Diese sollen verhindern, dass Schwächen bei wichtigen Leistungen durch gute Ergebnisse in weniger bedeutenden Bereichen ausgeglichen werden können. Zu den Kriterien, bei denen es Mindeststandards gibt, zählen unter anderem die Anforderungen an die Deckungssumme für Personen- und Sachschäden, sowie der Schutz beim elektronischen Datenaustausch und die Internetnutzung im Ausland. Die höhere Ratingklasse erhält der Tarif dabei nur, wenn er neben der erforderlichen Gesamtpunktzahl auch alle Mindeststandards dieser Klasse erreicht.

Hier weisen Basistarife oft Schwächen auf

Die Privathaftpflichtversicherung gilt als eine der wichtigsten Absicherungen für Haushalte und wird von Franke und Bornberg als wesentliches Werkzeug der Existenzsicherung eingestuft. Vor allem bei schweren Personenschäden können Schadenersatzforderungen nämlich schnell in die Millionenhöhe gehen.

Viele Versicherer bieten mehrstufige Tarifwerke, von Basistarif bis zum Topschutz. Allerdings zeigen sich gerade bei Basistarifen immer wieder Lücken auf, so Franke und Bornberg. Dazu zählen unter anderem die Forderungsausfalldeckung und der Schadenersatzrechtsschutz, Mietschäden, Gefälligkeitshandlungen sowie der Gebrauch von Drohnen. Bei Familientarifen ist auch der Schutz für deliktunfähige Mitversicherte oft eine Schwachstelle.

Zudem zeigen schwächere Tarife auch bei selbstständigen nebenberuflichen Tätigkeiten, Schäden an Sachen von Arbeitskollegen oder Arbeitgebern sowie beim Verlust beruflicher Schlüssel häufig Defizite.

Das sind die Ergebnisse des Ratings

Insgesamt bestätigt das Rating die positive Entwicklung der vergangenen Jahre. Der Anteil der schwachen Angebote ist zurückgegangen, während die Spitzengruppe im Vergleich zum Vorjahr größer geworden ist. Trotzdem bleibt Luft nach oben: Nicht einmal jeder fünfte Tarif erhält die Höchstbewertung.

 

Rating Privathaftpflicht: Qualitätsunterschiede im Markt weiterhin hoch

 

In der Ratingklasse Familie können 17,6% der Tarife die Bestnote FFF+ („hervorragend“) erreichen. Knapp jeden dritten Tarif bewerten die Experten mit FFF („sehr gut“). Rund 5% der Tarife erhalten aber nur eine „mangelhafte“ oder „ungenügende“ Bewertung (siehe Grafik), im Vorjahr waren es noch über 8% gewesen.

Bei der Ratingklasse Single sieht die Verteilung sehr ähnlich aus. Auch hier können 17% der Tarife ein „hervorragendes“ Ergebnis einfahren. 2025 lag der Anteil der Spitzentarife noch bei rund 15%. Jeder zweite Tarif erhält die Gesamtnote FFF („sehr gut“) oder FF+ („gut“). Der Anteil der mit „mangelhaft“ bzw. „ungenügend“ bewerteten Tarife liegt ebenfalls bei rund 5% (siehe Grafik).

 

Rating Privathaftpflicht: Qualitätsunterschiede im Markt weiterhin hoch

 

Franke und Bornberg Gründer und Geschäftsführer, Michael Franke, resümiert: „Die Tarifqualität steigt, aber FFF+ bleibt einer klar begrenzten Spitzengruppe vorbehalten. Ein gutes Rating muss Unterschiede sichtbar machen: gerade dann, wenn sich der Markt insgesamt verbessert.“ (js)

Die vollständigen Ergebnisse des Ratings Privathaftpflicht 2026 können auf der Website von Franke und Bornberg eingesehen werden.

Lesen Sie auch: Die aktuellen Maklerfavoriten in der Privathaftpflicht
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Die beste Maklerfrage: „Wer fehlt Ihnen gerade?“ http://www.asscompact.de/node/172556

Unternehmer brauchen keine weiteren Produktpräsentationen von ihrem Versicherungsvermittler, wenn ihnen die Arbeitskräfte fehlen, meint Murát Pascal Dursun. Sondern? Er sagt: Das nächste große Vermittlerthema trägt keinen Versicherungsschein.

172556 5. September 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement Ein Artikel von Murát Pascal Dursun, Geschäftsführer Novatera GmbH

Manche Fragen klingen harmlos, fast zu einfach. Gerade deshalb wirken sie. „Wer fehlt Ihnen gerade?“ ist so eine Frage. Vier Wörter. Kein Tarifvergleich, kein Deckungskonzept, kein Beratungsprotokoll. Nur eine Frage. Im passenden Moment ausgesprochen bewegt sie den Unternehmer stärker als die nächste Diskussion über Beiträge.

Während Versicherungsvermittler im Gespräch mit Unternehmern über Haftung, Cyberrisiko, bAV, Fuhrpark oder Vorsorge sprechen, sitzt ein anderes Risiko längst mit am Tisch. Es äußert sich im Alltag durch unbesetzte Arbeitsplätze, verschobene Aufträge, erschöpfte Teams und sinkende Umsätze.

Der leere Stuhl kostet Geld

Der Mangel an Arbeitskräften bremst den Betrieb täglich aus. Er lässt sich nicht mit einer Stellenanzeige und einem Obstkorb lösen.

Ein Beispiel veranschaulicht das Problem: In einer Autowerkstatt fehlt ein Mechaniker an der Hebebühne. Dieser Ausfall mindert den Jahresumsatz (eigenen Recherchen nach) schnell um ca. 250.000 Euro, weil weniger Fahrzeuge die Werkstatt durchlaufen, die Wartezeiten steigen, Reparaturen liegen bleiben und die verbliebene Belegschaft die Lücke mühsam ausgleichen muss. Solches Improvisieren führt zu Stress bei der gesamten Belegschaft.

Das Problem zeigt sich unauf­fällig. Der leere Stuhl verursacht keinen Lärm, erzeugt keinen Wasserschaden und brennt nicht. Der Verlust entsteht im Stillen: Ein Auftrag geht verloren, die Reklamationen häufen sich, ein Angestellter erledigt dauerhaft die Arbeit für zwei Personen. Trotzdem sprechen Vermittler beim Kundenbesuch über andere Risiken. Das ist zwar richtig, spart aber eine der teuersten Gefahren im Betrieb komplett aus. Warum eigentlich?

Einmal um die Ecke denken

Der Vermittler nutzt einen großen Vorteil, den sich viele Dienstleister wünschen: Er spricht direkt mit der Unternehmensspitze. Der Kontakt entsteht nicht durch unpersönliche Nachrichten auf Online-Plattformen, sondern durch jahrelange, persönliche Zusammenarbeit. Diese enge Bindung bietet zu viel Potenzial, um beim nächsten Treffen lediglich den Aktenordner mit weiteren Verträgen zu füllen.

Fragen nach fehlenden Policen halten das Gespräch im bekannten Terrain. Die Frage nach fehlenden Mitarbeitern wechselt auf die unternehmerische Ebene. Das Gespräch dreht sich nicht mehr um ein Produkt, sondern um die Wertschöpfung, die Stabilität und die Zukunft des Betriebs.

Der Vermittler übernimmt dabei nicht die Aufgaben einer Personalabteilung. Niemand verlangt von ihm, abends Bewerbungsmappen zu sichten. Ein solcher Schritt ergäbe so wenig Sinn wie ein Bäcker, der nebenbei Zahnmedizin anbietet, nur weil beide mit dem Mund zu tun haben. Aber er erkennt die Schwachstelle, stellt die richtige Frage und zeigt einen Lösungsweg auf, der machbar ist.

Reziprozität beginnt vor dem Produkt

Die Verhaltenspsychologie zeigt: Wer echten Nutzen bietet, bevor er eine Gegenleistung verlangt, stärkt die Beziehung. Diese Gegenseitigkeit bedeutet nicht, dem Kunden ein Geschenk zu überreichen, um einen schnellen Abschluss zu erzielen. Solche plumpen Versuche durchschauen Unternehmer sofort.

Gegenseitigkeit bedeutet, dass der Unternehmer echtes Interesse an seinen Sorgen spürt: an den unbesetzten Stellen, dem Umsatzverlust und den überlasteten Angestellten. Hört ein Vermittler hier aufmerksam zu, ordnet die Lage ein und schlägt einen brauchbaren Weg vor, entsteht Vertrauen.

Als positiver Nebeneffekt ver­einfacht sich das spätere Produktgespräch. Es verläuft deutlich entspannter als ein kalter Einstieg über Tarife, Beiträge oder Bedingungen, weil zuvor ein echter Mehrwert entstanden ist. Wer hilft, findet Gehör.

Besser fragen statt jammern

Viele Vermittler suchen zusätz­liche Einnahmen. Die Vorschriften nehmen zu, die Ausgaben steigen und von reinem Dankeschön lässt sich keine Miete zahlen. Eine einzige zusätzliche Frage eröffnet einen neuen, dauerhaften Erlöskanal, ganz ohne den bestehenden Versicherungsbestand zu verändern, Produkte zu wechseln oder Verkaufsdruck aufzubauen. Und – was ungewohnt ist – ohne Stornohaftung.

„Wer fehlt Ihnen gerade?“

Diese Frage bildet den Anfang. Wo gibt es Lücken? Seit wann bestehen sie? Welche Kosten entstehen dadurch? Welche Maßnahmen liefen bereits? Aus allgemeiner Unzufriedenheit über den Arbeitsmarkt filtert sich ein konkreter Engpass heraus. Für den Vermittler ergibt sich dadurch eine zusätzliche Einnahme, die stabil bleibt, selbst wenn der Kunde einen Versicherungs­vertrag kündigt oder anpasst.

Neue Möglichkeiten ohne Produktdruck

Kooperationen mit spezialisierten Personalvermittlern bieten Versi­cherungsvermittlern einen sinnvollen Baustein. Der Versicherungsvermittler erkennt den Bedarf, stellt den Kontakt her und behält seine ursprüngliche Funktion. Die Suche und die Auswahl der Kandidaten übernimmt der Partner.

Dieses Modell funktioniert aber nur mit unternehmerfreundlichen Bedingungen: keine Vorauszahlungen, Honorar nur bei erfolgreicher Vermittlung und eine kostenlose Garantie zur Nachbesetzung für sechs Monate. Kosten entstehen erst, wenn der neue Mitarbeiter den Arbeitsvertrag unterschreibt.

Der Unternehmer erhält eine Lösung für ein drängendes Problem. Der Vermittler steigert seinen Ruf, gewinnt an Bedeutung und sichert sich stabile Einnahmen – storno­sicher. Dabei steht das Wohl des Kunden im Vordergrund, die Vergütung folgt als logische Folgerung aus dem geschaffenen Nutzen.

Der Vermittler als Möglichmacher

Vermittler sichern ihre Zukunft nicht, indem sie jede Aufgabe selbst erledigen. Sie erfolgreich zu gestalten, bedeutet, die passenden Kontakte zu knüpfen, auch zu den richtigen Personalvermittlern, wenn fehlende Mitarbeiter das Wachstum des Kunden blockieren.

Dieser Schritt schwächt die Rolle des Vermittlers nicht, sondern wertet sie auf. Unternehmer benö­tigen keine weiteren Produktpräsentationen, wenn ihnen die Arbeitskräfte für die Aufträge fehlen. Sie suchen Partner, die den Engpass verstehen und den nächsten Schritt einleiten.

Die stärkste Kundenbindung beginnt vermutlich nicht mit einer neuen Police, sondern mit dieser einen magischen Frage: „Wer fehlt Ihnen gerade?“ Diese vier Wörter entscheiden oft darüber, ob jemand als einfacher Verkäufer bzw. Vermittler oder als echter Impulsgeber für den Unternehmer gilt. Sie wirken direkt, betreffen die echten Sorgen der Betriebe und sichern stabile Erträge.

Über Murát Pascal Dursun

Murát Pascal Dursun leitete bis 2015 bei einem britischen Versicherer eine Maklerdirektion. Nun führt er die internationale Personalvermittlung Novatera GmbH (partners.novatera.de) und lehrt Methodenkompetenz als Gastdozent im Studiengang BWL Risk & Insurance Management an

der Dualen Hochschule Baden-Württemberg (DHBW).

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Digital Insurance Podcast: Wege aus dem Legacy-Chaos http://www.asscompact.de/node/172544

In der neuen Episode des „Digital Insurance Podcast“ geht es um die Frage, wie Versicherer Wege aus dem Legacy-Chaos finden können. Darüber spricht Moderator Jonas Piela mit mit Anastasia Golz, Head of Business Process Automation bei der HUK-COBURG.

172544 5. September 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

In der neuesten Ausgabe des „Digital Insurance Podcast“ begrüßt Moderator Jonas Piela einen hochkarätigen Gast aus der Praxis: Anastasia Golz, Head of Business Process Automation bei der HUK-COBURG, spricht über den schmalen Grat zwischen dem Hype um Künstliche Intelligenz und dem tatsächlichen Mehrwert für die Branche. Im Zentrum der Diskussion steht die provokante These, dass wahre Souveränität im digitalen Wandel nicht darin besteht, jeden Prozess blind zu automatisieren. Vielmehr komme es darauf an, präzise zu erkennen, an welchen Stellen der Mensch der bessere Roboter ist, und die Digitalisierung pragmatisch sowie wertstiftend anzugehen.

Der Mythos der Dunkelverarbeitung

Die Vision einer vollständigen Dunkelverarbeitung – also der fallabschließenden Bearbeitung ohne jegliches menschliches Zutun – geistert seit Jahren durch die Chefetagen der Versicherer. Anastasia Golz räumt in der Folge mit der Illusion auf, dass sich komplexe Abläufe von heute auf morgen fehlerfrei automatisieren lassen. In der Realität würden oft digitale Krücken und Bandagen gebaut, um unfertige oder historisch gewachsene Systeme künstlich am Leben zu erhalten. Ein schlechter analoger Prozess werde durch Technologie nicht automatisch besser, sondern lediglich zu einem schlechten digitalen Prozess. Golz plädiert daher eindringlich dafür, Prozesse im ersten Schritt gründlich zu analysieren und zu optimieren, bevor überhaupt der erste Programmiercode für eine Automatisierung geschrieben wird.

Der Faktor Mensch im Schadenfall

Besonders im Schadenbereich – der laut Golz „Königsklasse“ der Versicherung, in der Kunden den eigentlichen Wert ihres Beitrags spüren – zeigt sich die Bedeutung des menschlichen Faktors. Während standardisierte Abläufe wie der Abschluss einer Hausratversicherung hervorragend vollautomatisch funktionieren können, verlangen komplexe Schadensituationen oft Empathie und individuelle Beratung. Viele Kunden suchen im Ernstfall das persönliche Gespräch, anstatt sich mit einem automatisierten Bot auseinanderzusetzen. Wahre Prozessoptimierung muss daher immer auch die Kundenperspektive und den gewünschten Kanalmix berücksichtigen.

Salami-Taktik statt Big Bang

Für eine erfolgreiche Transformation setzt Golz auf ein evolutionäres Prinzip, das sie als „Automatisierungs-Salami“ bezeichnet. Statt das gesamte System in einem riskanten Großprojekt umzuwerfen, sollten Versicherer in kleinen, überschaubaren Schritten vorgehen. Dabei müssen interdisziplinäre Teams kontinuierlich prüfen, welche Prozessschritte sinnvoll automatisiert werden können und wo der Betrieb sowie die spätere Wartung der Technologie die Kosten sprengen würden. Nur durch diese Kombination aus strategischer Vision, Prozessoptimierung und einer engen Einbindung der operativen Bereiche lässt sich der digitale Wandel nachhaltig gestalten.

Hier geht es zur aktuellen Folge
Über den Podcast

Jonas Piela berät die Versicherungswirtschaft hinsichtlich der digitalen Transformation in seiner Rolle als Managing Director bei Piela & Co. Digital Consultants. Außerdem betreibt er den Digital Insurance Podcast, für den er mit Managern aus der Branche über die Herausforderungen der Digitalisierung spricht. Zu finden ist der Podcast unter anderem bei Google, Apple und Spotify sowie unter insurancemedia.de/podcast.

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Canada Life Deutschland: Maik Braun wird Director Sales http://www.asscompact.de/node/172558

Maik Braun verstärkt zum 01.10.2026 die Vertriebsführung der Canada Life Assurance Europe plc in Deutschland. Als Director Sales soll er den weiteren Wachstumskurs des Unternehmens im deutschen Markt unterstützen.

172558 4. September 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Verstärkung für die Vertriebsführung der Canada Life Assurance Europe plc in Deutschland: Maik Braun übernimmt zum 01.10.2026 die Position des Director Sales. Er soll den weiteren Wachstumskurs des Unternehmens im deutschen Markt unterstützen, teilt das Unternehmen mit.

Der 51-Jährige berichtet in seiner neuen Funktion direkt an Dr. Frederick Krummet, Chief Distribution Officer. Mit der Personalie will das Unternehmen seinen strategischen Wachstumskurs im deutschen Markt fortsetzen. Der Fokus richtet sich dabei noch stärker auf moderne Vertriebsstrukturen, Digitalisierung und eine partnerschaftliche Zusammenarbeit, heißt es.

Über Maik Braun

Braun verfügt über mehr als 25 Jahre Erfahrung in der Versicherungsbranche. Bei Allianz in München war er in verschiedenen Führungspositionen in den Bereichen Vertrieb, Marktmanagement, Operations und digitale Vertriebssteuerung tätig. Zuletzt trug er als Leiter Vertrieb „Concept & Digital“ u. a. die Verantwortung für die Zusammenarbeit mit Vertriebspartnern, Maklerpools, Mehrfachagenten (MFAs) und InsurTechs. Zu seinen Schwerpunkten gehören Vertriebssteuerung, Transformation und Digitalisierung.

Mit Braun gewinne man einen erfahrenen Vertriebsmanager mit umfassender Transformationskompetenz für die nächste Entwicklungsphase im deutschen Markt, so Canada Life. Im Mittelpunkt stehen dabei laut eigenen Angaben der weitere Ausbau effizienter digitaler Prozesse, eine engere Verzahnung von Vertrieb und Service sowie die Weiterentwicklung partnerorientierter Lösungen für Makler und Kunden.

Canada Life investiert in die Modernisierung

Canada Life hat in den letzten Jahren konsequent in die Modernisierung seiner Vertriebs- und Servicekapazitäten investiert. Der Ausbau digitaler Schnittstellen, effiziente operative Prozesse und eine datenbasierte Vertriebssteuerung bilden für den Versicherer eine wichtige Basis für weiteres Wachstum im deutschen Markt. Zugleich investiere das Unternehmen weiterhin in die Entwicklung von Services für Vertriebspartner und den Ausbau langfristiger Maklerbeziehungen, heißt es. (lg)

News über weitere personelle Veränderungen lesen Sie in der Rubrik „Personen“.
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DKM Streaming-Days: Start am 01.10.2026 http://www.asscompact.de/node/172533

Wissen tanken, bevor die Messe beginnt. Es sind nur noch wenige Wochen bis zur DKM 2026, die am 27. und 28.10.2026 in der Messe Dortmund stattfindet. Bereits am 01.10.2026 starten die digitalen Wokshops: die DKM Streaming-Days.

172533 4. September 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Bereits vor dem Start der DKM 2026 kommt Messefeeling ins Vermittlerbüro: In insgesamt vier digitalen Workshops erhalten Versicherungsmaklerinnen und Versicherungsmakler Einblicke in aktuelle Produkte, Services und Branchentrends verschiedener DKM-Aussteller. Die Veranstaltungen finden über ClickMeet statt und bieten zudem die Möglichkeit, Weiterbildungszeit für das „gut beraten“-Konto zu sammeln.

Die Termine im Überblick, gleich anmelden

Die DKM Streaming-Days 2026 finden an folgenden Terminen statt:

  • 01.10.2026
  • 08.10.2026
  • 15.10.2026
  • 22.10.2026

Aktuelle Informationen rund um die DKM 2026 gibt es regelmäßig auf asscompact.de und auf die-leitmesse.de.

Lesen Sie auch: DKM 2026: Kompakte Messetage bieten Orientierung im Markt
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Warum wir über die Generation Alpha anders sprechen müssen http://www.asscompact.de/node/172553

Digitale Trends formen Verhalten und Sozialisation von Kindern und Jugendlichen von Grund auf. Für die Versicherungsbranche heißt das: Junge Menschen haben später andere Erwartungen an Beratung, Produkte etc. Orientierung, klare Kommunikation und verständliche Angebote werden entscheidend.

172553 4. September 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement Ein Artikel von Andreas Wollermann, Head of Growth & Sales bei der bbg Betriebsberatungs GmbH

Wer heute noch glaubt, dass digitale Trends zufällig entstehen, sollte sich dringend mit den Geschäftsmodellen der großen Plattformen beschäftigen. In einer Welt, in der Aufmerksamkeit zur Währung geworden ist, entsteht Reichweite nicht einfach nebenbei, sie wird gebaut, getestet, verstärkt und monetarisiert.

Viele Erwachsene schauen auf Begriffe, Sounds oder Trends wie „Schere Diggi“, „6/7“, Tanz-Challenges, Gaming-Hypes oder Creator-Produkte und sehen darin vor allem eines: Quatsch. Ein bisschen Jugendkultur, ein bisschen Sprache, die man nicht mehr versteht, ein bisschen Internet eben. Ich glaube, diese Einordnung greift deutlich zu kurz, denn hinter vielen dieser Phänomene steht längst eine perfekt funktionierende Aufmerksamkeitsmaschine, die Verhalten formt.

Früher war Werbung eine Unterbrechung, heute ist Werbung Umgebung

Sie steckt im Video, im Spiel, im Stream, im Skin, in der In-Game-Währung, im Rabattcode, im Abo-Aufruf und in der scheinbar persönlichen Beziehung zwischen Kind und Creator. Ein Kind schaut heute nicht einfach einen Inhalt und sieht danach Werbung, häufig ist der Inhalt selbst bereits Teil eines kommerziellen Systems. Genau darin liegt der entscheidende Unterschied zu der Welt, in der viele Führungskräfte, Ausbilderinnen, Ausbilder und Eltern selbst sozialisiert wurden.

Die Postbank Jugend-Digitalstudie 2024 zeigt, dass 16- bis 18-Jährige in Deutschland durchschnittlich 71,5 Stunden pro Woche online sind. Laut Bitkom nutzen 93% der Kinder und Jugendlichen ab zehn Jahren soziale Netzwerke und verbringen dort im Schnitt 95 Minuten täglich. Eine Sonderauswertung von DAK-Gesundheit und der Universitätsklinik Hamburg-Eppendorf zeigt zudem, dass 47% der 10- bis 17-Jährigen durch soziale Medien auf Produkte aufmerksam werden, die sie später kaufen; 40% nennen Influencerinnen und Influencer als Auslöser. Das ist keine Randnotiz mehr, das ist ein relevanter Teil heutiger Sozialisation.

Warum ist das für die Versicherungswirtschaft relevant?

Weil wir es mit jungen Menschen zu tun bekommen, die in einer Welt aufwachsen, in der fast alles um Aufmerksamkeit konkurriert. Jede App, jedes Spiel, jede Plattform, jeder Creator und jede Marke kämpft um Sekunden, Klicks, Reaktionen, Daten und Kaufimpulse. Wenn diese jungen Menschen später in Ausbildung, Beruf, Beratungsgespräch oder Kundenbeziehung kommen, bringen sie diese Prägung mit. Sie sind nicht schwieriger, weil sie schlechter sind, sie sind anders sozialisiert, weil ihre Umwelt eine andere ist.

Genau deshalb reicht es nicht, jungen Menschen mangelnde Konzentration, fehlende Verbindlichkeit oder eine geringere Frustrationstoleranz vorzuwerfen. Natürlich müssen wir über Haltung, Leistung und Eigenverantwortung sprechen, aber wer nur das Verhalten bewertet, ohne die Mechanik dahinter zu verstehen, bleibt an der Oberfläche.

Im Gaming wird das besonders deutlich. Viele Spiele sind heute nicht mehr nur Spiele, sie sind Verkaufsräume und emotionale Bindungsmaschinen. Digitale Münzen, exklusive Skins, zeitlich begrenzte Angebote, Tagesbelohnungen, Fortschrittsbalken und soziale Vergleiche sind keine zufälligen Gestaltungselemente, sie sollen Verhalten auslösen. Die US-Verbraucherschutzbehörde FTC verpflichtete Epic Games im Zusammenhang mit Fortnite zu 245 Mio. US-Dollar Rückerstattungen, unter anderem wegen Vorwürfen rund um sogenannte Dark Patterns und ungewollte In-Game-Käufe. Auch wissenschaftliche Untersuchungen zeigen, dass manipulative Gestaltungsmuster online Kaufentscheidungen, Datenteilung und Verweildauer beeinflussen können. Wir müssen uns also ehrlich machen: Kinder werden heute viel früher als Konsumenten angesprochen, als viele Erwachsene wahrhaben wollen.

Das hat Folgen!

Wenn ein Kind früh lernt, dass ein Klick sofortige Belohnung bringt, dass ein Produkt Zugehörigkeit verspricht, dass ein verpasster Drop sozialer Ausschluss sein kann und dass jeder Wunsch direkt erfüllt werden könnte, dann verändert das Erwartungen. An Kommunikation, an Reaktionsgeschwindigkeit, an Beratung, an Arbeitgeber, an Führung und auch an Finanz- und Versicherungsprodukte.

Für unsere Branche ist das unbequem im Hinblick auf Produkte, die in Apps junger Menschen bereits integriert sind, aber auch eine große Chance. Die Versicherungswirtschaft kann entweder weiter darüber klagen, dass junge Menschen sich angeblich nicht für Vorsorge, Risikoabsicherung oder langfristige Planung interessieren, oder sie kann verstehen, dass Orientierung in einer überreizten Welt wertvoller wird als das nächste Produktargument.

Gerade junge Menschen brauchen keine Branche, die noch lauter wird, sie brauchen eine Branche, die verständlicher wird. Das bedeutet nicht, dass Beratung zum TikTok-Video werden muss. Es bedeutet aber, dass wir akzeptieren müssen, dass Aufmerksamkeit nicht mehr selbstverständlich ist.

Die entscheidende Frage lautet deshalb nicht: Wie bekommen wir junge Menschen dazu, wieder so zu werden wie früher?

Die entscheidende Frage lautet: Wie schaffen wir Orientierung für Menschen, die in einer Umgebung aufwachsen, die permanent Ablenkung, Vergleich und Konsum erzeugt?

In meinem Buch „Nach Generation Z kommt Alpha“ beschreibe ich genau diesen Bruch. Junge Menschen sind nicht das Problem. Sie sind das Ergebnis ihrer Sozialisierung. Wer Generation Z verstehen will, muss ihre digitalen Startbedingungen verstehen. Wer Generation Alpha führen, ausbilden oder später beraten will, muss noch einen Schritt weiter gehen. Denn diese Generation wächst nicht mit digitalen Medien auf, sie wächst in digitalen Geschäftsmodellen auf.

Das ist ein massiver Unterschied!

Für Führungskräfte heißt das: Wir brauchen mehr Klarheit, mehr Beziehung und mehr Einordnung. Für Ausbilder heißt es: Wir müssen erklären, warum Dinge wichtig sind, nicht nur, dass sie erledigt werden müssen. Für Vermittlerinnen und Vermittler heißt es: Finanzbildung beginnt nicht erst beim Produkt, sondern beim Verständnis von Konsum, Risiko, Entscheidung und Verantwortung.

Wenn Kinder früher zu Konsumenten gemacht werden, müssen Erwachsene früher Orientierung geben. Das ist keine Aufgabe für Eltern allein, es ist eine Aufgabe für Schulen, Unternehmen, Politik und auch für Branchen, die sich mit Zukunft, Sicherheit und Verantwortung beschäftigen. Genau deshalb betrifft dieses Thema die Versicherungswirtschaft unmittelbar.

Denn eine Gesellschaft, die Kindern früher Konsum beibringt als Selbststeuerung, darf sich später nicht wundern, wenn langfristige Vorsorge schwer vermittelbar wird. Vom Kind zum Konsumenten ist keine steile These, es ist längst Realität. Die Frage ist nur, ob wir Erwachsene endlich bereit sind, nicht nur über Bildschirmzeit zu sprechen, sondern über die Systeme, die in dieser Zeit wirken.

Lesen Sie auch: Wie Führung in einer komplexen Welt gelingt

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Unfall mit Kleinkind: Gericht verteilt Haftung http://www.asscompact.de/node/172530

Ein Kleinkind läuft in einer Fußgängerzone vor einen Kleintransporter. Das OLG Schleswig sieht sowohl beim Fahrer als auch beim beaufsichtigenden Großvater eine Pflichtverletzung. Der Haftpflichtversicherer des Transporter kann deshalb 45% seiner Aufwendungen beim Großvater regressieren.

172530 4. September 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Wie weit reicht die Aufsichtspflicht eines Großvaters, wenn ein einjähriges Kleinkind, das von ihm beaufsichtigt wird, in einer Fußgängerzone von einem Lieferfahrzeug erfasst wird? Und kann der Kfz-Haftpflichtversicherer des Transporters den Großvater in Regress nehmen? Mit diesen Fragen hatte sich das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht (OLG Schleswig) zu befassen. Im Ergebnis muss der Großvater für 45% des Schadens mithaften.

Dem Fall lag ein schwerer Unfall aus dem August 2022 zugrunde. Ein damals ein Jahr und drei Monate alter Junge hielt sich mit seinem Großvater und seinem älteren Bruder in einer Eisdiele in einer Fußgängerzone auf. Gegenüber befand sich ein Spielplatz, auf dem der ältere Bruder bereits spielte. Die Fußgängerzone war zu bestimmten Zeiten für den Liefer- und Ladeverkehr freigegeben.

Ein Kleintransporter näherte sich der Eisdiele mit Schrittgeschwindigkeit. Das Kleinkind bewegte sich von der Eisdiele in Richtung Spielplatz und lief dabei auf den wenige Meter breiten Weg zwischen beiden Bereichen. Dort wurde es von dem Fahrzeug erfasst und schwer verletzt. Ein gegen den Fahrer eingeleitetes Strafverfahren wurde später eingestellt.

Was dann folgte: Das Landgericht Itzehoe hatte dem Haftpflichtversicherer des Transporters bereits 45% seiner Forderung zugesprochen. Der Großvater wollte eine eigene Haftung vollständig ausschließen. Der Versicherer wiederum verlangte im Rahmen seiner Anschlussberufung eine vollständige Haftung des Großvaters. Das OLG Schleswig bestätigte jedoch die vom Landgericht vorgenommene Haftungsabwägung.

Haftpflichtversicherer kann Teil der Aufwendungen zurückfordern

Nach Auffassung des OLG kann der Haftpflichtversicherer des Transporters 45% seiner Aufwendungen vom Großvater zurückfordern. Im Detail hat das Gericht entschieden:

Der Fahrer des Transporters habe gegen die besonderen Sorgfaltspflichten gegenüber Kindern verstoßen. Zwar fuhr er lediglich mit Schrittgeschwindigkeit. Er hatte jedoch zuvor den älteren Bruder des verunglückten Kindes wahrgenommen und musste deshalb mit weiteren Kindern rechnen. Hinzu kam, dass sich unmittelbar neben dem Fahrweg ein Spielplatz befand. Der Fahrer hätte sein Fahrzeug daher gegebenenfalls anhalten und sich vergewissern müssen, dass der Weg tatsächlich frei war. Nach dem eingeholten Sachverständigengutachten hätte der Fahrer das Kind bereits rund 2,20 Meter vor dem späteren Kollisionsort erkennen können. Bei entsprechender Aufmerksamkeit wäre der Unfall daher vermeidbar gewesen.

Auch dem Großvater warf das Gericht jedoch eine Pflichtverletzung vor. Angesichts des Alters des Kindes und der konkreten Situation hätte er seinen Enkel so beaufsichtigen müssen, dass er jederzeit körperlich auf ihn hätte einwirken können. Das war nach den Feststellungen des Gerichts nicht gewährleistet. Das Kind konnte sich unbemerkt von der Eisdiele in Richtung Spielplatz bewegen und gelangte dadurch in den Bereich des Lieferfahrzeugs.

Einfache Fahrlässigkeit auf beiden Seiten

Das OLG sah damit auf beiden Seiten eine einfache Fahrlässigkeit. Das Fehlverhalten des Fahrers war nach Ansicht des Gerichts nicht so gravierend, dass die Aufsichtspflichtverletzung des Großvaters vollständig dahinter zurücktreten würde. Es blieb daher bei einer Haftungsquote von 45% zulasten des Großvaters.

Auf den Hinweisbeschluss des OLG Schleswig hin, wurde die Berufung zurückgenommen. Der Beschluss wurde damit rechtskräftig. (bh)

 

OLG Schleswig, Beschluss vom 16.03.2026 – Az. 7 U 91/25

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Kfz-Flotte: Kosten pro Schadenfall werden Preistreiber http://www.asscompact.de/node/172545

Die Kfz-Flottenversicherung verändert sich: Für die Prämie zählt zunehmend nicht mehr die Schadenhäufigkeit, sondern die Kosten pro Schaden. Steigende Reparatur- und Ersatzteilkosten sowie Veränderungen durch die Elektrifizierung verschieben die Risikobewertung, weiß der Assekuranzmakler SÜDVERS.

172545 4. September 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

In der Kfz-Flottenversicherung haben Versicherer in den vergangenen Jahren teils deutliche Verluste eingefahren. Um aus den roten Zahlen zu kommen, erhöhten sie die Beiträge – und das vielfach auch für Flotten mit bislang guter Schadenbilanz. Inzwischen hat sich der Markt etwas stabilisiert. Von einer kompletten Entspannung kann jedoch keine Rede sein: Das Maklerunternehmen Südvers rechnet in seinem Marktmonitor 2026/2027 weiterhin mit steigenden Prämien.

Ein wesentlicher Grund dafür sind die Kosten pro Schadenfall. Reparaturen werden teurer, Ersatzteilpreise steigen und auch der technische Aufwand bei der Instandsetzung nimmt zu. Hinzu kommen geopolitische Unsicherheiten, die den Inflationsdruck erneut verstärken könnten.

Nicht mehr nur die Schadenhäufigkeit zählt

Bei der aktuellen Prämienberechnung beobachtet Helen Krebs-Podleschak, Fachbereichsleiterin Kfz-Versicherung bei SÜDVERS, eine wichtige Verschiebung. „Die Anzahl der Schäden entscheidet heute immer seltener über die Versicherungsprämie – entscheidend sind die steigenden Kosten pro Schadenfall“, sagt sie. Für Unternehmen gewinnt damit die aktive Steuerung ihres Fuhrparks an Bedeutung. „Wer seinen Fuhrpark aktiv steuert und Risiken transparent macht, schafft die Grundlage für dauerhaft wettbewerbsfähige Versicherungslösungen.“

Eine Rolle spielt dabei auch die zunehmende Elektrifizierung der Fuhrparks. Elektrofahrzeuge verunglücken nach Einschätzung von Südvers nicht häufiger als Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor. Kommt es jedoch zu einem Schaden, kann die Reparatur deutlich kostspieliger ausfallen. Batterietechnik, Hochvoltkomponenten und aufwendige Reparaturverfahren treiben die durchschnittlichen Schadenkosten nach oben.

Das hat Folgen für die Versicherbarkeit und die Risikobewertung. Denn je höher die potenzielle Schadenhöhe, desto stärker fließt sie in die Prämienkalkulation ein. Die Elektrifizierung der Fuhrparks verändert damit nicht nur die Fahrzeugflotten, sondern auch die Anforderungen an deren Versicherung.

Weg von der Pauschaltarifierung

Der Markt bewegt sich deshalb zunehmend weg von pauschalen Tarifierungsansätzen. Wie der aktuelle Marktmonitor von Südvers zeigt, fließen neben den bisherigen Schadenverläufen immer mehr individuelle Merkmale in die Kalkulation ein. Dazu gehören des Weiteren auch die Branchenzugehörigkeit, die Struktur des Fuhrparks, der Anteil des Werkverkehrs und die Qualität des Schadenmanagements.

Die Risikobewertung in der Kfz-Flottenversicherung wird damit individueller. Versicherer unterscheiden stärker zwischen gut gemanagten Fuhrparks und schadenbelasteten Flotten. Unternehmen, die ihre Schadenprozesse transparent gestalten, ein strukturiertes Risikomanagement betreiben und nachweisbar in Schadenprävention investieren, können von dieser Entwicklung profitieren. (bh)

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Studie zur pAV-Reform: Anbieter kämpfen mit Umsetzung http://www.asscompact.de/node/172548

Eine neue Studie zur Reform der geförderten privaten Altersvorsorge zeigt: Die Anbieter messen der Reform zwar große Bedeutung bei, erwarten mehrheitlich jedoch eher eine Umverteilung im bestehenden Markt als starkes Wachstum. Zudem steht die Mehrheit bei der Umsetzung noch vor Herausforderungen.

172548 3. September 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die Reform der privaten geförderten Altersvorsorge wird den Markt kräftig aufmischen. Das erwartet die große Mehrheit der Anbieter, die Teil einer gemeinsamen Befragung von Strategy&, PwC Deutschland und der Assekurata Solutions GmbH waren. Insgesamt bewerten 96% der 25 befragten Anbieter – darunter Versicherer, Banken, Asset-Manager und FinTechs – die Bedeutung der Reform für den Markt der privaten Altersvorsorge in Deutschland als „eher groß“ oder „sehr groß“.

Zudem wollen die meisten keine Zeit verlieren. Die Reform wird zum 01.01.2027 in Kraft treten. Aktuell planen 68% der befragten Anbieter die Einführung neuer Produkte. 94% davon wollen im ersten Halbjahr 2027 in den Markt starten. Allerdings bereitet die genaue Umsetzung vielen noch Kopfzerbrechen, heißt es. So sei bei zahlreichen Gesellschaften weder die Effektivkostenquote abschließend definiert, noch die künftige Betriebs- und IT-Architektur vollständig festgelegt. 60% der Befragten haben bisher keine Effektivkostenquote für Depotprodukte definiert, bei Garantieprodukten liegt der Wert sogar bei über drei Viertel (76%).

Klare Entscheidungen benötigt

Die größten Herausforderungen stellen begrenzte Kapazitäten in der IT, regulatorische Unsicherheiten und die Frage, wie sich Abschluss- und Vertriebskosten künftig wirtschaftlich tragfähig über die Laufzeiten verteilen werden, dar.

Anbieter sollten nun nicht zögerlich agieren. „Zwischen Konkretisierung und Marktstart bleibt nur wenig Zeit. Umso wichtiger ist es, dass die Anbieter jetzt klare Entscheidungen treffen und die operativen Voraussetzungen zügig schaffen“, so Tim Braasch, Partner bei Strategy& Deutschland.

Umverteilung statt Neugeschäft

Ein weiterer Aspekt, mit dem sich die Studie beschäftigt hat, ist die potenzielle Wirkung der Reform auf den Markt der Altersvorsorge. Die Mehrheit der Anbieter rechnet demnach nicht mit einem stark wachsenden Neugeschäft, sondern eher mit einer Umschichtung bestehender Vorsorgeverträge. Nur ein Fünftel erwartet ein starkes Marktwachstum durch die Änderungen.

Vor allem Versicherer könnten im Falle einer solchen Umverteilung als Verlierer der Reform hervorgehen: Als wahrscheinlich gilt dabei vor allem eine Verlagerung von Versicherern zu Banken und Asset-Managern, heißt es in der Pressemitteilung zur Studie.

 

Studie zur pAV-Reform: Anbieter kämpfen mit Umsetzung

 

Es gilt daher nun, Kunden aktiv zu binden, oder zu riskieren, das Wachstum der Konkurrenz mit dem eigenen Bestand zu finanzieren. Der erwartete Wechselmarkt betreffe dabei nicht nur den Vertrieb, sondern ebenso Betrieb, Bilanzsteuerung und Vergütungsmodelle.

„Wer Vertrieb, Vergütung, Betrieb und Bilanz frühzeitig aufeinander abstimmt, kann seinen Bestand wirksam verteidigen. Wer hingegen nur reagiert, riskiert Abwanderungen an den Wettbewerb“, resümiert das Studienteam.

Produktlogik: Versicherer im Nachteil?

Die Reform dürfte zudem starke Auswirkungen auf die Produktlogik haben. Das Garantieniveau, lange ein „zentrales Differenzierungsmerkmal klassischer Versicherer“, dürfte laut Einschätzung der Anbieter an Einfluss verlieren. Stattdessen werden künftig vor allem niedrige Kosten, einfache Produkte und attraktive Renditechancen im Vordergrund stehen. Hier dürften vor allem Anbieter profitieren, die bei fondsbasierten, kostengünstigen und digital skalierbaren Lösungen gut aufgestellt sind, etwa moderne Banken, Asset-Manager und Neobroker. Versicherer dagegen verfügen vor allem über Stärken in Beratung, Kundenbestand und Förder-Know-how – müssen aber ihre Position im neuen Marktumfeld schärfen, warnt die Studie.

Anbieter brauchen „klare Positionierung“ um erfolgreich zu sein

Laut den Studienautoren wird sich der Markt mit der Umsetzung der Reform vor allem entlang drei Rollen neu ordnen: Kostenführer mit schlanken, digital skalierbaren Produkten, beratungsstarke Anbieter mit engem Kundenzugang und Plattformbetreiber für Dritte. Anbieter mit klarer Positionierung dürften „überproportional“ von der Reform profitieren, während Anbieter im „strategischen Mittelfeld“, also ohne klare Stärke bei Kosten, Produktqualität, Plattformfähigkeit oder Beratung, Gefahr laufen, von der Reform abgehängt zu werden.

„Die eigentliche strategische Frage lautet nicht, ob man mitmacht, sondern in welcher Rolle“, so Braasch. „Und die entscheidet sich jetzt.“

Über die Studie

Für die Studie wurden zwischen Ende April und Anfang Juni 2026 insgesamt 25 Anbieter aus dem deutschen Altersvorsorgemarkt zur strategischen Relevanz der Reform, zum Stand der operativen Vorbereitung sowie zu erwarteten Veränderungen bei Produkten, Vertrieb und Marktstruktur befragt. Die gemeinsame Anbieterbefragung wurde von der Assekurata Solutions GmbH, Strategy&, der globalen Strategieberatung von PwC, sowie von PwC Deutschland initiiert. (js)

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Award Unternehmer-Ass: Erfolgreiche Unternehmen gesucht http://www.asscompact.de/node/172549

Unternehmerisches Denken, digitale Kompetenz, Innovationskraft und Führungsstärke sind entscheidend für den Erfolg als Versicherungsvermittler. Genau diese Qualitäten würdigt der Award Unternehmer-Ass, der vorbildliches Business aus der Branche sichtbarer machen will. Die Bewerbungsphase läuft.

172549 3. September 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Auch 2026 werden wieder die erfolgreichsten Versicherungsagenturen und -makler gesucht. Der Award Unternehmer-Ass zeichnet unternehmerische Spitzenleistungen in der Versicherungsbranche aus. Unternehmerinnen und Unternehmer, die Verantwortung übernehmen und mit modernen Konzepten die Zukunft gestalten, sind eingeladen, sich zu bewerben. Die Initiatoren des Awards sind: Institut Ritter, AssCompact, Versicherungsmagazin und BVK. Ziel ist, vorbildliches Unternehmertum sichtbar zu machen und die Branche zu inspirieren.

Was springt für ausgezeichnete Unternehmen heraus?

Im Bewerbungsprozess müssen Unternehmer ihre Strategie, Organisation, Führungsarbeit und Zukunftsausrichtung kritisch reflektieren. Für die ausgezeichneten Unternehmen ergeben sich schließlich z. B. eine höhere Sichtbarkeit gegenüber Kunden, Mitarbeitenden und Geschäftspartnern sowie ein exklusives Netzwerk erfolgreicher Unternehmerinnen und Unternehmer oder auch der Erfahrungsaustausch, etwa im Rahmen der Unternehmer-Ass-Entwicklungstage des Instituts Ritter.

Worauf Teilnehmende bei der Bewerbung achten sollten

Die Jury des Unternehmer-Ass berücksichtigt u. a. unternehmerische Strategie und Zukunftsfähigkeit, Digitalisierung und Einsatz moderner Technologien, Führungsqualität und Mitarbeiterentwicklung, Kundenorientierung sowie Innovationskraft und Nachhaltige Unternehmensentwicklung. Ausgezeichnet werden also Unternehmen, die ihre Organisation konsequent auf langfristigen Erfolg ausrichten.

Bewerben bis zum 30.09.2026

Bewerben sind noch bis zum 30.09.2026 möglich. Die Bewerbung erfolgt über einen strukturierten Fragebogen. Weitere Informationen zur Bewerbung gibt es unter unternehmerass.de. Die Verleihungen finden im Rahmen des Zukunftstag deutscher Agenturen auf der DKM am 27.10.2026 und ebenfalls im Rahmen der DKM am 28.10.2026 jeweils in der Speaker’s Corner statt. (lg)

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Anfechtung BU-Vertrag: Was müssen Versicherte beachten? http://www.asscompact.de/node/172546

Ein BU-Versicherungsvertrag ist langfristig angelegt. Doch nicht immer bleibt er „unangetastet“ bestehen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Versicherer den Vertrag anfechten. Was dabei zu beachten ist, erläutert Rechtsexperte Björn Thorben M. Jöhnke in seiner BU-Kolumne.

172546 3. September 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement Ein Artikel von Björn Thorben M. Jöhnke, Fachanwalt für Versicherungsrecht und Partner der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

Neben den Gestaltungsrechten der Kündigung und dem Rücktritt ist die Anfechtung ein wichtiges Instrument, mit dem der Versicherer den Vertrag „zum Erliegen“ bringen und leistungsfrei werden kann.

Die Anfechtung nach § 22 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) in Verbindung mit § 123 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) setzt das Vorliegen einer arglistigen Täuschung voraus. Das heißt, der Versicherungsnehmer muss den Versicherer vorsätzlich über wichtige Tatsachen getäuscht haben, die für den Vertragsschluss von wesentlicher Bedeutung sind. Im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung betrifft dies vor allem Angaben zur Gesundheit, zu beruflichen Tätigkeiten oder zum Einkommen.

Eine Täuschung kann sowohl durch falsche Angaben („positives Tun“) als auch durch das bewusste Verschweigen relevanter Informationen („Unterlassen“) erfolgen. Besonders kritisch sind unrichtige oder unvollständige Angaben im Gesundheitsfragebogen, da Krankheiten, Vorerkrankungen oder frühere Krankenhausaufenthalte das Risiko der Berufsunfähigkeit maßgeblich beeinflussen. Beispielsweise kann die Nichtangabe einer chronischen Erkrankung, die die Arbeitsfähigkeit einschränken könnte, als Täuschung gewertet werden.

Damit eine Anfechtung wirksam ist, muss der Versicherungsnehmer arglistig gehandelt haben. Das bedeutet, er wusste um die Unrichtigkeit seiner Angaben und hatte die Absicht, den Versicherer durch falsche Informationen zu einer bestimmten Entscheidung zu bewegen, nämlich dem Vertragsabschluss. Eine fahrlässige oder versehentliche Falschangabe reicht nicht aus. Zudem muss die Täuschung ursächlich für den Vertragsschluss sein, das heißt, der Vertrag wäre ohne die Täuschung entweder nicht zustande gekommen oder nur unter anderen Bedingungen.

Vorliegen einer spontanen Anzeigeobliegenheit

Enthält der Gesundheitsfragebogen vor Abschluss eines Versicherungsvertrags unpräzise oder mehrdeutige Fragen, die der Versicherungsnehmer anders versteht als der Versicherer, liegt grundsätzlich keine falsche Angabe vor. Dennoch kann in engen Ausnahmefällen eine spontane Anzeigeobliegenheit greifen – also eine unaufgeforderte Mitteilungspflicht des Versicherungsnehmers, selbst ohne direkte Frage durch den Versicherer. Die Voraussetzungen dafür sind äußerst restriktiv:

  • 1. Die Information muss außergewöhnlich und wesentlich sein, sodass das Aufklärungsinteresse des Versicherers ganz erheblich tangiert wird und
  • 2. muss für den Versicherungsnehmer offenkundig sein, dass es sich um eine signifikante Angabe handelt – selbst ohne explizite Nachfrage durch den Versicherer.

Diese Grundsätze entsprechen dem Urteil des Bundesgerichtshofs wonach eine solche Pflicht nach „Treu und Glauben“ (§ 242 BGB) bestehen kann, aber nur in „krassen Einzelfällen“. Ob eine solche spontane Anzeigenobliegenheit also besteht, ist damit dem individuellen Einzelfall vorbehalten und häufig auch Gegenstand von gerichtlichen Auseinandersetzungen (siehe hierzu auch: Die spontane Anzeigeobliegenheit – ein Mythos oder gelebte Pflicht?).

Erwähnenswert ist zudem, dass sich der Versicherte Täuschungshandlungen eines von ihm beauftragten Versicherungsmaklers gemäß § 166 Abs. 1 BGB zurechnen lassen muss.

Beweislast bei Anfechtung: Herausforderung für den Versicherer

Die Anforderungen an den Versicherer sind hoch, denn er muss die arglistige Täuschung beweisen. Dies betrifft sowohl die objektive Täuschungshandlung als auch die subjektive Arglist des Versicherungsnehmers. Gerade die innere Absicht des Täuschenden lässt sich meist nur indirekt über Indizien ermitteln. Häufig müssen Widersprüche in den Aussagen oder fehlende Dokumentationen den Vorsatz nahelegen.

Gelingt dem Versicherer der Nachweis der objektiven Falschheit der Angaben und der subjektiven Arglist, so trifft den Versicherten eine sekundäre Darlegungslast. Er muss plausibel erklären, warum die falschen Angaben gemacht wurden und weshalb keine Arglist vorlag. Zum Beispiel kann er darlegen, dass verschwiegene Krankheiten für die Entscheidung des Versicherers unerheblich waren. Wenn diese Erklärung nachvollziehbar erscheint, muss der Versicherer wiederum beweisen, dass diese Erklärung nicht glaubhaft ist oder der Arglist nicht im Wege steht.

Fristen für die Anfechtung

Liegen die rechtlichen Voraussetzungen vor, kann der Versicherer die Anfechtung erklären. Diese ist allerdings zeitlich begrenzt. Gemäß § 124 BGB muss die Anfechtung innerhalb eines Jahres erfolgen, nachdem der Versicherer von der Täuschung Kenntnis erlangt hat. Die Frist beginnt erst, wenn sowohl die objektive Falschheit der Angaben als auch die subjektive Arglist bekannt sind. Erfolgt die Anfechtung außerhalb der Jahresfrist und beruft sich der Versicherungsnehmer darauf, dass das Anfechtungsrecht nicht fristgemäß ausgeübt worden ist, so muss der Versicherungsnehmer den Beweis für diese Verfristung führen.

Zudem gilt eine absolute Verjährungsfrist von zehn Jahren: Liegt eine etwaige Täuschung mehr als zehn Jahre zurück, ist eine Anfechtung grundsätzlich ausgeschlossen und der Vertrag bleibt bestehen, so der BGH (Urt. v. 25.11.2015 – IV ZR 277/14).

Rechtliche Folgen einer erfolgreichen Anfechtung

Wird die Anfechtung wirksam erklärt, wirkt sie rückwirkend, also „ex tunc“. Das bedeutet, der Vertrag gilt von Anfang an als nicht geschlossen. Für den Versicherungsnehmer heißt das konkret, dass kein Versicherungsschutz besteht und auch keine Leistungen aus dem Vertrag verlangt werden können. Zugleich entfällt die Pflicht zur Zahlung weiterer Beiträge. Allerdings besteht auch kein Anspruch auf Rückzahlung der bereits gezahlten Beiträge, was für viele Betroffene eine bittere Konsequenz darstellt.

Fazit und Handlungsempfehlung für Versicherungsnehmer

Erhält ein Versicherungsnehmer die Mitteilung über eine Anfechtung des Vertrages durch den Versicherer, ist absolute Vorsicht geboten und der Gang zum Rechtsanwalt fast unumgänglich. Denn nicht selten lassen sich Leistungsablehnungen der Berufsunfähigkeitsversicherung rechtlich „korrigieren“, etwa wenn die Voraussetzungen zum Beispiel nicht vollständig vorliegen oder formelle Fehler (zum Beispiel die Nichteinhaltung von Fristen) gemacht wurden. Auch kann es im Einzelfall durchaus möglich sein, den Versicherungsschutz wiederherzustellen – notfalls mit gerichtlicher Hilfe.

Es ist jedenfalls sehr wichtig, alle Unterlagen sorgfältig zu prüfen und gegebenenfalls auch Belege oder ärztliche Bescheinigungen vorzulegen, die das Fehlen einer Täuschungsabsicht beweisen. Häufig ist es sinnvoll auch mit den damalig behandelnden Ärzten zu sprechen, ob gegebenenfalls Diagnosen gar nicht mitgeteilt wurden, was das Fehlen von Arglist beweisen könnte.

Zwingend ist jedoch eine anwaltliche Überprüfung des jeweiligen Einzelfalls geboten, um die Erfolgsaussichten einer möglichen Anspruchsverfolgung genau überprüfen zu können.

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Felix Kugelmann übernimmt Geschäftsführung bei Insurgo http://www.asscompact.de/node/172543

Felix Kugelmann wird neuer Geschäftsführer der Insurgo GmbH. Sein Vorgänger, Insurgo-Gründer Yannick Leippold, scheidet Ende September als Geschäftsführer aus. Damit will der Anbieter eines cloudbasierten MVPs auch in die nächste Phase seiner Unternehmens- und Produktentwicklung einsteigen.

172543 3. September 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die Insurgo GmbH, Softwareentwickler für Versicherungsmakler, hat mit Felix Kugelmann einen neuen Geschäftsführer. Der Anbieter eines cloudbasierten Maklerverwaltungsprogramms leite damit die nächste Phase seiner Unternehmens- und Produktentwicklung ein, wie es heißt. Schwerpunkt dabei sind weiteres Wachstum, die Automatisierung des Makleralltags und der Ausbau KI-basierter Funktionen.

Kugelmann wird Nachfolger von Insurgo-Gründer Yannick Leippold, der zum 30.09.2026 als Geschäftsführer ausscheidet. Leippold habe Insurgo über viele Jahre aufgebaut und aus einer ursprünglich für den eigenen Makleralltag entwickelten Lösung ein etabliertes Maklerverwaltungsprogramm gemacht, teilt das Unternehmen mit.

Kugelmann ist seit über 15 Jahren in Führungspositionen der Versicherungs- und Softwarebranche tätig, immer an der Schnittstelle von Versicherung, Vertrieb und Technologie. Seine Karriere startete er im Jahr 2000 als Trainee bei der Bayerischen. Bei der Allianz war er u. a. für das Risikomanagement und das medizinische Underwriting der Allianz Private Krankenversicherung verantwortlich. Beim digitalen Krankenversicherer ottonova gehörte er zum Aufbauteam und führte Vertrieb und Underwriting. Zuletzt war Kugelmann Vorstand der iS2 AG, das für seine digitale Unterschriftenlösung inSign bekannt ist. Seit 2024 arbeitet Kugelmann außerdem auch selbst als Versicherungsmakler.

Ziel von Insurgo ist, mit Technologie, Automatisierung und KI administrative Arbeit zu reduzieren und Maklern mehr Zeit für Kunden, Beratung, Vertrieb und Wachstum zu geben. Seine ersten Monate wolle Kugelmann parallel für den Austausch mit den Kunden nutzen. „Ich möchte nicht mit einer langen Liste großer Versprechen starten, sondern zunächst zuhören: Was funktioniert bereits richtig gut? Wo verlieren Makler heute noch unnötig Zeit? Und wie können wir Insurgo so weiterentwickeln, dass unsere Kunden damit nicht nur ihre Bestände effizient verwalten, sondern auch ihr Unternehmen weiterentwickeln können?“, so Kugelmann. (lg)

News über weitere personelle Veränderungen lesen Sie in der Rubrik „Personen“.
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AfW fordert: Keine Kassenpflicht für Vermittler http://www.asscompact.de/node/172525

Der AfW kritisiert die allgemein geplante Kassenpflicht für Unternehmen mit mehr als 100.000 Euro Jahresumsatz. Versicherungs- und Finanzanlagenvermittler sollten aus Sicht des Verbands ausgenommen werden, wenn sie keine Kassengeschäfte betreiben.

172525 3. September 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) plant eine neue Kassenpflicht für Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler mit einem Jahresumsatz von mehr als 100.000 Euro netto. Betroffen wären grundsätzlich auch Betriebe, die in ihrem Geschäftsalltag gar keine Kasse benötigen. Dazu zählt auch ein Großteil der Versicherungsvermittler. Hintergrund ist ein Gesetzentwurf zur Einführung einer Kassenpflicht, zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung und zur weiteren Digitalisierung des Steuerrechts. Betroffene Verbände und Unternehmen konnten hierzu Stellung nehmen.

AfW sieht kein Manipulationsrisiko bei Vermittlern

„Eine Kassenpflicht ohne Kassengeschäft ergibt keinen Sinn. Wer seine Vergütungen ausschließlich per Überweisung oder Lastschrift erhält, sollte nicht gezwungen werden, ein teures Kassensystem vorzuhalten, das im Zweifel überhaupt nicht genutzt wird“, erklärt Norman Wirth, geschäftsführender Vorstand des AfW-Verbands. Gerade bei Finanzdienstleistern würden Vergütungen typischerweise über Banken, Abrechnungssysteme oder Provisionssysteme abgewickelt. Ein besonderes Manipulationsrisiko, wie es das BMF für bargeldintensive Branchen beschreibt, bestehe hier regelmäßig nicht. Eine Kasse im Vermittlerbüro würde daher wohl eher ungenutzt bleiben.

Unterschiedliche Betroffenheit der Vermittler

Gleichzeitig weist der AfW darauf hin, dass die Betroffenheit innerhalb der Finanzdienstleistungsbranche unterschiedlich ausfallen kann. Klassische Umsätze von Versicherungsvertretern und Versicherungsmaklern nach § 4 Nr. 11 UStG werden bei der Berechnung des für die Kassenpflicht maßgeblichen Gesamtumsatzes grundsätzlich nicht berücksichtigt. Anders kann dies insbesondere bei Finanzanlagen- und Kreditvermittlern, Mischbetrieben oder alternativen Vergütungsmodellen aussehen.

Kritisch sieht der Verband zudem, dass Versicherungs-, Finanzanlagen- und Darlehensvermittler in einem ebenfalls vorliegenden Entwurf einer „Kassenpflicht-Ausnahmeverordnung“ bislang nicht genannt werden. Vorgesehen sind dort lediglich Kreditinstitute und Unternehmen, die der Versicherungsaufsicht unterliegen.

Der AfW fordert daher unter anderem, dass Finanz- und Versicherungsvermittler in der geplanten Ausnahmeverordnung angemessen zu berücksichtigen seien, da aufgrund ihrer Zahlungs- und Abrechnungsstrukturen kein relevantes Manipulationsrisiko besteht. (bh)

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Keine Cannabisblüten mehr auf Krankenkassen-Kosten http://www.asscompact.de/node/172471

Seit Ende Juli 2026 erhalten gesetzlich Versicherte von ihrer Krankenkasse keine Kostenübernahme mehr für Cannabisblüten. Das Sozialgericht Frankfurt bestätigte nun in einem Eilantrag, dass auch eine schwer erkrankte Patientin ihre bisherige Therapie nicht zulasten der GKV fortsetzen kann.

172471 3. September 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Gesetzlich Krankenversicherte bekommen Cannabisblüten seit Ende Juli 2026 nicht mehr von der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) bezahlt. Das Sozialgericht (SG) Frankfurt hatte deshalb den Eilantrag einer schwer erkrankten Patientin abgelehnt, die ihre seit rund drei Jahren bestehende Therapie mit Cannabisblüten fortsetzen wollte.

Grundsicherung zu wenig für Selbstzahlung der Cannabistherapie

Die Antragstellerin leidet nach eigenen Angaben an einer schweren und therapieresistenten neurologischen Erkrankung, für die keine Standardbehandlung zur Verfügung steht. Cannabis Fertigarzneimittel seien wegen ihrer Unverträglichkeit keine Alternative. Zudem verfüge sie als Empfängerin von Grundsicherungsleistungen nicht über die finanziellen Mittel, um die Therapie selbst zu bezahlen. Die Kosten für Cannabisblüten liegen laut Antrag bei 8,50 Euro pro Gramm.

Nachdem der Bundestag die Versorgung mit Cannabisblüten aus dem Leistungskatalog der GKV gestrichen hatte, beantragte die Patientin am 21. Juli die Fortführung ihrer Therapie. Am 27. Juli stellte sie beim SG Frankfurt einen Eilantrag. Sie verwies dabei auf eine unbefristete Genehmigung ihrer bisherigen Cannabisversorgung und einen verbleibenden Vorrat von 120 Gramm. Bei einem Abbruch der Behandlung drohten aus ihrer Sicht erhebliche gesundheitliche Folgen.

Sozialgericht sieht keine Anspruchsgrundlage

Das SG Frankfurt lehnte den Antrag ab. Mit der Änderung des Sozialgesetzbuches V durch das GKV Beitragssatzstabilisierungsgesetz vom 24..07.2026 bestehe seit dem 30. Juli keine gesetzliche Grundlage mehr für die Versorgung mit Cannabisblüten. Eine Übergangsregelung habe der Gesetzgeber nicht vorgesehen.

Nach Auffassung des Gerichts sprechen sowohl wirtschaftliche als auch medizinische Gründe für die Neuregelung. Die Streichung soll Einsparungen in Millionenhöhe ermöglichen und damit zur Stabilisierung der GKV Beiträge beitragen. Zugleich habe der Gesetzgeber auf eine höhere Suchtgefahr bei der Inhalation von Cannabisblüten, insbesondere bei einer längerfristigen Behandlung, sowie auf Schwankungen beim Wirkstoffgehalt des Naturprodukts verwiesen. Fertigarzneimittel und Rezepturen ermöglichten dagegen eine bessere Standardisierung.

Auch Grundrechte der Patientin sieht das Gericht durch die Neuregelung nicht verletzt. Der Gesetzgeber dürfe den Leistungskatalog der GKV begrenzen und Leistungen nach den Kriterien der ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlichen Versorgung ausgestalten. Dabei dürften auch finanzielle Erwägungen eine Rolle spielen. Ein grundrechtlicher Anspruch auf die Finanzierung einer bestimmten Behandlungsmethode bestehe grundsätzlich nicht.

Keine Ausnahme für die Patientin

Eine Ausnahme komme nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nur in besonderen Notstandssituationen infrage, etwa bei einer lebensbedrohlichen oder voraussichtlich tödlich verlaufenden Erkrankung, wenn keine anerkannte Behandlungsmethode zur Verfügung steht. Diese Voraussetzungen sah das Sozialgericht im konkreten Fall nicht als erfüllt an. Die neurologische Erkrankung der Antragstellerin sei zwar schwerwiegend, aber nicht lebensbedrohlich. Ihr bleibe zudem ein erneuter Therapieversuch mit cannabishaltigen Fertigarzneimitteln.

 

SG Frankfurt am Main, Beschluss vom 21.08.2026 – Az: S 14 KR 409/26, nicht rechtskräftig

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Makler bilden aus: So läuft’s bei der Nachwuchsförderung aktuell http://www.asscompact.de/node/172538

Ausbildung im Maklerhaus? Wie steht es eigentlich um den Nachwuchs in der Branche? AssCompact hat exklusiv einige Betriebe nach ihrer Azubi-Situation und ihren Erfahrungen mit der Ausbildung im eigenen Hause gefragt. Wie handhaben verschiedene Maklerunternehmen das Thema?

172538 2. September 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement ]]>
HDI International ernennt neuen Finanzvorstand http://www.asscompact.de/node/172540

Bei HDI International finden zum Jahresende personelle Weichenstellungen für die Zukunft statt: Ab Dezember wird Dr. Martin Weldi neuer Finanzvorstand, während sein Vorgänger Oliver Schmid Ende November in den Ruhestand geht.

172540 2. September 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Im Geschäftsbereich Privat- und Firmenversicherung International der Talanx Gruppe gibt es personelle Änderungen. Zum 30.11.2026 verabschiedet sich Oliver Schmid auf eigenen Wunsch nach über 22 Jahren im Talanx Konzern in den Ruhestand und scheidet aus dem Vorstand der HDI International AG aus. 16 Jahre davon war er als Finanzvorstand der HDI International AG tätig.

Als sein Nachfolger übernimmt ab dem 01.12.2026 Dr. Martin Weldi, der aktuell die Leitung Group Corporate Development bei der Talanx AG innehat. Der 48-Jährige soll sich um den weiteren Ausbau der HDI International und die weitere, kontinuierliche Professionalisierung der Finanz- und Risikofunktionen des Geschäftsbereichs kümmern, heißt es.

Über Dr. Martin Weldi

Weldi arbeitet seit über zehn Jahren in führenden Funktionen bei der Talanx Gruppe. Bevor er im Jahr 2018 die Leitung des Bereichs Group Corporate Development der Talanx AG mit Verantwortung für die Gruppenstrategie und die Bereiche M&A, Investor Relations, Sustainability und zuletzt auch Group Communications übernahm, war er zunächst Leiter des Bereichs Kraftfahrt Schaden der HDI Deutschland und HDI Global in Deutschland. Von 2018 bis 2025 war er außerdem Mitglied des Aufsichtsrats der HDI International AG und ist seit 2025 Finanzvorstand der HDI AG. Bevor er zur Talanx Gruppe kam, hat er langjährige Erfahrungen im Versicherungsbereich bei einer Top-Management-Beratung gesammelt.

Das neue Vorstandsteam der HDI International

Ab dem 01.12.2026 setzt sich der Vorstand der HDI International dann aus folgenden Personen zusammen: Dr. Wilm Langenbach (Vorstandsvorsitz), Nicolas Masjuan (Lateinamerika), Christian Müller (Europa) und Dr. Martin Weldi (Finanzen). Die Personalie steht laut dem Unternehmen unter dem üblichen Vorbehalt der Zustimmung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.

Des Weiteren werden die bisherigen Verantwortungsbereiche von Weldi im Bereich Group Corporate Development von Bernd Sablowsky (Investor Relations, externe Kommunikation Talanx AG und M&A) sowie Dr. Jan-Philipp Lüdtke (Group Strategy & Sustainability sowie sonstige Kommunikationsaktivitäten) übernommen. (lg)

News über weitere personelle Veränderungen lesen Sie in der Rubrik „Personen“.

Bild: © HDI

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BU-Marktstandards: Diese Anbieter können Gold holen http://www.asscompact.de/node/172536

Die Produktqualität in der Berufsunfähigkeitsversicherung hat sich weiter verbessert, wie eine aktuelle Analyse zu den Marktstandards ergibt, die die infinma kürzlich veröffentlicht hat. Zwei Anbieter können die Marktstandards mindestens neunmal übertreffen und somit Gold holen.

172536 2. September 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die Institut für Finanz-Markt-Analyse GmbH (infinma) mit Sitz in Köln hat ihre aktuelle Analyse der Marktstandards in der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) veröffentlicht. Bereits seit 15 Jahren untersucht das Unternehmen die am Markt üblichen und verbreiteten Regelungen in den BU-Bedingungen, um einen Einblick in die derzeit verbreiteten Marktstandards zu geben.

Für die diesjährige Auflage hat infinma fast 400 Tarife von 66 Anbietern in Hinblick auf ihre „bedingungsseitige Produktqualität“ analysiert. Derzeit bewerten die Analysten insgesamt 18 Hauptkriterien, aus denen allerdings ausdrücklich kein Rating erstellt wird, so infinma. Stattdessen wertet das Unternehmen die konkreten Ausprägungen der Bedingungen auf Basis der Kriterien aus. Das Vorkommen dieser Ausprägungen wird gezählt. Diejenige Ausprägung, die am häufigsten vorkommt, definiert den Marktstandard im Sinne einer „marktüblichen Durchschnittsregelung“.

Diese Anbieter können Gold holen

Seit dem vergangen Jahr differenziert infinma die Untersuchungsergebnisse nach Gold, Silber, Bronze und Basis, je nachdem ob, und ggf. in wie vielen Kriterien der Marktstandard übertroffen wurde. Um Gold zu erreichen, muss das Produkt in den untersuchten 18 Kategorien mindestens neunmal den Branchendurchschnitt aus Kundensicht überbieten. Für Silber sind es fünfmal und in der Bronzekategorie einmal.

Insgesamt haben die Analysten zehnmal Gold, 64 mal Silber und 183 mal Bronze vergeben. 119 Tarife von 24 Gesellschaften wurden nicht zertifiziert (siehe Grafik).

 

BU-Marktstandards: Diese Anbieter können Gold holen

 

Erneut konnte die höchste bisher von infinma vergebene Einstufung an die HDI Lebensversicherung für ihr Produkt EGO Top und die Lebensversicherung von 18771 a. G. (LV 1871) für die Golden BU vergeben werden, heißt es in der Pressemitteilung.

Meldefrist: Zwei Regelungen sind Marktstandard

Die Experten wiesen auch auf zwei Besonderheiten der diesjährigen Analyse hin. Eine davon betrifft die Regelungen zur Meldefrist. Hier weisen immer mehr Anbieter ausdrücklich darauf hin, dass es keine Meldefrist gibt – die BU-Leistung ist damit unabhängig davon, wann die BU gemeldet wird. 173 Produkte nutzen diese Regelung, sie ist somit inzwischen die am häufigsten am Markt verwendete. Geringfügig weniger Produkte haben keinen Hinweis auf eine Meldefrist.

„In der Regulierungspraxis ist diese Regelung für den Kunden häufig gleichwertig, auch wenn sich der Versicherer nicht speziell zu diesem Punkt äußert“, erklärt infinma-Geschäftsführer Dr. Jörg Schulz. Aus diesem Grund hat die infinma erstmals beide Regelungen als Standard bewertet. Sollten allerdings mehr Anbieter ausdrücklich einen Verzicht auf die Meldefrist in die Bedingungen aufnehmen, könnte es sein, dass der fehlende Hinweis ab nächstem Jahr so bewertet wird, dass der Standard eben nicht erfüllt ist. Für Kunden sei jede Art von Transparenz wünschenswert.

Beitragsstundung: Verzicht auf Stundungszinsen?

Die zweite Besonderheit betrifft die Beitragsstundung. Die weit überwiegenden Anzahl der Tarife gibt sieht die Möglichkeit der Beitragsstundung für den Zeitraum der Leistungsprüfung vor. Bei je etwa der Hälfte fallen bei Ablehnung Stundungszinsen an bzw. nicht an. Obwohl beide Varianten gleich häufig vorkommen, bewertet das Unternehmen den Verzicht auf die Stundungszinsen als positiv, da dies vorteilhafter für den Kunden ist. (js)

Lesen Sie auch: Das sind die beitragsstabilsten BU-Versicherer
Welche BU-Versicherer Makler weiterempfehlen
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Verena Buchmann wird Vorständin bei myLife http://www.asscompact.de/node/172534

Verena Buchmann verstärkt zum 01.09.2026 den Vorstand der myLife Lebensversicherung AG. Die langjährige Finanzexpertin der myKonzept-Gruppe übernimmt die Ressorts Finanzen, Kapitalanlagen und Personal und folgt damit auf Madeleine Bremme.

172534 2. September 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Verena Buchmann wird zum 01.09.2026 neues Mitglied des Vorstands der myLife Lebensversicherung AG. Das hat der Aufsichtsrat der myLife Lebensversicherung AG beschlossen. Sie wird künftig die Ressorts Finanzen, Kapitalanlagen und Personal verantworten. Verena Buchmann folgt damit auf Madeleine Bremme, die weiterhin als Vorständin der IDEAL Lebensversicherung a.G. tätig ist.

Langjährige Erfahrung in der Unternehmensgruppe

Nach ihrem Studium der Wirtschaftswissenschaften begann Verena Buchmann ihre berufliche Laufbahn im Controlling. Seit dem Jahr 2008 ist sie innerhalb der heutigen myKonzept-Gruppe in verschiedenen Funktionen im Finanzbereich tätig. Nach Stationen im Controlling sowie als Leiterin Rechnungswesen & Controlling übernahm sie Anfang 2025 die Leitung Finanzen der myKonzept Holding Deutschland GmbH & Co. KG. Seit Januar 2026 verfügt sie über Generalvollmacht.

„Mit meiner langjährigen Erfahrung in der Unternehmensgruppe freue ich mich sehr über die neue Aufgabe und das entgegengebrachte Vertrauen. Gemeinsam mit meinen Vorstandskollegen möchte ich die erfolgreiche Entwicklung der myLife weiter vorantreiben und die Zukunft des Unternehmens aktiv mitgestalten“, sagt Verena Buchmann. (as)

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Adam Riese lanciert neue Wohngebäudeversicherung http://www.asscompact.de/node/172509

Der Digitalversicherer der W&W-Gruppe, Adam Riese, hat seine Wohngebäudeversicherung überarbeitet. Im Fokus stehen insbesondere Mehrleistungen in den Bereichen Prävention und Energieeffizienz sowie einer der optional Tariflinie „Riesig Plus“, erklärt der Versicherer.

172509 2. September 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Adam Riese, der Digitalversicherer der Wüstenrot & Württembergische-Gruppe (W&W-Gruppe) hat seine Wohngebäudeversicherung überarbeitet. Laut eigenen Aussagen des Versicherers stehen vor allem Mehrleistungen in den Bereichen Prävention und Energieeffizienz im Vordergrund.

In den beiden Tariflinien „Besser“ und „Riesig“ wurden verschiedene Leistungen und Entschädigungsgrenzen verbessert. In der Tariflinie „Riesig“ sind künftig unter anderem Nebengebäuden bis 50 m², Schäden an Ableitungsrohren bis 15.000 Euro mitversichert. Nässeschäden aufgrund undichter Fugen sind unbegrenzt abgesichert. Die Tariflinie beinhaltet zusätzlich die Möglichkeit der Beitragsbefreiung von bis zu 12 Monaten im Falle von Arbeitslosigkeit.

Optionale Tariflinie bietet noch mehr Leistungen

Die optional abschließbare Tariflinie „Riesig Plus“ enthält zusätzlich eine Bestleistungsgarantie, die Mitversicherung eines Akkus für eine Photovoltaikanlage oder die Versicherung von Sturmschäden unterhalb von Windstärke 8.

Die neuen Tarife können ab sofort über Maklerinnen und Makler abgeschlossen werden. (js)

Weitere Meldungen zu neuen Versicherungslösungen und Anpassungen bei bestehenden Produkten finden Sie in unserem Bereich „Assekuranz“.
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Urteil: Immobilienteilverkauf fällt nicht unter Verbraucherdarlehen http://www.asscompact.de/node/172511

Mit seiner jüngsten Entscheidung hat das OLG Hamburg zentrale Fragen zum Immobilienteilverkauf geklärt. Teilverkaufsverträge unterliegen demnach nicht dem Verbraucherdarlehensrecht. Auch Nutzungsentgelt und Verkaufsvergütung sind grundsätzlich zulässig. Vor dem BGH geht es wohl weiter.

172511 2. September 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg hat mit Urteil vom 20.08.2026 zentrale rechtliche Grundlagen des Immobilien-Teilverkaufs bestätigt. In einem Verfahren mit Bedeutung für die gesamte Branche entschied das Gericht, dass Teilverkaufsverträge nicht dem Verbraucherdarlehensrecht unterliegen. Zudem bestätigte das OLG grundsätzlich die Zulässigkeit eines Nutzungsentgelts für den veräußerten Immobilienanteil sowie einer vertraglich vereinbarten Vergütung für die spätere Abwicklung des Gesamtverkaufs. Das Urteil erging im Rahmen einer Unterlassungsklage der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv).

Der Bundesverband Immobilienverrentung e. V. (BVIV) wertet die Entscheidung als wichtigen Beitrag zur rechtlichen Einordnung des noch jungen Immobilienverrentungsmodells. Die rechtliche Bewertung des Teilverkaufs war in den vergangenen Jahren Gegenstand intensiver juristischer und politischer Diskussionen.

„Mit dem Urteil liegt nun eine obergerichtliche Entscheidung zu zentralen Fragen des Immobilienteilverkaufs vor. Das schafft deutlich mehr Orientierung für alle Beteiligten. Besonders wichtig ist aus unserer Sicht, dass der Teilverkauf als eigenständige Vertragsform beurteilt wird und damit rechtlich dort eingeordnet wird, wo seine tatsächliche Struktur liegt“, sagt Thomas Weiss, Vorstand des BVIV.

Drei zentrale Elemente bestätigt

Das Urteil betrifft wesentliche Bestandteile typischer Teilverkaufsvereinbarungen. Nach Auffassung des Gerichts unterliegt der Immobilienteilverkauf nicht dem Verbraucherdarlehensrecht, sondern stellt eine eigenständige Vertragskategorie dar. Auch das Nutzungsentgelt für den verkauften Miteigentumsanteil ist grundsätzlich zulässig und nicht nach den Vorschriften des Wohnraummietrechts zu beurteilen. Darüber hinaus bestätigte das Gericht die grundsätzliche Zulässigkeit einer vertraglich vereinbarten Vergütung für die spätere Abwicklung des Gesamtverkaufs.

Aus Sicht des BVIV betrifft die Entscheidung damit nicht nur einzelne Vertragsklauseln, sondern grundlegende Elemente der rechtlichen und wirtschaftlichen Konstruktion des Teilverkaufs.

Das Urteil fügt sich nach Angaben des Verbands in eine Reihe von Gerichtsentscheidungen und rechtswissenschaftlichen Bewertungen ein. Bereits im April 2026 hatte das Landgericht Hamburg in einem anderen Verfahren den Immobilien-Teilverkauf als eigenständiges Modell und nicht als Verbraucherdarlehen eingeordnet. Auch ein im Auftrag des BVIV erstelltes Rechtsgutachten von Prof. Dr. Hans Christoph Grigoleit von der LMU München kommt zu dem Ergebnis, dass Teilverkaufsvereinbarungen keine Darlehensverträge darstellen. Ein wesentliches Abgrenzungsmerkmal ist demnach die fehlende persönliche Verpflichtung des Teilverkäufers zur Rückzahlung des erhaltenen Kaufpreises.

vzbv legt Revision ein

Der vzbv will das Urteil so aber wohl nicht stehen lassen und hat laut seiner Website mittlerweile Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) eingelegt. (bh)

 

Hanseatische OLG, Hamburg, Urteil vom 20.08.2026 – Az. 5 UKI 2/25

Lesen Sie auch: Immobilienteilverkauf: Rechtliche Einordnung und Marktlage
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Immobilienentscheidungen: Mehr als eine Frage der Zinsen http://www.asscompact.de/node/172510

Wer heute eine Immobilie kaufen oder verkaufen will, muss mehr denn je das Gesamtbild im Blick behalten. Welche Faktoren es für Kaufinteressenten und Eigentümer zu berücksichtigen gilt, erläutert Christopher Schnell, Geschäftsführer und CSO von PlanetHome, in einem Kommentar.

172510 2. September 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Wenn ich heute auf den Immobilienmarkt blicke, erinnere ich mich oft an meine ersten Jahre als Junior-Immobilienmakler. Seitdem habe ich den Markt in unterschiedlichsten Rollen begleitet – vom direkten Vertrieb über Führungsverantwortung bis hin zur strategischen Weiterentwicklung eines bundesweit tätigen Immobilienvermittlers. Dabei habe ich Phasen mit hohen Zinsen, die langjährige Niedrigzinsära und den rasanten Zinsanstieg der vergangenen Jahre erlebt. Diese Erfahrungen haben meinen Blick auf den Markt nachhaltig geprägt. Heute zeigt sich deutlicher denn je: Wer Immobilienentscheidungen allein am aktuellen Zinsniveau festmacht, greift zu kurz. Denn die Entscheidungslogik hat sich verändert. Während in der Niedrigzinsphase die Finanzierung häufig im Mittelpunkt stand, müssen Käufer heute deutlich mehr Faktoren gleichzeitig berücksichtigen: Finanzierungskosten, Kaufpreis, energetischer Zustand, regionale Marktentwicklung und der eigene Lebens- und Planungshorizont beeinflussen sich gegenseitig. Die Frage lautet deshalb nicht mehr nur: Kann ich mir die Immobilie leisten? Sondern auch: Ist sie langfristig wirtschaftlich sinnvoll und passt sie zu meinen persönlichen Zielen?

Natürlich bleiben Zinsen ein wichtiger Einflussfaktor. Sie bestimmen die Finanzierungsmöglichkeiten und wirken sich unmittelbar auf die Nachfrage aus. Gleichzeitig verändern sich Kaufpreise, Förderprogramme, gesetzliche Anforderungen und regionale Angebotsstrukturen. Wer ausschließlich auf weiter sinkende Zinsen wartet, übersieht häufig, dass sich parallel andere Rahmenbedingungen verändern – und damit auch die Chancen am Markt.

Immobilienkauf mit Weitblick angehen

Die Entwicklungen der vergangenen Monate zeigen, dass sich der Immobilienmarkt nach den deutlichen Preisrückgängen zunehmend stabilisiert hat. Der Immobilienpreisindex des Verbands deutscher Pfandbriefbanken (vdp) zeigt für das zweite Quartal 2026 bei Wohnimmobilien einen Preisanstieg von 1,9% gegenüber dem Vorjahresquartal. Dabei entwickelten sich die Segmente unterschiedlich: Eigentumswohnungen verteuerten sich um 2,6%, Eigenheime um 2,0% und Mehrfamilienhäuser um 1,6%. Gleichzeitig bleiben die regionalen Unterschiede groß. Pauschale Aussagen helfen deshalb immer seltener – entscheidend ist der Blick auf die jeweilige Region.

Für Kaufinteressenten bedeutet das: Nicht allein die monatliche Finanzierungsrate entscheidet über einen guten Immobilienkauf. Ebenso wichtig sind finanzielle Reserven, eine realistische Kalkulation künftiger Modernisierungen und die Frage, wie sich die Immobilie langfristig entwickeln wird. Gerade bei Bestandsimmobilien gewinnen energetische Sanierungen und Investitionen in die Zukunftsfähigkeit deutlich an Bedeutung. Eine vermeintlich günstige Immobilie kann sich langfristig als deutlich kostspieliger erweisen, wenn diese Faktoren unberücksichtigt bleiben.

Herausforderungen für Eigentümer

Auch Eigentümer stehen vor wichtigen Entscheidungen. In den kommenden Jahren laufen zahlreiche Finanzierungen aus der Niedrigzinsphase aus. Wer sich frühzeitig mit einer Anschlussfinanzierung beschäftigt, verschafft sich Handlungsspielraum und kann verschiedene Optionen vergleichen. Gleichzeitig lohnt sich der Blick auf den eigenen Immobilienbestand. Investitionen in Energieeffizienz und Modernisierung erhöhen nicht nur die Zukunftsfähigkeit einer Immobilie, sondern stärken häufig auch ihre Attraktivität am Markt.

Besonders deutlich zeigt sich der Wandel auf der Verkäuferseite. Während Immobilien in der Niedrigzinsphase oftmals innerhalb kurzer Zeit einen Käufer fanden, entscheiden heute eine realistische Preispositionierung und eine professionelle Vermarktungsstrategie wesentlich stärker über den Verkaufserfolg. Eine fundierte Marktanalyse, die richtige Ansprache der Zielgruppe und eine überzeugende Präsentation der Immobilie gewinnen an Bedeutung. Wer den Markt genau kennt und den Angebotspreis realistisch ansetzt, schafft die besten Voraussetzungen für eine erfolgreiche Vermarktung.

Parallel verändert die Digitalisierung die gesamte Immobilienbranche. PlanetHome setzt dabei zunehmend auf KI – etwa für die Objektfotografie, die Erstellung von Exposés und die Analyse von Marktdaten. So lassen sich Marktwerte fundierter einschätzen und Vermarktungsprozesse effizienter gestalten. Den Menschen ersetzt sie dabei nicht: Immobilienentschei­dungen sind eng mit persönlichen Zielen und Zukunftsplänen verbunden und erfordern neben Daten und Technologie auch Erfahrung und individuelle Beratung.

Fazit

Meine Erfahrungen aus den unterschiedlichen Marktphasen haben mich zu einer klaren Überzeugung geführt: Erfolgreiche Immobilienentscheidungen entstehen heute aus dem Zusammenspiel von fundierten Marktdaten, wirtschaftlicher Vernunft und persönlicher Betreuung. Die entscheidende Frage lautet deshalb künftig nicht mehr: Mensch oder Technologie? Sondern: Wie nutzen wir Technologie so, dass Menschen bessere Immobilienentscheidungen treffen können?

Weitere Meldungen rund um das Thema Baufinanzierung und den Immobilienmarkt finden Sie in unserer Rubrik „Immobilien“.

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Porträtfoto: © PlanetHome

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