AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement https://www.asscompact.de/ AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement de Wed, 25 Feb 2026 05:35:52 +0100 <a href="/nachrichten/aufgaben-und-grenzen-des-maklers-bei-eintritt-des-versicherungsfalles" hreflang="de">Aufgaben und Grenzen des Maklers bei Eintritt des Versicherungsfalles</a> http://www.asscompact.de/node/170646

Welche Pflichten treffen Makler im Schadenfall – und wo verlaufen die rechtlichen Grenzen? Die Rolle des Maklers als treuhänderähnlicher Sachwalter des Kunden ist gerade dann gefordert, wenn ein Versicherungsfall eintritt. Die Expertengruppe Recht des AK Beratungsprozesse e. V. ordnet die Rechtslage ein.

170646 24. Februar 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement Ein Artikel von Christian Lübben, Assessor jur. und Prokurist bei Hans John Versicherungsmakler GmbH, und Georg Niederreiter, Assessor jur. bei Swiss Life Lebensversicherung SE

Versicherungsmaklern obliegen gegenüber dem Versicherungsnehmer weitreichende Pflichten. Der Bundesgerichtshof hat den Versicherungsmakler bereits im Jahr 1985 im wegweisenden „Sachwalter-Urteil“* als „Vertrauten und Berater“ des Versicherungsnehmers (VN) bezeichnet (Az. IVa ZR 190/83, Urteil vom 22.05.1985). Wegen seiner umfassenden Pflichten „für den Bereich der Versicherungsverhältnisse des von ihm betreuten VN als dessen treuhänderähnlicher Sachwalter‘‘ kann der Versicherungsmakler mit sonstigen Beratern verglichen werden.* Zum Berufsbild des Versicherungsmaklers gehört grundsätzlich eine umfassende Betreuung der Versicherungsangelegenheiten des Kunden.* Gemäß der IDD (EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie 2016/97) ist die Unterstützung des Versicherungsnehmers bei der Verwaltung und Erfüllung von Versicherungsverträgen „insbesondere im Schadenfall“ als Teil des Versicherungsvertriebs zu betrachten.* Die Betreuung im Versicherungsfall ist für den Kunden eminent wichtig, da sich in der Regel erst zu diesem Zeitpunkt herausstellt, ob der Makler ein für den Kunden passendes Deckungskonzept vermittelt hat.*

Die Berufsstellung des Versicherungsmaklers als Interessenvertreter des Kunden wäre bei Eintritt des Versicherungsfalles tatsächlich sinnentleert, würde man dem Makler die seinen Kunden unterstützende Tätigkeit gegenüber dem Versicherer untersagen. Diese Tätigkeit betrifft gerade das vermittelte bzw. zur Betreuung übernommene Vertragsverhältnis,*auf das sich der Maklervertrag bezieht.* Ob dies auch bei beendeten Vorverträgen („Altschadenfälle“) gilt, die nicht vom Makler vermittelt wurden, ist obergerichtlich bisher nicht entschieden.* Nicht eindeutig ist zudem die Frage, ob der Versicherungsmakler nach Beendigung des Maklervertrages noch entsprechende Tätigkeiten ausüben darf.*

Der Versicherungsmakler hat den Versicherungsnehmer

  • bei der Abwicklung des Versicherungsfalles zu unterstützen,
  • muss von sich aus prüfen, ob dem Versicherungsnehmer Ansprüche gegen das Versicherungsunternehmen zustehen,*
  • muss dem Versicherungsnehmer bei der Schadenaufnahme behilflich sein,*
  • muss ihn sachkundig* beraten und
  • dessen Interessen gegenüber dem Versicherer vertreten.*

Doch welche Aufgaben hat der Makler konkret und wo liegen die rechtlichen Grenzen?

Rechtsrahmen: Welche Tätigkeiten darf der Makler ausführen?

Für die Tätigkeiten des Maklers im Schadenfall gilt: Insbesondere die durch das RDG (Rechtsdienstleistungsgesetz) gezogenen Grenzen sind zu beachten.* Diesbezügliche Rechtsprechung ist zwar vielfach zum früheren RBerG (Rechtsberatungsgesetz) ergangen, diese ist jedoch im Grundsatz auf das heutige RDG anwendbar.* Nach der allgemeinen Befugnis zur Erbringung von Rechtsdienstleistungen gemäß § 5 Abs. 1 S. 1 RDG sind Rechtsdienstleistungen im Zusammenhang mit einer anderen Tätigkeit erlaubt, wenn sie als Nebenleistung zum Berufs- und Tätigkeitsbild gehören; die Frage, ob eine Nebenleistung vorliegt, ist nach ihrem Inhalt, Umfang und sachlichen Zusammenhang mit der Haupttätigkeit unter Berücksichtigung der Rechtskenntnisse zu beurteilen, die für die Haupttätigkeit erforderlich sind.

Tätigkeit des Maklers im Verhältnis Versicherer – Versicherungsnehmer
1. Unterstützung des Versicherungsnehmers im Versicherungsfall
  • Außergerichtliche Vertretung des Versicherungsnehmers gegen den Versicherer

Unkritisch ist die Wahrnehmung von kaufmännischen und technischen Aufgaben.* Die außergerichtliche rechtliche Unterstützung des Versicherungsnehmers gegenüber dem Versicherer im Versicherungsfall ist nach überwiegender Ansicht als erlaubte Nebenleistung des Maklers zu seinem Berufs- oder Tätigkeitsbild anzusehen und daher von § 5 RDG gedeckt.* Dem Makler obliegt die laufende Betreuung der von ihm vermittelten bzw. zur Betreuung übernommenen Verträge, und diese Betreuung „beinhaltet grundsätzlich auch die Unterstützung des Kunden bei Eintritt des Versicherungsfalls“.*

  • Gerichtliche Verfahren zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer

Sowohl eine gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen gegen den Versicherer (Aktivprozess) als auch eine gerichtliche Vertretung des Versicherungsnehmers in einem vom Versicherer gegen den Versicherungsnehmer geführten Prozess (Passivprozess) liegen außerhalb des Berufs- oder Tätigkeitsbildes des Versicherungsmaklers und sind deshalb unzulässig:

„Wenn die Beklagte ihren Kunden in einem gegen diese geführten Prozeß (oder auch in einem Aktivprozeß) vertritt, so wird dies auch nicht durch Art. 1 § 5 Nr. 1 RBerG gedeckt.“ (OLG Düsseldorf, Az. 20 U 4/90, Urteil vom 18.09.1990)

2. Schadenregulierung im Auftrag des Versicherers

Die Schadenregulierung im Auftrag des Versicherers gehört nicht als Nebenleistung zum Berufs- oder Tätigkeitsbild des Versicherungsmaklers, da dieser nach dem gesetzlichen Leitbild nicht für den Versicherer tätig wird. Hierzu hat der BGH im Urteil vom 14.01.2016 (Az. I ZR 107/14)* ausgeführt:

„Eine Doppeltätigkeit des Versicherungsmaklers sowohl für den Versicherer als auch für den Versicherungsnehmer bei der Vermittlung von Versicherungsverträgen entspricht nicht diesem gesetzlichen Leitbild.“

Gerade in der Sparte Haftpflichtversicherung dürfte bei einem Versicherungsmakler, der im Auftrag des Versicherers Schäden reguliert und nach dessen Vorgaben agiert, und der gleichzeitig wegen seiner Stellung als Sachwalter die Interessen seines Versicherungsnehmers wahrzunehmen hat, ein Interessenkonflikt entstehen, so auch der BGH.* Während der Versicherer an einer möglichst niedrigen Schadenzahlung interessiert sein dürfte, dürfte dem Versicherungsnehmer oft an einer schnellen und unproblematischen Regulierung gelegen sein, um seinen geschädigten Kunden halten zu können. O

Tätigkeit des Maklers im Verhältnis Versicherungsnehmer – Dritter
1. Ansprüche des Versicherungsnehmers gegen Dritte (Geltendmachung von Ansprüchen)

Die (außergerichtliche oder gerichtliche) Geltendmachung von Ansprüchen ist eine unerlaubte Tätigkeit.* Die Schadenverfolgung gegenüber Dritten ist als klar abzugrenzende Tätigkeit vom berufstypischen Teil der Maklertätigkeit ausgenommen.*

Der BGH hat dies schon in seiner Entscheidung vom 05.04.1967 (Az. I b ZR 56/65) für unzulässig erachtet:

„Versicherungsmaklern ist es ohne besondere Erlaubnis nicht gestattet, den von ihnen geworbenen Haftpflichtversicherungsnehmern bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen den Schädiger Rechtsrat zu erteilen und sie zu vertreten. (Leitsatz)“

2. Ansprüche Dritter gegen den Versicherungsnehmer

In der Rechtsprechung ist die Frage ungeklärt, ob Versicherungsmakler Ansprüche Dritter gegen den Versicherungsnehmer abwehren dürfen. Die Literatur hält eine solche Vorgehensweise für zulässig, jedenfalls im Bereich der Haftpflichtversicherung.* Die Anspruchsabwehr verfolgt primär das Ziel, einen betreuten Haftpflichtversicherungsvertrag von einer unberechtigten Inanspruchnahme freizuhalten. Zur Überprüfung der Deckungsfrage gehört regelmäßig – insbesondere in der Haftpflichtversicherung – auch die Untersuchung einer materiell-rechtlichen Frage (der Haftpflichtschuld).*

Der BGH ließ die Frage ausdrücklich offen, ob zwischen dem Hauptgeschäft des Maklers und der Beratung bei der Abwehr von Ansprüchen Dritter gegen den Kunden ein unmittelbarer Zusammenhang im Sinne des früheren Art. 1 § 5 Nr. 1 RBerG besteht (in der o. g. Entscheidung aus 1967).

Welche konkreten Aufgaben hat der Makler im Versicherungsfall?

Der Makler hat die Ansprüche seines Kunden zu erheben und durchzusetzen.* Seine Unterstützung soll im Ergebnis zu einer „(…) im Interesse des Versicherungsnehmers möglichst günstigen Erledigung führen“.* Daraus folgen entsprechende Betreuungspflichten des Maklers, die sich nicht allein in der bloßen Weiterleitung von Anzeigen und Willenserklärungen als eine Art Poststelle erschöpfen.*

Aufgaben des Maklers bis zur Regulierungsentscheidung des Versicherers

Zu seinen Aufgaben gehört es beispielsweise,* den Schaden detailliert aufzunehmen, den Kunden beim Ausfüllen von Formularen zu unterstützen* und ihn darüber aufzuklären, welche Ansprüche im Schadenfall bestehen.* Ferner sollte der Makler dem Kunden bei der Begründung dieser Ansprüche behilflich sein.* In seinem Urteil vom 14.01.2016 (zur Schadensregulierung in der Textilhaftpflichtversicherung, Az. I ZR 107/14) vertritt der BGH demgegenüber die Auffassung, dass der Makler bei Vermittlung und Betreuung von Versicherungsverträgen lediglich vertragsrechtliche Kenntnisse benötigen würde, jedoch keine näheren Kenntnisse des Haftpflichtrechts:*

„Solcher haftpflichtrechtlicher Kenntnisse bedarf es auch nicht im Zusammenhang mit der sachkundigen Beratung des Kunden im Schadensfall, insbesondere dessen Unterstützung durch sachgerechte Schadensanzeigen, die noch der Haupttätigkeit des Versicherungsmaklers zugerechnet werden könnten …“

Bei der Prüfung der Frage, ob bzw. gegebenenfalls welche Ansprüche dem VN im Schadenfall gegen den Versicherer zustehen könnten, kommt es für den Makler jedoch nicht nur auf die fachliche Kenntnis der allgemeinen Versicherungsbedin­gungen (AVB) oder der Tarifbestimmungen des von ihm betreuten Versicherungsvertrags an.* Gerade die Regelungen zu Versicherungsleistungen in AVB arbeiten nicht selten mit unbestimmten Rechtsbegriffen, die ein Makler ohne ein grundlegendes rechtliches Verständnis und ohne die Heranziehung wesentlicher Rechtsprechung zu einem Versicherungszweig häufig nicht sachgerecht auf den konkreten Schadenfall übertragen bzw. im Sinne einer angemessenen Unterstützung des Kunden interpretieren könnte. Dabei bleibt es unbenommen, dass ein Makler in rechtlichen Zweifelsfragen dem VN die Einschaltung eines Rechtsanwaltes empfehlen sollte (siehe unten).

Zu den Aufgaben des Maklers gehört auch, bei der Ermittlung der Ursache des Schadens sowie seines Umfangs zu helfen.* Der Makler hat gegebenenfalls eigene Ermittlungen anzustellen, Beweismittel zu sichern und den Sachverhalt so aufzubereiten, dass eine Regulierung erfolgen kann.* Dazu muss der Kunde veranlasst werden, die Belege zusammenzustellen, die zum Nachweis des Leistungsanspruchs erforderlich sind.* Er muss überwachen, dass Obliegenheiten erfüllt werden, und den Versicherungsnehmer auf mögliche Ausschlussfristen hinweisen.*

Bei möglichen Verhandlungen mit dem Versicherer hat der Makler dem VN ebenfalls zu assistieren.* Sofern erforderlich, hat der Makler in Abstimmung mit dem Versicherer für die Erstellung eines Sachverständigengutachtens zu sorgen.* Sollte der Versicherer deckungsrechtliche Einwände oder Bedenken erheben, hat der Makler den Versicherungsnehmer dabei zu unterstützen.*

Prüfung der Regulierungsentscheidung des Versicherers

Erfolgt eine Regulierung durch den Versicherer, hat der Makler, sofern er davon dieser Kenntnis erlangt hat, sie der Höhe nach zu prüfen. Leistet der Versicherer an den Makler, hat dieser die Leistung an den Kunden weiterzuleiten.*

Tätigkeit des Maklers im Zusammenhang mit einem Versicherungsvertrag bei einem Vorversicherer

Fällt ein Schaden nicht unter den aktuellen Versicherungsschutz, sondern betrifft er gegebenenfalls den Vertrag bei einem Vorversicherer, so hat der Makler seinen Kunden zumindest darauf hinzuweisen, dass der Schaden dort unverzüglich angezeigt werden muss.*

Mandatierung eines Rechtsanwalts

Erteilt der Makler dem VN im Schadenfall einen Rechtsrat, könnte dies in der Praxis dort zu Haftungsrisiken führen, wo die Grenzen der durch § 5 Abs. 1 RDG noch erlaubten Nebenleistung überschritten sein könnten. Denkbar wäre dies etwa dann, wenn zur generellen Ersatzfähigkeit eines Haftpflichtschadens noch keine oder keine eindeutige und gefestigte Rechtsprechung des BGH existiert. Sofern keine Gewissheit darüber besteht, ob seine konkrete Dienstleistung als Nebenleistung erfasst wird, empfiehlt es sich für den Makler, eine zurückhaltende Position einzunehmen und seinem Kunden den Kontakt zu einem Rechtsanwalt zu empfehlen. Für eine solche Verfahrensweise spricht auch der Umstand, dass Versicherungsfälle nicht selten mit schwierigen rechtlichen Fragestellungen verbunden sind, sodass die Einschaltung eines spezialisierten Rechtsanwaltes ohnehin sinnvoll sein kann.*

 

Aufgaben und Grenzen des Maklers bei Eintritt des Versicherungsfalles

 

Lesen Sie auch: Haftungsgefahren für Makler: Aktuelle Urteile und Praxisfälle

Interessieren Sie sich für weitere Hintergrundartikel aus der Branche? Dann abonnieren Sie das monatliche Fachmagazin AssCompact – kostenfrei für Versicherungs- und Finanzmakler.

 

]]>
<a href="/nachrichten/osmann-versicherungsvermittlung-wird-teil-der-aventus-gruppe" hreflang="de">Osmann Versicherungsvermittlung wird Teil der Aventus Gruppe</a> http://www.asscompact.de/node/170645

Die Osmann Versicherungsvermittlung GmbH & Co. KG schließt sich der Aventus Maklergruppe an. Damit baut Aventus sein Leistungsportfolio im Bereich der individuellen Risiko- und Vorsorgeberatung für Privatkunden sowie kleine und mittelständische Unternehmen aus.

170645 24. Februar 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Aventus hat einen Neuzugang zu verkünden: Die in Eisenach sitzende Osmann Versicherungsvermittlung GmbH & Co. KG wird Teil der Maklergruppe. Das Leistungsportfolio wird somit im Bereich der individuellen Risiko- und Vorsorgeberatung für Privatkunden sowie kleine und mittelständische Unternehmen erweitert.

Bei Osmann liegt der Fokus auf einer ganzheitlichen Betrachtung der jeweiligen Lebens- und Unternehmenssituation der Kunden, so die Aventus-Mitteilung. Das Leistungsspektrum umfasst sowohl private Versicherungs- und Vorsorgekonzepte als auch umfassende Lösungen für Gewerbekunden, darunter Sach- und Haftpflichtversicherungen, Kfz-Absicherungen, Vorsorgemodelle sowie betriebliche Altersversorgung.

Die Osmann Versicherungsvermittlung GmbH & Co. KG bleibt im Rahmen des Zusammenschlusses als eigenständig agierendes Unternehmen am Markt positioniert. Der etablierte Standort sowie das Team werden unverändert fortgeführt.

Die Geschäftsführung der Osmann Versicherungsvermittlung bewertet den Zusammenschluss als wichtigen Entwicklungsschritt: „Der Zusammenschluss mit der Aventus Maklergruppe ist für uns ein bewusst gewählter Schritt, um die langfristige Weiterentwicklung unseres Unternehmens abzusichern. Wir gewinnen zusätzliche fachliche und strukturelle Unterstützung, ohne unsere Identität als unabhängiger, persönlich arbeitender Versicherungsmakler aufzugeben.“ (mki)

Bild (v. l. n. r.): Simon Nörtersheuser, Geschäftsführer von Aventus, Andrea und Jens Hartramph, Geschäftsführerin und Geschäftsführer von Osmann Versicherungsvermittlung; © Aventus

]]>
<a href="/nachrichten/baufinanzierung-so-hoch-waren-immobilienkredite-2025" hreflang="de">Baufinanzierung: So hoch waren Immobilienkredite 2025</a> http://www.asscompact.de/node/170644

Der Kreditvermittler Dr. Klein hat die durchschnittlichen Darlehenshöhe beim Immobilienkauf im Jahr 2025 analysiert. Im Schnitt wurde eine Kreditsumme von 322.421 Euro aufgenommen – 5% mehr als eine Jahr zuvor. Doch der Bundesländervergleich ergibt deutliche regionale Unterschiede.

170644 24. Februar 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die durchschnittliche Darlehenshöhe, die Finanzierungskunden in Deutschland 2025 für den Erwerb einer Immobilie aufgenommen haben, lag im Schnitt bei 322.421 Euro. Dies zeigt eine Auswertung des Kreditvermittlers Dr. Klein. Prozentual bedeutet dies eine Zunahme gegenüber dem Vorjahr um 5%. Im Jahr 2024 betrug die Kreditsumme im Schnitt 307.900 Euro.

Regionale Unterschiede

Zeigte sich beim Blick auf die einzelnen Bundesländer noch vor zwei Jahren überall eine Aufwärtstendenz, ergibt sich nun ein anderes Bild: 2025 waren in vier Bundesländern rückläufige Bewegungen zu verzeichnen. So hat sich der fremdfinanzierte Anteil einer Immobilie im Saarland, in Thüringen, Berlin und Brandenburg gegenüber dem Vorjahr verringert.

Bayern führt Rangliste an, Saarland neues Schlusslicht

Das Bundesland mit der durchschnittlich höchsten Darlehenssumme im gesamtdeutschen Vergleich ist erneut Bayern. Auf 386.652 Euro belief sich die Kreditsumme im Jahr 2025 im Freistaat. Am unteren Ende der Rangliste findet sich das Saarland, das Sachsen-Anhalt aus dem Vorjahr als Schlusslicht ablöst. Der fremdfinanzierte Anteil bei einem Immobilienkauf betrug hier im Schnitt 233.227 Euro. Laut Auswertung von Dr. Klein liegt die Differenz zwischen der höchsten und niedrigsten durchschnittlichen Darlehenssumme somit bei 153.425 Euro. Im Saarland ist zugleich der größte prozentuale Rückgang im Vergleich zum Vorjahr zu verzeichnen: 2024 betrug die Höhe der aufgenommenen Immobilienkredite noch 247.004 Euro und damit 6% mehr als 2025.

Baufinanzierung: So hoch waren Immobilienkredite 2025
Bremen mit größtem Anstieg der Kreditsumme

In den beiden norddeutschen Stadtstaaten Hamburg und Bremen erhöhte sich die Darlehenssumme 2025 prozentual deutlich. In Bremen betrug der Anstieg 13%, in Hamburg 10%. Ebenfalls einen zweistelligen Zuwachs verzeichnet Mecklenburg-Vorpommern mit 12%. In Schleswig-Holstein dagegen blieb die durchschnittliche Darlehenshöhe mit einem Plus von 1% weitestgehend stabil. Zur Entwicklung in der Hansestadt Bremen erläutert Saskia Bachmeier, Spezialistin für Baufinanzierung bei Dr. Klein in Bremen: „Vor dem Hintergrund steigender Mieten setzen sich die Menschen wieder intensiver mit der Entscheidung für Wohneigentum auseinander. Die Nachfrage auf dem Immobilienmarkt erfährt eine Wiederbelebung. Neubauten sind stärker gefragt, was den erhöhten fremdfinanzierten Anteil beim Immobilienkauf erklären mag.“ Kaufinteressierte Hanseaten investieren laut der Spezialistin lieber in einen Neubau.

Durchschnittsalter beim Abschluss einer Baufinanzierung

Wenig Veränderung zeigt sich wiederum beim durchschnittlichen Alter, in dem die Menschen hierzulande erstmals eine Immobilie erwerben. Im Schnitt sind die Finanzierungskunden 38 Jahre alt. Kreditnehmer aus Berlin und Brandenburg sind mit 40 Jahren etwas älter als der Bundesdurchschnitt. Im Saarland sind sie mit 36 Jahren dagegen etwas jünger. „Wir beobachten, dass jüngere Menschen unter dreißig sich durchaus für Immobilien interessieren und Wohneigentum als Alternative zum Mieten sehen“, sagt Bachmeier. „Häufig ist für sie aber noch nicht greifbar, was sie sich leisten können. Es fehlen das Know-how und finanzielle Rücklagen, insbesondere wenn Ausbildung oder Studium noch nicht abgeschlossen sind“, so die Expertin weiter. Sich frühzeitig über die Mechanismen des Immobilienmarkts und der Finanzierung zu informieren, schaffe aber einen großen Wissensvorteil. (tik)

Weitere News rund um Baufinanzierung finden Sie in der Rubrik „Immobilien“.
]]>
<a href="/nachrichten/versicherer-und-ki-schwindet-skepsis-der-verbraucher" hreflang="de">Versicherer und KI: Schwindet Skepsis der Verbraucher? </a> http://www.asscompact.de/node/170643

Was die Nutzung von KI in Unternehmen angeht, hat sich die Zustimmung von Verbrauchern in den vergangenen zwei Jahren erhöht. Doch es gibt Unterschiede je nach Branche. In puncto verantwortungsvollem Umgang mit sensiblen Daten bei Versicherern haben Verbraucher offenbar noch Vorbehalte.

170643 24. Februar 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die Mehrheit der Menschen hierzulande steht dem KI-Einsatz durch Unternehmen und Institutionen positiv gegenüber. Dies ist das Ergebnis einer repräsentativen Befragung durch forsa im Auftrag des Softwareunternehmens SAS unter 1.000 Verbrauchern. Dabei ging es um die Einstellung zu KI-Nutzung in ausgewählten Branchen. Laut Umfrage befürworten zwei Drittel der Befragten den Einsatz künstlicher Intelligenz insbesondere bei Behörden (66%) und im Gesundheitswesen (64%), Versicherungen folgen mit 58% auf Rang 3. Anders sieht es bei der Nutzung von KI in Banken aus: Zwei Drittel der Befragten sind explizit gegen einen Einsatz der Technologie bei Finanzinstituten.

 

Versicherer und KI: Schwindet Skepsis der Verbraucher?

 

Ein Fünftel der Umfrageteilnehmer lehnt KI-Nutzung generell ab. Männer sprechen sich grundsätzlich häufiger für einen Einsatz der Technologie aus als Frauen. Dies gilt für alle abgefragten Bereiche.

KI und sensible Daten: Versicherer mit Vertrauensdefizit

Bei der Frage, ob Verbraucher einem Unternehmen zutrauen, im Zusammenhang mit KI verantwortungsvoll mit ihren sensiblen Daten umzugehen, zeigt sich jedoch ein anderes Bild: Hier sind die Versicherungen das Schlusslicht der abgefragten Branchen hinter Gesundheitswesen, Banken und Behörden.

 

Versicherer und KI: Schwindet Skepsis der Verbraucher?

 

So meinen nur 41% der Befragten, ihre Daten seien bei Versicherern im Kontext mit KI in guten Händen. Ganz oben im Vertrauensranking landet das Gesundheitswesen: 65% der Umfrageteilnehmer sind der Ansicht, dass Ärzte, Kliniken und Krankenkassen beim Einsatz von KI sorgfältig mit ihren Daten umgehen.

Skepsis geringer als noch vor zwei Jahren

Im Vergleich zu einer forsa-Umfrage aus dem Jahr 2024 ist das Vertrauen gewachsen. Zwei Jahre zuvor fühlte sich noch eine teilweise deutliche Mehrheit der Befragten eher unwohl bei der Vorstellung, dass KI medizinische Diagnosen stellt und Behandlungsempfehlungen gibt (61%), über staatliche Unterstützungsleistungen entscheidet (65%) oder in Bank- und Versicherungsgeschäften eingebunden ist (69%).

„2026 geht es nicht mehr darum, wer KI als Erster einsetzt. Entscheidend ist, wer funktionierende Rahmenwerke für die verantwortungsvolle Nutzung aufbaut“, erklärt Ingo Macht, Country Leader Deutschland von SAS. Denn nur, wer sich dadurch das Vertrauen und die Akzeptanz von Verbrauchern und Mitarbeitern sichere, schaffe die Grundlage für Wertschöpfung aus intelligenten Technologien. (tik)

Lesen Sie auch:
Das könnte Sie außerdem interessieren:
]]>
<a href="/nachrichten/die-haeufigsten-gruende-fuer-rechtsstreitigkeiten-im-jahr-2025" hreflang="de">Die häufigsten Gründe für Rechtsstreitigkeiten im Jahr 2025</a> http://www.asscompact.de/node/170642

Ob privat, beruflich oder im Straßenverkehr: Rechtsstreitigkeiten entstehen in allen Bereichen des Lebens. Die R+V Rechtsschutzversicherung hat die fünf häufigsten Gründe für juristische Auseinandersetzungen ausgewertet – und davor gewarnt, in Rechtsfragen auf künstliche Intelligenz zurückzugreifen.

170642 24. Februar 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Wenn eine Streitigkeit zwischen zwei Parteien eskaliert, kann eine Rechtsschutzversicherung dabei unterstützen, die finanziellen Auswirkungen einer juristischen Auseinandersetzung abzufangen. Aus welchen Gründen haben die Deutschen im vergangenen Jahr juristischen Beistand benötigt? Die R+V Rechtsschutzversicherung hat die fünf häufigsten Ursachen für Rechtsstreitigkeiten ausgewertet.

Vertragsstreitigkeiten häufigste Ursache für juristische Auseinandersetzungen

Vertragliche Streitigkeiten sind dabei „mit Abstand“ die häufigste Ursache für rechtliche Auseinandersetzungen. Sie machen etwa jeden vierten Fall aus, wofür Privatpersonen bei der R+V ihre Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen, so der Versicherer.

„Zu den Klassikern bei vertraglichen Streitigkeiten zählen verschwiegene Mängel bei Gebrauchtwagenverkauf, überzogene Stromrechnungen oder zu lange Kündigungsfristen im Fitnessstudio“, erklärt Miriam Weidner, Juristin bei der R+V Versicherung. Ein neueres Phänomen im Bereich Vertragsrecht seien zudem Auseinandersetzungen rund um Coachingverträge.

Mit 18% liegen Schadenersatzfälle auf Rang 2 der Streitigkeiten, weswegen R+V-Versicherte im Jahr 2025 ihre Rechtsschutzversicherung hinzugezogen haben. Dabei geht es besonders häufig um Streitigkeiten in Zusammenhang mit Verkehrsunfällen, etwa um die Höhe der Unfallkosten. „Es kommt aber auch vor, dass jemand nach einem Unfall beleidigt oder sogar angegriffen wird und vom Täter Schmerzensgeld fordert“, so Weidner.

Arbeitsrecht, Ordnungswidrigkeiten, Immobilien

Auf dem 3. Platz rangieren Streitigkeiten rund ums Arbeitsrecht. Sie machten 15% aller Fälle aus. Oft geht es hier um Auseinandersetzungen in Zusammenhang mit Kündigungen, unbefriedigenden Arbeitszeugnissen oder der drohenden Versetzung in eine andere Stadt, so der Versicherer.

Ordnungswidrigkeiten stellen die vierthäufigste Ursache für Rechtsstreitigkeiten dar, meistens im Straßenverkehr. Neben Geschwindigkeitsübertretungen oder Vorfahrtsverstößen handelt es sich oft auch um polizeiliche Ermittlungen nach einem schweren Verkehrsunfall.

Auseinandersetzungen im Nebenkostenabrechnungen, Mieterhöhungen oder Mängel in Mietwohnungen – die fünfthäufigste Ursache für Auseinandersetzungen liefern Immobilien, immerhin 11% aller Fälle.

KI liegt bei juristischen Fragen häufig daneben

Kritisch sieht Weidner den Trend, dass immer mehr Menschen sich in juristischen Fragen von künstlicher Intelligenz beraten lassen oder Briefe formulieren lassen. Häufig liege die KI aber knapp daneben, berate falsch oder erfinde sogar Urteile. „Das ist besonders fatal, weil die Ausführungen für den Laien juristisch geschliffen klingen.“ Die fachlichen Fehler erkenne in der Regel aber nur ein Anwalt oder am Ende der Richter. (js)

Lesen Sie auch: 
Rechtsschutz: Makler favorisieren diese Schadenregulierer
Neues Gesetz: GDV warnt vor teureren Rechtsstreitigkeiten
]]>
<a href="/nachrichten/preise-fuer-photovoltaikanlagen-spuerbar-gesunken" hreflang="de">Preise für Photovoltaikanlagen spürbar gesunken</a> http://www.asscompact.de/node/170641

Die Installation von Photovoltaikanlagen ist für Hauseigentümer hierzulande merklich günstiger geworden als noch vor einem Jahr. Dies gilt vor allem für Komplettsysteme mit Batteriespeicher, wie aus einer aktuellen Analyse von ImmoScout24 und Selfmade Energy hervorgeht.

170641 24. Februar 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Laut aktuellem Solarpreisindex (SPINX) von Selfmade Energy und ImmoScout24 ist bei den Installationskosten für Photovoltaikanlagen ein klarer Abwärtstrend zu beobachten. Im vierten Quartal 2025 blieben die Preise für Anlagen ohne Batteriespeicher im Quartalsvergleich weitgehend stabil (+0,3%), bewegen sich aber 9,0% unter dem Vorjahresniveau. Die Installation einer Anlage kommt im Schnitt auf 11.050 Euro.

Noch deutlicher zeigt sich der Preisrückgang bei Komplettsystemen mit Batteriespeicher, deren Preise gegenüber dem Vorquartal um 1,9% nachgegeben haben. Sie liegen 17,5% unter dem Vorjahresniveau. Die Kombination aus Solaranlage und Speicher kostet im Schnitt 14.231 Euro.

„Die aktuelle Preisentwicklung zeigt, dass ein hohes Angebot und intensiver Wettbewerb unter Installationsbetrieben dazu führen, dass Eigentümer ihr Haus erheblich günstiger mit Photovoltaik ausstatten können“, erklärt Daniel Hendel, Geschäftsführer von ImmoScout24. Die Investition in die eigene Stromerzeugung werde damit für viele Haushalte wirtschaftlich attraktiver.

Preisrückgänge vor allem im Osten und Norden

Deutliche regionale Unterschiede ergeben sich laut Selfmade Energy und ImmoScout24 bei der Quartalsbetrachtung. Hier belaufen sich die durchschnittlichen Installationskosten für Photovoltaikanlagen ohne Batteriespeicher zwischen 9.949 Euro in Mecklenburg-Vorpommern und 15.479 Euro im Saarland. Besonders deutlich haben sich die Preise im vierten Quartal 2025 in Brandenburg verringert mit einem Minus von 5,4%). Das Saarlang hingegen weist eine Zunahme von 25,3% gegenüber dem Vorquartal auf.

Preise für Photovoltaikanlagen spürbar gesunken

Im Jahresvergleich offenbart sich der Abwärtstrend noch deutlicher: Insbesondere im Osten Deutschlands ist die Installation von Photovoltaikanlagen deutlich günstiger geworden. In Mecklenburg-Vorpommern bewegen sich die Preise 23,0% unter dem Vorjahresniveau, in Brandenburg 19,2% und in Berlin 15,5%.

Regionale Abweichungen auch bei Anlagen mit Batteriespeicher

Bei Anlagen mit Batteriespeicher weist die Auswertung ebenfalls deutliche regionale Preisunterschiede auf. Bleiben die Kosten für die Installation in Nordrhein-Westfalen unter 13.000 Euro (12.490 Euro), übersteigen sie im Saarland die Marke von 20.000 Euro (20.437 Euro).

Preise für Photovoltaikanlagen spürbar gesunken

Ein Rückgang der Installationspreise, nämlich um 9,5%, ist im vierten Quartal 2025 in Bremen zu verzeichnen. In Mecklenburg-Vorpommern kosten Komplettanlagen sogar mehr als ein Drittel weniger als noch vor einem Jahr (36,8% weniger). Auch in Thüringen (27,3% weniger) und Baden-Württemberg (25,5% weniger) ist die Installation spürbar günstiger geworden. Das Saarland wiederum weist den geringsten Preisrückgang auf: Hier sind die Installationspreise nur 1,5% günstiger geworden. (tik)

Lesen Sie auch:
]]>
<a href="/nachrichten/generationswechsel-und-neuaufstellung-bei-allcura" hreflang="de">Generationswechsel und Neuaufstellung bei ALLCURA</a> http://www.asscompact.de/node/170640

Stühlerücken bei ALLCURA: Ab dem 01.03.2026 werden Carsten Wiesenthal und Susanne Willburger gemeinsam in den Vorstand berufen, während Werner Brase, Vorstand und Mitgründer der ALLCURA, das Gremium wunschgemäß verlässt. Er wird „im Ruhestand und doch noch dabei“ sein.

170640 24. Februar 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die ALLCURA Versicherungs-Aktiengesellschaft hat personelle Änderungen bekannt gegeben, die ab März in Kraft treten. Der 64-jährige Werner Brase, Vorstand und Mitgründer der ALLCURA, scheidet mit Ablauf des Monats wunschgemäß aus dem Gremium aus.

Der Vorstandsvorsitzende Jörg Conradi freue sich, mit Carsten Wiesenthal einen erfahrenen Haftpflichtexperten für die Nachfolge im Bereich Underwriting gewonnen zu haben, teilt ALLCURA mit. Der Bereich Schaden wurde bisher ebenfalls von Werner Brase verantwortet. Ab März 2026 übernimmt nun Susanne Willburger. Wiesenthal und Willburger wurden zum 01.03.2026 gemeinsam in den Vorstand berufen.

Über Carsten Wiesenthal

Der 55-jährige Wiesenthal vollzog im Jahr 2023 nach über 20 Jahren Tätigkeit für die Allianz den Wechsel zu ALLCURA. Der gelernte Rechtsanwalt war zum Karrierestart in verschiedenen Positionen bei der Allianz tätig. Zuletzt war er Leiter des Bereichs Betrieb für das Gewerbehaftpflichtgeschäft beim Produktgeber der Allianz Versicherungs-AG.

Über Susanne Willburger

Willburger begann nach ihrem zweiten juristischen Staatsexamen im Jahr 2014 in der Schadenabteilung der ALLCURA. Seit 2020 ist die 42-Jährige Leiterin des Bereichs Schaden.

Über Werner Brase

Generationswechsel und Neuaufstellung bei ALLCURA

Brase ist laut ALLCURA „im Ruhestand und doch noch dabei“: Er wird demnach der ALLCURA nach kurzer Pause ab dem 01.07.2026 als Of Counsel, also in beratender Funktion, zur Seite stehen. Seine Expertise und sein Netzwerk sollen dann zur weiteren Entwicklung des Unternehmens beitragen, heißt es vom Unternehmen. Zudem bleibt er für die ALLCURA in der Vereins- und Verbandsarbeit aktiv. (lg)

Bilder: © ALLCURA

]]>
<a href="/nachrichten/markt-fuer-wohn-und-geschaeftshaeuser-nimmt-fahrt-auf" hreflang="de">Markt für Wohn- und Geschäftshäuser nimmt Fahrt auf</a> http://www.asscompact.de/node/170637

Engel & Völkers hat den Zinshausmarkt in 59 Städten hierzulande untersucht. Demnach hat die Handelsaktivität wieder deutlich zugelegt. Immobilieninvestments sind dem Marktbericht zufolge wieder planbar und kalkulierbar. Bestandsimmobilien würden derzeit gute Einstiegschancen für Anleger bieten.

170637 24. Februar 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Der deutsche Markt für Wohn- und Geschäftshäuser gewinnt an Dynamik. Dies zeigt der „Marktbericht für Wohn- und Geschäftshäuser Deutschland 2026”, für den Engel & Völkers Research die Entwicklung in 59 Städten beleuchtet hat. 2025 wurden rund 38.000 Transaktionen im Bereich Wohninvestments abgeschlossen, was eine Zunahme von etwa 10% gegenüber dem Vorjahr bedeutet. „Immobilieninvestments sind dank stabiler Rahmendaten wieder planbar und kalkulierbar“, erklärt Till-Fabian Zalewski, CEO von Engel & Völkers D-A-CH. „Diese Chance nutzen derzeit viele Privatanleger. Die steigenden Transaktionszahlen unterstreichen das Potenzial des deutschen Wohn- und Geschäftshausmarktes trotz des weiterhin herausfordernden wirtschaftlichen und geopolitischen Umfelds.“

Handelsaktivität legt zu

Laut Marktbericht hat die Handelsaktivität seit gut zwei Jahren wieder deutlich an Fahrt aufgenommen, gestützt von stabilen Bauzinsen. Für 2025 rechnet Engel & Völkers Research mit 37.000 bis 39.000 Verkäufen in Deutschland aus. Das entspricht einem Wachstum von rund 10% (zwischen +7 bis 13%). Das Umsatzvolumen liegt im Bereich zwischen 35 und 38 Mrd. Euro (+12 bis 21%). Davon machen die sieben deutschen A-Städte Berlin, Düsseldorf, Frankfurt/Main, Hamburg, Köln, München und Stuttgart fast ein Drittel aus.

Bestandsimmobilien bieten gute Einstiegschancen für Investoren

Den Experten von Engel & Völkers zufolge stellen Bestandsimmobilien für Anleger momentan eine gute Möglichkeit dar, auf einem attraktiven Preisniveau in den Markt einzusteigen. Im vierten Quartal 2025 bewegte sich der durchschnittliche Angebotspreis bei 1.996 Euro pro Quadratmeter. Das bedeutet einen Anstieg von 3,0% im Vergleich zum Vorjahresquartal. Der Quadratmeterpreis bleibt aber noch deutlich unter dem bisherigen Höchstwert aus dem zweiten Quartal 2022 von 2.113 Euro. Trotz notwendiger Sanierungen bleiben die Investitionsausgaben bei Bestandsimmobilien oft unter dem Niveau von Neubauobjekten, wie es im Bericht heißt. Diese kamen zum Jahresende 2025 auf einen durchschnittlichen Angebotspreis von 4.019 Euro pro Quadratmeter.

A-Städte mit Mietrenditen von rund 4%

Die Mietrendite am Markt für Wohn- und Geschäftshäuser lag 2025 bundesweit mit 5,4% auf dem Niveau des Vorjahres. Im Durchschnitt der A-Städte lag die Rendite im vierten Quartal 2025 bei 4,1% mit Tendenz zu einem leichten Plus. Sie bewegte sich erneut deutlich über den 2,7% t der zehnjährigen Bundesanleihen.

Steigende Mieten würden die Renditen laut Engel & Völkers Research bundesweit stützen: Für Bestandswohnungen belaufen sich die Angebotsmieten im Schnitt auf 10,42 Euro pro Quadratmeter, was einem Plus von 4,1% gegenüber dem Vorjahr entspricht. Für Neubauwohnungen liegen die Angebotsmieten bei 15,43 Euro pro Quadratmeter, also 3,5% höher als im Vorjahr.

Private Anleger sehr aktiv, institutionelle noch zurückhaltend

Institutionelle Investoren sind laut Bericht noch nicht wieder gänzlich aktiv auf dem deutschen Markt. Dafür legen private und semiprofessionelle Anleger ein hohes Engagement an den Tag. „Sie profitieren vom verminderten Wettbewerbsdruck und nutzen das vorteilhafte Zeitfenster“, heißt es von Engel & Völkers. Berlin bildet allerdings die Ausnahme: In der Bundeshauptstadt sind institutionelle Investoren am Markt für Wohn- und Geschäftshäuser schon wieder stark vertreten.

Perspektiven am Investmentmarkt

Engel & Völkers Research geht für den weiteren Jahresverlauf 2026 von Bauzinsen um die 4% aus. „Der Markt für Wohninvestments sendet mit guten Fundamentaldaten, soliden Renditen und einer wachsenden Nachfrage positive Signale“, fasst Till-Fabian Zalewski zusammen. Besonders der Bestand an Wohn- und Geschäftshäusern biete Anlegern die Möglichkeit, aussichtsreiche Value-Add-Strategien umzusetzen. Das Transaktionsvolumen werde sich im Laufe von 2026 erneut moderat erhöhen. Auf längere Sicht zieht voraussichtlich auch das derzeit schwache Neubausegment wieder an. „Die Zahl der Baugenehmigungen für Wohn- und Geschäftshäuser ist 2025 um rund 12% gestiegen”, so Zalewski. „Das wird sich ab den Jahren 2027/2028 zumindest in begrenztem Umfang am Markt bemerkbar machen.“ Auch Impulse der Regierung wie die EH-55-Förderung seien positive Nachrichten für den Neubaumarkt. (tik)

Weitere Informationen sowie den Download zum Marktbericht gibt es unter engelvoelkers.com. (tik)

Lesen Sie auch:
]]>
<a href="/nachrichten/schwarzarbeit-betriebspruefung-privathaushalten" hreflang="de">Schwarzarbeit: Betriebsprüfung in Privathaushalten?</a> http://www.asscompact.de/node/170576

Schwarzarbeit im Privathaushalt? Nicht nur Unternehmen, auch private Haushalte können betroffen sein. Ein Pflegefall in Bayern zeigt: Die Rentenversicherung darf nicht einfach Betriebsprüfungen anordnen. Für Nachforderungen bleibt allein die Krankenkasse zuständig.

170576 24. Februar 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Schwarzarbeit kann Unternehmen teuer zu stehen kommen: Werden illegale Beschäftigungen entdeckt, führt die Rentenversicherung oft anlassbezogene Betriebsprüfungen durch und fordert Sozialversicherungsbeiträge nach. Ob dies auch in Privathaushalten zulässig ist, ist jedoch umstritten. Ein entsprechender Fall landete vor dem Landessozialgericht (LSG) Bayern. Angestrebt wird jedoch eine höchstrichterliche Klärung der Rechtslage zu Privathaushalten.

Nach dem Tod eines Pflegebedürftigen stellte die Schwarzarbeitsbekämpfungsbehörde fest, dass die private Pflegekraft nicht sozialversichert war – obwohl es sich um eine abhängige Beschäftigung handelte. Die Rentenversicherung erließ daraufhin an die Erben einen Nachforderungsbescheid. Die Erben klagten dagegen und argumentierten, die Rentenversicherung sei hierfür nicht zuständig.

Verbot von Betriebsprüfungen in Privathaushalten

Das Sozialgericht hob den Nachforderungsbescheid in erster Instanz auf. § 28p Absatz 10 SGB IV verbiete Betriebsprüfungen in Privathaushalten. Nachforderungen von Sozialversicherungsbeiträgen für private Haushalte dürften daher nur über die Einzugsstellen der Krankenkassen erfolgen – nicht über die Rentenversicherung.

Das LSG Bayern bestätigte die Entscheidung. Die Vorschrift unterscheide nicht zwischen regulären und anlassbezogenen Betriebsprüfungen, sodass jede Art von Betriebsprüfung in Privathaushalten verboten sei. Da häusliche Pflege eine haushaltsnahe Dienstleistung ist, fällt sie unter diese Regelung. Zuständig für Nachforderungen bleibt ausschließlich die Krankenkasse.

Da aber die höchstrichterliche Klärung der Rechtslage zu Privathaushalten noch aussteht, hat das LSG die Revision zum Bundessozialgericht wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen. (bh)

LSG Bayern, Urteil vom 26.01.2026 – Az: L 7 BA 71/24

Lesen Sie auch: 
Kein Unfallversicherungsschutz bei Sturz über Hundeleine im Betrieb
Berufsunfähigkeitsversicherung: Pflege von Angehörigen kein Beruf
]]>
<a href="/nachrichten/hahn-gruppe-mit-neuem-publikumsfonds-0" hreflang="de">Hahn Gruppe mit neuem Publikumsfonds</a> http://www.asscompact.de/node/170636

Mit dem Hahn Pluswertfonds 185 hat die Hahn Gruppe den Vertrieb eines neuen geschlossenen Publikums-AIF gestartet. Der Immobilienfonds investiert mit einem Gesamtvolumen von rund 54 Mio. Euro in eine Handelsimmobilie in Baden-Württemberg.

170636 24. Februar 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die Hahn Gruppe hat über ihre Kapitalverwaltungsgesellschaft DeWert Deutsche Wertinvestment GmbH einen neuen geschlossenen Publikums-AIF aufgelegt. Der Immobilienfonds „Hahn Pluswertfonds 185 – Fachmarktzentrum Mannheim“ investiert mit einem Gesamtvolumen von rund 54 Mio. Euro in eine Handelsimmobilie in Mannheim.

Ankermieter des Standorts ist Deutschlands der Lebensmitteleinzelhändler EDEKA. Der langfristige Mietvertrag läuft bis zum 31.08.2040. Ergänzt wird der versorgungsorientierte Mietermix durch den Lebensmittel-Discounter ALDI und den Drogeriemarktbetreiber dm. Auf einer Gesamtmietfläche von rund 14.900 m² finden sich zudem weitere Ketten, Fachmärkte und Gastronomiebetriebe.

Wie die Hahn Gruppe weiter mitteilt, kommen rund 80% der Mieteinnahmen des Immobilienfonds stammen aus dem Segment der Güter des täglichen Bedarfs. Dies mache das Objekt zu einem klassischen Nahversorgungsstandort, der von einer stabilen, konjunkturunabhängigen Nachfrage profitiere. Das anteilige Eigenkapital des Pluswertfonds 185 beträgt 32,55 Mio. Euro (inkl. Agio). Die prognostizierte jährliche Ausschüttung liegt bei 4,75% (quartalsweise Ausschüttung). Bei einer geplanten Laufzeit bis zum 31.12.2040 werde laut Hahn Gruppe ein Gesamtmittelrückfluss von rund 178% vor Steuern angestrebt. Die Mindestbeteiligungssumme beträgt 20.000 Euro zzgl. Ausgabeaufschlag. (tik)

Lesen Sie auch:
Das könnte Sie außerdem interessieren:
]]>
<a href="/nachrichten/05032026-digitalkongress-%E2%80%9Earbeitskraftabsicherung%E2%80%9C" hreflang="de">05.03.2026: Digitalkongress „Arbeitskraftabsicherung“</a> http://www.asscompact.de/node/170635

Bei der wichtigen Sparte der Arbeitskraftabsicherung sollten Vermittler immer auf dem neuesten Stand sein. Der Digitalkongress „AKS“ am 05.03.2026 informiert daher zu Trends, Themen und Produkten, damit Kundenansprache und Beratung noch erfolgreicher werden.

170635 23. Februar 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die Absicherung der Arbeitskraft ist eine besonders wichtige Aufgabe und Sparte für Vermittler. Die Berufsunfähigkeitsversicherung etwa liegt laut der aktuellen TRENDS-Studie im Bereich „Risikovorsorge“ sogar ganz vorn bei den vermittelten Produkten. Viele der Produkte gelten als Dauerbrenner oder Aufsteiger.

Absicherung für viele Zielgruppen

Das Thema ist zudem für unzählige Zielgruppen relevant, trotzdem brauchen unterschiedliche Kunden auch unterschiedliche Ansprache. Klar ist: Arbeitskraftabsicherung birgt riesige Vertriebschancen für Vermittler.

Digitalkongress „AKS“: Kunden ansprechen und Produkte kennen

Beim Digitalkongress „Arbeitskraftabsicherung“ („AKS“) am 05.03.2026 können sich die Teilnehmenden daher mit Neuigkeiten rund um das Thema auf dem Laufenden halten. Inhaltlich geht es unter anderem darum, wie die Produktberatung vom ersten Schritt an und mit zielgruppenorientierter Kundenansprache erfolgreich wird. Das Online-Event startet um 09:00 Uhr über „Zoom“.

Am 05.03.2026 vormittags zum Thema AKS informieren

Das ist das Programm auf dem Digitalkongress am 05.03.2026:

  • 9:00 – 9:30 Uhr: AssCompact AWARD: Aktuelle Entwicklungen in der Arbeitskraftabsicherung; Referent: Dr. Alexander Ströhl, Chefredakteur AssCompact
  • 9:30 – 10:00 Uhr: Gemeinsam stark: Swiss Life Konsortiallösungen zur privaten Arbeitskraftabsicherung; Referent: Frank Stollberger, Key Account Manager bei der Swiss Life AG
  • 10:00 – 10:30 Uhr: Mehr Power für Ihre Beratung – neue Impulse in BU und Grundfähigkeitsschutz; Referent: Andreas Feldhues, Senior Consultant Retirement Benefits & Protection Solutions bei Canada Life Assurance Europe plc Niederlassung für Deutschland
  • 10:30 – 11:00 Uhr: Vom ersten Schritt bis zum Ziel: Sicher mit uns durch alle Etappen; Referentin: Fabienne Dreyer, Referentin für Biometrie-Produkte bei Alte Leipziger Lebensversicherung a. G.

Die Moderation des Digitalkongresses übernimmt Michael Kind aus der AssCompact Redaktion.

Anmeldung über Zoom und Weiterbildungszeit

Der Digitalkongress „Arbeitskraftabsicherung“ findet nun über „Zoom“ statt. Zwischen den halbstündigen Vorträgen finden diesmal keine Pausen statt. Mit einer Teilnahme an dieser Veranstaltung können Makler bis zu 90 Weiterbildungsminuten nach IDD erlangen.

Interessierte benötigen einen Zugang zur Plattform, für den Digitalkongress voranmelden müssen sie sich aber nicht. Parat haben für die Anmeldung über Zoom sollten die Teilnehmenden ihre E-Mail-Adresse und möglichst auch ihre Kundennummer für die AssCompact Informationswelt sowie die gutberaten-ID, wenn sie Weiterbildungspunkte sammeln möchten.

Direkt zum Digitalkongress über Zoom geht es hier: asscompact.de/digitalkongress
Weitere Informationen zum Digitalkongress „Arbeitskraftabsicherung“ finden sich hier: digitalkongress.asscompact.de/aks-2026
Informationen zu allen Digitalkongressen gibt es unter asscompact.de/digitalkongresse.
]]>
<a href="/nachrichten/%E2%80%9Eich-brauche-nur-leads-dann-wird-alles-gut-%E2%80%A6%E2%80%9C" hreflang="de">„Ich brauche nur Leads, dann wird alles gut …“</a> http://www.asscompact.de/node/170634

Adrian Schmidt war mit KÄPSELE zweimal im Finale des Jungmakler Awards und hat sich ein breit aufgestelltes Beraterteam aufgebaut. In seiner Kolumne beleuchtet er spannende Themen der Maklerbranche aus der Perspektive eines Jungmaklers.

170634 23. Februar 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement Ein Artikel von Adrian Schmidt, Geschäftsführer von KÄPSELE

2018 wurde ich für den Strukturvertrieb angeworben. Es gab einen Vortrag an der Uni zum Thema Kapitalanlage-Immobilien und acht Wochen später saß ich vor meiner Netzwerkliste, um Freunde und Familie anzurufen und Versicherungen zu verkaufen. Ich bin auf die Straße und auf Messen gegangen, um Menschen als Kunden und Mitarbeiter anzuwerben. Auf Partys und in Vereine, um Menschen für eine Beratung zu gewinnen.

Ja, ich war dieser eine Typ aus dem Freundeskreis, der sich nach fünf Jahren bei dir meldet, um dir „sein cooles neues Projekt“ vorzustellen und sich einfach mal auf einen Kaffee zu treffen … Und es hat funktioniert. Ich war nervös, ich habe es gehasst, ich hatte Angst vor der Ablehnung, vor den „Neins“ und vor der Bewertung, vor negativem Feedback – das es auch vereinzelt gab – ABER: Es hat funktioniert. Es hat mich Überwindung gekostet und Mut und es hat Ergebnisse gebracht. Meine ersten 60 Kunden habe ich genau so gewonnen. So wie das übrigens in den meisten Industrien auch völlig vorurteilsfrei der Fall ist.

Das sind Kunden, die heute noch bei uns sind und seit Jahren super zufrieden sind. Deshalb hat mir dieser erste Schritt vor allem gezeigt, wie hart die Kundengewinnung sein kann. Ich hatte die Chance, zu üben, schlechte Beratungen zu machen, mir sehr viel Zeit für die Vorbereitung zu nehmen, aber genau das war ein wichtiger Schritt für alles, was danach folgte. Trotzdem hält sich ein Mythos sehr hartnäckig in der Finanzbranche:

„Wenn ich Leads hätte, dann wäre alles gut.“

Leads. Also warme Kundenanfragen. Egal ob Strukturvertriebler oder Einzelmakler. Ob frischer Selbstständiger oder Urgestein. Es ist immer wieder das Thema: Woher kommt der nächste Kunde? „Ich habe keine Lust auf Netzwerkakquise.“ „Ich will nicht konstant auf Social Media posten.“ „Ich kann nicht mit Kaltanrufen oder kalten Mails auf Unternehmen zugehen.“ „Ich kann doch nicht einfach so Leute anschreiben.“ „Das ist mir zu teuer, zu anstrengend, das Ergebnis nicht wert.“ Völlig okay, aber dann bist du kein Selbstständiger oder Unternehmer, sondern Angestellter. Denn ein Unternehmer ist jemand, der Probleme löst, und „Kundenanfragen“ sind das erste Problem, das du lösen solltest. Aber halt auch nur das erste. Denn danach kommen viele weitere …

A winner is just a loser who never gave up

Als ich damals mit der Selbstständigkeit gestartet bin, galt das Credo: „Sobald du genug Berater hast, musst du nie mehr selbst beraten.“ Es ging immer nur darum, den aktuellen Job NICHT MEHR machen zu müssen. Nie darum, Spaß am aktuellen Job und den aktuellen Herausforderungen zu haben.

Aber der Punkt, an dem du aufhören kannst zu arbeiten, wird NIEMALS kommen. Zumindest nicht, bevor du X Millionen Jahresumsatz oder einen X Tausend Kunden großen Stamm aufgebaut hast. Und außerdem: Aus der Vermeidungshaltung „Ich will das nicht machen“ entstand noch nie ein Champion … Du musst bereit sein, jedes Problem zu lösen und danach weitere Probleme anzugehen.

It’s a Levels Game

Versteht mich nicht falsch, ich bin ein Fan davon, schnell zu rekrutieren und Aufgaben wie Akquise, Marketing und Beratung zu delegieren. Aber wie willst du gute Mitarbeiter finden, wenn du selbst die einzelnen „Level“ nie durchgespielt hast? Wenn du selbst nie ein guter Verkäufer, Berater oder Marketer gewesen bist, wie sollst du wissen, ob der Mitarbeiter oder die Agentur einen guten Job macht? Wie willst du Ideen und Richtungen geben, wenn du von der Materie wenig bis keine Ahnung hast?

NICHTS löst alle deine Probleme, außer deiner eigenen Bereitschaft, diese Probleme zu meistern. Du musst bereit sein, immer wieder die Dinge zu tun, die notwendig sind. Sie zu meistern UND DANN erst abzugeben. Egal ob sie Spaß machen oder Überwindung kosten. Davor ist alles hypothetisches „Wenn-dann“-Gerede.

Lesen Sie auch: Warum Ausnahmen gute Prozesse zerstören

Interessieren Sie sich für weitere Hintergrundartikel aus der Branche? Dann abonnieren Sie das monatliche Fachmagazin AssCompact – kostenfrei für Versicherungs- und Finanzmakler.

]]>
<a href="/nachrichten/helmsauer-gruppe-und-nordic-capital-einzelfall-oder-signal" hreflang="de">Helmsauer Gruppe und Nordic Capital: Einzelfall oder Signal?</a> http://www.asscompact.de/node/170633

Der Bruch zwischen Bernd Helmsauer und Nordic Capital sorgt für Diskussionen im Konsolidierungsmarkt. Doch ist der Fall ein Signal für strukturelle Probleme bei Private-Equity-Beteiligungen – oder das Ergebnis persönlicher Dynamiken?

170633 23. Februar 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement Ein Beitrag von Norbert Noehrbass, selbstständiger Berater und ehemaliger Geschäftsführer bei Ecclesia

Ist der Fallout bei der Helmsauer Gruppe und die Reaktion des Private-Equity-Mehrheitseigners Nordic Capital (NC) ein Gamechanger im Markt? Ist dies gar ein Zeichen für eine Veränderung des Marktes und einen bevorstehenden Rückzug von PE als Käufer?

Definitiv nein! Denn die Ereignisse sind nicht in der DNA eingebaute Ergebnisse, sondern aus unserer Sicht ein „hormonelles Ergebnis“ der konkreten Umstände und Temperamente und insofern ein Weckruf, an den goldenen Regeln für Erfolg mit frischer Einsicht und Tugend festzuhalten.

Jeder Unternehmenskauf birgt Risiken – das wissen Private-Equity-Investoren eventuell besser als andere Käufer. Versicherungsmakler sind besondere Unternehmen. Dies wiederum verstehen häufig selbst Insider und Investoren nicht wirklich oder glauben in erfolgsverwöhnter Arroganz dass man durch Management-Ansätze alle Hindernisse verändern und überwinden kann. Hier beginnt für uns Berater dann der Weg meist schwierig zu werden, denn nur im Weltall hebt sich die Schwerkraft auf.

Zwei Werte entscheiden

Makler haben auf den Punkt gebracht – im Gegensatz zu den meisten anderen Unternehmen – nur zwei Werte: ihren Kundenbestand und ihre Leistungsträger. Der Rest ist Beiwerk, „nice to have“, aber maximal allenfalls fördernd, nicht unverzichtbar oder unsubstituierbar.

Nehmen wir diese simple Tatsache ernst, dann muss uns spätestens jetzt klar sein, dass ein Zusammenbrechen der Gesprächs- und Kompromissbasis zwischen Gründer Management/Verkäufer und PE-Investor/einem Käufer auf Zeit, ein Super-GAU werden kann und nicht vorkommen darf.

Wie auch die Ereignisse nach wenigen Wochen bzw. Monaten bei Helmsauer zeigen, kann sich ein PE-Investor diesen GAU normalerweise weniger leisten als die Verkäuferseite. Um ein Beispiel von der Insel zu bringen: Die PE-Investoren Carlyle und Apax waren beim englischen Großmakler PIB Group sensibel und „cool headed“ genug, um genau diese Marktintelligenz auf den Tisch zu legen und zähneknirschend auf ein etwas erratisches, anmaßendes Management mit Palmwedeln einzuschwenken. Mittlerweile arbeiten beide Streithähne wieder an der Notwendigkeit, ein wertvolles/wertvolleres Unternehmen aufzubauen und dann erfolgreich zu verkaufen.

Stress, Timing, Persönlichkeiten

David Samuelson, der Leiter des beachteten Evolution MidCap Investment Teams bei NC, hat nach unserer Ansicht diese Diplomatie und Leidensfähigkeit nicht rechtzeitig ausgespielt und hat nun einen Worst Case. Einen Case, den es im Interesse der Kapitalgeber nicht geben sollte, da hier ja keine Fehlverhalten, sondern Temperamente und Ansichten aufeinander geprallt sind.

Sehr gut verkörpert die berühmte Bullen-Plastik des italienisch -amerikanischen Künstlers Arturo Di Modica aus 1989 an der Wall Street in New York die Kräfte, die ein „Charging“ (Hörnerkreuzen) hervorruft. Eigentlich sind weder die bodenständigen Franken, noch die für kühle Köpfe bekannten Skandinavier „Bullen“, aber der 62-jährige Bernd Helmsauer und die 25 und 28 Jahre alten Söhne, die man als „Burschen“ abkanzelte, waren wohl nicht bereit, von einem gestressten 40+-jährigen Akademiker mit hektischem Terminkalender Befehlssätze anzunehmen.

David Samuelson ist ein Star bei NC und im Markt, er ist einer der erfolgversprechenden Treiber, die den Plan, NC zu den Top 12 sprinten zu lassen, tragen. Die Probleme und der Kollaps der Kompromissbereitschaft fielen in die Zeit der heißen Phase beim gerade verkündeten Zukauf der NC, der Schweizer 1741 Gruppe. Die 1741 Gruppe ist ein Überraschungs-Coup in der PE-Stratosphäre und ein Meisterbrief für den weiteren Aufstieg von David Samuelson, denn dieser Dienstleister für Fondsstrukturierungen, -administration und -management mit über CHF 23 Mrd verwaltetem Vermögen ist ein Koh-i-Noor-Diamant, der NC enorme Marktzugänge und Vorteile bringen wird und über Jahre außergewöhnliche Wachstumsraten sichern sollte.

Die 1741 Group ist der 14. Zukauf, der von David Samuelson geführten Einheit seit ihrer Gründung 2021. Vor diesem Hintergrund darf man die Meinung vertreten, dass der Fallout bei der Helmsauer Gruppe kein systemischer, Marktumständen oder -veränderungen geschuldeter Vorfall ist und eine Ansteckungsgefahr schlicht nicht besteht. Die Wahrscheinlichkeit, dass sich solche Entwicklungen bei anderen Maklern zwischen Verkäufern und PE-Investoren wiederholen, sind heute so gering wie gestern oder morgen. Das Risiko ist stress- und performance-abhängig, aber am stärksten persönlichkeits- und ego-sensibel und normalerweise sind Makler-Persönlichkeiten bei der Balance von Ungleichgewichten sehr geübt und hart im Nehmen. Ich vermute nicht, sondern bin sicher, dass auch bei vielen anderen Konsolidierern nicht jeden Tag die Jubelglocken läuten, sondern auch die Alarmglocke häufiger mal tönt. Dies ist normal, solange man die Zeit findet, Normalität wieder herzustellen.

Was nun auf dem Spiel steht

NC war juristisch nicht gut beraten, mit dem Helmsauer Verbund, der nun den Namen „Helmsauer Brüder Verbund“ trägt, über die Verwendung des Namens zu streiten oder über die Abwerbung von Mitarbeitern. Sichere Niederlagen sollte man vermeiden und sich dafür auf Abwehrstrategien und Risikoanalyse konzentrieren. Insofern hat der Fallout sicher sehr bald auch für die Bewertung deutliche Konsequenzen, wenn der Helmsauer Brüder Verbund nicht nur 100 der 300 Leistungsträger, sondern auch deren Verbindungen an sich binden kann. Interessant wird sicher auch, wann Bernd Helmsauer sich seiner Schachtel (25%) Rechte bedient und das Feuer erwidert, und inwieweit Marktgerüchte, dass spezielle Dienstleister für Kunden der Helmsauer Gruppe nicht unter dem gesellschaftsrechtlichen Dach der Gruppe, sondern im Direkteigentum der Familie stehen, dann sogar deutliche Wettbewerbsvorteile bei dem Helmsauer Brüder Verbund aufzeigen. Der Markt erwartete für die Helmsauer Gruppe 2025 einen Umsatz von mindestens 75 Mio. Euro. Es wird sich leider sehr schnell zeigen, dass 1+1 nicht immer das mathematisch erwartete Ergebnis bringt, insbesondere wenn auf zwei unterschiedlichen Blättern gerechnet wird.

Persönlich gehe ich davon aus, dass die „Burschen“ in diesem Fall eher dem biblischen David nacheifern können wie der „Super David“ aus dem Norden, denn noch schätzen Kunden den persönlichen Kontakt. Diese Bodenständigkeit ist nicht so locker flockig substituierbar wie in einer Systemgastronomie, und ein Rettungsanker durch Aufnahme eines Miteigentümers, der eventuell zu einem späteren Zeitpunkt die ganzen NC-Anteile übernimmt, ist zwar gute Theorie, setzt aber voraus, dass dieser Wettbewerber bereit ist, in ein fallendes Messer zu greifen und mehr Energie einzusetzen, als seinem Anteil zumutbar. Der Preisabschlag wäre massiv, der Helfer riskiert mehr, als er gewinnen kann. Eine Johanna von Orleans ist nicht in Sicht, da bleibt Nordic Capital ein baldiger Austritt oder ein recht langer Atem eigentlich nicht der Masterplan für Private Equity. Permira bei GGW, AnaCap und TA bei MRH, Castik bei Global, Astorg bei Attikon und Bridgepoint bei HBC werden genau wie Makler, die Kapital für Investments suchen, sehr genau beobachten, wie es weiter geht, in Deutschland hat es solche Fälle bisher in dieser Größenordnung nicht gegeben und Fallouts bei Makler-vs.-Makler-Käufen wurden in der Regel mit Geld zugedeckt.

 

Alles zum Ausstieg der Familie Helmsauer aus der Helmsauer Gruppe:
]]>
<a href="/nachrichten/weiteres-maklerhaus-schliesst-sich-attikon-1" hreflang="de">Weiteres Maklerhaus schließt sich ATTIKON an</a> http://www.asscompact.de/node/170631

Die ATTIKON Gruppe baut ihr Netzwerk aus: Die GL Götz Lebuhn Versicherungsmakler GmbH schließt sich der Gruppe an. Das Hamburger Unternehmen hat sich auf gewerbliche Kunden spezialisiert.

170631 23. Februar 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die GL Götz Lebuhn Versicherungsmakler GmbH wird Teil der ATTIKON Gruppe. Damit will ATTIKON besonders die Kompetenz im Bereich spezialisierter gewerblicher Versicherungslösungen stärken, teilt das Unternehmen mit.

Das Unternehmen mit Sitz in Hamburg kümmert sich mit einem fünfköpfigen Team um anspruchsvolle gewerbliche Kunden und steht für eine persönliche, langfristig ausgerichtete Beratung, heißt es. Im Mittelpunkt stehen vor allem auch individuelle Haftpflicht- und Vermögensschadenhaftpflichtlösungen (VSH) für Betreuer und weitere beratungsintensive Berufsgruppen. Dafür entwickelt die GL Götz Lebuhn Versicherungsmakler GmbH strukturierte und nachhaltige Versicherungskonzepte mit hoher fachlicher Spezialisierung.

Geschäftsführer ist Götz Godau. Er bleibt auch nach dem Zusammenschluss an Bord und führt das operative Geschäft eigenständig weiter.

Mit der Integration will die ATTIKON Gruppe ihren strategischen Wachstumskurs fortsetzen und ihre Position im deutschen Firmen- und Gewerbeversicherungsgeschäft ausbauen. (lg)

]]>
<a href="/nachrichten/allianz-kranken-startet-neue-gesundheitsplattform" hreflang="de">Allianz Kranken startet neue Gesundheitsplattform</a> http://www.asscompact.de/node/170630

Die Allianz Private Krankenversicherung hat für Kunden mit einer privaten Krankenvollversicherung einen neuen digitalen Service im Angebot. Die Plattform „Mein GesundheitsLotse“ unterstützt mit personalisierten Empfehlungen bei einem gesunden Lebensstil. Den Service gibt es über die Allianz Gesundheits-App.

170630 23. Februar 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Kunden der Allianz Private Krankenversicherung (APKV) können ab sofort den neuen digitalen Service „Mein GesundheitsLotse“ nutzen. Hierfür arbeitet die APKV mit dem Dienstleister Significo zusammen. Herzstück des neuen Service ist die Online-Plattform BALM. Dort bekommen Nutzer personalisierte Empfehlungen zu den Themen Ernährung, Schlaf, Bewegung und mentale Gesundheit. Der Service ist über die Allianz Gesundheits-App erreichbar und vorerst bis zum 31.12.2026 verfügbar.

Unterstützung bei gesünderem Lebensstil

Ziel ist laut APKV, bei einem gesunden Lebensstil zu unterstützen und frühzeitige Prävention zu fördern. BALM stellt Nutzern anhand ihres persönlichen Gesundheitsprofils individuelle Empfehlungen bereit. Informationen zu ihrem Gesundheitszustand und ihren Gewohnheiten geben Versicherte selbst an mittels wissenschaftlich validierter Fragebögen. Sie sollen dabei helfen, gesundheitliche Risiken frühzeitig zu erkennen. Auf dieser Basis liefert die Plattform Gesundheitstipps in Form von Artikeln, Videos und Audios. Zudem haben Nutzer die Möglichkeit, aus verschiedenen Kurzprogrammen, sogenannten Challenges, zu wählen, wie etwa einem mehrwöchigen Krafttraining oder einem Yogaprogramm.

Digitale Coachings

Neben den präventiven Gesundheitstipps bietet die Plattform bei bestehenden Symptomen digitale Coachings zu mentaler Gesundheit, Schlafproblemen, Stressbewältigung und chronischen Schmerzen. Außerdem erhalten Versicherte auf dem Portal mpfehlungen zu anderen Gesundheitsservices der APKV.

Wie der Versicherer weiter mitteilt, entscheiden Kunden selbst, welche Daten sie mit dem Serviceanbieter Significo teilen. Significo erhält keinerlei Kunden- oder Gesundheitsdaten von der APKV und gibt auch keine Daten an die Versicherung weiter. (tik)

News über weitere neue Services und Dienstleistungen finden Sie in unserer Rubrik „Management & Vertrieb“.
]]>
<a href="/nachrichten/immobilienkauf-am-zuerichsee-wohnen-der-%E2%80%9Eplatinkueste%E2%80%9C" hreflang="de">Immobilienkauf am Zürichsee: Wohnen an der „Platinküste“ </a> http://www.asscompact.de/node/170629

Die Platinküste am linken Ufer des Zürichsees zählt zu den begehrtesten Wohnlagen der Schweiz. Wie entwickelt sich der dortige Immobilienmarkt und worauf sollten internationale Käufer achten? Einblicke gibt Dr. Steffi Buzziol-Labas, Lizenzpartnerin bei VON POLL REAL ESTATE Zürichsee Platinküste, im Interview.

170629 23. Februar 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement Frau Dr. Buzziol-Labas, Sie vermitteln seit vielen Jahren Immobilien am linken Zürichseeufer. Wie präsentiert sich der Markt aktuell?

Der Wohnimmobilienmarkt in der Region Zimmerberg am linken Zürichseeufer zeigte sich auch 2025 robust. Während Premiumlagen am Zürichsee weiter zulegen, ist in klassischen Wohnlagen erstmals eine leichte Seitwärtsbewegung erkennbar – allerdings auf hohem Niveau. Kilchberg bleibt der teuerste Standort der Region. In Rüschlikon sind im Premiumsegment punktuell Konsolidierungen zu beobachten, was nach Jahren starken Wachstums nicht überrascht. Gleichzeitig holt Horgen spürbar auf. Insgesamt bleibt der Markt stabil, mit klarer Dynamik im oberen Segment und anhaltendem Nachfrageüberhang im Raum Zürich.

Welche Faktoren beeinflussen die Preisentwicklung in Ihrer Region am stärksten?

Ein wichtiger Aspekt ist die Zinsentwicklung. Die Schweizerische Nationalbank hat seit 2024 die Leitzinsen mehrfach gesenkt, was die Finanzierung deutlich günstiger machte. Gleichzeitig hat die Basel-III-Regulierung den Druck auf die Banken verschärft – dadurch bleiben die Anforderungen an Tragbarkeit und Eigenkapital für Käufer hoch und stellen für viele weiterhin eine Hürde dar. Ein weiterer, sehr wesentlicher Punkt ist das knappe Angebot. In unserer Region rund um das linke Zürichseeufer übersteigt die Nachfrage das verfügbare Angebot deutlich. Das begrenzte Bauland in Kombination mit restriktiven Bauvorschriften verstärkt dieses Ungleichgewicht.

Darüber hinaus ist natürlich die Lagequalität essenziell: Die Sicherheit, die Nähe zum See, eine gute Erreichbarkeit sowie Infrastruktur und Aussicht wirken stark preisbildend. Ein wichtiger Faktor sind zudem Gemeinden mit niedrigen Steuersätzen – sie ziehen überdurchschnittlich viele vermögende Käufer an, was die Nachfrage und damit die Preise zusätzlich beeinflusst. Ebenso hat der Zuzug internationaler Käufer mit hoher Kaufkraft Einfluss auf die Preisentwicklung im Premiumsegment.

Welchen Anteil machen internationale Käufer denn aus?

Immobilienkäufer mit internationalem Hintergrund machen circa 80% der Käuferschaft aus, da die Immobilienpreise für viele einheimische Haushalte kaum noch tragbar sind. Oftmals weichen Schweizer Familien auf das Umland aus, wo das Preis-Leistungs-Verhältnis interessanter ist. Im Raum Zürich stammen die meisten internationalen Käufer aus Deutschland, gefolgt von Italien, Frankreich, England und den USA. Tatsächlich sind die meisten dieser internationalen Käufer in der Schweiz wohnhaft. Grund dafür ist die starke Limitierung von Nicht-Residenten beim Immobilienkauf in der Schweiz durch das Lex-Koller-Gesetz. Hinzukommt, dass der Zürichsee nicht als Region für Ferienunterkünfte ausgewiesen ist. Der Anteil an internationalen Kaufinteressenten, bei denen es sich um den Erwerb einer Ferienimmobilie oder eines Zweitwohnsitzes handelt, ist daher eher gering und macht auf lokaler Ebene lediglich 1 bis 2% des Gesamtmarktes aus. Interessant ist, dass wir seit circa einem Jahr vermehrt Anfragen von deutschen Käufern verzeichnen, die einen festen Umzug in die Schweiz in Erwägung ziehen. Hier konnten wir schon viele Kunden erfolgreich unterstützen.

Was macht denn die Region um den Zürichsee gerade für internationale Interessenten so attraktiv?

Die Schweiz liegt im Herzen Europas – Nachbarländer wie Deutschland, Frankreich, Österreich oder Italien sind schnell erreichbar. Das linke Zürichseeufer verfügt über eine hervorragend ausgebaute Infrastruktur mit direktem Autobahnanschluss an Zürich, Zug, Bern und Basel sowie einer schnellen Verbindung zum Flughafen Zürich. Auch die Nähe zu den Bergregionen, der hohe Freizeitwert und die saubere Umwelt machen die Gegend besonders reizvoll.

Darüber hinaus profitiert die Schweiz insgesamt von einer hohen wirtschaftlichen und politischen Stabilität. Der Standort steht für Planungssicherheit und stabilen Werterhalt – Faktoren, die für internationale Käufer von großer Bedeutung sind. Der Zürichsee bietet also eine einzigartige Kombination aus internationaler Erreichbarkeit, hoher Lebensqualität und stabilen Rahmenbedingungen.

Welche Lagen sind besonders begehrt?

Der Großteil der Nachfrage konzentriert sich in unserer Region auf den Abschnitt Kilchberg – Rüschlikon – Thalwil – Oberrieden – Horgen. Diese Gemeinden bieten eine ideale Kombination aus See- und Stadtnähe sowie einer hervorragenden Infrastruktur. Die direkte Anbindung an Zürich, den hiesigen Flughafen sowie internationale Schulen macht diese Lagen besonders attraktiv. Wer nach größeren Grundstücken, ruhigeren Quartieren und einem stärker schweizerisch geprägten Umfeld sucht, wird weiter südlich in den Gemeinden Wädenswil und Richterswil fündig. Auch Standorte in der Region Zimmerberg wie Schönenberg, Hirzel, Langnau am Albis und Adliswil gewinnen zunehmend an Attraktivität – vor allem Adliswil, das wie Wädenswil eine internationale Schule beherbergt. Was das Preis-Leistungs-Verhältnis betrifft, sind diese Gemeinden besonders interessant: Für eine Wohnung mit bis zu 140 m2 Wohnfläche zahlen Kaufinteressenten hier deutlich weniger als in den Lagen direkt am Zürichsee, bei gleichzeitig sehr guter Anbindung und Lebensqualität.

Gibt es bestimmte Preissegmente, in denen die internationale Klientel besonders aktiv ist?

Die Budgetfrage spielt natürlich immer eine wesentliche Rolle: Wer über ein höheres Budget verfügt, sucht meist die zentrale Nähe zur Stadt und zum See – also im Raum Kilchberg bis Thalwil. Käufer mit geringerem Budget weichen häufig auf die südlicheren oder leicht zurückversetzten Gemeinden aus, müssen dort allerdings auch die teilweise höheren Gemeindesteuersätze berücksichtigen.

Allerdings lassen sich bestimmte Tendenzen beim Kaufverhalten erkennen. Internationale Kunden sind überproportional aktiv im Segment Eigentumswohnungen ab 2 bis 5 Mio. Schweizer Franken und im Segment Einfamilienhäuser und Villen mit See- oder Panoramablick ab 4 bis 8 Mio. Schweizer Franken.

Worauf gilt es für internationale Käufer denn besonders zu achten, wenn sie eine Immobilie in der Region Zürichsee erwerben wollen?

Grundsätzlich gilt: Internationale Käufer benötigen für den Immobilienerwerb in der Schweiz eine Aufenthaltsbewilligung. Nach der Lex-Koller-Regelung dürfen Nicht-Residenten nur mit kantonaler Bewilligung eine Liegenschaft erwerben. Zudem gibt es am Zürichsee kein klassisches Ferienunterkunftskontingent – reine Zweitwohnsitze sind in unserer Region also faktisch nicht unüblich.

Einige unterschätzten zudem die regulatorischen und finanziellen Rahmenbedingungen. Viele sind überrascht von der Höhe der Immobilienpreise und den Finanzierungsvorgaben, die sich deutlich von anderen Ländern unterscheiden. Schweizer Banken rechnen mit einem Tragbarkeitszins von rund 5% und verlangen mindestens 20% Eigenkapital. Eine weitere Herausforderung besteht darin, dass Käufer zu wenig Vorlaufzeit für die Finanzierungsbestätigung einplanen oder die kantonalen und kommunalen Bau- und Quartiervorschriften unterschätzen. Bei internationalen Käufern können je nach Aufenthaltsstatus zusätzliche Dokumentationspflichten hinzukommen, was den Prozess verlängert. Umso entscheidender ist eine frühzeitige und vollständige Vorbereitung – denn bei der aktuellen Nachfrage muss bei attraktiven Objekten schnell entschieden werden.

Wie unterstützen Sie internationale Kunden beim Kaufprozess?

Bei VON POLL REAL ESTATE Zürichsee Platinküste bieten wir unseren internationalen Kunden einen vollumfassenden Service, um sie beim Immobilienerwerb zu unterstützen. Wir helfen bei der Lex-Koller-Prüfung, unterstützen mit Übersetzungsdiensten, vermitteln Finanzierungspartner, übernehmen die Koordination mit dem Notariat, Anwälten sowie Banken und stellen die entsprechenden Kontakte her. Wir unterstützen außerdem bei der Einholung von Bau- und Umbauangeboten für Renovations- oder Sanierungsarbeiten. Gerade internationale Käufer verfügen häufig nicht über ein lokales Handwerkernetzwerk. Deshalb arbeiten wir mit bewährten Partnern zusammen und koordinieren die Abläufe aus einer Hand – so müssen sich unsere Kunden nicht selbst um die Abstimmung mit einzelnen Handwerksbetrieben kümmern. Auch nach der Transaktion stehen wir noch an der Seite unserer Kunden, unterstützen bei Übergabe-Checklisten und vermitteln bei Bedarf den Kontakt zu spezialisierten Versicherungspartnern. Unser lokales Expertennetzwerk ist dabei essenziell für eine optimale Betreuung. Insgesamt gilt: Wer sich Zeit nimmt, sich gut vorbereitet und sich frühzeitig von erfahrenen lokalen Experten begleiten lässt, vermeidet Fehler und findet in der Region Zürichsee Platinküste eine langfristig stabile, wertbeständige Wohnlage.

Bild: © VON POLL REAL ESTATE Zürichsee Platinküste

Lesen Sie auch:
]]>
<a href="/nachrichten/so-steht-morgen-morgen-zum-befristeten-bu-anerkenntnis" hreflang="de">So steht MORGEN & MORGEN zum befristeten BU-Anerkenntnis</a> http://www.asscompact.de/node/170628

Die BU-Klausel zur befristeten Anerkenntnis hat zu Jahresanfang in der Branche für Diskussionen gesorgt. Nun hat mit MORGEN & MORGEN ein weiteres Ratinghaus seine Einschätzung zu dem Thema gegeben – und merkt dabei an, dass die Klausel marktweit nur von geringer Relevanz ist.

170628 23. Februar 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Zu Beginn des Jahres schlug eine Anpassung in der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) der Alte Leipziger hohe Wellen in der Branche. Es ging um die Regelung der „befristeten Anerkenntnis“ bei Neuverträgen. Mit dieser Regelung kann ein Versicherer, sollte ein „sachlicher Grund“ vorliegen, die BU-Leistung einmalig auf maximal zwölf Monate befristen.

Die laut Versicherungsmakler Matthias Helberg „überraschende“ Entwicklung löste Diskussionen in der Branche aus, und zwar über die Vor- und Nachteile der befristeten Anerkenntnis. in der BU. Helberg vermutete, dass die Neuerung bei der Alte Leipziger vorwiegend damit zu tun habe, dass die „Ratingagentur Franke und Bornberg eine Regelung der Befristung in den Versicherungsbedingungen als positiv einstuft“. Auf AssCompact Nachfrage bewertete die infinma Institut für Finanz-Markt-Analyse GmbH die Änderung ähnlich.

Vor- und Nachteile für Versicherte

Wie sich Franke und Bornberg zu dem Thema positioniert, hat AssCompact ebenfalls in dem oben genannten Beitrag aufgegriffen. Die Ratingagentur MORGEN & MORGEN dagegen hatte sich bisher nicht zu dem Thema geäußert. Nun hat die Ratingagentur in einem Statement, das unter anderem auch AssCompact vorliegt, seine Einschätzung gegeben.

Zunächst erklärt MORGEN & MORGEN, dass die Klausel, die befristete Anerkenntnisse ermöglicht, für Versicherte positiv sein kann, da in unklaren Fällen „schneller eine Leistung erbracht werden kann, anstatt die Leistungsentscheidung hinauszuzögern“.

Es gebe aus Verbrauchersicht aber auch klare Nachteile, insbesondere, dass Versicherte nach Ablauf der Frist erneut beweisen müssen, dass sie berufsunfähig sind, und dafür erneut ärztliche Unterlagen einholen müssen, auch wenn sich am Zustand nichts geändert hat, so Thorsten Saal, Bereichsleiter Mathematik und Ratings bei MORGEN & MORGEN.

Befristete Anerkenntnisse im Markt nur wenig relevant

Daten des Ratinghauses zeigen zwar, dass zeitlich befristete Anerkenntnisse von etwas mehr als der Hälfte aller Versicherer ausgesprochen werden, doch gleichzeitig haben sie laut MORGEN & MORGEN eine geringe Relevanz: „Marktweit liegt nur in 5% der anerkannten Leistungsfälle eine zeitliche Befristung vor“, so Saal. „Im Zeitverlauf sind die Zahlen zudem leicht rückläufig.“

Individualvereinbarungen sieht MORGEN & MORGEN zweischneidig: Einerseits werde der Weg zu einer Zahlung extrem verkürzt und vereinfacht, sie seien aber in den meisten Fällen mit einer Einschränkung der theoretisch möglichen Leistung aus dem Vertrag verbunden.

Für Versicherte sei die Bewertung von Individualvereinbarungen eine schwierige Aufgabe. „Im Vergleich zum Versicherer hat [der Versicherte] i.d.R. geringeres juristisches, versicherungstechnisches und medizinisches Know-how (…). Zusätzlich ist er gesundheitlich und finanziell in einer schlechten Ausgangsposition, so dass er den leichten Weg zu einer Geldzahlung dem unter Umständen langwierigen und aufwendigen Weg zu einer möglichen Leistungsanerkennung vorzieht.“

Datenerhebungen zeigen zwar, dass die meisten Versicherer grundsätzlich mit Individualvereinbarungen arbeiten, sie aber in der Praxis eine untergeordnete Rolle spielen.

MORGEN & MORGEN: Befristete Anerkenntnis nicht ratingrelevant

Wie steht MORGEN & MORGEN also zur befristeten Anerkenntnis? Für das Ratinghaus sei es für sein BU-Rating „kein ratingrelevanter Sachverhalt“, da es sich um eine ambivalente Lösung handelt, die im individuellen Fall für den Versicherten sowohl positiv als auch negativ sein kann. Bei Individualvereinbarungen sei es ähnlich.

Dennoch ordnet das Ratinghaus die unbefristete Anerkenntnis als die „kundenfreundlichere Lösung“ ein, da es die erneute Beweispflicht des Versicherten vermeidet. (js)

Lesen Sie auch: Wenn der Antrag auf BU-Rente abgelehnt wird – was dann?
]]>
<a href="/nachrichten/fwu-pleite-so-vermeiden-riester-kunden-steuerliche-nachteile" hreflang="de">FWU-Pleite: So vermeiden Riester-Kunden steuerliche Nachteile </a> http://www.asscompact.de/node/170626

Nach der Insolvenz der FWU Life Insurance Lux S.A. stehen betroffene Riester- und Basisrentenkunden vor steuerlichen Herausforderungen. Wer Auszahlungen aus angemeldeten Forderungen erhält, kann unter bestimmten Voraussetzungen Nachteile vermeiden, muss dafür jedoch selbst aktiv werden.

170626 23. Februar 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Vor etwas mehr als einem Jahr wurde die gerichtliche Liquidation und Auflösung des luxemburgischen Versicherers FWU Life Insurance Lux S.A. (FWU) bekannt gegeben. Von der Insolvenz sind auch zahlreiche Kunden in Deutschland betroffen. In einem aufwendigen Verfahren konnte zumindest die Kommunikation wiederhergestellt und vom Insolvenzverwalter informiert werden, wo und wie Forderungen anzumelden sind.

Erhalten Riester- oder Basisrentenkunden nach ihrer Forderungsanmeldung Auszahlungen, können daraus jedoch steuerliche Nachteile entstehen. Der GDV stellt hierzu Informationen bereit, wie sich diese vermeiden lassen. Allerdings müssen Betroffene selbst aktiv werden.

Das sind die Folgen für Riester- und Basisrentenverträge

Für Kunden mit einem Riester-Vertrag ergibt sich demnach bei einer Auszahlung des Insolvenzverwalters, dass grundsätzlich sowohl die bisher gewährten Altersvorsorgezulagen als auch gegebenenfalls ergänzende Steuervorteile (Sonderausgabenabzug) zurückzuzahlen sind. Grund hierfür ist, dass der Gesetzgeber eine sogenannte schädliche Verwendung annimmt (§ 93 EStG). Für Kunden mit einem Basisrentenvertrag gilt, dass sie ihre erhaltenen Zahlungen zu versteuern haben (§ 22 Nummer 1 Satz 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa EStG).

Auszahlung komplett in Vertrag anderer Anbieter einzahlen

Negative steuerliche Folgen können vermieden werden, wenn betroffene Riester- und Basisrenten-Kunden die erhaltene Auszahlung innerhalb eines Jahres vollständig bei einem Anbieter entsprechender Verträge wieder einzahlen. Für die Wiederanlage der ausgezahlten Summe ist jedoch keine erneute steuerliche Förderung möglich, insbesondere kein weiterer Sonderausgabenabzug. Für darüber hinausgehende eigene Beiträge kann die steuerliche Förderung hingegen wieder in Anspruch genommen werden.

Alle Anbieter möglich, aber wenige mit speziellen Angeboten

Für die Einzahlung der insolvenzbedingten Auszahlungen kommen grundsätzlich alle Anbieter von Riester- bzw. Basisrentenverträgen in Betracht. Der GDV weist jedoch darauf hin, dass die Aufnahme von Riester- oder Basisrentenkunden in diesem besonderen Fall für die Anbieter mit erheblichem zusätzlichem Aufwand verbunden ist. Es ist daher nicht ausgeschlossen, dass einzelne Anbieter die Aufnahme von FWU-geschädigten Kunden ablehnen.

Unabhängig davon stellen mehrere Versicherer spezielle Angebote für diesen Insolvenzfall bereit. Ehemalige Kunden der FWU können sich dort über den Abschluss eines neuen Riester- oder Basisrentenvertrages sowie über die Einzahlung bereits erhaltener oder künftig vom Insolvenzverwalter ausgezahlter Beträge informieren. Der GDV nennt hierbei für Riester-Renten die Allianz Leben sowie für Basisrenten die Bayerische Lebensversicherung und Zurich Deutscher Herold. (bh)

]]>
<a href="/nachrichten/asscompact-032026" hreflang="de">AssCompact 03/2026</a> http://www.asscompact.de/node/170625 170625 23. Februar 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement ]]> <a href="/nachrichten/pflege-neu-gedacht-wie-longevity-die-branche-positiv-veraendert" hreflang="de">Pflege neu gedacht: Wie Longevity die Branche positiv verändert</a> http://www.asscompact.de/node/170596

Der demografische Wandel, gepaart mit Fachkräftemangel, verschärft nicht nur die Finanzierungsfrage in der Pflege, sondern rückt auch die Qualität der gewonnenen Lebensjahre in den Fokus. In diesem Zusammenhang gewinnen Prävention und Longevity an Bedeutung.

170596 22. Februar 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement Ein Artikel von Folke Tedsen, Leiter Kranken-Leistung und Gesundheitsmanagement bei HanseMerkur

Der demografische Wandel ist keine statistische Zukunftsprognose mehr – er ist Realität. Schon 2035 wird rund ein Viertel der Menschen in Deutschland 67 Jahre und älter sein, laut aktuellen Berechnungen des Statistischen Bundesamtes. Wenn der Fokus nur auf der Frage liegt, wie Gesellschaft und Versicherer Pflege finanzieren können, wird ein ein wichtiger Hebel außer Acht gelassen: Longevity – das Ziel, gesund lange zu leben. Es geht nicht mehr nur darum, das Risiko „Pflegefall“ abzusichern. Vielmehr gilt es, dieses so lange wie möglich hinauszuzögern. Damit das Ziel erreicht werden kann, setzt die HanseMerkur in Zukunft stärker darauf, Gesundheitspartner ihrer Kunden zu sein.

Wir gewinnen Jahre, aber nicht automatisch Gesundheit

Die durchschnittliche Lebenserwartung in Deutschland ist in den vergangenen Jahrzehnten kontinuierlich gestiegen: Lag sie 1970 für Männer noch bei 67,5 und für Frauen bei 73,6 Jahren, sind es heute 78,9 und 83,5 Jahre. Allerdings wächst die Zahl der gesunden Lebensjahre nicht im gleichen Maße mit. Wir gewinnen zwar Zeit, wir leben länger, aber diese „Bonusjahre“ sind oft von chronischen Erkrankungen, Schmerzen und einer sinkenden Lebensqualität geprägt.

Die Gesellschaft steuert darauf zu, dass immer mehr ältere Menschen auf immer weniger Fachpersonal treffen. Die Gleichung „Mehr Alte gleich mehr Pflegefälle“ führt unausweichlich in den Systemkollaps, wenn die Variable „Gesundheit“ nicht verändert wird. Und genau hier kommt Longevity ins Spiel.

Warum Longevity der Pflege hilft

Longevity wird oft als elitärer Trend missverstanden, dessen Anhängerinnen und Anhänger das Ziel verfolgen, 100 Jahre alt zu werden. Doch im Kontext der Pflegeversicherung ist Longevity die rationalste Antwort auf den Fachkräftemangel. Wenn es gelingt, durch Prävention und einen gesunden Lebensstil die Phase der Pflegebedürftigkeit am Lebensende zu verkürzen, gewinnen alle.

Die Rechnung ist simpel: Jedes Jahr, das ein Versicherter länger gesund und selbstbestimmt verbringt, entlastet das solidarische System, mindert den Druck auf das fehlende Pflegepersonal und schont die Ressourcen der Angehörigen. Vor allem aber erfüllt es den tiefsten Wunsch der Menschen: Würde und Autonomie.

Die Sorgen der Deutschen – ein klarer Auftrag an die Branche

Der Wunsch nach Würde und Autonomie ist tief in der Gesellschaft verankert, belegen die Ergebnisse einer aktuellen repräsentativen Befragung der HanseMerkur. Die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache und definieren einen Handlungsauftrag:

Zu den Hauptsorgen der Deutschen mit Blick auf das Älterwerden gehört schlichtweg die Angst, pflegebedürftig zu sein (42%). Eng damit verknüpft ist die Furcht, nicht mehr selbstbestimmt leben zu können (37%) und den eigenen Angehörigen zur Last zu fallen (14%).

Gleichzeitig ist das Bewusstsein da, dass das deutsche Gesundheitssystem Schwächen hat. Mehr als die Hälfte der Befragten bezweifelt, dass Deutschland auf eine zunehmend älter werdende Gesellschaft vorbereitet ist (69%). Gleichzeitig gibt es eine hohe Bereitschaft zur Eigeninitiative: 71% stimmen zu, dass jeder Einzelne Verantwortung für seine Gesundheit übernehmen muss. Noch spannender ist der Wunsch nach Veränderung im System: Zwei Drittel (68%) fordern, dass das Gesundheitswesen seinen Fokus stärker auf Prävention legen sollte, statt nur Krankheiten zu behandeln, wenn sie bereits entstanden sind.

Der erfolgversprechende Ansatz: Fördern, fordern, belohnen

Die Menschen wollen fit und selbstbestimmt alt werden und sehen aktives Handeln als notwendig an. Das stellt eine Chance für Versicherer dar: Sie sollten diese Bereitschaft wahrnehmen und die Menschen dabei unterstützen. Die HanseMerkur verfolgt daher den Ansatz „fördern, fordern, belohnen“. Weg von der reinen Reparaturmedizin hin zu einer präventiven Begleitung. Das bedeutet, nicht nur gesundheitsbewusstes Verhalten zu fordern, sondern greifbar zu belohnen, zum Beispiel durch Tarife, Boni und Services. Aber wie gelingt dieser Wandel konkret?

  • These 1: Wer Verantwortung für die eigene Gesundheit übernimmt, investiert in die Lebensqualität.

Gesund alt zu werden, ist kein Zufall, sondern das Ergebnis vieler kleiner, alltäglicher Entscheidungen. Regelmäßige Bewegung, eine ausgewogene Ernährung, ausreichend Schlaf und ein aktives soziales Leben sind die Grundpfeiler.

In der Beratung und Kommunikation muss verdeutlicht werden: Wer frühzeitig Verantwortung für die eigene Gesundheit übernimmt, investiert in seine Lebensqualität im Alter. Es geht darum, nicht passiv abzuwarten, bis der Arzt eine Diagnose stellt, sondern aktiv zu gestalten und die eigene Gesundheit selbst in die Hand zu nehmen. Jede Investition in die eigene Fitness ist eine Investition in die Vermeidung von Pflegebedürftigkeit.

  • These 2: Eine echte Langlebigkeitsstrategie ist notwendig.

Die technologischen Möglichkeiten wachsen rasant, doch Technik allein heilt nicht. In einer Zeit, in der immer mehr Möglichkeiten gibt, Gesundheit aktiv zu beeinflussen, wird Selbstverantwortung zu einer Schlüsselkompetenz.

Wer sich informiert, bewusst lebt und Vorsorge ernst nimmt, kann viel für das eigene Wohlbefinden tun. Und entlastet damit gleichzeitig das Gesundheitssystem massiv. Es geht nicht darum, alles alleine zu machen, sondern um eine aktive Rolle: Fragen stellen, Entscheidungen treffen und Angebote nutzen. Selbstverantwortung als Schlüsselkompetenz für Prävention!

Hier können auch Makler und Berater eine neue Rolle übernehmen: Sie werden zu Architekten einer Langlebigkeitsstrategie für die Kunden. Die Police deckt das finanzielle Risiko, die Beratung schärft das Bewusstsein für das biologische Risiko. Und die Technologie unterstützt, ganz konkret auch im Alltag.

  • These 3: Vorsorge spielt eine entscheidende Rolle, bis ins hohe Alter.

Oft wird Prävention nur mit jungen Menschen assoziiert. Ein Trugschluss. Prävention endet nie. Es geht nicht nur darum, Krankheiten zu verhindern, sondern darum, Lebensqualität, Teilhabe und Selbstbestimmung bis ins hohe Alter zu ermöglichen.

Dazu gehören Bildung, soziale Kontakte, sinnvolle Beschäftigung und ein Umfeld, das gesundes Leben fördert. Medizinische Maßnahmen sind wichtig, aber sie sind nur ein Teil des Ganzen. Die Gesellschaft muss Gesundheit als gemeinschaftliche Aufgabe verstehen und fördern – angefangen bei der Politik über die Wirtschaft und die Gesundheitsversorger bis hin zu jedem Einzelnen.

Gerade im Hinblick auf Pflege bedeutet das: Auch mit 70 oder 80 Jahren lohnt sich Prävention, um etwa Stürze zu vermeiden oder kognitive Fähigkeiten zu trainieren. Jede verhinderte Krankheit oder Verletzung ist ein Sieg für das System und für den Menschen.

Fazit: Versicherer als Partner fürs gesunde Altwerden

Die Menschen wollen alt werden. Aber sie wollen es zu ihren Bedingungen tun, gesund und autonom. Zugegeben: Den entscheidenden Schritt – nämlich die Umsetzung im Alltag – muss jeder selbst gehen. Stichwort „Selbstverantwortung“. Unsere Aufgabe als Branche ist aber, die nötigen Werkzeuge bereitzustellen, die Hürden zu senken und die richtigen Anreize zu setzen. Wenn das gelingt, kann das Thema Pflege seinen Schrecken verlieren und Longevity zur echten Chance für alle werden.

Lesen Sie auch:

Interessieren Sie sich für weitere Hintergrundartikel aus der Branche? Dann abonnieren Sie das monatliche Fachmagazin AssCompact – kostenfrei für Versicherungs- und Finanzmakler.

]]>
<a href="/nachrichten/%E2%80%9Eich-habe-festgestellt-dass-alle-nur-mit-wasser-kochen%E2%80%9C" hreflang="de">„Ich habe festgestellt, dass alle nur mit Wasser kochen“</a> http://www.asscompact.de/node/170598

Ende 2025 hat sich Hermann Hübner in den Ruhestand verabschiedet – zumindest als Vorstand der VEMA Versicherungsmakler Genossenschaft eG. AssCompact fragte, welche Bilanz er für die vergangenen zwei Jahrzehnte zieht. Wo sieht er die größten Entwicklungen und wo wünscht er sich noch mehr Fortschritt?

170598 22. Februar 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement Interview mit Hermann Hübner, langjähriger Vorstandsvorsitzender der VEMA
Herr Hübner, Sie sind Gründungsmitglied der VEMA und seit über 20 Jahren dabei. Wenn Sie einmal Bilanz ziehen, wie blicken Sie auf diese Zeit zurück?

Es waren insgesamt über 20 sehr schöne Jahre. Wir konnten mit unseren Kollegen, mit unseren Mit­arbeitern, mit unseren Geschäftspartnern aus der Versicherungswirtschaft viel erreichen – mehr als man sich bei Gründung oder vor 20 Jahren vorstellen konnte. Wir sind zwischenzeitlich der größte Intermediär am Markt. Wir haben gezeigt, dass man auch als Genossenschaft im Eigentum der Makler viel bewegen kann. Insgesamt blicke ich sehr zufrieden auf die Zeit zurück, sehe aber auch die großen Herausforderungen, die in Zukunft auf meine Nachfolger zukommen.

In welchen Bereichen hat die VEMA Ihrer Ansicht nach denn in dieser Zeit die größten Impulse gegeben bzw. die größten Fortschritte für die Vermittlerbranche angestoßen?

Dazu muss man zurückgehen, was die Gründe für die Gründung der VEMA waren. Das hatte damals mit der EU zu tun. 1997 kam die Deregulierung, durch die man als Versicherungsmakler mit den Versicherungsunternehmen eigene Vertragsbedingungen aushandeln konnte. Im Berufsverband vom VMV Verband Mittelständischer Versicherungsmakler – heute fusioniert in den BDVM – waren überwiegend die mittelgroßen Makler organisiert.

Man hat also gesagt, man ist einzeln zu klein, um das selber zu stemmen, und hatte sich dann zusammen­getan in der Genossenschaft und mit sogenannten Deckungskonzepten dann Vertragsbedingungen für die Versicherungsmakler entwickelt. Man wollte auch diesbezüglich nicht im Nachteil zu den großen Versicherungsmaklern stehen, die ja die Power hatten, das selbst durchzusetzen. Das ist immer noch das Herz der VEMA: bessere Vertragsbedingungen für die Kunden, sprich Deckungskonzepte. Hinzugekommen ist dann in der Folge die technische Abwicklung.

Wie lief das ab?

Ich erinnere mich noch gerne daran, wie wir ganz zu Anfang die Deckungskonzepte per Post versendet haben. Dann ging alles über die doch aus damaliger Sicht sehr fortschrittlich wirkenden Faxgeräte, die zwischenzeitlich abgelöst wurden. Und als wir die ersten E-Mails versandt haben, waren wir sehr stolz auf den Fortschritt. Dass dann komplette Geschäftsvorfälle dunkel abgearbeitet werden über Web-Services usw., war seinerzeit eigentlich überhaupt nicht vorstellbar, obwohl das „erst“ 20 Jahre zurückliegt. Und man wird sicherlich auch in der Zukunft im technischen Bereich, gerade im Hinblick auf KI, noch sehr viele Innovationen am Markt sehen.

Aber das grundsätzliche Konzept „Makler“ hat sich über die Jahre nicht verändert. Ich bin sicher, auch in Zukunft werden Menschen den persönlichen Kontakt bevorzugen – trotz Vergleichsportalen.

Wofür steht die VEMA noch?

Dritter Schwerpunkt, was unter der Führung meines Vorstandskollegen Andreas Brunner ent­wickelt wurde, ist das ganze Thema Aus- und Weiterbildung in der Maklerschaft. Wir haben eine Akademie aufbauen können, die sowohl qualitativ als auch quantitativ sehr viel leistet. Wir spielen hier auch unterschiedlichste Formate – ob vor Ort, ob VEMA-TV, ob Lernplattform, alle modernen Methoden sind mit dabei. Wir sind auch zertifiziert als Fortbildungs­unternehmen. Das sind die drei Schwerpunkte der VEMA, die Säulen, die auch in Zukunft die Firma tragen werden. Hinzu kommt dann noch unsere Unterstützung der Maklerbetriebe in den Bereichen der Unternehmensführung.

Wo hätten Sie gerne noch mehr geschafft bzw. welche besonders wichtigen Projekte sollte die VEMA auch in Zukunft nicht aus den Augen verlieren?

Beim Thema Geschäftsprozesse. Da wären alle Beteiligten in der Versicherungswirtschaft – sowohl Makler als auch VEMA und Versicherer – am liebsten noch weiter. Dass noch mehr Geschäftsprozesse automatisiert werden, ist eines der Zukunftsthemen, das uns begleitet. Das andere ist die Qualität der Versicherungs­produkte. Hier muss man wirklich sagen, dass durch den Gesetzgeber bzw. die VVG-Reform viel Gutes bewirkt wurde. Was unsere Deckungskonzepte betrifft, haben die Besonderheiten oft Einzug gehalten in die normale Produktentwicklung der Versicherer, was gut war. Hier sind wir insgesamt auf einem sehr guten Stand. Ein wesentliches Thema ist die Manpower in der Versicherungswirtschaft bei den Versicherungsmaklern. Wir werden immer mehr spüren, dass Personalressourcen knapp sind, was die Unternehmensentwicklung ausbremsen kann. Und das ist auch das Zukunftsthema: Wie gewinnen und halten wir Menschen in der Versicherungsbranche und vor allem auch in der Versicherungsberatung für den Kunden?

Der Wettbewerb unter Maklerpools und Verbünden wurde zuletzt intensiver, befeuert durch den Einstieg von Investoren. Warum ist aus Ihrer Sicht das bei der VEMA gelebte Genossenschaftsmodell im Vergleich zu Private-Equity-getriebenen Modellen überlegen?

Ich empfinde den Wettbewerb zwischen den Maklerpools und Verbünden noch nicht wirklich als intensiv. Vermutlich wird er auch nicht so intensiv wie in anderen Branchen. Es wird noch sehr viel Geschäft direkt von den Versicherungsmaklern ohne Pools und Verbünde abgewickelt. Ich schätze, dass das ungefähr die Hälfte des ganzen Geschäfts­volumens ist. Gleichwohl werden aber Maklerpools und Verbünde in Zukunft weiter an Bedeutung gewinnen. Das zeigen auch die Entwicklungen der letzten Jahre. Inwieweit sich dann bei einem knapper werdenden Markt der Wettbewerb unter den Pools und Verbünden weiter intensiviert, wird man sehen.

Den großen Vorteil der VEMA sehen wir darin, dass wir nicht die Finanzinteressen von Private-Equity-Unternehmen bedienen müssen, sondern als Genossenschaft wirklich nach unserer Satzung wirken können. An erster Stelle stehen da die Mehrwerte für die Mitglieder, der wirtschaftliche Erfolg der VEMA ist sekundär. Und obwohl es nicht der Hauptfokus ist, hatten wir in den letzten Jahren hervor­ragende wirtschaftliche Zahlen. Ich glaube, dass das auch den Unterschied macht zwischen einer Genossenschaft und einem Private-Equity-getriebenen Modell: dass wir in Jahren planen können und Private-Equity-Unternehmen in Quartalen denken.

Das heißt, das Konsolidierungsthema macht Ihnen gar nicht so große Sorgen?

Wir sehen es eher als Chance für die VEMA, weil wir der Meinung sind, wir haben insgesamt eine sehr günstige Kostenstruktur, gleichwohl nicht die Rendite­erwartungen. Und das wird sich auf Dauer auszahlen auf die gute Reputation, die wir am Markt haben, sowohl bei Maklern als auch bei Versicherern. Das sind Pfeiler, auf die wir den Erfolg weiter aufbauen können.

Sie haben der Versicherungsbranche viel Zeit Ihres Lebens gewidmet. Was hat sie Ihnen gegeben?

Es sind vor allem die menschlichen Kontakte. Ich habe mit den Kollegen und Mitarbeitern, mit den Berufskollegen und auch mit den Mitarbeitern der Versicherungsgesellschaften sehr interessante, aufschlussreiche Gespräche führen können und festgestellt, dass alle nur mit Wasser kochen. Und ja, die ständig neuen Heraus­forderungen halten im Endeffekt jung, auch wenn man körperlich schon älter wird.

Was hat sich in den zurückliegenden Jahren in der Maklerbranche wie bei den Versicherern Ihrer Meinung nach verkehrt entwickelt? Und was sind die Ursachen und Lösungsmöglichkeiten?

Im Vergleich zu den letzten 20 Jahren ist eines deutlich: Die Versicherungsbranche hat sich, ebenso wie viele andere Sektoren und die Gesellschaft insgesamt, bürokratisiert. Früher wurde sehr viel mehr in einem kurzen Telefonat geklärt, wo heute umfänglicher Schriftwechsel stattfindet. Oder auch die aktuell existierenden Dokumentierungspflichten gegenüber den Versicherungsnehmern. Lösungsmöglichkeiten wären meines Erachtens, wenn wir in unserem Denken und auch der Gesetzgeber von der Bürokratie abrücken und wir wie früher auch uns auf das gegebene Wort der Geschäftspartner verlassen können, ohne Rechtsbeistand und umfäng­liche Verträge.

Können Sie ein Beispiel nennen, wo so etwas möglich wäre und wo Sie die Bürokratie als nicht sinnig betrachten?

Zum Beispiel die Dokumentierungspflichten, die ja eigentlich gedacht sind, um den Kunden zu schützen. In der Praxis werden die Dokumentierungen des Versicherungsmaklers als Vordruck genommen, die die Rechte des Maklers stärken, also eigentlich eine Umkehr des Gewollten. Man könnte meines Erachtens auf die gesamten Dokumentationspflichten aus dem VVG verzichten, da sie den Kunden keinerlei Mehrwert bringen. Wenn die Kunden profitieren sollen, dann müssten sie selbst eigentlich die Dokumentation er­stellen, damit der Versicherungsmakler sieht, ob sie die Aussagen richtig verstanden haben.

Jetzt aber können Sie sich ganz auf Ihre eigenen Wünsche und Pläne konzentrieren. Welche wären das?

Ich hatte immer eine eigene Maklerfirma als „Nebentätigkeit“, die von einer sehr guten Geschäftsführerin geleitet wird. Zudem hat meine Frau eine Firma, mit der sie für die Branche tätig ist. Ich habe bei beiden an­geklopft, ob sie noch Verstärkung brauchen.

Also werden Sie weiterhin in der Branche aktiv sein?

Ich bleibe in der Branche in den beiden Firmen. Das eine ist versicherungsmarkt.de. Sie machen schwerpunktmäßig Websites für Versicherungsmakler, haben über 500 Kunden und sind auch als Dienstleister für Versicherer und die VEMA tätig. Die Maklerfirma ist DH Versicherungsmakler. Beide zusammen haben ungefähr 20 Mitarbeiter.

Welchen persönlichen Appell möchten Sie abschließend gerne an die Branche richten?

Der Appell ist, den Blick des Kunden nicht zu vergessen. Wir befassen uns zu oft mit uns selbst oder mit Versicherern oder Versicherer mit Versicherungsmaklern. Wir müssen mehr den Kunden als solchen im Blick halten. Ich habe immer noch dieses Bild in mir, dass wenn heute der Kunde einen Antrag abschließt, wir das Ganze dann dunkel verarbeiten können. Wir drücken aufs Knöpfchen und die Police geht raus. Und das Gleiche wünsche ich mir auch bei Schäden. Der Kunde meldet den Schaden und hat eine Stunde später das Geld auf dem Konto. Das funktioniert im Moment so nicht.

Das Thema Schadenbearbeitung ist ja gerade ein Thema in der Branche ...

Der Makler neigt dazu, Einzelfälle, die eskalieren, auf alle anderen Fälle zu übertragen, was häufig so nicht korrekt ist. Ich gehe davon aus, dass überschlägig mindestens 90% der Schäden vernünftig durchlaufen. An den anderen 10% muss man arbeiten. Das ist eine Schätzung aus meiner eigenen Maklerfirma. Gleichwohl gibt es bei den 90%, die „normal“ laufen, immer noch zu viel Hin und Her, wo ich sage: Mit der Meldung müsste es so weit sein, dass das dunkel beim Versicherer reinläuft und automatisiert die Zahlung angewiesen wird. Die Technik dazu gibt es. Sie wird von vielen nur noch nicht angewandt. Und da wollen wir auch mit der VEMA weiterkommen, um ein positives Kundenerlebnis zu schaffen.

Und was sagen Sie Ihren Kolleginnen und Kollegen bei der VEMA?

Ich bedanke mich bei ihnen herzlich für das Vertrauen, das sie mir über die 22 Jahre als Genossenschaftsmitglieder geschenkt haben. Ich bedanke mich für den herzlichen Austausch. Ich wünsche mir, dass sie dieses Vertrauen auch meinen Nachfolgern entgegenbringen, und bin dankbar dafür, dass sie mit ihrem wichtigsten Gut, ihrem Geschäft, die VEMA groß gemacht haben. Denn im Prinzip waren es unsere Mitglieder, die die VEMA in der Art ermöglicht haben.

Interessieren Sie sich für weitere Hintergrundartikel aus der Branche? Dann abonnieren Sie das monatliche Fachmagazin AssCompact – kostenfrei für Versicherungs- und Finanzmakler.

]]>
<a href="/nachrichten/digital-insurance-podcast-ki-als-feature-produkt-oder-co-pilot" hreflang="de">Digital Insurance Podcast: KI als Feature, Produkt oder Co-Pilot?</a> http://www.asscompact.de/node/170624

In der neuesten Ausgabe des Digital Insurance Podcast dreht sich wieder alles um künstliche Intelligenz. Konkret diskutieren Gastgeber Jonas Piela und sein Mitarbeiter Thomas Fröhlich über KI am Arbeitsplatz, Prompts als Drehbuch und den Weg zu mehr „Great Work“.

170624 21. Februar 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

In der aktuellen Episode des Digital Insurance Podcast, dem KI-Update im Februar 2026, widmen sich Gastgeber Jonas Piela und sein Mitarbeiter Thomas Fröhlich einer grundlegenden Frage, die die Software- und Arbeitswelt gleichermaßen bewegt: Ist künstliche Intelligenz (KI) lediglich ein Feature oder ein eigenständiges Produkt? Die spannende Diskussion beleuchtet nicht nur die theoretischen Aspekte dieser Klassifizierung, sondern auch die praktischen Auswirkungen auf den beruflichen Alltag und die individuelle Produktivität.

Die Gretchenfrage: KI als Feature oder Produkt?

Jonas Piela und Thomas tauchen tief in die Debatte ein, ob KI als Baustein in komplexen Systemen agiert oder als eigenständige Lösung bestehen kann. Piela argumentiert vehement, dass KI primär ein Feature ist, das bestehende Produkte – sei es E-Mail-Programme, Dokumentenverarbeitungssoftware oder Videokonferenz-Tools – aufwertet und effizienter macht. Als Beispiel dient die kurzlebige Clubhouse-App, die als eigenständiges Produkt startete, aber letztlich als Feature in etablierten Plattformen wie LinkedIn oder Twitter landete.

Thomas stimmt dieser Einschätzung zu und untermauert sie mit der Analogie des Schraubenziehers: KI sind die austauschbaren Bits, die einen bewährten Schraubenzieher (das Produkt) vielseitig und mächtig machen. Beide sind sich einig, dass der Markt die Integration von KI in bestehende Software belohnt, während Unternehmen, die KI noch nicht ausreichend nutzen, abgestraft werden. Dies führt dazu, dass KI-Fähigkeiten zunehmend nahtlos in den digitalen Alltag einfließen, anstatt als isolierte Anwendungen zu existieren.

Der Sparringspartner: Ein Muss für jeden?

Trotz der Einordnung als Feature erkennen Piela und Thomas die einzigartige Rolle von Chat-Assistenten wie ChatGPT an. Sie bezeichnen diese als „allwissende Kollegen“ oder „Sparringspartner“, die jederzeit für Fragen und Ideenaustausch zur Verfügung stehen. Diese Form der KI, die als direktes Kommunikationsmittel fungiert, bildet für viele den ersten und wichtigsten Kontaktpunkt. Thomas Pielas Empfehlung lautet daher: „Start with a personal question.“ Der einfache Dialog mit einer KI, sei es zu Kochrezepten oder philosophischen Fragen, ist der niederschwelligste Weg, die Möglichkeiten und Grenzen der Technologie kennenzulernen. Diese zugängliche Form der Interaktion macht KI zu einem Muss für alle, die produktiver und effizienter sein wollen.

Mehr „Great Work“ durch Automatisierung

Ein zentraler Aspekt der Diskussion ist die Frage, ob KI zu mehr oder weniger Arbeit führt. Piela und Thomas greifen hier auf das Konzept von „Bad Work, Good Work, und Great Work“ von Michael Bungay Stanier zurück. „Bad Work“ umfasst sinnlose, zeitraubende Aufgaben, „Good Work“ die notwendigen, aber nicht immer inspirierenden Routineaufgaben, und „Great Work“ die kreativen, strategischen und erfüllenden Tätigkeiten.

Hier geht es zur aktuellen Folge:
Über den Podcast

Jonas Piela berät die Versicherungswirtschaft hinsichtlich der digitalen Transformation in seiner Rolle als Managing Director bei Piela & Co. Digital Consultants. Außerdem betreibt er den Digital Insurance Podcast, für den er mit Managern aus der Branche über die Herausforderungen der Digitalisierung spricht. Zu finden ist der Podcast unter anderem bei Google, Apple und Spotify sowie unter insurancemedia.de/podcast.

Weitere Podcasts
]]>
<a href="/nachrichten/tierversicherungen-das-sind-die-aktuellen-maklerfavoriten" hreflang="de">Tierversicherungen: Das sind die aktuellen Maklerfavoriten</a> http://www.asscompact.de/node/170614

Welche Anbieter von Tierkranken- und Tierhalterhaftpflichtversicherungen sind bei Vermittlern derzeit hoch im Kurs? Die aktuelle AssCompact Studie TRENDS IV/2025 hat Makler und Mehrfachagenten nach ihren Favoriten in den zwei Kategorien gefragt.

170614 21. Februar 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement ]]>
<a href="/nachrichten/betreuung-top-versicherer-selbstbild-vs-makler-realitaet" hreflang="de">Betreuung top? Versicherer-Selbstbild vs. Makler-Realität</a> http://www.asscompact.de/node/170623

Was die Prozess- und Betreuungsqualität angeht, klaffen die Selbsteinschätzung der Versicherer und die Wahrnehmung der Vermittler deutlich auseinander. Technik und Kommunikation bleiben aus Maklersicht Knackpunkte, wie eine aktuelle Studie zeigt. Wo sich die Prioritäten zudem unterscheiden.

170623 20. Februar 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die Studie „Maklermarkt der Zukunft“ der Versicherungsforen Leipzig bringt eine deutliche Diskrepanz in der Branche zu Tage: So beurteilen Versicherer ihre Prozess- und Betreuungsqualität weitgehend positiv, wohingegen Makler Technik und Kommunikation kritisieren. Die Studie basiert auf Experteninterviews sowie einer Onlinebefragung unter 130 Marktteilnehmern, davon 44% Versicherer, 43% Makler und 14% Mehrfachagenten.

Im Bereich Tarifierung, Angebot und Antrag bewerten 75% der Versicherer ihre Leistung als „gut“ bis „ausgezeichnet“ (davon 11% „ausgezeichnet“). Das Urteil der Vermittler fällt deutlich kritischer aus: Lediglich 36% der Makler und 35% der Mehrfachagenten betrachten die Leistung der Versicherer als „gut“ oder „sehr gut“. Die Bestnote „ausgezeichnet“ wurde von keinem Vermittler vergeben.

Betreuung top? Versicherer-Selbstbild vs. Makler-Realität

Ein ähnliches Bild ergibt sich hinsichtlich der Qualität des Datenaustauschs. Als Hauptgründe für die unzureichende Prozessqualität werden veraltete Technologien und langsame Entscheidungswege genannt. So führen 65% der Versicherer mangelnde finanzielle und personelle Ressourcen als Hindernis an. 57% der Makler und 65% der Mehrfachagenten sehen das Hauptproblem in der Kommunikation innerhalb der Versicherungsunternehmen.

Betreuung top? Versicherer-Selbstbild vs. Makler-Realität
Betreuungsqualität nach Ansicht der Vermittler nur mittelmäßig

Auch in puncto Betreuung weichen die Einschätzungen stark voneinander ab. 88% der Versicherer bescheinigen sich selbst eine gute bis ausgezeichnete Qualität. Das Fazit der Makler und Mehrfachagenten fällt weniger gut aus: Sie betrachten die Betreuungsqualität lediglich als mittelmäßig ohne Spitzenleistungen.

Digitalisierung und Demografie als größte Herausforderungen

Einig sind sich Versicherer und Vermittler darin, dass Digitalisierung und der demografische Wandel zentrale Herausforderungen sind. Doch sie gewichten diese sehr unterschiedlich. So rangiert bei Maklern und Mehrfachagenten die Digitalisierung ganz vorne in der Prioritätenliste, bei Versicherern ist es dagegen der demografische Wandel. Auch bei der drittgrößten Herausforderung gehen die Meinungen laut Studie auseinander: Versicherer fokussieren die Marktkonsolidierung, Makler den Einsatz von (generativer) künstlicher Intelligenz, Mehrfachagenten wiederum das Datenmanagement.

Zur künftigen Relevanz des Maklervertriebs

Hinsichtlich der künftigen Vertriebswege ergibt die Umfrage laut Versicherungsforen Leipzig ein klares Bild. „Die befragten Makler sehen ihre eigene Rolle als Vertriebsweg der Zukunft als absolut dominant an“, erläutert Dr. Manuela Wolf, Projektmanagerin Vertrieb der Zukunft bei den Versicherungsforen Leipzig. Auch Mehrfachagenturen seien überzeugt, dass der Maklervertrieb in den kommenden drei bis fünf Jahren den Markt bestimmen werde.

Zudem geht die Hälfte der befragten Makler von einer steigenden Bedeutung von Embedded Insurance aus. Für die Ausschließlichkeit, den Direktvertrieb und Bancassurance rechnen die Befragten mit einer sinkenden Relevanz. (tik)

Lesen Sie auch:
]]>
<a href="/nachrichten/zillmer-verbot-%E2%80%9Egefaehrdet-ziele-der-altersvorsorgereform%E2%80%9C" hreflang="de">Zillmer-Verbot „gefährdet Ziele der Altersvorsorgereform“</a> http://www.asscompact.de/node/170622

Bei der geplanten Reform der privaten Altersvorsorge ist vorgesehen, die Beratungsvergütung von Versicherungsverträgen über die gesamte Laufzeit zu verteilen – das Zillmer-Verfahren soll somit abgeschafft werden. Ein aktuelles Gutachten soll zeigen, inwiefern die Reform dadurch gefährdet wird.

170622 20. Februar 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Ein Versicherungsvertrag bringt neben den Beiträgen, die man einzahlt, noch ein paar andere Kosten mit sich – Beratungskosten, Verwaltungskosten, Abschlusskosten. Mit inbegriffen ist hier auch die Vergütung für den Vermittler vom Versicherer, üblicherweise in Form einer Provision.

Mithilfe des Zillmer-Verfahrens werden jene Kosten für den Kunden üblicherweise auf die ersten Jahre nach Abschluss des Vertrags verteilt. Im Gesetzentwurf zur privaten Altersvorsorgereform, der am 26.02.2026 auch im Bundestag thematisiert werden soll, ist jedoch ein Punkt enthalten, der dem Zillmer-Verfahren den Garaus machen würde. Nämlich, dass die Kosten nicht auf die ersten Jahre nach Abschluss, sondern über die gesamte Vertragslaufzeit verteilt werden sollen.

Und wie so oft bei politischen Ideen: Das schmeckt nicht jedem. So haben Jochen Ruß und Andreas Seyboth für das Institut für Finanz- und Aktuarwissenschaften ein Gutachten veröffentlicht, mit dem Titel: „Warum die Vorgaben an die Kostenstruktur der geförderten Altersvorsorgeverträge die Ziele der Reform gefährden“. Rechtsanwalt und Vorstand des Vermittlerverbands AfW – Bundesverband für Finanzdienstleistung hat sich zu diesem Gutachten außerdem unterstützend geäußert.

ifa-Gutachten kritisiert Zillmer-Verbot

Laut dem Gutachten würde die Verteilung von Abschlusskosten auf die gesamte Vertragslaufzeit die Praxis der Beratung massiv erschweren, wenn nicht faktisch unmöglich machen, so die Autoren. Eine ratierliche Auszahlung der Vergütung wäre hingegen unangemessen, denn keine vergleichbare Dienstleistung werde standardmäßig nach vollständiger Erbringung über die Jahre hinweg nur häppchenweise vergütet. Bei einem Vertragswechsel würde die Beratungsleistung nur teilweise vergütet werden, obwohl sie vollständig erbracht wurde. Die geplante Regelung verhindere also die angemessene Vergütung von Beratung und gefährde so das wichtige Ziel der höheren Verbreitung der Altersvorsorgeverträge.

Eine hohe Verbreitung der geförderten privaten Altersvorsorge könne nur gelingen, wenn ihre Zielgruppe erreicht wird. Das sind die Menschen, denen ein fehlendes Grundwissen über finanzielle Zusammenhänge attestiert wird (40%), so schreibt es das Gutachten mit Bezug auf den Gesetzentwurf zur privaten Altersvorsorgereform. Ohne qualifizierte Beratung sei dies nicht möglich und somit bestehe die Gefahr, dass die Förderung hauptsächlich von Menschen mit hoher finanzieller Bildung genutzt wird. Das seien oft diejenigen, die auch ohne Förderung bereits gut vorgesorgt hätten.

Zielgruppe könne nur mit Beratung erreicht werden

Das ifa-Institut belegt die These, dass eine Verteilung der Abschlusskosten die Verbreitung privater Altersvorsorge behindere, mit Bezug auf die Einführung der Riester-Rente. Hier kam es bei der Einführung „rasch“ zu einer Stagnation und erst als der Zeitraum zur Verteilung der Abschlusskosten auf fünf Jahre reduziert wurde, kam es zu einer starken Erhöhung der Verbreitung. Die genannte Zielgruppe könne somit nur mit Beratung erreicht werden und Beratung könne wiederum nur angeboten werden, wenn sie angemessen vergütet wird.

Für das geplante Standardprodukt hingegen passe die im Gesetzentwurf vorgesehene Verteilung von Abschlusskosten und sollte dort umgesetzt werden. Doch für Produkte, die Zielgruppen ansprechen sollen, die auf Beratung angewiesen sind, gelte es, den Fehler, der bei der Riester-Einführung gemacht wurde, nicht zu wiederholen.

Norman Wirth sieht Wiederholung desselben Fehlers

Rechtsanwalt und AfW-Vorstand Norman Wirth äußerte sich bereits auf LinkedIn zu dem Gutachten. Für ihn ist das geplante Zillmerverbot „kein Detail“, sondern es entziehe qualifizierter Beratung die „ohnehin dünne wirtschaftliche Grundlage – und damit der Reform ihre wichtigste Voraussetzung: Verbreitung“.

Beratung finde zu Beginn statt und wer die Vergütung für diese Leistung über Jahrzehnte streckt, der sorge dafür, dass sie nicht mehr angeboten wird. Für ihn sei das Zillmerverbot derselbe Fehler wie bei der Riester-Rente und beim paneuropäischen privaten Vorsorgeprodukt (PEPP), welches wegen eines politisch gesetzten Kostendeckels bisher „faktisch bedeutungslos“ bleibe. In ein paar Jahren werde es dann heißen, die private Altersvorsorge habe „nicht funktioniert“, so Wirth. Und zwar, weil man ihn bewusst reguliert und seiner Funktionsfähigkeit beraubt habe. (mki)

Lesen Sie auch: Altersvorsorge: Bundesregierung will Kostendeckel prüfen
]]>
<a href="/nachrichten/dr-daniel-besendorfer-wird-ceo-bei-ggw-maklereinheit" hreflang="de">Dr. Daniel Besendorfer wird CEO bei GGW-Maklereinheit</a> http://www.asscompact.de/node/170621

Dr. Daniel Besendorfer wird neuer CEO bei der LEADING BROKERS UNITED GmbH. Er folgt auf Dr. Max Weinhold, der die Dachgesellschaft der Maklerunternehmen der GGW Group seit Anfang 2025 geführt hatte. Besendorfer soll vor allem die strategische Weiterentwicklung des Unternehmens vorantreiben.

170621 20. Februar 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die LEADING BROKERS UNITED GmbH, die Dachgesellschaft der Maklerunternehmen der GGW Group, gibt bekannt, dass sie ihre Unternehmensführung konsequent auf die nächsten Entwicklungsschritte ausrichtet. Dies schließt auch personelle Veränderungen ein: Zum 01.03.2026 wird Dr. Daniel Besendorfer neuer CEO des Unternehmens. Gemeinsam mit den Geschäftsführern Bernd Knof, Marc Nofri und Michael Schliephake bildet er in Zukunft das Führungsteam der LEADING BROKERS UNITED GmbH und wird vor allem deren strategische Weiterentwicklung vorantreiben, heißt es.

Dr. Daniel Besendorfer wird CEO bei GGW-Maklereinheit

Besendorfer wird Nachfolger von Dr. Max Weinhold, der die LEADING BROKERS UNITED GmbH seit Anfang 2025 geführt hat und das Unternehmen zum 28.02.2026 verlässt.

Besendorfer bringt langjährige Erfahrung in verschiedenen Geschäftseinheiten der Allianz Gruppe mit und war nach zahlreichen Führungspositionen dort zuletzt CEO der Allianz Technology SE. Im Anschluss hat sich Besendorfer vornehmlich als Investor & Unternehmer im Fintech Umfeld betätigt. Mit seinem Profil bringe er die Kompetenzen mit, die für die LEADING BROKERS UNITED GmbH relevant sind, um den aktuellen Marktanforderungen zu begegnen und die Chancen der beschleunigten technologischen Entwicklung erfolgreich für sich zu nutzen, teilt das Unternehmen mit. Zentrale Schwerpunkte seiner Tätigkeit sollen die Optimierung operativer Abläufe, die Weiterentwicklung datenbasierter Steuerungsinstrumente sowie die konsequente Nutzung technologischer Innovationen für den Be- und Vertrieb des Unternehmens werden.

„Die Kombination aus Daniels Fähigkeit, Strukturen und Prozesse strategisch weiterzuentwickeln, seiner Technologiekompetenz und seiner klaren Kundenorientierung stellt für uns einen wesentlichen Mehrwert dar. Vor dem Hintergrund der wachsenden Bedeutung von Technologie und KI sind diese Kompetenzen von hoher Relevanz. Wir sind überzeugt, dass Daniel mit seiner Expertise und seinem tiefen Verständnis unserer Unternehmensgruppe die LEADING BROKERS UNITED GmbH sowie die gesamte GGW Group nachhaltig weiterentwickeln wird“, so Moritz Rutt, CEO der GGW Group GmbH.

„Die LEADING BROKERS UNITED GmbH sowie die gesamte GGW Group verfügen über ein starkes Fundament und großes Potenzial. Ich freue mich darauf, gemeinsam mit dem Führungsteam und allen Mitarbeitenden die nächsten Entwicklungsschritte zu gestalten, um unsere Kunden auch in Zukunft optimal beraten und absichern zu können“, erklärt Besendorfer.

Mit der Berufung von Dr. Besendorfer möchte die LEADING BROKERS UNITED GmbH ihren Anspruch, Marktchancen aktiv zu nutzen und die strategische Weiterentwicklung des Unternehmens nachhaltig zu gestalten, unterstreichen. (lg)

News über weitere personelle Veränderungen in der Finanz- und Versicherungsbranche lesen Sie in der Rubrik „Personen“.

Bilder: Besendorfer: © GGW; Weinhold: © Gothaer

]]>
<a href="/nachrichten/dr-max-weinhold-verlaesst-ggw-maklereinheit" hreflang="de">Dr. Max Weinhold verlässt GGW-Maklereinheit</a> http://www.asscompact.de/node/170620

Bei der GGW-Maklereinheit LEADING BROKERS UNITED gibt es einen CEO-Wechsel. Dr. Max Weinhold verlässt zum Monatswechsel das Unternehmen, wie die GGW Group in einer Pressemeldung am Freitag verkündete. Ein Nachfolger steht bereits fest.

170620 20. Februar 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Anfang 2025 ist Dr. Max Weinhold in die LEADING BROKERS UNITED GmbH, die als Dachgesellschaft der Maklerunternehmen der GGW Group fungiert, als CEO eingestiegen.

Mit Ende des Monats wird Weinhold nun aus dem Unternehmen aussteigen, wie die GGW Group am Freitagmittag in einer Mitteilung verkündete, die AssCompact exklusiv vorliegt. Sein Nachfolger wird Dr. Daniel Besendorfer.

]]>
<a href="/nachrichten/descartes-baut-praesenz-deutschland-und-oesterreich-aus" hreflang="de">Descartes baut Präsenz in Deutschland und Österreich aus</a> http://www.asscompact.de/node/170612

Um die Präsenz des Unternehmens in Europa weiter zu stärken, nimmt Descartes personelle Änderungen vor: Zum einen wird der Zuständigkeitsbereich von Juan Maria Marqués Domenech auf Mitteleuropa erweitert. Zum anderen ist Felix Dalheimer nun Business Developer für Deutschland und Österreich.

170612 20. Februar 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Descartes Underwriting, weltweiter Anbieter von parametrischen (Rück-)Versicherungslösungen für Unternehmen, gibt personelle Veränderungen bekannt. Demnach wurde der Zuständigkeitsbereich von Juan Maria Marqués Domenech, Commercial Director, über Iberien hinaus auf Mitteleuropa erweitert.

Zudem übernimmt Felix Dalheimer den Posten als Business Developer für Deutschland und Österreich mit dem Ziel, die Präsenz des Unternehmens in Europa weiter zu stärken, heißt es. Zuletzt war Dalheimer als Underwriter bei Chubb für deutsche Risiken verantwortlich. Davor hatte er technische Positionen im Bereich Katastrophenanalyse bei R+V Re in Wiesbaden inne.

Descartes erhofft sich von der Kombination aus Marktkenntnis und analytischen Fähigkeiten, den Wachstumskurs beschleunigen zu können. Darüber sollen auch die Beziehungen zu Kunden und Maklern in Deutschland und Österreich vertieft werden, laut Descartes zwei der am weitesten entwickelten Versicherungsmärkte Europas.

Dalheimer wird an Marqués Domenech berichten, der als Manager der EMEA-Organisation unter der Aufsicht von Blanca Berruguete tätig ist. Berruguete wiederum leitet den Bereich Vertrieb und Kundenmanagement in der EMEA-Region, also Europa, Naher Osten und Afrika. (lg)

News über weitere personelle Veränderungen in der Finanz- und Versicherungsbranche lesen Sie in der Rubrik „Personen“.

Bilder: © Descartes

]]>
<a href="/nachrichten/die-bayerische-feilt-ihrer-bav" hreflang="de">Die Bayerische feilt an ihrer bAV</a> http://www.asscompact.de/node/170601

Die Bayerische stellt ihre bAV neu auf – mit neuen Absicherungsoptionen, wählbaren Garantien und einer größeren Fondsauswahl. Zudem lassen sich die Beiträge über die Laufzeit flexibel anpassen. Des Weiteren bietet die Bayerische eine BU-Beitragsbefreiung ohne Gesundheitsprüfung.

170601 20. Februar 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Bei der Weiterentwicklung ihrer betrieblichen Altersversorgung (bAV) setzt die Bayerische auf Nachhaltigkeit sowie auf Flexibilität, um modernen Erwerbsbiografien Rechnungen zu tragen. Neben neuen Absicherungsoptionen, wählbaren Garantien und einer größeren Auswahl nachhaltiger Fonds hat der Versicherer die bAV dahingehend angepasst, dass sie über die gesamte Laufzeit flexibel bleibt – von dynamisch wachsenden Beiträgen über Lösungen für Einkommenspausen bis hin zu einer verlängerbaren Ansparphase. Ziel ist laut der Versicherungsgruppe die Bayerische eine bAV, die sich über Jahrzehnte hinweg an verschiedene Lebenssituationen anpasst.

Kern der neuen bAV-Generation bleiben die Produktwelten „bAV Blue Invest“ mit nachhaltiger Ausrichtung, „bAV Hallo Zukunft“ als wertpapierorientierte Lösung sowie die „KlassikRente bAV“ mit Anlage im Sicherungsvermögen. Alle Varianten sind weiterhin als Direktversicherung und als Rückdeckungsversicherung für Unterstützungskassen verfügbar – jeweils gezillmert und ungezillmert.

Flexible Beitragsgestaltung über die Laufzeit

Zu den Neuerungen der bAV-Generation 2026 zählt die Möglichkeit einer flexiblen Anpassung der Beiträge – prozentual oder automatisch entlang der Beitragsbemessungsgrenze. Zuzahlungen und Fondsumschichtungen sind jederzeit möglich. Für Phasen mit geringerem Einkommen stehen geregelte Optionen wie Beitragspausen, Beitragsfreistellung oder Stundungen zur Verfügung.

Optionale BU-Beitragsbefreiung ohne Gesundheitsprüfung

Erstmals bietet die Bayerische in „bAV Blue Invest“ und „bAV Hallo Zukunft“ eine optionale Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit ohne Gesundheitsprüfung an. Nach einer Wartezeit von drei Jahren, die bei Unfall entfällt, wird die Altersvorsorge auch bei längerer Berufsunfähigkeit fortgeführt. Eine vereinbarte Dynamik bleibt dabei erhalten.

Größere Fondsauswahl

Die „bAV Blue Invest“ bietet nun eine ausgeweitete Auswahl an Fonds. Neben nachhaltigen Sachwerte-Fonds stehen künftig auch nachhaltige (also nach Artikel 8 oder Artikel 9 der Offenlegungsverordnung klassifiziert) Publikumsfonds sowie ein gemanagtes nachhaltiges Portfolio zur Verfügung.

Weitere Anpassungen

Anstelle eines festen Garantieniveaus gibt es bei der neuen Produktgeneration Beitragsgarantien zwischen 50 und 80%. Neu eingeführt hat die Bayerische zudem ein Ablaufmanagement, das Marktrisiken kurz vor Rentenbeginn noch effektiver reduziert. Der erreichte Vertragswert wird schrittweise abgesichert: zu Beginn mit 80%, dann erhöht sich der Sicherungsanteil jährlich um fünf Prozentpunkte. Ziel sei laut dem Versicherer, Renditechancen zu nutzen und gleichzeitig das Risiko ungünstiger Marktzeitpunkte zu begrenzen.

Auch künftig setzt die Bayerische auf eine differenzierte Hochrechnung. Der Sicherungsanteil wird mit der aktuell deklarierten Verzinsung dargestellt, der Fondsanteil mit einer unterstellten Wertentwicklung. Sicheres und chancenorientiertes Kapital werden damit klar getrennt ausgewiesen. Als neue Option bietet der Versicherer eine gemeinsame Hochrechnung, bei der beide Anteile einheitlich modelliert werden für zusätzliche Vergleichbarkeit.

Mehr Flexibilität in der Leistungsphase

Auch in der Leistungsphase bietet die neue bAV-Generation mehr Flexibilität. Neu geregelt und gebündelt sind Optionen wie lebenslange Rente, Kapitalauszahlung sowie eine Teilkapitalisierung von bis zu 30%. Zudem gibt es Möglichkeiten für Zuzahlungen, Fondswechsel und Lösungen bei Zahlungsschwierigkeiten wie Beitragspausen oder Stundungen. (tik)

News zu weiteren neuen Produkten und Anpassungen finden Sie in unserer Rubrik Assekuranz.
]]>
<a href="/nachrichten/pflegetagegeld-kein-anspruch-auf-doppelte-kindernachversicherung" hreflang="de">Pflegetagegeld: Kein Anspruch auf doppelte Kindernachversicherung </a> http://www.asscompact.de/node/170581

Neugeborene können in der privaten Pflegetagegeldversicherung eines Elternteils nachversichert werden. Ein Anspruch auf die Aufnahme in den eigenständigen Vertrag des anderen Elternteils besteht nicht, so das OLG München. Beide Verträge liefen beim selben Versicherer.

170581 20. Februar 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Haben beide Elternteile mit gleichartiger Pflegetagegeldversicherung das Recht, ihr neugeborenes Kind in ihren jeweiligen Vertrag aufzunehmen? Zwei Gerichte stellten sich auf die Seite des Versicherers und lehnten die doppelte Kindernachversicherung ab. Schließlich blieb auch eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof (BGH) ohne Erfolg. Über den Fall berichtet aktuell die Kanzlei Jöhnke & Reichow, die in dem Verfahren die Mutter des Kindes vertreten hat.

Beantragung der Kindernachversicherung beider Elternteile

Die Versicherungsnehmerin und ihr Ehemann unterhielten jeweils eine eigene Pflegetagegeldversicherung bei demselben Versicherer zu identischen Konditionen. In den Bedingungen zur Kindernachversicherung hieß es unter anderem, dass der Versicherungsschutz des Neugeborenen nicht höher oder umfassender sein dürfe als der des versicherten Elternteils. Sind beide Eltern beim Versicherer versichert, bestimmt sich die Grenze nach dem höher oder umfassender versicherten Elternteil.

Am 01.07.2021 wurde der gemeinsame Sohn mit einer Behinderung geboren. Beide Eltern beantragten jeweils am 27.08.2021 die Aufnahme des Kindes in ihre eigene Pflegetagegeldversicherung. Den Antrag des Ehemannes nahm der Versicherer im Dezember 2021 an. Den Antrag der Mutter policierte er zunächst zu abweichenden, geringeren Konditionen und „stornierte“ den Vertrag kurze Zeit später mit der Begründung, für das Kind bestehe bereits bedingungsgemäßer Versicherungsschutz in beantragter Höhe.

Als beide Eltern später Leistungen aus ihren jeweiligen Verträgen geltend machten, zahlte der Versicherer lediglich an den Ehemann. Den Leistungsantrag der Versicherungsnehmerin wies er unter Hinweis auf einen nicht bestehenden Versicherungsschutz zurück.

Erstinstanz lehnt Ansprüche der Mutter ab

Daraufhin erhob die Versicherungsnehmerin Klage vor dem Landgericht (LG) München I. Sie vertrat die Auffassung, ihr Sohn sei durch die rechtzeitige Anmeldung wirksam in ihren Vertrag einbezogen worden. Hilfsweise stehe ihr jedenfalls ein Anspruch auf Aufnahme zu den Bedingungen des Hauptvertrages zu. Die Klausel in Ziffer 1.8.2 (1) c) Satz 2 der AVB benachteilige sie unangemessen und sei daher unwirksam. Zudem handele es sich bei der Pflegetagegeldversicherung um eine Summenversicherung, sodass grundsätzlich jeder Elternteil die Nachversicherung im eigenen Vertrag verlangen könne. Der Versicherer hielt dem entgegen, mit der Aufnahme des Kindes in den Vertrag des Ehemanns seiner gesetzlichen Verpflichtung genügt zu haben. Ein Anspruch auf doppelte Kindernachversicherung sei gesetzlich nicht vorgesehen. Das LG München I wies die Klage ab. Gegen diese Entscheidung legte die Versicherungsnehmerin Berufung zum Oberlandesgericht (OLG) München ein.

OLG München folgt den Ausführungen des Versicherers

Das OLG München wies die Berufung zurück und bestätigte die Position des Versicherers vollständig. Grundsätzlich begründet die bloße Antragstellung durch einen Elternteil keinen Versicherungsschutz des Kindes: Die gesetzlichen Regelungen verbieten eine doppelte Nachversicherung nicht, schaffen aber auch keinen Anspruch darauf. § 198 VVG rechtfertigt keine Aufnahme in beide Verträge: Ziel der Vorschrift ist allein ein lückenloser Versicherungsschutz für Neugeborene, der bereits durch die Nachversicherung bei einem Elternteil erreicht wird.

Eine Absicherung in beiden Verträgen würde den Schutzumfang über das hinaus erhöhen, was die Eltern individuell vereinbart haben, und damit einen Standard setzen, der über der gewählten Eigensicherung liegt.

Die Unterscheidung zwischen Schaden- und Summenversicherung sei in diesem Fall nicht entscheidend. Die Versicherungsbedingungen setzen die gesetzliche Vorgabe lediglich um, sodass keine unangemessene Benachteiligung der Versicherungsnehmerin vorliege. Auch die bloße Umsetzung gesetzlicher Vorgaben kann deren Wirksamkeit nicht in Frage stellen.

Das OLG stellte zudem fest, dass auch keine Pflegetagegeldversicherung zu geringeren Konditionen zustande gekommen ist. Der Vertrag der Versicherungsnehmerin sei durch die „Stornierung“ des Versicherers wirksam aufgehoben worden. Der Versicherer hatte irrtümlich angenommen, gesetzlich verpflichtet zu sein, den Sohn nachzuversichern. Da sich dieser Annahme als falsch herausstellte, lag ein Motivirrtum vor, der dem Versicherer das Recht zum Rücktritt vom Vertrag einräumte. (bh)

BGH, Beschluss vom 14.01.2026 - Az.: IV ZR 25/25

OLG München, Beschluss vom 17.01.2025 - (Az.: 25 U 3592/24 e)

Lesen Sie auch: Behandlungsfehler bei Geburt: Kind erhält 1 Mio. Euro Schmerzensgeld
]]>
<a href="/nachrichten/bvk-analyse-so-viel-umsatz-und-gewinn-machen-vermittler-jaehrlich" hreflang="de">BVK-Analyse: So viel Umsatz und Gewinn machen Vermittler jährlich</a> http://www.asscompact.de/node/170605

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute hat in seiner „Strukturanalyse“ Vermittler zu zahlreichen betriebswirtschaftlichen Aspekten des Versicherungsvertriebs befragt und dabei auch Fragen zum jährlichen Umsatz und Gewinn gestellt. Das sind die Zahlen.

170605 19. Februar 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Der Kühlschrank füllt sich nicht von selbst – und so ist es, auch bei einer so wichtigen Tätigkeit wie der Versicherungsvermittlung, zwingend notwendig, dass man damit Geld verdient. Doch wie viel verdienen Vermittler eigentlich? Oder genauer gefragt: Wie viel Gewinn und Umsatz machen Vermittler in Deutschland im Jahr? Dieser Frage ist der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e. V. (BVK), ausgewertet von den Versicherungswirtschaftsexperten Prof. Dr. Matthias Beenken und Prof. Dr. Lukas Linnenbrink, in seiner Strukturanalyse nachgegangen.

Nur kleine Umsätze

Zunächst ist festzuhalten, dass laut der Untersuchung „nennenswerte Anteile“ der Vermittlerbetriebe sehr kleine Umsätze verbuchen: 12% der Ausschließlichkeitsvertreter, 9% der Mehrfachvertreter und 29% der befragten Versicherungsmakler erzielen weniger als 100.000 Euro Umsatz. Dies sei keine ausreichende Größenordnung, um einen professionell organisierten Betrieb einschließlich Mitarbeiter/-innen zu finanzieren. Das Problem sei laut den Autoren, dass sich weder Arbeitsteilung noch Spezialisierung umsetzen lassen, obwohl diese den Ertrag der Betriebe signifikant steigern würden.

Die Gesamteinnahmen der Vermittlerbetriebe

Was die Gesamteinnahmen der Vermittlerbetriebe im Konkreten betrifft, sind die Maklerunternehmen hauptsächlich im Bereich „100.000 bis 249.999 Euro“ angesiedelt, nämlich 42,5%, gefolgt von „250.000 bis 499.999 Euro“ mit 19,2%. Immerhin 5,5% machen einen Umsatz von über 1 Mio. Euro, während ebenfalls 5,5% einen Umsatz von unter 25.000 Euro jährlich einfahren. 12,3% verbuchen 25.000 bis 49.999 Euro.

Auch die Einfirmenvertreter sind hauptsächlich bei 100.000 bis 249.999 Euro vertreten (43,1%). Ein großer Unterschied zu den Maklern ist jedoch in der Klasse darüber, 250.000 bis 499.999 Euro erkennbar. Denn hier kategorisierten sich 30,1% der befragten Einfirmenvertreter ein. Dafür gibt es bei diesen nur ganz wenige Betriebe, die unter 25.000 Euro bzw. unter 50.000 Euro Umsatz verbuchen (1,3% bzw. 0,8%).

Und ebenso bei den Mehrfachvertretern ist die Kategorie „100.000 bis 249.999 Euro“ am stärksten vertreten, nämlich mit 39,7%. 22,4% verbuchen einen Umsatz von 250.000 bis 499.999 Euro. Auch interessant: Unter 25.000 Euro sind bei den Mehrfachvertretern gar nicht vertreten (0,0%). Außerdem stellen die Mehrfachvertreter relativ gesehen die meisten Betriebe mit einem Umsatz von über 1 Mio. Euro (6,9%).

Vergleich

Gegenüber der letzten Studie sind die Umsätze der Einfirmenvertreter weiter angewachsen, so die Studienautoren. Bei den Mehrfachvertretern und den Maklern seien die Werte allerdings „aufgrund von Ausreißern“ in den kleinen Teilstichproben nur schwer mit den früheren Stichproben vergleichbar.

Es zeige sich aber ein langjähriger Trend „einmal mehr“, nämlich dass sich Einfirmenvertreter im Markt besser behaupten würden, als es angesichts der Einschränkungen beim Angebot zu erwarten wäre, berichten die Studienautoren. Makler und Mehrfachvertreter können umgekehrt kaum Profit aus ihrer „komfortableren Wettbewerbssituation“ ziehen.

So viel Gewinn machen die Vermittler

Glücklicherweise gibt es nur sehr wenige Unternehmen, die Verlust machen. Bei den Einfirmenvertretern und Mehrfachvertretern sind es 0,0%, bei den Maklern 1,4%. Immerhin 30,4% verbuchen einen Gewinn von 50.000 bis 99.999 Euro, 21,7% von 25.000 bis 49.999 Euro. Die Studienautoren führen aus, dass 38% der Makler keine 50.000 Euro Gewinn erzielen. Bei den Einfirmenvertretern sind es 14%, bei den Mehrfachvertretern 17%.

Die Mehrfachvertreter sind die Fraktion mit den deutlich meisten Betrieben im höchsten in der Studie repräsentierten Gewinnbereich (ab 200.000 Euro), nämlich 24,1%, bei den Maklern sind nur 11,6% darin angesiedelt und bei den Einfirmenvertretern nur 18,0%.

Einordnung

Im Durchschnitt liegen die Gewinne der Vertreter relativ nahe beieinander, wohingegen die Makler deutlich zurückfallen, so heißt es in der Studie. Die Durchschnitte sind nicht aus den tatsächlich angegebenen Gewinnen berechnet, sondern aus den Klassenmittelwerten bzw. im Fall der obersten, nach oben offenen Klasse (ab 200.000 Euro) dem Klassenschwellenwert.

Man könne aber dennoch sagen, dass die durchschnittlichen Gewinne deutlich höher liegen als in vergleichbaren Untersuchungen früherer Jahre, in denen um die 60.000 bis 70.000 Euro Gewinn errechnet wurde. Ein direkter Vergleich sei jedoch kaum zulässig, da alle vergleichbaren Untersuchungen auf Zufallsstichproben beruhen.

Für die Autoren verfestige sich allerdings ein Trend aus verschiedenen Untersuchungen der letzten Jahre, nämlich, dass Makler und Mehrfachvertreter bei vergleichbaren Betriebsgrößen weniger Gewinn erwirtschaften als Ausschließlichkeitsvertreter. In der Stichprobe werde deutlich, dass dies zu einem kleineren Teil auf eine geringere Produktivität, zu einem größeren Teil jedenfalls bei Maklern auf höhere Kosten zurückzuführen sein dürfte. (mki)

Über die BVK-Strukturanalyse

Das Ziel der BVK-Strukturanalyse ist, einen quantitativen Überblick über zentrale betriebswirtschaftliche Daten der selbstständigen Versicherungsvertreter und -makler in Deutschland zu geben. Die Studie wird alle zwei Jahre durchgeführt. Die aktuelle Erhebung erfolgte im ersten Halbjahr 2025 als anonymisierte Online-Erhebung.

Die bereinigte Stichprobe beträgt 1.440 Betriebe. Dabei handelt es sich um 91% Einfirmenvertreter, 4% Mehrfachvertreter und 5% Makler. Unter den Einfirmenvertretern sind Vertreter der Allianz weit überrepräsentiert.

Lesetipp der Redaktion: Der erste Mitarbeiter: Wann er sich rechnet
]]>
<a href="/nachrichten/personelle-aenderung-bei-der-dkv" hreflang="de">Personelle Änderung bei der DKV</a> http://www.asscompact.de/node/170604

Seit Anfang Januar hat Verena Theuerkauf den Posten als Vertriebsdirektorin im Segment Gesundheit der ERGO Deutschland AG inne. Sie zeichnet beim Spezialisten für Krankenversicherung in der ERGO Group, der DKV, verantwortlich für Makler, Pools und Finanzvertriebe.

170604 19. Februar 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Verena Theuerkauf ist seit dem 01.01.2026 Vertriebsdirektorin der ERGO Deutschland AG. Dies hat das Unternehmen AssCompact auf Anfrage bestätigt.

Theuerkauf betreut dort das Segment Gesundheit. Sie ist bei der Deutsche Krankenversicherung AG (DKV) verantwortlich für Makler, Pools und Finanzvertriebe. Die DKV ist der Spezialist für Krankenversicherung in der ERGO Group.

Ihre Karriere bei ERGO startete sie ihrem Social-Media-Profil zufolge bereits im Jahr 2007. Zuletzt war sie seit dem Jahr 2024 Leiterin Kundenservice Gesundheit bei der DKV. (lg)

Bild: © ERGO/DKV

News über weitere personelle Veränderungen in der Finanz- und Versicherungsbranche lesen Sie in der Rubrik „Personen“.
]]>
<a href="/nachrichten/servicemaklerde-und-versuro-kooperieren" hreflang="de">Servicemakler.de und VERSURO kooperieren</a> http://www.asscompact.de/node/170603

Servicemakler.de und VERSURO haben eine Zusammenarbeit gestartet. Während Servicemakler.de Vermittlerbetriebe bei der Einführung individueller Servicevereinbarungen begleitet, unterstützt VERSURO mit digitalen Prozessen. Zentrales Element der Kooperation ist der Aufbau einer Makler-Community.

170603 19. Februar 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Servicemakler.de und VERSURO haben ihre strategische Kooperation bekannt gegeben. Die Zusammenarbeit zielt darauf ab, Versicherungsmaklern eine faire und transparente Vergütung ihrer laufenden Servicearbeit zu ermöglichen und eine effiziente und rechtssichere technische Abwicklung zu ermöglichen. Servicemakler.de begleitet Vermittlerunternehmen bei der Entwicklung und Einführung individueller Servicevereinbarungen als zusätzliche Einnahmequelle. VERSURO wiederum unterstützt mit digitalen Prozessen, einheitlicher Abrechnung und klar strukturierten Abläufen bei der technischen Umsetzung.

Ein zentrales Element der Zusammenarbeit ist der Aufbau und die Einbindung einer aktiven Makler-Community. Hierbei soll der Austausch von Erfahrungen im Vordergrund stehen, wie beide Unternehmen weiter mitteilen. (tik)

Weitere Meldungen über Kooperationen und neue Services finden Sie auch in unserer Rubrik „Management & Vertrieb“.
]]>
<a href="/nachrichten/%E2%80%9Ewenn-versicherungen-teurer-werden-wird-service-wertvoller%E2%80%9C" hreflang="de">„Wenn Versicherungen teurer werden, wird Service wertvoller“</a> http://www.asscompact.de/node/170555

Wie können Maklerunternehmen mit ihrem Kundenservice überzeugen – gerade auch im Gewerbekundensegment vor dem Hintergrund steigender Prämien? Und welche Strategien kommen bei der Erweiterung der Services zum Tragen?

170555 19. Februar 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement Interview mit Thomas Dittmeier, Geschäftsführer der Dittmeier Versicherungsmakler GmbH
Herr Dittmeier, welchen Stellenwert hat der Kundenservice im Gewerbebereich?

Der Kundenservice hat im Gewerbebereich einen zentralen Stellenwert. Gerade im gewerblichen Umfeld entscheiden Servicequalität, Reaktionsgeschwindigkeit und fachliche Tiefe oft stärker über die Zufriedenheit als der reine Preis. Gewerbekunden erwarten keine punktuelle Beratung, sondern eine verlässliche, dauerhafte Betreuung ihrer Risiken, insbesondere die regelmäßige Überprüfung von Verträgen und Deckungskonzepten, die schnelle Anpassung an Veränderungen und eine klare, verständliche Kommunikation.

Gerade bei Kfz-Flotten bekommt Kundenservice aktuell einen noch höheren Stellenwert als sonst. Die Prämien steigen spürbar – durch Reparaturkosten, Ersatzteilpreise, höhere Schadenaufwendungen und teils restriktivere Preispolitik der Versicherer. Auf den Punkt gebracht: Wenn Versicherungen teurer werden, wird Service wertvoller. Denn guter Service wirkt.

Welche Services bieten Sie speziell für Ihre Zielgruppe an?

Wir bieten eine persönliche Betreuung durch feste Ansprechpartner, die den Kunden und seine Bedürfnisse kennen. Wir haben ein eigenes Kundenportal entwickelt, mit dem der Kunde 24/7 und ortsunabhängig den aktuellen Stand von Schäden und Verträgen sehen und Änderungen durchgeben kann. Eine 24-Stunden-Hotline für Notfälle, eine eigene Schadenabteilung für aktives Schadenmanagement in Zeiten, in denen einige Versicherer dies nicht (mehr) leisten können, sind für uns essenziell. Und wir bieten einen Fullservice rund um KI-basierte Dashcams an, mit denen unsere Kunden Unfälle vermeiden und Schadenfälle aufklären können. Wir unterstützen hier vom Einbau über die Auswertung bis hin zu Feedbackgesprächen mit dem Fahrpersonal.

Wie wird die Qualität des Kundenservice bei Ihnen im Haus denn überprüft?

Wir messen die Servicequalität regelmäßig. Zum einen erhalten unsere Kunden nach jedem Jahres­gespräch einen kurzen Online-Fragebogen, mit dem wir die Qualität des Gesprächs und seines Inhalts, aber auch die Betreuungsqualität, Erreichbarkeit und Zusammenarbeit das ganze Jahr über abfragen. Zum Zweiten führen wir regelmäßig Kundenzufriedenheitsumfragen nach einem festen Schema durch. Auch hier fragen wir nach der Qualität unserer Services und möglichem Verbesserungspotenzial sowie nach Themen, die den Kunden individuell wichtig sind.

Auf welche Strategien setzen Sie, wenn es um die Erweiterung Ihrer Services geht?

Unsere Strategie ist zweigeteilt. Am wichtigsten ist uns, dass wir gut ausgebildete und motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in ausreichender Zahl haben. Nur so ist sichergestellt, dass der Kunde gelebten Service spürt. Gerade in Zeiten, in denen in der Branche Personal abgebaut wird und damit Service eingeschränkt wird, heben wir uns dadurch vom Markt ab.

Gleichzeitig nutzen wir aber auch die Chancen, die durch Digitalisierung und den Einsatz von künstlicher Intelligenz entstehen. Indem wir Prozesse verschlanken und automatisieren, schaffen wir unseren Mitarbeitenden mehr Freiraum und Zeit für die direkte und aktive Arbeit mit dem Kunden.

Lesen Sie auch: Persönliche Beratung schlägt Online-Services

Interessieren Sie sich für weitere Hintergrundartikel aus der Branche? Dann abonnieren Sie das monatliche Fachmagazin AssCompact – kostenfrei für Versicherungs- und Finanzmakler.

]]>
<a href="/nachrichten/warum-makler-von-einheitlicher-tarifierung-profitieren" hreflang="de">Warum Makler von einheitlicher Tarifierung profitieren</a> http://www.asscompact.de/node/170595

Versicherungsmakler erleben es täglich: Die Kalkulation von Versicherern zu individuellen Anfragen dauern oft lange und passen dann nicht mehr zur aktuellen Situation. Ein einheitliches Pricing- und Rating-Modell sorgt für Entlastung und bietet Vorteile für Versicherer, Makler und Kunden.

170595 19. Februar 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement Ein Gastbeitrag von Stephan Fanenbruck, Country Manager Germany bei Guidewire

Versicherungsmakler kennen das Problem aus der täglichen Praxis: Ein Kunde fragt nach einem individuellen Tarif, der Versicherer braucht mehrere Tage für die Kalkulation, und am Ende passt das Angebot nicht mehr zur Markt- oder Kundensituation. Der Grund liegt oft in fragmentierten Systemen für Preisgestaltung und Tarifierung, die zu Zeitverzögerungen und Inkonsistenzen führen. Mit einem einheitlichen Modell für Pricing und Rating können Versicherer schnell maßgeschneiderte Angebote erstellen. Dies erleichtert die Arbeit der Makler, bringt dem Versicherer einen Wettbewerbsvorteil und den Kunden eine positivere Erfahrung.

Ineffiziente Prozesse geraten unter Druck

Die Herausforderungen für die Makler sind real und messbar: Laut der aktuellen Jungmaklerstudie von BearingPoint (2025) betrachten 85% der befragten Makler zu lange Wartezeiten als größte Herausforderung in der Zusammenarbeit mit Versicherern. Fast 40% erleben die Angebotserstellung als besonders schwierigen Prozess. Für Makler bedeuten Ineffizienzen in der Preisgestaltung konkrete geschäftliche Nachteile: Lange Wartezeiten bei Kundenanfragen kosten Abschlüsse, intransparentes Pricing erschwert die Kundenberatung und schafft Vertrauensprobleme.

Das herkömmliche Modell für die Tarifierung gerät zunehmend unter Druck. Die Kunden erwarten personalisierte, transparente und zeitnahe Angebote. Entwicklungen wie die wirtschaftliche Volatilität, steigende Kfz-Reparaturkosten und zunehmende Schäden durch extreme Wetterereignisse erfordern eine dynamische Preisgestaltung. Gleichzeitig setzen InsurTechs mit ihren schlanken, digitalen Prozessen etablierte Versicherer und Makler unter Druck. Und nicht zuletzt sind veraltete Prozesse auch ein Nachteil im Wettbewerb um die jungen Talente, die in der Branche gebraucht werden.

Die Lösung: Ein einheitliches Modell

Im herkömmlichen Workflow für Preisgestaltung und Tarifierung kämpfen Versicherer mit Silos für Prozesse und Daten. Aktuare entwickeln komplexe Tarifmodelle, indem sie historische Schadendaten analysieren und statistische Modelle berechnen. Softwareentwickler setzen dann das Tarifmodell um, indem sie mit einer Rating Engine die konkrete Prämie für einen Kunden berechnen. Dieser komplexe und langwierige Prozess ist anfällig für Fehler, die leicht zu finanziellen und regulatorischen Risiken werden.

Moderne Versicherer setzen auf ein neues Modell. Dieses einheitliche Pricing- und Ratingmodell vereint Aktuariat und Rating-Engine in einer einzigen Anwendung, die Silos zwischen Aktuaren und Preisgestaltungs- und IT-Teams beseitigt. KI-gestützte Tools helfen dabei, komplexe Modelle zu entwickeln und zu validieren, während Explainable-AI-Funktionen für die notwendige regulatorische Transparenz sorgen.

Schnell und transparent: Vorteil für Versicherer und Makler

In einem einheitlichen Modell für Pricing und Tarifierung arbeiten Aktuare mit grafischen, intuitiven Oberflächen, während die Plattform gleichzeitig als produktive Rating-Engine fungiert. Sie können Pricing-Modelle in Echtzeit erstellen, testen und implementieren. Die Verantwortung für die Rating-Logik liegt damit bei den Geschäftsanwendern, während das IT-Team sich auf Themen wie Datenmanagement und Systemsicherheit konzentrieren kann.

Im Gegensatz zu monolithischen Altsystemen kann diese offene Plattform für alle Vertriebskanäle Tarifierungsmodelle bereitstellen, egal ob direkt für den Kunden (über die Website), über ein Maklerportal oder für einen Embedded-Insurance-Partner. Dank der skalierbaren Cloud-nativen Infrastruktur lassen sich große Angebotsvolumina verarbeiten, gleichzeitig sinken die IT-Wartungskosten, denn der Cloud-Anbieter übernimmt die regelmäßigen Updates.

Moderne Tarifierungslösungen eliminieren Preisfehler und erlauben präziseres Rating. Eine granulare Preisgestaltung stellt sicher, dass die Kunden faire Prämien erhalten, die ihr Risikoprofil exakt abbilden. Die Investition zahlt sich schnell aus. Das neue Modell zur Tarifierung führt auf Grund der besseren Risikosteuerung zu einer geringeren Schadenquote. Dies erhöht die Rentabilität der Versicherer.

Die Makler profitieren von der schnellen und genauen Preisgestaltung und von der damit verbundenen höheren Kundenzufriedenheit. Sie können nun ihren Kunden im Detail erklären, wie sich eine Prämie zusammensetzt und inwiefern welche Faktoren den Tarif beeinflussen.

Diese Transparenz schafft Vertrauen und ist ein klarer Wettbewerbsvorteil in einem hart umkämpften Markt.

Kultureller Wandel als Erfolgsfaktor

Die Einführung einer einheitlichen Tarifierungsplattform erfordert mehr als nur neue Technologie. Erfolgreiche Versicherer brechen ihre traditionellen Silos auf und bilden cross-funktionale Teams aus Aktuaren, Produktmanagern, IT-Spezialisten und Underwritern. Diese „Squads“ arbeiten gemeinsam an Produktlinien und werden am Markterfolg gemessen, nicht an abteilungsinternen Kennzahlen.

Dieser kulturelle Wandel schafft auch neue Möglichkeiten für die Maklerbeziehung. Statt in der Angebotsphase mit mehreren Ansprechpartnern zu kommunizieren, haben Makler einen direkten Draht zu Teams, die schnell und kompetent auf spezifische Anforderungen reagieren können. Aktuell ist die Kommunikation mit den Versicherern aus Maklersicht herausfordernd. In der BearingPoint-Studie geben 44% der Makler an, dass ihr Maklerbetreuer nicht erreichbar ist.

Ausblick: Der Makler der Zukunft

Versicherer, die auf eine einheitliche Plattform für Pricing und Tarifierung setzen, werden für Makler zu bevorzugten Partnern, weil sie schneller, verlässlicher und kundenorientierter arbeiten. In einer Branche, in der viele Makler über ihre Nachfolge nachdenken und die Konsolidierung voranschreitet, wird die Partnerschaft mit den richtigen Versicherern über den langfristigen Erfolg entscheiden. Für zukunftsorientierte Makler ist daher klar: Sie werden Versicherer wählen, die die Transformation zu Präzision und Tempo in der Tarifierung bereits vollzogen haben.

]]>
<a href="/nachrichten/hunderangelei-im-park-wer-zahlt-fuer-verletzung-der-besitzerin" hreflang="de">Hunderangelei im Park: Wer zahlt für Verletzung der Besitzerin?</a> http://www.asscompact.de/node/170495

In einem Münchner Park verletzte sich eine Hundebesitzerin beim Eingreifen in eine Rangelei zwischen ihrem Hund und zwei fremden Hunden. Die Haftpflichtversicherung der anderen Hundehalterin lehnte Schadenersatz ab, das Gericht sprach ihr schließlich aber zwei Drittel der Haftung zu.

170495 19. Februar 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Eine Hundebesitzerin aus München wurde bei dem Versuch, ihre Hunde in einer Rangelei mit anderen Hunden zu schützen, verletzt und erhielt teilweise Schadenersatz sowie Schmerzensgeld zugesprochen. Das Amtsgericht (AG) München entschied, dass die Halterin der anderen Hunde in erheblichem Maße haftet, auch wenn die Klägerin selbst in die Auseinandersetzung eingriff.

Am 20.04.2024 befand sich die Klägerin mit ihrem Beauceron in einem Münchener Park. Der Hund war nicht angeleint. Zeitgleich führte eine andere Hundehalterin aus München zwei Rhodesian Ridgebacks zunächst an der Leine. Aus nicht aufklärbaren Gründen ließ die Beklagte ihre Hunde kurz darauf frei laufen.

In der Folge kam es zu einer Rangelei zwischen den Hunden. Die Klägerin versuchte, die Hunde zu trennen, und erlitt dabei Verletzungen am Knie und am kleinen Finger der rechten Hand. Zudem musste sie eine gebuchte Urlaubsreise stornieren. Auch ihr Hund wurde verletzt und musste operiert werden. Die Klägerin forderte daher unter anderem Ersatz der Stornokosten in Höhe von 2.122 Euro sowie Schmerzensgeld.

Die Beklagte und ihre Haftpflichtversicherung wiesen die Verantwortung zurück. Das AG München gab der Klage mit Urteil vom 20.11.2025 jedoch teilweise statt und verurteilte die Beklagte zur Zahlung von Schadenersatz in Höhe von 1.467,84 Euro sowie Schmerzensgeld in Höhe von 1.500 Euro. Die Haftungsquote sah das Gericht bei der Klägerin zu einem Drittel und bei der Beklagten zu zwei Drittel.

In seiner Urteilsbegründung betonte das Gericht: „Die Beklagte haftet als Tierhalterin gemäß § 833 BGB unabhängig davon, ob die Klägerin unmittelbar durch ihren oder durch einen der Hunde der Beklagten verletzt worden ist […] Denn § 833 BGB […] begründet eine Gefährdungshaftung, die bereits dann eingreift, wenn die Rechtsgutsverletzung ihre Ursache zumindest auch in der Verwirklichung spezifischer oder typischer Gefahren der Natur des Tieres hat bzw. insoweit ein auch nur mittelbarer ursächlicher Zusammenhang besteht.“

Die Richter stellten fest, dass die Beklagte als Halterin von zwei Hunden eine erhöhte Rudeldynamik zu verantworten hatte. Die Beteiligung des Hundes der Klägerin und das Eingreifen der Halterin minderten deren Haftung, konnten aber die Verantwortung der Beklagten nicht ausschließen. (bh)

AG München, Urteil vom 20.11.2025 - Az: 223 C 5188/25

]]>
<a href="/nachrichten/weichenstellung-fuer-die-zukunft-bei-aon" hreflang="de">Weichenstellung für die Zukunft bei Aon</a> http://www.asscompact.de/node/170585

Ab 01.07.2026 wird Marcel Armon CEO für den Geschäftsbereich Commercial Risk Solutions bei Aon Deutschland. Er übernimmt den Staffelstab von Kai Büchter. Zudem wird ein Advisory Board gegründet, das Themen wie Großkundengewinnung und Talententwicklung in den Blick nimmt.

170585 18. Februar 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Personelle Änderungen bei Aon Deutschland: Zum 01.07.2026 übernimmt Marcel Armon beim Versicherungsmakler die Position des CEO für den Geschäftsbereich Commercial Risk Solutions. Er wird Nachfolger von Kai Büchter. Büchter war in dieser Position seit 2018 tätig und wird auch in Zukunft als CEO der DACH-Region die strategische Weiterentwicklung in Deutschland, Österreich und der Schweiz verantworten, wie Aon mitteilt.

Der künftige CEO des Versicherungsmaklers, Marcel Armon, bringt Know-how aus über zwei Jahrzehnten in Führungsrollen bei Versicherern sowie großen Maklerhäusern mit. Armon war seit 2021 als CEO von Aon Österreich tätig. Parallel bewies er als Geschäftsführer von Aon Deutschland seit 2023 bei der Weiterentwicklung des Bereichs Specialties Führungsstärke und Weitsicht, heißt es von Aon.

Aon gründet Advisory Board und startet in neue Entwicklungsphase

Darüber hinaus gibt das Unternehmen bekannt, zum 01.07.2026 ein Advisory Board zu gründen, in das Deputy CEO und Chief Broking Officer DACH Hartmuth Kremer-Jensen, die Geschäftsführer Harald Resche und Mark-Dominik Thofern sowie Kai Büchter berufen werden. Das neue Gremium ist in der Aon Holding Deutschland GmbH angesiedelt, in deren Geschäftsführung Harald Resche und Mark-Dominik Thofern zum 01.07.2026 befördert werden. Hartmuth Kremer-Jensen und Kai Büchter sind bereits Geschäftsführer der Aon Holding Deutschland GmbH. Sie werden sich um Themen wie Großkundengewinnung, Relationship Management auf C-Level sowie Talententwicklung und Wachstumsprojekte kümmern. Die Berufung in die Geschäftsführung der Holding sowie ins Advisory Board unterstreicht die zentrale Rolle der vier Führungskräfte für die weitere Entwicklung des Unternehmens in Deutschland.

Das Advisory Board kennzeichnet den Beginn einer neuen Entwicklungsphase für Aon Deutschland. Gemeinsam mit dem Management und allen Mitarbeitenden von Aon Deutschland soll es den Erfolgskurs des Unternehmens mit prägen und einen wichtigen Beitrag dazu leisten, Marktveränderungen früher zu antizipieren, Wachstum entschlossener zu gestalten und den Kunden Lösungen auf höchstem Niveau zu bieten, so Aon. (lg)

News über weitere personelle Veränderungen in der Finanz- und Versicherungsbranche lesen Sie in der Rubrik „Personen“.

Bild: © Aon

]]>
<a href="/nachrichten/die-maklerfavoriten-der-privaten-pflegeversicherung" hreflang="de">Die Maklerfavoriten in der privaten Pflegeversicherung</a> http://www.asscompact.de/node/170583

Die Zahl pflegebedürftiger Menschen wächst und somit könnte auch die Relevanz der privaten Pflegeversicherung stark steigen – eine Chance für Makler. An welche Anbieter vermitteln Makler derzeit das meiste Geschäft? Dies zeigt die Studie „AssCompact AWARD – Private Kranken- und Pflegeversicherung 2026“.

170583 18. Februar 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement ]]>
<a href="/nachrichten/verbraucherschuetzer-fordert-niedrigeren-kostendeckel" hreflang="de">Verbraucherschützer fordert niedrigeren Kostendeckel</a> http://www.asscompact.de/node/170582

Beim neuen Altersvorsorgedepot ist ein Kostendeckel in Höhe von 1,5% geplant. Dieser Deckel ist anscheinend nicht nur dem Bundesrat zu hoch angesetzt. Auch Verbraucherschützer Axel Kleinlein sieht darin eine zu hohe Kostenbelastung, vor allem für junge Menschen.

170582 18. Februar 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

„Kostendeckel“ – aktuell ein starkes Buzzword in der Versicherungsbranche. Hintergrund ist die geplante private Altersvorsorgereform, die auch am 26.02.2026 im Bundestag zumindest angesprochen werden soll, ehe der Gesetzentwurf an die Ausschüsse gehen wird.

Eine Passage aus dem Entwurf, die vor allem in der Versicherungsbranche, aber auch politisch diskutiert wird, ist der Kostendeckel, der bei der Standardfassung des Altersvorsorgedepots Anwendung finden soll. Er soll die Effektivkosten für das Produkt auf 1,5% beschränken. Der Bundesrat hat hierzu bereits seine Meinung abgegeben, nämlich, dass der Deckel zu hoch angesetzt ist. Und auch der GDV sowie die Vermittlerverbände AfW und BVK haben sich schon dazu geäußert – aber in die genau andere Richtung. Insbesondere die Vermittlerverbände kritisierten, dass solch ein Kostendeckel aus Beratersicht wirtschaftlich schwierig sei. Beratung, aber auch Verwaltung, kostet eben Geld.

Jetzt hat sich auch der Versicherungsmathematiker und ehemalige Vorstandsvorsitzende des Bundes der Versicherten, Axel Kleinlein, eingeschaltet und einmal errechnet, wie sich die Effektivkosten tatsächlich auf den Vermögensaufbau und die Altersvorsorge auswirken. Sein Fazit: Vor allem junge Menschen seien von zu hohen Kosten belastet.

Insbesondere junge Kunden benachteiligt

Kleinlein rechnet auf der Grundlage von Effektivkosten in Höhe von 1,5% vor: Würde am Kapitalmarkt eine Rendite von 5% erwirtschaftet werden und es fallen Effektivkosten von 1,5% an, so verbleiben nur 3,5% tatsächliche Rendite. Zahlt der Kunde monatlich 100 Euro ein und es gäbe keine Kosten, so hätte er beispielsweise bei einer Laufzeit von 47 Jahren (Einzahlungsstart im Alter von 20 Jahren) knapp 220.000 Euro zur Verfügung. Durch die Kosten würden ihm gut 78.000 Euro entgehen, dann blieben ihm nur gut 141.000 Euro.

„Durch den Zinseszinseffekt schlagen die Effektivkosten bei langen Laufzeiten besonders stark zu“, erläutert Kleinlein. Die oben angenommenen Werte würden einem kostenfreien Sparvertrag entsprechen, in den monatlich nur 64,25 Euro eingezahlt würden. Die Kosten wirken also so, als würden ihm monatlich 35,75 Euro abgezogen. „Die Angabe der Effektivkosten ist nur für einen Finanzmathematiker wirklich verständlich und gibt kein Gefühl für die echte Kostenbelastung“, so Kleinlein.

Die Rechnung fällt anders aus, wenn man von einem 50-Jährigen ausgeht, der die letzten 17 Jahre seines Arbeitslebens bis zur Rente mit 67 einzahlt. Hier würden die Kosten so wirken, als würden ihm monatlich nur 12,75 Euro abgezogen.

„Gut gemeint ist nicht gut gemacht“

Kleinleins Fazit gegen Ende lautet: „Gut gemeint ist nicht gut gemacht.“ Die Kosten müssten seiner Ansicht nach runter, wenn besonders junge Menschen dazu animiert werden sollen, fürs Alter vorzusorgen. „Altersvorsorge sollte sich besonders für junge Menschen lohnen und nicht ihre Jugend bestrafen“, so Kleinlein. Besser wäre somit ein Kostendeckel bezogen auf den Sparbeitrag: „Nur wenn klar ist, welcher Anteil meines Sparbeitrags für Kosten abgezogen wird, dann kann ich günstige oder teure Verträge erkennen.“ (mki)

Lesetipp der Redaktion: Altersvorsorge braucht Wettbewerb von Finanzprodukten
]]>
<a href="/nachrichten/stellenabbau-bei-ergo-1000-stellen-fallen-bis-2030-weg" hreflang="de">Stellenabbau bei ERGO: 1.000 Stellen fallen bis 2030 weg</a> http://www.asscompact.de/node/170579

ERGO will bis zum Jahr 2030 1.000 Arbeitsplätze in Deutschland abbauen, etwa 200 pro Jahr. Betroffen sollen vor allem Standardtätigkeiten sein. Der Düsseldorfer Versicherer setzt dabei auf natürliche Fluktuation, betriebsbedingte Kündigungen soll es bis Ende 2030 keine geben.

170579 18. Februar 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Der Versicherer ERGO will in den nächsten fünf Jahren 1.000 Stellen abbauen. Laut einem Bericht im Handelsblatt will das Unternehmen bis 2030 jährlich etwa 200 Arbeitsplätze einsparen. Darauf habe man sich im Rahmen eines Interessenausgleichs mit den Arbeitnehmervertretern geeinigt. Betriebsbedingte Kündigungen und Standortschließungen seien bis Ende 2030 allerdings ausgeschlossen. Derzeit beschäftigt ERGO knapp 17.000 Menschen in Deutschland.

Der Stellenabbau ist Teil der Unternehmensstrategie des Mutterkonzerns Munich Re. Munich Re will bis 2030 insgesamt 600 Mio. Euro einsparen, unter anderem durch den Einsatz von künstlicher Intelligenz. Dabei sieht Munich-Re-Chef Christoph Jurecka bei der ERGO großes Automatisierungspotenzial, heißt es in dem Artikel vom Handelsblatt.

Stellenabbau basiert auf Freiwilligkeit

Das Unternehmen setzt dabei auf Freiwilligkeit. Der Stellenabbau soll über natürliche Fluktuation, Altersteilzeit und Abfindungsprogramme erfolgen. „Niemand geht gegen seinen Willen“, wird ERGO-Personalvorständin Lena Lindemann zitiert.

Betroffen werden vor allem Funktionen mit repetitiven und standardisierten Aufgaben sein, darunter Tätigkeiten im Callcenter, bei der Schadenbearbeitung sowie bei einfacher Schriftgutbearbeitung. Solche Aufgaben könnten zunehmend durch KI übernommen werden. So werden etwa in der Krankenversicherung Arztrechnungen bereits heute automatisiert bearbeitet, was in weniger Bedarf für klassische Sachbearbeitung resultiere. Im Bereich Leben dagegen bestehe aufgrund Wachstum und neuer Produktinitiativen größerer Personalbedarf.

Fokus auf Reskilling - wo möglich

Gleichzeitig will das Unternehmen Mitarbeiter für neue Aufgaben qualifizieren. Geplant seien aktuell rund 500 sogenannte Reskilling-Plätze, etwa 260 davon bereits in diesem Jahr. Doch man müsse realistisch bleiben, so Lindemann. Umschulungen haben Grenzen. „Es ist schwierig, einen klassischen Sachbearbeiter auf hoch spezialisierte technische Data-Jobs umzuqualifizieren“, so Lindemann.

Neben dem Abbau in Deutschland sollen freie und frei werdende Stellen stärker „international besetzt werden“. Verwaltungs- und Servicefunktionen sollen teilweise nach Indien und Polen verlagert werden, weil dort bereits IT-Hubs aufgebaut sind und man dort Synergien und Erfahrungen nutzen könne.

Wie es nach 2030 weitergeht, sei noch offen. „Wir planen bis 2030“, erklärt Lindemann gegenüber dem Handelsblatt. „Gleichzeitig beschäftigen wir uns fortlaufend damit, wie schnell die Entwicklung bei KI tatsächlich voranschreitet.“ 

Einigung zwischen ERGO und Gewerkschaft

Am Abend des 18.02.2026 gab die ERGO bekannt, dass Vertreter der Unternehmensleitung von ERGO und der Gewerkschaft ver.di einen umfassenden Sozialen Ordnungsrahmen unterzeichnet haben, der den seit 2021 gültigen Ordnungsrahmen ablöst und bis Ende 2030 gilt. Beide Parteien haben sich darin auf neue soziale Leitplanken geeinigt, um den anstehenden Transformationsprozess in Deutschland auch weiterhin partnerschaftlich und besonders sozialverträglich zu gestalten. "Wie die vorherigen Regelungen beinhaltet auch die neue Vereinbarung insbesondere einen Verzicht auf betriebsbedingte Beendigungskündigungen, einen weitreichenden Schutz der Standorte sowie ein klares Bekenntnis zu Ausbildung und Qualifizierung der Belegschaft" heißt es darin vom Versicherer wörtlich. (js/as)

Lesetipp der Redaktion: Kundennähe, KI und Kooperationen: So wollen Versicherer zukunftsfest werden

 

]]>
<a href="/nachrichten/%E2%80%9Ekunden-erwarten-eine-verbindliche-rueckmeldung%E2%80%9C" hreflang="de">„Kunden erwarten eine verbindliche Rückmeldung“</a> http://www.asscompact.de/node/170554

Worauf kommt es heute an, um als Maklerunternehmen in Sachen Kundenservices punkten zu können? Worauf legen Kunden Wert? Und an welchen Stellschrauben lässt sich drehen, um Prozesse für alle Beteiligten zu optimieren?

170554 18. Februar 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement Interview mit Hans-Jörg Niessen, Bereichsleiter Vertrieb bei der Hoesch & Partner GmbH
Herr Niessen, welche Services erwarten Kunden heute bzw. welche Services gehören zum Standard?

Wir haben unsere Prozesse und unsere Kommunikation so weit wie möglich digitalisiert. Der Digitalisierungsgrad war vor Corona undenkbar. Heute ist er Standard. Unsere Interessenten und Kunden erwarten von uns die Möglichkeit einer einfachen Kontaktaufnahme – sowohl per Telefon als auch per E-Mail – und Online-Terminierungsoptionen.

Per Telefon sind wir von 09:00 bis 17:00 Uhr direkt erreichbar. Für Interessenten und Neukunden sind wir über Bookings von 08:00 Uhr bis 19:00 Uhr erreichbar. Die zeitlichen Unterschiede ergeben sich aus erforderlichen Prozessen für Interessenten. Unsere Kunden haben hier die Wahl zwischen telefonischer Beratung oder Videoberatung. Im direkten Kontakt mit dem Kunden haben sich über das Kalenderjahr drei Kernzeiten herausgebildet: Priorität 1 von 08:00 bis 10:00 Uhr und von 15:00 bis 19:00 Uhr. Priorität 2 ist von 10:00 bis 13:00 Uhr.

Die Buchung erfolgt über Bookings. 52% der Kunden bevorzugten 2025 das Telefonat, 48% einen Videocall. An den Wochentagen haben wir eine gleichmäßige Verteilung auf alle Wochentage.

Wo setzen Sie beispielsweise an, um Ihre Kundenservices zu verbessern oder auch effizienter zu machen?

Im Zuge einer internen Neuausrichtung haben wir getestet, ab welcher Vertragsanzahl unsere Kunden auf einen persönlich bekannten Ansprechpartner bestehen. Unter zehn Verträgen sind die Kunden bereit, bei guter Erreichbarkeit, hoher Qualität und schnellen Rückmeldungen auf einen festen Ansprechpartner zu verzichten.

Ein weiteres Beispiel für kontinuierliche Prozessoptimierung sind die Risikovoranfragen. Wir haben mit Versicherern den Risikovoranfragenprozess von drei Kalenderwochen auf zwei bis fünf Tage verkürzen können. Beide Seiten haben bei dieser Entwicklung viel dazugelernt. Unsere Interessenten wissen dadurch schneller, welches Produkt zu ihnen passt. Das gibt uns bei Interessenten einen eindeutigen Zeitvorteil.

Auf welche Strategien setzen Sie denn generell, um die Servicementalität in Ihrem Unternehmen zu gewährleisten?

Insgesamt erwarten Kunden berechtigterweise eine verbindliche Rückmeldung auf ihre Anfragen. Wir haben in unserem Maklerverwaltungsprogramm (MVP) durch vereinheitlichte Prozesse, Transparenz und vorgangsbezogenes Arbeiten ein Vertretungssystem entwickelt, das erforderliche Qualität, Service und Verbindlichkeit garantiert – auch in Urlaubs- und sonstigen Abwesenheitszeiten.

Wie schaffen wir das? Jede Kommunikation mit dem Kunden erfolgt aus dem System über einen Vorgang. Dadurch haben wir ein sehr positives Feedback und Beschwerden haben sich minimiert.

Welchen Stellenwert hat das Thema Transparenz und gibt es hierbei in der täglichen Praxis auch die eine oder andere Herausforderung?

Interessenten und Kunden wollen Transparenz. Wir können Transparenz durch digitale Tools gewährleisten – von Risikovoranfragen, Vergleichsangeboten bis hin zu Schadenmeldungen. Transparenz ist nur dann nicht mehr möglich, wenn es um Erinnerungen an Versicherer geht. Wenn wir an ältere Vorgänge schriftlich erinnern, wird die ältere Kommunikation mit dem Versicherer überschrieben und im „Stapel“ wieder weiter unten landen. Also kann da nur das gute alte Telefon helfen – der direkte Kontakt zum Versicherer. Dadurch ist der Kunde nicht mehr transparent live dabei.

Was bieten Sie in Sachen Kundenservices sozusagen on top an?

Für spezielle Zielgruppen haben wir ein intensives Betreuungskonzept, das Sensibilität, Vertrauen und Verschwiegenheit garantiert. Diese Klientel erfordert einen ganz besonderen Datenschutz.

Lesen Sie auch: 
Persönliche Beratung schlägt Online-Services

Interessieren Sie sich für weitere Hintergrundartikel aus der Branche? Dann abonnieren Sie das monatliche Fachmagazin AssCompact – kostenfrei für Versicherungs- und Finanzmakler.

]]>
<a href="/nachrichten/testament-%E2%80%9Egemeinsamer-tod%E2%80%9C-und-einsatz-von-schlusserben" hreflang="de">Testament: „Gemeinsamer Tod“ und Einsatz von Schlusserben</a> http://www.asscompact.de/node/170558

Berliner Testamente regeln, dass sich Ehepartner gegenseitig zu Alleinerben machen. Manchmal werden die Kinder dabei als Schlusserben eingesetzt. Doch manche Formulierungen wie „gemeinsamer Tod“ können zu Streit führen. Das OLG Brandenburg klärte kürzlich, wann Kinder bindend erben.

170558 18. Februar 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Viele Ehepaare regeln ihren Nachlass in einem sogenannten Berliner Testament. Dabei setzen sich die Ehegatten gegenseitig als Alleinerben ein. Oftmals bestimmen sie auch, wer nach dem Tod des zuletzt versterbenden Partners erbt – die sogenannten Schlusserben. Solche Verfügungen sollen Klarheit schaffen und Streit unter den Erben vermeiden. Allerdings kann die Auslegung bestimmter Formulierungen wie zum Beispiel „gemeinsamer Tod“ im Ernstfall zu gerichtlichen Auseinandersetzungen führen.

So berichtet die Arbeitsgemeinschaft Erbrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) aktuell über einen Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Brandenburg vom 11.09.2025. Das Fazit: Setzen Ehegatten in einem Berliner Testament ihre Kinder für den Fall „eines gemeinsamen Todes“ zu gleichen Teilen zu ihren Erben ein, spricht dies für eine Schlusserbeneinsetzung der Testierenden, die nach dem Tod des erstversterbenden Ehegatten bindend wird.

Streit um die Schlusserben nach Berliner Testament von 1982

Ein Ehepaar errichtete 1982 ein gemeinschaftliches Testament. Das von der Ehefrau handschriftlich verfasste und von beiden unterzeichnete Dokument enthielt folgende Regelung: Beim Tod eines Ehegatten sollte der jeweils andere Alleinerbe sein. „Im Falle eines gemeinsamen Todes“ sollten die vier Kinder zu gleichen Teilen erben.

Nach dem Tod der Ehefrau heiratete der Mann erneut. Im Jahr 2010 setzte er gemeinsam mit seiner neuen Ehefrau ein notarielles Testament auf. Darin bestimmten sich die Eheleute gegenseitig zu alleinigen und unbeschränkten Erben. Als Schlusserben wurden zwei Söhne des Mannes sowie zwei Kinder der neuen Ehefrau eingesetzt.

Nach dem Tod des Mannes beantragte dessen zweite Ehefrau einen Alleinerbschein. Sie argumentierte, die im Testament von 1982 genannten Kinder seien nur für den Fall eines zeitgleichen Todes beider damaliger Ehegatten als Erben vorgesehen gewesen. Hintergrund der ursprünglichen Regelung sei eine geplante Flugreise nach Jalta gewesen und habe lediglich den Fall eines Unglücks absichern wollen.

OLG Brandenburg bestätigt bindende Schlusserbeneinsetzung

Das OLG Brandenburg folgte dieser Argumentation nicht. Auch wenn das gemeinschaftliche Testament im zeitlichen Zusammenhang mit einer Flugreise errichtet worden sei, spreche die gewählte Formulierung für eine Schlusserbeneinsetzung der vier Kinder nach dem Tod des zuletzt versterbenden Ehegatten.

Entscheidend war für das Gericht unter anderem die Lebenssituation der Eheleute: Die Ehefrau litt an einer Krebserkrankung und musste damit rechnen, vor ihrem Mann zu sterben. Es liege daher nahe, dass sie sicherstellen wollte, dass zunächst ihr Ehemann versorgt ist und nach dessen Tod die gemeinsamen Kinder erben.

Hinzu kamen Äußerungen beider Elternteile gegenüber den Kindern. Der Vater hatte nach dem Tod der Mutter erklärt, es bestehe kein Handlungsbedarf – man habe ein „Berliner Testament“ errichtet, bei dem sich Ehegatten gegenseitig zu Erben einsetzen und die Kinder später das Vermögen erhalten. Auch die Mutter hatte vor ihrem Tod gegenüber den Kindern geäußert, sie würden nach dem Tod des Vaters alles erben.

Auslegung des Begriffs „gemeinsamer Tod“

Nach Auffassung des Gerichts ist die Formulierung „gemeinsamer Tod“ nicht zwingend im Sinne eines gleichzeitigen oder unmittelbar aufeinanderfolgenden Versterbens zu verstehen. Vielmehr könne damit auch gemeint sein, dass beide Ehegatten verstorben sind – unabhängig vom zeitlichen Abstand.

Auch die Verwendung des Begriffs „Berliner Testament“ spreche für eine klassische wechselseitige Alleinerbeneinsetzung mit bindender Schlusserbeneinsetzung der Kinder. Mit dem Tod des erstversterbenden Ehegatten sei diese wechselbezügliche Verfügung bindend geworden. Eine spätere abweichende testamentarische Regelung durch den überlebenden Ehegatten sei daher grundsätzlich nicht mehr möglich.

OLG Brandenburg, Urteil vom 11.09.2025 – Az: 3 W 57/25

]]>
<a href="/nachrichten/versicherungsvermittler-ki-aufsicht-wohl-bei-der-ihk" hreflang="de">Versicherungsvermittler: KI-Aufsicht wohl bei der IHK</a> http://www.asscompact.de/node/170573

Die Aufsicht über den KI-Einsatz bei Versicherungsvermittlern wird wohl bei den Industrie- und Handelskammern liegen. Einen Gesetzentwurf hat das Bundeskabinett beschlossen. Der AfW-Verband begrüßt die pragmatische Lösung, warnt aber vor unkoordinierten Mehrfachprüfungen.

170573 18. Februar 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

In der vergangenen Woche hat das Bundeskabinett beschlossen, wer die KI-Aufsicht in Deutschland übernehmen soll. Bundesdigitalminister Dr. Karsten Wildberger betont, dass man die Vorgaben zur europäischen KI-Verordnung vom 02.08.2024 in Deutschland „maximal innovationsoffen umsetzen und eine schlanke KI-Aufsicht“ schaffen wolle. Das entsprechende „KI-Marktüberwachungs- und Innovationsförderungsgesetzes (KI-MIG)“ durchläuft nun noch das parlamentarische Verfahren, gerechnet wird aber mit einer zügigen Beratung im Parlament.

Nationale Aufsichtsstruktur und zentrale Behörden

Das KI-MIG regelt die nationale Aufsichtsstruktur für die Entwicklung, Bereitstellung und den Betrieb von KI-Systemen branchenübergreifend. Vorgesehen ist die Bundesnetzagentur als zentrales Koordinierungs- und Kompetenzzentrum, als Marktüberwachungsbehörde sowie als notifizierende Behörde.

Um Doppelstrukturen zu vermeiden, wird zugleich die bestehende Expertise der bereits zuständigen Marktüberwachungsbehörden in vollharmonisierten Bereichen der Produktregulierung genutzt. Unternehmen behalten somit ihre vertrauten behördlichen Ansprechpartner, die künftig auch die Anforderungen der KI-Verordnung mit abdecken (One-Stop-Shop-Prinzip). Für Finanzinstitute und Versicherungen übernimmt diese Rolle die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

Zuständige Behörden für Vermittler

Für Versicherungsvermittler, Finanzanlagenvermittler und Immobiliardarlehensvermittler bedeutet die nun gewählte Lösung, dass die KI-Aufsicht voraussichtlich bei den jeweils bereits zuständigen Gewerbeaufsichtsbehörden angesiedelt wird.

Bei § 34d GewO sind dies regelmäßig die Industrie- und Handelskammern. Für § 34i und § 34f GewO sind die nach Landesrecht bestimmten Behörden zuständig, häufig ebenfalls die Industrie- und Handelskammern oder alternativ die örtlichen Gewerbeämter.

AfW begrüßt pragmatischen Ansatz, fordert aber klare Regelungen

Der AfW Bundesverband Finanzdienstleistung begrüßt diesen pragmatischen Ansatz, mahnt aber auch. „Es ist richtig, keine zusätzliche Sonderaufsicht für kleine und mittlere Vermittlerunternehmen aufzubauen“, erklärt AfW-Vorstand Norman Wirth. „Die Anbindung an bestehende gewerberechtliche Strukturen ist sachgerecht und vermeidet neue Bürokratie. Gleichzeitig brauchen wir eine bundesweit möglichst einheitliche Auslegung, damit kein Flickenteppich entsteht.“

Der AfW weist darauf hin, dass die KI-Verordnung neben bestehende Regelwerke tritt und diese nicht ersetzt. Insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bleibt uneingeschränkt anwendbar; zuständig sind weiterhin die jeweiligen Landesdatenschutzbehörden. Unternehmen, die KI einsetzen, unterliegen somit parallel sowohl den Anforderungen der KI-VO als auch den datenschutzrechtlichen Vorgaben.

„Die KI-Verordnung darf nicht zu unkoordinierten Mehrfachprüfungen führen“, so Wirth weiter. „Wenn Gewerbeaufsicht und Datenschutzaufsicht nebeneinander prüfen, braucht es klare Abgrenzungen und abgestimmte Maßstäbe. Rechtssicherheit ist für unsere Mitglieder entscheidend.“

]]>
<a href="/nachrichten/altersvorsorge-hoeheres-mindestalter-bei-auszahlplaenen" hreflang="de">Altersvorsorge: Höheres Mindestalter bei Auszahlplänen?</a> http://www.asscompact.de/node/170572

Menschen, die ihre Lebenserwartung unterschätzen, entscheiden sich bei der Altersvorsorge häufiger für einen zeitbefristeten Auszahlplan anstatt einer lebenslangen Rente. Das zeigt eine aktuelle Studie der FH Dortmund. Die Wissenschaftler empfehlen daher eine Anhebung des Mindestalters für Entnahmepläne.

170572 17. Februar 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die geplante Reform der privaten Altersvorsorge rückt näher: noch Ende dieses Monats soll der Gesetzentwurf zum ersten Mal im Bundestag beraten werden. Die Reform soll Bürgern künftig unter anderem die Wahlfreiheit zwischen einer lebenslangen Rente und einem zeitbefristeten Entnahmeplan lassen.

Das soll die private Altersvorsorge für Verbraucher deutlich flexibler und attraktiver machen. Neben einer höheren Verbreitung sollen die Neuerungen auch den Wettbewerb zwischen den Anbietern fördern, was zu mehr Flexibilität bei der Gestaltung der Rentenpläne führen soll. Spar- und Fondssparplananbieter können eine „Zeitrente“ anbieten, also einen Plan zur regelmäßigen Entnahme des aufgebauten Altersvorsorgekapitals, der mindestens bis zum Alter von 85 Jahren reichen muss. Das könnte allerdings zu Problemen führen: Denn eine aktuelle Studie der Fachhochschule Dortmund zeigt, dass Verbraucher oft zur abgekürzten Zeitrente tendieren, weil sie ihre eigene Lebenserwartung unterschätzen.

Entnahmeplan reicht für Mehrheit nicht bis zum Lebensende

„Wir rechnen damit, dass die Anbieter im Wettbewerb um die Kund*innen die höchstmöglichen Zeitrenten zeigen werden und deshalb nur ein Endalter 85 zugrunde legen“, sagt Studienautor Prof. Dr. Lukas Linnenbrink.

„Die Forschung hat allerdings immer wieder festgestellt, dass die Menschen ihre Lebenserwartung systematisch unterschätzen“, fügt Studienautor Prof. Dr. Matthias Beenken hinzu. Eine Auszahlphase bis zum Alter von 85 Jahren deckt für viele Menschen nicht den Großteil der Rentenzeit ab – obwohl diese Forderung eine große Rolle für die Fokusgruppe private Altersvorsorge spielte, die damit beauftragt war, Reformvorschläge vorzubringen.

Laut Zahlen des Statistischen Bundesamts werden in 2003 geborene Frauen mit einer Wahrscheinlichkeit von 77% älter als 85, bei Männern sind es 65%. „Der medizinische Fortschritt, beispielsweise Erfolge in der Krebstherapie, ist dabei noch nicht einmal einkalkuliert“, so Linnenbrink.

Mehrheit würde sich für höhere Zeitrente entscheiden

In einem Online-Experiment mit über 1.500 Probanden zeigen die Forscher, dass 58% der Probanden, die ein Angebot zur Verrentung eines fiktiv erreichten Altersvorsorgekapitals annahmen, sich für eine höhere Zeitrente anstatt einer niedrigeren Leibrente entscheiden würden. Entscheidend ist laut den Studienautoren der Abstand zwischen den beiden Rentenangeboten. „In einer Variante mit größerem Abstand zulasten der Versicherung wählten sogar nur noch 26% die Leibrente, wogegen bei einem unrealistisch niedrigen Abstand der Anteil der Interessenten an der lebenslänglichen Rente nur leicht auf 54% anstieg“, erklärt Beenken.

Ein bedeutender Einflussfaktor für die Wahlentscheidung beruht dabei auf der subjektiven Lebenserwartung. Bei den 49% der Probanden, die sie unterschätzten, entschieden sich 73% für die Zeitrente. Bei Probanden, die die Lebenserwartung realistisch einschätzten, lagen die Anteile Zeit- und Leibrente bei jeweils etwa 50%. 26% der Probanden, die die Lebenserwartung überschätzten, entscheiden sich immer noch 40% für die Zeitrente.

Mindestalter auf 95 anheben

Die Autoren begrüßen die Wahlfreiheit zwischen den beiden Auszahlformen „ausdrücklich“, heißt es in der Mitteilung zur Studie. „Das Experiment hat gezeigt, dass Menschen sich leichter überhaupt für eine freiwillige private Altersvorsorge entscheiden, wenn sie die freie Wahl zwischen verschiedenen Anlageformen haben“, so Beenken. Allerdings sei das Mindestalter von 85 Jahren laut den Autoren „deutlich“ zu niedrig angesetzt. Sie schlagen daher vor, das Mindestalter auf 95 Jahre anzuheben. „Dann werden auf Basis heutiger Prognosen voraussichtlich mindestens mehr als die Hälfte der Betroffenen bis zum Lebensende versorgt sein“, so Linnenbrink.

Kostendeckel für Standardprodukt laut Studienautoren zu niedrig

Die Wissenschaftler fordern auch, der Beratung einen höheren Stellenwert in der Altersvorsorge einzuräumen. Das setze auch voraus, dass die Ungleichbehandlung bei den Beratungsvorgaben für Finanzanlagen, die im execution-only-Format, also beratungsfrei, vertrieben werden dürfen, beseitigt werden.

Zudem sehen die Autoren den Kostendeckel von 1,5% für das vorgesehene Standardprodukt also zu niedrig an, zumindest solange das Produkt freiwillig abgeschlossen werden kann. „Erst im letzten Jahr hat der Europäische Rechnungshof öffentlich gerügt, dass der harsche Kostendeckel des ‚Paneuropäischen Privaten Pensionsprodukts‘ von sogar nur 1% dazu geführt hat, dass niemand dieses Produkt anbietet“, kommentiert Beenken. „Den Fehler sollten wir jetzt nicht wiederholen“. Der Bundesrat hatte sich erst kürzlich für eine Absenkung der Deckelung der Effektivkosten ausgesprochen. Die Bundesregierung hatte daraufhin zugestimmt, diesen Vorschlag zu prüfen. (js)

Lesen Sie auch: Wie das IVFP die Reform der privaten Altersvorsorge bewertet
]]>
<a href="/nachrichten/immobilienbesitzer-unterschaetzen-extremwetter-risiko" hreflang="de">Immobilienbesitzer unterschätzen Extremwetter-Risiko</a> http://www.asscompact.de/node/170574

Trotz zunehmender Naturgefahren mangelt es bei vielen Immobilien an Präventionsmaßnahmen. Denn viele Eigentümer halten Schäden durch Hochwasser oder Starkregen für unwahrscheinlich, wie ein Bericht von AXA zeigt. Entsprechend gering ist die Bereitschaft, in Absicherung zu investieren.

170574 17. Februar 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Infolge des Klimawandels werden Naturgefahren wie Starkregen, Hochwasser und Überschwemmungen häufiger und gewinnen an Intensität. Doch nach wie vor verfügen viele Häuser und Wohnungen nicht über eine entsprechende Absicherung gegen Extremwetterereignisse, wie aus dem AXA Präventionsreport hervorgeht.

Jeder Fünfte fühlt sich unzureichend vorbereitet

20% der Menschen hierzulande sehen sich nicht gut auf Naturgefahren vorbereitet. Vier von zehn Befragten wiederum meinen, eher gut bis sehr gut gewappnet zu sein. Als auffällig bezeichnen es die Studienautoren, dass Männer ihre eigene Vorbereitung deutlich besser einschätzen als Frauen (46 vs. 35%). Auch zwischen den Generationen gibt es Unterschiede. So halten sich 47% der Generation der Babyboomer, also der 61- bis 79-Jährigen, für gut gegen Starkregen und Hochwasser gerüstet. In der Generation X im Alter zwischen 45 und 60 Jahren sind es dagegen nur 36%.

Auch Eigentümer unterschätzen Gefahr

Trotz zunehmender Extremwetterereignisse ist sich ein großer Teil der Bevölkerung des persönlichen Risikos nicht richtig bewusst. 50% erachten Schäden durch Hochwasser oder Starkregen in den kommenden zehn Jahren als eher bis sehr unwahrscheinlich. In den Reihen der Immobilieneigentümer sind es 47%. Wie der Bericht von AXA weiter zeigt, ist die Bereitschaft, in Prävention zu investieren, entsprechend gering: Mehr als die Hälfte der Eigentümer (54%) hält das Risiko von Schäden durch Naturgefahren für zu gering, um dafür gezielt in Umbaumaßnahmen zu investieren.

„Wir dürfen uns von einem vergleichsweise ruhigen Jahr 2025 nicht täuschen lassen. Extremwetterereignisse bleiben ein reales Risiko – und sie kommen meist plötzlich und überraschend für die Menschen. Prävention entscheidet darüber, ob Starkregen und Hochwasser zu einem beherrschbaren Ereignis werden oder existenzielle Folgen haben“, erklärt Dr. Marc Daniel Zimmermann, Vorstand Sachversicherung bei AXA Deutschland.

An welchen Schutzmaßnahmen es mangelt

Nur ein verschwindend geringer Anteil von 4% der Eigentümer hat in ein Hochwasserschutzsystem wie eine Schutzmauer oder mobile Schutzwände investiert. Lediglich rund jeder dritte Eigentümer (32%) hat seine Immobilien mit verschließbaren Kellerfenstern ausgestattet als Schutz vor Wassereintritt zu schützen. Im Idealfall verfügen Häuser aber über verschlossene Kellerfenster, die auch hochwasserdicht sind. Noch seltener sind laut AXA Rückstauklappen: Lediglich 18% der Haus- und Wohnungsbesitzer haben solche Klappen installiert, um zu verhindern, dass Abwasser bei Starkregen über die Kanalisation ins Gebäude zurückfließt.

Besonders auffällig ist dem Bericht zufolge dieser Umstand: Wer angibt, dass er sich gut oder sehr gut auf Naturgefahren, wie Starkregen oder Hochwasser, vorbereitet fühlt, hat gleichzeitig deutlich seltener als der Durchschnitt einfache Schutzmaßnahmen wie verschließbare Kellerfenster (23%) oder eine Rückstauklappe (14%) installiert.

„Prävention kein Luxus“

„Noch immer sehen wir zu viele Häuser, in die Wasser nahezu ungehindert in den Keller fließen kann. Dabei lässt sich mit verhältnismäßig einfachen Maßnahmen viel Schaden vermeiden – etwa durch Rückstauklappen, hochwasserdichte Kellerfenster oder bauliche Anpassungen rund ums Haus. Prävention ist kein Luxus, sondern ein zentraler Schutz für Immobilienwerte und damit für die Menschen, die darin leben“, betont Dr. Marc Daniel Zimmermann.

Wissen um Hochwasserrisikozone vorhanden

Die Studie offenbart zugleich, dass viele Eigentümer über die eigene Gefährdung im Bilde sind. 63% der Eigentümer wissen eigenen Angaben zufolge, , ob sich ihre Immobilie in einer Hochwasserrisikozone befindet. Jeder Dritte weiß dies genau, weitere 30% zumindest ungefähr. (tik)

Lesen Sie auch:
]]>
<a href="/nachrichten/oerag-verstaerkt-ihren-vorstand" hreflang="de">ÖRAG verstärkt ihren Vorstand</a> http://www.asscompact.de/node/170571

Die ÖRAG Rechtsschutzversicherungs-AG und die Deutsche Assistance Versicherung AG haben einen neuen Vorstand für Rechtsservice und Personal bestellt. Jörg Funck übernimmt zum 01.04.2026 die Tätigkeit. Außerdem wird Christian Schäfer Generalbevollmächtigter.

170571 17. Februar 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Der 51-jährige Jörg Funck ist von den Aufsichtsräten der ÖRAG Rechtsschutzversicherungs-AG und der Deutsche Assistance Versicherung AG zum neuen Vorstand für Rechtsservice und Personal bestellt worden. Zeitgleich wird Christian Schäfer (45 Jahre) Generalbevollmächtigter und zeichnet sich künftig u. a. für die strategische Unternehmensentwicklung und Beteiligungen verantwortlich. Beide beginnen ihre Tätigkeit bei der ÖRAG – neben ihren Aufgaben im Provinzial Konzern – zum 01.04.2026, vorbehaltlich der Zustimmung der Aufsichtsbehörde.

Jörg Funck ist seit über 20 Jahren in unterschiedlichen Positionen im Provinzial Konzern – seit 2020 als Generalbevollmächtigter für Personal und Konzernservices – tätig. Der Manager verfügt über langjährige Expertise in Rechts-, Personal- und Konzernservicethemen und ist ebenfalls als Geschäftsführer für die ProService Versicherungsmakler GmbH zuständig.

Funck ergänzt damit das Vorstandsteam rund um den Vorstandsvorsitzenden Marcus Hansen und Vorständin Patricia Körner.

Christian Schäfer ist Bereichsleiter für Konzernstrategie, -kommunikation & Vorstandsstab sowie Konzernpressesprecher bei der Provinzial. Der Betriebswirt ist darüber hinaus anerkannter Spezialist für Beteiligungen und M&A-Transaktionen. (mki)

News über weitere personelle Veränderungen in der Finanz- und Versicherungsbranche lesen Sie in der Rubrik „Personen“.
]]>
<a href="/nachrichten/bonnfinanz-dr-mathias-sczech-wird-teil-der-geschaeftsfuehrung" hreflang="de">Bonnfinanz: Dr. Mathias Sczech wird Teil der Geschäftsführung</a> http://www.asscompact.de/node/170570

Dr. Mathias Sczech wurde mit Wirkung zum 04.02.2026 zum Geschäftsführer der Bonnfinanz ernannt. Er ergänzt das bestehende Führungsteam um Stefan Mertes und Sebastian Wallusch.

170570 17. Februar 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die Bonnfinanz hat im Rahmen ihrer Jahresauftaktveranstaltung in Siegburg eine personelle Veränderung auf Geschäftsführungsebene verkündet. Dr. Kai Franzmeyer, Vertreter des Eigentümers BlackFin Capital Partners, gab die Ernennung von Dr. Mathias Sczech zum Geschäftsführer der Bonnfinanz zum 04.02.2026 bekannt. Sczech ergänzt das bestehende Führungsteam um Stefan Mertes und Sebastian Wallusch.

Seit dem Jahr 2021 ist Sczech Mitglied des Managementteams und kümmerte sich zuletzt als Generalbevollmächtigter um die Zentralbereiche Finanzen und Produktmanagement. Diese Ressorts wird er auch in seiner neuen Funktion weiterführen, wie das Unternehmen mitteilt.

Laut Franzmeyer war Sczech zudem wesentlich am Erfolg des Transformationsprozesses der Bonnfinanz nach der Separierung aus dem Zurich Konzern beteiligt. Er bringe ein umfassendes Set an Erfahrungen, Kenntnissen und Fähigkeiten mit.

Mit der Kombination aus wachsendem Beraterbestand, breiter Produktpartnerbasis und gestärkter Geschäftsführung sieht sich die Bonnfinanz für weiteres Wachstum bestens aufgestellt, heißt es weiter. (lg)

Bild: © Bonnfinanz

]]>
<a href="/nachrichten/wie-entwickelt-sich-der-immobilienmarkt-dubai" hreflang="de">Wie entwickelt sich der Immobilienmarkt in Dubai?</a> http://www.asscompact.de/node/170569

Nach Jahren rasanter Dynamik zeigt sich am Wohnimmobilienmarkt in Dubai nun eine Phase nachhaltigen Wachstums. Zu diesem Ergebnis kommt ein Marktbericht von Engel & Völkers. Vor allem Luxusimmobilien stehen hoch im Kurs bei einer starken Nachfrage aus Europa – unter anderem aus Deutschland.

170569 17. Februar 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Der Wohnimmobilienmarkt in Dubai ist weiter auf Wachstumskurs und tritt in eine Phase der ausgewogenen und nachhaltigen Entwicklung ein. Dies geht aus dem neuen Engel & Völkers Marktbericht Dubai hervor. Getragen werde diese Entwicklung laut Analyse von einer robusten wirtschaftlichen Grundlage, Dubais globaler Vernetzung sowie anhaltenden Zuflüssen von internationalem Kapital. Nach Angaben von Engel & Völkers sind allein im vergangenen Jahr mehr als 176.000 Menschen in das Emirat gezogen. „Das wachsende kulturelle Ansehen der Vereinigten Arabischen Emirate auf der Weltbühne macht den Markt besonders attraktiv für Investitionen in Luxusimmobilien. In Dubai sind Lebensstile eng mit Innovation und Luxus verbunden und bieten vermögenden Käufern nicht nur Zugang zu einem unternehmens- und steuerfreundlichen Umfeld, sondern auch zu erstklassiger Bildung, Gesundheitsversorgung und kulturellen Angeboten. Das macht das Emirat insbesondere für internationale Käufer attraktiv, die eine gute Vermögenssicherung anstreben sowie zuverlässige Aufenthalts- und Visamodelle suchen”, erläutert Daniel Hadi, CEO von Engel & Völkers Middle East.

Deutlich Zunahme der Verkäufe von Luxusimmobilien

Engel & Völkers verzeichnet seit 2021 einen kontinuierlichen Anstieg der Preise für Wohnimmobilien im Emirat. Zuletzt betrug das Plus rund 12% im Vergleich zum Vorjahr. Eine besondere Dynamik ist im Luxussegment zu beobachten, woran sich die anhaltende Nachfrage aufseiten vermögender Privatpersonen ablesen lässt sowie das hohe Vertrauen von Investoren und die zunehmende Vielfalt an erstklassigen Wohnimmobilien. „Interessierte Käufer haben heute eine größere Auswahl an erstklassigen Immobilien als je zuvor“, sagt Hadi. Im Jahr 2025 wurden rund 40.000 neue Wohneinheiten erstellt. Für 2026 sind rund 100.000 neue Einheiten geplant, während 2027 sogar mehr als 130.000 neue Objekte auf dem Markt projektiert sind, so der Experte..

Für internationale Käufer zählen Lifestylefaktoren

Der Immobilienmarkt in Dubai weist eine stark diversifizierte Käuferbasis auf. „Wir verzeichnen vor allem eine starke Nachfrage aus Europa – das Vereinigte Königreich und Deutschland führen die Aktivitäten an, gefolgt von den Vereinigten Arabischen Emiraten, Indien und Frankreich“, erklärt Hadi. Rund drei Viertel der Transaktionen entfielen im vergangenen Jahr auf Käufer, die bereits zuvor in den Emiraten ansässig waren. Dies unterstreiche laut Engel & Völkers den Wandel des Marktes hin zu langfristigem Eigentum und einer stärker eigennutzergetriebenen Nachfrage. „Dieses ausgewogene Verhältnis zwischen internationalen Kapitalzuflüssen und inländischer Beteiligung stärkt die Marktstabilität Dubais weiter. Nach mehreren Jahren rasanten Wachstums tritt das Emirat nun in eine Phase tieferer Marktteilnahme, breiterer Nachfrage sowie eines ausgewogeneren und nachhaltigeren Wachstums ein“, so Hadi weiter. Begehrt sind insbesondere Immobilien in Wasserlagen sowie mit großen Außenflächen – sowohl in den bereits etablierten Wohngegenden als auch in aufstrebenden Stadtteilen.

Ausblick: Konsolidierungsphase am Markt

Für den weiteren Jahresverlauf 2026 gehen die Experten von Engel & Völkers von einem weiteren Übergang des Marktes von einer Phase der schnellen Beschleunigung in eine Phase der Konsolidierung aus mit breiterer Marktteilnahme und selektiverem Wachstum. Diese Entwicklung erhöhe laut Hadi die Bedeutung einer professionellen Beratung bei Immobilieninvestitionen. „Die Vermögensmigration bleibt ein starker struktureller Treiber, insbesondere für den Luxusmarkt, und festigt weiterhin Dubais Rolle als globales Ziel für vermögende Privatpersonen, die Stabilität, Lebensqualität und langfristigen Kapitalerhalt suchen.” (tik)

 

Wie entwickelt sich der Immobilienmarkt in Dubai?

 

Bild: Villa in Palm Jumeirah, © Engel & Völkers Market Center Dubai

Lesetipp der Redaktion:
]]>
<a href="/nachrichten/wwk-legt-ki-fonds-fuer-europaeische-aktien-auf" hreflang="de">WWK legt KI-Fonds für europäische Aktien auf</a> http://www.asscompact.de/node/170548

Von der WWK kommt ein weiterer Investmentfonds im Rahmen ihres Investmentkonzepts „WWK KI Alpha“ auf den Markt. Der Fonds ist auf europäische Aktien fokussiert und will mithilfe von künstlicher Intelligenz den MSCI Europe schlagen.

170548 17. Februar 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die WWK Investment S.A., die konzerneigene Kapitalverwaltungsgesellschaft der WWK Versicherungsgruppe, hat einen weiteren Fonds ihres Investmentkonzepts „WWK KI Alpha“ aufgelegt, den WWK KI Alpha – Aktien Europa. Der für private Anleger konzipierte Fonds setzt bei der Titelselektion des Portfolios vor allem auf das Potenzial künstlicher Intelligenz, so die WWK.

Dabei arbeiten die Kapitalmarktexperten der WWK mit dem externen Anlageberater und Technologie-Unternehmen Ultramarin Capital GmbH zusammen. Anlageziel des Fonds ist, eine positive aktive Rendite gegenüber dem europäischen Vergleichsindex MSCI Europe zu erwirtschaften. Der Fonds folgt auf den WWK KI Alpha – Aktien Welt, der denselben Investmentansatz verfolgt.

Laut Dr. Daniel Willmann, Co-Founder und CEO von Ultramarin, könne KI vielschichtige Zusammenhänge abbilden, was zu besseren Prognosen führe. Außerdem handle die Maschine frei von Emotionen. Die WWK gibt derweil den Rahmen, in dem die KI handelt, vor und kontrolliert jeden Anlagevorschlag. Langfristig sollen sich so höhere Renditechancen bei gleichzeitig geringeren Risiken und Schwankungen ergeben. (mki)

Lesetipp der Redaktion: Wie Makler mit Technologie und Automatisierung Weichen stellen
]]>
<a href="/nachrichten/zur-neuen-normalitaet-im-baufinanzierungsmarkt" hreflang="de">Zur neuen Normalität im Baufinanzierungsmarkt</a> http://www.asscompact.de/node/170578

Der Baufinanzierungsmarkt hat sich in den vergangenen zwei Jahren neu ausgerichtet. Er ist geprägt von höheren Zinsen, aber auch zunehmender Planungssicherheit für gut vorbereitete Kaufinteressierte, so eine Auswertung von Hüttig & Rompf. Leistbarkeit bleibe der zentrale Engpass.

170578 17. Februar 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Der Baufinanzierungsmarkt hierzulande war in den vergangenen zehn Jahren einem Strukturwandel unterworfen. Bestimmten bis zur Zinswende eine starke Preisrally und sehr günstigen Finanzierungskonditionen einen klaren Verkäufermarkt, prägen heute Leistbarkeit, Eigenkapital und eine solide Finanzierungsstruktur die Marktdynamik. Laut einer Analyse des Baufinanzierungsvermittlers Hüttig & Rompf hat sich der Markt in den Jahren 2024 und 2025 neu justiert. Es gab kein Zurück zur Phase der Niedrigzinsen, doch der Markt biete den Experten zufolge wachsende Planungssicherheit für gut vorbereitete Käufer.

Dynamik bei Preisen und auf Finanzierungsseite

Mit der Zinswende ab 2022 hat haben die Immobilienpreise nachgegeben und lagen 2025 noch unter den Höchstständen von 2021, aber weiterhin deutlich über dem Niveau vor Beginn des Preisbooms. Stärker als die Preisdynamik waren die Veränderungen im Bereich der Finanzierung. So erhöhte sich die monatliche Gesamtrate für Eigennutzer von durchschnittlich rund 1.100 Euro im Jahr 2016 auf knapp 1.800 Euro im Jahr 2025. Zwar stiegen laut Hüttig & Rompg auch die durchschnittlichen Einkommen im gleichen Zeitraum, das Verhältnis von Rate zu Einkommen bewegt sich mit rund 26% aber nach wie vor klar über dem Niveau der Jahre vor der Zinswende. Leistbarkeit sei damit zum zentralen Kriterium im Baufinanzierungsmarkt geworden, wie es von den Experten des Baufinanzierungsvermittlers heißt.

Zugleich ging es mit den Angebotsmieten deutlich nach oben. Einer aktuelle Auswertung der Bilthouse-Gruppe zufolge haben sich die Angebotsmieten in den 50 größten Städten zuletzt um 4,8% verteuert, wohingegen die Kaufpreise lediglich um 2,6% gestiegen sind. Somit verkleinert sich der Abstand zwischen monatlicher Miete und Finanzierungsrate weiter. In immer mehr Regionen nähern sich Miet- und Finanzierungskosten an. Dies gilt vor allem für Haushalte mit ausreichend Eigenkapital und stabiler Finanzierungsstruktur.

Zur Entwicklung der Eigenkapitalquote

Auch bei der Finanzierungskultur ist eine Wandel zu beobachten. Laut der Auswertung von Hüttig & Rompf bringen Käufer im Schnitt mehr Eigenkapital mit. Demnach hat sich die Eigenkapitalquote von Eigennutzern von rund 20% in den Jahren 2020 und 2021 auf etwa 27% im Jahr 2025 erhöht, während der Beleihungsauslauf von knapp 89% im Jahr 2020 auf rund 84% gesunken ist. Die durchschnittliche Anfangstilgung hat sich seit 2019 von gut 3% auf rund 2,1% verringert.

 

Zur neuen Normalität im Baufinanzierungsmarkt

 

Hohe Einkommen allein sind also zunehmend kein ausreichendes Finanzierungskriterium mehr. Entscheidend sei den Experten zufolge vielmehr das Zusammenspiel aus Eigenkapital, tragfähiger Monatsrate und langfristiger Finanzierungsstruktur.

 

 

Zur neuen Normalität im Baufinanzierungsmarkt

 

Stabilisierung auf hohem Niveau

Im Übergang von 2024 auf 2025 hat sich der Markt stabilisiert. Die Gestehungskosten und Quadratmeterpreise seien weitgehend konstant geblieben, während die monatlichen Gesamtraten leicht zurückgegangen seien, heißt es von Hüttig & Romp. Trotz dieser Entlastung bleibt es aber bei relativ hohen Belastungen, da die Eigenkapitalquoten weiterhin hoch sind, wohingegen sich das Verhältnis von monatlicher Rate zu Einkommen nur geringfügig verbessert hat. Der Immobilienerwerb bleibe anspruchsvoll, sei für gut vorbereitete Käufer aber weiterhin realisierbar, schreiben die Experten des Baufinanzierungsvermittlers.

Es braucht eine realistische Planung

Im Hinblick auf das laufende Jahr 2026 seit nicht mit einer Rückkehr zu den niedrigen Bauzinsen vergangener Jahre zu rechnen. Vielmehr habe sich ein neues Zinsumfeld etabliert mit dauerhaft höheren Konditionen.

„Wir erwarten für 2026 kein Zurück zu den Tiefständen früherer Jahre, sondern eine Phase stabiler bis leicht steigender Bauzinsen“, erklärt Benjamin Papo, Geschäftsführer von Hüttig & Rompf. „Die zentralen Treiber für die Bauzinsen liegen dabei weniger bei der Geldpolitik als an den Kapitalmärkten. Hohe Staatsverschuldung, große Emissionsvolumina und geopolitische Unsicherheiten halten die Renditen langfristiger Staatsanleihen unter Aufwärtsdruck. Vor diesem Hintergrund halten wir für zehnjährige Baufinanzierungen mit 80% Beleihung zum Jahresende 2026 ein Zinsniveau nahe der 4-Prozent-Marke für realistisch“, so Papo weiter.

Ausweichen auf Mietmarkt wird teurer

Zugleich steigen die Preise am Mietmarkt, vielerorts schneller als die Kaufpreise. Wie erwähnt verringert sich der Abstand zwischen monatlicher Miete und Finanzierungsrate. Ein Ausweichen auf den Mietmarkt wird also zunehmend kostspieliger. „Damit rückt bei der Entscheidung für oder gegen Wohneigentum nicht mehr allein der Bauzins in den Vordergrund, sondern die Gesamtbelastung im Vergleich zum Mieten“, betont Papo.

Fazit

Der Bauzins ist nach wie vor ein wichtiger Faktor bei der Kaufentscheidung, gibt aber längst nicht mehr allein den Ausschlag. Im Vordergrund steht die Kombination aus Zins, Kaufpreis und Eigenkapital sowie eine solide Finanzierungsstruktur, die für Planungssicherheit sorgt. „Wer hier gut vorbereitet ist, kann auch in einem Umfeld um 4% Bauzins erfolgreich Wohneigentum erwerben“, so Papo abschließend. (tik)

Lesen Sie auch:
]]>
<a href="/nachrichten/weiteres-maklerhaus-wird-teil-von-aventus" hreflang="de">Weiteres Maklerhaus wird Teil von Aventus </a> http://www.asscompact.de/node/170566

Die Aventus Maklergruppe wächst weiter: Das in Bamberg ansässige Maklerunternehmen Consilium24 hat sich der Gruppe angeschlossen. Mit dem Neuzugang stärkt Aventus die Präsenz in Süddeutschland und erweitert die Expertise im mittelständischen Gewerbesegment. 

170566 17. Februar 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Erst vor Kurzem hat Aventus zwei Neuzugänge in der Gruppe bekannt gegeben: Die AllgäuKapital Versicherungsmakler GmbH und die Midema Assekuranz-Assecuradeur haben sich Aventus angeschlossen. Nun wird mit der Consilium24 GmbH aus Bamberg ein weiteres Vermittlerunternehmen Teil der Maklergruppe. Mit dem Zusammenschluss baut die Aventus Maklergruppe ihre Präsenz in Süddeutschland aus und erweitert ihre Expertise im mittelständischen Gewerbe- und Firmenkundensegment. Der Fokus der Consilium24 GmbH liegt auf der individuellen Absicherung und Betreuung von Gewerbe- und Privatkunden, insbesondere von mittelständischen Unternehmen und Freiberuflern. Geschäftsführer sind Wolfgang Dürbeck und Thomas Wagner.

Consilium24 bleibt eigenständig am Markt aktiv

Wie Aventus weiter mitteilt, wird Consilium24 nach der Integration weiterhin eigenständig am Markt aktiv sein. Der Standort sowie das Team bleiben unverändert erhalten. „Mit Consilium24 gewinnen wir einen modernen Makler mit hoher fachlicher Kompetenz, kundenorientiertem Ansatz und innovativen Lösungen. Das Unternehmen ergänzt unsere Gruppe optimal, sowohl strategisch als auch kulturell“, erklärt Simon Nörtersheuser, Geschäftsführer der Aventus Maklergruppe. 

 

Weiteres Maklerhaus wird Teil von Aventus

 

„Durch die Einbindung in die Aventus Maklergruppe eröffnen sich uns neue Chancen für Wachstum und Weiterentwicklung. Gleichzeitig bleiben unsere Unabhängigkeit, unsere Servicequalität und die Nähe zu unseren Kunden erhalten. Für Kunden, Mitarbeitende und Partner ist dies ein entscheidender Schritt für eine langjährig gesicherte Zukunft“, unterstreicht die Geschäftsführung der Consilium24 GmbH. (tik)

Im Bild v. l. n. r.: Simon Nörtersheuser, Geschäftsführer der Aventus Maklergruppe, Wolfgang Dürbeck und Thomas Wagner, beide Geschäftsführer der Consilium24 GmbH; © Aventus

Lesen Sie auch: „Man darf die Nachfolge nicht unterschätzen“
]]>
<a href="/nachrichten/drohnenflug-zur-dachvermessung-trotz-einwaenden-erlaubt" hreflang="de">Drohnenflug zur Dachvermessung trotz Einwänden erlaubt</a> http://www.asscompact.de/node/170449

In München stritt ein Wohnungseigentümer gegen geplante Drohnenaufnahmen zur Dachvermessung. Sein Antrag auf eine einstweilige Verfügung blieb jedoch ohne Erfolg. Das Amtsgericht machte klar, warum der kurze Überflug zulässig war und sogar als schonendere Lösung gilt.

170449 17. Februar 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Ein Bauunternehmen war damit beauftragt, das Dach eines Wohngebäudes in München im Rahmen einer geplanten energetischen Sanierung zu vermessen. Zu diesem Zweck sollte eine Drohne eingesetzt werden. Hierüber informierte die Baufirma die Bewohner am 04.01.2026 per Aushang im Hausflur. Zugleich wies sie darauf hin, dass auf den Aufnahmen erkennbare personenbezogene Informationen unkenntlich gemacht würden. Der Drohnenflug war für den 13.01.2026 vorgesehen.

Daraufhin wandte sich der Eigentümer einer Dachgeschosswohnung am 05.01.2026 an das Amtsgericht (AG) München und beantragte den Erlass einer einstweiligen Verfügung. Ziel des Antrags war es, dem Bauunternehmen zu untersagen, mithilfe eines Drohnenflugs Bild- und Videoaufnahmen zu erstellen, auf denen ihn betreffende personenbezogene Daten erfasst werden könnten.

Überwiegen der Interessen des Bauunternehmens

Das AG München wies den Antrag zurück. Zur Begründung führte das Gericht aus, dass die geplanten Aufnahmen keinen rechtswidrigen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Antragstellers darstellten. Dieses sei als sogenanntes Rahmenrecht ausgestaltet, dessen Schutzbereich im konkreten Einzelfall durch eine Abwägung der betroffenen Interessen zu bestimmen sei. Ein Eingriff sei nur dann rechtswidrig, wenn das Schutzinteresse der betroffenen Person die schutzwürdigen Belange der anderen Seite überwiege – was das Gericht hier verneinte.

Im Rahmen dieser Interessenabwägung stellte das Gericht auf Seiten des Bauunternehmens darauf ab, dass die Drohnenaufnahmen eine Vermessung des Dachs ermöglichten, ohne dass risikoreiche Dachbegehungen erforderlich seien. Demgegenüber stehe zwar die Befürchtung des Antragstellers, in der Integrität seiner Wohnung beeinträchtigt zu werden. Dieses Interesse überwiege jedoch nicht.

Weiter berücksichtigte das Gericht, dass der Drohnenflug nur wenige Minuten dauern und zeitlich konkret angekündigt worden sei. Den Bewohnern sei es daher möglich gewesen, Vorkehrungen zu treffen, um Aufnahmen aus dem Inneren ihrer Wohnungen von vornherein zu verhindern.

Verhältnismäßigkeit spricht für den Drohneneinsatz

Schließlich hob das Gericht hervor, dass bei einem Verzicht auf den Drohneneinsatz das Gebäude eingerüstet und das Dach begangen werden müsste. Dies stelle einen deutlich intensiveren Eingriff dar, da die Beeinträchtigungen über einen wesentlich längeren Zeitraum andauern würden. Der Drohnenflug sei daher das mildere Mittel.

 

AG München, Beschluss 05.01.2026 – Az: 222 C 2/26

]]>
<a href="/nachrichten/unerlaubte-werbeanrufe-zu-versicherungen-nehmen-ab" hreflang="de">Unerlaubte Werbeanrufe zu Versicherungen nehmen ab</a> http://www.asscompact.de/node/170471

Die Beschwerden über unerlaubte Werbeanrufe im Finanz- und Versicherungsbereich gingen zuletzt zurück. Häufige Themen sind Zahnzusatz- und Lebensversicherungen. Die Anrufe werden meist von Callcentern durchgeführt. Beschwerden gegen lokale Versicherungsagenturen sind selten.

170471 17. Februar 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Im Jahr 2025 gingen bei der Bundesnetzagentur mehr als 2.900 Beschwerden über unerlaubte Werbeanrufe im Bereich „Finanz- und Versicherungsprodukte“ ein. Im Vergleich zum Vorjahr, in dem noch knapp 3.200 Eingaben registriert wurden, ist damit ein leichter Rückgang zu verzeichnen. In den Jahren zuvor – insbesondere bis 2022 – lag das Beschwerdeaufkommen jedoch teils deutlich höher. Einen negativen Höhepunkt erreichte die Entwicklung im Jahr 2021 mit mehr als 11.100 gemeldeten Fällen.

Im Fokus: Zahnzusatz, Leben, Bausparen und Krypto

Wie die Bundesnetzagentur gegenüber AssCompact erläutert, lässt sich kein konstanter thematischer Schwerpunkt bei den Beschwerden feststellen. Vielmehr handelt es sich überwiegend um wechselnde Einzelthemen. Im Versicherungsbereich stehen dabei unter anderem Zahnzusatz- und Lebensversicherungen im Fokus. Bei Finanzprodukten richten sich die Beschwerden häufig gegen Werbeanrufe zu Bausparverträgen sowie zu Anlageangeboten wie Kryptowährungen oder Aktien.

Ein Blick auf die Strukturen hinter den Werbeanrufen zeigt zudem, dass die überwiegende Zahl der Beschwerden Konstellationen betrifft, in denen Telefonie-Kampagnen durch externe Callcenter-Unternehmen durchgeführt werden. Die Versicherer agieren in solchen Fällen als Auftraggeber. Die beauftragten Callcenter sind häufig branchenübergreifend parallel für mehrere Auftraggeber tätig. Nur in den seltensten Fällen erhält die Bundesnetzagentur eine höhere Anzahl von Beschwerden gegen örtliche Versicherungsagenturen.

50.000 Euro Bußgeld: Werbeanrufe zum Thema Zahnzusatzversicherungen

Im Zusammenhang mit der Ahndung von „Cold Calls“ verhängte die Bundesnetzagentur im Jahr 2025 Bußgelder in einer Gesamthöhe von über 1,099 Mio. Euro in 13 umfangreichen Bußgeldverfahren. Dabei hat die Bundesnetzagentur ein Verfahren im Sektor der Versicherungsbranche abgeschlossen und dabei ein Bußgeld von 50.000 Euro verhängt. Hierbei ging es im Wesentlichen um unerlaubte Werbeanrufe zum Thema Zahnzusatzversicherungen. Namen zu den betroffenen Unternehmen nennt die Bundesagentur nicht.

Beschwerden gegen Gewinnspiele nehmen zu, gegen Photovoltaik-Werbungen ab

Insgesamt erreichten die Bundesnetzagentur im Jahr 2025 beinahe 40.000 schriftliche Beschwerden zu unerlaubter Telefonwerbung. Dies sind 6% mehr als im Jahr 2024.

„Im Jahr 2025 sehen wir wie schon im Vorjahr wieder einen Anstieg der Beschwerdezahlen. Unerlaubte Werbeanrufe schaden Verbraucherinnen und Verbrauchern massiv und sind zugleich ein ernstes Problem für den Wettbewerb in den betroffenen Branchen. Wir gehen weiter mit großem Nachdruck gegen Unternehmen vor, die unerlaubte Telefonwerbung betreiben“, sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur.

Über 28% der Beschwerden betrafen das Thema „Gewinnspiele“. Im Jahr 2024 waren es rund 20%. Das Beschwerdevolumen in diesem Bereich hat also deutlich zugenommen. Weitere Bereiche waren „Dienstleistung“ und „Bauprodukte“ mit etwa 10% beziehungsweise 8% aller Beschwerden. Zum Bereich Bauprodukte gehört auch die Telefonwerbung für den Verkauf und die Installation von Photovoltaikanlagen. Hier sind die Beschwerdezahlen im Vergleich zum Vorjahr um etwa die Hälfte gesunken. Die Gründe liegen auch darin, dass die Bundesnetzagentur verstärkt Bußgelder gegen verschiedene, unseriös agierende Vermarkter von Photovoltaik-Produkten festgesetzt hat.

Im Bereich unerlaubter Werbeanrufe für Strom- und Gaslieferverträge führte die Bundesnetzagentur 2025 zahlreiche Großverfahren durch. Hier gingen die Beschwerden ebenfalls von knapp 14% im Jahr 2024 auf 11,5% zurück.

Werbeanrufer benötigen eine Erlaubnis

Wer zu Werbezwecken telefonisch Kontakt aufnehmen möchte, benötigt zuvor eine ausdrückliche Einwilligung der betroffenen Person. Das gilt sowohl für Unternehmen, zu denen bereits eine Kundenbeziehung besteht, als auch für bisher unbekannte Unternehmen. Die Einwilligung ist vom werbenden Unternehmen unverzüglich und nachvollziehbar zu dokumentieren und der Bundesnetzagentur auf Verlangen vorzulegen. Sie kann schriftlich oder mündlich erteilt werden, muss jedoch in jedem Fall bereits vor dem Anruf vorliegen. Wird die Einwilligung erst zu Beginn des Telefonats eingeholt, ist sie rechtlich nicht mehr wirksam. (bh)

Lesen Sie auch: BaFin versucht, Transparenz bei Finfluencern zu fördern
]]>
<a href="/nachrichten/warum-makler-mit-nur-einem-ki-modell-potenzial-verschenken" hreflang="de">Warum Makler mit nur einem KI-Modell Potenzial verschenken</a> http://www.asscompact.de/node/170563

Leona Spauszus ist Trainerin und Speakerin für künstliche Intelligenz im Versicherungsvertrieb. Als KI-Pionierin zeigt sie, wie KI den Arbeitsalltag von Vermittlern und Führungskräften im Vertrieb effizienter macht. Für AssCompact gibt sie in ihrer monatlichen KI-Kolumne praxisnahe KI-Tipps speziell für Makler.

170563 17. Februar 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Künstliche Intelligenz ist im Makleralltag angekommen. Was vor zwei Jahren noch mit einer Mischung aus Skepsis und Staunen betrachtet wurde, ist für viele Makler heute ein selbstverständliches Werkzeug für Texte, Analysen, Vorbereitung und Organisation. Parallel dazu hat sich die Landschaft der KI-Modelle stark weiterentwickelt. Neue Versionen, neue Anbieter und neue technische Schwerpunkte verändern kontinuierlich, wie und wofür KI sinnvoll eingesetzt werden kann. Viele Versicherungsmakler stellen sich deshalb eine naheliegende Frage:

Reicht ein KI-Modell für alles?

Die kurze Antwort lautet: Nein. Und zwar nicht, weil es inzwischen spezialisierte KI-Modelle für einzelne Versicherungsaufgaben gäbe, sondern weil sich große Sprachmodelle trotz ähnlicher Grundlagen im praktischen Einsatz deutlich unterscheiden. Texte, Analyse, Kundenkommunikation und Dokumentenarbeit stellen sehr unterschiedliche Anforderungen an ein KI-Modell. Wer hier mit nur einem System arbeitet, nutzt häufig ein Werkzeug außerhalb seiner größten Stärke und verschenkt damit wertvolles Potenzial im Arbeitsalltag.

Große KI-Modelle, unterschiedliche Stärken

ChatGPT, Gemini, Claude, Mistral und Co. gehören alle zur Gruppe der Large Language Models, auf Deutsch große Sprachmodelle. Sie sind universell einsetzbar und nicht auf einzelne Branchen oder Tätigkeiten spezialisiert. Dennoch zeigen sich im Makleralltag klare Unterschiede. Diese entstehen durch unterschiedliche Trainingsschwerpunkte, technische Architektur, Kontextverarbeitung und die Art, wie die Modelle in Produkte eingebettet sind. Für Makler ist daher nicht entscheidend, welches Modell theoretisch am besten ist. Entscheidend ist, welches Modell für welche Aufgabe im Alltag aktuell den größten Mehrwert liefert.

ChatGPT als stabiler Allrounder im Maklerbüro

ChatGPT ist ein klassischer Generalist. Genau darin liegt seine Stärke. Das Modell ist darauf ausgelegt, sehr unterschiedliche Aufgaben zuverlässig zu bewältigen und flexibel zwischen Themen zu wechseln. Im Makleralltag zeigt sich das besonders bei Aufgaben, die Struktur, Kreativität und Kontextwechsel erfordern. Dazu gehören das Verfassen von Texten, das Strukturieren von Gedanken, die Vorbereitung von Kundengesprächen, Ideensammlungen für Aktionen oder schnelle Zusammenfassungen komplexer Inhalte.

ChatGPT überzeugt nicht, weil es für diese Aufgaben optimiert wäre, sondern weil es unterschiedliche Anforderungen gut miteinander verbinden und verständlich aufbereiten kann. Für viele Versicherungsmakler ist ChatGPT deshalb das zentrale Einstiegswerkzeug und bleibt auch langfristig ein verlässlicher Begleiter im Tagesgeschäft.

Gemini und der Umgang mit sehr großen Dokumenten

Die besondere Stärke von Gemini liegt in der Verarbeitung sehr großer Textmengen. Durch seine technische Auslegung auf besonders große Kontextfenster kann das Modell umfangreiche Dokumente in einem Durchgang erfassen.

Das ist vor allem dann relevant, wenn Makler regelmäßig mit langen Versicherungsbedingungen, umfangreichen Vertragswerken oder mehreren zusammenhängenden Unterlagen arbeiten. Der Vorteil liegt weniger in einer besseren inhaltlichen Bewertung, sondern darin, dass Zusammenhänge erhalten bleiben, ohne Texte aufwendig aufteilen zu müssen. Gerade bei komplexen Sachverhalten kann das die Arbeit deutlich vereinfachen und Fehler reduzieren, die durch fragmentierte Analyse entstehen.

Claude und sprachliche Qualität in der Kommunikation

Claude überzeugt vor allem dort, wo Sprache im Mittelpunkt steht. Texte wirken besonders flüssig, logisch aufgebaut und sehr nah an menschlicher Kommunikation. In der Kundenkommunikation, bei erklärungsbedürftigen Themen oder redaktionellen Inhalten wird dieser Unterschied schnell spürbar. Als Makler kann man Claude gezielt einsetzen, wenn Tonalität, Argumentationslogik und sprachliche Feinheit entscheidend sind. Texte sollen hier nicht nur korrekt informieren, sondern Vertrauen aufbauen und Sicherheit vermitteln.

Mistral und der Blick auf europäische Rahmenbedingungen

Mistral nimmt eine besondere Rolle ein. Der Fokus liegt bei diesem KI-Modell auf europäischen Werten wie Datenschutz, Transparenz und regulatorischer Sicherheit. Mistral ist ein europäisches Unternehmen mit Sitz in Frankreich und positioniert sich bewusst als Alternative zu US-Anbietern. Das KI-Modell ist auf Effizienz getrimmt. Das bringt in der Praxis oft schnellere Antwortzeiten bei komplexen deutschen Texten, ohne dass man dafür die Rechenpower eines kalifornischen Großrechenzentrums benötigt.

Ergebnisse absichern durch Modellvergleich

Ein weiterer praktischer Vorteil der Arbeit mit mehreren KI-Modellen liegt im Gegencheck von Ergebnissen. Sprachmodelle können überzeugend formulieren und dennoch inhaltlich falsch liegen. Diese sogenannten Halluzinationen lassen sich reduzieren, wenn wichtige Aussagen von einem zweiten Modell überprüft werden. Gerade bei fachlich sensiblen Themen oder bei der Vorbereitung von Kundenkommunikation erhöht dieser Vergleich die Sicherheit erheblich.

Datenschutz: Der Elefant im Raum

Ein wichtiger Aspekt, der oft unterschätzt wird: Allein die Wahl eines europäischen Modells wie Mistral bedeutet nicht automatisch, dass alle Anforderungen an den Datenschutz im Maklerbüro erfüllt sind. Es kommt weniger auf das Woher des Modells an, sondern vor allem auf das Wie der Nutzung.

In der Praxis sollten Makler daher vor allem auf die technischen Rahmenbedingungen achten. Viele Hersteller bieten spezielle Business-Versionen an, bei denen die eingegebenen Daten im Gegensatz zu kostenlosen Privat-Accounts nicht zum Training der KI verwendet werden. Zudem bleibt die Anonymisierung von Kundendaten eine der wichtigsten Routinen im Umgang mit jeder KI. Je weniger Rückschlüsse auf reale Personen möglich sind, desto sicherer ist der Prozess. Da die Anforderungen an den Datenschutz und die IT-Sicherheit komplex sind, ist für die rechtskonforme Einbindung von KI in den eigenen Betrieb die Rücksprache mit einem Datenschutzbeauftragten oder spezialisierten Juristen ratsam.

Fazit: KI als Werkzeugkasten denken

Die Arbeit mit KI entwickelt sich weg vom Gedanken eines einzelnen Alleskönners. Stattdessen etabliert sich ein KI-Werkzeugkasten aus mehreren Modellen, die je nach Aufgabe gezielt eingesetzt werden. Makler, die KI strategisch nutzen möchten, profitieren davon, die unterschiedlichen Stärken der Modelle zu kennen und bewusst zu kombinieren. Nicht Spezialisierung ist der Schlüssel, sondern situative Passung. Genau darin liegt der nachhaltige Nutzen von KI im Makleralltag.

Lesen Sie auch:
Diese Skills brauchen Makler, um souverän auf der KI-Welle zu stehen
Übernimmt ChatGPT künftig den Job von Vermittlern?

Interessieren Sie sich für weitere Hintergrundartikel aus der Branche? Dann abonnieren Sie das monatliche Fachmagazin AssCompact – kostenfrei für Versicherungs- und Finanzmakler

 

]]>
<a href="/nachrichten/stephan-wenn-steigt-bei-verde-ein" hreflang="de">Stephan Wenn steigt bei ver.de ein</a> http://www.asscompact.de/node/170559

Stephan Wenn ist seit dem 01.02.2026 für die vertrieblichen Aktivitäten bei ver.de zuständig. ver.de ist eine Projektgesellschaft mit Produkten für die Fahrradabsicherung, die das Ziel verfolgt, die Zulassung als Versicherung zu erhalten.

170559 16. Februar 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Seit dem 01.02.2026 ist Stephan Wenn bei ver.de tätig. Dort verantwortet er alle vertrieblichen Aktivitäten. Der Versicherungskaufmann startete seine Karriere bei Gerling in Köln und ist bereits seit vier Jahrzehnten in der Branche verwurzelt. Er ist zudem in diversen Beiräten aktiv und unterstützt Unternehmen aus unterschiedlichen Branchen in Fragestellungen rund um das Thema Vertrieb.

Marie-Luise Meinhold, Gründerin von ver.de, sagt: „Wir freuen uns mit Stephan Wenn viel Erfahrung und große Kompetenz in einem Feld gewonnen zu haben, in dem ver.de bis dato weniger überzeugen konnte. Sein Netzwerk, seine Erfahrung und seine Art auf Menschen zuzugehen werden uns spürbar weiterhelfen.“

„Ich bin froh und dankbar wieder zuhause zu sein. Versicherungen, speziell 20 Jahre Gerling haben mich geprägt und ich freue mich nach ein bisschen Abstinenz in den kommenden Jahren sowohl für ver.de aber eben auch für die Branche Gutes zu tun“, so Wenn.

Über ver.de

ver.de ist als Projektgesellschaft mit Produkten für die Fahrradabsicherung auf dem deutschen Markt und laut eigenen Angaben „auf gutem Weg“, die Zulassung als Versicherer zu erhalten. Wesentlicher Bestandteil und USP sind die Geldanlage ausschließlich in Nachhaltigkeit, womit das Unternehmen den Fokus auf die Wirkung für Umwelt und Gesellschaft legt. (lg)

News über weitere personelle Veränderungen lesen Sie in der Rubrik „Personen“.

Bild: © ver.de

]]>
<a href="/nachrichten/persoenliche-beratung-schlaegt-online-services" hreflang="de">Persönliche Beratung schlägt Online-Services</a> http://www.asscompact.de/node/170553

Persönlich, telefonisch oder per Video-Call: Welchen Kanälen geben Kunden von Versicherungsmaklern in der Beratung den Vorzug und welchen Stellenwert haben digitale Services? Interessante Einblicke bieten die fortlaufenden Befragungen im Rahmen des Sirius Campus Kundenmonitor Assekuranz.

170553 16. Februar 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement Ein Artikel von Christoph Müller, Geschäftsführer bei der Sirius Campus GmbH

Der Maklervertrieb bietet den Versicherungsgesellschaften weiterhin erhebliches Wachstumspotenzial. Neben dem Online-Vertrieb ist er der einzige Vertriebsweg, der in den vergangenen zwei Jahrzehnten bei Privatkunden kontinuierlich an Bedeutung gewonnen hat. Während die grundsätzliche Akzeptanz des Abschlusses über einen Versicherungsmakler von 40% auf 50% gestiegen ist, hat sich die tatsächliche Nutzung dieses Vertriebskanals im selben Zeitraum verdreifacht (von 8% auf 24%). Auch im Neugeschäft zeigen sich wachsende Marktanteile des Maklerkanals, insbesondere in beratungsintensiven Produkten wie Berufsunfähigkeit, fondsgebundener Altersvorsorge oder privater Krankenversicherung.

Mit dem Wachstum des Maklervertriebs rückt die Frage in den Vordergrund, welche konkreten Erwartungen Maklerkunden an Beratung und Service haben – und worin sie sich von anderen Kundengruppen unterscheiden. Antworten darauf liefern die kontinuierlichen Untersuchungen des Sirius Campus Kundenmonitor Assekuranz.

Persönlich, telefonisch oder per Video?

Für Maklerkunden hat persönliche Beratung eine zentrale Bedeutung. Die bevorzugten Beratungssituationen sind persönliche Gespräche oder telefonische Beratungen, sowohl zu Hause als auch in den Räumen des Maklers; jeweils 70% bewerten diese Beratungsformen positiv. Darüber hinaus werden Video-Calls – sowohl von zu Hause als auch von unterwegs – von 45% der Maklerkunden als gleichwertige Form persönlicher Kommunikation wahrgenommen. Dieser Wert liegt deutlich über dem anderer Kundengruppen. Ergänzend werden auch Kurznachrichten wie WhatsApp oder SMS akzeptiert, sofern sie die Betreuung unterstützen und nicht ersetzen.

Die klare Präferenz für persönliche Beratung steht nicht im Widerspruch zu einer hohen digitalen Kompetenz. Maklerkunden nutzen KI-Assistenten wie ChatGPT, Google Gemini oder Microsoft Copilot überdurchschnittlich häufig (61%), zeigen jedoch nur ein geringes Interesse daran, diese Technologien direkt in die Versicherungsberatung einzubinden.

Digitale Services werden von Maklerkunden danach beurteilt, ob sie den persönlichen Austausch erleichtern. Für das Maklerbüro bedeutet dies vor allem, organisatorische Hürden im Kontakt abzubauen – etwa durch Video-Beratung oder eine einfache Online-Terminvergabe. Letztere wird von Maklerkunden überdurchschnittlich häufig als wichtig eingeschätzt, unter jungen Maklerkunden bis 30 Jahre sogar von 68%. Klassische Self-Service-Angebote wie Kundenportale, umfangreiche Online-Funktionen oder eine eigene Makler-Home­page haben für Maklerkunden dagegen nur eine nachgeordnete Bedeutung, da sie keinen unmittelbaren Beitrag zur persönlichen Betreuung leisten.

Was Maklerkunden erwarten

Im konkreten Beratungsgespräch erwarten Maklerkunden neben einem stabilen Vertrauensverhältnis zum Makler vor allem Fairness, die für 47% als „äußerst wichtig“ gilt, sowie fachliche Kompetenz mit einem entsprechenden Stellenwert für 43%. Das detaillierte Durcharbeiten einzelner Versicherungsbedingungen ist hingegen weniger entscheidend, solange der Makler Inhalte verständlich einordnet und ausreichend Raum für Rückfragen bietet.

Auch in der Kundenansprache unterscheiden sich Maklerkunden von anderen Kundengruppen. 61% erwarten, dass ihre Versicherungsgesellschaft sie regelmäßig über Versicherungsangebote informiert. Gleichzeitig erklären sich 54% damit einverstanden, dass zusätzliche Daten gespeichert werden, sofern dies dazu dient, passgenauere und individuellere Angebote zu unterbreiten. Voraussetzung ist dabei eine transparente Verwendung der Daten und ein klarer Bezug zum persönlichen Bedarf.

Der zentrale Leistungsnachweis bleibt auch für Maklerkunden die Schadenregulierung. Ihre Erwartungshaltung unterscheidet sich dabei nicht grundsätzlich von der anderer Kundengruppen. Erwartet wird eine schnelle, transparente und zuverlässige Bearbeitung. Eine persönliche Information zum Verlauf der Regulierung wird geschätzt, ist jedoch kein Muss. Alternativ oder ergänzend wird die Möglichkeit der Online-Nachverfolgung einer Schadenregulierung von Maklerkunden gerne genutzt.

Für Versicherer ergibt sich daraus eine klare Konsequenz: Kundenservice im Maklervertrieb entsteht weniger durch zusätzliche Direktkontakte oder digitale Zusatzangebote als durch funktionierende Prozesse und eine konsequente Unterstützung des Maklers in seiner Rolle als persönlicher Ansprechpartner.

Fazit

Für Maklerkunden bleibt persönliche Beratung der Dreh- und Angelpunkt der Kundenbeziehung. Digitale Angebote werden dort akzeptiert, wo sie Erreichbarkeit und Austausch mit dem Makler erleichtern und unterstützen, nicht als Ersatz für persönliche Interaktion. Für das Maklerbüro liegt der Fokus entsprechend auf klaren Kontaktwegen, einfacher Terminorganisation und verlässlicher Erreichbarkeit.

Sirius Campus Kundenmonitor Assekuranz

Die dargestellten Ergebnisse basieren auf dem Sirius Campus Kundenmonitor Assekuranz, der seit 1994 jährlich den deutschen Versicherungsmarkt mit mehr als 10.000 Interviews untersucht. Für diesen Beitrag wurden insbesondere die Schwerpunktthemen „Kundenanforderungen und -begeisterung“ (Okt. 2025), „Kundenansprache und -beratung“ (Nov. 2025) sowie die Zielgruppenanalyse „Der Kunde des Versicherungsmaklers“ (Mai 2024) herangezogen.

 

Persönliche Beratung schlägt Online-Services

 

Interessieren Sie sich für weitere Hintergrundartikel aus der Branche? Dann abonnieren Sie das monatliche Fachmagazin AssCompact – kostenfrei für Versicherungs- und Finanzmakler.

]]>
<a href="/nachrichten/von-poll-immobilien-bietet-ki-finanzierungsservice" hreflang="de">VON POLL IMMOBILIEN bietet KI-Finanzierungsservice</a> http://www.asscompact.de/node/170552

Mit einem neuen KI-basierten Service unterstützt das Immobilienmaklerunternehmen VON POLL IMMOBILIEN rund um das Thema Finanzierung. Kaufinteressierte erhalten eine Erstorientierung im Chatdialog und auf der Online-Exposé-Seite der jeweiligen Immobilie.

170552 16. Februar 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Um Kaufinteressenten bei Fragen rund um die Finanzierung einer Immobilie Orientierung zu geben, setzt VON POLL IMMOBILIEN auf digitale Unterstützung. Das Immobilienmaklerunternehmen hat einen neuen Finanzierungsservice gestartet, der Bestandteil des KI-Assistenten auf der VON POLL IMMOBILIEN Website ist.

„Wir beobachten, dass sich Kaufinteressenten heute sehr viel intensiver und früher mit dem Thema Finanzierung beschäftigen als noch vor einigen Jahren. Die Marktbedingungen haben sich verändert – und damit auch der Informationsbedarf. Unser KI-Finanzierungsservice greift genau diesen Bedarf auf und hilft dabei, Komplexität frühzeitig zu reduzieren“, sagt Wolfram Gast, Chief Digital Officer bei VON POLL IMMOBILIEN.

Der neue Service bietet Informationen rund um die Immobilienfinanzierung – direkt im Chatdialog und unmittelbar auf der Online-Exposé-Seite der jeweiligen Immobilie. Nutzer können ihre Fragen frei formulieren. Befindet sich der Nutzer auf einer Exposé-Seite, erkennt der KI-Assistent automatisch das Objekt und bezieht die Finanzierung direkt darauf. Alternativ genügt die Eingabe der Objektnummer.

Unterschiedliche Szenarien vergleichen

„Viele Interessenten scheitern nicht an der Finanzierung selbst, sondern an der ersten Hürde: Wo fange ich an, welche Zahlen sind realistisch und welche Stellschrauben habe ich überhaupt? Unser Ansatz ist es, diese Fragen dialogbasiert und verständlich zu beantworten“, so Gast. Auf Grundlage weniger Angaben wie zu Eigenkapital oder Nettohaushaltseinkommen liefert das Tool eine fundierte Ersteinschätzung. Parameter wie Tilgungsrate, Zinsbindung oder Sondertilgungen lassen sich flexibel anpassen und unterschiedliche Szenarien werden vergleichbar.

Anbindung des KI-Assistenten an Europace-Plattform

Der KI-Assistent ist mit der Finanzierungsplattform der Hypoport-Tochter Europace verbunden, nutzt aktuelle KI-Modelle der Plattform und hat Zugriff auf Angebote von über 700 Banken, Sparkassen und Versicherungen. Laut Wolfram Gast ist der KI-Finanzierungsservice bewusst als vorbereitender Schritt zu verstehen. Für eine detaillierte Beratung erfolgt die Weiterleitung von Kunden an die Finanzierungsexperten bei VON POLL FINANCE.

Weitere Meldungen rund um den Immobilienmarkt lesen Sie in unserer Rubrik „Immobilien“.
]]>
<a href="/nachrichten/diese-kfz-versicherer-empfehlen-makler-weiter" hreflang="de">Diese Kfz-Versicherer empfehlen Makler weiter</a> http://www.asscompact.de/node/170549

Die Kfz-Versicherer konnten im letzten Jahr wieder etwas aufatmen – anders als Kunden: Laut Verivox war bei mehr als vier von fünf Autofahrern die letzte Beitragsrechnung höher als die vorherige. Oft kann ein Wechsel lohnenswert sein. Doch welche Kfz-Versicherer würden Makler eigentlich weiterempfehlen?

170549 16. Februar 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Im vergangenen Jahr konnten die Kfz-Versicherer nach mehreren schweren Jahren zumindest wieder ein bisschen aufatmen: So vermeldete der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) Anfang des Monats während seiner Jahresmedienkonferenz, dass die Combined Ratio in der Kfz-Versicherung 2025 erstmals nach mehreren Jahren wieder unter der kritischen 100%-Marke lag.

Mehr als vier von fünf zahlen mehr für Kfz-Versicherung

Allerdings hat das wiedergefundene versicherungstechnische Plus auch seinen Preis – insbesondere für die Versicherten: So hat eine repräsentative Umfrage des Vergleichsportals Verivox ergeben, dass 82,6% der Autobesitzer hierzulande mit ihrer letzten Beitragsrechnung auch eine Preiserhöhung erhalten haben. Bei 60,3% der Befragten ist der Beitrag gestiegen, weitere 22,3% mussten den gleichen Beitrag trotz höherer Schadenfreiheitsklasse zahlen.

„Die Kfz-Versicherer beklagen die weiterhin steigenden Ersatzteil- und Reparaturkosten“, so Aljoscha Ziller, Geschäftsführer der Verivox Versicherungsgleich GmbH. Trotzdem haben die letzten Preiserhöhungsrunden die Budgets der Versicherer entlastet, so Ziller weiter. „Viele Anbieter treten wieder mit günstigen Preisen in den Wettbewerb um neue Kunden ein.“

Meisten Kunden zahlen Mehrbeitrag - trotz Potenzial für Ersparnis

Die meisten Kunden allerdings unternehmen nichts gegen die Preiserhöhungen: Laut Verivox geben 78,2% an, den höheren Betrag gezahlt zu haben. Lediglich 4,5% haben ihre tarifrelevanten Angaben überprüft bzw. angepasst. Dabei kann sich ein Tarifvergleich oder Anbieterwechsel durchaus lohnen: 139 Euro betrug die durchschnittliche Ersparnis durch einen Anbieterwechsel während der vergangenen Wechselsaison, so die kürzlich veröffentlichten Ergebnisse einer Untersuchung des Kölner Forschungs- und Beratungsinstituts Sirius Campus.

Welche Kfz-Versicherer empfehlen Makler weiter?

Makler können beim Vergleich und Wechsel unterstützen, denn sie kennen die Anbieter und Tariflandschaft. Doch welche Versicherer würden Makler bzw. Mehrfachagenten auch weiterempfehlen? Antworten hat die Studie „AssCompact AWARD – Private Kfz- und Flottenversicherung 2025“. Die AssCompact Studien ermitteln neben den Maklerfavoriten gemessen am „share of wallet“ und den Qualitätsführern auch den sogenannten Net-Promoter-Score (NPS), der die Weiterempfehlungsbereitschaft der Teilnehmer im Hinblick auf einzelne Anbieter angibt. Der NPS ergibt sich, indem die Anzahl der Kritiker mit der Anzahl der Promotoren ins Verhältnis gesetzt wird.

Kfz-Versicherer mit einem hohen Net-Promoter-Score

Den höchsten NPS unter den privaten Kfz-Versicherern kann sich die Itzehoer sichern. Der Versicherer, an den die befragten Makler und Mehrfachagenten laut Studie das drittmeiste Geschäft vermitteln, kommt auf einen NPS von 47,7%; insgesamt erhält die Itzehoer mit 57,7% auch die meisten positiven Bewertungen.

Auf einen NPS von 35% kommt die VHV. Der Maklerfavorit nach „share of wallet“ kommt dabei auf 53,7% positive Bewertungen. Dicht auf den Fersen der VHV ist die Concordia, mit einem NPS von insgesamt 34,8% – zudem hat die Concordia mit 8,7% die kleinste Anzahl an Kritikern unter den bewerteten Unternehmen. Auch in den Top 5 können sich die R+V Gruppe mit einem NPS von 32,2% sowie die Versicherungskammer Bayern mit einem NPS von 30,3% platzieren.

Die Anbieter mit den niedrigsten Net-Promoter-Scores

Überwiegen bei den oberen Plätzen deutlich die Promotoren, sind es am anderen Ende der Skala die Kritiker, die in der Überzahl sind, was dann für mehrere Anbieter auch in einem negativen Net-Promoter-Score endet. Den niedrigsten NPS mit einem Wert von –42,8% erhält die HDI. Den zweitniedrigsten NPS erreicht Jantios (-25%), gefolgt von der Dialog (-20%). Auch Verti (-10,8%), Baloise (-9,0%) und die AXA (-5%) müssen negative Net-Promoter-Scores hinnehmen. (js)

Über die Studie

Die Online-Befragung zur Studie „AssCompact AWARD – Private Kfz- & Flottenversicherung 2025“ wurde vom 05.02.2025 bis 14.02.2025 durchgeführt. Nach einer Qualitätsprüfung flossen die Stimmen von 344 Vermittlern aus der Finanz- und Versicherungsbranche in die Stichprobe ein, die damit ein sehr gutes Abbild der Vermittlerschaft darstellt. Die Studie kann hier erworben werden.

Lesen Sie auch: Diese Wohngebäudeversicherer empfehlen Makler weiter
Die Kfz-Versicherer mit den höchsten Schaden-Kosten-Quoten
]]>
<a href="/nachrichten/kleinerer-verhandlungsspielraum-beim-wohnungskauf" hreflang="de">Kleinerer Verhandlungsspielraum beim Wohnungskauf</a> http://www.asscompact.de/node/170547

Beim Kauf von Eigentumswohnungen verringert sich die Differenz zwischen Angebots- und Transaktionspreisen, wie eine Analyse zeigt. Demnach richten sich Verkäufer wieder stärker nach realistischen Marktpreisen. Zusätzlich lässt die gestiegene Nachfrage den Verhandlungsspielraum schrumpfen.

170547 16. Februar 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Beim Kauf von Eigentumswohnungen nähern sich Angebotspreise und tatsächlich erzielte Transaktionspreise weiter an. Dies geht aus einer neuen Auswertung von ImmoScout24 und Sprengnetter hervor. Im Dezember 2025 lag der Verhandlungsspielraum bundesweit bei 5,8%. Damit setzt sich laut Analyse die Entwicklung aus den Sommermonaten fort: Verkäufer und Käufer rücken bei ihren Preisvorstellungen wieder näher zusammen.

„Verkäufer orientieren sich wieder stärker an realistischen Marktpreisen, und die gestiegene Nachfrage begrenzt zusätzlich den Verhandlungsspielraum“, erklärt Dr. Gesa Crockford, Geschäftsführerin von ImmoScout24. Kaufinteressenten könnten weiterhin über den Preis sprechen, aber die Phase deutlich zweistelliger Nachlässe sei in den meisten Städten vorbei, so Dr. Crockford weiter.

Zum Verhandlungsspielraum in den Metropolen

Beim Blick auf die acht größten Städte hierzulande zeigen sich weiterhin Unterschiede zwischen Angebotspreisen und tatsächlich erzielten Kaufpreisen. Den größten Verhandlungsspielraum weisen Köln mit 9,2% und Hamburg mit 7,8% auf. In Stuttgart (6,6%), München (5,9% Prozent), Berlin (5,5%) und Frankfurt am Main (5,2%) liegen die Abschläge nahe am bundesweiten Durchschnitt von 5,8%. Besonders gering ist der Verhandlungsspielraum in Düsseldorf, wo Kaufpreise im Mittel nur etwas mehr als 1% unter den Angebotspreisen liegen (1,4%). In Leipzig (0,0%) entsprechen die Kaufpreise im Schnitt den Angebotspreisen.

„Die Annäherung von Angebots- und Transaktionspreisen zeigt, dass sich der Markt nach der Korrekturphase zunehmend normalisiert. Unsere Transaktionsdaten belegen diese Entwicklung, auch wenn regionale Unterschiede weiterhin deutlich sichtbar bleiben“, erklärt David Niedzielski, Geschäftsführer von Sprengnetter.

Zunehmende Nachfrage schmälert Verhandlungsspielraum

Gegenüber Juni 2025 hat sich der Verhandlungsspielraum in sechs der acht Metropolen weiter verkleinert. Am deutlichsten war der Rückgang in Düsseldorf mit einem Minus von 4,3 Prozentpunkten, in Leipzig mit einem Minus von 3,6 Prozentpunkten und in Hamburg mit einem Minus von 2,2 Prozentpunkten. Angebotspreise werden wieder realistischer angesetzt, während sich die Nachfrage nach Eigentumswohnungen in den Städten weiter auf einem hohen Niveau bewegt, wie das WohnBarometer für das vierte Quartal 2025 zeigt. Laut der Experten von ImmoScout24 und Sprengnetter hat dies zur Folge, dass Käufer weiterhin verhandeln, aber seltener hohe Abschläge durchsetzen können. Lediglich in Köln und Stuttgart ist der Verhandlungsspielraum konstant geblieben. (tik)

Lesen Sie auch:
]]>