AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement https://www.asscompact.de/ AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement de Thu, 14 May 2026 12:01:40 +0200 Wenn Bestände so vor sich hinwachsen … http://www.asscompact.de/node/171454

Steffen Ritter ist Geschäftsführer des Instituts Ritter. Außerdem ist er Autor, Trainer, Redner und Mitinitiator des Jungmakler Awards. Für AssCompact gibt er Maklern in seiner monatlich erscheinenden Kolumne praktische Tipps, um besondere und alltägliche Herausforderungen zu meistern.

171454 14. Mai 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Viele Vermittler kennen das Gefühl – sprechen es aber selten aus: Der Bestand wächst, doch nicht jeder Kunde trägt gleichermaßen zum Unternehmenserfolg bei. Gerade C-Kunden sorgen oft für ein Spannungsfeld zwischen Serviceanspruch und Wirtschaftlichkeit.

Was dann passiert, ist nahezu immer gleich. Man reagiert, statt zu agieren. Man hilft, statt zu strukturieren. Am Ende frisst der Aufwand genau die Zeit, die eigentlich für Wachstum gedacht war.

Dabei liegt die Lösung nicht darin, weniger Service zu bieten – sondern ihn anders zu organisieren.

C-Kunden-Arbeit mit System

Ein moderner Vermittlerbetrieb denkt nicht in „mehr oder weniger“ Service, sondern in passend und skalierbar. Genau hier entsteht der entscheidende Unterschied.

Nachfolgend fünf Impulse, wie Sie Ihre C-Kunden schlank, professionell und kundenorientiert betreuen können – ohne sich selbst zu überlasten.

1. Klare Kundenklassen statt Bauchgefühl

C-Kunden sind keine „Restgruppe“, sondern ein bewusst definiertes Segment im eigenen Kundenverwaltungsprogramm.

  • Legen Sie klare Kriterien fest, z. B. Beitrag und Potenzial.
  • Definieren Sie, welche Leistungen dieses Segment erhält.

Nur wenn Ihre Spielregeln klar sind, können Sie konsequent handeln.

2. Standardisieren Sie 80% der Kommunikation

Die meisten Anliegen wiederholen sich – Ihre Antworten sollten es auch.

  • Arbeiten Sie mit E-Mail-Vorlagen.
  • Nutzen Sie Automationen, z. B. über Tools wie Superchat, siehe QR-Code unten.
  • Etablieren Sie einfache Antwortsysteme.

Das Ergebnis: gleichbleibend hohe Qualität bei minimalem Zeitaufwand.

3. Self-Service bewusst ermöglichen

Nicht jeder Kunde möchte telefonieren oder beraten werden. Viele wollen einfach eine schnelle Lösung.

  • Bieten Sie strukturierte Wege für Standardanliegen, auch hier helfen Automationen.
  • Nutzen Sie dabei Formulare, klare Prozesse und einfache digitale Strecken.

Sie entlasten Ihr Team – und erhöhen gleichzeitig die Zufriedenheit.

4. Service-Level definieren (und einhalten)

Guter Service bedeutet nicht, jederzeit alles möglich zu machen.

  • Definieren Sie klare Reaktionszeiten.
  • Legen Sie Kommunikationskanäle fest.
  • Schaffen Sie transparente Erwartungen.

Das sorgt für Ruhe – auf beiden Seiten.

5. C-Kunden intelligent entwickeln – oder bewusst begrenzen

Auch im C-Kunden-Segment liegt Potenzial – aber nicht bei jedem Kunden.

  • Setzen Sie (automatisiert) gezielte Impulse für Entwicklung, also Cross-Selling.
  • Erkennen Sie gleichzeitig, wann minimaler Service ausreichend ist.

Unternehmerische Klarheit ersetzt operative Überforderung.

Ergebnis aus vielen Ritter-Beratungen

C-Kunden sind kein notwendiges Übel – sondern ein Test für Ihre Organisiertheit. Wer hier sauber strukturiert, erzielt mit C-Kunden Ertrag und erarbeitet sich dennoch Freiräume für echte unternehmerische Entwicklung.

Am Ende entscheidet nicht die Anzahl Ihrer Kunden oder deren Klasse über Ihren Ertrag, sondern die Qualität Ihrer Systeme.

Wenn Bestände so vor sich hinwachsen …

Wer Automationen wie Superchat kennenlernen möchte: Unserem KI-Mitarbeiter Steven (siehe QR-Code anbei) einfach das Wort „Superchat“ schreiben, dann erhalten Sie einen Link zur kostenfreien Unterstützung unseres Instituts.

Lesen Sie auch: Wie moderne Vermittler per QR-Code ihre Kunden gewinnen

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Franke und Bornberg beleuchtet Cyberpolicen für Firmen http://www.asscompact.de/node/171451

Franke und Bornberg hat die Ergebnisse des aktuellen Ratings zur gewerblichen Cyberversicherung vorgelegt. 201 Tarife von 27 Versicherern haben die Analysten bewertet. Trotz eines Qualitätssprungs weisen viele Tarife nach wie vor strukturelle Schwächen auf. Erstmals gibt es für ein Angebot die Bestnote.

171451 13. Mai 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Der Markt für gewerbliche Cyberversicherungen wächst kontinuierlich. Laut einer aktuellen Erhebung der Bafin lag die Beitragseinnahme aus dem selbstabgeschlossenen Geschäft für die befragten Unternehmen im Jahr 2024 bei rund 807 Mio. Euro, was eine Zunahme von 13% gegenüber dem Vorjahr bedeutet. Das Analysehaus Franke und Bornberg hat im Rahmen des Cyber-Ratings Gewerbe 2026 das Angebot am Markt unter die Lupe genommen.

Qualität hat seit dem ersten Rating 2018 deutlich zugelegt

Seit der Erstveröffentlichung des Cyber-Ratings im Oktober 2018 hat sich der Markt dynamisch entwickelt. Die Analysten sprechen von einer „deutlich gestiegenen“ Qualität. Zugleich warnt Franke und Bornberg, dass die steigende Tarifqualität allein das eigentliche Problem nicht löse, dass nämlich zu viele Firmen weiterhin unterversichert sind oder gar keine Absicherung haben.

Angebot am Markt ist deutlich gewachsen

Am Ratingverfahren haben die Analysten nichts verändert. Lediglich die Struktur der Kriterien im Jahr 2024 wurde geringfügig angepasst. Bewertet werden 27 Kriteriengruppen mit insgesamt über 100 Detailkriterien. Die Ratingklassen reichen von FFF+ (hervorragend) bis F- (ungenügend). Damit sei die Vergleichbarkeit mit dem Erstrating von 2018 vollständig gewährleistet, wie es von Franke und Bornberg heißt.

Das Angebot auf dem Markt ist deutlich größer geworden. Waren 2018 nur 34 Tarife von 28 Gesellschaften auf dem Prüfstand, sind es nun 201 Tarife von 27 Versicherern. Der Markt sei reifer, breiter und in der Spitze deutlich besser geworden, so ein Fazit der Analysten.

Erstmals erhält ein Angebot die Höchstwertung

In der aktuellen Ausgabe des Ratings können erstmals drei Tarife die Bestnote FFF+ (hervorragend) einheimsen. Im ersten Rating 2018 reichte es für kein Produkt für die Höchstwertung. Wie Franke und Bornberg hierzu erläutert, geht die erstmalige Vergabe der Höchstnote FFF+ auf ein Angebot aus dem Provinzial-Konzern zurück, das von der Provinzial AG sowie der Provinzial Nord Brandkasse AG angeboten wird. Dass ausgerechnet ein öffentlicher Versicherer an die Spitze des Cyber-Ratings für gewerbliche Kunden vorrückt, bezeichnen die Analysten als „Signal“: Öffentlich-rechtliche Versicherer würden sich zunehmend und mit Nachdruck für die Deckung von Cyberrisiken im Firmenkundengeschäft engagieren.

 

Franke und Bornberg beleuchtet Cyberpolicen für Firmen

 

31 Tarife mit sehr gutem Ergebnis

31 der Tarife, was einem Anteil von rund 15% des untersuchten Angebots entspricht, erhalten die Note FFF (sehr gut). 97 Tarifen bzw. rund 48% des Angebots bescheinigen die Analysten die Note FF+ (gut). 57 Tarife bzw. rund 28% kommen über die Note FF (befriedigend) nicht hinaus. Für 10 Tarife (5%) gibt es lediglich ein F+ (ausreichend) und 3 Tarife werden mit F (mangelhaft) beurteilt.

Diese Schwachstellen haben schwächere Tarife

Trotz des insgesamt positiven Trends sehen die Analysten bei vielen Tarifen nach wie vor strukturelle Schwächen, die für Vermittler und Kunden erhebliche Folgen haben können. Hier die Anmerkungen von Franke und Bornberg:

  • Betriebsunterbrechung: fehlende oder zu eng gefasste Deckung von Ertragsausfällen – vor allem bei cloudbedingten Ausfällen
  • Drittschäden: Lücken bei immateriellen Schäden, also Schäden, die keine direkten Vermögensschäden sind
  • Technische Störungen: unzureichende Abgrenzung zum Eigenschaden
  • Sachschäden an versicherten IT-Systemen: unklare oder zu enge Definitionen
  • Obliegenheiten: unverhältnismäßig strenge Anforderungen, die im Schadenfall zur Leistungsfreiheit führen können
  • Anzeigepflicht bei Gefahrerhöhung: intransparente Regelungen zulasten der Versicherten

Als besonderen Kritikpunkt merken die Experten des Analysehauses an, dass Kunden oft erst im Schadenfall merken, dass ihre Absicherung schwach ist: wenn Deckungslücken sichtbar werden, auf die weder der Vermittler noch der Kunde hingewiesen wurde.

Fazit: Was gute Cyberprodukte ausmacht

Das Erstrating 2018 zeigte „babylonische Begriffsverwirrung, unklare Cloud-Deckungen und weitreichende Deckungslücken bei Drittschäden“, heißt es von Franke und Bornberg. Inzwischen habe die Formulierungspräzision zugenommen, Kernbereiche wie Rückwärtsdeckung und Betriebsunterbrechung seien deutlich häufiger geregelt als noch vor acht Jahren.

Gute Cyberprodukte bieten eine Deckung von Ertragsausfällen bei Betriebsunterbrechung, Schutz bei immateriellen Drittschäden, keine Subsidiarität der Cyberdeckung gegenüber anderen Versicherungen, Rückwärtsdeckung ohne Wissenszurechnung sowie eine zeitliche Befristung der IT-Wiederherstellung von nicht weniger als zwölf Monaten nach Schadeneintritt.

„Unser Cyber-Rating hat von Beginn an eine klare Botschaft gehabt: Transparenz schützt. Wer Schwächen benennt, gibt dem Markt die Chance, sie zu beseitigen. Dass heute erstmals ein Tarif die Höchstnote FFF+ erreicht, ist kein Zufall – es ist das Ergebnis eines langen Wettbewerbs um Qualität, den das Rating ausgelöst hat“, erklärt Michael Franke, Geschäftsführer der Franke und Bornberg GmbH. Zugleich warnt er: „Die Unterschiede zwischen den Tarifen bleiben erheblich. Wer den falschen Tarif wählt, zahlt im Schadenfall einen hohen Preis.“

Zur Methodik

Das Cyber-Rating von Franke und Bornberg stützt sich ausschließlich auf selbst recherchierte Daten. Als Basis dienen rechtsverbindliche Unterlagen wie Versicherungsbedingungen, Verbraucherinformationen, Antragsformulare und Versicherungsscheine. Werbliche Aussagen, Selbstauskünfte und Leistungsversprechen außerhalb der Vertragsdokumente bleiben unberücksichtigt. (tik)

Zum Rating geht es auf der Website von Franke und Bornberg.

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Die Kfz-Versicherer mit den höchsten Beschwerdequoten http://www.asscompact.de/node/171452

Die Bafin hat ihre jährliche Beschwerdestatistik veröffentlicht, in der nach Sparten und Versicherer kategorisiert dokumentiert ist, wie viele Beschwerden die Aufsicht bearbeitet hat. Im Kfz-Bereich ist die Beschwerdequote im Vergleich zum letzten Jahr gestiegen.

171452 13. Mai 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Von der Bafin gibt es jedes Jahr eine nach Versicherungsunternehmen und -zweigen aufgeschlüsselte unternehmensindividuelle Beschwerdestatistik. Sie gibt an, wie viele Beschwerden die Bafin pro Jahr für den Geschäftsbereich der Versicherungsaufsicht abschließend bearbeitet hat.

Ein Bereich, in dem die Beschwerdequote stark gestiegen ist, ist die der Kfz-Versicherung. Im Vorjahr waren es noch 2.434 Beschwerden bei einer Beschwerdequote von 1,9 Beschwerden pro 100.000 Verträge. 2025 waren es nun 3.997. Die Beschwerdequote ist auf 2,9 pro 100.000 Verträge gestiegen, also um knapp zwei Drittel. Dennoch bleibt festzuhalten, dass die Zahl der Beschwerden, relativ betrachtet, niedrig bleibt. Aus der Beschwerdestatistik geht hervor, dass die 83 aufgeführten Kfz-Versicherer über einen Bestand von insgesamt 120,5 Mio. Verträgen verfügen.

Die höchsten Beschwerdequoten

Der Versicherer mit der höchsten Beschwerdequote im Vergleich zum vorhandenen Bestand ist die Neodigital Autoversicherung AG. Hier registrierte die Bafin 96 Beschwerden bei einem Bestand von rund 222.800 Verträgen – macht eine Quote von 43. Die absolut betrachtet höchste Beschwerdeanzahl steht bei der Allianz, nämlich 428. Allerdings ist hier auch der Bestand vielfach größer, er liegt nämlich bei etwa 13,1 Mio. Verträgen. Die Beschwerdequote ist dann rund 3, also nur knapp über dem Durchschnitt.

Lediglich die Bavariadirekt Versicherung AG und die HanseMerkur Allgemeine Versicherungs-AG kommen noch auf zweistellige Beschwerdequoten. Bei der Bavariadirekt sind es 123 Beschwerden auf etwa 840.400 Verträge (Quote: 14,6) und bei der HanseMerkur Allgemeine 19 Beschwerden auf rund 140.700 Verträge (Quote: 11,4).

Die DA Deutsche Allgemeine Versicherung AG (Beschwerdequote von 9,7), die Versicherungskammer Bayern (8,5) und die Sparkassen Direktversicherung AG (8,3) mussten ebenso vergleichsweise hohe Beschwerdequoten verbuchen.

Von den Versicherern mit großen Kfz-Beständen schaffen es die VHV Allgemeine Versicherung AG und die Huk24 AG mit einer Beschwerdequote von 2,8 knapp unter den Marktdurchschnitt. Noch stärker performten die Huk-Coburg Haftpflicht-Unterstützungs-Kasse kraftfahrender Beamter Deutschlands a.G. in Coburg (Beschwerdequote: 1,57), die R+V Allgemeine Versicherung AG (Beschwerdequote: 1,35) und der LVM Landwirtschaftliche Versicherungsverein Münster a.G. (Beschwerdequote: 1,25). (mki)

Lesen Sie auch: Versicherungsombudsmann: Erneuter Beschwerderekord
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Verona Pooths Klage gegen Versicherungsmakler gescheitert http://www.asscompact.de/node/171447

Verona Pooth hat im Rechtsstreit gegen ihren Versicherungsmakler eine Niederlage erlebt. Der Versicherer der Entertainerin hatte nach einem Schmuckdiebstahl im Jahr 2021 den Schaden nur teilweise reguliert. Nun hat das Gericht die Schadenersatzklage gegen Pooths Versicherungsmakler zurückgewiesen.

171447 13. Mai 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Das Landgericht Düsseldorf hat eine Klage der Moderatorin Verona Pooth und ihres Ehemannes Franjo Pooth gegen ihren Versicherungsmakler abgewiesen.

Grund der Klage: Am Heiligabend 2021 waren Diebe ins Wohnhaus der Entertainerin eingebrochen und haben Schmuck im Wert von angeblich über 1 Mio. Euro gestohlen. Der ehemalige Hausratversicherer der Moderatorin, die Helvetia, reguliert den Schaden – allerdings nur teilweise – und kündigt der Unternehmerin den Vertrag. Daraufhin forderte Pooth von ihrem Versicherungsmakler Schadenersatz in Höhe von weiteren 675.000 Euro – der Makler habe sie falsch beraten, was zur Unterversicherung geführt habe, so Pooths Vorwurf. Der entwendete Schmuck sollte laut Pooth ihrer Altersvorsorge dienen.

Gericht: Keine Pflichtverletzung vonseiten des Maklers

Nun hat das Ehepaar Pooth vor Gericht aber eine Niederlage erlebt. Das Gericht lehnte die Klage ab. In der Bild-Zeitung wird eine Gerichtssprecherin zitiert: „Es lag keine Pflichtverletzung durch den Versicherungsmakler vor. Er hat alle von Frau Pooth angegebenen Wertgegenstände ordnungsgemäß in eine Excel-Tabelle eingeführt und ihr diese Liste zukommen lassen. Es gab keine Einwände.“ Darüber hinaus soll Pooth keine Nachweise darüber erbracht haben können, dass sie der Versicherung schriftliche Mitteilung über weitere, im Lauf der Zeit gekaufte Wertgegenstände gemacht habe, heißt es weiter.

Pooth soll laut Medienberichten bei der Verkündung nicht anwesend gewesen sein. Eine zuvor angeregte gütliche Einigung der Parteien war gescheitert. Die Kläger können nun innerhalb eines Monats Berufung beim Oberlandesgericht Düsseldorf einlegen.

„Absicherung gemeinsamer Prozess“

In den sozialen Medien hatte der Fall bereits im März Aufmerksamkeit erregt – und nun wird auch das Resultat wieder angeregt diskutiert. Versicherungsmaklerin und Geschäftsführerin der Düsseldorfer Hartmann Assekuranz Makler GmbH, Sandra Hartmann, die auch zuvor schon mit Branchenkollegen auf der Plattform LinkedIn über den Fall diskutiert hatte, schreibt nun, sie sei „erleichtert und auch erfreut über dieses Urteil.“

Der entscheidende Punkt sei, so Hartmanns Meinung, dass zusätzliche Wertgegenstände, die im Laufe der Jahre angeschafft wurden, offenbar nicht entsprechend nachgemeldet wurden. „Wir Versicherungsmakler können nur das dokumentieren und absichern, wovon wir auch Kenntnis haben. (…) Denn nur wenn Veränderungen regelmäßig mitgeteilt werden, kann eine Absicherung auch laufend angepasst werden. Dieser Fall zeigt einmal mehr, dass gute Absicherung immer ein gemeinsamer Prozess ist!“ (js)

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Global: Personelle Änderungen und Übernahme von ACCURA http://www.asscompact.de/node/171444

Bei der Global Gruppe aus Köln tut sich derzeit viel. Wurde kürzlich noch die Refinanzierung der bestehenden Kreditlinien abgeschlossen, verkündet der Industriemakler nun personelle Änderungen sowie die Übernahme der Nürnberger ACCURA Gruppe, Spezialmakler für Wohnmobile.

171444 13. Mai 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement Die Global Gruppe hat diverse personelle Änderungen bekannt gegeben. Im Bereich Sales findet ein Wechsel statt: Manuel Voss, bisher Chief Sales Officer (CSO) der Global Gruppe, verlässt die operative Geschäftsführung auf eigenen Wunsch. Er bleibt der Gruppe als Gesellschafter und Partner im Vertrieb mit Fokus auf Real Estate verbunden, wie die Gruppe auf Anfrage von AssCompact mitteilt. Die strategischen Sales-Themen verantwortet CEO Thomas Wang gemeinsam mit der Key Account Division und dem Sales Team. 

Neue Position: Chief Transformation Officer 

Darüber hinaus führt die Global Gruppe die Rolle des Chief Transformation Officer (CTrO) neu ein. Diese übernimmt Senad Musa. Sein Verantwortungsbereich umfasst demnach die zentrale Steuerung der Transformation, vor allem in Organisations- und Prozessfragen. Zusätzlich zu seinen bisherigen Aufgaben im Bereich People Recruiting & Development ist er in Zukunft auch für Operations und Payroll verantwortlich. 

Robert Dallmann legt Mandat nieder 

Weiterhin heißt es von der Global Gruppe, dass Robert Dallmann, Chief Broking Officer, sich entschieden habe, sein Mandat als Geschäftsführer niederzulegen, um sich neuen Aufgaben außerhalb der Gruppe zu widmen. Er wird die Gruppe zum 30.11.2026 verlassen. Bis zur Übergabe an eine Nachfolge bleibe er in seiner Gruppen-CBO-Rolle aktiv. Bis zur Neubesetzung der Position übernimmt Yasser Bassal die operative Leitung und Organisation des Broking Offices. 

Global Gruppe übernimmt ACCURA Gruppe

Des Weiteren hat die Global Gruppe die Übernahme der ACCURA Gruppe bekannt gegeben. Mit der Akquisition eines Spezialmaklers für Wohnmobilversicherung und Wohnmobilspezialkonzepte sowie Gewerbe in dieser Größenordnung will Global gezielt die strategische Positionierung in diesem Marktsegment stärken, heißt es. 

ACCURA verfüge über eine hohe fachliche Expertise sowie über eingespielte, digital gestützte Prozesse in der Auftragsverarbeitung, unter anderem über die gruppeneigenen Assekuradeure. Diese Strukturen und Kompetenzen bieten laut Global eine „sehr gute Grundlage, Wachstum in diesem Segment nachhaltig zu fördern“. 

Das bestehende Team von ACCURA bleibt vollständig im Unternehmen. Es wird laut eigenen Angaben auf die Fortführung und gezielte Stärkung des Teams gesetzt. Zu den finanziellen Details der Transaktion haben die beteiligten Parteien Stillschweigen vereinbart. 

Kürzlich hatte die Global Gruppe die Refinanzierung ihrer bestehenden Kreditlinien abgeschlossen. (lg)

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Schadet die Reform der privaten Altersvorsorge der bAV? http://www.asscompact.de/node/171443

Der Bundesrat hat am 08.05.2026 die private Altersvorsorgereform endgültig beschlossen. Das sieht nicht jeder positiv. Auf der Jahrestagung der aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung in Berlin wird befürchtet, dass die Reform der bAV sogar schaden könnte.

171443 12. Mai 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Bei der privaten Altersvorsorge in Deutschland weht ab Januar 2027 ein frischer Wind, denn das Altersvorsorgedepot ist beschlossene Sache. Darin gibt es nun die Möglichkeit, auch ohne Garantien und ohne Versicherungsmantel am Kapitalmarkt zu investieren. Und es herrscht außerdem Entscheidungsfreiheit, ob man einen Auszahlplan bis zum 85. Lebensjahr oder eine Leibrente beziehen möchte.

Dass die Reform in der Versicherungsbranche kontrovers diskutiert wird, ist nichts Neues, Kostendeckel und Zillmer-Verbot sind hier die primären Stichworte. Aber auch aus Sicht der betrieblichen Altersversorgung scheint es Bedenken zu geben. So gibt es einige Statements von Beate Petry, der Vorstandsvorsitzenden der aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e. V., in denen Petry auf der aba-Jahrestagung 2026 in Berlin den Konflikt zwischen der bAV und der neu konzipierten pAV aufzeigt.

Kritik an pAV-Reform

Die Reform der privaten Altersvorsorge bewertet Petry deutlich kritisch, so verkündet die aba in einer Pressemitteilung zur Veranstaltung. Der starke Fokus auf ETF-Sparen und die Abkehr vom Leitbild der lebenslangen Leistung setzten aus ihrer Sicht falsche Anreize und verschieben Risiken in die Auszahlungsphase: „Das Gesetz fördert keine nachhaltige Altersvorsorge, sondern eher die Vermögensbildung – eine Art Konsumfinanzierung auf Zeit“, so Petry. Zudem warnt sie vor Fehlsteuerungen im Gesamtsystem. Wenn Förderung und politische Kommunikation den Eindruck erwecken, kurzfristiger Vermögensaufbau sei Altersvorsorge, drohe das Vertrauen in kollektive, langfristig angelegte bAV-Lösungen zu leiden. „Die Neugestaltung der Rahmenbedingungen für die Förderung der privaten Altersvorsorge wird die betriebliche Altersversorgung nachhaltig beschädigen“, so ihr Fazit.

Für die kommenden Reformschritte fordert Petry einen säulenübergreifenden Blick mit einer klaren Stoßrichtung hin zu mehr kapitalgedeckter Vorsorge, praxistauglich und kollektiv ausgestaltet. „Die betriebliche Altersversorgung muss Vorfahrt bekommen vor der Vermögensbildung mit befristeten Auszahlungsplänen“, fordert Petry. (mki)

Lesen Sie auch: Altersvorsorgedepot beschlossen: Wo stehen die Produktgeber?
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Neuer Maklerfavorit in der Grundfähigkeitsversicherung http://www.asscompact.de/node/171430

Eine Grundfähigkeitsversicherung zahlt eine vereinbarte Rente, wenn versicherte körperliche oder geistige Fähigkeiten verloren gehen. Welche Anbieter können die Makler überzeugen? Die Studie „AssCompact AWARD – BU / Arbeitskraftabsicherung 2026“ hat die Antworten. Gleich vorneweg: Die aktuelle Studie bringt einen neuen Spitzenreiter hervor.

171430 12. Mai 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement ]]>
Bafin warnt vor riskanten Baufinanzierungen http://www.asscompact.de/node/171435

Die Bafin sieht bei jedem siebten neuen Kredit für Wohnimmobilien ein erhöhtes Risiko. So sei der Anteil von gering besicherten Krediten im Neugeschäft vergleichsweise hoch mit einem höheren Verlustrisiko für Kreditgeber. Aufsichtliche Maßnahmen schließt Bafin-Präsident Mark Branson nicht aus.

171435 12. Mai 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Für die Finanzaufsicht Bafin rangiert der Schutz von Verbrauchern gleichberechtigt neben der Sicherung der Stabilität der Finanzbranche, wie die Behörde in einer Pressemitteilung unterstreicht. „Die Aufsicht über die Stabilität der Finanzbranche und Verbraucherschutz gehören zusammen“, betonte Bafin-Präsident Mark Branson vor Journalisten in Frankfurt am Main.

Risikolage auf Wohnimmobilienmarkt im Fokus der Finanzaufsicht

Neben dem wachsenden Risiko von Cyberangriffen gilt ein weiteres Augenmerk der Bafin auch dem Wohnimmobilienmarkt hierzulande. Der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zufolge ist der Anteil von gering besicherten Wohnimmobilienkrediten im deutschen Neugeschäft vergleichsweise hoch. Dies zeigt eine Auswertung, die der Ausschuss für Finanzstabilität (AFS) in dieser Woche veröffentlicht hat. Im vierten Quartal 2025 überstieg bei 14% der neuen Kredite für Wohnimmobilien das Darlehensvolumen den Wert des finanzierten Objekts. Bei rund jedem siebten Neukredit haben Verbraucher also mehr Geld aufgenommen, als die finanzierte Immobilie wert war.

Bafin-Präsident schließt Maßnahmen nicht aus

Für Kreditgeber können diese Kredite ein erhöhtes Verlustrisiko bedeuten. Fällt ein Kreditnehmer aus, lässt sich mit dem Verkaufserlös der Immobilie der ausstehende Kredit möglicherweise nicht decken. Auch für Verbraucher könnten Kredite mit hohen Verschuldungsrelationen zum Problem werden – insbesondere, wenn auf die monatlichen Raten ein großer Teil des Einkommens entfällt. Dann erhöht sich das Risiko, den Kredit nicht mehr abzahlen zu können, wenn weitere Belastungen hinzu kommen. Und auch für private Kreditnehmernehmer sei es laut Bafin „fatal“, wenn selbst ein Verkauf der Immobilie nicht ausreicht, um die Finanzierung abzulösen.

Aufsichtliche Maßnahmen seien nicht auszuschließen. „Wir werden daher die Lage weiter sehr genau beobachten“, erklärte Branson.

Die Bafin werde sich gemeinsam mit der Bundesbank in den nächsten Monaten vertieft mit dem Thema beschäftigen, heißt es von der Finanzaufsicht. Dabei sollen vor allem risikomindernde Faktoren analysiert und im AFS die Notwendigkeit weiterer Maßnahmen geprüft werden. „Die riskanten Neukredite von heute dürfen nicht die Problemkredite von morgen werden“, so der Bafin-Präsident weiter. (tik)

Lesen Sie auch:
Weitere aktuelle Meldungen rund um Immobilien und Baufinanzierung finden Sie in unserer Rubrik „Immobilien“.

 

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Versicherer: 10% zählen zu KI-Vorreitern mit Umsatzvorsprung http://www.asscompact.de/node/171432

Laut einem weltweiten Bericht von Capgemini klafft bei Schaden- und Unfallversicherern eine zunehmende Wettbewerbslücke in Sachen KI. 10% sind Vorreiter und übertreffen Mitbewerber beim Umsatzwachstum. Eine weitere Studie zeigt: Versicherer-CEOs sehen KI als die bedeutendste Technologie für die Branche.

171432 12. Mai 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Wie der aktuelle „World Property & Casualty Insurance Report 2026“ des Capgemini Research Institute zeigt, setzt einer von zehn Versicherern künstliche Intelligenz (KI) erfolgreich ein, wohingegen andere darum ringen, nennenswerte Vorteile daraus zu ziehen. Laut Bericht erklärt sich die KI-Kluft teilweise dadurch, dass 42% der Versicherer keine KI-Kennzahlen erfassen. Ohne zu messen und zu validieren, was funktioniere, verharren 60% der Versicherer in der Erkundungs- oder Proof-of-Concept-Phase, wie es im Bericht heißt.

„Die Versicherungsbranche steht vor ihrem Moment der Wahrheit: Die Vorreiter liefern den Beweis dafür, dass sich KI zu einem echten Wettbewerbsvorteil entwickelt, der sich direkt auf das Geschäftsergebnis auswirkt. Voraussetzung dafür ist, dass Versicherer sie von Anfang an in ihre Geschäftsstrategie einbetten“, erklärt Dr. Joachim Rawolle, Leiter Versicherungen bei Capgemini in Deutschland. „Während viele Versicherer noch mit den üblichen technischen und kulturellen Hürden kämpfen, sind die Vorteile inzwischen glasklar. Durch die Stärkung der Datengrundlagen, klare Zuständigkeiten und Investitionen in Mitarbeiter und Governance können Versicherer über Pilotprojekte hinausgehen. Der Fokus liegt nun auf organisatorischer Disziplin, um die Wirkung von KI im gesamten Unternehmen nachhaltig sicherzustellen.“

KI-Vorreiter erzielen höheres Umsatzwachstum

Laut der Studie geht nur bei einer kleinen Gruppe, die als KI-Vorreiter gilt, der Einsatz künstlicher Intelligenz über die Anwendung als Werkzeug hinaus. Vielmehr wird die neue Technologie als zentrale operative Kompetenz genutzt. Diese wenigen Schaden- und Unfallversicherer setzen auf eine gleichzeitige Abstimmung zwischen Strategie und Personal, technologischer Grundlage und organisatorischer Umsetzung. Laut Capgemini Research Institute erzielten diese KI-Vorreiter über einen Zeitraum von drei Jahren ein bis zu 21% höheres Umsatzwachstum und verzeichneten einen Anstieg des Aktienkurses um etwa 51%.

Das trennt die Spreu vom Weizen

Der Studie zufolge unterscheiden sich die top 10% der Versicherer in mehreren Punkten vom Rest des Feldes: So investieren sie fast viermal häufiger in Change Management über grundlegende Schulungen hinaus. Zudem haben sie fast dreimal häufiger eine Infrastruktur für erklärbare KI, die unternehmensweit Vertrauen schafft. Schließlich verankern die KI-Vorreiter unter den Gesellschaften fast doppelt so häufig KI direkt in Stellenbeschreibungen, wodurch Verantwortlichkeit geschaffen werde, so die Experten von Capgemini.

Branche hinkt hinterher

Weiter ist die Rede von einem scharfen Kontrast zwischen Vorreitern und der Branche, die mit einem „Architektur-Mismatch“ zu kämpfen habe: Der technologische Fortschritt ist schneller als die Fähigkeit vieler Unternehmen, neue Lösungen wirksam einzubinden. Im Durchschnitt investieren Schaden- und Unfallversicherer 72% ihrer KI-Investitionen in Technologie und Infrastruktur, während nur 28% in Change Management, einschließlich grundlegender Schulungen für Mitarbeiter und Führungskräfte, fließen. Deshalb hätten laut der Studienautoren viele KI-Initiativen Schwierigkeiten, ihr volles Potenzial auszuschöpfen.

Rendite von KI-Investitionen noch weitestgehend unbekannt

Über die Hälfte (55%) der Schaden- und Unfallversicherer stellte fest, dass es keinen klaren ROI für KI-Initiativen gibt. Ebenfalls mehr als jedes zweite Unternehmen gab an, es sei unklar, wer im Unternehmen für KI-Initiativen verantwortlich ist. Infolgedessen liege die Verantwortung oft bei Einzelpersonen oder kleinen Teams, was es unmöglich mache, unternehmensweite Auswirkungen zu messen.

Erfolgsrezept? Mensch und KI im Einklang

Während KI-Vorreiter klare Vorteile einheimsen, hadert die restliche Branche weiterhin mit den Herausforderungen. Fast die Hälfte der Arbeitszeit entfällt auf die teamübergreifende Zusammenarbeit. Die meisten KI-Werkzeuge arbeiten nach wie vor auf der Ebene einzelner Aufgaben. Auch bei der Datenbereitschaft besteht Luft nach oben. Eigenen Angaben zufolge haben lediglich 12% der Versicherer einen sehr hohen Reifegrad, obwohl sie stark auf Daten angewiesen sind, die bisher nur unstrukturiert vorliegen. Außerdem existiert nach wie vor ein Vertrauensdefizit: 43% der Mitarbeiter nennen die Arbeitsplatzsicherheit ihr größtes Anliegen und nur 14% der Beschäftigten haben eine „sehr klare“ Vorstellung davon, wie KI in ihre Arbeit passt, wie es in der Studie weiter heißt.

Laut Capgemini sollte die Führungsspitze die strategische Ausrichtung vorgeben und die Grenzen der Zusammenarbeit zwischen Mensch und KI definieren. Zudem sollten qualifizierte Mitarbeiter komplexe operative Entscheidungen anhand von Echtzeit-Erkenntnissen treffen und KI-Agenten routinemäßige Aufgaben automatisieren. Orchestrierungsmanager könnten daran arbeiten, die Geschäftsstrategie und KI-Prinzipien so aufeinander abzustimmen, dass sich die Intelligenz in großen Unternehmen skalieren lässt.

Versicherungs-CEOs sehen KI als bedeutendste Technologie für Branche

Wie eine weitere Studie zeigt, halten Führungskräfte der Versicherungsbranche künstliche Intelligenz für die derzeit einflussreichste – und potenziell disruptivste – Technologie. Wie aus dem aktuellen Sollers-Report „Künstliche Intelligenz und der menschliche Faktor“ hervorgeht, schreiben sie der KI eine noch größere Relevanz zu als der Cloud, Kernsystemen und dem Internet der Dinge. Der Bericht beruht auf den Einschätzungen von elf CEOs führender Versicherungsunternehmen aus Deutschland, Frankreich, Großbritannien, den USA, Australien, Kanada und Slowenien.

Transformation der Belegschaft als größte Herausforderung

Wie die Interviews mit den Führungskräften zeigen, betonen die CEOs wiederholt, dass KI Empathie, Personalisierung und persönliche Interaktion verbessern und nicht beeinträchtigen sollte.

„Mehrere CEOs sehen in der Transformation der Belegschaft eine der größten Herausforderungen der kommenden Jahre“, erklärt Marcin Pluta, Präsident und Mitbegründer von Sollers. „Unsere Interviewpartner lehnen die Vorstellung ab, dass KI zwangsläufig Arbeitsplätze zerstört. Stattdessen verschieben sich Rollen hin zu stärker technologischen, analytischen und strategischen Aufgaben.“

Den vollständigen Bericht von Sollers gibt es zum Download auf sollers.com.
Über die Studie von Capgemini

Der Bericht von Capgemini stützt sich auf Daten aus drei Hauptquellen: den 2026 Global Insurance Executive Interviews, den 2026 Global Insurance Employee Surveys und der 2026 Global Voice of the Customer Survey. Im Rahmen dieser Untersuchungen wurden 344 Führungskräfte führender Schaden- und Unfallversicherer, 809 Versicherungsmitarbeiter aus den Bereichen Underwriting, Schadenbearbeitung, Vertrieb und Kundenservice sowie 1.113 Versicherungsnehmer befragt. (tik)

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Tierversicherung: Der Wettbewerbsfaktor Service http://www.asscompact.de/node/171431

Digitale Prozesse, schnelle Bearbeitung und transparente Kommunikation sind heute in der Tierversicherung selbstver­ständlich. Qualität und Zuverlässigkeit im Service rücken stärker in den Fokus. Welche Erwartungen haben Kunden? Und wie profitieren Vertriebspartner vom Serviceansatz auf Versicherer?

171431 12. Mai 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement Ein Artikel von Anja Meggers, Bereichsleiterin Operations bei den Uelzener Versicherungen

Wer den Tierversicherungsmarkt in den vergangenen Jahren beobachtet hat, erkennt eine deutliche Entwicklung: Getrieben von InsurTech-Anbietern und digitalen Plattformen hat der Wettbewerb deutlich zugenommen. Gleichzeitig hat sich die Branche in kurzer Zeit stark modernisiert. Die digitale Einreichung von Tierarztrechnungen und einfache Antragsstrecken sind heute weit­gehend Standard.

Gleichzeitig haben sich auf Produktseite Leistungsumfänge und Preis-Leistungs-Verhältnisse zwischen den Anbietern angenähert. Damit verschiebt sich der Wettbewerb auf eine andere Ebene. In den Fokus rückt die Qualität der Service­prozesse: Wie zuverlässig ist ein Versicherer und wie gut fühlt sich der Kunde betreut?

Der Kontakt zwischen Tierhalter und Versicherer beschränkt sich längst nicht mehr auf den Vertragsabschluss oder den Leistungsfall. Betrachtet man die Lebensphasen eines Haustieres von der Geburt bis ins Seniorenalter, ergeben sich zahlreiche Berührungspunkte, an denen Information und Unterstützung gefragt sind. Für Versicherer bedeutet das: Service muss entlang der gesamten Kundenreise gedacht werden.

Schnelligkeit überzeugt, Zuverlässigkeit entscheidet

Im Leistungsfall zeigt sich, ob ein Versicherer seine Serviceversprechen tatsächlich einlösen kann. Tierarztkosten können schnell erhebliche Summen erreichen, entsprechend wichtig ist den Kunden ein reibungsloser und transparenter Bearbeitungsprozess.

Schnelligkeit allein genügt nicht. Entscheidend ist Verlässlichkeit. Ein Serviceniveau, das nur unter Idealbedingungen funktioniert, schafft kein Vertrauen. Kunden erwarten, dass ihre Anliegen unabhängig von Saison, Feiertagen oder internen Belastungsspitzen zuverlässig bearbeitet werden. Diese Prozessstabilität ist ein wichtiger Faktor für Kundenzufriedenheit und langfristige Kundenbindung. Ein möglicher strategischer Schritt in diese Richtung ist die Einführung konkreter Reaktionszeitgarantien. Damit können Serviceprozesse für Kunden und Vertriebspartner noch verbindlicher gestaltet werden.

Ein überzeugendes Serviceerlebnis entsteht letztlich durch das Zusammenspiel aus guter Erreichbarkeit, fachlicher Kompetenz und klarer Kommunikation. Das sorgt dafür, dass Kunden ihren Versicherer als verlässlichen Partner wahrnehmen.

Der persönliche Faktor: Das Tier als Familienmitglied

Neben der Prozessstabilität ist ein zweiter Aspekt von Bedeutung: die menschliche, empathische Dimension des Service. Tierversicherung ist kein abstraktes Finanzprodukt. Wenn ein Tier erkrankt oder sich verletzt, befinden sich Tierhalter in einer emotional belastenden Situation. In vielen Fällen wird das Haustier als vollwer­tiges Familienmitglied betrachtet. Entsprechend groß ist die Sorge um sein Wohlergehen. Während Routineanliegen oft digital abgewickelt werden können, benötigen Tierhalter in schwierigen Situationen mehr als einen funktionierenden Prozess. Sie brauchen Orientierung, Klarheit und das Gefühl, gut aufgehoben zu sein.

Wie stark Versicherer diese persönliche Komponente in ihrem Service verankern, ist letztlich eine Frage der eigenen Positionierung. Für die Uelzener gehört sie zum Selbst­verständnis. Seit ihrer Gründung vor rund 150 Jahren versteht sie sich als Wegbegleiter für Mensch und Tier und legt großen Wert auf eine persönliche, kompetente und fürsorgliche Betreuung. Mehr als 75% der Mitarbeitenden bei der Uelzener haben selbst mindestens ein Haustier und bringen dadurch ein besonderes Verständnis für die Bedürfnisse von Tierhaltern mit.

Effizienz und Kundenerlebnis im Zusammenspiel

Um ihren Anspruch an zuverlässigen und persönlichen Service strukturell zu verankern, hat die Uelzener ihren operativen Bereich neu organisiert und alle servicerelevanten Einheiten gebündelt. Kunden erleben dadurch an allen Kontaktpunkten ein einheitliches Serviceniveau: Serviceverständnis, Erreichbarkeit, Reaktionszeiten und Kommunikationsstil folgen entlang der gesamten Kundenreise den gleichen hohen Standards – von der Antragstellung bis zum Vertragsende. Der operative Bereich verbindet damit effiziente interne Prozesse mit einer konsistenten Kundenerfahrung. Gleichzeitig ermöglicht die Struktur eine flexiblere Steuerung von Kapazitäten. Belastungsspitzen lassen sich besser abfangen und eine dauerhaft stabile Servicequalität sicherstellen.

Was ein guter Service für Vertriebspartner bedeutet

Für Vertriebspartner ist die Servicequalität eines Versicherers von großer Bedeutung. In der Beratung geht es längst nicht mehr nur um Tarifmerkmale oder Leistungsgrenzen. Kunden interessieren sich zunehmend dafür, wie Service tatsächlich funktioniert: Wie transparent läuft die Leistungsbearbeitung? Wie schnell und zuverlässig reagiert der Versicherer im Schadenfall?

Je reibungsloser ein Versicherer Kundenanliegen bearbeitet, desto weniger besteht die Notwendigkeit, nachzufassen oder klärend einzugreifen. Das entlastet im Tagesgeschäft und stärkt gleichzeitig das Vertrauen der Kunden in die Beratung. Versicherer und Vertriebspartner sind dabei keine getrennten Akteure, sondern arbeiten im Schulterschluss in der Kundenbeziehung. Gemeinsam wirken sie als Vertrauensarchitekten, die dafür sorgen, dass Kunden verlässliche Unter­stützung erhalten.

In der Tierversicherung erstreckt sich die Kundenbegleitung häufig über viele Jahre und unterschied­liche Lebensphasen eines Tieres hinweg. Vor diesem Hintergrund eröffnet ein umfassendes Produkt­portfolio neue Beratungsfelder. Und: Je besser eine Tierversicherung verschiedene Lebensphasen eines Tieres abdeckt, desto länger bleibt sie für Tierhalter relevant. Für Vertriebspartner ergibt sich daraus die Möglichkeit, eine langfristige und stabile Kundenbeziehung aufzubauen.

Ausblick: Service wird zum Wissensvorsprung

Der Service in der Tierversi­cherung entwickelt sich zunehmend zu einem umfassenden Betreuungsangebot rund um die Gesundheit von Haustieren. Angesichts knapper tierärztlicher Kapazitäten gewinnt die Frage an Bedeutung, wie Tierhalter zu geeigneten Versorgungsangeboten navigiert werden können. Telemedizin, Tierarztvermittlung und Präven­tionsberatung werden dabei immer wichtiger. Versicherer, die solche Angebote integrieren, bieten mehr als finanziellen Schutz. Sie geben Orientierung in einer sich verändernden Versorgungslandschaft. Wer dabei wie die Uelzener auf eine breite und belastbare Wissensbasis von Leistungsfällen zurückgreifen kann, hat einen strukturellen Vorteil gegenüber Anbietern, für die Tierversicherung nur eine Nebensparte ist. Service wird damit zum Wissensvorsprung. Und am Ende entscheidet häufig nicht der Tarif über die Zufriedenheit der Kunden, sondern die Erfahrung, die sie machen, wenn es wirklich darauf ankommt.

Schlussfolgerungen für Makler und Vermittler

Die wachsende Bedeutung der Servicequalität im Bereich der Tierversicherung eröffnet Vertriebspartnern neue Chancen in der Beratung. Neben Tarif und Leistungsumfang rücken eine zuverlässige, schnelle Leistungsbearbeitung, transparente Kommu­nikation und persönliche Betreuung zunehmend in den Fokus der Kunden. Wer auf serviceorientierte Versicherungspartner setzt, die Tier­halter über verschiedene Lebensphasen ihres Tieres hinweg begleiten, kann Vertrauen aufbauen und langfristige Kundenbeziehungen stärken.

Lesen Sie auch: Mit Flexibilität in die Zukunft: Die Tierversicherung im Wandel

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Nordsee: Immobilienpreise auf den Inseln sinken http://www.asscompact.de/node/171412

Laut VON POLL IMMOBILIEN treten am Immobilienmarkt an der Nordseeküste regionale Unterschiede wieder deutlicher hervor. Während sich die Preise am Festland vielerorts stabilisiert haben oder teils wieder steigen, weisen die Inseln Preisrückgänge auf. 

171412 12. Mai 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement Ebbe bei den Immobilienpreisen auf den Nordseeinseln? Wie der aktuelle Küstenreport Nordsee 2026 des Immobilienmaklerunternehmens VON POLL IMMOBILIEN zeigt, ist auf dem Festland in vielen Regionen eine positive Entwicklung erkennbar, wohingegen sich auf den Ostfriesischen und Nordfriesischen Inseln ein anderes Bild zeigt. 

Differenzierung am Immobilienmarkt an der Küste 

„Wir sehen aktuell eine klare Differenzierung am Immobilienmarkt der Nordseeküste: Während sich die Preise in vielen Festlandregionen stabilisiert haben und teilweise wieder anziehen, stehen insbesondere die hochpreisigen Inselmärkte stärker unter Anpassungsdruck. Die Rückgänge auf vielen Nord- und Ostfriesischen Inseln sind Ausdruck einer Marktphase, in der sich Angebot und Nachfrage wieder stärker annähern und sich Preisniveaus entsprechend neu ausrichten – auch vor dem Hintergrund der veränderten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen seit Ende 2022“, erklärt Daniel Ritter, geschäftsführender Gesellschafter bei VON POLL IMMOBILIEN.

Solide Nachfrage, aber Käufer gehen selektiver vor

Wie Ritter weiter erläutert, bleibe die Nachfrage insgesamt solide. Käufer würden aber stärker auf Faktoren wie gute Lage, Energieeffizienz und nachhaltige Vermietbarkeit achten. In gut angebundenen Festlandlagen führe das bereits wieder zu moderaten Preissteigerungen, während sich der Markt insgesamt auf ein stabileres und langfristig moderates Niveau einpendelt. 

Für den Küstenreport haben die VON POLL IMMOBILIEN Experten die Immobilienpreise für Einfamilienhäuser in den Landkreisen, kreisfreien Städten sowie auf den Halbinseln und Inseln an der Nordseeküste analysiert die Entwicklung der Kaufpreise des ersten Quartals 2026 mit dem ersten Quartal 2025 verglichen.
 

Preise auf Nordfriesischen Inseln geben nach – auch auf Sylt

Erwartungsgemäß zählen die Inseln an der Nordseeküste auch im ersten Quartal 2026 zu den teuersten Regionen im Ranking. Die höchsten Quadratmeterpreise weisen die Nordfriesischen Inseln auf, darunter Sylt, Amrum und Föhr. Der Quadratmeterpreis liegt hier bei durchschnittlich 9.922 Euro. Sylt ist und bleibt das teuerste Pflaster mit Durchschnittspreisen von rund 12.557 Euro pro Quadratmeter. 

Als überraschend bewerten die Experten aus dem Hause VON POLL IMMOBILIEN die Entwicklung der Immobilienpreise auf den Nordfriesischen Inseln: Nachdem die Hauspreise lange Zeit nur eine Richtung kannten, nämlich nach oben, sind sie im ersten Quartal 2026 verglichen mit dem Vorjahr um 4,7% gesunken. Damit weisen die Nordfriesischen Inseln den zweithöchsten Rückgang innerhalb der Analyse auf. Auch die Sylter Immobilienpreise haben nachgegeben, wenn auch nur leicht um 1,5%. 

 

Stärkster Preisrückgang auf Ostfriesischen Inseln

An zweiter Stelle im Ranking der höchsten Immobilienpreise folgen die Ostfriesischen Inseln – wenngleich mit deutlichen Abstand von über 1.600 Euro pro Quadratmeter weniger. Hierzu zählen die Inseln Juist, Langeoog oder Norderney. Kaufinteressenten müssen hier im ersten Quartal 2026 mit etwa 8.294 Euro pro Quadratmeter für ein Haus in gutem Zustand ausgeben. Auch dort sind die Immobilienpreise im Vergleich zum ersten Quartal 2025 gesunken. So weisen die Ostfriesischen Inseln mit einem Minus von durchschnittlich 5,1% den stärksten Preisrückgang im Ranking auf. 

Zur Preisentwicklung auf dem Festland


Deutlich günstiger – mit einem Abstand von mehr als 5.800 Euro pro Quadratmeter zu den Ostfriesischen Inseln – sind die Hauspreise auf dem Festland an der Nordseeküste. Dort lagen die Quadratmeterpreise im ersten Quartal 2026 zwischen 2.500 Euro und 2.000 Euro. „In unserer Region an der Nordseeküste, insbesondere rund um Heide und Sankt Peter-Ording, beobachten wir aktuell ein deutlich erweitertes Angebot bei gleichzeitig verhaltener Nachfrage“, erklärt Thorsten Lemcke, Geschäftsstellenleiter bei VON POLL IMMOBILIEN Heide und Husum. „Die unterschiedliche Preisentwicklung zwischen Inseln und Festland hängt aus unserer Sicht maßgeblich mit strukturellen Faktoren zusammen. In stark regulierten Ferienimmobilienmärkten wie Sankt Peter-Ording hat das gestiegene Angebot in Kombination mit strengeren Auflagen zu spürbaren Preisabschlägen geführt.“ Für die kommenden Jahre gehen die Experten von einer anhaltenden Seitwärtsbewegung aus, wobei insbesondere ältere, energetisch nicht modernisierte Immobilien weiter unter Druck bleiben dürften.

Die günstigsten Hauspreise weist die kreisfreie Stadt Bremerhaven auf. Dort kostete ein Haus im ersten Quartal 2026 im Schnitt 1.896 Euro pro Quadratmeter. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum stagnierten die durchschnittlichen Immobilienpreise hier bei 0,6%. (tik)

Weitere aktuelle Meldungen rund um Immobilien und Baufinanzierung finden Sie in unserer Rubrik „Immobilien“.

 

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Wohnimmobilien: Mit AfA-Modellen Steuern sparen http://www.asscompact.de/node/171429

Bei vermieteten Wohnimmobilien – wozu auch Pflegeappartements als Kapitalanlage zählen – bleiben steuerliche Gestaltungsspielräume häufig ungenutzt. Dabei kann die Wahl des richtigen Abschreibungsmodells spürbare Auswirkungen auf die Steuerlast haben.

171429 12. Mai 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement Ein Beitrag von Pascal Kleine, Geschäftsführer der Pecuria GmbH

Die AfA, also die Abschreibung für Abnutzung, ermöglicht es, die Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Gebäudes steuerlich über mehrere Jahre geltend zu machen. Abschreibbar ist dabei grundsätzlich der auf das Gebäude entfallende Anteil sowie beispielsweise Sanierungskosten oder auch Außenanlagen, nicht jedoch der Wert von Grund und Boden. Welche Entlastung sich daraus ergibt, hängt maßgeblich davon ab, welches AfA-Modell anwendbar ist bzw. ob dessen gesetzliche Voraussetzungen tatsächlich erfüllt sind.

Zur Veranschaulichung dient im Folgenden ein vereinfachtes Beispiel: Ein vermietetes Pflegeappartement wird für 300.000 Euro erworben. Im Beispiel entfallen 3% auf den Grund und Boden, 4% auf Außenanlagen und 93% auf das Gebäude. Damit beträgt die Bemessungsgrundlage für die auf das Gebäude anfallende Abschreibung vo 279.000 Euro. Diese Aufteilung ist allerdings lediglich eine Modellannahme. In der Praxis muss sie objektspezifisch ermittelt werden. Alle nachfolgenden Werte beziehen sich auf das erste volle Wirtschaftsjahr.

Lineare AfA: Das Grundmodell

Die lineare AfA ist das gesetzliche Standardmodell (§7 Abs. 4 EStG). Für Wohngebäude nach dem 31.12.2022 fertiggestellt worden sind, beträgt sie 3 Prozent pro Jahr. Das entspricht einer typisierten Nutzungsdauer von rund 33,3 Jahren. Im vorliegenden Beispiel ergibt sich daraus eine jährliche Abschreibung von 8.370 Euro. Dieser Betrag bleibt über die gesamte Abschreibungsdauer gleich hoch und sorgt damit für eine gut kalkulierbare steuerliche Entlastung.

Degressive AfA: Höhere Entlastung in der Anfangsphase

Deutlich stärker wirkt die degressive AfA in den ersten Jahren. Sie kann für neue Wohngebäude anstelle der linearen AfA genutzt werden, wenn mit der Herstellung nach dem 30.09.2023 und vor dem 01.10.2029 begonnen wurde oder wenn der maßgebliche Kaufvertrag in diesem Zeitraum abgeschlossen wird und die Anschaffung bis zum Ende des Jahres der Fertigstellung erfolgt. Der Satz beträgt 5%. Anders als bei der linearen AfA wird nicht jedes Jahr derselbe Betrag, sondern jeweils 5% des verbleibenden Restwerts abgeschrieben.

Im Beispiel führt das im ersten vollen Wirtschaftsjahr zu einer Abschreibung von 13.950 Euro statt 8.370 Euro. Die steuerliche Entlastung fällt damit zu Beginn deutlich höher aus als bei der linearen AfA, sinkt jedoch in den Folgejahren schrittweise, weil sich die Bemessungsgrundlage fortlaufend vermindert. Rein rechnerisch liegt der jährliche degressive Abschreibungsbetrag in diesem Beispiel ab etwa dem elften Jahr nur noch auf dem Niveau der linearen AfA. Ein Wechsel in die lineare AfA ist daher je nach Haltestrategie rechtlich möglich und ggf. sinnvoll.

Kombination aus degressiver AfA und § 7b EStG

Zusätzlich kann unter bestimmten Voraussetzungen die Sonderabschreibung nach § 7b EStG genutzt werden. Für Bauanträge oder Bauanzeigen nach dem 31.12.2022 und vor dem 01.10.2029 gilt sie für neue Mietwohnungen, wenn sich diese in einem Gebäude mit dem Standard „Effizienzhaus 40“ mit Nachhaltigkeitsklasse befinden. Der Nachweis erfolgt über das QNG-Siegel. Hinzu kommen weitere Voraussetzungen wie, dass die Wohnung im Jahr der Anschaffung oder Fertigstellung und in den folgenden neun Jahren entgeltlich zu Wohnzwecken zu überlassen sowie die Einhaltung der Baukostenobergrenze (Anschaffungs- oder Herstellungskosten gem. § 7b EStG). Die Sonderabschreibung beträgt bis zu 5% jährlich im Jahr der Anschaffung oder Fertigstellung und in den drei folgenden Jahren. Sie kann zusätzlich zu der linearen oder der degressiven AfA in Anspruch genommen werden.

Werden in dem Beispiel sämtliche Voraussetzungen des § 7b EStG unterstellt und ist die volle Bemessungsgrundlage förderfähig, ergibt sich im ersten vollen Wirtschaftsjahr zusammen mit der degressiven AfA eine Gesamtabschreibung von 27.900 Euro. Das ist mehr als das Dreifache der linearen AfA. Der Effekt ist steuerlich attraktiv, aber zeitlich konzentriert: Nach vier Jahren entfällt die Sonderabschreibung nach § 7b EStG, während die degressive AfA auf dem dann verbliebenen Restwert fortgeführt wird. Der anfängliche Steuervorteil ist also hoch, flacht danach aber spürbar ab.

Denkmal- und Sanierungs-AfA: Relevant im Bestand, nicht im Neubau

Neben den Abschreibungsmodellen für Neubauten gibt es erhöhte Absetzungen nach § 7i und § 7h EStG. Sie betreffen wiederum bestimmte Maßnahmen im Bestand. Das kann auch bei der Umwandlung von Gewerbeflächen in Wohnraum relevant werden – allerdings nur, wenn die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Die Denkmal-AfA nach § 7i EStG ermöglicht es, begünstigte Herstellungskosten für Baumaßnahmen an einem Baudenkmal über zwölf Jahre erhöht abzusetzen: in den ersten acht Jahren mit jeweils bis zu 9%, in den folgenden vier Jahren mit jeweils bis zu 7%. Voraussetzung ist insbesondere, dass die Maßnahmen nach Art und Umfang zur Erhaltung des Gebäudes als Baudenkmal oder zu seiner sinnvollen Nutzung erforderlich sind und durch die zuständige Behörde bescheinigt werden.

Die Sanierungs-AfA nach § 7h EStG greift bei Gebäuden in förmlich festgelegten Sanierungsgebieten oder städtebaulichen Entwicklungsbereichen. Begünstigt sind bestimmte Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen. Nicht begünstigt sind Maßnahmen, die steuerlich zur Herstellung eines neuen Gebäudes führen. Gerade an dieser Abgrenzung zeigt sich, dass Umwidmungs- und Revitalisierungsprojekte steuerlich sorgfältig geprüft werden müssen. In bestimmten Sonderkonstellationen ist es möglich die § 7i und § 7h EStG noch mit anderen Formen, wie der degressiven AfA zu kombinieren.

Was Anleger daraus ableiten können

Die verschiedenen AfA-Modelle unterscheiden sich sowohl in der Höhe als auch in ihrer zeitlichen Wirkung. Die lineare AfA verteilt den Aufwand gleichmäßig über die Nutzungsdauer. Die degressive AfA verlagert einen größeren Teil der Entlastung in die Anfangsjahre. § 7b EStG verstärkt diesen Effekt zusätzlich, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind.

Für Anleger kann das in der Praxis bedeuten, dass ein Investment in den ersten Jahren auf Ebene der Einkommensteuer einen positiven Cashflow erzeugt. Mit der Zeit nimmt dieser Effekt jedoch ab, da die Abschreibungsbasis schneller sinkt. Deshalb sollte die AfA Teil einer übergeordneten Haltedauer- und Exit-Strategie sein und nicht etwa isoliert betrachtet werden. Je nach Einzelfall kann beispielsweise nach Ablauf von zehn Jahren und somit der Spekulationsfrist ein steuerfreier Verkauf nach § 23 EstG erfolgen. Alternativ kann auch eine Umstrukturierung in Betracht kommen, um neue steuerliche Effekte zu erschließen.

Entscheidend ist, dass das gewählte Modell tatsächlich zur Investitionsstrategie, zur Objektart und zu den gesetzlichen Voraussetzungen passt.

Hinweis

Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine steuerliche Beratung dar. Er kann eine individuelle steuerliche Prüfung im Einzelfall nicht ersetzen. Vor einer Investitionsentscheidung sollte stets steuerlicher Rat eingeholt werden.

Weitere aktuelle Meldungen rund um Immobilien und Baufinanzierung finden Sie in unserer Rubrik „Immobilien“.

 

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Fusion: germanBroker.net übernimmt CHARTA http://www.asscompact.de/node/171428

germanBroker.net und CHARTA planen die Verschmelzung zu einem gemeinsamen Unternehmen. Treiber der Fusion sind der zunehmende Konzentrationsdruck im Maklerpoolmarkt und steigende IT-Kosten im Plattformwettbewerb.

171428 12. Mai 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement Die nächste Fusion im Markt der Maklerpools und -verbünde steht an: Denn die germanBroker.net AG und die CHARTA Börse für Versicherungen AG planen die Verschmelzung beider Maklerverbünde auf eine gemeinsame Organisation. Das bestätigte Hartmut Goebel, Vorstand von germanBroker.net am Abend des 12.05.2026 gegenüber dem Fachmagazin AssCompact. 

Die CHARTA AG wird dabei auf germanBroker.net verschmolzen, die Firmierung der CHARTA geht daher unter, erläuterte Goebel. Unverändert aber bleibe der Name der Tochter CHARTA.POOL GmbH.

IT-Kosten im Plattformwettbewerb sind der Treiber

In dem Rundschreiben an die Mitglieder, das AssCompact exklusiv vorliegt, geht hervor, dass die Fusion die Position unabhängiger Versicherungsmakler nachhaltig stärken und auch künftig ein leistungsfähiges und verlässliches maklereigenes Netzwerk bieten soll. Veränderte marktliche Rahmenbedingungen durch den Konzentrationsprozess auf Poolebene sind der wesentliche Treiber der Fusion, erklärte Goebel gegenüber AssCompact. Gemeinsam wolle man nun die notwendigen IT-Kosten im Plattformwettbewerb stemmen. „Durch die Bündelung unserer Kompetenzen und Ressourcen schaffen wir die Grundlage, um unser Dienstleistungsangebot gezielt auszubauen und Ihnen künftig noch stärkere digitale Unterstützung im Makleralltag zu bieten“, sagte Goebel gegenüber den angeschlossen Maklerpartnern.

Die Arbeitsplätze und Standorte beider Unternehmen sollen laut Rundschreiben erhalten bleiben. Die Hauptversammlungen beider Unternehmen werden Ende Juni über die Fusion entscheiden. Vorbehaltlich der Zustimmung der Maklereigentümer soll die Verschmelzung dann rückwirkend zum 01.01.2026 erfolgen. (as)

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Konsolidierung: Maklerverbünde gehen in die Offensive

 

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Elke Seiz wird Head of Claims & Insurance Legal bei Finlex http://www.asscompact.de/node/171427

Personelle Änderungen bei Finlex: Elke Seiz übernimmt die Position der Head of Claims & Insurance Legal bei dem auf Cyber- und Financial-Lines-Versicherungen spezialisierten Makler. Sie wird sich v. a. der Weiterentwicklung des Schadenmanagements über alle Schadensegmente hinweg widmen.

171427 12. Mai 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Elke Seiz ist seit Mai 2026 Head of Claims & Insurance Legal bei Finlex. Ein zentraler Schwerpunkt in ihrer neuen Rolle wird laut dem Unternehmen die Weiterentwicklung des Schadenmanagements über alle Schadensegmente hinweg sein.

Seiz ist 36 Jahre alt und seit Juni 2022 bei Finlex tätig. Neben der rechtlichen Steuerung komplexerer Sachverhalte lege Seiz besonderen Wert auf eine hohe Qualität und Effizienz in der Bearbeitung auch kleinerer und mittlerer Schäden, teilt das Unternehmen mit. Im Mittelpunkt stehen dabei eine kundenorientierte Schadenregulierung sowie das Finden pragmatischer und marktorientierter Lösungen.

Derzeit umfasst das Team vier Mitarbeitende. Gleichzeitig arbeitet Finlex laut eigenen Angaben daran, das Team weiter zu verstärken. (lg)

Bild: © Finlex

News über weitere personelle Veränderungen in der Finanz- und Versicherungsbranche lesen Sie in der Rubrik „Personen“.
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Zur Garage über Nachbargrundstück nicht ohne Grundbucheintrag http://www.asscompact.de/node/171316

Wenn die Zufahrt zur eigenen Garage plötzlich abgeschnitten ist, ist der Ärger groß. Ein aktuelles Urteil zeigt, warum mündliche Absprachen mit Nachbarn für neue Eigentümer nicht gelten. Ohne einen Eintrag im Grundbuch fehlt die rechtliche Absicherung.

171316 12. Mai 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Wer bei der Zufahrt zu seiner Garage auf das Entgegenkommen des Nachbarn angewiesen ist, sollte rechtzeitig für klare rechtliche Verhältnisse sorgen. Eine bloße Vereinbarung reicht nicht aus, wenn das Nachbargrundstück den Eigentümer wechselt. Darauf weist ein aktuelles Urteil des Landgericht (LG) Frankenthal (Pfalz) hin.

Vereinbarung für neuen Eigentümer nicht bindend

Im entschiedenen Fall hatte eine Grundstückseigentümerin vor rund 30 Jahren eine Garage im hinteren Bereich ihres Grundstücks errichtet. Die Zufahrt war allerdings nur über den Hof des Nachbarn möglich. Der frühere Eigentümer hatte dies über Jahrzehnte geduldet. Nach dem Verkauf des Nachbargrundstücks untersagten die neuen Eigentümer jedoch die Durchfahrt.

Die Garagenbesitzerin berief sich auf die frühere Vereinbarung und machte zusätzlich ein sogenanntes Notwegerecht geltend. Ohne Erfolg: Das Gericht stellte klar, dass eine nicht im Grundbuch gesicherte Vereinbarung den neuen Eigentümer nicht bindet.

Gericht bestätigt ein Notwegerecht nicht.

Auch ein Notwegerecht lehnte das Gericht ab. Dieses greift nur unter engen Voraussetzungen – insbesondere dann, wenn ein Grundstück anders nicht ordnungsgemäß genutzt werden kann. Entscheidend sei, dass das Grundstück insgesamt erreichbar bleibt. Im konkreten Fall konnte das Wohnhaus weiterhin über ein straßenseitiges Hoftor angefahren und betreten werden. Dass die Garage dadurch nicht mehr mit dem Pkw nutzbar ist, sei hinzunehmen.

Nach Auffassung der Kammer gehört zwar zur üblichen Nutzung eines Wohngrundstücks auch die Erreichbarkeit mit dem Auto. Es genügt jedoch, wenn das Grundstück an irgendeiner Stelle mit einem Fahrzeug angefahren werden kann und der Zugang zum Haus auch mit sperrigen Gegenständen möglich ist.

Ins Grundbuch eintragen lassen

Für die Praxis bedeutet das: Wegerechte sollten stets dinglich gesichert, also im Grundbuch eingetragen werden. Andernfalls besteht das Risiko, dass sie bei einem Eigentümerwechsel ersatzlos entfallen. (bh)

 

LG Frankenthal (Pfalz), Urteil vom 19.02.2026 – Az: 7 O 324/25

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Rechtsschutzfälle steigen in den Bereichen Arbeit und Wohnen http://www.asscompact.de/node/171329

Steigende Kosten und wachsende Unsicherheit bringen mehr Menschen dazu, ihre Rechte durchzusetzen. Der ARAG Trendmonitor Recht 2025 zeigt eine deutliche Zunahme von Konflikten rund um Arbeit und Wohnen. Auch 2026 prägt dieser Trend die Rechtsschutzversicherung.

171329 12. Mai 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die wirtschaftliche Lage bleibt angespannt, der Kostendruck vieler deutscher Haushalte ist hoch und das spiegelt sich zunehmend auch im Rechtsalltag wider. Der „ARAG Trendmonitor Recht 2025“ zeigt: Rechtliche Auseinandersetzungen in den Bereichen Arbeit sowie Miete und Wohnen sind seit der COVID-Pandemie massiv gestiegen und prägen die Rechtsschutzversicherung. Erstmals macht ARAG die Erkenntnisse aus ihren jährlichen gemeldeten Rechtschutzfällen gebündelt öffentlich. Demnach hat der Konzern im Jahr 2025 in mehr als 765.000 Rechtsschutzfällen Unterstützung geleistet.

Arbeitsrecht: Kündigungsschutzklagen im Fokus

In den vergangenen fünf Jahren stiegen Auseinandersetzungen im Bereich Arbeitsrecht um 63% an. 2025 waren es gesamt knapp 76.000 Fälle. Im Vergleich zum Vorjahr ist das ein Plus von 11,1%.

Auffällig ist die starke Zunahme von Kündigungsschutzklagen um 33% allein im Jahr 2025. „Wir stellen fest, dass nicht mehr vornehmlich Kunden mit niedrigen Einkommen betroffen sind, sondern auch immer mehr mit mittleren und auch höheren Einkünften“, erläutert Hanno Petersen, Vorstand Konzern IT und Operations bei der ARAG SE.

Treiber der Entwicklung dürfte die steigende Zahl an Insolvenzen sein. Die Auswertung zeigt: Kündigungen, Lohnfragen und Aufhebungsverträge sind die Top-3-Gründe für rechtliche Auseinandersetzungen im Arbeitsalltag. 

Wohnen als wachsendes Konfliktfeld

Parallel dazu entwickelt sich das Thema Wohnen zu einem dauerhaften Streitpunkt. Steigende Nebenkosten, Mieterhöhungen und Konflikte über Mietmängel führen zu einer wachsenden Zahl rechtlicher Auseinandersetzungen. Besonders auffällig sei, dass Verbraucher ihre Ansprüche zunehmend auch bei kleineren Beträgen durchsetzen, erklärt Petersen. Dies deute auf schwindende finanzielle Spielräume hin.

In dem Bereich sind die Rechtsfälle der ARAG in den vergangenen fünf Jahren sogar um 74% gestiegen. Allein 2025 lag das Plus bei 15,1%. Absolut bedeutet dies rund 91.500 Fälle.

Trend zeigt auch 2026 nach oben

Während Arbeit und Wohnen dominieren, zeigen andere Sparten wie Verkehrs- oder Vertragsrecht laut dem Trendmonitor keine vergleichbar eindeutigen Entwicklungen. Die Fallzahlen verteilen sich hier weiterhin kleinteilig, größere Massenschäden – wie etwa zu Zeiten des Abgasskandals – blieben zuletzt aus.

Doch mit Blick ins laufende Jahr bestätigt sich die Entwicklung der Vorjahre: Im ersten Quartal 2026 stiegen die Fallzahlen im Arbeitsrechtsschutz bei der ARAG erneut um 12,2%, während der Mietrechtsschutz auf hohem Niveau um weitere 3,1% zulegte. (bh)

Lesen Sie auch: Privater Rechtsschutz: Die aktuellen Maklerfavoriten
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Logistikimmobilienmarkt: Robuster Start zum Jahresauftakt http://www.asscompact.de/node/171426

Der Vermietungsmarkt für Logistikimmobilien ist mit Rückenwind in das Jahr 2026 gestartet. Die Nachfrage hat zum Jahresauftakt angezogen, dafür sorgte vor allem der erneut wachsende E-Commerce-Bereich. Ein weiterer potenzieller Nachfragetreiber ist der Verteidigungssektor.

171426 12. Mai 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Wie ist der Logistikimmobilienmarkt ins Jahr 2026 gestartet? Bei einer Online-Pressekonferenz diskutierten Tobias Kassner, Head of Research & ESG bei GARBE Industrial, Michael Marcinek, Head of Business Development bei GARBE Industrial, Gerhard Lehner, Head of Germany bei Savills Investment Management (Savills IM), sowie Maximilian Tappert, Head of Transaction Management Logistics bei der HIH Invest, über Entwicklungen am Vermietungsmarkt für Logistikimmobilien.

Laut der Expertenrunde verlief der Jahresauftakt deutlich robuster als es die konjunkturellen Rahmenbedingungen vermuten lassen. „Das erste Quartal war durchweg sehr positiv“, berichtet Michael Marcinek, Head of Business Development bei GARBE Industrial. Der Markt knüpfe an ein starkes Schlussquartal 2025 an und setze die Stabilisierung der vergangenen Monate fort. „Der Flächenumsatz hat sich wieder auf dem Vor-Corona-Niveau eingependelt“, berichtet sagt Kassner.

Geopolitische Spannungen lassen Unsicherheit wieder steigen

Infolge der geopolitischen Spannungen sind am Markt jedoch aktuelle wieder größere Unsicherheiten zu spüren. So würden neben dem konjunkturellen Druck auch steigende Energie- und Transportkosten der Logistikbranche zusetzen. Höhere Energiepreise, gestörte Lieferketten und steigende Materialkosten lassen zudem die Baukosten wieder anziehen. Zugleich würden sich aus den wiederkehrenden Krisen aber auch strukturelle Chancen ergeben. „Unternehmen stellen ihre Lieferketten zunehmend resilienter auf, etwa durch Regionalisierung und den Aufbau von Sicherheitsbeständen. Das schafft zusätzlichen Bedarf an Logistikflächen“, erklärt Tobias Kassner, Head of Research & ESG bei GARBE Industrial.

E-Commerce als Nachfragetreiber

Für Dynamik am Logistikimmobilienmarkt sorgt derzeit insbesondere eine wieder steigende Nachfrage aus dem E-Commerce. Zusätzliche Impulse kommen von neuen Playern und Vertriebswegen aus dem asiatischen Raum. „Seit dem Jahreswechsel hat die Nachfrage deutlich angezogen, auch getrieben durch ostasiatische E-Commerce-Unternehmen“, berichtet Maximilian Tappert, Head of Transaction Management Logistics bei der HIH Invest. Weiter lässt sich feststellen, dass die Qualität der Objekte weiter an Relevanz zunimmt. „Die Energieeffizienz spielt bei Anmietungsentscheidungen eine immer größere Rolle“, erläutert Gerhard Lehner, Head of Germany bei Savills Investment Management (Savills IM). Ein weiterer potenzieller Nachfragetreiber ist laut der Expertenrunde der Verteidigungssektor. Der zusätzliche Bedarf dürfte sich allerdings erst über die kommenden Jahre im Markt niederschlagen.

Niedriger Leerstand, aber deutliche regionale Unterschiede

Der Leerstand im deutschen Logistikimmobilienmarkt bewegt sich den Experten zufolge nach wie vor auf einem niedrigen Niveau. Regional sind jedoch klare Unterschiede festzustellen. So stehen etablierte Logistikregionen weiterhin hoch im Kurs, wohingegen vor allem ostdeutsche Märkte zunehmend unter Druck geraten. Das hohe Angebot erschwert dort die Vermietung. Trotz weiterhin niedriger Leerstandsquoten hat die Mietdynamik zuletzt deutlich an Fahrt verloren. „Die großen Mietentwicklungssprünge wird es im Logistikbereich nicht mehr geben“, meint Tappert. Stattdessen stabilisiere sich das Niveau. Zugleich wird der Wettbewerb um Nutzer härter.

Relevanz von Untervermietung nimmt zu

Eine relativ neue Entwicklung bei der Vermietung von Logistikflächen ist das Thema der zunehmenden Untervermietung. Laut Colliers machen untervermietete Flächen mittlerweile gut 8% des gesamten Nachfragevolumens aus. Es zeigen sich dabei zwei typische Szenarien. Nutzer würden sich perspektivisch mehr Fläche sichern, als sie zunächst bespielen können. Zudem würden Flächen während der Laufzeit untervermietet, da sie nicht mehr voll genutzt werden können. Für Eigentümer gewinne deshalb die Ausgestaltung von Untervermietungsklauseln an Bedeutung.

Weitere News rund um Immobilien und Baufinanzierung lesen Sie auch in unserer Rubrik „Immobilien“.
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Heute: Digitalkongress „Cyberversicherung“ http://www.asscompact.de/node/171422

Viele Unternehmen hierzulande sind nicht oder nicht ausreichend gegen Cybergefahren abgesichert. Der AssCompact Digitalkongress widmet sich heute ganz dem Thema „Cyberversicherung“. Das Online-Event informiert über aktuelle Entwicklungen und Trends.

171422 12. Mai 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Vor allem kleine und mittlere Unternehmen (KMU) müssen ihre Schutzmaßnahmen gegen Cyberangriffe ausbauen. Angemessene Beratung zum passenden Schutz kann für Vermittler im Segment Cyberversicherung auch mehr Umsatzpotenzial heißen. Dazu müssen Makler bestens informiert sein. Der Digitalkongress „Cyberversicherung“ bietet sowohl Information und als auch Produktupdates für Vermittler. Er findet heute, am 12.05.2026, ab 9:00 Uhr über „Zoom“ statt.

Worum geht es beim Digitalkongress „Cyberversicherung“?

Das ist das Programm heute beim Digitalkongress „Cyberversicherung“:

  • 9:00 – 9:30 Uhr: AssCompact Studienupdate: Aktuelle Entwicklungen und Trends aus den Bereichen Digitalisierung und KI; Referent: Dr. Alexander Ströhl, Chefredakteur AssCompact
  • 9:30 – 10:00 Uhr: Next Level Cyber-Schutz: Das Hiscox Cyber-Update – smarter Antrag, bessere Absicherung, starke Unterstützung für Ihre Kundenansprache; Referenten: Tobias Knoll, Head of Wholesale & Partnerships, Hiscox SA, und Carsten Ebert, Underwriting Manager – Small Business, Hiscox SA
  • 10:00 – 10:30 Uhr: Der INTER CyberGuard: Komplettschutz gegen die Gefahren aus dem Internet; Referent: Fabian Zeth, Maklerreferent Komposit, INTER Versicherungsgruppe

Die Moderatorin ist Jennifer Schebella aus der AssCompact Redaktion.

Über Zoom anmelden und Weiterbildungszeit sammeln

Der Digitalkongress „Cyberversicherung“ findet über „Zoom“ statt. Zwischen den 30-minütigen Vorträgen gibt es keine Pausen. Mit einer Teilnahme an dieser Veranstaltung können Makler bis zu 60 Weiterbildungsminuten nach IDD erlangen.

Teilnehmende brauchen einen Zugang zur Plattform, sie müssen sich aber nicht schon vorher für den Digitalkongress anmelden. So ist auch die spontane Teilnahme heute möglich. Bereit liegen für die Anmeldung über Zoom sollte die eigene E-Mail-Adresse und möglichst auch die Kundennummer (Personen ID) für die AssCompact Informationswelt sowie die gutberaten-ID, wenn Teilnehmende Weiterbildungspunkte sammeln möchten.

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Altersvorsorgedepot beschlossen: Wo stehen die Produktgeber? http://www.asscompact.de/node/171424

Der Bundesrat hat am vergangenen Freitag die Reform der privaten Altersvorsorge endgültig verabschiedet – ab dem 01.01.2027 heißt es: Goodbye, Riester, hello, Altersvorsorgedepot. Was halten die Branchenverbände davon? Und auf welchem Stand sind aktuell die Versicherer und die Fondsgesellschaften?

171424 11. Mai 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Es ist soweit. Die Riester-Rente hat offiziell ausgedient. Das ist nun endgültig mit dem Beschluss des Bundesrats vom Freitag, 08.05.2026, fix. Denn da wurde die Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge final abgesegnet – ohne weitere Änderungen zum Entwurf, über den im Bundestag am 27.03.2026 abgestimmt wurde.

Konkret heißt das: Ab dem 01.01.2027 wird es staatlich geförderte Kapitalanlageprodukte für Privatanleger geben – im Versicherungsmantel und erstmalig auch ohne Garantie und ohne Versicherungsmantel. Dabei wird es verschiedene Produkte geben, vorrangig kategorisiert in ein Standardprodukt und ein Nicht-Standardprodukt. Beim Standardprodukt gibt es einen Kostendeckel von 1,0% sowie maximal zwei Fonds als Anlagemöglichkeit. Außerdem wird es ein staatliches Angebot für dieses Standardprodukt geben. Beim Nicht-Standardprodukt haben die Produktgeber mehr Gestaltungsmöglichkeiten. Wichtig auch: Es wird für Riester-Sparer die Möglichkeit geben, ihre Riester-Verträge in das neue Fördermodell umzusiedeln.

Was sagen die Branchenakteure? Und wie sind die Produktgeber zum jetzigen Stand aufgestellt?

Branche zur Altersvorsorgereform

Der GDV blickt anscheinend recht positiv auf die Reform – in seinem Statement, welches am Freitagmittag verschickt wurde, äußert sich Moritz Schumann, stellvertretender GDV-Hauptgeschäftsführer: „Mit der Reform wird die geförderte private Altersvorsorge breiter, individueller und die Förderung verständlicher. Rund 3,6 Millionen Selbstständige erhalten erstmals vollen Zugang zur Förderung. Bestehende Riester-Verträge bleiben geschützt. Genau diese Kombination aus Modernisierung und Verlässlichkeit ist wichtig.“

Kritisch sieht der Verband – wie bereits zuvor –, dass der Staat künftig erstmals selbst ein gefördertes Altersvorsorgeprodukt anbieten soll. Hier bleibe laut GDV entscheidend, dass dabei keine Wettbewerbsverzerrungen gegenüber privaten Anbietern entstehen und Verbraucher transparent zwischen unterschiedlichen Angeboten wählen können.

Auch der AfW Bundesverband Finanzdienstleistung (AfW) gibt sich vorsichtig optimistisch. Denn die stärkere Kapitalmarktorientierung und neue Vorsorgemöglichkeiten könnten dazu beitragen, die private Altersvorsorge wieder attraktiver zu machen. Entscheidend seien nun klare Verordnungsdetails zu den neuen Produkten, zur Zertifizierung, zu Kostenregelungen, zu Wechselmöglichkeiten, zum Umgang mit bestehenden Riester-Verträgen sowie zum Verhältnis von digitalen Abschlusswegen und qualifizierter Beratung. Auch solle ein staatlich organisiertes Standardangebot nicht dazu führen, dass der Eindruck entsteht, es sei automatisch sicherer als private Angebote. Daher werde man die Ausgestaltung dessen aufmerksam verfolgen.

Kritik vom BVK

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e. V. (BVK) übte die wohl deutlichste Kritik. Präsident Michael H. Heinz erklärt, dass mit dem Bundesratsbeschluss die Chance vertan wurde, wichtige Änderungen vorzunehmen. „Damit werden gleiche Wettbewerbsbedingungen untergraben und echter Verbraucherschutz durch qualifizierte Beratung erschwert.“

Mit dem ab 2027 einzurichtenden Staatsfonds entstehe eine „Rollenhybris des Staates, indem die öffentliche Hand gleichzeitig Regulierer, Kontrolleur und Produktanbieter“ werde. Damit verzerre, wenn nicht gar zerstöre sie den Wettbewerb.

Produktgeber gehen an die Arbeit

Aber sei es, wie es ist: Die Reform ist beschlossen. Und ohne entsprechende Produkte kommt die Förderung nicht an den Verbraucher. Noch gibt es wenig Kenntnis darüber, was die Versicherer und Fondsgesellschaften planen. Vor einigen Wochen hatte Vanguard zusammen mit growney ein Whitepaper-Produkt gelauncht, welches ab 2027 dann auch im Rahmen des Altersvorsorgedepots vermittelt werden kann.

Fondsbranche wittert Geschäft

Klar, die Fondsbranche scharrt mit den Hufen. Denn erstmals kann man ohne Versicherungsmantel staatlich gefördert am Kapitalmarkt investieren. Was planen die anderen Fondshäuser? AssCompact hat bei zwei Größen nachgefragt: BlackRock und der DWS.

Die DWS befinde sich derzeit in der fortgeschrittenen Entwicklung ihrer künftigen Produktlösungen im Kontext der Altersvorsorgereform, so erklärt Thorsten Ritzheim, Experte für private Vorsorge und Vermögensaufbau bei der DWS. Ziel sei, die sich daraus ergebenden Möglichkeiten gezielt zu nutzen und innovative, kundenorientierte Angebote zu gestalten. Die Beratung will die DWS wohl aber definitiv als Vertriebsweg erhalten. Denn auch wenn im Rahmen der Altersvorsorgereform künftig auch stärker direkt entscheidende Kundinnen und Kunden adressiert werden, sei die DWS überzeugt, „dass eine solide und langfristig ausgerichtete Altersvorsorge eine sorgfältige Planung erfordere. Gerade vor dem Hintergrund, dass entsprechende Verträge oft über Jahrzehnte bestehen, bleibt eine qualifizierte und professionelle Beratung aus unserer Sicht ein zentraler Erfolgsfaktor“, so Ritzheim.

Dementsprechend werde der Makler- und Beratermarkt auch künftig ein wichtiger Bestandteil der Altersvorsorge sein. Allerdings würde die DWS es begrüßen, wenn sich weitere Versicherungsmakler auch stärker im Investmentbereich engagieren und ihre entsprechenden Qualifikationen erweitern würden, denn regulatorische Anforderungen würden die Altersvorsorgezulassungen, die Makler vermitteln dürfen, begrenzen. Damit ist wohl das Altersvorsorgedepot ohne Garantie gemeint, welches nur mit einer Zulassung entsprechend § 34f GewO vermittelt werden darf.

BlackRock beobachte derzeit, dass der Markt für fondsgebundene Versicherungen an Bedeutung gewinne und auch ETFs in diesem Segment zunehmend eine zentrale Rolle spielen. Vor diesem Hintergrund gewinne auch das Umfeld, in dem diese Produkte vertrieben werden – einschließlich des Versicherungsmaklermarkts – an Relevanz. Für BlackRock sei das unit-linked-Segment ein wichtiger Wachstumsbereich, in dem das Unternehmen Versicherer mit einer breiten Palette an Produkten unterstütze. Ziel sei es dementsprechend, leistungsfähige Investmentbausteine bereitzustellen, die den steigenden Anforderungen von Versicherern und Kunden gerecht werden.

Und die Versicherer?

Die Versicherer haben ebenfalls noch keine konkreten Produkte am Start, jedoch haben sich bereits am Freitag einige Unternehmen klar dazu bekannt, Anfang 2027 entsprechende Produkte im Portfolio zu haben, so bspw. die W&W-Gruppe. Jacques Wasserfall, Vorstandsvorsitzender der Württembergischen Lebensversicherung, kündigte in einer Mitteilung an, dass man mit einem „vielfältigen und modernen Produktangebot am Markt sein“ werde, welches qualifizierte Berater auch in die Lage versetzen werde, für jede Situation die passende Lösung zu finden.

Ähnliches ließ auch die Alte Leipziger am Freitag verlauten. Das Unternehmen werde zum 01.01.2027 neue geförderte Altersvorsorgeprodukte anbieten. Geplant sei neben dem gesetzlich vorgeschriebenen Standardprodukt ein Produktangebot mit modernen, fondsbasierten Lösungen und „umfangreichen Gestaltungsmöglichkeiten“.

Beide Versicherer wiesen auch darauf hin, dass es eine individuelle Entscheidung sei, ob man einen bestehenden Riester-Vertrag in die neue Förderung umsiedeln solle. Hierfür brauche es eine individuelle Beratung als Basis. Die Alte Leipziger stellt hierfür auch einen Förderrechner zur Verfügung, mit dem sich errechnen lässt, ob ein Wechsel in die neue Förderwelt sinnvoll ist.

Und auch die Allianz Leben äußerte sich auf Nachfrage von AssCompact. Ab Januar 2027 werde man in allen drei Kategorien – Altersvorsorgedepot, Altersvorsorgevertrag und Standarddepot – ein „attraktives Angebot“ anbieten. Denn man sehe bei der Allianz Leben in Verträgen mit staatlicher Förderung einen wichtigen Baustein, um die Vorsorgelücke im Alter zu schließen und generell auch in die Zukunftsvorsorge einzusteigen.

Die Allianz bietet außerdem wie die Alte Leipziger einen Fördervergleichsrechner an, mit dem Riester-Sparer die alte Fördersystematik mit der neuen Förderung vergleichen können, basierend auf persönlichen Angaben. (mki)

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Das Kostenparadoxon in der Nachfolgeplanung http://www.asscompact.de/node/171420

Kürzlich kam es zwischen Andreas Grimm und einer Maklergesellschaft nicht zur Zusammenarbeit. Warum? Die Vermutung: Es geht um Kosten. Hinzu kommen Ausreden, um sich Vorbereitungen für die Nachfolge zu sparen. Doch das eigentliche Paradoxon liegt eine Ebene tiefer.

171420 11. Mai 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement Ein Artikel von Andreas Grimm, Gründer des Resultate Institut

Kürzlich habe ich mich sehr über mich selbst geärgert. Es war mir nicht gelungen, eine Maklergesellschaft mit mehreren Gesellschaftern von einer Zusammenarbeit mit dem Resultate Institut zu überzeugen. Obwohl ich in den Vorgesprächen erleben durfte, wie notwendig Beratung gewesen wäre: Die Gesellschafter waren sich untereinander noch nicht einig, wie sie die Zukunft ihres Unternehmens regeln wollen und wer wann altersbedingt aussteigen will und darf. Das sollte vorab geklärt werden.

Hauptgrund für die Absage sei allerdings der Beratungsvertrag des Resultate Institut. Der sei zu umfangreich.

Es geht schlicht um die Kosten

Jetzt sind Makler keine Juristen. Wenn ich allerdings bedenke, dass dieselben Herren dann wenige Monate später einen Kaufvertrag für ihr Lebenswerk unterschreiben wollen, der vermutlich um ein Vielfaches umfangreicher und vor allem mit Haken und Ösen, Garantien und Freistellungen bestückt sein dürfte, komme ich ins Nachdenken, was wirklich dahintersteckt.

Weiteres Argument: Sie hätten ja bereits einen Interessenten, der sein Angebot noch mal nachgebessert habe. Sie wollten sich mit ihm einigen.

Vielleicht sind aber beide Argumente – das mit dem Vertragswerk und das mit dem Interessenten – nur vorgeschoben. Geht es um etwas ganz anderes?

Ich vermute: Es geht schlicht um die Kosten. Der Umfang des Vertragswerks ist das Feigenblatt, der vorhandene Interessent die bequeme Ausrede, sich die professionelle Vorbereitung zu sparen.

Was die Gesellschafter dabei nicht sehen: Sie schaden sich gleich auf mehreren Ebenen. Finanziell, weil sie ohne Marktkenntnis und ohne Vergleichsangebote verhandeln – und dabei gar nicht merken, dass sie das Optimum verfehlen.

In der Verhandlungsführung, weil sie ohne professionelle Vorbereitung ihre eigenen Schwächen gar nicht kennen. Ihre Unterlagen sind nicht strategisch aufbereitet. Sie sind auf den Due-Diligence-Plan des Käufers festgelegt, reagieren statt zu agieren. Preisdrückende Mängel lassen sich nicht mehr heilen.

Und strukturell, weil die Gesellschafter den internen Konflikt nicht klären. Wer soll und darf wann aussteigen? Wie wird wer abgefunden? Wenn ein Käufer bestimmt, was geht und was nicht, wird der Konflikt erstickt oder der Deal platzt.

Die Entscheidung fiel wohl nicht einstimmig. Ein einziger Gesellschafter hat die Absage durchgesetzt. Die sparsamste Position wurde zum Konsens. Nicht weil sie die klügste war, sondern weil sie am wenigsten Konflikt erzeugte. Die Mechanik begegnet mir immer wieder: Der dominanteste Gesellschafter suggeriert, er handle im Interesse aller. In Wahrheit entscheidet er über den Erlös der anderen mit – ohne deren Interessen zu vertreten. Sein Spar- reflex wird zur Geiselhaft für die Mitgesellschafter. Fällt der Kaufpreis niedriger aus als erhofft, wird niemand wissen, woran es lag.

Wer so vorgeht, spart nicht

Dabei liegt das eigentliche Paradoxon eine Ebene tiefer. Derselbe Makler, der die Kosten professioneller Begleitung scheut, sitzt jeden Tag vor seinen Kunden. Er sagt: Lassen Sie sich beraten. Wir vergleichen für Sie. Nehmen Sie nicht das erste Angebot. Er verkauft Professionalität als Dienstleistung – und handelt bei seiner wichtigsten finanziellen Entscheidung nach dem exakten Gegenteil.

Wer so vorgeht, spart nicht. Er bezahlt – nur an anderer Stelle, in anderer Währung und ohne es je zu erfahren.

Über den Autor

Andreas W. Grimm ist Gründer des Resultate Institut und beleuchtet an dieser Stelle regelmäßig Aspekte zur Nachfolgeplanung. Gemeinsam mit AssCompact hat er den Bestandsmarktplatz initiiert.

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Generationswechsel im Vorstand der Alte Leipziger Versicherung AG http://www.asscompact.de/node/171419

Christian Rusch wird Teil des Vorstands der Alte Leipziger Versicherung AG. Spätestens Anfang November 2026 soll er seine Tätigkeit aufnehmen. Gemeinsam mit Marcus Tersi wird er die Alte Leipziger Versicherung AG als Vorstandsduo leiten. Sein Vorgänger Kai Waldmann tritt den Ruhestand an.

171419 11. Mai 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Christian Rusch wurde vom Aufsichtsrat der Alte Leipziger Versicherung AG in den Vorstand berufen. Spätestens zum 01.11.2026 soll er demnach seine Tätigkeit für die Alte Leipziger Versicherung AG aufnehmen, teilt das Unternehmen mit. Rusch wird Nachfolger von Kai Waldmann. Der 60-Jährige geht zum Zeitpunkt des Dienstantritts von Rusch in den Ruhestand. Rusch soll gemeinsam mit Marcus Tersi die Alte Leipziger Versicherung AG als Vorstandsduo leiten.

Rusch hat langjährige Erfahrung im Schaden- und Unfallversicherungsgeschäft. Derzeit ist er für zentrale Geschäftsfelder bei AIG Europe S. A. Direktion für Deutschland als Head of Commercial Property sowie SME/Personal Lines Deutschland/ Österreich/Schweiz (DACH) verantwortlich. Davor war er in verschiedenen leitenden Positionen bei den Helvetia Versicherungen tätig.

Generationswechsel im Vorstand der Alte Leipziger Versicherung AG

Bild: Kai Waldmann

Waldmann ist seit 2011 im Vorstand der Alte Leipziger Versicherung AG und hat die Entwicklung der Schaden- und Unfallversicherung der ALH Gruppe maßgeblich geprägt, heißt es. „Wir danken Kai Waldmann für sein großes Engagement und seine Verdienste für unser Unternehmen und wünschen ihm schon heute für den neuen Lebensabschnitt alles Gute“, sagt Dr. Jochen Kriegmeier, Vorsitzender des Aufsichtsrats der Alte Leipziger Versicherung AG. (lg)

Bild: © Alte Leipziger

News über weitere personelle Veränderungen in der Finanz- und Versicherungsbranche lesen Sie in der Rubrik „Personen“.
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Weiteres Maklerhaus geht zu GGW http://www.asscompact.de/node/171416

Die Nutzinger Zucker GmbH & Co. KG Assekuranzmakler wird Teil von Leading Brokers United, dem Maklerarm der GGW Group. Mit dem Hamburger Maklerunternehmen an Bord stärkt die Unternehmensgruppe ihre Position im mittelständischen Gewerbekundensegment.

171416 11. Mai 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Erst vor Kurzem war bekannt geworden, dass der traditionsreiche Gewerbemakler Billerbeck GmbH Teil der GGW Group wird, wie AssCompact berichtete. Zwischenzeitlich hat die Leading Brokers United, der Maklerarm der Gruppe, ein weiteres Vermittlerunternehmen unter ihrem Dach begrüßt. Bei dem Neuzugang handelt es sich um die Nutzinger Zucker GmbH & Co. KG Assekuranzmakler. Das 1987 gegründete Hamburger Maklerhaus hat 14 Mitarbeitende und verfügt über ausgewiesene Expertise in Branchen mit spezifischen Risikoprofilen, vor allem in den Segmenten Wein- und Sektkellereien sowie im Messebau.

„Mit Leading Brokers United gewinnen wir den passenden Partner, um unser Geschäftsmodell strukturiert weiterzuentwickeln und zugleich unsere Unabhängigkeit in der Beratung sowie die Nähe zu unseren Kunden zu sichern“, erklärt Eric Steffen, Geschäftsführer der Nutzinger Zucker GmbH & Co. KG. „Die Einbindung eröffnet uns zusätzliche Ressourcen und Marktzugänge, ohne unsere unternehmerische Identität aufzugeben“, so Steffen weiter.

Gruppe baut mittelständisches Gewerbekundensegment weiter aus

Mit Nutzinger Zucker an Bord forciert die Leading Brokers United die Weiterentwicklung ihres gewerblichen Geschäfts und vertieft die Expertise in der branchenspezifischen Absicherung komplexer Risiken.

„Nutzinger Zucker stärkt unser Portfolio im Gewerbe- und Spezialgeschäft. Das Unternehmen bringt nicht nur nachhaltige Kundenbeziehungen, sondern auch tiefes Branchen-Know-how in klar definierten Zielsegmenten ein“, sagt Michael Schliephake, Geschäftsführer von Leading Brokers United. (tik)

Lesen Sie auch: Koch + Pillmann wird Teil der GGW
Weitere aktuelle Meldungen rund um Zusammenschlüsse und Übernahmen im Maklermarkt finden Sie in unserer Rubrik „Management & Vertrieb“.
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Hausratversicherer muss auch für Abwasser nach Rohrbruch leisten http://www.asscompact.de/node/171328

Auch Abwasser, das nach einem Rohrbruch austritt, kann von der Hausratversicherung abgedeckt sein. Entscheidend ist die Ursache des Wasserschadens. Mit dem Einwand, es habe sich um einen Rückstau gehandelt, konnte sich der betroffene Hausratversicherer vor Gericht nicht durchsetzen.

171328 11. Mai 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Tritt Abwasser nach einem Rohrbruch aus einer Leitung aus, kann dies ein versicherter Leitungswasserschaden sein. Entscheidend ist die Ursache des Wasseraustritts. Darauf weist das Rechtsportal anwaltauskunft.de unter Hinweis auf einen Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Brandenburg hin. Das Gericht bestätigte, dass ein Schaden durch ein gebrochenes Entwässerungsrohr unter den Leitungswasserschutz der Hausratversicherung fallen kann.

Im konkreten Fall hatte eine Versicherungsnehmerin nach einem Wasserschaden im Keller Leistungen aus ihrer Versicherung geltend gemacht. Auslöser war ein gelöster Abwasserbogen im Keller der benachbarten Doppelhaushälfte. In der Folge trat Wasser aus dem Entwässerungsrohr aus, drang durch eine Wand in den Keller ein und beschädigte dort gelagerten Hausrat. Der Schaden wurde auf rund 10.000 Euro beziffert.

Streit um Ursache: Rohrbruch oder Rückstau?

Der Versicherer verweigerte jedoch eine vollständige Regulierung. Zur Begründung führte er an, dass ein Rückstau infolge starker Regenfälle Ende Juni und Anfang Juli 2021 ursächlich gewesen sei. Ein solcher Rückstauschaden sei nach den Versicherungsbedingungen nicht versichert.

Dieser Argumentation folgte das OLG Brandenburg auf Klage der Versicherungsnehmerin hin nicht. Wie bereits die Vorinstanz stellte auch das OLG klar: Maßgeblich ist die Art des Wasseraustritts. Versicherungsbedingungen unterscheiden hier zwischen Leitungswasser- und Rückstauschäden. Ein Leitungswasserschaden liegt vor, wenn Wasser bestimmungswidrig aus einer Leitung austritt – unabhängig davon, ob es sich um Frisch- oder Abwasser handelt.

Gericht stellt klar: Rohrbruch ist entscheidend

Genau das war hier der Fall. Das Abwasserrohr war auseinandergebrochen, sodass Wasser aus der Leitung austrat und in den Keller eindrang. Ein Rückstau hingegen hätte vorausgesetzt, dass Wasser etwa über Toilette oder Waschbecken ins Gebäude gedrückt wird. Dafür gab es laut Gericht keine Anhaltspunkte.

Auch der Einwand, das Wasser könne Niederschlagsanteile enthalten haben, griff nicht. Selbst wenn dies zutreffe, bleibe der Rohrbruch die maßgebliche Schadenursache. Entsprechend komme auch kein Ausschluss wegen Witterungseinflüssen zum Tragen.

Das Urteil unterstreicht die Bedeutung der Ursachenanalyse bei Wasserschäden. „Es kommt deshalb in der Praxis häufig auf eine genaue Rekonstruktion des Schadenhergangs an“, erklärt Swen Walentowski von anwaltauskunft.de/magazin. Für Versicherte könne dies entscheidend sein, wenn Versicherer Leistungen mit Verweis auf nicht gedeckte Risiken ablehnen. (bh)

OLG Brandenburg, Beschluss vom 14.10.2025 – Az: 11 U 64/25

Lesen Sie auch: Elementarschaden: Nachweis der Überschwemmung gescheitert
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KI und Versicherungsschutz: Neue Risiken in einer digitalen Wirtschaft http://www.asscompact.de/node/171413

Mit dem zunehmenden Einsatz von künstlicher Intelligenz verändern sich auch die Risiken, die es für Versicherer abzusichern gilt. Einige Gefahren lassen sich schon heute mit bestehenden Versicherungsprodukten abdecken – Stichwort Cyber. Bei anderen ist es hingegen schwieriger.

171413 10. Mai 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement Ein Beitrag von Daniel Blazquez, Leiter Cyber Gewerbe der Markel Insurance SE

Künstliche Intelligenz hat sich in wenigen Jahren von einer experimentellen Technologie zu einem zentralen Bestandteil moderner Wirtschaft entwickelt. Unternehmen nutzen KI für Kundenservice, Datenanalyse, Produktentwicklung oder automatisierte Entscheidungen. Auch Versicherer selbst setzen zunehmend auf diese Technologie, etwa in der Risikoprüfung oder Schadenbearbeitung. Mit der Verbreitung von künstlicher Intelligenz entstehen jedoch auch neue Risiken. Diese betreffen nicht nur Technologieunternehmen, sondern nahezu alle Branchen. Die zentrale Frage lautet daher: Welche Schäden können durch KI entstehen und in welchem Umfang lassen sich diese Risiken versichern?

Die Herausforderung liegt hierbei vor allem darin, dass KI-Systeme komplexe und mitunter schwer nachvollziehbare Entscheidungen treffen. Wir Experten sprechen von der Blackbox-Systemtheorie. Damit ist gemeint, dass selbst Entwickler nicht immer vollständig erklären können, wie ein bestimmtes Ergebnis zustande kommt. Für Versicherer stellt dies ein grundlegendes Problem dar, denn Versicherbarkeit setzt voraus, dass Risiken kalkulierbar sind.

Gefahr von Fehlentscheidungen

Dennoch lassen sich die Risiken der künstlichen Intelligenz grundsätzlich in mehrere Kategorien einteilen. Eine erste Risikogruppe bilden Fehlentscheidungen von KI-Systemen. Generative künstliche Intelligenz kann falsche Informationen erzeugen oder fehlerhafte Empfehlungen geben. In einem Unternehmen kann dies zu wirtschaftlichen Schäden führen, etwa durch falsche Marktanalysen oder automatisierte Fehlentscheidungen im Kundenservice.

Haftungsfragen als Risiko

Eine zweite Risikogruppe betrifft Haftungsfragen. Wenn eine KI falsche Entscheidungen trifft, stellt sich die Frage nach der Verantwortlichkeit. Mögliche Beteiligte sind der Entwickler der Software, der Anbieter der Plattform, das Unternehmen, das die KI einsetzt, oder der Betreiber der Infrastruktur. Diese mehrschichtige Verantwortung erschwert die rechtliche Zuordnung von Schäden.

Datenschutz und Cyberangriffe als Herausforderung

Eine dritte Gruppe sind Fälle algorithmischer Bias. Darunter versteht man systematische Verzerrungen in den Daten, mit denen eine KI trainiert wurde. Wenn Trainingsdaten bestimmte Gruppen benachteiligen, kann dies diskriminierende Entscheidungen verursachen. Besonders relevant ist dieses Risiko in Bereichen wie Kreditvergabe, Personalentscheidungen oder Versicherungspricing. Neben rechtlichen Fragen entstehen auch technische Risiken. KI-Systeme verarbeiten häufig große Mengen sensibler Daten. Fehlerhafte Implementierungen können zu Datenschutzverletzungen führen. Gleichzeitig eröffnet KI auch neue Möglichkeiten für Cyberangriffe.

Neue Betrugsformen durch KI-Einsatz

Künstliche Intelligenz verändert darüber hinaus zunehmend die Art und Weise, wie Betrug entsteht und ausgeführt wird. Moderne generative Systeme können täuschend echte Bilder, Videos oder Dokumente erzeugen. Dadurch wächst das Risiko, dass Kunden selbst Opfer von Täuschung, Identitätsmissbrauch oder digitalen Manipulationen werden. Versicherer setzen daher gezielt eigene KI-Lösungen ein, um solche Aktivitäten frühzeitig zu erkennen und ihre Kunden wirksam zu schützen.

Neue Risiken absichern

Aus Sicht der Versicherungswirtschaft zeigt sich ein differenziertes Bild. Einige Risiken lassen sich bereits heute mit bestehenden Versicherungsprodukten abdecken. Dazu gehören etwa Cyberversicherungen, Vermögensschadenhaftpflicht oder Produkthaftpflichtversicherungen. Diese decken Schäden ab, die durch Fehlfunktionen digitaler Systeme oder fehlerhafte Software entstehen.

Andere Risiken sind deutlich schwieriger zu versichern. Besonders problematisch sind sogenannte systemische Risiken. Wenn eine weitverbreitete KI-Plattform gleichzeitig bei Tausenden Unternehmen Schäden verursacht, kann dies zu extrem hohen Schadensummen führen. Solche Szenarien erinnern an Naturkatastrophen oder Finanzkrisen – Ereignisse, die schwer zu kalkulieren sind.

Auf hohe Dynamik reagieren

Auch die Dynamik selbstlernender Systeme stellt Versicherer vor neue Herausforderungen. Ein KI-Modell kann sich im Laufe der Zeit verändern und Entscheidungen treffen, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbar waren. Damit verschiebt sich das Risikoprofil kontinuierlich. Ein möglicher Lösungsansatz liegt daher in einer Kombination aus Regulierung, technischer Transparenz und neuen Versicherungsmodellen. Der europäische AI Act sowie geplante Haftungsrichtlinien könnten künftig klarere Verantwortlichkeiten definieren. Gleichzeitig entwickeln Versicherer spezialisierte Deckungskonzepte für KI-Risiken.

Fazit und Ausblick

Langfristig wird sich die Versicherungsbranche intensiv mit der Frage beschäftigen müssen, wie sich digitale und algorithmische Risiken versichern lassen. Künstliche Intelligenz schafft neue Chancen für Effizienz und Innovation. Gleichzeitig verlangt sie nach neuen Formen des Risikomanagements. Für Versicherer bedeutet dies nicht nur eine Herausforderung, sondern auch ein neues Geschäftsfeld.

Weitere News rund um künstliche Intelligenz, neue Services, Tools und Dienstleistungen finden Sie in unserer Rubrik „Management & Vertrieb“.
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Maklerbüro 60+: Stabil führen, sauber arbeiten, Wert sichern http://www.asscompact.de/node/171411

Routine kann trügen: Was im Maklerhaus lange „so wie immer“ und gut lief, zeigt seine Schwächen oft erst, wenn Haftungsfragen, Auskunftsersuchen oder die Nachfolge drängen. Was entscheidet darüber, ob ein Maklerbüro nur funktioniert oder wirklich belastbar aufgestellt ist?

171411 10. Mai 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement Ein Beitrag von Peter Brandmann, Inhaber von pb beratung & training

Viele Maklerinnen und Makler jenseits der 60 führen ihr Büro mit Routine: Bestände sind gewachsen, Kundenbeziehungen belastbar, Entscheidungen fallen schnell. Wer über Jahre „so wie immer“ gearbeitet hat, bemerkt Veränderungen oft erst, wenn sie teuer werden – etwa durch Dokumentationslücken, unklare Vertretungs­regeln, fehlende Datensicherheitsroutinen oder durch einen Bestand, der sich zwar stabil anfühlt, aber schwer übertragbar ist. Spätestens wenn Kunden oder Produktpartner Auskünfte nachfordern, wenn sich ein Haftungsfall anbahnt oder wenn eine Nachfolgelösung konkret wird, zeigt sich, ob der Betrieb nicht nur „läuft“, sondern auch belastbar organisiert ist. Der Druck kommt dabei selten aus dem Tagesgeschäft, sondern aus dem Umfeld. Kunden erwarten digitale Erreichbarkeit, kurze Reaktionszeiten und nachvollziehbare Abläufe. Gleichzeitig werden Vermittlerbetriebe daran gemessen, ob Beratung belegbar dokumentiert ist, ob Interessenkonflikte sauber adressiert werden und ob der Betrieb auch bei Ausfall der Inhaberin oder des Inhabers handlungsfähig bleibt. Wer die späte Berufsphase als Erntephase versteht, braucht deshalb kein Technik-Feuerwerk, sondern Standards, die Risiko senken und Freiraum schaffen.

Dokumentation als Schutzschild

Dokumentation wird oft als lästige Formalie erlebt. Tatsächlich ist sie das zentrale Schutzinstrument gegen Haftungsfälle. Entscheidend ist nicht die Menge, sondern die Logik: Beratungsanlass, Bedarf, Alternativen, Empfehlung und Kundenentscheidung müssen er­kennbar zusammenpassen. Ein häufiger Schwachpunkt in eta­blierten Büros sind historisch gewachsene „Mischakten“: Informationen liegen verteilt in E-Mail, CRM, Notizen, Cloud-Ordnern oder Papier. Im Ernstfall ist das kaum beweisfest. Wirksam ist eine klare Ablagelogik mit wenigen Pflichtbausteinen: einheitliche Gesprächsnotiz, nachvollziehbare Begründung der Empfehlung, dokumentierte Abweichungen („Kunde wünscht …“) und eine saubere Versionierung. Weniger Dokumente, aber richtig abgelegt, schlagen viel Papier ohne Struktur.

Prozesse, die Delegation ermöglichen

Mit zunehmender Erfahrung wächst die Zahl der Einzelfallentscheidungen. Das ist menschlich, verhindert aber Delegation. Ein pragmatischer Ansatz ist die Prozesskette mit Haltepunkten: Welche Schritte müssen bei Neukunde, Bestandsbetreuung, Schaden, Vertragswechsel und Beschwerde mindestens passieren – und wer bestätigt sie? Solche Haltepunkte sind keine Bürokratie, sondern Entlastung: Sie machen Arbeit verlässlich wiederholbar, reduzieren Rückfragen und verbessern die Servicequalität. Besonders relevant sind Vertretungs- und Notfallregelungen. Viele Büros sind faktisch nicht dokumentiert handlungsfähig, falls die Inhaberin oder der Inhaber kurzfristig ausfällt. Ein Notfallordner (digital und physisch) mit Zuständigkeiten, Vollmachten, Zugangsdaten-Management und Prioritätenlisten wirkt hier wie eine Betriebsversicherung.

Sicherheit als Betriebsroutine

Cyberrisiken sind kein reines IT-Thema, sondern Organisationsrisiko. Häufig scheitert Sicherheit nicht an Technik, sondern an Gewohnheiten: schwache Passwörter, fehlende Updates, unklare Rechtevergabe, private Geräte ohne Regeln, Back-ups, die nie getestet werden. Ein realistisches Zielbild lautet: „Sicher genug, um handlungsfähig zu bleiben.“ Dazu gehören Back-ups nach 3–2–1, ein fester Update-Rhythmus, Rollen- und Rechtekonzepte sowie eine geübte Reaktion auf Vorfälle (Wer informiert wen? Welche Systeme werden getrennt? Wo liegt der Wiederanlaufplan?). Wer Sicherheit in Routine überführt, reduziert nicht nur Risiko, sondern auch die latente Angst vor dem „einen Klick“.

Transparenz schafft Unternehmenswert

Gerade in der späteren Berufsphase lohnt der Blick auf Kennzahlen, die früher „nebenbei“ liefen: Ertragsstruktur nach Sparten und Kundensegmenten, Stornoquote, Abhängigkeit von wenigen Produktgebern, Kosten je Vorgang, Produktivität und Auslastung. Wer diese Größen kennt, kann gezielt vereinfachen: unrentable Sonderfälle reduzieren, Servicelevel definieren, Standardisierung erhöhen. Das erhöht Lebensqualität und Unternehmenswert. Denn ein Bestand wird nicht dadurch wertvoll, dass er groß ist, sondern dadurch, dass er verlässlich betreut, sauber dokumentiert und nachvollziehbar gesteuert werden kann.

Übergabe: „Übertragbar“ ist das neue „Erfolgreich“

Ob Verkauf, Nachfolge, Zu­sammenschluss oder schrittweiser Rückzug: Übergabe gelingt selten spontan. Typische Stolpersteine sind unklare Courtagezuordnungen, fehlende Vollmachten, unvollständige Daten oder eine Kultur, in der nur eine Person alles entscheidet. Der wichtigste Schritt ist die Entpersonalisierung von Wissen: Wo sind Prozesse beschrieben? Wo liegen Zugänge? Welche Kunden sind kritisch? Welche Fristen laufen? Je besser Wissen, Daten und Entscheidungen dokumentiert sind, desto eher entsteht Wahlfreiheit – und desto geringer ist der Preis, den man für „kurzfristige Lösungen“ zahlt.

Dreimal Nutzen
  1. Weniger Haftungs- und Orga­nisationsrisiko durch nachvollziehbare Dokumentation und klare Zuständigkeiten
  2. Mehr Ruhe im Alltag durch Standards, die Delegation ermöglichen und Ausfälle abfedern
  3. Höherer Unternehmenswert, weil Bestände, Daten und Prozesse übertragbar und prüfbar werden
Umsetzung im eigenen Betrieb
  • Einstieg über kleine, wirksame Bausteine (Notfallplan, Ablagelogik, Prozess-Haltepunkte) statt Großprojekt
  • Messbare Fortschritte über wenige Kennzahlen (Daten­qualität, Durchlaufzeiten, Storno, Kosten je Vorgang)
  • Mehr Entscheidungssicherheit bei Nachfolge oder Verkauf, weil die Organisation unab­hängiger von Einzelpersonen funktioniert
Fazit: Erfahrung verfügbar machen

Erfahrung wird dann zum Vermögenswert, wenn sie struk­turiert verfügbar ist. Wer sein Maklerbüro 60plus konsequent ordnet, reduziert Risiken, gewinnt Zeit und schafft Handlungs­frei­heit – heute und für jede Form der Weiterführung morgen.

Über den Autor

Peter Brandmann ist Betriebswirt (VWA), zertifizierter Krisenmanager (ASAS/Allensbach), externer Datenschutzbeauftragter (Mitglied im BvD), Fachkraft DSGVO und Inhaber von pb beratung & training.

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BU-Schutz im Ausland: Was ist im Leistungsfall zu beachten? http://www.asscompact.de/node/171404

Viele Auswanderer oder Langzeitreisende sind unsicher, ob ihre BU im Ernstfall leistet – oder ob es im Ausland zu Nachteilen kommt. Worauf bei dauerhaftem Auslandsaufenthalt zu achten ist, welche Fallstricke lauern und wie sich die BU-Regelungen von denen in der PKV unterscheiden, erläutert Björn Thorben M. Jöhnke.

171404 9. Mai 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement Ein Artikel von Björn Thorben M. Jöhnke, Fachanwalt für Versicherungsrecht und Partner der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

Rund 300.000 Deutsche verlassen gemäß dem Statistischen Bundesamt jedes Jahr dauerhaft das Land – sei es aus beruflichen, familiären oder persönlichen Gründen. Wer den Schritt ins Ausland wagt, stellt sich früher oder später auch die Frage: Was passiert eigentlich mit meiner Berufsunfähigkeitsversicherung bei einem Auslandsaufenthalt? Oder: Kann ich aus dem Ausland eine BU-Versicherung abschließen?

Erste wichtige Voraussetzung

Zunächst stellt sich die Frage: Reicht ein deutscher Wohnsitz beim Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung aus? In den meisten Fällen ist der Abschluss nur möglich, solange sich der Wohnsitz noch in Deutschland befindet. Wer etwa als Grenzgänger täglich zur Arbeit ins Ausland pendelt, kann sich in der Regel problemlos versichern. Deutlich komplizierter wird es jedoch, wenn der Wohnsitz bereits vollständig ins Ausland verlegt wurde. Hier lehnen viele Versicherer den BU-Schutz ab. Zudem wird bei Antragstellung häufig gefragt, ob ein längerer Auslandsaufenthalt geplant ist. Dies sollte auch wahrheitsgemäß beantwortet werden, da im „worst case“ eine Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht droht. Versicherer haben an der Information ein berechtigtes Interesse und nehmen bei außereuropäischen Destinationen häufig auch einen Risikozuschlag. Voraussetzung für den Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung bei Auslandsaufenthalt ist also meist ein Wohnsitz in Deutschland und eine SEPA-fähige Bankverbindung.

Was passiert, wenn man dauerhaft ins Ausland zieht?

Moderne BU-Tarife bieten oft weltweiten Versicherungsschutz, auch bei dauerhaftem Aufenthalt außerhalb Deutschlands oder der EU. In den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) findet sich dazu eine klare Regelung unter § 1 (6): „Der Versicherungsschutz besteht weltweit.“ Dies ist eine wichtige Grundlage für eine funktionierende Berufsunfähigkeitsversicherung bei einem Auslandsaufenthalt.

Aber nicht alle Tarife sind so offen gestaltet. Manche Verträge enthalten eine sogenannte Inlandsklausel, nach der der Versicherungsschutz automatisch erlischt, wenn der Wohnsitz dauerhaft ins Ausland verlegt wird. Vor einem Umzug sollte daher unbedingt geprüft werden, ob der eigene Vertrag eine derartige Einschränkung beinhaltet.

Was passiert, wenn ich Ansprüche geltend mache?

Im Falle einer Berufsunfähigkeit kommt es nicht entscheidend darauf an, wo man sich zu diesem Zeitpunkt aufhält. Wenn der Vertrag einen weltweiten Schutz vorsieht, wird auch bei einem Aufenthalt im Ausland grundsätzlich geleistet, sofern die tatbestandlichen Voraussetzungen – also eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit – gegeben sind. Allerdings können in den AVB besondere Anforderungen für den Versicherten an die Nachweisführung bestehen. Einige Versicherer verlangen, dass die ärztliche Begutachtung in Deutschland erfolgt, andere akzeptieren medizinische Unterlagen aus dem Ausland – oft jedoch nur, wenn sie in deutscher Sprache vorliegen oder von bestimmten Institutionen ausgestellt wurden. Wer im Ausland wohnt, muss also im Zweifel mit höheren Anforderungen an die Beweisführung rechnen. Der Versicherte trägt nämlich die volle Beweislast für die Berufsunfähigkeit (siehe hierzu den Beitrag „BU: Was muss der Versicherte im Leistungsfall beweisen?“).

Zudem ist es möglich, dass der Versicherer eine Untersuchung durch einen in Deutschland zugelassenen Arzt verlangt. Je nach Tarif übernimmt der Versicherer dabei auch die Reisekosten, in anderen Fällen müssen diese vom Versicherten selbst getragen werden. Ein genauer Blick in die AVB in Ansehung eines Auslandsaufenthalts ist daher unerlässlich.

Was ist mit Obliegenheiten des Versicherten?

Obliegenheiten, auch Mitwirkungspflichten genannt, müssen ausdrücklich in den AVB vereinbart sein. Steht dort nichts, gibt es auch keine Obliegenheit. Ärztliche Untersuchungen stellen allerdings regelmäßig eine Obliegenheit dar, welcher der Versicherungsnehmer nachkommen muss. Fraglich ist dann häufig, wie dieser Mitwirkungspflicht nachgekommen werden kann. Für Versicherte können solche Klauseln nachteilig sein – insbesondere dann, wenn der Versicherer verlangt, dass ärztliche Untersuchungen ausschließlich in Deutschland erfolgen müssen. Je nach konkreter Formulierung und Standort des Versicherten können solche Regelungen sogar überraschend und damit rechtlich unwirksam sein. Das gilt vor allem, wenn nicht eindeutig klargestellt wird, dass eine Reise nur dann verlangt werden darf, wenn der Versicherte gesundheitlich dazu in der Lage ist. Denn ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer rechnet bei einem vertraglich zugesicherten Auslandsschutz nicht damit, im Leistungsfall eigens für Untersuchungen nach Deutschland reisen zu müssen.

Vergleich zur PKV

Im Vergleich zur BU-Versicherung ist der Auslandsschutz in der privaten Krankenversicherung (PKV) wesentlich strenger geregelt. Viele PKV-Tarife verlieren ihre Gültigkeit, wenn der Versicherte dauerhaft außerhalb des EU-Raums lebt. Während kurzfristige Auslandsaufenthalte – meist bis zu drei Monate – durch eine Auslandsreisekrankenversicherung abgedeckt sind, endet der reguläre Versicherungsschutz bei einem dauerhaften Umzug oft automatisch. So besagen die AVB der PKV in § 1 (4): „Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Heilbehandlung in Europa. Er kann durch Vereinbarung auf außereuropäische Länder ausgedehnt werden.“

Im Unterschied zu der Berufsunfähigkeitsversicherung kann es in der PKV im Nicht-EU-Ausland zu gefährlichen Versorgungslücken kommen. Gerade diesbezüglich ist ein Blick in die konkreten AVB notwendig, sollte ein längerer Auslandsaufenthalt geplant sein.

Fazit und Hinweise

Aufgrund des meist weltweiten BU-Schutzes gibt es diesbezüglich vergleichsweise wenig zu beachten. Im Leistungsfall können im Einzelfall hohe Anforderungen an die Beweislast für die Versicherten gestellt sein, je nachdem, wie die AVB ausgestaltet sind. Anders stellt sich dieses im Bereich der PKV dar. Sollte der Wohnsitz dauerhaft ins Ausland verlegt werden, muss zwingend das künftige Krankenversicherungskonzept überdacht und überprüft werden.

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Digital Insurance Podcast: Medizin trifft Algorithmus http://www.asscompact.de/node/171386

In der neuen Ausgabe des „Digital Insurance Podcast“ ist Klaus Weber zu Gast, Leiter Personenschaden bei Generali Deutschland und ehemaliger Unfallchirurg. Thema des Gesprächs mit Moderator Jonas Piela ist unter anderem, wie die Generali Sprachmodelle nutzt, um Schicksale besser zu verwalten.

171386 9. Mai 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

In einer neuen Episode des Digital Insurance Podcasts begrüßt Moderator Jonas Piela einen Gast, dessen Werdegang die Brücke zwischen medizinischer Expertise und modernem Versicherungsmanagement schlägt: Klaus Weber, Leiter Personenschaden bei der Generali Deutschland und ehemaliger Unfallchirurg. Das Gespräch beleuchtet eindrucksvoll, wie die Versicherungswirtschaft den Bereich des Personenschadens – oft als „Königsdisziplin“ und letzte Bastion manueller Arbeit betrachtet – durch den gezielten Einsatz von Künstlicher Intelligenz transformiert.

Personenschadenmanagement: Empathie trifft auf Hochtechnologie

Weber erläutert zu Beginn, warum das Management von Personenschäden weitaus komplexer ist als die Abwicklung von Blechschäden. Während es bei Sachschäden primär um effiziente Reparaturprozesse geht, steht beim Personenschaden das menschliche Schicksal im Mittelpunkt. Besonders bei schweren Unfällen mit bleibenden Behinderungen übernimmt die Generali eine aktive Rolle als Rehabilitationsmanager. Weber betont, dass es nicht nur um die finanzielle Regulierung geht, sondern darum, Verletzte „an die Hand zu nehmen“ und durch den Dschungel medizinischer Heilverfahren zu führen. Ziel ist die bestmögliche Wiedereingliederung in den Alltag und Beruf, wobei die Versicherung gezielt auf Spitzenleistungen in der Rehabilitation und technische Hilfsmittel setzt.

Die Automatisierung der „unantastbaren Festung“

Lange galt der Personenschaden aufgrund seiner hohen Sensibilität und der Unmengen an unstrukturierten Daten als kaum automatisierbar. Weber räumt mit diesem Vorurteil auf und zeigt, wie die Generali bereits heute Sprachmodelle und KI-Tools einsetzt, um die Effizienz zu steigern. Ein zentrales Einsatzgebiet ist die Verarbeitung massiver Dokumentenberge. Ein einzelner Fall kann hunderte Seiten an Arztbriefen, Gutachten und Anwaltsschreiben umfassen. KI-Systeme sind heute in der Lage, diese Dokumente zu lesen, Diagnosen zu extrahieren und Zusammenfassungen für die Sachbearbeiter zu erstellen. Dies spart wertvolle Zeit, die die Mitarbeiter stattdessen in die persönliche Betreuung der Geschädigten investieren können.

Sicherheit durch Anonymisierung und menschliche Kontrolle

Ein kritischer Punkt im Umgang mit hochsensiblen Gesundheitsdaten ist der Datenschutz. Weber beschreibt ein gemeinsam mit Partnern entwickeltes Tool, das Dokumente innerhalb von Sekunden anonymisiert oder pseudonymisiert. Dabei erkennt die KI semantische Zusammenhänge, sodass Namen entfernt werden, während die medizinisch relevanten Diagnosen erhalten bleiben. Trotz des technischen Fortschritts hält Weber am Prinzip „Human in the Loop“ fest. Die KI fungiert als intelligenter Assistent, der Behandlungspläne prüft oder Einwände gegen Gutachten formuliert, doch die finale Entscheidung und die emotionale Führung des Falls bleiben in menschlicher Hand. Für Weber ist klar: KI nimmt dem Experten nicht die Arbeit weg, sondern befähigt ihn, Schicksale präziser und schneller zum Guten zu wenden.

Hier geht es zur aktuellen Folge:
Über den Podcast

Jonas Piela berät die Versicherungswirtschaft hinsichtlich der digitalen Transformation in seiner Rolle als Managing Director bei Piela & Co. Digital Consultants. Außerdem betreibt er den Digital Insurance Podcast, für den er mit Managern aus der Branche über die Herausforderungen der Digitalisierung spricht. Zu finden ist der Podcast unter anderem bei Google, Apple und Spotify sowie unter insurancemedia.de/podcast.

Weitere Podcasts
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Automatisierung, KI und Pools: Was die junge Maklerbranche bewegt http://www.asscompact.de/node/171410

Wohin geht’s mit den Maklern? Die Branche ist stark in Bewegung und bei der Jungmakler MasterClass wird klar: Sie verändert sich von Tag zu Tag. Im Fokus dieses Jahr standen Themen wie Automatisierung und KI sowie das Thema Pool- oder Direktanbindung.

171410 8. Mai 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

In der Maklerbranche gibt es dieses Jahr so einige Fragestellungen, die sich auftun: Wie wird es denn nun mit dem Altersvorsorgedepot? Was ist mit der Konsolidierung im Markt? Wie relevant sind Pools wirklich für den einzelnen Makler? Und auch Prozessautomation und künstliche Intelligenz beschäftigen nach wie vor die Gemüter.

Die Jungmakler MasterClass bringt seit 2023 jedes Jahr junge Makler und Versicherer für spannende Workshops und einen angeregten Austausch zusammen. Die Veranstaltung findet im Rahmen des Jungmakler Awards der bbg Betriebsberatungs GmbH statt, wird von diversen Förderern des Jungmakler Awards gesponsert und richtet sich exklusiv an vergangene und aktuelle Teilnehmer des Awards. Am 06. Und 07.05.2026 fand sie zum vierten Mal erneut im Hotel FREIgeist in der Göttinger Innenstadt statt.

bbg-Co-Geschäftsführer Tobias Knörrer sowie Andreas Wollermann, Head of Growth & Sales bei der bbg, führten die Besucher durch die Veranstaltung unter der Prämisse: Man müsse auch über die Unternehmensseite sprechen, nicht nur die reine Maklerseite – auch dafür sei die MasterClass da.

KI und Automation im Fokus

Steffen Ritter, langjähriger Begleiter des Jungmakler Awards (er gestaltet den Award seit dessen Beginn im Jahr 2011 mit) gab wie schon in den Jahren zuvor einen Impulsvortrag zum Besten, der sich schwerpunktmäßig mit KI und Prozessoptimierung auseinandersetzte. Und sein Appell war klar: Jeder moderne Makler, jede Maklerbetreuerin, jeder Versicherer müsse sich beim Thema KI jetzt die Frage beantworten, was er oder sie nun damit machen wird. Heute sei man strategisch wie nie zuvor gefragt, wo es mit dem eigenen Unternehmen hingehen soll und der Unternehmer müsse „denken, bis eh weh tut“.

Ritter selbst arbeitet vorwiegend mit Superchat und der Claude AI, die seiner Meinung nach am besten für Prozessautomationen funktioniere, was er auch live demonstrierte anhand eines Prozesses zur Transkription und Dokumentation von Kundengesprächen.

Ein Punkt, der vor allem den Jungmaklern sehr wichtig war, wie in einem weiteren Workshop von Steffen Ritter zum gleichen Thema deutlich wurde: Makler und wir als Gesellschaft tragen eine gewisse Verantwortung und können ebenso dazu einen Beitrag leisten, Menschen an künstliche Intelligenz heranzuführen.

Pool- oder Direktanbindung?

Beinahe kontrovers ging es in Andreas Wollermanns als Diskussionsrunde konzipiertem Workshop zum Thema Pools zu. Er stellte die Frage: Pool- oder Direktanbindung? Daraus entstand eine durchaus emotionale Debatte über die Vor- und Nachteile, die Pools liefern, und ergaben sich außerdem neue Fragen, die dabei, vor allem für den einzelnen Makler selbst, geklärt werden müssen: Wie abhängig fühle ich mich bei einer Poolanbindung wirklich? Wie viel Geschäft mache ich bei einem einzelnen Versicherer? Wie viele Kosten nehmen mir Pools wirklich ab, da ich mich nicht um ein eigenes MVP und eigene Vergleichstools kümmern muss? Geht dadurch meine unternehmerische Abhängigkeit wirklich verloren?

 

Automatisierung, KI und Pools: Was die junge Maklerbranche bewegt

 

Das Fazit lässt sich wohl so fassen, dass sich Direktanbindungen vor allem dann lohnen, wenn man über einen Versicherer viel Geschäft macht, während sich für breiter aufgestellte Makler, die ihr Geschäft auf viele verschiedene Produktgeber verteilen, eine Poolanbindung mehr lohnt – was natürlich nicht pauschal gilt.

Hoher Besuch

Mit dabei war auch Dr. Claus Hunold, Marketing- und Vertriebsvorstand bei der Haftpflichtkasse, der den Jungmaklern für eine Q&A-Session Rede und Antwort stand. Die Jungmakler waren sehr interessiert an Hunolds Erfahrungen in der Versicherungsbranche, seinen Ansichten zum Thema KI und was zukünftig für die Haftpflichtkasse geplant ist. So erläuterte Hunold etwa, dass man bei der Haftpflichtkasse zukünftig plane, in die Gewerbeversicherung einzusteigen, bspw. in die Vermögensschadenhaftpflicht und Hausrat für Kleingewerbe.

Auch zum Thema Pools äußerte sich Hunold. Für ihn sei es enorm wichtig, dass ein Pool dem Versicherer weiter Zugang zu den Maklern gewährt, denn wenn der Versicherer mit dem Makler nicht in Kontakt treten könne, dann habe der Makler auch nichts davon. Hunolds Empfehlung: Für die Versicherer, mit denen man favorisiert Geschäft macht, sollte man sich eine Direktanbindung anlegen.

Datenplattform für Makler

Tobias Knörrer stellte außerdem zusammen mit Makler-Urgestein Michael Richthammer Pläne der bbg für eine Art Maklerdaten-Plattform vor, auf der öffentlich zugängliche Daten von Maklerunternehmen gesammelt und zur Verfügung gestellt werden, um das Interesse von Jungmakler-Seite genauer zu eruieren. Die Rückmeldungen waren sehr positiv – allerdings mit einem kleinen Twist: Die Jungmakler sahen darin weniger eine Möglichkeit für den Konkurrenzvergleich („Wie stehe ich im Vergleich zu anderen Maklern finanziell da?“), sondern eher ein Tool, um andere Maklerunternehmen zu finden, mit denen sich potenziell eine spannende, ergiebige Zusammenarbeit ergeben könnte.

Viele Jungmakler kommen aus der AO-Welt, wo es eher mit ausgefahrenen Ellenbogen zugehen würde, wie ein Jungmakler erklärte. Der Austausch in der Jungmakler-Community, könnte durch solch eine Plattform noch zusätzlich gefördert, nicht aber ersetzt werden.

MasterClass 2027

Die MasterClass dürfte mittlerweile als feste Größe in der Jungmakler-Community gelten, getrieben durch den Austausch zwischen „Jungmakler-Veteranen“ und Branchen-Neulingen sowie Vertretern von Versicherern. Auch nächstes Jahr wird die MasterClass wieder im FREIgeist in Göttingen stattfinden, dann zum fünfjährigen Jubiläum. (mki)

Lesen Sie auch: Wie Makler die nicht-familieninterne Nachfolge schaffen
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Weiteres Maklerhaus unter dem Dach der HBC-Gruppe http://www.asscompact.de/node/171409

Die HBC-Gruppe übernimmt die Horbach GmbH Versicherungsvermittlung & Finanzdienstleistungen. Mit dem Spezialmakler stärkt HBC seine Expertise insbesondere in den Bereichen Autohaus-, Kfz-, Reisemobil- und Transportversicherung sowie im mittelständischen Kundensegment.

171409 8. Mai 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die HBC-Gruppe setzt ihren Wachstumskurs fort und begrüßt ein weiteres Maklerunternehmen in ihren Reihen: Die Horbach GmbH Versicherungsvermittlung & Finanzdienstleistungen ist Teil der Hanseatic Broking Center GmbH (HBC). Die 15 Mitarbeitenden von Horbach betreuen an den Standorten Düsseldorf und Gladbeck neben Privatkunden auch Mittelständler. Zu den Schwerpunkten des Spezialmaklers zählen insbesondere Versicherungslösungen für Autohäuser, Kfz-Betriebe, Reisemobile sowie Transport- und Logistikunternehmen. Ergänzt wird das Portfolio durch Spezialkonzepte für Privatkunden.

Mit der Übernahme von Horbach stärkt HBC ihre Marktposition in diesen Segmenten und baut die regionale Präsenz in Westdeutschland weiter aus. Die Kunden von Horbach sollen künftig von erweiterten Kapazitäten, einem breiteren Produktzugang sowie der technologischen Infrastruktur der HBC-Gruppe profitieren, wie es seitens des Unternehmens heißt.

Managementteam von Horbach bleibt an Bord

Im Zuge der Transaktion ändert sich nichts am bestehenden Management-Team von HORBACH. Die Standorte in Düsseldorf und Gladbeck bleiben erhalten. „Mit Horbach gewinnen wir ein hervorragend positioniertes Maklerhaus mit klarer Spezialisierung und starker Kundenbindung. Besonders im Bereich Kfz-naher Branchen und im Mittelstand ergänzt Horbach unser Portfolio inhaltlich und regional sehr gut. Gemeinsam wollen wir die bestehenden Stärken weiter ausbauen und zusätzliche Wachstumsimpulse setzen“, erklärt Johannes Schmidt, CCO der HBC. Andreas Rump, Geschäftsführer der HORBACH GmbH Versicherungsvermittlung und Finanzdienstleistungen, liegt insbesondere der seit über 70 Jahren bestehende Standort in Düsseldorf am Herzen. „Ich freue mich, dass wir durch den Beitritt zur HBC-Gruppe den Standort erhalten und zukünftig ausbauen können, um unsere Nähe zu unseren Kunden zu bewahren.

Michael Dutine, Geschäftsführer der HORBACH GmbH Versicherungsvermittlung und Finanzdienstleistungen, ergänzt: „HBC bietet uns die passende Plattform, um unsere Spezialisierungen weiter zu stärken und gleichzeitig von gruppenweiten Synergien zu profitieren.“ „Wir sehen unsere Entscheidung für HBC als nächsten konsequenten Schritt, insbesondere im Zugang zu erweiterten Märkten, Versicherern und digitalen infrastrukturellen Lösungen“, sagt Tobias von Ohlen, Geschäftsführer der HORBACH Gruppe und Geschäftsführer der Versicherungstochter anag versicherungspartner der Automobile Nord AG. (tik)

 

Weiteres Maklerhaus unter dem Dach der HBC-Gruppe

 

Weitere News zu Übernahmen und Zusammenschlüssen finden Sie in unserer Rubrik „Management & Vertrieb“.
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Frank Leitgeb geht zur NÜRNBERGER http://www.asscompact.de/node/171408

Die NÜRNBERGER Versicherung hat einen neuen Leiter Vertriebsstrategie: Seit Mai 2026 hat Frank Leitgeb den Posten inne. Gemeinsam mit dem Vertriebs- und Marketingvorstand der NÜRNBERGER Versicherung, Andreas Politycki, soll Leitgeb den Vertrieb des Unternehmens neu ausrichten.

171408 8. Mai 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Frank Leitgeb ist seit Mai 2026 Leiter Vertriebsstrategie bei der NÜRNBERGER Versicherung. Das hat ein Sprecher der Unternehmenskommunikation auf Anfrage von AssCompact bestätigt.

Leitgeb wird direkt an den langjährigen Vertriebs- und Marketingvorstand der NÜRNBERGER Versicherung, Andreas Politycki, berichten, der kürzlich vom Aufsichtsrat in seinem Amt bestätigt wurde.

Der Vertriebs- und Marketingvorstand hatte laut einer Pressemitteilung der NÜRNBERGER mit seinem Team in den vergangenen Monaten eine umfassende Neuausrichtung des Vertriebs entwickelt und zum 01.04.2026 eingeführt. Im Fokus der Neuausrichtung steht dabei neben einem konsequent bedarfsorientierten Zuschnitt der Betreuungsstrukturen die Einführung eines grundlegend neuen Beratungskonzepts.

Laut der Pressestelle wird Leitgeb aus seiner neuen Position heraus gemeinsam mit Politycki maßgeblich an der Weiterentwicklung und der Neuausrichtung des Vertriebsbereichs beteiligt sein. Darüber hinaus wird mitgeteilt, dass Leitgeb eng mit den Vertriebswegeleitern zusammenarbeiten wird.

Frank Leitgeb hatte nach langjähriger Tätigkeit zum Jahreswechsel 2025/2026 die LV 1871 verlassen. Zuletzt verantwortete er dort in Leitungsposition den dezentralen Vertrieb des Versicherers. (lg)

Lesen Sie auch: NÜRNBERGER übertrifft Erwartungen für 2025

Bild: © NÜRNBERGER

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Allianz Commercial lagert Cybergeschäft an Coalition aus http://www.asscompact.de/node/171406

Allianz Commercial überträgt das gesamte Neugeschäft in der gewerblichen Cyberversicherung auf das US-Unternehmen Coalition. Die Allianz bekommt im Gegenzug eine erhöhte Beteiligung an Coalition, Allianz-Vorstandsvorsitzender Oliver Bäte zieht zudem fest in den Vorstand des Unternehmens ein.

171406 8. Mai 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Allianz Commercial hat einen radikalen Schritt in der Ausrichtung ihrer gewerblichen Cyberversicherung bekannt gegeben. Künftig lagert Allianz Commercial ihr gesamtes Cyberversicherungsgeschäft an den US-Spezialisten Coalition aus. Als exklusiver globaler Partner der Allianz für Cyberversicherungen in allen gewerblichen Segmenten wird Coalition die Verantwortung für Preisgestaltung, Produktentwicklung, Risikominderung und Schadenmanagement übernehmen.

Die Allianz unterstützt durch Ressourcen in den Bereichen Underwriting für multinationale und Großunternehmen, Servicebereitstellung und Schadenbearbeitung. Coalition erhält langfristige Versicherungskapazitäten sowie Zugang zu den Vertriebskanälen der Allianz, heißt es in der Mitteilung des Münchener Versicherers. Die Partnerschaft ist auf eine Dauer von mindestens zehn Jahren angelegt.

Bäte wird festes Mitglied im Coalition-Vorstand

Im Zuge der Partnerschaft erhält die Allianz „eine Vorabzahlung in Form einer erhöhten Beteiligung an Coalition“. Allianz SE Vorstandsvorsitzender Oliver Bäte bekommt zudem eine Zusatzaufgabe: Er wird fest in den Vorstand von Coalition einziehen. Derzeit ist Bäte ein unabhängiges Vorstandsmitglied des US-Unternehmens. Zudem umfasse die Partnerschaft „leistungsabhängige Komponenten“, die an das Wachstum des Cybergeschäfts gekoppelt sind sowie die Möglichkeit zu weiteren Kapitalbeteiligungen an Coalition. Die Unternehmen arbeiten bereits seit 2022 zusammen. Allianz X, der strategische Investmentarm des Münchener Unternehmens, hatte damals in Coalition investiert.

Einführung zuerst in Kernmärkten

Die Einführung wird schrittweise erfolgen und in Kernmärkten wie den USA, dem Vereinigten Königreich und Deutschland beginnen, da hier bereits Kooperationen mit den Partnern bestehen. Zu „gegebener Zeit“ sollen dafür eine Reihe von Cyberspezialisten von der Allianz zu Coalition wechseln.

Coalition ist der weltweit erste Anbieter von „Active Insurance“, heißt es in der Mitteilung. Der Ansatz ermögliche neben der Absicherung gegen Cyberrisiken auch die aktive Erkennung und Abwehr von Bedrohungen. (js)

Lesen Sie auch: „Konsolidierung geht immer mit Machtkonzentrierung einher“
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BVK-Jubiläum in Berlin: 125 Jahre für die Vermittlerbranche http://www.asscompact.de/node/171405

Am 07.05.2026 feierte der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e. V. (BVK) in Berlin sein 125-jähriges Jubiläum. Im Mittelpunkt der Feierlichkeiten stand nicht nur die Geschichte des BVK, sondern auch die aktuelle Rolle der Versicherungsvermittler in unruhigen Zeiten.

171405 8. Mai 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Berlin, Friedrichsstraße 101. So lautet die Adresse des Admiralspalasts. Ein Gebäude im prachtvollen Art déco-Stil der 1920-er Jahre – in Deutschland auch bekannt als die goldenen Zwanziger, eine Blütezeit in Kunst, Kultur und Wissenschaft. Ob Eisarena, Revuetheater oder Operettenhaus – seit jeher stand und steht der Admiralspalast synonym für den Kultur- und Vergnügungsrausch Berlins.

Und am Donnerstag, den 07.05.2026, bildete eben dieses Ensemble den feierlichen Rahmen des Jubiläumsfestes des Bundesverbands der Deutschen Versicherungskaufleute e. V. (BVK), der im Jahr 1901 gegründet wurde und damit in diesem Jahr bereits sein 125-jähriges Bestehen vorweisen kann.

„Vermittler leben positives Mindset vor“

Und zu diesem besonderen Anlass waren zahlreiche geladene Gäste aus ganz Deutschland und Europa zusammengekommen, etwa 700 an der Zahl. „Das belegt: Den Menschen ist der BVK wichtig. Und das zeigt: Menschen sind gerne unter Menschen“, resümierte Michael H. Heinz, BVK-Präsident, sichtlich ergriffen angesichts dieser Resonanz.

Grußworte richteten u.a. der Landesbischof der evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz, Dr. Christian Stäblein, sowie der ehemalige Bundespräsident Christian Wulff an den BVK. Stäblein betonte, dass Versicherungskaufleute vor allem eines vermittelten: Solidarität. Das Kollektiv stehe für den Schaden des Einzelnen ein und helfe ihm so, den Halt im Leben nicht zu verlieren. Bundespräsident a. D. Wulff imponiert wiederum die Übernahme von Verantwortung durch die Vermittlerschaft. Immer häufiger fragen sich die Menschen aktuell: „Lohnt es sich überhaupt, Zukunft im Sinne einer Altersvorsorge oder einer Absicherung gegen Arbeitskraftverlust zu planen?“ Geopolitik, Demografie und Kommunikationsformen, die eine Manipulierbarkeit unvorstellbaren Ausmaßes erlaubten, raubten den Menschen zunehmend Zuversicht. Umso bedeutender sei es daher, dass der Vertreter oder der Makler ein positives Mindset vorlebe und finanzielle Verantwortung für den Menschen übernehme. Denn ja: Es gibt Sinn, für die Zukunft zu planen.

Goldene Ehrennadel des BVK für Michael H. Heinz

Die Versicherer wiederum, vertreten durch Dr. Thilo Schumacher, CEO von AXA Deutschland, machten klar: Der Vermittler ist das Gesicht der Branche vor dem Kunden. Und in dieser Rolle machten Vermittler seit Jahrzehnten einen guten Job.

Ein Höhepunkt der unterhaltsamen Veranstaltung war die Verleihung der goldenen Ehrennadel des BVK an keinen geringeren als Michael H. Heinz selbst, der danach für einen kurzen Moment um die richtigen Worte rang und sich sehr über die Ehrung freute. Der Festakt selbst fand abends mit Party und Livemusik im Admiralspalast seine Fortsetzung und endete erst weit nach Mitternacht.

Ehrbarer Kaufmann steht im Mittelpunkt

Mit seinen 125 Jahren Interessenvertretung für Vermittler blickt der BVK auf eine lange Geschichte zurück – von den Anfängen zu Beginn des 20. Jahrhunderts über die Herausforderungen wechselvoller historischer Epochen bis hin zu den aktuellen Transformationsprozessen in der Versicherungswirtschaft. Eine zum besonderen Anlass herausgegebene BVK-Chronik schlüsselt die verschiedenen Verbandsepochen eindrucksvoll auf.

In all den Jahren erschuf der Verband ein Berufsbild der Vermittler, das von den Prinzipien der Ehrbarkeit, des Unternehmertums und der Qualifikation geprägt ist, erklärt der BVK. Der Verband habe sich außerdem die Förderung des sozialpolitischen Auftrages des Berufsstands und die Weiterbildungsarbeit der Vermittler zur Aufgabe gemacht. Daneben kämpfe er gegen überbordende Regulierungen und klischeehafte Anfeindungen gegenüber Vermittlern. (as)

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Halter eines unangeleinten Hundes haftet für Sturz schwangerer Frau http://www.asscompact.de/node/171231

Vor Gericht ging es um einen freilaufenden Chihuahua, der eine schwangere Frau zu Fall brachte. Diese erlitt Verletzungen und verklagte den Hundehalter. Das OLG hielt den Hundehalter für voll haftbar und konnte kein Mitverschulden der Frau erkennen. Das Schmerzensgeld betrug 1.500 Euro.

171231 8. Mai 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg hat die Haftung eines Hundehalters bestätigt. Der Halter eines kleinen Chihuahuas wurde zum Schadenersatz verurteilt, nachdem sein unangeleint in einer öffentlichen Parkanlage freilaufender Hund eine Frau zu Fall gebracht hatte. Die Frau war zu diesem Zeitpunkt hochschwanger und machte infolgedessen Schadenersatzansprüche gegen den Hundehalter geltend.

Vor dem erstinstanzlichen Landgericht (LG) Ansbach hatte die Klägerin nur teilweise Erfolg. Das Gericht ging davon aus, dass ihr ein überwiegendes Mitverschulden von 80% anzulasten sei, da sie versucht habe, auf einem nicht befestigten Weg auszuweichen und dadurch gestürzt sei. Das OLG Nürnberg hat im Berufungsverfahren das Urteil des LG teilweise abgeändert. Es sprach der Klägerin weitergehende Schadenersatzansprüche zu und nahm dabei kein Mitverschulden mehr an.

Kein Mitverschulden der gestürzten Frau

Nach Ansicht des OLG Nürnberg trifft die Klägerin kein Mitverschulden aufgrund ihrer Flucht- und Schutzreaktion. Es sei für sie unerheblich gewesen, ob der Chihuahua freundlich oder spielerisch wirkte, da ein solches Verhalten aus objektiver Sicht nicht sicher als ungefährlich bewertet werden könne. Zwar könne bei der geringen Größe eines Chihuahuas regelmäßig nicht von der Gefahr schwerer Verletzungen ausgegangen werden, sodass überzogene Fluchtreaktionen ein Mitverschulden begründen könnten. Im konkreten Fall sei die Klägerin jedoch lediglich wenige Meter auf eine Rasenfläche in der Parkanlage ausgewichen, sodass ein Mitverschulden nicht anzunehmen sei.

Unerheblich sei nach Auffassung des OLG, ob die schwangere Klägerin gestürzt oder lediglich aus Angst vor Hunden zusammengesackt sei. Auch eine solche Panikreaktion sei dem pflichtwidrigen Verhalten des Beklagten zuzurechnen, der seinen Hund entgegen der geltenden Anleinpflicht freilaufen ließ.

Schmerzensgeld von 1.500 Euro

Der Klägerin stehe daher ein Schmerzensgeld von 1.500 Euro zu. Sie erlitt Prellungen an der linken Hand sowie einen Bruch eines Knochenvorsprungs am linken Oberarm. Ein Zusammenhang zwischen dem Vorfall und einer früheren Einleitung der Geburt ließ sich laut gynäkologischem Sachverständigengutachten jedoch nicht feststellen. (bh)

OLG Nürnberg, Urteil vom 13.02.2026 – Az. 13 U 1961/24

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Cyberversicherung: Das sind die aktuellen Favoriten der Makler http://www.asscompact.de/node/171391

Die Cyberversicherung gewinnt auch für Makler im gewerblichen Schaden- und Unfallgeschäft immer mehr an Bedeutung. Denn prinzipiell ist heute kein Unternehmen sicher vor Cyberattacken. Guter Schutz ist daher essenziell. Welche Anbieter die befragten Versicherungsmakler und Mehrfachagenten zum ersten Quartal 2026 überzeugen, zeigt eine TRENDS-Bildergalerie.

171391 7. Mai 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement ]]>
map-report nimmt Solvabilität der Versicherer unter die Lupe http://www.asscompact.de/node/171392

Das Analysehaus Franke und Bornberg hat erneut die Lebensversicherer und privaten Krankenversicherer im Hinblick auf deren Solvabilitätsquoten unter Solvency II beleuchtet. Die Analyse zeigt die Solvabilität im Vergleich von 2016 bis 2025. Erstmals bezieht der map-report auch Schaden-/Unfallversicherer ein.

171392 7. Mai 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die Gesellschaften haben abermals ihre SFCR-Berichte nach dem Solvency-II-Regime vorgelegt. Im Rahmen des map-report 944 hat Franke und Bornberg die Daten ausgewertet. Zum ersten Mal haben die Analysten dabei auch die Schaden-/Unfallversicherung einbezogen. Berücksichtigt sind die nach verdienten Bruttobeiträgen 50 größten Gesellschaften dieser Sparte.

Stabiles Bild bei deutschen Versicherern

Laut den Analysten zeigt die Assekuranz hierzulande zehn Jahre nach Einführung von Solvency II ein stabiles Bild. So haben sich mit dem weitgehenden Wegfall der Solvency-II-Übergangsmaßnahmen die Unterschiede zwischen der aufsichtsrechtlichen SCR-Quote und der Basis-SCR-Quote auf ein historisches Minimum verringert. Die Quoten seien somit aussagekräftiger und direkter vergleichbar als zuvor. Die nur noch geringfügigen Unterschiede wertet Franke und Bornberg außerdem als Zeichen dafür, dass die Branche das Niedrigzinskapitel weitgehend abgeschlossen habe.

Quoten verschiedener Sparten nicht unmittelbar vergleichbar

Die Bedeckungsquoten seien laut Franke und Bornberg kein Rankinginstrument für die allgemeine Sicherheit eines Versicherers. Sie würden vielmehr zeigen, wie groß der vorhandene Kapitalpuffer im Verhältnis zu den aufsichtsrechtlich ermittelten, unternehmensspezifischen Risiken ist. Aus diesem Grund seien die Quoten verschiedener Sparten nicht unmittelbar vergleichbar.

So hätten Lebens- und Krankenversicherer typischerweise langfristige Verpflichtungen gegenüber Kunden. In der PKV seien außerdem Alterungsrückstellungen von großer Relevanz. Sachversicherer wiederum seien stärker von kurzfristig schwankenden Schadenverläufen geprägt.

„Niedrigere Bedeckungsquoten bei Sachversicherern bedeuten deshalb nicht automatisch, dass sie schlechter aufgestellt sind. Sie spiegeln oft vor allem wider, dass dort andere, volatilere und stärker schadengetriebene Risiken zu unterlegen sind als in der Lebens- und Krankenversicherung“, erklärt Reinhard Klages, Analyst des map-report.

Spannweite zwischen Unternehmen bleibt hoch

Nach wie vor ist eine breite Streuung zwischen den Versicherern in allen drei Sparten vorhanden. Die einzelnen Unternehmen sind recht unterschiedlich aufgestellt, was der Marktdurchschnitt aber verdecke, wie es von Franke und Bornberg dazu heißt.

Zinswende sorgt für verbesserte Solvenzlage der Lebensversicherer

Die Solvenzlage der Lebensversicherer hat sich deutlich verbessert. So hat sich die aufsichtsrechtliche SCR-Quote der Lebensversicherungsbranche (anrechenbare Eigenmittel im Verhältnis zum SCR inklusive Übergangsmaßnahmen) von 340,3 auf 409,3% erhöht. Den Ausschlag haben hier höhere Zinsen und günstigere Marktbedingungen für die Bewertung langfristiger Garantien gegeben.

Die Basis-SCR-Quote (ohne Volatilitätsanpassung und Übergangsmaßnahmen) hat sich von 308,6 auf 379,5% verbessert. Die Differenz zur aufsichtsrechtlichen SCR-Quote beträgt nur noch 29,8 Prozentpunkte – vor 2024 lag sie häufig bei über 300, teils bei über 500 bis hin zu 1.100 Prozentpunkten. „Das Übergangshilfen-Kapitel ist damit de facto abgeschlossen“, schreiben die Analysten.

Erstmals seit 2016 kein Lebensversicherer unter der Mindestbedeckung

Erstmals seit Einführung von Solvency II findet sich kein Lebensversicherer unter der Schwelle von 100% – weder in der Basis-SCR noch in der Basis-MCR. Zum Vergleich: Bei der ersten SFCR-Berichterstattung 2016 hatten noch 21 Gesellschaften Schwierigkeiten, eine vollständige SCR-Bedeckung nachzuweisen. Im Vorjahr 2024 schrammten noch drei Anbieter an dieser Marke vorbei. 

Die LV-Anbieter mit den höchsten und niedrigsten SCR-Bedeckungsquoten

Die Quoten der Lebensversicherer weisen weiterhin eine hohe Spannweite auf: Die niedrigsten aufsichtsrechtlichen Quoten (netto) verzeichnen Athora (202,9%), LPV (213,6%) und Neue Leben (232,4%). Die höchsten SCR-Bedeckungsquoten haben die LV 1871 (809,0%), die Stuttgarter (742,7%) und WGV (711,5%).

 

map-report nimmt Solvabilität der Versicherer unter die Lupe

 

In der Basis-SCR führen LV 1871 (798,4%), die DLVAG Deutsche Lebensversicherungs-AG (737,6%) und die Stuttgarter (725,1%) die Liste an. Die niedrigsten Basisquoten weisen LPV (108,1%), Öffentliche Oldenburg (113,1%) und Concordia Oeco (145,7%) auf.

Private Krankenversicherer stabil aufgestellt

Bei den PKV-Anbietern liegt die Basis-SCR-Quote des Marktes mit 480,2% nahezu auf Vorjahresniveau von 483,0%. Die niedrigsten Quoten zeigen sich bei der ERGO (192,4%), Ottonova (212,0%) und der HanseMerkur (244,4%).

 

map-report nimmt Solvabilität der Versicherer unter die Lupe

 

Die höchsten Quoten weisen der Münchener Verein (1.129,7%), UKV (936,0%) und die uniVersa (916,8 %) auf.

Die Bedeckungsquoten der Schaden-/Unfallversicherer

Die Basis-SCR-Quote der 50 größten Gesellschaften in der Schaden- und Unfallversicherung liegt im Marktdurchschnitt bei 248,8% (Vorjahr: 247,7%) und damit strukturell deutlich unter den Werten der Personenversicherungssparten. Die Spitzenreiter bilden die Württembergische Gemeinde-Versicherung (474,5%), HUK-Coburg VVaG (442,9%) und DEVK Eisenbahn (418,0%). Die niedrigsten Werte weisen Barmenia (123,5%), Rhion (128,7%) und Verti (152,0%) aus. (tik)

 

map-report nimmt Solvabilität der Versicherer unter die Lupe
 
 
 
 
 
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Mietwagen: Kein Ersatz weiterer Kosten bei Reparaturverzug http://www.asscompact.de/node/171327

Das Landgericht Ulm hat entschieden, dass ein Geschädigter Mietwagenkosten nicht unbegrenzt ersetzt bekommt, wenn sich die Reparatur eines Fahrzeugs durch nicht erforderliche Freigaben von Versicherer oder Leasinggeber verzögert. Im Fokus steht die Schadenminderungspflicht nach § 254 Abs. 2 BGB.

171327 7. Mai 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Das Landgericht (LG) Ulm hat mit Urteil vom 25.03.2026 eine erstinstanzliche Entscheidung des Amtsgerichts aufgehoben und die Klage auf weitere Mietwagenkosten nach einem Verkehrsunfall vollständig abgewiesen. Im Mittelpunkt der Entscheidung steht die Frage, in welchem Umfang ein Geschädigter seiner Schadenminderungspflicht nachgekommen ist.

Kfz-Haftpflicht: Streit um weitere Mietwagenkosten nach Auffahrunfall

Die Klägerin, Leasingnehmerin eines VW Up, machte gegenüber dem beklagten Kfz-Haftpflichtversicherer restliche Mietwagenkosten geltend. Die Klägerin war nach den Leasingbedingungen verpflichtet, etwaige Schäden in eigenem Namen und auf eigene Kosten geltend zu machen. Am 30.01.2022 fuhr ein anderes Fahrzeug auf den VW auf. Die vollumfängliche Haftung des auffahrenden Fahrzeugs und des entsprechenden Kfz-Haftpflichtversicherers war zwischen den Parteien unstreitig. Ein Gutachten bezifferte den Wiederbeschaffungswert auf 10.600 Euro brutto und die Reparaturkosten auf rund 6.986 Euro brutto.

Doch dann kam es zu diversen Verzögerungen: Die Leasinggeberin der Klägerin teilte mit E-Mail vom 01.03.2022 mit, dass die Reparaturfreigabe durch den Fahrzeughalter erfolgen muss. Am 14.03.2022 erteilte der Haftpflichtversicherer nach vorangegangenem schriftlichem und mündlichem Austausch die Reparaturfreigabe. Der Reparaturauftrag wurde klägerseits am 14.03.2022 erteilt. Die Reparatur erfolgte vom 21.03.2022 bis 28.03.2022. Für den Zeitraum vom 02.02.2022 bis 29.03.2022 mietete die Klägerin einen Ersatzwagen für 2.377,01 Euro an. Auf der Rechnung wurde auf die Geschäftsführerin der Komplementärin der Klägerin ausgestellt. Auf diese Mietwagenrechnung zahlte der beklagte Versicherer lediglich einen Betrag in Höhe von 1.243,55 Euro. Die Klägerin verlangte vom Versicherer die restlichen Mietwagenkosten. Die Verzögerung sei allein durch die verspätete Reparaturfreigabe verursacht worden. Der Haftpflichtversicherer bestritt die Aktivlegitimation wegen der abweichenden Rechnungsadressierung und rügte eine Verletzung der Schadenminderungspflicht. Es seien insofern nur Mietwagenkosten für 18 Tage ersatzfähig.

Mit erstinstanzlichen Urteil hat das Amtsgericht den Versicherer zur Zahlung von weiteren 704 Euro verurteilt. Dieser ging jedoch in Berufung. In Folge hat das LG Ulm das Urteil geändert und die Klage abgewiesen.

Verletzte Schadenminderungspflicht begrenzt Mietwagenkosten

Das LG bestätigte zunächst, dass die Klägerin grundsätzlich aktivlegitimiert war. Trotz einer fehlerhaften Adressierung der Mietwagenrechnung sah das Gericht ausreichend Anhaltspunkte dafür, dass der Mietvertrag tatsächlich im Namen der Klägerin geschlossen worden war. Die Falschbezeichnung auf der Rechnung sei unschädlich.

Entscheidend war jedoch die Frage der Schadenminderungspflicht. Nach Auffassung des Gerichts hätte die Klägerin die Reparatur ihres Fahrzeugs deutlich früher veranlassen müssen. Es habe von Anfang an ein eindeutiger Reparaturschaden vorgelegen, sodass kein Anlass bestanden habe, die Reparaturfreigabe des Versicherers abzuwarten. Auch eine Abstimmung mit der Leasinggeberin sei nicht erforderlich gewesen.

Zwar bestehe grundsätzlich keine Pflicht des Geschädigten, Reparaturkosten vorzufinanzieren. Im konkreten Fall sei ein Zuwarten jedoch treuwidrig gewesen. Die Klägerin sei wirtschaftlich in der Lage gewesen, die Reparaturkosten vorzustrecken, und habe angesichts der klaren Haftungslage auch mit einer Erstattung rechnen können. Indem sie die Reparatur erst rund sechs Wochen nach dem Unfall in Auftrag gab, habe sie gegen ihre Obliegenheit zur Schadenminderung verstoßen.

Das Gericht stellte klar, dass Mietwagenkosten nur für den Zeitraum zu ersetzen sind, der zur Schadenbehebung erforderlich ist. Dazu zählen die Dauer der Gutachtenerstellung, eine kurze Überlegungsfrist sowie die eigentliche Reparaturzeit. Im vorliegenden Fall hielt das Landgericht einen Zeitraum von insgesamt 18 Tagen für angemessen. Da die Beklagte diese Kosten bereits ausgeglichen hatte, bestand kein weiterer Zahlungsanspruch. (bh)

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Kaum Spielraum für sinkende Bauzinsen http://www.asscompact.de/node/171390

Der Konflikt im Nahen Osten sorgt weiter für Nervosität an den Finanzmärkten mit steigenden Renditen von Staatsanleihen als Folge. Laut Daten von Interhyp bleiben die Bauzinsen derzeit auf einem erhöhten Niveau rund um 4%. Daran dürfte sich nach Ansicht von Experten vorerst auch wenig ändern.

171390 7. Mai 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Der Baufinanzierungsvermittler Interhyp hat ein aktuelles Zinsupdate veröffentlicht. Demnach führt die politische Situation im Nahen Osten nach wie vor zu einer Verunsicherung auf den Finanzmärkten. Als Konsequenz ziehen die Renditen von Staatsanleihen an und die Immobilienfinanzierungszinsen für zehnjährige Darlehen verharren auf einem erhöhten Niveau rund um die Markt von 4%.

Mit sinkenden Bauzinsen ist derzeit nicht zu rechnen

Laut der Experten des Interhyp-Bankenpanels gibt es momentan kaum Spielraum für sinkende Bauzinsen. Die Kapitalmarktzinsen dürften nach Ansicht der Befragten weiter stark von den Ereignissen im Nahen Osten geprägt sein. „Allerdings wird selbst bei einem schnellen Ende des Konflikts die erste Inflationswelle nicht mehr zu vermeiden sein und die EZB im Juni mit einer ersten Zinserhöhung antworten“, so die Einschätzung der Experten. Wer auf eine schnelle Rückkehr zu niedrigen Zinsen hoffe, ignoriere die Marktrealität, wie es von Interhyp heißt.

Großteil der Experten erwartet vorerst gleichbleibendes Zinsniveau

Aktuell rechnen 80% der Experten damit, dass sich am momentanen Zinsniveau in den kommenden vier Wochen nichts ändern dürfte. Lediglich 20% gehen von sinkenden Zinsen für diesen Zeitraum aus. Langfristig erwarten 60% der Experten, dass die Bauzinsen weiter anziehen. „Längerfristig drohen höhere Bund-Renditen und damit steigende Bauzinsen wegen der Schuldenpolitik der Staaten“, meinen die Befragten. 40% halten gleichbleibende Zinsen für den Zeitraum von einem halben bis zu einem Jahr für möglich. 

Eigenkapital als Zinshebel

Angesichts der aktuellen Situation sei die Struktur der Finanzierung wichtiger denn je, wie es von Interhyp heißt. „Ich gehe nicht von signifikant sinkenden Bauzinsen in naher Zukunft aus. Daher würde ich auch Kaufinteressierten nicht dazu raten, darauf zu spekulieren. Gerade in der aktuellen Situation ist es ratsam, so viel Eigenkapital wie möglich in die Finanzierung einzubringen“, unterstreicht Jörg Utecht, CEO der Interhyp Gruppe. Mehr Eigenkapital verbessere die Konditionen und senke dauerhaft die monatliche Belastung. 

Interhyp appelliert an die Politik, die Kaufnebenkosten-Hürde zu senken. Denn Kaufinteressierte müssten einen deutlich zu hohen Anteil des Eigenkapitals für Kaufnebenkosten aufwenden. Ein möglicher Hebel, um hier Abhilfe zu schaffen, wären laut Interhyp Freibeträge bei der Grunderwerbsteuer für Erstkäufer.

„Die Botschaft im Mai ist klar: Die Bauzinsen bleiben volatil mit Tendenz nach oben. Der beste Schutz dagegen ist ein fundierter Eigenkapital-Plan und ein breiter Anbietervergleich“, so das Fazit von Utecht. (tik)

Weitere News rund um den Immobilienmarkt und den Bereich Baufinanzierung finden Sie in unserer Rubrik „Immobilien“.
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Öffentliche Versicherer launchen Online-Service „Elementa“ http://www.asscompact.de/node/171389

Deutschlands öffentliche Versicherer haben eine Informationsplattform zur Bewertung von Naturgefahren gestartet. Mit dem Online-Service sollen Hausbesitzer, Bauherren sowie Planer und Architekten sich umfassend über lokale Naturgefahren am Standort ihrer Immobilien informieren können.

171389 7. Mai 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die öffentlichen Versicherer Deutschlands haben mit „Elementa Zentrum Naturgefahren“ eine digitale Informationsplattform gestartet, die darauf abzielt, Hausbesitzer, Bauherren sowie Planer und Architekten besser über die lokalen Naturgefahren am Standort ihrer Immobilie zu informieren. Die Information soll auch dazu führen, dass Hausbesitzer ihre Immobilie besser durch gezielte Vorsorge schützen können.

„Hausbesitzer tragen die Hauptlast dieser Bedrohung“, erklärt Wolfgang Wiest, Hauptgeschäftsführer des Verbands öffentlicher Versicherer. „Daher sehen wir es als unsere Pflicht als größte Gebäudeversicherer-Gruppe in Deutschland, die Versicherten bestmöglich zu unterstützen.“

Risikoanalyse, Präventionstipps und Bauteilregister

Mit Elementa können User über ein niedrigschwelliges Tool, das Risiko-Radar, eine adressgenaue Risikoanalyse zu Flusshochwasser, Starkregen und Hagel für ihr Gebäude durchführen lassen. Dafür nutzt das System neben öffentlichen Starkregen- und Hochwasserkarten der Bundesländern auch die Hagel-Risikokarte des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT), die im März 2026 veröffentlicht wurde.

Darauf aufbauend stellt das Portal Schutzstrategien vor und benennt in einem Bauteilregister Bauteile, die nachweislich besonders widerstandsfähig gegenüber Naturgefahren sind. Für Bauherren und Planer stehen weitere fachspezifische Informationen wie etwa baurechtliche Rahmen zum Schutz von Gebäuden zur Verfügung.

Künftig soll das Portal zudem um weitere Naturgefahren erweitert werden.

Der Verband öffentlicher Versicherer ist der Branchenverband der regional tätigen, öffentlichen Versicherer Deutschlands. Ihm gehören acht Erstversicherergruppen mit mehr als 45 Einzelunternehmen an. (js)

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„Wir freuen uns über jeden Fortschritt in der Tiermedizin“ http://www.asscompact.de/node/171387

Eine Studie der AGILA Haustierversicherung hat gezeigt, dass tierärztliche Versorgung überraschend stark vom Einkommen der Besitzer abhängt. Wie blickt der neue CEO des Spezialversicherers darauf? Und welche Entwicklungen in Tierversicherung und -medizin macht AGILA aus?

171387 7. Mai 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement Interview mit Thomas Vogel, Vorstandsvorsitzender der AGILA Haustierversicherung AG
Herr Vogel, seit dem Inkrafttreten der neuen Gebühren­ordnung im Herbst 2022 müssen Besitzende beim Tierarztbesuch tiefer in die Tasche greifen. Wie hat sich der Tierversicherungsmarkt aus Ihrer Sicht seitdem verändert?

Der Herbst 2022 war ein entscheidender Wendepunkt in einem Markt, der vorher als Nische galt. Die seitdem deutlich höheren Kosten für tierärztliche Behandlungen haben bei vielen Tierhaltenden das Bewusstsein für die Notwendigkeit einer finanziellen Absicherung geweckt. Und mit der gestiegenen Nachfrage nach Tierversicherungen hat sich auch die Zahl der Anbieter vervielfacht. Nicht zuletzt haben viele Generalisten die nun profitabel erscheinende Sparte Tier in ihr Portfolio aufgenommen, nachdem sie zuvor jahrzehntelang durch wenige Spezialversicherer wie die AGILA Haustierversicherung bedient worden war.

Auch die Tiermedizin hat sich in den letzten Jahren stark weiterentwickelt, z. B. was Behandlungen angeht, aber auch in der Medikation. Was bedeutet die Weiterentwicklung der medizinischen Seite für Versicherer, Makler und Kunden?

Wir freuen uns über jeden Fortschritt in der Tiermedizin, denn er ermöglicht letztendlich ein längeres Zusammenleben der Menschen mit ihren geliebten Tieren. Gleichzeitig sind diese Entwicklungen für uns, aber auch unsere Wettbewerber immer wieder Anreiz zur Verbesserung unserer Produkte. Aktuell wird z. B. heiß diskutiert, ob man den traditionellen OP-Begriff, der für den reinen OP-Kostenschutz eine Rolle spielt und bisher meist einen größeren Hautschnitt voraussetzt, nicht erweitert. Denn immer häufiger können auch beim Tier operative Eingriffe minimalinvasiv erfolgen. Wer sich derzeit bei den Tierversicherungen umschaut, findet einen lebendigen, innovativen Markt vor. Wir Versicherer erweitern das Angebot stetig, bei AGILA in enger Zusammenarbeit mit den tierärztlichen Ansprechpartnern, und davon profitieren alle Beteiligten gleichermaßen.

Sie haben gerade eine Studie herausgebracht, die zeigt, dass die tierärztliche Versorgung stark vom Einkommen der Haltenden abhängt. Wie blicken Sie auf die Ergebnisse?

Unsere Statista-Befragung hat gezeigt, dass von den Tierhaltenden mit einem monatlichen Haushaltsnettoeinkommen bis 2.000 Euro nur 4% mehr als 2.000 Euro Tierarztkosten im gesamten Jahr 2025 gezahlt haben, während das bei einem monatlichen Haushaltsnettoeinkommen ab 5.000 Euro 31% waren. Wir haben uns natürlich gedacht, dass es hier Unterschiede gibt, aber das Ausmaß hat uns dennoch überrascht.

Es gibt ja auch immer wieder Kritik an Tierversicherungen, v. a. wegen hoher Kosten und Vertrags­bedingungen. Könnte man aber argumentieren, die Tierversicherung trägt auch dazu bei, eine „Zwei-Klassen-Medizin“ bei Haustieren zu verhindern?

Ich würde nicht von einer „Zwei-Klassen-Medizin“ sprechen, da in der Tiermedizin bei den zur Diskussion gestellten Behandlungsmöglichkeiten keine Unterschiede aufgrund des Versicherungsstatus gemacht werden. Die Tierärztin oder der Tierarzt gibt eine Empfehlung ab, die Tierhaltenden entscheiden anhand der eigenen Finanzkraft. Eine Tierversicherung ermöglicht es, im Ernstfall unabhängig vom Einkommen größere Summen für die Behandlung aufzubringen. Sie erweitert damit den Handlungsspielraum enorm und sorgt für mehr Gerechtigkeit. Das kommunizieren wir an unsere Kundinnen und Kunden, aber auch an die Maklerinnen und Makler.

Welche Herausforderungen sehen Sie denn in der Tarifgestaltung, gerade im Spannungsfeld zwischen Bezahlbarkeit und Leistungsumfang? Und welche Lösungen haben Sie?

Der zunehmende Wettbewerb im Tierversicherungsmarkt und die nach wie vor steigenden tierärztlichen Behandlungskosten kreieren naturgemäß auch einen gewissen Preis- und Rentabilitätsdruck. Weil aber tiermedizinische Behandlungen nun einmal an eine feste Gebührenordnung geknüpft sind, ist es faktisch nicht möglich, ähnliche Leistungen für deutlich weniger Geld anzubieten. Das heißt: Wenn ein Tarif auffallend günstig ist, deckt er zwangsläufig weniger Leistungen ab. AGILA hat sich bewusst dafür entschieden, bei der Tarifgestaltung stets den Leistungsumfang in den Vordergrund zu stellen, weshalb wir zu den Premiumanbietern in diesem Segment gehören. Um hier dennoch Flexibilität zu schaffen, haben wir im vergangenen Herbst unsere Tarife grundlegend überarbeitet. Seitdem haben unsere Kundinnen und Kunden bei wich­tigen Parametern wie der Höhe der Selbstbeteiligung oder den jährlichen Erstattungsgrenzen Wahlmöglichkeiten. Außerdem können sie entscheiden, ob und in welchem Umfang sie zusätzliche Leistungen wie Vorsorge oder Zahnbehandlungen mitversichern möchten.

Was sollten Makler beachten, wenn sie Kunden zu Tierversicherungen beraten?

Viele Tierhaltende haben keine konkreten Vorstellungen davon, wie teuer tiermedizinische Behandlungen sein können. Deshalb sollte die Eingangsfrage lauten: „Können Sie im Zweifelsfall Beträge in Höhe von mehreren Tausend Euro aufbringen?“ Falls die Antwort nein lautet, ist eine Tierversicherung ratsam.

Es gibt einige Prüfkriterien, die unabhängig vom gewählten Anbieter oder Tarif angelegt werden können. Dazu gehört unbedingt die Erstattung der tierärztlichen Leistungen bis zum vierfachen, das heißt maximal anrechenbaren Satz der Gebührenordnung. Auch anfallende Notdienstgebühren sollten im Versicherungsschutz enthalten sein. Wichtig ist zudem, genau auf eventuelle Wartezeiten, Altersgrenzen, Selbstbeteiligungen und Leistungsausschlüsse zu schauen. Bei Kundinnen und Kunden, die sich für den OP-Kostenschutz entscheiden, besteht häufig Aufklärungsbedarf hinsichtlich des bereits erwähnten OP-Begriffs. Dieser umfasst unter Umständen nicht alles, was Tierärztinnen und Tierärzte als OP bezeichnen.

Ihre Prognose: Wie wird sich das Segment der Tierversicherungen in den kommenden Jahren verändern?

Nach dem starken Wachstum der vergangenen Jahre werden wir in absehbarer Zeit einen Sättigungspunkt erreichen. Ich rechne damit, dass sich der Markt im Zuge dessen bereinigen wird und nicht alle derzeitigen Wett­bewerber in diesem Segment tätig bleiben werden. Mit Blick auf die Produkte erwarte ich, dass sich der derzeitige Trend zu mehr Flexibilität bei gleichzeitiger Aufwertung der Vorsorge- und Zusatzleistungen weiter fortsetzt.

Mit welchen Maßnahmen und Prozessen sorgen Sie denn als Versicherer dafür, dass es für Kunden und Makler möglichst reibungslos und schnell geht?

Bisher lag der Fokus bei AGILA überwiegend auf dem Direktgeschäft. Dementsprechend weit sind wir bei der Digitalisierung der dazugehörigen Prozesse: Von der mobilen Antragsstrecke bis zur Rechnungseinreichung läuft bereits alles auf höchstem technischen Niveau. In den kommenden Monaten werden wir uns nun verstärkt unseren Services für Maklerinnen und Makler widmen, da wir die Zusammenarbeit mit ihnen künftig ausweiten und intensivieren wollen. Unter anderem sind wir seit diesem Jahr Mitglied bei BiPRO und stellen aktuell unsere internen Prozesse entsprechend um, um hier die optimale Anbindung zu ermöglichen.

Haben Sie selbst auch ein Haustier – und wenn ja, wie ist es versichert?

Meine Familie und ich sind im vergangenen Jahr auf den Hund gekommen: Seitdem bereichert eine junge Labradordame namens Charly unser Leben. Charly ist natürlich bei AGILA versichert. Wir haben bereits im vierten Lebensmonat eine Tierkrankenversicherung für sie abgeschlossen, denn sie soll genau wie alle anderen Familienmitglieder die bestmögliche gesundheitliche Absicherung bekommen.

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Änderungen in der Geschäftsführung der GGW Group http://www.asscompact.de/node/171385

Die GGW Group GmbH verstärkt ihre Führungsriege: Dr. Markus Neuhauser wurde mit Wirkung zum 01.05.2026 in die Geschäftsführung berufen. Als Chief Financial Officer (CFO) ist er für die Bereiche Finanzen, Einkauf, Recht und IT verantwortlich.

171385 7. Mai 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die GGW Group GmbH meldet einen Neuzugang in der Geschäftsführung: Seit Anfang Mai ist Dr. Markus Neuhauser Chief Financial Officer (CFO). In dieser Position verantwortet er die Bereiche Finanzen, Einkauf, Recht und IT und übernimmt damit eine zentrale Rolle in der weiteren strategischen und finanziellen Entwicklung der Gruppe. Dr. Markus Neuhauser ergänzt die Geschäftsführung auf Gruppenebene neben Moritz Rutt (Group CEO), Dr. Tobias Warweg (Executive Chairman) und Kirsten Muxel (CHRO) sowie Dr. Daniel Besendorfer (CEO der Leading Brokers United für Deutschland und Österreich) sowie Peter Bangsgaard (CEO der WECOYA).

Mit der Ernennung von Neuhauser zum CFO will die GGW Group ihre Finanz- und Steuerungskompetenz stärken mit Blick auf weiteres skalierbares, wertorientiertes Wachstum, wie das Unternehmen mitteilt. Der promovierte Diplom-Kaufmann hat langjährige Erfahrung in der Führung komplexer Finanzorganisationen, im Aufbau leistungsfähiger Steuerungs- und Reportingstrukturen sowie in der Begleitung von Transformations- und Wachstumsphasen.

In seiner bisherigen Laufbahn prägte Neuhauser als Geschäftsführer maßgeblich den Aufbau der ACURA Dental Gruppe und die Entwicklung der POLYTECH Health & Aesthetics GmbH. Neben der Gesamtverantwortung für das Finanzressort war er für strategische Initiativen, die Weiterentwicklung von Plattformmodellen sowie M&A-Transaktionen verantwortlich. (tik)

Bild: © GGW

News über weitere personelle Veränderungen in der Finanz- und Versicherungsbranche lesen Sie in der Rubrik „Personen“.
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MORGEN & MORGEN: Anzahl der BU-Spitzentarife legt weiter zu http://www.asscompact.de/node/171379

Das Analysehaus MORGEN & MORGEN hat die Tariflandschaft in der BU-Versicherung beleuchtet und bescheinigt der großen Mehrheit der Tarife ein hohes Niveau. Der Wettbewerb verlagert sich zunehmend auf Details. Psychische Erkrankungen bleiben mit Abstand die häufigste Ursache für eine Berufsunfähigkeit.

171379 6. Mai 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Das Analysehaus MORGEN & MORGEN hat erneut die Tariflandschaft in der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) untersucht. Im aktuellen Ratingjahrgang bewertet MORGEN & MORGEN 636 Tarife und Tarifkombinationen sowie 59 Unternehmen.

Nach Angaben des Ratinghauses konkurrieren immer mehr Tarife im Top-Segment – und damit rücke zunehmend in den Fokus, ob Bedingungen, Anbieterkompetenz, Beitragsstabilität und Antragsfragen im Zusammenspiel auch überzeugen. „Der Wettbewerb verlagert sich zunehmend in die Details“, bestätigt Iris Portugall, Spezialistin für Ratings und Aktuarin bei MORGEN & MORGEN.

So untersucht MORGEN & MORGEN die Tarife

Das Rating analysiert neben der Qualität der Tarifbedingungen auch die Leistungsfähigkeit der Versicherer selbst, insbesondere ihre BU-Kompetenz, die Stabilität der Beiträge sowie die Verbraucherfreundlichkeit der Antragsfragen. Dabei nutzt das Analysehaus neben öffentlich verfügbaren Informationen auch umfangreiche interne Daten der Gesellschaften für die Bewertung, etwa in Zusammenhang mit Erfahrungen in der Bestandsführung, der Umgang mit Leistungsfällen, der Antragsprüfung sowie gerichtlich geführte Prozesse. Auch die Einschätzung der zukünftigen Beitragsstabilität fließt mit in die Bewertung ein, ebenso ob es Neugeschäftsaktionen gegeben hat, bei denen die eigentlich vorgesehene Risikoprüfung umgangen wurde.

 

MORGEN & MORGEN: Anzahl der BU-Spitzentarife legt weiter zu

 

Die Gesamtnote ergibt sich aus vier unterschiedlich gewichteten Teilratings: Bedingungen (40%), Kompetenz (30%), Beitragsstabilität (20%) sowie Antragsfragen (10%). Bewertet wird mit einem Stern bis zu fünf Sternen. Um vier oder fünf Sterne zu erreichen, müssen die Tarife eine Reihe von Mindestkriterien voll oder eingeschränkt erfüllen (siehe Grafik).

BU-Leistungsfälle: Psychische Erkrankungen machen fast ein Drittel aus

Neben der eigentlichen Bewertung der Tarife untersucht das Ratinghaus auch weitere Aspekte zur BU. So werden beispielsweise knapp 80% derjenigen, die eine Vorerkrankung haben, ohne Erschwernisse angenommen. Knapp weitere 10% erhalten eine Police mit Ausschlüssen, nur in wenigen Fällen kommt es zu Zuschlägen bzw. Zuschlägen und Ausschlüssen. Abgelehnt werden aufgrund von Vorerkrankungen etwa 2,75% der Anträge.

Zudem bleiben psychische Erkrankungen mit Abstand die häufigste Ursache für eine BU – sie machen fast ein Drittel aller Leistungsfälle aus, vor allem bei jüngeren Versicherten. Erkrankungen des Bewegungsapparats folgen mit rund 18% – anders als bei den psychischen Erkrankungen nehmen diese jedoch mit steigendem Alter deutlich zu. Rund 16% der Leistungsfälle liegen Krebs und andere bösartige Geschwülste zugrunde, Erkrankungen des Herzens und des Gefäßsystems, Unfälle und sonstige Nervenkrankheiten liegen alle bei rund 6%.

Ablehnung: Kommunikationsabbruch häufigster Grund

Bei abgelehnten Anträgen im Zuge der Beantragung für eine BU-Leistung ist der häufigste Grund weiterhin ein Abbruch der Kommunikation durch den Versicherungsnehmer – das ist in vier von zehn Fällen der Grund. Bei einem Drittel wird der erforderliche BU-Grad von 50% nicht erreicht. Die Verletzung der vertraglichen Anzeigepflicht (rund 8,5%) und die Anfechtung bzw. Betrugsfall (rund 6%) sind ebenfalls Ablehnungsgründe.

Gerichtliche Prozesse führen in rund 60% aller Fälle zu einem Vergleich. In fast einem Viertel der Fälle, die vor Gericht landen, gewinnt der Versicherer, einen von zehn Prozessen verlieren die Versicherer. Der nach wie vor hohe Anteil an Prozessen, die von den Versicherern gewonnen werden, zeige, dass die Ablehnung der Leistung berechtigt war und der Versicherer im Sinne des Kollektivs gehandelt habe, so MORGEN & MORGEN.

Viele Top-Tarife, leichte Verbesserung bei schwachen Tarifen

Im Vergleich zum Vorjahr zeigt sich die Riege der mit der höchsten Bewertung von fünf Sternen ausgezeichneten Tarife auf stabilem Niveau – mit 537 erreichen genauso viele Tarife bzw. Tarifkombinationen die Höchstnote wie 2025. Auch die Anzahl der Drei-Sterne-Tarife bleibt stabil mit 71 Tarifen, während die Anzahl der Zwei-Sterne-Tarife leicht ansteigt (26 Tarife). Kein Tarif erreicht eine schwache Bewertung von zwei Sternen, aber zwei Tarife müssen sich mit nur einem Stern zufriedengeben – das sind allerdings fünf weniger als im Vorjahr. Diese Verbesserung sei vor allem auf marktweite Standardisierung und Vereinheitlichungen zurückzuführen, die insbesondere schwächere Tarife aufwerten, während sich im Top-Segment hier kaum zusätzliche Effekte ergeben.

 

MORGEN & MORGEN: Anzahl der BU-Spitzentarife legt weiter zu

 

Mit Blick auf die 59 bewerteten Unternehmen sei festzuhalten, dass vor allem im Bereich Antragsfragen die meisten Versicherer sehr verbraucherfreundlich aufgestellt sind, so MORGEN & MORGEN. Auch die Kompetenz der Gesellschaften zeigt sich auf einem hohen Niveau. Die Beitragsstabilität ergibt im Vergleich zu den anderen Teilbewertungen ein etwas schlechteres Ergebnis, doch auch hier liegt ein Großteil der Unternehmen im Vier- bzw. Fünf-Sterne-Bereich (siehe Grafik). (js)

Die Ergebnisse des BU-Ratings 2026 können auf der Website von MORGEN & MORGEN eingesehen werden.

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Makler-Votum: Wie wichtig ist Unabhängigkeit von Pools noch? http://www.asscompact.de/node/171382

Die Unabhängigkeit eines Maklerpools war lange das wichtigste Auswahlkriterium für Versicherungsmakler. Inzwischen verschieben sich die Prioritäten: Service und fachliche Unterstützung gewinnen an Gewicht, während die Debatte um Einflussnahmen und Beteiligungen dennoch präsent bleibt.

171382 6. Mai 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die Unabhängigkeit eines Maklerpools galt für Versicherungsmakler lange als zentrales Auswahlkriterium. Besondere Dynamik erhielt die Diskussion jedoch, als sich vor einigen Jahren erstmals Versicherer am Maklerpool BCA beteiligten. In der Folge wurde intensiv hinterfragt, inwieweit unter solchen Voraussetzungen tatsächliche Unabhängigkeit und Freiheit von Einflussnahmen gewährleistet werden können. Über Jahre hinweg prägte diese Debatte den Poolmarkt.

Auch in der Studienreihe „AssCompact AWARD – Pools und Dienstleister“ spiegelte sich diese Bedeutung regelmäßig wider. Die Unabhängigkeit eines Pools belegte über einen langen Zeitraum hinweg den ersten Platz unter den relevanten Leistungskriterien. Für Versicherungsmakler, die sich für eine Zusammenarbeit mit einem Pool entschlossen hatten, war also entscheidend, dass der gewählte Pool frei von Interessenkonflikten und Einflüssen von außen agiert.

Die aktuelle Ausgabe der Studie zeigt jedoch eine Verschiebung der Prioritäten. Das Kriterium Unabhängigkeit liegt nun auf Rang 3. An erster Stelle steht die zentrale Vertriebsunterstützung, gefolgt von Produkt- und Fachinformationen. Im Vorjahr lagen diese Kriterien teilweise noch deutlich weiter hinten.

Wem Makler die höchste Unabhängigkeit zuschreiben

Ein Blick auf die Anbieter, die beim Kriterium „Unabhängigkeit“ in der Studie „AssCompact AWARD – Pools und Dienstleister 2026“ besonders gut abschneiden, zeigt ein weitgehend erwartbares Ergebnis. An der Spitze steht die VEMA, die als Maklergenossenschaft kein Maklerpool ist, jedoch als Verbund in der Studie mitgeführt wird. Dahinter folgen der Deutsche Maklerverbund sowie aruna. Am wenigsten Punkte erhält an der Stelle der gerade fusionierte Maklerpool blau direkt. Auch die BCA kann mit einem vorletzten Platz in diesem Zusammenhang das verbreitete Vorurteil nicht vollständig entkräften, dass Beteiligungen von Produktanbietern die Unabhängigkeit des Managements und des Produktangebots beeinträchtigen könnten.

Jeder Dritte gegenüber Beteiligungen an Pools kritisch

Parallel zu dieser Entwicklung verändert sich das Marktumfeld. Investorengelder und Übernahmen gewinnen im Poolmarkt zunehmend an Bedeutung. Laut der aktuellen Studie „AssCompact AWARD – Pools und Dienstleister 2026“ sehen weiterhin 31% der befragten Versicherungsmakler hierin ein Risiko in der Zusammenarbeit. Gleichzeitig deuten die Ergebnisse auch auf einen Gewöhnungseffekt hin. Vergleichbare Entwicklungen sind auch im Maklermarkt selbst zu beobachten und stoßen dort marktweit auf weiter steigende Akzeptanz.

Die Studie zeigt zudem, dass konkrete Konsequenzen aus solchen Veränderungen bislang vergleichsweise selten gezogen werden. Nur 8% der befragten Makler geben an, bereits einen Pool verlassen zu haben, nachdem Investorengelder eingeflossen sind. 7,5% berichten von einer Beendigung der Zusammenarbeit aufgrund einer hohen Beteiligung einzelner Produktgeber am Pool oder Verbund.

Welche Relevanz hat Unabhängigkeit in der Zukunft

Unabhängigkeit bleibt damit ohne Zweifel eines der zentralen Schlagworte in der Makler- und Poollandschaft – und rückt immer wieder in den Fokus, nicht zuletzt durch aktuelle Rechtsprechung, die es Versicherungsmaklern wettbewerbsrechtlich untersagt, sich pauschal als „unabhängig“ zu bezeichnen. Zugleich stellt sich die Frage, welche Bedeutung diesem Begriff künftig noch zukommt. Während die Diskussion auf europäischer Ebene weitergeführt wird, bleibt abzuwarten, ob und in welchem Maße sich dadurch auch die Wahrnehmung der Makler in Bezug auf die Unabhängigkeit von Pools nachhaltig verändern wird. (bh)

Über die Studie

Die Online-Befragung zur Studie „AssCompact AWARD – Pools & Dienstleister 2026“ wurde vom 20.01.2026 bis 01.02.2026 durchgeführt. Nach einer Qualitätsprüfung flossen die Stimmen von 663 Vermittlern aus der Finanz- und Versicherungsbranche in die Stichprobe ein, die ein sehr gutes Abbild der Assekuranz- und Finanzvermittlerinnen und -vermittler hinsichtlich der Alters- und Geschlechtsstruktur darstellt. Die Studie kann bei AssCompact bestellt werden.

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DVA: Neue Weiterbildungsreihe für spezialisierte Beratung http://www.asscompact.de/node/171381

Die Deutsche Versicherungsakademie launcht eine neue Weiterbildungsreihe. Gewählt werden kann zwischen drei Lehrgängen. Damit will die Branchenakademie ihr Angebot gezielt in drei zentralen Kompetenzfeldern ausbauen. Die Programme richten sich jeweils an Berater mit unterschiedlichen Erfahrungsstufen.

171381 6. Mai 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Aufgrund eines erhöhten Bedarfs an spezialisierter Fachkompetenz in der Versicherungswirtschaft startet die Deutsche Versicherungsakademie (DVA) eine neue Weiterbildungsreihe. Gelauncht werden die Programme „Kompetenzpartner:in in betriebliche und private Vorsorge (DVA)“, „Kompetenzpartner:in in Gesundheit und Absicherung (DVA)“ und „Kompetenzpartner:in in Financial Lines (DVA)“.

Damit erweitert die Branchenakademie ihr Angebot gezielt in drei zentralen Kompetenzfeldern, wie es heißt. Denn in vielen Bereichen zeige sich, dass klassische Generalistenmodelle an ihre Grenzen stoßen. Die Anforderungen an Fachkräfte sowohl in der Beratung als auch in der Risikobewertung sind komplex.

Praxisnah und konkret

Die neue Weiterbildungsreihe der DVA will die Herausforderungen der Beratung gezielt angehen und stellt laut Angaben des Unternehmens praxisnahe Inhalte, konkrete Fallbeispiele und die direkte Übertragbarkeit in den beruflichen Alltag in den Mittelpunkt. So berichten laut DVA zum Beispiel Berater im Firmenkundengeschäft von steigenden Anforderungen bei der Einordnung komplexer Haftungsrisiken und äußern den Wunsch, diese eigenständig und fundiert betreuen zu können. Im Gesundheitsmarkt wiederum ist die Entwicklung sehr dynamisch und Produktlandschaften sind teils so vielfältig, dass die verständliche Vermittlung von Lösungen im Kundengespräch schwierig ist. Was den Vorsorgebereich angeht, wird die Verzahnung von betrieblicher und privater Absicherung zunehmend anspruchsvoll. „Wir sehen in der Branche sehr deutlich, dass Fachkräfte nicht nur mehr Wissen benötigen, sondern vor allem mehr Sicherheit im Umgang mit komplexen Themen“, so Victoria Durner, Produktreferentin bei der DVA.

Zielgruppe: Vom Mitarbeitenden im Kompetenzaufbau bis hin zu erfahrenem Experten

Die Programme richten sich an unterschiedliche Erfahrungsstufen. Das Spektrum reicht dabei von Mitarbeitenden im Kompetenzaufbau bis hin zu erfahrenen Experten, die ihr Know-how gerne vertiefen wollen. Der Kompetenzaufbau gilt auch als strategischer Faktor für Unternehmen. Daher adressiere die DVA mit der neuen „Kompetenzpartner“-Reihe neben der individuellen Weiterbildung auch die Anforderungen von Unternehmen. Die drei neuen Lehrgänge sollen den systematischen Aufbau von Handlungssicherheit in komplexen Themenfeldern fördern.

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Dr. Mirko Kötter wird Teil des Valytics-Führungsteams http://www.asscompact.de/node/171380

Mit Dr. Mirko Kötter baut die auf Versicherungen spezialisierte Unternehmensberatung Valytics ihre Kompetenz in zentralen Zukunftsfeldern der Lebensversicherung aus. Kötter wird Teil des Führungsteams und soll unter anderem die Bereiche Data Analytics und aktuarielles Pricing stärken.

171380 6. Mai 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die Unternehmensberatung Valytics erweitert ihre Kompetenz in der Lebensversicherung. Seit 01.05.2026 ist Dr. Mirko Kötter Teil des Führungsteams. Er soll vor allem die Felder Data Analytics, aktuarielles Pricing, ertragsorientierte Steuerung sowie die Begleitung komplexer Systemumstellungen in der Lebensversicherung stärken. Diese personelle Änderung ist laut Valytics eine Reaktion auf den wachsenden Bedarf der Branche an datenbasierter Steuerung, aktuarieller Tiefe und pragmatischer Umsetzungskompetenz. Mit Kötter baut das auf Versicherungen spezialisierte Unternehmen seine Beratungskompetenz in zentralen Zukunftsfeldern der Lebensversicherung aus: der systematischen Nutzung von Data Analytics für Pricing, der Risiko- und Ertragssteuerung, der Migration und Modernisierung von Bestandsführungs- und Umsystemen sowie der Übersetzung strategischer Zielbilder in belastbare aktuarielle Modelle und Prozesse.

„Lebensversicherer stehen heute unter erheblichem Druck – nicht nur durch Regulierung und Kapitalanforderungen, sondern zunehmend durch den Wettbewerb mit Banken und Asset-Management-Gesellschaften“, so Patrick Dahmen, Managing Partner von Valytics. „In diesem Umfeld werden Data Analytics und leistungsfähige IT-Systeme zum entscheidenden Wettbewerbsfaktor.“ Kötter bringt mehr als 20 Jahre Berufserfahrung in der Lebensversicherung mit. Der promovierte Mathematiker und Aktuar (DAV) arbeitete viele Jahre in leitenden Positionen, u. a. als verantwortlicher Aktuar. (lg)

News über weitere personelle Veränderungen in der Finanz- und Versicherungsbranche lesen Sie in der Rubrik „Personen“.

Bild: © Valytics

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Warum Vertriebserfolg am Prozess scheitert, nicht am Produkt http://www.asscompact.de/node/171377

Die Versicherungsbranche diskutiert seit Jahren über Digitalisierung, Vergleichstechnologie und zunehmend auch den Einsatz von KI. Dabei entsteht leicht der Eindruck, dass technologische Weiter­entwicklungen zentrale Herausforderungen der Branche lösen werden. In der Praxis zeigt sich jedoch ein anderes Bild.

171377 6. Mai 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement Ein Beitrag von Markus Niederreiner, Chief Executive Officer der Smart InsurTech AG und Vorstand der Hypoport InsurTech AG

Die zentrale Herausforderung liegt heute nicht im fehlenden Zugang zu Tarifen oder Informationen. Der Markt ist weitgehend transparent und Vergleichbarkeit ist gegeben. Die eigentlichen Engpässe zeigen sich vielmehr in der Struktur und im Ablauf der Beratung.

In vielen Maklerhäusern entscheidet nicht nur die Qualität eines Tarifs über den Beratungserfolg, sondern zu einem wesentlichen Anteil die Effizienz des Weges dorthin. Beratungsprozesse sind häufig durch eine Vielzahl an Eingaben, Systemwechseln und Medienbrüchen geprägt. Das führt dazu, dass sich das Abschlussrisiko zunehmend vom Kunden auf den Prozess verlagert. Beratung wird zur Datenerfassung, Entscheidungen werden verzögert, obwohl die inhaltliche Grundlage oft bereits vorhanden ist.

Vor diesem Hintergrund wird deutlich, dass die Branche weniger mit einem Vergleichsproblem konfrontiert ist als vielmehr mit einem Prozessproblem.

Steigende Erwartungen und strukturelle Herausforderungen

Diese Entwicklung gewinnt insbesondere deshalb an Bedeutung, weil sich die Erwartungen auf Kundenseite deutlich verändert haben. Entscheidungen werden heute schneller getroffen, Informationen sind jederzeit verfügbar und Vergleichbarkeit wird vorausgesetzt. Beratung findet zudem nicht mehr ausschließlich im Büro statt, sondern zunehmend vor Ort beim Kunden oder im digitalen Raum. Prozesse müssen daher nicht nur effizient, sondern auch flexibel und intuitiv sein. Komplexität wird dabei immer seltener akzeptiert.

Digitalisierung zeigt, wo es hakt

Digitalisierung wird in diesem Zusammenhang häufig als Lösung betrachtet. Tatsächlich zeigt sie jedoch in vielen Fällen zunächst die bestehenden Schwächen auf. Ein digitaler Prozess bleibt ineffizient, wenn er weiterhin unnötig komplex ist. Eine digitale Anwendung beschleunigt nicht automatisch, wenn die zugrunde liegende Struktur nicht durchdacht ist. Insofern macht Technologie vor allem sichtbar, wie konsequent Prozesse gestaltet wurden.

Gleichzeitig verschiebt sich auch die Rolle von Vergleichstechnologie. Sie ist heute in vielen Bereichen Standard und kein Differenzierungsmerkmal mehr. Der Mehrwert entsteht dort, wo Beratung nicht beim Vergleich endet, sondern zur fundierten Entscheidung führt. Dafür sind klare Prozesse, reduzierte Datenerhebung und durchgängige Abläufe entscheidend.

Unabhängigkeit als Voraussetzung für nachvollziehbare Beratung

Parallel zu den strukturellen Veränderungen im Markt gewinnt auch das Thema Unabhängigkeit zunehmend an Bedeutung. Die Versicherungsbranche ist heute stark vernetzt: Produktgeber, Pools, Vertriebsorganisationen und Investoren arbeiten vielfach eng zusammen. Diese Entwicklungen schaffen Effizienz, führen aber zugleich dazu, dass Rollen und Interessen nicht immer eindeutig voneinander abgegrenzt sind.

Für die Beratungspraxis bedeutet das, dass wirtschaftliche Rahmenbedingungen stärker in den Fokus rücken. Vergleichslösungen werden häufig als neutral wahrgenommen, sind jedoch in vielen Fällen Teil übergeordneter Wertschöpfungsmodelle. Für Vermittlerinnen und Vermittler stellt sich daher zunehmend die Frage, unter welchen Voraussetzungen Vergleich und Beratung stattfinden und wie unabhängig diese tatsächlich ausgestaltet sind.

Mit steigender Markttransparenz wächst auch das Bewusstsein für diese Zusammenhänge. Kundinnen und Kunden erwarten nachvollziehbare Entscheidungsgrundlagen und eine Beratung, die sich klar an ihren Interessen orientiert. Insofern wird Unabhängigkeit zu einer wichtigen Komponente für Vertrauen.

Vor diesem Hintergrund rückt die klare Trennung von Technologie, Produktinteressen und Vertrieb stärker in den Mittelpunkt. Vergleichstechnologie, die nicht durch Beteiligungen von Produktgebern oder vertriebliche Strukturen geprägt ist, kann dazu beitragen, Entscheidungsprozesse transparenter und nachvollziehbarer zu machen und die Beratungsqualität zu steigern. Gleichzeitig behalten Vermittlerinnen und Vermittler in solchen Modellen ihre unternehmerische Eigenständigkeit, sowohl in Bezug auf ihre Bestände als auch auf ihre Beratungshoheit.

Transparenz und Nachvollziehbarkeit entstehen damit nicht allein durch die Bereitstellung von Informationen, sondern durch die strukturellen Rahmenbedingungen, unter denen Beratung stattfindet.

Struktur als zentraler Hebel für Skalierbarkeit

Vor diesem Hintergrund greift die Diskussion über neue Technologien allein zu kurz. Entscheidend ist nicht, wie viele Tools zur Verfügung stehen, sondern wie sinnvoll sie in den Beratungsprozess und die Wertschöpfungskette eingebunden sind.

Der Ansatzpunkt liegt in der Struktur: Prozesse müssen so gestaltet sein, dass sie Beratung unterstützen, nicht verlangsamen. Dazu gehören eine reduzierte Datenerfassung im richtigen Moment, klar definierte Abläufe sowie eine möglichst durchgängige Integration der eingesetzten Systeme.

Ziel ist, den Weg von der Analyse zur Entscheidung so effizient wie möglich zu gestalten, ohne dabei an Qualität oder Nachvollziehbarkeit zu verlieren. Gleichzeitig schafft eine klare Trennung von Technologie und wirtschaftlichen Interessen die Grundlage für eine Beratung, die sich konsequent am Kunden orientiert.

Fazit: Der Weg zum Tarif ist entscheidend

Oft liegt die Herausforderung weniger im Tarif selbst als im Weg dorthin. Wer es schafft, diesen Weg klar, effizient und unabhängig zu gestalten, schafft die Grundlage für bessere Beratung, schnellere Abschlüsse und nachhaltiges Vertrauen. Die Zukunft der Versicherungsberatung entscheidet sich daher nicht primär an der Technologie, sondern an der Qualität der Prozesse, die sie tragen.

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Porträtfoto: Hypoport

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Gender-Gap in der Baufinanzierung http://www.asscompact.de/node/171374

Bei Finanz- und Immobilienthemen gibt es deutliche Unterschiede zwischen den Geschlechtern. Laut einer Studie des Kreditvermittlers Dr. Klein kaufen Männer eine Immobilie häufiger allein als Frauen. Und was die Baufinanzierung angeht, nennen Frauen deutlich mehr Unsicherheiten als Männer.

171374 6. Mai 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Frauen legen in finanziellen Angelegenheiten ein deutlich geringeres Selbstbewusstsein an den Tag als Männer. So zeigt eine Umfrage des Kreditvermittlers Dr. Klein, dass nur 21% der weiblichen Befragten von sich sagen, sich gut in finanzielle Themen auszukennen. Bei den männlichen Teilnehmern sind es 44%. Auch in Sachen Entschlussfähigkeit lassen sich Unterschiede feststellen: Während sich zwei Drittel der Männer sicher fühlen, monetäre Entscheidungen zu treffen, trifft dies nur bei knapp der Hälfte der Frauen zu. Vor diesem Hintergrund verwundert es laut Dr. Klein auch kaum, dass 70% der männlichen Befragten angeben, hauptverantwortlich für Finanzentscheidungen im Haushalt zu sein – bei den Teilnehmerinnen sind es nur 51%.

Immobilienkauf: 29% der Frauen kaufen allein

Beim Erwerb eines Eigenheims geben sich Männer weniger zögerlich als Frauen. So entscheiden sich Männer deutlich häufiger, den Kauf eines Hauses oder einer Wohnung allein zu realisieren (41%), als Frauen (29%). Diese wiederum gingen den Schritt häufiger gleichberechtigt mit Partner oder Partnerin an (66 vs. 57% der Männer). „In meiner täglichen Beratung erlebe ich, dass eher Männer eine Immobilie allein kaufen als Frauen. Die Gründe dafür liegen auf der Hand: Männer verdienen im Durchschnitt oft mehr und über die Jahre hinweg kontinuierlicher. Das führt häufig zu mehr Eigenkapital, das sie dann in die Finanzierung einbringen können. All das zusammen verbessert die finanziellen Voraussetzungen der Männer für einen Immobilienkauf. Frauen hingegen arbeiten aus familiären Gründen nicht selten viele Jahre in Teilzeit, verdienen somit deutlich weniger“, erklärt Andrea Burgstaller, Spezialistin für Baufinanzierung bei Dr. Klein in Dachau. Zudem sei es der Expertin zufolge oft auch eine Mentalitätsfrage. Frauen seien in Sachen Eigentumserwerb häufiger Teamplayer als Männer.

Höhere Unsicherheit bei Frauen in puncto Baufinanzierung

Schon vor dem Immobilienkauf zeigt sich ein deutlicher Gender-Gap: Frauen fühlen sich häufiger unsicher als Männer – sowohl beim eigenen Wissen rund um den Erwerb (42% vs. 31%) als auch mit Blick auf mögliche finanzielle Überforderung (61% vs. 53%). Zudem empfinden die weiblichen Umfrageteilnehmer die Komplexität der Baufinanzierung stärker: 41% halten Themen wie Zinsen und Tilgung für besonders knifflig, bei Männern sind es nur 28%.

Frauen setzen eher auf Beratung

Entsprechend betrachtet knapp die Hälfte der weiblichen Kaufinteressierten eine fachkundige Beratung zur Immobilienfinanzierung als sinnvoll. Bei den Männern ist der Anteil mit rund einem Drittel deutlich geringer. „Nur weil Frauen unsicherer sind, wenn es um Finanz- oder Immobilienthemen geht, sind sie keineswegs uninteressiert“, sagt Burgstaller. „Vielmehr suchen Frauen jedoch gerade zu Beginn einer Finanzentscheidung stärker nach Orientierung und Klarheit.“ Frauen würden häufiger mehrere Meinungen einholen, Optionen intensiver vergleichen und mehr Rückfragen stellen. „Genau dafür ist eine Finanzierungsberatung ja aber auch da“, so Burgstaller weiter.

Als besonders unsicher erweist sich laut Studie übrigens die weibliche Generation Z, also Frauen zwischen 18 und 29 Jahren. Gerade dort, wo die nächste Käuferinnengeneration entstehe, sei die Unsicherheit besonders groß, wie es von Dr. Klein weiter heißt. So zeigen sich nur 33% der jungen Frauen sicher darin, finanzielle Entscheidungen zu treffen. In der Generation der Babyboomer (60 bis 69 Jahre) sind es 54%. (tik)

Weitere News rund um Baufinanzierung finden Sie in der Rubrik „Immobilien“.
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Wie Makler die nicht-familieninterne Nachfolge schaffen http://www.asscompact.de/node/171373

Alexandra Bielecki und Pia Sophie Schmidt sind als „ganz normale“ Mitarbeiterinnen im Maklerhaus gestartet. Demnächst werden sie gemeinsam die Leitung übernehmen. Sehen sie ihren Werdegang in der Branche als etwas Besonderes an? Und was planen sie für ihren Betrieb?

171373 6. Mai 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement Interview mit Alexandra Bielecki, Assistentin der Geschäftsleitung, und Pia Sophie Schmidt, Leiterin Kundenservice, beide bei der Hagen & Kruse GmbH & Co. KG
Frau Bielecki, Frau Schmidt, Sie beide werden die Geschäftsführung bei Hagen & Kruse übernehmen. Das ist keine familieninterne Übergabe, wie oft üblich in der Branche. Würden Sie sagen, schon das macht es zu etwas Besonderem?

Alexandra Bielecki Wir werden die Geschäftsführung in zwei Schritten übernehmen. Ich selbst trete zum 01.08.2028 als geschäftsführende Gesellschafterin ein. Pia Sophie Schmidt wird ebenfalls zu diesem Zeitpunkt Teil der Geschäftsleitung und folgt zum 01.01.2031 als Gesellschafterin. Die Übergabe ist bewusst langfristig geplant worden. Die vierte Generation hat uns über Jahre hinweg in alle Verantwortungsbereiche eingebunden und so für Kontinuität und Sicherheit für das Unternehmen und unsere Kunden gesorgt.

Eine nicht-familieninterne Nachfolge ist in der Branche nach wie vor eher die Ausnahme. In vielen Fällen führt das zum Verkauf des Bestandes oder zu einem Zusammenschluss mit größeren Marktteilnehmern. Bei uns war es ein klarer Wunsch der Eigen­tümer, die Unabhängigkeit zu erhalten und die Unternehmenswerte in guten Händen zu wissen.

Pia Schmidt Dass zwei externe Nachfolgerinnen die Führung übernehmen, zeigt jedoch, dass es auch jenseits klassischer Familiennachfolgen nachhaltige, wertorientierte Modelle gibt.

Zudem werden Sie die ersten Frauen sein, die die Leitung des Maklerhauses übernehmen. Sehen Sie sich da als Vorbilder in einer Branche, die stark von männlichen Führungskräften geprägt ist?

AB Dass wir die ersten Frauen in einer über 125-­jährigen Unternehmensgeschichte sein werden, ist natürlich ein besonderer Moment. Diese Vision hatten aber bereits die jetzigen geschäftsführenden Gesellschafter im Jahr 2017, als sie ihr erstes Erfolgsbild für das Jahr 2025 verfasst haben.

PS Wir sehen uns nicht bewusst als Vorbilder, wissen aber, wie wichtig Sichtbarkeit ist. Wenn unser Weg andere Frauen ermutigt, freut uns das.

AB Obwohl Führungsrollen in der Branche weiterhin männlich dominiert sind, beeinflusst uns das im Alltag wenig. Es zeigt jedoch, dass noch Raum für mehr weib­liche Perspektiven in einem Beruf besteht, der stark von Kommunikations- und Beziehungskompetenz lebt.

Was macht aus Ihrer Sicht die Maklerbranche für Frauen mit beruflichen Zielen attraktiv? Und wo hakt es auch noch?

PS Wir erleben im beruflichen Alltag, dass Vertrauensarbeit, Empathie und Dialogfähigkeit – Fähig­keiten, die vielen Frauen zugeschrieben werden – im Maklerberuf enorm wichtig sind.

AB Aus eigener Erfahrung wissen wir, dass Führungsverantwortung und Privatleben nur mit modernen Arbeitsmodellen gut vereinbar sind – genau daran arbeiten wir aktiv und ermöglichen so viel Freiheit und Gestaltungsraum. Netzwerke in der Branche sind historisch sehr männlich geprägt. Das mag auf manche Frauen abschreckend wirken. Wir haben jedoch die Erfahrung machen dürfen, dass man uns immer offen begegnet ist.

Ihr Maklerhaus arbeitet mit einem sogenannten „Erfolgsbild“. Können Sie uns dazu mehr erzählen?

AB Unser Erfolgsbild ist kein klassischer Strategieplan, sondern ein konkretes Zukunftsbild: Wir beschreiben das Unternehmen aus der Perspektive eines zukünftigen Datums, als sei die Vision bereits Realität. Das macht es greifbar, emotional und konkret. Entstanden ist es erstmals unter der vierten Generation. Wir haben jetzt unser eigenes Erfolgsbild für das Jahr 2033 formuliert und an unsere Ziele angepasst. Dabei fließen Unternehmenswerte, Markttrends und persönliche Ziele aller Beteiligten ein. Ein schönes Beispiel: Bereits 2017 wurde im damaligen Erfolgsbild eine Firmenreise nach Mallorca beschrieben – lange bevor klar war, ob das wirklich stattfinden wird. Und jetzt können wir mit allen Mitarbeitenden von einem tollen, gemeinsamen Wochenende im März 2026 auf Mallorca für hoffentlich noch lange Zeit zehren.

Zahlt das Erfolgsbild aus Ihrer Erfahrung auf das Finden und Binden von Fachkräften ein? Und werden Sie darauf auch von Kundenseite angesprochen?

PS Gerade junge Talente wollen ein konkretes Bild davon, wie ein Unternehmen in Zukunft arbeitet. Genau das beantwortet unser Erfolgsbild. Für unsere Mitarbeitenden ist es Motivation, gibt Sicherheit und schafft ein Wir-Gefühl.

AB Auch Kunden sprechen uns darauf an. Wir haben es im Konferenzraum visualisiert und als großes Bild an der Wand hängen. Viele sind überrascht, wie klar wir unsere Zukunft beschreiben können, und nehmen es als ein Zeichen von Stabilität wahr.

Also wohin steuert Hagen und Kruse unter Ihrer Leitung? Welche Visionen haben Sie? Und was machen Sie anders als Ihre Vorgänger?

PS Unser Erfolgsbild beschreibt Hagen & Kruse im Jahr 2033 als ein Unternehmen, das seine Wurzeln bewahrt und sich gleichzeitig konsequent weiterentwickelt hat. In der fünften Generation führen wir mit neuen Impulsen, bleiben dabei aber unserer Haltung treu: unabhängig, verlässlich und unseren Kunden verpflichtet.

Was uns von früheren Generationen unterscheidet, ist kein Bruch, sondern eine Weiterentwicklung. Wir übertragen die Werte, auf denen unser Unternehmen seit 125 Jahren basiert, in die heutige Arbeitswelt – mit klarer Fokussierung, modernen Strukturen und einem aktiven Umgang mit Veränderung.

Inwiefern spielt das Thema „New Work“ für Sie und Ihre Beschäftigten eine Rolle?

PS „New Work“ ist für uns kein Modebegriff, sondern gelebter Alltag. Wir setzen auf Vertrauen, Eigenverantwortung und flexible Arbeitsmodelle. Home-Office ist bei uns selbstverständlich, gestärkt durch klare Struk­turen für eine reibungslose Zusammenarbeit.

AB Unsere Mitarbeitenden gestalten ihren Arbeits­alltag eigenständig. Wir sind überzeugt, dass genau darin ein entscheidender Erfolgsfaktor liegt: ein motiviertes Team als Basis für langfristigen Unternehmenserfolg.

Und wie blicken Sie und Ihre Beschäftigten auf den Einsatz von KI? Herrschen deswegen eher Ängste und Sorgen oder eher Freude und Erleichterung?

AB Der Einsatz von künstlicher Intelligenz wird bei uns im Unternehmen grundsätzlich positiv aufgenommen – auch weil wir uns früh und aktiv damit beschäftigt haben.

PS Für uns ist klar: KI wird keine Mitarbeitenden ersetzen. Wir verstehen sie als Unterstützung im Arbeitsalltag, um Prozesse effizienter zu gestalten und Freiräume für Aufgaben zu schaffen, bei denen der Mensch den Unterschied macht. Die Nutzung im Team ist unterschiedlich: von sehr aktiv bis eher zurückhaltend. Beides ist für uns in Ordnung.

Ein weiteres, ständig präsentes Thema ist die Konsolidierung. Können Sie darin mehr Chancen oder Probleme entdecken? Und wie geht speziell Ihr Maklerhaus damit um?

PS Die Konsolidierung im Maklermarkt sehen wir in erster Linie als Chance. Für uns war früh klar, dass wir unseren Weg als unabhängiges Maklerhaus konsequent weitergehen. Gerade in einem zunehmend konso­lidierten Markt wird Unabhängigkeit wieder zu einem Differenzierungsmerkmal.

AB Unser Fokus bleibt dabei klar: Spezialisierung ausbauen, unsere Stärken weiterentwickeln, die persönliche Betreuung, schnelle Entscheidungen und konsequent gute Arbeit leisten.

Außerdem steht ja das 125-jährige Jubiläum an – Glückwunsch dazu! Wie feiern Sie das?

PS Unser 125-jähriges Jubiläum feiern wir ganz bewusst im kleinen Kreis mit unserem Team. Denn dieses besondere Jubiläum ist vor allem ein Verdienst unserer Mitarbeitenden. Am 10.07.2026 nehmen wir uns daher einen ganzen Tag Zeit, um genau das zu würdigen. Was wir konkret geplant haben, bleibt allerdings noch eine Überraschung – auch für unser Team. So viel können wir sagen: Es wird ein besonderer Tag, der unsere Wertschätzung für die Menschen hinter Hagen & Kruse in den Mittelpunkt stellt.

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Hausratversicherung: Ist ein Poolroboter ein Gartengerät? http://www.asscompact.de/node/171318

Ein gestohlener Poolroboter sorgte in der Hausratversicherung für Streit über den Begriff „Gartengerät“. Der Versicherer lehnte eine Regulierung des Schadens ab, woraufhin sich der Versicherte an die Schlichtungsstelle wandte. Am Ende einigten sich die Parteien auf einen Vergleich.

171318 6. Mai 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die Schlichtungsstelle des Versicherungsombudsmanns hat in der vergangenen Woche ihren aktuellen Jahresbericht vorgestellt. Neben den allgemeinen Beschwerdezahlen und der Entwicklung in den einzelnen Versicherungssparten enthält der Bericht auch eine Reihe von Einzelfällen, mit denen sich die Versicherungsombudsfrau, Dr. Sibylle Kessal-Wulf, im vergangenen Jahr zu befassen hatte. Einige dieser Fälle zeigen sehr anschaulich, wie schnell es in der Praxis zu Auslegungsproblemen kommen kann.

Diebstahl des Poolroboters – Hausratversicherer lehnt Regulierung ab

Ein solcher Fall stammt aus der Hausratversicherung und dreht sich um eine vergleichsweise geringe Schadensumme. Während der Abwesenheit der Versicherungsnehmer wurde auf ihrem Grundstück ein Poolroboter entwendet, der dort zur Reinigung des Außenpools eingesetzt wurde. Der Schaden belief sich auf rund 550 Euro. Die Betroffenen meldeten den Diebstahl ihrem Hausratversicherer, der eine Regulierung jedoch ablehnte.

Zur Begründung führte der Versicherer aus, dass zwar bestimmte Gartengeräte sowie Mähroboter ausdrücklich gegen einfachen Diebstahl versichert seien, sofern sie sich auf dem Versicherungsgrundstück befinden. Ein Poolroboter falle jedoch nicht unter diese Definition. Er sei weder als Mähroboter noch als Gartengerät im Sinne der Versicherungsbedingungen anzusehen.

Diese Einschätzung wollten die Versicherungsnehmer nicht akzeptieren. Sie vertraten die Auffassung, dass ein Pool im Gartenbereich typischerweise Teil des Grundstücks sei und die zur Pflege eingesetzten Geräte daher ebenfalls als Gartengeräte zu verstehen seien.

Ombudsfrau: Versicherungsbedingungen sind nicht eindeutig

Im Rahmen des Schlichtungsverfahrens wandte sich die Ombudsfrau an den Versicherer und stellte klar, dass die Versicherungsbedingungen den Begriff der „Gartengeräte“ nicht näher definieren. Entscheidend sei daher, wie ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer diese Formulierung verstehe. Dabei könne durchaus argumentiert werden, dass ein Pool zum Gartenbereich gehört, ebenso wie die für seine Pflege eingesetzten Geräte. Gleichzeitig lasse sich aber auch die gegenteilige Sichtweise vertreten, sodass die Auslegung nicht eindeutig sei.

Vergleich: Hälftige Schadenregulierung

Vor diesem Hintergrund regte die Ombudsfrau an, zur Vermeidung eines langwierigen Verfahrens einen Vergleich zu schließen und den Schaden zur Hälfte zu regulieren. Dieser Empfehlung folgte der Versicherer und die Versicherungsnehmer erklärten sich mit dieser Lösung einverstanden. (bh)

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Alte Leipziger Bauspar feilt am Tarifangebot http://www.asscompact.de/node/171370

Die Alte Leipziger Bauspar hat ihren Bauspartarif AL_Neo überarbeitet und die Konditionen verbessert. Der Fokus liegt auf niedrigeren Darlehenszinsen. Damit will die Bausparkasse der ALH Gruppe für mehr Planungssicherheit bei Kunden sorgen. Die neuen Zinssätze gelten für neu abgeschlossene Verträge.

171370 6. Mai 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die Bausparkasse der ALH Gruppe hat an ihrem Tarif AL_Neo gefeilt. Der überarbeitete Bauspartarif ist im Mai gestartet und bietet Kunden künftig verbesserte Konditionen. Im Mittelpunkt stehen niedrigere Darlehenszinsen – und das entgegen dem aktuellen Markttrend steigender Finanzierungskosten. Damit will die Alte Leipziger Bauspar AG in einem herausfordernden Umfeld für Bau- und Kaufinteressierte frühzeitig verlässliche Rahmenbedingungen schaffen. „Gerade in einem volatilen Zinsumfeld ist es wichtig, frühzeitig vorzusorgen und sich planbare Finanzierungskonditionen zu sichern“, erklärt Dr. Holger Lindner, Vorstandsmitglied der Alte Leipziger Bauspar AG. „Mit dem überarbeiteten Tarif AL_Neo bieten wir unseren Kunden genau diese Sicherheit – kombiniert mit attraktiven Darlehenskonditionen.“

Zum Mai 2026 senkt die Alte Leipziger Bauspar AG die Darlehenszinsen im Tarif AL_Neo: Der Sollzins beträgt laut Unternehmensangaben je nach Tarifvariante 2,75% oder 1,75%. Das Bausparguthaben wird mit 0,50% verzinst. Es bleibe damit im Marktvergleich attraktiv, wie es von der Alte Leipziger weiter heißt. Die neuen Zinssätze gelten für alle neu abgeschlossenen Bausparverträge. Bestehende Verträge bleiben unverändert. (tik)

Weitere News rund um den Immobilienmarkt und den Bereich Baufinanzierung finden Sie in unserer Rubrik „Immobilien“.
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Mietrechtsreform nimmt nächste Hürde http://www.asscompact.de/node/171369

Mehr Schutz für Mieter: Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf beschlossen, der unter anderem Indexmieten begrenzt, Regeln für möbliertes Wohnen und Kurzzeitvermietungen verschärft und die Schonfristzahlung ausweitet. Auch Vermieterregelungen sollen erleichtert werden.

171369 6. Mai 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die Bundesregierung hat in der vergangenen Woche einen Gesetzentwurf zur Anpassung des sozialen Mietrechts verabschiedet. Ziel ist es, den Mieterschutz zu stärken und den Mietanstieg in angespannten Wohnungsmärkten zu dämpfen.

Ein zentraler Bestandteil ist die Begrenzung von Indexmieten: In angespannten Wohnungsmärkten sollen Steigerungen des Verbraucherpreisindexes, die über 3,0 % jährlich hinausgehen, künftig nur noch zur Hälfte auf die Miete umgelegt werden dürfen.

Darüber hinaus enthält der Entwurf neue Vorgaben für Kurzzeitvermietungen sowie für möblierten Wohnraum. Künftig sollen Vermieter den Möblierungszuschlag gesondert ausweisen müssen. Erfolgt dieser Nachweis nicht, gilt die Wohnung als unmöbliert vermietet. Eine nachträgliche Ausweisung bleibt zwar möglich, allerdings wird die Wohnung auch dann noch für zwei Jahre rechtlich als unmöbliert behandelt. Damit soll die Mietpreisbremse an Wirksamkeit gewinnen. Zudem wird erstmals ausdrücklich gesetzlich festgeschrieben, dass Möblierungszuschläge angemessen sein müssen und sich am Zeitwert der Möbel orientieren sollen. Hierzu sieht der Entwurf eine konkrete Berechnungsmethode vor.

Ebenfalls vorgesehen ist eine Erweiterung der Regelung zur sogenannten Schonfristzahlung. Mieter, denen aufgrund von Mietrückständen gekündigt wurde, sollen künftig einmalig durch Nachzahlung der offenen Beträge eine Kündigung abwenden können.

Auf Vermieterseite sind gleichzeitig Erleichterungen bei sogenannten Kleinmodernisierungen geplant: Die Wertgrenze für umlagefähige Modernisierungsmieterhöhungen soll angehoben werden.

Der Gesetzentwurf sowie ein begleitendes Informationspapier und Antworten auf häufig gestellte Fragen sind auf der Website des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz abrufbar. (bh)

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Global Gruppe schließt Refinanzierung ab http://www.asscompact.de/node/171353

Die Global Gruppe hat die Refinanzierung ihrer bestehenden Kreditlinien abgeschlossen. Die Transaktion wurde bestehend aus einem Konsortium mehrerer institutioneller Kreditgeber bereitgestellt. Sie stärke die finanzielle Basis für weitere Akquisitionen.

171353 6. Mai 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Der Kölner Industriemakler Global Gruppe hat sich zusätzliches Kapital ins Haus geholt, und zwar im hohen dreistelligen Millionenbereich. Damit ist die Refinanzierung des Unternehmens abgeschlossen. Das Kapital stärke die finanzielle Basis für weitere Akquisitionen, heißt es in einer Unternehmensmitteilung.

Die Transaktion wurde in Form einer überzeichneten Unitranche-Fazilität bestehend aus einem Konsortium institutioneller Kreditgeber bereitgestellt, darunter u. a. Goldman Sachs Alternatives, Arcmont, HPS, PNC und die SMBC Group.

Buy and Build

Die Mittel aus der Refinanzierung werden vollständig zur Ablösung bestehender Verbindlichkeiten eingesetzt. Damit senkt die Global Gruppe ihre Kapitalkosten deutlich und verbessert gleichzeitig ihre finanzielle Flexibilität, so die Mitteilung. Darüber hinaus schaffe die neue Finanzierungsstruktur zusätzlichen Spielraum für die weitere Umsetzung der Buy-and-Build-Strategie in der DACH-Region sowie in den Niederlanden. Man wolle weiter gemeinsam mit unternehmerisch geprägten Maklerhäusern und Spezialisten wachsen, erläutert Chief Financial Officer Thomas Icks.

Die Refinanzierung erfolgt laut der Mitteilung vor dem Hintergrund einer anhaltenden Wachstumsphase der Global Gruppe, die sowohl durch organische Entwicklung als auch durch gezielte Akquisitionen geprägt sei. Die Gruppe beabsichtige, ihre Expansion fortzusetzen und weitere strategische Zukäufe zu realisieren, um ihre Spezialisierung auszubauen, ihre regionale Präsenz zu stärken und ihr Leistungsangebot für Kunden weiterzuentwickeln.

Houlihan Lokey war als Finanzberater für die Global Gruppe tätig, Kirkland & Ellis als rechtlicher Berater. Die Kreditgeber wurden rechtlich von Milbank beraten. (mki)

Lesetipp der Redaktion: Übernahmerallye bei Maklern: Wie geht es nach 2025 weiter?
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Makler Billerbeck wird Teil der GGW Group http://www.asscompact.de/node/171367

Das traditionsreiche Maklerhaus Billerbeck aus Hannover wird Teil der GGW Group und stärkt damit deren Maklerarm Leading Brokers United. Mit dem Zukauf baut die GGW ihre Position im Mittelstandsgeschäft weiter aus.

171367 5. Mai 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Das Maklerhaus Billerbeck GmbH, ein führender Gewerbemakler im Raum Hannover, wird Teil der GGW Group. Das teilte das Unternehmen am Dienstagabend, 05.05.2026, dem Fachmagazin AssCompact mit. Mit dem Erwerb will die GGW Group ihre Marktposition weiter ausbauen und dabei insbesondere für den Mittelstand zukunftsfeste Versicherungslösungen anbieten und weiterentwickeln.

Weitere Informationen zu den Hintergründen finden Sie hier.
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Makler Billerbeck wird Teil der GGW Group http://www.asscompact.de/node/171366

Das traditionsreiche Maklerhaus Billerbeck aus Hannover wird Teil der GGW Group und stärkt damit ihren Maklerarm Leading Brokers United. Mit dem Zukauf baut GGW ihre Position im Mittelstandsgeschäft weiter aus.

171366 5. Mai 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Das Maklerhaus Billerbeck GmbH, ein führender Gewerbemakler im Raum Hannover, wird Teil der GGW Group. Das teilte das Unternehmen am Dienstagabend, 05.05.2026, dem Fachmagazin AssCompact mit. Damit erwirbt die GGW Group einen prominenten Neuzugang. Denn das Maklerhaus wird in vierter Generation von Eileen Billerbeck gemeinsam mit ihrem Vater Thomas Billerbeck geführt, der zugleich auch aktueller Präsident des Bundesverbands Deutscher Versicherungsmakler e. V. (BDVM) ist.

Konkret schließt sich das Maklerhaus Billerbeck dem Maklerarm der GGW Group, der Leading Brokers United (LBU), an. Damit erweitert und verstärkt LBU sein Leistungsspektrum um ein starkes Team mit Versicherungslösungen für gewerbliche Risiken, wie es in dem Schreiben heißt.

Billerbeck stärkt GGW mit Kompetenz und gewachsener Struktur

Seit 1926 steht das Maklerhaus Billerbeck für Kontinuität und Verlässlichkeit. Erst im vergangenen März feierte der Versicherungsmakler sein 100-jähriges Bestehen. „Wir freuen uns, Teil der dynamisch wachsenden Leading Brokers United zu sein. Diese Partnerschaft eröffnet uns neue Chancen und Wachstumsfelder, um unser Unternehmen weiterzuentwickeln“, sagt Eileen Billerbeck, Geschäftsführerin von Billerbeck.

Auch Dr. Tobias Warweg, Gründer und Geschäftsführer der GGW Group GmbH, sieht mit diesem Zukauf beste Zukunftschancen: „Mit Billerbeck gewinnen wir nicht nur ein erfolgreiches Unternehmen, das sich durch hohe fachliche Kompetenz und innovative Ansätze auszeichnet. Wir freuen uns vor allem auf Eileen und Thomas Billerbeck, denen wir schon seit vielen Jahren persönlich und geschäftlich verbunden sind und die menschlich und kulturell perfekt zu uns passen, sowie auf das gesamte kompetente und sympathische Team.“

Mit dem Erwerb will die GGW Group ihre Marktposition weiter ausbauen und dabei insbesondere für den Mittelstand zukunftsfeste Versicherungslösungen anbieten und weiterentwickeln. (as)

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Altersvorsorgereformgesetz: Ein Fazit für Makler http://www.asscompact.de/node/171352

Ende März hat der Gesetzgeber das Altersvorsorgereformgesetz beschlossen. Ziel ist, die private Altersvorsorge zu revitalisieren, um breiten Bevölkerungsgruppen die Sicherung ihres Lebensstandards im Rentenalter zu ermöglichen. Kolumnist Hans-Ludger Sandkühler erklärt das Gesetz und ordnet Chancen und Risiken ein.

171352 5. Mai 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement Ein Artikel von Hans-Ludger Sandkühler

Der Deutsche Bundestag hat am 27.03.2026 das Altersvorsorgereformgesetz beschlossen. Ziel der Reform ist, die private Altersvorsorge zu revitalisieren, um breiten Bevölkerungsgruppen die Sicherung ihres Lebensstandards im Rentenalter zu ermöglichen. Dazu werden die bisher geltenden Rahmenbedingungen für Altersvorsorgeverträge (Riester-Rente) modifiziert und deutlich erweitert. Jetzt muss nur noch der Bundesrat zustimmen. Dann können die wesentlichen Teile des Gesetzes am 01.01.2027 in Kraft treten. Eine Zusammenfassung der wichtigsten Inhalte.

Hauptanliegen der Reform: Renditemöglichkeiten des Kapitalmarkts stärker nutzen

Zentrales Element der Reform ist die Ermöglichung einer realwertorientierten Anlagestrategie mit höheren Renditechancen. Dazu wird neben den weiterhin geförderten Garantieprodukten (ehemals Riester-Rente) mit dem Altersvorsorgedepot eine neue Produktkategorie eingeführt, mit der ohne nominale Garantien in geeignete aktiv oder passiv gemanagte Fonds investiert werden kann. Damit sollen langfristig höhere Renditemöglichkeiten auch für den geförderten Altersvorsorgebereich eröffnet werden.

So können zum Beispiel für ein gefördertes Altersvorsorgedepot Anteile an OGAW-Sondervermögen (streng regulierte offene Investmentfonds), die höchstens in die Risikoklasse 5 eingestuft sind, oder Anteile an offenen Publikums-AIFs (alternative Investmentfonds), die als Sondervermögen aufgelegt sind und ebenfalls höchstens in der Risikoklasse 5 eingestuft sind, erworben werden. Versicherer können dies im Rahmen fondsgebundener Lebensversicherungen anbieten.

Einführung eines Standardprodukts

Neu eingeführt wird auch ein Standarddepot-Vertrag Altersvorsorge (Standarddepot), den künftig alle Anbieter von Altersvorsorgeverträgen bereithalten müssen. Das Standarddepot ist ein einfach strukturiertes Altersvorsorgedepot mit OGAW-Investmentfonds, bei dem der Anbieter eine Kombination aus OGAW-Sondervermögen mit den Risikoklassen 1 oder 2 und einem OGAW-Sondervermögen mit den Risikoklassen 3, 4 oder 5 anbietet und dem Sparer das Recht einräumt, über die Aufteilung der eingezahlten Beiträge auf die beiden Sondermögen selbst zu entscheiden. Eine Entscheidung des Anlegers ist nur erforderlich, wenn er von den Standardeinstellungen abweichen möchte.

Im Standarddepot dürfen die Effektivkosten höchsten 1% betragen. Maßgeblich sind die im Produktinformationsblatt ausgewiesenen Effektivkosten, deren richtige Berechnung regelmäßig von einem Wirtschaftsprüfer oder einem Aktuar DAV bestätigt werden muss.

Modifikation der sicherheitsorientierten Altersvorsorgeverträge

Bei sicherheitsorientierten Altersvorsorgeprodukten mit garantiertem Kapital mussten die Anbieter bisher vertraglich zusagen, dass zu Beginn der Auszahlungsphase zumindest die eingezahlten Beiträge einschließlich der Altersvorsorgezulagen für die Auszahlungsphase zur Verfügung stehen. Künftig kann das Garantieniveau alternativ 100% oder 80% betragen. Das niedrigere Garantieniveau von 80% soll auch risikobewussten Anlegern eine chancenorientierte Kapitalanlage ermöglichen.

Zur Unterscheidung der unterschiedlichen Altersvorsorgeprodukte wird für die sicherheitsorientierten Altersvorsorgeverträge der Begriff des Garantieproduktes eingeführt.

Fokus auf die Altersvorsorge

Mit der Reform soll der Fokus auf die Kernaufgabe Altersvorsorge gelegt werden. Deshalb ist es nicht mehr zulässig, Zusatzversicherungen gegen Erwerbsminderung oder zur Hinterbliebenenabsicherung mit dem Altersvorsorgevertrag zu verbinden. Lediglich die Vereinbarung einer Rentengarantiezeit von zehn oder 20 Jahren bleibt bei einer lebenslangen Leibrente zulässig.

Erleichterung eines Anbieterwechsels

Um einen Anbieterwechsel bei den in der Regel sehr langen Laufzeiten von Altersvorsorgeverträgen zu erleichtern, müssen die Abschlusskosten bei allen Anbietern von Altersvorsorgeverträgen zukünftig über die gesamte Laufzeit verteilt werden. Abgebende Anbieter dürfen in den ersten fünf Jahren eine Wechselgebühr in Höhe von 150 Euro erheben. Ein Wechsel nach Ablauf von fünf Jahren muss kostenfrei ermöglicht werden.

Auszahlungsphase

Der früheste Beginn der Auszahlungsphase wird von dem bisher 62. Lebensjahr auf das 65. Lebensjahr angehoben. Der späteste Beginn der Auszahlung der Altersleistungen ist auf das Erreichen des 70. Lebensjahres des Altersvorsorgenden festgelegt, damit das Altersvorsorgevermögen tatsächlich der Altersvorsorge dient und nicht nur zur Kapitalbildung und damit zu einer ausschließlichen Vererbung zweckentfremdet wird.

Für die Auszahlungsphase sind neben der Möglichkeit einer lebenslangen Leistung nun lang laufende Auszahlungspläne ohne Restverrentung zulässig. Ein Auszahlungsplan darf nicht vor Vollendung des 85. Lebensjahres enden. Anbieter, die kein Lebensversicherungsunternehmen sind, müssen deshalb nicht mehr eine lebenslange Leibrente bei einem Lebensversicherer zukaufen.

Produktinformationen

Um dem Anleger mehr Transparenz im Hinblick auf unterschiedliche Kosten, Anlagemöglichkeiten und damit korrespondierende Risiken zu ermöglichen, müssen Anbieter standardisierte Produktinformationen zur Verfügung stellen.

Staatliche Förderung

Die staatliche Förderung wird vereinfacht. Sie erfolgt durch Zulagen und/oder durch eine Steuerersparnis. Für eine jährliche Einzahlung auf den Altersvorsorgevertrag bis zu einer Höhe von 360 Euro erhält der Sparer vom Staat eine Grundzulage in Höhe von 50%. Für weitere jährliche Einzahlungen bis maximal 1.800 Euro erhält der Sparer für den 360 Euro übersteigenden Betrag eine weitere Grundzulage in Höhe von 25%. Der Mindestbeitrag liegt bei 120 Euro pro Jahr.

Eltern erhalten zusätzlich eine Kinderzulage in Höhe von 100% der eingezahlten Beiträge bis maximal 300 Euro pro Jahr.

Ob zusätzlich Steuervergünstigungen in Betracht kommen, wird im Rahmen einer Günstigerprüfung bei der Einkommensteuerveranlagung festgestellt.

Fazit für Makler

Vermittlerverbände haben sich kritisch gegenüber der Reform, insbesondere gegen die Verteilung der Abschlusskosten auf die Laufzeit und die Begrenzung der Effektivkosten beim Standarddepot positioniert. Ungeachtet dessen sind Makler nunmehr gut beraten, sich inhaltlich intensiv mit den neuen Regeln zu beschäftigen. Makler ohne Zulassung als Finanzanlagenvermittler müssen sich auf Altersvorsorgeprodukte der Versicherungswirtschaft beschränken und sollten darauf in der Kommunikation mit dem Kunden hinweisen.

Anleger stehen vor der Wahl eines Garantieproduktes oder eines Altersvorsorgedepots mit den entsprechenden Chancen und Risiken. Entscheiden sie sich für ein Altersvorsorgedepot, stehen sie vor der weiteren Entscheidung, ob sie die Kapitalanlage selbst festlegen wollen oder eine vom Anbieter ausgeführte Anlagestrategie wählen. Deshalb ist eine angemessene individuelle Beratung bzw. Aufklärung wichtig. In der Gesetzesbegründung wird darauf ausdrücklich hingewiesen und auf die für Anlageberatung und die Vermittlung von Versicherungsanlageprodukten erforderliche Geeignetheitsprüfung Bezug genommen, in der u. a. die Kenntnisse und Erfahrungen des Anlegers/Versicherungsnehmers und seine Anlageziele unter verschiedenen Gesichtspunkten abgefragt werden müssen.

Ob sich der damit verbundene Aufwand angesichts der Vergütungsbeschränkungen lohnt, muss jeder Makler für sich selbst entscheiden. Wenn Makler in Altersvorsorgefragen beraten, dürfen sie das Standardprodukt wegen ihrer Verpflichtung zur ausgewogenen Marktuntersuchung nicht einfach ignorieren.

Peinliche Randnotiz

Dass ausgerechnet Ex-Minister Walter Riester sich kritisch zur Reform äußert, sei noch am Rande bemerkt. Ausgerechnet Riester, dessen Altersvorsorgeprodukt die Begründung der aktuellen Reform hohe Kosten, geringe Renditen, komplexe Förderung, geringe Flexibilität und mangelnde Transparenz bescheinigt. Und der ungefähr 24 Jahre Zeit hatte, diese nachhaltigen Mängel anzugehen.

Lesen Sie auch: Unabhängigkeit der Makler und Toncars Wechsel zur DVAG

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So hat sich die Immobilienmaklerquote entwickelt http://www.asscompact.de/node/171365

Nach wie vor werden rund zwei Drittel der Immobilien in Deutschland über Immobilienmakler vermarktet. Laut einer Auswertung von Sprengnetter lag die Quote im ersten Quartal 2026 stabil bei 65%. Weiterhin gibt es dabei deutliche regionale Unterschiede.

171365 5. Mai 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Der Anteil der Immobilien, die deutschlandweit im ersten Quartal über einen Immobilienmakler bei ImmoScout24 vermarktet wurden, betrug im ersten Quartal des Jahres 65%. Gegenüber dem Schlussquartal 2025 ist die Quote somit deutschlandweit stabil geblieben. Dies unterstreiche die strukturelle Bedeutung professioneller Vermittlung im aktuellen Marktumfeld, wie es von Sprengnetter dazu heißt.

Regionale Unterschiede bleiben bestehen

Bei der Betrachtung der Metropolen ergibt sich ein differenziertes Bild: So verzeichnet Leipzig mit 73% weiterhin die höchste Immobilienmaklerquote gefolgt von Stuttgart mit 71% sowie Berlin und Hamburg mit jeweils 69%. In Köln wird dagegen lediglich nur etwas mehr als jede zweite Immobilie über einen Immobilienmakler vermarktet. Hier liegt die Quote bei 54%.

„Die aktuelle Entwicklung zeigt, dass sich die Maklerquote auf einem stabilen Niveau etabliert hat. Trotz kurzfristiger Schwankungen bleibt der langfristige Trend intakt“, erklärt Christian Sauerborn, Chefanalyst bei Sprengnetter. Die steigenden Anforderungen im Markt – etwa bei Preisfindung oder energetischer Sanierung – würden den Beratungsbedarf erhöhen und die Rolle professioneller Immobilienmakler nachhaltig stärken.

So hat sich die Immobilienmaklerquote entwickelt
Spürbarer Anstieg der Quote in Berlin

Einen besonders deutlichen Anstieg der Immobilienmaklerquote weist Berlin auf. Gegenüber dem Vorquartal legte sie im ersten Quartal 2026 um 2 Prozentpunkte zu und im Jahresvergleich sogar um 5 Prozentpunkte.

Rückläufig ist der Anteil an Eigentumswohnungen, die via Immobilienmakler vermarktet werden, dagegen in den westdeutschen Metropolen. So hat sich die Quote in Essen mit einem Minus von 4 Prozentpunkten und in Düsseldorf mit einem Minus von 3 Prozentpunkten am stärksten verringert. Im Jahresvergleich ist in Dortmund sinkende Beteiligung von Immobilienmaklern (-6 Prozentpunkte) zu beobachten. (tik)

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Urteil zu Immobilienteilverkauf: Kein Verbraucherdarlehen http://www.asscompact.de/node/171360

Vor Kurzem ist ein Gutachten zu dem Ergebnis gekommen, dass es sich beim Immobilienteilverkauf nicht um ein Verbraucherdarlehen handelt. Das Landgericht Hamburg hat nun erstmals die rechtliche Einordnung des Teilverkaufs als eigenständiges Modell bestätigt.

171360 5. Mai 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die rechtliche Einordnung des Immobilienteilverkaufs steht seit einiger Zeit im Fokus von Politik, Aufsicht und Öffentlichkeit. Ein rechtswissenschaftliches Gutachten von Prof. Dr. Hans Christoph Grigoleit von der Ludwigs-Maximilian-Universität München (LMU) hat sich vor Kurzem mit der rechtlichen Einordnung des Immobilienteilverkaufs befasst, wie AssCompact berichtete. In dem Gutachten kommt der Rechtsexperte zu dem Schluss, dass der Immobilienteilverkauf kein Darlehen ist und keinen tragfähigen Anknüpfungspunkt für eine Regulierung nach dem Verbraucherdarlehensrecht biete. Es fehle an einem zentralen Merkmal eines Darlehens, nämlich an einer persönlichen Rückzahlungspflicht des Verbrauchers. Stattdessen handele es sich beim Teilverkauf um eine Kombination aus Immobilienveräußerung, Nießbrauch und späterer Verwertung – also um eine eigenständige, sachwertbezogene Struktur.

Teilverkauf eigenständiges Modell

Wie der Bundesverband für Immobilienverrentung e. V. (BVIV) nun informiert, bestätigt ein aktuelles Urteil (Az. 307 O 225/25, 24. April 2026) des Landgerichts Hamburg erstmals die rechtliche Einordnung des Teilverkaufs als eigenständiges Modell. Das Geschäftsmodell sei demnach klar kein Verbraucherdarlehen.

Im vorliegenden Fall gab das Landgericht den Anbietern recht und hat entschieden, dass Grundstückskaufvertrag, Miteigentümervereinbarung und Nießbrauchbestellungsvertrag wirksam seien. Auch eine Sittenwidrigkeit der Verträge hat das Gericht nicht als gegeben betrachtet. Laut BVIV bestätigen die Richter mit dem Urteil eine zentrale Argumentationslinie des Gutachtens von Prof. Dr. Grigoleit.

BVIV sieht weiteren Schritt zu mehr regulatorischer Klarheit

Der BVIV begrüßt die zunehmende rechtliche Klarheit – auch im Sinne von Verbrauchern, Anbietern und politischen Entscheidungsträgern. Der Verband sieht darin für die Branche zugleich einen Auftrag, weiterhin für mehr Transparenz und Verbraucherschutz zu sorgen.

„Das Urteil ist ein wichtiger Schritt hin zu einer sachgerechten Einordnung des Immobilien-Teilverkaufs. Es zeigt, dass wir es mit einem eigenständigen Modell zu tun haben, das nicht mit klassischen Kreditstrukturen gleichgesetzt werden kann. Entscheidend ist nun, auf dieser Grundlage Transparenz, Vergleichbarkeit und Verbraucherschutz gezielt weiterzuentwickeln“, erklärt Thomas Weiss, Vorstand des BVIV. (tik)

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Smart InsurTech stellt Vergleichstechnologie neu auf http://www.asscompact.de/node/171359

Smart InsurTech bietet mit der neuen Generation von Smart Compare einen Vollsortiment-Rechner, der alle Privatsparten in einem Workflow bündelt. Durch die Trennung von Berechnung und Antragsprozess verringert sich die Datenerfassung und Vermittler erhalten schneller belastbare Ergebnisse.

171359 5. Mai 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die Smart InsurTech AG hat an ihrer Vergleichstechnologie gefeilt: Mit der neuen Generation von Smart Compare bringt das Unternehmen einen Vollsortiment-Rechner auf den Markt, der alle Privatsparten ohne Systembruch in einem einheitlichen Workflow bündelt. Indem Berechnung und Antragsprozess getrennt sind, wird die Datenerfassung für den Rechner merklich verringert. Somit gelangen Vermittler schneller zu belastbaren Ergebnissen und insgesamt zügiger zum Abschluss. Mit rund 80.000 Tarifen von über 300 angebundenen Versicherern biete Smart Compare laut Smart InsurTech eine umfassende Marktübersicht – von der Lebens- und Krankenversicherung bis hin zu Sach- und Kfz-Sparten.

„Die Herausforderung liegt heute weniger im Zugang zu Tarifen, sondern im Prozess dorthin“, erklärt Markus Niederreiner, Chief Executive Officer (CEO) der Smart InsurTech AG. Entscheidend sei, wie sinnvoll Vergleichstechnologie in den Beratungsprozess eingebunden ist, um die Kundenberatung zu unterstützen und den Arbeitsalltag zu entlasten.

Neuer Rechner bietet durchgängigen digitalen Prozess

In der neuen Generation von Smart Compare liegt der Fokus stärker auf dem Vergleich als Bestandteil eines durchgängigen Beratungs- und Abschlussprozesses. Entsprechende Filter- und Favoritenfunktionen helfen bei der strukturierten Auswahl, Dokumente und Antragsunterlagen stehen schon im Berechnungsergebnis bereit. Der gesamte Prozess ist vom Vergleich bis zum Vertragsabschluss vollständig digital, inklusive elektronischer Signatur und anschließender Übermittlung der Unterlagen an den Versicherer.

Smart Compare ist vollständig in die Plattformwelt der Smart InsurTech AG eingebunden. Der Einstieg erfolgt über das Vermittler-Frontend oder die Beratungstechnologie. Ergänzend ist das Verbraucherschutzrating Smart Check in die Ergebnisdarstellung eingebunden und bietet eine zusätzliche Qualitätsbewertung. Über Schnittstellen lässt sich der Vergleichsrechner zudem in externe Systeme einbetten. (tik)

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Sachversicherung: Naturgefahren kosten Versicherer 1,4 Mrd. Euro http://www.asscompact.de/node/171358

Rund 1,4 Mrd. Euro haben die deutschen Sachversicherer im Jahr 2025 für Naturgefahrenschäden ausgegeben. Damit fiel die Summe deutlich niedriger aus als im Vorjahr. Sturm und Hagel verursachten die Mehrheit der Schäden, Elementarschäden sind im Durchschnitt jedoch deutlich teurer.

171358 5. Mai 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Nach einem schadenträchtigen Jahr 2024 mussten die deutschen Sachversicherer 2025 deutlich weniger Geld für Naturgefahrenschäden ausgeben. Schäden in Höhe von rund 1,4 Mrd. Euro haben Naturgefahren im Jahr 2025 angerichtet. Zum Vergleich: Im Jahr 2024 waren es insgesamt 4,7 Mrd. Euro. Das zeigen neue Zahlen vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV).

Elementarschäden deutlich teurer als Sturm- und Hagelschäden

Rund 1 Mrd. Euro entfielen auf Schäden, die durch Sturm oder Hagel verursacht wurden. Die Anzahl der Schäden lag bei etwa 479.000. Durchschnittlich leisteten Versicherer rund 2.100 Euro pro Schaden.

Versicherte Elementarschäden schlugen mit rund 400 Mio. Euro zu Buche, und das bei rund 88.000 Schäden. Die durchschnittlichen Kosten pro Schaden lagen bei rund 4.700 Euro und damit deutlich über denen von Sturm und Hagel. Sturm- und Hagelschäden treffen zwar häufig viele Gebäude gleichzeitig, verursachen aber oft eher kleinere Schäden, etwa an Dächern, Fassaden oder Fenstern, während Überschwemmungs- und Starkregenschäden wesentlich kostspieliger sind, so der GDV.

Wo Schäden am teuersten waren

Wenn man auf die einzelnen Bundesländer blickt, lag die Schadenhäufigkeit pro 1.000 Verträge bei Sturm- und Hagelschäden im Saarland am höchsten. Hier lag der Wert bei 20,4, gefolgt von Brandenburg mit 16. Die niedrigste Schadenhäufigkeit pro 1.000 Verträge konnte Bayern verzeichnen (3,7). Auch Hamburg kam mit 4,4 Schäden pro 1.000 Verträge relativ glimpflich davon. Am teuersten waren die einzelnen Schäden im Schnitt in Baden-Württemberg mit 3.300 Euro, in Bayern waren es im Schnitt 3.000 Euro.

Bei den Elementarschäden ist Sachsen mit 9,6 „Spitzenreiter“ bei der Schadenhäufigkeit pro 1.000 Verträge, Thüringen liegt mit 5 dahinter. Am niedrigsten lag sie in Berlin mit 2,2 und Hamburg mit 2,4 – allerdings waren sie in der Hansestadt mit im Schnitt 6,500 Euro auch am teuersten, gefolgt von Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg, wo die Schäden durchschnittlich je 5,800 Euro kosteten. Am „günstigsten“ waren sie im Schnitt in Brandenburg (1.700 Euro) und Sachsen (1.800 Euro).

Unterdurchschnittliches Schadenjahr nicht als Trend interpretieren

Der GDV warnt davor, das vergleichsweise „ruhige“ Naturgefahrenjahr 2025 als „Trend“ zu interpretieren. Warum niedrigere Schäden nicht mit sinkenden Risiken verwechselt werden dürfen, zeigt beispielsweise der aktuelle „European State of the Climate Report 2025“: Europa erwärmt sich seit den 1980er-Jahren rund doppelt so schnell wie der globale Durchschnitt. Im Jahr 2025 lagen die Temperaturen auf mehr als 95% der Fläche über dem Mittel. Hitzewellen werden häufiger, während Gletscher an Masse verlieren und Starkregenereignisse häufiger und intensiver werden. Das Jahr 2025 bliebe damit eine Momentaufnahme. (js)

Lesen Sie auch: Elementarpflichtversicherung: So hoch könnten Prämien steigen
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Ellen Götschel wird CIO bei ROLAND Rechtsschutz http://www.asscompact.de/node/171357

Seit 01.05.2026 ist Ellen Götschel Chief Information Officer bei der ROLAND Rechtsschutz-Versicherung in Köln. Neu ist die Ausrichtung des Ressorts auf einen reinen IT-Vorstand. Die Aufteilung der Ressorts im Vorstandsteam ändert sich damit geringfügig.

171357 5. Mai 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Zum 01.05.2026 ist Ellen Götschel Chief Information Officer (CIO) bei der ROLAND Rechtsschutz-Versicherung in Köln geworden. Damit ist der Vorstand von ROLAND Rechtsschutz nun wieder vollzählig. Als neu gilt die Ausrichtung des Ressorts auf einen reinen IT-Vorstand, heißt es vom Unternehmen. Das Vorstandsteam von ROLAND Rechtsschutz ist damit nun zu 66% weiblich.

Götschel ist seit über 20 Jahren als Führungskraft in CIO-, CDO- und COO-Positionen in der Finanz- und Versicherungsbranche tätig. Zuletzt arbeitete sie bei BNP Paribas Personal Investor, eine digitale Wertpapierhandelsbank, als stellvertretende CIO und steuerte die Umsetzung der IT-Strategie. In der Versicherungswirtschaft war sie zuvor u. a. bei der R+V Versicherung als Bereichsleiterin und Mitglied der IT-Ressortführung sowie in verschiedenen nationalen und internationalen Funktionen der IT für die AXA-Gruppe tätig.

Ellen Götschel wird CIO bei ROLAND Rechtsschutz

Bild: v. l. n. r.: Tobias von Mäßenhausen, Tarja Radler und Ellen Götschel; Fotograf: Ulrich Kaifer

Bis Ende 2025 waren bei ROLAND Rechtsschutz Kundenservice und IT-Verantwortung in einem Vorstandsressort vereint. Nun wird das dritte Vorstandsressort mit einer reinen IT-Funktion neu ausgerichtet. Für den Kundenservice zeichnet nun Tarja Radler verantwortlich. Sie soll als Chief Insurance Officer die Kernwertschöpfung der Rechtsschutzversicherung aus Produkt, Vertrieb und Operative verantworten. (lg)

News über weitere personelle Veränderungen in der Finanz- und Versicherungsbranche lesen Sie in der Rubrik „Personen“.

Bilder: © ROLAND Rechtsschutz

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