AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement https://www.asscompact.de/ AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement de Mon, 17 Aug 2026 07:25:06 +0200 Sun, 16 Aug 2026 00:00:00 +0200 Das sind die aktuellen Maklerfavoriten in der Privathaftpflicht http://www.asscompact.de/node/172320

Die Privathaftpflichtversicherung gilt als eine der wichtigsten Absicherungen für Haushalte. An welche Anbieter vermitteln Makler und Mehrfachagenten das meiste Geschäft? Und mit welchen sind sie besonders zufrieden? Die Antworten hat die Studie „AssCompact AWARD – Privates Schaden-/Unfallgeschäft“.

172320 16. August 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement ]]>
Warum du nicht wie ein Jungmakler des Jahres starten musst http://www.asscompact.de/node/172355

Cornelia Frankenberg ist seit 2012 als Maklerin unterwegs und außerdem seit Jahren eine feste Größe in der Jungmakler-Community. In ihrer Kolumne „Frag Conny“ beleuchtet sie regelmäßig verschiedenste Fragen mit ihrem analytischen, aber empathischen Blick auf die Themen der Branche.

172355 16. August 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement Ein Artikel von Cornelia Frankenberg, Gründerin und Geschäftsführerin von ILMFINANZ und Social-Media-Meisterin

Der Jungmakler Award ist DAS Event für Berufseinsteiger in unserer Branche. Die Gewinner wiederum sind die „Superstars“ unserer Branche. Sie eint eine spitze Zielgruppe, eine klare Positionierung und eine sehr deutliche Strategie. Ich finde das beeindruckend. Und einschüchternd.

In den letzten Monaten habe ich mit einigen jungen Maklerinnen und Maklern gesprochen. Viele fühlen sich noch nicht bereit für den Jungmakler Award. Diesen Gedanken kann ich gut nachvollziehen und frage mich: Muss man wirklich genauso aufgestellt sein wie ein Jungmakler des Jahres, um erfolgreich zu werden? Meine These: Nein.

Von Rückschlägen und wichtigem Feedback

Ich kam 2012 in die Branche und machte mich – angetrieben von meinem Partner – selbstständig. Meine Kunden gewann ich über Familie und Freunde, ich kaufte Leads und machte Werbung für Moped-Kennzeichen. Hauptsache Bestand aufbauen und überleben.

Ich hatte keine Zielgruppe, keine Spezialisierung, kein Konzept. Einige Monate liefen sogar so schlecht, dass ich Unterstützung beim Jobcenter beantragen musste. 2015 sah ich Werbung für den Jungmakler Award und dachte mir: „Warum nicht? Ich habe nichts zu verlieren.“ Zum ersten Mal musste ich mir Fragen stellen, die ich bis dahin nie bewusst beantwortet hatte: Was ist meine Zielgruppe? Wie gewinne ich planbar Neukunden? Wie sehen meine Prozesse aus? Ich wurde zum Regionalcasting (so hieß es damals noch) eingeladen, schaffte es jedoch nicht ins Bundescasting. Stattdessen erhielt ich ein Feedback von Steffen Ritter, das rückblickend das wichtigste meiner Karriere war: „Ihre Präsentation war ganz nett, doch wir hatten den Eindruck, dass Sie nicht selbst die Entscheiderin in Ihrem Unternehmen sind.“

Das saß. Und es stimmte. Ich hatte mich sehr von meinem Partner lenken lassen. Also begann ich, endlich meine eigenen unternehmerischen Entscheidungen zu treffen. Die beste Entscheidung meiner Karriere.

Zielgruppe und Fokus

Doch auch an meiner Spezialisierung musste ich arbeiten. Meine Zielgruppe war zu unspezifisch und die Leadqualität war schwach. Nur mein Fokus auf BU und Altersvorsorge war klar. Also feilte ich an meinem Konzept. Aus Akademikern wurden Ingenieure, Mathematiker und IT-Spezis.

2017 stellte ich mich ein letztes Mal der Jury. Wieder reichte es nicht für das Bundescasting, doch ich bekam Lob für meine Entwicklung.

Digitalisierung als Schlüssel

2018 war dann ein Jahr großer Veränderungen. Die Entwicklung, die mit dem Feedback beim Jungmakler Award begonnen hatte, fand ihren vorläufigen Höhepunkt: Ich trennte mich von meinem Partner – privat wie geschäftlich – und stellte mein gesamtes Leben auf den Prüfstand.

Schritt für Schritt richtete ich mich neu aus: Online-Kunden­gewinnung, Online-Beratung, digitale Prozesse und eine geschärfte Zielgruppe. Kosten runter, Gewinn rauf. Zehn Jahre nach meiner Gründung hatte ich schließlich das Gefühl, beim Jungmakler Award deutlich bessere Chancen zu haben. Nur habe ich da die Zulassungsvoraussetzungen längst nicht mehr erfüllt …

Und genau das ist okay. Denn die Zeit, die ich gebraucht habe, hat mich vielleicht nicht zur Jungmaklerin des Jahres gemacht, aber zu einer besseren Unternehmerin.

Mein Rat an junge Makler
  • Geh deinen Weg in deinem Tempo. Umwege und Fehler gehören dazu.
  • Nimm trotzdem am Jungmakler Award teil. Es ist eine großartige Möglichkeit, das eigene Geschäftsmodell zu reflektieren und Feedback zu erhalten.
  • Entwickle dich kontinuierlich weiter. Die beste Positionierung entsteht oft nicht am Reißbrett, sondern in der Praxis.
Lesetipp der Redaktion: Warum Beziehungen in der Beratung von Frauen wichtig sind

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Was tut sich bei den Bauzinsen? http://www.asscompact.de/node/172361

Anfang August präsentieren sich die Bauzinsen für zehnjährige Darlehen laut Daten von Interhyp stabil auf einem Niveau von 4%. Während sich die Seitwärtsbewegung kurzfristig fortsetzen dürfte, erwartet die Hälfte der von Interhyp befragten Marktexperten bis zum Jahresende steigende Zinsen.

172361 15. August 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Der Baufinanzierungsvermittler Interhyp hat ein aktuelles Zinsupdate vorgelegt. Demnach erweisen sich die Finanzierungszinsen für zehnjährige Darlehen Anfang August als stabil. „Wir haben uns bei den Bauzinsen auf einem Niveau um 4% eingependelt. Das ist das Niveau, auf das sich Immobilienkäufer und -käuferinnen auch in den kommenden Wochen einstellen sollten“, sagt Jörg Utecht, Vorstandsvorsitzender der Interhyp AG. „Auch wenn die Zinsen deutlich höher liegen als in der Niedrigzinsphase, befinden wir uns historisch betrachtet immer noch auf einem moderaten Niveau“.

Kurzfristige Seitwärtsbewegung erwartet

Kurzfristig ist mit einer Seitwärtsbewegung zu rechnen. Zwei Drittel der Marktexperten, die im Rahmen des monatlichen Interhyp-Bankenpanels befragt wurden, sind ebenfalls dieser Ansicht. In den kommenden ein bis zwei Monaten gehen rund 67% der Befragten von gleichbleibenden Zinsen aus. Knapp ein Drittel hält leicht fallende Notierungen für möglich.

Prognosen bis zum Jahresende

Mit Blick auf das Jahresende gehen die Einschätzungen im Panel jedoch auseinander. Während die Hälfte der Experten mit steigenden Zinsen rechnet, erwarten rund 33% mit einer anhaltenden Seitwärtsbewegung. Lediglich knapp 17% sind aktuell der Ansicht, dass die Zinsen bis zum Jahreswechsel sinken könnten.

Laut Interhyp beobachten die Marktteilnehmer derzeit genau, wie die Europäische Zentralbank (EZB) auf die anhaltenden Inflationsrisiken reagiert. „Die deutlich erhöhte Inflation und die trotz erhöhter Energiepreise bislang robuste Konjunkturentwicklung halten die Markterwartungen an weitere Leitzinserhöhungen der EZB aufrecht. Die Kreditzinsen dürften damit weiter seitwärts tendieren“, heißt es aus dem Panel.

„Die EZB dürfte die Zinsen wegen der Inflationsrisiken ein weiteres Mal anheben. Eine weitere Leitzinserhöhung im September wird an den Finanzmärkten als so gut wie sicher eingepreist. Es erscheint somit plausibel, dass sich die zehnjährigen Hypothekenzinsen weiterhin in der Nähe der Marke bei 4% bewegen“, so eine weitere Stimme aus dem Panel.

Empfehlung für Immobilieninteressenten

Immobilieninteressenten rät Jörg Utecht vor dem Hintergrund des aktuellen Marktumfelds zu einem aktiven Vorgehen: „Gerade bei einem stabilen, aber im Vergleich zu den Vorjahren anspruchsvolleren Zinsniveau sind ein umfassender Konditionsvergleich und eine individuelle Beratung wichtiger denn je.“ (tik)

Weitere News rund um den Immobilienmarkt und den Bereich Baufinanzierung finden Sie in unserer Rubrik „Immobilien“.
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Betriebshaftpflicht: Es braucht mehr als einen Standardbaustein http://www.asscompact.de/node/172371

Die Betriebshaftpflicht bleibt für Firmen ein zentraler Schutzschirm. Doch die Risikolage verschärft sich. Kostensteigerungen, Wetterextreme, Lieferkettenprobleme, Regulierung sowie neue Haftungsfragen durch KI machen die Absicherung komplexer. Umso wichtiger wird es, Risiken früh zu erkennen.

172371 15. August 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement Ein Artikel von Christian Parschik, Leiter Betriebshaftpflicht Gewerbe bei Markel Insurance SE

Die Betriebshaftpflichtversicherung zählt zu den unverzichtbaren Grundabsicherungen eines Unternehmens. Sie übernimmt berechtigte Schadenersatzansprüche, wehrt unbegründete Forderungen ab und schützt damit vor den finanziellen Folgen von Personen-, Sach- und daraus resultierenden Vermögensschäden. Gerade in wirtschaftlich anspruchsvollen Zeiten gewinnt diese Funktion weiter an Bedeutung: Schon ein einzelner Schadenfall kann Liquidität binden, Aufträge gefährden und das Vertrauen von Kunden oder Geschäftspartnern beeinträchtigen.

Gleichzeitig hat sich die Ausgangssituation in den vergangenen Jahren spürbar verändert. Unternehmen bewegen sich in einem Umfeld, in dem Risiken dichter zusammenrücken und stärker ineinandergreifen. Steigende Reparatur- und Wiederbeschaffungskosten, zunehmende Wetterextreme, global verflochtene Lieferketten, wachsende regulatorische Anforderungen und zusätzliche Haftungsfragen rund um Digitalisierung und künstliche Intelligenz verändern das Risikoprofil nahezu aller gewerblichen Kunden. Parallel dazu reagieren Versicherer mit intensiverer Risikoprüfung, stärkerer Differenzierung und höheren Anforderungen an Transparenz und Prävention.

Kleine und mittlere Firmen doppelt unter Druck

Vor allem kleine und mittlere Unternehmen stehen damit vor einer doppelten Herausforderung. Einerseits sind sie denselben Entwicklungen ausgesetzt wie größere Marktteilnehmer, andererseits verfügen sie häufig nicht über eigene Risk-Management-Strukturen.

Bereits klassische Haftpflichtsituationen können erhebliche Folgen auslösen: ein Personenschaden nach Verletzung von Verkehrssicherungspflichten, ein beschädigtes Kundeneigentum, ein Missgeschick auf der Baustelle oder ein daraus resultierender Nutzungsausfall. Solche Fälle sind nicht außergewöhnlich – genau deshalb prägen sie die Praxis.

Anforderungen an Produkte und Beratung steigen

Hinzu kommt, dass sich gewerbliche Tätigkeiten inhaltlich verbreitern. Viele Unternehmen arbeiten mit Subunternehmern, nutzen digitale Anwendungen, kommunizieren in sozialen Medien oder ergänzen ihr Kerngeschäft um neue Services. Dadurch entstehen Mischrisiken, die mit klassischen Betriebshaftpflichtkonzepten nicht immer trennscharf erfasst werden. Auch regulatorisch wächst der Druck. Die europäische KI-Verordnung folgt einem risiko­basierten Ansatz und schafft neue Anforderungen an Transparenz, Governance und den Umgang mit KI-Systemen. Selbst dort, wo daraus nicht unmittelbar eine Haftung entsteht, verändern sich Erwartungshaltungen von Auftraggebern, Marktpartnern und Vermittlern.

Auch das Marktumfeld unterstreicht die gewachsene Relevanz belastbarer Haftpflichtlösungen. Nach Einschätzung des GDV bleiben steigende Kosten ein wesentlicher Treiber in der Schaden- und Unfallversicherung. Marktbeobachter beschreiben den Gewerbemarkt zugleich als selektiver: Risiken werden intensiver geprüft, Unterschiede in Bedingungswerken treten deutlicher hervor und die Qualität der versicherungstechnischen Aufbereitung gewinnt an Bedeutung. Für Vermittler bedeutet das, dass Standarddeckungen immer häufiger nicht mehr ausreichen, wenn ein Kundenrisiko sachgerecht und dokumentationssicher eingeordnet werden soll.

Zusätzlich steigen die wirtschaftlichen Belastungen durch Extremwetter. Die Europäische Umweltagentur beziffert die durchschnittlichen jährlichen Verluste aus wetter- und klimabezogenen Extremereignissen in der EU für den Zeitraum 2020 bis 2024 auf 44,9 Mrd. Euro. Zugleich war ein erheblicher Teil dieser Schäden nicht versichert. Auch wenn solche Ereignisse nicht in jedem Fall unmittelbar unter die Betriebshaftpflicht fallen, verändern sie die wirtschaftliche Resilienzanforderung an Unternehmen und schärfen den Blick für Folgeschäden, Betriebsunterbrechungen und Haftungsketten.

Standardlösungen reichen nicht mehr aus

Vor diesem Hintergrund reicht es immer seltener aus, eine Betriebshaftpflicht allein über die Versicherungssumme zu definieren. Entscheidend ist vielmehr, wie tragfähig das Bedingungswerk im betrieblichen Alltag ist. Gefragt sind Lösungen, die typische Haftungssituationen verschiedener Gewerbeformen aufnehmen und zugleich angrenzende Risiken berücksichtigen. Dazu zählen etwa Tätigkeits- und Bearbeitungsschäden, Schäden an gemieteten oder in Verwahrung genommenen Sachen, Subunternehmerbeauftragung, Datenschutzverletzungen, Ansprüche aus Benachteiligung oder Schäden im Zusammenhang mit digitalen Prozessen.

Umfassende und praxisnahe Lösungen sind gefragt

Wer sich aktuelle Bedingungswerke im Gewerbesegment anschaut, erkennt schnell, in welche Richtung sich der Markt bewegt. Moderne Konzepte richten sich zunehmend an Selbstständige, Freiberufler sowie kleine und mittlere Unternehmen aus Handwerk, Dienstleistung, Baugewerbe, Gastronomie, Beauty und weiteren gewerblichen Zielgruppen – und zwar branchenübergreifend. Im Vordergrund steht dabei weniger ein einzelner Leistungsbaustein als die Breite des Ansatzes. Bausteine wie die Subunternehmerbeauftragung einschließlich Schäden am Gewerk des Subunternehmers, Nachbesserungsbegleitschäden inklusive Nutzungsausfall, Tätigkeits- und Bearbeitungsschäden, Miet- und Pachtsachschäden, Vergütungsrechtsschutz sowie die Mitversicherung freier Mitarbeiter zählen heute eher zum Erwartbaren als zur Ausnahme. Hinzu kommen optionale Erweiterungen rund um Cyber- und Daten-Eigenschäden, die im gewerblichen Geschäft immer häufiger nachgefragt werden.

Bemerkenswert sind insbesondere jene Bestandteile, die auf aktuelle Marktveränderungen reagieren. Eigenschadenkomponenten, die Reputationsschäden, den Schutz bei Veränderung oder Blockierung der eigenen Website sowie Domainschutz einschließen, gewinnen erkennbar an Bedeutung. Ergänzend setzen sich Forderungsausfalldeckung, Neuwertentschädigung, Mediation, Besitzstands- und Besserstellungselemente, Summen- und Konditionsdifferenzdeckung sowie Innovationsklauseln zunehmend als Standard durch. Auch Influencer-Tätigkeiten und der betriebliche Einsatz von künstlicher Intelligenz werden inzwischen häufiger ausdrücklich adressiert. Damit wird deutlich, dass eine moderne Betriebshaftpflicht nicht mehr nur an klassischen Betriebsabläufen ausgerichtet sein kann, sondern ebenso an digital erweiterten Geschäftsmodellen ansetzen muss.

Deckungslücken vermeiden, Beratungssicherheit erhöhen

Für Vermittler ist dieser Punkt besonders relevant. Je dynamischer sich Geschäftsmodelle verändern, desto höher wird das Risiko von Deckungslücken, wenn Bedingungswerke Nebentätigkeiten, neue Kommunikationsformen oder technologische Erweiterungen nicht ausreichend erfassen. Bedingungswerke, die aktuelle Risikofelder transparent integrieren, können deshalb nicht nur den Versicherungsschutz des Kunden verbessern, sondern auch die Beratungssicherheit erhöhen. Gerade im gewerblichen Geschäft, in dem Dokumentation, Plausibilität und Bedingungsvergleich immer wichtiger werden, ist das ein wesentlicher Faktor.

Die Betriebshaftpflicht bleibt damit das Fundament der gewerblichen Absicherung – allerdings unter veränderten Vorzeichen. Unternehmen stehen heute vor einer Risikolage, in der klassische Schadenfälle, wirtschaftliche Folgewirkungen, digitale Haftungsfragen und regulatorische Anforderungen enger zusammenhängen als früher. Zeitgemäße Lösungen zeigen, dass Betriebshaftpflicht auf diese Entwicklung antworten kann, wenn sie breit genug gedacht ist: mit belastbarem Grundschutz, modernen Erweiterungen und einem Bedingungswerk, das die betriebliche Realität vieler Gewerbekunden tatsächlich abbildet. Für den Gewerbemarkt 2026 ist genau das kein Zusatznutzen mehr, sondern ein Qualitätsmerkmal.

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Porträtfoto: © Markel

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Digital Insurance Podcast: Prompt-Engineers im Schadenteam http://www.asscompact.de/node/172357

In der aktuellen Episode des „Digital Insurance Podcast“ begrüßt Moderator Jonas Piela Christine Raasch, Sales Managerin für KI Services bei DOMCURA. Das Gespräche dreht sich darum, wie die Fachbereiche bei dem Assekuradeur heute selbst KI-Assistenten steuern.

172357 15. August 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Der Assekuradeur DOMCURA nutzt künstliche Intelligenz, um Bearbeitungsrückstände in der Schadenabwicklung abzubauen und Servicezeiten drastisch zu verkürzen. In einer neuen Folge des „Digital Insurance Podcast“ spricht Moderator Jonas Piela mit Christine Raasch, Sales Managerin für KI Services bei DOMCURA, über den Wandel des Unternehmens vom kapazitätsbedingten Engpass zum KI-Vorreiter.

Fachkräftemangel als Treiber für Automatisierung

Als erfolgreicher Anbieter im Bereich der Wohngebäudeversicherung sah sich DOMCURA mit einem stetig wachsenden Volumen an Schadenmeldungen konfrontiert. Besonders nach Unwettern führten die hohen Eingangszahlen zu massiven Rückständen in der Bearbeitung. Erschwert wurde die Situation durch den Standort Kiel, da der regionale Arbeitsmarkt kaum ausreichende Fachkräfte für die Versicherungswirtschaft bot. Da die schnelle Vergabe von Schadennummern und Erstinformationen für Kunden essenziell ist, entschied sich das Unternehmen für den Einsatz moderner Technologie, um den Service zu sichern und die Mitarbeitenden zu entlasten.

Agentische KI im Baukastenprinzip

Das Ergebnis dieser Entwicklung ist der KI-Assistent „Kim“, der schrittweise in die Prozesse integriert wurde. Gestartet im Bereich der Leitungswasserschäden übernimmt Kim heute vielfältige Aufgaben – von der Dokumentenerfassung über die formelle bis hin zur materiellen Deckungsprüfung. Das System agiert als flexible Software-Schicht über bestehende Bestandsführungssysteme, ohne dass Kernstrukturen ausgetauscht werden mussten. Eine Besonderheit liegt in der einfachen Konfiguration: Speziell geschulte Fachbereichsmitarbeiter, sogenannte „KI-Dompteure“, passen die Prozesse selbstständig ohne aufwendige IT-Projekte an.

Mensch und Technologie im Zusammenspiel

Trotz des hohen Automatisierungsgrads bleibt der Mensch im Fokus. Erkennt die KI verärgerte Kunden oder komplexe Einzelfälle, leitet sie den Vorgang sofort an menschliche Sachbearbeiter weiter. Dadurch gewinnen die Teams wertvolle Zeit für die empathische und individuelle Betreuung. Aufgrund der positiven Erfahrungen stellt DOMCURA die Lösung inzwischen auch anderen Marktteilnehmern als Software-as-a-Service zur Verfügung.

Hier geht es zur aktuellen Folge:
Über den Podcast

Jonas Piela berät die Versicherungswirtschaft hinsichtlich der digitalen Transformation in seiner Rolle als Managing Director bei Piela & Co. Digital Consultants. Außerdem betreibt er den Digital Insurance Podcast, für den er mit Managern aus der Branche über die Herausforderungen der Digitalisierung spricht. Zu finden ist der Podcast unter anderem bei Google, Apple und Spotify sowie unter insurancemedia.de/podcast.

Weitere Podcasts
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Drei Viertel der Deutschen wollen digitale Verwaltung beim AV-Depot http://www.asscompact.de/node/172375

Das Altersvorsorgedepot rutscht mehr und mehr in den Fokus. Fraglich ist auch, wie die Kunden es aufnehmen werden. Der Digitalverband Bitkom hat eine repräsentative Befragung durchgeführt, bei der unter anderem herauskam, dass sich die Deutschen eine gute digitale Verwaltungsstrecke wünschen.

172375 14. August 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Wie weit verbreitet ist das Altersvorsorgedepot unter den Deutschen und was stellen sie sich darunter vor? Diesen Fragen ist der Digitalverband Bitkom in einer repräsentativen Befragung unter rund 1.000 Personen in Deutschland ab 16 Jahren auf den Grund gegangen. 675 Personen davon sind noch nicht in Rente oder Pension. Eine Erkenntnis aus der Studie zeigt, dass die Deutschen sich mehr Digitalisierung wünschen.

Wer kennt das AV-Depot?

Laut der Befragung haben bislang insgesamt 39% der Deutschen ab 16 Jahren vom Altersvorsorgedepot gehört. Unter den Menschen, die noch nicht in Rente oder Pension sind, sind es 41%.

Die Bereitschaft, ein solches Depot zu nutzen, ist jedoch deutlich größer, so Bitkom. Von denjenigen, die noch keine Altersbezüge erhalten, können sich dies zwei Drittel grundsätzlich vorstellen. 26% würden das Altersvorsorgedepot auf jeden Fall nutzen, weitere 40% eher. Besonders wichtig ist den Menschen, nämlich drei Vierteln der Befragten, ihre Altersvorsorge einfach digital verwalten zu können. 42% fänden es sehr wichtig, einem Drittel ist es eher wichtig.

Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder erklärt, dass das AV-Depot einfach, transparent und konsequent digital ausgestaltet sein müsse, damit es in der Breite angenommen wird. Die Menschen erwarten, dass sie ihre Altersvorsorge jederzeit im Blick behalten und unkompliziert verwalten können. Dieser Wunsch ziehe sich auch mit nur geringen Unterschieden durch alle Altersgruppen: Unter den 16– bis 29-Jährigen ist sie insgesamt 79% wichtig, unter den 30– bis 49-Jährigen 77% und auch in der Gruppe ab 50 Jahren ohne bisherige Altersbezüge noch 72%. (mki)

Über die Studie

Grundlage der Angaben ist eine Umfrage, die Bitkom Research im Auftrag des Digitalverbands Bitkom durchgeführt hat. Dabei wurden 1.004 Personen in Deutschland ab 16 Jahren telefonisch befragt, darunter 675 Personen, die noch nicht in Rente oder Pension sind. Die Befragung fand im Zeitraum von KW 11 bis KW 14 2026 statt. Die Umfrage ist repräsentativ. Die Fragestellungen lauteten: „Haben Sie schon einmal von dem staatlich geförderten Altersvorsorgedepot gelesen oder gehört?“ und „Können Sie sich vorstellen, ein solches Altersvorsorgedepot zu nutzen?“ sowie „Wie wichtig ist es Ihnen, ein solches Altersdepot online verwalten zu können?“.

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So steht es um die KI-Nutzung im Makleralltag http://www.asscompact.de/node/172373

KI hält im Makleralltag Einzug. Laut einer Studie sehen viele Vermittler in KI durchaus Chancen. Die Nutzung befindet sich aber noch auf sehr unterschiedlichen Reifegraden. Was fast alle befragten Makler eint, ist der Wunsch nach Unterstützung rund um KI – ein Wettbewerbsfeld für Versicherer und Pools.

172373 14. August 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Der Einsatz von künstlicher Intelligenz in Maklerbetrieben steht nicht mehr ganz am Anfang. Versicherungsmakler geben sich überwiegend aufgeschlossen für KI-Anwendungen. Dies ist eines der Ergebnisse der aktuellen Maklerstudie „Digitalisierung & KI im Maklervertrieb: Wie Versicherer im digitalen Makleralltag relevant bleiben". Durchgeführt hat die Analyse das Kölner Marktforschungs- und Beratungsinstitut HEUTE UND MORGEN in Zusammenarbeit mit dem Hamburger ITW Institut für Transformation und Weiterbildung in der Assekuranz. Für die Studie wurden im April und Mai 2026 insgesamt 284 hauptberufliche Versicherungsmakler zum Stand von Digitalisierung und KI im Maklerbetrieb sowie zur wahrgenommenen Unterstützerrolle von Versicherern, Maklerpools und weiteren Anbietern befragt.

Fast 40% der Maklerhäuser setzen bereits auf KI-Chatbots

Wie die Studie weiter zeigt, haben mehr als drei Viertel der Makler bereits eigene Erfahrungen mit künstlicher Intelligenz gemacht. Vier von zehn Vermittlern nutzen KI regelmäßig. Insgesamt sagen 72%, KI habe für ihre Tätigkeit „eher große“ oder „große“ Chancen. Gleichzeitig belegt die Studie auch, dass der Markt noch weit davon entfernt sei, KI flächendeckend strategisch oder tief in bestehende Arbeitsprozesse integriert zu nutzen. In 39% der Maklerbetriebe sind schon KI-Chatbots im Einsatz.

„Makler müssen nicht erst grundsätzlich vom Nutzen von KI überzeugt werden“, erklärt Axel Stempel, Geschäftsführer bei HEUTE UND MORGEN. „Entscheidend ist vielmehr, KI so in bestehende Prozesse zu integrieren, dass sie im Alltag konkret entlastend wirkt.“

Nutzung auf unterschiedlichen Levels, Wunsch nach Unterstützung

Laut HEUTE UND MORGEN befindet sich die Nutzung von KI im Maklermarkt noch auf sehr unterschiedlichen Reifegraden. Von vielen Einsteigern ist die Rede gegenüber nur wenigen Vorreitern sowie einer kleineren Gruppe, die sich distanziert oder überfordert zeigt. Insgesamt wünschen sich fast alle befragten Makler Unterstützung in Sachen KI. Die verschiedenen Maklertypen benötigen den Analysten zufolge aber unterschiedliche Unterstützungsangebote – von grundlegender Orientierung bis zu konkreter Prozess- und Systemintegration.

KI-Unterstützung als Wettbewerbsfaktor im Maklervertrieb

Für Versicherer und Maklerpools bedeute dies, so die Analysten weiter, dass der Bedarf weniger in allgemeinen KI-Versprechen liege, sondern in konkreten Anwendungen, die Beratung, Verwaltung, Schadenbearbeitung, Bestandsarbeit oder Kommunikation vereinfachen. „Wer Maklern hier praxistaugliche Lösungen bietet und diese gut in bestehende Systeme einbindet, kann sich früh als relevanter Partner im digitalen Makleralltag positionieren“, heißt es von HEUTE UND MORGEN.

So wünschen sich Vermittler statt isolierter digitaler Einzelangebote von Versicherern und Maklerpools insbesondere Lösungen, die eine konkrete Erleichterung im Arbeitsalltag bedeuten.

Pools haben bei KI-Angeboten derzeit einen Vorsprung

Beim Angebot von KI-Lösungen sind Maklerpools aktuell aus Sicht der Vermittler Versicherern einen Schritt voraus. Auf die Frage nach den führenden Anbietern bei KI-Angeboten bzw. KI-Lösungen für Versicherungsmakler wurden bei der Befragung die Fonds Finanz, DEMV/PWX oder blau direkt am häufigsten genannt.

42% können momentan aber keinen konkreten KI-Anbieter nennen, dem sie den Vorzug geben. Für Versicherer, Maklerpools und Technologieanbieter entstehe laut HEUTE UND MORGEN damit ein spannendes Wettbewerbsfeld.

„Wenn es Pools und Verbünden gelingt, KI-Anwendungen intelligent in ihre Systemlandschaften zu integrieren und damit den Arbeitsalltag der Makler spürbar zu vereinfachen, wird sich ihr Einfluss im Maklermarkt weiter erhöhen“, erklärt Prof. Dr. Florian Elert, Geschäftsführer des ITW Instituts für Transformation und Weiterbildung in der Assekuranz GmbH. „Versicherer sollten deshalb prüfen, wie sie sich in diesem dynamischen Themenfeld positionieren und mit konkreten KI-gestützten Mehrwerten ihre Relevanz im Makleralltag weiter ausbauen können.“ (tik)

Weitere News rund um das Thema künstliche Intelligenz, neue Services und digitale Lösungen lesen Sie auch in der Rubrik „Management & Vertrieb“.
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ProAM: Neue Mitglieder in der Geschäftsführung http://www.asscompact.de/node/172372

Dr. Ulrich Scholten und Patrick Köper steigen in die Geschäftsführung der Provinzial Asset Management GmbH ein. Scholten wird u. a. für die Bereiche Unternehmensstrategie und Datenschutz zuständig sein, während Köper u. a. Investmentstrategie sowie Bilanzen verantwortet.

172372 14. August 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Zum 01.08.2026 hat es in der Geschäftsführung der Provinzial Asset Management GmbH (ProAM) einen Wechsel gegeben, wie das Unternehmen mitteilt. Dr. Ulrich Scholten, Finanzvorstand der Provinzial Holding AG, und Patrick Köper, Bereichsleiter im Provinzial Konzern, werden Teil der Geschäftsführung ein. Scholten und Köper teilen die bisherigen Aufgaben von Dr. Christoph Heidelbach auf, der das Unternehmen auf eigenen Wunsch verlassen hat.

Scholten übernimmt zusätzlich zu seiner Funktion als Holding-Vorstand den Vorsitz der Geschäftsführung der ProAM. Er ist u. a. für die Bereiche Unternehmensstrategie, Interne Revision, Compliance, Risikomanagement, Geldwäsche und Datenschutz verantwortlich.

Köper startet als Geschäftsführer im Bereich „Middle und Back Office“. Er verantwortet vor allem Investmentstrategie, SAA, Kapitalanlage-Controlling und Rechnungswesen/ Bilanzen. Zuletzt war Köper Bereichsleiter für Investmentmanagement, BD & Transformation Finanzen im Provinzial Konzern.

Die beiden weiteren Geschäftsführer Christian Schick und Jan Schlüter behalten ihre bisherigen Posten bei. Schick kümmert sich um das Portfoliomanagement Renten & Aktien, Private Equity & Private Debt sowie Infrastruktur. Schlüter ist für das Portfoliomanagement Immobilien, das Beteiligungsmanagement sowie Immobilienfinanzierung (Privat und Gewerbe) zuständig. (lg)

Über ProAM

Die Provinzial Asset Management GmbH gehört zum Provinzial Konzern und hat Betriebsstätten in Münster und Düsseldorf. Sie verwaltet die Kapitalanlagen des Provinzial Konzerns sowie weiterer institutioneller Kunden.

News über weitere personelle Veränderungen lesen Sie in der Rubrik „Personen“.
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Wie Führung in einer komplexen Welt gelingt http://www.asscompact.de/node/172350

Die Versicherungsbranche hat kein Nachwuchsproblem – sie hat ein Orientierungsproblem, betont AssCompact Kolumnist Andreas Wollermann. Das von ihm entwickelte ECHO-Modell® zeigt, wie Führung in einer komplexen Welt gelingt. Denn Orientierung wird zum Erfolgsfaktor für Unternehmen.

172350 14. August 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Während der Arbeit an meinem Buch über die Generation Z, die Generation Alpha und die tiefgreifenden Veränderungen unserer Gesellschaft bin ich immer wieder an einem Gedanken hängen geblieben, der zunächst gar nichts mit der Versicherungswirtschaft zu tun hatte und am Ende doch mitten ins Herz unserer Branche trifft:

Warum diskutieren wir ständig darüber, wie wir junge Menschen gewinnen können, aber so selten darüber, warum sie bleiben sollten?

Wir sprechen über Fachkräftemangel, Nachwuchsgewinnung, Arbeitgeberattraktivität und Mit­arbeiter­bindung. Wir investieren in Recrui­tingkampagnen, entwickeln Employer-Branding-Strategien, modernisieren Karriereseiten und diskutieren über Benefits, Homeoffice oder flexible Arbeitszeiten. All das hat seine Berechtigung und dennoch bleibt in vielen Unternehmen das Gefühl zurück, dass die Ergebnisse hinter den Erwartungen zurückbleiben.

Aufmerksamkeit ist zur Währung geworden

Vielleicht liegt das daran, dass wir die falschen Fragen stellen. Denn je tiefer ich mich im Rahmen meines Buches mit den Themen Sozialisierung, Aufmerksamkeit, Führung und gesellschaftlicher Wandel beschäftigt habe, desto deutlicher wurde mir, dass viele Diskussionen an der Oberfläche bleiben. Wir beschäftigen uns intensiv mit Maßnahmen, aber deutlich seltener mit den Ursachen.

Die Generationen Z und Alpha, die heute in unsere Unternehmen kommen, sind nicht einfach anders, sie sind unter komplett anderen Bedingungen groß geworden. Zum ersten Mal in der Geschichte wachsen junge Menschen in einer Welt auf, in der Aufmerksamkeit zur Währung geworden ist, in der Algorithmen täglich mitentscheiden, welche Informationen sichtbar werden, und in der Vergleichbarkeit, Geschwindigkeit und permanente Bewertung zum Alltag gehören.

Wer heute ausbildet, führt oder Personal verantwortet, erlebt die Auswirkungen längst selbst. Auszubildende stellen andere Fragen, Mitarbeitende haben andere Erwartungen an Führung und viele Führungskräfte stehen vor Situationen, auf die sie selbst nie vorbereitet wurden.

Genau deshalb bin ich überzeugt, dass die Versicherungswirtschaft kein Nachwuchsproblem hat. Sie hat ein Orientierungsproblem!

Wie Führung in einer komplexen Welt gelingt

Orientierung ist zu einer der knappsten Ressourcen unserer Zeit geworden. Nicht nur für junge Menschen, sondern für uns alle. Kunden suchen Orientierung, Mitarbeitende suchen Orientierung, Führungskräfte suchen Orientierung und selbst Unternehmen suchen Orientierung in einer Welt, die immer komplexer, schneller und gleichzeitig widersprüchlicher wird.

Aus diesen Beobachtungen heraus ist während der Arbeit an meinem Buch das ECHO-Modell® entstanden. Nicht als weiteres Managementkonzept und nicht als theoretisches Konstrukt für den Seminarraum. Vielmehr als Denkrahmen für Menschen in Verantwortung, die sich die Frage stellen, wie Führung, Zusammenarbeit und Entwicklung in einer immer komplexeren Welt gelingen können.

Das ECHO-Modell® basiert auf vier Schritten:

  • Emotionen erkennen,
  • Chaos einordnen,
  • Haltung zeigen und
  • Orientierung geben.
Die vier Schritte des ECHO-Modell®

Diese vier Begriffe wirken zunächst erstaunlich einfach, vielleicht liegt genau darin ihre Stärke.

  • Der erste Schritt besteht darin, Emotionen zu erkennen. Viele Herausforderungen in Unternehmen entstehen nicht durch fehlendes Fachwissen, sondern durch Unsicherheit, Überforderung, fehlende Wertschätzung oder Missverständnisse. Trotzdem betrachten wir häufig nur das sichtbare Verhalten und übersehen die emotionale Ebene dahinter. Wer einen Mitarbeitenden vorschnell bewertet, ohne dessen Situation zu verstehen, wird selten die richtige Lösung finden. Wer Widerstand ausschließlich als Widerstand interpretiert, übersieht oft die Unsicherheit dahinter. Gute Führung beginnt deshalb nicht mit Antworten, sondern mit Verständnis.
  • Der zweite Schritt besteht darin, Chaos einzuordnen. Viele Menschen erleben heute ein permanentes Grundrauschen aus Meetings, Nachrichten, E-Mails, Social Media, Veränderungsprojekten und steigenden Erwartungen. Die Folge ist oft kein echtes Chaos, sondern ein Zustand, in dem zwar alles läuft, aber vieles unklar bleibt. Genau hier entsteht eine der wichtigsten Führungsaufgaben unserer Zeit. Menschen brauchen nicht noch mehr Aktivität, sie brauchen Einordnung. Sie brauchen jemanden, der zwischen wichtig und laut unterscheiden kann.
  • Der dritte Schritt lautet: Haltung zeigen. Gerade junge Menschen prüfen heute sehr genau, ob Worte und Verhalten zusammenpassen. Sie erwarten keine perfekten Führungskräfte, aber sie erwarten Klarheit. Sie möchten wissen, wofür Unternehmen stehen, welche Werte tatsächlich gelten und wie Entscheidungen getroffen werden. Haltung zeigt sich nicht in Hochglanzbroschüren oder Leitbildern. Haltung zeigt sich in schwierigen Gesprächen, in Konflikten und in den Momenten, in denen es unbequem wird.
  • Der vierte – und aus meiner Sicht wichtigste – Schritt lautet: Orientierung geben. Orientierung bedeutet nicht, auf jede Frage eine Antwort zu haben. Orientierung bedeutet, Menschen auch dann Richtung zu geben, wenn noch nicht alle Antworten feststehen. Sie bedeutet Verlässlichkeit, Klarheit und die Fähigkeit, Komplexität verständlich zu machen.
Orientierung wird zum Erfolgsfaktor für Unternehmen

Gerade die Versicherungswirtschaft steht vor einem der größten Generationenwechsel ihrer Geschichte. In den kommenden Jahren werden viele erfahrene Fachkräfte den Arbeitsmarkt verlassen, während gleichzeitig neue Generationen mit anderen Erfahrungen, Erwartungen und Lebensrealitäten nachrücken. Die entscheidende Frage lautet deshalb nicht, wie wir junge Menschen verändern können. Die entscheidende Frage lautet, ob wir bereit sind, unsere Art zu führen, auszubilden und zu kommunizieren weiterzuentwickeln.

Vielleicht sollten wir deshalb aufhören, ausschließlich über Recruiting zu sprechen. Vielleicht sollten wir häufiger darüber sprechen, wie wir Orientierung schaffen, denn Menschen verlassen selten Unternehmen wegen eines fehlenden Benefits oder einer unattraktiven Karriereseite. Häufig verlassen sie Unternehmen dann, wenn ihnen Richtung, Entwicklung und Zugehörigkeit fehlen. Die Zukunft wird deshalb nicht von den Unternehmen gewonnen, die am lautesten kommunizieren. Sie wird von den Unternehmen gestaltet, die Menschen Orientierung geben können, ohne die Komplexität unserer Zeit zu verleugnen.

Genau darin liegt die Idee hinter dem ECHO-Modell® und vielleicht auch eine der wichtigsten Zukunftsaufgaben für unsere Branche. Mehr zu diesem Modell finden Sie in meinem Buch „Nach Generation Z kommt Alpha“.

Lesen Sie auch: „Digitalisierung und Regulierung ziehen neue DKM-Aussteller an“
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Krankenkasse darf Versicherte nicht mit Geschenken halten http://www.asscompact.de/node/172358

Manchmal lassen sich Unternehmen einiges einfallen, um ihre Kunden zu halten. So auch eine Krankenkasse, die wechselwilligen Versicherten geldwerte Geschenke versprach. Dagegen wendete sich die konkurrierende Krankenkasse und bekam zumindest vorerst vor Gericht recht.

172358 14. August 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Gesetzliche Krankenkassen dürfen ihren Versicherten, die zu einer anderen Kasse wechseln wollen, keine geldwerten Geschenke versprechen, auf die kein Anspruch besteht, nur um diese von einem Kassenwechsel abzuhalten. So lautet ein Beschluss des Bayerischen Landessozialgerichts (LSG).

Geldleistungen sollen Kassenwechsel verhindern

Eine gesetzliche Krankenkasse hatte sich in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes an das Gericht gewandt und vorgetragen, dass sich ein Wettbewerber, ebenfalls eine große Krankenkasse, wettbewerbswidrig verhalte. Demnach hätte ein Versicherter bei Letzterer bereits 2021 seine Mitgliedschaft gekündigt, wurde dann aber dazu gebracht, seine Kündigung zurückzunehmen. Ihm wurde in diesem Zusammenhang ein Zuschuss für eine besondere Leistung ausgezahlt, auf die er nach der Satzung der Kasse keinen Anspruch gehabt hätte. Der Versicherte nahm seine Kündigung daraufhin zurück. Als sich der Versicherte später erneut für einen Wechsel entschied, folgte das gleiche Vorgehen. Doch diesmal entschied sich der Versicherte dennoch für den Wechsel.

In einem weiteren Fall kündigte ein Versicherter seine Mitgliedschaft. In einem Telefonat wurden ihm zum Teil rückwirkende Bonusvorauszahlungen und eine Prämienauszahlung angeboten, auf die er keinen Anspruch gehabt hätte.

Landessozialgericht sieht Wettbewerbsverstoß

Das LSG erkannte darin einen Wettbewerbsverstoß. Das Gericht verpflichtete die Krankenkasse, es zu unterlassen, Personen, die eine Beendigung der Mitgliedschaft veranlasst haben, oder deren mitversicherten Personen, die Zahlung eines Geldbetrages zu versprechen, obwohl es hierfür keine Rechtsgrundlage gibt, insbesondere die in der Satzung festgelegten Voraussetzungen hierfür nicht gegeben sind. Für jeden Einzelfall der Zuwiderhandlung wäre ein Ordnungsgeld von 100.000 Euro, ersatzweise Ordnungshaft von drei Monaten, welche am Vorstand der Krankenkasse zu vollziehen ist, anzusetzen.

Die antragstellende Krankenkasse hatte daher zunächst einmal Erfolg. Ob die vorgetragenen Sachverhalte bewiesen werden können und damit der Erfolg von Dauer ist, muss das Bayerische LSG im noch offenen Hauptsacheverfahren entscheiden (Az. L 5 KR 159/26 KL). (bh)

Bayerisches LSG, Beschluss vom 27.07.2026 – Az: L 5 KR 126/26 ER

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Neubaukonzept der GEV bündelt Schutz für private Bauvorhaben http://www.asscompact.de/node/172360

Die GEV Grundeigentümer-Versicherung bündelt nun in ihrem Neubaukonzept die wichtigsten Versicherungen für private Bauvorhaben. Zugleich hat der Immobilien-Spezialversicherer die enthaltenen Produkte wie Bauleistungs- und Bauherrenhaftpflichtversicherung weiterentwickelt.

172360 14. August 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die GEV Grundeigentümer-Versicherung führt ein neues Neubaukonzept ein. Damit können Bauleistungs-, Bauherrenhaftpflicht- und die beitragsfreie Rohbauversicherung gemeinsam über eine Antragsstrecke des Immobilien-Spezialversicherers abgeschlossen werden. Optional lässt sich das Konzept um das Pro Klima Modul ergänzen. In Kooperation mit dem Nachhaltigkeitsmarktplatz bessergrün wird nach Fertigstellung des Gebäudes ein Baum in Deutschland gepflanzt. Zudem beinhaltet das Modul bereits während der Bauphase einen Umweltausgleich im Schadenfall. Dafür stellt die GEV einen tariflich festgelegten Betrag für ausgewählte Klimaschutzprojekte zur Verfügung.

Bauherrenhaftpflicht und Bauleistungsversicherung mit erweitertem Versicherungsschutz

Auch die beiden Einzelprodukte Bauherrenhaftpflicht- und Bauleistungsversicherung wurden weiterentwickelt. Die Bauherrenhaftpflichtversicherung bietet künftig Deckungssummen von bis zu 15 Mio. Euro. Eigenleistungen sind bis zu 200.000 Euro beitragsfrei eingeschlossen. Darüber hinaus umfasst der Versicherungsschutz unter anderem Bauhelfer, Ansprüche nach dem Umweltschadensgesetz sowie regenerative Energieanlagen wie Photovoltaik- und Wärmepumpenanlagen.

Auch bei der Bauleistungsversicherung sind Photovoltaik- und Geothermieanlagen künftig bereits in der Grunddeckung enthalten. Neu ist zudem die Übernahme von Wiederherstellungskosten für Akten, Zeichnungen und Pläne.

Darüber hinaus wurden bestehende Leistungen erweitert. So sind Hilfsbauten und -stoffe nun bis zu 100.000 Euro mitversichert. Über ein zusätzliches Modul lässt sich künftig außerdem die Altbausubstanz bei Umbauten, Anbauten und Sanierungen umfassend absichern. (bh)

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So bereiten sich Finanz- und Versicherungsbranche aufs AV-Depot vor http://www.asscompact.de/node/172363

Die Reform der privaten Altersvorsorge geht im Januar 2027 an den Start – und viele Unternehmen scharren schon mit den Hufen. Aber wer plant eigentlich was? Das IVFP hat eine Befragung unter potenziellen Anbietern eines Altersvorsorgedepots durchgeführt und die Lage gecheckt.

172363 13. August 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Was planen die Produktgeber fürs Altersvorsorgedepot? Ab 01.01.2027 dürfen Banken, Versicherer, Fondsgesellschaften, Neobroker etc. ihre neuen, staatlich geförderten Produkte verkaufen. Wie laufen die Vorbereitungen? Wer hat was vor? Dieser Frage hat sich das Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) in einer Befragung unter potenziellen Anbietern angenommen.

Mehr als 200 potenzielle Anbieter von Altersvorsorgedepotlösungen wurden angeschrieben. 63 beteiligten sich an der Befragung. Nach dem Ausschluss von 13 vorzeitig beendeten Fragebögen umfasst die Nettostichprobe 50 Unternehmen. Die Erhebung lief vom 11.05. bis 08.07.2026.

Unter den Teilnehmenden befinden sich 32 Lebensversicherer, elf Fondsgesellschaften bzw. Asset-Manager, fünf Neobroker oder Digitalplattformen sowie zwei Kreditinstitute. Die strategische Bedeutung der Altersvorsorge ist hoch, so das IVFP. Von 49 antwortenden Unternehmen bezeichnen 79% den Bereich als zentrales Wachstumsfeld, weitere 22% als wichtiges Ergänzungsfeld.

Wie viele planen mindestens ein AV-Depot?

Auf die Frage, ob mindestens ein Produkt für die geförderte private Altersvorsorge angeboten werden soll, antworten 72% der 50 Unternehmen mit „Ja“. Bei den Lebensversicherern liegt der Anteil bei 75%. Auch in den übrigen Segmenten ist die Angebotsbereitschaft mit rund 67% hoch. Weitere 16% der Gesamtstichprobe sind noch unentschlossen oder prüfen ein Angebot; jeweils 6% lehnen eine Einführung ab oder wollen zunächst abwarten.

 

So bereiten sich Finanz- und Versicherungsbranche aufs AV-Depot vor

 

Damit zeichnet sich laut IVFP ein breiter Wettbewerb ab. Das AV-Depot wird voraussichtlich weder von einem einzelnen Geschäftsmodell noch von einer bestimmten Anbietergruppe geprägt. Lebensversicherer, Fondsanbieter, Kreditinstitute und digitale Plattformen bereiten sich parallel auf den neuen Markt vor.

Von Standardprodukt bis Garantie

Unter den 36 Unternehmen mit konkreter Angebotsabsicht plant ein Viertel ein Standardprodukt in Kooperation und knapp zwei Drittel ein eigenes Standardprodukt. Da ein Standardprodukt verpflichtend ist, lässt das Antwortbild vermuten, dass noch nicht alle Anbieter abschließend entschieden haben, ob sie es selbst entwickeln oder gemeinsam mit einem Kooperationspartner umsetzen. Darüber wollen 72% ein AV-Depot ohne Garantie anbieten. Ein Garantieprodukt mit 80% Garantie nennen 44%, rund jeder Fünfte wiederum eine Variante mit 100% Garantie.

Da Mehrfachnennungen möglich waren, planen zahlreiche Anbieter mehr als ein Konzept. Die Schwerpunkte unterscheiden sich insbesondere bei Kooperations- und Garantieprodukten: Rund 58% der Kreditinstitute, Fondsanbieter und Neobroker setzen beim Standardprodukt auf eine Kooperation; bei den Lebensversicherern sind es lediglich rund 8%. Ein Garantieprodukt mit 80% planen dagegen etwa 63% der anbietenden Lebensversicherer, in den übrigen Segmenten nur rund 8%. Beim AV-Depot ohne Garantie liegen die Gruppen mit 71 bzw. 75% nahezu gleichauf, erläutert das Institut.

Aktive Fonds nach wie vor im Fokus

 

So bereiten sich Finanz- und Versicherungsbranche aufs AV-Depot vor

 

Bei den Anlagemöglichkeiten für Nicht-Standardprodukte gibt es kein reines ETF-Bild, wie das IVFP feststellt. Von 29 antwortenden Unternehmen planen 62% ETFs und 59% aktive Investmentfonds. Gemanagte Portfoliolösungen werden von 41% genannt, während ELTIFs mit nur 3% bislang eine untergeordnete Rolle spielen. Knapp ein Viertel kann noch keine konkrete Angabe machen. Auch hier waren Mehrfachnennungen möglich.

Die Ergebnisse sprechen für eine breite Anlagewelt. Passive und aktive Ansätze dürften nebeneinanderstehen, während gemanagte Lösungen vor allem für Anbieter relevant sind, die den Auswahlprozess stärker strukturieren oder vorgeben wollen.

Manches fehlt noch

Operativ müssen die Produktgeber noch einiges liefern. Von 34 antwortenden Unternehmen rechnet knapp die Hälfte erst zu einem späteren Zeitpunkt mit Produktunterlagen oder einem ersten Entwurf, ein gutes Drittel im September oder Oktober. 15% nennen Juli oder August, 3% Mai oder Juni. Viele Angebote befanden sich zum Befragungszeitpunkt somit noch in der Entwicklung.

Bei der Softwareunterstützung dominieren Berechnungsaufgaben. Alle 24 antwortenden Unternehmen sehen eine Leistungsprojektion für unterschiedliche Auszahlungsvarianten vor. 96% planen eine Berechnung der Förderquote, 88% einen Riester-Abgleich. Robo-Advisor zur Selbstberatung werden von 42%, Tools zur Portfolioallokation von 38% vorgesehen. Die Lösungen sollen je nach Funktion selbst entwickelt oder über externe Partner bereitgestellt werden.

Bei der Zulagensystematik plant etwas mehr als die Hälfte eine eigene technische Umsetzung mit der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) und etwa ein Drittel eine Partnerlösung. Unter den antwortenden Lebensversicherern setzen 62% auf eine eigene Lösung und 19% auf einen Partner. Bei Kreditinstituten, Fondsanbietern und Neobrokern sind es 36 bzw. 64%.

Bei standardisierten digitalen Schnittstellen für Berechnungen oder Vertragsabschlüsse zeigt sich ein gemischtes Bild, wie die Umfrage ergibt. Von 28 antwortenden Unternehmen entwickeln 36% bereits eine Schnittstelle mit geplanter Einführung bis 2027, weitere 11% planen eine spätere Einführung. 7% sehen keine Schnittstelle vor, 46% können noch keine Angabe machen. Die technische Integration dürfte damit zu einem wichtigen Differenzierungsmerkmal werden.

Fazit: Ein Markt mit unterschiedlichen Startpositionen

Das IVFP resümiert, dass die Umfrage eine hohe Angebotsbereitschaft zeige, jedoch unterschiedliche Wege in den neuen Markt. Das garantiefreie AV-Depot gehört in allen Segmenten zum Kern der Planungen. Lebensversicherer ergänzen es häufiger um Garantieprodukte, während Banken, Fondsanbieter und Neobroker stärker auf Kooperationen setzen. Der Markt entscheidet sich nicht zwischen digital und Beratung, sondern für hybride Vertriebsmodelle. Zentrale operative Fragen sind vielerorts noch nicht abschließend geklärt.

In der Befragung wurden noch andere Aspekte wie Abschluss- und Vertriebswege oder die Übertragung bestehender Riester-Guthaben abgefragt. Die vollständige Auswertung gibt es auf der Website des IVFP. (mki)

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Versicherung fürs Haustier: Wie groß ist Bereitschaft bei Besitzern? http://www.asscompact.de/node/172362

Die Tierversicherung gewinnt an Bedeutung. In Deutschland werden laut einer YouGov-Umfrage derzeit Hunde öfter versichert als Katzen. Wie viele Tierbesitzer sind zum Abschluss einer Tierversicherung bereit? Und in welchen Bereichen spielen Finanzen für sie eine Rolle?

172362 13. August 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Bereits vor Kurzem hatte der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) prognostiziert, dass Tierversicherungen auch zukünftig an Bedeutung gewinnen wird. Er geht sogar so weit, zu sagen, dass sie sich bereits vom Nischenprodukt zum eigenen Versicherungszweig gewandelt haben. Eine aktuelle Umfrage mit dem Omnibus Daily aus dem YouGov-Surveys-Angebot zeigt nun, dass fast jeder zweite Deutsche ein Haustier besitzt. Davon hat knapp ein Viertel eine Katze und etwa jeder Fünfte einen Hund.

Hunde werden öfter versichert als Katzen

 

Versicherung fürs Haustier: Wie groß ist Bereitschaft bei Besitzern?

 

In der YouGov-Befragung wird zudem deutlich, dass im direkten Vergleich Hunde öfter versichert werden als Katzen. Denn zwei von fünf Besitzern haben eine Versicherung für ihren Hund. Bei den Katzenbesitzern sind es nur 28%, die eine Versicherung für ihre Samtpfote abgeschlossen haben.

Bereitschaft zum Abschluss unter Hunde- und Katzenhaltern

 

Versicherung fürs Haustier: Wie groß ist Bereitschaft bei Besitzern?

 

Die generelle Bereitschaft, eine Tierversicherung abzuschließen, ist unter Hunde- und Katzenbesitzern aber trotz dieser Unterschiede ähnlich groß (34% und 37%). Ebenso plant eine ähnliche Anzahl an Hunde- und Katzenbesitzern den Abschluss einer Tierversicherungspolice innerhalb der kommenden zwölf Monate (7% und 5%). Am ehesten möchten diese Potenzialgruppen laut der Umfrage Vollversicherungen, die Tierarztkosten und Operationen abdecken, für ihre Vierbeiner.

Finanzen versus Verantwortung

Zwei Drittel der Hunde- bzw. Katzenbesitzer wären durch eine unerwartet hohe Tierarztrechnung finanziell belastet. Lediglich ein knappes Fünftel der Tierhalter in der Umfrage sagt aber, eine Tierarztbehandlung aus Kostengründen schon mal verschoben zu haben. Hier könnte die empfundene Verantwortung gegenüber dem Haustier eine Rolle spielen. Denn knapp neun von zehn Katzen- bzw. Hundebesitzern geben laut YouGov an, sie hätten ein schlechtes Gewissen, wenn sie ihrem Tier aus Kostengrunden nicht die beste Behandlung ermöglichen könnten. Genauso viele sagen, als Tierhalter die Verantwortung zu tragen, heißt auch auf hohe Behandlungskosten vorbereitet zu sein.

Mehrheit findet Tierarztbehandlungen zu teuer

Außerdem machen sich rund sieben von zehn Haltern Sorgen über mögliche Gesundheitskosten mit zunehmendem Alter der Tiere. Mit 81% meint die Mehrheit der Befragten, dass Tierarztbehandlungen in den letzten Jahren zu teuer geworden sind. Gespaltet ist die Zielgruppe über das Preis-Leistungsverhältnis von Tierversicherungen. 29% würden es als unfair bezeichnen, während 32% es als fair bewerten. Etwas mehr als ein Viertel empfindet das Preis-Leistungsverhältnis der Versicherungen weder als fair noch als unfair. (lg)

Über die Studie

Die Daten dieser Befragung basieren auf Online-Interviews mit Mitgliedern des YouGov Panels, die der Teilnahme vorab zugestimmt haben. Für diese Befragung mit dem Omnibus Daily aus unserem YouGov Surveys Angebot wurden im Zeitraum 06. und 08.07.2026 insgesamt 2.119 Personen befragt. Die Erhebung wurde nach Alter, Geschlecht und Region quotiert und die Ergebnisse anschließend entsprechend gewichtet. Die Ergebnisse sind repräsentativ für die Wohnbevölkerung in Deutschland ab 18 Jahren.

Lesen Sie auch: Tierversicherungen: Das sind die aktuellen Maklerfavoriten

Grafiken: © YouGov

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Württembergische feilt an Betriebshaftpflicht http://www.asscompact.de/node/172359

Die Württembergische hat ihre Betriebshaftpflicht angepasst und setzt dabei auf ein Bedingungswerk, das aktuelle Risiken berücksichtigt. Zu den Leistungsverbesserungen zählen unter anderem der Einschluss der Neuwertentschädigung und die Mitversicherung von Umweltanlagen.

172359 13. August 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die Betriebshaftpflichtversicherung gehört zu den wichtigsten Absicherungen für Unternehmen. Die Württembergische passt deshalb ihr Angebot regelmäßig an und hat kürzlich einen neuen Tarif in der Betriebshaftpflichtversicherung eingeführt. Herzstück des neuen Tarifs ist ein Bedingungswerk, das aktuelle Risiken berücksichtigt und eine verlässliche Grundlage für die Beratung schafft. Zudem hat der Versicherer Leistungsverbesserungen vorgenommen wie etwa den Einschluss der Neuwertentschädigung, die umfangreiche Mitversicherung von Umweltanlagen und viele weitere Optimierungen je Bedingungswerk.

Auch an den Prozessen feilt der Versicherer kontinuierlich. Verbesserte Abläufe in der Risikoprüfung und Zeichnung ermöglichen der Württembergischen insbesondere im Gewerbe- und Bauhandwerksbereich eine schnelle Bearbeitung und eine passgenauere Absicherung. Ergänzt wird dies durch eine stabile und nachvollziehbare Preisgestaltung, wie es von dem Versicherer heißt. Im Rahmen der erweiterten Zeichnungspolitik des Unternehmens lassen sich mit über 2.100 versicherbaren Betriebsarten und Tätigkeiten inzwischen auch zahlreiche Spezial- und Nischenrisiken in der Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung abdecken. (tik)

Weitere Meldungen zu neuen Versicherungslösungen und Anpassungen bei bestehenden Produkten finden Sie in unserem Bereich „Assekuranz“.
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Sichtbarkeit als Wettbewerbsfaktor http://www.asscompact.de/node/172323

Viele Maklerhäuser beschäftigen hervorragende Beraterinnen. Nur außerhalb der Unternehmen sind sie oft kaum sichtbar. So bleibt vorhandenes Potenzial ungenutzt, z. B. in Recruiting und Kunden­ansprache. Sichtbarkeit braucht Gelegenheiten, Netzwerke und Formate. Das ist die Idee von FemSurance.

172323 13. August 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement Ein Artikel von Dr. Lisa Knörrer, Geschäftsführerin der bbg Betriebsberatungs GmbH

Diskussionen über Frauen im Versicherungsvertrieb beginnen meist bei Gleichstellung. Das greift zu kurz. Die relevantere Frage für ein Maklerunternehmen lautet: Welche Betriebe erschließen sich über sichtbare Beraterinnen neue Kundengruppen, gewinnen leichter Nachwuchs und positionieren sich moderner im Markt? Dort beginnt der eigentliche Business Case.

Die Ausgangslage verändert sich

Frauen treffen heute einen erheblichen Teil der Finanzentscheidungen, als Angestellte, Unternehmerinnen, Selbstständige, Investorinnen oder nach einer Trennung. Viele ihrer Beratungssituationen weichen dabei vom Standardfall ab. Elternzeit, Teilzeit, unterbrochene Erwerbsbiografien, eine längere Lebenserwartung oder Vermögensaufbau als Unternehmerin bringen eigene Fragen mit sich. Das verändert nicht die Grundlagen guter Beratung, wohl aber die Erwartungen vieler Kundinnen.

Dazu kommt eine messbar andere finanzielle Realität. Nach Daten des Statistischen Bundesamtes lag der Gender Pension Gap 2024 bei 25,8%, bezogen auf alle Alterseinkünfte inklusive Hinterbliebenenrenten. Betrachtet man nur die eigenständig erworbenen Ansprüche, wächst die Lücke auf 36,9%. Das ist keine Randnotiz, sondern beschreibt Millionen einzelner Beratungssituationen mit realem Vorsorgebedarf.

Der eigentliche Wettbewerbsfaktor

Daraus folgt nicht, dass Frauen ausschließlich von Frauen beraten werden möchten. Ein guter Berater bleibt ein guter Berater, unabhängig vom Geschlecht. Genauso naiv wäre aber die Annahme, die Zusammensetzung eines Beraterteams spiele keine Rolle.

Bei Themen wie Berufsunfähigkeit, Vorsorge nach der Elternzeit, den finanziellen Folgen einer Scheidung oder der Absicherung einer selbstständigen Tätigkeit wünschen sich viele Frauen bewusst eine Beraterin. Andere legen darauf keinen Wert. Entscheidend ist die Schlussfolgerung: Wer verschiedene Beratertypen anbieten kann, spricht eine größere Zielgruppe an als jemand, der nur eine Perspektive abbildet. Vielfalt ist damit kein Selbstzweck, sondern erweitert den Marktzugang.

Dass Geschlecht in der Beratung eine Rolle spielen kann, zeigt auch die Forschung. Eine 2025 in der American Economic Review veröffentlichte Studie von Bucher-Koenen, Hackethal, Koenen und Laudenbach wertete rund 27.000 reale Beratungsgespräche einer großen deutschen Bank aus. Kundinnen wurden im Schnitt häufiger teurere, für die Bank lukrativere Produkte empfohlen als vergleichbare Kunden. Beraterinnen zeigten dieses Muster deutlich seltener. Die Studie belegt nicht, dass Frauen grundsätzlich besser beraten. Sie zeigt aber, dass die Zusammensetzung eines Teams einen messbaren Einfluss auf Beratungssituationen haben kann.

Sichtbarkeit wirkt doppelt

Damit dieses Potenzial genutzt werden kann, müssen Beraterinnen sichtbar sein. Das wirkt in zwei Richtungen. Zum einen erleichtert es Kundinnen die Orientierung. Wer gezielt eine Beraterin sucht, muss sie finden können, auf Veranstaltungen, in Fachmedien, auf LinkedIn oder als Ansprechpartnerin eines Maklerhauses.

Zum anderen beeinflusst es das Recruiting. Menschen orientieren sich an Vorbildern. Wer eine Branche nur mit Männern auf Bühnen, Panels und in Führungsrollen wahrnimmt, ordnet sie unbewusst entsprechend ein. Sichtbare Beraterinnen signalisieren das Gegenteil: Hier gibt es Entwicklungsmöglichkeiten. In Zeiten des Fachkräftemangels ist das kein Nebeneffekt, sondern ein Vorteil im Wettbewerb um Personal.

Der blinde Fleck vieler Unternehmen

Viele Maklerhäuser beschäftigen längst hervorragende Beraterinnen. Sie sprechen auf Veranstaltungen, betreuen anspruchsvolle Mandate, führen Teams und entwickeln Prozesse. Nur sieht es außerhalb des Unternehmens kaum jemand. Damit bleibt vorhandenes Potenzial ungenutzt, im Recruiting wie in der Kundenansprache. Sichtbarkeit entsteht selten von allein. Sie braucht Gelegenheiten, Netzwerke und Formate, die den Einstieg erleichtern.

Wo FemSurance ansetzt

Genau hier setzt FemSurance an, als Ergänzung zur bestehenden Branche, nicht als Gegenmodell. Das Ziel ist schlicht: mehr qualifizierte Frauen sichtbar machen und miteinander vernetzen. Dazu gehören fachlicher Austausch und Weiterentwicklung ebenso wie Formate, die Expertise nach außen tragen, etwa die FemSurance Masterclass, der Kongress auf der DKM sowie Interviews, Fachbeiträge und Porträts. Im Mittelpunkt steht dabei die fachliche Qualität, nicht das Geschlecht. Denn Sichtbarkeit ohne Substanz erzeugt nur Aufmerksamkeit. Erst Sichtbarkeit mit Substanz schafft Vertrauen.

Warum sich das für Makler lohnt

Der wirtschaftliche Nutzen lässt sich auf vier Punkte bringen:

  • Ein sichtbares, vielfältiges Beraterteam erweitert die Zielgruppenansprache.
  • Es stärkt die Arbeitgebermarke in einem umkämpften Arbeitsmarkt.
  • Unterschiedliche Perspektiven verbessern häufig die Qualität von Beratung und Kundenkommunikation.
  • Ein Unternehmen positioniert sich moderner – gegenüber Kundinnen und gegenüber möglichen Mitarbeitenden.

Keiner dieser Punkte garantiert für sich mehr Umsatz. Zusammen erhöhen sie aber die Wahrscheinlichkeit, vorhandene Marktpotenziale auszuschöpfen.

Fazit

Frauen sichtbarer zu machen, bedeutet nicht, Männer kleiner zu machen. Es bedeutet, vorhandene Kompetenz sichtbar zu machen und damit wirtschaftliches Potenzial zu heben. Die Branche wird ihren wachsenden Beratungsbedarf nicht decken, wenn sie auf die Hälfte ihres Talents verzichtet oder es im Hintergrund lässt. Wer Sichtbarkeit allein als Diversitätsdebatte liest, unterschätzt ihren wirtschaftlichen Wert. Wer sie als Wettbewerbsfaktor begreift, gewinnt neue Perspektiven: für Kundinnen, für den eigenen Vertrieb und für die Zukunft des Unternehmens.

Weitere Informationen zu FemSurance und zur Teilnahme an der Community gibt es unter news.femsurance.com oder femsurance@bbg-gruppe.de.
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Konsolidierung: Frankfurter Leben übernimmt Athora Deutschland http://www.asscompact.de/node/172356

Schon länger wurde über den Deal spekuliert, nun ist er offiziell: Die Frankfurter Leben-Gruppe übernimmt Athora Deutschland. Damit wächst der Bestand auf rund 800.000 Kunden und 17 Mrd. Euro Kapitalanlagen. An ihrer Seite steht künftig die DWS als Finanzierungspartner.

172356 13. August 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die Frankfurter Leben-Gruppe übernimmt den Wettbewerber Athora Deutschland. Beide Unternehmen sind spezialisierte Bestandsversicherer, die im Rahmen von externen Run-offs die Lebensversicherungsbestände anderer Versicherer übernehmen und managen. Für die Frankfurter Leben-Gruppe ist dies die siebte Transaktion. Begleitet wird sie von der DWS Group. Diese tritt als Finanzierungspartner auf und wird strategisch mit der Frankfurter Leben zusammenarbeiten.

„Das Geschäft als Bestandsversicherer lebt von Effizienz – im Sinne der Kunden und der Investoren. Mit der Übernahme der Athora Deutschland unterstreichen wir unsere Ambition, hierfür den besten Ansatz zu haben“, sagt Dr. Christian Wrede, CEO der Frankfurter Leben Holding GmbH & Co. KG. „Das Engagement der DWS bestätigt uns in dieser Haltung. Gleichzeitig eröffnet uns die strategische Partnerschaft mit einem der führenden Asset-Manager im Versicherungsbereich weitere Entwicklungsperspektiven.“ Die Kooperation von Frankfurter Leben und DWS ermögliche es, entsprechende Skalenvorteile zu nutzen und auch in der Kapitalanlage an Effizienz zu gewinnen.

Für die DWS stärkt die Partnerschaft mit der Frankfurter Leben zwei strategische Wachstumsfelder: das Geschäft mit institutionellen Versicherungskunden und alternative Anlagen.

Bestand steigt auf 800.000 Kunden an

Zusammen mit den Athora-Beständen wird die Frankfurter Leben künftig rund 800.000 Kunden und ein Kapitalanlagevolumen von rund 17 Mrd. Euro betreuen. Durch den Zusammenschluss mit Athora sollen weitere Kostenvorteile erzielt werden. Athora-Kunden sollen zudem von der Migration auf moderne IT-Systeme und einer schlanken Verwaltung profitieren.

Im Zuge der Übernahme erwirbt die Frankfurter Leben Holding GmbH & Co. KG die Athora Verwaltung GmbH und die Athora Deutschland Holding GmbH & Co. KG einschließlich ihrer Tochtergesellschaften. Die Mitarbeiter werden ebenfalls übernommen und betreuen weiterhin die Athora-Bestände. Das teilen die Unternehmen im Zuge der Fusion mit.

Die DWS wird als strategischer Finanzierungspartner einen niedrigen bis mittleren zweistelligen Millionen-Euro-Betrag in ein Restricted-Tier-1-Kapitalinstrument (RT1) der Frankfurter Leben-Gruppe investieren und damit Hybridkapital zur Verfügung stellen.

Die Transaktion steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Aufsichtsbehörden. Der Abschluss wird für Mitte 2027 erwartet.

Altersvorsorgereform: Externe Run-offs als eine Option

Die Frankfurter Leben-Gruppe geht wie auch andere Bestandsversicherer davon aus, dass im Zuge der Altersvorsorgereform und anderer strategischer Entscheidungen Lebensversicherer verstärkt über externe Run-offs nachdenken werden. Der Konsolidierungsdruck erhöhe sich, dafür sei man bestens positioniert, so Frankfurter Leben-CEO Wrede. (bh)

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Unscharfes Blitzerfoto: Worauf darf sich das Gericht stützen? http://www.asscompact.de/node/172333

Auf einem unscharfen Blitzerfoto war der Fahrer kaum zu erkennen. Selbst ein Sachverständiger konnte ihn nicht eindeutig identifizieren. Eine Amtsrichterin war dennoch überzeugt, den Mann auf dem Foto wiederzuerkennen, und berief sich auf ihre Intuition. Das OLG Zweibrücken sah das anders.

172333 13. August 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Eine richterliche Überzeugung muss nachvollziehbar begründet sein. Das Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken hat die Verurteilung eines Autofahrers aufgehoben, weil die Identifizierung des Fahrers anhand eines unscharfen Messfotos nicht ausreichend belegt war. Kann selbst ein Sachverständiger die abgebildete Person nicht eindeutig erkennen, reicht auch die „Intuition“ der Richterin nicht als Grundlage für eine Verurteilung aus. Über die Entscheidung berichtet unter anderem die Bundesrechtsanwaltskammer.

Sachverständiger konnte Fahrer nicht eindeutig zuordnen

Im Ausgangsverfahren hatte das Amtsgericht (AG) Neustadt an der Weinstraße einen Mann wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung zu einer Geldbuße von 185 Euro verurteilt. Er soll innerhalb einer geschlossenen Ortschaft die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 23 km/h überschritten haben.

Im Mittelpunkt stand die Frage, ob der Betroffene tatsächlich die Person war, die auf dem Blitzerfoto zu sehen war. Die Aufnahme war nach den Feststellungen des Gerichts von so geringer Qualität, dass ein Sachverständiger keine belastbare Aussage zur Identität treffen konnte. Der Betroffene kam für den Sachverständigen zwar als Fahrer in Betracht, eine Wahrscheinlichkeitsbewertung konnte dieser jedoch nicht abgeben. Die Verteidigung kam grundsätzlich zu einer anderen Einschätzung und hielt auf dem Foto sogar eine Frau für erkennbar.

Die Amtsrichterin gelangte dennoch zu der Überzeugung, dass es sich bei der abgebildeten Person um den Betroffenen handelte. Ihre Begründung beschränkte sich dabei im Wesentlichen auf die Feststellung, sie könne ihn auf dem Foto eindeutig und intuitiv erkennen. Dagegen wandte sich der vermeintlich geblitzte Fahrer in seiner Rechtsbeschwerde zum OLG Zweibrücken. 

Freie Beweiswürdigung hat Grenzen

Und das OLG gab dem Autofahrer Recht: Die Richterin habe die Grenzen der freien Beweiswürdigung überschritten. Allein auf ihre vermeintliche „Intuition“ durfte sie ihre Entscheidung jedenfalls nicht stützen. Die Freiheit bei der Beweiswürdigung bedeutet nicht, dass eine Verurteilung auf einem rein subjektiven Eindruck beruhen darf. Die richterliche Überzeugung muss vielmehr auf einer nachvollziehbaren Tatsachengrundlage beruhen. Das gilt insbesondere dann, wenn die Qualität des Beweismittels eine eindeutige Identifizierung erschwert.

Nach Auffassung des OLG hätte die Amtsrichterin daher konkret darlegen müssen, anhand welcher Merkmale sie den Betroffenen auf dem Foto wiedererkannt haben will. Je schlechter die Qualität einer Aufnahme ist, desto höher sind die Anforderungen an die Begründung.

Das OLG Zweibrücken hob die Entscheidung des Amtsgerichts deshalb auf. Nun muss der Fall unter Beachtung der Vorgaben des Oberlandesgerichts erneut beurteilt werden. (bh)

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 25.06.2026 – Az: 1 ORbs 2 SsRs 42/25

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Kabinett beschließt Frühstart-Rente http://www.asscompact.de/node/172352

Das Bundeskabinett hat in seiner Sitzung am Mittwochvormittag die Frühstart-Rente auf den Weg gebracht. Damit soll jedes Kind vom 6. bis zum 18. Lebensjahr 10 Euro staatliche Förderung zum Vermögensaufbau bzw. zur Altersvorsorge erhalten. Die Versicherer haben sich bereits geäußert.

172352 12. August 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die Mühlen der Regierung mahlen langsam – doch bei der privaten Altersvorsorge läuft bereits die nächste Gesetzgebung an. Denn am Mittwochvormittag, 12.08.2026, hat das Bundeskabinett die Einführung der Frühstart-Rente auf den Weg gebracht, wie das Bundesfinanzministerium um die Mittagszeit per Pressemitteilung verkündet hat.

Das ist geplant

Bei der Frühstart-Rente zahlt der Staat für jedes Kind, das sechs Jahre alt wird, bis zum 18. Lebensjahr 10 Euro pro Monat in ein individuelles, kapitalgedecktes Altersvorsorgedepot ein. Förderberechtigt sollen alle Kinder ab dem Geburtsjahrgang 2020 sein, und zwar rückwirkend zum 01.01.2026 – vorbehaltlich der Zustimmung des Bundestags und -rats, die noch in diesem Jahr vonstattengehen soll.

Das Altersvorsorgedepot für die Frühstart-Rente können die Eltern bei einem privaten Anbieter ihrer Wahl eröffnen. Gefördert werden zertifizierte Standarddepot-Verträge mit einem Effektivkostendeckel von 1% (also ein Standardprodukt aus der Altersvorsorgedepot-Produktlandschaft) und ohne Abschluss- und Vertriebskosten bis zur Volljährigkeit. Wird kein eigener Vertrag geschlossen, legt der Bund die Mittel kollektiv am Kapitalmarkt an, verwaltet durch die Deutsche Bundesbank. Es braucht keinen gesonderten Antrag.

Die Erträge sind bis zum Beginn der Auszahlungsphase steuerfrei, ausgezahlt wird das geförderte Kapital grundsätzlich nicht vor Vollendung des 65. Lebensjahres. Zuzahlungen sind bis zu 6.840 Euro jährlich möglich. Ab Volljährigkeit geht das Depot in die steuerlich geförderte private Altersvorsorge über, die ebenfalls 2027 startet.

Das sagt der GDV

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft hat kurz nach der Pressemitteilung des Bundesfinanzministeriums bereits ein Statement zum Beschluss veröffentlicht, in dem er diesen begrüßt: „Die Idee hinter der Frühstart-Rente ist überzeugend. Sie bringt Kinder und Familien früh mit kapitalgedeckter Vorsorge in Kontakt. So wächst über die Jahre ein Vermögen, das später eine höhere zusätzliche Rente im Alter ermöglicht“, sagt Moritz Schumann, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des GDV.

Allerdings sieht der Verband auch Nachbesserungsbedarf, nämlich bei den zugelassenen Anlageklassen in der Kapitalanlage. Der GDV fordert, dass auch das Sicherungsvermögen der Lebensversicherer als Anlagebaustein zugelassen wird. Mit ihm könne breit diversifiziert in Anleihen, Immobilien, Unternehmensfinanzierungen und Infrastruktur investiert werden. Es sei auf eine langfristige, breit gestreute und verlässliche Kapitalanlage ausgerichtet. Damit erfülle es genau den Zweck, den auch der sicherheitsorientierte Baustein im Standardprodukt erfüllen soll. Würde das Sicherungsvermögen der Versicherer als sicherheitsorientierte Anlageform zugelassen, könnten gerade gegen Ende der Ansparphase höhere Erträge bei vergleichbarem Risiko erzielt werden. Zugleich fließe ein Teil der Mittel in europäische Infrastruktur und Wachstumsunternehmen. Sowohl die Sparer als auch der Wirtschaftsstandort Europa würden davon profitieren.

Kritik äußert der GDV auch daran, dass ältere Kinder, also die, die vor 2020 geboren sind, keine staatliche Förderung erhalten. Er regt an, weitere Jahrgänge schneller in die Förderung einzubeziehen. Möglichst alle Kinder sollten von der staatlichen Förderungen und einem frühen Zugang zur kapitalgedeckten Altersvorsorge profitieren.

Und wie schon in der Vergangenheit beim Altersvorsorgedepot lobt der Verband, dass für das „klar geregelte und kostengedeckelte Standardprodukt keine gesetzliche Beratungspflicht gilt – weder für Versicherer noch für Versicherungsvermittler“. Dadurch könne die Frühstart-Rente einfach und vollständig digital abgeschlossen werden. „Ein einfaches Produkt sollte auch einfach abgeschlossen werden können. Beratung bleibt möglich und ist in vielen Fällen sinnvoll. Sie sollte bei einem klar standardisierten Produkt aber nicht verpflichtend sein“, betont Schumann. (mki)

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So werden Makler vom KI-Anwender zum KI-Unternehmer http://www.asscompact.de/node/172351

Leona Spauszus ist Trainerin und Speakerin für künstliche Intelligenz im Versicherungsvertrieb. Als KI-Pionierin zeigt sie, wie KI den Arbeitsalltag von Vermittlern und Führungskräften im Vertrieb effizienter macht. Für AssCompact gibt sie in ihrer KI-Kolumne praxisnahe KI-Tipps speziell für Makler.

172351 12. August 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Wer sich aktuell als Makler mit künstlicher Intelligenz beschäftigt, erlebt vor allem eines: eine Flut an Angeboten. Für nahezu jede Aufgabe gibt es ein neues KI-Tool. Doch die entscheidende Frage ist nicht, wie viele KI-Anwendungen ein Makler nutzt. Entscheidend ist, ob KI sinnvoll in das gesamte Unternehmen integriert wird. Denn einfach nur KI anzuwenden, macht noch keinen Wettbewerbsvorteil. Der Unterschied entsteht dort, wo aus einzelnen Anwendungen eine strategische Unternehmenslösung wird.

Der erste Reflex: Ein KI-Tool-Abo nach dem anderen

Auf der Suche nach KI-Unterstützung greifen viele Makler zunächst zu Einzellösungen für konkrete Aufgaben: eine KI für Telefonate, KI-Unterstützung für die Beratungsdokumentation, ein WhatsApp-KI-Bot oder ein Tool für Social Media. Schnell entsteht eine Sammlung einzelner KI-Anwendungen. Gleichzeitig steigen die monatlichen Kosten für verschiedene Abonnements. Doch genau hier liegt eine häufige Fehleinschätzung: Nur weil ein Makler immer mehr KI-Anwendungen nutzt, bedeutet das nicht automatisch, dass KI sinnvoll im Unternehmen integriert wurde.

Die entscheidende Frage lautet:

Wie kann künstliche Intelligenz als neue Kerntechnologie und nicht nur als weiteres Tool sinnvoll und nachhaltig in das gesamte Unternehmen integriert werden, sodass sie das Team spürbar entlastet und gleichzeitig Wachstum ermöglicht?

Genau hier liegt der Unterschied zwischen einem Makler mit vielen KI-Tools und einem Maklerunternehmen, das KI als festen Bestandteil seiner Arbeitsweise integriert hat.

KI-Integration statt KI-Insellösungen

Die Zukunft gehört nicht den Maklern mit den meisten KI-Tools. Sie gehört den Unternehmen, die künstliche Intelligenz als festen Bestandteil ihrer Prozesse und ihrer täglichen Arbeit verstehen.

Genau hier entsteht aktuell ein neuer Ansatz im Maklermarkt. Statt einzelne KI-Anwendungen unverbunden nebeneinanderzustellen, betrachten innovative KI-Start-ups das Maklerunternehmen als Ganzes. Im Fokus steht dabei die Frage, wie Prozesse, bestehende Systeme und das gesamte Team durch künstliche Intelligenz gemeinsam leistungsfähiger werden.

Die KI-Technologie wird in die vorhandene IT-Infrastruktur integriert und nahtlos mit den täglichen Arbeitsschritten der Mitarbeiter verbunden. Denn der größte Nutzen entsteht erst im Zusammenspiel aus KI, Prozessen, Systemen und den Mitarbeitern im Maklerbüro, die täglich damit arbeiten.

Was KI-Unternehmer anders machen

Ein KI-Unternehmer sucht nicht nach dem nächsten Hype-Tool. Er betrachtet das eigene Unternehmen ganzheitlich und analysiert, wo KI den größten Mehrwert schaffen kann.

Dabei geht es nicht darum, jede Aufgabe durch KI zu ersetzen. Es geht darum, Mitarbeiter zu entlasten, Kunden besser zu betreuen und neue Kapazitäten für Wachstum zu schaffen.

Dafür braucht es fünf zentrale Fähigkeiten:

  • Chancen erkennen: Wo kann KI einen echten und messbaren Mehrwert schaffen?
  • Prozesse analysieren: Welche Abläufe können schneller, einfacher oder kundenfreundlicher gestaltet werden?
  • Mitarbeiter mitnehmen: Wie gelingt es, Berührungsängste abzubauen und KI als Unterstützung im Arbeitsalltag zu etablieren?
  • KI-Kompetenzen aufbauen: Welche Fähigkeiten müssen intern entwickelt werden und wo ist externe Unterstützung sinnvoll?
  • Ergebnisse messen: Welche KI-gestützten Prozesse bringen tatsächlich Zeitersparnis und zahlen auf das Unternehmenswachstum ein?
Sollen Makler die KI-Integration selbst umsetzen?

Früher oder später stehen Makler vor der Grundsatzfrage: Setzen Betriebe die KI-Integration komplett aus eigener Kraft um oder nutzen sie spezialisierte Partner? Grundsätzlich ist beides möglich, entscheidend ist das vorhandene Know-how im eigenen Haus. Für eine erfolgreiche KI-Integration müssen vier Kernkompetenzen abgedeckt sein:

  • Technologische Kompetenz: Die rasanten Entwicklungen im KI-Sektor müssen kontinuierlich beobachtet, bewertet und technisch sauber integriert werden.
  • Branchenverständnis: Die Versicherungsbranche hat spezifische Prozesse, Schnittstellen und Hürden. KI-Systeme müssen diese Branchenlogik von Grund auf verstehen.
  • Datenschutz & Regulatorik: Der Umgang mit sensiblen Kunden- und Finanzdaten unterliegt strengen Vorgaben (DSGVO, IDD, EU AI Act). KI-Lösungen müssen lückenlos rechtssicher, transparent und datenschutzkonform aufgebaut sein, um Haftungsrisiken auszuschließen.
  • Unternehmerischer Blick: KI einzuführen bedeutet nicht, ein weiteres Programm zu installieren. Es bedeutet, Prozesse, Führung und Arbeitsweisen zukunftsfähig weiterzuentwickeln.
Fazit

Makler müssen keine KI-Experten werden. Sie müssen KI-Unternehmer werden. Denn der Wettbewerbsvorteil entsteht nicht dadurch, wer die meisten KI-Tools besitzt. Er entsteht dort, wo künstliche Intelligenz ein fester Bestandteil des Unternehmens wird und Menschen, Prozesse und Technologie optimal zusammenspielen.

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Bafin genehmigt Integration von DEVK-Tochter http://www.asscompact.de/node/172349

Die Bafin hat die Verschmelzung der DEVK-Tochter Freeyou Insurance AG auf die DEVK Allgemeine Versicherungs-AG genehmigt. Das Unternehmen ist mit Wirkung zum 01.01.2026 vollständig in den Mutterkonzern integriert.

172349 12. August 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Rückwirkend zum 01.01.2026 ist die Freeyou Insurance AG vollständig in die DEVK Allgemeine Versicherungs-AG integriert. Die Verschmelzung der Tochtergesellschaft auf den Mutterkonzern wurde durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) genehmigt. Die DEVK Allgemeine Versicherungs-AG ist dabei Rechtsnachfolgerin der Freeyou Insurance AG, heißt es vom Unternehmen.

DEVK übernimmt bestehende Versicherungsverträge

Die DEVK teilt zudem mit, dass sie im Rahmen dieses Zusammenschlusses sämtliche bestehenden Versicherungsverträge unverändert übernehme. Für die Kundinnen und Kunden der Freeyou Insurance AG ändere sich dadurch nichts. Der bestehende Versicherungsschutz bleibe erhalten. Bereits gemeldete sowie künftige Schäden können weiterhin ordnungsgemäß bearbeitet und reguliert werden, sodass Versicherten keine Nachteile entstehen.

Der Übergang zur DEVK sei auch für die Mitarbeitenden weitgehend abgeschlossen, heißt es. Über 80% der ehemaligen Freeyou-Mitarbeitenden wechseln zur DEVK.

Über Freeyou

Seit dem Jahr 2018 war die Freeyou Insurance AG als digitale Versicherungstochter der DEVK am Markt aktiv. Die nun genehmigte Verschmelzung ist der Abschluss der schrittweisen Integration in den DEVK-Konzern.

Hayuno AG agiert weiterhin eigenständig

Bei der Verschmelzung geht es ausschließlich um die Freeyou Insurance AG als Risikoträger. Die frühere Freeyou AG hatte sich bereits aus dem Vermittlergeschäft zurückgezogen. Sie firmiert unter dem Namen Hayuno AG. Das Unternehmen entwickelt digitale und KI-basierte Lösungen für die Versicherungsbranche und bleibt rechtlich eigenständig. (lg)

Lesen Sie auch: Bafin entzieht Versicherer Erlaubnis
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Wo die luxuriösesten Wohnungen zu finden sind http://www.asscompact.de/node/172347

Das Immobilienportal immowelt hat eine Rangliste der exklusivsten Eigentumswohnungen veröffentlicht, die zuletzt auf der Plattform inseriert wurden. Die luxuriösen Domizile haben Angebotspreise von bis zu 15,8 Mio. Euro. Wo sich die Luxuswohnungen befinden, zeigt der Überblick.

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Wer bei einer Eigentumswohnung Wert auf eine herausragende Lage und eine luxuriöse Ausstattung legt, muss beim Kauf entsprechend tief in die Tache greifen. Ein aktuelles Ranking zeigt die eindruckvollsten Wohnungen, die zuletzt auf immowelt.de zum Kauf angeboten wurden. Dabei zeigt dem Portal zufolge ein klares Muster: Vier der fünf Top-Objekte befinden sich jeweils ganz oben im Gebäude und bieten einen außergewöhnlichen Ausblick über die Stadt.

Penthouse in Berlin in der Rangliste vorne

Platz 1 im Ranking belegt eine Penthouse in den Kronprinzengärten in Berlin, das für 15,8 Mio. Euro angeboten wird. Es bietet auf 574 m² Wohnfläche eine großzügige Rooftop-Terrasse mit Blick über die Friedrichstadt. Zur Ausstattung gehören eine High-End-Ausstattung, ein Wellnessbereich sowie eine separate Gäste-Suite mit eigenem Bad en suite.

Penthouse-Maisonette mit Wasserblick in Hamburg

 

Wo die luxuriösesten Wohnungen zu finden sind

 

Auf Rang 2 folgt eine Penthouse-Maisonette mit Strandzugang in Hamburg-Othmarschen für 9,25 Mio. Euro. Aus zwei Wohnungen zusammengelegt wartet die Immobilie an der Elbe auf 475 m² Wohnfläche mit einer fast 300 m² Terrassenfläche auf. Ein privater Weg führt direkt zum Othmarscher Elbstrand.

Luxuswohnung am Englischen Garten

Auf Platz 3 in der Rangliste der luxuriösesten Wohnungen reiht sich ein Objekt in München-Lehel für 8,95 Mio. Euro ein. Die Luxuswohnung bildet laut immowelt die Ausnahme im Ranking, da sie nicht oben liegt.

 

Wo die luxuriösesten Wohnungen zu finden sind

 

Statt einer Dachterrasse bietet die aus zwei Wohnungen zusammengelegte Einheit einen direkten Blick auf den Englischen Garten. Das Objekt hat eine Wohnfläche von 391 m²verteilt über Erdgeschoss und erstem Obergeschoss und verfügt über einen Garten.

München und Berlin dominieren die Rangliste

Wie die Auswertung zeigt, bleiben München und Berlin die Zentren des Luxus und dominieren die Rangliste. Die Wohnung auf Platz 4 befindet sich ebenfalls in Berlin. Es handelt sich um ein Penthouse in Berlin-Mitte am Monbijoupark für 8,5 Mio. Euro. Die Dachterrasse mit Whirlpool und Blick auf den Berliner Dom, die Museumsinsel und den Fernsehturm ist 355 m² groß und liegt direkt an der Spree.

Rang 5 geht an eine Maisonette im Jugendstil-Altbau in München-Neuhausen-Nymphenburg, die für 8,49 Mio. Euro angeboten wird. Diese Dachgeschosswohnung in einem um 1900 errichteten und 2024 sanierten Jugendstilhaus verteilt sich über zwei Ebenen plus Galerie auf 427 m² Wohnfläche. Aus mehreren Räumen reicht der Blick bis zur umliegenden Bergwelt

Weitere Infos gibt es unter immowelt.de. (tik)

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Hausratversicherung: Das sind die aktuellen Maklerfavoriten http://www.asscompact.de/node/172346

Die Hausratversicherung gehört als Standardprodukt in viele Makler-Portfolios. An welche Anbieter vermitteln sie das meiste Geschäft? Und mit wem ist die Zufriedenheit besonders groß? Die aktuellen Maklerfavoriten zeigt die Studie „AssCompact AWARD – Privates Schaden-/Unfallgeschäft 2026“.

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JDC und vobahome kooperieren bei Immobilienverrentung http://www.asscompact.de/node/172345

Jung, DMS & Cie. baut den Service für die Poolpartner um den Bereich Immobilienverrentung aus und arbeitet hierfür mit vobahome zusammen. Angeschlossene Berater erhalten Zugang zu Know-how rund um die verschiedenen Modelle der Immobilienverrentung.

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Die Ruhestandsplanung entwickelt sich zunehmend zu einer ganzheitlichen Vermögensberatung. Dabei rückt immer häufiger auch das in selbstgenutzten Immobilien gebundene Vermögen in den Mittelpunkt. Vor diesem Hintergrund kooperiert Jung, DMS & Cie. künftig mit der vobahome GmbH. Ziel der Zusammenarbeit ist es, die angeschlossenen Poolpartnern beim Ausbau ihrer Beratungskompetenz im Bereich der Immobilienverrentung zu unterstützen. Aufgrund steigender Immobilienwerte, einem wachsenden Liquiditätsbedarf und des demografischen Wandels bietet dieses Segment für Vermittler neue Beratungschancen, wie es von Jung, DMS & Cie. dazu heißt.

Immobilienverrentung als weiteres Beratungsfeld

Der Fokus der Kooperation liegt dabei nicht auf dem Verkauf eines einzelnen Produktes, sondern auf Immobilienverrentung als Erweiterung der Beratungsmöglichkeiten der JDC-Poolpartner. Durch die Zusammenarbeit erhalten angeschlossene Berater Zugang zu spezialisiertem Know-how rund um die verschiedenen Modelle der Immobilienverrentung und deren Einordnung in eine ganzheitliche Ruhestandsplanung.

Unterstützung mit Schulungen und strukturierten Beratungsprozessen

vobahome begleitet als Finanzdienstleister die Vermittler bei der Einbindung des Segments Immobilienverrentung in bestehende Beratungsprozesse. Neben fachlicher Qualifizierung und Schulungen umfasst dies auch strukturierte Prozesse sowie die Unterstützung bei der Integration in vorhandene Ruhestands- und Finanzplanungsmodelle.

„Die vobahome GmbH trägt als Spezialist für Immobilienverrentung mit hoher fachlicher Expertise und konsequenter Qualitätsorientierung dazu bei, dass Immobilienverrentung verantwortungsvoll und kundenorientiert in der Finanzberatung eingesetzt wird“, erklärt Dr. Sebastian Grabmaier, Vorstandsvorsitzender von Jung, DMS & Cie. „Für unsere Poolpartner eröffnen sich damit ganz neue, interessante Beratungsansätze in einer attraktiven Zielgruppe“, so Grabmaier weiter.

„Wir beobachten seit geraumer Zeit, dass Finanzberater ihre Kunden ganzheitlicher begleiten möchten. Immobilienvermögen wird dabei immer häufiger als zusätzlicher Baustein einer nachhaltigen Ruhestandsplanung betrachtet. Die Zusammenarbeit mit Jung, DMS & Cie. ist ein weiterer Schritt, dieses Beratungsverständnis in den Markt zu tragen und Beratern hierfür das notwendige Know-how bereitzustellen“, betont Thomas Weiss, Geschäftsführer der vobahome GmbH.

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Beamte: Pauschale Beihilfe mindert Steuerabzug von GKV-Beiträgen http://www.asscompact.de/node/172327

Bei freiwillig gesetzlich versicherten Beamten wirkt sich die pauschale Beihilfe auch auf die steuerliche Berücksichtigung der Krankenversicherungsbeiträge aus. Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hat hierzu eine entsprechende Kürzung des Sonderausgabenabzugs bestätigt.

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Das Finanzgericht (FG) Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass eine steuerfreie pauschale Beihilfe für freiwillig gesetzlich krankenversicherte Beamte die als Sonderausgaben abziehbaren Krankenversicherungsbeiträge mindert. Das Urteil vom 17.06.2026 ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Das Gericht hat aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtsfrage die Revision zugelassen.

Pauschale Beihilfe und der Sonderausgabenabzug

Im Streitfall ging es um einen pensionierten Beamten, der freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert war und vom Land Berlin eine pauschale Beihilfe erhielt. Berlin ermöglicht freiwillig gesetzlich versicherten Beamten, anstelle der klassischen Beihilfe eine pauschale Beihilfe zu beantragen.

Anders als bei Arbeitnehmern gibt es bei freiwillig gesetzlich versicherten Beamten keinen Arbeitgeberanteil zur Krankenversicherung. Die Beiträge werden grundsätzlich vollständig vom Beamten getragen. Bei der pauschalen Beihilfe beteiligt sich das Land jedoch mit 50% an den nachgewiesenen Krankenversicherungsbeiträgen.

Der Kläger hatte seine selbst getragenen GKV-Beiträge bei der Einkommensteuererklärung in voller Höhe als Sonderausgaben geltend gemacht. Das Finanzamt kürzte den steuerlich berücksichtigungsfähigen Betrag jedoch um die erhaltene pauschale Beihilfe. Dagegen wandte sich der Kläger.

Gericht sieht unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang

Das Finanzgericht bestätigte nun die Auffassung des Finanzamts. Zwar seien die Zahlungen aus der pauschalen Beihilfe nach § 3 Nr. 62 EStG steuerfrei. Sie stünden jedoch in einem unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang mit den Krankenversicherungsbeiträgen und seien deshalb bei der Ermittlung der als Sonderausgaben abzugsfähigen Beiträge zu berücksichtigen.

Nach Auffassung des Gerichts ist insbesondere entscheidend, dass die pauschale Beihilfe ohne entsprechende Krankenversicherungsbeiträge nicht in Anspruch genommen werden kann. Zudem richtet sich ihre Höhe nach den tatsächlich geleisteten Beiträgen. Damit bestehe der erforderliche unmittelbare wirtschaftliche Zusammenhang im Sinne des § 10 Abs. 2 Nr. 1 EStG. (bh)

FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17.06.2026 – Az: 3 K 3133/24

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Warum die Tierversicherung so stark an Relevanz gewinnt http://www.asscompact.de/node/172338

Haustiere spielen für immer mehr Menschen eine wichtige Rolle. Auch Tierversicherungen haben sich daher in den vergangenen Jahren weg entwickelt vom Nischenprodukt. Zahlen des GDV zeigen, wie sich das Angebot wandelt und warum die Produkte aktuell so gut laufen.

172338 11. August 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Wer eine Katze oder einen Hund hat, ist in Deutschland in guter Gesellschaft. Im Jahr 2025 lebte in 43% aller Haushalte hierzulande mindestens ein Heimtier, wie eine repräsentative Erhebung zeigt, die das Marktforschungsinstitut Skopos für Industrieverband Heimtierbedarf (IVH) e. V. und ZZF – Zentralverband der Heimtierbranche e. V. durchgeführt hat.

Tierversicherung: Vom Nischenprodukt zur eigenständigen Versicherungssparte?

Und so steckt auch im Markt für Tierkrankenversicherungen viel Bewegung. Laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) wächst er stark und wird nach und nach von einem Nischenprodukt zu einer eigenständigen Versicherungssparte. Gestiegen ist demnach sowohl die Zahl der versicherten Tiere als auch das Beitragsvolumen. Das zeigen Vertragszahlen der vergangenen Jahre, heißt es vom GDV.

Zahl der versicherten Tiere und Beitragsvolumen wachsen

So habe sich die Zahl der versicherten Tiere in fünf Jahren mehr als verdoppelt. Waren 2019 noch rund 845.000 Tiere krankenversichert, betrug dieser Wert im Jahr 2024 bereits mehr als zwei Millionen. Einen besonders starken Anstieg gab es zwischen 2020 und 2022 – das waren bekanntermaßen die Corona-Jahre. Doch auch seitdem setzt sich diese Entwicklung auf hohem Niveau fort, wie der GDV mitteilt. Noch dynamischer entwickelte sich im selben Zeitraum das Beitragsvolumen. Zwischen 2019 und 2024 kletterten die Bruttobeiträge von 173 Mio. auf 720 Mio. Euro.

Warum die Tierversicherung so gut läuft

Aus den Zahlen schließt der GDV, dass sich die Tierkrankenversicherung in kurzer Zeit grundlegend verändert habe. Neben der wachsenden Zahl versicherter Tiere nehme auch die wirtschaftliche Bedeutung des Versicherungszweigs deutlich zu, heißt es. Dabei spielen mehrere Entwicklungen sowohl aufseiten der Versorgung als auch aufseiten der Tierhalter eine Rolle.

Nicht zuletzt ist auch der medizinische Fortschritt für die fortschreitende Entwicklung im Tierversicherungsmarkt mit verantwortlich. Denn die Veterinärmedizin bietet heute vielfältige Diagnose- und Behandlungsmöglichkeiten, die es vor wenigen Jahren noch nicht in diesem Maße gab. Und zahlreiche Tierhalter machen von diesen Angeboten Gebrauch, wenn ihre Tiere krank werden.

Darüber hinaus trat Ende 2022 die Novellierung der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) in Kraft. Mit ihr wurden die Gebühren an die wirtschaftlichen und medizinischen Entwicklungen angepasst – die Kosten vieler Behandlungen sind dadurch gestiegen. Auch dieser Aspekt zeigt sich in den Versicherungsstatistiken: In den Jahren 2023 und 2024 nahmen die Beitragseinnahmen der Tierkrankenversicherer jeweils um etwa 40% zu.

Die Tiermedizin könne heute weit mehr leisten als noch vor wenigen Jahren, sagt Anja Käfer-Rohrbach, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des GDV. „Das ist eine gute Nachricht für Tier und Halter. Das macht Behandlungen allerdings auch teurer. Eine Tierkrankenversicherung stellt sicher, dass die Entscheidung für eine Behandlung nicht am Geldbeutel scheitert.“

Das Produkt ändert sich mit

Zudem ist die Nachfrage innerhalb des Marktes heute auch eine andere. Wurden in den Anfangsjahren insbesondere Operationskostenversicherungen abgeschlossen, gewinnen nun umfassende Tierkrankenversicherungen immer mehr an Bedeutung.

Eine umfassende Tierkrankenversicherung hatten im Jahr 2020 rund 22% der versicherten Tiere, 2024 waren es schon fast 40%. Laut GDV bewege sich der Markt damit immer mehr weg von der Absicherung einzelner Kostenrisiken hin zu einer breiteren Gesundheitsabsicherung für Haustiere.

Heutzutage helfe die Tierkrankenversicherung Haustierbesitzern, besser zu planen, und unterstütze die Entwicklung der modernen Tiermedizin. Viele Versicherungsunternehmen haben inzwischen z. B. auch Vorsorgeleistungen, telemedizinische Beratung und weitere digitale Services im Angebot. Und die Überprüfung tierärztlicher Rechnungen sorgt für mehr Transparenz im Versorgungssystem.

„Wir beobachten, dass Halterinnen und Halter immer öfter eine umfassende Absicherung wählen und nicht mehr nur einzelne Risiken abdecken. Das zeigt, dass die Gesundheit des Tieres ganzheitlich gedacht wird. Die Versicherung wächst mit diesem Anspruch mit“, so Käfer-Rohrbach.

Ein eigener und lebendiger Versicherungszweig

Und so prognostiziert der GDV, dass die Tierkrankenversicherung auch in Zukunft an Bedeutung gewinnen wird, da Haustiere immer wichtiger werden, die Medizin sich weiterentwickelt und sich die wirtschaftlichen Bedingungen verändern. Die Entwicklung der vergangenen Jahre zeige, dass sie sich als eigener und lebendiger Versicherungszweig durchgesetzt habe. (lg)

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Pangaea Life Blue Energy wird ab 2027 von Commerz Real gemanagt http://www.asscompact.de/node/172337

Die Commerz Real und die Bayerische arbeiten künftig bei Infrastrukturinvestments zusammen, verkünden die beiden Unternehmen in einer gemeinsamen Mitteilung. Zum 01.01.2027 wird die Commerz Real das Fondsmanagement des Pangaea Life Blue Energy übernehmen.

172337 11. August 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Pangaea Life, der ESG-Investment-Ableger der Bayerischen, erhält Verstärkung im Fondsmanagement. Der 500 Mio. Euro umfassende Pangaea Life Blue Energy wird ab dem 01.01.2027 von Commerz Real gemanagt. Commerz Real übernimmt somit die Steuerung und Betreuung des Fonds.

Der Fonds investiert hauptsächlich in Erneuerbare-Energien-Anlagen, insbesondere in Photovoltaik, Wind- und Wasserkraftanlagen, sowie in Energiespeicher und Energieeffizienz-Projekte. Mit der nächsten Entwicklungsphase soll es hier eine gezielte Erweiterung geben. Neben Wind-, Solar und Wasserkraftanlagen rücken künftig auch Speicher, Netze und weitere Energieinfrastruktur stärker in den Fokus, so heißt es von den Unternehmen. Der Fonds soll damit noch breiter an der Energiewende partizipieren und zusätzliche Ertragsquellen erschließen, die langfristig angelegt und weniger stark von kurzfristigen Marktbewegungen geprägt sind. Commerz Real bringe dafür ihre Erfahrung im Management von Sachwertefonds sowie ihren Zugang zu passenden Infrastrukturprojekten ein.

Bisher wird der Pangaea Life Blue Energy Fonds vom Hamburger Sachwertemanager Aquila Capital betreut, der ebenfalls zur Commerz Real Gruppe gehört. Im Zuge der Kooperation wird das Mandat zum Jahreswechsel auf die Commerz Real übertragen. Es war kürzlich europaweit neu ausgeschrieben worden. Dabei konnte sich die Commerz Real gegen mehrere Mitbewerber durchsetzen.

Commerz Real, die Sachwertetochter der Commerzbank, verwaltet für ihre Anleger mehr als 100 Onshore-Windenergie- und Photovoltaikparks, eine Beteiligung am Offshore-Windpark Veja Mate in der Nordsee und eine mittelbare Beteiligung am deutschen Übertragungsnetzbetreiber Amprion. Neben Spezialfonds und Mandaten für institutionelle Investoren betreut die Commerz Real mit dem Hausinvest, dem Klimavest und dem Infravest auch Sachwertefonds für private und semiprofessionelle Anleger sowie geschlossene Fonds der Marke CFB-Invest. (mki)

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PrismaLife: „Wir werden ab 2027 ein Altersvorsorgedepot anbieten“ http://www.asscompact.de/node/172336

PrismaLife wird Anfang 2027 mit einem eigenen Altersvorsorgedepot in den Markt der geförderten privaten Altersvorsorge einsteigen. CEO Stefan Opel erläutert exklusiv im AssCompact Interview, warum das neue Modell zur Unternehmensstrategie passt, weshalb Beratung aus seiner Sicht wichtiger denn je wird und wie sich der Wettbewerb verändern dürfte.

172336 11. August 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement Interview mit Stefan Opel, CEO der PrismaLife AG
Herr Opel, Sie stehen seit einigen Monaten an der Spitze der PrismaLife. Wie fällt Ihre erste Zwischenbilanz aus?

Die vergangenen Monate waren sehr intensiv. Ich habe ein Unternehmen kennengelernt, das über eine klare Positionierung verfügt und großes Potenzial für die Zukunft besitzt. PrismaLife ist ein vor 25 Jahren gegründeter, agiler Lebensversicherer mit etwa 75 Beschäftigten. Gemeinsam mit dem Team haben wir uns intensiv mit unserer strategischen Ausrichtung beschäftigt. Dabei hat sich bestätigt, dass wir auf einem sehr guten Fundament aufbauen können.

Wofür steht PrismaLife heute und in naher Zukunft im Markt?

PrismaLife steht für fondsgebundene Vorsorgelösungen und langfristigen Vermögensaufbau. Wir sind seit vielen Jahren überzeugt, dass langfristige Altersvorsorge vor allem über renditeorientierte Kapitalanlage funktioniert. Deshalb haben wir uns bewusst auf fondsgebundene Lösungen konzentriert und nicht den Weg über klassische Garantieprodukte gewählt. Gleichzeitig setzen wir auch auf Nettopolicen, weil sie für Transparenz sorgen und eine unabhängige, hochwertige Beratung in den Mittelpunkt stellen. Dieses Profil wollen wir konsequent weiterführen.

Wie ist PrismaLife im Vertrieb positioniert?

Unser Vertrieb erfolgt ausschließlich über unabhängige Vermittler. Und die Kundschaft von PrismaLife zeichnet sich durch einen durchschnittlichen monatlichen Beitrag von ca. 140 Euro aus, was in etwa dem Marktschnitt entspricht. Unsere Vorsorgelösungen bieten eine hohe Flexibilität, etwa durch die Beimischung von physischem Gold, Silber oder Investments in Schweizer Franken. Das ist besonders für Kundinnen und Kunden attraktiv, die gegenüber Kapitalanlagen in Euro eher skeptisch sind. Außerdem bieten wir in unseren fondsgebundenen Versicherungen kostengünstige ETFs an, und bei gemanagten Fonds gehen die Kickbacks der Fondsgesellschaften zu 100% an die Kunden.

Zum Jahresstart 2027 löst das Altersvorsorgedepot die Riester-Police in der geförderten privaten Altersvorsorge ab. Wie reagiert PrismaLife darauf?

Wir entwickeln derzeit ein eigenes Altersvorsorgedepot. Wir steigen damit in den Markt der geförderten privaten Altersvorsorge ein.

Warum ist jetzt der richtige Zeitpunkt?

Mit der geplanten Reform entsteht ein neuer Markt. Für uns eröffnet sich damit erstmals die Möglichkeit, unsere Überzeugung auch im Bereich der staatlich geförderten Altersvorsorge umzusetzen. Bei Riester waren 100% Beitragsgarantie notwendig zum Erhalt der Förderung. Das entsprach nie unserer Philosophie, denn eine 100% Garantie vernichtet nicht nur Rendite, sondern kann auch dazu führen, dass nicht einmal die Inflation ausgeglichen wird. Real kann man also Geld verlieren. Das Altersvorsorgedepot bietet nun die Chance, langfristigen Vermögensaufbau ohne Garantievorgaben umzusetzen. Deshalb passt ein garantiefreies Altersvorsorgedepot sehr gut zu unserer DNA.

Warum ist der Einstieg für PrismaLife strategisch so wichtig?

Unsere Vertriebspartner werden künftig Lösungen für die neue geförderte Altersvorsorge nachfragen. Wenn wir in diesem Markt nicht vertreten wären, könnten wir sie bei einem zentralen Beratungsthema nicht unterstützen. Unser Ziel ist es, unseren Vertriebspartnern vom ersten Tag an eine überzeugende Lösung für die neue geförderte private Altersvorsorge anzubieten. Deshalb ist der Einstieg für uns keine kurzfristige Produktentscheidung, sondern ein zentraler strategischer Schritt. Und: Wir bleiben damit unserer bisherigen Ausrichtung treu.

Wie soll Ihr Angebot aussehen?

Aus heutiger Sicht werden wir unterschiedliche Produktvarianten anbieten. Es wird eine kostengünstige Standardlösung geben, gleichzeitig aber auch Varianten mit einem höheren Beratungsumfang. Die Bedürfnisse der Kunden unterscheiden sich erheblich. Manche wünschen eine möglichst einfache Lösung, andere legen großen Wert auf eine individuelle Begleitung. Beides möchten wir abdecken.

Ein beratungsorientiertes Modell wird zwangsläufig teurer sein als ein weitgehend standardisiertes Depot eines Neobrokers. Warum sollte sich ein Kunde dennoch für PrismaLife entscheiden?

Wer ausschließlich auf den Preis schaut, wird immer günstigere Angebote finden, welche online abgeschlossen werden müssen – was übrigens auch bei uns möglich sein wird. Entscheidend ist aber, dass der Kunde die für ihn optimale Lösung erhält, auch im Vergleich der Fördervarianten, also dem neuen Altersvorsorgedepot im Vergleich zur „normalen“ private Vorsorge und der bAV. Hier braucht der Durchschnittsmensch jemanden an seiner Seite, der ihm die individuell passende Lösung zusammenstellt. Das gilt auch für den Leistungsbezug, also Rente oder Kapital und die Berücksichtigung von Steuern und Sozialabgaben.

D. h., die reformierte geförderte Altersvorsorge wird am Ende nicht nur über den Preis entschieden?

Ich erwarte keinen reinen Preiswettbewerb. Ich erwarte stattdessen einen Wandel der Vergütungsmodelle. In der klassischen Lebensversicherung sind die Kosten traditionell stärker am Vertragsbeginn angefallen. Künftig werden Kosten stärker laufend über das Fondsvermögen erhoben. Das bedeutet vor allem eine andere zeitliche Verteilung der Vergütung. Der Gesetzgeber hat hier klar signalisiert, wohin sich der Markt entwickeln soll. Wer aber bisher überwiegend von Abschlussvergütungen gelebt hat, muss nun laufende Vergütungsmodelle oder Nettotarife mit separaten Vergütungsvereinbarungen ergänzen. Im Übrigen ist es auch nicht so, dass eine Lebensversicherung grundsätzlich teurer ist als eine Fondsanlage. Beides kann teuer, beides kann günstig sein.

Wie wird sich der Wettbewerb um das Altersvorsorgedepot aus Ihrer Sicht entwickeln? Werden zunächst vor allem Neobroker profitieren?

Bei einfachen, stark geförderten Einstiegsverträgen werden Neobroker und Modelle, die sich hieran anlehnen, sicher eine wichtige Rolle spielen. Sie können solche Lösungen schnell, standardisiert und kostengünstig anbieten. Die eigentliche Herausforderung beginnt aber dort, wo das Altersvorsorgedepot in die gesamte Vorsorgeplanung des Kunden eingeordnet werden muss. Auf längere Sicht sehe ich deshalb beratungsstarke Anbieter, also Makler, Versicherer und Banken, im Vorteil.

Und welche Rolle werden dann konkret die Versicherungsmakler in diesem neuen Markt spielen?

Ich bin überzeugt, dass Beratung eher an Bedeutung gewinnt. Die staatliche Förderung erleichtert zwar den Einstieg, aber sie ersetzt keine individuelle Vorsorgeplanung. Denn die Förderung macht vor allem die ersten 30 Euro besonders attraktiv. Meine These 1: Kein Berater wird darum herumkommen, mit dem Kunden über die Förderung zu sprechen. These 2: Die eigentliche Beratungsleistung beginnt aber bei den darüber hinausgehenden Sparbeiträgen und muss schichtenübergreifend sein. Genau dort sehe ich die Stärke von qualifizierten Vertriebspartnern gegenüber Neobrokern und Co. Spätestens wenn Kunden also höhere Beiträge leisten, Versorgungslücken schließen oder ihre Anlagestrategie überprüfen möchten, ist kompetente Beratung gefragt. Gerade bei höheren Sparbeiträgen und einer ganzheitlichen Vorsorgeplanung spielt der unabhängige Vermittler seine Beratungsstärke aus. Und These 3: Der Markt läuft nicht komplett auf Neobroker und Banken zu. Der Kuchen wird insgesamt größer.

Bis zum geplanten Marktstart Anfang 2027 bleibt nicht mehr viel Zeit. Wie groß ist die Herausforderung?

Die Umsetzung ist anspruchsvoll. Es gibt regulatorische Details, die vom Gesetzgeber noch nicht final geklärt sind. Gleichzeitig arbeiten wir mit hoher Priorität an der Entwicklung unseres Angebots. Dabei profitieren wir auch von der Expertise innerhalb der BarmeniaGothaer-Gruppe. Unser Ziel ist es, zum geplanten Starttermin ein überzeugendes Produkt mit verschiedenen Vergütungsvarianten bereitzustellen.

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Immobilienvermarktung: „Der Anspruch steigt“ http://www.asscompact.de/node/172348

Der Immobilienmarkt zeigt neue Bewegung, zugleich sind die Anforderungen an Immobilienmakler gestiegen. Welche Bedeutung hat die Qualität der Prozesse inzwischen und wie unterstützen digitale Services sowie KI dabei, die Herausforderungen zu meistern?

172348 11. August 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement Interview mit Nicolas Cheron, Geschäftsführer des Anbieters digitaler Softwarelösungen Propstack
Herr Cheron, das erste Halbjahr 2026 liegt hinter uns. Was hat sich aus Ihrer Sicht im Immobilienmaklergeschäft besonders verändert?

Der Kaufmarkt ist wieder aktiver geworden, aber er bleibt anspruchsvoll. Nach einem verhaltenen Jahresstart hat die Nachfrage zum Ende des zweiten Quartals wieder angezogen. Auch das Volumen privater Baufinanzierungen deutet auf mehr Bewegung im Markt hin. Die Marktaktivität, gemessen an dem Volumen privater Baufinanzierungen, ist ebenfalls hoch. Für Immobilienmakler heißt das: Es ist Bewegung im Markt. Gleichzeitig ist das Angebot groß. Viele Kaufinteressierte prüfen daher genauer und vergleichen stärker. Eigentümer wiederum erwarten eine realistische Einschätzung und eine professionelle Vermarktung. Es reicht heute nicht mehr, ein Objekt aufzunehmen, ein Exposé zu erstellen und auf Rückmeldungen zu warten. Erfolgreiche Immobilienmaklerunternehmen arbeiten deutlich strukturierter: Sie führen Daten, Dokumente, Vermarktungsunter­lagen und Kommunikation in durchgängigen Prozessen zusammen. Wer schneller auskunftsfähig ist und professioneller kommuniziert, schafft Vertrauen und verschafft sich einen echten Wettbewerbsvorteil.

Die Europäische Zentralbank hat im Juni 2026 erstmals seit 2023 wieder die Leitzinsen erhöht. Wie wirkt sich das auf den Immobilienvertrieb aus?

Die Zinserhöhung kann sich auch auf Baufinanzierungen auswirken. Wenn Finanzierungen teurer werden, kalkulieren Käufer neu. Einige Entscheidungen dauern dann länger oder werden verschoben. Für Immobilienmaklerunternehmen heißt das: Beratung und Einordnung werden wichtiger. Käufer brauchen belastbare Informationen. Verkäufer brauchen eine realistische Einordnung, was ihr Objekt im aktuellen Umfeld leisten kann. Wenn Finanzierung schwieriger wird, muss der Vermarktungsprozess umso sauberer sein.

Was bedeutet dieses Marktumfeld konkret für die Qualität der Immobilienvermarktung?

Der Anspruch steigt. Käufer wollen vollständige Unterlagen, verständliche Informationen und eine fundierte Einordnung. Verkäufer erwarten, dass ihr Objekt professionell präsentiert wird und der Prozess nachvollziehbar läuft. Das betrifft viele kleine Schritte: Objektaufnahme, Dokumente, Bilder, Exposé, Rückfragen, Freigaben, Portalvermarktung und Eigentümerkommunikation. Wenn an einer Stelle Informationen fehlen oder Medien nicht vorbereitet sind, verzögert sich der ganze Prozess.

Deshalb wird Prozessqualität zunehmend zum Wettbewerbsfaktor im Immobilienmaklergeschäft. Wer Informationen strukturiert erfasst, Medien schneller vermarktungsfähig macht und jederzeit auf vollständige Objektdaten zugreifen kann, gewinnt Zeit für das, was Immobilienmakler am wertvollsten macht: Beratung, Verhandlung und Kundenbeziehungen.

Wo verlieren Immobilienmaklerteams im Alltag am meisten Zeit?

Nicht an der einen großen Aufgabe, sondern an vielen kleinen Übergaben. Nach dem Objekttermin müssen Notizen übertragen werden. Bilder müssen sortiert, benannt und für Exposé oder Portale vorbereitet werden. Unterlagen müssen abgelegt und später wiedergefunden werden. Dazu kommen Abstimmungen im Team, Freigaben und Rückfragen. Das klingt unspektakulär, kostet aber im Tagesgeschäft viel Zeit.

Welche Rolle spielt ein CRM heute im Immobilienmaklergeschäft? Geht es noch um Kontaktverwaltung?

Kontaktverwaltung ist nur noch ein Teil davon. Ein modernes Immobilien-CRM entwickelt sich vom Verwaltungssystem zur operativen Plattform des Immobilienmaklergeschäfts. Dort laufen nicht nur Kontakte zusammen, sondern auch Objekte, Aufgaben, Dokumente, Vermarktungsaktivitäten und Kommunikation. Ziel ist nicht die Digitalisierung einzelner Arbeitsschritte, sondern ein durchgängiger Vermarktungsprozess ohne Medienbrüche.

Wo sehen Sie aktuell die größten Entlastungen durch digitale Services und KI für Immobilienmakler?

Der größte Nutzen entsteht, wenn KI eng in die täglichen Arbeitsabläufe integriert ist und dort unterstützt, wo heute noch manuelle Nacharbeit entsteht. Dann wird aus einzelnen KI-Funktionen ein echter Produktivitätsgewinn für das gesamte Team.

Besonders geeignet sind wiederkehrende Aufgaben, die gut prüfbar sind. Ein Beispiel ist die Objektaufnahme: Wenn Immobilienmakler Objektdetails vor Ort einfach ins Smartphone einsprechen und diese Informationen anschließend strukturiert im CRM landen, spart das Nacharbeit. Ein zweiter Bereich sind Medien. Bilder und Videos müssen erstellt, sortiert, betitelt und für verschiedene Kanäle aufbereitet werden. KI kann dabei helfen, schneller von Rohmaterial zu vermarktungsfähigen Inhalten zu kommen. Ein dritter Bereich sind Dokumente: Energieausweise, Flurpläne, Grundbuchauszüge und andere Objektunterlagen müssen auffindbar sein. Wenn Dokumente erkannt und passenden Kategorien zugeordnet werden, wird die Objekt­akte deutlich besser nutzbar. Der eigentliche Mehrwert entsteht dabei nicht durch einzelne KI-Funktionen, sondern dadurch, dass Informationen automatisch weiterverarbeitet werden und nicht mehrfach erfasst, gesucht oder über­tragen werden müssen.

Wo gibt es Ihrer Ansicht nach bei KI noch Luft nach oben?

Viele Unternehmen setzen KI heute noch punktuell ein. Ein Tool erzeugt einen Text, ein anderes bearbeitet ein Bild, ein drittes analysiert ein Dokument. Dadurch entstehen zwar einzelne Effizienzgewinne, aber oft keine spürbare Veränderung im Gesamtprozess. Das größte Potenzial liegt darin, KI direkt in bestehende Arbeitsabläufe einzubinden und Informationen systemübergreifend nutzbar zu machen.

Entscheidet künftig der Vorsprung bei KI über die Wettbewerbsfähigkeit im Immobilienvertrieb?

Nicht die KI an sich entscheidet, sondern der Umgang damit. Ein Immobilienmaklerunternehmen wird nicht besser, nur weil es möglichst viele KI-Tools nutzt. Entscheidend ist, ob die Technologie wirklich Arbeit aus dem Prozess nimmt und die Qualität verbessert. Wettbewerbsfähig sind künftig die Unternehmen, die Wissen, Daten und Prozesse konsequent in einer zentralen Arbeitsumgebung bündeln. Wer schneller auskunftsfähig ist, weniger Zeit mit Nacharbeit verliert und Informationen jederzeit verfügbar hat, kann Kunden besser beraten und Vermarktungsprozesse deutlich effizienter steuern.

Welche Rolle spielen Kontrolle und Verantwortung beim Einsatz von KI?

Eine sehr große. Bei der Immobilienvermarktung geht es um Vermögenswerte, sensible Daten und Vertrauen. Objektangaben, Bilder, Dokumente und Veröffentli­chungen müssen stimmen. KI kann vorbereiten, strukturieren und Vorschläge machen. Die fachliche Verantwortung bleibt aber beim Immo­bilienmaklerteam. Deshalb sollte KI nicht als Vollauto­ma­tisierung verstanden werden. Der bessere Ansatz ist: KI unterstützt prüfbare Arbeitsschritte. Menschen prüfen, entscheiden und geben frei. Dafür sollten Immobilienmaklerteams klare Regeln definieren, vor allem für Objektangaben, Bildbearbeitung, Dokumente und Veröffentlichungen.

Was erwarten Sie für die kommenden Monate bei KI und Digitalisierung im Immobilien­maklergeschäft?

Die Diskussion rund um KI wird sachlicher werden. Der erste Hype um KI war stark von einzelnen Effekten geprägt: ein schneller Text, ein bearbeitetes Bild, ein automatisch erzeugtes Video. Jetzt fragen Unternehmen stärker: Was bringt uns das im echten Arbeitsalltag? Der Fokus verschiebt sich auf Prozesse. Wie wird aus einem Objekttermin schneller ein sauber angelegtes Objekt? Wie werden Bilder schneller vermarktungsfähig? Wie bleibt die Objektakte vollständig und auffindbar? Wie lassen sich Übergaben im Team reduzieren? Genau dort wird sich KI im Immobilienmaklergeschäft beweisen müssen. Nicht durch große Versprechen, sondern durch spürbare Verbesserungen im Arbeitsalltag. Die erfolgreichsten Immobilienmaklerunternehmen werden diejenigen sein, die Informationen, Prozesse und Vermarktung intelligent miteinander verbinden. KI wird dabei nicht den Immobilienmakler ersetzen, sondern ihm helfen, schneller, strukturierter und kundenorientierter zu arbeiten.

Über Propstack

Die Propstack GmbH ist ein Anbieter digitaler Softwarelösungen für die Immobilienwirtschaft und Teil der Scout24 SE. Mit einer cloudbasierten CRM-Plattform ermöglicht Propstack Immobilien­maklern und Immobilienunternehmen die digitale Vermarktung, Verwaltung und Organisation ihrer Geschäftsprozesse. Das Unternehmen vereint über 40 Jahre Marktkompetenz mit innovativer Technologie und entwickelt mit PropstackAI Lösungen für Immobilienprofis auf Basis agentischer KI. Mehr Informationen gibt es unter propstack.de.

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Porträtfoto: © Propstack

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Wenn Maklerpools auf KI treffen: Konkurrenz oder Chance? http://www.asscompact.de/node/172335

Der moderne Makler denkt beratungsfokussiert und unternehmerisch. Effizienz ist genauso viel Wert wie der Abschluss. Bei der Unterstützung bei Prozessen entscheiden sich viele Makler für einen Pool als Partner. Aber ist diese Entscheidung in Zeiten von KI heute noch so einfach gefällt?

172335 11. August 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement Ein Artikel von Daniel Dierkes, Geschäftsführer von SureIn und Entwickler der KI-Plattform „Modus“.

Kaum ein Thema verändert die Diskussion im Vermittlermarkt derzeit so stark wie künstliche Intelligenz. Kaum eine Woche vergeht ohne neue Anwendungen, die versprechen, E-Mails schneller zu bearbeiten, Dokumente auszulesen oder administrative Tätigkeiten zu automatisieren.

Gleichzeitig gehören Maklerpools seit Jahrzehnten zu den wichtigsten Partnern unabhängiger Vermittler. Sie schaffen Zugang zu Produktgebern, bieten Weiterbildung und stellen technische Infrastruktur bereit.

Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, welche Auswirkungen KI langfristig auf die Rolle der Maklerpools haben wird.

Maklerpools werden auch in einer KI-geprägten Welt eine wichtige Rolle spielen. Jedoch verändert KI die Erwartungen der Makler daran, welchen Mehrwert ein Pool künftig leisten muss. Genau darin liegt die spannendere Entwicklung.

Warum die Diskussion überhaupt geführt wird

Makler entscheiden sich heute aus unterschiedlichen Gründen für einen Pool.

Neben Produktzugängen und Courtagevorteilen spielen technische Unterstützung, Serviceangebote und effiziente Prozesse eine wichtige Rolle. Viele Makler verbinden mit ihrem Pool zudem die Erwartung, den eigenen Betrieb effizienter zu organisieren, etwa durch digitale Services, standardisierte Abläufe, Integrationen oder zentrale technische Lösungen. Genau an diesen Stellen setzt künstliche Intelligenz an.

Heute können KI-Anwendungen Dokumente auslesen, E-Mails klassifizieren, Antwortentwürfe erstellen oder Informationen aus verschiedenen Dokumenten innerhalb weniger Sekunden zusammenführen. Dadurch lassen sich viele Routineaufgaben bereits spürbar beschleunigen.

In der Praxis besteht die Arbeit eines Maklerbüros jedoch nur selten aus einzelnen Aufgaben. Viel häufiger müssen Informationen aus unterschiedlichen Quellen zusammengeführt, eingeordnet und im richtigen Kontext weiterverarbeitet werden.

Der Fokus verschiebt sich deshalb. Relevant ist künftig weniger, wo Informationen liegen, sondern wie effizient sie über verschiedene Systeme hinweg für konkrete Arbeitsabläufe genutzt werden können.

Der Mehrwert entsteht zwischen den Systemen

Mit dem Einsatz von KI gewinnt eine Ressource weiter an Bedeutung, die im Vermittlermarkt schon immer zentral war: Daten.

In den meisten Maklerbetrieben liegen diese Informationen jedoch nicht an einem Ort. Sie verteilen sich auf Maklerverwaltungsprogramme, CRM-Systeme, Pool-Portale, Vergleichsrechner, E-Mail-Postfächer, Dokumentenarchive, Messenger-Dienste und zunehmend auch spezialisierte KI-Anwendungen.

Die Herausforderung besteht deshalb längst nicht mehr darin, weitere Software einzuführen. Viel wichtiger ist, Informationen aus unterschiedlichen Systemen im richtigen Kontext verfügbar zu machen und miteinander zu verbinden. Erst dann entstehen durchgängige Arbeitsabläufe, in denen Automatisierung und KI ihr volles Potenzial entfalten können.

Der eigentliche Mehrwert entsteht künftig nicht mehr im einzelnen System, sondern zwischen den Systemen. Je besser Informationen zwischen Maklerverwaltungsprogramm, Pool, CRM, Kommuni­kationskanälen und KI-Anwendungen zusammenfließen, desto größer wird der Produktivitätsgewinn.

Ein einfaches Beispiel: Die Analyse eines Dokuments oder die Zusammenfassung einer E-Mail bietet bereits einen spürbaren Mehrwert. Der große Produkti­vitätsgewinn entsteht jedoch erst dann, wenn Informationen aus verschiedenen Systemen automatisch zusammengeführt werden und mehrere Arbeitsschritte ohne Medienbrüche oder manuelle Zwischenschritte unterstützt werden können.

Genau hier besitzen Maklerpools einen echten strategischen Vorteil. Sie begleiten die Digitalisierung ihrer Partner seit vielen Jahren, kennen deren Prozesse und verfügen bereits heute über zahlreiche Schnittstellen zu den wichtigsten Systemen im Makleralltag.

Die Erwartungen an Pools verändern sich

Mit jeder neuen KI-Anwendung verändern sich auch die Erwartungen vieler Makler an Technologie.

Wer erlebt, wie schnell Informationen gefunden und Routineaufgaben vorbereitet werden können, betrachtet bestehende Arbeitsabläufe zwangsläufig mit anderen Augen.

Das verändert auch die Kriterien, nach denen Makler ihren Pool auswählen. Produktzugänge, Courtage und Service bleiben wichtige Entscheidungsfaktoren. Zunehmend wird jedoch auch relevant, wie gut ein Pool seine Partner dabei unterstützt, moderne Technologien produktiv einzusetzen und unterschiedliche Systeme sinnvoll miteinander zu verbinden.

Für viele Makler wird künftig nicht entscheidend sein, welche einzelnen Anwendungen ein Pool anbietet, sondern wie effizient sich damit im Alltag arbeiten lässt.

Der praktische Nutzen von KI hängt häufig weniger vom Modell als von den verfügbaren Daten und ihrem Kontext ab. Je besser bestehende Systeme miteinander verbunden sind, desto größer ist auch ihr praktischer Nutzen.

Vom Zugang zur Produktivität

Historisch haben Pools vor allem Zugang zu Produktgebern, Wissen und technischer Infrastruktur geschaffen. Mit KI gewinnt eine weitere Aufgabe an Bedeutung: die intelligente Verbindung bestehender Systeme und neuer Technologien.

Denn der größte Produktivitätsgewinn entsteht dort, wo Informationen systemübergreifend zusammengeführt und unmittelbar für Arbeitsprozesse genutzt werden können.

Für Pools eröffnet sich daraus eine große Chance. Sie verfügen über die Nähe zum Markt, verstehen die Anforderungen ihrer Partner und können technologische Innovationen schneller in die tägliche Arbeit ihrer Makler integrieren.

Künftig wird es deshalb weniger darauf ankommen, jede neue technologische Entwicklung selbst bereitzustellen. Maßgeblich wird vielmehr sein, wie schnell neue Möglichkeiten für Makler nutzbar gemacht werden können, sei es durch eigene Lösungen, Partnerschaften oder intelligente Integrationen.

Fazit

Künstliche Intelligenz wird Maklerpools voraussichtlich nicht ersetzen. Sie verändert jedoch die Erwartungen der Vermittler daran, welchen Mehrwert ein Pool künftig leisten muss.

Produktzugänge, Weiterbildung und Service bleiben auch in Zukunft zentrale Bestandteile des Leistungsversprechens. Für Makler wird jedoch immer wichtiger, wie stark ihr Pool sie dabei unterstützt, effizienter zu arbeiten, Prozesse zu vereinfachen und neue Technologien sinnvoll in den Arbeitsalltag zu integrieren.

Pools, denen es gelingt, ihre Partner messbar produktiver zu machen, werden ihren Wettbewerbsvorteil weiter ausbauen. Wer Maklern dagegen keine spürbaren Produktivitätsgewinne ermöglicht, dürfte es zunehmend schwerer haben, sich nachhaltig zu differenzieren und zu wachsen.

Denn der eigentliche Mehrwert entsteht künftig nicht mehr im einzelnen System, sondern zwischen den Systemen.

Lesen Sie auch: Versicherer, Makler, Pools: Neue Dynamik der Konsolidierung

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Verbraucherschützer gehen weiter gegen Rentenfaktorklauseln vor http://www.asscompact.de/node/172326

Eine Absenkung des Rentenfaktors kann für Versicherte spürbare Einbußen bei der späteren Monatsrente bedeuten. Nachdem der BGH eine entsprechende Klausel für unwirksam erklärt hat, geht die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg nun gegen weitere Versicherer und deren Klauseln vor.

172326 11. August 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg lässt bei umstrittenen Rentenfaktorklauseln nicht locker. Nachdem der Bundesgerichtshof (BGH) im Dezember 2025 eine Klausel der Allianz Lebensversicherung für unwirksam erklärt hatte, geht die Verbraucherzentrale nun gegen weitere Versicherer vor.

Im Anschluss an das BGH-Urteil nahm die Verbraucherzentrale vergleichbare Klauseln anderer Anbieter ins Visier. Mit Erfolg: Die Allianz Pensionskasse, die Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung und die SV SparkassenVersicherung Lebensversicherung gaben nach entsprechenden Abmahnungen Unterlassungserklärungen ab. Gegen die Pro bAV Pensionskasse AG und die Proxalto Lebensversicherung AG reichte die Verbraucherzentrale dagegen nach erfolgloser Abmahnung Klage ein.

Einseitige Absenkung des Rentenfaktors beanstandet

Der Rentenfaktor einer Lebensversicherung ist entscheidend dafür, wie viel monatliche Rente Versicherte später aus dem angesparten Kapital erhalten. In ihren Versicherungsbedingungen hatten zahlreiche Anbieter vorgesehen, den Rentenfaktor unter bestimmten Voraussetzungen nachträglich abzusenken – etwa aufgrund gesunkener Zinsen oder einer gestiegenen Lebenserwartung.

Problematisch aus Sicht des BGH: Die Klauseln räumten den Versicherern zwar ein Recht zur Absenkung des Rentenfaktors ein, verpflichteten sie aber nicht gleichzeitig dazu, diesen bei einer Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen wieder anzuheben. Genau diese einseitige Ausgestaltung beanstandete der BGH. Sie verstoße gegen das sogenannte Symmetriegebot und benachteilige Versicherte unangemessen. Eine Klausel, die lediglich eine Verschlechterung für die Kunden vorsehe, ohne eine entsprechende Verpflichtung zur Verbesserung, sei daher unwirksam.

„Der BGH hat entschieden, dass das Fehlen einer gleichzeitigen Verpflichtung des Versicherers zur Wiederheraufsetzung des Rentenfaktors Verbraucherinnen und Verbraucher unangemessen benachteiligt. Damit sind entsprechende Klauseln unwirksam“, sagt Niels Nauhauser, Finanzexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Nach Einschätzung Nauhausers hat das BGH-Urteil grundsätzliche Bedeutung: „Mit dieser Grundsatzentscheidung hat der BGH eindeutig geklärt, dass diese oder auch ähnliche Klauseln unzulässig sind.“ (bh)

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Jeder Vierte setzt aufs Eigenheim als Altersvorsorge http://www.asscompact.de/node/172331

Für viele Menschen hierzulande ist Wohneigentum ein wichtiger Bestandteil der Altersvorsorge. Laut einer Umfrage der Postbank setzt knapp ein Viertel der Erwerbstätigen auf eine eigene Immobilie als Absicherung für den Ruhestand. Auch bei Rentnern hat Wohneigentum eine hohe Relevanz.

172331 10. August 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Betongeld für den Ruhestand: 24% der Erwerbstätigen setzen aufs Eigenheim, um sich finanziell fürs Alter abzusichern. Das zeigt eine aktuelle YouGov-Umfrage im Auftrag der Postbank. Auch für viele Rentner ist Wohneigentum ein wichtiger Bestandteil der Altersvorsorge. Rund 22% nutzen die eigene Immobilie. Damit ist sie nach der gesetzlichen Rente die am häufigsten verwendete Form der finanziellen Vorsorge für den Ruhestand.

Wer im Ruhestand keine Miete mehr zahlen muss, kann seine monatlichen Lebenshaltungskosten deutlich reduzieren. Gerade vor dem Hintergrund stetig steigender Mietpreise bietet Wohneigentum damit eine wichtige finanzielle Entlastung. Zudem profitieren Eigentümer von dieser Form der Vorsorge nicht erst im Rentenalter, sondern bereits während ihres Erwerbslebens, meint Manuel Beermann, Leiter Produktmanagement Immobilien bei der Postbank.

Allerdings eignet sich eine Immobilie nicht für jeden gleichermaßen als Altersvorsorge. Der Immobilienkauf bindet langfristig Kapital und erfordert ausreichende finanzielle Spielräume. Neben der Finanzierung müssen auch laufende Nebenkosten, notwendige Modernisierungen und Instandhaltungsmaßnahmen berücksichtigt werden. Besonders im Alter können diese Ausgaben eine erhebliche Belastung darstellen.

Daher ist es wenig überraschend, dass Wohneigentum vor allem bei Menschen mit höherem Einkommen als Vorsorgeform verbreitet ist. Rund 29% der Befragten mit einem monatlichen Haushaltsnettoeinkommen von mindestens 2.500 Euro geben an, mit einer eigenen Immobilie für den Ruhestand vorzusorgen. Bei Befragten mit geringerem Einkommen liegt der Anteil dagegen lediglich bei 10%. (tik)

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Können Leistungen aus der BU-Versicherung gepfändet werden? http://www.asscompact.de/node/172324

Wie ist die Rechtslage, wenn der Versicherte aufgrund finanzieller Probleme Gläubiger zu befriedigen hat? Können die Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung gepfändet werden? Was bei dieser Frage zu beachten ist, erläutert Rechtsexperte Björn Thorben M. Jöhnke in seiner BU-Kolumne.

172324 10. August 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement Ein Artikel von Björn Thorben M. Jöhnke, Fachanwalt für Versicherungsrecht und Partner der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

Die Berufsunfähigkeitsrente ersetzt das Einkommen, wenn ein Versicherter aus gesundheitlichen Gründen seinen Job nicht mehr ausüben kann. Die Höhe der Rente bestimmt sich nach den vereinbarten Leistungen in dem Versicherungsvertrag. Die Berufsunfähigkeitsversicherung kann als Zusatzversicherung etwa zu einer Lebensversicherung, d. h. als Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ), oder als selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU) abgeschlossen werden. Die BU-Versicherung soll den Lebensstandard sichern und den Versicherten finanziell mit laufenden Entgelten unterstützen.

Besteht ein Pfändungsschutz?

In der Zivilprozessordnung (ZPO) ist ein Pfändungsschutz gesetzlich verankert. Der Pfändungsschutz soll sicherstellen, dass bei hohen Schulden oder Unterhaltspflichten nicht das gesamte Einkommen oder Vermögen gepfändet werden kann. Es soll damit das Existenzminimum eines Schuldners gesichert werden, sodass die verfügbaren Mittel noch ausreichen, um den Lebensunterhalt zu decken. Hierfür bestehen bestimmte Schutzmechanismen: unpfändbare Vermögenswerte und Pfändungsfreibeträge.

Unpfändbare Vermögenswerte

Nicht alle Vermögenswerte sind pfändbar. So sind beispielsweise Gegenstände des täglichen Gebrauchs unpfändbar, aber auch bestimmte Sozialleistungen wie Bürgergeld. Grundsätzlich sind auch BU-Renten, die wegen einer Verletzung des Körpers oder der Gesundheit geleistet werden, nicht der Pfändung unterworfen (bedingt pfändbare Bezüge). Unpfändbar sind grundsätzlich die Ansprüche aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung, unabhängig davon, ob bereits Leistungen bezogen werden.

Wie bereits das Wort „grundsätzlich“ erahnen lässt, besteht Raum für Ausnahmen. So sind jene Renten aus sogenannten „Billigkeitsgründen“ pfändbar, wenn die Vollstreckung in das sonstige bewegliche Vermögen des Schuldners zu keiner vollständigen Befriedigung des Gläubigers führt. Es hängt also von einer Billigkeitsprüfung ab, ob gepfändet werden kann oder nicht. Bei Gericht haben Gläubiger oder Insolvenzverwalter die Möglichkeit, eine solche Billigkeitsprüfung zu beantragen. Allerdings muss der Schuldner auch nach der Pfändung mindestens das Existenzminimum übrighaben. Dagegen kann es aber auch sein, dass die gesamte BU-Rente pfändbar ist, wenn der Schuldner andere finanzielle Mittel hat. Dies gilt nicht nur für die Berufsunfähigkeitsrenten von Arbeitnehmern, sondern auch für solche von Selbstständigen und Freiberuflern.

Pfändungsfreibeträge

Die ZPO sieht Pfändungsgrenzen nur für „Arbeitseinkommen“ vor. Lange war fraglich, ob die Leistungen aus der BU-Rente hierunter erfasst werden. Allerdings hat der BGH entschieden, dass Berufsunfähigkeits-Renten ebenso wie Arbeitseinkommen oder die Altersrente behandelt werden und unter die monatliche Pfändungsfreigrenze des § 850 c ZPO fallen (BGH, Urt. v. 03.12.2009 – IX ZR 189/09).

Der Pfändungsschutz sieht drei Elemente zur Bemessung der Pfändungsfreibeträge vor: den Grundfreibetrag, die Erhöhung des Freibetrags, wenn der Schuldner für andere Personen unterhaltspflichtig ist und Vollstreckungsbeschränkungen, falls mehr verdient wird, als durch die Freibeträge geschützt ist. Die gesetzlichen Pfändungsfreigrenzen für BU-Leistungen werden jährlich an die Entwicklung des steuerlichen Grundfreibetrags für das Existenzminimum angepasst.

Gilt die Pfändungstabelle auch bei Selbstständigkeit oder Freiberuflern? Nein, für Selbstständige existiert kein vergleichbarer automatischer, gesetzlicher Pfändungsschutz für das laufende Einkommen. Das Problem bei der Selbstständigkeit ist, dass die Einnahmen Bruttoeinnahmen sind. Sie fallen daher inhaltlich nicht direkt unter den Begriff „Arbeitseinkommen“. Allerdings muss das Vollstreckungsgericht dem Schuldner auf Antrag aber so viel Geld belassen, wie es ihm nach „freier Schätzung“ im Falle einer angestellten Tätigkeit verbleiben würde.

BU-Leistungen und deren Pfändbarkeit

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung pfändbar sein können, jedoch den gleichen Schutz wie Arbeitseinkommen genießen. Die Pfändungsfreigrenzen sollen sicherstellen, dass der Schuldner trotz Pfändung ein Existenzminimum zur Verfügung hat. Ausnahmsweise kann die Berufsunfähigkeitsrente von Selbstständigen je nach Ausgang einer zu treffenden Billigkeitsentscheidung gegebenenfalls teilweise den Pfändungsschutzvorschriften unterliegen, wenn dieser auch als Arbeitnehmer, also als abhängig Beschäftigter, tätig ist.

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Versicherungsbranche: So stehen Übernahmequoten für Azubis http://www.asscompact.de/node/172329

In ganz Deutschland ist der Anteil unbesetzter Ausbildungsplätze auf 30% zurückgegangen. Die Übernahmequote von Auszubildenden ist auf 75% gesunken. Wie fallen diese Werte speziell für den Bereich Finanz- und Versicherungsdienstleistungen aus?

172329 10. August 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die Übernahmequote von Auszubildenden ist im Jahr 2025 auf 75% gesunken. Mit 79% hatte sie 2024 ein Rekordhoch erreicht, teilt das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) mit.

Der Anteil unbesetzter Ausbildungsplätze liegt derzeit bei 30% und ist damit zurückgegangen. Trotzdem bewegt er sich weiterhin auf hohem Niveau. Gleichzeitig ist laut IAB aber das betriebliche Ausbildungsplatzangebot geschrumpft. Diese Veränderungen spiegele auch die anhaltende wirtschaftliche Schwäche Deutschlands wider.

So stehen die Übernahmechancen für Auszubildende in der Versicherungsbranche

Die besten Übernahmechancen hatten Auszubildende neben den Bereichen Bergbau, Energie- und Wasserversorgung, Abfall und in der Öffentlichen Verwaltung auch im Bereich Finanz- und Versicherungswesen. Fast jeder Neunte der Auszubildenden wurde 2025 weiter beschäftigt. Dagegen liegt die Übernahmequote in der Land- und Forstwirtschaft lediglich bei 44% und bildet zusammen mit dem Bereich der personenbezogenen Dienstleistungen (52%) das Schlusslicht bei den Ausbildungsübernahmen.

So viele Stellen blieben in der Versicherungsbranche unbesetzt

Im Bereich Finanz- und Versicherungsdienstleistungen bildete 2025 fast die Hälfte aller ausbildungsberechtigten Betriebe auch tatsächlich aus. Der Anteil der unbesetzten an allen angebotenen Ausbildungsplätzen betrug in der Branche 14% und war damit gering.

„Die Lage ist paradox“

Insgesamt bildeten im Jahr 2025 55% der ausbildungsberechtigten Betriebe und 29% aller Betriebe aus. Hier spielt dem IAB zufolge u. a. die stagnierende und unsichere wirtschaftliche Lage mit hinein. Auch für das kommende Jahr prognostiziert das IAB derzeit einen möglichen Rückgang des Ausbildungsinteresses der Betriebe in Deutschland. Die Lage sei paradox, so IAB-Forscherin Barbara Schwengler: „Trotz einer steigenden Zahl an Jugendlichen ohne Ausbildungsplatz ist damit zu rechnen, dass die Nichtbesetzungsquote von Ausbildungsstellen weiter hoch bleiben wird.“ (lg)

Über die Studie

Die Studie beruht auf dem IAB-Betriebspanel, einer repräsentativen jährlichen Wiederholungsbefragung von rund 15.000 Betrieben aller Betriebsgrößen und Branchen. Studie und Daten sind hier abrufbar.

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Diese Maklerversicherer und -pools finden Vermittler am fairsten http://www.asscompact.de/node/172328

Das Ratinghaus ServiceValue hat in Zusammenarbeit mit FOCUS MONEY Versicherungsprofi herausgearbeitet, welche Versicherer und Maklerpools und -verbünde aus Sicht der Vermittler besonders fair handeln. Bewertet wurden Anbieter aus verschiedenen Sparten, u. a. bAV, Kranken und Rechtsschutz.

172328 10. August 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Fairness und ein partnerschaftliches Verhältnis spielen für Versicherungsmakler in der Zusammenarbeit mit Versicherern eine wichtige Rolle, so schreibt ServiceValue. Die Kölner Rating- und Rankingagentur hat in Kooperation mit FOCUS MONEY Versicherungsprofi die Studie „Fairste Maklerversicherer“ veröffentlicht. Darin wurden über 5.000 Urteile unabhängiger Vermittler zu 44 Versicherungsunternehmen und 16 Maklerpools/-verbünden eingeholt, um herauszufinden, welche Unternehmen besonders gute Leistungen im Bereich Fairness gezeigt haben.

Bewertet wurden Anbieter aus den Sparten Leben, Kranken, Schaden, Rechtsschutz und Gewerbe sowie betriebliche Altersvorsorge.

Die Fairsten in sechs Versicherungssparten

Konkret wurden 30 Service- und Leistungsmerkmale aus sieben Teildimensionen untersucht, aus denen sich die Bewertung für die allgemeine Fairness zusammensetzt. Jene sieben Teildimensionen sind:

  • Zentrale Vertriebsberatung
  • Maklerbetreuung
  • Produkte
  • Schulungen
  • Angebots- und Verkaufssoftware
  • Datenlieferungseffizienz
  • Betriebsablauf

Für jedes Service- und Leistungsmerkmal wurde ein normierter Indexwert zwischen 0 und 100 berechnet. Die Gesamturteile „Fairster Maklerversicherer“ und „Fairster Maklerpool“ ergeben sich aus den sieben Kategorien, die zu gleichen Teilen in das Gesamtergebnis einfließen. Mindestens die Note „gut“ erhalten alle Unternehmen, die in ihrer Sparte einen überdurchschnittlichen Wert erzielt haben. Wer über dem Durchschnitt der mit „gut“ Bewerteten liegt, wird mit „sehr gut“ ausgezeichnet.

Die fairsten Maklerversicherer nach Sparte

Im Bereich bAV konnten sich drei Versicherer ein „sehr gut“ sichern: die Bayerische, VOLKSWOHL BUND und WWK.

Unter den Gewerbeversicherern erhielten die Alte Leipziger sowie rhion.digital die Bestnote.

Die als am fairsten bewerteten Krankenversicherer sind Allianz, Alte Oldenburger, ARAG, UKV/BBKK und die uniVersa.

Gute Wertungen konnten auch die Lebensversicherer für sich beanspruchen. Hier erhielten DELA, die Bayerische, myLife, Stuttgarter, VOLKSWOHL BUND und WWK ein „sehr gut“.

Bei den Rechtsschutzversicherern gab es dreimal ein „sehr gut“: für die CONCORDIA, die Itzehoer und KS/AUXILIA.

Zu guter letzt die Schadenversicherer. Hier wurden fünf Bestnoten verteilt, nämlich an die Bayerische, die Haftpflichtkasse, InterRisk, rhion.digital und VOLKSWOHL BUND (prokundo).

Wie schon im Vorjahr erzielten dieses Jahr die Gewerbeversicherer über alle Teildimensionen hinweg die besten gemessenen Werte. Ihre jeweiligen Bestwerte haben die Versicherer in den meisten Sparten in der „Maklerbetreuung“ oder in der Dimension „Produkte“.

Ausgezeichnete Maklerpools und -verbünde

Die insgesamt besten Leistungen werden in den meisten Dimensionen den in der Studie untersuchten Maklerpools und -verbünden zugeschrieben. Die Bestnote „sehr gut“ für ihre Gesamtfairness erhalten dabei Fonds Finanz Maklerservice, MAXPOOL, VEMA Versicherungsmakler Genossenschaft und vfm Versicherungs- & Finanzmanagement.

Weitere Details und Erläuterungen zu den einzelnen Sparten gibt es auf der Website von ServiceValue. (mki)

Lesetipp der Redaktion: Verbesserungspotenzial: Das wünschen sich Makler von Maklerbetreuern
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Endlich Entgelttransparenz in der Versicherungsbranche? http://www.asscompact.de/node/172267

Eigentlich sollte sie in Deutschland bis Juni 2026 in trockenen Tüchern sein, doch die Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie hierzulande wurde verschoben, vermutlich bis 2027. Doch was bedeutet sie für Unternehmen und Arbeitnehmende eigentlich genau?

172267 10. August 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement Was Equal Pay für Unternehmen bedeutet – die rechtliche Seite

Rechtsanwältin Smaro Sideri gibt einen Überblick über die rechtlichen Aspekte der EU-Entgelttransparenzrichtlinie und was er für Arbeitgeber und -nehmer/innen bedeutet.

 

Endlich Entgelttransparenz in der Versicherungsbranche?

 

Ein Artikel von Smaro Sideri, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Referentin für arbeitsrechtliche Seminare

Das Ziel ist: Equal Pay – gleicher Lohn bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit von Männern und Frauen. Das bisher geltende Entgelttransparenz­gesetz konnte dieses Ziel nicht wirklich erreichen (seit 2017). Deshalb ist im Juni 2023 eine EU-Entgelttransparenzrichtlinie er­lassen worden, die viel weiter geht als das Gesetz. Die EU-Richtlinie hat den nationalen Gesetzgebern drei Jahre Zeit zur Umsetzung bis zum 07.06.2026 gegeben.

Frist ist abgelaufen

Die Umsetzungsfrist der EU-Richtlinie ist am 07.06.2026 abgelaufen, der deutsche Gesetzgeber hat das entsprechende Gesetz aber noch nicht an die Richtlinie angepasst. Nach Angaben des Bundesfamilienministeriums, das für die Umsetzung zuständig ist, ist Anfang 2027 damit zu rechnen.

Die Vorgaben der EU-Richtlinie gelten für die Privatwirtschaft zwar nicht direkt, dennoch sind die Inhalte jetzt schon relevant. Denn das Entgelttransparenzgesetz ist richtlinienkonform auszulegen. Die wesentlichen Änderungen, die die EU-Entgelttransparenzrichtlinie bringt, sind:

  • Es gibt einen Auskunftsanspruch für Bewerber/innen, das Einstiegsgehalt oder Gehaltsband von ausgeschriebenen Stellen zu erfahren. Das kann durch Angabe des Gehalts in der Stellenausschreibung erfolgen oder auf andere Weise vor dem Vorstellungsgespräch, wie es in Art. 5 der Richtlinie steht. Das kann z. B. durch Angabe des Einstiegsgehalts in der Einladungs-E-Mail zum Vorstellungsgespräch sein.
  • Außerdem gibt die Richtlinie an, dass Bewerber/innen nicht nach ihrem aktuellen oder bisherigen Gehalt gefragt werden dürfen.
  • Die Richtlinie sieht einen Auskunftsanspruch für Arbeit­nehmer/innen in allen Unter­nehmen unabhängig von der Betriebsgröße vor. Dieser Auskunftsanspruch lautet wie folgt: „Arbeitnehmer haben das Recht, [...] Auskünfte über ihre individuelle Entgelthöhe und über die durchschnittlichen Entgelthöhen zu verlangen und in schriftlicher Form zu erhalten, aufgeschlüsselt nach Geschlecht und für die Gruppen von Arbeitnehmern, die gleiche Arbeit wie sie oder gleichwertige Arbeit verrichten.“
  • Es sind transparente, nachvollziehbare Gehaltssysteme zu er­stellen und eine Bewertung der Tätigkeiten nach objektiven Kriterien vorzunehmen, sodass eine Vergleichbarkeit von gleichwertigen Tätigkeiten möglich ist.

Bei der Entgeltbewertung sind vier Kriterien zu berücksichtigen: Kompetenzen, Verantwortung, Arbeits­bedingungen, Belastungen. In Betrieben mit Betriebsrat ist die Entgelt­bewertung mit dem Betriebsrat durch­zuführen. Dabei sind alle einzelnen Vergütungsbestandteile, die es im Unternehmen gibt, gesondert zu betrachten.

  • Ab Juni 2027 sind für Unter­nehmen ab 150 Beschäftigten Berichtspflichten bzgl. des Entgeltgefälles bei vergleichbaren Tätigkeiten zu erfüllen. Die Details stehen noch nicht fest. Für Unternehmen mit 100 bis 149 Beschäftigten besteht ab 2031 die erste Berichtspflicht.
  • Es sind auch Entschädigungen und Sanktionen bei nicht erklärbaren Entgeltunterschieden zwischen Männern und Frauen für vergleichbare Tätigkeiten vorgesehen. Die Höhe der Sanktionen und weitere Details sind noch unklar.

Da eine Entgeltbewertung und die Erstellung eines Gehaltssystems nach der EU-Richtlinie einige Zeit in Anspruch nehmen, ist es sinnvoll, bereits jetzt die Gehaltssysteme zu prüfen. Dazu gehört die An­passung der Stellenbeschreibung und Stellenbewertung sowie die Überprüfung der aktuellen Bewertungslogik. Gegebenenfalls wird es erforderlich sein, die Entgeltbewertung neu vorzunehmen.

Ein Online-Seminar von Smaro Sideri zum Thema „Entgelttrans­parenz nach EU-Richtlinie findet am 04.09.2026 statt: akademie-neue-arbeitswelt.de/seminar-gehaltstransparenz-verstehen-faire-gehaltssysteme-erstellen

Alle Infos zur FemSurance-Community gibt es hier.
Was erwarten Arbeitgeber und Arbeitnehmende von der EU-Richtlinie? – Das sagen AGV und ver.di

Endlich Entgelttransparenz in der Versicherungsbranche? Was wird die Regelung in der Versicherungswirtschaft verändern? AGV und ver.di beziehen Stellung.

 

Endlich Entgelttransparenz in der Versicherungsbranche?

 

Betina Kirsch, Geschäftsführerin des Arbeitgeberverbands der Versicherungsunternehmen in Deutschland e. V.

„Die Versicherungsunternehmen nehmen das Ziel gleicher Bezahlung von Frauen und Männern sehr ernst und arbeiten intensiv daran, die Anforderungen der EU-Entgelttransparenzrichtlinie praxisnah umzusetzen. Grundlage hierfür sind transparente Vergütungs­­strukturen und nachvollziehbare Stellenarchitekturen.

Von der Bundesregierung erwarten die Arbeitgeber eine bürokratiearme und praxistaugliche Umsetzung der Richtlinie. Herausforderungen sehen die Unternehmen insbesondere beim künftig verpflichtenden Entgeltbericht für Unternehmen ab 100 Beschäftigten. Für die Analyse und Rechtfertigung möglicher Entgeltunterschiede müssen zahlreiche Einflussfaktoren berücksichtigt werden, etwa Berufserfahrung, Arbeitsmarktsituation oder historisch gewachsene Vergütungsstrukturen. Da diese Informationen bislang nicht systematisch dokumentiert wurden, entsteht enormer Verwaltungsaufwand.

Nach Inkrafttreten des Gesetzes ist mit mehr Auskunftsanfragen als nach bestehender Rechtslage zu rechnen. Beschäftigte können künftig nach dem Durchschnittsgehalt von Kollegen beider Geschlechter fragen. Der Anspruch besteht unabhängig von der Unternehmensgröße und kann auch über den Betriebsrat geltend gemacht werden. Auch die Pflicht, Bewerbenden die Gehaltsspanne für eine Stelle offenzulegen, dürfte dazu beitragen, dass im Unternehmen künftig offener über Vergütung gesprochen wird.“

 

Endlich Entgelttransparenz in der Versicherungsbranche?

 

Deniz Kuyubasi, ver.di-Bundesfachgruppenleiterin Versicherungen

„Die Versicherungswirtschaft sollte die verschobene Umsetzung der europäischen Entgelttransparenzrichtlinie nicht zum Anlass nehmen, Reformen auf die lange Bank zu schieben. Vielmehr bietet die gewonnene Zeit die Möglichkeit, Vergütungssysteme weiterzuentwickeln und bestehende Ungleichheiten früh­zeitig abzubauen. Transparente und faire Bezahlung stärkt nicht nur die Gleichstellung, sondern auch die Attraktivität der Branche als Arbeitgeberin.

Der Tarifvertrag für das private Versicherungsgewerbe schafft durch klare Eingruppierungsmerkmale, transparente Entgelttabellen und verbindliche Regelungen bereits heute ein hohes Maß an Nachvollziehbarkeit und Transparenz. Hier zeigt sich ein Vorteil der hohen Tarifbindung in der Versicherungsbranche, denn Tarifverträge sind ein wirksames Instrument gegen willkürliche oder dis­kriminierende Entgeltunterschiede.

Besonders relevant ist die Umsetzung der Richtlinie jedoch für übertarifliche Vergütungen und Vergütungsbestandteile wie etwa Zulagen, variable Vergütungssysteme, individuelle Gehaltsentwicklungen sowie Karriere- und Beförderungsentscheidungen.

Viele Unternehmen haben nach unseren Informationen bereits begonnen, ihre Vergütungsstrukturen zu analysieren, Stellenbewertungen zu überprüfen und Prozesse für die künftigen Berichtspflichten aufzu­setzen. Diese Arbeiten sollten konsequent fortgeführt werden.“

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Alle Infos zur FemSurance-Community gibt es hier.

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Wann Hausratversicherer für einen gestohlenen Tresor nicht leisten http://www.asscompact.de/node/172250

Die Praxisfälle aus dem Jahresbericht der Versicherungsombudsfrau sind auch jeweils für Versicherungsmakler von großem Interesse. So zeigt der Fall eines entwendeten Tresors mit Schmuck im Wert von mehr als 25.000 Euro, warum der Hausratversicherer trotz des entstandenen Schadens nicht leisten musste.

172250 10. August 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Ein Fall aus dem Jahresbericht der Geschäftsstelle des Versicherungsombudsmanns zeigt, dass auch ein verschlossener Tresor nicht automatisch vor einem Verlust des Versicherungsschutzes schützt.

Wie aus Videoaufnahmen eines Nachbarn hervorging, drangen mehrere Täter tagsüber durch eine unverschlossene Terrassentür in das Haus des Versicherungsnehmers ein. Während sich dessen Ehefrau im Garten aufhielt, entwendeten die Täter zunächst offen herumliegende Wertgegenstände und verwüsteten anschließend ein Arbeitszimmer. Dort brachen sie einen fest eingebauten, jedoch unverschlossenen Büroschrank auf und rissen den darin befindlichen Tresor heraus.

Da sich der Tresor offenbar nicht ohne Weiteres öffnen ließ, transportierten die Täter ihn aus dem Gebäude und nahmen ihn mit. Im Tresor befand sich Schmuck im Wert von mehr als 25.000 Euro.

Versicherer lehnt Regulierung ab und macht Kulanzangebot

Der Hausratversicherer lehnte eine Schadenregulierung ab. Nach Auffassung des Versicherers lagen die Voraussetzungen eines versicherten Einbruchdiebstahls nicht vor. Kulanzhalber bot das Unternehmen dem Versicherungsnehmer eine Zahlung von 500 Euro an. Dieser lehnte ab und argumentierte unter anderem, dass es sich aufgrund des gewaltsamen Herausbrechens des Tresors um einen besonders schweren Diebstahl beziehungsweise einen Bandendiebstahl im Sinne des Strafgesetzbuchs handele. Zudem sei nicht nachvollziehbar, dass der Versicherungsschutz davon abhängen solle, ob die Täter den Tresor vor Ort oder erst an einem anderen Ort geöffnet hätten. Der Geschädigte wandte sich in Folge an die Schlichtungsstelle der Versicherer.

Versicherungsschutz scheitert an besonderer Konstellation

Die amtierende Ombudsfrau Dr. Sibylle Kessal-Wulf stellte in ihrer Entscheidung jedoch klar, dass für die versicherungsrechtliche Bewertung nicht die Einordnung nach dem Strafgesetzbuch maßgeblich sei, sondern die im Versicherungsvertrag vereinbarten Bedingungen. Danach lag kein versicherter Einbruchdiebstahl vor: Die Täter waren durch eine unverschlossene Terrassentür in das Gebäude gelangt. Ein gewaltsames Eindringen, ein Einsteigen oder ein Eindringen mit Werkzeugen lag somit nicht vor.

Zwar wäre der Inhalt des Tresors nach den Versicherungsbedingungen grundsätzlich vom Versicherungsschutz umfasst gewesen, wenn die Täter den Tresor am Versicherungsort aufgebrochen hätten. Nach der herrschenden Rechtsauffassung gilt dieser Schutz jedoch nur für das Öffnen eines verschlossenen Behältnisses am Versicherungsort. Wird ein verschlossener Tresor dagegen entwendet und erst an einem anderen Ort geöffnet, fällt dies nicht unter den versicherten Einbruchdiebstahl nach den zugrunde liegenden Musterbedingungen. Die Ombudsfrau konnte dem Beschwerdeführer insofern keine bessere Nachricht überbringen. (bh)

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Risikoleben: Die Top-Anbieter der Versicherungsmakler http://www.asscompact.de/node/172321

Die Risikolebensversicherung hat in den vergangenen Jahren deutlich an Bedeutung gewonnen, wie eine Studie des GDV kürzlich ergab. Dennoch bleibt die Absicherung vieler Haushalte lückenhaft. Wer sind derzeit die Top-Anbieter im Maklermarkt? Die aktuelle Studie „AssCompact TRENDS II/2026“ liefert die Ergebnisse.

172321 9. August 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement ]]>
Warum der Vermittler nicht der beste Sachbearbeiter sein sollte http://www.asscompact.de/node/172317

Steffen Ritter ist Geschäftsführer des Instituts Ritter. Außerdem ist er Autor, Trainer, Redner und Mitinitiator des Jungmakler Awards. Für AssCompact gibt er Maklern in seiner monatlich erscheinenden Kolumne praktische Tipps, um besondere und alltägliche Herausforderungen zu meistern.

172317 9. August 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Viele Vermittler sind genau deshalb erfolgreich geworden, weil sie ihre Kunden hervorragend beraten, top Service bieten und stets jedes fachliche Detail im Blick haben. Quasi wandelnde Kompetenz auf zwei Beinen. Doch genau diese Stärke wird mit zunehmender Unternehmensgröße häufig zur größten Wachstumsbremse.

Wer als Unternehmer auch nach Jahren noch der beste Sachbearbeiter im eigenen Betrieb ist, übernimmt meist die falsche Rolle. Natürlich wird es immer Situationen geben, in denen deine Erfahrung notwendig ist. Die entscheidende Frage lautet jedoch: Muss wirklich jede fachliche Entscheidung, jede Rückfrage, jedes Problem auf deinem Schreibtisch landen?

Unternehmer oder Sachbear­beiter – beides gleichzeitig funktioniert nur begrenzt

Viele Vermittler starten als Ein-Frau- oder Ein-Mann-Unternehmen. In dieser Phase ist es selbstverständlich, nahezu alle Aufgaben selbst zu erledigen. Doch mit jedem neuen Mitarbeiter und jedem zusätzlichen Kunden verändert sich die Aufgabe des Unternehmers.

Dein Unternehmen wächst nicht dadurch, dass du noch mehr Vorgänge bearbeitest. Es wächst dadurch, dass dein Betrieb auch ohne deine permanente Mitarbeit zuverlässig funktioniert.

Wer täglich in E-Mails, Schäden, Angebotsvergleichen oder Vertragsänderungen versinkt, hat kaum noch Zeit für die eigenen, wirklich wichtigen Zukunftsaufgaben:

  • den Vertrieb weiterzuentwickeln,
  • neue Zielgruppen zu erschließen,
  • Prozesse und Standards zu fixieren und zu optimieren,
  • Mitarbeiter zu finden, zu fördern, zu entwickeln, zu binden,
  • Automationen und KI sinnvoll einzusetzen,
  • den Vermittlerbetrieb strategisch weiterzuentwickeln.
KI und Automationen verändern die Unternehmerrolle

Künstliche Intelligenz wird bei modernen Vermittlern immer mehr Routinetätigkeiten beschleunigen oder vollständig übernehmen. Das bedeutet jedoch nicht, dass der Unternehmer überflüssig wird – ganz im Gegenteil. Seine Aufgaben verschieben sich.

Statt Vorgänge selbst zu bearbeiten, entwickelt er künftig die Abläufe, nach denen Mitarbeiter und KI-Mitarbeiter zusammenarbeiten. Er entscheidet, welche Prozesse automatisiert werden, wo persönliche Beratung unverzichtbar bleibt und wie sich Qualität dauerhaft sichern lässt.

Die wichtigste Frage deiner weiteren Entwicklung

Die Kernfrage jedes weiteren Entwicklungsschrittes wird deshalb sein: Wie muss der Prozess aussehen, damit diese Aufgabe künftig ohne mich funktioniert?

Denn der größte Hebel liegt im Loslassen. Loslassen bedeutet nicht, Verantwortung abzugeben. Es bedeutet, Verantwortung für sich neu zu definieren.

Der Wert eines modernen Vermittlerbetriebes bemisst sich künftig immer weniger daran, wie viel der Unternehmer selbst leisten kann. Entscheidend ist vielmehr, wie gut das Unternehmen ohne seine ständige operative Mitarbeit funktioniert.

Wer sich Schritt für Schritt vom besten Sachbearbeiter zum Architekten seines Unternehmens entwickelt, gewinnt Zeit für Strategie, schafft Freiräume für Innovation und legt den Grundstein für nachhaltiges Wachstum.

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„Im Maklervertrieb steckt noch viel Potenzial“ http://www.asscompact.de/node/172299

Seit Sommer 2025 begleitet die WirMakler-Gruppe Vertreter raus aus der Ausschließlichkeit. Das Ganze funktioniert u. a. über ein Fixum, das in der Anfangszeit die Einnahmen absichern soll. Hinzu kommen z. B. Technik, Weiterbildung und Verhandlungen mit Versicherern als Gruppe.

172299 9. August 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement Interview mit Joscha Radeck, CEO der WirMakler GmbH
Herr Radeck, die WirMakler-Gruppe unterstützt Ausschließlichkeitsvertreter auf dem Weg zum unabhängigen Makler, indem sie sich Ihnen anschließen. Ist der Maklervertrieb im Vergleich zur AO in puncto Zukunftsfähigkeit überlegen bzw. wettbewerbsfähiger aufgestellt?

Ach, das ist immer schwierig zu sagen. Für uns ist der wichtigste Punkt die Unabhängigkeit. Ein Makler ist ausschließlich seinem Kunden verpflichtet. Er kann aus dem ganzen Markt das auswählen, was beim Preis und bei der Leistung am besten zum Kunden passt. Das schafft Vertrauen und ist ein Gewinn für unsere Kunden. Insofern sehen wir sehr optimistisch in die Zukunft.

Wie ist die Resonanz im Markt auf die neue Möglichkeit durch WirMakler? Und was sind die Gründe für einen Ausstieg?

Die Resonanz ist sehr gut. Allein in diesem Jahr sind bereits mehr als 50 neue Vertriebspartner dazugekommen. Die Zufriedenheit ist hoch. Der häufigste Grund für den Wechsel ist der Wunsch, dem Kunden den ganzen Markt anbieten zu können und nicht nur die Produkte eines Hauses. Dazu kommt der Wunsch nach mehr unternehmerischer Freiheit und nach einer eigenen Struktur, die man später auch übergeben kann.

Wer sind denn die AO-ler, die sich Ihnen anschließen?

Bei uns sind alle Größen dabei, vom Einzelkämpfer bis zum größeren Büro mit mehreren Standorten. Der Schwerpunkt liegt meistens im klassischen Kompositgeschäft mit Privatkunden. Vorsorge und Gewerbe gehören aber bei fast jedem dazu.

Und was springt für neue Mitglieder Ihrer Gruppe heraus?

Da gibt es einiges. Wir bieten eine Partnerschaft auf Augenhöhe, eine aktive Community und sehr gute finanzielle Konditionen. Vor allem nehmen wir unseren Partnern einen Großteil der Administration ab, also die Abrechnung, die Weiterbildung und liefern moderne technische Unterstützung. So können sie sich auf das konzentrieren, was sie am besten können, nämlich beraten und verkaufen. Unser Modell funktioniert am besten, wenn unsere Partner langfristig erfolgreich sind. Deshalb stehen sie bei uns im Mittelpunkt.

Welche Risiken trägt der AO-ler, der sich entscheidet, mit Ihnen unabhängiger Makler zu werden?

Das größte Thema ist die Umstellung selbst. Als Makler arbeitet man unabhängiger, hat plötzlich den ganzen Markt vor sich und trägt mehr unternehmerische Verantwortung. Das muss man erst lernen. Dabei unterstützen wir. Wir begleiten den Übergang eng und kümmern uns um die Übertragung des Bestands, um die Technik und um die Weiterbildung. In der Anfangszeit sichern wir die Einnahmen über eine Bestandsprovisionsgarantie ab, damit der Wechsel finanziell kein großes Risiko wird. Die Ziele legen wir gemeinsam und realistisch fest. So ist der Schritt am Ende gut planbar.

Für den Umstieg erhält der zukünftige Makler ein sogenanntes „Fixum“ von WirMakler. Was hat es damit auf sich? Und muss es irgendwann zurückgezahlt werden?

Das Fixum ist im Grunde eine Bestandsprovisionsgarantie. Wir sichern unseren Partnern in der Übergangsphase feste, planbare Einnahmen zu, damit sie beim Wechsel nicht ohne Sicherheit dastehen. Geschenkt ist das Geld nicht, ein klassischer Kredit ist es aber auch nicht. Es wird über die Zeit mit den laufenden Bestandsprovisionen verrechnet, die der Partner sowieso erwirtschaftet. Die Höhe legen wir individuell fest und knüpfen sie an realistische Ziele. Die Garantie läuft über bis zu 36 Monate. Sie gibt Sicherheit für den Start, ohne dass der Partner in eine Abhängigkeit gerät.

Profitieren Ihre Mitglieder auch untereinander von den jeweiligen Stärken der anderen, sprich: Besteht ein Netzwerk innerhalb der WirMakler-Gruppe?

Ja, das ist eine unserer größten Stärken. Das „Wir“ steckt schon im Namen, und so leben wir das auch. Unsere Partner tauschen sich viel aus, geben ihre Erfahrungen weiter und helfen sich gegenseitig. Wenn jemand zum Beispiel im Gewerbe­geschäft stark ist, hilft er dem Kollegen, der dort gerade nicht weiterkommt, und beim nächsten Mal ist es andersherum. Wir fördern das über digitale Kanäle und über regelmäßige Treffen vor Ort. Am Ende profitiert davon jeder Einzelne.

Ihr Unternehmen selbst ist Versicherungsmakler mit Erlaubnispflicht nach § 34d Abs. 1 GewO. Aber Sie werben auch offensiv damit, dass durch Sie über 400 Makler, die Teil Ihrer Gruppe sind, sozusagen gemeinsam verhandeln, um bessere Konditionen zu bekommen. Verstehen Sie sich damit also auch als Konkurrenz zu Pools und Verbünden?

Das ist für uns kein Widerspruch. Dass wir mit Pools und Verbünden zusammenarbeiten, ist bekannt. Wir bündeln über 400 Makler, treten gemeinsam auf und sprechen zusätzlich direkt mit den Versicherern, um bessere Konditionen und teilweise auch exklusive Tarife zu bekommen. Wir sehen uns deshalb nicht als Konkurrenz zum Pool. Wir ergänzen ihn, und zwar mit einem eigenen Mehrwert. Wir bringen Vermittler in die Maklerschaft und geben ihnen als Gruppe ein Gewicht, das ein Einzelner so nicht hat.

Welche Geldgeber stecken denn hinter WirMakler? Und wie bleibt die Unabhängigkeit der angeschlossenen Makler gewahrt?

Hinter WirMakler stehen institutionelle Investoren, ausdrücklich keine Versicherung. In der Branche nennt man das „ohne Farbe“. Es sitzt also kein Produktgeber im Hintergrund, der beeinflussen könnte, was unsere Partner ihren Kunden empfehlen. Das ist die Grundlage für die Unabhängigkeit. Sie gilt auch im Alltag. Unsere Partner entscheiden frei, welche Produkte sie anbieten, und niemand schreibt ihnen vor, mit welcher Gesellschaft sie arbeiten.

Last, but not least: Warum glauben Sie auch aus Investorensicht, dass der Maklervertrieb eine rosige Zukunft hat?

Weil im Maklervertrieb noch viel Potenzial steckt. Der Markt ist stark fragmentiert, und viele Vermittler suchen für die nächste Phase ihrer Laufbahn ein gutes Zuhause. Das wollen wir sein. Aus Investorensicht ist das attraktiv, weil wir zwei Dinge zusammenbringen, die sonst oft getrennt sind. Das eine ist die persönliche Beziehung zum Kunden, die im Versicherungsgeschäft durch nichts zu ersetzen ist. Das andere ist moderne Technik, die die Beratung schneller und besser macht. In beides investieren wir viel. Ein Makler kann den ganzen Markt nutzen, und wenn er diese Freiheit mit gutem Service und guter Technik verbindet, baut er etwas auf, was trägt. Und da liegt aus meiner Sicht die Zukunft des Vertriebs.

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Was die moderne Risikolebensversicherung leisten muss http://www.asscompact.de/node/172297

Finanzielle Sicherheit in Deutschland ist hoch. Aber die tatsächliche Vorsorge ist oft lückenhaft. Für die Beratung ist das ein klares Signal: Absicherung muss verständlich, passgenau, im Preis-Leistungs-Verhältnis stimmig und einfach abschließbar gestaltet sein.

172297 8. August 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement Ein Artikel Dr. Klaus Math, Vorstand LV 1871

Der aktuelle LV 1871 Resilienz-Check verdeutlicht diese Entwicklung. 49% der Befragten geben an, dass ihr Bedürfnis nach finanzieller Sicherheit im Vergleich zum Vorjahr gestiegen ist. Zugleich fühlen sich 52% nur mittelmäßig oder schlecht abgesichert. Genau diese Diskrepanz zeigt, dass ein Sicherheitsbedürfnis allein noch nicht zu tragfähigen Vorsorgeentscheidungen führt. Zwischen Einsicht und Umsetzung liegt häufig eine spürbare Lücke.

Produkt, Preis-Leistung und Prozess als Antwort auf die Vorsorgelücke

Wenn also das Bedürfnis nach Sicherheit nicht automatisch zu Vorsorge führt, reicht der Hinweis auf die grundsätzliche Relevanz von Absicherung allein nicht aus. Entscheidend ist vielmehr, ob ein Angebot in der Beratungspraxis nachvollziehbar ist, zu den jeweiligen Lebenssituationen passt und sich ohne größeren Aufwand abschließen lässt. Genau an dieser Stelle wird deutlich, welche Anforderungen heute an eine zeitgemäße Risikolebensversicherung gestellt werden.

Gefragt sind Lösungen, die unterschiedliche Absicherungsanlässe abbilden können, etwa Familiengründung, Immobilienfinanzierung oder unternehmerische Verantwortung. Ebenso wichtig sind Leistungsbausteine, die Flexibilität ermöglichen und auf veränderte Lebenssituationen reagieren können. Wer Verantwortung übernimmt, braucht eine Absicherung, die sich an realen Bedarfen orientiert und im Alltag vermittelbar bleibt.

Auch das Preis-Leistungs-Verhältnis spielt dabei eine wichtige Rolle. Gerade in einem Umfeld, in dem Vorsorge häufig aufgeschoben wird, muss Absicherung nicht nur sinnvoll, sondern auch als erreichbar wahrgenommen werden. Das bedeutet nicht zwangsläufig, dass der Preis allein entscheidet. Relevant ist vielmehr, ob Leistungsumfang, Flexibilität und Zugang in einem nachvollziehbaren Verhältnis zur Prämie stehen. Wo dieses Verhältnis nicht überzeugt, wächst die Wahrscheinlichkeit, dass vorhandener Bedarf zwar erkannt, aber nicht umgesetzt wird.

Der Prozess entscheidet mit

Neben dem Leistungsversprechen ist der Prozess ein zentraler Erfolgsfaktor. In der Beratung zeigt sich immer wieder: Je verständlicher und einfacher der Weg zum Abschluss ist, desto eher wird aus einem latenten Vorsorgewunsch eine konkrete Entscheidung. Umgekehrt erhöhen komplizierte Abläufe, lange Wartezeiten oder unklare Risikoprüfungen die Wahrscheinlichkeit, dass Vorhaben vertagt oder ganz aufgegeben werden.

Moderne Risikolebensversiche­rungslösungen sollten deshalb auch prozessual überzeugen. Digitale Risikoprüfungen, schnelle Rückmeldungen und möglichst schlanke Abschluss­strecken können dazu beitragen, Hürden im Beratungsalltag zu senken. Das ist insbesondere in Lebenssituationen relevant, in denen Planungssicherheit entscheidend ist, etwa bei Familiengründung, Immobilienerwerb oder beruflicher Selbstständigkeit. Wo Beratung und Prozessqualität zusammenwirken, steigt die Chance, dass Absicherung nicht nur besprochen, sondern auch tatsächlich umgesetzt wird.

Vorsorge erfolgt oft erst nach Schlüsselerlebnis

Besonders aufschlussreich ist auch der Blick auf die Auslöser für Vorsorge. Am häufigsten wird ein negatives Ereignis im nahen Umfeld genannt: Im Resilienz-Check sehen 29% der Befragten Tod oder schwere Krankheit als stärksten Impuls, sich um finanzielle Absicherung zu kümmern. Positive Lebensereignisse wie die Geburt eines Kindes oder Heirat spielen eine deutlich geringere Rolle; selbst der Immobilienkauf ist nur für 20% ein zentraler Trigger.

Das zeigt ein klares Muster: Vorsorgeentscheidungen werden vielfach erst dann getroffen, wenn Menschen emotional aufgerüttelt sind. Aus Sicht der Beratung ist das problematisch. Wer erst nach einem Schockerlebnis handelt, reagiert, statt vorausschauend zu planen. Finanzielle Resilienz entsteht jedoch dort, wo Absicherung frühzeitig in die Lebensplanung eingebunden wird, und nicht erst als Reaktion auf eine Krise.

Aus Sicherheitsbedürfnis muss konkrete Vorsorge werden

Der Resilienz-Check zeigt zudem, warum es oft nicht zum Abschluss kommt: 27% nennen zu hohe Kosten als größte Barriere, 14% haben sich mit dem Thema bislang nicht beschäftigt, 11% halten eine Absicherung nicht für notwendig. Damit wird deutlich: Der Zugang zur Risikolebensversicherung ist nicht nur eine Kommunikationsfrage. Produktarchitektur, Preis-Leistung und Prozessqualität müssen zusammenwirken, damit aus grundsätzlichem Sicherheitsbedürfnis konkrete Vorsorge wird.

Für die Beratung ergibt sich daraus eine klare Aufgabe: Absicherung sollte nicht erst als Reaktion auf Krisen thematisiert werden, sondern als Bestandteil vorausschauender Lebensplanung. Familiengründung, Immobilienerwerb oder berufliche Selbstständigkeit sind naheliegende Anlässe, um Verantwortung und Absicherungsbedarf frühzeitig zusammen zu denken. Die eigentliche Herausforderung liegt darin, aus einem abstrakten Sicherheitsbedürfnis rechtzeitig eine tragfähige Vorsorgeentscheidung werden zu lassen.

Was die moderne Risikolebensversicherung leisten muss
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Digital Insurance Podcast: Zwischen Tradition und radikaler Digitalisierung http://www.asscompact.de/node/172316

Wie zukunftsfähig ist die Lebensversicherung im Zeitalter von Neobrokern und Investment-Apps? Im „Digital Insurance Podcast“ spricht Jonas Piela mit Alina von Bruck über Transformation, digitale Kundenerlebnisse und neue Vorsorgekonzepte.

172316 8. August 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

In der neuesten Ausgabe des „Digital Insurance Podcast“ begrüßt Moderator Jonas Piela eine hochkarätige Expertin der Versicherungswirtschaft: Alina von Bruck, Vorstandsvorsitzende der Gothaer Lebensversicherung AG. Im Zentrum des intensiven Austauschs steht die provokante Frage, ob die traditionelle Lebensversicherung angesichts des rasanten Aufstiegs moderner Neobroker und digitaler Investment-Apps im Begriff ist, ihre Existenzberechtigung zu verlieren. Von Bruck plädiert in diesem Kontext eindringlich für eine umfassende Transformation der Branche, damit die Lebensversicherung ihrer zentralen gesellschaftlichen Verantwortung wieder vollumfänglich gerecht werden kann.

Das Versprechen der Existenzsicherung neu denken

Alina von Bruck definiert das Kernversprechen der Lebensversicherung weit über die klassische Altersvorsorge hinaus. Es handele sich im Kern um eine universelle Einkommensabsicherung, die Kundinnen und Kunden in jeder Lebensphase – ob bei Krankheit oder im Alter – finanzielle Sicherheit garantiert. Während Neo-Broker vor allem junge Menschen mit dem Versprechen des schnellen Vermögensaufbaus und einer emotionalen, spielerischen App-Erfahrung anlocken, setzt die Lebensversicherung auf das Prinzip der Langfristigkeit und die Absicherung existenzieller Risiken wie der Langlebigkeit. Dennoch erkennt von Bruck den harten Wettbewerb an und sieht dringenden Handlungsbedarf, das oftmals verstaubte Image der Branche abzuschütteln.

Radikale Vereinfachung und digitale Transparenz als Schlüssel

Um für junge Zielgruppen attraktiv zu bleiben, muss sich die Versicherungswirtschaft laut vnm Bruck grundlegend verändern. Die größte Baustelle sieht sie dabei in der Customer Experience. Es gelte, den Zugang zu den Produkten radikal zu vereinfachen, die Kundenansprache moderner zu gestalten und verständliche, transparente Informationen anstelle von komplexen, rechtlich getriebenen Textwüsten zu liefern. Auch wenn der Vertrieb der Gothaer traditionell stark über Makler und den Außendienst läuft, fordern Kunden heute vermehrt digitale Interaktionsmöglichkeiten und Echtzeit-Transparenz über ihre Verträge. Eine moderne App-Infrastruktur steht daher ganz oben auf der Agenda. Eine reine Flucht aus dem regulierten Versicherungsmantel hin zu einem reinen Bank- oder Broker-Modell lehnt von Bruck jedoch ab: Der biometrische Schutz und die steuerlichen Vorteile blieben die unbemerkt starken Argumente des Versicherungsprodukts.

Die Reform der privaten Altersvorsorge als Katalysator

Mit Blick auf die Zukunft setzt von Bruck große Hoffnungen auf die anstehende Reform der privaten Altersvorsorge zum 1. Januar. Diese gesetzliche Veränderung wird den Markt der staatlich geförderten Vorsorge grundlegend umgestalten. Für die Gothaer Lebensversicherung bietet sich hier die Chance, die Kräfte im Konzern zu bündeln und ein absolut schlankes, kostengünstiges und rein digital gedachtes Produkt an den Markt zu bringen. Dieser Fokus zwingt die Organisation dazu, alte Denkmuster aufzubrechen und die Transformation von Grund auf zu priorisieren.

Hier geht es zur aktuellen Folge:
Über den Podcast

Jonas Piela berät die Versicherungswirtschaft hinsichtlich der digitalen Transformation in seiner Rolle als Managing Director bei Piela & Co. Digital Consultants. Außerdem betreibt er den Digital Insurance Podcast, für den er mit Managern aus der Branche über die Herausforderungen der Digitalisierung spricht. Zu finden ist der Podcast unter anderem bei Google, Apple und Spotify sowie unter insurancemedia.de/podcast.

Weitere Podcasts
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Allianz und R+V halten an Geschäftsprognose für 2026 fest http://www.asscompact.de/node/172319

Kurz nach Halbjahresende ziehen die Versicherer ein erstes Resümee zum bisherigen Geschäftsjahr 2026. Die Allianz SE und die R+V blicken beide auf starke erste Halbjahre mit Umsatzsteigerungen zurück.

172319 7. August 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Auch wenn die deutsche Wirtschaft an mehreren Stellen krankt – die Versicherer scheinen davon nicht so richtig betroffen. Das suggerieren zumindest die Halbjahresbilanzen der Allianz SE und der R+V. Beide haben zu den ersten sechs Monaten des Geschäftsjahres 2026 Resümee gezogen und konnten Umsatzsteigerungen verkünden.

So hat die Allianz SE performt

Die Allianz SE hat im ersten Halbjahr 2026 ein operatives Ergebnis von 9,4 Mrd. Euro erzielt und damit den Vorjahreswert von 8,6 Mrd. Euro übertroffen. Der Versicherer bestätigt zugleich seine Jahresprognose.

Der Konzern steigerte sein Geschäftsvolumen in den ersten sechs Monaten auf 98,6 Mrd. Euro, heißt es im Halbjahresbericht, der am Freitag veröffentlicht wurde. Das entspricht einem internen Wachstum von 4,3%. Der auf Anteilseigner entfallende Kerngewinn lag bei 6,4 Mrd. Euro und damit 15,5% über dem Vorjahreszeitraum.

Größter Ergebnisbeitrag kam erneut aus der Schaden- und Unfallversicherung. Hier erhöhte sich das operative Ergebnis im Halbjahr auf 4,9 Mrd. Euro (Vorjahr: 4,5 Mrd. Euro). Die Combined Ratio lag bei 91,4%. Das Geschäftsvolumen in der Sparte stieg auf 49,6 Mrd. Euro.

In Leben und Gesundheit erreichte die Allianz ein operatives Ergebnis von 2,9 Mrd. Euro nach 2,8 Mrd. Euro im Vorjahr. Das Geschäftsvolumen ging dagegen auf 44,8 Mrd. Euro zurück. Das Neugeschäftsvolumen (PVNBP) lag bei 43,4 Mrd. Euro und damit unter dem Vorjahreswert von 45,6 Mrd. Euro. 91% des Neugeschäfts entfielen laut Allianz auf kapitaleffiziente Produkte, fondsgebundene Lösungen ohne Garantien sowie Risiko- und Gesundheitsprodukte.

Auch die Vermögensverwaltung entwickelte sich positiv. Das operative Ergebnis stieg im ersten Halbjahr um 12,6% auf 1,8 Mrd. Euro. Die Drittanbieter-Assets-under-Management erhöhten sich auf 2,161 Bio. Euro.

Künstliche Intelligenz bleibt ein strategischer Schwerpunkt des Konzerns. CEO Oliver Bäte verweist in Zusammenhang mit dem Kostendruck, dem Versicherungsschutz heute unterliegt, auf Investitionen in KI, Risikoprävention und intelligentere Services mit dem Ziel, Kunden einen besseren Schutz zu wettbewerbsfähigen Preisen anbieten zu können.

Für das Gesamtjahr hält Allianz an seiner Prognose für das operative Ergebnis von 17,4 Mrd. Euro mit einer Schwankungsbreite von jeweils 1 Mrd. Euro fest. Die Solvency-II-Quote lag zum Halbjahresende bei 225%.

Ergebnisse der R+V

Auch bei der R+V stehen die Sterne laut Bilanzmitteilung nicht schlecht. Im ersten Halbjahr 2026 erzielte der Versicherer in der deutschen Erstversicherung Beitragseinnahmen in Höhe von 10,6 Mrd. Euro. Das ist eine Steigerung von 5% im Vergleich zum Vorjahr. Vor dem Hintergrund des aktuell wirtschaftlich angespannten Umfelds sei man damit sehr zufrieden, so Vorstandsvorsitzender Norbert Rollinger. Fürs Gesamtjahr gehe man davon aus, die gute Entwicklung des ersten Halbjahres fortsetzen zu können.

Ein strategisches Ziel der R+V sei insbesondere, das große Geschäftspotenzial in der genossenschaftlichen Finanzgruppe noch stärker zu heben. Hier erzielte der Versicherer im ersten Halbjahr Beitragseinnahmen von 6,7 Mrd. Euro, ein Zuwachs von 5,2% gegenüber dem Vorjahr.

In der Lebens- und Pensionsversicherung verzeichnete die R+V insgesamt ein Plus von 4,7% auf ein Beitragsvolumen von 4,5 Mrd. Euro. Dabei legten die laufenden Beiträge um 3,7% auf 2,4 Mrd. Euro zu, die Einmalbeiträge wuchsen um 6,1% auf 2,0 Mrd. Euro. Wachstumstreiber waren insbesondere die betriebliche Altersversorgung mit einem Zuwachs von 12,9% auf 1,4 Mrd. Euro sowie die Neuen Garantien, die um 4,9% auf 901 Mio. Euro zulegten. Das zeigte sich auch im Neugeschäft: Der Neubeitrag in der bAV stieg um 20,1% auf 951 Mio. Euro. Bei den Neuen Garantien wuchs dieser um 7% auf 746 Mio. Euro.

Bei der R+V Krankenversicherung legten die Beiträge um 12,4% auf 588 Mio. Euro zu. Dazu trugen sowohl die Voll- als auch die Zusatzversicherungen bei.

In der Schaden- und Unfallversicherung verzeichnete die R+V einen Zuwachs bei den Beitragseinnahmen von 4,5% auf 5,6 Mrd. Euro. In ihrer größten Sparte, der Kfz-Versicherung, erhöhten sich die Beiträge ebenfalls um 4,5% auf 2,4 Mrd. Euro.

Im Firmenkundengeschäft erreichte die R+V in der ersten Hälfte des Jahres ein Beitragsvolumen von 1,8 Mrd. Euro. Das entspricht einem Plus von 5,3%. Hier war beispielsweise Agrarversicherung der Schutz gegen Tierseuchen stark nachgefragt. Auch im Privatkundengeschäft wuchsen die Einnahmen um 3,4% auf 930 Mio. Euro. (mki)

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Geplante Kapitalrente: Mehr Staat, weniger Spielraum? http://www.asscompact.de/node/172318

Die geplante gesetzliche Kapitalrente könnte das Rentenniveau in Deutschland mittelfristig deutlich erhöhen. Doch neben den Chancen der steigenden Kapitaldeckung stellt sich auch die Frage, welche Auswirkungen der zusätzliche Beitrag auf andere Formen der Altersvorsorge haben könnte, schreibt das IVFP.

172318 7. August 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement Eine Kolumne von Prof. Michael Hauer, Geschäftsführer des Instituts für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP)

Die Rentensicherungskommission empfiehlt im Rahmen ihres 33-Punkte-Planes in der Empfehlung mit der Nummer 27 eine Stärkung kapitalgedeckter Elemente in der Alterssicherung. Sie sieht darin einen wichtigen Schritt, um das Gesamtversorgungsniveau für Rentnerinnen und Rentner in Deutschland nicht nur zu stabilisieren, sondern mittelfristig deutlich zu erhöhen. Bei der Umsetzung sollte sich Deutschland an den besonders erfolgreichen Vorbildern in anderen Ländern wie z. B. Schweden orientieren.

In der Empfehlung 28 wird dann auch gleich die Einführung einer obligatorischen kapitalgedeckten Rentenkomponente im Rahmen der gesetzlichen Rente (gesetzliche Kapitalrente) vorgeschlagen. Dazu sollen individuelle Kapitalkonten für die Beitragszahlenden eingerichtet werden. Für die Kapitalanlage soll ein öffentlicher, international wettbewerbsfähiger Fonds (wie z. B. der Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung – KENFO) etabliert werden.

Wer nicht in diesen öffentlichen Fonds einzahlen will, soll aus einer möglichst begrenzten Anzahl zertifizierter Anlagefonds weiterer Anbieter auswählen können, die denselben strengen Kriterien unterliegen müssen. Empfohlen wird ein paritätisch finanzierter zusätzlicher Beitragssatz von 2% mit schrittweiser Einführung in jährlichen Schritten von 0,5 Prozentpunkten für alle Altersgruppen, idealerweise beginnend ab 2028. Die Kapitalrente soll im Rahmen der Gesamtreform dazu beitragen, dass längerfristig das Rentenniveau in der ersten Säule wieder spürbar ansteigt.

Kapitalrente: Besser spät als nie?

Damit folgt die Kommission den Plänen, die bereits Christian Lindner mit der Aktienrente im Rahmen der gesetzlichen Rente in Zeiten der Ampelkoalition im Jahr 2023 propagiert hatte. Allerdings sollte bei diesem Vorhaben die Finanzierung mit einem Startkapital von 10 Mrd. Euro aus Steuermitteln erfolgen.

Und hier sind wir auch schon beim entscheidenden Punkt. Eine kapitalgedeckte Ergänzung des Umlageverfahrens ist zweifelsohne ein guter Ansatz. Könnten dadurch doch Belastungen des Umlageverfahrens z. B. durch einen starken Anstieg der Rentneranzahl bei gleichzeitiger Verringerung der Beitragszahler – wie es durch den bevorstehenden schrittweisen Renteneintritt der Baby-Boomer-Generation auch der Fall ist – aufgefangen werden. Dies ist bewusst im Konjunktiv formuliert, da die Kapitaldeckung bereits vor 10 oder noch besser vor 20 Jahren hätte eingeführt werden müssen, um dieses bestehende Problem zu lösen.

Ganz nach dem Motto „es ist nie zu spät“ führt man diesen Ansatz also erst jetzt ein – keine Lösung für das Baby-Boomer-Problem, aber für zukünftige Rentnergenerationen macht es gleichwohl immer noch Sinn.

Weniger Spielraum für zusätzliche Vorsorgewege

Dabei muss man sich natürlich die Frage stellen, ob durch die Einführung eines Beitrags in die Kapitalrente im Rahmen der gesetzlichen Rente nicht das Sparvolumen für die private und betriebliche Altersversorgung (empfindlich) gekürzt wird. Auch das wird zweifelsfrei der Fall sein. Damit greift der Staat definitiv in die freie Entscheidungsfindung der Bürger:innen bei der Wahl des persönlichen Versorgungsweges ein, denn einige werden nicht mehr genügend Einkommen für die persönliche Alterssicherung übrighaben. Die 2 Prozentpunkte für die Kapitalrente sind nämlich zusätzlich zum Beitragssatz für die gesetzliche Rente geplant und immerhin soll der Beitragssatz im Jahr 2029 bereits bei 19,9% liegen, mit steigender Tendenz in den 2030er Jahren.

Konsequenzen für die Beratung

Die Konsequenz daraus für die Berater:innen im Bereich der Altersvorsorge ist klar: Die Altersvorsorgeberatung wird immer mehr zur gesamtheitlichen Beratung bei den Gut- und Topverdienern (nicht nur Arbeitnehmern, sondern auch bei Selbständigen und Freiberuflern), die sich die zusätzliche Altersvorsorge noch leisten können, aber auch müssen, denn die Lebensstandardlücke ist bei diesen Personengruppen besonders ausgeprägt.

Daher werden diejenigen Berater:innen in der Zukunft erfolgreich sein, die das Know-how haben, über alle drei Schichten zu beraten. Die reinen Produktverkäufer werden es immer schwerer haben, nur punktuelle Lösungen anzubieten.

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Immobilienpreise: Aufwärtstrend verliert an Kraft http://www.asscompact.de/node/172315

Die Preissteigerungen bei Wohnimmobilien schwächen sich ab. Das belegt der aktuelle GREIX-Kaufpreisindex für das zweite Quartal 2026. Verglichen mit dem Vorjahr sind die Preise inflationsbereinigt sogar gesunken. Die Zahlen deuten damit auf eine nachlassende Marktdynamik hin.

172315 7. August 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die Preise für Wohnimmobilien in Deutschland sind im zweiten Quartal 2026 nur noch moderat gestiegen. Inflationsbereinigt zeigt sich sogar ein anderes Bild: Eigentumswohnungen, Einfamilienhäuser und Mehrfamilienhäuser waren real günstiger als ein Jahr zuvor. Das geht aus dem aktuellen GREIX-Kaufpreisindex hervor.

Bei Eigentumswohnungen stiegen die nominalen Kaufpreise gegenüber dem Vorquartal um 0,3%, Einfamilienhäuser verteuerten sich um 1,8%. Mehrfamilienhäuser verbilligten sich dagegen um 0,9%. Im Vergleich zum Vorjahresquartal lagen Eigentumswohnungen nominal 0,4% und Einfamilienhäuser 1,9% im Plus. Bei Mehrfamilienhäusern gingen die Preise um 3,5% zurück.

Inflationsbereinigt sinken die Preise

Unter Berücksichtigung der Inflation fällt die Entwicklung schwächer aus. Gegenüber dem Vorjahresquartal sanken die Preise für Eigentumswohnungen real um 2,1%, für Einfamilienhäuser um 0,7% und für Mehrfamilienhäuser um 5,9%. Damit ist Wohneigentum gemessen an der aktuellen Kaufkraft in allen drei untersuchten Segmenten günstiger als vor einem Jahr.

GREIX-Projektleiter Jonas Zdrzalek sieht entsprechend eine nachlassende Preisdynamik. Zwar würden die nominalen Preise teilweise noch steigen, entscheidend sei jedoch der Blick auf die Kaufkraft. Zudem würden Angebotspreise in Immobilieninseraten wieder häufiger nach unten korrigiert. Solche Preisanpassungen hätten sich in der Vergangenheit als Frühindikator für eine nachlassende Marktdynamik erwiesen.

Großstädte entwickeln sich unterschiedlich

 

Immobilienpreise: Aufwärtstrend verliert an Kraft

 

Auf Ebene der Großstädte ergibt sich kein einheitliches Bild. Bei Eigentumswohnungen legten die Preise gegenüber dem Vorquartal zum Beispiel in Düsseldorf um 1,2% und in Köln um 0,1% zu. Leipzig bewegte sich mit minus 0,1% nahezu seitwärts. In Frankfurt am Main gingen die Preise um 0,6% zurück, in Stuttgart um 1,6%. Für Berlin, Hamburg und München lagen zum Zeitpunkt der Auswertung noch keine aktuellen Werte vor.

Auch außerhalb der größten Städte zeigen sich deutliche Unterschiede: In Bonn verteuerten sich Eigentumswohnungen gegenüber dem Vorquartal um 2,8%, in Münster um 2,1% und in Dortmund um 1,9%. Bochum verzeichnete dagegen einen Rückgang um 0,5%.

Mehr Bewegung bei Eigentumswohnungen

Neben der Preisentwicklung deutet der aktuelle GREIX-Kaufpreisindex auf eine Belebung des Marktes für Eigentumswohnungen hin. Im ersten Quartal 2026 wechselten 9,3% mehr Wohnungen den Besitzer als im Vorjahreszeitraum. Das Transaktionsvolumen lag sogar 12,1% höher. Vorläufige Daten für das zweite Quartal sprechen dafür, dass sich der Zuwachs fortsetzt – allerdings mit geringerem Tempo. Bei Ein- und Mehrfamilienhäusern blieb die Marktaktivität hingegen weitgehend unverändert. (as)

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NÜRNBERGER feilt an Unfallversicherung http://www.asscompact.de/node/172314

Die NÜRNBERGER hat Änderungen an ihrer Unfallversicherung vorgenommen. Die neue Tarifwelt soll übersichtlicher sein und stärker an verschiedene Lebensphasen der Kunden angepasst werden können. Neben Leistungserweiterungen gibt es künftig auch vereinfachte Beratungs- und Antragsprozesse.

172314 7. August 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die NÜRNBERGER Versicherung hat eine umfassende Überarbeitung ihrer Unfallversicherung Private Line vorgenommen. Der neue Tarif weist eine einfachere Tarifstruktur mit zusätzlichen Leistungen in den Bereichen Gesundheit, Pflege und finanzielle Absicherung vor. Ziel sei es, die Unfallversicherung stärker an die verschiedenen Lebensphasen des Kunden anzupassen, erklärt der Versicherer. Gleichzeitig soll die Tarifwelt übersichtlicher gestaltet werden. Die Unfallversicherung ist in den Varianten Kompakt, Komfort und Premium erhältlich. Auf eine klassische Gesundheitsprüfung wird dabei weiterhin verzichtet.

Neu ist die optionale Leistungsvereinbarung Klinik Plus. Bei einem unfallbedingten Krankenhausaufenthalt können Versicherte eine Unterbringung im Zweibettzimmer, Chefarztbehandlung sowie verschiedene Service- und Kostenpauschalen in Anspruch nehmen. Zudem erweitert der Versicherer das Krankenhaustagegeld: In der Premium-Variante besteht künftig unter bestimmten Voraussetzungen Versicherungsschutz für stationäre Desensibilisierungsmaßnahmen nach allergischen Reaktionen auf Insektenstiche oder -bisse.

Vereinheitlichte Altersstruktur und wählbare Mindestinvalidität

Die neue Tarifgeneration vereinheitlicht die Altersstruktur. Die Kompakt-Variante kann künftig bis zum 87. Lebensjahr abgeschlossen werden. Zudem können Kunden in den Kompakt- und Komfort-Tarifen künftig eine Mindestinvalidität wählen; sie können entscheiden ob Leistungen bereits ab jedem messbaren Invaliditätsgrad oder erst ab 15% Invalidität greifen soll.

Kunden, die bislang keine Schäden geltend gemacht haben, profitieren von der wählbaren Mindestinvalidität ab 15% sowie einer Vorschadenabfrage. Zudem hat die NÜRNBERGER die Beiträge über alle Produktvarianten spürbar reduziert, wie der Versicherer mitgeteilt hat.

Des Weiteren hat die NÜRNBERGER die Beratungs- und Antragsprozesse vereinfacht. Auch im Fokus stehen eine reduzierte Anzahl von Progressionsmodellen sowie vorbelegte Versicherungssummen und Leistungsbausteine. Mit der neuen Progression 500% in Premium-Tarif wird bereits ab einem Invaliditätsgrad von 50% die Höchstsumme ausgezahlt.

Ein weiterer Fokus liegt auf Prävention: in den Varianten Komfort und Premium unterstützt der Versicherer Kunden bei der Genesung, begleitet sie in der Reha und beim Wiedereinstieg ins Leben, ohne zusätzliche Gesundheitsfragen und Wartezeiten. (js)

News zu weiteren neuen Produkten und Anpassungen finden Sie in unserer Rubrik Assekuranz.
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Losgerissene Yacht im Sturm: Bootseigner haftet für Schäden http://www.asscompact.de/node/172248

Wer sein Boot vor einer längeren Abwesenheit nur lose festmacht, haftet bei einer Sturmflut für Schäden am Nachbarboot. Das OLG Schleswig urteilte gegen den Bootseigner und entschied, dass er den vollen Schaden ersetzen muss, weil er seinen Eigentümerpflichten nicht nachgekommen ist.

172248 7. August 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Das Oberlandesgericht (OLG) Schleswig hat in einem Urteil vom 05.03.2026 einen Bootseigner zur vollen Schadenersatzleistung verurteilt, weil sich seine Motoryacht während der Ostseesturmflut im Oktober 2023 losriss und die benachbarte Yacht beschädigte. Das Gericht legte damit klare Maßstäbe für die Sicherungspflichten von Bootseignern bei vorhergesagten Extremwetterlagen fest.

Der Unfallhergang im Hafen

Zwei Motoryachten lagen auf benachbarten Liegeplätzen in einem Yachthafen an der Schlei. Der spätere Beklagte hatte sein Boot vor einem mehrwöchigen Auslandsurlaub am Heck am Steg und am Bug mit jeweils einer Leine über sogenannte Dalben, also Festmachpfähle, gesichert. Die Leinen waren dabei nur lose über die Dalben gelegt, wie es in der Seemannssprache als „auf Slip“ bezeichnet wird.

Während der außergewöhnlichen Sturmflut am 20. und 21.10.2023 stieg der Wasserstand im Hafen stark an. Durch das Hochwasser schwamm die Yacht auf, die lose über die Dalben gelegten Vorleinen rutschten nach oben über die Pfahlköpfe und lösten sich. Das Boot trieb seitlich gegen die Nachbaryacht und verursachte einen Schaden in Höhe von gut 23.000 Euro. Der Yachthafen war von der Sturmflut insgesamt stark betroffen, zahlreiche Boote sanken oder wurden beschädigt. Der konkrete Vorfall war jedoch ausschließlich auf das Losreißen des Motorbootes des Beklagten zurückzuführen.

Gericht: Eigner hat Schaden schuldhaft verursacht

Das OLG Schleswig bestätigte die erstinstanzliche Verurteilung durch das Landgericht Flensburg. Der Bootseigner müsse den Schaden in voller Höhe ersetzen, da er ihn pflichtwidrig und schuldhaft verursacht habe.

Das Gericht führte aus, dass der Beklagte für längere Zeit ins Ausland reiste, ohne sicherzustellen, dass bei Bedarf jemand sein Boot sturmfest macht oder überwacht. Eine bloße Übergabe der Bootsschlüssel und ein Vertrag über das Auskranen begründeten keinen Auftrag an den Hafenmeister, die Sicherungspflichten für das noch im Wasser liegende Boot zu übernehmen. Ein Bootseigner müsse dafür sorgen, dass trotz einer geplanten Abwesenheit, die die absehbare Wetterentwicklung übersteigt, seinen Halter- und Eigentümerpflichten genügt wird.

Eigner hätte Situation anders einschätzen müssen

Angesichts der vorhergesagten Wasserstände und der bekannten Höhe der Dalben sei es für einen durchschnittlich erfahrenen Motorbootfahrer vorhersehbar gewesen, dass lose übergelegte Leinen bei steigendem Wasserstand und Wellengang nach oben über die Enden der Pfähle rutschen und sich damit lösen können. Das Gericht betonte, dass es bei aufkommendem Sturm mit Hochwasserwarnung nicht genügt, ein Boot nur mit lose über einen Dalben gelegten Leinen zu sichern. In einer solchen Situation hätten die Festmacher rechtzeitig mit Stopper- oder Webeleinstek gegen Hochrutschen gesichert werden müssen. Andere Boote im Hafen rissen sich bei ausreichender Sicherung nicht los.

Die Eignerin des beschädigten Bootes sei auch nicht verpflichtet gewesen, das Nachbarboot zu kontrollieren, mitzuschützen oder den Bootsnachbarn zu warnen. Es begründe kein Mitverschulden des Inhabers eines benachbarten Liegeplatzes, der sein eigenes Boot gegen Losreißen bei Sturm ausreichend gesichert hat, wenn er das unzureichend gesicherte und sich später losreißende Boot des Nachbarn nicht ebenfalls sichert. (bh)

OLG Schleswig, Urteil vom 05.03.2026 – Az. 11 U 80/25•

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Run-offs in der Lebensversicherung: Altersvorsorgedepot als Treiber? http://www.asscompact.de/node/172295

Das Altersvorsorgedepot verändert die Spielregeln in der privaten Altersvorsorge. Für Lebensversicherer stellt sich damit nicht nur die Frage nach neuen Produkten, sondern auch nach der Zukunft ihrer Altbestände. Experten erwarten Bewegung im Markt, aber auch eine neue Run-off-Welle?

172295 6. August 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die Reform der privaten Altersvorsorge dürfte den Lebensversicherungsmarkt in den kommenden Jahren deutlich verändern. Während die Lebensversicherer bereits an neuen Produkten für das Altersvorsorgedepot arbeiten, stellt sich zugleich die Frage nach dem Umgang mit den bestehenden Beständen. Denn die Unternehmen müssen nicht nur das Neugeschäft vorantreiben, sondern gleichzeitig ihre Altbestände effizient verwalten. Könnte die Reform daher auch Einfluss darauf haben, ob Versicherer künftig häufiger interne oder externe Run-offs durchführen?

Run-off als strategische Entscheidung

Ein Run-off werde im Zuge der Reform zu einer von mehreren strategischen Optionen, erklärt Stefan Heyers, Head of Insurance bei der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG. Dies gelte insbesondere für isolierte oder kostenintensive Portfolios, etwa im Riester-Geschäft oder bei klassischen Lebensversicherungen. „Die Reform macht Run-off zwar nicht für die meisten zur favorisierten Option, aber für viele Bestände zu einer zunehmend rationalen strategischen Option“, so Heyers.

Ähnlich bewertet Lars Heermann, Lebensversicherungsexperte der Ratingagentur Assekurata, die Entwicklung. „Die Reform ist kein unmittelbarer Run-off-Auslöser. Sie wird aber die strategischen Überlegungen der Häuser zur grundsätzlichen Aufstellung ihres Altersvorsorgegeschäfts beschleunigen.“ Wahrscheinlicher als eine Welle externer Run-offs sei zunächst ein verstärktes internes Bestandsmanagement. Anbieter könnten Tarife schließen und Altbestände kontrolliert auslaufen lassen, um Kapital, IT-Kapazitäten und Vertrieb auf neue Vorsorgelösungen zu konzentrieren. Heermann erklärt: „Externe Run-offs bleiben möglich, dürften aber eher eine nachgelagerte Option sein. Die verbesserte Solvenzlage, steigende ZZR-Rückflüsse und höhere Neuanlagerenditen nehmen vielen Häusern den akuten Verkaufsdruck. Damit erhöht die Reform den Druck zur strategischen Neupositionierung, erzwingt alleine aber keine Run-off-Welle.“

Warum interne Lösungen zunächst überwiegen dürften

Run-offs werden dabei von den Experten zunächst als unternehmerische Strategie verstanden – nicht als Qualitätsurteil über einen Versicherungsbestand. „Der oft kritische mediale Blick auf Run-offs wird der tatsächlichen Marktrealität vieler effizient gemanagter Bestände nur bedingt gerecht“, sagt Stefan Heyers. Spezialisierte Run-off-Plattformen erzielten heute häufig deutliche Skaleneffekte und könnten Bestände fokussierter steuern als breit aufgestellte Versicherungsgruppen. In vielen Fällen erhielten Altbestände dadurch sogar mehr Aufmerksamkeit als in einem Konzern, für den dieses Geschäft strategisch nicht mehr im Fokus stehe, so Heyers.

Wo spezialisierte Run-off-Anbieter eine Rolle spielen können

Auch Dr. Tilo Dresig, CEO der Viridium Gruppe, erwartet durch die Reform Bewegung im Markt. Viridium ist auf die Übernahme und Verwaltung von Lebensversicherungsbeständen spezialisiert und zählt damit zu den Anbietern im Segment des externen Run-offs. Dresig geht davon aus, dass die Reform die Dynamik im Markt spürbar erhöhen wird. „Viele Lebensversicherer müssen sich für Wachstum im Neugeschäft neu aufstellen. Und gleichzeitig müssen sie die schon bestehenden Altbestände managen. Hier besteht viel Verbesserungspotenzial“, sagt Dresig.

Aus seiner Sicht kann die Übertragung von Beständen an einen spezialisierten Run-off-Anbieter den Versicherern dabei helfen, Kapital sowie Managementkapazitäten freizusetzen und sich stärker auf das Neugeschäft zu konzentrieren. Zugleich könnten die übernommenen Bestände professionell weiterentwickelt und die Verträge für die Versicherten messbar attraktiver gestaltet werden. Der Verkauf von Altbeständen sei damit nicht nur eine operative Entlastung, so Dresig, sondern könne auch ein strategischer Baustein sein, um sich für das künftige Altersvorsorgegeschäft besser aufzustellen.

Warum Versicherer reagieren (müssen)

Doch welche Versicherer dürften von dieser Entwicklung besonders betroffen sein? Nach Einschätzung von Stefan Heyers könnten vor allem kleinere und mittlere Anbieter unter Druck geraten. Grundsätzlich gelte dies aber für alle Gesellschaften mit geschlossenen klassischen Beständen, hohen Fixkosten oder umfangreichen Transformationsprojekten – etwa im IT-Bereich. Auch Versicherer, die sich strategisch stärker auf wachstumsstarke Geschäftsfelder wie Fondspolicen oder biometrische Risiken konzentrieren wollen, würden häufiger eine Trennung von Altbeständen prüfen.

Mehr Bewegung im Markt

Bei Viridium wird die Fragmentierung des deutschen Lebensversicherungsmarktes als zentrales strukturelles Problem angesehen. „Nur die fünf größten Lebensversicherer haben jeweils mehr als 5% Marktanteil – und Viridium ist einer davon“, erklärt CEO Dr. Tilo Dresig. Mehr als zwei Drittel der rund 80 Lebensversicherer in Deutschland kämen dagegen jeweils auf weniger als 1% Marktanteil. Das führe zu hohen, wenig flexiblen Kostenstrukturen und liege letztlich nicht im Interesse der Kunden.

Vor diesem Hintergrund rechnet Dresig mit einer weiteren Konsolidierung des Marktes. „Entsprechend sehen wir viele M&A-Dialoge. Das Momentum ist sehr gut. Viridium führt aktuell eine Reihe an relevanten Gesprächen mit verschiedenen Marktteilnehmern zu möglichen Transaktionen. Wir sehen mehr Interesse an unserem Geschäftsmodell als jemals zuvor.“

Mehr Wettbewerb durch neue Vorsorgeprodukte

Fest steht: Die Reform der privaten Altersvorsorge dürfte die Wettbewerbslandschaft der Lebensversicherer nachhaltig verändern. Lars Heermann von der Assekurata sieht die Branche vor allem vor der Herausforderung, sich in einem deutlich breiteren Wettbewerbsumfeld zu behaupten. Denn Kosten, Transparenz, digitale Abschlussfähigkeit und einfache Verständlichkeit würden stärker in den Fokus rücken.

Für Heermann liegt deshalb eine zentrale Aufgabe der Branche darin, den eigenen Mehrwert gegenüber neuen Wettbewerbern klarer herauszustellen. „Die Herausforderungen liegen darin, dass die Mehrwerte von Lebensversicherungen künftig stärker erklärt und preislich gerechtfertigt werden müssen. Ein Versicherer wird beispielsweise nicht die Kostenstruktur eines Neobrokers abbilden können. Umso mehr muss er zeigen, welche Vorteile er den Kunden bieten kann, beispielsweise mit Blick auf Langlebigkeitsschutz, Risikoausgleich, planbare und justierbare Rentenphase sowie persönliche Beratung.“

Beides im Fokus: Neukunden und Bestände

Es bleibt also festzuhalten, dass die Altersvorsorgereform nicht nur die Produktlandschaft der Lebensversicherer, sondern auch die Beratung verändern werden. Zudem werden auch strategische Fragen rund um Bestände weiter in den Mittelpunkt rücken. Während einige Anbieter ihre Altbestände intern weiterführen und optimieren werden, könnten andere den Verkauf an spezialisierte Run-off-Anbieter als Möglichkeit nutzen, Kapital und Ressourcen für das zukünftige Vorsorgegeschäft freizusetzen. (bh)

Lesen Sie auch: AV-Reform: Worauf Vermittler und Anbieter achten sollten
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Grundfähigkeit und BU: Vorsorge im Wandel? http://www.asscompact.de/node/172311

Beschäftigte in der Industrie scheinen ihren Blick auf Grundfähigkeitsversicherung und BU zu verändern. In ihrer Attraktivität ziehen die Absicherungslösungen einer Erhebung nach nun gleich, in ihrer Verbreitung ist die Grundfähigkeitsversicherung aber noch nicht so stark vertreten.

172311 6. August 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement  

Grundfähigkeit und BU: Vorsorge im Wandel?

 

Das klassische Monopol der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) scheint nicht mehr selbstverständlich. Denn einer aktuellen Erhebung von Swiss Life Deutschland, der Industriegewerkschaft IGBCE und der Branchenlösung ChemieRente zufolge ziehen die Grundfähigkeitsversicherung und die BU bei den Beschäftigten-Präferenzen gleich: Demnach finden 31% der Befragten aus der Industrie die gezielte Absicherung von Grundfähigkeiten am attraktivsten – bei der klassischen BU sind es genauso viele. Übergreifend sehen sich zudem 27% zu einer Beurteilung nicht in der Lage.

Ungenutztes Marktpotenzial für Vermittler

Für Vermittlerinnen und Vermittler eröffne dieses Spannungsfeld aus Wunsch und Wirklichkeit ein großes, ungenutztes Marktpotenzial, heißt es von Swiss Life. Auch, weil über die Hälfte aller Beschäftigten laut der Erhebung erwartet, dass die physischen und mentalen Belastungen in den nächsten Jahren für sie weiter steigen werden. Mehr als jeder Zweite erwartet zudem steigende und ein Drittel teilweise steigende Anforderungen an die persönliche Flexibilität und Belastbarkeit. Nur 10% sehen diese eher nicht oder überhaupt nicht auf sich zukommen.

Als Ursache werden vor allem drei Gründe genannt: Zusätzliche Arbeit durch Kosteneinsparungen und Effizienzprogramme (49%) sowie Personalabbau oder nicht nachbesetzte Stellen (48%) führen bei rund der Hälfte zu Mehrbelastung. Häufige Umstrukturierungen und kurzfristige Prozessänderungen (40%) sind die dritthäufigste Stressursache. Doch 45% sind mit Blick auf den eigenen Arbeitsplatz für die kommenden fünf Jahre trotzdem optimistisch.

„Weckruf aus der Mitte der industriellen Realität“

„Die Arbeitsverdichtung steigt und steigt, genauso wie der Veränderungsdruck und das eigene Stresslevel: Die Belastung am Arbeitsplatz hat für die Mehrheit der Industriebeschäftigten weiter zugenommen. Das zeigt unsere aktuelle Umfrage eindrucksvoll“, sagt der IGBCE-Vorsitzende Michael Vassiliadis. „Wirtschaft und Politik sollten das als Weckruf aus der Mitte der industriellen Realität verstehen.“

Wird Bedeutung von Vorsorge und Absicherung gesehen?

Industriebeschäftigte haben u. a. durch die schwierige wirtschaftliche Lage am Standort Deutschland, Zukunftssorgen und steigenden Druck am Arbeitsplatz ein stark ausgeprägtes Risikobewusstsein erlangt. Mehr als 7 von 10 Befragten halten die Bedeutung von Vorsorge und Absicherung in der heutigen Zeit des Wandels für wichtig. Lediglich 5% sehen (eher) keinen Bedarf.

Grundfähigkeit überholt BU teilweise

Doch galt bisher die BU als Standardlösung zur Absicherung der Arbeitskraft, überrascht die Studie unter den Industriebeschäftigten: Beispielsweise im White Collar-Bereich, d. h. in Verwaltung, Außendienst, Entwicklung oder Labor, würden 34% eine gezielte Absicherung von Grundfähigkeiten bevorzugen (BU: 29%).

So sind BU und Grundfähigkeitsversicherung verteilt

Entgegen den in der Erhebung geäußerten Präferenzen haben zwar 40% eine BU abgeschlossen, aber nur 12% eine Grundfähigkeitsversicherung. Rund ein Fünftel der Befragten möchte sich noch über das Thema informieren und plant, eine passende Versicherung abzuschließen. Insgesamt haben 54% eine Versicherung zum Schutz ihrer Arbeitskraft abgeschlossen.

Doch über die Hälfte aller Befragten, nämlich 56%, fühlt sich nur teilweise oder schlecht über die Absicherungsmöglichkeiten im Bereich Arbeitskraft informiert. Am besten informiert sind mit Abstand die Unter-30-Jährigen der Gen Z. 54% fühlen sich zum Thema AKS (eher) gut informiert, gegenüber 36% bei den Millennials, 36% bei der Gen X und 39% bei den Baby-Boomern.

„Wichtigkeit der persönlichen Finanzberatung“

„Die Diskrepanz zwischen den geäußerten Absicherungspräferenzen und der tatsächlichen Verbreitung von AKS-Lösungen sowie das lückenhafte Wissen um bestehende Absicherungsoptionen weisen auf die Wichtigkeit der persönlichen Finanzberatung hin – gerade in Zeiten steigender Unsicherheit und erhöhten Drucks am Arbeitsplatz“, sagt Dirk von der Crone, CEO Swiss Life Deutschland.

KI beschäftigt

Und auch die Entwicklungen rund um künstliche Intelligenz (KI) beschäftigen Arbeitnehmende der in die Studie miteinbezogenen Industriebranchen. Übergreifend haben nur 25% der Befragten Angst, in den nächsten zehn Jahren durch KI-Automatisierung ersetzt zu werden. Bei den Unter-30-Jährigen ist es jedoch über ein Drittel. (lg)

Über die Studie

Für die Erhebung im Juni 2026 befragte das Meinungsforschungsinstitut YouGov 1.153 Beschäftigte in Deutschland aus den Industrien Chemie, Energie, Pharma, Bergbau, Umwelttechnik, Wasserwirtschaft, Papier, Keramik, Kunststoff, Kautschuk und Gummi, Leder, Glas und Entsorgung.

Lesen Sie auch: Betriebliche Vorsorge: Studie zeigt Nachholbedarf für Unternehmen

Grafik: © Swiss Life

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Cyberversicherung: Steigender Beratungsbedarf im Maklermarkt http://www.asscompact.de/node/172301

Die Nachfrage nach Cyberversicherungen ist ungebrochen. Gleichzeitig scheitern immer mehr Unternehmen bereits im Antragsprozess, weil grundlegende IT-Anforderungen nicht erfüllt werden. Das vergrößert die Versicherungslücke und stellt den Maklermarkt vor neue Herausforderungen.

172301 6. August 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement Ein Gastbeitrag von Julia Weimer, Junior Cyber Specialist, und Florian Salm, Head of Cyber Wholesale, bei hendricks

Laut Bitkom waren 2025 rund 87% der deutschen Unternehmen von Datendiebstahl, Spionage oder Sabotage betroffen. Der Schaden lag bei 289,2 Mrd. Euro, davon rund 70% durch Cyberangriffe. Die Nachfrage nach Absicherung ist hoch, doch fehlende IT-Reife erschwert die Versicherbarkeit. Zudem wird ein Unternehmen bei geringer Absicherung selbst zum beliebten Angriffsziel für Cyberkriminelle. Kurz gesagt: Solange das Passwort „1234“ lautet und die eigenen Mitarbeiter für Phishing-Angriffe nicht sensibilisiert sind, haben Cyberkriminelle leichtes Spiel.

Aufgrund der ansteigenden Schadenfälle achten die Versicherer daher zunehmend auf die Erfüllung von Risikofragen, die je nach Versicherer unterschiedlich gestaltet sind.

Die Relevanz der IT-Reife eines Unternehmens zeigt Wirkung. Weist ein Unternehmen eine positive Entwicklung der IT-Sicherheit vor, wirkt sich dies auf die Prämiengestaltung und Deckungstiefe aus. Bestehen dagegen Defizite, formulieren die Versicherer Auflagen, um eine Versicherbarkeit zu ermöglichen; tendenziell nimmt dieses Verhalten der Versicherer jedoch ab. Heißt konkret: Sind Mindestanforderungen zum Vertragsbeginn nicht erfüllt, endet der Prozess zunehmend in der Ablehnung des Risikos. IT-Reife wird somit zur Eintrittskarte in den Cyberversicherungsmarkt.

Folgen für Risikotransfer und Unternehmenssicherheit

Die Konsequenz der fehlenden IT-Reife ist eine doppelte Verwundbarkeit. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) beobachtet, dass Angreifer gezielt Unternehmen mit schwacher IT-Sicherheit auswählen. Ein daraus folgender Schadenfall lässt Unternehmen ohne Police aufgrund mangelnder IT-Reife mit allen Konsequenzen zwangsläufig allein.

Bereits in den ersten Stunden eines Angriffs wird dies spürbar. Ohne Cyberversicherung fehlt vielen Unternehmen, oft im klein- und mittelständischen Segment, der wichtige Zugriff auf ein etabliertes Krisennetzwerk aus IT-Forensikern, spezialisierten Anwälten und Krisenkommunikation, welches im Schadenfall sofort verfügbar sein muss. Wirtschaftliche Folgen und Schäden des Angriffs, bspw. Betriebsunterbrechung, Kosten der Systemwiederherstellung oder Drittschäden, verbleiben ebenfalls bei dem betroffenen Unternehmen. Ohne Police kann ein größerer Cybervorfall damit schnell zum Insolvenzrisiko werden. Hierbei kann ebenfalls im Schadenfall die Frage aufkommen, ob die Geschäftsführung angemessene IT-Sicherheit etabliert und den Risikotransfer ausreichend geprüft hat. Sollte dies nicht erfüllt sein, steht eine Verletzung der Sorgfaltspflicht im Raum und damit auch die persönliche Haftung mit dem Privatvermögen.

Warum klassische Maklerprozesse an ihre Grenzen stoßen

Die Qualität der Vermittler innerhalb der Assekuranz in Deutschland ist hoch. Noch nie waren die Anforderungen an unsere Zunft dermaßen vielschichtig: Regulatorik, Digitalisierung, Demografie, Diversität und Komplexität der Versicherungsprodukte. Das Gebiet der IT-Sicherheit ist darüber hinaus eine gänzlich neue Disziplin, sofern ein Vermittler nicht privater Natur ein Faible dafür hat.

Die IT-Infrastruktur ist heutzutage das technische Rückgrat eines Unternehmens und erweitert sich kontinuierlich mit der Größe eines Unternehmens. Als fachfremder und außenstehender Dritter (hier der Vermittler) den Überblick zu behalten und damit verbundene Rückfragen des Kunden adäquat und ausreichend zu beantworten, ist unmöglich. Risikofragen im Antragsprozess, Begriffe und Zusammenhänge im Bedingungswerk und Aufklärung zu Anforderungen des Gesetzgebers (bswp. NIS-2) drängen den Vermittler jedoch genau in diese Richtung. Die Theorie und Praxis einer allumfassenden Beratung des Kunden zu diesem Risiko können an dieser Stelle weit auseinander liegen (bspw. Bedarfsanalyse). Häufig ist vertrieblich die Reise somit schneller beendet, als es sich Vermittler und Kunde wünschen, es fehlt schlichtweg an einem fachlichen Dolmetscher zu diesem Thema. Diese Spezialtiefe für eine einzelne Sparte wirtschaftlich durch einen Vermittler vorzuhalten ist kaum darstellbar, denn es fehlt die Skalierbarkeit.

Neue Beratungs- und Lösungsansätze

Die Antwort darauf kann ein arbeitsteiliges Modell sein. Der betreuende Vermittler ist und bleibt erster Ansprechpartner und Vertrauter des Kunden. Eine Unterstützung für den Vermittler bietet die Kooperation mit einem Spezialmakler, welcher fachliche, vertriebliche und technische Expertise bereitstellt. Er begegnet dieser neuen Herausforderung demnach mit einer Auswahl an Experten verschiedener Bereiche: Risikoingenieure für die IT-Sicherheit, Fachjuristen sowie kaufmännische Spezialisten der Cyberversicherung.

Die versicherungsfachliche Expertise erfolgt v. a. in den Bereichen Bedingungswerkauswahl bzw. -erstellung sowie Begleitung und Orchestrierung im Schadenfall. Die vertriebliche Expertise erfolgt mithilfe der richtigen Argumentationsansätze für alle Ansprechpartner des Kunden (u. a. Geschäftsführer, IT-Leiter) als auch in dem Transfer und Einordnung der Risikofragen in die Richtungen des Versicherungsnehmers und des Versicherers. Die technische Expertise hilft bei mangelndem Verständnis bzw. Status-Quo des IT-Sicherheitsreifegrades des Versicherungsnehmers als auch der Lösung und Umsetzung fehlender Merkmale in der IT-Sicherheit. Ein besonders hervorzuhebender Vorteil ist an dieser Stelle die Schlüsselrolle der Risikoingenieure. Mit ihrer Unterstützung kann ein aktuell noch nicht versicherbarer Kunde weiter betreut und serviciert werden bis zu dem Zeitpunkt, an dem er ein versicherbares Risiko für den Versicherer darstellt. Aus einer Ablehnung wird demnach ein gemeinsamer Fahrplan hin zur Versicherbarkeit. Das Dienstleistungspaket des Vermittlers gegenüber dem Kunden umfasst folglich neben dem Produktvergleich auch die grundsätzliche Herstellung von Versicherbarkeit.

Fazit

Der Engpass der Cyberversicherung liegt heute weniger in der Kapazität der Versicherer als in der Reife der nachfragenden Unternehmen. Versicherbarkeit wird somit selbst zum Beratungsziel. Wer als Vermittler den Weg dorthin organisiert und alle notwendigen Werkzeuge, Expertisen und Kompetenzen mitbringt, stellt Kundenzufriedenheit und -bindung dar. Die Zusammenarbeit mit Spezialisten zeigt Stärke an der richtigen Stelle und liefert einen immensen Mehrwert für die betroffenen Unternehmen.

Lesen Sie auch: Prävention oder Versicherung: Die richtige Mischung bei Cyberrisiken
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Itzehoer optimiert Rechtsschutz für Landwirtschaft und Privatkunden http://www.asscompact.de/node/172300

Die Itzehoer hat ihre Rechtsschutzversicherung erneuert. Die neue Tarifgeneration stärkt vor allem die Leistungen für die Landwirtschaft und im privaten Bereich. Im Privatrechtsschutz gibt es künftig einen neuen Bauherren-Rechtsschutz, im gewerblichen Bereich sind Energieerzeugungsanlagen inkludiert.

172300 6. August 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die Itzehoer hat eine neue Tarifgeneration in der Rechtsschutzversicherung auf den Markt gebracht. Besonders deutlich profitiert laut Aussagen des Versicherers die Landwirtschaft von den erweiterten Leistungen.

So hat die Itzehoer die Versicherungssumme bei Streitigkeiten in Planfeststellungs-, Enteignungs- oder Flurbereinigungsverfahren auf 50.000 Euro erhöht. Zudem ist erstmals die Mitgliedschaft in der landwirtschaftlichen Selbsthilfeorganisation Maschinenring im Versicherungsschutz eingeschlossen. Außerdem umfasst der Rechtsschutz künftig Energieerzeugungsanlagen zur Versorgung des eigenen Betriebs. In der Tarifvariante TOP ist ab sofort auch der Rechtsschutz im Marken- und Sortenschutzrecht enthalten.

Im Firmenrechtsschutz der Tarifvariante TOP können jetzt gewerbliche Photovoltaikanlagen auf angepachteten Flächen versichert werden, zusätzlich auch im Bereich des Vertragsrechts.

Bauherren-Rechtsschutz als neuer Baustein

Im Privatrechtsschutz hat der Versicherer vor allem an der Tarifvariante TOP gefeilt. Neu ist unter anderem der Bauherren-Rechtsschutz, der unter anderem gerichtliche Streitigkeiten rund um Bauvorhaben und Baurecht umfasst, ebenso wie unbebaute private Grundstücke. Mit dem Rechtsschutz für Wärmepumpen schließt der Versicherer eine bislang bestehende Lücke bei bisher schon versicherten Anlagen zur Energieerzeugung.

Im Baustein Spezial-Strafrecht hat die Itzehoer den Leistungsumfang in der Variante TOP um die Recherche im Dark und Deep Web ergänzt. Davon profitieren Kunden im Landwirtschafts- und Firmenrechtsschutz; die Deckungssumme ist mit 5.000 Euro hier doppelt so hoch wie im Privatrechtsschutz.

Inzwischen bietet die Itzehoer mehr als 26 Rechtsschutz-Services an. So steht Kunden beispielsweise rund um die Uhr eine telefonische Rechtsberatung zur Verfügung, ebenso wie Online- und Chatangebote. (js)

News zu weiteren neuen Produkten und Anpassungen finden Sie in unserer Rubrik Assekuranz.
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Flug auf Abend verlegt: Wann ein Urlaubstag erstattet wird http://www.asscompact.de/node/172224

Mängelansprüche bei Flugänderung: Wird der Hinflug einer Pauschalreise deutlich nach hinten verlegt und geht dadurch der erste Urlaubstag weitgehend verloren, können Reisende eine Minderung des Reisepreises verlangen. Für einen Anspruch auf Entschädigung wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit genügt dies jedoch nicht.

172224 6. August 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Wird der Hinflug einer Pauschalreise mehrere Wochen vor Reisebeginn von einem Vormittags- auf einen Abendflug verlegt und geht dadurch der erste Urlaubstag weitgehend verloren, kann dies einen Reisemangel darstellen. In einem solchen Fall kann dem Reisenden eine Minderung in Höhe eines vollständigen Tagesreisepreises zustehen. Das hat das Amtsgericht (AG) München mit Urteil vom 18.07.2026 entschieden.

Flug kurzfristig auf den Abend verlegt

Geklagt hatte eine Reisende aus Baden-Württemberg, die gemeinsam mit ihrem Lebenspartner eine 14-tägige Pauschalreise nach Antalya zum Gesamtpreis von 2.935 Euro gebucht hatte. Der ursprünglich für 07:40 Uhr vorgesehene Hinflug mit Ankunft um 11:55 Uhr wurde mehrere Wochen vor Reisebeginn auf 16:30 Uhr verschoben. Die Ankunft in Antalya erfolgte dadurch erst um 20:45 Uhr.

Nach der Reise verlangte die Klägerin wegen der geänderten Flugzeit eine Minderung sowie eine Entschädigung wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit. Der Reiseveranstalter zahlte außergerichtlich bereits 56,44 Euro und legte dabei eine Entschädigung für fünf Stunden Verspätung zugrunde. Die Klägerin hielt dies für unzureichend und verlangte insgesamt 425,77 Euro.

Gericht spricht vollen Tagesreisepreis zu

Das AG München sprach ihr weitere 56,44 Euro zu und erhöhte die Minderung damit auf insgesamt 112,88 Euro, was einem vollständigen Tagesreisepreis entspricht. Im Übrigen wies es die Klage ab.

Zur Begründung führte das Gericht aus, dass die dauerhafte Vorverlegung beziehungsweise Verschiebung einer vertraglich vereinbarten Flugzeit bereits vor Reisebeginn einen Reisemangel darstelle. Anders als bei kurzfristigen Verspätungen während der Reise sei hier die ursprünglich vereinbarte Beförderungsleistung nachträglich geändert worden.

Flugzeiten sind wertbildender Bestandteil der Reise

Nach Auffassung des Gerichts sind Flugzeiten bei Pauschalreisen ein preisbildender Bestandteil der Reise. Durch die Ankunft am Abend sei der erste Aufenthaltstag der Klägerin wirtschaftlich nahezu vollständig entwertet worden. Deshalb sei eine Berechnung allein nach der Anzahl der verlorenen Stunden nicht sachgerecht. Vielmehr sei eine Minderung in Höhe eines vollen Tagesreisepreises angemessen.

Keine Entschädigung für vertane Urlaubszeit

Einen Anspruch auf Entschädigung wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit verneinte das Gericht jedoch. Zwar sei der erste Urlaubstag erheblich beeinträchtigt gewesen, die übrigen zwölf Reisetage hätten jedoch ohne Einschränkungen wie geplant stattfinden können. Damit habe keine erhebliche Beeinträchtigung der gesamten Pauschalreise vorgelegen, die einen solchen Schadenersatzanspruch rechtfertigen würde.

Zudem stellte das Gericht klar, dass die Klägerin nur eigene Ansprüche geltend machen konnte. Allein die gemeinsame Buchung einer Reise berechtige einen Reisenden nicht dazu, Ansprüche eines Mitreisenden im eigenen Namen einzuklagen. (bh)

AG München, Urteil vom 18.07.2026 – Az: 191 C 7747/26, noch nicht rechtskräftig

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Maximilian Beck wird neuer Vorstand bei KS/AUXILIA http://www.asscompact.de/node/172294

Der Versicherer KS/AUXILIA hat die Weichen für die Nachfolge in der Unternehmensführung gestellt. Dazu wird Maximilian Beck ab September 2026 neues Vorstandsmitglied. Mitte nächsten Jahres soll Beck dann dem aktuellen Vorstandschef Rainer Huber nachfolgen.

172294 6. August 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Der auf Rechtsschutzlösungen spezialisierte Versicherer KS/AUXILIA hat die personellen Weichen für die Zukunft gestellt und Maximilian Beck in den Vorstand der AUXILIA Rechtsschutz-Versicherungs-AG und der KS Versicherungs-AG berufen. Das teilte der Versicherer mit Sitz in München gegenüber AssCompact am Morgen des 06.08.2026 mit. Seine Tätigkeit beginnt am 01.09.2026.

„Mit Maximilian Beck haben wir eine Persönlichkeit gewonnen, die über ausgewiesene fachliche Expertise sowie langjährige Führungserfahrung in unserer Branche verfügt. Wir freuen uns sehr auf die Zusammenarbeit und sind überzeugt, dass er eine weiterhin erfolgreiche Entwicklung unseres Unternehmensverbundes zusammen mit dem Vorstandsteam sicherstellen wird“, erklärt Ole Eilers, Präsident des Automobilclubs KS e.V. und Vorsitzender des Aufsichtsrats der AUXILIA und der KS Versicherung.

Beck soll Rainer Huber nachfolgen

Zum 01.07.2027 soll Beck dann auch den Vorsitz der Geschäftsführung des KS e. V. und den Vorsitz des Vorstandes der Versicherungsgesellschaften übernehmen und damit dem aktuellen Vorstandschef Rainer Huber nachfolgen. „Die frühzeitige Nachfolgeregelung schafft Verlässlichkeit und Kontinuität – für unsere Kunden, für unsere Mitarbeiter sowie für unsere Vertriebspartner“, so Eilers weiter. Bis dahin werde sich Maximilian Beck in die strategischen und operativen Aufgaben des Unternehmensverbundes einarbeiten.

Huber selbst möchte am 01.07.2027 in den Ruhestand wechseln. „So wird der wünschenswerte Wissenstransfer und nahtlose Übergang in der Unternehmensleitung gewährleistet und die Kontinuität der erfolgreichen Entwicklung des Unternehmensverbundes sichergestellt“, erklärt KS/AUXILIA.

Erfahrener Versicherungsmanager

Zuletzt war Maximilian Beck Vorstandsvorsitzender der IDEAL Versicherungsgruppe. Zuvor gehörte er u.a. dem Vorstand der Basler Versicherungen an. „Den Gremien des KS e. V. und der AUXILIA danke ich für das entgegengebrachte Vertrauen. Ich freue mich darauf, gemeinsam mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Zukunft der KS/AUXILIA aktiv zu gestalten und die erfolgreiche Entwicklung fortzuführen“, so Maximilian Beck. (as)

News über weitere personelle Veränderungen lesen Sie in der Rubrik „Personen“.
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Maklermarkt 2030+: Weniger Makler, mehr Tech http://www.asscompact.de/node/172290

Wie geht es in der Maklerbranche weiter? Auf diese zentrale Frage gibt eine brandneue AssCompact Studie wichtige Antworten. Die Studie „Maklermarkt 2030+“ hat AssCompact in Kooperation mit Oliver Wyman und ASSURACON sowie führenden Branchenverbänden und Maklerdienstleistern realisiert.

172290 5. August 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement Ein Beitrag von Klaus-Jürgen Baum, ASSURACON GmbH, und Dr.-Ing. Dietmar Kottmann, Oliver Wyman

Beschleunigte Konsolidierung und zunehmende Technologierelevanz sind nach Auffassung der Studienautoren Klaus-­Jürgen Baum, Mitinhaber der ASSURACON GmbH, und Dr. Dietmar Kottmann, Partner bei Oliver Wyman für den Versicherungsbereich, die zentralen Entwicklungslinien für die Maklerbranche. Die Maklerbranche wird ihr Gesicht in den nächsten zehn Jahren grundlegend verändern: Weniger Makler, mehr Technologie – das erwarten die Makler selbst genau wie auch die Autoren.

Die Einschätzung der Autoren beruht auf den ersten Ergebnissen der umfangreichen Online-Befra­gung, die AssCompact in Zusammenarbeit mit BDVM, BVK, Fonds Finanz, GA Group, Markel und VEMA im Zeitraum von 12/2025 bis 04/2026 durchgeführt hat. Über 1.000 Makler haben an der Studie teilgenommen und eine einzigartige Informationsbasis für die Entwicklung von belastbaren Zukunftsszenarien für die Maklerbranche geliefert.

Kernthese 1: Das Konsolidierungstempo wird zunehmen

Die Studie identifiziert fünf Haupttreiber der Veränderungen im Maklermarkt: die demografische Entwicklung bei den Inhabern, den Einfluss externer Investoren, den zunehmenden Digitalisierungsdruck, die Auswirkungen von Versichererstrategien und die steigende Regulierungsdichte.

Wegen des Zusammenspiels dieser Faktoren gehen die Befragungsteilnehmer davon aus, dass die Anzahl der aktiven Makler bis 2035 um 25% bis 35% sinken wird. Die Autoren erwarten sogar eine noch stärkere Reduzierung der Maklerzahl.

Die demografische Entwicklung ist unumkehrbar

 

Maklermarkt 2030+: Beschleunigte Konsolidierung und höhere Technologierelevanz

 

Die Altersstruktur der Teilnehmer spricht eine eindeutige Sprache: 70% sind über 50 Jahre, 56% über 55 Jahre. Die Mehrzahl will in den kommenden rund zehn Jahren in den Ruhestand gehen: 75% der über 55-Jährigen und 56% der über 51-Jährigen planen ihren Ruhestand bis ca. 2035. Ein Viertel der Befragten gab an, noch keine Pläne zu haben, die „Aussteiger-Quote“ dürfte demnach eher höher ausfallen.

Nur eine klare Minderheit (19%) glaubt vor diesem Hintergrund, dass der Zustrom von „Neumaklern“ – etwa aus Vertrieben, AOen oder durch Ausgründungen – die zu erwartenden Abgänge bei den Aktiven kompensieren kann.

Externe und interne Nachfolgelösungen liegen fast gleichauf

 

Maklermarkt 2030+: Beschleunigte Konsolidierung und höhere Technologierelevanz

 

Bei den favorisierten Nachfolgeregelungen liegen interne Optionen – etwa die Firmenübernahme durch Familienmitglieder oder Mitarbeiter – und externe Regelungen annähernd gleichauf: Knapp die Hälfte der Befragten kann sich den Verkauf oder die Verrentung des eigenen Geschäfts vorstellen. Da es bei internen Wunschlösungen nicht selten zu Umsetzungsproblemen kommt, könnte der Anteil externer Unternehmensnachfolgen eher höher ausfallen. Bevorzugt wird dabei der Verkauf an einen unabhängigen Maklerkollegen in der Region genannt.

Als entscheidende Rahmen­bedingungen bei der externen Unternehmensnachfolge nannten die Teilnehmer „Gute Hände für die Kunden“ sowie die Höhe und Gestaltung des Kaufpreises – gefolgt von der Übernahme der Mitarbeiter.

In Anbetracht der starken Betonung des Kaufpreises dürfte sich in der Realität die Präferenz für den Verkauf an Maklerkollegen relativieren, vermuten die Studienautoren: Denn erfahrungsgemäß bewerten Maklerkollegen die angebotenen Betriebe niedriger und sind meist nicht bereit und/oder in der Lage, die aktuell hohen Kaufpreise zu bezahlen. Im Vergleich zu den zahlreichen Maklerkonsolidierern mit Private-Equity-Hintergrund haben sie geringere Synergiepotenziale und können auch nicht die „Exit-Fantasie“ der professionellen Firmenaufkäufer einpreisen.

Finanzinvestoren treiben die Veränderung der Marktstruktur

Die klare Mehrheit der Befragten misst Finanzinvestoren eine entscheidende Rolle bei der Konsolidierung bzw. künftigen Struktur der Maklerbranche zu. Das gilt für alle Erscheinungsformen, in denen die Finanzinvestoren aktuell agieren: im Gewerbe- und Industriegeschäft als Mittelstandskonsolidierer, als Konsolidierer von privatkundenorientierten Maklern über Plattformen und Rentenmodelle oder als Konsolidierer von Pools und Maklersoftwareanbietern.

Damit einher gehen aus Sicht der teilnehmenden Makler berechtigterweise signifikante Risiken/Bedrohungen hinsichtlich Wettbewerbsfähigkeit und Unabhängigkeit. Die Autoren teilen die Teilnehmereinschätzungen und erwarten, dass der Konzentrationsgrad im deutschen Markt als Folge einer großen Zahl von Übernahmen von Maklern aller Betriebstypen deutlich steigen wird.

„Size matters“: Kleine geraten besonders unter Druck

Einen breiten Konsens unter den Teilnehmern gibt es auch hinsichtlich der Bewertung, wer bessere und wer schlechtere Karten im künftigen Wettbewerb hat: Kleine Makler (Betriebstypen „Einzelmakler“ und „kleine Regionalmakler“) werden als klare Verlierer gesehen, wogegen Spezialmakler und Mittelstandsmakler als wahrscheinliche Gewinner gelten. Für Regionalmakler ist das Bild differenzierter und abhängig von der Unternehmensgröße.

Bei der Mindestgröße für die nachhaltige Zukunftsfähigkeit sind Courtageerlöse von 1 Mio. Euro der Konsenswert. Nur Kleinmakler bis 250.000 Euro Umsatz glauben in nennenswerter Zahl daran, dass die Betriebsgröße unerheblich ist und damit auch kleinere Maklerhäuser ihre Wettbewerbsfähigkeit erhalten können.

Bedrohungslagen gerade für kleine(re) Makler sehen die Befragten nicht zuletzt aufseiten der Versicherer: Die Einräumung von Vorteilen gegenüber Großmakler(gruppe)n und die abnehmende Bereitschaft zu Direktvereinbarungen mit kleineren Maklern werden als Top-Risiken bewertet.

Verschiedene Schrittlängen beim organischen Wachstum

Zwar gab die Mehrzahl der Teilnehmer in allen Größenklassen und Betriebstypen an, in den letzten Jahren Courtagewachstum erzielt zu haben. Aber die Antworten zeigen, dass kleine(re) Makler im Durchschnitt niedrigere Zuwachsraten hatten als größere. Zugleich blicken die kleineren weniger optimistisch in die Zukunft. So erwartet ein gutes Drittel der Makler bis 750.000 Euro für die kommenden Jahre eine Stagnation oder sogar Schrumpfung des Geschäfts.

Nach Auffassung der Autoren wird die erkennbar unterschiedliche Schrittlänge beim organischen Wachstum den Konzentrationstrend in der Maklerbranche weiter befeuern.

Kernthese 2: Maklerbranche wird stärker technologie­getrieben

Die Befragungsteilnehmer gehen klar davon aus, dass die Technologie­relevanz für die Maklerbranche signifikant steigen wird – und zwar nicht nur für die eigene Betriebsorgani­sation, sondern auch bei Produktgebern und vor allem Endkunden.

Verstärkter Technologieeinsatz – von KI bis zu Beratungssoftware – zählt für die Befragten zu den wichtigsten Erfolgsfaktoren im künftigen Wettbewerb. Allerdings gibt es gemäß den Selbsteinschätzungen erkennbar „Luft nach oben“: Maximal die Hälfte der Befragten sieht sich bei der Technologienutzung aktuell gut aufgestellt – bei KI weniger als ein Viertel.

Fokus auf Organisations­effizienz

Bei der Weiterentwicklung ihrer Unternehmensinfrastrukturen fo­kus­sieren sich die Befragten stark auf Themen und Projekte, die geeignet sind, die Effizienz der eigenen Organisation zu verbessern. Damit sollen zugleich die Voraussetzungen geschaf­fen werden, die erwarteten großen Chancen zu nutzen, die in den Digitalisierungsanstrengungen auf der Seite der Versicherer gesehen werden.

Deutlich zurückhaltender sind dagegen die Absichten und Pläne der Befragten, den Einsatz digitaler Technologien in Marketing und Vertrieb auszubauen. Die Autoren sehen hier durchaus das Risiko für traditionelle Maklergeschäftsmodelle, die nachrückenden Generationen der „Digital Natives“ für ihr Dienstleistungsangebot zu verlieren.

Zahlreiche Bedrohungen durch Technologie-Player und Trends

Mit dem Stichwort „Technologie im Maklermarkt“ verbinden die befragten Makler aber nicht nur Chancen, sondern sehen auch erhebliche Bedrohungspotenziale.

Immerhin knapp 60% der Teilnehmer halten es für wahrscheinlich, dass das standardisierte Kompositgeschäft mit Privatkunden in den nächsten zehn Jahren überwiegend durch Vergleicher und Plattformen vermittelt wird. Dies würde zu massiven Einbußen im „Butter- und Brotgeschäft“ vieler Makler führen, die mit diesen Beständen einen wichtigen Teil ihrer wiederkehrenden Courtageerlöse generieren. Dazu passt, dass die Befragten den möglichen Eintritt von „Big-Tech“ ins Breitengeschäft als eine der größten Bedrohungen für das traditionelle Maklergeschäft sehen.

Gleiches gilt für das Vordringen von digitalen Beratungssystemen und -plattformen; dabei können die vorliegenden Antworten die jüngsten Entwicklungen rund um das Altersvorsorgedepot und den absehbaren Wettbewerb etwa mit technologiegetriebenen Neo­brokern im Lebensversicherungsgeschäft überhaupt noch nicht berücksichtigen.

Mehrheitlich als Bedrohung wird auch die jüngste Entwicklung bei den unabhängigen Anbietern von Maklersoftware gesehen. Dort waren diverse Übernahmen durch Private-Equity-finanzierte Pools und Investoren zu verzeichnen. Gerade für kleinere Makler steigt so das Risiko, sich in die digitalen Ökosysteme weniger technologiestarker Pools begeben zu müssen, dort ihre digitale Autonomie zu verlieren und gegebenenfalls sogar „fremdgesteuert“ zu werden.

Ein uneinheitliches Bild zeigen dagegen die Einschätzungen zur Verbreitung von KI-Tools und -Agenten: Etwa ein Drittel der Befragten geht davon aus, dass Kunden den Abschluss von Standard-­Versicherungen über ihre persön­lichen KI-Agenten künftig zunehmend selbst organisieren. Jeweils ein weiteres Drittel ist noch unsicher bzw. hält eine solche Entwicklung für unwahrscheinlich.

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Personelle Änderungen bei Verisk Claims Solutions Germany http://www.asscompact.de/node/172293

Verisk will die Integration seiner Schadenmanagement-Aktivitäten voranbringen. Nun hat Michael Rodenberg die Gesamtverantwortung für Verisk Claims Solutions Germany übernommen. Die Maßnahme soll die Bereiche Personen-, Kfz- und Gebäudeschaden noch enger miteinander verzahnen.

172293 5. August 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Verisk, strategischer Datenanalyse- und Technologiepartner für die globale Versicherungsbranche, stärkt die Führung seines Schadenmanagementgeschäfts in Deutschland: Seit dem 15.07.2026 hat Michael Rodenberg als anaging Director, Verisk Claims Solutions Germany die strategische und operative Weiterentwicklung aller Claims-Aktivitäten des Unternehmens im deutschen Markt übernommen.

Mit der Ernennung will Verisk seinen Anspruch unterstreichen, die Zusammenarbeit der Geschäftseinheiten weiter auszubauen und Versicherer künftig noch stärker mit integrierten, daten- und KI-gestützten Lösungen zu unterstützen, heißt es.

Rodenberg steht seit dem Jahr 2023 an der Spitze der Verisk Property GmbH in Deutschland. Er verfügt über mehr als 20 Jahre Erfahrung in der Versicherungswirtschaft, beispielsweise in den Bereichen Kfz-, Gebäude- und Personenschaden. Zudem bringt er Erfahrung in den Themen Digitalisierung, Prozessoptimierung und Automatisierung mit.

In seiner erweiterten Funktion ist Rodenberg der Gesamtverantwortliche für die deutschen Claims-Aktivitäten von Verisk, teilt das Unternehmen mit. Dazu gehören neben dem Gebäudeschadenbereich auch die Geschäftsbereiche Verisk Med GmbH, geführt von Verena Klumb, und Verisk Motor GmbH, geführt von Sebastian Hoefner. (lg)

News über weitere personelle Veränderungen lesen Sie in der Rubrik „Personen“.

Bild: © verisk

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Fonds Finanz legt Geschäftszahlen für 2025 vor http://www.asscompact.de/node/172292

Der Maklerpool Fonds Finanz setzt seinen Wachstumskurs fort und erzielt für das Geschäftsjahr 2025 laut eigenen Angaben das „beste Ergebnis der Unternehmensgeschichte“. Die positiven Entwicklungen führt das Unternehmen u. a. auf gezielte und kontinuierliche Investitionen in Zukunftsthemen zurück.

172292 5. August 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die Fonds Finanz hat ihr Geschäftsjahr 2025 bilanziert und festigt laut eigenen Angaben mit erneutem Wachstum ihre Position. Als wesentlichen Treiber der positiven Geschäftsentwicklung bezeichnet das Unternehmen die gezielten und kontinuierlichen Investitionen in Zukunftsthemen. Mit Lösungen in den Bereichen KI und Automatisierung, Bestandsübertragungen und Unternehmensnachfolge schaffe das Unternehmen wichtige Voraussetzungen für den langfristigen Erfolg seiner Vertriebspartner, heißt es.

Umsatz auf 382,5 Mio. Euro gesteigert

Beim Umsatz konnte der Münchner Maklerpool eine Steigerung auf 382,5 Mio. Euro (Vorjahr: 341,2 Mio. Euro) verbuchen. Der Rohertrag kletterte laut Unternehmensangaben auf 84,1 Mio. Euro (Vorjahr: 74,6 Mio. Euro). „Besonders erfreulich“ nennt die Fonds Finanz das Ergebnis vor Steuern (EBT), das auf 23,8 Mio. Euro (Vorjahr: 13,9 Mio. Euro) angestiegen ist und damit einen neuen Höchstwert erreichte. Die Provisionserlöse in den operativen Kernbereichen Versicherung und Investment lagen bei 375,0 Mio. Euro (Vorjahr: 334,7 Mio. Euro). Das Eigenkapital blieb mit 15,2 Mio. Euro auf stabilem Niveau. 443 Mitarbeitende arbeiteten im Jahresdurchschnitt bei dem Maklerpool.

„Erfolg unseres Geschäftsmodells bestätigt“

Norbert Porazik, Geschäftsführer der Fonds Finanz und Co-CEO der INFITECH, kommentiert das Ergebnis wie folgt: „Der Rekordumsatz von 382,5 Mio. Euro und das beste Ergebnis unserer Unternehmensgeschichte bestätigen den Erfolg unseres Geschäftsmodells, das auf Innovationskraft, Verlässlichkeit und der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit über 31.000 Maklern basiert.“ Und er ergänzt: „Die Anforderungen an unabhängige Vermittler verändern sich rasant: Künstliche Intelligenz, Automatisierung und zunehmende regulatorische Anforderungen werden den Markt in den kommenden Jahren maßgeblich prägen. Deshalb investieren wir gezielt in Technologien und Services, mit denen unsere Partner diese Entwicklungen erfolgreich für ihr Geschäft nutzen können.“

Der Anspruch sei, Vermittler in jeder Phase ihrer unternehmerischen Entwicklung bestmöglich zu begleiten – von Aus- und Weiterbildung über den Ausbau ihres Geschäfts bis hin zu Fragen der Bestandsübertragung und Nachfolgeplanung, so Porazik. Und weiter: „Unser Ziel bleibt unverändert: Wir wollen unsere Marktführerschaft weiter ausbauen und unseren Partnern die leistungsfähigste Plattform im Markt bieten.“

Der vollständige Prüfbericht über den Jahresabschluss wird zeitnah im Bundesanzeiger veröffentlicht. (lg)

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Immer mehr Häuser auf Sylt stehen zum Verkauf http://www.asscompact.de/node/172291

Auf Sylt steigt das Angebot an Bestandshäusern deutlich stärker als in anderen hochpreisigen Immobilienmärkten Deutschlands. Gleichzeitig bleiben die Preise trotz Korrektur auf einem sehr hohen Niveau, zeigt eine Analyse von ImmoScout24.

172291 5. August 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Der Immobilienmarkt auf Sylt zeigt eine ungewöhnliche Entwicklung: Das Angebot an Bestandshäusern ist in den vergangenen Jahren nämlich deutlich gewachsen. Seit dem zweiten Quartal 2022 stieg die Zahl der inserierten Häuser in der Gemeinde Sylt um 514%. Damit liegt die Entwicklung deutlich über dem bundesweiten Anstieg von 110% sowie den Vergleichswerten der Luxusstandorte Starnberg (+185%) und Rottach-Egern (+174%). Die Zahlen präsentierte jüngst der Online-Marktplatz ImmoScout24.

 

Immer mehr Häuser auf Sylt stehen zum Verkauf

 

„Kaufinteressierte finden auf Sylt heute deutlich mehr Auswahl als noch vor wenigen Jahren. Für diese Entwicklung kommen mehrere Faktoren infrage – von den veränderten Marktbedingungen bis hin zu den regulatorischen Rahmenbedingungen für Ferienimmobilien auf der Insel“, sagt Dr. Gesa Crockford, Geschäftsführerin von ImmoScout24.

Diese Entwicklung zeigt sich auch in der Inserierungsaktivität. Im Durchschnitt des zweiten Quartals 2026 wurden in der Gemeinde Sylt 13-mal mehr Häuser inseriert wie in einer durchschnittlichen deutschen Gemeinde. In Starnberg sind es doppelt so viele, in Rottach-Egern weniger. Bereits im zweiten Quartal 2022 lag die Gemeinde Sylt mit dem rund Fünffachen des Bundesdurchschnitts deutlich vor den Vergleichsgemeinden. Seither hat sich dieser Abstand weiter vergrößert, so die Analyse von ImmoScout24.

Preiskorrektur fällt ähnlich aus wie in anderen Luxusmärkten

Schnäppchen gebe es für potenzielle Käufer auf Sylt dennoch nicht. Nach der Korrektur hätten sich die Angebotspreise auf hohem Niveau stabilisiert, analysiert Crockford weiter. Die Angebotspreise für Häuser auf Sylt sind seit ihrem Höchststand im zweiten Quartal 2022 um 12% gesunken. Damit bewegt sich die Entwicklung auf einem ähnlichen Niveau wie in Starnberg (-14%) und Rottach-Egern (-11%). Deutschlandweit gingen die Angebotspreise im gleichen Zeitraum lediglich um 2% zurück.

Im zweiten Quartal 2026 lag der durchschnittliche Angebotspreis für Bestandshäuser auf Sylt bei 12.329 Euro pro Quadratmeter und damit leicht über dem Vorjahresniveau. (as)

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„Die Branche stellt die falsche Frage“ http://www.asscompact.de/node/172287

KI wird den Maklermarkt gravierend verändern. Doch nicht der Makler verschwindet. Sondern ein erheblicher Teil dessen, was heute als Maklerleistung gilt, meint bbg-Geschäftsführer Tobias Knörrer. Die entscheidende Frage lautet: Welchen Mehrwert bieten Makler künftig noch?

172287 5. August 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement Ein Kommentar von Tobias Knörrer, Geschäftsführer der bbg Betriebsberatungs GmbH

Die Maklerbranche diskutiert intensiv, wie künstliche Intelligenz den Makler verändern wird. Die entscheidende Frage lautet aber nicht: Wie setzt der Makler KI ein? Sie lautet: Welche Leistungen eines Maklers werden Kunden in zehn Jahren überhaupt noch benötigen?

Denn es genügt nicht, KI draufzuschreiben. Ein Plattenbau wird nicht zur Villa, weil man die Fassade vergoldet. Und wer dieselbe Leistung mit einem Sprachmodell davor anbietet, beantwortet die falsche Frage nur besonders effizient.

Technologische Umbrüche verändern selten zuerst, wie ein Anbieter arbeitet. Sie verändern, wofür Kunden ihn überhaupt noch einschalten. Vier Fragen entscheiden deshalb darüber, wer 2035 noch gebraucht wird:

  • Welche Entscheidung verbessere ich?
  • Welche Unsicherheit reduziere ich?
  • Welche Lösung gestalte oder verhandle ich?
  • Welche Verantwortung übernehme ich?

Wer darauf keine belastbare Antwort hat, besitzt keine Zukunftspositionierung. Er besitzt lediglich einen Bestand.

Die Antwort lässt sich vorwegnehmen. Was bleibt, ist nicht das Vergleichen, sondern das Urteil bei unvollständiger Information, die Fähigkeit, einen Kunden überhaupt zu einer Entscheidung zu bewegen, und die Haftung für das Ergebnis. Nichts davon lässt sich automatisieren – aber jedes davon muss man tatsächlich erbringen und belegen können. Alles Weitere ist die Begründung.

Die größte Gefahr ist nicht KI

Die größte Gefahr für den Makler ist nicht künstliche Intelligenz. Sondern: die Annahme, dass Kunden morgen dieselben Leistungen nachfragen wie heute.

Jahrzehntelang war das Geschäftsmodell logisch: Informationen beschaffen, Tarife vergleichen, Risiken erklären, Verträge vermitteln. Der Makler verfügte über Marktinformationen, die dem Kunden kaum zugänglich waren. Genau diese Informationsasymmetrie verschwindet – und mit ihr die stillschweigende Begründung für einen erheblichen Teil der Vergütung. KI beschleunigt das und zwingt zu einer unbequemen Prüfung: Besitzt jede einzelne Maklerleistung noch einen eigenständigen Wert – oder nur noch einen historischen?

Die erstmals veröffentlichte AssCompact Trendstudie „Maklermarkt 2030+“ zeigt zugleich den demografischen Druck. Befragt wurden rund 1.000 Maklerbetriebe, bei den Kernfragen 500 bis 700; die Auswertung ist vorläufig, Klein- und Einzelmakler sind gegenüber ihrem Marktanteil unterrepräsentiert. Die Richtung ist dennoch eindeutig: 70% der befragten Allein-Geschäftsführer sind älter als 51 Jahre, mehr als 40% wollen binnen zehn Jahren aufhören, 62% erwarten sinkende Maklerzahlen. Im Szenario der Studienautoren könnte die Zahl aktiver Einzel- und Regionalmakler bis 2035 um 40% bis 50% zurückgehen.

Demografie und Technologie wirken unabhängig voneinander – gefährlich wird ihr Zusammentreffen. Denn wer übergeben will, verkauft nicht in erster Linie einen Bestand, sondern die Erwartung, dass die Leistungen dahinter auch 2035 noch bezahlt werden. Wer heute in eine Nachfolge investiert, kauft kein Kundenverzeichnis. Er kauft eine These über künftige Zahlungsbereitschaft.

Die Branche sieht das Problem – bei den anderen

Dieselbe Studie enthält eine Zahl, die unangenehmer ist als jede Prognose. 48% der Befragten halten Einzelmakler für die Verlierer der kommenden Jahre. Zugleich halten 54% der Kleinstmakler mit weniger als 250.000 Euro Umsatz die Betriebsgröße für unerheblich für ihre eigene Zukunftsfähigkeit – während unter den größeren Betrieben jeder Zweite mindestens 1 Mio. Euro Courtagevolumen für die kritische Masse hält.

Dieselbe Verzerrung zeigt sich beim Thema KI: Größere Betriebe halten es für deutlich wahrscheinlicher als kleine, dass Kunden ihre Standardversicherungen künftig selbst organisieren.

Die Branche erkennt die Entwicklung also durchaus. Nur sieht sie das Risiko überwiegend beim Nachbarn. Wer am ehesten betroffen wäre, hält es am ehesten für unwahrscheinlich.

„Persönliche Beratung wird es schon richten“

Kein Satz fällt in dieser Branche häufiger. Und keiner wird seltener begründet.

Persönliche Beratung ist weder Geschäftsmodell noch Selbstzweck. Sie ist ein Weg, Beratung zu erbringen – einer von mehreren. Entscheidend ist eine einzige Prüffrage: Führt ein Mensch zu einer besseren Entscheidung als die beste verfügbare Alternative? Nähe und Vertrauen allein ersetzen keine bessere Entscheidung. Sie haben einen eigenen Wert nur dort, wo sie einem Kunden erlauben, Verantwortung abzugeben – ein Punkt, auf den zurückzukommen sein wird.

Ein KI-Agent kann künftig Einkommen, Vermögen, Verträge, Schadenerfahrungen und Lebensveränderungen gleichzeitig berücksichtigen. Er vergisst nichts und erkennt Muster über Millionen Fälle. In der reinen Informationsverarbeitung wird er den Kunden besser kennen als jeder einzelne Makler.

Offen ist etwas anderes: Ob ein System zuverlässig erfasst, wie ein Kunde widersprüchliche Ziele gewichtet, welche Unsicherheit er aushält und welche Risiken er selbst tragen will. Es geht nicht um Daten, sondern um ein belastbares Urteil aus unvollständigen Informationen.

Der Mensch besitzt dabei keinen automatischen Vorteil. Wer annimmt, er verstehe den Kunden grundsätzlich besser, verwechselt Empathie mit Informationsverarbeitung. Wer glaubt, mehr Daten führten automatisch zur richtigen Entscheidung, verwechselt Analyse mit Urteil. Die Romantisierung der persönlichen Beratung ist deshalb kein harmloser Berufsstolz. Sie ersetzt die Positionierung, die eigentlich nötig wäre.

Das standardisierte Privatgeschäft wird zuerst entwertet

Haftpflicht, Hausrat, Rechtsschutz und Kfz sind weitgehend standardisiert. Eine leistungsfähige KI kann Bedingungen lesen, Verträge vergleichen, Deckungslücken erkennen und Alternativen berechnen. Genau diese Tätigkeiten waren lange ein wesentlicher Bestandteil der Maklerarbeit.

Die Befragten sehen das ähnlich: 57% halten es für wahrscheinlich, dass das standardisierte Geschäft in der privaten Sachversicherung in gut zehn Jahren überwiegend über Vergleichsportale und Plattformen läuft – für keine andere Sparte fällt der Wert annähernd so hoch aus. Dass Kunden Standardversicherungen zunehmend über persönliche KI-Agenten selbst organisieren, erwarten 30 bis 40%; unter den Betrieben bis 750.000 Euro Umsatz sind es 29%, darüber 41%.

Zwischen beiden Zahlen liegt allerdings ein qualitativer Unterschied, der in der Debatte meist untergeht. Vergleichsportale gibt es seit zwanzig Jahren, und sie haben den Markt langsamer verändert als vorhergesagt – aus einem einfachen Grund: Der Kunde muss selbst aktiv werden. Beim Agenten muss er das nicht mehr. Das ist der eigentliche Bruch, und er ist von der Plattformisierung zu unterscheiden.

Meine Einschätzung geht weiter als die der Befragten: Im standardisierten Sachgeschäft wird die Auswahlentscheidung bis Mitte der 2030er-Jahre überwiegend maschinell vorbereitet sein. Das ist keine Frage der Modellqualität – die reicht dafür bereits heute –, sondern eine des Datenzugangs und der Schnittstellen. Beides ist regulatorisch angelegt und liegt innerhalb dieses Zeitraums. Der relevante Wettbewerber ist dann nicht das Vergleichsportal, sondern ein Assistent, der jede Police des Kunden kennt und Alternativen in Sekunden bewertet.

Die Antwort darauf kann nicht lauten, dass der Makler den Kunden persönlich kennt oder besonders viele Tarife vergleicht. Beides wird das System besser leisten.

Warum der Kunde heute nicht wechselt

Zwei Einwände liegen hier nahe, und beide sind berechtigt.

Der erste: Der Kunde zahlt den Makler nicht direkt. Die Courtage ist in die Prämie eingepreist und erscheint auf keiner Rechnung. Ein KI-Agent spart ihm zunächst also gar nichts. Er kostet ihn nur den Ansprechpartner. Genau deshalb wird die Entwicklung nicht gleichmäßig verlaufen. Solange die Vergütung unsichtbar bleibt, entsteht von der Kundenseite kein Preisdruck. Er entsteht auf der Produktseite: über Nettotarife, über Embedded Insurance, über Versicherer, die eigene Endkundenzugänge ausbauen – mehr als die Hälfte der Befragten sieht den Rückbau von Direktvereinbarungen mit kleineren Maklern als Risiko. Die unsichtbare Courtage schützt den Makler nur so lange, bis jemand ein wirtschaftliches Interesse daran entwickelt, sie sichtbar zu machen. Dann wirkt sie nicht als Puffer, sondern als aufgestauter Druck.

Der zweite Einwand wiegt schwerer: Trägheit. Kunden könnten Bedingungen auch heute lesen und Tarife selbst vergleichen. Sie tun es nicht. Viele rufen ihren Makler gerade deshalb an, weil sie sich nicht kümmern wollen. Warum sollten dieselben Menschen einen KI-Agenten einrichten, ihm Vollmachten erteilen und ihn pflegen?

Die Antwort lautet: Sie werden ihn nicht einrichten. Er wird da sein. Der entscheidende Unterschied zu Portalen und Apps ist, dass ein Agent nicht aufgesucht werden muss – er sitzt im Betriebssystem, in der Banking-App, im Kundenportal des Versicherers. Genau diese Trägheit hat den Makler bisher geschützt, weil er der bequemste verfügbare Weg war. Sie schützt nicht ihn, sondern den jeweils bequemsten Weg. Sobald ein anderer diese Stelle besetzt, wirkt dieselbe Trägheit gegen ihn.

Über den Datenzugang entscheidet nicht die Technik

Ob ein KI-Agent den Kunden je besser kennt als sein Makler, entscheidet sich weniger in den Rechenzentren der Modellanbieter als in Brüssel: Die geplante EU-Verordnung über den Zugang zu Finanzdaten (FiDA) würde genau jenen Zugang schaffen – für das standardisierbare Sachgeschäft, nicht für das beratungsintensive. Verhandelt wird dabei bereits, ob große Digitalplattformen wie Google und Amazon als Datennutzer ausgeschlossen werden. 64% der befragten Makler sehen den Eintritt solcher Wettbewerber als Risiko – mehr als bei jeder anderen technologiegetriebenen Bedrohung.

Die Trennlinie verläuft dabei nicht zwischen Privat- und Gewerbekunden – auch ein Privatkunde kann hochkomplexen Bedarf haben, etwa bei Berufsunfähigkeit oder privater Krankenversicherung. Entscheidend ist, wie standardisierbar das Problem ist und wie schwer die Folgen einer falschen Entscheidung wiegen.

Doch auch im komplexen Geschäft wäre Selbstzufriedenheit gefährlich. KI wird Vertragswerke analysieren, Deckungslücken erkennen und Ausschreibungen vorbereiten. Komplexität ist kein Schutzwall. Sie verschiebt die Grenze der Automatisierung lediglich nach oben.

Der eigentliche Burggraben heißt Haftung

Die Debatte wird meist über Beratungsqualität geführt. Ökonomisch entscheidend ist eine andere Frage: Wer haftet, wenn die Empfehlung falsch war?

Beratung ist in Deutschland keine freie Dienstleistung. Sie ist erlaubnispflichtig, dokumentationspflichtig und haftungsbewehrt. Ein System, das Bedarf ermittelt, Produkte auswählt und eine Empfehlung ausspricht, berät im rechtlichen Sinne – unabhängig davon, ob ein Mensch beteiligt ist.

Dass ein Anbieter für fehlerhafte Software haftet, steht dabei außer Frage; die europäische Produkthaftung erfasst sie ausdrücklich. Die praktische Frage ist eine andere: Gegen wen lässt sich ein Beratungsfehler durchsetzen, und mit welchem Aufwand? Der Makler ist registriert, vermögensschadenhaftpflichtversichert und im Zweifel eine Autostunde entfernt. Ein Plattformbetreiber ohne Niederlassung im Zugriff ist das nicht. Der Unterschied liegt nicht im „Ob“ der Haftung, sondern in ihrer Adressierbarkeit.

Daraus folgt keine Entwarnung, sondern eine Präzisierung: Haftung schützt nicht den Makler. Sie schützt die Rolle. Diese Rolle bleibt besetzt – offen ist allein, von wem. Anbieter von KI-Systemen werden in sie hineinwachsen, Erlaubnisse erwerben und Haftungsstrukturen aufbauen, sobald es sich rechnet.

Hier schließt sich der Kreis zur persönlichen Beratung. Ihr belastbarer Kern ist nicht das Gespräch, sondern die Möglichkeit, eine Entscheidung an jemanden abzugeben, der für sie einsteht. Der Wert des Maklers liegt also nicht im Vergleich, sondern in der übernommenen Verantwortung für ein Ergebnis – und er muss sie sichtbar machen, bevor sie ein anderer übernimmt. Wer Haftung nur als Kostenposition betrachtet, übersieht, dass sie zu den wenigen Bestandteilen der Wertschöpfung gehört, die sich nicht automatisieren, sondern nur übertragen lassen.

Und wer erzeugt die Nachfrage?

Ein letzter Einwand: Versicherung ist in weiten Teilen kein Produkt, das nachgefragt wird. Es wird verkauft. Bei Berufsunfähigkeit, Altersvorsorge oder Cyberdeckung im Mittelstand liegt das Problem nicht darin, den passenden Tarif zu finden, sondern darin, dass sich der Kunde überhaupt mit einem unangenehmen Thema befasst. Ein KI-Agent optimiert hervorragend, was der Kunde ohnehin will – ob er die Bereitschaft dazu erzeugt, ist offen.

Das relativiert die These, entlastet aber niemanden. Wer seinen Wert daraus ableitet, Kunden zu Entscheidungen zu bewegen, muss diese Leistung auch erbringen. Genau hier zeigt die AssCompact Trendstudie „Maklermarkt 2030+“ eine Lücke: Beratungskompetenz und Kundennähe stehen bei den Erfolgsfaktoren weit vorn, aktive Neukundengewinnung und Marketing abgeschlagen im hinteren Feld; Social-Media-Marketing ist bei knapp der Hälfte der Befragten nicht geplant, Suchmaschinen-Marketing bei fast 60%.

Die Branche investiert in die Effizienz der eigenen Organisation, nicht in die Fähigkeit, Nachfrage zu erzeugen – ausgerechnet in jene Leistung, die ein KI-Agent am wenigsten übernimmt. Wer Nachfrage nicht erzeugt, sondern nur bedient, konkurriert unmittelbar mit der Maschine.

Nicht der Makler verschwindet

Technologie ist dabei ein Erfolgsfaktor, aber keine Positionierung. Die Branche überschätzt nicht die Möglichkeiten künstlicher Intelligenz. Sie überschätzt den künftigen Wert ihrer heutigen Leistungen.

Der Versicherungsmakler wird nicht verschwinden. Aber ein erheblicher Teil dessen, was heute als Maklerleistung gilt, wird verschwinden – nicht, weil Kunden Menschen ablehnen, sondern weil sie keinen Grund mehr sehen, einen Menschen für Tätigkeiten zu bezahlen, die ein System schneller und günstiger erledigt.

Die Zukunft gehört nicht dem Makler und nicht der KI. Sie gehört demjenigen, der nachweislich bessere Entscheidungen ermöglicht. Betonung auf nachweislich: an Schadenquoten, an aufgedeckten Deckungslücken, an durchgesetzten Regulierungsergebnissen. Die Berufung auf Erfahrung genügt dafür nicht mehr – die auf persönliche Beratung erst recht nicht.

Der Beruf wird nicht daran scheitern, dass KI die Menschen ersetzt. Er wird scheitern, wenn Menschen keinen überzeugenden Grund mehr liefern, warum sie gebraucht werden. Dafür muss die Branche ihr romantisches Selbstbild aufgeben – und durch ein überprüfbares Leistungsversprechen ersetzen.

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Unternehmensstrategie: INTER setzt weiter auf Maklergeschäft http://www.asscompact.de/node/172286

Die INTER konnte im Jahr 2025 Zuwachs in allen drei Versicherungssparten verbuchen. Für 2026 fällt die Prognose aktuell ebenfalls positiv aus. Die neue Unternehmensstrategie setzt neben einer höheren Anzahl an Ausschließlichkeitsberatern auch weiterhin stark auf den Maklermarkt.

172286 5. August 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Der INTER Konzern hat seine Geschäftszahlen aus dem Jahr 2025 veröffentlicht und laut eigenen Aussagen ein „solides Ergebnis“ erzielt. Im Vergleich zum Vorjahr stiegen die gebuchten Bruttobeiträge um 5% auf 1,2 Mrd. Euro. In allen drei Versicherungssparten – Kranken, Leben und Komposit – konnte die Gruppe Zuwachs verbuchen. Auch das Konzernergebnis stieg um 1,8% auf 18,2 Mrd. Euro an, das Konzerneigenkapital wächst um 2,9% auf 634,3 Mio. Euro.

Auch für das laufende Geschäftsjahr – in dem der Konzern seinen 100. Geburtstag feiert – fällt die Prognose bisher positiv aus. In der Personenversicherung erwartet der Konzern einen deutlich höheren Rohüberschuss. In der Kompositversicherung hält der Wachstumstrend an – hier erwartet der Versicherer einen Prämienanstieg von über 6%.

Steigende Kosten im Gesundheitssystem große Herausforderung

Gleichzeitig hat die INTER, deren Schwerpunkt in der privaten Krankenversicherung (PKV) liegt, auch mit Herausforderungen zu kämpfen, heißt es. So hat das Unternehmen, wie andere auch, mit den explodierenden Kosten im Gesundheitswesen zu kämpfen. „Wir müssen medizinischen Fortschritt, verlässliche Leistungen und langfristige Bezahlbarkeit in Einklang bringen“, so Finanzvorstand Dr. Sven Koryciorz. Auch politische Neuerungen wie etwa das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz sowie das geplante Pflegeneuordnungsgesetz haben Einfluss auf das Angebot des Versicherers.

Neue Unternehmensstrategie: INTER setzt weiter auf Maklergeschäft

Die neue Unternehmensstrategie nimmt diese steigenden Gesundheitskosten, eine alternde Bevölkerung und umfassende sozialpolitische Reformen in den Fokus. Der Konzern setzt mit „INTER2030“ bewusst auf nachhaltiges Wachstum in allen drei Versicherungssparten. „Wir wollen die Anzahl der Berater in unserer Ausschließlichkeitsorganisation stetig erhöhen, neue Maklerverbindungen schaffen und bestehende weiter ausbauen“, erklärt Vertriebsvorstand Dr. Günther Blaich. (js)

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Das sind die Finalisten beim Jungmakler Award 2026 http://www.asscompact.de/node/172284

Es wird wieder ernst beim Jungmakler Award. Nach den DigitalCastings Ende Juli hat die bbg Betriebsberatungs GmbH nun verkündet, wer es ins Finale des Nachwuchswettbewerbs geschafft hat und somit im September bei Markel in München antreten darf. Diese Teilnehmer haben es in die Endrunde geschafft.

172284 5. August 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die bbg Betriebsberatungs GmbH veranstaltet jährlich den Jungmakler Award, den Nachwuchswettbewerb der Versicherungs-, Finanz- und Immobilienbranche. 2026 geht der Award in die mittlerweile 16. Runde. Die Bewerberinnen und Bewerber durften Ende Juli im DigitalCasting der Jury ihre Unternehmen pitchen und somit ihre Geschäftsmodelle und persönliche Entwicklungen präsentieren.

Nun herrscht Klarheit, wer es ins Finale, das BundesCasting, geschafft hat. Am 14. und 15.09.2026 findet es bei Markel in München statt, ehe auf der DKM in Dortmund am ersten Messetag, dem 27.10.2026, die Preisverleihung über die Bühne gehen wird.

Die Finalistinnen und Finalisten

Zwölf Bewerberinnen und Bewerber konnten sich in den DigitalCastings durchsetzen und haben somit einen Platz im BundesCasting ergattert. Dabei handelt es sich um folgende Jungmaklerinnen und Jungmakler:

Das gibt es zu gewinnen

Neben dem Award selbst und dem Zugang zur Jungmakler-Community, den sich jeder Teilnehmer schon bei der Bewerbung sichert, gibt es auch noch andere wertvolle Preise zu gewinnen. Das sind die Preise:

  • insgesamt 18.000 Euro Preisgeld für die Bestplatzierten
  • eine Titelstory im Fachmagazin AssCompact
  • eine Teilnahme an den Entwicklungstagen des Instituts Ritter
  • ein Bildungsgutschein für einen Fachwirt-, Bachelor- oder Master-Studiengang im Wert von 1.000 Euro von GOING PUBLIC
  • ein Gutschein für eine individualisierte Print-Kundenzeitung von V-Aktuell

Tobias Knörrer, Geschäftsführer der bbg Betriebsberatungs GmbH und Veranstalter des Jungmakler Awards, freut sich auf den weiteren Verlauf des Wettbewerbs: „Die Bewerbungen zeigen jedes Jahr aufs Neue, wie viel Unternehmergeist und Innovationskraft in der jungen Generation unserer Branche steckt. Besonders beeindruckend ist, mit welcher Klarheit viele Teilnehmer:innen ihre Unternehmen entwickeln und dabei gleichzeitig die Bedürfnisse ihrer Kundinnen und Kunden im Blick behalten. Genau diese Kombination aus fachlicher Kompetenz, Mut zur Veränderung und unternehmerischem Denken braucht unsere Branche für die Zukunft.“

Über den Jungmakler Award

Der Jungmakler Award fördert junge Vermittler:innen der Finanz-, Immobilien- und Versicherungswirtschaft und setzt sich damit für eine zukunftsfähige und qualitativ hochwertige Beratungskultur in Deutschland ein. Der Wettbewerb wird von zahlreichen namhaften Förderern und Partnern aus der Branche unterstützt.

Mehr Informationen gibt es unter jungmakler.de

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