AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement https://www.asscompact.de/ AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement de Thu, 18 Sep 2025 17:54:32 +0200 Thu, 18 Sep 2025 00:00:00 +0200 <a href="/nachrichten/fintech-vinlivt-sammelt-35-mio-euro-ein" hreflang="de">FinTech Vinlivt sammelt 3,5 Mio. Euro ein </a> http://www.asscompact.de/node/169319

Das Münchner FinsurTech Vinlivthat bei einer Finanzierungsrunde 3,5 Mio. Euro erhalten. Neben amerikanischen Investoren beteiligen sich das internationale FinTech-Ökosystem Tenity sowie ein Family Office. Das frische Kapital soll in den Ausbau der Beraterplattform für Finanzvertriebe fließen.

169319 18. September 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Vinlivt hat seine Seed-Runde erfolgreich abgeschlossen und 3,5 Mio. Euro eingesammelt. Ursprünglich geplant waren 1,75 Mio. Euro. Neben amerikanischen Investoren beteiligen sich das internationale FinTech-Ökosystem Tenity sowie ein Family Office. Der Angel-Kreis wird durch strategische Branchengrößen erweitert. Zum Funding gehören auch 700.000 Euro aus staatlichen Innovationsförderungen.

Mit den neuen Mitteln will das Münchner FinsurTech, das 2022 von Uwe Lätsch und Dariusz Borowski gegründet wurde, seine Beraterplattform für Finanzvertriebe ausbauen. Ziel sei, der steigenden Nachfrage von Großvertrieben und Versicherungen gerecht zu werden und gemeinsam mit den ersten Enterprise-Kunden zu starten, wie das Unternehmen mitteilt. Die sichere und moderne Kommunikation zwischen Beratern und Endkunden über die Vinlivt App stehe dabei im Mittelpunkt. So sollen Beratungsprozesse vollständig digitalisiert und mit künstlicher Intelligenz das Backoffice automatisiert werden. Für Berater bedeute dies laut Vinlivt mehr Effizienz und mehr Zeit für ihre Kunden.

Ein Fokus liegt zudem auf der Entwicklung einer eigenen REST-API, die durch Einsatz von KI getrieben wird und es ermöglicht, Drittsysteme schnell und unkompliziert anzubinden. Parallel wird der Bereich Wealth Management als modulare Erweiterung in die Plattform eingebunden, unter anderem durch die Anbindung von API-basierten Lösungen von Evergreen. (tik)

Bild: © Vinlivt

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<a href="/nachrichten/digitale-vertriebsunterstuetzung-diese-versicherer-sind-laut-maklervotum-top" hreflang="de">Digitale Vertriebsunterstützung: Diese Versicherer sind laut Maklervotum top</a> http://www.asscompact.de/node/169310

Makler und Versicherer haben zahlreiche Schnittstellen in ihren Arbeitsprozessen, vor allem auch im digitalen Bereich. Was Maklern besonders wichtig bei der Zusammenarbeit mit Versicherern ist und welche Unternehmen die beste digitale Vertriebsunterstützung bieten, weiß die AssCompact Bildergalerie.

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<a href="/nachrichten/neuer-vorstand-people-experience-bei-axa-deutschland" hreflang="de">Neuer Vorstand People Experience bei AXA Deutschland</a> http://www.asscompact.de/node/169316

Zum 01.11.2025 übernimmt Dr. Johannes Dick die Leitung des Ressorts People Experience bei AXA Deutschland. Das Ressort soll zum 01.01.2026 noch erweitert werden und dann „People and Data Experience“ heißen. Damit will AXA speziell die Themen Menschen, Daten und KI angehen.

169316 18. September 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Zum 01.11.2025 wird Dr. Johannes Dick neuer Vorstand People Experience bei AXA Deutschland. Er ist Nachfolger von Sirka Laudon, die AXA Deutschland zum 31.10.2025 auf eigenen Wunsch verlässt, wie das Unternehmen mitteilt. Derzeit leitet er das Firmenkundengeschäft im Ressort Sachversicherung.

Das Ressort, das er neu führen wird, soll zum 01.01.2026 noch erweitert werden (vorbehaltlich der Zustimmung der entsprechenden Gremien). Dann wird People Experience zu People and Data Experience. Mit diesem Schritt will der Versicherer seine Expertise rund um zentrale Zukunftsthemen bündeln, und zwar Menschen sowie Daten und künstliche Intelligenz. Damit kombiniere AXA Deutschland als erste Ländergesellschaft der AXA Gruppe die Themen HR sowie Daten und KI auf Vorstandsebene, wie es heißt. Zugleich zeigt sich AXA Deutschland überzeugt, dass künstliche Intelligenz nur durch den Menschen, der sie anwendet, steuert und laufend verbessert, ihre volle Wirkung entfalten kann.

Dick arbeitet seit dem Jahr 2012 bei AXA und war bereits in verschiedenen Positionen tätig. Beispielsweise war er Leiter des Bereichs Strategie, Data und Organisation bei AXA Deutschland und dort für das Programm „Agile@Scale“ verantwortlich. Zudem hat laut AXA die agile Transformation des Unternehmens maßgeblich gestaltet und vorangetrieben. Davor war er als Leiter der Konzernentwicklung Mitgründer des AXA Innovation Campus und des Data Innovation Labs von AXA Deutschland. Zwischen 2018 bis 2020 war Dick bei der AXA Gruppe Global Head of Data Analytics and Innovation. (lg)

Bild: © AXA

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<a href="/nachrichten/verbaende-kritisieren-aktivrenten-plaene" hreflang="de">Verbände kritisieren Aktivrenten-Pläne</a> http://www.asscompact.de/node/169313

Die Bundesregierung plant für den 01.01.2026 den Start der Aktivrente, mit der Arbeitnehmer nach Erreichen des gesetzlichen Renteneintrittsalters monatlich 2.000 Euro steuerfrei dazuverdienen können. Ziel: dem Fachkräftemangel entgegenwirken. Doch das Vorhaben schmeckt nicht jedem.

169313 18. September 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die Politik hat bei Weitem keine einfache Aufgabe. Denn wir leben in der Zeit des demografischen Wandels, der in einer Gesellschaft schwere Folgen hinterlässt. Aufgabe der Steuerleute eines Landes: Lösungen finden. Entgegenwirken. Reformen auf den Weg bringen, die die Stabilität der Gesellschaft fördern.

Eine solche Lösung hat Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) diese Woche beim Maschinenbaugipfel des Verbands Deutscher Maschinen- und Anlagenbau in Berlin verkündet: die Aktivrente, die auch bei der Regierungsbildung im Koalitionsvertrag festgeschrieben wurde. Auf sie habe man sich innerhalb der Koalition geeinigt, Start soll der 01.01.2026 sein. In Kürze soll es dazu vonseiten des Finanzministeriums unter Lars Klingbeil (SPD) auch einen Gesetzentwurf geben. Dem Handelsblatt liegt der Referentenentwurf vor.

Aktivrente: Das ist geplant

Im Wesentlichen gestalten sich die Pläne zur Aktivrente auch so wie im Koalitionsvertrag ursprünglich vorgesehen. Nach dem Erreichen des gesetzlichen Rentenalters können Beschäftigte freiwillig weiterarbeiten und bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei verdienen. Ziel des Ganzen ist, Arbeit auch in der Rente attraktiv zu halten und somit eine Abschwächung des Fachkräftemangels, der sich in den nächsten Jahren deutlich verschlimmern dürfte durch den Einzug der Boomer in die Rente. Bis 2039 überschreiten laut Statistischem Bundesamt etwa 13,4 Millionen Erwerbstätige das gesetzliche Renteneintrittsalter von 67 Jahren und scheiden damit voraussichtlich aus dem Arbeitsleben aus.

Einschränkungen und Kosten

Der Entwurf legt auch zwei Einschränkungen dar, nämlich: Die Aktivrente wird nur für Arbeitnehmer zur Verfügung stehen. Selbstständige sollen von der Regelung ausgenommen sein. Und: Die Rente ab 63 soll sich damit nicht kombinieren lassen, sondern sie soll erst ab Erreichen des gesetzlichen Rentenalters genutzt werden können.

Das Handelsblatt meldet außerdem unter Berufung auf den Entwurf, dass die Aktivrente und die steuerfreien Überstundenzuschläge, die darin ebenso enthalten sind, zu Mindereinnahmen von 620 Mio. Euro jährlich führen würden. Für Finanzminister Klingbeil seien die Steuerausfälle somit „überschaubar“. 260 Mio. Euro würden auf den Bund entfallen, der Rest auf Länder und Kommunen.

BVK: „keine ausreichende Altersvorsorge“

Der Beschluss der Aktivrente stößt nicht überall auf Zustimmung, so hagelt es u. a. Kritik vom Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK). Eine ausreichende Altersvorsorge werde damit ab dem 01.01.2026 nicht möglich. Präsident Michael H. Heinz: „Wir sehen nicht, dass sich damit eine ausreichende Altersvorsorge lösen lässt. Die Koalition rechnet selbst nur mit ungefähr 25.000 Aktivrentnern, die monatlich 2.000 Euro steuerfrei hinzuverdienen können, trotz des Weiterbezugs ihrer Rente. Das wird vielleicht das Fachkräfteproblem in unserem Land etwas entschärfen, ist aber keine nachhaltige Lösung für die Altersvorsorge.“

Auch kritisiert der Verband, dass Selbstständige nicht miteinbezogen werden: „Das Modell begünstigt zudem Menschen, die gesundheitlich und fachlich dazu noch in der Lage sind, nach Rentenbeginn weiterzuarbeiten – vorrangig Akademiker und gut verdienende Fachkräfte. Wenn schon, dann sollten unbedingt Selbstständige in das Modell der Aktivrente einbezogen werden. Denn gerade sie sind vielfach Fachleute, auf die nicht verzichtet werden kann. Das gehört sich aus Gründen des Gleichheitsgebotes nach Artikel 3 des Grundgesetzes.“

Verband der Selbstständigen: „Schlag ins Gesicht“

Andreas Lutz, Vorstandsvorsitzender des Verbands der Gründer und Selbstständigen Deutschland (VGSD), schlägt einen ähnlichen Ton an: „Das ist ein Schlag ins Gesicht aller Selbstständigen. Dies widerspricht klar dem Gleichbehandlungsgebot des Grundgesetzes. Es ist verfassungsrechtlich bereits problematisch, wenn Menschen über der gesetzlichen Altersgrenze steuerlich behandelt werden sollen als Jüngere. Wenn Menschen gleichen Alters jedoch aufgrund ihrer Entscheidung für eine Selbstständigkeit im Alter so unterschiedlich besteuert werden, ist dies für mich eine klare Form der Diskriminierung und Einschränkung der freien Berufswahl.“

Nach Einschätzung des VGSD wäre eine auf Arbeitnehmer beschränkte Aktivrente ein fatales Signal für alle Selbstständigen und Unternehmer in Deutschland und würde zu einem erheblichen Vertrauensverlust in die Regierung Merz führen, die mit dem Versprechen angetreten war, für einen wirtschaftspolitischen Aufbruch zu sorgen, so die Stellungnahme des VGSD.

Konflikt mit Artikel 3?

Tatsächlich hatte der Fachbereich WD 4 „Haushalt und Finanzen“ der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages bereits im Juni ein 28-seitiges Dokument vorgelegt mit dem Titel „Verfassungsrechtliche Rechtfertigung der im Koalitionsvertrag vorgesehenen Einkommensteuerbefreiung (sogenannte Aktivrente)“. Konkret fraglich ist, wie schon vom BVK und VGSD erläutert, der Artikel 3 des Grundgesetzes, laut dem alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind.

Es gibt also ein Bewusstsein im Bundestag ob der zu klärenden Verfassungskonformität des Vorhabens. Denn derartige Gutachten werden nicht für jedes geplante Gesetz erstellt, sondern sind, so heißt es im Dokument, „eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages“.

In der „Verfassungsrechtlichen Rechtfertigung“ des WD 4 wird argumentiert, dass die geplante Freistellung eines Teils der Einnahmen von Aktivrentnern von der Einkommensteuer „außersteuerliche Lenkungsziele“ verfolgt werden. Für solche Lenkungsziele darf der Staat steuerliche Vorteile einsetzen, um ein Gemeinwohlziel zu verfolgen – in diesem Fall um dem Fachkräftemangel stärker entgegenzuwirken.

Grundsätzlich funktioniert die Einkommensteuer nach dem Leistungsfähigkeitsprinzip, simpel ausgedrückt: Wer mehr bekommt, kann auch mehr an den Staat abgeben. Neben der Frage, ob Selbstständige ungerecht behandelt werden, dürften sich also auch jüngere Arbeitnehmer benachteiligt fühlen, die beim gleichen Einkommen mehr Last tragen als „Aktivrentner“. Spannend dabei: Im Gleichheitsgrundsatz in Artikel 3 des Grundgesetzes werden mehrere Merkmale genannt, aufgrund derer jeder Mensch vor Diskriminierung geschützt ist: u. a. Herkunft, Geschlecht, Rasse, Sprache, Glauben. Das Alter fehlt in dieser Aufzählung jedoch … (mki)

Lesen Sie auch: Altersvorsorge: Politiker im Austausch mit der Branche
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<a href="/nachrichten/gdv-kfz-diebstahlreport-diese-modelle-praeferieren-autodiebe" hreflang="de">GDV Kfz-Diebstahlreport: Diese Modelle präferieren Autodiebe</a> http://www.asscompact.de/node/169312

Die Anzahl der Autodiebstähle in Deutschland bleibt auf hohem Niveau. Insgesamt haben Kfz-Versicherer im Jahr 2024 293 Mio. Euro für gestohlene Pkw geleistet, wie der GDV bekannt gegeben hat. Welche Modelle bei Langfingern besonders beliebt sind und wo die Hochburgen der Autodiebe sind.

169312 18. September 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die Anzahl der Autodiebstähle in Deutschland bleibt auf hohem Niveau. Im Jahr 2024 wurden erneut mehr als 14.000 kaskoversicherte Pkw entwendet. Das zeigt der Kfz-Diebstahlreport 2024 des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV).

Insgesamt verschwanden im vergangenen Jahr 14.162 versicherte Autos. Dafür leisteten die deutschen Kfz-Versicherer insgesamt 293 Mio. Euro, was einen leichten Rückgang im Vergleich zum Vorjahr darstellt (Diebstähle 2023: 14.585, Schadensumme 2023: 312 Mio. Euro).

„Durchschnittlich haben die Kfz-Versicherer jeden Tag fast 40 Diebstähle reguliert und dafür täglich mehr als 800.000 Euro gezahlt“, erklärt GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen.

SUVs und Oberklassemodelle am beliebtesten unter Dieben

Am beliebtesten bei Autodieben sind hochwertige SUVs und Modelle der oberen Mittelklasse sowie der Oberklassen. Aus diesem Grund steigen die Schäden pro Fahrzeug auch deutlich an, so der Branchenverband. „2014 betrugen die durchschnittlichen Kosten pro Diebstahl noch rund 14.500 Euro, gleichzeitig wurden fast 18.000 Autos gestohlen.“ Inzwischen kostet jeder Diebstahl die Versicherer rund 20.700 Euro. Besonders teuer zu stehen kommen Versicherern Diebstähle von Porsche-911-Modellen. Hier müssen die Unternehmen im Durchschnitt mehr als 100.000 Euro leisten.

Die „Top 10“ der am häufigsten gestohlenen Fahrzeugmodelle

Gleich vier der „Top 10“ der am häufigsten gestohlenen Modelle sind vom japanischen Hersteller Toyota. Der Spitzenreiter ist der Lexus NX 1. Generation. Hier kommen 130 Diebstähle auf je 10.000 kaskoversicherte Pkw. Auch der LandCruiser 4. Generation liegt mit 104 Diebstählen je 100.000 kaskoversicherten Autos über der Hunderter-Marke. Weitere Hersteller auf der Liste der zehn am häufigsten gestohlenen Modellreihen sind Chrysler, Kia, Hyundai, Audi und Fiat.

Im Norden deutlich mehr Diebstähle als im Süden

Wie in den vergangenen Jahren ist Berlin erneut der Hotspot für Autodiebstähle. Hier findet mehr als jeder vierte Diebstahl bundesweit statt, so der GDV. Nach Berlin folgen Hamburg, Brandenburg und Bremen. Im Süden Deutschlands bleibt die Gefahr eines Autodiebstahls deutlich geringer. „Allerdings steigen auch im vergleichsweise sicheren Baden-Württemberg die Fallzahlen um rund 11% auf 635 Autos an“, sagt Asmussen. (js)

Alle Zahlen zum Autodiebstahl können auf der Seite des GDV eingesehen werden.

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<a href="/nachrichten/versicherungsschutz-fuer-kitas-einblicke-aus-der-praxis" hreflang="de">Versicherungsschutz für Kitas: Einblicke aus der Praxis</a> http://www.asscompact.de/node/169309

Kitas sollen Kindern Schutz und zugleich Raum bieten, sich frei zu entfalten. Für die Einrichtungen selbst gilt es, sich gegen verschiedene Risiken abzusichern. Zum Kindertag hat AssCompact bei einem Maklerhaus nachgehakt, das entsprechende Versicherungslösungen anbietet – darunter auch für Waldkindergärten.

169309 18. September 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement Interview mit Dirk Lauffer, geschäftsführender Gesellschafter der CuP Versicherungsmakler GmbH
Herr Lauffer, Sie haben unter anderem auch Versicherungslösungen für Kitas im Portfolio. Wie kam es dazu?

Unser erstes Mandat nach Gründung von CuP Versicherungsmakler GmbH war eine Montessori-Schule in Franken, die aktiv nach einer Betriebsrentenlösung gesucht hat. Wir stellten schnell fest, dass es in der Branche üblich ist, dass man schnell weiterempfohlen wird, wenn man einen anständigen Job gemacht hat und vor allem Vertrauen gewinnen konnte. Somit kam das darauffolgende Mandat dann direkt in der Nachbarschaft, bis hin zur tatsächlichen „Spezialisierung“ und alleinigen Ausrichtung auf diese Zielgruppe.

Das Thema Betriebsrenten haben Sie eben angesprochen. Was umfasst denn Ihr Portfolio an Versicherungslösungen für die Einrichtungen und deren Mitarbeiter?

Unser Slogan lautet „ganzheitlicher Versicherungsschutz für Ihre Bildungseinrichtung“. Deshalb nehmen wir uns auch jedem individuellen Risikobereich an – von der Dienstreisekasko über Klassenreisenversicherungen bis hin zu komplexen Betriebsrentenlösungen und der Versicherung von Therapietieren. Beispielsweise hat jedes Bundesland ein eigenes Finanzierungsgesetz für die Alterssicherung von Lehrkräften oder Erziehern, hier muss man zwangsläufig bundesweit die gesamte Klaviatur spielen.

Welchen Absicherungsbedarf haben Kitas im Allgemeinen?

Die absolute Basis stellen eine Betriebshaftpflicht, eine Inhaltsversicherung mit Betriebsunterbrechung, eine Rechtsschutzversicherung (mit Strafrechtsschutz) und eine gute Vermögensschadenversicherung für die Absicherung der – häufig auch ehrenamtlichen – Mitarbeitenden dar. Darüber hinaus gibt es individuelle Risikobereiche oder Bedürfnisse, Risiken abzusichern – wie beispielsweise eine Gruppenunfallversicherung. Zusätzlich ist in dieser Branche inzwischen eine gute Vorsorgelösung zwingend von Bedarf, um Personal finden, binden und motivieren zu können. Hierzu gehört standardmäßig eine nachhaltige Betriebsrente mit einer Arbeitgeberbeteiligung über das gesetzliche Mindestmaß hinaus, wie auch ein betriebliches Gesundheitsbudget (in Form einer betrieblichen Krankenversicherung).

Sie haben speziell auch Lösungen für Natur- und Waldkindergärten im Angebot. Was unterscheidet diese Einrichtungen von klassischen Kitas – auch in Bezug auf Risiken?

Der wesentliche Unterschied ist der Standort und der Naturbezug – denn die Betreuung findet grundsätzlich im Freien statt. Meistens gibt es einen Bauwagen oder einen Schutzraum, wenn es draußen mal so richtig ungemütlich wird. Aber ein Nieselregentag ist für einen Waldkita-Zwerg kein Hindernis, den Tag im Wald zu verbringen.

Das Risiko eines Bauwagens oder eines Flurstücks ist natürlich ein ganz anderes als das eines Schul- oder Kindergartengebäudes. Zusätzlich hat der Waldeigentümer, auf dessen Flurstück der Betrieb stattfindet, natürlich Sorgen, was da sonst noch alles passieren kann – das fängt bei der Baumpflege an und hört bei Insektenstichen oder Wildtieren auf.

Welche typischen Schadenfälle oder Haftungsfragen treten bei Natur- und Waldkindergärten häufiger auf?

Ehrlich gesagt sind diese Mandate sehr, sehr pflegeleicht. Da gibt es kein Gebäude, das einen Leitungswasser- oder Feuerschaden verursacht. Da bohren vielleicht mal Kinder mit einem Ast Löcher in ein Zelt oder eine Jurte kommt durch Witterung zu Schaden, aber die Schadenfälle halten sich – auch nach 24 Jahren Erfahrung in der Branche – sehr in Grenzen.

Wirken sich die zunehmenden Extremwetterereignisse auf die Risikoeinschätzung aus?

Wenn Pädagogen einen Waldkindergarten planen, dann entsteht zumeist ein Traumbild mit einer Idealvorstellung des eigenen Betriebs: Der Waldkindergarten-Bauwagen steht auf einer Waldlichtung direkt bei einem kleinen Fluss. Dass die Traumvorstellung dieses Betriebs ein versicherungstechnischer Kopfschuss sein kann, wird dann erst bewusst, wenn Pädagogen das erste Mal mit uns reden, uns den Standort auf Google Maps zeigen und von uns eine erste Risikoeinschätzung erhalten. Auch kommt zum Tragen, dass Waldkindergärten zumeist nicht umfriedet oder umzäunt sind. Das Thema Vandalismus oder Einbruch spielt daher gelegentlich auch mal eine Rolle.

Gibt es passende Absicherung auf dem Markt oder setzen Sie auf Spezialkonzepte?

Eine passende Absicherung gibt es. Wo? Natürlich bei uns. Hier sind zwei Jahrzehnte Erfahrung in die Produkte und Side letter geflossen. Eine Standardabsicherung wird schon beim Bauwagen schwer. Welcher Versicherer mag schon einen nicht eingezäunten Bauwagen, der noch mitten im Wald liegt, gerne zu einer sehr guten Prämie versichern?

Die Zahl von Naturkindergärten ist in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen und etabliert sich zusehends als zukunftsweisende Form der Kinderbetreuung über eine Modeerscheinung hinaus. Wie hat sich die Nachfrage bei Ihnen in den letzten Jahren verändert?

Wir sind aktuell, so denke ich, noch nicht mal beim Peak angelangt. Das betrifft nicht nur die Wald- oder Naturkindergärten, sondern auch reformpädagogische Schulen. Die Nachfrage ist groß und weiter steigend, da heute viele Menschen individueller denken und die klassische (zumeist städtische und kirchliche) Betreuung und das öffentliche Schulsystem hinterfragen oder gar ablehnen. Zusätzlich vertreten die Eltern selbst nicht selten einen pädagogischen Ansatz wie Montessori oder Waldorf – oder aber ihnen ist ein Naturbezug für das Kind im eigenen Erziehungs- und Bildungsverständnis elementar wichtig. Bis dato haben wir ein Wachstum von über 10% jährlich.

Läuft in der Kundenakquise viel über die eingangs bereits erwähnte persönliche Weiterempfehlung oder aber gewinnen Sie neue Kunden auch über Kanäle wie soziale Medien?

Vor 10 bis 15 Jahren haben wir sämtliche Akquise-Kanäle bespielt. Vom postalischen Mailing über selbst moderierte Facebook-Gruppen („Wie gründe ich eine Privatschule“) bis hin zu Google AdWords. Die Jahrzehnte voller Fleiß bringen uns jetzt in die Komfortzone, dass wir aktuell nur auf Empfehlung arbeiten. Wir sind selbst Mitglied bei Bundes- oder Landesverbänden, was uns zusätzlich hilft, innerhalb der Branche wahrgenommen zu werden.

Zum Abschluss noch ein allgemeiner Blick in die Zukunft: Welche Entwicklungen sehen Sie für die Branche in den nächsten fünf bis zehn Jahren?

Das Thema Digitalisierung ist abgeschlossen, das Thema Automatisierung ist zu 70 % bei uns umgesetzt, das Thema KI steckt noch in den Kinderschuhen. Aktuell bin ich mir persönlich sicher, dass das Thema KI unsere Zukunft sein wird. Aber ich bin mir auch sicher, dass auch in 15 oder 20 Jahren immer noch eine persönliche Beratung nicht zu ersetzen sein wird.

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<a href="/nachrichten/rechte-ungezeugter-nacherben-sie-koennen-im-grundbuch-stehen" hreflang="de">Rechte ungezeugter Nacherben: Sie können im Grundbuch stehen</a> http://www.asscompact.de/node/169257

Der BGH hat entschieden, dass eine Grundschuld auch zugunsten noch ungezeugter Personen eingetragen werden kann. Das Urteil stärkt die Rechte künftiger Nacherben, macht aber die nachträgliche Löschung der Grundschuld für Vorerben deutlich schwieriger.

169257 18. September 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass eine Grundschuld auch zugunsten einer Person eingetragen werden kann, die noch nicht geboren oder sogar noch nicht gezeugt ist. Rechtsanwalt Alexander Sternbeck von der Kanzlei LKC Grünwald erläutert in einem Website-Beitrag die Hintergründe und die Bedeutung dieser Entscheidung für das Erbrecht.

Wie Sternbeck ausführt, war die Antragstellerin 1960 geboren und von ihrer Mutter als Vorerbin eingesetzt. Ihre potenziellen Kinder sollten Nacherben werden, ersatzweise ihre Geschwister. 2006 ließ sie auf einem eigenen Grundstück eine Grundschuld über 187.000 Euro zugunsten ihrer noch ungezeugten Kinder eintragen, um eine gerichtliche Auflage nach dem Verkauf eines Nachlassgrundstücks zu erfüllen.

Später wollte sie die Grundschuld löschen lassen und legte eine Löschungsbewilligung ihrer Geschwister vor. Sie versicherte zudem, keine Kinder zu haben. Grundbuchamt und das Oberlandesgericht Köln lehnten jedoch ab, da für die noch nicht gezeugten Nacherben ein Pfleger hätte bestellt werden müssen. Die Frau wandte sich daraufhin mit Rechtsbeschwerde an den BGH.

Grundbucheintragung zugunsten eines ungezeugten Menschen

Im Kern ging es um die Frage, ob eine Grundbucheintragung zugunsten eines „Nondum conceptus“ (noch nicht gezeugten Menschen) überhaupt wirksam sein kann. Nach § 1 BGB beginnt die Rechtsfähigkeit erst mit der Geburt. Die Antragstellerin war daher der Meinung, dass die Eintragung nichtig sei und von Amts wegen gelöscht werden müsse (§ 53 Abs. 1 S. 2 GBO).

Gericht bestätigt Grundschuldeintragung

Der BGH wies die Rechtsbeschwerde zurück und bestätigte die Wirksamkeit der Grundschuldeintragung. Sternbeck hebt in seiner Urteilsbesprechung mehrere Kernpunkte hervor: Obwohl das BGB keine Regelung für den Rechtserwerb eines Nondum conceptus enthält, erkennen Vorschriften wie § 2101 und § 2178 BGB an, dass auch noch nicht gezeugte Personen berücksichtigt werden können. Diese erhalten eine aufschiebend bedingte Rechtsposition. Der Gesetzgeber will, dass solche zukünftigen Rechte auch gesichert werden können. Daher ist die Eintragung einer Grundschuld zur Sicherung dieser Ansprüche zulässig, etwa um Rechte des noch nicht gezeugten Nacherben zu schützen.

Für den Nondum conceptus können Willenserklärungen durch einen Pfleger (§ 1882 BGB) abgegeben werden, sodass eine dingliche Einigung möglich ist. Die Eintragung darf nur mit Zustimmung aller Berechtigten gelöscht werden. Da potenzielle Kinder noch nicht existieren, ist die Mitwirkung eines Pflegers notwendig, die hier fehlte. Der BGH konnte zudem nicht feststellen, dass die Antragstellerin keine Kinder mehr bekommen kann. Auch eine Adoption ist möglich, weshalb der Begriff „Kinder“ im Grundbuch auch angenommene Kinder umfasst, solange keine Einschränkung besteht.

Rechte ungezeugter Nacherben gestärkt

Laut Sternbeck stärkt der Beschluss den Schutz künftiger Generationen, führt aber auch zu erheblichen praktischen Konsequenzen: Vorerben können solche Grundschulden nur mit Zustimmung eines gerichtlich bestellten Pflegers löschen lassen und dieser könnte die Zustimmung verweigern, wenn er die Interessen der noch ungezeugten Nacherben gefährdet sieht. Das macht eine nachträgliche Entlastung des Grundstücks für den Vorerben schwierig. (bh)

BGH, Beschluss vom 26.06.2025 – Az. V ZB 48/24

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<a href="/nachrichten/convista-verstaerkt-management-im-geschaeftsbereich-versicherungen" hreflang="de">Convista verstärkt Management im Geschäftsbereich Versicherungen</a> http://www.asscompact.de/node/169307

Das Management-Team des IT-Dienstleisters Convista wird seit dem 01.09.2025 von Julian Markopolsky verstärkt. Mit seiner Expertise im Versicherungsmarkt will das Unternehmen in diesem Bereich weiteres Wachstum anstreben.

169307 17. September 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Julian Markopolsky ist seit dem 01.09.2025 im als Managing Partner im Management-Team des Beratungs- und IT-Hauses Convista vertreten. Mit dieser strategischen Personale unterstreicht das Unternehmen seine Wachstumsambitionen im Versicherungsmarkt, heißt es in einer offiziellen Pressemitteilung.

Erfahrungen in der Finanzbranche

Hans-Peter Holl, Vorstand Business Unit Insurance & Banking bei Convista, erläutert, dass man sich mit Markopolsky einen branchenbekannten Experten mit weitreichender Erfahrung in den Themen Ökosysteme, IT-Architektur und Plattformintegration im Kernversicherungsumfeld ins Haus geholt habe.

Markopolsky bringt mehr als zehn Jahre Erfahrung als Architekt und Manager im Bereich Financial Services mit, stets mit Fokus auf Versicherungsunternehmen. Zuletzt verantwortete er beim IT-Unternehmen IKOR das Versicherungsgeschäft. Mit seinen fachlichen Schwerpunkten soll er das Beratungsangebot rund um Cloud-Architekturen, Plattformstrategien und Integrationstechnologien bei Convista weiterentwickeln, insbesondere mit Hinblick auf die Digitalisierung von Dienst- und Beratungsleistungen. (mki)

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<a href="/nachrichten/digitaler-dschungel-was-makler-beim-social-media-recht-beachten-muessen" hreflang="de">Digitaler Dschungel: Was Makler beim Social-Media-Recht beachten müssen</a> http://www.asscompact.de/node/169300

Ob Facebook, Instagram, LinkedIn oder TikTok – soziale Netzwerke gehören heute für viele Versicherungsmakler fest zum Marketing-Mix. Sie ermöglichen Reichweite, direkten Kundenzugang und bieten vielfältige Chancen zur Positionierung als fachlich versierte Ansprechpartner. Wer Social Media professionell nutzt, sollte aber auch die juristischen Fallstricke kennen – und vermeiden.

169300 17. September 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement Ein Artikel von Carola Sieling, Rechtsanwaltskanzlei Sieling und Fachanwältin für IT-Recht

Ob Facebook, Instagram, LinkedIn oder TikTok – Social Media ist längst fester Bestandteil im Marketing-Mix vieler mittelständischer Versicherungsmakler. Kein Wunder: Die Plattformen bieten enorme Reichweite, direkten Kundenzugang und zahlreiche Möglichkeiten zur Positionierung als kompetente Beraterin oder kompetenter Berater. Doch neben Likes, Klicks und Followern sind auch die rechtlichen Risiken zu beachten, die nicht unterschätzt werden sollten. Wer professionell unterwegs ist, muss das Recht im Blick haben.

Namens- und Markenrechte

Schon bei der Erstellung von Social-Media-Accounts kann es zur Rechtsverletzung kommen, wenn beispielsweise Namens- und Markenrechte Dritter verletzt werden. Auch müssen die Nutzungsbedingungen der jeweiligen Plattform unbedingt berücksichtigt werden.

Urheberrecht

Mittlerweile ist bekannt, dass nicht alles, was im Netz frei zugänglich ist, frei verwendet werden darf. Ein häufiger Fehler im Tagesgeschäft ist die Nutzung von Inhalten, ohne vorab die Rechte daran zu klären. Bilder und Texte sind grundsätzlich urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne entsprechende Lizenz nicht verwendet werden. Wenn Bilder von sog. Fotostockdiensten genutzt werden, ist unbedingt auf die entsprechenden Nutzungsbedingungen zur Verwendung in Social Media zu achten. Das Urheberbenennungsrecht darf dabei nicht vergessen werden. Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass Autoren und Urheber direkt am Werk namentlich genannt werden, wenn keine andere Vereinbarung geschlossen wurde. Gleiches gilt für Musikstücke in Reels oder Videos. Plattformen wie Instagram oder TikTok stellen zwar oft Musikbibliotheken bereit; die Nutzung ist jedoch in der Regel nur für private Zwecke rechtlich abgesichert. Daher bei gewerblicher Nutzung auf lizenzfreie Inhalte setzen oder die passenden Lizenzen aktiv beschaffen. Tipp: KI-generierte Inhalte sind urheberrechtlich nicht geschützt.

Persönlichkeitsrecht und Datenschutzrecht

Kundenfotos oder Teamvideos sollten niemals ohne ausdrückliche und datenschutzkonforme Einwilligung in Social Media veröffentlicht werden. Denn das sogenannte „Recht am eigenen Bild“ schützt jede natürliche Person vor ungefragten Veröffentlichungen. Kunden-fotos, Grußvideos aus dem Büro, Eventbilder oder Testimonials dürfen grundsätzlich nur mit möglichst einer mindestens in Textform (E-Mail) gegebenen Einwilligung der abgebildeten Personen gepostet werden. Weil es sich bei solchen Bildern auch um sog. personenbezogenen Daten handelt, sind die besonderen Anforderungen des Datenschutzes zu beachten. Tipp: Mit vorbereiteten Einwilligungsformularen bei Veranstaltungen bleibt man auf der sicheren Seite.

Werbung und Impressum

Sobald Sie als Unternehmer oder als juristische Person im Internet auftreten, müssen Sie wichtige Transparenzregeln beachten. Das ist bei Selbstständigen, auch wenn sie mitunter private Inhalte posten, der Fall. Dann müssen alle Vorgaben für Impressum und Werbekennzeichnung eingehalten werden. Jedes Profil, das u.a. geschäftlich betrieben wird, benötigt ein Impressum, das mit zwei Klicks erreichbar ist. Die inhaltlichen Anforderungen sind ebenfalls gesetzlich festgelegt. Die europäische Online-Streitbeilegungsplattform wurde endgültig zum 20.07.2025 abgeschaltet. Entfernen Sie deswegen etwaige Hinweise auf die Plattform dauerhaft aus Ihrem Impressum. Wenn Sie auf Ihren Social-Media-Kanälen auch „News“-Artikel veröffentlichen, ist es notwendig, eine inhaltlich verantwortliche Person für redaktionelle Inhalte im Impressum aufzunehmen. Unter Umständen benötigen Sie auch einen Hinweis zur Verbraucherschlichtungsstelle.

Schleichwerbung ist unzulässig. Werbung sollte deswegen von redaktionellen Inhalten deutlich getrennt und gekennzeichnet werden. Hashtags wie #sponsored und #ad sind von Gerichten als nicht ausreichend bewertet worden.

Direkte Nachrichten innerhalb von Social Media an einzelne Nutzerinnen und Nutzer können wettbewerbsrechtlich unzulässig sein. Solche Nachrichten sind u. U. als elektronische Post mit werblichem Inhalt zu werten und stellen ohne vorherige ausdrückliche (datenschutzkonforme) Einwilligung eine unzumutbare Belästigung nach dem Lauterkeitsrecht dar.

Datenschutz und Datensicherheit

Auch datenschutzrechtlich ist Social Media eine Herausforderung: Es ist zunächst zu prüfen, ob eine Vereinbarung zur gemeinsamen Verantwortlichkeit oder Auftragsverarbeitung mit der jeweiligen Plattform zu schließen ist und ob die Pflicht zur Bereitstellung einer Datenschutzerklärung erfüllt ist. Letzteres kann auch (wie beim Impressum wegen Platzmangels) durch direkte Verlinkung auf die Datenschutzerklärung auf der eigenen Website geschehen.

Zwar sind Messenger-Angebote wie WhatsApp praktisch für schnelle Kundenkontakte, aus rechtlicher Sicht, zum Beispiel wegen des Datenexports in unsichere Drittländer, aber problematisch. Tipp: Kundenkommunikation sollte möglichst über DSGVO-konforme Tools oder innerhalb eigens geschützter Kundenportale erfolgen.

Social-Media-Accounts werden zudem häufig gehackt. Prüfen Sie deshalb auch, wer mit welchen Accounts Zugriff auf Ihre Social- Media-Kanäle hat. Dabei gilt: Betriebliche Kanäle sollten nicht von privaten Accounts verwaltet werden und eine 2-Faktor-Authentifizierung sollte, wenn möglich, aktiviert sein.

KI-Training

Der Konzern Meta (Dienste u. a. Facebook, Instagram, WhatsApp) nutzt seit dem 27.05.2025 öffentliche Inhalte zur Verbesserung seiner künstlichen Intelligenz, wenn Account­inhaber nicht aktiv werden. Dies birgt vielfältige Risiken für die Nutzer, sowohl datenschutzrechtlich als auch urheberrechtlich. Tipp: Legen Sie Widerspruch ein. Der Widerspruch ist in den Einstellungen zu den Datenschutzrichtlinien über Facebook und Instagram möglich und muss für jedes Profil einzeln erfolgen.

Haftungsrisiken und Prävention

Die Nichtbeachtung der gesetzlichen Anforderungen kann ernsthafte Konsequenzen haben. Abmahnungen von Bildagenturen, Urhebern oder Wettbewerbern sind häufig kostspielig.

Interne Schulungen, festgelegte Prozesse und externe Fachberatung helfen, typische Fehlerquellen zu vermeiden. Wer die rechtlichen Spielregeln kennt und einhält, positioniert sich nicht nur rechtssicher, sondern auch professionell – und genau das strahlt auch digital Vertrauen aus.

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<a href="/nachrichten/blau-direkt-uebernimmt-maxpool" hreflang="de">blau direkt übernimmt MAXPOOL</a> http://www.asscompact.de/node/169302

Der Maklerpoolmarkt rückt weiter zusammen: MAXPOOL wird nach einer bereits bestehenden engen Kooperation Teil der blau direkt Gruppe. Das Unternehmen bleibt als eigenständige Marke erhalten, während Oliver Drewes in die Geschäftsführung von blau direkt eintritt.

169302 17. September 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Zwei Jahre nach Start der Kooperation wird MAXPOOL nun Teil der blau direkt Gruppe. Bereits bei der Bekanntgabe der Zusammenarbeit war eine spätere Beteiligung nicht ausgeschlossen worden. In den vergangenen Jahren haben sich beide Unternehmen schrittweise immer mehr angenähert, insbesondere im Bereich der technischen Zusammenarbeit. Die Integration von MAXPOOL in die blau direkt Gruppe ist somit nun der nächste Schritt.

MAXPOOL wird auch künftig als eigenständige Marke mit dem vertrauten Team bestehen bleiben und soll in dieser Form weiterwachsen. Bislang war MAXPOOL inhabergeführt. Im Zuge des Zusammenschlusses wird Geschäftsführer Oliver Drewes in die Geschäftsführung von blau direkt berufen und übernimmt dort die Verantwortung für die Vertriebssteuerung beider Unternehmen.

Die blau direkt Gruppe konnte ihre Umsatzerlöse zuletzt deutlich steigern, zudem hatten sich weitere Maklerhäuser dem Unternehmen angeschlossen. Auch personell gab es Veränderungen: Dr. Kai-Uwe Laag legte kürzlich sein Amt als CEO nieder. Ende September übernimmt Ait Voncke die Unternehmensführung. (bh)

 

Foto: Oliver Drewes; Bildquelle: Robert Schlossnickel für MAXPOOL

 

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<a href="/nachrichten/ergo-ueberarbeitet-unfallversicherung" hreflang="de">ERGO überarbeitet Unfallversicherung</a> http://www.asscompact.de/node/169301

Die ERGO hat eine neue Produktgeneration ihrer Unfallversicherung gelauncht. Kunden können zwischen drei Produktlinien wählen. Neu ist unter anderem der Baustein Unfall-Pflege, der finanzielle Unterstützung im Falle einer unfallbedingten Pflegebedürftigkeit bietet.

169301 17. September 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die ERGO hat an ihrer Unfallversicherung gefeilt. Die neue Produktgeneration ist in den Produktlinien Basic, Smart und Best erhältlich und kann um optionale Bausteine ergänzt werden, erklärt der Versicherer.

Unter anderem bietet die Grundabsicherung in allen Produktlinien eine maximale Kapitalleistung bereits ab einem Invaliditätsgrad von 70%, die Organisation und Kostenübernahme von Rettungs- und Bergungskosten von bis zu 200.000 Euro sowie die Übernahme kosmetischer Operationen nach einem Unfall. Neu sind außerdem Sofortleistungen bei Schwerstverletzungen.

Laut dem Versicherer beginnt die Kapitalleistung in der neuen Produktvariante Basic ab 20%. In den Produktlinien Smart und Best besteht keine Mindestinvalidität.

Neuerungen bei optional Bausteinen

Neu ist außerdem der Baustein Unfall-Pflege. Mit dem optionalen Baustein leistet die ERGO im Falle einer unfallbedingten Pflegebedürftigkeit. Er kann unabhängig vom Alter und ohne Gesundheitsfragen abgeschlossen werden. Bestand bereits vor dem Unfall ein Pflegegrad, zahlt der Versicherer – abhängig von der Verschlechterung – einen gestaffelten Zuschuss.

Beim Baustein Verletzungsgeld können Kunden zudem künftig eine Versicherungssumme zwischen 1.000 und 5.000 Euro wählen. (js)

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<a href="/nachrichten/bav-umfrage-garantie-und-rendite-sollen-flexibel-kombinierbar-sein" hreflang="de">bAV-Umfrage: Garantie und Rendite sollen flexibel kombinierbar sein</a> http://www.asscompact.de/node/169286

Eine neue Studie zeigt: Versicherungsmakler fordern für die bAV mehr Flexibilität. Garantie und Rendite sollen sich individuell anpassen lassen, ebenso Fonds, Garantien und BU-Option. Besonders erfahrene Makler setzen stärker auf Renditechancen.

169286 17. September 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Geht es um die betriebliche Altersversorgung (bAV), steht stets die Balance zwischen Ertragschancen und Sicherheit im Mittelpunkt. Dieser Gedanke prägt nicht nur politische und gesetzgeberische Diskussionen, sondern auch den Arbeitsalltag von Versicherungsmaklern. Und aus Sicht der Versicherungsmakler muss eine bAV beides bieten, also Rendite und Sicherheit. Zu diesem Ergebnis kommt eine repräsentative Umfrage des Marktforschungsinstituts HEUTE UND MORGEN, die im Auftrag von Canada Life durchgeführt wurde. Dafür wurden in einer telefonischen Befragung 150 Makler interviewt, die seit mindestens drei Jahren in der bAV tätig sind.

Wichtig ist Versicherungsmaklern demnach vor allem die Berücksichtigung der Kundenwünsche. Fast alle halten es für entscheidend, dass sich das Verhältnis von Garantie und Rendite flexibel an die jeweilige Risikopräferenz anpassen lässt.

Renditeorientierte Lösungen für Gesellschafter-Geschäftsführer

Im Kollektivgeschäft bevorzugen 78% der Makler ein ausgewogenes Verhältnis, während nur 17% auf maximalen Garantieschutz setzen und lediglich 5% hohe Renditechancen favorisieren. Anders sieht es bei der Rückdeckung von Versorgungszusagen für Gesellschafter-Geschäftsführer aus: Hier sprechen sich 27% für hohe Renditechancen bei geringem Garantieanteil aus. Bei Maklern, die größere Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitenden betreuen, sind es sogar 32%. Die Mehrheit (60%) plädiert jedoch auch hier für einen ausgewogenen Mix.

Interessant ist, dass erfahrene Makler, die seit mehr als zehn Jahren in der bAV-Beratung tätig sind, noch stärker auf Renditechancen setzen. In der Gesellschafter-Geschäftsführer-Versorgung votieren 33% für eine renditeorientierte Lösung, im Kollektivgeschäft immerhin 9%.

Flexibilität bei Fonds, Garantien und BU-Option gefragt

Variable Anpassungsmöglichkeiten stehen auch bei den Fonds im Fokus. So sind 87% der Makler davon überzeugt, dass Arbeitgebern bei der bAV eine variable Fondsauswahl wichtig ist, die verschiedene Anlageklassen und Schwerpunkte wie zum Beispiel Nachhaltigkeit gut abbildet. Bei Vermittlern, die seit mehr als zehn Jahren in der bAV tätig sind, sind es sogar 90%. Ebenso viele Makler sind der Meinung, dass für Unternehmen eine gemanagte Fonds-Vermögensverwaltung von Bedeutung ist. Weitere wichtige Kriterien aus Vermittlersicht sind variable Garantien und zusätzlicher Risikoschutz durch eine BU-Option.

Produkt-Update Ende September

„Makler wünschen sich auch in der betrieblichen Altersvorsorge mehr Möglichkeiten, Ertragschancen und Sicherheitsoptionen flexibel an die Risikoneigung des Kunden anzupassen“, fasst Andreas Behrens, Senior Manager Sales Operations and Solutions der Canada Life, zusammen. „Zusätzlich ist professionelles Fondsmanagement eines der wichtigsten Kriterien für Makler in der Wahl der betriebliche Altersvorsorge. Versicherer müssen Lösungen anbieten, die diesen Anforderungen gerecht werden, um Kunden durch stärkere Kapitalmarktorientierung noch besser an den positiven Marktentwicklungen teilhaben zu lassen.“ Die Ergebnisse der Studie verbindet Canada Life mit einer Produktankündigung. Ende September 2025 kommt ein Update des bAV-Tarifs GENERATION business plus auf den Markt, das Sicherheitsmechanismen und Renditechancen neu kombiniert. (bh)

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<a href="/nachrichten/schockanruf-kein-steuerabzug-fuer-bezahlte-50000-euro" hreflang="de">Schockanruf: Kein Steuerabzug für bezahlte 50.000 Euro</a> http://www.asscompact.de/node/169292

Nach einem Schockanruf übergab eine 77-Jährige 50.000 Euro an einen Boten. Das Geld war verloren. Ihren Versuch, den Betrugsverlust als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend zu machen, wies das Finanzgericht Münster aus verschiedenen Gründen ab.

169292 17. September 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Das Finanzgericht (FG) Münster hat kürzlich entschieden, dass Verluste durch Trickbetrug, bei dem Täter telefonisch eine Notlage eines Angehörigen vortäuschen, nicht als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig sind.

Die zum Tatzeitpunkt 77-jährige Klägerin erhielt einen Anruf eines angeblichen Rechtsanwalts, der behauptete, ihre Tochter habe einen tödlichen Unfall verursacht. Eine drohende Untersuchungshaft könne durch Zahlung von 50.000 Euro abgewendet werden. Die Klägerin hob das Geld ab und übergab es einem Boten. Nachdem sie den Betrug erkannte, erstattete sie Strafanzeige, die Täter blieben jedoch unbekannt. Die Dame versuchte schließlich, den bezahlten Betrag über das Finanzamt geltend zu machen.

Finanzamt und Gericht: Kein Abzug, da allgemeines Lebensrisiko

Dieses berücksichtigte im Einkommensteuerbescheid Einkünfte der Klägerin aus der Vermietung von sechs Objekten sowie Renteneinkünfte. Die geltend gemachten außergewöhnlichen Belastungen aus dem Betrugsverlust erkannte es im Wesentlichen mit der Begründung nicht an, dass der Klägerin zumutbare Handlungsalternativen zur Verfügung gestanden hätten. Zur Begründung ihrer nach erfolglosem Einspruchsverfahren erhobenen Klage trug die Klägerin in erster Linie vor, dass sie sich aufgrund der Täuschung in einer Zwangslage befunden habe.

Doch auch vor Gericht hatte die Betrogene keinen Erfolg. Die Klägerin habe in der Tat zumutbare Handlungsalternativen gehabt, etwa die Rücksprache mit der Tochter oder der Polizei. Das Gericht sah also weder eine außergewöhnliche Belastung (§ 33 EStG) noch Zwangsläufigkeit. Es handle sich um ein allgemeines Lebensrisiko, die Klägerin sei auf die Summe nicht lebensnotwendig angewiesen gewesen. Selbst bei tatsächlicher Verhaftung der Tochter wäre die Zahlung nicht geboten gewesen, da Untersuchungshaft keine Gefahr für Leib oder Leben darstelle. Allerdings haben die Richter die Revision zum Bundesfinanzhof (BFH) zugelassen. (bh)

FG Münster, Urteil vom 02.09.2025 – Az. 1 K 360/25 E

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<a href="/nachrichten/jan-meurer-wird-direktor-vertriebsmanagement-bei-sto%C3%AFk" hreflang="de">Jan Meurer wird Direktor Vertriebsmanagement bei Stoïk</a> http://www.asscompact.de/node/169296

Stoïk will die Verzahnung von Versicherung und Cybersicherheit weiter voranbringen. Nun hat Jan Meurer die Position als Direktor Vertriebsmanagement übernommen. Er hat langjährige Erfahrung im Cyberbereich.

169296 16. September 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Der europäische Cyberassekuradeur Stoïk will die operative Verzahnung von Versicherung und Managed Security Services (MSSP) stärken. Nun wurde Jan Meurer zum Direktor Vertriebsmanagement ernannt. Damit will das Unternehmen seinen Kurs unterstreichen, Cybersicherheit als zentralen Werttreiber im Vertrieb und im Tagesgeschäft zu verankern.

Meurer verfügt über langjährige Erfahrung an der Nahtstelle zwischen Cybersecurityoperations und Versicherungsexpertise, heißt es. Bei Stoïk war er zuletzt als Head of Cyber Solutions tätig. Des Weiteren verantwortete er bei Stoïk u. a. den Ausbau von Stoïk MDR und die Maklerbefähigung. Zuvor verantwortete er Präventions- und Response-Services bei einem auf Cyber spezialisierten Assekuradeur.

„Wir machen Cybersicherheit zum Vertriebstreiber. Wir setzen hier auf zwei Hebel: Erstens bauen wir Prozessbrüche im Maklervertrieb weiter ab. Zweitens erhöhen wir die operative Cybersicherheitslage unserer Kunden. Beides wirkt messbar: effizientere Abläufe, höherer Kundennutzen und stabile Schadenquoten. Das ist ein Zwischenschritt auf Stoïks Weg zum ‚CISO Europas‘. In Zukunft werden Unternehmen Zugang zu noch mehr Lösungen rund um das Thema Cybersicherheit bei uns erhalten“, so Franziska Geier, Deutschland-Chefin der Stoïk GmbH.

In einer Doppelspitze wird Jan Meurer zusammen mit Daniel Berger das deutsche Vertriebsteam leiten. Berger soll sich dabei vermehrt auf den Ausbau des Maklernetzwerks und die Marktpräsenz von Stoïk in der DACH-Region konzentrieren.

Stoïk spricht in diesem Zusammenhang auch von einer Verbesserung des Angebots für Maklerunternehmen: Versicherungen und Cybersicherheitslösungen aus einem Guss sollen weitere Vereinfachungen für Makler und Unternehmen bringen, die Cyberexpertise im Versicherungsvertriebsteam soll weiter ausgebaut werden und z. B. durch Deckungsverbesserungen und vereinfachte Abschlussprozesse soll es noch stärkere Synergien mit dem Versicherungsprodukt geben. (lg)

Bild: © Stoïk

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<a href="/nachrichten/versicherungsmarkt-wer-gewinnt-wer-verliert-marktanteile" hreflang="de">Versicherungsmarkt: Wer gewinnt, wer verliert Marktanteile?</a> http://www.asscompact.de/node/169290

Die KIVI-Analyse 2024 offenbart die Machtverhältnisse im deutschen Erstversicherungsmarkt: In einem konzentrierten Markt bleibt die Allianz Spitzenreiter. Die Lebensversicherung zeigt die höchste Konzentration. Bewegung in die Rangliste bringen Fusionen. Was sich sonst noch getan hat.

169290 16. September 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die neue KIVI-Studie liefert eine Fülle von Zahlen zu den Marktanteilen im deutschen Erstversicherungsmarkt. Sie zeigt, wie sich die Struktur des Gesamtmarkts und der Sparten Schaden-, Leben- und Krankenversicherung 2024 darstellt und wie sie sich seit 2017 entwickelt hat. Laut KIVI deckt die Untersuchung rund 98% des deutschen Marktes ab.

Allianz bleibt mit Abstand Marktführer

Zunächst der Blick auf den Gesamtmarkt: Demnach dominieren die Top-10-Anbieter mit einem Marktanteil von 67,02%, wobei die Konzentration in den einzelnen Sparten unterschiedlich ausfällt. In der Krankenversicherung beispielsweise setzen sich die Top 10 mit einem Marktanteil von 78,21% am deutlichsten vom Markt ab. In der Lebensversicherung wiederum gibt es eine starke Konzentration bei drei Anbietern, wie später noch zu sehen ist. Im Gesamtmarkt bleibt die Allianz-Gruppe mit deutlichem Abstand Marktführer.

Innerhalb der Top 10 gab es hingegen Veränderungen. Dies ist auch auf eine Änderung in der Erfassung der Marktanteile zurückzuführen. In die Analyse flossen nur noch die Prämien aus dem Deutschlandgeschäft ein, das Auslandgeschäft wurde herausgerechnet. Das hat zu Verschiebungen bei größeren Anbietern geführt, die Allianz-Gruppe kann ihre Spitzenposition aber trotz Anpassung halten.

Veränderungen in der Schadenversicherung

In der Schadenversicherung behauptet die Allianz-Gruppe ihre Spitzenposition: Mit 13,67% Marktanteil liegt sie nur knapp unter dem Vorjahreswert von 13,80%. Deutlich zulegen konnte die HUK-Coburg, vor allem dank starker Zuwächse in der Kfz-Versicherung. Ihr Marktanteil stieg von 6,90% auf 7,20%. Die Talanx-Gruppe wiederum fiel von Platz 8 auf Platz 10 zurück und verringerte ihren Marktanteil von 3,90% auf 3,70%, was auch auf die Bereinigung ihres Auslandsgeschäfts zurückgeführt werden kann.

Lebensversicherung: Allianz dominiert, BarmeniaGothaer in Top 10

Noch deutlicher zeigt sich die Dominanz der Allianz in der Lebensversicherung: Mit 26,57% Marktanteil liegt sie nur knapp unter dem Vorjahreswert von 26,8%. Auf den Plätzen 2 und 3 folgen die Generali mit 9,02% (Vorjahr: 9,10%) und die R+V, die mit 8,04% weitgehend stabil bleibt. Bewegung in der Rangliste brachte zudem eine Fusion: Die BarmeniaGothaer stieg in die Top 10 auf und hält nun 1,54% Marktanteil.

Krankenversicherung: Debeka und ERGO vorne

Auch in der Krankenversicherung gab es Bewegung. Die Debeka baute ihre Spitzenposition weiter aus und steigerte ihren Marktanteil von 16,02% auf 16,26%. Ebenfalls im Plus: die zweitplatzierte ERGO, die mit ihren Marken DKV und ERGO Direkt von 11,98% auf 12,17% zulegte. Die HanseMerkur setzte ihr kontinuierliches Wachstum fort und erreichte mit 3,98% erstmals fast die 4%-Marke, womit sie ihre Position in den Top 10 festigte.

Die Veränderungen in den Marktanteilen der Kranken- und Schadenversicherung sind dabei häufig auf steigende Leistungsausgaben zurückzuführen, die zu spürbaren Beitragsanpassungen führten.

Lebensversicherung mit höchster Marktanteilskonzentration

Insgesamt ist das Versicherungsgeschäft trotz der vielen Anbieter am Markt stark konzentriert, wie die KIVI-Analyse zeigt. Im Gesamtmarkt vereinen beispielsweise die drei größten Anbieter rund ein Drittel der Prämien auf sich. Besonders ausgeprägt ist die Konzentration in der Lebensversicherung, wo die Top 3 gemeinsam 42,51% der Marktanteile halten. (bh)

Die Erhebung kann bei der KIVI GmbH – Kölner Institut für Versicherungsinformation und Wirtschaftsdienste käuflich erworben werden. Nähere Informationen können per Mail an info@kivi-online.de erfragt werden.

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<a href="/nachrichten/ecclesia-buendelt-vorsorgeeinheiten-und-launcht-ecpensionbenefits" hreflang="de">Ecclesia bündelt Vorsorgeeinheiten und launcht ecpension&benefits</a> http://www.asscompact.de/node/169295

Unter der neuen Marke ecpension&benefits fasst die Ecclesia Gruppe ihre Vorsorgeeinheiten in der Ecclesia Pension und Benefits GmbH zusammen. Dadurch sollen in Zukunft noch bessere Lösungen für Unternehmen und ihre Beschäftigten im Bereich betrieblicher Vorsorge angeboten werden können.

169295 16. September 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die Ecclesia Gruppe fasst ihre Vorsorgeeinheiten in der Ecclesia Pension und Benefits GmbH zusammen. Ziel dieses Schrittes ist, zukünftig noch bessere und passgenauere Lösungen für Unternehmen und ihre Beschäftigten im Bereich betrieblicher Vorsorge anzubieten, wie das Unternehmen mitteilt. Dies ist auch der offizielle Start des gemeinsamen Marktauftritts unter der neuen Marke ecpension&benefits.

Mit ecpension&benefits bündelt das Unternehmen laut eigenen Angaben ein umfassendes Produktportfolio an Vorsorge- und Benefit-Lösungen – von betrieblicher Altersvorsorge, Berufsunfähigkeitsabsicherung und Krankenversicherung bis hin zu Altersteilzeit, Zeitwertkonten, privater Vorsorge und Unternehmervorsorge.

Bereits vor zwei Jahren hatte die Ecclesia Gruppe die Pension Solutions Group erworben und dort wurden seitdem Schritt für Schritt Strukturen, Prozesse und Teams enger verzahnt. Mit der nun erfolgten Zusammenführung aller Vorsorgeeinheiten ist dieser Integrationsprozess auch nach außen sichtbar abgeschlossen, heißt es. Geschäftsführer von ecpension&benefits sind Frank Buschmann, Tobias Bailer und Marc Sontowski.

ecpension&benefits will passgenaue Konzepte und digitale, nutzerorientierte Lösungen bieten, die Verwaltungsaufwand minimieren, Transparenz schaffen und den Mitarbeitenden eine einfache, intuitive Nutzung ermöglichen. (lg)

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<a href="/nachrichten/die-ploetzliche-leere-nach-dem-verkauf" hreflang="de">Die plötzliche Leere nach dem Verkauf</a> http://www.asscompact.de/node/169294

Wie man mit dem plötzlichen Zeitreichtum nach dem Unternehmensverkauf umgeht – und warum er Chance und Herausforderung zugleich ist. Ein ehrlicher Erfahrungsbericht aus dem Leben des ehemaligen Maklers und heutigen Nachfolgepraktikers Gerald Mützel.

169294 16. September 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement Ein Beitrag von Gerald Mützel, Nachfolgeberater bei MÜTZEL BSV, ehem. Inhaber und Vorstand der MÜTZEL Versicherungsmakler AG

Ich hatte mein Maklerunternehmen verkauft. Der Vertrag war unterschrieben, das Konto gefüllt, die Verantwortung übergeben. Alles, was ich über viele Jahre hin aufgebaut hatte, weg, aber es fühlte sich auch gut an. Ja – befreiend?

Aber dann kam etwas, womit ich nicht gerechnet hatte – zumindest nicht in dieser Wucht: Der Terminkalender war plötzlich leer. Keine Kundentermine. Kein Jour fixe mit dem Team. Kein Montagmorgen-Kickoff. Kein „Ich schau später noch mal drauf“. Stattdessen: Zeit. Viel davon.

Zeit haben – klingt wunderbar. Ist es das auch?

In den ersten Tagen fühlte es sich an wie Urlaub. Endlich ausschlafen. In Ruhe Kaffee trinken. Spazieren gehen ohne Zeitdruck. Alte Freunde treffen. Ein Buch lesen. Doch nach zwei, drei Wochen drehte sich das Gefühl:

  • Was fange ich mit meiner Zeit an?
  • Was gibt mir jetzt Struktur?
  • Was ist mein neues Ziel?

Ich merkte: Der Alltag war nicht mehr von außen getaktet. Er gehörte nun ganz mir. Und das, was jahrelang als Traum erschien – „endlich Zeit für mich“ – wurde zur offenen Frage: „Was will ich eigentlich mit dieser Zeit anfangen?“

Die unterschätzte Leere nach dem Loslassen

Der Verkauf meines Unternehmens war ein großer Schritt – aber niemand hatte mich auf die Zeit danach vorbereitet. Es gab keine Übergabe-Checkliste für meine Gedanken, keine Projektplanung für mein neues Leben. Und genau das war die Herausforderung.

Denn mein Terminkalender war nicht nur leer – er war auch leer von Sinn.

Ich war nicht mehr gebraucht. Zumindest nicht in der alten Rolle. Kein „Chef, was meinst du?“, kein Kundenanruf mit dringenden Fragen, keine Verantwortung, die mich morgens aus dem Bett gezogen hätte.

Und das war, obwohl ich freiwillig und bei bester Gesundheit verkauft hatte.

Zeit ist ein Geschenk – aber nur, wenn man sie füllt.

Ich musste lernen: Zeit allein macht nicht glücklich. Struktur schon eher. Sinn auf jeden Fall.

Also begann ich, mir neue Routinen zu bauen:

  • Feste Zeiten für Bewegung – nicht weil ich musste, sondern weil ich konnte.
  • Neue Projekte – viele kleine Projekte am Haus, die viele Jahre liegen geblieben sind.
  • Weitergeben statt stillstehen – ich begann, mein Wissen mit jungen Maklern zu teilen.
  • Reisen, aber mit Sinn – nicht einfach „weg“, sondern bewusst Neues entdecken.
  • Und vor allem: Geduld mit mir selbst.

Ich erkannte: Der Mensch wächst nicht nur an Verantwortung, sondern auch am bewussten Verzicht auf sie. Und: Nichtstun will gelernt sein.

Vorsicht vor der Sinnfalle: Rückfall in alte Muster

Ich kenne viele Unternehmer, die sich nach dem Verkauf wieder in neue Aufgaben stürzen. Ein neues Start-up gründen. Wieder in die Branche einsteigen. Sich in 1.000 Dinge einmischen. Auch ich war gefangen von neuen Ideen.

Aber oft ist das nur ein Versuch, die innere Leere zu übertönen, statt sie anzusehen. Ich habe stattdessen gelernt: Nicht alles, was Ruhe bringt, ist Stillstand. Und nicht alles, was beschäftigt, ist sinnvoll.

Was mir geholfen hat, den neuen Alltag zu gestalten
  • Selbstverantwortung neu denken: Ich bin niemandem mehr verpflichtet – außer mir selbst.
  • Den Tag nicht verplanen, sondern gestalten: Was will ich heute wirklich tun?
  • Kontakte pflegen: Freundschaften wieder aufleben lassen, ohne geschäftlichen Hintergrund.
  • Wünsche ernst nehmen: Auch kleine Träume bewusst umsetzen – nicht irgendwann, sondern jetzt.
  • Neues lernen: Ein Musikinstrument, ein neues Fachgebiet, eine Sprache.

Und vor allem: Ich habe mir erlaubt, kein schlechtes Gewissen zu haben, wenn ich mal nichts tue.

Fazit: Ein leerer Kalender ist kein Problem – sondern eine Einladung

Der Tag nach dem Verkauf fühlt sich manchmal an wie der erste Tag nach dem Abi: Die Tür ist offen, aber der Weg ist unklar. Und genau darin liegt die große Freiheit – und die große Verantwortung.

Ich habe gelernt: Nicht die Termine machen unser Leben aus, sondern

was wir mit der Zeit dazwischen anfangen. Der Kalender darf leer sein. Solange das Herz voll ist.

Fortsetzung folgt

Dieser Artikel ist Teil einer Reihe aus insgesamt fünf Artikeln zum Thema Unternehmensnachfolge und -verkauf. Im vierten Artikel der Reihe geht es um „den Abschied vom Ich“: Warum viele Makler den Unternehmensverkauf hinausschieben – und was wirklich dahintersteckt.

Bisherige Texte:

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<a href="/nachrichten/gothaer-mit-neuer-wohngebaeudeversicherung" hreflang="de">Gothaer mit neuer Wohngebäudeversicherung </a> http://www.asscompact.de/node/169288

Die Gothaer hat ihr Portfolio um eine neue Wohngebäudeversicherung ausgebaut. Mit den Produkten fördert der Versicherer klimafreundliches Sanieren und erstattet Mehrkosten für nachhaltige Reparaturen. Im Schadenfall werden Versicherte unterstützt, ihr Eigenheim klimagerecht anzupassen.

169288 16. September 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die Gothaer Allgemeine hat ihre Produktpalette um eine neue Wohngebäudeversicherung erweitert. Mit der neuen Produktgeneration setzt der Versicherer auf Nachhaltigkeit und die Individualität von Wohnsituationen. Die Produkte zeichnen sich unter anderem durch verschiedene Wahlmöglichkeiten, Förderung klimaangepasster Sanierung und Reparatur sowie Schadenfreiheitsrabatte aus.

Nach bislang drei bietet die Gothaer nun fünf Produktlinien – angepasst für Ein-, Zwei- und Mehrfamilienhäuser. Somit lasse sich die Passung zwischen Schutz und Wohngebäude nun noch gezielter steuern und sicherstellen, wie der Versicherer mitteilt. Um individuelle Risiken darüber hinaus zu berücksichtigen, orientiert sich die neue Wohngebäudeversicherung unter anderem an Starkregenzonen.

Absicherung für Vermieter

Die neuen Tarife bieten unter anderem mit einem „VermieterSchutz“ zusätzliche Sicherheit für Vermieter durch Leistungen etwa bei erweitertem Mietausfall. Über den „AllgefahrenSchutz“ sind Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien unabhängig von der Gefahr abgesichert. Dieser Baustein eignet sich zum Beispiel, wenn in dem Gebäude Photovoltaikanlagen, Solaranlagen, Wärmepumpen oder Balkonkraftwerke verbaut wurden. Die Zusatzbausteine lassen sich flexibel an- und abgewählen.

Leistungen bei Naturgefahren

Zudem hat die Gothaer die Leistungen bei Naturgefahren angepasst.. So sind Sturmschäden nun schon ab Windstärke sieben mitversichert, statt wie bisher üblich ab Windstärke acht. Stürzt bei einem derartigen Sturm ein Baum auf dem Grundstück des Versicherten um, wird nun auch die Wiederaufforstung des umgestürzten Baumes erstattet.

Förderung klimafreundlicher Sanierung

Im Schadenfall werden Versicherte aktiv dabei unterstützt, ihr Eigenheim klimagerecht anzupassen. So werden für Versicherte mit Premiumschutz bei Dachreparaturen beispielsweise nicht nur die Reparaturkosten erstattet, sondern es gibt auch eine Förderung von Dachbegrünung. Diese hilft beim nächsten Starkregen, denn Pflanzen können viel Wasser aufnehmen.

Darüber hinaus gewährt der Versicherer Nachlässe für die Sanierung von Heizungs- oder Wassersystemen. – wer vorausschauend handelt, spart somit bei den Beiträgen. „Mit diesen Leistungen unterstützen wir Kundinnen und Kunden nicht nur im Schadensfall, sondern auch dabei, zukünftige Schäden zu vermeiden. Denn Versicherung bedeutet für uns mehr als finanziellen Schutz. Sie bedeutet starke Vorsorge und Unterstützung, die vor einem möglichen Schaden beginnt. Deshalb fördern wir klimafreundliches Sanieren und erstatten Mehrkosten für nachhaltige Reparaturen. Damit gehen wir über marktübliche Standards hinaus und setzen uns klar für Nachhaltigkeit und Prävention ein“, erklärt Laura Elaine Schäfer, Leiterin des Produktmanagements Privatkunden.

Wahl zwischen Schadenfreiheitsrabatt oder Flattarif

Um Schadenfreiheit finanziell zu belohnen, gibt es für Versicherte in der Wohngebäudeversicherung nach wie vor Schadenfreiheitsrabatte. Wer einen solchen Rabatt vereinbart und keinen Schaden meldet, bekommt Beitragsrabatte. Anstatt wie bisher nach zwei Jahren verringert sich die Prämie bereits nach einem Jahr ohne gemeldeten Schaden. (tik)

Weitere Meldungen zu neuen Versicherungslösungen und Anpassungen bei bestehenden Produkten finden Sie in unserem Bereich „Assekuranz“.

 

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<a href="/nachrichten/kundenservice-lebensversicherer-punkten-wieder-am-telefon" hreflang="de">Kundenservice: Lebensversicherer punkten wieder am Telefon</a> http://www.asscompact.de/node/169284

Ein Anruf beim Lebensversicherer kann Wunder wirken: Während Portale oft nur automatische Antworten liefern, erledigen Innendienstmitarbeiter Anliegen direkt. Eine Befragung von Assekurata Solutions zeigt aber, dass auch digitale Angebote verbessert wurden.

169284 16. September 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Es ist erstaunlich, welche Wirkung ein einfacher Anruf bei einem Versicherer haben kann. Zugegeben, ein wenig Geduld braucht man, bis man jemanden in der Hotline erreicht. Doch sobald das gelingt, ist die Angelegenheit meist schnell erledigt. Was zuvor per E-Mail oder über das Kundenportal nur eine automatische Eingangsbestätigung ausgelöst hat, kann am Telefon oft direkt gelöst werden. Diese Erfahrung machen offenbar wieder mehr Versicherungsnehmer, wie auch die aktuelle Zufriedenheitsbefragung von Assekurata Solutions zeigt. Die Umfrage wurde zwar bereits Ende 2024 unter 4.500 Versicherungskunden durchgeführt, doch Assekurata hebt nun erneut einige interessante Ergebnisse speziell aus dem Bereich Lebensversicherung hervor.

Versicherer werden wieder greifbarer – vor allem am Telefon

Laut Studie berichten Kunden, dass sie ihre Lebensversicherer deutlich besser erreichen als noch vor zwei Jahren. Die telefonische Erreichbarkeit hat sich spürbar verbessert und kletterte in der Befragung im Vergleich zur Vorstudie aus 2022 um fünf Punkte auf 82 nach oben. Die Zufriedenheit wurde dabei in einem Indexwert von 0 bis 100 abgebildet, basierend auf den Antworten der Befragten. Auch die Qualität der Auskünfte legte zu und stieg um drei Punkte gegenüber der Vorbefragung auf 78 Punkte. Besonders positiv fällt hier die Gothaer auf, die sich im Branchenvergleich an die Spitze setzen konnte.

Spitzenwerte steigen deutlich

Auffällig sei die wachsende Spreizung im Markt, schreibt Juliane Löffler, Senior-Analystin bei Assekurata Solutions, auf der Assekurata-Website. Vor allem, weil einzelne Anbieter ihren Service überdurchschnittlich stark verbessert hätten. So stieg der Spitzenwert für die Erreichbarkeit von 75 Punkten im Jahr 2022 wie schon erwähnt auf nun 82 Punkte. Ein ähnliches Bild zeigt sich bei der Bearbeitung von Anfragen: Hier kletterte der Top-Wert von 73 auf 78 Punkte. Damit haben einige Anbieter nicht nur aufgeholt, sondern die Benchmark insgesamt nach oben verschoben. Wer in diesen Service investiert habe, so Löffler, sicherte sich einen klaren Vorsprung und stärkte damit zugleich das Image der gesamten Sparte.

AXA, Allianz, Barmenia und Continentale punkten

Auch in anderen Bereichen stellt Löffler schon fast so was wie einen Kulturwandel fest. Besonders deutlich zeige sich der Fortschritt in der Informationsversorgung. Während die besten Unternehmen 2022 maximal 60 Punkte erreichten, liegt der Spitzenwert heute bei 71 Punkten. An der Spitze steht die AXA, die in diesem Bereich die besten Bewertungen erhielt.

Auch die Digitalisierung trägt zur Zufriedenheit bei. Viele Versicherer haben Portale, Apps und Online-Services modernisiert, die nun nutzerfreundlicher sind. Die Zufriedenheit mit digitalen Angeboten stieg um sechs Punkte. Besonders Allianz, Barmenia und Continentale überzeugten hier. Der Spitzenwert liegt heute bei 76 Punkten, sieben Punkte mehr als noch vor zwei Jahren.

Wenn Apps und Portale nicht reichen: Telefonservice überzeugt

Allerdings zeigt die Praxis auch heute noch, dass nicht immer alle Verträge in Kundenportalen hinterlegt sind und manche Anfragen in Apps wochenlang unbeantwortet bleiben. Auch Erinnerungen an Vertragsabläufe von Rentenversicherungen oder ähnliches sucht man dort häufig vergeblich. In solchen Fällen führt kein Weg am Telefon vorbei, um die Antworten zu bekommen, die man wirklich braucht. Umso erfreulicher ist es, dass die Versicherer mit ihrer Servicequalität am Telefon wieder punkten können. Und dies insbesondere in der Lebensversicherung, wo es um zentrale Anliegen der Kunden geht. (bh)

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<a href="/nachrichten/betriebskosten-vermieter-darf-umlageschluessel-nicht-aendern" hreflang="de">Betriebskosten: Vermieter darf Umlageschlüssel nicht ändern</a> http://www.asscompact.de/node/169242

Im Streit um Betriebskosten hat das Amtsgericht Hanau klargestellt: Der einmal gewählte Verteilungsschlüssel im Mietvertrag bleibt verbindlich. Einseitige Änderungen durch den Vermieter sind unzulässig. Nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes kann eine Ausnahme gelten.

169242 16. September 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Das Amtsgericht (AG) Hanau hat kürzlich entschieden, dass ein Vermieter den im Mietvertrag festgelegten Umlageschlüssel für Betriebskosten grundsätzlich nicht ändern darf. Eine Anpassung ist nur ausnahmsweise zulässig, wenn hierfür ein triftiger Grund vorliegt.

Zum Fall: Die Vermieterin verklagte den Mieter auf die Zahlung ausstehender Mieten sowie auf Nachforderungen aus mehreren Betriebskostenabrechnungen. Der Mieter wehrte sich jedoch mit dem Hinweis, dass die Abrechnungen in einigen Punkten geänderte Verteilungsschlüssel enthielten, wodurch er höhere Kosten tragen sollte. Er rechnete daraufhin die sich nach dem ursprünglichen Verteilungsschlüssel ergebenden Guthaben sowie die Anwaltskosten für seine Beanstandungen gegen die Mietzahlungen und die geforderten Nachzahlungen auf.

Bindung an den einmal gewählten Verteilungsschlüssel

Das Gericht wies die Klage des Vermieters größtenteils ab. Der Mieter habe zu Recht beanstandet, dass die Vermieterin bei mehreren Kostenpositionen – nicht mehr wie zuvor der alte Eigentümer – nach der Anzahl der Personen abrechnete, sondern nach der Wohnfläche.

Zwar durfte der frühere Eigentümer damals den Verteilungsschlüssel frei wählen. Mit der Entscheidung für die Abrechnung nach Personen war dieser Schlüssel aber verbindlich und ist es auch heute noch. Eine Änderung ist grundsätzlich nur möglich, wenn beide Vertragsparteien zustimmen.

Ausnahmefälle für eine Änderung

In besonderen Fällen darf der Vermieter einen anderen, angemessenen Verteilungsschlüssel wählen, wenn die weitere Anwendung des bisherigen für ihn unzumutbar ist. Die Vermieterin argumentierte, dass die Ermittlung der tatsächlichen Personenzahl im Haus schwierig und ungenau sei. Das Gericht ließ diese Begründung jedoch nicht gelten, weil die Vermieterin denselben Schlüssel bei einer anderen Kostenposition ohne Probleme angewendet hatte und dies ohne nachvollziehbare Erklärung, warum es dort funktionierte und hier nicht.

Folgen für die Abrechnung

Da die Vermieterin unzulässig einen anderen Verteilungsschlüssel angewendet hatte, ergaben sich für den Mieter nach Abzug der überhöhten Kosten teilweise Guthaben. Diese durfte er mit den noch offenen Forderungen der Vermieterin verrechnen. Zudem sah das Gericht in den fehlerhaften Betriebskostenabrechnungen eine Verletzung der vertraglichen Pflichten. Deshalb durfte der Mieter auch die Kosten für die anwaltliche Prüfung gegenrechnen.

AG Hanau, Urteil vom 15.08.2025 – Az: 32 C 16/25

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<a href="/nachrichten/unfall-ohne-kollision-rad-und-autofahrer-teilen-sich-die-haftung" hreflang="de">Unfall ohne Kollision: Rad- und Autofahrer teilen sich die Haftung</a> http://www.asscompact.de/node/169278

Haftung auch ohne Aufprall: Selbst bei „berührungslosen“ Unfällen kann ein Fahrzeugführer mithaften. Wer andere zum Ausweichen zwingt, trägt zur Hälfte die Verantwortung. Die Schadenquotelung ist in vielen Fällen für die Versicherung entscheidend.

169278 16. September 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Das Landgericht (LG) Bochum hat mit einem Urteil klargestellt: Auch ohne sichtbare Kollision kann ein Fahrzeugführer zur Hälfte für den Schaden verantwortlich sein, wenn das eigene Verhalten einen anderen Verkehrsteilnehmer zum Ausweichen zwingt und so einen Unfall verursacht. Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) hat die Entscheidung eingeordnet.

Keine Kollision und trotzdem hälftiger Schadensersatz 

Auf einem schmalen Wirtschaftsweg war ein Radfahrer unterwegs, als ihm eine Autofahrerin entgegenkam. Zwar war die Strecke eigentlich nur für Anlieger freigegeben, die Fahrerin nutzte sie trotzdem. Schon aus rund 150 Metern Entfernung konnte der Radfahrer den Pkw erkennen. Doch weder er noch die Autofahrerin reagierten, beide hielten stur ihre Spur. Erst im allerletzten Moment bremsten sie, dabei kam der Radfahrer ins Straucheln und stürzte.

Eine Berührung der Fahrzeuge gab es nicht. Der Wagen stand mittig auf dem schmalen Weg, Trotzdem landete der Fall vor Gericht, weil der Radfahrer Schadenersatz für die bei dem Sturz zerstörte Brille geltend machte.

Haftung zur Hälfte für den Schaden

Das LG Bochum stellte klar: Auch ein sogenannter „berührungsloser Unfall“ kann eine Haftung auslösen. Entscheidend sei, ob das Verhalten eines Fahrers den Sturz oder das Ausweichmanöver eines anderen mitverursacht hat. Im konkreten Fall wertete das Gericht sowohl die Betriebsgefahr des Pkw als auch das Fehlverhalten der Fahrerin als haftungsbegründend. Sie sei mit unangepasster Geschwindigkeit und mittig auf dem engen Weg gefahren, was einen Verstoß gegen Sichtfahrgebot und Rücksichtnahmepflicht entspricht. Dass sie die Anliegerstraße unberechtigt nutzte, spielte dagegen keine Rolle, da diese Vorschrift nur der Verkehrslenkung diene.

Auch der Radfahrer wurde in die Pflicht genommen: Er sei zu schnell unterwegs gewesen und habe sich ebenfalls nicht an das Sichtfahrgebot gehalten. Auf einem engen Weg dürfe man nicht darauf vertrauen, dass kein Gegenverkehr komme.

Im Ergebnis teilte das Gericht die Haftung je zur Hälfte auf: 50% für die Autofahrerin wegen der Betriebsgefahr und ihres Fehlverhaltens, 50% für den Radfahrer wegen seines erheblichen Mitverschuldens.

Nur der Zeitwert ist zu ersetzen

Bei der Berechnung des Schadenersatzes für die zerstörte Brille entschied das Gericht, dass kein voller Ersatz geleistet werden muss. Die alte Brille war bereits drei Jahre alt, die neue hatte eine bessere Sehschärfe. Daher sei ein Abzug von 25% wegen „neu für alt“ gerechtfertigt. (bh)

LG Bochum, Urteil vom 21.01.2025 – AZ: I-11 S 72/24

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<a href="/nachrichten/ein-blick-auf-die-immobilienpreise-deutschen-seen" hreflang="de">Ein Blick auf die Immobilienpreise an deutschen Seen</a> http://www.asscompact.de/node/169297

Chiemsee, Tegernsee oder Müritz: Im neuen See-Report haben die VON POLL IMMOBILIEN Experten die Kaufpreise für Wohnimmobilien um Deutschlands bekannteste Seen unter die Lupe genommen. Wie sich die Preise laut Analyse entwickelt haben.

169297 16. September 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Tegernsee, Starnberger See, Ammersee oder die Müritz: Das Leben am Wasser zieht viele Menschen in seinen Bann. Immobilien an Deutschlands Seen stehen deshalb hoch im Kurs. Wie sich die Preise 2025 in diesen besonderen Lagen entwickelt im ersten Halbjahr 2025 gegenüber dem ersten Halbjahr 2024 haben, zeigt der aktuelle See-Report des Immobilienmaklerunternehmens VON POLL IMMOBILIEN.

Leichte Aufwärtstendenz

„Wir sehen 2025 auch in den Top-See-Lagen eine leichte, aber konstante Preisentwicklung nach oben – wie es der bundesdeutsche Trend vorgibt. Besonders Immobilien in erster See-Reihe bleiben äußerst gefragt und wertstabil. Das Angebot ist hier jedoch sehr knapp und dementsprechend teuer. Wer etwas abseits vom direkten Ufer sucht, etwa in zweiter oder dritter Reihe, findet deutlich mehr Auswahl und oft ein besseres Verhältnis von Preis und Lage. Die Nachfrage wird jedoch nicht nur von Selbstnutzern, sondern zunehmend auch von Kapitalanlegern getrieben, die auf langfristige Wertstabilität setzen“, erläutert Daniel Ritter, geschäftsführender Gesellschafter bei VON POLL IMMOBILIEN. Wer einen Immobilienkauf am See plant, sollte neben der Lage auch auf Infrastruktur, Seeblick und eventuelle Auflagen durch Natur- oder Denkmalschutz achten. Diese Punkte hätten oft größeren Einfluss auf den Nutzwert als ein paar Meter Abstand zum Wasser, so der Experte.

Tegernsee weiterhin Spitzenreiter

Auch 2025 nimmt der Tegernsee in Oberbayern die Pole Position ein: Mit einem durchschnittlichen Quadratmeterpreis von 9.595 Euro gehört die Region rund um den Tegernsee zu den teuersten Pflastern hierzulande. Der maximale Angebotspreis einer Immobilie am Tegernsee betrug im ersten Halbjahr 2025 sogar 14.778 Euro pro m2 – der höchste Wert im gesamten Ranking. Mit einigem Abstand zum Tegernsee folgt der Starnberger See. Dort müssen Kaufinteressenten im Schnitt mit 8.589 Euro pro m2 kalkulieren. Auf Platz 3 rangiert der Königssee mit 7.350 Euro pro m2, dahinter folgen ebenfalls bayerische Seen: der Ammersee mit 7.262 Euro pro m2 und der Chiemsee mit 6.086 Euro pro m2.

Stärkster Preisanstieg am Chiemsee

Laut VON POLL IMMOBILIEN haben die Preise gegenüber dem Vorjah n allen zuvor genannten See-Regionen zugelegt. Den deutlichesten Anstieg weise der Chiemsee auf mit 8,2% gefolgt vom Starnberger See mit 7,7% und dem Ammersee mit 6,3%. Die Preise am Königssee sind um 3,5 % gewachsen, am Tegernsee lediglich um 0,5%.

Hotspot Starnberger See

„Der Starnberger See ist nicht nur einer der bekanntesten Seen Deutschlands, sondern auch einer der geschichtsträchtigsten – mit seiner Nähe zu München, dem klaren Wasser und dem einzigartigen Alpenblick bleibt der See eine der exklusivsten und begehrtesten Adressen Deutschlands“, sagt Vivien Pucer, Geschäftsstellenleiterin beim VON POLL IMMOBILIEN Partnershop Starnberg / Fünf-Seen-Land. Der Expertin zufolge sei in den vergangenen 1,5 Jahren erstmals zu beobachten, dass sich Angebot und Nachfrage leicht angleichen– ein Novum angesichts der traditionell extrem knappen Seeufergrundstücke. „Wer hier kauft, braucht neben Kapital auch Geduld und Verständnis für die baurechtlichen Besonderheiten, etwa beim Denkmalschutz oder eingeschränkten Umbaumöglichkeiten. Das Preisniveau bestimmt die Lage: In erster Reihe müssen Käufer heute mit Summen jenseits der zehn Millionen Euro rechnen – mit wachsender Entfernung vom Ufer sinkt zwar der Preis, oft aber auch der direkte Blick aufs Wasser“, so Pucer weiter.

Die Preise am Wannsee, Bodensee & Co.

Am Berlin-Brandenburger Wannsee wiederum fallen für ein Haus oder eine Eigentumswohnung Preise von 5.960 Euro pro m2 an, rund um den bayerischen Eibsee sind es 5.752 Euro pro m2, am Bodensee in Baden-Württemberg mit 5.475 Euro pro m2 sowie am Hamburger Öjendorfer See 4.675 Euro pro m2. Mit einem angebotenen Höchstpreis von 8.767 Euro pro m2 landet der Wannsee auf Rang 5 der teuersten Immobilien in See-Lage im ersten Halbjahr 2025. Die Immobilienpreise stiegen bzw. stagnierten in diesen vier See-Regionen leicht zwischen –0,3% und 6,3%.

Was Immobilien am Bodensee betrifft, erklärt Peter Römke, Geschäftsstelleninhaber der VON POLL IMMOBILIEN Partnershops Konstanz und Singen: „Die größte Herausforderung für Kunden, die sich für eine Immobilie in Seelage interessieren, ist in erster Linie der Preis. Darüber hinaus wird das Thema Natur- und Umweltschutz am Bodensee sehr großgeschrieben. Es gibt zum Teil strenge Bauvorschriften und Teile des Sees sind als Wasserschutzgebiet ausgewiesen, was unter Umständen zu Nutzungseinschränkungen führen kann.

Vom Brombachsee bis zum Plöner See

Zwischen 3.000 Euro und 4.000 Euro pro m2 kosten Immobilien am Brombachsee in Bayern mit 3.627 Euro pro m2, am Großen Plöner See in Schleswig-Holstein mit 3.110 Euro pro m2, am Großen Stechlinsee in Brandenburg mit 3.107 Euro pro m2, am Kulkwitzer See in Sachsen mit 3.063 Euro pro2, am Schluchsee in Baden-Württemberg mit 3.039 Euro pro m2 und am Steinhuder Meer in Niedersachsen mit 3.028 Euro pro m2. Auffällig ist, dass die Preise am Großen Plöner See im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um –1,8 Prozent gefallen sind – der zweitstärkste Preisrückgang im diesjährigen See-Report. Während die Preise auch am Großen Stechlinsee um –1,4% leicht nachgaben, rangiert das Steinhuder Meer mit einem Plus von 9% auf Rang drei der stärksten Preissteigerungen im ersten Halbjahr 2025.

„Was den Großen Plöner See auszeichnet, ist oftmals die emotionale Bindung vieler Käufer an die Region. Viele Interessenten kennen den See aus ihrer Kindheit oder von Urlauben und möchten sich hier einen lang gehegten Lebenstraum erfüllen. Ostholstein – auch bekannt als Holsteinische Schweiz – ist eine durch die Eiszeit geformte Endmoränenlandschaft mit einer außergewöhnlich hohen Dichte an Seen. Echte Seegrundstücke bleiben dennoch rar und sind entsprechend begehrt“, weiß Robert Rothböck, Geschäftsstellenleiter bei den VON POLL IMMOBILIEN Partnershops Kiel, Plön, Eckernförde, Neumünster, Rendsburg und Eutin.

Günstigere Preise in Thüringen

Die günstigsten Quadratmeterpreise für eine Immobilie am See weist die Bleilochtalsperre in Thüringen auf mit durchschnittlich 1.515 Euro. Mit einem Rückgang von –3,1% gegenüber dem Vorjahreszeitraum ist in dieser Region die deutlichste Preiskorrektur unter allen analysierten See-Lagen zu beobachten. Mit ebenso moderaten Immobilienpreisen wartet der Große Goitzschesee in Sachsen-Anhalt auf mit 2.110 Euro pro m2, der Edersee in Hessen mit 2.238 Euro pro m2 und der Stausee Losheim im Saarland mit 2.250 Euro pro m2. Während die Quadratmeterpreise am Großen Goitzschesee und am Stausee Losheim im ersten Halbjahr 2025 gegenüber dem ersten Halbjahr 2024 um 10,5% zugelegt haben, was die stärkste Preissteigerung im Ranking bedeutet, – bzw. um 1,3% – stagnierten sie am Edersee eher mit –0,8%.

Ein Blick auf die Preise an weiteren Seen

Zwischen durchschnittlich 2.500 Euro pro m2 und 3.000 Euro pro m2 gibt es das Haus oder die Eigentumswohnung am Schweriner See in Mecklenburg-Vorpommern mit 2.519 Euro pro m2, am Biggesee in Nordrhein-Westfalen mit 2.633 Euro pro m2, am Laacher See in Rheinland-Pfalz mit 2.818 Euro pro m2 und an der Müritz in Mecklenburg-Vorpommern mit 2.918 Euro pro m2.

„Die Müritz ist Deutschlands größter Binnensee. Von dort aus lassen sich Berlin, die Ostsee, aber auch Hamburg mit dem Boot erreichen – und somit auch der Rest der Welt. Im Vergleich zum Vorjahr gibt es keine nennenswerten Veränderungen hinsichtlich Angebot und Nachfrage. Die Nachfrage ist nach wie vor hoch, das Angebot hingegen relativ gering. Denn meistens werden Immobilien in direkter Seelage innerhalb der Familie vererbt oder an Bekannte verkauft“, weiß Christian Sieg, Geschäftsstelleninhaber beim VON POLL IMMOBILIEN Partnershop Waren (Müritz). (tik)

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<a href="/nachrichten/homeday-baut-geschaeftsfuehrung-aus" hreflang="de">Homeday baut Geschäftsführung aus</a> http://www.asscompact.de/node/169289

Der Immobilienmakler Homeday hat seine Geschäftsführung um Benjamin Lorenz erweitert. Der 39-Jährige ist seit August als zweiter Geschäftsführer für Sales, People und Legal zuständig. Dr. Robert Wagner verantwortet weiterhin die Bereiche Product, Marketing, Operations und Finance.

169289 15. September 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Neuerungen in der Führungsriege des Immobilienmaklerunternehmens Homeday: Benjamin Lorenz ist seit August neuer Geschäftsführer. Er ist als zweiter Geschäftsführer für die Bereiche Sales, People und Legal zuständig. Dr. Robert Wagner wird weiterhin die Bereiche Product, Marketing, Operations und Finance verantworten. 

Lorenz ist seit 2022 bei Homeday und war dort bislang als Vice President Sales für die Weiterentwicklung der Immobilienmaklerorganisation verantwortlich. Eine seiner zentralen Aufgaben bestand darin, Homeday strategisch vom Tech-Unternehmen zu einem People Business weiterzuentwickeln und den Immobilienmakler ins Zentrum des Geschäftsmodells zu rücken. Vor seiner Zeit bei Homeday sammelte der 39-Jährige Erfahrungen bei der Umsetzung von Vertriebs- und Wachstumsstrategien in leitenden Positionen bei idealo und Groupon aus der Rocket Internet-Familie.

News über personelle Veränderungen in der Versicherungs- und Finanzbranche lesen Sie in der Rubrik „Personen“.

Bild: © Mo Wüstenhagen / Home

 

 

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<a href="/nachrichten/ferienparks-als-investmentperspektive" hreflang="de">Ferienparks als Investmentperspektive</a> http://www.asscompact.de/node/169287

Ferienimmobilien gewinnen auch für Privatanleger an Bedeutung. Zugleich erfordern Ferienwohnungen einen hohen Eigenaufwand, wohingegen klassische Hotelfonds kaum Einfluss auf die Objektwahl bieten. Beteiligungen an professionell betriebenen Ferienparks können daher eine Alternative darstellen.

169287 15. September 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement Ein Gastbeitrag von Stefan Anderl, Geschäftsführer von ELK TECH

Investitionen in einzelne Ferienimmobilien sind oft mit besonderen Anforderungen verbunden: Verwaltungsaufwand, schwankende Auslastung, saisonale Abhängigkeiten. Zudem fehlt oft der Zugang zu professionellen Vermarktungsstrukturen, was die Wirtschaftlichkeit schmälert. Skaleneffekte bleiben aus, Leerstandsrisiken tragen die Eigentümer allein. Gerade in strukturschwachen Lagen können viele Investments problematisch sein, da Einnahmen und Nachfrage stärker schwanken.

Auch klassische Hotelbeteiligungen haben Einschränkungen: Der Eigenaufwand ist gering, die Betreiber sind Profis. Doch sie sind meist in geschlossenen Fonds organisiert, in denen die Entscheidung über das Investment ausschließlich bei den Fondsmanagern liegt. Was oft mit wenig Flexibilität und einem Gefühl der Distanz zum Investment verbunden ist. Der Kauf einer Einheit im Ferienpark kombiniert Immobilienbesitz mit professioneller Betreiberleistung und ermöglicht ein strukturiertes, transparentes Beteiligungsmodell.

Strukturiert investieren

Ferienparks verfügen über gebündelte Infrastruktur und professionelles Management. Statt einzelner Einheiten entstehen Anlagen mit Dutzenden, teils Hunderten Wohneinheiten – ergänzt um Rezeption, Gastronomie, Freizeitangebote und digitale Buchungssysteme. Dies sorgt für standardisierte Gästebetreuung und planbare Einnahmen bei reduziertem Verwaltungsaufwand für Eigentümer. In den Niederlanden ist dieses Modell längst etabliert – mit stabiler Auslastung und einer wachsenden Zahl investierbarer Projekte. Auch hierzulande wird der Erwerb von Objekten in Ferienparks immer attraktiver, da er kalkulierbare Erträge mit einer Eigennutzung von meist bis zu sechs Wochen im Jahr verbindet.

Tourismus im Wandel

Ferienregionen, die ohne Flug erreichbar sind, gewinnen angesichts wachsender Klimasensibilität und Mobilitätsveränderungen an Bedeutung. Gleichzeitig verändern sich Reisegewohnheiten: Workation, Micro-Travel, Multigenerationsurlaub und saisonunabhängige Auszeiten führen zu einer ganzjährigen, differenzierteren Nachfrage.

Ferienparks können diese Entwicklung mit modularen Unterkunftstypen, digitalen Buchungsprozessen, nachhaltigen Betriebskonzepten und hoher operativer Effizienz bedienen. Für Anleger entstehen stabile Objektwerte und ein Investmentprofil, das über klassische Hotelstrukturen hinausgeht.

Steuerlichen Aspekte

Zentral vermietete Ferienimmobilien bieten Anlegern steuerliche Vorteile. Laufende Kosten wie Verwaltung, Instandhaltung oder Betreibergebühren können voll oder teilweise steuerlich geltend gemacht werden. Zudem lässt sich die Immobilie planbar abschreiben, wodurch die Steuerlast sinkt. Neubauimmobilien können teilweise erhöhte Abschreibungssätze oder Sonderabschreibungen nutzen. Die Details hängen von der Ausgestaltung des Vertrags und der Nutzung ab. Eine individuelle Beratung ist deshalb unerlässlich.

Beispiel: Chalet Resort Arberland

Im Bayerischen Wald entsteht derzeit mit Chalet Resort Arberland ein Ferienpark mit 196 energieeffiziente Holzchalets für bis zu zwölf Personen. Dabei trifft nachhaltige Bauweise auf moderne Infrastruktur: Photovoltaik, E-Ladestationen und ein zentrales Blockheizkraftwerk gehören zur Ausstattung. Die Vermietung erfolgt über Landal GreenParks, einen etablierten europäischen Ferienparkbetreiber. Die Region profitiert vom ganzjährigen Tourismus und klimastabilen Bedingungen, die veränderte Reisegewohnheiten nach sich ziehen. Für Investoren bietet das Modell planbare Einnahmen, geringe Betriebslasten und ESG-Kompatibilität bei realistischen Renditen zwischen 4 und 6% p.a.

Zukunftschance Ferienparks: renditestark, nachhaltig, skalierbar

Der Erwerb einer Ferienpark-Immobilie bietet Privatanlegern greifbaren Sachwert, verlässliche touristische Nachfrage und die Möglichkeit zur eigenen Nutzung. Integrierter Betreiberstrukturen ermöglichen die Nutzung steuerlicher Förderungen und die Umsetzung bestimmter Nachhaltigkeitskriterien. Damit eröffnet das wachsende Segment neue Wege, direkt vom Tourismuswachstum zu profitieren. Ob an Küsten, im Alpenraum, in Mittelgebirgen oder Seenregionen – Ferienimmobilien entwickeln sich zu einem Markt mit steigender Nachfrage und solider wirtschaftlicher Basis.

Weitere News rund um Immobilien und Baufinanzierung finden Sie in unserer Rubrik „Immobilien“.
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<a href="/nachrichten/fida-im-vertrieb-zwischen-bedenken-und-mehrwert" hreflang="de">FiDA im Vertrieb: Zwischen Bedenken und Mehrwert</a> http://www.asscompact.de/node/169285

Eine aktuelle Studie von Accenture und der DHBW Mannheim beleuchtet, wie die neue EU-Verordnung FiDA den Vertrieb für Vermittler, Versicherer und Kunden verändert. Dazu wurden Exklusivvertreter befragt. Welche Chancen und Herausforderungen kristallisieren sich auch für die gesamte Branche heraus?

169285 15. September 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement Interview mit Prof. Dr. Sascha Kwasniok, Leiter Studiengang BWL-Risk and Insurance Management, Duale Hochschule Baden-Württemberg (DHBW) Mannheim, und Johannes Neumeyer, Leiter Insurance Strategy DACH bei Accenture Strategy & Consulting
Sie haben eine Studie zur neuen EU-Regulierung „Financial Data Access“ (FiDA) durchgeführt. FiDA könnte demnach den Versicherungsvertrieb – besonders im Exklusivvertrieb – stark verändern. Können Sie kurz erläutern, in welchen Bereichen es eingesetzt werden soll und wer davon „betroffen“ wäre?

Prof. Dr. Sascha Kwasniok (SK) FiDA verpflichtet Finanzinstitute dazu, Kundendaten mit anderen Finanzinstituten oder Finanzinformationsdienstleistern zu teilen, wenn der Kunde eine entsprechende Berechtigung erteilt hat. Dies muss digital und in Echtzeit erfolgen. Betroffen sind also Banken, Versicherer, Wertpapierfirmen, aber auch spezialisierte FinTechs, die im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit Finanzdaten ihrer Kunden erheben, bereitstellen oder verwalten. Konkret sieht die Regelung vor, dass Dateninhaber lizenzierten Unternehmen – den Datennutzern – über digitale Schnittstellen Zugriff auf Finanzdaten ermöglichen müssen, wenn der Kunde dies erlaubt.

Wen haben Sie für die Studie befragt und was sind Ihre wichtigsten Erkenntnisse aus der Befragung?

 Johannes Neumeyer (JN) Zwischen November 2024 und Januar 2025 haben wir mehr als 500 Exklusivvertreter in Deutschland befragt. Die drei wichtigsten Erkenntnisse sind:

  • Es gibt ein heterogenes Bild zu Open Finance mit Aufklärungsbedarf. Neben viel Skepsis werden die grundsätzlichen Vorteile eines besseren Datenzugangs verstanden.
  • Persönlicher und vertrauensvoller Kundenkontakt ist ein Erfolgsfaktor, um FiDA-Einwilligungserklärungen zu erhalten.
  • Fast die Hälfte der Vertreter erwartet, dass „ihr Versicherer“ eine aktiv mitgestaltende Rolle im FiDA-Umfeld einnimmt.
Ziele von FiDA sind u. a., die Entwicklung von Open-Finance-Modellen sowie die digitale Transformation im Finanzsektor voranzubringen. Glauben Sie, dass dies im „Bürokratieland“ Deutschland gelingen kann? Wann und mit wie viel Aufwand?

SK Der europäische Gesetzgeber überlässt die Organisation des Finanzdatenaustauschs zunächst dem Markt, also den Finanzinstituten selbst. Diese sollen sich gemeinsam mit weiteren Stakeholdern zusammenschließen, um über die Standards, Formate und Rahmenbedingungen des Finanzdatenaustauschs zu beraten. Hier kann zum Teil auf bestehende Strukturen zurückgegriffen werden, beispielsweise auf die PSD2-SetUps aus dem Banking-Umfeld oder die Daten- und API-Infrastruktur aus dem BiPRO-Kontext.

JN Allerdings müssen die betroffenen Akteure dafür „an einem Strang ziehen“. Hier sehen wir die größte Herausforderung, da die individuellen Ausgangssituationen und die Summe der Partikularinteressen ein gleichgerichtetes Vorgehen erschweren. Auch der Umsetzungsaufwand variiert von Haus zu Haus, je nachdem, auf welchem Stand sich die IT befindet. Insbesondere für kleinere und mittlere Versicherer wird der Umsetzungsaufwand zur großen Herausforderung.

Welche Bedeutung hat die Regulierung Ihren Erkenntnissen nach denn für die Versicherungswirtschaft? Und im Speziellen: Wie sehr können auch kleinere Maklerhäuser dabei sein?

JN FiDA hat das Potenzial, den nationalen und perspektivisch den europäischen Markt stark zu verändern. Ziel ist es, sinnvolle Use Cases wie 360-Grad-Finanz- und Risikoanalysen, erleichterte TAA-Prozesse oder Churn-Management ohne Papier und Aufwand für Vermittler zu realisieren. FiDA erleichtert so die Vertriebsarbeit. Exklusivvertriebe profitieren von der Anbindung „ihrer Versicherer”, während kleinere Maklerhäuser auf Pools oder verbesserte Verwaltungsprogramme angewiesen sein werden. Eine Stand-Alone-Anbindung für durchschnittliche Vermittlerunternehmen erscheint unwahrscheinlich.

SK Hinsichtlich der Anbindung der Vermittler bestehen noch Interpretationsspielräume bezüglich der praktischen Beteiligung durchschnittlich großer Versicherungsvermittlerbetriebe. Wir empfehlen aber schon heute, die Anbindung von Maklern dezidiert zu prüfen. Die Maklerversicherer sollten sich hier Gedanken machen, um ein sinnvolles Angebot bereitzustellen und nicht den Pools oder anderen Akteuren das FiDA-Monopol zu überlassen.

Ihre Fragen gingen an den Exklusivvertrieb. Können die Studienergebnisse denn auch auf unabhängige Makler übertragen werden?

SK Der Exklusivvertrieb kann in besonderem Maße profitieren, da FiDA ihm Zugang zu Daten ermöglicht, auf die Makler aufgrund ihres Mandats bereits heute zugreifen können. FiDA geht aber noch weiter: Es geht ja nicht nur um Versicherungs-, sondern auch um Finanzdaten wie Kredite, Wertpapiere oder Finanzanlagen. Diese Daten erweitern auch für unabhängige Makler die Kundensicht und erleichtern eine gesamthafte Beratung. Die Bereitstellung der Daten in Echtzeit bietet sowohl dem Exklusivvertrieb als auch den Maklern eine höhere Datenqualität und ein besseres Erkennen von Beratungsanlässen.

JN Die Transparenz wird dem Makler-Geschäftsmodell natürlich zusätzlich helfen. Wie beim AO-Vertrieb wird die Frage der Kundenzustimmung sehr relevant sein. Unter Berücksichtigung unserer Studienergebnisse gehen wir davon aus, dass ein persönlicher, vertrauensvoller Vertriebskontakt die Erfolgschancen erhöht, diese Zustimmung zu erhalten. Dies gilt auch für unabhängige Makler. Entscheidend werden dabei das Vertrauensverhältnis, die Überzeugungskraft und die Erklärungen sein – sowohl beim Exklusivvertrieb als auch bei Maklern.

Um mal die Größenordnung einschätzen zu können: Geht es bei FiDA nur um Privatpersonen oder auch um Unternehmen?

SK Der geplante Datenaustausch umfasst sowohl Privat- als auch Geschäftskunden. Entsprechend weitreichend können die Auswirkungen von FiDA sein. Die Details hierzu, ob z. B. KMUs „kundenseitig“ im Scope liegen oder welche KMU-Definition genutzt wird, sind aktuell Teil der Trilog-Verhandlungen.

Und wie schätzen die befragten Vermittler FiDA ein?

SK Wir sehen ein insgesamt heterogenes Meinungsbild. Die ablehnenden Stimmen lassen sich zu zwei wesentlichen Bedenken zusammenfassen: den bürokratischen Aufwand bei der Umsetzung und der erleichterte Zugang für „schwarze Schafe“. Auf der anderen Seite haben wir auch Stimmen gesammelt, die in einem digitalen Zugang zu allen Finanzdaten des Kunden einen Mehrwert für eine allumfassende und bedarfsgerechte Beratung sehen. Insgesamt bewerten jüngere Vertreter die Potenziale offener Finanzdaten tendenziell höher, während sich ältere Generationen zurückhaltender äußern.

JN Die Exklusivvermittler bewerten den Datenschutz als sehr hohes Gut. Die Sorge vor Missbrauch und den damit verbundenen negativen Auswirkungen auf die eigene Arbeit wurde uns in den qualitativen Antworten der Studie sehr häufig zurückgemeldet. Gleichzeitig konnten wir feststellen, dass umso mehr positive Effekte bestätigt wurden, je konkreter wir fragten, wie etwa die Verbesserung der Beratungsqualität mit mehr Abschlüssen und dem daraus folgenden positiven Effekt auf die Provisionserträge.

Was könnte sich denn speziell in der Beratung verändern?

SK Als positiver Aspekt ist ganz klar die Transparenz des Kunden über seine Finanz-, Anlage- und Versicherungsprodukte zu nennen. Diese gesamthafte Sicht auf die Absicherungssituation des Kunden macht es für den Vertrieb leichter, den Kunden ganzheitlich und wirklich bedarfsgerecht zu beraten. Gerade im Bereich der Altersvorsorge ist es wertvoll, wenn Kunde und Vermittler gemeinsam auf Versicherungs-, Bank- und Wertpapierprodukte blicken können. Zudem ermöglicht die Echtzeitkomponente jederzeit eine datenbasierte und digitale Beratung, sodass Kunden schneller und öfter Beratungsimpulse erhalten können. Durch den Einsatz von GenAI sind spannende Ansätze möglich, um auch mit wenig Personal gute Beratung zu bieten.

Aber könnten Maklern, z. B. beim Teilen von Kundendaten, nicht auch Nachteile entstehen? Was sagen Sie Skeptikern?

SK Wie bereits angesprochen, wird der einfache Zugang zu Kundendaten durch Dritte skeptisch gesehen. Letztlich könnten auch Online-Vergleicher oder Berater der Hausbank sehen, welche Versicherungsverträge der Kunde hat, wenn er dem Datenabruf zustimmt. Das könnte das Umdecken erleichtern, was nicht immer im Sinne der Kunden sein könnte. Hierbei könnten auch die schlechten Erfahrungen der ersten Digitalmakler Mitte der 2010er-Jahre eine Rolle spielen. Damals haben Kunden durch die Nutzung ihrer Apps häufig unbedacht ihr Maklermandat übertragen.

JN Die Qualität der Beratung und Betreuung bleibt der entscheidende Erfolgsfaktor im Vertrieb. Vermittler müssen sich trotz hoher Datenverfügbarkeit klar gegenüber Kunden differenzieren. Wer Beratungskompetenz mit datenbasierten Erkenntnissen kombiniert ist im Vorteil – insbesondere Maklerpools. Daten- und Analytics-Fähigkeiten werden somit stärker über die Attraktivität eines Maklerpools entscheiden.

Welche (Praxis-)Probleme könnten auftreten, wenn die Regelung in Kraft ist? Wer holt die Zustimmung ein? Und was passiert, wenn Kunden ihre Daten nicht freigeben möchten?

SK Der Erfolg von FiDA steht und fällt mit der Bereitschaft der Kunden, ihre Daten zu teilen. Nur so kommt der Vertrieb erst in den Genuss einer gesamthaften Sicht auf Versicherungs- und Finanzdaten seiner Kunden. Unsere Studienergebnisse zeigen ein gewisses Selbstbewusstsein hinsichtlich der Ausschließlichkeit: 55% der Befragten glauben, dass die Kunden einer Datenöffnung zustimmen, wenn sie persönlich mit ihnen in Kontakt treten. Bei einer Anfrage durch den Versicherer wird dagegen nur mit einer Zustimmungsquote von 30% gerechnet. Der Vertrieb sitzt bei der Consent-Einholung also am Steuer. 77% der befragten Exklusivvertreter sind zwar bereit, die Kundeneinwilligung einzuholen, erwarten dafür aber eine Gegenleistung – sei es in Form finanzieller Vergütungen oder durch eigenen Zugriff auf die Kundendaten.

JN Ob FiDA ein Erfolg wird, hängt maßgeblich von der operativen Umsetzung ab. Nur wenn diese für Kunden einfach und intuitiv ist, wird es funktionieren. Die Liste der Herausforderungen ist lang: von der sicheren und einfachen Identifikation, über die Freigabe des richtigen Datenumfangs bis hin zum Widerruf und dem Zusammenspiel der unterschiedlichen Schemes, z. B. von Versicherungen und Banken. Nichtstun ist jedoch keine Option, da digitale Anbieter die Lücke ausfüllen und die Kundenschnittstelle besetzen werden.

Was sollten die Player der Versicherungsbranche in Sachen FiDA nun nicht tun, wenn sie sich auf FIDA vorbereiten? Welche Vorgehensweisen empfehlen Sie nicht?

SK Angesichts der Potenziale, die in FiDA stecken, raten wir davon ab, die Umsetzung als reine regulatorische Bürde zu betrachten. Gerade aufgrund der vertrieblichen Möglichkeiten sollte der Vertrieb bei der inhaltlichen Ausgestaltung den Hut aufhaben und die Umsetzung nicht IT- oder Compliance-Einheiten überlassen.

Und was ist nun zu tun? Wie kann ein Maklerhaus bzw. dessen Vertrieb nun von FiDA profitieren?

JN Wir sehen zwei Aspekte. Einerseits müssen Potenziale klar vermittelt werden, um Vorbehalte im Vertrieb abzubauen. Dafür können greifbare Use Cases herausgearbeitet und Makler und Vertreter, die einem offenen Datenaustausch bereits aufgeschlossen gegenüberstehen, als „FiDA-Botschafter“ eingesetzt werden. Andererseits braucht es ein gemeinsames Zielbild aus Governance, Compliance und IT, da viele Anforderungen wie Consent-Management außerhalb der Vertriebsfunktion liegen. Ein gemeinsames Verständnis kann die erfolgreiche Umsetzung unterstützen.

Fassen Sie bitte Ihre wichtigsten Handlungsempfehlungen noch einmal stichpunktartig zusammen.

SK FiDA sollte nicht als regulatorischer Zwang, sondern als Chance verstanden werden. Versicherungsunternehmen sollten sich jetzt klar positionieren, ob sie lediglich die Vorgaben erfüllen oder sich als FiDA-Leader strategisch an die Spitze stellen wollen. Basierend auf dieser Positionierung sollte ein übergreifendes Zielbild zwischen Vertrieb, IT und Compliance entwickelt werden. Wir sehen den Vertrieb im Lead – ohne Blick auf vertrieblichen Mehrwert wird FiDA zu einem reinen Kostentreiber. Anhand von greifbaren, vertriebsnahen Use Cases sollten Mehrwerte schnell transparent gemacht werden und mögliche Vorbehalte bei Fachabteilungen, Vertriebspartnern und Kunden abgebaut werden.

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<a href="/nachrichten/immobilienmakler-portale-erstmals-wichtiger-als-netzwerke" hreflang="de">Immobilienmakler: Portale erstmals wichtiger als Netzwerke </a> http://www.asscompact.de/node/169283

Angesichts einer wachsenden Marktdynamik planen Immobilienmakler höhere Investitionen in Werbung, Kundenbindung und digitale Tools, wie eine aktuelle Umfrage zeigt. Zudem haben Immobilienportale erstmals persönliche Netzwerke als wichtigsten Marketingkanal überholt.

169283 15. September 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Auf dem Immobilienmarkt ist eine steigende Dynamik zu beobachten und die Digitalisierung schreitet voran. Mit der Rückkehr der Kaufnachfrage legen auch Immobilienmakler wieder mehr Marktvertrauen an den Tag. Laut einer deutschlandweiten Umfrage von ImmoScout24 und Propstack wollen 12% mehr Immobilienmaklerinnen stärker in Marketingmaßnahmen investieren als im Vorjahr. Im Mittelpunkt stehen dabei digitale Marketing-Tools und systematischer Kundenbindung. Laut ImmoScout24 und Propstack zeigt sich hierbei ein klarer Strategiewechsel weg vom Sparkurs.

„Erfolgreiche [Immobilien-]Makler setzen auf digitale Effizienz, um mehr Zeit für das Wesentliche zu haben – Kunden, Beziehungen, Abschlüsse“, erklärt Kevin Heldt, Gründer und Managing Director von Propstack. Die Professionalisierung komme laut Heldt letztendlich den Kaufinteressenten und Eigentümern zugute, da automatisierte Prozesse Freiräume für persönliche Betreuung der wichtigsten Kontakte schaffen würden.

Immobilienportale wichtigster Marketingkanal

Der Fokus der Marketingbudgets liegt zunehmend auf digitalen Kanälen. Bereits 79% der Marketingausgaben fließen in den Online-Bereich und damit drei Prozentpunkte mehr als im Vorjahr. Der Anteil der Ausgaben an Offline-Marketing hat sich auf 21% verringert. Immobilienportale wie ImmoScout24 laufen mit 96% (+6 Prozentpunkte) erstmals persönlichen Netzwerken, die bei 90% liegen, als wichtigsten Marketingkanal den Rang ab.

 

Immobilienmakler: Portale erstmals wichtiger als Netzwerke

 

Wie die Umfrage weiter zeigt, bauen Immobilienmakler parallel dazu ihre digitale Präsenz gezielt aus und intensivieren ihre Ausgaben in E-Mail-Marketing (+14 Prozentpunkte) und Social Media (+6 Prozentpunkte). Im Durchschnitt nutzen Immobilienmakler mehr als drei Online-Kanäle gleichzeitig.

Eigentümer weiter im Fokus der Beratung

Bei der Beratung bleiben Eigentümer weiterhin die Hauptgruppe mit 71%. Zusätzlich haben 53% der Immobilienmakler vor, Kaufsuchende künftig besser zu betreuen. Dabei setzen Immobilienmakler immer mehr auf digitale Tools zur Effizienzsteigerung. So nutzt die Hälfte mittlerweile CRM-Software für das Einstellen von Immobilieninseraten. Dies entspricht einem deutlichen Anstieg um 13 Prozentpunkte gegenüber dem Vorjahr. Automatisierte Schnittstellen zwischen einer Immobilienmaklersoftware und Immobilienportalen würden für effizientere Arbeitsabläufe und professionellere Objektpräsentationen sorgen, wie es von ImmoScout24 und Propstack weiter heißt. (tik)

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<a href="/nachrichten/pools-und-verbuende-outperformer-bauen-ihren-vorsprung-aus" hreflang="de">Pools und Verbünde: Outperformer bauen ihren Vorsprung aus</a> http://www.asscompact.de/node/169282

Mit der AssCompact Trendstudie „Play-offs im Markt der Maklerpools und -verbünde“ präsentierten die Autoren erstmalig eine grundlegende Wettbewerbsanalyse und einen viel diskutierten Marktausblick auf 2030. Inzwischen liegen die Geschäftszahlen wichtiger Anbieter für 2024 vor. Sie bestätigen das Basisszenario der Studienautoren: Die Outperformer bauen ihren Vorsprung weiter aus.

169282 15. September 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement Ein Artikel von Klaus-Jürgen Baum, Inhaber KJB Consulting, und Dr.-Ing. Dietmar Kottmann, Partner und Market Lead DACH Insurance and Asset Management bei der Strategieberatung Oliver Wyman

Die Arbeiten an der Neu­auflage der Studie zum Pool- und Verbundmarkt laufen auf Hochtouren. Wichtige Marktteilnehmer haben mittlerweile ihre Jahresabschlüsse für das Jahr 2024 zur Analyse bereitgestellt – zum Teil ergänzt durch exklusive Zahlenaufbereitungen, die besonders tiefe Einblicke in die jewei­ligen Unternehmen ermöglichen. Und so viel zeichnet sich ab: Die Outperformer haben ihr Wachstumsmomentum beibehalten und den Abstand zum Rest des Marktes ausgebaut.

INFITECH auf Platz 1

Deutschlands größter Maklerpool, Fonds Finanz, konnte auch 2024 ge­hörig zulegen. Die Umsatzerlöse stiegen von 292 Mio. Euro im Jahr 2023 auf 341 Mio. Euro im Jahr 2024 (+17%). Zum Vergleich: Das Jahresplus der Fonds Finanz von fast 50 Mio. Euro entspricht der Größe verschiedener mittelständischer Wettbewerber.

Bei der erwarteten Profitabi­lisierung des Geschäfts erzielte Fonds Finanz ebenfalls erkennbaren Fortschritt: Das EBITDA stieg trotz nennenswerter Einmalaufwen­dungen mit 35% doppelt so schnell wie die Umsatzerlöse auf nun 14,7 Mio. Euro. Die Autoren er­warten im laufenden Geschäftsjahr 2025 und auch 2026 erneut deut­liche Steigerungen.

Bei der Schwester DEMV verlief die Geschäftsentwicklung sogar noch rasanter: Der Umsatz legte um gut 30% auf nun 13 Mio. Euro zu. Als Maklerverbund betreut DEMV ausschließlich Direktvereinbarungen der Maklerpartner und erhält dafür von den Versicherern einen „Overhead“ auf die individuellen Maklercourtagen. Die Umsatzerlöse von Maklerverbünden sind aus Autorensicht weitestgehend mit dem Rohertrag (entspricht im Wesentlichen den Netto-Courtagen) klassischer Pools vergleichbar. In Abstimmung mit der DEMV ist davon auszu­gehen, dass das betreute Courtagevolumen der DEMV-­Partner 2024 insgesamt rund 130 Mio. Euro betrug. Noch stärker legte das EBITDA zu: DEMV erreichte 6,6 Mio. Euro und liegt damit um gut 42% über dem Vorjahreswert.

Inzwischen agieren Fonds Finanz und DEMV eng abgestimmt unter dem Dach der INFITECH und positionieren sich selbst als „das Beste aus zwei Welten“. In der Neuauflage der Studie erfolgt daher neben der bisherigen Einzelabbildung der beiden Unternehmen auch eine aggregierte Darstellung. Dabei ist schon jetzt absehbar: Der INFITECH dürfte die Marktführerschaft, gemessen an wesentlichen betriebs­wirtschaft­lichen Kennzahlen, bis auf Weiteres nicht zu nehmen sein. Mit einem addierten Rohertrag von fast 90 Mio. Euro liegt die Gruppe weit vor allen anderen Anbietern.

Darüber hinaus wird die neue Gesamtstudie auch eine fundierte Schätzung der gesamten betreuten Courtagen enthalten. Denn bei Verbünden wie DEMV spiegeln deren Umsätze (vergleichbar dem Roh­ertrag bzw. den Netto-Courtagen eines Pools) nur einen Bruchteil des tatsächlichen Geschäftsumfangs wider. Und auch Fonds Finanz wickelt nennenswerte Volumina für bestimmte Kunden über Direkt­anbindungen ab. Erst durch die Addition der betreuten Courtagen der beiden Schwestergesellschaften zeigt sich die tatsächliche Markt­bedeutung des „Dream Teams“.

Pools und Verbünde: Outperformer bauen ihren Vorsprung aus
Jung DMS glänzt als Ertragsperle

Bereits in der Erstauflage der Studie galt das Poolgeschäft der JDC Group (entspricht dem Konzerngeschäftsbereich Advisortech) als echte Ertragsperle. Auch 2024 hat das Management geliefert: Mit 197 Mio. Euro Gesamterlösen (+30,6%) und einem EBITDA von 15,1 Mio. Euro (+26,3%) schreibt Jung DMS die Erfolgsgeschichte der letzten Jahre fort. Neben der erstmaligen Voll­konsolidierung der Top Ten-Gruppe und der DFP Deutsche Finanz Portfolioverwaltung trugen dazu sowohl das kontinuierliche Wachstum im Kerngeschäft mit Regionalmaklern als auch der immer wichtigere Bereich Großkunden bei.

Jung DMS beweist 2024 erneut die Vereinbarkeit von Wachstum und Profitabilität. Die Kennzahlenentwicklung erscheint geradezu lehrbuchhaft: Bei steigendem Rohertrag verbessert sich die EBITDA-Marge überproportional als Folge von Skaleneffekten bei den operativen Kosten. Die Autoren sehen derartige Größenvorteile als wichtigen Erfolgsfaktor im Wettbewerb der Maklerdienstleister an und erwarten für die kommenden Jahre, dass davon ins­besondere die technologiestarken Intermediäre profitieren werden.

blau direkt legt dynamisch zu

Im ersten Jahr unter neuer Leitung hat blau direkt den dynamischen Wachstumskurs der Vorjahre fortgesetzt: 239 Mio. Euro Umsatz­erlöse entsprechen einer Steigerung um knapp 30%. Bei den Geschäfts­zahlen gab es 2024 zum Teil signi­fikante Ver­änderungen: Die Werte spiegeln die erweiterte Abgrenzung des Pool­geschäfts der blau direkt Gruppe wider (z. B. erstmalige Einbe­ziehung von KV Werk).

Der Rohertrag betrug im Jahr 2024 gemäß dieser Abgrenzung 38 Mio. Euro (Vorjahr: 32 Mio. Euro; +19%). Das EBITDA erhöhte sich auf 15,9 Mio. Euro (Vorjahr: 11,4 Mio. Euro; +40%). blau direkt schließt damit zu den anderen Outperformern auf. Für 2025 ist eine weitere Verbesserung der Kennzahlen absehbar.

Pools und Verbünde: Outperformer bauen ihren Vorsprung aus
VEMA – Lust auf Genossenschaft ungebrochen

Die VEMA kann ebenfalls auf ein erfolgreiches Jahr 2024 zurückblicken: Die Umsatzerlöse vor Rückvergütungen stiegen auf 45,4 Mio. Euro (+10,7%). Sie stammen im Wesentlichen aus Overhead-Zahlungen der Versicherer. Dahinter steht ein betreutes Courtagevolumen aller VEMA-­Makler von insgesamt 461 Mio. Euro. Und obwohl die VEMA nicht auf Gewinnmaximierung getrimmt ist, hatte sie beim EBITDA in der Einzelbetrachtung erneut die Nase vorn. Allerdings weist die INFITECH im Doppelpack aus Fonds Finanz und DEMV für 2024 einen noch höheren Wert aus. Die Zahl der Maklerpartner stieg um 240 auf knapp 4.800, die der Genossenschaftsmitglieder um rund 160 auf etwa 2.200. Unverändert scheint die VEMA als „sicherer Hafen“ von der fortdauernden Konsolidierung bei Gewerbe- und Industriemaklern zu profitieren und besonders bei Maklern zu punkten, die unabhängig bleiben wollen.

Mittelfristig darf man gespannt sein, ob und in welchem Umfang die großen Maklerkonsolidierer die Geschäftsvolumina der übernommenen, oftmals größeren VEMA-Partner „unter die eigenen Fittiche“ nehmen, um so auch die aktuell an die VEMA gezahlten Overheads in die hauseigenen Bilanzen zu überführen. Mit Blick auf das über viele Jahre auf­gebaute Know-how in Verbindung mit der erheblichen Verhandlungsstärke der VEMA gegenüber Versicherern könnte die Hürde für die Umsetzung von vergleichbar attraktiven eigenen Deckungs­konzepten, Klauselbögen und Rahmenverträgen für die Aggrega­toren allerdings höher liegen als gedacht.

Dennoch dürfte die zumindest nicht auszuschließende „Bestands­erosion“ bei den Töchtern der Maklerkonsolidierer die Triebfeder hinter der jüngsten Ankündigung der VEMA sein, den eigenen Zielmarkt zu erweitern und von den bisherigen selbst aufgelegten Aufnahmekriterien (u. a. Betriebsgröße und Eigentümerstruktur) abzurücken. So will sich die VEMA verstärkt als Partner etwa von Jungmaklern und Wechslern aus Ausschließlichkeitsorganisationen, von firmenverbun­denen Vermittlern sowie von Maklervertrieben von Banken und Versicherern posi­tionieren. Der Wettbewerb unter den Pools und Ver­bünden um attraktive Geschäftspartner dürfte durch diesen Schritt des „freund­lichen Riesen aus Heinersreuth“ nochmals an Intensität gewinnen.

verticus und Netfonds mit auffälligen Verbesserungen

Unter den anderen Marktteilnehmern fielen im Rahmen der laufenden Analysen bislang vor allem zwei Häuser auf: verticus und Netfonds.

verticus dürfte sich in der neuen Studie als „Umsatzgewinner des Jahres 2024“ präsentieren. Die Umsatzerlöse erreichten 55,7 Mio. Euro – ein Plus von fast 50% gegenüber dem Vorjahr. Allerdings stiegen die Aufwendungen für Leads ähnlich kräftig an, sodass sich das EBITDA nur um moderate 3,5% auf 4,1 Mio. Euro erhöhte.

Netfonds ist einer der führenden Allfinanzpools mit einem starken Gewicht im Investmentbereich und einem solide wachsenden Versicherungsbereich. Allein in Letzterem kommt Netfonds inzwischen auf mehr als 43 Mio. Euro Courtage­erlöse. Der Gesamtumsatz im klassischen Poolgeschäft (einschließlich Argentos und NVS, ohne Haftungsdach NFS) übertraf 2024 mit gut 115 Mio. Euro den Vorjahreswert um fast 21%. Auch beim EBITDA hat Netfonds weiteren Fortschritt erreicht – in der Konzernsicht sogar so deutlich, dass einige Aktien­analysten klare Kaufempfehlungen für die börsen­notierte Gruppe ausge­sprochen haben.

Diese positive Entwicklung ist nach Einschätzung der Autoren insbesondere auf die umfangreichen Investitionen der letzten Jahre in die haus­eigene 360-Grad-IT-Plattform „finfire“ zurückzuführen. Schon heute deckt Netfonds damit die Anforderungen aus der wichtigen Open-Finance-­Initiative ab und positioniert sich als „financial home“ für Berater und deren Kunden. Mit finfire wird zum einen das organische Geschäftswachstum der an­gebundenen Makler besser unterstützt – etwa bei den wichtigen Bestandsüberträgen –, zum anderen sorgt die Automatisierung von Prozessen für die verstärkte Realisierung von Skaleneffekten.

Nochmals signifikant höher sind die Zahlen der Netfonds, wenn das Haftungsdachgeschäft über die 100%-ige Tochter NFS in die Betrachtung einbezogen wird. Dazu wird die Neuauflage der Studie eine Sonderanalyse der Allfinanzpools enthalten, bei der die Haftungs­dächer der entsprechenden Anbieter mit ihren Geschäftsvolumina im Vermittlergeschäft einbezogen werden. Durch den Ausschluss von nicht originär dem Vermittler­segment zuzurechnenden Geschäftsanteilen – insbesondere aus dem Fonds-Advisory – wird eine kompakte Abgrenzung des Pool- und Verbundmarktes gewährleistet. Netfonds kommt bei dieser Betrachtungsweise auf Gesamterlöse von 204 Mio. Euro und einen Rohertrag von über 47 Mio. Euro.

Neuauflage der Studie

Die Neuauflage der AssCompact Trendstudie Pools & Verbünde setzt auf den Vorjahresanalysen auf und wird auch in diesem Jahr von Klaus-Jürgen Baum und Dr.-Ing. Dietmar Kottmann durch­geführt. Dafür werden die aktuellen Geschäftszahlen auf Ebene der Einzel­unternehmen analysiert und ein Gesamtbild des Marktes erstellt. Zudem werden zahl­reiche Hintergrund­gespräche mit den Poolverantwort­lichen geführt, die exklusiv in die Studien­ergebnisse einfließen. Die finale Studie wird auf der diesjährigen DKM auf dem Kongress Maklermarkt 2035 am 29.10.2025 präsentiert und ist danach über die bbg Betriebsberatungs GmbH zu beziehen.

Lesen Sie auch: „Wer sich auf der DKM informiert, bleibt wettbewerbsfähig“

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<a href="/nachrichten/fusion-von-baloise-und-helvetia-termin-steht" hreflang="de">Fusion von Baloise und Helvetia: Termin steht</a> http://www.asscompact.de/node/169281

Die Versicherer Helvetia und Baloise kommen ihrem Zusammenschluss immer näher. Nun hat auch die Schweizer Wettbewerbskommission (WEKO) ihre Genehmigung erteilt. Wann soll die Transaktion abgeschlossen werden und wie läuft dieses Prozedere dann ab?

169281 15. September 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Nachdem Helvetia und Baloise im April dieses Jahres ihre Fusionspläne bekannt gaben, hatte die Europäische Kommission dem Vorhaben der beiden Schweizer Versicherer bereits Anfang August zugestimmt. Sie wollen zur Helvetia Baloise Holding AG verschmelzen.

WEKO erteilt Genehmigung

Nun haben die Unternehmen weitere Bewilligungen für den geplanten Zusammenschluss im Dezember 2025 erhalten. Diesmal hat die Schweizer Wettbewerbskommission (WEKO) ihre Genehmigung erteilt. Die Europäische Kommission hat zudem die Prüfung der Verordnung über drittstaatliche Subventionen (Foreign Subsidies Regulation, FSR) abgeschlossen, wie Baloise mitteilt.

Transaktion soll Anfang Dezember vollzogen werden

Nach erfolgreichem Abschluss dieser Genehmigungsverfahren haben Baloise und Helvetia nun gemeinsam beschlossen, die Transaktion am 05.12.2025 zu vollziehen. Dies geschieht natürlich vorbehaltlich aller noch ausstehenden behördlichen Genehmigungen. Baloise und Helvetia arbeiten weiterhin eng mit den Aufsichtsbehörden zusammen, um alle verbleibenden Genehmigungen zu erhalten, die für das Closing der Transaktion im Dezember erforderlich sind, heißt es.

Was wird dann passieren?

Die Aktien von Baloise werden am 05.12.2025 letztmalig gehandelt und dann aus dem Handel genommen. Die neu ausgegebenen Aktien von Helvetia Baloise werden voraussichtlich zum ersten Mal am 08.12.2025 gehandelt. Die Unternehmen teilen mit, dass beide weiterhin zuversichtlich seien, alle noch ausstehenden Auflagen für den Abschluss des vorgesehenen Zusammenschlusses wie geplant erfüllen zu können. (lg)

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<a href="/nachrichten/start-der-dkm-streaming-days-am-18092025" hreflang="de">Start der DKM Streaming-Days am 18.09.2025</a> http://www.asscompact.de/node/169280

Der Countdown läuft: Es sind nur noch wenige Wochen bis zur DKM 2025, die am 28. und 29.10.2025 in der Messe Dortmund stattfindet. Bereits am 18.09.2025 starten die DKM Streaming-Days auf der digitalen Plattform DKM365.

169280 15. September 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Bevor sich die Tore der diesjährigen DKM 2025 öffnen, sorgen bereits die DKM Streaming-Days auf der digitalen Plattform DKM365 für Messefeeling im Vermittlerbüro. In diesem Jahr finden insgesamt sechs DKM Streaming-Days auf der Plattform statt. In Vorträgen präsentieren DKM-Aussteller Produkte, Services und Trends. Teilnehmende Versicherungsmaklerinnen und Versicherungsmakler können bei den Veranstaltungen Wissen tanken und Weiterbildungszeit für ihr Konto bei „gut beraten“ sammeln.

Am 18.09.2025 geht der erste DKM Streaming-Day an den Start. Dabei sind etwa die Allianz Versicherungs-AG zum Thema Tierkrankenversicherung und das Resultate Institut für Unternehmensanalysen und Bewertungsverfahren mit Orientierung zur Unternehmensnachfolge.

Alle Termine:

  • 18.09.2025
  • 25.09.2025
  • 02.10.2025
  • 09.10.2025
  • 16.10.2025
  • 23.10.2025

Wer sich zur Präsenzmesse am 28. und 29.10.2025 in Dortmund anmeldet, hat auch sofort Zugang zur Welt von DKM365 und zu den Streaming-Days. Auf der Plattform können sich Vermittlerinnen und Vermittler auch bestens vernetzen und sich über Inhalte der Vorträge austauschen. Die Leitmesse in Dortmund bietet den Teilnehmerinnen und Teilnehmer dann schließlich Gelegenheit, die Themen vor Ort in Gesprächen mit den Ausstellern zu vertiefen.

Aktuelle Informationen rund um die DKM 2025 gibt es regelmäßig auf asscompact.de und auf die-leitmesse.de.

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<a href="/nachrichten/grundfaehigkeitsversicherung-was-bedeutet-%E2%80%9Eaus-eigener-kraft%E2%80%9C" hreflang="de">Grundfähigkeitsversicherung: Was bedeutet „aus eigener Kraft“?</a> http://www.asscompact.de/node/169261

Ein Mann beantragte Leistungen aus seiner Grundfähigkeitsversicherung, nachdem er die Fähigkeit „Knien/Bücken“ verloren haben soll. Der Versicherer verweigerte die Zahlung mit der Begründung, der Versicherte könne sich noch hinknieen. Der Streit landete vor Gericht.

169261 15. September 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Ein Versicherungsnehmer, geboren 1960, forderte aus einem Grundfähigkeitsversicherungsvertrag Leistungen wegen des Verlusts der Grundfähigkeit „Knien/Bücken“ ab Januar 2019. Die versicherte Rente betrug aufgrund einer vereinbarten Dynamik zum 01.01.2019 monatlich 2.128,36 Euro. Grundlage waren der Versicherungsschein vom Oktober 2016, ein Dynamiknachtrag vom Juli 2019 sowie die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Grundfähigkeitsversicherung (AVB GFV).

In den AVB GFV ist der Verlust einer Grundfähigkeit definiert als eine voraussichtlich oder bereits seit sechs Monaten bestehende Beeinträchtigung bestimmter körperlicher Fähigkeiten, die durch Krankheit, Körperverletzung oder altersentsprechenden Kräfteverfall nachweislich verursacht ist. Unter anderem umfasst dies die Fähigkeit „Knien/Bücken“ – also die Fähigkeit, sich aus eigener Kraft zu bücken oder hinzuknien, um den Boden mit den Fingern zu berühren und sich danach wieder aufzurichten.

Der Versicherungsnehmer stellte im Februar 2019 einen Leistungsantrag, den der Versicherer im September 2019 ablehnte. Daraufhin klagte der Versicherungsnehmer auf Zahlung der Grundfähigkeitsrente, Freistellung von den Versicherungsbeiträgen und Erstattung bereits gezahlter Beiträge. Der Versicherer bestreitet den Eintritt der versicherten Grundfähigkeitseinschränkung und beantragte Klageabweisung.

Erstinstanz entscheidend zugunsten des Versicherungsnehmers

Das Landgericht Köln beauftragte einen Sachverständigen und auf Grundlage dessen Beweisaufnahme stellte das Gericht fest, dass die Grundfähigkeit „Knien/Bücken“ beim Kläger nicht mehr gegeben ist. Ursachen seien unter anderem eine stark ausgeprägte Kniearthrose und ein Bandscheibenvorfall mit Nervenwurzelbeteiligung in der Lendenwirbelsäule. Der Klage wurde überwiegend stattgegeben: Der Versicherer wurde zur Zahlung der Grundfähigkeitsrente, zur Freistellung von laufenden Beiträgen und zur Rückzahlung bereits gezahlter Beiträge verurteilt. Abgelehnt wurden lediglich Anträge auf weitere Dynamisierungen der Rente und doppelt geltend gemachte Zahlungen.

Zwischenzeitliche Insolvenz des Klägers

Während des Berufungsverfahrens eröffnete das Amtsgericht Aachen das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Klägers. Der Insolvenzverwalter berief sich auf eine Unterbrechung des Berufungsverfahrens nach § 240 ZPO. Der Kläger argumentierte dagegen, die Ansprüche aus der Grundfähigkeitsversicherung seien nach § 850b ZPO unpfändbar.

Das Berufungsgericht stellte klar: Die Ansprüche fallen nicht in die Insolvenzmasse, solange keine Pfändbarkeitserklärung nach § 850b Abs. 2 ZPO erfolgt. Grundfähigkeitsrenten sind Renten, die wegen einer Beeinträchtigung körperlicher Fähigkeiten gezahlt werden. Sie sind ausdrücklich bedingt pfändungsfrei, da sie die Existenzgrundlage sichern. Selbst Selbstständige genießen diesen Schutz. Ein Antrag des Insolvenzverwalters, die Leistungen dem Insolvenzbeschlag zu unterwerfen, lag nicht vor.

Versicherer muss die Grundfähigkeitsrente zahlen

Also zurück zum Versicherungsfall: Die Berufung des Versicherers vor dem OLG Köln hatte keinen Erfolg. Der Versicherer beanstandete insbesondere die Beweiswürdigung des Landgerichts und die Feststellung, dass der Kläger die Grundfähigkeit verloren habe. Denn der Versicherer hatte selbst einen Orthopäden als Sachverständigen bestellt. Das Gericht bestätigte aber die Vorinstanz, dass nach dem Wortlaut der AVB GFV „aus eigener Kraft“ bedeutet, dass die versicherte Person ohne Hilfsmittel oder fremde Hilfe in der Lage sein muss, sich aus kniender oder hockender Position wieder aufzurichten. Hilfsmittel ändern daran nichts. Nach Überzeugung des Gerichts ist dem Kläger dies nicht möglich. Damit ist der Versicherungsfall eingetreten. Der Versicherer muss die Grundfähigkeitsrente also zahlen.

Argumentation des Versicherers zur Grundfähigkeit „Knien/Bücken“

Da es noch nicht viele Urteile zur Grundfähigkeitsversicherung gibt, dies aber viele Versicherungsmakler interessieren dürfte, sei hier nochmals die Argumentation des Versicherers dargestellt: Sie vertrat die Auffassung, dass der Verlust der Grundfähigkeit „Knien/Bücken“ bedingungsgemäß nur dann festzustellen sei, wenn der versicherten Person weder ein Bücken noch ein Knien möglich sei, um den Boden zu berühren und sich aus eigener Kraft wiederaufzurichten. Wenn der Kläger also noch die Fähigkeit habe, sich hinknien zu können, schließe dies den Eintritt des Versicherungsfalles aus. Schließlich sei ein Verlust der Grundfähigkeit „Knien/Bücken“ nach den Versicherungsbedingungen erst dann anzunehmen, wenn dem Betroffenen nach dem Knien oder Bücken ein Aufrichten selbst ohne Hilfsmittel nicht mehr möglich sei, er also auf die Hilfe einer dritten Person („fremden Kraft“) angewiesen sei. Aus „eigener Kraft“ heiße nicht „ohne Hilfsmittel“. Hilfsmittel änderten nichts daran, dass ausschließlich die eigene Kraft eingesetzt werde.

Definition „aus eigener Kraft“

Das Gericht sah das anders: Ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer werde der in Streit stehenden Formulierung „aus eigener Kraft“ die gemäß dem Wortlaut nächstliegende Bedeutung beimessen, dass es ihm allein aufgrund seiner eigenen körperlichen Kräfte, also auch allein und im freien Raum ohne gegenständliche Hilfsmittel oder die Hilfe einer anderen Person noch möglich sein müsste, sich wiederaufzurichten. Es erschließt sich kein Sinn der Klausel, der hinreichend deutlich für ein gegenteiliges Verständnis sprechen würde. (bh)

OLG Köln, Beschluss vom 11.07.2025 – Az: 20 U 163/23

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<a href="/nachrichten/altersvorsorge-wird-aus-dem-unbeliebten-pepp-nun-europension" hreflang="de">Altersvorsorge: Wird aus dem unbeliebten PEPP nun EuroPension?</a> http://www.asscompact.de/node/169277

Das Pan-Europäische Private Pensionsprodukt (PEPP) bekommt ein Update: Mit dem neuen Label „EuroPension“ und flexibleren Regeln soll es für Verbraucher attraktiver werden. Die EIOPA hat einige Vorschläge erarbeitet, im Blick auch die bisherige Kostenobergrenze von 1%.

169277 15. September 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Das Pan-Europäische Private Pensionsprodukt (PEPP) ist alles andere als ein Kassenschlager. Und Versicherer und Versicherungsmakler mögen an dieser Stelle schon abwinken. Doch die EU-Kommission erwartet nun mal Rückmeldung von den Beteiligten, etwa auch von der europäischen Versicherungsaufsicht EIOPA.

Neues Label „EuroPension“

Die EIOPA schlägt nun mehrere Maßnahmen vor, um das PEPP weiterzuentwickeln und für Verbraucher attraktiver zu gestalten. Im Zentrum steht die Einführung eines klaren EU-weiten Labels namens „EuroPension“, das speziell für das Basis-PEPP vorgesehen ist und Vertrauen schaffen soll. Andere PEPP-Varianten bleiben weiterhin möglich, erhalten jedoch nicht dieses Label.

Kostenobergrenze macht Produkt unattraktiv für Versicherer und Vermittler

Um den Gegenwert für Geld zu verbessern, werden vier Umsetzungsoptionen diskutiert, die mehr Flexibilität ermöglichen und gleichzeitig die Kosten kontrollieren sollen. Die bisherige Kostenobergrenze von 1% soll dabei entweder ersetzt oder ergänzt werden. Es ist genau diese Obergrenze, die für viel Kritik bei Versicherern und Vermittlern gesorgt hat. Ein Produkt, das mit einer Kostenobergrenze von 1% pro Jahr auskommen müsse, sei wirtschaftlich nicht tragfähig, hieß es beispielsweise vom BVK.

Mehr Wahlmöglichkeiten, einfachere Beratung

Zur Sicherung langfristiger Renditen und zur Kostensenkung empfiehlt EIOPA, Lebenszyklusstrategien als Standard einzuführen, während Kapitalgarantien und garantierte Renditen als optionale Merkmale vorgesehen sind. Die Beratung für EuroPension-Produkte soll vereinfacht werden, um die Einstiegshürden zu senken. Zudem soll der Zugang zu PEPPs unabhängig vom Wohnsitz möglich sein, wobei die bisherige Pflicht zur Bereitstellung von Unterkonten in mehreren Mitgliedstaaten entfallen soll. Auch die Registrierung und Aufsicht sollen vereinfacht und vereinheitlicht werden, um bessere Ergebnisse für Sparer zu erzielen und unnötige Komplexität zu vermeiden.

Bessere Übertragung aus anderen Produkten

Schließlich sollen Übertragungen aus anderen Altersvorsorgeprodukten in PEPP erleichtert und Arbeitgeberbeiträge ermöglicht werden, ohne bestehende Systeme zu verdrängen. In Fällen, in denen keine betriebliche Vorsorge besteht, könnte EuroPension als Standardoption dienen. Zur Harmonisierung des Rechtsrahmens wird die Einführung eines sogenannten „28. Regimes“ mit flexiblem Opt-in/Opt-out vorgeschlagen. (bh)

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EU-Rechnungshof rügt PEPP – Kritik der Vermittlerverbände bestätigt

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<a href="/nachrichten/morgen-morgen-rating-kv-diese-versicherer-sind-top" hreflang="de">MORGEN & MORGEN Rating KV: Diese Versicherer sind top</a> http://www.asscompact.de/node/169273

Die privaten Krankenversicherer meistern die aktuellen Herausforderungen immer noch gut. Gleichzeitig könnten weiter steigende Leistungsausgaben für noch höhere Beiträge sorgen. Das zeigt der aktuelle Ratingjahrgang des MORGEN & MORGEN KV-Unternehmensratings. Welche neun Versicherer sich die Bestnote sichern können.

169273 14. September 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Das Ratinghaus MORGEN & MORGEN hat seine aktuelle Ausgabe des Rating KV-Unternehmen veröffentlicht. Dabei konzentrieren sich die Analysten auf eine Reihe von Bilanzkennzahlen von 30 privaten Krankenversicherern im Zeitraum von 2020 bis 2024. Im Vergleich zu den beiden Vorjahren zeigt das Rating, das nun zum dritten Mal veröffentlicht wird, ein stabiles Bild – und das trotz der Herausforderungen, mit denen die Branche weiterhin zu kämpfen hat.

Die Betrachtung des längeren Zeitraums erlaubt „belastbare Aussagen über die Erfolgs-, Bestands- sowie über die Sicherheitsgrößen“. Diese werden neben der Gesamtnote auch in drei Teilratings bewertet.

Wie ist die Situation der PKV-Unternehmen?

In der Vollversicherung ist das Wachstum erstmals seit längerer Zeit wieder leicht positiv, erklären die Experten. Die Zusatzversicherung wächst weiterhin.

Der sich stabilisierende Kapitalmarkt, in Verbindung mit sinkenden Rechnungszinsen, sorgt für eine solide Ertragslage. Allerdings belasten die stark gestiegenen Leistungsausgaben die Ergebnisquote und die Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB) die Bilanzen der Unternehmen.

„Sollte sich dieser Trend fortsetzen, wären weiteren Beitragsanpassungen in naher Zukunft kaum zu vermeiden“, warnt Thorsten Saal, Bereichsleiter Mathematik & Rating bei MORGEN & MORGEN. Dennoch bleiben Sicherheit und Solvabilität unverändert stark.

Teilrating Erfolg

Das Teilrating Erfolg untersucht den Geschäftserfolg der Unternehmen. Im Marktdurchschnitt ergibt sich eine Unterzinsquote von 0,7% für das aktuelle Rating. Im Vorjahr waren es 0,6% gewesen. Alle Versicherer konnten ihre Rechnungszinsanforderungen aus den Kapitalerträgen decken. Höhere Behandlungskosten und die Alterung des Bestands resultieren jedoch in deutlich gestiegenen Leistungsausgaben, was einen erneuten Rückgang der versicherungsgeschäftlichen Ergebnisquote sowie der Rfb-Rückführungen zur Folge hat.

In der Bewertung gibt es einige Veränderungen im Vergleich zum Vorjahr. Acht Unternehmen erreichen die Höchstnote von fünf Sternen. Im letzten Jahr waren es sechs. Während im Vorjahr noch zehn Versicherer vier Sterne erhielten, sind es aktuell nur noch sechs. Mit zwölf Unternehmen erhalten zwei mehr eine durchschnittliche Bewertung von drei Sternen. Drei Unternehmen werden mit zwei Sternen bewertet, eins mit nur einem – in diesen beiden Kategorien bleibt die Anzahl unverändert.

Teilrating Bestand

Die Bestände der Versicherer zeigen sich stabil. In der Vollversicherung liegt das Wachstum erstmals seit Längerem wieder im positiven Bereich. „Einzelne Versicherer verzeichnen sogar ein recht großes Wachstum“, so Saal. „Begründet liegt dich nach wie vor in den attraktiven Produkten in der PKV.“

Der Bestand in der Zusatzversicherung wächst im Vergleich zum Vorjahr ebenfalls weiter an.

 

MORGEN & MORGEN Rating KV: Diese Versicherer sind top

 

Im Rating erhalten zehn Unternehmen die Bestnote, eins mehr als im Vorjahr. Dafür erhält ein Unternehmen weniger vier Sterne, drei Unternehmen im Vergleich zu vier im Vorjahr. Im mittleren und unteren Bereich zeigt sich das Bild unverändert zum Vorjahr: Vier Unternehmen erhalten drei Sterne, sieben Unternehmen schneiden mit zwei Sternen schwach ab, sechs können nur auf einen Stern kommen.

Teilrating Sicherheit

Im Vergleich zu den Vorjahren hat sich die Situation bei den Kapitalanlagen etwas entspannt. Stille Lasten sind zurückgegangen, einige Unternehmen können sogar wieder positive Reserven vorweisen. Die Sicherheit bleibt trotz leicht sinkender Werte beim Eigenkapital und RfB-Quote insgesamt weiterhin hoch: Marktweit können alle PKV-Unternehmen Solvency-II-Bedeckungsquoten von über 250% vorweisen.

Im Teilrating Sicherheit können daher – wie in den Vorjahren auch – 16 Unternehmen fünf Sterne, und somit die Höchstbewertung, erhalten. Acht Unternehmen werden mit sehr gut bewertet (Vorjahr: 10), fünf Anbieter erhalten eine durchschnittliche Bewertung. Ein Unternehmen kommt über zwei Sterne nicht hinaus, sehr schwach mit nur einem Stern schneidet keins der bewerteten Unternehmen ab.

Diese neun Gesellschaften sind im Gesamtrating ganz oben

 

MORGEN & MORGEN Rating KV: Diese Versicherer sind top

 

Im Gesamtrating erhalten neun der 30 analysierten Unternehmen fünf Sterne. Es sind (in alphabetischer Reihenfolge): Allianz, Alte Oldenburger, Hallesche, Inter, LVM, R+V, SIGNAL IDUNA, uniVersa und VGH Provinzial. Im vergangenen Jahr waren es acht Gesellschaften. Neu in der Spitzengruppe sind im Vergleich zum Vorjahr die Hallesche, die Inter und die Provinzial.

Zudem erhalten insgesamt zwölf Anbieter vier Sterne (Vorjahr: 14), acht Unternehmen schneiden durchschnittlich ab, eins schwach. Als sehr schwach wurde, wie im Vorjahr, auch im aktuellen Ratingjahrgang erneut kein Versicherer bewertet. (js)

Die Ergebnisse des aktuellen Ratings KV-Unternehmen können auf der MORGEN & MORGEN Website eingesehen werden.

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<a href="/nachrichten/warum-die-zukunft-den-spezialisten-gehoert" hreflang="de">Warum die Zukunft den Spezialisten gehört</a> http://www.asscompact.de/node/169271

Die Rolle des Versicherungsmaklers ist im Umbruch. Wo früher regionale Präsenz und breites Wissen gefragt waren, zählen heute Spezialisierung, digitale Reichweite und klare Positionierung. Junge Makler setzen auf Kompetenz, Zielgruppenfokus und Zusammenarbeit im Netzwerk. Der Wandel ist tiefgreifend.

169271 14. September 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement Ein Artikel von Andreas Wollermann, Berater und Trainer für Versicherer und Finanzdienstleister unter der Wortmarke GENsurance®

In der Versicherungswelt der Vergangenheit zählte vor allem eines: Präsenz. Der Makler war in seiner Region bekannt wie ein bunter Hund. Man sah sich beim Bäcker, beim Fußballverein oder bei der Karnevalssitzung. Die Visitenkarte lag bei der Sparkasse aus, die Werbeanzeige war im örtlichen Amtsblatt, und wenn jemand eine Police brauchte, egal ob Haftpflicht, BU oder Firmenversicherung, rief man einfach „seinen Makler“ an. Denn der konnte alles. Musste er aber auch.

Generalistentum war das Geschäftsmodell. Breites Wissen, breite Angebote, breite Schultern, um alle Fragen zu tragen. Der Makler war Ansprechpartner, Erklärer, Problemlöser und im besten Fall sogar Freund der Familie. Doch was damals Stärke war, kann heute zur Schwäche werden. Denn die Welt hat sich verändert. Und mit ihr die Erwartungen, vor allem bei jungen Menschen.

Vom Vertrauen zur Kompetenz

Der Wandel im Versicherungsvertrieb hat nicht mit Social Media begonnen, aber er wurde durch Digitalisierung und Plattformlogik radikal beschleunigt. Junge Makler betreten heute den Markt mit einem völlig anderen Selbstverständnis. Sie fragen sich nicht: „Wie viele Policen kann ich verkaufen?“, sondern: „Worin will ich richtig gut werden?“

Und genau da liegt der Unterschied. Die neue Maklergeneration tickt anders. Sie baut Reichweite über TikTok, YouTube oder Podcasts auf. Sie berät nicht mehr nur Menschen aus ihrer Stadt, sondern deutschlandweit, oft sogar aus dem Ausland heraus. Sie braucht kein Schaufenster und kein Backsteinbüro mehr. Sondern eine klare Positionierung. Eine Expertise, die sichtbar ist. Eine Nische, in der sie zur ersten Adresse werden.

Spezialisten statt Bauchladen

Warum? Weil wir in einer Zeit leben, in der Kunden mit einem Klick alle Optionen der Welt vor sich haben. Wer heute eine Krankenversicherung für Expats sucht, eine spezifische Gewerbeversicherung für Start-ups oder Absicherung für digitale Nomaden, der will keine Standardantworten. Der Kunde der Zukunft will jemanden, der genau diese Themen lebt. Der die Zielgruppe kennt. Der die Sprache spricht.

Tiefes Wissen schlägt breites Wissen! Vor allem, wenn es um Vertrauen und Geschwindigkeit geht. Und: Spezialisierte Makler können sich heute besser vernetzen als je zuvor. Es braucht nicht mehr den einen, der alles kann. Es braucht viele, die in ihren Bereichen exzellent sind und sich gegenseitig Kunden zuspielen.

Kompetenznetzwerk Maklerbüro

Was heißt das jetzt für Versicherer? Auch hier ist ein Umdenken nötig. Wer in der Vergangenheit mit Produktwissen punktete, wird in Zukunft mit Prozessorientierung und echtem Partnerverständnis überzeugen müssen. Maklerbetreuer müssen nicht mehr der verlängerte Arm der Fachabteilung sein, sondern Sparringspartner auf Augenhöhe. Wegbegleiter in einer komplexer werdenden Welt. Möglichmacher für Spezialisierung, für Sichtbarkeit, für neue Vertriebswege. Denn eines ist klar: Wer heute noch denkt, er könne mit einem Standardangebot alle Makler glücklich machen, wird morgen keinen von ihnen mehr erreichen.

Versicherungsvertrieb im Wandel

Und was bedeutet das für die Branche als Ganzes? Wir brauchen ein Umdenken in der DNA des Versicherungsvertriebs: weg vom Generalisten, hin zum Möglichmacher, zum Community-Builder, zum Netzwerkpartner. Versicherer, Pools und Dienstleister, die das verstehen, werden die Zukunft mitgestalten. Die anderen werden nostalgisch über die gute alte Zeit reden, während um sie herum längst neue Modelle wachsen.

Vom Generalisten zum Spezialisten, das ist kein Trend. Das ist eine Revolution. Wer heute jung in die Branche einsteigt, will nicht alles machen, sondern etwas verändern. Er oder sie sucht Sinn, Fokus, Wirkung. Und das geht nicht mit dem Bauchladen der Vergangenheit, sondern mit einer klaren Spezialisierung, digitalen Prozessen und einem mutigen Blick nach vorn.

Vernetzt statt vereinzelt

Die Zukunft der Branche ist kein Schaufenster mehr, sie ist ein Netzwerk. Und wer heute beginnt, sich zu vernetzen, zu fokussieren, seine Zielgruppe zu verstehen und tiefes Wissen aufzubauen, wird nicht nur sichtbar, sondern unersetzlich. Diese Veränderung spüren wir in der Jungmakler Community des Jungmakler Awards. Hier sind junge Unternehmer, die den Mehrwert und das Netzwerk in den Vordergrund stellen. Menschen, die miteinander arbeiten, nicht gegeneinander.

Lesen Sie auch: Welche Chancen und Risiken birgt die Spezialisierung für Makler?

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<a href="/nachrichten/wie-trusted-ai-die-assekuranz-erobert" hreflang="de">Wie Trusted AI die Assekuranz erobert</a> http://www.asscompact.de/node/169254

Wie können Versicherer das immense Potenzial von künstlicher Intelligenz (KI) nutzen, ohne das Vertrauen ihrer Kundschaft aufs Spiel zu setzen? Der Schlüssel: „Trusted AI“. Warum sie für die Zukunft der Branche unverzichtbar ist und welche Herausforderungen es auf dem Weg dorthin zu meistern gilt.

169254 14. September 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement Ein Artikel von Fabian Bohnert, Director bei KPMG, Financial Services mit dem Schwerpunkt Insurance

Kaum drei Jahre ist es her, dass der Launch von ChatGPT für großes Aufsehen sorgte. Heute ist KI aus unserem Alltag kaum noch wegzudenken. Sie entwickelt sich so rasend schnell, da kann selbst das Internet um die Jahrtausendwende nicht mithalten. Doch bei all der Euphorie rund um die Technologie: Ein Rest Skepsis, ja Sorge, was da in Zukunft noch kommt, bleibt. Und das ist gut so. 2025 steht nun im Zeichen von „Trusted AI“. Der Begriff wird breit und vielfach verwendet und beschreibt die rechtmäßige, ethische und technisch robuste Nutzung von KI. Insbesondere für die auf Sicherheit und Vertrauen ausgerichtete Versicherungsbranche ist das Thema von größter Relevanz. Denn Vertrauen und Innovation gehen hier Hand in Hand.

Warum es ohne Trusted AI nicht geht

Die Versicherungsbranche basiert von Natur aus auf Vertrauen. Kundinnen und Kunden vertrauen Versicherern sensible persönliche Daten an. Sie verlassen sich auf faire wie transparente Prozesse bei finanziellen Entscheidungen. Skepsis hingegen sorgt dafür, dass die Bereitschaft zur Datenfreigabe abnimmt. Das kann zum Problem werden, schließlich sind genauere KI-Modelle, die differenzierte und faire Entscheidungen treffen, nur durch die Bereitstellung von Daten möglich.

Hier offenbart sich die enge Verknüpfung zwischen Vertrauen und Innovationen bei Unternehmen, insbesondere bei Versicherern. Neue Technologien haben das Potenzial, nicht nur die Effizienz, sondern auch die Sicherheit zu steigern. Doch fehlt das Vertrauen der Kundschaft, sinkt das Potenzial. Ein Beispiel: ein KI-System zur schnellen Schätzung von Kfz-Schäden. Bei hohem Vertrauen wird die App genutzt und weiterempfohlen. Ohne Vertrauen befürchten Kundinnen und Kunden Missbrauch oder unfaire Bewertungen, meiden die Funktion und beharren auf manuellen Begutachtungen. Die Konsequenz: Es bleibt alles beim Alten, während Marktkonkurrenten dank vertrauenswürdiger KI-Services davonziehen.

Mit kleinen Schritten Großes bewirken

Daher kann es nur im Interesse der Versicherer liegen, das Thema Trusted AI mit hoher Priorität voranzutreiben. Und so sieht es auch die Branche selbst: 88% der Versicherungsunternehmen haben in einer KPMG-Studie angegeben, sich aktiv mit der Umsetzung von vertrauenswürdiger KI zu beschäftigen. Allerdings: Erst 17% haben das Thema auch in eine unternehmensweite Strategie eingebettet. Die Vorbereitungen laufen. Aber es könnte noch eine Weile dauern, ehe sich Trusted AI branchenweit etablieren wird.

Was ist der Grund für diese große Lücke? Auch hierauf bietet die Studie eine Antwort: Zwar wird Trusted AI als Garant für eine gelingende Implementierung von KI wahrgenommen. Doch ihre Umsetzung fordert Versicherer in vielfältiger Weise. Die größte Hürde ist laut Studie für 72% der Befragten die Entwicklung klarer ethischer Richtlinien und Governance-Strukturen. Ethische Bedenken in Bezug auf den Umgang mit sensiblen Daten und die Automatisierung kritischer Entscheidungen (58%) sowie die Herstellung von Transparenz hinsichtlich der Entscheidungsfindung von KI (50%) sind weitere Herausforderungen. All dies trägt dazu bei, dass die Mehrheit der Versicherer noch mit grundlegenden Fragestellungen beschäftigt ist. Das ist grundsätzlich gut so: Ein übereiltes Vorgehen kann Folgen haben, die schwer zu beheben sein können, teilweise sogar gar nicht von der IT registriert werden. Stichwort: KI als Blackbox. Insofern kann hier auch der Grundsatz „Think big, start small“ gelten.

Ein Blick in die Praxis

Was das in der Praxis meinen kann? Ein anschauliches Beispiel bietet hier die Schadenbearbeitung in der Tierkrankenversicherung, für die einige Versicherer bereits voll auf KI setzen. Das Ziel: den gesamten Prozess von der Schadenerfassung bis zur Auszahlung vollständig zu digitalisieren, um so die Bearbeitungszeit zu halbieren. Das ist ein idealer Case, um Vertrauen zur Kundschaft aufzubauen: Seit Corona ist die Zahl der Haustierbesitzerinnen und -besitzer beträchtlich gestiegen. Gleichzeitig ist die Beziehung vieler Deutscher zu ihrem Tier häufig sehr emotional. Registrieren Kundinnen und Kunden hier sichtbare Fortschritte, kann das in naher Zukunft auch dem Kerngeschäft zugutekommen – sowohl in technischer Hinsicht als auch in der Reputation.

Der EU AI Act als Katalysator?

Doch wie gelingt es darüber hinaus, Trusted AI umfassend im Geschäftsmodell eines Versicherers zu implementieren? Und wie gelingt es wiederum, dies auch der Kundschaft erfolgreich zu vermitteln?

Abhilfe kann der EU AI Act schaffen, der seit August 2024 rechtskräftig ist. Ob er zu einer europäischen Erfolgsgeschichte wird, hängt jedoch von den Anwenderinnen und Anwendern ab: Erkennen Versicherer darin nur eine regulatorische Pflichtübung? Oder die Chance, sich strategisch aufzustellen und sich von internationalen Marktteilnehmern abzusetzen? Ist Letzteres der Fall, könnte sich die EU-Verordnung auch im Versicherungssektor als Hebel für die Professionalisierung der KI-Nutzung erweisen.

Der AI Act ist somit notwendig, um KI nachhaltig und ethisch vertretbar im Versicherungssektor einzusetzen. Gleichzeitig ist dessen Anwendung und Umsetzung nur der erste Schritt. Assekuranzen sind gerade dabei, individuelle, ihrem spezifischen Geschäftsmodell entsprechende Lösungen zu finden. Einige Versicherer haben bereits präventive Maßnahmen ergriffen: Ethik-Richtlinien und -Boards sollen den verantwortungsvollen Umgang mit KI sicherstellen. Überwachungs- und Bewertungsprozesse dienen der frühzeitigen Erkennung potenzieller Risiken. Auch in Bezug auf Compliance, Erklärbarkeit und Transparenz wurden von einigen bereits Maßnahmen ergriffen.

Kohärenz für Vertrauen: Von Einzelmaßnahmen zur Strategie

All das sind Einzelmaßnahmen. Diese in eine unternehmensweite Strategie einzubetten und miteinander in ein sinnvolles Verhältnis zu setzen, ist – wie oben angedeutet – eine der größten Herausforderungen für Versicherungsunternehmen in den kommenden Monaten. KPMG hat dafür das KPMG Trusted AI Framework erstellt, das bei der sicheren und nachhaltigen Umsetzung von KI in der Praxis unterstützt. Gleichzeitig sollte ein wichtiger Aspekt nicht vergessen werden: das Enablement der Belegschaft. In diesem Bereich gibt es noch Luft nach oben: Schulungen und Seminare schaffen die Voraussetzungen, um eine umfassende KI-Kompetenz, wie sie der EU AI Act auch verlangt, im Unternehmen zu etablieren. Ebenso zentral ist jedoch eine positive KI-Kultur.

Mitarbeitende sollten ein echtes Interesse aufbringen und sich für die neuen Möglichkeiten begeistern. Denn am Ende sind sie es, die neue KI-Dienstleistungen gegenüber den Kundinnen und Kunden verständlich machen. Trusted AI steht und fällt also mit den Menschen, die sie bedienen, und den Menschen, die ihr vertrauen. Und dieses Vertrauen will verdient sein.

Lesen Sie auch: Wie KI die Bestandsumdeckung vereinfacht

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<a href="/nachrichten/ruhestandsplanung-ist-mehr-als-altersvorsorge-was-die-zielgruppe-sagt" hreflang="de">Ruhestandsplanung ist mehr als Altersvorsorge: Was die Zielgruppe sagt</a> http://www.asscompact.de/node/169252

Was denken Menschen ab 50 Jahren bis weit in die 70er hinein über ihren Ruhestand? Was ist ihnen wichtig? Und was erwarten sie von einer Geldanlage für die Zeit kurz vor und während ihrer Rente? Standard Life und beauftragte das Marktforschungsinstitut YouGov mit einer Umfrage zum Thema Ruhestand.

169252 13. September 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement Ein Artikel von Christian Nuschele, Head of Distribution & Marketing bei Standard Life

Die gute Nachricht vorab: Knapp die Hälfte (48%) der über 50-Jährigen in Deutschland blickt „optimistisch“ oder „eher optimistisch“ auf ihren Ruhestand. Weniger als ein Viertel (22%) ist dagegen „pessimistisch“ oder sogar „sehr pessimistisch“ gestimmt.

Wenn es um die eigenen Finanzen geht, wandelt sich aber leider das Bild. Fast jeder dritte in der Bundesrepublik Lebende über 50 Jahre hält die eigene finanzielle Absicherung im Ruhestand für gefährdet. In Schulnoten ausgedrückt geben 31% ihrer Vorsorge für das Rentenalter ein „mangelhaft“ (16%) oder sogar ein „ungenügend“ (15%). Nur rund ein Viertel (26%) sieht die persönliche Absicherung als „gut“ oder „sehr gut“ an.

Das sind Kernergebnisse einer bevölkerungsrepräsentativen Umfrage des Marktforschungsinstituts YouGov, die Standard Life zu Beginn dieses Jahres in Auftrag gegeben hat. Für die Onlineuntersuchung befragte YouGov im März 2025 insgesamt 906 Personen ab 50 Jahren im gesamten Bundesgebiet. Damit konzentriert sich diese Untersuchung – anders als die meisten anderen Umfragen – ausschließlich auf die persönlichen Einstellungen von Männern und Frauen, die unmittelbar vor ihrem Renteneintritt stehen oder sich bereits in Rente befinden.

Deutlich geringeres Einkommen erwartet

Die Hälfte (50%) der Befragten erwartet laut dieser Umfrage im Ruhestand keine großen Veränderungen im Vergleich zu ihrem Arbeitsleben. Drei Viertel (77%) in der Zielgruppe stimmen der Aussage zu, dass sie dann mehr Zeit in ihre Hobbys investieren wollen.

Veränderungen werden aber bei den Ausgaben und Einnahmen im Alter erwartet: Knapp sechs von zehn (57%) der Befragten gehen davon aus, dass sie im Ruhestand ein deutlich geringeres monatliches Einkommen zur Verfügung haben werden als während ihres Erwerbslebens. Demgegenüber erwartet etwas mehr als die Hälfte der Befragten gleichbleibende oder höhere Ausgaben im Alter. Es wird also mit einer auftretenden Lücke gerechnet. Wie hoch diese Lücke sein wird, kann aber nur sehr schwer eingeschätzt werden. Ein Grund dafür ist die fehlende Finanzplanung fürs Alter: Mehr als zwei Drittel (69%) der Befragten haben bislang keinen Plan ihrer laufenden Einnahmen und Ausgaben im Ruhestand erstellt.

Verzicht auf Beratung birgt Risiken

Richtig alarmierend ist, dass Menschen in der wichtigen Frage der Ruhestandsplanung auf Beratung verzichten. Mehr als die Hälfte der Befragten (56%) gab an, ihren Ruhestand finanziell selbst zu planen und auf professionelle Hilfe zu verzichten. Weitere 28% planen ihren Ruhestand finanziell gar nicht.

Dies bestätigt zwei wichtige Erkenntnisse: Zum einen ist den Menschen noch nicht bewusst, wie wichtig die finanzielle Planung des Ruhestands ist. Hier sollte dringend Aufklärungsarbeit geleistet werden. Denn wer bei der Ruhestandsplanung nicht oder zu spät agiert, riskiert seine bis dahin erfolgreich aufgebaute Altersvorsorge.

Der zweite wichtige Aspekt betrifft eine gewisse Beratungsprokrastination: In Deutschland fehlt es an einer Kultur, sich bei Finanzfragen aktiv von einem Experten Rat einzuholen. Um sich gezielt helfen zu lassen, müssen Kundinnen und Kunden natürlich die eigene finanzielle Situation transparent machen und die familiären Rahmenbedingungen offenlegen. Das empfinden viele Menschen als nicht angenehm – und gleichzeitig fehlt der Appetit, sich möglichen unangenehmen Erkenntnissen zu stellen. Gerade bei komplexen Themen wie der Ruhestandsplanung sollte man aber die notwendige Offenheit zeigen, weil gerade hier eine qualifizierte Beratung sehr wichtig ist.

Großes Potenzial für Beraterinnen und Berater

Nachholbedarf gibt es aber nicht nur aufseiten der Kundinnen und Kunden. Auch aufseiten der Beraterinnen und Berater sehen wir noch großes Potenzial. Es gibt nach wie vor viele Makler, die sich nahezu ausschließlich auf den Vermögensaufbau konzentrieren und dadurch große Chancen im Bereich der Ruhestandsplanung verpassen.

Die über 50-Jährigen stellen bereits jetzt die größte Bevölkerungsgruppe, sie gelten als vergleichsweise vermögend und haben – wie unsere Umfrage gezeigt hat – erheblichen Beratungsbedarf.

Die Altersgruppe hat sich jahrzehntelang ein Vermögen aufgebaut, das durch Erbschaften und ablaufende Lebensversicherungen häufig kurz vor Renteneintritt noch einmal größer wird. Standard Life sieht aber gerade in dieser Altersgruppe eine deutliche Tendenz, das Geld vermeintlich sicher in Tages- oder Festgeld zu investieren. Auch bei der Umfrage wurde Tages- und Festgeld wieder als beliebteste Anlageform für den Ruhestand genannt. Allein bei diesem Punkt Aufklärungsarbeit zu leisten und sinnvollere Alternativen aufzuzeigen, birgt erhebliches Potenzial.

Wie kann ein Berater dieses Potenzial ausschöpfen? Die Antwort ist auf den ersten Blick sehr einfach. Im eigenen Bestand gibt es viele langjährige Kunden, die kurz vor dem Ruhestand stehen. Es ist häufig keine aufwendige Neukundenakquise notwendig, sondern es geht eher darum, bestehenden Kunden die Notwendigkeit einer professionellen Ruhestandsplanung aufzuzeigen.

Weichenstellungen im Maklerhaus

Es geht aber nicht nur um die Aufklärungsarbeit beim Kunden. Um im Bereich der Ruhestandsplanung erfolgreich zu sein, müssen im Maklerunternehmen im Vorfeld wichtige Weichen gestellt werden, denn die Ruhestandsplanung ist kein Nebenbei-Thema. Aus Maklersicht ist wichtig zu entscheiden, welche Leistungen wirklich professionell angeboten werden können. Parallel dazu müssen im Unternehmen Strukturen, Prozesse und Kommunikation angepasst werden. Und natürlich brauchen Berater die entsprechende Aus- bzw. Weiterbildung, um dieses komplexe Thema entsprechend qualifiziert beim Kunden anzusprechen. Dazu gehört auch ein Grundwissen zu Steuern, Testament und Vorsorgevollmachten. Außerdem sollte ein Netzwerk mit den entsprechenden Experten aufgebaut werden.

Als Experte für Ruhestandsplanung bietet Standard Life ihren Vertriebspartnern umfangreiche Unterstützung an. Dazu gehören neben Weiterbildungen auch Verkaufs- und Beratungshilfen, Checklisten sowie eine qualifizierte persönliche Beratung durch unsere Maklerbetreuer, die ausgebildete Ruhestandsplaner sind. Mit diesem Paket möchten wir sowohl erfahrene Vermittler unterstützen als auch Berater, die sich das Geschäftsfeld Ruhestandsplanung neu erschließen möchten.

Lesen Sie auch: Es hakt bei zusätzlicher Altersvorsorge

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<a href="/nachrichten/digital-insurance-podcast-run-ki-und-die-frankfurter-leben-gruppe" hreflang="de">Digital Insurance Podcast: Run-off, KI und die Frankfurter Leben-Gruppe</a> http://www.asscompact.de/node/169268

Wie gelingt Run-off ohne Einbußen bei Service und Effizienz? Lars Krug, CTO der Frankfurter Leben-Gruppe, erklärt in der neuen Folge des Digital Insurance Podcast, wie KI, Standardisierung und IT-Strategie erfolgreiche Bestandsmigrationen ermöglichen.

169268 13. September 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Der Digital Insurance Podcast widmete seine neueste Episode dem Thema Run-off in der Lebensversicherungsbranche. Im Mittelpunkt stand ein Gespräch mit Lars Krug, Chief Technology Officer der Frankfurter Leben-Gruppe. Krug beleuchtete die zentrale Rolle der IT-Infrastruktur bei der erfolgreichen Übernahme und Integration von Versicherungsbeständen durch Run-off-Gesellschaften. Die Frankfurter Leben-Gruppe, mit 650.000 Verträgen aus sechs Akquisitionen und 170 Mitarbeitern an drei Standorten, dient dabei als eindrucksvolles Beispiel für einen erfolgreichen Ansatz.

Herausforderungen und Chancen des Run-offs

Die zunehmende Konsolidierung der Lebensversicherungsbranche durch Run-off-Transaktionen wirft bei Kunden häufig die Frage nach einer möglichen Verschlechterung des Kundenservice auf. Krug betonte jedoch, dass hohe Überschussbeteiligungen und exzellenter Service auch im Run-off-Kontext gewährleistet werden können. Der Schlüssel hierfür liegt seiner Ansicht nach in einer robusten und zukunftsfähigen technologischen Infrastruktur. Die Frankfurter Leben Gruppe hat in den letzten Jahren sechs Übernahmen erfolgreich gemeistert und konnte dabei die BaFin stets von der Qualität der Migrationen überzeugen. Dies unterstreicht die Bedeutung einer professionellen IT-Strategie für den Erfolg im Run-off-Geschäft.

IT als Erfolgsfaktor im Run-off-Prozess

Krug erklärte, dass die IT-Abteilung der Frankfurter Leben Gruppe nicht nur für die reibungslose Migration der Versicherungsbestände verantwortlich ist, sondern auch für die Sicherstellung eines kontinuierlichen und hochwertigen Kundenservice. Die Komplexität der zu migrierenden Daten und Systeme stellt eine enorme Herausforderung dar, die jedoch durch eine systematische und standardisierte Vorgehensweise gemeistert werden kann. Die Frankfurter Leben Gruppe setzt auf die Industrialisierung der Migrationsprozesse, um Effizienz und Qualität zu gewährleisten. Ein wichtiger Aspekt dabei ist die enge Zusammenarbeit mit externen Partnern wie der adesso Gruppe und deren Tochterunternehmen afida, um die Migrationen effizient und zuverlässig abzuwickeln. Die Zusammenarbeit basiert auf einem Software-as-a-Service Modell, welches der Frankfurter Leben Gruppe Flexibilität und Kosteneffizienz bietet.

Die Rolle von KI im Run-off-Geschäft

Krug sieht großes Potenzial im Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) im Run-off-Bereich. KI kann sowohl bei der Automatisierung von Prozessen wie dem Datenmapping und der Tarifprüfung als auch im Kundenservice (z.B. Chatbots) eingesetzt werden. Auch die Einhaltung des Digital Operational Resilience Act (DORA) kann durch den Einsatz von KI unterstützt werden.

Schlussfolgerungen und Best Practices

Aus den bisherigen Erfahrungen der Frankfurter Leben Gruppe zieht Krug wichtige Learnings: Migrationen müssen nicht monatelang dauern, sondern können mit einem fokussierten Ansatz deutlich verkürzt werden. Eine klare Fokussierung auf das Wesentliche, die Sicherstellung der Kundenzufriedenheit und die intelligente Nutzung externer Expertise sind entscheidende Erfolgsfaktoren. Die Frankfurter Leben Gruppe setzt auf eine strategische Partnerschaft mit spezialisierten Dienstleistern und nutzt ein Software-as-a-Service Modell, um die Komplexität des Run-offs zu managen und gleichzeitig von Skaleneffekten zu profitieren.

Über den Podcast

Seit April 2020 veröffentlicht Jonas Piela regelmäßig Gespräche zur digitalen Transformation mit Vorständen und Managern der Versicherungswirtschaft. Sein Ziel ist, dass seine Zuhörer einem lockeren Gespräch unter Gleichgesinnten lauschen und so Ideen und Anregungen für die eigene Arbeit mitnehmen. Zu finden ist der Podcast unter anderem bei Google, Apple und Spotify sowie unter https://pielaco.com/podcast.

Weitere Podcasts
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<a href="/nachrichten/alh-und-feather-bieten-digitale-versicherungsloesung" hreflang="de">ALH und Feather bieten digitale Versicherungslösung</a> http://www.asscompact.de/node/169275

Die ALH Gruppe und der Berliner Assekuradeur Feather arbeiten für eine digitale Versicherungslösung zusammen. Sowohl die PKV als auch die bAV der Alte Leipziger Lebens- und Hallesche Krankenversicherung sind damit über die digitale HR-Plattform Feather abschließbar.

169275 12. September 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Für international tätige Unternehmen gibt es nun eine neue digitale Versicherungslösung von der ALH Gruppe und dem Berliner Assekuradeur Feather. Die private Krankenversicherung (PKV) und die betriebliche Altersversorgung (bAV) von Alte Leipziger Lebens- und Hallesche Krankenversicherung sind über die digitale HR-Plattform von Feather abschließbar, heißt es in einer Mitteilung.

Die beiden Unternehmen bieten bereits seit fünf Jahren einen gemeinsamen PKV-Rechner für die Zielgruppe der Expats, also Fachkräfte, die aus dem Ausland nach Deutschland kommen, an. Darauf aufbauend führen sie nun ein neues Vertriebsmodell ein, das auch die bAV umfasst. Es richtet sich an international tätige Unternehmen mit hohem Expat-Anteil.

Die Plattform ermöglicht eine digitale Vertragsverwaltung und Anbindung neuer Mitarbeiter. Die Beschäftigten erhalten eine individuelle Ansicht ihrer Altersvorsorge und werden bei Entscheidungen der finanziellen Absicherung und Gesundheitsversorgung unterstützt. Das Angebot kann in bestehende HR-Prozesse integriert werden. (mki)

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<a href="/nachrichten/allianz-partners-okan-oezdemir-wird-chief-officer-health" hreflang="de">Allianz Partners: Okan Özdemir wird Chief Officer for Health</a> http://www.asscompact.de/node/169274

Mit Wirkung zum 01.09.2025 hat Allianz Partners einen neuen Chief Officer for Health: Okan Özdemir. Er wird zudem Mitglied des Vorstands. Özdemir folgt auf Ida Luka-Lognoné, die seit dem Jahr 2015 den Geschäftsbereich Gesundheit leitete.

169274 12. September 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Okan Özdemir ist mit Wirkung zum 01.09.2025 neuer Chief Officer for Health und Vorstandsmitglied bei Allianz Partners, weltweiter Anbieter von Versicherungs- und Assistance-Dienstleistungen, geworden. Er berichtet direkt an Tomas Kunzmann, Chief Executive Officer von Allianz Partners. In seiner neuen globalen Rolle soll der 51-jährige den Geschäftsbereich Gesundheit bei Allianz Partners weltweit weiter ausbauen und die Position als Marktführer im globalen Gesundheitssegment gezielt stärken.

Özdemir wechselt von Allianz Türkiye. Dort arbeitete er seit 2019 als Chief Health Officer und Vorstandsmitglied. Er war zudem mehr als 24 Jahre in Führungspositionen bei Allianz tätig. Dabei arbeitete Özdemir auf unterschiedlichen strategischen Posten, darunter als Chief Marketing Officer. Des Weiteren war er an der Stärkung der Marktführerschaft und des Wachstums im Bereich Krankenversicherung beteiligt. Er begleitete auch die digitale Transformation des Unternehmens.

Özdemir tritt in die Fußstapfen der 63-jährigen Ida Luka-Lognoné, die seit dem Jahr 2015 den Geschäftsbereich Gesundheit leitete. Unter ihrer Verantwortung kam es u. a. zur Erschließung neuer Kundensegmente und der internationalen Ausweitung der Aktivitäten. Luka-Lognoné kann eine 30-jährige Karriere bei der Allianz Gruppe vorweisen. Die letzten zehn Jahre war sie bei Allianz Partners. (lg)

Bild: © Allianz Partners

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<a href="/nachrichten/scalable-capital-ist-jetzt-bank" hreflang="de">Scalable Capital ist jetzt Bank</a> http://www.asscompact.de/node/169258

Der Neobroker Scalable Capital hat nach Trade Republic nun ebenfalls von der europäischen Zentralbank die Vollbanklizenz erhalten. Das Münchner Unternehmen erweitert sein Angebot damit um neue Banking-Lösungen fürs Sparen und Finanzieren.

169258 12. September 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Scalable Capital hat die Erlaubnis für das Einlagen- und Kreditgeschäft von der Europäischen Zentralbank (EZB) erhalten. Dadurch ist das Unternehmen ein durch die BaFin und Deutsche Bundesbank beaufsichtigtes CRR-Kreditinstitut, eine sogenannte Vollbank.

Bislang fungierte Scalable Capital in seiner Funktion als Neobroker als Wertpapierdepot-Anbieter, auf dem per Smartphone-App u. a. mit Aktien und ETF-Anteilen gehandelt bzw. diese mit kostenlosen Sparplänen bespart werden konnten. Mit der Bankerlaubnis kann Scalable Capital nun auch klassische Bank-Dienstleistungen anbieten wie bspw. Kredite und das Verwahren von Kundengeldern als Einlagen.

Mit diesem Schritt folgt Scalable Capital seinem direkten Konkurrenten Trade Republic, welches im Dezember 2023 die Vollbanklizenz erhalten hatte.

Einlagenzins für alle Scalable-Nutzer

Wie Trade Republic reicht Scalable Capital auch den Einlagenzins der EZB (aktuell 2%) an die Kunden für ihre Einlagen weiter. Beim Abomodell PRIME+ gilt der Zinssatz ab 01.10.2025 in unbegrenzter Höhe, für „FREE“-Nutzer bis 100.000 Euro.

PRIME+-Guthaben werden ab dem 01.10.2025 jetzt neu bei der Scalable Capital Bank und mehreren Partnerbanken verwahrt. Zum Start sind dies drei Partnerbanken, weitere folgen in Kürze. Bei der Verteilung werden auch das bei der jeweiligen Bank durch Scalable Capital verwahrte Guthaben sowie die jeweilige gesetzliche Einlagensicherung von 100.000 Euro pro Kunde und Bank und etwaige ergänzende Sicherungseinrichtungen berücksichtigt. Die Aufteilung ist jederzeit in der App und im Web einsehbar.

Eigenes Kreditangebot

Die Bank vergibt künftig mit Credit selbst Kredite zwischen 1.000 Euro und 100.000 Euro ohne feste Laufzeit oder einen vorgegebenen Tilgungsplan und mit variablen Sollzinsen von 3,24% p. a. in PRIME+ und 4,24% p. a. in FREE. Die Zinsen werden taggenau auf den ausstehenden Kreditbetrag berechnet. Es gibt keine zusätzlichen Gebühren und die Beantragung erfolgt papierlos in der App oder im Web. (mki)

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<a href="/nachrichten/produkthaftung-pflaumenkern-im-muesli-ist-kein-produktfehler" hreflang="de">Produkthaftung: Pflaumenkern im Müsli ist kein Produktfehler</a> http://www.asscompact.de/node/169256

Kein Fall für die Produkthaftpflichtversicherung: Wer sich beim Frühstücksmüsli an einem Obstkern den Zahn abbricht, hat keinen Anspruch auf Schadensersatz. Laut einem Urteil müssen Verbraucher mit Kernen in Obstmüsli rechnen. Ein Produktfehler liegt nicht vor.

169256 12. September 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Wer beim Frühstücksmüsli auf einen Obstkern oder -stein beißt und sich dabei einen Zahn abbricht, hat keinen Anspruch auf Schadenersatz. Das haben Amts- und Landgericht (LG) Lübeck entschieden. Die Richter stellten klar: Durchschnittsverbraucher müssen mit Kernen oder Kernteilen in einem Obstmüsli rechnen.

Kläger verlangt Schadenersatz vom Hersteller

Was war passiert: Ein Mann biss in einem Früchte-Vollkornmüsli auf einen zwei Zentimeter großen Pflaumenstein und brach sich dabei einen Zahn. Trotz des Hinweises auf der Verpackung, dass Kern-, Stein- und Schalenteile enthalten sein können, verlangte er vom Hersteller Schadenersatz und klagte bis vor das Landgericht Lübeck. Doch sowohl Amts- als auch Landgericht wiesen die Klage ab: Das Müsli habe keinen Produktfehler. Ein Durchschnittsverbraucher müsse bei einem Naturprodukt wie Obstmüsli mit Kernen oder Kernteilen rechnen, zumal auf der Verpackung darauf hingewiesen werde. Ganze Kerne stellten keine größere Gefahr dar als Bruchstücke, da sie leichter erkennbar seien. Mit echten Fremdkörpern wie Metallstücken oder Hartputz müsse der Verbraucher dagegen nicht rechnen.

Kein Fall für die Produkthaftung

Nach dem Produkthaftungsgesetz besteht ein Anspruch auf Schadenersatz, wenn ein fehlerhaftes Produkt eine Verletzung verursacht. Ein Produkt gilt als fehlerhaft, wenn es nicht die Sicherheit bietet, die man unter den gegebenen Umständen erwarten darf (§ 3 Abs. 1 ProdHaftG). Maßgeblich ist, welchen Sicherheitsstandard die Allgemeinheit in diesem Bereich erwartet – und wie das Produkt präsentiert und beworben wird. (bh)

LG Lübeck, Beschluss vom 30.06.2025 – Az: 14 S 97/24

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<a href="/nachrichten/asscompact-trends-iii2025-warum-sinkt-die-stimmung-der-makler" hreflang="de">AssCompact TRENDS III/2025: Warum sinkt die Stimmung der Makler?</a> http://www.asscompact.de/node/169260

Quartalsweise fängt die AssCompact TRENDS-Studie die Stimmung in der Maklerschaft ein. In einer Bildergalerie geht AssCompact der Frage auf den Grund, woher die eingetrübte Stimmung in der Maklerschaft kommt. Warum sind die Befragten zum dritten Quartal weniger motiviert und zufrieden?

169260 11. September 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement ]]>
<a href="/nachrichten/neuer-head-engineering-underwriting-bei-hdi-global" hreflang="de">Neuer Head of Engineering Underwriting bei HDI Global</a> http://www.asscompact.de/node/169259

Bob van Alphen wird Nachfolger von Ralph Kehrbaum: Zum 15.09.2025 übernimmt van Alphen den Posten als Head of Engineering Underwriting bei HDI Global und wird am Hauptsitz in Hannover tätig sein. Er berichtet an François Périquet, Global Head of Engineering.

169259 11. September 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

HDI Global hat bald einen neuen Head of Engineering Underwriting: Mit Wirkung zum 15.09.2025 übernimmt Bob van Alphen den Posten und wird damit zum neuen Leiter eines seiner beiden nach Regionen gegliederten Teams. Diese sind für das weltweite Engineering Underwriting des Corporate- & Specialtyversicherers verantwortlich. Mit der Übernahme dieser Position wird van Alphen Nachfolger von Ralph Kehrbaum. Kehrbaum bleibt als Mitglied des Teams weiterhin an Bord.

Als Head of Engineering Underwriting berichtet van Alphen an François Périquet, Global Head of Engineering. Van Alphen wird am Hauptsitz von HDI Global in Hannover tätig sein und dort ein Team von sechs Experten leiten. Das Team arbeitet daran, das Wertversprechen von HDI Global im Bereich Engineering Underwriting auszubauen, teilt das Unternehmen mit.

Van Alphen hat mehr als ein Jahrzehnt Erfahrung in der Branche. Seine Karriere startete er im Jahr 2014 als Underwriter Energy and Construction bei Allianz Global Corporate & Specialty, wo er später mit diversen weiteren internationalen Funktionen betraut wurde. Im Jahr 2022 folgte der Wechsel zu Everest Insurance. Dort konnte er laut HDI Global an Expertise im Bereich globaler Engineering- und Construction-Risiken gewinnen. In seiner neuen Funktion bei HDI Global kümmert sich van Alphen um wichtige Märkte wie Deutschland, Großbritannien, Frankreich, Spanien, Portugal und Südafrika. Er hat dabei eine zentrale Rolle bei der weiteren Umsetzung der globalen Engineering-Strategie von HDI Global inne. (lg)

Bild: © HDI Global

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<a href="/nachrichten/kosten-im-vermittlerbetrieb-steigen-schneller-als-einnahmen" hreflang="de">Kosten im Vermittlerbetrieb steigen schneller als Einnahmen</a> http://www.asscompact.de/node/169255

Der Vermittlerverband BVK hat in Zusammenarbeit mit Prof. Dr. Matthias Beenken und Prof. Dr. Lukas Linnenbrink von der FH Dortmund wieder eine Strukturanalyse der Vermittlerbranche durchgeführt. Diese bietet diverse Erkenntnisse, u. a. die Kosten- und Einnahmenentwicklung in den Vermittlerbetrieben.

169255 11. September 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Alle zwei Jahre führt der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e. V. (BVK) zusammen mit Prof. Dr. Matthias Beenken und Prof. Dr. Lukas Linnenbrink von der Fachhochschule Dortmund eine Strukturanalyse der Vermittlerbranche durch. Sie untersucht u. a. Aspekte der demografischen Struktur, Einkommenssituation, Altersentwicklung und die Bereitschaft zum Vertriebswechsel.

Kostenschere in den Vermittlerbetrieben

Die aktuellen Zahlen zeigen: Die Einnahmen steigen – je nach Vertriebsweg – zwischen rund 2% bei Mehrfachvertretern und fast 4% bei Maklern. Der Exklusivvertrieb liegt mit knapp 3% im Mittelfeld, punktet aber im Fünfjahresvergleich mit einem Gewinnplus von 3,8% und einem Umsatzwachstum von 6%.

„Insbesondere in Sachversicherungssparten profitierten die Vermittler von der Inflation, so u. a. in der Gebäude- und der Kfz-Versicherung“, sagt BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Hier hat die Teuerung am Bau und die Schadeninflation zu deutlich steigenden Bestandsprämien geführt. Deshalb berichten alle drei Vertriebswege über eine Steigerung ihrer Sachbestände von über 5% im zurückliegenden Jahr.“

Die Kosten sind allerdings mit 4% schneller gestiegen als die Einnahmen, hat die Analyse ergeben. Deshalb haben 26% der Vermittler ein Kostenproblem, weil die Einnahmen gefallen oder gleich geblieben sind, während die Kosten stiegen. Immerhin berichten 57% von einer einigermaßen ausgeglichenen Entwicklung.

Die FH Dortmund weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass diesem Kostenproblem auch die zunehmende Digitalisierung nicht entgegenstehe. Der Anteil der Vermittler, auf deren Webseiten die Kunden Versicherungen online abschließen können, gegenüber der Vergleichsstudie vor zwei Jahren weiter gestiegen, auf nunmehr 83%. Der Anteil des digitalen Neugeschäfts und damit der Provisionseinnahmen bleibt bei den allermeisten der Befragten weiterhin gering. Rund jeder siebte Befragte gibt an, gar kein Geschäft online abgeschlossen zu haben. Gut jeder Zweite schafft zwischen 1 und 2% Geschäftsanteil online.

Leicht gestiegen ist auch die Wechselbereitschaft im Exklusivvertrieb um 3% auf einen Anteil von 13,6%. Dabei können sich 61% der Wechselwilligen vorstellen, Makler zu werden.

Mitarbeiter sind Wachstumstreiber

Ein zentrales Ergebnis der Strukturanalyse betrifft außerdem den Faktor Personal. Denn zwischen Personalstärke und Umsatz bestehe nämlich ein klarer Zusammenhang. „Eine kluge Arbeitsteilung steigert die Abschlussproduktivität und damit auch den Gewinn – vorausgesetzt, die Betriebsleitung verfügt über das nötige Führungswissen“, betont Prof. Dr. Matthias Beenken. „Rechnerisch bringt jeder Mitarbeitende knapp 69.000 Euro mehr Umsatz.“

Insgesamt zeigt sich der klassische Versicherungsvertrieb laut BVK weiterhin robust und wirtschaftlich stabil, trotz regulatorischer Herausforderungen und ausbleibender Reformimpulse. Besonders der Exklusivvertrieb behauptet sich unter schwierigen Rahmenbedingungen einer zunehmenden Regulatorik.

Nachfolgeproblem rückt näher

Die FH Dortmund geht in ihrer Meldung zur Analyse außerdem weiter auf das Nachfolgeproblem in der Vermittlerbranche ein. Die Studie zeigt, dass deutlich mehr als die Hälfte der Befragten über 50 Jahre alt und wird in den nächsten Jahren eine Nachfolgeregelung benötigen. Aber nur ein Drittel habe bereits Regelungen getroffen oder plane diese konkret. Gleichzeitig befinden sich weniger als 15% im typischen Existenzgründungsalter unter 40 Jahren.

„Die demografische Entwicklung im selbstständigen Versicherungsvertrieb gibt weiter Anlass zur Sorge“, kommentiert Prof. Dr. Matthias Beenken die Ergebnisse. „Die geburtenstarken Jahrgänge verabschieden sich in den Ruhestand, während die jungen Generationen deutlich kleiner sind und eine riskante Unternehmertätigkeit weniger attraktiv finden.“ (mki)

Lesen Sie auch: Vermittlerzahl sinkt unter 180.000, Maklerschaft legt zu
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<a href="/nachrichten/brsg-ii-hat-die-halbherzigkeit-ein-ende" hreflang="de">BRSG II: Hat die Halbherzigkeit ein Ende?</a> http://www.asscompact.de/node/169250

Endlich die 60% Teilnahmequote knacken und mehr Mitarbeiter in die Betriebsrente bringen: Der vorliegende Regierungsentwurf des BRSG II setzt dafür auf automatische Teilnahme-Modelle, bessere Förderung sowie weniger Auflagen für Anbieter. Was verspricht der Gesetzentwurf?

169250 11. September 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement Eine Kolumne von Prof. Dr. Thomas Dommermuth, Gesellschafter und Vorsitzender des wissenschaftlichen Beirates des Instituts für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP)

Ursprünglich sollten erste Regelungen des Zweiten Gesetzes zur Stärkung von Betriebsrenten (BRSG II) zum Jahresbeginn 2025 in Kraft treten. Die neue Regierung hatte im Juni 2025 einen neuen Referentenentwurf vorgelegt und diesen nun im Regierungsentwurf ein wenig angepasst – die Zielsetzung ist identisch geblieben: der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) durch mehr Flexibilität Auftrieb geben. Was verspricht uns der vorliegende Gesetzentwurf?

Opting-out per Betriebsvereinbarung

Kernstück ist gegenüber der bisherigen Regelung ein erweitertes Opting-Out im neuen Abs. 3 des § 20 Betriebsrentengesetz (BetrAVG): Beschäftigte nehmen automatisch an der Entgeltumwandlung teil. Sie können widersprechen. Neu ist: Unternehmen ohne tarifvertragliche Grundlage, d.h. ohne Tarifvertrag bzw. Anbindung an einen einschlägigen Tarifvertrag dürfen solche Optionsmodelle über eine Betriebs- oder Dienstvereinbarung einführen; Arbeitgeber ohne Betriebs- oder Personalrat haben andere Optionen.

Voraussetzung ist ein Arbeitgeberzuschuss von mindestens 20% auf den umgewandelten Lohn; im Gegensatz zum 15%-igen Zuschuss des § 1a Abs. 1a BetrAVG ist die gesetzliche Höchstgrenze nicht durch die SV-Ersparnis des Arbeitgebers gedeckelt. Die 20% Arbeitgeberanteil sind gem. § 1b Abs. 5 S. 1 BetrAVG-E sofort gesetzlich unverfallbar; der gesetzliche Zuschuss in Höhe von bis zu 15% nach § 1a Abs. 1a BetrAVG ist damit abgegolten Die Regelung darf sämtliche fünf Durchführungswege der bAV einbeziehen, sodass der Arbeitgeberanteil von 20% über den Umweg des Opting-Out im Gegensatz zu § 1a Abs. 1a BetrAVG auch bei Direktzusagen und Unterstützungskassen verpflichtend wird. Jene Opting-Out Lösungen können frühestens ab 01.07.2026 eingeführt werden.

Beurteilung des IVFP

In Großbritannien hatte ein tarifvertragsfreies, jedoch gesetzlich verpflichtendes Opting-Out die Teilnahmequote an der bAV vor ca. 20 Jahren deutlich auf ca. 90% gesteigert. Wir hätten dieses Potenzial auch in Deutschland, wenn wir den „Herdentrieb“ der Menschen mit qualitativ hochwertiger bAV nützen würden. Dazu bedarf es jedoch eines Opting-Out auf Basis gesetzlicher Verpflichtung für alle Arbeitgeber; dieses hier nach BRSG II ist freiwillig und daher, wie so oft nach deutscher Art, halbherzig.

Mehr Förderung für geringes Einkommen

Die steuerliche Förderung für arbeitgeberfinanzierte bAV über Direktversicherungen, Pensionskassen oder Pensionsfonds von Geringverdienenden nach § 100 EStG wird ausgebaut. Der maximale Förderbetrag steigt gem. Abs. 2 jener Vorschrift von 288 Euro auf 360 Euro im Jahr und der Maximalbeitrag gem. Abs. 6 von 960 Euro auf 1.200 Euro. Die Einkommensgrenze wird gem. Abs. 3 Nr. 3 mit 3% dynamisch an die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung gekoppelt; aktuell entspricht dies 2.898 Euro Bruttoeinkommen pro Monat.

Beurteilung des IVFP

Eine vom Staat geförderte rein arbeitgeberfinanzierte bAV für Geringverdienende, also diejenigen, die bislang überwiegend nichts vom Kuchen der bAV abbekommen, ist grundsätzlich sinnvoll. Die Anpassung der Geringverdienergrenze an die BBG-Renten ist begrüßenswert; so rutschen Beschäftigte nicht mehr allein wegen normaler Lohnerhöhungen aus der Förderung. Leider ändert die Reform an der Voraussetzung des Abs. 3 Nr. 5, dass nur ungezillmerte Tarife angeboten werden dürfen, nichts; dies ist sehr enttäuschend, da der Gesetzgeber erneut nicht verstanden hat, wie wichtig es im Zusammenhang mit Altersvorsorge ist, auch die Vertriebe zufriedenzustellen. Schließlich kommen die Änderungen erst zum 01.01.2027 und damit deutlich später als erforderlich.

Mehr Flexibilität für Bezieher von Teilrenten

Zum 01.07.2026 können Mitarbeiter gem. § 6 BetrAVG auch Betriebsrenten vorzeitig in Anspruch nehmen, wenn sie eine Teilrente der Deutschen Rentenversicherung beziehen wollen. Das war bisher an den Bezug einer gesetzlichen Vollrente geknüpft. Betriebliche Regelungen, an die der gesetzliche Rentenbezug geknüpft ist, werden durch das Gesetz allerdings nicht automatisch außer Kraft gesetzt. Versorgungsordnung oder Betriebsvereinbarungen müssen entsprechend geprüft und ggf. angepasst werden.

Beurteilung des IVFP

Mehr Motivation für ältere Arbeitnehmende, mit ausreichend Auskommen länger zu arbeiten, jedoch keine Impulse für den Vertrieb von bAV.

Weitere durch das BRSG II geplante Änderungen
  • Für Pensionskassen werden Anlage- und Bedeckungsvorschriften flexibilisiert. Das soll höhere Renditechancen ermöglichen, ohne die Auszahlungen stark schwanken zu lassen. Sozialpartnermodelle sollen zusätzliche Puffer aufbauen können. Für Versicherte bleibt die Aufsicht bestehen.
  • Kleinere Anwartschaften lassen sich künftig leichter abfinden. Das Geld fließt dann unmittelbar in die gesetzliche Rentenversicherung. Damit wird die nachgelagerte Besteuerung sichergestellt und Bürokratie reduziert. Für Betroffene kann das administrativ entlastend sein.
  • Es soll, anders als im Referentenentwurf geplant, zu einer Evaluierung der Maßnahmen kommen. Gem. § 30a BetrAVG-E wird das BMAS bis 2030 untersuchen, ob die Verbreitung der bAV auch aufgrund der vorgesehenen Öffnung von Sozialpartnermodellen erkennbar gestiegen ist.
Zeitplan und nächste Schritte
  • 09.10.2025: 1. Lesung im Bundestag
  • 03.11.2025: Anhörung im Ausschuss für Arbeit & Soziales
  • 07.11.2025: 2./3. Lesung im Bundestag und Verabschiedung
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<a href="/nachrichten/vom-zufall-zum-erfolg-der-sport-der-sportwagenversicherung" hreflang="de">Vom Zufall zum Erfolg: Der Sport der Sportwagenversicherung</a> http://www.asscompact.de/node/169249

Wie versichert man eigentlich Autos, die vielleicht nicht in jeder Garage stehen? Kim Vivian Sombrutzki, 2024 Siegerin beim Jungmakler Award, versichert mit 4 U Assekuranzmakler nicht nur Taxis, sondern auch Selbstfahrervermietfahrzeuge und in diesem Zusammenhang vor allem Sportwagen.

169249 11. September 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement Interview mit Kim Vivian Sombrutzki, Geschäftsführerin von 4 U Assekuranzmakler
Hi, Kim, du hast als zweites Geschäftsfeld die Sportwagenabsicherung für dich erschlossen. Wie bist du genau auf diese Nische gekommen?

Tatsächlich durch eine simple „Verwechslung“ auf Kundenseite bei den Begrifflichkeiten. Der Begriff Selbstfahrervermietfahrzeug wird oft mit Personenmietwagen verwechselt, weshalb wir Vermietanfragen erhalten haben, sie aber zu Beginn gar nicht bedienen konnten. Das hat mich richtig gefuchst, weil ich dachte: Das kann ja nicht so schwierig sein, wieso will das Geschäft keiner haben? Ich habe schnell bemerkt, wie wenig Versicherer das Risiko annehmen und wie schwer die Suche nach einem adäquaten Makler für einen Kunden ist. Also habe ich mir gedacht, wenn keiner dem Kunden hilft, dann muss ich es tun. Dann habe ich erarbeitet, warum sich weder Makler noch Versicherer an das Thema trauen, systematisch alle Schwierigkeiten gefiltert und dafür passende Lösungen ableiten können. Und je mehr ich mich in dieses Thema reingesteckt habe, umso mehr Netzwerke, Kontakte und Kundenbedürfnisse haben sich ergeben, die ich dann einfach abgedeckt habe, weil das für mich zu einem guten Kundenservice gehört. Durch diesen „Rundum-Service“ und die Expertise in einem Markt, in dem Kunden überwiegend Ablehnung zu spüren bekommen, haben mich die Kunden sehr schnell untereinander weiterempfohlen und ich bekam ebenso schnell ein gutes Standing in der Vermietbranche.

Sicherst du lediglich private Sportwagen ab oder auch gewerbliche?

Wir sichern beides ab, überwiegend sogar gewerbliche Sport- und Luxusfahrzeuge. Zu Hause fühle ich mich besonders im Bereich der gewerblichen Vermietung. Besonderen Spaß habe ich an Sonderfahrzeugen, schönen Luxusumbauten oder auch Sportwagen. Je nach Kunde sichern wir damit alles ab: von der klassischen Wochenendmiete über Auto-Abos bis hin zu Erlebnisreisen.

Wie würdest du den Bedarf an Sportwagenabsicherung beschreiben? Viele sehen Autos mittlerweile ja als etwas, was zum Luxusgut wird – und Sportwagen waren es wohl schon immer.

Der Bedarf ist seit Jahren aufgrund zunehmender Nachfrage, teilweise auch durch Social-Media-Präsenz von Autovermietern, gestiegen. Aber auch im privaten Bereich war eine Zunahme von solchen Fahrzeugen zu erkennen. Das Problem hierbei ist in meinen Augen jedoch, dass es viele Eintagsfliegen gibt, die sich mit den Risiken im Bereich der Vermietung nicht ausreichend auseinandergesetzt haben.

Aus welcher Klientel besteht deine Kundschaft? Der gewöhnliche Angestellte wird es wohl nicht sein ;)

Du wirst lachen, tatsächlich sind es oftmals Angestellte, die z. B. bei bekannten Automobilherstellern arbeiten und sich parallel ein zweites Standbein aufbauen wollen. Wir haben aber natürlich auch Privatiers versichert oder Selbstständige, die Vollzeit ihre Fuhrparks verwalten.

Das gewöhnliche Kfz-Geschäft gilt für Makler als nicht besonders gewinnbringend. Ist das bei Sportwagen anders?

Na ja, Kfz ist bekanntlich weder für die Gesellschaften noch für Makler das erstrebenswerteste oder lukrativste Geschäft. Alles in allem ist das Prämiensegment, in dem wir uns befinden, im sogenannten schweren Kfz-Geschäft natürlich höher als im privaten Pkw-Bereich. Ich würde aber lügen, wenn ich sagen würde, dass es so gewinnbringend ist wie andere Versicherungssparten. Insbesondere bei Einzelrisiken steht der Aufwand oft nicht in einem passenden Kosten-/Leistungsverhältnis. Man muss sich als Unternehmen folglich anpassen und mit Automatisierung und Workflows Kosten senken, um profitabel arbeiten zu können. Aber ich kann dich beruhigen: Verhungern müssen wir trotz der Kfz-Spezialisierung Gott sei Dank nicht.

Worin unterscheidet sich die Sportwagenabsicherung generell von der gewöhnlichen Kfz-Versicherung? Worauf muss man ganz besonders achten?

Man muss ein Gefühl entwickeln, was man da eigentlich versichert. Es sind eben keine kleinen Pkw, sondern oftmals teure, hochmotorisierte Fahrzeuge. Je nach Antriebsart steigt oder sinkt das Schadenrisiko. Zudem ist jeder Kunde und sein Bedarf individuell. Es ist kein Standardtarif von der Stange. Dementsprechend müssen die Kunden besonders eingewiesen werden. Zudem muss man im Bereich der Kasko auf eine entsprechend ausreichende Deckung achten und auch Umbauten (Mehrwerte) mit einschließen.

Sportwagen sind sehr moderne Fahrzeuge. Gibt es besondere Herausforderungen aufgrund der fortschreitenden Digitalisierung und „Technisierung“?

Tatsächlich die Schadenkosten, dies gilt aber insgesamt für die Kfz-Branche. Je mehr Technik bzw. Elektronik verbaut ist, umso schwieriger bzw. langwieriger wird die Reparatur, und damit auch teurer. Zudem stellen uns E-Fahrzeuge wegen ihrer starken Beschleunigung sowie der Brandgefahr vor eine andere Schadenproblematik als herkömmliche Verbrenner.

Wie ist das mit dem Preiskampf bei den Beiträgen? Trifft das auch die Sportwagenabsicherung?

Das würde ich tatsächlich nicht sagen. Dadurch, dass es nur eine Handvoll Partner gibt, die dieses Risiko anbieten, haben die Kunden nicht die Möglichkeit, permanent hin und her zu wechseln oder die Versicherer bzw. Makler untereinander auszuspielen. Aufgrund des hohen und unbeliebten Risikos sind auch nur begrenzt Preiskämpfe der Gesellschaften untereinander spürbar. Die meisten sind eher froh, wenn sie das Risiko nicht zeichnen müssen.

Gibt es für Sportwagen spezielle Werkstätten, die angesteuert werden müssen? Inwiefern beeinträchtigt das die Absicherung?

Nein, wir arbeiten komplett ohne Werkstattbindung, wobei aber genau das in meinen Augen ein relevantes Thema in der Zukunft werden wird, da allen Versicherern im Kfz-Bereich die Schadenquoten weglaufen. Somit bestimmt der Kunde seine Werkstatt. Dennoch gibt es Sonderfahrzeuge oder Spezialumbauten, die lediglich von ein bis zwei Werkstätten in Deutschland repariert werden können.

Vermittelst du auch Versicherungen zum Thema Rennen und Rallyes? Welche Möglichkeiten gibt es hier und worauf gilt es zu achten?

Tatsächlich nicht. Wir haben Sondermöglichkeiten für Film- bzw. Kulissenfahrzeuge, die tatsächlich auch zu Rennen (im Film) verwendet werden. Zudem haben wir auch einzelne Rennfahrer und deren Fahrzeuge versichert. Wer aber als Privatperson klassisch den Nürburgring besuchen und sich dafür absichern möchte, ist bei uns falsch. Aufgrund des in meinen Augen nicht abschätzbaren Risikos lehne ich solche Anfragen ab. Das Gleiche gilt für Rallyes.

Wie, glaubst du, wird sich das Geschäftsfeld Sportwagenab­sicherung in Zukunft entwickeln?

Grundsätzlich gesprochen gehe ich nicht davon aus, dass morgen alle Versicherer das Geschäftsfeld zeichnen möchten. Insbesondere aufgrund der anhaltenden Kostenproblematik im Kfz-Bereich wird der Markt weiterhin angespannt bleiben.

Es gab eine Zeit der immensen Anfragewellen, jedoch spürt man die zunehmende finanzielle Unsicherheit, was sich in abnehmenden Nachfragen widerspiegelt. Der Markt wird aber durch andere Vermietformen und Geschäftsfelder erweitert und wächst. Wie sich die Sportwagenabsicherung gestaltet, hängt natürlich auch mit diversen politischen Veränderungen zusammen, welche dann wiederum Auswirkungen auf potenzielle Kosten sowie die Nachfrage am Markt haben werden.

Lesen Sie auch: Kfz-Saison 2025: Zwischen Preiskampf und Profit

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<a href="/nachrichten/zug-verspaetet-flug-verpasst-grund-fuer-schadenersatz" hreflang="de">Zug verspätet, Flug verpasst: Grund für Schadenersatz?</a> http://www.asscompact.de/node/169245

Urlaubsreise gescheitert, noch bevor sie begann: Ein verspäteter Zubringerzug machte einem Ehepaar die Nordeuropa-Kreuzfahrt zunichte. Der Flug startete ohne sie, die gesamte Pauschalreise fiel ins Wasser. Infolge verlangten die Reisenden Schadenersatz vom Reiseveranstalter.

169245 11. September 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

„Rail & (NO)Fly?“ – mit dieser zugespitzten Frage titelt das Landgericht (LG) Koblenz zu einem Urteil vom 03.07.2025. Für ein Ehepaar endete der Urlaub schon am Bahnsteig: Der Zubringerzug verspätete sich, der Flieger startete ohne sie und die gebuchte Pauschalreise inklusive Rail&Fly-Ticket fiel ins Wasser. In der Folge stornierten die Reisenden ihre gesamte Reise, verlangten vom Veranstalter Schadenersatz und klagten.

Zugverspätung führte zu No-Show beim Flug

Das Ehepaar hatte eine Nordeuropa-Kreuzfahrt ab Frankfurt zum Gesamtpreis von 5.920 Euro gebucht, inklusive eines Rail&Fly-Tickets. Der Flug sollte am 05.11.2023 um 11:50 Uhr starten. Für die Anreise nutzten die Reisenden eine Zugverbindung, die planmäßig um 9:18 Uhr am Frankfurter Flughafen eintreffen sollte. Aufgrund einer Zugverspätung verpassten der Kläger und seine Frau jedoch den Flug.

Der Kläger argumentierte, dass sie die Reise rechtzeitig angetreten hätten und dass das Rail&Fly-Ticket eine Leistung des Veranstalters sei. Deshalb stünde ihm gemäß § 651n Abs. 2 BGB ein Ausgleich von 50% des Reisepreises für die vereitelte Reise zu. Der Veranstalter führte dagegen an, dass die Bahnanreise nicht Vertragsbestandteil des Reisevertrags gewesen sei. Die Kläger hätten lediglich einen Rail&Fly-Gutschein erhalten, mit dem sie kostenlos zum Flughafen gelangen konnten. Aus den Gutscheininformationen gehe hervor, dass eine Verbindung empfohlen werde, die mindestens vier Stunden vor Abflug am Flughafen eintreffe. Dieser Empfehlung sei der Kläger nicht gefolgt, insofern sei die Berechnung einer Stornierungspauschale gemäß den AGB gerechtfertigt.

Gericht: Verspätetes Eintreffen selbst verschuldet

Die 16. Zivilkammer des Landgerichts Koblenz wies die Klage ab. Ein Anspruch des Klägers auf Erstattung des Reisepreises bestehe nicht. Zwar sei die Bahnanreise mit dem Rail&Fly-Ticket Teil der Reiseleistung der Beklagten, doch habe der Kläger das Verpassen des Fluges selbst verschuldet.

Die Beklagte wies in ihren Reiseinformationen darauf hin, dass Reisende für Ziele außerhalb der EU drei bis dreieinhalb Stunden vor Abflug am Check-in erscheinen sollten. Diese Hinweise seien verbindlich, da das Rail&Fly-Angebot Teil der Reiseleistung sei. Damit könne der Veranstalter abstrakte Verhaltensregeln für eine sorgfältige Anreise vorgeben, um das Risiko grob fahrlässiger Planungsfehler nicht zu tragen.

Nach diesen Maßstäben sei das verspätete Eintreffen des Klägers am Flughafen selbst verschuldet. Die geplante Anreise mit der Bahn hätte nur eine Ankunft um 9:18 Uhr ermöglicht, also lediglich zwei Stunden und 32 Minuten vor Abflug. Für den Weg zum Check-in wäre die verbleibende Zeit äußerst knapp gewesen. Angesichts der bekannten Unzuverlässigkeit der Deutschen Bahn sei diese Planung bereits grob fahrlässig. (bh)

LG Koblenz, Urteil vom 03.07.2025 – Az: 16 O 43/24

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<a href="/nachrichten/pkv-wechsel-ab-2026-erst-ab-77400-euro-jahresgehalt" hreflang="de">PKV-Wechsel ab 2026: Erst ab 77.400 Euro Jahresgehalt</a> http://www.asscompact.de/node/169247

Ab 2026 müssen Beschäftigte ein höheres Einkommen vorweisen, um von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung wechseln zu können. Laut Regierungsentwurf steigt die Grenze auf ein Jahresgehalt von 77.400 Euro. Auch für bisher privat Versicherte hat die Anhebung Konsequenzen.

169247 11. September 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die vorläufige Bekanntgabe der Sozialversicherungsrechengrößen für 2026 sorgt für überraschend viel Aufsehen. Eigentlich handelt es sich dabei um einen jährlichen Routinevorgang, der gesetzlich vorgeschrieben ist und an die allgemeine Lohnentwicklung gekoppelt wird. Doch nun wird daraus ein Politikum. Der Grund liegt im entsprechenden Verordnungsentwurf des Bundesarbeitsministeriums: Dieser zeigt, dass die Beitragsbemessungsgrenzen für Renten- und Krankenversicherungen erneut steigen werden. Über die genauen Zahlen hatte AssCompact bereits berichtet.

Ab 77.400 Euro ist dann der Weg frei in die PKV

Ein gesonderter Blick fällt aber noch einmal auf die im Entwurf enthaltene neue Versicherungspflichtgrenze 2026 in der Kranken- und Pflegeversicherung. Beschäftigte können demnach 2026 erst ab einem Jahresgehalt von 77.400 Euro frei zwischen gesetzlicher Krankenversicherung (GKV) und privater Krankenversicherung (PKV) wählen. 2025 liegt die Grenze noch bei 73.800 Euro. 

Ob Beschäftigte mit ihrem Einkommen über dieser Versicherungspflichtgrenze liegen, ist abhängig vom Jahresarbeitsentgelt. Dazu zählen neben dem Grundgehalt auch feste, vertraglich zugesicherte Zahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld und vermögenswirksame Leistungen. Auch regelmäßig anfallende Provisionen werden dabei berücksichtigt.

Das können Versicherte tun, die unter die Grenze fallen

Ab 2026 wird für den Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung ein höheres Mindesteinkommen erforderlich sein. Der PKV-Verband weist jedoch auch auf die bisher privat Versicherten hin: Angestellte, die durch die Anhebung nun unter der neuen Grenze liegen, werden wieder versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung. In diesem Zusammenhang betont der Verband, dass die Betroffenen die Möglichkeit haben, sich von der Versicherungspflicht befreien zu lassen und privat versichert zu bleiben oder eine Anwartschaftsversicherung abzuschließen, um später leichter in die PKV zurückkehren zu können. Für langjährig privat Versicherte, die bereits seit Ende 2002 versichert sind, gilt zudem eine niedrigere Grenze von 69.750 Euro. (bh)

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<a href="/nachrichten/kfz-saison-2025-zwischen-preiskampf-und-profit" hreflang="de">Kfz-Saison 2025: Zwischen Preiskampf und Profit</a> http://www.asscompact.de/node/169244

Die Kfz-Prämien liegen aktuell rund 48% höher als vor drei Jahren, eine Preisentwicklung, die in Tempo und Ausmaß beispiellos ist. Die vergangenen Jahre markieren einen Wendepunkt und geben einen Vorgeschmack auf das, was kommt. Es steht eine der spannendsten Wechselsaisons der letzten Jahre bevor.

169244 10. September 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement Ein Artikel von Aljoscha Ziller, Geschäftsführer bei Verivox Versicherungsvergleich GmbH

Die Kfz-Sparte wirkte 2022 noch stabil: Zwei Jahre Pandemie hatten die Schadenquoten gedrückt, die Wechselbereitschaft der Kunden war niedrig, der Preisdruck kaum spürbar. Als 2022 die Schadenkosten sprunghaft anstiegen, traf das viele Versicherer mit voller Wucht. Reparaturen und Ersatzteile wurden teurer und die Margen schmolzen dahin. Die Entwicklung kam jedoch nicht aus dem Nichts. Die Inflationsrate lag bei 7,9%, Ersatzteile verteuerten sich laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) um fast 8%. Und dennoch reagierten die meisten Versicherer zu zögerlich. Zu Beginn der Wechselsaison 2022 lagen die Prämien laut dem Kfz-Versicherungsindex von Verivox nur 3% über dem Vorjahr.

Immerhin zeigen die leichten Anstiege, dass erste Versicherer die Trendwende am Markt erkannt und ihre Preise zeitnah angepasst haben. Wer damals nicht nur die Prämien, sondern auch Prozesse und Technologieeinsatz angepasst hat, ist heute in einer deutlich besseren Ausgangslage. Erste Versicherer melden bereits heute wieder positive Ergebnisse und können nun mit kompetitiven Preisen in die Saison starten. Der GDV erwartet für 2025 eine durchschnittliche Combined Ratio von 97% – ein klarer Hinweis auf die Rückkehr in die versicherungstechnische Gewinnzone. Andere hingegen müssen weiterhin an der Preisschraube drehen, um zumindest eine Kostendeckung zu erzielen. Die Strategien könnten daher kaum unterschiedlicher sein – und genau das macht die aktuelle Saison so spannend. Für viele Kunden eröffnen sich ungewohnt große Sparpotenziale, die Saison wird eine der dynamischsten Wechselphasen der letzten Jahre.

Kein Weg zurück zum Status quo ante

Auch wenn sich die Profitabilität der Kfz-Sparte insgesamt verbessert hat – der Markt hat sich verändert und bleibt herausfordernd. Feine Unterschiede in der Preis-, Zielgruppen- und Reaktionssteuerung entscheiden heute darüber, ob eine Kfz-Sparte profitabel ist oder nicht. Anders als in der Vergangenheit geht es nicht mehr allein darum, im aggressiven Preiskampf die meisten Kunden zu gewinnen, sondern vielmehr um eine ertragsorientierte Wachstumsstrategie.

Das ist ein wichtiger Schritt in die Zukunft, die Versicherer tun gut daran, sich vom alten Preis-Herdentrieb zu verabschieden. Schließlich ist auch dieser mitverantwortlich für die roten Zahlen der letzten Jahre. Als Preissteigerungen längst überfällig waren, scheuten viele Versicherer den ersten Schritt – aus Angst, Kunden zu verprellen. Erst als der Branchenprimus im Frühjahr 2023 Preissteigerungen ankündigte, wagten sich weitere Versicherer aus der Deckung und zogen nach. Im Juli 2023 lagen die Prämien marktweit dann 12% über dem Vorjahr.

In den vergangenen Jahren haben sich die Kfz-Versicherer bei der Tarifierung professionalisiert. Vor allem in Pricing und Schadenmanagement ist der Reifegrad deutlich gestiegen. Dennoch zeigen sich im Markt weiterhin große Unterschiede – vor allem bei der Fähigkeit, Preise flexibel zu steuern. Entscheidend ist nicht nur, wie häufig oder schnell Versicherer ihre Tarife anpassen. Ebenso entscheidend ist, wie gezielt sie Wettbewerbsbewegungen beobachten und in ein dynamisches Pricing überführen. Zukunftsweisend sind Anbieter, die ihre Prämien datenbasiert und strategisch flexibel justieren.

Risikomodelle müssen verfeinert werden

Künstliche Intelligenz, Big Data, Predictive Analytics und Machine Learning sind längst Teil der versicherungstechnischen Debatte, doch der Reifegrad im Markt ist weiterhin sehr unterschiedlich. Insbesondere die Fähigkeit, Marktentwicklungen frühzeitig zu erkennen und rasch in die Risikomodellierung zu übersetzen, trennt digitale Vorreiter von Nachzüglern. Noch immer verfügen manche Anbieter nicht einmal über grundlegende digitale Zugänge zu ihren Kunden – geschweige denn über die Datenbasis, die für differenzierte Modelle erforderlich wäre. Im Vorteil sind Versicherer, die ihre Datenstrategie in den letzten Jahren konsequent weiterentwickelt und für risikoselektive Tarifierung nutzbar gemacht haben.

Moderne Ansätze der Risikodifferenzierung setzen zunehmend auf externe Datenquellen und kontextbezogene Merkmale. Aktuelle Anwendungen von Predictive Analytics und Big Data zeigen, welches Potenzial in der intelligenten Risikodifferenzierung liegt – vorausgesetzt, die Datenbasis stimmt und wird strategisch genutzt. Ein echter Gamechanger ist dabei auch die Integration von Drittanbieter-Daten, etwa Wetterrisiken oder Bonitätsinformationen. Solche Zusatzdaten ermöglichen eine deutlich feinere Risikobewertung und schaffen die Grundlage für mehr Präzision, Geschwindigkeit und Marktnähe im Pricing.

Wer heute gewinnt, steuert präziser – nicht breiter

Noch immer setzen viele Versicherer bei der Tarifierung auf breite Standardlogiken. Künftig wird es entscheidend sein, Prämien deutlich gezielter am individuellen Risikoprofil der Versicherungsnehmer auszurichten. Das alte Wachstumscredo, möglichst viele Kunden über alle Zielgruppen hinweg zu gewinnen, hat ausgedient. Stattdessen zählt die Fähigkeit, das Portfolio aktiv zu steuern und gezielt auszubalancieren. Wachstum bleibt möglich – aber nur, wenn es mit Profitabilität vereinbar ist und zur eigenen Risikostruktur passt.

Luft nach oben besteht auch bei der Aussteuerung des Preises. Oft entscheiden Nuancen darüber, ob ein Tarif im Wettbewerb sichtbar und attraktiv ist oder einfach untergeht. Viele Versicherer haben das Zusammenspiel aus Preissteuerung, Zielgruppenfokus und Wettbewerbsanalyse bereits verinnerlicht. Andere steuern noch immer nach alten Mustern. Doch die Spielregeln haben sich geändert. Der Kfz-Markt 2025 ist kein Gleichschritt mehr, sondern ein Echtzeitwettbewerb um Relevanz. Wer Pricing heute nicht intelligent, datenbasiert und mit Blick auf das eigene Portfolio steuert, wird zurückfallen.

Der Kfz-Markt wird nicht mehr vom Günstigsten gewonnen, sondern vom Bestgesteuerten.

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<a href="/nachrichten/stimmung-bei-den-versicherern-hellt-sich-weiter-auf" hreflang="de">Stimmung bei den Versicherern hellt sich weiter auf</a> http://www.asscompact.de/node/169248

Die Stimmung der in Deutschland tätigen Versicherer hat sich im zweiten Quartal 2025 verbessert, trotz der Unsicherheiten aufgrund der US-Zollpolitik. Das zeigt der aktuelle ifo Konjunkturtest Versicherungswirtschaft.

169248 10. September 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Das ifo Institut wertet im Auftrag des GDV alle drei Monate die aktuelle Stimmung bei den deutschen Versicherern aus. Und für das zweite Quartal 2025 gibt es erfreuliche Nachrichten: „Das Geschäftsklima ist über alle Sparten hinweg um drei Punkte auf nun 21,2 gestiegen“, so GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen. „Diese erfreuliche Entwicklung liegt vor allem am guten Geschäftsklima der Schaden- und Unfallversicherer.“

Von April bis Juni hat sich die Geschäftslage der Versicherer weiter aufgehellt: Sie wird jetzt um 2,6 Punkte höher eingeschätzt und liegt damit bei 32,2. Auf die Frage nach ihren Geschäftserwartungen für die nächsten sechs Monate gaben sich die vom ifo-Institut befragten Versicherer ebenfalls optimistischer als zuletzt. Der aktuelle Wert liegt mit 10,7 Punkten wieder deutlich näher am langfristigen Mittelwert von 13,7.

Unsicherheit dämpft Neugeschäft gegen laufende Beitragszahlungen

In der Lebensversicherung hält sich das Geschäftsklima mit 18,7 Punkten über dem langjährigen Mittelwert. Allerdings fällt die Stimmung um zwei Punkte gedämpfter aus als im Vorquartal. „Hier dürfte der insbesondere der US-Handelskonflikt ursächlich sein“, so Asmussen. „Die gestiegene Unsicherheit dämpft vor allem die Erwartungen im Neugeschäft gegen laufende Beitragszahlungen.“ Im Einmalbeitragsgeschäft sind die Erwartungen dagegen kräftig angezogen. „Hier besteht weiterhin Wachstumspotenzial, auch aufgrund der aktuellen Zinsentwicklung.“

In der Schaden- und Unfallversicherung stieg das Geschäftsklima laut Konjunkturtest dagegen auf 31,1 Punkte an. „Die aktuelle Schadenentwicklung wird gegenüber dem Vorjahreszeitraum als besser beurteilt, und die Unternehmen erwarten mehrheitlich, dass sich die Lage auch weiterhin entspannt“, so Asmussen.

Ähnlich wie in den Vorquartalen profitiert die Stimmung in der Sparte von den bereits erfolgten Beitragsanpassungen, wie sie auch von der Finanzaufsicht gefordert worden waren. Dadurch steht insbesondere die Kfz-Versicherung nach zwei Jahren mit hohen Verlusten wieder besser da. Der GDV rechnet hier für 2025 mit einer Rückkehr in die versicherungstechnische Gewinnzone, geht aber aufgrund der steigenden Reparaturkosten von einem weiterhin hohen Preisdruck aus. (mki)

News über weitere aktuelle Geschehnisse in der Versicherungswirtschaft lesen Sie in der Rubrik „Assekuranz“.
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<a href="/nachrichten/sompo-launcht-neues-produkt-zur-dienstreiseversicherung" hreflang="de">Sompo launcht neues Produkt zur Dienstreiseversicherung </a> http://www.asscompact.de/node/169246

Sompo, Anbieter von Sach- und Haftpflicht(rück)versicherungen für Unternehmen und Privatkunden, bringt ein neues Produkt zur Dienstreiseversicherung in Deutschland und Österreich auf den Markt. Es richtet sich an mittelständische bis große Unternehmen mit internationaler Präsenz.

169246 10. September 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Sompo, globaler Anbieter von Sach-, Haftpflicht- und Spezialversicherungen sowie Rückversicherungen für Unternehmen und Privatkunden, hat eine neue Dienstreiseversicherung für Geschäftskunden in Deutschland und Österreich im Portfolio.

Zielgruppe des Produkts sind mittelständische bis große deutsche und österreichische Unternehmen mit internationaler Präsenz. Darin enthalten ist eine umfassende Unterstützung und Absicherung für Mitarbeitende, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit ins Ausland reisen. Abgesichert sind u. a. medizinische Kosten und Hilfe, verlorenes oder verspätetes Gepäck, Reiseunterbrechungen, Assistance-Leistungen, Krisen- und Sicherheitsunterstützung sowie Unfalltod und Invalidität. Außerdem kann der Versicherungsschutz individuell an die spezifischen Bedürfnisse des jeweiligen Unternehmens angepasst werden.

„In der heutigen schnelllebigen globalen Wirtschaft wird die Absicherung von Dienstreisen zunehmend wichtiger. Unternehmen, die ihre Reichweite international erweitern, haben eine Sorgfaltspflicht, die Sicherheit und das Wohlergehen ihrer Mitarbeiter auf Dienstreisen zu gewährleisten“, so Axel Baumann, Head of Accident & Health, Insurance für Deutschland & Österreich bei Sompo. Und weiter: „Unsere Dienstreiseversicherung bietet einen entscheidenden Schutz gegen unvorhergesehene Ereignisse wie medizinische Notfälle, Reiseannullierungen und verlorenes Gepäck, die Reisepläne durchkreuzen und erhebliche Kosten verursachen können. Angesichts der anhaltenden Unsicherheiten im globalen Reiseverkehr aufgrund politischer Unruhen und gesundheitlicher Herausforderungen nach Pandemien sorgt eine umfassende Dienstreiseversicherung für die Beruhigung der Arbeitnehmer und verringert die Risiken für Arbeitgeber. Unternehmen, die ihren Mitarbeitern eine Dienstreiseversicherung bieten, stellen die Bedürfnisse und die Sicherheit ihrer Belegschaft in den Vordergrund und fördern gleichzeitig Loyalität und Vertrauen. (lg)

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<a href="/nachrichten/provinzial-wird-mehrheitseigner-der-oerag" hreflang="de">Provinzial wird Mehrheitseigner der ÖRAG</a> http://www.asscompact.de/node/169243

Die Provinzial Gruppe wird, vorbehaltlich der Freigabe durch das Bundeskartellamt und der BaFin, Mehrheitseigner des Rechtsschutzversicherers ÖRAG. Mit dem Erwerb erfolgt eine weitere Konsolidierung der öffentlichen Versicherer. Die Wettbewerbsposition der ÖRAG soll dadurch verbessert werden.

169243 10. September 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die Provinzial Gruppe will die Mehrheit an der ÖRAG-Rechtsschutzversicherungs-AG übernehmen. Das hat die Provinzial am Mittwoch, den 10.09.2025, in einer Pressemitteilung mitgeteilt. Die Übernahme ist vorbehaltlich der Zustimmung des Bundeskartellamts und der BaFin.

Bisher haben die VöV Rück und die Deutsche Rück zusammen 22,7% der Anteile an der ÖRAG gehalten. Diese sollen nun aus strategischen Gründen veräußert werden und den anderen Aktionären zum Kauf angeboten werden. Die Provinzial, die bisher 40% der Anteile an der ÖRAG hielt, wird künftig mit 55,60% die Mehrheit halten.

Weitere Versicherer wollen Anteile erhöhen

Neben der Provinzial sind noch mehrere andere Versicherer an der ÖRAG beteiligt: die Versicherungskammer Bayern, die SV SparkassenVersicherung, die GVV Kommunalversicherung VVaG, die ÖSA Öffentliche Feuerversicherung Sachsen-Anhalt, die Ostfriesische Landschaftliche Brandkasse und die SV Sparkassenversicherung Sachsen. Mit dem Verkauf werden auch die SV Sparkassen-Versicherung, der Konzern Versicherungskammer sowie die GVV Kommunalversicherung ihre Anteile erhöhen.

Weitere Konsolidierung der öffentlichen Versicherer

Mit der Neuordnung der Anteilsverhältnisse und der Anbindung der ÖRAG an den Provinzial Konzern findet gleichzeitig eine weitere Konsolidierung im Lager der öffentlichen Versicherer statt. Damit soll die Wettbewerbsposition der ÖRAG gestärkt werden.

Die ÖRAG bleibt weiterhin als eigenständig am Markt positioniertes Verbundsunternehmen Partner für die Gruppe der öffentlichen Versicherer. Ihre Rolle als Kompetenzzentrum und Dienstleister im Verbund wird sie fortsetzen, heißt es in der Pressemitteilung. Für die Vertriebspartner und Endkunden ergeben sich somit keine Änderungen. (js)

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<a href="/nachrichten/wo-energieeffizienz-am-meisten-kostet" hreflang="de">Wo Energieeffizienz am meisten kostet</a> http://www.asscompact.de/node/169241

Beim Immobilienkauf zählt heutzutage nicht mehr nur die Lage und der Grundriss, sondern auch, wie effizient geheizt wird. Der Postbank Wohnatlas untersucht, in welchen Regionen der Anteil energieeffizienter Wohnungen besonders hoch oder niedrig ist – und auch, welchen Preisaufschlag es zu verbuchen gilt.

169241 10. September 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Wer heute eine Immobilie kauft, denkt nicht nur an Lage oder Grundriss, sondern auch ans Heizen. Hintergrund ist die neue EU-Gebäuderichtlinie, die seit Mai 2024 in Kraft ist. Sie verpflichtet alle Mitgliedsstaaten, den durchschnittlichen Primärenergieverbrauch von Wohngebäuden bis 2030 um 16% und bis 2035 um 20 bis 22% zu senken. In Deutschland gelten die Vorgaben über das Gebäudeenergiegesetz, mit spürbaren Folgen für Wohnungsbesitzer.

In welchen Regionen der Anteil energieeffizienter Wohnungen besonders hoch oder besonders niedrig ist und welchen Preisaufschlag Verkäufer gegenüber Immobilien mit schlechteren Energieeffizienzklassen verlangen, das untersucht der Postbank Wohnatlas 2025. Das Hamburgische Weltwirtschaftinstitut (HWWI) hat dazu bundesweit alle Angebote von Eigentumswohnungen im Bestand und Neubau untersucht, bei denen eine Energieeffizienzklasse angegeben war.

Welche Regionen sind am energieeffizientesten?

Im Durchschnitt aller 400 Landkreise und kreisfreien Städte Deutschlands ist die Energieeffizienz von 31% der angebotenen Eigentumswohnung sehr gut bis durchschnittlich eingestuft (Klassen A+, A, B, C und D). Am höchsten ist der Anteil in den sieben größten Metropolen, den „Big 7“, mit durchschnittlich 32,3%, am niedrigsten in den kreisfreien Mittelstädten mit 29,7%.

In 39 Regionen, überwiegend in Ostdeutschland und Südbayern, liegt der Anteil bei mindestens 40%. Den höchsten Wert verzeichnet der brandenburgische Landkreis Oberhavel mit 49%, gefolgt von der Stadt Jena in Thüringen und dem bayerischen Landkreis Rottal-Inn mit jeweils 47,9%. Die weiteren Plätze belegen die Landkreise Heidenheim (47,3%), Barnim (46,8%), Oställgau (46,7%) und Landsberg am Lech (46,2%).

In 21 Regionen liegt der Anteil der Wohnungen mit Energieklasse D oder besser dagegen unter 20%. Am niedrigsten ist er im brandenburgischen Landkreis Prignitz mit 13,6%. Knapp darüber liegen die Landkreise Holzminden (Niedersachsen) mit 14,6% und Rhein-Hunsrück-Kreis (Rheinland-Pfalz) mit 14,7%. Ebenfalls unter den Schlusslichtern sind die brandenburgischen Landkreise Uckermark (15,6%) und Elbe-Elster (16,1%).

 

Wo Energieeffizienz am meisten kostet

 

Ostdeutsche Großstädte ganz vorne

Unter den deutschen Großstädten mit mehr als 100.000 Einwohnern führen zwei ostdeutsche Städte das Ranking an. In Jena erreichen 47,9% der angebotenen Eigentumswohnungen die Energieeffizienzklasse D oder besser, in Cottbus sind 43,7%. Auch Chemnitz (40,1%) und Erfurt (39,7%) gehören zur Spitzengruppe und belegen die Plätze 7 und 8 im Städtevergleich.

Höherer Aufpreis in Hamburg

Bei den Big 7 liegt der Durchschnittspreis der Angebote mit sehr guter bis durchschnittlicher Energieeffizienz bei 6.748 Euro pro Quadratmeter. Wohnungen der Effizienzklassen E bis H sind im Durchschnitt 1.782 Euro pro Quadratmeter günstiger.

In Hamburg ist der Aufschlag laut Wohnatlas am höchsten. Dort liegt der Durchschnittspreis für Wohnungen mit Effizienzklasse D oder besser bei 7.409 Euro pro Quadratmeter. Das sind 2.545 Euro mehr als bei Angeboten der Klassen E bis H. Es folgt München mit einem Aufpreis von 2.256 Euro und dicht darauf Frankfurt am Main mit einem Aufpreis von 2.237 Euro. Die geringste Differenz weist Stuttgart mit 1.023 Euro auf.

Preisvorteil im Landkreis Greiz

Auch abseits der Metropolen kann Energieeffizienz jedoch kostspielig werden. Unter den untersuchten Landkreisen und kreisfreien Städten gibt es 29 Regionen, in denen die durchschnittlichen Preisaufschläge für Angebote der Klassen D und besser bei mindestens 1.500 Euro pro Quadratmeter liegen. An erster Stelle steht der Landkreis Miesbach in Bayern. Dort verlangen Verkäufer im Schnitt einen Aufpreis von 3.112 Euro pro Quadratmeter. Auch viele Ferienregionen fallen in diese Kategorie. Dazu gehört neben Miesbach auch der bayerische Landkreis Garmisch-Partenkirchen mit einem Aufschlag von 2.291 Euro pro Quadratmeter. Unter den Top 10 befinden sich auch die Landkreise Cuxhaven (2.199 Euro), Schleswig-Flensburg (2.187 Euro) und Vorpommern-Rügen (2.172 Euro) an der Nord- und Ostseeküste.

In 62 Regionen beträgt der durchschnittliche Preisaufschlag dagegen weniger als 500 Euro pro Quadratmeter. Im Landkreis Greiz in Thüringen sind Angebote mit den Energieeffizienzklassen D oder besser sogar günstiger. Ihr Durchschnittspreis liegt um 172 Euro pro Quadratmeter unter dem für Angebote der Klassen E bis H. Es folgen zwei weitere Regionen in Thüringen. Im Landkreis Gotha liegt der Aufschlag im Schnitt bei 22 Euro und im Kreis Altenburger Land bei 32 Euro. Ostdeutschland ist insgesamt achtmal unter den Top 10 mit den niedrigsten Preisaufschlägen vertreten. (mki)

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<a href="/nachrichten/rendite-aus-maklersicht-wichtigster-aspekt-der-altersvorsorge" hreflang="de">Rendite aus Maklersicht wichtigster Aspekt der Altersvorsorge</a> http://www.asscompact.de/node/169240

Renditechancen sind und bleiben das wichtigste Kriterium für die Altersvorsorge. Das zeigt eine Online-Umfrage des Versicherers Liechtenstein Life in Zusammenarbeit mit AssCompact. Die Mehrheit glaubt, dass Fondspolicen sich positiv oder sehr positiv auf ihr Geschäftspotenzial auswirken werden.

169240 10. September 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Möglichkeiten fürs Alter vorzusorgen, gibt es viele. Je nach Lebenssituation und Persönlichkeit kann die beste Lösung aber stark individuell variieren. Deshalb ist Beratung von großer Bedeutung. Hier kommen häufig Vermittler ins Spiel. Doch was ist aus Vermittlersicht am wichtigsten bei der Altersvorsorge? Das hat eine Online-Umfrage des Versicherers Liechtenstein Life, in Zusammenarbeit mit der Fachzeitschrift AssCompact untersucht, an der mehr als 300 Vermittler teilgenommen haben.

Rendite, Rendite, Rendite

Welchen Aspekt halten Vermittler für am wichtigsten? Die große Mehrheit der Vermittler (92,7%) ist überzeugt davon, dass Rendite für die Altersvorsorge am wichtigsten ist. Knapp neun von zehn Vermittlern (89,1%) glauben zudem, dass die Option, die Altersvorsorge an sich wandelnde Lebensumstände wie Heirat, Scheidung oder Ruhestand anpassen zu können, ebenfalls wichtig oder sehr wichtig ist. Zudem finden 86,4% die Möglichkeit die Fondsauswahl nach der individuellen Anlagestrategie auswählen zu können, von großer Bedeutung.

Weniger wichtig scheint nach Meinung der befragten Vermittler zu sein, dass sich die Altersvorsorge nach den eigenen Vorstellungen und Werten von Nachhaltigkeit gestalten lässt. Nur etwas mehr als jeder zweite, oder 53,5% der befragten Vermittler findet dies wichtig oder sehr wichtig. Die Option, Fonds in einer wertstabilen und unabhängigen Währung, wie dem Schweizer Franken, investieren zu können, ist laut etwa einem Drittel (35,6%) von Bedeutung.

Renditechancen, Flexibilität und Fondsauswahl auch künftig von Bedeutung

 

Rendite aus Maklersicht wichtigster Aspekt der Altersvorsorge

 

Auch zukünftig spielen aus Maklersicht Renditechancen, die individuelle Konfiguration der Fondsauswahl sowie Flexibilität eine wichtige Rolle in der Altersvorsorge. Dass Nachhaltigkeit wichtiger wird, glauben 60,4% der befragten Makler, diversifizierte Portfolios durch Anlage in Fonds in einer Währung wie dem Schweizer Franken kommen in den nächsten fünf bis zehn Jahren nur laut 29,4% größere Bedeutung zu (siehe Grafik).

Fondspolicen gut fürs Geschäft

Zwei Drittel (67,4%) der Vermittler sind überzeugt, dass Fondspolicen sich sehr positiv oder eher positiv auf ihr Geschäft auswirken werden. Ein Viertel (25,7%) antworten neutral. Nur 3,6% glauben, dass sich der Trenz zu Fondspolicen in der Altersvorsorge negativ auf ihr Geschäft auswirken wird.

„Angesichts aktueller Herausforderungen wie Langlebigkeit, Demografie, und Inflation sind Fondspolicen alternativlos, um die finanzielle Unabhängigkeit im Ruhestand zu erhalten“, erklärt Dr. Aaron Veress, CEO von Liechtenstein Life. „Aber sie müssen die richtigen Komponenten mitbringen. Dazu gehört neben einem kraftvollen Renditehebel auch das notwendige Maß an Flexibilität und Konfigurierbarkeit. Auch kann es in Zeiten politischer Unsicherheiten sinnvoll sein, bei den Fonds zumindest teilweise in der Währung zu diversifizieren.“ (js)

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<a href="/nachrichten/diese-pools-und-verbuende-sind-auf-der-dkm-2025" hreflang="de">Diese Pools und Verbünde sind auf der DKM 2025 </a> http://www.asscompact.de/node/169238

Der Countdown zur DKM 2025 läuft, dann trifft sich die Versicherungs- und Finanzwelt wieder in Dortmund zum gemeinsamen Austausch. Auch Maklerpools und -verbünde setzen auf das Branchentreffen des Jahres, um ihre Kontakte zur Maklerschaft zu pflegen und neue Vertriebspartner zu gewinnen.

169238 10. September 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Auf der Leitmesse für die Finanz- und Versicherungsbranche, der DKM 2025, ist auch in diesem Jahr ein breites Spektrum an Ausstellern vertreten. Auch die Pools und Verbünde lassen sich die DKM nicht entgehen, um sich im persönlichen Austausch mit Vermittlern zu positionieren. Für die Pflege des bestehenden Netzwerks und die Gewinnung neuer Vertriebspartner bildet die Messe in Dortmund schließlich auch die ideale Möglichkeit.

Kontakte zu Vermittlern pflegen und neue Vertriebspartner gewinnen

Auf der DKM können Pools und Verbünde ihre Strategien präsentieren, mit denen sie sich in einem immer härter werdenden Wettbewerb und angesichts zunehmender Konsolidierung auf dem Poolmarkt behaupten wollen. Zugleich lassen sich im persönlichen Austausch Mehrwerte für die Vertriebspartner hervorheben. Denn das Ringen um die Gunst der Makler entscheidet sich längst nicht mehr nur über Provisionsmodelle. Gefragt sind vor allem auch technologische Unterstützung, Servicequalität und ein partnerschaftliches Miteinander auf Augenhöhe.

Im Makler-Check: Stimmt die Chemie?

Die Vermittler profitieren auf der DKM wiederum von der Gelegenheit, mit den jeweiligen Ansprechpartnern der Pools und Verbünde in den direkten Austausch zu gehen. Wer als Makler mit der Anbindung an ein Unternehmen oder auch mit einem Wechsel liebäugelt, kann im persönlichen Gespräch in Dortmund ausloten, ob die Mehrwerte passen und die Chemie stimmt.

Diese Pools und Verbünde sind beim Branchentreffen des Jahres

Folgende Maklerpools und -verbünde sind als Aussteller auf der DKM 2025 vertreten (in alphabetischer Reihenfolge, Stand 09.09.2025):

  • AMEXpool
  • Apella
  • aruna
  • BCA
  • blau direkt
  • FinanzRitter
  • FondsFinanz (und Mitaussteller DEMV)
  • FondsKonzept
  • germanBroker.net
  • [pma] (und Mitaussteller Ascendia Gruppe)
  • Qualitypool
  • SDV
  • VEMA
  • vfm
Kongress Maklermarkt 2035 auf der DKM

Nach der erfolgreichen Premiere im vergangenen Jahr widmet sich auch in diesem Jahr ein eigener Kongress auf der DKM den Entwicklungen im Maklermarkt – von den großen Industriemaklern über Maklerpools und Verbünde bis hin zum Einzelkämpfer. Der Kongress „Maklermarkt 2035“ findet in Kooperation mit Oliver Wyman, KJB Consulting & AssCompact statt. Diskutiert werden Trends, Thesen und Zukunftsfragen: Wohin steuert der Maklermarkt – und wer spielt künftig noch mit?

Aktuelle Informationen rund um die DKM 2025 gibt es regelmäßig auf asscompact.de und auf die-leitmesse.de.

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<a href="/nachrichten/wecoya-und-sto%C3%AFk-kaufen-europa-zu" hreflang="de">WECOYA und Stoïk kaufen in Europa zu</a> http://www.asscompact.de/node/169235

Die Assekuradeure Stoïk und WECOYA verfolgen ihre jeweiligen Wachstumspläne in Europa weiter. Stoïk, Assekuradeur für Cyberrisiken, übernimmt CyberContract aus Belgien. WECOYA, eine Tochtergesellschaft der GGW Group GmbH, kauft in Skandinavien zu.

169235 9. September 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die Assekuradeure Stoïk und WECOYA wollen beide ihre Wachstumsstrategien in Europa vorantreiben – Stoïk in Belgien, WECOYA in Skandinavien.

Stoïk will belgisches Portfolio verdreifachen

Zum Auftakt einer M&A-gestützten Wachstumsstrategie übernimmt der Assekuradeur Stoïk CyberContract, einen belgischen „Pionier“ der Cyberversicherung, wie es heißt. Das Unternehmen baut damit seine Cyberkapazitäten in der EU aus. Damit bietet Stoïk für deutsche Makler und deren Kunden mit internationalen Tochtergesellschaften nun Absicherung in sieben Ländern an. Mit der Transaktion will Stoïk laut eigenen Angaben seine Position als europäischer Anbieter von Cyberversicherung und Cybersicherheitslösungen stärken.

Der Assekuradeur ist nun in Frankreich, Monaco, Deutschland, Österreich, Spanien, Luxemburg und nun Belgien tätig und beschäftigt insgesamt 110 Mitarbeitende. Er schützt außerdem rund 10.000 Unternehmen, u. a. mit Versicherungsschutz, Präventionstools und ergänzenden Cybersicherheitslösungen, die vom hausinternen Incident Response Team überwacht und betreut werden, teilt Stoïk mit.

Über CyberContract

CyberContracts Gründung liegt im Jahr 2014. Die Gründer sind Katrien Dom, Koen Druyts, Koen Hees und Maarten Dom. Das Unternehmen hat eine Kooperation mit AIG und Euromex, arbeitet mit mehr als 150 Maklerpartnern und versichert über 1.000 belgische Firmen. Stoïk hat vor, das belgische Portfolio mithilfe von Technologieeinsatz und Skaleneffekten innerhalb von 18 Monaten zu verdreifachen, heißt es.

Der französische Assekuradeur für Cyberrisiken bei KMU, Stoïk, startete Ende 2023 in Deutschland und gründete eine Gesellschaft in Köln. Geleitet wird sie von Franziska Geier, Geschäftsführerin der Stoïk GmbH.

WECOYA will Skandinavien-Geschäft nach vorne bringen

Der Assekuradeur WECOYA will sein Wachstum in Skandinavien voranbringen. First A/S, ein Managing General Underwriter (MGU), wird Teil von WECOYA NORDICS & BALTIC, wie das Unternehmen bekannt gibt. Mit diesem Schritt soll lokale Expertise mit internationaler Kapazität verbunden werden, um Privat- und Geschäftskunden einen noch umfassenderen Service zu bieten, wie es heißt.

Über First

First wurde im Jahr 2005 gegründet und ist Partner für ausgewählte internationale Versicherer. Als MGU kann First Policen eigenständig zeichnen und Schäden direkt regulieren. Im Portfolio des Unternehmens finden sich Privatversicherungen, u. a. Kfz-, Gebäude-, Möbel-, Boots-, Pferde-, Hunde-, Motorrad-, Wohnwagen- und Reiseversicherungen. Kunden bietet First einen sofortigen Online-Preisvergleich, schnelle Policenerstellung und 24/7-Schadensupport. Zudem gibt es ein umfassendes Angebot für Unternehmen, von kleinen und mittelständischen Betrieben bis hin zu großen Konzernen. Das Portfolio beinhaltet z. B. Marine Underwriting, Unternehmens- und Produkthaftpflichtversicherungen, Arbeitsunfall- und Bauleistungsversicherungen sowie All-Risk-Policen für Gebäude, Maschinen, Waren und andere bewegliche Güter. Laut eigenen Angaben bietet First als einziger Anbieter am dänischen Markt auch Rechtsschutzversicherungen unabhängig von anderen Produkten und Geschäftsreise- und Transportversicherungen.

Die WECOYA NORDICS & BALTIC Underwriting GmbH ist eine der operativen Lines der WECOYA UNDERWRITING GmbH, die wiederum eine Tochtergesellschaft der GGW Group GmbH ist. (lg)

Lesen Sie auch: WECOYA will in fünf Jahren der größte Assekuradeur in Europa sein
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<a href="/nachrichten/gdv-typklassen-aendern-sich-fuer-10-millionen-autofahrer" hreflang="de">GDV: Typklassen ändern sich für 10 Millionen Autofahrer</a> http://www.asscompact.de/node/169228

Der GDV hat seine aktuelle Typklassenstatistik veröffentlicht. Änderungen gibt es für insgesamt etwa 10 Millionen Autofahrer. Die Typklassen basieren auf den Schadenbilanzen von rund 33.000 in Deutschland zugelassenen Modellen. Für die meisten Modelle gab es nur kleine Sprünge.

169228 9. September 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Nach den neuen Regionalklassen sind nun die Typklassen dran: Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) hat seine neue unverbindliche Typklassenstatistik veröffentlicht. Rund 33.000 Modelle sind in der Statistik enthalten. Insgesamt ändern sich durch die Neuberechnung die Einstufungen für etwa 10 Millionen Autofahrer – für etwa 5,9 Millionen gelten höhere Typklassen, für 4,5 Millionen geht es nach unten. Größere Bewegungen gibt es allerdings nur selten – nur für wenige Modelle geht es um mehr als eine Klasse nach oben oder nach unten, erklärt der Branchenverband. Für etwa 75% der Autofahrer hat sich im Vergleich zum Vorjahr nichts geändert.

33.000 verschiedene Fahrzeugmodelle erfasst

Während es bei den Regionalklassen um die Schadenbilanzen in den verschiedenen Zulassungsbezirken geht, untersucht der GDV in der Typklassenstatistik die Schadenbilanzen der verschiedenen in Deutschland zugelassenen Automodelle. Aktuell umfasst die Statistik rund 33.000 verschiedene Modelle und deren Schadenbilanzen für die Jahre 2022 bis 2024.

Die Logik ist einfach, erklärt GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen: „Werden mit einem Automodell im Durchschnitt pro Fahrzeug vergleichsweise wenige Schäden und geringe Schadenkosten verursacht, erhält es eine niedrige Typklasse, bei vielen Schäden und höheren Versicherungsleistungen eine hohe.“

Oberklasse-Modelle und SUVs häufig mit hohen Typklassen

Während in der Kfz-Haftpflichtversicherung die Leistungen für geschädigte Unfallgegner maßgeblich ist, spielt in der Kaskoversicherung unter anderem der Wert des versicherten Autos eine Rolle. Aus diesem Grund haben viele hochmotorisierte Oberklasse-Modelle und SUVs hohe Typklassen, ältere Modelle und Kleinwagen werden häufig niedriger eingestuft. In der Haftpflichtversicherung gibt es 16 Typklassen (10–25), die Einstufung in der Vollkaskoversicherung erfolgt in 25 Typklassen (10–34), in der Teilkaskoversicherung gibt es 24 Typklassen (10–33).

 

GDV: Typklassen ändern sich für 10 Millionen Autofahrer

 

Beispiele für Fahrzeuge mit einer hohen Einstufung sind der Audi Q7 3.0 TDI, der BMW 730D, der Mercedes-Benz AMG GT 4-Türer 43 oder der Porsche Cayenne/Coupe S 2.9 (siehe Grafik).

Modelle mit einer niedrigeren Einstufung sind etwa der Fiat 500 1.2, der Ford Fiesta 1.2, Opel Corsa-D 1.4 oder VW Polo V 1.2.

Modelle mit größeren Sprüngen

Für welche Modelle geht es in der aktuellen Auflage am meisten nach oben bzw. nach unten? Zwei Klassen nach oben gestuft hat der GDV in der Haftpflichtversicherung beispielsweise den VW Tourag 3.0 TDI, genau wie den Ford Focus 1.0. Sogar drei Klassen nach oben geht es für den Renault Austral 1.3.

Zwei Klassen nach unten geht es dagegen beispielsweise für die Modelle BMW iX1 xDrive 30, Ford Focus ST 2.3, Renault Clio 1.3 sowie VW ID.4 Pure 125.

Typklassen allein kein Merkmal für Kfz-Prämienentwicklung

Die Typklassen sind, analog den Regionalklassen, für die Versicherungsunternehmen unverbindlich und können ab sofort für Neuverträge und für bestehende Verträge ab dem nächsten Versicherungsjahr angewendet werden.

Allerdings lässt sich allein über die Typklasse keine Aussage zur Entwicklung des gesamten Kfz-Versicherungsbeitrages treffen – dieser ist von vielen unterschiedlichen Faktoren abhängig, darunter auch die Regionalklasse, die Jahresfahrleistung, oder der Entwicklung der Reparaturkosten. (js)

Autofahrer können die Typklasse ihres Fahrzeugs auf der Verbraucher-Website des GDV „Die Versicherer“ ermitteln.

 
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<a href="/nachrichten/alkoholsucht-und-bu-wann-besteht-anspruch-auf-leistung" hreflang="de">Alkoholsucht und BU: Wann besteht Anspruch auf Leistung?</a> http://www.asscompact.de/node/169226

Alkoholsucht ist eine anerkannte Krankheit – doch ob sie im Einzelfall zu Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung führt, bleibt oft umstritten. Worauf es im Ernstfall ankommt und welche Stolperfallen es zu vermeiden gilt, erläutert Björn Thorben M. Jöhnke in seiner regelmäßig erscheinenden BU-Kolumne.

169226 9. September 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement Ein Artikel von Björn Thorben M. Jöhnke, Fachanwalt für Versicherungsrecht und Partner der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

In Deutschland wird etwa jeder vierte Erwerbstätige im Laufe seines Lebens berufsunfähig – oft durch psychische Erkrankungen oder Suchterkrankungen wie zum Beispiel der Alkoholsucht. Alkoholsucht ist eine Krankheit, was auch das Bundessozialgericht im Jahr 1968 bestätigte. Mit rund 1,6 Mio. Betroffenen gehört Alkoholsucht zu den häufigsten chronischen Erkrankungen. Doch ob eine Alkoholsucht auch zu Leistungen wegen Berufsunfähigkeit führt, ist fraglich.

Wann liegt Berufsunfähigkeit vor?

Wenn man von Berufsunfähigkeit spricht, meint man eigentlich eine „bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit“. In der Regel liegt Berufsunfähigkeit dann vor, wenn der Versicherte aus gesundheitlichen Gründen voraussichtlich dauerhaft (mindestens sechs Monate) außerstande ist, seinen zuletzt ausgeübten Beruf zu mindestens 50% auszuüben. Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Versicherte grundsätzlich noch arbeiten kann, sondern ob er seinem konkreten Beruf – in der zuletzt ausgeübten Form – zu mindestens 50% nachgehen kann.

Alkoholsucht kann diese Voraussetzung erfüllen, etwa wenn die Erkrankung zu kognitiven Einschränkungen, körperlichen Folgeerkrankungen oder psychischen Begleiterkrankungen (z.B. Depressionen, Angststörungen) führt, die eine Berufsausübung unmöglich machen bzw. die Voraussetzungen der BU-Klausel eines Versicherungsvertrages (siehe oben) damit erfüllt sind.

Alkoholsucht als anerkannte Erkrankung

Alkoholsucht ist eine medizinisch anerkannte chronische Krankheit. Die Weltgesundheitsorganisation WHO klassifiziert sie unter der ICD-10 als „(F10) Psychische und Verhaltensstörungen durch Alkohol“. ICD steht für „International Statistical Classification of Diseases and Related Health Problems“. Sie ist ein weltweit einheitliches System zur Klassifikation von Krankheiten und Gesundheitsproblemen und stellt für Ärzte, Krankenhäuser und Versicherern einheitliche Diagnoseschlüssel dar.

In schweren Fällen kann die Alkoholerkrankung zu erheblichen funktionellen Einschränkungen führen – bis hin zur völligen Arbeitsunfähigkeit. Gerichte erkennen Alkoholsucht im Einzelfall als möglichen Auslöser für eine Berufsunfähigkeit an. Entscheidend ist jedoch der Nachweis, dass die Suchterkrankung in ihrer Ausprägung tatsächlich die Arbeitsfähigkeit in der konkret ausgeübten Tätigkeit nicht unerheblich einschränkt.

Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht

Ein häufiger Streitauslöser in BU-Verfahren ist die sog. „vorvertragliche Anzeigepflicht“. Beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist der Versicherungsnehmer in der Regel verpflichtet, alle ihm bekannten gefahrerheblichen Vorerkrankungen – darunter auch eine frühere oder bestehende Suchterkrankung – wahrheitsgemäß anzugeben.

Wurde eine Alkoholsucht verschwiegen und stellt sich dies im Leistungsfall heraus (zum Beispiel mittels ärztlicher Unterlagen), kann der Versicherer den Vertrag im Einzelfall anfechten oder vom Vertrag zurücktreten – selbst, wenn die Berufsunfähigkeit auf einer anderen Ursache beruht. Auch frühere Entzugsbehandlungen oder psychotherapeutische Maßnahmen müssen im Zweifel angegeben werden (näher hierzu: Arglistige Täuschung durch Nichtangabe einer Alkoholerkrankung (OLG Celle)).

Problem: Vorsätzliche Herbeiführung des Versicherungsfalles

Grundsätzlich besteht die Leistungspflicht in der Berufsunfähigkeitsversicherung unabhängig davon, wie es zu der Berufsunfähigkeit gekommen ist. Jedoch bestehen häufig auch Risikoausschlüsse wie der der vorsätzlichen Herbeiführung eines Versicherungsfalles. Versicherer argumentieren bei Alkoholsucht mehrfach, der Versicherungsfall sei vorsätzlich herbeigeführt worden. Das Argument lautet häufig: „Der Betroffene habe durch anhaltenden Alkoholkonsum seine Berufsunfähigkeit selbst verschuldet.“ Zumindest bei Beginn der Sucht trifft in der Regel der Vorsatz- oder grobe Fahrlässigkeitsvorwurf auf das reine Konsumieren zu. Allerdings muss sich der Vorsatz auf die Herbeiführung der Berufsunfähigkeit nicht nur auf die zugrunde liegende Gesundheitsbeeinträchtigung richten. Und genau dieser Aspekt liegt regelmäßig nicht vor. Die Gerichte argumentieren, dass ein suchtbedingter Kontrollverlust vorliegt. In diesen Fällen fehlt es in der Regel an dem für Vorsatz erforderlichen bewussten und gewollten Herbeiführen des Versicherungsfalls. Auch obliegt dem Versicherer der Beweis für ein entsprechendes Verhalten des Versicherungsnehmers, wenn er sich auf den Ausschluss beruft.

Fazit und Handlungsempfehlung

Alkoholsucht kann – wie viele andere schwere Erkrankungen auch – im Einzelfall zur bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit führen und Leistungsansprüche aus der Berufsunfähigkeitsversicherung auslösen. Der Weg zur Anerkennung der Leistungsverpflichtung durch die Berufsunfähigkeitsversicherung ist für Versicherte jedoch besonders herausfordernd, nicht selten auch äußerst langatmig. Neben der medizinischen Nachweisführung ist ebenso die Darlegung der Tätigkeit als auch der entsprechenden Einschränkungen unumgänglich (hier weiterführend: Ursprungsberuf oder letzte Tätigkeit im BU-Leistungsfall).

Weitere lesenswerte Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung sind nachstehend zu finden: Berufsunfähigkeitsversicherung.

Lesetipp der Redaktion
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<a href="/nachrichten/nachfolge-wie-erkennt-man-dass-es-zeit-wird" hreflang="de">Nachfolge: Wie erkennt man, dass es Zeit wird?</a> http://www.asscompact.de/node/169225

Nachfolgeplanung ist ein sensibles Thema – und viele Makler schieben es zu lange vor sich her, schreibt AssCompact Kolumnist Andreas Grimm. Doch erste Signale wie veränderte Prioritäten, zunehmende Regulierungslast oder nachlassende Gesundheit zeigen deutlich, wann es Zeit zum Handeln ist.

169225 9. September 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement Ein Artikel von Andreas Grimm, Gründer des Resultate Institut

Normalerweise besteht der Auftrag des Resultate Instituts darin, für Makler die bestmögliche Nachfolgelösung zu finden. Wir identifizieren den idealen Käufer, optimieren das Unternehmen und das Geschäftsmodell und verhandeln das optimale Ergebnis für unseren Kunden. Doch kürzlich kamen wir in einem Projekt nicht mehr weiter. Viele Gesprächsinhalte wiederholten sich, wichtige Entscheidungen wurden nicht mehr getroffen. Der betroffene Makler war nicht mehr in der Lage, Entscheidungen zu finden oder Fragen zu beantworten. Er hatte schlicht zu lange gewartet. Seine dramatisch nachlassende Gesundheit machte ein Weitermachen unmöglich, dennoch wollte er keine Entscheidungskompetenz aus der Hand geben.

Wann wird es wirklich Zeit?

Während meiner letzten Bahnfahrt habe ich mich gefragt: An welchen Signalen können Sie erkennen, dass Sie das Thema Nachfolgeplanung dringend anpacken sollten? Da gibt es einige:

Da sind zunächst Ihre Kunden, die verdeckt fragen: „Wie lange werden Sie uns noch erhalten bleiben?“ Offiziell äußern sie eine Hoffnung, dass Sie noch lange da sein werden – aber tatsächlich drohen sie Ihnen, sich nach einem anderen Makler umzusehen, wenn Sie nicht zeitnah eine beruhigende Antwort liefern.

Auch die Regulatorik ist ein gutes Beispiel. Nimmt sie gefühlt eine immer dominantere Rolle ein und frustriert sie zunehmend, ist das ein deutliches Signal: Wer sich über etwas aufregt, was er nicht ändern kann, sollte darüber nachdenken, sich selbst zu verändern.

Oder merken Sie, dass Sie statt ins Büro lieber zu Ihren Enkeln oder an den See fahren, in die Oper oder auf den Golfplatz gehen – oder einfach gar nichts machen wollen? Wenn die Prioritäten sich langfristig verändern, ist das eigentlich eindeutig. Die ersten, die das merken, sind Ihre Mitarbeiter und irgendwann auch Ihre Kunden, die dann langsam, aber sicher ans Abwandern denken werden. Sie sollten sich von Zeit zu Zeit die Frage stellen: Was haben Sie konkret über den Tag hinweg getan, um Ihr Unternehmen voranzubringen, neue Kunden zu gewinnen, Innovationen einzuführen, Prozesse zu verschlanken? Wenn Sie merken, dass das Brennen fürs eigene Unternehmen aufgehört hat, haben Sie angefangen, sich vom Unternehmer zum Verwalter zu entwickeln.

Kritischer Punkt: Die eigene Gesundheit

Sollten Sie Kinder haben, die Ihnen nachfolgen wollen: Glückwunsch! Dann fragen Sie sich bitte dennoch, wie oft Sie merken, dass Sie von deren Engagement und deren Entscheidungen überrascht wurden, sich vielleicht sogar überfahren vorkommen. Noch nie? Dann sind Sie vermutlich zu präsent und sollten Platz schaffen.

Ein besonders kritischer Punkt ist Ihre Gesundheit: Viele Makler kommen erst mit der finalen medizinischen Diagnose zu uns, hoffen auf eine „schnelle“ Rettung. Dabei waren die Warnsignale längst da – eine zunehmende Zahl von Arztterminen, immer mehr Wehwechen und eine zunehmende Anzahl von Konzentrationspausen in Kunden- oder Mitarbeitergesprächen. Wenn Sie merken, dass Ihr Körper oder Geist mehr Pausen oder Behandlung braucht, ist das ein Zeichen!

Die Signale erkennen

Manche Unternehmen sind gut platzierbar, bei anderen sind umfangreiche Vorbereitungen erforderlich. Wie gut Ihr Unternehmen platzierbar ist und welchen Kaufpreis Sie bei optimaler Platzierungsstrategie erwarten können, können Ihnen Experten sagen. Ignorieren Sie die Signale Ihres Umfelds oder Ihres Körpers nicht. Nutzen Sie diese, um sich genügend Zeit zu verschaffen – für sich, für Ihre Kunden, Ihre Belegschaft und für Ihre Familie die richtigen Schritte einzuleiten.

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Die Debatte um die Zukunft der gesetzlichen Rente hält an. Für 2024 bezeichnet die Deutsche Rentenversicherung ihre Finanzen jedoch als stabil. Der kürzlich veröffentlichte Jahresbericht zeigt Entwicklungen bei Beiträgen und Renten auf und liefert damit auch Einblicke für Versicherungsmakler.

169207 9. September 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement ]]>