AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement https://www.asscompact.de/ AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement de Wed, 26 Nov 2025 22:32:34 +0100 Wed, 26 Nov 2025 00:00:00 +0100 <a href="/nachrichten/lebensversicherer-die-hoechsten-und-niedrigsten-stornoquoten" hreflang="de">Lebensversicherer: Die höchsten und niedrigsten Stornoquoten</a> http://www.asscompact.de/node/169926

Die BaFin hat die Erstversichererstatistik 2024 veröffentlicht. Diese beinhaltet im Rahmen zahlreicher Kennzahlen auch die Gesamtstornoquoten der verschiedenen Versicherer. AssCompact hat die höchsten und niedrigsten Stornoquoten der Unternehmen herausgesucht.

169926 26. November 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) veröffentlicht jährlich die Erstversichererstatistik. Die Tabellen daraus enthalten Statistiken zu Stand und Entwicklung der deutschen Erstversicherer und Pensionsfonds.

Die aktuelle Veröffentlichung zeigt Daten zu den Erstversicherungsunternehmen im Jahr 2024 aus den Sparten Lebensversicherung, Krankenversicherung sowie Schaden- und Unfallversicherung. Darunter finden sich neben den verdienten Bruttobeiträgen und Daten zu den Kapitalanlagen auch die Gesamtstornoquoten der einzelnen Versicherer in Prozent.

Die Werte in Spalte F der Tabelle 160 („Gesamtstorno in %“) ermöglichen einen direkten Vergleich der Lebensversicherer hinsichtlich des relativen Umfangs ihrer Stornobewegungen im Jahr 2024. AssCompact listet im Folgenden die Lebensversicherer mit den höchsten und niedrigsten Stornoquoten auf, gemäß der Auswertung der BaFin, die sich auf deren Website finden lässt.

Lebensversicherer mit den niedrigsten Stornoquoten

Zu den niedrigsten in der BaFin-Tabelle aufgeführten Stornoquoten gehören im Jahr 2024:

  • WGV-Lebensversicherung AG: 0,9%
  • EUROPA Lebensversicherung AG: 1,2%
  • Deutsche Lebensversicherungs-AG: 1,3%
  • Hannoversche Lebensversicherung AG: 1,5%
  • AGER Lebensversicherung AG: 1,6%
Lebensversicherer mit den höchsten Stornoquoten

Auf der anderen Seite weist die BaFin 2024 auch deutlich höhere Stornoquoten aus. Die Lebensversicherer mit den höchsten Stornoquoten sind:

  • Lifestyle Lebensversicherung AG: 15,3%
  • TARGO Lebensversicherung AG: 14,5%
  • Aioi Nissay Dowa Life Insurance Europe AG: 10,0%
  • SIGNAL IDUNA Lebensversicherung a. G.: 6,5 %
  • Die Dortmunder Lebensversicherung AG: 6,2 % (mki)
Lesen Sie auch: Diese Lebensversicherer sind laut MORGEN & MORGEN am stabilsten
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<a href="/nachrichten/aktuare-geben-empfehlung-fuer-hoechstrechnungszins" hreflang="de">Aktuare geben Empfehlung für Höchstrechnungszins</a> http://www.asscompact.de/node/169923

Die Deutsche Aktuarvereinigung (DAV) spricht sich dafür aus, den seit Januar 2025 gültigen Höchstrechnungszins für Neuverträge in der Lebensversicherung auch im Jahr 2027 bei 1% zu belassen. Der GDV hat mitgeteilt, die Empfehlung der Aktuare zu unterstützen.

169923 26. November 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Der Höchstrechnungszins für Neuverträge in der Lebensversicherung wurde mit Wirkung zum 01.01.2025 von 0,25% auf 1% erhöht. Es handelte sich um die erste Anhebung seit vielen Jahren. Die Deutsche Aktuarvereinigung e. V. (DAV) spricht sich nun dafür aus, den Höchstrechnungszins von 1% auch 2027 beizubehalten. Es handelt sich um eine Empfehlung für eine gesetzliche Obergrenze. In der Regel folgt das für die Festlegung zuständige Bundesministerium für Finanzen den DAV-Empfehlungen. Die Lebensversicherer und die verantwortlichen Aktuare legen innerhalb dieses Rahmens eigenständig fest, welchen Garantiezins sie Kunden anbieten.

„Unterschiedliche Faktoren sind in unsere Einschätzung eingeflossen: Höhere Zinsniveaus an den Kapitalmärkten, gleichzeitig bleibt die wirtschaftspolitische Lage weiterhin anspruchsvoll“, erklärt Susanna Adelhardt, Vorsitzende der Deutschen Aktuarvereinigung e. V. (DAV). Geopolitische Konflikte, die wirtschaftliche Situation in Deutschland und politische Unsicherheiten in Europa würden dazu führen, dass die Kapitalmärkte aktuell und auch künftig stärker schwanken.

Modellrechnungen bestätigen stabilen Höchstrechnungszins

Aktuelle Modellrechnungen der Aktuare bestätigen einen stabilen Höchstrechnungszins, wie es von der DAV weiter heißt. Für ein repräsentatives Anlageportfolio würden sich künftig erzielbare Durchschnittsrenditen ergeben, die dauerhaft über dem empfohlenen Höchstrechnungszins von 1,0% liegen. Wegen der zuletzt stabilen längerfristigen Zinsen würden die Ergebnisse im Bereich des Vorjahres liegen, wie es von den Aktuaren weiter heißt.

Zur Herleitung des empfohlenen Höchstrechnungszinses verwendet die DAV Szenarien für die Entwicklung der Renditen eines repräsentativen Neuanlageportfolios. Diese Szenarien werden mittels eines stochastischen Modells gewichtet. Zur Abschwächung kurzfristiger Schwankungen abzuschwächen, wird daraus ein fünfjähriger Durchschnittswert gebildet. „Auf die geglätteten Renditen wird zusätzlich ein Sicherheitsabschlag von 40% angewendet“, erläutert Adelhardt. Diesen Abschlag hatte der Gesetzgeber seit Mitte der 1990er-Jahre bis zur Einführung von Solvency II gefordert. Die Vorgabe gilt zwar nicht mehr, die Aktuare nutzen den Sicherheitsabschlag aber weiterhin in ihren Analysen. Um ein ausreichendes Sicherheitsniveau zu gewährleisten, wurde außerdem beschlossen, dass der Abschlag auch in Niedrigzinsphasen immer mindestens 0,4 Prozentpunkte betragen muss.

GDV unterstützt Empfehlung der ‚Aktuare

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) bekräftigt die Empfehlung der Deutschen Aktuarvereinigung. „Das schafft langfristige Stabilität und Verlässlichkeit für Kundinnen und Kunden und passt zur aktuellen Marktlage“, unterstreicht Moritz Schumann, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des GDV. (tik)

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<a href="/nachrichten/pkv-%E2%80%9Eleistungsausschluesse-halte-ich-fuer-wenig-sinnvoll%E2%80%9C" hreflang="de">PKV: „Leistungsausschlüsse halte ich für wenig sinnvoll“</a> http://www.asscompact.de/node/169922

Auf der einen Seite sorgen teils hohe Beitragsanpassungen in der PKV für Diskussionen, auf der anderen Seite wächst der Bestand der vollversicherten Personen erstmals seit längerer Zeit wieder. AssCompact hat mit Tim Bökemeier darüber gesprochen, wie sich die Zielgruppen verändern, welche Trends er in den Tarifen sieht und wie sich Vorerkrankungen auf die Chancen eines PKV-Einstiegs auswirken.

169922 26. November 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement Interview mit Tim Bökemeier, Gründer und Betreiber von PKV-Welt
Herr Bökemeier, die Prämien in der privaten Krankenversicherung sind in den letzten Jahren deutlich geklettert. Gleichzeitig ist der Bestand der privat vollversicherten Personen nach längerer Zeit wieder gestiegen. Wie haben sich diese Entwicklungen auf die Nachfrage zur Beratung zu einem Wechsel in die PKV ausgewirkt?

Die Beiträge in der PKV wurden in den vergangenen Jahren immer wieder angepasst, was viele Menschen aufmerksam verfolgen. Gleichzeitig stellen wir fest, dass die Nachfrage nach einer Beratung steigt. Viele interessieren sich für die langfristigen Vorteile in der PKV wie garantierte Leistungen und schnelleren Zugang zu Fachärzten. Wie wichtig dieses Thema den Menschen ist, bestätigt unsere aktuelle Studie zur Terminvergabe PKV vs. GKV.

Auch in der GKV sind die Beiträge in den letzten Jahren gestiegen, sogar stärker als in der PKV – beide Systeme müssen mit den wachsenden Gesundheitskosten umgehen. Hinzu kommen in der GKV längere Wartezeiten und die Gefahr von Leistungskürzungen, was die PKV für viele als attraktive Alternative erscheinen lässt.

Welche Gründe führen Kunden, die an einem Wechsel in die PKV interessiert sind, denn am häufigsten an?

Die häufigsten Gründe sind ein besserer Zugang zur medizinischen Versorgung, deutlich kürzere Wartezeiten bei Fachärzten und die Möglichkeit, den Versicherungsschutz individuell zusammenzustellen. Auch Leistungen wie moderne Behandlungsmethoden, hochwertige Zahnversorgung oder Einbettzimmer im Krankenhaus spielen für viele eine wichtige Rolle.

Viele unserer Kunden teilen uns mit, dass sie zunehmend skeptisch auf die Zukunft der GKV blicken. In den Medien ist immer wieder von möglichen Leistungskürzungen oder deutlichen Beitragserhöhungen die Rede – eine Entwicklung, die verständlicherweise für Verunsicherung sorgt.

Haben sich die Zielgruppen, die offen für einen Wechsel in die PKV sind, in den letzten Jahren geändert?

Ja, hier beobachten wir tatsächlich eine spürbare Veränderung. Zum einen ist es vor allem die junge, gut verdienende Zielgruppe, die sich für die PKV interessiert. Hinzu kommt mittlerweile eine zweite Gruppe: Angestellte sowie Selbstständige und Freiberufler – etwa Ärzte, Steuerberater oder Rechtsanwälte, die ins Versorgungswerk einzahlen. Sie sind heute deutlich besser über ihre Rentensituation in der GKV informiert als noch vor einigen Jahren – und genau dieses Wissen führt dazu, dass viele von ihnen einen Wechsel in die PKV anstreben.

Eine Studie aus Ihrem Haus zeigt, dass die Gesamtzufriedenheit mit der PKV deutlich höher liegt als in der GKV – trotzdem haben ganze 62% bereits darüber nachgedacht, wieder in die GKV zu wechseln. Warum?

Die Zahl ist vor allem auf ältere Versicherte zurückzuführen, die ihre Entscheidung für die PKV vor vielen Jahrzehnten getroffen haben. Damals waren die Kalkulationsgrundlagen und die gesetzlichen Mechanismen zur Beitragsstabilität noch nicht so ausgereift wie heute. Das hat bei manchen im Alter zu höheren Belastungen geführt.

Meines Erachtens hat sich auch die Beratungsqualität bei Maklern spürbar verbessert. Dadurch sind Kunden beim Einstieg in die PKV heute deutlich besser informiert, und das primäre Ziel ist nicht mehr nur die Beitragsersparnis. Gerade die jüngere Generation trifft ihre Entscheidung daher auf einer ganz anderen Grundlage.

Welche „Trends“ sehen Sie gerade bei PKV-­Tarifen? Sehen Sie stärker modular aufgebaute Tarife, mehr nachhaltig orientierte Tarife oder Tarife, wo der Fokus stärker auf Prävention liegt?

Wir sehen aktuell tatsächlich eine Mischung aus allen genannten Entwicklungen. Viele Versicherer haben ihre Tarife in den letzten Jahren neu ausgerichtet und dabei sowohl modularere Strukturen als auch nachhaltige Komponenten integriert. Parallel dazu wächst der Fokus auf Prävention – etwa durch Vorsorgeprogramme, die über dem gesetzlichen Standard liegen, und digitale Gesundheitsangebote. Versicherer verstehen sich zunehmend als Gesundheitspartner, der aktiv Unterstützung zur Förderung und Erhaltung Ihrer Gesundheit bietet!

Das Ziel ist klar: den Kunden ein zeitgemäßes und hohes Leistungsniveau zu bieten, das sich an ihren individuellen Bedürfnissen orientiert.

Menschen mit Vorerkrankungen haben es häufig schwer, in die PKV aufgenommen zu werden, oder werden nur mit Risikozuschlägen oder Leistungsausschlüssen aufgenommen. Hat sich die Vorgehensweise auf Versichererseite hier in den letzten Jahren geändert?

Grundsätzlich hat sich an der Vorgehensweise wenig verändert. Nach wie vor prüft jeder Versicherer individuell das Risiko – mit eigenen Kriterien und Bewertungsmaßstäben. Das kann dazu führen, dass ein Antrag bei einem Anbieter abgelehnt wird, während ein anderer denselben Antrag annimmt – mit oder ohne Risikozuschlag. Für Interessenten mit Vorerkrankungen ist deshalb entscheidend, die Unterschiede zwischen den Gesellschaften zu kennen und gezielt zu vergleichen.

Vor allem im psychischen Bereich gibt es vermehrt Diagnosen. Einige Versicherer haben hier auch Änderungen gemacht, um Menschen mit psychischen Vorerkrankungen leichter aufzunehmen. Welche Erfahrungen haben Sie damit gemacht?

Ja, das stimmt. Wir beobachten, dass einige Versicherer bei psychischen Vorerkrankungen inzwischen deutlich individueller prüfen. Statt pauschal abzulehnen, werden häufig Behandlungszeiträume oder -intensitäten differenzierter betrachtet. In der Praxis bedeutet das, dass beispielsweise eine abgeschlossene Therapie, die mehrere Jahre zurückliegt, heute weniger kritisch gesehen wird als noch vor einigen Jahren.

Das eröffnet Interessenten die Möglichkeit, auch mit einer solchen Vorgeschichte in die PKV aufgenommen zu werden – allerdings immer auf Basis einer genauen Einzelfallprüfung.

Sind Leistungsausschlüsse eine gute Option? Oder ist es für manche Menschen mit Vorerkrankungen eine bessere Option, in der GKV zu bleiben und mit Zusatzversicherungen zu arbeiten?

Die Frage lässt sich nicht pauschal mit Ja oder Nein beantworten. Persönlich halte ich Leistungsausschlüsse für wenig sinnvoll, da sich das Risiko über die gesamte Vertragslaufzeit nur schwer verlässlich einschätzen lässt. Zudem wird häufig übersehen, dass private Zusatzversicherungen in diesem Punkt keine wirkliche Alternative darstellen, denn auch dort können Leistungsausschlüsse oder Risikozuschläge vereinbart werden. Am Ende muss jeder Kunde für sich abwägen, welches finanzielle Risiko er tragen kann oder möchte. Ein Beispiel verdeutlicht das: Ein Leistungsausschluss für eine Fehlsichtigkeit ist ein eher überschaubares Risiko, während etwa ein Ausschluss bei einer Kinderwunschbehandlung deutlich schwerer zu bewerten ist.

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<a href="/nachrichten/oekoworld-treibt-ki-transformation-voran" hreflang="de">ÖKOWORLD treibt KI-Transformation voran</a> http://www.asscompact.de/node/169921

Michael Gram-Madsen wird ab sofort neuer Leiter KI & Innovation bei ÖKOWORLD und verantwortet damit nun die KI-Transformation des Unternehmens. Durch den gezielten und verantwortungsvollen Einsatz von künstlicher Intelligenz will er die nachhaltige Geldanlage „auf ein neues Level heben“.

169921 26. November 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

ÖKOWORLD, das sich selbst als „Pionier der ethisch-ökologischen Geldanlage“ bezeichnet, hat einen neuen Leiter KI & Innovation: Michael Gram-Madsen gilt als erfahrener Fondsmanager und Unternehmensgründer und soll die digitale Weiterentwicklung des Asset Managers vorantreiben, wie das Unternehmen mitteilt. Seine Aufgabe wird vor allem darin bestehen, sich um den Ausbau des Themas künstliche Intelligenz im Unternehmen zu kümmern, das heißt er verantwortet ab sofort die KI-Transformation von ÖKOWORLD. Er berichtet an CEO Dr. Oliver Pfeil.

Gram-Madsen bringt mehr als 20 Jahre Erfahrung im Asset Management mit. Zuletzt arbeitete er acht Jahre lang als CEO der FWU Invest. Des Weiteren ist er Mitgründer von AIVODOT, ein KI-Unternehmen für die Asset-Management-Branche. Es handelt sich dabei um ein Start-up, das spezialisierte KI-Assistenten für Finanzdienstleister entwickelt.

„Ich freue mich sehr darauf, ÖKOWORLD bei seiner KI-Transformation zu begleiten. Schon heute ist die künstliche Intelligenz im Asset Management kaum mehr wegzudenken. Dabei stehen wir erst ganz am Anfang der Entwicklung. Der gezielte und verantwortungsvolle Einsatz von KI in der Unternehmensanalyse, im Risikomanagement und bei der Portfoliosteuerung hat das Potenzial, die nachhaltige Geldanlage auf ein neues Level zu heben. Ich bin überzeugt: Nachhaltige Geldanlage und KI sind kein Widerspruch – sie sind die Zukunft“, so Gram-Madsen. (lg)

Bild: © ÖKOWORLD

Weitere Meldungen über personelle Veränderungen in der Branche finden Sie in unserer Rubrik „Personen“.
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<a href="/nachrichten/hdi-global-launcht-neues-cyberprodukt-fuer-den-mittelstand" hreflang="de">HDI Global launcht neues Cyberprodukt für den Mittelstand</a> http://www.asscompact.de/node/169920

HDI Global hat mit „Cyquins“ ein neues Cyberprodukt mit Fokus auf den Mittelstand vorgestellt, das den Weg von der Risikoanalyse zum Versicherungsprodukt deutlich verschnellern soll. Zudem hat HDI Global den AWS Cyber Competency Status erreicht, meldet das Unternehmen.

169920 26. November 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

HDI Global hat ein neues Cyberprodukt auf den Markt gebracht. „Cyquins“ ergänzt das bestehende Angebot des Unternehmens und soll laut eigenen Aussagen eine Option für Kunden bieten, die einen „schnellen, digital orientierten Ansatz“ suchen. Das Produkt fokussiert sich dabei vor allem auf den Mittelstand, so HDI Global.

„Cyquins“ richtet sich an Unternehmen mit überwiegend cloudbasierter IT-Infrastruktur, um Kompatibilität und optimale Ergebnisse sicherzustellen. Der Prozess beginnt mit einem schreibgeschützten Cloud-Scan, der Kunden innerhalb von etwa zehn Minuten eine Risikobewertung ihrer eigenen Umgebung liefert. Eine Softwareinstallation ist nicht nötig.

Kunden behalten vor dem Versicherungsangebot volle Kontrolle über Daten

Die Befunde werden in klarer Sprache dargestellt, um Kunden klar zu signalisieren, was als nächstes zu tun ist und eine schnelle Reaktion von Maklern ermöglicht, so das Unternehmen. Der Bericht inkludiert einen klaren Risikoscore sowie priorisierte Empfehlungen. Gleichzeitig behalten Kunden Kontrolle über alle Daten. Nach dem Risikoscan können sie entscheiden, ob sie auf Basis des Scans ein Versicherungsangebot anfordern oder die Daten eigenständig nutzen möchten.

Der Antragsprozess umfasst laut Angaben des Unternehmens nur wenige gezielte Nachfragen. Anschließend erhalten Kunden innerhalb von 48 Stunden ein Versicherungsangebot mit einer Deckung von bis zu 10 Mio. Euro. Makler können damit den administrativen Aufwand reduzieren und die Kundeninteraktion deutlich beschleunigen.

HDI Global erreicht AWS Cyber Competency Partner Status

Zudem hat HDI Global bekannt gegeben, den Amazon Web Services (AWS) und Cyber Competency Partner Status erreicht zu haben. Ab dem 01.01.2026 ist „Cyquins“ auch über die AWS-Plattform verfügbar. Mit dem Produktlaunch wird HDI Global als Cyberversicherer auf der AWS-Plattform für EMEA-Kunden gelistet. AWS-Kunden können somit direkt auf Cyquins zugreifen und den Risikoscan starten. (js)

News zu weiteren neuen Produkten und Anpassungen finden Sie in unserer Rubrik Assekuranz.
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<a href="/nachrichten/baufinanzierung-unsicherheit-durch-grundsteuerreform" hreflang="de">Baufinanzierung: Unsicherheit durch Grundsteuerreform?</a> http://www.asscompact.de/node/169918

Die neue Grundsteuer sorgt für Belastungsunterschiede, rechtliche Zweifel und wachsende Unsicherheit – gerade auch bei Menschen, die den Schritt ins Eigenheim planen. Warum die Reform zum Stresstest für Planungssicherheit werden kann.

169918 26. November 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement Ein Gastbeitrag von Timm Großkurth, geschäftsführender Gesellschafter der HW BAUFI Finanzgruppe GmbH

Sie hat sich zu einem Thema entwickelt, das Millionen Menschen beschäftigt, die Wohneigentum besitzen oder den Schritt in die eigenen vier Wände planen: die Reform der Grundsteuer. Denn seit sich erste verfassungsrechtliche Zweifel am Bewertungsmodell kundtaten, wächst die Verunsicherung. Warum bestimmen ausgerechnet Bodenrichtwerte und pauschale Mietannahmen über eine der zentralen Abgaben im Immobilienbereich? Und was bedeutet die Debatte für jene, die ihre Finanzierung langfristig kalkulieren müssen?

Eigentlich sollte die Reform Klarheit bringen: ein modernes, gerechtes und transparentes System, das die jahrzehntelang überfälligen Neubewertungen ersetzt. Doch gerade die überholte Bewertungslogik führt vielerorts zu deutlichen Belastungsunterschieden. Die Steuerhöhe hängt nun stärker von Wertparametern ab, die sich regional extrem voneinander unterscheiden. Wo Bodenrichtwerte in den letzten Jahren sprunghaft gestiegen sind, entstehen hohe Steueransätze; in ländlichen Räumen dagegen fällt die Belastung teils niedriger aus als zuvor. Das Grundproblem: Eine pauschale Modelllogik trifft auf einen sehr heterogenen Immobilienmarkt. Die Folge ist ein Flickenteppich aus Gewinnern und Verlierern – und genau hier setzen die verfassungsrechtlichen Zweifel an.

Unsicherheit als Belastungsfaktor

Für Eigentümerinnen und Eigentümer geht es dabei nicht nur um abstrakte Gerechtigkeitsfragen. Jede neue Steuerlogik verändert die laufende Kostenstruktur. Wer gerade eine Immobilie finanziert oder ein solches Projekt plant, ist auf stabile Rahmenbedingungen angewiesen. Selbst moderate Steuererhöhungen können die monatliche Belastung spürbar verschieben. Noch schwerer wiegt jedoch die Unsicherheit: Wenn Klagen Erfolg haben sollten und das Modell nachjustiert werden muss, bringt auch nur ein Präzedenzfall möglicherweise weitere Veränderungen ins Rollen. Ein System, das in kurzen Abständen angepasst wird, erschwert sichere Planung – und genau diese Verlässlichkeit bringt das Fundament jeder langfristigen Finanzierung.

Ein Baukredit wird eben nicht für das Hier und Jetzt abgeschlossen, sondern für einen Zeitraum, der oft mehrere Jahrzehnte umfasst. Banken beurteilen daher nicht nur Einkommen und Eigenkapital, sondern die gesamte Kostenstruktur des Objekts. Steigt die Grundsteuer, verändert sich die monatliche Gesamtbelastung – und damit der finanzielle Spielraum der Kreditnehmenden. Für manche bedeutet das, dass die anfänglich geplante Tilgung nicht mehr tragbar ist oder der Kreditrahmen an die neue Kostensituation angepasst werden muss. In angespannten Märkten kann eine zusätzliche Steuerlast sogar darüber entscheiden, ob die Bank eine Finanzierung überhaupt genehmigt.

Transparenz und Beratung gefragt

Steuerpolitische Signale wirken zudem bis direkt in den Markt hinein. Wenn Eigentümerinnen und Eigentümer höhere laufende Kosten tragen müssen, sinkt die Bereitschaft zu Modernisierungen oder energetischen Sanierungen – Maßnahmen, die sich ohnehin oftmals als kostenintensiv herausstellen. Auch potenzielle Käufer könnten sich aufgrund der unsicheren Steuerperspektive zurückhalten, was wiederum den Markt verlangsamt. Ein Steuerinstrument, das eigentlich Fairness schaffen soll, könnte so unbeabsichtigte ökonomische Effekte auslösen.

Besonders problematisch wäre die Kombination aus stark gestiegenen Baukosten, hohen Zinsen und einer weiteren finanziellen Zusatzbelastung. In solchen Spannungsfeldern verstärkt jede Unsicherheit die Zurückhaltung. Gerade weil Gerichte möglicherweise über das Modell entscheiden werden, kommt es nun auf Aufklärung an.

Steuerrecht und Baufinanzierung

Viele Menschen unterschätzen, wie eng Steuerrecht und Baufinanzierung miteinander verwoben sind. Wer die langfristige Tragfähigkeit eines Kredits prüfen möchte, sollte die Grundsteuer nicht als Nebensatz betrachten, sondern als festen Bestandteil der Kostenplanung. Finanzberaterinnen und Finanzberater stehen deshalb vor der Aufgabe, nicht nur Produkte zu erklären, sondern ein volatiles politisches Umfeld zu übersetzen. Sie müssen erläutern, wie mögliche Szenarien aussehen, welche Schwankungen abgefedert werden können und wo Puffer notwendig sind.

Blick nach vorn

Ob die Reform Bestand haben wird, ist noch offen. Sicher bleibt jedoch, dass jede Veränderung des Systems einen tiefen Einfluss auf die private Eigentumsbildung hat. Politik und Verwaltung sollten sich dessen bewusst sein: Ein stabiles, nachvollziehbares und rechtssicheres Modell ist nicht nur eine Frage der fiskalischen Gerechtigkeit, sondern auch eine Voraussetzung dafür, dass Menschen sich trauen, Eigentum zu schaffen. In Zeiten hoher Zinsen, komplexer Marktbedingungen und steigender Lebenshaltungskosten kommt es mehr denn je darauf an, Vertrauen zu vermitteln. Die neue Grundsteuer mag auf den ersten Blick unscheinbar wirken – doch für Millionen Haushalte kann sie zum entscheidenden Faktor werden, wenn es um die große finanzielle Lebensentscheidung geht.

Über den Autor

Timm Großkurth ist geschäftsführender Gesellschafter der HW BAUFI Finanzgruppe GmbH. Nach seiner Ausbildung zum Bankkaufmann und einem betriebswirtschaftlichen Grundstudium sammelte er umfassende Erfahrung in der Finanz- und Immobilienbranche. 2006 schloss er sich als selbstständiger Immobilienfinanzierungsberater der HW BAUFI Finanzgruppe unter der Marke HAUS & WOHNEN an. Rund 15 Jahre lang prägte er den strategischen Aufbau der Frankfurter Filiale des Unternehmens. Anschließend übernahm er die Geschäftsführung der HW BAUFI Finanzgruppe, die aus der Fusion der Marken BAUFI DIREKT und Haus & Wohnen entstand.

Weitere Informationen rund um Immobilien und Baufinanzierung finden Sie in unserer Rubrik „Immobilien“.
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<a href="/nachrichten/umfrage-immobilienfinanzierer-skeptischer-gestimmt" hreflang="de">Umfrage: Immobilienfinanzierer skeptischer gestimmt</a> http://www.asscompact.de/node/169917

Die Immobilienpreise hierzulande legten zuletzt wieder zu und Daten von Marktbeobachtern zeigten eine Stabilisierung am Immobilienmarkt. Immobilienfinanzierende Kreditinstitute sind laut einer Umfrage aber skeptisch, was eine langfristige Erholung des Markts angeht. Was den Banken Sorgen macht.

169917 26. November 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Immobilienfinanzierende Kreditinstitute blicken zuletzt weniger optimistisch auf die langfristige Entwicklung auf dem Immobilienmarkt. Dies zeigt eine aktuelle Umfrage von EY-Parthenon, der Strategie- und Transaktionsberatung der Prüfungs- und Beratungsgesellschaft EY. Die Befragung erfolgte im dritten Quartal 2025 unter 58 immobilienfinanzierenden Kreditinstituten in Deutschland, darunter große Privatbanken sowie Landesbanken und größere Sparkassen. Zudem wurden 22 Kanzleien mit Fokus auf immobilienwirtschaftliche Restrukturierungen befragt.

Der Umfrage zufolge scheint die Hoffnung auf eine baldige Trendwende einer Ernüchterung gewichen zu sein. Wie die Ergebnisse zeigen, gehen nur noch 65% bis 2030 von einer positiven Entwicklung am Immobilienmarkt aus. In der vorherigen Bankenbefragung zum Halbjahr 2025 waren es noch 80%. Mittlerweile rechnen 10% sogar mit einer anhaltend negativen Entwicklung bis 2030.

Immerhin werde kurzfristig überwiegend keine Verschlechterung erwartet, so die Studienautoren von EY. Für 2026 gehen 45% der Banken von einer Seitwärtsbewegung der Immobilienpreise aus.

Was den Immobilienfinanzierern Sorgen macht

Anlass für Skepsis gibt die gesamtwirtschaftliche Lage. Sie wird nun am häufigsten (74%) als größte Herausforderung für die Immobilienmärkte genannt. Auch das Refinanzierungsrisiko stufen 71% der Studienteilnehmer als kritisch ein. Zum Vergleich: In der Befragung des zweiten Quartals waren es nur 52%.

„Die gesamtwirtschaftlich komplexe Lage schlägt auch auf die ohnehin gebeutelten Immobilienmärkte durch. Die Refinanzierungsrisiken steigen – von der großen Büroimmobilie bis hin zum privaten Eigenheim“, erklärt Jean-Pierre Rudel, Partner bei EY Real Estate und Autor der Studie. Wenn die Erholung auch langfristig ausbleibe, gerate das Prinzip „Abwarten und Hoffen“ an seine Grenzen. „Die Banken setzen nun verstärkt auf tragfähige, nachhaltige Refinanzierungslösungen“, erläutert Korbinian Gennies, Partner bei EY-Parthenon und ebenfalls Autor der Studie.

Projektentwickler weiter unter Druck

Vor allem auch die Lage bei Projektentwicklern, die sich aufgrund mangelnder Marktimpulse weiter verschlechtert hat, stimmt skeptisch: 61% der Befragten rechnen in den kommenden zwölf Monaten mit einem steigenden Insolvenzrisiko. Das sind dreimal so viele wie im Vorquartal (20%).

Was die einzelnen Segmente angeht, lasse die vorhergesagte Preisentwicklung der Banken bei Wohn-, Hotel- und Logistikimmobilien auf eine leichte Erholung schließen, wie es von den Studienautoren heißt. Alles andere als rosig fällt die Einschätzung im Bereich der Einzelhandelsimmobilien aus und auch Büroimmobilien werden weiterhin kritisch gesehen. 52% der befragten Kreditinstitute gehen von einer negativen Preisentwicklung aus.

Restriktivere Kreditvergabe

In der Umfrage gaben 56% der Institute an, bei ihrer Kreditvergabe in den vergangenen sechs Monaten nochmals restriktiver vorgegangen zu sein. Beispielsweise sagten 89% der Finanzierer im Bereich Büroimmobilien, ihre Vergabekriterien strenger gestaltet zu haben.

Unsicherheit statt Hoffnung auf langfristige Erholung

Im Fazit schreiben die Studienautoren, dass die wirtschaftliche Schieflage keine kurzfristige Erscheinung gewesen sei, wie die Ergebnisse der Studie zeigen würden: Die Hoffnung auf eine schnelle Erholung habe sich zunehmend verflüchtigt. Zwar würden viele Marktteilnehmer für 2026 eine Phase der Konsolidierung erwarten, doch mittel- bis langfristig überwiege die Unsicherheit. (tik)

Weitere Informationen rund um Immobilien und Baufinanzierung finden Sie in unserer Rubrik „Immobilien“.
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<a href="/nachrichten/aussendienst-kuerzung-variabler-verguetung-elternzeit-rechtmaessig" hreflang="de">Außendienst: Kürzung variabler Vergütung in Elternzeit rechtmäßig</a> http://www.asscompact.de/node/169879

Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass variable Vergütung während der Elternzeit gekürzt werden darf. Auch wenn Vertriebsziele übererfüllt wurden, entsteht kein Anspruch auf den vollen Bonus, wenn das Arbeitsverhältnis zeitweise ruht.

169879 26. November 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Am 02.07.2025 hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) über einen Fall entschieden, in dem ein Außendienstmitarbeiter – konkret eine dezentrale Führungskraft in der Assekuranz, die für die Betreuung von 20 Vertriebspartnern zuständig war und dem Manteltarifvertrag für das private Versicherungswesen unterlag – Anspruch auf seine volle variable Vergütung für das Kalenderjahr 2022 geltend machte. In dem Jahre hatte der Mitarbeiter für 62 Kalendertage Elternzeit genommen. Die Klage blieb erfolglos: Das BAG bestätigt, dass bei einer variablen Vergütung auf Basis erfolgreicher Zielerreichung eine Kürzung wegen Elternzeit zulässig ist.

Trotz Zielerreichung Bonus wegen Elternzeit gekürzt

Für das Kalenderjahr 2022 hatte der Arbeitgeber mit dem Kläger eine Zielvereinbarung abgeschlossen mit einem Zielwert von 1.893.448,46 Euro. In dem Jahre nahm er jedoch Elternzeit vom 11. Juli bis 10. August und vom 15. August bis 14. September. Tatsächlich erreichten die Vertriebspartner des Klägers ein „Annual Premium Equivalent“ (APE) von 2.469.570,65 Euro, was rechnerisch 148,1% Zielerreichung und eine variable Vergütung von 43.062,74 Euro brutto zur Folge hatte.

Der Arbeitgeber kürzte davon 7.416,36 Euro brutto. Er begründete dies damit, dass die variable Vergütung zeitanteilig wegen der Elternzeit zu kürzen sei. Der Kläger war der Ansicht, die gesamte vereinbarte Produktionsvergütung stünde ihm zu, schließlich habe er die Ziele erreicht. Zudem sei in der geltenden Gesamtbetriebsvereinbarung (GBV) keine explizite Kürzungsregelung für Elternzeit enthalten.

Grundsatz: Ohne Arbeit kein Lohn

Das BAG folgte dieser Argumentation jedoch nicht. Entscheidend war für das Gericht, dass die variable Vergütung fester Bestandteil des vereinbarten Zieleinkommens war und damit dem klassischen Austauschverhältnis zwischen Arbeitsleistung und Entgelt unterfiel. Auch wenn das Ergebnis – gemessen am APE der betreuten Vertriebspartner – formal erreicht wurde, habe der Kläger während der Elternzeit keine Arbeitsleistung erbracht. In dieser Zeit ruhte das Arbeitsverhältnis vollständig. Fehlt aber die arbeitsvertraglich geschuldete Tätigkeit, entfällt nach den gesetzlichen Regelungen zugleich der Anspruch auf die Gegenleistung, also die Vergütung. Dies folgt dem Grundsatz: „Ohne Arbeit kein Lohn“. Das gilt nach Auffassung des BAG unabhängig davon, ob eine Betriebsvereinbarung ausdrücklich eine Kürzung für Elternzeiten vorsieht oder nicht.

Besonders betonte das Gericht, dass es sich bei der variablen Vergütung im konkreten Fall nicht um eine rein erfolgsabhängige Prämie handelt, die allein an ein objektives Ergebnis des Vertriebsgebiets anknüpft. Vielmehr setze das System auf eine kontinuierliche, persönliche Betreuung der Vertriebspartner durch die Führungskraft. Genau diese Arbeitsleistung sei während der Elternzeit unmöglich gewesen – und damit sei auch kein Anspruch auf die vollständige variable Vergütung entstanden. Die unterjährige Abwesenheit habe deshalb zwingend zu einer zeitanteiligen Kürzung geführt. (bh) 

BAG, Urteil vom 02.07.2025 - Az: 10 AZR 119/24 

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<a href="/nachrichten/privatrenten-im-rating-die-besten-tarife-laut-franke-und-bornberg" hreflang="de">Privatrenten im Rating: Die besten Tarife laut Franke und Bornberg</a> http://www.asscompact.de/node/169916

Das Altersvorsorge-Rating von Franke und Bornberg nimmt 922 Tarife und Tarifkombinationen aus allen drei Schichten der kapitalgedeckten Altersvorsorge unter die Lupe. Besonders Fonds- und Hybridtarife können im aktuellen Rating überzeugen.

169916 25. November 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Private Altersvorsorge bleibt nicht nur wichtig, sondern wird angesichts der aktuellen Diskussionen um die gesetzliche Rentenversicherung immer wichtiger – das erkennt auch das Rating-Haus Franke und Bornberg im aktuellen Altersvorsorge-Rating 2025, welches insgesamt 922 Tarife und Tarifkombinationen aus allen drei Schichten der kapitalgedeckten Altersvorsorge untersucht.

Rein zahlentechnisch geht es dem Altersvorsorge-Geschäft nur bedingt gut, zumindest im Vergleich zu früher. Strenge Kapitalanforderungen und ein enges Anlagekorsett hätten echte Garantien faktisch ausgetrocknet, während Informations- und Governancepflichten Komplexität und Kosten erhöhen, ohne den Kundennutzen im gleichen Maß zu steigern, so Franke und Bornberg. Im Ergebnis biete der Markt heute somit „Garantie-light“-Produkte mit mehr Risiko bei Kunden und weniger Rendite als möglich wäre. Lebens- und Rentenversicherungen waren jahrzehntelang die maßgebliche Ergänzung zur gesetzlichen Rentenversicherung. Dieser Status bröckele heute – gegenüber 2005, seit der Einführung des Alterseinkünftegesetzes, habe sich das Neugeschäft halbiert, sagt Franke-und-Bornberg Geschäftsführer Michael Franke.

Drei Schichten im Überblick

Mit dem Altersvorsorge-Rating sollen Vermittler und Verbraucher bei der Auswahl eines leistungsfähigen Produktes in allen drei Schichten unterstützt werden. Basisrenten (Schicht 1) blieben 2024 unter ihren Möglichkeiten, mit lediglich 132.000 Verträgen. Die Riester-Rente (Schicht 2) ist laut Franke und Bornberg ebenso geschwächt. 2024 kamen nur 30.000 Neuverträge hinzu. Aktuell bedienen zehn Versicherer dieses Geschäftsfeld. Die 3. Schicht wiederum verzeichnet mit über 1 Million die meisten Abschlüsse.

Neuerungen beim AV-Rating 2025

Im neuen Rating hat Franke und Bornberg dem Kriterium der Flexibilität eine höhere Rolle gewährt als noch vorher. Denn erst diese sorge dafür, dass sich die Altersvorsorge an unterschiedliche Lebensläufe anpasst. Neu sind u. a. Prüfungspunkte zur Anpassung der garantierten Rechnungsgrundlagen bei einem fondsgebundenen Rentenbezug sowie Voraussetzungen für den Wechsel in eine temporäre Rente. Standardlösungen bei Zahlungsschwierigkeiten streicht Franke und Bornberg aus dem Kriterienkatalog, da sie sich zwischen den Anbietern kaum noch unterscheiden, so das Rating-Haus. Die Kategorien „Klassik“ und „Neue Klassik“ werden zudem in der einheitlichen Kategorie „Klassische Rentenversicherung“ zusammengeführt.

Weiterhin erhält der Aspekt der Nachhaltigkeit ein höheres Gewicht. Bislang wurden darunter nur die Kapitalanlagen bewertet. Jetzt wird erstmals geprüft, wie nachhaltig Versicherer ihren Geschäftsbetrieb und die Produkte ausrichten. Dieses Verfahren zeige klar, ob Nachhaltigkeit tatsächlich im Geschäftsmodell verankert ist, erläutert Philipp Wedekind, Leiter Ratings Vorsorge und Nachhaltigkeit.

Die besten Altersvorsorgeversicherungen

Privatrenten im Rating: Die besten Tarife laut Franke und Bornberg

2025 bewertet das AV-Rating über alle drei Schichten 922 Tarife und Tarifkombinationen von 53 Anbietern. Mit 552 Tarifkombinationen ist das Angebot in der 3. Schicht am größten. Untersucht werden die Kategorien Klassische Rentenversicherung, Index, Beitragsorientierte Hybride, Garantieorientierte Hybride und Fonds. Fondsrenten bilden mit 42,6% aller Produkte die stärkste Gruppe. Garantieorientierte Hybride folgen mit 19,6%. Bei der Qualität führen Index- und Fondsrenten; klassische Tarife liegen meist dahinter.

Die besten in Schicht 3

16 Produktanbieter erhielten im Rating die Höchstnote FFF+. Diese Anbieter lauten wie folgt:

  • Allianz
  • AXA (inkl. DBV)
  • Continentale Lebensversicherung
  • ERGO
  • Europa
  • Gothaer
  • HDI
  • LV 1871
  • Neue Leben
  • Provinzial
  • SIGNAL IDUNA
  • Stuttgarter
  • Targo
  • VPV
  • WWK
Fazit und Ausblick

Insgesamt bieten Fonds- und Hybridtarife derzeit die größte Flexibilität und vielfach die kundenfreundlichsten Lösungen. Gleichzeitig eröffnen sie in der Regel höhere Renditechancen. Klassiktarife hingegen geraten zunehmend ins Abseits. Der gestiegene Höchstrechnungszins hat dem Geschäft bislang kaum neuen Schwung verliehen, so Franke und Bornberg.

Die lang erwartete Reform der Riester-Rente („Altersvorsorgedepot“) könnte noch in diesem Jahr das Kabinett passieren. Damit verbinde sich die Hoffnung auf schlankere Tarife, mehr Transparenz und weniger obligatorische Garantien.

Alle Ratings und die einzelnen Bewertungen der Produkte in den drei Schichten finden sich auf der Rating-Seite von Franke und Bornberg.

Lesen Sie auch: Nachhaltigkeits-Score: Diese Versicherer punkten, diese nicht
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<a href="/nachrichten/wie-ein-schueler-auf-die-finanz-und-versicherungsbranche-blickt" hreflang="de">Wie ein Schüler auf die Finanz- und Versicherungsbranche blickt</a> http://www.asscompact.de/node/169915

Nachwuchs wird in der Branche dringend gebraucht. Adrian Schmidt hat die Initiative ergriffen und seinen Cousin, Moritz Lanz, als Praktikanten in sein Maklerhaus, KÄPSELE, geholt. Moritz ist 16 Jahre alt, noch Schüler und weiß aber bereits, dass er später in die Finanzbranche einsteigen will.

169915 25. November 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement Interview mit Adrian Schmidt, Geschäftsführer bei KÄPSELE, und Moritz Lanz, Schüler und Praktikant

 

Wie ein Schüler auf die Finanz- und Versicherungsbranche blickt

 

Moritz, du hast ein Praktikum bei KÄPSELE gemacht, dem Unternehmen deines Cousins. Wie kam es dazu?

Moritz Lanz Ich interessiere mich schon lange für Geld und Finanzen. Mit zehn wollte ich unbedingt reich werden und habe das Buch „Rich Dad Poor Dad“ gelesen. Danach war ich fasziniert vom Kapitalmarkt und habe mich mit Aktien und ETFs beschäftigt. Inzwischen bereite ich mich auf die Sachkundeprüfung nach § 34f GewO vor. Das Praktikum bei Adrian war für mich die Gelegenheit, in die Branche reinzuschnuppern und zu sehen, wie das in der Praxis funktioniert.

Was waren deine Aufgaben während des Praktikums?

ML Ich durfte bei Beratungsgesprächen zuhören, habe LinkedIn-Posts erstellt und war bei der Jungmakler MasterClass in Göttingen dabei. Außerdem habe ich den internen Onboarding-Kurs von KÄPSELE durchlaufen, in dem erklärt wird, wie die Beratung, Software und Abläufe funktionieren. Das war superspannend – fast so, als wäre ich schon ein richtiger Mitarbeiter.

Adrian, wie war es für dich, Chef deines eigenen Cousins zu sein?

Adrian Schmidt Total entspannt. Unser Team ist insgesamt sehr jung – im Schnitt Ende 20 – und ich gebe gern Wissen weiter. Ich finde es motivierend, jungen Leuten zu zeigen, wie Selbstständigkeit funktioniert, zumal viele Eltern schlicht Angestellte sind. Da kann ich noch mal einen anderen Impuls Richtung Unternehmertum geben.

Moritz, viele junge Menschen haben kein gutes Bild von der Finanz- oder Versicherungsbranche. Warum, glaubst du, ist das so?

ML Ich glaube, da gibt es viele Gründe, aber u. a. überzogene Renditeversprechen und auch, dass viele Menschen früher schlechte Erfahrungen mit Aktien gemacht haben – jeder war selbst oder kennt irgendwen, der damals in Telekom investiert war. Außerdem ist Geld in Deutschland immer noch ein Tabuthema. Man redet kaum darüber, also gibt es auch wenig Vertrauen.

AS Ich sehe das ähnlich. Junge Leute haben schlicht keinen Bezug zur Branche. Kaum jemand geht mit den Eltern mal zum Finanzberater. Was bleibt, sind Vorurteile, grauer Anzug, Verkäufer, der nur Geld aus der Tasche ziehen will ... Auch Finanzbildung hängt stark vom Elternhaus ab. Es gibt Azubis mit Mini-Gehalt, die schon ein Depot haben, und Gutverdiener mit Konsumschulden. Am Ende ist es, denke ich, eine Frage der Eigenverantwortung.

Wie hat sich dein Bild von der Branche durch das Praktikum verändert, Moritz?

ML Vorher hätte ich einen älteren Herrn im Anzug mit Aktentasche beschrieben – vielleicht leicht grauhaarig, sehr analog unterwegs, ähnlich wie es Adrian schon erwähnt hat. Heute sehe ich das ganz anders. Die Branche ist viel durchmischter geworden. Viele sind sportlicher, kleiden sich lockerer und sind nah an den Themen der jungen Generation. Business Casual statt Krawatte – das finde ich sympathisch.

Was müsste passieren, damit dieses neue Bild auch außen ankommt?

ML Es sollte schon in der Schule anfangen. Dort redet kaum jemand über Geld, und wenn, dann oft negativ. Ich glaube, mehr Offenheit würde helfen – und Sichtbarkeit über soziale Medien. Finfluencer leisten da einen Beitrag, weil sie Finanzen verständlich und nahbar machen.

AS Ich glaube, der beste Weg ist, selbst gute Beispiele zu schaffen und diese z. B. über soziale Medien nach außen zu tragen. Wenn junge Leute moderne, erfolgreiche Unternehmen sehen, ändert sich das Bild automatisch. Coole Firmen sind das beste Gegenmittel gegen alte Klischees.

Apropos soziale Medien: Du bist auch schon auf LinkedIn aktiv, Moritz?

ML Ja. Ich finde es sehr spannend, mich mit anderen auszutauschen. Ich poste regelmäßig – Themen wie Riester-Rente z. B. laufen gut – und habe schon interessante Kontakte geknüpft. Manche Gespräche haben mir völlig neue Sichtweisen eröffnet. Langfristig will ich mir dort ein Netzwerk aufbauen, das ich später für mein eigenes Unternehmen nutzen kann.

AS Das finde ich stark. Mit 16 auf LinkedIn zu starten, zeigt Eigeninitiative. Viele in der Branche machen das erst viel später.

Moritz, du hast Finfluencer erwähnt. Viele in der Branche sehen sie kritisch, auch angesichts der aktuellen Regulierungsdiskussion. Wie seht ihr beide das?

ML Insgesamt sorgen Finfluencer, dadurch dass sie Finanzthemen auch offener ansprechen, dafür, dass sich mehr Menschen, auch jüngere, damit beschäftigen. Das ist meiner Meinung nach eine sehr positive Entwicklung, deshalb würde ich Finfluencer auch weniger kritisch sehen.

AS Ich finde, man sollte das Thema nicht überregulieren. Die Zulassungen nach § 34d oder § 34f sagen wenig über die tatsächliche Beratungsqualität aus. In der Prüfung geht es oft ums Auswendiglernen. Am Ende darfst du dann Anlageprodukte wie eine Rentenversicherung verkaufen, aber über Geldanlage selbst lernt man eigentlich recht wenig. Eine anspruchsvollere Ausbildung – ähnlich wie beim Steuerberaterexamen – könnte allerdings helfen, das Image der Branche zu verbessern.

Bei der Geldanlage ist auch KI ein prominentes Thema. Viele nutzen Chatbots inzwischen, um sich zu Finanzthemen beraten zu lassen. Was hältst du davon, Adrian?

AS Abstand. ChatGPT ist ein Ja-Sager. Das Ergebnis hängt stark davon ab, wie man die Frage formuliert. Viele meiner Kunden nutzen KI, um unsere Beratung nachzuprüfen. Wenn die KI zum gleichen Ergebnis kommt wie wir, freut mich das. Wenn sie etwas anderes sagt, ärgert es mich oft, weil die Begründungen teilweise unsinnig sind.

Moritz, du hast erzählt, dass du dich mit künstlicher Intelligenz über Geldanlage austauschst. Wie genau kann man sich das vorstellen?

ML Ich nutze KI gerne als Hilfsmittel, um neue Denkanstöße zu bekommen, indem ich mit der KI über Finanzthemen diskutiere. Etwa über die Frage, ob es noch sinnvoll ist, in Aktien zu investieren, oder ob man eine stärkere Eigenkapitalrendite bei Immobilien erzeugen kann. Natürlich muss man aufpassen, was man übernimmt, weil es auf die Trainingsdaten und die Fragestellung ankommt. Aber KI kann helfen, Zusammenhänge zu verstehen – gerade wenn man noch am Anfang steht.

Adrian, was würdest du jungen Menschen raten, die in die Finanzbranche einsteigen möchten?

AS Auch wenn das umstritten ist: Ich halte gute Strukturvertriebe für eine hervorragende Ausbildung. Nirgendwo sonst bekommst du so intensive fachliche und vertriebliche Schulung. Natürlich merkt man irgendwann, dass man lieber selbstständig arbeiten möchte – auch viele Jungmakler kommen ja aus dem Strukturvertrieb und gehen dann diesen Weg. Aber als Einstieg ist es top.

Moritz, wie geht’s für dich weiter?

ML Ich will auf jeden Fall in der Finanzbranche bleiben – vielleicht im Bereich Geldanlage, Investment oder Immobilien. Versicherungen sind spannend, aber da muss ich noch tiefer einsteigen. Mein Traum ist, später ein eigenes Unternehmen zu gründen.

AS Ich unterstütze das voll. Ich finde, mehr junge Menschen sollten unternehmerisch aktiv sein, und ich glaube, die Finanzbranche bietet jungen Leuten eine niedrige Einstiegshürde und viele Chancen.

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<a href="/nachrichten/neues-vorstandsressort-fuer-maklergeschaeft-bei-generali" hreflang="de">Neues Vorstandsressort für Maklergeschäft bei Generali</a> http://www.asscompact.de/node/169913

Ab dem 01.01.2026 wird Tamara Pagel Chief Business Officer Broker und verantwortet damit künftig das Maklergeschäft im Vorstand der Generali Deutschland AG. Die Vorstandsmandate von Dr. Melanie Kramp-Gerstner, Marcela Středová sowie Edoardo Malpaga wurden verlängert.

169913 25. November 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die Generali Deutschland AG schafft ein neues Vorstandsressort für das Maklergeschäft. Als Chief Business Officer Broker (CBOB) wird Tamara Pagel ab dem 01.01.2026 diese Position besetzen. Gleichzeitig bleibt die 40-Jährige in dieser Rolle weiterhin CEO der Dialog Versicherungen, wie das Unternehmen mitteilt.

In dem neu geschaffenen Ressort soll die Verantwortung für den Maklervertriebsweg in einer Hand gebündelt werden. Außerdem sollen so weitere Voraussetzungen für profitables Wachstum geschaffen werden, heißt es.

Pagel gilt als ausgewiesene Versicherungsexpertin. Sie hat seit dem Jahr 2009 unterschiedliche Funktionen und Führungspositionen bei Generali Deutschland übernommen. Seit April 2025 ist sie Vorstandsvorsitzende der Dialog Lebensversicherungs-AG sowie der Dialog Versicherung AG und verantwortet deren Neuausrichtung als „nachhaltig erfolgreichen Maklerversicherer“, wie es heißt. 

Des Weiteren gibt der Versicherer bekannt, dass der Aufsichtsrat der Generali Deutschland AG frühzeitig die Mandate von Dr. Melanie Kramp-Gerstner, Marcela Středová und Edoardo Malpaga verlängert hat. Damit will der Aufsichtsrat die Kontinuität im Top-Management des Unternehmens sichern.

Alle Personalia gelten vorbehaltlich der Zustimmung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). (lg)

Bild: © Generali

Weitere Meldungen über personelle Veränderungen in der Branche finden Sie in unserer Rubrik „Personen“.
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<a href="/nachrichten/occ-startet-neue-marke-fuer-tuning-versicherungen" hreflang="de">OCC startet neue Marke für Tuning-Versicherungen</a> http://www.asscompact.de/node/169909

Der Assekuradeur OCC ist im November mit einer neuen Marke an den Start gegangen, die sich auf Tuning-Versicherungen für modifizierte Fahrzeuge spezialisiert. Mit Offlane will sich das Unternehmen künftig noch breiter im Segment spezialisierter Fahrzeugversicherungen aufstellen.

169909 25. November 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die OCC Assekuradeur GmbH bietet seit November mit der Marke Offlane Tuning-Versicherungen an. Die neue Marke ist speziell an Kunden gerichtet, die ihre Fahrzeuge mechanisch, elektronisch und ästhetisch über den serienmäßigen Zustand hinaus modifizieren. Mit dem neuen Angebot will sich OCC künftig noch breiter im Segment spezialisierter Fahrzeugversicherungen aufstellen.

Offlane positioniert sich als Lösung für Tuner, die oft nur schwer passende Versicherungsangebote finden. Sie müssen Veränderungen oft aufwendig und manuell melden, im Schadenfall drohen Deckungslücken. Die neue Marke will Tunern daher eine transparente und einfache Lösung für modifizierte Fahrzeuge bieten: Umbauten, Einzelteile und der daraus resultierende Gesamtwert werden voll anerkannt und geschützt, so das Unternehmen. Seit November ist ein Online-Tarifrechner am Start.

Marke will Tuner im neuen Licht präsentieren

Mit der Marke will das Unternehmen mehr als nur Versicherungsschutz anbieten. Der Assekuradeur will auch, ähnlich wie bei OCC, den aktiven Dialog mit der Szene suchen, um Bedürfnisse besser zu verstehen und die Produkte fortlaufend zu optimieren.

Zudem will die Marke zeigen, dass Tuner ihr manchmal negatives Image nicht verdient haben – häufig fehle einfach das Verständnis für die Leidenschaft dieser Community. „Tuner werden oft wie lästige Grenzgänger behandelt, obwohl sie ihre Umbauten enorm akkurat, sauber und anspruchsvoll vornehmen“, wird Marcel Neumann, Chief Sales & Product Officer und Mitglied der Geschäftsleitung von OCC, zitiert. (js)

News zu weiteren neuen Produkten und Anpassungen finden Sie in unserer Rubrik „Assekuranz“.
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<a href="/nachrichten/asbest-auf-gartenlaube-berechtigt-nicht-zum-ruecktritt-vom-kauf" hreflang="de">Asbest auf Gartenlaube berechtigt nicht zum Rücktritt vom Kauf</a> http://www.asscompact.de/node/169903

Die Käufer einer Kleingartenparzelle wollten den Kauf rückgängig machen, nachdem es auf dem Laubendach Asbest entdeckt hatte. Doch das Landgericht Lübeck stellte klar: Der bloße Fund reicht nicht aus. Nur eine tatsächliche Gesundheitsgefahr könnte den Vertrag zu Fall bringen.

169903 25. November 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Asbest auf dem Dach einer Gartenlaube kann für Käufer sehr beunruhigend sein. Doch dieser Umstand rechtfertigt nicht automatisch einen Rücktritt vom Kaufvertrag. Das hat das Landgericht (LG) Lübeck entschieden.

Der Fall: Streit um eine Kleingartenparzelle

Geklagt hatte ein Ehepaar, das eine gepachtete Kleingartenparzelle erworben hatte. Auf dem Grundstück befand sich eine Laube mit einem Dach aus Eternitplatten, die bekannterweise Asbest enthalten. Einige Platten waren bereits brüchig. Dies fiel dem Paar jedoch erst nach der Übergabe der Parzelle auf. In der Annahme, es liege ein Sachmangel vor, erklärten die Käufer den Rücktritt vom Vertrag und verlangten die Rückabwicklung.

Keine Gesundheitsgefahr

Das LG Lübeck wies die Klage ab. Nach Auffassung der Richter liegt allein durch die Verwendung asbesthaltiger Dachplatten kein Sachmangel vor. Entscheidend sei, ob eine konkrete Gesundheitsgefahr bestehe.

Ein vom Gericht bestellter Sachverständiger konnte eine solche Gefahr jedoch nicht feststellen. Auch von den brüchigen Platten gehe keine nennenswerte Belastung aus, da sie sich im Freien auf dem Dach befänden und die Freisetzung von Fasern dadurch als gering einzuschätzen sei. Damit blieb das Ehepaar auf der erworbenen Parzelle sitzen. (bh)

LG Lübeck, Urteil vom 23.10.2025, Az. 3 O 131/22, noch nicht rechtskräftig

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<a href="/nachrichten/pepp-bekommt-zweite-chance-%E2%80%93-doch-vermittler-warnen-vor-risiken" hreflang="de">PEPP bekommt zweite Chance – doch Vermittler warnen vor Risiken</a> http://www.asscompact.de/node/169898

Die EU-Kommission startet einen neuen Anlauf für das bislang gescheiterte PEPP. Ziel bleibt: Europäern grenzüberschreitend eine einfache, langfristige Vorsorge zu ermöglichen. Verbände wie GDV, BVK, AfW und VOTUM bewerten Reformen und Beratungspflichten unterschiedlich.

169898 25. November 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Bei vielen Versicherungsmaklern ist es bisher gar nicht angekommen: das PEPP (Pan-Europäisches Pensionsprodukt). Von Beginn an verfolgte die EU-Kommission mit diesem Projekt eine Strategie, die Vermittler weitgehend außen vor ließ. Doch auch aufseiten der Anbieter wollte der Funke nicht recht überspringen: Das Produkt fand kaum Anklang, sodass nur zwei Angebote überhaupt den Weg auf den Markt fanden.

Trotz dieses offensichtlichen Flops hält die Kommission an ihrem Ziel fest, den Bürgerinnen und Bürgern Europas einen einfachen, grenzüberschreitenden Zugang zu langfristiger Vorsorge zu ermöglichen. In der vergangenen Woche startete sie einen neuen Versuch und legte einen Vorschlag zur Reform des PEPP vor.

Vorschlag findet Zustimmung des GDV

Der deutsche Versichererverband GDV begrüßt die europäische Zusatzrente und sieht in dem Vorschlag längst überfällige Schritte, um das PEPP aus seiner bisherigen Bedeutungslosigkeit zu führen. „Das neue PEPP ist die Chance, die Weichen für eine zukunftsfeste Altersvorsorge in der EU zu stellen. Es schafft die Möglichkeit, einfache und integrierbare Produkte anzubieten, die Menschen EU-weit eine verlässliche Zusatzvorsorge ermöglichen“, sagt Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).

Besonders wichtig sei dabei die Abschaffung des bislang obligatorischen Basis-PEPP. Künftig können Versicherer eigene Varianten entwickeln, was deutlich mehr Freiheit bei der Gestaltung von Vorsorgeprodukten ermögliche.

Das Rentenpaket der EU-Kommission

Die PEPP-Reform ist Teil des umfassenden „Supplementary Pension Package“ der EU-Kommission. Dazu gehören Empfehlungen für ein europaweites Pension-Tracking-System, das den digitalen Überblick über Rentenansprüche erleichtern soll – ähnlich der digitalen Rentenübersicht in Deutschland. Zudem setzt die Kommission auf automatische Teilnahmeverfahren in ergänzenden Vorsorgemodellen sowie auf eine Überarbeitung der EbAV-II-Richtlinie zur Stärkung der bAV. Nationale Pensions-Dashboards sollen künftig länderweite Informationen bündeln.

BVK: Ohne Beratung erhebliche Risiken

„Wir haben von Anfang an darauf hingewiesen, dass der Kostendeckel von einem Prozent und die fehlende Möglichkeit einer qualifizierten Beratung die größten Schwachstellen des PEPP sind“, erklärt BVK-Präsident Michael H. Heinz nach Bekanntwerden der Pläne. „Die nun vorgesehene Abschaffung des Kostendeckels ist ein entscheidender Schritt in die richtige Richtung. Sie ermöglicht endlich eine qualitativ hochwertige Beratung, die für eine sichere Altersvorsorge unverzichtbar ist.“

Der BVK kritisiert jedoch, dass das Basis-PEPP ohne Beratung angeboten werden soll. „Altersvorsorge ist komplex und erfordert individuelle Lösungen. Ein Produkt ohne Beratung birgt erhebliche Risiken für Verbraucher, die ihre Entscheidungen oft nicht allein auf Basis von Informationsmaterial treffen können“, so Heinz weiter. Der BVK fordert daher, dass auch für das Basis-PEPP zumindest eine verpflichtende Beratung vor Vertragsabschluss vorgesehen wird, um Fehlentscheidungen und Versorgungslücken zu vermeiden.

AfW: Bruch mit Qualitätsstandards und Provisionsverbot durch die Hintertür

Der AfW Bundesverband Finanzdienstleistung teilt diese Bedenken. Während bisher eine vollständige Beratung nach den üblichen europäischen Standards erforderlich war, soll künftig im Falle einer Beratung für das Basic-PEPP keine Abfrage der Kenntnisse und Erfahrungen des potenziellen Sparers mehr erfolgen müssen. Dies stelle, so der AfW, aber einen klaren Bruch mit sämtlichen bestehenden Qualitätsstandards in Deutschland und Europa dar.

Die Beratung zum Basic-PEPP soll künftig ausschließlich unabhängig erfolgen. Das ist aus Sicht des AfW besonders kritisch, denn es bedeute aus Sicht der EU-Kommission: Eine Vergütung durch Produktgeber, mit anderen Worten eine Provision, darf nicht mehr fließen. Damit verbindet die EU eine Absenkung der Beratungspflichten mit einer weitgehenden Einschränkung der Vergütungsmodelle.

„Eine Beratung zweiter Klasse, verbunden mit einem Provisionsverbot – das passt nicht zusammen. Wer hochwertige Altersvorsorgeberatung leisten und für deren Inhalt auch haften soll, braucht ein tragfähiges Geschäftsmodell. Hier schafft die EU ein strukturell komplett unausgegorenes Regime,“ betont AfW-Vorstand Norman Wirth.

Die Folge: Unabhängige Vermittler könnten diesen Bereich kaum noch wirtschaftlich abdecken. Große Banken, Versicherer oder digitale Plattformen könnten das PEPP-Produkt hingegen als standardisiertes Massengeschäft etablieren – ohne individuellen Beratungsanspruch. Dies würde zu deutlichen Wettbewerbsverzerrungen zulasten der unabhängigen Beratung führen. Deshalb fordert der AfW deutliche Nachbesserungen. Demnach dürften die bestehenden Beratungsstandards keinesfalls abgesenkt werden. Insbesondere die verpflichtende Abfrage von Kenntnissen und Erfahrungen müsse erhalten bleiben. Gleichzeitig brauche es Vergütungsmodelle, die eine unabhängige Beratung auch wirtschaftlich tragfähig machen und keine Wettbewerbsnachteile für kleine und mittelständische Beratungshäuser schaffen. Der AfW warnt zudem vor einem faktischen Provisionsverbot durch die Hintertür und plädiert insgesamt dafür, die qualifizierte persönliche Beratung zu stärken, statt gewachsene Qualitätsstandards zurückzufahren.

VOTUM mit genereller Kritik an EU-Bürokratismus

Der VOTUM-Verband stellt vor die inhaltliche Auseinandersetzung mit dem Reformvorschlag eine allgemeine Kritik der europäischen Politik.

Getäuscht von der Nebelkerze der Kommission, mit dem Entwurf einen starren Kostendeckel für PEPP‘s abzuschaffen, habe es bereits zustimmende Bewertungen der Versicherungs- und Vermittlerbranche zu dieser Vorlage gegeben. Diese Einschätzung werde jedoch bei einer gründlichen Prüfung des Verordnungsentwurfs sicher noch revidiert werden, heißt es in der VOTUM-Stellungnahme: „Unter dem Deckmantel der Abschaffung von augenscheinlichen Kostenbegrenzungen erleben wir hier ein klassisches vom Regen in die Traufe mit einem nochmaligen Zuwachs erheblicher Bürokratie.“

Im Ergebnis sei dieser Verordnungsentwurf nicht zustimmungsfähig. Das gesamte Gebaren der EU-Kommission sei hier tatsächlich mehr als kritikwürdig. Sie habe im Jahr 2019 mit der PEPP-Verordnung einen überbürokratischen Ansatz gewählt, dessen erwartetes Scheitern von allen Marktteilnehmern vorhergesehen wurde. Der neue Vorschlag sei die Fortsetzung dieses Irrwegs mit anderen Mitteln.

EU-Gesetzgebungsverfahren läuft

Mit dem vorliegenden Reformvorschlag läuft nun das EU-Gesetzgebungsverfahren weiter. Die Vorschläge zur Änderung der PEPP-Verordnung müssen nun vom Europäischen Parlament und vom Rat ausgehandelt und dann im weiteren Verlauf gebilligt werden. (bh)

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<a href="/nachrichten/diskriminierung-versicherer-zahlt-kosmetikerin-schadenersatz" hreflang="de">Diskriminierung: Versicherer zahlt Kosmetikerin Schadenersatz </a> http://www.asscompact.de/node/169899

Eine selbstständige Kosmetikerin wollte ihr Einkommen für den Fall einer Arbeitsunfähigkeit absichern. Bei der Beantragung stieß sie auf einen Ausschluss für Schwangerschaft, der vor Gericht als Diskriminierung bewertet wurde. Sie erhielt eine Entschädigung von 6.000 Euro.

169899 25. November 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Eine Inhaberausfallversicherung ist eine Versicherung für Selbstständige, die das Einkommen absichert, falls sie aufgrund von Krankheit oder Unfall nicht arbeiten können. Manche Versicherer schließen jedoch Schwangerschaft oder bekannte Schwangerschaften ausdrücklich aus.

Eine selbstständige Kosmetikerin sah sich durch eine solche Praxis diskriminiert und klagte erfolgreich gegen einen Versicherer. Das Landgericht (LG) Hannover sprach ihr einen Anspruch auf Entschädigung wegen Diskriminierung aufgrund des Geschlechts zu.

Die Klägerin wollte im Rahmen ihrer Planung für eine zweite Schwangerschaft bei dem beklagten Versicherungsunternehmen eine Inhaberausfallversicherung abschließen. In den Versicherungsbedingungen des Unternehmens hieß es jedoch, dass kein Versicherungsschutz bestehe bei „Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Schwangerschaft, Schwangerschaftsabbruch, Fehlgeburt und Entbindung“.

Das Gericht erkannte darin eine Benachteiligung der Klägerin im Sinne der §§ 3, 19 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG). Durch die Einschränkung des Leistungsumfangs für den Versicherungsfall „Krankheit“ – indem Arbeitsunfähigkeiten aufgrund von Schwangerschaft, Schwangerschaftsabbruch, Fehlgeburt und Entbindung ausgeschlossen werden – werde der Versicherungsschutz faktisch ausschließlich für Frauen eingeschränkt.

Für eine unmittelbare Diskriminierung wegen des Geschlechts reiche es aus, dass der wesentliche Grund für die Schlechterstellung nur für Personen eines bestimmten Geschlechts gelte. Dies treffe auf Schwangerschaft zu, die ausschließlich mit dem weiblichen Geschlecht verbunden sei. Eine Rechtfertigung für diese Diskriminierung gebe es nicht.

Aufgrund dieser erfahrenen Diskriminierung sprach das Gericht der Klägerin eine Entschädigung in Höhe von 6.000 Euro zu. Inwieweit dies auch zu Änderungen in der Versicherer-Praxis im Allgemeinen führt, bleibt abzuwarten. (bh)

LG Hannover, Urteil vom 13.11.2025 – Az: 6 O 103/24, nicht rechtskräftig

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<a href="/nachrichten/pkv-pflege-diese-versicherer-bieten-den-besten-maklerservice" hreflang="de">PKV & Pflege: Diese Versicherer bieten den besten Maklerservice</a> http://www.asscompact.de/node/169892

Gute Maklerbetreuung kann für Versicherer ein entscheidender Wettbewerbsvorteil sein. Welche Versicherer bieten laut Maklervotum derzeit den besten Service im Bereich PKV und Pflege? Das hat die aktuelle Studie „AssCompact AWARD – Maklerservice 2025“ ermittelt – und hier sind die Ergebnisse.

169892 24. November 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement ]]>
<a href="/nachrichten/aenderungen-der-geschaeftsfuehrung-des-zia" hreflang="de">Änderungen in der Geschäftsführung des ZIA </a> http://www.asscompact.de/node/169897

Der Zentrale Immobilien Ausschuss e.V. (ZIA) ergänzt seine Führungsriege um Hauptgeschäftsführerin Aygül Özkan und Geschäftsführer Torsten Labetzki: Dr. Jan Tibor Böttcher wird zum 01.07.2026 neuer stellvertretender Hauptgeschäftsführer.

169897 24. November 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Der Zentrale Immobilien Ausschuss e.V. (ZIA) verstärkt seine Führungsebene: Künftig komplettiert Dr. Jan Tibor Böttcher das Leitungsgremium um Hauptgeschäftsführerin Aygül Özkan und Geschäftsführer Torsten Labetzki. Als neuer stellvertretender Hauptgeschäftsführer wird Böttcher ab Anfang Juli 2026 unter anderem die Bereiche Klima- und Energiepolitik, Finanzierung sowie Europa verantworten.

Der 47-Jährige kommt vom Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR), wo er in den vergangenen fünf Jahren den Bereich „Politik und Finanzgruppe“ mit Verantwortung über die Interessensvertretung in Berlin und Brüssel, die Nachhaltigkeitsstrategie und die Geschäftspolitik weiterentwickelt hat. Der promovierte Jurist Böttcher begann seine berufliche Laufbahn 2010 bei der international tätigen Wirtschaftskanzlei DLA Piper UK LLP. 2014 wechselte er in den Bundesverband der Deutschen Banken (BdB) und 2020 schließlich zum BVR. (tik)

Weitere Meldungen über personelle Veränderungen in der Branche finden Sie in unserer Rubrik „Personen“.
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<a href="/nachrichten/immobilienteilverkauf-wie-steht-es-um-service-der-anbieter" hreflang="de">Immobilienteilverkauf: Wie steht es um Service der Anbieter? </a> http://www.asscompact.de/node/169896

Das Deutsche Institut für Service-Qualität hat einige Anbieter im Bereich Immobilienteilverkauf unter die Lupe genommen. Den Service der Teilverkaufsunternehmen beurteilt das DISQ insgesamt als gut. Die Anbieter punkten insbesondere mit dem telefonischen Service:

169896 24. November 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Beim Immobilienteilverkauf veräußern Eigentümer einen Anteil ihrer Immobilie, behalten aber das Wohnrecht. Wie es um den Service der Anbieter bestimmt ist, hat das Deutsche Institut für Service-Qualität (DISC) beleuchtet. Sechs Immobilienteilverkauf-Anbieter standen auf dem Prüfstand. Den Service bezeichnet das Institut insgesamt als gut. Jeweils drei Unternehmen erzielen das Qualitätsurteil „gut“ bzw. „befriedigend“.

Die Anbieter punkten vor allem mit dem telefonischen Service: Die Mitarbeiter würden laut DISQ engagiert und kompetent beraten, freundlich sowie empathisch auftreten und mit korrekten, verständlichen Informationen wertvolle Hilfestellung zur komplexen Thematik des Teilverkaufs geben. Es hakt jedoch beim Thema Individualität: Die Beratungen könnten häufig noch stärker auf die persönliche Situation der Interessierten eingehen, wie es vom DISQ heißt.

Anbieter überzeugen mit ihren Webauftritten

Auch die Internetseiten der Teilverkaufsspezialisten sammeln Punkte: Die Websites bieten zahlreiche themenspezifische Informationen und hilfreiche Funktionen – von Beispielrechnungen über Tipps bis hin zu Ratgebern rund um den Immobilienteilverkauf. Aus Nutzersicht seien die Internetauftritte übersichtlich gestaltet und intuitiv bedienbar.

Weniger überzeugend ist dagegen der E-Mail-Service: Im Test geben die Anbieter auf rund 42% der Anfragen keine Antwort. Wenn Antworten erfolgen, sind diese oft unvollständig oder wenig passend. Immerhin zwei der sechs Anbieter weisen aber auch in diesem Bereich gute Leistungen auf. „Wer einen Immobilienteilverkauf in Erwägung zieht, braucht verlässliche Informationen und eine kompetente Beratung“, erklärt Bianca Möller, Geschäftsführerin des Deutschen Instituts für Service-Qualität. „Einige Anbieter erfüllen diesen Anspruch und bieten einen guten Service.“

Diese Teilverkaufsspezialisten landen vorn

Die beste Servicequalität laut DISQ-Analyse hat der Anbieter „Verkaufen aber bleiben“ mit dem Qualitätsurteil „gut“. Das Unternehmen punktet insbesondere mit der telefonischen Beratung, die individuell, bedarfsgerecht und mit vollständigen Informationen erfolgt. Auch in Sachen Erreichbarkeit glänzt der Anbieter mit einer durchschnittlichen Wartezeit von nur elf Sekunden. Bei der E-Mail-Bearbeitung besticht „Verkaufen aber bleiben“ mit klar strukturierten, freundlichen und verständlichen Antworten, wie es in der Bewertung heißt

Platz 2 der Rangliste geht an „Realwertpartner Immobilien“ – ebenfalls mit dem Qualitätsurteil „gut“. Das Unternehmen überzeugt mit einer sehr guten telefonischen Beratung mit Mitarbeitern, die freundlich, motiviert und kompetent agieren. Die E-Mail-Bearbeitung erfolge zügig und inhaltlich verständlich, so das DISQ.

Rang 3 belegt „Heimkapital“ mit dem Qualitätsurteil gut. Der Online-Service überzeugt mit einer optisch ansprechenden und informativen Website. Die E-Mail-Bearbeitung sei laut DISQ freundlich und kompetent, an der Hotline würden Anrufe besonders schnell entgegengenommen – im Schnitt nach nur sechs Sekunden.

Über die Auswertung

Gemessen wurde die Servicequalität über verdeckte Telefon- und E-Mail-Tests, Prüfungen der Internetauftritte durch Testnutzer sowie einer Analyse der Websites. In die Auswertung gingen insgesamt 156 Servicekontakte mit den Unternehmen ein. Mehr Informationen zur Analyse gibt es unter disq.de. (tik)

Weitere Informationen rund um Immobilien und Baufinanzierung finden Sie in unserer Rubrik „Immobilien“.

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<a href="/nachrichten/pensionseurope-klaus-stiefermann-wird-vorstandsvorsitzender" hreflang="de">PensionsEurope: Klaus Stiefermann wird Vorstandsvorsitzender</a> http://www.asscompact.de/node/169895

PensionsEurope hat einen neuen Vorstandsvorsitzenden: Klaus Stiefermann, Geschäftsführer der aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e. V. Er wurde am 20.11.2025 von der Generalversammlung gewählt.

169895 24. November 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Klaus Stiefermann, Geschäftsführer der aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e. V., wird Vorstandsvorsitzender von PensionsEurope in Brüssel. Er ist damit Nachfolger von Jacques van Dijken, Vorstand des niederländischen Pensionsfondsverbands Pensioenfederatie. Die Generalversammlung von PensionsEurope hatte am 20.11.2025 einen neuen Vorsitz gewählt.

Neben Stiefermann wurden auch Carolina Fernandez vom spanischen Verband der Investmentgesellschaften und Pensionsfonds INVERCO und Ann Verlinden vom belgischen Pensionsfondsverband PensioPlus beide zu stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden berufen.

Kürzlich hat die EU-Kommission Vorschläge zur Änderung der EbAV II Richtlinie, der PEPP-Verordnung und der Offenlegungsverordnung sowie Empfehlungen zu Renten-Trackingsystemen, Pension Dashboards und automatischer Einbeziehung vorgelegt. „In den kommenden Wochen werden wir zusammen mit den anderen Mitgliedern und der Geschäftsstelle von PensionsEurope in Brüssel genau prüfen, inwieweit die Vorschläge und Empfehlungen geeignet sind, die von der EU-Kommission gesetzten Ziele zu erreichen“, so Stiefermann.

Die aba-Vorstandsvorsitzende Beate Petry sagt: „Der europäische Verband PensionsEurope ist nicht nur für die bAV und insbesondere für die Altersversorgungseinrichtungen in Deutschland von zentraler Bedeutung, sondern für die gesamte kapitalgedeckte Altersversorgung in der EU.“ Und sie ergänzt, aktuell Verantwortung bei PensionsEurope zu übernehmen, erfordere Mut und viele Mitstreiter, die sich für die kapitalgedeckte Altersversorgung einbringen. (lg)

News über weitere personelle Veränderungen in der Finanz- und Versicherungsbranche lesen Sie in der Rubrik „Personen“.

Bild: © aba

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<a href="/nachrichten/alte-leipziger-axa-co-deklarieren-ueberschussbeteiligung" hreflang="de">Alte Leipziger, AXA & Co. deklarieren Überschussbeteiligung</a> http://www.asscompact.de/node/169894

Nun geht es Schlag auf Schlag. Weitere Versicherer haben ihre Überschussbeteiligung für das nächste Jahr deklariert. Während die Alte Leipziger, ERGO und die Viridium Gruppe nach oben gehen, halten die AXA und die VPV am Wert des laufenden Jahres fest.

169894 24. November 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die Alte Leipziger Lebensversicherung hebt ihre Überschussbeteiligung für das Jahr 2026 an. Zum Jahreswechsel erhöht der Versicherer die laufende Verzinsung um 15 Basispunkte. Bestehende Verträge mit einem Rechnungszins von mindestens 2,75% erhalten weiterhin die höhere garantierte Verzinsung.

Für die modernen Rentenversicherungen AL_RENTE-Flex und AL_RENTE-KlassikPur gilt ab 2026 somit eine laufende Verzinsung von 2,50%. Zusammen mit dem unveränderten Schlussüberschussanteil von 0,25% ergibt sich daraus eine Gesamtverzinsung von 2,75%. Kunden mit klassischen Rentenversicherungen erhalten nächstes Jahr eine laufende Verzinsung von 2,40%, die Gesamtverzinsung liegt dann bei 2,60%.

ERGO erhöht ebenfalls

Auch die ERGO Vorsorge Lebensversicherung AG sowie die für das Neugeschäft geschlossene ERGO Lebensversicherung AG erhöhen ihre Verzinsung für das nächste Jahr.

Die ERGO Vorsorge Lebensversicherung hat die Überschussbeteiligung für 2026 von 2,8% auf 2,9% erhöht. Damit beträgt die Gesamtüberschussbeteiligung genau wie im Vorjahr bis zu 4,2%.

Die für die Bestandsverwaltung des traditionellen klassischen Lebensversicherungsgeschäfts zuständige ERGO Lebensversicherung hat ihre laufende Verzinsung für das kommende Jahr auf 3,0% (Vorjahr: 2,7%) festgesetzt. Damit ergibt sich eine Gesamtüberschussbeteiligung von 3,25% (Vorjahr: 2,95%). Das Unternehmen weist in diesem Zuge noch einmal darauf hin, dass die Victoria Lebensversicherung AG im laufenden Jahr auf die ERGO Lebensversicherung AG verschmolzen wurde.

Dritte Erhöhung bei der Viridium Gruppe

Bei der Viridium Gruppe steigt die laufende Mindestverzinsung für die traditionellen Lebensversicherungsverträge der Proxalto Lebensversicherung zum Jahreswechsel um 0,1 Prozentpunkte auf 2,7%. Bei der Entis Lebensversicherung klettert die laufende Mindestverzinsung für 2026 von 3,35% im laufenden Jahr – damit liegt Entis für 2025 an der Spitze des deutschen Marktes, so der Run-off-Spezialist – auf dann 3,4%. Damit erhöhen sich die Verzinsungen bei Proxalto und Entis zum dritten Mal in Folge. Für die hauptsächlich fondsgebundenen Lebensversicherungen Heidelberger Lebensversicherung und Skandia Lebensversicherung bleibt der Wert stabil.

Die Viridium Gruppe wurde dieses Jahr von einem Konsortium rund um den Münchener Branchenprimus Allianz übernommen, bleibt aber als Plattform weiterhin unabhängig.

AXA hält Verzinsung stabil

Bei der AXA Lebensversicherung AG sowie ihrer Zweigniederlassung DBV Deutsche Beamtenversicherung Lebensversicherung bleibt die Überschussbeteiligung für 2026 auf stabilem Niveau bei 3,0%. Dabei liege man weiterhin im oberen Marktdurchschnitt, erklärt das Unternehmen in einer Pressemitteilung. Je nach Vertrag seien zudem weitere Zuteilungen in Form von Risiko- und Kostenüberschüssen, Schlussüberschüssen sowie einer Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven möglich.

So deklariert die VPV

Auch die VPV Versicherungen halten ihre Gesamtverzinsung für das kommende Jahr stabil bei 3,75%. Sie setzt sich zusammen aus einer laufenden Verzinsung von 3,0% und einem Schlussüberschussanteil von 0,75%.

Für das seit Oktober erhältliche Produkt Flex Garant Invest liegt die Gesamtverzinsung bei 4,0% – dabei liegt die laufende Verzinsung bei 3,25% und der Schlussüberschussanteil bei 0,75%. Wie im Markt üblich werde bei diesem modernen klassischen Produkt ein Zuschlag auf die laufende Verzinsung als Ausgleich für reduzierte Garantien während der Vertragslaufzeit gewährt, so der Versicherer. Auch für Kunden der dynamischen Hybridprodukte bleibt die Verzinsung stabil, die laufende Verzinsung auf den Anteil des Guthabens im Sicherungsvermögen liegt weiterhin bei 3,65%. (js)

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<a href="/nachrichten/digitale-rentenuebersicht-bietet-inflationsrechner" hreflang="de">Digitale Rentenübersicht bietet Inflationsrechner </a> http://www.asscompact.de/node/169893

Die Digitale Rentenübersicht verfügt über ein neues Tool: Der Inflationsrechner unterstützt bei der Planung der Altersvorsorge. Das digitale Werkzeug hilft Nutzern, die Auswirkungen der Inflation auf ihre Altersvorsorge besser abschätzen zu können.

169893 24. November 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Im Rahmen einer Evaluation der Digitalen Rentenübersicht haben Anwender den Wunsch nach einem Werkzeug geäußert, mit dem sich der Einfluss der Inflation auf die eigenen Altersvorsorgeansprüche besser abschätzen lässt. Die Inflation wirkt sich auf die Kaufkraft zukünftiger Renten aus und hat somit auch für die Altersvorsorge eine wichtige Bedeutung. Aufgrund der Inflation steht später unter Umständen weniger Geld zur Verfügung als erwartet. Mit dem neuen Inflationsrechner lassen sich die Werte aus der Digitalen Rentenübersicht und eigene Angaben zur Altersvorsorge an unterschiedliche Inflationsraten anpassen. So sehen Nutzer, wie viel ihre Rente unter verschiedenen Preisentwicklungen später ungefähr wert wäre.

Bei einer jährlichen Inflation von 2% hätte eine Rente von 2.000 Euro in 20 Jahren eine Kaufkraft von rund 1.350 Euro heute. Der neue Inflationsrechner soll komplexe wirtschaftliche Zusammenhänge anschaulich machen, für eine realistischere Einschätzung der eigenen Vorsorgesituation sorgen und somit bei einer bewussteren Altersvorsorgeplanung unterstützen. (tik)

Lesen Sie auch:
Weitere Meldungen rund um neue digitale Tools und Services finden Sie außerdem in unserer Rubrik „Management & Vertrieb“.
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<a href="/nachrichten/unternehmertum-im-vertrieb-wie-moderne-prozesse-helfen" hreflang="de">Unternehmertum im Vertrieb: Wie moderne Prozesse helfen</a> http://www.asscompact.de/node/169891

Makler und Mehrfachvertreter haben mehr Entscheidungsfreiheit in ihren Betrieben als der Exklusivvertrieb. Das nutzen sie aber nicht immer. Wie können KI und moderne Prozesse dem abhelfen?

169891 24. November 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement Ein Artikel von Prof. Dr. Matthias Beenken, Fachhochschule Dortmund, Prof. Dr. Lukas Linnenbrink, Fachhochschule Dortmund, und Andreas Vollmer, Vizepräsident Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e. V.

Die BVK-Strukturanalyse greift alle zwei Jahre neben den betriebswirtschaftlichen Grunddaten der Vermittler aktuelle Themen auf. Diesmal gehört dazu, ob künstliche Intelligenz (KI) im Betrieb genutzt wird oder dies geplant ist. KI-Tools bieten viele Möglichkeiten wie Optimierung von Texten, Kundenkommunikation, Analyse der Bestände und Prognosen über das Kundenverhalten, Erzeugen von Beratungsdokumentationen oder von Bildern für die Werbung. KI hat das Potenzial, Prozesse zu optimieren und den Fachkräftemangel abzumildern. Dafür muss man sich allerdings mit ihr vertraut machen.

Gut jeder Dritte nutzt KI

 

Unternehmertum im Vertrieb: Wie moderne Prozesse helfen

 

Derzeit stimmen 36% der teilnehmenden Betriebe voll und ganz oder eher zu, dass sie bereits KI in ihrem Betrieb nutzen. Für die Zukunft planen das 57%. Wenig überraschend dominiert mit weitem Abstand ChatGPT als Anwendung sowie die Texterstellung als häufigster Anwendungszweck.

Was aber sagen diese Ergebnisse über die unternehmerische Einstellung der Befragten aus? Dazu haben wir eine „KI-Typologie der Versicherungsvermittler“ nach Grad der aktuellen wie der geplanten Nutzung erstellt (siehe Diagramm). Demnach setzen 18% als „KI-Innovatoren“ bereits aktiv KI-Anwendungen ein und wollen dies auch in Zukunft tun. 35% üben als „KI-Folger“ mit solchen Anwendungen, wollen sie aber erst in Zukunft nennenswert einsetzen. 32% warten ab und machen noch keine Zukunftspläne. 15% lehnen auch für die Zukunft einen KI-Einsatz ab.

Alter und Betriebsgröße beeinflussen die Haltung

 

Unternehmertum im Vertrieb: Wie moderne Prozesse helfen

 

Wer ist für ein innovatives Thema wie die KI-Nutzung im Betrieb besonders offen? Tatsächlich gibt es keinen Unterschied nach Vertriebsweg – freie Vermittler sind also nicht innovativer als gebundene. Dafür ist ein anderer Zusammenhang nachweisbar: Die Offenheit für Innovationen ist eine Frage des Alters und der Betriebsgröße (siehe Tabelle). Je jünger die Inhaber und je größer die Betriebe sind, desto eher interessieren sie sich für einen KI-Einsatz.

Die KI-Innovatoren sind mit 46 Jahren im Durchschnitt deutlich jünger als der mittlere Teilnehmer, haben aber den größten Bestand nach Kundenzahl und Beitragseinnahmen zu betreuen und die meisten Personen im Betrieb beschäftigt, einschließlich Inhaber. Diese Betriebe haben einerseits einen höheren Druck, effiziente Prozesse einzuführen, was man auch an dem nur zweithöchsten durchschnittlichen Jahresgewinn ablesen kann. Andererseits haben sie Ressourcen in Form von Personal und Einnahmen.

Weiter zeigt sich, dass der Umgang mit dem Thema KI viel mit der unternehmerischen Haltung der Befragten zu tun hat. Beispielsweise wurden zum dritten Mal in Folge die Einstellung zur Weiterbildung, die Ausgaben und die Zahlungsbereitschaft erhoben. 75% der KI-Innovatoren und 60% der KI-Folger sind gleichzeitig Bildungsinvestoren. Sie schätzen die Weiterbildung und geben dafür Geld aus. Dasselbe gilt nur für 41% der KI-Abwartenden und 26% der KI-Ablehnenden. Dieser Unterschied schlägt sich in den Bildungsausgaben und der Zahlungsbereitschaft nieder, die bei den KI-Innovatoren fast dreimal so hoch ausfällt wie bei den KI-Ablehnenden.

Noch ein anderer Zusammenhang fällt auf: Die BVK-Strukturanalyse beleuchtet zum zweiten Mal die Einstellung und den Umgang der Vermittler mit der Nachhaltigkeit. Während zwei Drittel der KI-Innovatoren Nachhaltigkeitsmaßnahmen im Betrieb umgesetzt haben, gilt das für nicht einmal jeden dritten KI-Ablehnenden. Dabei ist Nachhaltigkeit keineswegs ein Modethema, sondern Ausdruck einer durchdachten Strategie. Daneben bieten viele Nachhaltigkeitsmaßnahmen sogar Kostenvorteile.

Fazit: Der Schlüssel zum unternehmerischen Erfolg

Makler und Mehrfachvertreter könnten ihre unternehmerische Entscheidungsfreiheit besser nutzen und in moderne Prozesse investieren. Das erfordert eine Offenheit für Innovationen wie die KI. Wem dabei das Alter im Weg steht, der könnte Auszubildende und junge Mitarbeitende einstellen und von ihnen lernen. Überhaupt ist das ständige Lernen der Schlüssel zum unternehmerischen Erfolg.

Lesen Sie auch: Kosten im Vermittlerbetrieb steigen schneller als Einnahmen

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<a href="/nachrichten/burghotel-renovierung-versicherer-zahlt-nicht-fuer-wasserschaden" hreflang="de">Burghotel-Renovierung: Versicherer zahlt nicht für Wasserschaden</a> http://www.asscompact.de/node/169873

Bei Arbeiten im Turm eines Burghotels löste Staub die Sprühnebelanlage aus – 1.800 Liter Wasser später stand ein teurer Schaden zu Buche. Doch die Versicherung bleibt außen vor. Laut OLG Nürnberg lag kein bestimmungswidriger Wasseraustritt und zudem ein Ausschlusstatbestand vor.

169873 24. November 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg hat die Klage der Eigentümerin eines historischen Burghotels gegen ihren Gebäudeversicherer abgewiesen und damit ein Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth bestätigt. Die Richter kamen zu dem Ergebnis, dass der massive Wasserschaden, der während Renovierungsarbeiten entstanden war, keinen Versicherungsfall darstellt.

Ausgangspunkt des Rechtsstreits war die Sanierung eines sechsstöckigen Turms der Burganlage. Im Zuge des Austauschs von Mobilfunkleitungen führte ein Trockenbauunternehmen Schneidearbeiten an Gipskartonplatten durch. Dabei entstand so viel Staub, dass die installierte Sprühnebelanlage zur Brandprävention ausgelöst wurde – ein sogenannter „Fehlalarm“. In der Folge traten rund 1.800 Liter Wasser aus und richteten erhebliche Schäden an. Die Eigentümerin bezifferte die notwendigen Sanierungskosten auf rund 430.000 Euro.

Kein bestimmungswidriger Wasseraustritt

Das OLG Nürnberg stellte klar, dass die Versicherung nicht leistungspflichtig ist, weil kein „bestimmungswidriger“ Wasseraustritt vorlag. Laut Versicherungsbedingungen muss Wasser auf einem konstruktiv nicht vorgesehenen Weg – also durch eine Leckage – austreten. Im vorliegenden Fall kam das Wasser jedoch bestimmungsgemäß aus den Düsen der Sprühnebelanlage. Dass der Auslöser ein Fehlalarm war und der Wasseraustritt unerwünscht erfolgte, spiele für die versicherungsrechtliche Bewertung keine Rolle.

Hinzu kommt: Die Versicherungsbedingungen schließen Schäden infolge von Reparatur- oder Umbauarbeiten ausdrücklich vom Versicherungsschutz aus. Da die Trockenbauarbeiten zur Renovierung des Turms gehörten, greift auch dieser Ausschlusstatbestand.

Ob das beauftragte Trockenbauunternehmen für den entstandenen Schaden haftet, war nicht Gegenstand des Verfahrens.

Das Urteil des OLG Nürnberg ist noch nicht rechtskräftig. Aufgrund der teils uneinheitlichen Rechtsprechung zum Begriff „bestimmungswidrig“ ließ das Gericht die Revision zum Bundesgerichtshof zu. Die Frist zur Einlegung des Rechtsmittels läuft noch. (bh)

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<a href="/nachrichten/die-klassische-lebensversicherung-verliert-ihre-generation" hreflang="de">Die klassische Lebensversicherung verliert ihre Generation </a> http://www.asscompact.de/node/169883

Die Lebensversicherung war einst das Sinnbild für Sicherheit und Planbarkeit. Heute wirkt sie auf viele junge Menschen wie ein Relikt vergangener Zeiten. Lange Laufzeiten und starre Strukturen passen nicht in eine Welt, die auf Flexibilität setzt. Was sich ändern muss, weiß AssCompact Kolumnist Andreas Wollermann.

169883 23. November 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement Ein Artikel von Andreas Wollermann, Head of Growth & Generational Trend bbg Betriebsberatungs GmbH

Früher war die Lebensversicherung ein Symbol für Sicherheit und für viele eine Selbstverständlichkeit. Ein Vertrag fürs Leben. Man schloss sie ab, sobald man den ersten Job hatte, und glaubte, damit alles richtig zu machen. Sie stand für Verlässlichkeit, für Planbarkeit, für den Traum vom ruhigen Lebensabend und brachte Ruhe, zumindest wenn man der ein oder anderen Verkaufsschulung von früher glauben wollte.

Heute klingt genau diese Story für viele junge Menschen wie ein Relikt aus einer anderen Zeit. Die Gen Z winkt ab, wenn man über Laufzeiten von 30 Jahren, Garantiezinsen und Überschussbeteiligungen spricht, die für viele in unsicheren Zeiten gar nicht greifbar sind. Nicht, weil sie Sicherheit ablehnen, sondern weil sie das System dahinter nicht mehr verstehen wollen oder noch viel schlimmer: weil sie ihm aufgrund vieler unseriöser Geschichten einfach nicht mehr trauen.

Produkte aus einer Welt, die es nicht mehr gibt

Die Lebensversicherung wurde entwickelt für ein Leben, das heute kaum noch jemand führt. Feste starre Jobs, konstante Einkommensentwicklung über Jahrzehnte beim gleichen Arbeitgeber und somit einem klaren Lebensplan. Die Realität der Gen Z und folgend der Gen Alpha sieht anders aus. Wechselnde Arbeitgeber, hiermit verbunden regelmäßig neue Wohnorte, die ein oder andere Selbstständigkeit und flexible Modelle.

Das Leben ist in Bewegung, aber die meisten Produkte sind starr. Genau da liegt das Problem. Wer sein Leben alle zwei, drei Jahre neu denkt, wird sich nicht auf Verträge einlassen, die bis 2055 laufen. Diese Generation will Freiheit und Flexibilität, nicht Verpflichtung. Transparenz und Klarheit, nicht Bürokratie und Hindernisse. Selbstbestimmung und Anpassungsfähigkeit, nicht Bindung.

Vertrauen scheitert an Sprache

Die Branche spricht so oft noch in Fachbegriffen, als wäre 1999 nie vergangen: Garantiezins, Risikoanteil oder Überschussbeteiligung. Das klingt für die meisten nach Amtsblatt und Bürokratie, nach Starrheit und wenig Flexibilität, nicht nach Zukunft. Die wirkliche Wahrheit ist beim genauen Betrachten jedoch oft eine andere als die wahrgenommene. Die meisten Produkte sind nicht schlecht. Sie sind sprachlich und emotional einfach in einer Welt stecken geblieben, die es nicht mehr gibt. Analoge Botschaften treffen auf digitale Zuhörer!

Wer heute Vertrauen will, muss emotionalen Klartext reden. Die Gen Z will sehen, was mit ihrem Geld passiert! In Echtzeit und anpassbar. So wie jetzt das Leben spielt. Nicht erst in 30 Jahren. Sie will verstehen worin, sie investiert, welche Werte dahinterstehen, und ob das zu ihrem eigenen Wertesystem passt. Sinn schlägt Zins, denn diesen kann ich heute bereits spüren!

Werte sind das neue Wertpapier

Früher war Rendite alles, was zählte, und genau das, worüber sich Kunden mit Freunden unterhalten haben. „Ich habe 6% Rendite!“ Heute zählt Resonanz! Eine Generation, die Nachhaltigkeit, Haltung und Transparenz einfordert, will wissen, ob ihr Geld Waffen finanziert oder Windräder. Ob Versicherer Verantwortung übernehmen oder nur den Slogan austauschen, um neue Kunden zu gewinnen. Wer ESG ernst nimmt und glaubwürdig lebt, gewinnt im Gegenzug Vertrauen. Wer es als Marketing benutzt, verliert es schneller, als er „Garantieverzinsung“ sagen kann. Das ist kein Trend, das ist eine Werteverschiebung, und genau diese wird nicht mehr verschwinden.

Neu denken statt nachbessern

Die Zukunft liegt nicht in einem neuen Prospekt, in einem „Rebranding“ oder tollen Werbespots, sondern im neuen Denken. Lebensversicherungen müssen flexibel werden, anpassbar, modular und im Idealfall digital. Sie müssen mit dem Leben mitwachsen können. Warum nicht Vorsorgeprodukte, die sich automatisch verändern, wenn sich die Lebensphase oder der Standort verändert? Warum nicht digitale Plattformen, die visualisieren, wie sich Geld entwickelt, transparent, nachvollziehbar, ehrlich und sofort veränderbar?

Die Gen Z will keine Wunder, sie will Kontrolle in einer Welt, die voller Unsicherheiten ist. Sie will wissen, was sie wann bekommt und warum. Und sie will Produkte, die sich ihrem Leben anpassen, die unkompliziert veränderbar sind.

Viele Führungskräfte glauben, man könne junge Zielgruppen „über Social Media“ erreichen. Aber die eigene Reichweite ist kein Ersatz für Relevanz. Wenn das Produkt nicht passt, hilft auch kein Influencer mit 200.000 Followern, den man für viel Geld eingekauft hat! Die Wahrheit ist: Wer junge Menschen erreichen will, muss ihnen zuhören. Ehrlich, direkt und ohne Verkaufsagenda. Dafür mit zu ihnen passenden Formaten! Diese Generation riecht Unechtheit mehrere Hundert Meter gegen den Wind. Sie lässt sich nicht überreden, denn sie will überzeugt werden! Durch Haltung, durch Authentizität, nicht durch Hochglanz. Und das gelingt nur, wenn man aufhört, alte Produkte jung zu verpacken, und anfängt, diese neu zu denken.

Die Zukunft entscheidet sich jetzt

Die Lebensversicherung war einmal das Fundament deutscher Vorsorge. Der Status für Sicherheit und „Ruhe“ im Alter. Heute ist sie ein Spiegel dafür, wie schnell Vertrauen verloren geht, wenn man Entwicklungen ignoriert. Wer mutig ist, kann sich und seine Kommunikation neu erfinden. Wer weiter abwartet, wird vom Markt vergessen.

Denn am Ende gilt: Nicht die Gen Z hat sich von der Lebensversicherung entfernt, sondern die Lebensversicherung hat sich von der Gen Z entfernt. Das lässt sich ändern, wenn man zuhört, bevor man wieder verkauft.

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<a href="/nachrichten/wohngebaeude-die-versicherer-mit-den-hoechsten-combined-ratios-2024" hreflang="de">Wohngebäude: Die Versicherer mit den höchsten Combined Ratios 2024</a> http://www.asscompact.de/node/169882

Neben der Kfz-Versicherung hatten es die Versicherer insbesondere auch im Bereich Wohngebäude in den letzten Jahren nicht leicht. Trotzdem konnten mehr Versicherer 2024 wieder auf einen grünen Zweig kommen. Die Prämien steigen jedoch weiter drastisch an. Interessante Einblicke hat der „Branchenmonitor Wohngebäudeversicherung“ der V.E.R.S. Leipzig GmbH.

169882 23. November 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die Wohngebäudeversicherer konnten auch im Jahr 2024 ihre Einnahmen deutlich steigern. Bei den 50 größten deutschen Wohngebäudeversicherern – die gemeinsam rund 95% des Marktes abdecken – stieg das gebuchte Bruttobeitragsvolumen um durchschnittlich ganze 12,5% und kletterte damit von durchschnittlich 223,92 Mio. Euro im Vorjahr auf 251,81 Mio. Euro im Schnitt. Das sind Zahlen aus dem kürzlich veröffentlichten „Branchenmonitor 2025 Wohngebäudeversicherung“ der V.E.R.S. Leipzig GmbH.

Die höheren Einnahmen beruhen insbesondere – oftmals zum Missfallen von Versicherten – auf überdurchschnittlichen Prämienerhöhungen, die in den letzten Jahren neben der Kfz-Versicherung auch in der Wohngebäudeversicherung notwendig waren. Im Jahr 2024 stieg die Durchschnittsprämie um 13,4% gegenüber dem Vorjahr an, von 623,98 Euro auf 717,65 Euro, so der Branchenmonitor.

22 Unternehmen weiterhin im Defizit

Auch die Schadenaufwendungen der Versicherer verzeichneten 2024 wieder einen deutlichen Anstieg von 8,4% auf durchschnittlich 175,35 Mio. Euro – der Negativrekord aus dem Jahr 2021, der vor allem mit der verheerenden Ahrtalflut zu tun hatte, wurde allerdings nicht erreicht. Auch die Betriebsaufwendungen der Versicherer waren 2024 erneut höher.

Allerdings konnten die gestiegenen Beiträge die Zunahme der Schaden- und Betriebsaufwendungen weitestgehend kompensieren. Aus diesem Grund sank die Schaden-Kosten-Quote, oder Combined Ratio, im Vergleich zum Vorjahr weiter und liegt nun unter den 50 analysierten Versicherern bei 96,5%. Trotzdem befinden sich 22 der Unternehmen oberhalb der kritischen 100%-Marke und konnten damit auch im Jahr 2024 nicht profitabel arbeiten.

Diese Versicherer haben die höchsten und niedrigsten Combined Ratios

Eine laut dem Branchenmonitor „sehr gute“ Combined Ratio von unter 75% konnten nur wenige Versicherer erzielen. Insgesamt sechs Unternehmen lagen unter der 80%-Marke für 2024. Es sind die VGH Landschaftliche Brandkasse (76,05%), HUK-COBURG Allgemeine (76,50%), HUK24 (76,81%), Debeka Allgemeine (76,97%), BGV-Versicherung (77,52%) sowie Helvetia Deutschland (79,17%).

Am anderen Ende der Skala sind ebenfalls sechs Versicherer mit einer Combined Ratio von 110% und darüber zu finden. Die höchste Combined Ratio weist ADLER mit einem Wert von 123,94% auf, doch auch SIGNAL IDUNA (117,67%), Rhion Versicherung (116,16%), Mannheimer (115,78%), der Bayerische Versicherungsverband (114,18%) und die Barmenia Allgemeine (113,25%) mussten dunkelrote Zahlen schreiben. Die NÜRNBERGER, deren Konzernergebnis von -77 Mio. Euro im Jahr 2024 insbesondere auf die schlechten Zahlen im Schaden- und Unfallgeschäft zurückgeführt werden kann, lag laut der Auswertung des Branchenmonitors mit einer Combined Ration von 105,40% auf Rang 39.

Kommen mehr Bestandssanierungen?

Einige Versicherer haben dieses Jahr bereits Konsequenzen aus der schwierigen Situation in der Wohngebäudeversicherung gezogen. So hat die Continentale im August angekündigt, das Neugeschäft in der Wohngebäudeversicherung ab Oktober 2025 für den Maklervertrieb aufzugeben. Als Grund hatte der Versicherer die Profitabilität sowie die geringe Bedeutung des Vertriebswegs Makler in der Wohngebäudeversicherung genannt. Weitere Medien berichteten zudem, dass auch die BarmeniaGothaer sich von einem Teil ihres Wohngebäudebestands trennen möchte.

Künftig könnten sich auch noch weitere Versicherer für eine Sanierung oder gar eine Aufgabe ihres Wohngebäudegeschäfts entscheiden. Eine Umfrage aus der AssCompact Studie „Privates Schaden-/Unfallgeschäft 2025“ zeigt, dass die große Mehrheit der befragten Makler eine solche Entwicklung erwartet. Fast neun von zehn der befragten Vermittler (87,6%) stimmen der Aussage „Versicherer werden sich verstärkt aus unrentablen Wohngebäudeverträgen zurückziehen“ zu.

Prämien steigen deutlich an

Für Kunden dürfte eine solche Entwicklung bedeuten, dass die Prämien weiter ansteigen. Bereits in den letzten Jahren ist der Anstieg kaum aufzuhalten gewesen. Im betrachteten Zeitraum des Branchenmonitors von 2019 bis 2024 stieg die Durchschnittsprämie der untersuchten Unternehmen von 438,43 Euro auf 717,65 Euro, das entspricht einem Anstieg von 63,69%.

Die höchsten Durchschnittsprämien pro Vertrag hatten im Jahr 2024 die Mannheimer, mit durchschnittlich 1715,16 Euro, die NÜRNBERGER mit 1259,10 Euro sowie SIGNAL IDUNA mit 1214, 84 Euro. Die niedrigsten Prämien zahlten im Durchschnitt Kunden der Bayerischen Landesbrandversicherung mit 134,34 Euro, InterRisk mit 297,08 Euro sowie HUK24 mit 378,43 Euro. (js)

Lesen Sie auch: Die Kfz-Versicherer mit den höchsten Schaden-Kosten-Quoten
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<a href="/nachrichten/mit-moderner-bkv-fachkraefte-gewinnen-halten-und-gesunden" hreflang="de">Mit moderner bKV Fachkräfte gewinnen, halten und gesunden</a> http://www.asscompact.de/node/169884

Der Fachkräftemangel macht es für Unternehmen schwer, geeignete Mitarbeiter zu finden und zu halten. Gerade KMU haben oft Probleme dabei. Und: Erwartungen an Arbeitgeber haben sich gewandelt. Eine bKV kommt allen Generationen im Unternehmen zugute und kann zudem Fehltage reduzieren.

169884 23. November 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement Ein Artikel von Eva-Maria Donzelli, Leiterin Firmen- und Verbandskunden Kranken Continentale Versicherung

Die betriebliche Krankenversicherung (bKV) hat in den vergangenen Jahren einen enormen Aufschwung erlebt. Laut PKV-Verband boten Ende 2024 bereits 51.400 Unternehmen ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern diesen zusätzlichen Gesundheitsschutz an. Das entspricht einem Wachstum von über 30% innerhalb eines Jahres. Insgesamt profitieren damit schon rund 2,5 Millionen Beschäftigte in Deutschland von einer bKV.

Bemerkenswert ist: Für viele Arbeitnehmer ist die bKV attraktiver als eine Gehaltserhöhung. Laut einer Umfrage des PKV-Verbands aus dem Jahr 2023 geben 25% der Befragten an, dass ihnen eine bKV wichtiger sei als mehr Lohn. Besonders ausgeprägt ist diese Haltung bei jüngeren Arbeitnehmern zwischen 18 und 29 Jahren. Für Arbeitgeber bedeutet das: Wer Talente binden und für sich gewinnen will, sollte die bKV unbedingt in seine Personalstrategie einbeziehen.

Vier Generationen unter einem Dach

Die Arbeitswelt ist heute stark von einer vielfältigen Altersstruktur geprägt. Babyboomer, Generation X, Y und Z arbeiten Seite an Seite – und bringen dabei sehr unterschiedliche Werte, Erwartungen und Erfahrungen mit. Während die älteren Jahrgänge oft Sicherheit und Stabilität schätzen, legen die Jüngeren mehr Wert auf Selbstverwirklichung, Flexibilität und Nachhaltigkeit.

Trotz dieser Unterschiede gibt es ein verbindendes Element: das Thema Gesundheit. Über alle Generationen hinweg wächst das Bewusstsein für Prävention, mentale Gesundheit und gesunde Lebensführung. Digitale Fitness-Apps werden von Jüngeren genauso genutzt wie von Älteren. Gesunde Ernährung, Sport oder Stressbewältigung sind längst keine Nischenthemen mehr. Genau hier setzt die bKV an. So bieten viele Tarife einen umfangreichen Leistungskatalog an, der individuell, je nach Bedürfnis und Schwerpunkt der Arbeitnehmer, genutzt werden kann. Damit schafft die bKV einen Mehrwert, der unabhängig vom Alter überzeugt.

Vorteile für Mitarbeiter und Arbeitgeber

Für Beschäftigte bedeutet eine bKV auch, dass sie Gesundheitsleistungen nutzen können, die sonst oft nur Privatversicherte erhalten. Dazu zählen etwa Zuschüsse für Zahnersatz, Sehhilfen oder Heilpraktikerleistungen, Vorsorgeuntersuchungen oder stationäre Wahlleistungen im Krankenhaus. Auch Unterstützungen im Alltag durch Assistance-Leistungen, sogar für versicherte Familienangehörige, werden in vielen Fällen angeboten. Hierzu zählen zum Beispiel die Terminsuche bei Fachärzten oder die Hilfe bei der Suche nach Pflegeplätzen für Angehörige. Viele Mitarbeiter empfinden das als Wertschätzung und fühlen sich ihrem Arbeitgeber stärker verbunden.

Unternehmen wiederum steigern mit der bKV nicht nur ihre Attraktivität im Arbeitsmarkt und positionieren sich als moderner Arbeitgeber, der Verantwortung übernimmt. Gesündere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können auch die Fehlzeiten verringern – ein Vorteil, der sich besonders in kleineren Betrieben spürbar bemerkbar macht. Dort wirkt sich jeder Ausfall stärker auf die Abläufe aus als in einem Großkonzern. Kurz gesagt: Die bKV ist eine klassische Win-win-Situation.

Passgenaue Ausgestaltung der Absicherung

Ein entscheidender Erfolgsfaktor für die bKV liegt in ihrer passgenauen Ausgestaltung. Dabei spielen die Anforderungen der jeweiligen Branche eine entscheidende Rolle. Unterschiedliche Tätigkeitsfelder bringen unterschiedliche Belastungen und Gesundheitsrisiken mit sich – und genau hier setzt die bKV an.

Eine zeitgemäße bKV berücksichtigt zudem, dass Mitarbeitende je nach Lebenssituation oder gesundheitlichem Bedarf unterschiedliche Schwerpunkte setzen. So variieren Vorsorgeverhalten und Gesundheitspräferenzen beispielsweise auch zwischen Altersgruppen oder Geschlechtern. Daher ist es sinnvoll, ein Angebot zu wählen, das möglichst vielfältige Module umfasst und sich flexibel auf die Belegschaft anwenden lässt – ohne großen administrativen Aufwand.

Ziel ist, eine Lösung zu schaffen, die zur Branche passt, die Mitarbeitenden abholt und gleichzeitig für Arbeitgeber praktikabel bleibt.

Flexible und attraktive Tarifmodelle

Moderne bKV-Angebote wie die ConCEPT-Tarife der Continentale, die regelmäßig an die Anforderungen der Arbeitswelt angepasst werden, bieten dafür die notwendige Flexibilität. Besonders beliebt sind Budgettarife: Hier erhält jeder Mitarbeiter ein jährliches Gesundheitsbudget, das er individuell einsetzen kann, zum Beispiel für Brillen, Vorsorgeuntersuchungen oder alternative Heilmethoden. Diese Freiheit erhöht die Attraktivität, da die Mitarbeiter genau die Leistungen wählen können, die zu ihren persönlichen Bedürfnissen passen.

Die Continentale bietet zudem umfangreiche Assistance-Leistungen an. Sie unterstützt ihre Versicherten etwa bei der Organisation von Pflegeplätzen für Angehörige oder vermittelt psychologische Beratungen. Gerade im Hinblick auf die mentale Gesundheit, die in vielen Fällen zum krankheitsbedingten Ausfall führen kann, ist dies ein starkes Signal an die Belegschaft.

Digitalisierung als Schlüssel

Ein weiterer Pluspunkt liegt in der digitalen Abwicklung. Moderne bKV-Produkte setzen auf einfache, nutzerfreundliche Prozesse – von der Anmeldung über die Leistungsabrechnung bis hin zur internen Verwaltung. Für die Unternehmen bedeutet das: weniger Bürokratie und geringerer Verwaltungsaufwand. Für die Mitarbeiter: schnelle Erstattungen und eine unkomplizierte Nutzung.

Auch für Vermittler ist die Digitalisierung ein wichtiges Argument. Sie erlaubt eine effiziente Beratung, spart Zeit und macht die bKV zu einem attraktiven Produkt in der täglichen Praxis.

Fazit: bKV als wirksames strategisches Instrument

Die bKV ist längst kein reines Zusatzangebot mehr, sondern entwickelt sich zu einem zentralen Baustein moderner Personalpolitik. Dabei dient sie als Benefit nicht nur dazu, Fachkräfte für ein Unternehmen zu gewinnen, sondern auch, sie im Unternehmen zu halten. Für die Unternehmen kann sie zudem ein wichtiger Faktor werden, um Krankheitstage und Fehlzeiten zu mindern – was gerade in kleinen und mittelständischen Unternehmen von großer Wichtigkeit ist.

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<a href="/nachrichten/digital-insurance-podcast-neue-arbeitswelt-und-mentale-fitness" hreflang="de">Digital Insurance Podcast: Neue Arbeitswelt und mentale Fitness</a> http://www.asscompact.de/node/169888

In der aktuellen Folge des Digital Insurance Podcast spricht Jonas Piela mit Dr. Annika Obermayer, Leiterin Komposit bei der Versicherungsgruppe die Bayerische. Es geht um mentale Stärke, Work-Life-Balance und die Suche nach innerer Zufriedenheit.

169888 22. November 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

In einer Zeit des rapiden Wandels in der Versicherungsbranche gewinnt die mentale Gesundheit der Mitarbeiter zunehmend an Bedeutung. Dies ist das zentrale Thema der neuesten Episode des „Digital Insurance Podcasts“. Moderator Jonas Piela spricht mit Dr. Annika Obermayer, Leiterin Komposit bei der Versicherungsgruppe die Bayerische. Die Diskussion beleuchtet nicht nur strategische Führungsperspektiven, sondern geht auch tief in die Herausforderungen der Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben und deren Einfluss auf die mentale Stärke ein.

Authentizität als Schlüssel zum Erfolg

Obermayer betont die Wichtigkeit, Mitarbeitern das Gefühl zu geben, sie selbst sein zu können, ohne Rollen spielen zu müssen. Sie erläutert, wie tief verwurzelte Glaubenssätze, oft aus der Kindheit stammend, die Leistungsfähigkeit und das Wohlbefinden im Berufsleben negativ beeinflussen können. Die Aufarbeitung dieser Glaubenssätze sei entscheidend für ein authentisches und erfülltes Arbeitsleben. Obermayer gibt Beispiele aus ihrem eigenen Alltag, wie sie authentisches Verhalten im Arbeitskontext fördert, und verdeutlicht, wie wichtig es ist, Emotionen zuzulassen und nicht zu unterdrücken.

Die Rolle der Führungskraft

Ein weiterer Schwerpunkt des Gesprächs liegt auf der Verantwortung der Führungskräfte. Obermayer argumentiert, dass Führungskräfte selbst ein Vorbild sein und ihre Mitarbeiter nicht nur fachlich, sondern auch emotional unterstützen müssen. Sie beschreibt, wie ein Coaching-Prozess mit einem ihrer Teams dazu beigetragen hat, tief liegende Konflikte aufzuarbeiten und ein vertrauensvolleres Arbeitsklima zu schaffen. Dabei betont sie, dass die Schulung von Führungskräften in Bezug auf mentale Gesundheit ein entscheidender Hebel für eine positive Veränderung in der Arbeitswelt ist. Die Führungskraft müsse lernen, „Nein“ von Mitarbeitern nicht als persönlichen Angriff, sondern als Vertrauensbeweis zu verstehen.

Herausforderungen und Lösungsansätze

Der Podcast beleuchtet die komplexen Herausforderungen der Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben und die individuellen Bedürfnisse der Mitarbeiter. Obermayer plädiert für eine Umkehr der bisherigen Arbeitskultur, in der lange Arbeitszeiten und ständige Erreichbarkeit als Erfolgsfaktoren betrachtet wurden. Stattdessen betont sie die Bedeutung von Ausgleich, ausreichend Schlaf und Achtsamkeit. Sie ermutigt sowohl Mitarbeiter als auch Führungskräfte, sich regelmäßig Zeit für Selbstreflexion zu nehmen, um ihre persönlichen Bedürfnisse und Grenzen besser zu erkennen. Es geht nicht um ein einfaches Rezept, sondern um die Förderung von Selbstwahrnehmung und die Schaffung eines Arbeitsumfelds, in dem mentale Gesundheit als wichtiger Bestandteil des Erfolgs verstanden wird.

Fazit: Ein Weg zur positiven Veränderung

Die Episode des „Digital Insurance Podcasts“ bietet einen tiefgründigen Einblick in die Bedeutung von mentaler Gesundheit in der Versicherungsbranche und liefert wertvolle Impulse für Führungskräfte und Mitarbeiter gleichermaßen. Durch Offenheit, Selbstreflexion und die gezielte Schulung von Führungskräften kann ein positiver Wandel in der Arbeitskultur eingeleitet werden, der zu höherer Zufriedenheit und Produktivität führt.

Über den Podcast

Seit April 2020 veröffentlicht Jonas Piela regelmäßig Gespräche zur digitalen Transformation mit Vorständen und Managern der Versicherungswirtschaft. Sein Ziel ist, dass seine Zuhörer einem lockeren Gespräch unter Gleichgesinnten lauschen und so Ideen und Anregungen für die eigene Arbeit mitnehmen. Zu finden ist der Podcast unter anderem bei Google, Apple und Spotify sowie unter https://pielaco.com/podcast.

Weitere Podcasts
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<a href="/nachrichten/wie-privatkundenmakler-erfolgreich-ins-gewerbegeschaeft-einsteigen" hreflang="de">Wie Privatkundenmakler erfolgreich ins Gewerbegeschäft einsteigen</a> http://www.asscompact.de/node/169886

Zahlreiche Makler betreuen ausschließlich Privatkunden, denn das Thema „Gewerbe“ schreckt immer noch viele ab. Dabei ist dort einiges zu holen. Der Blick auf Gewerbekunden lohnt sich schon allein aus finanzieller Sicht. Wie wird man vom Privat- zum Gewerbekundenmakler? Und was ist dabei besonders wichtig?

169886 22. November 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement Ein Artikel von Christina Nicolaus-Bauer, Direktionsbevollmächtigte im Maklervertrieb von rhion.digital, zuständig für den Großraum Frankfurt a. M. bis Stuttgart

In der Versicherungsbranche ist Spezialisierung mehr denn je ein entscheidender Erfolgsfaktor. Die meisten Makler starten im Privatkundengeschäft, doch um langfristig wettbewerbsfähig zu bleiben und Wachstum zu sichern, lohnt es sich, den Fokus auf Gewerbekunden zu erweitern. Viele scheuen diesen Weg jedoch aus unterschiedlichen Gründen. Die Maklerhaftung, Beratungsintensität, Komplexität im Schadenfall und die Beziehungen zu Versicherern sind nur einige der Einwände, die in diesem Zusammenhang geäußert werden.

Welche Vorteile bringt das Gewerbekundengeschäft?

Dabei liegen die Vorteile auf der Hand: Gewerbliche Policen sind oft mit höheren Prämien verbunden, was für Makler lukrativer ist. Firmen benötigen häufig mehrere Versicherungen, was Cross-Selling-Möglichkeiten schafft. Kundenbeziehungen sind intensiver und langfristiger, und zufriedene Gewerbekunden empfehlen oft weiter. Doch wie gelingt der Übergang vom Privat- zum Gewerbekundenmakler, und wie kann man sich in diesem Marktsegment optimal positionieren?

Wichtig ist die klare Zielsetzung

Der Einstieg ins Gewerbe­geschäft erfordert zweifellos Disziplin. Vorab ist es wichtig, Zielgruppen zu definieren. Man sollte Branchen aus­wählen, in denen man Vorkenntnisse hat – sei es aus privatem Interesse oder aufgrund beruflicher Erfahrungen. Zudem gilt, sich ein klares Bild von den Bedürfnissen Gewerbetreibender und ihrer branchentypischen Risiken zu machen, um Verständnis für ihre individuellen Belange zu entwickeln. Hierbei hilft natürlich, das eigene Fach­wissen stetig zu erweitern – sei es durch Schulungen und Weiter­bildungen, sei es durch Literatur oder den Austausch mit Versicherungsexperten. Ferner muss eine Akquisestrategie vorhanden sein: Ob Leads, Social Media, Printmedien, Kooperationen mit Berufsschulen, Maklern und Gewerbevereinen oder Kaltakquise – alles ist denkbar. Auch Netzwerke auszubauen oder bestehende zu nutzen und zu pflegen, ist essenziell, denn darüber ergibt sich Empfehlungspotenzial. Last, but not least muss man sichtbar sein: Eine gut gestaltete Website mit Bild und Referenzen schafft Vertrauen.

Der persönliche Auftritt macht den Unterschied

Darüber darf der persönliche Auftritt nicht vergessen werden. Denn gerade er macht oft den Unterschied und legt den Grundstein für eine vertrauensvolle Kundenbeziehung, die sich im Laufe der Zusammenarbeit festigt. Nachhaltig handelt der, der seinen Kunden von Anfang an das Gefühl gibt, in besten Händen zu sein.

Und dann kann’s losgehen – wobei es zum Start vernünftig ist, sich auf einfach zu beratende Risiken zu konzentrieren, um sich über das Feedback, durch Markt- und Trendbeobachtung schrittweise weiterzuentwickeln.

Wo steckt das Marktpotenzial?

Braucht es mehr Versicherungsvermittler, die sich z. B. auf Friseure spezialisieren? Definitiv. Aktuell sind laut Institut für Mittelstands­forschung (IfM) ca. 3,7 Millionen kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) in Deutschland angemeldet. Hingegen gibt es der DIHK zufolge aktuell nur rund 180.000 Versicherungsvermittler – sowohl Versicherungsmakler als auch Vertreter der Versicherungs­unternehmen (Stand 01.07.2025). Auch wenn es keine genauen Zahlen hierzu gibt, deuten Schätzungen darauf hin, dass viele KMU keine Versicherungen haben oder nur unzureichend versichert sind. Gründe dafür können mangelndes Bewusstsein, Kosten oder auch Unwissenheit sein. Das ist insbesondere bei kleineren Unternehmen der Fall, die oft weniger Ressourcen für Versicherungsberatung haben. Selbstständige können gerade zum Start ihres Gewerbes mit der Bürokratie überfordert sein und sind deshalb dankbar, wenn sie professionelle Hilfestellung bekommen.

Fachwissen und gute Beratung sichern Existenzen

Wie essenziell ein solides Fachwissen ist, wird im Folgenden deutlich: Unerwartete Ereignisse wie Brand, Sturm oder auch Streik können zu Unterbrechungen im Betriebsablauf führen. Maschinen sind beschädigt oder stehen still, Arbeiten bleiben liegen, Gastronomie muss zeitweise schließen. Die Folge ist ein Ertragsausfall, der das Unternehmen teuer zu stehen kommen kann. Die Ertragsausfallversicherung leistet Entschädigung für die fortlaufenden Kosten und den Betriebsgewinn, den der Unternehmer infolge der Betriebsunterbrechung oder -beeinträchtigung nicht erwirtschaften konnte.

Beispiel: Brandschaden

Da Komposit-Versicherer in der Regel zwei Arten der Ertragsausfallversicherung anbieten, ist es wichtig, den Unterschied zu kennen, hier kurz erklärt anhand eines plakativen Schadenfalles: Ein Restaurant hat einen Rohertrag (Umsatz – Wareneinsatz) von 12.500 Euro im Monat und laufende Kosten (Miete, Löhne, Gehälter etc.) von 10.500 Euro monatlich. Das bedeutet eine jähr­liche Ertragsausfallsumme von 270.000 Euro (Rohertrag + Kosten × 12). Der Inhalt (Möbel, Maschinen etc.) hat einen Wert von 70.000 Euro. Es kommt zu einem Brandschaden, das Restaurant muss schließen. Die kleine Ertragsausfallversicherung (KEA), ein Zusatzbaustein der Inhaltsversicherung, hat immer die gleiche Versicherungssumme wie die Inhaltsversicherungssumme, in diesem Fall 70.000 Euro. Die Summe der mittleren Ertragsausfallversicherung (MEA) kann individuell gewählt werden, passend zum Bedarf des Kunden. In diesem Fall bei einer Haftzeit von zwölf Monaten 270.000 Euro. Sichert der Berater den Baustein über die KEA ab, so wäre die benötigte Ausfallsumme schon nach knapp drei Monaten Schließung und fehlender Einnahmen aufgebraucht. Bei einem Schaden dieser Art und im Hinblick auf den herrschenden Handwerkermangel dauert die Wiederherstellung eines solchen Schadens oft sehr viel länger als drei Monate. An diesem Beispiel wird deutlich, welche Folgen eine Falschberatung in diesem Bereich haben kann. Das kann den Inhaber die Existenz kosten.

Gut aufgestellte Maklerbetreuung finden

Noch ein Hinweis zum Schluss: Idealerweise sollte für die Zusammenarbeit ein Versicherer gewählt werden, der auf Service und regionale Betreuung Wert legt. Denn nichts ist demotivierender, als gleich zu Beginn schon bei Rückfragen in Endlosschleifen zu landen. Das Wissen um eine gut aufgestellte Maklerbetreuung, ein kompetentes Underwriting oder die Verfüg­barkeit von Spezialisten bei komplexeren Fragestellungen dürfte den Start ins Gewerbegeschäft umso leichter machen.

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<a href="/nachrichten/bayerische-uebernimmt-zahnzusatzbestand-der-astra" hreflang="de">Bayerische übernimmt Zahnzusatzbestand der astra </a> http://www.asscompact.de/node/169887

Die Versicherungsgruppe die Bayerische will über ihre Komposit-Tochter, die Bayerische Allgemeine Versicherung, den Bestand an Zahnzusatzversicherungen der astra erwerben. Bis die Behörden grünes Licht erteilt haben, verwaltet die astra den Bestand weiter.

169887 21. November 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die Bayerische Allgemeine Versicherung AG (BA), Komposittochter der Versicherungsgruppe die Bayerische will den Zahnzusatzversicherungsbestand sowie die dafür zuständige Service GmbH der astra Versicherung AG übernehmen. Damit plant die BA ihre Position im Markt für Krankenzusatzversicherungen zu stärken und weiter zu wachsen. „Die astra hat in den vergangenen Jahren eine beeindruckende Wachstumsreise hingelegt. Dieser Bestand ist das Ergebnis vieler kluger Entscheidungen und viel Leidenschaft. Wir freuen uns sehr, dieses starke Fundament in unser Portfolio zu integrieren und weiterzuentwickeln“, erklärt Martin Gräfer, Vorstandsvorsitzender der BA.

Die BA verfüge über ein modernes, flexibel skalierbares Core-System, das speziell darauf ausgelegt sei, wachsende Bestände nahtlos aufzunehmen. Ein zentraler Baustein der geplanten Bestandsübernahme sei das Team der astra Serviceeinheit für den Bereich Leistungsbearbeitung für Zahnzusatzversicherungen. Die Mitarbeiter sollen nach Abschluss vollständig übernommen werden und der Standort Mannheim erhalten bleiben.

astra legt Fokus auf Rolle eines reinen Sachversicherers

Für die astra Versicherung AG sei die Abgabe des Bestands Teil einer klaren strategischen Fokussierung, wie es in der Pressemitteilung weiter heißt. Das Unternehmen will sich künftig wieder auf seine ursprüngliche Rolle als reiner Sachversicherer konzentrieren.

„Wir haben einen profitablen Bestand aufgebaut und wollen ihn nun bewusst an einen Partner geben, der in der Krankenzusatzversicherung ebenfalls stark aufgestellt ist. Die Bayerische bietet unseren Versicherten ein stabiles Umfeld und unseren Mitarbeitenden eine spannende Perspektive. Dies war wichtig und letztlich auch entscheidend für uns, um diesen Weg zu gehen“, erklärt Philipp Langendörfer, Vorstandsvorsitzender der astra Versicherung AG.

Wie beide Unternehmen mitteilen, bleibt die Verwaltung des Bestands bis zur finalen Genehmigung durch die BaFin und der Freigabe des Bundeskartellamts bei der astra. Erst nach Abschluss des Genehmigungsverfahrens erfolge die gesetzlich vorgeschriebene Information der Kundinnen und Kunden. (tik)

Weitere News zu neuen Produkten, Kooperationen und Übernahmen lesen Sie in unserer Rubrik „Assekuranz“.
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<a href="/nachrichten/vema-vorstand-hermann-huebner-geht-den-ruhestand" hreflang="de">VEMA-Vorstand: Hermann Hübner geht in den Ruhestand</a> http://www.asscompact.de/node/169881

Der langjährige Vorstandsvorsitzende der VEMA, Hermann Hübner, tritt den Ruhestand an. Er prägte den Genossenschaftsverbund und dessen Entwicklung maßgeblich. Doch ganz verabschiedet sich Hübner nicht aus der Branche.

169881 21. November 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Hermann Hübner, langjähriger Vorstandsvorsitzender der VEMA, hat sich vergangene Woche in den Ruhestand verabschiedet – zumindest als Vorstand, wie die VEMA ergänzt. Er war 23 Jahre an der Spitze der VEMA und schied mit Erreichen des 65. Lebensjahrs satzungsgemäß aus, heißt es.

Prägender Einfluss in ruhigen und unruhigen Zeiten

Hübner übernahm zu einer Zeit, als sich die VEMA „in eher unruhigem Fahrwasser“ befand und neue Orientierung suchte, schreibt das Unternehmen in einer Pressemitteilung. Gemeinsam mit seinem Vorstandskollegen Andreas Brunner schaffte er die Wende hin zu ruhigeren Zeiten für den Verbund und löste Probleme. Hübner entwickelte die VEMA mit seinen Ideen und seiner Vision maßgeblich weiter, beispielsweise in der Produktentwicklung und der Technik, die den angeschlossenen Maklern für ihre tägliche Arbeit zur Verfügung steht. Für ihn waren demnach Lösungen, die wirklich für die Praxis taugen, immer das Ziel. Eingeflossen sind in seine Vorstellung eines „hervorragenden Maklerdienstleisters“ u. a. eigene Erfahrungen beider Vorstände aus eigener Maklertätigkeit sowie Learnings aus dem Austausch mit Maklerkollegen. Hübner zeigte zudem, dass es kein Problem ist, auch auf dem Land – abseits von Großstadtlärm und Trubel – erfolgreich zu sein, wie die VEMA betont.

Der neue VEMA-Vorstand

Die Maklergenossenschaft sorgte frühzeitig dafür, Hübners Vorstandsressorts in gute Hände zu übergeben, auch um den Kurs der VEMA beizubehalten. Mit den zwei Vorstandsmitgliedern Thomas Hirsch und Dr. Johannes Neder wurde der Vorstand dann in den letzten Jahren auch verjüngt.

Brunner übernimmt künftig die Position des Vorstandsvorsitzenden.

Hübner arbeitet in eigenem Maklerhaus weiter

Zum Abschied sprach Hübner allen Mitarbeitern, Maklerkollegen, Kooperationsversicherern und Dienstleistern sowie dem Aufsichtsrat seinen Dank für die Zusammenarbeit in den vergangenen 23 Jahren aus, gibt die VEMA bekannt. Hübner wird mit seiner Maklerfirma DH Versicherungsmakler GmbH & Co KG weiter in der Branche tätig sein. (lg)

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Bild: © VEMA

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<a href="/nachrichten/canada-life-erweitert-fondsauswahl-von-fondspolice" hreflang="de">Canada Life erweitert Fondsauswahl von Fondspolice</a> http://www.asscompact.de/node/169880

Canada Life vergrößert die Auswahl bei der Fondspolice GENERATION private plus. Damit will der Lebensversicherer Kunden ermöglichen, flexibler und renditeorientierter vorzusorgen. Laut einer Umfrage wird bei Verbrauchern als Vorsorgestrategie ein Mix aus Rendite und Sicherheit immer beliebter.

169880 21. November 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Der Lebensversicherer Canada Life hat die Anzahl der Fonds bei der Fondspolice GENERATION private plus aufgestockt. Mit elf neuen Fonds hat das Unternehmen die Auswahl deutlich erweitert. Neben beliebten Publikumsfonds und ETFs gehören auch die Setanta Active Multi-Asset (SAMA)-Fonds zu den Neuzugängen in der dritten Schicht der Altersvorsorge. Kunden, die von den neuen Renditechancen profitieren möchten und gleichzeitig ein aktives Fondsmanagement suchen, biete sich hier eine gute Investitionsmöglichkeit, wie es von der Canada Life heißt. Die vermögensverwaltenden Fonds mit Volatilitätssteuerung sind in drei Risikoprofilen mit jeweils unterschiedlichem Sachwert-Anteil erhältlich. Je nach gewähltem Profil verringert die Volatilitätssteuerung Risiken.

Umfrage: Sparer wollen Kombination von Rendite und Sicherheit

Vor Kurzem erst hat eine Umfrage gezeigt, mit der Canada Life das Meinungsforschungsinstitut Civey beauftragt hatte, dass in Sachen privater Altersvorsorge ein Umdenken erfolgt: Es zeigt sich eine Tendenz weg vom Sicherheitsdenken hin zu einer Balance zwischen Renditechancen und Sicherheit. Die Kombination aus Renditechancen und Sicherheit bevorzugt in der aktuellen Studie rund ein Drittel der Befragten und damit deutlich mehr als in der Befragung aus dem Jahr 2023, da waren es 22,8 %. Insgesamt rangiert Sicherheit als Vorsorgestrategie mit 46,4% bei den Befragten zwar nach wie vor vorne. Doch der Trend ist laut Canada Life rückläufig: 2023 hatte der Sicherheitsaspekt noch bei 54,7% der Umfrageteilnehmer Priorität. Der alleinige Fokus auf Rendite ist dagegen leicht gestiegen – von 12,3 auf 14,4%.

 

Canada Life erweitert Fondsauswahl

 

„Unsere Umfrage mit Civey zeigt, dass sich die Menschen auch in der privaten Altersvorsorge flexible Gestaltungsmöglichkeiten wünschen. Genau das erhalten sie mit der erweiterten Fondsauswahl unseres GENERATION private plus . Mit den SAMA-Fonds haben wir seit ihrer Einführung gute Erfahrungen gesammelt und sind stolz, sie nun auch in diesem Produkt anzubieten“, erklärt Dr. Igor Radovic, Mitglied des Vorstands der Canada Life. (tik)

News zu weiteren neuen Produkten und Anpassungen finden Sie in unserer Rubrik „Assekuranz“.
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<a href="/nachrichten/vollstaendige-rueckerstattung-bei-gravierenden-reisemaengeln" hreflang="de">Vollständige Rückerstattung bei gravierenden Reisemängeln</a> http://www.asscompact.de/node/169754

Auch wenn Teile einer Pauschalreise erbracht werden, kann Reisenden die volle Preisrückerstattung zustehen, wenn gravierende Mängel vorliegen. Das hat der EuGH im Fall zweier Polen, deren Hotel in Albanien während des Aufenthalts teils abgerissen wurde, entschieden.

169754 21. November 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Bei Pauschalreisen kann Reisenden auch dann eine vollständige Erstattung des Reisepreises zustehen, wenn einzelne Leistungen zwar erbracht, jedoch so mangelhaft sind, dass die Reise ihren Zweck verliert und für sie objektiv kein Interesse mehr besteht. So hat der EuGH in einem Fall entschieden.

Nichts war bei der Reise, wie erwartet

Zwei polnische Urlauber buchten eine All-inclusive-Reise in ein Fünfsternehotel in Albanien. Bereits am Tag nach ihrer Ankunft wurden sie vom Lärm umfangreicher Abrissarbeiten geweckt, die von den albanischen Behörden angeordnet worden waren. Vier Tage lang, jeweils von 7.30 bis 19.30 Uhr, wurden die Schwimmbecken, die Strandpromenade und der gepflasterte Zugang zum Meer vollständig abgerissen.

Während ihres Aufenthalts mussten die Gäste zudem lange Warteschlangen beim Essen in Kauf nehmen und gleich zu Beginn der Mahlzeiten erscheinen, da das Angebot begrenzt war. Das Nachmittagssnackbuffet entfiel ganz. In den letzten drei Tagen begannen zusätzlich Bauarbeiten zur Aufstockung des Hotels um ein weiteres Stockwerk.

Vollständige Erstattung des Reisepreis bei gravierenden Mängeln

Die Reisenden verlangten daraufhin vor einem polnischen Gericht die vollständige Erstattung des Reisepreises sowie Schadenersatz. Das Gericht legte dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) die Frage vor, welche Rechte den Urlaubern nach der Pauschalreiserichtlinie zustehen.

Der Gerichtshof stellt klar, dass Reisende nicht nur dann Anspruch auf vollständige Rückerstattung des Reisepreises haben, wenn sämtliche Reiseleistungen ausfallen, sondern auch dann, wenn die Mängel so gravierend sind, dass die Reise ihren Zweck verliert und objektiv kein Interesse mehr daran besteht. Ob dies zutrifft, ist vom nationalen Gericht unter Berücksichtigung aller Umstände zu beurteilen. Der EuGH weist aber darauf hin, dass die Richtlinie nicht dazu dient, den Reiseveranstalter zu sanktionieren, insbesondere durch Strafschadenersatz.

Aber kein Schadenersatz

Ein Schadenersatzanspruch entfällt, wenn der Veranstalter nachweist, dass die mangelhafte Leistung auf einen Dritten zurückzuführen und weder vorhersehbar noch vermeidbar war. Die Richtlinie verlangt dabei keinen Nachweis eines Verschuldens des Dritten, weshalb nationales Recht, das dies vorsieht, unionsrechtswidrig ist.

Hinsichtlich der Abrissarbeiten betont der Gerichtshof, dass Maßnahmen der öffentlichen Gewalt in der Regel transparent und angekündigt erfolgen. Das nationale Gericht muss prüfen, ob der Reiseveranstalter oder der Betreiber über das Verfahren informiert war oder daran teilgenommen hat. War dies der Fall, gilt der Abriss nicht als unvorhersehbar – der Veranstalter kann sich dann nicht auf außergewöhnliche, unvermeidbare Umstände berufen und bleibt schadenersatzpflichtig. (bh)

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<a href="/nachrichten/die-bav-anbieter-mit-dem-besten-maklerservice" hreflang="de">Die bAV-Anbieter mit dem besten Maklerservice</a> http://www.asscompact.de/node/169867

Service ist im Zusammenspiel von Versicherern und Vermittlern von großer Bedeutung. Die Studie „AssCompact AWARD – Maklerservice 2025“ beleuchtet in verschiedenen Sparten die Favoriten der Vermittler in Sachen Maklerservice – darunter auch die bAV-Anbieter, die in diesem Bereich punkten.

169867 20. November 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement ]]>
<a href="/nachrichten/%E2%80%9Eendspiel%E2%80%9C-der-deutschen-maklerpool-landschaft" hreflang="de">„Endspiel“ in der deutschen Maklerpool-Landschaft?</a> http://www.asscompact.de/node/169872

Laut MarshBerry nahm der M&A-Markt in Europa nach einem insgesamt verhaltenen Jahresstart im dritten Quartal wieder an Fahrt auf. Hierzulande aber scheint weiter Zurückhaltung zu herrschen. Und was meint das Analysehaus, wenn es vom „Endspiel“ in der deutschen Maklerpool-Landschaft spricht?

169872 20. November 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Wo bewegt sich der europäische Markt für Fusionen und Übernahmen (M&A) im dritten Quartal 2025 hin? Im letzten Bericht hatte MarshBerry vorsichtig optimistisch in die nähere Zukunft geschaut. Im zweiten Quartal 2025 wurde dem M&A-Markt jedoch auch noch ein Status zwischen Zurückhaltung und Handlungsbereitschaft quittiert. Im ersten Quartal lag der Fokus eher auf kleineren Konsolidieren. Also was hat sich im dritten Quartal in Europa und Deutschland getan?

„Spürbare Belebung“ in Europa

MarshBerry zufolge gewannen Fusionen und Übernahmen in Europa nach einem insgesamt eher verhaltenen Jahresauftakt im dritten Quartal deutlich an Dynamik. Das niederländische Analysehaus sieht zudem, dass Käufer und Investoren mit neuer Entschlossenheit agierten. Dies wurde demnach begünstigt von „aufgestauter Nachfrage, freundlichen Aktienmärkten und den Zinssenkungen“. So kam es im dritten Quartal zu einer spürbaren Belebung der Deal-Aktivität. MarshBerry schätzt den Markt daher gut positioniert für ein starkes Schlussquartal und einen positiven Jahresausklang ein.

Risiken bleiben präsent

Doch der neue Bericht „Q3 2025 – M&A Trends – Update zum europäischen Markt für Versicherungsvermittler“ weist u. a. auch darauf hin, dass es in Europa weiterhin makroökonomische Risiken gibt, die das Transaktionsumfeld mittelfristig belasten könnten. „Strukturelle Haushaltsungleichgewichte bleiben eine zentrale Quelle der Unsicherheit. Die europäischen Regierungen stehen vor der Herausforderung, steigende Ausgaben für Verteidigung und Gesundheitswesen innerhalb eines zunehmend angespannten Haushaltsrahmen zu finanzieren. Dieses Spannungsfeld zwischen begrenztem fiskalischen Spielraum und öffentlichem Widerstand gegen Sparmaßnahmen rückt erneut Fragen der Haushaltsdisziplin und Tragfähigkeit der Staatsverschuldung in den Vordergrund“, heißt es in dem Bericht.

Fazit für Europa: Dynamik und Widerstandsfähigkeit

Insgesamt spricht MarshBerry für das dritte Quartal aber von einer spürbaren Verbesserung. Von der Volatilität der ersten Jahreshälfte ist kaum noch etwas zu sehen und Käufer haben ihre Buy-and-Build-Strategien reaktiviert. So kann das Analysehaus den europäischen M&A-Aktivitäten in der Versicherungsvermittlung eine bemerkenswerte Widerstandsfähigkeit bescheinigen. Und im Bericht heißt es: „Der Markt ist gut positioniert, um die wiedergewonnene Dynamik bis zum Jahresende aufrechtzuerhalten und das Momentum in das Jahr 2026 mitzunehmen.“

Das sind die Zahlen für das dritte Quartal

In Zahlen heißt das für das dritte Quartal, also bis zum 30.09.2025: MarshBerry konnte 373 veröffentlichte M&A-Transaktionen zählen, an denen europäische Versicherungsmakler beteiligt waren. Zudem schätzt das Unternehmen die tatsächliche Zahl höher ein, da kleinere Transaktionen oft nicht öffentlich gemacht werden. Zum Vergleich: Zum gleichen Zeitpunkt im Vorjahr hatte es bereits 444 veröffentlichte Transaktionen gegeben, womit das gesamte Transaktionsvolumen trotz der dynamischeren Marktaktivität im dritten Quartal mehr als 15% unter dem Vorjahresniveau liegt. Außerdem: Im zweiten Quartal 2025 wurden 58,1% der Transaktionen in Kontinentaleuropa von Private-Equity-Gesellschaften unterstützt.

In Deutschland blieb der Markt zurückhaltend

Und wie steht es um die Fusionen und Transaktionen in Deutschland? Hierzulande blieb das Momentum der M&A-Aktivität laut MarshBerry auch im dritten Quartal auf einem verhaltenen Niveau. Zwischen Juli und September wurden 13 veröffentlichte Übernahmen identifiziert. Einerseits führt der Bericht dies auf die Sommermonate zurück, andererseits auf zahlreiche kleinere, nicht gemeldete Transaktionen sowie die zeitintensiven internen M&A-Prozesse zweier Konsolidierer.

Explizit beschreibt MarshBerry folgende Vorgänge: Astorg wurde erster PE-Partner bei ATTIKON, das bisher auf Fremdkapital und „Family & Friends“-Finanzierungen gesetzt hatte. Ein Gesellschafterwechsel wurde beim Hanseatic Broking Center (HBC) vollzogen: Auf Preservation Capital folgt nun Bridgepoint als neuer Mehrheitsinvestor. In beiden Fällen rechnet das Analysehaus in Zukunft mit einer steigenden Übernahmedynamik und einer wachsenden Attraktivität mittelgroßer Konsolidierungsplattformen.

„Endspiel“ in der deutschen Maklerpool-Landschaft

Zugleich findet weiterhin das „Endspiel“ in der deutschen Maklerpool-Landschaft statt, wie MarshBerry es nennt. Der nach Bruttoumsatz zweitgrößte Pool blau direkt übernahm den in den 1990er-Jahren gegründeten MAXPOOL aus Hamburg und trieb damit die Marktkonsolidierung weiter voran. Des Weiteren steht noch die Übernahme des Maklerpools WIFO durch die Artemis Bidco, das Beteiligungsvehikel von Oakley Capital, im Raum, die bereits seit Längerem beim Bundeskartellamt angemeldet ist. Diese Transaktionen reihen sich MarshBerry nach in eine Serie vergleichbarer Engagements ein, darunter Warburg Pincus bei blau direkt, Hg Capital bei Fonds Finanz und Ascendia bei PMA.

Laut Bericht wird – getrieben von Netzwerkeffekten, wachsendem IT-Investitionsbedarf, demografischem Wandel und den Vertriebsstrategien der Versicherer – eine weitere Zunahme von Pool-Transaktionen, vor allem bei Unternehmen mit 5 bis 100 Mio. Euro Bruttoumsatz erwartet. Dieses Marktsegment habe seit 2018 schätzungsweise über 7% Marktanteil an die drei größten Pools verloren. Besonders interessant werde die Entwicklung der sechs noch inhabergeführten Pools innerhalb dieser Gruppe zu beobachten sein.

Der gesamte Bericht und weitere Informationen finden sich auf der Website von MarshBerry. (lg)

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<a href="/nachrichten/nachhaltigkeits-score-diese-versicherer-punkten-diese-nicht" hreflang="de">Nachhaltigkeits-Score: Diese Versicherer punkten, diese nicht</a> http://www.asscompact.de/node/169871

Franke und Bornberg hat den Nachhaltigkeits-Score für 48 Versicherer ermittelt. Während der Stellenwert von Nachhaltigkeit in der öffentlichen Wahrnehmung zuletzt gesunken sei, sei sie laut den Experten für die Assekuranz von großer Bedeutung. Diese Unternehmen können punkten – und diese nicht.

169871 20. November 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

In letzter Zeit hat Nachhaltigkeit in der öffentlichen Diskussion und Wahrnehmung an Stellenwert verloren. Für die Assekuranz nimmt die Relevanz jedoch in keinster Weise ab, erklärt das Analysehaus Franke und Bornberg. Das sei nicht zuletzt wegen steigender Schäden durch Naturkatastrophen. Allein vor diesem Hintergrund bleibe es zentrale Aufgabe der Assekuranz, Risiken kalkulierbar und Schäden versicherbar zu halten. Zudem sei auch die ökonomische Bedeutung der Branche unverändert hoch, so Franke und Bornberg.

48 Versicherungskonzerne erhalten Nachhaltigkeits-Score

Vor diesem Hintergrund hat das Analysehaus seinen aktuellen Nachhaltigkeits-Score veröffentlicht. Der Score bewertet 48 Versicherungskonzerne – wobei hinter einem Konzern oft mehrere Versicherungsunternehmen stehen – auf Basis von 250 Einzelkriterien in den sechs Fokusthemen Ressourcenmanagement, Arbeitgeberverantwortung, gesellschaftliches Engagement, nachhaltiges Investment, Wandel und Innovation sowie nachhaltige Produkte.

Anhand eines Benchmarkverfahrens wird der Gesamtscore der Versicherer ermittelt und die Performance in den definierten Fokusthemen mit dem Marktdurchschnitt verglichen. Die Methodik wurde für den diesjährigen Jahrgang an die Entwicklungen rund um Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) sowie European Sustainability Reporting Standards (ESRS) angepasst.

Zur Ermittlung des Nachhaltigkeits-Scores nutzt Franke und Bornberg dokumentierte Daten, unter anderem aus der offiziellen Nachhaltigkeitsberichterstattung der Konzerne, sowie zur Nachhaltigkeitsqualität der angebotenen Produkte.

Das ist der durchschnittliche Nachhaltigkeits-Score der Branche

Insgesamt kann die Branche im Marktdurchschnitt einen Gesamtscore von 42% aufweisen. Heruntergebrochen auf die sechs Fokusthemen liegt der Marktdurchschnitt bei 41% im Ressourcenmanagement, bei 58% in der Arbeitgeberverantwortung und bei 36% im gesellschaftlichen Engagement. 38% ist der Marktdurchschnitt im Bereich nachhaltiges Investment, Wandel und Innovation kommt im Schnitt auf einen Score von 37%, im Bereich nachhaltige Produkte liegt der Durchschnittswert bei 53%.

Welche Unternehmen sind am nachhaltigsten?

Welche der analysierten Unternehmen können einen hohen Nachhaltigkeits-Score aufweisen, welche sind am unteren Ende? Den höchsten Nachhaltigkeits-Score erreicht Generali Deutschland. Das Unternehmen erhält im Gesamtergebnis einen Wert von 81%. Drei weitere Konzerne können sich einen Score von 70% und darüber sichern: Es sind die Allianz mit einem Wert von 78%, BarmeniaGothaer mit 76% sowie SIGNAL IDUNA mit 70%. Knapp darunter liegt die AXA Group mit einem Wert von 69%.

Am anderen Ende der Skala erhalten ebenfalls drei Versicherer einen Gesamtscore von unter 20%: Das Schlusslicht bilden die NV Versicherungen mit einem Score von 11%. Auch die IDEAL (17%) und die Mecklenburgische (19%) bleiben unter der Marke. Knapp darüber mit jeweils einem Gesamt-Nachhaltigkeits-Score von 21% finden sich der Münchener Verein und die DEVK.

Neben Orientierung und Transparenz soll das Rating auch die Weiterentwicklung der Unternehmen im Bereich Nachhaltigkeit sichtbar machen. „Nachhaltigkeit ist kein einmaliges Projekt, sondern ein fortlaufender Prozess“, so Michael Franke, Geschäftsführer der Franke und Bornberg GmbH. (js)

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<a href="/nachrichten/wechsel-der-spitze-von-ecclesia-credit" hreflang="de">Wechsel an der Spitze von Ecclesia Credit</a> http://www.asscompact.de/node/169870

Staffelübergabe beim Spezialmakler für Kreditversicherung und Finanzierung Ecclesia Credit: Stefan Vogel und Mark Sieber folgen in der Geschäftsführung auf Jörg P. Kowalewski und Markus Moritz. Der Wechsel erfolgt im Rahmen einer lange geplanten Nachfolgeregelung.

169870 20. November 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Der Spezialmakler für Kreditversicherung und Finanzierung Ecclesia Credit richtet sich organisatorisch und strategisch neu aus. Jörg P. Kowalewski und Markus Moritz übergeben die Geschäftsführung an Stefan Vogel und Mark Sieber. Der Wechsel erfolgt planmäßig im besten gegenseitigen Einvernehmen im Rahmen einer lange geplanten Nachfolgeregelung, wie das Unternehmen mitteilt.

Jörg P. Kowalewski und Markus Moritz haben die vier zuvor unabhängigen Spezialeinheiten – km credit consulting, CFG Finance, die Kreditaktivitäten der deas und SCHUNCK GROUP – unter dem Dach der Ecclesia Gruppe zusammengeführt und Ecclesia Credit aufgebaut. Stefan Vogel und Mark Sieber haben diesen Prozess als Geschäftsführer von CFG Finance und km credit consulting begleitet.

Stefan Vogel ist seit 2022 im Unternehmen tätig und zuletzt als Geschäftsführer von CFG Finance für das Midmarket-Segment verantwortlich. Mark Sieber ist seit 13 Jahren bei der Ecclesia Gruppe und verantwortete zuletzt als Geschäftsführer der km credit consulting das Multinational Business. Für weitere Kontinuität sorgt das Managementteam, das unverändert aus Lisa Gille als Head of Operations sowie Sven Coels und Matthias Bühler als Geschäftsführer besteht.

Kowalewski und Moritz bleiben Ecclesia Credit in verantwortlichen Funktionen verbunden. Sie werden künftig im Vertrieb und Key Account Management mit dem Fokus auf internationale Schlüsselkunden aktiv sein, aber auch weiterhin im Business Development unterstützen und neue Geschäftsfelder fördern. (tik)

Im Bild v. l. n. r.: Jörg P. Kowalewski, Stefan Vogel, Mark Sieber und Markus Moritz; © Ecclesia Gruppe

News über weitere personelle Veränderungen in der Finanz- und Versicherungsbranche lesen Sie in der Rubrik „Personen“.
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<a href="/nachrichten/igvm-zur-%E2%80%9Eunabhaengig%E2%80%9C-werbung-rechtliche-schritte-ausgereizt" hreflang="de">IGVM zur „Unabhängig“-Werbung: Rechtliche Schritte ausgereizt</a> http://www.asscompact.de/node/169869

Der IGVM kritisiert das Urteil gegen die „Unabhängig“-Werbung von Versicherungsmaklern, akzeptiert es aber als geltendes Recht. Der Verband hatte den betroffenen Versicherungsmakler im Verfahren unterstützt, rät Maklern, die Außendarstellung anzupassen, und stellt Forderungen an den Gesetzgeber.

169869 20. November 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die Interessengemeinschaft Deutscher Versicherungsmakler e.V. übt deutliche Kritik am Urteil zur „Unabhängig“-Werbung von Versicherungsmaklern. Der Verband hatte den betroffenen Versicherungsmakler im Verfahren unterstützt und die Verfahrenskosten des Berufungsverfahrens übernommen.

„Versicherungsmakler sind nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs treuhänderähnliche Sachwalter ihrer Kunden. Dass diese gesetzlich verankerte Rolle in der wettbewerbsrechtlichen Bewertung des Gerichts keine Berücksichtigung findet, halten wir für bedenklich“, so der IGVM-Vorstand.

Kaum Chancen für Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH

Trotz inhaltlicher Kritik akzeptiert der IGVM das Urteil als Teil der geltenden Rechtsordnung. Der Verband habe sich unmittelbar nach der Entscheidung mit den involvierten Rechtsanwälten abgestimmt, teilt der Verband mit. Die Anwälte sehen das Urteil demnach als gut und schlüssig begründet und halten eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof (BGH) zwar für denkbar, aber für wenig aussichtsreich. Der Streitwert sei zu gering, und auch die weiteren untersagten Werbeaussagen böten kaum Erfolgsaussichten. Die Argumentation des Gerichts sei rechtlich kaum angreifbar.

Empfehlungen für die Außendarstellung von Versicherungsmaklern

Wie bereits zuvor die beiden Verbände BVK und AfW rät der IGVM Versicherungsmaklern, ihre Außendarstellung an die aktuelle Rechtslage anzupassen. Insbesondere sollte der Begriff „unabhängig“ nicht mehr verwendet werden, solange eine Vergütung durch Versicherer erfolgt. Stattdessen empfiehlt der Verband neutrale Formulierungen, die die kundenorientierte Tätigkeit und die umfassende Marktkenntnis der Makler hervorheben.

So sollte die Kommunikation erfolgen

Als Ersatz für den Begriff „unabhängig“ empfiehlt der IGVM Formulierungen wie „ungebundener Makler“ oder „Vermittler mit breiter Marktübersicht“. Aussagen, die vollständige Neutralität suggerieren, sollten vermieden werden. Zudem sollten Makler ihre Kunden offen über ihre Vergütungsstruktur informieren, etwa im Rahmen der Erstinformation oder im Impressum. Der Verband stellt seinen Mitgliedern bei Bedarf Musterformulierungen zur Verfügung, um die Umsetzung zu erleichtern. Ziel ist es, das Vertrauen der Verbraucher durch Transparenz und Professionalität zu stärken – auch ohne den Begriff „unabhängig“.

IGVM für Doppelzulassung als Versicherungsmakler und -berater

Stefan Rumpp, Vorstandsvorsitzender der IGVM, fordert in dem Zusammenhang den Gesetzgeber auf, zu handeln. „Wenn dem Gesetzgeber Verbraucherschutz als höchstes Gut am Herzen liegen würde, müsste er die dafür notwendigen Voraussetzungen schaffen. Die fachliche Voraussetzung für die Zulassung als Versicherungsmakler und die als Versicherungsberater ist identisch. Eine Doppelzulassung wird in Deutschland, mit dem Hinweis auf Interessenskollision, verneint. In Österreich gibt es diese Trennung nicht mehr, was im Übrigen durch die europäische Dienstleistungsfreiheit zu einer Wettbewerbsverzerrung führt.“

Rumpp weiter: „Im Falle einer Doppelzulassung stünde es dem Berater und seinem Kunden frei, die Art, wie die Dienstleistung und oder Vermittlung vergütet wird, frei zu wählen. Denkbar wäre dann Courtage, Honorar oder eine Mischform aus beiden Vergütungsformen.“

Ergänzend müsste der Gesetzgeber den Produktanbietern auferlegen, dass sie im Rahmen ihrer unternehmenseigenen Annahmerichtlinien Geschäft, welches ihnen angetragen wird, unabhängig von einer bestehenden Zusage annehmen müssen. Damit wäre sichergestellt, dass Berater tatsächlich einen vollständigen Marktzugang haben. (bh)

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<a href="/nachrichten/die-home-office-illusion-warum-wir-uns-die-freiheit-schoenreden" hreflang="de">Die Home-Office-Illusion: Warum wir uns die Freiheit schönreden</a> http://www.asscompact.de/node/169818

Prof. Dr. Ingo Hamm hat ein Buch geschrieben, in dem es um die Home-Office- und Rückkehrpflicht-Debatte geht. Für AssCompact spricht er über die Frage, welchen Preis Home-Office speziell in der Versicherungsbranche hat. Zudem zeigt er auf, wie Arbeit sinnvoll für alle gestaltet werden kann und wie die Balance gelingt.

169818 20. November 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement Ein Artikel von Prof. Dr. Ingo Hamm, Professor für Wirtschaftspsychologie an der Hochschule Darmstadt

Stellen Sie sich vor: Es ist Montagmorgen, 8:47 Uhr. Sie sitzen im Home-Office, die Kamera ist aus, das Mikro auf stumm. Während Ihr Chef über „strategisches Alignment“ philosophiert, scrollen Sie durch drei Nachrichtenseiten gleichzeitig. Die Katze springt auf den Tisch, der Paketbote klingelt, und Sie fragen sich: Ist das jetzt die große Freiheit, von der alle sprechen?

Eine Home-Office-Typologie

Nach Jahren der Beobachtung und unzähligen Gesprächen mit „Kettensprengern“ – so nenne ich die Menschen, die sich mehr Freiheit im Job wünschen – habe ich fünf Motivationstypen identifiziert, die das Home-Office wollen, brauchen, nicht mehr hergeben möchten. Die beinahe tragische Wahrheit gerade für Führungskräfte ist, dass es mit den Typen nicht so einfach ist wie gedacht: Die meisten Menschen wünschen sich nicht die Hängematte, sondern haben sehr unterschiedliche Beweggründe, die es zu verstehen gilt.

Da sind zunächst die Verweiger:innen. Mit teilweise beeindruckender krimineller Energie täuschen sie im Home-Office vor zu arbeiten, während sie in Wahrheit Netflix schauen oder die Wohnung renovieren. Sie sind der Albtraum jedes Managers und der Grund, warum die Home-Office-Debatte so hitzig geführt wird. Zum Glück sind sie eine verschwindend kleine Minderheit – aber sie bereiten den größten Unfrieden im Team.

Dann gibt es die Jongleur:innen, die wahren Akrobaten des Alltags. Beruf, Kinderbetreuung, Pflege der Eltern, Termine, Handwerker – ohne Home-Office würde ihr Lebenskonstrukt wie ein Kartenhaus zusammenbrechen. Sie sind nicht faul, sie sind erschöpft von der schieren Menge an Bällen, die sie in der Luft halten.

Die Eskapist:innen fliehen vor toxischen Arbeitsumgebungen. Sie haben entweder keine Freude mehr an der Tätigkeit oder in ihrer aktuellen Rolle, nicht mit diesem Chef, nicht in diesem Büro. Das Home-Office ist ihre Fluchtburg vor Mikromanagement, sinnlosen Meetings und einem als sinnlos empfundenen Job. Nur jenseits der Arbeit finden sie Erfüllung, sei es im Hobby, im Ehrenamt oder in der Familie.

Essentialist:innen schätzen das Home-Office, weil sie dort endlich konzentriert arbeiten können. Keine Störungen, keine spontanen Unterbrechungen. Denken Sie an den Makler, der Vertragswerke studiert oder sich in neue regulatorische Vorgaben einarbeitet – all das geht zu Hause oft besser als im Großraumbüro. Sie laufen jedoch Gefahr, professionell zu vereinsamen, wenn Effizienz zu sehr auf Kosten des Zusammenhalts geht.

Für Fatalist:innen ist das Home-Office der letzte Schritt vor dem kompletten Zusammenbruch. Statt sich wegen Burn-out krankschreiben zu lassen, ziehen sie sich zurück, bis gar nichts mehr geht.

Führung ist nicht Management, sondern Führung ist People Business. Führen heißt, führen wollen, sich mit Menschen auseinandersetzen wollen und dafür Zeit freimachen. Führen ist, ein Gespür für das Team zu bekommen – und die Motive, auch stille Motive, Lebensrealitäten und Antriebe, die häufig im Verborgenen liegen. So lassen sich Motivationstypen unterscheiden und die positiven Typen gezielt ansprechen und motivieren.

Die unbequemen Wahrheiten

Jetzt kommt der Teil, den niemand hören will, zumindest nicht aufseiten vieler Beschäftigter: Home-Office hat einen Preis. Und ich meine nicht die Stromrechnung oder den ergonomischen Bürostuhl, den sie sich selbst kaufen mussten.

  • Vertrauen in Teams entsteht viel besser in Präsenz als virtuell. Das ist wissenschaftlich belegt. Besonders für neue Teammitglieder ist essenziell, die ungeschriebenen Regeln, Dynamiken, kleinen Gesten und Zwischentöne mitzubekommen. In der Versicherungsbranche, wo Vertrauen das A und O ist, wiegt das besonders schwer. Wie soll ein Junior-Makler lernen, wie man schwierige Kundengespräche führt, wenn er seinen erfahrenen Kollegen nie über die Schulter schauen kann?
  • Digital arbeitende Teams sind weniger kreativ als Teams in Präsenz. Ja, ich weiß, Sie hatten letzte Woche ein superproduk­tives Brainstorming online via Miro-Board. Aber die wirklich verrückten, innovativen Ideen entstehen meist spontan beim Kaffee, beim zufälligen Gespräch auf dem Flur. Gerade wenn es darum geht, neue Produkte zu entwickeln oder kreative Lösungen für Kundenbedürfnisse zu finden, ist spontane Kreativität Gold wert. Aber Kreativität braucht man nicht nur für Produkt- und Service-Innovation, sondern auch für Prozesse, Abstimmungen, Strategien.
  • Resilienz im Team entsteht vor allem – im Team! Krisen meistert man gemeinsam, nicht jeder für sich im stillen Kämmerlein. Psycholog:innen wissen: Arbeitsbezogene Resilienz entsteht bei der Arbeit und nicht durch Flucht in den heilen privaten Kontext. Und seien wir ehrlich: In der Versicherungsbranche gibt es genug Krisensituationen – sei es ein schwieriger Schadenfall, regulatorische Änderungen oder einfach nur Quoten- oder Quartalsdruck.
Das Dilemma vieler kleiner Unternehmen

Für kleinere und mittlere Maklerunternehmen ist die Home-Office-Frage besonders heikel. Einerseits müssen sie im War for Talents mithalten können. „Kein Home-Office“ ist heute fast ein K.O.-­Kriterium bei der Personalsuche. Doch gerade kleinere Unternehmen leben von ihrem Teamspirit, der familiären Atmosphäre. Ein Geschäftsführer eines mittelständischen Unternehmens erzählte mir: „Wir haben 35 Mitarbeiter. Wenn die alle im Home-Office sind, existiert unsere Unternehmenskultur nur noch auf dem Papier. Aber wenn ich kein Home-Office anbiete, bekomme ich keine neuen Leute mehr.“ Ein klassisches Dilemma. Die Lösung kann nicht sein, einfach drei Tage Home-Office zu verordnen und zu hoffen, dass sich der Rest von selbst regelt. Wenn man Großes er­reichen will, kann nicht jeder sein eigenes Ding durchziehen, man muss zusammenkommen – und zwar als Regelfall, nicht als Ausnahme.

Die vergessene Kunst der Kundenbeziehung

Was in der Home-Office-Debatte oft untergeht: Oft geht es um Menschen und Kunden, nicht um abstrakte Prozesse. Vieles läuft heute digital. Aber gerade in komplexen Beratungssituationen, bei Schadenfällen oder wenn es um Vertrauen geht, zählt der persönliche Kontakt. Wie soll man den authentisch gestalten, wenn man selbst nur noch virtuell mit Kollegen interagiert?

Job Crafting: Die eigene Arbeitselbst interpretieren

Der Ausweg aus dem Dilemma: Job Crafting. Die Idee stammt von Amy Wrzesniewski und Jane Dutton, die in einer Studie zeigten: Men­schen im gleichen Job mit gleicher Bezahlung können radikal unterschiedliche Zufriedenheit erleben, indem sie ihren Job selbst interpretieren und neu definieren und nicht auf Änderungen von oben warten. Job Crafting heißt, seine Aufgaben und seine Beiträge zu hinterfragen, zu erweitern, teilweise bis an die Grenze des Erlaubten zu gehen – eben alles außer Dienst nach Vorschrift. Übertragen auf die Versicherungsbranche: Der mäßig zufriedene Sachbearbeiter sieht sich als „Antragsabarbeiter“, der andere („Job Crafter“) als „Ermöglicher von Sicherheit für Familien“. Der eine Makler „verkauft Policen“, der andere „schützt Existenzen“. Gleiche Tätigkeit, komplett andere Perspektive.

Die Zukunft: Hybrid, aber richtig

Die Lösung liegt nicht im Entweder-oder, sondern im Sowohl-als-auch. Aber bitte mit Verstand! Präsenztage sollten nicht einfach „Bürotage“ sein, an denen jeder vor sich hinarbeitet, nur eben im Firmengebäude. Sie sollten für das genutzt werden, wofür Präsenz unschlagbar ist: Teambuilding, Kreativsessions, Onboarding neuer Kollegen, schwierige Gespräche, gemeinsames Lernen. Es geht um Kooperation und Zusammen­arbeit, nicht um das Büro als Räumlichkeit!

Für Maklerunternehmen könnte das etwa heißen: Dienstag und Donnerstag sind Teamtage. Da wird gemeinsam an Projekten gearbeitet, da finden Schulungen statt, da trifft man sich mit Kunden oder im Team im Restaurant zu Mittag oder man nimmt sich eine kleine gemeinsame Auszeit bei einem Walk-the-talk-Meeting im Park. Montags, mittwochs, freitags kann jeder selbst entscheiden, wo er am produktivsten ist. Aber – und das ist entscheidend – mit klaren Erwartungen und Zielen.

Was bleibt?

Die große Home-Office-Debatte ist ein Stellvertreterkrieg. Was wir wirklich suchen, ist nicht ein Ort zum Arbeiten, sondern Autonomie, Selbstbestimmung und die Möglichkeit, unsere Kompetenzen ungestört zur Entfaltung zu bringen.

Gerade in der Versicherungsbranche, die sich oft zwischen Tradition und Moderne, zwischen persönlicher Beratung und digitaler Effizienz bewegt, ist diese Balance entscheidend. Wir brauchen beides: Die Konzentration des Home-Office und die Energie des Teams. Die Flexibilität für moderne Lebensentwürfe und die Verbindlichkeit für gemeinsame Ziele.

Freude ist kein Kuschelfaktor, sondern ein Ergebnis kluger Arbeitsgestaltung. Sie entsteht, wenn Menschen kompetent gefordert sind, wissen, wozu sie beitragen, und ungestört arbeiten können. In der Versicherungsbranche heißt das konkret: wenn der Makler weiß, dass er Familien absichert, nicht nur Courtagen kassiert; wenn die Sachbearbeiterin versteht, dass ihre Genauigkeit Menschen in Krisensituationen hilft; wenn das Team spürt, dass es gemeinsam mehr erreicht als die Summe seiner Teile.

Die Herausforderungen unserer Zeit verlangen nach mehr Kooperation, nicht nach mehr Isolation. Digitalisierung, neue Regulatorik, veränderte Kundenbedürfnisse – all das meistert man nicht im Alleingang am Küchentisch.

Wenn sich alle nur im Home-Office frei fühlen, entsteht nichts Großes. Und das wäre die eigentliche Tragödie der neuen Arbeitswelt. Denn am Ende des Tages geht es in der Versicherungsbranche um eines: Vertrauen. Und Vertrauen entsteht durch Menschen, die miteinander arbeiten, nicht nebeneinanderher.

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<a href="/nachrichten/rechtsschutz-haftungsfalle-quotenvorrecht" hreflang="de">Rechtsschutz: Haftungsfalle Quotenvorrecht</a> http://www.asscompact.de/node/169866

Das Quotenvorrecht als Schutzmechanismus des VN betrifft das Massengeschäft in der Rechtsschutzversicherung. Gerade hier kommt ihm aufgrund der typischen Selbstbehalte erheb­liche Bedeutung zu. Wer als Makler diesen Aspekt übergeht, läuft Gefahr, für den Verlust von Ansprüchen einzustehen.

169866 19. November 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement Ein Artikel Dr. Tim Horacek, Rechtsanwalt und Geschäftsführer bei Keen Law Rechtsanwalts GmbH

Warum dieser Beitrag? In der praktischen Abwicklung von Rechtsschutzversicherungsfällen wird ein zentraler, aber oft übersehener Schutzmechanismus vernachlässigt: das Quotenvorrecht (§ 86 Abs. 1 S. 2 Versicherungsvertragsgesetz). Wer es ignoriert, riskiert nicht nur, dass Versicherungsnehmer ihren Selbstbehalt nie wiedersehen – er öffnet auch eine Haftungsfalle für Versicherungsmakler. Der folgende Beitrag erklärt das Konstrukt, zeigt typische Kostenkonstellationen und die daraus resultierenden Pflichten des Maklers.

Das Quotenvorrecht – kurz erklärt

Nach § 86 Abs. 1 S. 1 VVG gehen nach Leistung des Versicherers Ersatzansprüche des Versicherungsnehmers (VN) gegen Dritte auf den Versicherer über. Damit soll verhindert werden, dass der VN doppelt entschädigt wird. Doch § 86 Abs. 1 S. 2 VVG setzt eine klare Schranke: „Der Übergang kann nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers geltend gemacht werden.“ Übersetzt heißt das: Der VN darf nicht schlechter stehen, als wenn er die Kosten selbst getragen hätte. Dieses Prinzip gilt auch in der Rechtsschutzversicherung, obwohl es dort um Prozess- und Anwaltskosten geht. Besonders relevant ist dies bei den fast immer vereinbarten Selbstbehalten von 150 bis 500 Euro. Das Quotenvorrecht privilegiert diesen Betrag. Er muss dem VN im Fall einer Kostenerstattung zuerst zufließen, bevor sich der Versicherer bedienen darf. In der Regulierungspraxis geschieht jedoch häufig das Gegenteil: Der Versicherer verrechnet sofort mit seinen Vorschüssen, und der VN sieht seinen Selbstbehalt nie wieder. Genau hier lauert Haftungspotenzial.

Typische Kostenkonstellationen
Variante 1: Vollständiges Unterliegen

Verliert der VN den Prozess, gibt es keinen Kostenerstattungsanspruch. Das Quotenvorrecht greift nicht, der Selbstbehalt ist endgültig verloren. Dieser Fall ist klar und unproblematisch.

Variante 2: Vollständiges Obsiegen

Der Gegner trägt sämtliche Kosten. Der Versicherer erhält seine Vorschüsse zurück, und auch der VN bekommt seinen Selbstbehalt erstattet. Eigentlich unproblematisch, nur sehr selten finden sich auch hier Fälle, in denen Versicherer zu Unrecht den Selbstbehalt einbehalten wollen.

Variante 3: Teilobsiegen

Dies ist die Konstellation, in der das Quotenvorrecht regelmäßig übersehen wird. Nach § 92 Zivilprozessordnung (ZPO) wird eine Kostenquote gebildet, je nach Obsiegen und Unterliegen.

  • Untervariante 3.1: Obsiegen überwiegt (z. B. 75:25 zugunsten des VN).

In diesem Fall muss der Gegner den Großteil der Kosten erstatten. Ein Beispiel: Es werden 2.500 Euro festgesetzt. Nach dem Quotenvorrecht erhält der VN zuerst seinen Selbstbehalt von 250 Euro zurück, der Rest geht an den Versicherer. In der Praxis wird dies jedoch oft falsch behandelt: Der Versicherer zieht seine Vorschüsse ein und zahlt an den VN nur, wenn danach noch etwas übrig bleibt. Das ist rechtswidrig und widerspricht eindeutig § 86 Abs. 1 S. 2 VVG.

  • Untervariante 3.2: Unterliegen überwiegt (z. B. 25:75 zulasten des VN).

Auf den ersten Blick scheint hier kein Raum für das Quotenvorrecht zu bestehen, da am Ende der Kostenfestsetzung meist ein Saldo zugunsten des Gegners steht. Doch dieser Eindruck täuscht. Theoretisch könnte der VN auch in diesem Fall seinen 25-%-Erstattungsanspruch isoliert geltend machen, und genau dann würde zuerst der Selbstbehalt an ihn zurückfließen. Dass die Praxis stattdessen regelmäßig ein Kostenausgleichungsverfahren durchführt, ändert an diesem Grundsatz nichts. Denn durch die Saldierung verliert der VN faktisch seinen Anspruch, während der Versicherer zugleich entlastet wird. Rechtlich entsteht dadurch ein Anspruch des VN aus ungerechtfertigter Bereicherung (§ 812 BGB) gegen den Versicherer. Dies hat etwa das Amtsgericht Bonn (Urteil vom 17.11.1998 – 2 C 226/98) ausdrücklich so festgestellt.

Bedeutung für Makler

Das Quotenvorrecht ist kein akademisches Randthema, sondern betrifft das tägliche Massengeschäft in der Rechtsschutzversicherung. Makler müssen ihre Kunden nicht nur über die Existenz des Selbstbehalts informieren, sondern auch über dessen Rückflusschance. Unterbleibt dieser Hinweis, droht Haftung. Denn der Makler ist nach ständiger Rechtsprechung treuhänderischer Sachwalter des VN. Er schuldet nicht nur die Auswahl eines geeigneten Versicherungsschutzes, sondern auch die Aufklärung über wesentliche Risiken und Besonderheiten. Wird das Quotenvorrecht übersehen, kann der Makler im Ergebnis so behandelt werden, als wäre er selbst Versicherer. Ohne eine saubere Beratungsdokumentation ist die Verteidigung schwierig. Den Makler trifft eine sekundäre Darlegungslast: Er muss darlegen können, dass er ordnungsgemäß aufgeklärt hat. Ohne schriftliche Unterlagen gelingt dies selten.

Verjährung als Risiko

Besonders gefährlich ist die Verjährung. Ansprüche gegen den Rechtsschutzversicherer beginnen regelmäßig mit Kenntnis der anspruchsbegründenden Umstände, also meist mit Vorliegen des Kostenfestsetzungsbeschlusses. Ob der VN die Rechtslage richtig einschätzt, spielt keine Rolle. Viele Ansprüche verjähren daher, ohne dass sie je geltend gemacht werden. Gegen den Makler sieht es anders aus: Der VN darf darauf vertrauen, korrekt beraten zu werden. Die Verjährung eines Schadensersatzanspruchs beginnt erst, wenn der VN erkennt, dass er falsch beraten wurde. Das führt in der Praxis dazu, dass Ansprüche gegen den Versicherer längst verjährt sind, die Maklerhaftung aber noch offen ist. Dieses Auseinanderfallen der Fristen verschärft das Haftungsrisiko erheblich. Kunden, die Jahre später von der Existenz des Quotenvorrechts erfahren, wenden sich nicht mehr an den Versicherer – sondern an den Makler.

Handlungsempfehlungen für Makler

Makler sollten ihre Beratungsunterlagen so gestalten, dass das Quotenvorrecht zwingend erwähnt wird. Empfehlenswert sind standardisierte Merkblätter, die bei Vertragsabschluss übergeben und vom Kunden quittiert werden. Nach einem Prozessausgang sollte überprüft werden, ob der Selbstbehalt tatsächlich zurückerstattet wurde. Gerade bei Teilobsiegen oder Kostenausgleichungen muss der Mandant darauf hingewiesen werden, dass ihm ein Bereicherungsanspruch zustehen kann. Es ist zudem ratsam, Fristen zu überwachen und den Mandanten aktiv darauf hinzuweisen, dass er seinen Anspruch rechtzeitig geltend machen muss. Selbst wenn es im Einzelfall nur um wenige hundert Euro geht, summieren sich diese Beträge im Massengeschäft erheblich. Kommt es dann zu einer Welle von nachträglichen Regressen, sind Makler die ersten Adressaten. Prävention ist daher rechtlich wie wirtschaftlich geboten.

Fazit: Aufklären, dokumentieren, begleiten

Das Quotenvorrecht ist ein elementarer Schutzmechanismus des Versicherungsnehmers. Gerade in der Rechtsschutzversicherung mit ihren typischen Selbstbehalten kommt ihm erhebliche praktische Bedeutung zu. Wer als Makler diesen Aspekt übergeht, läuft Gefahr, für den Verlust von Ansprüchen einzustehen. Besonders die Verjährungsproblematik macht das Risiko brisant: Während der Anspruch gegen den Versicherer oft verjährt ist, kann der Makler noch Jahre später in Anspruch genommen werden. Die Lösung ist einfach: Aufklären, dokumentieren, begleiten. Nur so lässt sich Haftung vermeiden. Am Ende entscheidet nicht nur die juristische Dogmatik, sondern die Qualität der Beratung – und die zeigt sich darin, ob Mandanten ihren Selbstbehalt zurückerhalten oder nicht.

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<a href="/nachrichten/bca-das-unabhaengigkeitsurteil-%E2%80%9Ewerden-wir-ueberleben%E2%80%9C" hreflang="de">BCA: Das Unabhängigkeitsurteil „werden wir überleben“</a> http://www.asscompact.de/node/169865

Die BCA AG hat in ihrem jährlichen Pressedialog nach Frankfurt eingeladen und dabei verschiedenste Themen beleuchtet – neben der eigenen Unternehmensentwicklung und diverser Herausforderungen für Versicherungsmakler kam dabei auch das Dresden-Urteil zur Unabhängigkeit zur Sprache.

169865 19. November 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die Unabhängigkeit des Versicherungsmaklers – gibt es sie nun oder eben nicht? Falls ja: auch in der Realität oder nur auf dem Papier? Oder anders gedacht: Gibt es sie in der Realität, aber eben genau nicht auf dem Papier? Die Frage beschäftigt die Branche, so viel ist klar.

Erst Anfang der Woche hatte sich der AfW Bundesverband Finanzdienstleistung zu dem noch recht frischen Urteil vom OLG Dresden geäußert. Im Urteil heißt es, wie an vielerlei Stelle berichtet, dass ein Makler, der von Versicherern Provisionen bzw. Courtagen erhält, sich in seinen Werbeauftritten nicht als unabhängig bezeichnen darf. Grund: Die Wortwahl erwecke den Eindruck, dass der Makler keine Vorteile von Produktgebern erhält und somit völlig ohne finanzielles Interesse im Sinne seiner Kunden handelt. Es greift also das weithin bekannte Argument der Irreführung. Norman Wirth, geschäftsführender Vorstand des AfW, kritisiert das Urteil zwar, rät Maklern allerdings angesichts der Sachlage, in ihrer Kommunikation und Werbung auf den Unabhängigkeitsbegriff zu verzichten.

Auch der BVK, der sich am Mittwochvormittag äußerte, empfiehlt den Vermittlern, die Unabhängigkeit in der Werbung nicht hervorzuheben

Nun gibt es eine weitere Stimme, die wohl noch etwas pragmatischer ausfällt als die des AfW, nämlich von der BCA AG. Diese veranstaltete am Dienstag im THE SQUAIRE Conference Center in Frankfurt wieder ihren jährlichen Pressedialog – mittlerweile zum 10. Mal und dieses Jahr auch anlässlich des 40. Jubiläums des Unternehmens. Neben den Vorständen Dr. Frank Ulbricht, Roman Schwarze und Bastian Roeder war auch Branchenveteran Ralf Berndt in seiner Funktion als Aufsichtsratsvorsitzender vor Ort, die er seit September ausführt. Er steuerte einen Impulsvortrag zum Thema „Makler stärken und Zukunft erfolgreich gestalten“ bei. Dabei kam auch der Begriff der Unabhängigkeit zur Sprache.

Position des Maklers bleibt trotz Urteil unangetastet

Berndt hatte diverse Punkte in seinem Vortrag zu besprechen, die für Makler derzeit Herausforderungen darstellen, so z. B. die Digitalisierung, die damit auch im Zusammenhang stehende Veränderung der Kundenbedürfnisse und -präferenzen, aber auch verschiedene Wettbewerbsdynamiken wie Serviceanforderungen oder Preis- und Margendruck.

Er widmete jedoch auch einen ganz eigenen Abschnitt der „Rolle des Maklers“, bei dem er die Unabhängigkeit und die Position als „Sachwalter des Kunden“ als Erfolgsfaktor sehe. Passend dazu: Bereits im Mai dieses Jahres hatte Berndt, damals noch als Vertriebsvorstand der Stuttgarter, für AssCompact auch dargelegt, dass seiner Meinung nach Pools die Unabhängigkeit der Makler garantieren müssen.

Und hier folgte dann auch der Bezug zum Dresden-Urteil vonseiten Berndts – und das fiel, wie erwähnt, sehr pragmatisch aus. Denn laut Berndt würde man es überleben, dass der Makler sich nicht mehr unabhängig nennen darf – solange klar ist, dass er der Sachwalter des Kunden ist. Denn die rechtliche Position, so betonte Berndt mehrfach, des Maklers auf der Seite des Kunden sei weiterhin unangefochten und nicht infrage gestellt worden. Im Urteil gehe es lediglich darum, dass er sich aufgrund seiner Geschäftsbeziehung zum Versicherer nicht unabhängig nennen dürfe.

Der BVK bestätigt in seiner Verbandsmitteilung Berndts Einschätzung zur rechtlichen Stellung des Versicherungsmaklers als Sachwalter des Kunden. Diese sei mit dem aktuellen Urteil des OLG Dresden unberührt und unverändert.

BCA-Vorstand Bastian Roeder pflichtete Berndt bei der Frage, wie schwerfällig der Wegfall des Unabhängigkeitsbegriffs sei und verwies auf die Herkunft des Begriffs, nämlich dass man sich von der „Ausschließlichkeit“ abgrenzen wollte und „ungebunden“ auftreten wollte. Es sei laut Roeder nicht richtig, sich auf das Wort „unabhängig“ zu versteifen.

BCA plant Initiative für die Zukunft des Maklermarkts

In einem weiteren Programmpunkt stellten die Vorstände Dr. Frank Ulbricht, Bastian Roeder und Roman Schwarze einige aktuelle Zahlen und Pläne aus dem Unternehmen vor. Demnach kann sich die BCA mit ihrer Entwicklung in den letzten fünf Jahren zufrieden zeigen. 2024 hatte man über 330.000 Versicherungsverträge im Bestand, was ein stetiges Wachstum seit 2020 zeigt. Und auch die Umsätze sind in den letzten fünf Jahren stetig gestiegen, 2024 verzeichnete man 80 Mio. Euro.

Vorstandsmitglied Roman Schwarze ließ einige Neuerungen auf digitaler und technologischer Seite Revue passieren, so bspw. Anpassungen auf der Vermittlerplattform DIVA, bei der es rund 20 Innovationen und Updates pro Jahr gebe. Neu ist u. a. ein KI-gestützter digitaler Antragsmanager, der die Makler mit angehängter Vertriebsunterstützung begleiten soll.

Ein Punkt, der der BCA jedoch, trotz oder gerade wegen der fortschreitenden Digitalisierung, sehr wichtig ist, ist die persönliche Ansprache – vor allem aufseiten der BCA. Der Maklerpool legt großen Wert darauf, seinen angebundenen Maklern direkten Zugang zu persönlichen Ansprechpartnern zur Vertriebs- und Serviceunterstützung zu bieten. In der Vertriebspartnerbefragung, die die BCA unter ihren angebundenen Vermittlern durchgeführt hat, geben auch über 80% an, dass sie sich eine solche Ansprache wünschen.

Weiterhin kündigte der Vorstand an, bald eine Initiative starten zu wollen, die sich mit der Zukunft der Maklerbranche beschäftigt. Dabei sollen Produktgeber, Vermittler aus dem Versicherungs- und Investmentbereich und andere Finanzvertriebe eingeladen werden, um zu untersuchen, wie die Altersvorsorge in Zukunft aussieht, wie Produkte in Zukunft angepasst werden, welche Vergütungsmodelle erforderlich sind etc. Die BCA will damit einen Dialog starten und diesen in gewisser Weise auch moderieren und orchestrieren. Mehr Details zur Initiative äußerten die Vorstände auf der Presseveranstaltung vorerst nicht, diese sollen allerdings in den nächsten Wochen folgen. (mki)

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<a href="/nachrichten/alte-leipziger-startet-altersvorsorge-rechner" hreflang="de">Alte Leipziger startet Altersvorsorge-Rechner </a> http://www.asscompact.de/node/169861

Die Alte Leipziger bietet ein digitales Tool für den Vergleich realistischer Ablaufleistungen von Fondspolicen mit Garantien. Der „Altersvorsorge-Rechner“ des Versicherers nutzt stochastische Hochrechnungsmethodik des Analysehauses MORGEN & MORGEN.

169861 19. November 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die Alte Leipziger hat ein neues digitales Tool, das Vermittler im Beratungsgespräch anwenden können. Mit dem „Altersvorsorge-Rechner“ lassen sich realistische Ablaufleistungen von Fondspolicen mit Garantien (Hybridrenten) auf Basis stochastischer Methodik berechnen und dabei verschiedene Anbieter vergleichen. Die Ablaufleistungen können als einmalige Kapitalauszahlung oder lebenslange monatliche Rente berechnet werden.

Stochastische Hochrechnungsmethode von MORGEN&MORGEN

Dabei kommt der digitale Rendite-Simulationsservice „Rendite-Piloten“ aus dem Hause MORGEN & MORGEN zum Einsatz. Der „Rendite-Pilot“ greift auf das Volatium-Modell zu, das sich auf realistische Kapitalmarktsimulationen stützt. Es ermöglicht laut MORGEN & MORGEN im Gegensatz zu gängigen „deterministischen“ Berechnungsmethoden eine deutlich präzisere Einschätzung der zu erwartenden Ablaufleistungen von Fondspolicen mit Garantien.

Drei Szenarien

Im „Altersvorsorge-Rechner“ werden die Tarife für 10.000 mögliche Kapitalmarktszenarien simuliert, statistisch analysiert und deren Renditen als Häufigkeitsverteilung dargestellt. Das Ergebnis zeigt drei durchschnittliche Ablaufleistungen, die als pessimistisches, durchschnittliches und optimistisches Szenario dargestellt werden. In den Ergebnissen sind bereits alle Kosten abgezogen. Wie die Alte Leipziger mitteilt, werde damit auch die viel diskutierte Effektivkostenquote obsolet: „Sie wird oft als Preisschild eines Produkts interpretiert. Tatsächlich kann sie die zu erwartende Kostenbelastung aber nur unter Laborbedingungen angeben, insbesondere ohne Beachtung realistischer Kapitalmarkt- und Vertragsverläufe. Wir sind froh, dass wir uns mit Hilfe stochastischer Modelle beim Vergleich von Altersvorsorgeprodukten von dieser Schwäche lösen können“, erklärt Christian Häsch, Vertriebsleiter der Alte Leipziger Leben.

„Wir freuen uns, dass die Alte Leipziger als einer der ersten Versicherer die stochastische Methodik aktiv in den Vertrieb bringt“, betont Christian Jaffke, Geschäftsführer von MORGEN & MORGEN. „Damit wird ein objektiver, marktübergreifender Vergleich von Altersvorsorgeprodukten möglich, der sich an realen Kapitalmarktbedingungen orientiert – nicht an pauschalen Beispielrechnungen.“

Auf bAV-Tarife ausgerichtet

Das Vergleichstool ist aktuell auf Tarife der betrieblichen Altersversorgung (bAV) ausgerichtet. „Wir sehen, dass die Kombination aus Garantie und Ertragschancen, die Hybridrenten bieten, in der bAV besonders relevant ist“, so Häsch weiter. (tik)

Weitere Meldungen zu neuen Services und Tools finden Sie in unserer Rubrik „Management & Vertrieb“.
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<a href="/nachrichten/bn-partners-capital-ag-marion-kornmayer-neu-im-vorstand" hreflang="de">BN & Partners Capital AG: Marion Kornmayer neu im Vorstand</a> http://www.asscompact.de/node/169860

Zusammen mit Mirko Siepmann bildet Marion Kornmayer künftig die neue Doppelspitze der BN & Partners Capital AG. Ziel dieser Neuaufstellung ist, das Dienstleistungsangebot für Berater und Partnerunternehmen auszubauen und die operative Effizienz zu stärken.

169860 19. November 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die BN & Partners Capital AG hat eine neue Doppelspitze: Marion Kornmayer bildet zukünftig gemeinsam mit Mirko Siepmann den Vorstand des Unternehmens. Sie gilt als erfahrene Führungskraft mit einem ausgeprägten Sinn für praxisnahe Lösungen und klare Strukturen, heißt es von der BN & Partners Capital AG.

Mit diesem Schritt will das Unternehmen strategisch für die Zukunft aufstellen. Ziel ist, das Dienstleistungsangebot für Berater und Partnerunternehmen weiter auszubauen und die operative Effizienz zu stärken. BN & Partners Capital gehört laut eigenen Angaben zu den führenden Haftungsdächer in Deutschland und fühlt sich dem freien Beratermarkt verbunden.

Seit vielen Jahren ist die 39-jährige Kornmayer bereits in leitender Position innerhalb der FONDSNET Gruppe tätig. Sie hatte seit ihrem Eintritt im Jahr 2007 diverse Schlüsselrollen inne, z. B. als Leiterin Provisionen und Vorständin der IT-Tochter foo. Zuletzt war sie als Leiterin des operativen Investmentgeschäfts tätig. Des Weiteren war sie bisher auch Mitglied des Aufsichtsrats der BN & Partners Capital AG. Geschäftspartner und Kollegen schätzen sie gleichermaßen für ihre Verlässlichkeit, Kommunikationsstärke und Umsetzungsorientierung, wie das Unternehmen mitteilt. (lg)

News über weitere personelle Veränderungen in der Finanz- und Versicherungsbranche lesen Sie in der Rubrik „Personen“.

Bild: © BN & Partners Capital AG

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<a href="/nachrichten/30-der-regionen-uebersteigt-mietangebot-die-nachfrage" hreflang="de">In 30% der Regionen übersteigt Mietangebot die Nachfrage </a> http://www.asscompact.de/node/169858

ImmoScout24 hat das Verhältnis von Angebot und Nachfrage nach Mietwohnungen in 418 deutschen Städten und Landkreisen untersucht. Demnach weisen 127 Regionen einen Angebotsüberhang auf. Ausgewogen ist das Verhältnis von Angebot und Nachfrage in 25% der Kreise und Städte.

169858 19. November 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die Lage am Mietmarkt in den größten deutschen Städten und Ballungszentren Deutschlands gilt als zugespitzt. Das Immobilienportal ImmoScout24 hat die Kontaktanfragen pro Mietwohnungsangebot in 418 Landkreisen und Städten Deutschlands näher beleuchtet. Wie die Auswertung zeigt, ist nur in 5% der untersuchten Regionen das Verhältnis von Nachfrage und Angebot sehr angespannt. In 55% aller deutschen Städte und Kreise lässt sich dagegen eine ausgewogene Nachfrage oder einen Angebotsüberhang feststellen.

„Der Mietmarkt in Deutschland ist stark differenziert. Die meisten deutschen Metropolen, aber auch Universitätsstädte im Südwesten Deutschlands wie Freiburg und Heidelberg verzeichnen ein sehr angespanntes Verhältnis von Nachfrage und Angebot – mit mehr als 100 Kontaktanfragen pro Inserat“, erklärt Dr. Gesa Crockford, Geschäftsführerin von ImmoScout24. „Gleichzeitig gibt es in weiten Teilen von Ostdeutschland, Niedersachsen und Bayern ein ausgewogenes Verhältnis von Angebot und Nachfrage oder einen Angebotsüberhang – darunter auch in Großstädten wie Magdeburg, Halle (Saale), Wolfsburg oder Jena.“

25% der Städte und Kreise mit ausgewogener Nachfrage

Als ausgewogen lässt sich das Verhältnis von Angebot und Nachfrage in 106 der 418 Kreise und Städten und damit in jeder vierten Region bezeichnen. Dazu zählen die drei Universitätsstädte Weimar und Jena in Thüringen sowie Greifswald an der Ostseeküste Mecklenburg-Vorpommerns.

 

In 30% der Regionen übersteigt Mietangebot die Nachfrage

 

Angebot übersteigt Nachfrage in 30% der Regionen

127 Kreise und Städte und damit 30% weisen laut ImmoScout24 einen Angebotsüberhang auf. Darunter befinden sich viele Landkreise in Ostdeutschland, Bayern und Niedersachsen. In Sachsen-Anhalt gibt es in fast allen Regionen ein höheres Angebot als die Nachfrage, einschließlich der Landeshauptstadt Magdeburg. Lediglich in Halle (Saale) ist die Nachfrage ausgewogen. In Bayern gehören Landkreise wie Passau, Hof, Coburg, Schweinfurt und Ansbach dazu. In Niedersachen haben unter anderem die Städte Wolfsburg, Salzgitter und Goslar einen Angebotsüberhang.

Sehr angespanntes Verhältnis in 5% der Regionen

In 19 Städten und Kreisen ist die Nachfrage wiederum sehr angespannt. Das bedeutet einen Anteil von 5%. Hierunter fallen die Metropolen Hamburg, Berlin, Köln, Düsseldorf und München. Doch auch Städte im Südwesten Deutschlands wie Freiburg im Breisgau und Heidelberg gehören dazu. Die Landkreise Fürstenfeldbruck und Freising weisen aufgrund der Nähe zu München eine ähnlich hohe Nachfrage auf. In Frankfurt am Main ist das Verhältnis von Angebot und Nachfrage angespannt, Stuttgart und Leipzig lassen sich in die Kategorie mit leicht überhöhter Nachfrage einordnen.

Mehr über die Analyse sowie die Methodik unter immobilienscout24.de. (tik)

Lesen Sie außerdem:
Weitere News rund um die Themen Immobilien und Baufinanzierung finden Sie in der Rubrik „Immobilien“.
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<a href="/nachrichten/wer-haftet-wenn-die-jacke-ruiniert-aus-der-reinigung-kommt" hreflang="de">Wer haftet, wenn die Jacke ruiniert aus der Reinigung kommt?</a> http://www.asscompact.de/node/169848

Haftung in diesem Fall ausgeschlossen: Ein Reinigungsbetrieb, der Textilien exakt nach Herstellerangaben gereinigt hat, muss nicht für Schäden zahlen. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts München an einem Fall mit beschädigter Luxusjacke.

169848 19. November 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Reinigungsbetriebe stehen häufig vor der Herausforderung, teure und empfindliche Textilien fachgerecht zu behandeln und gleichzeitig Haftungsrisiken zu vermeiden. Haftpflichtversicherer prüfen in solchen Fällen genau, ob die Schäden auf ein Fehlverhalten des Betriebs zurückgehen und ob die Pflegehinweise des Herstellers korrekt beachtet wurden.

Ein anschauliches Beispiel stammt aus München: Im August 2019 brachte ein Kunde eine Daunenjacke einer Luxusmarke mit Lederbesätzen in die Reinigung. Die Pflegekennzeichnung wies ausdrücklich darauf hin: „nicht waschen, nicht bleichen, kein Wäschetrockner, bügeln, finishen bei ca. 100° C, keine chemische Reinigung im Lösemittel“. Nach der Bearbeitung wies die Jacke deutliche, schmutzige Flecken auf. Eine Entfernung war nach Angaben des Betriebs nicht möglich. Der Kunde forderte 1.200 Euro als Ersatz des Neuwerts. Sowohl die Reinigung als auch deren Haftpflichtversicherer wiesen den Anspruch ab, da der Betrieb sich strikt an die Herstellerangaben gehalten hatte.

Der Kunde zog daraufhin vor das Amtsgericht (AG) München und machte geltend, die Reinigung sei mangelhaft gewesen. Er behauptete, die Verfärbungen seien während der Reinigung oder Trocknung entstanden. Das Reinigungsunternehmen hielt dagegen, die Jacke entsprechend den Vorgaben des Reinigungsetiketts behandelt zu haben. Nach Angaben des Betriebs löste sich beim Trocknungsvorgang Farbstoff von den Lederbesätzen, wanderte in den Oberstoff aus Polyester und trocknete dort ein. Ursache hierfür sei eine unzureichende Farbechtheit der Lederapplikationen gewesen.

Gericht weist Klage des Jackenbesitzers ab

Das Gericht beauftragte einen Sachverständigen, die Schadenursache zu untersuchen. Mit Urteil vom 01.04.2025 wies das Gericht die Klage ab. In der Urteilsbegründung heißt es, eine fehlerhafte Reinigungs- oder sonstige Behandlung der Jacke durch die Beklagten liege nicht vor. Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme und den sachverständigen Ausführungen wurde die streitgegenständliche Jacke vom Beklagten fachlich korrekt und ordnungsgemäß nach Empfehlung des Herstellers gereinigt. Die nach der Reinigung aufgetretenen Flecken im Bereich der Lederapplikationen beruhen auf einem latenten Materialfehler des Lederbesatzes, der im Rahmen des Trocknungsprozesses Farbbestandteile in den sonstigen Jackenstoff abgegeben hat. Die Ausführungen des Sachverständigen seien schlüssig und nachvollziehbar, sodass das Gericht diese vollumfänglich zur Grundlage seiner Entscheidung machte. (bh)

AG München, Urteil vom 01.04.2025 – Az: 72 C 17342/22

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<a href="/nachrichten/pkv-2026-kommt-die-umstellung-auf-digitale-beitragsnachweise" hreflang="de">PKV: 2026 kommt die Umstellung auf digitale Beitragsnachweise </a> http://www.asscompact.de/node/169856

Arbeitgeber leisten einen Zuschuss zum Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag ihrer privatversicherten Arbeitnehmer. Um diesen geltend zu machen, mussten Arbeitnehmer bisher den Beitragsnachweis in schriftlicher Form abgeben. Nun wird das Verfahren digitalisiert.

169856 19. November 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Privat krankenversicherte Arbeitnehmer erhalten einen Zuschuss zu ihrem Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag von ihrem Arbeitgeber. Damit der Arbeitgeber weiß, wie hoch der Zuschuss ausfällt, war bisher ein Beitragsnachweis in Papierform nötig. Nun wird das Verfahren digitalisiert, so der Verband der Verband der privaten Krankenversicherung e. V. (PKV-Verband). Das Gleiche gilt auch für den Nachweis der Beiträge zur Berücksichtigung bei der Lohnsteuer.

Ab 2026 müssen private Krankenversicherer die Beiträge aller Vollversicherten elektronisch an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) melden. Rechtsgrundlage hierfür sei unter anderem das Jahressteuergesetz 2020. Die erste Datenübermittlung erfolgt bis zum 20.11.2025 für die Beiträge 2026.

Dabei übermitteln die Unternehmen nicht nur Daten für Arbeitnehmer und Beamte, sondern für alle Versicherten, also beispielsweise auch für Selbstständige, Rentner, nicht erwerbstätige Versicherte und Kinder. Das BZSt generiert aus den gemeldeten Daten Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM). Arbeitgeber rufen die Daten ihrer Beschäftigten sowie mitversicherter Familienangehöriger ab und berechnen auf deren Basis die Lohnsteuer.

Versicherte können der Übermittlung widersprechen

Versicherte sind bereits in den letzten Wochen schriftlich von ihrem Versicherer über das digitalisierte Verfahren informiert worden. Zudem erhalten sie bei jeder Datenmeldung eine Mitteilung über deren Inhalt, so der PKV-Verband.

Ist die digitale Datenübertragung nicht gewünscht, können Versicherte ihr zwar ganz oder teilweise widersprechen, beispielsweise für bestimmte Beitragsarten oder einzelne Versicherte, wie Kinder. Der PKV-Verband warnt allerdings dass ein Widerspruch gegebenenfalls in einem Verlust auf den Anspruch des vollen Arbeitgeberzuschusses und der Berücksichtigung bei der Lohnsteuer zur Folge haben könnte. Die Beiträge können dann lediglich im Nachhinein bei der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden, erklärt der Verband. (js)

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<a href="/nachrichten/diese-lebensversicherer-sind-laut-morgen-morgen-am-stabilsten" hreflang="de">Diese Lebensversicherer sind laut MORGEN & MORGEN am stabilsten</a> http://www.asscompact.de/node/169849

Der Lebensversicherungsmarkt zeigt nach turbulenten Zeiten Zeichen der Entspannung. Erstmals seit mehreren Jahren wächst die Branche wieder. Trotz einer leichten Verschlechterung des Gesamtergebnisses bleibt die finanzielle Stabilität der Versicherer auf hohem Niveau. Das zeigt ein aktuelles Rating von MORGEN & MORGEN.

169849 18. November 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

In der Lebensversicherung stehen die Zeichen klar auf Erholung. Erstmals seit Jahren kann die Branche wieder positive Wachstumszahlen aufweisen und die Unternehmen erweisen sich als stabil, trotz Herausforderungen wie Inflation und gestiegenen Lebenshaltungskosten. Trotzdem zeigt das aktuelle Rating LV-Unternehmen des Analysehauses MORGEN & MORGEN eine leichte Verschlechterung im Gesamtergebnis.

Das Gesamtergebnis für das Rating setzt sich aus den drei Teilratings Erfolg, Bestand und Sicherheit zusammen. Für den aktuellen Jahrgang hat MORGEN & MORGEN 13 Bilanzkennzahlen von 61 Gesellschaften analysiert. Die untersuchten Zahlen basieren auf dem Fünfjahreszeitraum von 2020 bis 2024. Die Auswertung berücksichtigt dabei komplexe Zusammenhänge und Wechselwirkungen der Bilanzkennzahlen, heißt es vonseiten des Analysehauses. Jedes Unternehmen wird im Vergleich zu den anderen Marktteilnehmern anhand eines Benchmark-Systems bewertet, das kontinuierlich an die Marktsituation angepasst wird.

Teilrating Erfolg: Kostenkennzahlen gehen zurück

Das Teilrating Erfolg bewertet anhand von sechs Kennzahlen den Geschäfts- und Anlageerfolg der Unternehmen. Hier zeigt vor allem die Stabilisierung des Kapitalmarkts im Jahr 2024 positive Effekte. Die Kostenkennzahlen gingen im Vergleich zu den Vorjahreswerten zurück: Die Abschlusskostenquote fiel auf 5,3% und die Verwaltungskostenquote sank auf 2,7%.

Auch bei dem Bewertungsreserven sieht MORGEN & MORGEN eine positive Bewegung. Zwar haben viele Versicherer noch stille Lasten, doch einige konnten auch bereits wieder positive stille Reserven aufbauen.

Auch im Bereich der Zinszusatzreserve (ZZR) setzt sich der Entlastungstrend fort: Die Versicherer mussten der ZZR im Jahr 2024 keine weiteren Mittel zuführen, sondern konnten sie weiter reduzieren. Die sich daraus ergebenden Erträge können unmittelbar den Kunden zugutekommen, so MORGEN & MORGEN. Die positive Situation hat auch Auswirkungen auf die Überschussquote, die seit 2022 sukzessive ansteigt und mit 13% deutlich über dem Vorjahresniveau liegt.

Insgesamt erhalten im Teilrating Erfolg zwölf Unternehmen die Höchstbewertung, eins weniger als im Vorjahr. Auch die Vier-Sterne-Riege ist im Vergleich zum Vorjahr um einen Versicherer kleiner und liegt bei 16.

Branche wächst erstmals seit Jahren wieder

Das Teilrating Bestand analysiert die Bestandsentwicklung der einzelnen Unternehmen. Hier zeigt sich das erste Mal nach zwei rückläufigen Jahren wieder ein deutlich positiveres Bild: Die Wachstumsquote steigt vom Vorjahreswert von -1,9% auf 4,4% für das Jahr 2024.

Grund für das positive Ergebnis ist vor allem das gestiegene Neugeschäft mit Einmalbeiträgen. Das führe zwar zu kurzfristigen Wachstumseffekten, deute jedoch nicht zwingend auf eine nachhaltige Bestandsvergrößerung hin, erklären die Experten. Gleichwohl zeige es, dass die Lebensversicherer von der wiedergewonnenen Stabilität des Kapitalmarkts profitieren und die Nachfrage nach sicheren Vorsorgeprodukten wieder ansteigt.

Trotz aller Entspannung: Die Stornoquote ist im Vergleich zum Vorjahr von 4,3% auf 4,6% angestiegen, was die weiterhin angespannte Wirtschaftslage widerspiegelt.

Insgesamt erhalten im Bereich Bestand zehn Versicherer die Bestnote von fünf Sternen, zwei weniger als im Vorjahr. Erneut bewertet MORGEN & MORGEN elf Unternehmen mit vier Sternen, drei mehr Unternehmen als im Vorjahr erhalten drei Sterne, die Anzahl steigt auf 22.

Teilrating Sicherheit: Unternehmen sind sicher aufgestellt

Anhand von fünf Kennzahlen bewertet MORGEN & MORGEN im Teilrating Sicherheit die finanzielle Stabilität der Anbieter. Insgesamt präsentieren sie sich im Jahr 2024 als stabil und solide aufgestellt.

Die Eigenmittelquote ist robust und weist eine leicht positive Tendenz auf. Die Rückstellung für Beitragsrückerstattungen (RfB) ist im Vergleich zum Vorjahr noch einmal leicht gestiegen und auch die SCR-Bedeckungsquoten nach Solvency II liegen weiterhin auf hohem Niveau. Unter Einbeziehung der möglichen Erleichterungen liegen damit alle bewerteten Unternehmen deutlich über den Mindestanforderungen. „Die Unternehmen verfügen über ausreichende Puffer um auch künftigen Belastungen standzuhalten – ein positives Signal für Versicherte und den gesamten Markt“, erklärt Thorsten Saal, Bereichsleiter Mathematik und Rating bei MORGEN & MORGEN.

Insgesamt erhalten hier 49 der betrachteten Unternehmen die Höchstbewertung, zwei weniger als im Vorjahr. Die Anzahl der Unternehmen, die mit vier und drei Sternen bewertet werden, bleibt mit sechs bzw. zwei auf dem gleichen Niveau wie im Vorjahr.

Diese 15 Versicherer sind „ausgezeichnet“

Im Gesamtrating zeigt sich damit eine leichte Verschlechterung im Vergleich zum Vorjahr (siehe Grafik). Hieraus sei allerdings kein allgemeingültiger Trend abzuleiten, vielmehr liege es an den Ergebnissen einzelner Versicherer, die sich teils verschlechtert, aber auch teils verbessert haben, erklärt das Ratinghaus.

 

Diese Lebensversicherer sind laut MORGEN & MORGEN am stabilsten

 

Insgesamt 15 Unternehmen erhalten fünf Sterne und damit ein „ausgezeichnetes“ Ergebnis, das sind drei weniger als im Vorjahr. In alphabetischer Reihenfolge sind das die folgenden Unternehmen: Allianz, BL die Bayerische, DLVAG, ERGO Vorsorge, Europa, Hannoversche, HanseMerkur, Inter, InterRisk, LV 1871, Öfftl. Braunschweig, Swiss Life, uniVersa, WGV und WWK.

Weitere 29 Versicherer erhalten vier Sterne, genauso viele wie im letzten Jahr. Darunter befinden sich Unternehmen wie Alte Leipziger, AXA, Canada Life, Continentale, HDI, Itzehoer, NÜRNBERGER, R+V und Stuttgarter. Im Mittelfeld befinden sich 14 Versicherer mit drei Sternen, ein Anstieg um drei Unternehmen. Im Gegenzug erhält nur noch ein Unternehmen zwei Sterne, im Vorjahr waren es noch vier. Erstmals seit der Einführung der neuen Bewertungssystematik im Jahr 2022 werden zwei Unternehmen nur mit einem Stern bewertet. (js)

Das gesamte Ergebnis kann auf der Website von MORGEN & MORGEN eingesehen werden.

Lesen Sie auch: Das sind die größten Lebensversicherer
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<a href="/nachrichten/interrisk-setzt-auf-versdiagnose" hreflang="de">InterRisk setzt auf vers.diagnose</a> http://www.asscompact.de/node/169854

Die InterRisk Versicherungen sind an vers.diagnose angeschlossen. Die Anbindung ermöglicht die Durchführung digitaler Risikoprüfungen über die Plattform. Mit der Integration von vers.diagnose will der Versicherer die Zusammenarbeit mit Vermittlern verbessern.

169854 18. November 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Um die digitale Transformation analoger Prozesse weiter voranzutreiben, setzt die InterRisk auf die Plattformen für digitale Risikoprüfungen und Antragsprozesse vers.diagnose. Seit Kurzem ist der Versicherer an die Plattform angeschlossen. Mit der Anbindung an vers.diagnose und der Einführung der digitalen Unterschrift will der Versicherer weiter an der Kooperation mit den Vertriebspartnern feilen. „Wir haben einen tiefgreifenden Transformationsprozess angestoßen. Ziele sind ein beschleunigter Workflow und eine optimierte Performance – zum Nutzen der Vermittler. Die Integration von vers.diagnose und die Einführung der digitalen Unterschrift sind dabei wichtige Schritte, um die Zusammenarbeit mit unseren Vertriebspartnern maßgeblich zu verbessern“, erklärt Dr. Florian Sallmann, Vorstandsvorsitzender der InterRisk Versicherungen.

Digitale Risikoprüfungen

In der Praxis ermöglicht die Anbindung eine direkte Durchführung digitaler Risikoprüfungen über vers.diagnose. Vermittler bekommen in Echtzeit eine Übersicht über die teilnehmenden Versicherer und deren finale Votierungen in den Bereichen Berufsunfähigkeits- und Risikolebensversicherung sowie weiteren Biometrieprodukten.

„Mit der Anbindung der InterRisk an vers.diagnose schaffen wir einen weiteren Meilenstein auf dem Weg zur vollständigen Digitalisierung des Antragsprozesses“, sagt Lennert Paech, Direktor Vertrieb vers.diagnose. Das bedeute weniger E-Mails, weniger Aufwand und mehr Geschwindigkeit sowohl für Vermittler als auch für Versicherer. „Eine klare Verbesserung für alle Beteiligten – Vermittler, Versicherer und Kunden“, so Paech weiter. (tik)

Weitere Meldungen rund um neue digitale Tools und Services lesen Sie auch in unserer Rubrik „Management & Vertrieb“.
Lesen Sie außerdem: Größter Handlungsdruck bei digitalen Services für Vermittler
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<a href="/nachrichten/afw-raet-versicherungsmaklern-auf-begriff-%E2%80%9Eunabhaengig%E2%80%9C-zu-verzichten" hreflang="de">AfW rät Versicherungsmaklern, auf Begriff „unabhängig“ zu verzichten</a> http://www.asscompact.de/node/169853

Versicherungsmakler dürfen nicht mit dem Begriff „unabhängig“ werben, so ein aktuelles Urteil – nicht das erste dieser Art. Der AfW-Verband empfiehlt nun, auf den Begriff im Außenauftritt zu verzichten. Er will sich aber für die besondere Stellung des Maklers auch in wettbewerbsrechtlicher Sicht einsetzen.

169853 18. November 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Der AfW Bundesverband für Finanzdienstleistung warnt vor den Folgen des OLG-Dresden-Urteils vom 28.10.2025 für den Marktauftritt von Versicherungsmaklern. Er empfiehlt Versicherungsmaklern, auf den Begriff „unabhängig“ in Werbung, Broschüren und auf Websites zu verzichten, wenn sie - wie üblich - Courtagevergütung erhalten. Maklerunternehmen sollten stattdessen konkret ihre Leistungen betonen. Insofern sollten Versicherungsmakler sowohl die Kommunikation und Werbung in Google, Social Media und Printmedien prüfen als auch die Kundenerstinformation präsent platzieren.

Das OLG Dresden hatte entschieden, dass Versicherungsmakler nicht mit dem Begriff „unabhängig“ werben dürfen, wenn sie eine Courtage von Versicherern erhalten. Die Richter bewerteten diese Aussage als wettbewerbsrechtlich irreführend. Der AfW erkennt zwar die Bedeutung des ersten Eindrucks im Werbekontext an, kritisiert jedoch, dass die Entscheidung wesentliche berufsrechtliche Grundlagen des Versicherungsmaklerberufs außer Acht lässt.

„Versicherungsmaklerinnen und -makler sind gesetzlich ausdrücklich als Sachwalter ihrer Kundinnen und Kunden definiert – sie stehen rechtlich auf der Seite der Verbraucher, nicht der Produktgeber. Dass diese gesetzlich verankerte Stellung durch eine rein auf eine vermeintliche Verbrauchererwartung bezogene, wettbewerbsrechtliche Betrachtung unterlaufen wird, ist aus unserer Sicht nicht nachvollziehbar“, erklärt Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des AfW.

Das Urteil des OLG Dresden steht in einer Reihe ähnlicher Entscheidungen, bei denen Gerichte die Verwendung des Begriffs „unabhängig“ eng auslegen. Für die Maklerschaft bedeute das erneut Unsicherheit bei der werblichen Außendarstellung – obwohl die Rolle des Maklers im gesetzlichen Vermittlersystem klar abgegrenzt und definiert sei, so der Verband. Wer auf vertragliche Bindungen zu Versicherern verzichtet, eine Vielzahl von Anbietern berücksichtigt und ausschließlich im Interesse der Kundinnen und Kunden agiert, unterscheide sich fundamental vom gebundenen Vertrieb.

„Das Urteil mag juristisch argumentierbar sein – politisch und berufspraktisch bleibt es hochproblematisch, weil es genau jene schwächt, die für unabhängige Finanz- und Versicherungsberatung und eine bedarfsgerechte Versorgung der Menschen stehen,“ ergänzt Wirth. 

Der AfW wolle sich weiterhin dafür einsetzen, dass die besondere Stellung der Maklerschaft auch in der wettbewerbsrechtlichen Bewertung Berücksichtigung findet und nicht weiter verwässert wird. (bh)

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<a href="/nachrichten/nuernberger-und-inter-deklarieren-ueberschussbeteiligung" hreflang="de">NÜRNBERGER und INTER deklarieren Überschussbeteiligung</a> http://www.asscompact.de/node/169852

Der Run-off-Spezialist Athora hat den alljährlichen Reigen der Überschussdeklarationen begonnen; nun haben die INTER und die NÜRNBERGER ihre Verzinsung für das Jahr 2026 bekannt gegeben. Während die INTER weiter erhöht, hält die NÜRNBERGER ihre Verzinsung auf konstantem Niveau.

169852 18. November 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Nachdem der Run-off-Spezialist Athora den Anfang gemacht hat, ziehen nun weitere Anbieter nach und deklarieren ihre Überschussbeteiligungen für das Jahr 2026. Die INTER Lebensversicherungs AG erhöht demnach ihre laufende Verzinsung für Neu- und Bestandskunden um 0,15 Prozentpunkte auf 3,40%. Es ist der vierte Anstieg in Folge, so der Versicherer mit Hauptsitz in Mannheim. Die „marktüberdurchschnittliche Verzinsung“ unterstreicht somit die Stärke des Versicherers, heißt es vom Unternehmen.

Im Neugeschäft liegt die angegebene Gesamtverzinsung etwa bei INTER MeinLeben Klassik damit durchschnittlich bei 3,84%, denn über die Schlussüberschussbeteiligung sowie weitere laufende Überschussbeteiligungen kommen noch einmal 0,44 Prozentpunkte hinzu. Auch Bestandskunden profitieren von der Erhöhung, denn alle Verträge mit einem Rechnungszins bis zu 3,25% erhalten Zinsüberschüsse.

NÜRNBERGER hält laufende Verzinsung stabil

Die NÜRNBERGER Lebensversicherung AG hält ihre laufende Verzinsung für Lebens- und Rentenversicherungen für 2026 konstant bei 2,95%. Die Gesamtverzinsung der aktuellen Tarifgeneration, einschließlich Schlussüberschuss, erreicht damit 3,38%, heißt es vonseiten des fränkischen Versicherers.

In den Einkommenschutz-Tarifen (EKS), bleiben die Überschüsse auf dem Niveau des Vorjahres. Die langjährige Erfahrung des Versicherers im Bereich EKS spiegelt sich in der Stabilität der Beiträge wider: Für Bestandskunden sind die Überschussbeteiligungen seit 30 Jahren stabil, so die NÜRNBERGER. (js)

Mehr aktuelle Meldungen aus der Rubrik Assekuranz finden Sie hier.
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<a href="/nachrichten/courtagevereinbarungen-wo-fuer-makler-risiken-entstehen" hreflang="de">Courtagevereinbarungen: Wo für Makler Risiken entstehen</a> http://www.asscompact.de/node/169851

Courtagevereinbarungen oder -zusagen spielen in der Zusammenarbeit zwischen Maklern und Versicherungsunternehmen eine große Rolle. Es ist nicht immer klug, wenn Makler die mit den Versicherern getroffenen Vereinbarungen unreflektiert in Kauf nehmen, meint AssCompact Kolumnist Hans-Ludger Sandkühler.

169851 18. November 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Auf besonderen Wunsch hier noch einmal wichtige Aspekte zur Zusammenarbeit zwischen Versicherungsmaklern und Versicherungsunternehmen. Diese wird in der Praxis regelmäßig in Courtagevereinbarungen oder Courtagezusagen geregelt. Die Komplexität der darin getroffenen Regelungen ist in den letzten Jahren infolge gesetzlicher Entwicklungen stetig gestiegen. Viele Makler konzentrieren sich auf ihr Geschäft und nehmen die mit den Versicherern getroffenen Vereinbarungen unreflektiert in Kauf. Das ist nicht immer klug.

Rechtsverhältnis zum Kunden

Der Versicherungsmakler wird vom Kunden durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag damit beauftragt, für den Kunden einen passenden Versicherungsvertrag zu vermitteln, und wird als dessen treuhänderähnlicher Sachwalter angesehen. Daraus erwachsen dem Makler zahlreiche Pflichten gegenüber seinen Kunden.

Rechtsverhältnis zum VU

Im Verhältnis zu Versicherungsunternehmen bestehen vertragsähnliche Beziehungen. Die Gesamtheit der Rechtsbeziehungen des Maklers zu Kunden und Versicherer wird auch als Doppelrechtsverhältnis bezeichnet. Aufgrund dessen bestehen auch gegenüber dem Versicherer schuldrechtliche Informations- und Interessenwahrnehmungspflichten. Der Versicherungsmakler muss dem Versicherer alle ihm bekannten und für die Risikobeurteilung notwendigen Fakten mitteilen. Eine einseitige Parteinahme für den Kunden ist daher ausgeschlossen. Im Falle eine Pflichtenkollision gehen allerdings aufgrund der Sachwalterstellung die Pflichten gegenüber dem Versicherungsnehmer vor.

Vereinbarungen zwischen Maklern und Versicherern

Das zwischen dem Versicherungsmakler und dem Versicherungsunternehmen entstandene gesetzliche Schuldverhältnis wird in der Praxis um Courtagezusagen oder Courtagevereinbarungen zwischen Versicherungsunternehmen und Versicherungsmakler ergänzt. In diesen Regelwerken werden – einseitig oder wechselseitig – Einzelheiten der Kooperation und Courtagezahlungen geregelt.

Courtagezusagen

In einer Courtagezusage erklärt der Versicherer einseitig, unter welchen Voraussetzungen er bereit ist, dem Makler für einen vermittelten Versicherungsvertrag Courtage zu zahlen. Rechtspflichten des Maklers gegenüber dem Versicherer werden dadurch grundsätzlich nicht begründet. Dagegen verpflichtet sich der Versicherer, für die erfolgreiche Vermittlung von Versicherungsverträgen eine bestimmte Vergütung (Courtage) zu zahlen. Die Zusage legt fest, wann und in welcher Höhe Courtagen gezahlt werden – etwa mit reduzierten Beträgen für spezielle Risiken oder einer Obergrenze bei Lebensversicherungen bezogen auf den Erstjahresbeitrag.

Courtagevereinbarungen

Sofern für den Makler Rechtspflichten (zum Beispiel Sicherheitsleistungen für Stornorisiken) im Verhältnis zum Versicherer begründet werden sollen, kann dies in einer gegenseitig verpflichtenden Courtagevereinbarung festgelegt werden. Dabei kommt es in der Praxis nicht selten vor, dass für den Makler in der Courtagevereinbarung besondere Rechtspflichten gegenüber dem Versicherer begründet werden, die mit den Pflichten des Maklers gegenüber dem Kunden kollidieren können. Deshalb legen viele Versicherungsmakler Wert auf eine einseitige, nur den Versicherer bindenden Courtagezusage. Dahinter steht die Sorge, mit einer „vertraglichen Vereinbarung“ die für den Status des Versicherungsmaklers notwendige (im Moment aber intensiv diskutierte) Unabhängigkeit verlieren zu können. Die Sorge ist aber unberechtigt, solange sich Versicherungsmakler in einer vertraglichen Abrede nicht zu Tätigkeiten „für den Versicherer“ verpflichten, die geeignet sind, die Unabhängigkeit des Maklers infrage zu stellen.

Es ist nicht ungewöhnlich, dass Versicherungsmakler bestimmte Funktionen des Versicherers wie Underwriting, Dokumentierung, Inkasso oder Schadenregulierung (Funktionsausgliederung) übernehmen, ohne sich in ihrer Unabhängigkeit eingeschränkt zu sehen. Ähnliches gilt auch für die Bevollmächtigung für die Entgegennahme von Anzeigen und Erklärungen des Versicherungsnehmers. Es ist aber zu bedenken, dass dies im Hinblick auf die Sachwalterstellung des Versicherungsmaklers erhebliches Konfliktpotenzial birgt, sodass hier – insbesondere vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion – besondere Vorsicht geboten ist. Deshalb ist jeder Makler gut beraten, Pflichten gegenüber dem Versicherer in der Courtagevereinbarung – soweit möglich – zu vermeiden. Die BaFin weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass insbesondere die Vorgaben des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) zu beachten seien, wenn der Versicherer den Makler als Dienstleister (Schadenbearbeitung) beauftrage.

Problematische Regelungen

Problematisch sind Regelungen in Courtagezusagen und Courtagevereinbarungen, die für den Fall der Beendigung der Zusammenarbeit den teilweisen oder völligen Wegfall der Courtage vorsehen. Manche Versicherer halten verschiedene Zusagemuster mit und ohne Wegfallklausel bereit. Unglücklich sind auch sog. Respektierungsklauseln, mit denen Versicherer ihre Ausschließlichkeit schützen wollen. Das ist zwar verständlich, aber zu kurz gesprungen, weil die Klauseln gegen den erklärten Kundenwillen gerichtet sind. Keinesfalls zu akzeptieren sind Regelungen in Courtagevereinbarungen, mit denen gesetzlich bestehende Pflichten des Versicherungsmaklers zusätzlich zu Vertragspflichten gegenüber dem Versicherer erhoben werden. Einfaches Beispiel: „Der Makler wird seine gesetzlichen Beratungs- und Dokumentationspflichten erfüllen.“ Eine Pflichtverletzung durch den Makler löst dann nicht nur gesetzliche Rechtsfolgen aus, sondern indiziert zugleich – völlig unnötigerweise – auch die Verletzung vertraglicher Pflichten gegenüber dem Versicherer. Da im Zuge der Umsetzung der IDD zahlreiche neue Pflichten der Vermittler begründet worden sind, ist eine Tendenz zu beobachten, dass Versicherer, vorsorglich und um nicht eigene Pflichten zu verletzen, dazu neigen, unter Berufung auf Regulierungsvorschriften Courtagevereinbarungen mit derartigen Vermittler- pflichten zu überfrachten.

Anreize und Interessenkonflikte

Problematisch sind auch Vereinbarungen, nach denen Vergütungen gezahlt werden, die nicht nur eine Gegenleistung für die Vermittlungstätigkeit des Maklers bildet, sondern auch volumen- oder ertragsabhängige Komponenten enthalten. Gemäß § 48a Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) dürfen Versicherungsunternehmen keine Vorkehrungen durch die Vertriebsvergütung, Verkaufsziele oder in anderer Weise treffen, durch die Anreize für Versicherungsvermittler geschaffen werden könnten, einem Kunden ein bestimmtes Versicherungsprodukt zu empfehlen, obwohl sie ein anderes, den Bedürfnissen des Kunden besser entsprechendes Produkt anbieten könnten. Fehlanreize können sich allein aus der Höhe der Provision oder durch ihre Verknüpfung mit dem Erreichen von Absatzzielen ergeben. Für Versicherungsanlageprodukte gelten darüber hinaus noch verschärfte Regeln gemäß § 48a Abs. 2 bis 6 VAG.

Soweit Courtagezusagen/Courtagevereinbarungen gegen diese Vorgaben verstoßen, sind sie möglicherweise gemäß § 134 BGB unwirksam. Versicherer trifft nach Ansicht der BaFin eine dauerhafte Hinwirkungspflicht zur Anpassung bestehender Courtageregelungen, insbesondere für neue Produkte.

Beendigung

So wie es den Versicherern jederzeit freigestellt ist, ob und ggf. wie sie mit Versicherungsmaklern zusammenarbeiten wollen, sind sie auch frei, Courtagezusagen für die Zukunft zu widerrufen oder Courtagevereinbarungen zu kündigen. Abgesehen von bereits genannten problematischen Regelungen bedeutet dies üblicherweise nur, dass der Versicherer zukünftig kein Neugeschäft mehr von dem Makler annehmen wird. Die bereits vermittelten Versicherungsverträge werden dagegen behandelt wie bisher.

Über Hans-Ludger Sandkühler

Hans-Ludger Sandkühler ist Vertriebs- und Versicherungsjurist und verfügt über praktische Erfahrungen aus seinen langjährigen Tätigkeiten als Versicherungsmakler und Rechtsanwalt. Er ist ausgewiesener Experte in Maklerfragen, gefragter Referent und Autor zahlreicher Veröffentlichungen.

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<a href="/nachrichten/deutlich-mehr-immobilieninserate-mit-waermepumpe" hreflang="de">Deutlich mehr Immobilieninserate mit Wärmepumpe</a> http://www.asscompact.de/node/169850

Der Anteil von Immobilien, die zum Kauf angeboten werden und mit einer Wärmepumpe ausgestattet sind, hat sich in den vergangenen sechs Jahren vervierfacht. Dies geht aus einer Analyse des Portals immowelt hervor. Hierfür wurden die Heizungsarten in Immobilieninseraten untersucht.

169850 18. November 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die Verbreitung von Wärmepumpen in Deutschland nimmt zu. Dies zeigt sich auch bei den Heizungsarten von Immobilien, die zum Kauf angeboten werden. So hat der Anteil von Objekten mit Wärmepumpe in den vergangenen Jahren deutlich zugelegt. Hatten die Anlagen 2019 mit einem Anteil von 2% am Gesamtangebot eher noch Seltenheitswert, waren es 2025 bereits 8% aller Kaufimmobilien, die mit einer Wärmepumpe inseriert wurden, wie eine Analyse des Portals immowelt belegt. Gasheizungen bilden zwar nach wie vor die Mehrheit bei den Heizungsarten in Kaufinseraten, ihr Anteil ist aber rückläufig und ist von 49% im Jahr 2019 auf 43% zurückgegangen. Der Anteil von Öl-Kesseln lieg laut immowelt seit fünf Jahren konstant 10%.

„Die Entwicklung zeigt deutlich, dass die Wärmepumpe in der Breite angekommen ist. Besonders im ländlichen Raum gewinnt sie rasant an Bedeutung, weil Eigentümer dort mehr Handlungsspielraum und Fläche für die Installation haben“, erklärt Dr. Robert Wagner, Geschäftsführer von immowelt. Die Energiekrise sei der entscheidende Impuls gewesen, um nachhaltige Heizsysteme vom Nischenthema zur echten Alternative zu machen. Dieser Trend dürfte sich in den kommenden Jahren weiter verstärken, so Wagner weiter.

Trend zur Wärmepumpe vor allem im ländlichen Raum

Insbesondere abseits der großen Ballungsräume haben Wärmepumpen in den vergangenen Jahren stark an Beliebtheit gewonnen. Der Anteil an Wärmepumpen hat sich in allen Regionen erhöht, vor allem aber in Städten unter 100.000 Einwohnern: Dort beträgt der Anteil an Wärmepumpen inzwischen bei 13%, was einem Anstieg von 10 Prozentpunkten seit 2019 entspricht. Im gleichen Zeitraum hat sich die Verbreitung von Gasthermen in Kaufimmobilien von 46 auf 35% verringert. Ölheizungen verloren 7 Prozentpunkte und sind 2025 in 17% der inserierten Immobilien verbaut.

Die Wärmewende gewinnt laut immowelt also vor allem im ländlichen Raum an Dynamik. Dies dürfte darauf zurückzuführen sein, dass in Kleinstädten und Dörfern die Menschen tendenziell eher in Ein- oder Zweifamilienhäusern wohnen. Immobilieneigentümer können somit eher frei entscheiden, welche Heizungsform sie bevorzugen. Zudem verfügen die Bewohner in ländlichen Gegenden meist über mehr Grundstücksfläche, um Wärmepumpen in Vorgärten oder Gärten zu installieren.

In dicht bebauten Großstädten herrschen dagegen Mehrparteienhäuser vor, wo zunächst die ganze Eigentümergemeinschaft einem Heizungstausch zustimmen muss. Zudem sei die Installation einer Wärmepumpen baulich schwerer zu realisieren, wenn entsprechende Freiflächen rund ums Haus fehlen. In Großstädten seien obendrein öfter Fernwärmenetze verlegt, sodass nicht alle Eigentümer ihre Heizungsform frei wählen könnten, wie es von immowelt weiter heißt. (tik)

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<a href="/nachrichten/vorstand-der-adac-versicherung-ag-hat-neues-mitglied" hreflang="de">Vorstand der ADAC Versicherung AG hat neues Mitglied</a> http://www.asscompact.de/node/169847

Marc Kottmann übernimmt zum Jahresanfang 2026 das Ressort Schaden im Vorstand der ADAC Versicherung AG. Er folgt auf Sascha Petzold, der sich aus dem Vorstand zurückzieht. Kottmann wird Teil des Führungsteams um Claudia Tuchscherer, Stefan Daehne und Sascha Herwig.

169847 18. November 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Es gibt personelle Änderungen bei der ADAC Versicherung AG: Zum 01.01.2026 wird Marc Kottmann Mitglied des Vorstands. Er übernimmt dort das Vorstandsressort Schaden und wird für den Ambulanzdienst, die Schadenregulierung, das Beschwerdemanagement, das Netzwerkmanagement und andere unterstützende Bereiche rund um die Leistungserbringung zuständig sein. Kottmann wird damit Teil des dann wieder vierköpfigen Führungsteams der ADAC Versicherung AG: Claudia Tuchscherer, Vorstandsvorsitzende, Stefan Daehne, Vertrieb, und Sascha Herwig, Betriebsorganisation und Produkt.

Er wird Nachfolger von Sascha Petzold, der den Vorstand der ADAC Versicherung AG zum Jahresende verlässt. Auf eigenen Wunsch wird er sich in Zukunft den neuen strategischen Themen „Gesundheit“ und „Ausbildung“ bei der ADAC Versicherung AG – auch in Zusammenarbeit mit der ADAC Stiftung – widmen, gibt der ADAC bekannt. Petzold war federführend am Ausbau unseres Regulierungsverbundes, der Stabilisierung und Optimierung der weltweiten Schadenhilfe, dem Einsatz von ADAC Pannenhelfern im Ausland sowie der erfolgreichen Intensivierung des Kostenmanagements beteiligt, heißt es von Dr. Claudius Leibfritz, Vorstand der ADAC SE und Aufsichtsratsvorsitzender der ADAC Versicherung AG.

Der studierte Betriebswirt Kottmann bringt Expertise auf dem Gebiet der Kfz- und Reise-Assistance sowie der Schadenregulierung mit. Er war bereits in diversen leitenden Funktionen tätig, u. a. bei Allianz Ventures und Allianz Partners sowie als Chief Operating Officer aller deutschen Allianz Partners Gesellschaften in den Sparten Assistance, Reise- und Krankenversicherung. Zuletzt war er Kottman als Global Head of Operations, Steering & Transformation für die strategische Steuerung und Weiterentwicklung der operativen Bereiche Betrieb und Schaden für Versicherung und Assistance bei Allianz Partners in über 30 Ländern verantwortlich. (lg)

News über weitere personelle Veränderungen in der Finanz- und Versicherungsbranche lesen Sie in der Rubrik „Personen“.

Bild: © Privat

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<a href="/nachrichten/ergo-wuestenrot-bausparkasse-wird-exklusiver-partner" hreflang="de">ERGO: Wüstenrot Bausparkasse wird exklusiver Partner</a> http://www.asscompact.de/node/169846

Die Wüstenrot Bausparkasse und die ERGO haben ihre bestehende Kooperation verlängert. Außerdem soll die Zusammenarbeit bei der Vermittlung von Baufinanzierungen weiter ausgebaut werden: Wüstenrot wird künftig exklusiver Partner der ERGO für das private Baufinanzierungsgeschäft.

169846 18. November 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die Wüstenrot Bausparkasse AG und die ERGO Beratung und Vertrieb AG haben ihre Kooperation, die im Bausparbereich mehr als 15 Jahre zurückreicht, um weitere fünf Jahre ausgedehnt. Beide Partner hoben im Zuge der Vertragsverlängerung die Bedeutung der langjährigen Zusammenarbeit im Bausparen und in der Baufinanzierung hervor. Die Kooperation bei der Vermittlung von Baufinanzierungen soll künftig intensiviert und weiter ausgebaut werden: Wüstenrot wird exklusiver Partner der ERGO für das private Baufinanzierungsgeschäft. Wüstenrot stärke damit seine Position als Kooperationsbausparkasse, wie es in der Pressemitteilung weiter heißt.

Im Rahmen der Zusammenarbeit erhält die ERGO Zugang zum Baufinanzierungsportal von Wüstenrot. Das Portal steht Vertriebspartnern zur Verfügung und ermöglicht die vollelektronische Einreichung und Abwicklung von Finanzierungsanträgen an ERGO, Wüstenrot sowie über 400 Finanzierungspartner. Wüstenrot stellt der ERGO künftig eine Kombination digitaler Beratungslösungen und persönlicher Präsenz durch Bauspar- und Finanzierungsfachleuten vor Ort bereit.

„Wir freuen uns sehr, dass wir die partnerschaftliche und erfolgreiche Zusammenarbeit mit ERGO weiter ausbauen und so auch unsere Vertriebskraft in der Baufinanzierung stärken“, erklärt Bernd Hertweck, Vorstandsvorsitzender der Wüstenrot Bausparkasse. Dr. Christian Gründl, Vorsitzender des Vorstands der ERGO Beratung und Vertrieb AG, betont: „Wir sind schon seit vielen Jahren vertrauensvoller Partner von Wüstenrot. Die bestehende, erfolgreiche Kooperation wollen wir – wie bereits im Bausparen – auch in der privaten Baufinanzierung weiter voranbringen.“ (tik)

Weitere Meldungen rund um das Thema Immobilien und Baufinanzierung lesen Sie in unserer Rubrik „Immobilien“.
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<a href="/nachrichten/wo-es-sich-am-teuersten-lebt" hreflang="de">Wo es sich am teuersten lebt</a> http://www.asscompact.de/node/169857

Der Regionale Preisindex des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) zeigt, in welchen Städten hierzulande das Leben am teuersten ist. Hierzu werden die Wohn- und Lebenshaltungskosten verglichen. Der Auswertung zufolge bleiben die Preisunterschiede trotz Inflation konstant, größter Treiber sind die Wohnkosten.

169857 18. November 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) hat Ergebnisse des Regionalen Preisindex vorgelegt, den es zusammen mit dem Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) erstellt hat. Hierfür werden die Wohn- und Lebenshaltungskosten wie Mieten, Strom, Gas und Lebensmittel in allen 400 Kreisen und kreisfreien Städten Deutschlands verglichen. Wie die Auswertung belegt, ist das Leben in den sieben größten Städten Deutschlands am kostspieligsten. In Berlin, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg, Köln, München und Stuttgart lagen die Lebenshaltungskosten im Jahresdurchschnitt 2024 rund 11% über dem Bundesschnitt.

München bleibt das teuerste Pflaster

Die bayerische Landeshauptstadt ist weiterhin die teuerste Metropole Deutschlands. In München sind die Wohn- und Lebenshaltungskosten knapp 24% über dem Bundesschnitt. Auch im Speckgürtel der Isarmetropole lebt es sich teuer. Ebenfalls deutlich über dem Bundesschnitt liegen die Wohn- und Lebenshaltungskosten laut Index in Freiburg (+13,4%) und in Heidelberg (+10%).

 

Wo es sich weiterhin am teuersten lebt

 

Am günstigsten lebt es sich in dünn besiedelten Regionen wie zum Beispiel dem Vogtlandkreis in Sachsen. Dort bewegen sich die Verbraucherpreise rund 10% unter dem bundesweiten Durchschnitt. Deutlich niedriger sind die Wohn- und Lebenshaltungskosten auch in den Landkreisen Lüchow-Dannenberg, Holzminden oder im niedersächsischen Northeim. Als Hauptgrund nennt IW-Experte Ralph Henger den Wohnungsmarkt: Während sich die Mieten in den großen Städten fast 50% über dem Bundesniveau bewegten, fallen sie in ländlichen Räumen teils ein Drittel niedriger aus.

Inflation hat Preisgefälle nicht verändert

In den Jahren 2022 bis 2024 gab es außergewöhnlich hohe Preissteigerungen. Energie, Lebensmittel und viele Alltagsgüter verteuerten sich spürbar. Das regionalen Preisgefälle in Deutschland hat sich dadurch aber nicht nennenswert verändert, wie es von den Experten des IW heißt. Die Gründe für die konstanten Preisunterschiede würden vor allem in strukturellen Faktoren liegen, die durch die Inflation nicht wesentlich beeinflusst wurden. In den Großstädten würde eine unvermindert hohe Nachfrage und überdurchschnittliche Einkommen weiterhin für ein erhöhtes Preisniveau sorgen. Dagegen würden in den ländlichen Räumen eine geringere Nachfrage, Abwanderungstendenzen und niedrigere Einkommen dämpfend auf die Preise wirken. Entsprechend habe die Inflation die räumlichen Preisunterschiede insgesamt nicht weiter verstärkt, so die Experten des IW weiter.

Wohnkosten entscheidender Treiber für regionale Unterschiede

Die Leistbarkeit einer Stadt wird vor allem durch die Höhe der Wohnkosten bestimmt. Für den Regionalen Preisindex wurden laut IW Modellrechnungen durchgeführt, die sich auf die beobachteten Angebotsmieten der letzten Jahre stützen. Hier lässt sich eine Entwicklung feststellen: Bestandsmieten legten merklich langsamer zu als Angebotsmieten, da viele laufende Mietverträge nicht regelmäßig an das aktuelle Marktniveau angepasst werden. Trotz der bewegten Jahre 2022 bis 2024 haben sich die regionalen Mietgefälle nur gering, aber spürbar verschoben, wie der Experte Ralph Senger erläutert. So vergrößerte sich der Preisaufschlag der sieben größten Städte gegenüber dem Bundesdurchschnitt von +46% (2022) auf +48% (2024). Der Preisvorteil ländlicher Kreise blieb aber mi t-19% bestehen.

Der Wohnungsmarkt bleibt der wichtigste Treiber regionaler Preisunterschiede. Darin birgt sich laut Henger zugleich eine Chance: „Gelingt es den Kommunen, den Wohnungsbau zu forcieren, können sie das Leben in ihren Städten insgesamt bezahlbarer gestalten.“ Zumal in den nächsten Jahren die Wohnungsmieten weiter steigen steigen dürften, insbesondere in den Großstädten, wo die Lage angespannt bleibt. (tik)

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In 30% der Regionen übersteigt Mietangebot die Nachfrage

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<a href="/nachrichten/mieter-betriebskosten-einsicht-ja-zusendung-nein" hreflang="de">Mieter: Betriebskosten - Einsicht ja, Zusendung nein</a> http://www.asscompact.de/node/169777

Mieter haben grundsätzlich kein Recht auf Übersendung von Betriebskostenbelegen, wenn sie die Unterlagen vor Ort einsehen können. Das zeigt ein Beschluss des LG Hanau: Selbst eine Entfernung von 46 Kilometern wird als zumutbar angesehen, ein späterer Umzug ändert daran nichts.

169777 18. November 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Ein Beschluss des Landgericht Hanau stellt klar: Mieter können keine Übersendung von Abrechnungsbelegen verlangen, wenn ihnen die Einsichtnahme vor Ort zugemutet werden kann. Ein Anspruch auf Zusendung besteht nur in Ausnahmefällen, etwa bei objektiver Unzumutbarkeit.

Ein Beschluss des Landgericht (LG) Hanaus verdeutlicht, dass Mieter keinen Anspruch auf Übersendung von Abrechnungsbelegen haben, wenn ihnen die Einsichtnahme vor Ort grundsätzlich zumutbar ist. Die Berufung eines Klägers wurde gemäß § 522 Abs. 2 ZPO (Zivilprozessordnung) als offensichtlich unbegründet zurückgewiesen.

Der Kläger, bisheriger Mieter einer Wohnung, hatte geltend gemacht, dass ihm die Belege zur Betriebskostenabrechnung zugesendet werden müssten, da er sie nicht persönlich einsehen könne. Bereits in einem Hinweisbeschluss vom 12.02.2025 hatte das Gericht aber klargestellt, dass eine Übersendung nur dann verlangt werden kann, wenn dem Mieter die Einsichtnahme am Ort der Unterlagen unzumutbar ist (Verweis auf „Treu und Glauben“ – § 242 BGB). Eine solche Unzumutbarkeit sah die Kammer aber schon damals nicht.

46 km Entfernung sind zumutbar

Und auch in der jetzigen Berufung folgt das Gericht dieser Auffassung. Demnach sei eine Entfernung von rund 46 Kilometern zwischen dem damaligen Wohnort des Mieters (Hanau) und dem Ort der Einsichtnahme (Frankfurt am Main) noch als zumutbar anzusehen. Auch die Tatsache, dass der Mieter inzwischen weiter weggezogen ist (124 km Entfernung), begründet keinen Anspruch auf Übersendung der Belege. Maßgeblich sei die Situation während des laufenden Mietverhältnisses. Ein späterer Umzug falle in den Risikobereich des Mieters.

Darüber hinaus habe der Kläger nie substanziiert vorgetragen, dass ihm die Anreise unzumutbar sei, und diese auch während des Mietverhältnisses nie gegenüber dem Vermieter geltend gemacht. Der Vermieter sei daher nicht verpflichtet gewesen, auf die Unzulässigkeit des Übersendungsverlangens hinzuweisen.

Mietparteien dürfen Betriebskostenabrechnungen prüfen

Im Zusammenhang mit dem Urteil weist die Wüstenrot Bausparkasse darauf hin, dass Mieterinnen und Mieter allerdings das Recht haben, die Belege der Betriebskostenabrechnungen beim Vermieter oder Verwalter einzusehen. Nur ausnahmsweise könnten sie jedoch verlangen, dass Belegkopien angefertigt und an sie übersandt werden. (bh)

LG Hanau, Urteil vom 24.03.2025 – Az: 2 S 43/24

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<a href="/nachrichten/verbraucherrechte-kleinlein-warnt-vor-aenderungen-beim-widerruf" hreflang="de">Verbraucherrechte: Kleinlein warnt vor Änderungen beim Widerruf</a> http://www.asscompact.de/node/169840

Verbraucherrechte stehen laut Versicherungsmathematiker Axel Kleinlein unter Druck: Geplante Änderungen im Versicherungsvertragsrecht könnten das „ewige Widerrufsrecht“ einschränken, Informationspflichten abschwächen und die nachträgliche Aushändigung von Vertragsunterlagen streichen.

169840 18. November 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Der Versicherungsmathematiker Axel Kleinlein, ehemaliger Vorstandssprecher des Bunds der Versicherten (BdV), warnt vor erheblichen Einschnitten bei Verbraucherrechten. Anlass sind geplante Änderungen im Versicherungsvertragsrecht. In der vergangenen Woche trat Kleinlein als einer von sieben Sachverständigen im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags auf, um zum Gesetzentwurf der Bundesregierung Stellung zu nehmen. Mit diesem Entwurf sollen unter anderem Vorgaben aus EU-Richtlinien umgesetzt werden, die Änderungen der Verbraucherrechte-Richtlinie vorsehen. Zentrale Punkte sind die Einführung einer elektronischen Widerrufsfunktion für online geschlossene Fernabsatzverträge sowie die Einschränkung des sogenannten „ewigen Widerrufsrechts“ bei Finanzdienstleistungs- und Versicherungsverträgen. Auch Anpassungen bei den Informationspflichten sind Teil des Vorschlags.

Keine nachträgliche Aushändigung vollständiger Vertragsunterlagen

„Ich habe in den letzten 25 Jahren keinen derartigen Angriff auf Verbraucherrechte erlebt“, erklärte Kleinlein. Er kritisiert insbesondere, dass nach den Plänen der Bundesregierung das Recht auf die nachträgliche Aushändigung vollständiger Vertragsunterlagen gestrichen werden soll.

Zur Veranschaulichung nennt er folgendes Beispiel: Schließt ein Verbraucher eine Wohnungsbrandversicherung ab, in der auch Fahrlässigkeit mitversichert ist, hat er Anspruch auf Regulierung – selbst dann, wenn er etwa vergisst, die letzte Kerze des Adventskranzes zu löschen und dadurch die Wohnung in Brand gerät. Verbrennen in diesem Fall jedoch auch die Versicherungsbedingungen, kann der Kunde seinen Versicherungsschutz nicht mehr nachweisen. Nur wenn das Versicherungsunternehmen ihm anschließend erneut die vollständigen Vertragsunterlagen zur Verfügung stellt, kann er seinen Anspruch geltend machen. Künftig aber, so Kleinlein, könne sich der Verbraucher darauf nicht mehr verlassen.

Ende des „ewigen Widerrufs“

Ein weiterer zentraler Kritikpunkt betrifft den Widerruf – ein besonders heikles Thema, das die Versicherer, insbesondere im Bereich der Lebensversicherung, bereits in der Vergangenheit stark beschäftigt hat. Nach dem Gesetzentwurf soll der Widerruf von Verträgen über Finanzdienstleistungen künftig nur noch innerhalb von zwölf Monaten und 14 Tagen möglich sein. Für Lebensversicherungen ist eine Ausschlussfrist von 24 Monaten und 30 Tagen vorgesehen.

Darüber hinaus kritisiert Kleinlein, dass Versicherer künftig nicht mehr verpflichtet sein sollen, über die Rechtsfolgen eines Widerrufs zu informieren. Auch sollen damit – selbst bei unvollständigen oder gar falschen Belehrungen – die Versicherungsunternehmen nach zwei Jahren und 14 Tagen keine ernsthaften Konsequenzen mehr fürchten müssen, erklärt er. Bislang müssen Versicherer bei fehlerhaften oder unvollständigen Widerrufsbelehrungen noch ein „ewiges Widerrufsrecht“ der Kunden berücksichtigen. Künftig soll diese Frist auf lediglich gut zwei Jahre verkürzt werden. Aus Sicht Kleinleins ein klarer Rückschritt: „Die Regelungen seit 2008 haben sich bewährt. Es ist nicht nachvollziehbar, warum eine nachweislich erfolgreiche Regelung nun massiv zu Lasten der Verbraucher eingeschränkt werden soll.“ (bh)

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<a href="/nachrichten/die-kfz-versicherer-mit-den-hoechsten-schaden-kosten-quoten" hreflang="de">Die Kfz-Versicherer mit den höchsten Schaden-Kosten-Quoten </a> http://www.asscompact.de/node/169838

Ersatzteilpreise und Reparaturkosten steigen weiter an und machen es Kfz-Versicherern weiterhin schwer, profitabel zu arbeiten. Welche Versicherer im Jahr 2024 wieder auf einen grünen Zweig kommen konnten und welche die höchsten Defizite einfuhren, weiß der „Branchenmonitor Kraftfahrtversicherung“ der V.E.R.S. Leipzig GmbH.

169838 17. November 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die Kfz-Versicherer haben magere Jahre hinter sich. Doch nun scheint es langsam Licht am Ende des Tunnels zu geben. Bereits zum Jahresanfang hatte der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) bekannt gegeben, dass die Versicherer erwarten – sollten keine unvorhergesehenen Großschadenereignisse eintreten – dass die Kfz-Versicherung im laufenden Jahr wieder eine schwarze Null einfahren könnte. Sicherlich eine Erleichterung nach mehreren Jahren in der Verlustzone.

Blickt man auf die Zahlen, scheinen diese zu bestätigen, dass die Sparte wieder auf dem Weg auf einen grünen Zweig sein könnte. Laut dem „Branchenmonitor 2025 Kraftfahrtversicherung“, den die V.E.R.S. Leipzig GmbH kürzlich veröffentlicht hat, lagen die Beitragseinnahmen in der Kraftfahrtversicherung im Jahr 2024 deutlich über denen des Vorjahres. Insgesamt stiegen sie um 11,1% auf knapp über 34 Mrd. Euro. Dafür analysiert der Branchenmonitor die Zahlen der 50 größten Kraftfahrtversicherer mit Fokus auf dem Privatkunden- und Geschäftskundengeschäft, die gemeinsam ca. 90% des deutschen Marktes abdecken.

Schaden-Kosten-Quote fällt im Vergleich zum Vorjahr

Gleichzeitig wuchsen die Schadenleistungen deutlich weniger stark. Sie stiegen im Jahr 2024 um 2,5% auf nunmehr 30,8 Mrd. Euro. Die Schäden an Fahrzeugen verursacht durch Unwetter fielen von 1,9 Mrd. Euro im Jahr 2023 auf 1,3 Mrd. Euro in 2024. Was unbeirrt weiter nach oben klettert, sind derweil die Kfz-Ersatzteilpreise genau wie die Stundensätze in den Kfz-Werkstätten.

Was bedeutet das nun für die Schaden-Kosten-Quote – oder Combined Ratio – der analysierten Unternehmen? Im Vergleich zum Jahr 2023 fiel sie von 112,2% auf 106,56%. Das bedeutet, für jeden eingenommenen Euro gaben die Versicherer 2024 etwas mehr als 1,06 Euro aus, und damit weniger als im Jahr 2023. Das ist gut für die Versicherer, unter dem Strich blieb die Sparte 2024 jedoch trotzdem im Defizit.

Elf Unternehmen mit Combined Ratio von unter 100%

Immerhin: Mehrere der untersuchten Versicherer konnten ihre Combined Ratio für 2024 bereits wieder unter 100% drücken, nachdem im Vorjahr kein einziger Anbieter unter diese Marke kam. So lag die Combined Ratio für den Zweig Kraftfahrt Gesamt bei insgesamt elf Unternehmen im profitablen Bereich. Am niedrigsten war die sie beim Direktversicherer AXA easy. Sie lag bei 84,61% (Vorjahr: 104,45%), gefolgt von der Provinzial Nord Brandkasse mit 93,39%. An dritter Stelle lag die AXA mit 94,63%. Weitere Anbieter, die unter der 100%-Marke in der Combined Ratio geblieben sind, sind Helvetia (96,09%), Dialog (97,3%), HUK-Coburg Allgemeine (97,37%), Cosmos (97,56%), VHV (98,2%), Fahrlehrer (99,11%), ADAC Auto (99,2%) sowie Allianz (99,26%).

Auch am anderen Ende der Skala schaut es etwas besser aus als im Vorjahr: Waren es im Vorjahr noch sieben Versicherer, die eine Combined Ratio von über 120% aufwiesen, sind es in diesem Jahr nur noch drei. Es sind die Debeka Allgemeine mit 122,78%, GARANTA mit 129% und die NÜRNBERGER mit 136,64%. Dass die NÜRNBERGER das Schlusslicht bildet, ist wahrscheinlich wenig überraschend, musste der fränkische Versicherer ja für 2024 ein Minus von 157,4 Mio. Euro im Schaden- und Unfallgeschäft hinnehmen.

Drei weitere Versicherer lagen über der 115%-Marke und damit auch im stark defizitären Bereich: Die Mannheimer (115,8%), Lippische Landesbrand (116,55%) sowie WGV-Versicherung (117,85%).

Durchschnittsprämien klettern deutlich weiter nach oben

Was für die Versicherer positiv ist, ist für Kunden oftmals ein Ärgernis. Denn die zuvor erwähnten Steigerungen in den Beitragseinnahmen bedeuten für Versicherte vor allem eins: höhere Prämien. Die Durchschnittsprämien verzeichneten im Jahr 2024 erneut einen deutlichen Anstieg. Durchschnittlich zahlten Kunden 275,49 Euro pro Vertrag. Im Vorjahr lag die Durchschnittsprämie bei 253,76 Euro, in den „Corona-Jahren“ 2020 bis 2022 sogar unter 250 Euro im Schnitt.

Die Spanne zwischen den Versicherern ist hier weit. Die teuersten Prämien im Durchschnitt zahlten Versicherte – wie bereits im Vorjahr – bei der Helvetia. Hier liegt die Durchschnittsprämie bei 503,76 Euro. An zweiter Stelle liegt die Dialog mit 416,05 Euro im Schnitt pro Vertrag, gefolgt von der NÜRNBERGER Allgemeine mit 389,16 Euro. Am günstigsten fahren Versicherte bei der Fahrlehrerversicherung, mit einer Durchschnittsprämie von 200,89 Euro, bei der WGV-Versicherung mit 169,44 Euro sowie bei der Rhion Versicherung mit 146,83 Euro pro Vertrag im Durchschnitt.

So entwickelte sich die Zuwachsrate im Bestand

Der Prämienzuwachs lässt sich jedoch nicht nur auf die gestiegene Durchschnittsprämie zurückführen, erklärt der Branchemonitor. Auch der Vertragsbestand hat im Jahr 2024 zugenommen. Hatten Kfz-Versicherer im Jahr 2023 noch durchschnittlich 2.266.278 Verträge im Bestand, waren es im Jahr 2024 2.304.193 – eine Zuwachsrate von 1,7%. Die meisten Verträge dazugewinnen konnte im Jahr 2024 die Baloise Sachversicherung, die eine Zuwachsrate von 20,63% verzeichnen konnte. Auch deutlich mehr Verträge gewinnen konnte die Itzehoer Brandgilde mit 17,45%, dicht gefolgt von Rhion Versicherung mit 17,36%. Verträge verloren hat die NÜRNBERGER, mit einer Abnahme im Bestand von 9,68% und HDI mit -12,23%. Fast ein Fünftel weniger Verträge im Vergleich zum Vorjahr hatte die Dialog, sie verlor insgesamt 19,4% der Verträge. (js)

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<a href="/nachrichten/allianz-schraubt-erwartungen-fuer-2025-nach-oben" hreflang="de">Allianz schraubt Erwartungen für 2025 nach oben</a> http://www.asscompact.de/node/169845

Die Allianz hat ihre Geschäftszahlen für das dritte Quartal sowie die ersten neun Monate des Jahres 2025 veröffentlicht. Und das Ergebnis kann sich so weit sehen lassen. Der Vorstand erwartet nun ein operatives Ergebnis von mindestens 17 Mrd. Euro.

169845 17. November 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Der Branchenprimus Allianz muss sich mit seinen Zahlen nicht verstecken – und tut dies auch nicht, angesichts des ausführlichen Berichts, den der Konzern nun zu seinen Geschäftszahlen im dritten Quartal und den ersten neun Monaten des Jahres 2025 offengelegt hat. Denn die Stimmung bei der Allianz ist angesichts dieser Zahlen wieder optimistischer und sorgt auch für eine Anpassung des erwarteten operativen Ergebnisses nach oben. Das sind die wichtigsten Zahlen.

Schaden-/Unfallgeschäft treibt Wachstum an

Das gesamte Geschäftsvolumen der Allianz stieg in den ersten neun Monaten auf 141,2 Mrd. Euro an, wobei starkes Wachstum in allen Geschäftsbereichen zum internen Wachstum von 8,5% beigetragen hätten, so die Mitteilung des Unternehmens. Operativ sei das Ergebnis mit 13,1 Mrd. Euro hervorragend gewesen. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum handle es sich dabei um einen Anstieg von 10,4%.

Wichtigster Wachstumstreiber sei der Bereich Schaden- und Unfallversicherung gewesen. Im dritten Quartal erhöhte sich hier das gesamte Geschäftsvolumen auf 19,7 Mrd. Euro, mit einem „hervorragenden“ internen Wachstum von 9,5%. Ebenso zufrieden ist man mit der Schaden-Kosten-Quote in diesem Bereich, die sich auf ein Niveau von 91,9% (von 93,5% im Vorjahreszeitraum) verbesserte. Die Schadenquote lag wiederum bei 69,8%, ebenfalls niedriger als im Vorjahreszeitraum (69,8%). Sowohl im Privat- als auch im Gewerbekundengeschäft war die Performance im dritten Quartal stark, mit 8% internem Wachstum im Privatkundengeschäft und 11% im Gewerbekundengeschäft.

Weitere Zahlen

Weiterhin erhöhte sich das bereinigte Ergebnis je Aktie um 12,2% auf 21,43 Euro. Bereinigt um die Steuerrückstellung und den Veräußerungsgewinn steigt das bereinigte Ergebnis je Aktie um 9,9%.

Die Solvency-II-Kapitalisierungsquote bleibe mit 209% auf „starkem Niveau bei hervorragender Kapitalgenerierung“.

Für das Gesamtjahr 2025 erwartet die Allianz nun ein operatives Ergebnis von mindestens 17 Mrd. Euro. Im Halbjahresbericht war hierbei noch von 16 Mrd. Euro, plus oder minus 1 Mrd. Euro die Rede. Voraussichtlich werde das operative Ergebnis in der Spanne zwischen 17 und 17,5 Mrd. Euro liegen. (mki)

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<a href="/nachrichten/europace-steigende-preise-vor-allem-fuer-neubauhaeuser" hreflang="de">Europace: Steigende Preise vor allem für Neubauhäuser </a> http://www.asscompact.de/node/169842

Wie der Hauspreis-Index EPX des Europace Finanzierungsmarktplatzes zeigt, haben im Oktober die Immobilienpreise in allen Segmenten leicht zugelegt. Der deutlichste Anstieg ist im Segment der neu gebauten Ein- und Zweifamilienhäuser zu verzeichnen.

169842 17. November 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die Transaktionsplattform für Immobilienfinanzierungen, Bausparprodukte und Ratenkredite Europace hat neue Daten des Hauspreis-Index EPX präsentiert. Der Index basiert auf tatsächlichen Immobilienfinanzierungs-Transaktionsdaten des Europace Finanzierungsmarktplatzes. Im Oktober zeigt der Index einen leichten Aufschwung der Immobilienpreise in fast allen Segmenten auf.

Vor allem die Preise für neue Ein- und Zweifamilienhäuser mit 0,64% erhöhten sich deutlich. Somit weisen Neubauhäuser den stärksten Preiszuwachs aller Segmente auf. Der Hauspreisindex erreicht 240,35 Indexpunkte. Im Vorjahresvergleich legten die Baupreise für neue Ein- und Zweifamilienhäuser um 2,07% zu.

Zur Preisentwicklung bei Eigentumswohnungen

Die Preise für Eigentumswohnungen entwickelten sich weitgehend stabil mit einem geringfügigen Rückgang um 0,15% im Oktober. Der Index erreicht in diesem Segment 219,21 Indexpunkte. Im Vorjahresvergleich wuchsen die Preise um 3,29%.

Geringer Anstieg bei Bestandshäusern

Bei bestehenden Ein- und Zweifamilienhäuser ist im Oktober im Vergleich zum Vormonat September nur ein geringer Zuwachs zu beobachten von 0,18%. Der Hauspreisindex steigt auf 201,73 Punkte. Innerhalb der vergangenen zwölf Monate haben die Preise für Bestandshäuser um 2,18% angezogen.

Europace: Steigende Preise vor allem für Neubauhäuser

Der Gesamtindex präsentiert sich im Oktober leicht steigend bei einem Plus von 0,23%. Der Index erhöht sich auf 220,43 Indexpunkte. Innerhalb der letzten zwölf Monate wuchsen die Preise um 2,50%.

Wohnungskäufer sollten nicht abwarten

„Der aktuelle Europace Hauspreisindex belegt, dass die politischen Versäumnisse in Sachen Neubau Verbrauchende zusehends teuer zu stehen kommen – wir sehen in diesem Segment einen konstanten Aufwärtstrend mit einem Plus von 0,64% allein im Monat Oktober“, kommentiert Stefan Münter, Co-CEO von Europace, die Zahlen. „Die Preise für Eigentumswohnungen zeigen sich im Oktober stabil, bleiben aber im Vorjahresvergleich das Segment mit dem größten Preisanstieg insgesamt: Käufer:innen bezahlen heute 3,29% mehr als noch im Oktober 2024. Auch 2026 ist mit weiteren Preissteigerungen zu rechnen, weshalb Kaufinteressierte nicht länger zögern sollten“, so Münter weiter. (tik)

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