AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement https://www.asscompact.de/ AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement de Mon, 10 Nov 2025 05:53:11 +0100 Sun, 09 Nov 2025 00:00:00 +0100 <a href="/nachrichten/kuerzt-der-bezug-von-bu-leistungen-das-arbeitslosengeld" hreflang="de">Kürzt der Bezug von BU-Leistungen das Arbeitslosengeld?</a> http://www.asscompact.de/node/169770

Versicherte stellen sich häufig die Frage, ob der Erhalt von Leistungen aus dem „Sozialsystem“ dazu führen kann, dass Ansprüche aus einer BU gekürzt werden können. Mindert der Bezug der BU-Rente den Anspruch auf Arbeitslosengeld oder schließt er es sogar aus? Diese Frage erläutert Rechtsexperte Björn Thorben M. Jöhnke in seiner aktuellen BU-Kolumne.

169770 9. November 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement Ein Artikel von Björn Thorben M. Jöhnke, Fachanwalt für Versicherungsrecht und Partner der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

Die Berufsunfähigkeitsrente ist eine private Versicherungsleistung, die von einer Berufsunfähigkeitsversicherung gezahlt wird. In der Regel ist im Fall einer Berufsunfähigkeit auch eine Beitragsbefreiung mitversichert, so dass die Prämien für die Berufsunfähigkeitsversicherung für die Zeit der Berufsunfähigkeit übernommen werden. Die Berufsunfähigkeitsversicherung tritt erst dann ein, wenn die versicherte Person aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls nicht mehr in der Lage ist, ihren zuletzt in gesunden Tagen konkret ausgeübten Beruf zu mindestens 50% auszuüben. Dies ist zugleich auch der gravierendste Unterschied zum Arbeitslosengeld, welches nur bei einem Verlust des Arbeitsplatzes gezahlt wird, was nicht unbedingt mit einer Erkrankung zusammenhängen muss, aber natürlich auch kann.

Was ist das Arbeitslosengeld?

Das gesetzliche Arbeitslosengeld I (ALG-I) wird von der Agentur für Arbeit gezahlt und dient der finanziellen Überbrückung für arbeitslose Personen. Voraussetzung ist ein Verlust des Arbeitsplatzes und die Erfüllung einer Anwartschaftszeit (meist 12 Monate versicherungspflichtige Beschäftigung in den letzten 2 Jahren). Es wird grundsätzlich gezahlt, wenn jemand arbeitslos ist, sich jedoch bemüht, eine neue Arbeit zu finden und überhaupt in der Lage ist, mindestens 15 Stunden pro Woche zu arbeiten.

Unterschieden werden muss das ALG-I von dem Bürgergeld (ehemals Arbeitslosengeld II). Das Bürgergeld ist eine Sozialleistung, die das Existenzminimum sichert, während Arbeitslosengeld auf der Grundlage des versicherungspflichtigen Einkommens vor der Arbeitslosigkeit berechnet wird. Allerdings können beide Leistungen – also Arbeitslosengeld und Bürgergeld – gleichzeitig bezogen werden, wenn die ALG-I-Leistungen nicht für den Lebensunterhalt und die Unterhaltskosten ausreichen. In diesem Fall kann auch ergänzend Bürgergeld bezogen werden.

Beeinflusst die BU-Rente das Arbeitslosengeld?

Hierfür muss zunächst der Charakter der Berufsunfähigkeitsrente dargestellt werden. Die private Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine sog. Summenversicherung und keine Schadenversicherung. Dies bedeutet, dass ein Bereicherungsverbot für die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht gilt. Im Leistungsfall wird also die Summe gezahlt, die vereinbart wurde, ohne jedwede Kürzungen. Zu beachten ist jedoch, dass bei einem für die Verweisbarkeit des Versicherungsnehmers auf eine neue berufliche Tätigkeit gebotenen Einkommensvergleich auch der Erhalt von Arbeitslosengeld I zu berücksichtigen sein kann (BGH v. 08.02.2012 – IV ZR 287/10).

Das Arbeitslosengeld hingegen wird nur dann gekürzt, wenn der Versicherte mehr als 165 Euro aus einer Erwerbstätigkeit bezieht. Allerdings stellt eine private Berufsunfähigkeitsrente kein Einkommen dar, da ihr keine Erwerbstätigkeit zugrunde liegt (BGH v. 15.11.2007 – IX ZB 99/05).

Mittelbarer Einfluss auf die BU-Rente möglich

Die Berufsunfähigkeitsrente hat also keinen Einfluss auf das Arbeitslosengeld, aber andersherum kann das Arbeitslosengeld I in Einzelfällen mittelbar Einfluss auf die BU-Rente haben (siehe oben). Allerdings muss der Arbeitslose der Agentur für Arbeit gegenüber nachweisen, dass er trotz einer Berufsunfähigkeit noch in der Lage ist, einer beruflichen Tätigkeit nachzugehen, um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld zu behalten. Dieser Aspekt widerspricht auch nicht dem Prinzip der Berufsunfähigkeitsversicherung. Denn um einen Anspruch auf BU-Leistungen zu haben, muss der Versicherungsnehmer „nur“ zu mindestens 50% berufsunfähig sein. Das bedeutet jedoch, dass der Versicherte durchaus noch einer Tätigkeit nachgehen und dem Arbeitsmarkt grundsätzlich zur Verfügung stehen kann. Steht man allerdings aufgrund einer Krankheit nicht mehr dem Arbeitsmarkt zur Verfügung, besteht in der Regel kein Anspruch auf ALG I. In einem solchen Fall müsste der Betroffene stattdessen eine Erwerbsminderungsrente beantragen. Die Wechselwirkungen zwischen einer gesetzlichen Erwerbsminderungsrente und BU-Leistungen wurden ebenso bereits ausführlich dargestellt.

Ausnahme: Bürgergeld (ehem. Arbeitslosengeld II) und Grundsicherung

Anders liegt der Sachverhalt beim Bürgergeld und der Grundsicherung. Denn hierbei werden alle Einnahmen in Geld oder geldwerter Leistung ohne Rücksicht auf ihre Herkunft angerechnet. Hierunter fallen beispielsweise auch Rentenleistungen aus einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung. Hat ein Versicherungsnehmer Anspruch auf Bürgergeld, dann wird demnach die private BU-Rente entsprechend angerechnet.

Fazit und Hinweise

Die Berufsunfähigkeitsrente und das Arbeitslosengeld sind eigenständige Leistungen, die sich in ihren Voraussetzungen grundlegend unterscheiden. Während die BU-Rente unabhängig von dem ALG-I gezahlt wird, bestehen zwischen Bürgergeld und BU-Rente klare Wechselwirkungen. Aus diesem Grunde sollte eine Berufsunfähigkeitsabsicherung in jedem Fall in ihrer Deckungshöhe über den grundlegenden Sozialleistungen liegen, damit der Versicherte im Leistungsfall bessergestellt wird und nicht zwingend von Sozialleistungen abhängig ist, bei welchen die BU-Rente im Einzelfall auch noch angerechnet werden kann.

Weitere lesenswerte Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung sind nachstehend zu finden: Berufsunfähigkeitsversicherung.

Lesetipp der Redaktion:
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<a href="/nachrichten/kapitalertraege-fuer-guenstigere-pkv-beitraege" hreflang="de">Kapitalerträge für günstigere PKV-Beiträge </a> http://www.asscompact.de/node/169748

Die Kosten im Gesundheitssystem steigen weiter an. Wie können private Krankenversicherer Beiträge stabilisieren und den Leistungsumfang sichern? Die INTER setzt in diesem Fall auf eine hohe und langfristig stabile Kapitalanlagenverzinsung, um die besten Ergebnisse für Kunden zu erwirtschaften.

169748 9. November 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement Ein Artikel von Michèle Pino, Maklerreferentin Krankenversicherung INTER Krankenversicherung AG

Die Leistungsausgaben der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung (GKV/PKV) sind im ersten Halbjahr 2025 weiter gestiegen. Das Bundesministerium für Gesundheit hat Anfang September 8% durchschnittliche Kostensteigerung berichtet, und vorläufige Zahlen des PKV-Verbandes zeichnen das gleiche Bild mit 7,5% in der ambulanten und über 10% in der stationären Versorgung. Neben gestiegenen Personal- und Energiekosten ist der medizinische Fortschritt ein weiterer Faktor, der die Versorgung von Patienten kontinuierlich verbessert, aber eben mit höheren Kosten verbunden ist. Um die steigenden Kosten leisten zu können, müssen Beiträge entsprechend steigen.

Die Leistungsausgaben steigen in beiden Systemen sehr ähnlich, obwohl die Leistungen für gesetzlich Versicherte auf das „Wirtschaftlichkeitsgebot“ beschränkt sind – gesetzliche Leistungen dürfen nur ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein sowie ein notwendiges Maß nicht überschreiten. Beitragssteigerungen erfolgen in der GKV recht subtil. Beitragssatz und Beitragsbemessungsgrenze werden vom Staat festgelegt; hinzu kommt ein individueller Zusatzbeitrag der Krankenkassen. Der Jahreswechsel soll es wieder in sich haben: Inklusive Pflegeversicherung können die Beiträge 1.300 Euro übersteigen.

Kalkulation in der PKV

Kapitalerträge für günstigere PKV-Beiträge

Die meist deutlich höheren Leistungen der privaten Krankenversicherung sind ihr Geld wert und ein Leben lang garantiert, keine Leistungen werden gestrichen. Über den Behandlungsumfang entscheiden Ärzte und Patienten, nicht die Wirtschaftlichkeit. Und im Gegensatz zum Umlageverfahren der GKV sorgt in der PKV jede Generation für sich selbst vor, das ist nachhaltig. Denn der Beitrag in der PKV wird so kalkuliert, dass der in höheren Lebensaltern typischerweise zunehmende Bedarf an medizinischen Leistungen keinen Anstieg des Beitrags im Alter bewirkt.

Wie wird dies erreicht? In jungen Jahren liegen die Beiträge über den erwarteten Versicherungsleistungen und im Alter darunter. Aus der Differenz wird in jungen Jahren eine Rückstellung gebildet, die den im Alter typischerweise steigenden Bedarf an medizinischen Leistungen kostenseitig deckt. Diese sogenannten Alterungsrückstellungen werden angelegt.

Die Beitragskalkulation in der PKV folgt gesetzlichen Vorgaben anhand sogenannter Rechnungsgrundlagen. Eine davon sind Versicherungsleistungen. Verändern sich diese dauerhaft, bspw. durch den medizinisch-technischen Fortschritt, neue Krankheitsbilder, vermehrte Behandlungen oder allgemeine Preissteigerungen, können die tatsächlichen Leistungsausgaben und in der Folge die Beiträge steigen.

Erforderliche Beitragsanpassungen erhöhen auch die individuelle Alterungsrückstellung. So profitieren Kunden von Überschüssen aus dem Geschäftsergebnis – diese sorgen dafür, dass Beitragsanpassungen im Zeitverlauf abgemildert werden können. Ein Tipp der INTER: Tarife mit höheren Leistungen und niedrigem Selbstbehalt bauen höhere Alterungsrückstellungen auf – Kunden sollten ein Leben lang im gewählten Tarif bleiben. Zudem sind gerade für ältere Versicherte bessere Tarifleistungen wertvoll.

Kunden im Fokus der Kapitalanlage

Eine große und maßgeblich durch den privaten Krankenversicherer bestimmbare Rechnungsgrundlage mit Wirkung auf die Entwicklung der Beiträge ist der Zins aus der Kapitalanlage. Denn der Rechnungszins kann die Auswirkung von Gesundheitskosten und Langlebigkeit auf die Beiträge limitieren.

Das Ziel der Kapitalanlage bei der INTER ist, Kunden neben Sicherheit auch eine überdurchschnittlich hohe und langfristig stabile Kapitalanlageverzinsung zu gewährleisten. Die INTER steuert dabei nicht auf eine Optimierung der SCR-Bedeckungsquote hin und akzeptiert temporär niedrigere Quoten. Stattdessen strebt sie das bestmögliche Chance-Risiko-Verhältnis an, um die besten Kapitalanlageergebnisse für ihre Kunden zu erwirtschaften – bei dennoch großer Sicherheit.

Sicherheit für die Kunden spiegeln die marktüberdurchschnittlichen Quoten bei Eigenkapital, Rückstellungen für Beitragsrückerstattung und Bewertungsreserven auf die Kapitalanlagen wider.

Eine Bestätigung für die Kapitalanlagestrategie mit bestmöglichem Chance-Risiko-Verhältnis: Die INTER liegt mit ihrer sehr stabilen Kapitalperformance auf dem 1. Platz bei der Nettoverzinsung über ein Jahr sowie im Durchschnitt über drei, fünf und zehn Jahre.

  • 2024: 3,88% (Markt: 2,70%)
  • Durchschnitt 2022 bis 2024: 3,87% (Markt: 2,55%)
  • Durchschnitt 2020 bis 2024: 3,96% (Markt: 2,67%)
  • Durchschnitt 2015 bis 2024: 3,94% (Markt: 3,00%)
Empfehlung der INTER

Der Bund der Versicherten rät, einen Tarif zu wählen, der möglichst umfangreich ist. Zudem sei es wichtig, dass der Heil- und der Hilfsmittelkatalog des Tarifs offen sind, damit neue Therapien und Hilfsmittel zukünftig eingeschlossen sind.

Das kann die INTER nur bestätigen. Für Selbstständige und für Angestellte über der Jahresarbeitsentgeltgrenze empfiehlt die INTER beispielsweise den Tarif INTER QualiMed Premium. Für Mediziner und Zahnmediziner bietet die INTER umfassende PKV-Volltarife wie etwa INTER JABest und ZABest. Zudem bietet die INTER auch den passenden Gesundheitsschutz für preissensible Kunden oder diejenigen, die nicht den höchsten Anspruch an Leistungen haben.

Lesen Sie auch: So wechselwillig sind PKV- und GKV-Versicherte

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Grafik: © INTER

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<a href="/nachrichten/digital-insurance-podcast-mental-gesund-im-service-marathon" hreflang="de">Digital Insurance Podcast: Mental gesund im Service-Marathon</a> http://www.asscompact.de/node/169759

In der aktuellen Episode des Digital Insurance Podcast von Jonas Piela sind Christian Gratz und Tobias Spindler zu Gast. Beide sind Teamleiter im Kundenservice der Versicherungsgruppe die Bayerische. Im Gespräch geht es um Überlastung, Teamwork und den Weg zum Erfolg.

169759 8. November 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Der Digital Insurance Podcast widmet sich in seiner neuesten Folge dem wichtigen Thema der mentalen Gesundheit am Arbeitsplatz. Gastgeber Jonas Piela spricht mit Christian Gratz und Tobias Spindler, zwei Teamleitern im Kundenservice der Versicherungsgruppe die Bayerische, über die Herausforderungen und Erfolge bei der Bewältigung eines erheblichen Bearbeitungsrückstands. Gratz und Spindler schildern anschaulich, wie sie ihren Teams in einer hochdruckbelasteten Umgebung dazu verhalfen, die mentale Gesundheit zu stärken und gleichzeitig einen enormen Arbeitsrückstand zu bewältigen.

Von der Krise zum Erfolg: Tausende unbearbeitete Vorgänge

Die Bayerische, eine traditionsreiche Versicherung mit rund 900 Mitarbeitern, stand vor einer großen Herausforderung: einem massiven Rückstand an schriftlichen und telefonischen Kundenanfragen. Christian Gratz, verantwortlich für den schriftlichen Bereich (ca. 18 Mitarbeiter), und Tobias Spindler, zuständig für die Telefonie (ca. 37 Mitarbeiter), erzählen von der anfänglichen Überforderung und dem enormen Druck. Sie berichten von Tausenden unbearbeiteten Vorgängen mit Bearbeitungszeiten von mehreren Monaten, der stetigen Zunahme von Reklamationen und von Erreichbarkeiten, die weit unter den Zielen lagen.

Strategien und Maßnahmen zur Bewältigung des Arbeitsdrucks

Die beiden Teamleiter beschreiben detailliert ihre Strategien zur Bewältigung des Problems. Neben der Einstellung zusätzlicher Mitarbeiter setzte man auf eine optimierte Arbeitsorganisation, die klare Zielsetzungen, ein detailliertes Timeboxing und tägliche Erfolgskontrollen umfasste. Im telefonischen Bereich wurde die Erreichbarkeit auf nahezu 90% gesteigert, wobei 80% der Anrufe innerhalb der ersten Minute angenommen wurden. Im schriftlichen Bereich lag der Fokus auf der schrittweisen Bearbeitung und der Vermeidung von unnötigem Hin- und Herschreiben. Die beiden betonen die Wichtigkeit eines positiven Mindsets und der gemeinsamen Teamarbeit.

Mentale Gesundheit als Schlüsselfaktor

Die Episode beleuchtet die Bedeutung der mentalen Gesundheit der Mitarbeiter. Gratz und Spindler erklären, wie sie ihren Teams durch regelmäßige Feedback-Runden, flexible Arbeitsmodelle (einschließlich Home-Office) und gemeinsame Aktivitäten wie der Besuch eines Biergartens oder des Oktoberfests den notwendigen Rückhalt gaben. Sie unterstreichen die Notwendigkeit, auf die individuellen Bedürfnisse der Mitarbeiter einzugehen und Überlastung zu vermeiden. Durch verschiedene Maßnahmen, unter anderem digitale Tools zur Stimmungserfassung und die Möglichkeit, Aufgaben zwischen den Bereichen Telefonie und Schriftverkehr zu wechseln, wurde die Belastung für die Mitarbeiter reduziert und ein gesünderes Arbeitsumfeld geschaffen. Der Erfolg zeigt sich in der Bewältigung des Rückstands und in einer deutlich gesteigerten Mitarbeiterzufriedenheit.

Hier geht es zur aktuellen Folge des Podcasts:
Über den Podcast

Seit April 2020 veröffentlicht Jonas Piela regelmäßig Gespräche zur digitalen Transformation mit Vorständen und Managern der Versicherungswirtschaft. Sein Ziel ist, dass seine Zuhörer einem lockeren Gespräch unter Gleichgesinnten lauschen und so Ideen und Anregungen für die eigene Arbeit mitnehmen. Zu finden ist der Podcast unter anderem bei Google, Apple und Spotify sowie unter https://pielaco.com/podcast.

Weitere Podcasts
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<a href="/nachrichten/zurich-startet-neuen-anlauf-bei-verkauf-ihres-leben-bestands" hreflang="de">Zurich startet neuen Anlauf bei Verkauf ihres Leben-Bestands</a> http://www.asscompact.de/node/169773

2024 versuchte die Zurich ihr deutsches Leben-Portfolio zu verkaufen, was jedoch scheiterte. Die Gesellschaft will es darauf allerdings nicht beruhen lassen und plant weiterhin, ihr deutsches Leben-Geschäft zu veräußern. Wer daran als potenzieller Käufer interessiert ist, ist aber nicht bekannt.

169773 7. November 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Es ist nun schon fast zwei Jahre her, da platzte der Deal zwischen dem Run-off-Spezialisten Viridium und der Zurich Gruppe, bei dem über 700.000 deutsche Lebensversicherungsverträge des Schweizer Versicherers an Viridium gegangen wären. Grund dafür waren Bedenken vonseiten der Finanzaufsicht BaFin zu dem Viridium-Mehrheitseigner Cinven. Seitdem wurde es weitgehend still um die Verkaufspläne.

Die Geschichte ist jedoch noch nicht zu Ende geschrieben. Am Donnerstag äußerte sich die Chief Financial Officer der Zurich Gruppe, die Italienerin Claudia Cordioli, gegenüber Bloomberg TV zu dem Thema.

Zurich will LV-Geschäft nach wie vor verkaufen

In ihrem Statement gegenüber Bloomberg TV erläuterte Cordioli, dass man strategisch weiterhin an einem Verkauf des deutschen Leben-Portfolios interessiert sei. Man wäge derzeit die zur Verfügung stehenden Möglichkeiten ab, und es gebe auch mehrere Interessenten, mit denen man im Gespräch sei.

Welche Interessenten das sind, darüber gab Cordioli keine Informationen preis. Auch ob Viridium wieder zu diesem Kreis zählt, ist nicht bekannt. Das Unternehmen wurde dieses Jahr von einem Konsortium, angeführt von der Allianz, übernommen, wodurch die BaFin die zweifelhafte Eigentümerstruktur, die 2024 noch zum Platzen des Deals geführt hatte, womöglich als beseitigt ansehen würde.

Leben-Geschäft der Zurich floriert

Ebenso diese Woche veröffentlichte die Zurich ihre Bilanzzahlen zu den ersten neun Monaten des Jahres 2025. Weitläufig konnte die Unternehmensgruppe die Erwartungen übertreffen. Laut Cordioli bleibe die Dynamik in allen Geschäftsbereichen stark, auch mit „hervorragenden Ergebnissen“ im Privatkundengeschäft und einem profitablen Prämienwachstum in der Lebensversicherung. Hier verzeichnete man Bruttoprämien in Höhe von 26,8 Mrd. US-Dollar, was einem Anstieg von 11% entspricht, und auch die Prämien aus dem Neugeschäft stiegen um 16%, in Europa sogar um 41%. (mki)

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<a href="/nachrichten/thomas-zimmermann-verlaesst-wecoya" hreflang="de">Thomas Zimmermann verlässt WECOYA</a> http://www.asscompact.de/node/169771

Thomas Zimmermann, CEO des Assekuradeurs WECOYA UNDERWIRTING, verlässt das Unternehmen zum Jahresende. Künftig will er nur noch in beratender Funktion tätig sein.

169771 7. November 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Thomas Zimmermann, CEO des Assekuradeurs WECOYA UNDERWRITING, verlässt das Unternehmen zum Jahresende. Dies bestätigte WECOYA gegenüber AssCompact. Nach erfolgreichen Jahren, in denen es gelungen ist, WECOYA als bedeutende Assekuradeurs- und Arbeitgebermarke im europäischen Markt zu etablieren, wird Thomas Zimmermann dem Unternehmen künftig als Berater verbunden bleiben, heißt es in dem Schreiben an AssCompact. WECOYA selbst ist eine Tochtergesellschaft des Konsolidierers GGW Group GmbH.

Die weitere strategische Ausrichtung werden zunächst Peter Bangsgaard und Tim Lamm, beide Teil der Geschäftsführung der WECOYA UNDERWRITING GmbH, verantworten und den eingeschlagenen Wachstumskurs fortsetzen.

Assekuradeur als Konstante zwischen Makler und Versicherer

Der erfahrene Manager Zimmermann war der Ansicht, dass Assekuradeure gewerbliche Risiken im Maklermarkt fachlich besser sowie schneller und individueller bearbeiten können als viele Versicherer. Außerdem öffnen Assekuradeure den Versicherern neue Zugänge zu Marktsegmenten, die für sie sonst sehr schwer oder nur fragmentiert erreichbar wären. „Der Assekuradeur kann damit zur infrastrukturellen Konstante zwischen Makler und Versicherer werden“, so Zimmermann zuletzt im AssCompact Interview.

Anfang 2024 gab Zimmermann das Ziel aus, WECOYA in den kommenden fünf Jahren zum größten Assekuradeur Europas zu machen. Dieses Ziel wird er nun nicht mehr in hauptverantwortlicher Position gestalten können. (as)

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<a href="/nachrichten/innovationspreis-der-assekuranz-vergeben" hreflang="de">Innovationspreis der Assekuranz vergeben</a> http://www.asscompact.de/node/169769

Das Analysehaus MORGEN & MORGEN und das Versicherungsmagazin haben erneut innovative Versicherungsprodukte prämiert. Aus insgesamt 62 Bewerbungen kürte eine Fachjury 36 Preisträger, die Auszeichnungen in Gold, Silber oder Bronze erhielten.

169769 7. November 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die Gewinner des diesjährigen Wettbewerbs „Innovationspreis der Assekuranz“ (IdA), der im vergangenen Jahr neu konzipiert wurde, stehen fest. Die Initiatoren, MORGEN & MORGEN und Versicherungsmagazin, haben 36 Innovationen der Versicherungsbranche ausgezeichnet. Insgesamt wurden 62 Bewerbungen von Versicherern und Dienstleistern aus dem Versicherungsumfeld eingereicht. Daraus wählte eine Fachjury anhand der Beurteilung von Innovationsgrad und Nutzwert die Preisträger, die mit Gold, Silber oder Bronze prämiert wurden: sechs Preisträger in der Kategorie Gesellschaftsengagement, zehn in der Kategorie Arbeitgeberinitiative und 20 in der Kategorie Kundenerlebnis.

Innovation fördern

Der Wettbewerb soll die Innovationskraft der Versicherungsbranche sichtbar machen, fördern und Orientierung bieten – für Vermittler, Makler, Verbraucher sowie Arbeitnehmer. Den Initiatoren zufolge hätten die diesjährigen Einreichungen gezeigt, dass die Branche strategische Weitsicht und die Bereitschaft vereine, Neues zu wagen.

Gewinner in der Kategorie „Gesellschaftsengagement“

In der Kategorie „Gesellschaftsengagement“ werden innovative umgesetzte Projekte gekürt, die einen positiven Impact auf die Gesellschaft haben und dazu beitragen, große gesellschaftliche Herausforderungen wie etwa den Klimawandel oder den Fachkräftemangel zu bewältigen. Für zwei Innovationen gab es Gold: die ERGO Group AG mit dem Roblox-Spiel „Ergo Welt der Versicherungen“ und die ICO-LUX mit der Plattform ICO.Link. Drei weitere Projekte erhielten Silber und ein Projekt Bronze.

Preisträger in der Kategorie „Arbeitgeberinitiative“

In der Kategorie „Arbeitgeberinitiative“ stehen innovative Projekte im Mittelpunkt, die das Unternehmen messbar vorangebracht haben, etwa durch positive Effekte auf die Mitarbeitergewinnung und -bindung, Effizienzgewinne durch Prozessoptimierungen, Digitalisierungs- und/oder KI-Projekte. Fünf Innovationen gewannen die Auszeichnung Gold:

Die ERGO Group AG mit dem Projekt „Aktives Transformationsmanagement für ERGO GPT“ sowie dem Roblox-Spiel „ERGO Welt der Versicherungen“, die HanseMerkur Krankenversicherung AG mit „HanseIMPAT“, die ICO-LUX GmbH mit der Plattform ICO.Link sowie die WWK Lebensversicherung a. G. für das Employer Branding im Metaverse. Für vier Einreichungen gab es Silber und für eine Innovation Bronze.

Ausgezeichnete Innovationen in der Kategorie „Kundenerlebnis“

In der Kategorie „Kundenerlebnis“ liegt der Fokus auf innovativ umgesetzten Projekten zum Nutzen von Kunden, beispielsweise durch neue Produkte, Flexibilisierung von Prozessen und Produkten, Vereinfachung von Prozessen durch digitale Tools sowie Schaffung von Mehrwerten. Drei Innovationen wurden mit Gold prämiert: die Debeka Krankenversicherungsverein a. G. mit der Themenwelt „Bleib Stark bei Krebs!“, die Hallesche Krankenversicherung a. G. mit den Services ePA und ePA+ für Privatversicherte sowie die HUK-COBURG Versicherungsgruppe mit dem „SmartClaim Assist“. 13 Einreichungen konnten Silber einheimsen und vier eine Bronze-Auszeichnung.

Eine Übersicht aller Preisträger und weitere Informationen gibt es auf der Website zum Innovationspreis. (tik)

Aktuelle Meldungen zu neuen Produkten finden Sie in unserer Rubrik „Assekuranz“.
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<a href="/nachrichten/invedanet-erweitert-maklerplattform-um-ki-funktionen" hreflang="de">Inveda.net erweitert Maklerplattform um KI-Funktionen</a> http://www.asscompact.de/node/169760

Die Inveda.net GmbH hat das Leistungsportfolio ihrer Maklerplattform IMA+ um KI-Funktionen ausgebaut. Sie sollen Vermittlerbetriebe dabei unterstützen, Prozesse zu automatisieren und Kundenkontakte zu digitalisieren. Sicherheit und Datenhoheit stehen dabei im Fokus.

169760 7. November 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die in Leipzig ansässige Inveda.net GmbH hat eine weiterentwickelte Version ihrer cloudbasierten Maklerplattform IMA+ vorgestellt. Im Zentrum stehen neue, KI-gestützte Funktionen. Neben der klassischen Verwaltung von Kunden-, Vertrags- und Dokumentendaten ermöglicht das System mit KI-Unterstützung eine Rundum-Automatisierung im Kundenkontakt. Wie das Unternehmen mitteilt, wird die Kommunikation vom Erstkontakt über Terminvereinbarungen bis hin zur Zusammenfassung von Gesprächen – inklusive automatischer Zuordnung zum jeweiligen Kunden – effizient und DSGVO-konform gesteuert.

Aufgrund der offenen Schnittstellenarchitektur haben Anwender die Möglichkeit, automatisierte Workflows selbst zu gestalten. So lassen sich etwa Erinnerungs-E-Mails bei bestimmten Ereignissen versenden oder fehlende Informationen gezielt erfragen. Mit der Einbindung der Automatisierungsplattform Make.com erhalten Nutzer Zugriff auf externe Tools und Dienste.

Sicherheit und Datenhoheit stehen im Mittelpunkt

Zentrales Element des IMA+ sei laut Inveda.net ein mehrstufiges Sicherheitskonzept: Alle Daten werden verschlüsselt in der Cloud gespeichert und DSGVO-konform verarbeitet. Das System garantiere maximale Kontrolle für Makler über sämtliche Informationen. „Makler müssen die Hoheit über ihre Daten behalten, wenn sie langfristig erfolgreich bleiben wollen“, betont Dirk Pappelbaum, Geschäftsführer der Inveda.net GmbH. IMA+ unterstütze dieses Ziel mit einem ausgefeilten Berechtigungsmanagement und einer Architektur, die digitale Souveränität technisch gewährleiste. (tik)

Weitere Meldungen rund um neue KI-Tools und Services lesen Sie in unserer Rubrik „Management & Vertrieb“.
Lesen Sie außerdem:
Lesetipp:
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<a href="/nachrichten/keine-anpassung-der-betriebsrente-bei-schlechter-finanzlage" hreflang="de">Keine Anpassung der Betriebsrente bei schlechter Finanzlage</a> http://www.asscompact.de/node/169692

Betriebsrenten sollen nach §16 BetrAVG regelmäßig an die wirtschaftliche Lage angepasst werden. Eine volle Erhöhung ist jedoch nicht garantiert: Arbeitgeber dürfen Anpassungen unterlassen, wenn die Situation dies nicht zulässt. Derart urteilte auch kürzlich das Bundesarbeitsgericht.

169692 7. November 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Das Betriebsrentengesetz (BetrAVG) sieht vor, dass Betriebsrenten regelmäßig an die wirtschaftliche Entwicklung angepasst werden sollen. § 16 Abs. 1 BetrAVG gibt den Arbeitgebern dabei einen gewissen Ermessensspielraum: Anpassungen können unterbleiben, wenn die wirtschaftliche Lage des Unternehmens eine Erhöhung nicht zulässt. Das Gesetz setzt also auf eine ausgewogene Abwägung zwischen den Interessen der Rentner und der finanziellen Leistungsfähigkeit des Arbeitgebers.

Genau um diese Frage ging es im Fall eines langjährigen Betriebsrentners der Commerzbank AG. Der Kläger bezieht seit dem 01.07.2007 eine Betriebsrente, die zunächst 1.619 Euro brutto betrug. Nach ausfallenden Anpassungen in den Jahren 2010 und 2013 wurden die Renten zum 01.07.2016 und 2019 auf zuletzt 1.728 Euro brutto erhöht.

Zum Anpassungsstichtag 01.07.2022 entschied die Commerzbank, die Rente nicht vollständig an den Kaufkraftverlust anzupassen. Begründung: Die Eigenkapitalverzinsung der Bank in den Jahren 2019 bis 2021 war unzureichend. Dennoch gewährte die Bank eine freiwillige Erhöhung um 2% auf 1.763 Euro brutto.

Der Rentner klagte auf eine vollständige Anpassung auf 1.962 Euro brutto. Er argumentierte, dass die wirtschaftliche Lage der Bank eine Anpassung nicht ausgeschlossen habe. Außerdem sei der Betrachtungszeitraum von drei Jahren vor dem Stichtag zu kurz und durch die Covid-19-Pandemie verzerrt, während die positive wirtschaftliche Entwicklung nach dem Stichtag vorhersehbar gewesen sei.

Die Vorinstanzen wiesen die Klage ab, und auch die Revision vor dem Bundesarbeitsgericht (BAG) blieb erfolglos. Das BAG bestätigte: Die Commerzbank handelte innerhalb ihres Ermessens. Die unzureichende Eigenkapitalverzinsung in den Jahren vor dem Stichtag rechtfertigte den Verzicht auf eine volle Anpassung. Dass sich die Lage später besserte, ändert daran nichts: Die weitere Entwicklung war zum Stichtag nicht vorhersehbar.

Am gleichen Tag bestätigte das BAG in zwei weiteren Parallelverfahren dieselbe Rechtsprechung. (bh)

BAG, Urteil vom 28.10.2025 – Az: 3 AZR 24/25

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<a href="/nachrichten/zukunft-der-ao-%E2%80%9Ebreitere-marktaufstellung-spricht-fuer-mehrfachagenten%E2%80%9C" hreflang="de">Zukunft der AO: „Breitere Marktaufstellung spricht für Mehrfachagenten“</a> http://www.asscompact.de/node/169747

Quo vadis, Ausschließlichkeitsvertrieb? Diese Frage stellen sich nicht nur einige AO-Vermittler, sondern zunehmend auch Versicherer. Gemeinsam mit dem Vermittlernetzwerk IGAL hat die ALH Gruppe ihren AO-Vertrieb in Mehrfachagenturen überführt. War dieser Umwandlungsprozess erfolgreich? Und was braucht es, damit dieser Weg in anderen Konstellationen gelingen kann?

169747 6. November 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement Interview mit Stephan Buck, Vorstand des Netzwerks für innovative gesellschaftsübergreifende Agenturlösungen e. V. (IGAL)
Herr Buck, vor einigen Monaten haben Sie Ihre Ausschließlichkeitsagentur in eine Mehrfachagentur umgewandelt. Wie denken Sie rückblickend über diesen Schritt?

Ich hätte diesen Schritt sicher schon vor Jahren gemacht, wenn er nicht erst mal mit dem Verlust von Beständen und Beziehungen und damit einer längeren wirtschaftlichen Durststrecke verbunden gewesen wäre.

Die Veränderung ging mit Unterstützung der ALH Gruppe einher. Der Versicherer ist ja als Makler­versicherer bekannt. Warum wollte man den Ausschließlichkeitsvertrieb umwandeln? Und wer setzte den entscheidenden Impuls?

Das war ein längerer Prozess. Am Anfang stand von uns, der IGAL als Interessengemeinschaft der damaligen Ausschließlichkeitsorganisation, der Wunsch nach einer flexiblen Marktöffnung für Produkte bei denen das notwendig ist. Dies kam zusammen mit einer Neuausrichtung der ALH Gruppe auf den Vertrieb ihrer Produkte auf Makler und Mehrfachagenten. Wir haben daraus eine Win-win-Situation gemacht.

Die Transformation des Ausschließlichkeitsvertriebs hin zu einer Mehrfachagentur ist nicht ohne Risiken. Welche Bedenken gab es aufseiten der ALH, welche aufseiten der Ausschließlichkeitsvertreter?

Ein Wechsel in mehr Freiheit und Eigenverantwortung erfordert zunächst ein Umgewöhnen und das Verlassen gewohnter Pfade. Wir hatten viele IGAL-Kolleginnen und -Kollegen mit Vorfreude und auch einige mit Respekt vor der Aufgabe. Alleine die Umstellung von Prozessen und Technik hat manche schon gefordert und fordert sie auch heute noch. Nicht jeder will sich diese Mehrarbeit zumuten. Mit der Kollegialität unseres Verbandes und den richtigen Partnern wie der vfm Gruppe konnten wir hier aber viele Ängste nehmen.

Bei der ALH war es klar die Angst vor Kontrollverlust. In vielen Köpfen gelten Ausschließlichkeitsorganisationen als leichter planbar und führbar. Aber IGAL-Agenturen waren schon bisher nicht typische Exklusiv-Vermittler. Jede Agentur setzte eigene Schwerpunkte und hatte eine eigene Ausrichtung. Wir waren schon immer Unternehmen mit einem hohen Maß an Individualität. Da wir aber überproportional zum Ergebnis der Gesellschaften der Gruppe beitrugen, hätte ein Bestandsverlust durch Umdeckungen schon spürbar schlechtere Zahlen zur Folge gehabt. Es gehört also schon etwas Mut dazu, Vermittler in die Mehrfachagentur-Schiene gehen zu lassen und alle Bestände mitzugeben. Diesen Mut hatte die ALH Gruppe.

Nun, einige Monate später: Waren die Bedenken überhaupt berechtigt?

Absolut Nein! Bestände bei unseren bisherigen Exklusivpartnern ALH und Itzehoer blieben stabil oder wuchsen. Weitere Erträge über neue Partner kamen für die Vermittler dazu. Die IGAL-Mitglieder fühlen sich überwiegend sehr wohl und man spürt gerade bei den jungen Kolleginnen und Kollegen eine unglaubliche Dynamik.

Das heißt: Sowohl der Versicherer als auch die Ausschließlichkeitsagenturen erkannten gemeinsam die Vorteile eines solchen Wechsels?

Da bin ich mir heute sicher und die Branche schaut nach unserer Wahrnehmung auch ganz genau, was wir da tun und ob das ein Weg ist, den andere Unternehmen auch gehen könnten.

IGAL e. V. hat eine entscheidende Mittlerrolle beim Umwandlungsprozess inne. Welche Rolle spielte die IGAL bei der Umsetzung?

Die IGAL genoss als Interessengemeinschaft der ALH-Vermittler schon immer ein hohes Vertrauen auf beiden Seiten und konnte diesen Prozess nicht nur anstoßen, sondern auch weitgehend gestalten. So kam zum Beispiel der Anstoß, die vfm Gruppe als Partner ins Projekt zu nehmen, vor allem von uns. Wir holten uns kompetente Berater ins Boot, für die dieser völlig neue Weg auch hochinteressant war, und stellten die richtigen Fragen.

Heute sind wir das Netzwerk für Vermittler mit Interesse an einer innovativen gesellschaftsübergreifenden Agenturlösung oder kurz: IGAL. Wir bilden die kollegiale Heimat für selbstbewusste, gute Vertriebler.

Wer ist heute in der IGAL organisiert und welche Ziele verfolgt die Vereinigung aktuell?

Der IGAL e. V. bündelt heute rund 150 Agenturunternehmen mit rund 500 Mitarbeitern. Die meisten stammen aus der alten AO-Welt. Wir haben aber auch schon neue Agenturen gewinnen können. Neben dem notwendigen Generationenwechsel sehen wir unsere Aufgabe darin, auch andere Kolleginnen und Kollegen zu begeistern, in Freundschaft mit unseren Premiumpartnern zu arbeiten und gleichzeitig den Markt umfangreich anbieten zu können.

Könnten Sie noch detaillierter erläutern, wie es ein Vermittlernetzwerk wie IGAL seinen Mitgliedern ermöglicht, auch Kundengruppen zu erreichen, die zuvor nicht zugänglich waren?

Durch unsere Kooperation mit der vfm Gruppe können wir Produkte von allen gängigen Versicherern anbieten oder bestehende Verträge in unsere Betreuung nehmen. Dabei ist es jedem weitgehend selbst überlassen, ob dies über unseren Dienstleister vfm-service oder bei größerem Volumen mit Direktanbindung an einen Versicherer geschieht. So stehen Lösungen für Kundengruppen zur Verfügung, für die die ALH bisher als ausschließlicher Partner in Teilbereichen nicht das passende Produkt anbot.

Die Erfahrung zeigt nun, dass durch unsere Rundum-Betreuung in diesen Kundengruppen wiederum auch die Top-Produkte von ALH und Itzehoer platziert werden können.

Warum hat der IGAL e. V. zusätzlich noch die IGAL Service GmbH gegründet?

Wie in den meisten Hausvereinen organisierte die IGAL alle Aufgaben ehrenamtlich. Aufseiten der Gesellschaften und bei unseren Dienstleistern stehen dagegen qualifizierte bezahlte Strukturen. Wir mussten uns hier professionalisieren. Die GmbH entlastet den IGAL-Vorstand, indem sie z. B. unsere Veranstaltungen und Treffen organisiert. Sie bietet Weiterbildung und Beratungen an und ist unsere Schnittstelle für die Anbindung neuer Agenturen. Wir können so bei unseren Partnern das Gewicht unserer Zusammenarbeit deutlicher darstellen. Mit meinem Vorgänger und heutigen Ehrenpräsidenten, Detlef Schimansky, als Geschäftsführer und engagierten Mitarbeiterinnen haben wir uns hervorragend aufgestellt.

Sie haben betont, dass der Übergang von der Ausschließlichkeit zur Mehrfachagentur in Zusammenarbeit mit dem Versicherer eine Win-win-Situation darstellt. Inwiefern kann die Erfolgs­geschichte der IGAL als Blaupause für andere Versicherer und ihre Vermittlerinnen und Vermittler dienen?

Das kommt ganz auf den Mut der Verantwortlichen an. Wie erwähnt wissen wir, dass wir von vielen Gesellschaften und kollegialen Vereinigungen intensiv beobachtet werden. Über den Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) und den Arbeitskreis Vertretervereinigungen der Deutschen Assekuranz (AVV) stehen wir auch mit einigen in regem Kontakt. Nicht überall passen aber die Voraussetzungen. Denn ein solcher Weg geht definitiv nicht im Streit zwischen Gesellschaften und Vermittlern, sondern nur in fairer Partnerschaft. Die Steine und Bedenken müssen gemeinsam aus dem Weg geräumt werden.

Liegt die Zukunft des Vertriebs also eher bei den Mehrfachagenten als bei den AO-lern?

Ja, alleine schon die breitere Marktaufstellung spricht klar für den Mehrfachagenten.

Lesen Sie auch: Wenn AO-Vermittler ausscheiden, was passiert mit den Beständen?

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<a href="/nachrichten/stabilitaet-der-bu-anbieter-wird-wichtiger" hreflang="de">Stabilität der BU-Anbieter wird wichtiger</a> http://www.asscompact.de/node/169750

Das BU-Unternehmensrating der Ratingagentur Franke und Bornberg zeigt: Die Leistungsfähigkeit der teilnehmenden Versicherer liegt weiterhin auf hohem Niveau. Gleichzeitig wirkt sich der Personalmangel in der Leistungsregulierung spürbar aus. Die Stabilität der Anbieter gewinnt im Markt stark an Gewicht.

169750 6. November 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Der Wettbewerb in der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) wird nicht nur über Preis und Leistung ausgetragen, so das Ratinghaus Franke und Bornberg in seiner Mitteilung zum aktuellen BU-Unternehmensrating. Auch mit verkürzten Abfragezeiträumen in der Risikoprüfung werben Versicherer bei Vermittlern um Neugeschäft – mit möglichen Auswirkungen auf die langfristige Stabilität der Bestände.

Daher sei es auch wichtig, dass die Qualität der Anbieter nicht nur beschrieben, sondern geprüft wird, so Franke-und-Bornberg-Geschäftsführer Michael Franke, und zwar anhand von Zahlen, Daten und der Prüfung der Prozesse in der tatsächlichen Umsetzung. Transparenz sei hierbei der Unterschied zwischen einem guten Eindruck und nachweislicher Qualität. Wer seine Prozesse und Kennzahlen offenlegt, der sende ein starkes Signal an Markt und Versicherte, so Franke.

Markttrends: Vereinfachte Risikoprüfung – Chance und Stresstest

Der BU-Markt wird nicht mehr allein über Preis und Bedingungen geführt. Zunehmend rücken vereinfachte Risikoprüfungen in den Blick – etwa durch verkürzte Abfragezeiträume. Das senkt Einstiegshürden und kann den Abschluss für Kunden erleichtern. Gleichzeitig entsteht ein Stresstest für die Stabilität: Wenn Zugangserleichterungen nicht durch konsequente Steuerung, saubere Selektion und belastbares Controlling flankiert werden, kann das die Ergebnisqualität beeinträchtigen, schreibt das Ratinghaus. Besonders kritisch sind demnach Kapazitätsengpässe in der Leistungsregulierung – dort können Rückstände wachsen, Durchlaufzeiten schwanken und somit die Fallbearbeitung an Konsistenz verlieren.

„Als Gegenmaßnahmen sollte auf klar definierte Service-Level, Maßnahmen zur Qualitätssicherung und aktive Nachwuchsgewinnung gesetzt werden. Stabilität zeigt sich in konstanten Durchlaufzeiten, klaren Entscheidungen und sauberen Begründungen, auch bei hoher Last“, erläutert Philipp Wedekind, Leiter Ratings Vorsorge und Nachhaltigkeit.

So läuft das Rating

Die Analyse basiert auf einer umfangreichen Datenerhebung bei den teilnehmenden Gesellschaften, Vor-Ort-Verifizierungen und stichprobenartigen Leistungsfall-Prüfungen. Bewertet werden u. a. Prozessqualität, Steuerungskennzahlen, Konsistenz in der Regulierungspraxis sowie Indikatoren zur Stabilität des BU-Geschäfts.

Die fünf am Rating teilnehmenden Gesellschaften waren die ERGO Vorsorge Lebensversicherung AG, die HDI Lebensversicherung AG, die NÜRNBERGER Lebensversicherung AG, die Generali Deutschland Lebensversicherung AG und die Stuttgarter Lebensversicherung a.G. Die ERGO, die HDI und die NÜRNBERGER erhielten die Bestnote FFF+, die Generali und die Stuttgarter die zweitbeste Note FFF.

Fazit

Das diesjährige BU-Unternehmensrating sendet laut Franke und Bornberg ein doppeltes Signal: hohe Qualität bei den Teilnehmern – aber ein anhaltend herausforderndes Umfeld in der Leistungsregulierung. Mit Blick auf vereinfachte Risikoprüfungen wird Stabilität noch mehr zum Kernthema. Versicherer, die Transparenz zeigen und tiefgreifende Controlling-Einblicke ermöglichen, setzen des Maßstab für belastbare verlässlich hohe Qualität im BU-Geschäft. (mki)

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<a href="/nachrichten/was-sich-2026-bei-der-betrieblichen-altersversorgung-aendert" hreflang="de">Was sich 2026 bei der betrieblichen Altersversorgung ändert</a> http://www.asscompact.de/node/169739

Versicherungsmakler und Arbeitgeber sollten rechtzeitig prüfen, welche Änderungen 2026 für die betriebliche Altersversorgung (bAV) bringt, etwa neue Beitragsbemessungsgrenzen, das BRSG II und die Aktivrente. Die DCS Deutsche Clearing Stelle hat wichtige Aspekte zusammengestellt.

169739 6. November 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Auch 2026 bringt wichtige Änderungen für die betriebliche Altersversorgung (bAV). Versicherungsmakler sollten also wissen, was sich für Arbeitgeber und Beschäftigte ändert. Die DCS Deutsche Clearing Stelle GmbH, Spezialistin für bAV-Verwaltung und -Abwicklung, hat hierzu relevante Punkte zusammengestellt.

Neue Beitragsbemessungsgrenzen und höhere Zuschüsse

Das Bundeskabinett hat beschlossen, dass zum 01.01.2026 die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der Renten- und Arbeitslosenversicherung bundeseinheitlich auf 101.400 Euro jährlich bzw. 8.450 Euro monatlich angehoben wird. Daraus ergeben sich neue Höchstbeträge für die bAV: Bis zu 8% der BBG – also 8.112 Euro pro Jahr bzw. 676 Euro im Monat – können steuerfrei in eine Direktversicherung eingebracht werden. Sozialversicherungsfrei bleiben davon 4% der BBG, entsprechend 4.056 Euro jährlich oder 338 Euro monatlich.

Arbeitgeber sind verpflichtet, einen Zuschuss von 15% der umgewandelten Entgeltbestandteile zu leisten. Wer den maximal sozialversicherungsfreien Betrag von 338 Euro nutzt, erhält somit 44,09 Euro monatlich vom Arbeitgeber. Unternehmen, die ihren Beschäftigten freiwillig mehr bieten möchten, können diesen Zuschuss auf die volle 8%-Grenze ausweiten – das entspricht 88,17 Euro monatlich.

Maximale Arbeitgeberförderung bleibt 2026 unverändert

Der maximale Arbeitgeberförderbetrag nach § 100 EStG bleibt im kommenden Jahr noch unverändert. Er beträgt weiterhin 288 Euro pro Jahr, bei einem förderfähigen Arbeitgeberbeitrag von bis zu 960 Euro. Erst 2027 ist eine Erhöhung auf 360 Euro jährlich und einen förderfähigen Beitrag von 1.200 Euro vorgesehen.

BRSG II: Mehr Dynamik für die bAV

Mit dem zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG II) sollen ab 2026 weitere Impulse zur Verbreitung der bAV gesetzt werden. Auch hierzu informiert die DCS: Erstmals soll ein Opting-out-Modell auch außerhalb von Tarifverträgen ermöglicht werden. Beschäftigte werden damit automatisch in eine bAV einbezogen, können aber widersprechen. Außerdem sollen Geringverdiener stärker gefördert werden – etwa durch höhere Einkommensgrenzen und verbesserte Zuschüsse.

Aktivrente: Neue Spielräume, aber auch Beitragspflichten

Zum 01.01.2026 wird mit der Aktivrente ein steuerfreies Einkommen von bis zu 2.000 Euro monatlich für sozialversicherungspflichtig beschäftigte Rentner eingeführt. Laut DCS unterliegt dieser Freibetrag nicht dem Progressionsvorbehalt und wird nicht auf die bAV angerechnet. Allerdings gilt: Auf die ausgezahlte Betriebsrente wie auch auf das Arbeitseinkommen fallen weiterhin Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge an – sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber sind hiervon betroffen.

Jetzt bAV-Vereinbarungen prüfen und Chancen nutzen

Angesichts der veränderten Rahmenbedingungen in der bAV empfiehlt es sich, dass Arbeitgeber und Versicherungsmakler bestehende Versorgungsvereinbarungen frühzeitig prüfen und bei Bedarf anpassen, um die neuen Gestaltungsmöglichkeiten optimal zu nutzen. (bh)

Lesen Sie auch: Änderungen zur Jahresmitte: Was schon gilt, kommt und geplant ist
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<a href="/nachrichten/uelzener-und-covomo-vertiefen-zusammenarbeit" hreflang="de">Uelzener und Covomo vertiefen Zusammenarbeit </a> http://www.asscompact.de/node/169746

Die Uelzener und das Vergleichsportal für Spezial- und Nischenversicherungen Covomo intensivieren ihre Kooperation im Bereich Tierversicherung. Damit baut Covomo sein Portfolio in diesem Bereich aus und die Uelzener erweitert ihren Zugang zum Maklermarkt.

169746 6. November 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die Uelzener Versicherungen und die Covomo Versicherungsvergleich GmbH vertiefen ihre Zusammenarbeit im Bereich Tierversicherungen. Damit baut das Vergleichsportal für Spezial- und Nischenversicherungen Covomo sein Angebot an Tierkranken- und Tierhalterhaftpflicht aus. Zugleich erweitert die Uelzener ihren Zugang zum unabhängigen Vermittlermarkt.

Die Kooperation mit der Uelzener bezeichnet Kai Uhlemeyer, Geschäftsführer der Covomo Versicherungsvergleich GmbH, als entscheidenden Schritt, das Produktportfolio im Bereich der Tierversicherungen nachhaltig aufzustellen. „Maklerinnen und Makler haben dadurch die Möglichkeit, Menschen mit Haustieren auf digitalem Weg spezialisierte Versicherungslösungen anzubieten, die optimal zu ihren Bedürfnissen passen.“

„Die Partnerschaft mit Covomo ermöglicht es uns, unsere Tierversicherungen einem noch größeren Netzwerk an Maklern und Maklerpools zur Verfügung zu stellen“, erklärt Georg Mayer, Key-Account-Manager der Uelzener Versicherungen. Die Kooperation schaffe eine wichtige Grundlage, Tierversicherungen im freien Vermittlermarkt dauerhaft zu etablieren und für potenzielle Kunden leichter zugänglich zu machen. (tik)

Weitere Meldungen rund um den Bereich Versicherungsvertrieb finden Sie in unserer Rubrik „Management & Vertrieb“.
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<a href="/nachrichten/alh-bestellt-nachfolger-von-wiltrud-pekarek" hreflang="de">ALH bestellt Nachfolger von Wiltrud Pekarek</a> http://www.asscompact.de/node/169744

Wiltrud Pekarek, langjähriges Vorstandsmitglied der ALH Gruppe, geht am 30.06.2026 in den Ruhestand. Pekarek war insgesamt 42 Jahre bei der Unternehmensgruppe. Ihr Nachfolger steht nun fest: Robert Gladis, der seit 2012 bei der ALH Gruppe tätig ist.

169744 6. November 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Robert Gladis ist von den Aufsichtsräten zum Mitglied der Vorstände der Hallesche Krankenversicherung auf Gegenseitigkeit, der Alte Leipziger Lebensversicherung auf Gegenseitigkeit und der Alte Leipziger Holding Aktiengesellschaft bestellt worden. Ab 01.07.2026 wird er Vorstand für die Sparte Krankenversicherung der ALH Gruppe von Wiltrud Pekarek. Die 64-Jährige tritt nach 42 Jahren Tätigkeit für die Unternehmensgruppe am 30.06.2026 den Ruhestand an.

Wiltrud Pekarek geht in Ruhestand

Pekarek war 22 Jahre im Vorstand des Unternehmens. Unter ihrer Leitung entwickelte die Hallesche Produkte wie die NK-Familie in der Vollversicherung und die Budgettarife in der bKV. Im Rahmen der strategischen Positionierung als Gesundheitspartner waren ihr persönliche und digitale Services, z. B. die elektronische Patientenakte, wichtig.

Über Robert Gladis

Der 47-jährige Gladis startete 2003 nach seiner Ausbildung zum Sozialversicherungsfachangestellten bei der Barmer Krankenkasse in die private Versicherungswirtschaft. Er war als Kundenbetreuer und Krankenversicherungsspezialist bei der Allianz tätig und absolvierte zudem ein Studium der Betriebswirtschaftslehre. Seit 2012 ist Gladis bei der ALH Gruppe. Dort übernahm er u. a. regionale Vertriebsverantwortung für die Krankenversicherung und gründete und leitete das Kompetenzcenter Firmenkunden der Hallesche in Stuttgart. Dort baute er die damals noch junge bKV auf. 2020 wurde Gladis Leiter des Zentralbereichs Gruppenversicherung, im Jahr 2024 wurde er außerdem Leiter des Zentralbereichs Aktuariat und Produktentwicklung. Er bringt Expertise an der Schnittstelle von strategischer Unternehmensentwicklung, Vertrieb, Mathematik und Produktgestaltung sowie der Verantwortung für zwei Zentralbereiche mit. (lg)

Bild: © ALH

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<a href="/nachrichten/bei-unberechtigtem-parken-ladesaeule-droht-abschleppen" hreflang="de">Bei unberechtigtem Parken an Ladesäule droht Abschleppen</a> http://www.asscompact.de/node/169710

An beschilderten Ladesäulen dürfen nur E-Fahrzeuge während des Ladevorgangs parken. Verboten geparkte Autos können abgeschleppt werden. Ist die Ladesäule aber außer Betrieb, sieht die Sache schon wieder anders aus. Und so bekam ein Falschparker seine Abschleppgebühren zurück.

169710 6. November 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Ein Halter eines Verbrenner-Pkws entdeckte einen freien Parkplatz und parkte kurzerhand auf einem Parkplatz, der für E-Autos während des Ladevorgangs vorgesehen ist. Ein Zusatzschild wies darauf hin, dass mit einer Parkscheibe eine Stunde geparkt werden darf. Kurze Zeit später nahm ein bevollmächtigter Bediensteter das Fahrzeug wahr und ließ es abschleppen. Der Autobesitzer konnte sein Fahrzeug bei der Verwahrstelle abholen, musste dafür jedoch 472,10  Euro zahlen – eingefordert per Gebührenbescheid zur Sicherstellung verkehrsbehindernd abgestellter Fahrzeuge.

Fahrzeughalter gibt außer Betrieb befindliche Ladesäule an

Gegen den Gebührenbescheid legte der Mann Widerspruch ein. Er argumentierte, sein Fahrzeug sei nicht verkehrsbehindernd abgestellt gewesen. Entgegen den Angaben der Beklagten habe an dem Parkplatz keine Ladesäule existiert: Diese sei vor über einem Jahr entfernt worden und bis zum Zeitpunkt des Abschleppens nicht ersetzt. Die Ladesäule sei somit außer Betrieb gewesen.

Die Beklagte wies den Widerspruch zurück. Das Fahrzeug des Klägers sei verbotswidrig abgestellt gewesen, da es sich ohne Berechtigung im durch das Zusatzschild „Elektrofahrzeug“ ausgewiesenen Parkbereich befunden habe. Die Verkehrszeichen erlaubten das Parken ausschließlich für E-Fahrzeuge und untersagten gleichzeitig das Parken entgegen der angegebenen Beschränkung.

So musste in dem Fall das Verwaltungsgericht Hamburg entscheiden.

Verboten geparkte Autos können abgeschleppt werden

Das Gericht stellte fest, dass die Behauptung des Klägers, die Ladesäule sei zum Zeitpunkt des Abschleppens nicht vorhanden oder außer Betrieb gewesen, nach Anhörung des beteiligten Polizeibeamten nicht bestätigt werden konnte. Allerdings hatte dieser dies auch nicht überprüft. Zudem sei diese Behauptung unerheblich: Für Verbrennerfahrzeuge wie das des Klägers gelte das Parkverbot unabhängig von Existenz oder Funktionsfähigkeit der Ladesäule, da es sich aus der Beschilderung ergebe. Durch den Verstoß sei die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs beeinträchtigt und andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, behindert oder belästigt worden.

Laut Urteil des Verwaltungsgericht Hamburgs, auf das aktuell auch die W&W-Gruppe hinweist, können unberechtigt geparkte Fahrzeuge auch dann ohne Weiteres abgeschleppt werden, wenn noch andere Parkplätze mit Ladesäule in der Nähe frei sind. Nur so könne sichergestellt werden, dass solche Parkplätze ausschließlich E-Fahrzeugen zum Aufladen zur Verfügung stehen. Ansonsten gelte ein Parkverbot.

Defekte Ladesäule rettet dann doch vor Abschleppkosten

Im konkreten Fall hatte der Halter des abgeschleppten Fahrzeugs dann aber doch Glück. Die Ladesäule, an der er geparkt hatte, war wohl tatsächlich nicht funktionstüchtig. Zumindest ließ dies ein weiteres Schild in der Nähe des Parkplatzes vermuten. Dort stand: „Wir treiben die Energiewende voran. Hier entsteht in Kürze ein neuer HPC-Standort. Sobald er an unser Stromnetz angeschlossen ist, können Sie hier mit 150 kW laden.“ In diesem Fall sei ein Abschleppen unverhältnismäßig gewesen, entschied das Gericht.

Der offensichtlich nicht bestehenden Funktionsfähigkeit kommt im vorliegenden Fall auch deshalb ein besonderes Gewicht zu, weil die Parkbevorrechtigung ausweislich der Verkehrszeichen gerade für Elektrofahrzeuge während des Ladevorganges und nicht etwa für Elektrofahrzeuge im Allgemeinen angeordnet war. Die Funktionsunfähigkeit hatte somit zur Folge, dass kein Fahrzeug dort hätte parken können, unabhängig von der Antriebsart. Der Parkplatz wäre somit dem Verkehrsraum vollständig entzogen gewesen.

Der Halter bekam folglich die erhobenen Abschleppgebühren zurück. (bh)

VG Hamburg – Az: 21 K 3886/24

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<a href="/nachrichten/heute-digitalkongress-%E2%80%9Ekfz-versicherung%E2%80%9C" hreflang="de">Heute: Digitalkongress „Kfz-Versicherung“</a> http://www.asscompact.de/node/169742

Es ist wieder Wechselsaison für die Kfz-Versicherung. Der Stichtag ist gewöhnlich der 30.11. Auf welche neuen Entwicklungen, Anforderungen und Angebote man sich einstellen kann und muss, erfahren Interessierte heute beim Digitalkongress „Kfz-Versicherung“.

169742 6. November 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die Wechselsaison für die Kfz-Versicherung ist im Gange. Der 30.11. ist üblicherweise der Stichtag für den Wechsel. Welche neuen Entwicklungen, Anforderungen und Angebote gibt es? Die Experten auf dem Digitalkongress „Kfz-­Versicherung“ halten auf dem Laufenden. Das Online-Event findet heute, am 06.11.2025, auf der Plattform dkm365.de statt.

Und darum geht es:

  • 9:00 – 9:30 Uhr: Mit der Itzehoer Versicherung durch den Kfz-Herbst!; Referent: Volker Picht, Vertriebsleiter bei Itzehoer Versicherungen
  • 10:00 – 10:30 Uhr: Mehr Umsatz im Kfz-Geschäft – digital, effizient und IDD-konform mit PROCHECK24; Referent: Daniel Hering, Geschäftsführer der PROCHECK24 GmbH

Moderator der Veranstaltung ist Daniel Hackenberg aus dem Team Vertrieb bei der bbg Betriebsberatungs GmbH.

Zwischendrin im Breakout-Room informieren und diskutieren

Zwischen den halbstündigen Vorträgen besteht wie immer die Möglichkeit, den Breakout-Room, Videotelefonie und den Chat für Fragen und zur Diskussion der Themen zu nutzen. Auch können die Teilnehmenden dort mit Kolleginnen und Kollegen sowie Referentinnen und Referenten in den Austausch gehen.

Log-in und Weiterbildungszeit

Der Digitalkongress „Kfz­-Versicherung“ ist ein Live-Event auf dkm365.de. Wer teilnehmen möchte, benötigt einen Zugang zur Plattform – eine vorherige Anmeldung ist aber nicht nötig. So ist auch eine spontane Teilnahme möglich. Bei dieser Veranstaltung können Maklerinnen und Makler bis zu 60 Weiterbildungsminuten nach IDD erlangen.

Aktuelle Informationen zu diesem und zahlreichen weiteren Digitalkongressen gibt es unter asscompact.de/digitalkongresse.

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<a href="/nachrichten/bu-kompetenz-diese-versicherer-sind-laut-ivfp-%E2%80%9Eexzellent%E2%80%9C" hreflang="de">BU-Kompetenz: Diese Versicherer sind laut IVFP „exzellent“</a> http://www.asscompact.de/node/169736

Beim BU-Kompetenzrating blickt das IVFP den Versicherern „hinter die Kulissen“. Zehn Versicherer haben sich dem Rating gestellt. Insgesamt hat sich die Qualität in den letzten Jahren deutlich verbessert. Welche Versicherer konnten die Experten im aktuellen Jahrgang überzeugen?

169736 5. November 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Schließen Kunden eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) ab, binden sie sich in den meisten Fällen langfristig an einen Versicherer. Transparenz ist daher von großer Bedeutung für Verbraucher. Denn beim Abschluss einer BU ist nicht nur das Produkt selbst, sondern auch das dahinterstehende Unternehmen wichtig.

In seinem BU-Kompetenzrating prüft das Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) Anbieter auf „Herz und Nieren“. Für das Rating durchleuchtet das IVFP nicht-öffentliche, sensible Daten und bewertet die Teilnehmer in einer interaktiven Analyse.

Erneut zehn Teilnehmer

Das Erstrating hat das IVFP im Jahr 2018 durchgeführt, mit insgesamt zehn teilnehmenden Unternehmen. Auch im aktuellen Rating untersucht das Analysehaus wieder zehn Versicherer, allerdings mit veränderter Zusammensetzung. Einige Versicherer aus den Anfangsjahren konnten die Anforderungen des Ratings zeitlich nicht stemmen, erklärt das IVFP, während neue Anbieter hinzugekommen sind.

Die Versicherer werden anhand von 84 Kriterien in den Teilbereichen Geschäft und Leistungsprüfung (Gewichtung jeweils 30%) sowie Antragsprüfung und Service (Gewichtung jeweils 20%) bewertet – jene Punkte, die für Kunden im Ernstfall entscheidend sind, so das IVFP.

Qualität in allen Teilbereichen gestiegen

Verglichen mit den Ergebnissen vom Jahr 2018 ist die Qualität laut den Experten in allen Teilbereichen deutlich gestiegen. Vor allem im Bereich Leistungsprüfung hat es Verbesserungen gegeben. Hier haben die Versicherer ihre Bearbeitungsprozesse beschleunigt, die Transparenz gegenüber Kunden erhöht und der Umgang mit Teilzeitbeschäftigten deutlich verbessert, schreibt das IVFP.

Auch organisatorisch haben viele Unternehmen ihre internen Abläufe optimiert, mit dem Ergebnis, das Entscheidungen schneller getroffen werden können und Prüfverfahren fairer geworden sind.

Positiver Trend bei der Beitragskalkulation

Zudem sieht das IVFP auch bei der Kalkulation der Beiträge einen positiven Trend. Die Tarife bewegen sich heute überwiegend im Marktdurchschnitt. Tendenziell sinken die Preise sogar leicht. Das habe vor allem mit dem höheren Rechnungszins zu tun. Seit Jahresanfang liegt dieser bei 1,0%, die erste Steigerung seit fast drei Jahrzehnten. Zudem sei der sogenannte Brutto-Netto-Spread – also die Differenz zwischen kalkuliertem Brutto- und tatsächlichem Nettobeitrag – rückläufig, was der IVFP als Zeichen für mehr Transparenz und Preistreue gegenüber Kunden sieht.

Was in den Teilbereichen geprüft wird

Im Teilbereich Geschäft bewertet das IVFP, inwieweit die Anbieter genügend Erfahrung und Bestandsgröße besitzt, Stabilität bei den Beiträgen bietet und wie die Annahmepolitik betrieben wird.

In der Praxis sorgt die Leistungsprüfung immer wieder für Zündstoff. Daher ist die Leistungsprüfung ein besonderer Teilbereich, so das IVFP. Hier durchleuchten die Analysten explizit, wie Anbieter im Leistungsfall vorgehen, Kunden informieren und unterstützen und gegebenenfalls zu einem Neustart im Berufsleben verhelfen.

Der Teilbereich Antragsprüfung analysiert, ob Versicherer ihre Kunden über Rechte und Pflichten ausführlich aufklärt, wie sie mit Gesundheitsfragen umgehen und was sie tun, um sich von Mitbewerbern zu unterscheiden. Die Serviceorientierung der Versicherer und wie kundenfreundlich und individuell sie auf Bedürfnisse der einzelnen Versicherten eingehen, wird im Teilbereich Service ausgewertet. Auch die Unterstützung der Versicherer gegenüber Vermittlern überprüft das IVFP hier.

Diese Anbieter können sich durchsetzen

Insgesamt können sieben der zehn getesteten Anbieter die Gesamtnote „exzellent“ vorweisen, zwei weitere erhalten die Bewertung „sehr gut“, einer „gut“.

 

BU-Kompetenz: Diese Versicherer sind laut dem IVFP „exzellent“

 

Die Anbieter, die die Bestnote erhalten haben, sind (in alphabetischer Reihenfolge):

  • AXA
  • Bayern-Versicherung
  • HDI
  • NÜRNBERGER
  • R+V
  • Swiss Life
  • Zurich Deutscher Herold

Zudem haben drei dieser Anbieter auch die Bewertung „exzellent“ in allen vier Teilbereichen erreicht. Das sind HDI, NÜRNBERGER und Swiss Life. (js)

Die Ratingergebnisse können auf der Website des IVFP eingesehen werden.

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<a href="/nachrichten/asscompact-staerkt-%E2%80%9Ejungmakler-femsurance%E2%80%9C-dauerhaft-im-magazin" hreflang="de">AssCompact stärkt „Jungmakler & FemSurance“ dauerhaft im Magazin</a> http://www.asscompact.de/node/169741

Mit „Jungmakler & FemSurance“ etabliert das Fachmagazin AssCompact eine neue Rubrik, die Nachwuchs- und Innovationsthemen mit der Perspektive starker Frauen in der Branche verbindet – praxisnah, kontinuierlich und ohne Kampagnenlogik, wie die Geschäftsführung des Herausgebers erläutert.

169741 5. November 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement Interview mit Dr. Lisa Knörrer, CEO, und Tobias Knörrer, CEO, beide bbg Betriebsberatungs GmbH (Herausgeber Fachmagazin AssCompact)
Frau Dr. Knörrer, Herr Knörrer, warum verankern Sie „Jungmakler & FemSurance“ jetzt dauerhaft im AssCompact Magazin?

Tobias Knörrer Weil Zukunft aus Pluralität im Denken entsteht. Wenn wir die Perspektiven unterschiedlichster Makler:innen, Kund:innen und Mitarbeiter:innen ernst nehmen, treffen wir bessere Entscheidungen in Vertrieb, Produktentwicklung und Führung. Der Jungmakler-Schwerpunkt zeigt seit Jahren, wie die nächste Generation denkt und arbeitet – von Go-to-Market und Tools bis zur Führungskultur. FemSurance ergänzt diese Dynamik um Perspektivenvielfalt und Sichtbarkeit. Zusammen sind das zwei Seiten einer Zukunftsstrategie: Nachwuchs stärken, Entscheidungen verbessern, Wachstum beschleunigen.

Dr. Lisa Knörrer Seit 2023 spielen wir FemSurance und Young DKM auf der DKM – die Nachfrage ist klar. Gleichzeitig ist der Jungmakler-Bereich unser dauerhaftes Fundament für Nachwuchs- und Innovationsthemen. Mit der festen Rubrik verknüpfen wir beides: die Fragen und Cases aus der Jungmakler-Community mit den Perspektiven starker Frauen in der Branche. So wird das Thema Teil der redaktionellen DNA der AssCompact – kontinuierlich, praxisnah und ohne Kampagnenlogik.

Was unterscheidet euren Ansatz von Kampagnen, die schnell verpuffen?

TK Wir argumentieren leistungsorientiert, nicht symbolisch. FemSurance und Jungmakler sind kein Appell, sondern ein Produktivitätshebel: bessere Teams, bessere Produkte, bessere Kundenzugänge.

LK Und wir bleiben praxisnah: Unternehmerinnen, Führungskräfte, junge Talente – echte Fälle, echte Lösungen. Keine substanzlosen Botschaften.

Woher nehmt ihr die Glaubwürdigkeit, das Thema zu besetzen?

LK Zwei Gründe: Erstens leben wir Diversität intern über die Besetzung unserer Abteilungen hinweg, da uns die Kombination verschiedener Wissensschätze sehr am Herzen liegt, was mittlerweile ein Wettbewerbsvorteil geworden ist. Zweitens entwickeln wir FemSurance und Jungmakler seit Jahren konsistent für die jeweilige Zielgruppe, nicht als Marketingaktion.

TK Die bbg steht für Zukunft, Innovation und Relevanz. Dazu gehören Jungmakler – und vor allem Frauen, die die Branche mitgestalten. Das ist unser Markenkern, kein Zusatzkapitel.

Wie vermeidet ihr die bekannte Übermüdung durch Moralsprache?

TK Indem wir nicht gegen etwas framen, sondern für bessere Entscheidungen argumentieren. Pluralität im Denken ist ein Wettbewerbsvorteil – Punkt, die Praxis und Wissenschaft beweisen uns das durch die Verfügbarkeit der Empirie.

LK Wir sprechen mit den Menschen, nicht über sie. Das ändert Tonalität und Ergebnis.

Was dürfen Leser:innen konkret erwarten?

LK Eine fragenzentrierte Rubrik: kurze, harte Leitfragen – klare Antworten, belastbare Beispiele. Kontinuierlich in Print, digital und auf unseren Bühnen.

TK Und das ist erst der Anfang. Wir bauen das Thema deutlich aus – redaktionell und als Plattform für Austausch in der Branche. Es wird von uns noch viel mehr zu diesem Themenfeld kommen, weil es für die Branche essenziell und notwendig ist.

Ein Satz zum Schluss: Warum braucht die Branche FemSurance und Jungmakler?

TK Pluralität im Denken schafft Vorsprung.

LK Vielfalt macht die Branche relevanter – für Kundschaft, Talente und Partner.

 

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<a href="/nachrichten/kfz-versicherung-fast-11-teurer-als-im-vorjahr" hreflang="de">Kfz-Versicherung fast 11% teurer als im Vorjahr </a> http://www.asscompact.de/node/169740

Im September 2025 mussten Verbraucher für ihre Kfz-Versicherung 10,9% mehr ausgeben als vor einem Jahr. Dies hat das Statistische Bundesamt (Destatis) mitgeteilt. Auch die Preise für Reparatur und Inspektion haben innerhalb eines Jahres überdurchschnittlich zugelegt, so die Statistiker.

169740 5. November 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die Preise für die Kfz-Versicherung haben sich im September 2025 gegenüber dem Vorjahresmonat um 10,9% erhöht. Dies zeigt der Verbraucherindex des Statistischen Bundesamts (Destatis). Der Index misst die durchschnittliche Preisentwicklung aller Waren und Dienstleistungen, die private Haushalte in Deutschland für Konsumzwecke kaufen. Die Pkw-Reparatur wurde im Vergleich zu September 2024 um 5,5% teurer. Auch die Kosten für die weitere Pflege rund ums Auto sind gestiegen: Die Preise für die Pkw-Inspektion legten um 4,8% und die Preise für die Pkw-Wäsche um 3,6% zu. Zum Vergleich: Die Verbraucherpreise insgesamt erhöhten sich im selben Zeitraum um 2,4%.

 

Kfz-Versicherung fast 11% teurer als im Vorjahr

 

Wie die Statistiker weiter mitteilen, haben verschiedene Preise zum Unterhalt des Autos auch mittelfristig überdurchschnittlich angezogen. Im Jahr 2024 war die Kraftfahrzeugversicherung 43,6% teurer als im Jahr 2020. Die Preise für die Fahrzeuginspektion sind im selben Zeitraum um 28,3% und für die Reparatur um 27,0% und damit ebenfalls überdurchschnittlich gestiegen. Für die Autowäsche mussten Verbraucher 2024 um 18,6% höhere Preise zahlen als im Jahr 2020. Die Preise für die Pkw-Wäsche legte somit etwas unterdurchschnittlich zu, da sich die Verbraucherpreise insgesamt im selben Zeitraum um 19,3% erhöhten.

GDV-Hochrechnung: Reparaturkosten dürften weiter steigen

Aufgrund höherer Ersatzteilpreise und Werkstattkosten werden wohl auch in diesem Jahr die Reparatur von Autos für Verbraucher und Versicherer weiter steigen. Dies hat der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) e. V. vor Kurzem anhand einer aktuellen Hochrechnung mitgeteilt. „Wir beobachten seit Jahren, dass sowohl die Ersatzteilpreise als auch die Werkstattkosten viel schneller steigen als die allgemeine Inflation. Und wir sehen keine Anzeichen dafür, dass sich diese Entwicklung abschwächt“, erklärt Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des GDV. (tik)

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<a href="/nachrichten/vermieten-oder-verkaufen-wie-eigentuemer-ticken" hreflang="de">Vermieten oder verkaufen? Wie Eigentümer ticken</a> http://www.asscompact.de/node/169734

Die Immobilie behalten und von den Mieteinnahmen profitieren oder doch lieber verkaufen? Laut einer Umfrage haben jüngere und ältere Eigentümer hier abweichende Präferenzen. Zudem gibt es Unterschiede zwischen Stadt und Land. Was einen Verkauf angeht, sind Jüngere optimistischer.

169734 5. November 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die eigene Immobilie vermieten oder sich davon trennen und das Kapital anderweitig nutzen? Bei der Antwort auf diese Fragen ergeben sich deutliche Unterschiede je nach Alter und Region, wie eine Analyse im Auftrag von ImmoScout24 und immoverkauf24 unter Eigentümern hierzulande zeigt. Jüngere bevorzugen es eher, die Immobilie zu vermieten und somit als langfristige Einnahmequelle zu nutzen. Ältere hingegen tendieren häufiger zum Verkauf, um mehr finanziellen Spielraum zu haben.

„Während junge Eigentümer auf langfristige Mieteinnahmen setzen, bevorzugen Ältere Liquidität durch Verkauf. Besonders bemerkenswert ist der Optimismus für 2026: 71% der unter 30-Jährigen sehen gute Verkaufschancen, vor allem in urbanen Lagen“, erklärt Cinja Barck, Managing Director immoverkauf24.

Die jüngere Generationen vermietet, Ältere setzen auf Verkauf

Die Frage, was sich derzeit mehr lohne – Vermieten oder Verkaufen – beantworten 37% aller Eigentümer mit Verkauf, 28% mit Vermietung. Bei der Einschätzung weisen die Altersgruppen deutliche Abweichungen auf: So würden 46% der 18- bis 29-Jährigen eher vermieten und lediglich 29% verkaufen. In der Altersgruppe der 60- bis 69-Jährigen verhält es sich umgekehrt: 48% ziehen einen Verkauf vor, nur 14% eine Vermietung.

Vor allem Jüngere geben sich optimistisch

Wie die Umfrage weiter zeigt, halten 55% der Eigentümer das kommende Jahr als „eher guten“ oder „sehr guten“ Zeitpunkt für einen Immobilienverkauf. Als Gründe nennen die Befragten vor allem die guten Preise (49%), die große Nachfrage in der jeweiligen Region (48%) und den guten Zustand der Immobilie (38%). Besonders optimistisch blicken die 18- bis 29-Jährigen in die Zukunft: 71% sehen 2026 als gutes Jahr für den Verkauf.

 

Vermieten oder verkaufen? So ticken Eigentümer

 

Was Eigentümer in Sachen Verkauf skeptisch stimmt

Wer der Ansicht ist, 2026 sei ein schlechter Zeitpunkt für den Immobilienverkauf, gibt als Begründung schlechtere Finanzierungskonditionen (43%), zu niedrige Preise (37%) und fehlende Nachfrage in der eigenen Region (9%) an. Die größte Skepsis herrscht bei den 60- bis 69-Jährigen. In dieser Altersgruppe überwiegt die negative Einschätzung: 51% meinen, dass 2026 kein guter Zeitpunkt für den Verkauf sei. Im Durchschnitt sind es 45%.

Stadt-Land-Gefälle

Auch in den jeweiligen Regionsklassen weisen die Eigentümer unterschiedliche Erwartungen auf. So streben Immobilienbesitzer in Großstädten deutlich häufiger einen Verkauf an und blicken optimistischer auf das kommende Jahr. Konkret halten 66% der Eigentümer in Großstädten 2026 für einen guten Verkaufszeitpunkt, in Mittelstädten sind es 53% und auf dem Land 49%.

Immobilien beliebtestes Investment

Laut Umfrage von ImmoScout24 und immoverkauf24 würden mehr als ein Drittel der Eigentümer einen Verkaufserlös wieder in eine Immobilie investieren (36%). Danach folgen Anlageklassen wie Aktien, ETFs oder Kryptowährungen (22%) sowie die Deckung der Lebenshaltungskosten (19%). 14% würden das Geld in Festgeld oder auf dem Sparbuch anlegen, jeweils 13% planen Schuldentilgung oder eine große Anschaffung. 10% möchten den Erlös vererben. Generell genießen Immobilie als Anlageklasse weiterhin ein großes Vertrauen. 75% der Befragten würden anderen den Immobilienkauf als Investition empfehlen. (tik)

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Weitere Meldungen rund um Immobilien und das Thema Baufinanzierung finden Sie in unserer Rubrik „Immobilien“.
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<a href="/nachrichten/rechtsschutzversicherer-muss-streit-bei-fahrzeugkauf-abdecken" hreflang="de">Rechtsschutzversicherer muss Streit bei Fahrzeugkauf abdecken</a> http://www.asscompact.de/node/169709

Der Bundesgerichtshof klärt: Verkehrs-Rechtsschutzversicherungen decken auch Streitigkeiten rund um den Kauf von Fahrzeugen ab. Viele Versicherer handhaben dies bereits so. Einer Versicherungsnehmerin erging es anders: Ihr wurde die Deckung einer Dieselklage abgelehnt. Sie klagte.

169709 5. November 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Im Zusammenhang mit einer Dieselklage hat der Bundesgerichtshof eine bislang umstrittene Rechtsfrage zur Verkehrs-Rechtsschutzversicherung entschieden: Demnach deckt die Versicherung auch Streitigkeiten rund um den Fahrzeugkauf ab. Geklagt hatte eine Versicherungsnehmerin gegen den Schadenregulierer ihres Rechtsschutzversicherers.

Streit um Deckung durch die Rechtsschutzversicherung

Die Frau hatte seit 1997 eine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung bei der ADAC Versicherung. Im November 2017 kaufte sie einen gebrauchten Pkw mit Dieselmotor, der seit 2016 über ein sogenanntes Thermofenster verfügte. Wenige Tage nach dem Erwerb wurde das Fahrzeug auf sie zugelassen. Nach Bekanntwerden des Dieselskandals wollte die Frau den Autohersteller wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen auf Schadensersatz verklagen und bat ihren Versicherer um eine Deckungszusage. Diese wurde jedoch abgelehnt.

Der Versicherer begründete dies damit, dass die beabsichtigte Rechtsverfolgung keine Aussicht auf Erfolg habe und verwies auf die Klauseln in den Versicherungsbedingungen: Der Versicherungsschutz gelte für den Versicherungsnehmer in seiner Eigenschaft als Eigentümer, Halter, Fahrer und Insasse aller zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses auf ihn zugelassenen Fahrzeuge, die im Versicherungsschein genannt sind. Außerdem bestehe Versicherungsschutz für alle später während der Vertragsdauer auf ihn zugelassenen Fahrzeuge derselben im Versicherungsschein genannten Gruppe.

Rechtsweg: Von Landgericht bis Bundesgerichtshof

Das Landgericht hatte der Klage der Versicherungsnehmerin zunächst stattgegeben. Auf die Berufung der Beklagten änderte das Oberlandesgericht das Urteil jedoch ab und wies die Klage ab. Mit der Revision verlangte die Klägerin die Wiederherstellung des erstinstanzlichen Urteils – insbesondere die Feststellung, dass die Beklagte verpflichtet ist, bedingungsgemäß Deckungsschutz zu gewähren – sowie die Verurteilung der Beklagten zur Zahlung von 490 Euro.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hob das Urteil des Oberlandesgerichts insoweit auf, als dieses die Klage auf Feststellung der Verpflichtung zur Gewährung von Deckungsschutz abgewiesen hatte, und verwies die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurück. Nach Auffassung des BGH besteht für den geltend gemachten Rechtsschutzfall Versicherungsschutz.

BGH entscheidet: Versicherungsschutz besteht

Das Gericht stellte klar, dass bei Zweifeln an der Auslegung der Klauseln diese zu Lasten des Beklagten gehen. Selbst nach Ausschöpfung aller Auslegungsmethoden kann ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer nach den maßgeblichen Versicherungsbedingungen nicht davon ausgehen, dass Deckungsschutz nur für Ereignisse besteht, die ihm als Eigentümer, Halter, Fahrer oder Insasse eines zugelassenen Fahrzeugs widerfahren. Vielmehr wird er auch für möglich halten, dass ein Deckungsanspruch für Ereignisse besteht, die ihn in seiner Eigenschaft als Erwerber eines noch zuzulassenden Ersatzfahrzeugs der Fahrzeuggruppe betreffen.

Zudem entschied der BGH, dass die Beklagte den Deckungsschutz nicht wegen angeblich fehlender Erfolgsaussichten verweigern durfte. Die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen der Klägerin könne hinreichende Aussicht auf Erfolg haben und den höchstrichterlichen Anforderungen an die Geltendmachung eines deliktischen Schadensersatzanspruchs genügen.

Großteil der Rechtsschutzversicherer regulieren bei Fahrzeugkauf

Im Kern ging in dem Urteil darum, ob in den Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen (ARB) die rechtlichen Interessen des Erwerbers eines Kraftfahrzeugs mit abgedeckt sind. Ein Großteil der deutschen Rechtsschutzversicherer regulieren wohl auch bei Streitigkeiten rund um den Erwerb, so wie dies auch die Musterbedingungen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) vorsehen. Dies bestätigt etwa ein Unternehmenssprecher der ARAG.

Inwieweit einzelne Versicherer ihre Bedingungen aufgrund des BGH-Urteils anpassen werden, wird sich erst nach Veröffentlichung der ausführlichen Entscheidungsgründe zeigen. Bislang hat der BGH lediglich eine Pressemitteilung herausgegeben; das eigentliche Urteil liegt noch nicht vor. (bh)

BGH, Urteil vom 15.10.2025 – Az: IV ZR 86/24

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<a href="/nachrichten/%E2%80%9Edurchdachtes-versorgungskonzept-ist-strategische-investition%E2%80%9C" hreflang="de">„Durchdachtes Versorgungskonzept ist strategische Investition“</a> http://www.asscompact.de/node/169732

Xempus setzt darauf, betriebliche Vorsorge für alle Beteiligten zu vereinfachen. Im Interview im Rahmen der DKM 2025 erklären Martin Bockelmann und Malte Dummel, Co-CEOs von Xempus, welche Rolle digitalen Lösungen zukommt, um die bAV weiter zu verbreiten – und warum die DKM Impulsgeber ist.

169732 5. November 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement Interview mit Martin Bockelmann, Gründer und Co-CEO der Xempus AG, und Malte Dummel, Co-CEO der Xempus AG
Herr Bockelmann, Xempus begleitet die DKM schon seit etlichen Jahren. Was zeichnet die Messe Ihrer Ansicht nach aus?

Martin Bockelmann: Die DKM ist für uns ein zentraler Treffpunkt der Branche. Sie bringt Menschen zusammen, die Vorsorge gestalten – Vermittlerinnen und Vermittler, Produktanbieter sowie Technologiepartner. Der persönliche Austausch ist wertvoll, weil er zeigt, was die Branche bewegt. Für uns ist die DKM ein Impulsgeber: Wir nehmen konkrete Rückmeldungen mit, die direkt in die Weiterentwicklung unserer Lösungen einfließen.

Herr Dummel, wie erleben Sie den persönlichen Austausch mit den Fachbesuchern? Und welche Impulse erhalten Sie darauf für Ihr Angebot und Ihre Services?

Malte Dummel: Der Dialog auf Augenhöhe ist für uns entscheidend. Vermittlerinnen und Vermittler berichten uns, wie sie mit dem XEMPUS advisor beraten und wo sie sich noch mehr Unterstützung wünschen. Diese Gespräche helfen uns, unsere Lösungen noch besser auf die Praxis abzustimmen – verständlich, effizient und skalierbar.

In den vergangenen „DKM-Jahren“ hat sich bei Xempus viel getan. Was waren im Rückblick besondere Meilensteine?

Martin Bockelmann: In den vergangenen Jahren haben wir die ganzheitliche Beratung der betrieblichen Vorsorge konsequent weiterentwickelt. Vermittlerinnen und Vermittler beraten heute mit dem XEMPUS advisor die betriebliche Altersversorgung, die betriebliche Krankenversicherung und die betriebliche Arbeitskraftabsicherung – verständlich, digital und in einem Prozess. Mit dem Budget-Berater lässt sich gemeinsam mit dem Arbeitgeber ein Versorgungskonzept entwickeln, das alle Bausteine berücksichtigt. Damit alle Beteiligten den vollen Mehrwert erhalten, sollte der gesamte Prozess einfach, effizient und digital ablaufen – von der Bedarfsermittlung über den Abschluss bis zur Verwaltung. Daran arbeiten wir.

Wie sehen Sie das Unternehmen heute aufgestellt und wo liegen die Schwerpunkte?

Malte Dummel: Xempus ist heute breit aufgestellt. Vermittlerinnen und Vermittler nutzen unsere Lösungen, um betriebliche Versorgungskonzepte verständlich und effizient umzusetzen – von der Bedarfsermittlung über die Beratung bis zur Verwaltung. Arbeitgeber profitieren von klaren Prozessen und einfacher Administration. Und Versicherer von automatisierten Prozessen. Der Fokus liegt auf der weiteren Automatisierung. KI-gestützte Datenintegration, zentrale Schnittstellen und vernetzte Systeme schaffen die Grundlage für skalierbare Beratung und digitale Verwaltung. So wird Vorsorge für alle Beteiligten einfacher – und zukunftssicher.

Auch wenn die Bedeutung der bAV immer wieder betont wird, stagniert die weitere Verbreitung in den vergangenen Jahren, vor allem bei kleinen Unternehmen. Worin bestehen nach wie vor die größten Hürden?

Martin Bockelmann: Viele kleine Unternehmen scheuen den Aufwand und die Komplexität. Genau hier setzen wir an: Mit digitalen Lösungen, die einfach zu nutzen sind und die Verwaltung erleichtern. Wenn die bAV verständlich erklärt und unkompliziert umgesetzt wird, steigt die Bereitschaft zur Einführung deutlich.

Mit dem Zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetz soll die bAV ausgebaut und breiter etabliert werden. Fachleute sehen Licht und Schatten. Welche Aspekte sind aus Ihrer Sicht zu begrüßen, wo gehen die vorgesehenen Maßnahmen nicht weit genug?

Martin Bockelmann: Es ist positiv, dass die Politik die betriebliche Altersversorgung weiter stärken will. Die gesetzlichen Vorgaben zu Opting-out und die verbesserte Geringverdienerförderung sind wichtige Schritte. Gleichzeitig braucht es mehr Wahlfreiheit und Flexibilität als bisherige Lösungen, damit die bAV bei Arbeitgebern und Mitarbeitenden an Akzeptanz gewinnt.

In den vergangenen Jahren sind die betriebliche Krankenversicherung (bKV) und die betriebliche Arbeitskraftabsicherung (bAKS) zunehmend in den Fokus gerückt. Wie beurteilen Sie hier die Entwicklungen?

Martin Bockelmann: Arbeitgeber erkennen zunehmend, wie wichtig es ist, betriebliche Vorsorge ganzheitlich zu denken. Die Kombination aus bAV, bKV und bAKS hilft, Versorgungslücken zu schließen und die Belegschaft langfristig zu binden. Entscheidend ist, die Vorteile zu verstehen und zu wissen, wie sich Vorsorge einfach und kostengünstig finanzieren lässt.

Ein gut gestaltetes Versorgungskonzept ist eine strategische Investition. Es hilft, Kosten durch Vakanzen, Krankheitstage oder Kündigungen zu reduzieren. Je besser die Bausteine ineinandergreifen, desto stärker wirkt Vorsorge als Wettbewerbsvorteil. Digitale Lösungen helfen in der Beratung, die Vorteile aufzuzeigen und mit dem Arbeitgeber ein ganzheitliches Versorgungskonzept zu erstellen und das notwendige Budget dafür zu verteilen.

Digitale Prozesse spielen in der Vorsorgeberatung eine immer größere Rolle und sollen sie einfacher und transparenter machen. Sehen Sie die Branche hier ein gutes Stück vorangekommen?

Malte Dummel: Ja, definitiv. Die Digitalisierung hat die Beratung verändert – sie ist heute schneller, verständlicher und effizienter. Aber es bleibt noch viel zu tun. Wir als Branche müssen weiter daran arbeiten, Prozesse zu vereinfachen und Medienbrüche zu vermeiden. Wir leisten gerne unseren Beitrag dazu.

Welchen Stellenwert hat die Beratung angesichts der zunehmenden Digitalisierung?

Malte Dummel: Beratung bleibt zentral. Digitale Tools unterstützen, aber sie ersetzen nicht das persönliche Gespräch. Vermittlerinnen und Vermittler sind entscheidend, wenn es darum geht, komplexe Themen verständlich zu machen und Vertrauen aufzubauen. Unsere Lösungen stärken sie in dieser Rolle.

Übernimmt diese Aufgabe vielleicht schon bald die KI?

Malte Dummel: Künstliche Intelligenz wird die heute etablierten Abläufe maßgeblich verändern – beispielsweise bei der Analyse von Daten oder der Vorbereitung von Gesprächsinhalten. Dennoch bleibt Vorsorge für viele ein Vertrauensthema und somit die persönliche Beratung unverzichtbar. In Kombination mit KI wird sie auf ein neues Level gehoben.

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<a href="/nachrichten/wer-sich-beraten-laesst-der-sorgt-auch-fuer-die-rente-vor" hreflang="de">Wer sich beraten lässt, der sorgt auch für die Rente vor</a> http://www.asscompact.de/node/169731

Das Vertrauen in die gesetzliche Rente ist nur noch äußerst gering, wie der aktuelle Altersvorsorge-Report des Vermögensverwalters DWS und der Deutschen Bank zeigt. Fakt ist jedoch auch: Jeder Zweite spart laut dem Report kaum fürs Alter. Beratung schafft hier allerdings anscheinend Abhilfe.

169731 4. November 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Viel Hoffnung in die gesetzliche Rente haben die Deutschen nicht. Diese Erkenntnis ist vor allem in den letzten Jahren schon fast zu einem alten Hut geworden, wird aber vom aktuellen Altersvorsorge-Report der Deutschen Bank und der DWS erneut bestätigt.

83% der Deutschen halten demnach die gesetzliche Rente nicht mehr für zukunftssicher – ein sehr deutlicher Anstieg im Vergleich zu 2019, als bei einer vergleichbaren Befragung nur jeder Zweite (54%) diese Sorge teilte. Die meisten gehen davon aus, dass die staatliche Rente künftig nur noch eine Grundsicherung bieten kann. Gleichzeitig zeigen sich die Bürger allerdings offen für Reformen und sind bereit, stärker privat vorzusorgen. Das heißt jedoch nicht, dass sie auch entsprechend handeln. Viele scheitern nämlich daran, ihre Vorsorgepläne in die Tat umzusetzen, so die Mitteilung der DWS und der Deutschen Bank zur Untersuchung.

Der Altersvorsorge-Report wurde im Auftrag der beiden Unternehmen im August und September 2025 vom Meinungsforschungsinstitut Civey durchgeführt. Er ist repräsentativ und umfasst Aussagen von insgesamt 3.200 Personen im Alter von 18 bis 65 Jahren.

Große Zustimmung bei neuen Ideen aus der Politik

Viel halten die Befragten von konkreten politischen Initiativen. 60% der Befragten begrüßen die geplante Frühstart-Rente als neuen Baustein für die Altersvorsorge der jungen Generation. Eine große Mehrheit von 67% der Befragten gibt an, dass sie bei einer solchen Regelung die staatlichen Zuschüsse durch private Zahlungen aufstocken wollen. Noch offener dafür sind Haushalte mit Kindern: Bei Familien mit einem Kind wollen 84% der Befragten privat zuzahlen, bei zwei Kindern sind es sogar 89%.

Mehrheit für eine private Vorsorgepflicht

Nur knapp ein Drittel (32%) fühlt sich finanziell so gut abgesichert, dass sie den Lebensstandard im Alter halten können. Für 73% ist der Gedanke an die eigene finanzielle Situation im Alter eine Belastung. Mehr als jeder Zweite, nämlich 54%, gibt an, dass das Thema Altersvorsorge ihm Angst mache. Das Bewusstsein für Eigenverantwortung ist jedoch hoch: 58% der Befragten befürworten grundsätzlich eine verpflichtende private Altersvorsorge.

Wunsch und Wirklichkeit

Obwohl die Notwendigkeit erkannt wird, spart fast jeder Dritte (31%) gar nicht für den Ruhestand. Weitere 23% legen monatlich maximal 50 Euro zurück. Das bedeutet: Praktisch die Hälfte der Bürger sorgt kaum oder gar nicht privat vor. Gründe dafür sind nicht nur fehlende finanzielle Mittel, sondern auch ein Mangel an Informationen über geeignete Anlageformen und die eigene Vorsorgelücke. 54% haben keine klare Vorstellung von ihrer späteren Rente.

Viele wünschen Beratung, nutzen sie aber nicht

Obwohl sich 56% mehr Hilfe bei Finanzentscheidungen wünschen, haben 61% der Befragten noch nie eine persönliche Altersvorsorgeberatung in Anspruch genommen. Dabei zeigt dieser Schritt oft Wirkung: 59% derer, die sich beraten lassen, schließen danach auch ein Vorsorgeprodukt ab. Anlässe, sich mit dem Thema zu beschäftigen, sind vor allem der Berufseintritt (30%), die erste Renteninformation (17%) oder die Geburt eines Kindes (7%).

Widerspruch bei der Produktauswahl

Für die meisten Sparer (57%) ist Sicherheit das wichtigste Kriterium bei der Produktauswahl, während Rendite nur für 26% entscheidend ist. Entsprechend dominieren konservative Anlagen wie Lebensversicherungen (51%) und Riester-Verträge (34%). Obwohl 62% der Befragten bereit wären, für mehr Rendite auch mehr Risiko einzugehen, rangieren ETF-Sparpläne (27%) noch dahinter. Lediglich bei Jüngeren zeichnet sich ein Trend zu Aktien und Fonds ab.

Ruf nach mehr Generationengerechtigkeit

Eine große Mehrheit (74%) wünscht sich mehr Fairness zwischen den Generationen. Reformvorschläge wie das Einbeziehen von Selbstständigen und Beamten in die gesetzliche Rente (32%) oder eine Mindestrente (35%) finden Zuspruch, allerdings nur jeweils von einer Minderheit der Befragten. Ein höheres Renteneintrittsalter von 70 Jahren lehnen 78% klar ab.

Frauen im Nachteil

Weil Frauen öfter in Teilzeit arbeiten oder für die Familie beruflich pausieren, erhalten sie im Schnitt deutlich geringere Renten als Männer (1.394 Euro vs. 1.809 Euro, Quelle: DRV, Stand Ende 2023). Diese Lücke setzt sich bei der privaten Vorsorge fort: 23% der Frauen sorgen gar nicht privat vor (Männer: 19%). Zudem wählen Frauen eher konservative Anlageprodukte. Nur 19% der Frauen nutzen ETFs, während es bei den Männern 35% sind.

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<a href="/nachrichten/der-gewinner-des-jungmakler-awards-im-interview" hreflang="de">Der Gewinner des Jungmakler Awards im Interview</a> http://www.asscompact.de/node/169730

Der Jungmakler Award 2025 ist zu Ende. Lennard Schwarzer konnte sich den Platz ganz oben sichern. Sein Geschäftsmodell: Beratung für junge Menschen in Kombination mit Vereinssponsoring. Was es damit auf sich hat und wie er in die Maklerbranche gekommen ist, erklärt er AssCompact im Interview.

169730 4. November 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement Interview mit Lennard Schwarzer, Gründer und Geschäftsführer von LS Finanzmakler und Platz 1 beim Jungmakler Award 2025
Hi, Lennard, wie hast du denn den Weg in die Maklerschaft gefunden?

Versicherungen waren für mich irgendwie immer selbstverständlich. Ich habe als Sozialversicherungsfachangestellter bei einer Krankenkasse angefangen und dort schon gemerkt, dass mir das Thema liegt – aber auch, dass mir der Blick über den Tellerrand fehlt. Nach der Zeit in der gesetzlichen Krankenversicherung bin ich in den Strukturvertrieb gewechselt und habe dort meinen § 34d gemacht. Der Schritt in die Selbstständigkeit war dann nur eine Frage der Zeit.

Ich wollte breiter beraten, unabhängig agieren und meinen Kundinnen und Kunden wirklich das anbieten können, das zu ihnen passt. 2024 habe ich meine GmbH gegründet – mit Holdingstruktur und einem 13-köpfigen Beraterteam in Hannover. Jetzt plane ich den nächsten Schritt: einen zweiten Standort in Süddeutschland.

Was motiviert dich, einen neuen Standort zu eröffnen, und warum gerade im Süden?

Ich liebe Hannover, aber privat zieht es mich mehr in Richtung Natur und Berge. Ich fahre leidenschaftlich gern Motorrad, gehe mit meiner Freundin und unserem Hund wandern oder im Winter Skifahren. Da liegt Süddeutschland einfach näher.

Du hast dich auf junge Menschen als Zielgruppe spezialisiert. Warum liegt dir das so am Herzen?

Ganz einfach: Ich bin selbst 27. Ich verstehe, wie meine Generation tickt, und kann mich mit ihren Lebensrealitäten identifizieren. Unsere Zielgruppe liegt zwischen 18 und 35 Jahren – also in einer Phase, in der man die entscheidenden Weichen stellt. Wenn man früh anfängt, finanzielle Bildung zu vermitteln, kann man langfristig enorm viel bewirken.

Natürlich betreuen wir auch Kundinnen und Kunden über 50, aber am einfachsten ist es, wenn man auf Augenhöhe spricht. Gleich und gleich gesellt sich eben gern. Und gerade junge Erwachsene profitieren davon, wenn man ihnen komplexe Themen verständlich erklärt – ohne Fachchinesisch und mit viel Geduld.

Ihr arbeitet bei der Beratung viel analog. Wie sieht eure Beratung konkret aus?

Wir führen rund 85% unserer Beratungen tatsächlich persönlich vor Ort durch. Ein Erstgespräch dauert bei uns meist anderthalb bis zwei Stunden, ein Zweittermin genauso lang. Wir nehmen uns die Zeit, den individuellen Wissensstand zu verstehen und genau dort anzusetzen, wo noch Lücken sind – zum Beispiel beim Thema gesetzliche Rente. Viele wissen gar nicht, wie das System funktioniert. Wir erklären es einfach, nachvollziehbar und mit echten Beispielen. Diese persönliche Ebene sorgt für Vertrauen – und das ist am Ende entscheidend.

Ein besonderer Bestandteil eures Geschäftsmodells ist das Vereinssponsoring. Wie funktioniert das genau?

Wir sponsern regionale Sportvereine – vor allem Frauen- und Herrenfußball, aber auch Handball und sogar eine Dartmannschaft. Vereine können sich über eine Bewerbungsplattform bei uns melden. Oft kommen die Kontakte über Empfehlungen zustande. Nach einem Kennenlerngespräch entscheiden wir gemeinsam, ob eine Partnerschaft passt.

Das Schöne ist, dass daraus echte Win-win-Situationen entstehen. Die Teams bekommen Trikots oder Trainingskleidung mit Logos von einer Firma, mit der sie sich eher identifizieren können, und wir lernen junge Menschen kennen, die genau in unsere Zielgruppe passen. Viele von ihnen interessieren sich durch den Kontakt erstmals für Finanzthemen. Die Idee kam übrigens durch meine Cousine – sie spielt selbst Fußball und hat den ersten Kontakt hergestellt. Heute ist daraus ein richtig strukturierter Prozess geworden.

Was ist dein nächstes großes Ziel?

Definitiv der zweite Standort. Dafür baue ich gerade die Prozesse so auf, dass in Hannover alles rundläuft – idealerweise sogar besser ohne mich. Dann möchte ich mit zwei oder drei Beratern im Süden starten.

Was würdest du den nächsten Jungmaklern raten?

Nicht zu lange überlegen – einfach mitmachen! Ich habe selbst etwas gezögert, mich zu bewerben, und kann heute sagen: Es lohnt sich. Der Austausch, das Netzwerk, die Gespräche – das alles ist unglaublich wertvoll. Man trifft junge, engagierte Maklerinnen und Makler, die ähnliche Herausforderungen haben. Für mich hat sich die Teilnahme schon allein wegen der Kontakte gelohnt.

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<a href="/nachrichten/qualitypool-teilt-geschaeftsbereiche-spezialisierte-gesellschaften" hreflang="de">Qualitypool teilt Geschäftsbereiche in spezialisierte Gesellschaften</a> http://www.asscompact.de/node/169729

Qualitypool GmbH und Qualitypool Versicherungsmakler Service GmbH heißen die zwei spezialisierten Gesellschaften, in die Qualitypool seine Geschäftsbereiche ab sofort aufteilt. Ein Unternehmen umfasst nun den Finanzierungsmaklerpool, das andere verantwortet den Versicherungsmaklerpool.

169729 4. November 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Qualitypool hat bekannt gegeben, dass das Unternehmen seine Geschäftsbereiche ab sofort in zwei spezialisierte Gesellschaften aufteilt, und zwar die bereits bekannte Qualitypool GmbH und die neu hinzugekommene Qualitypool Versicherungsmakler Service GmbH.

Aufgeteilt in Finanzierungs- und Versicherungsmaklerpool

Die Qualitypool GmbH ist der Finanzierungsmaklerpool. Die Qualitypool Versicherungsmakler Service GmbH verantwortet in Zukunft den Versicherungsmaklerpool. Dieser umfasst die bisherigen Einheiten Qualitypool Versicherung und die heutige AMEXPool AG – diese werden in der neuen Gesellschaft zusammengeführt. Das Unternehmen teilt mit, dass die Deckungskonzepte in der Produktmarke AMEX fortgesetzt und ausgebaut werden.

Konzentration auf jeweilige Fachgebiete

Mit diesem Schritt will Qualitypool die unterschiedlichen Märkte und Prozesse im Zusammenspiel mit den regulatorischen Anforderungen der Bereiche Finanzierung und Versicherung noch aktiver gestalten, heißt es. Die klare Trennung ermögliche beiden Unternehmen, sich voll auf ihre jeweiligen Fachgebiete zu konzentrieren, schneller Entscheidungen zu treffen sowie marktgerechter und innovativer zu agieren.

Neuordnung der Geschäftssegmente der Konzernmutter Hypoport

Bereits vollzogen wurde eine Neuordnung der Geschäftssegmente der Konzernmutter Hypoport SE, um die Segmente Real Estate & Mortgage (Finanzierung) und InsurTech (Versicherung) zielgerichteter und effizienter zu steuern. Die Aufteilung der Gesellschaften erfolgt ebenfalls im Zuge dieser Veränderung. Die Qualitypool GmbH und die Qualitypool Versicherungsmakler Service GmbH sollen aber weiterhin eine gemeinsame Markenfamilie bilden. Sie bleiben zudem Teil des Unternehmensnetzwerks der Hypoport SE.

Für die angebundenen Vertriebspartner und Produktpartner beider Gesellschaften ergeben sich im Zuge der Aufteilung momentan keine operativen und technologischen Änderungen, wie das Unternehmen mitteilt. Auch die gewohnten Ansprechpersonen bleiben erhalten. (lg)

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<a href="/nachrichten/%E2%80%9Eansprueche-immobilienmakler-sind-enorm-gestiegen%E2%80%9C" hreflang="de">„Ansprüche an Immobilienmakler sind enorm gestiegen“</a> http://www.asscompact.de/node/169735

Auf dem Immobilienmarkt zeichnet sich eine spürbare Stabilisierung ab. Wie sich das Geschäft in der Immobilienvermittlung zuletzt entwickelt hat und sich Anforderungen der Kunden gewandelt haben, darüber sprach AssCompact mit Stefan Nölker, Geschäftsführer von FALC Immobilien.

169735 4. November 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement Interview mit Stefan Nölker, Geschäftsführer der FALC Immobilien GmbH & Co. KG
Herr Nölker, hinter der Immobilienbranche liegen herausfordernde Zeiten. Zuletzt standen die Zeichen wieder auf Erholung bzw. Stabilisierung des Markts. Wie beurteilen Sie die Entwicklung in den vergangenen Monaten?

Die vergangenen Monate zeigen eine spürbare Stabilisierung. Nach der großen Zurückhaltung 2022 und 2023 sehen wir wieder mehr Bewegung. Käufer und Verkäufer haben sich neu sortiert, überhöhte Preise wurden angepasst, und die Zinsen haben sich eingependelt. Diese Kombination schafft Berechenbarkeit und führt zu mehr Abschlüssen.

Wie ist denn die momentane Lage am Markt?

Wir erleben einen differenzierten Markt. In guten Lagen und bei energieeffizienten Objekten ist die Nachfrage solide. Bei sanierungsbedürftigen Immobilien prüfen Käufer sehr genau, welche Investitionen nötig sind. Wer mit einem fairen Preis antritt, kann seine Immobilie in rund 60 Tagen verkaufen.

Wie sieht es auf Käufer- und Verkäuferseite aus?

Verkäufer sind vorsichtiger, aber realistischer geworden. Viele wissen, dass Wunschpreise nicht ausreichen. Käufer zeigen hohes Interesse, besonders Eigennutzer und junge Menschen, die sich vor steigenden Mieten schützen wollen. Auch Kapitalanleger sind zurück, achten jedoch stark auf Rendite und Lage.

Die Immobilienwirtschaft hat von der Politik immer wieder ein schnelleres und entschlosseneres Handeln gefordert. Wo sehen Sie erste Fortschritte?

Die Zinspolitik der EZB zeigt Wirkung. Förderprogramme für Sanierungen und Neubau sind wieder besser aufgestellt. Auch die Diskussion um beschleunigte Genehmigungen ist ein positives Signal. Erste Kommunen handeln bereits schneller, um Wohnraum zu schaffen.

Und wo besteht Ihrer Meinung nach denn noch der größte Handlungsbedarf?

Der größte Hebel bleibt die Bürokratie. Baugenehmigungen dauern zu lange, während Baukosten steigen. Wir brauchen vereinfachte Verfahren, klare Rahmenbedingungen und Anreize für private Investoren. Zudem muss die Eigentumsförderung, gerade für junge Familien, endlich Priorität haben.

Was waren und sind denn derzeit die größten Herausforderungen konkret für Immobilienmakler?

Herausfordernd war vor allem, die Preiserwartungen der Verkäufer mit der Kaufkraft der Käufer zusammenzubringen. Gleichzeitig sind die Ansprüche enorm gestiegen. Einfache Exposés reichen nicht mehr. Heute erwarten Kunden professionelle Fotografie, Drohnenaufnahmen, 360-Grad-Touren und digitale Angebotsverfahren. Zudem unterstützen wir viel stärker bei Finanzierungen und Förderthemen.

Inwieweit haben sich die Bedürfnisse und Ansprüche der Kunden gewandelt?

Kunden sind informierter, kritischer und anspruchsvoller. Verkäufer erwarten eine klare Strategie und Nachvollziehbarkeit beim Preis. Käufer wünschen Transparenz und schnelle Kommunikation. Nachhaltigkeit hat einen neuen Stellenwert, sie beeinflusst Kaufentscheidungen und Finanzierungen.

Welchen Stellenwert hat die persönliche Beratung (noch)?

Einen enorm hohen. Gerade in komplexen Märkten suchen Kunden Orientierung. Ein Hausverkauf ist immer auch ein Stück Lebensgeschichte. Digitale Tools sind wichtig, ersetzen aber keine persönliche Nähe. Vertrauen entsteht im direkten Austausch.

Auf welche Tools und Maßnahmen setzen Sie, um die Beratung effizienter und kundenfreundlicher zu gestalten?

Wir arbeiten nach unserem FALC-Prinzip mit 14 Maßnahmen zur Verkaufsoptimierung. Dazu gehören Wertermittlung, Home Staging und Finanzierungsberatung. Digital setzen wir auf 360-Grad-Rundgänge, Drohnenaufnahmen, digitales Angebotsverfahren und CRM-gestützte Prozesse. So schaffen wir Transparenz und Effizienz.

Welche Rolle spielt die Digitalisierung in Ihrem Haus? Und inwieweit setzen Sie auf KI?

Digitalisierung gehört zu unserer DNA. Wir nutzen moderne CRM-Systeme, Plattformen zur Marktdatenanalyse und zunehmend auch KI, etwa bei der Erstansprache über digitale Assistenten oder bei Exposés. Wichtig bleibt, dass KI den Menschen unterstützt, nicht ersetzt. Am Ende zählt die persönliche Beratung, die unsere Partner vor Ort leisten.

Lassen Sie uns zum Schluss den Blick auf die Zukunft richten: Wie geht es auf dem Immobilienmarkt 2026 weiter und was erhoffen Sie sich?

Ich bin optimistisch, dass 2026 ein Jahr der weiteren Stabilisierung wird. Extreme Preissprünge erwarte ich nicht, sondern ein gesundes Umfeld, in dem Käufer und Verkäufer zusammenfinden. Für FALC Immobilien bedeutet das Wachstum, neue Partner und die Weiterentwicklung unserer Marke. Mein Wunsch ist, dass wir mehr Menschen den Zugang zu Wohneigentum ermöglichen und so Sicherheit und Lebensqualität schaffen.

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<a href="/nachrichten/nuernberger-empfiehlt-aktionaeren-annahme-des-vig-angebots" hreflang="de">NÜRNBERGER empfiehlt Aktionären Annahme des VIG-Angebots</a> http://www.asscompact.de/node/169724

Vorstand und Aufsichtsrat der NÜRNBERGER haben sich für das Angebot der VIG ausgesprochen und Aktionären empfohlen, das Angebot von 120 Euro je Aktie anzunehmen. Mit der Übernahme will der fränkische Versicherer die angestrebte Transformation zum Präventionsversicherer vorantreiben.

169724 4. November 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die geplante Übernahme der NÜRNBERGER durch die VIENNA INSURANCE GROUP (VIG) schreitet weiter voran. Am Montag, den 03.11.2025, haben der Vorstand und der Aufsichtsrat der NÜRNBERGER-Beteiligungs-AG eine gemeinsame begründete Stellungnahme veröffentlicht, in der sie Aktionären empfehlen, das Angebot der VIG von 120 Euro pro Aktie anzunehmen. Die Mitglieder des Vorstands der NÜRNBERGER beabsichtigen ebenfalls, ihre eigenen Aktien in das Angebot einzuliefern bzw. haben dies bereits getan.

Angebotspreis „aus finanzieller Sicht angemessen“

Die VIG bietet die 120 Euro pro Aktie in bar. Das entspricht einer Prämie von 173% im Vergleich zum volumengewichteten Dreimonatsdurchschnittskurs sowie 154% gegenüber dem Schlusskurs der Aktie, jeweils vom 13.05.2025, dem letzten Handelstag vor Bekanntgabe der strategischen Prüfung einer Zusammenarbeit durch die NÜRNBERGER, heißt es in der Mitteilung. Eine bei der Investmentbank ParkView Partners in Auftrag gegebene Fairness Opinion sei zu dem Ergebnis gekommen, dass der Angebotspreis „aus finanzieller Sicht als angemessen zu bewerten sei“. Aktionäre haben bis zum 21.11.2025 die Gelegenheit, das Angebot anzunehmen.

Zusammenschluss soll Weiterentwicklung zum Präventionsversicherer fördern

Im August 2025 war erstmals bekannt geworden, dass sich die NÜRNBERGER in Verhandlungen über eine „strategische Zusammenarbeit“ mit der VIG befindet. Die Zusammenschlussvereinbarung haben die Parteien am 16.10.2024 unterzeichnet. Ziel des Zusammenschlusses sei, „die NÜRNBERGER bei ihrer Weiterentwicklung hin zu einem Präventionsversicherer mit nachhaltigem und profitablem Wachstum zu unterstützen, vielfältige Synergien zu nutzen und die Marktposition beider Partner in Deutschland und Zentral- und Osteuropa weiter auszubauen“.

Die Entscheidung sei laut Angaben der NÜRNBERGER auf die VIG gefallen, da die Gruppe dem Versicherer nicht nur erhebliche Investitionen zugesichert hat, sondern auch weitreichende Zusagen für die bestehenden Arbeitsplätze sowie den Erhalt der Marke und der Identität der NÜRNBERGER gegeben hat.

Das Erwerbsangebot unterliege den üblichen Angebotsbedingungen, einschließlich behördlicher Genehmigungen, heißt es vonseiten des Unternehmens. Ein Delisting der NÜRNBERGER-Aktien von allen Handelsplätzen soll „zeitnah“ nach der Abwicklung des Angebots erfolgen. Ein separates Delisting-Angebot sei hierfür nicht erforderlich. (js)

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<a href="/nachrichten/so-hat-sich-immobilienmaklerquote-entwickelt" hreflang="de">So hat sich Immobilienmaklerquote entwickelt</a> http://www.asscompact.de/node/169723

Die Immobilienmaklerquote liegt im dritten Quartal bei 67% und erreicht somit den höchsten Stand seit einem Jahr. Wie eine akutelle Auswertung weiter zeigt, weisen die zehn größten deutschen Städte deutliche regionale Unterschiede auf, was den Anteil professionell vermarkteter Eigentumswohnungen angeht.

169723 4. November 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Einer aktuellen Analyse von Sprengnetter und ImmoScout24 zufolge lässt sich bei der bundesweiten Immobilienmaklerquote eine kontinuierliche Aufwärtsentwicklung feststellen. So erreicht die Quote mit 67% im dritten Quartal 2025 den höchsten Stand seit einem Jahr. Zum Vergleich: Im Vorjahresquartal (66%) ist die Quote um einen Prozentpunkt gestiegen, gegenüber dem zweiten Quartal 2025 um 2 Prozentpunkte. Nach einem Tiefstand der Immobilienmaklerquote im vierten Quartal 2024 (AssCompact berichtete), hat sich die Quote nun innerhalb von drei Quartalen um 6 Prozentpunkte erholt.

Laut Sprengnetter und ImmoScout24 zeige die Entwicklung, dass Immobilienmakler das Vertrauen der Verkäufer zurückgewinnen. Nach der Stabilisierung bei 65% in den ersten beiden Quartalen des Jahres nimmt das Wachstum nun wieder an Fahrt auf.

Verkäufer schätzen Expertise von Immobilienmaklern

„[Immobilien]Makler, die ihre Kunden mit fundierten Marktanalysen und realistischen Bewertungen überzeugen, sind die Gewinner der aktuellen Marktentwicklung“, erklärt Christian Sauerborn, Chefanalyst bei Sprengnetter. „Die stetige Erholung der Maklerquote zeigt: Verkäufer schätzen wieder verstärkt die Expertise und den Mehrwert professioneller Maklerdienstleistungen. Wer seine Services kontinuierlich professionalisiert und die richtigen Tools nutzt, kann von diesem Trend nachhaltig profitieren.“

Metropolen mit deutlichen Unterschieden

Beim Blick auf die zehn größten deutschen Städte ergibt sich im dritten Quartal 2025 ein recht unterschiedliches Bild, was den Anteil professionell über Immobilienmakler vermarkteter Eigentumswohnungen angeht. Hamburg und Dortmund landen in der Rangliste mit jeweils 72% vorne. Während sich Hamburg weiter auf hohen Niveau hält mit einem moderaten Anstieg von 2 Prozentpunkten innerhalb eines Quartals, weist Dortmund ein Plus von 8 Prozentpunkten im gleichen Zeitraum auf. Dies bedeutet mit Abstand die stärkste Zunahme aller untersuchten Städte.

 

So hat sich die Immobilienmaklerquote entwickelt

 

Es folgen Düsseldorf und Stuttgart mit jeweils 68% vor Berlin, Essen und Leipzig, die mit 67% auf dem Bundesdurchschnitt liegen. Die niedrigsten Quoten sind in München und Köln zu verzeichnen mit jeweils 62%.

Neben dem Spitzenreiter Dortmund (+8 Prozentpunkte) weisen auch Essen (+4 Prozentpunkte), Frankfurt am Main und Düsseldorf (jeweils +3 Prozentpunkte) sowie Berlin und Hamburg (jeweils +2 Prozentpunkte) positive Entwicklungen im Quartalsvergleich auf. Rückgänge konstatiert die Auswertung für Leipzig mit 5 Prozentpunkten weniger von 72% auf 67%, Stuttgart mit 2 Prozentpunkten weniger sowie Köln und München mit jeweils einem Prozentpunkt weniger.

Ausblick

Die Maklerquote von 67% im dritten Quartal 2025 bezeichnen die Analysten von Sprengnetter und ImmoScout24 als „wichtigen Meilenstein für die Branche“. Professionelle Immobilienmakler hätten ihre Position am Markt deutlich gestärkt. Die regionalen Unterschiede – insbesondere das schnelle Wachstum in Dortmund – würden dabei das Potenzial für weitere Steigerungen zeigen. Für die kommenden Monate erwarten die Experten eine Verfestigung des Aufwärtstrends. (tik)

Weitere Meldungen rund um Immobilienvermittlung und Baufinanzierung finden Sie in unserer Rubrik „Immobilien“.
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<a href="/nachrichten/neue-fuehrungskraefte-bei-msig-europe-deutschland" hreflang="de">Neue Führungskräfte bei MSIG Europe Deutschland</a> http://www.asscompact.de/node/169721

Der Sach- und Transportversicherer MSIG Europe hat für seine deutsche Niederlassung zwei neue Führungskräfte gefunden: Philip Brandl ist nun Leiter des Bereichs Risk Engineering des deutschen Geschäftes, Dr. Reiner Hoffmann übernimmt die Position des Head of Captive & A.R.T.

169721 4. November 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die deutsche Niederlassung der MSIG Europe hat zwei neue Führungskräfte in den Bereichen Risk Engineering und Captive & A.R.T.: Philip Brandl und Dr. Reiner Hoffman. MSIG Europe SE legt als Sach- und Transportversicherer den Schwerpunkt auf Lösungen zur Deckung gewerblicher und industrieller Risiken.

Philip Brandl ist Leiter des Bereichs Risk Engineering

Seit dem 01.10.2025 ist Philip Brandl Leiter des Bereichs Risk Engineering des deutschen Geschäftes. Er verfügt über mehr als 20 Jahre Erfahrung in der Leitung internationaler Teams und der Integration des Risk Engineerings in das Gesamtangebot von Versicherern. Zuletzt verantwortete er den Aufbau des Risk Engineering in der EMEA-Region sowie des internationalen Führungsgeschäfts bei der Swiss Re Corporate Solutions in Zürich. Davor leitete er als Manager Office Engineering & Training bei FM Global (heute FM) in Frankfurt den Customer Service Desk und koordinierte die Aus- und Weiterbildung von Risikoingenieuren.

Dr. Reiner Hoffmann ist Head of Captive & A.R.T.

Ebenfalls seit dem 01.10.2025 ist Dr. Reiner Hoffmann Head of Captive & A.R.T. bei MSIG Europe. Er bringt über 30 Jahre Industrieversicherungserfahrung im Bereich Captives mit. Nun trägt er die Verantwortung für den Auf- und Ausbau von Captives und des alternativen Risikotransfers (A.R.T.) für die Kunden der deutschen Niederlassung. Zuletzt leitete er den Bereich Practice Leader Structured Solutions, APAC Europe der AXA XL. Zudem war er Head of Corporate Solutions der Allianz Global Corporate & Specialty sowie Mitglied des Allianz Dresdner Corporate Partners bei der Dresdner Kleinwort Wasserstein. (lg)

Bilder: © MSIG Europe

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<a href="/nachrichten/taeuschung-kaeuferin-darf-hauskauf-rueckgaengig-machen" hreflang="de">Täuschung: Käuferin darf Hauskauf rückgängig machen</a> http://www.asscompact.de/node/169708

Haftungsausschluss hin oder her: Immobilienkäufer können trotz vertraglicher Mängelbefreiung zurücktreten, wenn der Verkäufer den tatsächlichen Zustand der Immobilie verschweigt. Ein Fall aus Neustadt an der Weinstraße zeigt, wann arglistige Täuschung greift.

169708 4. November 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Wer eine gebrauchte Immobilie erwirbt, vertraut auf einen soliden Zustand des Hauses und die Richtigkeit der Angaben des Verkäufers. Doch diese Erwartung kann trügerisch sein: Zeigen sich nach dem Kauf gravierende Mängel oder rechtliche Probleme, bleibt der Käufer oftmals auf den Kosten sitzen. Denn nahezu jeder Immobilienkaufvertrag enthält einen umfassenden Haftungsausschluss für Sachmängel. Vor Gericht wird dann häufig darüber gestritten, ob dieser Ausschluss im Einzelfall tatsächlich greift.

Eine aktuelle Entscheidung der 6. Zivilkammer des Landgerichts (LG) Frankenthals zeigt: In bestimmten Fällen ist ein Rückgriff auf den Verkäufer durchaus möglich – nämlich dann, wenn dieser den tatsächlichen Zustand der Immobilie bewusst verschleiert oder wichtige Informationen zurückhält. In einem solchen Fall greift der Haftungsausschluss nicht, da bei arglistiger Täuschung keine wirksame Haftungsbefreiung möglich ist.

Kernsaniert, aber mit alten Leitungen und ohne Genehmigung

Im konkreten Fall hatte eine Käuferin ein Anwesen in Neustadt an der Weinstraße für mehr als 600.000 Euro erworben. Im Maklerexposé wurde das Objekt als „liebevoll kernsaniert“ angepriesen. Tatsächlich verschwieg die Verkäuferin jedoch, dass es Probleme mit der Baugenehmigung gab: Nach einem Telefonat mit der Stadtverwaltung wusste sie, dass für eine Außentreppe und eine Terrasse keine Genehmigung vorlag.

Kurz nach dem Kauf forderte die Stadtverwaltung die neue Eigentümerin auf, Terrasse und Treppe zu beseitigen, da diese unzulässig auf einem Nachbargrundstück errichtet worden waren. Hinzu kam: Ein von der Käuferin beauftragter Elektriker stellte fest, dass die Elektroinstallation keineswegs neuwertig war, sondern dem Stand der 1990er-Jahre entsprach. Aus Sicht der Käuferin konnte daher von einer „Kernsanierung“ keine Rede sein. Sie erklärte die Anfechtung des Kaufvertrags wegen arglistiger Täuschung und trat hilfsweise vom Vertrag zurück.

Gericht: Arglistige Täuschung trotz Haftungsausschluss

Die Richterin am Landgericht gab der Käuferin recht. Sie sei getäuscht worden, weil die Verkäuferin den Konflikt mit der Stadtverwaltung bewusst verschwiegen und gleichzeitig den Zustand des Hauses falsch dargestellt habe. Das Maklerexposé sei als öffentliche Äußerung der Verkäuferin zu werten. Die Bezeichnung „kernsaniert“ lasse nach allgemeinem Verständnis darauf schließen, dass die Immobilie in einen nahezu neuwertigen Zustand versetzt wurde, was hier eindeutig nicht der Fall war.

Da die Verkäuferin selbst die Sanierungsarbeiten verantwortet hatte, musste sie den tatsächlichen Zustand kennen. Sie konnte sich daher nicht auf den Gewährleistungsausschluss berufen. Das Gericht erklärte die Anfechtung für wirksam: Die Käuferin darf ihr Geld zurückfordern und das Haus an die Verkäuferin zurückgeben.

Allerdings ist das Urteil derzeit noch nicht rechtskräftig. Gegen die Entscheidung wurde Berufung beim Pfälzischen Oberlandesgericht eingelegt. (bh)

LG Frankenthal (Pfalz), Urteil vom 01.10.2025 – Az. 6 O 259/24

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<a href="/nachrichten/einbruchschutz-regeln-so-handeln-wohnungseigentuemer-richtig" hreflang="de">Einbruchschutz regeln: So handeln Wohnungseigentümer richtig</a> http://www.asscompact.de/node/169698

In Wohnungseigentümergemeinschaften betrifft Einbruchschutz immer das Gemeinschaftseigentum. Wer Fenster oder Türen nachrüsten oder Kameras installieren will, braucht erst den Segen der Eigentümergemeinschaft. Dabei gibt es einen Rechtsanspruch auf Einbruchschutz.

169698 4. November 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Bauliche Maßnahmen zum Einbruchschutz betreffen in Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) stets das Gemeinschaftseigentum. Einzelne Eigentümer dürfen daher nicht eigenmächtig handeln, sondern benötigen einen Gestattungsbeschluss der WEG. Darauf weist der Verband Wohnen im Eigentum (WiE) hin. Zugleich empfiehlt WiE, dass Wohnungseigentümergemeinschaften geeignete Schutzmaßnahmen gemeinschaftlich beschließen und finanzieren.

Fenster und Türen sind Gemeinschaftseigentum

Einbrüche erfolgen häufig über leicht zugängliche, ungesicherte Fenster sowie Balkon-, Terrassen- oder Wohnungstüren. Daher kann es sinnvoll sein, diese nachzurüsten oder durch einbruchhemmende Modelle zu ersetzen. „Fenster sind ebenso wie Balkon-, Terrassen- und Wohnungseingangstüren zwingend Gemeinschaftseigentum, selbst wenn diese in der Teilungserklärung dem Sondereigentum zugewiesen sind“, sagt Dr. Sandra von Möller, Vorständin von Wohnen im Eigentum. „Daher müssen Wohnungseigentümer immer einen Beschluss ihrer Wohnungseigentümergemeinschaft einholen, bevor sie an ihnen Veränderungen vornehmen.“

Rechtsanspruch auf Einbruchschutz

Nach dem Wohnungseigentumsgesetz haben Eigentümer Anspruch auf „angemessene bauliche Veränderungen“ zum Einbruchschutz. Solche privilegierten Maßnahmen – etwa das Nachrüsten oder der Einbau einbruchhemmender Fenster, Türen, Rollläden oder Türspione – muss die WEG in der Regel genehmigen. Dafür ist ein Antrag in der Eigentümerversammlung erforderlich.

Auch Einbruchschutzmaßnahmen, die alle betreffen, sollten von der WEG gemeinschaftlich beschlossen werden – etwa der Einbau einbruchhemmender Haus- und Kellertüren, Alarm- oder Gegensprechanlagen, Bewegungsmelder oder Videoüberwachung. Da solche Maßnahmen oft hohe Kosten verursachen, ist für eine gemeinschaftliche Finanzierung eine qualifizierte Mehrheit nötig: mehr als zwei Drittel der Stimmen und mindestens die Hälfte der Miteigentumsanteile. Wird diese nicht erreicht, tragen nur die zustimmenden Eigentümer die Kosten, betont WiE-Vorständin von Möller.

Videoüberwachung: Beschluss und Nutzungsregelung

Plant eine WEG die Installation einer Videoüberwachungsanlage, muss der Beschluss bestimmte Anforderungen erfüllen. Die Überwachung darf sich ausschließlich auf Gemeinschaftsflächen beziehen, nicht auf fremde Grundstücke, öffentliche Wege oder Sondereigentum. „Der Beschluss muss nicht nur die technische Installation regeln, sondern auch eine Nutzungsregelung enthalten, die genau festlegt, wie die Anlage betrieben wird “, informiert von Möller. Dazu gehört insbesondere, dass die Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) erfüllt werden. Für ihre Mitglieder stellt WiE eine kostenfreie Musterbeschlussvorlage zur Verfügung.

Fördermöglichkeiten prüfen

Bevor Wohnungseigentümer oder WEGs Einbruchschutzmaßnahmen umsetzen, empfiehlt der Verband, sich über Fördermöglichkeiten der KfW sowie mögliche kommunale Programme zu informieren. (bh)

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<a href="/nachrichten/asscompact-award-maklerservice-2025" hreflang="de">AssCompact AWARD Maklerservice 2025</a> http://www.asscompact.de/node/169702

Wie Versicherungsmaklerinnen und -makler die Dienstleistungsqualität der Versicherer wahrnehmen, mit denen sie zusammenarbeiten, ist alljährlich Thema der Studie „AssCompact AWARD – Maklerservice 2025“.

169702 4. November 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

In der aktuellen Studie „AssCompact AWARD – Maklerservice 2025“ werden die unabhängigen Vermittlerinnen und Vermittler gefragt, bei welchen Gesellschaften sie sich am besten umsorgt fühlen und aus ihrer Sicht den besten Maklerservice bekommen. Aufgegliedert werden die Versicherer dabei in die Kategorien bAV, Private Vorsorge/Biometrie, PKV & Pflege sowie Schaden/Unfall.

Ansprechpartner

Sebastian Sommerer, sommerer@bbg-gruppe.de, 0921 75758-34

Bild: © Kiattisak – stock.adobe.com

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<a href="/nachrichten/schaden-unfallversicherer-mit-dem-besten-maklerservice" hreflang="de">Schaden-/Unfallversicherer mit dem besten Maklerservice</a> http://www.asscompact.de/node/169718

Service spielt bei Vertrauensgütern wie Versicherungen die zentrale Rolle und dessen Qualität ist ein entscheidender Faktor im Wettbewerb. AssCompact hat die Produktgeber mit dem besten Maklerservice in vier Produktkategorien ausgezeichnet. Heute im Fokus: Die Schaden- und Unfallversicherer im deutschen Markt.

169718 3. November 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement ]]>
<a href="/nachrichten/wie-makler-ihre-sichtbarkeit-der-ki-suche-erhoehen" hreflang="de">Wie Makler ihre Sichtbarkeit in der KI-Suche erhöhen</a> http://www.asscompact.de/node/169719

Leona Spauszus ist Trainerin und Speakerin für künstliche Intelligenz im Versicherungsvertrieb. Als KI-Pionierin zeigt sie, wie KI den Arbeitsalltag von Vermittlern und Führungskräften im Vertrieb effizienter macht. Für AssCompact gibt sie in ihrer monatlichen KI-Kolumne praxisnahe KI-Tipps speziell für Makler.

169719 3. November 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Jahrelang haben Versicherungsmakler an ihren Websites mithilfe von Suchmaschinenoptimierung (SEO) für Google gefeilt. Doch die Spielregeln ändern sich. ChatGPT, Claude, Perplexity und Co. verändern zunehmend nicht nur das Suchverhalten der Kunden, sondern auch, wie Sichtbarkeit entsteht und wer künftig als Versicherungsexperte wahrgenommen wird. In der Fachwelt setzt sich hierfür aktuell der Begriff GEO durch: Generative Engine Optimization.

Was ist GEO und warum ist es relevant?

GEO steht für die Optimierung von Inhalten für KI-gestützte Suchsysteme. Wenn ein potenzieller Kunde fragt: „Welche Absicherung brauche ich als Selbstständiger?“, erscheint keine klassische Trefferliste mehr, sondern eine direkte Empfehlung. Entweder taucht der Name eines Versicherungsmaklers in dieser Antwort auf oder eben nicht.

Der entscheidende Unterschied: Google lieferte Links. KI-Systeme liefern Antworten.

Die unsichtbare Revolution im Suchverhalten

Millionen Menschen nutzen bereits täglich KI für ihre Recherchen. Die KI generiert daraus Antworten, oft ohne dass der Nutzer eine Website besuchen muss. Dieses sogenannte Zero-Click-Verhalten verändert die Spielregeln der Sichtbarkeit. Entscheidend ist nicht mehr, wer auf Seite eins steht, sondern wer von der KI überhaupt in eine Antwort einbezogen wird. Die Sichtbarkeit verlagert sich von der Suchergebnisseite in die Trainingsdaten, Echtzeitsuchen und Quellenauswahl der KI-Systeme. Wer heute also nicht versteht, wie KI-Modelle Informationen verarbeiten, welche Quellen sie priorisieren und wie sie Antworten strukturieren, verliert den Anschluss an eine wachsende Nutzergruppe.

Das Entscheidungsverhalten der Kunden verläuft dabei nicht linear, sondern im Dialog. Sie stellen Folgefragen, verfeinern ihre Eingaben und nutzen die KI als Gesprächspartner, der ihre Bedürfnisse versteht. KI-Systeme werden also zunehmend zu Begleitern, die den gesamten Entscheidungsprozess für den passenden Versicherungsschutz unterstützen. Der Makler, das Produkt oder die Dienstleistung, die in keiner Antwort während dieses Dialogs mit der KI erscheinen, finden in der Wahrnehmung dieser Nutzer schlicht nicht statt.

Dass ChatGPT und ähnliche Systeme immer weniger als Suchmaschine, sondern immer mehr als Gesprächspartner wahrgenommen werden, verändert auch die Art der Suchanfragen. Eine klassische Suchanfrage wie „Was ist die beste private Krankenversicherung?“ wird zunehmend durch dialogorientierte Fragen ersetzt, etwa: „Welchen Versicherungsmakler empfiehlst du mir?“

Warum klassisches SEO nicht mehr ausreicht

KI-Systeme bewerten Inhalte nach anderen Kriterien als traditionelle Suchmaschinen. Ein Makler kann heute die perfekte SEO-Strategie verfolgen und trotzdem in der KI-Suche unsichtbar bleiben. Oder umgekehrt: durch die richtige GEO-Strategie auch bei klassischen Suchmaschinen profitieren.

Gerade im Versicherungsbereich wird es brisant. Menschen suchen nach unabhängiger Beratung und nach Orientierung in komplexen Themen. KI-Assistenten werden zu Vertrauensinstanzen für erste Einschätzungen und empfehlen dann diejenigen Experten, die in ihren Datenquellen als kompetent erkannt werden. Wer hier nicht präsent ist, verliert nicht nur Sichtbarkeit. Er verliert Glaubwürdigkeit. Denn Abwesenheit wird zunehmend als mangelnde Expertise interpretiert.

Die Herausforderung der Transformation

Die Umstellung von SEO auf GEO ist eine strategische Neuausrichtung. Sie betrifft die gesamte Online-Präsenz eines Maklers, von der Art der Inhalte bis zur Frage, welche Signale als vertrauenswürdig gelten. Diese Fragen erfordern spezialisiertes Know-how.

Welche Quellen werten KI-Systeme aus? Wie erkennen sie Kompetenz? Welche Rolle spielt Aktualität? Dazu kommt, dass sich die Landschaft rasant verändert. Was heute funktioniert, kann morgen schon überholt sein.

Der frühe Vogel fängt den Wurm

GEO ist keine Zukunftsvision. GEO ist da. Doch die große Welle kommt erst noch. Viele Unternehmen haben die Transformation bisher nicht auf dem Schirm. Und das ist eine Chance. Denn wer jetzt handelt, positioniert sich, bevor der Markt sich sortiert. Und dann geht es nicht mehr um Vorsprung, sondern nur noch darum, überhaupt mitzuhalten.

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<a href="/nachrichten/silke-zander-wird-leiterin-maklervertrieb-bei-axa" hreflang="de">Silke Zander wird Leiterin Maklervertrieb bei AXA</a> http://www.asscompact.de/node/169717

Die AXA hat mit Silke Zander seit Anfang November 2025 eine neue Leitung des Maklervertriebs. Zander kommt von der Allianz und folgt bei AXA auf Dr. Frederick Krummet.

169717 3. November 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Seit dem 01.11.2025 hat die AXAeine neue Leitung des Maklervertriebs: Silke Zander hat den Posten übernommen, wie das Unternehmen auf Anfrage bestätigt. Sie folgt auf Dr. Frederick Krummet, der zum 17.11.2025 bei Canada Life startet.

Zander kommt von der Allianz, wo sie ihrem Social-Media-Profil zufolge 23 Jahre in verschiedenen Positionen tätig war, zuletzt in leitender Position als Fidelity Sales Specialist für Deutschland und Österreich. Auch davor bekleidete sie bereits mehrere Ämter in Leitungsfunktion bei dem Versicherer. Ihre Karriere begann Zander in der Kundenbetreuung Vertrieb ebenfalls bei der Allianz. (lg)

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<a href="/nachrichten/von-poll-immobilien-setzt-auf-ki-avatare" hreflang="de">VON POLL IMMOBILIEN setzt auf KI-Avatare</a> http://www.asscompact.de/node/169716

Das Immobilienmaklerunternehmen VON POLL IMMOBILIEN stattet seine Partnershops flächendeckend mit individuellen KI-Avataren aus. Bislang haben mehr als 30% der selbstständigen Geschäftsstellenleiter ihren eigenen digitalen Zwilling. Bis Jahresende soll die Zahl steigen.

169716 3. November 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

VON POLL IMMOBILIEN führt in seinen Partnershops in Deutschland flächendeckend KI-Avatare ein: Über 30% der selbstständigen Geschäftsstellenleiter des Immobilienmaklerunternehmens sind bereits mit einem eigenen digitalen Zwilling ausgestattet. Bis Ende des Jahres sollen es deutlich mehr werden. Für 2026 plant das Unternehen den internationalen Roll-out.

Verbindung von Technologie und Persönlichkeit

„Das Hauptziel beim Ausbau der Avatar-Technologie war es, Innovation, Markenstärkung und Kundenzentrierung miteinander zu verbinden. Wir wollten eine Lösung schaffen, die sowohl Effizienz im Marketingprozess ermöglicht als auch unsere Markenwerte transportiert“, erklärt Wolfram Gast, Chief Digital Officer (CDO) bei VON POLL IMMOBILIEN. Mit den KI-Avataren gelinge es, digitale Kommunikation so zu gestalten, dass sie gleichzeitig persönlich und skalierbar ist. „Ein Avatar kann rund um die Uhr Immobilien präsentieren, informieren oder begrüßen – und bleibt dabei immer erkennbar der echte Mensch, der hinter der Marke steht. Diese Verbindung von Technologie und Persönlichkeit ist ein zentraler Bestandteil unserer Digitalstrategie“, so Gast weiter.

KI-Avatar präsentiert Videobotschaften und Erklärvideos

Bei dem KI-Avatar bei VON POLL IMMOBILIEN handelt es sich um einen digitalen, individuell erstellten Videorepräsentanten einer realen Person. Aktuell trete er meist noch in der deutschlandweiten Standardversion auf, gewinne aber mit der sukzessiven Freischaltung der jeweiligen Geschäftsstellenleiter zunehmend an persönlicher Authentizität, wie VON POLL IMMOBILIEN weiter mitteilt. Aus kurzen Video- und Audioaufnahmen wird mit Unterstützung spezialisierter KI-Modelle ein naturgetreues digitales Abbild erstellt, das Stimme, Mimik und Gestik nachbildet. Der persönliche Avatar kann Objektpräsentationen, Videobotschaften oder Erklärvideos automatisiert sprechen. Alle Daten werden DSGVO-konform verarbeitet und ausschließlich mit ausdrücklicher Zustimmung genutzt. Das Ergebnis sei ein lebensechter, vertrauenswürdiger digitaler Zwilling, der den menschlichen Kontakt ergänze, aber nicht ersetze, so das Immobilienmaklerunternehmen weiter.

Höhere Nutzerbindung und längere Verweildauer

Erste Auswertungen von Online-Exposés bei Immobilien, bei denen ein Avatar eingebunden ist, würden laut VON POLL IMMOBILIEN eine deutlich höhere Nutzerbindung und längere Verweildauer aufweisen. Kundenbefragungen würden bestätigen, dass die Kombination aus Bildergalerie und Videovorstellung als besonders komfortabel und informativ wahrgenommen werde. „Unsere Kunden reagieren ausgesprochen positiv auf die Avatar-Videos. Sie empfinden die Präsentationen als klarer, persönlicher und ansprechender als herkömmliche Textbeschreibungen. Das Entscheidende ist, dass der Avatar kein generischer Sprecher ist, sondern ein echtes Abbild der jeweiligen Person“, erläutert Gast. Diese Wiedererkennbarkeit stärke die Marke VON POLL IMMOBILIEN auch auf lokaler Ebene. Der Avatar mache die Menschen hinter den Standorten sichtbar.

Bei VON POLL IMMOBILIEN entstehen die Avatar-Videos inzwischen in einem standardisierten Workflow. Vor der Veröffentlichung prüfen Immobilienmakler den Inhalt. „Wir wollten von Anfang an vermeiden, dass künstliche Intelligenz als Ersatz für Menschen verstanden wird. Vielmehr geht es darum, Technologie so zu nutzen, dass sie unsere Makler in ihrer Arbeit unterstützt“, so Gast weiter. (tik)

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<a href="/nachrichten/mrh-trowe-erwirbt-vier-weitere-maklerunternehmen" hreflang="de">MRH Trowe erwirbt vier weitere Maklerunternehmen</a> http://www.asscompact.de/node/169714

MRH Trowe will seine Präsenz in ganz Deutschland erweitern. Dazu hat das Maklerhaus nun vier weitere Unternehmen im Westen der Bundesrepublik sowie in Thüringen und Sachsen zugekauft. Diese haben ihren Fokus auf Gewerbe- und Industriekunden bzw. das Real-Estate-Segment.

169714 3. November 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

MRH Trowe hat bekannt gegeben, vier weitere Maklerunternehmen mit Fokus auf Gewerbe- und Industriekunden sowie einem Schwerpunkt im Real Estate-Segment übernommen zu haben. Zuletzt hatte das Makler- und Beratungshaus insbesondere die Segmente Finance und Benefits & Pensions ausgebaut.

Erworben wurden die Schmalenberg GmbH in Grimma bei Leipzig, Eggebrecht GmbH Versicherungsmakler in Mühlhausen, EURASS Gesellschaft zur Vermittlung von Verträgen europäischer Assekuranz- und Finanzdienstleistungsunternehmen mbH in Oberhausen und vVs-wrzeciono Versicherungsmakler GmbH betreut mit Standorten in Mülheim a. d. Ruhr und Köln.

Präsenz im Westen Deutschlands

Mit den Übernahmen der vVs-wrzeciono Versicherungsmakler GmbH und der EURASS GmbH will MRH Trowe die regionale Präsenz im Westen Deutschlands stärken. Beide Unternehmen verfügen über langjährige Beziehungen zu inhabergeführten Mittelständlern und bringen fundierte Marktzugänge sowie gewachsene Kundenstrukturen ein, heißt es. Die Integration ermögliche den Kunden, in Zukunft auch das erweiterte Serviceangebot in den Bereichen Finance und Benefits & Pensions zu nutzen.

Über die vVs-wrzeciono Versicherungsmakler GmbH

Die vVs-wrzeciono Versicherungsmakler GmbH betreut Firmenkunden in ganz Deutschland. Der Fokus auf der Betreuung von Industriebetrieben und inhabergeführten mittelständischen Unternehmen sowie von Geschäftsführungen im Hinblick auf private Risiken. Gründer und Geschäftsführer ist Peter Wrzeciono.

Über die EURASS GmbH

Bei der EURASS Gesellschaft zur Vermittlung von Verträgen europäischer Assekuranz- und Finanzdienstleistungsunternehmen mbH findet mit dem Anschluss an MRH Trowe auch ein Generationswechsel statt. Der Gründer und Geschäftsführer Gerhard G. Berude übergibt den Staffelstab an seine Tochter und langjährige Prokuristin Nathalie Berude-Scott. Die EURASS GmbH arbeitet v. a. für inhabergeführte mittelständische Unternehmen in der Region.

Präsenz in Thüringen und Sachsen

Die sächsische Schmalenberg GmbH und die thüringische Eggebrecht GmbH in Mühlhausen bauen das Portfolio vor allem im Bereich Real Estate aus. Beide verfügen über Spezial-Know-how in der Immobilienwirtschaft, Projektentwicklung und im Bauwesen. Gemeinsam mit bereits bestehenden Standorten der CR Assekuranz Makler GmbH in Suhl und der Müller & Partner GmbH in Floh-Seligenthal erweitern sie die Präsenz in der Region und bilden ein Kompetenzcluster für Real Estate-Kunden.

Über die Schmalenberg GmbH

Die Schmalenberg GmbH ist spezialisiert auf Versicherungslösungen für die Bau- und Immobilienbranche, u. a. Hausverwalter, Bauträger, Projektentwickler und Wohnungsbaugesellschaften sowie Hoch- und Tiefbauunternehmen, Bauhandwerker, Baumaschinenhändler und -Vermieter.

Über die Eggebrecht GmbH

Die Eggebrecht GmbH Versicherungsmakler bringt Kompetenzen im Bereich Hausverwaltung und Immobilienwirtschaft mit. Hier werde es weitere Synergien mit dem MRH Trowe-Schwerpunkt Real Estate geben. Eggebrecht betreut v. a. mittlere und große Gewerbebetriebe.

Der Ausbau des Geschäftsfelds Finance umfasste zuletzt unter anderem die Übernahmen von Hansekontor , Dannenberg und FM LeasingPartner. Die Akquisition der Heubeck AG zahlte zudem auf das Angebot im Bereich Benefits & Pensions ein, zu dem auch die Marke Lurse zählt. Mit den hinzugekommenen Unternehmen wächst das Team von MRH Trowe um rund 40 Mitarbeitende. Es werden jeweils 100% der Anteile übernommen. Die bestehenden Führungsteams bleiben an Bord, teilt MRH Trowe mit. Über Details der Transaktionen wurde Stillschweigen vereinbart. (lg)

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<a href="/nachrichten/grundfaehigkeitsversicherung-weitestgehend-unbekannt" hreflang="de">Grundfähigkeitsversicherung weitestgehend unbekannt</a> http://www.asscompact.de/node/169713

Die Grundfähigkeitsversicherung ist unter erwerbstätigen Deutschen kaum bekannt. Das hat eine Umfrage im Auftrag von Swiss Life Deutschland gezeigt. Demnach haben drei Viertel der Befragten noch nie von der Absicherung gehört. Für Vermittelnde bedeutet dies gleichzeitig Chance und Verantwortung.

169713 3. November 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die Grundfähigkeitsversicherung ist vielen Menschen in Deutschland kein Begriff. Laut einer AKS-Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov Deutschland im Auftrag des Versicherers Swiss Life, an der 2.055 im Erwerbsleben stehende Deutsche teilnahmen, haben knapp drei Viertel (74%) der Befragten noch nie von einer Grundfähigkeitsversicherung gehört. Lediglich 6% wissen genau, was eine Grundfähigkeitsversicherung ist, abgeschlossen haben eine solche nur 3% der Befragten.

Auch die Durchdringung der wesentlich bekannteren Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) bleibt auf relativ niedrigem Niveau: 29% der Befragten haben eine BU abgeschlossen. Gleichzeitig unterschätzen viele der befragten Erwerbstätigen das Risiko, berufsunfähig zu werden. 68% der Befragten glauben, ihren Beruf bis zum Renteneintritt uneingeschränkt ausüben zu können, nur etwa ein Viertel (26%) zeigt sich skeptisch.

Grundfähigkeitsversicherung: Vermittelnde haben Verantwortung

Nach einer Erläuterung, worum es sich bei der Grundfähigkeitsversicherung im Unterschied zu einer BU handelt, erachten laut der Studie 36% der Befragten die beiden Absicherungen für gleichermaßen sinnvoll. 39% der noch nicht versicherten Befragten würden sogar die Grundfähigkeitsversicherung der BU vorziehen, müssten sie sich zwischen beiden entscheiden. Ein Viertel würde eine BU wählen.

„Die Ergebnisse zeigen die Diskrepanz auf zwischen hoher Produktattraktivität und geringem Bewusstsein der Befragten für den konkreten Nutzen der Grundfähigkeitsabsicherung. Darin liegt eine Chance für unsere Branche, denn Vermittelnde haben mit der Grundfähigkeit eine sehr gute Alternative, um Menschen in die Absicherung zu bringen, für die eine BU schwer zugänglich ist“, sagt Stefan Holzer, Mitglied des Vorstands von Swiss Life Deutschland und Leiter Market Management Versicherung. Gleichzeitig steige dadurch jedoch auch die Verantwortung in der Beratung, Kunden für die Unterschiede der Produkte zu sensibilisieren. „Schließlich hat die Grundfähigkeit ja einen völlig anderen Leistungsbegriff als eine BU. Sie ist für viele Menschen vor allem dann sinnvoll, wenn eine Berufsunfähigkeitsversicherung schlichtweg nicht ins Budget passt oder aufgrund der gesundheitlichen Verhältnisse nicht möglich ist.“

Was den Befragten wichtig ist

Was ist Befragten wichtig? Fast zwei Dritteln (62%) ist eine schnelle Regulierung im Leistungsfall und über der Hälfte (51%) eine nachweislich hohe Anerkennung von Leistungsfällen bei der Auswahl einer passenden Versicherung wichtig. Günstige Prämien ist für 41% der Befragten von Bedeutung, 31% wünschen sich einen persönlichen Ansprechpartner im Leistungsfall und 28% ein erfahrenes Versicherungsunternehmen. (js)

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<a href="/nachrichten/gleiche-arbeit-gleiches-gehalt-bag-klaert-beweislast-bei-entgeltklagen" hreflang="de">Gleiche Arbeit, gleiches Gehalt: BAG klärt Beweislast bei Entgeltklagen</a> http://www.asscompact.de/node/169662

Gleiche Arbeit, gleiches Geld? Das Bundesarbeitsgericht stärkt Arbeitnehmerinnen: Wer nachweisen kann, dass ein Kollege für gleiche Arbeit mehr verdient, muss nicht erst eine „überwiegende Wahrscheinlichkeit“ für Benachteiligung belegen. Der Arbeitgeber trägt die Beweislast.

169662 3. November 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit Urteil vom 23.10.2025 die Rechte von Arbeitnehmerinnen im Streit um gleiche Bezahlung gestärkt. Nach Auffassung des höchsten Arbeitsgerichts dürfen Klägerinnen bei Entgeltgleichheitsklagen keine hohen Hürden auferlegt werden, um eine geschlechtsbedingte Benachteiligung zu vermuten.

Konkret hat das BAG entschieden, dass Arbeitnehmerinnen für gleiche oder gleichwertige Arbeit keine „überwiegende Wahrscheinlichkeit“ für eine geschlechtsbedingte Benachteiligung nachweisen müssen. Es genügt, dass sie darlegen, dass ein männlicher Kollege für die gleiche Arbeit ein höheres Entgelt erhält. Kann der Arbeitgeber diese Vermutung nicht widerlegen, muss er die Entgeltlücke ausgleichen – unabhängig von der Größe der Vergleichsgruppe oder dem Medianentgelt.

Arbeitnehmerin forderte rückwirkende Gleichstellung

Eine Arbeitnehmerin forderte die rückwirkende Gleichstellung mehrerer Entgeltbestandteile mit männlichen Kollegen und stützte sich auf Angaben aus einem internen Dashboard nach dem Entgelttransparenzgesetz. Der Arbeitgeber hielt dagegen, die Kollegen verrichteten keine gleichwertige Arbeit, und die niedrigere Vergütung der Klägerin sei auf Leistungsmängel zurückzuführen.

LAG: Einzelne Vergleichsperson reicht nicht

Das Landesarbeitsgericht (LAG) wies die Hauptanträge zunächst ab. Eine einzelne Vergleichsperson reiche nicht aus, um die Vermutung einer Benachteiligung zu begründen. Lediglich bei einzelnen Vergütungsbestandteilen erkannte es Anspruch in Höhe der Differenz zwischen dem Medianentgelt der weiblichen und männlichen Vergleichsgruppe.

BAG: Klare Vorgaben für Vermutung und Beweislast

Das BAG hob die Entscheidung teilweise auf und verwies die Sache zurück. Es stellte klar: Für die Vermutung einer Entgeltbenachteiligung reicht die Darstellung, dass ein Kollege für gleiche oder gleichwertige Arbeit mehr verdient. Nun muss das LAG prüfen, ob der Arbeitgeber diese Vermutung widerlegt – unabhängig von der Intransparenz des Entgeltsystems.

BAG, Urteil vom 23.10.2025 – Az: 8 AZR 300/24

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<a href="/nachrichten/nuernberger-chef-vergangene-fehler-duerfen-nicht-mehr-passieren" hreflang="de">NÜRNBERGER-Chef: Vergangene Fehler dürfen nicht mehr passieren</a> http://www.asscompact.de/node/169707

Der Verkauf der NÜRNBERGER hat in der Branche für großes Aufsehen gesorgt. Was bedeutet die Übernahme für den fränkischen Versicherer? Welche Prioritäten werden künftig gesetzt? Im Interview mit AssCompact spricht CEO Harald Rosenberger unter anderem über Reaktionen der Vertriebspartner und was jetzt wichtig ist.

169707 2. November 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement Interview mit Harald Rosenberger, Vorstandsvorsitzender der NÜRNBERGER
Herr Rosenberger, zunächst zu Ihrer persönlichen Gefühlslage: Sind Sie erleichtert, dass ein Käufer gefunden wurde und die Verträge unterzeichnet sind? Der Prozess muss ja auch für Sie anstrengend und emotional gewesen sein…

Zuallererst freue ich mich, dass wir in der VIENNA INSURANCE GROUP (VIG) einen aus unserer Sicht wirklich idealen strategischen Partner gefunden haben. Unser Ziel war es, einen Mehrheitsinvestor zu finden, der unsere Transformation zum Präventionsversicherer unterstützt und uns gleichzeitig Stabilität gibt, um unsere Eigenständigkeit dauerhaft zu sichern und unsere Marktposition in Deutschland auszubauen. Diese Partnerschaft bildet eine wichtige Voraussetzung, um uns in Zukunft noch besser auf die Anforderungen und den Bedarf von Kunden und Vertriebspartnern einzustellen. Der Einstieg der VIG ist im besten Interesse der NÜRNBERGER und aller ihrer Stakeholder. Mit einem Preis von 120 Euro je Aktie macht die VIG unseren Aktionären ein äußerst attraktives Erwerbsangebot. Die jetzt vereinbarte Partnerschaft ist das Ergebnis eines langen Prozesses. Klar, war das zeitweise auch anstrengend. Jetzt konzentrieren wir uns darauf, dass wir das Verfahren auch erfolgreich abschließen.

Die Nachricht von der Übernahme der NÜRNBERGER durch die VIG hat in der Branche große Wellen geschlagen. Haben Sie bereits erste Rückmeldungen von Maklern und Vertriebspartnern erhalten?

Nicht nur von Maklern und Vertriebspartnern, aber ganz besonders von ihnen, gab es sehr positives Feedback. Unzählige Anrufe, Nachrichten, Glückwünsche und Gratulationen ganz unabhängig von der Größe der jeweiligen Büros und Agenturen haben uns erreicht. Das zeigt, dass auch unsere Vertriebspartner den großen Wert erkennen, der in dieser strategischen Partnerschaft für alle liegt, die der NÜRNBERGER verbunden sind.

Die Logik dieser Partnerschaft ist bestechend: Unsere starke Marke, unsere Identität als NÜRNBERGER und der Standort in Nürnberg bleiben dauerhaft erhalten. Wir agieren auch weiterhin als eigenständige Einheit innerhalb einer starken internationalen Gruppe, bringen dort unsere Expertise allen voran im Einkommensschutz sowie unsere Vertriebsstärke ein. Gleichzeitig sichert die VIG notwendige Investitionen und Finanzierungsgarantien zu. Zudem profitieren wir gemeinsam von den Skalierungspotenzialen und Synergien. Das wird unsere Transformation beschleunigen und uns schneller machen in der Produktentwicklung und bei der Digitalisierung von Prozessen. Dinge, von denen vor allem unsere Kunden und unsere Vertriebspartner profitieren.

Einige der Investoren haben ja während des Prozesses öffentlich Kritik geäußert, nicht zuletzt über die Höhe des vorgeschlagenen Kaufpreises der Aktien. Wie begegnen Sie dieser Kritik?

Das vorliegende Erwerbsangebot über 120 Euro pro Aktie wird allseits als sehr attraktiv bewertet. Damit sind auch die Befürchtungen mancher Kritiker zerstreut worden. Es ermöglicht unseren Aktionärinnen und Aktionären, Ihre NÜRNBERGER-Aktien mit einer herausragenden Prämie zu veräußern und sich einen wesentlichen Teil der erwarteten Wertsteigerung sofort zu sichern. Die Tatsache, dass die VIG sich nach ihren Aussagen bereits vor Veröffentlichung des Angebotes mehr als 90% der Anteile gesichert hat, spricht für sich.

Wichtig sind für uns gerade auch die Reaktionen unserer Vertriebspartner. Und die waren, wie gesagt, sehr positiv. Sie freuen sich für und mit uns über die neuen Möglichkeiten, die diese Partnerschaft bietet.

Sie sind angetreten, um der NÜRNBERGER einen Kulturwandel zu verpassen. Wie stark hat sich der angedachte Kulturwandel angesichts des Verkaufs in einen „Kulturschock“ verwandelt?

Bei unserer Transformation zum Präventionsversicherer geht es insbesondere um die Weiterentwicklung unserer Unternehmenskultur. Dabei stellen wir Merkmale wie Mut, Vertrauen, Klarheit und Outcome-Orientierung ins Zentrum unserer Zusammenarbeit. Jede und jeder übernehmen Verantwortung für die Ergebnisse ihrer und der gemeinsamen Arbeit. Wir nennen das Performance-Kultur. Das ist sehr ähnlich der leistungsorientierten Unternehmenskultur der VIG. Zudem hat die VIG mit ihren Managementprinzipien „lokales Unternehmertum“, „Mehrmarkenstrategie“ und „Multikanalvertrieb“ eine hohe strategische Passung.

Unabhängigkeit ist kein Selbstzweck. Was ich seit Veröffentlichung erlebe, ist, dass Führungskräfte und Mitarbeitende daher sehr klar die Vorteile dieser Partnerschaft mit der VIG sehen zum Erhalt von Marke, Standort, Identität und Eigenständigkeit. Das zeigen auch die sehr hohen Zustimmungswerte aus unserer internen Umfrage gleich nach der Bekanntgabe der geplanten Partnerschaft. Zudem denke ich, dass sich viele bereits auf den internationalen Wissensaustausch freuen und gespannt und neugierig sind, welche Entwicklungsmöglichkeiten sich ihnen auch persönlich in dieser Gruppe eröffnen. Also es ist ein logischer nächster Schritt auf unserem Weg und diese Sicherheit gibt Vermittlern und Belegschaft Rückenwind.

Wie stark mussten angesichts der Entwicklungen Strategien und Prioritäten neu sortiert werden?

Überhaupt nicht. Es ist das gemeinsame Ziel dieser Partnerschaft, die Transformation der NÜRNBERGER zum Präventionsversicherer weiterzuführen und ihre Marktposition in Deutschland auszubauen. Unsere Prioritäten bleiben dabei unverändert. Mit der VIG gewinnen wir einen Partner, der unsere strategische Vision des Präventionsversicherers teilt, diese Transformation gezielt unterstützt und beschleunigt.

Im Zuge des angekündigten Restrukturierungsprogramms: Befürchten Sie die Abwanderung von Mitarbeitenden und damit den Verlust von für die Transformation bedeutenden Know-hows?

Im Gegenteil. Die NÜRNBERGER gehört zu den attraktivsten Arbeitgebern der Branche. Das hat kürzlich erst wieder eine Studie der Ratingagentur ServiceValue und der Tageszeitung „Die Welt“ bestätigt. Und die strategische Partnerschaft mit der VIG und ihre Vorteile für die NÜRNBERGER und ihre Mitarbeitenden macht uns als Arbeitgeber sogar noch attraktiver. Künftig gibt es die Möglichkeit, in einer starken Gruppe tätig zu sein.

Um die IT der NÜRNBERGER scheint es ja besonders schlecht zu stehen. In der Pressemitteilung war von erheblichen Investitionen der VIG in die IT-Transformation die Rede. Wo hakt es derzeit besonders?

Wie in der gesamten Brache ist auch bei uns die IT ein wichtiger Schlüssel zu mehr Produktivität und Effizienz. In den vergangenen Jahren haben wir große Fortschritte bei der Stabilität unserer IT-Systeme erzielt. Insbesondere im Bereich der Cybersecurity sind wir heute sehr gut aufgestellt und erfüllen höchste Sicherheitsstandards.

Dennoch stehen auch wir vor der Herausforderung, unsere historisch gewachsene IT-Landschaft zu modernisieren, um den steigenden Anforderungen gerecht zu werden. Dabei wird uns die VIG unterstützen, denn sie haben zum Beispiel im Rahmen der erfolgreichen Migration eines Lebenbestandssystems wertvolle Expertise gewonnen. Auf dieses Know-how und die involvierten Fachleute können wir in Zukunft zurückgreifen.

Welche konkreten Projekte stehen oben auf der Agenda und wie bald sollen die Probleme gelöst sein?

Im Rahmen der Partnerschaft mit der VIG werden wir die Modernisierung unserer IT erheblich beschleunigen können. Dabei profitieren wir zum einen von den Investitionszusagen der VIG, zum anderen aber auch von der Expertise und dem Know-how der Gruppe. Geplant ist, in einem Großprojekt einige unserer derzeitigen Systeme schrittweise abzulösen und eine moderne, zukunftsfähige IT-Architektur aufzubauen. Diese Maßnahmen sind ein entscheidender Schritt, um eine leistungsfähige Plattform für unser künftiges Wachstum zu schaffen. Jeder, der sich mit dem Thema Informationstechnologie beschäftigt, weiß: Die Anpassung und Modernisierung von Systemen dieser Art ist ein Prozess, der Jahre dauert und nie ganz abgeschlossen sein wird.

Versicherungsmakler berichten, dass Wachstumsziele und Vertriebsstrategien der letzten Jahre teilweise zu Lasten einer sauberen Risikoprüfung gingen – insbesondere im Sachgeschäft. Ist dieses Problem heute behoben? Wie stellen Sie künftig sicher, dass Wachstum nicht zulasten der Bestandsqualität geht?

In der Tat haben ambitionierte Wachstumsziele in der Vergangenheit verbunden mit einer nicht erwarteten Inflation sowie ungewöhnlichen Großschäden und Naturkatastrophen dazu geführt, dass die Schadenquote und die Ergebnisse des Schaden-/Unfallgeschäfts zu einem hohen Verlust insbesondere 2024 geführt haben. Das darf und das wird uns nicht mehr passieren. Wir haben daher im vergangenen Jahr damit begonnen, unseren gesamten Bestand konsequent zu restrukturieren und zu sanieren. Dazu haben wir unseren Risikoappetit noch klarer gefasst. So haben wir uns aus einigen Sparten komplett zurückgezogen, wie beim internationalen Transportgeschäft. Zudem haben wir aufgrund der enormen Inflation und Kostensteigerungen bei der Schadenregulierung die Prämien erheblich angepasst, zum Beispiel bei den Kfz-Versicherungen. Wir sehen aktuell, dass sich inzwischen viele unserer Mitbewerber gezwungen sehen ähnliche Programme umzusetzen, ihre Prämien massiv erhöhen oder Bestände kündigen. Darüber hinaus haben wir unsere Partnerschaften mit Rückversicherern umfassender gestaltet. Um künftig unser Portfolio auf rein profitables Wachstum auszurichten, haben wir unter anderem Analysetools implementiert, mit deren Hilfe wir nun unsere Portfolien auf Basis von Projektionen nachhaltig und stabil aktiv steuern. Durch diese Investition in Produkt-Management und Underwriting-Exzellenz können wir inzwischen viel schneller auf Markttrends reagieren und sind heute bereits wesentlich widerstandsfähiger.

Wie haben Vertriebspartner auf diese teils einschneidenden Maßnahmen reagiert?

Bei all diesen Maßnahmen haben uns die meisten unserer Vertriebspartner trotz der schmerzhaften Einschnitte, die das für sie selbst und ihre Kunden bedeutete, maßgeblich unterstützt. Letztlich ist allen klar, dass dauerhaft zu hohe Schadenquoten für niemanden ein nachhaltiges Geschäftsmodell begründen. Die Sanierung und die Investitionen in unsere Underwriting-Exzellenz im Schaden- und Unfallsegment sind aber noch nicht abgeschlossen, schließlich geht es um mehr als nur um eine schwarze Null. Ziel ist es, dass wir spätestens ab 2027 auch in diesem Segment wieder nachhaltig und profitabel wachsen. Auch dabei wird uns die Partnerschaft mit der VIG zusätzlichen Rückenwind verleihen.

Auf der anderen Seite werden wir mit unserer Expertise in der Personenversicherung und dort insbesondere im Einkommensschutz als Kompetenzcenter wertvolle Impulse für die Gruppe setzen können und die Diversifizierungsstrategie der VIG unterstützen.

Lesen Sie auch: „Viele unserer Tarife waren aus heutiger Sicht zu knapp kalkuliert“
VIG übernimmt Mehrheit an der NÜRNBERGER
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<a href="/nachrichten/alternative-investments-chancen-jenseits-des-gewohnten" hreflang="de">Alternative Investments: Chancen jenseits des Gewohnten</a> http://www.asscompact.de/node/169701

Immer mehr Kunden suchen Rendite, Sicherheit und transparente Investments, auch für die Altersvorsorge. Für Makler bietet sich die Gelegenheit, sich hier mit substanziellen Lösungen zu profilieren. Denn Alternative Investments bieten genau das: wirtschaftliche Stabilität und kontinuierliche Erträge durch greifbare Projekte, die Vertrauen schaffen.

169701 1. November 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement Ein Beitrag von Eric Sauerborn, Geschäftsführer des Maklervertriebs der Württembergische Vertriebspartner GmbH, verantwortlich für den Bereich Vorsorge, und Daniel Große, Portfoliomanager bei der W&W Asset Management GmbH

Alternative Investments zeichnen sich im Allgemeinen durch langfristige Kapitalbindung und eingeschränkten Zugang zum investierten Kapital aus. Fondsmanagerinnen und -manager prüfen potenzielle Investments intensiv. Ein schneller Ausstieg ist oft nicht möglich, denn ein Solarpark verkauft sich nicht so leicht wie eine Aktie. In der Praxis bedeutet das häufig eine eingeschränkte Verfügbarkeit in den ersten Jahren, hohe Mindestkapitalanforderungen, komplexe Rückgabeprozesse und eine geringe Flexibilität.

Eine gründliche Prüfung ist daher essenziell. Die Württembergische Lebensversicherung setzt bei ihrem Vorsorgeangebot Genius Alternative Investments auf zukunftsorientierte Kapitalanlagen. Das Besondere an Genius ist die Verbindung von wirtschaftlichen Erträgen mit Projekten wie Infrastruktur, Immobilien oder Unternehmensbeteiligungen. Diese Mischung macht das Portfolio greifbar und robust.

Hohe Planbarkeit

Genius Alternative Investments umfasst rund 450 Einzelinvestments in mehreren Anlageklassen und eröffnet Zugänge zu Renditequellen, die für Privatanlegerinnen und -anleger sonst oft schwer erreichbar sind. Durch zukunftsorientierte Strategien in den Bereichen Infrastruktur, Private Debt und Immobilien bieten sie eine hohe Planbarkeit, was ein entscheidender Faktor für die Altersvorsorge ist. Dazu kommen eine geringe Korrelation zu börsengehandelten Kapitalanlagen und Werte mit Substanz. Der Einstieg in dieses moderne Vorsorgeprodukt im Mantel einer fondsgebundenen Rentenversicherung ist bereits ab 25 Euro im Monat oder einer Einmalanlage ab 7.000 Euro möglich.

Verschiedene Optionen für das Vorsorgeguthaben

Zuzahlungen und Entnahmen sind entsprechend den Bedingungen flexibel umsetzbar. Die Produktlösung bietet bei Bedarf eine Gewinnsicherung zur Absicherung der bis dahin erzielten Erträge zum Laufzeitende. Das Vorsorgeguthaben kann als Kapitalauszahlung, lebenslange Rente oder als Kombination aus beidem ausgezahlt werden.

Steuerliche Vorteile ergeben sich daraus, dass bei einer Kapitalauszahlung bis zu 50% der Erträge steuerfrei bleiben und bei einer Rentenzahlung nur ein günstiger Ertragsanteil versteuert wird. Die Todesfall-Leistung ist einkommensteuerfrei.

Neue Perspektiven

Auch wenn die Anlageklasse eher illiquide ist, wird dieser Aspekt durch den Versicherungsmantel des Genius Alternative Investments abgemildert, wenngleich in extremen Marktsituationen eine eingeschränkte Liquidität und Flexibilität nicht ausgeschlossen werden kann.

Damit können Maklerinnen und Makler Kundinnen und Kunden nicht nur mit Zahlen, sondern auch mit Lösungen begeistern, die Substanz, Vertrauen und neue Perspektiven schaffen.

Genius Alternative Investments bietet die Möglichkeit, in soziale Infrastruktur, Nachhaltigkeit oder Energiewende zu investieren. Die Lösung zeigt, dass professionelle Investments und ein gutes Gefühl zusammenpassen, was Genius Alternative Investments in der Beratung besonders macht.

Emotion und Professionalität vereint

Im Beratungsalltag bietet das Produkt zahlreiche Anknüpfungspunkte. Kundinnen und Kunden, die nach Bauchgefühl entscheiden, finden eine Lösung, die Emotion und Professionalität verbindet. Gesellschaftliche Themen wie Wohnungsmangel, steigende Mieten oder marode Infrastruktur werden zu greifbaren Investitionen in Projekte wie soziale Infrastruktur, erneuerbare Energien oder Private Equity

Rendite und Stabilität

Auch für rein rational denkende Kundinnen und Kunden, die Wert auf Fakten, breite Streuung und messbare Erfolge legen, spricht vieles für alternative Anlageklassen. Seit seiner Auflage am 30.01.2024 überzeugt das Fondsportfolio des Genius Alternative Investments mit einer Wertentwicklung von über 7%, attraktiver Rendite bei geringer Schwankungsbreite und hoher Stabilität selbst in turbulenten Marktphasen.

Was die Wertentwicklung und die hier genannte Zahl angeht, gilt zu beachten: Frühere Wertentwicklungen sind kein verlässlicher Indikator für künftige Wertentwicklungen. Die dargestellte Performance bezieht sich auf das Fondsportfolio seit dessen Auflage und berücksichtigt nur angefallene Kapitalanlagekosten. Die laufenden Kosten des Versicherungsmantels sind individuell und wurden nicht berücksichtigt.

Flexibilität und langfristige Mehrwerte

Wer seinen Kundinnen und Kunden heute etwas Besonderes bieten will, findet in Genius Alternative Investments die perfekte Ergänzung zum klassischen Wertpapierdepot. Eine Lösung, die sich flexibel an Bedürfnisse anpasst und langfristig Mehrwert schafft.

Am Ende zeigt sich: Ob Herz, Kopf oder neue Perspektiven den Ausschlag geben, Genius Alternative Investments verbindet all das und bietet Chancen jenseits des Gewohnten.

Lesen Sie auch: „Wir wollen führender Digitalversicherer im Maklermarkt werden“

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<a href="/nachrichten/digital-insurance-podcast-it-regulatorik-und-innovation" hreflang="de">Digital Insurance Podcast: IT, Regulatorik und Innovation</a> http://www.asscompact.de/node/169706

Im neuen Digital Insurance Podcast begrüßt Jonas Piela Dr. Gerrit Böhm, Vorstandsvorsitzender der VOLKSWOHL BUND Versicherungen. Im Gespräch geht es um die Herausforderungen der Versicherungsbranche mit Blick auf IT-Modernisierung, Regulatorik und Innovation.

169706 1. November 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

In der aktuellen Episode des Digital Insurance Podcast spricht Moderator Jonas Piela mit Dr. Gerrit Böhm, Vorstandsvorsitzender der VOLKSWOHL BUND Versicherungen, über die enormen Herausforderungen der Digitalisierung in der Assekuranz. Böhm zeichnet ein Bild einer Branche, die zwischen zwingend notwendiger IT-Modernisierung, erdrückender Regulatorik und dem eigentlichen Ziel – innovativer Marktbearbeitung – gefangen ist.

IT-Modernisierung im Hintergrund, Innovation im Vordergrund

Böhm beschreibt die immense Aufgabe der IT-Modernisierung als ein Projekt, das möglichst unbemerkt von den Kunden und dem Markt ablaufen soll. Der Fokus liegt klar auf der Verbesserung von Kundenservice, Prozessen und dem Maklerservice. Die Herausforderung besteht darin, parallel zu umfangreichen Modernisierungsprojekten neue Services und Produkte zu entwickeln und zu launchen – ein Balanceakt, der ständiges Priorisieren und Ringen um Ressourcen erfordert. Das bloße Hinzufügen von Personal löst die Probleme nicht, denn der Engpass liegt oft im Fachwissen und der notwendigen Expertise, um komplexe, historisch gewachsene Systemlandschaften zu entflechten und zu modernisieren.

Regulatorik: Den Sweet Spot finden

Die zunehmende Regulatorik wird von Böhm als notwendig, aber nicht immer optimal ausbalanciert angesehen. Er sieht die Schwierigkeit darin, den Sweet Spot zwischen sinnvoller Regulierung und überbordenden Vorschriften zu finden. Die Proportionalität der Regulierung – das heißt, die Berücksichtigung unterschiedlicher Risikoprofile und Unternehmensgrößen – wird als gut gemeint, aber in der Praxis schwierig umzusetzen beschrieben. Böhm diskutiert die Herausforderung, die verschiedenen Risikotypen (Kapitalanlage, Versicherungsgeschäft, IT) im Rahmen der Proportionalität richtig zu bewerten.

Die kontinuierliche Herausforderung der IT-Modernisierung

Böhm teilt die Einschätzung, dass die Versicherungsbranche in einer intensiven Phase der IT-Modernisierung steckt, die durch einen Investitionsstau der letzten Jahre bedingt ist. Er geht davon aus, dass diese Phase nicht mit einem endgültigen Abschluss endet, sondern in einen Zustand kontinuierlicher Modernisierung übergeht. Dabei warnt Böhm davor, sich auf die vermeintliche Wartungsarmut von veralteten Systemen zu verlassen, da moderne, vielschichtige Systeme zwar mehr Flexibilität bieten, aber auch einen deutlich höheren Wartungsaufwand mit sich bringen. Der Umstieg in die Cloud wird als vielschichtige Angelegenheit betrachtet, die nicht automatisch zu Kostensenkungen führt, sondern neue Kostenstrukturen mit sich bringt.

Innovation und Regulatorik: Ein gemeinsamer Weg

Schließlich thematisiert Böhm die Herausforderungen bei der Integration von Innovation und Regulatorik. Er betont die Wichtigkeit, dass die regulatorischen Prozesse wie etwa im Kontext von KI und Datenschutz effizient in die Unternehmensabläufe integriert werden. Dabei plädiert er für ein schlankes, dienstleistungsorientiertes Modell, in dem Compliance-Experten nicht nur als Kontrolleure, sondern als Berater fungieren.

Hier geht es zur aktuellen Folge:

Über den Podcast

Seit April 2020 veröffentlicht Jonas Piela regelmäßig Gespräche zur digitalen Transformation mit Vorständen und Managern der Versicherungswirtschaft. Sein Ziel ist, dass seine Zuhörer einem lockeren Gespräch unter Gleichgesinnten lauschen und so Ideen und Anregungen für die eigene Arbeit mitnehmen. Zu finden ist der Podcast unter anderem bei Google, Apple und Spotify sowie unter https://pielaco.com/podcast.

Weitere Podcasts
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<a href="/nachrichten/wen-will-ich-als-nachfolger-und-wen-lieber-nicht" hreflang="de">Wen will ich als Nachfolger? Und wen lieber nicht?</a> http://www.asscompact.de/node/169705

Ein guter Nachfolger fällt nicht vom Himmel – und Sympathie allein ersetzt keine unternehmerische Eignung. Wer sein Maklerunternehmen wirklich zukunftssicher übergeben will, muss wissen, was den Nachfolger antreibt und welche Kriterien zählen, meint AssCompact Kolumnist Andreas Grimm.

169705 31. Oktober 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement Ein Artikel von Andreas Grimm, Gründer des Resultate Institut

Viele Makler beschäftigen sich irgendwann mit der Frage, wann sie ihr Unternehmen übergeben wollen – aber kaum einer fragt sich wirklich rechtzeitig, an wen eigentlich. Oft entscheidet der Zufall: Man trifft jemanden auf einer Messe, ein Interessent erwischt im Telefongespräch zufällig den richtigen Ton, und plötzlich ist der „Nachfolger“ gefunden. Oder es entscheidet das Bauchgefühl: „Der ist sympathisch, der macht das schon.“ Doch weder Zufall noch Sympathie ersetzen unternehmerische Eignung – und genau hier beginnen die größten Fehler in der Nachfolgeplanung.

Was treibt den Nachfolger wirklich an?

Die meisten Nachfolger im Markt kaufen keine Firma, sondern einen Bestand. Das ist ein Unterschied – rechtlich, steuerlich und vor allem mental. Ein echter Unternehmensnachfolger übernimmt Verantwortung für Menschen, Prozesse und Marktposition. Ein Bestandskäufer sieht Kundenlisten, Courtagevolumina und Renditepotenzial. Entscheidend ist aber nicht nur, ob jemand Bestand oder Unternehmen übernehmen will, sondern auch die Frage: Was treibt den Nachfolger wirklich an?

Wer nur auf schnelle Margen und Cross-Selling schaut, wird kaum in langfristige Kundenbeziehungen investieren. Wer hier nur von Skalierung und Technik spricht, denkt in Prozessen, nicht in Beziehungen. Wir haben erlebt, wie ein vermeintlich perfekter Nachfolger – jung, digital, dynamisch – einen vermögenden Privatkunden-Bestand binnen zwei Jahren zum Vertriebskanal degradierte. Doch wie findet man den richtigen Nachfolger?

Diese Kriterien sind entscheidend

Das lässt sich nicht pauschal beantworten – es hängt davon ab, was Sie wirklich wollen. Aber unabhängig von Ihren Zielen gibt es Kriterien, die Sie in jedem Fall prüfen müssen.

Beginnen wir mit dem wichtigsten: der finanziellen Leistungsfähigkeit. Lassen Sie sich zu Beginn Finanzmittel oder eine belastbare Finanzierungszusage nachweisen. Ohne das brauchen Sie gar nicht erst weiterzumachen.

Die zeitliche Dimension hat zwei Seiten: Passt der Zeitplan des Nachfolgers zu Ihrem eigenen? Wer sofort aussteigen will, braucht einen erfahrenen Käufer. Wer eine gestaffelte Übergabe plant, kann auch einen jüngeren Nachfolger wählen – muss aber bereit sein, weiter involviert zu bleiben. Und noch wichtiger: All diese Überlegungen erfordern Vorlaufzeit. Wer erst sucht, wenn der Ausstieg unmittelbar bevorsteht, hat bereits verloren. Die Nachfolgerwahl ist keine Aufgabe für die letzten sechs Monate, sondern für die letzten zwei bis drei Jahre.

Warum sind meine Kunden überhaupt bei mir?

Wenn Ihnen Kontinuität für Ihre Kunden wichtig ist, müssen Sie sich eine entscheidende Frage stellen: Warum sind meine Kunden überhaupt bei mir – und warum sind sie geblieben? Ist es Ihre persönliche Beziehung zu ihnen? Ihre fachliche Kompetenz? Das Team, das Sie aufgebaut haben? Die Antwort bestimmt, was Ihr Nachfolger mitbringen muss. Wer wegen seiner Persönlichkeit erfolgreich war, braucht einen Nachfolger mit Zeit für Beziehungsaufbau. Wer ein starkes Team aufgebaut hat, braucht jemanden mit Führungskompetenz. Und entscheidend: Teilt der Nachfolger überhaupt Ihre Auffassung über Beratungsgrundsätze und Beziehungspflege?

Wer allerdings nur den höchsten Preis erzielen will, braucht sich diese Fragen nicht zu stellen. Alle anderen sollten ihre Kriterien definieren, bevor sie suchen – sonst wählt nicht der Senior seinen Nachfolger, sondern der Nachfolger wählt sich seinen Senior.

Über den Autor

Andreas W. Grimm ist Gründer des Resultate Institut und beleuchtet an dieser Stelle regelmäßig Aspekte zur Nachfolgeplanung. Gemeinsam mit AssCompact hat er den Bestandsmarktplatz initiiert.

Lesen Sie auch: Was macht einen echten Experten für Maklernachfolgen aus?

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<a href="/nachrichten/blau-direkt-mit-neuem-ki-assistenten-fuer-mvp-ameise" hreflang="de">blau direkt mit neuem KI-Assistenten für MVP AMEISE</a> http://www.asscompact.de/node/169704

blau direkt hat eine KI-gestützte Sprach- und Chatsteuerung für sein Maklerverwaltungsprogramm AMEISE vorgestellt. Damit lassen sich Kunden- und Vertragsdaten auslesen, filtern und intelligent verarbeiten. Der KI-Assistent kann Zielgruppen gezielt selektieren und Kundenattribute analysieren.

169704 31. Oktober 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Auf der diesjährigen DKM hat der Technologieanbieter blau direkt einen KI-Assistenten für sein Maklerverwaltungsprogramm AMEISE präsentiert. Via Sprachsteuerung oder Chat lassen sich Vertragsdetails abrufen, Kunden anlegen oder Berichte erstellen. Prozesse, die bisher viele einzelne Arbeitsschritte erforderten, lassen sich nun dem Unternehmen zufolge mit einem einzigen Prompt erledigen. Als Beispiel nennt blau direkt folgenden Satz: „Hey AMEISE, zeig mir alle Kunden in Dortmund, die eine Berufsunfähigkeitsversicherung haben.“

Zielgruppen selektieren

Mit der KI-gestützten Sprach- und Chatsteuerung könnten sich Makler völlig neue Potenziale für die Qualität und Geschwindigkeit ihrer Beratung erschließen, heißt es von blau direkt weiter. So könnten Kundenanfragen in Sekunden beantwortet oder bei Bedarf automatisiert werden. Mit dem KI-Assistenten lassen sich Zielgruppen gezielt selektieren, Kundenattribute analysieren und Vertriebschancen direkt identifizieren. Die Antworten gibt es in Echtzeit im laufenden Dialog.

Daten auslesen, filtern und verarbeiten

Der KI-Assistent greift auf alle Kunden- und Vertragsdaten innerhalb der AMEISE zu und kann diese auslesen, filtern und intelligent verarbeiten. Die KI-gestützte Sprach- und Chatsteuerung beantwortet Fragen zu Verträgen, Leistungen oder Laufzeiten ebenso wie Suchanfragen. Zugleich verfügt das Tool über schreibende Funktionen: Makler können per Sprachbefehl oder Chat beispielsweise neue Kunden anlegen, Kontaktdaten aktualisieren, Einträge in der Kontakthistorie vornehmen oder Tags vergeben.

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<a href="/nachrichten/bafin-will-kfz-versicherer-genauer-unter-die-lupe-nehmen" hreflang="de">BaFin will Kfz-Versicherer genauer unter die Lupe nehmen</a> http://www.asscompact.de/node/169703

Die BaFin will künftig stärker darauf achten, dass Schaden- und Unfallversicherer Kunden mit ihren Produkten einen angemessenen Nutzen bieten. Insbesondere will die Aufsicht dabei Preisdifferenzierungen und sogenanntes Price-Walking ins Visier nehmen.

169703 31. Oktober 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Versicherungsprodukte müssen einen angemessenen Nutzen für Kunden bieten. Das hat Julia Wiens, Exekutivdirektorin Versicherungs- und Pensionsfondsaufsicht der BaFin, während der 14. Jahreskonferenz der Versicherungsaufsicht, die vor Kurzem in Bonn stattfand, erneut betont. So weit, so bekannt. Bisher hatte die Aufsichtsbehörde bei diesem Thema vor allem die Lebensversicherer im Blick. Hier habe die Wohlverhaltensaufsicht auch bereits Früchte getragen, erklärt Wiens.

So sei bei fondsgebundenen Lebensversicherungsprodukten in den vergangenen Jahren ein deutlicher Rückgang der Effektivkosten festzustellen. Dazu habe auch die BaFin beigetragen. Künftig will die Aufsicht insbesondere noch stärker auf den Kundennutzen während der Rentenphase achten. Garantierte Leistungen müssen dabei sehr vorsichtig kalkuliert werden müssen, so Wiens. „Hohe Sicherheitsmargen dürfen nicht einseitig zu Lasten der Versicherungsnehmer gehen“, betonte sie während ihrer Rede.

Kfz-Versicherung im Visier

Im neuen Jahr sollen die Prüfungen in der Wohlverhaltensaufsicht zudem auf weitere Sparten ausgeweitet werden. Als Erstes ist die Schaden- und Unfallversicherung dran. Insbesondere Preisdifferenzierungen sollen auf der Agenda stehen. 85% der Versicherer haben gegenüber der Aufsichtsbehörde angegeben, bei ihren Kfz-Produkten Preisdifferenzierung zu betreiben – etwa die Hälfte davon in erheblichen Umfang. Bei der Untersuchung seien einige Preisdifferenzierungen aufgefallen, mit denen man sich näher beschäftigen müsse, so die Aufsicht. So basierten etwa die gewährten Rabattmöglichkeiten in der Kfz-Versicherung nicht immer auf dem Risiko des jeweiligen Produkts.

Einen besonderen Fokus soll auch dem sogenannten Price-Walking gelten. Price-Walking sind wiederholte Prämienanpassungen, die weder mit dem versicherten Risiko noch mit den Kosten des Versicherers zusammenhängen, sondern beispielsweise damit, dass Kunden alleine deswegen eine höhere Prämie zahlen, weil sie eine geringere Preissensitivität oder Kündigungsneigung haben. Dies könne laut BaFin besonders vulnerable Gruppen treffen, beispielsweise ältere oder wenig digitalaffine Kunden. „Eine solche Praxis ist mit den Grundsätzen der Wohlverhaltensaufsicht nicht vereinbar", so Wiens. (js)

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<a href="/nachrichten/steuerliche-abzugsfaehigkeit-fuer-private-pflegezusatzversicherung" hreflang="de">Steuerliche Abzugsfähigkeit für private Pflegezusatzversicherung?</a> http://www.asscompact.de/node/169660

Pflegebedürftigkeit kann teuer werden, eine private Pflegezusatzversicherung kann also sinnvoll sein. Steuerlich bringt das aber kaum Vorteile: Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass hierfür anfallende Beiträge nicht als Sonderausgaben absetzbar sind.

169660 31. Oktober 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 24.07.2025 entschieden, dass Beiträge zu einer freiwilligen privaten Pflegezusatzversicherung nicht als Sonderausgaben abzugsfähig sind. Eine verfassungsrechtliche Pflicht des Gesetzgebers, solche Beiträge steuerlich zu berücksichtigen, besteht nach Ansicht des Gerichts nicht. Insofern hat der BFH von einer Vorlage an das Bundesverfassungsgericht abgesehen.

Seit der Neuregelung 2010 sind Beiträge zur Basis-Krankenversicherung und zur gesetzlichen Pflegeversicherung in voller Höhe abziehbar, soweit sie ein sozialhilfegleiches Versorgungsniveau sichern. Darüberhinausgehende Aufwendungen – etwa für Zusatzversicherungen oder andere Vorsorgeformen – sind nur innerhalb eines Höchstbetrags absetzbar, der meist schon durch die Pflichtbeiträge ausgeschöpft wird.

Streitfall: Zusatzschutz gegen Pflegekostenlücken

Im Streitfall hatten Ehegatten eine private Pflegezusatzversicherung abgeschlossen, um Versorgungslücken bei höheren Pflegegraden zu schließen. Die gezahlten Beiträge konnten steuerlich jedoch nicht berücksichtigt werden, weil der Höchstbetrag bereits durch Basisabsicherung und andere Vorsorgeaufwendungen erreicht war. Dagegen wandten sich die Kläger mit der Begründung, ihre Zusatzversicherung diene letztlich nur dazu, das sozialhilfegleiche Existenzminimum sicherzustellen – ähnlich wie bei einem Sozialhilfeempfänger, dessen Pflegekosten der Staat übernimmt.

Gesetzliche Pflegeversicherung ist nur eine Teilabsicherung

Der BFH folgte dieser Argumentation nicht. Der Gesetzgeber habe die gesetzliche Pflegeversicherung bewusst nur als Teilabsicherung ausgestaltet. Nicht gedeckte Pflegekosten seien daher grundsätzlich von den Betroffenen selbst zu tragen – aus Einkommen oder Vermögen. Diese Eigenbeteiligung sei Teil des verfassungsrechtlich zulässigen Systems. Entsprechend müsse der Staat freiwillige Zusatzleistungen, die über das gesetzlich vorgesehene Versorgungsniveau hinausgehen, nicht steuerlich fördern.

Verfassungsrechtlich unbedenklich

Das sogenannte Prinzip der Steuerfreiheit des Existenzminimums verpflichtet den Gesetzgeber lediglich, diejenigen Beiträge steuerlich zu entlasten, die zur Sicherung des sozialhilfegleichen Grundschutzes erforderlich und gesetzlich vorgeschrieben sind. Eine freiwillige private Pflegezusatzversicherung gehört nicht dazu. Die Beschränkung des Sonderausgabenabzugs nach § 10 EStG ist daher verfassungsgemäß.

Für die Praxis bedeutet das Urteil: Beiträge zu privaten Pflegezusatzversicherungen können nur dann berücksichtigt werden, wenn der allgemeine Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen noch nicht ausgeschöpft ist. In der Regel ist dies jedoch nicht der Fall. Damit bleibt die steuerliche Wirkung solcher Policen gering.

Die Entscheidung bestätigt die bisherige Linie des BFH: Nur Pflichtbeiträge zur Basisabsicherung sind in vollem Umfang abziehbar. Freiwillige Zusatzversicherungen – auch wenn sie der Schließung realer Versorgungslücken dienen – fallen nicht unter den Schutz des verfassungsrechtlich gebotenen Existenzminimums.

BFH, Urteil vom 24.07.2025 – Az: X R 10/20

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<a href="/nachrichten/dkm-2025-kundennaehe-wird-zum-entscheidenden-erfolgsfaktor" hreflang="de">DKM 2025: Kundennähe wird zum entscheidenden Erfolgsfaktor</a> http://www.asscompact.de/node/169691

Die DKM 2025 hat gezeigt: Kundennähe bleibt der zentrale Erfolgsfaktor im Versicherungsvertrieb – trotz KI, Konsolidierung und digitalem Wandel. Persönliche Beratung und Vertrauen sind unverzichtbar für stabile Kundenbeziehungen. Der Messeveranstalter bbg zieht ein positives Fazit und blickt optimistisch in die Zukunft.

169691 30. Oktober 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Kundennähe ist der entscheidende Erfolgsfaktor im Versicherungsvertrieb. Wer als Versicherer für Kunden die passenden Lösungen bietet und wer als Versicherungsmakler lebensphasenbezogen berät, ist für die Zukunft trotz Konsolidierung, KI-basierter Anwendungen und Co. bestens aufgestellt. Das ist das Resümee der DKM 2025, der Leitmesse der Versicherungs- und Finanzbranche, die am Mittwoch, den 28.10., zu Ende ging.

Vertrauen bedeutet Zukunft

Zentrale Voraussetzung dafür ist und bleibt: das Vertrauen. Und zwar das Vertrauen der Kunden in die Beratungsqualität des Maklers. Und auch das Vertrauen des Kunden in die Leistungsfähigkeit der Versicherer, Risiken angemessen absichern zu können. Gegenwärtig schenken Gesellschaft und Kunden der Versicherungswirtschaft nach wie vor hohes Vertrauen. Doch das ist keine Selbstverständlichkeit, dieses Vertrauen muss stets erneuert und stabilisiert werden. Und das zuletzt stagnierend bis rückläufige Neugeschäft in der Lebensversicherung in Kombination mit der stetig sinkenden gesamtwirtschaftlichen Relevanz der Versicherungsbranche belegen einen ersten leichten Bedeutungsverlust.

Hinzu kommt die rasante Entwicklung KI-basierter Anwendungen. Verschiebt sich dadurch der Stellenwert persönlicher Beratung in der Gesellschaft? Tauchen vermehrt KI-basierte Beratungssysteme auf? Das sind wohl die großen Zukunftsfragen. Der Wettbewerb wird es entscheiden. Aktuell jedenfalls sehen weder Versicherungsmakler noch Versicherer, dass KI-basierte Anwendungen den persönlichen Versicherungsvertrieb ersetzen werden. Stattdessen setzen alle Marktbeteiligten unisono auf den Versicherungsmakler als persönlichen Begleiter und „Riskmanager“ des Kunden.

Vielfalt belebt den Wettbewerb

Dieser Hintergrund wiederum erklärt zum Teil auch das aktuell ausgeprägte Aufkaufs- und Fusionsgeschehen unter Maklern, Pools und Versicherern im Markt. Denn Kundenerwartungen verändern sich. Vermehrt werden ganzheitliche Beratungsansätze gewünscht. Hinzu kommt das Bedürfnis nach reibungslosen digitalen Prozessen. Beides erfordert erhebliche Investitionen. Und die sind von größeren Einheiten einfacher zu stemmen.

Konsolidierung bedeutet damit Strukturwandel, aber nicht zwangsläufig einen Rückgang des Marktes. Persönliche Beratung und Spezialisierung bleiben Wettbewerbsvorteile. Auch das wurde auf der DKM mehr als deutlich. Und nicht zuletzt die Verleihung des Jungmakler Awards belegt: Die Vielfalt an Versicherungsmaklern belebt den Wettbewerb. Und das hält die Branche lebendig – und relevant.

Messeveranstalter zieht positives Fazit

Der Messeveranstalter bbg Betriebsberatungs GmbH zieht für die DKM 2025 eine positive Bilanz. Die Messechefs aus der Familie Knörrer zeigten sich mit Blick auf die globalen und branchenspezifischen Herausforderungen mit dem Messegeschehen sehr zufrieden: „Die Rahmenbedingungen waren anspruchsvoll. Umso wichtiger ist es, dass wir den DKM-Spirit erneut sichtbar in die Messehallen bringen konnten“, resümiert Dr. Lisa Knörrer. Besonders positiv: Das kompakte Messekonzept wurde auch im dritten Jahr in Folge stark nachgefragt. „Die Resonanz ist so gut, dass wir bereits verbindliche Anmeldungen für 2026 verzeichnen“, ergänzt Tobias Knörrer. „Darauf bauen wir auf: 2026 erweitern wir den bbg-Campus mit zusätzlichen Formaten rund um KI, Nachwuchs und vernetztes Arbeiten – und heben DKM-Connect als kuratiertes Networking weiter auf die nächste Stufe.“

Die zu den aktuellen Marktbedingungen passenden Initiativen wie Young DKM sowie Jungmakler, einer KI-Fläche oder der FemSurance haben für Optimismus in der Branche gesorgt. „Gerade in diesen Zeiten, in denen wir Unsicherheiten bei der Altersvorsorge und hohe Versicherungsschäden durch Naturkatastrophen besonders stark verzeichnen, sind Vermittler als Kümmerer und Partner des Kunden gefragter denn je“, ergänzen die Veranstalter. Gemeinsam mit den Produktgebern wolle man die Herausforderungen weiter angehen.

Die Zahlen zur DKM

305 Aussteller haben in zwei Messehallen in diesem Jahr 16.491 Messeteilnehmer begrüßt. Vier Themenparks und zahlreiche Bühnen wurden in den Messe-Marktplatz integriert. Die Nettoausstellungsfläche betrug 8.013 Quadratmeter (2024: 6.857 qm), 231 Vorträge, davon mehr als 200 live vor Ort in 19 Kongressen und Speaker’s Corner haben die DKM begleitet. Die weiteren Vorträge fanden im Vorfeld auf der Plattform DKM365 als digitale Workshops der DKM-Streaming-Days statt.

Zudem steht auch bereits der Termin für 2026 fest. Dann findet die DKM am 27. und 28.10.2026 statt. (as)

Hier geht es zu den AssCompact Bildergalerien von der DKM 2025:
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<a href="/nachrichten/baloise-ernennt-neuen-it-vorstand" hreflang="de">Baloise ernennt neuen IT-Vorstand</a> http://www.asscompact.de/node/169697

Dr. Matthias Hilgert wird zum 01.11.2025 Vorstand für das IT-Ressort von Baloise in Deutschland. Er folgt auf Manuela Moog, die das Unternehmen auf eigenen Wunsch verlässt.

169697 30. Oktober 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Bei der Baloise gibt es im Vorstand einen personellen Wechsel. Manuela Moog, verantwortlich für das Ressort IT verlässt das Unternehmen auf eigenen Wunsch. Das Amt wird ab dem 01.11.2025 von Dr. Matthias Hilgert besetzt.

Hilgert studierte in Mainz und Glasgow Wirtschaftswissenschaften mit Schwerpunkt Wirtschaftsinformatik und promovierte an der Frankfurt School of Finance & Management. IT-Erfahrung sammelte bei der heutigen Aareal Bank und war ab 2009 sechs Jahre lang bei der ERGO Versicherungsgruppe tätig – als Projektleiter bzw. Manager IT-Strategie. 2015 kam er als Abteilungsleiter für Projekte und Prozesse zu Baloise in Deutschland und war dort zuletzt als Chief Transformation Officer tätig.

„Wir freuen uns sehr, Dr. Matthias Hilgert als neues Mitglied in unserem Vorstandsteam zu begrüßen. Mit seiner umfassenden Expertise in der Digitalisierung, Strategie und Transformation bringt er wertvolle Impulse für die Weiterentwicklung unseres Unternehmens mit“, erklärt Dr. Jürg Schiltknecht, CEO von Baloise in Deutschland. „Wir sind überzeugt, dass Matthias Hilgert die digitale Agenda von Baloise entscheidend voranbringen wird und den Weg, den wir mit Manuela Moog eingeschlagen haben, erfolgreich weiterverfolgen wird. Manuela Moog danken wir sehr herzlich für ihr engagiertes Wirken bei Baloise und wünschen ihr für ihre persönliche sowie berufliche Zukunft alles Gute und weiterhin viel Erfolg“, so Dr. Jürg Schiltknecht weiter. (mki)

News über weitere personelle Veränderungen in der Finanz- und Versicherungsbranche lesen Sie in der Rubrik „Personen“.
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<a href="/nachrichten/award-unternehmer-ass-2025-das-sind-die-gewinnerbetriebe" hreflang="de">Award Unternehmer-Ass 2025: Das sind die Gewinnerbetriebe</a> http://www.asscompact.de/node/169695

Drei Maklerbetriebe und drei Agenturen einer Exklusivorganisation haben 2025 den Award Unternehmer-Ass erhalten. Zum 20-jährigen Bestehen wurden dieses Jahr beide Awards erstmals auf der DKM verliehen. Wer sind die Gewinner?

169695 30. Oktober 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Der Award Unternehmer-Ass würdigt unternehmerische Exzellenz deutscher Vermittlerbetriebe der Finanz- und Versicherungsbranche. In diesem Jahr wurde er zum 20. Mal in Folge verliehen. Erstmals wurden beide Awards, einmal an die besten deutschen Versicherungsagenturen und einmal an die besten deutschen Versicherungsmakler, auf der DKM vergeben.

Die vier Initiatoren, BVK, AssCompact, Versicherungsmagazin und Institut Ritter, wollen die Teilnahme für jeden Vermittlerbetrieb – unabhängig vom Abschneiden – unternehmerisch enorm wertvoll machen. In die Bewertung fließen Kriterien wie wirtschaftliche Kennzahlen, strategische Klarheit, Unternehmenskultur, Führungskompetenz und persönliche Weiterentwicklung mit ein.

„Nach zwei Jahrzehnten ist der Award Unternehmer-Ass zu einer Institution und zugleich zu einer Art Community geworden. Jedes Jahr stellt sich eine große Zahl von Vermittlerbetrieben der Challenge, misst sich mit den Besten“, so Steffen Ritter, Geschäftsführer des Instituts Ritter.

The winner is ..

Die Gewinner 2025 in der Kategorie Agenturen einer Exklusivorganisation sind:

  • GOLD: R+V Agentur Klenk GmbH, R+V Versicherung, Marco Klenk
  • SILBER: Jansen & Jansen OHG, Generalvertretung der Allianz Versicherung
  • BRONZE: Dario Palumbo, Generalagentur der SV Sparkassenversicherung

In der Kategorie Maklerbetriebe dürfen sich im Jahr 2025 freuen:

  • GOLD: VMK Versicherungsmakler GmbH, Bastian Kunkel
  • SILBER: DI Wirtschaftsberatung GmbH, Daniel Ivakovic
  • BRONZE: Paladinum GmbH, Moritz Heilfort

Weitere Informationen gibt es unter unternehmerass.de. (lg)

Lesen Sie auch: Wie Beratung mit Psychologie verbessert werden kann

Bild v. l. n. r.: Dieter Knörrer, Tobias Knörrer, beide bbg Betriebsberatungs GmbH; Daniel Ivakovic; Bastian Kunkel; Moritz Heilfort; Andreas Vollmer, BVK; Steffen Ritter

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<a href="/nachrichten/franke-und-bornberg-rund-jeder-vierte-kfz-tarif-ist-top" hreflang="de">Franke und Bornberg: Rund jeder vierte Kfz-Tarif ist top</a> http://www.asscompact.de/node/169693

Franke und Bornberg hat sein aktuelles Rating zur Kfz-Versicherung vorgelegt. Für die Kfz-Versicherer sind die vergangenen Jahre herausfordernd gewesen. Dennoch ist das Leistungsniveau laut den Analysten im letzten Jahrzehnt spürbar gestiegen. Rund ein Viertel der Tarife kann die Bestnote erreichen.

169693 30. Oktober 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Pünktlich zur diesjährigen Kfz-Wechselsaison hat das Analysehaus Franke und Bornberg das diesjährige Rating zur Kfz-Versicherung veröffentlicht. Die Versicherer blicken mehrheitlich zuversichtlich auf die kommenden Monate, das haben mehrere Anbieter kürzlich auf AssCompact Nachfrage bestätigt. Trotzdem: Es wird wohl auch dieses Jahr wieder Prämienanpassungen geben (müssen). Das liegt neben der überdurchschnittlich hohen Schadeninflation auch an den steigenden Kfz-Ersatzteil- sowie Werkstattkosten. Besonders betroffen sind die Vollkasko-Tarife.

Steigende Beiträge fördern die Bereitschaft zum Wechsel, erklärt Franke und Bornberg. 2,9 Millionen Autofahrer haben zum Jahresanfang den Anbieter gewechselt. „Auch wenn der Preisanstieg beim nächsten Jahreswechsel moderater ausfällt, rechnen wir erneut mit einer lebhaften Wechselsaison“, erklärt Michael Franke, Gründer und Geschäftsführer von Franke und Bornberg. Auch beim Vergleichsportal Verivox rechnet man mit einer der „spannendsten“ Wechselsaisons der letzten Jahre, wie Aljoscha Ziller, Geschäftsführer bei Verivox Versicherungsvergleich GmbH, in einem kürzlich veröffentlichtem AssCompact Gastbeitrag beschrieben hat.

Teuer ist nicht immer besser

Die Preisspanne der Tarife ist relativ breit, doch nicht immer ist der teuerste Tarif auch der beste, erklärt Franke und Bornberg. Anhand eines Musterbeispiels haben die Analysten die Preise für einen privat genutzten VW Golf VIII Variant mit einer jährlichen Fahrleistung von etwa 15.000 km untersucht. Für einen Tarif mit der Bestbewertung FFF+ müssen Versicherte zwischen 400 und 1.136 Euro jährlich zahlen. In der am schlechtesten bewerteten Kategorie liegen die Beiträge zwischen 367 und 950 Euro.

Bei einem Wechsel seien nicht nur Faktoren wie Fahrzeugtyp, Region, Schadenfreiheitsrabatt und Selbstbehalt maßgeblich für die Prämie, sondern auch sogenannte „weiche“ Faktoren wie Fahrleistung, Stellplatz, Fahrerkreis, Wohneigentum oder Beruf.

Qualität ist seit Erstrating angestiegen

Das Erstrating in der Kfz-Versicherung haben die Experten im Jahr 2016 vorgelegt. Seitdem hat sich das Qualitätsniveau laut dem Analysehaus spürbar gebessert. Dennoch haben Tariflinien mit unterschiedlichen Qualitätslevels weiterhin ihre Berechtigung, so die Analysten.

Neben dem Preis verändern sich auch die Produkte selbst, inklusive der Tarifwerke. „Aktuell blieben die Neuerungen allerdings überschaubar. Viele Versicherer konzentrieren sich dabei auf die Elektrofahrzeuge. In Top-Tarifen wird der Abzug ‚neu für alt‘ bei Akkus oft zeitlich nach hinten verlagert oder sogar ganz gestrichen“, so Franke. Auch die Zustandsdiagnostik von Akkus und das Lagern in Wassercontainern nach einem Unfall zahlen viele starke Tarife mittlerweile.

Es gibt aber laut den Analysten auch negative Veränderungen. Einige Versicherer haben den Abzug bei Verstoß gegen die vertragliche Werkstattbindung von 15% auf 20% erhöht.

Mehr als 300 Tarife bewertet

Das Rating bewertet eine Kombination aus Haftpflicht, Voll- und Teilkaskoversicherung sowie Zusatzbausteinen. Der aktuelle Jahrgang bewertet 324 Tarife von 76 Gesellschaften. Die Zahl der Bewertungskriterien liegt dieses Jahr bei 73.

Um die Bestnote zu erhalten, müssen die Tarife mindestens 85% der maximal erhältlichen Punktzahl erreichen. Zusätzlich müssen sie eine Reihe von Mindeststandards erfüllen. Dazu gehören eine Deckung von mindestens 15 Mio. Euro bei Personenschäden, kein Abzug „neu für alt“ sowie Kauf- und Neupreisentschädigung von mindestens 24 Monaten.

Mehr Tarife als im Vorjahr erhalten Spitzenbewertung

 

Franke und Bornberg: Rund jeder vierte Kfz-Tarif ist top

 

Rund jeder vierte Tarif (27,5%) erreicht in diesem Jahr die Spitzenbewertung, ein Plus von 4 Prozentpunkte gegenüber dem Vorjahr (siehe Grafik). Die Riege der mit „sehr gut“ (FFF) bewerteten Tarife bleibt weitgehend konstant, während die Anzahl der Tarife, die die Wertung „gut“ (FF+) erreichen, gegenüber dem vorhergehenden Jahrgang etwas zurückgingen. Etwa jeder fünfte Tarif erreicht nur die Note F+ („befriedigend“), ein Tarif muss sich sogar mit einer „mangelhaften“ (F) Bewertung zufriedengeben. (js)

Die Ergebnisse des Ratings Kfz-Versicherung 2025 können auf der Website von Franke und Bornberg einsehen werden.

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<a href="/nachrichten/treuwidriges-verhalten-verhindert-anspruch-auf-bu-leistung" hreflang="de">Treuwidriges Verhalten verhindert Anspruch auf BU-Leistung</a> http://www.asscompact.de/node/169690

Der BGH hat im Oktober 2024 die Beschwerde eines Versicherungsnehmers abgewiesen, der Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung einklagen wollte. Welche Rolle dabei die Zehnjahresfrist für eine Anfechtung sowie das Vorliegen einer arglistigen Täuschung spielte, erläutert Rechtsexperte Dr. Frank Baumann.

169690 30. Oktober 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement Ein Beitrag von Dr. Frank Baumann, Fachanwalt für Versicherungsrecht bei der Kanzlei Hoppenberg

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat durch Beschluss vom 23.10.2024 (IV ZR 229/23) eine Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen, mit deren Hilfe ein Versicherungsnehmer ein die Berufung zurückweisendes Urteil des Oberlandesgerichts Braunschweig vom 11.10.2023 (Az: 11 U 316/21) angreifen wollte. Die Details im Einzelnen:

Der Kläger hatte bei dem Versicherer im August 2008 den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung beantragt und trotz insoweit eindeutig gestellter Fragen verschwiegen, dass er im Jahr 2005 sowie im August 2008 unmittelbar vor Beantragung des Versicherungsschutzes wegen psychischer Erkrankungen (u. a. Depressionen) behandelt worden war. Der Versicherungsvertrag wurde entsprechend dem beantragten Versicherungsschutz abgeschlossen. Im September 2018 beantragte der Kläger die Gewährung von Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung und behauptete hierzu, aufgrund verschiedener psychischer Erkrankungen berufsunfähig geworden zu sein.

Versicherer lehnt Antrag ab

Der Versicherer lehnte den Leistungsantrag des Klägers ab. Er vertrat die Auffassung, ihm stehe gemäß § 826 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ein Schadensersatzanspruch in Höhe des von dem Kläger geltend gemachten Anspruchs wegen vorsätzlich sittenwidriger Schädigung zu, da dieser seine vorvertragliche Anzeigepflicht in einem ganz ungewöhnlich schweren Maße verletzt habe. Dabei sei der Kläger auch zielgerichtet vorgegangen, um den Ablauf der Frist von zehn Jahren für die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung zu umgehen. Er habe auf diese Art und Weise vorsätzlich und sittenwidrig versucht, den Versicherer zu täuschen, um ihn um seine gesetzlichen Rechte zu bringen. Darüber hinaus wendete der Versicherer im Hinblick auf diese Umstände ein treuwidriges Verhalten ein.

Behandlung entscheidend, nicht Selbsteinschätzung

Dieser rechtlichen Bewertung schloss sich das Landgericht Göttingen mit Urteil vom 12.10.2021 an und wies die Klage ab. Das Oberlandesgericht Braunschweig schloss sich dieser Entscheidung im Ergebnis an und vertrat in diesem Zusammenhang die Auffassung, eine Depression sei in der Berufsunfähigkeitsversicherung ein offensichtlich gefahr- erheblicher Umstand. Dabei ist es unerheblich, ob der Versicherungsnehmer selbst glaubt, an einer Depression zu leiden, solange er sich im abgefragten Zeitraum mehrfach wegen psychischer Erkrankungen in ärztliche Behandlung begibt.

Treuwidriges Verhalten ist ausschlaggebend

Das Oberlandesgericht Braunschweig betont, dass der Kläger bei Beantragung des Versicherungsschutzes arglistig gehandelt habe. Er habe sich mehrfach wegen akuter von ihm auch als schwerwiegend empfundener psychischer Probleme in einer psychiatrischen Institutsambulanz, zuletzt sogar unmittelbar vor Beantragung des streitgegenständlichen Versicherungsantrags, vorgestellt. Der verklagte Versicherer habe wegen Ablaufs der zehnjährigen Anfechtungsfrist (§ 124 Abs. 3 BGB) nicht mehr wegen arglistiger Täuschung anfechten können, doch sei im vorliegenden Fall von einem treuwidrigen Verhalten des Klägers auszugehen. Denn dieser habe exakt zehn Jahre und drei Tage nach Beginn des Versicherungsvertrags den von ihm behaupteten Eintritt der Berufsunfähigkeit angezeigt, obwohl diese nach eigenem Vortrag bereits viel früher eingetreten sei. Dies sei anders als durch ein treuwidriges Verhalten nicht zu erklären, zumal der Kläger aufgrund seiner beklagten Beschwerden bereits im Jahre 2017 in den Ruhestand versetzt worden sei. Er sei sich deshalb seiner Erkrankung bewusst gewesen.

Frage nach Sittenwidrigkeit bleibt offen

Anders als das Landgericht Göttingen hat das Oberlandesgericht Braunschweig die Frage offengelassen, ob das Verhalten des Klägers auch sittenwidrig im Sinne des § 826 BGB sei. Es lässt sich aber festhalten, dass der arglistig Täuschende den Versicherer nicht durch Umgehung der zehnjährigen Anfechtungsfrist zu einer Leistung aus dem Versicherungsvertrag zwingen kann, obwohl vor Ablauf der zehnjährigen Anfechtungsfrist eine Anfechtung möglich gewesen wäre. Allerdings wird sich der Versicherer in vergleichbaren Fällen nicht stets auf ein treuwidriges Verhalten des Versicherungsnehmers stützen können, wenn die Zehnjahresfrist abgelaufen ist. Vielmehr ist, wie das Oberlandesgericht Braunschweig betont, eine umfassende Abwägung aller einzelnen Umstände vorzunehmen.

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<a href="/nachrichten/demv-und-fonds-finanz-launchen-ki-maklerverwaltungsagenten" hreflang="de">DEMV und Fonds Finanz launchen KI-Maklerverwaltungsagenten</a> http://www.asscompact.de/node/169689

Der Deutsche Maklerverbund und Fonds Finanz haben „Professional Works X“ gelauncht. Dabei handelt es sich um KI-gesteuerten Maklerverwaltungsagenten, das mithilfe von Sprach- oder Texteingabe Aufgaben eigenständig ausführt.

169689 30. Oktober 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Vom Deutschen Maklerverbund (DEMV) und der Fonds Finanz gibt es ein neues digitales Hilfsmittel. Es nennt sich „Professional Works X“ oder kurz „PWX“. Es soll, im Gegensatz zu klassischen Maklerverwaltungsprogrammen (MVP), die als digitale Hilfsmittel dienen, als KI-basiertes Agentensystem Aufgaben eigenständig ausführen, gesteuert durch Sprach- oder Texteingabe.

Die KI des Maklerverwaltungsagenten (MVA) interpretiere Anweiseungen, erkenne Zusammenhänge und setze Aufgaben direkt im System um, so die Unternehmen in ihrer Mitteilung zum Produkt.

Integration in Professional Works

Der MVA ist in das MVP Professional Works integriert und übernimmt bereits Aufgaben wie das Anlegen und Bearbeiten von Kunden oder Vorgängen sowie das Beantworten komplexer Fragen zu Dokumenteninhalten im Dialog. PWX steht seit dem 29.10.2025 allen Nutzerinnen und Nutzern von Professional Works und somit allen Vermittlerinnen und Vermittlern der Fonds Finanz und des Deutschen Maklerverbunds kostenfrei zur Verfügung. (mki)

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<a href="/nachrichten/aufsteller-haftet-fuer-autoschaden-durch-umgestuerztes-schild" hreflang="de">Aufsteller haftet für Autoschaden durch umgestürztes Schild</a> http://www.asscompact.de/node/169617

Ein umgestürztes Baustellenschild verursacht rund 3.500 Euro Schaden an einem Firmenwagen. Das Amtsgericht München hält den Aufsteller für haftbar: Verkehrssicherungspflicht, unzureichende Standsicherheit und fehlende Kontrolle führten zum vollen Schadenersatz.

169617 30. Oktober 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Das Amtsgericht (AG) München hat entschieden, dass ein Baulogistikdienstleister für Schäden haftet, die durch ein umgestürztes Baustellenschild verursacht wurden.

Ein Mitarbeiter der Klägerin, eine Münchner Firma, hatte sein Firmenfahrzeug an einem rechten Fahrbahnrand geparkt – unmittelbar neben einem mobilen Verkehrsschild, das auf einem angrenzenden Grünstreifen aufgestellt war. Das Schild fiel auf das Fahrzeug und verursachte einen Sachschaden in Höhe von 3.534,46 Euro.

Da die Klägerin davon ausging, dass das Schild uneben und unzureichend gegen Wind gesichert aufgestellt worden war, forderte sie von dem Aufsteller Schadenersatz. Nachdem dieser eine Regulierung verweigerte, klagte die Klägerin auf Zahlung von insgesamt 4.210,25 Euro (einschließlich Gutachter- und Nebenkosten) sowie auf Ersatz vorgerichtlicher Anwaltskosten in Höhe von 540,50 Euro.

Das AG München gab der Klägerin in vollem Umfang Recht. Nach Ansicht des Gerichts war die Beklagte als Verkehrssicherungspflichtige verantwortlich: „Verpflichtet ist, wer für den Bereich der Gefahrquelle verantwortlich und in der Lage ist, die zur Gefahrenabwehr erforderlichen Maßnahmen zu treffen“, so das Gericht.

Da das Verkehrszeichen mit einem Aufkleber der Beklagten versehen war, konnte die Gefahrenquelle eindeutig ihrem Verantwortungsbereich zugeordnet werden. Die Einwände der Beklagten, sie sei nicht die richtige Anspruchsgegnerin, blieben unbelegt.

Das Gericht stellte weiter klar, dass beim Aufstellen von Verkehrszeichen Standsicherheitsvorgaben einzuhalten und deren Einhaltung auch regelmäßig zu überprüfen sind. Die gebrochene mittlere Fußplatte des Schilds deutete darauf hin, dass die notwendige Standsicherheit bereits vor dem Unfall nicht mehr gegeben war. Bei einer ordnungsgemäßen Überprüfung hätte dies auffallen müssen. Zudem befand sich das Schild sehr nahe an der Fahrbahn, wodurch nach Ansicht des Gerichts bereits beim Aufstellen erkennbar war, dass ein Umfallen zu Fahrzeugschäden führen könnte. (bh)

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<a href="/nachrichten/dkm-2025-weitere-bilder-von-der-messe" hreflang="de">DKM 2025: Weitere Bilder von der Messe</a> http://www.asscompact.de/node/169682

Die diesjährige DKM ist vorüber. Auf der Leitmesse der Finanz- und Versicherungsbranche gab es viel Information, Kommunikation und fachlichen Austausch. Hier noch einige Eindrücke vom Messegeschehen in einer AssCompact Bildergalerie.

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<a href="/nachrichten/asscompact-112025" hreflang="de">AssCompact 11/2025</a> http://www.asscompact.de/node/169633 169633 30. Oktober 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement ]]> <a href="/nachrichten/pools-und-verbuende-gilt-weiterhin-%E2%80%9Emomentum-wins%E2%80%9C" hreflang="de">Pools und Verbünde: Gilt weiterhin „Momentum wins“?</a> http://www.asscompact.de/node/169680

Wachsen die großen Pools und Verbünde weiter? Verschwinden die kleinen? Wer hat die besten Chancen auf Erfolg? Solchen und ähnlichen Fragen stellten sich auf der DKM in einer Diskussionsrunde Ascendia, INFITECH und VEMA. Wohin entwickelt sich der Markt aus ihrer Sicht?

169680 29. Oktober 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die aktuelle AssCompact Trendstudie 2025 zu Pools und Verbünden kommt zu dem Ergebnis, dass der Konsolidierungsprozess sein Ende noch nicht erreicht hat. Zudem steigen diverse Investoren in unterschiedlichsten Modellen in Unternehmen ein. Da stellt sich die Frage: Wohin führt das Wachstum der Platzhirsche? Haben die „Kleinen“ überhaupt noch eine Chance? Und: Wer bleibt am Ende übrig?

In der DKM-Diskussionsrunde „Die Playoffs bei Pools und Verbünden gehen weiter: Momentum wins“ trafen daher die Diskussionsteilnehmer Florian Brokamp, CEO der Ascendia Gruppe GmbH, Markus Kiener, Geschäftsführer der INFITECH GmbH, Fonds Finanz und DEMV, sowie Johannes Neder, Vorstand der VEMA Versicherungsmakler Genossenschaft eG, aufeinander. Klaus-Jürgen Baum, Inhaber von KJB Consulting, leitete gemeinsam mit Dr.-Ing. Dietmar Kottmann, Partner und Market Lead DACH Insurance and Asset Management der Oliver Wyman GmbH, durch die Gesprächsrunde. Beide sind die Autoren der AssCompact Trendstudie, die heuer zum zweiten Mal erscheint.

Welche Erfolgsfaktoren gibt es für Pools und Verbünde?

Kiener machte deutlich, dass er die Erfolgsfaktoren von Pools und Verbünden in einem Zusammenspiel von Technik und dem Beratungsprozess (des Maklers) sieht. Die Aufgabe der Pools liege darin, die Arbeit der Makler zu vereinfachen – möglichst in einem zentralen Programm. Seiner Ansicht nach wird Größe „eine entscheidende Rolle spielen“, schon allein wegen des Kostenpunkts.

Neder wiederum ist in Bezug auf die Erfolgsfaktoren der Meinung, dass besonders auch das Preis-Leistungsverhältnis stimmen muss. Genauso möchte sein Verbund dem Makler Mehrwert und Qualität geben, während die Kosten im Griff behalten werden müssen. Doch auch er sieht die Trends der Zeit und sagte: „Geschäftsmodelle werden immer mehr technisch getrieben sein“.

Brokamp wies zudem darauf hin, dass Makler oft nur noch wenig Zeit mit Kunden verbringen und dafür relativ viel mit Verwaltung. Schwerpunkt seines Unternehmens sieht er in den Bereichen Privatkunden und KI.

Unternehmen brauchen Gewinne – ob mit oder ohne Investor

Was den Einstieg von Investoren betrifft, zeigten sich alle drei in vielen Punkten einig – etwa darin, dass Unternehmen, unabhängig ob mit oder ohne Investor, Gewinn anstreben müssen. Kiener spitzte es so zu: „Ein Pool ist doch kein wohltätiger Verein.“ Für Neder ist klar: „Nicht die Großen fressen die Kleinen, sondern die Schnellen die Langsamen.“

Gehen dem Markt die Makler aus?

Bei der Frage von Baum, ob dem Markt denn die Makler ausgingen, konnte Neder insofern zustimmen, dass dies demografisch natürlich stimme. Er vertritt die Ansicht, dass der einzelne Makler zukünftig größere Bestände händeln muss.

Brokamp wies allerdings darauf hin, dass die Zahl der Makler aktuell (noch) konstant bleibe. Seiner Einschätzung nach wird sich daran so bald erstmal nichts ändern. Für ihn steht und fällt bei diesem Thema aber alles mit der Digitalisierung. Von diesem Aspekt aus gesehen könnte die Zahl der Makler in der nächsten Zeit tatsächlich zurückgehen, und zwar um die, die nicht genügend auf digitalisierte Prozesse setzen. Kiener sieht sogar eine große Anzahl an – vor allem – „Teilzeitmaklern“ verschwinden. Deren Umsatz werde dann an andere Makler gehen. Brokamp ist sich jedoch sicher: Solange die Branche Geld verdiene, werde es weitergehen. Und da es sehr schwer sei, mit Versicherungen kein Geld zu verdienen, drückte er in diesem Punkt seine Zuversicht aus.

„Tante Emma“-Läden werden zu Supermärkten

Zum Schluss fasste Kottmann es in folgendem Bild zusammen: Wie es früher in jedem Dorf teils sogar mehrere „Tante Emma“-Läden gab, wo heute ein großer Supermarkt zentral steht, so wird es sich vermutlich ähnlich mit der Pool-, Verbund-, aber auch Maklerbranche verhalten, so die Experteneinschätzung.

Ob die Diskussionsteilnehmer recht behalten, wird die Zukunft zeigen. Spannend bleibt auch, was sich konkret bei diesem Thema innerhalb des kommenden Jahres tun wird und welche wichtigen Entwicklungen dann in einem Jahr auf der DKM 2026 diskutiert werden. (lg)

Lesen Sie auch: Kundennähe, KI und Kooperationen: So wollen Versicherer zukunftsfest werden
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<a href="/nachrichten/kundennaehe-ki-und-kooperationen-so-wollen-versicherer-zukunftsfest-werden" hreflang="de">Kundennähe, KI und Kooperationen: So wollen Versicherer zukunftsfest werden</a> http://www.asscompact.de/node/169679

Die Welt verändert sich im großen Tempo. Davon bleibt auch die Versicherungswirtschaft nicht verschont. Wie stellen sich die Versicherer zukunftsfest auf? Während der als „Elefantenrunde“ bekannten Diskussionsrunde auf der DKM zeigen sich die Versicherer überzeugt: Ein ganz wesentlicher Bestandteil ist die persönliche Beratung.

169679 29. Oktober 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Hohes Schadenaufkommen, sich wandelnde Kundenansprüche und Vertriebsstrukturen, wirtschaftlicher Druck … die List der Herausforderungen, der sich die Versicherungswirtschaft aktuell stellen muss, ist auch dieses Jahr nicht kürzer geworden. Wie können sich Versicherer angesichts dessen zukunftssicher aufstellen? Und wie können sie Kunden und Vermittlern einen Mehrwert bieten, der über Beitrag und Police hinausgeht?

Diesen Fragen und mehr stellten sich am Mittwochmorgen während der als „Elefantenrunde“ bekannten Diskussion auch dieses Jahr wieder vier Versicherervorstände in der Speaker’s Corner auf der DKM. Der von AssCompact Chefredakteur Dr. Alexander Ströhl moderierten Runde gehörten dieses Jahr Dr. Ruedi Kubat, Vorstandsvorsitzender der Allianz Lebensversicherungs-AG, Stefanie Schlick, Vorstandsvorsitzende der Sparkassen-Versicherung Sachsen, Dr. Thilo Schumacher, CEO der AXA Konzern AG, sowie Torsten Uhlig, Vorstandsvorsitzender der SIGNAL IDUNA Gruppe, an.

Persönliche Beratung auch künftig von großer Bedeutung

Welche Prioritäten setzen Versicherer also, um mehr als nur „Beitrag und Police“ zu sein, wollte Ströhl gleich zu Beginn der Diskussion von den Teilnehmern wissen. Diese sind sich weitgehend einig: Gerade in Zeiten, wo soziale Sicherungssysteme an Gewicht verlieren und Eigenvorsorge zunehmend in den Vordergrund rückt, sei es wichtig, Kunden die passenden Lösungen für diese Herausforderungen zu bieten- und diese in Form von der richtigen Beratung auch dort zu platzieren. Das könne auch die zunehmende Digitalisierung nicht ersetzen, insbesondere bei komplexen Produkten und Sachverhalten. „Die Zukunft hängt am Menschen, der die Schnittstelle zum Kunden hat, der berät, der diese Komplexität aus diesem ganzen System rausnimmt“, so Schlick. Ein persönlicher Begleiter wollen sie also sein, die Versicherer, und das für das ganze Leben.

KI als „Gegner“ der menschlichen Beratung?

Gerade aber junge Zielgruppen würden zur Informationsbeschaffung bereits jetzt häufig auf künstliche Intelligenz setzen, die Antworten in Sekundenschnelle liefern könne, gab Ströhl zu bedenken und fragte, ob dies die Mensch-zu-Mensch-Interaktion erodieren würde.

Die übereinstimmende Antwort aller Teilnehmer: KI wird in Zukunft zwar unterstützen, aber nicht ersetzen. Das habe bereits die Vergangenheit gezeigt, so Kubat, als vor etwa zwei Jahrzehnten die ersten E-Commerce-Aktivitäten aufkamen. „Da hat man gesagt, die Kfz-Versicherung ist tot. Der Vertreter oder der Makler, der Privatkunden berät, ist tot“, so Kubat weiter. Doch es sei anders gekommen. Online habe zwar an Bedeutung gewonnen, sowohl als Absatzkanal als auch zur Kundeninformation – doch das persönliche Gespräch sei trotzdem wichtig geblieben.

Dazu käme, dass trotz der Geschwindigkeit und der Bequemlichkeit von KI, insbesondere Large Language Models (LLM), es nicht immer klar wäre, ob die dargestellten Antworten auch wirklich der Wahrheit entsprächen, so AXA-Konzernchef Schumacher. „Was ist denn wahr? Was ist falsch? Weiß keiner mehr. Und das wird dazu führen, dass wir die Welle haben. Und dann werden die Kunden zurückgehen zum Berater des Vertrauens.“

Standardisierung muss zunehmen

Auch die zunehmende Maklerkonsolidierung war ein Thema der Runde. Wie stehen die Versicherer zu den Aufkäufen? Bei der Sparkassen-Versicherung Sachsen sehe man insbesondere die Standardisierung im Zuge der Maklerkonsolidierung als großes Plus.

Da wolle er sogar noch eins draufsetzen, fügte Uhlig von der SIGNAL IDUNA hinzu. Denn insgesamt täte der Versicherungsbranche mehr Standardisierung gut, auch untereinander. Über die Jahre sei Fragmentierung entstanden, doch es wäre vorteilhaft, sowohl auf Consumer- als auch auf Providerseite, einheitlicher zu werden. Das käme auch der Kosteneffizienz zugute.

Modernisierungen setzen Versicherer unter Druck

Apropos Kosten: Den Kostendruck, der vor allem mit der Notwendigkeit einhergeht, massiv in die Modernisierung von IT-Systemen zu investieren, spüren alle Versicherer. Nicht einmal am Branchenprimus Allianz geht dieser vorbei, so Kubat. „Selbst mit unserer Größe ächzen wir manchmal schon bei den Investitionen, die wir tätigen müssen.“

Vor allem die Geschwindigkeit, mit der die Modernisierungen auf die Branche zukommen, übe zusätzlich Druck auf sie aus, fügte Schumacher hinzu.

Uhlig plädierte an dieser Stelle für mehr Kooperationen. Doch auch weitere Konsolidierungen werden in den nächsten Jahren nicht ausblieben, auch darin sind sich die Teilnehmer einig.

Quo vadis, Versicherungswirtschaft?

Zu guter Letzt fragte Ströhl noch, ob die Versicherungswirtschaft auch künftig ihre Relevanz behalten werde. Wenig überraschend fiel die Antwort der Teilnehmer positiv aus. Doch man müsse auch dafür arbeiten, geben die Versicherer zu. Beispielsweise müsse man dafür sorgen, Versicherungen weiterhin bezahlbar zu halten und sich als Branche auf die Kernelemente zu besinnen – dazu gehöre auch, mit Maklern zusammenzuarbeiten, um empathische und emotionale Beziehungen zu schaffen. Weitere Elemente seien gute Servicequalität, tiefe Kosten, hervorragende Beratung und ein friktionsfreier End-to-End-Prozess für Kunden, fügt Kubat hinzu. Und dann? „Wir sind schon relevant und wir werden relevant bleiben. Bin ich 100% überzeugt.“ (js)

Bild: v.l.n.r.: Dr. Ruedi Kubat, Stefanie Schlick, Dr. Alexander Ströhl, Dr. Thilo Schumacher, Torsten Uhlig

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Samira Harkat war 2024 mit FemininFinance Finalistin beim Jungmakler Award – und kurz darauf stieß Susanne Bartels als Co-Geschäftsführerin mit dazu. Als Wirtschaftspsychologin bringt sie eine frische Perspektive mit. Im exklusiven DKM-Interview erläutern die beiden, wie Beratung und Psychologie zusammenspielen können.

169678 29. Oktober 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement Interview mit Susanne Bartels, Wirtschaftspsychologin und Co-Geschäftsführerin, und Samira Harkat, Beraterin und Co-Geschäftsführerin von FemininFinance
Samira, du hast es letztes Jahr beim JMA 2024 ins Finale geschafft. Was hat sich seitdem getan?

Samira Harkat Sehr viel und vor allem sehr Grundsätzliches. Die Idee, mit der ich damals beim JMA angetreten bin, war aus heutiger Sicht ein erster Entwurf: ein Beratungssystem für Frauen, das sich stark an bestehenden – jedoch meist männlich geprägten – Modellen orientierte. Ich habe versucht, etwas Bestehendes zu adaptieren, in der Hoffnung, es würde passen. Hat es aber nicht.

Nach dem Award habe ich vieles über Bord geworfen. Außerdem ist Susanne Bartels kurz darauf zu FemininFinance gestoßen. Wir haben den Ansatz von Grund auf neu gedacht – mit der Frau im Zentrum, nicht am Rand. Heute stehen wir mit einem Online-Beratungsprogramm und modularen Wissenssystem da, die eine individuelle Strategieentwicklung ermöglichen. Dabei gehen wir bewusst weit über die bloße Produkt- und Konzeptberatung hinaus. Zielstellung ist dabei zum einen die jeweilige Lebensrealität der Kundin optimal abzubilden. Zum anderen standardisieren wir die Beratungsprozesse so, dass Maklerinnen sich auf das Wesentliche – die eigentliche Beratung – konzentrieren können.

Wer Frauen berät, weiß: Es bleibt selten bei einem Termin. Es geht nicht nur um Zahlen, sondern um Lebensentscheidungen. Genau diese „Extrameilen“ machen es für viele Maklerinnen schwer, wirtschaftlich zu arbeiten – obwohl genau hier die größte Wirkung entsteht. Dieses Dilemma lösen wir. 

Ihr beide, Samira und Susanne, steht zusammen an der Spitze von FemininFinance. Wie sind eure Aufgaben verteilt?

Susanne Bartels Samira bringt die Branchenerfahrung, strategische Produktentwicklung und Vertriebsarchitektur ein. Ich entwickle einen psychologisch fundierten Beratungsansatz, die Sprache, Schulungskonzepte und begleite die Community der Maklerinnen. Die Geschäftsführung, langfristige Strategieentwicklung und den nötigen Größenwahn teilen wir uns. 

Susanne, hattest du vorher schon mit der Versicherungs- und Finanzbranche zu tun? Wie hast du zu FemininFinance gefunden?

SB Samira und mich verbindet eine lange Freundschaft, die immer mehr durch gegenseitiges Businessfeedback geprägt wurde. Ich habe mich jahrelang mit Unternehmensberatung und -kommunikation beschäftigt. Den Zugang zur Versicherungs- und Finanzbranche hat Samira initial für mich geöffnet. Die Frustration über die Unsichtbarkeit tatsächlicher weiblicher Lebensrealitäten – nicht nur in dieser Branche – hat uns schon lange verbunden, bevor ich zu FemininFinance gestoßen bin. Aber letztlich war sie der Grund den Mut zu fassen, unsere Kompetenzen zusammenzuwerfen und etwas Neues zu wagen.

Was reizt dich denn konkret an der Branche und an FemininFinance?

SB Ich halte große Stücke auf die Versicherungs- und Finanzbranche. Sie hält viele Ressourcen bereit, Lebensläufe und Zukunftsszenarien wirklich zum Guten zu verändern. Geld bedeutet Gestaltungsspielräume. Solange Frauen finanziell benachteiligt sind – und das trifft statistisch gesehen in jedem Land der Welt zu – haben sie faktisch weniger Spielräume. Die Arbeit in unserer Branche bedeutet für mich, direkten Impact schaffen zu können. Und das ist für mich purer Antrieb!

Welche Rolle im Unternehmen spielt deine Expertise als Wirtschaftspsychologin?

SB In wirtschaftlich und politisch so spannenden Zeiten ist ein möglichst breiter Betrachtungshorizont ein kraftvolles Werkzeug. Meine Perspektive greift auf allen Ebenen unserer Arbeit. Um einige Beispiele zu nennen: Kommunikationspsychologisch in unserem Beratungskonzept. Arbeits- und organisationspsychologisch in der Kreation und Umsetzung unserer Vision und Mission. Doch auch im Etablieren unserer gewünschten Unternehmenskultur: Welche Werte vertreten wir? Wie können wir diese im Umgang mit Kundinnen und Maklerinnen zum Leben erwecken? Wie bleiben wir dauerhaft zukunftsfähig?

Samira, was verändert sich dadurch für dich – oder andere Makler:innen?

SH Ich bin geneigt “Alles!” zu sagen. Doch ich ordne es mal ein: Man kann Beratung aus zwei Richtungen angehen. Entweder habe ich im Hinterkopf, welche Produkte ich fokussiere und wie diese für die jeweiligen Kundinnen und Kunden am besten passen könnten. Das Ergebnis wird so sicherlich nicht schlecht, doch es bleibt viel Potenzial liegen, die individuellen Lebensrealitäten ganzheitlich abzubilden.

Wir setzen auf die zweite Richtung: Der Fokus auf genau diese Lebensrealität. Wir gehen davon aus, dass die Kundin Spezialistin für ihr eigenes Leben ist. Und darum erarbeiten wir durch verschiedene Methoden mit ihr gemeinsam ihren Status Quo und vor allem gewünschte Zukunftsszenarien. Darauf basierend schauen wir uns den gesamten Werkzeugkasten der Branche an und finden heraus, welche Lösungen passen. Die Konzepte doppeln sich selten. Budgetieren, Versicherungen, Depots, Vermögensverwaltung, Immobilien, usw. – alles kann, nichts muss. Hauptsache, es passt vollumfänglich zur Kundin und ihren Voraussetzungen.

Samira, unterstützt es dich auch konkret bei der Beratung, eine psychologische Expertin im Haus zu haben?

SH Absolut – und zwar auf eine Art, die ich selbst so nicht erwartet hätte. Susanne bringt psychologische Tiefe in unsere Arbeit, die weit über „Soft Skills“ hinausgeht. Sie hat uns geholfen, typische Kommunikationsmuster aufzubrechen, die Frauen in Finanzberatungen oft ausschließen, verunsichern oder unter Druck setzen. Unsere Branche hat leider noch immer nicht den besten Ruf. Wir sind da gemeinsam auf die Suche gegangen, wie man Vertrauen stiften kann und wo es bislang verloren geht. Geld ist ein so intimes Thema, das weit mehr als ein paar Zahlen und Rechnungen verkörpert. Wer zu uns in die Beratung kommt, soll aufrichtig spüren, dass wir den Menschen als Ganzes betrachten. Wer, wenn nicht eine Psychologin, sollte diesen Prozess mitgestalten? 

Was sind eure mittel- bis langfristigen Pläne mit FemininFinance?

SH: Aktuell bauen wir unseren Kreis an Verbündeten auf – Maklerinnen und Marktteilnehmer, die mit uns eine neue Art der Finanzberatung für Frauen gestalten wollen. Langfristig wollen wir unser System zum besten State-of-the-Art weiterentwickeln: fachlich, psychologisch und technologisch. Nach und nach wollen wir alle typischen Herausforderungen im Beratungsalltag lösen. Und dabei sind wir schon ziemlich weit gekommen. 

SB Das große Ziel ist eigentlich ganz simpel: Wir wollen, dass Frauen und ihre Lebensrealitäten natürlicher Bestandteil der Versicherungs- und Finanzbranche sind. Sowohl Kundinnen als auch Maklerinnen. 

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<a href="/nachrichten/cybersicherheit-ist-auch-im-maklerhaus-pflicht" hreflang="de">Cybersicherheit ist auch im Maklerhaus Pflicht</a> http://www.asscompact.de/node/169677

Veränderungen und Innovationen prägen die moderne Geschäftswelt – vorangetrieben durch die Digitalisierung und neue Arbeitsmodelle. Die Dimensionen von Cyberangriffen und daraus resultierenden Schäden kennen keine Grenzen. Cybersicherheit ist deshalb unverzichtbar Aktuelle Vorfälle führen dies vor Augen.

169677 29. Oktober 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement Ein Artikel von Alexandra Iancu, Legal & Business Associate CGPA S.A. Luxembourg

Versicherungsvermittler sind aufgrund der großen Menge an Kundendaten, die sie verarbeiten, zu einem beliebten Ziel für Cyberkriminelle geworden. In den letzten Jahren war ein deutlicher Anstieg von Cyberangriffen auf diese Branche zu verzeichnen. Die jüngsten Vorfälle verdeutlichen das Ausmaß und die Schwere dieser wachsenden Bedrohung und unterstreichen die Dringlichkeit, mit der diese Berufsgruppen ihre digitalen Verteidigungen ausbauen müssen.

Cyberangriffe offenbaren massive Sicherheitslücken

In Frankreich zielte eine koordinierte Kampagne von Cyberangriffen auf zwei Drittunternehmen für Zahlungsabwicklungen ab und kompromittierte die personenbezogenen Daten von mehr als 33 Millionen Menschen. Die Daten betrafen Versicherte und ihre Familien, ihren Personenstand, ihr Geburtsdatum und ihre Sozialversicherungsnummer, den Namen ihres Krankenversicherers und die Obergrenzen ihrer Versicherungspolicen. Die Ermittlungen der französischen Datenschutzbehörde CNIL zu diesem Thema laufen noch.

Vor Kurzem war Spanien von einem weiteren großen Cybersicherheitsvorfall betroffen, der einen Hauptakteur der Versicherungssoftwarebranche betraf. Ein führender Anbieter, der sich auf CRM- und ERP-Lösungen für Versicherungsvermittler spezialisiert hat, wurde Opfer einer Sicherheitsverletzung in seiner Cloud-Infrastruktur.

Bei diesem Eindringen wurden potenziell sensible Daten offengelegt, die von zahlreichen Versicherungsvermittlern verwaltet wurden, was die Anfälligkeit der IT-Systeme in diesem Sektor unterstrich. Die zuständigen Behörden haben Ermittlungen eingeleitet, um das genaue Ausmaß dieser Verletzung und ihrer Auswirkungen zu untersuchen.

Cybersicherheit ist Pflicht im Maklerhaus

Zur Bekämpfung derartiger Bedrohungen und zum Schutz von Kundendaten, aber auch zur Vermeidung finanzieller Verluste und von Imageschäden, ist die Umsetzung robuster Cybersicherheitspraktiken keine Option mehr für Versicherungsvermittler, sondern von ganz entscheidender Bedeutung. Die nachstehende Liste umfasst die wichtigsten Praktiken, die Versicherungsvermittler an- wenden können, um ihre Abwehr zu stärken und ein sichereres Umfeld zu schaffen:

  • Entwicklung einer umfassenden Strategie für das Management von Cyberrisiken gemäß den Branchenstandards
  • Förderung der Einführung vorbildlicher Sicherheitspraktiken im Team, u. a. mithilfe eines Schwerpunkts auf eine strenge Passwortverwaltung und die Schulung der Mitarbeiter in der Erkennung und Abwehr von Phishing-Versuchen
  • Durchführen regelmäßiger Überprüfungen der IT-Systeme zur Erkennung und Behebung von Schwachstellen
  • Einsatz praktischer Leitfäden und Tools, die von Regulierungsbehörden und Branchenverbänden zur Verfügung gestellt werden, zwecks kontinuierlicher Schulung und Einhaltung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

Im Falle einer Datenverletzung haben wir nachstehend die wichtigsten Schritte für eine erfolgreiche Abschwächung des Vorfalls zusammengestellt:

  • Weitere unberechtigte Zugriffe verhindern: Bestimmen Sie das Ausmaß der Verletzung und ergreifen Sie sofortige Maßnahmen zur Vermeidung weiterer unberechtigter Zugriffe.
  • Verletzung melden: Benachrichtigen Sie die zuständige Aufsichtsbehörde innerhalb der vorgeschriebenen Frist.
  • Betroffene informieren: Benachrichtigen Sie die von der Verletzung betroffenen Personen und erläutern Sie die Art des Vorfalls, die potenziellen Risiken und die Abhilfemaßnahmen.
  • Dokumentieren Sie den Verstoß: Bewahren Sie für den Fall einer Untersuchung eine vollständige schriftliche Akte auf.
  • Sicherheitsmaßnahmen überprüfen und verbessern: Verstärken Sie Cybersicherheitsprotokolle, um zukünftige Verstöße zu verhindern.
Hilfsmittel für das Risikomanagement

Der Abschluss einer Cyberversicherungspolice erweist sich als ein Schlüsselelement der Verteidigung und in gewissem Maße auch der Prävention im Umgang mit digitalen Risiken. Auch wenn diese Deckung Cyberangriffe nicht direkt verhindern kann, bietet sie im Falle eines Vorfalls einen bedeutenden finanziellen und rechtlichen Schutz.

Diese Sicherheit ermöglicht es den Vermittlern, ihre Anstrengungen auf die Wiederherstellung der Geschäftstätigkeit und die Stärkung des Vertrauensverhältnisses zu ihren Kunden zu konzentrieren, anstatt sich nur mit den potenziellen wirtschaftlichen Auswirkungen zu beschäftigen. Somit ist die Cyberversicherung ein entscheidendes Element für den umfassenden Ausbau der Widerstandsfähigkeit gegen Cyberbedrohungen.

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<a href="/nachrichten/qbe-staerkt-europaeisches-risikomanagement-team" hreflang="de">QBE stärkt europäisches Risikomanagement-Team</a> http://www.asscompact.de/node/169676

Der Gewerbeversicherer QBE erhält ab November Unterstützung in seinem Risikomanagement-Team. Tobias Mehl kommt von MRH Trowe als Risk Engineer zum Standort Düsseldorf.

169676 29. Oktober 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

QBE hat Tobias Mehl zum Risk Engineer im Risk Solutions Team Europe ernannt, wie es in einer Unternehmensmitteilung heißt. Mehl startet am 01.11.2025 am Standort Düsseldorf und berichtet an Alberto Conesa, Risk Practice Leader Europe. Die Position ist neu geschaffen. In seiner Rolle unterstützt er die deutschen Underwriter mit technischem Know-how und entwickelt Risikolösungen für Kunden, die an den jeweiligen Bedarf angepasst sind.

Vor seinem Wechsel zu QBE Europe war Tobias Mehl als Risk Engineer bei MRH Trowe tätig. Seit März 2025 gibt er zudem sein Fachwissen als Dozent an der Deutschen Versicherungsakademie (DVA) weiter.

„Mit Tobias Mehl gewinnen wir einen praxisnahen Risk Engineer, der die Brücke zwischen Underwriting, Maklern und Kunden noch kürzer macht. Sein technisches Know-how und seine lokale Verankerung in Düsseldorf stärken unsere Fähigkeit, maßgeschneiderte Risikolösungen schnell und wirksam umzusetzen“, sagt Alberto Conesa.

Mit der Neueinstellung will QBE sein europäisches Risikomanagement-Team ausbauen und die Position als Führungsversicherer stärken, so das Unternehmen. (mki)

News über weitere personelle Veränderungen in der Finanz- und Versicherungsbranche lesen Sie in der Rubrik „Personen“.
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