AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement https://www.asscompact.de/ AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement de Sat, 25 Jul 2026 09:30:07 +0200 Sat, 25 Jul 2026 13:26:00 +0200 Digital Insurance Podcast: Evolution der Schadenregulierung http://www.asscompact.de/node/172199

Moderator Jonas Piela begrüßt in der aktuellen Folge des „Digital Insurance Podcast“ Thomas Jacobi, Bereichsleiter Schaden Composition bei der SIGNAL IDUNA Gruppe. Die beiden sprechen über die Evolution der Schadenregulierung vom analogen Sachbearbeiter hin zum KI-gestützten Live-Tracking.

172199 25. Juli 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die Digitalisierung verändert die Spielregeln im Schadenmanagement von Versicherungsunternehmen rasant. Im „Digital Insurance Podcast“ mit Moderator Jonas Piela verdeutlicht Thomas Jacobi, Bereichsleiter Schaden Composition bei der SIGNAL IDUNA Gruppe, wie sehr sich die Branche im Wandel befindet. Das traditionelle Zusammenspiel zwischen Versicherern und Dienstleistern steht vor einer technologischen Revolution, die durch den verstärkten Einsatz von künstlicher Intelligenz angetrieben wird. Dennoch bleibt die SIGNAL IDUNA, die historisch eng mit dem Handwerk und Handel verwurzelt ist, zukunftsorientiert und optimistisch, was die künftigen Partnerschaften in diesem Sektor angeht.

Transformation der Dienstleisterlandschaft durch KI

Thomas Jacobi betont, dass das Schadenmanagement ohne externe Dienstleister auch in Zukunft unvorstellbar bleibt. Allerdings wird sich die Art der Zusammenarbeit grundlegend verändern. Jacobi unterscheidet hierbei zwischen zwei Hauptgruppen von Dienstleistern: den Prüfern, die für Beleg- und Rechnungsprüfungen zuständig sind, und den Sanierern beziehungsweise Reparaturservices, die physisch vor Ort Schäden beheben. Während handwerkliche Dienstleistungen wie die Behebung eines Wasserschadens nicht durch KI ersetzt werden können, sieht die Zukunft für die reine Belegprüfung anders aus. Jacobi prognostiziert, dass Versicherer diese Prüfprozesse durch eigene KI-Lösungen zunehmend selbst übernehmen werden. Die Signal Iduna steht kurz vor dem Einsatz einer eigenen KI für diesen Bereich, was das traditionelle Geschäftsfeld reiner Prüfdienstleister stark einschränken könnte.

Strategische Partnerschaften und agile Entwicklung im Fokus

Ein zentraler Baustein der Digitalisierungsstrategie der SIGNAL IDUNA ist die enge Partnerschaft mit Google. Gemeinsam werden maßgeschneiderte KI-Agenten entwickelt, um Prozesse effizienter und kundenfreundlicher zu gestalten. Trotz der hohen Komplexität bei der Integration verschiedener Softwaresysteme und Schnittstellen plädiert Jacobi für eine agile Herangehensweise. Anstatt starrer Langzeitpläne setzt das Unternehmen auf das schrittweise Erkunden neuer Technologien und das direkte Feedback der Kunden. Für die Zukunft erwartet Jacobi eine Konsolidierung im Dienstleistermarkt, da kleinere Anbieter die notwendigen Investitionen in Technologie oft nicht tragen können. Großes Potenzial sieht er in Plattformlösungen, die einen technologischen Grundstandard vorgeben und so die Zusammenarbeit für alle Beteiligten erleichtern.

Hier geht es zur aktuellen Folge:
Über den Podcast

Jonas Piela berät die Versicherungswirtschaft hinsichtlich der digitalen Transformation in seiner Rolle als Managing Director bei Piela & Co. Digital Consultants. Außerdem betreibt er den Digital Insurance Podcast, für den er mit Managern aus der Branche über die Herausforderungen der Digitalisierung spricht. Zu finden ist der Podcast unter anderem bei Google, Apple und Spotify sowie unter insurancemedia.de/podcast.

Weitere Podcasts
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Allianz verkündet Änderungen im Vorstand http://www.asscompact.de/node/172213

Zum Jahresende 2026 scheidet Günther Thallinger, seit 2017 Mitglied im Vorstand der Allianz SE, aus dem Gremium aus. Thallingers Bereiche werden auf andere Vorstandsmitglieder verteilt. Zudem wird das Vorstandsteam von neun auf acht Mitglieder verkleinert.

172213 24. Juli 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Der Aufsichtsrat der Allianz SE und Günther Thallinger haben sich einvernehmlich darauf verständigt, sein Mandat als Mitglied des Vorstands der Allianz SE zum 31.12.2026 auslaufen zu lassen. Thallinger ist seit 2017 in dem Gremium vertreten und blickt damit auf eine zehnjährige Amtszeit als Vorstandsmitglied zurück.

Gleichzeitig wird der Vorstand der Allianz SE von neun auf acht Mitglieder reduziert. Dies spiegele die engere Integration von Kompetenzen innerhalb des Konzerns sowie die daraus resultierenden Effizienzsteigerungen der vergangenen Jahre wider, wie es von Unternehmensseite aus heißt.

Die bislang von Thallinger verantworteten Bereiche werden auf andere Vorstandsmitglieder verteilt. Andreas Wimmer, Vorstandsmitglied der Allianz SE und verantwortlich für das Asset-Management sowie US Life Insurance, wird zusätzlich die Verantwortung für die Eigenanlagen der Allianz Gruppe (Allianz Investment Management SE) übernehmen. Mit seinem Eintritt in den Vorstand der Allianz SE am 01.01.2027 wird Tomas Kunzmann zusätzlich zu seinen bereits angekündigten Zuständigkeiten für Asien-Pazifik, einschließlich Indien, die Verantwortung für Global Health und Nachhaltigkeit (ESG) übernehmen.

„Günther Thallinger hat sich in jeder Führungsposition, die er bei der Allianz innehatte, durch Leidenschaft und Engagement ausgezeichnet und sich stets dafür eingesetzt, die Interessen von Kunden, Investoren, Kollegen und der Gesellschaft als Ganzes zu fördern“, erklärt Oliver Bäte, Vorstandsvorsitzender der Allianz SE. Mit seiner Integrität, seinem langfristigen Denken und seiner Fähigkeit, starke Partnerschaften aufzubauen, die nachhaltigen Nutzen für alle Beteiligten schaffen, habe sich Thallinger den Respekt eines breiten Kreises von Stakeholdern erworben.

„Unser künftiger Vorstand verbindet eine bewusst schlanke Struktur mit einer breiten Vielfalt an Erfahrungen, Hintergründen und Perspektiven. Er wird weiterhin bereichsübergreifend daran arbeiten, Mehrwert für unsere Kundinnen und Kunden zu schaffen, deren Bedarf an Absicherung, Vorsorgelösungen und Beratung in einem zunehmend komplexen und unsicheren Umfeld kontinuierlich wächst“, so Bäte weiter. (tik)

Bild: © Allianz

News über weitere personelle Veränderungen lesen Sie in der Rubrik „Personen“.
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Fidelity stärkt Partner- und Beratervertrieb der FFB http://www.asscompact.de/node/172210

Fidelity International baut den Vertrieb seiner Investmentplattform FFB weiter aus. Zum 01.07.2026 ist Carina Ebling als Head of Partner & Adviser Distribution gestartet. Sie soll die Weiterentwicklung des Partner- und Beratervertriebs der FFB voranbringen.

172210 24. Juli 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Carina Ebling ist bei Fidelity International zum 01.07.2026 als Head of Partner & Adviser Distribution eingestiegen. Sie verantwortet in ihrer neuen Funktion den Ausbau und die Weiterentwicklung des Partner- und Beratervertriebs der Fidelity-Investmentplattform FFB. Sie berichtet an Jan Schepanek, Leiter des Privatkundengeschäfts von Fidelity International in Deutsch und Sprecher der FFB-Geschäftsführung.

Ebling verfügt über langjährige Erfahrung in der Entwicklung strategischer Partnerschaften, Vertriebsstrategien und Wachstumsinitiativen in der Finanzdienstleistungs- und FinTech-Branche, so Fidelity. Zuletzt war sie bei Raisin tätig, wo sie seit 2019 verschiedene Führungspositionen innehatte.

In ihrer neuen Rolle wird Carina Ebling ganzheitlich die Weiterentwicklung des Partnerökosystems der FFB vorantreiben und den Beratervertrieb gezielt stärken, heißt es in der Mitteilung von Fidelity. Gemeinsam mit ihren Teams unter der Leitung von Michael Müller, Head of Partner & Adviser Sales, und Silke Schomacher, Head of Key Account Relations, wird sie die Betreuung und Weiterentwicklung von Vertriebspartnern, Finanzberatern und strategischen Partnern entlang der gesamten Wertschöpfungskette verantworten. Die drei Führungskräfte bündeln mit ihren Teams die Kompetenzen in Vertrieb und Key-Account-Management und schaffen damit die Grundlage für nachhaltiges Wachstum über alle Vertriebskanäle hinweg, so Fidelity.

Jan Schepanek erläutert, dass Eblings Expertise auch im Rahmen der Reform der privaten Altersvorsorge gefragt sein wird: „Gerade mit Blick auf das Altersvorsorgedepot, dessen Markteinführung und Skalierung wir mit hoher Priorität vorantreiben, wird ihre Expertise im B2B-Vertrieb und im Aufbau leistungsfähiger Partnernetzwerke von entscheidender Bedeutung sein.“ (mki)

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Future Forum 2026: Was Makler jetzt entscheiden müssen http://www.asscompact.de/node/172209

Künstliche Intelligenz verändert Prozesse und Kundenschnittstellen, Konsolidierer verschieben Marktanteile und viele Maklerunternehmen stehen vor einer ungelösten Nachfolgefrage. Gleichzeitig werden professionelle Führung, Technologie und klare Unternehmensstrukturen immer wichtiger.

172209 24. Juli 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Beim Future Forum 2026 am 8. September in Berlin geht es deshalb nicht nur um allgemeine Zukunftstrends. Im Mittelpunkt steht die konkrete Frage: Wie müssen Makler ihren Betrieb heute aufstellen, um auch in den kommenden Jahren eigenständig, wettbewerbsfähig und wirtschaftlich erfolgreich zu bleiben?

Der Maklermarkt steht vor einer Neuordnung

Die Ergebnisse der Studie „Maklermarkt 2030+“ verdeutlichen den bevorstehenden Strukturwandel: 70% der befragten Alleininhaber sind älter als 51 Jahre, 56% bereits älter als 55 Jahre. Mehr als 40% planen, ihr Unternehmen innerhalb der kommenden rund zehn Jahre zu übergeben oder ihre Tätigkeit zu beenden.

Ein im Rahmen der Studie entwickeltes Szenario geht davon aus, dass die Zahl der Maklerunternehmen bis 2035 um rund 40 bis 50% auf nur noch etwa 10.000 bis 12.000 sinken könnte. Das ist keine feststehende Prognose, zeigt aber die mögliche Größenordnung der Veränderungen durch Verrentung, Konsolidierung und eine begrenzte Zahl an Neugründungen.

Damit werden Bestände, Kundenbeziehungen und Marktanteile neu verteilt. Für jeden Maklerbetrieb stellt sich die Frage, welche Rolle er dabei einnehmen will: eigenständig wachsen, Mitarbeiter aufbauen, Bestände übernehmen, sich einem größeren Verbund anschließen oder die eigene Nachfolge vorbereiten?

Vier Themen für die Zukunft des Maklerbetriebs

Das Future Forum konzentriert sich auf vier Handlungsfelder, die für die weitere Entwicklung vieler Maklerunternehmen entscheidend sind.

Künstliche Intelligenz

KI kann Beratung, Vertrieb und Backoffice effizienter machen. Entscheidend ist jedoch nicht, möglichst viele Anwendungen einzusetzen. Makler müssen klären, wo KI im eigenen Betrieb tatsächlich einen Nutzen stiftet und welche Voraussetzungen dafür bei Daten, Prozessen, Führung und Governance geschaffen werden müssen.

Pools und Konsolidierung

Pools, Verbünde und Konsolidierer übernehmen zunehmend Aufgaben in den Bereichen Technologie, Daten, Prozesse und Bestandsmanagement. Für Makler wird es deshalb wichtiger, die eigene Anbindungs- und Kooperationsstrategie bewusst zu wählen: Welche Unterstützung benötigt der Betrieb? Welche Abhängigkeiten entstehen?

Nachfolge im Maklerhaus

Die Verrentungswelle stellt Betriebe vor eine ungelöste Übergabefrage. Gleichzeitig entstehen Chancen für Makler, die Bestände übernehmen oder Unternehmen zusammenführen wollen.

Beim Unternehmenswert geht es dabei nicht nur um Umsatz und Bestandshöhe. Relevant sind auch die Kundenstruktur, dokumentierte Prozesse, die Abhängigkeit vom Inhaber, das Team und die technologische Aufstellung.

Personalführung

Wachstum setzt voraus, dass Verantwortung nicht dauerhaft ausschließlich beim Inhaber verbleibt. Viele Maklerunternehmen stoßen jedoch beim Aufbau und bei der Führung eines Teams an Grenzen.

Geeignete Mitarbeiter sind schwer zu finden, unterschiedliche Generationen bringen unterschiedliche Erwartungen mit und Führung wurde häufig nie systematisch gelernt. Personalführung wird damit zu einer zentralen Voraussetzung für Wachstum, Skalierbarkeit und Unternehmenswert.

Austausch statt Frontalprogramm

Das Future Forum ist bewusst nicht als klassische Vortragsveranstaltung konzipiert. Kurze fachliche Impulse werden durch moderierte Workshops, kontroverse Diskussionen und offene Netzwerkzeiten ergänzt.

Die Teilnehmer sollen nicht nur zuhören, sondern eigene Fragestellungen und Erfahrungen einbringen. Ziel ist, unterschiedliche Perspektiven zu vergleichen und konkrete Ansätze für den eigenen Maklerbetrieb abzuleiten.

Diese Speaker geben Impulse

Prof. Dr. Patrick Glauner zeigt, warum erfolgreiche KI-Projekte nicht mit der Auswahl einer Software beginnen, sondern mit klaren Zielen sowie geeigneten Daten, Prozessen und Führungsstrukturen.

Franziska Geusen, Vorständin des AfW Bundesverband Finanzdienstleistung e. V., spricht über Mitarbeiterführung über Generationen hinweg und darüber, wie Teams trotz unterschiedlicher Erwartungen, Arbeitsweisen und Werte erfolgreich zusammenarbeiten können.

Dirk Becht, Geschäftsführer der DIVM Deutsche Immobilien Versicherungsmakler GmbH und ehemaliger Gewinner des Jungmakler Awards, berichtet vom Aufbau und der Skalierung seines Unternehmens bis zum erfolgreichen Verkauf. Dabei geht es insbesondere um die Entscheidungen, die Wachstum und Unternehmenswert beeinflusst haben.

Exklusive Einblicke in den Maklermarkt 2030+

Jeder Teilnehmer erhält zusätzlich einen exklusiven Auszug aus der Studie „Maklermarkt 2030+“. Die Untersuchung wurde von der bbg Betriebsberatungs GmbH gemeinsam mit Dr.-Ing. Dietmar Kottmann (Oliver Wyman) und Klaus-Jürgen Baum (ASSURACON) auf Basis der Einschätzungen von mehr als 1.000 Marktteilnehmern erarbeitet.

Das Future Forum richtet sich an Maklerinnen und Makler, die ihren Betrieb aktiv weiterentwickeln, Mitarbeiter aufbauen, Bestände übernehmen, ihre Nachfolge vorbereiten oder ihre Position im sich verändernden Markt überprüfen möchten.

Future Forum 2026

8. September 2026

IDEAL Versicherung

Kochstraße 26, 10969 Berlin

Ankommen ab 9:30 Uhr

Programmbeginn um 10:00 Uhr

Ende des offiziellen Programms um 18:00 Uhr

Die Teilnahme ist kostenfrei.

Alle Informationen und die Anmeldung: veranstaltung.asscompact.de/future-forum-2026
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Crawler von OpenAI greift uniVersa-Kundendaten ab http://www.asscompact.de/node/172208

Bei den uniVersa Versicherungen hat es einen Datenschutzvorfall gegeben. Laut Medienberichten hat ein Web-Crawler des KI-Anbieters OpenAI über einen offenen Server sensible Kundendaten abgegriffen. Darunter sollen neben Namen, Adressen und Vertragsdaten auch teilweise Bankdaten sein.

172208 24. Juli 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Beim Nürnberger Versicherer uniVersa ist es Anfang Juli zu einem Datenschutzvorfall gekommen. Wie die Online-Plattform heise online zuerst berichtete, konnte ein Web-Crawler des KI-Anbieters OpenAI auf Kundendaten der uniVersa Lebensversicherung, der uniVersa Krankenversicherung und der uniVersa Allgemeine Versicherung zugreifen. Der Vorfall ereignete sich am 07.07.2026.

Bei den Daten handelte es sich um Namen, Anschriften, sowie Vertragsdaten und teilweise auch Bankverbindungen. Nicht betroffen sein sollen jedoch „besonders sensible Informationen wie Gesundheits-, Login- oder Kreditkartendaten und die zentralen Verwaltungs- und Datensysteme sowie das Kundenportal“, wie der Versicherer auf dem Online-Portal zitiert wird.

Datenleck war wenige Stunden offen

Hintergrund war ein offener Server, über den der Crawler auf die Daten zugreifen konnte. Das Datenleck soll nur einige Stunden offen gewesen sein, heißt es bei heise. Wie heise außerdem berichtet, wurden die Zugriffe laut uniVersa im Rahmen interner Sicherheitskontrollen entdeckt. Daraufhin habe man den Zugriff auf den Server umgehend abgeschaltet. Der Versicherer habe anschließend den KI-Anbieter aufgefordert, die abgerufenen Kundendaten nicht zu verwenden und sie vollständig zu löschen. Externe Forensik-Experten wurden ebenfalls hinzugezogen, um den Sachverhalt schnellstmöglich aufzuklären. Zudem seien zusätzliche Schutzmaßnahmen eingeleitet worden. Für Betroffene steht der Kundenservice bereit. Auch der zuständigen Datenschutzbehörde hat der Versicherer den Fall gemeldet.

Ausmaß des Datenlecks nicht bekannt

Wie viele Kunden von dem Vorfall betroffen waren, ist nicht bekannt. Kunden, deren Daten abgegriffen wurden, sind von dem Versicherer über den Zwischenfall informiert worden. Das bestätigen einige Kunden auf der Onlineplattform „reddit“. (js)

Lesen Sie auch: Prävention oder Versicherung: Die richtige Mischung bei Cyberrisiken
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FondsKonzept startet KI-System FINIA http://www.asscompact.de/node/172204

FondsKonzept stellt angeschlossenen Vermittlern ein neues KI-System zur Verfügung: FINIA ist vollständig in das smartMSC eingebunden und kann auf freigegebene Dokumente, Analysen sowie Systeminformationen zugreifen. Somit kann die KI auch kontextbezogene Handlungsempfehlungen liefern.

172204 24. Juli 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Mit dem inhouse-programmierten KI-System FINIA treibt die FondsKonzept AG die Digitalisierung der Finanzberatung weiter voran. FINIA steht für Financial Intelligent Architecture. Ab sofort steht allen angeschlossenen Vermittlern die KI als „Sparringspartner“ im smartMSC zur Verfügung. Bei FINIA handelt es sich nicht um einen isolierten Chatbot, sondern das System ist vollständig in das smartMSC integriert. Vermittler können Aufgaben in natürlicher Sprache formulieren, Informationen gezielt abrufen und Arbeitsprozesse direkt im System ausführen – ohne Medienbruch oder Systemwechsel.

Durch die Einbindung in das smartMSC verfügt FINIA über Zugriff auf freigegebene Dokumente, Analysen sowie Systeminformationen. Dadurch kann die KI nicht nur allgemeine Fragen beantworten, sondern auch passgenaue und kontextbezogene Handlungsempfehlungen liefern.

„Künstliche Intelligenz entfaltet ihren größten Mehrwert erst dann, wenn sie die richtigen Informationen zur richtigen Zeit nutzen kann. Genau das stellen wir unseren Vermittlern mit FINIA zur Verfügung“, erklärt Christian Sosnowski, Vorstand IT der FondsKonzept AG.

Vermittler behält die Kontrolle

FINIA unterstützt, analysiert und automatisiert, entscheidet aber nicht. Sämtliche Entscheidungen und Freigaben bleiben in der Hand des Vermittlers. Wie FondsKonzept weiter mitteilt, erfolgt die Datenverarbeitung DSGVO-konform innerhalb der Systemumgebung. Sämtliche Daten bleiben im smartMSC und werden nicht an Dritte weitergegeben.

FINIA soll Vermittler von Routinearbeiten entlasten und ihnen mehr Freiraum für die persönliche Kundenberatung ermöglichen. So unterstützt FINIA unter anderem bei der Navigation im smartMSC, der intelligenten Dokumentensuche, der Erstellung von Kundenkommunikation, der Analyse von Portfolios sowie bei der Anlage von Kunden, Verträgen und Depoteröffnungen. Mitgelieferte Prompt-Vorlagen und individuell speicherbare Arbeitsabläufe sollen den Einstieg erleichtern.

Mit der Einführung von FINIA will FondsKonzept den Grundstein legen für einen weiteren Ausbau KI-gestützter Funktionen innerhalb des smartMSC. (tik)

Weitere News rund um neue Services und digitale Lösungen lesen Sie auch in der Rubrik „Management & Vertrieb“.
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Tier-OP-Versicherung: Wo endet der Schutz für die Nachsorge? http://www.asscompact.de/node/172157

Was genau unter „Nachsorge“ in einer Tier-OP-Versicherung zu verstehen ist und wie lange der Versicherungsschutz dafür gilt, ist nicht immer eindeutig. Mit dieser Frage befasste sich die Versicherungsombudsfrau und zeigte anhand eines Beschwerdefalls auf, wo die Grenzen liegen.

172157 24. Juli 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Der Leistungsumfang von Tier-OP-Versicherungen unterscheidet sich je nach Tarif in zahlreichen Details. Ein wichtiges Merkmal ist dabei der Umfang der Vor- und Nachsorge. Leistungsstarke Tarife übernehmen nicht nur die eigentliche Operation, sondern auch die notwendige Diagnostik vor dem Eingriff sowie die anschließende Nachsorge. Teilweise legen die Versicherungsbedingungen dafür einen konkreten Zeitraum fest. Fehlt eine solche zeitliche Begrenzung, kann dies jedoch zu unterschiedlichen Auffassungen über den Umfang des Versicherungsschutzes führen.

Streit um Erstattung von Nachsorgekosten

Mit einem solchen Fall hatte sich die Versicherungsombudsfrau Dr. Sibylle Kessal-Wulf zu befassen. Wie aus dem Jahresbericht 2025 der Schlichtungsstelle Versicherungsombudsmann hervorgeht, legte eine Tierhalterin Beschwerde ein, nachdem ihr Versicherer nicht sämtliche Kosten für Behandlungen erstattet hatte, die sie als Nachsorge nach einer Operation ansah.

Grundlage des Streits war folgende Klausel in den Versicherungsbedingungen: „Im OP-Kostenschutz ersetzt der Versicherer die Kosten einer Operation inklusive unmittelbarer stationärer und ambulanter Nachsorge im nach Tarif und Vertrag vereinbarten Umfang.“ Die Operation des Tieres hatte im Oktober stattgefunden. In den darauffolgenden Monaten waren weitere tierärztliche Behandlungen erforderlich geworden, deren Kosten die Versicherungsnehmerin vollständig ersetzt haben wollte.

Ombudsfrau: „Unmittelbare“ Nachsorge ist entscheidend

Die Ombudsfrau folgte dieser Auffassung jedoch nicht und lehnte es ab, den Versicherer zur weiteren Leistung zu verpflichten. Maßgeblich sei die Auslegung der Versicherungsbedingungen aus Sicht eines durchschnittlichen Versicherungsnehmers ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse. Danach seien Versicherungsbedingungen so zu verstehen, wie sie sich bei verständiger Würdigung, aufmerksamer Durchsicht und unter Berücksichtigung des Sinnzusammenhangs darstellen.

Allein der Umstand, dass die Versicherungsbedingungen keinen konkreten Zeitraum für die Nachsorge nennen, führe nicht dazu, dass der Versicherer über einen unbegrenzten Zeitraum sämtliche weiteren Behandlungskosten übernehmen müsse. Der Schwerpunkt der Leistungspflicht liege auf den Kosten der Operation selbst sowie auf der „unmittelbaren“ Nachsorge.

Langfristige Behandlungen nicht mehr vom OP-Schutz umfasst

Nach Auffassung der Ombudsfrau versteht ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer unter einer unmittelbaren Nachsorge Maßnahmen, die in engem zeitlichen Zusammenhang mit der Operation stehen. Dazu zählen insbesondere die Wundversorgung, das Entfernen von Operationsmaterial, die Überwachung des Heilungsverlaufs, das Erkennen möglicher Komplikationen sowie Maßnahmen zur Wiederherstellung der Beweglichkeit. Hiervon zu unterscheiden sei hingegen eine langfristige Nachsorge, die vor allem der Stabilisierung und dem Erhalt des Operationserfolgs diene. Diese falle nicht mehr unter den Versicherungsschutz einer Tier-OP-Versicherung. (bh)

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Die besten Tarife in der bAV-Direktversicherung laut IVFP http://www.asscompact.de/node/172198

Die Bundesregierung will als Teil der Rentenreform die Verbreitung der bAV vorantreiben, denn sie gilt als attraktives Instrument zum Aufbau einer kapitalgedeckten Altersvorsorge. Das IVFP hat nun sein Rating zur bAV-Direktversicherung aktualisiert. Welche Unternehmen bieten „exzellente“ Tarife an?

172198 23. Juli 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die Verbreitung der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) stagniert seit einigen Jahren. Doch nun soll politisch etwas Bewegung in die Thematik kommen: Kürzlich hat eine von der Bundesregierung beauftragte Rentenkommission Vorschläge vorgelegt, die das strauchelnde Rentensystem – darunter auch die bAV – reformieren sollen. So sollen beispielsweise im Rahmen eines Sozialpartnerdialogs konkrete Maßnahmen erarbeitet werden, um die Verbreitung der bAV insbesondere in bisher unterversorgten Bereichen deutlich zu erhöhen. Dem Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) dürfte das sicher gefallen, so erklärt das IVFP wiederholt, dass die betriebliche Altersversorgung als das attraktivste Instrument zum Aufbau einer kapitalgedeckten Altersvorsorge gilt.

Moderne Anlageinstrumente und größere Flexibilität

In den letzten fünf Jahren hat sich in der bAV einiges getan, erklärt das IVFP. So sind zunehmend moderne Anlageinstrumente im Angebot. Rebalancing, Ablaufmanagements oder die Vielfalt in der Fondsanlage werten Entscheidungsmöglichkeiten für den Verbraucher auf. In der Geldanlage selbst seien Renditewerte in den Musterfallberechnungen eher unter Druck geraten – das sei allerdings angesichts der Zinssituation nicht verwunderlich.

Auch zu beobachten sei eine stetige Verbesserung in der Flexibilität bei der Vertragsgestaltung und bei der Digitalisierung, doch dies seien keine bAV-spezifischen, sondern marktweite Entwicklungen.

Basisprodukt könnte Entlastung für Makler bedeuten

Auch seien Bemühungen bei der Reduzierung der Komplexität in der bAV zu erkennen. So schlägt beispielsweise der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) ein standardisiertes bAV-Basisprodukt vor, das als Direktversicherung konzipiert wäre und auf bestehende Systeme aufbauen soll – was zu einer spürbaren Entlastung für Arbeitgeber führen könnte. Für Makler könnte sich die Einführung eines solchen Produkts laut IVFP sogar positiv auswirken – so könnten unter anderem rechtliche Komplexität, Haftungsangst und andere Herausforderungen vermieden werden.

Auf Anbieterseite versuchen Unternehmen Komplexität vor allem im Bereich Produkt zu vermeiden. Die Anzahl der Comfort-Tarife – Tarife, mit Anlagekonzeption, deren Management komplett vom Versicherer übernommen wird – ist mit 25% der angebotenen Tarife höher als beispielsweise in der Privatrente.

IVFP bewertet bAV-Direktversicherungen

Für den aktuellen Jahrgang des Ratings in der bAV-Direktversicherung hat das IVFP das Tarifangebot von 34 Versicherern analysiert. Insgesamt wurden 76 Tarife in den Bereichen Unternehmen (Gewichtung: 25%), Rendite (Gewichtung: 40%), Flexibilität (Gewichtung: 25%) und Transparenz und Service (Gewichtung: 10%) auf bis zu 90 Kriterien untersucht. Die Tarife waren dabei in die Kategorien Klassik, Klassik Plus, Indexpolicen, Comfort und fondsgebundene Tarife mit Garantie aufgeteilt. Die Bewertung der Tarife erfolgt in den Kategorien exzellent, sehr gut, gut und befriedigend, die Anbieter sind innerhalb der Gesamtnoten alphabetisch geordnet.

Diese Anbieter punkten in den Kategorien Klassik, Klassik Plus und Index

In der Kategorie Klassik erreicht wie bereits in den Vorjahren kein Tarif die Gesamtnote „exzellent“. Zwei Versicherer jedoch, die Hannoversche und die LV 1871, können mit jeweils einem Tarif die Gesamtnote „sehr gut“ erreichen – wie bereits 2025 auch.

Im Bereich Klassik Plus können sich ebenfalls die Anbieter durchsetzen, die bereits im Vorjahr ganz vorne gelandet sind: Das MetallRente Konsortium unter Führung der Allianz, die neue leben Lebensversicherung sowie die Württembergische erhalten alle die Gesamtnote „exzellent“. In der Kategorie Indexpolice können Allianz, ERGO Vorsorge, neue leben und NÜRNBERGER die Gesamtnote „exzellent“ einheimsen.

Die Gewinner der Kategorien Comfort und Fondsgebunden mit Garantie

Insgesamt bewertet das IVFP zwölf Tarife in der Kategorie Comfort als „exzellent“. Drei Anbieter sind gleich mit zwei Tarifen ganz oben vertreten: HDI, das MetallRente Konsortium unter Führung der Allianz sowie die Stuttgarter. Jeweils einen Tarif ganz oben können die Allianz, AXA, Bayern-Versicherung, ERGO Vorsorge, LVM und Württembergische platzieren.

Die Kategorie Fondsgebunden mit Garantie bringt zehn „exzellent“ bewertete Tarife hervor. Zwei davon kommen von der Stuttgarter, jeweils einer von der Allianz, Alte Leipziger, AXA, Continentale, ERGO Vorsorge, LV 1871, SIGNAL IDUNA und Württembergische. (js)

Lesen Sie auch: bAV zwischen Reformdebatte und wirtschaftlicher Flaute
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Wie viel verdienen Finanz- und Versicherungsangestellte? http://www.asscompact.de/node/172201

Die Bundesagentur für Arbeit hat ihre Entgeltstatistik für das Jahr 2025 veröffentlicht. Die Statistik gibt Aufschluss darüber, wie die Gehälter von sozialversicherungspflichtigen Vollzeitbeschäftigten in Deutschland verteilt sind. Wo landen Finanz- und Versicherungsangestellte?

172201 23. Juli 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Von der Bundesagentur für Arbeit gibt es jährlich eine Statistik zum Bruttomonatsentgelt von sozialversicherungspflichtigen Vollzeitbeschäftigten. Die gibt einen Einblick über die Gehälter zahlreicher Angestellter in Deutschland, aufgeschlüsselt nach verschiedenen Kriterien, u. a. Geschlecht, Alter und Wirtschaftszweig.

Die Entgeltstatistik basiert auf den Daten, die Arbeitgeber an die Sozialversicherung senden. Enthalten sind jedoch nur Vollzeitbeschäftigte, da es bei den Meldungen lediglich eine Unterscheidung nach Voll- und Teilzeitbeschäftigung gibt, nicht aber eine Information über die konkret geleisteten Stunden. Laut Bundesagentur für Arbeit sei also nur durch die Eingrenzung auf Vollzeitbeschäftigte ein aussagekräftiger Vergleich möglich, bei denen die Unterschiede in der Arbeitszeitausgestaltung der Beschäftigten nicht so sehr ins Gewicht fallen. Stichtag ist der 31.12.2025.

Wie gut verdient Deutschland?

Insgesamt erfasst wurden für die Entgeltstatistik die Verdienste von rund 21,63 Millionen sozialversicherungspflichtigen Vollzeitbeschäftigten. Die Bundesagentur für Arbeit nutzt für die Statistik das Mediangehalt, nicht den Durchschnitt, bei dem durch besonders wenige besonders hohe oder niedrige Gehälter der Wert verzerrt wird. Das Mediangehalt ist der Wert, bei dem genau die Hälfte der Menschen weniger bzw. mehr verdient.

2025 betrug das monatliche Mediangehalt in Deutschland laut Statistik 4.217 Euro, was einem Plus von 204 Euro bzw. 5,1% zum Jahr 2024 entspricht. Die meisten Beschäftigten mit rund 5,4 Millionen befanden sich in der Entgeltklasse zwischen 3.000 und 4.000 Euro, danach folgt mit 4,7 Millionen schon die Entgeltklasse mit über 6.000 Euro.

Bei der Geschlechterverteilung sind Männer etwas besser gestellt mit einem Medianverdienst von 4.328 Euro, bei Frauen beträgt er 4.109 Euro. Sortiert nach der Altersgruppe verdienen Menschen im Alter von 55 Jahren und älter 4.362 Euro. Von 25 bis unter 55 Jahren sind es nur etwas weniger 4.286 Euro. Unter 25 Jahren liegt der Medienverdienst bei 3.202 Euro.

Finanz- und Versicherungsangestellte sind die „Spitzenverdiener“

Die Entgeltstatistik schlüsselt das Medianentgelt auch nach den verschiedenen Wirtschaftszweigen auf. Und hier gibt es erfreuliche Nachrichten für die Finanz- und die Versicherungsbranche, die in dieser Statistik unter dem Stichwort „Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen“ geführt werden. Hier beträgt das Medianentgelt 6.140 Euro, was einem Plus von 280 Euro bzw. 4,8% zu 2024 entspricht.

Platz 2 belegen „Information und Kommunikation“ mit 5.795 Euro, gefolgt von „Immobilien, freiberufliche wissenschaftliche und technische Dienstleistungen“ mit 5.018 Euro. Beide konnten im Vergleich zu 2024 zulegen, und zwar um respektive 4,1% bzw. 4,3%. Damit hat sich das Podium beim Medianverdienst in Deutschland nicht verändert. Die drei Wirtschaftszweige waren auch schon 2024 die Top 3.

Ebenfalls hohe Verdienste konnten 2025 der Bereich „Bergbau, Energie- und Wasserversorgung, Entsorgungswirtschaft“ verbuchen, hier betrug das Mediangehalt 4.973 Euro. Platz 5 belegt „Metall- und Elektroindustrie sowie Stahlindustrie“.

Den geringsten Verdienst hat der Bereich „Arbeitnehmerüberlassung“, also die Leiharbeit, mit einem Medianverdienst von 2.623 Euro. Leicht darüber steht das Gastgewerbe mit 2.727 Euro. Als dritte Berufssparte, deren Medianverdienst unter 3.000 Euro liegt, steht die Land- und Forstwirtschaft und Fischerei mit einem Mediangehalt von 2.940 Euro. (mki)

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Neue Verbraucherkredit-Regeln lösen Qualifizierungswelle aus http://www.asscompact.de/node/172200

Ab Herbst führt die GewO mit § 34k eine eigenständige Regulierung der Vermittlung von Allgemein-Verbraucherdarlehen ein. Die neuen Anforderungen verpflichten zahlreiche Finanzdienstleister und Vermittler zu Sachkundenachweisen, regelmäßiger Weiterbildung und Registrierung.

172200 23. Juli 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement Ein Artikel von Michael Bickel, Geschäftsführer bei Sachkundegurus

Ab November 2026 führt die Gewerbeordnung (GewO) mit § 34k eine eigenständige Regulierung der Vermittlung von Allgemein-Verbraucherdarlehen ein. Die neuen Anforderungen an die Verbraucherkreditvermittlung verpflichten Tausende Finanzdienstleister und Vermittler zu Sachkundenachweisen, regelmäßiger Weiterbildung und Registrierung. Ein großer Teil der aktiven Vermittler muss entweder erstmals eine IHK-Sachkundeprüfung ablegen oder die Voraussetzungen der „Alte-Hasen“-Regelung bis spätestens 31.05.2027 nachweisen. Gleichzeitig steigt der Weiterbildungsbedarf für Unternehmen, da neben den Selbstständigen auch Beschäftigte künftig stärker reguliert werden, die an Vermittlung mitwirken.

In den vergangenen Monaten haben sich die Fragen nach Sachkunde der Vermittler und Unternehmen bereits spürbar verändert. Standen zuvor Fristen, Übergangsregelungen oder die Sachkundeprüfung im Mittelpunkt, geht es jetzt auch um organisatorische Themen: Welche Mitarbeitenden sind betroffen? Wie lässt sich Weiterbildung in bestehende Vertriebsstrukturen integrieren?

Was zunächst lediglich wie eine regulatorische Änderung wirkt, entwickelt sich zu einer der spürbarsten Qualifizierungswellen der vergangenen Jahre in der Finanzvermittlung. Entscheidend wird sein, wie Unternehmen die neuen Anforderungen in ihre Organisation und ihre Beratungsprozesse integrieren.

Die Sachkundeprüfung ist nur der Startpunkt

Viele Diskussionen rund um die neue Verbraucherkredit-Regulierung konzentrieren sich derzeit auf die Sachkundeprüfung selbst. Das ist nachvollziehbar, greift jedoch zu kurz. Mit bestandener Prüfung und Sachkundenachweis sind zwar die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt. Der eigentliche Qualitätsanspruch der neuen Regeln beginnt jedoch dort, wo Kreditvermittler dieses Wissen sicher im Alltag anwenden und Kunden verlässlich beraten.

Dafür braucht es Lern- und Qualifizierungskonzepte, die Wissen praxisnah vermitteln. Sachkundegurus etwa bereitet Vermittler gezielt auf die Sachkundeprüfung vor und verknüpft dabei regulatorisches Wissen mit typischen Beratungssituationen, sodass Kreditprodukte, Marktmechanismen und Verbraucherschutz nicht nur für die Prüfung, sondern auch für den Beratungsalltag verständlich werden.

Gute Qualifizierung braucht mehr als eine Prüfung

Die neuen Anforderungen betreffen Vermittler und Unternehmen gleichermaßen. Vermittler müssen sich auf neue fachliche Anforderungen einstellen; Unternehmen ihre Prozesse neu aufstellen: Welche Mitarbeitenden fallen unter die neuen Regelungen? Für wen ist die Übergangsregelung („Alte Hasen“) relevant? Die Qualifizierung zu organisieren und das neue Wissen anschließend dauerhaft zu integrieren, macht die Verbraucherkreditvermittlung zu einer organisatorischen Aufgabe für das gesamte Unternehmen.

Auch die Prüfungsvorbereitung selbst muss sich an diese Rahmenbedingungen anpassen. Vermittler bereiten sich oft parallel zum Tagesgeschäft auf die neuen Vorgaben vor. Klassische Weiterbildungsmodelle mit mehrtägigen Präsenzseminaren oder langen Webinar-Reihen stoßen da an ihre Grenzen. Gefragt sind Lernkonzepte, die sich flexibel an den Arbeitsrealitäten orientieren, in den Alltag integrieren lassen und dabei gleichzeitig mit fachlicher Tiefe die Voraussetzung schaffen, Zusammenhänge zu verstehen und Vorgaben anhand praxisnaher Beispiele einzuordnen. Nachhaltige Qualifizierung erfolgt heute mittels individueller und digital unterstützter Lernkonzepte. Diese geben Vermittlern die Möglichkeit, sich flexibel auf die neuen Anforderungen vorzubereiten, und helfen Unternehmen, Qualifizierung dauerhaft in ihre Prozesse zu integrieren.

Marktverschiebung schon heute spürbar

Die neuen Anforderungen rücken die Verbraucherkreditvermittlung innerhalb vieler Unternehmen stärker in den Fokus. Was bislang häufig als ergänzendes Geschäftsfeld betrieben wurde, entwickelt sich zu einem eigenständig regulierten Bereich mit verbindlichen Mindeststandards, höheren Anforderungen an Sachkunde, Dokumentation und Beratung.

Wie stark sich diese Veränderungen in der Praxis auswirken, entscheidet sich jedoch nicht durch das Gesetz selbst, sondern durch den Umgang der Unternehmen mit den neuen Vorgaben. Für sie stellt sich eine grundsätzliche Frage. Welche Bedeutung soll die Verbraucherkreditvermittlung künftig für ihr Geschäftsmodell haben?

Davon wird auch der Markt insgesamt betroffen sein. Unternehmen, die sich bewusst für die Verbraucherkreditvermittlung entscheiden, werden ihre Prozesse weiter professionalisieren. Andere werden sich aus dem Geschäft zurückziehen. Dadurch wird sich die Struktur des Marktes ebenso verändern wie die Qualität der Beratung.

Sachkundeprüfung für Verbraucherkreditvermittler nimmt konkrete Formen an

Noch gibt es weder die Darlehensvermittlungsverordnung noch einen offiziellen Rahmenplan für die neue Sachkundeprüfung nach § 34k GewO. Dennoch zeichnen sich inzwischen erste konkrete Eckpunkte für den Aufbau der Prüfung ab. Nach derzeitigem Kenntnisstand spricht vieles dafür, dass sich die IHK-Sachkundeprüfung in ihrer Struktur eng an der bereits etablierten Sachkundeprüfung nach § 34i GewO orientieren wird. Demnach soll die Prüfung aus zwei schriftlichen Prüfungsteilen bestehen. Im ersten Teil werden voraussichtlich 40 Single- und Multiple-Choice-Fragen innerhalb von 60 Minuten zu bearbeiten sein. Die genaue Bezeichnung dieses Prüfungsteils steht zwar noch nicht fest, inhaltlich dürfte er sich auf die Grundlagen der Darlehensvermittlung und -beratung beziehen. Der zweite Prüfungsteil soll 60 Fragen umfassen, für die 90 Minuten Bearbeitungszeit vorgesehen sind. Zwischen beiden Prüfungsteilen ist nach aktuellem Kenntnisstand keine Pause geplant. Eine mündliche Prüfung soll es nicht geben.

Besonders erfreulich für bereits qualifizierte Vermittler: Wer bereits über einen anerkannten Sachkundenachweis nach § 34i GewO verfügt, wird nach den derzeit vorliegenden Informationen keinen zusätzlichen Sachkundenachweis nach § 34k benötigen.

Auch zum zeitlichen Ablauf gibt es erste Hinweise. Vor dem 02.11.2026 wird es voraussichtlich nicht möglich sein, eine Sachkundeprüfung nach § 34k abzulegen. Rechtlich verbindlich werden die Details allerdings erst mit der Veröffentlichung der Darlehensvermittlungsverordnung und des offiziellen Rahmenplans.

Fazit: Mehr als ein neuer Sachkundenachweis

Die Einführung der Regulierung für Verbraucherkreditvermittler bedeutet weit mehr als einen neuen Sachkundenachweis. Sie stößt eine Qualifizierungswelle an, die Unternehmen dazu zwingt, Wissen, Prozesse und Beratungsqualität neu zu denken. Bis zum Inkrafttreten bleibt noch Zeit. Unternehmen sollten sie nutzen, Verantwortlichkeiten festzulegen, Qualifizierungsbedarfe zu identifizieren und passende Weiterbildungsstrukturen aufzubauen. Vermittler wiederum können sich frühzeitig auf die neuen Anforderungen vorbereiten und die erforderliche Sachkunde rechtzeitig erwerben oder nachweisen.

Die Chance des § 34k besteht darin, Beratungsqualität langfristig zu sichern. Voraussetzung dafür ist, dass Unternehmen die neuen Anforderungen in ihren Prozessen integrieren und verankern können. Gelingt das, stärkt die Reform nicht nur die Qualifikation der Vermittler, sondern langfristig auch das Vertrauen in die Verbraucherkreditvermittlung.

Über Sachkundegurus

Sachkundegurus, gegründet 2019 in Berlin, ist eine digitale Lernplattform für Versicherungs- und Finanzvermittler. Ihr Co-Gründer Michael Bickel bringt 40 Jahre Erfahrung in der Finanzdienstleistungsbranche und 20 Jahre Erfahrung in der Aus- und Weiterbildung von Finanzdienstleistern mit. Die Plattform bietet u. a. Vorbereitung auf IHK-Sachkundeprüfungen und Weiterbildungsangebote, die konsequent digital konzipiert sind. Ziel ist, Lernen flexibel, praxisnah und nachvollziehbar in den Berufsalltag von Vermittlern zu integrieren.

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Frank Walthes übernimmt AGV-Vorsitz von Andreas Eurich http://www.asscompact.de/node/172197

Frank Walthes, CEO der Versicherungskammer Bayern, wird ab 2027 Vorsitzender des Arbeitgeberverbandes der Versicherungsunternehmen in Deutschland (AGV). Er folgt auf Andreas Eurich, der seinen Posten als Co-CEO der BarmeniaGothaer und auch den AGV-Vorsitz niederlegt.

172197 23. Juli 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Der Arbeitgeberverband der Versicherungsunternehmen in Deutschland (AGV) bekommt ab Januar 2027 einen neuen Vorsitzenden. Frank Walthes, Vorstandsvorsitzender der Versicherungskammer Bayern, der seit Juli 2015 stellvertretender Vorsitzender des AGV ist und in dieser Funktion die öffentlichen Versicherer repräsentiert. Er ist damit künftig auch Verhandlungsführer der Arbeitgeberseite bei den Tarifverhandlungen.

In diesem Amt folgt Walthes auf Andreas Eurich, Co-CEO der BarmeniaGothaer, der zum Jahresende aus den Vorständen seiner Unternehmensgruppe ausscheiden wird, wie AssCompact berichtete. Im Zuge dessen legt Eurich zum 31.12.2026 auch den Vorsitz des AGV nieder, den er seit 2015 führt.

Zum neuen stellvertretenden Vorsitzenden – neben Ulrike Zeiler, Vorstandsmitglied der Allianz Versicherungs-AG, und Thomas Brahm, CEO der Debeka – wurde einstimmig Patric Fedlmeier berufen. Er ist stellvertretender Vorsitzender der Provinzial Holding und wird ab Juni 2027 den Posten als Vorstandsvorsitzender der Provinzial von Dr. Wolfgang Breuer übernehmen.

Für die BarmeniaGothaer rückt ab Januar 2027 Sylvia Eichelberg, die dann auch das HR-Ressort in ihrer Unternehmensgruppe übernimmt, in den AGV-Vorstand ein. (tik)

Im Bild v.l.n.r.: Andreas Eurich, Frank Walthes, Patric Fedlmeier; © AGV

News über weitere personelle Veränderungen lesen Sie in der Rubrik „Personen“.
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Elementarschadenversicherung: Debatte um Pflicht nimmt Fahrt auf http://www.asscompact.de/node/172187

Die Einführung einer Pflichtversicherung gegen Elementarschäden bleibt ein strittiges Thema. Nach monatelangem Stillstand könnte die Debatte nun wieder Fahrt aufnehmen, berichtet der AfW. Der Verband befürwortet ein Opt-out-Modell, das auf Wettbewerb bei Tarifen und Eigenverantwortung der Eigentümer setzt.

172187 23. Juli 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Fünf Jahre nach der Flutkatastrophe im Ahrtal kommt die Debatte über eine Pflichtversicherung gegen Elementarschäden offenbar wieder in Bewegung. Nach dem Regierungswechsel im Februar 2025 war das Vorhaben ins Stocken geraten. Zuvor hatte sich der Bundesrat für die Einführung einer entsprechenden Versicherungspflicht ausgesprochen, neue Impulse aus der Politik blieben seitdem jedoch aus. Stattdessen äußerten sich vor allem verschiedene Interessengruppen mit Studien und Einschätzungen zur weiteren Ausgestaltung.

Nun zeichnet sich nach Angaben des AfW Bundesverband Finanzdienstleistung eine neue Dynamik ab. In einem Gespräch mit Carsten Müller (CDU), dem amtierenden Vorsitzenden des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz, wurde deutlich, dass das Thema Elementarschadenversicherung im zweiten Halbjahr 2026 wieder stärker in den politischen Fokus rücken könnte.

Der AfW spricht sich dabei für ein Opt-out-Modell aus, bei dem Versicherungsschutz grundsätzlich vorgesehen ist, Versicherte aber widersprechen können. Zudem fordert der Verband risikogerechte Prämien sowie eine staatliche Rückversicherung für Großschäden, die privatwirtschaftlich nicht abgedeckt werden können. Eine allgemeine Versicherungspflicht lehnt der AfW hingegen ab – sowohl für das Neugeschäft als auch für bestehende Verträge.

Versicherungsdichte mittlerweile gestiegen

Bereits in den vergangenen Jahren ist die Versicherungsdichte im Bereich Elementarschäden gestiegen. Viele Versicherungsmakler integrieren den Elementarschutz inzwischen standardmäßig in die Beratung zur Wohngebäudeversicherung oder analysieren bestehende Kundenbestände gezielt auf mögliche Schutzlücken.

AfW pocht auf Wahlfreiheit und Wettbewerb

Mit Blick auf die angekündigte Wiederaufnahme der politischen Debatte formuliert der AfW klare Bedingungen für eine mögliche Neuregelung. Zum einen dürfe es keine weitgehende Vereinheitlichung der Versicherungsbedingungen geben, wie sie im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD vorgesehen ist. Eine faktische Einheitsdeckung ohne echten Wettbewerb würde aus Sicht des Verbands weder den Interessen der Verbraucher noch einem funktionierenden Versicherungsmarkt gerecht. Risikogerechte Tarifierung und eine breite Produktvielfalt müssten erhalten bleiben.

Zum anderen müsse gelten: Wer sich bewusst gegen den Versicherungsschutz entscheidet, könne im Schadenfall nicht auf staatliche Unterstützung setzen. Ohne diese Konsequenz verliere ein Opt-out-Modell seine steuernde Wirkung, und der Anreiz zur privaten Vorsorge würde geschwächt.

„Die Wahlfreiheit ist der entscheidende Punkt. Ein Opt-out verbreitert den Schutz, ohne die Eigentümer zu bevormunden – aber nur, wenn Belehrung und Dokumentation für die Beratung klar und praktikabel geregelt sind“, sagt AfW-Vorstand Frank Rottenbacher. „Und wer sich bewusst gegen den Schutz entscheidet, darf im Schadenfall nicht auf die Hilfe des Staates zählen – sonst zahlen am Ende die Vorsorgenden für die anderen.“ (bh)

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BCA erweitert comparit-Vergleichsrechner um zwei Sparten http://www.asscompact.de/node/172189

Der Oberurseler Maklerpool BCA hat den comparit-Vergleichsrechner „cpit“ mit Lösungen für die Krankenversicherung und die Grundfähigkeitsabsicherung ergänzt. Vermittlern der BCA stehen damit zusätzliche Vergleichsmöglichkeiten zur Verfügung.

172189 23. Juli 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die BCA AG hat den comparit-Vergleichsrechner „cpit“ um die Sparten Krankenversicherung und Grundfähigkeitsabsicherung erweitert und damit in ihr Angebots- und Plattformumfeld eingebunden. Somit können Vermittler der gesamten BCA-Gruppe zusätzliche Vergleichsmöglichkeiten in einem durchgängigen digitalen Prozess nutzen und künftig innerhalb derselben Systemumgebung deutlich mehr Kundenbedarfe abdecken. Der Prozess reicht von der Kundenanlage in der Vermittlerplattform DIVA über die Angebotserstellung bis zur digitalen Unterschrift und direkten Antragseinreichung.

Bislang war cpit im BCA-Umfeld vor allem auf die Lebensversicherung ausgerichtet. Die Vergleichsplattform comparit bietet aber auch Rechner im Sachbereich, etwa für Hausrat, Wohngebäude und Kfz. Aktuell sind bei BCA neben der Lebensversicherung auch Kfz-Lösungen angebunden. In den vergangenen Monaten wurde das System zudem um die Bereiche Krankenversicherung und Grundfähigkeitsabsicherung ausgebaut.

Hoher Automatisierungsgrad in der Krankenversicherung

Im Bereich Krankenversicherung setzt cpit auf einen hohen Automatisierungsgrad. Dazu gehören unter anderem die automatische Ermittlung der passenden Beihilfe, der Vergleich spezieller Medizinertarife, ein integrierter Krankentagegeld-Bedarfsrechner sowie die individuelle Tarif- und Leistungsgestaltung einschließlich Selbstbehalt-Simulation. Auch steuerliche Auswirkungen, Risikozuschläge und Übertragungswerte werden einbezogen.

Biometrisches Portfolio der BCA ergänzt um Grundfähigkeit

Mit dem neuen Rechner für die Grundfähigkeitsabsicherung baut die BCA zugleich ihr biometrisches Beratungsangebot aus. Vermittlern steht nun ein weiteres Analyse- und Vergleichsinstrument innerhalb der Plattform zur Verfügung. „Die Erweiterung des cpit um Krankenversicherung und Grundfähigkeit ist ein konsequenter Schritt, um unsere Vermittler in der biometrischen Beratung noch stärker zu unterstützen“, erklärt Roman Schwarze, Vorstand der BCA AG.

„Wir freuen uns sehr über die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der BCA AG. Die Erweiterung der Vergleichsrechner um die Krankenversicherung und die Grundfähigkeit ist dabei ein weiterer Meilenstein, aber kein Endpunkt: Wir entwickeln unsere Vergleichsrechner stetig weiter und verbessern sie kontinuierlich im Sinne unserer Partner und der Vermittler“, sagt Matthias Brauch, CEO der comparit GmbH. (tik)

Lesen Sie auch ein Interview mit Matthias Brauch:
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Weitere News rund um neue Services, Tools und Dienstleistungen finden Sie in unserer Rubrik „Management & Vertrieb“.
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Ohne Prävention kein Versicherungsschutz: Chance oder Belastung? http://www.asscompact.de/node/172152

Prävention gewinnt im Gewerbeversicherungsgeschäft an Bedeutung. Versicherer prüfen genauer, Unternehmen und Versicherungsmakler sind stärker beim Managen von Risiken gefordert. Entsteht daraus ein neues Spannungsfeld oder profitieren am Ende alle davon?

172152 22. Juli 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

„Der beste Schaden ist der, der gar nicht erst entsteht“ – dieser Satz dürfte jedem in der Versicherungswirtschaft geläufig sein. Er bringt den Grundgedanken der Schadenprävention treffend auf den Punkt. Tatsächlich gewinnen Maßnahmen zur Risikoreduzierung aufseiten der Versicherungsnehmer im Zusammenhang mit dem Abschluss von Versicherungsschutz zunehmend an Bedeutung. Vor allem in der Kompositversicherung erwarten Versicherer von ihren Kunden immer häufiger konkrete Maßnahmen zur Schadenvermeidung. Das gilt insbesondere im Gewerbe- und Industriekundengeschäft.

Für Versicherungsmakler stellt sich damit die Frage, welche Auswirkungen diese Entwicklung auf die Beratungspraxis hat. Ebenso relevant ist, ob sich Investitionen in Präventionsmaßnahmen für Kunden wirtschaftlich auszahlen – etwa durch günstigere Prämien oder verbesserte Versicherungsbedingungen.

Dass Prävention im Markt an Bedeutung gewinnt, zeigt auch die aktuelle AssCompact AWARD-Studie „Gewerbliches Schaden-/Unfallgeschäft“. Demnach geben 50% der befragten Versicherungsmakler an, dass präventive Maßnahmen bereits vor Vertragsabschluss wichtiger werden. 70% erleben zudem, dass Versicherer deutlich höhere Anforderungen an die Risikoinformationen der Unternehmen stellen.

Prävention war aber schon immer Bestandteil eines professionellen Risikomanagements und eine Voraussetzung für die Versicherbarkeit. Neue datenbasierte Technologien und detailliertere Risikobewertungen eröffnen heute neue Möglichkeiten, Risiken präziser zu analysieren und Präventionsmaßnahmen gezielter einzusetzen.

Prävention als Voraussetzung für Versicherungsschutz?

Bedeutet diese Entwicklung, dass Unternehmen künftig ohne Präventionsmaßnahmen keinen Versicherungsschutz mehr erhalten? Eine pauschale Antwort gibt es darauf nicht. Vielmehr hängt dies von Branche, Sparte und Risikoprofil ab. Besonders wichtig ist Prävention dort, wo hohe Schadenpotenziale bestehen, etwa bei Feuer-, Naturgefahren-, Cyber- oder Betriebsunterbrechungsrisiken. Hinzu kommen in einigen Bereichen gesetzliche und behördliche Vorgaben, beispielsweise in der Umwelthaftpflicht. Auch bei kleinen und mittleren Unternehmen mit kritischer Infrastruktur oder komplexen Lieferketten gewinnt Prävention zunehmend an Bedeutung.

Für Andreas Faden, Geschäftsführer des Versicherungsmaklers Leue & Nill, ist die Entwicklung eindeutig: „Prävention wird vom Nice-to-have zum Must-have. Versicherer kalkulieren zunehmend noch stärker risikobasiert. Wer präventiv handelt, zahlt weniger. Ohne Prävention wird Versicherungsschutz in vielen Branchen zwar nicht unmöglich werden, aber zunehmend wirtschaftlich unattraktiv. Hochexponierte Branchen werden nicht mehr versicherbar sein.“

Auch für Christoph Willi, Vorstand Schadenversicherung der Helvetia Deutschland, gehören Versicherungsschutz und Prävention untrennbar zusammen: „Die Versicherung eines Risikos ist Teil des Risikomanagements. Dem Entschluss, ein Risiko zu versichern, gehen die Fragen voraus, wie Risiken vermieden oder vermindert werden können. In diesem Sinne ist Prävention schon immer eine Voraussetzung für ein professionelles Risikomanagement und die Versicherbarkeit gewesen. Wichtige Präventionsmaßnahmen sind beispielsweise Brandschutz oder der Schutz vor Naturgefahren. Damit schützen wir in erster Linie Menschenleben und natürlich auch Sachwerte als Existenzgrundlage für Unternehmen.“

Besteht die Gefahr einer Versicherungslücke?

Mit steigenden Präventionsanforderungen stellt sich allerdings die Frage, ob bestimmte Unternehmen dadurch vom Versicherungsschutz ausgeschlossen werden könnten. Hier sind die Einschätzungen von Makler und Versicherer nicht ganz einhellig.

Versicherungsmakler Faden sieht durchaus Risiken für kleinere Unternehmen: „Ja, diese Gefahr besteht – besonders bei kleineren Unternehmen mit knappen finanziellen Ressourcen. Die Herausforderung: Präventionskosten übersteigen regelmäßig die Prämienersparnis. Unsere Aufgabe als Makler ist es, skalierbare Präventionslösungen zu vermitteln und Versicherer für flexible Modelle zu sensibilisieren. Sonst riskieren wir eine Versicherungslücke im Mittelstand.“

Der Versicherer Helvetia bewertet das Risiko einer Versicherungslücke hingegen kleiner. Willi erklärt: „Wir schätzen diese Gefahr als sehr gering ein. Selbstverständlich müssen die Kosten für Prävention risikobasiert kalkuliert und bewertet werden. Aus Kostengründen auf notwendige Maßnahmen zu verzichten und den - potenziellen - Schaden an den Versicherer weiterzureichen, kann jedoch keine Lösung sein. Kosten für Präventionsmaßnahmen können auch über einen vereinbarten Zeitraum verteilt, Versicherungsdeckungen angepasst und damit partnerschaftliche Lösungen zwischen Unternehmenskunden und Versicherern gefunden werden. Ziel ist es nicht, Unternehmen vom Versicherungsschutz auszuschließen, sondern Risiken gemeinsam beherrschbar zu machen und langfristig bezahlbaren Versicherungsschutz sicherzustellen.“ Für Willi sind Investitionen in Prävention deshalb keine Zusatzkosten, sondern Bestandteil eines professionellen Risikomanagements und damit eine Investition in die Zukunftsfähigkeit eines Unternehmens.

Auch Faden plädiert für einen partnerschaftlichen Ansatz: „Als internationaler Makler sehen wir: Prävention ist keine Schikane, sondern Risikomanagement im eigenen Interesse. Versicherer müssen aber aufpassen, dass sie KMUs nicht überfordern und letztlich ökonomisch akzeptable Anforderungen stellen. Die Lösung liegt in Partnerschaften – Makler, Versicherer und Präventionsdienstleister müssen gemeinsam praxistaugliche, bezahlbare Lösungen entwickeln.“

Dass sich Prävention finanziell für ein Unternehmen lohnen kann, bestätigt übrigens die AssCompact AWARD-Studie: 53% der befragten Makler beobachten, dass präventive Maßnahmen zu günstigeren Versicherungsprämien führen.

Prävention braucht auch Verlässlichkeit

Fest steht: Prävention entwickelt sich zunehmend von einer Art Empfehlung zu einem festen Bestandteil der Risikobewertung. Für Makler bedeutet das, das Thema noch stärker in die Beratung zu integrieren und Kunden frühzeitig auf mögliche Anforderungen der Versicherer vorzubereiten. Gleichzeitig brauchen Unternehmen Planungssicherheit. Investieren sie erhebliche Summen in Präventionsmaßnahmen, um Versicherungsschutz zu erhalten, dürfen sie nicht bereits im nächsten Renewal mit neuen, unerwarteten Anforderungen konfrontiert werden. Entscheidend wird daher sein, dass Präventionsvorgaben nachvollziehbar, planbar und wirtschaftlich vertretbar bleiben. Denn langfristig dürfte bezahlbarer Versicherungsschutz nur dort gelingen, wo Versicherer, Makler und Unternehmen Risiken gemeinsam beherrschbar machen. (bh)

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Bafin entzieht Versicherer Erlaubnis http://www.asscompact.de/node/172193

Die Bafin hat einem Bochumer Versicherer die Erlaubnis entzogen, Versicherungsgeschäft zu betreiben. Die Erlaubnis hat die Bafin bereits am 23.06.2026 widerrufen. Das Unternehmen darf somit aktuell keine neuen Versicherungsverträge mehr abschließen.

172193 22. Juli 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die Bafin greift durch: Der Bochumer Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit darf kein Versicherungsgeschäft mehr betreiben. Die Erlaubnis dazu hat die Bafin am 23.06.2026 entzogen, teilte die Aufsicht am Mittwoch mit.

Der Hintergrund: Aufgrund von Abschreibungen auf immobilienbezogene Kapitalanlagen weist die vorläufige Bilanz des Unternehmens einen Fehlbetrag aus, der nicht durch Eigenkapital gedeckt ist. Der Versicherungsverein kann daher die gesetzliche Mindestkapitalanforderung nicht erfüllen. Einen Finanzierungsplan zur Beseitigung dieser Unterdeckung hat er der Bafin nicht vorgelegt.

Durch den Erlaubniswiderruf geht der Bochumer Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit in die Abwicklung über. Das Unternehmen darf keine neuen Versicherungsverträge mehr abschließen. Früher abgeschlossene Verträge darf es weder erhöhen noch verlängern. Bestehende Versicherungsverträge werden grundsätzlich ordnungsgemäß fortgeführt. Um den Fehlbetrag auszugleichen, sind jedoch laut Satzung des Unternehmens und mit ausdrücklicher Genehmigung der Bafin Leistungskürzungen möglich.

Der Bochumer Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit ist ein kleineres Versicherungsunternehmen. Als Sterbekasse hat er ausschließlich Sterbegeldversicherungen zur Übernahme von Bestattungskosten angeboten.

Der Widerruf der Erlaubnis basiert auf § 304 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG). Der entsprechende Bescheid ist mittlerweile bestandskräftig. (mki)

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Studie: Zwei Drittel sehen keine Vorteile in Altersvorsorgereform http://www.asscompact.de/node/172192

Die Bundesbürger blicken laut einer Studie im Auftrag von Liechtenstein Life skeptisch auf die Reform der privaten Altersvorsorge. So sehen etwa zwei Drittel der Befragten für sich keinen Vorteil in der Reform. Aber: Die kapitalmarktorientierte Vorsorge wird mehrheitlich als wichtige Ergänzung betrachtet.

172192 22. Juli 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Es herrscht wohl noch eine gewisse Skepsis beim Altersvorsorgedepot. Das zeigt eine repräsentative Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Civey im Auftrag von Liechtenstein Life. Zwar begrüßen die Bundesbürger mit großer Mehrheit eine stärkere staatliche Förderung der privaten Altersvorsorge, jedoch glaubt den Studienergebnissen zufolge nur eine kleine Minderheit, selbst konkret von den aktuellen Reformen zu profitieren.

In der Studie wurden 2.500 repräsentativ ausgewählte Bundesbürger befragt, die noch nicht in Rente sind. Die Befragung fand im April 2026 statt und damit kurz nach dem Beschluss des Altersvorsorgedepots im Bundestag. Die Ergebnisse legen nahe, so Liechtenstein Life, dass Vermittlern künftig eine wichtige Rolle bei der Information und Aufklärung über individuelle Vorteile und den passenden Mix für die persönliche Altersvorsorge zukommt.

Viele sehen keinen persönlichen Vorteil

Fast drei Viertel der Befragten sprechen sich für eine stärkere Förderung der privaten Altersvorsorge aus (71,5%), nur 15% lehnen dies ab. Die Unterstützung ist dabei über nahezu alle Altersgruppen hinweg hoch. Besonders stark fällt sie bei den 30- bis 39-Jährigen aus (76,8%). Am geringsten ist die Zustimmung bei den 40- bis 49-Jährigen, liegt aber auch dort noch bei knapp 68%.

Es erwartet allerdings nur gut jeder zehnte Befragte, persönlich von der geplanten Reform zu profitieren (10,8%). Zwei Drittel gehen dagegen davon aus, dass sie keinen persönlichen Nutzen aus der Reform ziehen werden (67,2%). Weitere 22% sind unentschlossen. Insbesondere Ältere sind laut den Ergebnissen pessimistisch. Bei den über 50-Jährigen gehen rund 78% davon aus, keinen persönlichen Nutzen aus der Reform zu ziehen. Jüngere Befragte (zwischen 18 und 29 Jahren) äußern sich etwas optimistischer, allerdings bleibt auch dort der Anteil derjenigen hoch, die keine Vorteile für sich erwarten (rund 61%). Bei den 30- bis 39-Jährigen rechnet immerhin knapp jeder Vierte mit Verbesserungen (23,4%), während 48,9% keine Vorteile für sich erkennen.

Breite Zustimmung für kapitalmarktorientierte Vorsorge

Gemeinhin gilt der Deutsche eher als vorsichtig und nicht risikofreudig. Die Umfrage zeigt jedoch, dass kapitalmarktorientierte Vorsorgeformen wie fondsgebundene Lebensversicherungen von der Mehrheit der Bevölkerung als wichtiger Baustein für die Altersvorsorge angesehen werden. Rund 58% betrachten sie als sinnvolle Ergänzung zur gesetzlichen Rente. Etwa ein Viertel teilt die Einschätzung nicht, während rund 18% keine klare Position beziehen. Vor allem Menschen zwischen 30 und 39 Jahren stehen kapitalmarktorientierten Vorsorgeformen aufgeschlossen gegenüber. Mit 71,7% liegt ihre Zustimmung rund 14 Prozentpunkte über dem Durchschnitt aller Befragten (57,7%).

Mehrheit hält aktuelles Rentensystem nicht für generationengerecht

Ein weiteres Ergebnis der Studie: Für eine deutliche Mehrheit sorgt das aktuelle Rentensystem nicht mehr für Gerechtigkeit zwischen Jung und Alt. Rund zwei Drittel der Befragten betrachten das bestehende Rentensystem als nicht mehr generationengerecht (65,7%). Nur etwa jeder fünfte Befragte bewertet es noch als fair gegenüber den verschiedenen Generationen (21%).

Besonders kritisch stehen Befragte mittleren Alters (zwischen 40 und 49 Jahren) dem Thema gegenüber: Fast 80% von ihnen attestieren dem aktuellen Rentensystem mangelnde Gerechtigkeit zwischen den Generationen. Gerade in den jüngeren Altersgruppen zwischen 18 und 29 Jahren sowie 30 und 39 Jahren fällt die Ablehnung ebenfalls deutlich aus (74,1% bzw. 74,6%) Dies deutet auf erhebliche Zweifel daran hin, dass ihre künftigen Rentenansprüche in einem fairen Verhältnis zu den eigenen Beitragsleistungen stehen werden. (mki)

Über die Umfrage

Das Meinungsforschungsinstitut CIVEY hat für Liechtenstein Life vom 08.04. bis 15.04.2026 online 2.500 Bundesdeutsche ab 18 Jahren ohne Rentner befragt. Die Ergebnisse sind aufgrund von Quotierungen und Gewichtungen repräsentativ unter Berücksichtigung des statistischen Fehlers von 4,2 bis 4,3 Prozentpunkten beim jeweiligen Gesamtergebnis.

Lesen Sie auch: Altersvorsorgedepot: J.P. Morgan sieht große Chancen für junge Leute
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NÜRNBERGER ernennt neuen CIO http://www.asscompact.de/node/172188

Ein langjähriger IT-Manager der Vienna Insurance Group übernimmt das Ressort IT bei der NÜRNBERGER Versicherung. Zum 01.09.2026 hat der Aufsichtsrat Markus Svanda als Chief Information Officer in den Vorstand der NÜRNBERGER Beteiligungs-AG berufen.

172188 22. Juli 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Zum 01.09.2026 hat der Aufsichtsrat Markus Svanda zum Chief Information Officer (CIO) in den Vorstand der NÜRNBERGER Beteiligungs-AG berufen. Der 51-Jährige kümmert sich um das neu geschaffene Ressort IT.

Seine Aufgabe sei, die Modernisierung der IT- und Fachsysteme gemeinsam mit den Geschäftsverantwortlichen weiter voranzutreiben, teilt die NÜRNBERGER mit. Der österreichische IT- und Transformationsmanager kommt aus der Vienna Insurance Group (VIG) und verfügt über internationale Versicherungsexpertise und langjährige Erfahrung in komplexen IT- und Change-Programmen.

Svanda ist seit über zehn Jahren für die VIG tätig. Seine Karriere in der Gruppe startete er als Geschäftsführer der österreichischen VIG-IT-Gesellschaft twinformatics. Dort baute er eine IT-Organisation für die österreichischen Gesellschaften Wiener Städtische und DONAU auf. Kurz darauf übernahm er zusätzlich die Gesamtverantwortung für „MOVE“, ein Transformationsprogramm der VIG Österreich. Seit dem Jahr 2023 ist Svanda auch Chief Transformation Officer der Wiener Städtischen und der DONAU Versicherung in Österreich. Hier ist für sämtliche IT-Vorhaben der beiden Gesellschaften verantwortlich. Diese Funktionen legt Svanda mit seinem Wechsel nach Nürnberg zum 31.08.2026 nieder. (lg)

Bild: © Marlena König

News über weitere personelle Veränderungen lesen Sie in der Rubrik „Personen“.
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Die Frühstart-Rente nimmt Gestalt an http://www.asscompact.de/node/172179

Das Bundesfinanzministerium hat den Referentenentwurf zur Frühstart-Rente vorgelegt. Vorgesehen ist ein staatlicher Startbeitrag von 10 Euro monatlich für Kinder als Basis für eine frühzeitige kapitalgedeckte Altersvorsorge. Die Maßnahme reiht sich in die Reform der privaten Altersvorsorge ein.

172179 22. Juli 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Am Mittwoch hat das Bundesfinanzministerium die nächsten Schritte zur Frühstart-Rente eingeleitet: Der Referentenentwurf liegt vor und geht nun zur Abstimmung an die anderen Ministerien sowie zur Stellungnahme an die Verbände. Bereits am 12.08.2026 soll sich das Bundeskabinett mit dem Vorhaben befassen.

10 Euro monatlich für jedes berechtigte Kind

Der Gesetzentwurf setzt die Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag zur Frühstart-Rente um. Für Kinder und Jugendliche vom 6. bis zum 18. Lebensjahr, die eine Bildungseinrichtung in Deutschland besuchen, sollen monatlich 10 Euro in ein individuelles, kapitalgedecktes Altersvorsorgedepot eingezahlt werden.

Das Depot können Eltern bei den jeweiligen Anbietern eröffnen. Die individuellen Verträge sollen einen nahtlosen Übergang in eine steuerlich geförderte private Altersvorsorge ermöglichen, sobald das Kind volljährig ist. Zusätzlich sind private Einzahlungen möglich, die auf maximal 6.840 Euro pro Jahr begrenzt sind.

Die Möglichkeit zusätzlicher Einzahlungen ist es auch, was die Versicherer begrüßen. Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) erklärt: „Die Frühstart-Rente ist ein wichtiges Signal für alle Kinder. Sie nutzt zwei der stärksten Hebel der Altersvorsorge, Zeit und Zinseszinseffekt. Mit 10 Euro im Monat entsteht jedoch nur ein kleines Polster. Wirklich stark wird die Frühstart-Rente erst, wenn Eltern oder Großeltern regelmäßig zusätzlich einzahlen, zum Beispiel 20 Euro im Monat. So kann bis zur Volljährigkeit eine spürbare, zusätzliche Altersvorsorge entstehen, auf die junge Erwachsene beim Einstieg ins Berufsleben aufbauen können.“

Wird von den Eltern kein individueller Vertrag abgeschlossen, sollen die Mittel für anspruchsberechtigte Kinder kollektiv am Kapitalmarkt angelegt und von der Deutschen Bundesbank verwaltet werden.

Standardisierte Depots und steuerliche Förderung

Bei individuellen Verträgen soll die Produktauswahl auf sogenannte Standarddepot-Verträge Altersvorsorge begrenzt werden. Diese müssen von allen Anbietern der geförderten Altersvorsorge angeboten werden. Für diese Verträge gilt zudem ein Effektivkostendeckel von 1%.

Doch genau das stößt aus Skepsis. Dr. Peter Schwark, Sprecher des Deutschen Instituts für Altersvorsorge (DIA), begrüßt zwar das Signal der Frühstart-Rente für eine kapitalgedeckte Altersvorsorge, erklärt aber: „Bemerkenswert ist allerdings die starke Konzentration auf ein einziges Produkt: Förderfähig sind ausschließlich die neuen Standarddepot-Verträge. Die eigentliche Herausforderung liegt damit bei den Anbietern. Kleinstverträge mit 10 Euro im Monat werden unterhalb eines Effektivkostendeckels von 1% für viele Anbieter wirtschaftlich herausfordernd sein, wenn keine nennenswerten Zuzahlungen erfolgen. Durch das vollständige Verbot von Abschluss- und Vertriebskosten wird es zudem kaum aktive Beratung geben, um Familien für einen individuellen Vertrag zu gewinnen.“

Auszahlung erst ab dem 65. Lebensjahr

Nach den Plänen des Ministeriums bleiben die Erträge des angesparten Kapitals bis zum Beginn der Auszahlungsphase steuerfrei. Eine Auszahlung ist grundsätzlich erst nach Vollendung des 65. Lebensjahres vorgesehen. Die Auszahlungsbeträge sollen anschließend vollständig nach § 22 Nummer 5 Einkommensteuergesetz besteuert werden.

Start der Zahlungen rückwirkend ab 2026

„Wir arbeiten mit Hochdruck an der Umsetzung der Frühstart-Rente“, wird Bundesfinanzminister Lars Klingbeil in Medienberichten zitiert. Ziel sei, das Gesetzgebungsverfahren noch in diesem Jahr abzuschließen, damit die Frühstart-Rente zum 01.01.2027 in Kraft treten kann.

Die ersten Zahlungen sollen rückwirkend zum 01.01.2026 erfolgen. Davon profitieren zunächst Kinder, die in den Jahren 2020 und 2021 geboren wurden. Im Folgejahr sollen die Zahlungen für den nächsten Jahrgang starten und anschließend schrittweise fortgeführt werden. (bh)

Der Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums ist auf dessen Website abrufbar.

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ATTIKON integriert Düsseldorfer Spezialmakler B & S http://www.asscompact.de/node/172172

Die ATTIKON Gruppe ist weiter auf Expansionskurs: Mit der Übernahme des Düsseldorfer Spezialmaklers B & S Assekuranz- und Finanzmanagement will ATTIKON seine Position im Segment Family Offices und vermögende Privatkunden stärken.

172172 22. Juli 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die ATTIKON Finanz AG setzt ihre Wachstumsstrategie weiter fort und übernimmt das in Düsseldorf ansässige Maklerunternehmen B & S Assekuranz- und Finanzmanagement. Das im Jahr 1998 gegründete, inhabergeführte Unternehmen ist auf die Beratung von Family Offices sowie vermögende Privatkunden spezialisiert. Mit der Integration will ATTIKON seine Position in diesem Segment stärken, heißt es in der Pressemitteilung der Gruppe.

Die Gründer und Geschäftsführer von B & S, Udo Bublitz und Peter Slomka, werden im Unternehmen bleiben und die Kundenbetreuung wie gewohnt fortführen, heißt es. Die Integration soll es Bublitz und Slomka ermöglichen, mehr Zeit in die Beratung zu investieren, während die Gruppe bei Services in Bereichen wie IT, Compliance, Personalentwicklung, Finanzmanagement und Administration unterstützt.

Mit der Übernahme von B & S will die ATTIKON Gruppe ihren Ausbau im deutschen Markt gezielt gestärkt. ATTIKON erwirbt in Deutschland Versicherungsmakler, um sie mithilfe der gemeinsamen Infrastruktur weiterzuentwickeln. Zuletzt hatte die Gruppe die Molami Finanzberatung GmbH aus Mainz integriert, die sich auf den Bereich Kreditversicherung, Forderungsmanagement und Factoringberatung spezialisiert hat.

Lesen Sie auch: Unternehmensverkauf: Wie ATTIKON M&A-Beratung handhabt
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Nahostkonflikt als Treiber: Wohin geht es mit den Bauzinsen? http://www.asscompact.de/node/172167

Die neuerliche Zuspitzung im Nahost-Konflikt hat den Ölpreis wieder nach oben getrieben und die Inflationssorgen einmal mehr befeuert. In der Folge zogen die Renditen für die Bundesanleihe und mit leichter Verzögerung auch die Bauzinsen an, wie ein Zinskommentar der Dr. Klein Privatkunden AG erläutert.

172167 22. Juli 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die letzte Sitzung der Europäischen Zentralbank (EZB) vor der Sommerpause steht bevor. Mit Spannung wird erwartet, ob eine zweite Zinserhöhung, die in diesem Jahr kommen dürfte, bereits jetzt erfolgt. Ein wichtiger Faktor für die Entscheidung der EZB ist dabei die Inflation. Deren Entwicklung hat indirekt auch Einfluss auf die Baufinanzierungszinsen. In einem Zinskommentar ordnet Florian Pfaffinger, Mitglied im Expertenrat bei Dr. Klein, die Zusammenhänge zwischen dem Konflikt in Nahost, der Inflation und den Bauzinsen ein.

Entspannung nach Abkommen nicht von Dauer

Pfaffinger zufolge hatte das im Juni im Nahost-Konflikt geschlossene Abkommen zwischen den USA und dem Iran einen Dominoeffekt im positiven Sinne zur Folge: Der Ölpreis war vorübergehend gesunden und damit auch die Furcht vor einer weiter steigenden Teuerungsrate. Die geringere Inflationserwartung wiederum führten dazu, dass sich Investoren am Finanzmarkt mit niedrigeren Zinsen zufriedengaben. In der Folge verringerten sich die Renditen der Bundesanleihe und damit letztlich auch die Bauzinsen. Der repräsentative Zins von Dr. Klein für eine zehnjährige Baufinanzierung lag in den ersten Julitagen bei 3,32%. „Der Zinsrückgang spiegelte die Hoffnung auf eine baldige Beilegung des Iran-Konflikts wider“, erklärt F Pfaffinger. „Zugleich wird deutlich, wie sensibel das Zinsumfeld auf geopolitische Ereignisse reagiert und wie volatil es dadurch ist.“

Zinsanstieg nach neuerlicher Eskalation

Wie sensibel die Zinsen auf die Entwicklungen zwischen den USA und dem Iran reagieren, wurde in den vergangenen Tagen abermals deutlich. Der Dominoeffekt wiederholte sich, aber in umgekehrter Richtung: Die jüngste militärische Zuspitzung sorgte für einen Anstieg des Ölpreises und befeurete die Inflationssorgen einmal mehr. Folglich zogen die Renditen für die Bundesanleihe und wie gewohnt mit leichter Verzögerung auch die Bauzinsen an. Der repräsentative Zins von Dr. Klein bewegt sich nun bei 3,56% für eine zehnjährige Baufinanzierung (Stand: 20.7.2026). „Die Entspannung am Markt war leider nur von kurzer Dauer“, unterstreicht Pfaffinger. „Für potenzielle Käuferinnen und Käufer bedeutet das: Eine Drei vor dem Komma ist aktuell definitiv ein attraktives Angebot.“

Seitwärtsbewegung der Bauzinsen erwartet

Der Zinsexperte geht in den kommenden Wochen von einer Seitwärtsbewegung der Bauzinsen aus, in der es wechselnd auf und ab gehen dürfte. Kurzfristige Zinsdellen würden sich dann mit guter Vorbereitung nutzen lassen, so Pfaffinger. Sie sollten aber keinesfalls die Grundlage einer Finanzierung bilden. „Es lohnt sich zudem, in einer so volatilen Zeit wie heute, verschiedene Angebote einzuholen. Kreditinstitute reagieren unterschiedlich schnell auf die geopolitische Nachrichtenlage, so dass die Zinssätze variieren können“, rät der Experte. Mittelfristig wird eine Seitwärtsbewegung mit geringer Aufwärtstendenz erwartet.

Experten rechnen mit Zinspause bei der EZB

Mit Blick auf die anstehende EZB-Sitzung lautet die Frage wie eingangs erwähnt, ob sie bereits jetzt die Zinsen nochmals anhebt. Eine weitere Zinserhöhung in diesem Jahr gilt als wahrscheinlich. „Die Märkte erwarten eine Anhebung auf 2,5%“, führt Pfaffinger aus. „Meines Erachtens wird dieser Schritt erst nach der Sommerpause kommen. Zum einen sehen wir noch immer eine schwächelnde Konjunktur, zum anderen geben die jüngsten Inflationsdaten keinen Grund, die Zinsen bereits im Juli zu erhöhen.“ Die Teuerungsraten lagen laut dem Statistikportal Eurostat im Juni 2026 bei 2,8% im Euro-Währungsraum und bei 2,4% in Deutschland. Beide Werte haben sich damit gegenüber dem Vormonat verringert. (tik)

Weitere News rund um Baufinanzierung finden Sie in der Rubrik „Immobilien“.
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Mietangebote in Großstädten deutlich eingebrochen http://www.asscompact.de/node/172166

Während die Kaufpreise stagnieren und die Mieten spürbar zulegen, liegt das Angebot an Mietwohnungen in den meisten Großstädten weit unter dem Niveau von 2022. Dies zeigt der Wohnindex des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) für das zweite Quartal 2026.

172166 22. Juli 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Der Immobilienmarkt hierzulande zeichnet sich weiter durch steigende Mieten und stagnierende Kaufpreise aus. Die Kaufpreise von Eigentumswohnungen sowie Ein- und Zweifamilienhäuser sind im zweiten Quartal 2026 gegenüber dem Vorjahr um jeweils nur 0,8% gestiegen. Die Angebotsmieten haben hingegen bundesweit um 4% und damit nach wie vor deutlich zugelegt. Besonders stark haben die Mieten in Köln angezogen (+7,9%), gefolgt von Hamburg (+5,5%) und Leipzig (+5,4%). Damit haben sich die Mieten deutlich schneller erhöht als die Inflation (2,6%).

Mietwohnungen als Mangelware

Auf dem Mietmarkt werden die Angebote laut Institut der deutschen Wirtschaft (IW) knapp. Demnach sind bundesweit noch immer knapp 12% weniger Mietwohnungen inseriert als Anfang 2022. In einzelnen Großstädten fällt der Einbruch weit dramatischer aus: In Hamburg hat sich Mietangebot in den vergangenen vier Jahren mit einem Minus von 57% mehr als halbiert. In Frankfurt am Main sind 43% weniger Inserate zu verzeichnen, in Leipzig 40% weniger. Eine Ausnahme bildet lediglich Berlin. Die Hauptstadt weist ein Plus von 43% gegenüber 2022 auf. Den Experten des IW zufolge fällt dieser Anstieg aber nur deshalb so hoch aus, weil der Mietendeckel das Angebot zuvor drastisch abgewürgt hatte. Allein im ersten Quartal nach Einführung des Mietendeckels hatte sich das Angebot in der Hauptstadt um 39% verringert.

 

Mietangebote in Großstädten deutlich eingebrochen

 

Mehr Eigentumswohnungen zum Kauf im Angebot

Ein anderes Bild ergibt sich auf dem Kaufmarkt: Bundesweit werden fast doppelt so viele Eigentumswohnungen und rund 140% mehr Ein- und Zweifamilienhäuser inseriert als Anfang 2022. Das liege laut IW nicht daran, dass mehr gebaut werde. Höhere Finanzierungskosten würden den Kreis der Käufer verkleinern und die Vermarktungszeiten verlängern. Die Objekte würden es häufiger in die Portale schaffen und dort auch länger verbleiben.

Zu wenig Bewegung auf dem Mietmarkt

Angehende Mieter sehen sich mit einem knappen Angebot und steigenden Preise konfrontiert. Kaufinteressenten scheitern häufig an der Finanzierung. Beides zusammen blockiere laut IW den Markt: Bei hohen Neuvertragsmieten würden Haushalte länger in ihren Wohnungen bleiben und immer weniger Immobilien würden frei werden. Darüber hinaus bleiben viele Menschen in Wohnungen, die nicht zu ihrer Lebenssituation passen, weil sie an ihren günstigen Mieten festhalten wollen.

„Auf dem Mietmarkt fehlt nicht nur Neubau, sondern auch Bewegung im Bestand“, erklärt IW-Immobilienökonom Pekka Sagner. „Die Umzugsmobilität ist zu gering – bestehender Wohnraum wird nicht umfänglich genutzt. Noch strengere Mietregeln würden diesen Effekt verstärken und das Angebot für Wohnungssuchende weiter verknappen.“ (tik)

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Mehr Erfolg in der Beratung: Kunden mitentscheiden lassen http://www.asscompact.de/node/172151

Wer Kunden in der Beratung nur zusehen lässt, hat den Abschluss meist schon verloren, bevor das Gespräch zu Ende ist. Was die Verhaltenspsychologie über Entscheidungen weiß, zeigt: Nur wer Kunden aktiv mitentscheiden lässt, hält den Prozess bis zur Unterschrift am Laufen.

172151 22. Juli 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement Ein Gastbeitrag von Oskar Hallier, COO des Dresdner Entwicklers von Finanz-IT-Systemen Bridge ITS GmbH und Betreibers der Online-Beratungsplattform „bridge“

Der teuerste Satz im Maklerbüro lautet: „Ich muss da nochmal drüber nachdenken“. Wahlweise fast ebenso bedenklich: „Gibt es vielleicht noch eine Alternative?“. Dies sind Sätze von Kunden, die jede Maklerin, jeder Berater kennt und die einen vorgefertigten Beratungsprozess zumindest empfindlich stören oder gar den Vertragsabschluss verhindern.

Reaktionen darauf wie „Ich schicke Ihnen dann weitere Infotexte zu“ kommen einer Kapitulation gleich. Der Grund dafür ist so simpel wie unbequem: Nach den klassischen Experimenten des Psychologen Hermann Ebbinghaus sind bereits nach 24 Stunden rund zwei Drittel eines nicht wiederholten Gesprächsinhalts wieder vergessen. Jede Unterlage, die erst im Nachgang verschickt wird, kämpft ab der ersten Sekunde gegen das eigene Erinnerungsvermögen des Kunden – ein Kampf, den sie in aller Regel verliert.

Nur Präsentieren reicht nicht

Und doch arbeiten viele Beratungsprozesse genau gegen dieses Wissen: Der Berater präsentiert, der Kunde schaut zu, eine Folie nach der anderen, ein Monolog mit geteiltem Bildschirm. Genau dieses Muster – Präsentieren statt Beteiligen – ist der eigentliche Grund, warum Beratungen ins Stocken geraten und Kunden „nochmal drüber nachdenken“ wollen. Nicht das Produkt ist meist das Problem, sondern die Dramaturgie des Gesprächs.

Mehr Wirkung im Beratungsgespräch

Eine fachlich starke Beratung mit einem erfolgreichen Ende, mit einer Unterschrift, mit Kunden – ob online oder in Präsenz – die durchgängig und aufmerksam den Beratungsprozess verfolgen, wird maßgeblich von psychologischen Kräften beeinträchtigt. Diesen können Berater mit drei Maßnahmen wirkungsvoll begegnen:

1. Zwischen der inneren Haltung und dem Verhalten eines Menschen besteht ein gegenseitiges Abhängigkeitsverhältnis – belegt durch die Selbstwahrnehmungstheorie des Sozialpsychologen Daryl Bem und den sogenannten Generierungseffekt der Forscher Slamecka und Graf. Menschen verhalten sich einerseits entsprechend ihrer Haltung und identifizieren sich und ihre innere Einstellung andererseits anhand ihrer Entscheidungen. Sind sie also Teil eines Entscheidungsprozesses, erkennen sie sich selbst in ihrer Entscheidung wieder. Im Gegensatz dazu stehen sie umso weniger hinter ihrer Entscheidung, je mehr andere ihnen Teile ihrer Entscheidungsfindung zuvor abgenommen haben. Deshalb ist es keine Nettigkeit, sondern Strategie, Kunden von Beginn an eng in jede einzelne Entscheidung einzubeziehen und ihnen den Weg zur Entscheidung zu überlassen, statt ihn für sie zu gehen.

2. Je später Einzelentscheidungen im Gespräch getroffen werden, desto negativer fallen sie aus – ein Effekt, den der US-amerikanische Sozialforscher Roy Baumeister und Kollegen als „Decision Fatigue“ (Entscheidungsmüdigkeit) beschrieben haben. Es häufen sich auf dem Weg zur finalen Entscheidung immer mehr Hindernisse: Unbehagen, wenn nur der Berater die Gesprächshoheit besitzt. Gedanken daran, manipuliert zu werden. Ganz schlimm: Der Berater gibt die Antworten auf Fragen, die er selbst gestellt hat. Eine Gesprächsstruktur hingegen, die früh Micro-Commitments einsammelt, dreht diesen Effekt um. Im Kunden selbst.

3. Selbst mitgestaltete Ergebnisse bewerten Menschen deutlich höher als vorgefertigte – bekannt als der sogenannte IKEA-Effekt, den verschiedene Hochschulprofessoren (zum Beispiel Michael Norton, Daniel Mochon und Dan Ariely) experimentell nachgewiesen haben. Ein Kunde, der mitgeklickt hat, mit Rechnern hat spielen oder Prioritäten hat setzen können, ist von seinen Entscheidungen überzeugter als von denen, die andere ihm nahegelegt haben. Er ist so mental schon früh auf dem Wege zum Vertragsabschluss.

Interaktive digitale Beratung braucht weniger Kundenkontakte

In der Praxis zeigt sich: Eine interaktive Kommunikation, bei der Kunden selbst Teil des gesamten Beratungsprozesses sind und souverän eigene Entscheidungen treffen, kommt mit zwei- bis dreimal weniger Kontakten aus als eine unstrukturierte Beratung mit in die Passivität verdammten Kunden. Ein fließender, interaktiver Beratungsprozess vermeidet Medienbrüche, es wird nichts auf später verschoben, Cross-Selling findet qua System statt – nicht, weil der Berater noch einmal nachfasst.

Damit befinden wir uns im Inneren von digitalen Werkzeugen, einem System bestehend aus verschiedenen Tools und Medien, das in seiner Gesamtheit dafür sorgt, den Prozess auf einer Beratungsplattform kontinuierlich aufrecht zu erhalten. Grundlage dafür ist, dass Berater und Kunde analog den genannten psychologischen Wirkungsmechanismen folgend interaktiv auf der gleichen Nutzeroberfläche arbeiten und entscheiden können. PowerPoint kann das nicht leisten. Auch die per Bildschirmfreigabe gezeigte Excel-Tabelle nicht. Beide zeigen dem Kunden ein Ergebnis – keines der beiden lässt ihn mitbauen.

Den Kunden aktiv einbinden und mitentscheiden lassen

Statt Folien durchzuklicken, arbeiten Berater und Kunde in Echtzeit gemeinsam in ein und derselben Folie – nicht auf zwei gespiegelten Ansichten nebeneinander, sondern im selben Dokument. Jeder Klick, jede Eingabe, jede Priorisierung des Kunden wirkt sich unmittelbar auf den weiteren Gesprächsverlauf aus – nicht nur optisch, sondern in der gesamten Beratungslogik: Was der Kunde entscheidet, bestimmt, welche Folie, welche Frage, welches Ergebnis als Nächstes kommt.

Eine solche Software ist überdies ideal für eine strukturierte Bedarfsermittlung nach DIN 77230, denn sie ermöglicht eine flexible Anpassung der Normbausteine auf die jeweilige Beratungssituation. Dadurch erhalten die Kunden viele kleine Bestätigungsmomente, einem Leitfaden gleich, in dem sie Ziele bestätigen, Prioritäten setzen und Wünsche definieren. Viele kleine Ja’s ergeben am Ende ein großes, stabiles Ja.

Kunden erkennen ihren tatsächlichen Bedarf selbst

Die Logik hinter einer interaktiven Beratung: Sie startet nicht bei Produktlücken, sondern bei den Motiven, Zielen und Wünschen des Kunden. Daraus entstehen produktübergreifende Absicherungskonzepte — der Kunde erkennt selbst, dass sein Ziel mehrere Bausteine braucht. Wahrscheinlich auch solche, die er bislang nicht bedacht hat. Weil der tatsächliche Bedarf aus seinen eigenen Handlungen und Überlegungen entstand, ist er für den Kunden unverhandelbar. Für jede Beraterin, jeden Makler eine traumhafte Situation.

Nicht zuletzt gehört in eine solche digitalisierte Beratungsstrecke auch, dass das Gespräch automatisch und DSGVO-konform transkribiert und KI-gestützt zusammengefasst wird – inklusive konkreter Handlungsempfehlungen für die nächsten Schritte. Der Kunde erhält eine saubere Dokumentation, der Berater spart sich die Nachbearbeitung, die sonst Abende und Wochenenden frisst.

Beratung, die ankommt

All das zusammengenommen bedeutet zudem eine Festigung der Kundenbeziehung. Alle Themen liegen auf dem Tisch. Alle von Kunden getroffenen Entscheidungen sind sachlich begründet und sind nicht aus einem Bauchgefühl heraus entstanden. Kunden können das gesamte Gespräch und jede Entscheidung klar rekonstruieren — für sich, für den Partner, für Freunde. Genau diese Erzählbarkeit ist die Grundlage jeder Weiterempfehlung. Denn ein Kunde erzählt nur das weiter, was er selbst verstanden hat – und was er selbst verstanden hat, hat er meistens selbst mitentschieden.

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Wo Wohnungskauf das Einkommen weniger belastet als Miete http://www.asscompact.de/node/172164

Der Vergleich von Miete und Kauf einer Wohnung fällt in vielen Regionen wieder zugunsten von Eigentum aus, wie aus dem „Postbank Wohnatlas 2026“ hervorgeht. So reichen in 160 Regionen hierzulande weniger als 15% des Haushaltseinkommens für den Wohnungskauf aus – vorteilhafter als die Miete.

172164 22. Juli 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die Kaufpreise für Wohnimmobilien in Deutschland haben 2025 erstmals wieder leicht zugelegt. Zugleich hat sich das durchschnittliche Haushaltseinkommen über alle 400 Landkreise und kreisfreien Städte seit 2024 nominal um 9,4% erhöht und die Einkommensbelastung durch den Wohnungskauf ist im Durchschnitt gesunken. Immobilienkäufer mussten 2025 für eine 70 m² große Bestandswohnung 17,2% des durchschnittlichen Haushaltseinkommens für die laufende Kreditfinanzierung aufbringen. Im Vorjahr waren es noch 18,4%.

Wohnungskauf schont in einigen Regionen Einkommen mehr als Miete

Auch die Einkommensbelastung für Mieter hat sich verringert, aber deutlich weniger als beim Kauf. Sie mussten im Schnitt über alle Regionen hinweg 13,5% ihres Haushaltseinkommens für die Nettokaltmiete einer 70 m² großen Bestandswohnung einkalkulieren. Im Vorjahr waren es 14,1%. Somit schont der Kauf einer Wohnung in einigen Regionen das Einkommen mehr als die Mietzahlung. So lautet eines der Ergebnisse der Studie „Postbank Wohnatlas 2026“. Die Analyse führten Experten des Hamburger Weltwirtschaftsinstituts (HWWI) im Auftrag der Postbank durch.

In 160 Regionen reichen weniger als 15% des Haushaltseinkommens für Kauf

Derzeit leben 30% der deutschen Haushalte in einer sehr günstigen Kaufregion. In 160 Landkreisen und kreisfreien Städten sind weniger als 15% des durchschnittlichen regional verfügbaren Haushaltseinkommens ausreichend, um laufende Kreditzahlungen für den Kauf einer 70-Quadratmeter-Wohnung aus dem Bestand zu tilgen. Diese Rechnung gilt laut der HWWI für ein Annuitätendarlehen in Höhe von 80% des Kaufpreises inklusive Grunderwerbsteuer und 2% Notargebühren mit anfänglichem Tilgungssatz von 2,42% sowie einem Kreditzins von 3,75% pro Jahr. Die Anzahl dieser sehr günstigen Regionen hat gegenüber dem Vorjahr zugenommen: 2024 waren es lediglich 130 Regionen.

In 38 Regionen sind 25% des Einkommens für Tilgung nötig

Ein Fünftel der deutschen Haushalte leben dagegen in einer von 38 Regionen, in denen die Kaufpreise im Vergleich sehr hoch sind. Dort sind mindestens 25% des durchschnittlichen regional verfügbaren Haushaltseinkommens für die laufende Kreditfinanzierung fällig. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich die Lage hier aber gebessert: 2024 waren es noch 25% der Haushalte in 56 Regionen.

Die Marke von 25% orientiert sich an der Faustregel, dass private Haushalte nicht mehr als 30% ihres verfügbaren Einkommens für das Wohnen ausgeben sollten. Da dies auch die Wohnnebenkosten einschließt, sollten sich sowohl Kaufinteressierte als auch Personen, die mieten, bei Nettokaltmieten und Annuitätenzahlungen eher an der Schwelle von 25% orientieren, wie es von den HWWI-Experten weiter heißt.

Vielerorts bessere Chancen für Erwerb einer Wohnung

„Der Vergleich von Miete und Kauf einer Wohnung fällt in vielen Regionen wieder zugunsten von Eigentum aus. Während die Mieten deutlich zulegen, steigen Kaufpreise nur moderat, gleichzeitig wachsen die Einkommen“, erklärt Manuel Beermann, Leiter Produktmanagement Immobilien der Privatkundenbank in Deutschland. „Für Beschäftigte mit Durchschnittsverdienst verbessern sich somit in vielen Regionen die Chancen, eine Eigentumswohnung zu finden, die im Idealfall nur ein Viertel des Haushaltsnettoeinkommens für die Finanzierung bindet. Ausnahmen bilden weiterhin die sehr hochpreisigen Regionen.“

Wohnungskauf in Metropolen und Urlaubsregionen bleibt Kraftakt

Insbesondere in den sieben größten deutschen Städten und in den Urlaubsregionen müssen Käufer einer 70 m² großen Wohnung aus dem Bestand nach wie vor einen hohen Anteil des durchschnittlichen regional verfügbaren Haushaltseinkommens für die laufende Kreditfinanzierung aufbringen. Bundesweit am höchsten ist der Anteil im Landkreis Nordfriesland, zu dem die Nordseeinseln Föhr, Amrum und Sylt gehören, mit 45,7%. Unter den Top 10 finden sich auch die Ferienregionen in den Landkreisen Aurich (37,8%), Miesbach (34,4%) und Garmisch-Partenkirchen (34,4%). Hinzu kommen die Metropolen München (41%), Berlin (39,5%), Hamburg (37,8%) und Frankfurt am Main (36,2%). Kaufinteressierte in Potsdam (36,9%) brauchen ebenfalls einen überdurchschnittlich großen Anteil ihres Einkommens für die Finanzierung.

Mieten in Großstädten belasten Einkommen besonders stark

Im Hinblick auf die Einkommensbelastung durch Miete wohnen 23% der deutschen Haushalte in einer von 124 günstigen Regionen. Dort sind weniger als 12% des durchschnittlichen regional verfügbaren Haushaltseinkommens für die Nettokaltmiete einer 70-Quadratmeter-Wohnung fällig. Demgegenüber leben 27% der Haushalte in einer der 60 für Mieter hochpreisigen Regionen, in denen die Miete im Durchschnitt 16% des Einkommens ausmacht.

 

Wo Wohnungskauf das Einkommen weniger belastet als Miete

 

Besonders hoch ist die Mietbelastung in Großstädten. Ganz vorne in der Rangliste liegen Berlin und München mit jeweils im Schnitt 24,5% des Haushaltseinkommens. Allerdings finden sich 2025 auch alle hochpreisigen Großstädte unter der Marke von 25% – in diesen beiden Fällen allerdings nur knapp. Der Kauf einer Eigentumswohnung setzt dem Haushaltseinkommen in den Großstädten aber deutlich stärker zu als die Miete. Besonders groß war die Mehrbelastung 2025 mit 16,9 Prozentpunkten des verfügbaren Einkommens in Hamburg. In Potsdam betrug die Differenz 16,8 Prozentpunkte, in München 16,5 und in Berlin 15,0. Große Unterschiede ergeben sich laut Postbank Wohnatlas auch in Frankfurt am Main (13,4), Regensburg (12,0), Rostock (11,8), Heidelberg (10,8) und Lübeck (10,6).

Insgesamt leben 20% der Haushalte in einer von 44 Regionen, in der Käufer deutlich stärker belastet sind als Mieter. Hier beträgt der Aufschlag mindestens acht Prozentpunkte.

In ländlichen Regionen Ostdeutschlands ist Kaufen häufig günstiger

Etwas mehr als die Hälfte der deutschen Haushalte wohnt hingegen in einer von 242 Regionen, in der sich die durchschnittliche Einkommensbelastung beim Kauf weniger als vier Prozentpunkte über der von Mietern bewegt. Dabei liegt in 76 Regionen die zusätzliche Belastung bei weniger als 2% des dort verfügbaren durchschnittlichen Haushaltseinkommens. In 59 Regionen braucht es für die Finanzierung sogar einen geringeren Anteil des Einkommens benötigt als für die Nettokaltmiete.

„Der Markt für Wohnimmobilien zeigt ein deutliches Stadt-Land-Gefälle. Wer in Großstädten und ihrem Umland eine Eigentumswohnung kauft, benötigt einen großen Anteil des Einkommens für die laufende Finanzierung. In ländlich geprägten Regionen finden Kaufinteressierte hingegen oftmals Wohnungen, deren Finanzierung gleich viel oder sogar weniger ihres Einkommens bindet als die Miete“, erklärt Beermann.

 

Wo Wohnungskauf das Einkommen weniger belastet als Miete

 

Vor allem in Ostdeutschland kommen Verbraucher mit dem Kauf besser weg, denn hier belastet die Kreditfinanzierung das Einkommen regional teilweise weniger als die Miete. Den größten Vorteil haben Käufer im Saale-Orla-Kreis in Thüringen: Sie müssen dort 7,2% des durchschnittlichen regional verfügbaren Haushaltseinkommens für die Finanzierung einer Eigentumswohnung aufwenden – das sind 3,3 Prozentpunkte weniger als bei einer vergleichbaren Mietwohnung. Im Vogtlandkreis (Sachsen), dem Landkreis Greiz (Thüringen), dem Unstrut-Hainich-Kreis (Thüringen), dem Burgenlandkreis (Sachsen-Anhalt) und dem Erzgebirgskreis (Sachsen) sparen Käufer ebenfalls mindestens 2,5% des Haushaltseinkommens. (tik)

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Das plant die Allianz mit ihren Riester-Kunden http://www.asscompact.de/node/172163

Die Reform der privaten Altersvorsorge steht vor der Tür – am 01.01.2027 geht es los. Und die Riester-Rente kommt dabei rückblickend nicht allzu gut weg. Daher müssen sich Versicherer fragen, wie sie mit ihren Riester-Kunden umgehen. Die Allianz setzt auf eine „Beratungsoffensive“.

172163 21. Juli 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Das Jahr wird schneller vorbei sein, als man denkt. Das bedeutet für die Versicherer vor allem dieses Jahr: Es gibt Handlungsbedarf. Denn zum Jahreswechsel ertönt der Startschuss für neue private Altersvorsorgeprodukte. Am 08.05.2026 beschloss der Gesetzgeber die Reform der privaten Altersvorsorge, das Altersvorsorgedepot. Es soll einfacher verständlich und auch renditereicher sein als die Riester-Rente.

Fakt ist jedoch: Viele Versicherer haben noch so einige Riester-Kunden im Bestand, die auch in die neue Förderung wechseln dürfen. Wie die Versicherer damit umgehen, hat AssCompact bereits vor wenigen Tagen berichtet. Jetzt hat die Allianz noch einmal nachgelegt und eine „Beratungsoffensive“ für ihre 1,5 Millionen Riester-Kunden ausgerufen, in der sie die Relevanz der Beratung in der Sache betont.

Beratungsoffensive der Allianz

Die Allianz hat eine repräsentative Umfrage unter mehr als 1.500 Menschen in Deutschland durchgeführt, bei der sich gezeigt hat, dass 75% der Kunden mit einem Riester-Vertrag von ihrem Anbieter oder Vermittler beraten wollen werden, wie mit der geförderten Altersvorsorge weitergeht. Und ebenfalls drei Viertel der Befragten erwarten, dass ihr Anbieter, bzw. Vermittler aktiv auf sie zugeht und sie dazu anspricht. Sollte etwa ein Wechsel von Riester in die neue geförderte Altersvorsorge infrage kommen, möchten sich sechs von zehn Befragten (58%) persönlich beraten lassen, entweder vor Ort oder z. B. per Video-Call.

Dementsprechend setzt der Versicherer hier an, seine Hausaufgaben zu machen. Nur wenige Tage nach dem Beschluss des Gesetzgebers zur Reform der privaten Altersvorsorge habe man begonnen, die fast 1,5 Millionen Kunden mit einer Allianz RiesterRente per Brief zu informieren. Weiterhin stellt die Allianz seitdem auch einen sogenannten Förderindikationsrechner zur Verfügung, sowohl für Kunden als auch als Instrument für die Beratung in den Vermittlerportalen. Damit kann man sich eine erste Einschätzung einholen, ob das bestehende oder das neue Fördersystem individuell vorteilhafter wäre. Mittlerweile hätten sich mehr als 20.000 Kunden und Vermittler über diesen Rechner zur neuen Förderung informiert, so die Allianz.

Wichtig sei das Zusammenspiel von digitalen Informationen und guter Beratung, das bestätige auch die Rückmeldung der Kunden, so Volker Priebe, Vorstand Privatkunden und Produkte bei Allianz Leben. Denn Vermittler würden ihren Kunden helfen, finanzielle Ziele zu definieren und die passende Lösung für Vorsorge, Vermögensaufbau, Ruhestandsplanung und ein lebenslanges Einkommen zu finden.

Produktpläne

Weiterhin erläutert die Allianz ihr Produktportfolio im Rahmen des Altersvorsorgedepots. Der Versicherer werde ab Januar 2027 Angebote in allen drei förderfähigen Produktkategorien machen. Sowohl für den Altersvorsorgevertrag als auch das Altersvorsorgedepot plant die Allianz eine Lösung auf Basis des Vorsorgekonzepts InvestFlex. Beim Altersvorsorgevertrag wird die Allianz eine Lösung mit einer Beitragsgarantie von 80% anbieten. Auch das Standarddepot, welches ohnehin verpflichtend für Produktgeber ist, wird im Angebot enthalten sein.

Handlungsdruck gebe es für die Bestandskunden, denn bestehende Verträge genießen Bestandsschutz und werden weiterhin nach den geltenden Regeln staatlich gefördert. Änderungen und möglichen Wechseloptionen im Zuge der Reform greifen ab dem 01.01.2027 und ohne Frist. (mki)

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PKV-Vollversicherung: Diese Anbieter empfehlen Makler weiter http://www.asscompact.de/node/172156

Rund 8,8 Millionen Menschen in Deutschland haben eine private Krankenvollversicherung. Mit der Entscheidung für einen Anbieter binden sich Kunden oft langfristig. Welche Anbieter empfehlen Makler aktuell weiter? Die Studie „AssCompact AWARD – Kranken- & Pflegeversicherung 2026“ kennt die Antworten.

172156 21. Juli 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement ]]>
Versicherungsforen Leipzig und Experts 4 Insurance kooperieren http://www.asscompact.de/node/172162

Die Versicherungsforen Leipzig und Experts 4 Insurance starten eine strategische Partnerschaft. Versicherern soll darüber ein qualitätsgesicherter Zugang zu externen Fachkräften gegeben werden. Experts 4 Insurance ist eine Plattform für die Vermittlung u. a. von Fachexperten und Freiberuflern in der Assekuranz.

172162 21. Juli 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die Versicherungsforen Leipzig und die Experten-Plattform Experts 4 Insurance haben ihre strategische Kooperation bekannt gegeben. Diese soll es Versicherern ermöglichen, einen schnelleren und qualitätsgesicherten Zugang zu externen Fachkräften zu erhalten. Ziel sei, den steigenden Bedarf an Projekt- und Interimsmanagern in der Assekuranz direkt zu bedienen, heißt es.

Denn der Fachkräftemangel in der Assekuranz zieht sich durch alle Kernbereiche, z. B. Aktuariat, Finance, Underwriting und Schadenmanagement, wie die Versicherungsforen Leipzig mitteilen. Klassische Festanstellungen seien oft zu langsam oder für zeitlich begrenzte Transformationsprojekte ungeeignet. Daher spielen flexible Part-Time- und Interim-Modelle eine immer größere Rolle.

Experten für Projekte in der Assekuranz finden

Gestartet ist Experts 4 Insurance im Herbst 2024 als spezialisierter Vermittler in der Nische. Aktuell sind laut Unternehmensangaben über 120 verifizierte Profile sowie 60 Unternehmen auf der Plattform gelistet. Dabei wird jede Registrierung persönlich durch ein mehrstufiges Qualitätsverfahren geprüft.

Gedacht war es anfänglich als Netzwerk für erfahrene Branchenveteranen und Vorruheständler. Doch aktuell sind rund ein Viertel der registrierten Expertinnen und Experten jüngere Freelancer, die sich bewusst für die Selbstständigkeit entschieden haben. Sie decken ein Spektrum von abgeschlossenen Projekten in den Bereichen Rückversicherung, Vertriebsunterstützung, Produktentwicklung, Schadenregulierung und Projektmanagement ab. (lg)

Lesen Sie auch: Experten-Plattform gegen den Fachkräftemangel
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Bearbeitungszeit der Banken verzögert Immobilienverkäufe http://www.asscompact.de/node/172160

Wie das Immobilienmaklernetzwerk Remax Germany beobachtet, brauchen Kreditinstitute derzeit deutlich länger, um Löschungsbewilligungen auszustellen. In der Folge geraten Immobilienverkäufe ins Stocken, was zu Lasten von Käufern und Verkäufern geht und am Ende dem Markt insgesamt schadet.

172160 21. Juli 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Das Immobilienmaklernetzwerk Remax Germany warnt: Wie die Erfahrungen von Immobilienmaklern aus zahlreichen Transaktionen in den vergangenen Monaten zeigen, brauchen Banken häufig deutlich länger als früher, um Löschungsbewilligungen auszustellen. Die Löschungsbewilligung spielt bei vielen Immobilientransaktionen eine zentrale Rolle. Das Dokument bestätigt, dass eine eingetragene Grundschuld nach der vollständigen Rückzahlung eines Darlehens aus dem Grundbuch gelöscht werden kann. Erst dann kann die Immobilie lastenfrei auf den Käufer übergehen. Das Dokument ist eine wichtige Voraussetzung dafür, dass Notare und Grundbuchämter die nächsten Schritte des Eigentumsübergangs veranlassen können.

„Der Immobilienmarkt ist auf verlässliche Prozesse angewiesen. Wenn Löschungsbewilligungen ohne nachvollziehbaren Grund wochen- oder gar monatelang auf sich warten lassen, können Kaufprozesse ins Stocken geraten. Das schadet Käufern, Verkäufern und am Ende dem Markt insgesamt“, erklärt Loredana Scirè, Pressesprecherin von Remax Germany.

Personelle Engpässe bei Banken

Als Grund für die längeren Bearbeitungszeiten geben die Banken häufig personelle Engpässe oder interne Bearbeitungsrückstände an. Immobilienmakler aus dem Remax-Netzwerk halten diese Erklärung aber für vorgeschoben. Selbst während der Corona-Pandemie seien vergleichbare Wartezeiten nicht die Regel gewesen.

Fehlende Löschungsbewilligung bremst Immobilienverkäufe aus

In der Regel stellen Kreditinstitute Löschungsbewilligungen innerhalb von vier bis sechs Wochen aus. Remax Germany berichtet aber von zunehmenden Fällen, in denen die Bearbeitung deutlich mehr Zeit in Anspruch nimmt und sich Transaktionen in der Folge erheblich verzögern. Verkäufer erhalten daraufhin den Kaufpreis verzögert und Käufer müssen Bereitstellungszinsen für bereits zugesagte Finanzierungen zahlen. Zudem verschieben sich Umzüge, Notar- und Finanzierungstermine. In Einzelfällen könnten diese Verzögerungen sogar die gesamte Transaktion gefährden, wie es von Remax Germany weiter heißt.

„Engpässe bei der Ausstellung von Löschungsbewilligungen dürfen nicht dazu führen, dass Verkäufe und Käufe über Wochen oder Monate blockiert werden. Jeder erfolgreich und zügig abgewickelte Deal stärkt das Vertrauen in den Markt. Deshalb ist es wichtig, dass auch die finanzierenden Institute ihren Beitrag zu einer effizienten Abwicklung leisten“, betont Scirè.

Appell an Banken und Hoffnung auf Digitalisierung

Remax Germany richtet einen Appell an Kreditinstitute, die Ausstellung von Löschungsbewilligungen zu beschleunigen. Eine zügige Bearbeitung schaffe Planungssicherheit für alle Beteiligten, reduziere finanzielle Belastungen und träge dazu bei, Immobilientransaktionen effizient und verlässlich abzuwickeln. Als positiv beurteilt Remax Germany den jüngsten Beschluss der Regierung zur Digitalisierung des Immobilienvollzugs (AssCompact berichtete: Immobilienverträge sollen digitaler werden). Notariate, Gerichte, Behörden und die Finanzverwaltungen sollen Dokumente und Daten künftig elektronisch austauschen können. (tik)

Lesen Sie auch ein Interview mit Loredana Scirè:
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Ferienimmobilien auf griechischen Inseln sehr gefragt http://www.asscompact.de/node/172155

Die Nachfrage nach Ferienimmobilien auf den griechischen Inseln bewegt sich bei anspruchsvollen nationalen und internationalen Kunden auf einem hohen Niveau. Ein aktueller Marktbericht von Engel & Völkers zeigt, welche Standorte die höchsten Quadratmeterpreise aufweisen.

172155 21. Juli 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Laut dem aktuellen Engel & Völkers Marktbericht Griechenland 2026 sind Ferienimmobilien im Luxus- und Premiumsegment auf den griechischen Inseln international sehr gefragt. Getragen wird die Nachfrage von einer fortwährenden Dynamik und großem Vertrauen in die Region als vielversprechenden Investitionsstandort. Im Rahmen des Berichts haben die Experten des Immobilienmaklerunternehmens die Marktentwicklung für Ferienimmobilien auf den Kykladen, dem Dodekanes, in der Region Peloponnes, auf den Argo-Saronischen Inseln sowie auf der Halbinsel Chalkidiki untersucht. Demnach bewegt sich die Nachfrage anspruchsvoller nationaler und internationaler Kunden nach exklusiven Zweitwohnsitzen auf einem historisch hohen Niveau.

„High-Net-Worth Individuals suchen heute nicht mehr nur nach funktionalen Feriendomizilen, sondern nach außergewöhnlichen Immobilien, die absolute Privatsphäre, unverbaubare Panoramablicke und eine nahtlose Verbindung zur natürlichen Schönheit der umliegenden Landschaft bieten”, erläutert Georg Petras, CEO von Engel & Völkers Griechenland. Auch Energieeffizienz und Nachhaltigkeit werden zunehmend entscheidende Faktoren für Investitionen.

 

Immobilien auf griechischen Inseln stehen hoch im Kurs

 

Hohe internationale Nachfrage

Der griechische Zweitwohnsitzmarkt zeigt sich außergewöhnlich robust. „Da das Angebot an diesen begehrten Standorten naturgemäß begrenzt ist, bieten Luxus- und Premiumimmobilien hier langfristigen Werterhalt und ein hohes Potenzial für nachhaltige Kapitalsteigerungen“, erklärt Petras. „Gleichzeitig sind die Preise auf den griechischen Inseln im Vergleich zu vielen anderen Märkten im Mittelmeer noch moderat, was vielerorts attraktive Einstiegschancen bietet.“ Internationale Käufer sorgen für einen Großteil der Transaktionen. Die Käufergruppen kommen vorwiegend aus Westeuropa, den USA oder auch Israel.

Mykonos heiß begehrt

Seit Jahren gehören die Kykladen in der Südlichen Ägäis zu den international beliebtesten Zielen Griechenlands. Besonders Mykonos steht bei High-Net-Worth Individuals und internationalen Investoren hoch im Kurs. Erstklassige Immobilien erzielen hier einen Quadratmeterpreis von bis zu 12.000 Euro. Auch das benachbarte Paros zieht mit einer Mischung aus authentischen Dörfern und moderner Architektur Käufer aus aller Welt an. Vor allem Objekte mit Meerblick sind begehrt, was sich an Quadratmeterpreisen von bis zu 10.000 Euro ablesen lässt. Eine der gefragtesten Destinationen im Mittelmeerraum ist Santorini mit seinen Vulkanlandschaften und der unverwechselbaren Kykladen-Architektur. Die Quadratmeterpreise liegen hier bei bis zu 8.000 Euro. Auch auf Antiparos sind erstklassige Objekte sehr gefragt mit Preisen von bis zu 10.200 Euro pro Quadratmeter.

Halbinsel Chalkidiki zunehmend gefragt

Bei der Halbinsel Chalkidiki im Norden Griechenlands handelt es sich um eine aufstrebende Destination für Luxus- und Premiumimmobilien: Hier werden laut Engel % Völkers für erstklassige Villen in erster Meereslinie Spitzenpreise von bis zu 14.000 Euro pro Quadratmeter aufgerufen.

In der Region Peloponnes zählt Argolida zu den international gefragtesten Gegenden. Die Stadt Porto Heli ist als Anziehungspunkt für Athener sowie internationale High-Net-Worth Individuals gleichermaßen beliebt und als das „griechische Saint-Tropez“ bekannt. Für besonders exklusive Villen liegen die Preise bei bis zu 12.000 Euro pro Quadratmeter.

Messinia zählt zu den aufstrebendsten Regionen Griechenlands. Der Quadratmeter kommt hier auf bis zu 6.000 Euro. In Corinthia und Laconia weisen Immobilien in sehr guten Lagen Quadratmeterpreise von bis zu 4.000 Euro auf.

Argo-Saronische Inseln punkten mit schneller Erreichbarkeit

Die historisch bedeutenden Argo-Saronischen Inseln sind wegen ihrer schnellen Erreichbarkeit von Athen aus bei internationalen Kunden beliebt. Auf Hydra liegen die Quadratmeterpreise bei bis zu 7.500 Euro, während auf Spetses Preise von bis zu 6.500 Euro aufgerufen werden.

Moderatere Preise auf Naxos

Vergleichsweise moderate Einstiegspreise mit bis zu 5.200 Euro weist Naxos auf, die größte Insel der Kykladen. Auch auf den Inseln Syros und Tinos ist das Preisniveau mit bis zu 5.000 Euro gemäßigt. Dies gilt auch für Andros mit bis zu 3.200 Euro pro Quadratmeter. Auf den Inseln des Dodekanes sind vor allem Villen in sehr guten Lagen auf Rhodos gefragt, wo bis zu 6.750 Euro pro Quadratmeter erzielt werden. Die benachbarte Insel Symi weist hingen mit 3.900 Euro pro Quadratmeter noch vergleichsweise moderate Einstiegspreise auf.

Ausblick

Die Experten von Engel & Völkers rechnen mit einer anhaltend positiven Entwicklung am Immobilienmarkt der griechischen Inseln. Zudem gehen sie von einer kontinuierlich steigenden internationalen Nachfrage aus. Diese Dynamik stärke die Position der Inseln als erstklassige Destination für Ferienimmobilien im Mittelmeerraum weiter, wie es im Bericht heißt. Da das Angebot vor Ort naturbedingt begrenzt ist, sei zudem ein weiteres Preiswachstum zu erwarten. „Die Ansprüche von Käufern und Investoren wandeln sich spürbar: Stabilität, Lebensqualität und langfristiger Werterhalt stehen heute im Mittelpunkt. Der griechische Immobilienmarkt bietet vor diesem Hintergrund ein attraktives Umfeld für Investoren, das den exklusiven Ansprüchen einer vermögenden Klientel mehr als gerecht wird“, so das Fazit von Petras.

Den kompletten Marktbericht gibt es hier. (tik)

Bild oben: © Engel & Völkers Market Center Athen

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Thorsten Schrieber steigt bei ACATIS ein http://www.asscompact.de/node/172154

Die ACATIS Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH hat mehrere Neuzugänge verbucht – ein besonders bekannter ist der Investmentveteran Thorsten Schrieber. Er hat die Position des Sprechers der Geschäftsführung übernommen.

172154 21. Juli 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Thorsten Schrieber, zuvor lange Zeit beim etablierten Investmenthaus DJE in Pullach im Isartal, heuert der ACATIS Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH an. Er hat dort planmäßig die Position des Sprechers der Geschäftsführung (CEO), heißt es in einer offiziellen Mitteilung. Mit der Besetzung stelle ACATIS die Weichen für die nächste strategische Wachstumsphase.

Einher mit dem Start von Thorsten Schrieber geht auch ein gezielter Ausbau der Schlüsselbereiche Vertrieb, Marketing/PR und Management-Assistenz, wofür ACATIS ebenfalls erfahrene Branchenexperten ins Haus geholt hat.

Schrieber startet bei ACATIS

Schrieber ist seit Juli offiziell an Bord bei ACATIS. Seine Kernaufgabe, so das Unternehmen, wird sein, den Vertrieb, das Marketing und die strategische Distribution auf ein zukunftsfähiges Lebel zu heben und die internationale Präsenz auszubauen.

„ACATIS steht seit jeher für herausragende Investmentqualität, tiefes Research und den Mut, neue Wege wie das KI-basierte Fondsmanagement erfolgreich zu gehen“, erklärt Schrieber. „Unser klares Ziel ist es, diese Stärken im aktuellen Marktumfeld noch gezielter für institutionelle Kunden, Wholesale-Partner und Privatanleger auch im Kontext des Altersvorsorgedepots zu platzieren.“

Neuzugänge in Vertrieb, Marketing und Assistenz

Um diese Ziele zu realisieren, wurde außerdem das Team um den neuen Sprecher der Geschäftsführung entsprechend verstärkt, teilt ACATIS mit.

Der zukünftige Head of Marketing & PR wird Johannes Zenner sein, der die Markenpräsenz über alle Kanäle hinweg schärfen soll.

Der Vertrieb erhält Zuwachs durch Holger Siegle, der zuvor als Vertriebsberater Investmentfonds für die Union Investment tätig war. Er wird die Betreuung von Kernkunden im Vertriebsgebiet Baden-Württemberg intensivieren und neue Vertriebskanäle erschließen.

Vervollständigt wird das Team um Thorsten Schrieber durch Anna Maurus. Sie wechselt von der Universal-Investment zu ACATIS. Sie soll durch ihren Hintergrund im KVG-Geschäft und im operativen Management eine zentrale Schnittstelle bilden und für reibungslose, effiziente Prozesse in der Führungsriege sorgen. (mki)

Bild: © ACATIS, v. l. n. r.: Johannes Zenner, Anna Maurus, Thorsten Schrieber, Holger Siegle

News über weitere personelle Veränderungen lesen Sie in der Rubrik „Personen“.
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Altersvorsorgedepot: J.P. Morgan sieht große Chancen für junge Leute http://www.asscompact.de/node/172145

Junge Menschen blicken skeptisch auf ihre Altersvorsorge, obwohl sie von einem langen Anlagehorizont profitieren könnten. Das neue Altersvorsorgedepot soll hier ansetzen. Welche Schlüsse J.P. Morgan AM aus den Einschätzungen dieser Generation zieht und welche Strategie das Unternehmen empfiehlt.

172145 21. Juli 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die Sorge um die eigene Altersvorsorge betrifft zwar alle Generationen, sie zeigt sich jedoch je nach Alter unterschiedlich. Besonders junge Erwachsene blicken häufig mit Skepsis auf ihre finanzielle Zukunft im Ruhestand, und dies, obwohl sie den längsten Zeitraum für den Vermögensaufbau vor sich haben. Das neue Altersvorsorgedepot, das zum 01.01.2027 eingeführt wird, setzt auch hier an und soll mehr Menschen zum frühzeitigen Vermögensaufbau motivieren. Vor diesem Hintergrund greift J.P. Morgan Asset Management Ergebnisse aus seinem Altersvorsorgebarometer auf, für das 1.000 Frauen und Männer in Deutschland Ende 2025 befragt wurden.

Fehlendes Finanzwissen verstärkt die Unsicherheit

Die Zahlen zeigen, wie groß die Verunsicherung insbesondere bei den Jüngeren ist: Nur gut jeder Dritte (35%) der 18- bis 34-Jährigen ist zuversichtlich, sich im Ruhestand den gewünschten Lebensstandard leisten zu können. Damit fällt die Zuversicht in dieser Altersgruppe deutlich geringer aus als bei den 35- bis 54-Jährigen (47%) und den über 55-Jährigen (46%). Entsprechend groß sind auch die Sorgen: Rund die Hälfte der jungen Erwachsenen gibt an, wenig oder gar nicht zuversichtlich zu sein, den gewünschten Lebensstandard im Ruhestand zu erreichen. In der mittleren Altersgruppe teilt nur etwa ein Drittel diese Sorge, bei den über 55-Jährigen sind es vier von zehn Befragten.

Woher diese Unsicherheit kommt, hat das Altersvorsorgebarometer ebenfalls untersucht. So fühlt sich mit 56% nur gut jeder zweite junge Erwachsene sicher, Entscheidungen rund ums Sparen und Investieren zu treffen. In der mittleren Altersgruppe liegt dieser Wert bei 62%, bei den über 55-Jährigen bei 61%. Besonders deutlich wird der Unterschied beim Blick auf das Finanzwissen: 38% der 18- bis 34-Jährigen nennen fehlendes Wissen als Hauptgrund für ihre Unsicherheit – nahezu doppelt so viele wie in der mittleren Altersgruppe (19%).

Altersvorsorgedepot: Chance für mehr Finanzbildung und langfristigen Vermögensaufbau

Aus Sicht von Holger Schröm, Leiter Finanzdienstleister bei J.P. Morgan Asset Management, bietet das Altersvorsorgedepot eine große Chance. Davon könnten grundsätzlich alle Altersgruppen profitieren, insbesondere jedoch jüngere Menschen, die aufgrund ihres langen Anlagehorizonts den Zinseszinseffekt besonders gut für den Vermögensaufbau nutzen können.

Mit Blick auf den geplanten Start des Altersvorsorgedepots empfiehlt Schröm daher, die verbleibenden Monate gezielt für Finanzbildung und Beratung zu nutzen. „Eine neue, erklärungsbedürftige Vorsorgeform trifft genau auf jene Wissenslücke, die viele junge Menschen als zentrale Unsicherheit benennen. Finanzbildung und verständliche Aufklärung sind deshalb eine wichtige Voraussetzung dafür, dass das Altersvorsorgedepot auch in der Breite zum Erfolg wird“, so Schröm. Positiv bewertet Schröm zudem, dass das Altersvorsorgedepot jungen Menschen einen frühen Einstieg in den Kapitalmarkt ermöglicht und hilft, eventuelle Berührungsängste gegenüber Investments abzubauen.

Anlagestrategie entscheidet über langfristigen Erfolg

Schröm zufolge kommt es beim Altersvorsorgedepot jedoch nicht nur auf den frühen Einstieg, sondern auch auf die passende Anlagestrategie an. Entsprechend lenkt er den Blick auf flexible, aktiv gemanagte Lösungen, die aus seiner Sicht verschiedene Vorteile bieten können. Dazu zählt insbesondere ein individuell anpassbares Ablaufmanagement vor der Auszahlungsphase sowie ein regelmäßiges Rebalancing, um das gewünschte Chancen-Risiko-Profil langfristig beizubehalten.

In seiner Funktion bei J.P. Morgan Asset Management verweist Schröm dabei besonders auf aktiv gemanagte Multi-Asset-ETFs als eine mögliche Lösung für die langfristige Ausgestaltung des Altersvorsorgedepots. Diese könnten aus seiner Sicht gerade für junge Anleger eine breit diversifizierte Anlage über verschiedene Regionen und Anlageklassen ermöglichen. „Mit einer ausgewogenen Mischung aus Aktien, Anleihen und eventuell ergänzt um alternative Anlageklassen lassen sich Risiken steuern und die Effizienz des Portfolios steigern“, so sein Fazit. (bh)

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Immobilienmakler: Wann hälftige Provision greift – und wann nicht http://www.asscompact.de/node/172124

Ein- oder Mehrfamilienhaus? Diese Frage entscheidet auch über die Aufteilung der Maklerprovision. Der BGH stellt klar: Maßgeblich ist, was beim Abschluss des Maklervertrags erkennbar und vereinbart war. Mit dem Einwand, das Haus allein nutzen zu wollen, kam der Käufer zu spät.

172124 21. Juli 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat erneut über die hälftige Teilung der Maklerprovision bei Wohnimmobilien entschieden. Hintergrund ist die unterschiedliche Behandlung von Einfamilien- und Mehrfamilienhäusern: Beim Kauf eines Einfamilienhauses oder einer Eigentumswohnung tragen Käufer und Verkäufer die Provision jeweils zur Hälfte. Beim Verkauf eines Mehrfamilienhauses gilt diese Vorgabe hingegen nicht. Hier kann die Aufteilung frei vereinbart werden.

Im konkreten Fall stellte der BGH darauf ab, ob für den Makler bereits beim Abschluss des Maklervertrags erkennbar war, dass die Immobilie als Einfamilienhaus zur Eigennutzung erworben werden sollte. Eine erst nachträglich mitgeteilte Nutzungsabsicht genügt dafür nicht.

Worum es im Streitfall ging

Ein Immobilienmakler hatte einem Käufer ein Objekt vermittelt, das als vermietetes Zweifamilienhaus angeboten wurde. Das Gebäude verfügte über zwei Wohneinheiten und war zum Zeitpunkt des Kaufs an zwei Parteien vermietet. Auch im notariellen Kaufvertrag wurde es als Zweifamilienhaus bezeichnet.

Der Käufer informierte den Makler erst nach Abschluss des Maklervertrags darüber, dass er die Immobilie künftig selbst zu Wohnzwecken nutzen wolle. Später verweigerte er die Zahlung der vollen Provision mit Verweis auf die gesetzliche Regelung zur hälftigen Teilung (§ 656c BGB). Daraufhin klagte der Makler.

So entschieden die Gerichte

Sowohl das Landgericht als auch das Berufungsgericht gaben dem Makler recht. Der BGH bestätigte diese Entscheidungen nun und wies die Revision des Käufers zurück.

Der BGH bestätigte, dass der Provisionsanspruch des Klägers besteht. Der zwischen ihm und dem Käufer geschlossene Maklervertrag ist nicht gemäß § 656c Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 BGB wegen Verstoßes gegen den Grundsatz der hälftigen Teilung der Maklerprovision unwirksam. Bei dem vom Kläger dem Beklagten vermittelten Objekt handelte es sich nicht um ein Einfamilienhaus.

Maßgeblich ist die Ausschreibung zum Zeitpunkt des Maklervertrags

Die Richter machten deutlich, dass es für die Einordnung einer Immobilie als Einfamilienhaus entscheidend auf den Zeitpunkt des Abschlusses des Maklervertrags ankommt. Maßgeblich ist, ob für den Makler zu diesem Zeitpunkt erkennbar ist, dass der Erwerb in erster Linie den Wohnzwecken eines einzelnen Haushalts dienen soll.

Ist dies bereits anhand der objektiven Beschaffenheit der Immobilie ersichtlich – etwa bei einem typischen Einfamilienhaus –, besteht kein Zweifel an der Einordnung. Anders liegt der Fall jedoch, wenn die Nutzung nicht ohne weiteres erkennbar ist, etwa bei Gebäuden mit mehreren gleichwertigen Wohneinheiten. In solchen Konstellationen ist der Käufer gefordert: Er muss seine Absicht zur Eigennutzung dem Makler rechtzeitig, spätestens bei Abschluss des Maklervertrags, mitteilen. Im entschiedenen Fall war dies nicht geschehen. Die Immobilie stellte sich objektiv als Zweifamilienhaus mit zwei Wohneinheiten dar. Die erst nachträglich geäußerte Eigennutzungsabsicht des Käufers konnte daher keine Berücksichtigung mehr finden. (bh)

BGH, Urteil vom 16.07.2026 – Az: I ZR 111/25

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Bausparkassen: Das sind die Favoriten der Vermittler http://www.asscompact.de/node/172165

Im Rahmen der quartalsmäßig durchgeführten AssCompact TRENDS-Studien werden Vermittler auch gefragt, auf welche Anbieter sie im Bereich Kapitalanlage bzw. Finanzierung setzen. Die Studie „AssCompact TRENDS II/2026“ zeigt, welche Unternehmen im Bereich Bausparkassen zu den Favoriten der Vermittler gehören.

172165 21. Juli 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement ]]>
Diese Versicherer und Makler gelten als die besten Dienstleister http://www.asscompact.de/node/172144

Welche Versicherer und Maklerunternehmen sind aus Verbrauchersicht die besten Dienstleister? Das Kölner Analysehaus ServiceValue hat in Kooperation mit dem Handelsblatt analysiert, welche Unternehmen am besten abschneiden. Insgesamt wurden 539 Versicherer in 21 Kategorien bewertet.

172144 20. Juli 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Das Kölner Analysehaus ServiceValue hat in Kooperation mit dem Handelsblatt bewertet, welche der zahlreichen Anbieter als die besten Dienstleister gelten. Die Bewertung ist Teil der Studie „Deutschlands beste Dienstleister“. Dafür wurden knapp 148.500 Kundenurteile ausgewertet. Im Versicherungswesen wurden 593 Versicherer aus 21 Kategorien unter die Lupe genommen.

Mit welchen Anbietern waren Kunden zufrieden?

Grundlage der Untersuchung ist die Frage: „Wenn Sie alle Ihre Erwartungen, Erfahrungen und Informationen aus den letzten 24 Monaten zusammenfassen, wie bewerten Sie insgesamt folgende Anbieter in Bezug auf andere Anbieter der Kategorie?“

Die Antworten erfolgen auf einer vierstufigen Skala: Die Bewertung 1 gilt als „bester Anbieter seiner Kategorie“, 2 steht für „besser als die meisten Anbieter“, 3 bedeutet „ein guter Anbieter“ und 4 ist „weder noch“.

Zudem gibt es mit 5 („kann ich nicht beurteilen“ und 6 („ist mir nicht bekannt“) noch zwei weitere, allerdings nicht bewertungsrelevante Antwortmöglichkeiten.

Aus den vier bewertungsrelevanten Antworten ermittelt ServiceValue einen Mittelwert. Anbieter mit dem besten Mittelwert innerhalb ihrer Branche erhalten die Auszeichnung „Bester Dienstleister“. Unternehmen mit einem Mittelwert besser als der Gesamtmittelwert der jeweiligen Branche gelten als überdurchschnittlich und erhalten daher das Prädikat „Beste Dienstleister“.

Die besten Dienstleister in der Kfz-Versicherung

Unter den bewerteten Kategorien sind beispielsweise BU-Versicherer, Krankenversicherer und Lebensversicherer, aber auch Versicherungsmakler sowie digitale Versicherungsexperten und Online-Vergleichsportale. Im Folgenden sind die Gewinner einiger der bewerteten Kategorien aufgeführt.

In der Kfz-Versicherung liegen die ADAC Versicherungen auf dem Spitzenplatz und werden mit einem Wert von 2,60 als „Bester Dienstleister“ bewertet. Zudem kommt der Anbieter mit diesem Wert auch auf den höchsten Wert über alle Kategorien und Anbieter in der Versicherungsbranche hinweg. 19 weitere Kfz-Anbieter erhalten die Auszeichnung „Beste Dienstleister“. Es sind: Allianz, Allianz Direct, DEVK, CosmosDirekt, EUROPA, Provinzial, LVM, HUK24, Verti, VHV, BarmeniaGothaer, Würrtembergische, ERGO, HUK-Coburg, R+V, SV SparkassenVersicherung, WGV, SparkassenDirektVersicherung und Admiral Direkt. Der Branchenmittelwert für die Kfz-Versicherer liegt bei einem Wert von 2,79.

BU: Das sind die besten Dienstleister

In der Berufsunfähigkeitsversicherung liegt der Branchenmittelwert bei 2,87. Als „Bester Dienstleister“ wurde in dieser Kategorie die Hannoversche mit einem Wert von 2,75 ausgezeichnet. „Beste Dienstleister“, also diejenigen, die ebenfalls einen Wert von über 2,87 aufweisen können, sind: LV 1871, HUK-COBURG, Allianz, Generali, Debeka, EUROPA, R+V, ERGO, Provinzial, Württembergische, CosmosDirekt, Swiss Life, LVM, Alte Leipziger und die Continentale.

Kategorie bAV: Das sind die Gewinner

Bei der betrieblichen Altersvorsorge kann sich die Allianz mit einem Wert von 2,76 als „Bester Dienstleister“ durchsetzen. Die Anbieter, die über dem Branchenmittelwert von 2,88 liegen sind die Debeka, Swiss Life, Zurich, Generali, ERGO, Cosmos Direkt, Continentale, SV SparkassenVersicherung, HUK-COBURG, R+V, AXA, BarmeniaGothaer, Württembergische und HDI.

Die Versicherungsmakler mit den höchsten Werten

In der Kategorie „Versicherungsmakler“ liegt der Branchenmittelwert derzeit bei 2,88. Als „Bester Dienstleister“ wird MRH Trowe mit einem Wert von 2,74 ausgezeichnet. „Beste Dienstleister“ sind die Helmsauer Gruppe, Rettig & Partner, ARTUS GRUPPE, FVB, Hoesch & Partner, LBU Versicherungsmakler, Remy & Nauen, LEUE & NILL, BEST GRUPPE, FG FINANZ-SERVICE, am Brunnen VersicherungsManagement sowie STEIN & STEIN Versicherungsmakler.

Lesetipp der Redaktion: Reputation: Diese Versicherer haben einen guten Ruf online
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Google-Managerin wechselt in den ERGO-Vorstand http://www.asscompact.de/node/172149

Der Vorstand der ERGO Deutschland wird ab Oktober durch eine Managerin des Tech-Riesen Google verstärkt. Nina Michahelles wird dann als Vorständin für Marketing und Customer Experience zuständig sein. Anke Schaks wird zum 31.08.2026 auf eigenen Wunsch aus dem Vorstand ausscheiden.

172149 20. Juli 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die ERGO Deutschland holt sich Verstärkung – und zwar aus der Tech-Branche. Nina Michahelles, aktuell noch Managerin bei Google, startet zum 01.10.2026 im Vorstand der ERGO. Sie wird das Ressort „Globales Marketing und Customer Experience“ leiten, wie ERGO-COO Dr. Oliver Willmes auf LinkedIn bereits am Freitag verkündete.

Hintergründe zu ERGO-Neuzugang

Michahelles begann ihre berufliche Laufbahn nach ihrem Studium an der Uni Mannheim als International Brand Manager bei Henkel, wechselte später zu L‘Oréal und war anschließend von 2012 bis 2021 bei Colgate-Palmolive in verschiedenen Führungspositionen tätig, zuletzt als Geschäftsführerin für CP Gaba Deutschland. 2021 wechselte sie zu Google. Aktuell arbeitet sie als Director bei Google und ist für den Anzeigenvertrieb zuständig, insbesondere bei Unternehmen in der Gesundheits- und Energiebranche, aber auch im Versicherungs- und Bankenbereich.

Weiterhin ist Michahelles Co-Moderatorin des Business-Podcasts „AccessAllAreas“ und verfügt auf LinkedIn über fast 11.000 Follower.

Anke Schaks dankt ab

Anke Schaks, die das Ressort „Globales Marketing und Customer Experience“ seit Oktober 2023 verantwortet, wird ihren Vertrag auf eigenen Wunsch nicht verlängern und dementsprechend das Unternehmen zum 31.08.2026 verlassen. (mki)

News über weitere personelle Veränderungen lesen Sie in der Rubrik „Personen“.
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SIGNAL IDUNA feilt an Unfallschutz für ältere Menschen http://www.asscompact.de/node/172143

SIGNAL IDUNA will die Unfallversicherung für ältere Menschen flexibel an längere Erwerbsbiografien anpassen. Deshalb führt der Versicherer mit „Unfallschutz 60 Plus“ nun ein grundlegend überarbeitetes Tarifwerk ein. Der Abschluss ist uneingeschränkt für Personen von 60 bis 84 Jahren möglich.

172143 20. Juli 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

SIGNAL IDUNA hat den Unfallschutz für die Generation 60 plus modernisiert. Das grundlegend überarbeitete Tarifwerk ist ausgerichtet auf die veränderten Lebensentwürfe der Menschen ab 60 Jahren, die heute auch im höheren Alter aktiv im Berufsleben stehen und ihr Leben aktiv sowie selbstbestimmt gestalten.

Ältere Erwerbstätige seien beim Abschluss einer Unfallversicherung häufig mit Einschränkungen konfrontiert oder während der Vertragslaufzeit von Beitragserhöhungen betroffen, wie es seitens des Versicherers heißt. Beim neuen Tarifwerk verhält es sich anders. Der Abschluss des „Unfallschutz 60 Plus“ steht ab sofort uneingeschränkt allen Personen von 60 bis 84 Jahren offen – unabhängig davon, ob sie bereits im Ruhestand sind oder noch Voll- oder Teilzeit einer Berufstätigkeit nachgehen.

Außerdem hat SIGNAL IDUNA das maximale Eintrittsalter für die günstigere Tarifstufe von 74 auf 75 Jahre erhöht. Damit können Kunden von SIGNAL IDUNA, die aus einer klassischen Einzelunfallversicherung in den Unfallschutz 60 Plus wechseln, länger die preiswertere Beitragsklasse nutzen. Einmal eingestuft, bleibe der Beitrag konstant, heißt es vom Versicherer. Es erfolgt keine Altersumstellung und somit keine Beitragserhöhung.

Absicherung unfallbedingter Pflegebedürftigkeit

Darüber hinaus hat SIGNAL IDUNA die Absicherung um das neue Paket „Optimal“ erweitert: Bei einem unfallbedingten Pflegegrad erstattet der Versicherer die Kosten für den entstehenden Pflegeeigenanteil ab Pflegegrad 2 mit monatlich bis zu 3.000 Euro. In der Tarifstufe „Top“ liegt diese monatliche Erstattung bis zu 5.000 Euro. Übernimmt ein Angehöriger die Pflege, so erfolgt die Leistung in Form der „Pflege-Pauschale“ von bis zu 500 Euro im Monat – abhängig von Tarifstufe und Pflegegrad. Kann der eigene Haushalt aufgrund eines Unfalls nicht mehr oder nur noch eingeschränkt selbst geführt werden, sieht die Police zusätzlich eine monatliche Haushaltsführungspauschale vor.

Insgesamt können Kunden damit nun aus den vier Tarifstufen Start, Plus, Optimal und Top wählen.

Langfristige finanzielle Absicherung

Eine weitere Anpassung betrifft die langfristige finanzielle Absicherung. Bei dieser optionalen Leistung gibt es unabhängig von einer Pflegebedürftigkeit bei einer dauerhaften Beeinträchtigung nach einem Unfall eine Kapitalleistung. Diese greift ab einem Invaliditätsgrad von mehr als 20% und beträgt bei Vollinvalidität bis zu 100.000 Euro. Flankiert werden diese Neuerungen durch angepasste Versicherungssummen bei Bergungskosten und kosmetischen Operationen sowie erweiterten Assistance- und Reha-Leistungen, die automatisch im Versicherungsschutz eingeschlossen sind. (tik)

News zu weiteren neuen Produkten und Anpassungen finden Sie in unserer Rubrik Assekuranz.
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bAV-Beratung: Lebenserwartung als stilles Haftungsrisiko http://www.asscompact.de/node/172140

Die bAV-Beratung beleuchtet zwar ausführlich Beiträge, Garantien und Überschussmodelle, lässt aber die entscheidende Stellgröße meist außer Acht: die angenommene Lebenserwartung. Genau hier entsteht eine Beratungslücke, die zum Haftungsrisiko wird, erläutert bAV-Experte Alexander Siegmund.

172140 20. Juli 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement Ein Artikel von Alexander Siegmund, Geschäftsführer der KPM Pensions & Benefits GmbH

Die typische Szene in der bAV-Beratung: Der Vermittler legt dem Arbeitgeber zwei, drei Angebote vor. Beiträge, Garantiezins, Rentenfaktor, Überschussprognose. Der Kunde vergleicht, was sich vergleichen lässt. Was er nicht sieht, ist die Kalkulation dahinter – und vor allem die unterstellte Lebenserwartung.

Diese Annahme ist der Hebel, der den Rentenfaktor bestimmt – und damit die Leistung, die am Ende des Erwerbslebens beim Menschen ankommt.

Die Rechnungsgrundlage, die kaum jemand erklärt

Versicherer kalkulieren Rentenleistungen auf Basis von Sterbetafeln, die weit über die tatsächliche Demografie hinausgehen. Die reale Lebenserwartung in Deutschland liegt bei rund 80 bis 84 Jahren. Marktübliche Kalkulationen arbeiten mit Endaltern bis zu 120 Jahren.

Ein Beispiel: Um eine lebenslange Rente von 1.000 Euro monatlich darzustellen, werden bei klassischer Versicherungskalkulation zwischen 414.000 und 480.000 Euro Kapital benötigt. Bei einer realistischen Kalkulation mit Endalter von 93 bis 94 Jahren reichen rund 248.000 bis 265.000 Euro. Derselbe Beitrag, dasselbe Rentenziel – ein Unterschied von über 200.000 Euro, allein aus einer Stellgröße.

Für den Kunden heißt das: Er zahlt entweder mehr als nötig – oder bekommt bei gleichem Beitrag weniger Rente. In beiden Fällen wirkt die Leistung später „enttäuschend“, obwohl der Vertrag formal korrekt bedient wurde.

Was das für die Beratung bedeutet

Für Vermittler:innen ergibt sich daraus eine unbequeme Wahrheit: Wer nur Produkte vergleicht, vergleicht die Oberfläche. Zwei Angebote können im Beitragsblatt nahezu identisch aussehen und sich in der späteren Rentenhöhe um 40%, 50%, teils 75% unterscheiden – allein wegen unterschiedlicher Kalkulationsannahmen.

In meiner Beratungspraxis erlebe ich regelmäßig Arbeitgeber, die fassungslos reagieren, wenn sie erfahren, dass bei gleichem Beitrag ein substanziell besseres Ergebnis möglich gewesen wäre. Der Vermittler hat dabei selten unseriös gearbeitet – die Kalkulation wurde schlicht nie zum Gegenstand des Gesprächs gemacht.

Das Transparenzproblem des Marktes

Hinzu kommt eine Schwierigkeit, die Vermittler:innen kaum auflösen können: Die Überschussmechanik der Versicherer ist selbst für Fachleute nur eingeschränkt nachvollziehbar. Die Bafin hat 2025 dokumentiert, dass mehr als die Hälfte der deutschen Lebensversicherer in der Rentenphase keine Risikoüberschussbeteiligung ausweisen. Das ist ein struktureller Hinweis darauf, dass das Versprechen kollektiver Risikoteilung in einem erheblichen Teil des Marktes nicht mehr so eingelöst wird, wie es das System einst vorgesehen hat.

Für Vermittler:innen heißt das: Produktqualität lässt sich anhand üblicher Kennzahlen kaum seriös vergleichen. Wer den Rentenfaktor akzeptiert, ohne die Kalkulation zu hinterfragen, berät auf einer Informationsbasis, die dem Kunden nicht gerecht wird.

Die Haftungsfrage – leise, aber real

Wer über Jahre Produkte empfiehlt, ohne die Rechnungsgrundlagen zum Gegenstand des Beratungsprotokolls zu machen, bewegt sich in einer impliziten Haftungszone. Die Rechtsprechung zur Maklerhaftung hat sich zuletzt nicht zugunsten der Vermittler entwickelt. Der Hinweis „Der Markt bietet das so an“ schützt im Ernstfall kaum. Wer Beratung leistet, schuldet Aufklärung über die zentralen leistungsbestimmenden Faktoren – und dazu gehört die Lebenserwartungsannahme.

Was sich in der Beratung konkret ändern muss

Drei Ansatzpunkte, die sich in der Praxis sofort umsetzen lassen:

1. Die Lebenserwartungsannahme aktiv ansprechen

Sie gehört auf die Vorderseite des Beratungsgesprächs als Kernargument. Wer dem Arbeitgeber erklärt, dass ein Vertrag mit Endalter 137 rechnet, obwohl die Belegschaft statistisch mit 82 rechnen darf, hat die Aufmerksamkeit der Geschäftsführung – und zwar sofort.

2. Kapitalbedarf vergleichen, nicht nur Beiträge

Die entscheidende Frage zielt auf den Kapitalbedarf: Wie viel muss eingesetzt werden, um das vereinbarte Rentenziel zu erreichen? Wer so berät, verschiebt das Gespräch vom Produkt zur Effizienz.

3. Die Rentenphase erklären, nicht nur die Ansparphase

Die eigentliche Bewährung der bAV liegt in der Auszahlung. Wer mit Kundinnen und Kunden nur über den Aufbau spricht, blendet die Hälfte des Produkts aus.

Die politische Dimension

Dass all dies nötig ist, hat auch systemische Gründe. Es gibt keine Pflicht, die zugrunde liegenden Sterbetafeln im Produktvergleich offenzulegen. Keine standardisierte Darstellung, die den Kapitalbedarf für ein vergleichbares Rentenziel vergleichbar macht. Keine verbindliche Transparenz für die Rentenphase. Solange das so bleibt, trägt die Beratung die Last einer Aufklärungsarbeit, die eigentlich das System selbst leisten müsste.

Fazit

Gute bAV-Beratung beginnt bei der Mathematik. Wer die Lebenserwartungsannahme, den Kapitalbedarf und die Überschusslogik nicht erklären kann, verkauft eine Blackbox – und haftet am Ende für ein Versprechen, dessen Innenleben er selbst nicht durchdrungen hat. Die gute Nachricht: Es sind keine neuen Kompetenzen nötig, um diese Lücke zu schließen. Es reicht, die richtigen Fragen zu stellen. Und zwar vor dem Vertragsabschluss.

Wie viele der Verträge, die wir heute vermitteln, würden wir in zehn Jahren noch einmal genau so empfehlen – wenn wir die Kalkulation dahinter vollständig verstanden hätten?

Lesen Sie auch: Versicherer fordern bAV-Basisprodukt

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Versicherungsvermittler müssen Begriffe Neu- und Zeitwert erklären http://www.asscompact.de/node/172109

Wie selbstverständlich werden im Versicherungsalltag häufig Fachbegriffe verwendet: Doch Kunden müssen diese nicht zwingend kennen. Das zeigt ein Fall vor dem OLG Stuttgart, bei dem eine Versicherungsvermittlerin einen Vertrag von Neuwert- auf Zeitwertversicherung umstellte.

172109 20. Juli 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Wer einen bestehenden Versicherungsvertrag von einer Neuwert- auf eine Zeitwertversicherung umstellt, muss den Kunden über die Unterschiede aufklären. Versicherungsvermittler dürfen nicht voraussetzen, dass Versicherungsnehmer die Begriffe kennen. Zudem gelten auch bei einer Vertragsänderung Beratungs- und Dokumentationspflichten. Darauf weist die Kanzlei Wirth unter Verweis auf einen Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Stuttgart (Beschluss vom 05.03.2026, Az. 7 U 22/25) hin.

Im zugrunde liegenden Fall hatte der Erblasser eines landwirtschaftlichen Anwesens eine Feuerversicherung abgeschlossen, die Schäden zum Neuwert absicherte. Nach seinem Tod im Jahr 2016 wandten sich die Erben an den Versicherer, um den Vertrag auf ihren Namen umschreiben zu lassen. Im Zuge dessen wurde eine Beratungsdokumentation erstellt und der Vertrag per Nachtrag auf eine Zeitwertversicherung umgestellt.

Zwei Jahre später zerstörte ein Brand das Gewerbegebäude samt Nebengebäuden. Der Versicherer regulierte den Schaden lediglich auf Basis des Zeitwerts. Die Erbengemeinschaft verlangte daraufhin Schadenersatz wegen einer Verletzung der Beratungspflichten.

Sie bekamen sowohl vor dem Landgericht als auch vor dem OLG Stuttgart Recht. Nach einem Hinweisbeschluss des OLG nahm der Versicherer schließlich seine Berufung zurück. Der Streitwert lag bei bis zu 650.000 Euro.

Unterschiede zwischen Neuwert und Zeitwert erläutern

Nach Auffassung des Gerichts durfte die Vermittlerin des Versicherers nicht davon ausgehen, dass die Erben die Unterschiede zwischen einer Neuwert- und einer Zeitwertversicherung kannten. Ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer müsse über diese Begriffe nicht ohne Weiteres Bescheid wissen. Wer eine entsprechende Umstellung vornimmt, müsse den Versicherungsbedarf ermitteln, die Unterschiede erläutern und sicherstellen, dass der Kunde die Auswirkungen der Vertragsänderung verstanden hat, so das Gericht.

Bestehende Pflichten auch bei Vertragsänderung

Das OLG stellte außerdem klar, dass Beratungs- und Dokumentationspflichten nicht mit dem Abschluss eines Versicherungsvertrags enden. Sie gelten auch dann, wenn ein bestehender Vertrag wesentlich geändert wird und hierfür die persönliche Situation des Versicherungsnehmers erneut bewertet werden muss. Im entschiedenen Fall hatte der Versicherer eine Beratungsdokumentation erstellt. Nach Ansicht des Gerichts entfaltet eine solche Dokumentation dieselbe Beweiswirkung wie eine gesetzlich vorgeschriebene Dokumentation. Fehlen darin wesentliche Inhalte, kann sich die Beweislast umkehren. Dann muss der Versicherer nachweisen, dass eine ordnungsgemäße Beratung erfolgt ist. Für Versicherungsvermittler gelten nach Auffassung des Gerichts noch strengere Anforderungen.

„Die Entscheidung enthält zwei Botschaften, die jeden im Versicherungsvertrieb betreffen“, sagt Rechtsanwalt Tobias Strübing, Fachanwalt für Versicherungsrecht und Partner bei Wirth Rechtsanwälte. „Erstens: Niemand darf unterstellen, dass Kunden so grundlegende Begriffe wie Neuwert und Zeitwert kennen – wer eine Umstellung begleitet, muss sie erklären und das Verständnis sicherstellen. Zweitens: Auch die Änderung eines bestehenden Vertrages löst Beratungs- und Dokumentationspflichten aus. Für Vermittler bedeutet das: Wer bei einer Umdeckung oder Vertragsumstellung mitwirkt, muss nach den §§ 61, 62 VVG beraten und dokumentieren. Ist sie lückenhaft, muss er gegebenenfalls Jahre später beweisen, richtig beraten zu haben. Wer dokumentiert, sollte deshalb vollständig dokumentieren: Was wurde erhoben, was erläutert, was hat der Kunde entschieden.“ (bh)

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Wie sich GKV-Reform auf PKV-Geschäft auswirkt http://www.asscompact.de/node/172106

Das Beitragssatzstabilisierungsgesetz, das Sparpaket der Bundesregierung zur weiteren Sicherung der gesetzlichen Krankenkassen, ist vom Bundestag und Bundesrat abgesegnet worden. In einigen Punkten liefert die GKV damit in Zukunft schlechter als zuvor. Wird demzufolge die PKV attraktiver? AssCompact hat sich in der Branche umgehört.

172106 19. Juli 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Es musste noch sein, kurz vor der Sommerpause. Der Bundestag und der Bundesrat haben am vergangenen Freitag, 10.07.2026, dem Beitragssatzstabilisierungsgesetz zugestimmt. Damit soll die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zunächst gesichert sein, und zwar ohne die Versicherten bei ihren Beiträgen stärker zu belasten.

Einige nennenswerte Punkte des Pakets sind die höheren Zuzahlungen für Medikamente und andere Leistungen, die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze um zusätzliche 300 Euro sowie die Einschränkung der Familienversicherung. Auch soll die Jahresarbeitsentgeltgrenze drastisch ansteigen von derzeit 77.400 Euro auf 84.800 Euro jährlich.

Das nun beschlossene Gesetz beinhaltet also aus Versichertensicht auch diverse Aspekte, die die GKV weniger attraktiv machen, und zwar bei trotzdem steigenden Kosten (und so etwas nennt sich heute schon „Reform“). Das erinnert einen schon fast an den Jahreswechsel von 2024 auf 2025, als die Deutsche Post verkündete, dass ihr Porto nun länger braucht, aber teurer wird.

Aber wie dem auch sei: Schwächelt die GKV, stellt sich die Frage, ob nicht vielleicht die private Krankenversicherung (PKV) daraus Kapital schlagen könnte, zumindest bei denen, die sich aussuchen können, wie sie sich versichern wollen. AssCompact hat sich hierzu bei einem PKV-Versicherer und einem auf PKV spezialisierten Makler umgehört.

Nicht jeder geht sofort

Die BarmeniaGothaer erwartet zwar von gesetzlich Versicherten, dass mal ein Blick auf das eigene Versicherungsverhältnis geworfen wird und ob es Optionen gibt – ein Wechsel in die PKV ist dabei aber lange nicht sicher. Christian Ritz, Vorstand im Geschäftsfeld Kranken, erläutert: „Selbstverständlich prüfen Versicherte bei einer Beitragserhöhung ihre Optionen – das für Versicherte der GKV und der PKV gleichermaßen. Wie sich das Wechselgeschehen zwischen GKV und PKV tatsächlich entwickelt, kann jedoch niemand seriös vorhersagen. Schon heute zahlen zahlreiche freiwillig gesetzlich Versicherte mehr als 1.000 Euro im Monat an ihre Krankenkasse und entscheiden sich trotzdem gegen einen Wechsel in die PKV. Denn der Wechsel in die private Krankenversicherung ist eine Lebensentscheidung. Diese trifft niemand, nur weil der GKV-Beitrag zum Jahreswechsel steigt.“

Der Versicherer ist sich aber sehr sicher, dass die Pläne der Bundesregierung zur Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen Fachkräfte in Deutschland massiv belasten werde. Wer über der Versicherungspflichtgrenze verdient, müsse im kommenden Jahr voraussichtlich 1.380 Euro pro Monat für seine gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung zahlen – eine Steigerung um 11,6%. Aufs Jahr gesehen bedeute das Mehrkosten von 1.723 Euro, sodass der jährliche Gesamtbeitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung auf 16.580 Euro wachse.

Aus Maklersicht: PKV dürfte interessanter werden

Tim Bökemeier berät mit seinem Maklerunternehmen „PKV-Welt“ speziell zur privaten Krankenversicherung. Und für ihn wird es definitiv Auswirkungen auf die PKV geben, die im Beitragssatzstabilisierungsgesetz begründet sind, und zwar vornehmlich in der Zusatzversicherung. Deutlich mehr Menschen würden sich aufgrund des steigenden finanziellen Drucks auf gesetzlich Versicherte mit der PKV beschäftigen. Der Beratungsbedarf werde also spürbar steigen, ebenso die Nachfrage nach privaten Zusatzversicherungen bspw. für den Zahnersatz, so Bökemeier.

Bei der PKV-Vollversicherung falle das Bild jedoch differenzierter aus: „Während die höhere Beitragsbemessungsgrenze die Beiträge vieler Gutverdiener in der GKV weiter steigen lässt, erschwert die außerordentliche Anhebung der Jahresarbeitsentgeltgrenze gleichzeitig den Zugang zur privaten Krankenversicherung. Gerade gutverdienende Arbeitnehmer, die aufgrund der steigenden Belastungen einen Wechsel in Betracht ziehen würden, müssen nun zunächst die deutlich höhere Versicherungspflichtgrenze überschreiten. Die Reform erzeugt damit zwar mehr Wechselinteresse, begrenzt aber gleichzeitig den Kreis der tatsächlich wechselberechtigten Personen. Arbeitnehmer, die die aktuelle JAEG noch überschreiten, sollten sich idealerweise bis zum 30.09.2026 mit einem PKV-Wechsel befassen, um noch zum 01.12.2026 zu wechseln und bei einer allein durch die neue JAEG ausgelösten Versicherungspflicht die Befreiungsmöglichkeit nutzen zu können.“

Kurzfristig dürfte die Reform deshalb vor allem das Geschäft mit Zusatzversicherungen beleben und zu einer deutlich höheren Nachfrage führen, erklärt Bökemeier. Für die PKV-Vollversicherung seien die Auswirkungen dagegen gemischt. Langfristig zeige die Reform vor allem, dass steigende Ausgaben in der GKV zunehmend über höhere Beiträge und Leistungseinschränkungen finanziert werden, was die Bedeutung der PKV insgesamt weiter stärken dürfte. (mki)

Lesen Sie auch: PKV-Zusatz: Welche Versicherer Makler weiterempfehlen
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Wie Automatisierung zu besserem Personal Branding führen kann http://www.asscompact.de/node/172129

Mit Web 2.0 Anfang der 2000er startete die Entwicklung hin zu „personality driven content“. Primär wichtig war nicht der Inhalt selbst, sondern von wem er kommt. Das hat Einfluss auf den Vertrieb und menschennahe Berufe, wie der des Versicherungsmaklers einer ist.

172129 19. Juli 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement Interview mit Tian von Dziembowski, Inhaber und Geschäftsführer der Finanzhaus-Südbaden GmbH & Co. KG.
Hi, Tian, du warst 2025 beim Jungmakler Award im Finale. Einer deiner Schwerpunkte war effiziente Content-Creation (u. a. auf Instagram), auch mithilfe von KI – Stichwort Automation. Wie kamst du dazu?

Der Jungmakler Award war für mich eine komplett neue Erfahrung. Ich war vorher nicht der klassische Netzwerker, sondern sehr auf mein Unternehmen, meine Kunden und meine Prozesse fokussiert. Ein befreundeter Makler hatte sich meine Workflows angeschaut und meinte, ich müsse mich damit bewerben. Seitdem werde ich regelmäßig nach Workflows und Tools gefragt.

Zu Content, Automation und KI kam ich sehr natürlich. Ich teste gerne neue Tools und schaue, wo sie wirklich helfen. Angefangen hat es mit SEO-Blogartikeln, später kamen Newsletter, Reels, YouTube und ein Podcast dazu. So konnte ich ganz gut verstehen, was zu Finanzhaus-­Südbaden und unserer Zielgruppe passt. Heute denke ich Content als System. Aus einem Beratungsthema kann ein Video, ein Post, eine Mail oder ein Textbaustein werden.

Welchen Zweck verfolgst du konkret mit dem ganzen Content? Geht es nur um Lead-Generierung oder steckt mehr dahinter?

Natürlich geht es auch um Wachstum. Leads spielen bei uns eine wichtige Rolle und funktionieren gut. Aber ein Lead allein bringt erst einmal gar nichts. Entscheidend ist, was danach passiert. Wie schnell wird angerufen, wie oft wird nachgefasst, welche Mail geht raus, wenn niemand erreichbar ist, und gibt es klare Zuständigkeiten? Für bestimmte Funnel haben wir deshalb den kompletten Ablauf aufgebaut. Von Anzeige und Formular bis zu E-Mails, Wiedervorlagen, Terminbestätigung und Nachbearbeitung.

Trotzdem will ich nicht nur kurzfristig Leads einsammeln. Wichtiger ist für mich Personal Branding. Gerade weil KI und Automationen stärker werden, wird Vertrauen wertvoller. Wenn Menschen dich mit bestimmten Themen verbinden, ist das ein echter Unternehmenswert.

Welche Tools benutzt du konkret?

Wenn ich alle Tools aufzählen würde, wäre das ein eigener Artikel. Mir ist wichtig, agil zu bleiben und mich nicht zu abhängig von einer einzelnen Lösung zu machen. Wir nutzen KI-Tools wie ChatGPT, Claude und Manus. Je nach Aufgabe geht es um Texte, Struktur, Recherche oder Prozesslogik.

Eine wichtige Schaltzentrale ist Make.com. Darüber verbinden wir Systeme und steuern Workflows. Leads aus Google Ads landen automatisch in unserem CRM und werden in unser Mailing-Tool, Brevo, übertragen. Wird daraus ein Kunde, wird er im Hintergrund weiterverarbeitet, auch in der Ameise von blau direkt und in der Kundenliste.

Für Videocontent nutzen wir OpusClip, CapCut und Canva. Dazu kommen Branchenlösungen wie InsurMagic, Today und verschiedene Tools von blau direkt. Am meisten bringt nicht ein einzelnes Tool, sondern die Kombination aus Prozess, Automatisierung und KI.

Was war die bisher größte Herausforderung bei der Automatisierung?

Die größte Herausforderung ist, überhaupt hinterherzukommen. Es gibt ständig neue Tools, neue KI-Funktionen und neue Versprechen. Wenn man nicht aufpasst, verliert man sich darin.

Am Anfang dachte ich oft, ich brauche die eine perfekte Lösung für alles. Ein System für CRM, Leadmanagement, Content, E-Mail, WhatsApp, Auswertung und Automatisierung. Davon bin ich abgerückt. Was man heute aufwendig selbst baut, kann morgen ein neues Tool besser oder günstiger lösen. Diese Erfahrung musste ich aber auch erst machen.

Heute geht es mir weniger um die perfekte All-in-one-Lösung. Entscheidend ist, die eigenen Prozesse sauber zu verstehen und flexibel zu bleiben. Die eigentliche Herausforderung ist Fokus.

Berätst du noch selbst oder kümmerst du dich im Rahmen dieser Automatisierungen hauptsächlich um Content-Erstellung und Skalierung des Unternehmens?

Ja, ich berate noch selbst. Gleichzeitig arbeiten wir daran, dass ich mich Schritt für Schritt mehr aus dem operativen Tagesgeschäft zurückziehen kann. Ich suche aktuell Mitarbeiter und Geschäftspartner, weil wir Know-how, Leads und Prozesse stärker skalierbar machen wollen.

Dabei geht es auch um die Abläufe im Unternehmen. Wie schaffen wir Strukturen, mit denen andere Menschen sauber arbeiten können, ohne dass alles immer an mir hängt?

Trotzdem liebe ich meinen Job. Der direkte Kontakt mit Kunden ist extrem wertvoll. Genau daraus entstehen viele Ideen für Content, Automatisierung und neue Prozesse. Ich möchte mehr am Unternehmen arbeiten, ohne den Kontakt zur Praxis zu verlieren.

Wie teilt sich dein Arbeitstag oder deine Arbeitswoche auf? Hast du Timeslots, in denen du an Content arbeitest?

Meine Lebenspartnerin würde wohl sagen, dass ich privat nicht der strukturierteste Mensch bin. Im Unternehmen braucht es aber klare Abläufe, sonst frisst einen das Tagesgeschäft auf.

Wir haben feste Zeiten für Research, Themenplanung und Content-Creation. Freitags ist bei uns häufig Drehtag im eigenen Studio. Dann nehmen wir mehrere Themen am Stück auf.

Von außen sieht Content oft nach einem kurzen Reel oder Post aus. Im Hintergrund werden Themen gesammelt, Skripte vorbereitet, Videos geschnitten und Veröffentlichungen geplant. Kreativität ist wichtig, aber ohne Struktur bleibt es meistens bei einzelnen Aktionen.

Erfordern derartige Prozesse nicht permanente Weiterbildung, da sich KI und Software tagtäglich weiterentwickeln?

Ja, absolut. Die größte Herausforderung in der Digitalisierung ist aus meiner Sicht die Geschwindigkeit. Es kommen ständig neue Tools, neue Funktionen und neue Workflows dazu. Wer sich damit gar nicht beschäftigt, ist schnell abgehängt.

Bei mir ist das auch ein Stück weit Hobby. Ich beschäftige mich fast täglich mit neuen Tools und Prozessen. Ich teste viel, schaue, was Nutzen bringt, und optimiere Abläufe weiter.

Wichtig ist, sich nicht komplett darin zu verlieren. Nur weil ein Tool neu ist, ist es nicht automatisch relevant. Ich frage mich immer, ob es ein echtes Problem löst, Zeit spart oder einen Prozess besser macht. Wenn es technisch tiefer geht, übernehmen meine IT-Profis.

Würdest du sagen, dass ein derartiger Marketing-Ansatz zu mehr Erfolg führt als andere Ansätze?

Das kann ich nicht seriös einschätzen. Es gibt viele Wege nach Rom. Was für den einen funktioniert, kann für den anderen unpassend sein. Erfolg bedeutet auch nicht für jeden dasselbe. Für den einen ist es Umsatz, für den anderen Freiheit, Bekanntheit oder bessere Kunden.

Ich glaube nicht an den einen perfekten Marketing-Ansatz. Entscheidend ist, dass es zur Person, zum Unternehmen und zur Zielgruppe passt.

Was ich aber glaube: Personal Branding wird immer wichtiger. Der Markt wird digitaler, austauschbarer und durch KI noch voller mit Content. Umso wichtiger ist, dass Menschen eine Person dahinter wahrnehmen. Für Finanzhaus-Südbaden passt dieser Ansatz sehr gut.

Was ist in dem Bereich der für dich nächste logische Schritt?

Wir sind gerade dabei, einige Stellschrauben festzudrehen. In den letzten Jahren haben wir viel getestet, verworfen und neu gebaut. Das war wichtig. Jetzt geht es stärker darum, die Dinge, die gut laufen, sauber zu strukturieren und skalierbar zu machen.

Der nächste Schritt ist für mich nicht einfach noch ein Tool mehr oder ein neuer Kanal. Es geht darum, bestehende Prozesse stabiler, wiederholbarer und für andere nutzbar zu machen. Weg von „Tian weiß, wie es geht“ hin zu einem System, das auch Mitarbeiter, Partner und andere Makler anwenden können.

Außerdem möchte ich mein Wissen stärker weitergeben. Da wird in nächster Zeit noch einiges von mir kommen. Da arbeiten wir im Hintergrund gerade auf Hochtouren. Ich melde mich, wenn es fertig ist. :)

Lesen Sie auch: Von Leads, Fußball und Porsche: Welcher Maklertyp bist du?

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AV-Depot: Wie Versicherer Riester-Sparer halten wollen http://www.asscompact.de/node/172132

Die Einführung der neuen geförderten privaten AV-Produkte steht zum Jahreswechsel an. Dann werden auch neue Anbieter auf den Markt drängen. Wie wollen Versicherer ihre Riester-Sparer bei sich halten? Und wie unterstützen sie bei der Entscheidung, welche Förderlogik sinnvoller wäre? AssCompact hat nachgefragt.

172132 19. Juli 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Riester ist Geschichte: Zum 01.01.2027 wird eine neue Generation der geförderten privaten Altersvorsorge die Riester-Rente ersetzen. Unter anderem fällt mit dem Start der neuen Produkte der bisherige Garantiezwang. Zudem gibt es mehr Flexibilität bei der Auszahlphase.

Mit der Reform drängen auch Produktgeber auf den Altersvorsorgemarkt, die bisher so noch nicht da gewesen waren: Neobroker, Depotanbieter, Fondsgesellschaften und sogar der Staat – dessen Start ins geförderte private Altersvorsorgegeschäft sich allerdings verzögern dürfte. Das eröffnet Kunden zwar mehr Wahlmöglichkeiten, für Versicherer bedeutet es allerdings vor allem eins: größeren Wettbewerb um Altersvorsorgekunden.

Wettbewerbsvorteil: Absicherung des Langlebigkeitsrisikos

Was können Anbieter also tun, um ihre Kunden zu halten? Versicherer argumentieren, nur sie können das Langlebigkeitsrisiko verlässlich abbilden, was sicherlich einen Wettbewerbsvorteil darstellt. Trotzdem wird das wohl nicht automatisch bedeuten, dass Kunden die neuen Anbieter links liegen lassen werden. Dr. Reiner Will, Gründer, Gesellschafter und Geschäftsführer der Assekurata Assekuranz Rating-Agentur GmbH, sagte kürzlich gegenüber AssCompact, dass insbesondere Versicherer mit großen Riester-Beständen sich überlegen werden müssen, wie sie diese halten können. Will erwartet aus diesem Grund Bestandshaltungsaktionen von den Unternehmen.

Das war Grund genug für AssCompact, um bei einigen Anbietern nachzufragen, ob sie etwas in diese Richtung vorhaben. Wie viel „Abwanderung“ von Riester in die neue Produktwelt erwarten die Versicherer überhaupt? Wie gehen sie mit der Umstellung um?

Wie viele Riester-Sparer in das neue System wechseln werden, lasse sich aktuell nur schwer einschätzen, erklärt Claudia Andersch, Personen-Vorständin bei der R+V, gegenüber AssCompact. „Es wird sicherlich Konstellationen geben, bei denen ein Wechsel sinnvoll ist“, so Andersch.

Frühzeitige Information soll Kunden bei Entscheidung unterstützen

Bisher sei Abwanderung noch kein Thema – die neuen Produkte seien ja bisher noch nicht auf dem Markt, heißt es von Dr. Winfried Gaßner, Abteilungsleiter Produktmanagement der WWK Versicherungen. Doch Gaßner räumt ein, dass die Wechselbereitschaft der Kunden beeinflusst werden kann, „von der medialen Berichterstattung, aber auch von neuen Anbietern, die versuchen, mit hohem Werbedruck in einem für sie neuen Markt Fuß zu fassen“.

Die WWK setzt daher auf eine „frühzeitige und transparente Informationspolitik“, um Kunden die Vorteile eines Altersvorsorgevertrags bei dem Unternehmen aufzuzeigen – und um sicherzugehen, dass ein Wechsel nicht potenziell zum Nachteil für Sparer auswirkt. „Wir möchten mit der transparenten Information frühzeitig darauf hinwirken, dass nur die Kunden in das neue Fördermodell oder in die ‚neue Produktwelt‘ wechseln, die davon auch wirklich profitieren“, so Gaßner.

Bei der Allianz sieht man es ähnlich. Der Versicherer aus München hat Riester-Kunden unmittelbar nach der Verabschiedung des Reformgesetzes angeschrieben, um sie über Informationsangebote und die nächsten Schritte zu informieren, sagt Michael Bastian, der das Projekt zur aktuellen Altersvorsorgereform bei Allianz Leben leitet. Zudem bietet die Allianz ein Online-Informationsportal sowie einen Förderindikationsrechner, der Sparern eine erste Einschätzung gibt, ob das bestehende oder das neue Fördersystem individuell vorteilhafter wäre. Von dieser Frage hänge ein möglicher späterer Wechsel nämlich ab, so Bastian.

Individuelle Beratung statt flächendeckender Aktionen

Einigkeit herrscht bei der Frage, dass ein Wechsel in die neue Produktwelt immer von den individuellen Umständen und Voraussetzungen geprägt sein muss. So wird es beispielsweise Stand jetzt bei der R+V keine flächendeckenden Aktionen geben, so Andersch. „Unsere Riester-Bestandskunden haben sehr unterschiedliche Ausgangssituationen und es gibt keine pauschal empfohlene Vorgehensweise für alle Kunden. Wir werden unsere Kunden in Bezug auf ihre individuelle Situation hin beraten“, so Andersch.

Nicht immer hätte nämlich ein Wechsel nur Vorteile, erklärt die WWK. Manchmal kann er stattdessen mit „gewichtigen Nachteilen“ verbunden sein. „Ein Verzicht auf den attraktiven Rechnungszins des bestehenden Riester-Taifs will ebenso überlegt sein wie ein Wegfall der Garantie der eingezahlten Beiträge, der ein großes Risiko birgt“, warnt Gaßner. „Wir versuchen, unsere Kunden dafür zu sensibilisieren, dass es kein Zurück mehr gibt von einem Wechsel in die neue Welt und dass daher eine vorherige Beratung unbedingt und in jedem Fall zu empfehlen ist.“

Vermittler spielen zentrale Rolle

Wo es um Beratung geht, geht es natürlich auch um Vermittler. Welche Rolle spielen diese beim Übergang von der alten in die neue Fördersystematik? Bei der Allianz auf jeden Fall schreibt man Vermittlern eine „zentrale“ Rolle zu, um Kunden dabei zu unterstützen, den passenden Weg zu wählen.

Zudem würden auch Befragungen sowie persönliche Rückmeldungen der Kunden bei Vermittlern zeigen, dass die meisten Bestandskunden nicht unbedingt an einem Anbieterwechsel interessiert sind. „Die meisten Riester-Kunden wollen vor allem von bzw. zu ihrem jetzigen Anbieter beraten werden und möchten hier eine passende Lösung“, so Bastian. (js)

Lesen Sie auch: AV-Reform: Worauf Vermittler und Anbieter achten sollten
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Umfassender Strafrechtsschutz: Für Gewerbekunden unverzichtbar http://www.asscompact.de/node/172120

Es beginnt oft überraschend: Ermittler erscheinen in den Geschäftsräumen, Server werden gesichert, Unterlagen beschlagnahmt, Mitarbeitende befragt. Ein einfacher Strafrechtsschutz für Gewerbekunden reicht nicht aus. Diese Vorteile bietet ein Spezial-Strafrechtsschutz.

172120 19. Juli 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement Ein Artikel von Ute Lang, Abteilungsleiterin Vertrieb bei der AUXILIA Rechtsschutz-Versicherungs-AG

Das Szenario, dass plötzlich die Strafverfolgungsbehörden vor der Tür stehen, halten viele Gewerbekunden für abwegig. Tatsächlich genügt jedoch bereits ein Anfangsverdacht, damit strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet werden – etwa wegen Betrugs-, Steuer- oder Korruptionsvorwürfen, wegen des Verdachts auf Untreue, Vorenthaltens von Sozialversicherungsbeiträgen oder auch im Zusammenhang mit Datenschutz- und Cybervorfällen.

In einem solchen Moment wird deutlich, wie schnell aus einem zunächst abstrakt wirkenden Risiko eine akute Belastungssituation mit erheblichen rechtlichen, finanziellen und reputationsbezogenen Folgen entstehen kann. Auch Versicherungsmakler können hiervon betroffen sein.

Warum reicht der einfache Strafrechtsschutz nicht aus?

Wenn Vorwürfe über den Bereich fahrlässiger Vergehen hinausgehen oder von Beginn an der Vorwurf vorsätzlicher Handlungen im Raum steht, reicht der einfache Strafrechtsschutz nicht aus.

Während im einfachen Strafrechtsschutz nur fahrlässig begangene Vergehen versichert sind, bietet der erweiterte Strafrechtsschutz Kostenschutz bei Vorsatzdelikten. Einige Anbieter geben auch Deckung beim Vorwurf schwerer Straftaten wie Verbrechen. Da Versicherer selbstverständlich keine vorsätzlich begangenen Straftaten finanzieren wollen, werden bereits erbrachte Leistungen im Falle einer rechtskräftigen Verurteilung wegen Vorsatzes zurückgefordert. Die Leistungen eines umfassenden Spezial-Strafrechtsschutzes (SSR) gehen also deutlich über die des einfachen Strafrechtsschutzes hinaus.

Umfassender Strafrechtsschutz: Für Gewerbekunden unverzichtbar
Honorarvereinbarungen

Ein wesentlicher Vorteil eines umfassenden gewerblichen Strafrechtsschutzes liegt in der Absicherung der oftmals erheblichen Verteidigungskosten. Gerade in Wirtschafts- und Unternehmensstrafverfahren sind die Kosten im Vorfeld häufig kaum verlässlich kalkulierbar. Verfahren wegen Steuerhinterziehung, Betrugs oder Insolvenzverschleppung gelten regelmäßig als komplex und langwierig. Nicht selten entstehen dabei Verteidigungskosten von deutlich über 100.000 Euro.

Erfahrene Strafverteidiger rechnen dabei in der Regel nicht nach den gesetzlichen Gebühren des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) ab, sondern auf Basis individueller Honorarvereinbarungen mit Stundensätzen von 300 bis 400 Euro netto oder mehr. Der SSR übernimmt im versicherten Umfang auch diese vereinbarten Honorare. Darüber hinaus können eigene Gutachter oder Sachverständige zur Unterstützung der Verteidigung hinzugezogen werden.

Ohne entsprechenden Versicherungsschutz müssen Unternehmen für solche Verfahren erhebliche finanzielle Rückstellungen bilden, was die Liquidität spürbar belasten kann. Hinzu kommt, dass bei einer Verfahrenseinstellung die Kosten regelmäßig nicht von der Staatskasse übernommen werden. Selbst im Falle einer Kostenerstattung erfolgt diese meist lediglich auf Grundlage der gesetzlichen Gebühren und damit deutlich unterhalb der tatsächlich entstandenen Verteidigungskosten.

Was sollte ein gewerblicher Spezial-Strafrechtsschutz leisten?
  • Schutz bei Vorwurf von Vergehen und Verbrechen
  • Versicherungsschutz auch bei Verurteilung per Strafbefehl
  • Übernahme angemessener Honorarvereinbarungen
  • Beauftragung eigener Gutachter im Strafverfahren
  • Ausreichend hohe Strafkaution
Fazit

Im Gegensatz zu den anderen Rechtsschutzbereichen dient der Spezial-Strafrechtsschutz nicht der Durchsetzung von Ansprüchen, sondern es geht um eine gezielte und frühzeitige Verteidigung gegen strafrechtliche Vorwürfe. Gerade im gewerblichen Bereich löst bereits ein Anfangsverdacht mit Ermittlungsverfahren weitreichende Folgen aus – von hohen Verteidigungskosten über Betriebsunterbrechungen und behördliche Auflagen bis hin zum Entzug der Gewerbeerlaubnis.

Die Absicherung mit einem Spezial-Strafrechtsschutz schützt Unternehmen vor erheblichen finanziellen Belastungen im Zusammenhang mit strafrechtlichen Verfahren. Das kann im Ernstfall dazu beitragen, die unternehmerische Handlungsfähigkeit aufrechtzuerhalten sowie negative Auswirkungen auf Reputation und wirtschaftliche Stabilität frühzeitig zu begrenzen.

Der Spezial-Strafrechtsschutz bietet Versicherungsmaklern die Möglichkeit, ihre Beratung um einen zunehmend relevanten Risiko­bereich zu erweitern und damit dem Gewerbekunden ein notwendiges Sicherheitsnetz für den Ernstfall.

Umfassender Strafrechtsschutz: Für Gewerbekunden unverzichtbar

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Wie wir von Maschinen lernen, mit Menschen zu reden http://www.asscompact.de/node/172128

Wir sprechen präziser mit KI als mit unseren Kollegen und Kunden. Das ist das Problem – und die Lösung. Das ist Thema seines neuen Buches „Abenteuer: Kommunikation! Miteinander reden in der KI-Realität“. Wie kommuniziert man in der Arbeitswelt erfolgreich mit Maschinen und Menschen?

172128 18. Juli 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement Ein Artikel von Prof. Dr. Ingo Hamm. Er lehrt als Professor für Wirtschaftspsychologie an der Hochschule Darmstadt und berät Unternehmen zu Motivation, Kommuni­kation und KI-Psychologie – dem Zusammenspiel von Mensch und KI.

Im deutschen Chemiekonzern BASF arbeiteten vor siebzig Jahren rund 60.000 Menschen am Standort Ludwigshafen. Tausende davon schoben Sackkarren und Handwagen über das Werksgelände, transportierten Chemikalienfässer, Säcke, Kanister, Werkzeug. Eine ganze Berufsklasse, deren Tagewerk darin bestand, Dinge von A nach B zu bewegen.

Das Sackkarren-Update

Wo sind diese Menschen heute? Ersetzt. Durch Rohrleitungen, Förderbänder, Gabelstapler, automatische Transportsysteme (und ja, einige davon in fernen Ländern …). Niemand wurde schlagartig auf die Straße gesetzt. Die Älteren gingen in Rente. Die Jüngeren sattelten um, wurden Anlagenfahrer, Lageristen, Techniker. „Strukturwandel“ nennt der Volkswirt das. Dahinter stecken Biografien, Umzüge, Umschulungen, neue Stolz-Momente in neuen Berufen.

Das ist seit Jahrhunderten der Gang technologischer Entwicklung. Alte Arbeit fällt weg, neue entsteht. Mal schneller, mal langsamer, selten geräuschlos, aber auch selten so dramatisch, wie es die Schlagzeilen vermuten lassen.

Mit der künstlichen Intelligenz wird es nicht anders sein. Sie nimmt uns Arbeit ab, manche vielleicht ganz weg – aber sie ändert vor allem, wie wir arbeiten. Und die wichtigste Veränderung passiert nicht in den Werkzeugen. Sie passiert dort, wo niemand sie erwartet: in unserer Kommunikation – als Spiegel.

Wenn die KI uns einen Spiegel vorhält

Marlene ist 34, Abteilungsleiterin bei einem mittelständischen Unternehmen, High Potential, 60-Stunden-Woche, 15 Mitarbeitende, mächtig unter Druck. Eines Abends, 21:30 Uhr, Sofa, Smartphone, tippt sie in ihre KI-App: „Was genau ist ein Burn-out?“ Die Maschine liefert. Prompt, brav, mehrseitig. Definition, Symptome, Ursachen, Risikofaktoren, Therapie­formen. Fachlich einwandfrei. Was will man mehr? – Alles! Denn die KI hat dasselbe vermutet, wie vermutlich auch Sie gerade beim Lesen: Bei dieser Belastung fragt Marlene für sich selbst. Völlig logisch. Leider völlig falsch.

Marlene fragt für einen geschätzten Mitarbeiter, der seit zwei Wochen matt zur Arbeit kommt und ungewöhnliche Fehler macht. Was sie wirklich wissen wollte: Sind das Frühwarnsignale? Wie spreche ich ihn an, ohne ihn zu verletzen? Was sind meine Pflichten als Vorgesetzte – auch arbeitsrechtlich? Nichts davon hat ihr die KI beantwortet. Nicht weil die KI dumm wäre. Sondern weil Marlene ihr den Kontext nicht gegeben hat. Garbage in, garbage out.

Und jetzt kommt die Pointe, die über Marlenes Smartphone hinausweist: Marlene führt ihre Mitarbeitenden genauso, wie sie die KI promptet. Nämlich: nicht richtig. Kein Vorwurf. Wir machen das alle so. Was Marlene mit ihrer KI passiert, passiert tausendfach täglich – im Beratungsgespräch, in der Mail an den Innendienst, in der WhatsApp an den Tippgeber: Wir fragen das Falsche und wundern uns über die unpassende Antwort.

Eine bemerkenswerte Studie der Oregon State University hat diesen Mechanismus experimentell sichtbar gemacht. Eine erste Gruppe Studierender durfte für ihre Hausarbeit eine KI nutzen – Ergebnisse schwankend. Eine zweite Gruppe bekam zusätzlich eine kurze Anleitung zur Bedienung. Ihre Ergebnisse wurden dramatisch besser. Die KI war dieselbe. Nur die Qualität der Eingabe machte den Unterschied. Das Problem saß nicht im Rechen­zentrum. Es saß vor dem Bildschirm.

Wenn die Qualität unserer Eingabe bei einer Maschine alles entscheidet – warum sollte das im Umgang mit Menschen anders sein? Wer eine KI nicht klar prompten kann, kann es auch nicht mit Menschen.

Drei Prinzipien, die mit Maschine und Mensch funktionieren
  • Kontext: Wer fragt, für wen, wofür?

Beim KI-Prompting umfasst der Kontext alles, was über die eigentliche Aufgabe hinausgeht: Rolle, Hintergrund, Zweck, Stakeholder, Rahmenbedingungen. Ohne ihn arbeitet die Maschine im luftleeren Raum – und halluziniert zuweilen, in bester Absicht. Aber mit Kontext liefert sie maßgeschneiderte Antworten.

Wir leben in einer Kontext-Ära. Die eigentliche Sache ist meistens allen klar. Auch das, was man tun müsste. Doch es wird nicht getan, weil der Kontext dagegensteht – und niemand spricht darüber. Was man nicht benennt, kann man nicht managen.

Ob ein Kunde nach einer „günstigen Versicherung“ fragt, weil er gerade jeden Euro umdrehen muss, weil ihm der Vorgänger zu teuer wurde oder weil er den Schutzumfang gar nicht verstanden hat, das verändert die Antwort fundamental. Bei der KI selbstverständlich. Beim Kunden auch. Wer den Kontext managt, managt den Erfolg.

  • Klarheit: Was soll am Ende rauskommen?

Die eine Frage, die fast niemand stellt, weder der KI noch dem Mitarbeitenden, weder dem Kind noch dem Partner: Was soll am Ende rauskommen? Im KI-Sprech heißt das „Definition of Done“. Sobald alle dasselbe Bild des gewünschten Ergebnisses vor Augen haben, entsteht Verbindlichkeit. Ohne dieses Bild entsteht irgendwas. Die Bitte „Schauen Sie sich den Müller-Fall mal an“ produziert dieselbe Beliebigkeit wie ein schlampiger Prompt. „Bis Freitag eine halbe Seite Empfehlung mit drei Optionen für den Kunden X, siehe Beispiel Y“ produziert ein Ergebnis.

Bei der Bundeswehr lernte ich in der Funkerausbildung eine herrlich simple Regel, bevor man zum ersten Mal auf den Sendeknopf drücken durfte: Denken. Drücken. Sprechen. Erst den Gedanken sortieren. Dann den Finger aufs Mikro. Dann reden. Wer das umdreht, produziert fünf Sekunden Rauschen auf der Frequenz – und Verwirrung beim Empfänger (und Freude beim Feind). Das Prinzip gilt für jeden Funkspruch, jeden Prompt und jede Mail, die irgendwo ankommen soll.

  • Kanaldisziplin: Welcher Kanal für welche Botschaft?

Was bei der KI das Tool-Routing ist, ist beim Menschen die Kanal­disziplin. Nicht jede Botschaft gehört in jedes Medium. Ein Konzern, den ich begleiten durfte, hat es so geregelt: Chat nur für die Kurzabstimmung. Telefon für die Vier-Augen-Abstimmung. E-Mail zur Dokumentation. Meeting nur, wenn entschieden werden muss. Zoom-Call nur für Kurzabstimmung in weniger als zehn Minuten. Klingt banal. Die Wirkung war nicht banal: deutlich weniger und kürzere Meetings, kaum noch Mail-Ping-Pong, spürbar bessere Kommunikationsqualität, besseres Klima, mehr Produktivität.

Im Maklerbüro ist das nicht anders – und zwar in mehrere Richtungen: gegenüber Versi­cherern, Kunden, Mitvermittlern und dem eigenen Team. Ein Schadenfall ist keine WhatsApp-Angelegenheit. Eine Terminbestätigung kein Telefon-Thema. Kanaldisziplin ist gratis. Und sie wirkt sofort.

Der ehrlichste Trainer, den Sie je hatten

KI ist kein Bedrohungsszenario. Sie ist ein Spiegel. Sie urteilt nicht, sie nimmt nichts persönlich, sie interpretiert nicht wohlwollend. Sie nimmt unsere Worte beim Wort. Und liefert uns damit ein Röntgenbild unserer eigenen Kommu­nikation, das wir nicht bestellt haben, aber dringend brauchen.

Wer ohnehin täglich KI nutzt – beim Tarifvergleich, beim Beratungsprotokoll, beim Entwurf einer Kundenmail –, hält sich diesen Spiegel automatisch vor. Jeder Prompt ist ein kostenfreies, ehrliches Kommu­nikationstraining. Ohne Gesichts­verlust. Ohne Coaching-Honorar. Man muss es nur als solches nutzen.

Wer so kommuniziert, gewinnt am Ende nicht nur Zeit und Nerven, sondern Vertrauen. Und Vertrauen ist in einer Branche, die von Beziehung lebt, das härteste Kapital, das es gibt. Prompting ist Silber. Reden ist Gold. Und im Beratungsgeschäft entscheidet der Unterschied zwischen beiden über den Unterschied zwischen einem Termin und einem Mandat.

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„Prävention ist keine alleinige Aufgabe der Versicherungsbranche“ http://www.asscompact.de/node/172135

Prävention gewinnt in der Versicherungsbranche an Bedeutung. Im Privatgeschäft steht vor allem die Wohngebäudeversicherung im Fokus: Hier können sowohl Versicherer als auch Kunden von Präventionsmaßnahmen profitieren. Wo sind die größten Herausforderungen? Und welche Rolle spielen Makler?

172135 18. Juli 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement Interview mit Sebastian Etz, Risikoingenieur bei der R+V Versicherung
Herr Etz, ist Prävention eine Möglichkeit, das Geschäftsmodell „Versicherung“ zu erweitern?

Ja, definitiv. Angesichts zunehmender Naturgefahren, steigender Baukosten und komplexerer Risiken gewinnt Prävention erheblich an Bedeutung. Unser Anliegen ist, dass Schäden möglichst vermieden oder zumindest in ihren Auswirkungen begrenzt werden. Moderne Sensorik, datenbasierte Risikoanalysen und individuelle Schutzkonzepte für einzelne Gebäude bieten dabei große Chancen. Durch Prävention lassen sich aber nicht nur Schäden reduzieren, sie trägt auch zu einer langfristigen Stabilisierung von Prämien und Versicherbarkeit bei. Versicherungsschutz und Prävention müssen künftig noch stärker zusammen gedacht werden.

Die Wohngebäudeversicherung steht schon seit mehreren Jahren unter Druck – unter anderem durch steigende Schadenaufwendungen infolge von Naturgefahren. Welche Rolle wird Prävention künftig spielen, um das Geschäftsmodell stabil und bezahlbar zu halten?

Die Schäden durch Starkregen, Überschwemmung, Hagel oder Sturm nehmen spürbar zu. Gleichzeitig steigen Material- und Handwerkerkosten erheblich. Ohne wirksame Präventionsmaßnahmen wird es zunehmend schwierig, Versicherungsschutz dauerhaft wirtschaftlich und bezahlbar anzubieten. Aber: Prävention ist keine alleinige Aufgabe der Versicherungsbranche. Hier bedarf es einer gemeinsamen Initiative von Staat, Bürgern und Versicherern – dem Zusammenspiel von Politik, Kommunen, Bauwirtschaft, Wissenschaft, Versicherern und Eigentümern. Insbesondere bei bestehenden Gebäuden gibt es großes Potenzial – beispielsweise durch das fachgerechte Nachrüsten von Rückstausicherungen, hochwasserangepasste Sanierung oder Sicherung der Lichtschächte durch Abdeckungen.

Wo sehen Sie die größten Präventionsdefizite bei Wohngebäuden? Welche Maßnahmen könnten deutlich dazu beitragen, die Versicherbarkeit in Zukunft sicherzustellen?

Die größten Defizite sehen wir vor allem im Gebäudebestand. Viele Gebäude wurden in einer Zeit errichtet, in der heutige Naturgefahren und klimabedingte Risiken in dieser Form noch nicht berücksichtigt wurden. Häufig fehlen bei diesen Gebäuden grundlegende Schutzmaßnahmen gegen Starkregen oder Rückstau. Zudem besteht oftmals noch ein Informationsdefizit hinsichtlich individueller Risiken. Viele Eigentümer unterschätzen beispielsweise lokale Starkregenereignisse, insbesondere fernab klassischer Hochwassergebiete. Wichtige Maßnahmen sind zum Beispiel technische Objektschutzmaßnahmen, klimaangepasste Sanierungskonzepte, eine stärkere Berücksichtigung von Prävention in Bauvorschriften sowie eine bessere Risikotransparenz. Prävention sollte idealerweise bereits bei der Planung, Finanzierung und Sanierung von Gebäuden berücksichtigt werden.

Wo sind Ihrer Meinung nach die größten Herausforderungen, wenn es um Prävention in der Wohngebäudeversicherung geht?

Die größte Herausforderung besteht darin, Prävention dauerhaft im gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Handeln zu verankern. Viele Schutzmaßnahmen verursachen zunächst Investitionskosten, deren Nutzen erst bei einem Schaden sichtbar wird. Hinzu kommen Herausforderungen bei Datenverfügbarkeit, Risikobewertung und der zunehmenden Dynamik von Naturgefahren. Gleichzeitig braucht es mehr Bewusstsein dafür, dass Prävention ein gemeinschaftlicher Prozess ist. Aus meiner Sicht als Risikoingenieur wird künftig entscheidend sein, Risiken noch transparenter zu machen und Eigentümer praxisnah zu unterstützen. Prävention darf nicht als Einschränkung verstanden werden, sie ist eine Investition in mehr Sicherheit.

Welche Rolle spielen Makler bei diesem Wandel? Werden sie zunehmend zu Risiko- und Präventionsberatern für ihre Kunden?

In Zusammenarbeit mit unseren Vertriebspartnern unterstützen wir eine Vielzahl von Präventionsmaßnahmen, die sich stark an dem jeweiligen Bedarf der Kundengruppe ausrichten. Durch das zielgruppenspezifische Know-how von Maklern und Experten in unseren Fachabteilungen können Lösungen für Kunden geschaffen werden, die ansonsten nur schwer Versicherungsschutz finden würden.

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„In der Gewerbeversicherung ist Prävention eine Notwendigkeit“ http://www.asscompact.de/node/172133

Prävention ist in der Gewerbeversicherung stärker verankert als in der privaten Absicherung, weil ihr wirtschaftlicher Nutzen unmittelbar messbar ist. Die Zurich Gruppe Deutschland hat eine spezielle Einheit aufgebaut, um Unternehmen bei ihren Anstrengungen zu unterstützen. Was ist der Gedanke dahinter?

172133 18. Juli 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement Interview mit Paulos Asbe, Head of Zurich Resilience Solutions – Zurich Gruppe Deutschland
Herr Asbe, ist Prävention eine Möglichkeit, das Geschäftsmodell „Versicherung“ zu erweitern?

Prävention ist mehr als eine Ergänzung – sie ist die konsequente Weiterentwicklung des Versicherungsgeschäfts. In einer Welt, in der Risiken komplexer, vernetzter und häufiger werden, reicht es nicht mehr aus, Schäden nur zu regulieren. Kunden erwarten Unterstützung entlang der gesamten Risikokette. Versicherer müssen vom reaktiven Schadenregulierer hin zum proaktiven Risikopartner werden – etwa durch Datenanalysen, Risiko-Services oder konkrete Präventionsangebote. Das ist auch ökonomisch sinnvoll, weil wir so Schäden reduzieren und Versicherbarkeit langfristig sichern.

Mit Zurich Resilience Solutions haben Sie eine eigene Einheit aufgebaut, die Unternehmen gezielt beim Risikomanagement und bei Präventionsmaßnahmen unterstützt. Seit wann gibt es diese Einheit und welcher Gedanke steht dahinter?

Wir sind in Deutschland seit 2021 im Einsatz. Der Bereich wurde geschaffen, um Industriekunden noch gezielter bei Risikopräventionsfragen zu unterstützen. Der zentrale Gedanke dahinter ist einfach: Mit ca. 60 Mitarbeitern helfen wir Unternehmen dabei, Risiken frühzeitig zu erkennen, besser zu verstehen und aktiv zu managen. Denn gerade bei komplexen Gefahren wie Cyber, Extremwetter oder Lieferkettenstörungen entscheidet Prävention darüber, ob ein Schaden beherrschbar bleibt oder existenzbedrohend wird.

Ist Prävention in der Gewerbeversicherung derzeit stärker akzeptiert als in der privaten Absicherung?

Ja, in der Gewerbeversicherung ist Prävention heute in der Regel stärker verankert – einfach weil der Nutzen dort unmittelbar messbar ist. Unternehmen haben klare Risikoverantwortlichkeiten und spüren sehr direkt, welche Auswirkung z. B. ein Cybervorfall haben kann: Produktionsstillstand, Lieferkettenbruch, Reputationsschaden. In diesem Umfeld wird Prävention schnell als betriebswirtschaftliche Notwendigkeit verstanden – nicht als Nice-to-have.

In der privaten Absicherung ist die Akzeptanz ebenfalls vorhanden, aber oft weniger ausgeprägt. Hier gewinnt Prävention vor allem dann an Relevanz, wenn sie einfach, konkret und im Alltag spürbar ist.

Welche Rolle spielen Daten, KI und neue Technologien für wirksame Prävention?

Sie sind der Schlüssel, um Prävention wirksam und skalierbar zu machen, und versetzen uns in die Lage, Risiken nicht nur rückblickend zu analysieren, sondern frühzeitig zu erkennen und konkret vorherzusagen.

Wir kombinieren Technologie mit Risikoexpertise und übersetzen Daten in konkrete Handlungsempfehlungen. So wird Prävention nicht abstrakt, sondern unmittelbar umsetzbar. Gerade bei Klimarisiken zeigt sich das sehr deutlich: Mit unserer Klimarisikoanalyse „Climate Spotlight“ können wir standortspezifisch analysieren, welchen physischen Klimarisiken Unternehmen ausgesetzt sind – etwa durch Stark-regen, Hitze oder Überschwemmungen – und daraus gezielte Maßnahmen ableiten.

Wie verändert sich durch diesen Wandel die Rolle von Maklern in der Gewerbeversicherung? Werden sie vermehrt zu Risiko- und Präventionsberatern?

Ja, die Rolle von Maklern entwickelt sich klar in diese Richtung. Mit zunehmender Komplexität der Risiken reicht es nicht mehr aus, nur passgenauen Versicherungsschutz zu vermitteln – Kunden erwarten zunehmend Orientierung im Umgang mit Risiken.

Gerade im Gewerbebereich werden Makler damit immer stärker zu Sparringspartnern für Risikomanagement und Prävention. Sie helfen, Risiken einzuordnen, priorisieren Handlungsfelder und können – gemeinsam mit Versicherern und spezialisierten Einheiten wie Zurich Resilience Solutions – konkrete Lösungen anstoßen.

Das stärkt auch ihre Position: Wer Prävention mitdenkt, schafft zusätzlichen Mehrwert und rückt näher an die strategischen Fragestellungen seiner Kunden heran.

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GVV Versicherungen: Neuer Leiter für „Vertrieb und Marketing“ http://www.asscompact.de/node/172137

Zum 01.07.2026 hat Ralf Krause-Maier die Leitung der neuen Abteilung "Vertrieb und Marketing" übernommen. Er trägt die Verantwortung für die strategische und operative Weiterentwicklung beider Bereiche und soll die kundenorientierte Ausrichtung sowie die Positionierung der GVV Versicherungen im Markt mitgestalten.

172137 17. Juli 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die GVV Versicherungen wollen ihre Vertriebs- und Marktausrichtung stärken: Seit dem 01.07.2026 ist Ralf Krause-Maier Leiter der neuen Abteilung "Vertrieb und Marketing". Er ist verantwortlich für die strategische und operative Weiterentwicklung beider Bereiche und gestaltet die kundenorientierte Ausrichtung sowie die Positionierung der GVV Versicherungen im Markt mit, heißt es vom Unternehmen.

Krause-Maier ist bereits seit Oktober 2021 bei den GVV Versicherungen und hat den Direktvertrieb weiterentwickelt. Unter seiner Führung wurden laut Unternehmensangaben etwa eine KPI-basierte Vertriebssteuerung eingeführt, Vertriebsprozesse modernisiert und die strategische Neuausrichtung der GVV Direkt umgesetzt. Er bringt über 30 Jahre Berufserfahrung in der Versicherungswirtschaft mit und verfügt über Expertise in Vertrieb, Führung und Organisationsentwicklung. Zuvor war er u. a. bei Allianz, Gothaer und DEVK tätig. Sein Ziel sei, gemeinsam mit den Teams die Zukunft der GVV aktiv zu gestalten.

Mit der neuen Organisationsstruktur möchten die GVV Versicherungen die Grundlage schaffen, Vertrieb und Marketing enger zu verzahnen. Ziel sei, Kundenorientierung, Markenführung und Vertrieb zusammenzudenken, Wachstumspotenziale zu erschließen und die GVV Versicherungen als modernen und zukunftsorientierten Versicherer weiterzuentwickeln. (lg)

Bild: © GVV Versicherungen

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LV 1871 stellt neue Risikolebensversicherung vor http://www.asscompact.de/node/172136

Die LV 1871 hat zwei neue Risikoleben-Tarife auf den Markt gebracht. Beide Tarife enthalten neben einem vorläufigen Versicherungsschutz eine Vorableistung, eine Sofortleistung und eine ereignisabhängige Nachversicherungsgarantie. Im Extra-Tarif sind zusätzliche Leistungen enthalten.

172136 17. Juli 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Das Bedürfnis nach finanzieller Sicherheit wächst, erklärt die LV 1871 mit Verweis auf ihren „Resilienz-Check“. 49% der Menschen geben darin an, dass ihr Sicherheitsbedürfnis gestiegen ist. Gleichzeitig fühlen sich 52% schlecht oder nur mittelmäßig gegen unerwartete Lebensereignisse abgesichert.

Die LV 1871 reagiert auf diese Entwicklung mit zwei neuen Risikoleben-Tarifen, „Kompakt“ und „Extra“. Die Tarife sichern den Todesfall ab und stehen in drei Absicherungsvarianten mit gleichbleibender, gleichmäßig fallender und annuitätisch fallender Versicherungssumme zur Verfügung. Beide Tarife enthalten neben einem vorläufigen Versicherungsschutz eine Vorableistung, eine Sofortleistung und eine ereignisabhängige Nachversicherungsgarantie. Zudem gibt es Rabatte für eigene Kinder und Nichtraucher.

Im Extra-Tarif sind zusätzliche Leistungen enthalten wie beispielsweise eine Verlängerungsoption oder ein Schutz bei Pflegebedürftigkeit. Zudem lässt sich die Versicherungssumme mit der erweiterten Nachversicherungsgarantie unabhängig von einem Ereignis erhöhen. Ein Zusatzschutz kann in beiden Varianten optional ergänzt werden.

Flächendeckende Senkung des Beitragsniveaus

Weiterhin senkt die LV 1871 das Beitragsniveau in der Risikolebensversicherung flächendeckend, was insbesondere Kundinnen und Kunden ab Mitte 30 mit Laufzeiten über das 60. Lebensjahr hinaus betrifft.

Außerdem führt der Versicherer die digitale Risikoprüfung mit sofortigem Votum am Point-of-Sale in der Risikolebensversicherung ein. Bislang war diese nur in der Berufsunfähigkeitsversicherung verfügbar. Sind bestimmte Voraussetzungen erfüllt, wird automatisiert eine vereinfachte Risikoprüfung zugesteuert. Das gilt insbesondere für junge Menschen und werdende Eltern, aber auch Kunden beim Erwerb, der Modernisierung oder Renovierung einer selbstgenutzten Immobilie sowie bei Praxis-, Kanzlei- oder Existenzgründungen würden davon profitieren, so die LV 1871. Die Antragsstrecke schließt auch die Überkreuzabsicherung mit ein. (mki)

Weitere Meldungen zu neuen Versicherungslösungen und Anpassungen bei bestehenden Produkten finden Sie in unserem Bereich „Assekuranz“.

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Praxistest: Wie schlägt sich ChatGPT als Versicherungsberater? http://www.asscompact.de/node/172134

Laut Bitkom hat jeder zehnte Verbraucher vor einem Versicherungsabschluss schon einmal eine KI um Rat gefragt. fb research hat am Beispiel einer Hausrat getestet, wie gut ChatGPT in der Beratung abschneidet. Das Ergebnis bezeichnen die Experten von fb research als „überraschend“.

172134 17. Juli 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Immer mehr Verbraucher setzen beim Thema Versicherungen auf die Unterstützung von künstlicher Intelligenz. Laut einer Umfrage des Digitalverbands Bitkom würde sich eine knappe Mehrheit von 52% gerne von einer KI beim Ausfüllen eines Versicherungsantrags helfen lassen (2025: 47%). Eine KI, die bestehende Policen analysiert und Alternativen empfiehlt, würden 44% gerne in Anspruch nehmen (2025: 39%). Eine KI, die Fragen zum bestehenden Versicherungsschutz beantwortet, kommt für 43% infrage (2025: 40%). Besonders zugelegt hat das Interesse an KI-Unterstützung bei der Schadenschätzung: 38% würden gerne KI verwenden, die Fotos eines Unfalls bewertet und eine Schätzung zur Schadenhöhe macht. Im vergangenen Jahr war es erst ein knappes Viertel (24%). Wie die Studie weiter zeigt, gibt bisher rund jeder zehnte Verbraucher (9%) in Deutschland an, vor einem Versicherungsabschluss schon einmal eine KI zu Rate gezogen zu haben. Eine große Mehrheit bleibt aber in Sachen KI-Empfehlungen skeptisch: Lediglich 15% meinen, dass KI passendere Empfehlungen zu Versicherungen geben kann als ein Mensch.

Im Check: Beratung zu Hausrat via ChatGPT

fb research hat in einem Praxistest untersucht, wie gut ChatGPT zur Hausratversicherung berät. Dabei wurde beleuchtet, ob eine KI-gestützte Produktempfehlung bei begrenzter Bedarfserhebung einer fachlichen Tarifprüfung standhält. Der Prompt für die KI lautete: „Ich brauche eine Hausratversicherung. Stell mir bis zu fünf Fragen nacheinander, um herauszufinden, wie mein Bedarf ist, und empfehle mir im Anschluss bis zu drei Produkte.“ Die Antwort fiel laut fb research „methodisch überraschend geordnet aus“.

Das System stellte diese fünf Fragen:

  • Wie groß ist deine Wohnfläche?
  • Wie wertvoll ist dein Hausrat? (Standard, gehoben, hochwertig)
  • Hast du besondere Risiken oder Bedürfnisse? (Fahrrad, Homeoffice-Technik, Erdgeschosslage und
  • Ähnliches)
  • Welches Verhältnis von Preis und Leistung ist dir wichtig?
  • Welchen Eigenanteil möchtest du im Schadenfall übernehmen?

Aus Basis des so ermittelten Profils empfahl ChatGPT drei Produkte.

Die KI-Empfehlung auf dem Prüfstand

Die Experten von fb research haben die Empfehlung anschließend mithilfe der Vergleichstools genauer geprüft, vor allem hinsichtlich der zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen. Auch die Prämienberechnung wurde genauer abgeglichen.

fb research kommt zu diesem Fazit: Grundsätzlich würde die ChatGPT-Empfehlung zum ermittelten Bedarf. Fünf passende Fragen hätten eine brauchbare Tendenz ergeben. Als positiv heben die Experten folgende Aspekte hervor: Es erfolgt eine geordnete Bedarfsermittlung mit nachvollziehbarer Profilbildung. Zudem liefert die KI plausible Begründungen zu den vorgeschlagenen Produkten und nimmt eine treffende Auswahl relevanter Risikoparameter wie Fahrrad, Einbruch und grobe Fahrlässigkeit vor.

Wo die KI noch an ihre Grenzen kommt

Etliche Punkte bemängeln die Experten bei der Beratung via ChatGPT jedoch. So würde die KI bei der Bedarfsermittlung kein vertiefenden Rückfragen stellen. Die Preis-Leistungs-Bewertung blende Vorschäden und individuelle Rabattmechanismen aus. Zudem würden Leistungsunterschiede auf Detailebene fehlen. Außerdem weiche die Empfehlungsreihenfolge von der Einordnung nach etablierten Bewertungsmaßstäben ab. Hinzu kommt der fehlende Tarifzugang, denn die meisten öffentlichen KI-Systeme hätten keinen Zugriff auf aktuelle Tarife, Bedingungswerke, Annahmerichtlinien oder Tarifupdates. Empfehlungen würden auf Trainingsdaten basieren, nicht auf dem aktuellen Markt. Weitere Kritikpunkte sind fehlende Produkttransparenz und Reproduzierbarkeit. Die KI könne allgemeine Empfehlungen aussprechen, verfüge aber nicht über die notwendige Produkt- und Markttransparenz für einen belastbaren Tarifvergleich.

Fazit

Im Fazit heißt es von fb research, KI könne heute als digitaler Erstberater eine erste Orientierung in der Produktwelt geben. Eine wirklich bedarfsgerechte Empfehlung brauche aber mehr Tiefe in der Datenerhebung und in der Tarifkenntnis. Individuelle Lebensumstände müssten ebenfalls in die Bewertung einfließen. Hinzu kommt das Thema Haftung. Passt ein vorgeschlagener Tarif nicht zum tatsächlichen Bedarf des Kunden, übernimmt niemand Haftung für die Fehlempfehlung. Genau hier liege der Mehrwert professioneller Beratung: „Berater prüfen die Ergebnisse, hinterfragen die Vorschläge und schärfen die Empfehlung dort nach, wo es nötig ist“, wie es von fb research wörtlich heißt. (tik)

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Formfehler beim Arbeitszeugnis: Arbeitgeber muss nachbessern http://www.asscompact.de/node/172100

Klingt selbstverständlich: Arbeitgeber stellen Arbeitszeugnisse auf Firmenpapier mit Briefkopf aus. Dennoch kommt es vor, dass dies unterbleibt und Gerichte entscheiden müssen. Erst kürzlich urteilte ein Gericht wieder: Ohne ordnungsgemäße Form ist der Zeugnisanspruch nicht erfüllt.

172100 17. Juli 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm hat klargestellt, dass ein qualifiziertes Arbeitszeugnis nicht nur inhaltlich, sondern auch formal den im Geschäftsleben üblichen Anforderungen entsprechen muss. Fehlen Briefkopf und Firmenpapier, gilt der Zeugnisanspruch des Arbeitnehmers als nicht erfüllt. Arbeitgeber können in einem solchen Fall durch Zwangsgeld zur ordnungsgemäßen Ausstellung des Zeugnisses angehalten werden.

Im entschiedenen Fall hatten sich eine Arbeitnehmerin und ihre ehemalige Arbeitgeberin vor dem Arbeitsgericht Dortmund (AG) in einem Vergleich darauf geeinigt, dass die Arbeitgeberin ein qualifiziertes Arbeitszeugnis mit der Leistungs- und Führungsbewertung „sehr gut“ ausstellt. Zudem erhielt die Arbeitnehmerin das Recht, einen Formulierungsvorschlag zu unterbreiten.

Die Arbeitgeberin übermittelte zwar ein Zeugnis, dieses war jedoch weder auf Firmenpapier erstellt noch mit einem Briefkopf versehen. Name und Anschrift des Unternehmens waren daraus nicht ersichtlich. Die Arbeitnehmerin leitete daraufhin die Zwangsvollstreckung ein, um die Ausstellung eines ordnungsgemäßen Zeugnisses durchzusetzen. Das AG Dortmund setzte ein Zwangsgeld in Höhe von 1.000 Euro fest. Gegen diese Entscheidung legte die Arbeitgeberin Beschwerde ein.

Formale Anforderungen gehören zum Zeugnisanspruch

Das LAG Hamm bestätigte die Entscheidung des Arbeitsgerichts. Nach § 109 Gewerbeordnung müsse ein Arbeitszeugnis nicht nur inhaltlich zutreffend sein, sondern auch die im Geschäftsleben üblichen formalen Mindestanforderungen erfüllen. Hierzu gehöre jedenfalls ein ordnungsgemäßer Briefkopf, aus dem Name und Anschrift des Ausstellers hervorgehen. Nutze ein Unternehmen im Geschäftsverkehr Firmenpapier, müsse auch das Arbeitszeugnis auf diesem Geschäftspapier erstellt werden. Andernfalls könne der Eindruck entstehen, der Arbeitgeber distanziere sich vom Inhalt des Zeugnisses.

Arbeitgeber konnte Erfüllung nicht nachweisen

Während des Beschwerdeverfahrens behauptete die Arbeitgeberin zwar, inzwischen ein den Vorgaben entsprechendes Zeugnis auf Firmenpapier erstellt und übermittelt zu haben. Dies konnte sie jedoch nicht belegen. Die Arbeitnehmerin bestritt den Erhalt eines solchen Zeugnisses.

Nach Auffassung des Gerichts trägt der Arbeitgeber die Beweislast dafür, dass der titulierte Zeugnisanspruch erfüllt wurde. Zwar handele es sich bei einem Arbeitszeugnis grundsätzlich um eine Holschuld, sodass Arbeitnehmer das Dokument regelmäßig abholen müssen. Der Arbeitgeber müsse das Zeugnis jedoch ordnungsgemäß erstellen, zur Abholung bereithalten und den Arbeitnehmer darüber informieren. Auch hierfür fehlte im Streitfall jeder Nachweis.

Zwangsgeld bleibt bestehen

Da die Arbeitgeberin weder die ordnungsgemäße Ausstellung noch die Bereitstellung eines formgerechten Zeugnisses nachweisen konnte, blieb das vom Arbeitsgericht festgesetzte Zwangsgeld bestehen. Das LAG bezeichnete die Höhe von 1.000 Euro sogar als moderat. Die Beschwerde der Arbeitgeberin wurde daher zurückgewiesen. Eine Rechtsbeschwerde ließ das Gericht nicht zu. (bh)

LAG Hamm, Beschluss vom 19.02.2026 – Az. 9 Ta 319/25

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Private Pflegeversicherung: Neuer Maklerfavorit http://www.asscompact.de/node/172123

Der Bedarf an privater Pflegeabsicherung ist angesichts steigender Pflegekosten unbestritten. Gerade auch die hohen Kosten stationärer Pflege lassen sich durch entsprechende Versicherungslösungen abfedern. Auf welche Anbieter im Markt Makler aktuell setzen, zeigt eine AssCompact TRENDS-Studie.

172123 16. Juli 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement ]]>
41% der jungen Frauen verlassen sich nur auf gesetzliche Rente http://www.asscompact.de/node/172127

Frauen sorgen laut einer aktuellen Studie seltener als Männer oder sogar gar nicht privat für das Alter vor. Viele setzen nur auf die gesetzliche Rente. Doch besonders Frauen rechnen auch damit, ihren Lebensstandard im Ruhestand nicht halten zu können. Ein Bewusstsein scheint also da zu sein.

172127 16. Juli 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Frauen sorgen generationsübergreifend seltener als Männer oder gar nicht privat für das Alter vor. Das zeigt die HDI Rentner-Studie 2026 zum Themenschwerpunkt „Frauen und Altersvorsorge“. Das betrifft sowohl junge Frauen zwischen 18 und 35 Jahren als auch heutige Rentnerinnen zwischen 63 und 70 Jahren. Zugleich sind junge Frauen deutlich skeptischer, was ihre Versorgung im Alter betrifft, und berichten häufiger von finanziellen Sorgen. Die finanzielle Absicherung von Frauen im Ruhestand werde häufig bereits in jungen Jahren geprägt, heißt es von HDI.

„Altersvorsorge muss künftig noch stärker auf mehreren Säulen stehen“

„Die aktuellen Empfehlungen der Rentenkommission zeigen, dass die Altersvorsorge künftig noch stärker auf mehreren Säulen stehen muss. Umso wichtiger ist es, insbesondere Frauen frühzeitig für die private Altersvorsorge zu sensibilisieren. Wer seine finanzielle Sicherheit im Alter stärken will, muss die Voraussetzung für den Vermögensaufbau bereits in jungen Jahren schaffen“, so Holm Diez, Mitglied des Vorstands der HDI Deutschland AG und verantwortlich für das Ressort Leben & Bancassurance.

Junge Frauen: 41% setzen ausschließlich auf gesetzliche Rente

 

41% der jungen Frauen verlassen sich nur auf gesetzliche Rente

 

Unter den 18- bis 35-Jährigen verlassen sich laut der Studie 41% der Frauen ausschließlich auf die gesetzliche Rente, bei den Männern geben dies 28% an. Doch lediglich 28% der jungen Frauen sorgen zusätzlich freiwillig privat vor (Männer: 38%). In der heutigen Rentnergeneration haben sogar 61% der Rentnerinnen ausschließlich gesetzlich für das Alter vorgesorgt. Nur 32% sind zusätzlich privat abgesichert. HDI weist daher darauf hin, dass Unterschiede im Vorsorgeverhalten bereits bei jungen Erwachsenen sichtbar seien und sich auch in der heutigen Rentnergeneration finden.

Werden junge Leute ihren Lebensstandard im Alter halten können?

 

41% der jungen Frauen verlassen sich nur auf gesetzliche Rente

 

Außerdem meinen nur 7% der jungen Frauen, ihren Lebensstandard im Alter ohne Einschränkungen halten zu können, 26% rechnen damit, ihren Lebensstandard im Ruhestand nicht halten zu können. Bei den befragten Männern glauben 19%, ihren Lebensstandard im Alter aufrecht erhalten zu können, während 16% nicht davon überzeugt sind. Weitere 22% der weiblichen Befragten sind zudem unsicher bei der Frage oder wollen keine Angaben machen (junge Männer: 11%). Für HDI bedeutet das: Junge Frauen setzen sich früh mit ihrer finanziellen Zukunft auseinander, bewerten ihre Absicherung im Alter aber auch deutlich skeptischer als Männer.

Lebenshaltungskosten und Wirtschaft bereiten Jüngeren Sorgen

Für 58% der jungen Frauen sind steigende Lebenshaltungskosten einer der größten finanziellen Sorgenfaktoren (junge Männer: 43%). Ihre wirtschaftlichen Perspektiven bewerten junge Frauen deutlich kritischer: 43% halten die wirtschaftliche Lage der jungen Generation für eher schlecht bis schlecht. Die Situation der heutigen Rentnergeneration wird deutlich positiver eingeschätzt (gut: 29%, schlecht: 33%).

Sparkonten oder Bargeld vor allem bei Frauen weiterhin hoch im Kurs

Was die konkrete Vorsorge betrifft, setzen junge Frauen mit 42% häufiger auf Sparkonten oder Bargeld (junge Männer: 33%). Nur 38% investieren in Wertpapiere, 9% in Kryptowährungen, während bei den jungen Männern jeweils 48% bzw. 21% dabei sind.

Aufgaben für Gesetzgeber und Versicherer

Junge Frauen seien sich über die Herausforderungen ihrer Altersvorsorge sehr bewusst, meint Diez. Gleichzeitig fühlen sich viele mit ihren Sorgen und Erwartungen nicht ausreichend gehört. Im Zuge der Reform der Altersvorsorge müsse der Gesetzgeber Rahmenbedingungen schaffen, die Vermögensaufbau und private Vorsorge erleichtern – frühzeitig, verständlich und auch in finanziell herausfordernden Lebensphasen.

Und weiter: „Unsere Aufgabe als Versicherer ist es, Frauen Vorsorgelösungen anzubieten, die zu ihrem Leben passen: flexibel, verständlich und auf eine auskömmliche Altersrente ausgerichtet. Lebensentwürfe und Erwerbsbiografien sind vielfältig. Es braucht daher individuelle Produktlösungen, die sich an unterschiedliche Lebensphasen anpassen. Kompetente Beraterinnen und Berater unterstützen Frauen bei der Wahl der passenden Vorsorgelösungen.“ (lg)

Über die Studie

Die HDI Rentner-Studie wurde 2026 zum dritten Mal in Folge gemeinsam mit dem Meinungsforschungsinstitut YouGov durchgeführt. Befragt wurden im YouGov-Panel insgesamt 1.079 Rentnerinnen und Rentner zwischen 63 und 70 Jahren sowie 1.021 Personen zwischen 18 und 35 Jahren in Deutschland, die quotiert nach Geschlecht eingeladen wurden (547 Rentnerinnen und 532 Rentner zwischen 63 und 70 Jahren; 530 Frauen und 491 Männer zwischen 18 und 35 Jahren). Der Erhebungszeitraum lag zwischen dem 27.03. und dem 08.04.2026.

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Grafiken: © HDI

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Markel eröffnet neuen Standort in Hamburg http://www.asscompact.de/node/172126

Der Spezialversicherer Markel eröffnet in Hamburg seinen dritten deutschen Standort. Ab sofort empfängt das Unternehmen Kunden auch in der Elbe-Stadt. Damit soll weiter das Ziel verfolgt werden, Markel zum größten Spezialversicherer Europas zu machen.

172126 16. Juli 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Markel expandiert – der Spezialversicherer mit Hauptsitz in München hat neben der Niederlassung in Köln nun auch ein drittes Büro, nämlich in Alter Wall 32 in Hamburg. Weltweit verfügt Markel über mehr als 60 Büros.

Verantwortlich für den Standort sind Sven Oeverdieck, Territory Manager Business Development Germany North, und Joanna Wessel, Underwriter Financial Lines Gewerbe. In Kürze werde das Team weitere Verstärkung durch ein „vielversprechendes Talent“ erhalten, heißt es in der Unternehmensmitteilung.

Das Hamburger Team berät sowohl bestehende Kundschaft als auch Interessierte, die Absicherungsbedarf für gewerbliche und industrielle Risiken sehen und dazu Beratung suchen. Sven Oeverdieck bringt langjährige Expertise in den Bereichen Versicherungen und Risiko-Management mit. Joanna Wessel ist aufstrebende Expertin für D&O-Versicherungen. (mki)

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SCALA Finanzgruppe kooperiert mit Partners HoldCo http://www.asscompact.de/node/172125

Die SCALA Finanzgruppe hat eine strategische Kooperation mit der Finanzdienstleistungsgruppe Partners HoldCo aus Prag gestartet. Die Finanzgruppen bündeln damit ihre Kräfte für den deutschen Markt. Für SCALA sollen sich mit der Partnerschaft neue Skalierungsdimensionen eröffnen.

172125 16. Juli 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die SCALA Finanzgruppe mit Sitz in Kronach und die europäische Finanzdienstleistungsgruppe Partners HoldCo haben eine strategische Kooperation geschlossen. Gegründet wurde die Partners Finanzgruppe im Jahr 2007 von Petr Borkovec und Radim Lukes in Prag. Im Jahr 2021 folgte die Gründung der Partners HoldCo Inc., um alle Finanzunternehmen der Finanzgruppe unter einem Dach zu vereinen. Laut Unternehmensangaben handelt es sich um die größte unabhängige Finanzdienstleistungsgruppe Tschechiens, die mehr als zwei Millionen Kunden in vier europäischen Ländern betreut. Die SCALA Finanzgruppe wurde 2015 von Christian Schwalb gegründet und bis heute geleitet. Zur Gruppe gehören neben dem Finanzmakler BSC | Die Finanzberater die Unternehmen BU-Expertenservice und BIOMEX Biometrie Expertenservice.

Beide Finanzgruppen bündeln Kräfte für deutschen Markt

Wie die beiden Unternehmen mitteilen, wollen sie in einer gemeinsam entwickelten Strategie künftig die Veränderungen im deutschen Finanzmarkt aktiv nutzen und langfristige Mehrwerte schaffen. „Wir haben in den letzten Monaten bewusst nach einem Partner gesucht, der unsere unternehmerische DNA teilt und gleichzeitig neue Skalierungsdimensionen eröffnet. Mit Partners HoldCo verbindet uns dasselbe Verständnis von Unternehmertum: inhabergeführt, technologieorientiert und auf Dauer angelegt“, erklärt SCALA-CEO Christian Schwalb.

Für die Finanzgruppe Partners HoldCo bedeutet die Kooperation einen wichtigen strategischen Schritt im Rahmen ihrer Europastrategie. „Wir freuen uns, mit der SCALA Finanzgruppe und Christian Schwalb den passenden Partner für unsere Expansion nach Deutschland gefunden zu haben. Der deutsche Markt spielt in unserer Wachstumsstrategie eine zentrale Rolle“, sagt Lada Kicmerova, stellvertretende Vorstandsvorsitzende von Partners Financial Services.

Über ein Joint Venture wollen beide Partner gemeinsam den Markteintritt der Gruppe und die Weiterentwicklung im deutschen Markt vorantreiben. (tik)

Im Bild oben v.l.n.r.: Radim Lukes, Mitgründer von Partners und Mitglied des Aufsichtsrats, Lada Kicmerova, stellvertretende Vorstandsvorsitzende von Partners Financial Services, und Christian Schwalb, CEO der SCALA Finanzgruppe; © SCALA Finanzgruppe

Weitere News rund um Kooperationen in der Branche lesen Sie in unserer Rubrik „Management & Vertrieb“.
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Adam Riese und Neodigital: Das sind die Hintergründe http://www.asscompact.de/node/172122

Adam Riese, der Digitalversicherer der W&W-Gruppe, übernimmt den gesamten Vertragsbestand der Neodigital Versicherung AG in den Sparten Schaden/Haftpflicht/Unfall. Das haben die Unternehmen am Donnerstag angekündigt. Neodigital will sich künftig auf das Insurance-as-a-Service-Geschäft fokussieren.

172122 16. Juli 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Adam Riese, der Digitalversicherer der W&W-Gruppe, übernimmt im Rahmen einer strategischen Zusammenarbeit den gesamten Versicherungsbestand in den Sparten Schaden/Haftpflicht/Unfall (SHU) der Neodigital Versicherung AG. Das haben die beiden Unternehmen am Donnerstagvormittag in einer Pressemitteilung angekündigt.

Die Ankündigung der Neuigkeit zeichnete sich bereits ab, da eine entsprechende Akte kürzlich in der Onlinekartei des Bundeskartellamts aufgenommen wurde. Nun wurden die Details dazu bekannt.

Mit der Übernahme der Verträge knackt Adam Riese die Marke von 1 Million Kunden, erklärt der Digitalversicherer. Als Risikoträgerin wird künftig die Württembergische Versicherung fungieren. Die Versicherungsbestände von Adam Riese und Neodigital werden auf der Neodigital-Plattform zusammengeführt und dort verwaltet.

Adam Riese will mit Übernahme Marktposition stärken

Mit der strategischen Partnerschaft möchte Adam Riese die Weiterentwicklung seiner digitalen Prozesse und Services weiter vorantreiben, erklärt der Versicherer. Die Neuaufstellung ermögliche es, Investitionen gezielter anzugehen und schneller in marktfähige Lösungen zu überführen.

„Mit diesem Schritt stärken wir gezielt die Marktposition unserer Digitalmarke Adam Riese. Wir erschließen zusätzliche Marktanteile, schaffen weitere attraktive Produktangebote und setzen den Wachstumskurs von Adam Riese konsequent fort“, erklärt Zeliha Hanning, Vorstandsvorsitzende der Württembergischen Versicherung.

Neodigital: Fokus auf Iaas-Geschäft

Die Neodigital Versicherung AG werde sich in Zukunft auf die Weiterentwicklung ihrer Insurance-as-a-Service(IaaS)-Plattform konzentrieren, erklärt Neodigital in einer eigenen Pressemitteilung. Neodigital selbst werde nach dem Abschluss der Transaktion nicht mehr als Risikoträger aktiv sein. Stattdessen werde das Unternehmen seinen Fokus künftig vollständig auf die Vermarktung seiner IaaS-Lösungen an Versicherer und Assekuradeure legen.

Mit der hochautomatisierten Plattform könne von Neodigital können bereits heute Bestände nahezu jeder Größe übernommen und administriert werden, so das Unternehmen. Diese Modell setze Neodigital bereits erfolgreich für mehrere Partner ein, erklärt das Unternehmen.

Operatives Geschäft liegt künftig großteils bei Neodigital

Die Plattform der Neodigital werde mit der Übernahme die Basis für die Bestandsführung, Vertrags- und Schadenverwaltung des gesamten Adam-Riese-Kundenstamms sein. Im operativen Geschäft werde Neodigital in den Bereichen Vertrags- und Schadenbearbeitung die Betreuung eines großen Teil des Bestands übernehmen.

Mit Adam Riese habe man nicht nur einen neuen Iaas-Kunden gewonnen, sondern auch den richtigen strategischen Partner für die Übernahme des bestehenden SHU-Bestands der Neodigital, heißt es von Neodigital.

„Wir haben mit Adam Riese einen Partner mit unbestrittenem Know-how und einer hervorragenden Positionierung gefunden, der unser Verständnis von Agilität, Innovation und unseren Wachstumsambitionen teilt. Mit der Kombination der Markt- und Vertriebsstärke der Adam Riese und unserer hochautomatisierten Insurance-as-a-Service Plattform können wir Innovationen gezielt vorantreiben und schneller in marktfähige Lösungen überführen“, so Stephen Voss, CEO der Neodigital Versicherung AG.

Neodigital-Verträge behalten ihre Gültigkeit

Die bestehenden Versicherungsverträge der Kundinnen und Kunden behalten ihre Gültigkeit, erklärt Neodigital. Zudem habe der Zusammenschluss keine Auswirkungen auf den vereinbarten Leistungsumfang der Verträge. Kundenbeziehungen und Partnerschaften werden auch über den Zusammenschluss hinaus fortgeführt, so Neodigital.

Die Kooperation startet rückwirkend zum 01.01.2026, steht allerdings noch unter dem Vorbehalt der erforderlichen behördlichen und regulatorischen Zustimmungen, so Adam Riese. Zu den finanziellen Details der Vereinbarung wurde zwischen den Partnern Stillschweigen vereinbart.

Die Kfz-Sparte wird weiterhin durch Neodigital für die Neodigital Autoversicherung, Teil der HUK-COBURG, betreut und vermarktet. (js)

Lesen Sie auch: „Wir wollen führender Digitalversicherer im Maklermarkt werden“
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Adam Riese kauft Neodigital-Bestände http://www.asscompact.de/node/172121

Adam Riese, Tochterunternehmen der Württembergische Versicherung AG, übernimmt die Versicherungsbestände der Neodigital Versicherung AG im Bereich Schaden/Haftpflicht/Unfall. Das gaben beide Unternehmen am Donnerstagvormittag bekannt.

172121 16. Juli 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Es gibt Neuigkeiten zu den Versicherungsbeständen von Neodigital. Vergangene Woche wurde ein Fusionskontrollverfahren des Bundeskartellamts eingeleitet, dessen Akte zu entnehmen war, dass die Württembergische das Versicherungsportfolio der Neodigital Versicherung AG übernehmen will. Nun herrscht Gewissheit.

Die Adam Riese GmbH, Digitalmarke der Württembergischen Versicherung, übernimmt den gesamten Versicherungsbestand in den Sparten Schaden/Haftpflicht/Unfall der Neodigital Versicherung AG.

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E-Scooter-Fahrer haftet nach mehreren Verkehrsverstößen voll http://www.asscompact.de/node/172083

Wer einen E-Scooter entgegen der Fahrtrichtung nutzt, eine zweite Person mitnimmt und zudem alkoholisiert fährt, muss bei einem Unfall mit einer vollständigen Haftung rechnen. Das zeigt eine aktuelle Entscheidung des Amtsgerichts München.

172083 16. Juli 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Der Fahrer eines Münchner Taxiunternehmens war mit seinem Taxi unterwegs und beabsichtigte, nach rechts in eine Straße abzubiegen. Zum gleichen Zeitpunkt befuhr der Fahrer eines E-Scooters gemeinsam mit einer weiteren Person den parallel zur Fahrbahn verlaufenden Fahrradweg, und zwar entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung. Im Einmündungsbereich kam es zur Kollision zwischen dem Taxi und dem E-Scooter. Am Fahrzeug des Taxiunternehmens entstand ein Sachschaden.

Taxiunternehmen verlangt Schadenersatz von Fahrer und Haftpflichtversicherer

Das Taxiunternehmen klagte und verlangte Ersatz der entstandenen Schäden. Beklagte waren zum einen der Haftpflichtversicherer des E-Scooters und zum anderen der Fahrer des E-Scooters selbst. Das Taxiunternehmen forderte die Erstattung der Reparaturkosten in Höhe von 1.573,88 Euro sowie Sachverständigenkosten in Höhe von 439 Euro.

Das AG München gab der Klage vollständig statt und verurteilte beide Beklagte als Gesamtschuldner zur Zahlung der geforderten Beträge.

Grobe Verkehrsverstöße führen zur vollständigen Haftung

Nach Auffassung des Gerichts lag die Unfallursache allein im Verhalten des E-Scooter-Fahrers. Die Betriebsgefahr des Taxis trat aufgrund des deutlich überwiegenden Verschuldens des Fahrers vollständig zurück. Das Gericht stellte mehrere erhebliche Verkehrsverstöße fest:

Der E-Scooter-Fahrer nutzte den Fahrradweg entgegen der zulässigen Fahrtrichtung. Damit verstieß er gegen § 2 Abs. 4 Satz 2 StVO in Verbindung mit § 10 eKFV (Elektrokleinstfahrzeugeverordnung). Darüber hinaus war der E-Scooter mit zwei Personen besetzt. Die gemeinsame Nutzung eines E-Scooters durch Fahrer und Sozius ist nach § 8 eKFV unzulässig. Zusätzlich berücksichtigte das Gericht die bei dem Fahrer festgestellte Alkoholkonzentration von 0,34 mg/l. Zwar konnte nicht nachgewiesen werden, dass dadurch bereits eine Fahruntüchtigkeit vorlag. Dennoch erhöhte die Alkoholisierung nach Ansicht des Gerichts zusätzlich die bestehenden Sorgfaltspflichten des Fahrers.

Keine Pflichtverletzung des Taxifahrers

Dem Taxifahrer konnte hingegen kein unfallursächlicher Verkehrsverstoß nachgewiesen werden. Das Gericht sah daher keine Grundlage, die Betriebsgefahr des Taxiunternehmens anspruchsmindernd zu berücksichtigen. Aufgrund des mehrfach grob verkehrswidrigen Verhaltens des E-Scooter-Fahrers musste dieser vollständig für die Unfallfolgen einstehen. (bh)

 

AG München, Urteil vom 16.03.2026 – Az: 331 C 25435/24

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Aktuelle Zahlen zu Lohnabständen zwischen Männern und Frauen http://www.asscompact.de/node/172107

Das IAB hat sich die Gehaltsstrukturen in Betrieben mit mindestens 100 Beschäftigten näher angesehen. Denn diese dürften in Zukunft mit Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie dazu verpflichtet werden, Maßnahmen zu ergreifen, wenn geschlechtsspezifische Lohnunterschiede zu groß sind.

172107 15. Juli 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Annähernd gleiche Verdienste von vollzeitbeschäftigten Männern und Frauen sucht man in Betrieben mit mindestens 100 Beschäftigten eher vergeblich. Nur in rund 21% dieser Unternehmen liegt die Gender Pay Gap, der geschlechtsspezifische Lohnabstand, bei höchstens 5%. Schaut man auf Beschäftigte mit vergleichbaren Tätigkeiten, also in ähnlichen Berufen und Anforderungsniveaus innerhalb eines Betriebs, zeigen sich trotzdem weiterhin Unterschiede. Das zeigt eine aktuelle Analyse des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB).

Wie groß ist die Lohnlücke aktuell in den Betrieben?

In 70% der Betriebe verdienen Männer im Schnitt mehr als 5% mehr als Frauen, in 9% der Betriebe mehr als 5% weniger, heißt es vom IAB. Allerdings wird hier noch nicht die gleichwertige Arbeit berücksichtigt, da Männer und Frauen oft in unterschiedlichen Berufen arbeiten. Ein genauer Blick auf vergleichbare Beschäftigtengruppen zeigt klare Unterschiede:

Denn selbst wenn vollzeitbeschäftigte Frauen und Männer im selben Betrieb arbeiten, einen ähnlichen Beruf ausüben und Tätigkeiten mit vergleichbaren Anforderungen übernehmen, verdienen Frauen oft weniger. Insgesamt arbeiteten 63% der vollzeitbeschäftigten Frauen in Beschäftigtengruppen, in denen sie durchschnittlich mehr als 5% weniger verdienen als annähernd vergleichbare Männer in derselben Firma. Für einen großen Anteil der Beschäftigten könnten somit Maßnahmen nach Einführung des Entgelttransparenzgesetzes vorgeschrieben werden.

Umsetzung der EU-Richtlinie verschoben auf 2027

Denn die EU-Entgelttransparenzrichtlinie wird voraussichtlich Unternehmen mit mindestens 100 Beschäftigten dazu verpflichten, Maßnahmen zu ergreifen, wenn der Lohnunterschied zwischen Männern und Frauen bei gleichwertiger Arbeit mehr als 5% beträgt. Eigentlich hätte die neue EU-Entgelttransparenzrichtlinie in Deutschland bereits bis zum 07.06.2026 in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Die Bundesregierung hat die geplante Umsetzung nun auf spätestens Anfang 2027 verschoben. Weitere Infos gibt es auf der Website des IAB. (lg)

Lesen Sie auch: Unternehmen: Wo sollte es für Frauen besser laufen?
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Was zählt für junge Zielgruppen beim Thema Versicherung? http://www.asscompact.de/node/172105

Bei Versicherungsentscheidungen von jungen Menschen gewinnen die Eltern laut einer Studie an Einfluss. Starterpakete zur Absicherung sind zunehmend gefragt. Bei Familien stoßen Zusatzleistungen auf großes Interesse. Zugleich fühlt sich die Hälfte der Familien bei der richtigen Absicherung aber verunsichert.

172105 15. Juli 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Bei Versicherungsthemen orientieren sich junge Erwachsene wieder stärker an ihren Eltern. Dies geht aus einer aktuellen Zielgruppenuntersuchung des Kundenmonitors Assekuranz von Sirius Campus hervor. Demnach nehmen Eltern heute deutlich häufiger Einfluss auf die Finanz- und Versicherungsentscheidungen ihrer erwachsenen Kinder als noch vor sechs Jahren. Diesen Trend bestätigen sowohl die jungen Erwachsenen als auch ihre Eltern. Außerdem kommen Eltern häufig auch für einen erheblichen Teil der Versicherungsbeiträge ihrer erwachsenen Kinder auf. Empfehlungen aus dem persönlichen Umfeld zählen damit nach wie vor zu den wichtigsten Einflussfaktoren bei Versicherungsentscheidungen junger Menschen.

Versicherungs-Starterpakete stoßen auf großes Interesse

Für Versicherer sehen die Experten von Sirius Campus dabei interessante Ansatzpunkte. Speziell auf junge Erwachsene zugeschnittene Versicherungs-Starterpakete sind weiterhin gefragt und haben im Vergleich zu den Untersuchungen 2020 und 2022 sogar noch an Attraktivität zugelegt. Insbesondere Premium-Pakete inklusive Berufsunfähigkeits-, private Unfall- und Cyberrisk-Versicherung wird von den jungen Leuten deutlich häufiger bevorzugt als zuletzt. Zugleich verändert sich mit steigendem Alter der Versicherungsbedarf: Kommt es bei den Jüngeren (18 bis 25 Jahre) zunächst auf klassische Einstiegsversicherungen an wie private Haftpflicht, Kfz oder auch vergleichsweise häufig ein Auslandsreisekrankenschutz, gewinnt später insbesondere die Berufsunfähigkeits-, aber auch die Zahnzusatzversicherung an Relevanz.

Absicherung der Kinder hat Vorrang, viele Familien aber verunsichert

Wie die Umfrage weiter zeigt, befassen sich auch Familien intensiv mit ihrer Absicherung. Für sie steht die Absicherung der Kinder an vorderster Stelle. Sie hat sogar noch höhere Priorität als die Absicherung der Hauptverdiener. Zugleich fühlt sich knapp die Hälfte der Familien bei der richtigen Absicherung verunsichert. Dies gilt insbesondere für junge Familien mit Kindern unter acht Jahren. Entsprechend groß ist zum einen der Wunsch nach Beratung, zum anderen aber auch nach umfassenden Lösungen.

Versicherungspakete stoßen bei Familien auf Interesse

Deshalb genießen unter Familien Absicherungspakete, die die zentralen Versicherungen des Familienalltags bündeln, eine hohe Akzeptanz: 45% würden ein solches Familienversicherungspaket „bestimmt“ oder „wahrscheinlich“ abschließen. Sollte hierfür ein Anbieterwechsel nötig sein, so würde das aber etwa ein Drittel der zuvor Abschlussbereiten abschrecken – vor allem Familien mit kleinen Kindern. Es bliebe aber noch eine Abschlussbereitschaft von 29%, unter Familien mit Kindern zwischen 8 und 14 Jahren sogar von 40% übrig.

Familien offen für Zusatzleistungen

Neben klassischen Versicherungslösungen stoßen auch Zusatzleistungen auf großes Interesse. Besonders interessant ist für Familien laut Sirius Campus die Möglichkeit, volljährige Kinder nach Abschluss von Schule oder Berufsausbildung weiterhin mitzuversichern, sofern sie noch im Elternhaus leben. Ebenfalls eine hohe Zustimmung finden Erweiterungen der privaten Unfallversicherung sowie Rentenversicherungen mit flexiblen Beitragszeiten. Interesse an solchen Zusatzleistungen haben insbesondere Familien mit Kindern zwischen 8 und 17 Jahren. Dies hat sich gegenüber 2022 tendenziell gesteigert.

Kundenansprache: Junge Leute und ihre Eltern gemeinsam im Blick haben

„Die Ergebnisse zeigen, dass Versicherungsentscheidungen häufig nicht isoliert getroffen werden, sondern im familiären Umfeld entstehen“, erklärt Christoph Müller, Geschäftsführer und Gründer der Sirius Campus GmbH. „Für Versicherer lohnt es sich deshalb, junge Erwachsene und ihre Eltern nicht getrennt zu betrachten, sondern beide Generationen in der Kundenansprache mitzudenken“. (tik)

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„Gute Makler fordern uns und dadurch werden Produkte besser“ http://www.asscompact.de/node/172104

Helvetia hat 2026 den 1. Platz bei den AssCompact Maklerfavoriten in der Betriebs- und Berufshaftpflicht erreicht. Im Interview erklärt Tom Rothe, Abteilungsleiter Firmenkunden Haftpflicht & Cyber, wie konsequentes Marktfeedback die Produktentwicklung kontinuierlich verbessert.

172104 15. Juli 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement Interview mit Tom Rothe Abteilungsleiter, Firmenkunden Haftpflicht & Cyber bei Helvetia in Deutschland
Herr Rothe, Helvetia hat 2026 die Spitzenposition bei den Maklerfavoriten in der Betriebs- und Berufshaftpflicht erobert. Wie nutzen Sie über die Jahre hinweg das Marktfeedback, um Ihre Produkte kontinuierlich zu schärfen?

Die Spitzenposition im Bereich Maklerfavoriten ist für uns eine große Auszeichnung und Bestätigung, aber auch ein klarer Auftrag für die Zukunft. Marktfeedback ist für uns kontinuierlicher Dialog mit den Vertriebspartnern. Die Anliegen und Erfahrungen unserer Makler und Kunden stehen für uns im Mittelpunkt. Indem wir genau zuhören, schaffen wir die Grundlage, Prozesse, Bedingungen und Services kontinuierlich zu verbessern.

Gerade in der Haftpflichtversicherung zeigt sich die Qualität eines Produkts nicht nur in den Bedingungen, sondern in der Praxis. Funktioniert die Lösung im Kundengespräch? Ist sie verständlich? Werden Risiken schnell und nachvollziehbar bewertet? Deshalb fließen Marktimpulse konsequent in unsere Produktentwicklung ein. Unser Ziel ist es, fachlich starke, praxistaugliche und verständliche Produkte anzubieten, die Sicherheit geben.

Welche Methoden haben sich als besonders effektiv erwiesen, um Rückmeldungen von Maklern und Kunden strukturiert in Produktverbesserungen einfließen zu lassen?

Extrem erfolgreich ist die Kombination aus Marktnähe und klaren Prozessen. Wir nutzen regelmäßige Gespräche mit Maklern und Kunden, analysieren Erfahrungen aus dem Angebots- und Zeichnungsprozess sowie Erkenntnisse aus Schadenfällen. Gleichzeitig bewerten wir Marktstudien und externe Informationen, um ein möglichst umfassendes Bild zu erhalten.

Entscheidend dabei ist, Feedback nicht isoliert zu betrachten. Wir bündeln Rückmeldungen, identifizieren Themen und priorisieren nach Relevanz und Kundennutzen. So stellen wir sicher, dass Produktverbesserungen nicht auf Einzelmeinungen beruhen, sondern einen echten Mehrwert für den Markt schaffen.

Welche Rolle spielen Teamführung, interne Abstimmung und Priorisierung bei der Entwicklung marktstarker Produkte?

Eine entscheidende. Marktstarke Produkte entstehen nie in nur einer Abteilung, sondern immer durch das Zusammenspiel vieler Kolleginnen, Kollegen und Kompetenzen. Führungsaufgabe dabei ist, eine gemeinsame Richtung vorzugeben, Prioritäten zu setzen und die Expertise der Mitarbeitenden bestmöglich zu nutzen.

In der Haftpflichtversicherung stehen wir im Zuge der Globalisierung vor immer komplexeren Risiken und Marktanforderungen. Deshalb ist es wichtig, die richtigen Themen zur richtigen Zeit in den Fokus zu stellen. Wir fragen uns konsequent: Wo schaffen wir den größten Mehrwert? Welche Anpassungen erhöhen den Versicherungsumfang? Wo verbessern wir Prozesse und schaffen mehr Verständlichkeit? Ein gutes Produkt ist am Ende immer das Ergebnis eines starken Teams, das gemeinsam Verantwortung übernimmt.

Wie stellen Sie sicher, dass Fachwissen aus verschiedenen Abteilungen – Schaden, Underwriting, Vertrieb – sinnvoll kombiniert wird, um ein kohärentes Produkt zu schaffen?

Wir betrachten Produktentwicklung bewusst als ganzheitlichen Prozess. Der Vertrieb kennt die Marktanforderungen und Wünsche der Makler. Das Underwriting bringt die Risikoperspektive ein. Der Schadenbereich liefert wertvolle Erfahrungen aus der Praxis und zeigt, welche Regelungen sich im Ernstfall bewähren.

Diese Erkenntnisse werden bereits früh zusammengeführt. Dadurch entstehen Produkte, die nicht nur fachlich überzeugen, sondern auch vertrieblich funktionieren und im Schadenfall zuverlässig greifen. Für Makler ist genau diese Konsistenz wichtig. Wenn Produkt, Risikoprüfung und Schadenbearbeitung perfekt zusammenspielen, entsteht Vertrauen – und Vertrauen ist einer der wichtigsten Erfolgsfaktoren.

Auf welche Weise integrieren Sie systematisch die Perspektiven und Bedürfnisse der Makler in die Produktentwicklung?

Makler sind für uns weit mehr als Vertriebspartner. Sie sind essenzielle Sparringspartner und Impulsgeber. Durch ihre tägliche Arbeit kennen sie die Anforderungen der Unternehmen, die Erwartungen der Kunden und die Entwicklungen im Wettbewerb sehr genau.

Diese Perspektive berücksichtigen wir durch regelmäßige Gespräche, Maklerveranstaltungen und unsere Teilnahme an Ausschreibungen. Besonders wertvoll sind Rückmeldungen aus dem Underwriting, die konkrete Kundenbedürfnisse beschreiben. Denn häufig geht es nicht nur um zusätzliche Deckungsinhalte, sondern um einfachere Prozesse, klarere Formulierungen oder schnellere Entscheidungen.

Für uns ist dieser Austausch echte Partnerschaft. Gute Makler fordern uns heraus – und genau dadurch werden Produkte besser.

Gibt es konkrete Beispiele, in denen Makler-Feedback zu messbaren Verbesserungen geführt hat?

Ja, insbesondere bei der Verständlichkeit von Produkten und der Prozesseffizienz. Häufig zeigen uns Makler auf, an welchen Stellen zusätzliche Transparenz oder klarere Zeichnungsrichtlinien die Zusammenarbeit erleichtern.

Durch diese Impulse konnten wir uns immer weiter verbessern, Rückfragen reduzieren und klarer formulieren. Das verbessert nicht nur die gemeinsame Zusammenarbeit, sondern erhöht auch die Servicequalität. Oft sind es gerade diese praxisnahen Optimierungen, die im Markt spürbar positiv wahrgenommen werden.

Welche Faktoren sind entscheidend, um ein Produkt im Wettbewerbsumfeld sichtbar nach vorne zu bringen und Makler davon zu überzeugen?

Aus meiner Sicht sind unsere Werte hierfür entscheidend: Drive – schnelle Entscheidungen mit hoher fachlicher Substanz, Closeness – echte Verbindungen zu Kunden und Partnern und Trust – Versprechen einhalten und Verantwortung für die Ergebnisse übernehmen.

Das Produkt muss inhaltlich überzeugen und einen echten Mehrwert bieten. Gleichzeitig erwarten Makler schnelle Entscheidungen, nachvollziehbares Underwriting und eine verlässliche Schadenbearbeitung. Nur durch ein perfektes Zusammenspiel entsteht dauerhaftes Vertrauen.

Darüber hinaus ist eine klare Positionierung wichtig. Entscheidend für Makler ist, wofür ein Versicherer steht, welche Zielgruppen er besonders gut bedienen kann und welchen Nutzen er seinen Partnern bietet.

Welche Rolle spielen Kommunikationsstrategien, um die erlangte Marktführerschaft bei Maklern zu festigen und auszubauen?

Kommunikation ist ein zentraler Erfolgsfaktor. Dabei geht es in erster Linie um Glaubwürdigkeit. Eine starke Marktposition kann nur dann nachhaltig sein, wenn die kommunizierten Stärken auch im täglichen Miteinander erlebbar sind.

Deshalb beginnt gute Kommunikation intern. Unsere Mitarbeitenden müssen wissen, wofür wir stehen und welchen Mehrwert wir unseren Vertriebspartnern bieten. Nach außen setzen wir auf klare Botschaften und einen engen Dialog mit dem Markt.

Vertrauen entsteht nicht durch einzelne Kampagnen, sondern durch viele positive Erfahrungen: eine schnelle Rückmeldung, eine lösungsorientierte Underwriting-Entscheidung, eine faire Schadenregulierung oder ein konstruktives Gespräch. Genau diese Erfahrungen prägen das Bild eines Versicherers nachhaltig und bilden die Grundlage, um eine starke Position im Maklermarkt auch langfristig auszubauen.

Unsere Marktführerschaft wollen wir deshalb nicht nur kommunizieren, sondern jeden Tag mit Leben füllen. Denn unser Anspruch ist klar: Wir stehen an der Seite unserer Vertriebspartner und unserer Kunden, wenn es darauf ankommt – heute und morgen.

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Aon Deutschland baut sein Führungsteam aus http://www.asscompact.de/node/172103

Lukas Nazaruk wechselt von WTW zu Aon und wird ab 01.01.2027 Geschäftsführer der Aon Versicherungsmakler Deutschland GmbH. Als Chief Specialty Officer DACH ist er für die strategische Weiterentwicklung der Specialty-Bereiche in Deutschland, Österreich und der Schweiz zuständig.

172103 15. Juli 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Aon, Beratungs- und Dienstleistungsunternehmen im Bereich Risikoberatung, Industrieversicherung und HR-Dienstleistungen, erweitert sein Führungsteam in Deutschland: Zum 01.01.2027 wird Lukas Nazaruk zu Aon wechseln. Er übernimmt den Posten als Geschäftsführer der Aon Versicherungsmakler Deutschland GmbH für den Bereich Commercial Risk Solutions. Als Chief Specialty Officer DACH trägt er die direkte Verantwortung für die strategische Weiterentwicklung der Specialty-Bereiche in Deutschland, Österreich und der Schweiz.

Mit Nazaruk kommt ein Versicherungsexperte mit langjähriger Führungs- und Markterfahrung zu Aon. Zuletzt arbeitete der Volljurist bei Willis Towers Watson (WTW) als CEO des Industriegeschäfts für Deutschland und Österreich. Davor war er dort als Geschäftsführer für die Specialties verantwortlich. Bevor Nazaruk zu WTW wechselte, war er zehn Jahre bei Marsh in diversen Führungspositionen tätig, z. B. als Mitglied der Geschäftsleitung. (lg)

Bild: © Aon

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