AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement https://www.asscompact.de/ AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement de Thu, 25 Jun 2026 09:51:04 +0200 Thu, 25 Jun 2026 13:26:00 +0200 AssCompact AWARD – Betriebliche Altersversorgung 2026 http://www.asscompact.de/node/171896

Wer sind die Maklerfavoriten in der betrieblichen Altersversorgung? Wie steht es um die Zukunft einer der bAV-Vermittlung? Und: Welche Versicherer erhalten die höchsten Zufriedenheitswerte? Die neue Studie „AssCompact AWARD – Betriebliche Altersversorgung 2026“ verrät es.

171896 25. Juni 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die Studie präsentiert die Ergebnisse, an welche Versicherer unabhängige Vermittlerinnen und Vermittler sowie Mehrfachagentinnen und -agenten bei der bAV das meiste Geschäft vermitteln, aber auch, wie es um die Zufriedenheit der Befragten mit den Produktanbietern bestellt ist. Außerdem widmet sich die Studie der Frage nach der Zukunft der bAV-Vermittlung.

Studienbestellung

Sebastian Sommerer, sommerer@bbg-gruppe.de, 0921 75758–34

Bild: © vegefox.com – stock.adobe.com

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BaFin veröffentlicht PKV-Sterbetafel 2027 http://www.asscompact.de/node/171895

Die Sterbetafeln bilden eine wichtige Kalkulationsgrundlage für die privaten Krankenversicherer. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Bafin hat nun die aktuelle PKV-Sterbetafel 2027 vorgelegt.

171895 25. Juni 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Bafin hat die PKV-Sterbetafel 2027 veröffentlicht. Die Sterbetafel hat der Verband der privaten Krankenversicherung (PKV-Verband) wie in den Vorjahren anhand von aktualisierten Berechnungen erstellt. Bei den Sterbewahrscheinlichkeiten gibt es kaum Veränderungen im Vergleich zum Vorjahr. Die Sterbewahrscheinlichkeiten der Sterbetafel PKV-2027 unterscheiden sich nur marginal von den bisher gültigen Werten der Sterbetafel PKV-2026.

Die Sterbetafeln verwenden die allgemein gültige aktuarielle Denomination. Demnach entspricht qx bzw. qy der Wahrscheinlichkeit, dass ein Mann bzw. eine Frau im nächsten Lebensjahr stirbt. Beispiel: Aus der Gruppe der heute 30-jährigen Männer werden von einer Million Männern 288 das 31. Lebensjahr nicht erreichen (qx=0,000288); aus der Gruppe der 30-jährigen Frauen werden von einer Million Frauen 176 das 31. Lebensjahr nicht erreichen (qy=0,000176).

Die Bafin erwartet, dass die PKV-Anbieter die neue Sterbetafel PKV–2027 berücksichtigen, wenn sie ab dem 01.01.2027 neue Tarife einführen oder Prämien anpassen – es sei denn, Besonderheiten des Bestandes oder von Teilbeständen erfordern noch vorsichtigere Annahmen. Die bei der Auswahl der angesetzten Sterbetafel zugrunde gelegten Erwägungen seien in den jeweiligen technischen Berechnungsgrundlagen in angemessener Weise zu dokumentieren, wie die Finanzaufsicht dazu mitteilt.

Die Sterbetafel steht auf der Bafin-Website zum Download bereit. (tik)

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Ohne Ausweis keine Kreuzfahrt: Ehepaar bleibt auf Kosten sitzen http://www.asscompact.de/node/171684

Ein gestohlener Ausweis kurz vor Reisebeginn führte dazu, dass ein Ehepaar seine gebuchte Kreuzfahrt nicht begehen konnte. Dem Ehepaar durfte trotz polizeilicher Meldung nicht an Bord und scheiterte vor Gericht mit der Forderung nach vollständiger Rückerstattung der Reisekosten.

171684 25. Juni 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Wer ohne gültige Ausweispapiere zur Kreuzfahrt erscheint, bleibt im Zweifel an Land und auf einem Großteil der Kosten sitzen. So erging es einem Ehepaar aus Franken, das für 2.590 Euro eine Ostsee-Kreuzfahrt ab Kopenhagen gebucht hatte. Am Tag vor der Einschiffung wurde der Ehefrau der Personalausweis gestohlen. Zwar erstattete sie Anzeige bei der dänischen Polizei und erhielt eine Verlustmeldung, doch das Kreuzfahrtunternehmen verweigerte die Einschiffung.

Das Paar trat die Heimreise an und verlangte die vollständige Rückzahlung des Reisepreises. Begründung: Der Diebstahl sei ein unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstand gewesen. Zudem sei die Einschiffungsverweigerung nicht gerechtfertigt, da innerhalb der EU grundsätzlich auch ohne Ausweis gereist werden könne.

Gericht sieht Risiko beim Reisenden

Das sah das Amtsgericht München (AG) in einem kürzlich bekannt gegebenen Urteil anders. Die Richter stellten klar: Der Verlust eines Ausweisdokuments – auch durch Diebstahl – fällt in die Risikosphäre des Reisenden. Ein kostenfreier Rücktritt wegen außergewöhnlicher Umstände nach § 651h BGB komme daher nicht in Betracht.

Entscheidend sei, dass Reisende selbst dafür verantwortlich sind, gültige und geeignete Ausweispapiere mitzuführen. Dazu gehöre nicht nur deren rechtzeitige Beschaffung, sondern auch die sichere Aufbewahrung. Das Gericht betonte ausdrücklich, dass auch das Risiko eines Diebstahls individuell beeinflussbar sei, etwa durch umsichtiges Verhalten oder die Wahl der Aufbewahrung.

Verlustmeldung ersetzt keinen Ausweis

Auch die Weigerung des Veranstalters, die Ehefrau ohne Ausweis an Bord zu lassen, bewertete das Gericht als rechtmäßig. Selbst im innereuropäischen Reiseverkehr sei ein gültiges Ausweisdokument erforderlich. Eine polizeiliche Verlustmeldung ersetze keinen Identitätsnachweis.

Im Ergebnis blieb es daher bei der vom Veranstalter bereits angebotenen Teilrückerstattung in Höhe von 277,50 Euro. Einen weitergehenden Anspruch auf Erstattung des Reisepreises wies das Gericht ab. (bh)

AG München, Urteil vom 28.01.2025 – Az: 172 C 24667/24

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Stühle rücken in der Geschäftsführung von OCC http://www.asscompact.de/node/171894

Ab Juli 2026 gibt Nina Schmal ihren Posten als Geschäftsführerin der OCC Assekuradeur GmbH ab und konzentriert sich auf ihre Aufgaben im Vorstand der Provinzial konzentrieren. Neuer Geschäftsführer für Product, Sales und Marketing wird der ehemalige FRIDAY-CEO Nasier Ahmad Nasir.

171894 25. Juni 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Bei der OCC Assekuradeur GmbH kommt es zu einem bereits seit Längerem geplanten strategischen Wechsel in der Führungsebene: Zum 01.07.2026 legt Nina Schmal ihr Amt als Geschäftsführerin nieder und fokussiert sich künftig voll und ganz auf ihre übergreifenden Aufgaben innerhalb des Vorstands des Provinzial Konzerns, der Muttergesellschaft der OCC. Dem Lübecker Assekuradeur bleibt Nina Schmal weiterhin eng verbunden, wie es in der Pressemitteilung heißt. In ihrer Rolle als Holding-Vorständin Kundenmanagement & neue Geschäftsmodelle bei der Provinzial wird sie OCC auch in Zukunft strategisch begleiten und unterstützen.

Neuer Geschäftsführer für Product, Sales und Marketing bei OCC wird der ehemalige FRIDAY-CEO Nasier Ahmad Nasir. Er wird gemeinsam mit dem langjährigen Geschäftsführer Andreas Vietor sowie dem bestehenden Managementteam die strategische Weiterentwicklung und die Zukunftsagenda der OCC gestalten.

Nasir bringt umfassende und langjährige Expertise im Versicherungs- und InsurTech-Markt mit. Zuletzt war er als CEO des Digitalversicherers FRIDAY tätig, bei dem er zugleich die Funktion des Chief Marketing Officer innehatte. In dieser Position verantwortete Nasir die Weiterentwicklung des Geschäftsmodells und trieb die digitale Transformation sowie den Ausbau kundenorientierter Wachstumsinitiativen voran. Vor seinem Wechsel in den Digitalsektor arbeitete Nasir vier Jahre bei der internationalen Unternehmensberatung Bain & Company, wo er internationale Finanzdienstleister und Versicherungsunternehmen in strategischen Transformations- und Wachstumsfragen beriet. Zudem war er acht Jahre Lange beim italienischen Versicherungskonzern Generali, wo er unter anderem als Business Transformation Manager der Generali Deutschland konzernweite Transformationsinitiativen vorantrieb und in mehreren Aufsichtsräten sowie beim Aufbau innovativer Ökosysteme aktiv war. (tik)

Bild: © OCC

News über weitere personelle Veränderungen lesen Sie in der Rubrik „Personen“.
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Leben: Assekurata prophezeit steigenden Wettbewerb um Vorsorgegelder http://www.asscompact.de/node/171889

Die deutschen Lebensversicherer haben sich 2025 finanziell gefestigter gezeigt. Gleichzeitig prophezeit Assekurata, dass der Branche ein „Neuvermessen des Geschäftsmodells“ bevorsteht. Angesichts der Reform der privaten geförderten Altersvorsorge müssen Anbieter ihre Stärken gegenüber branchenfremden Wettbewerbern verständlicher und flexibler vermitteln.

171889 24. Juni 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die Lage bei den deutschen Lebensversicherern ist entspannter als noch in den Vorjahren. „Insgesamt haben die Lebensversicherer wieder mehr finanzielle Bewegungsfreiheit“, erklärt Lars Heermann, Bereichsleiter Analyse und Bewertung bei der Assekurata Assekuranz Rating-Agentur GmbH.

Das Analysehaus verweist in seinem Marktausblick zur Lebensversicherung 2026 auf einige Entwicklungen, die zu einer „soliden Ausgangslage“ für die Branche führen: So stärken beispielsweise höhere Zinsen die Neuanlagerenditen und entlasten die Finanzierung der Garantien. Zudem ist der branchenweite Bestand in der Zinszusatzreserve (ZZR) der Lebensversicherer nach Berechnungen der Assekurata Ende 2025 erstmals wieder unter 80 Mrd. Euro gesunken – merklich unter dem historischen Höchststand von 96 Mrd. Euro aus dem Jahr 2021. Die durchschnittliche Solvenzquote lag Ende 2025 bei 380% – und übertraf damit das Vorjahresniveau von 298% deutlich.

Verwaltungskosten angestiegen

Auf der anderen Seite sind die Verwaltungsstückkosten angestiegen – aktuell kostet die Verwaltung einer Lebensversicherung aktuell 27 Euro pro Vertrag. Zum Vergleich: Vor fünf Jahren waren es rund 25 Euro, vor 15 Jahren weniger als 23 Euro. Gleichzeitig sank der Bestand an Lebensversicherungsverträgen in den letzten 15 Jahren um rund 10 Millionen auf zuletzt etwa 79 Millionen. Zwar geht die klassische Verwaltungskostenquote (in Prozent der Bruttobeiträge) langfristig eher zurück, die auf laufende Beiträge bezogene Quote stagniert oder steigt allerdings leicht – vor allem, weil das Neugeschäft 2025 durch Einmalbeiträge (+17%) wuchs, während die laufenden Beiträge nahezu unverändert blieben.

AV-Reform erhöht Wettbewerbsdruck

„Die verbesserte Ertragslage darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass viele Geschäftsmodelle auf der Kostenseite strukturell angespannt sind“, erklärt Heerman. Dieser Aspekt dürfte ab 2027 laut Einschätzung der Assekurata weiter an Bedeutung gewinnen, insbesondere angesichts der Reform der geförderten privaten Altersvorsorge. Grund dafür ist, dass geförderte Vorsorgelösungen dann stärker über Kosten, Transparenz und digitale Abschlussfähigkeiten vergleichbar werden.

Assekurata erwartet, dass die Reform den Wettbewerbsdruck in der Branche erhöhen wird. Das neue Förderregime wird die Vergleichbarkeit mit Depot-, Fonds- und Plattformlösungen erhöhen und neben der Ansparphase auch die Rentenphase stärker in den Wettbewerb stellen. Künftig wird es neben einer lebenslangen Auszahlung auch die Option eines Auszahlplans geben.

Damit steigt der Druck auf die Versicherer, den Wert einer Leibrente verständlicher und flexibler zu vermitteln. „Die lebenslange Verrentung ist kein Relikt aus alten Zeiten, sondern ein Kernnutzen der Lebensversicherung“, so Heermann. Allerdings gerate sie stärker unter Erklärungsdruck und müsse im Kundengespräch plausibel erläutert werden.

„Value for money“ im Fokus

Nachverbesserungsbedarf sieht die Assekurata bei den Versicherern, wenn es um Kundenerwartungen an Kosten, Transparenz und digitale Bedienbarkeit geht. Hier haben laut den Analysten die Neobroker, Robo-Advisor und Fondsplattformen aktuell die Nase vorn. Kunden müssten transparent erkennen können, was sie für ihre Kosten als Gegenwert erhalten. Damit werde „Value for Money“ zunehmend zur Vertrauensfrage, so die Assekurata. Die Lebensversicherer sollten sich jedoch nicht als Gegenmodell zum Kapitalmarkt positionieren, sondern als „geeignete Alternative mit Beständigkeit, Risikoausgleich und bedarfsgerechten Ruhestandsschutz“.

Assekurata sieht staatliches Angebot kritisch

Das geplante staatliche Standardangebot sehen die Analysten kritisch: Ordnungspolitisch entstehe ein Spannungsfeld, wenn der Staat nicht nur die Förderregelungen setzt und den Markt reguliert, sondern zugleich mit einem eigenen Produkt als Anbieter fungiert. Um einen fairen Wettbewerb sicherzustellen, müssen für das Staatsprodukt die gleichen Anforderungen in den Bereichen Kapitalanlage, Kostentransparenz, Produkthaftung, Information und Wechselprozesse gelten wie bei privaten Anbietern. „Hier sind allerdings noch wesentliche konzeptionelle und operative Fragen offen, sodass wir derzeit nicht davon ausgehen, dass zu Jahresbeginn 2027 bereits ein staatliches Angebot verfügbar sein wird“, kommentiert Heermann.

Wechselimpulse von Kunden im Auge behalten

Die Analysten erwarten, dass die meisten Lebensversicherer bereits früh im neuen Jahr Produkte für die neue geförderte Altersvorsorge auf den Markt bringen werden; die Ausgestaltung werde sich allerdings von Anbieter zu Anbieter unterscheiden. Ein Vorteil bei den Versicherern gegenüber branchenfremden Mitbewerbern liege in den Erfahrungen, die man in der Riester-Welt gesammelt haben. Zugleich müssten sie Wechselimpulse von Kunden mit bestehenden Riester-Verträgen im Blick behalten, da hohe Abflüsse nicht nur die eigene Bestandsfestigkeit belasten können, sondern auch hohe Anforderungen an die Liquiditätssteuerung in der Kapitalanlage stellen.

Die solide finanzielle Lage bedeute keinen Automatismus für neues Wachstum, resümieren die Analysten. „Die Branche muss jetzt beweisen, dass sie ihre Stärken in eine einfachere, transparentere und kapitalmarktnähere Vorsorgelogik übertragen kann“, so Heermann. (js)

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Maklermarkt 2030+: So geht es in Zukunft weiter http://www.asscompact.de/node/171891

Für alle, die wissen möchten, wie es mit dem Maklermarkt konkret weitergehen könnte, ist der Digitalkongress „Maklermarkt 2030+“ genau das Richtige. Am 09.07.2026 ab 9:00 Uhr geben diverse Experten einen Einblick in die potenzielle Zukunft und diskutieren, was kommen mag.

171891 24. Juni 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Prognosen zur Zukunft der Maklerbranche hört man von allen Seiten. Doch viele dieser Szenarien basieren auf Annahmen, Wunschdenken oder unzureichender Datenbasis. Der Digitalkongress „Maklermarkt 2030+“ schaut mit einem fundierten Blick nach vorn.

Wann: am 09.07.2026, ab 9:00 Uhr

Wo: online über die Plattform Zoom

Denn die Zahlen, Daten, Fakten kommen aus der „AssCompact Trendstudie Maklermarkt 2030+“. Die Teilnehmenden des Online-Events erhalten einen exklusiven Einblick in die Ergebnisse. Es werden Fragen beantwortet wie: Steht der Branche tatsächlich ein Exodus mittelständischer Makler bevor? Wer wird nach dem Ende der aktuellen Konsolidierungswelle den Markt prägen? Welche Chancen und Risiken ergeben sich für unabhängige Maklerhäuser? Mit welchen Strategien und Nachfolgemodellen bereitet sich der Mittelstand auf die Zukunft vor?

Wie läuft der Digitalkongress „Maklermarkt 2030+“ ab?

Teilnehmende können sich auf datenbasierte Analysen, spannende Einblicke und eine Diskussion über die Zukunft des Maklermarktes freuen. Im Detail heißt das für das Programm:

  • 9:00 – 9:30 Uhr: Einblick in die „AssCompact Trendstudie Maklermarkt 2030+“; Referent: Klaus-Jürgen Baum, KJB Consulting

Der Studienautor Klaus-Jürgen Baum präsentiert zentrale Erkenntnisse und zeigt auf, welche Entwicklungen die Branche in den kommenden Jahren tatsächlich erwarten kann.

  • 9:30 – 9:45 Uhr: Einschätzung aus Beratersicht; Referent: Dr.-Ing. Dietmar Kottmann, Oliver Wyman

Dr.-Ing. Dietmar Kottmann, ebenfalls Studienautor, nimmt die Ergebnisse auf und zeigt die Perspektive einer Strategieberatung darauf.

  • 9:45 – 10:15 Uhr: Verkaufen mit Plan – Wie sich Versicherungsmakler auf Augenhöhe mit Käufern beim Unternehmensverkauf bringen und was sie wissen müssen; Referenten: Tobias Krahl, Director, Wagner & Hines Associates GmbH, Dr. Ingo Wagner, Geschäftsführer, Wagner & Hines Associates GmbH

Der Verkauf eines Versicherungsmaklers ist mehr als die Suche nach einem Käufer. Entscheidend sind Vorbereitung, Käuferwettbewerb, belastbare EBITDA-Argumentation und eine klare Verhandlungsführung. Dieser Vortrag zeigt, wie Makler ihren Verkauf strukturiert vorbereiten, typische Risiken vermeiden und ihren Verkaufserlös professionell maximieren.

  • 10:15 – 11:15 Uhr: Panel Talk

In diesem Panel Talk diskutieren Branchenvertreter die Zukunft des Maklermarkts und geben ihre Einschätzungen ab.

Die Moderation des Online-Events übernimmt Dr. Alexander Ströhl, Chefredakteur von AssCompact.

Über Zoom anmelden

Der Digitalkongress „Maklermarkt 2030+“ findet über „Zoom“ statt. Zwischen den Vorträgen gibt es keine Pausen. Bereit liegen für die Anmeldung über Zoom sollte die eigene E-Mail-Adresse und möglichst auch die Kundennummer (Personen-ID) für die AssCompact Informationswelt.

Weitere Infos zum Digitalkongress finden Sie hier.
Direkt zum Zoom-Call bzw. zur Webinar-Registrierung geht es hier.
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„Die Reaktivierer“ nehmen sich inaktive Maklerbestände vor http://www.asscompact.de/node/171890

Jörg Laubrinus und Detlef Projahn wollen Versicherungsunternehmen dabei unterstützen, inaktive oder nur noch eingeschränkt aktive Versicherungsmakler wieder erfolgreich an ihre Gesellschaft anzubinden. Dazu haben sie die Akademie „Die Reaktivierer“ gegründet.

171890 24. Juni 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Jörg Laubrinus und Detlef Projahn haben die Gründung ihres spezialisierten Dienstleistungsunternehmens „Die Reaktivierer“ bekannt gegeben. Es soll Versicherungsunternehmen dabei unterstützen, inaktive oder nur noch eingeschränkt aktive Versicherungsmakler wieder erfolgreich an ihre Gesellschaft anzubinden. Laubrinus ist Co-Founder, Projahn besetzt die Position des Vertriebsverantwortlichen. Geschäftsführerin ist Corinna Knorr. Laut North Data wurde das Unternehmen im Dezember 2025 gegründet.

Was die „Die Reaktivierer“ vorhaben

Denn die Gewinnung neuer Vertriebspartner werde anspruchsvoller, heißt es, während gleichzeitig zahlreiche Versicherungsmakler ihre Tätigkeit reduziert oder eingestellt haben. Genau hier setze die Akademie „Die Reaktivierer“ an.

Das Unternehmen versteht sich als spezialisierte Ergänzung der Maklerbetreuer und Vertriebsorganisationen von Versicherungsunternehmen. Es konzentriert sich auf die Identifikation, Ansprache, Qualifizierung und Reaktivierung inaktiver Makler für die jeweiligen Versicherungsunternehmen.

„Während der Markt überwiegend auf die Neurekrutierung von Vertriebspartnern setzt, liegt ein enormes Potenzial in der Reaktivierung erfahrener Makler“, sagt Laubrinus.

Wie arbeitet die Akademie?

Mithilfe eines strukturierten Begleitungsprogramms werden die Teilnehmer an aktuelle Marktanforderungen, regulatorische Rahmenbedingungen, digitale Prozesse und moderne Vertriebsansätze herangeführt. Als Ziel wird die nachhaltige Wiedereingliederung in den aktiven Vertrieb bei der Versicherungsgesellschaft angegeben.

„Wir ersetzen keine bestehenden Vertriebsstrukturen, sondern schaffen zusätzliche Vertriebskapazitäten“, so Projahn. „Unser Ansatz entlastet Maklerbetreuer und unterstützt Versicherungsunternehmen dabei, erfahrene Vermittler wieder für ihre Vertriebsorganisation zu gewinnen.“

Die Akademie versteht sich ausdrücklich nicht als Generalist, sondern als Spezialist für die Reaktivierung von Versicherungsmaklern und die gezielte Aktivierung von Vertriebspotenzialen für Versicherungsunternehmen. Damit schließen "Die Reaktivierer" laut eigenen Angaben eine bislang wenig beachtete Lücke im Versicherungsvertrieb und schaffen einen innovativen Weg, bestehende Marktpotenziale systematisch zu erschließen. (lg)

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Fondsgebundene Policen: Bafin trotz Fortschritten kritisch http://www.asscompact.de/node/171880

Die Bafin hat fondsgebundene Lebensversicherungen erneut unter dem Aspekt des Kundennutzens untersucht. Zwar zeigen sich bei Kosten und Transparenz Fortschritte, doch bei Effektivkosten, Rückvergütungen und Überschussbeteiligung sieht die Aufsicht weiterhin Nachbesserungsbedarf.

171880 24. Juni 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Anhand von Kostenstruktur, Rendite und Überschussbeteiligung nimmt die Bafin regelmäßig den Kundennutzen fondsgebundener Lebensversicherungen unter die Lupe. Die aktuelle Untersuchung zeigt nun zwar Fortschritte in einigen Bereichen, aus Sicht der Aufsichtsbehörde besteht für die Versicherer jedoch weiterhin Handlungsbedarf.

Effektivkosten sinken, Ausreißer bleiben

Positiv wertet die Bafin, dass die Effektivkosten gegenüber der letzten Untersuchung aus dem Jahr 2021 gesunken sind. Als wesentlichen Grund nennt die Aufsicht die stärkere Verbreitung kostengünstiger Kapitalanlageoptionen wie ETFs. Gleichwohl sieht sie weiterhin Handlungsbedarf: Bei einzelnen Produkten liegen die Effektivkosten in der Spitze nach wie vor bei mehr als 3%.

Dabei zeigt die Analyse erneut, wie stark die Kosten von der tatsächlichen Vertragsdauer abhängen. Günstiger fallen sie aus, wenn Versicherte ihre Policen bis zum vereinbarten Laufzeitende fortführen. Als wesentlicher Kostentreiber erweist sich dagegen die vorzeitige Vertragsbeendigung. So beendet bei Produkten mit einer geplanten Ansparphase von 30 Jahren nach Angaben der Bafin bereits mehr als die Hälfte der Kunden ihren Vertrag innerhalb der ersten 15 Jahre. In diesen Fällen liegen die Effektivkosten im teuersten Marktviertel bei rund 3,2% und damit etwa 1 bis 1,5 Prozentpunkte höher als bei regulärem Vertragsverlauf. Auf diesen Zusammenhang habe die Aufsicht bereits in der Vergangenheit mehrfach hingewiesen und will ihn auch auf Basis der aktuellen Untersuchung weiterhin deutlich adressieren.

Kickbacks der Fondsgesellschaften rücken stärker in den Fokus

Mit Blick auf die Kosten rückt die Bafin auch die Transparenz bei Rückvergütungen in den Fokus. Solche sogenannten Kickbacks – Zahlungen von Kapitalverwaltungsgesellschaften an Versicherer oder Vermittler für den Einsatz ihrer Fonds in Versicherungsprodukten – können die Effektivkosten spürbar erhöhen. Werden die Vergütungen nicht vollständig an die Versicherten weitergegeben oder direkt von der Fondsgesellschaft an Vermittler ausgezahlt, liegen die Kosten häufig über dem Marktdurchschnitt, stellt die Bafin fest.

Positiv hebt die Aufsicht hervor, dass mittlerweile alle befragten Versicherer angeben, Rückvergütungen und deren Höhe zu kennen. Bei der Erhebung 2021 war dies noch nicht durchgängig der Fall. Aus Sicht der Bafin schafft dies die Grundlage für Versicherer, mögliche Fehlanreize in der Vermittlung zu identifizieren, den Kundennutzen solcher Zahlungen zu bewerten und eventuell einzugreifen.

Risikoüberschüsse im Rentenbezug auf dem Prüfstand

Ein weiterer Aspekt des Kundennutzens ist für die Bafin die Beteiligung der Versicherten an den Risikoüberschüssen. Diese entstehen, wenn Versicherer ihre Beiträge auf Basis vorsichtiger Annahmen kalkulieren, bestimmte Risiken später jedoch in geringerem Umfang eintreten als erwartet. Die daraus resultierenden Überschüsse sollen angemessen an die Kunden weitergegeben werden und können im Rentenbezug zu höheren Leistungen führen.

Die aktuelle Untersuchung zeigt allerdings, dass mehr als die Hälfte der Versicherer derzeit keinen expliziten Risikoüberschussanteil in der Rentenphase vorsieht. Als Gründe nennen die Unternehmen den hohen Datenaufwand sowie gegenläufige Entwicklungen in der Vergangenheit. Zwar stellte die Bafin dabei keine Verstöße gegen aufsichtsrechtliche Vorgaben wie die Mindestzuführungsverordnung fest. Aus Sicht der Aufsicht bleibt jedoch entscheidend, dass die Überschüsse verursachungsgerecht verteilt und die Interessen der einzelnen Verträge angemessen berücksichtigt werden.

Insofern will die Bafin neben den Kosten und der Transparenz auch bei den Risikoüberschussanteilen weiterhin genau hinschauen. (bh)

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„Vertrieb bleibt ein Zukunftsberuf“ http://www.asscompact.de/node/171888

Dr. Christian Gründl kam mit einer eher „vertriebsfernen“ Perspektive in seine Rolle als Vertriebsvorstand der ERGO. Mit AssCompact spricht er darüber, wie dieser Blickwinkel seine Arbeit prägt, die aktuellen Herausforderungen in der AO, Digitalisierung und wie die ERGO den Vertrieb der Zukunft ausrichtet.

171888 24. Juni 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement Interview mit Dr. Christian Gründl, Vorsitzender des Vorstands der ERGO Beratung und Vertrieb AG, Mitglied des Vorstands der ERGO Deutschland AG (verantwortlich für Vertrieb)
Herr Dr. Gründl, seit etwas über zwei Jahren leiten Sie nun den Vertrieb bei der ERGO Deutschland. Zuvor waren Sie vorwiegend in anderen Bereichen in der Versicherungswirtschaft tätig. Was hat Sie zu dem Wechsel angespornt und wie hat die „vertriebsferne“ Perspektive Ihnen in den Anfangszeiten geholfen – und jetzt natürlich auch noch?

Mich hat an der Aufgabe vor allem eines gereizt: Im Vertrieb entscheidet sich, ob wir für Kundinnen und Kunden wirklich relevant sind. Hier sieht man unmittelbar, ob Produkte, Prozesse und Konzepte im Alltag funktionieren – oder nicht. Diese Nähe zum Markt, zu Menschen und zu Ergebnissen war für mich der ausschlaggebende Grund für den Wechsel.

Meine vorherigen Stationen – etwa in der Produktfunktion und Strategie – haben mir einen breiten Blick auf das Geschäft gegeben. Viele Konflikte zwischen Sparten und Vertrieb entstehen, weil man die jeweils andere Perspektive nicht kennt. Ich sehe heute sehr genau, wo wir es Vermittlerinnen und Vermittlern unnötig schwer machen, weil Produkte zu komplex oder Prozesse zu kleinteilig sind. Gerade in den ersten Monaten konnte ich bewusst Fragen stellen: Warum machen wir das so? Versteht der Kunde das? Ist das für eine Agentur wirtschaftlich sinnvoll? Diese Rolle des „fragenden Neuen“ hat geholfen, die Strategie zu schärfen und Perspektiven zusammenzubringen.

Welche Prioritäten setzen Sie im Vertrieb aktuell?

Wir konzentrieren uns auf drei Schwerpunkte. Erstens: Wir machen unseren Vertrieb noch hybrider. Kundinnen und Kunden entscheiden, wann sie digital unterwegs sein wollen und wann sie persönliche Beratung suchen. Agenturvertrieb und Direktvertrieb verstehen wir dabei nicht als Konkurrenz, sondern als sich ergänzende Kanäle, die nahtlos ineinandergreifen sollen.

Zweitens stärken wir die Beratungsqualität – mit standardisierten, digitalen Beratungskonzepten in allen Sparten, die eine vollständige, strukturierte und verständliche Beratung ermöglichen. Das Ganze wird unterstützt durch KI, die Prozesse verbessert, Bedarfe sichtbar macht und unsere Vermittler im Hintergrund unterstützt.

Drittens entlasten wir unsere Agenturen. Alles, was nicht zwingend im persönlichen Gespräch stattfinden muss, wird in digitale Prozesse verlagert – vom Kundenportal bis zu automatisierten Backoffice-Vorgängen. Das Ziel ist klar: mehr Zeit für Beratung, weniger Zeit für Verwaltung.

Die Ausschließlichkeit steht ja vor Herausforderungen wie Fluktuation, Nachwuchsgewinnung und Digitalisierung. Was tut Ihr Unternehmen konkret, um die Ausschließlichkeit zu stärken und zukunftsfest zu machen?

Die Herausforderungen sind im Alltag spürbar: Der Wettbewerb um Talente wird härter, die Ansprüche an Work-Life-Balance und Flexibilität steigen, zugleich betreuen Vermittler heute rund 1,5-mal so viele Kunden wie vor zehn Jahren. Um die AO zukunftsfest zu machen, müssen wir das Gesamtbild verändern.

Wir investieren gezielt in Nachwuchs: Wir sprechen junge Menschen und Quereinsteiger an und zeigen, dass Vertrieb heute weit mehr ist als Provisionslisten und Papierkram. Moderne Ausbildungsprogramme, strukturierte Einarbeitung und konkrete Entwicklungsperspektiven gehören dazu.

Gleichzeitig entwickeln wir unsere Agenturmodelle weiter – mit flexiblen Arbeitszeiten sowie hybrider Beratung. Eine Karriere in der AO soll mit Familienleben und individuellen Lebensentwürfen vereinbar sein. Dabei hilft die Professionalisierung der Agenturen ebenso wie die Verbesserung unserer Beratungs- und Agenturprozesse.

Digitalisierung ist dabei ein zentraler Hebel. Wir modernisieren die Agentur-IT und setzen auf digitale Beratungs- und Antragsstrecken sowie einfache Schnittstellen zur Zentrale. Technologie soll spürbar entlasten: weniger Administration, mehr Zeit für Kunden.

Unser Anspruch: Wer heute bei ERGO in die Ausschließlichkeit einsteigt, soll einen modernen Vertriebsjob erleben – mit digitalen Tools und KI-Unterstützung, einer starken Marke im Rücken und echtem unternehmerischem Spielraum.

Das Aufkommen von künstlicher Intelligenz hat bereits einiges in der Branche verändert. Welche Rolle spielt KI im Vertrieb in Ihrem Unternehmen?

KI ist für uns kein Hype, sondern ein fester Bestandteil der Vertriebsstrategie. Sie soll Versichern einfacher machen – für Kundinnen und Kunden ebenso wie für unsere Vermittler.

Zum einen nutzen wir KI, um Prozesse schneller und effizienter zu gestalten: Anfragen werden vorsortiert, Dokumente erkannt, einfache Anliegen automatisiert bearbeitet. Zum anderen setzen wir KI dort ein, wo sie die Beratungsqualität erhöht – etwa indem sie Daten analysiert, Versorgungslücken sichtbar macht oder unseren standardisierten Beratungstools zusätzliche Intelligenz gibt. Wichtig ist mir: KI arbeitet bei uns vor allem im Hintergrund. Sie bereitet vor, sortiert, schlägt vor – das Gespräch zwischen Mensch und Mensch ersetzt sie nicht.

Was bedeutet das konkret für den Alltag in den Agenturen? Sehen Sie KI eher als Effizienztreiber für Verwaltungsprozesse, Back-Office etc. oder wird es, auch perspektivisch, in der Beratung und Kundenbindung eingesetzt (werden)?

Beides. Kurzfristig ist KI vor allem ein Effizienztreiber, mittelfristig wird sie auch die Beratung selbst verändern. Im heutigen Agenturalltag reduziert KI manuelle Dateneingaben, bündelt Informationen aus verschiedenen Systemen für die Terminvorbereitung und strukturiert Standardanfragen vor. Viele Dinge, die früher manuell liefen – vom Eingangsmanagement über Teile der Schadenbearbeitung bis zu einfachen Servicethemen im Kundenportal – werden zunehmend automatisiert und KI-gestützt. Dadurch entsteht mehr Raum für das Kerngeschäft: persönliche Beratung, Beziehungspflege, Netzwerkarbeit.

Perspektivisch wird KI stärker in Beratung und Kundenbindung wirken. Sie kann Bestände analysieren, Versorgungslücken identifizieren oder Prioritäten für das nächste Gespräch setzen. „Was-wäre-wenn“-Simulationen machen die Konsequenzen von Absicherungsentscheidungen greifbarer. Personalisierte, anlassbezogene Ansprache kann die Kundenbindung stärken – selbstverständlich transparent und datenschutzkonform. Denkbar sind auch digitale Assistenten im Hintergrund, die während des Gesprächs Hinweise geben oder Unterlagen bereitstellen.

Trotzdem bleibt für mich klar: Die vertrauensvolle Beziehung zwischen Kunde und Vermittler ist der zentrale Erfolgsfaktor. KI ist ein Werkzeug, um diese Beziehung zu unterstützen – kein Ersatz für Vertrauen und menschliche Urteilsfähigkeit.

Wagen Sie einen Ausblick: Wie wird sich der Vertrieb in den nächsten drei bis fünf Jahren verändern? Und was müssen Versicherer machen, um im Markt wettbewerbsfähig zu bleiben?

Der Vertrieb wird sich deutlich verändern. Hybride Beratung wird zum Standard: Kundinnen und Kunden wechseln selbstverständlich zwischen persönlichem Gespräch, Video-Beratung und digitalen Self-Services. Erfolgreich sind Vertriebe, die diesen Wechsel ohne Medienbrüche und mit einem konsistenten Erlebnis über alle Kanäle ermöglichen.

Beratung wird zugleich noch stärker wertorientiert. In einer Welt mit nahezu unbegrenztem Informationsangebot steigt der Bedarf an Einordnung. Gute Vermittlerinnen und Vermittler werden noch mehr zu Lotsen, die filtern, erklären und priorisieren. Wer das glaubwürdig und verständlich tut, gewinnt Vertrauen – und damit Geschäft.

Technologie wird in diesem Umfeld zum klaren Differenzierungsmerkmal. Digitale Tools, KI-Unterstützung und schlanke Prozesse werden vorausgesetzt. Wer das nicht bieten kann, verliert Marktanteile und wird es schwer haben, Nachwuchs zu gewinnen.

Um wettbewerbsfähig zu bleiben, müssen Versicherer aus meiner Sicht drei Dinge tun: konsequent in Menschen investieren – in Recruiting, Ausbildung, Weiterbildung und eine Kultur, in der Leistung, Verantwortung und Lebensrealität zusammenpassen. Technologie als Enabler nutzen – immer mit dem Ziel, Kunden und Vertrieb zu unterstützen. Und Vertrauen sowie Relevanz stärken – durch transparente Produkte, verständliche Kommunikation und Beratung, die sich an den tatsächlichen Bedürfnissen der Kundinnen und Kunden orientiert.

Vertrieb bleibt ein Zukunftsberuf. Wer diese Transformation gestaltet, wird auch in einem anspruchsvollen Markt erfolgreich sein.

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BarmeniaGothaer: Andreas Eurich verlässt Vorstandsteam http://www.asscompact.de/node/171887

Ende 2026 scheidet Dr. Andreas Eurich nach über 20 Jahren im Vorstand und als (Co-)Vorstandsvorsitzender aus dem Vorstandsteam der BarmeniaGothaer aus. Die Übergabe basiere auf langfristigen Überlegungen zur Vorstands- und Aufsichtsstruktur. Ab Januar 2027 fungiert Oliver Schoeller als alleiniger CEO.

171887 24. Juni 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Dr. Andreas Eurich verlässt zum 31.12.2026 nach über zwei Jahrzehnten Tätigkeit im Vorstand und als (Co-)Vorstandsvorsitzender das Führungsteam der BarmeniaGothaer. Die Übergabe erfolge planmäßig und basiere auf langfristigen Überlegungen zur Vorstands- und Aufsichtsstruktur, wie der Versicherer mitteilt. Mit der beschlossenen Veränderung im Vorstand unterstreiche die BarmeniaGothaer den Anspruch, die eigene Transformation konsequent voranzutreiben und die Organisation auf die nächsten Entwicklungsstufen auszurichten. Eurich eröffne den Gremien mit dem Ausscheiden die Chance, zukünftig auf seine Mitarbeit zugreifen zu können, wie es in der Pressemitteilung weiter heißt.

Oliver Schoeller wird alleiniger CEO

„Mein persönlicher Dank gilt Andreas Eurich für die vielen gemeinsamen Stunden rund um die Gestaltung des Zusammenschlusses, die wichtigen Impulse für den Erfolg des gemeinsamen Weges bis heute und nicht zuletzt die Weitsicht, mit der wir gemeinsam die Zukunft der Gruppe gestalten. Die Barmenia und nunmehr die BarmeniaGothaer schulden ihm großen Dank für sein Engagement, die hervorragenden Ergebnisse und nicht zuletzt den menschlichen Charakter der Gruppe, den Andreas Eurich in seinen Jahren als Vorstandsvorsitzender so entscheidend geprägt hat. Fachlich wie menschlich war diese Reise mit ihm für mich eine große Bereicherung“, sagt Oliver Schoeller, Co-CEO der BarmeniaGothaer. Schoeller wird ab 01.01.2027 alleiniger CEO des Unternehmens.

Jana Freysoldt rückt in den Vorstand auf

 

BarmeniaGothaer: Andreas Eurich verlässt Vorstandsteam

 

Zum Jahresbeginn 2027 hat die BarmeniaGothaer Jana Freysoldt ins Vorstandsteam berufen. In ihrer neuen Funktion als Chief Operating Officer (COO) übernimmt sie zentrale Service-Verantwortungsbereiche. Die 42-jährige ist seit 2022 für den Konzern tätig und leitete zuletzt die Unternehmensentwicklung mit Fokus auf Service und Kundenorientierung im Rahmen der Gesamtstrategie.

Freysoldt hat eine fundierte Expertise in den Bereichen Digitalisierung und künstliche Intelligenz. Zuvor war Freysoldt über zwölf Jahre für Vodafone in der Entwicklung und Umsetzung von Kundenservicestrategien tätig.

Neuordnung von Aufgabenbereichen innerhalb des Vorstands

Wie die BarmeniaGothaer weiter mitteilt, werden im Zuge der personellen Veränderung die Aufgabenbereiche innerhalb des Vorstandsteams teilweise neu zugeschnitten.

 

BarmeniaGothaer: Andreas Eurich verlässt Vorstandsteam

 

Dr. Sylvia Eichelberg, bisher COO der Unternehmensgruppe, übernimmt künftig den Posten als Arbeitsdirektorin sowie die Verantwortung für das Personalressort, die Revision und Teile des Rechtsbereichs, die zuvor Co-CEO Eurich verantwortete. (tik)

Bild: © BarmeniaGothaer

News über weitere personelle Veränderungen lesen Sie in der Rubrik „Personen“.
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Die heißesten Städte und Landkreise Deutschlands 2025 http://www.asscompact.de/node/171886

Die Hitze hat Deutschland weiter fest im Griff. Manche Regionen sind stärker von Hitzewellen betroffen als andere. Welche Städte und Landkreise 2025 die heißesten waren, zeigt der Hitzeatlas des Serviceanbieters für smarte und nachhaltige Gebäude Techem.

171886 24. Juni 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Europa gilt als der Kontinent, der sich weltweit durch den Klimawandel am schnellsten erwärmt – mit spürbaren Folgen auch für Deutschland. Der neue Techem Hitzeatlas Deutschland zeigt, welche Regionen besonders stark von Hitze betroffen sind. Die Auswertung des Abrechnungsdienstleisters gibt auch Auskunft darüber, wo die Temperaturanstiege in den vergangenen Jahrzehnten am größten waren. Basis der Analyse sind Kühlgradtage (Cooling Degree Days). Sie geben laut Techem an, wie häufig und intensiv hohe Temperaturen zu Kühlbedarf führen und sind damit ein verlässlicher Indikator für die Hitzebelastung.

Das sind die heißesten Städte und Landkreise Deutschlands 2025

Die Ergebnisse lassen eine klare geografische Konzentration erkennen: Viele der heißesten Städte 2025 befinden sich im Südwesten Deutschlands – vor allem in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Hessen. Die Top 10 der heißesten Städte und Landkreise:

  • 1. Speyer (Rheinland-Pfalz)
  • 2. Heidelberg (Baden-Württemberg)
  • 3. Germersheim (Rheinland-Pfalz)
  • 4. Rhein-Pfalz-Kreis (Rheinland-Pfalz)
  • 5. Ludwigshafen am Rhein (Rheinland-Pfalz)
  • 6. Mannheim (Baden-Württemberg)
  • 7. Südliche Weinstraße (Rheinland-Pfalz)
  • 8. Frankfurt am Main (Hessen)
  • 9. Groß-Gerau (Hessen)
  • 10. Neustadt an der Weinstraße (Rheinland-Pfalz)

Die Bundesländer, die am stärksten von Hitze betroffen sind, liegen insbesondere im Südwesten Deutschlands. So wies das Saarland 2025 rund 44 Kühlgradtage auf und landet an der Spitze der Rangliste vor Rheinland-Pfalz (38 Kühlgradtage) und Baden-Württemberg (29). Hessen belegt mit rund 26 Kühlgradtagen ebenfalls einen Platz im oberen Bereich. Der bundesweite Durchschnitt betrug rund 19 Kühlgradtagen. Bundesländer wie Bayern oder Sachsen-Anhalt bewegen sich in etwa auf diesem Niveau, während nördliche Regionen wie Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein deutlich darunter lagen.

Die Regionen mit den stärksten Hitzeanstiegen

Der Hitzeatlas von Techem hat auch beleuchtet, wo die Hitzebelastung langfristig betrachtet in den vergangenen 45 Jahren am stärksten zugenommen hat. Top 10 der Städte und Landkreise mit dem stärksten Anstieg der Hitze von 1980 bis 2025:

  • 1. Speyer
  • 2. Heidelberg
  • 3. Rhein-Pfalz-Kreis
  • 4. Germersheim
  • 5. Mannheim
  • 6. Ludwigshafen am Rhein
  • 7. Frankfurt am Main
  • 8. Karlsruhe
  • 9. Rhein-Neckar-Kreis
  • 10. Groß-Gerau

Wie das Ranking zeigt, zählen viele Städte, die 2025 besonders heiß waren, auch zu den Regionen mit dem stärksten Hitzeanstieg in den vergangenen 45 Jahren. Auch im Vergleich der Bundesländer ergeben sich deutliche Unterschiede in der Dynamik der Hitzebelastung: So ist in Berlin ein Anstieg von rund 55 Kühlgradtagen seit 1980 festzustellen und damit die stärkste Entwicklung. Es folgen Brandenburg (37) und Sachsen (32).

Hitze als Herausforderung im Gebäudetrieb

Mit zunehmenden Temperaturen verändern sich auch die Anforderungen an Gebäude. „Hitze entwickelt sich zunehmend zu einer zentralen Herausforderung im Gebäudebetrieb“, erklärt Matthias Hartmann, CEO der Techem Gruppe. „Entscheidend ist, die Auswirkungen transparent zu machen und Gebäude datenbasiert so zu steuern, dass Komfort und Effizienz auch bei steigenden Temperaturen gewährleistet bleiben.“

Moderne Gebäudetechnologien könnten einen Beitrag leisten, den Umgang mit Hitzewellen zu verbessern: Hier gewinnnen etwa Wärmepumpen an Relevanz, da sie je nach System auch zur Kühlung verwendet werden können. In Kombination mit Smart-Metering-Lösungen werde laut Techem zudem transparent, wann und wie Energie für die Kühlung eingesetzt wird.

Der Umgang mit Hitze im Gebäudebetrieb erfordere ein Zusammenspiel aus Technik, Daten und intelligentem Management, so Techem. Hitze müsse stärker in Planung, Ausstattung und Betrieb von Gebäuden berücksichtigt werden. Datenbasierte Analysen und intelligente Lösungen würden dabei eine entscheidende Rolle spielen. (tik)

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Anhaltend hohe Nachfrage nach Micro-Living http://www.asscompact.de/node/171885

Laut dem aktuellen Marktreport der Initiative Micro-Living stehen flexible Wohnformen weiter hoch im Kurs – und das lässt sich auch an der Entwicklung der Mieten ablesen. Wie der Bericht auf Basis der ausgewerteten Apartmenthäuser zudem zeigt, liegt die Auslastung bei 96%.

171885 24. Juni 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die aktuelle Ausgabe des Marktreports der Initiative Micro-Living zeigt auf Basis der ausgewerteten Apartmenthäuser eine weiterhin hohe Nachfrage nach flexiblen Wohnformen. Mitte April belief sich die durchschnittliche All-In-Miete aller untersuchten Apartmenthäuser auf 616 Euro pro Monat, Das sind 2,8% mehr als im Vorjahr. Bereinigt um Bestände städtischer Wohnungsunternehmen liegt die durchschnittliche All-In-Miete privatwirtschaftlicher Apartmenthäuser bei 761 Euro pro Monat. “ Die aktuelle Untersuchung stützt sich auf Daten von 121 Apartmenthäusern mit rund 27.400 Einheiten. Mehr als 70% der erfassten Apartmenthäuser befinden sich in deutschen A-Städten.

Durchschnittliche Auslastung auf hohem Niveau von 96%

„Die Nachfrage nach Micro-Apartments bleibt unverändert hoch. Die Auslastung von 96% zeigt, dass flexible und professionell bewirtschaftete Wohnangebote weiterhin dringend benötigt werden. Gleichzeitig beobachten wir einen Trend zu größeren Apartments und eine zunehmende Ausrichtung auf unterschiedliche Zielgruppen wie Young Professionals, Berufspendler und Singles“, erläutert André Adami, Bereichsleiter Residential beim Analyseunternehmen bulwiengesa, das als unabhängige Instanz das Reporting der Initiative Micro-Living verantwortet.

Nachfrage und allgemeine Kostenentwicklung wirken auf Mieten

Neben der anhaltend hohen Nachfrage wirken sich auch die steigenden Energie- und Betriebskosten sowie die allgemeine Kostenentwicklung auf die Mieten aus. Rund 80% der befragten Marktteilnehmer haben vor, zusätzliche Nebenkosten bei Neuvermietungen vollständig an die Mieter weiterzugeben. „Die hohe Wohnraumnachfrage sowie steigende Bewirtschaftungs- und Instandhaltungskosten sind maßgeblich für die kontinuierliche Mietpreisentwicklung in diesem Segment“, sagt Lena Schwesinger, Real Estate Consultant bei bulwiengesa. „Zudem sehen wir, dass moderne Apartmenthäuser mit umfangreichen Service- und Gemeinschaftsangeboten sowie digitalen Lösungen zunehmend nachgefragt werden. Diese Qualitätsanforderungen spiegeln sich auch im Mietniveau wider.“

Das Mietpreisniveau ist je nach Standort und Objektqualität unterschiedlich. In privatwirtschaftlichen Apartmenthäusern bewegt sich die monatliche All-In-Miete im Bereich von rund 450 Euro bis 1.620 Euro.

Durchschnittliche Fluktuationsquote von 31%

Zum ersten Mal wurde im aktuellen Marktreport die Fluktuation im Bereich Micro-Living unter die Lupe genommen. Die durchschnittliche Fluktuationsquote beträgt 31%. Besonders geringe Fluktuationen weisen die angespannten Wohnungsmärkte der A-Städte auf mit durchschnittlich 28%. Die höchsten Werte sind in D-Städten und sonstigen Städten mit jeweils rund 45% zu beobachten.

Mieten dürften in kommenden Jahren weiter steigen

Auch für die kommenden Jahre zeigen sich die Marktteilnehmer optimistisch. So rechnen die im Rahmen der Initiative Befragten für den Zeitraum von 2026 bis 2028 mit jährlichen Mietsteigerungen zwischen 2 und 6%.

Die Vermietung gestalte sich weiterhin unterschiedlich anspruchsvoll, wie es von bulwiengesa heißt. Während deutsche und europäische Studierende vergleichsweise leicht zu erreichen seien, stelle die Vermarktung an internationale Zielgruppen außerhalb Europas einen deutlich höheren Aufwand dar. Zudem bleibt die Vermietung hochpreisiger Apartments eine Herausforderung. Zum Erhebungsstichtag 15.04.2026 entfielen 34% der vermieteten Apartments auf Studierende. Die übrigen 66% machten insbesondere Singles, Young Professionals und Berufspendler aus.

Über die Initiative Micro-Living

Die Initiative Micro-Living (IML) wurde 2020 gegründet. Es handelt sich dabei um eine Plattform für Eigentümer, Betreiber und Verwalter von Apartmenthäusern. Gemeinsam verfolgen die Mitgliedsunternehmen das Ziel, Transparenz und Vergleichbarkeit im deutschen Micro-Living-Markt zu verbessern. Der Initiative gehören derzeit die Unternehmen aam2core, berlinovo, Commerz Real, FU.Life, Reos und talyo an. Aktuelle Datenpartner sind i Live, Greystar, Krams Immobilien sowie Union Investment. (tik)

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Kfz: Wie viel Mietwagenkosten sind nach Unfall zu erstatten? http://www.asscompact.de/node/171857

Der Kfz-Versicherer eines Unfallverursachers muss auch dann nur die Kosten für die wirtschaftlichste Schadenbehebung erstatten, wenn der Geschädigte ein klassenniedrigeres Mietfahrzeug anmietet. Dass ein gleichwertiger Mietwagen noch teurer gewesen wäre, sei nicht von Bedeutung.

171857 24. Juni 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat mit Urteil vom 19.05.2026 entschieden, dass ein Geschädigter nach einem Verkehrsunfall auch dann den wirtschaftlichsten Weg der Schadenbehebung wählen muss, wenn er ein klassenniedrigeres Fahrzeug als den beschädigten Wagen anmietet.

Gegenstand des Verfahrens war ein Verkehrsunfall, bei dem das Fahrzeug des Klägers, ein VW Multivan 110 kW (Fahrzeugklasse 9 nach Schwacke), beschädigt wurde. Für die Reparaturdauer von fünf Tagen mietete der Kläger ein Ersatzfahrzeug, einen VW Tiguan Comfortline 2,0 l TDI 150 PS (Fahrzeugklasse 7 nach Schwacke).

Der Kläger verlangte Ersatz der ihm entstandenen Mietwagenkosten in Höhe von 1.604,57 Euro. Die Kfz-Haftpflichtversicherung der Beklagten hatte vorgerichtlich 523 Euro erstattet. Mit seiner Klage machte der Kläger die Differenz in Höhe von 1.081,57 Euro geltend. Das Amtsgericht sprach ihm 452,48 Euro nebst Zinsen sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten zu und wies die Klage im Übrigen ab. Die weitergehende Berufung des Klägers blieb vor dem Landgericht ohne Erfolg.

Der Kläger verfolgte mit der Revision sein Begehren in Höhe von 629,09 Euro weiter.

Streitfrage zur Schadenberechnung

Der BGH wies die Revision zurück. Nach Auffassung des Senats kann der Kläger lediglich die Kosten ersetzt verlangen, die für das tatsächlich angemietete Fahrzeug der Fahrzeugklasse 7 erforderlich waren. Für die Schadenberechnung sei nicht maßgeblich, welche Kosten bei Anmietung eines dem beschädigten Fahrzeug entsprechenden Ersatzwagens (Fahrzeugklasse 9 nach Schwacke) angefallen wären.

Zwar sei der Geschädigte grundsätzlich berechtigt, ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug anzumieten. Die ersatzfähigen Mietwagenkosten stünden jedoch in einem Abhängigkeitsverhältnis zu der tatsächlich gewählten Schadenbehebung. Entscheidend sei, auf welche Weise der Geschädigte den Ausfall des Unfallfahrzeugs konkret überbrückt habe.

Wirtschaftlichkeitsgebot bei der Anmietung eines Ersatzfahrzeugs

Ein Geschädigter könne nicht verlangen, dass die Kosten eines tatsächlich geringerklassigen Mietwagens im Nachhinein an den Preis eines höherklassigen Fahrzeugs angepasst werden. Auch bei der Anmietung eines klassenniedrigeren Fahrzeugs gelte das aus dem Wirtschaftlichkeitsgebot abgeleitete Gebot, im Rahmen des Zumutbaren den günstigsten Weg der Schadenbehebung zu wählen.

Der Senat stellte zudem klar, dass sich eine Ersatzfähigkeit höherer Mietwagenkosten nicht aus den Grundsätzen zum Werkstatt- und Sachverständigenrisiko ableiten lasse. Die Preise von Mietwagenunternehmen seien für Geschädigte regelmäßig ohne Weiteres ermittel- und vergleichbar. Eine besondere Eil- oder Notsituation lag im Streitfall nicht vor. (bh)

BGH, Urteil vom 19.05.2026 – Az: VI ZR 67/25

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PKV-„Rating der Ratings“: Nur ein Anbieter ist „sehr gut“ http://www.asscompact.de/node/171879

Metzler Ratings hat die zweite Auflage des Meta-Ratings in der privaten Krankenversicherung veröffentlicht. In diesem „Rating der Ratings“ wird ermittelt, welche PKV-Anbieter über mehrere Ratings hinweg am besten abgeschnitten haben. Nur ein Anbieter kann mit einem „sehr guten“ Ergebnis aufwarten.

171879 23. Juni 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Das auf Versicherer spezialisierte Analysehaus Metzler Ratings hat zum zweiten Mal ein „Rating der Ratings“ für private Krankenversicherer veröffentlicht. Das Meta-Rating untersucht, welche privaten Krankenversicherer im letzten Jahr bei renommierten Ratingagenturen am besten abgeschnitten haben, erklärt Metzler.

Das Prinzip eines solchen Meta-Ratings kommt aus der Börsenwelt. Vor einigen Jahren hat Dr. Marco Metzler, Gründer und Chef von Metzler Ratings, es auf die Versicherungswelt übertragen. „Hier war die Idee eines Meta-Ratings noch völlig unbekannt“, erklärt Metzler. Inzwischen habe sich das Konzept der Konsensbewertung jedoch bei Lebensversicherern und privaten Krankenversicherern erfolgreich implementiert.

25 PKV-Versicherer auf dem Prüfstand

Wie funktioniert das Meta-Rating? „Im Grunde ist unsere Bewertung ein aggregiertes Rating – so der Fachbegriff – also die Zusammenfassung mehrerer Ratings“, so Metzler. Für ein solches werden mehrere Noten, Punkte oder Ratings, die für ein Produkt oder eine Dienstleistung vergeben wurden, zu einem einzigen Wert zusammengefasst. Um die Gesamtnote zu ermitteln, wird dann häufig der arithmetische Mittelwert gebildet; dafür werden alle Benotungen addiert und dann durch die Anzahl der Benotungen geteilt. Unter Umständen können einzelne Ratings auch stärker oder schwächer gewichtet werden – darauf hat Metzler Ratings im Fall dieses Ratings allerdings bewusst verzichtet.

Für das aktuelle PKV-Meta-Rating wurden alle in Deutschland aktiven PKV-Anbieter ermittelt, deren Vollkosten- und Zusatztarife von den drei hierzulande führenden Produktrating-Agenturen – Franke und Bornberg, MORGEN & MORGEN sowie Ascore – bewertet wurden und die zudem mindestens ein Finanzstärke- und Servicerating aufweisen können. Wie bereits im Vorjahr konnten 25 Anbieter diese Vorgaben im Geschäftsjahr 2025 erfüllen. Alle von dem Analysehaus verwendeten Ratings sind auf den Webseiten der jeweiligen Ratingagenturen öffentlich zugänglich.

Teilergebnis im Bereich Finanzstärke

Im Bereich Finanzstärke beruft sich Metzler Ratings auf die Bewertungen von S&P, Fitch, Assekurata sowie hauseigene Wertungen. In die Kategorie flossen unter anderem Finanzkennzahlen der aktuellsten Jahresabschlüsse zu Eigenkapital, freier Rückstellung für Beitragsrückerstattungen (RfB), Stille Lasten und/oder Reserven sowie zur Nettorendite der Kapitalanlage ein.

Im aggregierten Finanzstärke-Rating kann sich die Inter mit einem Wert von 1,50 gegen die Wettbewerber durchsetzen. Auf dem 2. Rang landet die Allianz (1,63) vor der ERGO (2,0). Der Durchschnittswert über alle 25 Anbieter liegt bei knapp 2,99.

Diese Anbieter liegen bei der Produktqualität vorn

Für das Teilrating Produkt wurden die Ergebnisse der Ratings von Franke und Bornberg, MORGEN & MORGEN sowie Ascore aggregiert – diese Anbieter wurden gewählt, da sie eine breite Abdeckung an Ratings über alle Bereiche der Krankenversicherung sicherstellen.

Für diese Teilkategorie hat Metzler in einem ersten Schritt für jeden Versicherer die besten Produktratings von jeder der drei Agenturen in jedem Bereich zu Teilergebnissen zusammengefasst. Diese wurden dann zu einem Produktrating über alle Bereiche gebündelt. Ganz vorne einreihen konnte sich hier die Barmenia mit einer Bewertung von 1,00. Die Allianz liegt mit 1,16 auf dem 2. Platz, auf Rang 3 folgt die ARAG. Der Durchschnittswert liegt bei 1,69.

Die besten Versicherer im Teilbereich Servicequalität

Im Teilbereich Service & Fairness zieht Metzler Ratings Bewertungen von ServiceValue zu Rate. In den aggregierten Ratings erhalten gleich mehrere Versicherer die Höchstbewertung von 1,0. Es sind Barmenia, Debeka, DKV und ERGO. Allianz, ARAG, HUK, Inter, LVM, R&V sowie Süddeutsche erhalten jeweils eine Bewertung von 1,5. Über alle 25 Anbieter hinweg liegt der Durchschnitt in dieser Teilkategorie bei 2,32.

Allianz setzt sich gegen Wettbewerb durch

 

PKV-„Rating der Ratings“: Nur ein Anbieter ist „sehr gut“

 

Im letzten Schritt wurden die Teilratings zu einem Gesamtrating zusammengefasst. Wie bereits im Auftaktrating im vergangenen Jahr geht auch in der aktuellen Analyse die Allianz wieder als Gesamtsieger hervor. Sie erreicht mit einer Gesamtnote von 1,43 als einzige die Note „sehr gut“. Weitere 13 Anbieter erhalten die Gesamtnote „gut“ – auf dem 2. Rang liegt die Inter (1,57) vor der Barmenia (1,67). Auch eine gute Gesamtbewertung erhalten DKV, ARAG, R&V, Debeka, ERGO, SIGNAL IDUNA, Württembergische, Münchener Verein, uniVersa, LVM und HanseMerkur. Der Durchschnitt bei der Gesamtbewertung liegt bei 2,33. (js)

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Neubauförderung EH55-Plus wird verlängert http://www.asscompact.de/node/171882

Vor Kurzem hatte die Bundesbauministerin Verena Hubertz eine Verlängerung der EH55-Plus-Förderung angekündigt. Nun ist es offiziell. Die Neubauförderung für EH-55-Effizienzhäuser läuft weiter, bis die Fördermittel vollständig aufgebraucht sind, höchstens aber bis zum Jahresende.

171882 23. Juni 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen und die Förderbank KfW hatten im Dezember die Förderung des „Effizienzhaus 55“-Standards für Neubauten befristet wieder aufgelegt. Die Neubauförderung war ursprünglich befristet bis zum 30.06.2026. Vor Kurzem hatte die Bundesbauministerin Verena Hubertz eine Verlängerung der Frist angekündigt, wie AssCompact berichtete. Nun ist es offiziell. „Die zeitlich befristete Effizienzhaus 55-Plus-Förderung mit 100% erneuerbaren Energien kann beantragt werden, bis die Fördermittel vollständig verausgabt sind – längstens jedoch bis zum Jahresende“, heißt es vom Bundesbauministerium in einer aktuellen Pressemitteilung.

Bundesbauministerin Verena Hubertz erklärt: „Unsere Förderung wirkt: Rund 33.700 Wohneinheiten, die bisher nur auf dem Papier existiert haben, werden nun gebaut. Wir konnten so bereits einen Teil des Bauüberhangs aktivieren. Das ist ein gutes Zeichen, aber die Herausforderungen für die Branche bleiben nicht zuletzt durch den Iran-Krieg und dadurch steigende Preise groß. Wir haben die Zinsen für das Programm nach dem starken Anstieg auf einem guten Niveau halten können, die Nachfrage ist in den vergangenen Wochen gestiegen. Deshalb verlängern wir die EH55-Plus-Förderung.“ Aus dem Programm stehen noch rund 343 Mio. Euro bereit. Die Förderung soll weiterhin möglichst mit einem Zinssatz von 1% eff. p.a. (bei zehn Jahren Laufzeit und zehn Jahren Zinsbindung) abrufbar sein. Eine Aufstockung der Mittel ist laut Bundesbauministerium nicht geplant.

Details zum Programm gibt es unter kfw.de. (tik)

Weitere News rund um den Immobilienmarkt und den Bereich Baufinanzierung finden Sie in der Rubrik „Immobilien“.
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Immobilienmarkt Italien: Nachfrage treibt Preise in Toplagen http://www.asscompact.de/node/171881

Der Premiumimmobilienmarkt in Italien entwickelt sich zunehmend zweigeteilt: So geraten sanierungsbedürftige Objekte in einfachen Lagen unter Druck, wohingegen energieeffiziente Top-Immobilien an Wert zulegen. Welche Regionen besonders gefragt sind, zeigt ein neuer Marktbericht von Engel & Völkers.

171881 23. Juni 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Engel & Völkers hat den aktuellen Marktbericht für den italienischen Luxusimmobilienmarkt vorgestellt. Demnach zeigt sich der Markt für Objekte in einfachen Lagen mit Modernisierungsbedarf zunehmend schwierig, während hochwertige und energieeffiziente Immobilien nach wie vor deutliche Wertzuwächse verbuchen. Besonders hoch im Kurs stehen exklusive Immobilien in den italienischen Seen- und Küstenregionen, den Alpen sowie den Metropolen wie Mailand. Auf internationale Käufer entfallen im Schnitt rund 35% aller Transaktionen im Premiumsegment. Dies unterstreicht den Experten zufolge die Relevanz hochwertiger Immobilien als strategische und wertstabile Anlageklasse. „Der italienische Premiumimmobilienmarkt befindet sich in einer Phase signifikanten Wachstums. Käufer legen heute verstärkt Wert auf Energieeffizienz, eine erstklassige Ausstattung sowie Privatsphäre“, erläutert Muhannad Al Salhi, CEO von Engel & Völkers Italien.

Mailand bleibt Hot Spot für exklusive Erstwohnsitze

Mailand führt die Rangliste im urbanen Luxussegment an. In der italienischen Metropole werden für Villen in den exklusivsten Innenstadtlagen Spitzenpreise von bis zu 27.000 Euro pro Quadratmeter für Apartments erzielt. Vor allem internationale Käufer treiben hier die Preise im Premiumsegment. Zugleich dehnt sich die Nachfrage zunehmend auch auf Vororte und kleinere Städte im Umland wie Monza, Legnano oder Saronno aus, wo die Einstiegspreise vergleichsweise moderat sind.

In Rom haben die Preise für erstklassige Immobilien zuletzt leicht zugelegt und liegen derzeit bei bis zu 5 Mio. Euro für Stadtvillen sowie bis zu 12.000 Euro pro Quadratmeter für luxuriöse Apartments. Besonders hoch im Kurs stehen modernisierte und hochwertig ausgestattete Immobilien in zentralen und innenstadtnahen Stadtteilen wie Prati, Trieste-Salario und Ostiense.

See- und Küstenregionen bei Zweitwohnsitzen sehr gefragt

Zu den begehrtesten Standorten für Zweitwohnsitze gehören laut Engel & Völkers nach wie vor die Oberitalienischen Seen, die italienische Riviera, die Inseln sowie die Alpenregionen. Die Costa Smeralda auf Sardinien behauptet weiterhin ihre Spitzenposition im italienischen Luxusimmobilienmarkt. Der Immobilienmarkt ist äußerst exklusiv und weist deutliche Preisunterschiede auf. Diese hängen von der Lage, der Privatsphäre, dem Zugang zum Meer sowie den jeweiligen Ausstattungs- und Objektmerkmalen ab. Die höchsten Angebotspreise von bis zu 100 Mio. Euro werden für besonders außergewöhnliche Villen in erstklassigen Lagen aufgerufen. Die Preise für Luxusapartments bewegen sich bei bis zu 47.000 Euro pro Quadratmeter.

Auch am Comer See ist die internationale Nachfrage nach Immobilien ungebrochen. Hier liegt der Anteil ausländischer Käufer bei rund 40%. Für exklusive Villen werden Spitzenpreise von rund 40 Mio. Euro sowie für Penthouses Preise von bis zu 15.000 Euro pro Quadratmeter erreicht.

Auch Portofino und Santa Margherita Ligure an der italienischen Riviera finden sich unter den exklusivsten Standorten Italiens. Dort werden Spitzenpreise von bis zu 35 Mio. Euro für Villen sowie 25.000 Euro pro Quadratmeter für erstklassige Wohnungen erzielt. Besonders begehrt sind Zweitwohnsitze mit Meerblick, Privatsphäre und hochwertiger Ausstattung.

Auch Alpenlagen hoch im Kurs

In Courmayeur und Cortina d’Ampezzo in den Alpen verzeichnete Engel & Völkers im Premiumsegment eine Preissteigerung von bis zu 10% im Vergleich zum Vorjahr. Erstklassige Chalets kosten bis zu 13 Mio. Euro. Die Preise für exklusive Apartments lieben bei bis zu 20.000 Euro pro Quadratmeter. Besonders gefragt sind renovierte Chalets und exklusive Zweitwohnsitze mit ganzjähriger Nutzbarkeit.

Internationale Käufer als Wachstumstreiber

Gerade die Nachfrage aus dem Ausland sorgt am italienischen Luxusimmobilienmarkt für Wachstum. So investieren Käufer aus Europa und Nordamerika verstärkt in Regionen für Zweitwohnsitze wie die Toskana, die Inseln, Ligurien oder die norditalienischen Seen. Kriterien wie Energieeffizienz, eine hochwertige Architektur sowie Außenflächen werden zunehmend relevanter. Sanierte Immobilien mit hoher Bauqualität und einer hochwertigen Ausstattung stehen bei Käufern in der Gunst weit oben. „Energieeffiziente Immobilien erzielen zunehmend Preisprämien und verkürzte Vermarktungszeiten”, sagt Muhannad Al Salhi.

Ausblick für 2026

Für den weiteren Jahresverlauf 2026 gehen die Experten von Engel & Völkers vor einer anhaltend stabilen Entwicklung des italienischen Luxusimmobilienmarktes aus. Während Erstwohnsitzmärkte von Urbanisierung, Infrastruktur und wirtschaftlicher Stabilität profitieren, bleiben Zweitwohnsitzmärkte stark von internationaler Nachfrage, Lifestyle-Trends und einem limitierten Angebot geprägt. Vor allem erstklassige Immobilien mit hoher Bauqualität, Energieeffizienz sowie einzigartiger Lage dürften weiter an Wertstabilität zulegen. „Die Toplagen Italiens zählen weiterhin zu den begehrtesten Immobilienstandorten weltweit. Premiumobjekte sind daher weitgehend resistent gegenüber konjunkturellen Schwankungen und bleiben eine strategisch attraktive Anlageklasse – insbesondere für internationale Käufer”, so das Fazit von Muhannad Al Salhi. (tik)

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SÜDVERS baut Specialty Construction aus http://www.asscompact.de/node/171878

SÜDVERS bündelt spezialisierte Versicherungslösungen für Bau- und Projektentwicklungen im neuen Bereich „Construction“. Zudem werden angrenzende Risikofelder wie Transport oder Technische Versicherungen integriert. Leiten wird den neuen Bereich Angelika Endelmann.

171878 23. Juni 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Das Maklerhaus SÜDVERS erweitert sein Leistungsportfolio mit dem neuen Bereich „Construction“. Unter der Specialty Construction bündelt das Unternehmen spezialisierte Versicherungslösungen für Bau- und Projektentwicklungen. Dazu zählen sowohl Bauleistungs-, Haftpflicht- und Sachversicherungen als auch individuelle Sonderdeckungen. Darüber hinaus werden angrenzende Risikofelder wie Transport oder Technische Versicherungen eingebunden, wie SÜDVERS mitteilt. Ziel sei, die bereits bestehende Expertise im Segment der Projekt- und Bauversicherungen weiter auszubauen und Kunden ganzheitliche Lösungen für komplexe Bau- und Infrastrukturvorhaben zu bieten.

SÜDVERS gewinnt Angelika Endelmann für Leitung

Die Leitung des neuen Bereichs übernimmt Angelika Endelmann. Die Versicherungsexpertin verfügt über 40 Jahre Branchenerfahrung im Versicherungs- und Immobilienumfeld und war davon 25 Jahre lang ebenfalls bei einem Versicherungsmakler tätig. Zuletzt verantwortete sie den Aufbau und die Leitung des Versicherungsmanagements bei einem führenden Projektentwickler. Deshalb bringt Endelmann umfassende Expertise in der Entwicklung ganzheitlicher Versicherungslösungen für Immobilienbestände und Neubauprojekte mit.

Mit der neuen Einheit will die SÜDVERS GmbH sowohl intern als auch extern ihre Position stärken, wie es in der Pressemitteilung dazu heißt: Intern werden Kompetenzen gebündelt und gezielt vorangetrieben, das Team soll weiter ausgebaut werden. Extern sollen Kunden von integrierten Versicherungslösungen und einer noch engeren Begleitung über den gesamten Projektlebenszyklus hinweg profitieren. (tik)

Bild: © SÜDVERS

News über weitere personelle Veränderungen in der Finanz- und Versicherungsbranche lesen Sie in der Rubrik „Personen“.
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„Wir gestalten die Maklerpartnerschaft von morgen“ http://www.asscompact.de/node/171848

Die Haftpflichtkasse setzt in einem dynamischen Marktumfeld auf eine umfassende digitale und strategische Transformation. Wie nimmt der Versicherer das aktuelle Umfeld wahr? Wie werden die neuen Prozesse den internen Wandel unterstützen? Und woran wird der Versicherer den Erfolg festmachen?

171848 23. Juni 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement Interview mit Dr. Frank Welfens, Vorstandsvorsitzender, und Roman Blaser, Aufsichtsratsvorsitzender, Die Haftpflichtkasse
Die Versicherungsbranche befindet sich derzeit in einer Phase tiefgreifender Veränderungen. Wo sehen Sie aktuell die größten Umbrüche in der Branche?

Dr. Frank Welfens Den größten Umbruch sehen wir auf der psychologischen Seite. Kunden und Makler übertragen Erfahrungen aus ihrem Alltag – etwa aus dem Onlinehandel – auf die Versicherungswelt. Sie erwarten heute Echtzeittransaktionen, Transparenz und einfache Prozesse. Dadurch liegt die Messlatte für Servicegeschwindigkeit und Qualität auch im Versicherungsbereich deutlich höher. Die Herausforderung wird sein, dieses Spannungsfeld zwischen Digitalisierung auf der einen Seite und persönlicher Betreuung auf der anderen Seite aufzulösen.

Wie bewerten Sie die Entwicklung zu Kooperationen und Zusammenschlüssen?

Roman Blaser Wir sehen derzeit viel Bewegung im Markt, vor allem getrieben durch regulatorische Anforderungen und steigende Investitionen. Dabei stellt sich häufig die Frage, ob man das alles allein stemmen muss.

FW Neben der Option einer Fusion gibt es die deutlich naheliegendere und pragmatische Alternative der Zusammenarbeit. Durch Kooperationen mit anderen Versicherern lassen sich hier Synergieeffekte realisieren. Gerade bei neuen regulatorischen Anforderungen wie DORA ist es sinnvoll, von Anfang an gemeinsam Lösungen zu entwickeln und Kosten zu teilen. Das ist der Weg, den wir gerade gehen.

Welche Anforderungen ergeben sich aus der Konsolidierung im Maklermarkt für mittelgroße Versicherer?

RB Der Trend zu Pools und Großmaklern erhöht vor allem die Anforderungen an Prozesse, Schnittstellen und Servicequalität. Makler erwarten maßgeschneiderte Abläufe und belastbare Servicezusagen.

FW Wir sehen diese Entwicklung als Chance. Als servicestarker Maklerversicherer mit Fokussierung auf diesen einen Vertriebskanal haben wir nicht mit interner Komplexität zu kämpfen. Gerade in einem Umfeld größerer Maklereinheiten können wir diese Stärken gezielt ausspielen.

Wie positioniert sich die Haftpflichtkasse heute im Markt – und wie wollen Sie künftig wahrgenommen werden?

RB Wir verstehen uns nicht nur als Maklerversicherer, sondern als verlässlicher Partner der Makler. Unsere Prozesse und Services sind vollständig auf diesen Vertriebsweg ausgerichtet. Wir sind persönlich und schnell erreichbar, bieten kurze Entscheidungswege und eine Zusammenarbeit auf Augenhöhe mit unseren Maklerpartnern.

FW Die Herausforderung für die Zukunft besteht darin, mittels Digitalisierung unsere heutige Marktposition zu bestätigen und auszubauen. Also das Beste aus der zur Verfügung stehenden Technik herauszuholen, um die Nähe zu unseren Maklern zu erhalten und zu stärken. Das ist auch unser Zukunftsbild. So wollen wir die Maklerpartnerschaft von morgen gestalten.

Sie haben vor Kurzem eine verbindliche Servicevereinbarung mit der VEMA bekannt gegeben. Was war der strategische Gedanke dahinter?

FW Es geht darum, effiziente Schnittstellen zu definieren und gemeinsame Prozessanforderungen aufeinander abzustimmen, um ein passgenaues Serviceerlebnis zu schaffen. Da diese Voraussetzungen zwischen unserem Kooperationspartner VEMA und uns sehr gut harmonieren, haben wir unsere Serviceverpflichtungen entsprechend verbindlich festgehalten und transparent gemacht. Das hat aus meiner Sicht eine wichtige Signalwirkung.

Ein wichtiger Baustein der Transformation ist die Einführung eines neuen Bestandsführungssystems. Welche Chancen sehen Sie darin, Prozesse und Strukturen grundlegend neu zu denken und aufzustellen?

FW Wir sehen darin eine Once-in-a-Lifetime-Chance. Deshalb nutzen wir diese Gelegenheit nicht nur zur Digitalisierung von Prozessen, sondern gehen an das Herz der Leistungserstellung ran. Wir denken den gesamten Versicherungsbetrieb noch einmal neu. Wir überprüfen Rollen, Abläufe und Strukturen und richten sie konsequent an den Bedürfnissen von Maklern und Kunden aus. Eines der Ziele ist ein hoher Automatisierungsgrad. Wir wollen Themen, die einfach schnell laufen sollen, noch schneller bearbeiten. Im Fokus steht bei uns nicht die Kostenersparnis, sondern das Servicelevel und die Bearbeitungsqualität. Wir investieren damit in Kundennähe, die wir dann natürlich umso mehr leben, wenn wir uns mehr Zeit für die wichtigen Dinge nehmen können.

Welche Rolle spielt künstliche Intelligenz heute bereits in Ihrem Unternehmen?

FW Wir sehen künstliche Intelligenz nicht als Instrument zur Kostensenkung, sondern vorrangig als Möglichkeit, Mehrwerte für Makler und Mitarbeitende zu schaffen. Der Schwerpunkt liegt derzeit auf standardisierten Aufgaben, etwa in der Bearbeitung von Schriftgut oder in der Verwaltung von Vertragsdaten. Hier können wir mittels KI Daten nahezu in Echtzeit auslesen und verarbeiten.

RB Das bringt Tempo und setzt wertvolle Ressourcen frei. Ressourcen, die wir im Kundenkontakt nutzen können. Denn der persönliche Kontakt bleibt unverzichtbar, insbesondere in Beratungssituationen oder bei komplexen Schadenfällen. Dort spielen für uns Erfahrung und Nähe weiterhin die entscheidende Rolle.

Wie verändert sich Ihr Produktentwicklungsprozess durch neue Technologien?

FW Das neue Bestandsführungssystem wird es uns ermöglichen, flexibler zu werden, schneller neue Tarifgenerationen zu entwickeln und auch mal Dinge auszuprobieren. Gleichzeitig ergeben sich Vorteile durch den Einsatz besserer Tools, besser aufbereiteter Daten und den direkten Einsatz von KI in der Produktentwicklung. Damit streben wir eine signifikante Verkürzung in der Time-to-Market an. Ziel ist, diese auf wenige Monate zu verkürzen.

Wie nehmen Sie Ihre Mitarbeitenden auf diesem Weg zur Transformation mit?

RB Wir sehen Digitalisierung und Künstliche Intelligenz nicht als IT-Projekt, sondern als Veränderung, die das gesamte Unternehmen betrifft. Für uns steht dabei der Mensch im Mittelpunkt, denn Transformation gelingt nur dann, wenn die Mitarbeitenden im Unternehmen sie mittragen.

FW Die wichtigste Aufgabe besteht aktuell darin, die Belegschaft an die neuen Möglichkeiten heranzuführen, Berührungsängste abzubauen und Neugier zu wecken. Wir wollen zeigen, welchen konkreten Nutzen neue Technologien im Arbeitsalltag bringen können.

Dafür investieren wir intensiv in Kommunikation und Führung. Wir führen regelmäßige Mitarbeiterversammlungen durch, informieren transparent über Fortschritte und Veränderungen und setzen auf einen direkten Austausch zwischen Vorstand und Belegschaft. Gleichzeitig begleiten wir unsere Führungskräfte mit Qualifizierungsmaßnahmen, damit sie die Veränderung aktiv in ihre Teams tragen können.

Wie ist die Resonanz der Belegschaft auf diesen Wandel?

FW Die Bereitschaft ist grundsätzlich vorhanden, aber natürlich gibt es unterschiedliche Ausgangspunkte. Einige Mitarbeitende beschäftigen sich bereits privat intensiv mit KI und digitalen Tools und möchten diese Möglichkeiten auch im Berufsalltag nutzen. Andere sind zurückhaltender und stellen sich Fragen nach den Auswirkungen auf ihre tägliche Arbeit.

Deshalb setzen wir auf konkrete Anwendungsfälle. Wenn Mitarbeitende erleben, dass sie durch neue Werkzeuge schneller zu Informationen kommen oder von Routinetätigkeiten entlastet werden, fallen diese Berührungsängste oft weg. Genau diese positiven Erfahrungen sind entscheidend, um Akzeptanz zu schaffen. Insgesamt sehen wir die Haftpflichtkasse hier auf einem sehr guten Weg.

In der Branche wird häufig über den demografischen Wandel und den Fachkräftemangel diskutiert. Wie stellt sich die Situation bei der Haftpflichtkasse dar?

RB Die Haftpflichtkasse profitiert davon, dass sie in den vergangenen Jahren stark gewachsen ist und traditionell viel in die Ausbildung investiert. Dadurch verfügen wir über eine vergleichsweise junge Belegschaft. Unsere demografisch bedingte Mitarbeiterfluktuation in den nächsten zehn Jahren wird rund 10% der Belegschaft betreffen – das ist im Marktvergleich ein verhältnismäßig niedriger Wert.

FW Dennoch bleibt der Fachkräftemangel eine der zentralen Herausforderungen der kommenden Jahre. Auch wenn Automatisierung und KI bestimmte Tätigkeiten erleichtern, steigt der Bedarf an qualifizierten Mitarbeitenden für komplexe Aufgaben, Beratung und Service. Deshalb bleibt die Ausbildung eigener Nachwuchskräfte für uns ein zentrales strategisches Thema.

Woran werden Sie den Erfolg Ihrer Transformation messen?

FW Natürlich muss Erfolg auch in der Profitabilität messbar sein, das ist klar. Aber als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit fokussieren wir uns vor allem auf die Nutzenmaximierung unserer Partner und Kunden. Unsere Ziele sind weiterhin, das hohe Serviceniveau zu halten und unsere Marktposition mit der jetzt zur Verfügung stehenden neuen Technik weiter zu stärken, auch wenn sich die Marktbedingungen verändern und die Messlatte immer höher gelegt wird. Wir wollen 2028 weiterhin Maklers Liebling bleiben.

RB Unser langfristiges Ziel ist, im Kompositgeschäft weiter zu wachsen und unseren Marktanteil durch gezielte Investitionen in unsere IT-Infrastruktur, die Förderung unserer Belegschaft und Stärkung der Maklerpartnerschaft auszubauen. Unser Wachstum in den letzten Jahren war stark vom Privatkundengeschäft geprägt. Diesen Wachstumskurs wollen wir fortsetzen und gleichzeitig das Firmenkundengeschäft ausbauen. Das ist für uns der Schlüssel zum Erfolg.

Eine verkürzte Version des Interviews wurde ursprünglich in der Ausgabe 06/2026 der AssCompact veröffentlicht. Das e-Paper können Sie hier lesen.
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Sicherheitsexperte Carlo Masala kommt zur DKM 2026 http://www.asscompact.de/node/171875

Prof. Dr. Carlo Masala, renommierter Experte für internationale Politik, beleuchtet auf der DKM 2026 geopolitische Risiken und deren Einfluss auf deutsche Kapital- und Risikomärkte. Seine Keynote liefert hierzu praxisnahe Erkenntnisse für Makler.

171875 23. Juni 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Prof. Dr. Carlo Masala ist Professor für internationale Politik an der Universität der Bundeswehr München und zählt zu den anerkanntesten Stimmen in der sicherheitspolitischen Analyse im deutschsprachigen Raum. Seine fundierte Einschätzung internationaler Entwicklungen, insbesondere im Kontext der europäischen Sicherheitsordnung, macht ihn zu einem gefragten Gesprächspartner in Medien, Wissenschaft und Politik.

Auf der DKM 2026 wird er in der Speaker’s Corner über diese Themen sprechen:

  • Neue Weltordnung – was bedeutet sie für deutsche Märkte?
  • Wirtschaftliche Auswirkungen globaler Machtverschiebungen auf Kapital- und Risikomärkte

Prof. Dr. Carlo Masala bietet Versicherungsmaklern in seiner Keynote einen einzigartigen Blick auf geopolitische Risiken und Unsicherheitsfaktoren, der über klassische Risikoanalysen hinausgeht. Mit einem Fokus auf strategische Vorausschau unterstützt er Makler dabei, ihre Zukunftsstrategien zu entwickeln. Durch die Verbindung globaler Krisen mit wirtschaftlichen und sozialen Trends schafft er verständliche Bezüge zur Versicherungswelt und liefert praxisrelevante Erkenntnisse für eine erfolgreiche Positionierung im komplexen, sich wandelnden Markt.

Die Keynote findet am 27.10.2026, 15:00 Uhr bis 15:45 Uhr statt.

DKM 2026: Kompakt, klar, konzentriert

Die DKM – die Leitmesse der Versicherungs- und Finanzbranche – bleibt ihrem erfolgreichen Konzept treu. Damit sind Dienstag, 27.10.2026, und Mittwoch, 28.10.2026, als Messetage mit vollem Programm gesetzt. Für Fachbesucherinnen und Fachbesucher öffnet die DKM 2026 ihre Tore am Dienstag, den 27.10.2026, um 11:00 Uhr. Die Messe endet am Mittwochnachmittag, den 28.10.2026, um 16:00 Uhr. Veranstaltungsort ist die Messe Dortmund.

Aktuelle Informationen rund um die DKM 2026 gibt es ab jetzt wieder regelmäßig auf asscompact.de und auf die-leitmesse.de/neuigkeiten.

 

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Elementarversicherung: Ostsee-Hochwasser – Sturmflut oder nicht? http://www.asscompact.de/node/171867

Wann ist eine Überflutung als „Sturmflut“ zu bewerten? Und wann greift die entsprechende Ausschlussklausel in der Elementarschadenversicherung? Mit diesen Fragen befasste sich das Schleswig-Holsteinische OLG im Zusammenhang mit dem Ostsee-Hochwasser im Oktober 2023.

171867 23. Juni 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht (OLG) hat am 04.05.2026 entschieden, dass die Überflutung beim Ostsee-Hochwasser am 20./21.10.2023 als „Sturmflut“ im versicherungsrechtlichen Sinne zu bewerten ist.

Streit um Versicherungsschutz nach Hochwasser und um 800.000 Euro

Dem Verfahren lag die Klage einer Eigentümerin einer Wohnanlage in Schleswig zugrunde, die nahe der Schlei liegt und durch das Hochwasser betroffen war. Die Klägerin bezifferte den Schaden durch vollgelaufene Keller auf rund 800.000 Euro. Für das Objekt bestand eine Elementarschadenversicherung. Vom Versicherungsschutz ausgenommen sind anhand der Vertragsbedingungen Überschwemmungsschäden, die durch eine „Sturmflut“ oder durch eine „Ausuferung von Nord- und Ostsee“ verursacht werden.

Die Klägerin begehrte dennoch Leistungen aus der Versicherung. Sie vertrat die Auffassung, dass eine „Sturmflut“ neben einem Sturm auch eine Flut im Sinne der Gezeiten voraussetze. Zudem könne von einer „Ausuferung“ des Meeres nur entlang der offenen Küstenlinie gesprochen werden, nicht jedoch bei einem weit ins Binnenland reichenden Gewässer wie der Schlei.

Bereits in erster Instanz hatte das Landgericht Flensburg die Klage abgewiesen. Nach dessen Auffassung wird umgangssprachlich beim Begriff der Sturmflut nicht danach unterschieden, ob das Hochwasser allein durch auflandigen Wind oder durch ein Zusammenwirken von Wind und Tide verursacht wird. Maßgeblich sei, dass es sich um ein außergewöhnliches Hochwasserereignis handele. Zudem sei die Schlei aus Sicht eines durchschnittlichen Versicherungsnehmers als Meeresarm der Ostsee einzuordnen.

OLG bestätigt weite Auslegung des Sturmflutbegriffs

Die Berufung der Klägerin blieb vor dem OLG ohne Erfolg. Das Gericht schloss sich im Wesentlichen der Vorinstanz an. Ein verständiger Versicherter verstehe die Ausschlussklausel dahin, dass Schäden durch großflächige Naturereignisse infolge von Meereshochwasser vom Versicherungsschutz ausgenommen seien. Eine Sturmflut sei „ein durch auflandigen Sturm bewirktes, außergewöhnlich hohes Ansteigen des Wassers an Meeresküsten und in Flussmündungen“. Ein Mitwirken der Gezeiten sei hierfür nicht erforderlich.

Auch die Klausel zur „Ausuferung“ der Nord- und Ostsee erfasse sämtliche Seehochwasserfälle. Eine Beschränkung auf die offene Küstenlinie bestehe nicht. Die Nord- und Ostseeküste sei durch zahlreiche Einschnitte wie Flussmündungen und Förden geprägt. Überflutungsschäden in diesen Bereichen seien ebenfalls vom Ausschluss umfasst, da das Ansteigen des Meeresspiegels zusammenhängende Gewässer gleichermaßen betreffe.

Ausschluss greift auch bei Schäden im Binnenbereich

Nach Auffassung des Gerichts ist für einen durchschnittlichen Versicherungsnehmer erkennbar, dass die Schlei mit der Ostsee verbunden ist und ihr Wasserstand von den Windverhältnissen auf der Ostsee beeinflusst wird. Auf die Entfernung des betroffenen Ortes zur offenen See komme es daher nicht an.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Eine Revision hat das OLG zwar nicht zugelassen, die Klägerin kann jedoch Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof einlegen. (bh)

Schleswig-Holsteinisches OLG, Urteil vom 04.05.2026 - Az: 16 U 83 / 25

Lesen Sie auch: Immobilienbesitzer unterschätzen Extremwetter-Risiko
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Scope aktualisiert Ratings von offenen Immobilienfonds http://www.asscompact.de/node/171874

Scope hat im Rahmen eine Studie offene Immobilienfonds beleuchtet und dabei auch die Ratings der Fonds aktualisiert. Fünf Fonds wurden herab-, zwei heraufgestuft, bei zwölf blieb die Note stabil. Grund für die Vielzahl unveränderter Ratings seien überwiegend robuste immobilienwirtschaftliche Parameter.

171874 23. Juni 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Das Analysehaus Scope hat die Situation bei offenen Immobilienfonds unter die Lupe genommen und die Ratings von 19 offenen Immobilienfonds aktualisiert. Fünf Fonds wurden herabgestuft, zwei nach oben gestuft und zwölf Fonds konnten die Bewertung stabil halten. Die neuen Ratings reichen von aAIF bis cccAIF, der Durchschnitt liegt bei bbbAIF.

Die Tatsache, dass der Großteil der Ratings stabil geblieben ist, führen die Analysten auf die überwiegend robusten immobilienwirtschaftlichen Parameter zurück. So seien die Vermietungsquoten stabil, die Mietvertragslaufzeiten solide, die Diversifikation breit. Zudem konnten die Fonds ihre Risiken bei der Liquiditätsanlage und den offenen Währungspositionen im Mittel verringern. Die durchschnittliche Kreditquote hat zwar leicht abgenommen, bewegt sich aber weiterhin auf einem moderaten Niveau. Das gesunkene Renditeniveau der Fonds sei überwiegend bereits in den Ratingherabstufungen der Vorjahre abgebildet worden, wie es von Scope heißt.

Hohe Kapitalabflüsse m Jahr 2025

Laut der aktuellen Marktstudie mussten die Fonds 2025 abermals hohe Kapitalabflüsse hinnehmen. Wie schon 2024 war das Nettomittelaufkommen deutlich negativ. Per Saldo verlor die Branche laut Zahlen der Bundesbank im vergangenen Jahr 7,6 Mrd. Euro. Die Analysten von Scope gehen davon aus, dass sich die Mittelabflüsse wegen der zu bedienenden Kündigungen aus 2025 in den kommenden Monaten weiter auf einem hohen Niveau bewegen werden. Bei den Kündigungen ist indes nach Angaben der Gesellschaften teilweise ein Rückgang zu beobachten.

Begrenzte Mittelzuflüsse im weiteren Jahresverlauf

Für 2026 rechnet Scope weiterhin mit nur begrenzten Mittelzuflüssen. Als Ursachen nennen die Analysten die nach wie vor hohe Attraktivität festverzinslicher Anlageformen und die bestehenden Unsicherheiten über die Berechnung des Risikoindikators infolge eines Gerichtsurteils zum UniImmo: Wohnen ZBI. Solange diese fortbestehen, werden sie den Vertrieb offener Immobilienfonds hemmen, heißt es vom Analysehaus.

Weitere Fondsschließungen seien nach den drei Rücknahmeaussetzungen im ersten Quartal nicht auszuschließen – unmittelbare Liquiditätsrisiken bei großen Fonds bestünden derzeit jedoch nicht.

Liquiditätsmanagement im Fokus

Infolge der umfangreichen Anteilscheinrückgaben der Anleger kommt dem Liquiditätsmanagement derzeit eine besondere Relevanz zu. Zum Stichtag 30.04.2026 hielten die Immobilienfonds flüssige Mittel im Umfang von 15 Mrd. Euro. Dies entspricht einer Liquiditätsquote von 14,8% und bedeutet fast keine Veränderung zum Vorjahr. Zugleich bewegt sich die Quote deutlich über der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestliquidität von 5%.

Um auf Marktstresssituationen frühzeitig und flexibel reagieren zu können, mussten die offenen Immobilienfonds zum 16.04.2026 zusätzliche Liquiditätsmanagement-Tools implementieren, wie Scope weiter mitteilt. Die meisten Anbieter hätten sich entschieden, Rücknahmegebühren zu erheben, wenn zu viele Anleger gleichzeitig kündigen.

Zur Entwicklung der Rendite

2025 lag die Rendite der offenen Immobilienpublikumsfonds im Durchschnitt bei –1,2%. Die Spannweite erstreckte sich von 3,1% (KGAL immoSUBSTANZ) bis –17,8% (Leading Cities Invest). Zum 30.04.2026 betrug die Zwölfmonatsperformance –1,65%. Die fünf Schwergewichte (= Fondsvermögen über 10 Mrd. Euro) verringerten ihren Anteilswert im selben Zeitraum im Mittel um 0,75%. Als Hauptgrund für die negative Durchschnittsrenditen nennen die Analysten Wertkorrekturen in den Immobilienportfolios einiger Fonds.

Scope geht davon aus, dass sich die Performance der Branche leicht erholen wird und die durchschnittliche Rendite zum Jahresende zwischen –0,5% und –1,5% liegt.

Potenzial durch Einbindung in die Altersvorsorge

Trotz des schwierigen Marktumfelds gibt es auch positive Signale für offene Immobilienfonds. Die Portfolios sind heute deutlich vorsichtiger bewertet als noch vor zwei Jahren und bieten damit eine bessere Grundlage für eine mögliche Renditeerholung. Zudem eröffnet die Beimischung von Erneuerbare-Energien-Anlagen neue Chancen für Diversifikation, Mieterattraktivität und Performance.

Positiv ist außerdem, dass viele Fonds trotz hoher Mittelabflüsse erfolgreich größere Immobilienverkäufe realisieren konnten, um ihre Liquidität zu sichern. Perspektiven könnten sich künftig auch durch das Altersvorsorgedepot ergeben – vorausgesetzt, Kosten, Rendite, Struktur und Risikoeinstufung werden entsprechend angepasst.

Steigende Zinsen als Belastung

Die Risiken bleiben jedoch erheblich: Schwache Transaktionsmärkte, steigende Zinsen, geopolitische Unsicherheiten und eine anhaltend schwache Konjunktur – besonders in Deutschland – belasten das Umfeld. Hinzu kommen strukturelle Veränderungen, etwa im Bürosegment durch den Einsatz künstlicher Intelligenz. Offene Immobilienfonds stehen damit weiter vor großen Herausforderungen.

Damit offene Immobilienfonds die nunmehr seit drei Jahren anhaltenden Mittelabflüsse überwinden können, müssten sie laut Scope mittelfristig wieder ein Renditeniveau erreichen, das einen klaren Aufschlag gegenüber dem risikolosen Zins bietet.

In einem anspruchsvollen Umfeld gilt es für offene Immobilienfonds zu beweisen, dass sie nach Jahren der Anpassung und Mittelabflüsse zu einem stabilen, auf professioneller Bestandshaltung basierenden Geschäftsbetrieb zurückfinden. Durch kontinuierliche, wettbewerbsfähige Renditen müssen sie das Vertrauen von Anlegern und Vertriebspartnern zurückgewinnen.

Zugleich unterstreicht Scope, dass offene Immobilienfonds in Deutschland eine der wenigen Anlageformen bleiben, die Privatanlegern einen breiten, diversifizierten Zugang zum Immobilienmarkt ermöglichen würden. Das vorhandene breit gestreute Immobilienportfolio vieler Fonds wurde ü

Die vollständige Studie bietet Scope auf seiner Website zum Download. (tik)

Lesen Sie auch:
Weitere aktuelle Meldungen rund um Immobilien und Baufinanzierung finden Sie in unserer Rubrik „Immobilien“.
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Das sind die Maklerfavoriten in der Unterstützungskasse http://www.asscompact.de/node/171864

Durchführungswege in der bAV gibt es einige – unter anderem die Unterstützungskasse. An welche Versicherer Maklerinnen und Makler in diesem Durchführungsweg das meiste Geschäft vermitteln und mit welchen sie besonders zufrieden sind, das weiß die Studie „AssCompact AWARD – Betriebliche Altersversorgung 2026“.

171864 22. Juni 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement ]]>
Neue Global Chief Underwriting Officer bei AXA XL http://www.asscompact.de/node/171868

AXA XL beruft Jeanmarie Giordano zur Global Chief Underwriting Officer. Sie wird Nachfolgerin von Libby Benet, die vor Kurzem Chief Executive Officer von AXA XL Risk Advisory geworden ist. Giordano wird die globale Underwriting-Strategie von AXA XL leiten.

171868 22. Juni 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Jeanmarie Giordano wird Global Chief Underwriting Officer bei AXA XL. Sie folgt damit auf Libby Benet, die kürzlich zur Chief Executive Officer von AXA XL Risk Advisory berufen wurde. Dabei handelt es sich um eine neue Geschäftseinheit von AXA XL, die sich auf Prävention fokussiert.

In ihrer neuen Position leitet Giordano die globale Underwriting-Strategie von AXA XL leiten und arbeitet laut dem Unternehmen eng mit den CEOs der Geschäftseinheiten sowie den jeweiligen Spartenverantwortlichen zusammen. So soll sie diszipliniertes Wachstum, technische Exzellenz und Portfolio-Resilienz unterstützen.

Giordano wechselt von Everest zu AXA XL. Dort war sie zuletzt als Chief Underwriting Officer für Nordamerika tätig. Davor war sie Chief Underwriting Officer für Financial Lines & Specialty. Bevor sie bei Everest startete, war Giordano rund 15 Jahre bei AIG in verschiedenen leitenden Funktionen tätig. (lg)

Bild: © AXA XL

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bAV und Co.: Das fordert die Rentenkommission http://www.asscompact.de/node/171866

Die Bundesregierung hat eine Rentenkommission beauftragt, Lösungen für das kränkelnde Rentensystem in Deutschland zu finden. Nun liegen die Empfehlungen der Kommission vor. GDV, BVK, AfW sowie die Stuttgarter haben sich bereits geäußert.

171866 22. Juni 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Dass es um die drei Säulen der Altersvorsorge in Deutschland nicht gutsteht, ist bekannt – schon lange. Auf politischer Ebene wurde hierzu in den letzten Jahrzehnten viel geredet, aber wenig gehandelt, insbesondere, wenn es um wirkliche Reformen geht, die das Problem nicht verzögern, sondern lösen.

Die private Altersvorsorge erfährt nun bald eine Erneuerung mit dem Altersvorsorgedepot, dem inoffiziellen Nachfolger der Riester-Rente. Fehlen noch die gesetzliche und die betriebliche Altersversorgung. Die Bundesregierung hat hierfür eine Rentenkommission einberufen, die Lösungsansätze herausarbeiten sollte. In den letzten Tagen wurde schon viel gemunkelt, was darin denn stehen wird. Nun herrscht Gewissheit, wie ZDFheute am Montag berichtet. Dort lag das Empfehlungspapier der Rentenkommission vorab vor.

Pläne für die bAV

Wie ZDFheute meldet, rät die Kommission dringend dazu, sich aus den 33 Empfehlungen nicht einzelne herauszugreifen, sondern sie als zusammenhängendes Ganzes zu verstehen, mit dem das deutsche Rentensystem stabilisiert werden soll. Die Kernpunkte sind: längeres Arbeiten, eine neue Aktienkomponente und eine breitere Basis an Beitragszahlern.

Die bAV betreffen insbesondere die Empfehlungen 29 und 30. Darin heißt es, dass im Jahr 2026 im Rahmen eines Sozialpartnerdialogs konkrete Maßnahmen zu erarbeiten seien, die die Verbreitung der bAV insbesondere in bisher unterversorgten Bereichen deutlich erhöhen und von beiden Sozialpartnern mitgetragen werden. Diese Maßnahmen sollten im Anschluss in ein Gesetzgebungsverfahren überführt werden, um eine annähernd flächendeckende Verbreitung der bAV perspektivisch anzustreben. Weiterhin empfiehlt die Kommission, durch Verbesserungen in den Bereichen Bürokratieabbau, Portabilität, Rechtssicherheit, Kostenverteilung und Geringverdienerförderung die Attraktivität der betrieblichen Altersversorgung zu erhöhen und den Verbreitungsgrad zu steigern.

Pläne für die gesetzliche Rente

Etwas konkreter wird es bei der gesetzlichen Rente – und erneut wird etwas aufgegriffen, was bereits in der Ampel-Regierung kursierte, nämlich die Kapitalmarkt-Komponente. Die Kommission empfiehlt die Einführung einer „obligatorischen kapitalgedeckten Renten-Komponente im Rahmen der GRV (gesetzliche Kapitalrente)“. Dazu sollen individuelle Kapitalkonten für die Beitragszahlenden eingerichtet werden.

Empfohlen wird dafür ein paritätisch finanzierter, zusätzlicher Beitragssatz von 2%. Die Beiträge sollen nach schwedischem Vorbild zentral verwaltet und am Kapitalmarkt angelegt werden. Längerfristig soll diese Kapitalrente im Rahmen der Gesamtreform dazu beitragen, dass das Rentenniveau in der ersten Säule wieder spürbar ansteigt.

Und weiter zum Thema Selbstständige: Hier empfiehlt die Kommission, künftig alle nicht obligatorisch abgesicherten Selbstständigen, die ihre Tätigkeit ab einem Stichtag neu aufnehmen, verpflichtend und ohne Opt-out in die GRV einzubeziehen. Die Versicherungspflicht sollte auch alle Personen umfassen, die bereits jetzt eine selbstständige Beschäftigung ausüben. Ihnen soll jedoch ein voraussetzungsloses Herausoptieren ermöglicht werden.

Stimmen aus der Branche

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) findet es positiv, dass mit den Vorschlägen der Rentenkommission der Bundesregierung Bewegung in die Reform der gesetzlichen Rente kommt. „Auch dass die betriebliche Altersvorsorge stärker verbreitet werden soll, findet unsere uneingeschränkte Zustimmung", sagt BVK-Präsident Michael H. Heinz. Kritik äußert der BVK an Plänen, neue Selbstständige obligatorisch in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen. „Das ist dem Unternehmertum mit volatilen Einnahmen wesensfremd und sollte zumindest nur als eine Opt-out-Lösung oder am besten in privatwirtschaftlicher Form durch Vermittler erfolgen", heißt es vom Vermittlerverband.

Norman Wirth, geschäftsführender Vorstand des Vermittlerverbands AfW, begrüßt die Idee der kapitalgedeckten gesetzlichen Altersvorsorge in einem ersten LinkedIn-Post zum Thema. „Genau dort gehört eine staatlich organisierte Kapitalmarktlösung ordnungspolitisch hin: in die erste Säule, nicht als staatlicher Wettbewerber in die geförderte private Altersvorsorge.“

Der GDV widerspricht hier jedoch – für ihn werde zu viel Kapital beim Staat gebündelt. Diese Tendenz sehe der Verband kritisch: „Mehr Geld für die Rente am Kapitalmarkt anzulegen, ist der Schlüssel zu mehr Generationengerechtigkeit. Aber die Kommission verlagert davon zu viel in staatliche Strukturen. Je mehr Umlage und Kapitaldeckung bei derselben Institution liegen, desto größer wird der politische Einfluss auf Anlageentscheidungen und Leistungsumfang“, so GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen. 

Dr. Guido Bader, Vorstandsvorsitzender der Stuttgarter Lebensversicherung a.G meint zu den Empfehlungen: Die bisher bekannten und diskutierten Empfehlungen sind sicherlich ein guter erster Schritt, enthalten sie doch durchaus schmerzhafte Wahrheiten, die zur Stabilisierung der Altersvorsorge beitragen können. Zugleich bleibt das Papier hinter meinen Erwartungen zurück. Zum einen bleiben an einigen Stellen die Details der Umsetzung abzuwarten, ehe wir die Wirkweise wirklich beurteilen können. Zum anderen sind die Empfehlungen letztendlich nicht weitreichend genug.“ Und konkret zu den bAV-Empfehlungen (Sozialpartnerdialog und Erhöhung der Attraktivität) sagt Bader: „Es wird niemanden überraschen, dass ich das sehr begrüße. Die Frage ist nur: Wie? Die Ausgestaltung sollte im Schulterschluss mit der Versicherungsbranche erfolgen und nicht im ‚Gegeneinander‘“. (mki/as)

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Braucht es noch die klassischen Maklerportale der Versicherer? http://www.asscompact.de/node/171865

Hermann Hübner befasst sich aktuell mit KI-basierten Lösungen und deren praxisnaher Integration in die Prozesse von Maklern und Versicherern. In diesem Zusammenhang stellt er die Frage, ob der Maklermarkt im Jahr 2026 überhaupt noch die Maklerportale der Versicherer benötigt.

171865 22. Juni 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement Ein Artikel von Hermann Hübner, vormals Vorstandsvorsitzender der VEMA. Er widmet sich seit 2026 bei versicherungsmarkt.de neuen, zukunftsorien­tierten Geschäftsfeldern.

Seit vielen Jahren investieren Versicherer erhebliche Res­sourcen in ihre Maklerportale. Parallel dazu haben sich Makler­plattformen, Vergleichsrechner und Maklerverwaltungsprogramme stark weiterent­wickelt. Vor diesem Hintergrund stellt sich berechtigterweise die Frage: Braucht es im Jahr 2026 überhaupt noch klassische Maklerportale der Versicherer – und wenn ja, welche Erwartungen haben Versicherungsmakler heute an diese Systeme?

Idealvorstellung versus Realität

Ein Großteil der Versicherer setzt seit Jahren auf BiPRO-Prozesse, insbesondere auf die Normen der Reihen 420 ff. für Tarifierung, Angebot und Antrag, 430 ff. für Datenübermittlung sowie 500 ff. für Bestands- und Schadenservices. Die Idealvorstellung ist bekannt: Alle Versicherer stellen strukturierte Daten bereit, alle Makler konsumieren diese über Pools, Plattformen oder direkt im Makler­verwaltungsprogramm. In dieser Logik übernehmen Maklerportale vor allem eine technische Vermittlungs- und Servicefunktion. Die Realität ist jedoch differenzierter. Die Dokumentenbereitstellung funktioniert grundsätzlich. Gleichzeitig bleiben relevante Lücken bestehen, die im Makleralltag regelmäßig zu Medienbrüchen, Rückfragen und manuellen Nacharbeiten führen. Der praktische Nutzen im Makleralltag ist also begrenzt, sobald es über klar strukturierte Standardfälle hinausgeht. Genau dort beginnt das eigentliche Problem. Denn Makler arbeiten nicht nur in einfachen Antragsstrecken. Sie arbeiten im Bestand, bei Vertragsänderungen, in Schadenfällen, bei Deckungsfragen, bei Ausschlüssen, bei Tarifwechseln und bei historisch gewachsenen Vertragskonstellationen. In diesen Situationen reichen stan­dardisierte Prozesse häufig nicht aus. Es fehlen entweder Informationen, struk­turierte Antworten oder direkt anschlussfähige Folgeprozesse.

Viele Versicherer setzen – spartenübergreifend – weiterhin auf eigene Tarif und Abschlussstrecken, insbesondere bei Vertragsänderungen. Gerade im laufenden Bestand lassen sich diese Prozesse häufig weder vollständig noch wirtschaftlich über Vergleichsrechner oder standardisierte Webservices abbilden. Vertragsänderungen stellen damit unab­hängig von Haupt-, Neben- oder Spezialsparten einen zentralen Engpass dar. Hinzu kommt, dass bei der Dokumentenlieferung nicht selten Vertragsbedingungen fehlen oder konkrete Makleranfragen nur unzureichend strukturiert beantwortet werden – etwa bei Vorschadenauskünften oder bei Tarifwechseln mit individuellen Vor- und Nachteilen.

Warum Versicherer ihre Maklerportale neu denken müssen

Genau hier können Maklerportale der Versicherer echten Mehrwert bieten, insbesondere dann, wenn sie sich konsequent an den Arbeitspro­zessen von Versicherungsmaklern orientieren und nicht nur als technische Abschluss- oder Serviceoberfläche verstanden werden. Ihr Potenzial liegt zu­nehmend in der intelligenten Unterstützung fachlicher Entscheidungen, der strukturierten Beantwortung komplexer Fragen und der gezielten Steuerung von Folgeprozessen.

Künstliche Intelligenz kann dann den entscheidenden Unterschied machen. Nicht als Selbstzweck und nicht als dekorative Chatfunktion, sondern als fachlich eingebettete Entscheidungshilfe. Der relevante Einsatzbereich von KI liegt dort, wo Regelwerke zu starr sind, Anfragen zu individuell werden und die Suche nach der richtigen Antwort Zeit, Erfahrung und Systemzugriff erfordert.

Ein modernes Maklerportal könnte in solchen Fällen deutlich mehr leisten: Es könnte eine konkrete Maklerfrage im Kontext eines bestehenden Vertrags analysieren, die relevanten Bedingungen einbeziehen, mögliche Handlungsschritte aufzeigen und Folgeprozesse direkt anstoßen. Aus einer fachlichen Klärung würde dann ohne Medienbruch ein operativer Vorgang.

Für Versicherer bedeutet dieser Ansatz eine spürbare Entlastung der Fachabteilungen, weniger manuelle Rückfragen und eine deutlich höhere Dunkelverarbeitung. Gleichzeitig steigt die Qualität der Schadensteuerung, da Entscheidungen auf Basis vollständiger Vertrags- und Bedingungsdaten getroffen werden. Maklerportale entwickeln sich damit vom reinen Zugangskanal zu einem aktiven Bestandteil der operativen Wertschöpfung und Kundenbindung.

Beispiel: Unterstützung bei Fachfragen

Besonders deutlich wird das bei fachlich anspruchsvollen Einzelfragen. Ein mögliches Szenario: Der Makler öffnet aus seinem Verwaltungssystem mit einem Klick den korrespondierenden Vertrag im Maklerportal des Versicherers. Er stellt eine konkrete Fachfrage zur Deckung. Die KI analysiert Vertragsdaten und Bedingungen, liefert eine belastbare Antwort und leitet – bei entsprechendem Schadenumfang – automatisch die nächsten Schritte ein. Der Schaden wird angelegt, ein Sachverständiger beauftragt, der Kunde zeitnah kontaktiert.

Der künftige Wert eines Maklerportals wird sich nicht daran entscheiden, wie viele Menüpunkte es enthält oder wie modern seine Benutzeroberfläche wirkt. Auch der Verweis auf Dokumente ersetzt keine belastbare Einordnung. Entschei­dend ist, ob es konkrete fachliche und prozessuale Probleme schneller, sauberer und verlässlicher löst als die heute üblichen Wege über E-Mail, Telefon, PDF-Dokumente oder manuelle Rückfragen.

Voraussetzungen

Damit solche Szenarien Realität werden, braucht es mehrere Voraussetzungen. Zentrale Bedeutung hat die nahtlose, berechtigungsgesteuerte Navigation aus Maklerprogrammen in die Maklerportale der Versicherer. Ein Maklerportal entfaltet seinen Nutzen nicht dadurch, dass Makler es zusätzlich aufsuchen müssen. Es wird dann relevant, wenn es sich aus dem Maklerverwaltungsprogramm, aus Plattformprozessen oder aus konkreten Geschäftsvorfällen heraus nahtlos nutzen lässt. Der Mehrwert entsteht im Arbeitsfluss, nicht daneben. Für Pools und Vertriebe ist entscheidend, dass Vermittler ausschließlich Zugriff auf ihre vermittelten Verträge erhalten – ohne Einsicht in fremde Bestände oder Provisionsdaten. Gleichzeitig müssen fachliche Dialoge revisionssicher dokumentiert und den jeweiligen Verträgen zugeordnet werden können.

Die eigentliche Frage: Welche Rolle sollen Portale spielen?

Die strategische Frage für Versicherer lautet daher nicht, ob sie 2026 noch ein Maklerportal brauchen. Sie lautet, welche Rolle dieses Portal künftig spielen soll. Wer es als digitale Nebenstelle für Standardservices begreift, wird seine Relevanz weiter sinken sehen. Wer es dagegen zu einem fachlich intelligenten und prozessnahen Knotenpunkt entwickelt, kann daraus einen echten Wettbewerbsvorteil machen.

Eine KI-Lösung muss Zugriff auf alle relevanten Vertrags-, Schaden- und Dokumentendaten inklusive Be­dingungen erhalten. Angestoßene Prozesse – etwa Vertragsänderungen oder Schadenmeldungen – müssen automatisiert oder nach fachlicher Freigabe im Bestandssystem verarbeitet werden können. Voraussetzung dafür sind jedoch saubere Datenhaltung sowie klare Berechtigungs- und Governance-Konzepte – denn KI ersetzt keine fehlenden Grundlagen, sondern verstärkt deren Qualität.

Spannend wird sein, ob Versicherer diesen Weg aktiv gestalten oder ihn primär Maklerplattformen überlassen. Wahrscheinlich ist ein hybrides Modell: KI-Lösungen der Versicherer und der Plattformen, die sich sinnvoll ergänzen. Entscheidend ist, dass die Systeme miteinander kommunizieren können.

Die Zukunft liegt in vernetzten KI-Agenten entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Der Makler formuliert ein Anliegen – und im Hintergrund greifen Maklerverwaltung, Plattformen, Vergleicher und Versicherer nahtlos ineinander. Nicht als Vision, sondern als logische nächste Entwicklungsstufe der Zusammenarbeit.

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Vorwirkender Kündigungsschutz vor jedem Elternzeitabschnitt http://www.asscompact.de/node/171856

Elternzeit lässt sich flexibel in mehrere Abschnitte aufteilen. Ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts zeigt, dass der besondere Kündigungsschutz schon vor einem späteren Zeitabschnitt greifen kann, auch dann, wenn mehrere Zeiträume in einem Schreiben beantragt werden.

171856 22. Juni 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Arbeitnehmer, die Elternzeit in mehrere Zeitabschnitte aufteilen, können sich vor jedem dieser Abschnitte auf den vorwirkenden besonderen Kündigungsschutz berufen. Das gilt nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) auch dann, wenn die Elternzeit mit nur einem Schreiben für mehrere Zeiträume verlangt wurde.

Der seit dem 01.07.2024 bei der beklagten Behörde beschäftigte Kläger hatte Elternzeit für insgesamt vier gesondert aufgeführte Zeiträume zwischen Juli 2024 und Juli 2027 beantragt. Für den vom Kläger als „2. Abschnitt“ bezeichneten Zeitraum vom 11.11.2024 bis 10.07.2025 beantragte er zudem eine Teilzeittätigkeit während der Elternzeit. Das Unternehmen bewilligte die Elternzeit und stimmte der Teilzeittätigkeit zu.

Nach Anhörung des Personalrats kündigte der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis jedoch zum 31.10.2024, hilfsweise zum nächstmöglichen Termin. Eine Zulässigkeitserklärung durch die zuständige oberste Landesbehörde lag nicht vor. Zu diesem Zeitpunkt befand sich der Kläger nicht in Elternzeit.

Vorwirkender Schutz gilt auch für späteren Abschnitt

Mit seiner Klage machte der Kläger geltend, er könne sich auf den vorwirkenden Kündigungsschutz nach § 18 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BEEG (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz) berufen, weil er auch ab dem 11.11.2024 Elternzeit verlangt habe. Die Kündigung sei deshalb unwirksam. Arbeitsgericht und Landesarbeitsgericht gaben der Kündigungsschutzklage statt.

Die Revision des Arbeitgebers blieb auch vor dem BAG ohne Erfolg. Die Kündigung ist nach § 134 BGB in Verbindung mit § 18 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BEEG unwirksam.

Kündigungsschutz beginnt acht Wochen vor Elternzeit

Nach dem Gesetz beginnt der Kündigungsschutz grundsätzlich frühestens acht Wochen vor Beginn der Elternzeit, bei Elternzeit bis zum vollendeten dritten Lebensjahr des Kindes. Eine Ausnahme sieht das BEEG nicht vor. Nach § 16 Abs. 1 Satz 6 BEEG kann jeder Elternteil die Elternzeit auf mehrere Zeitabschnitte verteilen. Damit sei es möglich, mehrmals Elternzeit für einzelne Abschnitte zu verlangen. Aus dem Wortlaut von § 18 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 Nr. 1 BEEG folge, dass der vorwirkende Kündigungsschutz bei jedem dieser Elternzeitverlangen eingreife.

Unerheblich sei, ob der Arbeitnehmer für jeden Abschnitt ein gesondertes Verlangen äußere oder – wie hier – mehrere Zeitabschnitte in einem Schreiben geltend mache.

BAG, Urteil vom 18.06.2026 – Az: 2 AZR 213/25

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softfair: Vergleichsmodul für private Altersvorsorge http://www.asscompact.de/node/171862

Nach dem Release der neuen Vergleichsmodule für die Bereiche Einkommenssicherung und Risikolebensversicherung im vergangenen Jahr bietet die softfair GmbH nun ein neues „Private Rente Modul“. Es handelt sich dabei um ein vollständig überarbeitetes Modul für die private Altersvorsorge.

171862 22. Juni 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Nach dem erfolgreichen Release der neuen Einkommenssicherungsmodule und der Risikolebensversicherung im vergangenen Jahr hat die softfair GmbH nun an einem weiteren Modul im Versicherungsvergleich gefeilt. Das Unternehmen bietet ein vollständig überarbeitetes Vergleichsmodul für die private Altersvorsorge.

„Mit dieser Generation unseres Private Renten Moduls führen wir den Versicherungsvergleich auf ein neues Niveau: schneller, treffsicherer und deutlich transparenter. Makler erhalten damit ein Instrument, das Beratungsqualität und Abschlusssicherheit spürbar erhöht“, erklärt Nicole Rode, Abteilungsleiterin Leben bei der softfair GmbH.

Die Neuerungen

Das Anlegen von Profilen mit personenunabhängigen Daten soll Zeit sparen. Bei der Berechnung nach Tarifkonzepten setzt softfair auf klare Sichtbarkeit, um ohne viele Eingaben direkt zum Ergebnis zu gelangen. Mit einem dynamischen Tarif-Streaming kommen Nutzer direkt zur Ergebnisseite, während die Tarife „on the fly“ in die Liste geladen werden. Zu den weiteren Neuerungen zählen unter anderem ein Fondsvergleich in der Ergebnisliste, der die Transparenz erhöhen soll. Kosten lassen sich direkt miteinander vergleichen. Darüber hinaus ist die Antragsbefüllung mit DIGITAS und der Unterschriftsprozess mit inSign jetzt in allen Tarifbereichen direkt ins Leben-Modul eingebunden.

„Das Modul wurde in enger Zusammenarbeit mit Anwendern und Partnern entwickelt. Praktische Rückmeldungen aus der Beratungspraxis flossen direkt in den Entwicklungsprozess ein. Das Ergebnis ist ein Vergleichsmodul, das nicht nur in puncto Geschwindigkeit überzeugt, sondern auch mit erweiterten Filter- und Visualisierungsoptionen mehr Flexibilität und Nachvollziehbarkeit bietet“, sagt Rode. Das neue „Private Renten Modul“ steht ab sofort allen Partnern der softfair GmbH zur Verfügung. (tik)

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Bildungsimmobilien als strategische Asset-Klasse http://www.asscompact.de/node/171860

Bildungsimmobilien rücken zunehmend in den Fokus von Investoren. Welche Bedeutung privates Kapital beim Ausbau von Bildungseinrichtungen haben kann und warum Bildungsimmobilien als eigenständige Asset-Klasse relevanter werden, war Thema einer Expertenrunde.

171860 22. Juni 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Deutschlands Bildungsinfrastruktur steht unter enormem Druck. Der kommunale Investitionsbedarf im Bildungsbereich beläuft sich auf rund 68 Mrd. Euro. Zugleich mangelt es vielerorts unter anderem an finanziellen Mitteln, um Neubau- und Sanierungsprojekte eigenständig zu realisieren. Vor diesem Hintergrund rücken Bildungsimmobilien zunehmend in den Fokus von Investoren, Projektentwicklern und Kommunen. Welche Rolle privates Kapital beim Ausbau von Schulen, Kitas und weiteren Bildungseinrichtungen spielen kann und warum Bildungsimmobilien als eigenständige Asset-Klasse an Bedeutung gewinnen, war Gegenstand eines von RUECKERCONSULT organisierten Online-Pressegesprächs. Zu den Diskussionsteilnehmern zählten Robert Feldt, Investment Director bei CapMan, Tanja Volksheimer, Geschäftsführerin und CIO von NEXT Generation Invest, sowie Jan Trenn, CEO von CELLS.

Nordische Länder machen es vor

In den nordischen Ländern gehören Bildungs- und Sozialimmobilien bereits seit Jahren zu den etablierten Anlageklassen. Hohe staatliche Bildungsinvestitionen, langfristige Mietverträge und eine starke Bonität der öffentlichen Hand würden dort stabile Rahmenbedingungen für Investoren schaffen. Soziale Infrastruktur gilt laut RUECKERCONSULT in Skandinavien nicht als Nischenmarkt, sondert ist Bestandteil institutioneller Immobilienportfolios.

Steigender Investitionsbedarf

Der Investitionsbedarf im deutschen Bildungssektor steigt seit Jahren, während viele Kommunen finanziell zunehmend vor Herausforderungen stehen. Für institutionelle Investoren ergibt sich laut der Expertenrunde dadurch ein Markt, der gesellschaftliche Relevanz mit langfristig stabilen Erträgen verbinde. Langlaufende Mietverträge, häufig öffentliche oder öffentlich finanzierte Nutzer sowie indexierte Mietvereinbarungen würden für planbare Cashflows und ein attraktives Rendite-Risiko-Profil sorgen. Je nach Standort, Objektqualität und Nutzerstruktur betragen die Renditen für Schulimmobilien aktuell zwischen rund 3,8 und 5,9%.

Nach Ansicht von Tanja Volksheimer, Geschäftsführerin und CIO von NEXT Generation Invest, befindet sich der deutsche Markt noch am Anfang einer Entwicklung, die in den nordischen Ländern bereits deutlich weiter fortgeschritten ist. Bildungsinfrastruktur umfasst heute weit mehr als Schulen. Akademien, Weiterbildungszentren, Bibliotheken oder gemischt genutzte Bildungscampi dürften künftig eine immer größere Rolle spielen, so Volksheimer.

Umnutzung bestehender Gebäude

Die Diskussionsrunde ging auch auf ein aktuelles Projekt ein, dass zeigt, wie Bildungsinfrastruktur schneller entstehen kann. In CELLS in Frankfurt am Main wurde eine Büroimmobilie, die Sitz der ehemaligen Deutschen Börse war, zu einem Schulcampus mit über 40.000 m² Fläche für mehrere tausend Schüler umgebaut. Heute ist das Objekt für 30 Jahre an die Stadt Frankfurt am Main vermietet. Der Frankfurter Schulcampus entstand innerhalb von nur zweieinhalb Jahren. Werde ein neuer Schulstandort auf der grünen Wiese entwickelt, würden im Falle eines Bebauungsplanverfahrens nicht selten zehn Jahre oder mehr bis zur Fertigstellung vergehen, erläutert Jan Trenn, CEO von CELLS. Durch die Umnutzung bestehender Gebäude würden sich dringend benötigte Schulplätze deutlich schneller schaffen lassen, so Trenn weiter. Neben dem Zeitgewinn verweist er auch auf ökologische Vorteile. Gleichzeitig sei die Nachfrage langfristig abgesichert. (tik)

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Von Leads, Fußball und Porsche: Welcher Maklertyp bist du? http://www.asscompact.de/node/171835

Adrian Schmidt war mit KÄPSELE zweimal im Finale des Jungmakler Awards und hat sich ein breit aufgestelltes Beraterteam aufgebaut. In seiner Kolumne beleuchtet er spannende Themen der Maklerbranche aus der Perspektive eines Jungmaklers.

171835 21. Juni 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement Ein Artikel von Adrian Schmidt, Geschäftsführer von KÄPSELE

Und da ist sie, die Diskussion: „Nur mit Zielgruppe wirst du erfolgreich. Der Bauchladen hat ausgedient!“

Aber dafür sind die Versuchungen doch viel zu groß. Die Maklerei kennt wenig Grenzen und bietet deshalb Platz für umso mehr Charaktere:

Typ 1: Business-ADHS

Heute ist er noch in einem Leadprojekt. Morgen baut er sich seine Personal Brand auf. Erst mit Instagram, dann mit Ads, dann sagt ihm jemand, er muss auf LinkedIn präsent sein, und er postet dort für drei Wochen, bevor er es eine Woche komplett vergisst und dann einfach aufhört.

Aber eigentlich war er immer der Typ für YouTube, weil er gerne vor der Kamera spricht. Plötzlich bekommt er das Angebot, eine Website zu kaufen, und stürzt sich darauf. Dabei hat er von SEO und SEA eigentlich gar keine Ahnung, aber das gibt sich im Prozess … Go with the flow … nur leider nicht mit dem Cashflow …

Typ 2: Der Allrounder

Kann alles und bietet alles an. Ist Experte (oder klassischerweise auch Fachidiot). Beeindruckt Newbies damit, dass er überall mitreden kann. Haftpflicht. Hausrat. Gewerbe. Altersvorsorge. Immobilien. Private Equity. Strom & Gas – jeder, der wirklich Ahnung hat, meidet ihn und seine stundenlangen Pseudo-Diskussionen ohne Ergebnis.

Dafür haben seine Kunden eine Bestandsdichte von 17. Sogar alle drei. Wie er überlebt, ist unklar. Vertrieb macht er jedenfalls nicht. Er lebt von Empfehlungen. „Die kommen ganz von selbst“, sagt er, auch wenn ihm da die Erfahrung fehlt.

Typ 3: Der Netzwerker

Kennt alles und jeden. Kunden berät er eigentlich nur zu BU und Altersvorsorge, kann seinen Kunden aber 360-Grad-Service anbieten. Weil er 720 Kooperationspartner hat, die von Recruiting bis zur rechtssicheren Risikovoranfrage alles abbilden.

Im Jahr kommen dadurch vier Verträge zustande, trotzdem trifft er sich zu wöchentlichen Kooperations-Jour-Fixes mit jedem seiner Partner. Beim einen oder anderen Bier. Zu finden auf jeder – wirklich jeder – einzelnen Branchenveranstaltung.

Typ 4: Der ewig Unentschlossene

Muss sich noch entscheiden, was er eigentlich machen will. Hängt halb im Strukturvertrieb. Ist da aber auch eigentlich schon seit neun Monaten raus. Kennt alle Pools in- und auswendig. Will unbedingt seine 23 Teilzeit-Vertriebspartner mit anbinden. Der feuchte Traum jedes Quasi-Strukki-Pools. Nimmt jede Messe und jedes Abendgelage mit, bevor er sich entscheiden kann. Das muss gut überdacht sein.

Quasi die Vorstufe zu Typ Nr. 1. Nur mit viel Freigetränken, die der Overhead für seine Regionalpartner hoffentlich wieder reinholt.

Typ 5: Der Makler auf dem Sprung

Sein CRM-System ist von Leitz. Das führt er händisch. Kennt die Handynummer jedes Kunden auswendig. Trifft die aber sowieso alle samstags auf dem Fußballplatz. Will jetzt aber den Sprung in die Digitalisierung schaffen. Hat sich dafür vor zwölf Monaten ein Coaching geholt, das inzwischen ausgelaufen ist. Dank Hilfe dieses Coachings ist seine Firma „Versicherungsmakler Hans Meier“ jetzt auf Google Maps zu finden und er hat eine eigene Mail.

Die Website wird vom 13-jährigen Nachbarsjungen gebaut und er überlegt, einen Newsletter zu versenden. Da gibt es dann die neuesten Bedingungsupdates. Er ist ja up to date.

Typ 6: Das wandelnde Leadprojekt

Hat Meta-Ads für sich entdeckt und ist seitdem nur noch am Skalieren. Tauscht sich nicht mit Kollegen aus, weil das Zeitverschwendung ist und sowieso keine Insights liefert.

Hat von Versicherungen ungefähr so viel Ahnung wie Claude ihm mit zwei Prompts halt ausspuckt. Spricht dafür fließend Marketing und hat 300.000 Follower auf Instagram.

Denkt in Leads und Conversions. Exited nach drei Jahren Wachstumsphase für einen zweistelligen Millionenbetrag an einen Pool und holt sich sieben Mehrfamilienhäuser und einen Porsche, bevor er als Speaker auf Versicherungsevents eingeladen wird und ihn auf einmal jeder „kennt“.

Hat immerhin eine Sache verstanden, die sich alle anderen von ihm abschauen können: Fokus. Ein Funnel. Ein Produkt. Maximale Effizienz.

Wenn ich mich entscheiden könnte: Ich würde gerne fließend Marketing sprechen und Porsche fahren. ;-)

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KI und IT-Sicherheit in der Assekuranz http://www.asscompact.de/node/171834

Künstliche Intelligenz bringt nicht nur Effizienzgewinne, sondern auch neue Pflichten. Mit dem AI Act setzt die EU klare Leitplanken, während gleichzeitig Cyberrisiken zunehmen und Anforderungen an Datenqualität steigen. Für Versicherer entsteht damit ein Spannungsfeld.

171834 20. Juni 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement Ein Artikel von Sören Brokamp, Geschäftsführer der Perseus Technologies GmbH. Er verfügt über langjährige Erfahrung in der Cyberversicherung und Cybersicherheitsbranche. Zuvor leitete er das Produktmanagement und Underwriting Cyber bei der HDI Versicherung.

Eine Bitkom-Umfrage vom September 2025 zeigt: Jedes dritte Unternehmen in Deutschland setzt künstliche Intelligenz ein. In der Versicherungsbranche liegt der Anteil sogar bei 78% (PwC, 2025). KI ist damit ein fester Bestandteil der betrieblichen Wertschöpfung. Besonders häufig kommt sie in Operations, IT, Marketing und Vertrieb sowie im Risikomanagement zum Einsatz, etwa zur Prozessautomatisierung und in der Antrags- und Leistungsbearbeitung.

Mit der zunehmenden Verbreitung wächst auch der Bedarf an Regulierung. Die EU hat mit der KI-Verordnung (AI Act) einen umfassenden Rechtsrahmen geschaffen. Zentrales Element ist die risikobasierte Klassifizierung von KI- Systemen, aus der sich bestimmte Anforderungen und Verbote ergeben.

Klassifizierung „Hohes Risiko“ für die Versicherungsbranche

Auch in der Versicherungsbranche werden KI-Systeme eingesetzt, die mit „hohem Risiko“ eingestuft werden. Hierzu zählen vor allem Anwendungen, die den Zugang zu Versicherungsleistungen beeinflussen – etwa durch automatisierte Entscheidungen über die Annahme oder Ablehnung von Anträgen. Auch Anwendungen wie Prämienkalkulation oder Schadenbewertung können, je nach Einfluss auf Entscheidungsprozesse, in diesen Anwendungsbereich fallen.

Ob ein System als hochriskant eingestuft wird, hängt jedoch stets vom konkreten Einsatzkontext ab. Solche Systeme unterliegen strengen Anforderungen, insbesondere in Bezug auf Transparenz, Nachvollziehbarkeit, Datenqualität und menschliche Aufsicht.

Wichtig zu wissen: Nicht jede KI-Anwendung ist kritisch. Automatisierte Kundenanschreiben oder Vertriebsunterstützung etwa bergen geringe Risiken. KI-gestützte Entscheidungen im Underwriting oder in der Schadenregulierung können allerdings erhebliche Auswirkungen haben – entsprechend hoch sind hier die regulatorischen und technischen Anforderungen.

Datenqualität und -integrität als zentrales Risiko

Eine zentrale Anforderung für Unternehmen – und damit auch für Versicherungen – ist die Sicherstellung der Integrität der zugrunde liegenden Daten. KI-Systeme basieren auf großen Datenmengen und liefern darauf aufbauend Prognosen oder Entscheidungsvorschläge. Diese Daten müssen aktuell, konsistent und möglichst frei von Verzerrungen sein. Fehlerhafte, veraltete oder manipulierte Daten können zu falschen oder schwer nachvollziehbaren Ergebnissen führen – mit erheblichen Konsequenzen, etwa in der Risikobewertung oder Schadenregulierung. Daher ist entscheidend, Datenqualität und -herkunft sowie Schutzmechanismen systematisch zu kontrollieren und in bestehende Governance- und Sicherheitsstrukturen zu integrieren.

KI als Beschleuniger für Cyberattacken

Doch nicht nur in Unternehmen wird immer häufiger auf KI gesetzt. Auch Cyberkriminelle nutzen diese Technologien, um bestehende Angriffsmethoden weiterzuentwickeln und zu skalieren. KI wirkt dabei in erster Linie als Beschleuniger und Qualitätsverstärker bekannter Angriffsmuster, kann jedoch auch neue Angriffsszenarien ermöglichen. So können Schwachstellen mithilfe KI-gestützter Analysen effizienter identifiziert und priorisiert werden. Auch Schadsoftware lässt sich schneller anpassen und in Varianten weiterentwickeln, wodurch insbesondere signaturbasierte Sicherheitssysteme an Wirksamkeit verlieren können. Ebenso gewinnen Phishing-Angriffe an Qualität: KI ermöglicht fehlerfreie, zielgerichtete Kommunikation in unterschiedlichen Sprachen und erhöht damit die Erfolgswahrscheinlichkeit solcher Angriffe erheblich. Für Firmen bedeutet dies, dass sich die Dynamik und Komplexität von Cyberrisiken weiter erhöhen und bestehende Sicherheitskonzepte kontinuierlich angepasst werden müssen.

KI als Treiber moderner IT-Sicherheit

Doch bei allen genannten Risiken sollte das Potenzial, das künstliche Intelligenz selbst zur Verbesserung der IT-Sicherheit beitragen kann, nicht unterschätzt werden. Denn die gleichen technologischen Fortschritte, die Angriffe effizienter machen, eröffnen Unternehmen zugleich neue Möglichkeiten, ihre Systeme gezielt zu schützen.

Die Einsatzgebiete sind vielfältig: Verdächtige E-Mails können mithilfe KI-gestützter Filter automatisiert erkannt und aussortiert werden. Auch in der Anomalieerkennung spielt KI eine zentrale Rolle, indem ungewöhnliche Aktivitäten – etwa Zugriffe zu atypischen Zeiten oder von unbekannten Standorten – (teil-)automatisiert identifiziert und bewertet werden. Darüber hinaus kann KI im Falle eines Ransomware-Angriffs dazu beitragen, auffällige Muster wie die massenhafte Verschlüsselung von Dateien frühzeitig zu erkennen. In solchen Fällen lassen sich betroffene Systeme – abhängig von der Sicherheitsarchitektur – automatisiert isolieren und vom Netzwerk trennen, um eine Ausbreitung des Angriffs zu verhindern.

Potenziale nutzen, Risiken steuern

Künstliche Intelligenz entwickelt sich zunehmend zu einem festen Bestandteil unternehmerischer Prozesse und bietet auch in der Versicherungswirtschaft vielfältige Einsatzmöglichkeiten. Gleichzeitig verändert sie die Risikolandschaft – sowohl durch neue Anforderungen an Regulierung und Datenqualität als auch durch veränderte Bedrohungsszenarien im Bereich der IT-Sicherheit.

KI ist damit ein leistungsfähiges Werkzeug, das sowohl Chancen als auch Risiken mit sich bringt. Entscheidend ist ein bewusster und verantwortungsvoller Umgang: Insbesondere beim Einsatz in sensiblen Bereichen müssen Unternehmen sicherstellen, dass Daten geschützt, Systeme nachvollziehbar und regulatorische Anforderungen eingehalten werden.

 KI und IT-Sicherheit in der Assekuranz
Lesen Sie auch: Cyberrisiken 2.0: Warum klassische Policen nicht mehr schützen

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Digital Insurance Podcast: Vertrieb digital gedacht http://www.asscompact.de/node/171855

In der neuesten Episode des Digital Insurance Podcast begrüßt Moderator Jonas Piela als Gast Andreas Köhler, Leiter der Hauptabteilung Digitale Kunden- und Vertriebssysteme bei der DEVK. Er erläutert, warum das Wachstum von selbst beginnt, wenn der Vertrieb wirklich digital wird.

171855 20. Juni 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

In einer gesättigten Branche echtes Wachstum zu generieren, erfordert oft mehr als nur schrittweise Optimierungen. Im Gespräch mit Moderator Jonas Piela zeigt Andreas Köhler, Leiter der Hauptabteilung Digitale Kunden- und Vertriebssysteme bei der DEVK, wie der Kölner Traditionsversicherer durch eine radikale Neuausrichtung seiner Sales-IT den digitalen Turbo zündet. Das Erfolgsgeheimnis liegt für Köhler in einem klaren Prinzip: Wenn der Vertrieb wirklich digital wird, beginnt das Wachstum von selbst.

Der Vermittleralltag im technologischen Wandel

Zu Beginn der Episode gewährt Andreas Köhler Einblicke in den oft administrativ überlasteten Alltag der rund 1.000 DEVK-Agenturen. Statt direktem Kundenkontakt prägen morgendliche Log-ins, E-Mail-Checks und das Manövrieren durch eine Vielzahl isolierter Systeme den Arbeitsbeginn. Köhler betont, dass der persönliche Kontakt trotz des Aufkommens von Vergleichsportalen nach wie vor der entscheidende Schlüssel zum Erfolg ist, da Empathie und Zuverlässigkeit unersetzlich bleiben. Allerdings verwenden Vermittler oft 20 bis 50% ihrer Zeit auf administrative und organisatorische Aufgaben – wertvolle Zeit, die im Kundengespräch fehlt.

Weg von der PDF-Logik hin zur Sales Story

Die Digitalisierungsstrategie der DEVK setzt genau hier an. Köhler erteilt der Praxis, alte analoge Abläufe lediglich in digitale Formulare oder PDFs zu pressen, eine Absage. Stattdessen gelte es, Prozesse ohne die Denkstrukturen der alten Welt und unter Einbindung moderner Technologien wie Künstlicher Intelligenz völlig neu zu konzipieren. Die DEVK fokussiert sich aktuell darauf, die klassische „Sales Story“ innerhalb der Beratung visuell und intuitiv erlebbar zu machen. Am Beispiel der komplexen Altersvorsorgeberatung zeigt Köhler, wie durch UI-Optimierungen und standardisierte digitale Beratungsanwendungen Abrufe vermieden und der Einstieg ins Gespräch massiv erleichtert werden.

Co-Creation und messbare Erfolge

Ein zentraler Erfolgsfaktor bei der Umsetzung ist die Einbindung von Vermittlern, Kunden und Fachbereichen in gemeinsame Feedback-Sessions und Prototypen-Tests. Durch diese Co-Creation orientiert sich die Entwicklung der Sales-IT, die organisatorisch bewusst von der Kern-IT getrennt wurde, strikt an den drei Kernprinzipien: Reduzierung von Komplexität, mehr Einfachheit und maximale Flexibilität. Dass dieser Ansatz Früchte trägt, belegen die harten Zahlen des Versicherers. Durch das neue Vorgehensmodell konnte die DEVK im Bereich der Lebensversicherung ein Plus von 20 Prozent bei den Abschlüssen und eine Steigerung der Beitragssummen um 30 Prozent verzeichnen. Für die Zukunft plant die DEVK, diesen erfolgreichen, kunden- und vertriebszentrierten Digitalisierungskurs auch auf die Sparten Komposit und Krankenversicherung auszuweiten.

Hier geht es zur aktuellen Folge:
Über den Podcast

Jonas Piela berät die Versicherungswirtschaft hinsichtlich der digitalen Transformation in seiner Rolle als Managing Director bei Piela & Co. Digital Consultants. Außerdem betreibt er den Digital Insurance Podcast, für den er mit Managern aus der Branche über die Herausforderungen der Digitalisierung spricht. Zu finden ist der Podcast unter anderem bei Google, Apple und Spotify sowie unter insurancemedia.de/podcast.

Weitere Podcasts
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AV-Depot fordert Lebensversicherer und Makler heraus http://www.asscompact.de/node/171847

Das Altersvorsorgedepot bringt Bewegung in den Markt und stellt Lebensversicherer sowie Versicherungsmakler vor neue Herausforderungen. Eine aktuelle AssCompact Studie zeigt, wie Makler die Chancen für die Lebensversicherung und ihr Altersvorsorgegeschäft einschätzen.

171847 19. Juni 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Welche Potenziale bietet das Altersvorsorgedepot für die Lebensversicherung und für Versicherungsmakler? Diese Frage beschäftigt die Branche seit Verabschiedung der Altersvorsorgereform. Ein Blick in die aktuelle AssCompact TRENDS-Studie zeigt, wie Versicherungsmakler die Situation einschätzen.

Zurückhaltende Erwartungen der Makler

Die Ergebnisse fallen eher zurückhaltend aus: Lediglich 19,6% der befragten Versicherungsmakler und Mehrfachagenten erwarten, dass die Lebensversicherung aufgrund der Reform als Altersvorsorgeprodukt gestärkt wird. Stattdessen gehen viele davon aus, dass ETFs der Lebensversicherung weiterhin den Rang ablaufen. Für 78,9% der Befragten stellen ETFs die wichtigste Konkurrenz im Altersvorsorgemarkt dar. Und 57,2% sagen, dass Altersvorsorgeprodukte wie ETFs im Rahmen der Reform gegenüber der Lebensversicherung bevorzugt werden.

Kürzliche Umfragen bescheinigen dabei dem Altersvorsorgedepot ein großes Interesse auf Seiten der Sparer. Auch rund die Hälfte der Versicherungsmakler plant, das Altersvorsorgedepot in ihre Beratung zu integrieren.

Begrenzte Wachstumschancen und neue Hürden

Die aktuelle AssCompact TRENDS-Studie zeichnet jedoch ein differenzierteres Bild: Nur knapp jeder vierte Makler erkennt darin konkrete Wachstumschancen für das eigene Altersvorsorgegeschäft. Zudem könnte das geplante staatliche Standardprodukt zum Hemmschuh werden: 28,8% der Befragten sehen hier potenzielle Probleme für ihr Geschäft.

Gleichzeitig rechnen viele Vermittler mit steigenden Anforderungen in der Beratung. So erwarten 55,1%, dass Gespräche im Vertrieb von Lebensversicherungen komplexer und zeitintensiver werden. Ein wesentlicher Treiber dürfte dabei auch die stärkere Fokussierung auf Kosten sein. 71,5% der Makler gehen davon aus, dass Kosten von Lebensversicherungen künftig eine bedeutende Rolle in der Beratung spielen werden und diese sind nun mal erklärungsbedürftig.

Wechselpotenzial aus der Riester-Rente

Ein weiterer Aspekt ist die mögliche Wechselbewegung von der Riester-Rente hin zum Altersvorsorgedepot. Etwa zwei Drittel der befragten Makler (67,2%) geht davon aus, dass ein solcher Trend einsetzen wird. Damit dürfte zugleich ein erheblicher zusätzlicher Beratungsbedarf entstehen. Aus Sicht der Vermittler birgt diese Entwicklung jedoch auch Chancen: 71% erwarten von einer möglichen Wechselwelle und dem Beratungsbedarf profitieren zu können.

Uneinheitliches Bild zur Lebensversicherung

Ein ganz einheitliches Bild zur Rolle der Lebensversicherung ergibt sich laut Studie jedoch nicht. Einerseits nennen Versicherungsmakler vor allem hohe Kosten und vergleichsweise geringe Renditen als Gründe, warum sich viele Sparer gegen die Lebensversicherung und für ETFs entscheiden.

Andererseits sehen die Vermittler auch klare Stärken bei den Policen: Insbesondere bei lebenslanger Absicherung, steuerlichen Vorteilen und Garantien wird die Lebensversicherung weiterhin im Vorteil gesehen.

So fällt das Gesamtbild trotz teils verhaltener Umfragewerte weniger eindeutig aus, als es auf den ersten Blick scheint. Neben kritischen Einschätzungen finden sich in der Studie auch zahlreiche Stimmen, die die Lebensversicherung nach wie vor als sinnvolle Spar- und Absicherungslösung bewerten.

Blick auf neue Produkte

Insofern richtet sich der Blick nun auf die neuen Produkte, die im Zuge der Altersvorsorgereform entwickelt werden. Entscheidend wird dabei sein, ob es den Lebensversicherern gelingt, ihre Kosten zu senken und zugleich mehr Flexibilität in ihre Angebote zu integrieren. (bh)

Über die Studie

Die Online-Befragung zur Studie „AssCompact TRENDS II/2026“ wurde vom 31.03.2026 bis 15.04.2026 durchgeführt. Nach einer Qualitätsprüfung flossen die Stimmen von 256 Vermittlerinnen und Vermittlern aus der Finanz- und Versicherungsbranche in die Stichprobe ein, die ein sehr gutes Abbild der Assekuranz- und Finanzvermittlerinnen und -vermittler hinsichtlich der Alters- und Geschlechtsstruktur darstellt. Die Studie kann auf asscompact.de erworben werden.

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Rürup: Rückabwicklung wegen mangelnden Kundennutzens? http://www.asscompact.de/node/171854

Rechtsanwalt Dr. Gernot Stenger und Versicherungsmathematiker Axel Kleinlein wollen Basisrentenverträge, die seit 2019 abgeschlossen wurden, auf ihren Kundennutzen überprüfen. Fehlt dieser aus ihrer Sicht, sehen sie Ansatzpunkte für eine Rückabwicklung der Verträge.

171854 19. Juni 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Rürup-Renten, offiziell Basisrenten, stehen seit Jahren in der Kritik. Beanstandet werden unter anderem die eingeschränkte Flexibilität und Vererbbarkeit, der zwingende Rentenbezug sowie eine vergleichsweise geringe Rendite infolge hoher Kosten bei einigen Tarifen.

Gleichzeitig weisen Altersvorsorgeexperten regelmäßig darauf hin, dass die Basisrente für bestimmte Zielgruppen ein sinnvoller Baustein der Altersvorsorge sein kann. Dies gilt insbesondere für Selbstständige, Freiberufler und Gutverdiener, die von den steuerlichen Fördermöglichkeiten profitieren und eine lebenslange Altersrente absichern möchten.

Erst Widerrufsjoker, jetzt Kundennutzen

Der Rechtsanwalt Dr. Gernot Stenger und der Diplom-Mathematiker Axel Kleinlein, ehemaliger Vorstandssprecher des Bund der Versicherten (BdV), bieten nun ihre Unterstützung bei der Rückabwicklung von Basisrentenverträgen an, die seit Februar 2019 abgeschlossen wurden. Nach Auffassung der beiden erfüllen viele dieser Verträge die Anforderungen an den Kundennutzen nicht. „Seit 2019 müssen Basisrenten einen Kundennutzen haben. Für viele dieser Verträge konnten wir bereits nachweisen, dass der Kundennutzen fehlt“, sagt Kleinlein. Stenger ergänzt: „Fehlender Kundennutzen ist nach unserer Ansicht ein klarer Grund für eine Rückabwicklung.“

Bislang standen bei Rückabwicklungen von Lebens- und Rentenversicherungen häufig sogenannte Widerrufsjoker im Mittelpunkt. Konnten Versicherungsnehmer nachweisen, dass die Widerrufsbelehrung bei Vertragsabschluss fehlerhaft war, war unter bestimmten Voraussetzungen auch Jahre später noch ein Widerruf möglich. Dies konnte finanziell vorteilhafter sein als eine Kündigung. Allerdings bezog sich diese Rechtsprechung nur auf Verträge aus bestimmten Abschlusszeiträumen. Zudem gelten seit Kurzem neue gesetzliche Regelungen für den Widerruf von Lebensversicherungen.

Kundennutzen im Fokus von rechtlichen Vorgaben

Den von Kleinlein und Stenger angeführten Kundennutzen leiten die beiden aus europarechtlichen Vorgaben, insbesondere der Insurance Distribution Directive (IDD), den Product- Oversight-and-Governance-(POG)-Anforderungen sowie entsprechenden aufsichtsrechtlichen Vorgaben ab. Auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat den nachweisbaren Kundennutzen von Versicherungsprodukten zuletzt verstärkt in den Fokus ihrer Aufsicht gerückt.

Kleinlein verweist dabei auf Renditeerwartungen der Kunden. Versicherungsnehmer sollten zumindest eine Rendite von 2% erwarten können erläutert er vereinfacht. Die BaFin nennt zwar keine konkrete Zielrendite für Lebensversicherungen, allerdings fordert sie, dass die Rendite nach Abzug aller Kosten mit hinreichender Wahrscheinlichkeit über der langfristigen Inflationserwartung liegen muss. Nach Kleinleins Berechnungen werde dieser Wert häufig nicht erreicht. „Sehr selten konnte ich einen Kundennutzen feststellen. Und wenn, dann meist nur für Frauen“, so Kleinlein zu seinen Berechnungen.

Individuelle Prüfung bleibt entscheidend

Die Arbeitsteilung der beiden ist klar geregelt: Kleinlein analysiert und berechnet die Verträge. Kommt er zu dem Ergebnis, dass kein ausreichender Kundennutzen vorliegt, übernimmt Stenger die rechtliche Prüfung. „Wir gehen dann gegen das Versicherungsunternehmen oder den Vermittler vor und drängen auf Rückabwicklung oder Schadensersatz“, erläutert der Rechtsanwalt.

Individuelle Prüfung bleibt entscheidend

Ob sich eine Rückabwicklung tatsächlich lohnt und welche Auswirkungen sie auf die Altersvorsorge der Betroffenen hat, müsse jedoch stets im Einzelfall geprüft werden. Zu berücksichtigen sei außerdem, dass bei einer erfolgreichen Rückabwicklung möglicherweise bereits in Anspruch genommene Steuervorteile an das Finanzamt zurückzuzahlen sind. Auf diese Aspekte weisen Stenger und Kleinlein ausdrücklich hin. (bh)

 

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PSVaG erwartet Anstieg des Beitragssatzes http://www.asscompact.de/node/171853

Am 16.06.2026 tagten wieder die Mitglieder des PSVaG und zogen u. a. Bilanz zur aktuellen Entwicklung in der Insolvenzsicherung. Der Leistungsaufwand des Vereins ist im Vergleich zum Vorjahr um etwa ein Drittel angestiegen. Dementsprechend rechne er auch mit einer Steigerung des Beitragssatzes für 2026.

171853 19. Juni 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Beim Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG), der sich der Insolvenzsicherung deutscher Unternehmen annimmt, ist der Leistungsaufwand zuletzt gestiegen. Hintergrund ist eine anhaltend schwache Konjunktur sowie anhaltende geopolitische Unsicherheiten. So heißt es in der Pressemitteilung des Vereins zur Mitgliederversammlung vom 16.06.2026.

Die Anzahl der Insolvenzen, bei denen der PSVaG leistungspflichtig wurde, liegt aktuell leicht über dem Niveau des Vorjahres. Deutlich zugenommen hat die Zahl der zu sichernden laufenden Leistungen und unverfallbaren Anwartschaften, so der PSVaG. Sie stieg um etwa 40% auf über 28.000 Fälle. Entsprechend verzeichnet auch der Leistungsaufwand ein Plus von etwa einem Drittel gegenüber dem Vorjahr.

Anstieg des Beitragssatzes erwartet

Der festzusetzende Beitragssatz wird maßgeblich durch das bisherige und noch kommende den PSVaG betreffende Insolvenz- und Kapitalmarktgeschehen des Jahres 2026 geprägt. Die deutliche Steigerung des Leistungsaufwands im ersten Halbjahr lässt eine Steigerung des Beitragssatzes für das Jahr 2026 erwarten, sodass er über dem Vorjahreswert von 1,2‰ liegen wird, so der PSVaG.

Sofern der PSVaG im weiteren Jahresverlauf weitgehend von Großschadenereignissen verschont bleibt und es an den Kapitalmärkten nicht zu starken Verwerfungen kommt, wird der Beitragssatz unterhalb des langjährigen Mittelwertes von 2,5‰ liegen.

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FemSurance: Denkanstöße für die Branche zu KI-Challenges http://www.asscompact.de/node/171852

KI ist immer fair und objektiv? Nicht immer, meint Stefanie Weidner und weist darauf hin, wo der Knackpunkt liegt, z. B. bei Bewerbungsprozessen. Diese Herausforderung war Thema des FemSurance Community Calls im Juni – aber auch, warum die Lösung gerade in der Versicherungsbranche liegen könnte.

171852 19. Juni 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Das Themenjahr „Gap Year“ der FemSurance weiter nimmt Fahrt auf. Im Juni stellte Stefanie Weidner, Leitung Unternehmensentwicklung bei GründerFinanz und Unternehmerin, im FemSurance Community Call das Thema „KI und der Gender Data Gap“ vor.

Auf welchen Daten ist KI trainiert?

Was machen KI-Tools, die auf 20 Jahren Entscheidungspraxis deutscher Konzerne trainiert wurden, z. B. in Bewerbungsprozessen? Sie entscheiden, wie in der Vergangenheit entschieden wurde, da sie aus den Daten der Vergangenheit gelernt haben. Das heißt aber: Es entsteht hier gegebenenfalls eine Gap, da die „Vergangenheit“ in vielen Bereichen sehr männlich geprägt war, z. B. bei HR-Entscheidungen bzw. wer welche Positionen in Unternehmen besetzt. Die gute Nachricht, die Stefanie Weidner mitgebracht hat: Das lässt sich ändern. Und die Versicherungsbranche habe dafür sogar besonders gute Voraussetzungen. Wie das funktionieren könnte und weitere Gedanken dazu, hat sie kürzlich auch in einem Artikel bei AssCompact erklärt.

Die Community wächst zusammen

Im Anschluss an den jeweiligen Community Call besteht jeweils die Möglichkeit, Fragen zu stellen, zu diskutieren und sich auszutauschen. Es zeigt sich: Die FemSurance Community Calls werden durch die Teilnehmerinnen zum Leben erweckt. In der Community kommen so Themen zur Sprache, die viele – wenn nicht alle – Frauen etwa in Ihrem (Karriere-)Leben betreffen. Es sind Erfahrungen und Tipps, die in der Gemeinschaft geteilt werden, aber es bildet sich auch ein Netzwerk, das jeder Teilnehmerin wieder neue Möglichkeiten eröffnen kann. So sind die FemSurance Community Calls, die sich speziell an Frauen aus der Versicherungs- und Finanzbranche richten, voll von Inspiration, aber auch brisanten Themen, sodass idealerweise jede mit neuen Denkanstößen aus dem Online-Event herauskommt.

Im ersten FemSurance Community Call ging es übrigens um die „Gender Visibility Gap“ und mehr Sichtbarkeit für Frauen auf Social Media, vorgestellt von Freya Früh, Geschäftsführerin von Frau Finanzen und Social-Media-Expertin. (lg)

Weitere Infos zu FemSurance und den Möglichkeit, Teil der Community zu werden, gibt es hier: news.femsurance.com/
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Württembergische feilt an Kfz-Tarif für Handel und Handwerk http://www.asscompact.de/node/171851

Die Württembergische startet zum 01.07.2026 mit einem überarbeiteten Kfz-Spezial-Versicherungstarif für Betriebe aus Kfz-Handel und -Handwerk. Der Schwerpunkt des optimierten Tarifs liegt auf einer differenzierteren und risikogerechteren Einstufung bei Vertragsabschluss, so der Versicherer.

171851 19. Juni 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die Württembergische Versicherung AG hat ihr Kfz-Spezial-Versicherungsangebot überarbeitet. Der neue Tarif, der zum 01.07.2026 an den Start geht, richtet sich an Betriebe aus dem Kfz-Handel und -Handwerk. Laut Aussagen des Versicherers profitieren insbesondere Kfz-Werkstätten, Gebrauchtwagenhändler sowie Händler von Motorrädern und Transportanhängern von den Anpassungen.

Ein Schwerpunkt der Weiterentwicklung liegt auf einer differenzierteren und risikogerechteren Einstufung bei Vertragsabschluss, so der Versicherer. Künftig fließen u. a. regionale Unterschiede bei der Häufigkeit sowie Intensität von Hagelereignissen in die Prämienberechnung ein. Auch die Anzahl der Stellplätze auf den Betriebsgeländen sowie ihre Überdachung werden berücksichtigt. Des Weiteren gilt künftig eine Selbstbeteiligung von 1.000 je Fahrzeug bei Hagelschäden für abgestellte Fahrzeuge auf dem Gelände von Autohändlern und Kfz-Werkstätten.

Abschlussprozess eigenständiger und effizienter als zuvor

Der neue Tarif ist zudem flexibler bei der Festlegung der Versicherungssumme: Bisher wurden beim Kfz-Tarif für Handel und Handwerk pauschal 250.000 Euro pro Fahrzeug angesetzt, künftig können Kundinnen und Kunden die Versicherungssumme individuell bestimmen.

Auch kann der Abschlussprozess in vielen Fällen eigenständig und deutlich effizienter erfolgen, erklärt die Württembergische: Der Abfrageaufwand hat sich reduziert und resultiert in einem insgesamt schnelleren Abschluss. Eine Einbindung der hausinternen Fachabteilung erfolgt nur noch bei besonders hohen Risikokonstellationen. (js)

Weitere aktuelle Meldungen über neue Tarife und Anpassungen bei Versicherungsprodukten lesen Sie in unserer Rubrik „Assekuranz“.
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Vermittler hadern mangels KI-Unterstützung durch Versicherer http://www.asscompact.de/node/171838

KI ist im Versicherungsvertrieb bei Weitem noch nicht flächendeckend im Einsatz. Laut einer neuen Studie vermissen die meisten der befragten Versicherungsvermittler Unterstützung seitens der Versicherer für eine effektive KI-Nutzung im Arbeitsalltag, die dafür erforderliche Ausstattung und geeignete KI-Tools.

171838 19. Juni 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Trotz medialem Hype sei der Einsatz von künstlicher Intelligenz im Versicherungsvertrieb noch erstaunlich wenig verbreitet, so das Fazit der aktuellen Studie „KI im Vertrieb“. Für die Studie hat der CRM/CX-Softwareanbieter BSI Software gemeinsam mit der Fachhochschule der Wirtschaft (FHDW) im ersten Quartal 2026 fast 1.900 Ausschließlichkeitsvermittler aus einem breiten Spektrum an Versicherern in Deutschland befragt.

 

Vermittler hadern mit mangelnder KI-Unterstützung

 

So gaben 39% und damit die relative Mehrheit der befragten Ausschließlichkeitsvermittler an, KI im Arbeitsalltag eher selten (22%) oder nie (17%) zu verwenden. Lediglich 31% nutzen künstliche Intelligenz häufig oder sehr häufig. „KI bietet dem Vertrieb enorme Chancen, der flächendeckende Einsatz lässt aber noch auf sich warten“, erklärt Oliver Schellenberger, Professor für Versicherungen und Finanzdienstleistungen am FHDW-Standort in Mettmann.

Es mangelt an KI-Tools und Unterstützung

Die Studie zeigt die Gründe: Einer jeweils deutlichen Mehrheit der Befragten fehlt es an der nötigen Unterstützung seitens der Versicherer, um KI effektiv im Arbeitsalltag einsetzen zu können, sowie allgemein an der hierfür erforderlichen Ausstattung und passenden KI-Tools.

 

Vermittler hadern mit mangelnder KI-Unterstützung

 

Demnach fühlen sich 68% der Befragten durch ihren Versicherer beim Einsatz von KI schlecht oder sehr schlecht unterstützt. 54% sagen, sie seien schlecht oder sehr schlecht dafür ausgestattet, KI effektiv bei der Arbeit einzusetzen. Und 69% geben an, die Versicherer würden keine ausreichenden KI-Tools bereitstellen.

Mehrheit der Befragten offen für KI

Offenheit gegenüber dem Einsatz von KI im Vertrieb besteht derweil durchaus, wie die Studie außerdem zeigt. So sehen 59% der Befragten in der neuen Technologie eine Chance für ihre Arbeit in den kommenden fünf Jahren. Und wer KI bereits verwendet, ist von den Vorteilen überzeugt: 70% sagen, der Einsatz von KI würde ihre Produktivität und Effektivität bei der Arbeit erhöhen. Nur 16% sind anderer Ansicht.

Vermittler nutzen vor allem Chatbots wie ChatGPT

Was die Werkzeuge zur KI-Nutzung angeht, setzen 87% der Umfrageteilnehmer auf Chatbots wie ChatGPT oder Microsoft Copilot. Es folgen mit großem Abstand generative KI für Dokumente (24%), CRM-Automatisierung (9%) und Lead-Scoring (5%).

„KI wird derzeit vor allem zur Prozessoptimierung und Zeitersparnis eingesetzt, nicht aber für innovativere Vertriebsansätze wie Cross-Selling, Lead-Qualifizierung oder datenbasierte Kundenanalyse“, erläutert Sebastian Pitzler, Executive Vice President AI bei BSI Software.

Nachholbedarf in Sachen Information und Aufklärung

Doch ein Teil der Befragten fühlt sich noch nicht ausreichend informiert: So können 28% der Befragten bei der offenen Frage, welche Chancen und Risiken KI in den nächsten fünf Jahren bietet, keine Angaben machen.

 

Vermittler hadern mit mangelnder KI-Unterstützung

 

„Die Branche muss von der Diskussion in die Umsetzung kommen. Wer jetzt investiert, sichert sich Wettbewerbsvorteile bei Produktivität, Mitarbeiterbindung und Innovation“, unterstreicht Professor Schellenberger. „KI ist ein strategischer Wachstumstreiber für die Versicherungswirtschaft“, ergänzt Pitzler. Ihr volles Potenzial entfalte sie aber nur dann, wenn Versicherer die nötige Infrastruktur zur Verfügung stellen würden. Der Vertrieb sei bereit, er warte auf die richtigen Tools. (tik)

Weitere News rund um das Thema künstliche Intelligenz, neue Services und digitale Lösungen lesen Sie auch in der Rubrik „Management & Vertrieb“.
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Hans-Peter Wolf startet als CPTO bei blau direkt http://www.asscompact.de/node/171843

Im Rahmen des Ausbaus von blau direkt zu einer Agentic-Operating-Platform wird der Plattformexperte Hans-Peter Wolf Chief Product & Technology Officer. blau direkt will Technologie so einsetzen, dass damit u. a. komplexe Prozesse zwischen Vermittler, Pool und Gesellschaften eigenständig orchestriert werden.

171843 18. Juni 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Das Führungsteam von blau direkt wächst weiter: Seit dem 15.06.2026 hat der international erfahrene Plattformexperte Hans-Peter Wolf die Position des Chief Product & Technology Officer (CPTO) bei dem Lübecker Unternehmen übernommen.

Wolf verfügt über Erfahrung im Aufbau von skalierbaren Plattformen und KI-Lösungen in der Finanzdienstleistungsbranche. Er ist Gründer und langjähriger CEO von Appway. Nach der Übernahme von Appway durch die FNZ Group war er u. a. als Strategic Advisor und Group CTO des globalen Wealth-Management-Plattformanbieters tätig.

blau direkt wird Agentic-Operating-Platform

Der Technologieanbieter investiert laut eigenen Angaben bereits seit Jahren in die Digitalisierung und Automatisierung von Prozessen, um seine Vermittler im Arbeitsalltag zu entlasten. Nun will blau direkt mit der Ernennung von Hans-Peter Wolf die Weichen für den nächsten Entwicklungsschritt stellen. Ziel sei demnach der weitere Ausbau des Unternehmens zu einer Agentic-Operating-Platform. Diese soll „weit über klassische Softwarelösungen und Automatisierung“ hinausgehen.

Denn blau direkt zufolge steht die Branche aktuell vor dem Übergang zu autonomen und proaktiven KI-Systemen. Bislang habe künstliche Intelligenz eher punktuell unterstützt, heißt es. Wie blau direkt mitteilt, setze man als Agentic-Operating-Platform Technologie so ein, dass damit auch komplexe Prozesse zwischen Vermittler, Pool und Gesellschaften zunehmend eigenständig orchestriert, Entscheidungen vorbereitet und Abläufe automatisiert im Hintergrund ausgeführt werden. Für Partner des Unternehmens sollen daraus eine weitere Reduzierung administrativer Tätigkeiten, deutlich schnellere Abwicklungszeiten und eine höhere Servicequalität in der Betreuung ihrer Kunden folgen.

Darüber hinaus erweitert blau direkt seine Plattform in Zukunft um zusätzliche Investment- und Finanzlösungen, heißt es. Damit werde für Vermittler die technologische Grundlage geschaffen, um neben dem Versicherungsgeschäft auch Vermögensaufbau, Altersvorsorge und weitere finanzielle Bedürfnisse ihrer Kunden über ein einziges zentrales System abwickeln zu können. (lg)

Lesen Sie auch: blau direkt übernimmt Berliner Maklerhaus M&W

Bild: © blau direkt

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„Für einen grundlegenden Wandel in der BU ist es zu spät“ http://www.asscompact.de/node/171832

Jeder vierte Mensch in Deutschland wird statistisch gesehen mindestens einmal im Leben berufsunfähig. Dennoch bleibt die Verbreitung der BU gering. Wie können Vermittler zur Verbreitung beitragen? Welche Rolle spielen sie bei der Leistungsprüfung? Und was steckt hinter dem Konzept des „BU-Tresors“?

171832 18. Juni 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement Interview mit Matthias Helberg, Gründer und Inhaber von Matthias Helberg Versicherungsmakler e. K.
Herr Helberg, Ihr Maklerunternehmen spezialisiert sich unter anderem auf die Beratung und Vermittlung von Berufsunfähigkeitsversicherungen (BU). Die Liste der Anbieter ist in den letzten Jahren kürzer geworden. Wie sehen Sie die aktuelle Marktlage in der BU?

Es zeigt sich immer mehr, dass die Berufsunfähigkeitsversicherung alles andere als eine einfache Versicherung ist. Für die Versicherten ist das schon immer so, weil die Versicherungsbedingungen schwer verständlich sind und bereits beim Abschluss viele Gefahren lauern. Je besser aber die Versicherungsbedingungen in den letzten Jahren geworden sind, je verbraucherfreundlicher die Rechtsprechung, desto schwieriger wird anscheinend auch das Handling für die Versicherer. Hinzu kommt ein starker Wettbewerb in einem Markt, der längst nicht so stark wächst, wie er eigentlich müsste.

Statistisch gesehen wird einer von vier Angestellten im Laufe seines/ihres Arbeitslebens mindestens einmal berufsunfähig. Warum, wenn das der Fall ist, bleibt die Verbreitung der BU immer noch auf relativ niedrigem Niveau?

Das hat viele Gründe. Zum einen fängt es damit an, dass sich wohl kaum jemand gerne vorstellt, in die Lage zu kommen, nicht mehr arbeiten zu können – und was das für das Einkommen und das eigene Leben bedeutet. „Ich werde schon nicht berufsunfähig“ und „Ich spare lieber und lebe dann davon“ sind zwei häufige Einwände. Zum anderen liegt es an unserer Branche. Eine immer größere Spreizung der Berufsgruppen führt dazu, dass viele Berufsgruppen wie Handwerker und soziale Berufe wie Altenpfleger sich keine BU mehr leisten können. Hinzu kommt eine nach wie vor strenge Gesundheitsprüfung, vor allem auch bei psychischen Vorerkrankungen. Wenn ein Großteil der Zielgruppe sich die Absicherung nicht leisten kann und ein anderer großer Teil an den Gesundheitsfragen scheitert, muss man sich über die geringen Wachstumsraten nicht wundern.

Wo sehen Sie hier Ihre Rolle als Makler, um bei der Verbreitung zu helfen?

Aufklären, aufklären, aufklären – so könnte man unsere Tätigkeit als Makler beschreiben. Über die geringe staatliche Absicherung aufklären, durch Schilderung realer Leistungsfälle über den praktischen Nutzen und die Funktionsweise einer BU aufklären, aber auch über die Stolpersteine, die im Abschluss liegen – Stichwort Gesundheitsfragen. Dazu gehört auch zu versuchen, die Hemmschwelle abzusenken, die ersten Schritte zu machen. So kann man bei uns z. B. anonym eine Ersteinschätzung bekommen, wie sich eventuelle psychische Vorerkrankungen oder eine Therapie auf die Versicherbarkeit auswirken. Ein weiterer Ansatzpunkt ist, Eltern schon sehr frühzeitig für die Absicherung ihrer Kinder zu sensibilisieren. Das bedeutet, sie darauf aufmerksam zu machen, dass sie ihrem Kind über den „Umweg“ einer Grundfähigkeitsversicherung den Wechsel in eine BU bereits ab Alter 6 Monate ermöglichen können. Den Schutz braucht man zwar vor allem erst später im Leben, es ist aber Glückssache, wie die Konditionen dann aussehen und ob er dann überhaupt noch zu bekommen und bezahlbar ist.

Die Deutsche Rück hat ein Konzept, das sich „BU-Tresor“ nennt und das die Idee einer PKV-Anwartschaft auf die Berufsunfähigkeitsversicherung überträgt. Könnte das bei der Verbreitung helfen?

Auf jeden Fall! Viele unserer Kundinnen und Kunden würden das sofort machen, weil sie den Nutzen des frühen Einfrierens des Gesundheitszustands wertschätzen. Außerdem würden ihnen die vergleichsweise geringen Kosten einer Anwartschaft den finanziellen Spielraum verschaffen, auch andere, kindgerechte Absicherungen zu nutzen, wie z. B. eine Kinderinvaliditätsversicherung.

Warum ist ein solches Konzept Ihrer Meinung nach bei den Erstversicherern noch nicht verfügbar?

Das würde ich auch gern wissen. Ein Argument, das ich gehört habe, sind die geringen Verdienstmöglichkeiten für den Vertrieb. Ich sehe das vollkommen anders: Mit einer BU-Anwartschaft sichere ich mir die Kunden von morgen. Ich kann sogar meinen Bestand durch diese „Verjüngung“ aufwerten, was sich im Fall eines Unternehmensverkaufs positiv auswirken sollte.

Ein Drittel aller BU-Anträge scheitert, weil sich die Versicherten während der Leistungsprüfung nicht mehr beim Versicherer melden. Können Sie erklären, warum?

Auch dafür wird es mehrere Gründe geben. So kann dem einen oder anderen bewusst werden, vielleicht doch nicht berufsunfähig zu sein. Der Hauptgrund dürfte aber in der mangelnden Unterstützung liegen.

Was müsste passieren, damit sich die Situation ändert?

Wir Vermittler sind doch die Vertrauenspersonen der Versicherten oder sollten es jedenfalls sein. Eigentlich müssten wir viel stärker eingebunden werden. Aber Haftungsfragen und mangelnde Vergütung für die Unterstützung machen ein Engagement unattraktiv. Andererseits bin ich inzwischen der felsenfesten Überzeugung, dass man als Vermittler erst durch die Begleitung der Versicherten im Leistungsfall das Produkt BU und seine Funktionsweise richtig kennenlernt. Für mich ist jeder Leistungsfall eine Art Weiterbildung in Sachen Berufsunfähigkeitsversicherung.

Könnten Vermittler dabei unterstützen, dass sich die Zeit für die Leistungsregulierung, die ja immerhin im Schnitt fast ein halbes Jahr beträgt, verringert?

Ja, selbstverständlich. Wenn sie wissen, was sie tun. Dazu gehört schon vieles, bevor überhaupt ein Leistungsantrag beim Versicherer gestellt wird. Wir „erziehen“ unsere Kundinnen und Kunden, sich möglichst frühzeitig bei uns melden. Dadurch können wir vieles vorbereiten und den Ablauf gleich richtig einstielen. Auch deswegen liegt die Bearbeitungsdauer „unserer“ Leistungsfälle deutlich unter sechs Monaten, der Rekord liegt bei einem Tag.

Und abschließend: Wie wird sich die BU Ihrer Meinung nach in den nächsten Jahren weiterentwickeln?

Für einen grundlegenden Wandel ist es zu spät. Die Marktmechanismen erlauben es nicht. Die Grundfähigkeitsversicherung, bei der so vieles anders und besser laufen sollte, wird meines Erachtens eine große Enttäuschung für die Versicherten und dem Weg der BU in Sachen Überoptimierung folgen. Wir brauchen etwas ganz Anderes. Aber dazu vielleicht ein andermal mehr.

Lesen Sie auch: So steht MORGEN & MORGEN zum befristeten BU-Anerkenntnis

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Suche nach Versicherungen im Wandel: Wonach wird gegoogelt? http://www.asscompact.de/node/171842

Wie suchen Verbraucher hierzulande online nach Versicherungen? Dies hat die Digitalagentur MAI mediaworx beleuchtet. Wie die Analyse anhand von Google-Keywords zeigt, verändert KI die Suche grundlegend. Der Begriff „Versicherungsmakler" zählt bei den Suchanfragen zu den Gewinnern.

171842 18. Juni 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die Berliner Digitalagentur MAI mediaworx hat die Ergebnisse ihrer neuen Studie „So sucht Deutschland nach Versicherungen“ vorgestellt. Auf Grundlage von über 1.700 Google-Keywords im Kontext von Versicherungen aus dem Zeitraum Mai 2022 bis April 2026 zeigt die Analyse, wie sich die digitale Nachfrage nach Versicherungsprodukten hierzulande verändert hat. Brand-Keywords sind Suchanfragen mit konkretem Markenbezug, zum Beispiel „ERGO Zahnzusatzversicherung“. Bei Non-Brand-Keywords handelt es sich um generische Produktsuchen, also beispielsweise „Zahnzusatzversicherung“. Sämtliche Auswertungen beziehen sich dabei auf jährliche Entwicklungen. Alle Vergleiche Year-over-Year (YoY) beziehen sich auf das letzte Jahr (2025/26) gegenüber dem Vorjahr (2024/25).

Gesamte Suchnachfrage erstmals rückläufig

Das Gesamtsuchvolumen der Versicherungsbranche ist von 60,1 Millionen Suchanfragen im Betrachtungszeitraum 2022/23 auf einen Höchststand von 72,1 Millionen 2024/25 gestiegen. Im laufenden Jahr hat sie sich zum ersten Mal spürbar um 7% auf 66,8 Millionen Suchanfragen verringert. Der Rückgang trifft laut MAI mediaworx generische Non-Brand-Suchen (−9%) deutlich stärker als markenbezogene Anfragen (−3%). Wie die Digitalagentur weiter mitteilt, falle der Zeitpunkt genau mit dem Rollout der Google AI Overviews in Deutschland am 26.03.2025 zusammen.

Einbruch beim Anteil der Informationssuchen

Informationsbezogene Suchanfragen haben stark an Volumen abgenommen (−8 bis −53%), weil Google AI Overviews viele Antworten direkt in der Suche liefert. Das Interesse der Verbraucher bleibt jedoch bestehen, es wird nur zunehmend von KI-Systemen quasi abgefangen. Suchanfragen mit transaktionaler Absicht, als mit konkretem Ziel eines Abschlusses, haben sich dagegen stabil entwickelt oder sind weiter gewachsen.

Die zehn meistgesuchten Versicherungen

Wie der Blick auf die Top 10 offenbart, liegen die klassischen Massenprodukte wie Rechtsschutz-, Kfz- und Zahnzusatzversicherung in der Rangliste der meistgesuchten Produkte vorn. Sie kommen auf jeweils über 1,3 Millionen Suchanfragen pro Jahr. Auf den Rängen 3 bis 6 landen Reiserücktritts-, Haftpflicht- und private Krankenversicherung. Die Top 10 komplettieren die Auslandskranken-, die Hausrat-, die Berufsunfähigkeits- und die E-Scooter-Versicherung.

Fast alle Top-Produkte verlieren laut MAI mediaworx aber zweistellig an Volumen. Die einzigen Ausreißer nach oben bilden die E-Scooter-Versicherung (+9%) als junge Nischenkategorie und die nahezu stabile Zahnzusatzversicherung. Auch hier lässt sich vermuten, dass sich die Nutzer der Google-Suche in die KI verschieben. „Dass es einen allgemeinen Interessenrückgang gibt, der auf bestimmte Ursachen zurückzuführen ist, wäre unbekannt“, heißt es von den Studienautoren.

„Versicherungsmakler“ unter den Gewinnern bei Suchanfragen

Welche Begriffe haben bei den Suchanfragen am meisten zugelegt? Das größte absolute Wachstum lässt sich laut MAI mediaworx beim dem Begriff „Krankenkassen“ beobachten mit einem Plus von über 1,6 Millionen Suchanfragen pro Jahr (+203%). Eine Ursache dürfte die anhaltende Debatte um Beitragssteigerungen und Kassenwechsel sein. Zu den weiteren Gewinnern zählen „Familienversicherung“ mit einem Zuwachs von 83%, „Versicherungsmakler“ mit einer Steigerung von 64% und „betriebliche Altersvorsorge“ mit einem Wachstum von 25%. Unter den aufstrebenden Nischen stechen „PKV Beitragserhöhung“ (+179% YoY) und „Familienversicherung Ehepartner“ (+153% YoY) hervor.

Klassische Massenprodukte mit Einbußen

Indes verlieren die großen Volumenprodukte absolut: „Kfz-Versicherung“ verbucht ein Minus von 16%, „Reiserücktrittsversicherung“ ein Minus von 13% und „Haftpflichtversicherung“ verliert 12%. Informationsgetriebene Begriffe wie „Krankenkassen im Vergleich“ (−52%) und „Krankenversicherung der Rentner“ (−53%) büßen fast die Hälfte ihres Volumens ein.

Diese Marken dominieren

Im Marken-Ranking ergibt die Auswertung ein klares Bild: HUK führt bei der Suche im Kfz-Segment mit 339.400 Suchen pro Jahr und einem Anstieg von 28% sowie bei der Suche nach Haftpflicht und Hausrat. ERGO dominiert in den Bereichen Zahnzusatz und Sterbegeld, ARAG den Rechtsschutz, ADAC den Reiserücktritt, HanseMerkur die Auslandskrankenversicherung und Debeka die private Krankenversicherung.

Lesen Sie auch: Kfz-Tarifsuche per KI: Vermittler noch gefragt?
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Neuer Aufkäufer will Maklerhäuser mit KI optimieren http://www.asscompact.de/node/171841

In Köln hat sich ein neuer Konsolidierer gegründet. Moritz Delbrück und Philipp Kanschick haben die Modern Insurance Technology GmbH gegründet. Das Unternehmen will sich auf die Übernahme von Maklerbetrieben konzentrieren und diese mit KI-Lösungen effizienter machen.

171841 18. Juni 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Es gibt einen neuen Player am Konsolidierungsmarkt: Er heißt Modern Insurance Technology, oder kurz: die MoIn Group. Moritz Delbrück und Dr. Philipp Kanschik, beide auch aus der Versicherungsbranche bekannt (respektive ARAG und Policen Direkt), haben sie zusammen mit dem IT-Experten André Hoendgen gegründet, wie Delbrück und Kanschick u. a. auf LinkedIn bekanntgeben.

Pläne der MoIn Group

Die MoIn Group will sich als „das erste AI-Roll-up der deutschen Maklerbranche“ etablieren. Heißt: Man möchte profitable Maklerhäuser übernehmen, diese in ihrer unternehmerischen Identität bestehen lassen und sie um KI-Agenten ergänzen, die im Tagesgeschäft sofort entlasten, so schreibt Delbrück auf LinkedIn. Seiner Meinung nach lasse sich der Großteil der täglichen Arbeit bereits jetzt signifikant verbessern. Denn Makler würden rund die Hälfte ihrer Arbeitszeit mit Verwaltung und IT statt mit ihren Kunden verbringen.

Kanschik ergänzt in seinem LinkedIn-Post, dass sich die Technologie dafür fundamental verändert habe. Die KI-Welle erlaube heute eine Entlastung im Backend und ein Tempo in der Verwaltung, das vor wenigen Jahren „noch undenkbar gewesen wäre“.

Die ersten Übernahmen sind wohl auch schon vonstattengegangen: Compari aus Mellrichstadt und die Sünderwald-Gruppe aus Chemnitz befinden sich bereits an Bord.

Bekannte Investoren im Hintergrund

Der Versicherungsmonitor berichtet außerdem über die Kapitalgeber der MoIn Group – und die sind keine Unbekannten. Rund 60% am Unternehmen hält der US-Investor Warburg Pincus, dem auch die Mehrheitsanteile an blau direkt sowie der Netfonds AG angehört. Die restlichen Anteile sind auf kleinere Investoren aufgeteilt. Neben den drei Gründern sind das Branchenexperten wie Torsten Oletzky, ehemaliger Vorstandsvorsitzender der ERGO, aber auch der ehemalige Bundesfinanzminister Christian Lindner. (mki)

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HanseMerkur launcht PKV-Tarif für Beamtenanwärter http://www.asscompact.de/node/171830

Die HanseMerkur hat ihre Produktpalette in der privaten Krankenversicherung erweitert und einen Tarif für Beamtenanwärter und Referendare an den Start gebracht. Der Tarif setzt auf ein gehobenes Leistungsniveau zu einem preiswerten Beitrag. Der Versicherer will damit weiter den Beamtenmarkt erschließen.

171830 18. Juni 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Der Hamburger Versicherer HanseMerkur hat sein Angebot in der privaten Krankenversicherung erweitert. Das neue Produkt Be Fit Start fokussiert sich auf beihilfeberechtigte Beamtenanwärter und Referendare und ist gezielt auf die Ausbildungsphase zugeschnitten.

Be Fit Smart komplettiert die Be-Fit-Produktfamilie: Neben dem neuen Produkt bietet HanseMerkur auch Be Fit Smart für beitragssensible Beamte als auch Be Fit Best, welcher auf gehobenes Leistungsniveau setzt.

Das Produkt bietet Berufsanfängern leistungsstarke Absicherung auf dem Niveau von Be Fit Best, aber zu einem preiswerten Beitrag, so HanseMerkur. Leistungsmerkmale inkludieren u.a. eine Beitragsgarantie während der Ausbildungszeit für bis zu 60 Monate, Leistungen über die Höchstsätze der GOÄ /GOZ hinaus, späterer Tarifwechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung sowie Flexibilität bei temporärer Beihilfeunterbrechung, etwa zwischen Ende des Referendariats und Übernahme in den Schuldienst.

Der Versicherer setzt mit dem Launche des neuen Produkts seine strategische Initiative zur systematischen Erschließung des Beamtenmarktes fort. „Der Beamtenmarkt ist fachlich anspruchsvoll und die Zielgruppe ausgesprochen heterogen – ein Anwärter hat andere Erwartungen und Möglichkeiten als ein Beamter im aktiven Dienst“, sagt Eric Bussert, Vorstand Vertrieb und Marketing bei der HanseMerkur. (js)

Weitere aktuelle Meldungen über neue Tarife und Anpassungen bei Versicherungsprodukten lesen Sie in unserer Rubrik „Assekuranz“.
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Versicherungsbetrug: Falscher Verdacht, aber keine Entschädigung http://www.asscompact.de/node/171793

Ein Gastronom zeigt einen Einbruch in seinen Weinkeller an und gerät selbst in Verdacht. Ermittler vermuten Versicherungsbetrug und durchsuchen seine Räume. Obwohl später die Täter ermittelt werden, bleibt eine Entschädigung aus, da der Anfangsverdacht laut Gericht als vertretbar gilt.

171793 18. Juni 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Ein Gastronom meldet einen Einbruch in seinen Weinkeller und gerät wenig später selbst ins Visier der Ermittler. Die Staatsanwaltschaft vermutet Versicherungsbetrug und lässt Geschäfts- sowie Privaträume durchsuchen. Zwar werden später die tatsächlichen Täter ermittelt, doch eine Entschädigung für den Betroffenen bleibt aus. Daraufhin klagt dieser, doch das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main weist Amtshaftungsansprüche gegen das Land Hessen zurück. Der für die Durchsuchung maßgebliche Anfangsverdacht sei aus Sicht der Ermittlungsbehörden vertretbar gewesen.

Einbruch und aufkommender Verdacht

Im Jahr 2021 wurde in den Weinkeller des vom Kläger betriebenen Hotels und Restaurants in Eltville eingebrochen. Entwendet wurden hochwertige Weine und Champagner. Zunächst ging die Polizei von einem Einbruchsdiebstahl aus. Im weiteren Verlauf stützte der ermittelnde Beamte jedoch den Verdacht, der Kläger könne die Tat vorgetäuscht haben, um Versicherungsleistungen zu erlangen. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft ordnete das Amtsgericht Wiesbaden eine Durchsuchung der Geschäfts- und Privaträume an.

Einstellung der Ermittlungen und Klage auf Entschädigung

Die Maßnahme blieb hinsichtlich des Betrugsverdachts ohne Ergebnis. Später wurden die tatsächlichen Täter ermittelt und das Verfahren gegen den Kläger eingestellt. Dieser verlangte daraufhin Schadenersatz wegen Amtspflichtverletzung, unter anderem wegen einer Rufschädigung und gesundheitlicher Beeinträchtigungen. Das Landgericht Wiesbaden hatte die Haftung des Landes dem Grunde nach zunächst bejaht.

Auf die Berufung des Landes änderte das OLG Frankfurt die Entscheidung und wies die Klage weitgehend ab. Im Amtshaftungsprozess komme es nicht auf die inhaltliche Richtigkeit staatsanwaltschaftlicher oder richterlicher Entscheidungen an. Maßgeblich sei, ob die Maßnahmen bei Abwägung der Interessen vertretbar gewesen seien. Ein Anfangsverdacht dürfe nicht auf bloßen Vermutungen beruhen, könne aber auf kriminalistische Erfahrung gestützt werden.

OLG: Durchsuchung war vertretbar

Dies sei hier der Fall gewesen. So seien 216 Flaschen gezielt ausgewählt, unbeschädigt entnommen und umverpackt worden – ein atypischer Ablauf für einen Einbruchsdiebstahl. Zudem hätten veröffentlichte Unternehmenszahlen auf wirtschaftliche Schwierigkeiten hingedeutet. Daraus habe sich aus Sicht der Ermittler ein möglicher Anreiz für einen Versicherungsbetrug ergeben. Auch der Auslandsaufenthalt des Klägers zur Tatzeit habe den Verdacht nicht entkräftet, da die Einschaltung von Helfern naheliegend gewesen sei.

Ansprüche auf Schmerzensgeld verneinte das Gericht ebenfalls. Für Schäden infolge strafprozessualer Maßnahmen gelte das Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen als abschließende Regelung.

Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Eine Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesgerichtshof (BGH) ist möglich. (bh)

 

OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 11.06.2026 - Az. 1 U 37/25

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AssCompact Studie zeigt Trends des Maklermarkts der Zukunft http://www.asscompact.de/node/171827

In welchen Beratungsfeldern erwarten Makler Wachstumschancen? Wie intensiv läuft die Konsolidierung weiter? Und wie stark prägt das Alter die Maklerschaft? Die aktuelle „AssCompact Trendstudie Maklermarkt 2030+“ hat sich dazu ein Meinungsbild bei mehr als 1.000 Maklerinnen und Maklern eingeholt.

171827 17. Juni 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Wie sieht der Maklermarkt der Zukunft aus? Mit dieser Frage beschäftigt sich die neue Studie „AssCompact Trendstudie Maklermarkt 2030+“. Die Studie hat das Fachmagazin AssCompact in Kooperation mit Klaus-Jürgen Baum, KJB Consulting, und Dr.-Ing. Dietmar Kottmann, Oliver Wyman, durchgeführt. Die Analyse basiert auf einer sehr großen Stichprobe von insgesamt 1.042 befragten Versicherungsmaklern – größtenteils mittelständische Maklerhäuser und Regionalmakler – und wurde flankiert durch die Unterstützung der Partner BDVM, BVK, Fonds Finanz, GA Group, Markel und VEMA. Auf Basis der Umfrageergebnisse, die Dr.-Ing. Kottmann auf dem BDVM-Symposion am 16.06.2026 bereits in Teilen vorstellte, kristallisieren sich u.a. diese drei Trends als prägend für den Versicherungsmaklermarkt im Jahr 2030 heraus:

  • In den Beratungsfeldern verschieben sich die Wachstumschancen.
  • Die Konsolidierung wird mit Tempo weitergehen.
  • Die Altersstruktur prägt den Maklermarkt stärker denn je.
Sach und bKV mit Wachstumschancen

Bis 2030 verschieben sich laut „AssCompact Trendstudie Maklermarkt 2030+“ die Wachstumschancen für Versicherungsmakler in den Beratungsfeldern deutlich. Geschäftspotenzial wird vor allem in der Sachversicherung erwartet. In der gewerblichen Sach gehen 54% der Befragten von einer wachsenden (< 10% Wachstum) bzw. stark wachsenden (> 10% Wachstum) Marktentwicklung aus. Hinzu kommt aber, dass die Makler in der Sachversicherungssparte mit einer stark technologiegetriebenen Entwicklung rechnen. Bereits heute gehen 62% der befragten Makler davon aus, dass das private Sachgeschäft künftig überwiegend über Vergleichsplattformen und digitale Marktplätze abgewickelt wird. Nur rund ein Drittel bejaht zudem die Frage, dass Makler in der gewerblichen wie privaten Sachversicherung zum wichtigsten Absatzweg zählen werden. Damit verlagert sich das Geschäft zunehmend in standardisierte, digitale Prozesse, während die Bedeutung klassischer Beratung in der Breite tendenziell abnimmt.

Parallel dazu gewinnen im Bereich der Personenversicherung insbesondere die betriebliche Krankenversicherung sowie biometrische Vorsorgelösungen an Bedeutung. In der bKV erwarten 56% der Befragten eine wachsende bis stark wachsende Marktentwicklung, in der Biometrie immerhin noch 45%. In der privaten Altersvorsorge teilen diese Einschätzungen dagegen nur 34%, in der PKV und Pflege 42%.

Im Bereich der privaten Vorsorge nehmen die befragten Makler zudem ein wachsendes Potenzial für komplexere Vorsorgelösungen an, die eine höhere Beratungsintensität erfordern und stärker auf individuelle Kundenbedarfe zugeschnitten sind. Während daher im Sachgeschäft die Technologie als wettbewerbsentscheidend beurteilt wird, kristallisiert sich in der Personenversicherung laut Maklervotum der Spezialisierungsgrad in der Beratung als kompetitiver Vorteil heraus.

Unternehmensgröße ist entscheidend für den Erfolg

Ein weiteres Ergebnis der Studie: Die Konsolidierung im Maklermarkt setzt sich in den kommenden Jahren mit Tempo fort. Sie zeigt dabei eine klare Tendenz zugunsten größerer Anbieter. Die Umfrage unter Maklern verdeutlicht nämlich, dass die Unternehmensgröße zunehmend Wettbewerbsvorteile bringt, da größere Maklerhäuser organisch besser wachsen und Marktchancen effizienter nutzen können. So berichten fast 30% der Maklerhäuser im untersten Umsatzbereich (bis 250.000 Euro) davon, dass ihre Umsätze in den vergangenen drei Jahren stabil bis rückläufig waren. In den Maklerhäusern bis 500.000 Euro Umsatz lag dieser Anteil bei 22%. Größere Maklerhäuser – Umsätze in Höhe von 751.000 Euro und größer – verzeichnen dagegen kaum bis keine rückläufigen Umsätze, sondern berichten verstärkt über eine positive Umsatzentwicklung.

Nachfolgeproblematik trifft vor allem kleine Makler

Gleichzeitig prägt die Altersstruktur den Maklermarkt stärker denn je: Etwa 70% der befragten Makler sind älter als 50 Jahre, 56% sogar älter als 55 Jahre. Vor diesem Hintergrund sind viele Makler offen für externe Lösungen wie Unternehmensverkauf oder Verrentung. Rund 46% der Befragten geben dies als bevorzugte Nachfolgelösung an. Und kleinere Maklerunternehmen sind wiederum besonders von Nachfolgeproblemen betroffen. Gerade in den unteren Umsatzgrößenklassen bis 250.000 Euro und 251.000 Euro bis 500.000 Euro ist der Anteil an Häusern, die einen Nachfolger/Übernehmer suchen bzw. sich auf die Maklerrente vorbereiten, im Vergleich mit größeren Maklerhäusern deutlich erhöht.

Insgesamt erwarten daher mehr als 60% mittelfristig einen deutlichen Rückgang der Maklerzahlen, was die Konzentration im Markt weiter beschleunigen dürfte. Ende 2025 zählte die Statistik der IHK noch rund 47.000 Makler in Deutschland. Für jüngere und kleinere Maklerhäuser wird es damit noch wichtiger, sich durch Spezialisierung, Digitalisierung und insbesondere auch durch strategische Partnerschaften mit anderen Maklern im Wettbewerb zu behaupten. (as)

AssCompact Wissen Digitalkongress Maklermarkt 2030+

Inwiefern laut „AssCompact Trendstudie Maklermarkt 2030+“ Technologie den Wettbewerb im Versicherungsvertrieb generell beeinflussen wird und welche Konsequenzen das auf das Kundenerlebnis haben wird, wird in den kommenden Tagen hier auf asscompact.de und im Newsletter veröffentlicht.

Eine intensive Beschäftigung mit den Ergebnissen der „AssCompact Trendstudie Maklermarkt 2030+“ findet außerdem im AssCompact Wissen Digitalkongress Maklermarkt 2030+ statt. Dieser läuft am 09.07.2026 auf Zoom ab. Weitere Infos dazu und die Anmeldung gibt es hier: AssCompact Wissen Digitalkongress Maklermarkt 2030+

Die Studie kann demnächst auch über die AssCompact Studienabteilung erworben werden.

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Stabwechsel im Vorstand der DEURAG http://www.asscompact.de/node/171828

Die DEURAG Deutsche Rechtsschutz-Versicherung AG hat ab 2027 einen neuen Vertriebsvorstand: Auf Stephan Mielke folgt Daniel Kempchen. Mielke wiederum übernimmt die Leitung der Organisationsdirektion Freie Vertriebe bei SIGNAL IDUNA und folgt damit auf Ulrich Scheele.

171828 17. Juni 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die DEURAG Deutsche Rechtsschutz-Versicherung AG, eine Tochter der SIGNAL IDUNA Gruppe, besetzt die Position des Vertriebsvorstandes zum 01.01.2027 neu: Daniel Kempchen wird demnach Nachfolger von Stephan Mielke.

Der 43-jährige Kempchen ist bereits seit 01.01.2025 Vorstandsvorsitzender und CEO der SIGNAL IDUNA Ungarn (SIHU) und verantwortet dort die strategische Weiterentwicklung des Unternehmens. Der Versicherungsexperte verfügt über langjährige internationale Managementerfahrung. Er war u. a. bei der Generali-Gruppe in Mittel- und Osteuropa tätig. Innerhalb der SIGNAL IDUNA Gruppe in Budapest und Dortmund übernahm er diverse Führungsaufgaben. Seit dem Jahr 2018 verantwortete Kempchen die Bereiche Produktentwicklung, Vertrieb und Marketing der SIGNAL IDUNA Ungarn.

Mielke ist seit 2009 bei der SIGNAL IDUNA Gruppe, wo der 50-Jährige verschiedene Führungspositionen im Vertrieb innehatte. Bevor er zum 01.01.2023 in den Vorstand der DEURAG wechselte, war Mielke Gebietsdirektor in Oldenburg. Bei der DEURAG war er für wesentliche Unternehmensbereiche von Vertrieb und Produktmanagement über Personal bis hin zu Kapitalanlagen verantwortlich und trieb laut dem Unternehmen die strategische Weiterentwicklung maßgeblich voran. Zum Jahreswechsel wird er die Leitung der Organisationsdirektion Freie Vertriebe bei SIGNAL IDUNA übernehmen und folgt damit auf Ulrich Scheele an, der sich in den Ruhestand verabschiedet. (lg)

News über weitere personelle Veränderungen in der Finanz- und Versicherungsbranche lesen Sie in der Rubrik „Personen“.

Bild: © SIGNAL IDUNA

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Neues Maklerhaus mit Fokus auf Ruhestandsplanung gestartet http://www.asscompact.de/node/171826

Mit der BoomerFinance GmbH startet ein neues Beratungshaus, das sich dem durch die Alterung der Gesellschaft hervorgerufenen strukturellen Wandel widmet. Das Haus will einen ganzheitlichen Beratungsansatz aus Vermögen, Vorsorge, Struktur und Lebensqualität bieten.

171826 17. Juni 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Deutschland steht vor einer massiven Ruhestandswelle: 15 bis 20 Millionen Babyboomer werden bis Mitte der 2030er-Jahre aus dem Berufsleben ausscheiden und damit die Anforderungen an Finanzberatung und Vermögensstrukturierung grundlegend verändern, so heißt es in einer Mitteilung des neu gegründeten Beraterhauses BoomerFinance.

Das Haus, welches u. a. auch als Versicherungsmakler nach § 34d GewO eingetragen ist, widmet sich diesem strukturellen Wandel. Ziel sei, Finanzberatung als Financial Wellbeing zu denken – weg von isolierten Finanzentscheidungen, hin zu einem ganzheitlichen Ansatz aus Vermögen, Vorsorge, Struktur und Lebensqualität.

Hintergrund

Getragen werde das Unternehmen von neun erfahrenen Gründungspartnerinnen und -partnern, darunter ausschließlich ehemalige Vorstände, Unternehmen und Führungskräfte der Finanz- und Investmentbranche aus dieser Generation. Initiator der Gesellschaft ist Olaf Neuenfeldt, der auf internationale Erfahrung u. a. bei der Lloyds Banking Group, Prudential, Aegon und der Al Rajhi Gruppe zurückblickt. Als Vorsitzender der Initiative Ruhestandsplanung, Buchautor und langjähriger Referent beschäftigt er sich seit vielen Jahren mit strategischer Ruhestandsplanung.

Weiterhin gehören zum Gründerkreis Branchenexperten wie Claus Gillen, früher bei McKinsey, MLP SE und Formaxx AG bzw. JDC Group und Bonnfinanz.

Charles Neus war zuletzt als Leiter Altersvorsorge-Lösungen bei Schroders tätig und hatte zuvor Führungspositionen bei J.P. Morgan AM und Fidelity inne. Er verfügt über langjährige Erfahrung im Asset-Management und in der Entwicklung strategischer Altersvorsorgelösungen.

Ganzheitlicher Beratungsansatz

Mit dem Eintritt der Babyboomer-Generation in den Ruhestand wächst der Bedarf an strukturierter, unabhängiger Beratung erheblich, so BoomerFinance. Gleichzeitig fehle es aber bislang an integrierten Lösungen, die finanzielle, rechtliche und persönliche Aspekte zusammenführen. BoomerFinance möchte hier ansetzen und Beratung breiter verstehen. Finanzielle Sicherheit solle nicht mit einzelnen Produkten beginnen, sondern mit Überblick, Struktur und langfristiger Klarheit. Financial Wellbeing beschreibe damit die Verbindung aus finanzieller Stabilität, persönlicher Vorsorge sowie Gesundheit, Langlebigkeit und Lebensqualität.

Ein zentraler Bestandteil dieses Ansatzes sei auch das Themenfeld „Frauen und Finanzen“. Frauen seien in zentralen Finanzfragen häufig strukturell benachteiligt, etwa durch unterbrochene Erwerbsbiografien, strukturell geringere Einkommen sowie eine geringere Beteiligung am Kapitalmarkt. BoomerFinance will diese Lücke gezielt adressieren und das Thema stärker in den Mittelpunkt moderner Ruhestandsplanung rücken.

Zielgruppe

Im Mittelpunkt stehen Menschen ab etwa 50 Jahren, die über gewachsene Vermögensstrukturen verfügen und sich mit komplexen Zukunftsfragen auseinandersetzen, etwa dem richtigen Zeitpunkt für den Ruhestand, der nachhaltigen Sicherung ihres Lebensstandards oder dem strukturierten Einsatz ihres Vermögens. Der Beratungsansatz von BoomerFinance gehe dabei bewusst über klassische Finanzthemen hinaus. Neben Vermögensstrukturierung, Einkommens- und Entnahmestrategien sowie Nachfolge- und Generationenplanung werden auch Aspekte wie Gesundheit, Langlebigkeit und Lebensqualität systematisch in die Planung integriert. Weiterhin will BoomerFinance als ThinkTank und Plattform für die Weiterentwicklung von Financial Wellbeing agieren, um neue Standards in der Ruhestandsplanung zu entwickeln und dieses Beratungsfeld gemeinsam mit Partnern weiterzuentwickeln. (mki)

Bild: die Geschäftsführer der BoomerFinance GmbH (v. l. n. r.): Olaf Neuenfeldt, Claus Gillen, Charles Neus

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Wettbewerbsanalyse: Neue Lösung für Versicherer http://www.asscompact.de/node/171824

Smart InsurTech stellt Versicherern eine neu entwickelte automatisierte Wettbewerbsanalyse zur eigenständigen Nutzung bereit. Mit dieser Sammelberechnung können Versicherer ihre Tarife strukturiert und datengestützt im Wettbewerbsumfeld beleuchten.

171824 17. Juni 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Smart InsurTech hat eine neue Self-Service-Lösung zur automatisierten Wettbewerbsanalyse für Versicherer konzipiert. Mit dieser Sammelberechnung haben Versicherer die Möglichkeit, ihre Tarife ohne lange Abstimmungsprozesse strukturiert und datengestützt im Marktumfeld zu analysieren. Die Grundlage bilden rund 80.000 Tarife von über 300 Gesellschaften, die im Vergleichsrechner der Versicherungsplattform Smart Insur zur Verfügung stehen.

„Der Wettbewerb in der Versicherungswirtschaft wird zunehmend datengetrieben“, berichtet Markus Niederreiner, Chief Executive Officer (CEO) der Smart InsurTech AG. „Produktentscheidungen und Preisstrategien müssen heute schneller und fundierter getroffen werden als noch vor wenigen Jahren, sonst riskiert man Margenverluste oder Marktanteile. Mit der automatisierten Marktanalyse schaffen wir für Versicherer eine transparente Entscheidungsgrundlage auf Basis realer Marktdaten“, so Niederreiner weiter. Der Anspruch von SmartInsurTech sei dabei, Markttransparenz strategisch nutzbar zu machen.

Markttransparenz auf Grundlage realer Vermittlerdaten

Die Sammelberechnung macht Effizienzgewinne im Produktmanagement und Pricing möglich, wie es von Smart InsurTech weiter heißt. Anstelle individueller Auswertungen mit längeren Abstimmungsschleifen können Anwender ihre Analysen in wenigen Schritten selbst konfigurieren – von der Sparte über die Wettbewerberauswahl bis zur Datengrundlage.

Die Auswertungen stützen sich auf tatsächlich im Vermittlermarkt generierten Berechnungen der Plattform Smart Insur. Die Datengrundlage speist sich aus Tausenden realen Berechnungen pro Monat. „Versicherer erhalten Einblicke in reale Marktbewegungen statt modellhafter Simulationen“, erklärt Niederreiner weiter. „So erkennen Versicherer sofort, wo ihr Tarif im Vergleich zur von ihnen definierten Peer Group steht und wo Preis- oder Leistungsanpassungen sinnvoll sein können.“

Das Ergebnis sei eine strukturierte Auswertung mit direkter Vergleichbarkeit der Tarife unter identischen Parametern. Optional lässt sich eine vertiefte qualitative Leistungsbewertung ergänzen. Die neue Self-Service-Lösung verringert den Analyseaufwand, die Kosten und beschleunigt die Bereitstellung belastbarer Ergebnisse, wie Smart InsurTech unterstreicht.

Analyse flexibel konfigurierbar

In der Marktanalyse stehen derzeit zehn Sparten zur Verfügung, darunter Wohngebäude-, Haftpflicht-, Hausrat-, Rechtsschutz- und Unfallversicherung. Die Zusammenstellung der Vergleichsgruppe erfolgt individuell inklusive optionaler Integration von Sondertarifen. Versicherer können nicht nur die Marktdaten der Smart Insur-Plattform verwenden, sondern auch eigene Daten einbinden. (tik)

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PKV wächst erneut – Deutsche wünschen sich Wahlfreiheit http://www.asscompact.de/node/171823

Die PKV ist auch 2025 erneut gewachsen. Insgesamt stieg die Gesamtzahl der Versicherungen auf 41 Millionen, teilt der PKV-Verband mit. Gleichzeitig kritisiert der Verband die steigende Versicherungspflichtgrenze: Eine Umfrage zeigt, dass die Mehrheit der Deutschen sich Wahlfreiheit im Gesundheitssystem wünscht.

171823 17. Juni 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die private Krankenversicherung ist auch im Jahr 2025 gewachsen. Das geht aus Zahlen hervor, die der Verband der Privaten Krankenversicherung e. V. (PKV-Verband) veröffentlicht hat. Demnach ist die Gesamtzahl der Versicherungen im vergangenen Jahr um rund 0,9 Millionen auf knapp 41 Millionen gestiegen – ein Plus von 2,3% gegenüber dem Vorjahr.

Zusatzversicherung als Wachstumsmonitor

Erneut hat sich dabei die Zusatzversicherung als Wachstumsmonitor erwiesen: Rund 873.000 zusätzliche Verträge verzeichnet der PKV-Verband für 2025 im Vergleich zum Vorjahr. Das ist ein Zuwachs von 2,8%. Auch die Vollversicherung entwickelt sich stabil: Nach Abzug der Sterbefälle ist der Bestand um 49.700 Versicherte gestiegen. Insgesamt waren 2025 8,79 Millionen Menschen PKV-vollversichert, 0,6% mehr als im Vorjahr.

In diesem Zusammenhang kritisiert der Verband auch die Pläne der Bundesregierung, die Versicherungspflichtgrenze außerordentlich um 3.600 Euro pro Jahr anzuheben. Zusammen mit der regulären Anhebung müssen Angestellte künftig über 84.400 Euro verdienen, um von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in die PKV wechseln zu können. Dadurch verlieren fast 1 Million Menschen in Deutschland ihre Wahlfreiheit, so der Verband. Insgesamt brauche Deutschland aber mehr Wahlfreiheit, nicht weniger, so Thomas Brahm, der Vorsitzende des PKV-Verbandes. „Der Wettbewerb zwischen GKV und PKV ist ein Motor für Qualität, Innovationen und Wirtschaftlichkeit, weil beide Säulen des dualen Systems um die beste Versorgung ringen.“

Mehrheit der Deutschen will Wahlfreiheit – unabhängig vom Einkommen
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Eine Umfrage des Meinungsforschungsinstituts INSA zeigt, dass sich die Mehrheit der Deutschen genau diese Wahlfreiheit wünscht: Mehr als jeder Zweite (52%) möchte laut den Ergebnissen der Umfrage, dass Angestellte unabhängig vom Einkommen die Möglichkeit, zwischen GKV und PKV zu wechseln. 15% lehnen das ab, ein Drittel ist entweder unentschieden oder macht keine Angabe.

Ohne den Zugang der Angestellten zur PKV steht der Wettbewerb vor dem Aus, so der PKV-Verband. Von dem Ringen um das bessere Preis-Leistungs-Verhältnis profitieren aber alle Versicherten: Es fordert sowohl die GKV als auch die PKV gleichermaßen, stetig besser zu werden, und effizient mit den Mitteln umzugehen, um die Versicherten zu überzeugen, so der Verband.

Höhere Beitragsbemessungsgrenze kann sich „verheerend“ auswirken

Neben der Versicherungspflichtgrenze soll auch die Beitragsbemessungsgrenze steigen. Millionen Versicherte müssen mit höheren Beiträgen rechnen, während ihre Wechselmöglichkeiten begrenzt werden. Das sei für den Wirtschaftsstandort Deutschland sowie für jüngere Generationen „verheerend“, so Brahms. „Mitten in der Wirtschaftskrise trifft die zusätzliche Belastung besonders qualifizierte Fachkräfte in zukunftsträchtigen Wachstumsbranchen, auf die Deutschland dringend angewiesen ist.“ (js)

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Interhyp setzt bei Sofortentscheidung auf fino digital http://www.asscompact.de/node/171822

Die Interhyp nutzt im Zuge der Sofortentscheidung für Baufinanzierungen die digitale Bonitätsdatenvalidierung des FinTechs fino digital. Mit „Instant-Baufi“ erhalten Kunden nach maximal 30 Minuten eine verbindliche Aussage, ob und zu welchen Konditionen die Finanzierung möglich ist.

171822 17. Juni 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Der Vermittler privater Baufinanzierungen Interhyp setzt bei seiner Sofortentscheidung für Immobilienfinanzierungen bei der Bonitätsdatenvalidierung von Privatkunden auf fino digital. Bei dem FinTech handelt es sich um einen Spezialisten im Bereich der Konto- und Datenanalyse.

Die Wahl fiel auf fino digital aufgrund der hohen Datenqualität, wie das Unternehmen mitteilt. Exakte und aussagekräftige Daten würden für eine detailreiche und richtige Einschätzung des jeweiligen Kunden sorgen. Die Analyse umfasst 500 Kategorien und ergebe qualitativ hochwertige Bonitätsdaten, die zu einer hohen Prognosesicherheit der Machbarkeit des Kunden bezüglich seiner Bonität führen würden, wie es in der Pressemitteilung weiter heißt.

Die ING Deutschland und die Interhyp Gruppe haben vor Kurzem mit „Instant-Baufi“ eine Sofortentscheidung für Immobilienfinanzierung gestartet. Damit erhalten Kunden nach maximal 30 Minuten eine verbindliche Aussage durch die ING, ob und zu welchen Konditionen die Finanzierung möglich ist. (tik)

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Weitere News rund um die Themen Immobilien und Baufinanzierung gibt es in unserer Rubrik „Immobilen“.
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US Treuhand erweitert Führungsteam http://www.asscompact.de/node/171821

Der Anbieter für US-Immobilienfonds US Treuhand setzt weiter auf Wachstumskurs und verstärkt sein Team: Simon Schmidt übernimmt als Direktor die Verantwortung für den Bereich Business Development. Fabian Frenz, seit 2022 im Unternehmen, steigt zum Leiter Marketing und Vertrieb auf.

171821 17. Juni 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Personelle Änderungen bei der US Treuhand: Der Anbieter für US-Immobilienfonds hat sein Führungsteam ausgebaut. Simon Schmidt leitet als Direktor den Bereich strategische Weiterentwicklung und die Marktpositionierung. Er soll Initiativen rund um das Business Development starten. Gleichzeitig übernimmt Fabian Frenz, seit 2022 im Unternehmen, als Leiter Marketing und Vertrieb noch mehr Verantwortung.

Schmidt verfügt über langjährige Erfahrung in der Finanz- und Investmentbranche mit Schwerpunkt Vertrieb, Marktzugang und strategische Partnerschaften. Nach Stationen als Finanzanlagenvermittler und Account Executive bei Fisher Investments war er zuletzt bei der Private-Market-Plattform portagon. Dort baute er ein Netzwerk aus Banken, Vermögensverwaltern und Finanzberatern auf.

Frenz hat als ehemals langjähriger Expansion Manager bei Maklerhäusern profunde Branchenerfahrung im Immobilienbereich. Vor seiner Tätigkeit bei der US Treuhand war er bei den Unternehmen VON POLL und Century 21 tätig, bevor er zur US Treuhand wechselte. Nach nun dreieinhalb Jahren im Vertriebsteam übernimmt er die Leitung Marketing und Vertrieb. (tik)

Bild: © US Treuhand

News über weitere personelle Veränderungen lesen Sie in der Rubrik „Personen“.
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Arbeitgeber darf Home-Office aufheben - wenn gut begründet http://www.asscompact.de/node/171820

Arbeitnehmer erwerben durch eine langjährige Home-Office-Praxis keinen automatischen Anspruch auf mobiles Arbeiten. Schränkt der Arbeitgeber Home-Office jedoch ein, sollte er nachvollziehbar begründen, warum mehr Präsenz erforderlich ist. Fehlt dies, kann die Weisung unwirksam sein.

171820 17. Juni 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Ein aktuelles Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf (ArbG) stellt in Sachen Home-Office Folgendes fest: Eine langjährige Praxis oder interne Regelungen begründen für Arbeitnehmer grundsätzlich keinen Anspruch auf das Arbeiten von zu Hause. Arbeitgeber können den Arbeitsort im Rahmen ihres Direktionsrechts bestimmen und Beschäftigte wieder ins Büro zurückbeordern.

Im konkreten Fall setzte das Gericht dieser Befugnis jedoch Grenzen und erklärte eine Weisung zur festen Präsenz von Montag bis Donnerstag für unwirksam.

Streit um Reduzierung von Home-Office

Der Kläger ist seit 2014 als IT-Mitarbeiter in einem Krankenhaus tätig und arbeitete über Jahre hinweg regelmäßig etwa zur Hälfte im Home-Office, insbesondere montags und freitags. Im Sommer 2025 kam es jedoch zu einem Kurswechsel: Nach internen Problemen im Zusammenhang mit einem SAP-Releasewechsel und aus Sicht des Arbeitgebers unzureichender Projektsteuerung ordnete ein Vorgesetzter an, das „externe Arbeiten“ für den Kläger vollständig zu streichen.

In der Folge wurde ihm zwar im Zuge der Nachsorge einer Erkrankung wieder ein Home-Office-Tag pro Woche eingeräumt. Der Arbeitgeber hielt jedoch daran fest, dass der Beschäftigte an den übrigen vier Tagen im Betrieb erscheinen müsse. Gegen diese Weisung setzte sich der Arbeitnehmer gerichtlich zur Wehr.

Zur Begründung führte er an, es fehle an sachlichen Gründen für die Einschränkung, zudem erfordere seine Tätigkeit keine verstärkte Präsenz. Darüber hinaus verwies er auf seine familiäre Situation, gesundheitliche Belastungen sowie die erhebliche Entfernung zwischen Wohnort und Arbeitsstätte.

Nach einer weiteren Erkrankung beantragte der Kläger im Oktober 2025, für die Dauer von 24 Wochen zumindest montags und freitags im Home-Office arbeiten zu dürfen, um notwendige Nachsorgetermine wahrnehmen zu können. Zwar gestattete der Arbeitgeber zwischenzeitlich die Arbeit im Home-Office an Freitagen, hielt im Übrigen jedoch an der Weisung fest, dass der Kläger an den verbleibenden Tagen im Betrieb zu erscheinen habe.

Kein Anspruch auf 50% Homeoffice

Mit seinem Hauptantrag verfolgte der Kläger das Ziel, dauerhaft 50% seiner Arbeitszeit im Home-Office erbringen zu dürfen. Einen entsprechenden Anspruch erkannte das Gericht jedoch nicht an.

Weder aus dem Arbeitsvertrag noch aus der im Unternehmen kommunizierten Regelung zum „externen Arbeiten“ lasse sich ein Rechtsanspruch ableiten. Bei der Mitteilung der Abteilungsleitung handele es sich vielmehr um eine Rahmenvorgabe für mögliche Genehmigungen, nicht aber um eine verbindliche Zusage mit einklagbarer Wirkung.

Auch das Argument einer betrieblichen Übung griff nach Auffassung des Gerichts nicht durch. Die über einen längeren Zeitraum praktizierte Homeoffice-Nutzung begründe für sich genommen keinen dauerhaften Anspruch. Ebenso wenig habe sich das Direktionsrecht des Arbeitgebers durch die bisherige Praxis auf einen bestimmten Arbeitsort verfestigt.

Trotzdem: Unwirksame Weisung mangels angemessener Interessenabwägung

Erfolg hatte der Kläger hingegen mit seinem Feststellungsantrag gegen die konkrete Weisung, an vier Tagen pro Woche im Betrieb arbeiten zu müssen.

Das Arbeitsgericht stellte klar, dass Arbeitgeber den Arbeitsort zwar grundsätzlich im Rahmen ihres Direktionsrechts nach § 106 GewO festlegen können. Dieses Weisungsrecht müsse jedoch nach „billigem Ermessen“ ausgeübt werden, wofür eine nachvollziehbare Abwägung der beiderseitigen Interessen erforderlich sei.

Daran fehlte es nach Auffassung der Kammer im konkreten Fall. Der Arbeitgeber habe nicht überzeugend begründen können, warum ausgerechnet die Präsenzpflicht des Klägers geeignet sein sollte, die angeführten Defizite in der Organisation zu beheben, zumal auch externe Mitarbeiter des Klägers weiterhin überwiegend remote arbeiteten. Wenn die Kommunikation ohnehin digital erfolge, sei nicht ersichtlich, weshalb sich die Zusammenarbeit durch eine Präsenz im Büro verbessern sollte.

Auch das Argument einer erleichterten Kontrolle ließ das Gericht nicht gelten. Gerade im IT-Bereich seien Arbeitsprozesse regelmäßig digital dokumentiert und damit transparent nachvollziehbar. (bh)

ArbG Düsseldorf, Urteil vom 11.02.2026 – Az: 3 Ca 6587/25

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Neue Förderung „Gewerbe zu Wohnen“ http://www.asscompact.de/node/171819

In Deutschland stehen viele Büros und Ladengeschäfte leer, während es an Wohnungen mangelt. Mit dem neuen Förderprogramm will die Bundesregierung hier Abhilfe schaffen. Ab Juli soll der Umbau von Gewerberäumen zu Wohnungen gefördert werden.

171819 17. Juni 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Im Juli soll das neue Förderprogramm „Gewerbe zu Wohnen (GzW)“ des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen starten. Im Rahmen der Bundesförderung gibt es Zuschüsse für den Umbau von Gewerberäumen in Wohnungen. Konkret wird der Umbau von zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht zu Wohnzwecken genutzten Gebäuden oder nicht zu Wohnzwecken genutzten Teilen von Gebäuden zu Wohnraum gefördert. Die Gebäude müssen beheizt sein. Das unterscheidet sie zum Beispiel von Lagerräumen, die nicht für den Umbau geeignet wären.

„Wir bekämpfen Leerstand, schaffen dringend benötigten Wohnraum und treiben gleichzeitig die klimagerechte Sanierung und Weiterentwicklung unserer Städte voran“, sagt Verena Hubertz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen. „Mit einem Zuschuss von bis zu 30.000 Euro je entstehender Wohneinheit setzen wir bewusst einen starken Anreiz. Die Förderung ist für Investoren höchst attraktiv — und gleichzeitig ein kraftvoller Impuls, um Projekte zu starten, die unsere Städte nachhaltig verändern“, so Hubertz weiter.

Eckpunkte der Förderung
  • Durch den Umbau muss mindestens eine neue Wohneinheit entstehen.
  • Anträge stellen können alle Investoren. Investor meint im Rahmen dieser Förderung den Auftraggeber der Maßnahme, der ein oder mehrere Nichtwohngebäude oder Teile von solchen Gebäuden zu Wohnraum umbauen möchte. Dies können natürliche oder juristische Personen (des öffentlichen oder privaten Rechts) sowie Personengesellschaften sein. Auch Selbstnutzer können die Förderung beantragen.
  • Für alle geförderten Wohn­einheiten muss mindestens der Standard „Effizienzhaus 85 Erneuerbare-Energien“ oder „Effizienzhaus Denkmal Erneuerbare-Energien“ erreicht werden.
  • Gefördert werden bis zu 30% von maximal 100.000 Euro förderfähige Ausgaben pro durch Umbau entstehende Wohneinheit als direkter Zuschuss – also bis zu 30.000 Euro direkter Zuschussförderung. Ausgaben im Zusammenhang mit der energetischen Sanierung zählen nicht dazu.
  • Die Förderung lässt sich grundsätzlich mit anderen Förderungen kombinieren.
  • Die Gesamtförderung pro Unternehmen wird grundsätzlich bei 300.000 Euro gedeckelt.
  • Die Antragstellung muss vor Vorhabenbeginn erfolgen.

Weitere Informationen gibt es auf der Website der KfW sowie auf der Internetseite des BMWSB.

Weitere News rund um den Immobilienmarkt und den Bereich Baufinanzierung finden Sie in der Rubrik „Immobilien“.
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Europace: So haben sich Immobilienpreise zuletzt entwickelt http://www.asscompact.de/node/171816

Laut Hauspreis-Index EPX des Europace Finanzierungsmarktplatzes zeigten sich die Preise am deutschen Immobilienmarkt im Mai 2026 stabil. Lediglich die Preise für neue Ein- und Zweifamilienhäuser haben leicht zugelegt. Somit hält der Trend von April an.

171816 17. Juni 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die Transaktionsplattform für Immobilienfinanzierungen, Bausparprodukte und Ratenkredite Europace hat neue Daten des Hauspreis-Index EPX veröffentlicht. Der Index basiert auf tatsächlichen Immobilienfinanzierungs-Transaktionsdaten des Europace Finanzierungsmarktplatzes. Im Mai ist eine stabile Entwicklung der Preise am Immobilienmarkt hierzulande zu beobachten. Der Gesamtindex ist im Mai nur minimal um 0,11% auf 221,83 Punkte gestiegen. Gegenüber dem Vorjahresmonat bedeutet dies ein Plus von 1,48%.

Leichte Zunahme der Neubaupreise

Lediglich die Preise für neue Ein- und Zweifamilienhäuser haben im Mai um 0,33% zugelegt. Dabei handelt es sich um den stärksten monatlichen Zuwachs aller Segmente. Der Index erhöhte sich auf 244,56 Punkte, im Jahresvergleich ergibt sich ein Plus von 2,16%. Mit diesen leichten Zuwächsen im Neubau setzt sich der Trend vom April laut Europace fort.

Die Preise für Eigentumswohnungen haben im Mai nur geringfügig angezogen, und zwar um 0,15% auf 219,63 Punkte. Im Jahresvergleich bedeutet dies eine Zunahme von 1,17%. Damit würden Wohnungen ein verlässlicher Stabilitätsanker bleiben, auch wenn die Dynamik etwas nachlasse, wie es von Europace dazu heißt.

Andere Entwicklung im Bestand

Ein anderes Bild ergibt sich beim Bestandssegment. Die Preise für bestehende Ein- und Zweifamilienhäuser sind im Mai um geringfügige 0,12% gestiegen. Der Index lag bei 201,029 Punkten. Im Jahresvergleich zeigt sich ein Plus von 1,01%. Der Markt zeige sich damit insgesamt stabil, aber zunehmend uneinheitlich, so Europace.

„Dass wir einen Preisanstieg im Neubau sehen, verwundert angesichts der globalen Lage und steigenden Bauleistungspreisen kaum”, erklärt Stefan Münter, Vorstand und Co-CEO von Europace. „Wichtig für Verbraucher: Die Investition ins Eigenheim sollte bei weiterhin rasant steigenden Mieten ins Auge gefasst werden; wir sehen im Mai erneut Zuwächse um 0,52% im Vergleich zum Vormonat April. Bestandsobjekte und Eigentumswohnungen sind attraktive Optionen, um den Geldbeutel langfristig zu schonen, insbesondere in Metropolregionen“, so Münter weiter.

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Deutsche Wohnen: Gericht mildert DSGVO-Bußgeld auf 900.000 Euro http://www.asscompact.de/node/171782

900.000 statt 14,5 Mio. Euro: Das Landgericht Berlin I hat das ursprüngliche DSGVO-Bußgeld gegen Deutsche Wohnen deutlich reduziert. Zugunsten des Immobilienunternehmens wertete das Gericht, dass der Umgang mit der DSGVO anfangs unklar war und auch externe Berater eingebunden waren.

171782 17. Juni 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Das Landgericht (LG) Berlin I hat gegen die Deutsche Wohnen SE ein Bußgeld in Höhe von 900.000 Euro wegen Verstößen gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verhängt. Das Urteil fiel damit erheblich milder aus als der ursprüngliche Bußgeldbescheid. Die Berliner Datenschutzbeauftragten hatten ursprünglich ein Bußgeld von rund 14,5 Mio. Euro gegen die Immobiliengesellschaft verhängt.

Verstöße gegen DSGVO-Grundsätze

Die 26. Große Strafkammer des Gerichts sah es als erwiesen an, dass das Unternehmen gegen Vorgaben der DSGVO verstoßen hat. Konkret habe die Deutsche Wohnen nach Inkrafttreten der DSGVO die notwendigen technischen und organisatorischen Anpassungen ihrer IT-Systeme nicht rechtzeitig umgesetzt. Dadurch sei die fristgerechte Löschung personenbezogener Daten ehemaliger Mieter nicht sichergestellt gewesen.

Betroffen waren unter anderem sensible Unterlagen wie Gehaltsnachweise, Kontoauszüge und Ausweisdokumente. Nach Auffassung des Gerichts lag ein Verstoß gegen die Grundsätze der Datenminimierung und Speicherbegrenzung gemäß Art. 5 DSGVO vor. In Einzelfällen sei zudem gegen die Rechtmäßigkeitsanforderungen der Datenverarbeitung nach Art. 6 DSGVO verstoßen worden. Die Kammer ging von vorsätzlichem Handeln aus, da es technisch möglich und zumutbar gewesen sei, die Daten besser zu schützen und rechtzeitig zu löschen.

Deutlich reduziertes Bußgeld

Ausgangspunkt des Verfahrens war ein Bußgeldbescheid der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit aus dem Jahr 2019. Nachdem das Verfahren zunächst eingestellt und später nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH)wieder aufgenommen worden war, kam es nun zur inhaltlichen Entscheidung.

Bei der Bemessung des Bußgeldes berücksichtigte das Gericht unter anderem, dass die Verstöße in der Einführungsphase der DSGVO stattfanden und das Unternehmen externe Berater sowie IT-Experten zur Umsetzung der neuen Anforderungen hinzugezogen hatte. Auch die Aufsichtsbehörde habe zu Beginn Schwierigkeiten bei der Anwendung der neuen Vorschriften gehabt.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann mit dem Rechtsmittel der Rechtsbeschwerde angefochten werden.

LG Berlin I, Urteil vom 09.06.2026 – Az.: 526 OWi LG 1/20

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Neuer Maklerfavorit in der privaten Haftpflichtversicherung http://www.asscompact.de/node/171803

Eine der wichtigsten Absicherungen ist die Haftpflichtversicherung. Daher wird die private Haftpflichtversicherung auch von einem Großteil der Makler vermittelt. Doch welche Anbieter stehen aktuell in der Gunst der Vermittler? Wer der neue Maklerfavorit ist, verrät die Bildergalerie aus „AssCompact TRENDS II/2026“.

171803 16. Juni 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement ]]>
Makler erwarten schwierige wirtschaftliche Zeiten http://www.asscompact.de/node/171805

Makler stehen vor einer Phase zunehmender wirtschaftlicher und struktureller Herausforderungen, so die Einschätzung des BDVM beim Symposium in Köln. Während sich die Sachversicherung von einem harten in einen weicheren Marktzyklus bewegt, verschärft die schwache Konjunktur die Bedingungen zusätzlich.

171805 16. Juni 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Versicherungsmakler müssen sich auf schwierige wirtschaftliche Zeiten einstellen. Die gesamtwirtschaftliche Situation in Deutschland gepaart mit dem sich verschärfenden Fachkräftemangel beeinträchtigen die Geschäftsbedingungen für Versicherungsmakler, resümiert Thomas Billerbeck, Präsident des Bundesverbandes der Deutschen Versicherungsmakler (BDVM), während des BDVM-Symposiums am 16.06.2026 in Köln.

Makler stehen damit vor der Herausforderung, sich auf ein verändertes Marktumfeld einzustellen, das sich vom bisherigen harten Sachversicherungsmarkt zunehmend entfernt. Nach Jahren steigender Prämien und eingeschränkter Kapazitäten deutet sich eine Phase an, in der der Markt wieder weicher wird und der Wettbewerbsdruck zunimmt.

Gleichzeitig belasten die schwächere wirtschaftliche Entwicklung vieler Unternehmen sowie rückläufige Umsatzmeldungen die Nachfrage- und Risikostrukturen. In der Folge geraten Prämien unter Druck, was zu einer Beeinträchtigung der Umsätze führen kann. Für Makler bedeutet das, dass insbesondere die Risikodifferenzierung noch stärker in den Vordergrund rückt, um die negativen Folgen des gesamtwirtschaftlichen Umfeldes zu kompensieren. Mit Blick Richtung Berlin fordert BDVM-Präsident Billerbeck die Umsetzung wichtiger Reformideen, auch wenn das mitunter schmerzhafte Entscheidungen und Einschnitte bedeuten würde.

Demografie verschärft Kompetenzlücken

Hinzu kommt: Der zunehmende Fachkräftemangel entwickelt sich zu einer weiteren zentralen strukturellen Herausforderungen für Versicherungsmakler. Getrieben durch den demografischen Wandel wird bis 2035 ein Rückgang von rund 20 Millionen Erwerbstätigen erwartet, während lediglich etwa 13 Millionen neue Arbeitskräfte nachrücken.

Diese Entwicklung führt zu einem spürbaren und langfristigen Arbeitskräftemangel, der sowohl Nachwuchs- als auch Kompetenzlücken verschärft. Besonders betroffen ist der Verlust erfahrener Fachkräfte: Viele langjährig tätige Underwriter und Spezialisten scheiden aus dem Berufsleben aus und nehmen ihr über Jahrzehnte aufgebautes Erfahrungswissen mit.

Dieser Wissensabfluss lässt sich nur begrenzt kompensieren und wird die Versicherungsbranche nachhaltig prägen, prognostiziert Billerbeck. Der Wettbewerb um Talente – der „War for Talent“ – wird sich dadurch weiter verschärfen und alle Versicherungsmakler gleichermaßen betreffen. Unternehmen müssen sich daher frühzeitig auf steigenden Druck bei Rekrutierung, Bindung und Qualifizierung einstellen.

Der BDVM selbst will mit einer neuen Imageoffensive dem Fachkräftemangel begegnen. Dazu ist etwa die Produktion eines Imagefilms über das Berufsbild des Versicherungsmaklers geplant. Dieser soll BDVM-Mitgliedern zur Verfügung gestellt werden. Der BDVM will mit diesem Schritt eine bessere Verankerung des Berufsbilds Versicherungsmakler in der Gesellschaft erreichen. (as)

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Altersvorsorgedepot: Allianz plant Angebot für alle Produktkategorien http://www.asscompact.de/node/171804

Die Reform der privaten Altersvorsorge ist nun schon seit einigen Wochen beschlossene Sache – und die Versicherer bekennen sich nach und nach zu ihren Plänen für die neue Produktwelt. Die Allianz hat sich nun gemeldet mit einem Bekenntnis, für alle Produktkategorien ein Angebot bereitzustellen.

171804 16. Juni 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Am 01.01.2027 beginnt eine neue Ära für die staatlich geförderte private Altersvorsorge. Riester ist dann offiziell ersetzt durch das von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil vorangebrachte und ursprünglich von der Ampel-Regierung konzipierte Altersvorsorgedepot – in all seinen verschiedenen Ausführungen.

Die Allianz sieht in der Reform neuen Schwung für das Thema Vorsorge, heißt es in einer offiziellen Mitteilung des Versicherers. Mit höherer Flexibilität und einer einfacheren, verständlicheren Förderung können die neuen Vorsorgeangebote demnach mehr Menschen erreichen, die bislang keinen Riester-Vertrag abgeschlossen hatten. Zudem werde der Kreis der Förderberechtigten erweitert, so dass z. B. Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende von der staatlichen Förderung profitieren können.

Einstieg und erster Baustein

Generell sei die staatlich geförderte Vorsorge für viele Menschen der erste Baustein, der Einstieg in die private Altersvorsorge. Das hätten die Erfahrungen bei Riester gezeigt, denn bei der Allianz seien mehr als die Hälfte der Kunden mit neuen Riester-Verträgen beim Abschluss unter 35 Jahre alt gewesen.

Angebote in allen Kategorien

Der Münchner Versicherer habe damit begonnen, ein umfassendes Portfolio auf der Basis des Altersvorsorgereformgesetzes zu entwickeln. So wolle man den Kunden und Kundinnen Angebote in allen drei förderfähigen Produktkategorien machen: für den Altersvorsorgevertrag mit rechtlich zulässigen 80 oder 100% Beitragsgarantie, das Altersvorsorgedepot ohne Beitragsgarantie und das Standarddepot, das gesetzlich festgelegt nur zwei Fonds erlaubt und ebenfalls keine Beitragsgarantie zulässt. Mit den Angeboten gehe Allianz Leben im Schulterschluss mit ihrer Schwestergesellschaft Allianz Global Investors zum 01.01.2027 an den Start. Als Basis für den Altersvorsorgevertrag und das Altersvorsorgedepot soll das Vorsorgekonzept InvestFlex, eine fondsgebundene Rentenversicherung der Allianz, dienen.

Weiterhin bietet die Allianz, wie AssCompact bereits im Mai berichtete, sowohl Kunden als auch Vermittlern einen Fördervergleichsrechner an, mit dem eine erste Indikation eingeholt werden kann, ob das bestehende oder das neue Fördersystem individuell vorteilhafter wäre. (mki)

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Immobilienkäufer achten zunehmend auf Energiebilanz http://www.asscompact.de/node/171801

Beim Kauf einer Immobilie rücken neben Faktoren wie Lage, Größe, Ausstattung und Preis verstärkt Aspekte wie Energiekosten, die energetische Qualität des Objekts sowie mögliche Modernisierungsausgaben in den Mittelpunkt. Dies zeigt eine Umfrage aus dem Hause VON POLL IMMOBILIEN.

171801 16. Juni 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Energiepreise, Inflation und geopolitische Unsicherheiten bleiben auch 2026 zentrale Themen am Immobilienmarkt. Wie aus einer Online-Umfrage des Immobilienmaklerunternehmens VON POLL IMMOBILIEN hervorgeht, richten Kaufinteressenten ihr Augenmerk zunehmend auf laufende Kosten, Energieverbrauch sowie künftige erforderliche Modernisierungsausgaben. Im Rahmen der Erhebung haben die VON POLL IMMOBILIEN Experten beleuchtet, welche Relevanz Energiepreisentwicklungen und Inflation aktuell im Kundengespräch haben, wie stark sich die Energieeffizienz auf die Kaufentscheidung auswirkt und wie sich ihre Bedeutung in den kommenden Jahren entwickeln dürfte.

„Unsere Expertenumfrage zeigt klar, dass Kaufinteressenten Immobilien heute wesentlich ganzheitlicher betrachten als noch vor einigen Jahren. Neben klassischen Faktoren wie Lage, Größe, Ausstattung und Kaufpreis rücken immer stärker auch die laufenden Energiekosten, die energetische Qualität einer Immobilie sowie mögliche zukünftige Modernisierungsinvestitionen stärker in den Fokus“, erklärt Daniel Ritter, geschäftsführender Gesellschafter bei VON POLL IMMOBILIEN. So würden Käufer heute genauer hinterfragen, welche Kosten mittel- und langfristig auf sie zukommen könnten. „Transparenz und eine nachvollziehbare Einordnung des energetischen Zustands gewinnen dadurch spürbar an Bedeutung – sowohl für Kaufinteressenten als auch für Eigentümer“, so Ritter weiter.

Energieeffizienz wirkt sich auf Kaufentscheidung aus

Den Energiepreisen und der Inflation kommt im Kundengespräch eine relevante Bedeutung zu: Während rund 36% der befragten Immobilienexperten dem Thema aktuell eine mittlere Relevanz beimessen, sehen weitere 33% eine große und an die 13% sogar eine sehr große Bedeutung. Nur für lediglich rund 16% sind diese Themen derzeit von untergeordneter Relevanz, für fast 2% von keinerlei Bedeutung.

Wie die Umfrage weiter zeigt, hat die Energieeffizienz einer Immobilie mittlerweile einen deutlichen Einfluss auf die Kaufentscheidung: Etwa 48% der befragten Immobilienexperten berichten von einem starken Einfluss auf die Kaufentscheidung, weitere rund 20% sogar von einem sehr starken Einfluss, während rund jeder Vierte zumindest einen mittleren Einfluss wahrnimmt. Lediglich gut 5% halten die Bedeutung der Energieeffizienz derzeit für gering, kein einziger der Befragten sieht überhaupt keinen Einfluss.

„Wir beobachten verstärkt, dass Käufer energetische Aspekte aktiv in ihre Entscheidungsfindung einbeziehen. Die Energieeffizienz einer Immobilie wird heute deutlich stärker hinterfragt und kann insbesondere bei vergleichbaren Immobilien ein ausschlaggebender Faktor sein“, erläutert Ritter.

Zurückhaltung bei sanierungsbedürftigen Objekten

Laut der befragten Immobilienexperten lässt sich bei sanierungsbedürftigen Immobilien seit Jahresbeginn eher eine zurückhaltendere Nachfrage beobachten. An die 28% stellen keine Veränderung fest, rund 63% berichten von einer leicht oder deutlich rückläufigen Nachfrage. Fast 9% verzeichnen wiederum ein leicht gestiegenes Interesse an sanierungsbedürftigen Objekten.

„Sanierungsbedürftige Immobilien bleiben grundsätzlich gefragt – vor allem in gefragten und sehr guten Wohnlagen – die Dynamik der Nachfrage hat sich jedoch spürbar verändert. Kaufinteressenten achten heute deutlich stärker darauf, welche Investitionen nach dem Kauf notwendig werden könnten und wie gut sich diese kalkulieren lassen. Gerade gestiegene Bau-, Material- und Energiekosten haben die Sensibilität für Sanierungs- und Modernisierungsaufwand sowie Folgekosten erhöht. Gleichzeitig sehen viele Käufer weiterhin Potenzial in sanierungsbedürftigen Immobilien – insbesondere dann, wenn Preis, Zustand und Entwicklungsmöglichkeiten nachvollziehbar und realistisch zusammenpassen“, so Ritter weiter.

Energieeffizienz dürfte weiter an Relevanz zunehmen

Für die kommenden zwei bis drei Jahre gehen die befragten Immobilienexperten einen weiteren Bedeutungszuwachs der Energieeffizienz aus: Etwa 57% der Befragten erwartet, dass die Energieeffizienz von Immobilien deutlich relevanter wird, rund 29% gehen von einer etwas höheren Relevanz aus. Rund 9% rechnen mit keiner wesentlichen Veränderung, während nur etwas über 5% der Befragten von einer etwas geringeren oder deutlich geringeren Bedeutung ausgehen.

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Versicherer fordern bAV-Basisprodukt http://www.asscompact.de/node/171800

Der Branchenverband GDV hat ein standardisiertes Basisprodukt für die betriebliche Altersversorgung vorgeschlagen, um die Verbreitung zu erhöhen. Das Produkt soll vor allem für kleine Unternehmen interessant sein, ohne großen Verwaltungsaufwand umsetzbar sein und eine lebenslange Rente bieten.

171800 16. Juni 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) hat im Rahmen einer Pressekonferenz ein standardisiertes Basisprodukt für die betriebliche Altersversorgung (bAV) vorgeschlagen. Eine aktuelle Civey-Befragung unter HR-Entscheidern in Unternehmen im Auftrag des GDV zeigt, dass Unternehmen und Mitarbeitende grundsätzlich positiv gegenüber der bAV eingestellt sind. Auch glaubt die Mehrheit (58%), dass die Bedeutung der bAV in den kommenden fünf Jahren noch zunehmen wird. Zudem sieht die Hälfte der befragten Unternehmen eine bAV als wichtiges Instrument für die langfristige Bindung von Mitarbeitenden.

Allerdings gibt es aus Sicht der Unternehmen auch einige Herausforderungen: Neben den hohen Kosten für Unternehmen (39%), der Unsicherheit über rechtliche Entwicklungen (38%) und den komplexen gesetzlichen Regelungen (36%) sehen viele vor allem das Haftungsrisiko als Barriere. Für 42% der befragten Unternehmen hat das Arbeitgeberhaftungsrisiko eine hohe oder sehr hohe Bedeutung, wenn es um die Entscheidung geht, eine betriebliche Altersvorsorge anzubieten.

„Grenze der Freiwilligkeit“ in der bAV erreicht

Politisch ist die Altersversorgung gerade so aktuell wie kaum zuvor. Die Reform der privaten gesetzlichen Altersvorsorge ist unter Dach und Fach. Die Vorschläge der Rentenkommission werden in den nächsten Wochen erwartet. Die „gesellschaftliche Bereitschaft“ für Veränderung sei aktuell vorhanden, und nun sei ein guter Zeitpunkt, sich diese zu Nutze zu machen, erklärte stellvertretender Hauptgeschäftsführer Moritz Schumann. Die bAV sei der „hidden champion“ der zusätzlichen Altersvorsorge, insbesondere auch deshalb, weil sie Menschen direkt am Arbeitsplatz erreiche, ohne dass diese selbst aktiv werden müssen.

Allerdings sieht der GDV hierzulande die „Grenze der Freiwilligkeit“ in der bAV erreicht. In Deutschland verfügt in etwa jeder zweite Arbeitgeber über eine Betriebsrente, in Ländern wie den Niederlanden und Dänemark sind es dagegen fast neun von zehn Arbeitnehmern. Um die Verbreitung der bAV auch in Deutschland zu erhöhen, plädiert der Branchenverband daher für mehr Verbindlichkeit, etwa in Form eines Opt-out-Modells auf Betriebsebene. Ein solches könne es vor allem für kleinere Unternehmen leichter machen, eine betriebliche Altersvorsorge anzubieten.

Produktvorschlag für bAV-Basisprodukt

Der Branchenverband schlägt dafür ein bAV-Basisprodukt vor, das für „Arbeitgeber einfach handhabbar ist und empfundene Haftungsrisiken ausschließt“. Das Basisprodukt ist als Direktversicherung konzipiert und baut auf bestehende Systeme auf. Es solle allerdings weder tarifliche Lösungen noch weitergehende betriebliche Angebote ersetzen, sondern sich bewusst auf wesentliche Punkte konzentrieren, inklusive einfachem Zugang – wahlweise auch digital –, wenige und klare Wahlmöglichkeiten, einem klaren Ansparprozess und einer lebenslangen Auszahlung im Rentenalter. Kernelement sei eine Kapitalgarantie in Höhe von 80% der eingezahlten Beiträge in der Ansparphase. Zudem soll das Produkt bei einem Arbeitgeberwechsel einfach portabel sein.

Administrative und organisatorische Aufgaben sollen von einer von der Versicherungswirtschaft neu eingerichteten Clearingstelle übernommen werden. Arbeitsrechtliche Restrisiken will die Versicherungsbranche absichern bzw. kollektiv abfedern. Dadurch waren Arbeitgeber beim Basisprodukt haftungsfrei, so der GDV.

Beratungsbedarf niedriger, aber trotzdem vorhanden

Einen Kostendeckel solle es laut dem GDV für ein solches Standardprodukt „per se“ nicht geben, hier würde es durch eine potenzielle Pflichtlösung genügend Skaleneffekte geben, dass die Kosten niedrig gehalten werden können.

Wenn es um den Vertrieb geht, geht der GDV zwar davon aus, dass das Produkt weniger beratungsintensiv als andere, nicht-standardisierte bAV-Lösungen wäre, doch auch hierfür werden Arbeitgeber laut Schumann noch Unterstützung durch Berater benötigen. Wenn man die Produkte dementsprechend „schlank“ konzipiere, könne man Berater trotzdem noch „angemessen vergüten“, so Schumann.

GDV sieht Staat außen vor

Die Lösung solle zudem, anders als bei der Reform der privaten geförderten Altersvorsorge, wo künftig auch der Staat als Anbieter des Standarddepots auftreten wird, aus der Versicherungsbranche kommen. „Ich sehe nicht, dass wir den Staat hier in irgendeiner Weise brauchen“, so Schumann während der Pressekonferenz. Der Markt in der bAV funktioniere und habe genügend Angebote, ein Staatsprodukt sei daher nicht nötig, so Schumann.

bAV zeigte 2025 kaum Wachstum

Die betriebliche Altersvorsorge ist im vergangenen Jahr kaum gewachsen. 2025 stiegen die gebuchten Bruttobeiträge um 0,7% auf rund 19,5 Mrd. Euro, der Vertragsbestand ging um 1,1% zurück. Es bestehe viel Potenzial, so der GDV. Angesichts wirtschaftlicher Unsicherheit und zurückhaltender Neuabschlüsse brauche es klare Reformen. (js)

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