AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement https://www.asscompact.de/ AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement de Mon, 17 Mar 2025 16:41:55 +0100 <a href="/nachrichten/berufsbild-der-dna-des-maklers-auf-der-spur" hreflang="de">Berufsbild: Der DNA des Maklers auf der Spur</a> http://www.asscompact.de/node/167563

Wie weit liegen das Image des Versicherungsmaklers und die eigentliche Tätigkeit wirklich auseinander? Das Bild nach außen hält sich jedenfalls seit Jahrzehnten hartnäckig. Prof. Dr. Thomas Köhne von der HWR Berlin zeigt auf, wie die Realität eines Versicherungsmaklers tatsächlich aussieht, und findet zudem so einiges, was den Beruf attraktiv macht.

167563 17. März 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement Ein Artikel von Prof. Dr. Thomas Köhne, Fachleiter Versicherung, Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin (HWR Berlin)

Das Berufsbild des Versicherungsmaklers ist in der Bevölkerung eher unbekannt, die damit verbundene Vielfalt erst recht; vielmehr wird der Makler aus Unkenntnis sogar oft mit dem Vertreter gleichgesetzt. Das hindert die Allgemeinheit jedoch nicht daran, sich eine Meinung über das Image des Berufsstands zu bilden und diese hartnäckig beizubehalten. Denn der Versicherungsvermittler – gleich, ob Vertreter oder Makler – liegt bei der Einschätzung von Berufen seit Jahrzehnten auf dem letzten Platz oder kurz davor (z. B. jährliche forsa-Bürgerbefragung im Auftrag des Deutschen Beamtenbundes). Dieses negative Image wird zudem von Medien, aber auch einigen sogenannten Verbraucherschützern und Politikern immer wieder und stetig befeuert. Im Ergebnis ist das Berufsbild also eher negativ assoziiert.

Berufsbild ist sehr vielfältig

Damit wird die öffentliche Wahrnehmung des Maklerberufs der Bedeutung und dem tatsächlichen Alltag des Versicherungsmaklers jedoch nicht annähernd gerecht. Denn die Geschäftsmodelle von Maklern und damit auch der Tätigkeits- und Verantwortungsbereich der dort tätigen Experten sind enorm unterschiedlich und facettenreich. Sie reichen vom international tätigen Großmakler im Industriekunden­geschäft über Gewerbekundenspezialisten und Zielgruppenmakler im Privatkundenbereich, die sich auf die Absicherung von ausgewählten Lebenssituationen wie beispielsweise rund um Hobbys (Pferdeliebhaber, Bergsteiger oder Motorbootbesitzer) ausrichten, bis hin zum breit aufgestellten Ansprechpartner für Privatkunden in allen Lebens­bereichen. Im Grunde bieten die sehr heterogene Risikolandschaft und der entsprechend ausdifferenzierte Versicherungsmarkt Platz für nahezu alle Geschäftsmodelle, solange diese konsequent kundenorientiert sind und die Anbieter über die notwendigen Kompetenzen verfügen.

Maklertätigkeit ist sehr attraktiv, aber auch anspruchsvoll

Generell sprechen einige Aspekte für das Berufsbild des Versicherungsmaklers:

  • Der Beruf ist krisensicher. Denn Versicherungsbedarf auf Kundenseite ebenso wie Beratungs- und Vermittlungsleistungen des Versicherungsmaklers sind konjunkturunabhängig.
  • Hinzu kommt, dass die Makler­tätigkeit einen nachhaltigen Kundennutzen erzeugt, wenn der Makler als Sachwalter des Kunden eine ausgewogene, fundierte finanzielle und versicherungsbezogene Beratung und Vermittlung erbringt. Diese Maklerleistung ist im wahrsten Sinne des Wortes „wertvoll“, da sie zur Absicherung der finanziellen Lage des Kunden beiträgt. Die meisten Kunden nehmen das auch wahr. Dementsprechend ist das Nahbild vom eigenen Vermittler im Regelfall sehr positiv, wohingegen das Fernbild vom Vermittler im Allgemeinen wie erwähnt eher negativ ist.
  • Die Sachwalterfunktion kompetent und zeitgemäß zu erfüllen, ist jedoch durchaus anspruchsvoll. Selbst im scheinbar „einfachen“ Privatkunden-Standardgeschäft ist – zumindest bei einer ganzheitlichen Beratung – die Komplexität im Zusammenspiel von Lebenssituation, potenziellen Risiken, Einkommen und Vermögen schon allein hinsichtlich des benötigten Fachwissens herausfordernd. Und dieses ist immer wieder aufzufrischen, weil Risiken und gesetzliche Rahmenbedingungen der Sozialversicherung, Altersvorsorge und steuerlichen Behandlung sich regelmäßig ändern. Es sind genau dieses Wissen und die Fähigkeit, es lösungsorientiert einzusetzen, die die Kernfunktion des Versicherungsmaklers ausmachen. Hierdurch kann er sich gegenüber dem Kunden profilieren, diesem nachhaltig Wert stiften und dafür zu Recht adäquat vergütet werden. Der Maklerberuf ist also im Kern sehr attraktiv.

Zu einer Bestandsaufnahme über dieses Berufsbild gehört leider auch die Beobachtung, dass die zunehmende Regulierung und durch sie geforderte Prozesse und Dokumentationen den Verwaltungsaufwand stetig erhöhen und damit zulasten der reinen Kerntätigkeit gehen. Das ist umso bedauerlicher, als viele dieser Regelungen kaum etwas Wertstiftendes bewirken, sondern – ganz im Gegenteil – nur Opportunitätskosten erzeugen. Es ist jedoch müßig, das hier weiter auszuführen. Der Makler muss damit leben.

Der Maklerberuf und seine Vergütung

Das Berufsbild des Versicherungsmaklers ist ferner geprägt von einer teils polarisierenden, nicht abreißenden Vergütungsdiskussion. Diese scheint indessen mehr von sogenannten Verbraucherschützern geführt zu werden als von den angeblich betroffenen Kunden. Sie betrifft vor allem das Privatkundengeschäft, und letztlich geht es um die Kleinanleger. Immer wieder wird postuliert, dass Courtagen zu Interessenkonflikten führen können und die geforderte objektive Beratung und Vermittlung darunter leiden. Stattdessen werden Honorare gefordert, die der Kunde dem Makler direkt zahlt. Empirische Untersuchungen, welche die Kritik an den Courtagen belegen, gibt es nicht. Vielmehr zeigen unterschiedliche versicherungsökonomische Untersuchungen, dass Courtagen den Honoraren aus Kundensicht eher über- als unterlegen sind. Und die Kunden haben im Regelfall gar keine Probleme mit Courtagen, denn dadurch ist eine Beratung für sie zunächst kostenlos und eine Vergütung erfolgt erst (und nur) bei Vertrags­abschluss. Demgegenüber zahlen sie bei zeitabhängigen Honorarregelungen für jedes Gespräch und jede Tätigkeit des Maklers (unabhängig von der Lösung). Gerade für Kleinanleger ist eine Courtagelösung im Regelfall nachweislich günstiger als eine Honorarvergütung.

Von Courtage bis Honorar

Die Vergütung ist überdies auch aus Sicht des Maklers und dann in Abhängigkeit vom Geschäftsmodell zu beurteilen: Bei gut situierten Privatkunden sind Courtagen und volumenabhängige Honorare vielversprechender als das zeitabhängige Honorar; im Fall von Kleinanlegern verdient der Makler jedoch mehr im Honorarmodell. Allerdings ist es für den Makler wahrscheinlich angenehmer, wenn er dem (Klein-)Kunden gegenüber beratend aktiv werden kann, ohne ihn erst von der Auftragserteilung auf Basis eines Honorars überzeugen zu müssen – und das ist in Deutschland auf Kundenseite durchaus eine hohe zu überspringende Hürde. Festzuhalten ist, dass man als Makler gut verdienen kann und das prinzipiell aufgrund der hohen Anforderungen und der Wertstiftung als gerechtfertigt erscheint.

Als Versicherungsmakler sollte tätig werden, wer …

… gerne als Expertin oder Experte tätig ist und in dieser Funktion Menschen begleiten und helfen möchte, Freiräume und Eigenständigkeit schätzt und sich entsprechend (selbst) organisieren kann sowie unternehmerisch denkt und (sein Geschäftsmodell) konsequent ausrichtet. Anerkannt wird dies im Regelfall von den betreuten Kunden und durch eine attraktive Vergütung sowie eine hohe Bewertung vorhandener Kundenbeziehungen, was die anhaltende Übernahme von Maklerbetrieben durch Großinvestoren unterstreicht. Der Markt bietet enorme Chancen für verschiedenste Geschäftsmodelle und Kommunikationsweisen – sowohl persönlich und vertrauensvoll wie bisher, als auch in zunehmendem Ausmaß ergänzend oder alternativ auf digitalem Weg. Aus Hochschulsicht sei abschließend angemerkt: Eine akademische Ausbildung kann all dieses befördern.

Diesen Beitrag lesen Sie auch in AssCompact 03/2025 und in unserem ePaper.

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<a href="/nachrichten/geschaeftsjahr-2024-so-schliessen-jdc-vema-fonds-konzept-ab" hreflang="de">Geschäftsjahr 2024: So schließen JDC, VEMA, Fonds Konzept ab</a> http://www.asscompact.de/node/167566

Wie lief das Geschäftsjahr 2024 für Pools und Verbünde? Erste Unternehmen haben dazu Zahlen und Ergebnisse geliefert, darunter die JDC Group AG, die VEMA sowie die FondsKonzept AG.

167566 17. März 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Wie ist das Geschäftsjahr 2024 für Pools und Verbünde verlaufen? Einige Pools und Verbünde haben erste Zahlen und Ergebnisse für das vergangene Jahr vorgelegt.

Die JDC Group AG etwa hat die vorläufigen Geschäftszahlen für das Jahr 2024 veröffentlicht. Das Unternehmen spricht in einer Pressemitteilung von einem „Rekord-Umsatzwachstum“ und nennt sein Jahresergebnis „überzeugend“. So kletterte der Umsatz der Gruppe im Jahr 2024 um fast 29% auf 220,9 Mio. Euro.

Beim Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) verbucht das Unternehmen einen Anstieg auf 15,1 Mio. Euro. Das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) lag darüber hinaus mit 8,7 Mio. Euro fast 50% über dem Vorjahreswert von 5,8 Mio. Euro.

Der Umsatz des Geschäftsbereichs Advisortech erhöhte sich in der Gesamtjahresbetrachtung um rund 31% auf rund 197 Mio. Euro. Das EBITDA lag im Jahresvergleich bei 15,1 Mio. Euro. Im Geschäftsbereich Advisory stieg der Umsatz um rund 17% auf 38,8 Mio. Euro. Hier gab es einen Anstieg um mehr als 36% auf 4,2 Mio. Euro.

Die Ergebnisverbesserung im Konzern führt das Unternehmen insbesondere auf die positive Entwicklung des Makler- und Beratergeschäftes zurück, zudem auf die Akquise neuer Großkunden und die erfolgreiche Integration der Top Ten-Gruppe. Ohne die Aufwendungen aus der Top Ten-Integration sowie weitere Einmalaufwendungen würde das EBITDA 15,9 statt 15,1 Mio. Euro betragen, gibt die JDC Group bekannt.

Für das laufende Jahr erwartet die JDC Group AG einen Umsatzzuwachs auf 245 bis 265 Mio. Euro. Das EBITDA soll 2025 auf 18,5 bis 20,5 Mio. Euro steigen.

So bewertet die VEMA das Jahr 2024

Die Versicherungsmaklergenossenschaft VEMA verbucht für das Jahr 2024 einen Anstieg der genossenschaftlich organisierten Maklerbetriebe, und zwar auf 4.763. Das sind 243 Versicherungsmakler, die die Aufnahmevoraussetzungen erfüllen konnten und sich der VEMA anschlossen. 2.206 der VEMA-Makler haben einen Genossenschaftsanteil gezeichnet.

Über die eigenen Tarifrechner und zur Verfügung gestellten Vergleichsprogramme zählte die VEMA im vergangenen Jahr knapp 550.000 Deckungsnoten im Kompositbereich. Etwa 9 Millionen Seitenaufrufe wurden im Online-Portal gezählt. Die Nutzung von VEMAoffice stieg ebenfalls.

Zudem hat die VEMA im vergangenen Jahr 38 neue Mitarbeiter eingestellt, u. a. um den hohen Servicestandard stabil zu halten. Insgesamt arbeiten damit nun 281 Personen für das Unternehmen. Am Hauptsitz Heinersreuth und dem Standort Karlsruhe gibt es 23 Auszubildende.

Das Gesamtangebot ihrer Genossenschaft bewerteten die VEMA-Makler in der jährlichen Zufriedenheitsumfrage mit der Schulnote 1,61. Bei der VEMA-Akademie wurden zudem 214.648 Teilnahmen an den verschiedenen Schulungsangeboten – online und in Präsenz – gezählt. Für die kürzlich ins Leben gerufene Videoagentur VEMAmedia gab es 2024 erste Aufträge von Versicherern und Maklern.

FondsKonzept: Vorläufige Geschäftszahlen für 2024

Die FondsKonzept AG sieht auch im 25. Jahr ihrer Geschichte eine positive Entwicklung in den zentralen Vergleichsparametern. Die Assets under Administration für Deutschland und Österreich stiegen zum 31.12.2024 um 12,4% auf 18,1 Mrd. Euro. Das Börsenjahr bewertet das Unternehmen im Gesamtfazit als sehr gut. Daraus resultiert das Bestandswachstum. Hinzu kommt ein Nettomittelzufluss in Höhe von 568,3 Mio. Euro. Mit Blick auf das höhere Zinsniveau im Jahr 2024, das zu einer Zurückhaltung der Kundinnen und Kunden insbesondere gegenüber Aktienfonds im Vergleich zu festverzinslichen Anlageprodukten geführt habe, sei dieses Ergebnis sehr positiv zu bewerten, so FondsKonzept.

Die Einnahmen wuchsen um 15,74% auf 126,53 Mio. Euro zum Jahresende 2024. Länderübergreifend kamen ca. 90% der Einnahmen auf den Bereich Investmentfonds und ca. 10% auf den Bereich Versicherung. Bei der Konzerntochter WealthKonzept Vermögensverwaltung AG erhöhten sich die administrierten Bestände im Zwölfmonatsvergleich von 122,2 Mio. Euro auf 305,5 Mio. Euro.

Die konzerneigene Software smartMSC gestattet der WealthKonzept AG die Umsetzung der jeweiligen Managementansätze der Strategieberater schon bei geringen Beträgen. Für die FondsKonzept-Makler bedeutet die daraus folgende Betreuung auch kleinerer Kunden eine erhebliche Arbeitserleichterung, teilt FondsKonzept mit. (lg)

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<a href="/nachrichten/depotbanken-verwahren-5-mehr-geld-als-im-vorjahr" hreflang="de">Depotbanken verwahren 5% mehr Geld als im Vorjahr</a> http://www.asscompact.de/node/167565

Die Depotbanken verwahrten am 31.12.2024 insgesamt knapp 3 Bio. Euro, was einem Anstieg von 5% im Vergleich zum Vorjahresende entspricht, meldet der Fondsverband BVI. Außerdem entfällt die Hälfte des Marktes auf die drei größten Anbieter.

167565 17. März 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Der Fondsverband BVI hat seine aktuelle Verwahrstellenstatistik veröffentlicht. Demnach verwahrten Depotbanken am 31.12.2024 2,904 Bio. Euro für in Deutschland aufgelegte Fonds. Das sind über 5% mehr als zum Ende des Vorjahres (2,749 Bio. Euro). Die Hälfte des verwahrten Vermögens (1,446 Bio. Euro) entfällt auf die drei größten Anbieter.

Die Statistik wird vom BVI in Zusammenarbeit mit dem Praxisforum Depotbanken erstellt und umfasst insgesamt 29 Verwahrstellen in Deutschland.

BNP Paribas an der Spitze

Die Liste führt BNP Paribas mit einem Vermögen von 694 Mrd. Euro an. BNP Paribas konnte das verwahrte Vermögen im Vergleich zu 2023 um rund 37 Mrd. Euro steigern. Es folgen die State Street Bank mit 382 Mrd. Euro und die DZ Bank mit 370 Mrd. Euro. Auf Platz 4 und 5 stehen HSBC und die DekaBank.

26 Verwahrstellen sind im Geschäft mit offenen Wertpapierfonds mit einem Vermögen von 2,543 Bio. Euro tätig. Neun Depotbanken verwahrten ein Nettovermögen von 308 Mrd. Euro für offene Immobilienfonds. Im Segment der geschlossenen Investmentfonds, die nach den Vorschriften des Kapitalanlagegesetzbuchs aufgelegt sind, betreuen elf Verwahrstellen ein Nettovermögen von 53 Mrd. Euro. (mki)

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<a href="/nachrichten/altersvorsorge-branche-draengt-auf-schnelles-politisches-handeln" hreflang="de">Altersvorsorge: Branche drängt auf schnelles politisches Handeln</a> http://www.asscompact.de/node/167564

Union und SPD befinden sich derzeit in Koalitionsverhandlungen. Bisher ging es vor allem um die Themen Verteidigung und Infrastruktur. Der Versicherungs- und Finanzbranche ist die Reform der Altersvorsorge bisher zu kurz gekommen. Sie drängt auf schnelles Handeln.

167564 17. März 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die Bundestagswahl ist vorbei, die Koalitionsverhandlungen zwischen Union und SPD sind in vollem Gange. Bisher ging es – zumindest öffentlich – vor allem um die Themen Verteidigung und Infrastruktur. Doch ein Bereich ist laut Experten bisher in den Sondierungsgesprächen zu kurz gekommen: die Altersvorsorge.

Aktuare: Altersvorsorgereform in dieser Legislaturperiode

Durch die vorgezogenen Wahlen ist die geplante Altersvorsorgereform der ehemaligen Ampel-Regierung jäh in Stillstand geraten. Nun fordern Vertreter der Finanz- und Versicherungsbranche, das Thema angesichts anderer wichtiger Verhandlungen nicht in den Hintergrund geraten zu lassen. „Um es ganz deutlich zu sagen: Wir dürfen die Reform der Alterssicherung nicht aus den Augen verlieren. Diese muss in allen drei Säulen, aufeinander abgestimmt und zeitnah innerhalb der anstehenden Legislaturperiode das Parlament passieren und umgesetzt werden,“ so Dr. Maximilian Happacher, Vorsitzender der Deutschen Aktuarvereinigung e. V. (DAV). Ansonsten könne es nicht nur sein, dass die Kosten aus dem Ruder laufen, sondern jüngere Generationen würden in ihrer Rentenphase mit deutlichen Einbußen rechnen müssen, was vermehrt zu Altersarmut führen könne.

Auch „unbequeme Entscheidungen“ notwendig

Um das Alterssicherungssystem auf nachhaltige Beine zu stellen, muss es an die demografische Entwicklung angepasst werden – insbesondere angesichts des kommenden Renteneintritts der Babyboomer-Generation in den nächsten Jahren, so die Aktuare. Dazu gehören auch „unbequeme Entscheidungen“ in der Gesetzlichen Rentenversicherung, wie die weitere Anpassung des Renteneintrittsalters. Vor allem aber seien Reformen nötig, um die betriebliche Altersvorsorge (bAV) zu stärken und die staatliche geförderte Altersvorsorge attraktiver zu machen.

GDV: Politik muss auch Jüngere im Blick haben

Auch der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) drängt auf ein schnelles Handeln in der Altersvorsorge. „Die kommende Bundesregierung sollte dabei nicht nur diejenigen in den Blick nehmen, die heute im Rentenalter sind, sondern auch ihrer Verantwortung gegenüber den Jüngeren gerecht werden und es ihnen ermöglichen, sich bis zum Lebensende zuverlässig abzusichern“, kommentiert Moritz Schumann, stellvertretender GDV-Hauptgeschäftsführer.

Bei der bAV sollten Unternehmen ihre Beschäftigten automatisch in eine Betriebsrente einbinden dürfen – sollten die Mitarbeiter dies nicht wünschen, müssen sie explizit widersprechen, ein sogenanntes Opt-out-Verfahren. In der geförderten privaten Altersvorsorge setzt sich der Branchenverband für bessere Renditechancen durch ein moderates Absenken der Garantien in der Anspar- und Auszahlphase sowie einfachere Fördersysteme ein. (js)

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<a href="/nachrichten/hiscox-launcht-spezialversicherung-fuer-beauty-unternehmen" hreflang="de">Hiscox launcht Spezialversicherung für Beauty-Unternehmen</a> http://www.asscompact.de/node/167561

Hiscox hat seine Produktpalette für den Maklervertrieb um eine Berufshaftpflichtversicherung für die Beauty-Branche erweitert. Die Police richtet sich an Solo-Selbstständige bis hin zu mittelständischen Unternehmen und umfasst auch die Absicherung von Influencer-Tätigkeiten und Produkthaftung.

167561 17. März 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Der Spezialversicherer Hiscox hat seine Produktpalette für den Maklermarkt erweitert. Bei dem Produkt handelt es sich um eine Berufshaftpflichtversicherung für die Beauty- und Wellnessbranche. Die Lösung Beauty by Hiscox ist das Ergebnis einer Kombination aus Marktforschung und Kundenfeedback, so der Versicherer. Die Beauty- und Wellnessbranche ist stark von Trends und Innovationen geprägt, neue Anwendungen, Behandlungen und Produkte kommen ständig auf den Markt. Das macht die passende Absicherung eine Herausforderung.

Beauty by Hiscox richtet sich an Solo-Selbstständige bis hin zu mittelständischen Unternehmen. Zudem berücksichtigt der Versicherer auch spezielle Umstände von Start-ups. Sie erhalten in den ersten zwei Jahren eine niedrigere Versicherungsprämie, um den Markteintritt zu erleichtern.

Influencer-Tätigkeiten mitversichert

Neben der Absicherung von Personen- und Sachschäden deckt die Berufshaftpflichtversicherung auch häufige Nebentätigkeiten von Beauty-Fachkräften ab, darunter der Handel mit Beauty-Produkten – dieser ist in der Police in Form einer Produkthaftung abgedeckt und sichert beispielsweise Schäden infolge allergischer Reaktionen wegen Schadstoffen oder fehlender Hinweise auf Allergene ab.

Viele Fachkräfte sind neben ihrer Haupttätigkeit zudem als Influencer aktiv. In diesem Bereich übernimmt der Versicherer anfallende Schadenforderungen bei Urheberrechtsverletzungen und Kosten für das Abwehren unberechtigter Ansprüche.

Absicherung gegen Reputationsschäden aufgrund von Online-Bewertungen

Auch bei Reputationsschäden aufgrund negativer Online-Kundenbewertungen unterstützt der Versicherer. Wenn durch eine negative Kundenbewertung oder aufgrund einer vermeintlichen oder tatsächlichen Fehlbehandlung Reputationsschäden durch Online-Rezensionen entstehen, übernimmt Hiscox die Kosten für entsprechende Online-Marketingmaßnahmen.

Je nach Bedarf kann die Police um das Modul Sachversicherung ergänzt werden. Dieses umfasst den Schutz von Geräten, des Inventars und der Einrichtung, die bei Beautyunternehmen einen hohen Wert umfassen können und zentral für die Ausübung des Berufs sind. (js)

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<a href="/nachrichten/immobilienmakler-muss-haelftige-teilung-der-provision-beachten" hreflang="de">Immobilienmakler muss hälftige Teilung der Provision beachten</a> http://www.asscompact.de/node/167477

Ein Immobilienmakler, der für Verkäufer und Käufer eines Einfamilienhauses tätig wird, muss die Provision gleichmäßig auf beide Parteien verteilen. Andernfalls kann der Vertrag unwirksam sein – das hat der BGH in einem aktuellen Urteil klargestellt.

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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 06.03.2025 entschieden, dass ein Maklervertrag unwirksam ist, wenn der Immobilienmakler, der sowohl für den Verkäufer als auch für den als Verbraucher handelnden Käufer eines Einfamilienhauses tätig wird, mit den beiden Parteien unterschiedliche Provisionsvereinbarungen trifft und damit gegen den Halbteilungsgrundsatz gemäß § 656c Abs. 1 Satz 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) verstößt.

Abweichende Provisionsvereinbarungen führen zur Klage

Im vorliegenden Fall hatte eine Maklerin die Vermarktung einer Immobilie übernommen, die aus einem Einfamilienhaus mit einem Anbau für Büro und Garage bestand. Die Beauftragung erfolgte durch die Ehefrau des Eigentümers. Mit den Käufern, die als Verbraucher handelten, schloss die Maklerin eine separate Courtagevereinbarung ab. Die Provisionsvereinbarungen mit der Verkäuferseite und den Käufern wichen voneinander ab.

Die entscheidende Vorschrift, auf die sich das Urteil stützt, ist § 656c BGB. Sie legt fest, dass sich der Makler von beiden Parteien des Kaufvertrags nur dann eine Provision versprechen lassen kann, wenn sich beide in gleicher Höhe zur Zahlung verpflichten. Wird mit einer Partei vereinbart, dass sie keine Provision zahlen muss, darf der Makler auch von der anderen Partei kein Honorar verlangen. Ein Verstoß gegen diese Regelung führt zur Unwirksamkeit des Maklervertrags (§ 656c Abs. 2 BGB).

BGH bestätigt Urteil der Vorinstanz

Das Landgericht wies die Klage der Maklerin auf Zahlung der Maklerprovision ab. Das Oberlandesgericht bestätigte diese Entscheidung mit der Begründung, der Vertrag verstoße gegen § 656c BGB und sei daher unwirksam. Die Maklerin legte daraufhin Revision beim BGH ein.

Der BGH bestätigte die Urteile der Vorinstanzen. Im Rahmen des Urteils stellte der BGH auch klar, dass ein Einfamilienhaus im Sinne der §§ 656a ff. BGB vorliegt, wenn das Objekt erkennbar Wohnzwecken eines einzelnen Haushalts dient. Eine untergeordnete gewerbliche Nutzung, wie hier durch einen kleineren Büroanbau, stehe dem nicht entgegen.

Zudem sei § 656c BGB auch anwendbar, wenn nicht der Verkäufer selbst, sondern ein Dritter, in diesem Fall dessen Ehefrau, den Makler beauftragt. Der Zweck der Vorschrift – der Schutz von Verbrauchern vor einer einseitigen Kostenverlagerung – werde unabhängig davon berührt, wer den Maklervertrag abschließt. (bh)

BGH, Urteil vom 06.03.2025 – Az: I ZR 32/24

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<a href="/nachrichten/logistikimmobilien-stabile-renditen-erwartet" hreflang="de">Logistikimmobilien: Stabile Renditen erwartet</a> http://www.asscompact.de/node/167556

Das Transaktionsgeschehen auf dem Investmentmarkt für Logistikimmobilien nimmt wieder Fahrt auf. Investoren haben die Asset-Klasse auf ihrer Agenda. Experten gehen für das laufende Jahr von stabilen Renditen, steigenden Mietpreisen und einer wachsenden Nachfrage in vielen Teilmärkten aus.

167556 17. März 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Über Herausforderungen und Chancen auf dem Investmentmarkt für Logistikimmobilien ging es bei eine Expertenrunde im Rahmen einer Online-Pressekonferenz. Wie der Rückblick auf das Jahr 2024 zeigt, betrug das Transaktionsvolumen für Logistikimmobilien rund 7,5 Mrd. Euro. Laut einer Einschätzung von Colliers dürfte sich das Volumen auch im laufenden Jahr auf diesem Niveau bewegen. Die Einschätzung stützt sich auf einem guten ersten Quartal, in dem es wieder mehr Transaktionen aus den USA, Großbritannien und Kanada gab. Die Einzeltransaktionsgrößen lagen generell zwischen 20 und 60 Mio. Euro. Laut Colliers stabilisierten sich die Bruttorenditen auf durchschnittlich 4,75%.

„Wir sehen den Logistikmarkt in Deutschland, sowohl den Vermietungs- als auch den Investmentmarkt, sehr positiv, da insbesondere der Markt aus Nutzersicht in den nächsten Monaten in vielen Regionen im Südwesten Deutschlands stärker wachsen wird“, erklärt Christian Kah, Head of Industrial & Logistics Investment bei Colliers. 

Mieten für Logistikgebäude legen weiter zu

Was die Mieten angeht, rechnen die Experten mit einer positiven Entwicklung. „Bis Ende 2025 werden wir in den Top-8-Regionen ein Mietwachstum von bis zu 3,5% haben, insbesondere in den modernen Mietgebieten“, so Kah. Ein Teil dieser Mietpreisentwicklung sei auch bereits eingepreisten ESG-Maßnahmen geschuldet, die während der Vertragslaufzeit ergriffen werden. Denn inzwischen benötigten viele Mieter für die eigene Prüfung qualitativ hochwertigere Gebäudeausstattungen, insbesondere im Bereich Energieversorgung und Wärmetechnik. 

„Core“-Objekte bei Investoren hoch im Kurs

Maximilian Tappert, Head of Transaction Management Logistics bei HIH Invest Real Estate geht davon aus, dass „Logistikimmobilien ihren festen Platz in nationalen und internationalen Immobilienportfolios gefunden haben.“ Logistikimmobilien rangieren in der Rangliste der Assets auf Rang 2 hinter Wohnimmobilien. „Auf dem deutschen Markt sind es Pensionskassen, Versicherungen und Versorgungswerke, die dazukaufen wollen und sich dabei auf Core-Investments stützen“, erklärt Tappert. „Demgegenüber stehen internationale Investoren, die derzeit verstärkt Logistik im deutschen Markt nachfragen und sich auf Core Plus fokussieren – mit entsprechend höherem Risiko, aber auch mit höherer Rendite.“ 

Für Käufer geben die Kriterien Lage, Qualität und Drittverwendungsmöglichkeit den Ausschlag für Investitionen. Insbesondere die Objektlage sei laut Tappert wieder mehr in den Vordergrund gerückt. Dem Experten zufolge dürften die Preise für Logistikobjekte in den kommenden zwei Jahren leicht steigen, aber keinesfalls das Niveau von 2020 erreichen. „Dieses Preisniveau funktionierte nur in Kombination mit extrem niedrigen Zinssätzen“, so Tappert. 

„Nearshoring“ in geopolitisch unsicheren Zeiten

„Das Interesse an hochwertigen Logistikzentren nimmt zu. Gleichzeitig wächst der Wunsch nach Investitionen in heimatnahe Standorte. Das dürfte der unsicheren geopolitischen Gesamtlage geschuldet sein“, sagt Dr. Manuel Schrapers, Geschäftsführer von Metroplan. Für Nutzer seien bei der Standortwahl vor allem Lohnkosten, politische Stabilität, Kundennähe, Zugänglichkeit und Infrastruktur sowie Arbeitskraftverfügbarkeit entscheidend. Das könnten laut Schrapers viele europäische Nachbarn bieten, so etwa Polen oder Tschechien und die Slowakei. Spanien und Portugal hätten ein teilweise besseres Kostenniveau als Tschechien, dazu aber auch noch wachsende Häfen für den europäischen Handel. Allesamt handelt es sich um gute Standorte für Nearshoring, also die Verlagerung ins nahe gelegene Ausland.

E-Commerce als Treiber

Neben dem Mega-Trend Nearshoring betrachtet Catella den wachsenden E-Commerce als Treiber auf dem Logistikmarkt: Bis 2029 soll das Online-Geschäft europaweit um 4 bis 5% wachsen. Deutschland würde demnach einen Marktanteil von 18% erreichen, gemessen am Gesamtmarkt für Einzelhandel. Großbritannien läge schon bei 27%, dem höchsten Wert in ganz Europa. 

„Wir sehen robustes Wachstum und einen nachhaltigen Anstieg der Mieten in ganz Europa“, erklärt Marten Helms, Senior Fund Manager Europe bei Catella Investment Management. „Das hat auch schon 2024 ausländische Investoren angezogen – allen voran die USA und Großbritannien, aber auch Kanada und Singapur.“ Insgesamt habe internationales Kapital 55% der Gesamtinvestitionen von 4,2 Mrd. Euro im deutschen Markt ausgemacht. „Wir jammern auf hohem Niveau, internationale Investoren sehen unsere Perspektiven viel positiver und investieren massiv in Europa“, so das Fazit von Helms. (tik)

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<a href="/nachrichten/wtw-versicherungsberatung-mit-neuem-ppcu-leiter" hreflang="de">WTW-Versicherungsberatung mit neuem PPCU-Leiter </a> http://www.asscompact.de/node/167554

Die Unternehmensberatung WTW beruft Massimo Cavadini im Bereich Versicherungsberatung zum Leiter für Products, Pricing, Claims und Underwriting. Mit der neuen Position will WTW die Bereiche Pricing und Analytics in der Versicherungstechnik in Kontinentaleuropa stärken. Cavadini kommt von Munich Re.

167554 16. März 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Massimo Cavadini leitet künftig in der Versicherungsberatung von WTW den Bereich PPCU (Products, Pricing, Claims, Underwriting). Mit dem neu geschaffenen Posten will WTW seine Marktposition in den Bereichen Pricing und Analytics in der Versicherungstechnik in Kontinentaleuropa ausbauen. „Wir wollen für unsere Kunden die neuesten Entwicklungen nutzbar machen, beispielsweise KI-Modelle oder die Live-Bereitstellung analytischer Insights aus dem Portfolio“, erklärt Karsten Wantia, Expansionsleiter EMEA für P&C-Versicherungen bei WTW.

Cavadini soll den technologischen und personellen Ausbau der Beratungs- sowie Softwarelösungen in den Bereichen Schadenbearbeitung, Underwriting und Data Science über alle Funktionen hinweg vorantreiben. Cavadini war zuvor bei verschiedenen Versicherern tätig, zuletzt als globaler Leiter für Versicherungs- und Beratungslösungen beim Rückversicherer Munich Re. Davor verantwortete er dort die Leitung des Bereichs aktuarielle Beratung und Data Analytics. Der erfahrene Pricing-Analyst ist ursprünglich promovierter Astrophysiker. 2012 startete er seine berufliche Laufbahn in der Assekuranz als Pricing-Analyst P&C bei der Allianz. (tik)

Bild: © WTW

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<a href="/nachrichten/mvps-im-fokus-welche-systeme-sich-durchsetzen-%E2%80%93-und-warum" hreflang="de">MVPs im Fokus: Welche Systeme sich durchsetzen – und warum</a> http://www.asscompact.de/node/167538

Die neue Studie „AssCompact TRENDS I/2025“ gibt spannende Einblicke in die Nutzung von Maklerverwaltungsprogrammen (MVPs) in der Versicherungsvermittlung. Die Ergebnisse zeigen, wie verbreitet MVPs sind, welche Modelle bevorzugt werden und welche Gründe es dafür gibt.

167538 16. März 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Der Einsatz von MVPs bewegt die Branche immer wieder. Sie sind das Herzstück der digitalen Arbeitswelt von Maklerunternehmen, erleichtern den Alltag und automatisieren zentrale Prozesse. Doch ihr praktischer Nutzen geht stets einher mit der Frage nach den Kosten und der Unabhängigkeit eines Maklerbüros – eine Thematik, die auch die Ergebnisse der gerade veröffentlichten Studie „AssCompact TRENDS I/2025 wie ein roter Faden durchzieht.

Große Mehrheit setzt auf MVPs

Laut der Befragung setzen 78% der ungebundenen Vermittlerinnen und Vermittler ein MVP ein, während 22% darauf verzichten. Die Mehrheit nutzt somit digitale Lösungen, um ihre Prozesse effizienter zu gestalten und den Überblick über Kunden, Verträge und Dokumente zu behalten. Im Jahr 2019 hatten einer entsprechenden AssCompact Umfrage zufolge 72% der Befragten ein MVP im Einsatz. Insofern bedeutet dies eine Steigerung, dennoch gibt es eine beständige Gruppe, die weiterhin ohne ein solches System arbeitet – entgegen der Erwartung, dass ihr Anteil massiv sinken müsste. Ob alternative CRM-Systeme, klassische Excel-Tabellen oder der gute alte Ordner hier den Ersatz bieten, lässt sich nur erahnen.

Direktlizenz oder kostenfreie Nutzung?

Die Nutzung von MVPs erfolgt auf unterschiedliche Weise. Die meisten Versicherungsmakler (53%) beziehen eine kostenpflichtige Lizenz direkt von einem Software-Anbieter. Weitere 43% nutzen eine kostenfreie Version über einen Maklerpool oder Maklerverbund. 8% greifen auf ein MVP zurück, das ihnen von einem Versicherer zur Verfügung gestellt wird, während 5% andere Wege nutzen. Allzu große Veränderungen zur Befragung 2019 haben sich an der Stelle nicht ergeben. Aber damals wie heute sorgt besonders die mit der Nutzung kostenfreier MVPs vermutete Abhängigkeit von Pools und Versicherern immer wieder für Diskussionen in der Branche, da sie zentrale Fragen zur Datenhoheit und Unabhängigkeit der Versicherungsmakler aufwirft.

Für 45% der Studienteilnehmer spielt die Unabhängigkeit des MVP-Angebots bei der Auswahl eine Rolle. Noch wichtiger sind ihnen jedoch eine hohe Funktionalität (74%), ein reibungsloser Datenimport (58%) und die Anzahl der BiPRO-Schnittstellen (51%). Der Preis bzw. die Lizenzgebühren (38%) rangieren hingegen erst an achter Stelle der Entscheidungskriterien.

Angesichts der Tatsache, dass Softwareanbieter erhebliche Investitionen tätigen müssen, um mit dem technologischen Fortschritt – etwa im Bereich künstliche Intelligenz – Schritt zu halten, und dass Insolvenzen, fehlende Updates oder die Einstellung eines Programms Risiken bergen, überrascht es, dass nur rund 15% der Befragten auf die Finanzkraft ihres MVP-Anbieters achten.

VEMA und DEMV in einem stark fragmentierten Markt vorne

Bislang hat sich am Markt kein MVP vollständig durchgesetzt – auch nicht nach der Konsolidierung der vergangenen Jahre. Die Ergebnisse der Studie zur Frage „Welches MVP nutzen Sie?“ zeigen vielmehr eine stark fragmentierte Marktlandschaft.

Mit 17% bzw. 16% werden die Lösungen von VEMA und DEMV am häufigsten genannt, wobei hier die Abgrenzung zu anderen Systemen als MVPs auch schon mal verschwimmt. Dahinter folgt das AMS-System von Assfinet mit 12%, gefolgt von Ameise von blau direkt mit 9%. Knapp dahinter liegt meinMVP, ein Projekt verschiedener Maklerversicherer, das kleineren Maklerbetrieben den digitalen Anschluss erleichtern soll.

Bei der Interpretation der Ergebnisse ist zu berücksichtigen, dass vor allem kleine und mittelständische Maklerunternehmen an der Studie teilgenommen haben. Eine stärkere Beteiligung größerer Maklerstrukturen könnte das Gesamtbild verändern.

Branchenpolitische Diskussionen und Herausforderungen

Die Diskussion rund um MVPs wird in der Branche intensiv geführt. Neben der Frage nach der optimalen Softwarelösung stehen vor allem Aspekte wie Datensicherheit, Schnittstellenprobleme und die Zukunft der digitalen Maklerverwaltung im Fokus. Ein zentrales Thema ist die Standardisierung von Schnittstellen, um den Austausch zwischen verschiedenen Systemen zu erleichtern. Versicherungsmakler benötigen offene Systeme, die eine problemlose Integration mit Vergleichssoftware, CRM-Tools und anderen Anwendungen ermöglichen. Auch die fortschreitende Regulierung spielt eine Rolle: Strengere Datenschutzvorgaben und die Verpflichtung zur revisionssicheren Dokumentation erhöhen die Anforderungen an MVPs.

Ein weiteres Thema ist die Rolle von künstlicher Intelligenz in MVPs. KI-gestützte Automatisierungen könnten zukünftig dabei helfen, wiederkehrende Prozesse weiter zu optimieren und Kundenanfragen effizienter zu bearbeiten. Doch während einige Anbieter bereits erste KI-Features integriert haben, bleibt abzuwarten, inwieweit – und vor allem wann – die Branche diese Innovationen umsetzt. (bh)

Über die Studie

Die Online-Befragung zur Studie „AssCompact TRENDS I/2025“ wurde vom 07.01.2025 bis 17.01.2025 durchgeführt. Nach einer Qualitätsprüfung flossen die Stimmen von 377 Vermittlerinnen und Vermittlern aus der Finanz- und Versicherungsbranche in die Stichprobe ein, die ein sehr gutes Abbild der Assekuranz- und Finanzvermittler und -vermittlerinnen hinsichtlich der Alters- und Geschlechtsstruktur darstellt. Die Studie kann bei AssCompact kostenpflichtig erworben werden.

Informationen zu allen weiteren AssCompact Studien sind unter asscompact-studien.de zu finden.

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<a href="/nachrichten/warum-klassische-werbung-fuer-vermittler-von-gestern-ist" hreflang="de">Warum klassische Werbung für Vermittler von gestern ist</a> http://www.asscompact.de/node/167531

Die Herausforderungen der Versicherungsvermittler sind vielfältig. Besonders bei der Kundengewinnung ist ein Umdenken der eigenen Vertriebsstrategie nötiger denn je, meint Udo Trödel von der bavonline gmbh. Sein Credo: Digitale Tools und persönliche Beratungskompetenz müssen verknüpft werden.

167531 16. März 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement Ein Artikel von Udo Trödel, Geschäftsführer der bavonline gmbh

Die Kundengewinnung stellt Versicherungsvermittler vor stetig wachsende Herausforderungen. Während traditionelle Produktwerbung und der reine Fokus auf Vertragsabschlüsse zunehmend an Wirkung verlieren, erwarten Kunden heute eine individuellere Ansprache und maßgeschneiderte Lösungen. Dies erfordert ein Um­denken in der Vertriebsstrategie – weg vom reinen Produktverkauf hin zu einer ganzheitlichen Beratung.

Aktuelle Herausforderungen im Versicherungsvertrieb

Die klassische Herangehensweise vieler Vermittler basiert noch immer auf standardisierter Werbung und dem Prinzip des „Ein-Vertrag-­Verkaufs“. Dieser Ansatz wird den gestiegenen Kundenerwartungen jedoch nicht mehr gerecht. Zusätzlich erweist sich der Erwerb extern generierter Leads häufig als kost­spielig und wenig effektiv, da diese Kontakte oftmals mehrfach verkauft werden. Vermittler stehen somit vor der doppelten Herausforderung, einerseits qualifizierte Leads zu generieren und andererseits eine persönlichere Kundenansprache zu gewährleisten.

Moderne Lösungsansätze durch digitale Tools

Eine zeitgemäße Antwort auf diese Herausforderungen bieten digitale Softwarelösungen, die zwei zentrale Aspekte vereinen: die systematische Analyse von Versicherungssituationen und die automa­tisierte Lead-Generierung. Diese Tools ermöglichen es Vermittlern, bestehende Versicherungen gründlich zu analysieren und Deckungs­lücken zu identifizieren. Die gewonnenen Erkenntnisse bilden die Basis für eine fundierte, individuelle Beratung.

Als besonders effektiv erweist sich die Kombination aus digitaler Lead-Generierung und persönlicher Beratung. Ein praktisches Beispiel ist der Einsatz individualisierter QR-Codes auf Marketingmaterialien am Point of Sale. Scannt ein potenzieller Kunde den Code, werden seine Kontaktdaten automatisch erfasst und direkt in das System des Vermittlers eingespielt. Diese Methode vereinfacht nicht nur den Erstkontakt, sondern schafft auch eine nahtlose Verbindung zwischen digitalem Marketing und persön­licher Beratung.

Spezialisierung als Erfolgsfaktor

Die analysebasierte Beratung eröffnet Vermittlern zudem die Möglichkeit, sich auf bestimmte Schwerpunktthemen zu konzentrieren. Ob Altersvorsorge, Gesundheit oder spezifische Nischenmärkte – durch fachliche Spezialisierung und zielgruppengerechte Angebote können sich Vermittler deutlich vom Wett­bewerb abheben. Die ent­sprechende Software unterstützt dabei, diese Spezialisierung effizient umzusetzen und gleichzeitig den administrativen Aufwand zu minimieren.

Fazit: Digital und persönlich

Die Zukunft der Kundengewinnung im Versicherungsvertrieb liegt in der intelligenten Verknüpfung digitaler Tools mit persönlicher Beratungskompetenz. Moderne Softwarelösungen ermöglichen es Vermittlern, ihre Lead-Generierung zu optimieren und gleichzeitig eine hochwertige, individuelle Beratung anzubieten. Der Schlüssel zum Erfolg liegt in der Kombination aus effizienter Prozessgestaltung und konsequenter Kunden­orientierung.

,,twoforty“ der bavonline gmbh

Die Software ,,twoforty“ ermöglicht es dem Interessenten, seine indivi­duellen Bedürfnisse eigenständig zu analysieren. Durch intuitive Fragen erkennt er, welche Absicherung er benötigt. Dabei führt die Software ihn Schritt für Schritt durch den Prozess. Das Ergebnis ist keine fertige Versicherungslösung, sondern eine bewusste Auseinandersetzung mit dem eigenen Bedarf. Im Gespräch kann der Berater so auf passende Lösungen eingehen, anstatt Überzeugungsarbeit zu leisten. Mehr Informationen gibt es hier.

Diesen Beitrag lesen Sie auch in AssCompact 03/2025 und in unserem ePaper.

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<a href="/nachrichten/fuer-jede-sammlung-die-passende-loesung" hreflang="de">Für jede Sammlung die passende Lösung </a> http://www.asscompact.de/node/167532

Ob Sneaker, Uhren oder anderes: Jede Sammlung ist einzigartig, und je stärker die Objekte im Trend liegen, desto höher ist ihr Wert. Für Vermittler empfiehlt es sich, bei ihren Kunden nachzufragen, ob es besondere Sammlerobjekte gibt, die über den normalen Hausrat hinausgehen.

167532 15. März 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement Ein Artikel von Hannah Taege, Underwriterin Art & Private Clients bei Hiscox Deutschland

Alle Sammlerinnen und Sammler eint die große Leidenschaft für die Dinge, die sie sammeln. Neben der klassischen Kunstsammlung gibt es auch viele andere Objekte, die gesammelt werden können, zum Beispiel Uhren, Sneakers und Handtaschen – diese auf den ersten Blick einfachen Alltagsbegleiter können neben einem hohen emotionalen auch einen großen monetären Wert haben, wenn es sich um bestimmte Marken und seltene Modelle handelt. Sammlerinnen und Sammler möchten aufgrund dessen diese Dinge besonders gut abgesichert wissen, zum Beispiel beim Tragen, auf Reisen, bei Verlust oder einfachem Diebstahl. Daher sind zwei Dinge entscheidend: eine fundierte Beratung durch kompetente Maklerinnen und Makler und schließlich die richtige Versicherung.

Mit einem Allgefahrenschutz auf der sicheren Seite

Versicherungen, die explizit Deckungen für besondere Gegenstände und Sammlungen im Rahmen einer Allgefahrendeckung anbieten, sind hierfür die Lösung. Wenn die Gegenstände gut versichert sind, erhalten Sammlerinnen und Sammler eine Entschädigung, um den Gegenstand ersetzen, reparieren oder restaurieren zu lassen. So lässt sich zwar nicht der emotionale Schaden, aber zumindest der finanzielle lindern. Ob und wie Sammlungen versichert werden sollten, können Sammelnde und Makler gemeinsam mit einem spezialisierten Versicherer besprechen.

Jede Sammlung ist einzigartig – je mehr im Trend, desto mehr steigt der Wert

Ihre Sammlungsobjekte wählen Sammlerinnen und Sammler nach ganz eigenen Kriterien aus, sodass jede Sammlung einen einzigartigen Charakter hat: Unterscheidungsmerkmale können dabei z. B. Motive, Techniken, Farben oder Entstehungszeiten sein. Sammelschwerpunkte können von der Zeit und bestimmten Trends beeinflusst sein. Während aktuell besonders hochwertige oder limitierte Objekte wie Handtaschen oder Designobjekte beliebt sind, wurden in vorherigen Generationen eher Porzellanfiguren, Krüge oder Briefmarken gesammelt. Diese Trends zeigen sich schließlich auch im Markt in Form von Wertsteigerungen oder dem Wertverfall von Objekten.

Auch im Bereich der Sammlungsklassiker wie Kunst und Old­timer kann man Sammeltrends erkennen. Diese können sich z. B. auf bestimmte Epochen oder Baujahre oder bestimmte Maler und Modelle erstrecken.

Aber auch bezüglich Oldtimern gehen die Vorlieben der Generationen zum Teil auseinander. Eine repräsentative Umfrage des Spezialversicherers Hiscox im Jahr 2024 ergab zum Beispiel, dass im Allgemeinen gilt: je jünger die Oldtimer-Besitzer, desto jünger auch das Alter der Fahrzeuge. Bei den 18- bis 29-Jährigen zeigt sich hingegen ein gegenteiliger Trend: Unter ihnen ist der Anteil derjenigen, die einen Oldtimer mit einem Baujahr vor 1950 besitzen, am höchsten.

Den typischen Sammelnden gibt es nicht

Unabhängig von Generationen gilt aber: Sammelnde sind so unterschiedlich wie ihre Sammlungen. Daher macht es für Maklerinnen und Makler durchaus Sinn, auch bei Kunden, die auf den ersten Blick einen normalen Hausrat haben, nach besonderen Schätzen zu fragen. Im Gespräch, beispielsweise über die Hausratsversicherung, kann sich herausstellen, dass diese Sammlungsgegenstände aufgrund ihrer Wertigkeit eine besondere Kunst- oder Sammlungsabsicherung mit Allgefahrenschutz benötigen. Wenn der Wert des Gegenstandes nicht auf den ersten Blick sichtbar ist, hilft auch in diesem Fall der Austausch mit den Sammelnden. Meist sind diese aufgrund ihrer Sammlertätigkeit sehr gut über aktuelle Werte informiert und können den Wert ihrer Sammlungen gut einschätzen. Sollte dies einmal nicht der Fall sein oder falls weitere Fragen aufkommen, können Maklerinnen und Makler zum Beispiel Kontakt mit einem spezialisierten Versicherer aufnehmen, der entweder selbst Gutachter mit dem Spezialgebiet beschäftigt oder anderenfalls empfehlen kann. Gleichzeitig kann geklärt werden, ob und wie die Sammlung optimal versichert werden kann.

Expertise und Abdeckung als wichtigste Kriterien

Sich an einen Spezialversicherer zu wenden, hat noch weitere Vorteile: Zu Beginn kann der Versicherer Ansprechpartner für Fragen rund um das spezielle Sammelgebiet sein und auf besondere Gefahren oder Erfordernisse hinweisen. Anschließend kann die Deckungslösung individuell zugeschnitten und gemeinsam erarbeitet werden. Für Sammlungen, die zum Beispiel auch mal an einem anderen Ort ausgestellt werden, muss die Versicherung nicht nur den Transport, sondern auch die Ausstellungsrisiken vor Ort berücksichtigen.

Auch die Abdeckung verschiedener Werte wie Marktwert oder feste Taxe kann im Vertrag vereinbart werden. Zum Teil werden innerhalb der Sammlungsversicherung sogar sehr spezialisierte Deckungslösungen angeboten, beispielsweise ausschließlich für Schmuck und Uhren.

Expertise und Feingefühl im Schadenfall

Im Schadenfall zeigt sich schließlich, wie wichtig die Expertise des Versicherers ist. Denn wenn ein gutes Netzwerk aus Gutachtern, Restauratoren und anderen Dienstleistern vorhanden ist, kann ein Schaden akkurat und mit dem nötigen Feingefühl für den Versicherungsnehmer behoben werden. Damit die Sammlungsgegenstände immer mit der richtigen Versicherungssumme abgedeckt sind, empfiehlt es sich, alle zwei bis fünf Jahre die Werte auf Aktualität zu überprüfen. Dies kann zum Beispiel durch einen Gutachter erfolgen.

So kann eine Unter- und Überversicherung vermieden werden. Spezialversicherer wie Hiscox bieten bereits standardmäßig eine hohe Vorsorge für Wertsteigerungen und Neuanschaffungen mit bis zu 30% der Versicherungssumme an. So müssen Versicherungsnehmer nicht bei jedem Zukauf oder jeder Wert­erhöhung gleich eine Deckungs­lücke fürchten. Schließlich muss jedoch beachtet werden: Auch wenn eine Sammlung einen hohen emotionalen Wert hat, muss sie nicht zwangsläufig auch einen hohen monetären Wert besitzen. Letzteres ist jedoch ausschlaggebend für die Versicherbarkeit, denn nur wenn es einen Markt für die besonderen Schätze gibt, kann eine Sammlungsversicherung im Schadenfall den finanziellen Verlust lindern. Ob das der Fall ist, entscheiden gute Versicherer für jeden Einzelfall.

Diesen Beitrag lesen Sie auch in AssCompact 03/2025 und in unserem ePaper.

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<a href="/nachrichten/digital-insurance-podcast-direct-consumer-im-vertrieb" hreflang="de">Digital Insurance Podcast: Direct-to-Consumer im Vertrieb</a> http://www.asscompact.de/node/167553

In dieser Episode des Digital Insurance Podcast unterhalten sich Digitalexperte Jonas Piela und Daniel Pytiak, Gründer und Berater, über die Optimierung des Vertriebs von Versicherungen durch direkte Verbrauchermodelle (Direct-to-Consumer).

167553 15. März 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Der Digital Insurance Podcast von Jonas Piela begrüßt in seiner neuesten Folge Daniel Pytiak, einen erfahrenen Berater mit Schwerpunkt auf der Optimierung des Vertriebs von Versicherungen durch direkte Verbrauchermodelle (Direct-to-Consumer, D2C). Pytiak teilt seine Expertise und Einblicke in den Aufbau und die Skalierung eines erfolgreichen D2C-Vertriebs für einen großen Versicherer.

Vom Agenturgeschäft zum Versicherungs-Direktvertrieb

Daniel Pytiak blickt auf eine beeindruckende Karriere zurück, die mit Stationen in der Agenturlandschaft begann, wo er für renommierte Marken wie Pampers und Oral-B arbeitete. Seine Erfahrungen im Konsumgütermarketing prägten seinen Fokus auf konsumentenorientierte Strategien. Der Einstieg in die Versicherungsbranche erfolgte bei Cosmosdirekt und der Europa Versicherung, wo er sich mit Markenstrategie, Marketing und Vertrieb beschäftigte. Von Beginn an war er in die Digitalisierung der Branche involviert, von den ersten Online-Rechnern bis hin zum papierlosen Vertragsabschluss. Diese frühzeitige Erfahrung in der Transformation der Versicherungsbranche macht ihn zu einem gefragten Experten.

Das Erfolgsgeheimnis: Consumer-zentriertes Denken

Im Podcast erläutert Pytiak, warum ein consumer-zentriertes Mindset entscheidend für den Erfolg im D2C-Geschäft ist. Im Gegensatz zum traditionellen Makler-Vertrieb, der oft auf der Bereitstellung von Produkten anstatt der Generierung von Nachfrage basiert, muss im D2C-Bereich das Marketing die Rolle des Vertriebs übernehmen. Hierbei spielen emotionale Ansprache und die Schaffung von Bedürfnissen eine zentrale Rolle – ein Ansatz, der in der Versicherungsbranche oft vernachlässigt wird.

Herausforderungen und Chancen des D2C-Vertriebs

Die Folge beleuchtet die typischen Herausforderungen, denen Versicherer beim Aufbau eines D2C-Vertriebs begegnen. Ein wichtiges Thema ist die limitierte Denkweise in Bezug auf Marketingbudgets. Im Gegensatz zum offenen Provisionssystem im Maklergeschäft ist das Marketingbudget oft gedeckelt, was das Wachstumspotenzial einschränkt. Pytiak erklärt, wie dieses Mindset verändert werden kann, um die Skalierung des Geschäfts zu ermöglichen. Er betont die Bedeutung von Performance-Marketing und der Möglichkeit, Kampagnen in Echtzeit zu steuern und zu optimieren. Dabei geht er auf die Herausforderungen des Attribution-Tracking ein und zeigt, wie man auch nicht direkt messbare Marketingaktivitäten bewerten kann.

Die Zukunft des D2C-Vertriebs in der Versicherungswirtschaft

Die Diskussion umfasst auch die Frage, welche Versicherungen sich für ein D2C-Modell eignen und wie Unternehmen ihre Strategien entwickeln sollten. Pytiak argumentiert, dass prinzipiell alle Versicherungen online vertrieben werden können und dass der Schlüssel zum Erfolg in der langfristigen Markenbildung und der gezielten Ansprache verschiedener Kundengruppen liegt. Die Folge analysiert den aktuellen Stand des D2C-Marktes in der Versicherungsbranche, identifiziert Wachstumschancen und diskutiert die notwendigen Fähigkeiten und Ressourcen, um ein erfolgreiches D2C-Geschäft aufzubauen. Die Rolle von KI im Performance Marketing wird ebenfalls angesprochen.

Über den Podcast

Seit April 2020 veröffentlicht Jonas Piela regelmäßig Gespräche zur digitalen Transformation mit Vorständen und Managern der Versicherungswirtschaft. Sein Ziel ist, dass seine Zuhörer einem lockeren Gespräch unter Gleichgesinnten lauschen und so Ideen und Anregungen für die eigene Arbeit mitnehmen. Zu finden ist der Podcast unter anderem bei Google, Apple und Spotify sowie unter https://pielaco.com/podcast.

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<a href="/nachrichten/dws-steigert-konzerngewinn-im-jahr-2024" hreflang="de">DWS steigert Konzerngewinn im Jahr 2024</a> http://www.asscompact.de/node/167551

Die DWS Group hat ihre endgültigen und testierten Zahlen für das Geschäftsjahr 2024 vorgelegt. Der Konzern konnte seine Gewinne steigern und plant somit, seinen Aktionären erneut eine höhere Dividende auszuschütten als im Vorjahr.

167551 14. März 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Wie aus einer Unternehmensmitteilung hervorgeht, konnte die DWS Group ein erfolgreiches Geschäftsjahr 2024 hinlegen. Die endgültigen und testierten Zahlen liegen nun vor.

„Nach der Trendwende beim Nettomittelaufkommen im Jahr 2023 haben wir unsere langfristigen Nettomittelzuflüsse im Jahr 2024 auf 32,9 Mrd. Euro verdoppelt und damit unsere Stärke unter Beweis gestellt, organisch zu wachsen“, so Vorsitzender der Geschäftsführung, Stefan Hoops. Das verwaltete Vermögen könnte die Unternehmensgruppe um 115 Mrd. Euro steigern und somit die Schwelle von 1 Bio. Euro überschreiten – ein neuer Rekordwert für die DWS. „Auf dieser Grundlage konnten wir höhere Managementgebühren erzielen. Zusammen mit höheren Performancegebühren führte dies zu einem neuen Rekord bei den Erträgen in Höhe von 2,765 Mrd. Euro. Trotz des deutlichen Wachstums sowohl beim verwalteten Vermögen als auch bei den Erträgen konnten wir unsere Kosten 1,814 Mrd. Euro senken. Auf dieser Basis konnten wir den Gewinnen vor Steuern um 22% auf 951 Mio. Euro und den Konzerngewinn um 18% auf 649 Mio. Euro im Jahr 2024 steigern“, erklärt Hoops.

Ausblick für 2025

Auf der Grundlage des Finanzergebnisses und der Fortschritte, die das Unternehmen im vergangenen Jahr mit seiner Strategie erzielte, bekräftigt die DWS ihre Finanzziele für 2025: ein Ergebnis je Aktie von 4,50 Euro, eine bereinigte Aufwand-Ertrag-Relation von unter 59% und eine Dividendenausschüttungsquote von etwa 65%. Für 2025 erwartet die DWS laut Unternehmensmitteilung außerdem, dass die ausgewiesenen Erträge höher ausfallen und die ausgewiesenen Kosten im Vergleich zu 2024 im Wesentlichen unverändert bleiben werden.

Im Januar 2025 hat die DWS zudem ihr finanzielles Ziel für das Ergebnis je Aktie mit zusätzlichen Prognosen für die Jahre 2026 und 2027 bekräftigt. Für 2026 und 2027 strebt das Unternehmen ein Wachstum des Ergebnisses je Aktie von 10% pro Jahr an. Die erwarteten Treiber für dieses Wachstum sind steigende Erträge und kontinuierliches Kostenmanagement. Die DWS erwartet, dass sich die berichtete Aufwand-Ertrag-Relation weiter verbessern und daher im Jahr 2027 unter 59% liegen wird. Darüber hinaus strebt die DWS weiterhin eine Ausschüttungsquote der Dividende von etwa 65% an.

Die Nettomittelzuflüsse sollen in Zukunft weiter steigern. Für die Jahre 2025, 2026 und 29027 strebt die DWS Langfrist-Nettomittelzuflüsse von kumulativ 150 Mrd. Euro an. Angesichts der anhaltenden Trends zu passiven Anlagen erwartet das Unternehmen dabei, dass das Xtrackers-Geschäft ein wichtiger Treiber sein wird. Aufgrund der erwarteten Markterholung im Immobilienbereich, der starken Dynamik im Infrastrukturbereich sowie dem neuen Angebot im Bereich „Private Credit“ geht die DWS auch von einem Anstieg beim Nettomittelaufkommen in alternativen Anlagen aus. (mki)

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<a href="/nachrichten/adesso-und-eucon-buendeln-kompetenzen" hreflang="de">adesso und Eucon bündeln Kompetenzen </a> http://www.asscompact.de/node/167550

Der IT-Dienstleister adesso und die Eucon Digital GmbH haben eine Partnerschaft vereinbart, um Versicherer beim Personenschadenmanagement zu unterstützen. Hierzu ergänzt Eucon die technische Basis der SaaS-Plattform adesso in|sure Ecosphere um Dienstleistungen im Schnittstellenmanagement.

167550 14. März 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Im Rahmen einer strategischen Partnerschaft bündeln der IT-Dienstleister adesso und die Eucon Digital GmbH ihre Kompetenzen. Die Partner wollen Versicherungsunternehmen eine ganzheitliche Lösung für das Personenschadenmanagement anbieten und bei der digitalen Transformation unterstützen. Dazu ergänzen die Experten von Eucon die technische Basis der Software-as-a-Service-Plattform adesso in|sure Ecosphere um erweiterte Dienstleistungen im Schnittstellenmanagement für den Personenschadenbereich.

Die Leistungen von Eucon für Versicherer reichen hierbei von der Klärung der medizinischen Sachlage über die medizinische Risikobewertung samt Prognose der zu erwartenden Gesamtkosten bis hin zur SVT-Rechnungsprüfung. Unternehmen, die sich für diesen zusätzlichen Service entscheiden, können ihre Prozesse und Workflows bei der digitalen Steuerung, Bearbeitung und Prüfung von Schadenfällen weiter beschleunigen, wie es von Unternehmensseite dazu heißt.

Versicherer bei Schadenbearbeitung entlasten

Mit der Einführung der neuen Plattform lassen sich alle laufenden Prozesse nahtlos integrieren. Dabei stellt der Dienstleister die Kommunikation und den Workflow zwischen den bestehenden Systemen der Versicherer und den neu angebundenen digitalen Services sicher. Durch die Auslagerung und Automatisierung von administrativen und operativen Aufgaben in den Bereichen Schadenbearbeitung und -management sollen die Gesellschaften deutlich entlastet werden.

„Als Dienstleister ist es unser Ziel, den Transaktionsaufwand für unsere Kunden bei der Beauftragung und Kommunikation mit uns so gering wie möglich zu halten“, erklärt Jörg Halm, Direktor Personenschaden der Eucon Digital GmbH. „Die Zusammenarbeit mit adesso hilft uns dabei und wird unseren Kunden einen echten Mehrwert bieten“, so Halm weiter.

„Durch die Partnerschaft sind wir in der Lage, unseren Kunden ein durchgängiges Angebot aus einer Hand zu machen. Darin verbinden wir Technologie- und Fachexpertise. Unsere Kunden und deren Endkunden wünschen sich schnellere Bearbeitungszeiten und eine Reduzierung administrativer Aufwände“, sagt Sven Schlünzen, Geschäftsführer Vertrieb der adesso insurance solutions GmbH. (tik)

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<a href="/nachrichten/hdi-global-beraet-unternehmen-zu-klimarisiken" hreflang="de">HDI Global berät Unternehmen zu Klimarisiken</a> http://www.asscompact.de/node/167549

HDI Global weitet sein Dienstleistungsportfolio im Bereich Risikomanagement um den Service „Climate Consulting“ aus. Das neue Angebot soll Unternehmen dabei unterstützen, ihre Risiken zu verstehen und proaktiv darauf reagieren zu können.

167549 14. März 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Der Klimawandel bringt für Firmen weltweit immer größere Herausforderungen mit sich. Extreme Wetterereignisse, steigende Temperaturen und häufigere Starkregenfälle, aber auch Dürreperioden wirken sich auf die Betriebssicherheit und Zukunftsfähigkeit vieler Unternehmen aus. Für Firmen gilt es, sich an die veränderten Rahmenbedingungen anzupassen. HDI Global hat sein Engagement für resiliente Risikomanagementlösungen ausgebaut und sein Angebot an Dienstleistungen um den Service „Climate Consulting“ ergänzt. Mit dem neuen Service will HDI Global Firmen dabei unterstützen, standortspezifische Exponierungen gegenüber chronischen sowie akuten physikalischen Klimarisiken zu analysieren und gezielte Maßnahmen zur Risikoverringerung zu entwickeln.

„Mit Climate Consulting adressieren wir die steigende Nachfrage unserer Kunden nach operativen Empfehlungen zur Steigerung der Klimaresilienz. Mit Climate Risk Reporting bietet HDI bereits seit dem vergangenen Jahr Unternehmen Unterstützung, damit sie die von der EU-Taxonomie geforderten Regularien erfüllen“, erklärt Lars Regner, Head of Resilience Services bei HDI Risk Consulting.

Klimaresilienz erhöhen

Das neue „Climate Consulting“ unterstützt Unternehmen mit Empfehlungen auf einer soliden Datengrundlage und Vor-Ort-Besichtigungen dabei, Klimarisiken zu erkennen und zu bewältigen und so ihre Resilienz zu steigern. „Climate Consulting“ bewertet die physikalischen Klimarisiken auf Grundlage von drei Klimaszenarien über verschiedene Zeiträume bis zum Jahr 2100. Zu den Dienstleistungen zählen eine Desktop-Bewertung mit Analyse der Topographie, des regionalen Klimas, aktueller Naturgefahren und zukünftiger physikalischer Klimarisiko-Exponierungen. Weitere Bestandteile sind die Vor-Ort-Besichtigung mit Ermittlung möglicher Auswirkungen von Klimarisiken auf Infrastruktur, Logistik, Anlagen und Prozesse sowie ein standortspezifischer Klimarisiko-Beratungsbericht mit Maßnahmen zur Risikominimierung. (tik)

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<a href="/nachrichten/viridium-uebernahme-allianz-soll-das-rennen-gemacht-haben" hreflang="de">Viridium-Übernahme: Allianz soll das Rennen gemacht haben</a> http://www.asscompact.de/node/167545

Die Übernahme des hessischen Run-off-Spezialisten Viridium durch ein von der Allianz geführtes Konsortium soll kurz vor dem Abschluss stehen. Die Münchner sollen sich dabei gegen mehrere Konkurrenten durchgesetzt haben. Das Beratungsunternehmen WTW glaubt, der Verkauf könnte den deutschen Run-off-Markt beleben.

167545 14. März 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Ein Konsortium, geführt vom Münchener Branchenriesen Allianz, soll kurz vor der Übernahme des hessischen Run-off-Spezialisten Viridium stehen. Wie unter anderem die Süddeutsche Zeitung (SZ) berichtet, soll sich der Deal auf der Zielgerade befinden.

Allianz-Konsortium soll sich gegen Athora durchgesetzt haben

Anfang des Monats wurde berichtet, dass das Interesse an dem Abwicklungsspezialisten aus Neu-Isenburg groß sein soll. Neben dem Allianz-Konsortium, dem auch die Fondsgesellschaft BlackRock und der japanische Lebensversicherer T&D Holdings angehören, soll auch ein weiteres Konsortium, bestehend aus DWS, Prudential Financials und PG3, ein Angebot vorgelegt haben. Das luxemburgische Private-Equity-Unternehmen CVC Partners sowie der deutsche Run-off-Spezialist Athora waren ebenfalls interessiert. Athora soll bis zuletzt im Rennen gewesen sein.

Nun scheint es aber, als ob das Konsortium rund um die Allianz sich durchgesetzt hat. Laut Medienberichten sollen die Verträge in Kürze unterzeichnet werden. Viridium soll mit rund 3,5 Mrd. Euro bewertet werden.

Hannover Rück will sich zurückziehen

Der aktuelle Mehrheitseigner der Viridium Gruppe ist der Finanzinvestor Cinven, der das Unternehmen im Jahr 2013 gemeinsam mit der Hannover Rück gegründet hat. Auch der Versicherer Generali ist an Viridium beteiligt.

Die Generali will auch nach dem Deal an Bord bleiben oder ihren Anteil vielleicht sogar aufstocken, berichtet die SZ. Die Hannover Rück dagegen will ihre Anteile wohl teilweise oder sogar ganz verkaufen.

Die Allianz soll dann künftig etwa 25% der Anteile an Viridium halten – ein Investment von knapp 900 Mio. Euro. Ein öffentliches Statement von der Allianz zu der geplanten Übernahme gibt es nicht, aber Konzernchef Oliver Bäte soll in einem Gespräch mit Aktienanalysten erläutert haben, dass die Allianz sehr angetan von dem Geschäftsmodell sei – vor allem die Gebühreneinnahmen aus der Kapitalanlage finden die Münchner anscheinend attraktiv.

Warum ist der Verkauf notwendig?

Der Verkauf des hessischen Unternehmens ist notwendig geworden, nachdem Cinven in Konflikt mit den europäischen Versicherungsregulierungsbehörden geraten war. Ihnen missfiel Cinvens Handling der italienischen Tochtergesellschaft Eurovita, als diese in heißes Wasser geriet. Daraufhin ist der Verkauf von mehr als 700.000 Lebensversicherungspolicen der Zurich Gruppe an Viridium gescheitert. Die BaFin hatte zu dem Zeitpunkt Bedenken an dem Deal geäußert.

Neue Übernahmen sind allerdings essenziell für das Geschäftsmodell des Run-offs, um das Geschäft kosteneffizient zu betreiben. Mit der Übernahme durch das Allianz-Konsortium würde Viridium kapitalstarke Investoren als Eigner gewinnen. Das dürfte der BaFin vermutlich die Zustimmung erleichtern, heißt es in der SZ. 

WTW: Verkauf von Viridium wird Run-off-Markt beleben

So sieht das auch das Beratungs- und Dienstleistungsunternehmen WTW. Der Verkauf von Viridium könnte „positive Impulse für den deutschen Markt für Run-off-Transaktionen setzen“, schreibt das Unternehmen in einer Pressemitteilung. Mit einem neuen Partner an der Seite von Viridium wird die BaFin wohl auch weitere Transaktionen genehmigen. Der erfolgreiche Verkauf könnte also „Bewegung in den Markt bringen und den Run-Off als Geschäftsmodell stärken bzw. potenzielle Verkäufer von Versicherungsbeständen erneut anlocken“. 

Bei WTW erwartet man, dass die Konsolidierung der Lebensversicherungsbranche voranschreiten wird. „In den kommenden fünf Jahren erwarte ich mindestens eine Run-off-Transaktion pro Jahr auf dem deutschen Markt“, so Michael Klüttgens, Leiter der Versicherungsberatung bei WTW für Nord-, Zentral- und Osteuropa. 

Als größten Treiber für Fusionen und Übernahmen sieht WTW die mangelnde Effizienz vieler Marktteilnehmer, die sich langfristig mit hohen Kosten und Wettbewerbsproblemen konfrontiert sehen. (js)

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<a href="/nachrichten/kuerzung-des-krankentagegeldes-bei-einkommen%C2%ADsverlust-unzulaessig" hreflang="de">Kürzung des Krankentagegeldes bei Einkommen­sverlust unzulässig</a> http://www.asscompact.de/node/167527

Der BGH hat entschieden, dass ein PKV-Versicherer das Krankentagegeld nicht einseitig kürzen darf, wenn das Einkommen des Versicherten sinkt. Eine frühere Klausel zur Kürzung wurde bereits 2016 für unwirksam erklärt.

167527 14. März 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass ein privater Krankenversicherer die Höhe des Krankentagegeldes nicht einfach durch eine neue Vertragsklausel senken darf, wenn das Einkommen des Versicherungsnehmers sinkt. Eine frühere Regelung, die genau das beinhaltete, wurde bereits 2016 für unwirksam erklärt. Der Versicherer kann sich nicht darauf berufen, dass er eine neue Regelung einführen muss, um den Vertrag fortzuführen. Es ist für ihn zumutbar, an dem bestehenden Vertrag ohne eine solche Klausel festzuhalten.

Versicherer will Krankentagegeld reduzieren

Ein Versicherungsnehmer hatte eine Krankentagegeldversicherung abgeschlossen. Die ursprünglichen Vertragsbedingungen sahen vor, dass das Krankentagegeld reduziert werden kann, wenn sein Nettoeinkommen sinkt. Diese Klausel wurde 2016 vom BGH für unwirksam erklärt, weil sie nicht klar genug war.

2018 versuchte der Versicherer, eine neue Klausel einzuführen, die wieder eine solche Kürzung erlauben sollte. Er schickte die entsprechenden geänderten Versicherungsbedingungen an den Versicherten. Dieser hielt das für unzulässig und klagte dagegen. Er forderte, dass sein ursprünglicher Tagessatz bestehen bleibt und die Versicherung ihm die Differenz aus der bereits vorgenommenen Kürzung erstattet.

Während das Landgericht der Klage größtenteils stattgab, entschied das Oberlandesgericht anders und wies die Klage ab. Der Kläger legte daraufhin Revision beim BGH ein.

Krankentagegeld trotz Einkommensverlust: Entscheidung für Versicherten

Der BGH hob das Urteil des Oberlandesgerichts auf und stellte die ursprüngliche Entscheidung des Landgerichts wieder her. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass eine neue Regelung nur eingeführt werden darf, wenn sie für die Fortführung des Vertrags wirklich notwendig ist. Dies wäre nur der Fall, wenn durch die frühere Entscheidung eine erhebliche Lücke im Vertrag entstanden wäre, die anders nicht geschlossen werden könnte.

Da eine Krankentagegeldversicherung als sogenannte „Summenversicherung“ funktioniert – das heißt, die Leistung ist nicht direkt an das aktuelle Einkommen des Versicherungsnehmers gebunden –, besteht für die Versicherung kein unzumutbares Risiko. Sie muss daher weiterhin die ursprünglich vereinbarte Leistung zahlen, auch wenn das Einkommen des Versicherten sinkt.

Sollte sich der Wegfall der Herabsetzungsmöglichkeit auf die Prämienkalkulation auswirken, steht es dem Versicherer bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen zudem frei, auf der Grundlage vertraglicher oder gesetzlicher Regelungen die Prämien neu festzusetzen. Der Umstand, dass dem Versicherer die Möglichkeit genommen ist, den Krankentagegeldsatz herabzusetzen, hindert ihn schließlich nicht daran, unter Umständen unberechtigte Leistungsansprüche zurückzuweisen und von dem Versicherungsnehmer die Erfüllung nach wie vor im Bedingungswerk vorgesehener Nachweispflichten für das Vorliegen des Versicherungsfalls zu fordern. (bh)

BGH, Urteil vom 12.03.2025 – Az: IV ZR 32/24

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<a href="/nachrichten/optimismus-dax-unternehmen-waechst" hreflang="de">Optimismus in Dax-Unternehmen wächst</a> http://www.asscompact.de/node/167539

Das Leibniz Institute for Financial Research SAFE führt den „SAFE Manager Sentiment Index“, der die Stimmung unter den Managern der Dax-Unternehmen abbildet. In der aktuellen Auswertung zeigt sich: Die Dax-Manager sind zunehmend optimistisch.

167539 13. März 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

„Feel good“, „good momentum“, „stable development“: Die Sprache in Finanzberichten und auf den Analystenkonferenzen der börsennotierten Unternehmen in Deutschland wird positiver. Das zeigt der SAFE-Index zur Stimmung unter den Managern der Dax-Unternehmen. In den letzten drei Monaten häufen sich demnach optimistische Formulierungen, während die negativen seltener werden. Statt „slow growth“ liest man nun öfter „attractive growth“ – ein Indikator dafür, dass die Unternehmen bessere Wachstumsaussichten sehen.

Der „SAFE Manager Sentiment Index“ stieg im März von –0,01 auf +1,09. Die Experten am Leibniz-Institut SAFE sehen starke Jahresabschlüsse als Hauptgrund, warum die Chefetagen auch optimistische Aussagen für 2025 treffen.

„Ein so starker Anstieg des Indexwertes zeigt, dass 2024 für viele Unternehmen ein gutes Jahr war. Die Führungskräfte erwarten, dass sich der positive Trend fortsetzt“, sagt Florian Heider, wissenschaftlicher Direktor des Leibniz-Instituts für Finanzmarktforschung SAFE. Angesichts der guten Ergebnisse haben die Manager in den jüngsten Earnings Calls deutlich weniger über Restrukturierungsmaßnahmen gesprochen als Ende 2024.

Top-Management sieht gute Perspektiven für 2025

Der SAFE-Index basiert auf einer automatisierten Textanalyse. Alexander Hillert, Professor für Finance and Data Science, sucht in verfügbaren Protokollen und Berichten nach Zwei-Wort-Kombinationen mit positiven oder negativen Signalwörtern. Besonders die Protokolle der Analystenkonferenzen treiben den aktuellen Anstieg an positiven Begriffen. Häufig fallen Formulierungen wie „strong financial“, „strong EBITDA“ und „good momentum“ in den Aussagen führender Manager und Managerinnen.

Eine Führungskraft erklärte: „2024 war für [unser Unternehmen] ein äußerst erfolgreiches Jahr. Erstens haben wir eine starke finanzielle Outperformance erzielt (…). […] Mit Blick auf das Jahr 2025 sind wir gut aufgestellt, um auf unseren Erfolgen aufzubauen und weiterhin eine starke finanzielle Performance zu erzielen.“

Ein weiteres Vorstandsmitglied betonte die Widerstandsfähigkeit seines Unternehmens: „Unsere starke finanzielle Performance in 2024 zeigt die Stärke unseres Unternehmens und macht uns zuversichtlich für die Zukunft.“

Technologie-, Konsum- und Industriebranche treiben die Stimmung

Dabei beflügeln vor allem drei Branchen den jüngsten Stimmungsanstieg: Technologie, zyklische Konsumgüter und Industrie. Das wird deutlich in Aussagen wie „(…) eine sehr, sehr starke finanzielle Leistung“, „(…) wir gehen davon aus, dass diese Marge auch im Jahr 2025 weitgehend stabil bei rund 43% bleiben wird“, oder „(…) [Das Unternehmen] hat trotz eines schwierigen makroökonomischen Umfelds ein starkes Ergebnis für das vierte Quartal und das gesamte Jahr erzielt, was die Widerstandsfähigkeit unseres Geschäftsmodells unter Beweis stellt“.

Besonders im Technologiesektor herrscht Optimismus – gestützt durch starke Nachfrage und positive Geschäftsaussichten. Auch Konsumgüter profitieren von stabiler Nachfrage. In der Industrie sorgen volle Auftragsbücher und Effizienzsteigerungen zur Zuversicht. (mki)

Über den SAFE-Index zur Manager-Stimmung

Der SAFE-Index zur Manager-Stimmung (SAFE Manager Sentiment Index) misst monatlich, wie optimistisch oder pessimistisch sich Führungskräfte börsennotierter Unternehmen in Deutschland äußern. Entwickelt von Alexander Hillert und seinem Team am Leibniz-Institut für Finanzmarktforschung SAFE, basiert der Index auf einer automatisierten Textanalyse, die positive und negative Aussagen in Geschäftsberichten und Analystenkonferenzen auswertet.

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<a href="/nachrichten/ist-die-werkstattbindung-der-retter-der-kfz-versicherung" hreflang="de">Ist die Werkstattbindung der Retter der Kfz-Versicherung?</a> http://www.asscompact.de/node/167530

Die Kfz-Prämien steigen, immer tiefer müssen Versicherte in die Taschen greifen. Laut Allianz-Chef Oliver Bäte ist die Werkstattbindung ein wesentlicher Faktor, um die Kfz-Versicherung bezahlbar zu halten. Wie sehen andere Versicherer das? Und deutet sich im Jahr 2025 die Trendwende in der Kfz-Versicherung an?

167530 13. März 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die Kfz-Versicherung hat in den letzten Jahren der gesamten Versicherungsbranche so einiges an Kopfschmerzen bereitet. Die Versicherer haben ein paar verlustreiche Jahre hinter sich – allein im letzten Jahr haben sie laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) ein Defizit von mehr als 2 Mrd. Euro wegstecken müssen, im Vorjahr waren es sogar mehr als 3 Mrd. Euro.

Laut dem Vergleichsportal Verivox mussten Kfz-Versicherungskunden bei ihrer letzten Beitragsrechnung eine durchschnittliche Prämiensteigung von 21% im Vergleich zum Vorjahr hinnehmen. Das dürfte nicht zuletzt in den Maklerbüros für so einige heiß gelaufene Telefonleitungen mit Anrufen von Kunden auf der Suche nach einem günstigeren Tarif gesorgt haben.

Wie kann die Kfz-Versicherung bezahlbar bleiben?

Dass es ohne die Preissteigerungen nicht geht, das haben die Versicherer immer wieder beteuert. Drastisch steigende Ersatzteilpreise und höhere Löhne in Werkstätten machen steigende Prämien unumgänglich. Doch nicht nur in der Kfz-Versicherung müssen Kunden tiefer in die Tasche greifen – auch in anderen Sparten sind die Beiträge zum Teil deutlich nach oben geklettert. Prominente Beispiele sind etwa die Krankenversicherung und Wohngebäudeversicherung.

Aber die Zahlungsfähigkeit der Kunden ist nicht unendlich – darüber sind sich auch die Versicherer im Klaren. Kürzlich sprach beispielsweise Allianz-Konzernchef Oliver Bäte in einem Pressegespräch darüber, wie Versicherung bezahlbar bleiben könne. Die Allianz setzt in der Kfz-Versicherung laut Bäte vor allem auf Werkstattbindung. Wenn Kunden in ihrem Kfz-Vertrag Werkstattbindung wählen, gibt der Versicherer vor, wo das Fahrzeug im Schadenfall repariert wird – und der Kunde erhält im Gegenzug einen Rabatt auf die Prämie. Das gehe nicht auf Kosten der Reparaturqualität, betont Bäte. Und: „Pro Schadenfall sparen wir etwa 1.000 Euro ein“, wird Bäte in der Süddeutschen Zeitung zitiert.

Sind Werkstattbindung und höhere Selbstbehalte die Lösung?

Könnte die Werkstattbindung die Lösung sein? Ist sie das entscheidende Instrument im Kampf gegen hohe Prämienanpassungen? AssCompact hat bei mehreren der AssCompact Maklerfavoriten in der privaten Kfz-Versicherung nachgefragt, was sie machen, um Prämien bezahlbar zu halten. Bei der AXA stimmt man der Allianz zu. „Werkstattbindung ist sicherlich ein sehr wichtiger und wesentlicher Baustein“, schreibt der Versicherer. „Angesichts stetig steigender Preise für Ersatzteile und auch Stundensätze brauchen wir Hebel, um die Kosten im Griff zu halten.“

Die Itzehoer Versicherungen haben diesen Weg bereits vor einigen Jahren eingeschlagen – der Baustein Werkstattbonus ermöglicht Kunden unter anderem Einsparungen von bis zu 20% auf ihre Kaskobeiträge, so das Unternehmen. „Dieser Tarif wird verstärkt nachgefragt“, bestätigt die Itzehoer.

Die R+V empfiehlt neben der Werkstattbindung auch höhere Selbstbehalte, um Prämien so niedrig wie möglich zu halten. „Hier sind die Beiträge seit Jahrzehnten konstant geblieben und durch die Inflation in der Relation geringer geworden, so dass Selbstbehalte von 1.000 Euro in der Vollkasko und 300 Euro in der Teilkasko bei Privatkunden heutzutage kein Hindernis mehr sein sollten“, so die R+V. „Eigens dafür haben wir in der Vollkasko die Selbstbehaltsvariante 750 Euro geschaffen, um für sicherheitsbewusste Kunden den Sprung von 500 Euro auf 1.000 Euro nicht zu groß werden zu lassen.“

Kommt nun die Trendwende in der Kfz-Versicherung?

Alle angefragten Versicherer bestätigen, dass sie weiterhin daran arbeiten, die Kfz-Versicherung für Kunden bezahlbar zu halten. So arbeitet die VHV beispielsweise daran, ihre „internen Prozesse noch effizienter zu gestalten und durch Schadenmanagement die Schadenaufwände zu begrenzen“, die R+V weist Kunden zudem gezielt auf Optimierungsmöglichkeiten hin.

Natürlich müssen die Versicherer die Bezahlbarkeit der Prämien mit der Auskömmlichkeit ihres Geschäfts balancieren. Dafür muss die Schaden-Kosten-Quote, oder Combined Ratio, wieder unter 100% gedrückt werden. Ansonsten übersteigen die Ausgaben die Einnahmen. Der GDV bezifferte die Combined Ratio für das Jahr 2024 in der Kraftfahrtversicherung insgesamt auf 106%. Laut dem Branchenverband könnte dieses Jahr jedoch die Trendwende einläuten. Sollten keine unvorhergesehen Großschadensereignisse eintreten, könnte die Kfz-Versicherung 2025 nach Jahren im Defizit wieder eine schwarze Null einfahren.

Wie sehen die befragten Versicherer das? Sind sie auf dem Weg, ihre Combined Ratio auf 100% oder darunter zu senken? „Zum aktuellen Zeitpunkt können wir noch keine realistische Einschätzung geben“, kommentiert die VHV. „Wir sind jedoch optimistisch, dass die ergriffenen Maßnahmen zu einer Verbesserung der Combined Ration führen können.“

Die Itzehoer ist ebenfalls optimistisch: „Ein normales Naturkatastrophenjahr vorausgesetzt, werden wir mit den bereits eingeleiteten Maßnahmen in diesem Jahr eine schwarze Null in Kfz erreichen und 2026 wieder Erträge erwirtschaften.“

Versicherer mit Jahreswechsel zufrieden

Mit dem Jahreswechsel 2024/2025 sind die Versicherer überwiegend zufrieden. So freut man sich bei der AXA besonders über die Neugeschäftszahlen, die Itzehoer konnte neben einer Prämienerhöhung um 16% gegenüber dem Vorjahr auch ihren Teilkasko-Anteil zu Lasten der Vollkasko erhöhen und so ihre Erträge erhöhen. Wie das Jahr weitergeht, wird sich nur im Laufe der Zeit zeigen. Das einzige, das bisher sicher erscheint: Die Prämien werden erstmal weiter steigen. (js)

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<a href="/nachrichten/barmeniagothaer-asset-management-fuehrungswechsel" hreflang="de">BarmeniaGothaer Asset Management: Führungswechsel </a> http://www.asscompact.de/node/167535

Gerrit Heine wird ab Sommer dem Vorstand der BarmeniaGothaer Asset Management AG angehören. Er übernimmt den Posten des Vorstandssprechers von Christof Kessler, der Ende Juni seinen Ruhestand antritt. Kesslers Funktion als Leiter des Front-Office hat künftig Dr. Anton Buchhart inne.

167535 13. März 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Im Sommer tritt Gerrit Heine die Nachfolge von Christof Kessler als Vorstandssprecher der BarmeniaGothaer Asset Management AG an. Der 49-Jährige kommt von der Munich Re Group, wo er derzeit als Managing Director und Head of Northern Europe für den Bereich Munich Re Markets tätig ist. Kesslers Posten als Leiter des Front-Office übernimmt Dr. Anton Buchhart, der seit September 2024 dem Vorstand angehört. Heine wird zudem das Middle- und Back-Office verantworten.

Heine begann seine berufliche Laufbahn nach einem BWL-Studium 1998 bei Goldman Sachs in Frankfurt. 1999 gründete er mit Kommilitonen ein Internet-Start-up, das später an Microsoft verkauft wurde. Ab 2002 bekleidete der Führungspositionen bei Morgan Stanley, Goldmann Sachs und Credit Suisse. 2016 ging es für den gebürtigen Münsteraner zur Munich Re Group. Dort übernahm er die regionale Verantwortung für den Geschäftsbereich Munich Re Markets in Deutschland, Österreich, Schweiz, Skandinavien, Finnland und Osteuropa. Schwerpunkte seiner Tätigkeit waren bislang die Entwicklung und Implementierung von Kapitalmanagement und ALM-Lösungen sowie die Konzeption neuer Sparprodukte für Lebensversicherungen und Pensionskassen.

Kessler nimmt nach 36 Jahren in der Finanzbranche seinen Hut

Christof Kessler wird zum 30.06.2025 seinen Ruhestand antreten. Der 61-Jährige ist seit Januar 2010 Vorstandssprecher der BarmeniaGothaer Asset Management AG. Ihm obliegt dort die operative Verantwortung für das gesamte Asset-Management. Kessler gilt als einer der erfahrensten Fixed-Income-Experten in der Asset-Management-Branche. Vor seiner Tätigkeit für die BarmeniaGothaer Gruppe war er 15 Jahre bei der Oppenheim KAG als Geschäftsführer und Chief Investment Officer für Fixed Income und Währungen tätig. Zu seinen weitere Karrierestationen zählen unter anderem die Bayerische Hypotheken- und Wechselbank AG in München und davor die Interallianz Bank Zürich AG. (tik)

Bild: © BarmeniaGothaer

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<a href="/nachrichten/morgen-morgen-beleuchtet-zahnzusatzversicherungen" hreflang="de">MORGEN & MORGEN beleuchtet Zahnzusatzversicherungen </a> http://www.asscompact.de/node/167533

Wie steht es um das Angebot privater Zahnzusatztarife? Das Analysehaus MORGEN & MORGEN hat die Policen unter die Lupe genommen. Die Analysten bescheinigen dem Markt ein hochwertiges Tarifangebot und sehen einen Trend bei Risikotarifen, die inzwischen über die Hälfte des Angebots ausmachen.

167533 13. März 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Für das aktuelle Rating Zahnzusatz haben die Experten von MORGEN & MORGEN den Markt für private Zahnzusatzversicherungen untersucht. Den Analysten präsentierte sich dabei ein dynamischer Markt mit über 250 verfügbaren Tarifen. Konkret hat MORGEN & MORGEN 253 Tarifkombinationen bewertet. Die Anzahl hat sich gegenüber dem Vorjahr um neun Tarife verringert, was insbesondere darauf zurückzuführen ist, dass ein Anbieter sein Tarifportfolio umgestellt hat und nun weniger Bausteine im Portfolio hat.

Der Markt umfasst ein sehr differenziertes Angebot, bei dem verschiedene Lebensphasen unterschiedlich berücksichtigt werden. Das Spektrum der Tarife reicht von kieferorthopädischen Leistungen über Vorsorgemaßnahmen und den Zahnerhalt bis hin zu Leistungen, die einen 100%-igen Zahnersatz absichern.

100%-ige Erstattung bei zwei Drittel der Anbieter

Den Analysten zufolge unterscheiden sich die Tarife insbesondere in den Erstattungsquoten und den Vertragsbedingungen. Viele Policen übernehmen zwischen 70 und 90% der Behandlungskosten. Bei zwei Drittel der Anbieter erfolgt inzwischen eine 100%-ige Kostenerstattung. Auch ästhetische Leistungen wie Bleaching nehmen an Relevanz zu, was den Wettbewerbsdruck weiter erhöht.

Risikotarife im Trend – Beitragsverlauf im Blick haben

Als klaren Trend bezeichnet MORGEN & MORGEN die sogenannten Risikotarife, die mittlerweile deutlich über die Hälfte der Tariflandschaft ausmachen. Diese Policen verzichten auf Alterungsrückstellungen und ermöglichen einen deutlich günstigeren Einstiegspreis. Allerdings können sie mit der Zeit rasch teurer werden, was Versicherte bei der Tarifwahl berücksichtigen sollten, wie die Analysten anmerken. „Hohe Beitragssprünge sind gerade bei jungen Einstiegsaltern üblich. Neben den Leistungen sollte daher auch der Beitragsverlauf in die Entscheidung einfließen“, erklärt Thorsten Bohrmann, Senior Versicherungsanalyst bei MORGEN & MORGEN.

Hohes Niveau am Markt

Das Analysehaus bescheinigt dem Markt der privaten Zahnzusatzversicherungen ein hochwertiges Tarifangebot. Laut Bohrmann bestätige das diesjährige Ergebnis das hohe Niveau des Marktes, wenngleich es leichte Verschiebungen gab. 152 Tarife haben die Höchstbewertung von fünf Sternen erhalten. Das sind acht Tarife weniger mit Bestbewertung als im Vorjahr. 44 Tarife können vier Sterne einheimsen und damit drei Tarife weniger als 2024. Eine Bewertung von drei Sternen vergeben die Analysten wie im Vorjahr an 36 Tarife. Auch die Anzahl der Zwei-Sterne-Bewertungen ist mit 17 Tarifen unverändert geblieben. Vier Tarife kommen über einen Stern nicht hinaus, das sind zwei Tarife mehr als im Vorjahr.

Die Mindestkriterien für vier oder fünf Sterne

Um im Rating die Bewertung von vier (*) oder fünf Sternen zu ergattern, müssen die folgenden Kriterien voll oder eingeschränkt erfüllt sein:

  • Der Versicherer verzichtet auf sein ordentliches Kündigungsrecht. (*)
  • Privatärztliche Rechnungsanteile für Zahnersatz (Prothesen, Brücken, Kronen) sind erstattungsfähig. (*)
  • Leistungen für Implantate sind erstattungsfähig.
  • Leistungen für Inlays sind erstattungsfähig.
  • Der Versicherer leistet im Zahnbereich auch über die Regelhöchstsätze (2,3-fach) der GOZ hinaus. (*)
  • Der Versicherer verzichtet auf unübliche Einschränkungen bzw. Klauseln, die nicht zu den ratingrelevanten Sachverhalten gehören. (*)
Tarife mit Leistungen für Kieferorthopädie auf dem Prüfstand

Die Analysten von MORGEN & MORGEN haben sich unter anderem den Bereich Kieferorthopädie näher angesehen. Eine Zahnzusatzversicherung kann die Kosten kieferorthopädischer Behandlungen von Kindern und Jugendlichen deutlich verringern. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten nur bei schweren Fehlstellungen, die den kieferorthopädischen Indikationsgruppen 3 bis 5 zuzuordnen sind – und dann oft nicht den vollen Betrag.

Wie die Analyse zeigt, kommen viele Zahnzusatztarife für bis zu 100% der Kosten für Spangen, Brackets und Co. auf. Wichtig sei es, so MORGEN & MORGEN, auf die Erstattungsgrenzen und mögliche Einschränkungen zu achten. Ein früher Abschluss sei ratsam, da bereits begonnene Behandlungen meist nicht mehr versichert werden.

In einem aktuellen Tarif-Check haben die Analysten 17 Top-Tarife für ein vierjähriges Kind ausgemacht. Die Auswahlkriterien: 100% Erstattung für Zahnbehandlungen und Kieferorthopädie (mindestens 2.000 Euro), mindestens 70% für Zahnersatz und ein Einstiegsbeitrag unter 25 Euro. Bei allen geprüften Tarifen handelt es sich um Risikotarife mit geplanten Beitragserhöhungen. „Während die günstigsten bei unter 5 Euro starten, steigen sie oft schnell auf über 10 Euro. Kurzzeitig stabilere Tarife hingegen beginnen bei etwa 15 Euro“, heißt es von MORGEN & MORGEN.

Zum M&M Rating Zahnzusatz mit den Einzelergebnissen. (tik)

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<a href="/nachrichten/next-level-maklerbetreuung-was-makler-wirklich-brauchen" hreflang="de">Next-Level-Maklerbetreuung: Was Makler wirklich brauchen</a> http://www.asscompact.de/node/167528

Wenn ein Versicherer im Vertriebsweg Makler in Zukunft relevant sein will, muss er Versicherungsmakler als das wahrnehmen, was sie sind: Unternehmer. AssCompact Kolumnist Andreas Wollermann erläutert, was diese Auffassung für den Wandel in der Maklerbetreuung bedeutet.

167528 13. März 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement Ein Artikel von Andreas Wollermann, Berater und Trainer für Versicherer und Finanzdienstleister unter der Wortmarke GENsurance®

Eine alte Weisheit im Vertrieb lautet: „Der Kunde kauft nicht nur ein Produkt, sondern auch die Beziehung zum Menschen.“ Doch während sich viele Branchen längst darauf eingestellt haben, scheint die Versicherungswirtschaft oft noch immer in einer Endlosschleife aus Produktpräsentationen, PowerPoint-Schlachten und eingefahrenem Service zu stecken.

Vor allem Versicherungsmakler erleben das jeden Tag. Sie werden mit Material überhäuft, mit Vertriebsvorgaben bombardiert und sollen sich in die Strukturen der Versicherer einfügen. Doch die Welt hat sich verändert. Versicherungsmakler sind längst keine Befehlsempfänger mehr, sie sind Unternehmer. Und als solche brauchen sie keine Broschüren, sondern echte Unterstützung. Die Frage ist also: Wann hören Versicherer auf, Makler nur zu verwalten, und beginnen stattdessen endlich damit, sie wie Geschäftspartner zu behandeln?

Maklerbetreuung heute: PowerPoint und Produktfolder

Was bei vielen Maklerbetreuern heute passiert, hat mit echter Betreuung oft wenig zu tun. Statt partnerschaftlichem Austausch erleben Makler immer wieder dieselben Muster:

  1. „Wir haben da ein tolles neues Produkt für Sie!“ – Es folgt eine Präsentation, die exakt so klingt wie die letzten fünf.
  2. „Hier sind unsere aktuellen Vertriebsergebnisse …“ – Und? Was genau soll der Makler damit anfangen?
  3. „Wir unterstützen Sie mit Werbematerialien und Webinaren!“ – Klingt gut, aber bringen diese Materialien wirklich Leads und Umsatz?

Das Ergebnis: Frust auf beiden Seiten. Makler fühlen sich nicht als wertvolle Partner, sondern als Absatzkanal. Und Versicherer verstehen nicht, warum die Begeisterung ausbleibt.

Makler 2025: Was sie wirklich brauchen

Die nächste Generation von Maklern tickt anders. Sie sind Unternehmer, Digital Natives und Netzwerker. Sie denken nicht in Vertriebsvorgaben, sondern in Geschäftsmodellen. Wer diese Versicherungsmakler für sich gewinnen will, muss verstehen:

  1. Makler brauchen Business-Strategien, keine Produkt­updates Ein moderner Maklerbetreuer sollte nicht nur wissen, welche Policen im Portfolio liegen, sondern auch, wie seine Makler erfolgreich wachsen können. Wie baut ein Makler ein starkes Personal Branding auf? Wie automatisiert er seinen Vertrieb? Welche digitalen Tools helfen wirklich? Makler wollen keinen langweiligen „Haben Sie schon unser neues Tarifwerk gesehen?“-­Gesprächspartner. Sie brauchen jemanden, der sie als Unternehmer ernst nimmt und ihnen echte Business-Impulse liefert.
  2. Makler brauchen Lead- Generierung, keine Werbe­broschüren Kein Makler der Welt freut sich über noch eine weitere Hochglanzbroschüre. Aber viele würden sich über konkrete Unterstützung in der Lead-Generierung freuen. Das bedeutet: gezielte digitale Kampagnen mit echten Leads – nicht nur bunte Anzeigen. Best Practices für Social Selling und Content Marketing – statt generischer Vertriebs­trainings. Automatisierte Terminbuchungen und CRM-­Integration – statt manuellem Nachtelefonieren. Wer das als Versicherer liefern kann, wird nicht nur Makler binden, sondern auch deren Umsatz steigern.
  3. Makler brauchen Communitys, keine Einzelkämpfer-­Mentalität Die Zukunft gehört den Netzwerken. Wer glaubt, dass jeder Makler für sich alleine arbeitet, irrt. Die neue Generation vernetzt sich, tauscht sich aus und profitiert voneinander. Versicherer, die das verstanden haben, setzen auf echte Communitys statt Eins-zu-eins-Betreuung. Das könnte bedeuten: exklusive Masterclasses für Makler wie die der bbg Betriebsberatungs GmbH in Göttingen. Interaktive Plattformen wie die Jungmakler Community, auf denen Makler Best Practices teilen können. Hybride Events, die über den klassischen „Produktworkshop“ hinausgehen und echten Mehrwert liefern.
So gelingt der Wandel

 

Die gute Nachricht: Es gibt bereits Versicherer, die diesen Weg gehen. Sie verstehen, dass die Rolle des Maklerbetreuers nicht darin besteht, PowerPoints abzuspulen, sondern Makler als Unternehmer zu stärken. Wer sich als Versicherer auf den Wandel einlassen will, sollte folgende Schritte gehen:

  1. Rollenverständnis überdenken Ein Maklerbetreuer ist kein Verkäufer. Er ist Business Consultant, Sparringspartner und Branchenkenner in einem. Versicherer sollten diese Rolle mit den richtigen Skills ausstatten und in echte Beratung investieren.
  2. Digitale Tools und smarte Automatisierung nutzen Maklerbetreuer setzen zukünftig auf datengetriebene Analysen: Welche Produkte laufen bei welchem Makler am besten? Wo gibt es Potenziale? Wer hier vorne mitspielt, gewinnt.
  3. Vom Ego zum Ökosystem denken Versicherer sollten aufhören, sich als „Hauptakteur“ im Vertrieb zu sehen. Die Zukunft gehört denen, die Ökosysteme schaffen, in denen Makler erfolgreich sind. Das bedeutet auch, über den eigenen Tellerrand zu schauen:
  4. Zusammenarbeit mit InsurTechs?
  5. Plattformstrategien mit echten Mehrwerten?
  6. Cross-Selling mit anderen Branchen?
  7. Makler wollen nicht einfach nur „betreut“ werden, sie wollen Teil eines wachsenden Netzwerks sein.
Business-Partnerschaft ist Zukunft

Die Versicherungswirtschaft steht vor einer Entscheidung: Bleibt sie in der alten Welt aus Produktpräsentationen und Standardprozessen stecken oder entwickelt sie sich weiter zum echten Business-Partner der Makler? Wer die neuen Generationen von Versicherungsmaklern gewinnen will, muss neu denken, digital agieren und echte Mehrwerte liefern. Die Zeit der Broschüren ist vorbei. Wer morgen noch relevant sein will, muss heute beginnen, Makler in derjenigen Rolle zu behandeln, die sie wirklich einnehmen: als Unternehmer.

Lesen Sie auch:

Diesen Beitrag lesen Sie auch in AssCompact 03/2025 und in unserem ePaper.

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<a href="/nachrichten/uno-actu-entscheid-bu-versicherer-brauchen-stichhaltige-argumente" hreflang="de">uno actu-Entscheid: BU-Versicherer brauchen stichhaltige Argumente</a> http://www.asscompact.de/node/167474

Die Leistungseinstellung einer BU-Rente vonseiten des Versicherers ist nur dann wirksam, wenn sie ausführlich und nachvollziehbar begründet wird. Auf ein entsprechendes Urteil, in dem eine „uno actu“-Entscheidung eine Rolle spielt, weist Rechtsanwalt Tobias Strübing hin.

167474 13. März 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg hat mit seinem Beschluss vom 03.07.2024 klargestellt, dass eine Leistungseinstellung durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung nur dann wirksam ist, wenn sie detailliert und nachvollziehbar begründet wird. Dies gilt insbesondere für sogenannte „uno actu“-Entscheidungen, bei denen die Versicherung in einem Schreiben sowohl die Anerkennung der Leistung als auch deren Einstellung erklärt.

Der Fall, auf den Rechtsanwalt Tobias Strübing aktuell hinweist, betraf einen ehemaligen Berufssportler, dessen BU-Versicherung ihm eine befristete Rente bis zum 31.03.2020 zugesprochen hatte. Der Versicherer begründete die Leistungseinstellung mit einer telefonischen Auskunft des Versicherten, wonach er sich gesundheitlich wieder in der Lage sehe, seinen Beruf auszuüben. Da der Kläger zudem nicht mehr arbeitsunfähig geschrieben war und das Training wieder aufgenommen hatte, verweigerte die Versicherung eine weitere Zahlung über den 31.03.2020 hinaus.

uno actu–Entscheidung: Hierzu bedarf es guter Gründe

Das OLG Nürnberg entschied jedoch, dass diese Begründung nicht ausreicht. Eine pauschale Behauptung der Genesung genüge nicht, um die Leistungseinstellung zu rechtfertigen. Vielmehr müsse der Versicherer eine fundierte Vergleichsbetrachtung anstellen und konkret darlegen, wie sich der Gesundheitszustand des Versicherten verändert habe. Eine bloße Bezugnahme auf den aktuellen Zustand ohne detaillierte Begründung der Verbesserung sei nicht zulässig. Dies gilt insbesondere für „uno actu“-Entscheidungen, bei denen die Anerkennung und Einstellung der Leistung in einem Schritt erfolgen. Hierbei müssen Versicherer besonders sorgfältig begründen, warum die Leistung nur für einen begrenzten Zeitraum gewährt und anschließend eingestellt wird.

Damit erklärte das Gericht die Leistungseinstellung als unwirksam und sprach dem Kläger die BU-Rente auch über den 31.03.2020 hinaus zu.

Versicherungsmakler sollten Leistungseinstellungen hinterfragen

Aktuell weist Rechtsanwalt Tobias Strübing auf dieses Urteil hin und betont dessen Bedeutung für Versicherungsnehmer und Versicherungsmakler. Seiner Ansicht nach setzt das OLG Nürnberg klare Maßstäbe dafür, wann und wie eine BU-Versicherung die Leistung einstellen darf. Er empfiehlt betroffenen Versicherungsnehmern sowie Vermittlern, Leistungseinstellungen kritisch zu hinterfragen und genau zu prüfen, ob die vom Versicherer angeführten Gründe den strengen Anforderungen des Gerichts genügen. (bh)

OLG Nürnberg, Beschluss vom 03.07.2024 – Az. 8 U 848/24

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<a href="/nachrichten/die-besten-tarife-im-gewerblichen-rechtsschutz" hreflang="de">Die besten Tarife im gewerblichen Rechtsschutz </a> http://www.asscompact.de/node/167523

Ein Rechtsstreit kann schnell teuer werden. Eine gute Rechtsschutzversicherung ist daher für Gewerbetreibende von großer Bedeutung.  Franke und Bornberg hat die besten Rechtsschutztarife für Selbstständige und Unternehmer sowie Forst- und Landwirte analysiert. Welche Anbieter können überzeugen?

167523 12. März 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Rechtsstreitereien können existenzgefährdend sein – auch und vielleicht sogar insbesondere für Gewerbetreibende. Eine Rechtsschutzversicherung kann helfen; nicht nur mit der finanziellen Belastung eines Rechtsstreits, sondern auch dabei, es im besten Fall gar nicht so weit kommen zu lassen. „Gute Rechtsschutzversicherungen übernehmen nicht nur Kosten, sondern unterstützen auch dabei unerwartete rechtliche Probleme einzudämmen, noch bevor sie großen Schaden anrichten können“, sagt Michael Franke, geschäftsführender Gesellschafter der Franke und Bornberg GmbH. Um Vermittler und Kunden dabei zu unterstützen, die Marktlandschaft der gewerblichen Rechtsschutztarife einzuordnen, hat Franke und Bornberg den aktuellen Jahrgang seines Ratings in dieser Kategorie vorgelegt.

Die Analysten unterscheiden zwischen Selbstständigen und Unternehmern sowie Forst- und Landwirten. In einigen Kriterien haben beide Gruppen ähnliche Bedürfnisse, wie etwa bei Deckungssumme, Geltungsbereich sowie Leistungen für Strafkautionen, Assistance, telefonische Rechtsberatung und Mediation. In anderen Bereichen sind die Versicherten unterschiedlichen Risiken ausgesetzt. Daher bewerten die Analysten sie auch in zwei unterschiedlichen Teilratings. Es werden für das Rating nur Aspekte herangezogen, die für den gewerblichen Rechtsschutz relevant sind, so Franke und Bornberg. Private Risiken bleiben unberücksichtigt.

Das sind die Gewinner im Bereich Rechtsschutz für Selbstständige und Unternehmer
Die besten Tarife im gewerblichen Rechtsschutz

Im Bereich Rechtsschutz für Selbstständige und Unternehmer haben die Experten 81 Tarife von 23 Versicherern nach 60 Kriterien analysiert. Die Spitzenbewertung FFF+ („hervorragend“) erreicht dabei etwa jeder siebte Tarif (14,8%), jeder vierte Tarif bekommt die Note FFF („sehr gut“). Als Fortschritt wertet das Analysehaus, dass die beiden niedrigsten Bewertungsklassen F („mangelhaft“) sowie F- („ungenügend“) dieses Jahr erstmals unbesetzt bleiben (siehe Grafik).

Deutlicher Spitzenreiter bleibt wie im vergangenen Jahr die ARAG. Insgesamt acht Tarifvarianten des Versicherers bewertet Franke und Bornberg mit der Höchstnote FFF+. Zudem erhalten Tarife der folgenden drei Versicherer die Top-Bewertung:

  • Allianz
  • DEURAG
  • Roland Rechtsschutz

Mindestens einen Tarif in der Bewertungsklasse FFF („sehr gut“) haben die folgenden Versicherer:

  • Concordia
  • Itzehoer
  • NRV Neue Rechtsschutz
  • ÖRAG
  • VHV
  • Württembergische

Schwächere Tarife sind vor allem bei älteren Bedingungswerken sowie in kostengünstigen Basisversionen vertreten. Dort hapert es insbesondere in Bereichen wie Urheberrechtsverstöße, Wettbewerbs- und Kartellrecht, Online-Rechtsberatung, AGB-, Dokumenten- und Vertragscheck. Im Arbeitsrecht gibt es bei niedriger bewerteten Tarifen oft Probleme mit leistungsfähigem Schutz für Aufhebungsvereinbarungen.

Das sind die besten Rechtsschutztarife für Land- und Forstwirtschaft

Im Teilrating Rechtsschutz für Land- und Forstwirtschaft hat Franke und Bornberg 45 Tarife von 22 Anbietern auf 42 Kriterien untersucht. In diesem Jahr haben die Analysten etwas mehr als jedem zehnten Tarif die Bestnote verliehen (11,1%). Über ein Viertel (26,7%) konnten sich mit der Gesamtnote FFF ein „sehr gutes“ Ergebnis sichern. Ein Tarif musste sich mit der Note F („mangelhaft“) begnügen, als „ungenügend“ wurde jedoch keiner der getesteten Tarife bewertet.

In diesem Jahr haben drei Versicherer die Höchstnote erreicht – neben Roland Rechtsschutz sind im aktuellen Jahrgang auch Tarife der Allianz und der ÖRAG in der Spitzengruppe zu finden.

Mit „sehr gut“ bewertet wird jeweils mindestens ein Tarif der folgenden Anbieter:

  • ARAG
  • Concordia
  • DEURAG
  • Itzehoer
  • NRV Neue Rechtsschutz
  • VHV
  • VGH
  • Württembergische
Nachhaltigkeitsaspekte lassen zu wünschen übrig

Wie ist es um die Nachhaltigkeit im Firmenrechtsschutz bestellt? Es ist noch Luft nach oben, so Franke und Bornberg. Leistungen wie Mediation und Online-Rechtsberatung können zwar helfen, Ressourcen zu schonen, aber das alleine macht die Tarife nicht nachhaltig. „Bislang sehen wir bei Versicherern wenig Engagement, ihre Firmenkunden auf dem Weg zu nachhaltigerem Wirtschaften zu begleiten“, so Christian Monke, Leiter Private Risiken. Als erste Ansätze empfehlen die Analysten Rabatte für E-Mobilität beim Verkehrsrechtsschutz oder für Gewerbeimmobilien mit niedrigem Ressourcenverbrauch.

Insgesamt zeichnen sich Verbesserungen in den neuen Tarifen ab, resümiert das Analysehaus. Diese kommen jedoch nicht immer dem Bestand zugute. Daher raten die Experten Vermittlern, neben den Risiken ihrer Kunden auch Produktneuerungen im Blick zu behalten. (js)

Die Ergebnisse des Ratings Gewerblicher Rechtsschutz 2025 können auf der Website von Franke und Bornberg eingesehen werden.

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<a href="/nachrichten/dax-hui-usa-pfui-das-steckt-hinter-den-marktunruhen" hreflang="de">Dax hui, USA pfui? Das steckt hinter den Marktunruhen</a> http://www.asscompact.de/node/167526

Die US-Märkte leiden kräftig – und bei den europäischen Börsen beobachtet man derzeit eher eine optimistische Stimmung. Woran liegt das? Helen Windischbauer ist Multi-Asset-Expertin beim Vermögensverwalter Amundi und erläutert für AssCompact die aktuellen Marktbewegungen.

167526 12. März 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement Interview mit Helen Windischbauer, Head of Multi Asset Solutions bei Amundi Deutschland
Frau Windischbauer, der Dax hat Anfang März die 23.000 Punkte geknackt – und das, obwohl die Lage weltweit aktuell immer unruhiger wird, siehe Trump-Zölle und die Spannungen mit der Ukraine. Woran liegt’s?

Die europäischen Aktienmärkte zeigen seit Jahresanfang eine beachtliche Kursentwicklung, auch im Vergleich zu den US-amerikanischen Märkten. Führend ist der Dax, der die Hoffnung der Investoren auf ein großes europäisches und deutsches Konjunkturprogramm widerspiegelt. Ein starker Impuls, der von diesen Programmen auf das Wirtschaftswachstum und damit auch die Aussicht auf höhere Unternehmensgewinne ausgehen kann, sind hierfür die Gründe. Branchen wie bspw. die Baubranche werden von dem zu erwartenden Fiskalimpuls und Infrastrukturvorhaben profitieren können. Insgesamt ist der Dax aufgrund seiner relativ niedrigen Bewertung sehr interessant. Es besteht noch viel Aufholpotenzial im deutschen Leitindex.

Wie stark treiben die Rüstungsaktien die Kurse nach oben? Und wie schätzen Sie die Entwicklung von Rüstungsaktien mittelfristig ein?

Die Aktien von Verteidigungsunternehmen haben erneut von der geopolitischen Entwicklung profitiert und damit zur Kursentwicklung beigetragen. Es ist davon auszugehen, dass zunächst US-Unternehmen von den steigenden Verteidigungsausgaben profitieren werden. Erst mit zeitlicher Verzögerung werden europäische Unternehmen davon profitieren.

Am US-Markt sieht es aktuell ganz anders aus – dort gehen die Kurse stark nach unten. Sind die von Präsident Trump verhängten Handelszölle dafür hauptverantwortlich?

Das Hin und Her bei den US-amerikanischen Zollplänen belastet den US-Aktienmarkt. Die damit einhergehende Unsicherheit ist nie ein gutes Umfeld für anstehende Investitionen. In der aktuellen Gemengelage erscheinen die Aktienmärkte in Europa und Asien daher interessanter. Neben den Unsicherheiten der US-Zollpolitik belastet auch das Vorgehen der DOGE (Department of Government Efficiency) – Stellungskürzungen im öffentlichen Dienst – sowie die zuletzt schwächeren US-Konjunkturindikatoren den US Wachstumsausblick.

Auch Amazon, Apple und Co. lassen derzeit nach anfänglicher „Trump-Euphorie“ Federn. War’s das mit dem starken Antrieb der „Magnificent Seven“ (Mag7)?

Seit Jahresanfang hat der S&P493 die Mag7 deutlich outperformt. Wir setzen schon seit einer Weile auf eine Beimischung im Portfolio des gleichgewichteten Index. Denn der breite Markt wird hinsichtlich Gewinndynamik langsam an die Mag7 aufschließen. Grundsätzlich sind wir strukturell positiv auf den Megatrend IT-Entwicklung, sind jedoch selektiv bei einzelnen Unternehmen und vorsichtig bei der extrem hohen Bewertung.

Kann man Aussagen über mittel- bis langfristige Folgen der Handelszölle für den (vorwiegend deutschen) Markt treffen?

Da die Dax-Unternehmen einen relativ hohen Exportanteil haben, würden US-Zölle einen großen Teil der Ausfuhren betreffen. Natürlich wäre die angedrohte Verschlechterung der Handelsbeziehungen schwierig für deutsche Unternehmen, vor allem für Branchen, die gerade einen strukturellen Wandel vollziehen müssen. Allerdings ist nach wie vor Deutschlands wichtigster Handelspartner die Europäische Union. Zudem bieten die aufstrebenden Volkswirtschaften weltweit ein großes Handels- und Nachfragepotenzial und damit positive Chancen.

Was würden Sie Anlegern bei ihren Investitionsentscheidungen derzeit raten?

Bei derzeitigen Investitionsentscheidungen ist darauf zu achten, wie sich die schwächeren US-Konjunkturdaten und Handelspolitik weiter entwickeln werden. Europäische Aktien mit niedrigeren Bewertungen und von Binnen- bzw. EU-orientierten Unternehmen erscheinen derzeit interessanter. Angesichts der geopolitischen Entwicklung ist es angeraten, das Portfolio breit in allen Asset-Klassen aufzustellen und natürliche Hedges wie Gold mit aufzunehmen.

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<a href="/nachrichten/wtw-bietet-ki-basiertes-monitoring" hreflang="de">WTW bietet KI-basiertes Monitoring </a> http://www.asscompact.de/node/167525

Mit „Radar Vision“ hat WTW seine Modellierungslösung „Radar“ um ein KI-gesteuertes Performance-Monitoring erweitert. Das Tool ermöglicht es Versicherern, die Qualität ihrer Vorhersagemodelle etwa im Underwriting und der Schadensteuerung in Echtzeit zu überwachen.

167525 12. März 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die Versicherungsberatung von WTW hat global ein KI-basiertes Performance-Monitoring-Tool eingeführt. Mit „Radar Vision“ können Versicherer die Qualität ihrer prädiktiven Modelle, etwa im Underwriting, in der Tarifierung und der Schadensteuerung, in Echtzeit überwachen. Die Anwendung lässt sich sowohl im Privat- als auch im Firmenkundengeschäft einsetzen. Somit ergänzt und erweitert es die Funktionen von „Radar“, der Modellierungslösung von WTW für Versicherer.

„In der heutigen Zeit investieren viele Versicherer in den Aufbau einer großen Zahl unterschiedlichster Vorhersagemodelle, behandeln aber das Monitoring der Vorhersagegüte dieser Modelle oftmals noch stiefmütterlich. Das kann erhebliche Auswirkungen auf die Profitabilität und Effizienz haben“; erklärt Dr. Gero Nießen, Senior Director bei WTW und Experte für Pricing in den deutschsprachigen Märkten. „Radar Vision“ durchbreche diese Problematik.

Mithilfe von proprietären, modernen KI-Verfahren erkennt das Tool Modellabweichungen in Echtzeit, identifiziert mögliche Treiber – wie neuartige Schadentrends oder Änderungen des Kunden- sowie Wettbewerberverhaltens –, und schlägt automatisiert mögliche Maßnahmen vor. Dies führt zu transparenten und unmittelbar umsetzbaren daten- und algorithmengetriebenen Entscheidungsvorlagen. „Versicherer heben erhebliche Wettbewerbsvorteile, indem sie Kosten für die manuelle Überwachung der Modellprognosen signifikant reduzieren und Antiselektion minimieren“, betont Nießen. (tik)

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<a href="/nachrichten/element-insolvenz-koennen-makler-mehrkosten-anmelden" hreflang="de">ELEMENT-Insolvenz: Können Makler Mehrkosten anmelden?</a> http://www.asscompact.de/node/167524

Wenn ein Versicherer Insolvenz anmeldet, können sowohl Versicherten als auch Maklern einige Mehrkosten entstehen, bspw. durch einen Versicherungswechsel oder zusätzlichen Beratungsaufwand. Doch können diese als Forderung im Insolvenzverfahren geltend gemacht werden? Rechtsanwalt Norman Wirth klärt auf.

167524 12. März 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement Ein Artikel von Norman Wirth, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Versicherungsrecht, Seniorpartner bei Wirth-Rechtsanwälte

Die BAFIN weist in ihrer letzten Veröffentlichung zum Insolvenzverfahren darauf hin, dass auch „Mehrkosten, die den Versicherten durch die Insolvenz oder den Wechsel des Versicherers entstanden sind“ als Ansprüche anzumelden sind.

Doch die Frage ist: Was fällt darunter? Der Beitrag für eine Doppelversicherung? Ein Zeitaufwand des Versicherungsnehmers oder sogar von Maklern?

Die BaFin erwähnt explizit „Mehrkosten“, die im Zusammenhang mit der Insolvenz oder dem Versicherungswechsel entstehen und als Forderung im Insolvenzverfahren angemeldet werden können. Schauen wir uns an, was darunter fallen könnte und ob auch Vermittler – insbesondere Makler – hier einen Vergütungsanspruch geltend machen könnten.

Welche Mehrkosten können Versicherte anmelden?

Grundsätzlich geht es bei den „Mehrkosten“ um zusätzliche finanzielle Aufwendungen, die Versicherte aufgrund der Insolvenz tragen mussten. Dazu könnten unter anderem folgende Punkte gehören:

  • Höhere Versicherungsprämien beim neuen Versicherer: Falls der Kunde aufgrund der Insolvenz zu einem anderen Anbieter wechseln musste und dort eine höhere Prämie zahlen muss, könnte die Differenz als Schaden geltend gemacht werden. Besonders relevant wäre dies für Versicherte, die beispielsweise einen bestehenden Schadenfreiheitsrabatt verlieren oder aufgrund der veränderten Marktlage keine gleichwertigen Konditionen erhalten.
  • Doppelversicherungskosten: Falls ein Versicherter vorsorglich schon vor dem 01.04.2025 eine neue Versicherung abgeschlossen hat, um eine mögliche Deckungslücke zu vermeiden, könnte theoretisch die doppelte Prämienzahlung für die Übergangszeit als Mehrkosten geltend gemacht werden.
  • Verwaltungskosten und Zeitaufwand: Die Notwendigkeit, Verträge zu prüfen, neue Angebote einzuholen und den gesamten Wechselprozess zu durchlaufen, kann einen erheblichen Zeitaufwand bedeuten. Die BaFin hat hierzu allerdings keine Präzisierung vorgenommen, ob und inwiefern diese „weichen Kosten“ tatsächlich erstattungsfähig sind.

Ob solche Forderungen tatsächlich im Insolvenzverfahren akzeptiert und reguliert werden, ist offen. Das hängt auch von der Einordnung durch den Insolvenzverwalter ab. Erfahrungsgemäß werden solche „indirekten Schäden“ in Insolvenzverfahren oft nur nachrangig behandelt oder gar nicht berücksichtigt. Ohne Kostenübernahme durch eine Rechtsschutzversicherung wäre das Kostenrisiko für die betroffenen Kunden voraussichtlich recht hoch.

Könnten Makler ebenfalls Ansprüche geltend machen?

Die Frage, ob Versicherungsmakler ihre eigene Mehrarbeit im Zuge der Insolvenz als Forderung anmelden dürfen, ist besonders spannend.

Erhöhter Aufwand für die Vermittlung neuer Verträge

Makler hatten durch die Insolvenz einen erheblich höheren Aufwand als gewöhnlich, da sie:

  • Bestandskunden aktiv informieren mussten, um Haftungsrisiken zu vermeiden,
  • dringend neue Verträge vermitteln mussten, oft unter erheblichem Zeitdruck,
  • individuelle Beratungen zu den Folgen der Insolvenz leisten mussten,
  • vertragliche Kündigungen und Neuanmeldungen durchführen mussten,
  • den gesamten Prozess für ihre Kunden absichern und dokumentieren mussten.

Dieser Mehraufwand ist nicht durch die reguläre Courtage abgedeckt, da diese in der Regel nur für die Vermittlung eines neuen Vertrags gezahlt wird, aber nicht für den Krisenaufwand rund um die Insolvenz eines Anbieters.

Anspruch auf gesonderte Vergütung oder Honorar?

Grundsätzlich gibt es mehrere rechtliche Argumentationslinien, die man prüfen könnte:

  • Honorarvereinbarung mit dem Kunden: Falls Makler mit ihren Kunden eine Honorarvereinbarung abgeschlossen haben, könnte das als Grundlage für eine gesonderte Vergütung dienen. In diesem Fall könnte der Kunde die Kosten für das Honorar als „Mehrkosten“ im Insolvenzverfahren geltend machen.
  • Anspruch gegenüber dem Insolvenzverwalter: Eine direkte Anmeldung als Gläubigerforderung wäre schwieriger. Makler haben keinen direkten Vertrag mit Element Insurance AG, sondern mit ihren Kunden. Es fehlt daher eine unmittelbare Anspruchsgrundlage gegen den Versicherer.
  • Schadenersatzrechtliche Argumentation: Man könnte prüfen, ob Makler durch die Insolvenz einen wirtschaftlichen Schaden erlitten haben – etwa durch Courtageverluste, weil Kunden durch die Insolvenz Verträge verloren haben. Ein direkter Ersatz dieser Verluste dürfte jedoch schwer durchsetzbar sein.
  • Makler als „Geschädigte“ im Insolvenzverfahren: Falls Makler nachweisen können, dass sie durch die Insolvenz in erheblichem Umfang unbezahlte Mehrarbeit leisten mussten, wäre eine Anmeldung als indirekt Geschädigte zumindest eine Überlegung wert. Ob eine solche Forderung akzeptiert wird, hängt aber stark vom Insolvenzverwalter ab.
Fazit: Möglich, aber ungewiss
  • Versicherungsnehmer sollten alle Mehrkosten dokumentieren und diese als Forderung anmelden – insbesondere höhere Prämien beim neuen Anbieter oder doppelte Beiträge in der Übergangszeit.
  • Zeitaufwand oder Verwaltungsaufwand ist schwieriger nachzuweisen, aber nicht per se ausgeschlossen.
  • Makler können nicht direkt gegenüber dem Insolvenzverwalter eine Vergütung fordern, es sei denn, sie haben nachweisbare finanzielle Verluste durch entgangene Courtagen oder Honorarvereinbarungen mit Kunden.
  • Eine Honorarvereinbarung mit dem Kunden könnte der beste Weg sein, um den erheblichen Mehraufwand abzudecken. Im Nachhinein geht da aber gar nichts.
Empfehlung für Makler
  • Betroffene Kunden über die Möglichkeit der Mehrkostenanmeldung informieren
  • Prüfen, ob bereits bestehende Honorarvereinbarungen genutzt werden können
  • Kunden bei der Anmeldung ihrer Forderungen unterstützen – ggf. mit Argumentation für Mehrkosten
Fazit

Das Thema bleibt offen, und es wird spannend sein, wie Insolvenzverwalter und Gerichte die Forderungen der Versicherten und Vermittler bewerten, falls solche geltend gemacht werden.

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<a href="/nachrichten/fonds-finanz-und-uelzener-kooperieren-bei-tierversicherungen" hreflang="de">Fonds Finanz und Uelzener kooperieren bei Tierversicherungen</a> http://www.asscompact.de/node/167522

Die Uelzener Versicherungen bieten Versicherungslösungen für Katzen, Hunde und Pferde nun auch über die Fonds Finanz an. Somit erweitert sich das Portfolio des Münchner Maklerpools u. a. um spezialisierte Absicherungsoptionen im Bereich Tiergesundheit.

167522 12. März 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die Fonds Finanz und die Uelzener Versicherungen haben ihre Kooperation bekannt gegeben. Ab sofort können die Produkte der Uelzener Versicherungen über die Fonds Finanz vermittelt werden. Mit der Zusammenarbeit erhalten die angebundenen Vermittler laut Fonds Finanz Zugang zu einem umfangreichen Angebot an Tierversicherungen sowie weiteren Lösungen aus dem Sachversicherungsbereich. Denn neben den gesundheitsbezogenen Produkten gibt es weitere Lösungen wie Haftpflicht-, Rechtsschutz- und Unfallversicherungen.

Laut Unternehmensangaben können die Tarife für Hund und Katze zeitnah in den Vergleichsrechnern von softfair tarifiert und abgeschlossen werden. Die Tarife für Pferde-, Katzen- und Hundeversicherungen sind darüber hinaus ab sofort auch über den Gesellschaftsrechner der Uelzener Versicherung in der Fonds Finanz Beraterwelt verfügbar. (lg)

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<a href="/nachrichten/streit-um-abstand-benachbarter-windenergieanlagen" hreflang="de">Streit um Abstand benachbarter Windenergieanlagen </a> http://www.asscompact.de/node/167487

Windenergieanlagen stehen oft dicht beieinander. Doch was passiert, wenn sich Betreiber über Abstandsflächen streiten? Ein aktuelles Urteil zeigt: Wer selbst eine Reduzierung in Anspruch nimmt, kann sich nicht gegen eine benachbarte Anlage wehren.

167487 12. März 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Grundstückseigentümer können sich nicht gegen eine Abstandsflächenunterschreitung einer benachbarten Windenergieanlage wehren, wenn sie selbst eine Reduzierung der Abstandsflächen für ihre eigene Anlage in Anspruch nehmen. Das entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg am 18.02.2025.

Windenergieanlagen auf benachbarten Grundstücken

Der Kläger verpachtet sein Grundstück an einen Windenergieanlagenbetreiber. In 169 Metern Entfernung soll eine weitere Anlage errichtet werden. Da deren Genehmigungsantrag zuerst prüffähig war, genießt sie Vorrang. Dies führt zu Abschaltzeiten der klägerischen Anlage bei bestimmten Windgeschwindigkeiten. Der Kläger wollte die Genehmigung aufheben lassen, da er sinkende Pachteinnahmen und eine beeinträchtigte Bebaubarkeit seines Grundstücks befürchtete.

Das Gericht wies die Klage ab. Eine Abstandsflächenunterschreitung kann der Kläger nicht rügen, da seine eigene Anlage ebenfalls Abstandsflächen nicht einhält. Zudem seien Abstandsflächen primär für Belichtung, Besonnung, Belüftung und den Sozialabstand relevant, nicht aber für wirtschaftliche Interessen. Auch das Argument der maximalen Grundstücksausnutzung überzeugte das Gericht nicht.

Kein Verstoß gegen Rücksichtnahmegebot

Das OVG verneinte zudem einen Verstoß gegen das bauplanungsrechtliche Gebot der Rücksichtnahme (§ 35 BauGB). Die Abschaltzeiten und Ertragseinbußen musste der Kläger aufgrund des Prioritätsprinzips hinnehmen. Konkrete wirtschaftliche Nachteile konnte er nicht belegen.

Eine Revision wurde nicht zugelassen, es bleibt nur die Möglichkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde. (bh)

OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 18.02.2025 – Az: OVG 7 A 42/24

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<a href="/nachrichten/wo-es-die-meisten-tierfreundlichen-mietwohnungen-gibt" hreflang="de">Wo es die meisten tierfreundlichen Mietwohnungen gibt</a> http://www.asscompact.de/node/167521

ImmoScout24 hat das Angebot an Mietwohnungen beleuchtet, in denen Haustiere erlaubt sind. Demnach sind 41% der Mietwohnungen grundsätzlich haustierfreundlich, in 8% sind tierische Mitbewohner ausdrücklich erlaubt. Die Analyse zeigt auch, wo Tierhalter bei der Wohnungssuche leichter fündig werden.

167521 12. März 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

In 45% der deutschen Haushalte gibt es Haustiere. Demzufolge sind viele Menschen auf der Suche nach einer tierfreundlichen Wohnung. Eine Auswertung des Immobilienportals ImmoScout24 zeigt, welche Städte und Landkreise das größte Angebot an Mietwohnungen aufweisen, in denen Haustiere explizit oder nach Vereinbarung erlaubt sind. Den Ergebnissen zufolge sind lediglich in 8% der angebotenen Mietwohnungen hierzulande Haustiere ausdrücklich erlaubt. Bei weiteren 33% ist die Tierhaltung „nach Vereinbarung“ möglich. Somit kommen insgesamt 41% der Wohnungen zumindest grundsätzlich für die Tierhaltung in Frage.

Metropolen mit haustierfreundlichem Mietangebot

Beim Blick auf die größten Städte hierzulande ergibt sich ein unterschiedliches Bild. Mit durchschnittlich 35% haustierfreundlicher Wohnungen bewegen sich die acht Metropolen unter dem bundesweiten Schnitt von 41%. Während in München – dem Schlusslicht der Rangliste – nur jeder vierte Mietwohnung haustierfreundlich ist, liegt der Anteil in Leipzig deutlich höher: Die sächsische Metropole ist mit 49% die haustierfreundlichste in Deutschland, gefolgt von Berlin mit einem Anteil 42% und Düsseldorf mit 37%.

In Bayern haben es Tierhalter bei der Wohnungssuche schwer

Laut Analyse haben es Mieter mit Haustieren auf der Suche nach einer neuen Bleibe am schwierigsten, denn hier ist das Angebot haustierfreundlicher Wohnung am geringsten. Im Vergleich von 418 deutschen Städten und Landkreisen führt auch eine Region in Bayern die Rangliste mit dem geringsten Anteil haustierfreundlicher Mietwohnungen an: Es ist der oberfränkische Landkreis Haßberge, wo nur bei 14% der Mietwohnungen Haustiere für Vermieter infrage kommen. In den ebenfalls oberfränkischen Landkreisen Wunsiedel im Fichtelgebirge, Lichtenfels und Kronach ist das Halten von Haustieren in etwa jeder fünften Mietwohnung gestattet. Damit befinden sich vier der zehn Städte und Landkreise mit der niedrigsten Quote haustierfreundlicher Wohnungen in Bayern.

Mansfeld-Südharz mit größtem Anteil tierfreundlicher Wohnungen

Der Landkreis Mansfeld-Südharz in Sachsen-Anhalt führt die Rangliste mit dem größten Anteil haustierfreundlicher Mietwohnungen an: Dort ist bei 86% der Angebote ein positiver Hinweis zur Tierhaltung zu verzeichnen. Auf Rang 2 folgt der Landkreis Börde, der an Magdeburg angrenzt, in mit 84% vor dem Landkreis Demmin in Mecklenburg-Vorpommern mit 83%. Wilhelmshaven in Niedersachsen bietet 71% haustierfreundliche Wohnungen und schafft es damit ebenfalls unter die Top Ten.

Weitere Informationen gibt es unter ImmoScout24.de. (tik)

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<a href="/nachrichten/kuerzung-von-gesetzlichem-krankengeld-bei-bu-leistungen" hreflang="de">Kürzung von gesetzlichem Krankengeld bei BU-Leistungen?</a> http://www.asscompact.de/node/167514

Bei der Absicherung der Arbeitskraft kommen häufig verschiedene finanzielle Leistungen zum Tragen. Doch wie beeinflussen sich diese Leistungen gegenseitig? Schließt eine BU-Rente die Zahlung von Krankengeld aus? Rechtsexperte Björn Thorben M. Jöhnke erläutert diese Frage in seiner BU-Kolumne.

167514 11. März 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement Ein Artikel von Björn Thorben M. Jöhnke, Fachanwalt für Versicherungsrecht und Partner der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

Die Berufsunfähigkeitsrente ist eine private Versicherungsleistung, die von einer Berufsunfähigkeitsversicherung gezahlt wird, sofern die Leistungsvoraussetzungen entsprechend vorliegen bzw. der Versicherte dieses bewiesen hat. Hierzu dient das langwierige Leistungsprüfungsverfahren, welches Versicherte mit der BU-Versicherung durchlaufen müssen. In der Regel ist im Falle einer Berufsunfähigkeit auch noch eine Beitragsbefreiung mitversichert, so dass die Prämien für die Berufsunfähigkeitsversicherung für die Zeit der Berufsunfähigkeit von dieser übernommen werden.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung tritt jedoch erst dann ein, wenn die versicherte Person aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls nicht mehr in der Lage ist, ihren zuletzt ausgeübten Beruf zu mindestens 50% auszuüben. Im Gegensatz zum Krankengeld soll mit der BU-Rente nicht die Zeit einer kurzfristigen Erkrankung finanziell überbrückt werden, sondern im Zweifel der Lebensstandard bis zum Beginn des Rentenalters gesichert werden.

Wozu dient das gesetzliche Krankengeld?

Das gesetzliche Krankengeld ist eine Lohnersatzleistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Bei Arbeitsunfähigkeit erhalten Angestellte vom Arbeitgeber in der Regel sechs Wochen lang weiterhin ihr Arbeitsentgelt fortgezahlt. Anschließend zahlt die Krankenkasse 70% des regelmäßig erzielten Bruttoarbeitsentgelts bis zur Beitragsbemessungsgrenze, jedoch nicht mehr als 90% des letzten Nettoarbeitsentgelts (vgl. § 47 Abs. 1 SGB V). Das Krankengeld ist einschließlich der Entgeltfortzahlung auf 78 Wochen innerhalb von drei Jahren beschränkt.

Wichtig ist jedoch, folgende zwei Begriffe bzw. Leistungen auseinanderzuhalten: Krankengeld und Krankentagegeld. Krankengeld wird von der GKV gezahlt, Krankentagegeld von einer privaten Krankenversicherung (PKV). Nur gesetzlich Krankenversicherte können Krankengeld erhalten. Bei privat Versicherten, die in der Regel keinen Anspruch an das gesetzliche Sozialsystem haben, wäre zunächst ein Bezug von Krankentagegeld der sinnvolle Weg, bevor es um die Frage einer möglichen Berufsunfähigkeit geht. Denn der gleichzeitige Bezug von Krankentagegeld und Berufsunfähigkeitsrente schließt sich häufig aus (siehe dazu: Rechtliche Fallstricke)

Kürzung oder gar Ausschluss des Krankengeldes bei Bezug einer BU-Rente?

Der Versicherungsfall beim Krankengeld ist die Arbeitsunfähigkeit, bei der Berufsunfähigkeitsversicherung ist es die Berufsunfähigkeit. Beides kann natürlich zugleich vorliegen, muss aber nicht. Es stellt sich dann jedoch die Frage, ob beide Leistungen zeitgleich bezogen werden können. Grundsätzlich gilt: Krankengeld und Berufsunfähigkeitsleistungen sind zwei unterschiedliche Leistungen aus verschiedenen „Versicherungssystemen“. Die BU-Versicherung für sich genommen ist eine Summenversicherung. Sie kann also grundsätzlich nicht gekürzt werden, darf also auch nichts „anrechnen“. Das Krankengeld kann nur gekürzt werden, wenn gesetzliche Kürzungsmöglichkeiten für eine Krankenkasse bestehen. Hierzu hat der Gesetzgeber in § 50 Abs. 2 SGB 5 Kürzungsmöglichkeiten vorgesehen, jedoch gerade keine für bzw. beim Bezug von privaten BU-Leistungen. Die Auszahlung einer privaten Berufsunfähigkeitsrente hat somit keinen direkten Einfluss auf das Krankengeld. Das bedeutet, dass das Krankengeld nicht gekürzt wird, nur weil der Versicherte zusätzlich eine BU-Rente erhält. Die Zahlung einer privaten BU-Rente steht der Zahlung des Krankengeldes also nicht im Wege. Eine Wechselwirkung, die den einen oder anderen Anspruch in ihrer Höhe kürzt, besteht damit grundsätzlich also nicht.

Fazit und Hinweise

Bezieht ein Versicherungsnehmer eine private BU-Rente und gleichzeitig ein gesetzliches Krankengeld, so kann weder der BU-Versicherer noch die gesetzliche Krankenkasse die Leistungen kürzen. Selbst wenn der Versicherte in Summe beider Leistungen monatlich mehr Einkommen hätte als zu der Zeit, als er noch regelmäßig einer Erwerbstätigkeit nachgegangen ist, zahlen die private und gesetzliche Versicherung den entsprechenden Teil bzw. die vereinbarte Leistung. Dennoch sollte insbesondere der freiwillig gesetzlich Versicherte die individuelle Situation genau prüfen, um Klarheit über die Höhe der möglichen Ansprüche zu erhalten. Insbesondere bei BU-Leistungsanträgen sind gegenüber der Berufsunfähigkeitsversicherung Angaben hinsichtlich des Bezuges von gesetzlichem Krankengeld zu machen.

Diese BU-Kolumnentexte werden auf asscompact.de häufig gelesen

Lesen Sie weitere relevante BU-Kolumnenbeiträge von Björn Thorben M. Jöhnke auf asscompact.de:

© Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

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<a href="/nachrichten/finanzpolitische-wende-chancen-und-risiken-fuer-die-maerkte" hreflang="de">Finanzpolitische Wende: Chancen und Risiken für die Märkte</a> http://www.asscompact.de/node/167518

In Deutschland könnte es bald eine Wende in der Finanzpolitik geben – wie schwerwiegend sie auch immer sein mag. Das dürfte einiges an frischem Wind in die Kapitalmärkte bringen. Doch welche Chancen und Risiken birgt dies? Und werden die Märkte in Zukunft stärker von der Politik beeinflusst?

167518 11. März 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die Neuwahlen befinden sich seit gut zwei Wochen hinter der Nation und die Pläne der (zum aktuellen Zeitpunkt mutmaßlichen) regierungsbildenden Parteien sorgen für viel Diskussion. Die derzeit brennendsten Themen dürften das von Union und SPD vorgeschlagene Sondervermögen für zukünftige Verteidigungsausgaben sowie die Reform der Schuldenbremse sein. Kein Wunder: Die „GroKo“ befindet sich noch nicht im Amt, kündigt aber bereits an, die Verfassung ändern zu wollen. Zum Montagabend verkündeten auch schon die Grünen, dass sie dem Paket von Union und SPD nicht zustimmen werde.

Nichtsdestotrotz: Eine gewisse finanzpolitische Wende in Deutschland ist zum aktuellen Zeitpunkt absehbar, und diese dürfte auch an den Märkten ihre Spuren hinterlassen. Mit dem Thema beschäftigen sich nun auch diverse Kapitalmarktexperten, so z. B. Katharine Neiss, Chief European Economist bei PGIM Fixed Income.

Europäische Wirtschaftspolitik am Wendepunkt

Für Neiss markiert jene finanzpolitische Wende in Deutschland einen potenziellen Umbruch in der europäischen Wirtschaftspolitik – einen „Alles-oder-Nichts-Moment“, denn die deutsche Schuldenbremse habe das Wirtschaftswachstum eher gebremst als gefördert. Die Entscheidung, zusätzliche Verteidigungs- und Infrastrukturausgaben zu finanzieren, signalisiere eine neu entdeckte Bereitschaft, das Wachstum anzukurbeln und strukturelle Herausforderungen anzugehen. Es bestünden Neiss zufolge allerdings nach wie vor erhebliche Risiken, die von Inflationsdruck bis zu Unsicherheiten bei der Umsetzung reichen.

Eine der größten Herausforderungen sei, dass höhere öffentliche Ausgaben nicht automatisch zu einer schnelleren Umsetzung führen würden. In Deutschland scheitern Infrastrukturprojekte oft nicht an fehlenden finanziellen Mitteln, sondern an Bürokratie und Regulierung, so Neiss. Der Erfolg der neuen Strategie hänge von Reformen ab, die Investitionsprozesse straffen – ohne solche Reformen bestehe die Gefahr, dass höhere Ausgaben nur marginalen wirtschaftlichen Nutzen bringen und gleichzeitig die Schuldenlast erhöhen.

Europäischer Ansatz notwendig

Eine weitere wichtige Frage sei, welche Länder der Eurozone dem deutschen Beispiel folgen könnten, ohne ihre finanzielle Stabilität zu gefährden. Frankreich befinde sich derzeit in einer etwas prekären Lage. Wenn die Märkte negativ auf zusätzliche französische Ausgaben reagieren sollten, könnten Neiss zufolge die Kreditkosten weiter steigen. Dies unterstreiche die Notwendigkeit eines koordinierten europäischen Ansatzes, der sicherstelle, dass Investitionen das Wirtschaftswachstum strategisch unterstützen, ohne neue Schuldenkrisen auszulösen.

Der Plan Deutschlands gehe über die reinen Verteidigungsausgaben hinaus. Die Schaffung getrennter Fonds für Verteidigung und Infrastruktur deute auf eine umfassendere wirtschaftliche Vision hin. Denn man könne nicht einfach die Verteidigungsausgaben erhöhen, ohne die Wirtschaft insgesamt zu stärken. Dies deute auf einen strategischen Politikwechsel hin, bei dem Deutschland über eine strikte Haushaltsdisziplin hinausgeht und gezielt Investitionen tätigt, um die langfristige wirtschaftliche Widerstandsfähigkeit herzustellen.

„Politik bestimmt Richtung an den Finanzmärkten“

Robert Greil, Chefstratege bei der Privatbank Merck Finck, ist außerdem der Meinung, dass die Politik zunehmend die Richtung an den Finanzmärkten bestimme, wie er in einem Kommentar schildert. „Immer mehr Staaten sind bereit, mehr Schulden zu machen und damit mehr Wachstum zu ermöglichen. Mit den neuen deutschen Finanzierungsplänen in Sachen Verteidigung und Infrastruktur wird auch das von der Union angestrebte zweiprozentige Wirtschaftswachstum in den nächsten Jahren deutlich realistischer als bisher. Nach den USA bestimmt nun auch in Europa zunehmend die Politik die Richtung an den Finanzmärkten – mit gleichzeitig zunehmender Volatilität.“ (mki)

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<a href="/nachrichten/welche-vorteile-bieten-aktive-etfs-fondspolicen" hreflang="de">Welche Vorteile bieten aktive ETFs in Fondspolicen?</a> http://www.asscompact.de/node/167517

Aktive ETFs sollen die Vorteile passiver ETFs mit denen aktiv gemanagter Fonds vereinen. J.P. Morgan AM hat auch in Deutschland schon diverse aktive ETFs aufgelegt und geht immer mehr auf Versicherer zu, um sie auch in Fondspolicen zu platzieren. Holger Schröm und Stefan Wörfel erklären, was dahintersteckt.

167517 11. März 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement Interview mit Holger Schröm, Leiter Vertrieb für unabhängige Finanzberater und Versicherungen, und Stefan Wörfel, Internal Client Advisor bei J.P. Morgan AM
Herr Schröm, Herr Wörfel, J.P. Morgan AM ist in Deutschland einer der stärksten Anbieter von aktiven ETFs. Wie wird das Geschäft bislang angenommen?

Holger Schröm Wir bieten die aktiven ETFs in Deutschland bereits seit 2018 an und in den letzten ein bis zwei Jahren hat die Nachfrage sehr stark zugenommen. Das liegt unter anderem daran, dass ein Teil der aktiven ETFs nun einen Track Record von sechs Jahren vorweisen kann, aber auch, dass die Vorteile von aktiv gemanagten Strategien im ETF-Mantel nach und nach verstanden und von immer mehr Kundengruppen genutzt werden. Und nun haben wir ein sehr breites Angebot von 33 aktiven ETFs für unterschiedliche Investmentbedürfnisse, das hilft sicherlich auch. Zahlreiche Awards – zuletzt ein Scope-Award für Finanzinnovationen – und immer mehr Aufmerksamkeit auch von Medienseite helfen natürlich ebenfalls.

Die Nachfrage wird sicher weiter wachsen. Werden aktive ETFs die passiven Lösungen irgendwann überholen?

HS Wenn wir uns die USA anschauen, die in der Entwicklung ja bereits ein paar Jahre vor uns liegen, könnte man zumindest vermuten, dass die aktiven ETFs den passiven noch einige Marktanteile streitig machen werden. Aktuell liegt ihr Marktanteil bei 3% – da ist also noch einiges an Luft.

Klassische passive ETFs gelten als sehr transparent. Gilt das denn für aktive ETFs genauso?

HS Aktive ETFs bieten tatsächlich die gleichen Vorteile wie die passiven, also beispielsweise die tägliche Transparenz des gesamten Portfolios. Das hat ja damals in der Finanzkrise auch den Siegeszug der ETFs eingeläutet, als wichtig wurde, zu wissen, welche Risiken in den Fondsportfolios enthalten sind.

Nutzen Sie bei Ihren aktiven ETFs auch künstliche Intelligenz für die Analyse?

Stefan Wörfel Wir haben inzwischen eine ganze Reihe hausintern entwickelter Tools in unsere Investmentplattform „Spectrum“ integriert, die die Vorteile der künstlichen Intelligenz nutzen und dem Fondsma­nagement das Leben leichter machen. Sei es bei der Analyse großer Datenmengen, wenn wir etwa auf Analystenresearch der letzten rund 40 Jahre zugreifen, oder aber wenn es darum geht, Fehler bei der Bewertung zu identifizieren. Unsere Datenbasis ist ein ganz wichtiger Aspekt unseres aktiven Managements. Denn letztendlich bietet sie eine Unterstützung – so ähnlich wie ein Navigationssystem im Auto – für unsere Analysten und Fondsmanager.

HS Unsere mehr als 80 weltweit arbeitenden Research-Analysten sammeln seit fast vier Jahrzehnten täglich ihre Prognosen. Das sind rund 25 bis 30 Millionen Datenpunkte – ein echter Informationsvorteil. Mit künstlicher Intelligenz können wir diese Daten heute viel besser ausnutzen und die Differenz zwischen den aus unserer Sicht unter- und überbewerteten Aktien noch viel feiner analysieren – die Möglichkeiten sind praktisch endlos.

Ihre aktiven ETFs finden sich mittlerweile auch in Fondspolicen. Welche Vorteile bieten solche Produkte im Versicherungsmantel?

SW Neben der genannten Transparenz bietet der ETF-Mantel auch eine sehr große Flexibilität bei der Handelbarkeit, die börsentäglich und auch „intraday“ erfolgen kann. Und auch kostenseitig sind die aktiven ETFs sehr attraktiv.

Wie ist denn die Nachfrage vonseiten der Versicherer nach aktiven ETFs für deren Fondspolicen? Müssen Sie hier noch viel Eigeninitiative zeigen?

SW Einige Versicherungspartner haben die aktiven ETFs bereits aufgenommen, bei den anderen führen wir interessante Gespräche.

Wie bekommt man als Fondsgesellschaft eigentlich seine Produkte in Fondspolicen? Wie funktioniert hier die Zusammenarbeit mit dem Versicherer?

HS Grundsätzlich stehen wir in engem Austausch mit den verschiedenen Versicherungsgesellschaften und stellen ihnen regelmäßig neue, innovative Produktideen vor. Für die Versicherer haben diese Entscheidungen eine langfristige Tragweite, daher muss das Produkt langfristig aussichtsreich sein, um auch vom Vertrieb akzeptiert zu werden. Dies erleben wir gerade mit unseren aktiven ETFs. Die Entscheidung für ein bestimmtes Produkt oder einen Anbieter fällt die jeweilige Gesellschaft dann auf Basis ihrer hausinternen Researchprozesse. Unsere langjährige, häufig sogar über Jahrzehnte andauernde gute Zusammenarbeit mit vielen Versicherern bildet auf jeden Fall eine solide Grundlage für das Wissen, dass Innovationen aus unserem Haus Hand und Fuß haben.

Wie sieht es bei Fondspolicen mit aktiven ETFs mit der Rendite aus? Gerade wegen der steigenden Popularität von ETFs wird ja heute verstärkt auf die Kosten geblickt.

SW Die aktiven ETFs haben das Ziel, mittel- bis langfristig den Index zu übertreffen. Nehmen wir z. B. den JPM Global Research Enhanced Index Equity UCITS ETF. Dessen Ziel ist, aktienspezifische Erkenntnisse auf das globale Research-Enhanced-Index-(kurz: REI-)Portfolio zu übertragen, während die Struktur der Portfolios indexähnlich bleibt. Dies wird erreicht durch die Kombination unseres fundamentalen Researchs mit einem robusten Risikomanagement. Diese Erkenntnisse unseres globalen Analystenteams werden in ein indexähnliches Portfolio verpackt, in dem wir bestimmte Aktien leicht über- oder untergewichten. Das Endergebnis ist ein stilneutrales, sektorneutrales und regional neutrales ETF-Portfolio, das aus der Vogelperspektive dem MSCI-World-Index gleicht, gleichzeitig sehr diversifiziert ist und die Chance auf kleinen Mehrertrag bietet.

HS Die aktiven ETFs haben eine attraktive Preisstruktur, z. B. für den gerade genannten Global REI ETF 0,25% p. a. Seit Auflage 2018 haben wir die Benchmark, auch nach Abzug der Kosten, übertroffen – der echte Mehrwert in Form von Zusatzerträgen liegt bei 0,86% p. a. über fünf Jahre.

Inwiefern bilden Fondspolicen mit aktiven ETFs im Portfolio eine neue Chance für Versicherungsmakler und Anlageberater?

HS Eine Fondspolice – also Investments in Fonds oder ETFs auf der Basis von Versicherungslösungen – ist seit Jahren ein etabliertes und beliebtes Investment für den Vermögensaufbau und insbesondere die Altersvorsorge. Denn die steuerlichen Vorteile der Fondspolice, verbunden mit der Flexibilität von ETF-Investments, stellen eine attraktive Kombination dar. Ähnlich wie bei einem klassischen Fonds- oder ETF-Sparplan legen Anleger bei einer Fondspolice ihr Geld in Aktien oder Anleihen an, um von den Entwicklungen der Kapitalmärkte zu profitieren und damit für ihren Ruhestand vorzusorgen. Je nach Versicherungsanbieter gibt es inzwischen eine große Auswahl an verschiedenen Investmentfonds und zunehmend auch ETFs. Obwohl das Segment der aktiven ETFs überdurchschnittlich wächst, sind diese ETFs noch wenig bekannt. Die Vorstellung dieser neuen Produktwelt bietet einen guten Anknüpfungspunkt für das Kundengespräch.

SW Die Botschaft ist ja sehr einleuchtend: Aktive ETFs bieten die Möglichkeit, „cleverer als der Index“ zu investieren und das Beste aus beiden Welten zu kombinieren. Wer wird da nicht neugierig?

Diesen Beitrag lesen Sie auch in AssCompact 03/2025 und in unserem ePaper.

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<a href="/nachrichten/weiteres-maklerhaus-unter-dem-dach-der-hbc-gruppe" hreflang="de">Weiteres Maklerhaus unter dem Dach der HBC-Gruppe</a> http://www.asscompact.de/node/167516

Die HBC-Gruppe meldet weiteren Zuwachs: Mit der Remstal Assekuranz Maklerservice GmbH und deren Tochterunternehmen Weinmann Versicherungsmakler und Windisch Assekuranz erweitert die Gruppe ihr Angebot um spezialisierte Konzepte für Gewerbe- und Privatkunden.

167516 11. März 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die HBC GmbH setzt ihren Wachstumskurs fort und hat ein weiteres Maklerunternehmen in die Gruppe integriert: Die Remstal Assekuranz Maklerservice GmbH (RAM) und deren Tochtergesellschaften Weinmann Versicherungsmakler GmbH und Windisch Assekuranz Versicherungsmakler GmbH gehören nun zu HBC. Gemeinsam soll die Marktpräsenz im Bereich Versicherungen und Finanzdienstleistungen für große und mittelständische Gewerbekunden auf nationaler Ebene ausgebaut werden.

Die Remstal Assekuranz Maklerservice GmbH (RAM) wurde im Jahr 2010 gegründet. Die Unternehmensgruppe mit 40 Mitarbeitern betreut Firmen, Selbstständige und Gewerbekunden in der Region Ostwürttemberg und über deren Grenzen hinaus. Zudem bietet RAM spezialisierte Lösungen in den Bereichen Risikomanagement, gewerbliche Versicherungen, betriebliche Altersvorsorge, Cyber & Crime, Rechtsschutz, Haftpflicht und Unfallversicherung an. „Diese Partnerschaft mit HBC eröffnet uns neue Möglichkeiten, unsere Dienstleistungen in der Region auszubauen und unsere Kunden individuell zu betreuen. Wir freuen uns darauf, gemeinsam mit HBC unsere Vision weiter voranzutreiben“, erklärt RAM-Geschäftsführer Hans-Jörg Stängle.

Durch die Integration von RAM und den beiden Tochtergesellschaften baut die HBC-Gruppe ihr Angebot gezielt um spezialisierte Leistungen und Konzepte für Gewerbe- und Privatkunden aus. „HBC und RAM teilen eine gemeinsame Vision – die Bereitstellung innovativer und vertrauenswürdiger Lösungen für Geschäfts- und Gewerbekunden. Gemeinsam sind wir stärker und durch unsere vereinten Ressourcen in der Lage, echte Mehrwerte schaffen zu können“, sagt Hauke Martinsen, CEO der HBC GmbH. (tik)

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<a href="/nachrichten/din-norm-77235-steht-den-startloechern" hreflang="de">DIN-Norm 77235 steht in den Startlöchern</a> http://www.asscompact.de/node/167512

Die DIN-Norm 77235 zur Finanz- und Risikoanalyse von Gewerbekunden ist nun bereit für die Nutzung durch Makler, Versicherer und Banken. DEFINO schätzt, dass die Anzahl der Finanzberater im Gewerbesektor dadurch steigen könnte. Software-Tools gibt es dazu bereits von drei Anbietern.

167512 11. März 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die DEFINO Institut für Finanznorm AG teilt mit, dass die DIN-Norm 77235 zur Finanz- und Risikoanalyse von Gewerbekunden nun startklar ist. Sie wurde bereits vor drei Jahren veröffentlicht. Brokerport, Finoso sowie Thinksurance bieten dazu auf diese Norm zertifizierte Software-Tools an. Derzeit sind über 100 Berater und Gewerbe-Makler auf die DIN 77235 zertifiziert.

Große Herausforderung durch komplexes Thema

„Die lange Entwicklungszeit der Norm und der dazugehörigen Software ist Beleg für die Größe der Herausforderung, die Komplexität einer ganzheitlichen Finanz- und Risikoanalyse für Gewerbekunden in einen effizient umsetzbaren Prozess zu gießen“, meint Dr. Klaus Möller, Vorstand des Zertifizierers Defino Institut für Finanznorm AG. Dies sei auch der Grund, weshalb die allermeisten Versicherungsmakler und nahezu jedes Finanzberatungsunternehmen mit Blick auf diese Zielgruppe bislang ganz ohne oder mit unzulänglichen Analyse-Techniken agierten und im Gewerbegeschäft viel Potenzial brachliegen ließen, heißt es weiter.

Anzahl der Finanzberater im Gewerbesektor könnte mit DIN steigen

Eine Gruppe von Branchenexperten, Juristen und Finanzwissenschaftlern entwickelte einen standardisierten Analyseprozess bzw. die DIN-Norm, mit deren Unterstützung Makler, Versicherer und auch Banken DEFINO zufolge mit nie dagewesener Genauigkeit und Sicherheit den Finanz- und Absicherungsbedarf von Gewerbetreibenden ermitteln können. Möller geht davon aus, dass die Anzahl der Finanzberater im Gewerbesektor damit steigen dürfte. Die Situation vorher beschreibt DEFINO als „Flickenteppich aus unterschiedlichsten Vorgehen im Umgang mit Gewerbekunden, mit denen jeder Makler, jede Beraterin zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen“ musste.

Ganzheitlicher Ansatz der Norm

Die DIN-Norm 77235 „Finanz- und Risikoanalyse für Selbstständige sowie kleine und mittlere Unternehmen“ verfolgt einen ganzheitlichen Ansatz zur Ermittlung des tatsächlichen Bedarfs. Es besteht eine Gliederung nach Themenfeldern: Haftung, Menschen im Unternehmen, Liquidität/Währung, Verlust/Beschädigung von Sachwerten, Recht. Insgesamt werden dadurch 52 potenziell relevante Risiko- und Vorsorgethemen erfasst und in einer Bedarfsabstufung priorisiert. Dies reicht laut einem Beispiel von DEFINO dann etwa von der Betriebshaftung über das Ausfallrisiko des mitarbeitenden Firmeninhabers und Bilanzrisiken aus der betrieblichen Altersvorsorge bis hin zur Rechtsdurchsetzung bei gemieteten Immobilien. (lg)

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<a href="/nachrichten/interlloyd-stellt-neue-wohngebaeudeversicherung-vor" hreflang="de">Interlloyd stellt neue Wohngebäudeversicherung vor</a> http://www.asscompact.de/node/167511

Die Interlloyd hat eine neue Generation ihrer Wohngebäudeversicherung auf den Markt gebracht. Neben einem flexiblen Selbstbeteiligungsmodell und mehreren Möglichkeiten für Prämienrabatte hat der Versicherer auch sein Leistungsspektrum deutlich erweitert.

167511 11. März 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die Interlloyd Versicherungs-AG, der Maklerversicherer des ARAG Konzerns, hat ihre Wohngebäudeversicherung einer Überarbeitung unterzogen. Kunden haben die Wahl zwischen den Tarifvarianten Classic, Protect Plus, Eurosecure Plus und Infinitus.

In allen Tarifen können Versicherte zwischen einer festen Selbstbeteiligung von entweder 500 oder 1.000 Euro oder einer flexiblen Selbstbeteiligung wählen. Wird die flexible Variante gewählt, werden Versicherte in die nächstbessere Schadenfreiheitsklasse eingestuft, wenn sie ein Versicherungsjahr schadenfrei bleiben. Dadurch reduziert sich die Selbstbeteiligung schrittweise, bis auf 0 Euro.

Preisnachlässe für energieeffiziente Gebäude, etc.

In der Tarifvariante Eurosecure Plus beträgt die maximale Entschädigung 1 Mio. Euro, in der Tarifvariante Infinitus ist sie unbegrenzt. Zusätzlich sind nachgewiesene Nebenkosten und angefallene Aufwendungen im Leistungskatalog enthalten, die über den eigentlichen Schaden hinaus entstehen, beispielsweise Aufräumarbeiten, Aufwendungen für Entsorgungen, Hotelaufenthalte und ähnliches.

Zudem bietet der Versicherer in verschiedenen Situationen Preisnachlässe. Rabatte gibt es für Kunden, die ihr Wohngebäude selbst nutzen und diejenigen, deren Gebäude in den Energieeffizienzklassen A+, A oder B eingestuft sind. Auch eine Kombination mit einer Interlloyd Hausratversicherung kann sich finanziell lohnen, so der Versicherer. Für Teilsanierungen, Modernisierungen oder Präventionsmaßnahmen kann es ebenfalls Prämienrabatte geben.

Nachhaltige Aspekte

Wenn Kunden ihr Gebäude mit umweltfreundlichen oder nachhaltigen Baustoffen wiederherstellen, übernimmt der Versicherer bei Schäden über 25.000 Euro bis zu 50% der Mehrkosten für energetische oder nachhaltige Modernisierungen – auch wenn sie nicht behördlich vorgeschrieben sind. Im Tarif Eurosecure bis maximal 10.000 Euro, im Tarif Infinitus bis zu 20.000 Euro.

Leistungserweiterung und optionale Bausteine

Erweitert hat der Versicherer auch seine Rohbauversicherung. Sie deckt Feuer-, Leitungswasser-, Sturm- und Hagelschäden ab, in der Tarifvariante Eurosecure Plus für bis zu 24 Monate, in der Tarifvariante Infinitus für bis zu 36 Monate. Balkonkraftwerke, Wärmepumpen und Wallboxen auf dem Versicherungsgrundstück sind ebenfalls abgesichert. Photovoltaikanlagen sind versichert, im Tarif Infinitus sogar ohne Begrenzung. Umfassender Schutz gilt auch bei grober Fahrlässigkeit, so der Versicherer. Schäden durch Starkregen können über den neuen Baustein StarkregenPlus abgesichert werden.

Zudem bietet die Interlloyd im Premiumtarif Infinitus auch eine Bestleistungsgarantie sowie eine Besitzstandsgarantie. (js)

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<a href="/nachrichten/europace-preise-fuer-bestandshaeuser-leicht-ruecklaeufig" hreflang="de">Europace: Preise für Bestandshäuser leicht rückläufig </a> http://www.asscompact.de/node/167510

Der Hauspreis-Index EPX von Europace weist für Februar 2025 stabile Immobilienpreise auf und zeigt insgesamt eine Seitwärtsbewegung. Die Preise für bestehende Ein- und Zweifamilienhäuser verzeichneten im Februar abermals einen leichten Rückgang.

167510 11. März 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die Transaktionsplattform für Immobilienfinanzierungen, Bausparprodukte und Ratenkredite Europace hat neue Daten des Hauspreis-Index EPX präsentiert. Der Index basiert auf tatsächlichen Immobilienfinanzierungs-Transaktionsdaten des Europace Finanzierungsmarktplatzes. Der Index weist eine Seitwärtsbewegung bei den Preisen auf.

Preise für Eigentumswohnungen leicht gestiegen

Im Februar erhöhten sich die Preise für Eigentumswohnungen geringfügig um 0,11%. Der Index stieg auf 215,63 Punkte. Im Vorjahresvergleich legten die Preise um 6,33% zu. 

Leichter Preisrückgang bei Bestandshäusern

Für bestehende Ein- und Zweifamilienhäuser verzeichneten die Immobilienpreise im Februar ein leichtes Minus: Sie fielen um 0,47%. Somit ist der Hauspreisindex auf 197,22 Punkte gesunken. Innerhalb der vergangenen zwölf Monate haben die Preise um 3,41% angezogen.

Stabile Entwicklung im Neubau

Die Preise für neue Ein- und Zweifamilienhäuser zeigten sich im Februar stabil mit einem leichten Plus von 0,29%. Der Index erhöhte sich auf 237,81 Punkte. Im Vorjahreszeitraum legten die Preise um 0,97% zu. 

Der Gesamtindex erweist sich als stabil und verharrt bei 216,89 Indexpunkten. Innerhalb der vergangenen zwölf Monate stiegen die Preise noch um 3,44%.

„Der Europace Hauspreisindex verzeichnet im Februar stabile Immobilienpreise: Die Hauspreise bewegen sich seitwärts bei einem leicht rückläufigen Trend für bestehende Ein- und Zweifamilienhäuser. Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist weiterhin ein guter Zeitpunkt für einen Kauf, auch wenn trotz der Leitzinssenkung der EZB die Bauzinen volatil bleiben”, erklärt Stefan Münter, Co-CEO und Vorstand von Europace.

Differenziertes Bild der Preisentwicklung

Laut Auswertung der VALUE AG zu den Angebotspreisen am deutschen Immobilienmarkt ergibt sich ebenfalls ein zweigeteiltes Bild der Preisentwicklungen. Die Preise für Eigentumswohnungen im Bestand sind im Februar um 1,6% und damit im Vergleich zum Januar gestiegen. Anders die Preise für Häuser im Bestand, die sich seitwärts entwickelten mit einem leichten Minus von 0,1%. Die Mieten stiegen im Februar mit 0,7% weiter an und erreichen damit ein Plus von 4,8% gegenüber dem Vorjahr.

„Die Daten aus dem Februar unterstreichen weiterhin den stabilen Aufwärtstrend am Markt, der vor allem durch die große Knappheit und dysfunktionale Mietmärkte bedingt ist“, meint Sebastian Hein, Director bei der VALUE AG, zu den aktuellen Zahlen. „Auch wenn sich die Zinsanstiege der vergangenen Tage kurzzeitig dämpfend auf die Preisdynamik auswirken könnten, dürften die Auswirkungen der Wohnungsknappheit langfristig überwiegen. Wir erwarten daher für die kommenden Monate weitere Preisanstiege“, so Hein weiter. (tik)

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<a href="/nachrichten/offene-immobilien-spezialfonds-nettofondsvermoegen-sinkt" hreflang="de">Offene Immobilien-Spezialfonds: Nettofondsvermögen sinkt</a> http://www.asscompact.de/node/167509

Anders als in den Vorjahren hat sich das Nettofondsvermögen aller offenen Immobilien-Spezialfonds im Jahr 2024 verringert. Darauf weist INTREAL in einem Zinskommentar hin und bezieht sich dabei auf Angaben der Deutschen Bundesbank. Gegenläufig entwickelten sich die Nettomittelzuflüsse.

167509 11. März 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

In einem Zinskommentar beleuchtet INTREAL anhand von Zahlen der Deutschen Bundesbank die Entwicklung der offenen Immobilien-Spezialfonds. Demnach ist das Nettofondsvermögen im Jahr 2024 gesunken. Nach 182,2 Mrd. Euro zum Jahresende 2023 betrug es Ende 2024 nur noch 178,3 Mrd. Euro. Das bedeutet einen Rückgang um 2,1% bzw. 3,9 Mrd. Euro.

„Diese Entwicklung ist neu, weil das gesamte Nettofondsvermögen aller Fonds in den Vorjahren – einschließlich 2023 – noch deutlich gewachsen ist. Zum Vergleich: 2023 hatte das Wachstum gegenüber dem Vorjahr noch rund 5,0% betragen, und 2022 waren es sogar noch rund 12,5%. Der Rückgang im Jahr 2024 ist vor allem auf Wertkorrekturen zurückzuführen“, erklärt Camille Dufieux, Geschäftsführerin der INTREAL.

Nettomittelzuflüsse bei 7,4 Mrd. Euro, mehr Fonds

Anders als die Nettofondsvermögen entwickelten sich die Nettomittelzuflüsse. In Summe verzeichneten die offenen Immobilien-Spezialfonds 2024 Nettomittelzuflüsse in Höhe von rund 7,4 Mrd. Euro. Auch die Anzahl der Fonds ist weiter gestiegen. So wies die Statistik zum Jahresende 2024 insgesamt 684 Fonds aus – das sind 13 Vehikel mehr als zum Ende des Vorjahres (31.12.2023: 671 Fonds).

„Das Bild ist also zweigeteilt. Einerseits gab es per Saldo 13 Fonds mehr und deutlich positive Mittelzuflüsse. Andererseits mussten die Fonds nach Jahren erstmals Abwertungen hinnehmen. Hier zeigt sich, dass die Entwicklung der Immobilienwerte in den Fonds der Entwicklung am Immobilienmarkt immer mit einer gewissen zeitlichen Verzögerung folgt. Die positive Entwicklung bei den Mittelzuflüssen und bei der Zahl der Fonds deckt sich auch mit unserer Wahrnehmung“, erläutert Dufieux. (tik)

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<a href="/nachrichten/renditen-fuer-bundesanleihen-gestiegen-%E2%80%93-und-die-bauzinsen" hreflang="de">Renditen für Bundesanleihen gestiegen – und die Bauzinsen? </a> http://www.asscompact.de/node/167507

Nach der Ankündigung, dass Union und SPD mehr Schulden machen wollen für Infrastruktur und Verteidigung, sind die Renditen für zehnjährige Bundesanleihen innerhalb kurzer Zeit deutlich gestiegen. Dies hat auch Auswirkungen auf die Bauzinsen, die sich an den Bundesanleihen orientieren.

167507 11. März 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Noch ist das schuldenfinanzierte Sondervermögen für Infrastruktur und eine Lockerung der Schuldenbremse für Verteidigungsausgaben, das Union und Grüne planen, nicht in trockenen Tüchern. Denn die Grünen haben inzwischen mitgeteilt, dass sie dem milliardenschweren Finanzpaket nicht zustimmen werden.

Die Ankündigung, dass Union und SPD neue Schulden machen wollen, hatte in der vergangenen Woche für Unruhe am Markt für Bundesanleihen gesorgt. In der Folge ist die Rendite für zehnjährige Bundesanleihen – an der sich die langfristigen Kapitalmarktzinsen und auch die Bauzinsen orientieren – am vergangenen Mittwoch zeitweise um mehr als 0,3 Prozentpunkte gestiegen. So stark zugelegt hat die Rendite an einem Tag seit der Wiedervereinigung nicht mehr.

Was bedeutet das für die Bauzinsen?

Wie der Baufinanzierungsvermittler Interhyp mitteilte, hatten Experten des Interhyp-Bankenpanels generell einen derartigen Anstieg der Renditen erst im Laufe der zweiten Jahreshälfte erwartet. Eine zunehmende Staatsverschuldung würde perspektivisch auch die Kapitalmarktzinsen wieder steigen lassen, so die Experten im Vorfeld. Laut Interhyp sei genau dieser Effekt nun durch die Ankündigung des Finanzpakets nun früher ausgelöst worden. „Durch den kurzfristigen Anstieg der Renditen der zehnjährigen Bundesanleihen werden auch die Bauzinsen nach oben gehen“, erklärt Interhyp-Vertriebsvorständin Mirjam Mohr. Das Zinsumfeld bleibe weiterhin volatil.

Prognose für weiteren Jahresverlauf zwischen 3,5% und 4%

Mit Blick auf den weiteren Jahresverlauf geht die Mehrheit des Interhyp-Bankenpanels bei den Bauzinsen von einem Korridor zwischen 3,5% bis 4% – und damit über dem aktuellen Niveau von 3,4 % (bei zehn Jahren Zinsbindung). Wie es mit den Bauzinsen konkret weitergeht, bleibt abzuwarten.

Banken schrauben an Baufinanzierungskonditionen

Indes berichtete das Handelsblatt in einem Bericht, die ING habe ihre Baufinanzierungskonditionen in der vergangenen Woche von Donnerstag auf Freitag um 0,50 Prozentpunkte angehoben. Die Bank bestätigte die Erhöhung gegenüber dem Handelsblatt. Man habe die Konditionen an die aktuellen Markt- und Wettbewerbsbedingungen angepasst. Zahlreiche Anbieter hätten bereits in den vergangenen Tagen ebenfalls ihre Konditionen erhöht. (tik)

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<a href="/nachrichten/hausgeldzahlungen-nicht-sofort-steuerlich-abziehbar" hreflang="de">Hausgeldzahlungen nicht sofort steuerlich abziehbar</a> http://www.asscompact.de/node/167436

Der BFH hat entschieden, dass Einzahlungen in die Erhaltungsrücklage einer Wohnungseigentümergemeinschaft erst dann als Werbungskosten abgesetzt werden können, wenn sie für Erhaltungsmaßnahmen genutzt werden. Ein Abzug mit der Hausgeldzahlung ist nicht möglich.

167436 11. März 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Einzahlungen eines Wohnungseigentümers in die Erhaltungsrücklage einer Wohnungseigentümergemeinschaft – etwa über die monatlichen Hausgeldzahlungen – können steuerlich zunächst nicht abgesetzt werden. Erst wenn Gelder aus der Rücklage für Erhaltungsmaßnahmen verwendet werden, gelten sie als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 14.01.2025 entschieden.

Die Kläger vermieteten mehrere Eigentumswohnungen und zahlten Hausgeld an die jeweilige Wohnungseigentümergemeinschaft. Ein Teil dieses Betrags floss in die gesetzlich vorgesehene Erhaltungsrücklage (früher Instandhaltungsrückstellung). Das Finanzamt erkannte diesen Anteil nicht als Werbungskosten an. Es argumentierte, dass der steuerliche Abzug erst in dem Jahr möglich sei, in dem die Rücklage tatsächlich für Erhaltungsmaßnahmen am Gemeinschaftseigentum verwendet wird. Das Finanzgericht wies die Klage der Eigentümer ab.

Auch die Revision vor dem Bundesfinanzhof (BFH) blieb erfolglos. Der BFH stellte klar, dass Werbungskosten nach § 9 Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes einen direkten wirtschaftlichen Zusammenhang zwischen der Vermietung und den Aufwendungen des Steuerpflichtigen erfordern. Zwar hatten die Kläger die Zahlungen geleistet und konnten nicht mehr darauf zugreifen, da das Geld der Eigentümergemeinschaft gehört. Der eigentliche Grund für die Zahlung lag jedoch nicht in der Vermietung, sondern in der Pflicht aller Wohnungseigentümer, zur Erhaltungsrücklage beizutragen. Ein steuerlich relevanter Bezug zur Vermietung entsteht erst, wenn die Mittel tatsächlich für Instandhaltungsmaßnahmen verwendet werden. (bh)

BGH, Urteil vom 14.01.2025 – Az: IX R 19/24

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<a href="/nachrichten/fast-37-der-wohnimmobilien-mit-schlechter-energiebilanz" hreflang="de">Fast 37% der Wohnimmobilien mit schlechter Energiebilanz</a> http://www.asscompact.de/node/167505

Laut einer Analyse von immowelt weisen über zwei Drittel der zum Kauf angebotenen Wohnungen und Häuser im Bestand eine Energieklasse schlechter als E auf. Somit ist der Anteil sanierungsbedürftiger Immobilien deutlich gestiegen – vor vier Jahren waren es nur 28%. Je nach Region gibt es große Unterschiede.

167505 10. März 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Bei Wohnimmobilien hierzulande besteht ein massiver energetischer Sanierungsbedarf. So zeigt eine aktuelle Auswertung des Immobilienportals immowelt, dass 36,8 der im vergangenen Jahr auf immowelt.de zum Kauf inserierten Wohnungen und Häuser im Bestand eine Energieeffizienzklasse schlechter als E hatten. Der Anteil sanierungsbedürftiger Objekte hat sich n in den vergangenen Jahren somit merklich erhöht: Im Jahr 2020 verfügten lediglich 28% über die niedrigsten Energieeffizienzklassen F, G und H. Den Experten von immowelt zufolge verkaufen Eigentümer offenbar verstärkt Immobilien mit geringer Energieeffizienz aufgrund strengerer Vorschriften und hoher Sanierungskosten.

Großer Sanierungsbedarf bei Häusern

Als besonders kritisch beurteilen die Studienautoren den energetischen Zustand vieler Häuser. Ausgewertet wurden für dieses Segment freistehende Einfamilienhäuser, Doppelhaushälften und Reihenendhäuser. Auf Objekte mit der schlechtesten Energieeffizienzklasse H entfiel im Jahr 2024 mit 24,4% der größte Anteil. Insgesamt wies mehr als die Hälfte (51,9%) der inserierten Häuser eine Energieeffizienzklasse niedriger als E auf. Die Ansprüche der gemeinhin als effizient geltenden Klassen A+ bis C erfüllte dagegen weniger als ein Viertel (22,5%).

Zwei von fünf Wohnungen mit Klasse C oder besser

Bei Wohnungen sieht in es Sachen Energieeffizienz deutlich besser aus. So verfügten im vergangenen Jahr fast 40% mindestens über die Energieeffizienzklasse C. Eine Energieklasse schlechter als E war dagegen nur bei 14% der im vergangenen Jahr angebotenen Apartments zu verzeichnen. Laut immowelt sind Wohnungen generell meist energieeffizienter als freistehende Häuser, da sie von anderen Einheiten umgeben sind. 

Große regionale Unterschiede bei Energiebilanz

Der bundesweite Vergleich einzelner kreisfreien Städte und Landkreise offenbart große Unterschiede bei der Energiebilanz. So finden sich insbesondere in strukturschwachen ländlichen Regionen viele Immobilien mit energetischem Sanierungsbedarf. In den wirtschaftlich starken Regionen Süddeutschlands entfällt auf Wohnungen und Häuser mit einer Energieeffizienzklasse schlechter als E hingegen häufig nur einen vergleichsweise geringer Anteil am Gesamtangebot. Doch auch in mehreren ostdeutschen Städten sind ineffiziente Objekte selten, da dort seit der Wiedervereinigung viele Immobilien aufwendig saniert wurden.

Wenig Objekte mit schlechter Energiebilanz in Schwerin

Den niedrigsten Anteil von Wohnimmobilien mit schlechter Energiebilanz hat Schwerin: Dort hatten in den vergangenen beiden Jahren lediglich gut 5% der angebotenen Objekte eine Energieeffizienzklasse niedriger als E. Besonders selten sind Wohnungen und Häuser mit den Klassen F, G und H zudem in Rostock (8,4%) und Dresden (9,0%).

Viele Wohnimmobilien mit schlechter Energieeffizienz in Holzminden

Anders die Lage im niedersächsischen Landkreis Holzminden, der mit fast 80% den größten Anteil an Wohnimmobilien mit schlechter Energieeffizienz aufweist. Auch im Landkreis Höxter (72,1) in Nordrhein-Westfalen sowie im rheinland-pfälzischen Pirmasens (71,8%) gibt es besonders viele Immobilien mit den drei niedrigsten Effizienzklassen.

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<a href="/nachrichten/dws-steigt-den-mdax-auf" hreflang="de">DWS steigt in den MDax auf</a> http://www.asscompact.de/node/167504

Der größte deutsche Asset-Manager, die DWS, schafft es in den Mid-Cap-Ableger des Deutschen Aktienindex, der die 50 größten deutschen Unternehmen unterhalb des Dax beinhaltet. Ab 24.03.2025 ist die Deutsche-Bank-Tochter im MDAX angesiedelt.

167504 10. März 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

STOXX Ltd, Teil der Unternehmensgruppe ISS STOXX und Anbieter von Benchmark- und Indexlösungen für globale institutionelle Investoren, hat vergangene Woche die neue Zusammensetzung der Dax Blue-Chip-Indizes, also Dax, MDax, SDax und TecDax, bekannt gegeben. Der Dax bildet die 40 größten Unternehmen nach Marktkapitalisierung und Handelsvolumen im deutschen Aktienmarkt ab. Im MDax befinden sich die 50 größten Unternehmen, die den im Dax gelisteten Unternehmen folgen, er fungiert also als deutscher „Mid-Cap-Index“. Der SDax bildet dann die 70 größten Unternehmen nach den im MDax gelisteten Unternehmen ab, bei denen es sich somit um Small Caps handelt.

Die Indizes werden alle drei Monate überprüft. Bei der planmäßigen März-Überprüfung wechseln je drei Unternehmen vom MDax in den SDax und umgekehrt. Eines der drei Unternehmen, welche in den MDax aufsteigen, ist der größte deutsche Vermögensverwalter, die DWS. Ebenso steigen die flatexDEGIRO AG und die RENK Group AG auf. Vom MDax in den SDax wandern die Siltronic AG, Schott Pharma AG & Co. KGaA sowie die Hypoport SE.

„Ergebnis harter Arbeit“

Stefan Hoops, Vorsitzender der DWS-Geschäftsführung, kommentiert den Aufstieg in den MDax wie folgt: „Der Aufstieg in den MDax ist das Ergebnis harter Arbeit und einer disziplinierten Leistung der gesamten DWS-Mannschaft weltweit. Die DWS ist in den vergangenen Jahren zu einem der am schnellsten organisch wachsende internationale Vermögensverwalter geworden.“

Der Einzug in den MDax dürfte, so das Unternehmen, dazu führen, dass weitere Fonds und Indizes die DWS in ihr Portfolio aufnehmen werden, was erfahrungsgemäß noch mehr Aufmerksamkeit auf die Aktie lenken dürfte.

Der erste Handelstag der DWS-Aktie im MDax wird der 24.03.2025 sein. (mki)

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<a href="/nachrichten/vom-luxus-der-reduktion-leben-im-wohnwagon" hreflang="de">Vom Luxus der Reduktion: Leben im Wohnwagon</a> http://www.asscompact.de/node/167503

Wohnlösungen auf kleinem Raum, die auf Naturmaterialien setzen und autark funktionieren: Mit diesem Konzept ist Wohnwagon vor zehn Jahren in Österreich gestartet. In Deutschland zeigt sich eine besondere Offenheit für innovative Wohnformen, wie Theresa Mai, Gründerin von Wohnwagon, im Interview erläutert.

167503 10. März 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement Frau Mai, Ihr Start-up hat vor zehn Jahren als Tiny-House-Pionier in Österreich begonnen. Was war damals die Vision?

Wir wollten mit Wohnwagon zeigen, wie zukunftsfähiges Wohnen aussehen kann und ganz konkrete Lösungen anbieten, wie man das in gebaute Realität umsetzen kann: Bauen mit der Natur, im Kreislauf, autark versorgt und so, dass es für die Menschen, die in dem Haus wohnen, ein leistbares, nachhaltiges und gesundes Wohnen ermöglicht.

Ihre mobilen Minihäuser heißen Oskar, Hubert oder Fanni. Worauf legen Sie denn bei Bauweise und Materialien Wert?

Wir legen besonderen Wert auf den konsequenten Einsatz von Naturbaustoffen. Wir bauen mit Massivholz und dämmen mit Schafswolle. Im Innenausbau kommt ebenso viel Holz, genauso wie Lehmputz zum Einsatz. Ein weiteres Kernthema ist die möglichst autarke Versorgung des Gebäudes, wobei es uns hier um geringe Fixkosten im Betrieb geht. Das bedeutet eine weitestgehende Selbstversorgung des Hauses mit unseren Autarkiesystemen.

Ihr Konzept setzt stark auf energie- und wasserautarkes Wohnen. Welche Technologien und Innovationen ermöglichen diese Unabhängigkeit?

Um die autarke Versorgung zu ermöglichen, haben wir viel Zeit in Forschung und Entwicklung investiert. Diese Unabhängigkeit basiert auf innovativen Technologien wie Photovoltaikenergie und Kombination mit intelligenter Steuerung und einem integrierten Verbraucherkonzept, sowie fortschrittlichen Wasserreinigungslösungen. Aber auch das bewusste Weglassen von Technologie war uns wichtig, um eine möglichst einfache und robuste Technik im Haus einzusetzen.

Inzwischen bieten Sie auch größere Vollholzhäuser bis hin zu Mehrfamilienhäusern. Wie kam es zu dieser Portfolioerweiterung?

Mit unseren Kundenprojekten sind wir über die letzten zehn Jahre gewachsen und bauen mittlerweile für Familien und größere Projekte auch Ein- und Mehrfamilienhäuser. Es war der nächste logische Schritt: Anfangs haben wir ein oder zwei Module miteinander kombiniert. Heute kommen bei den größeren Projekten ein drittes, viertes oder fünftes Modul dazu, die auch gestapelt werden können. Diese Baustein-Bauweise regt die Kreativität an – so entstehen immer wieder neue, und auch größere Projekte.

Wie würden Sie Ihre Zielgruppe beschreiben?

Zu Beginn waren es vor allem Pioniere, die sich ins nachhaltige und autarke Wohnen gewagt haben. Mittlerweile ist unsere Zielgruppe breiter gefächert: von jungen Familien, die ein leistbares und gesundes Zuhause schaffen wollen, bis zu Silver Agern – Menschen über 50, die sich eine nachhaltige sowie hochwertige Wohnform im Alter wünschen und weniger Fläche putzen und instand halten möchten. Viele verkaufen ihr Eigenheim oder geben es an die nächste Generation weiter und gönnen sich den Luxus der Reduktion für ihren neuen Lebensabschnitt.

Wohnwagons aus Ihrem Hause finden sich nicht nur in Österreich, sondern inzwischen auch in anderen Ländern, darunter Deutschland. Gibt es Unterschiede zwischen Österreich und Deutschland?

Deutschland und Österreich sind in vielerlei Hinsicht ähnlich. Ein wesentlicher Unterschied ist, dass die Grundstückspreise in Ballungsräumen in Deutschland besonders hoch sind. Das macht Menschen kreativer bei der Wahl ihrer Wohnform. Dadurch erleben wir in Deutschland mehr Offenheit für innovative Wohnlösungen.

Minimalismus, Nachhaltigkeit und flexible Wohnlösungen wurden in den vergangenen Jahren immer gefragter. Wie haben sich Wohnbedürfnisse in den vergangenen zehn Jahren Ihrer Ansicht nach verändert?

Die Wohnbedürfnisse haben sich stark gewandelt. Es ist mehr Flexibilität gefordert, während multiple Krisen das Sicherheitsbedürfnis erhöhen. Viele fragen sich, wo sie ihr Geld überhaupt noch sicher anlegen können. Gleichzeitig sind Lebens-, Job- und Familienmodelle flexibler geworden – die Wohnformen müssen hier mitziehen. Waren es vor zehn Jahren noch Pionierprojekte, mit denen wir im modularen Massivholzbau gearbeitet haben, hat sich mittlerweile die Modulbauweise fest am Markt etabliert. Vor allem die Sicherheit, die durch die flexiblen Immobilien entstehen und die autarke Versorgung wurde in den letzten Jahren zunehmend wichtiger. Auch die gestiegenen Kosten haben dazu geführt, dass sich immer mehr Menschen für kleinere, modulare Wohnformen entscheiden.

Wo sehen Sie aktuelle Wohntrends? Und wie reagieren Sie mit Ihrem Konzept darauf?

Wir erleben, dass die Materialwahl beim Bauen und Wohnen immer wichtiger wird. Immer mehr Menschen wünschen sich nachhaltig gebaute Häuser, eine gesunde Wohnumgebung und einen geringen ökologischen Fußabdruck der Immobilie. Hier können wir als Vorreiter mit viel Erfahrung beim nachhaltigen und autarken Bauen punkten. Ein weiterer Trend, der noch am Anfang steht, sich aber stark entwickeln könnte, ist das Wohnen in kleinen Gemeinschaften und Nachbarschaften. Ressourcen werden geteilt – ähnlich wie früher auf einem großen Bauernhof mit mehreren Generationen und Angestellten. Dank modularer Wohnformen könnten sich künftig vermehrt kleine Nachbarschaftsprojekte entwickeln, bei denen nicht jeder seinen eigenen Rasenmäher, seine Waschmaschine oder sein Auto besitzen muss.

Intelligente Gesamtkonzepte ermöglichen eine bessere Ressourcennutzung und schaffen zugleich sozialen Mehrwert. Wir entwickeln gerade ein Konzept für modulare Mehrfamilienhäuser, die genau diese Nachbarschaftsidee unterstützen: kleine, individuelle Wohnungen in einem größeren Haus, ergänzt durch Gemeinschaftsflächen sowie ein gemeinsames Autarkie- und Mobilitätskonzept. Für viele kann das modulare, kleinere Bauen ein Weg sein, wie das Eigenheim noch leistbar ist – gerade durch die gestiegenen Preise der letzten Jahre ist es eine spannende Alternative geworden!

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<a href="/nachrichten/exklusiv-attikon-gruppe-kauft-weiter-zu" hreflang="de">Exklusiv: ATTIKON Gruppe kauft weiter zu</a> http://www.asscompact.de/node/167502

Die ATTIKON Gruppe wächst weiter: Ab sofort ist die Buschkotte Forderungsmanagement GmbH Teil des Unternehmens. Buschkotte bringt u. a. langjährige Erfahrung in der Absicherung von Forderungsausfällen mit.

167502 10. März 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die ATTIKON Finanz AG hat die Buschkotte Forderungsmanagement GmbH akquiriert. Ab sofort erweitert das Unternehmen das Leistungsportfolio der ATTIKON Gruppe.

Die Buschkotte Forderungsmanagement GmbH ist auf Kreditversicherungen, Bürgschaftslösungen sowie Leasing-Absicherung spezialisiert. Es bringt langjährige Erfahrung in der Absicherung von Forderungsausfällen, der Bereitstellung maßgeschneiderter Bürgschaftslösungen, der Strukturierung individueller alternativer Finanzierungslösungen wie insbesondere weltweites Factoring (Forderungsverkauf) sowie der Optimierung von Forderungsprozessen durch weltweite Inkassonetzwerke mit. Durch den Zusammenschluss wird die langfristige Nachfolge der Buschkotte Forderungsmanagement GmbH abgesichert.

Aus der Erweiterung sollen vor allem Unternehmen Nutzen ziehen können, die das Risiko finanzieller Verluste absichern und dabei die Liquidität optimieren möchten, heißt es von ATTIKON. Der strategische Schritt soll laut eigenen Angaben zudem den Wachstumskurs der ATTIKON Finanz AG fortsetzen und ihre Position im Bereich Firmen- und Gewerbeversicherungen in Deutschland stärken.

Zuletzt hatten sich Ende Februar drei Maklerhäuser der ATTIKON Gruppe angeschlossen. (lg)

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<a href="/nachrichten/ueberschussbeteiligungen-klettern-aber-kunden-bleiben-zurueckhaltend" hreflang="de">Überschussbeteiligungen klettern, aber Kunden bleiben zurückhaltend</a> http://www.asscompact.de/node/167500

Die Überschussbeteiligungen in der Lebensversicherung klettern weiter nach oben – allerdings nur langsam, wie eine Marktstudie von Assekurata zeigt. Trotzdem sind die Deutschen aufgrund der allgemeinen Preissteigerungen weiterhin zurückhaltend, wenn es ums Sparen geht.

167500 10. März 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Es gibt eine gute und eine schlechte Nachricht für deutsche Lebensversicherungskunden. Die gute: Die Überschussbeteiligungen in der Lebensversicherung gehen weiter nach oben. Die schlechte: Der Aufwärtstrend hat sich verlangsamt und nur etwa jedes zweite Unternehmen geht die Erhöhung mit. Das sind die Ergebnisse der 23. jährlichen Analyse der Überschussbeteiligungen und Garantien deutscher Lebensversicherer der Assekurata Assekuranz Rating-Agentur. In diesem Jahr hat Assekurata die Zahlen von 39 Unternehmen untersucht, die nach Prämieneinnahmen einen Marktanteil von 62% repräsentieren.

Durchschnittliche Verzinsung steigt an

Über alle Unternehmen hinweg kletterte die laufende Verzinsung auf 2,53% von 2,42% im Vorjahr. Der höchste Einzelwert liegt aktuell bei 3,25% (Vorjahr: 3,0%). Im Durchschnitt liegt die in Aussicht gestellte Gesamtverzinsung inklusive Schlussüberschüsse und sonstigen Gewinnanteilen bei 3,22%. Im Vorjahr waren es 3,12%. Bezogen auf den gesamten Beitrag des Kunden entspricht dies einer illustrierten Beitragsrendite von 2,32%.

Verzinsung in der Klassik und Neuen Klassik

Innerhalb der Studie hat Assekurata auch die Entwicklung in einzelnen Produktsegmenten untersucht. In der klassischen Lebensversicherung beispielsweise liegt die laufende Verzinsung durchschnittlich bei 2,53%, die Gesamtverzinsung steht aktuell bei 3,22%. In der Neuen Klassik liegt sie bei 2,58%, die Gesamtverzinsung beträgt 3,26%. Der gestiegene Höchstrechnungszins – er ist zum Jahresanfang von 0,25% auf 1,0% angestiegen, der erste Anstieg seit 30 Jahren – führt dazu, dass zumindest für lang laufende Verträge wieder vermehrt positive Garantierenditen erzielt werden. Auch die Garantieleistungen in der Rentenphase haben sich zum Positiven gewendet: In der neuen Klassik liegen die garantierten Monatsrenten aktuell fast 20% über den Vorjahreswerten.

Indexpolicen: Höhere Renditegutschriften

Bei Indexpolicen haben höhere Garantien sowie positive Börsenverläufe im Jahr 2024 zu gestiegenen Renditegutschriften geführt – durchschnittlich haben Kunden vergangenes Jahr eine Gutschrift von 3,78% erhalten. Die meisten Indexstichtage 2024 waren positiv. „Nach vielen schwachen Jahren in der Vergangenheit ist dies ein kleiner Lichtblick“, kommentiert Lars Heermann, Bereichsleiter Analyse und Bewertung bei der Assekurata.

Auch die gestiegene Überschussbeteiligung hat zu diesem positiven Trend beigetragen. Der deklarierte laufende Überschusszins, der für die nächsten Indexbeteiligungen relevant ist, ist vom 2,80% im Vorjahr auf 3,04% gestiegen.

Fondspolicen: Laufende Verzinsung bleibt beinahe konstant

Bei den untersuchten Fondspolicen ist die laufende Verzinsung im Vergleich zum Vorjahr (2,34%) mit 2,37% beinahe konstant geblieben. Es handelt sich hierbei um hybride fondsgebundene Produkte mit mehreren Anlagetöpfen. In der Anbieterverteilung zwischen dem niedrigsten und höchsten Wert liegt allerdings mit 2,25 Prozentpunkten relativ weit auseinander. Das Fondsangebot hat sich im Vergleich zum Vorjahr von 83 Fonds auf 91 Fonds ausgeweitet.

Kunden bleiben weiterhin zurückhaltend beim Sparen

Insgesamt fällt das Fazit allerdings gemischt aus, so Assekurata. Während die Rückflüsse aus der Zinszusatzreserve – im Jahr 2024 beliefen diese sich auf 5 Mrd. Euro – Freiräume für künftige Überschussbeteiligungen schaffen und die gesunkene Inflation wieder positive Realverzinsungen in der Lebensversicherung ermöglicht, nehmen die Deutschen die allgemeinen Preissteigerungen als immer noch äußerst hoch wahr. Das wiederum bedeutet eine sinkende Sparbereitschaft. „Infolgedessen dürfte auch die Attraktivität der Überschussbeteiligung weniger stark wahrgenommen werden“, so Assekurata-Geschäftsführer Dr. Reiner Will. Kunden könnten daher weniger motiviert sein, ihr Geld in langfristige zinsabhängige Anlagen zu investieren – wie etwa Lebensversicherungen mit Überschussbeteiligungen. (js)

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<a href="/nachrichten/der-versicherungsmakler-das-berufsbild-im-wandel" hreflang="de">Der Versicherungsmakler: Das Berufsbild im Wandel</a> http://www.asscompact.de/node/167499

Der Beruf des Maklers steht im Spannungsfeld zwischen rechtlichen Vorgaben, Marktveränderungen und wachsenden Kundenansprüchen. Seit seiner Entstehung hat sich der Beruf stetig weiterentwickelt. Rechtsexpertin Julie Schellack vom BDVM zeigt, wie sich das Berufsbild aus juristischer Sicht verändert hat.

167499 10. März 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement Ein Artikel von Julie Schellack, Vizepräsidentin beim Bundesverband Deutscher Versicherungsmakler e. V.

Das Berufsbild des Versicherungsmaklers reicht bis ins Mittelalter zurück. Damals waren Makler unabhängige Vermittler, die verschiedene Dienstleistungen anboten, darunter auch den Abschluss von Versicherungsverträgen. Besonders im maritimen Handel, wo es um die Absicherung von Waren und Schiffen ging, spielten Makler eine zentrale Rolle.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Versicherungsmakler haben sich seither erheblich verändert. Schon früh entstanden Regeln für den Berufsstand. Nach der Hamburgischen Mäklerordnung von 1642 durften nur „…gute, tüchtige Personen zu geschworenen Maklern angenommen werden …“. Das durch unterschiedliche Maklerordnungen manifestierte Monopol des beeidigten Maklertums fand jedoch ein Ende mit Einführung des HGB (1861), der Gewerbeordnung (1869) und dem 1871 ergangenen „Gesetz, betreffs Aufhebung des Institutes der beeidigten Makler …“ . Die Gewerbeordnung schuf erstmals einheitliche Regelungen für den Zugang zu gewerblichen Berufen, einschließlich des Versicherungsmaklers. Von da an trat ein einfacher Gewerbeschein an die Stelle der Vereidigung.

Aktuelle Regulierung

Wesentliche Änderung des seither nahezu unregulierten Berufszugangs brachten die EU-Vermittlerrichtlinie (22.05.2007) und die EU-Versicherungsverordnung (20.12.2018). Die Umsetzung in Deutschland erfolgte durch unterschiedliche gesetzliche Neuregelungen wie das Versicherungsvermittler-Gesetz und Anpassungen bestehender Gesetze, insbesondere im VVG und der GewO. Diese Vorschriften haben zu deutlichen Verschärfungen der Regeln für die Zulassung und Berufsausübung geführt.

Versicherungsmakler müssen seither eine Sachkundeprüfung ablegen, eine Berufshaftpflichtversicherung nachweisen und sich bei der zuständigen IHK registrieren lassen. Daneben sind unterschiedliche (teilweise sehr detaillierte) Vorgaben für die Beratung und Dokumentation sowie eine laufende Weiterbildungsverpflichtung eingeführt worden.

Die Maßnahmen zielen vor allem darauf ab, die Qualität der Beratung und den Verbraucherschutz zu erhöhen. Sie bringen aber auch einen hohen Aufwand mit sich und werfen die Frage auf, ob die Vielzahl bürokratischer Vorgaben, Informations- und Dokumentationspflichten einen echten Mehrwert für den Kunden bringt.

Aus Sicht der Verbraucherzentralen, die sich fast ausschließlich mit Negativ-Beispielen befassen müssen, ist zu verstehen, dass immer „noch mehr“ Regeln zum Schutz der Verbraucher gefordert werden. Der Eindruck von systematischen Fehlberatungen wird aber gerade vom Ombudsmann, der für Verbraucherbeschwerden eingeführten Schlichtungsstelle, nicht bestätigt. Und auch die Maßnahmen der BaFin zur Eindämmung von Missständen wie zuletzt bei der Restschuldversicherung greifen in Deutschland mit Erfolg bei der Bekämpfung von Missständen.

Daneben setzen sich Vermittlerverbände selbst für hohe Qualitätsstandards ein. In eigenen Verbandsregeln wie dem „Code of Conduct“ des BDVM werden Leitlinien geschaffen, die sich am Bild des „ehrbaren Kaufmanns“ orientieren und die eigenen Mitglieder zu erhöhten Qualitätsstandards verpflichten.

Einfluss der Rechtsprechung

Daneben hat vor allem die Rechtsprechung das Berufsbild des Maklers in den letzten Jahrzehnten wesentlich geprägt.

Im „Sachwalter“-Urteil aus dem Jahr 1985 hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Grundlage für eine Haftung des Versicherungsmaklers manifestiert. Der BGH betonte in diesem Urteil weitreichende Beratungspflichten des Maklers. Die Grundsätze dieser Entscheidung gelten auch heute fort und prägen das Berufsbild des Versicherungsmaklers als Sachwalter an der Seite seines Kunden.

Daneben hat der BGH unter anderem mit einem Urteil aus dem Jahr 2016 erneut die Positionierung des Maklers als Interessenvertreter des Kunden betont. Die bis dahin in der Praxis von Versicherern oftmals an Vermittler „ausgelagerte“ Schadenbearbeitung ist mit dieser Entscheidung für Versicherungsmakler deutlich eingeschränkt worden. Der Makler kann und muss seinen Kunden bei der Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber Versicherern unterstützen. Eine vom Versicherungsmakler für den Versicherer durchgeführte Schadenregulierung aber birgt Interessenkonflikte und ist wegen der Stellung des Maklers an der Seite des Kunden nicht mit der aktuellen Gesetzeslage vereinbar.

Möglicherweise im Gegensatz hierzu findet sich ein aktuell kontrovers diskutiertes Thema: die Nutzung des Begriffs „unabhängig“. Zwei Urteile (Oberlandesgericht Köln und Landesgericht Bremen) scheinen die Auffassung der Verbraucherzentrale zu bestätigen, dass Makler den Begriff „unabhängiger Berater“ nur dann verwenden dürfen, wenn keinerlei wirtschaftliche Verflechtungen mit Versicherungsunternehmen bestehen und insbesondere keine Vergütung durch Courtagen vom Versicherer erfolgt. Ob die Urteile indes verallgemeinerungsfähig sind, wird zu Recht bezweifelt. Das LG Leipzig hat Ende 2024 entschieden, dass sich Versicherungsmakler sehr wohl als unabhängig bezeichnen dürfen, denn sie erzielen ihr Einkommen zwar aus Courtagen, aber verteilt über den gesamten Versicherungsmarkt.

Aktuelle Diskussionen und Herausforderungen

Die Versicherungsbranche und das Berufsbild des Maklers stehen weiterhin im Fokus regulatorischer und gesellschaftlicher Diskussionen. Neben der bereits angesprochenen bürokratischen Belastung prägt vor allem die Frage der Vergütungsmodelle die politische Diskussion. Die oftmals ideologisch überlagerten Forderungen einer Abschaffung oder Begrenzung von Provisionen zugunsten einer Honorarberatung sind ein Dauerthema. Während Befürworter argumentieren, dass eine Honorarberatung die Unabhängigkeit stärkt, sehen Kritiker darin eine Gefahr für die Erreichbarkeit von Beratung für breite Bevölkerungsschichten – wie auch die Beispiele anderer europäischer Länder zeigen.

Auch die Forderung nach mehr nachhaltigen Versicherungsprodukten und einer entsprechenden Beratung prägen die aktuellen gesetzlichen Vorstöße. Makler müssen sich intensiv mit ESG-Kriterien (Environmental, Social, Governance) auseinandersetzen, um den wachsenden Anforderungen in der Beratung gerecht zu werden.

Fazit: Ein Berufsbild im Wandel

Das Berufsbild des Versicherungsmaklers hat sich über Jahrhunderte hinweg entwickelt und bleibt auch heute dynamisch. Die rechtlichen Vorgaben, die sich von der Gewerbeordnung bis hin zu modernen Vermittlervorschriften erstrecken, haben den Beruf professionalisiert und gleichzeitig komplexer gemacht. Auch wachsende Ansprüche der Kunden und der Regulatorik an Beratung, Transparenz und Nachhaltigkeit sowie der Digitalisierung fordern eine kontinuierliche Weiterentwicklung.

Versicherungsmakler, die diesen Wandel aktiv gestalten, können sich auch in Zukunft erfolgreich behaupten. Dabei gilt es, die Balance zwischen den eigenen wirtschaftlichen Interessen, regulatorischen Anforderungen und den Bedürfnissen der Kunden zu finden.

Diesen Beitrag lesen Sie auch in AssCompact 03/2025 und in unserem ePaper.

Bild: © Julie Schellack, Bundesverband Deutscher Versicherungsmakler e. V.

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<a href="/nachrichten/bestandsuebertragung-strategie-als-wertbestimmender-faktor" hreflang="de">Bestandsübertragung: Strategie als wertbestimmender Faktor</a> http://www.asscompact.de/node/167497

Im Podcast unterhält sich das Fachmagazin AssCompact mit Dr. Frank Baumann, Fachanwalt für Versicherungsrecht, und Dr. Hans-Georg Jenssen, ehemaliger geschäftsführender Vorstand beim BDVM, über erfolgreiche Strategien bei der Bestandsübertragung. Im Fokus: die Strategie als wertbestimmender Faktor.

167497 10. März 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die Übertragung eines Kundenbestandes eines Maklerhauses ist ein komplexer Prozess, bei dem viele Faktoren eine Rolle spielen. Besonders spannend ist die Frage, wie sich die strategische Ausrichtung eines Maklerhauses auf den Wert seines Bestandes auswirkt. Welche Auswirkungen hat die strategische Ausrichtung auf den Unternehmenswert? Wie beeinflussen Spezialisierung und Kundenfokus den Wert seines Bestandes? Und was bedeuten dabei das Vergütungsmodell sowie die Transparenz darüber?

In dieser Podcast-Episode spricht Dr. Alexander Ströhl, Chefredakteur beim Fachmagazin AssCompact, mit Dr. Frank Baumann, Fachanwalt für Versicherungsrecht und Partner der Sozietät Wolter Hoppenberg, und Dr. Hans-Georg Jenssen, Rechtsanwalt und ehemaliger geschäftsführender Vorstand beim Bundesverband Deutscher Versicherungsmakler e. V., darüber, wie die strategische Ausrichtung den Wert eines Maklerhauses beeinflusst und an welchen Punkten Inhaber ansetzen können, um den Wert zu optimieren.

Unabhängigkeit als wertbestimmender Faktor

#01:32: Strategische Ausrichtung als Schlüsselfaktor

#05:10: Spezialisierung und Kundenfokus

#09:40: Vergütungsmodell und Transparenz

Sie haben Fragen oder Anregungen rund um diese Episode des AssCompact Podcasts? Dann schreiben Sie uns: podcast@asscompact.de. (as)

Bild: © AssCompact

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<a href="/nachrichten/cyberpolice-deckt-keinen-betrug-durch-gehackte-drittsysteme" hreflang="de">Cyberpolice deckt keinen Betrug durch gehackte Drittsysteme</a> http://www.asscompact.de/node/167451

Das LG Hagen entschied: Eine Cyberversicherung greift nicht bei Betrug durch gehackte Drittsysteme. Ein Unternehmen verlor 85.000 Euro durch Phishing, doch der Versicherer zahlte nicht. Warum das Gericht den Schaden nicht als Versicherungsfall einstufte.

167451 10. März 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

In einem Urteil des Landgerichts Hagen (LG) vom 15.12.2024 wurde die Klage eines Unternehmens gegen seinen Cyberversicherer abgewiesen. Das Unternehmen hatte aufgrund gefälschter E-Mails 85.000 Euro an Betrüger überwiesen und forderte diesen Betrag von seiner Versicherung zurück. Das Gericht entschied jedoch, dass kein Versicherungsfall vorlag, da keine Verletzung der eigenen IT-Systeme des Unternehmens stattgefunden hatte. Der Betrug resultierte aus einem Angriff auf das System eines Dritten, nämlich des Lieferanten, und fiel daher nicht unter den Versicherungsschutz.

Phishing-Angriff: Unternehmen fällt auf gefälschte E-Mails herein

Das Unternehmen hatte seit Mai 2020 eine Cyberversicherung mit jährlicher Verlängerung, die auch „Cyber-Vertrauensschäden“ abdeckte. Es stand in regelmäßigem Kontakt mit einem polnischen Lieferanten, üblicherweise per E-Mail – auch zur Klärung offener Rechnungen. Eines Tages erhielt das Unternehmen eine Nachricht, in der der vermeintliche Lieferant eine neue Bankverbindung mitteilte. Nach weiteren Mails, in denen Bestellungen und Zahlungen besprochen wurden, überwies das Unternehmen 85.000 Euro auf das neue Konto.

Erst als der echte Lieferant unbezahlte Rechnungen anmahnte, wurde der Betrug erkannt. Die E-Mails waren gefälscht, das Konto gehörte nicht dem Lieferanten. Das Unternehmen erstattete Anzeige und meldete den Schaden der Versicherung.

Es stellte sich heraus, dass der Exchange Server des Lieferanten vermutlich gehackt wurde. Der Versicherer lehnte die Schadenregulierung ab, woraufhin das Unternehmen Klage erhob.

Das Unternehmen argumentierte, dass der Eingriff in den E-Mail-Verkehr und den Zahlungsprozess einem Angriff auf sein eigenes Telekommunikationsnetzwerk gleichkomme. Da der Täter das echte Postfach des Lieferanten nutzte, liege keine bloße Nachbildung einer E-Mail-Adresse vor. Zudem seien die Versicherungsbedingungen zu überprüfen und nach einer Inhaltskontrolle unwirksam.

Der Versicherer widersprach: Die Systeme des Unternehmens seien nicht kompromittiert worden, es handele sich lediglich um einen Täuschungsschaden. Der Erhalt einer betrügerischen E-Mail allein begründe keinen Versicherungsschutz.

Das Gericht folgte der Argumentation des Versicherers und sah keinen Versicherungsfall, da keine Informationssicherheitsverletzung vorlag. Weder wurden Datenschutzbestimmungen verletzt noch die Netzwerksicherheit der Klägerin beeinträchtigt.

Cyber-Betrug ist kein Angriff auf das eigene IT-System

Ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer würde die entsprechende Klausel in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen so verstehen können, dass sein eigenes Netzwerk betroffen sein muss. Der Empfang täuschend echter E-Mails stellt jedoch keinen direkten Angriff auf die IT-Systeme der Klägerin dar, da deren E-Mail-System normal funktionierte. Der Angriff betraf allein das Netzwerk des Lieferanten.

Zudem bleibt eine Netzwerksicherheitsverletzung beim Versicherungsnehmer Voraussetzung für den Versicherungsschutz, die hier nicht gegeben war. Der Fall ähnele eher einem klassischen Betrug als einem Cyberangriff.

Auch ein Vertrauensschaden lag nicht vor, da keine Sicherheitsverletzung durch Mitarbeiter oder Dritte innerhalb des Unternehmens geschah. Das Gericht bestätigte außerdem die Klarheit der Versicherungsbedingungen: Eine Cyberversicherung schützt nur das eigene IT-System, nicht weltweite Hacker-Angriffe mit indirekten Folgen. Andernfalls würde jede Teilnahme am E-Mail-Verkehr ein erhebliches Risiko darstellen. (bh)

LG Hagen, Urteil vom 15.10.2024 – Az: 9 O 258/23

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<a href="/nachrichten/asscompact-032025" hreflang="de">AssCompact 03/2025</a> http://www.asscompact.de/node/167496 167496 10. März 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement ]]> <a href="/nachrichten/neuer-maklerfavorit-bei-pools-und-dienstleistern" hreflang="de">Neuer Maklerfavorit bei Pools und Dienstleistern</a> http://www.asscompact.de/node/167491

Die Dominanz des bisherigen Spitzenreiters Fonds Finanz bei Pools und Dienstleistern ist gebrochen. Das belegt die neue Studie „AssCompact AWARD – Pools & Dienstleister 2025“. Welcher Anbieter stürzte den langjährigen Spitzenreiter? Und welche Pools und Verbünde bieten hohe Qualitätsstandards?

167491 9. März 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement ]]>
<a href="/nachrichten/asscompact-award-%E2%80%93-pools-dienstleister-2025" hreflang="de">AssCompact AWARD – Pools & Dienstleister 2025</a> http://www.asscompact.de/node/167471

In welchen Bereichen bedienen sich Makler und Mehrfachagenten regelmäßig des Dienstleistungsangebotes von Pools und Verbünden? Und welcher der Anbieter macht mit ihnen das meiste Geschäft? Die Studie AssCompact „AWARD – Pools & Dienstleister 2025“ wartet diesmal mit einem Paukenschlag im Ranking der Maklerfavoriten auf.

167471 9. März 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

In der aktuellen Studie AssCompact „AWARD – Pools & Dienstleister 2025“ geht es u. a. darum, welche Pools und Dienstleister die befragten Makler und Mehrfachagenten aktuell mit ihrem Angebot überzeugen. Ermittelt wurden z. B. die Favoriten der Vermittler in diversen Sparten wie Vorsorge/Leben, Kranken, Sach/HUK und Finanzanlage/Finanzierung.

Ansprechpartner

Dr. Mario Kaiser, kaiser@bbg-gruppe.de, 0921 75758–33

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<a href="/nachrichten/%E2%80%9Ewir-sind-ins-risiko-gegangen-ohne-zu-wissen-ob-alles-funktioniert%E2%80%9C" hreflang="de">„Wir sind ins Risiko gegangen, ohne zu wissen, ob alles funktioniert“</a> http://www.asscompact.de/node/167480

Letzten Sommer hat Christof Moissl im Interview erzählt, wie er nach einer „Mid Work Crisis“ seinen Job als angestellter Makler aufgab und fortan mit seiner Familie im Wohnmobil arbeitet und lebt. Nun wollte AssCompact wissen, ob er seinen Traum, als Makler durch die Welt zu reisen, weiterleben kann.

167480 9. März 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement Interview mit Christof Moissl, selbstständiger Versicherungsmakler
Herr Moissl, unser erstes Interview hatten wir im August 2024. Was hat sich bei Ihnen seitdem verändert?

Wir erhielten nach Erscheinen des ersten Interviews Einladungen zu Podcasts, eine Kooperations­anfrage der Campingfreunde von OCC und gründeten im November 2024 unseren neuen Geschäftszweig: Coaching „Digitales Arbeiten für Versicherungsvermittler“. Das positive Feedback von Kollegen, die ebenfalls mobil arbeiten möchten, zeigte sich in konkreten Fragen zur Umsetzung. Aktuell unterstützen wir einen Kollegen aus der Ausschließlichkeit dabei, sein digitales Set-up zu finden, um mit seiner Familie längere Zeit in Ungarn zu leben und dort zu arbeiten. Ein weiterer Kunde erhält Beratung zur passenden Fahrzeugwahl und Technik für seinen ersten Businesscamper.

2024 war geprägt von Ausprobieren, Unsicherheiten und dem Aufbau erster Routinen. Wir sind ins Risiko gegangen, ohne zu wissen, ob das alles funktioniert. 2025 profitieren wir bereits von gesammelten Erfahrungen, steigern das Tempo und sehen tolle Entwicklungen bei Umsatz und Ertrag – eine zusätzliche Motivation und Bestätigung unseres Weges.

Gibt es nach einem weiteren halben Jahr im Wohnmobil wieder neue Learnings und vielleicht auch typische Fehler, die man (trotzdem) macht?

Unser Hauptfehler: zu schnell und im Dunkeln reisen. Wenn wir zu schnell reisen, geht zu viel Zeit für die Organisation des Alltags und die Fahrt drauf – Hektik kommt auf. Unser „bester“ Fehler 2024: Anfahrt von Galizien nach Barcelona. Übermotiviert am zweiten Anreisetag bei schönstem Wetter und toller Musik verkündet Pilot Christof Moissl der restlichen Crew, dass die geplante Zwischenübernachtung nicht notwendig sei und die Moissls heute noch Barcelona erreichen werden. Blöd, dass bei der Ankunft um 19 Uhr der Campingplatz unerwartet voll war. Auf der Suche nach einer Parkmöglichkeit für eine Nacht am Flughafen machte der bereits stark ermüdete Fahrer, also ich, einen gravierenden Abbiegefehler und so fanden wir uns kurzerhand mit unserem 12,5-Meter-Gespann auf der Express-Abholspur am Terminal 1 wieder – das nur für Taxis und Pkw ausgelegt ist! Vorbei an engen Pylonen und vielen ungläubigen Zuschauern kamen wir komplett schweißgebadet endlich heraus, fuhren dann zur Strafe noch 35 km im Dunkeln weiter zu einem freien Stellplatz, um dort übernachten zu können. Daher Learning 1: Auch wenn es gut läuft, wird ab 15 Uhr nach einem Übernachtungsplatz gesucht.

Learning 2: Für Vollzeitreisende im Camper gibt es eine Community mit monatlichen Zoom-Stammtischen und regem Austausch auf der Camp&Work-Plattform. Als Sahnetüpfelchen trafen wir einige Mitglieder vor Ort auf der CMT-Messe in Stuttgart.

Learning 3: Ein 100% digitales Büro und Vollzeit­reisen schließen Vor-Ort-Termine nicht aus. Im Kern­geschäft entstand unser bester Umsatz durch klassische Empfehlungen aus dem Kundenbestand.

Wie steht es mit weiteren erwähnenswerten Entwicklungen und Entdeckungen?

Im Business: Gemeinsam mit einer Kollegin arbeiten wir an einem Webinar: „Erfolgreich sichtbar & 100% digital – Dein Weg zum modernen Versicherungsbusiness“. Stephanie Wisgott, Expertin für digitales Marketing, übernimmt den Part „Erfolgreich sichtbar“ und zeigt, wie man sich in den sozialen Medien authentisch positioniert. Ich decke „100% digitales Büro“ ab, basierend auf unserer papierlosen und ortsunabhängigen Arbeitsweise als Vollzeitreisende. Unser Angebot richtet sich an alle Kollegen, die sich mehr Flexibilität bei Zeit und Aufenthaltsort wünschen – ohne ihr ganzes Leben umzukrempeln. Ein digitales Büro macht hier aus einem „Muss“ ein „Kann“.

Und privat: Wir planen den Kauf eines VW Bulli, um mehr Arbeitsfläche und einen Raum für Videocalls sowie Podcast-Aufnahmen zu schaffen. Zudem nutzen wir den Bulli als unser Alltagsauto für Ausflüge und Einkäufe. Dank zusätzlicher Solar- und Batteriekapazität gewinnen wir mehr Unabhängigkeit – aktuell sind wir hier noch eingeschränkt. Künftig reisen wir also mit Wohnmobil, Wohnwagen und VW Bus.

Wie erleben Sie derzeit die Community der „Mobile Professionals“, vor allem auch die, die Sie persönlich kennengelernt haben?

Unserer Kenntnis nach gibt es in der Versicherungsbranche kaum eine Community für mobiles Arbeiten – das wollen wir ändern. Auf der DKM 2025 sind wir auf alle Fälle mit unserem Camper dabei, um uns weiter zu vernetzen. Mobile Professionals gibt es aber ja in vielen Branchen. Wir haben Freelancer aus der virtuellen Assistenz, dem Marketing, der Programmierung und Buchautoren kennengelernt – sogar Pflegekräfte, die an verschiedenen Orten arbeiten. Selbst eine Beamtin haben wir getroffen, die sich für zwei Jahre einen Remote-Job-Deal ausgehandelt hat.

Wie darf man sich denn einen ganz „normalen“ Arbeitstag im Wohnmobil bei Ihnen vorstellen?

Ich starte meist um 8:30 Uhr am Laptop, organisiere die Tagesaufgaben und erledige so viel wie möglich. Meine Frau steigt um 10 Uhr ein und bereitet den Brunch vor. Ab 10:30 Uhr beginnen die Kundengespräche. Mehrmals pro Woche steht in der Mittagspause eine Sporteinheit an – zuletzt oft Fußball-Zirkeltraining. Nachmittags er­ledige ich mit unserem Sohn Innendienstvorgänge. Abends dann schließen wir meist gegen 19 Uhr den Laptop. Bei Telefonaten oder Videocalls kann es auch mal 21 Uhr werden.

Haben Sie auch Ihr Business-Modell und Ihre Zielgruppe noch weiter angepasst?

In den letzten Monaten haben wir die Vorteile der digitalen Beratungs- und Vertriebswelt gezielt mit den Stärken der klassischen Arbeitsweise kombiniert. Unser idealer Weg scheint eine Mischung aus 80 bis 90% digitalem Arbeiten und flexiblen Vor-Ort-Beratungen nach Bedarf zu sein. Unser Fokus bleibt auf Ärzten – hier starten wir eine Kooperation mit einem auf Mediziner spezialisierten Steuerbüro. Gleichzeitig haben wir auch angehende Privatiers, Gewerbekunden, digitale Nomaden und Camping-Fans beraten. Diese Vielfalt sorgt für eine stabile Mischung im Kundenbestand und macht uns ganz einfach jede Menge Spaß!

Welche Rolle spielt bei Ihnen KI? Nutzen Sie sie und hilft sie Ihnen, z. B. bei der Skalierung?

Die KI hilft uns vor allem, administrative Prozesse zu beschleunigen, da sie in unserem Maklerverwaltungsprogramm Professional Works steckt und die Funktionen dort laufend erweitert werden. In der Buchhaltung genießen wir ebenfalls die Vorzüge der KI. Für Texte nutzen wir KI für den gezielten Feinschliff, wobei wir oft nur Teile davon übernehmen, um in unserem eigenen Sprachstil zu bleiben. Für unser Kerngeschäft haben sich als effektivste Marketing- und Werbeinstrumente die aktive Kontaktpflege, Aufbau eigener Netzwerke und die Weiterempfehlung gezeigt. Irgendwie schön, dass sich die alte und neue Vertriebswelt sinnvoll ergänzen ...

Im letzten Interview haben Sie auch von Ihren Plänen für den Winter erzählt. Wo haben Sie ihn tatsächlich verbracht? Und wo soll es noch hingehen?

Herbst und Winter verbrachten wir in Spanien, vor allem in Barcelona, sowie in Frankreich, verknüpft mit Flugreisen nach Deutschland. Aktuell genießen wir die Gegend um Valencia. Bis Juni 2025 geht es weiter nach Portugal, bevor wir Richtung Deutschland reisen, um den TÜV zu erledigen und unseren Sommerurlaub dort zu verbringen. Nach dem Caravan-Salon Ende August und der DKM Ende Oktober planen wir, Norwegen mit seinen Polarlichtern zu erkunden. Wo wir den Winter 2025/26 verbringen, lassen wir noch offen – langweilig wird es auf jeden Fall nicht!

Diesen Beitrag lesen Sie auch in AssCompact 03/2025 und in unserem ePaper.

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<a href="/nachrichten/digital-insurance-podcast-stabilitaet-unsicheren-zeiten" hreflang="de">Digital Insurance Podcast: Stabilität in unsicheren Zeiten</a> http://www.asscompact.de/node/167494

In dieser Episode des Digital Insurance Podcast unterhalten sich Digitalexperte Jonas Piela und Ulrich Leitermann, Vorstandsvorsitzender des Versicherers SIGNAL IDUNA, über die Digitalisierung und Zukunft der Versicherungswirtschaft.

167494 8. März 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Ulrich Leitermann, Vorstandsvorsitzender der SIGNAL IDUNA, spricht mit Moderator Jonas Piela in der neuen Folge des Digital Insurance Podcast über die aktuellen Herausforderungen und Chancen der Branche. Die Aufnahme fand Ende Januar 2025 in Dortmund statt, kurz vor den Bundestagswahlen in Deutschland. Leitermann gibt Einblicke in die Lage des Unternehmens und die Auswirkungen des politischen und wirtschaftlichen Umfelds auf die Versicherungswirtschaft.

Politische Unsicherheit und wirtschaftliche Herausforderungen

Leitermann betont die Bedeutung stabiler politischer Rahmenbedingungen für eine funktionierende Versicherungswirtschaft. Die aktuelle Lage, geprägt von Rezessionstendenzen, Inflation und steigenden Insolvenzzahlen im Handwerk – der traditionellen Kernzielgruppe von Signal Iduna – bereitet ihm Sorge. Er schildert die Auswirkungen von Lieferanteninsolvenzen auf mittelständische Unternehmen und deren Folgen für die Versicherungsbranche. Trotz der schwierigen Lage zeigt sich Leitermann mit den aktuellen Vertriebsergebnissen von SIGNAL IDUNA zufrieden und unterstreicht die Bedeutung einer klaren Unternehmensstrategie, wie sie mit „Momentum 2030“ verfolgt wird, um Mitarbeitern in Zeiten großer Unsicherheit Stabilität zu bieten.

Steigende Gesundheitskosten und die Notwendigkeit von Innovation

Der Podcast beleuchtet auch das Thema steigende Gesundheitskosten und die damit verbundenen Herausforderungen für sowohl gesetzliche als auch private Krankenversicherungen. Leitermann bestätigt die Befürchtungen von Jens Baas, Chef der Techniker Krankenkasse (TK), bezüglich steigender Beiträge und erläutert die Ursachen für die wachsenden Leistungsausgaben im Gesundheitswesen. Er betont, dass auch private Versicherer vor dem Problem steigender Beiträge stehen und keine Möglichkeit haben, diese über Steuerzuschüsse zu kompensieren.

Karenztage, psychische Gesundheit und Eigenverantwortung

Die Diskussion um die Bezahlung des ersten Krankheitstages wird ebenfalls angesprochen. Leitermann betont, dass zwar die Krankschreibungsrate zugenommen hat, jedoch nicht pauschal von Missbrauch ausgegangen werden sollte. Er sieht mehrere Faktoren, wie die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf das Immunsystem und die zunehmende psychische Belastung durch Unsicherheit und Volatilität im gesellschaftlichen Umfeld, als mögliche Ursachen. Er unterstreicht die Bedeutung von betrieblichem Gesundheitsmanagement und der Förderung der psychischen Gesundheit der Mitarbeiter. Er fordert die Politik auf, den Bürgern transparent darzulegen, wie die Sozialsysteme funktionieren und welche Herausforderungen bestehen.

Fachkräftemangel und die Rolle von Home-Office

Der Fachkräftemangel stellt für SIGNAL IDUNA eine weitere große Herausforderung dar. Leitermann erläutert die Maßnahmen, die das Unternehmen ergreift, um Mitarbeiter zu gewinnen und zu halten. Er betont die Bedeutung von Digitalisierung und KI zur Effizienzsteigerung. Zur Frage des Homeoffice vertritt Leitermann eine differenzierte Position. Während er die Vorteile von mobilem Arbeiten für Flexibilität und Work-Life-Balance anerkennt, plädiert er für eine ausgewogene Mischung aus Büro- und Hom-Office-Arbeit, um die Teamzusammenarbeit und den Wissenstransfer zu gewährleisten.

Die größten Herausforderungen für die Zukunft

Leitermann fasst zusammen, dass die größten Herausforderungen für die Versicherungswirtschaft die Kostenentwicklung, der Fachkräftemangel und die steigenden Anforderungen der Kunden an die Servicequalität sind. Digitalisierung und der gezielte Einsatz von künstlicher Intelligenz werden als Schlüssel zum Erfolg im Wettbewerb angesehen.

Über den Podcast

Seit April 2020 veröffentlicht Jonas Piela regelmäßig Gespräche zur digitalen Transformation mit Vorständen und Managern der Versicherungswirtschaft. Sein Ziel ist, dass seine Zuhörer einem lockeren Gespräch unter Gleichgesinnten lauschen und so Ideen und Anregungen für die eigene Arbeit mitnehmen. Zu finden ist der Podcast unter anderem bei Google, Apple und Spotify sowie unter unter pielaco.com/podcast.

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<a href="/nachrichten/das-berufsbild-makler-aus-sicht-einer-maklerbetreuerin" hreflang="de">Das Berufsbild Makler aus Sicht einer Maklerbetreuerin</a> http://www.asscompact.de/node/167493

Bei der erfolgreichen Beziehung zwischen dem Kunden und dem Versicherungsmakler muss noch eine weitere Komponente funktionieren: die Beziehung zwischen Makler und Versicherer. Lisa Lohre engagiert sich als Maklerbetreuerin für die Zusammenarbeit und Förderung junger Makler.

167493 8. März 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement Interview mit Lisa Lohre, Maklerbetreuerin beim Versicherungskammer Maklermanagement Kranken GmbH
Hi, Lisa, du warst selbst einmal Versicherungsmaklerin, richtig? Warum hast du die Seiten gewechselt?

Direkt nach meiner Ausbildung habe ich im Alter von 22 Jahren den Schritt in die Selbstständigkeit gewagt und begann meine Karriere als Versicherungsmaklerin.

Obwohl ich die Freiheit und Flexibilität der Selbstständigkeit sehr schätze, entwickelte sich bei mir der Wunsch nach mehr beruflicher Sicherheit. Bei meiner Neuorientierung stand für mich schnell fest, dass nur die Rolle der Maklerbetreuerin infrage kommt. Diese Position vereint meine Leidenschaft für den Vertrieb, die Zusammenarbeit mit Makler:innen und mein unternehmerisches Mindset. Durch meine eigene Erfahrung als Maklerin war mir bewusst, wie essenziell gezielte Unterstützung und innovative Vertriebsstrategien für den Erfolg in der Branche sind.

Inwiefern hilft dir diese Vergangenheit bei deinem jetzigen Job?

Ich kenne beide Perspektiven und gehe so gezielt auf die Bedürfnisse der Makler:innen ein. Dadurch kann ich sie effektiv unterstützen – besonders Jungmakler:innen, die sich noch in der Aufbauphase befinden.

Als ich mit meiner Selbstständigkeit gestartet bin, fehlte mir zunächst eine klare Zielgruppenstrategie. Erst durch das Empfehlungsgeschäft fand ich meinen Fokus im Immobilienbereich. Diese Erfahrung hat mir gezeigt, wie entscheidend eine klare Ausrichtung für den langfristigen Erfolg ist. Heute prägt diese Erkenntnis mein Handeln: Ich lege großen Wert darauf, die individuellen Anforderungen von Makler:innen zu verstehen und passgenaue Lösungen anzubieten.

Mein Ziel ist, Makler:innen dabei zu unterstützen, ihr Potenzial voll auszuschöpfen – und dabei aus meiner eigenen Erfahrung heraus wertvolle Impulse zu geben.

Wie würdest du das Berufsbild Makler aus deiner Perspektive als Maklerbetreuerin definieren?

Makler:innen sind unabhängige Vermittler:innen, die ausschließlich die Interessen ihrer Kund:innen vertreten. Ihre Aufgabe besteht darin, den optimalen Versicherungsschutz zu finden – individuell, objektiv und auf die Bedürfnisse der Kund:innen abgestimmt.

Makler:innen handeln als freie Unternehmer:innen, die keiner Versicherungsgesellschaft verpflichtet sind, und kombinieren Marktkenntnis mit Beratungskompetenz, Empathie und einem hohen Serviceanspruch. Dabei bauen sie langfristige Vertrauensbeziehungen zu ihren Kund:innen auf.

Als Maklerbetreuerin unterstütze ich Makler:innen darin, ihre Arbeit effizient und erfolgreich zu gestalten – durch Schulungen, innovative Lösungen und gezielte Beratung. Gemeinsam schaffen wir so Mehrwerte für unsere Kund:innen und die Branche.

Hat sich diese Definition in den letzten Jahren gewandelt?

Absolut, das Berufsbild „Makler:in“ hat sich stark verändert. Während früher der Fokus vor allem auf der Vermittlung von Versicherungsprodukten lag, sind heute Beratungskompetenz, nachhaltige Kundenbeziehungen und die Rolle als ganzheitliche Risiko- und Vorsorgeberater:innen stärker in den Vordergrund gerückt. Das erfordert vor allem ein zwischenmenschliches Fingerspitzengefühl.

Apropos Veränderung: Inwiefern haben sich denn die Erwartungen der Kunden gegenüber Versicherungsmaklern verändert?

Die Erwartungen der Kund:innen an Versicherungsmakler:innen haben sich in den letzten Jahren spürbar verändert. Die Ansprüche sind gestiegen: Kund:innen erwarten heute nicht nur Schnelligkeit, sondern auch exzellentes Fachwissen, eine hohe Beratungsqualität und einen umfassenden Marktüberblick.

Durch die einfache Verfügbarkeit von Informationen im Internet kommen viele Kund:innen bereits gut informiert ins Gespräch und stellen konkrete, teilweise auch sehr anspruchsvolle Fragen.

Gleichzeitig hat sich die Rolle der Makler:innen erweitert. Kund:innen wenden sich zunehmend auch mit Themen an Makler:innen, die über deren eigentlichen Schwerpunkt hinausgehen, und erwarten eine Lösung. Das erfordert ein starkes Netzwerk – nicht nur von Maklerbetreuer:innen, sondern auch von den Makler:innen selbst, um partnerschaftlich mit Expert:innen zusammenzuarbeiten und die Kund:innen umfassend zu unterstützen.

Kurz gesagt: Die Kund:innen von heute suchen keine reinen Vermittler:innen, sondern verlässliche Berater:innen und Problemlöser:innen, die individuell auf ihre Bedürfnisse eingehen, auch bei komplexen Anliegen.

Wie kannst du als Maklerbetreuerin hier Abhilfe schaffen?

Meine Aufgabe als Maklerbetreuerin ist, Makler:innen in ihrer Arbeit gezielt zu unterstützen – fachlich kompetent, gut erreichbar und lösungsorientiert. Ein starkes Netzwerk im Unternehmen und unter den Makler:innen sowie die Fähigkeit, Markttrends frühzeitig zu erkennen, sind dabei essenziell.

Der Makler hat gemeinhin eher ein schlechtes Bild in der Gesellschaft. Wie könnte man, oder auch du als Maklerbetreuerin, dieses denn attraktiver gestalten, um so auch für mehr Branchennachwuchs zu sorgen?

Die Wahrnehmung des Maklerberufs verändert sich bereits, insbesondere durch die aktive und authentische Kommunikation auf Social Media. Junge Makler:innen teilen positive Erfahrungen, loben öffentlich und zeigen, wie modern, vielfältig und erfüllend die Branche sein kann. Dies verbessert nicht nur das Image bei Endkund:innen, sondern macht den Beruf auch für Nachwuchskräfte attraktiver.

Gleichzeitig wird auch offen Kritik geäußert – und das ist wertvoll. Transparenz und ehrliche Kommunikation tragen dazu bei, Vertrauen aufzubauen und die Weiterentwicklung der Branche voranzutreiben.

Du bist auch beim Jungmakler Award, der sehr vielseitige Talente hervorbringt, als Förderer aktiv. Würdest du sagen, dass es überhaupt ein eindeutiges Berufsbild des Maklers gibt?

Ein eindeutiges Berufsbild des Maklers gibt es nach wie vor, wie ich bereits zuvor skizziert habe: Makler:innen sind und bleiben unabhängige Berater:innen, die im Interesse ihrer Kund:innen handeln und deren Bedürfnisse in den Mittelpunkt stellen.

Was sich jedoch stark verändert hat, ist die Spezialisierung innerhalb dieser Berufsgruppe. Während früher Makler:innen häufig als „Generalist:innen“ mit einem breiten Angebotsportfolio agierten, liegt der Fokus heute zunehmend auf einer klaren, zielgerichteten Ausrichtung.

Wie siehst du die Zukunft des Versicherungsmaklers und wie, glaubst du, wird sich das Berufsbild noch weiterentwickeln?

Die Rolle der Makler:innen wird auch in Zukunft relevant bleiben. Trotz technologischer Fortschritte wie KI bleibt die persönliche, man kann schon fast menschliche Beratung sagen, unverzichtbar – insbesondere bei komplexen Themen wie Gesundheit. Die Digitalisierung erleichtert jedoch die Arbeit durch wertvolle Tools, Analysen und Produktvergleiche, sodass Makler:innen sich stärker auf individuelle Beratung und spezialisierte Zielgruppen konzentrieren können.

Um sich in einem wachsenden Wettbewerb zu behaupten, ist eine klare Positionierung entscheidend – sei es durch Spezialisierung oder Kooperationen. Diese Entwicklung öffnet neue Perspektiven und macht die Branche auch für Nachwuchskräfte attraktiver. Mit unserem Format #InsureFriends fördern wir gezielt junge Talente, schaffen Netzwerke und unterstützen sie dabei, sich auf die Anforderungen der Zukunft einzustellen.

Diesen Beitrag lesen Sie auch in AssCompact 03/2025 und in unserem ePaper.

Bild: © Lisa Lohre, Versicherungskammer Maklermanagement Kranken GmbH

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<a href="/nachrichten/%E2%80%9Eich-bin-der-meinung-dass-man-jedes-boot-versichern-kann%E2%80%9C" hreflang="de">„Ich bin der Meinung, dass man jedes Boot versichern kann“</a> http://www.asscompact.de/node/167492

Immer mehr Menschen erfüllen sich den Traum vom eigenen Boot. Ob nun Katamaran oder Yacht: Auf einen passgenauen Versicherungsschutz kommt es an. Welche Risiken es abzusichern gilt und was darüber hinaus zu beachten ist, erläutert der Spezialmakler und Jetski-Fan Norman Nammert.

167492 7. März 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement Interview mit Norman Nammert, Inhaber der NAMMERT Versicherungen
Herr Nammert, Sie sind auf Boots- und Yacht­versicherungen spezialisiert. Sind Sie selbst auch ein Wassersportfan?

Und wie! Ich bin in Mecklenburg geboren und in Brandenburg aufgewachsen. Das Wasser gehört also zu meinem Leben dazu. In der Schule habe ich Segeln gelernt und 2005 hat es mich das erste Mal auf einen Jetski gezogen. Seitdem bin ich dem Jetskisport verfallen und war auf vielen Rennen am Start und wurde mit meinem Rennteam 2016 Europameister. Durch meine Mutter war ich auch immer in Kontakt mit der Versicherungsbranche, sie selbst war sehr erfolgreiche Versicherungsagentin. Mit dem Einzug des eigenen Jetski entstand auch die Idee, Wassersportversicherungen zu verkaufen und damit Hobby und Beruf zu vereinen.

Welche Versicherungen zählen denn zu Ihrem Portfolio?

Angefangen hat es bei mir mit der Jetskiversicherung, schnell stieg die Nachfrage nach weiteren Versicherungsprodukten für Wassersportfahrzeuge. Wir bieten das klassische Versicherungspaket für Boote und mittlerweile auch Schutz für E-Foils, Elektroboote und Rennboote. Dazu gehören selbstverständlich die Haftpflicht, aber auch Kasko, Rechtsschutz und die Insassenunfallversicherung. Auch für Charterfahrzeuge haben wir die passenden Produkte.

Was sollte eine Bootsversicherung denn umfassen?

Es wundert mich nach wie vor, dass es keine Pflichtversicherung auf deutschen Gewässern gibt. Daher gehört eine Haftpflichtversicherung für mich zur Grundausstattung. Jeder Bootseigner sollte für sein Fahrzeug eine Haftpflicht abschließen, die eine höchstmögliche Deckungssumme anbietet. Bei uns beträgt sie 50 Mio. Euro. So sind neben den gängigen Sachschäden bei Personenschäden auch die resultierenden finanziellen Folgeschäden weiträumig abgedeckt. Daneben ist der Schutz des eigenen Bootes wichtig. Mitversichert sollten auf jeden Fall die Elementarschäden sein. Die zunehmenden klimatischen Änderungen treffen nicht nur Gebäudeeigentümer: Gerade 2023 gab es viele beschädigte Boote durch die Ostsee-Sturmflut. Zudem nehmen Diebstahlschäden wieder zu. Dabei ist es wichtig, nicht nur den Diebstahl des kompletten Bootes zu versichern. Auch das Entwenden von Motoren ist nach wie vor ein Hauptaugenmerk der Diebe. Hier bietet nur die Vollkasko Versicherungsschutz. Mit enthalten sind hier auch jegliche Kollisionsschäden am Rumpf. Selbst der erfahrenste Bootsfahrer hat schon mal eine Grund­berührung gehabt. Schäden an der Schraube gehören gerade zur Hauptsaison zu unserem Arbeitsalltag.

Und gegen welche Risiken sollten sich Bootsbesitzer darüber hinaus zusätzlich absichern?

Darüber hinaus ist es sinnvoll, auch eine Rechtsschutz- und Insassenunfallversicherung abzuschließen. Nicht jeder gängige Rechtsschutz bietet eine Deckung für Wassersportfahrzeuge, immer härter werden aber die Sanktionen auf dem Wasser. Hier bieten wir eine Lösung und kompetenten Rechtsbeistand über unsere Partner. Die Unfallversicherung tritt ein, wenn der Besatzung an Bord etwas zustößt. Normalerweise muss man hier ganz differenziert und umständlich versicherte Personen angeben. Mit unserem Premium-Tarif sind alle Insassen des Bootes mitversichert, egal ob Familienangehörige oder gute Freunde.

Wo lauern Ihrer Erfahrung nach Deckungslücken?

Wie bei allen Versicherungen ist der Kunde derjenige, der über seinen Schutz bestimmt. Wir als Versicherungsexperten können ihm beratend beistehen und bei der Entscheidungsfindung helfen. Wir bearbeiten täglich Schadenfälle, die verschiedenste Ursachen haben. Diese Praxiserfahrung bringen mein Team und ich bei unseren Beratungsgesprächen mit ein. Viele Kunden kommen zu uns und wünschen sich eine Diebstahlversicherung, die grundsätzlich in der Teilkaskoversicherung abgesichert ist. Oft wird jedoch vergessen, dass der Teildiebstahl wie z. B. der Verlust des Außenborders, dort nicht mitenthalten ist. Hier bietet ausschließlich die Vollkaskoversicherung einen passenden Schutz. Das öffnet regelmäßig die Augen des Kunden. Auch sollte immer darauf geachtet werden, dass nicht nur der Zeitwert versichert ist, sondern es sich um eine feste Taxe handelt. Sprich: Das, was selbst mal bezahlt wurde, soll im Worst Case auch von der Versicherung getragen werden. Am besten ist diese feste Taxe dann auch zeitlich unbegrenzt, auch hier gibt es Unterschiede in den einzelnen Tarifen.

Für welche Boote gibt es Policen, welche lassen sich dagegen nicht oder nur schwer versichern?

Ich bin der Meinung, dass man jedes Boot versichern kann. Das sehen viele Mitbewerber und auch Versicherungsgesellschaften nicht zwingend genauso. Gerne wird der Vergleich zum Auto genommen, aber ganz so einfach ist es mit der Bootsversicherung dann doch nicht. Die Boote sind viel individueller und die vorhandene Stückzahl viel geringer, als man es mit der Kfz-Branche vergleichen kann. Daraus resultiert vor allem, dass Versicherer ihre Aufmerksamkeit sehr viel lieber potenziell risikoärmeren Booten widmen. Das erschwert vorrangig Eignern von sehr alten Booten, sehr schnellen Booten, Jetskis und Eigenbauten, eine gescheite Versicherung zu finden. Vor ebenjenem Problem stand ich 2013 mit meinem Jetski auch und habe mich daher entschieden, unsere Produkte grundsätzlich auch für diese Fahrzeuge anzubieten.

Wie beurteilen Sie das Angebot auf dem Markt?

Der Markt hat sich in den letzten vier Jahren breiter aufgestellt. Die Bootsversicherung ist immer noch eine Nische und wird nicht von allen Gesellschaften angeboten. Die Unterschiede bestehen zumeist in den angebotenen Produkten. Die Tarifspanne ist meist begrenzt, sodass z. B. die Staffelung zwischen Teil- und Vollkasko nicht überall angeboten wird. Die Deckungssummen in der Haftpflicht haben eine breite Spanne, von 7,5 Mio. Euro bis zu 50 Mio. Euro. Hinzu kommt, dass nicht jedes Fahrzeug bei jedem Versicherer den passenden Schutz erhält. Eine Grenze bilden hier unter anderem Boote, die älter als 20 Jahre sind, eine PS-Leistung von über 250 oder den Wert von 250.000 Euro übersteigen.

Ein Highlight, das vermehrt durch die Kunden angefragt wird, ist das weltweite Fahrtgebiet. Hier gelangen viele Versicherungsanbieter nicht nur an geografische Grenzen. Die Hurrikan-Zeit stellt ein großes Problem dar. Große Versicherer, die weltweiten Schutz in der Kasko anbieten, haben einen zeitlichen Ausschluss von einem halben Jahr. Ansonsten sind die Produkte in den letzten vier Jahren immer ähnlicher geworden. So können Beiboot und Trailer nahezu immer mitversichert werden.

Wie haben sich denn die Prämien zuletzt entwickelt?

Wie in allen Versicherungsbereichen sind auch die Prämien in der Bootsversicherung gestiegen. Prozentual fiel der Anstieg in der Kaskoversicherung höher aus als etwa im Bereich Kfz. Wenn man hier ein Verhältnis ziehen möchte, ist schnell erkennbar, dass es weniger Boote gibt. Jedoch sind die zu versichernden Werte entsprechend höher. Weniger Risiken zu höheren Versicherungssummen ergeben entsprechende Zahlungen bei Schadenfällen.

Wie sieht es mit dem Thema Schadenregulierung aus?

Die Schadenregulierung ist umfangreicher geworden. Vor allem die Meldungen an Haftpflichtschäden ist in den letzten Jahren gestiegen. Erhöhte Schadenleistungen fallen in den letzten Jahren bei Jetskis an. Diese bestehen aus einer Hülle, die umständlich zu reparieren ist. Der einfache Kollisionsschaden wird dadurch schnell zum wirtschaftlichen Totalschaden.

Dazu kommt, dass mit steigender Schadenhäufigkeit die internen Prüfphasen von Rechnungen etc. länger werden. Wir selbst haben viel Handhabe in der Schadenbearbeitung, sodass die vorrangige Korrespondenz über mein Büro läuft. Hier arbeiten nicht nur Versicherungsexperten, sondern auch eine ausgebildete Bootsgutachterin. Jeder Schadenfall ist sehr individuell und bedarf eines strukturierten Handlings. Eine Dunkelverarbeitung kann bei unserer Sparte nicht angewandt werden.

Können Sie sich an kuriose Schadenfälle erinnern?

Kuriose Fälle erreichen uns immer wieder. Vorrangig handelt es sich um Diebstähle, bei denen die Täter entweder unheimlich dreist oder sehr versiert vorgegangen sind. So wurde 2023 aus einer Ostsee­marina eine komplette Jeanneau Prestige entwendet. Niemand vor Ort hat den Diebstahl mitbekommen. Die Yacht ist weg und ward nie mehr gesehen. Im Nachhinein teilte uns das Kompetenz­zentrum Bootskriminalität aus Konstanz mit, dass gerade komplette Yachten als Transportmittel für den internationalen Drogenschmuggel nach Nordeuropa eingesetzt werden.

Kooperieren Sie auch mit anderen Maklern?

Wir kooperieren mit mehr als 2.000 Maklerhäusern. Die meisten Pools sind mit uns verbunden. Einen unverbindlichen Zugang erhalten Sie am schnellsten über unsere Website.

Diesen Beitrag lesen Sie auch in AssCompact 03/2025 und in unserem ePaper.

Bild: © NAMMERT

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<a href="/nachrichten/neuer-leiter-von-schroders-capital-solutions" hreflang="de">Neuer Leiter von Schroders Capital Solutions </a> http://www.asscompact.de/node/167490

Schroders Capital, die Private-Markets-Sparte von Schroders, hat die Position des Leiters und Chief Investment Officers (CIO) bei Schroders Capital Solutions neu geschaffen. Den neuen Posten übernimmt Vikram Bhandaris, der vor seinem Wechsel zu Schroders Capital Senior Portfolio Manager bei BlackRock war.

167490 7. März 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Schroders Capital, die Private-Markets-Sparte von Schroders, hat die Ernennung von Vikram Bhandari in der neu geschaffenen Position des Leiters und Chief Investment Officers (CIO) von Schroders Capital Solutions bekannt gegeben. Bhandari arbeitet von London aus und berichtet an Ingo Heinen, Global Head of Business Development and Product. In der neuen Position soll Bhandari das Geschäftswachstum vorantreiben und verantwortet die Strategie und deren Umsetzung im Bereich der Private-Markets-Lösungen von Schroders Capital.

Bhandari hat umfangreiche Expertise als Investor in verschiedenen Anlageklassen und bei der Verwaltung von gemischten Private-Markets-Portfolios. Vor dem Wechsel zu Schroders Capital war er als Senior Portfolio Manager bei BlackRock tätig. Dort baute er den Bereich Multi-Alternatives Private Markets Solutions in der EMEA-Region aus und arbeitete mit verschiedenen Kundensegmenten zusammen, darunter Pensionskassen, Versicherungen, Vermögensverwalter, Staatsfonds und Family Offices.

Das Team von Schroders Capital Solutions soll eng mit bestehenden und potenziellen Kunden zusammenarbeiten, um passende Private-Markets-Lösungen über verschiedene Anlageklassen und Sub-Strategien hinweg zu konzipieren, umzusetzen und zu verwalten.

„Wir unterstützen unsere Kunden dabei, ein maßgeschneidertes Engagement über das gesamte Angebot der Private Markets hinweg aufzubauen. [...] Unter Vikram Bhandaris Leitung wird es uns gelingen, die Kompetenzen von Schroders Capital Solutions zu erweitern und unsere wachsende globale Kundenbasis noch umfassender zu bedienen“, erklärt Ingo Heinen, Global Head of Business Development & Product bei Schroders Capital.

„Auch in Deutschland und Österreich beobachten wir weiterhin eine steigende Nachfrage nach Private-Markets-Investitionen und das über verschiedene Kundensegmente hinweg. Da immer mehr Investoren Private-Markets-Anlagen in ihrer Allokation berücksichtigen, steigt der Bedarf an individueller Beratung. Mit der Weiterentwicklung unserer Schroders Capital Solutions-Kompetenz und der Verpflichtung von Vikram Bhandari sind wir in der Lage, auch die komplexesten Probleme unserer Kunden lösen zu können“, sagt Alexander Prawitz, Country Head Germany, Austria, CEE & Mediterranean bei Schroders. (tik)

Bild: © Schroders Capital

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<a href="/nachrichten/rentner-erhalten-ab-01072025-mehr-geld" hreflang="de">Rentner erhalten ab 01.07.2025 mehr Geld</a> http://www.asscompact.de/node/167489

21 Millionen Rentner haben ab 01.07.2025 mehr Geld im Portemonnaie. Laut Destatis und Deutsche Rentenversicherung Bund erhöhen sich die Renten in Deutschland zu diesem Stichtag um 3,74%. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil spricht von einer „guten Nachricht“.

167489 7. März 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Von einer „guten Nachricht für die Rentnerinnen und Rentner“ spricht Bundesarbeitsminister Hubertus Heil im Zusammenhang mit der Rentenanpassung, die zum 01.07.2025 gültig wird. Denn nach den nun vorliegenden Daten des Statistischen Bundesamtes (Destatis) und der Deutschen Rentenversicherung Bund werden sich die Renten in Deutschland zu diesem Stichtag um 3,74% erhöhen.

„Stabile Renten sind kein Luxus“

Die Rentenanpassung soll die Teilhabe der Rentnerinnen und Rentner an der Lohnentwicklung der Beschäftigten sicherstellen. Heil weiter: „Die gute Lohnentwicklung führt erneut zu einer Rentenanpassung, die die Kaufkraft der Rentnerinnen und Rentner stärkt. Stabile Renten sind kein Luxus, sondern eine Frage der Leistungsgerechtigkeit für die Menschen, die ihr Leben lang hart gearbeitet haben.“

Mindestsicherungsniveaus von 48% 

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) teilt mit, dass für das Rentenniveau die Haltelinie in Höhe von 48% bis zum 01.07.2025 gelte. Da der aktuelle Rentenwert im vergangenen Jahr aufgrund der Niveauschutzklausel (§ 255e SGB VI) auf den für die Einhaltung des Mindestsicherungsniveaus von 48% erforderlichen aktuellen Rentenwert angehoben wurde, erfolge die Rentenanpassung (entsprechend § 255i SGB VI) zum 01.07.2025 ebenfalls nach dem Mindestsicherungsniveau, heißt es weiter. Der aktuelle Rentenwert werde also zum 01.07.2025 so hoch festgesetzt, dass mit diesem neuen aktuellen Rentenwert das Mindestsicherungsniveau von 48% erreicht werde.

66,15 Euro mehr im Portemonnaie

Der Wert der anpassungsrelevanten Lohnentwicklung liegt bei 3,69%. Berücksichtigt wird außerdem die beitragspflichtige Entgeltentwicklung der Versicherten, die für die Einnahmesituation der gesetzlichen Rentenversicherung entscheidend ist. Darüber hinaus ist auch die für Beschäftigte und Rentenbeziehende unterschiedliche Veränderung der Sozialabgaben wichtig, die wegen der Anpassung nach Mindestsicherungsniveau zu einer leicht höheren Rentenanpassung im Vergleich zur anpassungsrelevanten Lohnentwicklung führt.

Es kommt somit zu einer Anhebung des aktuellen Rentenwerts von gegenwärtig 39,32 Euro auf 40,79 Euro – das sind 3,74%. Laut BMAS ist dies ein Anstieg um 66,15 Euro pro Monat, wenn man von einer Standardrente bei durchschnittlichem Verdienst und 45 Beitragsjahren ausgeht.

„Renten steigen für rund 21 Millionen Rentenbeziehende“

Auch Gundula Roßbach, Präsidentin Deutsche Rentenversicherung Bund, äußert sich positiv: „Mit der Rentenanpassung zum 01.07.2025 steigen die Renten für rund 21 Millionen Rentenbeziehende. Der aktuelle Rentenwert erhöht sich gleichermaßen in Ost und West um 3,74%. Die Renten steigen damit in diesem Jahr wieder deutlich stärker als die Preise, die nach den aktuellen Wirtschaftsannahmen in diesem Jahr voraussichtlich um 2,2% steigen.“ Die Kaufkraft der Renten lege daher in diesem Jahr erneut zu, meint Roßbach.

Und sie ergänzt: „Durch die Dynamik von Renten und Rentenanwartschaften partizipieren die Rentnerinnen und Rentner in jedem Jahr an der wirtschaftlichen Entwicklung unseres Landes und vor allem an den Lohn- und Gehaltszuwächsen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Diese Dynamik der Rentenanpassung ist ein wichtiger Aspekt für das grundsätzlich hohe Vertrauen in das System der gesetzlichen Rente. Nach einer neuen Erhebung der Deutschen Rentenversicherung ist die gesetzliche Rente für 89% der Befragten die wichtigste Form der Altersvorsorge.“ (lg)

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<a href="/nachrichten/baloise-erweitert-altersvorsorgeportfolio" hreflang="de">Baloise erweitert Altersvorsorgeportfolio </a> http://www.asscompact.de/node/167488

Seit Jahresbeginn hat Baloise das Angebot zur Altersvorsorge um die Fondspolice „Best Invest Basis“ ausgebaut. Die „Best-Invest“-Familie hat somit Zuwachs erhalten. Laut Baloise übernimmt die neue Lösung die Vorteile der Fondspolice „Best Invest“ in die erste Schicht.

167488 7. März 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Seit Jahresbeginn gehört die Fondspolice „Best Invest Basis“ zum Altersvorsorge-Portfolio von Baloise. Der Versicherer hat somit die „Best-Invest“-Familie erweitert. Laut Baloise übernimmt „Best Invest Basis“ die Vorteile der etablierten Fondspolice „Best Invest“, wie etwa geringe Effektivkosten inklusive Kostendeckel und eine passende Fondsauswahl, in die erste Schicht.

Neben den verschiedenen Anlagemöglichkeiten ist mit der neuen Basisrente auch ein Garantievermögen wählbar. Kunden haben die Möglichkeit, auch während der Laufzeit die Aufteilung von Fonds- und Garantievermögen zu ändern. Somit kommt die neue Police für Altersvorsorgesparern mit unterschiedlichen Risikoneigungen infrage.

Dynamiken, Beitragserhöhungen und Zuzahlungen sind bis zu 1 Mio. Beitragssumme zu den ursprünglichen Rechnungsgrundlagen möglich. Außerdem verfügt die Police dem Versicherer zufolge über einen der höchsten garantierten Rentenfaktoren im Marktvergleich. (tik)

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<a href="/nachrichten/baukredit-unklare-klauseln-zur-vorfaelligkeitsentschaedigung" hreflang="de">Baukredit: Unklare Klauseln zur Vorfälligkeitsentschädigung</a> http://www.asscompact.de/node/167411

Der BGH hat entschieden, dass Banken keinen Anspruch auf eine Vorfälligkeitsentschädigung haben, wenn die Vertragsklauseln zur Berechnung für den Verbraucher unklar sind. Bei dem Fall ging es um die vorzeitige Rückzahlung von Immobiliendarlehen.

167411 7. März 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Am 03.12.2024 entschied der Bundesgerichtshof (BGH) zugunsten von Verbrauchern hinsichtlich der Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Darlehensrückzahlung. Das Urteil besagt, dass Banken keinen Anspruch auf eine solche Entschädigung haben, wenn die Vertragsklauseln zur Berechnung für den Verbraucher nicht klar und verständlich formuliert sind.

Der Fall zur Vorfälligkeitsentschädigung vor dem BGH

Die Kläger schlossen im Dezember 2018 und Februar 2019 zwei Immobiliendarlehensverträge über insgesamt 190.000 Euro ab. Bei vorzeitiger Rückzahlung der Darlehen forderte die Bank Vorfälligkeitsentschädigungen in Höhe von rund 15.800 Euro, von denen die Kläger einen Teil unter Vorbehalt zahlten. Sie klagten auf Rückerstattung mit der Begründung, die Vertragsklauseln zur Berechnung der Entschädigung seien unklar und somit unwirksam.

In den Allgemeinen Bedingungen waren einige Klauseln zu Kündigung, Rückzahlung und Vorfälligkeitsentschädigung enthalten. Unter anderem hieß es dort, dass Darlehensnehmer der Bank denjenigen Schaden zu ersetzen haben, der dieser aus der vorzeitigen Rückzahlung entsteht. Und weiter:

„Der Berechnung dieses Schadens wird der Darlehensgeber die vom Bundesgerichtshof für zulässig befundene Aktiv-Passiv-Berechnungsmethode zugrunde legen, welche davon ausgeht, dass die durch die Rückzahlung frei gewordenen Mittel laufzeitkongruent in Hypothekenpfandbriefen angelegt werden. Danach wird berücksichtigt:

-Der Zinsverschlechterungsschaden als der finanzielle Nachteil aus der vorzeitigen Darlehensablösung, das heißt, die Differenz zwischen dem Vertragszins und der Rendite von Hypothekenpfandbriefen mit einer Laufzeit, die der Restlaufzeit des abzulösenden Darlehens entspricht.

Klausel verstößt gegen das Transparenzgebot

Der BGH bestätigte die Urteile der Vorinstanzen und entschied, dass die Bank keinen Anspruch auf die geforderte Vorfälligkeitsentschädigung hat. Die maßgebliche Klausel im Darlehensvertrag bezog sich auf die „Restlaufzeit des abzulösenden Darlehens“. Diese Formulierung könne den Eindruck erwecken, dass sich die Berechnung der Entschädigung auf die gesamte verbleibende Laufzeit des Darlehens bezieht. Tatsächlich ist jedoch nur der Zeitraum bis zum nächstmöglichen Kündigungstermin oder dem Ende der Zinsbindung relevant.

Die Kanzlei Dr. Stoll und Sauer formuliert dies so: „Darunter würde ein Verbraucher die gesamte restliche Vertragslaufzeit verstehen, nicht aber den Zeitraum der gesetzlich geschützten Zinserwartung. Genau auf den kommt es aber bei der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung an. Der Verbraucher würde also eine viel höhere Vorfälligkeitsentschädigung „befürchten“ und könnte ihn somit von der vorzeitigen Rückzahlung des Darlehens abhalten. Die Angaben sind daher unrichtig bzw. irreführend.“

Das BGH urteilte entsprechend: Die unklare Formulierung verstößt gegen das Transparenzgebot und führt dazu, dass der Anspruch der Bank auf Vorfälligkeitsentschädigung gemäß § 502 Abs. 2 Nr. 2 BGB ausgeschlossen ist. (bh)

 

BGH, Urteil vom 03.12.2024 - Az: XI ZR 75/23

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