AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement https://www.asscompact.de/ AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement de Tue, 23 Dec 2025 16:32:46 +0100 <a href="/nachrichten/zielgruppe-familien-wie-maklerversicherer-unterstuetzen" hreflang="de">Zielgruppe Familien: Wie Maklerversicherer unterstützen</a> http://www.asscompact.de/node/170132

Vom ersten Versicherungsabschluss bis zur Ruhestandsplanung: Familien sind für Makler mehr als nur eine Kundengruppe – sie bilden den roten Faden durchs Leben. Doch ganzheitliche Familienberatung braucht Zeit, Verständnis und Kontinuität. Wie Maklerversicherer dabei unterstützen.

170132 23. Dezember 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement Ein Interview mit Michael Eichhorn, Vorstandsvorsitzender DMB Rechtsschutz-Versicherung, Dr. Claus Hunold, Vorstand Vertrieb, Marketing und Produktmanagement bei der Haftpflichtkasse, und Christian Nuschele, Head of Distribution & Marketing bei Standard Life.
Zu Beginn die Frage in die Runde: Warum sind Familien für Makler eigentlich eine so wichtige Zielgruppe?

Dr. Claus Hunold Familie ist ein roter Faden durchs Leben. Mit der Geburt eines Kindes beginnt der Bedarf an Absicherung – erst Unfall, dann Haftpflicht, später Hausrat, Berufsunfähigkeit, Altersvorsorge. Wenn Makler diesen Lebenszyklus kennen und aktiv begleiten, haben sie in jeder Phase einen Anknüpfungspunkt. Das schafft nicht nur Geschäft, sondern auch Vertrauen. Wer Familien kontinuierlich begleitet, wird Teil ihres Alltags – nicht nur Dienstleister, sondern fester Ansprechpartner.

Christian Nuschele In der Ruhestandsplanung zum Beispiel geht es nie nur um eine Einzelperson, sondern immer auch um das Umfeld – um Partner, Kinder oder künftige Erben. Wer Vermögen strukturiert oder Nachfolgeregelungen trifft, muss das gesamte Familiengefüge verstehen. Für Makler ist das eine große Chance, weil sie dadurch über Generationen hinweg Ansprechpartner bleiben können. Langfristige Bindung entsteht, wenn Beratung über den unmittelbaren Vertragsabschluss hinausgeht.

Michael Eichhorn Familien spiegeln das ganze Leben wider – und damit alle potenziellen Streitfelder. Es geht um Mietverhältnisse, Arbeitskonflikte, Mobilität im Straßenverkehr oder digitale Risiken wie Cybermobbing. Für Makler bedeutet das: Sie können mit Familien fast das gesamte Produktspektrum abdecken. Gleichzeitig müssen sie aber auch die richtigen Prioritäten setzen. Gute Familienberatung heißt nicht, alles auf einmal zu beraten und zu vermitteln, sondern in jeder Phase zu wissen, welche Risiken wirklich relevant sind.

Das klingt nach einem sehr langfristigen Beratungsmodell. Herr Nuschele, wie gelingt es, diese Verbindung über Jahrzehnte aufrechtzuerhalten?

CN Langfristigkeit funktioniert nur über Vertrauen. Wir sehen in der Ruhestandsplanung, dass Berater erfolgreich sind, wenn sie das ganze Familiengefüge einbeziehen. Wer frühzeitig auch die Kinder oder Erben an den Tisch holt, bleibt Ansprechpartner über Generationen hinweg. Eine aktuelle Studie von Vanguard zeigt, dass rund 70% der Ehepartner nach einem Todesfall den bisherigen Berater wechseln. Bei den Kindern liegt die Quote sogar noch höher. Das bedeutet: Wenn eine Beratung ausschließlich auf eine Generation ausgerichtet ist, besteht die Gefahr, dass der Berater spätestens beim Erbfall den Kontakt zum Kundenstamm verliert.

Aber ist das in der Praxis wirklich umsetzbar? Viele Makler berichten, dass die Einbindung der Familie häufig an Zurückhaltung oder fehlender Offenheit scheitert.

CN Das stimmt zum Teil, ja. In Deutschland spricht man ungern über Geld – oft nicht einmal innerhalb der Familie. Doch erfolgreiche Ruhestandsplaner wissen, wie sie diese Barrieren abbauen können: durch Aufklärung, durch Transparenz und durch klare Nutzenkommunikation. Wer erklärt, dass gemeinsame Gespräche spätere Konflikte vermeiden, stößt meist auf Offenheit.

CH In vielen Familien ist es nicht einfach, über sensible Themen wie Geld, Absicherung oder Nachfolge zu sprechen. Da prallen Emotionen aufeinander. Der Makler steht außerhalb dieser Dynamik. Er darf – und muss – Fragen stellen, die innerhalb der Familie oft niemand offen anspricht. Das verschafft ihm eine objektive Position, aus welcher heraus er Lösungen vorschlagen kann, ohne in familiäre Konflikte hineingezogen zu werden.

Was macht aus Ihrer Sicht eine erfolgreiche Familienberatung aus? Welche Faktoren entscheiden über Vertrauen und Bindung?

CH Aus meiner Sicht ist Kommunikation der Schlüssel. Familienberatung bedeutet, mit unterschiedlichen Generationen zu sprechen – Eltern, Kindern, manchmal auch Großeltern. Jeder hat ein anderes Verständnis von Risiken und Finanzen. Makler können es schaffen, diese verschiedenen Sichtweisen zusammenzubringen. Das funktioniert, wenn sie sich breit aufstellen, unterschiedliche Kommunikationswege nutzen und stets dafür offen bleiben – sei es per Anruf, Brief oder digital via Social Media. Wichtig ist, dass der Kontakt bestehen bleibt, auch über viele Jahre.

Herr Eichhorn, worauf kommt es aus Ihrer Sicht an?

ME Neben Kommunikation spielt Empathie eine zentrale Rolle. Familien wissen oft gar nicht, welche Risiken sie tatsächlich betreffen. Der Makler muss zuhören, Lebenssituationen verstehen und Themen sensibel ansprechen – auch solche, die unbequem sind. Eine gute Beratung erkennt Risiken frühzeitig und vermittelt sie so, dass der Kunde sie nachvollziehen kann.

Das setzt Vertrauen voraus – und viel Wissen. Herr Nuschele, wie lässt sich dieses Vertrauen über einen langen Zeitraum aufrechterhalten?

CN Durch echte Expertise und Kontinuität. Der Makler muss fachlich sattelfest sein, darf aber nicht nur transaktional arbeiten. Es geht nicht darum, jedes Jahr neue Produkte zu platzieren, sondern Kunden über Jahrzehnte zu begleiten. Wer ein langfristiges Betreuungskonzept hat und von Beginn an klar kommuniziert, dass er auch die Familie miteinbeziehen möchte, schafft eine stabile Beziehung.

Können Makler das überhaupt leisten angesichts von Zeitdruck und Regulatorik?

ME Nicht immer allein. Aber sie können Strukturen schaffen – etwa durch Mitarbeitende mit unterschiedlichen Schwerpunkten oder durch Kooperationen. Wichtig ist, dass die Beratung als Prozess verstanden wird, nicht als einmaliges Gespräch. Und Makler sollten den Zugang zu den Themen modern gestalten. Familien ticken heute anders: Sie erwarten Service, schnelle Reaktion und verständliche Sprache. Wenn das gelingt, entsteht Loyalität.

CN Am Ende ist entscheidend, ob ein Makler als echter Begleiter wahrgenommen wird – einer, der die Familie in allen Lebensphasen versteht. Das ist kein kurzfristiger Verkaufserfolg, sondern nachhaltige Bestandssicherung.

Familienberatung bedeutet heute auch, mit neuen Risiken umzugehen. Welche Entwicklungen sehen Sie aktuell besonders stark?

ME Viele klassische Risiken bleiben bestehen – Streitigkeiten beim Wohnen, im Beruf oder in der Schule. Aber hinzu kommen neue Themen, vor allem im digitalen Bereich. Cybermobbing, Identitätsdiebstahl oder Online-Betrug betreffen Familien zunehmend. Eltern und Kinder bewegen sich in einer digitalen Welt, in der rechtliche Konflikte ganz anders entstehen als früher. Unser Ziel ist, hier aufzuklären und präventiv zu unterstützen. Wir bieten etwa einen „Cyber-Check“ an, um Makler und Kunden für diese Themen zu sensibilisieren.

Das klingt stark nach Prävention. Wie wichtig ist dieser Aspekt aus Ihrer Sicht?

ME Sehr wichtig. Es geht nicht nur darum, im Schadenfall da zu sein, sondern Probleme zu verhindern, bevor sie entstehen. Unsere telefonische Rechtsberatung etwa kann genutzt werden, ohne dass ein Schadenfall vorliegt. So können Familien sich recht­zeitig informieren.

CH Viele Menschen engagieren sich ehrenamtlich – im Sportverein, in der Schule, in der Nachbarschaft. Gleichzeitig nimmt die Zahl der Haftungsfälle in diesem Bereich zu. Oft wird übersehen, dass sich daraus echte Risiken ergeben können. Wir haben deshalb unsere Policen um entsprechende Zusatzbausteine erweitert. Auch solche Themen gehören in jede moderne Familienberatung, denn sie zeigen, wie breit das Leben heute aufgestellt ist.

Wie reagieren Makler auf diese Veränderungen? Sind sie ausreichend sensibilisiert für solche neuen Themen?

CH Noch nicht immer. Viele Makler denken zuerst an die klassischen Sparten – Hausrat, Haftpflicht, Unfall. Aber neue Risiken entwickeln sich schnell. Deshalb setzen wir stark auf Weiterbildung, Webinare und den ständigen Austausch. Der Makler muss diese Entwicklungen kennen, um seinen Kunden echten Mehrwert bieten zu können.

Herr Nuschele, in der Lebensversicherung gibt es ebenfalls neue Schwerpunkte. Welche Beobachtungen machen Sie hier?

CN Tatsächlich wächst das Bewusstsein, frühzeitig vorzusorgen – sei es über Ausbildungsversicherungen, Schüler-BU oder kombinierte Vorsorgelösungen. Aber ich würde es nicht als Trendthema bezeichnen, sondern als Pflichtaufgabe. Familien müssen verstehen, dass Vorsorge nicht erst im Alter beginnt. Hier sind Makler gefragt, Aufklärungsarbeit zu leisten und die Komplexität verständlich zu machen.

Familienberatung umfasst häufig auch Kapitalaufbau – etwa bei Vorsorge- oder Ruhestandslösungen. Welche Bedeutung hat in diesem Zusammenhang die Erlaubnis nach § 34f Gewerbeordnung?

CN Grundsätzlich ist die 34f-Erlaubnis nicht zwingend notwendig, um im Bereich der Alters- oder Familienvorsorge tätig zu sein. Wer das fachliche Wissen hat, kann auch im Rahmen des § 34d GewO sehr fundiert beraten. Trotzdem erweitert die zusätzliche Qualifikation den Handlungsspielraum. Sie ermöglicht, über den Versicherungsmantel hinaus direkt in Investmentfonds zu beraten – und damit die finanzielle Planung breiter aufzustellen. In der Praxis zeigt sich, dass gerade Makler mit beiden Zulassungen häufig im Vorsorgegeschäft besonders aktiv sind. Es ist kein Muss, aber ein Vorteil.

Eltern spielen wohl eine Schlüsselrolle, wenn es darum geht, junge Menschen an Versicherungsthemen heranzuführen. Wie wichtig ist diese Rolle aus Ihrer Sicht?

CH Enorm wichtig. Jugendliche beschäftigen sich selten von selbst mit Versicherungen. Ihr erster Kontakt entsteht fast immer über die Eltern – und damit über den Makler, der die Familie betreut. Wenn Eltern ihren Kindern den Wert persönlicher Beratung vermitteln, ist das die beste Gegenstrategie zu anonymen Vergleichsportalen. Der Makler kann diesen Übergang aktiv begleiten, etwa wenn das Kind volljährig wird, die Ausbildung beginnt oder auszieht. Das sind perfekte Zeitpunkte, um Vertrauen aufzubauen und Beratung zur Selbstverständlichkeit zu machen.

ME Viele Eltern wollen, dass ihre Kinder fair und unabhängig beraten werden. Der Makler steht auf der Seite des Kunden, nicht des Produkts. Diese Unabhängigkeit ist gelebter Verbraucherschutz – und etwas, was kein Vergleichsportal leisten kann. Dort gibt es keine Rückfragen, keine persönliche Einschätzung, keine Einordnung. Eltern wissen das und können ihre Kinder dafür sensibilisieren.

Eltern schaffen das Bewusstsein, Makler sichern die Qualität?

ME Es ist eine Art Zusammenspiel: Eltern geben Orientierung, Makler liefern Kompetenz. So entsteht das Vertrauen, das junge Menschen später selbst in die Beratung trägt. Kompetenz bedeutet zugleich immer auch Verantwortung. Diese Chance sollten Makler gegenüber der Zielgruppe Familien mit einer professionellen Beratung erkennen und wahrnehmen.

Die Beratung von Familien ist komplex, individuell – und sie braucht vor allem eines: Zeit. Gleichzeitig zeigt eine aktuelle Erhebung der BFV in Kooperation mit AssCompact, dass Makler rund ein Viertel ihrer Arbeitszeit mit regulatorischen Aufgaben verbringen. Wie wirkt sich das aus Ihrer Sicht auf die Beratungsrealität aus?

CH Das spüren wir deutlich. Regulatorik ist wichtig, sie schafft Sicherheit und Transparenz – aber sie kostet massiv Zeit. Viele Makler berichten, dass sie einen großen Teil ihrer Woche mit Dokumentation, Datenschutz oder Nachhaltigkeitsanforderungen verbringen. Das schmälert die eigentliche Beratungszeit, insbesondere in Feldern wie der Familienberatung, wo man Vertrauen aufbauen und Zusammenhänge erklären muss. Unsere Aufgabe als Versicherer ist deshalb, Prozesse so einfach wie möglich zu gestalten und dem Makler Wege aufzuzeigen, effizienter zu arbeiten.

Wie kann das konkret aussehen?

CH Wir versuchen, die Abläufe zu vereinfachen – etwa durch klar strukturierte Prozesse, schnelle Reaktionszeiten und eine verlässliche Schadenregulierung. Wenn der Makler weiß, dass es bei uns reibungslos läuft, spart das wertvolle Zeit. Außerdem bieten wir Seminare und Workshops an, in denen es um Prozessoptimierung geht. Alles, was beim Makler Effizienz schafft, gibt ihm mehr Raum für das, was wirklich zählt: die Beratung.

Herr Eichhorn, auch Sie erleben, dass Regulatorik für viele Makler zur Belastung geworden ist. Wie gehen Sie damit um?

ME Indem wir uns bewusst machen, dass jeder Makler andere Voraussetzungen hat. Der eine arbeitet allein, der andere im Team. Entsprechend unterschiedlich sind die Bedürfnisse. Wir bieten deshalb flexible Unterstützung – vom direkten Ansprechpartner bis hin zu digitalen Schnittstellen, die Routineprozesse beschleunigen. Ziel ist immer, Beratungszeit zurückzugewinnen. Denn die Qualität einer Beratung bemisst sich nicht an Formularen, sondern an persönlicher Nähe.

Regulatorik ist eine systemische Frage. Hier braucht es die Betätigung einiger Stellschrauben, um für Entlastung zu sorgen, oder?

CN Wir können die Regulatorik nicht abschaffen, aber wir können sie gestalten. Als Branche müssen wir der Aufsicht und der Politik zeigen, welche Folgen übermäßige Regulierung hat: weniger Zeit für Kunden, weniger unabhängige Beratung. In Verbänden wie der BFV bündeln wir diese Erfahrung und bringen sie in den Dialog mit den Entscheidungsträgern ein.

Das klingt nach langfristiger Arbeit. Gibt es auch kurzfristige Ansätze, um Makler zu entlasten?

CN Ja, wir können unterstützen, indem wir Prozesse standardisieren und verständlicher machen. Es hilft schon, wenn Versicherer ihre Abläufe vereinheitlichen, anstatt jede Vorschrift unterschiedlich zu interpretieren. Wenn jeder Anbieter seine eigenen Formulare und Nachweise entwickelt, entsteht unnötiger Mehraufwand für den Makler. Hier tragen wir Verantwortung – durch klare Strukturen, digitale Schnittstellen und praxisgerechte Umsetzungshilfen. Hier müssen wir uns als Versicherer aber auch an die eigene Nase greifen und für Verbesserung sorgen.

CH Unsere Zusammenarbeit innerhalb der BFV ist eine Chance, diese Anliegen stärker zu bündeln. Gerade mittelständische Maklerversicherer profitieren davon, mit einer Stimme zu sprechen. Wenn wir unsere Erfahrungen bündeln und geschlossen auftreten, werden wir auch gehört – etwa bei EIOPA oder im Finanzministerium. Das ist keine Lobbyarbeit im klassischen Sinne, sondern praktische Aufklärungsarbeit für mehr Vertriebszeit im Maklerhaus.

Lesen Sie auch: Bürokratie erdrückt Makler: Steigen regulatorische Anforderungen?

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<a href="/nachrichten/%E2%80%9Eengagierter-maklerservice-ist-unser-herzblut%E2%80%9C" hreflang="de">„Engagierter Maklerservice ist unser Herzblut“</a> http://www.asscompact.de/node/170131

Canada Life ist nun seit 25 Jahren erfolgreich im deutschen Markt aktiv. Mit moderner Technologie und starken Maklerpartnerschaften positioniert sich der Versicherer im Markt. Canada Life erklärt, wie Innovation, Servicequalität und Maklerorientierung verbindet – und welche neuen Lösungen bald folgen.

170131 22. Dezember 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement Interview mit Susan Gibson, CEO bei Canada Life Assurance Europe plc
Frau Gibson, Canada Life ist seit vielen Jahren im deutschen Maklermarkt aktiv. Welche Rolle spielt der deutsche Markt für Ihr Unternehmen heute?

Deutschland ist für uns und unsere Zukunftspläne ein Kernmarkt, wir möchten unser Geschäft hier weiter ausbauen. 2025 haben wir unser 25-jähriges Deutschland-Jubiläum gefeiert. Wir haben viel erreicht, aber wir sagen immer noch, dass wir 25 Jahre jung sind und uns auf die Zukunft freuen. Dank enger Partnerschaften mit Maklern in ganz Deutschland betreuen wir weit über eine halbe Million Kunden und verwalten ein Vermögen von mehr als 10 Mrd. Euro. Im vergangenen Jahr stiegen unsere Prämieneinnahmen um über 3% auf mehr als 1 Mrd. Euro.

Unsere Erfolgsgeschichte verdanken wir vor allem zwei Faktoren: Produktinnovationen wie unserem hochwertigen Investmentangebot sowie der Absicherung von Grundfähigkeiten und schweren Krankheiten. Und unserem Fokus darauf, Maklern einen Service zu bieten, der über das Übliche hinausgeht, damit sie ihren Kunden die beste Beratung bieten können.

Produktentwicklung ist entscheidend für den Markterfolg. Mit der iSuite setzen Sie auf eine moderne Bestandsverwaltung. Wie wirkt sich das auf die Produktentwicklung aus?

Mit der erfolgreichen Migration unserer alten Technologie auf die iSuite haben wir in Zusammenarbeit mit MSG eine moderne Technologieplattform eingeführt, auf der wir neue Dienste und Produkte betreiben und entwickeln können. So können wir unsere Produkte schnell und ohne den üblichen Aufwand genau auf die Marktanforderungen abstimmen und uns stärker auf Innovationen und noch mehr Benutzerfreundlichkeit konzentrieren. Durch die Unterstützung verschiedener Tarifkategorien und die integrierte Bereitstellung regulatorischer Anforderungen können wir Produkte flexibel gestalten und häufiger updaten. Wir sehen Technologie als Wegbereiter für das, was wir gut können und forcieren möchten: innovativ sein und mehr Menschen dazu inspirieren, sich besser beraten zu lassen und dadurch finanziell besser dazustehen.

Welche zuletzt gelaunchten Produktneuerungen profitieren denn bereits von der iSuite?

Alle Neuerungen, die wir seit rund zwei Jahren lanciert haben. Im Risikoschutz bekamen unsere BU und der Premium Grundfähigkeitsschutz je zwei große Updates, die sehr gut von Maklern angenommen wurden – das zeigen positives Makler-Feedback und gute Ratings, was uns sehr freut. Die Einmalbeitragslösung Flexibler Kapitalplan haben wir überarbeitet und auch erfolgreich als Basisrente zur Verfügung gestellt. Zu guter Letzt noch das Update unserer Betriebsrente mit variablem Verhältnis von Garantien und Renditechancen – eine aktuelle Forderung von Vermittlern. Wir finden mit unseren neuen Fähigkeiten einen neuen Rhythmus, und das gibt uns das Selbstvertrauen, die Produktinnovation weiter voranzutreiben.

Und welche Neuerungen dürfen wir demnächst von Canada Life erwarten?

Langlebigkeit macht Renditechancen in der Altersvorsorge immer wichtiger, ein wesentlicher Aspekt in der Beratung von heute. Darauf reagieren wir mit einem attraktiven Fondsangebot. Bald gibt es auch bei unserer Basisrente GENERATION basic plus Zugriff auf unsere vermögensverwaltenden, aktiv gemanagten SAMA-Fonds mit unterschiedlichen Risikoprofilen und eine gut strukturierte Auswahl an ETFs.

Eine kürzlich erfolgte Umstrukturierung erleichtert uns nun den Zugang zu einer größeren Auswahl an Fondslösungen der bei Great-West Lifeco verfügbaren Vermögensverwalter. Dies eröffnet Maklern und ihren Kunden mehr Möglichkeiten, für ein längeres Leben vorzusorgen. Wir sehen auch weiteres Potenzial im Ausbau von Risikoschutz- und Altersvorsorgeprodukten, die Sicherheit und Renditechancen intelligent kombinieren. Dies ist eine wichtige Antwort auf die Wünsche, die Menschen heute und sicher auch morgen haben.

Wie stellen Sie dabei sicher, dass Innovationen nicht nur technisch, sondern auch für Makler im Alltag handhabbar bleiben?

Makler mit moderner Technologie und kompetenten Beratungspartnerschaften zu unterstützen, ist für uns als Maklerversicherer essenziell, besonders im digitalen Zeitalter. Ein schönes Beispiel dafür ist unser Vertriebsnavigator – eine kreative und gleichzeitig praktische Lösung. Das Online-Tool macht Vermittlern die bedarfsgerechte Kundenansprache auf fachlich hohem Niveau leicht: aktuelle Beratungsansätze, individualisierbare Inhalte – und Personalisierbarkeit. Ein solches Zusammenspiel von Vertriebsprofis und Technologie erwarten die Menschen im digitalen Zeitalter.

Ein wichtiger Service sind auch unsere Webinare: immer aktuell, fachlich top. Das hilft unseren Partnern, ihre Expertise kontinuierlich auszubauen, was in Zeiten zunehmender Komplexität umso wichtiger ist.

Welche Rolle spielt die Nutzung von Daten bei Canada Life, um die Servicequalität zu verbessern?

Eine große! Schon seit mehreren Jahren befragen wir unsere Kunden systematisch und regelmäßig dazu, wie zufrieden sie mit uns sind. Sie bewerten dann unseren Service konkret, zum Beispiel wie verständnisvoll wir mit Kundenanfragen umgehen. Damit und durch statistische Methoden finden wir heraus, was Kunden besonders wichtig ist. Ergänzende Einblicke erhalten wir über unser Kundenportal. Mit diesen Daten erkennen wir, was Menschen online tun möchten und wie wir ihnen dabei helfen können, dies noch besser und einfacher zu tun.

Wenn es ans Optimieren interner Prozesse geht, unterstützen auch KI-Tools zur Verwaltung von Kundenanwendungen und -anfragen. Ein wichtiger Aspekt aus der Analyse von Kundenanliegen ist zum Beispiel die Transparenz der Kommunikation. Anwendungen wie Agent Assist sorgen zum Beispiel mit Zusammenfassungen von Kundenrückmeldungen dafür, dass unsere Kunden- dienstmitarbeiter ihre Zeit besser nutzen können.

Sie betonen die Maklerorientierung als Teil der Unternehmenskultur. Wie wird dieser Anspruch intern gelebt?

Maklerorientierung und engagierter Maklerservice sind unser Herzblut. Hier punkten wir auch in einschlägigen Umfragen wie etwa von AssCompact! Ganz aktuell stehen wir hier in der bAV auf dem Siegertreppchen. Damit wir uns immer weiter verbessern, bauen wir unsere vertriebliche Organisation aus. Wir konnten kürzlich Dr. Frederick Krummet als Chief Distribution Officer gewinnen, um uns auf das nächste Level zu bringen. Zusätzlich sorgt unser von Dr. Igor Radović geleitetes Team Sales Proposition dafür, dass Vermittler nicht nur produktseitig das erhalten, was für ihre Kunden zählt, sondern auch, dass dies in optimaler Weise geschieht.

Welche Entwicklungen erwarten Sie in den kommenden Jahren für das Maklergeschäft, Produkte und digitale Services?

Der Konzentrationsprozess auf dem deutschen Lebensversicherungsmarkt geht weiter, die Digitalisierung wird darin eine große Rolle spielen. Auch im Vertrieb: Maklerkonsolidierer und Pools wollen komplexere Beratungsangebote effizienter entwickeln. Sie werden weiter an Bedeutung gewinnen. Es wird in Zukunft nicht nur um leistungsstarke und innovative Produkte und den bestmöglichen Service gehen, sondern auch darum, auf den richtigen Plattformen mit den richtigen Partnern zu spielen, die den Markt der Zukunft gestalten, und damit den Kunden zu helfen, besser dazustehen!

Lesen Sie auch: Junge Kunden: Frühzeitige Beratung als Erfolgsfaktor für Makler

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<a href="/nachrichten/thomas-vogel-ist-neuer-ceo-der-agila-haustierversicherung" hreflang="de">Thomas Vogel ist neuer CEO der AGILA Haustierversicherung </a> http://www.asscompact.de/node/170112

Die AGILA Haustierversicherung hat einen neuen CEO: Zum 15.12.2025 hat Thomas Vogel den Vorstandsvorsitz des Spezialversicherers für Hunde und Katzen übernommen. Vogel war zuvor Geschäftsführer bei AdmiralDirekt. Bei AGILA folgt er auf Marco Brandt.

170112 21. Dezember 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die AGILA Haustierversicherung, die 2022 zur europaweit agierenden Pinnacle Pet Group gehört, hat einen neuen CEO. Seit dem 15.12.2025 steht Thomas Vogel an der Spitze des Spezialversicherers für Hunde und Katzen. Vogel war zuvor 18 Jahre lang für die Kfz-Direktversicherung AdmiralDirekt tätig, davon rund zwölf Jahre als Geschäftsführer. Mit dem Wechsel zu AGILA folgt Vogel auf Marco Brandt. Dort prägte er als Geschäftsführer maßgeblich die Entwicklung und den Erfolg der Direktvertriebsmarke, wie es in der Pressemitteilung weiter heißt.

„Der Haustiermarkt hat sich in den vergangenen Jahren enorm bewegt. Seit der Anpassung der tierärztlichen Gebührenordnung und dem Markteintritt neuer Wettbewerber ist die Konkurrenz spürbar härter geworden – gerade für Spezialversicherer wie AGILA. Ich freue mich darauf, gemeinsam mit einem hoch motivierten Team die Produktinnovationen voranzutreiben, strategische Partnerschaften auszubauen und mit unserer Kundenorientierung neue Maßstäbe zu setzen“, erklärt Thomas Vogel. (tik)

News über weitere personelle Veränderungen in der Branchen lesen Sie in der Rubrik „Personen“.

Bild: © AGILA

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<a href="/nachrichten/wechsel-der-geschaeftsfuehrung-von-admiraldirekt" hreflang="de">Wechsel in der Geschäftsführung von AdmiralDirekt</a> http://www.asscompact.de/node/170111

Nach rund zwölf Jahren als Geschäftsführer von AdmiralDirekt hat Thomas Vogel das Unternehmen verlassen. Auf ihn folgen Julia Heine und Andreas Strick als Geschäftsführer. Heine verantwortet künftig den Bereich Betrieb und Prozesse, Strick ab April 2026 die Bereiche Vertrieb und Marketing.

170111 21. Dezember 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Nach 18 Jahren bei AdmiralDirekt, davon rund zwölf Jahre als Geschäftsführer, hat sich Thomas Vogel aus der Unternehmensführung, um sich einer anderen Aufgabe zu widmen. Er habe die Entwicklung der Direktvertriebsmarke der Itzehoer Versicherungen in dieser Zeit maßgeblich geprägt und AdmiralDirekt erfolgreich im deutschen Kfz-Versicherungsmarkt positioniert, wie das Unternehmen dazu schreibt. Die Nachfolge von Vogel treten zwei neue Geschäftsführer an: Julia Heine und Andreas Strick.

Heine verantwortet künftig den Bereich Betrieb und Prozesse. 2013 begann die heute 37-Jährige ihre berufliche Laufbahn bei AdmiralDirekt, wurde nach zwei Jahren Expertin im Kundenservice und übernahm später die Verantwortung für alle Teams dieses Bereichs.

Andreas Strick wird zum 01.04.2026 Geschäftsführer von AdmiralDirekt für die Bereiche Vertrieb und Marketing. Der 44-Jährige kommot von der FRIDAY Versicherung, wo er derzeit als Director Operations für den Kundenservice in Betrieb und Schaden sowie die Prozessorganisation für das gesamte deutsche Geschäft verantwortlich ist. Der Betriebswirt und Versicherungskaufmann verfügt über mehr als 20 Jahre Branchenexpertise – vornehmlich im Kfz-Bereich – mit den Schwerpunkten Direktversicherung, Produktentwicklung, Prozesse und Controlling. Vor seiner Tätigkeit für FRIDAY war Strick sieben Jahre lang Abteilungsleiter Motor Privatkunden General Insurance Versicherungstechnik bei der Zurich Gruppe Deutschland.#

Bild: © AdmiralDirekt

News über weitere personelle Veränderungen in der Branchen lesen Sie in der Rubrik „Personen“.
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<a href="/nachrichten/digital-insurance-podcast-lebensversicherung-im-digitalen-wandel" hreflang="de">Digital Insurance Podcast: Lebensversicherung im digitalen Wandel</a> http://www.asscompact.de/node/170106

Die neue Episode des Digital Insurance Podcast von Jonas Piela widmet sich der Zukunft digitaler Versicherungsdienstleistungen zwischen nativen Apps und Webanwendungen. Beleuchtet wird auch das Dilemma der digital vernachlässigten Lebensversicherung.

170106 20. Dezember 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

In der neuesten Folge des „Digital Insurance Podcast“ spricht Moderator Jonas Piela mit Percy Wippler, Bereichsleiter IT bei der IDEAL Versicherung. Das zentrale Thema: die Zukunft digitaler Versicherungsdienstleistungen. Wippler vertritt dabei eine interessante These: Die Zukunft liegt nicht in nativen Apps, die auf einem Smartphone installiert werden müssen, sondern in modernen Web-Anwendungen. Er argumentiert, dass native Apps für Versicherer oft „keinen Mehrwert“ bieten und Web-Apps die eigentliche Zukunft darstellen.

Das Dilemma der digital vernachlässigten Lebensversicherung

Wippler beleuchtet im Gespräch, warum gerade die Lebensversicherung oft als digital vernachlässigtes Feld gilt. Das Kernproblem sei die extrem niedrige Interaktionsfrequenz. Während bei einer Kfz-Versicherung häufiger Schäden gemeldet werden oder sich Tarife ändern, tritt das versicherte Ereignis in der Lebensversicherung meist nur ein einziges Mal ein. Abgesehen von seltenen Anlässen wie einem Umzug, einer Änderung der Bankverbindung oder einer Kündigungsanfrage gäbe es für den Kunden kaum einen Grund, sich regelmäßig mit seinem Vertrag zu beschäftigen. Eine dedizierte native App für diesen Zweck zu installieren, sei für die meisten Kunden daher nicht attraktiv.

Web-Apps als flexible und kosteneffiziente Alternative

Der IT-Leiter der IDEAL kritisiert den Aufwand für native Apps. Diese müssten teuer für verschiedene Betriebssysteme entwickelt, in App-Stores geladen und ständig aktualisiert werden. Am Ende, so Wippler, benötigten sie ohnehin eine Internetverbindung, um aktuelle Daten anzuzeigen. Die Lösung sieht er in modernen Web-Anwendungen, oft auch als Progressive Web Apps bezeichnet. Diese bieten laut Wippler heute „unglaublich coole“ Möglichkeiten und können fast alles, was native Apps auch können, wie etwa die Nutzung von Face-ID zur Anmeldung oder den Zugriff auf die Kamera für Dokumenten-Uploads. Der entscheidende Vorteil: Sie erfordern keine Installation und sind über einen einfachen Link erreichbar.

Strategiewechsel: Vom starren Portal zum dynamischen Service

Wippler geht im Podcast noch einen Schritt weiter und stellt auch den Nutzen von starren Kundenportalen infrage, für die sich Nutzer erst aufwendig registrieren müssen. Oftmals, so seine Kritik, müsse der Kunde einen langwierigen Prozess durchlaufen, inklusive Warten auf einen Registrierungsbrief, nur um dann festzustellen, dass die gewünschte Funktion im Portal gar nicht existiert. Die IDEAL verfolge daher einen anderen Ansatz: Einzelne Services, wie eine Adressänderung, werden direkt auf der Webseite angeboten und erfordern nur eine einfache Verifizierung statt eines vollen Logins. Nur wenn sensible Daten, wie der aktuelle Rückkaufswert, abgefragt werden, wird der Kunde dynamisch zu einer vollwertigen Registrierung aufgefordert.

Über den Podcast

Der „Digital Insurance Podcast“ wird von Jonas Piela, Managing Director bei Piela & Co. Digital Consultants, moderiert und beleuchtet die Herausforderungen der digitalen Transformation in der Versicherungsbranche. Die aktuelle Folge ist auf allen gängigen Podcast-Plattformen verfügbar sowie unter https://pielaco.com/podcast.

Weitere Podcasts
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<a href="/nachrichten/frohe-weihnachten-und-einen-guten-rutsch-ins-neue-jahr-0" hreflang="de">Frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr!</a> http://www.asscompact.de/node/170105

Das Team der AssCompact wünscht allen Leserinnen und Lesern ein frohes Weihnachtsfest, entspannte Feiertage sowie einen guten Rutsch ins neue Jahr 2026. Als Rückblick finden Sie hier noch einmal die meistgelesenen News und die am häufigsten geklickten Bildergalerien des Jahres 2025.

170105 19. Dezember 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Das Team der AssCompact Redaktion wünscht allen Leserinnen und Lesern frohe Weihnachtstage und einen guten und sicheren Rutsch ins neue Jahr.

Wir möchten zudem diese Gelegenheit nutzen, um uns für Ihre Aufmerksamkeit und Ihr Vertrauen zu bedanken. Wir freuen uns jetzt schon darauf, Sie auch im Jahr 2026 wieder mit relevanten Inhalten und Entwicklungen aus der Versicherungs- und Finanzbranche zu versorgen.

Erster Newsletter 2026 und meistgelesen 2025

Den ersten AssCompact Newsletter des neuen Jahres erhalten Sie am Donnerstag, den 08.01.2026. Um die Wartezeit zu verkürzen und einen kurzen Rückblick auf das sich zu Ende neigende Jahr zu geben, haben wir noch einmal die meistgelesenen Meldungen und Bildergalerien des Jahres zusammengetragen. Viel Spaß beim Nachlesen.

Artikel:
Bildergalerien:
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<a href="/nachrichten/christian-zahn-den-vorstand-der-oddo-bhf-se-berufen" hreflang="de">Christian Zahn in den Vorstand der ODDO BHF SE berufen</a> http://www.asscompact.de/node/170134

Bei der ODDO BHF SE gibt es einen Neuzugang im Vorstand. Christian Zahn wird ab dem 01.01.2026 dem Gremium angehören. Bis dato war Zahn bei ODDO BHF als Global Head of Investment Banking insbesondere in der M&A-Beratung aktiv. Diesen Bereich wird er auch im Vorstand weiter verantworten.

170134 19. Dezember 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Christian Zahn wird mit Wirkung zum 01.01.2026 in den Vorstand der ODDO BHF SE berufen. Das hat der Aufsichtsrat in seiner letzten Sitzung beschlossen. Zahn ist im September 2024 als Global Head of Investment Banking und Mitglied des Group Management Committee (GMC) zur deutsch-französischen Bankengruppe gestoßen, wo er als Partner der Gruppe sämtliche Investment-Banking-Aktivitäten der Gruppe verantwortet.

Insbesondere betreute Zahn hierbei den Bereich der M&A-Beratung in Frankreich, der Schweiz, Deutschland und jüngst in Österreich und Mittel- und Osteuropa. Dieses strategische Wachstumsfeld des Unternehmens wird er nun auch im Vorstand der ODDO BHF SE verantworten, so Philippe Oddo, geschäftsführender Gesellschafter und Vorstandsvorsitzender von ODDO BHF.

Vor seiner Tätigkeit bei ODDO BHF war Christian Zahn Partner bei McKinsey & Company im Zürcher Büro, wo er die Banken- und Versicherungsaktivitäten in der Schweiz leitete und zudem Co-Leiter der Asset and Wealth Management Practice in EMEA und Mitglied des Leadership-Teams für Strategy & Corporate Finance war. Zuvor war er bei der Deutschen Bank im Investment Banking mit Schwerpunkt Corporate Finance im deutschsprachigen Raum tätig. (mki)

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<a href="/nachrichten/%E2%80%9Ewir-machen-den-preiswettbewerb-bewusst-nicht-mit%E2%80%9C" hreflang="de">„Wir machen den Preiswettbewerb bewusst nicht mit“</a> http://www.asscompact.de/node/170126

Für BU-Versicherer stellen Anfragen von Kunden mit psychischen Vorerkrankungen eine Herausforderung dar. Wie die Alte Leipziger diese meistert und welche Auswahlkriterien abseits vom Preis wichtig sind, erläutert ALH-Vertriebsvorstand Frank Kettnaker. Außerdem blickt er auf seine langjährige Karriere zurück.

170126 18. Dezember 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement Interview mit Frank Kettnaker, Vertriebsvorstand der ALH Gruppe
Herr Kettnaker, zum Ende des Jahres werden Sie nach über 40 Jahren in der Branche in den Ruhestand gehen. Blicken Sie kurz auf Ihre lange Karriere zurück. Was empfinden Sie als Highlights?

Im November 2007 bin ich mit Anfang 40 Vertriebs- und Marketingvorstand von Alte Leipziger und Hallesche geworden. Das heißt, ich habe mit der Finanzkrise gestartet und weitere Krisen und Marktumbrüche folgten, zuletzt mit Corona-Pandemie, Ukraine-Krieg und Inflation. Rückblickend haben wir diese herausfordernden Zeiten für das Unternehmen sehr gut gemeistert. Mehr als das: Im Ranking der Lebensversicherungen hat sich die Alte Leipziger auf Rang 5 weit nach vorne gearbeitet. In der Krankenversicherung haben wir mit den Budgettarifen den Markt geprägt und eine Erfolgsgeschichte geschrieben. Diese Dinge machen mich stolz. Vor fünf Jahren haben wir den Schritt gewagt und Alte Leipziger und Hallesche unter der Dachmarke „ALH Gruppe“ zusammengefasst. Auch das war ein Meilenstein für das Unternehmen.

Was waren Ihrer Meinung nach die bedeutendsten Veränderungen in der Branche in den letzten Jahrzehnten, im positiven wie als auch im negativen Sinne?

Sehr prägend war sicherlich die Ausweitung der Regulatorik in allen Bereichen. Ich sage nur: Reform des Versicherungsvertragsgesetzes, Insurance Distribution Directive, Offenlegungs- und Transparenzvorgaben bezüglich Nachhaltigkeitsrisiken oder DORA zur Bewältigung von IT-Risiken. Die Branche ächzt unter den Anforderungen. Wir müssen wieder ein vernünftiges Maß finden und den „Value of Regulation“ stärker hinterfragen. Kommen sehen haben wir die Konsolidierung am Maklermarkt. Doch die Wucht und Geschwindigkeit, mit der sie kam, das hat mich schon sehr überrascht. Ich hätte nicht gedacht, dass der deutsche Versicherungsvertrieb zum Wagniskapital für ausländische Investoren wird.

Worauf freuen Sie sich besonders im neuen Lebensabschnitt?

Ich bin vierfacher Vater und seit Kurzem zweifacher Großvater, ab Ende Januar sogar dreifacher. Ich freue mich auf Zeit mit der Familie, auf Reisen und auf eine selbstbestimmte Tagesplanung. Als Vertriebsvorstand hat man einen sehr durchgetakteten Kalender. Das habe ich zwar auch geliebt, aber nur mit dem Wissen, dass es nicht immer so bleibt. Jetzt kommt die Zeit für mehr Freiraum. Ich sage immer: Ich muss nicht in den Ruhestand gehen, sondern ich darf.

Einige Branchenkollegen haben sich ja zu einer Beratertätigkeit bei Konsolidierern entschieden. Ist das auch für Sie eine Möglichkeit?

Sag niemals nie. Aber ich bin von Natur aus ein Typ Mensch, der das, was er tut, zu 100% macht. Im Moment bin ich noch zu 100% Vertriebs- und Marketingvorstand der ALH Gruppe. Meine Energie fließt derzeit voll und ganz in den erfolgreichen Abschluss des Vertriebsjahres 2025, die Vorbereitungen für 2026 und in den Übergang von mir zu Christian Pape. Er ist als mein Nachfolger bereits an Bord und es ist großartig, dass wir einen nahtlosen Übergang gestalten können.

Kommen wir zum Fachlichen. Psychische Erkrankungen sind die häufigste Ursache für eine Berufsunfähigkeit. Trotzdem haben Menschen mit Vorerkrankungen es häufig noch schwer, eine BU abzuschließen. Warum tut sich die Versicherungsbranche mit psychischen Erkrankungen immer noch so schwer?

Bei einem gebrochenen Bein lässt sich der Heilungsverlauf zuverlässig voraussagen. Bei psychischen Erkrankungen ist das nicht der Fall. Das macht es für uns als Versicherer schwieriger, risikoadäquate Prämien zu kalkulieren, und deshalb arbeiten Lebensversicherer mit Ausschlüssen oder Ablehnungen bei psychischen Vorerkrankungen. Verschärft wird das Kalkulations- und Prognoseproblem dadurch, dass bei psychischen Erkrankungen oft auch nach einer Therapie ein erhöhtes Rückfallri­siko besteht.

Bei der Alte Leipziger werden Menschen mit psychischen Vorerkrankungen nicht pauschal abgelehnt. Wie läuft die Prüfung bei Ihnen ab? Und wie lässt sich dabei ein fairer Ausgleich zwischen Kundeninteresse und versicherungstechnischer Verantwortung herstellen?

Wir betrachten den Gesundheitszustand und die Gesundheitshistorie unserer Antragsteller individuell; Berichte behandelnder Ärzte und Psychologen beziehen wir mit ein. Wenn z. B. eine leichtgradige Depression drei Jahre zurückliegt, ist unter bestimmten Umständen auch eine normale BU-Annahme ohne Einschränkungen oder Zuschläge möglich. 2024 haben wir eine Psyche-Ausschlussklausel eingeführt, mit der wir auch Menschen mit bestimmten psychischen Vorerkrankungen einen BU-Schutz ermöglichen. Je nach Art der Erkran­­­kung kann die Klausel zwölf bis 36 Monate nach Abschluss entfallen. Darüber hinaus unterstützen wir die mentale Gesundheit unserer Kunden mit kostenfreien Gesundheitsservices, die sowohl präventiv als auch therapiebegleitend genutzt werden können.

Wie häufig sind Anfragen für eine BU von Menschen mit einer psychischen Vorerkrankung? Und wie viele davon werden angenommen, auch mit Zuschlägen oder Ausschlussklauseln?

Wir werten Anfragen und Anträge mit Bezug auf psychische Vorerkrankungen nicht gesondert aus und haben deshalb keine belastbaren Zahlen. Aus datenschutzrechtlichen Gründen werden die Angaben aus Risikovoranfragen nach drei Monaten gelöscht. Wenn der BU-Antrag aufgrund einer psychischen Vorerkrankung abgelehnt wurde, kann die Grundfähigkeitsversicherung übrigens eine sinnvolle Alternative sein.

Der Wettbewerb in der BU definiert sich neben der Qualität seit einigen Jahren auch zusätzlich über den Preis. Das kann für Anbieter und Versicherte gleichermaßen zum Problem werden, wenn Überschüsse unter Druck geraten. Wie handhabt die Alte Leipziger diesen Balanceakt?

Wir machen den Preiswettbewerb bewusst nicht mit. BU-Tarife sind langfristige Verträge mit hohem Leistungsversprechen. Eine gute BU definiert sich über mehr als den Preis. Weil wir großen Wert auf stabile Beiträge legen, unterziehen wir uns dem zukunftsgerichteten Beitragsstabilität-Rating von Assekurata. Dort werden Tarifkalkulation, Ertragsstärke und BU-Bestand unter die Lupe genommen. Mit einem Gesamtergebnis von 89% schneiden wir sehr gut ab. In der gesamten Branche gibt es nur einen Anbieter, der sich dieser Nagelprobe unterzieht – und das sind wir.

Auf welche Auswahlkriterien abseits des Preises sollten potenzielle Versicherungsnehmer achten?

Neben einem hochwertigen Bedingungswerk ist Flexibilität ein wichtiger Faktor: Den BU-Vertrag schließen Kunden meist über Jahrzehnte ab. In dieser Zeit kann sich die finanzielle Lage ändern. Daher sind z. B. umfangreiche Ausbau- und Nachversicherungsgarantien ebenso wichtig wie Freiheiten bei der Dynamisierung der Beiträge. Wir bieten zudem eine Beitragspause für bis zu 24 Monate an, z. B. für Elternzeit oder Sabbatical.

Die richtige BU auszuwählen, ist nicht einfach. Welche Rolle kommt Vermittlern hier zu?

Vermittler sollten neben den genannten Auswahlkriterien insbesondere auf die Finanzstärke des BU-Anbieters sowie auf eine transparente, faire Leistungspraxis achten. Ratings unabhängiger Analysehäuser bieten Orientierung. Die Vermittler unterstützen aber nicht nur beim Anbietervergleich, sondern auch bei den Gesundheitsangaben und Leistungsanträgen. Gerade bei psychischen Vorerkrankungen müssen sie den Markt kennen, um das beste Ergebnis herauszuholen und Alternativen aufzeigen zu können. Im Leistungsfall sind sie im wahrsten Sinne des Wortes Vermittler zwischen Kunde und Versicherer. Ihre Rolle ist ungemein wichtig und sie sind unverzichtbar.

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<a href="/nachrichten/kuerzung-der-unfallversicherung-bei-vorerkrankungen" hreflang="de">Kürzung der Unfallversicherung bei Vorerkrankungen</a> http://www.asscompact.de/node/170124

Ist die Medikamenteneinnahme durch eine Grunderkrankung bedingt und beeinflusst diese die Unfallfolgen, darf die Leistung aus einer Unfallversicherung um den Mitwirkungsanteil von Krankheiten und Gebrechen gekürzt werden. Eine unmittelbare Mitwirkung ist dafür nicht erforderlich.

170124 18. Dezember 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 03.12.2025 klargestellt, wie § 8 der Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen (AUB 94) zu verstehen ist, wenn unfallfremde Krankheiten oder Gebrechen an den Unfallfolgen beteiligt sind. Gegenstand war ein Unfallversicherungsvertrag mit einer Todesfallleistung von 25.564,59 Euro. Bezugsberechtigt waren Mutter und Tochter des Versicherungsnehmern, die den restlichen Anspruch nach einer Teilleistung des Versicherers gerichtlich geltend machten.

Der Versicherte litt an einer Gerinnungsstörung (Faktor-V-Leiden-Mutation) und nahm regelmäßig Medikamente ein, die seine Blutgerinnung beeinflussten. Am 13.01.2022 stürzte er, zog sich eine leichte Kopfverletzung zu und wurde einen Tag später zu Hause bewusstlos aufgefunden. Kurz darauf verstarb er an einer Hirnblutung. Der Versicherer kürzte die vereinbarte Todesfallleistung um 30%, da die Vorerkrankung das Ausmaß der Unfallfolgen erheblich beeinflusst hatte. Nach Vorlage eines privatärztlichen Gutachtens zahlte er 17.895,21 Euro, die Klägerinnen forderten den Restbetrag von 7.669,38 Euro ein, blieben aber in den Vorinstanzen erfolglos.

Bedingungen lassen Leistungsminderung aufgrund Vorerkrankung zu

Der BGH bestätigte die Kürzung. Entscheidend war, dass § 8 AUB 94 eine Leistungsminderung zulässt, wenn Krankheiten oder Gebrechen an den Unfallfolgen mitgewirkt haben, und dass es dafür nicht auf eine unmittelbare Mitwirkung ankommt. Die Faktor-V-Leiden-Mutation des Verstorbenen galt als Krankheit im Sinne der AUB, da sie ärztlicher Behandlung bedurfte. Die Behandlung mit blutverdünnenden Medikamenten führte zwar zu einem medizinisch gewünschten Zustand, erhöhte jedoch das Risiko unfallbedingter Folgen und war damit kausal für die Unfallfolgen mitursächlich.

Der BGH hob hervor, dass Allgemeine Versicherungsbedingungen aus Sicht eines durchschnittlichen, verständigen Versicherungsnehmers auszulegen sind. Ein solcher würde § 8 AUB 94 so verstehen, dass unfallfremde Krankheiten grundsätzlich zu einer Kürzung führen, wenn sie an den Unfallfolgen mitwirken – gleich, ob die Mitwirkung direkt oder mittelbar erfolgt. Im Streitfall hatte die medikamentöse Blutverdünnung, die zur Behandlung der Grunderkrankung notwendig war, einen nicht beabsichtigten medizinischen Zustand verursacht, der ebenfalls als Krankheit im Sinne der Mitwirkungsklausel zu werten ist.

Krankheit beeinflusst Unfallfolgen

Die Entscheidung verdeutlicht, dass bereits bestehende Erkrankungen, selbst wenn sie durch Medikamente behandelt werden, bei der Berechnung der Versicherungsleistung berücksichtigt werden können, sofern sie die Unfallfolgen beeinflussen. Das Gericht stellte klar, dass Ausschlussklauseln eng auszulegen sind, § 8 AUB 94 jedoch ausdrücklich keine Beschränkung auf unmittelbare Mitwirkungen vorsieht. Die Grunderkrankung führte zu einem erhöhten Thrombose- und Lungenembolierisiko, was die Behandlung mit blutverdünnenden Medikamenten erforderlich machte und dadurch die Unfallfolgen beeinflusste. Damit war die Erkrankung kausal an der Gesundheitsbeeinträchtigung beteiligt. (bh)

BGH, Urteil vom 03.12.2025 – Az: IV ZR 185/24

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<a href="/nachrichten/neuer-maklerfavorit-der-ruerup-vorsorge" hreflang="de">Neuer Maklerfavorit in der Rürup-Vorsorge</a> http://www.asscompact.de/node/170115

Ob Basis- oder Rürup-Rente genannt – das staatlich unterstützte Produkt der privaten Altersvorsorge wird von 40,3% der Makler vermittelt, die für die AssCompact TRENDS IV/2025 befragt wurden. Aber welche Anbieter überzeugen die Makler? Wer schafft es in die Top 10?

170115 18. Dezember 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die Basisrente – auch als Rürup-Rente bekannt – ist 2025 übrigens 20 Jahre alt. Diese staatlich unterstützte Form der privaten Altersvorsorge gewinnt wieder an Bedeutung. Dennoch gibt es im Vertrieb – insbesondere auch über den Kreis der Selbstständigen hinaus – weiterhin Luft nach oben.

Rürup klettert nach oben

Unter den Altersvorsorgeprodukten, die die Maklerinnen und Makler vermitteln, liegt die Rürup-Vorsorge laut der aktuellen AssCompact Studie TRENDS IV/2025 mit 40,3% auf Platz 3 hinter der fondsgebundenen Lebens-/Rentenversicherung (64,9%) und der betrieblichen Altersversorgung (50%). Gefragt nach den Produkten, die im dritten Quartal 2025 besonders gut bzw. schlecht liefen, landet Rürup auf dem 24. Rang, nachdem das Produkt im Vorquartal noch auf Platz 36 landete. In der Produkt-Hitparade der TRENDS-Studie, die die Produkte mit ihrem Rang im Vorquartal vergleicht, gilt die Rürup-Rente daher als einer von drei Aufsteigern. Ganz oben in diesem Ranking mischen übrigens momentan die private Haftpflichtversicherung und die Hausratversicherung mit.

Rürup-Vorsorge trendet wieder stärker

Der Produkt-Trend-Indikator leitet aus der heutigen Vertriebsstimmung mögliche Trends für die Zukunft ab. Für das aktuelle Ranking wurden die Produkte, die im dritten Quartal 2025 stark nachgefragt wurden, sowie die Bedeutung der Produkte in der Zukunft gegenübergestellt und abgeglichen.

Und auch im Produkt-Trend-Indikator landet Rürup unter den potenziellen Aufsteigern. Potenzielle Aufsteiger sind Produkte, die heute keine hohe Relevanz aufweisen, in Zukunft aber eine höhere Bedeutung genießen könnten. Bei den wichtigsten Trenderwartungen aus der Studie liegt die Rürup-Vorsorge aktuell auf Platz 17 von insgesamt 41. Das sah in den TRENDS III/2025 noch anders aus: In der vorigen Studie landete das Produkt auf Platz 31. Bei den Trenderwartungen wird gefragt, wie die jeweiligen Produkte nach Einschätzung der Maklerinnen und Makler in den nächsten ein bis fünf Jahren laufen könnten.

Wer sind die Maklerfavoriten Altersvorsorge – Rürup-Vorsorge?

Grund genug, sich einmal anzuschauen, welche Anbieter die befragten Maklerinnen und Makler derzeit in Sachen Rürup-Vorsorge überzeugen.

 

Neuer Maklerfavorit in der Rürup-Vorsorge

 

Den größten Sprung direkt hinein in die Top 10 hat die uniVersa (Leben) gemacht. Sie kommt von Platz 16 im Vorquartal und landet auf Platz 9. Ebenfalls auf Platz 9 findet sich Condor. Der Versicherer hat einen Rang verloren im Vergleich zum Vorquartal. Da sich die beiden Versicherer den Platz teilen, entfällt Platz 10 im Ranking.

Weiter geht es mit Platz 8, auf den die Stuttgarter gewählt wurde. Swiss Life befindet sich im Ranking auf Platz 7, VOLKSWOHL BUND kann den 6. Rang für sich beanspruchen. Platz 4 sichert sich LV 1871, ist dort aber wieder nicht allein: Auch Continentale (Leben) landet auf dem 4. Platz. Somit entfällt Platz 5.

Wer schafft es in die Rürup-Top-3?

Die Alte Leipziger (Leben) verteidigt Platz 3, den sie bereits in der vorigen Studie ergattern konnte. Der neue Zweitplatzierte ist Canada Life, die einen Rang nach unten rutscht. Ganz oben auf das Siegertreppchen darf sich die Allianz (Leben) stellen, die nun Platz 1 im Maklervotum belegt, nachdem sie im Vorquartal den 2. Rang bekleidete.

Über die Studie

Die Online-Befragung zur Studie „AssCompact TRENDS IV/2025“ wurde vom 29.09.2025 bis 12.10.2025 durchgeführt. Nach einer Qualitätsprüfung flossen die Stimmen von 311 Vermittlerinnen und Vermittlern aus der Finanz- und Versicherungsbranche in die Stichprobe ein, die ein sehr gutes Abbild der Assekuranz- und Finanzvermittlerinnen und -vermittler hinsichtlich der Alters- und Geschlechtsstruktur darstellt. Die Studie kann hier erworben werden.

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<a href="/nachrichten/kein-provisionsverbot-aus-bruessel-aber-strengere-regeln" hreflang="de">Kein Provisionsverbot aus Brüssel, aber strengere Regeln</a> http://www.asscompact.de/node/170113

Nach zähen Verhandlungen zur Retail Investment Strategy gibt es nun mehr Klarheit: Ein EU-weites Provisionsverbot kommt nicht, Vermittler müssen aber künftig Provisionsmehrwert und -bestandteile offenlegen. Zudem gelten neue Regeln zu Produktkosten und Erleichterungen bei der Geeignetheitsprüfung.

170113 18. Dezember 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Wie unter anderem der AfW Bundesverband Finanzdienstleistung berichtet, haben sich die Trilog-Unterhändler des Europäischen Parlaments und der Mitgliedstaaten auf einen Kompromiss zur EU-Strategie für Privatanleger (Retail Investment Strategy, RIS) geeinigt. Ein allgemeines Provisionsverbot ist vom Tisch, dennoch müssen sich Vermittler künftig auf deutlich strengere Transparenz- und Rechtfertigungspflichten bei Zuwendungen („Inducements“) einstellen.

So werden Vermittler verpflichtet, klar darzulegen, welchen konkreten Mehrwert eine erhaltene Provision für die Kunden bietet. Zudem müssen sämtliche Provisionsbestandteile künftig gesondert ausgewiesen werden. Unabhängig davon behalten die Mitgliedstaaten die Möglichkeit, auf nationaler Ebene weitergehende Regelungen einzuführen – bis hin zu einem vollständigen Provisionsverbot.

Auch Anlagefirmen im Privatkundengeschäft („Retail Investment Firms“) bekommen neue Pflichten auferlegt. Sie müssen künftig alle Produktkosten vollständig offenlegen, deren Angemessenheit nach EU-weit einheitlichen Standards prüfen und dürfen wohl Produkte mit unverhältnismäßigen Kosten nicht mehr vertreiben.

„Wir begrüßen, dass es kein Provisionsverbot auf EU-Ebene geben wird“, erklärt AfW-Vorstand Frank Rottenbacher. „Der Einsatz des AfW und vieler anderer für eine Regulierung mit Augenmaß hat sich in Punkt zumindest gelohnt. Ob und wie nun die neuen Anforderungen in der Praxis umsetzbar und für Vermittlerinnen und Vermittler sachgerecht sind, können wir jedoch erst beurteilen, wenn uns der endgültige Richtlinientext vorliegt.“

Erleichterungen bei Geeignetheitsprüfung

Der AfW ergänzt, dass die RIS-Vereinbarung Erleichterungen bei der Geeignetheitsprüfung vorsieht: Bei Empfehlungen einfacher, kostengünstiger und breit diversifizierter Produkte entfällt die Abfrage von Kenntnissen und Erfahrungen, während finanzielle Situation und Anlageziele weiterhin geprüft werden, um den Zugang zu einfachen Produkten zu erleichtern, ohne den Anlegerschutz zu schwächen.

„Diese neue Regelung zur Geeignetheitsprüfung wird Auswirkungen auf die tägliche Beratungspraxis haben – sowohl im Hinblick auf die Dokumentation als auch auf die Auswahl geeigneter Produkte“, erklärt AfW-Vorstand Frank Rottenbacher. „Positiv ist, dass der Gesetzgeber den Vermittlern in bestimmten Fällen mehr Flexibilität einräumt. Gleichzeitig muss genau beobachtet werden, ob dadurch auch regulatorische Unsicherheiten entstehen.“

Die RIS führt wohl zudem neue, stärker standardisierte und verständlichere Anforderungen an Kundeninformationen wie KIDs ein, die künftig auch maschinenlesbar sein sollen, und adressiert zudem neue Themen wie den Einfluss von Social Media und Finfluencern sowie die Stärkung finanzieller Bildung und transparenteres Marketing.

Weitere Reaktionen vonseiten der Verbände

„Einerseits freut es uns sehr, dass ein drohendes Provisionsverbot endgültig vom Tisch ist und zukünftig Finfluencer beaufsichtigt werden sollen, indem die Finanz- und Versicherungsunternehmen mit ihnen schriftliche Vereinbarungen treffen und deren Aktivitäten auf den sozialen Plattformen kontrollieren müssen“, sagt BVK-Präsident Michael H. Heinz zu der Einigung. „Das heißt, dieser Vertriebskanal wird zukünftig reguliert. Das hatten wir vom BVK im Sinne gleicher Wettbewerbsbedingungen und zum Schutz der Verbraucher immer gefordert und sehen uns daher durch das Trilogergebnis vollauf bestätigt. Andererseits haben die EU-Kommission, der EU-Ministerrat und die Vertreter des EU-Parlaments unter dem Leitbild des Verbraucherschutzes viele neue regulatorische Maßnahmen für den Vertrieb von Finanz- und Versicherungsanlagen getroffen, die unsere Arbeit zukünftig noch mehr belasten werden.“

Kurz und knapp reagiert der Fondsverband BVI. Thomas Richter, BVI-Hauptgeschäftsführer kritisiert: „Die EU hat die Chance vertan, ein überflüssiges Gesetzesvorhaben und damit neue Bürokratie zu verhindern. Die Kleinanlegerstrategie verursacht mehr Aufwand als Nutzen, und praktisch alle Beteiligten sind mit ihr unzufrieden. Leider beweist die EU damit, dass sie die Dringlichkeit des Bürokratieabbaus nicht wirklich verstanden hat.“

So geht es weiter

Die Rechtstexte zur RIS werden nun technisch finalisiert, die endgültige Fassung soll Anfang 2026 vorliegen. Nach der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt haben die Mitgliedstaaten 24 Monate für die Umsetzung, die Regelungen gelten 30 Monate nach Veröffentlichung, PRIIPs-Vorgaben bereits nach 18 Monaten. In Deutschland ist zu der EU-Richtlinie mit weiteren nationalen Gesetzgebungsverfahren zu rechnen. (bh)

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<a href="/nachrichten/wie-das-ivfp-die-reform-der-privaten-altersvorsorge-bewertet" hreflang="de">Wie das IVFP die Reform der privaten Altersvorsorge bewertet</a> http://www.asscompact.de/node/170109

Die Reform der privaten Altersvorsorge hat das Kabinett passiert – und ordnet die bisherigen Strukturen der Produktlandschaft grundlegend neu. Das IVFP detailliert die Reform inklusive der neuen Förderlogik und stellt klar, warum Beratung weiterhin das A und O für die Wahl der passenden Vorsorge bleibt.

170109 18. Dezember 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement Eine Kolumne von Prof. Michael Hauer, Geschäftsführer des Instituts für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP)
Das Bundeskabinett hat am 17.12.2025 den Entwurf zur Reform der privaten Altersvorsorge beschlossen. Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich auf diesen Stand. Wobei es unwahrscheinlich ist, dass noch größere Änderungen bis zur endgültigen Verabschiedung im Frühjahr 2026 kommen werden.

Die geplante Reform der privaten Altersvorsorge ordnet die Produktlandschaft grundlegend neu. Kernstück ist das neue Altersvorsorgedepot. Dahinter steckt eine einfache Idee: Wer fürs Alter spart, soll unkompliziert am Kapitalmarkt investieren können – ohne Garantien. Die Anlage soll in Fonds, ETFs, alternative Anlagen usw. erfolgen, was eine breite Streuung ermöglicht. Es soll ein möglichst kostengünstiges, renditestarkes Vehikel für den langfristigen Kapitalaufbau sein. Parallel dazu bleibt eine zweite Produktlinie erhalten: Garantieprodukte, bei denen zu Beginn der Auszahlungsphase entweder 10% oder mindestens 80% der eingezahlten Beiträge inklusive Zulagen garantiert zur Verfügung stehen.

Standardprodukt: Onlineabschluss ohne Beratung

Neu ist ein Standardprodukt als einfacher Sparplan mit wenigen Wahlmöglichkeiten (zwei Fonds) und einem Kostendeckel: Die Effektivkosten dürfen höchstens 1,5% pro Jahr betragen. Dieses sog. Standarddepot soll so aufgebaut sein, dass man es grundsätzlich auch ohne persönliche Beratung und online abschließen kann.

Neu ist auch die stärkere Trennung von Anspar- und Entsparphase. Abschlusskosten werden auf die gesamte Ansparzeit verteilt. Vor Beginn der Auszahlungsphase ist zudem ein Wechsel in ein reines Auszahlungsprodukt möglich. Die Altersgrenze wird einheitlich auf 65 Jahre festgelegt. Ab dann gibt es zwei Wege: eine lebenslange Leibrente oder ein Auszahlungsplan mindestens bis zum 85. Lebensjahr.

So soll die neue Förderlogik funktionieren

 

Wie das IVFP die Reform der privaten Altersvorsorge bewertet

 

Die staatliche Förderlogik wird ebenfalls neu aufgesetzt – einfacher und berechenbarer (siehe Grafik). Für die ersten 1.200 Euro Eigenbeitrag pro Jahr gibt es 30 Cent Zulage pro Euro, für den Anteil von 1.201 bis 1.800 Euro noch 20 Cent pro Euro. Wer 1.800 Euro im Jahr einzahlt, kann so auf 480 Euro Grundzulage kommen. Die Kinderzulage funktioniert künftig ähnlich: 25 Cent pro Euro Eigenbeitrag und Kind, bis maximal 1.200 Euro pro Jahr – also bis zu 300 Euro pro Kind. Die alte Unterscheidung nach Geburtsjahr (185 Euro/300 Euro) fällt weg. Junge Sparer:innen (bis inkl. 25 Jahre) erhalten zusätzlich einmalig 200 Euro Berufseinsteigerbonus. Und wichtig: Künftig reicht ein fester Mindesteigenbeitrag von 120 Euro pro Jahr, um überhaupt Zulagen zu bekommen – die komplizierte 4%-Regel auf Basis des Vorjahreseinkommens verschwindet.

Riester bleibt im Vorteil

Im Vergleich zur bisherigen Riester-Förderung ergeben sich damit deutliche Unterschiede. In einigen Konstellationen ist Riester aber weiterhin stark: Wer z. B. nur 120 Euro im Jahr einzahlt und zwei Kinder hat, kann bei Alt-Riester auf rund 775 Euro Zulagen kommen – eine Förderquote von etwa 87%. Beim neuen Depot wären es in diesem Fall nur 96 Euro Zulage und damit einer Förderquote von 44%. Hier bleibt Riester eindeutig im Vorteil. Somit dürfte das Jahr 2026 zum „Riester-Jahr“ werden – alle, die es betrifft, sollten diesen Vorteil noch nutzen.

Bestehende Riester-Verträge bleiben grundsätzlich bestehen und können mit der bisherigen Förderung ganz normal weitergeführt werden. Wer möchte, kann jedoch in die neue Förderlogik wechseln. Außerdem ist vorgesehen, dass das bisher angesparte Kapital förderunschädlich in ein neues Altersvorsorgeprodukt übertragen werden kann.

Persönliche Beratung ist weiterhin entscheidend

Eines ändert sich jedoch nicht: Die passende Lösung hängt immer von der persönlichen Situation ab – also insbesondere vom Einkommen, Beitragshöhe, Anzahl der Kinder, Risikobereitschaft, Familienkonstellation, geplanter Laufzeit und gewünschter Flexibilität. Die Reform stellt dafür zwar einen deutlich moderneren „Werkzeugkasten“ bereit, doch welche Werkzeuge im Einzelfall wirklich sinnvoll sind, wird auch künftig gute, individuelle Beratung entscheiden müssen.

Lesen Sie auch: Private Altersvorsorgereform: Warum der Teufel jetzt im Detail steckt
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<a href="/nachrichten/haftpflichtkasse-neuer-leiter-fuer-kompetenzfeld-ki-datenstrategie" hreflang="de">Haftpflichtkasse: Neuer Leiter für Kompetenzfeld KI & Datenstrategie</a> http://www.asscompact.de/node/170108

Die Haftpflichtkasse will ihre digitale Transformation beschleunigen und hat zum 01.01.2026 eine neue Schlüsselposition mit Nicolas Pöltl besetzt. Er übernimmt die Leitung des Kompetenzfeldes KI & Datenstrategie im Unternehmen.

170108 18. Dezember 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die Haftpflichtkasse VVaG besetzt zum 01.01.2026 eine neue Schlüsselposition im Unternehmen: Nicolas Pöltl übernimmt die Leitung des Kompetenzfeldes KI & Datenstrategie. Ziel dieses Schrittes ist die Beschleunigung der digitalen Transformation.

Pöltl hat damit eine zentrale, technisch verantwortliche Rolle für die Etablierung der unternehmensweiten Datenstrategie als Grundlage für die Entwicklung und Implementierung von künstlicher Intelligenz inne. Diese Aufgaben, heißt es vom Unternehmen, seien entscheidend für die Modernisierung aller digitalen Prozesse des Schaden- und Unfallversicherers aus Roßdorf.

Pöltl verfügt über mehr als zwanzig Jahre Erfahrung in der Versicherungsbranche. Er bringt Expertise in der Führung, Skalierung und Neuausrichtung datengetriebener Organisationen mit ins Unternehmen. Zuletzt war bei BNP Paribas Cardif als CEO und Hauptbevollmächtigter sowie Mitglied des Executive Committee der BNP Paribas Gruppe in Deutschland tätig. Er startete seine Karriere als Strategieberater bei der Boston Consulting Group. Danach wechselte er zum Versicherungskonzern ARAG und ging im Anschluss zur Wefox Gruppe. (lg)

Bild: © Die Haftpflichtkasse

News über weitere personelle Veränderungen in der Finanz- und Versicherungsbranche lesen Sie in der Rubrik „Personen“.
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<a href="/nachrichten/neuerungen-auf-der-vermittlerplattform-der-bca" hreflang="de">Neuerungen auf der Vermittlerplattform der BCA</a> http://www.asscompact.de/node/170104

Die BCA hat die Vermittlerplattform DIVA erweitert. Der neue DIVA Antragsmanager bietet einen vollständig digitalen Antragsprozess mit elektronischer Signatur, Echtzeitstatus und automatisierter Nachverfolgung. Perspektivisch soll die Lösung um eine KI-gestützte Dokumentenauslesung erweitert werden.

170104 18. Dezember 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Der Oberurseler Maklerpool BCA hat den neuen DIVA Antragsmanager in seiner Vermittlerplattform DIVA eingeführt, der einen vollständig digitalen Antragsprozess ermöglicht. Vermittler können mit der Lösung alle relevanten Daten direkt in DIVA erfassen, Dokumente digital an den Versicherer übermitteln und erhalten Statusmeldungen in Echtzeit – von „Antrag eingereicht“ über „Antrag bestätigt“ bis hin zu „Antrag policiert“. Auch Rückfragen der Gesellschaft oder fehlende Kundenunterschriften werden angezeigt. Wie die BCA betont, spare der neue Workflow Zeit, da Medienbrüche entfallen. Zudem würden Fehler minimiert durch geführte Eingaben und elektronische Unterschriften. Automatische Erinnerungen und Nachfassfunktionen stellen sicher, dass offene Vorgänge nicht liegen bleiben. Anträge aus Vergleichsrechnern wie NAFI oder Comparit lassen sich zentral in DIVA anzeigen.

KI-gestützte Dokumentenauslesung soll folgen

Wie der Maklerpool weiter mitteilt, soll perspektivisch die Lösung um eine KI-gestützte Dokumentenauslesung erweitert werden. Damit lassen sich eingehende Unterlagen automatisch erkennen und verarbeiten. Demzufolge ist dies ein weiterer Schritt hin zu maximaler Automatisierung und Effizienz. (tik)

Weitere Meldungen zu neuen Tools und Services finden Sie in unserer Rubrik „Management & Vertrieb“.
Lesen Sie außerdem: BCA: Das Unabhängigkeitsurteil „werden wir überleben“
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<a href="/nachrichten/qbe-staerkt-maklerbetreuung-deutschland" hreflang="de">QBE stärkt Maklerbetreuung in Deutschland</a> http://www.asscompact.de/node/170101

Ab 01.01.2026 übernimmt Sabine Hartung die neu geschaffene Rolle der Broker Relationship Managerin am Standort Hamburg von QBE. Das Unternehmen will dabei seine Nähe zum deutschen Maklermarkt intensivieren.

170101 17. Dezember 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

QBE Deutschland hat Sabine Hartung zur Broker Relationship Managerin ernannt. Mit der Neueinstellung will QBE sein Market-Management-Team stärken und die enge Zusammenarbeit mit führenden Maklern in Deutschland ausbauen. Ziel ist, externe Partnerbeziehungen strategisch zu entwickeln, das spartenübergreifende Portfolio zu stärken und Kunden mit noch mehr regionaler Nähe zu begleiten, so teilt QBE mit.

Neue Broker Relationship Managerin am Standort Hamburg

Sabine Hartung startet am 01.01.2026 im Hamburger Büro von QBE und berichtet an Alexander Meyer, Head of Market Management Germany mit Sitz in Düsseldorf. In ihrer Rolle verantwortet sie die spartenübergreifende Portfolioentwicklung, das Broker- und Vertragsmanagement, Sales Controlling sowie die Geschäftsentwicklung.

Sabine Hartung verfügt über mehr als 30 Jahre Branchenerfahrung in der Industrieversicherung. Sie kommt von WTW, wo sie zuletzt als Senior Account Manager tätig war. Ihrer Karriere begann sie bei AXA im Bereich Industrielle Sachversicherung, bevor sie in verantwortlichen Funktionen bei Marsh und Aon arbeitete, darunter als Senior Fachbetreuerin bei Marsh und als Broker bei Aon. (mki)

News über weitere personelle Veränderungen in der Finanz- und Versicherungsbranche lesen Sie in der Rubrik „Personen“.
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<a href="/nachrichten/riester-wird-abgeloest-kabinett-beschliesst-altersvorsorgereform" hreflang="de">Riester wird abgelöst: Kabinett beschließt Altersvorsorgereform</a> http://www.asscompact.de/node/170100

Am Mittwoch hat das Bundeskabinett zur Reform der privaten Altersvorsorge getagt – mit Erfolg. Der Anfang Dezember vorgelegte Referentenentwurf des Finanzministeriums wurde beschlossen. Ab dem 01.01.2027 soll es ein staatlich gefördertes Altersvorsorgedepot geben.

170100 17. Dezember 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Wenn man die Vorgeschichte betrachtet, muss man schon fast sagen: Es hat lange gedauert. Und ganz fix ist es ja immer noch nicht – der Bundestag und der Bundesrat müssen dem Ganzen noch zustimmen. Aber durchs Kabinett ist sie schon einmal: die Reform der privaten Altersvorsorge samt Altersvorsorgedepot. In gewisser Weise ein Gamechanger, denn: Damit ist es ab dem 01.01.2027 möglich, ohne Versicherungsmantel staatlich gefördert am Kapitalmarkt zu investieren.

Bereits um die Mittagszeit am Mittwoch war das Thema im Kabinett wohl abgefrühstückt, denn dann kam schon eine Pressemitteilung des Bundesfinanzministeriums zum Thema in die Redaktionspostfächer, die die wichtigsten Punkte darlegt.

Details zur privaten Altersvorsorgereform

Im Einzelnen geht es um folgende Punkte, die auch dem Referentenentwurf bereits zu entnehmen waren:

  • Ein Altersvorsorgedepot ohne Garantievorgaben wird als neue Produktkategorie eingeführt. Dies ermöglicht höhere Renditechancen. Daneben gibt es für Altersvorsorgende mit einem höheren Sicherheitsbedürfnis weiterhin Garantieprodukte, bei denen das garantierte Kapital 80% oder 100% der gezahlten Beiträge betragen darf.
  • Die starre Grundzulage von 175 Euro wird von einer zum Beitrag proportionalen Zulage bis zu 480 Euro abgelöst. Für jeden eingezahlten Euro bis 1.200 Euro wird es zukünftig einen staatlichen Zuschuss von 30 Cent als Grundzulage geben. Für weitere bis zu 600 Euro sind es 20 Cent pro Euro. Der maximale geförderte Eigenbeitrag beläuft sich somit auf 1 800 Euro pro Jahr. Zusätzlich setzt der Entwurf die Vereinbarung des Koalitionsausschusses vom 10.12.2025 um, die Grundzulage für Eigenbeiträge bis 1 200 Euro ab 2029 jährlich auf 35 Cent pro angespartem Euro zu erhöhen.
  • Anbieter müssen ein eigenes Standardprodukt oder das Standardprodukt eines kooperierenden Anbieters anbieten. Dies ist ein besonders einfaches Altersvorsorgedepot mit Standardeinstellungen und begrenzten Kosten.
  • Die Kosten für die Bürgerinnen und Bürger werden reduziert. Die Abschluss- und Vertriebskosten werden auf die gesamte Vertragslaufzeit verteilt. Zudem erhöht sich der Wettbewerb durch neue Produkte, neue Anbieter und Vereinfachungen.
  • Es gibt eine flexiblere Auszahlungsphase und mehr Wettbewerb, indem alternativ zur lebenslangen Leibrente künftig langlaufende Auszahlungspläne (Laufzeit mindestens bis zur Vollendung des 85. Lebensjahres) ohne Restkapitalverrentung zulässig sind.
  • Die steuerliche Förderung über Zulagen mit hohen Förderquoten für Altersvorsorgende mit kleinen und mittleren Einkommen und Familien mit Kindern wird beibehalten. Zudem bleibt der Sonderausgabenabzug. Darüber hinaus wird das System grundlegend vereinfacht, unter anderem durch eine beitragsproportionale Ausgestaltung der Zulagen und den Wegfall der einkommensabhängigen Mindesteigenbeitragsberechnung.
  • Die Frühstart-Rente stärkt die Altersvorsorge der jüngeren Generation durch ein individuelles Altersvorsorgedepot für Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 18 Jahren mit garantiertem staatlichem Zuschuss von 10 Euro pro Monat. Die individuellen Depots werden an die neuen Angebote der privaten Altersvorsorge anknüpfen.
  • Für anspruchsberechtigte Kinder und Jugendliche, deren Eltern kein Altersvorsorgedepot eröffnen, wird es eine kollektive Anlagelösung geben. Ansprüche sind somit nicht abhängig von der elterlichen Entscheidung. Bei einer nachträglichen Depoteröffnung können die Mittel, die bisher in der Auffanglösung gelandet sind, auf den persönlichen Vertrag übertragen werden.
Riester wird abgelöst

Ebenfalls spannend: Die Mitteilung des Finanzministeriums spricht von einer „Ablösung“ der Riester-Rente – und genauso soll es wohl auch in der Praxis umgesetzt werden. Denn über die Mitteilung hinaus veröffentlichte das BMF außerdem einen FAQ-Katalog, in dem noch einige Details erläutert werden. Gekündigt werden müssen bestehende Riester-Verträge selbstverständlich nicht, für diese gilt ein Bestandsschutz und sie können wie gewohnt und mit der bisherigen steuerlichen Förderung weitergeführt werden.

Allerdings können durch Erklärung gegenüber dem Anbieter bestehende Riester-Verträge auch in die neue steuerliche Förderung gewechselt werden, unter Beibehaltung der sonstigen Konditionen. Und auch ein Wechsel von einem bestehenden Riester-Vertrag in einen Neuvertrag mit gänzlich neuen Konditionen ist möglich. Dabei können allerdings Wechsel-, Abschluss- und Vertriebskosten anfallen, die gesetzlich gedeckelt sind. Beim Wechsel muss dann entschieden werden, ob man künftig in ein Altersvorsorgedepot oder ein Garantieprodukt einzahlen möchte.

GDV äußert sich

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) hat sich zügig zum Beschluss des Kabinetts geäußert – positiv wie negativ. Dass die Politik dabei stärker auf kapitalgedeckte Elemente setzt, sei richtig, wenngleich viele Länder diesen Weg schon vor über 20 Jahren gegangen seien. Ebenso gelobt werden die zusätzlichen Spielräume, die durch die Wahl zwischen drei Garantiestufen (100%, 80% und 0%) ermöglicht werden.

Gleichzeitig allerdings sieht der GDV Verbesserungsbedarf. Jene „starre Begrenzung“ auf drei Garantiestufen sollte durch einen flexiblen „Schieberegler“ ersetzt werden, mit dem Kunden und Kundinnen ihre individuelle Garantie zwischen 0 und 100% einstellen und so ihre persönliche Balance zwischen Sicherheit und Renditechancen wählen können, findet der Verband. Auch bewertet er kritisch, dass beim Anbieterwechsel erneut Abschlusskosten auf bereits angespartes Kapital erhoben werden. Aus Sicht des GDV dürfe ein Wechsel nicht zu doppelten Abschlusskosten führen. (mki)

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<a href="/nachrichten/maklervotum-welche-versicherer-bieten-die-beste-vertriebsunterstuetzung-durch-ki" hreflang="de">Maklervotum: Welche Versicherer bieten die beste Vertriebsunterstützung durch KI?</a> http://www.asscompact.de/node/170098

Da KI auch in Maklerbetrieben immer präsenter ist, hat die AssCompact Studie TRENDS IV/2025 gefragt, welche Versicherungsunternehmen Maklern die beste Vertriebsunterstützung durch KI bieten. Wer macht das Rennen im Ranking? Und wie steht es um die Zusammenarbeit zwischen Maklern und Versicherern in Sachen KI?

170098 17. Dezember 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement ]]>
<a href="/nachrichten/stuehleruecken-bei-xempus" hreflang="de">Stühlerücken bei Xempus </a> http://www.asscompact.de/node/170099

Der auf betriebliche Vorsorge spezialisierte Anbieter Xempus stellt seine Führungsspitze neu auf. Malte Dummel, bislang Co-CEO der Xempus AG und Teil der Geschäftsführung der Xempus Deutschland GmbH, wird CEO beider Unternehmen. Xempus-Gründer Martin Bockelmann wechselt in den Aufsichtsrat.

170099 17. Dezember 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Personelle Veränderungen bei Xempus, der Software-as-a-Service-Plattform für den Vertrieb und die Verwaltung der betrieblichen Vorsorge: Malte Dummel, bislang Co-CEO der Xempus AG und Mitglied der Geschäftsführung der Xempus Deutschland GmbH, übernimmt zum 01.01.2026 die Rolle als CEO beider Unternehmen. Die künftige Geschäftsführung der Xempus Deutschland GmbH besteht zudem aus Dr. Florian Bernlochner als Chief Product Officer (CPO), Thomas Strehl als Chief Technology Officer (CTO) sowie Matthias Gerhardt als Chief Financial Officer (CFO). Als Teil der erweiterten Geschäftsleitung wurden Dr. Nadine Fischer und Zinovia Wendlandt als Prokuristinnen benannt.

Martin Bockelmann, Gründer und Co-CEO der Xempus AG, wechselt zum Ende des Jahres in den Aufsichtsrat. Dies gilt ebenso für Stefan Huber, Gründer der eVorsorge Systems GmbH und bisher Mitglied der Geschäftsführung der Xempus Deutschland GmbH. (tik)

Im Bild die erweiterte Geschäftsführung von Xempus (v. l. n. r.): Zinovia Wendlandt (General Manager Insurer Services), Matthias Gerhardt (CFO), Malte Dummel (CEO), Thomas Strehl (CTO), Dr. Florian Bernlochner (CPO) und Dr. Nadine Fischer (General Manager Enterprise Services), © Xempus

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<a href="/nachrichten/neuer-finanzvorstand-fuer-die-bayerische" hreflang="de">Neuer Finanzvorstand für die Bayerische</a> http://www.asscompact.de/node/170097

Die Versicherungsgruppe die Bayerische wird Michael Scheriau zum 01.06.2026 in den Vorstand berufen. Zum 01.09.2026 übernimmt Scheriau dann auch das Finanzressort von Thomas Heigl, der den Ruhestand antritt.

170097 17. Dezember 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die Versicherungsgruppe die Bayerische ordnet ihre Finanzressorts für die nächsten Jahre neu auf. In diesem Zusammenhang hat der Versicherer nun bekannt gegeben, dass Michael Scheriau zum 01.06.2026 in den Vorstand berufen wird. Nach einer dreimonatigen Übergangsphase wird er zum 01.09.2026 dann die Verantwortung für das Finanzressort von Thomas Heigl übernehmen, der nach langjähriger Tätigkeit als Finanzvorstand der Bayerischen in den Ruhestand gehen wird, wie das Unternehmen mitteilt.

Scheriau hat über zwei Jahrzehnte Erfahrung in Finanzsteuerung, Kapitalanlagen, Rechnungswesen, ALM und strategischer Unternehmensplanung. Zuvor war u. a. bei Swiss Life, MEAG und zuletzt der Münchener Verein Versicherungsgruppe tätig. Dort war er Fachbereichsleiter Rechnungswesen und leitete wesentliche Modernisierungsschritte, z. B. den Neuaufbau des Asset-Liability-Managements, die Einführung eines neuen Kapitalanlagensystems sowie die organisatorische Weiterentwicklung des gesamten Finanzbereichs.

Er übernimmt die Verantwortung für ein Ressort, das in einer Phase hoher regulatorischer Anforderungen, veränderter Zinslandschaften und wachsender Nachfrage nach transparenter Kapitalsteuerung eine zentrale Rolle spielt, heißt es von die Bayerische. (lg)

Bild: © die Bayerische

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<a href="/nachrichten/ideal-nimmt-nach-cyberangriff-erste-systeme-wieder-betrieb" hreflang="de">IDEAL nimmt nach Cyberangriff erste Systeme wieder in Betrieb</a> http://www.asscompact.de/node/170096

Nachdem sie Ende letzter Woche Opfer eines Cyberangriffs wurde, hat die IDEAL Gruppe nun gemeldet, erste Systeme wieder in Betrieb genommen zu haben. Auch die telefonische Erreichbarkeit ist wiederhergestellt. Der Versicherer geht weiterhin davon aus, dass keine Kundendaten abgeflossen sind.

170096 17. Dezember 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Ende letzter Woche hatte die IDEAL Gruppe verkündet, dass sie Opfer eines Cyberangriffs geworden sei. Nun hat der Versicherer ein Update zu der Situation veröffentlicht. Demnach wurden erste Systeme wieder in Betrieb genommen, wie es in der Pressemitteilung heißt. Die telefonische Erreichbarkeit für Kunden und Vertriebspartner sei bereits Anfang der Woche wiederhergestellt worden. Der Geschäftsbetrieb wird mit Einschränkungen fortgeführt, so der Versicherer.

Auch Leistungsfälle können inzwischen wieder eingereicht werden. Für „sensible Situationen“, wie etwa Todesfälle, steht Betroffenen ein spezielles Formular zur Meldung eines Sterbefalls zur Verfügung. Die darüber eingehenden Anliegen werden priorisiert und sukzessive bearbeitet. Für Vertriebspartner sind laut Aussage des Unternehmens die bekannten Kontaktwege wieder verfügbar.

Weiterhin keine Hinweise auf Abfluss von Kundendaten

Der Cyberangriff wurde von der Ramsomware Akira durchgeführt. Akira ist eine seit März 2023 aktive Hackergruppe, die sich laut der Cybersicherheitsagentur Baden-Württemberg (CSBW) auf Unternehmen verschiedenster Branchen spezialisiert. Die Gruppe stiehlt demnach Daten von Unternehmen und droht mit ihrer Veröffentlichung, sollte kein Lösegeld gezahlt werden.

Nach derzeitigem Erkenntnisstand liegen weiterhin keine Hinweise vor, dass während des Angriffs Kundendaten abgeflossen sind, so IDEAL. (js)

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<a href="/nachrichten/%E2%80%9Ewir-stecken-viel-energie-eine-schnelle-schadenbearbeitung%E2%80%9C" hreflang="de">„Wir stecken viel Energie in eine schnelle Schadenbearbeitung“</a> http://www.asscompact.de/node/170095

Eine schnelle, effiziente Schadenregulierung ist für Versicherer von zentraler Bedeutung. In der AssCompact Studie TRENDS II/2025 kann die Haftpflichtkasse hier gleich in mehreren Sparten punkten. Wo setzt das Unternehmen an, um sich im Markt und bei Vermittlern in diesem Bereich zu profilieren?

170095 17. Dezember 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement Interview mit Dr. Frank Welfens, Vorstandsvorsitzender Die Haftpflichtkasse VVaG und Fermin Fuentes, Leiter der Schadenabteilung Die Haftpflichtkasse VVaG 
Herr Dr. Welfens, Herr Fuentes, der Schadenfall ist ja bekanntlich der „Moment der Wahrheit“ für einen Versicherer. In der AssCompact Studie TRENDS II/2025 hat die Haftpflichtkasse den 1. Platz in der Schadenregulierung in den Sparten Privathaftpflicht, Hausrat und Unfall erreicht. Was ist aus Ihrer Sicht ausschlaggebend für das Ergebnis?

Dr. Frank Welfens Unser Erfolg basiert maßgeblich auf der sehr hohen Erreichbarkeit unserer kompetenten Mitarbeiter und dem engen persönlichen Austausch mit unseren Vermittlern. Diese Nähe zu unseren Partnern ist tief in unserer DNA verankert und bestimmt, wie wir täglich arbeiten. In Kombination mit der Einfachheit unserer Vermittler-Prozesse, und unseres prämierten HK Extranets, ermöglicht sie uns eine hohe Qualität und eine vergleichsweise sehr kurze Regulierungsdauer in der Schadenbearbeitung.

Welche Bedeutung hat das Thema Schadenregulierung für die Haftpflichtkasse und ihre Positionierung im Markt im Allgemeinen?

FW Die Qualität der Schadenregulierung ist ein zentrales Leistungsversprechen gegenüber unseren Vermittlern und prägt maßgeblich, wie wir im Markt wahrgenommen werden. Mit unserer schnellen, partnerschaftlichen und leistungsstarken Schadenabwicklung setzen wir ein Qualitätsversprechen und positionieren die Haftpflichtkasse als starken und verlässlichen Partner im Vermittlermarkt.

Sieben von zehn befragten Vermittlern geben in der Studie an, dass die Schadenregulierung eine gemeinsame Aufgabe von Versicherer und Vermittler ist. Wie fördert und stärkt die Haftpflichtkasse die Beziehung zwischen Vermittler und Versicherer?

Fermin Fuentes Wir stellen unseren Vermittlern feste, sehr gut erreichbare und spezialisierte Schaden-Ansprechpartner an die Seite. Auf diese Weise gewährleisten wir eine erstklassige Betreuung und stärken aktiv unsere Partnerschaft. Gleichzeitig stecken wir viel Energie in eine schnelle Schadenbearbeitung: Unser Servicelevel für die Erstbearbeitung liegt bei durchschnittlich 48 Stunden. Dabei setzen wir neben der Nähe zum Vermittler auf einfache und effiziente Prozesse zur Schadenmeldung und bieten beispielsweise optimierte BiPRO-Schnittstellen im Schadenservice an. Dadurch werden unsere Vermittler so entlastet, dass sie sich auf die Betreuung ihrer Kunden konzentrieren können. Und das wird honoriert: Wir haben laut der letzten HK-Maklerstudie unter unseren Vermittlern eine Weiterempfehlungsbereitschaft von mehr als 86% erreichen können.

Welche Rolle spielen digitale Prozesse, Automatisierung oder KI heute in Ihrer Schadenbearbeitung?

FF Sie spielen eine wichtige Rolle, um Abläufe schneller, effizienter und skalierbarer zu machen. Um dieses Potenzial zu nutzen, entwickelt die HK aktuell ein neues Bestandsführungssystem, mit dem Ziel, bestmögliche Prozessabläufe zu realisieren. Damit ermöglichen wir auf lange Sicht noch kürzere Durchlaufzeiten in der Schadenregulierung. In unserem Extranet werden wir die Handhabung, die Übersichtlichkeit und den Leistungsumfang weiter durch Automatisierungen und Technologien für den Makler optimieren.

Ist Fachkräftemangel für Sie im Bereich Schadenregulierung ein Thema?

FW Der Arbeitsmarkt wird auch für uns spürbar enger. Wir merken deutlich, dass es nicht leichter wird, gut qualifizierte Fachkräfte zu gewinnen. Gepaart mit dem Effekt der demografischen Entwicklung ist das einer der Gründe für uns, das Thema Automatisierung voranzutreiben. Sie bietet – zusammen mit der Entwicklung unseres Bestandsführungssystems – die Chance, unsere Mitarbeiter von repetitiven Aufgaben zu entlasten. Dadurch kann sich unser Team ganz dem Kunden und seinen Anliegen widmen. Gleichzeitig investieren wir viel in die Ausbildung junger Menschen und sichern so unseren eigenen Nachwuchs. Die Azubis der HK zählen regelmäßig zu den besten ihres Jahrgangs. 2025 haben wir dabei alle Azubis übernommen, die ihre Ausbildung dieses Jahr bei uns abgeschlossen haben.

In der aktuellen Studie „AssCompact Award – Maklerservice 2025“ werden die Versicherer mit dem laut Maklervotum besten Maklerservice ausgezeichnet. Auch hier sind sie in vielen Leistungskriterien ganz vorn mit dabei, bei „Kompetenz der Maklerbetreuer“ sowie „Engagement der Maklerbetreuer“ liegt das Unternehmen allerdings nur im Mittelfeld. Warum könnte das Ihrer Meinung nach sein?

FW Wir sind mit den Ergebnissen der Studie sehr zufrieden. In zehn von zwölf Kriterien haben wir eine Topplatzierung erreicht. Auch in den Bereichen Kompetenz und Engagement der Maklerbetreuer liegen wir in der Bewertung deutlich über dem Marktdurchschnitt und teilweise nur knapp unter der Spitzenposition. Ein sehr solides Ergebnis, das unseren Kurs als Makler-Versicherer bestätigt. Gleichzeitig verstehen wir die Rückmeldung der Makler bezüglich dieser beiden Kategorien als Ansporn, noch besser zu werden. Unser Ziel ist es, unsere Vermittler mit unseren Services wirklich zu begeistern.

Wie gehen Sie damit um, um hier künftig potenziell besser abzuschneiden?

FW Wir haben in diesem Jahr unser regionales Maklerbetreuungsteam komplettiert und sind damit regional nun gut aufgestellt. Die bundesweite Betreuung unserer Makler durch unser Vor-Ort-Team ist ein zentraler Ausdruck unserer gelebten Kundennähe und des hohen Anspruchs unserer Servicequalität. Gleichzeitig investieren wir in die Aus- und Weiterbildung unserer Betreuer, um so höchste Fachkompetenz in den Markt zu bringen. Auf diese Weise konnten sich aktuell zwei unserer regionalen Mitarbeiter im bundesweiten Wettbewerb der Maklerbetreuer für Schaden/Haftung/Unfall in den Top 10 platzieren.

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<a href="/nachrichten/ueber-6-millionen-haushalte-planen-energetische-sanierung" hreflang="de">Über 6 Millionen Haushalte planen energetische Sanierung</a> http://www.asscompact.de/node/170094

Laut einer aktuellen Marktuntersuchung wollen rund 6,2 Millionen aller 41,3 Millionen deutschen Haushalte ihre Wohnimmobilien in den nächsten fünf Jahren energetisch sanieren. Das entspricht einem Anteil von 15%. Am häufigsten nennen Hauseigentümer die Stromgewinnung durch PV-Anlagen.

170094 17. Dezember 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Wie der neue „Monitor zur Energiewende“ von Sirius Campus zeigt, haben rund 6,2 Millionen aller 41,3 Millionen deutschen Haushalte konkrete Pläne, eine oder mehrere Maßnahmen zur energetischen Sanierung in den nächsten fünf Jahren umzusetzen. Das entspricht wie auch schon im Vorjahr einem Anteil von 15%. 3,3 Millionen bzw. 27% der 12,3 Millionen Hauseigentümer und 1,2 Millionen bzw. 24% der 5,0 Millionen Wohnungseigentümer planen mindestens ein Sanierungsvorhaben. Unter den 5,7 Millionen privaten Vermietern haben 1,5 Millionen oder 26% aktuell vor, zu investieren. Das sind deutlich mehr als im Jahr 2024, da lag der Anteil der Investitionsplaner bei 21%.

Photovoltaik und Wärmedämmung als häufigste Maßnahmen

Nach wie vor werden Maßnahmen zur Stromgewinnung durch Photovoltaikanlagen mit 16% unter allen Hauseigentümern am häufigsten genannt. Im vergangenen Jahr war der Anteil mit 18% noch etwas höher. Auf Platz 2 der beliebtesten Maßnahmen (12%) rangieren bei Hausbesitzern Wärmedämmungen (2024: 14%), vor Maßnahmen für eine effizientere Heizung (8%). Hier ziehen fast zwei Drittel (61%) die Installation einer – derzeit noch – förderfähigen Heizung wie etwa eine Wärmepumpe, einen Nah- oder Fernwärmeanschluss oder eine Holzpellet-Heizung in Betracht. Nur ein Viertel setzt weiterhin auf fossile Heizsysteme. Rund ein Fünftel ist laut Marktbericht von Sirius Campus noch unentschlossen. Im Rahmen der Marktuntersuchung erfolgten 2.236 Online-Interviews unter Wohneigentümern, privaten Vermietern und Mietern im September 2025.

Schub vor allem für Wärmepumpen

Wie es im „Monitor zur Energiewende“ weiter heißt, hätten im Rückblick auf die vergangenen fünf Jahre förderfähige Heizsysteme vor allem 2025 einen deutlichen Schub erhalten. So berichten 47% der Hauseigentümer von der Installation einer förderfähigen Heizung, meist einer Wärmepumpe. „Zufriedene Vorbilder in der Nachbarschaft oder im Freundeskreis und die zunehmende Bekanntheit der Förderungen haben vor allem den Wärmepumpen einen Nachfrageschub bereitet“, erklärt Dr. Oliver Gaedeke, Geschäftsführer von Sirius Campus. „Die Unsicherheiten über die Fortführung von Förderungen energetischer Heizsysteme werden die kurzfristige Nachfrage nun sicherlich noch steigern.“

Energiesparen und Wertsteigerung der Immobilie als Motivation

Vorteile von Maßnahmen zur energetischen Sanierung sehen Hauseigentümer vor allem in der Reduktion der Energiekosten (54%) und der Wertsteigerung ihrer Immobilie (47%). Die Unabhängigkeit von Energiepreisen (38%) und der Klimaschutz (32%) werden zu rund einem Drittel als weitere Pluspunkte angeführt.

Durch die Ansprache von Nachbarn oder Freunden und Kenntnisse zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) und anderer Förderprogramme steigt das Interesse an einer energetischen Sanierung in den privaten Haushalten deutlich an, so die Experten von Sirius Campus. Doch lediglich ein Viertel der Hauseigentümer hat sich bereits mit dem GEG befasst und damit nur etwas mehr als 2024 (22%).

Zufriedenheit mit Sanierungsprojekten

Im Rückblick zeigen sich fast alle privaten Investoren mit einer energetischen Sanierung wie Dämmungen oder Wärmepumpeninstallationen zufrieden (94%). Fast zwei Drittel (65%) sind sogar begeistert. Deshalb empfehlen Investoren ihre positiven Erfahrungen im Durchschnitt zweimal an Nachbarn oder Bekannte weiter. „Vielen Hausbesitzern fehlt es an Vorstellungskraft, wie Wärmepumpen funktionieren oder eine Wärmedämmung das Raumklima verbessert. Da helfen neben einer anschaulichen Beratung auch Vorzeigeprojekte im sozialen Umfeld“, sagt Dr. Gaedeke. (tik)

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<a href="/nachrichten/froehliche-weihnachten-und-einen-guten-rutsch" hreflang="de">Fröhliche Weihnachten und einen guten Rutsch!</a> http://www.asscompact.de/node/170092

AssCompact wünscht allen Leserinnen und Lesern frohe Weihnachten, schöne Feiertage und einen glücklichen Start ins Jahr 2026. Wir bedanken uns für Ihr Interesse am Immobilien-Newsletter im Jahr 2025 und freuen uns, auch 2026 für Sie zu berichten.

170092 17. Dezember 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Heute erreicht Sie der letzte AssCompact Immobilien-Newsletter im Jahr 2025. Am Donnerstag, den 18.12.2025, und Freitag, den 19.12.2025, wird es noch jeweils den morgendlichen AssCompact Newsletter geben, bevor sich die AssCompact Redaktion in die Weihnachtspause verabschiedet. Wir wünschen allen Leserinnen und Lesern frohe Festtage und einen guten Start ins neue Jahr!

Zugleich bedanken wir uns für Ihr Vertrauen und Ihre Verbundenheit im Jahr 2025. Wir freuen uns darauf, 2026 wieder für Sie zu berichten.

Den ersten AssCompact Newsletter 2026 erhalten Sie am 8. Januar. Den ersten AssCompact Immobilien-Newsletter gibt es dann am 15. Januar. Wir sind gespannt, über welche Entwicklungen, Chancen und Herausforderungen wir Sie im neuen Jahr informieren dürfen.

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<a href="/nachrichten/allianz-nachfolge-von-rolf-wiswesser-steht-fest" hreflang="de">Allianz: Nachfolge von Rolf Wiswesser steht fest</a> http://www.asscompact.de/node/170088

Vor einem Jahr, zum Jahreswechsel 2025, verabschiedete sich Rolf Wiswesser, Maklervertriebsvorstand bei der Allianz, in den Ruhestand. Nun ist seine endgültige Nachfolge geregelt: Nicole Weyerstall kommt zum 01.01.2026 von der Schuster Versicherungsmakler GmbH.

170088 16. Dezember 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Rolf Wiswesser, der langjährige Vorstand des Maklervertriebs bei der Allianz Versicherungs-AG, hatte zum 31.12.2024 seinen Hut genommen. Sein Vorstandskollege Ulrich Stephan hatte übergangsweise Wiswessers Aufgaben übernommen.

Nun, knapp ein Jahr später, ist die Nachfolgefrage geregelt. Die 54-jährige Nicole Weyerstall kommt von der Schuster Versicherungsmakler GmbH, angehörig zur MARTENS & PRAHL Gruppe, zur Allianz Versicherungs-AG und übernimmt ab 01.01.2026 das Vorstandsressort Maklervertrieb. Das verkündet die Allianz in einer Pressemitteilung.

Ulrich Stephan wird sich nach Weyerstalls Einstieg wieder gänzlich dem Firmenressort widmen.

Erfahrung in der Makler- und Versicherungsbranche

Weyerstall bringt viele Jahre Erfahrung in der Versicherungsbranche mit. Bei der Schuster Versicherungsmakler GmbH war sie seit 2017 geschäftsführende Gesellschafterin, davor war sie ab 2009 bei der Zurich Gruppe aktiv, zuletzt als Vorständin der Zurich GI Management AG (Deutschland). Dort hat sie unter anderem das Underwriting für den Vertrieb inklusive Maklervertrieb im Kundensegment Mittelstand in der Sachversicherungssparte sowie die Kredit- und Kautionsversicherung und die Autogarantieversicherung verantwortet. (mki)

Bild: © Allianz

News über weitere personelle Veränderungen in der Finanz- und Versicherungsbranche lesen Sie in der Rubrik „Personen“.
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<a href="/nachrichten/private-altersvorsorgereform-warum-der-teufel-jetzt-im-detail-steckt" hreflang="de">Private Altersvorsorgereform: Warum der Teufel jetzt im Detail steckt</a> http://www.asscompact.de/node/170084

Am Mittwoch, den 17.12.2025, will das Kabinett den Referentenentwurf zur privaten Altersvorsorge aus dem Finanzministerium verabschieden. Mit dabei: Eine Reform der Riester-Rente und ein Altersvorsorgedepot – ein Überbleibsel der Ampel-Koalition. AssCompact hat sich bei Versicherern und einem Makler umgehört, wie sie sich auf die Reform vorbereiten.

170084 16. Dezember 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die Sicherung der Rente – für die aktuelle Regierung eine der wichtigsten Aufgaben, und zwar nicht nur die gesetzliche Säule. Vor knapp zwei Wochen hat das Finanzministerium unter Lars Klingbeil (SPD) einen Referentenentwurf zur Reform der privaten Altersvorsorge vorgelegt. Und der ist gar nicht so unähnlich zum Entwurf der Ampel-Koalition aus dem vergangenen Jahr. Ein Altersvorsorgedepot, welches (manche würden sagen: „endlich“) ermöglicht, mit staatlicher Förderung am Kapitalmarkt zu investieren, sowie eine Ablösung der mittlerweile nur wenig beachteten Riester-Rente sind geplant.

Einige Stichworte: Ein Standarddepot mit einer Kostendeckelung von 1,5%; Verteilung der Abschlusskosten und Vertriebsgebühren auf die gesamte Vertragslaufzeit; mögliche Senkung der Beitragsgarantie auf 80%; Auszahlplan bis zum 85. Lebensjahr. Über die Details zum Entwurf hat AssCompact bereits berichtet.

Am Mittwoch, den 17.12.2025, soll es endlich soweit sein: Das Kabinett will den Entwurf diskutieren und auf den Weg in den Bundestag bringen. Vorbehaltlich des dortigen Beschlusses und der Absegnung durch den Bundesrat soll die Reform dann am 01.01.2027 „live“ gehen. Wie planen die Versicherer mit solch einer Reform? Und wie ordnet ein auf Altersvorsorge spezialisierter Makler diese ein? AssCompact hat nachgefragt.

Versicherer begrüßen Handeln der Politik

Der Konsensus unter den Versicherern scheint zu sein: Es ist positiv zu bewerten, dass überhaupt Bewegung in das Reformvorhaben kommt. Wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) kommentiert: „Der GDV begrüßt, dass nach Jahren der Diskussion nun endlich ein konkreter Vorschlag auf dem Tisch liegt.“

Denn dass die gesetzliche Rente künftig nicht mehr reichen wird, um den Lebensstandard im Alter zu halten, darüber sprechen unter anderem die Versicherer bereits seit Jahren. „Ich halte es für sehr gut, wenn die Politik den Bürgern aufzeigt, wie dringend notwendig es ist, privat vorzusorgen, und dies auch aktiv fördert“, so Stefanie van Holt, Vertriebsvorständin der VOLKSWOHL BUND Versicherungen.

Auszahlplan erntet Kritik

Und wie sehen die Versicherer den Entwurf im Detail? Laut LV 1871-Vorstand Hermann Schrögenauer geht er „in die richtige Richtung“. Doch natürlich gibt es auch Kritik aus den Reihen der Versicherungsunternehmen. Vor allem der angedachte Auszahlplan schmeckt den Unternehmen nicht – doch das war zu erwarten. Versicherer und Aktuare betonen immer wieder die Bedeutung einer lebenslangen Rente.

Die höhere Flexibilität, die eine Absenkung der Garantien mit sich bringen würde, sehen die Versicherer positiv. Vorstandsvorsitzender der Stuttgarter Lebensversicherung, Dr. Guido Bader, wünscht sich „sinnvolle Modifikationen und Verbesserungen des bestehenden Riester-Produkts. Insbesondere geringe Garantien halten wir für sinnvoll und können diese mit unseren Produkten sehr gut abbilden.“

Versicherer sind zuversichtlich, schnell reagieren zu können

Apropos Produkte: Sind bereits Produkte, die die geplante Reform umsetzen, in Planung? Und wie schnell wären solche Änderungen von der Versicherungswirtschaft überhaupt umsetzbar? „Sollte es demnächst konkrete Anforderungen geben, werden wir schnell reagieren und unsere Vertriebspartner mit passenden Lösungen versorgen“, versichert die VOLKSWOHL-BUND-Vorständin van Holt.

Auch bei der Stuttgarter ist man zuversichtlich, dass etwaige Anpassungen schnell passieren können: „Solange wir uns in den bisherigen Strukturen bewegen und bestehende Produkte modifizieren und verbessern, können wir schnell reagieren. Vorgaben zu Kosten, Garantien, Rentenbezug, Fördergrenzen usw. lassen sich rasch umsetzen“, sagt Bader.

Wie so oft liegt der sprichwörtliche Teufel jedoch im Detail. „Eine genaue Planung ist erst möglich, wenn die Details bekannt sind“, so Bader weiter. „Komplexität in der Umsetzung entsteht nicht aus großen Linien, sondern manchmal aus unmerklichen Details. Und manchmal machen solche Details Produkte auch kaputt – ich erinnere nur an den Erstaufschlag EIOPAS zum PEPP.“

Wird die Reform die Nachfrage erhöhen?

Schlussendlich wird der Erfolg der Reform natürlich auch an der Nachfrage nach den Produkten gemessen. Was erwarten sich die Versicherer hier? Die Stuttgarter erwartet „unbedingt“ größeres Interesse im Zuge der Reform. Der Versicherer hat bereits im August dieses Jahres ein neues Riester-Produkt auf den Markt gebracht – und ist sehr zufrieden mit der Resonanz. „Wir können eine hohe Akzeptanz und Nachfrage im Markt verzeichnen – das Neugeschäft spricht für sich“, so Bader.

Beim VOLKSWOHL BUND zeigt man sich bisher noch etwas zurückhaltend. „Wie die Nachfrage nach dem neuen geförderten Altersvorsorgeprodukt sein wird, hängt maßgeblich von seiner konkreten Ausgestaltung ab. Daher ist eine Einschätzung zum aktuellen Zeitpunkt schwierig“, erklärt van Holt.

Der Referentenentwurf aus Maklersicht

Im Maklerhaus heißt es mehrheitlich ebenso „abwarten“, und zwar „bis die Tinte trocken ist“. So formuliert es Alexander Kukovic, der bei bamboo finance als Versicherungsmakler mit Spezialisierung Vorsorge und Vermögensabsicherung unterwegs ist. Bereits während der Diskussion um die private Altersvorsorgereform thematisiert Kukovic diese mit seinen Kunden. Eine finanzielle Entscheidung mit der Tragweite einer Ruhestandsplanung benötige allerdings eine eindeutige und belastbare Rechtsgrundlage, so der Makler auf AssCompact Nachfrage. Wenn die Fakten geklärt sind, dann wird geprüft, ob und mit welchem Effekt die neuen Möglichkeiten sinnvoll in die individuelle Finanzstrategie der Kunden eingebunden werden können.

Prinzipiell sieht Kukovic es als notwendig an, bestehende Altersvorsorgeprodukte wie die Riester-Rente zeitgemäß weiterzuentwickeln und gleichzeitig jedoch neue, moderne Möglichkeiten wie das Altersvorsorgedepot zu schaffen. Grundsätzlich, so Kukovic, seien Menschen auch bereit, Verantwortung für ihre Altersvorsorge zu übernehmen. Allerdings begegne ihm in jeder Beratung der Wunsch nach Vereinfachung, Flexibilität und Mitgestaltung. Fragestellungen wie „Kann ich die Garantie reduzieren oder weglassen?“, „Ich möchte meine Fonds selbst auswählen.“ und „Wie kann ich meinen Vertragsstand digital verfolgen?“ stehen dabei an der Tagesordnung.

Für Kukovic sollten Reformen langfristig durchdacht werden und so ausgestaltet sein, dass sie in der Praxis tatsächlich auch einen Mehrwert bieten. Und hier sieht der Makler noch Nachbesserungsbedarf.

Verbesserungsvorschläge zum Referentenentwurf

Vor dem Hintergrund der verlangten Flexibilität wäre es für Kukovic bspw. attraktiver, das Verlustrisiko auch durch „weichere bzw. kosteneffizientere Mechanismen (Rentenfaktor, Wertsicherungsfonds, Deckungsstock“ begrenzen zu können. Eine starre Beitragsgarantie bremse in aller Regel die Renditechancen aus.

Beim Thema Altersvorsorgedepot bzw. staatlich geförderte Investitionen in den Kapitalmarkt sieht Kukovic allerdings ein zweischneidiges Schwert. Fondsdepots und ETF-Sparpläne seien aktuell vor allem bei jüngeren Menschen en vogue, wodurch die in Deutschland „immer noch viel zu niedrige“ Investmentquote steige – das sei ein positiver Trend, der auch unbedingt weiter ausgebaut werden sollte. Politisch liege es also nahe, diesen Fortschritt aufzugreifen, indem man ein kapitalmarktnahes Produkt wie das Altersvorsorgedepot fördert.

Kukovic weist allerdings darauf hin, dass selbst bei den Renditen, die bspw. durch den MSCI World über einen Zeitraum von 30 Jahren erzielt werden, der aufgebaute Lebensstandard im Rentenalter nicht dauerhaft gehalten werden könne – das erwirtschaftete Kapital dafür sei dafür nicht ausreichend.

Ein Versicherungsmantel garantiere dies zwar auch nicht, aber es wäre „zumindest“ eine lebenslange Rentenzahlung unabhängig des Kapitalverzehrs garantiert.

Man darf gespannt sein …

Selbst mit Ablauf des 17.12. und mit einem Kabinettsbeschluss zur Reform der privaten Altersvorsorge ist das Thema noch nicht final durch. Aber vielleicht herrscht ja wirklich bald Gewissheit, und die Reformpläne werden zur tatsächlichen Reform.

Der Zeitgeist ist schon seit Längerem viel stärker auf Flexibilität und Wahlfreiheit ausgerichtet – dahin geht eben die gesellschaftliche Entwicklung. Gleichzeitig aber ist der Deutsche eben sehr sicherheitsbewusst. Das politische Berlin – und folglich dann auch die Produktgeber und die Berater – müssen irgendwie den Spagat zwischen diesen beiden Bedürfnissen hinbekommen. Man darf gespannt auf das Ergebnis sein. (js/mki)

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<a href="/nachrichten/iad-deutschland-richtet-markenkern-neu-aus" hreflang="de">iad Deutschland richtet Markenkern neu aus</a> http://www.asscompact.de/node/170087

Mit einem Rebranding will sich iad Deutschland als Unternehmer-Community im Immobilienbereich positionieren. Man will sich nicht als klassisches Immobilienmaklernetzwerk verstanden sehen, sondern als Unternehmer-Ökosystem, dass Menschen den Weg in die Selbstständigkeit ebnet.

170087 16. Dezember 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

iad Deutschland, Teil des internationalen Maklernetzwerks iad Group mit Hauptsitz in Frankreich, will mit dem Rebrand seines Netzwerks im deutschen Markt den Eintritt in eine neue Phase verdeutlichen: weg von der bisherigen öffentlichen Wahrnehmung als ein reines Immobilienmaklernetzwerk hin zu einer Unternehmer-Community im Immobilienbereich. Als Unternehmer-Ökosystem unterstützt iad Professionals und Quereinsteiger beim Schritt in die Selbstständigkeit in der Immobilienbranche.

Unternehmer-Ökosystem für die Immobilienbranche

„Mit dem Rebranding zeigen wir, wie wir uns verstehen: nicht als klassisches Maklernetzwerk, sondern als Gemeinschaft von Unternehmerinnen und Unternehmern. Unser Ziel ist es, Menschen dabei zu helfen, ein eigenes Immobilienbusiness aufzubauen – professionell, skalierbar und zukunftsorientiert“, betont Apostolos Bibudis, Geschäftsführer von iad Deutschland.

Der inhaltliche Schwerpunkt liege auf dem Aufbau eines reifen, nachhaltigen Geschäftsmodells. Es gehe um die drei tragenden Säulen Selbstständigkeit mit Struktur, Teamaufbau als zentrales Wachstumsmodell sowie unternehmerische Freiheit – gestützt durch ein europäisches Netzwerk.

Inhaltlich soll der neue Markenauftritt den spezifischen Wert und Nutzen verschiedener Produkte und Dienstleistungen von iad für die jeweilige Zielgruppe hervorheben. Hinzu komme eine eindeutige Differenzierung zu Franchise-Systemen und klassischen Immobilienmaklerbüros.

Mit dem Rebranding will iad auch die Weiterentwicklung der digitalen Tools wie integrierte Systeme, Leadmanagement, KI-unterstützte Prozesse, automatisierte Marketingworkflows sowie einheitliche Templates und Branding-Assets als Voraussetzung für erfolgreiches Unternehmertum unterstreichen.

Steigende Anforderungen an Immobilienmakler

Der Immobilienmaklermarkt befindet sich an einem Wendepunkt: iad nennt etwa die hohen Anforderungen an Immobilienmakler, was Professionalität angeht, sowie den steigenden Druck durch die Digitalisierung der Immobilienbranche. Ein verändertes Käufer- und Verkäuferverhalten sowie ein wachsendes Bedürfnis nach Struktur und Unterstützung in der Selbstständigkeit würden am Markt zu einem zunehmenden Interesse an hybriden Franchise- und Netzwerkmodellen führen, wie es von iad weiter heißt. (tik)

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Weitere Meldungen rund um Immobilienthemen finden Sie in unserer Rubrik „Immobilien“.
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<a href="/nachrichten/grundfaehigkeitsversicherung-wo-aufklaerungsbedarf-besteht" hreflang="de">Grundfähigkeitsversicherung: Wo Aufklärungsbedarf besteht </a> http://www.asscompact.de/node/170085

Laut einer Untersuchung von Franke und Bornberg nimmt die Zahl der Leistungsfälle in der Grundfähigkeitsversicherung allmählich zu. Zugleich sieht das Analysehaus einen hohen Aufklärungsbedarf bei Kunden, was die Leistungsvoraussetzungen angeht. Gefragt sei umfassende Beratung vor Vertragsabschluss.

170085 16. Dezember 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Franke und Bornberg hat die Qualität der Anbieter im Bereich der Grundfähigkeitsversicherung sowie die Leistungspraxis unter die Lupe genommen. Beim Unternehmensrating Grundfähigkeit haben die Analysten drei Bereiche bewertet: Kundenorientierung in der Angebots- und Antragsphase sowie in der Leistungsregulierung und die Stabilität des Grundfähigkeitsgeschäfts. Das Leistungspraxisrating Grundfähigkeit hat den Fokus ausschließlich auf der Kundenorientierung in der Leistungsregulierung. Wie die nun aktualisierten Unternehmens- und Leistungspraxisratings des Analysehauses zeigen, nimmt die Zahl der Leistungsfälle in der Grundfähigkeitsversicherung allmählich zu. Dies sei ein Beleg dafür, dass sich der noch junge Versicherungszweig kontinuierlich weiter entwickle, in der Praxis ankomme immer mehr in Anspruch genommen werde, wie es von Franke und Bornberg heißt.

Bessere Aufklärung über Produktcharakter gefragt

Der langsame, aber stetige Anstieg der Leistungsfälle bringt zudem die folgende Erkenntnis: Den Analysten zufolge wissen viele Kunden zum Zeitpunkt der Leistungsmeldung nicht genau, ab wann eine Grundfähigkeitsleistung tatsächlich gezahlt wird. Bei den Leistungsvoraussetzungen gibt es bei der Grundfähigkeitsversicherung gegenüber anderen Versicherungen deutliche Unterschiede. „Viele Leistungsfallanmeldungen für Grundfähigkeitsleistungen erfolgen bereits, wenn noch kein Leistungsauslöser greift. Das macht deutlich, dass in Beratungsgesprächen besser über den Produktcharakter aufgeklärt werden muss“, unterstreicht Michael Franke, Geschäftsführer von Franke und Bornberg. Hier habe sich der telefonische Erstkontakt durch den Versicherer bewährt, um im persönlichen Gespräch die spezifischen Kriterien zu erläutern, Missverständnisse frühzeitig auszuräumen und realistische Erwartungen zu schaffen.

Umfassende Beratung vor Vertragsabschluss entscheidend

Von zentraler Relevanz ist die Beratung vor Vertragsabschluss. Laut Franke und Bornberg müssen Vermittler darauf achten, keine unrealistischen Erwartungen zu wecken. Die Grundfähigkeitsversicherung sichert den den Verlust grundlegender körperlicher und geistiger Fähigkeiten wie Sehen, Gehen oder Treppensteigen ab. Für eine Leistung muss in der Regel eine erhebliche gesundheitliche Beeinträchtigung vorliegen. Entsprechend führt nicht jede gesundheitliche Einschränkung automatisch zu einer Zahlung. „Nur durch umfassende Aufklärung lassen sich falsche Erwartungen und spätere Enttäuschungen im Leistungsfall vermeiden“, wie das Analysehaus schreibt.

Etliche Leistungsfälle aus AU-Bausteinen

Als interessant bezeichnen es die Experten von Franke und Bornberg außerdem, dass ein „erheblicher Teil der Leistungsfälle aus sogenannten AU-Bausteinen“ stammen würden. Diese Zusatzbausteine, die bei Arbeitsunfähigkeit leisten, hätten mit der eigentlichen Grundfähigkeitsleistung inhaltlich nichts gemein. Streng genommen dürften die AU-Leistungen nicht der Grundfähigkeitsversicherung zugeordnet werden und sollten in der Leistungsstatistik separat ausgewiesen werden.

Leistungsprüfung stellt Versicherer vor Herausforderungen

Zudem bringt die Leistungsprüfung besondere Anforderungen an die Versicherer mit sich. Dies betrifft etwa die Einschätzung anhand von Arztberichten, ob eine Grundfähigkeit gemäß Definition in den Versicherungsbedingungen verloren ist. Die notwendige Transferleistung – also die Übertragung medizinischer Befunde auf den Verlust einer definierten Grundfähigkeit – erfordere laut Franke und Bornberg spezialisiertes Fachwissen und Erfahrung. „Mit zunehmender Marktreife wird auch die Leistungspraxis aussagekräftiger. Die Versicherer können nun auf einen wachsenden Erfahrungsschatz zurückgreifen. Entscheidend bleibt jedoch die Qualifikation der Leistungsprüfer“, betont Philipp Wedekind, Leiter Ratings Vorsorge und Nachhaltigkeit.

Fazit: Aufklärung über Leistungsvoraussetzungen erforderlich

Die Grundfähigkeitsversicherung gewinnt beständig an Relevanz. Die steigende Zahl der Leistungsfälle belege, dass das Produkt in der Praxis grundsätzlich funktioniere, wie die Analysten schreiben. Zugleich lässt sich aber feststellen, dass es einer intensiven Aufklärung über die Leistungsvoraussetzungen bedarf.

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<a href="/nachrichten/die-stuttgarter-protoschill-folgt-auf-dr-henriette-meissner" hreflang="de">Die Stuttgarter: Per Protoschill folgt auf Dr. Henriette Meissner</a> http://www.asscompact.de/node/170081

Wechsel an der Spitze der Stuttgarter Vorsorge-Management GmbH: Dr. Henriette Meissner gibt den Staffelstab an Per Protoschill weiter. Die bAV-Expertin geht nach über 20 Jahren bei der Stuttgarter in den Ruhestand. Protoschill übernimmt nun die operative Gesamtverantwortung in der Geschäftsführung der GmbH.

170081 16. Dezember 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Dr. Henriette Meissner verabschiedet sich nach mehr als zwei Jahrzehnten Engagement für Die Stuttgarter und die betriebliche Altersversorgung (bAV) in den Ruhestand. Sie verlässt das Unternehmen zum 31.12.2025, nachdem sie seit dem Jahr 2005 Teil der Stuttgarter war. Zudem war sie bis zuletzt als Geschäftsführerin der Stuttgarter Vorsorge-Management GmbH und Generalbevollmächtigte für die bAV der Stuttgarter Lebensversicherung a.G. tätig.

Ihr Nachfolger wird Per Protoschill, der bereits seit April 2024 gemeinsam mit Meissner die Stuttgarter Vorsorge-Management GmbH leitete. Ab dem 01.01.2026 übernimmt Protoschill nun die operative Gesamtverantwortung in der Geschäftsführung der GmbH.

Meissner gilt als bAV-Expertin, die die Position der Stuttgarter als Anbieter von Vorsorgelösungen maßgeblich mitgeprägt hat. Unter anderem war sie laut Unternehmen eine zentrale Figur in der Weiterentwicklung moderner Vorsorgekonzepte sowie in der Verbesserung der Beratungsunterstützung und der professionellen Qualifizierung von Vermittlerinnen und Vermittlern. „Henriette Meissner hat Die Stuttgarter fachlich wie menschlich bereichert und entscheidend dazu beigetragen, dass wir heute als anerkannter bAV-Spezialist gelten“, so Dr. Guido Bader, Vorstandsvorsitzender der Stuttgarter. „Mit ihrer Fachlichkeit, Beharrlichkeit und Orientierung an praktischer Umsetzbarkeit hat Frau Meissner maßgebliche Standards bei uns und in der Branche gesetzt.“

Auch in der Branche ist Meissner bekannt: Als Vorstandsmitglied der Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung (aba) und Leiterin der Fachvereinigung Unterstützungskassen brachte sie viele Jahre entscheidende Praxisimpulse in politische und regulatorische Weiterentwicklungen ein, wie es vom Versicherer heißt. Zudem rief sie den Stuttgarter bAV-Preis ins Leben, der seit dem Jahr 2012 Abschlussarbeiten im Rahmen des Studiengangs Betriebswirt/-in bAV der Hochschule Koblenz prämiert. Sie war überdies als Dozentin im Studiengang bAV-Betriebswirt und Leiterin des Fachkreises bAV bei der Deutschen Maklerakademie (DMA) sowie als Mitherausgeberin des Kompass bAV und Vorsorge aktiv. „Mir war es immer wichtig, dass gute Lösungen in der bAV nicht nur auf dem Papier funktionieren, sondern die Menschen wirklich erreichen. Daran mitzuwirken und Wissen zu teilen, hat mich stets motiviert“, sagt Meissner. (lg)

Lesen Sie auch: Zum aktuellen Stand und zur Zukunft der bAV
News über weitere personelle Veränderungen in der Finanz- und Versicherungsbranche lesen Sie in der Rubrik „Personen“.

Bild: © Stuttgarter

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<a href="/nachrichten/kpm-und-ergo-schliessen-bav-kooperation" hreflang="de">KPM und ERGO schließen bAV-Kooperation </a> http://www.asscompact.de/node/170076

Die KPM Pensions & Benefits GmbH und die ERGO Group haben eine strategische Zusammenarbeit gestartet. Die ERGO ist neuer Rückdeckungspartner des Kölner bAV-Spezialisten. Künftig nutzt KPM die bAV-Tarife der ERGO als Rückdeckung für sein Versorgungskonzept smart|pension.

170076 16. Dezember 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die KPM Pensions & Benefits GmbH und die ERGO Group AG haben eine strategische Kooperation geschlossen, um vor allem mittelständischen Firmen den Zugang zu Vorsorgelösungen zu erleichtern. Mit der ERGO als neuem Rückdeckungspartner baut KPM die Grundlage für sein Versorgungskonzept smart|pension um einen weiteren starken Partner aus.

„Die betriebliche Altersversorgung ist eine tragende Säule moderner Personalpolitik. Mit der ERGO haben wir einen Partner gewonnen, der die Relevanz für den Mittelstand erkennt und gemeinsam mit uns moderne, verständliche und wirtschaftlich sinnvolle Modelle in den Markt bringt“, erklärt Alexander Siegmund, Geschäftsführer der KPM Pensions & Benefits GmbH. Anspruch sei es, Arbeitgebern und Beschäftigten eine Lösung zu bieten, die Sicherheit, Transparenz und Flexibilität verbinde und dabei langfristig wirtschaftlich bleibe.

Kernpunkte der Kooperation

Im Rahmen der Kooperation nutzt KPM künftig die bAV-Tarife der ERGO als Rückdeckung für sein Versorgungskonzept smart|pension. Dies erweitere die Flexibilität und stärke die Wettbewerbsfähigkeit des Angebots, wie das Unternehmen mitteilt. Zudem steht eine realistische Kalkulation für eine höhere Rentenleistung im Fokus: Während klassische Versicherer oft mit Lebenserwartungen von bis zu 130 Jahren kalkulieren würden, setze smart|pension auf realistische Annahmen (durchschnittlich 93). Somit könnten bei gleichem Beitragsaufwand höhere Rentenleistungen erzielt werden, wie es in der Pressemitteilung heißt.

Weiter teilt das Unternehmen mit, dass im Todesfall eines Mitarbeitenden vor Rentenbeginn das Kapital nicht beim Versicherer, sondern im Versorgungswerk verbleibe und somit der verbleibenden Belegschaft zugute komme. (tik)

News zu weiteren Kooperationen und Partnerschaften lesen Sie auch in unserer Rubrik“Assekuranz“ und „Management & Vertrieb“.
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<a href="/nachrichten/versicherungsvertraege-optimierung-umsatzsteuerfrei" hreflang="de">Versicherungsverträge: Optimierung umsatzsteuerfrei</a> http://www.asscompact.de/node/170065

Der Bundesfinanzhof klärt, dass Versicherungsmakler und Bausparvermittler auch bei Optimierungen bestehender Verträge umsatzsteuerfrei bleiben. Entscheidend ist die vermittelnde Tätigkeit, nicht der Abschluss eines neuen Vertrags, und die Provision kann vom Kunden gezahlt werden.

170065 16. Dezember 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat Mitte des Jahres mit einem Urteil Klarstellungen zur Umsatzsteuerbefreiung für Versicherungs- und Bausparvermittler getroffen. Danach bleibt die Tätigkeit eines Bausparkassenvertreters, Versicherungsvertreters oder Versicherungsmaklers auch dann umsatzsteuerfrei, wenn nicht ein komplett neuer Vertrag abgeschlossen wird, sondern ein bestehender Vertrag durch eine Änderungsvereinbarung verbessert oder angepasst wird. Entscheidend ist also nicht die Neubegründung eines Vertragsverhältnisses, sondern die vermittelnde Tätigkeit als solche.

Zudem stellt der BFH klar, dass es für die Steuerbefreiung unschädlich ist, wenn das Entgelt nicht vom Versicherer, sondern vom Versicherungsnehmer selbst gezahlt wird. Auch in diesem Fall kann die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 11 UStG greifen.

Versicherungsmakler optimiert Krankenversicherungsverträge

Im zugrunde liegenden Fall stritten eine auf Krankenversicherungstarifoptimierungen spezialisierte Versicherungsmakler-GmbH als Klägerin und das zuständige Finanzamt als Beklagter über die umsatzsteuerliche Behandlung dieser Leistungen. Das Maklerunternehmen ist darauf spezialisiert, bestehende private Krankenversicherungsverträge zu optimieren. Im Wesentlichen geschieht dies dadurch, dass durch einen Tarifwechsel eine Beitragsersparnis für privat krankenversicherte Kunden erzielt wird, ohne dabei den Versicherer zu wechseln. Für ihre Tätigkeit erhält sie im Erfolgsfall ein erfolgsabhängiges Honorar von den Versicherungsnehmern. Während die Klägerin ihre Umsätze aus den Jahren 2015 und 2016 nachträglich als nach § 4 Nr. 11 UStG steuerfrei einstufte, behandelte das Finanzamt diese weiterhin als steuerpflichtige Beratungsleistungen und setzte entsprechende Umsatzsteuer fest. Darüber kam es zum Streit vor Gericht. Und das Finanzgericht gab der Klage des Maklerunternehmens statt. Dagegen legte das Finanzamt Revision beim BFH ein.

BFH bestätigt Steuerbefreiung

Der BFH unterstützt jedoch die Entscheidung des Finanzgerichts. Im Urteil heißt es: Die Klägerin, die Versicherungsmaklerin nach den Vorschriften des Versicherungsvertragsgesetzes und der Gewerbeordnung ist, hat auch mit den im Streit stehenden Umsätzen die spezifischen und wesentlichen Funktionen einer Versicherungsvermittlungsleistung erfüllt. Denn sie hat durch Recherche und Vergleich der verfügbaren Tarifoptionen, die Aufarbeitung der Ergebnisse und die Beratung der Kunden in Bezug auf mögliche Tarif- und Wechseloptionen die wesentliche Ursache für das Zustandekommen entsprechender Änderungen an den Versicherungsverträgen zwischen den Versicherern und den Versicherungsnehmern gesetzt. Sie hat damit Versicherer und Versicherungsnehmer zwar nicht erstmals, doch aber erneut zum Abschluss eines Änderungsvertrags zusammengebracht. Neben der Nachweiserbringung hinsichtlich der günstigeren Bedingungen, die der jeweilige Versicherer anbietet, hat sie außerdem den Versicherungstarif im Namen der Kunden gegenüber den Versicherern umgestellt.

Entgegen der Auffassung des Finanzamts war aus Sicht des BFH die Tätigkeit der Klägerin typisch für einen Versicherungsmakler: Sie handelte im Interesse beider Vertragsparteien.

BFH: Typische Vermittlungsleistung

Versicherte profitieren durch günstigere Tarife, die Versicherer sichern ihre Bestandskunden. Auch die Optimierung bestehender Verträge erfüllt somit den Zweck eines Versicherungsumsatzes und ist berufstypisch, sodass die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 11 UStG greift.

Das Finanzgericht habe zudem zu Recht eine Wettbewerbssituation zwischen der Optimierung bestehender und dem Abschluss neuer Verträge festgestellt. Ein erstmaliges Zusammenbringen der Vertragsparteien sei für die Steuerbefreiung nicht erforderlich; auch Änderungsvereinbarungen genügen.

Der BFH betont außerdem: Die Klägerin erhält ihre Provision nur bei erfolgreicher Vertragsänderung – nicht für reine Beratung. Dass das Honorar vom Kunden und nicht vom Versicherer gezahlt wird, ändert nichts an der Steuerbefreiung. (bh)

BFH, Urteil vom 08.07.2025, Az XI R 7/23

Lesen Sie auch: PKV-Versicherter: Arzt muss nicht über Kostenübernahme aufklären
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<a href="/nachrichten/das-aendert-sich-2026-fuer-hausbesitzer-und-bauherren" hreflang="de">Das ändert sich 2026 für Hausbesitzer und Bauherren</a> http://www.asscompact.de/node/170062

2026 bringt Veränderungen für Hausbesitzer und Bauherren: Einige Förderungen machen Bauen und Sanieren günstiger, steigende Energiepreise und neue Vorschriften erhöhen dagegen Kosten. Die AssCompact Bildergalerie zeigt, welche Neuerungen geplant sind.

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<a href="/nachrichten/neue-leitung-makler-und-assekuradeursvertrieb-rhiondigital" hreflang="de">Neue Leitung Makler- und Assekuradeursvertrieb rhion.digital</a> http://www.asscompact.de/node/170073

Der Makler- und Assekuradeursvertrieb bei rhion.digital hat eine neue Leitung: Zum 01.01.2026 übernimmt Holger Janke den Posten. Er folgt auf Lars Fuchs, der zur DOMCURA AG wechselt. Janke soll die Entwicklung des Makler- und Assekuradeursvertriebs vorantreiben.

170073 16. Dezember 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Zum 01.01.2026 wird Holger Janke Leiter des Makler- und Assekuradeursvertriebs bei rhion.digital. Der 54-Jährige wird Nachfolger von Lars Fuchs, der in den Vorstand der DOMCURA AG gewechselt ist. Mit seiner Affinität für Zukunftsthemen und Chancen im Markt der unabhängigen Vermittler und seinem Spartenwissen im Bereich SHUK Privat und Gewerbe soll Janke die Entwicklung des Makler- und Assekuradeursvertriebs vorantreiben.

Janke kommt von der Concordia Versicherung, wo er zuletzt die Vertriebsdirektion Ost geleitet hat. Er bringt mehr als 20 Jahre Vertriebs- und Führungserfahrung in der Versicherungsbranche mit, teilt das Unternehmen mit.

Er startete seine berufliche Karriere 1998 bei der Zurich Gruppe und durchlief dort unterschiedliche Stationen an verantwortlicher Stelle. Während dieser Zeit hatte Janke Leitungsfunktionen im Maklersegment sowohl auf regionaler als auch bundesweiter Ebene u. a. in Frankfurt/Main, Bonn und Köln inne. In Zukunft arbeitet er am RheinLandplatz in Neuss, dem Sitz der RheinLand Versicherungsgruppe, zu deren Markenfamilie rhion.digital gehört. (lg)

Bild: © rhion.digital

News über weitere personelle Veränderungen in der Finanz- und Versicherungsbranche lesen Sie in der Rubrik „Personen“.
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<a href="/nachrichten/cyberangriff-auf-die-ideal-versicherung" hreflang="de">Cyberangriff auf die IDEAL Versicherung</a> http://www.asscompact.de/node/170069

Die IDEAL Versicherung wurde Ende vergangener Woche Opfer eines Cyberangriffs. Die Systeme wurden in diesem Zuge vorsorglich vom Netz genommen. Auch die zur IDEAL gehörende Gruppe Ahorn AG ist betroffen.

170069 15. Dezember 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die Systeme der IDEAL Versicherung sind seit Donnerstag, 11.12.2025., vom Internet getrennt. An diesem Tag postete der Facebook-Account des Berliner Versicherers noch, dass es einen IT-Ausfall gebe und gerade nach der Ursache gesucht werde. Die Systeme wurden „aus Sicherheitsgründen“ vom Netz genommen.

Akira greift IDEAL an

Am Freitagabend verkündete das Unternehmen dann offiziell per Pressemitteilung, dass es einen Cyberangriff gegeben habe – und zwar durchgeführt von der Ransomware Akira. Akira ist eine seit März 2023 aktive Hackergruppe, die sich laut der Cybersicherheitsagentur Baden-Württemberg (CSBW) auf Unternehmen verschiedenster Branchen spezialisiert. Die Gruppe stiehlt demnach Daten von Unternehmen und droht mit ihrer Veröffentlichung, sollte kein Lösegeld gezahlt werden. Typische Infektionswege seien CSBW zufolge Phishing-E-Mails oder das Ausnutzen ungepatchter Schwachstellen in Remote-Zugängen.

Der Geschäftsbetrieb und die Services der IDEAL werden laut Pressemitteilung eingeschränkt aufrechterhalten. Die IDEAL hat hierfür spezielle Telefonnummern und eine E-Mail-Adresse eingerichtet, nachzulesen auf der provisorischen Website ideal-berlin.de.

Betroffen vom IT-Ausfall ist auch die zur IDEAL Gruppe gehörende Ahorn AG. Explizit nicht betroffen ist das Tochterunternehmen myLife Lebensversicherung AG.

Maximilian Beck, Vorstandsvorsitzender der IDEAL Gruppe: „Unser IT-Sicherheitsteam arbeitet gemeinsam mit externen Spezialisten und den Ermittlungsbehörden daran, den Vorfall zu analysieren und betroffene Systeme schrittweise wieder herzustellen. Die Infrastruktur unserer Vertriebs- und Geschäftspartner ist nach aktuellem Kenntnisstand nicht betroffen. Derzeit liegen auch keine Hinweise auf einen Missbrauch von Kundendaten vor.“ (mki)

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<a href="/nachrichten/neuer-maklerfavorit-der-hausratversicherung" hreflang="de">Neuer Maklerfavorit in der Hausratversicherung</a> http://www.asscompact.de/node/170061

Auf welche Anbieter setzen Versicherungsmakler und Mehrfachagenten in der Hausratversicherung? Welchen Versicherern geben die Vermittler den Vorzug? Antworten liefert die aktuelle Studie „AssCompact TRENDS IV/2025“.

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<a href="/nachrichten/fuehrungswechsel-bei-der-allianz-beratungs-und-vertriebs-ag" hreflang="de">Führungswechsel bei der Allianz Beratungs- und Vertriebs-AG</a> http://www.asscompact.de/node/170067

Bei der Allianz Beratungs- und Vertriebs-AG steht ein Generationswechsel an: Nach sechs Jahren als CEO übergibt Andreas Kanning an seinen Nachfolger. Hanno Wienhausen übernimmt damit zum 01.01.2026 den Vorstandsvorsitz des Unternehmens. Damit einher gehen weitere personelle Änderungen.

170067 15. Dezember 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Staffelstabübergabe bei der Allianz Beratungs- und Vertriebs-AG (ABV): Nach sechs Jahren als CEO übergibt Andreas Kanning an seinen Nachfolger Hanno Wienhausen. Der 43-jährige Wienhausen übernimmt ab 01.01.2026 den Vorstandsvorsitz der ABV. Die Grundlage für eine weitergehende Phase der Transformation ist nun laut dem Unternehmen gelegt, um die Zukunftsfähigkeit auszubauen und den Wachstumskurs konsequent voranzutreiben, wie es heißt.

Kanning ist seit über 30 Jahren bei der Allianz, die meiste Zeit davon im Vertrieb. Der 61-Jährige war zudem mehr als elf Jahre im Vorstand. Zum 31.12.2025 gibt er sein Mandat als Vorstandsvorsitzender ab und steht der ABV im Jahr 2026 noch beratend zur Seite. Seine Laufbahn begann er bei der Allianz im Jahr 1995 und übernahm im Laufe der Jahre diverse Positionen im Vertrieb.

Wienhausen bringt langjährige nationale und internationale Erfahrung in der Allianz als Versicherungsmanager mit. Von 2014 bis 2021 hatte er in der Allianz Beratungs- und Vertriebs-AG unterschiedliche Vertriebsführungsfunktionen inne. Anfang 2022 wechselte der promovierte Jurist zur Allianz Suisse, wo er als Chief Underwriting Officer und Mitglied der Geschäftsleitung das Schaden- und Unfallgeschäft und ab 2023 zusätzlich die Ressorts Schaden und Automotive leitete. Zudem verfügt er über Know-how in der Sachversicherung und hat in der Schweiz die Verknüpfung von technischer Exzellenz, Schadenmanagement und Vertrieb vorangetrieben, teilt Allianz mit. Seit Oktober 2024 war Wienhausen dann Vorstandsmitglied bei der Allianz Beratungs- und Vertriebs-AG und verantwortet dort seit dem 01.01.2025 den Vertrieb Süd. Bereits im ersten Jahr seiner Vorstandstätigkeit habe er wesentlich die Transformation des Geschäftsmodells der ABV forciert und neue Impulse für den Allianz Vertrieb gesetzt, wie es weiter heißt.

Weitere personelle Änderungen

Darüber hinaus gibt es weitere personelle Veränderungen in der ABV und der Allianz Private Krankenversicherungs-AG (APKV): Daniel Bahr übernimmt zum 01.01.2026 das Vorstandsressort Vertrieb Süd der ABV. Alexander Vogel, der aktuell Chief Sales Officer für die Region Central Europe ist, wird von ihm das Vorstandsressort Leistung, Vertrieb und Personal der APKV übernehmen. Bahr ist seit 2014 bei der Allianz Private Krankenversicherungs-AG und kümmert sich als Vorstand um das Ressort Leistung, Vertrieb und Personal. Vogel begann seine Managementkarriere 2003 bei der Allianz Private Krankenversicherungs-AG und kehrte nach weiteren Stationen 2014 als Vertriebsleiter zurück. Seit März 2025 ist er Chief Sales Officer für die Region Central Europe.

Die Aufsichtsräte der ABV haben am 09.12.2025 und die der APKV am 12.12.2025 die erforderlichen Beschlüsse gefasst und die genannten Personen berufen. Die Ernennung von Alexander Vogel steht noch unter dem Vorbehalt der Unbedenklichkeitsprüfung durch die zuständige Aufsichtsbehörde. (lg)

News über weitere personelle Veränderungen in der Finanz- und Versicherungsbranche lesen Sie in der Rubrik „Personen“.

Bild: © Allianz

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<a href="/nachrichten/stabile-nachfrage-im-segment-micro-living" hreflang="de">Stabile Nachfrage im Segment Micro-Living</a> http://www.asscompact.de/node/170066

Laut einem Marktbericht der Initiative Micro-Living erweist sich das Segment in einem herausfordernden Marktumfeld als robust. Die Nachfrage nach flexiblem Wohnraum in urbanen Lagen bleibt stabil. Die Bewirtschaftungskosten sind seit 2020 allerdings deutlich gestiegen.

170066 15. Dezember 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Bei der im Frühjahr 2020 gegründeten Initiative Micro-Living (IML) handelt es sich um eine Plattform für Eigentümer, Betreiber und Verwalter von Apartmenthäusern. Die Initiative vereint mehrere Player des wohnwirtschaftlichen Apartmentwohnens in Deutschland. Gemeinsam wollen die Mitgliedsunternehmen die Transparenz in diesem noch recht jungen Marktsegment verbessern. Der Initiative gehören derzeit mit aam2core, berlinovo, City Pop, Commerz Real, Cube Life, DEMIWO, FU.Life, Greystar, HanseMerkur Grundvermögen, i Live, Krams Immobilien, REOS, talyo. und Union Investment 14 Unternehmen an, die auf dem deutschen Markt für Apartmentwohnen aktiv sind. IML steht allen professionellen Eigentümern, Betreibern und Verwaltern von wohnwirtschaftlich betriebenen Apartmenthäusern offen.

Wie aus dem neuen Marktreport der Initiative Micro-Living hervorgeht, behauptet sich das Micro-Living-Segment in einem anspruchsvollen Marktumfeld. Die Nachfrage nach flexiblem Wohnraum in urbanen Zentren bleibt stabil. Zum Stichtag 15.10.2025 lag die durchschnittliche All-In-Miete bei 605 Euro pro Monat. Dies bedeutet einen Anstieg um 3,6% gegenüber dem Herbst 2024. Bereinigt um Mieten städtischer Wohnungsunternehmen beträgt die Durchschnittsmiete privatwirtschaftlicher Apartments 702 Euro monatlich. In Apartmenthäusern mit Baujahr ab 2014 liegt die durchschnittliche Neubaumiete bei 664 Euro pro Monat.

Konstante Auslastung von 95%

„Das Micro-Living-Segment zeigt sich trotz gestiegener Kosten und regulatorischer Unsicherheit robust. Die konstante Auslastung von 95% belegt die anhaltend hohe Nachfrage nach flexiblen Wohnkonzepten in urbanen Lagen“, erklärt André Adami, Head of Residential beim Analyseunternehmen bulwiengesa. Als wesentliche Preistreiber werden die gestiegenen Energiekosten genannt, die anhaltende Nachfragesituation sowie Anpassungseffekte infolge der vorangegangenen Inflationsperioden. Der Marktbericht hat 128 Apartmenthäuser mit rund 28.300 Wohneinheiten ausgewertet – schwerpunktmäßig in den deutschen A-Städten, die rund 70% des Gesamtportfolios ausmachen.

Bewirtschaftungskosten deutlich gestiegen

Neben Miet- und Auslastungsdaten analysiert die Studie auch die Betriebskostenentwicklung, die mit einem Anstieg um 7,5% auf 7,76 Euro pro Quadratmeter deutlich zugelegt hat. „Die Bewirtschaftungskosten sind seit Frühjahr 2020 kontinuierlich gestiegen und haben mit 7,76 Euro pro Quadratmeter einen neuen Höchststand erreicht“, führt Lena Schwesinger aus, Consultant im Bereich Wohnen. Rund 90% der befragten Experten würden eine vollständige Umlegung auf die Mieterschaft planen, was mittelfristig steigende Netto- und All-In-Mieten zur Folge hätte, so Schwesinger. Bei den Mietpreisen ist erheblich nach Lage- und Ausstattungsqualität zu unterscheiden: Die Bandbreite reicht von 300 Euro monatlich im teilgeförderten Segment bis hin zu 1.490 Euro für hochwertig ausgestattete Apartments in A-Städten in stark nachgefragten Wohnlagen.

Vermietung unterschiedlich herausfordernd

Bei der Vermarktung von Micro-Living ist der Aufwand unterschiedlich: Die Vermietung an inländische sowie EU-Studierende erfolgt im Rahmen effizienter Prozesse. Anders ist die Situation bei international Studierenden von außerhalb der EU, die deutlich mehr Aufwand kostet. Besonders die Vermietung im oberen Preissegment ist laut 75% der Befragten herausfordernd. Zum Erhebungsstichtag entfielen 36% der vermieteten Apartments auf Studierende, während sich 64% auf diverse Mietergruppen wie Single-Haushalte, Young Professionals sowie Pendler verteilen.

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<a href="/nachrichten/barmeniagothaer-stellt-zahlen-aus-dem-ersten-post-merger-jahr-vor" hreflang="de">BarmeniaGothaer stellt Zahlen aus dem ersten Post-Merger-Jahr vor</a> http://www.asscompact.de/node/170064

Kurz vor der Weihnachtspause stellt die BarmeniaGothaer vorläufige Zahlen aus ihrem ersten vollen Jahr nach der Fusion vor. Mit dem Konzernergebnis von über 100 Mio. Euro ist das Unternehmen „außerordentlich zufrieden“. Eine Verzögerung deutet sich bei der Zusammenführung der beiden Krankenversicherer an.

170064 15. Dezember 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Nur wenige Tage vor der Weihnachtspause hat die BarmeniaGothaer das vorläufige Konzernergebnis ihres ersten vollen gemeinsamen Geschäftsjahres vorgestellt. Neben den beiden Co-CEOs Dr. Andreas Eurich und Oliver Schoeller waren  wie bereits im letzten Jahr auch Chief Financial Officer, Harald Epple, sowie die Spartenchefs Thomas Bischof (Komposit), Christian Ritz (Kranken) und Alina vom Bruck (Leben) anwesend, um die Ergebnisse zu präsentieren.

Versicherer wächst im ersten Post-Merger-Jahr über dem Markt

„Außerordentlich zufrieden“ ist man bei der BarmeniaGothaer mit den Zahlen aus dem ersten vollen Jahr Post-Merger. Das Jahr stand im „Zeichen des Zusammenwachsens“ für das Unternehmen – und das Unterfangen ist laut den Aussagen der beiden Chefs gelungen. Das Wachstum liegt auf einem marktüberdurchschnittlichen Niveau, getragen wurde es von allen drei Segmenten. So rechnet der Konzern mit einem Plus bei den Beitragseinnahmen von 7,9% auf voraussichtlich 9,27 Mrd. Euro – und damit einem Wachstum von 0,5 Prozentpunkten über dem Markt.

Der Konzernjahresüberschuss liegt bei 101 Mio. Euro. Das Ziel, die Solvency-II-Quote auf über 200% zu steigern, ist ebenfalls gelungen: Sie liegt mit 201% nun „im Kern auf Allianz-Niveau“. „Damit fühlen wir uns sehr wohl“, erklärt Schoeller. Im deutschen Versicherungsmarkt ist das neue Unternehmen vom 10. Platz auf Rang 9 aufgestiegen.

Komposit: „Turnaround“ im Bereich Kfz-Versicherung

Die beiden Sachversicherer Barmenia Allgemeine Versicherungs-AG sowie die Gothaer Allgemeine Versicherung AG werden voraussichtlich um 9,4% und damit ebenfalls über dem Markt wachsen. Insbesondere im Bereich der marktweit gebeutelten Kfz-Versicherung habe man einen „schönen Turnaround“ hingelegt, erklärt Komposit-Chef Bischof. Der Konzern erwartet eine Combined Ratio zwischen 94 und 95% und damit eine Rückkehr in die Profitabilitätszone. Das liege teilweise an dem „außergewöhnlich wenig ereignisreichen Naturschadenjahr“, doch auch an der „Fokussierung auf Profitabilität“, also mit anderen Worten an den vorgenommenen Prämienanpassungen.

Im Wohngebäudebereich habe man eine Reihe von Beständen „überprüft und bearbeitet“, so Bischof. Das habe eine Trennung von Risiken beinhaltet, eine genaue Anzahl nannte der Konzern aber auch auf Nachfrage nicht.

Krankenversicherung: GOÄ-Reform verzögert Zusammenführung

Auch im Bereich Krankenversicherung kann der Versicherer gute Neuigkeiten vermelden. Die gebuchten Bruttobeiträge der Barmenia Krankenversicherung AG und der Gothaer Krankenversicherung AG werden voraussichtlich um 8,8% auf 3,83 Mrd. Euro wachsen, und damit etwa 0,8 Prozentpunkte marktüberdurchschnittlich. Vor allem auf das Bestandswachstum in der Vollversicherung sei man stolz. Im vergangenen Geschäftsjahr kamen rund 9.000 Menschen dazu, über die letzten drei Jahre stieg der Bestand im Saldo sogar um rund 18.000 vollversicherte Personen.

Bei der Zusammenführung der beiden Krankenversicherer wird es wohl zu Verzögerungen kommen. Grund dafür ist die geplante Novelle der Gebührenreform für Ärzte (GOÄ). Aus politischen Kreisen sei zu vernehmen, dass eine Implementierung der Reform für Anfang 2028 geplant ist. Das werde „im erheblichen Maße Kapazitäten binden“ und somit den Zeitpunkt der Zusammenführung nach hinten verlegen. Man habe auch schon über den neuen Zielzeitpunkt mit der BaFin gesprochen, während des Pressegesprächs wollte Ritz jedoch keinen genauen Zeitpunkt nennen.

Leben: Zurückhaltung bei den Einmalbeiträgen

In der Lebensversicherung ist die Zusammenführung der beiden Gesellschaften bereits abgeschlossen. Die gebuchten Bruttobeiträge werden voraussichtlich um 4,1% auf 1,44 Mrd. Euro klettern, der Markt wächst hier um 7%. Bei den Einmalbeiträgen legt das Unternehmen um 16% zu, der Marktdurchschnitt liegt bei 25%. Bei der BarmeniaGothaer sei man aufgrund ihrer volatilen Natur „zurückhaltend“ bei den Einmalbeiträgen, man fokussiere sich nicht auf Wachstum in diesem Feld. Bei den laufenden Beiträgen ist das Unternehmen um 0,5% gewachsen (Markt: -0,6%). Der Rohüberschuss vor Steuern sank im Vergleich zum Vorjahr um 44% von 200 Mio. Euro auf 113 Mio. Euro – dies habe mit einer geplanten „Substanzstärkung“ zu tun, wie vom Bruck während des Gesprächs erklärt.

KI im Fokus für 2026

Zusammenfassend seien die fusionierten Versicherer im Jahr 2025 nicht nur in Zahlen gewachsen, sondern auch als Unternehmen zusammengewachsen, erklärt Schoeller in seinem Ausblick. Das sei das „eigentlich bemerkenswerte“ an diesem Jahr. Er gab jedoch auch zu, mit „etwas Sorge“ auf das kommende Jahr 2026 zu blicken. „Die Versicherungsindustrie prosperiert dann, wenn Risiken beherrschbar bleiben“, so Schoeller. Das zeige sich bisher noch nicht. Weder auf nationaler noch auf europäischer Ebene sehe er aktuell den nötigen Willen, um mutige Reformen durchzusetzen.

Im Unternehmen selbst seien weitere Investitionen in Digitalisierung eines der Kernthemen für das kommende Jahr. Man wolle gezielt in moderne Technologien und künstliche Intelligenz investieren, um Prozesse zu optimieren und künftige Herausforderungen zu meistern. Dafür sollen im kommenden Jahr „oberhalb von 30 Mio. Euro“ investiert werden. (js)

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<a href="/nachrichten/wohneigentum-ist-kein-selbstlaeufer-mehr" hreflang="de">Wohneigentum ist kein Selbstläufer mehr </a> http://www.asscompact.de/node/170063

Wie gelingt es, wieder mehr Menschen in Deutschland in Wohneigentum zu bringen? Welche Schritte braucht es, welches Potenzial bietet unter anderem die Revitalisierung von Bestandsbauten? Darüber sprachen Experten bei einem Presse-Roundtable, zu dem VON POLL IMMOBILIEN eingeladen hatte.

170063 15. Dezember 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Wie kann Wohneigentum hierzulande wieder leistbar, planbar und gesellschaftlich breiter zugänglich werden? Wie kann Neubau unter heutigen Bedingungen wieder wirtschaftlich funktionieren? Welches Potenzial steckt in der Revitalisierung von Bestandsbauten – und warum wird es zu wenig genutzt? Über diese Fragen sprachen vor Kurzem Fachleute aus der Bau- und Immobilienbranche bei einem Presse-Roundtable des Immobilienmaklerunternehmens VON POLL IMMOBILIEN. Zu den Teilnehmern gehörten Thomas M. Reimann, Vorstandsvorsitzender der ALEA Hoch- und Industriebau AG, die Immobilienprojektentwicklerin und geschäftsführende Gesellschafterin der Dr. Henkel Urban Projects GmbH, Dr. Nadja Henkel, der Immobilienexperte Prof. Dr. Michael Voigtländer, Volkswirt beim Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW), Dr. Lucie Lotzkat, geschäftsführende Gesellschafterin bei VON POLL FINANCE, sowie Daniel Ritter, geschäftsführender Gesellschafter bei VON POLL IMMOBILIEN.

(Zu) hohe Hürden auf dem Weg zum Wohneigentum

Der Wohnungsmarkt in Deutschland steht nach wie vor unter Druck. Der Bau neuer Wohngebäude bleibt weit hinter den Anforderungen zurück. Zugleich steigen die Mieten und auch die Kaufpreise ziehen wieder leicht an, während der Bereich der Förderung komplex bleibt. Mit Blick auf die aktuelle Lage am Wohnungsmarkt sowie die Rentendiskussion der vergangenen Monate sprach Prof. Dr. Michael Voigtländer zu Beginn das Thema der Altersvorsorge an und verwies in diesem Zusammenhang auf ein „ganz große Problem“: „Wir brauchen mehr private Vorsorge, da gehört das Wohneigentum auch dazu. Aber gleichzeitig stellen wir fest, dass es für junge Menschen, junge Familien immer schwieriger wird, Wohneigentum zu erwerben, weil das Angebot natürlich knapp ist, aber weil die Zugangsbarrieren auch sehr hoch sind“, so Voigtländer. Er nannte vor allem das erforderliche Eigenkapital, das für viele eine Hürde darstelle, sowie die Grunderwerbssteuer. Zugang zu Wohneigentum erleichtern und damit auch die Altersvorsorge zu stärken könnte dem Immobilienexperten zufolge ein Freibetrag bei der Grunderwerbsteuer oder auch Nachrangdarlehen.

Investitionen in Immobilien wieder möglich machen

Trotz zuletzt verstärkter politischer Bemühungen geht es mit dem Neubau nach wie vor zu schleppend voran. Dass die politischen Initiativen nicht ausreichen, schon gar nicht bundesweit aus, um wirklich Schwung in die Bau und Immobilienwirtschaft zu bringen, betonte Thomas M. Reimann in der Runde, der Vorstandsvorsitzende der ALEA Hoch- und Industriebau AG. Seit vielen Jahren würde die Branche anprangern, dass Auflagen, Gesetze und Vorschriften, gerade die DIN-Normen, für hohe zusätzliche Baukosten sorgen würden. Ziel der politischen Anstrengungen müsse sein, Wohnraum hierzulande auch bezahlbar wieder schaffen zu können. Es gelte die Investition in eine Immobilie nicht nur attraktiv zu machen, sondern wieder möglich zu machen, und damit auch junge Menschen wieder in Wohneigentum zu bringen.

Beratung rund um Immobilienerwerb ist intensiver geworden

Der Erwerb von Wohneigentum ist bei vielen Interessenten mit erheblicher Unsicherheit verbunden, was Preis bzw. Baukosten, aber auch Bauzeit, den möglichen Sanierungsaufwand bei Bestandsimmobilien wie auch die Förderfähigkeit angeht. Daniel Ritter, geschäftsführender Gesellschafter bei VON POLL IMMOBILIEN, erläutert, dass die Beratung rund um den Eigentumserwerb angesichts der zunehmenden Komplexität intensiver geworden ist. Dies betrifft vor allem Bestandsimmobilien, die nicht in einem sehr guten oder guten Zustand sind. Generell kommen viele Faktoren zum Tragen: So sind nicht nur die Immobilienpreise höher, sondern es ist inzwischen grundsätzlich aufwendiger, eine Finanzierung zu bekommen. Die Verkaufszeiträume seien laut Ritter wesentlich länger und der Beratungsbedarf höher, was grundsätzliche Kosten angeht. Und trotz angepasster Förderprogramme bleibe der Eigentumserwerb für viele Menschen schwierig.

Viel Luft nach oben bei Förderprogrammen

Welche Fördermöglichkeiten in der Beratungspraxis tatsächlich funktionieren und auch genutzt werden (können) und welche Programme wiederum an der Realität vorbei geplant sind, da sie zum Beispiel nur für eine sehr kleine Zielgruppe in Frage kommen, veranschaulichte Dr. Lucie Lotzkat, geschäftsführende Gesellschafterin bei VON POLL FINANCE. Die Finanzierungsexpertin führte hier unter anderem das Beispiel „Jung kauft Alt“ an. Teilweise orientiere sich die Theorie und die Gestaltung der Programme nicht an der Realität der Menschen. Auch wenn hier und da an Einkommensgrenzen nachgebessert wurde, sieht Lotzkat in der breiten Anwendbarkeit und Einfachheit so etlicher Förderprogramm viel Luft nach oben.

Revitalisierung bestehender Immobilien als Hebel

Angesichts des stockenden Neubaus in den vergangenen Jahren sind Bestandsimmobilien und deren Revitalisierung zunehmend ins Blickfeld gerückt. Hier räumte Dr. Nadja Henkel, geschäftsführende Gesellschafterin der Dr. Henkel Urban Projects GmbH, im Rahmen des Roundtable erst einmal mit falschen Vorstellungen auf. „Wenn wir heute an Revitalisierung denken, dann denken wir ganz oft an schöne denkmalgeschützte Gebäude, in denen hochpreisige Loftwohnungen errichtet werden. [...] Das ist alles schön, aber das ist natürlich nicht die Revitalisierung, die in der breiten Masse ankommt.“

Es braucht Bürokratieabbau, um Potenzial von Umnutzung zu heben

Dafür bräuchte es mehr Bürokratieabbau, weniger Regulierungen und mehr mutige Entscheider. Die Umnutzung von Gebäude, die in ihrer ursprünglichen Nutzung so nicht mehr gebraucht würden, von leer stehenden Büros bis hin zu bestimmten Parkhäusern. Einige davon würden sich „ganz wunderbar“ zu Wohnraum umwidmen lassen. „Aber das birgt so viele rechtliche Unsicherheiten und baurechtliche Auflagen, dass man sich da nicht richtig rantraut. Und deswegen wird ganz viel Potenzial liegen gelassen“, so Henkel. Als positives Beispiel, wie Revitalisierung funktionieren kann, nannte die Expertin ein Projekt in Hanau. Hier wurde ehemals militärisches Gelände inklusive Bestandsgebäuden umgenutzt. Die Stadt Hanau war an Bord, um Familien mit bestimmten Voraussetzungen ins Wohneigentum zu verhelfen.

Fazit der Runde

Das Fazit der Expertenrunde lautete “Wohneigentum ist kein Selbstläufer mehr, sondern Ergebnis klarer politischer Entscheidungen, mutiger Investitionen und vor allen Dingen auch besserer Kommunikation. Es gelte, Wohneigentum neu zu denken, vor allem als langfristige Perspektive für breite Bevölkerungsschichten. Dazu brauche es Klarheit, Tempo und auch Vertrauen in Förderpolitikprozesse und die richtigen Entscheidungen. (tik)

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<a href="/nachrichten/bu-nachversicherung-oft-unterschaetzt-wenig-angewandt" hreflang="de">BU-Nachversicherung: Oft unterschätzt, wenig angewandt </a> http://www.asscompact.de/node/170060

Versicherungsvermittler und Kunden meinen, dass nach dem Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung die Arbeit getan ist. Doch die BU-Versicherung sollte ein Produkt sein, das einen das komplette Arbeitsleben begleitet, betont der Versicherungsmakler Tobias Bierl in diesem Gastbeitrag.

170060 15. Dezember 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement Ein Artikel von Tobias Bierl, Geschäftsführer der Bierl Finanzberatung GmbH

Wenn wir ehrlich in der Branche sind, dann ist auf Bedingungsseite das Spektrum – zumindest bei den Top-Anbietern – mittlerweile nahezu ausgereizt. Das ist auch ein Verdienst von Ratingagenturen und Vergleichsrechnern. Es gibt nur noch wenige signifikante Unterschiede, die wirklich eine Tragweite im Leistungsfall hätten. Die Thematik des Verzichts auf konkrete Verweisung sei hier explizit mal außen vorgenommen.

Für mich wandelt sich die BU-Versicherung somit immer mehr zu einem „begleitenden Produkt“, das nicht einmal abgeschlossen wird und danach in der (digitalen) Schublade verschwindet. Vermittler sollten die dauerhaft bedarfsgerechte Absicherung noch stärker in den Fokus rücken.

Zu geringe BU-Renten am Markt

Wie wir alle wissen, haben wir im gesamten Markt der Berufsunfähigkeitsversicherung viel zu geringe BU-Renten, die durchschnittlich zwischen 1.000 Euro und 1.500 Euro liegen. Hinzu kommt, dass die Abzüge im Leistungsfall oft vergessen werden. Damit meine ich weniger die steuerliche Seite, sondern vor allem den Entfall der „Entgeltpunkte“, die man nun nicht mehr in der gesetzlichen Rentenversicherung sammelt und weshalb später indirekt Altersarmut droht. Zudem müssen im Leistungsfall noch die vollen Krankenversicherungsbeiträge bezahlt werden: in der gesetzlichen Krankenversicherung ungefähr 20% der BU-Rente, bei der privaten Krankenversicherung die vollen Beiträge. Eine zu geringe BU-Rentenhöhe erfüllt nicht den Zweck der „Statusabsicherung“. Nichts anderes ist für mich der Grund für eine Berufsunfähigkeitsversicherung, denn es soll einem an kranken Tagen finanziell (annähernd) so gut gehen wie an gesunden Tagen. Hinzu kommt noch der Mythos, dass 75% des Nettoeinkommens zur Absicherung genügen.

Woher kommen zu niedrige BU-Renten in der Praxis?

Zu Beginn ist oftmals sicherlich das größte Problem, dass der Bedarf nicht erkannt wird. Manche Vermittler sagen sich: „Lieber mache ich 1.000 Euro BU-Rente, sonst bekomme ich den Vertrag nicht.“ Leider schafft man es nicht, die Ernsthaftigkeit einer angemessenen Höhe zu vermitteln. Natürlich gibt es aber auch Lebensphasen, in denen eine viel höhere BU-Rente nicht möglich ist. Zu nennen sei hier natürlich die Phase als Schüler und Auszubildender (meistens auf 1.500 Euro gedeckelt) sowie als Student (mittlerweile bis zu 2.000 Euro BU-Rente möglich). Diese Phase endet aber früher oder später, und dann entstehen zwei entscheidende Fehler:

  • Die Beitragsdynamik wird häufig widerrufen, da die „BU-Versicherung ja schon wieder teurer geworden ist“. Oftmals wird zu Vertragsbeginn zudem eine zu geringe Dynamik ausgewählt oder bei einem Ereignis wie dem Berufseintritt nicht erhöht – was mittlerweile bei vielen Versicherern möglich ist.
  • Die Nachversicherung bleibt außen vor und wird schlichtweg vergessen. Es wird also der Vertrag nicht an den eigentlichen Bedarf angepasst, obwohl dies ohne erneute Gesundheitsfragen möglich wäre.

Kunden beschäftigen sich in der Regel nach dem Abschluss weniger mit dem unliebsamen Thema Versicherungen, Vermittler haben das Thema Nachversicherung auch noch zu wenig auf dem Schirm.

Massive Verbesserungen in der Nachversicherung

Dass die Thematik der Nachversicherung ein Nischendasein fristet, ist sehr schade, denn die Versicherer geben sich mittlerweile sehr viel Mühe und es gibt massive Unterschiede. Lag vor einigen Jahren der pauschale Deckel noch bei 2.500 Euro monatlicher BU-Rente, gibt es erfreulicherweise sehr viele positive Veränderungen. Insbesondere die Einführung der Karrieregarantie der LV 1871 im Jahr 2020 sorgte für einen regen Wettbewerb unter den Versicherern. Für den Vermittler ist es aber wiederum nicht einfach, den Durchblick zu behalten, man kann sich aber mit etwas Fachkenntnis positiv beim Kunden abheben.

Ein kurzer Einblick in die Unterschiede
  • Die LV 1871 bietet je nach Beruf bis zu 7.800 Euro an Erhöhungsmöglichkeiten an. Je „gefährlicher“ der Beruf, desto geringer die mögliche Höhe.
  • Bei vielen Versicherern wie bei der Bayerischen, der Hannoverschen, SIGNAL IDUNA, der NÜRNBERGER, der Stuttgarter und dem VOLKSWOHL BUND gibt es die Karrieregarantie pauschal bis 6.000 Euro.
  • Bei der Baloise sowie der BarmeniaGothaer geht es für Kammerberufe sogar bis 7.500 Euro seit dem Jahr 2025.
  • Die Condor BU bietet seit Kurzem unbegrenzte Erhöhungsmöglichkeiten an, die Tücke liegt aber im Detail. Bei der Canada Life gibt es eine pauschale Grenze von 10.000 Euro an monatlicher BU-Rente.
  • Vonseiten Allianz sowie Alte Leipziger gibt es keinen festen Deckel, sondern Erhöhungsmöglichkeiten über die gesamte Laufzeit, meistens um insgesamt 1.500 Euro. Erfreulich: Beitragsdynamiken werden nicht angerechnet.

Diese Zahlen sind auf den ersten Blick relativ hoch, aber wir vergessen sehr gerne die langfristige Auswirkung von Inflation und den damit verbundenen Kaufkraftverlust. Hat man diese im Blick, kann sogar eine Aufteilung auf zwei Versicherer eine Möglichkeit sein, um die doppelte Power an Nachversicherung zu besitzen. Je jünger und je eher man eine Karriere im Blickfeld hat, desto sinnvoller kann eine Aufteilung sein. Größere Unterschiede gibt es auch in der Frage: „Wie angemessen darf eigentlich eine Erhöhung sein?“ Manche Versicherer sehen 80% des Nettogehalts als angemessen an, andere Gesellschaften bieten wiederum 70% des Bruttogehaltes. Je höher der Bedarf ist, desto mehr driftet die mögliche Erhöhung auseinander.

Nachversicherung in der BU: Win-win für alle Beteiligten

Ich bin immer wieder überrascht, wie dankbar die Kunden sind, wenn man sie aktiv auf die Thematik der bedarfsgerechten Absicherung anspricht. Das sind die Menschen irgendwie gar nicht gewohnt und schafft somit weiter Vertrauen in den Berater. Für alle drei Beteiligten gibt es also nur Vorteile:

  • Der Kunde hat wieder einen höheren Versicherungsschutz, falls das Leben nicht so läuft wie geplant.
  • Der Vermittler profitiert natürlich von einer höheren Kundenbindung und zugleich auch finanziell davon. Immerhin wird eine Erhöhung wie ein neuer Abschluss bewertet.
  • Die Versicherungsgesellschaft bekommt höhere Beiträge und steigert ihr Geschäft.

Demnach ist es für mich eher ungewöhnlich, dass dieses wichtige Thema ein Schattendasein führt. Die Versicherer geben dem Vermittler mittlerweile ein sehr gutes Werkzeug an die Hand, um in der Beratung wie auch in der späteren

Betreuung Triggerpunkte zu geben. In der Praxis sollte das Thema Nachversicherung fester Bestandteil regelmäßiger Jahresgespräche sein.

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<a href="/nachrichten/pkv-versicherter-arzt-muss-nicht-ueber-kostenuebernahme-aufklaeren" hreflang="de">PKV-Versicherter: Arzt muss nicht über Kostenübernahme aufklären</a> http://www.asscompact.de/node/169953

Privatpatienten aufgepasst: Ärzte müssen nicht immer über die Kosten einer Operation oder die Erstattung durch die Versicherungsgesellschaft aufklären. Das Landgericht Frankenthal bestätigt: Eigenverantwortung bei Privatversicherten steht im Vordergrund.

169953 15. Dezember 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die Frage, ob Ärzte ihre Patienten vor einer Operation auch über die Kosten und die mögliche Erstattung durch die Krankenkasse aufklären müssen, war kürzlich Gegenstand eines Berufungsverfahrens vor der 2. Zivilkammer des Landgerichts (LG) Frankenthal. Das Urteil zeigt: Eine solche wirtschaftliche Aufklärungspflicht besteht nur unter bestimmten Bedingungen und bei Privatpatienten sogar in deutlich eingeschränkter Form.

Der Streitfall: Privatpatient lehnt Arztrechnung für Nasen-OP ab

Im konkreten Fall ging es um eine Rechnung in Höhe von etwas mehr als 2.000 Euro für eine Operation an der Nasenschleimhaut. Der Patient hatte wegen Problemen beim Atmen ärztlichen Rat gesucht, worauf der behandelnde Arzt eine Operation empfahl. Über die voraussichtlichen Kosten wurde er jedoch nicht informiert. Nach dem Eingriff weigerte sich der Patient, die Rechnung zu begleichen. Seiner Ansicht nach sei die Operation medizinisch nicht notwendig gewesen und er sei nicht darauf hingewiesen worden, dass er selbst für die Kostenübernahme durch seine Privatversicherung verantwortlich sei. Außerdem habe er von Praxis-Mitarbeiterinnen die Zusicherung erhalten, seine Versicherung werde die Rechnung vollständig erstatten.

Wirtschaftliche Aufklärungspflicht: Grenzen bei Privatpatienten

Bereits das Amtsgericht Ludwigshafen hatte den Patienten nach eingehender Beweisaufnahme zur Zahlung der Arztrechnung verurteilt – unabhängig davon, ob und in welchem Umfang die Privatversicherung die Kosten übernimmt. Das Landgericht bestätigte dieses Urteil nun. Zwar seien Ärzte gesetzlich verpflichtet, ihre Patienten nicht nur medizinisch, sondern auch wirtschaftlich aufzuklären. Diese Pflicht diene jedoch in erster Linie dazu, Patienten vor finanziellen Überraschungen zu schützen und die wirtschaftlichen Konsequenzen eines Eingriffs transparent zu machen.

Rechtskräftiges Urteil: Rechnung muss bezahlt werden

Bei Privatpatienten gelte dabei ein anderer Maßstab: Sie seien in der Verantwortung, sich selbst über den Umfang ihres Versicherungsschutzes und die Bedingungen der Kostenübernahme zu informieren. Nur der Patient kenne die vertraglichen Vereinbarungen mit seiner Versicherung und wisse, welche Kosten reguliert werden. Der Arzt sei hingegen auf die medizinische Behandlung spezialisiert und müsse nicht gleichzeitig die Regelungen der privaten Krankenversicherungen kennen. Dass der Patient von Praxis-Mitarbeiterinnen eine Kostenzusage erhalten habe, konnte er im Verfahren nicht beweisen. Zudem bestätigte ein Gutachten die medizinische Notwendigkeit der Operation.

Die Berufung gegen das Urteil wurde zwischenzeitlich zurückgenommen. Damit ist die Entscheidung des Amtsgerichts rechtskräftig: Der Patient muss die Arztrechnung vollständig begleichen. (bh)

LG Frankenthal (Pfalz), Beschluss vom 23.07.2025 – Az. 2 S 75/25

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<a href="/nachrichten/%E2%80%9Eskalierung-ist-wichtig-aber-nicht-um-den-preis-der-unabhaengigkeit%E2%80%9C" hreflang="de">„Skalierung ist wichtig, aber nicht um den Preis der Unabhängigkeit“</a> http://www.asscompact.de/node/170053

Die Konsolidierer sind auf dem Vormarsch – und dieser Entwicklung will sich nicht jeder hingeben. Janine Bradfisch pocht mit ihrem Unternehmen auf die Unabhängigkeit im Maklerhaus und möchte diese mit einem regionalen Maklernetzwerk für sich und für andere stärken.

170053 14. Dezember 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement Interview mit Janine Bradfisch, Geschäftsführerin der DRB GmbH
Frau Bradfisch, Sie haben sich als Maklerhaus für die Unabhängigkeit entschieden. Vorweg: Wie schätzen Sie die aktuelle Konsolidierungsbewegung am Maklermarkt ein?

Die Konsolidierung ist sehr dynamisch und ich sehe sie kurz vor ihrem Höhepunkt. Viele Maklerinnen und Makler verspüren in meinen Augen eine Torschlusspanik und möchten noch schnell verkaufen. Doch es gibt keinen Grund zur Panik – Bewegungen hat es am Markt immer gegeben und wird es auch weiterhin geben. Der demografische Wandel spielt hier eine große Rolle: Ein erheblicher Anteil der Babyboomer wird in nächster Zeit nach und nach aus dem Markt ausscheiden, was die Dynamik verstärkt erscheinen lässt.

Und natürlich sind die aufgerufenen Preise lukrativ, und für ältere Kolleginnen und Kollegen ohne Nachfolge ist ein Verkauf verständlich. Aber gerade jüngere Maklerinnen und Makler geben mit einem Verkauf ihr Unternehmertum auf. Sie haben plötzlich Investoren im Nacken und können nicht mehr frei walten. Die vermeintliche Freiheit, die oft versprochen wird, funktioniert in meinen Augen nur, solange die Zahlen und die Rendite stimmen – andernfalls sieht es schnell anders aus.

Fragen wie „Welche Prozesse sollen gelten? Welche IT wird genutzt? Mit welchem Versicherer wird zusammengearbeitet? Wie wird abgewickelt?“, all das entscheidet man plötzlich nicht mehr selbst. Man ist angestellte Geschäftsführung und weisungsgebunden. Es ist de facto nicht mehr das eigene Unternehmen.

Welche Rolle können oder sollten kleinere Maklerhäuser bei der Konsolidierung einnehmen?

Es ist schade, dass nicht an uns lokale, regionale, inhabergeführte Makler beim Gedanken zu verkaufen gedacht wird. Wir sind oft ebenfalls finanzstark, möchten gerne organisch wachsen, werden aber bei der Konsolidierung nur von der einen Seite des Verkäufers berücksichtigt. Unsere Vorteile – Kundennähe, Regionalität, Verständnis für die Beratung, persönliche Ansprechpartner, kurze Entscheidungswege, optimierte Prozesse – werden häufig übersehen.

Gerade in Zeiten des Aufkaufens lohnt es sich, genau zu überlegen, an wen man verkauft. Es geht oft um das Lebenswerk, um Herzblut – da nur auf das Geld zu schauen, ist schade. Meine Erfahrung zeigt: Bei Konsolidierern wechseln die Menschen dahinter häufig und die kaufmännische Sicht dominiert. Das ist nicht die Art von Stabilität und Kundenorientierung, für die ich mit meinem Team stehe.

Aus Ihrer Sicht: Warum die Unabhängigkeit?

Unabhängigkeit bedeutet für mich Entscheidungsfreiheit in allen Bereichen meines Unternehmens, Verantwortung und Nähe zum Mandanten. Wir können flexibel agieren, auf regionale Besonderheiten eingehen und unsere Partner individuell unterstützen – ohne Konzernvorgaben oder Renditezwänge. Das ist nicht nur ein unternehmerischer Wert, sondern auch ein Qualitätsversprechen gegenüber unseren Mandanten und Kooperationspartnern.

Sie verstehen sich als Regionalmaklerin. Geht das nicht gegen den Trend, dass viele Makler auf Online-Beratung gehen und somit auch ganz Deutschland abdecken können?

Online-Beratung ist ein wertvolles Werkzeug – aber kein Ersatz für regionale Kompetenz und persönliche Beziehungen. Gerade in komplexen Beratungssituationen ist Vertrauen entscheidend. Dieses Vertrauen entsteht oft durch lokale Präsenz, durch das Wissen um regionale Märkte und durch echte Begegnungen. Der Mensch ist bei uns in der Beratung der entscheidende Punkt in der Mandantenbeziehung und -bindung. Wir nutzen digitale Tools, aber wir glauben an die Stärke des persönlichen Kontakts.

Durch KI kommt da noch mal eine neue Welle an Effizienzsteigerung dazu. Ich denke, wir werden dadurch viel auffangen können, was durch das personelle Ausscheiden der Babyboomer entsteht. KI ist für mich eine tolle Ergänzung zur Online-Beratung und zur digitalen Abwicklung. Dennoch bleiben die persönliche Beratung und die direkte Erreichbarkeit unsere Stärke. Genau damit heben wir uns vom Markt ab.

Konsolidierer werben auch mit den Wachstums- und Skalierungsmöglichkeiten durch einen Verkauf. Wie sehen Sie das?

Wachstum ist kein Selbstzweck. Skalierung ist wichtig – auch für uns –, aber nicht um den Preis der Unabhängigkeit. Ich glaube an organisches Wachstum, an Kooperation statt Integration. Ob die Konsolidierer dieses Versprechen am Ende wirklich halten, werden wir sehen.

Aktuell wächst man dort vor allem durch anorganisches Wachstum, also Zukäufe. Doch die Herausforderungen wie Nachwuchskräftemangel, fehlende Prozesse oder langsame Entscheidungswege beim Versicherer betreffen auch die Konsolidierer. Mit zunehmender Größe wird vieles erfahrungsgemäß träger. Ob da wirklich mehr „rumkommt“, wird sich zeigen.

Sie verfolgen mit der DRB GmbH eine Art Gegenbewegung zur Konsolidierung. Was hat es damit auf sich?

Wir möchten zeigen, dass es Alternativen gibt. Wir sind mittlerweile gut vernetzt in der Branche unter den inhabergeführten Betrieben – sowohl bei Jungmaklern als auch bei alteingesessenen Maklerhäusern. Durch regelmäßige Treffen tauschen wir uns aus – über verschiedenste Themen wie Personalgewinnung, neue Tools, Best-Practice-Erfahrungen usw.

Wir wollen ein Netzwerk unabhängiger Makler aufbauen, das auf Zusammenarbeit, gegenseitiger Unterstützung und regionaler Stärke basiert. Wir setzen auf Werte wie Vertrauen, Eigenverantwortung und Qualität – und nicht auf kurzfristige Skaleneffekte. Unsere Bewegung ist ein Aufruf: Bleibt unabhängig, bleibt unternehmerisch! Und wenn ihr verkaufen wollt oder müsst, schaut in unserem Netzwerk nach geeigneten Partnern, denen ihr eure Mandanten mit gutem Gewissen anvertraut. Denkt gerne auch an uns.

Was sind Ihre langfristigen Pläne mit dem Netzwerk?

Wir wollen das Netzwerk qualitativ und regional schaffen und aufbauen. Ziel ist, eine starke Gemeinschaft unabhängiger Makler hervorzubringen, die sich gegenseitig stärkt und gemeinsam sichtbar wird.

Die Idee ist, dass Maklerinnen und Makler, die ihr Portfolio ergänzen möchten, sich mit uns zusammentun und kooperieren anstatt mit Pools oder Konsolidierern. Gleiches gilt, wenn ein Maklerhaus stark sach- oder leben-lastig ausgerichtet ist: Durch gezielte regionale Kooperationen können wir Synergien schaffen, ohne die Unabhängigkeit aufzugeben.

Wir möchten zeigen: Unabhängigkeit ist nicht nur möglich, sie ist zukunftsfähig – in einem guten Netzwerk, das auf Vertrauen, Austausch und gemeinsame Werte baut.

Welche Vorteile haben Maklerhäuser durch einen Verkauf an Sie oder Makler durch eine Kooperation mit Ihnen?

Unsere Partner profitieren von einem starken Netzwerk, von fachlicher Unterstützung, von gemeinsamen Marketingmaßnahmen und von einem echten Austausch auf Augenhöhe. Wir bieten keine Einheitslösungen, sondern individuelle Begleitung – und das ohne den Druck, sich einem Konsolidierer unterzuordnen.

Ich würde das Gleiche sagen wie einem Bewerber: Wir sind ein familiär geführter Betrieb, bieten echte Benefits, einen starken Zusammenhalt im Team und ein Umfeld, in dem man sich persönlich wie fachlich weiterentwickeln kann.

Darüber hinaus sind wir ISO-zertifiziert, was bedeutet, dass unsere Prozesse klar definiert und kontinuierlich optimiert sind. Wir arbeiten mit guten technischen Lösungen, setzen bereits erste KI-Tools ein und verfügen über qualifiziertes Personal, das sowohl fachlich als auch menschlich überzeugt.

Durch unsere Regionalität und eingespielten Abläufe ist es für uns kein Problem, Teams zusammenzuführen oder Mandanten zu übernehmen. Wir sprechen oft denselben Dialekt, kennen die lokalen Gegebenheiten und schaffen dadurch eine vertrauensvolle Atmosphäre – sowohl intern als auch gegenüber dem Mandanten.

Provokant gefragt: Können Sie dasselbe Level an Unterstützung bieten wie ein Konsolidierer?

Wir bieten ein anderes Level – eines, das auf Nähe, Flexibilität und echter Partnerschaft basiert. Teilweise, wie Sie aus meiner vorherigen Antwort entnehmen, sogar mehr Unterstützung. Unsere Unterstützung ist nicht standardisiert, sondern maßgeschneidert. Und weil wir selbst Unternehmer sind, verstehen wir die Herausforderungen unserer Partner aus eigener Erfahrung.

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<a href="/nachrichten/zwischen-wandel-anspruch-und-realitaet" hreflang="de">Zwischen Wandel, Anspruch und Realität</a> http://www.asscompact.de/node/170050

Wie viel hat sich wirklich verändert? Eine Frage, die sich bei kaum einem Thema so kontrovers beantworten lässt wie bei der Rolle der Frau in der Versicherungswirtschaft. Denn der Blick auf die vergangenen Jahrzehnte zeigt: Es ist viel passiert – und doch bleibt noch einiges zu tun.

170050 13. Dezember 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement Ein Artikel von Stefanie Symmank, Geschäftsführerin der VFS Personalberatung GmbH

Ein kurzer Blick zurück: In den 1950er- und 1960er-Jahren galt Erwerbstätigkeit für Frauen in Deutschland oft nur als Übergang bis zur Heirat. Der Mann bestimmte nicht nur über das Haushaltsgeld, sondern auch über die Berufstätigkeit seiner Frau – und über ihren Lohn. Dass Frauen heute selbstverständlich in verantwort­lichen Positionen arbeiten, sich weiterbilden und über ihre Karriere selbst entscheiden, ist das Ergebnis eines jahrzehntelangen gesellschaft­lichen und wirtschaftlichen Wandels.

In der Versicherungswirtschaft sind Frauen mittlerweile in nahezu allen Bereichen vertreten – vom Außendienst über das Underwriting bis hin zu Vorstands- und Aufsichtsratsfunktionen. Doch die Verteilung bleibt ungleich: Etwa 31% der Führungspositionen im Innen- und Außendienst sind weiblich besetzt, auf den obersten Ebenen liegt der Anteil noch unter 20%.

Neue Zeiten, neue Anforderungen

Die Branche selbst befindet sich im Umbruch: Digitalisierung, Fachkräftemangel, Nachhaltigkeit, neue Kundenerwartungen – all das verändert nicht nur Geschäftsmodelle, sondern auch Führungsanforderungen. Gefragt sind heute Persönlichkeiten, die Wandel gestalten, Menschen mitnehmen und Strukturen neu denken können. Frauen bringen hier vielfach genau die Eigenschaften mit, die moderne Unternehmen schätzen: Empathie, Kommunikationsstärke, Team­orientierung und die Fähigkeit, Komplexität zu managen. Führung ist heute weniger hierarchisch, weniger laut – dafür kooperativer und dialogorientierter. Diese Form von Führung gilt in vielen Versicherungsunternehmen inzwischen als Erfolgsfaktor. Doch damit verbunden ist auch ein neuer Erwartungsdruck: Frauen sollen nicht nur fachlich exzellent sein, sondern gleichzeitig empathisch führen, Veränderung treiben und als Vorbild für andere wirken.

Zwischen Anspruch und Selbstzweifel

Gleichzeitig bleibt der alte Zielkonflikt bestehen: Karriere oder Familie – oder irgendwie beides? Auch wenn moderne Arbeits­modelle vieles erleichtern, sind es in der Praxis immer noch überwiegend Frauen, die die Hauptlast familiärer Verantwortung tragen. Viele reduzieren Arbeitszeit, verschieben Karriereschritte oder lehnen Beförderungen ab, weil sie sich den Spagat zwischen Job und Privatleben nicht zutrauen – oder weil Unternehmen implizit weiterhin „100% Verfügbarkeit“ voraussetzen. Und es gibt auch immer noch genügend Frauen, die sehr zufrieden in einer Fachposition sind und gar nicht zwingend in die Führung wollen.

Hinzu kommt: Frauen neigen im Bewerbungsprozess oder bei internen Auswahlverfahren oft dazu, sich selbst kritischer zu bewerten. Während Männer sich auf neue Rollen bewerben, wenn sie 70% der Anforderungen erfüllen, haben Frauen häufig den Anspruch, die Anforderungen zu 100% erfüllen zu wollen. Dieses Verhalten bremst Karrieren – nicht aus mangelnder Qualifikation, sondern aus überhöhter Selbstkritik.

Alte Klischees, neue Chancen

Zwar hat sich das Bild der Frau in der Versicherungswirtschaft gewandelt, doch bestimmte Zuschreibungen halten sich hartnäckig. Frauen gelten als fleißig, zuverlässig und teamorientiert – Eigenschaften, die sie häufig in HR-, Service- oder Kommu­nikations­funktionen bringen. Seltener aber werden sie mit strategischer oder vertrieblicher Verantwortung in Verbindung gebracht.

Viele Frauen übernehmen Führungsaufgaben – jedoch eher in Projekten oder Stabsfunktionen. Klassische Linienführungen sind weiterhin männlich geprägt. Der weib­liche, kooperative Führungsstil, der auf Beteiligung und Teamorientierung setzt, wird zwar gelobt, aber mitunter als „zu wenig durch­setzungsstark“ bewertet. Dabei zeigen zahlreiche Studien, dass gemischte Führungsteams erfolgreicher agieren – wirtschaftlich, kulturell und innova­tionsbezogen. Frauen führen anders, aber nicht weniger wirksam.

Unternehmenskultur als Schlüssel

Ein weiterer Aspekt: Frauen prüfen heute bewusster, ob Unternehmenskultur, Werte und gelebte Arbeitsrealität wirklich zu ihnen passen. Nicht selten lehnen sie Beförderungen ab, wenn sie befürchten, dass die neue Rolle ihre Balance gefährdet oder sie sich kulturell nicht aufgehoben fühlen. Das ist kein Mangel an Ehrgeiz, sondern Ausdruck eines bewussteren Um­gangs mit Karriereentscheidungen.

Hier liegt auch die Verantwortung der Unternehmen: Rahmen­bedingungen zu schaffen, die flexible Modelle ermöglichen – und Karrieren nicht an Präsenz oder ständiger Erreichbarkeit messen. Denn nur dort, wo Vereinbarkeit nicht als Schwäche, sondern als Teil moderner Führung verstanden wird, entsteht echte Chancengleichheit.

Zwischen Realität und Aufbruch

Es gibt sie, die positiven Beispiele: Frauen, die als Vorständinnen, Bereichsleiterinnen oder Unternehmerinnen ihren Weg gegangen sind – mit Familie, mit Umwegen, mit Durchhaltevermögen. Sie zeigen, dass Erfolg nicht immer geradlinig verlaufen muss. Dass auch ein zeitversetzter Karriereschritt kein Nachteil ist. Und dass Vielfalt auf Führungsebene der Branche guttut. Die Versicherungswirtschaft hat sich in den letzten Jahrzehnten geöffnet, sie ist bunter, weiblicher und dynamischer geworden. Frauen vernetzen sich stärker, unterstützen sich gegenseitig, bringen neue Perspektiven ein und fordern die Änderung von Struk­turen heraus, die nicht mehr in die Zeit passen.

Fazit: Frauen prägen Zukunft

Die Entwicklung ist beein­druckend, aber sie bleibt ein Zwischenstand. Frauen haben sich ihren Platz in der Versicherungs­wirtschaft erarbeitet und bringen alles mit, was moderne Führung braucht: Mut, Empathie, Klarheit und Gestaltungswillen – doch der Weg zur wirklichen Gleichberech­tigung ist noch nicht zu Ende. Entscheidend ist jetzt, dass Unternehmen moderne Rahmenbedingungen schaffen und alte Rollenmuster endgültig ablegen. Denn Frauen sind keine Randerscheinung dieser Branche – sie prägen ihre Zukunft: kompetent, führungsstark und mit einer Haltung, die Wandel möglich macht.

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<a href="/nachrichten/digital-insurance-podcast-der-ki-faktor-der-hr" hreflang="de">Digital Insurance Podcast: Der KI-Faktor in der HR</a> http://www.asscompact.de/node/170042

In der neuen Episode des Digital Insurance Podcast von Jonas Piela ist Tobias Vögele zu Gast, Bereichsleiter Personalwesen bei SIGNAL IDUNA. Im Gespräch geht es um den Wandel von Führung, Skills und die ethische Dimension der künstlichen Intelligenz.

170042 13. Dezember 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die Versicherungsbranche steht vor massiven demografischen Umwälzungen. Allein bei der SIGNAL IDUNA werden in den kommenden zehn Jahren fast 30% der Belegschaft aus Altersgründen ausscheiden. Angesichts des bereits angespannten Fachkräftemarktes stellt dies eine immense Herausforderung dar. Tobias Vögele, Bereichsleiter Personalwesen bei SIGNAL IDUNA, sieht in künstlicher Intelligenz (KI) das entscheidende Werkzeug, um dieser Entwicklung zu begegnen und die Zukunftsfähigkeit des Unternehmens zu sichern. In der neuesten Folge des „Digital Insurance Podcast“ mit Jonas Piela erläutert er die tiefgreifenden Veränderungen, die KI für die Arbeitswelt und insbesondere für das Personalwesen mit sich bringt.

Mit KI die Effizienz steigern

Vögele betont, dass es beim Einsatz von KI nicht primär um den Abbau von Arbeitsplätzen gehe, sondern darum, Effizienzen zu steigern und mit weniger Mitarbeitenden mehr Arbeit zu bewältigen. Die Technologie sei unerlässlich, um dem steigenden Personalbedarf gerecht zu werden. Bei SIGNAL IDUNA ist KI bereits fest im Arbeitsalltag verankert. In Zusammenarbeit mit Google Cloud wurde die interne KI-Lösung „Cosi“ entwickelt, die allen Mitarbeitenden zur Verfügung steht. Dieses Werkzeug soll die Belegschaft dazu ermutigen, selbstständig herauszufinden, wie KI ihre täglichen Aufgaben erleichtern kann.

Als praktisches Beispiel nannte Vögele seine eigene Nutzung von KI zur Vorbereitung von Reden für Mitarbeiterjubiläen. Wo er früher drei bis vier Stunden investierte, liefert „Cosi“ heute in nur zwei Minuten einen ersten Entwurf. Die so gewonnene Zeit nutzt er für die persönliche Ausgestaltung der Rede und den direkten Austausch mit den Jubilaren. Dies führe zu einer wertschätzenderen und sinnstiftenderen Tätigkeit, da der Fokus von administrativen auf menschliche Aspekte verlagert wird.

Neue Anforderungen an Mitarbeitende

Der zunehmende Einsatz von KI verändert jedoch auch die Anforderungsprofile an die Mitarbeitenden grundlegend. Vögele zog den Vergleich zur Einführung von Maschinen in einem Sägewerk: Eine einzelne Person kann plötzlich ein Vielfaches leisten, muss dafür aber in der Lage sein, die komplexere Technologie zu beherrschen. Künftig wird die Fähigkeit, mit einer höheren Komplexität umzugehen und die von KI generierten Ergebnisse kritisch zu hinterfragen, entscheidend sein.

Neuausrichtung im Personalwesen

Für das Personalwesen bedeutet dieser Wandel eine strategische Neuausrichtung. Die Personalplanung muss sich von reaktiven administrativen Aufgaben hin zu einem proaktiven Skill-Management entwickeln. Es geht darum, die vorhandenen Kompetenzen der Belegschaft besser zu erkennen, gezielt Entwicklungsperspektiven aufzuzeigen und die Mitarbeitenden für zukünftige, durch KI geprägte Aufgaben zu qualifizieren. Die Zukunft der Personalarbeit liegt laut Vögele in der strategischen Gestaltung von Weiterentwicklung und der optimalen Nutzung der durch Technologie freigesetzten menschlichen Potenziale.

Über den Podcast

Der „Digital Insurance Podcast“ wird von Jonas Piela, Managing Director bei Piela & Co. Digital Consultants, moderiert und beleuchtet die Herausforderungen der digitalen Transformation in der Versicherungsbranche. Die aktuelle Folge ist auf allen gängigen Podcast-Plattformen verfügbar sowie unter https://pielaco.com/podcast.

Weitere Podcasts
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<a href="/nachrichten/bvi-fonds-sind-%E2%80%9Emotor-der-altersvorsorge%E2%80%9C" hreflang="de">BVI: Fonds sind „Motor der Altersvorsorge“</a> http://www.asscompact.de/node/170058

Die Fondswirtschaft ist der größte Verwalter von Altersvorsorgekapital in Deutschland. Das ergibt eine aktuelle Umfrage des Fondsverbands BVI. Bei über 40% des von der Branche insgesamt verwalteten Vermögens handelt es sich um Kapital für Altersvorsorgezwecke.

170058 12. Dezember 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Zur Jahresmitte verwalteten die Mitglieder des deutschen Fondsverbands BVI 2,02 Bio. Euro für Altersvorsorgezwecke, wie eine Umfrage des Verbands zeigt. Das sind 44% des von der Branche insgesamt verwalteten Vermögens von fast 4,7 Bio. Euro. Somit ist die Fondswirtschaft der größte Verwalter von Altersvorsorgekapital in Deutschland.

Innerhalb der letzten drei Jahre ist das Vermögen für Altersvorsorgezwecke laut den BVI-Daten um knapp 300 Mrd. Euro gewachsen.

Vermögen aus Versicherungen etc. liegt zu großem Teil in Fonds

„Die Menschen sorgen für ihr Alter zwar oft über Versicherungen, Versorgungswerke oder eine Betriebsrente vor, aber verwaltet wird ein großer Teil dieses Kapitals in Fonds“, erläutert Hauptgeschäftsführer Thomas Richter die Ergebnisse.

BVI: Fonds sind „Motor der Altersvorsorge“

Aus der BVI-Umfrage geht hervor, dass hinter dem für die Altersvorsorge verwalteten Vermögen der Fondsgesellschaften insbesondere die betriebliche Altersvorsorge mit 590 Mrd. Euro, kapitalbildende Lebensversicherungen mit 530 Mrd. Euro sowie berufsständische Versorgungswerke von zum Beispiel Apothekern und Rechtsanwälten mit 520 Mrd. Euro stehen. Zur betrieblichen Altersvorsorge gehören vor allem Direktzusagen (280 Mrd. Euro) und Pensionskassen (180 Mrd. Euro). Auf die Zusatzversorgung der Beschäftigten bei Bund, Ländern und Gemeinden sowie den Kirchen entfallen 180 Mrd. Euro. Im Rahmen von konventionellen und staatlich geförderten Fondssparplänen (Riester- und VL-Fondssparpläne) verwalten die Fondsgesellschaften 190 Mrd. Euro. (mki)

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<a href="/nachrichten/die-versicherer-mit-der-groessten-bav-expertise" hreflang="de">Die Versicherer mit der größten bAV-Expertise</a> http://www.asscompact.de/node/170055

MORGEN & MORGEN hat zum ersten Mal die Expertise der Lebensversicherer im Bereich betriebliche Altersvorsorge unter die Lupe genommen. Das neue Rating bewertet die fachliche, technische und prozessuale Stärke der Anbieter. Achtmal haben die Experten die Höchstnote vergeben.

170055 12. Dezember 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Das Analysehaus MORGEN & MORGEN hat erstmals untersucht, welche Lebensversicherer wie kompetent im Bereich betriebliche Altersvorsorge (bAV) sind. Die bAV gewinnt angesichts demografischer Veränderungen, Fachkräftemangel und wachsender regulatorischer Anforderungen immer weiter an Bedeutung. Mit der Verabschiedung des Zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetzes durch den Bundestag Anfang Dezember erhofft sich die Bundesregierung, mehr Menschen für die bAV zu gewinnen – sollte der Bundesrat zustimmen, könnte das Gesetz bereits zum Jahreswechsel in Kraft treten. Zudem bringt das neue Jahr weitere wichtige Änderungen in der bAV.

Beratung im Bereich bAV ist komplex

Die bAV gilt als eines der komplexesten Beratungsfelder in der Versicherungswirtschaft. Vor diesem Hintergrund haben die Analysten das erste bAV-Expertise-Rating veröffentlicht, welches die fachliche, technische und prozessuale Stärke der Versicherer systematisch bewerten soll. „Die bAV erfordert weit mehr als gute Tarife“, erklärt Thorsten Saal, Bereichsleiter Rating und Mathematik bei MORGEN & MORGEN. „Arbeitgeber brauchen verlässliche Partner, die fachlich stark aufgestellt sind und sie sicher durch komplexe rechtliche, steuerliche und prozessuale Themen führen.“

Rating bewertet bAV-Leistungsfähigkeit in fünf Bereichen

Das Rating bewertet die Leistungsfähigkeit der Anbieter im bAV-Geschäft anhand von den fünf zentralen Komponenten Bestand, Produkte, Allgemein, Beratung und Vertrieb sowie Verwaltung. Die Teilnahme am Rating ist für die Versicherer freiwillig. Um teilzunehmen, müssen sie einen detaillierten und umfangreichen Fragebogen beantworten, der eine Abstimmung über mehrere Fachbereiche hinweg benötigt und eine hohe zeitliche Anforderung an die Teilnehmer stellt, erklärt MORGEN & MORGEN.

Für das Erstrating haben 13 Versicherer alle Anforderungen für die Teilnahme erfüllt. Die fehlende Teilnahme weiterer Anbieter sei in erster Linie auf den erforderlichen Ressourceneinsatz zurückführen und erlaube keine Rückschlüsse auf deren bAV-Expertise.

Diese Versicherer erhalten im Erstrating die Höchstnote

Der erste Jahrgang zeigt ein durchgehend hohes Bewertungsniveau. Das ließe sich vor allem darauf zurückführen, dass gerade Versicherer mit einem starken bAV-Fokus bereit waren, sich der Analyse zu unterziehen. So können 8 der 13 Teilnehmer die Höchstbewertung von fünf Sternen erhalten. Das sind (in alphabetischer Reihenfolge):

  • Allianz
  • Alte Leipziger
  • BL die Bayerische
  • ERGO Vorsorge
  • Stuttgarter
  • Swiss Life
  • Württembergische
  • WWK

Die restlichen fünf Teilnehmer erreichen die zweitbeste Bewertung von vier Sternen:

  • Canada Life
  • Continentale
  • Gothaer
  • LVM
  • VOLKSWOHL BUND

Die Ergebnisse und die Ratingdokumentation sind auf der Website von MORGEN & MORGEN verfügbar. (js)

 

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<a href="/nachrichten/peter-bangsgaard-wird-neuer-ceo-bei-wecoya" hreflang="de">Peter Bangsgaard wird neuer CEO bei WECOYA</a> http://www.asscompact.de/node/170054

Zum 01.01.2026 hat die WECOYA UNDERWRITING GmbH einen neuen CEO: Peter Bangsgaard übernimmt diese Führungsposition und bleibt zugleich Gesamtverantwortlicher für die nordischen und britischen WECOYA-Gesellschaften.

170054 12. Dezember 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Zum 01.01.2026 wird Peter Bangsgaard neuer CEO der WECOYA UNDERWRITING GmbH, wie die GGW Group GmbH bekannt gegeben hat. Zugleich behält er die Gesamtverantwortung für die nordischen und britischen WECOYA-Gesellschaften. Vor Kurzem wurde bekannt, dass Thomas Zimmermann, bisheriger CEO des Assekuradeurs, das Unternehmen zum Jahresende verlässt. Er wird in Zukunft in beratender Funktion tätig sein.

WECOYA hat als Ziel ausgegeben, bis 2030 Europas führender Assekuradeur zu werden. Um es zu erreichen, bringe Peter Bangsgaard über 25 Jahre Erfahrung aus dem Finanzsektor mit, heißt es vom Unternehmen. Er war in u. a. in leitenden vertrieblichen Positionen in großen Pensionsunternehmen sowie namhaften Maklerhäusern tätig. Bangsgaard hat zudem Know-how zu den Themen strategischer Weiterentwicklung, organisatorischer Transformation sowie Aufbau von Vertriebsmodellen.

Auch weist das Unternehmen in seiner Pressemitteilung darauf hin, dass WECOYA in eine neue Phase eintrete, geprägt von klareren Verantwortlichkeiten, schnelleren Entscheidungswegen sowie einer stärkeren Verzahnung von Strategie, Leistung und Kundennutzen. Dieses nächste Kapitel soll die Rolle von WECOYA als Plattform für Versicherer und Makler in ganz Europa weiter ausbauen. (lg)

Bild: © GGW/WECOYA

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<a href="/nachrichten/moegliche-pflichtverletzung-bei-wuerttembergischem-testament" hreflang="de">Mögliche Pflichtverletzung bei Württembergischem Testament?</a> http://www.asscompact.de/node/170030

Eheleute können den überlebenden Partner im Rahmen eines Württembergischen Testaments sowohl als Nießbrauchnehmer als auch als Testamentsvollstrecker einsetzen. Eine Entlassung aus diesem Amt ist nur bei groben Pflichtverletzungen möglich, wie das OLG Frankfurt kürzlich bestätigt hat.

170030 12. Dezember 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Wenn Eheleute ihre Kinder als Erben einsetzen, den überlebenden Ehegatten aber gleichzeitig mit einem Nießbrauch am Nachlass ausstatten und ihn als Testamentsvollstrecker einsetzen, kann dieser nur dann aus seinem Amt entlassen werden, wenn er seine Pflichten grob verletzt hat. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) entschieden.

Im konkreten Fall hatten die Eheleute in einem notariellen gemeinschaftlichen Testament ihre Kinder zu Erben eingesetzt und dem länger lebenden Ehepartner einen Nießbrauch am Nachlass eingeräumt. Gleichzeitig setzten sie ihn als Testamentsvollstrecker ein – ein klassisches „Württembergisches Testament“. Nach dem Tod des Erblassers beantragte die Ehefrau ein Testamentsvollstreckerzeugnis. Ein Kind verlangte jedoch die Entlassung der Mutter als Testamentsvollstreckerin und berief sich dabei unter anderem auf angebliche Pflichtverletzungen bei der Verwaltung des Immobilienvermögens im Nachlass. Das Nachlassgericht gab dem Antrag statt und entließ die Mutter aus dem Amt.

Die Beschwerde der Mutter hatte jedoch Erfolg. Der 21. Zivilsenat des OLG Frankfurt stellte klar, dass ein Entlassungsgrund nach § 2227 BGB nicht vorlag. Es sei keine grobe Pflichtverletzung oder Unfähigkeit der Mutter zur ordnungsgemäßen Verwaltung des Nachlasses ersichtlich. Entscheidend sei außerdem, dass die Doppelrolle der Mutter als Nießbrauchnehmerin und Testamentsvollstreckerin ausdrücklich vom Erblasser gewollt war.

Bezüglich der Erträge aus dem Nachlass wies das Gericht darauf hin, dass diese der überlebenden Ehefrau und nicht den Kindern zufließen sollten. Auch beim Immobilienvermögen habe die Testamentsvollstreckerin einen weiten Entscheidungsspielraum. Eine Pflicht zur Substanzerhaltung oder zur Durchsetzung von Duldungsansprüchen bestehe nur, wenn erhebliche Nachteile für die Eigentümer abgewendet werden müssten – dies sei derzeit nicht der Fall. (bh)

OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 27.11.2025 – Az. 21 W 93/25

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<a href="/nachrichten/die-besten-privaten-krankenversicherer-laut-ivfp" hreflang="de">Die besten privaten Krankenversicherer laut IVFP</a> http://www.asscompact.de/node/170049

Das Institut für Vorsorge und Finanzplanung hat die Unternehmensqualität von 34 privaten Krankenversicherern untersucht. Gesamtfazit: Die Themen Gesundheit und Kosten, die schon 2024 Hauptthema bei den Unternehmenskennzahlen waren, bleiben bestehen.

170049 11. Dezember 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Im vergangenen Jahr hatte das Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) seine Pressemitteilung zu seinem PKV-Rating betitelt mit „Gesundheit und Kosten – das ewige Streitthema bei den Unternehmenskennzahlen der privaten Krankenversicherer“. 2025 sieht der Tenor wohl nicht anders aus, schreibt das IVFP. Aktuell ist demnach wieder überall von Beitragserhöhungen in der PKV zu lesen.

In den Unternehmenskennzahlen sind diese großen Veränderungen nicht so ersichtlich, aber natürlich in kleinerer Form vorhanden, so das IVFP. Die durchschnittliche RfB-Quote (Rückstellungen für Beitragsrückerstattungen) ist demnach über alle Krankenversicherer von 9% auf 6,7% gefallen, während der Kapitalanlagebestand durchschnittlich um 2,5% gestiegen ist. Die Solvenzkennzahlen, also die SCR-Quoten, sind hingegen leicht gesunken, weisen aber mit einem Wert von um die 500% ein immer noch hohes Niveau auf.

Was wird untersucht?

Durch das umfassende Benchmarksystem mit 34 untersuchten Unternehmen stelle das IVFP sicher, dass jedes Unternehmen objektiv, basierend auf quantitativen Messgrößen, qualitativ hochwertig und fair bewertet wird. Die untersuchten Zahlen basieren auf dem Fünfjahreszeitraum 2020 bis 2024.

Insgesamt werden 210 Punkte anhand von 23 Kriterien vergeben, aufgeteilt in die Qualitätsbereiche Stabilität, Sicherheit, Ertragskraft und Markterfolg. Dabei werden nur Werte untersucht, die sich aus den Zahlenwerken der Lebensversicherungsunternehmen, respektive dessen Einbettung in eine Unternehmensgruppe (Konzernbericht) und aus öffentlich zugänglichen Quellen (Geschäftsbericht, BaFin-Berichte) herauslesen lassen.

Diese Versicherer waren „exzellent“

Die Einstufung der untersuchten Unternehmen erfolgt nach einem Bewertungssystem von „Exzellent“ bis „Ungenügend“. Die Bestnote erhielten folgende Versicherer:

  • Allianz Private Krankenversicherungs-AG
  • LVM Krankenversicherungs-AG
  • Provinzial Krankenversicherung Hannover AG
  • R+V Krankenversicherung AG
  • SIGNAL IDUNA Krankenversicherung a.G.
  • uniVersa Krankenversicherung a.G.

Weiterhin erhielten 19 Versicherer ein „Sehr gut“ und neun Versicherer ein „Gut“. Die Noten „Befriedigend“, „Ausreichend“, „Mangelhaft“ und „Ungenügend“ wurden nicht vergeben.

Alle Ergebnisse aus dem PKV-Rating sind auf der Website des IVFP zu finden. (mki)

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<a href="/nachrichten/ki-power-prompts-fuer-das-jahresende" hreflang="de">KI-Power-Prompts für das Jahresende</a> http://www.asscompact.de/node/170048

Leona Spauszus ist Trainerin und Speakerin für künstliche Intelligenz im Versicherungsvertrieb. Als KI-Pionierin zeigt sie, wie KI den Arbeitsalltag von Vermittlern und Führungskräften im Vertrieb effizienter macht. Für AssCompact gibt sie in ihrer monatlichen KI-Kolumne praxisnahe KI-Tipps speziell für Makler.

170048 11. Dezember 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Das Jahresende ist Hochsaison und verlangt von Maklern Vertriebsstärke, klare Prioritäten und effiziente Abläufe. KI-Modelle wie ChatGPT, Gemini oder Claude bieten praxisnahe Unterstützung. Mit den richtigen Power-Prompts lassen sich Routineaufgaben delegieren, Aktionen vorbereiten und die Kundenkommunikation auf ein neues Level heben.

Was ist ein Power-Prompt?

Ein Prompt ist der Text, den Makler in ChatGPT & Co. eintippen oder einsprechen. Einfache Prompts erzeugen oft nur mittelmäßige Resultate. Das kann in der Zusammenarbeit mit KI auch mal zu Frust führen. Ein Power-Prompt ist ein optimierter Prompt und folgt einer Struktur aus fünf Elementen. Gerade für Einsteiger im Bereich Prompting kann es hilfreich sein, nach einem klaren Muster zu arbeiten, um die besten Ergebnisse zu erzielen. Im Gegensatz zu einer einfachen Eingabe enthält ein Power-Prompt folgende Elemente: Ziel und Aufgabe, Rolle, Kontext, Ergebnisformat sowie Stil und Ton. Hier folgen ein paar praxisnahe Beispiele.

Mit KI strukturiert durch den Dezember

Im Dezember treffen Deadlines aufeinander, während durch Feiertage und Urlaub die Arbeitszeit knapper wird. Jetzt gilt es, mithilfe von KI strukturiert zu arbeiten.

Power-Prompt: Dezember-Fokusplan für Versicherungsmakler

Ziel und Aufgabe

Erstelle einen strukturierten Wochenplan für den Dezember mit klaren Tageszielen, um Umsatzpotenziale, Fristen und Bestandskunden optimal zu managen. Priorisiere BU-Nachfassaktionen, PKV-Beitragsanpassungen und zeit­kritische Themen wie Kfz-Wechsel.

Rolle

Du bist ein erfahrener Vertriebs­coach für Versicherungsmakler mit Fokus auf Zeitmanagement, Abschlusssteuerung und Jahresendgeschäft.

Kontext

Ich bin Versicherungsmakler mit rund [XY] Bestandskunden, darunter [YX] PKV-Kunden, [XY] BU-Interessenten und [XY] Kfz-Verträge. Im Dezember häufen sich Anfragen zu Beitragsanpassungen, BU-Aktionen und neuen Kfz-Angeboten. Zusätzlich möchte ich Kundenpflege und Kommunikation integrieren.

Ergebnisformat

Markdown-Tabelle mit den Spalten: Tag | Hauptfokus | Nebenthema | Kommunikationsaufgabe

Stil und Ton

Strukturiert, vertriebsorientiert, praxisnah.

Beitragsanpassungen als Türöffner nutzen

Auf Beitragsanpassungsschreiben reagieren Kunden in der Regel nicht besonders erfreut. Hier kann KI unterstützen, die Wogen zu glätten und den Makler als kompetenten Problemlöser zu positionieren.

Power-Prompt: Empathische E-Mails zur Beitragsanpassung

Ziel und Aufgabe

Erstelle drei kurze E-Mail-Entwürfe mit jeweils maximal 100 Wörtern für unterschiedliche Zielgruppen. Diese Zielgruppen sind Selbstständige, junge Familien und Beamte. Jede E-Mail soll Vertrauen schaffen, Orientierung geben und zu einem kurzen Gespräch einladen.

Rolle

Du bist Kommunikationsberater mit Spezialisierung auf Versicherungskommunikation in sensiblen, emotionalen Situationen.

Kontext

Kunden haben ein Schreiben zur Beitragsanpassung erhalten, fühlen sich unsicher und suchen jemanden, der ruhig, empathisch und verständlich erklärt, was sie jetzt tun können.

Ergebnisformat

  • Betreff: emotionaler Hook, maximal fünf Wörter, persönlich formuliert
  • Anrede: passend zur Zielgruppe
  • Haupttext: maximal 80 Wörter, empathisch, lösungsorientiert, mit klarem Nutzen
  • Call-to-Action: Einladung zu Rückruf oder Termin

Stil und Ton

Ruhig, empathisch, klar, vertrauensbildend. Sie-Form, kein Fachjargon, kein Druck.

Weihnachtsgrüße, die in Erinnerung bleiben

Zum Jahresende geht es nicht nur um Abschlüsse, sondern auch um Beziehungen. Eine persönliche Weihnachtsmail stärkt Sympathie und Vertrauen.

Power-Prompt: Weihnachtliche Kundenmail mit Herz und sanftem Vertriebsimpuls

Ziel und Aufgabe

Schreibe eine emotionale, persönliche Weihnachts- und Neujahrs-E-Mail, die Wertschätzung ausdrückt und gleichzeitig eine sanfte Einladung zu einem Gespräch oder Jahres­check enthält.

Rolle

Du bist Texter mit Schwerpunkt auf authentischer, persönlicher Kundenkommunikation und formulierst Weihnachtsmails, die sich echt und herzlich anfühlen.

Kontext

Es ist Jahresende. Die Kunden blicken auf ein bewegtes Jahr zurück und schätzen persönliche Worte. Die E-Mail soll Dankbarkeit ausdrücken, Wärme vermitteln und gleichzeitig an den Jahrescheck erinnern.

Ergebnisformat

  • Betreff: emotional und persönlich, maximal fünf Wörter, zum Beispiel „Danke für Ihr Vertrauen“
  • Anrede: persönlich und herzlich
  • Haupttext: Dank, warme Wünsche, menschlicher Gedanke
  • Call-to-Action: Einladung zum Gespräch mit Kalender-Link oder Telefonnummer
  • Grußformel: herzlich und persönlich

Stil und Ton

Warm, menschlich, echt. Emotional, aber professionell. Keine Floskeln, kein Fachjargon.

Power-Prompts richtig einsetzen

Die vorgestellten Power-Prompts sind Beispiele und lassen sich individuell anpassen und mit allen gängigen KI-Modellen wie ChatGPT, Gemini oder Claude nutzen. Jedes Modell liefert leicht unterschiedliche Ergebnisse. Wer denselben Prompt in mehreren Modellen ausprobiert, erkennt schnell, welches Ergebnis am besten passt. Wichtig: Bevor Daten in KI-Systeme eingegeben werden, gilt es, klare Grenzen einzuhalten, denn personenbezogene Daten verlassen damit den eigenen Rechner. Faustregel: Ein Prompt beschreibt den Fall, nicht den Kunden.

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<a href="/nachrichten/maklertrends-so-ist-die-stimmung-im-vertrieb-zum-jahresabschluss" hreflang="de">Maklertrends: So ist die Stimmung im Vertrieb zum Jahresabschluss</a> http://www.asscompact.de/node/170047

Wie zufrieden schließen Vermittler das TRENDS-Jahr 2025 ab? Sind sie zum Jahresabschluss motiviert? Und welche Aspekte aus Politik, Wirtschaft und Branche beeinflussen die Gesamtstimmung diesmal besonders stark?

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<a href="/nachrichten/infitech-norbert-porazik-und-christine-schoenteich-als-co-ceos" hreflang="de">INFITECH: Norbert Porazik und Christine Schönteich als Co-CEOs</a> http://www.asscompact.de/node/170046

Die INFITECH Gruppe stellt sich strategisch neu auf. Mit dieser Entwicklung geht auch eine personelle Neuordnung auf Führungsebene einher. Ab dem 01.01.2026 übernehmen Norbert Porazik und Christine Schönteich als Co-CEOs die Gesamtverantwortung für die Gruppe.

170046 11. Dezember 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die INFITECH Gruppe, zu der auch die Fonds Finanz und der Deutsche Maklerverbund (DEMV) gehören, hat eine strategische Neuaufstellung bekannt gegeben. Dadurch soll die Zusammenarbeit ihrer Unternehmen intensiviert und die Weichen für nachhaltiges Wachstum gestellt werden, heißt es. Im Mittelpunkt steht dabei eine engere Verzahnung der Gruppenunternehmen und die zentrale Steuerung der Produktentwicklung sowie der technologischen Innovationen. Laut INFITECH sollen davon Makler und Produktgeber durch „noch besseren Service, modernste Technologie und langfristige Sicherheit“ profitieren. Als Ziel wird angegeben, Innovationen noch stärker voranzutreiben und die Gruppe zukunftssicher aufzustellen.

Mit dieser Weiterentwicklung geht auch die Stärkung der strategischen Steuerung der Gruppe durch eine C-Level-Struktur einher. So werden Norbert Porazik und Christine Schönteich ab dem 01.01.2026 Co-CEOs mit der Gesamtverantwortung für die INFITECH Gruppe. Zugleich bleiben sie Geschäftsführung der Fonds Finanz, das größte Gruppenunternehmen. Neu im Führungsteam ist die Position des Chief Product and Technology Officer (CPTO), der die gruppenweite Produkt- und IT-Entwicklung verantwortet. Daniel Seibert bleibt als CFO dabei. Alle bisherigen Geschäftsführer der INFITECH Gruppe und ihrer Tochtergesellschaften bleiben in ihren Funktionen und gestalten die operative Umsetzung aktiv mit, wie INFITECH mitteilt. Die strategische Neuausrichtung soll die Position der Gruppe unterstreichen, die sich als führender Anbieter von Versicherungs- und Finanztechnologie bezeichnet. (lg)

Bild: © Fonds Finanz

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<a href="/nachrichten/arag-solides-wachstum-aber-deutlich-mehr-rechtsschutzfaelle" hreflang="de">ARAG: Solides Wachstum, aber deutlich mehr Rechtsschutzfälle</a> http://www.asscompact.de/node/170045

Der Rechtsschutzversicherer ARAG hat eine erste Bilanz des laufenden Jahres gezogen – und zeigt sich mit den Zahlen zufrieden. Allerdings verbucht das Unternehmen neben höheren Beitragseinnahmen auch deutlich gestiegene Leistungsfallzahlen im Inland, insbesondere in den Bereichen Arbeit und Wohnen.

170045 11. Dezember 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Kurz vor der Weihnachtspause zieht der Rechtsschutzversicherer ARAG SE eine erste Bilanz für das Jahr 2025. Kurzum: Es lief gut. Für das sich zum Ende neigende Jahr kann das Unternehmen einen Meilenstein präsentieren, den man erst in einigen Jahren erwartet hätte. So geht der Versicherer davon aus, dass das Unternehmen im Jahr 2025 um 12,5% wachsen wird. Die Beitragseinnahmen werden vermutlich bei 3,14 Mrd. Euro liegen, nach 2,79 Mrd. Euro im Vorjahr. „Ursprünglich hatten wir uns diese Marke erst für 2030 vorgenommen“, erklärt Vorstandsvorsitzender Dr. Renko Dirksen. In den vergangenen vier Jahren sei der ARAG Konzern um mehr als 50% gewachsen. Das vorzeitige Erreichen des Konzernziels habe mit dem Erwerb den englischen Rechtsschutzversicherers DAS UK zu tun, aber auch die Nachfrage nach den Produkten, vor allem in den Bereichen Rechtsschutz und Krankenversicherung, hält an.

Im Vergleich zwischen dem deutschen und dem internationalen Geschäft hat das nationale Geschäft im laufenden Jahr die Nase leicht vorn: Innerhalb Deutschlands verzeichnet der Versicherer ein Beitragswachstum von 13%, international erwartet man gut 12%.

Beim versicherungstechnischen Ergebnis erwartet sich der Konzern ein Plus von 21% gegenüber dem Vorjahr und wird bei 116 Mio. Euro liegen, bei der Combined Ratio erwartet der Versicherer ebenfalls einen positiven Trend: Sie wird bei ca. 88% liegen, im Vorjahr waren es 91%.

Das Kapitalanlageergebnis wird sich um 8,1% auf 148 Mio. Euro verringern. Bedingt sei dies durch währungsbedingte Abschreibungen und geringe Ausschüttungen aus Spezialfonds.

Leistungsfälle in Deutschland um 5% angestiegen

Deutlich angestiegen sind dagegen die Leistungsfälle im Bereich Rechtsschutz im Inland. Anfang November lag die Zahl der Leistungsfälle hier bei gut 650.000 – und damit 5% über dem Vorjahreswert. Den größten Unterstützungsbedarf sieht die ARAG dabei im Bereich Arbeit – hier stiegen die Fälle um 15,5% gegenüber dem Vorjahr – sowie Miete und Wohnen, wo die Leistungsfälle ein Plus von 11% verzeichneten.

Im Bereich Arbeitsrecht seien vor allem Kunden mit niedrigen und mittleren Einkommen etwas häufiger betroffen, obwohl die Fallzahlen auch bei Kunden in der höheren Einkommensgruppe anziehen. „Klar erkennbar ist, dass die angekündigten Kündigungswellen in der Automobilbranche und bei ihren Zulieferern beginnen“, berichtet Dirksen.

Im Mietrecht sehe man einen Anstieg aller relevanter Themen, wie etwa Nebenkosten, Mieterhöhungen, Kündigungen wegen Mietrückständen und Eigenbedarfskündigungen.

Liberalisierung der Rechtsberatung bleibt zentrales Thema

Ein Thema, das das Unternehmen ebenfalls im Jahr 2026 weiter verfolgen möchte, ist die Liberalisierung der Rechtsberatung. Das deutsche Anwaltsmonopol, das auf einer bald 65 Jahre alten Rechtsprechung beruht, habe „den Kontakt zur Lebenswirklichkeit verloren“.

In Großbritannien verfügt das Unternehmen über eine eigene Anwaltskanzlei, die ARAG Law. 80% aller Leistungsfälle wickelt das Unternehmen laut eigenen Aussagen über diese Kanzlei ab, lediglich 14% davon führen zu einem Gerichtsurteil. Das würde der Versicherer auch in Deutschland gerne so machen und betreibt seit mehren Jahren Lobbyarbeit hierfür – zuletzt hatte die Kampagne aber einen Rückschlag erlitten: Mitte Dezember des vergangenen Jahres hatte allerdings der Europäische Gerichtshof das Beteiligungsverbot von Finanzinvestoren an Rechtsanwaltskanzleien bestätigt. Das Unternehmen begrüße daher die Initiative der bayerischen Staatsregierung, die vor- und außergerichtliche Rechtsberatung zu liberalisieren und für Rechtsschutzversicherer zu öffnen. (js)

Lesen Sie auch : Rechtsschutz: Makler favorisieren diese Schadenregulierer
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<a href="/nachrichten/verpflegungsmehraufwand-auf-dienstreisen-wie-nah-ist-zu-nah" hreflang="de">Verpflegungsmehraufwand auf Dienstreisen: Wie nah ist zu nah?</a> http://www.asscompact.de/node/170028

Eine Beamtin wollte Verpflegungsmehraufwand für 24 Dienstreisen, obwohl der Einsatzort nur gut zwei Kilometer entfernt war. Schließlich musste sogar das Bundesverwaltungsgericht entscheiden: Ab wann gilt eine Entfernung als „gering“ und schließt Tagegeld aus?

170028 11. Dezember 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Klingt ungewöhnlich: Eine Beamtin wollte es genau wissen und forderte Verpflegungsmehraufwand für insgesamt 24 Dienstreisen, obwohl die Entfernung zum Einsatzort lediglich 2,1 Kilometer betrug. Der Fall landete schließlich vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig. Die Richter stellten klar: Eine „geringe Entfernung“, die den Anspruch auf Tagegeld für Verpflegungsmehraufwendungen ausschließt, liegt nur dann vor, wenn Dienststätte oder Wohnung höchstens zwei Kilometer vom Ort des Dienstgeschäfts entfernt sind. Maßgeblich ist dabei die Straßenentfernung.

Die Details

Die Klägerin, eine Bundesbeamtin, absolvierte Anfang 2020 insgesamt 24 Dienstreisen von jeweils mehr als acht Stunden und beantragte dafür Tagegeld in Höhe von 336 Euro. Die Behörde lehnte ab: Bei einer „geringen Entfernung“ – laut Verwaltungsvorschrift höchstens zwei Kilometer – bestehe kein Anspruch auf Verpflegungsmehraufwand. Die Luftlinie zwischen Dienststelle und Einsatzort betrage nur 1,9 Kilometer. Während das Verwaltungsgericht der Klage zunächst stattgab, hob der Verwaltungsgerichtshof dieses Urteil auf und folgte der Zwei-Kilometer-Grenze. Innerhalb dieses Radius sei kein Verpflegungsmehraufwand zu erwarten, da die Beamtin sich problemlos in vertrauter Umgebung versorgen könne. Erst vor dem BVerwG hatte die Klägerin mit ihrer Revision Erfolg.

Die Entscheidung

Das BVerwG bestätigte zunächst die Auffassung des Verwaltungsgerichtshofs, dass die „geringe Entfernung“ nicht individuell nach Einzelfallumständen, sondern pauschal im Sinne der Verwaltungsvereinfachung festzulegen ist. Die Obergrenze von zwei Kilometern bleibt damit gesetzeskonform: Innerhalb dieses Radius ist typischerweise kein Verpflegungsmehraufwand zu erwarten, weil Beamte problemlos zur Dienststelle oder nach Hause zurückkehren und sich dort wie an gewöhnlichen Arbeitstagen versorgen können. Allerdings korrigierten die Richter einen zentralen Punkt: Die Entfernung ist nicht – wie die Vorinstanz meinte – nach der Luftlinie zu berechnen, sondern nach der kürzesten befahrbaren Straßenstrecke. Da diese im Fall der Klägerin 2,1 Kilometer beträgt, hat sie Anspruch auf Tagegeld. BVerwG, Urteil vom 04.12.2025 – Az: 5 C 9.24

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<a href="/nachrichten/makler-votum-mehrheit-haelt-unabhaengigkeitsurteil-fuer-falsch" hreflang="de">Makler-Votum: Mehrheit hält Unabhängigkeitsurteil für falsch</a> http://www.asscompact.de/node/170040

Das Unabhängigkeitsurteil des OLG Dresden sorgt für Bedenken in der Maklerbranche. Doch wie schätzen diese die Situation selbst ein? Welche Auswirkungen auf ihr Unternehmen erwarten sie? Und betrachten sie das Urteil überhaupt als gerechtfertigt? Die AssCompact Studien haben in einer Umfrage bei den Maklern nachgefragt.

170040 10. Dezember 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Unabhängigkeit … Ein wichtiger Begriff in der Maklerbranche. Denn er stellte lange Zeit das größte Differenzierungsmerkmal des Versicherungsmaklers im Vergleich zum Versicherungsvertreter dar – oder stellt es vielleicht auch immer noch. Doch die Verwendung des Begriffes steht immer wieder unter juristischem Beschuss. Das Oberlandesgericht Dresden legte in einem Urteil ganz klar fest: Versicherungsmakler, die von Versicherern in Form von Courtagen oder Provisionen für Vertragsabschlüsse vergütet werden, dürfen sich aufgrund dieser finanziellen Geschäftsbeziehung zu ihren Produktgebern nicht als unabhängig bezeichnen.

Und auch wenn jenes Urteil für den Moment nur für das Bundesland Sachsen gilt: Seither wird viel diskutiert. Diverse Vermittlerverbände rieten in Statements dazu, dass Vermittler sich in ihrer Außenwerbung nicht als unabhängig bezeichnen sollten. Der betroffene Versicherungsmakler und auch der vertretende Rechtsanwalt äußerten sich gegenüber AssCompact zum Urteil. Und auch die BCA legte ihre Meinung bei ihrem jährlichen Pressedialog dar.

Aber was sagt eigentlich die Maklerschaft allgemein zu dem Urteil? Wie „urteilt“ sie darüber? Und wie will sie in Zukunft mit dem Begriff „unabhängig“ umgehen? Dieser Frage haben sich die AssCompact Studien angenommen und in einer Blitzumfrage bei über 500 Maklern nachgefragt. Die wichtigsten Ergebnisse hat AssCompact hier zusammengefasst.

Kenntnisstand in der Maklerschaft

Zunächst ist festzuhalten: Von dem Urteil mitbekommen hat die weite Mehrheit der Umfrageteilnehmerinnen und -teilnehmer, nämlich 84,7%. Auf die Frage, wie gut sie sich über das Urteil informiert fühlen, antworteten 55,6% mit „sehr gut“ oder „gut“. Die Zahlen lassen die Schlussfolgerung zu, dass der Begriff der Unabhängigkeit unter den Maklern zumindest im Bewusstsein eine wichtige Rolle spielt.

Wie wichtig ist der Begriff?

Doch die Relevanz des Begriffs spiegelt sich auch in seiner Nutzung bei den Maklern wider. Denn die Frage „Nutzen Sie aktuell oder bislang den Begriff ‚unabhängig‘ in Ihrem Marketing oder Auftritt?“ beantworteten 30,5% von 531 Umfrageteilnehmern mit „Ja, regelmäßig“ und 38% mit „Ja, gelegentlich“. Lediglich 31,5% kreuzten „Nein“ an.

 

Makler-Votum: Mehrheit hält Unabhängigkeitsurteil für falsch

 

Jene rund 69% der Umfrageteilnehmer, die bei der vorigen Frage mit einer Ja-Variante geantwortet haben, wurden auch gefragt, wo sie den Begriff „unabhängig“ verwenden – und mit einer deutlichen Mehrheit, nämlich mit 57%, lag hier „in Kundengesprächen“ ganz vorne. Mit 23% stellt „Auf der Website/Im Webauftritt“ den 2. Platz, der 3. Platz, „In E-Mail-Signaturen oder Briefvorlagen“ folgt dann erst mit 5,8%.

Wie schätzen Makler das Urteil ein?

Rechtens ist zunächst einmal, was rechtens festgelegt wird – doch das heißt noch lange nicht, dass man damit einer Meinung sein muss. Und das spiegelt sich auch ziemlich deutlich bei der Frage „Halten Sie das Urteil für richtig oder falsch?“ wider, die den Maklern gestellt wurde, die von dem Urteil gehört haben. Bei diesen 414 Teilnehmern ist der Tenor klar: 43% antworteten mit „völlig falsch“, 18,8% mit „falsch“. Lediglich 16,2% bzw. 9,4% fanden das Urteil „völlig richtig“ bzw. „richtig“.

 

Makler-Votum: Mehrheit hält Unabhängigkeitsurteil für falsch

 

Doch es ist eine Sache, wie man zu dem Urteil steht. Der Schaden, den ein solches Urteil möglicherweise anrichtet, weil es unmittelbar einen Berufsstand betrifft, will ebenso eingeschätzt werden. Und so erhielten die Makler, denen das Urteil bekannt ist, die Frage, wie schädlich sie das Urteil zum einen für das Berufsbild des Versicherungsmaklers und zum anderen für ihr eigenes Unternehmen halten. Jeweils 421 Umfrageteilnehmer beantworteten die Fragen.

Und hier gibt es eine recht starke Differenz, denn: Nur 24,2% gaben an, dass sie das Urteil für schädlich für ihr Unternehmen halten, 46,1% dagegen nicht schädlich. Beim potenziellen Schaden für das Berufsbild sieht es allerdings anders aus: Satte 69,8% betrachten das Dresden-Urteil hier als schädlich.

 

Makler-Votum: Mehrheit hält Unabhängigkeitsurteil für falsch

 

Es geht bei den Umfrageteilnehmern und -teilnehmerinnen also eher um die Reputation des Berufs: Der Versicherungsmakler differenziert sich vom klassischen Ausschließlichkeitsvertreter durch seine Abbildung eines größeren Teils des Marktes – manche würden sagen „des gesamten Marktes“. Und auch wenn regelmäßig über Provisionen als Geschäftsmodell diskutiert wird, gilt der Makler, auch nach dem Dresden-Urteil, auf rechtlicher Ebene weiterhin als Sachwalter des Kunden. Trotzdem befürchten viele Makler, dass das ohnehin schon angeknackste Image ihres Berufes leiden könnte, weil der aus ihrer Sicht für die Außenwirkung wichtige Begriff wegfallen muss.

Was tun?

Die Makler wollen jedoch nicht untätig bleiben, sondern an manchen Stellen anders agieren, um den Unabhängigkeitsbegriff zu vermeiden. Allem voran wollen 65,6% der Befragten das Wort „unabhängig“ auf der Unternehmenswebsite vermeiden. 42,4% wollen rechtliche Pflichttexte und die Unternehmensbeschreibung anpassen und 40,4% ihre Printmedien aktualisieren. Etwas weiter hinten im Feld, aber immerhin zu 28,5%, wollen die Makler ihre Mitarbeitenden zur richtigen Kommunikation schulen und auch die Beratungsdokumentation und Gesprächsleitfäden ändern.

So sehen die Vermittler die Reaktionen der Verbände

Die AssCompact Studien befragten außerdem alle Umfrageteilnehmerinnen und -teilnehmer dazu, wie sie die Reaktionen der Verbände zu den Themen einschätzen. Generell treten die Makler diesen Reaktionen mit gemischten Gefühlen gegenüber. Nur 19% fanden die Reaktion auf das Urteil „gut“ oder „sehr gut“, 29% sogar „schlecht“ oder „sehr schlecht“. 27,3% kannten die Reaktionen nicht.

Allerdings kann die Mehrheit der Makler nachvollziehen, dass manche Verbände empfehlen, den Begriff vorerst nicht zu nutzen und pragmatisch zu reagieren. 62,5% beantworteten diese Frage positiv.

Gemischt war auch die Reaktion darauf, ob die Befragten die Verbände als „konsequente Vertreter ihres Berufsstandes“ wahrnehmen. 23,9% antworteten mit „Ja“, 58,8% mit „Teilweise“. Der Meinung der Makler nach sollten die Verbände jetzt versuchen, eine „einheitliche branchenweite Position erarbeiten und „aktive politische Lobbyarbeit zur Klarstellung des wettbewerbsrechtlichen Auftritts“ leisten (je 62,1%). (mki)

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<a href="/nachrichten/versicherungskammer-bayern-kooperiert-mit-smart-insurtech" hreflang="de">Versicherungskammer Bayern kooperiert mit Smart InsurTech</a> http://www.asscompact.de/node/170038

Die Versicherungskammer Bayern setzt auf den digitalen Maklermandatswechsel von Smart InsurTech. Damit ermöglicht der Versicherer seinen Vertriebspartnern ab sofort die automatisierte Übertragung von Beständen bei einem Betreuerwechsel.

170038 10. Dezember 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Bei der Bestandsübertragung arbeitet die Versicherungskammer Bayern (VKB) nun mit der Smart InsurTech AG zusammen. Damit bietet der Versicherer Vertriebspartnern ab sofort die Möglichkeit, Bestände automatisiert zu übertragen, wenn ein Betreuerwechsel erfolgt. Mit dem Service der Smart InsurTech, der auf der BiPRO-Norm 490 basiert, lassen sich fremdbetreute Bestände direkt aus den eigenen Systemen digital in den eigenen Bestand übertragen.

„Was uns bei der Automatisierung von Prozessen antreibt, ist die Kombination aus höchster Servicequalität für unsere Vertriebspartner und Effizienz in den eigenen Arbeitsabläufen“, betont Michael Obermüller, Abteilungsleiter Servicecenter Betreuerwechsel bei der VKB. „Die Einführung der BiPRO-Norm 490 als Grundlage für die automatisierte Bestandsübertragung ist für unsere Digitalisierungsstrategie ein wichtiger Meilenstein. Damit können Bestandsübertragungen beim Wechsel des betreuenden Maklers per Klick über die eigenen Systeme veranlasst werden.“

Zeitersparnis durch Dunkelverarbeitung

Der neue Prozess ersetzt die bisher papier- und E-Mail-basierten Abläufe und die Dunkelverarbeitung sorgt für Zeitersparnis.

„Mit den automatischen Status-Updates und Eskalationsmöglichkeiten bei Unklarheiten entlastet die automatisierte Bestandsübertragung im Zuge des Maklermandatswechsels die Mitarbeitenden in der Verwaltung nachhaltig. Der transparente Prozess macht Nachfragen nahezu überflüssig. So gewinnen die Mitarbeitenden mehr Freiraum für andere Tätigkeiten“, unterstreicht Markus Niederreiner, CEO der Smart InsurTech AG.

Datenaustausch ohne Medienbrüche durch BiPRO-Standards

Die Verknüpfung der BiPRO-Norm 490 mit dem Transferservice (BiPRO-Norm 430) ermöglicht einen durchgängigen Datenaustausch ohne Medienbrüche. Wie die VKB weiter mitteilt, bleibt im Rahmen der Multikanalstrategie des Unternehmens der Datentransfer zusätzlich über E-Mail oder Website möglich.

„Wir werden die BiPRO-Integration weiter ausbauen“, erklärt Julia Hölzl-Umminger, Abteilungsleiterin im Maklermanagement der VKB. „Dazu zählen perspektivisch auch die automatisierte Änderung von Bankverbindungs- und Partnerdaten mit Hilfe der entsprechenden BiPRO-Normen und des Services von Smart InsurTech.“ (tik)

Weitere Meldungen rund um neue Services und Tools lesen Sie in der Rubrik „Software“.
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<a href="/nachrichten/bgh-zur-einseitigen-senkung-des-rentenfaktors-riester-renten" hreflang="de">BGH zur einseitigen Senkung des Rentenfaktors in Riester-Renten </a> http://www.asscompact.de/node/170037

Nun hat der Bundesgerichtshof entschieden: Eine Klausel in fondsgebundenen Riester-Renten, die dem Versicherer erlaubt, den Rentenfaktor einseitig zu senken, ohne ihn bei besseren Bedingungen wieder anzuheben, ist unwirksam. Versicherte würden dadurch unangemessen benachteiligt.

170037 10. Dezember 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Der Bundesgerichtshof (BGH hat am Mittwoch entschieden, dass eine bestimmte Klausel in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen einer fondsgebundenen Riester-Rente unwirksam ist: Die Klausel erlaubte dem Versicherer, den im Vertrag zugesicherten Rentenfaktor – und damit die spätere monatliche Rente – zu senken, verpflichtete ihn aber nicht dazu, den Rentenfaktor wieder anzuheben, wenn sich die wirtschaftlichen Bedingungen später verbessern. Nach Auffassung des Gerichts verstößt diese einseitige Regelung gegen § 308 Nr. 4 sowie § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB. Bei dem Fall ging es um ein Klage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gegen die Allianz Lebensversicherung.

Klausel zur Absenkung des Rentenfaktors

In den Versicherungsbedingungen verwendete der Versicherer in seinen Verträgen zwischen Juni und November 2006 unter anderem folgende Klausel: „Wenn aufgrund von Umständen, die bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar waren, die Lebenserwartung der Versicherten sich so stark erhöht oder die Rendite der Kapitalanlagen (siehe § 25 Abs. 1 e Satz 4) nicht nur vorübergehend so stark sinken sollte, dass die in Satz 1 genannten Rechnungsgrundlagen voraussichtlich nicht mehr ausreichen, um unsere Rentenzahlungen auf Dauer zu sichern, sind wir berechtigt, die monatliche Rente für je 10.000 € Policenwert so weit herabzusetzen, dass wir die Rentenzahlung bis zu Ihrem Tode garantieren können.“ Unter Berufung auf diese Klausel hat der beklagte Versicherer den Rentenfaktor in den betroffenen Versicherungsverträgen in der Vergangenheit mehrfach herabgesetzt.

Für Versicherungsnehmer unzumutbar

Der BGH erklärt, dass die Klausel dem Versicherer ein einseitiges Recht gibt, die versprochene Rente zu senken, was für Versicherungsnehmer unzumutbar ist. Zwar kann ein Versicherer bei fondsgebundenen Lebensversicherungen nach Vertragsschluss Schwankungen am Markt berücksichtigen. Unzumutbar wird das Recht aber, wenn der Versicherer nur senken darf, aber nicht verpflichtet ist, den Rentenfaktor wieder anzuheben, wenn sich die Lage verbessert. Das sogenannte Symmetriegebot verlangt, dass Vorteile späterer Verbesserungen genauso an die Versicherungsnehmer weitergegeben werden. § 163 VVG ändert daran nichts.

Kein verlässlicher Ausgleich durch Überschussbeteiligung

Die Versicherungsnehmer sind durch die Klausel nicht ausreichend geschützt. Zwar können sie an Überschüssen beteiligt werden und zusätzlich Beiträge zahlen, um ihre Rente zu erhöhen. Diese Möglichkeiten bieten aber keinen verlässlichen Ausgleich: Die Höhe der Überschüsse hängt von den Unternehmenskennzahlen des Versicherers ab und wird erst nach Abzug seines Anteils verteilt. Auch die freiwilligen Zusagen des Versicherers, den Rentenfaktor bei besseren Umständen anzuheben, sind rechtlich nicht verbindlich und damit keine sichere Garantie.

Daher führt das Fehlen einer verpflichtenden Wiederheraufsetzung des Rentenfaktors zu einer unangemessenen Benachteiligung der Versicherungsnehmer. Die Klausel verstößt dadurch gegen die Gebote von Treu und Glauben und ist nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam.

Wie die Allianz Leben reagiert

Das Urteil ist rechtskräftig. In einem Pressestatement teilt die Allianz mit, dass man alle notwendigen Maßnahmen ergreifen will. Das Unternehmen weist darauf hin, dass die Möglichkeit zur Anpassung von Rentenfaktoren unter Treuhändervorbehalt grundsätzlich bestätigt wurde. Eine solche Anpassungsregelung ist nach dem BGH jedoch nur zulässig, wenn die Versicherungsbedingungen sowohl die Möglichkeit zur Senkung als auch eine Verpflichtung zur Wiederheraufsetzung des Rentenfaktors enthalten. Allianz Leben hatte den betroffenen Kunden dieses Vorgehen in einem Schreiben zugesichert. Diese Zusicherung allein sieht das Gericht aber als nicht ausreichend an.

Zudem erklärt der Versicherer, dass seit 2007 alle Rentenversicherungsverträge von Allianz Leben, die eine Regelung zur Anpassung von Rentenfaktoren unter Treuhändervorbehalt haben, in den Versicherungsbedingungen eine Verpflichtung zur Wiederheraufsetzung enthalten. Diese seien daher von dem Urteil nicht betroffen. (bh)

BGH, Urteil vom 10.12.2025 – Az: IV ZR 34/25

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<a href="/nachrichten/neue-nachfragetreiber-am-markt-fuer-logistikimmobilien" hreflang="de">Neue Nachfragetreiber am Markt für Logistikimmobilien</a> http://www.asscompact.de/node/170036

Der Logistikimmobilienmarkt steuert auf eine Phase moderater Stabilisierung zu, während sich zugleich neue strukturelle Nachfragetreiber feststellen lassen. So lautet das Fazit einer Expertenrunde. Für Wachstum dürften unter anderem der wieder erstarkte E-Commerce und der Verteidigungssektor sorgen.

170036 10. Dezember 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Im Rahmen einer Online-Pressekonferenz sind Experten von Catella Investment, GARBE Industrial, HIH Invest und Metroplan der Frage nachgegangen, wie sich der Logistikimmobilienmarkt 2026 zwischen Leerstand und neuen Nachfragetreibern ausrichtet. Der Logistikimmobilienmarkt stehe vor einer Phase moderater Stabilisierung, während sich zugleich neue strukturelle Nachfragetreiber zeigen würden. Die fundamentalen Kostentreiber im Markt wie vor allem die Bau- und Grundstückspreise sowie die Finanzierungskosten sind zwar leicht rückläufig, dürften sich aber nicht auf dem Niveau von vor 2020 normalisieren. 

Die Renditen und Mieten entwickeln sich stabil, Deutschland weist im internationalen Vergleich einen Leerstand auf einem niedrigen Niveau auf. Nur vereinzelte Märkte wie Berlin und Leipzig würden wegen erheblicher spekulativer Entwicklungsvolumina derzeit steigende Leerstände aufweisen. In den großen etablierten Logistikregionen wie Hamburg, München, Frankfurt und Stuttgart sind moderne Flächen nach wie vor vollständig vermietet. 

E-Commerce als Wachstumstreiber

Als Impulsgeber sorgt der E-Commerce, dessen Umsätze nach einer pandemiebedingten Sättigungsphase wieder zulegen und mittlerweile zu ihrem strukturellen Wachstum zurückgekehrt sind, wie es von den Experten heißt. Vor allem internationale Akteure erweitern das Feld der Anbieter und etablierte Marktteilnehmer erhöhen ihre Aktivitäten wieder, was vielerorts für eine steigende Flächennachfrage sorgt.

Als weiteren Wachstumsbereich nennen die Fachleute von Catella Investment, GARBE Industrial, HIH Invest und Metroplan den Verteidigungsbereich. Laut GARBE Industrial könnten die europäischen Verteidigungsanstrengungen bis 2030 ein Flächenpotenzial von 7,5 bis 14,9 Mio. Quadratmetern für den privatwirtschaftlichen Logistik- und Industriebereich erzeugen. Noch befinde sich der Markt in einer frühen Phase, erste Anmietungen gebe es aber bereits.

Energieversorgung von Logistikstandorten rückt ins Blickfeld

Immer stärker rückt das Thema Energieversorgung in den Mittelpunkt. Die Elektrifizierung von LKW-Flotten, der steigende Energiebedarf durch Automatisierung sowie Anforderungen von Mitarbeitern und Kunden sorgen dafür, dass die Verfügbarkeit von Stromverfügbarkeit zu einem entscheidenden Standortfaktor wird. So würden viele Bestandsobjekte noch nicht über ausreichende Netzkapazität verfügen, um umfangreiche Ladeinfrastrukturen zu betreiben.

Mit Blick auf das Jahr 2026 zeigen sich die Experten vorsichtig optimistisch. Sie halten einen dynamischen Aufschwung aufgrund der makroökonomischen Rahmenbedingungen für unwahrscheinlich. Eine leichte Belebung der Transaktionsmärkte und die Rückkehr wichtiger Nachfragegruppen würden auf eine Marktphase hindeuten, die Investoren wieder mehr Planungssicherheit biete, so das Fazit aus der Runde weiter. Es komme nun darauf an, die entsprechenden wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zu schaffen. Zugleich warnte die Runde davor, dass bei steigender Nachfrage zu geringe Fertigstellungszahlen für erneute Engpässe und klassische Zykluseffekte führen könnten. (tik)

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<a href="/nachrichten/bauzinsen-ausblick-auf-2026" hreflang="de">Bauzinsen: Ausblick auf 2026</a> http://www.asscompact.de/node/170035

Wohin geht es mit den Finanzierungszinsen und wie entwickelt sich der Immobilienmarkt im neuen Jahr? Welche äußeren Einflüsse gibt es auf die Zinsentwicklung? Laut Prognose des Kreditvermittlers Dr. Klein ist bei den Bauzinsen und den Immobilienpreisen mit einer leichten Aufwärtsbewegung zu rechnen.

170035 10. Dezember 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Im Jahr 2025 bewegten sich die Bauzinsen im Korridor zwischen 3 und knapp 3,5%. Laut Michael Neumann, Vorstandsvorsitzender der Dr. Klein Privatkunden AG, und Florian Pfaffinger, Mitglied des Expertenrats von Dr. Klein sehen angehende Immobilienkäufer die Entwicklung der diesjährigen Bauzinsen als das News Normal an. „Die Menschen haben akzeptiert, dass es sich nicht lohnt, auf sinkende Zinsen zu warten. Und sie haben erkannt, dass das aktuelle Zinsniveau historisch betrachtet noch immer attraktiv ist. Dies führt dazu, dass wieder mehr Menschen in Wohneigentum investieren“, erklärt Florian Pfaffinger. 

Bauzinsen mit leichter Aufwärtstendenz

Für 2026 erwartet der Zinsexperte, dass die Seitwärtsbewegung der vergangenen Monate anhält, allerdings mit leichter Aufwärtstendenz. „Wir rechnen mit einer Zinsspanne zwischen 3,1 und 3,7%“, so Pfaffinger weiter. Die Prognose stützt sich darauf, dass die grundlegenden Wirtschaftsdaten recht stabil sind. Der Markt erwarte keine größeren Überraschungen, sondern gehe von einem leichten Konjunkturaufschwung in der Eurozone und in Deutschland aus, erklärt der Zinsexperte weiter. Die Inflation könnte 2026 noch etwas sinken, vor allem wegen rückläufiger Energiepreise. Für die Europäische Zentralbank sieht Pfaffinger auf Grundlage der aktuellen Indikatoren derzeit keinen unmittelbaren Anlass, die Leitzinsen zu verändern.

Einen wichtigen Treiber für die Entwicklung der langfristigen Zinsen stellt der breite Trend zu weiter steigenden Staatsverschuldungen dar. Auch in Deutschland soll es 2026 für die Finanzierung der Ausgabenpläne der Bundesregierung ein Rekordvolumen an neuen Bundesanleihen geben. Diese Entwicklung steigere laut Pfaffinger die Renditeerwartung von Investoren. Der Zinsexperte geht davon aus, dass sich die Renditen von zehnjährigen Bundesanleihen im ersten Halbjahr 2026  in einem Korridor von 2,6 bis 2,9% bewegen. Dies bedeutet somit eine leicht steigende Tendenz mit Folgen für die Bauzinsen. Wie jede Prognose sei allerdings auch diese Vorhersage von Unsicherheiten belegt. Insbesondere die Entwicklung der globalen geo- und handelspolitischen Spannungen sei ungewiss und könne zugleich deutliche Auswirkungen auf die Zinsen haben, merkt Pfaffinger an.

Anstieg der Immobilienpreise

2025 haben die Immobilienpreise deutschlandweit um etwa 3% angezogen. Eine ähnliche Entwicklung erwartet Michael Neumann auch für 2026: „Es gibt keine Anzeichen, dass die Nachfrage auf dem Immobilienmarkt nachlässt. Im Gegenteil, es wird nach wie vor zu wenig neu gebaut und das Angebot an Bestandsobjekten bleibt in gefragten Regionen gering.“ Mit Blick auf ganz Deutschland hält der Zinsexperte deshalb für das kommende Jahr eine Preissteigerung von um die 3% für realistisch. „In Ballungszentren dürfte der Anstieg höher ausfallen, am stärksten in den Metropolen“, so der Vorstandsvorsitzende von Dr. Klein weiter. Hier seien punktuell auch 4% oder 5% möglich. 

Weiter steigende Nachfrage nach Baufinanzierungen

Die anhaltende Dynamik bei den Mieten sowie die in weiten Teilen der Bevölkerung gestiegenen Gehälter dürften Neumann zufolge auch im kommenden Jahr den Erwerb von Wohneigentum antreiben. „Die Nachfrage nach Baufinanzierungen hat seit 2024 wieder deutlich zugenommen. Ich gehe davon aus, dass sich diese Entwicklung fortsetzen wird. Die Menschen planen mit Weitblick – und da ist der Weg in die eigenen vier Wände für viele ein erklärtes Ziel.“

Flexibilität ist gefragt 

Angehenden Immobilienkäufern empfiehlt Neumann, flexibel zu sein. „Kaufinteressierte sollten offen sein für verschiedene Optionen. Wer beispielsweise im Home-Office arbeitet, für den könnte eine Immobilie interessant sein, die statt im Ballungszentrum in Randlage mit guter ÖPNV-Anbindung liegt. Wer wiederum handwerklich begabt ist oder Menschen aus verschiedenen Baugewerken kennt, könnte viele Arbeiten am Haus privat stemmen, das spart Kosten.“ Auch Förderungen sollten Interessierte im Blick haben, die  unter gewissen Voraussetzungen neue Möglichkeiten der Finanzierung bieten. „Meines Erachtens tut die Politik hier noch zu wenig, doch ein paar staatliche und kommunale Fördertöpfe gibt es. Ich rate Kaufinteressierten daher, zu prüfen, ob sie Ansprüche auf finanzielle Unterstützung haben und wenn ja, diese zu nutzen.“ Nicht zuletzt lohne es sich immer, mehrere Finanzierungsangebote einzuholen, so der Kreditexperte weiter. 

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Baufinanzierung: Unsicherheit durch Grundsteuerreform?

Weitere News rund um das Thema Baufinanzierung finden Sie in unserer Rubrik „Immobilien“.

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<a href="/nachrichten/marcel-neumann-uebernimmt-maklervertrieb-bei-provinzial" hreflang="de">Marcel Neumann übernimmt Maklervertrieb bei Provinzial</a> http://www.asscompact.de/node/170034

Zum 01.01.2026 wechselt Marcel Neumann, bisher beim auf Oldtimer spezialisierten Assekuradeur OCC, in den Maklervertrieb des Provinzial Konzerns. Stephan Lintzen verabschiedet sich im September 2026 in den Ruhestand.

170034 10. Dezember 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Marcel Neumann, aktuell noch Chief Sales und Chief Product Officer bei OCC Assekuradeur, hat auf seinem LinkedIn-Profil seinen Wechsel in den Maklervertrieb des Provinzial Konzerns verkündet. Ab dem 01.01.2026 bekleidet er dort das Amt des Bereichsleiters im Komposit-Ressort, wie der Konzern auf Nachfrage auch gegenüber AssCompact ausführt.

Stephan Lintzen verabschiedet sich

Der bisherige Bereichsleiter, Stephan Lintzen, verabschiedet im September nächsten Jahres in den Ruhestand. Bis dorthin werden Lintzen und Neumann den Bereich gemeinsam leiten, ehe Neumann der alleinige Verantwortliche sein wird.

News über weitere personelle Veränderungen in der Finanz- und Versicherungsbranche lesen Sie in der Rubrik „Personen“.

Bild: © OCC

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