AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement https://www.asscompact.de/ AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement de Mon, 20 Apr 2026 09:37:13 +0200 Mon, 20 Apr 2026 00:00:00 +0200 Anscheinsbeweis beim Spurwechsel – keine Haftung des Auffahrenden http://www.asscompact.de/node/171154

Ein innerstädtischer Unfall beim Wechsel von der rechten auf die linke Spur führte zur Frage der Haftungsverteilung. Das OLG Hamm stellt klar, dass die Haftung in solchen Konstellationen regelmäßig nur den Spurwechsler trifft. Ein Anscheinsbeweis gegen den Auffahrenden greift nicht.

171154 20. April 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Kollisionen im Zusammenhang mit einem Spurwechsel sorgen in der Praxis häufig für Streit über die Haftungsverteilung in der Kfz-Versicherung. Mit einem kürzlichen Hinweisbeschluss konkretisiert das Oberlandesgericht (OLG) Hamm, unter welchen Voraussetzungen der Anscheinsbeweis greift und wann gerade nicht zulasten des Auffahrenden entschieden werden kann.

Fahrspurwechsel nach links

Der Kläger verlangte Schadenersatz nach einem Verkehrsunfall in einer Innenstadt, der sich im Zuge eines Spurwechsels von der rechten auf die linke Fahrspur ereignet hatte. Das Landgericht hatte die Klage abgewiesen. Gegen diese Entscheidung richtete sich die Berufung des Klägers vor dem OLG Hamm.

Anscheinsbeweis zulasten des Spurwechslers

Nach Auffassung des OLG steht fest, dass der Fahrstreifenwechsel des Klägers in unmittelbarem räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit der Kollision erfolgte. In einer solchen Konstellation greift ein Anscheinsbeweis für einen Verstoß gegen § 7 Abs. 5 Satz 1 StVO zulasten des Spurwechslers. Die Betriebsgefahr des auffahrenden Pkw tritt dabei vollständig hinter dem schwerwiegenden Verkehrsverstoß des spurwechselnden Pkw zurück.

Ein Fahrstreifen darf nur gewechselt werden, wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Dazu gehören insbesondere eine sorgfältige Rückschau sowie das rechtzeitige und deutliche Anzeigen des Spurwechsels.

Der Kläger konnte diesen Anscheinsbeweis nicht erschüttern. Weder seine eigene Anhörung noch die Zeugenaussagen belegten eine hinreichend frühzeitige und sichere Rückschau. Auch der Hinweis auf einen gesetzten Blinker oder auf Fahrerassistenzsysteme genügte nicht, um die Sorgfaltspflichten zu erfüllen oder den Geschehensablauf in Frage zu stellen.

Und kein Anscheinsbeweis gegen den Auffahrenden

Gleichzeitig stellt das OLG Hamm klar, dass in dieser Konstellation kein Anscheinsbeweis gegen den Auffahrenden greift. Insbesondere lässt sich aus der bloßen Kollision kein Verstoß gegen Abstandsgebot (§ 4 Abs. 1 StVO), allgemeine Sorgfaltspflichten (§ 1 StVO) oder Geschwindigkeitsvorgaben (§ 3 StVO) herleiten.

Ein solcher Anscheinsbeweis käme nur in Betracht, wenn feststünde, dass beide Fahrzeuge bereits über einen längeren Zeitraum in derselben Spur hintereinander gefahren sind. Nur dann hätte sich der nachfolgende Verkehr auf die Fahrsituation einstellen können. Daran fehlte es hier, da sich der Unfall noch während des Spurwechsels ereignete.

Das Gericht maß der Sache keine grundsätzliche Bedeutung bei und zeigte sich überzeugt, dass die Berufung keine Aussicht auf Erfolg hätte: Die Klageabweisung durch das Landgericht sei daher zutreffend erfolgt (bh).

OLG Hamm, Hinweisbeschluss vom 03.12.2025 – Az: 7 U 49/25

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Im Dachgeschoss wohnt es sich am teuersten http://www.asscompact.de/node/171173

Auf welcher Etage sich eine Wohnung innerhalb eines Gebäudes befindet, hat Auswirkungen auf Miete, Kaufpreis und Nachfrage. Laut einer Analyse von ImmoScout24 sind Mietwohnungen im Dachgeschoss in den acht größten Städten Deutschlands am teuersten – und zwar mit und ohne Aufzug im Gebäude.

171173 19. April 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Im Erdgeschoss oder unterm Dach? Beim Preis einer Wohnung innerhalb eines Gebäudes macht sich das Stockwerk bemerkbar. So zeigt eine Auswertung von ImmoScout24, dass sich die Etage einer Wohnung auf den Preis und die Nachfrage auswirkt. Die Analyse für die acht deutschen Metropolen zeigt dabei klare Unterschiede zwischen Miet- und Kaufmarkt – und welchen Einfluss ein Aufzug hat.

„Dachgeschosswohnungen erzielen die höchsten Preise, während Wohnungen in mittleren Etagen besonders stark nachgefragt sind. Entscheidend ist dabei die Erreichbarkeit: Ein Aufzug verändert sowohl Preisstruktur als auch Nachfrage deutlich“, erklärt Dr. Gesa Crockford, Geschäftsführerin von ImmoScout24.

Wohnungen: Höchste Miete im Dachgeschoss

Was Mietwohnungen angeht, sind Objekte im Dachgeschoss am teuersten - und zwar mit und ohne Aufzug. In Gebäuden mit Aufzug ist die Angebotsmiete im Dachgeschoss rund 50 Cent pro Quadratmeter höher als im Erdgeschoss und 70 Cent höher als bei einer Etagenwohnung. Fehlt ein Aufzug, fällt der Preisunterschied geringer aus: Die Miete im Dachgeschoss bewegen sich rund 20 Cent pro Quadratmeter über den Mieten im Erdgeschoss und 43 Cent über denen einer Etagenwohnung.

Nachfrage nach Etagenwohnungen am größten

Beim Blick auf die Nachfrage zeigt sich, dass Dachgeschosswohnungen weniger gefragt sind. Für Etagenwohnungen gibt es im Vergleich zu Erdgeschoss- und Dachgeschosswohnungen die meisten Kontaktanfragen. In Gebäuden ohne Aufzug liegt die Nachfrage laut ImmoScout rund 10% Prozent über Wohnungen im Dachgeschoss. Mit Aufzug sind die Unterschiede noch größer: Dann liegt die Etagenwohnung rund 22% vor dem Dachgeschoss.

Eigentumswohnungen im Dachgeschoss nur mit Aufzug teurer

Eigentumswohnungen unter dem Dach sind nur dann kostspieliger, wenn es im Haus einen Aufzug gibt. Dann kommt der Quadratmeter rund 670 Euro teurer als eine Etagenwohnung und 300 Euro pro Quadratmeter teurer als im Erdgeschoss, wo insbesondere im Neubau häufig Sondernutzungsrechte oder wohnungsnahe Außenflächen dazugehören.

Eigentumswohnungen im Dachgeschoss werden im Vergleich weniger nachgefragt: Etagenwohnungen erhalten 29% mehr Anfragen, wenn ein Aufzug vorhanden ist und Erdgeschosswohnungen 18% mehr Anfragen, wenn kein Aufzug vorhanden ist. (tik)

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Rating: Das sind die besten Privat- und Basisrententarife http://www.asscompact.de/node/171160

Private Vorsorge für das Rentenalter gewinnt immer weiter an Bedeutung. Doch welche Produkte können mit ihren Leistungen überzeugen? Das Analysehaus Franke und Bornberg hat für den Nachrichtensender ntv private Rentenversicherungen sowie Basisrententarife unter die Lupe genommen.

171160 19. April 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die private Altersvorsorge rückt immer mehr in den Fokus. Und das mit gutem Grund: Wer seinen Lebensstandard im Alter halten möchte, dem reicht die gesetzliche Rente nicht aus. Doch wie leistungsfähig sind die Vorsorgeprodukte? Das hat das Analysehaus Franke und Bornberg für den Nachrichtensender ntv untersucht.

Analysiert wurden dafür sowohl Privatrenten als auch staatlich geförderte Basisrenten (Rürup-Renten). Für beide Vorsorgeformen wurden jeweils zwei Ansätze berücksichtigt, so ntv: eine sicherheitsorientierte Variante, die Garantien mit Fondsanlage kombiniert – sogenannte Hybridtarife – und eine chancenreichere, rein fondsbasierte Variante.

Riester-Renten blieben für das Rating außen vor. Sie befinden sich aufgrund der beschlossenen Reform für geförderte private Altersvorsorge gerade im Umbruch und werden grundlegend neu aufgestellt.

In die Bewertung der Tarife sind sowohl die Finanzstärke des Anbieters als auch die Ergebnisse der Produktratings von Franke und Bornberg eingeflossen. Zudem werden die prognostizierten Rentenleistungen berücksichtigt, bei Hybridtarifen insbesondere die garantierten Werte.

Die besten fondsgebundenen Tarife

In der Kategorie private Rentenversicherung hat Franke und Bornberg hybride Tarife mit einer hohen Beitragsgarantie (80%), bei denen nur ein Teil des Kapitals in Fonds investiert wird, sowie fondsgebundene Policen ohne Garantien, bei denen das gesamte Kapital am Kapitalmarkt investiert wird, untersucht. Grundlage der Bewertung ist jeweils ein definierter Musterfall.

In der Kategorie „Privatrente Fonds“ erhalten 17 Tarife die Bewertung „sehr gut“. Es sind die folgenden:

  • EUROPA Lebensversicherung „FRV E-RI“ (100 Punkte)
  • Continentale „Rente Invest Tarif RI“ (94 Punkte)
  • ERGO Vorsorge „ERGO Rente Chance (Baustein Rentenfaktor Plus)“ (93 Punkte)
  • ERGO Vorsorge „ERGO Rente Chance“ (92 Punkte)
  • LV 1871 „MeinPlan Tarif FRV (Baustein Vertragsguthaben)“ (92 Punkte)
  • Baloise „Baloise Invest Vario (Fonds) Tarif FRN“ (91 Punkte)
  • Continentale „EasyRente Invest Tarif ERI“ (90 Punkte)
  • ERGO Vorsorge „ERGO Rente Balance (Fonds), Rentenfaktor Plus“ (89 Punkte)
  • Allianz „PrivatRente InvestFlex RF1 (E195)“ (88 Punkte)
  • AXA „JustInvest Fonds-PrivatRente“ (88 Punkte)
  • AXA „JustGreenInvest Fonds-PrivatRente“ (88 Punkte)
  • DBV Deutsche Beamtenversicherung Lebensversicherung „JustInvestÖD Fonds-PrivatRente“ (88 Punkte)
  • ERGO Vorsorge „ERGO Rente Balance (Fonds)“ (88 Punkte)
  • Continentale „Rente Invest Tarif RI Bausteine GarantiePlus“ (87 Punkte)
  • Standard Life „Maxxellence Invest Private Vorsorge“ (87 Punkte)
  • die Bayerische „Hallo Zukunft Tarif FRVGZB/FRVRZB“ (86 Punkte)
  • Gothaer „Fondsrente (Baustein erhöhter Mindestrentenfaktor)“ (85 Punkte)
Die besten Privatrenten mit Garantie

In der Kategorie „Privatrente Fondsorientiert mit Garantie“ erhalten 15 Tarife die höchste Bewertung „sehr gut“:

  • EUROPA „Fondsgebundene Rentenversicherung mit Garantie Tarif E-RIG“ (100 Punkte)
  • ERGO Vorsorge „ERGO Rente Dynamik Tarif ERD“ (95 Punkte)
  • LV 1871 „MeinPlan (Hybrid) Tarif FRV Bausteine Vertragsguthaben“ (94 Punkte)
  • Continentale „Rente Invest Garant Tarif RIG“ (92 Punkte)
  • Allianz „PrivatRente InvestFlex mit Garantie RF1GD (E194)“ (91 Punkte)
  • Allianz „PrivatRente KomfortDynamik RFKU1 (E270)“ (91 Punkte)
  • Continentale „Rente Invest Garant Tarif RIG Bausteine GarantiePlus“ (91 Punkte)
  • ERGO Vorsorge „ERGO Rente Balance (Hybrid) (Baustein Rentenfaktor Plus)“ (91 Punkte)
  • AXA „Relax Rente Comfort Plus ALVI1“ (89 Punkte)
  • AXA „Relax Rente Chance“ (89 Punkte)
  • DBV Deutsche Beamtenversicherung Lebensversicherung „Relax Rente Comfort Plus“ (89 Punkte)
  • DBV Deutsche Beamtenversicherung Lebensversicherung „Relax Rente Chance“ (89 Punkte)
  • Gothaer „GarantieRente Invest“ (87 Punkte)
  • VOLKSWOHL BUND „FONDS MODERN Tarif FGR“ (85 Punkte)
  • VOLKSWOHL BUND „FONDS MODERN NEXT Tarif FGR“ (85 Punkte)
Welche Anbieter punkten bei den Basisrenten?

Wie sieht es bei den Basisrenten aus? Welche Tarife von welchen Anbietern können hier punkten? In der Kategorie „Basisrente Fonds“ erhalten 20 Tarife die Bestnote. Es sind die folgenden:

  • EUROPA „Fondsgebundene BasisRentenversicherung Tarif E-BRI“ (100 Punkte)
  • uniVersa „AufbauRENTEtopinvest individuelle Fondsauswahl“ (96 Punkte)
  • Allianz „BasisRente InvestFlex Tarif BVRF1U“ (91 Punkte)
  • Baloise „Baloise Best Invest Basis (Fonds) Tarif BFR (incl. Hinterbliebenenschutz)“ (91 Punkte)
  • Continentale „BasisRente Invest Tarif BRI“ (90 Punkte)
  • Standard Life „Maxxellence Invest Basisvorsorge“ (90 Punkte)
  • ERGO Vorsorge „ERGO Basis-Rente Balance (Fonds), Rentenfaktor Plus“ (89 Punkte)
  • LV 1871 „MeinPlan Basisrente Tarif FBRV (Baustein Vertragsguthaben)“ (89 Punkte)
  • AXA „JustInvest Fonds-BasisRente Tarif ALVF1“ (88 Punkte)
  • AXA „JustGreenInvest Fonds-BasisRente Tarif ALVF1“ (88 Punkte)
  • DBV Deutsche Beamtenversicherung Lebensversicherung „JustInvestÖD Fonds-BasisRente Tarif ALVF1“ (88 Punkte)
  • ERGO Vorsorge „ERGO Basis-Rente Balance (Fonds)“ (88 Punkte)
  • HanseMerkur „Basis Care Invest Tarif RB (Vertragsguthaben)“ (88 Punkte)
  • HDI „CleverInvest Basisrente Tarif HARFB25“ (88 Punkte)
  • HDI „CleverInvest Green Basisrente Tarif HARFB25gr“ (88 Punkte)
  • neue leben „Aktivplan Basis Tarif NARHB26 (Fonds)“ (88 Punkte)
  • Württembergische „BasisRente Genius Vorsorge (Hybrid) Tarif ABRH“ (88 Punkte)
  • VOLKSWOHL BUND „FONDS PUR Tarif BFR (Baustein Deckungskapital)“ (87 Punkte)
  • VOLKSWOHL BUND „FONDS PUR NEXT Tarif BFR (Baustein Deckungskapital)“ (87 Punkte)
  • WWK „BasisRente invest 2.0 Tarif FV25 (Ablaufmanagement performanceorientiert)“ (87 Punkte)
Die Gewinner in der Kategorie „Basisrente Fondorientiert mit Garantie“

Insgesamt 16 Tarife erhalten die höchste Bewertung in der Kategorie „Basisrente Fondsorientiert mit Garantie“:

  • EUROPA „Fondsgebundene BasisRentenversicherung mit Garantie Tarif E-BRIG“ (98 Punkte)
  • Continentale „BasisRente Invest Garant Tarif BRIG (Baustein Vertragsguthaben)“ (94 Punkte)
  • LV 1871 „MeinPlan Basisrente (Hybrid) Tarif FBRV (Baustein Vertragsguthaben)“ (94 Punkte)
  • Allianz „BasisRente KomfortDynamik Tarif BVRFKU1U.GD“ (93 Punkte)
  • Allianz „BasisRente InvestFlex mit Garantie Tarif BVRF1U.DG“ (93 Punkte)
  • neue leben „Aktivplan Basis Tarif NARHB26 (Hybrid)“ (93 Punkte)
  • HanseMerkur „Basis Care Invest mit Kapitalerhalt Tarif RB (Baustein Vertragsguthaben)“ (91 Punkte)
  • Swiss Life „Swiss Life Maximo Basisrente Tarife 720/724“ (89 Punkte)
  • Gothaer „BasisVorsorge GarantieRente Invest“ (88 Punkte)
  • Stuttgarter „performance+Basisrente (Hybrid) Tarif 79“ (88 Punkte)
  • Stuttgarter „performance+Basisrente (Hybrid) incl. GrüneRente Tarif 79“ (88 Punkte)
  • VOLKSWOHL BUND „FONDS MODERN Tarif BGR (Baustein Vertragsguthaben)“ (87 Punkte)
  • VOLKSWOHL BUND „FONDS MODERN NEXT Tarif BGR (Baustein Vertragsguthaben)“ (87 Punkte)
  • Alte Leipziger „AL_RenteFlex Tarif AR75 (Hybrid)“ (86 Punkte)
  • ERGO Vorsorge „ERGO Basis-Rente Balance (Hybrid) (Baustein Rentenfaktor 1. Schicht Plus)“ (86 Punkte)
  • Baloise „Baloise Best Invest Basis (Hybrid) Tarif BFR (Baustein incl. Hinterbliebenenschutz)“ (85 Punkte)

Mehr Ergebnisse können auf der Website von ntv eingesehen werden. (js)

Lesen Sie auch: Neuer Maklerfavorit in der Rürup-Vorsorge

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Spätschäden in der VSH: Nachhaftung, Meldefrist und „Verstoßzeitpunkt“ http://www.asscompact.de/node/171151

Eine aktuelle Entscheidung des Oberlandesgerichts München beleuchtet ein häufig unterschätztes „Langläufer“-Risiko in der Berufshaftpflicht: Wie sich verspätete Meldungen auf die Deckungsfrage auswirken und welche Pflichten Makler bei der Haftung haben.

171151 19. April 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement Ein Artikel von Rechtsanwalt Tobias Strübing, Partner bei Wirth Rechtsanwälte

Eine Entscheidung des OLG München aus dem November 2025 (Hinweisbeschluss vom 24.11.2025 – 25 U 1237/25 e) zeigt in einem aktuellen Fall ein typisches „Langläufer“-Risiko in der Berufshaftpflicht. Dort führte nämlich ein behaupteter Beratungsfehler beim Abschluss einer Gebäudeversicherung im Jahr 2002 erst nach einem Elementarschaden im Jahr 2021 zu einem Vermögensschaden und zu einer Inanspruchnahme des Maklers. Dieser hatte für die Zeit vom 01.07.2001 bis 01.07.2004 eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (VSH) bei einem Versicherer abgeschlossen. Nach dem behaupteten Beratungsfehler wechselte er die VSH. Die heutige VSH übernahm zunächst Abwehrdeckung und zahlte im Haftpflichtprozess auf einen Vergleich 195.000 Euro. Diesen Betrag verlangte sie von der 2002 abgeschlossenen VSH zurück, sodass das OLG deckungsrechtlich die Eintrittsverpflichtung dieser VSH prüfen musste.

Ursprüngliche VSH lehnt Leistung ab

Dass sich Vermittler mit solchen Deckungsfragen befassen müssen, ist nicht nur akademisch: Denn typischerweise gilt bei Vermögensschadenhaftpflichtversicherungen das sogenannte Verstoßprinzip. Maßgeblich für den Versicherungsfall – und damit für die Zuständigkeit des Haftpflichtversicherers – ist bei dem regelmäßig vereinbarten „Verstoßprinzip“, welchen Verstoß der Anspruchsteller dem Makler vorwirft – einschließlich des behaupteten Zeitpunkts. Für die Deckungsprüfung kommt es also nicht primär darauf an, welche „objektiv“ denkbaren Pflichtverletzungen es geben könnte, sondern wofür der Dritte den Versicherungsnehmer verantwortlich macht. Im Fall des OLG München hatte die Kundin, bezogen auf eine Unterversicherung, u. a. geltend gemacht, der Makler habe bereits bei Abschluss 2002 versäumt, eine preissteigerungsauffangende Klausel – z. B. gleitender Neuwert / Unterversicherungsverzicht etc. – zu vereinbaren bzw. hierauf hinzuweisen. Damit lag (jedenfalls auch) ein behaupteter Verstoß innerhalb der damaligen VSH-Vertragslaufzeit (01.07.2001– 01.07.2004) vor. Dass auch zeitlich nachgelagerte weitere Pflichtverletzung eingewandt wurden, war unerheblich. Spätere mögliche Pflichtverletzungen ließen nach Auffassung des Senats den früheren, in die Laufzeit fallenden Verstoß nicht „entfallen“. Damit war grundsätzlich die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung eintrittspflichtig, die 2002 bestand. Diese hatte mit dem betroffenen Makler eine typische fünfjährige Nachhaftungsfrist (Nachmeldefrist) für solche Verstöße vereinbart, die während der Vertragslaufzeit begangen worden sein sollen, aber erst später zu Ansprüchen führen. Unter anderem mit diesem Einwand lehnte die ursprüngliche VSH ihre Leistungsverpflichtung ab, weil diese bereits im Juli 2004 und damit lange vor Eintritt des Vermögensschadens endete.

Meldung innerhalb der Nachhaftungsfrist unmöglich

Das OLG qualifizierte diese Nachmeldefrist zwar als risikobegrenzende Ausschlussfrist – also nicht bloß als „normale“ Obliegenheit. Es führte aber unter Bezugnahme auf die ständige Rechtsprechung des BGH aus, dass der Versicherer sich nach Treu und Glauben gleichwohl nicht auf die Versäumung berufen kann, wenn den Versicherungsnehmer (hier den Makler) an der Fristversäumnis kein Verschulden trifft (Entschuldigungsbeweis). Da der betroffene Makler erst 2021 – im Zusammenhang mit der behaupteten Unterversicherung – Kenntnis davon erlangte, dass ihm 2002 ein Beratungsfehler unterlaufen sein könnte, war aber eine Meldung innerhalb der fünfjährigen Nachhaftungsfrist nicht möglich. Damit stellte das OLG München seine Entscheidung ausdrücklich in die Linie der Rechtsprechung des BGH.

Nach der Rechtsprechung des BGH sind Ausschlussfristen, die allein an die Untätigkeit des Versicherungsnehmers innerhalb einer Meldefrist anknüpfen, im Interesse des sorgfältigen Versicherungsnehmers einschränkend auszulegen. Der Versicherer soll sich nicht auf Fristversäumnis berufen können, wenn die Versäumung unverschuldet ist; den Entschuldigungsbeweis muss allerdings der Versicherungsnehmer führen (vgl. hierzu u. a. BGH, Urteil vom 20.07.2011 – IV ZR 180/10 (Rn. 30) und BGH, Urteil vom 20.07.2011 – IV ZR 209/10 (Rn. 15)). Wichtig ist dabei ein Punkt, der in der Praxis gern übersehen wird: „Unverschuldet“ heißt nicht „irgendwann später“. Vielmehr gilt, dass nach Erlangung der relevanten Kenntnis unverzüglich nachgemeldet werden muss – sonst kann der Schutz trotz grundsätzlich möglichem Entschuldigungsbeweis verloren gehen. Dann sind solche Deckungsansprüche auch nicht verjährt (hier nach altem Recht). Das OLG München verweist darauf, dass nach § 12 Abs. 1 VVG a. F. die Verjährung in der Haftpflichtversicherung mit dem Schluss des Jahres beginnt, in dem Haftpflichtansprüche gegen den Versicherten erhoben werden, und stützt dies u. a. auf die ältere Entscheidung BGH, Urteil vom 12.05.1960 – II ZR 212/58. Für die Praxis bedeutet das: Bei „Spätschäden“ verjährt der Deckungsanspruch nicht automatisch deswegen, weil der Verstoß Jahrzehnte zurückliegt, solange die Inanspruchnahme erst später erfolgt.

Das müssen Makler beachten

Aus anwaltlicher Sicht liegt die eigentliche Sprengkraft dieser Entscheidung weniger in der – hier maklerfreundlichen – Lösung zur Nachmeldefrist, sondern in einem organisatorischen Praxisproblem: Haftungsfälle „hängen“ zeitlich fast immer an dem konkreten Vorwurf – und genau dieser Zeitpunkt entscheidet häufig über den zuständigen Haftpflichtversicherer.

Was heißt das konkret, wenn ein Kunde einen Beratungsfehler rügt oder Klage ankündigt? Zunächst muss sauber herausgearbeitet werden, welche Pflichtverletzung behauptet wird (z. B. Abschlussberatung vs. spätere Bestandsbetreuung) und wann sie erfolgt sein soll. Das ist nicht nur haftungsrechtlich relevant, sondern auch versicherungsrechtlich: Beim Verstoßprinzip führt ein Vorwurf aus „Altjahren“ regelmäßig zur Zuständigkeit eines Vorversicherers – ggf. mit Nachhaftung und (Nach-)Meldeerfordernis.

Hinzu kommt: Auch wenn der BGH – und ihm folgend das OLG München – einen Entschuldigungsbeweis bei versäumten Ausschlussfristen eröffnet, ist das kein Freibrief. Der Vermittler trägt die Darlegungs- und Beweislast dafür, warum eine Meldung innerhalb der Frist unverschuldet unmöglich war. Und selbst dann gilt: Sobald Kenntnis besteht, muss die Meldung unverzüglich erfolgen – sonst wird aus „unverschuldet“ schnell „zu spät“, wie Entscheidungen anderer Obergerichte zeigen.

Im Haftungsfall muss der Vermittler als Erstes den zeitlichen Anknüpfungspunkt des Vorwurfs herausarbeiten und den Schaden sofort der oder den zuständige(n) Haftpflichtversicherung(en) melden. Wer zu lange prüft oder nur „irgendeinem“ Versicherer meldet, riskiert – je nach Bedingungswerk – Fristversäumnisse mit Deckungsverlust. Selbst in Konstellationen, in denen grundsätzlich ein Entschuldigungsbeweis möglich ist, kann eine verspätete Meldung nach Kenntniserlangung problematisch werden.

Lesen Sie auch: VSH-Versicherung muss auch 20 Jahre nach Beratungsfehler leisten

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Wohngebäude: So gelingt nachhaltige Absicherung heute http://www.asscompact.de/node/171162

Wohngebäude verändern sich im Laufe der Zeit, die Versicherung jedoch oft nicht. Der folgende Beitrag zeigt, warum für die nachhaltige Absicherung eines Wohngebäudes nicht mehr nur das Baujahr, sondern auch die „inneren Werte“ des Hauses sowie die geobasierten Daten von Bedeutung sind.

171162 18. April 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement Ein Artikel von Dr. Matthias Salge, Sprecher des Vorstands GEV Grundeigentümer-Versicherung, und Jens van der Wardt, Leiter Maklervertrieb GEV Grundeigentümer-Versicherung

Wohngebäude altern, der Versicherungsschutz bleibt aber oft unverändert. Steigende Kosten und zunehmende Risiken erhöhen zusätzlich den Druck auf Beiträge und Beratung. Die GEV Grundeigentümer-Versicherung teilt ihre Sicht auf die aktuelle Marktsituation und erklärt, wie eine differenzierte und wirtschaftliche Absicherung von Immobilien gelingen kann.

Wohngebäude verändern sich über die Jahre in ihrer Technik, dem baulichen Zustand und der Nutzung. Der Versicherungsschutz bleibt dagegen oft ein und derselbe. Einmal abgeschlossen, wird die Police fortgeführt, obwohl sich Risikoprofil und Gebäudewert gewandelt haben. Werden Modernisierungen, An- oder Umbauten nicht berücksichtigt, drohen Deckungslücken und möglicherweise Unterversicherung.

Ein umfassender Schutz lässt sich nur erhalten, wenn Risiken präzise bewertet und kalkuliert werden. Die Kenntnis der individuellen, risikodifferenzierenden Merkmale eines Gebäudes wird damit zum entscheidenden Faktor. Für Makler und Eigentümer stellt sich die zentrale Frage, wie Immobilien in den jeweiligen Lebensphasen korrekt abgesichert und durch geeignete Präventionsmaßnahmen nachhaltig geschützt werden können.

Neubau: Absicherung von Anfang an

Schäden durch Feuer, Sturm, Leitungswasser oder Vandalismus können bereits während der Bauzeit erhebliche Kosten verursachen. Um die Immobilie schon beim Entstehen richtig abzusichern, sind Bauherrenhaftpflicht-, Bauleistungs- und eine grundsätzlich beitragsfreie Feuerrohbauversicherung essenziell. Makler sollten für ihre Kunden bei Bezugsfertigkeit den Übergang der Feuerrohbau- in die Wohngebäudeversicherung melden.

Auch nach Fertigstellung bestehen typische Anfangsrisiken, etwa Feuchtigkeitsschäden oder Installationsmängel. Frühzeitige Präventionsmaßnahmen wie regelmäßige Wartung der Haustechnik und ein gelegentlicher Blick auf die Gebäudehülle reduzieren die Schadenhäufigkeit und wirken sich langfristig positiv auf die Beitragsstabilität aus.

Technische Aufrüstung: Neue Technik, neue Risikobewertung

Auch energetische und technische Modernisierungen markieren eine neue Phase im Gebäudeleben. Wärmepumpen, Photovoltaikanlagen, Wallboxen oder umfassende Smart-Home-Systeme steigern nicht nur den Immobilienwert, sondern verändern auch die Brandlast, elektrische Risiken und Wiederherstellungskosten. Gleichzeitig können moderne Systeme durch bessere Steuerung und Überwachung auch schadenmindernd wirken, zum Beispiel smarte Wasserwächter, die eine Leckage im System sofort erfassen und dem Eigentümer eine Warnung aufs Handy schicken.

Für Versicherer können solche objektbezogenen Informationen Grundlage einer risikogerechten Kalkulation sein. Makler sollten deshalb technische Erweiterungen systematisch erfassen und prüfen, ob Versicherungssummen und Deckungsumfang angepasst werden müssen.

Sanierung von Bestands­immobilien: Aus Alt mach Neu

Gerade bei älteren Gebäuden – zwei Drittel der Wohnhäuser in Deutschland sind über 45 Jahre alt – steigen Schadenanfälligkeit und Ausfallwahrscheinlichkeit technischer Systeme deutlich. Korrodierte Leitungen oder gealterte Dächer erhöhen das Leitungswasser- und Sturmschadenrisiko. Nachhaltige Sanierung und dokumentierte Instandhaltung wirken hier risikomindernd und verbessern die Versicherbarkeit. Makler können diese Punkte in ihrer Beratung aufgreifen, zum Beispiel über kurze Objektchecks oder gezielte Fragen im Kundengespräch.

Während der Sanierungsphase muss nicht nur die neue, sondern auch die bestehende Bausubstanz abgesichert sein. Spezialisierte Bauleistungsdeckungen für Altbau-sanierungen sind hier sinnvoll. Makler sollten für ihre Kunden ein Auge darauf haben, dass alle Bedingungsklauseln berücksichtigt werden. Eine differenzierte Risikobewertung verhindert, dass modernisierte Gebäude und unsanierte Objekte desselben Baujahrs gleichbehandelt werden.

Nutzungsänderung: Vom Eigenheim zur Vermietung

Wird ein bislang selbst genutztes Haus vermietet oder als Ferienimmobilie genutzt, kann sich das Risiko verändern. Ferienhäuser stehen phasenweise leer und Schäden könnten lange unentdeckt bleiben. Makler sollten Nutzungsänderungen bei den Kunden aktiv abfragen, Themen wie Mietausfall, besondere Obliegenheiten oder erweiterte Haftungsrisiken für vermietende Eigentümer im Blick haben und den Versicherungsschutz entsprechend anpassen.

Vererbte Immobilien und Leerstand: Erhöhtes Risiko

Bei vererbten Immobilien muss oft erst einmal geklärt werden, was damit geschieht. Bis dahin ist die Immobilie unter Umständen unbewohnt. Leerstand stellt einen klaren Risikofaktor dar: Leitungswasserschäden bleiben unentdeckt, Vandalismus oder Einbruchschäden nehmen zu. Viele Versicherungsbedingungen sehen Anzeigepflichten und besondere Obliegenheiten vor. Makler sollten Eigentümer auf regelmäßige Begehungen, Entleerung wasserführender Leitungen und sonstige Sicherungsmaßnahmen hinweisen.

Wohngebäude individuell und nachhaltig absichern

Eine moderne Wohngebäudeversicherung wie die Protect+ der GEV begleitet Modernisierungen, Nutzungsänderungen und besondere Lebensphasen und kalkuliert sie adäquat mit ein. Pauschale Einstufungen nach Baujahr reichen dabei schon längst nicht mehr aus. Entscheidend sind Zustand, technische Ausstattung und tatsächliche Nutzung – kurz: die „inneren Werte“ des Gebäudes. Doch auch die geobasierten Daten spielen eine immer größere Rolle.

Als Spezialversicherer für Immobilien möchte die GEV in Zukunft noch präziser und individueller tarifieren. Perspektivisch könnte dafür jede einzelne Immobilie anhand der Adresse und geobasierter Merkmale genau analysiert werden: Dazu zählen beispielsweise eine Starkregenzonierung, die über klassische Elementarzonen hinausgeht. Immobilien, die älter als 50 Jahre sind, bewerten die Fachkräfte der GEV zusätzlich anhand von Fotos, um den tatsächlichen Zustand realistisch einzuschätzen.

So wird in Zukunft die Prämienberechnung immer passgenauer auf die jeweilige Immobilie zugeschnitten. Flexible Selbstbeteiligungen und differenzierte Prämienmodelle helfen dabei, höhere Risiken finanziell abzufedern und den Wohngebäudeschutz auch unter anspruchsvollen Marktbedingungen bezahlbar zu halten.

Entscheidend bleibt der ganzheitliche Blick: Wer individuelle Risikodifferenzierung, Schadenprävention und passgenauen Versicherungsschutz miteinander verzahnt, schafft nachhaltige Stabilität – für Makler, Eigentümer und Versicherer gleichermaßen.

Lesen Sie auch: Schadeninflation: Versicherer müssen Geschäftsmodell verändern

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Digital Insurance Podcast: Zukunft der Schadenabteilung http://www.asscompact.de/node/171148

Wie sich die Rolle von Schadenmanagern wandelt und wie autonome Agenten bis zum Jahr 2029 rund 90% der Abwicklung übernehmen könnten, darum geht es in der aktuellen Folge des Digital Insurance Podcast. Zu Gast bei Moderator Jonas Piela ist Andreas Decker von der Solvd Group/ControlExpert.

171148 18. April 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die neueste Ausgabe des „Digital Insurance Podcast“ widmet sich der Zukunft der Schadenabteilung. Die Kfz-Schadenbearbeitung ist der „Moment der Wahrheit“ für Versicherer. Doch trotz des KI-Hypes steigen die Beschwerdezahlen laut Versicherungsombudsmann um 50% – primär wegen mangelnder Kommunikation und langer Wartezeiten. Im Digital Insurance Podcast erläutert Andreas Decker, CPO der Solvd Group und Global Managing Director von ControlExpert, warum Versicherer an diesem „Schadendreieck“ aus Kosten, Aufwand und Kundenzufriedenheit oft scheitern und warum radikale Spezialisierung der einzige Ausweg ist.

Das Dilemma: Inhouse-KI vs. operatives Chaos

Viele Versicherer versuchen, komplexe KI-Lösungen intern zu entwickeln. Decker warnt jedoch vor dem „digitalen Flickenteppich“: Veraltete Kernsysteme und die rasante technologische Entwicklung (Halbwertszeit oft unter sechs Monaten) führen dazu, dass Eigenentwicklungen schnell obsolet werden.

Die drei Säulen der Spezialisierung

Um den Schadenprozess end-to-end zu beherrschen, setzt ControlExpert auf eine Kombination aus:

1. Tiefes Fach-Know-how: Fundierte Expertise in der KFZ-Reparatur als Basis.

2. Kundenzentrierung: Kunden fordern Schnelligkeit (96%) und Transparenz (94%). Der Wunsch nach menschlichem Kontakt ist mit 22 % gering, solange digitale Prozesse rund um die Uhr funktionieren.

3. KI-Orchestrierung: Der Einsatz spezialisierter „Agents“, die Aufgaben von der Terminierung bis zur Auszahlung übernehmen.

Grenzen generischer KI

Ein zentraler Punkt der Diskussion ist die Unzulänglichkeit allgemeiner Sprachmodelle (LLMs). Ohne Domänenexpertise erreichen diese bei versicherungsspezifischen Aufgaben oft nur eine Genauigkeit von ca. 54 %. Echte Effizienz entsteht erst durch spezialisierte Modelle, die von Experten (Data Scientists und Kfz-Profis) trainiert werden. Emotionale oder komplexe Bereiche wie Personenschäden bleiben aufgrund rechtlicher und ethischer Hürden vorerst in menschlicher Hand.

Fazit: „Own the brain, rent the body“

Die Schadenabteilung der Zukunft wandelt sich vom Verwalter zum AI-Orchestrator. Deckers Rat an Versicherer lautet: Konzentration auf Kernkompetenzen (Vertrieb, CRM, Produkt) und Outsourcing hochspezialisierter Prozesse an Experten. Der Erfolg hängt dabei nicht nur von der Technik ab: Transformation besteht zu 50% aus Technologie und zu 50% aus Change Management.

Jonas Piela berät die Versicherungswirtschaft hinsichtlich der digitalen Transformation in seiner Rolle als Managing Director bei Piela & Co. Digital Consultants. Außerdem betreibt er den Digital Insurance Podcast, für den er mit Managern aus der Branche über die Herausforderungen der Digitalisierung spricht. Zu finden ist der Podcast unter anderem bei Google, Apple und Spotify sowie unter pielaco.com/podcast und dkm365.de.

Hier geht es zur aktuellen Folge:

Vom Sachbearbeiter zum AI-Orchestrator: Die Zukunft der Schadenabteilung

Über den Podcast

Jonas Piela berät die Versicherungswirtschaft hinsichtlich der digitalen Transformation in seiner Rolle als Managing Director bei Piela & Co. Digital Consultants. Außerdem betreibt er den Digital Insurance Podcast, für den er mit Managern aus der Branche über die Herausforderungen der Digitalisierung spricht. Zu finden ist der Podcast unter anderem bei Google, Apple und Spotify sowie unter insurancemedia.de/podcast.

Weitere Podcasts
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Bundestag beschließt § 34k GewO http://www.asscompact.de/node/171167

Der Deutsche Bundestag hat am Freitag, 17.04.2026, das Gesetz zur Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie beschlossen. Damit gibt es in der Gewerbeordnung einen eigenen Paragraphen für Kreditvermittler: § 34k. Der Vermittlerverband AfW hat sich bereits geäußert.

171167 17. April 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Bereits im März 2025 hatte AssCompact erstmals über die Erweiterung des § 34 in der Gewerbeordnung berichtet. Es geht um einen eigenen Paragraphen für Vermittler von Verbraucher- oder Ratenkrediten, den § 34k. Die Bundesregierung hat den zugehörigen Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie über Verbraucherkreditverträge am Freitag, den 17.04.2026, nun im Bundestag dingfest gemacht. Zuvor war der im September 2025 vorgelegte Gesetzentwurf vom Verbraucherschutzausschuss überarbeitet worden. Ziel der Initiative ist laut Bundestag die Umsetzung von verschärften EU-Vorgaben zu Verbraucherkrediten und die grundsätzliche Anpassung an die Vorgaben für Immobiliendarlehen.

Die Koalitionsfraktionen aus CDU/CSU und SPD stimmten für den Entwurf, die Opposition votierte dagegen.

Sachkundeprüfung für Kreditvermittler

Frank Rottenbacher, Vorstand des AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung und der GOING PUBLIC! Akademie für Finanzberatung AG, hatte auf der Website der Akademie für Finanzberatung Anfang April eine Liste mit den wichtigsten Punkten aus dem nun beschlossenen Entwurf aufgeführt:

  • Die Regulierung der Verbraucherkreditvermittlung soll am 20.11.2026 in Kraft treten.
  • Der § 34 der Gewerbeordnung wird für Vermittler von Verbraucherkrediten um den § 34k erweitert.
  • Einschlägige Vermittler werden eine IHK-Sachkundeprüfung ablegen müssen. Es wird außerdem eine „Alte-Hasen-Regelung“ geben, bei der unter Nachweis einer ununterbrochenen Tätigkeit seit dem 01.01.2021 ein Antrag zu stellen ist. Zeit ist hierfür bis zum 31.05.2027.
Statement des AfW

Der AfW hat außerdem am Freitagnachmittag ein Statement zum Bundestagsbeschluss abgegeben, in dem er das Ziel einer einheitlichen Regulierung der Verbraucherkreditvermittlung begrüßt, jedoch weiterhin erhebliche Defizite bei zentralen Punkten der praktischen Umsetzung sieht.

Mit dem Gesetz wird erstmals ein eigenständiger gewerberechtlicher Rahmen für die Vermittlung von Verbraucherdarlehen geschaffen. Damit werden grundsätzlich vergleichbare Anforderungen wie in anderen Bereichen der Finanzvermittlung eingeführt. Aus Sicht des AfW ist dies ein richtiger Schritt hin zu mehr Transparenz und Verbraucherschutz, heißt es.

Kritisch bewertet der Verband jedoch, dass die bereits im Gesetzgebungsverfahren beanstandete Ausnahme für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) unverändert verabschiedet wurde. Diese sieht vor, dass KMU von der neuen Erlaubnispflicht für Darlehensvermittler befreit sind, sofern sie die Darlehensvermittlung lediglich zur Finanzierung ihrer eigenen Warenverkäufe oder Dienstleistungen ausüben. Damit entsteht kein einheitliches Anforderungsniveau im Markt, erläutert der AfW. Bereits in seiner Stellungnahme hatte man darauf hingewiesen, dass diese Regelung unabhängige Vermittler benachteiligt und das Ziel eines vergleichbaren Verbraucherschutzniveaus unterläuft. (mki)

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Betriebliche Versorgung im Mittelstand: bKV wird wichtiger http://www.asscompact.de/node/171166

Im Wettbewerb um Fachkräfte bleibt die betriebliche Vorsorge von hoher Relevanz, hält die ALH Gruppe in einer von forsa durchgeführten Studie fest. Die bAV bleibt Standard mit deutlich Luft nach oben, während die bKV an Bedeutung gewinnt. Viele KMU nutzen die Möglichkeiten allerdings noch nicht voll aus.

171166 17. April 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die betriebliche Vorsorge bleibt ein zentraler Baustein im Wettbewerb um Fachkräfte, wird jedoch von vielen mittelständischen Unternehmen noch nicht voll ausgeschöpft. Das zeigt die aktuelle, repräsentative Studie der ALH Gruppe in Zusammenarbeit mit forsa. Die Untersuchung knüpft an die Erhebung aus dem Jahr 2024 an und erweitert den Fokus erstmals um die betriebliche Krankenversicherung (bKV).

Stabile Trends

Die Ergebnisse zeigen im Zeitvergleich eine „bemerkenswerte Kontinuität“, so die ALH. Die Bedeutung klassischer Benefits zur Mitarbeitergewinnung und -bindung bleibt weitgehend stabil. Zusätzliche Vergütungen führen weiterhin das Ranking an, während die betriebliche Altersversorgung (bAV) im oberen Mittelfeld rangiert. Rund 72% der befragten Unternehmen halten sie für wichtig. Gleichzeitig zeigt sich eine Lücke zwischen Bedeutung und Umsetzung einzelner Benefits, insbesondere bei neueren Angeboten wie der bKV.

bAV: Etabliert, aber mit ungenutztem Potenzial

Die bAV ist im deutschen Mittelstand fest verankert. Ihr Nutzen wird vor allem in einer höheren Arbeitgeberattraktivität sowie einer stärkeren Mitarbeiterbindung gesehen, so die ALH. Gleichzeitig bleibt ihr strategisches Potenzial vielfach ungenutzt: In rund 40% der befragten Unternehmen nutzen weniger als ein Viertel der Beschäftigten die Entgeltumwandlung, und über die Hälfte der Arbeitgeber beschränkt sich beim Zuschuss auf den gesetzlichen Mindestanteil von 15%.

BU: Bei einem Drittel der Unternehmen etabliert

Ein Drittel der Unternehmen bietet im Rahmen der bAV bereits die Möglichkeit, eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung abzuschließen. Damit besteht ein erhebliches Potenzial, die betriebliche Versorgung um einen wichtigen biometrischen Schutz zu erweitern. Insbesondere die Kombination aus Altersvorsorge und Absicherung der Arbeitskraft kann die Attraktivität der bAV weiter steigern und den Nutzen für Mitarbeitende deutlich erhöhen.

bKV: Wachsender Benefit mit großem Interesse

Erstmals untersucht die Studie auch die arbeitgeberfinanzierte betriebliche Krankenversicherung. Aktuell bietet sie gut ein Viertel der Unternehmen an. Gleichzeitig halten bereits 40% diesen Benefit für wichtig. Hallesche-Vorständin Wiltrud Pekarek: „Die betriebliche Krankenversicherung befindet sich klar in einer Wachstumsphase. Das Interesse der Unternehmen ist deutlich größer als die aktuelle Verbreitung. Hier sehen wir in den kommenden Jahren erhebliches Ausbaupotenzial.“

Während 60% der befragten Unternehmen keine rein arbeitgeberfinanzierte bAV anbieten, zeigt sich bei der bKV ein anderes Bild: Trotz ihrer noch geringen Verbreitung ist der Anteil arbeitgeberfinanzierter Angebote unter den befragten Unternehmen bereits vergleichsweise hoch. Das deutet laut ALH darauf hin, dass Unternehmen neue Benefits wie die bKV stärker als vollständig finanzierte Zusatzleistung positionieren, während die bAV häufig noch im Rahmen der Entgeltumwandlung umgesetzt wird.

bAV und bKV im Vergleich: Vorsorge gewinnt insgesamt an Bedeutung

Die große Mehrheit der Unternehmen geht davon aus, dass betriebliche Vorsorgelösungen künftig weiter an Bedeutung gewinnen werden. 90% erwarten insgesamt eine steigende Relevanz. Bei der konkreten Präferenz sehen viele Unternehmen weiterhin die bAV vorn. Gleichzeitig zeichnet sich ab, dass beide Systeme künftig stärker parallel genutzt werden könnten.

Fazit: Mehr strategische Nutzung notwendig

Die Studie macht deutlich: Während die bAV im Mittelstand etabliert ist und die bKV zunehmend an Bedeutung gewinnt, schöpfen viele Unternehmen die Möglichkeiten betrieblicher Versorgung noch nicht vollständig aus, heißt es von der ALH. Insbesondere eine stärkere Arbeitgeberfinanzierung und eine strategische Einbindung in das Benefit-Portfolio könnten die Wirkung auf Mitarbeitergewinnung und -bindung deutlich erhöhen.

Betriebliche Vorsorge als Teil der Lösung

Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels gewinnen betriebliche Versorgungssysteme weiter an Bedeutung. Christoph Bohn, Vorstandsvorsitzender der ALH Gruppe, betonte zuletzt beim Bilanz-Pressegespräch, dass umlagefinanzierte Sozialsysteme zunehmend an ihre Grenzen stoßen.

Betriebliche Lösungen könnten hier schnell und mit großer Reichweite zur Entlastung beitragen. Voraussetzung dafür seien leistungsfähige Serviceangebote der Versicherer, etwa digitale Firmenkundenportale, die eine einfache und effiziente Verwaltung ermöglichen.

Zugleich richtet Bohn einen Appell an die Politik: „Mit bAV und bKV haben wir gut funktionierende Lösungen zur Stärkung des Vorsorgeniveaus der Bürger. Mit den erforderlichen politischen Impulsen ließe sich die Verbreitung deutlich erhöhen.“ (mki)

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Markel stärkt Financial-Institutions-Sparte http://www.asscompact.de/node/171164

Markel Insurance hat seine Produktpalette für Unternehmen in der Finanzdienstleistungsbranche erweitert. Finanzdienstleister können künftig zwischen einer klassischen E&O-Deckung und einer D&O-Deckung wählen oder beide Bausteine kombinieren. Auch die Deckungssummen sind gestiegen.

171164 17. April 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Markel Insurance, der Versicherungsbereich der Markel Group Inc., bietet künftig erweiterten Versicherungsschutz für Unternehmen in der Finanzdienstleistungsbranche. Ab sofort können Finanzdienstleister zwischen einer E&O-Deckung (Vermögensschadenhaftpflicht) und einer D&O-Deckung (Managerhaftpflicht) wählen; alternativ können beide Bausteine miteinander kombiniert werden.

Die verfügbaren Deckungskapazitäten wurden auf bis zu 15 Mio. Euro angehoben. Diese erweiterten Kapazitäten ermöglichen es, Finanzdienstleister mit maßgeschneiderten Lösungen abzusichern, die sich flexibel an individuelle Risikoprofile anpassen lassen. Markel zeichnet diese Risiken in der Grundversicherung so wie im Exzedent, so der Versicherer, wahlweise als führender Versicherer oder in Kooperation mit anderen Anbietern.

Zu den Zielgruppen zählen Banken und Sparkassen, Fonds- und Kapitalverwaltungsgesellschaften, Private-Equity- und Venture-Capital-Häuser, gesetzliche Krankenkassen, Versicherungsgesellschaften, Family Offices sowie Fintechs, Insurtechs und Leasing- oder Factoringgesellschaften, sowie deren leitende Angestellte.

Produktentwicklung basiert auf Fach- und Marktkenntnis

Zudem betont Markel seine Herangehensweise an die Produktentwicklung: Produkte entstehen nicht auf Basis von Daten und Algorithmen, sondern interdisziplinäre aus echter Marktkenntnis und umfassendem Fachwissen.

„Unsere erweiterten Kapazitäten und die flexible Kombinierbarkeit von E&O und D&O ermöglichen Finanzdienstleistern eine passgenaue Absicherung ihrer Haftpflichtrisiken – zugeschnitten auf deren individuelles Risikoprofil. Dafür bringen wir fundierte Fach- und Marktkenntnis ein: lokal greifbar, global verankert“, so Mario Hartmann, Lead Underwriter W&I, FI und VH Industrie bei Markel Insurance SE. (js)

Weitere Meldungen zu neuen Versicherungslösungen und Anpassungen bei bestehenden Produkten finden Sie in unserem Bereich „Assekuranz“.
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„,Beratung muss das neue Produkt unserer Branche werden“ http://www.asscompact.de/node/171174

Private Altersvorsorge fühlt sich für viele mittlerweile wie ein Luxus an. Nun plant die Politik mit dem Altersvorsorgedepot einen Neustart der geförderten Vorsorge. Damit wird die Reform für Vermittler zu einer Bewährungsprobe für das eigene Beratungsverständnis, meint AssCompact Kolumnist Andreas Wollermann.

171174 17. April 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement Ein Artikel von Andreas Wollermann, Head of Growth & Sales bei der bbg Betriebsberatungs GmbH

Neulich sagte mir eine junge Frau in einem Gespräch einen Satz, der mir lange hängen blieb: „Altersvorsorge? Das fühlt sich an wie etwas für Menschen, die am Monatsende noch Geld übrig haben.“ Das Problem ist nicht ihre Einstellung oder ihre Aussage an sich, das Problem ist, dass sie damit recht hat.

Wir spüren es alle immer deutlicher in unserem eigenen Umfeld, bei Freunden, Nachbarn und in der eigenen Familie: Miete, Mobilität, Lebensmittel, Energie, Freizeit – das Leben ist teurer geworden, die Welt unruhiger, der Blick in die Zukunft diffuser. Genau in dieser Zeit plant die Bundesregierung den Neustart der geförderten privaten Vorsorge: ein Altersvorsorgedepot, kapitalmarktnäher, standardisierter, kostengedeckelt, einfacher zugänglich. Riester, so wie wir es aus der Vergangenheit kennen, wird in seiner alten Form für Neuabschlüsse Geschichte sein. Zillmerung, wie wir sie kennen, wird so nicht mehr funktionieren. Ein Wechsel soll leichter und Abschlüsse sollen einfacher werden.

Vorsorgelösungen sind austauschbar

Das klingt nach Fortschritt, und das ist es auch. Aber zwischen den Zeilen steht eine viel größere Botschaft für unsere Branche, über die wir dringend deutlich lauter sprechen müssen: Wenn ein gefördertes Altersvorsorgeprodukt künftig online, standardisiert, kostengedeckelt und ohne Beratung abschließbar ist, dann ist die Frage nicht mehr: „Welches Produkt verkaufen wir?“, sondern: „Warum sollte man uns bei diesem Produkt noch brauchen?“

Und genau hier kommt ein Gedanke, der wirklich unbequem ist, denn ganz gleich ob die Bankenwelt, die FinTechs oder die Neo-broker – sie sitzen bereits dort, wo wir als Branche nicht sitzen: in den meisten Hosentaschen in Deutschland, in der täglichen App-Nutzung, im Interface, das Menschen ohnehin mehrmals am Tag öffnen. Konto, Karte, Sparplan, Depot, alles an einem Ort. Zwei Klicks, fertig.

Und wir? Wir kommen mit einem Produkt. Das wird nicht mehr reichen. Nicht weil unsere Produkte schlecht sind, sondern weil Produkte gerade dabei sind, zur austauschbaren Ware zu werden, zur Commodity. Wenn per Klick abgeschlossen werden kann, gewinnt nicht der mit dem besten Flyer, es gewinnt nicht der mit der schönsten Tarifwelt, es gewinnt auch nicht der mit den meisten Garantien. Am Ende gewinnt der, der den Menschen das Gefühl gibt: „Hier versteht mich jemand in einer komplexen Welt.“

Beratung macht den Unterschied

Genau da beginnt unsere eigentliche Chance! Was eine App nicht kann, ist einordnen, was ein Standarddepot nicht kann, ist Lebensrealitäten verstehen, und was kein Klick kann, ist Orientierung in einer immer volatileren Welt geben.

Beratung war in unserer Branche lange in vielen Gesprächen lediglich der Weg zum Abschluss, in Zukunft muss Beratung das eigentliche Produkt sein. Nicht als Pflicht- programm, nicht als Begleiterschei-nung, sondern als Kern unserer Existenzberechtigung. Dies bedeutet in einigen Bereichen einen radikalen Perspektivwechsel, denn Beratung ist nicht mehr: „Welcher Tarif passt?“, sondern: „Wie sieht dein Leben aus und wie schaffst du es, dir trotz aller Unsicherheit eine stabile Zukunft aufzubauen?“

Beratung ist nicht mehr punktuell beim Vertragsabschluss, Beratung ist dauerhaft, begleitend, anpassend und immer wieder mitgehend. Beratung ist nicht mehr verklausuliert, Beratung wird somit maximal transparent, verständlich und ehrlich. Und Beratung wird somit vor allem eines: emotional.

Junge Menschen suchen heute nicht zuerst Rendite, sie suchen Sicherheit im Gefühl und nach Orientierung in einer Welt, die jeden Tag neue Unsicherheiten produziert. Inflation, Krisen, politische Spannungen und soziale Medien, die permanent Alarm senden. In dieser Welt wirkt Altersvorsorge wie ein abstraktes Konstrukt aus einer fernen Zukunft, denn linear ist vieles, aber Lebenswege sind es nicht mehr.

Komplexität verständlich machen

Unsere Aufgabe ist, dieses ab- strakte Thema wieder greifbar zu machen, nicht über Produkte, sondern über Gespräche auf Augenhöhe. Diese Augenhöhe bedeutet aber auch, dass wir unsere eigenen Glaubenssätze der Vergangenheit kritisch überprüfen und offen für Veränderungen sind. Wenn wir das schaffen, passiert aus meiner Sicht etwas Bemerkenswertes: Dann wird unsere Branche nicht weniger relevant durch die Reformen, sondern durch Orientierung in einer volatilen Welt relevanter als je zuvor.

Dies geschieht aber nur, wenn wir den Mut haben, unser Selbstverständnis zu ändern. Nicht mehr: „Wir verkaufen Altersvorsorge!“, sondern: „Wir begleiten Menschen durch eine unsichere Zukunft.“ Dies kann ein Unterschied werden, der über unsere Zukunft entscheidet, denn wenn wir das nicht tun, werden andere es tun. Plattformen, Apps, Banken oder Algorithmen.

Nur dann wird Altersvorsorge zu einem weiteren Button auf dem Smartphone. Vielleicht funktional und schnell, aber leider auch maximal emotionslos, und wir stehen dann daneben und fragen uns, warum unsere Bedeutung schwindet.

Für unsere Branche bedeutet dies aus meiner Sicht vor allem eine Antwort auf die Frage: Woran erkennt ein junger Mensch in den ersten drei Minuten, dass unsere Beratung mehr wert ist als ein Klick? Wenn wir darauf keine gute Antwort haben, haben wir ein Problem. Wenn wir sie finden, haben wir eine riesige Chance. Denn in einer Welt, in der alles einfacher wird, gewinnt der, der Komplexität verständlich macht. Genau dies können wir, wenn wir es wollen.

Lesen Sie auch: Wir wollten es einfach, die Zukunft ist es nichtInteressieren Sie sich für weitere Hintergrundartikel aus der Branche? Dann abonnieren Sie das monatliche Fachmagazin AssCompact – kostenfrei für Versicherungs- und Finanzmakler.

 

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Bastian K. Roeder verlässt BCA http://www.asscompact.de/node/171161

Stühlerücken im Vorstand der BCA AG: Bastian K. Roeder wird seinen zum Jahresende 2026 auslaufenden Vertrag bei dem Maklerpool nicht verlängern. Seine Nachfolge ist noch nicht bekannt. Die Verantwortlichkeiten von Roeder werden kommissarisch innerhalb des Vorstands übernommen.

171161 17. April 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Es gibt personelle Änderungen im Vorstand der BCA AG: Bastian K. Roeder, Vorstand Vertrieb, Marketing & Service, hat sich laut Angaben des Maklerpools aus persönlichen Gründen entschieden, seinen zum Jahresende 2026 auslaufenden Vertrag nicht zu verlängern. Dies geschah gemäß einer Pressemitteilung der BCA AG zudem „in vertrauensvoller Abstimmung und im besten Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat“. Roeder war im November 2024 Teil des Vorstands geworden.

Roeder habe als erfahrener Branchenkenner und versierte Führungspersönlichkeit im Vorstandsteam der BCA die strategisch wichtige und operativ herausfordernde Aufgabe des Um- und Ausbaus des Versicherungsvertriebs sowie der strukturellen Stärkung der Servicequalität übernommen und damit Transformation und Wachstumskurs des Unternehmens erfolgreich beschleunigt, heißt es.

„Herr Roeder hat mit großem Mut und Geschick sowie einer klaren strategischen Handschrift die Leistungsfähigkeit der BCA deutlich gestärkt und die Marktposition der BCA als innovativer Servicepartner für Versicherungsmakler, Finanzanlagenvermittler und Vertriebe sichtbar ausgebaut“, so der Aufsichtsratsvorsitzende Ralf Berndt.

Der stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende Martin Gräfer ergänzt: „Wir danken Bastian Roeder für seine wichtigen Beiträge zur Stärkung der BCA sowie für die stets integre und vertrauensvolle Zusammenarbeit. Wir respektieren seine Entscheidung und wünschen ihm für seine Zukunft persönlich wie beruflich alles erdenklich Gute.“

Des Weiteren teilt die BCA mit, dass die Verantwortlichkeiten von Roeder innerhalb des Vorstands bis zur Bestellung einer Nachfolge kommissarisch übernommen werden. (lg)

Bild: © BCA

News über weitere personelle Veränderungen in der Finanz- und Versicherungsbranche lesen Sie in der Rubrik „Personen“.
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Kein Geld bei Quarantäne ohne echten Reiseabbruch http://www.asscompact.de/node/171136

Kurzzeitige Quarantäne statt vorzeitiger Heimreise: Wer seine Reise trotz Einschränkungen fortsetzt und planmäßig beendet, fällt in der Regel nicht unter den Schutz einer Reiseabbruchversicherung. So hat das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken entschieden.

171136 17. April 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Eine Reiseabbruchversicherung greift nur dann, wenn eine Reise tatsächlich vorzeitig beendet wird. Wer zwar einzelne Reiseleistungen nicht in Anspruch nimmt, die Reise insgesamt aber fortsetzt und planmäßig beendet, kann in der Regel keine Leistungen erwarten. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken mit Beschluss vom 18.02.2026 klargestellt.

Quarantäne auf Kreuzfahrt, verspätete Ankunft im Anschlusshotel

Ein Ehepaar hatte für rund 9.570 Euro eine Kreuzfahrt von Vancouver nach Honolulu gebucht und zusätzlich eine Familienreiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung über 9.000 Euro abgeschlossen. Während der Reise wurde die Ehefrau nach einem positiven Covid-19-Test für fünf Tage in Quarantäne geschickt. In der Folge konnte das Paar das gebuchte Hotel in Honolulu erst verspätet beziehen.

Der Ehemann meldete daraufhin einen Schaden an den Reiseversicherer und erkundigte sich auch nach einem möglichen Rücktransport. Der Versicherer lehnte jedoch ab. Das Ehepaar setzte die Reise fort, nutzte das Hotel – wenn auch eingeschränkt – und trat den Rückflug wie geplant an.

Kein „Abbruch“, sondern nur Unterbrechung

Sowohl das zuerst mit dem Fall befasste Landgericht als auch das OLG Zweibrücken wiesen die Klage auf Zahlung von 9.000 Euro ab. Entscheidend sei, so der Senat, dass kein Reiseabbruch im Sinne der Versicherungsbedingungen vorlag.

Ein solcher Abbruch setze voraus, dass die Reise aus einem versicherten Grund vorzeitig beendet wird. Konkret heißt es: Die Nutzung der gebuchten Leistungen hätten vollständig aufgegeben und die Rückreise abweichend vom ursprünglichen Plan organisiert werden müssen. Genau daran fehlte es hier.

Stattdessen habe das Ehepaar lediglich einzelne Leistungen nicht wie geplant nutzen können. Die Rückreise erfolgte jedoch wie gebucht. Damit liege lediglich eine Unterbrechung der Reise vor, die vom Versicherungsschutz nicht umfasst sei.

Quarantäne allein reicht nicht

Zwar sehen die Versicherungsbedingungen grundsätzlich auch Ereignisse wie eine unerwartete Erkrankung oder eine behördlich angeordnete Quarantäne als versicherte Gründe vor. Voraussetzung für Leistungen ist jedoch zusätzlich, dass dem Versicherten die Fortsetzung der Reise objektiv nicht mehr zugemutet werden kann.

Auch dieses Kriterium sah das Gericht nicht als erfüllt an. Das Kreuzfahrtschiff habe bereits wenige Tage nach Auftreten der Erkrankung einen Hafen angelaufen. Dort hätte grundsätzlich die Möglichkeit bestanden, das Schiff zu verlassen und die Reise tatsächlich und gegebenenfalls mit medizinischer Hilfe abzubrechen. Dass ein Verlassen auf hoher See faktisch schwierig ist, ändere daran nichts. (bh)

 

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 18.02.2026 – Az: 1 U 63/25

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Aktuelle Investmenttrends: Was die Märkte bewegt http://www.asscompact.de/node/171158

Die Welt ist im Wandel – derzeit gefühlt stärker als zuvor, vor allem aus geopolitischer und technologischer Sicht. Wie sieht die Investmentbranche die aktuellen Herausforderungen für die Märkte? AssCompact hat nachgefragt und die Ergebnisse in einer Bildergalerie zusammengefasst.

171158 16. April 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement ]]>
BU-Rating: Die besten Anbieter laut Franke und Bornberg http://www.asscompact.de/node/171157

Das Analysehaus Franke und Bornberg hat eine neue Auflage des Ratings zur Berufsunfähigkeitsversicherung veröffentlicht. Erstmals ist die Nachhaltigkeit der BU-Anbieter berücksichtigt und die Versicherer-Stabilität stärker gewichtet als bisher. Insgesamt standen 190 Tarife von 52 Versicherern auf dem Prüfstand.

171157 16. April 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Franke und Bornberg hat die Ratings zur Berufsunfähigkeits- und Erwerbsunfähigkeitsversicherung aktualisiert. Beim BU-Rating haben die Analysten am Verfahren gefeilt: So hat die Stabilität der Versicherer nun mehr Relevanz: Das Ergebnis aus dem map-report BU-Stabilitätsrating (über die Ergebnisse hat AssCompact vor Kurzem berichtet) hat jetzt ein höheres Gewicht im Produktrating. Somit sind Prämien, Risikoüberschüsse und kalkulatorische Risiken stärker in die Gesamtbewertung einbezogen.

Erstmals haben die Analysten außerdem den von Franke und Bornberg entwickelten Score zur Nachhaltigkeitspositionierung der BU-Anbieter im Ratingverfahren berücksichtigt. Der Score bewertet Versicherer anhand von über 250 Einzelkriterien in sechs Fokusthemen – von Ressourcenmanagement über nachhaltiges Investment bis hin zu nachhaltigen Produkten.

Anpassungen bei den Leistungskriterien

Auch bei einigen Leistungskriterien gibt es Veränderungen: So hat Franke und Bornberg die Anforderungen an Kapitalleistungen bei Leistungseinstellung präzisiert. Auch die Kriterien zur Arbeitsunfähigkeitsklausel und zum Nachweis der Arbeitsunfähigkeit wurden neu gewichtet. Der Verzicht auf Leistungsausschlüsse bei Terrorakten und ABC-Waffen wird künftig differenzierter berücksichtigt. Maßgeblich ist, ob eine grundsätzliche Leistungspflicht besteht, sofern keine Gefährdung des Kollektivs vorliegt.

Versicherer weiterhin im Preiskampf

Der anhaltende Preiskampf im BU-Markt ist längst zu einem strukturellen Problem geworden. Einzelne Gesellschaften unterschreiten die Durchschnittsprämie am Markt um 40% und mehr. Die Prämienentwicklung der vergangenen zehn Jahre belegt laut Franke und Bornberg diesen Trend. Bei den Nettoprämien sei der Rückgang noch ausgeprägter. Zugleich erhöhen die Versicherer ihr Leistungsversprechen und schrauben an Nachversicherungsgarantien, AU-Bausteinen und Zusatzoptionen, wohingegen die Risikoprüfung schlanker ausfällt. Hier warnen die Analysten, dass seltener angeforderte Arztberichte und verkürzte Abfragezeiträume zu einer höheren aktuariellen Unsicherheit führen.

Stabilität wird relevanter

Laut Franke und Bornberg haben seit dem Start der Analyseserie im Jahr 2010 über 20 BU-Anbieter ihre Risikoüberschüsse teils deutlich gesenkt. Die verstärkte Gewichtung der Stabilität sei eine direkte Antwort darauf. „Ein günstiger Tarif heute ist keine Garantie für einen stabilen Tarif morgen – das zeigt der Blick auf die Überschussentwicklung der vergangenen Jahre nur allzu deutlich“, betont Michael Franke, Geschäftsführer der Franke und Bornberg GmbH. „Wer bei der Prämienkalkulation zu weit geht, erkauft sich Neugeschäft auf Kosten der Stabilität – und das zahlen am Ende die Versicherten.“

Die besten Anbieter in der selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherung

 

BU-Rating: Die besten Anbieter laut Franke und Bornberg

 

Für das BU-Rating haben die Analysten 190 Tarife von 52 Versicherern auf den Prüfstand gestellt. 59 Tarife und damit 31,1% der untersuchten Produkte können die Bestnote FFF+ (hervorragend) einheimsen. 88 Tarife (46,5%) erhalten die Note FFF (sehr gut) und 27 Tarife (14,2%) die Note FF+ (gut). Zehn Tarifen (5,3%) bescheinigen die Analysten die Note FF (befriedigend) und sechs Tarife (3,2% des analysierten BU-Angebots) kommen über ein F+ (ausreichend) nicht hinaus. Insgesamt konnten die folgenden 16 Versicherer jeweils mindestens einen Tarif in der Spitzengruppe platzieren (in alphabetischer Reihenfolge):

  • Allianz
  • Alte Leipziger
  • AXA
  • Continentale
  • DBV Deutsche Beamtenversicherung
  • Deutsche Ärzteversicherung
  • Dialog
  • ERGO Vorsorge
  • Hannoversche
  • HDI
  • LV 1871
  • NÜRNBERGER
  • SIGNAL IDUNA
  • Stuttgarter
  • Versorgungswerk der Presse (Allianz LV-AG federführend)
  • VOLKSWOHL BUND
Fazit: Mehr Relevanz für Stabilität und Nachhaltigkeit

Für BU-Angebote, die zur Spitzengruppe gehören wollen, reiche Qualität in den Bedingungen allein den Analysten zufolge nicht mehr aus. Als eigenständige Bewertungsdimensionen gewinnen Stabilität und Nachhaltigkeit zunehmend an Bedeutung. „Eine Entwicklung, die der Markt schon länger gebraucht hat“, wie es von Franke und Bornberg heißt. „Bedingungsqualität ist die Eintrittskarte – aber kein Alleinstellungsmerkmal mehr. Wer heute eine BU empfiehlt, muss wissen, ob der Versicherer dahinter auch in zehn oder zwanzig Jahren noch das hält, was er heute verspricht“, unterstreicht Michael Franke.

Erwerbsunfähigkeitsversicherung: Nischenprodukt mit Luft nach oben

Parallel zum BU-Rating hat Franke und Bornberg auch eine aktualisierte Auflage des Ratings zur Erwerbsunfähigkeitsversicherung (EU) präsentiert. Für viele Verbraucher wäre die EU die bessere oder sogar einzige sinnvolle Alternative zur BU, etwa wenn die finanziellen Möglichkeiten oder der ausgeübte Beruf einen BU-Schutz erschweren oder ausschließen, wie die  Analysten dazu schreiben. „Die EU ist das am stärksten unterschätzte Produkt in der Arbeitskraftabsicherung“, erklärt Philipp Wedekind, Leiter Ratings Vorsorge und Nachhaltigkeit bei Franke und Bornberg. „Wer sie in der Beratung übergeht, lässt Menschen ohne Schutz, die ihn dringend brauchen.“

Das überarbeitete EU-Rating setzt auf eine breitere Differenzierung. Zahlreiche Gewichtungsänderungen sollen Aspekte in den Fokus rücken, die tatsächliche Qualitätsunterschiede zwischen den Anbietern verdeutlichen. Kriterien, bei denen bislang fast alle Versicherer die maximale Punktzahl erreicht haben, wurden laut Franke und Bornberg gezielt geringer gewichtet.

EU-Rating: 17 Tarife von elf Versicherern auf dem Prüfstand

Für das aktuelle EU-Rating haben die Experten 17 Tarife von elf Versicherern unter die Lupe genommen. Drei Tarife heimsen die Bestnote FFF+ (hervorragend) ein. Es handelt sich dabei um Angebote der Continentale und der Provinzial. Acht Tarifen bescheinigen die Analysten die Note FFF (sehr gut) und sechs Tarifen FF+ (gut).

Detaillierte Ergebnisse der beiden Ratings finden sich auf der Website von Franke und Bornberg: BU-Rating 2026 und EU-Rating 2026. (tik)

Lesen Sie auch:
Diese BU-Versicherer empfehlen Makler weiter – und diese nicht
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So stellt sich Helvetia Deutschland für den Maklermarkt auf http://www.asscompact.de/node/171156

Die fusionierte Helvetia Baloise Gruppe will ihre neue Konzernstrategie auf drei Säulen basieren. Was bedeutet das für den deutschen Maklermarkt? Und wie möchte das Unternehmen in Zukunft die Zusammenarbeit mit Maklern ausgestalten?

171156 16. April 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die Helvetia Baloise Gruppe hat ihre neue Konzernstrategie vorgestellt. Durch die Fusion von Helvetia und Baloise ist die Helvetia Baloise Gruppe laut eigenen Angaben eines der großen europäischen Versicherungsunternehmen mit einem Prämienvolumen von rund 20 Mrd. Euro und einer breiten Präsenz in Europa.

Drei Säulen: „Close“, „Focus“ und „Excellent“

Bei der neuen Strategie setzt das Unternehmen auf die drei Säulen „Close“, „Focus“ und „Excellent“ und will damit den Rahmen für Weiterentwicklung in den Kernmärkten setzen. Fokussiert werden sollen demnach profitables Wachstum, Ausrichtung auf Fokussparten und Marktnähe. Die deutsche ist der Helvetia Baloise Gruppe zufolge die größte Auslandseinheit innerhalb der Gruppe und spielt daher eine zentrale Rolle in der strategischen Umsetzung.

Als Rahmenbedingungen gilt für Helvetia Deutschland Folgendes: Das Prämienvolumen beträgt über 2,7 Mrd. Euro, die Combined Ratio liegt bei rund 92%. Zudem gibt es ca. 3.000 relevante Maklerverbindungen, 750 Vertriebspartner im Exklusivvertrieb und rund 2.000 Mitarbeitende.

Helvetia Deutschland will Unternehmen erste Wahl für Vertriebspartner sein

Die Säule „Close“ bedeutet für das Unternehmen erste Wahl für Vertriebspartner sein zu wollen. Hierzulande stehen daher eine vertrauensvolle und langfristige Zusammenarbeit mit Maklern und Partnern sowie eine hohe fachliche Expertise mit dem Ziel, gemeinsam die bestmöglichen Lösungen für Kundinnen und Kunden zu entwickeln, im Mittelpunkt.

Deutscher Maklermarkt als zentraler Wachstumstreiber

Im Bereich „Focus“, der für profitables Wachstum in Fokussparten steht, setzt Helvetia Deutschland besonders auf den Maklermarkt als zentralen Wachstumstreiber. Hier will das Unternehmen seine Position in den Fokussparten auszubauen und sich nachhaltig unter den führenden Anbietern etablieren. Zugleich soll auch der Exklusivvertrieb ein wichtiger Bestandteil der Strategie bleiben.

Verkaufsstart für Makler ab Mai

Unter der Säule „Excellent“ versteht die Gruppe „Investitionen und Integration als Wachstumstreiber“. Hier soll es u. a. um die Modernisierung der IT-Landschaft gehen, die schnellere Prozesse, bessere Services und eine noch effizientere Betreuung ermöglicht. In Deutschland schreite die Integration zügig voran, heißt es in der Pressemitteilung. Und weiter: „Synergien werden konsequent gehoben, Strukturen vereinfacht und Prozesse harmonisiert. Erste Maßnahmen wie bspw. ein erfolgreiches Freiwilligenprogramm, das vorzeitige Mitarbeiteraustritte auf freiwilliger Basis ermöglicht, konnten frühzeitig umgesetzt werden.“ Zudem wird mitgeteilt, dass im Mai 2026 der gemeinsame Verkaufsstart für Makler stattfindet, im Juli 2026 startet der Verkauf für den Exklusivvertrieb.

„Mit der Gruppenstrategie versteht Helvetia Deutschland den Augenblick der Fusion von Helvetia und Baloise als Schlüsselmoment. Es ist eine einmalige Gelegenheit für uns, sich neu im deutschen Markt zu positionieren. Diese Chance wird Helvetia Deutschland in der nächsten Strategiephase nutzen“, so Dr. Jürg Schiltknecht, CEO Helvetia Deutschland. (lg)

Lesen Sie auch: „Wir werden im Maklermarkt unter die Top 10 vorstoßen“
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Bafin: Markt für Cyberversicherung verliert an Dynamik http://www.asscompact.de/node/171153

Laut einer Bafin-Analyse steigt die Relevanz von Cyberversicherungen und der Markt wächst weiterhin, aber nicht mehr so stark wie in der Vergangenheit. Insbesondere im übernommenen Geschäft gingen die gebuchten Bruttobeiträge im Jahr 2024 sogar zurück.

171153 16. April 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Bafin hat zum dritten Mal Versicherer zu Cyberversicherungen befragt. Aufgrund der zentralen Rolle dieser Sparte für die wirtschaftliche Resilienz gegenüber Cyberangriffen, des wachsenden Marktvolumens sowie der kurzen Schadenhistorie wurde ein eigenständiger Versicherungszweig für Cyberversicherung eingeführt. Ab dem Geschäftsjahr 2025 gibt es für Cyberversicherungen eine separate Berichtspflicht gemäß Versicherungsberichterstattungs-Verordnung (BerVersV).

Abfrage bei 179 Erstversicherern und 28 Rückversicherern

Um einen Gesamtüberblick über den Markt im selbst abgeschlossenen und übernommenen Geschäft zu erhalten, hat die Bafin eine Abfrage für Erst- und Rückversicherer durchgeführt. Insgesamt hat die Aufsicht 179 Erstversicherer, 28 Rückversicherer und 14 Niederlassungen um Informationen zur HGB Gewinn- und Verlustrechnung (2022 bis 2024) für das selbst abgeschlossene und übernommene Geschäft gebeten – jeweils Stand alone und mit Cyberzusatzdeckung, aufgeteilt nach den Kundengruppen Privat, KMU und Industrie. Auch zum gezeichneten Geschäft sollten die Gesellschaften Auskunft geben.

Kumulrisiken im Fokus

Wie die Bafin dazu mitteilt, liegt das Augenmerk aus Aufsichtsperspektive insbesondere auf der hohen Änderungsdynamik der Risikolandschaft und den erheblichen Kumulrisiken. So kann ein einzelner Vorfall weltweit für weitreichende Schäden sorgen.

So wurden die angeschriebenen Versicherer im qualitativen Teil der Abfrage auch um zusätzliche Angaben zum selbst abgeschlossenen Geschäft gebeten, darunter auch die Analyse von Kumulen. Weiter sollten die Versicherer Auskunft geben zur Abwicklungsdauer der Schäden sowie zur Modellierung von Schäden bei der Prämienkalkulation machen.

Kumule häufiger im Segment Industrie

Laut Analyse beobachteten Versicherer vor allem im Kundensegment Industrie und hier verstärkt im Auslandsgeschäft häufiger Kumule bei Versicherungsfällen. Besonders bei Kumulrisiken könnten die Komplexität und vergleichsweise geringe Erfahrung mit Schäden die Schadenmodellierung erschweren, wie die Bafin schreibt. Obwohl ein Großteil der Marktteilnehmer angegeben habe, im selbst abgeschlossenen Geschäft Kumule zu analysieren, würden davon nur knapp die Hälfte diese bei der Prämienkalkulation berücksichtigen.

Markt wächst nicht mehr so schnell

Wie die Ergebnisse der Abfrage zeigen, legt der Cyberversicherungsmarkt zwar weiterhin zu, aber die Wachstumsdynamik hat sich verlangsamt. Insbesondere im übernommenen Geschäft war im Jahr 2024 sogar ein Rückgang der gebuchten Bruttobeiträge zu verzeichnen.

2024 ist der Markt im Segment des selbst abgeschlossenen Geschäfts Stand alone in sämtlichen Regionen und Kundengruppen um etwa 13% gewachsen. Zum Vergleich: 2023 betrug das Plus 10%. Somit bleibt das Marktwachstum im selbst abgeschlossenen Geschäft Stand alone hinter den starken Wachstumsraten von 2021 (ca. 66%) und 2022 (ca. 56%) zurück. Die gebuchten Bruttobeiträge betrugen 2024 rund 807 Mio. Euro (inkl. Niederlassungen und Cyberzusatz etwa 932 Mio. Euro).

Anteil von KMU an gebuchten Bruttobeiträgen nimmt zu

Der Anteil der kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) an den gebuchten Bruttobeiträgen insgesamt hat sich seit 2020 von etwa 15% auf nun etwa 25% erhöht. Der Anteil von Industrieunternehmen hat dagegen tendenziell abgenommen von 85% im Jahr 2022 auf etwa 75% im Jahr 2024. Der Bafin zufolge war die Tendenz hin zu KMU im deutschen Markt noch deutlicher. Das Privatkundengeschäft blieb mit unter 1% unbedeutend.

Rückgang beim übernommenen Geschäft Stand alone

Beim übernommenen Geschäft Stand alone ist 2024 über alle Regionen und Kundengruppen hinweg ein Rückgang von etwa 26% auf Grundlage der gebuchten Bruttobeiträge zu verzeichnen. 2021 und 2022 lag das Wachstum noch bei etwa 54% bzw. 72%. Das Beitragsvolumen umfasste 2024 rund 1,64 Mrd.

Als Gründe für den Rückgang führt die Finanzaufsicht unter anderem die Sättigung im Cyberversicherungsmarkt sowie Preisrückgänge durch die Erhöhung der Kapazitäten im Rückversicherungsmarkt an.

Cyberversicherungsgeschäft volatil

Bei der versicherungstechnischen Performance ergibt sich ein geteiltes Bild: So blieb die Brutto Combined Ratio mit Ausnahme des Jahres 2021 stets unter 100%, wohingegen die Netto Combined Ratio, abgesehen von 2020, konstant über 100% lag. Erstversicherer hätten laut Bafin ein hohes Absicherungsbedürfnis durch Rückversicherung.

 

BaFin: Markt für Cyberversicherung verliert an Dynamik

 

Weiter zeigt die Auswertung der Bafin, dass die Zahl der Anbieter im selbst abgeschlossenen Geschäft fast konstant geblieben ist. Im Jahr 2025 waren es 66, im Jahr 2023 waren es 64 – jeweils ohne Niederlassung. Im übernommenen Geschäft ist aufgrund der Vollabfrage bei den Rückversicherern die Zahl etwas gestiegen (2025: 25; 2023: 22 – jeweils inklusive der im übernommenen Geschäft tätigen Erstversicherer. (tik)

Meldungen zu neuen Versicherungslösungen und Anpassungen bei bestehenden Produkten sowie Services finden Sie in unserer Rubrik „Assekuranz“.
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Generali Asset Management stärkt Führungsstruktur http://www.asscompact.de/node/171149

Der europäische Investmentspezialist Generali Asset Management will seine Führungsstruktur ausbauen und für weiteres Wachstum sorgen. Russell Büsst soll in diesem Rahmen zum künftigen Chief Executive Officer und Filippo Casagrande zum General Manager berufen werden.

171149 16. April 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die Führungsstruktur von Generali Asset Management (GenAM), Teil von Generali Investments, soll für weiteres Wachstum gestärkt werden. Daher hat der Nominierungsausschuss des europäischen Investmentspezialisten vorgeschlagen, Russell Büsst zum künftigen Chief Executive Officer (CEO) und Filippo Casagrande zum General Manager zu ernennen.

Beide Vorschläge müssen noch durch Zustimmung der zuständigen Gremien genehmigt werden. Sie werden mit dem Ablauf des Mandats des amtierenden CEO Bruno Servant Ende April 2026 wirksam, teilt GenAM mit.

Aktuell arbeitet Büsst als Chief Executive Officer und Chief Investment Officer für die europäischen Aktivitäten von Conning, einer spezialisierten Investmentgesellschaft, die zu Generali Investments gehört. Dort verantwortet er die Corporate Governance sowie die übergeordnete Steuerung des Portfoliomanagements und der Investmentstrategie. Vom Unternehmen heißt es, seine Nominierung sei Teil der Strategie von Generali Investments, das Asset-Management-Geschäft mit Kunden aus der Versicherungsbranche und Pensionskassen, die nicht Teil der Generali-Gruppe sind, weiter auszubauen. Beim Ausbau der Reichweite in diesem Segment soll Büsst GenAM weiter voranbringt.

Casagrande ist derzeit als Chief of Investments bei Generali Investments tätig. Seit März 2025 ist er außerdem Chair of Generali Investments Luxemburg. Er startete 2009 bei Generali Investments und hatte bereits diverse leitende Funktionen inne. Casagrande bringt laut GenAM umfangreiche Führungserfahrung in der Leitung komplexer und regulierter Organisationen mit. (lg)

Bild: © GenAM

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ALH: Name „Altersvorsorgedepot“ ist „irreführend“ http://www.asscompact.de/node/171147

Bei der Alte Leipziger und der Hallesche verlief das Jahr 2025 bilanziell rundum zufriedenstellend, teilte die Unternehmensgruppe in ihrem Jahrespressegespräch mit. Aber die Branchenlandschaft sorgt für Herausforderungen, unter anderem wegen KI, Konsolidierung und der Altersvorsorgereform.

171147 16. April 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die ALH Gruppe hat 2025 als erfolgreiches Geschäftsjahr abgeschlossen, meldeten Vorstände der Gruppe um Vorsitzenden Christoph Bohn im Jahrespressegespräch am Mittwochvormittag. Der Gesamtumsatz lag Ende 2025 bei rund 5,9 Mrd. Euro, im Vorjahr waren es noch etwa 5,36 Mrd. Euro. Die Alte Leipziger Lebensversicherung trug mit 3,12 Mrd. Euro gebuchten Versicherungsbeiträgen über die Hälfte zum Gesamtumsatz bei, die Hallesche mit 1,8 Mrd. Euro knapp ein Drittel. Die Tochter-Gesellschaften Alte Leipziger Versicherung, Bauspar und Trust, Pensionskasse und Pensionsfonds erwirtschafteten zusammen eine weitere Milliarde.

Herausforderung Konsolidierung

Die ALH widmete einen ihrer Gesprächspunkte auch der Zusammenarbeit mit Vertriebspartnern und äußerte sich in dem Zusammenhang auch zu aktuellen Marktgeschehnissen wie der Konsolidierung im Maklermarkt. Vertriebsvorstand Christian Pape merkte an, dass es hier immer mehr größere und professionell aufgestellte Einheiten gebe und man sich aber intensiv damit befasse, wie man mit diesen Playern im Markt ein guter Ansprechpartner sein könne. Die Anforderungen an Versicherer werden unter diesen Bedingungen schlichtweg höher, insbesondere im Bereich Prozesse.

Passend zu diesem Punkt betonte Pape, dass man als ALH daran glaube, auch digital begeistern zu müssen, gleichzeitig aber den persönlichen Vertrieb weiterhin sehr bedeutsam finde.

Beim Thema Digitalisierung erläuterte Jochen Kriegmeier, der seit 2024 bei der ALH auch den Bereich für künstliche Intelligenz im Vorstand verantwortet, dass KI mittlerweile ein zentraler strategischer Hebel und fest im operativen Geschäft verankert sei. Beispielsweise setze die Gruppe KI im Leben-/BU-Geschäft zur Risiko- und Leistungsprüfung ein sowie im bAV-Geschäft für die automatisierte Bearbeitung von Geschäftsvorgängen. In Kranken ist außerdem ein VoiceBot für die Kundentelefonie sowie ein Chatbot für Arbeitsrichtlinien im Einsatz.

KI und Automatisierung wierden außerdem u. a. eingesetzt, um den Generationenwechsels aktiver zu steuern und abzufedern. Bis 2035 gehen ca. 26% der Mitarbeitenden der ALH Gruppe in Rente. KI sei allerdings ausdrücklich kein Stellenabbauprogramm. Vorstandsvorsitzender Christoph Bohn betonte, dass es im Moment keine Veranlassung gebe, Mitarbeiter aktiv abzubauen.

Altersvorsorgedepot?

Auf Nachfrage äußerte sich die ALH auch zum Thema private Altersvorsorgereform. Dr. Jürgen Bierbaum, stellvertretender Vorstandsvorsitzender, erläuterte, dass man intern gerade erst über die Bezeichnung Fondsrente gesprochen habe und dass man das Altersvorsorgedepot „irreführend“ finde, da es um eine Rente gehe und man bei der ALH darunter lebenslanges Einkommen verstehe. Im Raum stehe derzeit die „geförderte Fondsrente“.

Was Produkte angeht, plane man in jedem Fall, auch weiterhin seiner gesellschaftlichen Verantwortung zu folgen und eine Fondsrente anzubieten, allerdings nicht in der 100%-Variante, diese sei zu konservativ und nicht chancenträchtig genug.

Auf die Nachfrage, mit welcher Unterstützung Makler und Vermittler rechnen können, insbesondere vor dem Hintergrund des Zillmer-Verbots und dem Kostendeckel, erwiderte Vertriebsvorstand Pape, dass es wichtig sei, ein gutes Angebot im Bereich der Altersvorsorge in Deutschland zu machen und vor allem auch für Aufklärung zu sorgen. In Gesprächen mit Vertriebspartnern habe sich gezeigt, dass die Frage, wie man Angebote gut miteinander vergleichen kann und welche Bedingungen herrschen, sehr wichtig sei. (mki)

Lesen Sie auch: Keine Abschlussprovision zu zahlen, „wäre eine Unverschämtheit“
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Wer haftet für falsche KI-Aussagen über andere? http://www.asscompact.de/node/171052

Wenn künstliche Intelligenz (KI) falsche Aussagen über Personen oder Organisationen verbreitet, stellt sich die Frage nach der Verantwortung. Ein aktuelles Urteil aus Hamburg zeigt, wann Betreiber für KI-generierte Inhalte haften und warum Ausreden nicht greifen.

171052 16. April 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Bekannt ist, dass Antworten von künstlicher Intelligenz (KI) nicht immer vollständig korrekt sind. Doch wie ist die Rechtslage zu beurteilen, wenn eine KI in ihren Ausgaben falsche Tatsachen über Personen, Vereine oder Unternehmen verbreitet? Wer haftet in solchen Fällen und welche Ansprüche stehen Betroffenen zu?

Mit diesen Fragen hat sich das Landgericht (LG) Hamburg befasst und dabei die Verantwortlichkeit für persönlichkeitsrechtsverletzende Inhalte aus KI-Systemen konkretisiert. Maßgeblich ist demnach, wer sich die Inhalte zurechnen lassen muss: Werden Beiträge über einen offiziellen Social-Media-Account veröffentlicht, haftet grundsätzlich der Betreiber dieses Accounts – selbst dann, wenn die Inhalte von einem KI-Chatbot generiert wurden.

Haftung trotz KI: Betreiber in der Pflicht

Nach Darstellung des Rechtsportals anwaltauskunft.de kann dies insbesondere Unterlassungsansprüche begründen. Der Einwand, die KI habe lediglich „halluziniert“, entlastet den Betreiber dabei nicht. Entscheidend ist vielmehr, dass die Inhalte nach außen als eigene Kommunikation erscheinen und entsprechend auch rechtlich bewertet werden.

Der konkrete Fall laut anwaltauskunft.de

Das Portal des Deutschen Anwaltvereins schildert den zugrunde liegenden Fall so: Ein deutscher Verein fand sich auf einer öffentlich einsehbaren „schwarzen Liste“ des Chatbots „Grok“ auf der Plattform X wieder. In der betreffenden Ausgabe wurde fälschlicherweise behauptet, der Verein finanziere sich maßgeblich aus Bundesmitteln. Dies ist aber nicht zutreffend.

Da diese Aussage weltweit abrufbar war, leitete der betroffene Verein gerichtliche Schritte ein. Im Zentrum des Verfahrens stand die grundlegende Frage, ob und in welchem Umfang ein Unternehmen für Aussagen haftet, die von einer eigenständig agierenden KI generiert werden.

Das Gericht stellte laut anwaltauskunft.de klar: Eine unwahre Tatsachenbehauptung bleibt rechtlich eine unwahre Tatsachenbehauptung und das gilt unabhängig davon, ob sie von einem Menschen oder einem KI-System stammt. Den Einwand einer bloßen „technischen Unzulänglichkeit“ ließ das Gericht nicht gelten. Vielmehr sei entscheidend, dass der Betreiber selbst damit wirbt, die KI arbeite „faktenbasiert“, wodurch Nutzer den Inhalten eine erhöhte Glaubwürdigkeit beimessen.

Werden solche unzutreffenden Aussagen ungeprüft und dauerhaft über eine soziale Plattform verbreitet, muss sich der Betreiber diese Inhalte zurechnen lassen und haftet entsprechend als Verantwortlicher. (bh)

LG Hamburg, Beschluss vom 23.09.2025 – AZ: 324 O 461/25

Lesen Sie auch: Der große Irrtum über KI-Automatisierungen im Maklerbüro
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Diese PKV-Versicherer sind finanziell am stabilsten aufgestellt http://www.asscompact.de/node/171138

Nicht nur steigende Ausgaben machen den PKV-Gesellschaften zu schaffen – auch sie sind vom Auf und Ab des Zinsumfeldes betroffen. Welche PKV-Versicherer am stabilsten aufgestellt sind, hat das Ratinghaus Metzler untersucht. Zwei Gesellschaften können sich dabei an der Spitze positionieren.

171138 15. April 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die finanziellen Probleme der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind hierzulande ja ausreichend dokumentiert. Doch auch in der privaten Krankenversicherung (PKV) gibt es Herausforderungen. Die immer weiter steigenden Kosten im Gesundheitssystem sowie die allgemeine Inflation haben der PKV in den letzten Jahren zu schaffen gemacht und unter anderem zu deutlichen Prämienanpassungen geführt – für das Jahr 2026 hatte der Verband der Privaten Krankenversicherung e. V. (PKV-Verband) eine durchschnittliche Erhöhung von etwa 13% angekündigt, rund 60% sollten davon betroffen sein.

Wie sind die Versicherer angesichts des herausfordernden Umfelds finanziell aufgestellt? Wie kommen sie mit dem sich ständig ändernden Zinsumfeld zurecht? Das hat Metzler Ratings in der neuen Auflage seines PKV-Qualitätsratings ausgewertet. Für den aktuellen Jahrgang hat das Unternehmen die Bilanzen der 25 größten privaten Krankenversicherer in Deutschland für das Geschäftsjahr 2024 angesehen.

Stille Lasten zu Ende 2024 gesunken

Zunächst eine gute Nachricht: Für das Jahr 2024 sind die Stillen Lasten dieser Unternehmen von 10,73 Mrd. Euro Ende 2023 auf 8,73 Mrd. Euro gesunken. „Das entspricht im Durchschnitt 2,3% der Kapitalanlagen insgesamt“, erklärt Dr. Marco Metzler, Gründer und Chef der Metzler Ratings GmbH. Die Spanne ist allerdings breit: So haben einige Anbieter bis Ende 2024 sogar wieder stille Reserven von bis zu 3,4% aufgebaut – darunter etwa die Allianz. Andere hatten bis zu 6,5% Stille Lasten in ihren Bilanzen. Dazu gehörten beispielsweise die Gothaer, Süddeutsche, Hallesche und AXA.

Manche wundern sich, dass die PKV überhaupt Stille Lasten anhäufen kann, so Metzler – doch was viele nicht wissen, ist, dass die privaten Krankenversicherer ebenfalls am Kapitalmarkt anlegen, etwa die Altersrückstellungen, die dafür sorgen, dass Senioren in der PKV geringere Beiträge zahlen als eigentlich nötig. Ende 2024 waren die PKV-Unternehmen immerhin mit 342,4 Mio. Euro am Kapitalmarkt beteiligt. „Damit sind sie genauso von dessen Entwicklung betroffen wie Lebensversicherer – wenn auch in geringerem Ausmaß“, erklärt Metzler.

Angesichts des aktuellen Zinsanstiegs – ausgelöst durch den Iran-Krieg – und dem folgenden Energiepreisschock rechnet Metzler damit, dass die Stillen Lasten der PKV wieder auf rund 12 Mrd. Euro angestiegen sind.

Breite Spreizung bei der Nettorendite

Ein Folgeproblem der Stillen Lasten sei, dass höhere Stille Lasten auch die Nettorendite der angelegten Gelder belasten. Im Jahr 2024 warfen daher die am Kapitalmarkt angelegten Altersrückstellungen der PKV-Unternehmen im ungewichteten Durchschnitt gerade einmal eine Nettorendite von 2,64% ab. Auch hier schnitten die Unternehmen ganz unterschiedlich ab: Während die Inter und Allianz mit Quoten von respektive 3,9% bzw. 3,6% durchaus zufrieden sein konnten, rangieren die Union mit 1,9% und die ARAG, Bayerische Beamten und HUK mit 2,1% weiter unten. „Solche geringe Anlagerenditen reichen nicht mal für den Kapitalerhalt“, so Metzler.

Trotz allem schätzt Metzler die Situation der PKV-Unternehmen zwar „immer noch nicht rosig“, aber auch nicht „ernst oder gar existenzbedrohend“ ein.

ARAG und ERGO mit der höchsten Sicherheitsquote

Für die Analyse hat die Ratingagentur auf Basis der Abschlüsse für 2024 wichtige Kennzahlen zur Ermittlung der Sicherheitsmittel und der Ertragskraft analysiert.

Für die Ermittlung der Sicherheitsmittel wurden das vorhandene Eigenkapital, die freien Rückstellungen für Beitragsrückerstattungen (RfB) sowie die Stillen Lasten bzw. Reserven hinzugezogen. Aus diesen drei Kennzahlen ermitteln die Experten in Relation zum Kapitalanlagebestand eine Sicherheitsmittelquote.

Die höchste Sicherheitsquote können mit 13,2% die ARAG und mit 10,6% die ERGO aufweisen. Bei vier der untersuchten Gesellschaften liegt sie jedoch bei unter 0%: HUK (-0,7%), Axa (-1,7%), Süddeutsche (-2,1%) sowie Gothaer (-3,8%).

Die Sicherheitsmittelquoten rechnet der Analysehaus anschließend in Noten von 1,0 bis 7,0 und diese Note dann in Ratings von AAA bis C um. Die beiden am sichersten aufgestellte Versicherer sind ERGO und ARAG, die beide ein Rating von AAA erhalten.

Diese beiden Versicherer gehen als Sieger aus dem Rating

Für das zweite Teilrating wird die Nettorendite der Kapitalanlagen herangezogen. In dieser Teilwertung schnitten die Inter und Allianz am besten ab. Der Prozess ist dabei ähnlich wie im anderen Teilrating.

 

Diese PKV-Versicherer sind finanziell am stabilsten aufgestellt

 

Im letzten Schritt werden die beiden Teilratings gleichgewichtet in ein Gesamtrating überführt. Insgesamt können sich zwei Versicherer als „Sieger“ hervortun: Die Inter und die Allianz erhalten beide eine Bewertung von AA+, gefolgt von der EGO mit AA (siehe Grafik). Weitere vier Gesellschaften erhalten ein A+. Es sind die ARAG, Continentale, Signal Iduna und uniVersa.

Am schlechtesten im Gesamtrating schneiden die Debeka mit einer Gesamtbewertung von BB sowie die Axa, HUK und Süddeutsche mit einer Gesamtbewertung von B+ ab. (js)

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PKV-Wechsel ab 55: Gesetz schränkt Rückkehr in GKV ein
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Kunden und Versicherer bei Schadenabwicklung nicht einig http://www.asscompact.de/node/171146

Aktuelle Ergebnisse von Versicherer- und Endkundenbefragungen der Versicherungsforen Leipzig zeigen eine Diskrepanz zwischen Kundenwünschen und Versichererfokus beim Schadenmanagement auf. Was also macht ein positives Kundenerlebnis im Schadenfall aus?

171146 15. April 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Kunden sind finanzielle Sicherheit und persönliche Ansprechpartner bei der Schadenabwicklung besonders wichtig. Versicherer jedoch setzen vor allem auf Prozessgeschwindigkeit und Digitalisierung. Eine aktuelle Doppelbefragung der Versicherungsforen Leipzig zeigt Unterschiede in der Wahrnehmung zwischen Kundenwünschen und Versichererfokus auf.

Schnelligkeit oder Entschädigungshöhe?

Was macht ein positives Kundenerlebnis im Schadenfall aus? Die Einschätzungen dazu fallen unterschiedlich aus. Laut der Befragung nehmen Versicherer an, dass Kunden besonderen Wert auf Geschwindigkeit (29%) und digitale Wege (26%) legen. Auf Seite der Kunden wird jedoch etwas anderes in den Vordergrund gestellt: 25% geben an, dass ihnen die Höhe der Entschädigung sowie ein fester, persönlicher Ansprechpartner am wichtigsten ist. Digitale Einreichungswege folgen erst danach mit 23%.

Was Kunden im Schadenfall suchen

„Versicherer laufen Gefahr, den Fokus zu stark auf die administrative Abwicklung zu verengen. In der emotional belastenden Situation eines Schadens suchen Kundinnen und Kunden vor allem finanzielle Sicherheit und menschliche Empathie. Ein modernes Schadenmanagement muss industrielle Schnelligkeit mit individueller Betreuung synchronisieren“, so Franz Gündel, Leiter Schaden- und Betrugsmanagement bei den Versicherungsforen Leipzig.

Branche automatisiert mit KI

Die Befragung gibt außerdem Aufschluss über die Akzeptanzgrenzen der Automatisierung. Während die Branche die Automatisierung vorantreibt, wird dies in der Kundschaft skeptisch gesehen. Der Automatisierungsgrad von Standardschäden liegt bei 60% der befragten Versicherer zwischen 10 und 30%. Bis zum Jahr 2030 steht bei 58% der Unternehmen auf dem Plan, eine Quote von 50 bis 100% zu erreichen. Mit Blick auf KI erwarten 71% den größten Mehrwert in der automatisierten Dunkelverarbeitung von Kleinschäden, heißt es.

Kunden sind skeptisch

Diese Ambition trifft auf eine verhaltene Kundenakzeptanz: 28% der befragten Kundinnen und Kunden würde eine vollständig digitale Schadenbearbeitung ohne menschlichen Kontakt bei Summen zwischen 100 und 499 Euro akzeptieren (15% bis 100 Euro, 19% 500 bis 999 Euro, 12% über 1.000 Euro). Rund ein Viertel (26%) lehnt aber rein digitale Prozesse komplett ab. Bei der Generation 65plus sind es sogar 45%. 59% der Kunden wollen das „finale Okay“ bei einer Schadenmeldung nicht an eine KI abgeben, denn sie behalten sich die letzte Entscheidung lieber selbst vor.

Zur Methodik der Befragung

Für die Branchenbefragung wurden im Februar und März 2026 insgesamt 108 Beschäftigte von Versicherungsunternehmen online befragt (61% in leitenden Positionen). An der Endkundenbefragung nahmen im März 2026 insgesamt 514 Personen teil. Die Stichprobe ist repräsentativ für die deutsche Gesamtbevölkerung ab 18 Jahren. (lg)

Lesen Sie auch: KI-Nutzung besonders bei Schadenbearbeitung
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Fonds Finanz und DEMV: Update des KI-Maklerwaltungsagenten http://www.asscompact.de/node/171145

Der DEMV Deutscher Maklerverbund und die Fonds Finanz haben eine neue Ausbaustufe des Maklerverwaltungsagenten PWX vorgestellt. Der im MVP Professional Works eingebundene KI-Agent identifiziert proaktiv anstehende Aufgaben und bereitet notwendige Schritte vor.

171145 15. April 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Der DEMV Deutscher Maklerverbund und die Fonds Finanz haben ein Update des gemeinsam entwickelten Maklerverwaltungsagenten Professional Works X – kurz PWX – präsentiert. Das im Maklerverwaltungsprogramm Professional Works integrierte KI-Agentensystem arbeitet in der Ausbaustufe nicht nur auf Zuruf, sondern identifiziert proaktiv anstehende Aufgaben und bereitet die erforderlichen Arbeitsschritte vor. Aus einem reaktiven System werde ein mitdenkender, eigenständig handelnder Akteur im Maklerbüro, wie es von den Unternehmen dazu heißt.

„Mit der neuen Version von PWX gehen wir den nächsten großen Schritt in Richtung Automatisierung und Effizienzsteigerung im Makleralltag. Was früher mehrere Tools, manuelle Eingaben und einiges an Zeit erforderte, erledigt der Maklerverwaltungsagent heute auf Zuruf – oder sogar selbstständig“, erklärt Norbert Porazik, Co-CEO der INFITECH Gruppe und Geschäftsführer der Fonds Finanz.

Die Einführung von PWX erfolgte im Oktober 2025. Während generative KI-Lösungen Vermittlern insbesondere Antworten, Ideen und Inhalte bereit stellen, nutzt PWX als agentisches System angebundene Software-Tools und setzt Anweisungen eigenständig um. Damit verschiebe sich die Rolle von KI im Maklerbüro von der unterstützenden Assistenz hin zu einem integralen, mitarbeitenden System, wie es von Fonds Finanz und DEMV weiter heißt.

Analyse, Automatisierung und Vertrieb

Im Zusammenspiel mehrerer Tools verbindet PWX Analyse, Kommunikation und Prozessausführung zu einem durchgängigen Arbeitsablauf. Ziel sei, Makler nicht nur bei einzelnen Aufgaben zu unterstützen, sondern komplette komplexe Prozesse zu strukturieren, vorzubereiten und auf Wunsch von dem Agenten eigenständig umsetzen zu lassen.

Die Erweiterungen betreffen unter anderem die Bestandsauswertung, Bestandsübertragungen, Kampagnensteuerung und die Tarifierung, die sich nun per Sprach- oder Chatsteuerung nutzen lässt. Somit können Vermittler etwa per einfacher Spracheingabe Abfragen im kompletten Bestand durchführen, Ergebnisse strukturieren und vom System direkt weiterverarbeiten lassen, etwa für Mail-Kampagnen. Bei der automatisierten Bestandsübertragung identifiziert PWX sämtliche Fremdverträge im System, prüft vorhandene Maklervollmachten und beantragt – nach Freigabe des Maklers – per E-Mail die Übertragung beim Versicherer.

Verarbeitung von E-Mails und BiPRO-Dokumenten

Was die proaktive Verarbeitung von E-Mails und BiPRO-Dokumenten angeht, wertet PWX eingehende Nachrichten aus, erkennt potenzielle Aktionen wie zum Beispiel Adressänderungen, Schadenmeldungen oder Beitragsrückstände und stößt automatisch Folgeprozesse an.

„Vermittler werden tagtäglich überhäuft mit E-Mails, Dokumenten, Anfragen – über verschiedenste Kanäle. Die Herausforderung liegt nicht im Mangel an Information, sondern darin, Relevantes herauszufiltern, alle erforderlichen Schritte abzuleiten und Potenziale zu erkennen. Genau hier setzt PWX an: Die KI sortiert vor, denkt mit, ordnet fachlich ein und übernimmt eigenständig Aufgaben“, erläutert Fabian Fritz, Geschäftsführer des DEMV.

Weitere Meldungen zur neuen Tools und Services lesen Sie auch in der Rubrik „Management & Vertrieb“.
Um aktuelle Entwicklungen rund um KI und MVPs geht es auch beim Makler-Summit Süd-West 2026 am 29. April in Kornwestheim. Weitere Informationen zu dem Event finden Sie auf asscompact.de/makler-summit-2026.
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Bestandsverkauf: Diese Klauseln sind riskant http://www.asscompact.de/node/171140

Besondere Aufmerksamkeit ist geboten, wenn Käufer bestimmte Vertragsgestaltungen einseitig vorgeben oder alternative Regelungen nicht diskutiert werden – oft zeigt die Kombination einzelner Punkte oder die Reaktion auf Einwände das tatsächliche Risiko, meint AssCompact Kolumnist Andreas Grimm.

171140 15. April 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement Ein Artikel von Andreas Grimm, Gründer des Resultate Institut

Wer seinen Maklerbestand oder sein Maklerunternehmen verkauft, bekommt irgendwann einen Kaufvertragsentwurf vorgelegt. Ein Dokument, das man lesen sollte. Vollständig. Und selbst. Das meiste, was man in Verträgen findet, ist nachvollziehbar und legitim. Manches ist handwerklich unscharf – ohne böse Absicht. Und manches hat einen Zweck, den man beim ersten Lesen nicht erkennt.

Es gibt Hinweise, die zeigen, wo erhöhte Aufmerksamkeit angebracht ist – wer sie erkennt, ist besser vorbereitet.

In diesen Fällen wird es kritisch

Besondere Wachsamkeit ist bei Verhandlungen mit potenziellen Nachfolgern oder Bestandskäufern dort geboten, wo ein Käufer eine Ausgestaltung vorschlägt oder kommentarlos wählt – obwohl es auch anders ginge. Nicht jeder Punkt für sich ist ein Warnsignal, manchmal ist es erst die Kombination – oder die Reaktion auf Gegenforderungen.

Manche Hinweise erscheinen lange vor dem Vertrag. Die beiläufige Frage nach Anwalt, Steuerberater und eigener Transaktionserfahrung dient dazu, Professionalität und Druck der Gegenseite abzuschätzen. Wer weiß, dass keine Spezialisten auf der anderen Seite sitzen, hat mehr Spielraum für Formulierungen, die einem versierten Berater sofort auffallen würden; wer weiß, dass der Verkäufer unter Zeitdruck steht, kann weniger bieten und Verzögerung nutzen. Ähnliches gilt für die Due Diligence: Fragen ohne Bezug zum Bestand haben manchmal einen anderen Zweck.

Variable Kaufpreiskomponenten – später fällige Zahlungsbestandteile – sind in Maklerverträgen durchaus üblich und nicht grundsätzlich problematisch. Kritisch wird es, wenn der Käufer die Bedingungen allein beeinflussen kann. Ein Beispiel: Ein Teil des Kaufpreises wird nur fällig, wenn nach drei Jahren noch ein bestimmter Prozentsatz des ursprünglichen Bestands vorhanden ist. Deckt der Käufer in dieser Zeit Verträge auf andere Produkte um, ist der Bestand zwar noch da – aber es ist ein anderer Bestand. Die vereinbarte Schwelle wird formal nicht erreicht, der Restbetrag wird nie fällig. Und der Verkäufer hat keine Handhabe.

Haftungslimits fordern

Eine Mitwirkungspflicht nach der Bestandsübertragung ist nicht ungewöhnlich. Problematisch wird es, wenn lediglich festgehalten wird, dass der Verkäufer für eine bestimmte Zeit zur Verfügung steht – ohne Leistungskatalog, Stundenzahl, Vergütungsregelung. Wer legt in so einem Fall fest, ob der Verkäufer seine Pflicht erfüllt hat oder nicht? Das Streitpotenzial ist hoch. Der Schaden möglicherweise auch.

Wenn ein Verkäufer im Kaufvertrag die Garantie abgeben soll, dass der Vertragsbestand unter Einhaltung aller gesetzlich vorgeschriebenen Formalitäten zustande gekommen sei, dann ist das eine Haftungsübernahme für etwas, was eigentlich niemand garantieren kann. Ähnliches gilt, wenn der Käufer fordert, dass der Verkäufer für die Folgen berechtigter Kundenreklamationen persönlich eintreten und diese dem Käufer ersetzen muss. Solche Klauseln verpflichten den Verkäufer möglicherweise zeitlich und betragsmäßig unbegrenzt.

Eine einfache Maßnahme, um zu sehen, was der Käufer im Schilde führt: Haftungslimits fordern – zeitlich und monetär. Die Reaktion darauf ist oft aufschlussreicher als jede Vertragsklausel. Die wahren Beweggründe des Käufers zeigen sich selten an einem einzelnen Punkt. Sie zeigen sich in der Kombination – und in der Reaktion auf Gegenforderungen. Haftungsdeckel abgelehnt? Manipulationsschutz beim Earn-out nicht verhandelbar? Wer faire Absichten hat, geht auf Einwände ein. Wer sie pauschal ignoriert, hat sich damit auch positioniert.

Über den Autor: Andreas W. Grimm ist Gründer des Resultate Institut und beleuchtet an dieser Stelle regelmäßig Aspekte zur Nachfolgeplanung. Gemeinsam mit AssCompact hat er den Bestandsmarktplatz initiiert.

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VHV zieht Bilanz: Kfz, KI und Kurs auf Altersvorsorgereform http://www.asscompact.de/node/171135

Die VHV ist 2025 stabil weitergewachsen. Im Kerngeschäftsfeld Kfz ist die Combined Ratio weiter gesunken. Künftig will die VHV vermehrt in Digitalisierung und KI investieren, nicht zuletzt angesichts des demografischen Wandels, der den Versicherer in den nächsten Jahren rund 1.000 Arbeitskräfte kosten wird.

171135 15. April 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Bereits im Geschäftsjahr 2024 hatte die VHV ein überraschendes Ergebnis in der Kfz-Sparte abgeliefert: Wo andere Versicherer angesichts der hohen Inflation und steigenden Werkstatt- und Reparaturkosten Schaden-Kosten-Quoten zum Teil weit über den kritischen 100% mitteilen mussten, konnte die VHV bereits 2024 auf ein profitables Jahr im Kfz-Geschäft zurückblicken.

Nun hat der Hannoveraner Versicherer seine Zahlen für das Jahr 2025 vorgestellt, und konnte sein Vorjahresergebnis sogar noch toppen: Die Combined Ratio im Bereich Kfz – der für die VHV ein Drittel am Gesamtgeschäft und zwei Drittel des Geschäfts im Bereich Schaden/Unfall darstellt – sank von einem bereits respektablen Wert von 97,8% weiter auf 95,9%. Die Beitragseinnahmen in der Kfz-Sparte sind 2025 derweil um 15,5% auf 2 Mrd. gestiegen.

Kfz-Krise im Rückspiegel?

Woher kommt der Erfolg? Dr. Sebastian Reddemann, Vorstand Kompositversicherung, liefert während der Jahresmedienkonferenz des Versicherers eine Erklärung. So habe sich die VHV schon frühzeitig dazu entschlossen, im Sinne der Profitabilität die Beiträge deutlich anzuheben, um eine „dauerhafte Anpassungsarie“ zu vermeiden.

Während die Beitragsanpassungen von 2024 auf 2025 im zweistelligen Bereich lagen, konnte man dies vom Jahr 2025 auf 2026 bereits auf etwa die Hälfte reduzieren. Damit seien die „Altlasten in der Inflation“ nun abgegolten, so Reddemann. Die meisten Kunden seien geblieben; das sei auch den Vertriebspartnern zu verdanken, die die Anpassungen als profitabilitätsgetriebene Entscheidung wahrgenommen haben und Kunden auch so erklärt haben. Reddemann betonte jedoch auch, dass die Schadeninflation weiterhin auf einem sehr hohen Niveau verharre, ein Thema, das den gesamten Kfz-Versicherungsmarkt derzeit weiter beschäftigt.

Auch die Gesamtzahlen der VHV Allgemeine können sich sehen lassen: Die Beitragseinnahmen stiegen erstmals über die Marke von 3 Mrd. Euro und kletterten um 11,2% auf 3,2 Mrd. Euro.

Demografische Transformation kostet Gruppe jeden vierten Mitarbeiter

Ein wichtiges strategisches Ziel der Gruppe ist die digitale Transformation. Die starke wirtschaftliche Basis, auf der der Versicherer arbeitet, ermögliche es der Gruppe, sich im technologischen Bereich gezielt weiterzuentwickeln, um die Zukunftsfähigkeit des Unternehmens zu stärken. Vor allem der Einsatz von künstlicher Intelligenz eröffne große Chancen, erklärt Vorstandsvorsitzender Thomas Voigt. Entscheidend sei dabei, Technologien nicht punktuell zu ergänzen, sondern systematisch in die Prozesse und Strukturen zu integrieren sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter „umfangreich mitzunehmen“.

Auf die Frage, ob ein KI-bedingter Arbeitsplatzabbau geplant sei, entgegnete Voigt, dass kein Abbau geplant, sei, „ganz im Gegenteil“. Die VHV werde in den nächsten Jahren rund 1.000 Mitarbeiter aufgrund der demografischen Transformation verlieren – das ist rund jeder vierte Mitarbeiter. Die Gruppe habe früh in digitale Transformation investiert, um den strukturellen Herausforderungen begegnen zu können.

Angebot in der privaten geförderten Altersvorsorge wird geprüft

Auch die Reform der privaten geförderten Altersvorsorge kam während des Termins zur Sprache. Demnach prüft die Hannoversche derzeit, ob sie ein Produkt im Bereich des neuen Altersvorsorgedepots zur Verfügung stellen wird. Zwar halte der Lebensversicherer der Gruppe, die Hannoversche Lebensversicherung AG, einen relativ kleine Riester-Bestand von etwa 16.000 Verträgen, aber dass die VHV da nicht mitmache, dass „sehe er derzeit noch nicht“, erklärte Leben-Vorstand Frank Hilbert. Als einer der führenden Direktversicherer im Markt sei die Hannoversche gar nicht schlecht aufstellt, um ein solches Produkt anzubieten.

Weitere Zahlen aus dem Geschäftsjahr 2025

Zahlenmäßig ist das letzte Jahr auch für die Hannoversche gut gelaufen: Im Kerngeschäft Biometrie habe man sich erneut erfolgreich behauptet, die laufenden Beiträge sind um 0,8% auf 801,6 Mio. Euro gewachsen. Insgesamt lagen die Bruttobeitragseinnahmen bei 1,035 Mrd. Euro, 2% über dem Vorjahreswert. Die Anzahl der Versicherungsverträge stieg um 0,8% auf 1,15 Millionen Stück.

Im Neugeschäft mit den zwei wichtigsten Produktarten, Risikoleben und Invalidität, erzielte die Hannoversche einen Zuwachs von 0,9% auf 51,5 Mio. Euro, der Neugeschäftsbeitrag insgesamt kletterte im Vergleich zum Vorjahr um 2% auf 83,4 Mio. Euro (laufende Beiträge und Einmalbeiträge nach Annual Premium Equivalent).

Auch die internationale Expansion läuft gut für die Gruppe: Der Anteil des internationalen Geschäfts am Gesamtvolumen lag im vergangenen Jahr bei rund 12%, die Combined Ratio sank erneut und lag bei 93,4%.

Zudem konnte die Gruppe bei den Bruttobeiträgen erstmals die Hürde von 4,5 Mrd. Euro nehmen, das operative Ergebnis kletterte um ganze 60,9% auf 408,4 Mio. Euro. Der Konzernjahresüberschuss beträgt 194,8 Mio. Euro. (js)

Lesen Sie auch: GDV erwartet wieder magerere Zeiten für Versicherer

 

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Immobilienfinanzierer: Stimmung weiter gedämpft http://www.asscompact.de/node/171134

Laut BF.Quartalsbarometer bleibt die Stimmung unter den gewerblichen Immobilienfinanzierern auch im ersten Quartal 2026 getrübt. Fast 27% der Befragten haben zuletzt eine Verschlechterung der Finanzierungsbedingungen am Markt wahrgenommen, 68% eine stabile Entwicklung.

171134 15. April 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die Stimmung unter den gewerblichen Immobilienfinanzierern bleibt in den ersten drei Monaten des Jahres 2026 wie auch schon im vierten Quartal 2025 gedämpft. Dies zeigt das neue BF.Quartalsbarometer, das in Kooperation mit dem Handelsblatt Research Institute neu konzipiert wurde. Die Befragung fand im März 2026 statt und stand damit bereits unter dem Einfluss des Iran-Konflikts.

Der neu kalibrierte Barometerwert steht aktuell bei -9,74 Punkten. Somit lässt sich eine insgesamt eingeschränkte Finanzierungsbereitschaft ablesen. Fast 27% der Befragten haben in den vergangenen drei Monaten eine Verschlechterung der Finanzierungsbedingungen am Markt wahrgenommen. 68% haben hingegen eine stabilen Entwicklung beobachtet. Lediglich 5% sehen eine Verbesserung.

„Die Ergebnisse müssen auch vor dem Hintergrund des Iran-Konfliktes gesehen werden. Die Märkte haben bislang erstaunlich gelassen reagiert, doch diese Gelassenheit ist zunehmend fragil. Meiner Meinung nach ist ein Szenario aus stagnierendem Wachstum und gleichzeitig höherer Inflation wahrscheinlicher geworden. Für die Immobilienfinanzierung ist derzeit weniger das absolute Zinsniveau das Problem als ein Zinsumfeld, das jederzeit erneut instabil werden kann“, erklärt Prof. Dr. Steffen Sebastian, Inhaber des Lehrstuhls für Immobilienfinanzierung an der IREBS und wissenschaftlicher Berater des BF.Quartalsbarometers.

Stagnierendes Neugeschäft

Was das Neugeschäft im Bereich der gewerblichen Immobilienfinanzierung angeht, berichten knapp 73% der Befragten von einer Stagnation. Gut 27% haben ein wachsendes Geschäftsvolumen registriert. Ähnlich verhält es sich bei der Einschätzung der Wettbewerbssituation: Rund drei Viertel der Befragten nehmen gegenüber dem Vorquartal keine Veränderung wahr. Von dem verbleibenden Viertel ist bei den meisten von einem zunehmenden Wettbewerb die Rede. „Auch wir beobachten seit mehreren Monaten, dass Finanzierer wieder etwas stärker miteinander konkurrieren. Für den Markt ist das ein positives Zeichen, denn es signalisiert eine höhere Finanzierungsbereitschaft und dämpft die Margen“, erläutert Francesco Fedele, CEO der BF.direkt AG.

Alternative Finanzierungsinstrumente: Private Equity gefragt

Die Nachfrage nach alternativen Finanzierungsinstrumenten gegenüber herkömmlichen Bankdarlehen hat nach Angaben von 41,2% der Befragten gegenüber dem vierten Quartal 2025 zugelegt. Am größten ist die Nachfrage dabei im Bereich Real Estate Private Equity, etwa in Form von Eigenkapital, das von Joint-Venture-Partnern bereitgestellt wird. 

Zur Methodik 

Das BF.Quartalsbarometer wird im Auftrag der BF.direkt AG, Spezialist für die Finanzierung von Real Assets, durch das Handelsblatt Research Institute erarbeitet. Der Index bildet die Stimmung und das Geschäftsklima der Immobilienfinanzierer in Deutschland ab. Zur Ermittlung des BF.Quartalsbarometers werden vierteljährlich Experten befragt, die alle unmittelbar mit der Kreditvergabe an Immobilienunternehmen betraut sind. Das Panel besteht aus Vertretern unterschiedlicher Banken und alternativer Finanzierer. (tik)

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Europace: Hauspreise legen leicht zu http://www.asscompact.de/node/171132

Der Hauspreis-Index EPX des Europace Finanzierungsmarktplatzes zeigt im März 2026 erstmals wieder leicht steigende Immobilienpreise. So ging es mit den Preisen für Bestandshäuser und Eigentumswohnungen etwas nach oben. Die Neubaupreise erweisen sich als verhalten stabil.

171132 15. April 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die Transaktionsplattform für Immobilienfinanzierungen, Bausparprodukte und Ratenkredite Europace hat neue Daten des Hauspreis-Index EPX vorgelegt. Der Index basiert auf tatsächlichen Immobilienfinanzierungs-Transaktionsdaten des Europace Finanzierungsmarktplatzes.

Im März haben die Preise für Eigentumswohnungen mit einem Plus von 0,61% merklich zugelegt. Der Index erhöht sich auf 219,26 Punkte. Im Vorjahresvergleich sind die Preise damit um 1,39% gestiegen.

Bei den Preisen für neue Ein- und Zweifamilienhäuser ist indes lediglich eine verhalten stabile Entwicklung zu beobachten mit –0,01%. Der Index verringert sich auf 241,35 Punkte. Im Vergleich zum März 2025 legten die Preise für dieses Segment um 1,26% zu.

Im Segment der bestehenden Ein- und Zweifamilienhäuser verteuerten sich die Preise leicht: Der Index legte mit einem Plus von 0,26% auf 201,35 Punkte zu. Im Vorjahresvergleich erhöhten sich die Preise um 1,89%.

Der Gesamtindex legt um 0,28 Prozentpunkte und damit leicht zu und steht im März bei 220,65 Punkten. Im Vergleich zum Vorjahresmonat sind die Preise um 1,49% gestiegen.

„Nach einer Phase der Seitwärtsbewegung sehen wir im Europace Hauspreisindex wieder leichte Preissteigerungen – getragen vor allem von Eigentumswohnungen und dem Bestand. Der Neubau bleibt stabil, im März ohne spürbare Dynamik. Der Zinsanstiegs im März führt zu einem erhöhten Nachfragedruck und unterstützt die Entwicklung“, erklärt Stefan Münter, Co-CEO und Vorstand von Europace.

„Es zeigt sich, dass der Markt erwartungsgemäß differenziert. Die Nachfrage konzentriert sich auf verfügbare Bestandsimmobilien, während die Baukosten den Neubau weiterhin bremsen. Für 2026 bedeutet das: Der Aufwärtstrend ist da, er bleibt moderat und stark segmentabhängig“, so Münter weiter.

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Hohe Abschlagszahlungen setzen Wohnungssuchenden zu http://www.asscompact.de/node/171130

Werden Wohnungen erneut vermietet, verlangen die Vormieter häufig Abschlagszahlungen für Möbel oder Küchen. Laut einer Umfrage von ImmoScout24 berichtet ein Drittel der befragten Wohnungssuchenden von ungewöhnlich hohen Abschlägen – teilweise in Höhe von mehreren Tausend Euro.

171130 15. April 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die Suche nach einer neuen Bleibe wird für viele Menschen immer mehr zur finanziellen Herausforderungen. Wie eine aktuelle Umfrage im Auftrag von ImmoScout24 zeigt, sehen sich ein Drittel der Wohnungssuchenden mit ungewöhnlich hohen Abschlagszahlungen konfrontiert. Solche Abschläge möchten Vormieter für Möbel oder Küchen. Laut Umfrage bewegen sich die Abschläge mehrheitlich im Bereich zwischen 1.000 und 3.000 Euro. 37% der Befragten berichten von Summen über 3.000 Euro, 8% sogar von Abschlägen jenseits der Marke von 5.000 Euro.

Laut ImmoScout24 lässt sich aus der Befragung ablesen, dass hohe Abschlagsforderungen längst kein Nischendasein mehr fristen. Somit ergeben sich für viele Wohnungssuchende zusätzliche finanzielle Anforderungen bereits vor Vertragsabschluss bereits bevor die laufenden Kosten wie Miete und Nebenkosten anfallen. Vor allem für Haushalte mit begrenztem Einkommen bzw. Vermögen schmälert dieser Umstand die Auswahl an realistisch verfügbaren Wohnungen deutlich.

„Hohe Abschlagszahlungen verschieben die Hürden bei der Wohnungssuche weiter nach vorn. Für viele Haushalte wird der Zugang zu Wohnraum dadurch zusätzlich erschwert“, erklärt Daniel Hendel, Geschäftsführer von ImmoScout24. Ein finanzieller Ausgleich für Einbauten könne sinnvoll sein, Forderungen sollten aber nachvollziehbar und fair bewertet sein. (tik)

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Pflegeversicherung: Vertreterin weiß mehr, als im Antrag steht http://www.asscompact.de/node/171109

Das Oberlandesgericht Saarbrücken hat entschieden, dass bei der Frage einer möglichen Täuschung beim Abschluss einer Pflegezusatzversicherung nicht nur die Angaben im Antrag zählen. Entscheidend kann auch sein, welches Wissen die Versicherungsvertreterin darüber hinaus hatte.

171109 15. April 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Das Oberlandesgericht Saarbrücken (OLG) hat sich kürzlich mit der Frage befasst, ob ein Versicherungsnehmer beim Abschluss einer Pflegezusatzversicherung arglistig täuscht, wenn die im Antrag gemachten Gesundheitsangaben objektiv unrichtig sind, die Versicherungsvertreterin jedoch über die tatsächlichen Umstände informiert war. Auf die Entscheidung macht aktuell Rechtsanwalt Jens Reichow von der Kanzlei Jöhnke & Reichow aufmerksam.

Streit um angeblich verschwiegene Vorerkrankungen bei Antrag auf Pflegetagegeldversicherung

Hierum ging es: Seit dem 01.07.2019 unterhielt der Versicherungsnehmer eine private Pflegetagegeldversicherung, in die auch sein Sohn einbezogen war. Den Antrag stellte er über eine Versicherungsvertreterin, wobei mehrere Gesundheitsfragen zum Sohn verneint wurden, obwohl dieser aufgrund einer angeborenen Fehlstellung von Knie und Hüfte bereits kurz nach der Geburt über Wochen stationär behandelt worden war und anschließend Hilfsmittel benötigte. Nach Darstellung des Versicherungsnehmers war die Vertreterin hierüber informiert und hatte entsprechende Unterlagen eingesehen. Für den Sohn wurde später ein Pflegegrad festgestellt und die gesetzliche Pflegekasse zahlte ein monatliches Pflegegeld. Als der Versicherungsnehmer Leistungen aus der privaten Versicherung beantragte, lehnte der Versicherer jedoch ab und focht den Vertrag wegen nicht angegebener Vorerkrankungen an.

LG Saarbrücken weist Anfechtung des Versicherers zurück

Der Versicherungsnehmer klagte gegen die Leistungsablehnung vor dem Landgericht (LG) Saarbrücken und argumentierte, dass aufgrund der Wissenszurechnung der Versicherungsvertreterin keine Vorerkrankungen verschwiegen worden seien und die Anfechtung daher unwirksam sei. Der Versicherer hielt dem entgegen, der Versicherungsnehmer habe die unrichtigen Angaben erkannt und den Antrag dennoch unterschrieben. Zudem sei wegen der persönlichen Beziehung zur Vertreterin eine Wissenszurechnung ausgeschlossen. Das LG Saarbrücken gab dem Versicherungsnehmer Recht und erklärte die Anfechtung für unwirksam, da weder eine arglistige Täuschung noch bereits eine objektive Täuschung nachgewiesen werden konnte.

OLG Saarbrücken verneint Täuschung

Im Berufungsverfahren vor dem OLG Saarbrücken legte der Versicherer gegen das Urteil des LG Saarbrücken Berufung ein, blieb damit jedoch ohne Erfolg; das OLG bestätigte die Entscheidung zugunsten des Versicherungsnehmers. Im Verfahren räumte die Versicherungsvertreterin ein, über die Vorerkrankungen des Sohnes informiert gewesen zu sein und entsprechende Unterlagen an ihren Vorgesetzten weitergeleitet zu haben, woraufhin die Absicherung über eine Pflegeversicherung empfohlen worden sei; die fehlerhaften Angaben im Antrag seien aus der Annahme erfolgt, der Versicherer müsse den Vertrag aufgrund eines Kontrahierungszwangs ohnehin annehmen. Der Versicherungsnehmer wiederum gab an, die Gesundheitsfragen lediglich von der Vertreterin vorgelesen bekommen und nach bestem Wissen beantwortet zu haben, wobei er den elektronisch unterzeichneten Antrag nicht mehr vollständig geprüft habe.

Bestätigung der Wissenszurechnung der Versicherungsvertreterin

Das OLG sah darin bereits keine objektive Täuschung, da die Versicherungsvertreterin als „Auge und Ohr“ des Versicherers anzusehen sei und dem Versicherer damit das von ihr erlangte Wissen zuzurechnen sei; die Angaben im Antrag seien daher nicht als verschwiegen zu bewerten. Auch ein arglistiges Zusammenwirken zwischen Versicherungsnehmer und Vertreterin verneinte das Gericht, da hierfür keine ausreichenden Anhaltspunkte vorlagen. Ebenso fehlte es nach Auffassung des OLG an einer arglistigen Täuschung durch den Versicherungsnehmer selbst, da dieser die Vertreterin nachweislich über den Gesundheitszustand informiert und damit nicht in Täuschungsabsicht gehandelt habe.

Wissenszurechnung kann Täuschungsvorwurf im Einzelfall entkräften

Rechtsanwalt Reichow gibt abschließend zu bedenken, dass das Urteil des OLG Saarbrücken verdeutliche, dass es bei der Frage einer Täuschung nicht allein auf die Angaben im Versicherungsantrag selbst ankomme. Vielmehr seien im Rahmen der Wissenszurechnung auch die Kenntnisse der Versicherungsvertreterin dem Versicherer zuzurechnen. Berufe sich der Versicherer dennoch auf eine Täuschung und erkläre hierauf Rücktritt oder Anfechtung, sollte dies im Einzelfall sorgfältig anwaltlich geprüft werden. (bh)

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Keine Abschlussprovision zu zahlen, „wäre eine Unverschämtheit“ http://www.asscompact.de/node/171129

Es wird derzeit viel über die private Altersvorsorgereform und die darin vorgesehene Abschaffung der Zillmerung bei staatlich geförderten Produkten diskutiert. Doch fällt hiermit die Abschlussprovision vonseiten des Versicherers tatsächlich weg? Dr. Guido Bader von der Stuttgarter hat eine klare Meinung.

171129 14. April 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die Reform der privaten Altersvorsorge bringt nach ihrem Beschluss noch einige Fragen mit sich, auch für die Vermittler- und Versicherungsbranche. Einer der kontroversesten Punkte war die Abschaffung des Zillmer-Verfahrens bei staatlich geförderten Altersvorsorgeprodukten – die Verwaltungs- und Vertriebskosten sollen auf die gesamte Vertragslaufzeit verteilt werden statt auf die ersten paar Jahre. Vermittler fürchten deswegen eine niedrigere bzw. auch eine länger gestreckte Vergütung vonseiten der Versicherer.

Dr. Guido Bader, Vorstandsvorsitzender der Stuttgarter, vertritt hier jedoch eine klare Meinung, wie er im Jahrespressegespräch der SDK und der Stuttgarter am Dienstagnachmittag äußerte.

Vermittler müssen ordentlich vergütet werden

Bader widmete einen Redeblock während des Gesprächs gänzlich der Reform der privaten Altersvorsorge. Prinzipiell sehe er die Reform mit vielen Vorteilen, es sei „schon ganz gut“, was da gemacht wurde. Die Politik sei unter anderem seinem Flehen nach mehr Flexibilität gefolgt, bspw. indem die Auswahl von mehreren Garantiestufen eingeführt wurde.

Kein gutes Haar ließ er an der Wahlmöglichkeit Auszahlplan vs. lebenslange Rente. Es könne nicht im Interesse des Staates sein, wenn die Bürger nach Ende des Auszahlplans mit 85 Jahren in Altersarmut geraten. Außerdem sei es „erstaunlich“, dass ausgerechnet eine SPD ein klassisches FDP-Thema spiele.

Und auch zum Zillmer-Verbot äußerte sich Bader – zunächst mit dem Kritikpunkt, dass man hiermit dem Versicherer die Vorfinanzierung einer angemessenen Vergütung für die Vermittler aufbürde. Auf AssCompact Nachfrage bestätigte Bader jedoch, dass die Stuttgarter definitiv überzeugt davon sei, dass ein Makler das Recht habe, fristgerecht vergütet zu werden. Es wäre seiner Ansicht nach eine „Unverschämtheit“, dem Berater keine Abschlussprovision für seine Arbeit zu bezahlen. Die Provision werde eventuell etwas geringer sein und eine etwas höhere Haftzeit haben als bei nicht-geförderten Produkten, jedoch sitze man als Stuttgarter und SDK mit den Vermittlern in einem Boot und müsse eine gemeinsame Lösung finden, damit Vermittler nicht „hinten runterfallen“.

Produkte geplant

Welche Planungen die Stuttgarter bzgl. der neuen Produkte haben, dazu ging Bader nicht in die Details. Die Stuttgarter werde allerdings vor allem das Nicht-Standardprodukt in mehreren Ausführungen anbieten. Das Standardprodukt werde sich auch im Portfolio befinden, da man verpflichtet ist, es anzubieten, aber es werde für den Versicherer keine große Rolle spielen.

Abschluss der Fusion im Oktober

Die von der Stuttgarter und der SDK 2024 angekündigte Fusion soll noch dieses Jahr im Oktober abgeschlossen sein. Seit Juli 2025 befindet man sich im Gleichordnungskonzern. Im Laufe des Jahres soll die Unternehmensgruppe so aufgebaut sein, dass die SLV AG (Stuttgarter Lebensversicherung AG) für das Leben-Geschäft sowie die SDK AG für das Kranken-Geschäft mit jeweiligen Untergesellschaften am Markt aktiv sind. Ein Versicherungsverein a. G. soll das Dach der Gruppe bilden. Die Eintragungen ins Handelsregister sollen nach BaFin-Genehmigung im August erfolgen und im Oktober will die Gruppe dann gemeinsam auf der DKM in Dortmund auftreten.

Insgesamt waren sowohl Ulrich Mitzlaff, Vorstandsvorsitzender der SDK, als auch Dr. Guido Bader zufrieden mit den Geschäftsergebnissen 2025. Die gebuchten Bruttobeiträge beliefen sich auf 1,94 Mrd. Euro und die gemeinsame Bilanzsumme auf 19,3 Mrd. Euro. Für 2026 rechnen die Versicherer mit 2 Mrd. gebuchten Bruttobeiträgen und einer Bilanzsumme von 20 Mrd. Euro. (mki)

Um die Reform der privaten Altersvorsorge geht es auch beim Makler-Summit Süd-West 2026 am 29. April in Kornwestheim. Weitere Informationen zu dem Event finden Sie auf asscompact.de/makler-summit-2026.

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Diese Wohnmobilversicherer punkten bei Maklern http://www.asscompact.de/node/171126

Wohnmobile stehen für Unabhängigkeit, Reisen und ein Stück Zuhause auf Rädern. Damit der Traum von mobiler Freiheit nicht durch finanzielle Risiken getrübt wird, kommt es auf passenden Versicherungsschutz an. Welche Versicherer bei Maklern besonders gefragt sind, zeigt die AssCompact Bildergalerie.

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„Makler brauchen Grundverständnis für ihre eigenen Daten“ http://www.asscompact.de/node/171128

Warum wirtschaftliche Steuerung wichtiger ist als blinder Tech-Einsatz, welche Rolle Gen AI und Agentic AI spielen und warum Makler Mut zum Experimentieren brauchen. Ein Gespräch über Datenkompetenz, strategische Klarheit und Risiken falsch verstandener Digitalisierung.

171128 14. April 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement Interview mit Dr. Tim Jannusch, Professor für Vertriebsmanagement und Marktpsychologie am Institut für Versicherungswesen der TH Köln
Herr Prof. Dr. Jannusch, welche Herausforderungen sehen Sie aktuell für kleinere und mittelständische Versicherungsmakler?

Maklerhäuser stehen aktuell unter dem Druck von Regulatorik, Digitalisierung und demografischem Wandel. Viele wissen nicht, womit sie anfangen sollen. Hinzu kommen steigende Anforderungen an Sichtbarkeit, etwa im digitalen Raum – Stichwort Social Media. Das überfordert viele Betriebe strukturell und finanziell.

Was raten Sie diesen Unternehmen?

Der wichtigste Schritt ist eine klare Positionierung. Maklerinnen und Makler müssen sich bewusst machen, wofür sie stehen und welchen Mehrwert sie ihrer Zielgruppe bieten wollen.

Welche Rolle spielt dabei Tech-Kompetenz?

Eine zentrale. Allerdings geht es nicht darum, jede neue Technologie, die es gibt, sofort einzusetzen. Makler sollten im ersten Schritt verstehen, welche digitalen Lösungen ihr Geschäftsmodell besser machen. Je nach Spezialisierung oder Zielgruppe kann das sehr unterschiedlich sein. Der eigentliche Hebel liegt anschließend darin, Technologien systematisch mit einer wirtschaftlichen Steuerung entlang der eigenen Wertschöpfung einzusetzen. Bringt eine Technologie keinen messbaren Mehrwert, muss sie wieder aus dem Prozess entfernt werden. Wir brauchen Mut zum gezielten Experimentieren, aber auch Mut zum Abbruch. Denn am Ende sind wir alle Unternehmerinnen und Unternehmer, die Ineffizienz und Ressourcenverschwendung vermeiden sollten.

In der Branche wird immer wieder die Bedeutung von Daten hervorgehoben. Was heißt das für kleinere Betriebe?

Maklerinnen und Makler müssen keine Datenwissenschaftler werden, aber sie müssen ein Grundverständnis für ihre eigenen Daten aufbauen. Wer versteht, welche Informationen er hat und wie sie im Vertrieb genutzt werden können, trifft bessere Entscheidungen, bleibt unabhängiger, auch gegenüber Maklerpools und Dienstleistern, und stärkt seine Wettbewerbsfähigkeit.

Nicht jede neue Technologie scheint für jeden Marktteilnehmer gleichermaßen sinnvoll zu sein. Wo sehen Sie aktuell Grenzen, insbesondere für kleinere Makler?

Ein gutes Beispiel sind Technologien wie Facial Recognition (Gesichtserkennung) oder Affective Computing (Emotionserkennung) im Vertrieb, um Zustände wie Skepsis oder Freude in Echtzeit zu interpretieren. Der Einsatz unterliegt strengen datenschutzrechtlichen Auflagen. Für kleinere Maklerhäuser schaffen sie eher zusätzliche Komplexität und bringen im Verhältnis keinen echten Mehrwert. Solche Anwendungen sehe ich eher bei Maklerpools, Konsolidierern oder Versicherern mit bedeutendem AO-Vertrieb, beispielsweise für Trainings- oder Weiterbildungszwecke.

Sie betonen, dass Technologie allein kein Selbstzweck ist. Was meinen Sie damit?

Der entscheidende Punkt ist die wirtschaftliche Steuerung. Technologie entfaltet ihren Nutzen nur dann, wenn sie systematisch und reflektiert zur Unterstützung des Geschäftsmodells eingesetzt wird. Erfolgreiche Versicherer oder Maklerhäuser machen sich zunächst klar, wo sie Wert generieren wollen und welche Prozesse dafür entscheidend sind. Erst danach entscheiden sie, welche Technologien sinnvoll unterstützen können. Wer Technologie lediglich einführt, weil sie verfügbar ist oder vom Markt erwartet wird, wird keinen nachhaltigen Effekt erzielen oder sogar langfristig verlieren.

Woran lässt sich erkennen, dass Versicherer diesen Zusammenhang bereits verstanden haben?

Hier sehe ich deutliche Unterschiede im Markt. Einige Versicherer haben in den vergangenen Jahren gezielt Datenkompetenz aufgebaut und nutzen diese sehr strategisch. Sie analysieren Risiken präziser, steuern ihre Portfolios differenzierter und arbeiten effizienter. Ergebnisse sind nicht nur schlankere Prozesse, sondern auch echte Preisvorteile und bessere Produkte für Kundinnen und Kunden. Diese Unternehmen setzen Technologie nicht punktuell ein, sondern integrieren sie systematisch in ihre Organisation.

Heißt das im Umkehrschluss, dass wirtschaftlich erfolgreiche Versicherer vor allem technologisch führend sind?

Nicht zwingend technologisch führend im Sinne von „am modernsten“, sondern strategisch klar mit Blick auf die eigene Zielgruppe und notwendige Anpassungen in der Organisationsstruktur. Entscheidend ist, dass Technologie in ein schlüssiges Gesamtkonzept eingebettet ist. Versicherer, die ihre Daten sinnvoll nutzen und ihre Investitionen klar an Kundennutzen und Profitabilität ausrichten, bauen sich Wettbewerbsvorteile auf. Andere hingegen experimentieren viel, ohne mögliche Lösungen in eine wirtschaftliche Logik zu überführen. Dort bleiben Effekte häufig isoliert und verpuffen.

Wie ordnen Sie die Tech-Kompetenz der Versicherungsbranche im internationalen Vergleich ein?

Das kann ich nicht klar einschätzen. In China scheinen einige Versicherer sehr weit zu sein, insbesondere weil sie Daten aus unterschiedlichen Lebensbereichen bündeln und konsequent auswerten; der Ökosystemansatz ist dort weiter fortgeschritten. Aus einer aktuellen wissenschaftlichen Studie von Forschenden der Louisiana State University in den USA geht zudem hervor, dass der überwiegende Teil der technologischen Vertriebsimpulse aus den USA kommt und Deutschland eher eine untergeordnete Rolle spielt. Das liegt auch daran, dass dort regulatorisch mehr experimentiert werden kann. Aber auch in Deutschland finden wir bereits gute Ansätze von Versicherern, sich z. B. als datengetriebene Unternehmen zu platzieren.

Kaum ein Thema wird derzeit so intensiv diskutiert wie KI. Welche Rolle spielt generative KI aktuell?

Generative KI wird derzeit vor allem als starker Effizienztreiber gesehen. Viele Versicherer setzen sie ein, um Prozesse produktiver zu gestalten, etwa bei der Texterstellung, Analyse oder internen Wissensaufbereitung. Besonders viel Aufmerksamkeit von der Branche und Investoren erhält derzeit zudem Agentic AI. Gemeint sind KI-Systeme, die auf generativer KI aufbauen und autonom agieren: Sie planen Ziele, setzen erforderliche Tools eigenständig ein und korrigieren Fehler selbst. Dadurch sinken technische Einstiegshürden erheblich. Entwicklungsaufgaben werden mit Agentic AI deutlich schneller und für mehr Menschen zugänglich, auch ohne spezialisiertes IT-Know-how.

Welche Risiken sehen Sie beim KI-Einsatz?

Wir setzen KI-Lösungen zunehmend unter hohem Produktivitätsdruck ein. Das darf uns nicht blind machen für Risiken. Modelle erzeugen systematisch falsche Inhalte, und wenn Denkprozesse zu stark ausgelagert werden, droht ein schleichender Kompetenzverlust. Gerade im Vertrieb brauchen wir Menschen, die Absicherungsfragen durchdringen, Kausalitäten verstehen und etwa im Industriekundengeschäft maßgeschneiderte Lösungen entwickeln. Diese Expertise sollten wir bewusst erhalten, statt sie vorschnell an Technologie zu delegieren.

Lesen Sie auch: KI-gestützte Transkription: Schritt hin zu effizienterer Beratung

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Marsh Management Consulting hat neuen President und CEO http://www.asscompact.de/node/171125

Marsh hat Ted Moynihan zum President und CEO von Marsh Management Consulting und Oliver Wyman berufen. Er folgt auf Nick Studer, der vor Kurzem zum President und CEO von Marsh Risk ernannt wurde. Moynihan ist Teil des Executive Committee des Unternehmens.

171125 14. April 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Marsh, weltweit tätiges Unternehmen in den Bereichen Risiko, Rückversicherung, Kapital, Personal, Investments sowie Managementberatung, hat Ted Moynihan zum President und CEO von Marsh Management Consulting und Oliver Wyman ernannt. Er ist damit Nachfolger von Nick Studer, der kürzlich zum President und CEO von Marsh Risk berufen wurde. Moynihan gehört dem Executive Committee des Unternehmens an und berichtet an John Doyle, President und CEO von Marsh. Moynihan ist weiterhin in London ansässig.

Er ist bereits über drei Jahrzehnte bei Oliver Wyman tätig. Hier hatte er diverse leitende Führungspositionen inne, zuletzt als Global Head of Industries und zuvor als Global Head of Financial Services. Seine strategische Vision und operative Expertise fördern laut Marsh die Arbeit des Unternehmens an der Schnittstelle von Strategie, Risiko und Transformation. (lg)

Bild: © Marsh

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Immobilienteilverkauf: Rechtliche Einordnung und Marktlage http://www.asscompact.de/node/171137

Über den Teilverkauf gibt es seit einiger Zeit eine juristische Kontroverse. Zwei Rechtsgutachten kommen zu unterschiedlichen Ergebnissen. Worum es dabei geht und wie sich der Markt zuletzt entwickelt hat, erläutert Thomas Weiss, einer der Vorstände des Bundesverband für Immobilienverrentung BVIV.

171137 14. April 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement Ein Gastbeitrag von Thomas Weiss, Vorstand des BVIV (Bundesverband für Immobilienverrentung e. V.)

Der Immobilienteilverkauf steht seit geraumer Zeit im Mittelpunkt einer juristischen Debatte. Zwei rechtswissenschaftliche Gutachten kommen zu unterschiedlichen Bewertungen: Während eine frühere Analyse eine Einordnung als Verbraucherdarlehen nahelegte, kommt eine jüngere Untersuchung zu dem Ergebnis, dass es sich um eine eigenständige Immobilientransaktion mit kauf­vertraglichem Schwerpunkt handelt.

Für Marktteilnehmer stellt sich damit nicht nur eine dogmatische, sondern auch eine praktische Frage: Welche regulatorischen Maßstäbe gelten – und wie wirkt sich dies auf einen Markt aus, der vor allem durch demografische Entwicklungen getrieben wird?

Juristische Einordnung: Kredit oder Eigentumsübertragung?

Ausgangspunkt der Diskussion ist die Abgrenzung zum Darlehensrecht. Ein Verbraucherdarlehen setzt zwingend eine persönliche Rückzahlungspflicht voraus. Beim Teilverkauf wird hingegen ein Miteigentumsanteil gegen Zahlung eines Kaufpreises übertragen. Der wirtschaftliche Rückfluss an den Anbieter erfolgt in der Regel über den späteren Verwertungserlös der Immobilie durch den zukünftigen Erwerber; eine persönliche Rückzahlungspflicht besteht nicht.

Das aktuelle Gutachten setzt sich mit der früheren Bewertung auseinander und kommt zu dem Ergebnis, dass weder die Tatbestandsvoraussetzungen eines Darlehens erfüllt sind noch eine analoge Anwendung des Verbraucher­darlehensrechts in Betracht kommt. Maßgeblich sei die sachwertbezogene Struktur des Modells. In der juristischen Literatur überwiegt mittlerweile die Auffassung, dass die Konstruktion nicht die gesetzlichen Merkmale eines Darlehens erfüllt.

Bemerkenswert ist zudem, dass die aufsichtsrechtliche Einordnung bereits erfolgt ist. Das Modell wird regulatorisch als Immobilientransaktion behandelt. Die gegenwärtige Diskussion ist damit keine Frage eines aufsichtsrechtlichen „Graubereichs“, sondern betrifft verbraucherrechtliche Detailfragen. In der öffentlichen Berichterstattung wurde darüber hinaus darauf hingewiesen, dass die zuständige Aufsicht die grundsätzliche Ausgewogenheit der Vertragsstruktur bestätigt hat. Für den Markt bedeutet dies: Die regulatorische Grundsatzfrage ist geklärt. Eine höchstrichterliche Entscheidung liegt bislang nicht vor; eine abschließende Klärung könnte perspektivisch durch die Rechtsprechung oder den Gesetzgeber erfolgen.

Asset rich, cash poor: Die strukturelle Herausforderung

Die juristische Diskussion findet vor einem klaren gesellschaftlichen Hintergrund statt. Deutschland ist eine alternde Gesellschaft mit hoher Wohneigentumsquote in der Altersklasse ab 55 Jahren. Gleichzeitig verfügen viele ältere Eigentümer über erhebliche Immobilienwerte, aber vergleichsweise geringe liquide Einkommen. Dieses Spannungsfeld wird häufig als „asset rich, cash poor“ beschrieben.

Klassische Kreditlösungen sind im höheren Lebensalter oft nur eingeschränkt zugänglich, da beispielsweise die Immobilie noch mit einer Grundschuld belastet ist. Gleichzeitig besteht vielfach der Wunsch, im eigenen Zuhause zu bleiben. Modelle der Immobilienverrentung reagieren auf diese strukturelle Konstellation. Sie ermöglichen es, gebundenes Vermögen zu mobilisieren, ohne die Nutzung der Immobilie aufzugeben.

Vor diesem Hintergrund ist die Nachfrage erklärbar: 2025 verzeichneten die Anbieter im Verband fast 20.000 konkrete Anfragen zu Verrentungsmodellen. Das zeigt, dass es sich nicht um ein Nischenthema ohne Relevanz handelt, sondern um eine gesellschaftlich getriebene Entwicklung. Der Teilverkauf wird von vielen Eigentümern bewusst als flexible Option wahrgenommen. Anders als beim vollständigen Verkauf bleibt eine Eigentümerposition erhalten, ebenso die Beteiligung an künftigen Wertentwicklungen. Gleichzeitig entsteht sofortige Liquidität.

Dabei ist den meisten Kunden bewusst, dass der Teilverkauf nicht zwingend die günstigste rechnerische Lösung ist. Entscheidungsrelevant sind häufig andere Faktoren: Planungssicherheit, Flexibilität, Erhalt des familiären Umfelds oder die Möglichkeit, schrittweise über Vermögen zu disponieren. Diese Perspektive ist für Vermittler zentral. Die Wahl eines Verrentungsmodells ist weniger eine rein mathematische Optimierungsentscheidung als vielmehr eine Abwägung zwischen Kosten, Flexibilität und Lebensplanung.

Transparenz und Verbraucherschutz

Gerade weil es sich um ein sensibles Segment mit häufig älteren Eigentümern handelt, kommt Transparenz und Verbraucherschutz eine zentrale Bedeutung zu. Die Marktteilnehmer, die sich im BVIV zusammengeschlossen haben, setzen sich daher für verbindliche Standards, nachvollziehbare Kostenstruktur, frühzeitige Bereitstellung von Vertragsunterlagen und realistische Beispielrechnungen ein. Immobilienverrentung darf kein Intransparenzmodell sein, sondern muss auf informierter Entscheidung und notarieller Absicherung beruhen. Verantwortung, Verständlichkeit und Vergleichbarkeit sind zentrale Voraussetzungen für die nachhaltige Entwicklung dieses Marktes.

Marktentwicklung: Nachfrage stabil, Abschlüsse rückläufig

Die Marktzahlen 2025 zeichnen ein differenziertes Bild. Während die Nachfrage hoch blieb, gingen die tatsächlichen Abschlüsse im Teilverkaufsegment zurück. Ursache war vor allem ein verändertes Finanzierungsumfeld.

Verschärfte Ankaufskriterien finanzierender Banken sowie temporäre Marktanpassungen einzelner Anbieter führten dazu, dass weniger Anfragen in Transaktionen überführt werden konnten. Der Rückgang ist kein Indiz für sinkendes Interesse, sondern Ausdruck restriktiverer Refinanzierungsbedingungen.

Parallel gewinnen alternative Modelle an Bedeutung. Neben dem Teilverkauf etablieren sich Leibrente und insbesondere Erbbaurechtslösungen als ergänzende Optionen. Die Entwicklung unterstreicht, dass Immobilienverrentung kein Ein-Produkt-Markt ist, sondern ein differenziertes Lösungsfeld.

Fazit: Rechtliche Klarheit in einem strukturell wachsenden Markt

Die juristische Debatte wird möglicherweise weitergeführt. Gleichwohl ist festzuhalten, dass die aufsichtsrechtliche Grundsatzfrage beantwortet ist und die Diskussion derzeit verbraucherrechtlicher Natur ist. Für Vermittler bedeutet dies Planungssicherheit: Der Immobilienteilverkauf ist kein regulatorisches Experiment, sondern ein eingeordnetes Modell innerhalb eines breiteren Verrentungsmarktes.

Vor dem Hintergrund demografischer Entwicklungen, hoher Immobilienwerte und begrenzter Kreditoptionen im Alter bleibt der Bedarf an differenzierten Lösungen strukturell bestehen. Entscheidend wird sein, Transparenz, Marktstabilität und Produktvielfalt weiterzuentwickeln – im Interesse einer wachsenden Eigentümergeneration, die ihr Vermögen flexibel nutzen möchte.

Über den Autor

Seit 2025 ist Thomas Weiss einer der Vorstände des BVIV (Bundesverband für Immobilienverrentung e. V.) sowie Geschäftsführer der vobahome GmbH, ein Tochterunternehmen der Vereinigte Volksbank Raiffeisenbank Reinheim. Der BVIV vereint die relevanten Marktteilnehmer im Bereich Immobilienverrentung.

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Spardauer fürs Eigenkapital: Große regionale Unterschiede http://www.asscompact.de/node/171122

Die Zeitspanne, die Immobilienkäufer benötigen, um das erforderliche Eigenkapital anzusparen, variiert je nach Landkreis enorm. Die regionalen Unterschiede hat die GREIX-Studie des Kiel Instituts für Weltwirtschaft näher beleuchtet – auch im Hinblick auf die Erwerbsnebenkosten.

171122 14. April 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Für viele Haushalte scheitert Wohneigentum nicht an der monatlichen Kreditrate, sondern am hohen Eigenkapital, das beim Kauf sofort nötig ist. Wer diese Anfangskosten nicht zu stemmen vermag, kann kein Eigentum erwerben – auch dann nicht, wenn die laufende Finanzierung eigentlich bezahlbar wäre.

Eine neue GREIX-Studie des Kiel Instituts für Weltwirtschaft beleuchtet die regionale Dimension der Erschwinglichkeit von Wohneigentum in Deutschland. Im Fokus steht, wie lange Haushalte in den einzelnen Kreisen sparen müssen, um das notwendige Eigenkapital aufzubringen. Laut dem Bericht „(H)ausquartiert: Regionale Unterschiede beim Zugang zu Wohneigentum“ zeigt auf, dass der Eigenkapitalbedarf die zentrale Hürde beim Zugang zu Wohneigentum darstellt. Die Berechnungen basieren auf einer Bruttosparquote von 20% des verfügbaren Einkommens und einem Zinssatz von 1,7%.

Mediane Sparzeit fürs Eigenkapital liegt bei 9,37 Jahren

Im Rahmen der Studie werden zwei Aspekte betrachtet: die gesamte Höhe des benötigten Eigenkapitals und der Anteil der Kaufnebenkosten daran. Im Zeitraum von 2015 bis 2024 betrug die Sparzeit im Median für das notwendige Eigenkapital beim Immobilienerwerb 9,37 Jahre. Hierbei gibt es große regionale Unterschiede. Der Analyse zufolge reicht die Spanne von 3,79 Jahren im Kyffhäuserkreis in Thüringen bis zu 27,55 Jahren im Landkreis Starnberg bei München. Abgesehen vom Landkreis Miesbach ergeben sich außerdem sehr hohe Werte für den Landkreis Miesbach (27,10 Jahre), den Landkreis München (23,20 Jahre) und den Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen (22,14 Jahre).

1,46 Jahre sparen für Erwerbsnebenkosten

Ein erheblicher Teil der Sparzeit entfällt dabei auf die Erwerbsnebenkosten als Teil der Einstiegshürde Eigenkapital. Hierzu zählen die Grunderwerbsteuer sowie Notar- und Grundbuchkosten. Im Median entfallen auf diese Kosten 1,46 Jahre der Sparzeit und damit über 15% des gesamten Eigenkapitalbedarfs.

Große regionale Unterschiede bei Erwerbsnebenkosten

Die Grunderwerbsteuer legen die Bundesländer fest. Hieraus ergeben sich laut GREIX-Analyse Belastungsunterschiede für angehende Immobilienkäufer, die nicht allein auf die Marktpreise zurückzuführen sind.

Bei der ausschließlichen Betrachtung der Erwerbsnebenkosten ergibt sich eine andere regionale Verteilung. So reicht die Spanne der Sparzeit von 0,62 Jahren im Vogtlandkreis bis zu 3,41 Jahren in Frankfurt am Main. Ebenfalls hohe Werte sind in Berlin (3,39 Jahre), Düsseldorf (3,07 Jahre), Potsdam (2,89 Jahre) und Köln (2,84 Jahre) zu verzeichnen.

„Die regionale Karte sieht anders aus, wenn man nur auf die Erwerbsnebenkosten schaut. Während bei der Gesamthürde hochpreisige Regionen rund um die bayerische Landeshauptstadt München vorne stehen, rücken bei den Nebenkosten teure Städte aus Bundesländern mit hohen Grunderwerbsteuern nach vorne wie Berlin, Düsseldorf oder Frankfurt. Dies zeigt eine zusätzliche regionale Ungleichheit bei den Nebenkosten“, erklärt Jonas Zdrzalek, GREIX-Projektleiter am Kiel Institut für Weltwirtschaft.

 

Spardauer fürs Eigenkapital: Große regionale Unterschiede

 

„Unsere Studie zeigt anschaulich, wie stark die unterschiedliche Grunderwerbsteuer das regionale Bild verändert. Ein Teil der Hürde entsteht nicht nur durch Preise, sondern auch durch politisch gesetzte Nebenkosten“, so Zdrzalek weiter. Für Haushalte ohne Vermögen sei dies besonders relevant, da diese Kosten sofort anfallen würden.

Wo die Politik ansetzen könnte

Mögliche Hebel, um den Zugang zu Wohneigentum zu vereinfachen, sind insbesondere die einmaligen Erwerbsnebenkosten. Hier liege laut Studie ein eher kurzfristig beeinflussbarer Hebel als beim Preisniveau selbst. (tik)

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KI im MVP: blau direkt startet AMEISE COPILOT http://www.asscompact.de/node/171107

Das Lübecker Technologieunternehmen blau direkt hat AMEISE COPILOT gelauncht. Der integrierte KI-Agent erweitert das Maklerverwaltungsprogramm AMEISE um ein intelligentes Interface. Damit fällt der Startschuss für den Ausbau eines agentischen Betriebssystems für Makler.

171107 14. April 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

blau direkt hat den offiziellen Start des AMEISE COPILOT bekannt gegeben und integriert damit künstliche Intelligenz in das Maklerverwaltungsprogramm AMEISE. Der eingebundene KI-Agent erweitert das MVP um ein zentrales, intelligentes Interface, das Verwaltung automatisiert, Versicherungswissen bündelt und Prozesse per Text- und Spracheingabe steuerbar macht. Laut blau direkt markiert dies den Startschuss für den Ausbau eines agentischen Makler-Betriebssystems. Dabei geht es um eine Plattform, die Aufgaben zunehmend eigenständig koordiniert und ausführt. Ziel ist, Vermittler im Tagesgeschäft zu entlasten und die Produktivität zu erhöhen.

Drei LLMs arbeiten zusammen

Der AMEISE COPILOT bündelt mehrere spezialisierte digitale Assistenten in einer zentralen Oberfläche. Vermittler haben die Möglichkeit, Aufgaben direkt im System zu formulieren. Technologische Grundlage sind drei spezialisierte Large Language Models (LLMs), die innerhalb einer klar definierten strukturellen Architektur zusammenarbeiten. 

Ein operatives Systemmodell vollzieht konkrete Aktionen im MVP und greift dabei auf strukturierte Kunden-, Vertrags- und Gesellschaftsdaten zu. Ein versicherungsspezifisches Know-how-Modell stellt geprüftes Fachwissen zur Verfügung und beantwortet komplexe Fragestellungen kontextbezogen im Beratungsszenario. Ein Support- und Prozessmodell hilft bei Anwendungs- und Systemfragen und erläutert Abläufe innerhalb der Plattform.

Steuerung über agentische Orchestrierungsschicht

Wie blau direkt erläutert, werden die drei Modelle über eine agentische Orchestrierungsschicht gesteuert. Diese übernimmt Intent-Erkennung (Handlungsintention), Kontextzuordnung und Modell-Routing, also die Steuerung der Anfrage zum richtigen KI-Modell. Statt einer isolierten Chatfunktion entsteht eine skalierbare, rollenbasierte Assistenz-Infrastruktur. Anders als generische KI-Integrationen stützt sich der AMEISE COPILOT also nicht auf ein einzelnes Sprachmodell, sondern auf eine mehrschichtige Architektur mit klarer Modelltrennung, strukturierter Datenbasis und agentischer Steuerungslogik. 

Aufbau eines agentischen Makler-Betriebssystems

„Mit dem AMEISE COPILOT führen wir KI nicht als zusätzliche Funktion ein, sondern verankern sie strukturell in der Plattformarchitektur. Unser Anspruch ist es, ein agentisches Makler-Betriebssystem aufzubauen, dass Prozesse nicht nur beschleunigt, sondern intelligent koordiniert“, erklärt Ait Voncke, CEO blau direkt GmbH. (tik)

Anwendungsfelder

Der AMEISE COPILOT unterstützt bei der Datenerfassung, der Recherche, bei Systemwechseln und wiederkehrender Administration. Neue Kunden werden per Text- oder Spracheingabe angelegt, bestehende Daten erweitert oder Kundenbeziehungen verknüpft. Vertragsdaten lassen sich anlegen, anpassen oder kündigen und Dokumente werden automatisch analysiert und dem richtigen Kunden oder Vertrag zugeordnet. Auch bei der Vorbereitung von Bestandsübertragungen oder Maklervollmachten hilft der KI-Agent.

blau direkt feilt kontinuierlich am KI-Agenten

Den AMEISE COPILOT will blau direkt im Jahresverlauf konsequent ausbauen und um neue Funktionalitäten ergänzen. Im nächsten Update sollen etwa Risikovoranfragen und Basisanalysen ohne manuelle Suche oder Medienbruch vorbereitet, relevante Kundendaten abgerufen und an den Kunden versendet werden. (tik)

Weitere Meldungen zur neuen Tools und Services lesen Sie auch in der Rubrik „Management & Vertrieb“.
Um aktuelle Entwicklungen rund um KI und MVPs geht es auch beim Makler-Summit Süd-West 2026 am 29. April in Kornwestheim. Weitere Informationen zu dem Event finden Sie auf asscompact.de/makler-summit-2026.
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Förderung für Ladeinfrastruktur in Mehrparteienhäusern startet jetzt http://www.asscompact.de/node/171044

Ab sofort können Eigentümer, Vermieter und Immobilienunternehmen Fördermittel des Bundes für Ladeinfrastruktur in Mehrparteienhäusern beantragen. Gefördert werden Wallboxen, Netzanschluss und technische Ausstattung.

171044 14. April 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Wohnungseigentümergemeinschaften, private Vermieter und Immobilienunternehmen können nun Anträge für das kürzlich beschlossene Förderprogramm des Bundesministeriums für Verkehr (BMV) stellen. Ziel ist der Ausbau von Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern. Damit nimmt das BMV gezielt den Gebäudebestand in den Blick, um den Zugang zu Ladeinfrastruktur an den rund neun Millionen Stellplätzen außerhalb des Straßenverkehrs zu erleichtern. Gefördert werden die Anschaffung und Errichtung von privater Ladeinfrastruktur, zum Beispiel Wallboxen in Verbindung mit der entsprechenden technischen Ausrüstung. Auch der Netzanschluss oder notwendige Baumaßnahmen sind förderfähig. Das Programm umfasst insgesamt 500 Mio. Euro.

Praxisnahe Förderung für Wohnungseigentümergemeinschaften

Für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) verbessert sich unter anderem der Zugang zur Förderung deutlich. Anträge können erstmals gestellt werden, bevor die Eigentümergemeinschaft den Beschluss über den Ausbau gefasst hat. Dieser Beschluss kann innerhalb von sechs Monaten nach einer positiven Erstbewilligung nachgereicht werden. Der VDIV Deutschland begrüßt diesen Schritt als praxisnah. Geschäftsführer Martin Kaßler erklärt: „Dass Anträge jetzt auch vor einer Beschlussfassung durch die Eigentümergemeinschaft gestellt werden können, ist wegweisend und nimmt die Besonderheiten von WEGs ernst. Erstmals wird damit eine zielgerichtete Förderung möglich.“

Förderbeträge, Voraussetzungen und Fristen im Überblick

Eine Bedingung für den Erhalt der Förderung ist, dass mindestens 20% der vorhandenen Stellplätze eines Mehrparteienhauses vorverkabelt werden müssen. Zudem müssen immer mindestens sechs Stellplätze in oder an einem Mehrparteienhaus elektrifiziert werden. Je Stellplatz gibt es bis zu 1.300 Euro ohne Ladepunkt, 1.500 Euro mit Wallbox und 2.000 Euro bei bidirektionalem Laden. Die Ladeleistung ist auf maximal 22 Kilowatt begrenzt.

Anträge können bis zum 10.11.2026 eingereicht werden. Die Mittel werden nach Eingang der Anträge vergeben. Für Unternehmen mit größerem Wohnungsbestand erfolgt die Vergabe über ein wettbewerbliches Verfahren. Hier ist eine Antragstellung bis zum 15.10.2026 möglich.

Das Ministerium stellt einen WEGweiser bereit, der den Weg von Bedarfserfassung über Beschlussfassung bis zur Umsetzung und späteren Erweiterung strukturiert. Alle Informationen und Förderaufrufe sind unter laden-im-mehrparteienhaus.de abrufbar. (bh)

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Gebäudeversicherer: Kein Regress nach E-Bike-Brand im Carport http://www.asscompact.de/node/171116

Ein E-Bike im Carport, ein folgenreicher Brand und die Frage nach der Haftung: Vor dem OLG Oldenburg ging es um die mögliche Pflicht einer Mieterin, nach einem Sturz den Akku ihres E-Bikes prüfen zu lassen, und um Regressforderungen des Gebäudeversicherers.

171116 14. April 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Ein E-Bike mit Lithium-Ionen-Akku stand im Zentrum eines Rechtsstreits vor dem Oberlandesgericht Oldenburg (OLG). Nach einem Brand in einem Carport musste geklärt werden, ob die Nutzerin des Fahrrads fahrlässig gehandelt hat und ihre private Haftpflichtversicherung daher für den entstandenen Schaden einstehen muss. Hintergrund ist, dass der Wohngebäudeversicherer den Schaden zunächst reguliert hatte und nun eine teilweise Erstattung der gezahlten Summe verlangte.

Passiert war folgendes: Im März 2023 kam es zu einem Brand, bei dem ein Carport sowie angrenzende Gebäudeteile beschädigt wurden. Der Gesamtschaden belief sich auf rund 140.000 Euro. Im Carport war das E-Bike der Mieterin abgestellt. Bereits zwei Monate zuvor war der Sohn der Mieterin im Januar mit dem Fahrrad bei Glatteis gestürzt. Äußerlich waren weder am E-Bike noch am Akku Schäden erkennbar. Das Fahrrad wurde anschließend weiterhin genutzt und später im Carport abgestellt.

Regressforderung des Gebäudeversicherers

Der Wohngebäudeversicherer des Hauseigentümers regulierte den Brandschaden zunächst. Im Anschluss nahm er die Haftpflichtversicherung der Mieterin in Anspruch und verlangte eine teilweise Erstattung der regulierten Summe. Der Vorwurf: Nach dem Sturz hätte der Akku vorsorglich durch eine Fachwerkstatt überprüft werden müssen. Jedenfalls hätte das E-Bike nicht unter dem Carport abgestellt werden dürfen.

Erstinstanz: keine Pflichtverletzung

Das Landgericht Oldenburg (LG) wies die Klage in erster Instanz ab. Eine Pflichtverletzung der Mieterin sei nicht festzustellen. Zwar enthielten Herstellerhinweise den allgemeinen Verweis, dass Lithium-Ionen-Akkus keinen Stößen ausgesetzt werden sollten und im Falle eines Defekts in seltenen Fällen Brandgefahr bestehen könne. Eine konkrete Verpflichtung, nach einem Sturz eine technische Prüfung in einer Fachwerkstatt durchführen zu lassen, ergab sich daraus jedoch nicht. Auch müsse ein durchschnittlicher Nutzer eines E-Bikes diesen Schluss nicht eigenständig ziehen.

OLG Oldenburg zur Verkehrssicherungspflicht

Das Oberlandesgericht Oldenburg (OLG) bestätigte diese Einschätzung im Berufungsverfahren. Zwar habe durch das Abstellen des E-Bikes grundsätzlich eine abstrakte Gefahrenquelle bestanden. Die Verkehrssicherungspflicht verlange jedoch nicht, jede theoretisch denkbare Schadensmöglichkeit auszuschließen. Entscheidend sei, ob im konkreten Fall mit einem Schaden zu rechnen gewesen sei. Dies verneinte das Gericht. Nach den Herstellerangaben handele es sich bei Bränden von Lithium-Ionen-Akkus um seltene Ereignisse.

Zudem seien solche Akkus in zahlreichen Alltagsgeräten verbaut, sodass Verbraucher grundsätzlich von einer sicheren Verwendung ausgehen dürften. Weder gesetzliche Vorgaben noch konkrete Herstelleranweisungen hätten eine verpflichtende Überprüfung nach einem Sturz vorgesehen.

Kein Zusammenhang zwischen Sturz und Brand

Auch der zeitliche Ablauf spielte eine Rolle. Zwischen dem Sturz im Januar und dem Brand im März lagen rund zwei Monate, in denen das E-Bike ohne Auffälligkeiten genutzt wurde. Der Akku zeigte keine sichtbaren Schäden oder Funktionsstörungen. Der Sturz selbst hatte zudem keine äußerlich erkennbaren Beschädigungen verursacht. Eine besondere Gefahrenlage sei daraus nicht abzuleiten gewesen.

Nach einem Hinweis des Senats nahm der klagende Gebäudeversicherer die Berufung zurück. Damit ist die Entscheidung des Landgerichts rechtskräftig. (bh)

 

OLG Oldenburg, Hinweisbeschluss vom 12.03.2026 – Az: 9 U 8/26

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Behördenauskunft: FALC Immobilien kooperiert mit DocEstate http://www.asscompact.de/node/171117

FALC Immobilien arbeitet künftig mit DocEstate zusammen, um Immobilienmaklern den Zugang zu rechtssicheren digitalen Behördenauskünften zu erleichtern. Dazu bettet FALC Immobilien den entsprechenden Service von DocEstate in die IT-Umgebung ein.

171117 13. April 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die FALC Immobilien GmbH & Co. KG und die DocEstate GmbH starten eine Partnerschaft, um Immobilienmakler künftig mit rechtssicheren digitalen Behördenauskünften zu unterstützen. Im Rahmen der Kooperation integriert FALC Immobilien den Service von DocEstate zu Behördenauskünften auf Knopfdruck in die FALC IT-Umgebung. Ziel ist, Immobilienmaklern den Zugang zu behördlichen Unterlagen zu vereinfachen und Prozesse im Arbeitsalltag effizienter zu gestalten.

Mit der Lösung von DocEstate lassen sich digitale Immobilienunterlagen und Behördendaten bei Ämtern schnell beschaffen. Über eine zentrale Plattform werden entsprechende Informationen angefragt und bereitgestellt. Wie die Unternehmen mitteilen, sei dies ein entscheidender Vorteil auch im Hinblick auf die Geschwindigkeit in zunehmend komplexen Transaktionen. Durch die Kooperation gewinne DocEstate einen starken Partner mit bundesweitem Netzwerk, wie es in der Pressemitteilung heißt. FALC Immobilien ist mit rund 150 Standorten und etwa 250 Immobilienmaklern in Deutschland vertreten.

Vorteile für Immobilienmakler und Eigentümer

Für die Immobilienmakler im FALC Netzwerk bedeutet der neue Service insbesondere weniger Verwaltungsaufwand und mehr Zeit für die Kundenbetreuung. Zugleich profitieren auch Eigentümer von der Kooperation: Relevante Unterlagen liegen künftig schneller vor und es kann früher mit der Vermarktung gestartet werden. Zudem werden Eigentümer entlastet, da die Immobilienmakler, des FALC-Netzwerks die relevanten Unterlagen von Behörden beschaffen.

„Unser Anspruch ist es, Immobilienmaklerinnen und -maklern den Rücken freizuhalten und ihnen Lösungen an die Hand zu geben, die ihren Alltag wirklich erleichtern. Mit DocEstate haben wir einen Partner gefunden, der genau das schnell, zuverlässig und praxisnah umsetzt“, erklärt Stefan Nölker, CEO der FALC Immobilien GmbH & Co. KG. (tik)

Weitere Meldungen rund um den Immobilienmarkt und neue Services finden Sie in der Rubrik „Immobilien“.
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Makler-Votum: Welche Maklerpools bleiben eigenständig, welche nicht? http://www.asscompact.de/node/171106

Seit Zusammenschlüsse und Beteiligungen die Landschaft der Maklerpools zunehmend prägen, rückt die Frage, welche Pools auch künftig eigenständig am Markt agieren werden, in den Fokus. Wie Versicherungsmakler dazu stehen, zeigt die aktuelle Studie „AssCompact AWARD – Pools und Dienstleister 2026“.

171106 13. April 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Für viele Versicherungsmakler bleibt die Zusammenarbeit mit Maklerpools ein fester Bestandteil ihres Geschäftsmodells. Gleichzeitig können sie sich der Dynamik innerhalb der Pool-Landschaft nicht entziehen. Auf der einen Seite nimmt die Zahl eigenständiger Pools durch Zusammenschlüsse, Beteiligungen und Übernahmen allmählich ab. Auf der anderen Seite konzentriert sich ein immer größerer Anteil des vermittelten Geschäfts auf weniger Marktteilnehmer. Hinzu kommt, dass einige bekannte Marken heute schon unter dem Dach anderer Pools oder von Finanzinvestoren agieren.

Für Versicherungsmakler stellt sich damit zunehmend die Frage, wie zukunftsfähig die bestehenden Partner tatsächlich sind. Schließlich wurde die Auswahl der Pools, mit denen man zusammenarbeitet, einst sorgfältig getroffen. Entsprechend stößt es nicht bei allen auf Zustimmung, wenn sich ein Pool plötzlich in einem veränderten oder von einem anderen Akteur geprägten Konstrukt wiederfindet. Andere wiederum bewerten eine solche Entwicklung durchaus positiv, etwa dann, wenn sich im Zuge dessen Angebote und Services spürbar verbessern.

Makler erwarten mehrheitlich moderate Marktveränderungen

Die Entwicklungen im Poolmarkt dürften noch längst nicht abgeschlossen sein. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, welche konkreten Veränderungen Versicherungsmakler in den kommenden Jahren erwarten. Antworten dazu finden sich in der aktuellen Maklerbefragung im Rahmen der AssCompact AWARD-Studie „Pools und Dienstleister 2026“. Demnach steht der Markt aus Sicht der Praxis eher vor einer Phase moderater, zugleich aber erkennbarer Umbrüche.

Mit 46% geht knapp die Hälfte der Befragten davon aus, dass die Anzahl der Pools und Verbünde in den kommenden fünf Jahren leicht schrumpfen wird und 13% gehen sogar von einer deutlichen Marktbereinigung aus. Gleichzeitig erwarten jedoch 10% einen starken und 17% einen leichten Anstieg. 14% vertreten die Meinung, dass sich an der Zahl der Pools vorerst nichts verändern wird.

Auch wenn ein Großteil der Versicherungsmakler keine disruptiven Veränderungen erwartet, geraten einzelne Entwicklungen dennoch schnell in den Fokus der Branche und werden intensiv diskutiert. Zuletzt galt dies etwa für den Zusammenschluss von blau direkt und der Netfonds AG unter dem Dach des Investors Warburg Pincus und der Übernahme von MAXPOOL durch die blau direkt Gruppe. 

Welcher Pool ist in fünf Jahren nicht mehr eigenständig?

Interessant ist dies auch vor dem Hintergrund, dass in der Studie „AssCompact AWARD – Pools und Dienstleister 2026“ ebenfalls gefragt wurde, welche Pools und Verbünde in den kommenden fünf Jahren voraussichtlich nicht mehr als eigenständige Marke im Markt auftreten werden.

Am häufigsten wurde dabei blau direkt genannt (14,3%), gefolgt von dem auf Finanzierungslösungen spezialisierten Pool „Starpool“ (13,8%) und Verticus Finanzmanagement (13,8%). Die Nennungen verteilen sich jedoch insgesamt recht breit. So liegt die Fonds Finanz (10,8%) als größter Pool im oberen Mittelfeld dieser Abfrage. Bei der DEMV Deutscher Maklerverbund GmbH (5,9%), an der – wie auch bei der Fonds Finanz – der Finanzinvestor HG Capital beteiligt ist, gehen weniger Befragte von einem Verlust der Eigenständigkeit aus.

Die befragten Versicherungsmakler scheinen somit wohl uneinig darin zu sein, ob der Einstieg von Finanzinvestoren mit einem Verlust der Eigenständigkeit einhergeht oder nicht. Die Netfonds AG (7,4%) wurde hingegen vergleichsweise häufig als Kandidat gesehen, der voraussichtlich weiterhin eigenständig bestehen bleibt. In dem Zusammenhang lässt sich auch feststellen, in welcher Geschwindigkeit der Poolmarkt weiter konsolidiert. Die Befragung zur Studie erfolgte noch vor dem Bekanntwerden des Zusammenschlusses von blau direkt und Netfonds und vor dem Kauf von verticus vonseiten INFITECH.

Beinahe erwartungsgemäß liegt die VEMA (2,5%) am Ende der Liste. Als Maklergenossenschaft geht sie einen eigenen Weg und die Anteile liegen in der Hand von Versicherungsmaklern. Auch bei der BCA (3,4%), an der neun Versicherer beteiligt sind, wird insgesamt nur ein geringes Risiko für einen Verlust der Eigenständigkeit gesehen.

Marktvolumen der Pools wird laut Maklermeinung wachsen

Einigkeit herrscht unter den Versicherungsmaklern aber vor allem in der Einschätzung der zukünftigen Marktentwicklung. So erwarten 32% der befragten Versicherungsmakler, dass das Marktvolumen der Pools in den nächsten fünf Jahren stark zunehmen wird. Weitere 56% gehen zumindest von einem leichten Wachstum aus. In der Summe rechnen damit rund 88% der Befragten mit einer steigenden Marktentwicklung. Nur ein vergleichsweise kleiner Teil der Makler sieht stagnierende oder rückläufige Tendenzen.

Insofern bleibt abschließend die Frage, welche Pools die sich eröffnenden Wachstumschancen am stärksten für sich nutzen können. Darüber hinaus ist offen, welche Bedeutung Beteiligungen ausländischer Investoren in diesem Zusammenhang tatsächlich entfalten werden und ob sich daneben auch Pools mit eher traditionellen, inhabergeführten Strukturen langfristig behaupten können. (bh)

Über die Studie

Die Online-Befragung zur Studie „AssCompact AWARD – Pools & Dienstleister 2026“ wurde vom 20.01.2026 bis 01.02.2026 durchgeführt. Nach einer Qualitätsprüfung flossen die Stimmen von 663 Vermittlern aus der Finanz- und Versicherungsbranche in die Stichprobe ein, die ein sehr gutes Abbild der Assekuranz- und Finanzvermittlerinnen und -vermittler hinsichtlich der Alters- und Geschlechtsstruktur darstellt. Die Studie kann bei AssCompact bestellt werden.

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HERSIEG GmbH wird Teil der STC Gruppe http://www.asscompact.de/node/171115

Die STC Gruppe übernimmt die HERSIEG GmbH aus Annaberg-Buchholz. Mit dem nun sechsten Zukauf des inhabergeführten Versicherungsmaklers aus dem Westerwald wagt das Unternehmen den ersten Schritt in den sächsischen Markt.

171115 13. April 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die HERSIEG GmbH aus Annaberg-Buchholz ist nun Teil der STC Gruppe. Es ist der sechste Zukauf des inhabergeführten Versicherungsmaklers aus dem Westerwald und der erste Schritt in den sächsischen Markt, so heißt es in der Pressemitteilung. Rund zwölf Mitarbeiter wechseln zur STC Gruppe, die nun rund 50 Beschäftigte deutschlandweit zählt.

HERSIEG ist seit 1994 im oberen Erzgebirge verwurzelt und vermittelt und verwaltet Immobilien, berät Privat- und Gewerbekunden in Versicherungsfragen und begleitet Finanzierungen. Ein ausgewiesener Schwerpunkt liegt in der betrieblichen Altersvorsorge. Diese Kombination habe HERSIEG für die STC Gruppe auch strategisch interessant gemacht, heißt es.

HERSIEG öffne der STC Gruppe den Zugang zu einer neuen Region und ergänze die Gruppe um Kompetenzfelder, die organisch schwerer aufzubauen seien. Die regionale Identität des Unternehmens bleibe erhalten.

Dr. Dennis Sturm, Inhaber der STC Gruppe, übernimmt künftig den Posten des Geschäftsführers der HERSIEG GmbH, während der bisherige Geschäftsführer, Mike Siegel, dem Unternehmen langfristig verbunden bleibt. Antje Siegel, die das Unternehmen langjährig operativ begleitet hat, übernimmt die Funktion der Prokuristin.

Die Transaktion wurde aufseiten der STC Gruppe neben Dr. Dennis Sturm durch Sarah Theisges, Junior M&A Managerin, begleitet, die auch im anschließenden Integrationsprozess eine verantwortliche und koordinierende Rolle übernimmt. Auf beiden Seiten war Dr. Peter Schmidt, auf Unternehmensnachfolge spezialisierter Unternehmensberater, beratend tätig. (mki)

Bild v. l. n. r.: Dr. Peter Schmidt (Unternehmensberater), Sarah Theisges (STC Gruppe), Dr. Dennis Sturm (STC Gruppe), Mike Siegel (HERSIEG GmbH), Antje Siegel (HERSIEG GmbH)

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Waldenburger feilt an Hausratversicherung http://www.asscompact.de/node/171114

Die Waldenburger hat ihre Hausratversicherung erneuert. Der Tarif „Premium Plus“ umfasst nun auch einen erweiterten Bereich für Wertsachen in externen Tresorschließfächern. Zudem sind Feuerschäden an Gartenmöbeln und -geräten auf dem Grundstück der versicherten Wohnung abgedeckt.

171114 13. April 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die Waldenburger Versicherung AG hat die Tarife ihrer Hausratversicherung angepasst. Mit der Erweiterung der Hausratversicherung bietet der Versicherer nun einen deutlich größeren Leistungsumfang. So beinhaltet der „Premium Plus Tarif“ nun auch einen erweiterten Bereich für Wertsachen in externen Tresorschließfächern. Außerdem sind Feuerschäden an Gartenmöbeln und Gartengeräten auf dem Grundstück der versicherten Wohnung mitversichert.

Weitere Anpassungen

Darüber hinaus verzichtet die Waldenburger im Tarif „Premium Plus“ bei grobfahrlässiger Verletzung von Obliegenheiten vor, bei und nach Eintritt des Versicherungsfalles sowie bei grob fahrlässiger Verletzung gesetzlicher, behördlicher oder vertraglich vereinbarten Sicherheitsvorschriften bis zu einem Entschädigungsbetrag von 5.000 Euro auf eine Kürzung.

Mit den optionalen ESG-Zusatzbedingungen spricht die Waldenburger auch Kunden an, die auf Nachhaltigkeit setzen. (tik)

Weitere Meldungen zu neuen Versicherungslösungen und Anpassungen bei bestehenden Produkten finden Sie in unserem Bereich „Assekuranz“.
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Führungswechsel bei Generali GC&C Deutschland http://www.asscompact.de/node/171111

Bei Generali Global Corporate & Commercial Deutschland übernimmt Matthias Arnold die Position des Country Head. Sein Vorgänger Hans Peter Klebe wird in den kommenden Monaten seinen Ruhestand antreten. Die Einheit feiert außerdem dieses Jahr ihr zehnjähriges Jubiläum.

171111 13. April 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Generali Global Corporate & Commercial (GC&C) Deutschland feiert in diesem Jahr das zehnjährige Jubiläum und gibt in diesem Rahmen zudem einen Führungswechsel bekannt: Hans Peter Klebe hat die Einheit seit ihrer Gründung geleitet und wird demnächst in den Ruhestand gehen. Sein Nachfolger wird Matthias Arnold. Er übernimmt die Position des Country Head von GC&C Deutschland, sobald Klebes Ruhestand wirksam wird. Arnold ist bereits seit zehn Jahren bei GC&C tätig und derzeit Head of Underwriting für GC&C Deutschland.

Gegründet wurde GC&C Deutschland im Jahr 2016, und zwar innerhalb der Generali Deutschland AG. Sie bedient den Unternehmensbereich mit einem spezialisierten, technisch orientierten Underwriting-Modell. Bis zum Jahresende 2025 erreichte GC&C Deutschland laut eigenen Angaben 224 Mio. Euro an gebuchten Bruttoprämien und hielt die Combined Ratio unter 93%. Das Team besteht aus rund 100 Beschäftigten. Es kümmert sich um über 500 multinationale Versicherungsprogramme. In den letzten Jahren habe das Unternehmen seine digitale und technische Transformation beschleunigt und fortschrittliche Preistools, automatisierte Underwriting-Unterstützung im Sachbereich sowie verbesserte globale Vertragsmanagement-Fähigkeiten für multinationale Programme eingeführt, heißt es. (lg)

Bild: © Generali

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Der große Irrtum über KI-Automatisierungen im Maklerbüro http://www.asscompact.de/node/171105

Leona Spauszus ist Trainerin und Speakerin für künstliche Intelligenz im Versicherungsvertrieb. Als KI-Pionierin zeigt sie, wie KI den Arbeitsalltag von Vermittlern und Führungskräften im Vertrieb effizienter macht. Für AssCompact gibt sie in ihrer monatlichen KI-Kolumne praxisnahe KI-Tipps speziell für Makler.

171105 13. April 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Kaum ein Thema taucht derzeit im Zusammenhang mit künstlicher Intelligenz so häufig auf wie der Begriff „Automatisierung“ oder „Automationen“. Und viele Makler bekommen derzeit schnell den Eindruck, dass sich mit künstlicher Intelligenz nun ganze Büros automatisieren lassen. Doch bei genauerem Hinsehen zeigt sich: Eine Automatisierung hat zunächst einmal nichts mit künstlicher Intelligenz zu tun. Für Makler lohnt es sich daher, den aktuellen Hype rund um dieses Thema etwas genauer anzuschauen und richtig einzuordnen.

Automatisierung ist ein alter Schuh

Zunächst einmal ist Automatisierung nichts Neues. Schon Henry Ford führte im Jahr 1913 die bewegliche Fließbandproduktion ein und damit eine der bekanntesten Formen der Automatisierung.

Auch digitale Prozesse werden schon seit vielen Jahren automatisiert, lange bevor ChatGPT und ähnliche Systeme im Maklerbüro angekommen sind. Ein Kunde füllt auf einer Website ein Formular aus und erhält automatisch eine Bestätigungsmail. Nach einer Terminbuchung wird automatisch eine Kalendereinladung verschickt. Einige Tage später folgt eine Erinnerungsnachricht. Solche Abläufe basieren auf klar definierten Regeln. Wenn ein bestimmtes Ereignis (Trigger) ausgelöst wird, wird eine vorher festgelegte Aktion aktiviert. Technisch spricht man hier auch von Workflows oder Prozessautomatisierung.

Wie KI eine Automatisierung unterstützen kann

Während Automatisierung festen Regeln folgt, arbeitet KI mit Inhalten. Systeme wie ChatGPT oder ähnliche Large Language Models analysieren Texte, erkennen Muster und formulieren daraus neue Antworten. Sie können E-Mails erstellen, Inhalte zusammenfassen, komplexe Themen verständlich erklären oder Leads vorqualifizieren. Die Antwort entsteht jedes Mal neu auf Basis von Trainingsdaten und Wahrscheinlichkeiten.

Leads mit KI: Ein Praxisbeispiel

Ein potenzieller Kunde interessiert sich für eine Berufsunfähigkeitsabsicherung. Statt eines statischen Formulars chattet er mit einem KI-Assistenten auf der Makler-Website. Die KI kann in diesem Fall mehrere Aufgaben übernehmen.

Individuelle Bedarfsermittlung

Die künstliche Intelligenz fragt nicht nur Daten ab, sondern reagiert auf Antworten. Schreibt der Kunde zum Beispiel „Ich bin Handwerker“, kann die KI direkt spezifischer und anders auf den Interessenten eingehen als bei einem potenziellen Kunden mit einem Bürojob.

Vorklärung wichtiger Kriterien

Die KI kann im Dialog bereits klären, ob Vorerkrankungen bestehen oder ob der Kunde risikorelevante Hobbys ausübt. Sie gibt keine Beratung ab, bereitet aber eine mögliche Risikovoranfrage vor.

Vorqualifizierter Lead

Der Makler erhält dadurch einen durch KI vorqualifizierten Datensatz. Gleichzeitig kann die KI bereits eine individuelle Angebotsmail und Terminabstimmung mit dem Interessenten vorbereiten.

DSGVO bei KI-Automatisierungen mitdenken

Bei aller Begeisterung für KI-Automatisierungen sollte ein Punkt nicht vergessen werden: der Datenschutz. Gerade im Versicherungsvertrieb werden besonders sensible personenbezogene Daten verarbeitet. Dazu gehören zum Beispiel Gesundheitsangaben oder finanzielle Informationen.

Auch wenn sich Automatisierungen ohne KI mittlerweile relativ einfach DSGVO-konform umsetzen lassen, sieht das Ganze anders aus, wenn Makler hier künstliche Intelligenz in den Prozess einbinden wollen. Hier ist es wichtig, sich rechtlich genau zu informieren.

Die Checkliste: Macht KI-Automatisierung hier Sinn?

Nicht jeder Prozess sollte automatisiert werden und nicht jede Automatisierung braucht künstliche Intelligenz. Gerade deshalb lohnt es sich, sich bei jeder Automatisierung ein paar wichtige Fragen zu stellen:

  • Ist der Prozess überhaupt für eine Automatisierung geeignet?
  • Bringt die künstliche Intelligenz im Prozess einen spürbaren Mehrwert oder reicht ein einfacher Workflow?
  • Ist an dieser Stelle im Prozess der menschliche Kontakt für den Kunden entscheidend?
KI-Agenten statt komplexe Workflow-Builder

KI-Agenten wie Claude Cowork von Anthropic zeigen, wohin die schnelle KI-Entwicklung geht. Der KI-Agent ermöglicht die Automatisierung alltäglicher Aufgaben direkt auf dem eigenen lokalen Rechner. Statt einen Prozess vorab zu definieren und festzulegen, welcher Auslöser (Trigger) welche Aktion auslöst, beschreibt der Makler dem KI-Agenten einfach ein Ergebnis.

Der KI-Agent entscheidet selbst, welche Schritte dafür nötig sind, führt sie eigenständig aus und liefert das fertige Resultat. Kein Regelwerk, kein Workflow-Builder, kein komplexes technisches Set-up.

Fazit

Für Makler bedeutet das: Der Unterschied zwischen klassischer Automatisierung, KI-Automatisierung und einem KI-Agenten ist kein technisches Detail. Er verändert grund­legend, wie Arbeit im Maklerbüro organisiert werden kann. Wer heute noch mühsam Workflows konfiguriert, wird morgen einem KI-Agenten einfach sagen, was herauskommen soll. Das ist keine Zukunftsmusik, denn die ersten Anwendungen sind bereits da. Entscheidend ist nicht, jeden Trend mitzumachen, sondern zu verstehen, was sich wirklich verändert und was davon für das eigene Büro relevant ist. Künstliche Intelligenz hält den Rücken frei für das, was kein KI-Agent ersetzen kann: die persönliche Beratung des Maklers.

Im KI-Starterpaket erfahren Makler, mit welchen KI-Tools und welchen Prompts (KI-Befehlen) sie ihren digitalen KI-Klon erzeugen können, um Zeit und Kosten bei ihrem Online-Auftritt zu sparen. Dies kommt besonders Maklern entgegen, die ihre Sichtbarkeit ausbauen möchten, ohne selbst regelmäßig vor der Kamera zu stehen. Mehr Infos zum Starterpaket gibt es unter ki-starterpaket.asscompact.de.

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KI-Klon des Maklers: Wo digitale Doppelgänger eingesetzt werden

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Entwicklungen rund um KI und MVPs ist eines der Themen beim Makler-Summit Süd-West 2026 am 29. April in Kornwestheim. Weitere Informationen zu dem Event finden Sie auf asscompact.de/makler-summit-2026.
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Kein Elementarschutz: Dokumentation schützt Vermittler http://www.asscompact.de/node/171049

Ein Gewerbetreibender forderte von seinem Versicherer Schadenersatz, weil er angeblich nicht über den fehlenden Elementarschutz informiert worden sei. Die vom Kunden unterschriebene Beratungsdokumentation des Versicherungsvertreters zeugte jedoch von einer ordnungsgemäßen Aufklärung.

171049 13. April 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Ein Gewerbetreibender aus dem Ahrtal forderte nach der Flutkatastrophe 2021 Schadenersatz von seinem Versicherer. Er machte geltend, er sei nie über das Fehlen einer Elementarschadenversicherung informiert worden. Der zuständige Versicherungsvertreter hatte den Beratungsprozess jedoch umfassend dokumentiert, sodass der Versicherungsnehmer vor dem Landgericht (LG) Koblenz mit seiner Klage keinen Erfolg hatte.

Kläger behauptet fehlende Aufklärung über Elementarschadenversicherung

Der Kläger betrieb ein Gewerbe und unterhielt bei der Beklagten eine betriebliche Versicherung mit Betriebsinhalts- und Betriebsunterbrechungsversicherung. Der Abschluss erfolgte über einen Vermittler, wobei ein Beratungsprotokoll, ein Antrag sowie eine Beratungsdokumentation erstellt und vom Kläger eigenhändig unterschrieben wurden. Elementargefahren waren im Versicherungsvertrag nicht eingeschlossen.

Im Juli 2021 kam es zu der dramatischen Flutkatastrophe, in deren Folge der Kläger einen Schaden meldete. Der Versicherer lehnte die Regulierung ab, da keine Elementarschadenversicherung bestanden hatte.

Der Kläger machte geltend, sein Betrieb sei vollständig überschwemmt und beschädigt worden. Zudem führte er aus, er habe dem Vermittler einen Vorvertrag übergeben, der einen Elementarschutz enthielt, und verlangt, den Vertrag „eins zu eins“ zu übernehmen. Er behauptete, nicht über den fehlenden Elementarschutz informiert worden zu sein, und forderte Schadenersatz gemäß § 6 Abs. 5 VVG.

Der Versicherer wies dies zurück und argumentierte, dass der Kläger im Beratungsgespräch das gesamte Versicherungsportfolio vorgestellt bekommen habe und bewusst auf den Einschluss der Elementarversicherung verzichtet habe.

Beratungsdokumentation als Beweis für Verzicht auf Elementarschutz

Die 16. Zivilkammer des LG Koblenz wies die Klage jedoch ab. Die Kammer betonte, dass der Versicherungsnehmer die Darlegungs- und Beweislast für einen Schadenersatzanspruch trägt. Für die gerichtliche Überzeugungsbildung sei ein für das Leben brauchbarer Grad an Gewissheit erforderlich.

Entscheidend war die unterschriebene Beratungsdokumentation. Aus dieser ging klar hervor, dass der Versicherungsnehmer keine Versicherung weiterer Gefahren wünschte. An der Stelle „Zuschlag für Einschluss Elementarschäden“ waren keine Angaben eingetragen. Die Kammer sah darin einen hinreichenden Beleg dafür, dass der Kläger über den Umfang des Versicherungsschutzes informiert wurde und bewusst auf Elementargefahren verzichtet hatte.

Behauptungen des Klägers reichen vor Gericht nicht aus

Die eigenen Angaben des Klägers, dass die Unterschrift unter der Beratungsdokumentation in einer „Hauruck-Aktion“ erfolgt sei und keine Beratung stattgefunden habe, reichten nicht aus. Die Kammer stellte fest, dass die Aussagen des Klägers allein nur eine Möglichkeit, aber keine Überzeugung begründen und im Widerspruch zur schriftlichen Dokumentation stehen. Da es keine weiteren Beweismittel gebe, die die klägerische Darstellung zu den Umständen des Vertragsschlusses stützten, verbliebe es bei den Zweifeln. (bh)

LG Koblenz, Urteil vom 08.01.2026 – Az: 16 O 477/24

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Wohngebäude: Rolle des Maklers wird anspruchsvoller http://www.asscompact.de/node/171099

Für Versicherer war das Wohngebäudegeschäft in den letzten Jahren herausfordernd. Wie erlebt ein Versicherungsmakler die Entwicklungen? Wie erklärt man Kunden die deutlichen Preissprünge? Und welche Auswirkungen haben die Veränderungen im Markt auf Maklerunternehmen?

171099 12. April 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement Interview mit Kevin Klöber, Geschäftsführer der Klöber Versicherungsmakler GmbH
Herr Klöber, Ihr Maklerunternehmen spezialisiert sich unter anderem auf Immobilienversicherung. Was hat sich Ihrer Erfahrung nach im Wohngebäudegeschäft in den letzten zwei bis drei Jahren am stärksten verändert?

In den vergangenen fünf Jahren hat sich die Wohngebäudeversicherung von einem weitgehend stabilen Markt zu einem deutlich selektiveren Risikomarkt entwickelt. Wir erleben derzeit einen klaren Wandel im Markt. Lange stand vor allem der Preis im Fokus, heute entscheiden Risikoqualität, Gebäudestand und Schadenhistorie zunehmend darüber, ob und zu welchen Konditionen Versicherungsschutz möglich ist.

Die Wohngebäudeversicherung ist damit kein reines Vergleichsprodukt mehr, sondern ein aktives Risikomanagement-Thema. Für Makler und Kunden bedeutet das mehr Analyse, mehr Kommunikation und einen bewussteren Umgang mit der Frage, wie Gebäude dauerhaft versicherbar bleiben.

Wie erleben Sie die Zeichnungspolitik der Versicherer aktuell: Wird es vor allem teurer – oder wird es in bestimmten Segmenten tatsächlich schwerer, überhaupt noch Deckung zu bekommen?

Beides. Steigende Beiträge sind nur der sichtbarste Teil der Entwicklung. Parallel dazu sehen wir eine deutlich selektivere Zeichnungspolitik der Versicherer.

Schwieriger wird es nicht nur bei älteren Gebäuden mit überfälligen Instandhaltungen oder erhöhter Schadenbelastung. Zunehmend betroffen sind auch größere Gebäude und Objekte mit sehr hohen Versicherungssummen. Gerade bei größeren Wohn- und Gewerbeobjekten beobachten wir, dass Kapazitäten knapper werden und Versicherer genauer prüfen, welche Volumina sie noch zeichnen wollen.

Damit entsteht ein Spannungsfeld: In der Bau- und Immobilienbranche gilt häufig das Prinzip „immer größer, immer höher“. Gleichzeitig sinkt in Teilen des Versicherungsmarktes die Bereitschaft, genau diese großen Risiken zu übernehmen. Das führt dazu, dass sich selbst hochwertige Neubauten nicht mehr automatisch und zu jedem Preis versichern lassen.

Versicherer schauen heute sehr genau auf Bauweise, Nutzung, Lage und Schadenpotenzial eines Gebäudes. Für Makler bedeutet das deutlich mehr Abstimmung mit den Risikoträgern und einen höheren Aufwand, tragfähigen Versicherungsschutz zu organisieren. Für Kunden wird spürbar, dass Versicherbarkeit keine Selbstverständlichkeit mehr ist.

Wie erklären Sie Ihren Kunden – sowohl gewerblich als auch privat – Beitragssprünge? Haben Kunden mit einer Erklärung dafür Verständnis?

Transparenz ist hier entscheidend. Beitragssprünge lassen sich nur einordnen, wenn Kunden verstehen, was im Hintergrund passiert: gestiegene Schadenkosten, höhere Wiederherstellungskosten und eine veränderte Risikobewertung der Versicherer.

Diese Gespräche führen wir heute intensiver als früher. Es geht nicht mehr nur darum zu erklären, warum Beiträge steigen, sondern auch darum, jedes Objekt individuell zu betrachten. Wir schauen sehr genau hin: Wie ist der Zustand des Gebäudes? Welche Schäden gab es? Welche Maßnahmen wurden bereits umgesetzt?

Unser Ansatz ist klar: Individualität statt Pauschalisierung. Nicht jedes Gebäude ist gleichermaßen betroffen, und nicht jede Beitragsanpassung lässt sich über einen Kamm scheren. Deshalb beobachten wir Objekte kontinuierlich und prüfen, welche Lösungen im Einzelfall sinnvoll und realistisch sind.

Wenn Kunden nachvollziehen können, dass wir ihre Situation konkret einordnen und nicht nur Marktbewegungen weitergeben, entsteht in der Regel auch Verständnis für notwendige Anpassungen. Unsere Aufgabe als Makler ist nicht, jede Beitragssteigerung zu verhindern. Unsere Aufgabe ist, Entwicklungen einzuordnen, Handlungsspielräume aufzuzeigen und für jedes Objekt eine tragfähige Lösung zu finden.

Einige Versicherer haben ihr Neugeschäft in der Sparte in den letzten Jahren eingestellt, zum Teil auch nur für den Maklervertrieb. Hat Sie diese Entwicklung überrascht?

In der grundsätzlichen Entwicklung nicht – in der Breite und vor allem in der Geschwindigkeit allerdings schon. Dass sich einzelne Versicherer aus dem Neugeschäft zurückziehen, war angesichts der wirtschaftlichen Herausforderungen im Markt absehbar. Dass es jedoch in so kurzer Zeit mehrere Anbieter betrifft, hat uns durchaus überrascht. Viele Versicherer haben lange versucht, steigende Schadenkosten über Beitragsanpassungen auszugleichen. Inzwischen sehen wir, dass einige Versicherer ihre Bestände sehr genau prüfen und sich von problematischen Risiken trennen, während sie im Neugeschäft deutlich gezielter auswählen, welche Gebäude sie versichern wollen.

Für Makler bedeutet das eine stärkere Konzentration auf Versicherer, die den Markt langfristig begleiten wollen, und eine intensivere Risikoprüfung im Vorfeld. Der Markt sortiert sich neu und damit auch die Anforderungen an Beratung und Platzierung.

Welche Auswirkungen hat das auf Makler und deren Geschäft?

Die Rolle des Maklers verändert sich spürbar. Es reicht nicht mehr, Angebote einzuholen und zu vergleichen. Gefragt ist ein aktives Risiko- und Bestandsmanagement. Makler müssen Risiken frühzeitig erkennen, Sanierungs- und Präventionsmaßnahmen einordnen und Versicherer mit fundierten Informationen versorgen. Gleichzeitig wird die kommunikative Rolle wichtiger: Kunden müssen verstehen, warum sich der Markt verändert und welche Konsequenzen sich daraus ergeben.

Die Zeiten, in denen Wohngebäudeversicherung vor allem über den Preis entschieden wurde, gehen zu Ende. Beratungstiefe und Marktverständnis werden künftig stärker über den Mehrwert eines Maklers entscheiden.

Wie wird der Markt in der Wohngebäudeversicherung sich in den nächsten Jahren Ihrer Meinung nach entwickeln – und was bedeutet das für Makler und Versicherungsnehmer?

Wir gehen davon aus, dass sich der Markt in der Wohngebäudeversicherung weiter differenzieren und insgesamt anspruchsvoller bleiben wird. Klimabedingte Schadenereignisse, steigende Baukosten und eine selektivere Zeichnungspolitik der Versicherer werden Prämien und Versicherbarkeit weiterhin prägen.

Gleichzeitig beobachten wir, dass sich die Wohngebäudeversicherung zunehmend von einem standardisierten Produkt zu einem spezialisierten Markt entwickelt. Für bestimmte Gebäude, Lagen oder Versicherungssummen wird es immer mehr zum individuellen Platzierungsthema und damit in Teilen auch zu einem Nischensegment innerhalb der Sachversicherung.

Für Versicherungsnehmer bedeutet das, dass Versicherungsschutz nicht mehr selbstverständlich und jederzeit austauschbar ist. Instandhaltung, Prävention und professionelles Gebäudemanagement werden stärker darüber entscheiden, ob und zu welchen Konditionen Versicherungsschutz möglich bleibt.

Für Makler entsteht daraus eine klar anspruchsvollere Rolle. Wohngebäudeversicherung entwickelt sich vom Verwaltungsprodukt zum Beratungsprodukt. Wer Risiken frühzeitig einordnet, Bestände aktiv begleitet und transparent kommuniziert, wird für seine Kunden wichtiger denn je.

Lesen Sie auch: „Wir verhalten uns nicht wie ein typischer Makler“

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Digital Insurance Podcast: Facility Management und New Work http://www.asscompact.de/node/171103

Warum Facility Management die unsichtbare Grundlage für New Work ist und mehr als nur Instandhaltung, darum geht es in der neuesten Folge des Digital Insurance Podcast. Zu Gast bei Jonas Piela ist Jacqueline Baumer, Bereichsleiterin für Facility Management bei der SIGNAL IDUNA.

171103 12. April 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

In der aktuellen Episode des „Digital Insurance Podcast“ begrüßt Moderator Jonas Piela einen Gast, der eine oft unterschätzte, aber entscheidende Rolle in der modernen Arbeitswelt beleuchtet: Jacqueline Baumer, Bereichsleiterin für Facility Management bei der SIGNAL IDUNA. Unter dem Titel „Kein New Work ohne funktionierende Infrastruktur“ diskutieren die beiden, warum das Management von Gebäuden und Ressourcen weit mehr ist als nur ein Hausmeisterservice und wie es maßgeblich zum Erfolg der digitalen Transformation beiträgt.

Facility Management: Mehr als nur Instandhaltung

Jacqueline Baumer, die ihre Karriere als Architektin begann, teilt im Gespräch ihre Leidenschaft für das Facility Management. Sie betrachtet Gebäude nicht als statische Objekte, sondern als lebendige Orte der Begegnung, die einen wesentlichen Einfluss auf die Unternehmenskultur und das Wohlbefinden der Mitarbeiter haben. Ein Gebäude ist aus ihrer Sicht nie wirklich fertig; es entwickelt sich kontinuierlich mit seinen Nutzern weiter. Baumer koordiniert bei der SIGNAL IDUNA rund 5.000 Pflanzen und 65 Handwerker, um eine Umgebung zu schaffen, die Kreativität und produktives Arbeiten fördert.

Die unsichtbare Basis von New Work

Ein zentraler Aspekt des Gesprächs ist die Bedeutung einer funktionierenden Infrastruktur für moderne Arbeitskonzepte wie New Work. Baumer betont, dass technische Störungen – sei es eine flackernde Lampe oder eine defekte Kaffeemaschine – den Fokus der Mitarbeiter massiv stören können. Diese scheinbaren Kleinigkeiten summieren sich und beeinflussen die Wahrnehmung des Arbeitgebers sowie die allgemeine Arbeitsatmosphäre. Das Facility Management agiert hierbei oft im Verborgenen: Wenn alles reibungslos läuft, wird es kaum wahrgenommen. Erst bei Problemen, wie einem nächtlichen Wasserrohrbruch in der Tiefgarage, wird die Relevanz dieser Arbeit deutlich.

Nachhaltigkeit und technologische Innovation

Auch das Thema Nachhaltigkeit spielt eine zentrale Rolle. Die SIGNAL IDUNA setzt verstärkt auf energieeffiziente Lösungen, wie die Umrüstung auf LED-Beleuchtung und die Prüfung von Photovoltaik-Anlagen. Baumer erklärt, dass moderne Gebäude über komplexe Lüftungs- und Wärmekonzepte verfügen, die einen verantwortungsvollen Umgang mit Ressourcen ermöglichen. Die Digitalisierung hilft dabei, diese Prozesse zu steuern und durch computergestützte Programme (CAFM) Wartungsintervalle und Reparaturen effizient zu planen.

Zukunftsvisionen für die Bürowelt

Mit Blick auf die Zukunft diskutieren Piela und Baumer über die veränderte Nutzung von Büroflächen durch den Trend zum Homeoffice. Baumer sieht hierin eine Chance, die Attraktivität der Standorte durch zusätzliche Serviceleistungen zu erhöhen, etwa durch Concierge-Services oder Sportangebote. Das Ziel ist es, einen Mehrwert zu schaffen, der die Mitarbeiter gerne ins Büro zurückkehren lässt.

Hier geht es zur aktuellen Folge:
Über den Podcast

Jonas Piela berät die Versicherungswirtschaft hinsichtlich der digitalen Transformation in seiner Rolle als Managing Director bei Piela & Co. Digital Consultants. Außerdem betreibt er den Digital Insurance Podcast, für den er mit Managern aus der Branche über die Herausforderungen der Digitalisierung spricht. Zu finden ist der Podcast unter anderem bei Google, Apple und Spotify sowie unter insurancemedia.de/podcast.

Weitere Podcasts
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DOMCURA: Innovativ in der Wohngebäudeversicherung http://www.asscompact.de/node/171092

Das Herzstück jeder Immobilienabsicherung ist die Wohngebäudeversicherung. Für Versicherungsmakler ist sie ein unverzichtbares Produkt in ihrem Portfolio. DOMCURA gilt hier als Qualitätsführer mit moderner Technik und effizienten Abläufen – ein Vorteil für Vermittler und deren Kunden.

171092 12. April 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement Ein Artikel von Lars Fuchs, Vorstandsvorsitzender der DOMCURA

DOMCURA hat sich in der Wohngebäudeversicherung früh als Qualitätsführer etabliert. Aktuell verändert sich das Marktumfeld in diesem Geschäftsfeld so rasant wie nie zuvor. Anbieter von Wohngebäudeversicherungen stehen vor großen Herausforderungen. Sie müssen es schaffen, trotz steigender Schadenaufwendungen und höherer Risiken durch den Klimawandel die Beiträge für Hausbesitzer bezahlbar zu halten. Zugleich steigen die Erwartungen der Kunden und verlangen weit mehr als nur einen umfassenden Schutz, eine schnelle Schadenregulierung und absolute Verlässlichkeit.

Die DOMCURA kann bei Maklern mit unkomplizierten Deckungskonzepten, modernen Technologien und schlanken Prozessen punkten. Das Wohngebäudeportfolio wurde über verschiedene Risikoträger hinweg kontinuierlich und verlässlich platziert. Diese strategische Ausrichtung hat sich in den vergangenen Jahren bewährt. Obwohl die Schäden zugenommen haben und die Beiträge angepasst werden mussten, ist die Reputation von DOMCURA weiterhin stark.

Auf ein stabiles Fundament gebaut

Erwähnenswert sind die individuell gestaltbaren Module in der Wohngebäudeversicherung. Im Bereich der Elementarschadenabsicherung und bei der Integration moderner Sanierungsleistungen übertrifft DOMCURA den Marktstandard. Die Produktkonzepte werden kontinuierlich weiterentwickelt und an neue Ereignisse angepasst, etwa mit einer Absicherung gegen Schäden durch Teil-überschwemmungen infolge von Starkregen. Damit kann die Elementarschadenversicherung sinnvoll ergänzt werden. Außerdem lässt sich die Rohbauversicherung auf bis zu 24 Monate beitragsfreien Versicherungsschutz gegen Feuer, Sturm und Hagel erweitern. Der Exklusiv-Schutz als vierte Tariflinie garantiert die Leistungsstärke des Topschutzes inklusive aller optionalen Bausteine. Mehrkosten werden bei nachhaltigen oder energieeffizienten Sanierungsmaßnahmen übernommen sowie Spezialleistungen für denkmalgeschützte oder besondere Gebäudearten angeboten. Auch Nachhaltigkeitsaspekte spielen in der Produktgestaltung eine Rolle. Hier liegt ein besonderer Fokus auf präventiven Ansätzen in der Gebäudeversicherung. Ziel ist, Schäden durch vorbeugende Maßnahmen zu verringern, was langfristig die Beiträge stabil hält.

Innovationsvorsprung ausbauen

Die aktuellen Marktentwicklungen und der rasante technologische Fortschritt erfordern eine leistungsfähige und zukunftssichere Systemlandschaft. Ein modernes Bestandsführungssystem bildet dabei eine zentrale Grundlage und bietet konkrete Vorteile wie etwa kürzere Produktanpassungszyklen. Die verkürzte „Time to Market“ ist ein entscheidender Wettbewerbsvorteil. Sie stärkt die Position im Markt, erhöht die Kundenzufriedenheit und sorgt dafür, dass Vertriebspartner stets mit den neuesten und besten Lösungen beraten können. Zudem reduziert die schnellere Einführung neuer Produkte die Ressourcenbindung in der Entwicklung und sorgt für effizientere Abläufe, was wiederum Vertriebspartnern und Kunden zugutekommt.

Moderne Maklerservices

Technologische Entwicklungen bilden das Fundament für die künftige Ausrichtung von DOMCURA. Mit einem neuen Makler-Portal werden Arbeitsabläufe spürbar vereinfacht – angefangen bei einem intuitiven Einstieg über eine digitalisierte Bestandsverwaltung bis hin zu einer KI-basierten Unterstützung im Service- und Schadenmanagement. DOMCURA setzt kontinuierlich auf die Optimierung automatisierter Schadenbearbeitung und nutzt dabei ihre KI-Expertise. KI-Anwendungen werden Schritt für Schritt auf zentrale Geschäftsprozesse ausgeweitet – dies umfasst sowohl die Bearbeitung von Schadenfällen und das Vertragsmanagement als auch die Angebotserstellung und die Integration unterstützender Assistenzsysteme. Darüber hinaus erfolgt ein gezielter Ausbau digitaler Self-Service-Angebote für Makler und Kunden, um Abläufe noch effizienter und transparenter zu gestalten.

Zusätzlich bietet DOMCURA ihren Vertriebspartnern einen umfassenden Maklerservice sowie verschiedene Weiterbildungs- und Informationsformate an, die ihre tägliche Arbeit unterstützen. So erleichtert der Maklerservice beispielsweise die Bearbeitung komplexer Schadenfälle. Die schnelle und professionelle Schadenbearbeitung sorgt für eine hohe Kundenzufriedenheit und entlastet Makler im Tagesgeschäft. Darüber hinaus beteiligt DOMCURA ihre Vertriebspartner an der Entwicklung innovativer Versicherungslösungen, was deren Marktposition und Erfolg sichert. Maklerservice und -beteiligung stärken die Marktposition von Maklern und unterstützen sie, ihre Kunden besser beraten zu können, und das nicht nur mit Preisargumenten.

Bewährtes erhalten, Wandel verantwortungsvoll steuern

DOMCURA geht den nächsten Schritt und richtet sich konsequent auf die Anforderungen der Zukunft aus. So erfolgt in Kürze eine gezielte Erweiterung des Gewerbegeschäftes für kleine und mittlere Unternehmen. Für Makler und Risikoträger heißt das: Sie können sich auf einen Partner verlassen, der aktuelle Marktentwicklungen verantwortungsvoll begleitet und eine stabile Geschäftsentwicklung ermöglicht.

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Altersvorsorgedepot: Erstes Produkt für Makler und Vermittler http://www.asscompact.de/node/171101

Die Geldanlage-Plattform growney und der Vermögensverwalter Vanguard kooperieren für ein Whitelabel-Produkt, mit dem ab Januar 2027 auch das neu beschlossene Altersvorsorgedepot umgesetzt werden soll. Das Produkt steht Maklern und Vermittlern für den Vertrieb zur Verfügung.

171101 12. April 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Vor gut zwei Wochen verabschiedete der Bundestag die private Altersvorsorgereform. Mit dabei: das staatlich geförderte Altersvorsorgedepot, erstmals mit flexiblen Garantie-Optionen.

Nachdem das Ganze nun beschlossene Sache ist, dürfte es nur eine Frage der Zeit gewesen sein, bis die ersten Produktgeber mit ihren Entwicklungen und auch mit ihrer Kommunikation starten wollen.

Zusammenarbeit zwischen growney und Vanguard

Nun gibt es die erste konkrete Ansage, nämlich zu einer Whitelabel-Lösung der Anlage-Plattform growney, die in Zusammenarbeit mit dem Vermögensverwalter Vanguard auf den Markt gebracht wird. Dabei soll nach einer kurzen Beratung eine passende Anlagestrategie mit Vanguard-ETFs zusammengestellt werden. Ziel ist, mit der Vertriebslösung ab Januar 2027 das Altersvorsorgedepot umzusetzen.

Die Lösung orientiere sich laut der Pressemitteilung an den Bedürfnissen heutiger Anleger und all jener, die vom neuen Altersvorsorgedepot profitieren wollen. Makler- und Vermittlerorganisationen können die neue Platform-as-a-Service für ihren Vertrieb nutzen mit eigenem Branding. Weiterhin können optional Tages- und Festgeld-Angebote eingebunden werden. (mki)

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K.I.T.T. und seine Enkel: Die Zukunft der Mobilität http://www.asscompact.de/node/171096

Während in Deutschland die Verbreitung von E-Mobilität eher schleppend in die Gänge kommt, ist der Anteil der E-Fahrzeuge im Vergleich zu Verbrennern in China deutlich größer. Chinesische Hersteller drängen mit hochtechnologisierten Fahrzeugen auf den Markt, und das auch in Europa.

171096 11. April 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement Ein Artikel von Mariko Wassy, Bereichsleiterin Technisches Underwriting bei E+S Rückversicherung AG

Schon in den 1980er-Jahren konnte man mit seinem Auto sprechen. Allerdings nur, wenn man Michael Knight hieß und über ein mit künstlicher Intelligenz ausgestattetes Auto namens K.I.T.T. verfügte. Was uns die Fernsehserie „Knight Rider“ damals vor Augen führte, nähert sich heute mit rasanter Geschwindigkeit der Realität. Sprachsteuerung hat nicht zuletzt seit dem Durchbruch von KI-Anwendungen große Fortschritte gemacht und innerhalb weniger Jahre nach Veröffentlichung von ChatGPT Einzug ins Fahrcockpit erhalten.

In Ländern wie China und den USA gehören Robotaxis schon heute mancherorts zum Stadtbild. Lange Zeit galt Tesla als führender Hersteller innovativer Elektroautos. Mittlerweile staunt man jedoch eher über die Fortschritte chinesischer Automarken wie BYD, Nio oder Xpeng.

Warum ist das für Deutschland relevant? Technologische Begeisterung für Elektroautos trifft auch in Europa zunehmend auf erschwingliche Preise – eine Kombination, die auch im deutschen Kfz-Markt Wachstum bei innovativen Elektrofahrzeugen verspricht. Ein Blick auf den chinesischen Markt ist damit ebenso ein Blick in die Zukunft der Mobilität in Europa und bietet relevante Einblicke für Kfz-Versicherer.

„Erlebnis Auto“

Im Jahr 2025 stammten in Deutschland bereits 2,6% der neu zugelassenen Pkw von chinesischen Herstellern. Betrachtet man rein elektrische Modelle, lag der Anteil schon bei über 5%. Damit zeigt sich heute ein signifikantes Wachstum auf kleiner Basis. In China ist die Basis hingegen schon heute deutlich größer: Rund 75% aller E-Autos weltweit werden dort verkauft. Während die Zulassungszahlen insgesamt stagnieren, wächst das E-Auto-Segment dynamisch weiter. Marken wie Li Auto, Geely, BYD oder Nio prägen diesen Trend und setzen neue Impulse.

Mit dieser Dynamik verändert sich jedoch nicht nur die technologische Landschaft, sondern auch das Verständnis davon, was ein Auto heute leisten soll. Immer deutlicher zeigt sich, dass nicht mehr die Mobilität selbst im Zentrum der Vermarktung steht, sondern zunehmend das „Erlebnis Auto“. Moderne Displays, Entertainment-Ausstattung und digitale Vernetzung rücken in den Vordergrund und sprechen eine technikaffine, erlebnisorientierte Zielgruppe an.

Der KI-Assistent NOMI von Nio, ein kleiner, kugeliger Bot auf dem Armaturenbrett, reagiert auf Sprachbefehle und begleitet aktiv durch die Fahrt. NOMI steuert zahlreiche Fahrzeugfunktionen, etwa Klimaanlage, Fenster, Licht, Navigation oder Entertainment, und zwar ohne dass der Fahrende die Hände vom Lenkrad nehmen muss. Dadurch bleibt die Aufmerksamkeit auf der Straße.

Vom Autohaus zum Tech-Store

Mit der neuen Zielgruppe und den zunehmend digitalen Fahrzeugfunktionen verändern sich auch die Vertriebswege. Moderne Elektroautos werden in China heute nicht mehr ausschließlich in großen Autohäusern verkauft – sie rücken zunehmend in die Mitte moderner Tech-Stores. So steht im Shoppingviertel von Shenzhen im Store von Xiaomi ein Modellauto selbstverständlich neben Smartphones, Laptops und Smartwatches. Kunden können dort Sitzbezüge konfigurieren oder Felgen auswählen.

Und dennoch ist nicht alles Gold, was glänzt: Die produzierten Fahrzeuge stoßen im Ausland derzeit noch auf eine vorsichtige Kundschaft. Dabei sind viele chinesische Hersteller ihren Konkurrenten im Ausland heute technologisch weit voraus, insbesondere bei Batterien und beim Thema Sicherheit. So entwickelte BYD etwa eine innovative Batterie, die im Unterschied zu herkömmlichen Akkus selbst bei starker Beschädigung nicht explodiert.

Daten als Schlüssel zum differenzierten Versicherungstarif

Für Versicherer sind bei modernen (Elektro-)Autos vor allem die Assistenzsysteme im Verborgenen relevant. Viele Fahrzeuge verfügen bereits heute über einen hohen Automatisierungsgrad – Abstandswarner, Brems- und Spurhalteassistenten inklusive. Sinkende Schadenhäufigkeiten und steigende Schadendurchschnitte lassen sich bereits heute beobachten.

Ein wesentlicher Unterschied liegt jedoch in der Datengrundlage: Umfassende Fahrzeugdaten werden in China zentral erfasst und auf einer nationalen Plattform zusammengeführt. Aus diesem Datenpool können Softwareunternehmen beispielsweise im Auftrag von Versicherern individuelle Risikoprofile ableiten, die aufgrund der Menge der verfügbaren Informationen deutlich genauer sind. In Deutschland hingegen ist die Nutzung solcher Daten für Telematiktarife noch am Anfang. Mangels umfassend verfügbarer Fahrzeugdaten müssen Versicherer auf alternative Datenerhebungen ausweichen. Eine flächendeckende Datenverfügbarkeit hätte das Potenzial, Tarifierungsansätze grundlegend zu verändern.

Neben der Tarifierung hat die Nutzung künstlicher Intelligenz längst auch die Schadenbearbeitung erreicht. Chinesische Versicherer regulieren Schäden bereits innerhalb weniger Minuten, während in Schaden-Centern KI-Agenten erste Anrufe übernehmen. Dieser Automatisierungsgrad senkt Prozesskosten und kann perspektivisch zu niedrigeren Prämien für Versicherte beitragen.

Rückschlüsse für den deutschen Kfz-Versicherungsmarkt

Bei allem Fortschritt wird es daher entscheidend bleiben, die Märkte nicht isoliert zu betrachten. Chinesische Unternehmen wollen in Europa expandieren und setzen auf Komfort, digitale Features und attraktive Preise. Kommen ihre Fahrzeuge hier flächendeckend auf die Straße und werden Fahrzeugdaten breiter verfügbar, sollten Versicherer diese effizient nutzen, um keinen Nachteil im Pricing zu haben. Auch die Schadenbearbeitung kann davon profitieren, insbesondere bei kleineren Sachschäden, die sich durch digitale Prozesse und automatisierte Analysen deutlich schneller regulieren lassen.

Noch sind die Neuzulassungen chinesischer Marken in Deutschland gering, steigen jedoch kontinuierlich. Langfristig werden hochtechnologisierte Fahrzeuge aus China auch hierzulande Maßstäbe im Zusammenspiel von Mobilität, Technologie und Service setzen und womöglich neue Marktstandards definieren. Dann heißt es allerdings nicht mehr: „K.I.T.T., komm und hol mich ab“, sondern vielleicht: „NOMI, was ist für mich die beste Kfz-Versicherung?“

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Gilt ein geplatzter Reifen in der Vollkaskoversicherung als Unfall? http://www.asscompact.de/node/171081

Ein geplatzter Reifen kann auf der Autobahn zu erheblichen Schäden führen. Doch nicht jeder Fall fällt automatisch unter den Schutz der Vollkaskoversicherung. Das OLG Dresden hatte zu entscheiden, ob der Versicherer die Reparaturkosten infolge eines Reifenplatzers übernehmen muss oder nicht.

171081 10. April 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Ein Reifenplatzer auf der Autobahn kann schnell zum Albtraum werden. Plötzlich knallt es, das Fahrzeug wird unkontrollierbar, oftmals entstehen erhebliche Folgeschäden. Viele Versicherte gehen in solchen Fällen davon aus, dass die Vollkaskoversicherung den Schaden problemlos übernimmt. Doch so einfach ist es nicht, wie das Oberlandesgericht (OLG) Dresden entschieden hat.

Unfall oder Betriebsschaden: die entscheidende Abgrenzung

Für die Frage, ob die Vollkasko zahlt, ist entscheidend, ob ein Schaden als Unfall oder als Betriebsschaden einzustufen ist. Ein Unfall liegt nur dann vor, wenn ein von außen einwirkendes Ereignis plötzlich und unmittelbar auf das Fahrzeug einwirkt. Schäden durch Abnutzung, Materialermüdung oder Vorschäden fallen dagegen unter das normale Betriebsrisiko und sind nicht versichert.

Im konkreten Fall fuhr ein Versicherungsnehmer auf der Autobahn, als plötzlich der rechte Hinterreifen platzte. Das Fahrzeug geriet ins Schleudern und mehrere Teile wurden beschädigt. Weder der Fahrer noch zwei Zeugen konnten als Ursache auf der Fahrbahn Gegenstände, Schlaglöcher oder sonstige äußere Einflüsse erkennen.

Der Versicherungsnehmer meldete den Schaden seiner Vollkaskoversicherung, doch der Versicherer lehnte die Kostenübernahme ab. Nach Ansicht der Versicherung war kein äußeres Ereignis nachweisbar, das den Reifen beschädigt hätte, und der Schaden sei vielmehr auf eine bereits bestehende Vorschädigung des Reifens zurückzuführen.

Das OLG Dresden bestätigte diese Einschätzung. Ein Sachverständiger stellte fest, dass der Reifen bereits vor dem Platzen erheblich vorgeschädigt war und die Schäden auf Materialermüdung zurückzuführen seien. Damit fehlte der erforderliche äußere Einfluss für die Anerkennung eines Unfalls.

Auch die vom Versicherungsnehmer angeführte Intransparenz der Versicherungsbedingungen sah das Gericht nicht gegeben: Für einen durchschnittlichen Versicherungsnehmer sei ohne Schwierigkeiten erkennbar, dass Schäden an Reifen grundsätzlich nicht vom Versicherungsschutz umfasst sind. Auch die Regelung, unter welchen Bedingungen Reifenschäden doch versichert wären, sei klar verständlich gewesen.

Leistungsablehnungen aufgrund von Reifenschäden keine Seltenheit

Leistungsablehnungen aufgrund von Reifenschäden in der Kaskoversicherung kommen regelmäßig vor, erläutert Jens Reichow, Partner der Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow auf der Website der Kanzlei. Selbst wenn für den Versicherungsnehmer der Eindruck eines Unfalls bestehe, heiße das nicht automatisch, dass ein versicherter Unfall im Sinne der Versicherungsbedingungen vorliege. Jeder Fall müsse individuell geprüft werden, insbesondere die Umstände des Schadens und mögliche Vorschäden. (bh)

 

OLG Dresden, Beschluss vom 11.06.2025 – Az: 4 U 88/25

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DACH-Versicherer nicht gut auf KI-Regulatorik vorbereitet http://www.asscompact.de/node/171102

Der IT-Dienstleister Adacta hat eine Studie zum Thema Schadenautomatisierung in der europäischen Versicherungsbranche durchgeführt. Bei der digitalen Schadenannahme sieht es in der DACH-Region gut aus – die KI-Regulatorik macht ihnen jedoch noch zu schaffen.

171102 10. April 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die „State of Claims Automation 2026” ist die aktuelle Studie aus dem Hause Adacta zum Thema Schadenbearbeitungsautomatisierung in der europäischen Versicherungsbranche. Sie basiert auf den Ergebnissen einer Umfrage unter 110 leitenden Entscheidungsträgern der Versicherungsbranche aus fünf europäischen Regionen und beleuchtet den aktuellen Stand sowie die Zukunftsaussichten der Schadenautomatisierung. Fast 50% der Teilnehmer auf C-Level kamen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz.

Die Ergebnisse machen deutlich: DACH-Versicherer verfolgen dasselbe Automatisierungsziel wie der Rest Europas, setzen jedoch andere Schwerpunkte, so Adacta. Besonders stark ist die Region demnach bei der digitalen Schadenannahme, der Betrugserkennung und einer ausgeprägten Kundenorientierung. Zudem messen Versicherer in der DACH-Region Kennzahlen zur Kundenzufriedenheit und Betrugsaufdeckungsraten eine größere Bedeutung bei als der europäische Durchschnitt.

Schwachstelle KI

Gleichzeitig zeigt der Bericht eine klare Schwachstelle: Bei der regulatorischen Vorbereitung auf KI liegt die DACH-Region hinter dem Gesamtmarkt zurück. Nur 12% der Befragten in DACH sehen ihr Unternehmen als sehr gut vorbereitet auf neue Vorgaben wie den EU AI Act – im Vergleich zu 19% in der europäischen Gesamtstichprobe. Mehr als ein Viertel gibt an, bislang nur über ein begrenztes Bewusstsein oder wenige konkrete Maßnahmen zu verfügen. Das deutet, so Adacta, auf eine relevante Compliance-Lücke hin, obwohl die Regulierung bereits in Kraft ist.

Und auch beim Thema generative KI agieren DACH-Versicherer vorsichtiger als andere europäische Marktteilnehmer. Zwar geben 93% an, generative KI bereits zu nutzen, zu testen oder sich dafür zu interessieren. Gleichzeitig ist der Anteil jener höher, die die Entwicklung zunächst beobachten wollen, statt schon heute aktiv neue Anwendungsfälle voranzutreiben. Diese Zurückhaltung passt zum regionalen Fokus auf Präzision, Verlässlichkeit und kontrollierte Umsetzung.

Trotz aller Unterschiede gibt es aber auch klare Gemeinsamkeiten mit dem europäischen Gesamtmarkt: Rund die Hälfte der Versicherer nennt veraltete IT-Systeme als größtes Hindernis für mehr Automatisierung. Gleichzeitig planen rund 80%, ihre Investitionen in Automatisierung in den kommenden zwei Jahren zu erhöhen. Keiner der Befragten plant Kürzungen. (mki)

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Das sind die Maklerfavoriten in der Kindervorsorge http://www.asscompact.de/node/171098

Ob fürs Studium oder Ausbildung, das erste eigene Zuhause oder für die Altersvorsorge: Viele Eltern möchten auch finanziell für ihre Kinder vorsorgen. Welche Versicherer bevorzugen Makler bei der Kindervorsorge? Die aktuellen Maklerfavoriten hat die Studie AssCompact TRENDS I/2026.

171098 10. April 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Studium, Ausbildung, Weltreise, das erste eigene Auto, das erste eigene Zuhause, Altersvorsorge: Im Laufe des Lebens wird so einiges an Kapital benötigt. Viele Eltern möchten schon früh mit der finanziellen Absicherung ihrer Kinder beginnen – auch oder vielleicht besonders wegen der wirtschaftlichen Situation.

Versicherer bieten dafür Tarife, die speziell für die Kindervorsorge konzipiert sind – das bedeutet, Eltern, Großeltern oder Paten können einzahlen. Im Erwachsenenalter können die Kinder den Vertrag dann selbst übernehmen und weiterführen.

Der Vorteil dabei: Je früher mit dem Sparen angefangen wird, desto höher ist der Zinseszinseffekt. Das bedeutet, auch kleine Beträge können über die Zeit zu einem ansehnlichen Betrag führen, den die Kinder später nutzen können.

Welche Versicherer bevorzugen Makler in der Kindervorsorge?

Welche Versicherer bevorzugen Makler im Bereich Kindervorsorge? Die aktuellen Maklerfavoriten hat die Studie „AssCompact TRENDS I/2026“. In der Studie geben 40% der teilnehmenden Makler an, regelmäßig Produkte in diesem Bereich zu vermitteln.

In der aktuellen Studie können sich gleich zwei Versicherer den Bronzerang teilen: die LV 1871 und Baloise. Während die Baloise damit ihre Platzierung halten kann, muss die LV 1871 im Vergleich zum Vorquartal einen Rang einbüßen.

Auf Platz 2 findet sich die uniVersa. Der Versicherer mit Sitz im fränkischen Nürnberg kann somit im Vergleich zur Vorstudie gleich zwei Plätze gutmachen. Auch der Spitzenreiter kommt aus Franken: die NÜRNBERGER, die damit zum wiederholten Male der Maklerfavorit in diesem Bereich ist. Gemeinsam können die vier Versicherer 59,1% der Maklerstimmen auf sich vereinen.

Weitere 35,4% der Stimmen entfallen auf die folgenden Versicherer: Allianz, Alte Leipziger, Stuttgarter, Die Bayerische, VOLKSWOHL BUND, Continentale und Swiss Life.

Wie wird sich die Kindervorsorge künftig entwickeln?

Die Studie befragt teilnehmende Makler auch, wie sie die künftige Entwicklung im Bereich Kindervorsorge beurteilen. So erwarten mehr als die Hälfte der Teilnehmenden (53,4%) dass sich das Geschäft im Bereich Kindervorsorge in den nächsten ein bis fünf Jahren „gut“ oder sogar „sehr gut“ entwickeln wird. Im Produkt-Trend-Indikator wird die Kindervorsorge zudem als potentieller Aufsteiger gehandelt.

Über die Studie

Die Online-Befragung zur Studie „AssCompact TRENDS I/2026“ wurde vom 05.01.2026 bis 21.01.2026 durchgeführt. Nach einer Qualitätsprüfung flossen die Stimmen von 256 Vermittlerinnen und Vermittlern aus der Finanz- und Versicherungsbranche in die Stichprobe ein, die ein sehr gutes Abbild der Assekuranz- und Finanzvermittlerinnen und -vermittler hinsichtlich der Alters- und Geschlechtsstruktur darstellt. Die Studie kann hier erworben werden.

Lesen Sie auch: Hitparade und Trendindikator: Welche Produkte liegen bei Maklern vorne?
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Motorradversicherung: Das sind die aktuellen Maklerfavoriten http://www.asscompact.de/node/171079

Mit dem Frühling kehren auch die Motorradfahrer mit ihren Bikes aus der Winterpause zurück auf die Straßen. Dabei darf der passende Versicherungsschutz nicht fehlen. Doch auf welche Anbieter setzen Vermittler in der Motorradversicherung? Die Maklerfavoriten zeigt eine AssCompact Bildergalerie.

171079 9. April 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement ]]>
SIGNAL IDUNA überarbeitet Kfz-Tarif http://www.asscompact.de/node/171080

Die SIGNAL IDUNA überarbeitet zum 01.05.2026 ihre Tarifstruktur im Bereich Kraftfahrt. Diese ermöglicht über zwei Produktlinien die Wahl zwischen einem Rundum-Schutz und einem flexibel anpassbaren Grundschutz.

171080 9. April 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Zum 01.05.2026 bringt SIGNAL IDUNA einen neuen Kraftfahrttarif auf den Markt. Die grundlegend überarbeitete Tarifstruktur ermöglicht über zwei Produktlinien die Wahl zwischen einem Rundum-Schutz und einem flexibel anpassbaren Grundschutz, so die SIGNAL IDUNA. Leistungen und Deckungen sind neu erweitert.

Neuerungen in der Produktlinie Premium

Die Produktlinie Premium bietet eine All-Risk-Deckung für den Akku von Elektro- und Hybridfahrzeugen. Außerdem ist jetzt der bisherige optionale Autoschutz-Baustein integriert. SIGNAL IDUNA hat so die Neu- und Kaufwertentschädigung für Pkw auf 36 Monate nach Erstzulassung oder Erwerb verlängert – zur besseren Absicherung von Totalschäden oder Diebstählen.

Auch ist nun die Kostenübernahme von Smart-Repair-Maßnahmen bei Kleinschäden eingeschlossen und es gibt nun höhere Leistungsgrenzen, etwa für Folgeschäden nach Tierbissen, die bis zu 20.000 Euro versichert sind. Ebenfalls im Versicherungsschutz enthalten sind Schäden infolge von Zusammenstößen mit Tieren aller Art.

Eine neue Wertminderungsentschädigung gleicht in der Vollkasko nach größeren Reparaturen den Wertverlust des Fahrzeugs zum Teil aus und es sind nun festinstallierte Dashcams mitversichert.

Weiterhin bildet der neue Kraftfahrttarif Carsharing ab. Nach einem Unfall mit einem geteilten Fahrzeug zahlen Versicherte nur ihre tariflich festgelegte Selbstbeteiligung statt der oft hohen Selbstbeteiligung durch den Carsharing-Anbieter.

Neuerungen bei Elektro- und Hybridfahrzeugen

Bei Elektro- und Hybridfahrzeugen beinhaltet der Versicherungsschutz für den Akku neben der klassischen Kaskodeckung auch Schäden durch Bedienfehler, Ungeschicklichkeit und Kurzschluss. Darüber hinaus ist der Diebstahl der heimischen Wallbox mit bis zu 3.000 Euro versichert.

Neuerungen in der Produktlinie Basis

Die Produktlinie Basis soll durch die Neuaufstellung flexibler werden. Versicherte können ihren Versicherungsschutz nun individuell erweitern, und zwar mit allen verfügbaren Zusatzbausteinen wie dem Fahrerschutz oder der GAP-Deckung. Diese Option war bisher dem Premium-Tarif vorbehalten. Auch für Fahrerinnen und Fahrer von E-Autos steht nun ein passendes Elektroschutz-Paket im Basis-Tarif zur Verfügung. (mki)

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Versicherungen: Alltagsrisiken gut abgesichert, Vorsorge weniger http://www.asscompact.de/node/171077

Die Deutschen sind umfassender gegen Alltagsrisiken abgesichert als noch vor einigen Jahren. Das zeigt eine neue Auswertung des GDV. Doch während etwa Haftpflicht- und Krankenzusatzversicherungen häufiger nachgefragt werden, ist die Situation bei der Altersvorsorge umgekehrt.

171077 9. April 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Der Versicherungsschutz in Deutschland hat sich in den letzten Jahren verschoben. In privaten Haushalten sind besonders kurzfristige und konkrete Risiken heute umfassender abgesichert als noch vor wenigen Jahren, wie eine Auswertung des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) zeigt.

Die Daten dazu stammen aus der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe des Statistischen Bundesamts, eine repräsentative Statistik, für die alle fünf Jahre rund 60.000 deutsche Haushalte befragt werden. Die aktuellen Daten stammen aus dem Jahr 2023 und werden mit der Erhebung aus dem Jahr 2018 verglichen.

Anteil der Haushalte mit privater Krankenzusatzversicherung deutlich höher

Laut GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen legen die Deutschen großen Wert auf Sicherheit. Das zeige sich insbesondere in der Schaden- und Unfallversicherung. „Heute schützen sich Menschen umfassender vor alltäglichen und existenziellen Risiken“, so Asmussen weiter. „Daran sieht man, welchen Stellenwert finanzielle Sicherheit für viele Haushalte hat.

Mit einem Anteil von knapp 90% ist der Anteil der Haushalte, die über eine private Haftpflichtversicherung verfügen, am größten. Vor fünf Jahren lag der Anteil bei 82,8%. Auch die Rechtsschutzversicherung legt im Fünfjahresvergleich zu, von 46,2% auf 49,8%, genauso wie die Hausratversicherung, deren Anteil von 75,7% auf 78% klettert.

Den stärksten relativen Anstieg verzeichnen private Krankenzusatzversicherungen. Heute hat fast die Hälfte aller privaten Haushalte (47,5%) eine Krankenzusatzversicherung, in der Erhebung von 2018 waren es noch es noch 31,6%.

Klassische Altersvorsorge: Verbreitung sinkt

In der Altersvorsorge zeigt sich ein gegenläufiger Trend. Besonders die kapitalbildende Lebensversicherung verliert an Bedeutung: Ihr Anteil ist von rund 32% auf unter 28% gesunken. Auch die Verbreitung von privaten Unfallversicherungen, Riester- und Basis-Rentenversicherungen ist im Vergleich zu 2018 niedriger.

„Diese Ergebnisse zeigen: Durch starre Garantien, wenig Flexibilität und ein geändertes Zinsumfeld haben Vorsorgemöglichkeiten wie Riester zunehmend an Attraktivität verloren“, erklärt Asmussen. Die Verbreitung von privaten Rentenversicherungen dagegen liegt mit 23% auf stabilem Niveau.

BU: Verbreitung korreliert mit Haushaltseinkommen

Einen leichten Zuwachs gibt es auch in der Risikolebensversicherung mit 18,7% (+1,5 Prozentpunkte) sowie in der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) mit 26,7% (+1,1 Prozentpunkte). In der BU zeigt sich zudem der Trend, dass die Verbreitung mit steigendem Haushaltseinkommen zunimmt. Während bei den unteren zwei der neun Einkommensklassen die Verbreitung unter 10% liegt, besitzt in den oberen Einkommensklassen mehr als jeder zweite Haushalt mindestens eine BU-Police.

Private Pflegezusatzversicherung bleibt Ladenhüter

Auch Kfz-Versicherungen sind mit 81,2% stark verbreitet. Da eine Kfz-Haftpflichtversicherung verpflichtend ist, korreliert die Verbreitung dieser Versicherung jedoch mit der Anzahl an Fahrzeugen. Der Bestand an Kraftfahrzeugen ist zwischen den Jahren 2018 und 2023 angestiegen, und somit ist auch die Anzahl an Versicherungen angestiegen.

Das „Schlusslicht“ unter den Versicherungen ist die private Pflegezusatzversicherung. Gerade einmal 8,7% der Haushalte hatten im Jahr 2023 eine dementsprechende Absicherung. (js)

Lesetipp der Redaktion: Schadeninflation: Versicherer müssen Geschäftsmodell verändern
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hendricks ernennt Leitung für neuen Spezialbereich http://www.asscompact.de/node/171076

Die hendricks GmbH baut einen eigenen Spezialbereich Financial Institutions auf. Damit reagiert der Spezialversicherungsmakler für Financial Lines auf steigende regulatorische, operative und haftungsrechtliche Anforderungen. Aufbau und Leitung des neuen Bereichs übernehmen Regina Brune und Harald Kayser.

171076 9. April 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die hendricks GmbH, Spezialversicherungsmakler für Financial Lines, gründet zum 15.04.2026 einen eigenen Spezialbereich Financial Institutions. Damit baut das Unternehmen sein Leistungsportfolio für Finanzdienstleister weiter aus. Der strategische Schritt ist laut hendricks eine Reaktion auf die steigenden regulatorischen, operativen und haftungsrechtlichen Anforderungen von Banken, Sparkassen und weiteren Finanzinstituten.

Regina Brune und Harald Kayser, die zuvor jeweils bei der VÖB Service GmbH, einem Tochterunternehmen des Bundesverbandes öffentlicher Banken, waren, übernehmen den Aufbau und die Leitung des neuen Spezialbereichs. Beide bringen hendricks zufolge langjährige Erfahrung in der Beratung von Finanzdienstleistern mit.

Der neue Spezialbereich soll die umfassende Financial-Lines-Expertise der hendricks GmbH mit einem maßgeschneiderten Serviceangebot speziell für Finanzdienstleister bündeln. Dazu zählen z. B.:

  • Strukturierte Risikoanalysen für Finanzinstitute
  • Cyber Advisory und Beratung zu digitalen und operationellen Risiken
  • Spezial-Wordings und individuelle Versicherungslösungen für Finanzdienstleister
  • Exzellenter Service im Schadenfall, unterstützt durch die unternehmenseigene Schadenabteilung
  • Rechtssichere und marktführende Vertragsgestaltungen durch die hauseigene Wording-Abteilung

Mit dem Ausbau will die hendricks GmbH ihren Anspruch betonen, Benchmark für spezialisierte Financial-Lines-Beratung in Deutschland zu sein und ihre Marktführerschaft auch in Zukunft weiter auszubauen, heißt es vom Spezialversicherungsmakler. (lg)

News über weitere personelle Veränderungen lesen Sie in der Rubrik „Personen“.

Bild: © hendricks

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Nachfolge: Warum Makler auf Geschäftsmodelle achten sollten http://www.asscompact.de/node/171074

Maklerrenten stehen oft in der Kritik. Die Diskussion greift jedoch zu kurz: Sie blendet aus, wie unterschiedlich die Modelle der Anbieter tatsächlich sind und wie stark diese Unterschiede den langfristigen Erfolg einer Nachfolgelösung beeinflussen – für Makler und deren Kunden. Hier lohnt sich ein genauer Blick.

171074 9. April 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement Ein Artikel von Christopher Gentzler, Geschäftsführer der Policen Direkt Versicherungsvermittlung GmbH

Nachfolgeoptionen gehören zu den zentralen Themen im Versicherungsmaklermarkt. Doch gerade bei der Maklerrente dominieren häufig Rentenfaktoren, Laufzeiten oder vertragliche Details die Debatte. Die entscheidende Frage bleibt dabei offen: Wer betreut nach der Bestandsübertragung die Kunden und mit welchen Anreizen?

Ein Markt, zwei grundlegend unterschiedliche Ansätze

Heute prägen vor allem Versicherungspools das Angebot an Maklerrentenmodellen. Parallel existieren Modelle, bei denen Versicherungsmakler Bestände übernehmen und in die eigene Organisation integrieren. Diese beiden Ansätze unterscheiden sich nicht nur organisatorisch – sondern vor allem in ihrer wirtschaftlichen Logik.

Warum Pools Maklerrenten anbieten

Pools stehen im Zuge der Konsolidierung unter Druck: Wenn angebundene Makler ihre Tätigkeit einstellen oder ihren Bestand übertragen, drohen Courtageverluste. Maklerrentenmodelle helfen, diese Bestände im eigenen System zu halten und Courtageabflüsse zu vermeiden. Typischerweise gilt:

  • Einnahmen entstehen überwiegend über Courtage-Overheads.
  • Der Fokus liegt naturgemäß auf Bestandserhalt, nicht auf Bestandsentwicklung.
  • Die Kundenbetreuung wird oft an angebundene Makler im Netzwerk ausgelagert, für den abgebenden Makler wenig transparent und kaum beeinflussbar.
Ein anderer Ansatz: Bestandsübernahme durch Makler

Bei Modellen, bei denen ein Versicherungsmakler Bestände vollständig übernimmt, entsteht eine andere Anreizstruktur: Der Übernehmer partizipiert direkt am Bestandswachstum. Genau dieses Modell verfolgt Policen Direkt. Als eigenständiger Versicherungsmakler übernimmt das Unternehmen Bestände vollständig in die eigene Organisation und betreut die Kundinnen und Kunden langfristig selbst. Das bedeutet: Wirtschaftlicher Erfolg entsteht nicht allein durch Bestandserhalt, sondern durch aktiven Ausbau der Kundenbeziehung.

Viele Makler betreuen ihre Kunden mit einer begrenzten Vertragsdichte – oft aus Kapazitätsgründen. Für den übernehmenden Makler entsteht daraus ein klarer Anreiz: umfassende Kundenbetreuung, Identifikation zusätzlicher Absicherungsbedarfe und langfristiger Ausbau der Kundenbeziehung. Diese Logik funktioniert jedoch nur auf einer stabilen Grundlage: Hohe Betreuungs- und Beratungsqualität mit möglichst geringem Kundenabrieb. Genau darauf setzt Policen Direkt und unterscheidet sich damit strukturell von Poolmodellen, in denen die Betreuung häufig ausgelagert wird.

Worauf Makler bei der Auswahl achten sollten

Die Qualität einer Maklerrente entscheidet sich weniger am Rentenfaktor, sondern an Strukturen:

  • Wer betreut künftig meine Kunden?
  • Wie transparent ist die Betreuungsstruktur?
  • Welche Anreize hat der Übernehmer wirklich?
  • Steht Bestandssicherung im Vordergrund oder aktiver Ausbau?
  • Wie nachhaltig ist die strategische Ausrichtung?
Kundenbetreuung als Schlüssel zum Erfolg

Selbst die attraktivsten Rentenmodelle verlieren an Wert, wenn Kundenbeziehungen nach der Übergabe nicht erhalten bleiben. Wichtig ist daher:

  • Kennt der Makler das zukünftige Betreuungsteam?
  • Wie ist die Übergabe gestaltet?
  • Ist eine Übergangsphase vorgesehen?

Die Kundenbetreuung ist damit kein Detail, sie ist der zentrale Erfolgsfaktor jeder Nachfolgelösung.

Ein oft unterschätzter Faktor: die Eigentümerstruktur

Neben operativen Fragen bestimmt auch die strategische Ausrichtung eines Übernehmers den langfristigen Erfolg. Verfolgt das Unternehmen eine nachhaltige Entwicklung oder dominieren kurzfristige Wachstumsziele? Für viele abgebende Makler ist genau das entscheidend, wird in der Praxis jedoch noch immer zu selten berücksichtigt.

Fazit: Weg vom Preis – hin zum Modell

Maklerrenten sind keine standardisierte Lösung. Sie unterscheiden sich erheblich – je nach Anbieter und Geschäftsmodell. Die Branche täte gut daran, die Diskussion stärker zu differenzieren. Denn am Ende entscheidet nicht allein der Rentenfaktor über den Erfolg einer Nachfolgelösung, sondern die Qualität der Kundenbetreuung, die wirtschaftlichen Anreize des Übernehmers sowie die strategische Ausrichtung des Modells. Makler, die vor einer Nachfolgeentscheidung stehen, sollten daher weniger auf Zahlen, und stärker auf Strukturen achten.

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Wegen Gepäckverlust 35% des Reisepreises zurück http://www.asscompact.de/node/171016

Fehlendes oder beschädigtes Gepäck kann den Urlaub erheblich beeinträchtigen und auch Ansprüche gegenüber dem Reiseveranstalter auslösen. Das Landgericht Frankenthal bestätigte kürzlich: Neben Ersatz für verlorene Gegenstände ist auch eine spürbare Minderung des Reisepreises möglich.

171016 9. April 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Geht auf dem Weg in den Urlaub Gepäck verloren oder wird beschädigt, kann das nicht nur ärgerlich sein, sondern auch rechtliche Konsequenzen haben. Mit den Folgen eines solchen Falls hat sich die 7. Zivilkammer des Landgericht (LG) Frankenthal befasst – und einer betroffenen Familie eine Entschädigung von rund 5.000 Euro zugesprochen.

Im konkreten Fall hatte eine fünfköpfige Familie eine Pauschalreise in die türkische Urlaubsregion Side gebucht. Während des Hinflugs ging ein aufgegebenes Gepäckstück dauerhaft verloren. Zudem wurde ein Kinderwagen inklusive Babywanne erheblich beschädigt. Vor Ort war die Familie gezwungen, insbesondere für die drei Kleinkinder dringend benötigte Gegenstände neu zu beschaffen.

Reisepreisminderung trotz Kostenerstattung

Zwar erstattete der Reiseveranstalter einen Teil dieser Kosten. Die Familie machte jedoch zusätzlich eine Minderung des Reisepreises geltend, da der Erholungswert der Reise erheblich beeinträchtigt gewesen sei. Statt unbeschwertem Urlaub stand zunächst die Organisation von Ersatzanschaffungen im Vordergrund.

Das Gericht gab der Klage teilweise statt und sprach eine Rückzahlung von etwa einem Drittel des Reisepreises zu. Nach Auffassung der Kammer lag ein Reisemangel vor: Der Veranstalter ist verpflichtet, das Gepäck unbeschädigt zum Zielort zu transportieren. Der Verlust und die Beschädigung hätten den Reisezweck über die gesamte Dauer spürbar beeinträchtigt. Eine Minderung von 35% sei daher angemessen.

Aber keine Entschädigung für vertane Urlaubszeit

Einen zusätzlichen Anspruch auf Entschädigung wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit lehnte das Gericht hingegen ab. Trotz der Beeinträchtigungen sei der grundlegende Charakter eines Erholungs- und Badeurlaubs erhalten geblieben.

LG Frankenthal, Urteil vom 19.02.2026 – Az. 7 O 321/25

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Haftpflicht für Hund und Pferd: Markt wächst, Qualität kommt nach http://www.asscompact.de/node/171071

Die Ratingagentur Franke und Bornberg hat Haftpflichttarife für Hunde und Pferde unter die Lupe genommen. Das Fazit lautet: Die Leistungen werden schrittweise besser und es gibt mehr Wettbewerb in der Sparte – aber weiterhin erhebliche Qualitätsunterschiede.

171071 8. April 2026 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die Landschaft der Haftpflichtversicherungen für Hunde und Pferde ist in Bewegung. Das zeigt das aktuelle Rating von Franke und Bornberg zum Thema. Darin wurden 173 Tarife von 88 Anbietern in der Hundehaftpflicht sowie 136 Tarife von 76 Anbietern in der Pferdehaftpflicht untersucht, damit Vermittler den besten Riecher für gute Tarife entwickeln können. Schließlich ist es Kunden gerade bei ihren Vierbeinern besonders wichtig, beim Thema Versicherungsschutz fest im Sattel sitzen zu können.

In Deutschland leben rund 10,5 Millionen Hunde in gut einem Fünftel aller Haushalte, schreibt Franke und Bornberg unter Berufung auf eine Auswertung vom Zentralverband der Heimtierbranche aus dem Jahr 2024. Hinzu kommen rund 600.000 Haushalte mit Pferdebesitz, laut Deutsche Reiterliche Vereinigung. Verursachen diese Tiere Schaden an Dritten, haften die Halter persönlich, wodurch die Tierhalterhaftpflichtversicherung existenziell wird, so Franke und Bornberg. Schäden, die durch Katzen verursacht werden, sind von der privaten Haftpflichtversicherung gedeckt, bei Pferden und Hunden allerdings muss die Tierhalterhaftpflicht greifen. Fazit der Untersuchung ist, dass der Markt wächst und die Qualität folgt – das allerdings eher im Schritt als im Gallop.

Das ist der Ratingjahrgang 2026

Die Zahl der bewerteten Anbieter ist erneut gestiegen. Im Segment Hund sind 88 Gesellschaften im Rating vertreten, im Segment Pferd 76, jeweils mehr als im Vorjahr. Die Ratingkriterien selbst bleiben unverändert; im Hunde-Segment prüft Franke und Bornberg weiterhin 35, im Pferde-Segment 37 Kriterien. Das gewährleiste direkte Vergleichbarkeit mit den Vorjahresergebnissen und mache Fortschritte, oder deren Ausbleiben, unmittelbar sichtbar, so das Ratinghaus.

Für Top-Noten gelten in beiden Segmenten gleiche Kernstandards: eine Deckungssumme von mindestens 20 Mio. Euro für Personen- und Sachschäden sowie Versicherungsschutz für Schäden an gemieteten und geliehenen beweglichen Sachen. Die Pferde-THV verlangt darüber hinaus, dass Fohlen und Jungtiere mindestens zwölf Monate mitversichert sind.

Notenverteilung Tierhalterhaftpflicht Hund

 

Haftpflicht für Hund und Pferd: Markt wächst, Qualität kommt nach

 

Von 173 analysierten Hundetarifen erreichen 9,8% die Bestnote FFF+ (hervorragend). Im Vorjahr schafften das 8,7% der Tarife. Fast ein Drittel der Tarife (29,5%) erhält die Note FFF (sehr gut). Ein solider, aber kein spektakulärer Fortschritt, findet Franke und Bornberg.

Schwachstellen bewerteter Tarife liegen häufig, wie auch in den vergangenen Jahren angemerkt, bei der Deckung von Schäden an gemieteten oder geliehenen beweglichen Sachen und am Inventar der Reiseunterkunft. Auch Forderungsausfalldeckung und Neuwertentschädigung zeigen in schwächeren Tarifen wiederholt Lücken. Gleiches gilt für Leistungen bei Schäden an Figuranten, also Menschen, die bei der Ausbildung von schutz- und Rettungshunden als Übungspartner eingesetzt werden.

Notenverteilung Tierhalterhaftpflicht Pferd

 

Haftpflicht für Hund und Pferd: Markt wächst, Qualität kommt nach

 

Im Segment Pferd analysierte Franke und Bornberg 136 Tarife. 12,5% erhalten die Höchstnote FFF+, nach 12,7% im Vorjahr. Besonders auffällig: 36,0% der Tarife landen in der Klasse FFF (sehr gut) – fast 7 Prozentpunkte mehr als 2024. Auch hier sind also Qualitätsfortschritte zu verzeichnen.

Schwächen zeigen sich bei der Forderungsausfalldeckung, Schäden an gemieteten oder geliehenen beweglichen Sachen – einschließlich Transportanhängern, Kutschen und Schlitten – sowie bei Neuwertentschädigung und Besitzstandsgarantie beim Versichererwechsel.

Einordnung und Trend

Der Markt für Tierhalterhaftpflichtversicherungen wächst, erläutert Franke und Bornberg. Er reagiert außerdem auf Bewertungsimpulse von außen. Die Zahl der Anbieter im Hunde-Segment stieg vom Erstrating bis heute von 83 auf 88, im Pferde-Segment von 71 auf 76. Gleichzeitig verschiebt sich die Notenverteilung schrittweise nach oben: Die Anteile in den unteren Bewertungsklassen gehen zurück, die oberen Klassen gewinnen. Doch der Befund bleibt laut dem Ratinghaus ernüchternd: Rund 35% der Hundetarife und gut 32% der Pferdetarife liegen nach wie vor befriedigend oder schlechter.

Guter Schutz sei keine Frage des großen Geldbeutels, erklärt geschäftsführender Gesellschafter Michael Franke. Empfehlenswerte Hundetarife seien für einen Labrador Retriever bereits ab rund 60 Euro im Jahr zu haben, für einen Jack Russell Terrier ab etwa 45 Euro. Bei als gefährlich eingestuften Rassen wie dem American Staffordshire Terrier beginnen solide Tarife bei rund 85 Euro. Für Pferdehalter starte verlässlicher Schutz bei etwa 100 Euro jährlich.

Fazit und Ausblick

Für Franke und Bornberg ist die Tierhalterhaftpflichtversicherung ein Wachstumsmarkt mit klarer Richtung: mehr Anbieter, mehr Wettbewerb, mehr gute Tarife. Doch der große Qualitätssprung bleibt aus, so die Ratingagentur. Wer als Hundehalter oder Pferdebesitzer auf den erstbesten oder günstigsten Tarif setzt, der riskiert im Schadenfall empfindliche Lücken – bei einer Versicherung, die im schlimmsten Fall über die eigene finanzielle Existenz entscheiden könne. Neue Alltagsszenarien wie der Hund am Arbeitsplatz würden deutlich machen: Die Anforderungen an eine gute THV wachsen mit dem Leben ihrer Halter. (mki)

Das vollständige Rating auf Tarifebene sowie die Bewertungsrichtlinien veröffentlicht Franke und Bornberg unter diesem Link. Die aktuelle Ratingübersicht liefert stets eine Zeitpunktbetrachtung; neu hinzukommende Tarife und Änderungen werden laufend aktualisiert.

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