AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement https://www.asscompact.de/ AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement de Sun, 16 Nov 2025 19:12:36 +0100 Sun, 16 Nov 2025 00:00:00 +0100 <a href="/nachrichten/die-home-office-illusion-warum-wir-uns-die-freiheit-schoenreden" hreflang="de">Die Home-Office-Illusion: Warum wir uns die Freiheit schönreden</a> http://www.asscompact.de/node/169818

Prof. Dr. Ingo Hamm hat ein Buch geschrieben, in dem es um die Home-Office- und Rückkehrpflicht-Debatte geht. Für AssCompact spricht er über die Frage, welchen Preis Home-Office speziell in der Versicherungsbranche hat. Zudem zeigt er auf, wie Arbeit sinnvoll für alle gestaltet werden kann und wie die Balance gelingt.

169818 16. November 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement Ein Artikel von Prof. Dr. Ingo Hamm, Professor für Wirtschaftspsychologie an der Hochschule Darmstadt

Stellen Sie sich vor: Es ist Montagmorgen, 8:47 Uhr. Sie sitzen im Home-Office, die Kamera ist aus, das Mikro auf stumm. Während Ihr Chef über „strategisches Alignment“ philosophiert, scrollen Sie durch drei Nachrichtenseiten gleichzeitig. Die Katze springt auf den Tisch, der Paketbote klingelt, und Sie fragen sich: Ist das jetzt die große Freiheit, von der alle sprechen?

Eine Home-Office-Typologie

Nach Jahren der Beobachtung und unzähligen Gesprächen mit „Kettensprengern“ – so nenne ich die Menschen, die sich mehr Freiheit im Job wünschen – habe ich fünf Motivationstypen identifiziert, die das Home-Office wollen, brauchen, nicht mehr hergeben möchten. Die beinahe tragische Wahrheit gerade für Führungskräfte ist, dass es mit den Typen nicht so einfach ist wie gedacht: Die meisten Menschen wünschen sich nicht die Hängematte, sondern haben sehr unterschiedliche Beweggründe, die es zu verstehen gilt.

Da sind zunächst die Verweiger:innen. Mit teilweise beeindruckender krimineller Energie täuschen sie im Home-Office vor zu arbeiten, während sie in Wahrheit Netflix schauen oder die Wohnung renovieren. Sie sind der Albtraum jedes Managers und der Grund, warum die Home-Office-Debatte so hitzig geführt wird. Zum Glück sind sie eine verschwindend kleine Minderheit – aber sie bereiten den größten Unfrieden im Team.

Dann gibt es die Jongleur:innen, die wahren Akrobaten des Alltags. Beruf, Kinderbetreuung, Pflege der Eltern, Termine, Handwerker – ohne Home-Office würde ihr Lebenskonstrukt wie ein Kartenhaus zusammenbrechen. Sie sind nicht faul, sie sind erschöpft von der schieren Menge an Bällen, die sie in der Luft halten.

Die Eskapist:innen fliehen vor toxischen Arbeitsumgebungen. Sie haben entweder keine Freude mehr an der Tätigkeit oder in ihrer aktuellen Rolle, nicht mit diesem Chef, nicht in diesem Büro. Das Home-Office ist ihre Fluchtburg vor Mikromanagement, sinnlosen Meetings und einem als sinnlos empfundenen Job. Nur jenseits der Arbeit finden sie Erfüllung, sei es im Hobby, im Ehrenamt oder in der Familie.

Essentialist:innen schätzen das Home-Office, weil sie dort endlich konzentriert arbeiten können. Keine Störungen, keine spontanen Unterbrechungen. Denken Sie an den Makler, der Vertragswerke studiert oder sich in neue regulatorische Vorgaben einarbeitet – all das geht zu Hause oft besser als im Großraumbüro. Sie laufen jedoch Gefahr, professionell zu vereinsamen, wenn Effizienz zu sehr auf Kosten des Zusammenhalts geht.

Für Fatalist:innen ist das Home-Office der letzte Schritt vor dem kompletten Zusammenbruch. Statt sich wegen Burn-out krankschreiben zu lassen, ziehen sie sich zurück, bis gar nichts mehr geht.

Führung ist nicht Management, sondern Führung ist People Business. Führen heißt, führen wollen, sich mit Menschen auseinandersetzen wollen und dafür Zeit freimachen. Führen ist, ein Gespür für das Team zu bekommen – und die Motive, auch stille Motive, Lebensrealitäten und Antriebe, die häufig im Verborgenen liegen. So lassen sich Motivationstypen unterscheiden und die positiven Typen gezielt ansprechen und motivieren.

Die unbequemen Wahrheiten

Jetzt kommt der Teil, den niemand hören will, zumindest nicht aufseiten vieler Beschäftigter: Home-Office hat einen Preis. Und ich meine nicht die Stromrechnung oder den ergonomischen Bürostuhl, den sie sich selbst kaufen mussten.

  • Vertrauen in Teams entsteht viel besser in Präsenz als virtuell. Das ist wissenschaftlich belegt. Besonders für neue Teammitglieder ist essenziell, die ungeschriebenen Regeln, Dynamiken, kleinen Gesten und Zwischentöne mitzubekommen. In der Versicherungsbranche, wo Vertrauen das A und O ist, wiegt das besonders schwer. Wie soll ein Junior-Makler lernen, wie man schwierige Kundengespräche führt, wenn er seinen erfahrenen Kollegen nie über die Schulter schauen kann?
  • Digital arbeitende Teams sind weniger kreativ als Teams in Präsenz. Ja, ich weiß, Sie hatten letzte Woche ein superproduk­tives Brainstorming online via Miro-Board. Aber die wirklich verrückten, innovativen Ideen entstehen meist spontan beim Kaffee, beim zufälligen Gespräch auf dem Flur. Gerade wenn es darum geht, neue Produkte zu entwickeln oder kreative Lösungen für Kundenbedürfnisse zu finden, ist spontane Kreativität Gold wert. Aber Kreativität braucht man nicht nur für Produkt- und Service-Innovation, sondern auch für Prozesse, Abstimmungen, Strategien.
  • Resilienz im Team entsteht vor allem – im Team! Krisen meistert man gemeinsam, nicht jeder für sich im stillen Kämmerlein. Psycholog:innen wissen: Arbeitsbezogene Resilienz entsteht bei der Arbeit und nicht durch Flucht in den heilen privaten Kontext. Und seien wir ehrlich: In der Versicherungsbranche gibt es genug Krisensituationen – sei es ein schwieriger Schadenfall, regulatorische Änderungen oder einfach nur Quoten- oder Quartalsdruck.
Das Dilemma vieler kleiner Unternehmen

Für kleinere und mittlere Maklerunternehmen ist die Home-Office-Frage besonders heikel. Einerseits müssen sie im War for Talents mithalten können. „Kein Home-Office“ ist heute fast ein K.O.-­Kriterium bei der Personalsuche. Doch gerade kleinere Unternehmen leben von ihrem Teamspirit, der familiären Atmosphäre. Ein Geschäftsführer eines mittelständischen Unternehmens erzählte mir: „Wir haben 35 Mitarbeiter. Wenn die alle im Home-Office sind, existiert unsere Unternehmenskultur nur noch auf dem Papier. Aber wenn ich kein Home-Office anbiete, bekomme ich keine neuen Leute mehr.“ Ein klassisches Dilemma. Die Lösung kann nicht sein, einfach drei Tage Home-Office zu verordnen und zu hoffen, dass sich der Rest von selbst regelt. Wenn man Großes er­reichen will, kann nicht jeder sein eigenes Ding durchziehen, man muss zusammenkommen – und zwar als Regelfall, nicht als Ausnahme.

Die vergessene Kunst der Kundenbeziehung

Was in der Home-Office-Debatte oft untergeht: Oft geht es um Menschen und Kunden, nicht um abstrakte Prozesse. Vieles läuft heute digital. Aber gerade in komplexen Beratungssituationen, bei Schadenfällen oder wenn es um Vertrauen geht, zählt der persönliche Kontakt. Wie soll man den authentisch gestalten, wenn man selbst nur noch virtuell mit Kollegen interagiert?

Job Crafting: Die eigene Arbeitselbst interpretieren

Der Ausweg aus dem Dilemma: Job Crafting. Die Idee stammt von Amy Wrzesniewski und Jane Dutton, die in einer Studie zeigten: Men­schen im gleichen Job mit gleicher Bezahlung können radikal unterschiedliche Zufriedenheit erleben, indem sie ihren Job selbst interpretieren und neu definieren und nicht auf Änderungen von oben warten. Job Crafting heißt, seine Aufgaben und seine Beiträge zu hinterfragen, zu erweitern, teilweise bis an die Grenze des Erlaubten zu gehen – eben alles außer Dienst nach Vorschrift. Übertragen auf die Versicherungsbranche: Der mäßig zufriedene Sachbearbeiter sieht sich als „Antragsabarbeiter“, der andere („Job Crafter“) als „Ermöglicher von Sicherheit für Familien“. Der eine Makler „verkauft Policen“, der andere „schützt Existenzen“. Gleiche Tätigkeit, komplett andere Perspektive.

Die Zukunft: Hybrid, aber richtig

Die Lösung liegt nicht im Entweder-oder, sondern im Sowohl-als-auch. Aber bitte mit Verstand! Präsenztage sollten nicht einfach „Bürotage“ sein, an denen jeder vor sich hinarbeitet, nur eben im Firmengebäude. Sie sollten für das genutzt werden, wofür Präsenz unschlagbar ist: Teambuilding, Kreativsessions, Onboarding neuer Kollegen, schwierige Gespräche, gemeinsames Lernen. Es geht um Kooperation und Zusammen­arbeit, nicht um das Büro als Räumlichkeit!

Für Maklerunternehmen könnte das etwa heißen: Dienstag und Donnerstag sind Teamtage. Da wird gemeinsam an Projekten gearbeitet, da finden Schulungen statt, da trifft man sich mit Kunden oder im Team im Restaurant zu Mittag oder man nimmt sich eine kleine gemeinsame Auszeit bei einem Walk-the-talk-Meeting im Park. Montags, mittwochs, freitags kann jeder selbst entscheiden, wo er am produktivsten ist. Aber – und das ist entscheidend – mit klaren Erwartungen und Zielen.

Was bleibt?

Die große Home-Office-Debatte ist ein Stellvertreterkrieg. Was wir wirklich suchen, ist nicht ein Ort zum Arbeiten, sondern Autonomie, Selbstbestimmung und die Möglichkeit, unsere Kompetenzen ungestört zur Entfaltung zu bringen.

Gerade in der Versicherungsbranche, die sich oft zwischen Tradition und Moderne, zwischen persönlicher Beratung und digitaler Effizienz bewegt, ist diese Balance entscheidend. Wir brauchen beides: Die Konzentration des Home-Office und die Energie des Teams. Die Flexibilität für moderne Lebensentwürfe und die Verbindlichkeit für gemeinsame Ziele.

Freude ist kein Kuschelfaktor, sondern ein Ergebnis kluger Arbeitsgestaltung. Sie entsteht, wenn Menschen kompetent gefordert sind, wissen, wozu sie beitragen, und ungestört arbeiten können. In der Versicherungsbranche heißt das konkret: wenn der Makler weiß, dass er Familien absichert, nicht nur Courtagen kassiert; wenn die Sachbearbeiterin versteht, dass ihre Genauigkeit Menschen in Krisensituationen hilft; wenn das Team spürt, dass es gemeinsam mehr erreicht als die Summe seiner Teile.

Die Herausforderungen unserer Zeit verlangen nach mehr Kooperation, nicht nach mehr Isolation. Digitalisierung, neue Regulatorik, veränderte Kundenbedürfnisse – all das meistert man nicht im Alleingang am Küchentisch.

Wenn sich alle nur im Home-Office frei fühlen, entsteht nichts Großes. Und das wäre die eigentliche Tragödie der neuen Arbeitswelt. Denn am Ende des Tages geht es in der Versicherungsbranche um eines: Vertrauen. Und Vertrauen entsteht durch Menschen, die miteinander arbeiten, nicht nebeneinanderher.

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<a href="/nachrichten/digital-insurance-podcast-lebensversicherung-und-babyboomer" hreflang="de">Digital Insurance Podcast: Lebensversicherung und Babyboomer</a> http://www.asscompact.de/node/169833

In der neuen Folge des Digital Insurance Podcast spricht Jonas Piela mit Maximilian Beck, Vorstandsvorsitzender der IDEAL Versicherung. Es geht um die Rolle der Lebensversicherung für Babyboomer. Beck teilt Tipps und Strategien für Versicherer und Makler.

169833 15. November 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die aktuelle Episode des Digital Insurance Podcast ist Maximilian Beck, Vorstandsvorsitzender der IDEAL Versicherung, zu Gast bei Moderator Jonas Piela. Beck erörtert die Auswirkungen des demografischen Wandels auf die Lebensversicherungsbranche. Im Fokus steht die Generation der Babyboomer (geboren zwischen den 1950er- und späten 1960er-Jahren), die sowohl eine Herausforderung als auch eine bedeutende Chance darstellt.

Demografische Zeitenwende und ihre Folgen

Beck beschreibt, wie die langlebige und zahlreiche Babyboomer-Generation bei gleichzeitig sinkenden Geburtenraten das deutsche Umlagesystem der Rentenversicherung unter Druck setzt. Für die Lebensversicherer bedeutet dies einen Wandel von einer vermögensaufbauenden zu einer vermögensverbrauchenden Gesellschaft. Da immer mehr Babyboomer in den Ruhestand gehen und ihr angespartes Kapital nutzen, stagnieren oder schrumpfen die Deckungsrückstellungen der Versicherer.

Babyboomer als finanzstarke und digitale Zielgruppe

Entgegen gängiger Klischees sind Babyboomer laut Beck eine hochattraktive Zielgruppe. Die 55- bis 70-Jährigen verfügen über ein hohes Medianvermögen von bis zu 250.000 Euro, sind sich finanzieller Engpässe im Alter bewusst und zudem überraschend digitalaffin. Sie nutzen digitale Kanäle selbstverständlich, auch wenn sie keine „Digital Natives“ sind.

Hybride Strategie: Digitale Produkte und persönliche Beratung

Um diese Generation zu erreichen, ist eine ausgewogene Strategie entscheidend. Einerseits sind volldigitale und flexible Produkte wie die „IDEAL Universal Life“ notwendig, die maximale Transparenz und einfachen Zugang per E-Mail und Mobilnummer ermöglichen. Andererseits bleibt die persönliche Ansprache unerlässlich. Beck betont: „Vorsorge muss verkauft werden.“ Langfristige Finanzentscheidungen werden selten spontan getroffen, weshalb der direkte Kontakt, etwa per Telefon, entscheidend für den Vertrauensaufbau ist.

Chancen für Vermittler

Eine besondere Chance sieht Beck für Makler. Viele etablierte Vermittler, die oft selbst zu den Babyboomern gehören, zögern, ihre Bestandskunden aktiv auf neue Vorsorgethemen wie das Pflegerisiko anzusprechen. Beck rät dazu, genau dies zu tun („einfach machen“), um den Kundenbedarf zu decken und sich vor dem Vorwurf einer späteren Falschberatung zu schützen. Insbesondere für jüngere Vermittler bietet sich die Möglichkeit, sich als Experten für die finanzstarken Babyboomer zu positionieren. Produkte sollten dabei sowohl sichere und flexible Anlageoptionen als auch fondsbasierte Lösungen für steueroptimiertes Wachstum und eine spätere Vererbung umfassen.

Hier geht es zur aktuellen Folge des Podcasts:
Über den Podcast

Seit April 2020 veröffentlicht Jonas Piela regelmäßig Gespräche zur digitalen Transformation mit Vorständen und Managern der Versicherungswirtschaft. Sein Ziel ist, dass seine Zuhörer einem lockeren Gespräch unter Gleichgesinnten lauschen und so Ideen und Anregungen für die eigene Arbeit mitnehmen. Zu finden ist der Podcast unter anderem bei Google, Apple und Spotify sowie unter https://pielaco.com/podcast.

Weitere Podcasts
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<a href="/nachrichten/die-anbieter-mit-dem-besten-maklerservice-private-vorsorgebiometrie" hreflang="de">Die Anbieter mit dem besten Maklerservice in private Vorsorge/Biometrie</a> http://www.asscompact.de/node/169834

Die neue Studie „AssCompact AWARD – Maklerservice 2025“ beleuchtet in verschiedenen Sparten die Favoriten der Vermittler in Sachen Maklerservice. Darunter auch die Maklerfavoriten im Bereich private Vorsorge und Biometrie. Dieses Jahr gibt es einen neuen Spitzenreiter.

169834 15. November 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement ]]>
<a href="/nachrichten/groesster-handlungsdruck-bei-digitalen-services-fuer-vermittler" hreflang="de">Größter Handlungsdruck bei digitalen Services für Vermittler</a> http://www.asscompact.de/node/169832

Laut einer Studie von Simon-Kucher stehen bei den Versicherern Digitalisierung und KI weit oben auf der Agenda. Als wichtigstes Handlungsfeld sehen die Gesellschaften den Ausbau digitaler Services für Vertriebspartner. Doch es hakt an der Umsetzung. So sind erste KI-Projekte oft noch Insellösungen.

169832 14. November 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Für die aktuelle Vertriebsstudie hat die Unternehmensberatung Simon-Kucher Versicherer zu den größten Handlungsfeldern und Prioritäten befragt. Die Basis bildete ein Fragebogen mit fünf Themenblöcken, die das gesamte Spektrum des Vertriebs abdecken: von der Marktbearbeitungsstrategie über Digitalisierung und künstliche Intelligenz (KI) sowie Organisation, Steuerung und Qualifikation bis hin zu Compliance und Regulatorik. Wie die Ergebnisse zeigen. Den Ergebnissen zufolge dominieren die Digitalisierung und mit ihr der Einsatz von KI die Agenda. Doch zwischen Anspruch und Umsetzung tut sich häufig eine Lücke auf. Laut der Experten von Simon-Kucher würden viele Projekte im Pilotstatus verharren, während Wettbewerber in anderen Märkten bereits weiter sind.

Assekuranz häufig noch zu zögerlich

„Unter dem Strich steht folgende Erkenntnis: Die Branche weiß, was zu tun ist – aber sie handelt oft zu zögerlich“, betont Dr. Dirk Schmidt-Gallas, Senior-Partner und Leiter der globalen Insurance Practice bei Simon-Kucher. „Digitalisierung, KI und Omnikanal müssen jetzt strategisch verankert werden, sonst drohen Effizienz- und Wachstumsverluste.“

Digitale Zukunft startet im beim Vermittler

Den größten Handlungsbedarf sehen die befragten Versicherer beim Ausbau digitaler Prozesse und Services für ihre Vertriebspartner. Diesem Bereich messen die Befragten eine Bedeutung von 7,0 auf einer Skala von 0 bis 10 bei. Somit landet dieses Feld noch vor Endkundenangeboten oder Leadmanagement. Simon-Kucher zufolge sei das Signal eindeutig: Die digitale Zukunft des Vertriebs beginne beim Vermittler.

Erste KI-Projekte meist noch Insellösungen

Dennoch handelt es sich bei Kundenportalen, Apps oder ersten KI-Projekten häufig um Insellösungen ohne eine flächendeckende Einbindung in den Vertriebsalltag. Anders sieht es zum Beispiel in Südostasien aus, wo Versicherer längst gezielt KI für Personalisierung, Vertriebsunterstützung und die Optimierung der Customer Journey nutzen. Vermittlern bieten sie Echtzeitempfehlungen und KI-basierte Lernplattformen. „In Asien ist KI kein Pilotprojekt, sondern gelebte Praxis. Sie stärkt die Vermittler und macht den Vertrieb insgesamt schlagkräftiger“, erklärt Tobias Schulz, Senior Director bei Simon-Kucher (lesen Sie dazu auch: Asien setzt Maßstäbe für deutsche Versicherer). „Genau diesen Schritt müssen jetzt auch deutsche Versicherer gehen: Digitalisierung braucht eine klare Strategie statt isolierter Initiativen“, so Schulz weiter.

Omnikanalstrategie bei Handlungsfeldern auf Rang 2

An zweiter Stelle der wichtigsten Handlungsfelder nennen die Versicherer den Aufbau einer echten Omnikanalstrategie. Die Customer Journey hinkt den Anforderungen der Kunden nach reibungslosen Übergängen zwischen digitalen und persönlichen Kanälen hinterher und bleibt oft fragmentiert. Versicherer sollten ihre Kanäle stattdessen von Leadgewinnung über Beratung und Abschluss bis zum Service orchestrieren, so die Experten von Simon-Kucher. Nur so entstehe ein konsistentes Kundenerlebnis. (tik)

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<a href="/nachrichten/athora-lebensversicherung-erhoeht-ueberschussbeteiligung" hreflang="de">Athora Lebensversicherung erhöht Überschussbeteiligung</a> http://www.asscompact.de/node/169826

Als erster Lebensversicherer hat Athora seine Überschussbeteiligung für das Jahr 2026 bekannt gegeben. Der Run-off-Spezialist bietet seinen Kunden im kommenden Jahr eine laufende Verzinsung von 3,5%. Die Gesamtverzinsung steigt auf 4,5%, die erste Erhöhung nach mehreren Jahren der Stabilität.

169826 14. November 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die Athora Lebensversicherung AG hat ihre Überschussbeteiligung für das kommende Jahr bekannt gegeben. Demnach steigt die Gesamtverzinsung für 2026 auf 4,5%. Sie setzt sich aus einer laufenden Verzinsung von 3,5% und einem Schlussbonus von 1,0% zusammen. Damit klettert die Verzinsung um 0,5 Prozentpunkte, nachdem sie in den letzten fünf Jahren stabil bei 4,0% gelegen hatte.

Grund für den Anstieg der Versicherungsnehmerbeteiligung ist das erneut solide Kapitalanlageergebnis des Unternehmens, erklärt der Run-off-Spezialist in einer Pressemitteilung.

Im November und Dezember häufen sich die Deklarationen für die Überschussbeteiligungen fürs kommende Jahr. Athora hat dieses Jahr den Anfang gemacht und als erstes Lebensversicherungsunternehmen deklariert. Es bleibt abzuwarten, in welche Richtungen andere Versicherer gehen werden.

Assekurata: Durschnittliche laufende Verzinsung für 2025 liegt bei 2,53%

Für das laufende Jahr hat etwa jedes zweite Unternehmen seine Überschussbeteiligungen erhöht. Das zeigt eine Marktstudie der Assekurata Assekuranz Rating-Agentur von 39 Lebensversicherern, die nach Prämieneinnahmen einen Marktanteil von 62% repräsentieren.

Laut der Studie liegt die laufende Verzinsung für das Jahr 2025 durchschnittlich bei 2,53%. Der Vorjahreswert lag im Schnitt bei 2,42%. Der höchste Einzelwert für 2025 liegt bei 3,25%; für das Jahr 2023 lag er bei 3,0%. Im Durchschnitt liegt die in Aussicht gestellte Gesamtverzinsung inklusive Schlussüberschüsse und sonstigen Gewinnanteilen für 2025 bei 3,22%. Bezogen auf den gesamten Beitrag des Kunden entspricht dies einer illustrierten Beitragsrendite von 2,32%, wie Assekurata in der Studie, die im März veröffentlicht würde, mitgeteilt hat. (js)

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<a href="/nachrichten/goae-novelle-die-pkv-zwischen-vorbereitung-und-ungewissheit" hreflang="de">GOÄ-Novelle: Die PKV zwischen Vorbereitung und Ungewissheit</a> http://www.asscompact.de/node/169821

Nach fast drei Jahrzehnten Stillstand scheint die Reform der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) sicher – der genaue Zeitpunkt bleibt allerdings offen. Während in der Branche auf den Startschuss von politischer Seite gewartet wird, laufen bei den privaten Krankenversicherern gleichzeitig schon die Vorbereitungen.

169821 14. November 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement Ein Artikel von Mirko Theine, Senior Manager zeb Consulting

An den Werkbänken der privaten Krankenversicherer herrscht Betriebsamkeit. Projektteams werden gebildet, Szenarien durchgerechnet, mögliche IT-Anpassungen geplant. Und das, obwohl die entscheidende Frage noch unbeantwortet ist: Wann tritt die neue GOÄ in Kraft? Die Reform galt als sicher: Nach fast drei Jahrzehnten Stillstand soll die GOÄ grundlegend modernisiert werden. Intensive Vorbereitungen und Verhandlungen zwischen Bundesärztekammer und PKV-Verband haben den Weg geebnet: Am 129. Bundesärztetag 2025 wurde grünes Licht für die Novellierung der GOÄ gegeben, der Entwurf liegt nun zur weiteren Umsetzung beim Bundesgesundheitsministerium (BMG). Dabei markiert die geplante GOÄ-Novelle einen medizinischen und abrechnungstechnischen Meilenstein mit erheblichen Auswirkungen für die private Krankenversicherung (PKV). Über 8,7 Millionen Privatversicherte, rund 31 Millionen gesetzlich Versicherte mit Zusatzversicherungen sowie der gesamte Markt für individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) für gesetzlich versicherte Selbstzahler sind betroffen. Doch das entscheidende Signal zur Umsetzung seitens des BMG lässt auf sich warten und langsam macht sich Verunsicherung breit: Kommt die neue GOÄ überhaupt – und wann?

Warum die GOÄ so wichtig ist

Die GOÄ ist das Fundament der privatärztlichen Abrechnung und damit ein zentrales Element aller PKV-Tarife. Sie legt fest, wie ärztliche Leistungen für Privatpatienten vergütet werden. Seit den 1990er-Jahren blieb sie nahezu unverändert – trotz medizinischem Fortschritt und neuer Behandlungsmethoden. Die geplante Novelle soll diese Lücke schließen: Ein modernes Bewertungsmodell, ein differenziertes Leistungsverzeichnis mit über 5.600 Positionen, der Wegfall der Faktorsteigerungen und die Einführung von Erschwerniszuschlägen sind die Kernpunkte. Zudem ist eine kontinuierliche Fortschreibung durch eine gemeinsame Kommission vorgesehen, um die Aktualität auch in Zukunft zu wahren.

Markteinschätzung: Alle rechnen mit der Novelle

Auch wenn das BMG bislang keine verbindlichen Termine nennt, ist die Erwartungshaltung klar: Die Branche geht davon aus, dass die Novelle kommt. Zuletzt äußerte sich Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer, vor Journalisten in Münster optimistisch: „Der 01. Januar 2027 wäre durchaus realistisch.“ Damit bliebe ein Zeitfenster von rund anderthalb Jahren. Um diesen Termin zu halten, müssten jedoch zeitnah weitere Schritte erfolgen. Diese Unsicherheit stellt Versicherer vor ein Dilemma: Warten, bis die Politik agiert, oder handeln, um vorbereitet zu sein?

Auswirkungen auf die Versicherungswirtschaft

Denn die Auswirkungen für die Unternehmen sind erheblich. Die neue GOÄ verändert grundlegende Abrechnungssystematiken und Kalkulationsgrundlagen. Mit dem Wegfall der Faktorsteigerungen und der Einführung von Erschwerniszuschlägen ergeben sich weitreichende Implikationen für die Produktentwicklung: Tarifmodelle, die bislang auf festen Multiplikatoren basierten, müssen neu konzipiert und Kalkulationen angepasst werden. Parallel dazu gilt es, die finanziellen Effekte der neuen GOÄ auf die Leistungsausgaben zu simulieren und die Leistungspolitik gezielt danach auszurichten. Begleitprognosen von Bundesärztekammer und PKV-Verband gehen von einem Ausgabenanstieg von rund 13,2% über drei Jahre aus.

Mit der neuen GOÄ verändern sich auch die Strukturen in der Leistungsbearbeitung: Arztrechnungen werden künftig anders aussehen, was Anpassungen bei der technischen Auslese von Belegen und der Dunkelverarbeitung erforderlich macht. Inputmanagement und Regelwerke müssen überarbeitet werden, um eine reibungslose Verarbeitung eingereichter Belege sicherzustellen. Gleichzeitig sind organisatorische Veränderungen unvermeidlich: Mitarbeitende, die die bisherige GOÄ über Jahrzehnte verinnerlicht haben, müssen sich auf neue Spielregeln einstellen – mit Konsequenzen für Bearbeitungsprozesse und Wissensmanagement.

Vermittler werden Veränderungen durch den Wegfall der Faktorsteigerungen spüren – die heutige Tariflandschaft orientiert sich zumeist an Erstattungsgrenzen nach 2,3- oder 3,5-fachem Satz oder unbegrenzten Erstattungen. Diese Systematik wird mit der neuen GOÄ wegfallen und somit eine Veränderung der Tarife erfordern – und damit eine wesentliche Veränderung in der Kundenberatung.

Vorbereitungen haben bereits begonnen

Die beschriebenen Anpassungen sind nur ein Ausschnitt dessen, was auf die Branche zukommt. Viele Versicherer reagieren bereits: Sie analysieren systematisch die möglichen Auswirkungen auf ihr Geschäft, prüfen laufende (Produkt-)Entwicklungen und stoßen bei Bedarf gezielte Anpassungen an. Auch Vermittler verfolgen die Entwicklungen aufmerksam und behalten Zeitplanung und mögliche Änderungen genau im Blick. So haben sie die Möglichkeit, ihren Kunden einen Informationsvorsprung zu verschaffen – etwa bei potenziellen Tarifveränderungen in der Krankenvollversicherung und ausgewählten Zusatzversicherungen, die mit veränderten Erstattungsprinzipien einhergehen könnten. Gleichzeitig bietet sich für Vermittler die Chance, sich durch fundierte Beratung zu positionieren. Übergeordnetes Ziel bleibt, Risiken frühzeitig zu erkennen und Handlungsspielräume zu sichern.

Fazit: Handeln trotz Unsicherheit

Die GOÄ-Novelle ist längst kein Zukunftsthema mehr. Sie wird tiefgreifende Veränderungen für Versicherer, Vermittler, Beihilfeträger, Ärzte und Patienten mit sich bringen. Auch wenn immer noch Unsicherheit bezüglich der Novellierung der GOÄ mitschwingt und der Zeitpunkt des Inkrafttretens noch offen ist, wächst der Handlungsdruck – bereits für 2027 ist eine Einführung denkbar, so ist es aus der Branche zu vernehmen. Wer sich jetzt vorbereitet, reduziert Risiken und legt den Grundstein für einen reibungslosen Übergang. Entscheidend ist, die neuen Rahmenbedingungen frühzeitig zu durchdringen – denn wenn der Startschuss fällt, wird die Zeit knapp werden.

Lesen Sie auch: GOÄ-Reform: Was Versicherer und Vermittler heute schon wissen müssen

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<a href="/nachrichten/olg-dresden-versicherungsmakler-darf-sich-nicht-unabhaengig-nennen" hreflang="de">OLG Dresden: Versicherungsmakler darf sich nicht unabhängig nennen</a> http://www.asscompact.de/node/169820

Es ist die altbekannte Frage: Darf sich ein Versicherungsmakler „unabhängig“ nennen, obwohl er Provisionen erhält? Das OLG Dresden entschied nun in einem Berufungsurteil: Nein. Die Bezeichnung sei irreführend und erwecke den Eindruck, die Beratung erfolge ohne eigene Provisionsinteressen.

169820 14. November 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Darf sich ein Versicherungsmakler als unabhängig bezeichnen? Diese Frage beschäftigte nun das Oberlandesgericht (OLG) Dresden in einem Verfahren, das der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen ein Leipziger Maklerunternehmen angestrengt hatte. Im Kern ging es um wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche.

Das Unternehmen bezeichnete sich auf seiner Website als unabhängig und warb mit einer unabhängigen Beratung. Zudem heißt es, die Verbraucherzentrale Chemnitz empfehle nach ihren Beratungen regelmäßig einen unabhängigen Makler wie das eigene Haus. Darüber hinaus stellte das Unternehmen seine gesetzlich vorgeschriebene Vermögensschadenhaftpflichtversicherung als einen großen Mehrwert für Kunden dar.

Das Landgericht (LG) hatte die Klage zunächst abgewiesen. Das OLG Dresden sah dies nun anders und gab der Klage nach.

Gericht: Provision steht nicht für Unabhängigkeit

Nach Ansicht des OLG Dresden verstehen viele Verbraucher die Bezeichnung „unabhängiger Versicherungsmakler“ so, dass die Beratung völlig frei von finanziellen Interessen gegenüber Versicherern erfolgt. Das Wort „unabhängig“ vermittle den Eindruck, dass der Makler keine Vorteile von Versicherern erhalte und somit ausschließlich im Interesse seiner Kunden handele.

Die Argumentation ist bekannt und wird von Verbraucherschützern immer wieder ins Feld geführt: Versicherungsmakler erhalten Provisionen bzw. Courtagen von den Versicherern. Diese wirtschaftliche Verflechtung widerspreche der Erwartung einer vollständigen Neutralität. Dem folgte das OLG Dresden. Nach Auffassung des Gerichts kann die Werbung mit dem Begriff „unabhängig“ deshalb irreführend sein, weil sie beim Verbraucher ein falsches Bild erweckt und seine Entscheidung beeinflussen kann. Die Darstellung als unabhängiger Versicherungsmakler verstoße gegen die Trennung von Versicherungsmakler und Versicherungsberater.

VSH ist kein besonderes Merkmal

Auch die Darstellung der gesetzlich vorgeschriebenen Vermögensschadenhaftpflichtversicherung als besonderer Vorteil für Kunden sei irreführend. Diese Versicherung ist für alle Versicherungsmakler verpflichtend. Dies auf der Webseite aufzuführen, sei in Ordnung, so das Gericht, sie als „großen Mehrwert“ zu bewerben, verstoße gegen das Verbot, mit Selbstverständlichkeiten (Per-se-Verbot) zu werben. Zudem fand das Gericht auch keinen Nachweis, dass die Verbraucherzentrale Empfehlungen für das Unternehmen aussprach. Insofern sei auch dies zu unterlassen. (bh)

OLG Dresden, Urteil vom 28.10.2025 – Az: 14 U 1740/24

Die Verbraucherzentrale hat das Urteil auf ihrer Website veröffentlicht.

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<a href="/nachrichten/rechtsschutzversicherer-duerfen-keine-rechtsberatung-anbieten" hreflang="de">Rechtsschutzversicherer dürfen keine Rechtsberatung anbieten</a> http://www.asscompact.de/node/169787

Ein bayerischer Vorstoß sorgte für Diskussion: Rechtsschutzversicherer sollten ihre Kunden künftig auch außergerichtlich beraten dürfen – doch die Justizministerkonferenz lehnte ab. Während Anwälte vor einem Dammbruch warnten, hoffen Versicherer weiter auf Reformen.

169787 14. November 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die bayerische Initiative, Rechtsschutzversicherern künftig auch die außergerichtliche Rechtsberatung ihrer Kundinnen und Kunden zu gestatten, ist gescheitert. Auf der Herbsttagung der Justizministerkonferenz in Leipzig fand der Vorstoß Ende vergangener Woche kein Gehör.

Versicherer für Öffnung, Anwälte dagegen

Im Vorfeld hatte insbesondere die Anwaltschaft deutliche Kritik an dem Vorschlag geübt. Viele Juristinnen und Juristen warnten vor einem möglichen Dammbruch, der die klare Trennlinie zwischen anwaltlicher Tätigkeit und der Rolle von Versicherern verwischen könnte. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) argumentiert zudem, dass bei einer Rechtsberatung durch Versicherer Interessenkonflikte vorprogrammiert seien. Versicherungsunternehmen hingegen fordern seit Längerem eine grundlegende Modernisierung des deutschen Rechtsberatungssystems – mit einer stärkeren Öffnung und Flexibilisierung, wie sie in mehreren europäischen Nachbarstaaten bereits Realität ist.

Enttäuschung in Bayern

Bayerns Justizminister Georg Eisenreich (CSU) zeigte sich enttäuscht über das Aus der Initiative: „Die Justiz ist für die Menschen da. Viele wünschen sich bequeme und schnelle Lösungen unmittelbar über ihren Versicherer. In zahlreichen europäischen Ländern dürfen Rechtsschutzversicherer bereits außergerichtlich beraten. Diese Möglichkeit sollte auch Bürgerinnen und Bürgern in Deutschland offenstehen.“ (bh)

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<a href="/nachrichten/reform-der-privaten-altersvorsorge-noch-dieses-jahr-das-sagt-der-bvk" hreflang="de">Reform der privaten Altersvorsorge noch dieses Jahr? Das sagt der BVK</a> http://www.asscompact.de/node/169819

Die Bundesregierung will noch dieses Jahr die Reformpläne zur privaten Altersvorsorge im Kabinett beschließen. Ein Termin dafür scheint schon festzustehen. Der Vermittlerverband BVK sieht darin einen wichtigen Schritt. Für Kritik sorgt das Rentenpaket.

169819 13. November 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die Bundesregierung plant offenbar eine schnelle Reform der privaten Altersvorsorge inklusive der Riester-Rente – und zwar noch in diesem Jahr. Das berichten verschiedene Tagesmedien, unter anderem tagesschau.de. Demnach soll wohl am 17.12.2025 ein Entwurf für die Reform der privaten Altersvorsorge durchs Kabinett gehen.

Die Basis für die Reform bilde dabei ein Großteil der Arbeit der Ampel-Koalition. Damals hatte man neben einer Riester-Reform auch ein staatlich gefördertes Altersvorsorgedepot geplant, in dem z. B. mit einem ETF-Sparplan Geld für die Rente zurückgelegt werden kann – aber eben mit staatlicher Förderung. Die Reform solle außerdem wohl „anschlussfähig“ zur Frühstart-Rente sein. 18-Jährige sollen mit einem geförderten Altersvorsorgedepot die Beiträge aus der Frühstart-Rente sozusagen bis Renteneintritt „weitersparen“ können.

Die Frühstart-Rente selbst sollen ab 2026 alle 6– bis 18-Jährigen bekommen – begonnen allerdings mit dem jüngsten Jahrgang, also 2020, so tagesschau.de.

BVK begrüßt Reformpläne zur privaten Altersvorsorge

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute hat am Donnerstag bereits seine Ansichten zu den Plänen geäußert. Demnach komme „endlich Bewegung“ in die dringend notwendige Reform der privaten Altersvorsorge. Das begrüße der Verband sehr: „Hier muss man schauen, wie das von der Koalition zudem anvisierte private, kapitalgedeckte Altersvorsorgedepot konkret ausgestaltet wird und wie eine Anschlussfähigkeit zur Frühstart-Rente gewährleistet ist. Wichtig ist und dabei, dass individuelle Lösungen – und nicht ein Staatsfonds – favorisiert werden, für die unser Berufsstand die nötige Beratungsqualifikation und Expertise mitbringt“, so BVK-Präsident Michael H. Heinz. Das Konzept des zertifizierten Altersvorsorgedepots soll ergänzend zur Bestandsgarantie für die Riester-Verträge eingerichtet werden. Hier verlasse man sich auf das Wort er Bundesregierung.

Enttäuscht zeigt sich der BVK hingegen, dass die Frühstart-Rente ab nächstem Jahr zunächst nur für den 2020er-Jahrgang gelten soll. Derzeit sei außerdem vorgesehen, dass nach sechs Monaten automatisch eine staatliche Standardlösung greifen soll, wenn die Eltern und Erziehungsberechtigten keinen individuellen Vertrag abschließen. Das sei laut BVK nicht nachvollziehbar.

Verbändebündnis kritisiert Rentenpaket

Mit einem dringenden Appell an die Fraktionsvorstände von CDU/CSU und SPD werben außerdem mehr als 30 Wirtschaftsverbände für eine Ablehnung des aktuellen Regierungsentwurfs zur Rente. Die Verbände aus unterschiedlichen Branchen repräsentieren, so der BVK, mehr als die Hälfte der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Deutschland. Auch der Verband hat den Brief an Fraktionsvorsitzenden der Koalitionsparteien unterschrieben.

Die Hauptkritik der Wirtschaft ist, dass der Gesetzentwurf der Regierung weit über den Koalitionsvertrag hinausgeht und den Bundeshaushalt auf Jahrzehnte massiv belasten würde, schreibt der BVK. Die Verbände beziehen sich auf eine aktuelle Studie der Prognos AG im Auftrag der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft. Danach würde der Gesetzentwurf bis 2050 rund 480 Milliarden Euro zusätzliche Kosten verursachen. Die Höhe sei vergleichbar mit dem gesamten Volumen des schuldenfinanzierten Sondervermögens für Infrastruktur und Klimaschutz. Wenn notwendige Investitionen mit Verweis auf die haushalterische Situation aus Schulden finanziert werden, sei es untragbar, konsumtive Ausgaben in ähnlicher Höhe zu beschließen, erklären die Wirtschaftsvertreter. Die jährlichen Mehrkosten würden gegenüber der geltenden Rechtslage von 18,3 Mrd. Euro (2031) auf 27 Mrd. Euro (2050) steigen. (mki)

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<a href="/nachrichten/das-sind-die-groessten-lebensversicherer" hreflang="de">Das sind die größten Lebensversicherer </a> http://www.asscompact.de/node/169815

Nach harten Zeiten konnten sich die Lebensversicherer 2024 erholen, vor allem dank des Einmalbeitragsgeschäfts. Wie sich die gebuchten Bruttoprämien der größten Anbieter hierzulande entwickelt haben und wer in den Top 10 landet, zeigt der neue Branchenmonitor 2025 der V.E.R.S. Leipzig GmbH.

169815 13. November 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die V.E.R.S. Leipzig GmbH (V.E.R.S. Leipzig) hat die aktuellen Branchenmonitore für die Sparten Kranken und Leben veröffentlicht. Nach herausfordernden Zeiten war bei den Lebensversicherern 2024 Erholung zu beobachten. Vor allem das Einmalbeitragsgeschäft hat für Prämienwachstum gesorgt: In diesem Bereich konnten die 50 größten Anbieter einen Anstieg von 336,54 Mio. Euro auf 354,83 Mio. Euro verbuchen. Insgesamt erhöhten sich die gebuchten Prämien gegenüber dem Vorjahr um 4,7% auf nun durchschnittlich 1.682,89 Mio. Euro. Gleichwohl sind laut Branchenmonitor aber auch die Aufwendungen für Versicherungsleistungen auf 1.652,28 Mio. Euro gestiegen.

Im Schnitt konnten die 50 größten Lebensversicherer (92% des Marktes) im Geschäftsjahr 2024 ein versicherungstechnisches Ergebnis in Höhe von 62,10 Mio. Euro einfahren. Dies bedeutet einen Zuwachs von 8,2% gegenüber dem Vorjahr. Positiv hervorzuheben seien den Experten von V.E.R.S. Leipzig zufolge die erneut niedrigen Stornoquoten.

Die fünf größten Lebensversicherer nach gebuchten Bruttoprämien

Welche Anbieter landen in den Top 10? Und wie hat sich das Geschäft entwickelt? Unangefochtener Spitzenreiter ist die Allianz Leben. Der Münchener Konzern konnte die gebuchten Bruttoprämien von 21,32 Mrd. Euro im Jahr 2023 auf rund 23,85 Mrd. Euro im Jahr 2024 steigern. Auf Rang 2 landet ebenfalls wie im Vorjahr die R+V Leben mit gebuchten Bruttoprämien von rund 6,86 Mrd. Euro gegenüber 6,75 Mrd. Euro im Jahr 2023. Auch bei der Generali Leben haben sich die gebuchten Bruttobeitragseinnahmen von rund 6,16 Mrd. Euro im Jahr 2023 auf rund 6,35 Mrd. Euro im Jahr 2024 erhöht. Einen Zuwachs verzeichnet auch die Debeka von 3,66 Mrd. Euro auf 3,69 Mrd. Euro. In den Top 5 konnte lediglich die Alte Leipziger die gebuchten Bruttoprämien nicht steigern. Betrugen die Bruttobeitragseinnahmen 2023 noch 2,88 Mrd. Euro, waren es im Jahr 2024 nun rund 2,71 Mrd. Euro.

Die weiteren Anbieter in den Top 10 nach Bruttobeiträgen

Mit gebuchten Bruttoprämien von 2,28 Mrd. Euro rangiert die Bayern-Versicherung Leben im Vergleich zum Vorjahr unverändert auf Rang 6. Einen Platz nach vorne hat sich dagegen die NÜRNBERGER geschoben, die nun mit 2,22 Mrd. Euro gebuchten Bruttoprämien auf Rang 7 liegt. Platz 8 belegt Zurich Deutscher Herold Leben mit 2,16 Mrd. Euro. Einen großen Sprung nach vorne machte Provinzial Leben. Mit gebuchten Bruttoprämien in Höhe von 2,13 Mrd. Euro gelingt dem öffentlichen Versicherer der Sprung von Platz 17 im Vorjahr auf nun Platz 9. Ursache dafür ist die Zusammenlegung der beiden Lebensversicherer Provinzial NordWest Lebensversicherung und der Provinzial Rheinland Lebensversicherung zu Provinzial Leben im Oktober 2024. Die Top 10 komplettiert AXA Leben mit 1,80 Mrd. Euro an gebuchten Bruttoprämien.

Lebensversicherer mit leichtem Bestandszuwachs

Trotz begrenzter finanzieller Spielräume hielten die allermeisten Sparer an ihren Vorsorgeverträgen fest, betont die Analyse. Mit über 84 Mio. Verträgen, davon mehr als 46 Mio. Rentenversicherungen, bleibt die Versicherungswirtschaft damit fester Bestandteil der Alterssicherung in Deutschland, kommentieren die Autoren des Berichts die Ergebnisse.

Allerdings: In Sachen Bestand an Haupt- und Zusatzversicherungen nach Vertragsanzahl konnten unter den Versicherern, die in diesem Bereich in der entsprechenden Rangliste vorne rangieren, die Allianz Leben (+157.000) und die NÜRNBERGER (+43.000) leichte Bestandszuwächse verbuchen. ERGO Leben (–340.000) und R+V Leben (–126.000) etwa verzeichneten dagegen größere Bestandsverluste.

Höhere Leistungsverpflichtungen

Die ausgezahlten Versicherungsleistungen fielen 2024 erneut höher aus: Insgesamt beliefen sich diese auf 99,1 Mrd. Euro und verzeichneten im Vergleich zum Vorjahr ein Plus von 2,6%. Wie bereits 2023 erhöhten sich auch 2024 die Leistungsverpflichtungen gegenüber Versicherungsnehmern spürbar und betragen nunmehr 1.212,7 Mrd. Euro. Der Anstieg lässt sich insbesondere durch die deutliche Erhöhung der Deckungsrückstellungen für fondsgebundene Lebensversicherungen begründen, heißt es dazu von V.E.R.S. Leipzig.

Entwicklung des Kapitalanlagenbestands

Der Kapitalanlagenbestand der Lebensversicherer (ohne Pensionskassen und -fonds) sank 2024 leicht um 0,7% bzw. 6,8 Mrd. Euro auf 1.019,0 Mrd. Euro. Im Vorjahr gab es noch eine Minderung von 12,4 Mrd. Euro. Die Bruttoneuanlage der Lebensversicherer erreichte ein Volumen von 128,6 Mrd. Euro – dies entspricht einem Plus von 3,6%. Die Kapitalanlagen der Lebensversicherer wurden um 215,9 Mrd. Euro erweitert, die für Rechnung und Risiko der Inhaber von Lebensversicherungspolicen geführt werden. Diese sind den fondsgebundenen bzw. hybriden Produkten der Altersvorsorge zuzurechnen, die auch im Bestand an Gewicht gewinnen. (as)

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<a href="/nachrichten/generali-ernennt-neuen-group-deputy-ceo" hreflang="de">Generali ernennt neuen Group Deputy CEO</a> http://www.asscompact.de/node/169816

Im Rahmen eines aktuellen Strategieplans hat die Generali Group personelle Veränderungen bekannt gegeben: Giulio Terzariol wird Direttore Generale bzw. Group Deputy CEO.

169816 13. November 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die Generali Group entwickelt ihre Organisationsstruktur weiter und hat bekannt gegeben, dass sie ihren strategischen Fokus auf die erfolgreiche Umsetzung des Plans „Lifetime Partner 27: Driving Excellence” verstärke. Es handelt sich dabei um einen Strategieplan, den Generali dem Markt Anfang des Jahres vorgestellt hat. Zudem soll die Governance in ihren Kerngeschäftsbereichen weiter gestärkt werden.

Neuer Direttore Generale

Personell gab es dazu ebenfalls eine Neuerung: Giulio Terzariol wurde zum Direttore Generale – Group Deputy CEO ernannt. Terzariol soll demnach das Versicherungsgeschäft der Gruppe leiten und die Aufsicht über die Banca Generali übernehmen. Diese Aufgaben wurden ihm vom Verwaltungsrat übertragen. Er werde sie in voller Übereinstimmung mit den Direktiven des Group CEO ausüben, heißt es.

Terzariol hatte in seiner Karriere u. a. bereits verschiedene Positionen bei der Allianz SE inne, bevor er im Jahr 2024 bei Generali als CEO Insurance startete.

Die Ernennung zum Direttore Generale wird wirksam, wenn die übliche Prüfung durch die IVASS2 abgeschlossen ist. Die Generali Group teilt außerdem mit, dass die Funktion des CEO Insurance mit dem Amtsantritt von Terzariol wegfallen wird. (lg)

Bild: © Generali

News über weitere personelle Veränderungen in der Finanz- und Versicherungsbranche lesen Sie in der Rubrik „Personen“.
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<a href="/nachrichten/%E2%80%9Ehelfen-gewerbekunden-sich-auf-ihr-kerngeschaeft-zu-fokussieren%E2%80%9C" hreflang="de">„Helfen Gewerbekunden, sich auf ihr Kerngeschäft zu fokussieren“</a> http://www.asscompact.de/node/169814

Ein neuer Tarif für Firmenkunden von ROLAND Rechtsschutz hat v. a. Klein- und Kleinstunternehmer im Blick. Was das neue Produkt ausmacht, wie der Spezialversicherer seine Marktführerschaft im Gewerbebereich untermauern möchte und wie das Unternehmen auf steigende Kundenanforderungen reagiert.

169814 13. November 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement Interview mit Tarja Radler, Vertriebsvorständin bei ROLAND Rechtsschutz
Frau Radler, rechtliche Auseinandersetzungen können schnell langwierig und teuer werden, insbesondere im Gewerbebereich. Vor welchen Top-3-Heraus­forderungen stehen Firmenkunden gegenwärtig?

Zu den drei größten Herausforderungen gehören die steigenden Verfahrenskosten – insbesondere rund um arbeitsrechtliche Konflikte. Mit der anhaltenden mauen wirtschaftlichen Lage nehmen leider auch die Insolvenzen zu. Mit auf das Sorgen-Treppchen gehören zudem auch alle neuen Risiken aus dem Bereich Cyber und KI. Diese Risiken entwickeln sich dynamisch mit den technischen Fortschritten weiter. Deshalb sollten Kunden ihre Police nicht in der Schublade liegen lassen, sondern darauf achten, ihren Versicherungsschutz regelmäßig an sich ändernde Gegebenheiten anzupassen.

Welche Streitigkeiten kommen bei Klein- und Kleinstunternehmen bei ROLAND Rechtsschutz besonders häufig vor?

Das sind vor allem Streitigkeiten, die aus der reinen Geschäftstätigkeit entstehen. Deshalb haben wir den Vertrags-Rechtsschutz Gewerbe Plus entwickelt. Er schützt Kunden zum Beispiel, wenn es Streitigkeiten mit Lieferanten oder Kunden aufgrund von angeblicher Schlechterfüllung aus Verträgen gibt.

Was ist das Besondere am jüngsten Tariflaunch von ROLAND Rechtsschutz?

Wir haben bedarfsgerechte Lösungen für jede Zielgruppe gefunden. Deshalb lautet unser Tarifslogan auch „Einfach für alle“. Ein Schwerpunkt lag darauf, eine attraktive Produktpalette zu entwickeln – vor den sich immer schneller wandelnden Sicherheitsbedürfnissen unserer Kunden. Die größte inhaltliche Veränderung gibt es für Gewerbekunden. Mit diesem Tarif weiten wir erstmalig unseren Konfliktlöser-Ansatz auch auf das Firmenkundensegment aus.

Was kann man sich unter Konfliktlösung für Unternehmen vorstellen?

Wir wollen für jedes Problem bzw. jeden Konflikt unserer Gewerbekunden ein passendes Konfliktlösungsangebot anbieten. Ein prägnantes Produkthighlight ist beispielsweise der neue Fokus auf Wirtschaftsmediation. Wir sehen hier für Firmenkunden sehr viel Potenzial, gerade im Vertragsrecht oder auch im Handels- und Gesellschaftsrecht. In diesen Rechtsgebieten gibt es marktrelevante Leistungsausschlüsse. Deshalb haben wir uns nicht auf das Problem konzentriert, sondern nach einer Lösung gesucht.

Welche weiteren Angebote gibt es für Firmenkunden zur Konfliktlösung?

Wir haben sehr viel in Angebote zur präventiven Konfliktlösung investiert. Zum Beispiel haben wir das Schulungsangebot, wie rechtliche Fallstricke vermieden werden können, erheblich ausgeweitet. Unternehmer sind ja zum Teil auch verpflichtet, ihre Mitarbeitenden zu schulen und aufzuklären, sodass ein solches Angebot gleich doppelt sinnvoll ist.

Ein dritter wichtiger Baustein unserer Konfliktlösungsangebote für Gewerbekunden – neben Wirtschaftsmediation und Schulungen – sind telefonische Beratungsangebote. Ganz neu bieten wir zum Beispiel eine Hotline für Unternehmensgründer an, eine Bauherren-Hotline und eine telefonische Beratung für die Unternehmensnachfolge. Damit können wir unsere Kunden von der Gründung über ihre bautätigen Wachstumsphasen bis zur Nachfolgesuche über den ganzen Lebenszyklus hinweg beraten.

Gibt es eine Gruppe von Versicherten, für die diese Konfliktlösungsangebote besonders geeignet sind?

Bei der Entwicklung der neuen Gewerbetarife hatten wir vor allem die Klein- und Kleinstunternehmer im Blick. Hier ist der Bedarf an rechtlicher Orientierung am größten. Die Mehrheit der Unternehmen muss ohne eine Rechtsabteilung auskommen – diese Lücke möchten wir mithilfe von sinnvollen Angeboten schließen. Denn der Rechtsmarkt ist immer in Bewegung und was heute noch richtig war, kann morgen bereits eine rechtliche Herausforderung sein.

Wie erhalten Kunden Zugang zu diesen Leistungen?

Wir arbeiten mit vielen Vertriebspartnern über verschiedene Vertriebskanäle zusammen. Dennoch möchten wir einen zentralen digitalen Ort haben, an dem Gewerbe- und Privatkunden alle Services finden, die sie benötigen. Deshalb können alle Kunden die für sie relevanten Angebote in unserem Service-Portal finden.

Viele Gewerbekunden leiden derzeit unter wirtschaftlichem Druck und steigenden Kosten. Auch die Insolvenzen nehmen zu. Was ist Ihre Tarifantwort darauf?

Der Bedarf an außergerichtlichen Einigungen steigt, da dieser Pfad einen Ausweg aus der Preisspirale aufzeigt. Insofern ist der Konfliktlöser-Ansatz für Unternehmen bereits ein Teil dieser Antwort. Gleichzeitig haben wir den neuen Premium-Firmentarif ausgeweitet. Er bietet Rechtsschutz für die Insolvenzanfechtung und deutliche Vorteile im Arbeitsrechtsschutz. So gibt es Beratungsrechtsschutz bei Aufhebungsverträgen oder auch Unterstützung bei Streitigkeiten aus dem Mindestlohngesetz.

Welche Rolle spielen digitale Lösungen beim Tarifangebot?

Sie spielen eine wichtige Rolle und sind zu einer festen Größe geworden. Zum neuen Tarif haben wir eine ganze Reihe von automatisierten Self-Services zusammengestellt. Diese sind im Service-Portal für alle unsere Kunden rund um die Uhr abrufbar. Zum Beispiel befindet sich dort ein Vertragsgenerator, mit dem man für seinen individuellen Bedarf einen rechtssicheren Vertrag konfigurieren kann. Selbstverständlich entwickeln wir das Service-Portal kontinuierlich weiter. In den nächsten Jahren wird hier KI noch einmal zum Gamechanger werden.

Digitale Innovationen bieten nicht nur Chancen. Gerade im Internet nehmen die Gefahren stetig zu. Was bietet ROLAND beim Internet-Rechtsschutz?

Tatsächlich entstehen durch KI-Innovationen auch neue Rechtsrisiken. Für dieses dynamische Umfeld haben wir im gewerblichen Premium-Tarif neue Leistungen rund um Cyberrisiken entwickelt. Sie bieten unter anderem Rechtsschutz bei Urheberrechtsverletzungen und Wettbewerbsverstößen im Internet oder auch Online-Reputationsschutz für die Löschung rufschädigender Inhalte.

Wie würden Sie die Vorteile des neuen Tarifs kurz und knapp zusammenfassen?

Mit dem neuen Tarif profitieren unsere Firmenkunden erheblich davon, dass wir unseren Konfliktlöser-Ansatz nun auch in diesem Segment ausrollen. Wir bieten ihnen für fast jede rechtliche Frage eine Lösung und stellen darüber hinaus ein umfassendes Angebot zur Konfliktvermeidung bereit – denn uns ist wichtig, dass sich unsere Firmenkunden auf ihr Geschäft konzentrieren können und erfolgreich sind.

Lesen Sie auch: ROLAND Rechtsschutz feilt an Tarifangebot

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<a href="/nachrichten/mvp-keasy-mit-neuen-ki-gestuetzten-funktionen" hreflang="de">MVP keasy mit neuen KI-gestützten Funktionen</a> http://www.asscompact.de/node/169812

Das Maklerverwaltungsprogramm keasy bietet neue KI-basierte Tools. Dazu zählen eine automatisierte Verarbeitung von Schadenmeldungen, rechtskonforme Beratungsdokumentationen, Policenkontrolle, Zusammenfassung von Vertragsdetails und die Möglichkeit, individuelle KI-Prompts zu hinterlegen.

169812 13. November 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Das Maklerverwaltungsprogramm keasy stellt Versicherungsmaklern neue KI-gestützte Features bereit. Die neuen Funktionen sollen zu mehr Effizienz im Makleralltag beitragen. Zu den wichtigsten Neuerungen gehören eine automatisierte Verarbeitung von Schadenmeldungen. So werden eingehende Nachrichten vom System keasy automatisch analysiert, relevante Informationen extrahiert und eine Schadenaktivität erstellt. Fehlende Angaben fordert keasy auf Wunsch per E-Mail vom Kunden an und bereitet eine vollständige Schadenmeldung an die Gesellschaft vor. Eine weiteres neues Tool betrifft rechtskonforme Beratungsdokumentationen. Unstrukturierte Notizen aus Beratungsgesprächen wandelt das Programm automatisch in eine rechtskonforme Dokumentation um, die alle regulatorischen Anforderungen erfüllt.

Policenkontrolle und „Smart Paste“ für Vertragsdaten

Beim neuen Feature Policenkontrolle erfolgt eine Überprüfung der Vertragsunterlagen nach der Policierung. Etwaige Abweichungen oder Fehler werden direkt angezeigt. Mit der Funktion „Smart Paste“ für Vertragsdaten lassen sich Inhalte aus Policen, Ausweis, Fahrzeugschein etc. ins MVP einfügen. Relevante Vertragsdaten erkennt das System dabei automatisch und ordnet es in der Vertragsdatenbank korrekt zu. Zudem lassen sich mit KI-Unterstützung nun Informationen aus bestehenden Verträgen wie etwa Deckungsumfang oder Fahrerkreis präzise zusammenfassen. Makler können außerdem eigene Prompts hinterlegen, um die KI-Nutzung individuell an ihre Prozesse anzupassen.

„Unsere Vision ist es, Maklern eine Arbeitsweise zu ermöglichen, die nicht nur effizienter, sondern auch zukunftssicher ist. keasy schafft durch Innovationen wie diese den Spagat zwischen moderner Technologie und den individuellen Bedürfnissen der Makler“, erklärt Robert Schmidt, Geschäftsführer der vfm Konzept GmbH, einer Dienstleistungsgesellschaft der vfm-Gruppe, die keasy entwickelt.

Sicherheit und Flexibilität

Datenschutz und Datensicherheit stehen auch bei den neuen Funktionen im Mittelpunkt. Wie das Unternehmen weiter mitteilt, gewährleiste die Einbindung eines eigenen KI-Kontos, dass alle Eingaben unter der Kontrolle der Makler verbleiben. Zugleich lassen sich die neuen Funktionen flexibel auf die Bedürfnisse der Nutzer abstimmen. (tik)

Lesen Sie auch:
Weitere Informationen zu neuen Tools und Services sowie Meldungen rund um Software und KI finden Sie in unserer Rubrik „Management & Vertrieb“.
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<a href="/nachrichten/wann-ist-eine-probezeit-zu-lang" hreflang="de">Wann ist eine Probezeit zu lang?</a> http://www.asscompact.de/node/169753

Bei befristeten Arbeitsverträgen gibt es keine standardisierte Probezeit. Das Bundesarbeitsgericht entschied, dass die Dauer individuell geprüft werden muss – abhängig von der Befristungslänge und den Anforderungen der jeweiligen Tätigkeit.

169753 13. November 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Wie lange darf eine Probezeit in einem befristeten Arbeitsverhältnis sein? Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat dies kürzlich entschieden und klargestellt: Es gibt keinen festen „Regelwert“ für die Dauer einer Probezeit. Entscheidend ist vielmehr eine Einzelfallprüfung, die sowohl die voraussichtliche Dauer der Befristung als auch die Art der Tätigkeit berücksichtigt.

Vier Monate Probezeit, Befristung ein Jahr

In dem konkreten Fall war die Klägerin seit 22.08.2022 bei einem Unternehmen als „Advisor I Customer Service“ beschäftigt. Das Arbeitsverhältnis war auf ein Jahr befristet, mit der Möglichkeit, innerhalb der gesetzlichen Fristen zu kündigen. Die ersten vier Monate sollten als Probezeit dienen, während der eine Kündigungsfrist von zwei Wochen galt.

Kündigung vonseiten des Arbeitgebers

Am 10.12.2022 kündigte das Unternehmen das Arbeitsverhältnis zum 28.12.2022. Die Klägerin hielt die Probezeit für unverhältnismäßig lang und machte geltend, das Arbeitsverhältnis könne frühestens mit der gesetzlichen Frist des § 622 Abs. 1 BGB zum 15.01.2023 enden. Sie argumentierte außerdem, dass die Kündigung sozial gerechtfertigt sein müsse, da eine zu lange Probezeit die Wartezeit des Kündigungsschutzgesetzes (§ 1 Abs. 1 KSchG) nicht verkürze.

Kein fester Prozentwert für die Probezeit

Das Landesarbeitsgericht setzte die zulässige Probezeit auf drei Monate – 25% der Befristung – fest und erklärte die Kündigung für wirksam, wirkte aber erst ab dem 15.01. 2023. Die Revision der Klägerin vor dem Bundesarbeitsgericht blieb erfolglos. Das BAG stellte klar: Es gibt keinen festen Prozentwert für die Dauer einer Probezeit. Vielmehr ist stets eine Einzelfallabwägung erforderlich.

Im konkreten Fall wertete das BAG den von der Beklagten vorgelegten detaillierten Einarbeitungsplan mit drei Phasen und insgesamt 16 Wochen Dauer als angemessen. Die vereinbarte Probezeit von vier Monaten wurde daher als verhältnismäßig angesehen. (bh)

BAG, Urteil vom 30.10.2025 – Az: 2 AZR 160/24

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<a href="/nachrichten/axa-erweitert-bkv-um-beratungsangebot-%E2%80%9Elebensstaerke%E2%80%9C" hreflang="de">AXA erweitert bKV um Beratungsangebot „Lebensstärke“</a> http://www.asscompact.de/node/169811

Die AXA hat im Rahmen der betrieblichen Krankenversicherung ein neues Beratungsangebot für Unternehmen vorgestellt. „Lebensstärke“ soll Mitarbeitende bei persönlichen und beruflichen Herausforderungen unterstützen. Dafür können sie sich mit Experten in Verbindung setzen.

169811 13. November 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Mit „Lebensstärke“ stellt die AXA Krankenversicherung AG ein neues Beratungsangebot für Unternehmen im Rahmen der betrieblichen Krankenversicherung (bKV) vor. Das Angebot soll Mitarbeitende in persönlichen und beruflichen Herausforderungen unterstützen und ergänzt die bestehenden Servicebausteine rund um mentale Gesundheit, erklärt das Unternehmen.

Das neue Angebot umfasst individuelle Beratungsleistungen durch erfahrene Experten. Das Spektrum an Themen, mit denen sich Mitarbeitende an die Berater wenden können umfasst neben der Unterstützung zu familiären Themen, Erziehungsfragen oder Herausforderungen im Bereich der Pflege auch Hilfe bei finanziellen Schwierigkeiten sowie bei gesundheitlichen Fragen und Sucht.

Mitarbeitende können telefonisch, per Video oder persönlich vor Ort an insgesamt 17 Standorten in Deutschland mit Experten in Kontakt treten. Nutzern steht eine feste Ansprechperson zur Seite, die den Beratungsprozess begleitet und bei Bedarf an interne oder externe Spezialisten vermittelt.

Für das Angebot und dessen professionelle Umsetzung arbeitet der Versicherer mit der ias Gruppe zusammen, ein Dienstleister für Arbeitsmedizin, Arbeitssicherheit, Arbeitspsychologie und betriebliches Gesundheitsmanagement. (js)

Mehr aktuelle Meldungen zu neuen Produkten finden Sie in unserer Rubrik „Assekuranz“.
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<a href="/nachrichten/morgen-morgen-die-besten-anbieter-im-bereich-krankenzusatz" hreflang="de">MORGEN & MORGEN: Die besten Anbieter im Bereich Krankenzusatz</a> http://www.asscompact.de/node/169806

Der Bedarf an Krankenzusatzversicherungen steigt weiterhin an. Gleichzeitig ist die Auswahl an erhältlichen Tarifen groß. Gute Tarife definieren sich vor allem an kritischen Vertragsbedingungen, erklärt das Ratinghaus MORGEN & MORGEN. Welche Anbieter können im aktuellen Rating punkten?

169806 12. November 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Krankenzusatzversicherungen erfreuen sich einer hohen Nachfrage. Laut Zahlen des Verbands der Privaten Krankenversicherung e. V. (PKV-Verband) stieg die Anzahl der privaten Krankenzusatzversicherungen im Jahr 2024 um 4,5% auf 31,1 Millionen. Auch der Markt hat die steigende Nachfrage erkannt: Die Tariflandschaft ist umfangreich und leistungsstark, erklärt das Analysehaus MORGEN & MORGEN im Rahmen der Veröffentlichung des aktuellen Ratingjahrgangs der Krankenhauszusatz- und Krankentagegeldtarife.

Angesichts der umfangreichen Wahl- und Komfortleistungen, die viele Tarife bieten, rücken die Mindestkriterien in den Fokus, erklären die Analysten. „Gute Tarife müssen heute gerade an den kritischen Vertragsbedingungen gemessen werden, also an dem, was der Kunden wirklich benötigt“, so Thorsten Bohrmann, Senior Versicherungsanalyst bei MORGEN & MORGEN.

Das müssen top-bewertete Krankenhauszusatztarife bieten

Das aktuelle Rating im Bereich Krankenhauszusatz bewertet 148 Tarife. Die typischen Leistungen inkludieren Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer im Krankenhaus, Chefarztbehandlung sowie Rooming-In bei Tarifen für Kinder. Unterschiede zeigen sich hier vor allem in den Regelhöchstsätzen und den versicherten Zusatzleistungen.

Die Mindestkriterien, die ein Tarif voll oder eingeschränkt erfüllen muss, um eine Fünf- bzw. Vier-Sterne- Bewertung von MORGEN & MORGEN zu erhalten, inkludieren unter anderem den Verzicht des Versicherers auf sein ordentliches Kündigungsrecht, Chefarztbehandlung sowie eine bessere Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer. Zudem müssen die Tarife auch ohne Eintritt eines Unfalls oder einer bestimmten Erkrankung sowie über die 2,3-fachen bzw. 3,5-fachen Regelhöchstsätze der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) hinaus leisten.

Diese Versicherer haben Fünf-Sterne-Tarife im Programm

Im aktuellen Rating können genauso viele Tarife die Höchstbewertung erreichen wie im Vorjahr. Die Fünf-Sterne-Riege bleibt unverändert bei 58. Mit 59 Tarifen haben zwei Tarife weniger als im Vorjahresrating vier Sterne erreicht, auch die Drei-Sterne-Tarife sinken leicht um einen Tarif auf 15. Dafür erhalten mit 16 Tarifen zwei mehr Tarife als im Jahr 2024 eine Bewertung von zwei Sternen. Mit einem Stern muss sich keiner der getesteten Tarife zufrieden geben.

Mindestens einen Tarif mit Höchstbewertung haben folgende Versicherer im Programm (in alphabetischer Reihenfolge):

  • Advigon
  • ARAG
  • AXA
  • Barmenia
  • BBKK
  • Concordia
  • Deutsche Familienversicherung
  • Die Bayerische
  • DKV
  • Envivas
  • ERGO
  • Generali
  • Gothaer
  • Hallesche
  • HUK-COBURG
  • Inter
  • Janitos
  • LKH
  • Münchener Verein
  • NÜRNBERGER
  • ottonova
  • R+V
  • SDK
  • SIGNAL IDUNA
  • UKV
  • vrk
  • Württembergische
Diese Versicherer punkten im Bereich Krankentagegeld

Tarife im Bereich Krankentagegeld sind weniger stark nachgefragt und das Angebot stagniert. Trotzdem bleiben sie unverändert ein wichtiges Instrument zur Einkommenssicherung, erklärt das Ratinghaus. Für das aktuelle Rating hat sich MORGEN & MORGEN 90 Tarife angesehen. Die Mindestkriterien legen hier besonderen Wert darauf, dass der Versicherer auch bei Wiedereingliederungsmaßnahmen und Teilarbeitsunfähigkeit leistet.

Bereits zum fünften Mal in Folge können 14 Tarife die Topnote erreichen. 23 Tarife werden mit vier Sternen bewertet, einer mehr als im Vorjahr. Ebenfalls ein zusätzlicher Tarif konnte eine Drei-Sterne-Bewertung erhalten, mit insgesamt 48 Tarifen. Mit fünf Tarifen bleibt die Anzahl der Zwei-Sterne-Bewertungen unverändert. Auch in diesem Teilbereich muss sich kein Tarif mit einem Stern zufriedengeben.

Die Versicherer, die mindestens einen Tarif in der Fünf-Sterne-Riege haben, sind (in alphabetischer Reihenfolge):

  • AXA
  • Barmenia
  • Concordia
  • Deutsche Familienversicherung
  • Hallesche
  • Inter

Die vollständigen Ergebnisse der beiden aktuellen MORGEN & MORGEN Ratings Krankenhauszusatzversicherung und Krankenhaustagegeld sind auf der Website des Analysehauses einzusehen. (js)

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<a href="/nachrichten/signal-iduna-wird-investor-bei-perseus" hreflang="de">SIGNAL IDUNA wird Investor bei Perseus</a> http://www.asscompact.de/node/169809

SIGNAL IDUNA steigt als strategischer Investor bei dem Anbieter von Cybersicherheitslösungen Perseus ein. Beide Unternehmen intensivieren damit ihre bestehende Zusammenarbeit. Ziel sei, Synergien zu nutzen und gemeinsam an Lösungen zur Absicherung von Firmen vor digitalen Risiken zu feilen.

169809 12. November 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Perseus Technologies hat die SIGNAL IDUNA Gruppe als strategischen Investor gewonnen. Beide Unternehmen verbindet bereits eine langjährige Kooperation. Seit 2018 erweitert SIGNAL IDUNA ihre Cyberpolicen mit den Präventionslösungen und der Notfallhilfe von Perseus. Mit dem Einstieg von SIGNAL IDUNA bei dem 2017 gegründeten Anbieter von Cybersicherheitslösungen Perseus sollen die Weichen für eine noch engere Partnerschaft gestellt werden. Ziel sei, wie beide Unternehmen mitteilen, Synergien zu nutzen und gemeinsam Lösungen zum Schutz von Firmen vor digitalen Risiken weiterzuentwickeln.

Angesichts des fortschreitenden digitalen Wandels und des zunehmenden Einsatzes von künstlicher Intelligenz (KI) ergeben sich für Unternehmen neue Herausforderungen. Von Cyberangriffen sind immer häufiger auch kleine und mittelständische Unternehmen sowie Handwerksbetriebe betroffen. Vor diesem Hintergrund gewinne die enge Zusammenarbeit zwischen Versicherern und spezialisierten Cybersicherheitsanbietern zunehmend an Bedeutung, wie SIGNAL IDUNA und Perseus mitteilen. SIGNAL IDUNA habe einen klaren Fokus auf die Risikodeckung für Handwerksbetriebe sowie für kleine und mittelständische Unternehmen. Die vertiefte Partnerschaft ermögliche es nun, die Stärken beider Partner zu nutzen, um Cyberrisiken besonders für den deutschen Mittelstand beherrschbar zu machen. (tik)

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<a href="/nachrichten/insurtech-markt-im-dach-raum-schrumpft" hreflang="de">InsurTech-Markt im DACH-Raum schrumpft</a> http://www.asscompact.de/node/169808

Im DACH-Raum kämpft der InsurTech-Markt derzeit mit mehreren Herausforderungen, allen voran der Marktkonsolidierung und einer Gründungsflaute. Das zeigt die aktuelle InsurTech-Übersicht 2025 der Versicherungsforen Leipzig. InsurTechs müssen demnach zukünftig eher als Kulturpartner agieren.

169808 12. November 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Das Marktumfeld für InsurTechs im DACH-Raum hat sich drastisch gewandelt. Angesichts einer spürbaren Marktkonsolidierung, zurückhaltender Investoren und wachsendem internationalen Wettbewerb reicht technologische Innovation allein nicht mehr aus.

Das ist die zentrale Erkenntnis der zehnten InsurTech-Übersicht, die am Mittwoch vom New Players Network (NPN), einer Initiative der Versicherungsforen Leipzig, veröffentlicht wurde. Die Analyse von 177 Unternehmen zeigt: Während die Zahl der Neugründungen stark rückläufig ist, eröffnen sich etablierte InsurTechs neue Chancen, sich als strategische Partner für den kulturellen Wandel in der Versicherungsbranche zu positionieren.

Herausforderungen: Weniger Gründungen, kritischere Investoren

Das getrübte Wirtschaftsklima scheint deutliche Spuren in der InsurTech-Szene zu hinterlassen, so die Versicherungsforen Leipzig. Die Zahl der Neugründungen geht zurück: Das New Players Network hat für 2025 bislang nur eine Neugründung registriert, verglichen mit vier im Vorjahr und zwölf im Jahr 2023.

 

InsurTech-Markt im DACH-Raum schrumpft

 

Gleichzeitig ist die Zeit der „Gießkannen-Finanzierung“ vorbei. Investoren agieren selektiver und legen den Fokus klar auf Profitabilität und stabile Geschäftsmodelle. „Der Markt wird insgesamt kleiner“, stellt Felix Sandt, Head of Network des New Players Network, fest. „Einige Start-ups sind vom Markt verschwunden, während sich andere erfolgreich etabliert haben und nun vor neuen strategischen Herausforderungen stehen.

Neue Chancen: Mehr als nur Technologie

Während künstliche Intelligenz immer mehr zur Basistechnologie wird, verliert die rein technische Überlegenheit von Start-ups an Differenzierungskraft. Erfolgreiche InsurTechs positionieren sich daher zunehmend als Impulsgeber und Gestalter des dringend benötigten kulturellen Wandels bei etablierten Versicherern. Sie bringen nicht nur neue Technologien, sondern auch agile Arbeitsweisen und eine kundenzentrierte Denkweise in die Unternehmen, schreiben die Versicherungsforen Leipzig.

„Diejenigen, die sich allein auf Technologie verlassen, riskieren, im Markt an Relevanz zu verlieren“, warnt Sandt. Der wahre Mehrwert liege in der Fähigkeit, etablierten Playern bei der Transformation ihrer internen Kultur und Prozesse zu helfen.

Internationaler Druck und strategische Kooperationen

Der Wettbewerb verschärft sich außerdem durch den Markteintritt finanzstarker internationaler Player aus den USA und Asien, wie Peak3 oder Resilience, die mit neuen Strategien auf den europäischen Markt drängen.

Laut Sandt erinnere die Situation an die Offensive der amerikanischen Big-Tech-Konzerne wie Google und Amazon im Jahr 2018 auf den heimischen Versicherungsmarkt. Das wecke zugleich Erwartungen und Unsicherheiten. Trotz hoher Markteintrittsbarrieren durch Regulatorik und Sprache sei der Druck spürbar.

Erfolg durch Kooperation

Die strategische Schlussfolgerung der Übersicht: Die Zukunft liegt in der intelligenten Kooperation. InsurTechs bieten die Agilität und die Innovationskultur, die etablierte Versicherer benötigen, während diese Fachwissen, Bestandskunden und finanzielle Schlagkraft einbringen, so die Mitteilung der Versicherungsforen Leipzig. Gemeinsam könnten sie neue, kundenzentrierte Geschäftsfelder erschließen und die digitale Transformation der Branche nachhaltig gestalten. (mki)

Lesetipp der Redaktion: InsurTechs: Warum jetzt Profitabilität zählt
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<a href="/nachrichten/finfluencerin-auf-platz-3-mit-vier-fs-die-zukunft" hreflang="de">Finfluencerin auf Platz 3: Mit vier Fs in die Zukunft</a> http://www.asscompact.de/node/169805

Freya Früh von Frau Finanzen hat eine Mission: für Frauen und deren finanzielle Zukunft da sein. Aktuell ist sie das schon für über 100.000 Followerinnen. Dieser Erfolg hat ihr den 3. Platz beim Jungmakler Award 2025 eingebracht. Im Interview mit AssCompact erklärt sie, wie sie das geschafft und was sie vor hat.

169805 12. November 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement Interview mit Freya Früh, Geschäftsführerin von Frau Finanzen und Drittplatzierte beim Jungmakler Award 2025
Hi, Freya, wie kam es denn dazu, dass du Maklerin geworden bist?

Hauptberuflich war ich bis zuletzt Senior Social-Media-Managerin bei der HDI Versicherung. Im Rahmen einer Kampagne zur Altersvorsorge wurde mir klar, dass Frauen in der Ansprache häufig übersehen werden. Ich wollte das ändern und bin auf die Straße gegangen, habe mit dieser Zielgruppe gesprochen und festgestellt: Wir reden zu wenig über Geld. Aus diesem Impuls heraus entstand „Frau Finanzen“.

Als die Kampagne beendet wurde, hatte ich mit Frau Finanzen bereits Reichweite, Preise gewonnen und viele Anfragen von Frauen, die sich beraten lassen wollten. Also habe ich mich informiert, was ich eigentlich brauche, um Versicherungsmaklerin und Anlageberaterin zu werden, und den Schritt in die Selbstständigkeit gewagt. Seit Oktober bin ich nun zu 100% Maklerin – und zu 100% Frau Finanzen.

Du warst also Social-Media-Managerin und bist nun Versicherungsmaklerin und zugleich Influencerin. Was verbindet diese beiden Welten?

Menschen folgen Menschen, keinen Marken. Ein Versicherer hat es schwer, Vertrauen aufzubauen – eine Person dagegen kann authentisch auftreten und ihre Geschichte erzählen. Ich nutze Social Media, um genau das zu tun: Wissen zu vermitteln, Hemmschwellen abzubauen und den Dialog über Geld zu fördern. Heute folgen mir über 100.000 Frauen, und meine Inhalte erreichen monatlich rund zwei Millionen Menschen. Diese Reichweite nutze ich, um finanzielle Bildung kostenfrei zugänglich zu machen – und bei Bedarf natürlich auch Beratung anzubieten.

Warum konzentrierst du dich so stark auf Frauen als Zielgruppe?

Weil 69% der Frauen laut Studien lieber von einer Frau beraten werden – aber der Markt bietet das kaum. Ich selbst arbeite komplett digital, ohne Büro, orts- und zeitunabhängig. Das ist für viele Mütter und auch für Selbstständige ein Modell, mit dem sich Beruf und Familie gut vereinen lassen. Mein Alleinstellungsmerkmal dabei ist die Community. Frauen tauschen sich darin untereinander aus, lernen voneinander, überwinden die Angst, Fehler zu machen. Diese Energie erinnert mich, salopp gesagt, an eine „Tupperparty“ – nur eben für Finanzen.

Du bist also Finfluencerin – aber eben mit dem entsprechenden Hintergrund. Wie siehst du die Diskussion um Regulierung und Coaching-Angebote im Netz?

Ich glaube, es muss eine gewisse Regulierung geben. Viele Onlinekurse kosten viel Geld und bieten wenig Inhalt. Bildung, vor allem finanzielle, sollte kostenfrei zugänglich sein. Das ist mein Anspruch und auch mein Beitrag.

Welche Herausforderungen beschäftigen dich aktuell am meisten?

Ich bin Gründerin, Mutter und Unternehmerin – und ehrlich gesagt: Ich stoße an Grenzen. Die Nachfrage ist groß, Leads habe ich genug. Jetzt geht es darum, Strukturen aufzubauen, ein Vertriebsteam zu formen und das Projekt wirtschaftlich stabil weiterzuentwickeln. Content, Community und Beratung – all das kostet Zeit und Geld. Aber es gibt einen Bedarf, und den muss ich decken. Und das treibt mich an.

Was ist dein nächstes großes Ziel?

Ich möchte Partnerinnen finden, die Frau Finanzen mit mir groß machen – ob im Vertrieb, in der Beratung oder in der Geschäftsführung. Langfristig wünsche ich mir auch eine eigene Maklerinnen-Vereinigung, in der sich Frauen vernetzen und gegenseitig stärken. Denn in der Branche sind nach wie vor zu wenige Frauen sichtbar.

Was möchtest du zukünftigen Bewerberinnen und Bewerbern des Jungmakler Awards mitgeben?

Einfach machen! Der Award ist eine großartige Chance, Erfahrungen zu sammeln, sich zu vernetzen und Inspiration zu finden. Für mich war die Teilnahme vor allem eines: ein Türöffner zu einem neuen Netzwerk. Und wer weiß – vielleicht entstehen genau daraus die Ideen, die unsere Branche wirklich verändern.

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<a href="/nachrichten/publikumsfonds-verzeichnen-hoechste-zufluesse-seit-2021" hreflang="de">Publikumsfonds verzeichnen höchste Zuflüsse seit 2021</a> http://www.asscompact.de/node/169795

Die deutsche Fondsbranche konnte in den ersten drei Quartalen des Jahres ein Wachstum von 6% einfahren. Doch die eigentlich spannende Nachricht: Die beachtlichsten Zuflüsse verbuchten offene Publikumsfonds. Der Fondsverband BVI meldet hier den höchsten Absatz seit dem Rekordjahr 2021.

169795 12. November 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Bis Ende September 2025 flossen Fondsgesellschaften netto 91,5 Mrd. Euro neue Gelder zu. 68,5 Mrd. Euro davon entfallen auf offene Publikumsfonds. Das ist ihr höchster Absatz seit dem Rekordjahr 2021, als Publikumsfonds in den ersten neun Monaten 85,8 Mrd. Euro zugeflossen waren, meldet der Fondsverband BVI.

Aktienfonds verzeichneten bis Ende September 2025 netto 37,0 Mrd. Euro Zuflüsse, allein 33,5 Mrd. Euro in Aktien-ETFs. Rentenfonds erhielten seit Jahresbeginn 26,7 Mrd. Euro neue Gelder. Dabei dominieren Fonds, die überwiegend in Anleihen mit bis zu drei Jahren Restlaufzeit investieren (15,8 Mrd. Euro), und Fonds mit Schwerpunkt auf Unternehmensanleihen (9,8 Mrd. Euro). Geldmarktfonds erhielten 6,5 Mrd. Euro und Mischfonds 2,8 Mrd. Euro neue Gelder. Aus Immobilienfonds flossen netto 5,7 Mrd. Euro ab. Allein im dritten Quartal waren es 2,1 Mrd. Euro, nach 1,6 Mrd. Euro im zweiten Quartal und ebenfalls 2,1 Mrd. Euro im ersten Quartal. Anleger, die ihre Immobilienfonds nach dem 21.07.2013 gekauft haben, mussten vor der Rückgabe eine zwölfmonatige Kündigungsfrist einhalten. Das Neugeschäft offener Spezialfonds hat sich gegenüber dem Vorjahreszeitraum von 13,3 auf 25,7 Mrd. Euro fast verdoppelt.

Höchstwert beim verwalteten Vermögen

Das von den Fondsgesellschaften verwaltete Vermögen für Anleger in Deutschland erreichte mit 4,756 Bio. Euro eine neue Höchstmarke, so der BVI. Im Vergleich zum Jahresbeginn (4,472 Bio. Euro) ist es um mehr als 6% gewachsen. Der größte Teil entfällt mit 2,253 Bio. Euro auf offene Spezialfonds für institutionelle Anleger. Hierzu gehören vor allem Altersvorsorgeeinrichtungen (801 Mrd. Euro) und Versicherer (534 Mrd. Euro). In offenen Publikumsfonds verwalten die Fondsgesellschaften 1,782 Bio. Euro, in Mandaten 657 Mrd. Euro und in geschlossenen Fonds 63 Mrd. Euro.

Beim verwalteten Vermögen der Publikumsfonds liegen Aktienfonds mit 887 Mrd. Euro deutlich vorn. In den letzten zehn Jahren (30.09.2025: 290 Mrd. Euro) ist ihr Volumen im Schnitt um knapp 12% p. a. gestiegen. Auf Aktien-ETFs entfallen inzwischen 378 Mrd. Euro. Das sind 19% mehr als zu Jahresbeginn (319 Mrd. Euro). Es folgen Mischfonds mit ebenfalls 378 Mrd. Euro. Rentenfonds verwalten 292 Mrd. Euro. Hier sind mit 96 Mrd. Euro Fonds, die in Anleihen mit einer Restlaufzeit von bis zu drei Jahren investieren, die größte Gruppe. Das Nettovermögen der Immobilienfonds beträgt 115 Mrd. Euro. Auf Geldmarktfonds entfallen 61 Mrd. Euro. (mki)

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<a href="/nachrichten/zinsbindungsdauer-bei-baukrediten-auf-jahrestief" hreflang="de">Zinsbindungsdauer bei Baukrediten auf Jahrestief </a> http://www.asscompact.de/node/169797

Laut Kreditvermittler Dr. Klein ist die durchschnittliche Darlehenssumme für eine Baufinanzierung im Oktober gegenüber dem Vormonat merklich gesunken. Die Zinsbindungsdauer hat sich seit 2015 deutlich verkürzt und erreicht mit 10,5 Jahren im Oktober ihr bisheriges Jahrestief.

169797 12. November 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Der Kreditvermittler Dr. Klein hat neue Daten des Trendindikator Baufinanzierung (DTB) vorgelegt, die aktuelle Entwicklungen bei Baufinanzierungen in Deutschland zeigen. Laut Michael Neumann, Vorstandsvorsitzender der Dr. Klein Privatkunden AG, hat sich die durchschnittliche Darlehenssumme, die Kreditnehmer für eine Immobilienfinanzierung aufnehmen, im Vergleich zum Vormonat deutlich verringert. Sie betrug im Oktober 269.966 Euro. Niedriger war sie 2025 nur im Februar und im Mai. Die Menschen hierzulande leihen sich derzeit weniger Geld für den Traum vom Eigenheim. Grund hierfür könnte sein, so Neumann, dass Kaufwillige aufgrund von Einkommenszuwächsen mehr Eigenkapital in ihre Finanzierung einbringen. Zudem würden vergleichsweise günstigere Bestandsimmobilien derzeit je nach Energieeffizienzklasse mehr Spielraum für Preisverhandlungen bieten.

 

Zinsbindungsdauer bei Baukrediten auf Jahrestief

 

Zinsbindungsdauer auf bisherigem Jahrestief

Die Zinsbindungsdauer ist im Oktober mit zehn Jahren und sechs Monaten auf ihr bisheriges Tief im laufenden Jahr gesunken. Die Veränderungen seit Jahresanfang bezeichnet Neumann als zwar moderat, doch habe sich der Zeitraum, in dem die Zinsbindung vertraglich festgeschrieben wird, über die vergangenen Monate sukzessive verkürzt. Im April 2025 ist die Zinsbindungsdauer erstmals seit 2015 unter die Marke von elf Jahren gefallen. Laut Neumann ist dies eine seit dem Ende der Niedrigzinsen Anfang 2022 anhaltende Reaktion auf die gestiegenen Bauzinsen. (tik)

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Weitere News rund um Baufinanzierung finden Sie in der Rubrik „Immobilien“.
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<a href="/nachrichten/kein-nutzungsausfall-fuer-porsche-wenn-ersatzwagen-zumutbar" hreflang="de">Kein Nutzungsausfall für Porsche, wenn Ersatzwagen zumutbar</a> http://www.asscompact.de/node/169780

Ein Geschäftsführer nutzt einen von seiner Firma geleasten Porsche 911 dienstlich und privat. Nach einem Unfall stellt die Leasingfirma einen Ersatzwagen. Der Haftpflichtversicherer des Unfallverursachers zahlt nur Mietwagenkosten, aber keinen Nutzungsausfall. Der BGH bestätigt dies.

169780 12. November 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Eine Firma leaste für ihren Geschäftsführer einen Porsche 911 zur dienstlichen und privaten Nutzung. Der Mann geriet in einen Unfall, für den der Haftpflichtversicherer des Unfallgegners dem Grunde nach allein einzustehen hatte. An dem Porsche entstand ein wirtschaftlicher Totalschaden. Bevor es zu einer Ersatzbeschaffung kam, mietete das Leasingunternehmen wenige Wochen einen Citroën DS3 CROSS an, der der Firma bzw. deren Geschäftsführer zur Nutzung überlassen wurde. Die Firma machte die Mietwagenkosten gegenüber dem Haftpflichtversicherer des Unfallgegners geltend. Der Versicherer zahlte hierauf einen Betrag von 286,66 Euro, da sie eine Mietzeit von lediglich 15 Tagen anerkannte. Daraufhin klagte die Firma und machte zunächst weitere Mietwagenkosten geltend, verlangte dann aber von dem Versicherer anstelle der Mietwagenkosten die Zahlung einer Nutzungsausfallentschädigung für 23 Tage in Höhe von 4.025 Euro (175 Euro pro Tag) abzüglich der gezahlten Mietwagenkosten. Der Versicherer lehnte die Zahlung ab. Die Firma klagte. Dabei hat das Leasingunternehmen die Schadenersatzansprüche aus dem Verkehrsunfall an die Klägerin übertragen.

Das Amtsgericht hat die Klage zunächst abgewiesen, das Landgericht revidierte das Urteil. Mit der Berufung beim Bundesgerichtshof (BGH) begehrte der Versicherer die Wiederherstellung des erstinstanzlichen Urteils, was ihm schließlich gelang.

Der BGH hat entschieden, dass die Nutzung des Ersatzfahrzeugs zumutbar war und die Anmietung des Ersatzfahrzeugs einen Schadenersatzanspruch gegen die Beklagte ausgelöst hat. Daher bestehe kein Anspruch auf eine Nutzungsausfallentschädigung.

Entscheidend für die Ablehnung des Anspruchs war unter anderem, dass dem Geschäftsführer während des streitgegenständlichen Zeitraums ein Ersatzfahrzeug der Leasingfirma – ein Citroën DS3 CROSS – zur Verfügung stand. Die Nutzung dieses Fahrzeugs war zumutbar, sodass kein fühlbarer Nutzungsausfall gegeben war. Die Tatsache, dass der Ersatzwagen in Wert oder Prestige hinter dem Porsche zurückblieb, spielt für die Berechtigung der Nutzungsausfallentschädigung keine Rolle. Damit konnte die Beklagte keinen Anspruch auf Nutzungsausfall geltend machen, da sie bereits den Ersatz der Mietwagenkosten für den Zeitraum geleistet hatte.

Die Leitsätze des BGH zu der Entscheidung

1. Bei der Beschädigung eines Kraftfahrzeugs ist ein Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung ausgeschlossen, wenn der Geschädigte (selbst) über ein zweites Fahrzeug (Zweitwagen) verfügt, dessen ersatzweiser Einsatz ihm zumutbar ist.

2. Stellt ein durch den Unfall rechtlich nicht betroffener Dritter (Leasingfirma) dem Geschädigten ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung, schließt dies den Anspruch des Geschädigten auf Nutzungsausfallentschädigung grundsätzlich nicht aus.

3. Ist der Dritte seinerseits durch den Unfall rechtlich betroffen, etwa weil das beschädigte Fahrzeug ihm gehört, und mietet er infolge des Unfalls ein Ersatzfahrzeug an, das er dem nutzungsberechtigten Geschädigten zur Verfügung stellt und dessen Nutzung diesem zumutbar ist, so schließt dies im Hinblick auf den dadurch ausgelösten Anspruch des Dritten gegen den Schädiger auf Ersatz der Mietwagenkosten den Anspruch des Geschädigten auf Nutzungsausfallentschädigung aus. (bh)

BGH, Urteil vom 07.10.2025 – Az: VI ZR 246/24

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<a href="/nachrichten/eh55-foerderung-kfw-programm-soll-wieder-starten" hreflang="de">EH55-Förderung: KfW-Programm soll wieder starten </a> http://www.asscompact.de/node/169796

Um den Wohnungsbau zu beschleunigen, plant die Bundesregierung, die vor Jahren eingestellte EH55-Neubauförderung zu reaktivieren. 800 Mio. Euro sollen laut Bundesbauministerium dafür zur Verfügung gestellt werden. Förderstart soll Mitte Dezember sein.

169796 11. November 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die Bundesregierung will den Wohnungsbau vorantreiben und dafür das Neubauförderprogramm EH 55 wieder starten lassen. Wie das Handelsblatt berichtet, habe das Bundesbauministerium auf Anfrage mitgeteilt, das insgesamt 800 Mio. Euro für die EH55-Förderung geplant sind. Das Förderprogramm unterstützt den Bau von EH55-Effizienzhäusern. Dies betrifft Objekte, die nur 55% der Energie eines herkömmlichen Referenzhauses verbrauchen.

Förderstart soll Medienberichten zufolge der 15.12.2025 sein. Laut Bundesbauministerium sollen die Mittel über zinsverbilligte Kredite der staatlichen Förderbank KfW bereitgestellt werden.

Zum Hintergrund: Die Ampelregierung hatte die Förderung 2022 abgeschafft und diesen Schritt damit begründet, dass der geförderte Energiestandard längst auf dem Markt gängig wäre. Deshalb sollte der strengere und teurere Energieeffizienzhaus-40-Standard gefördert werden. Laut Handelsblatt hätten daraufhin viele Investoren ihre Planungen für EH55-Häuser vorerst auf Eis gelegt. Diese bereits geplanten Häuser sollen nun auch gebaut werden, wie das Medium die Bauministerin Hubertz zitiert. Die Mittel müssen im Haushaltsausschuss und vom Bundestag noch gebilligt werden.

Verbände begrüßen die Ankündigung. So sagt Axel Gedaschko, Präsident des GdW Bundesverbands deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e. V.: „Das ist ein herausragendes Signal für alle, die dringend Wohnungen schaffen wollen. Die Bundesregierung greift damit eine zentrale Forderung der sozial orientierten Wohnungswirtschaft auf. Das Programm war schon früher sehr beliebt – und es ist genau der richtige Weg, um dringend benötigte Wohnungen zügig zu realisieren und die Fördermittel sinnvoll und wirksam auf die Straße zu bringen." Zugleich gilt der Appell an Förderinteressierte, sich entsprechend vorzubereiten. So heißt es von Holzbauwelt.de: „Die EH55-Förderung startet in Kürze, und die Mittel sind begrenzt. Bereiten Sie Ihre Unterlagen rechtzeitig vor, um bei Öffnung des Programms von den [...] KfW-Konditionen zu profitieren.“ (tik)

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Angepasste Konditionen bei KfW-Neubauförderungen

Weitere News rund um die Themen Immobilien und Baufinanzierung gibt es in unserer Rubrik „Immobilien“.
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<a href="/nachrichten/so-veraendert-sich-gerade-die-maklerbetreuung" hreflang="de">So verändert sich gerade die Maklerbetreuung</a> http://www.asscompact.de/node/169790 Versicherer verlagern die Maklerbetreuung zunehmend vom klassischen Außendienst in den Innendienst – so nehmen es zumindest viele Versicherungsmakler wahr. Doch entspricht das der Realität? Gibt es tatsächlich einen Rückzug aus der Fläche oder zeigen sich andere Modelle? 169790 11. November 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Traditionell war die Betreuung von Versicherungsmaklern stark im Außendienst der Versicherer verankert: Persönliche Besuche, Netzwerktreffen und der direkte Austausch vor Ort galten lange als Schlüssel zur Bindung und Entwicklung von Maklerbeziehungen. In den vergangenen Jahren zeichnete sich – folgt man den Berichten zahlreicher Versicherungsmakler, die einen Rückzug der persönlichen Betreuung aus der Fläche beobachten – eine Verschiebung in der Maklerbetreuung ab. Digitale Kommunikationswege, veränderte Erwartungen der Makler sowie Kostendruck in den Unternehmen führen scheinbar dazu, dass der Innendienst zunehmend stärker in die Maklerbetreuung eingebunden wird. Und in der Tat lassen sich viele Anfragen und Vorgänge effizient über Telefon, E-Mail oder digitale Plattformen bearbeiten.

Wie sich die Kontakte verteilen

Wie spiegelt sich diese Entwicklung in den täglichen Kontakten zwischen Maklern und Versicherern wider? Aus Gesprächen mit Versicherungsmaklern ist zu hören, dass sich der Kontakt heute zu etwa 40% auf Sachbearbeiter und 40% auf Fachabteilungen, beispielsweise im Bereich bAV, verteilt. Der direkte Austausch mit dem Maklerbetreuer macht demnach rund 20% aus. Diese Werte beruhen zwar auf Schätzungen und sind schon gar nicht repräsentativ, können aber einen Anhaltspunkt dafür liefern, wie sich die Kontakte heute verteilen. Doch wie sehen das die Versicherer?

Bei HDI verschwimmt Trennlinie zwischen Innendienst und Außendienst

Die bisher skizzierten Aspekte zeigen, dass sich die Maklerbetreuung zunehmend in Richtung hybrider Modelle verschiebt, bei denen der Innendienst eine wachsende Rolle übernimmt oder zumindest zu einer Einheit mit dem Außendienst wird.

Eine klassische Trennlinie zwischen Innen- und Außendienst existiere heute praktisch nicht mehr, sagt etwa ein Sprecher von HDI. Vielmehr würden die Prozesse nahtlos ineinandergreifen. Häufig nehme der Innendienst eine zentrale Rolle im First-Level-Support ein. Zudem seien digitale Technologien mittlerweile integraler Bestand des Arbeitsalltags geworden und der Weg in die Fachabteilungen zu Produktmanagern kurz.

In der Organisation der Maklerbetreuung bei der HDI spiegelt sich dies so wider: Im Makler- und Kooperationsvertrieb der HDI betreuen drei Vertriebsdirektionen ausgewählte Vertriebspartner regional und persönlich in den Segmenten Leben und Sach. Darüber hinaus übernimmt ein zentrales Vertriebspartnerbetreuungs-Team am Standort Hannover die Unterstützung von Maklern und Mehrfachagenten im Vorsorge- und Komposit Bereich. Für Finanzvertriebe und Pools gibt es einen eigenen Vertriebsweg.

VOLKSWOHL BUND bleibt in den Regionen

Kurz und knapp formuliert Magnus Erkelenz, Leiter Maklervertrieb Deutschland der VOLKSWOHL BUND Versicherungen, die Bedeutung der persönlichen Betreuung in den Regionen: „Wir sind und bleiben in den Regionen“, so sein Credo. Die Fachleute in der Hauptverwaltung würden die Kollegen in den Regionen bei Bedarf schnell und unkompliziert unterstützen, die Zuständigkeit liege aber bei allen vertrieblichen Themen voll und ganz bei den regionalen Ansprechpartnern. Jeder Vertriebspartner habe einen regionalen, festen Maklerbetreuer als Ansprechpartner. Sämtliche Maklerbetreuer der Regionen seien insgesamt fünf Organisationsbereichen zugeordnet. Dazu verfügt jeder Organisationsbereich über sein eigenes Kompetenz-Center. Dort sind rund 70 Personen als Vertriebsunterstützer tätig.

Tendenziell stellt Erkelenz zudem einen Rückzug anderer Versicherer aus der Fläche fest.

Zunehmende Zentralisierung in der ALH Gruppe

Teilweise sei dies so, erklärt auch Dirk Hergesell, Leiter Vertriebsorganisation und -entwicklung in der ALH Gruppe. Generell hänge dies aber vom Geschäftsfeld und der Geschäftsstrategie ab. „Einen kompletten Rückzug sehen wir eher nicht“, so Hergesell. In der ALH Gruppe selbst gibt es im Vertrieb eine differenzierte Aufstellung nach Gesellschaften, also Leben, Kranken, Sach, mit jeweils gleichem organisatorischen Aufbau. Es bestehen dezentrale Vertriebsdirektionen mit Außen- und Innendienst sowie zentrale Vertriebseinheiten mit Außen- und Innendienst. Die Spezialisten sind eher zentral organisiert.

Auch manche Services und die Vertriebsunterstützung werden zunehmend zentralisiert. Aber: „Es braucht immer beides, den Außendienst und den Innendienst“, so Hergesell. Man habe gute Erfahrungen mit Tandems gemacht, bei denen ein Accountmanager von einer Innendienstkraft unterstützt werde.

Die Haftpflichtkasse mit neuer Betreuungsstruktur vor Ort

„Ja, wir beobachten, dass persönliche Ansprechpartner am Markt seltener geworden sind“, sagt Matthias Vormbrock, Leiter Maklervertrieb Die Haftpflichtkasse. Für das eigene Haus sei dies eine große Chance. In einer Zeit, in der viele Unternehmen ihre Präsenz reduzieren, baue man die persönliche Betreuung bewusst weiter aus. Mit einer neuen Betreuungsstruktur sei man in den Regionen nun nah an den Vertriebspartnern. Aufgaben würden nicht an den zentralen Innendienst verlagert. Es finde sogar eine Verlagerung in die entgegengesetzte Richtung statt. Viele vertriebliche Aufgaben, die zuvor in den Serviceeinheiten – eher spitz – bearbeitet wurden, werden nun im Vertrieb mit einem gesamtheitlichen Blick organisiert.

Der Innendienst sei dennoch von höchster Relevanz für die Haftpflichtkasse. Insofern sei der Innendienst kein „Erfüllungsgehilfe“, sondern ein zentraler und unverzichtbarer Bestandteil eines effizienten Betreuungssystems. Der Maklervertrieb ist heute mehrstufig aufgebaut und gliedert sich im Wesentlichen in den Vertriebsinnendienst mit der zentralen Vermittlerbetreuung, dem Vertriebs-Service und der Vertriebsunterstützung sowie dem Außendienst mit den regionalen Maklerbetreuern in den vier Vertriebsregionen Nord, Süd, West und Ost.

Neue Ansprüche: Was Makler heute von Versicherern erwarten

Während die Struktur der Betreuung sich also je nach Versicherer unterschiedlich gestaltet, sind sich alle einig, dass sich die Erwartungshaltung der Makler an die Betreuung verändert hat. Grundlegende Anforderungen wie hohe Erreichbarkeit, schnelle Reaktionszeiten und fachliche Kompetenz bleiben zwar bestehen, werden jedoch zunehmend anspruchsvoller. Der klassische Produktfokus rückt dabei immer weiter in den Hintergrund. Heute erwarten Makler verstärkt strategische Unterstützung sowie prozessuale Lösungen, die sie in ihrer Arbeit effektiv entlasten.

Zwischen Anspruch und Realität

Die Kritik vieler Versicherungsmakler an weniger direkten Ansprechpartnern ist anhand der Beispiele in Teilen nachvollziehbar. Vielleicht ist es jedoch aus Maklersicht gar nicht entscheidend, von wo aus die Betreuung erfolgt, solange Anliegen schnell, korrekt und kompetent bearbeitet werden. Genau hier dürfte die Kritik ihren Kern haben: Sie spiegelt vor allem den gestiegenen Anspruch an Erreichbarkeit, Fachwissen und strategische Unterstützung wider. Entscheidend ist letztlich wohl, dass regionale und zentrale Einheiten komplementär zusammenwirken, um ein effizientes, flexibles und partnerschaftliches Betreuungssystem zu schaffen, das sowohl vertriebliche Aspekte als auch administrative und strategisch-prozessuale Aufgaben abdeckt. (bh)

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<a href="/nachrichten/logistikimmobilien-belebung-am-investmentmarkt" hreflang="de">Logistikimmobilien: Belebung am Investmentmarkt</a> http://www.asscompact.de/node/169793

Im dritten Quartal 2025 lässt sich eine spürbare Belebung am Investmentmarkt für Logistikimmobilien verzeichnen. Am Vermietungsmarkt zeigt insbesondere die steigende Nachfrage aus dem E-Commerce- und dem Pharmabereich Wirkung.

169793 11. November 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

LIP Invest, Anbieter von Immobilien-Spezialfonds in der Asset-Klasse Logistikimmobilien Deutschland, hat eine neue Marktanalyse für das dritte Quartal 2025 vorgelegt. Trotz des herausfordernden Marktumfelds haben sowohl der Logistikinvestmentmarkt im dritten Quartal an Dynamik zugelegt. Mit einem Transaktionsvolumen von 1,5 Mrd. Euro sind die vergangenen drei Monate das stärkste Quartal des Jahres. Insgesamt wurden im Jahresverlauf 4,1 Mrd. Euro in Logistikimmobilien hierzulande investiert. Für dieses Ergebnis sorgen weiterhin eher kleinere Einzeldeals, aber auch Portfolio- und Großtransaktionen legen langsam wieder zu.

Wachsende Nachfrage aus E-Commerce- und Pharmabereich

Bei den Investoren hat das Interesse an Umschlagsimmobilien und Kühllagern zugenommen, was sich auf die steigende Nachfrage des E-Commerce und der Pharmaindustrie zurückzuführen lässt.

Die Zinsen, insbesondere der Zehn-Jahres-SWAP für langfristige Finanzierungen, weisen in den vergangenen Monaten eine Stabilisierung auf. Dies sorgt dafür, dass auch die Renditen im dritten Quartal konstant geblieben sind. Die Spitzenrendite (BAR) für Neubauten liegt zwischen 4,90 bis 5,10%.

Logistikflächen bei Pharmaindustrie hoch im Kurs

Wie die Quartalsanalyse weiter zeigt, treibt vor allem die Pharmaindustrie die Nachfrage nach Logistikflächen in Deutschland. Umsatzstarke deutsche Unternehmen versorgen zahlreiche Länder weltweit mit Arzneimitteln. Um Lieferengpässen vor allem bei der Versorgung des deutschen Gesundheitssystems vorzubeugen, gibt es seit 2023 ein neues Gesetz. Seitdem steigt der Bedarf an temperaturgeführten Lager- und Transportlösungen für Medikamente wie etwa Impfstoffe, Insuline oder Biopharmazeutika. Für solche temperaturgeführten Logistikimmobilien würden besondere Anforderungen an die Sicherheit und Kontrolle gelten. Die Ausstattung mit Kühltechnik und IT-Systemen bringe zudem einen hohen Energiebedarf mit sich. Wie es von LIP weiter heißt, würden diese Investitionen in die Ausstattung der Logistikimmobilien zugleich dafür sorgen, dass langfristige Mietverträge abgeschlossen werden. (tik)

Weitere News rund um die Themen Immobilien und Baufinanzierung gibt es in unserer Rubrik „Immobilen“.
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<a href="/nachrichten/fondskonzept-setzt-auf-vergleichsrechner-comparit" hreflang="de">FondsKonzept setzt auf Vergleichsrechner comparit</a> http://www.asscompact.de/node/169792

Die FondsKonzept AG stellt ihren angebundenen Versicherungsmaklern die Vergleichsrechner der cpit comparit GmbH zur Verfügung. Mit der Vergleichs- und Analysesoftware lassen sich Kfz- und Personenversicherungen auf die aktuellen Kundenbedürfnisse abstimmen.

169792 11. November 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die FondsKonzept AG hat für ihre administrierten Versicherungsmakler die den neuen Vergleichsrechner comparit der cpit comparit GmbH in der cpit-App freigeschaltet. Mit der Vergleichs- und Analysesoftware können Nutzer Sach- und Personenversicherungen noch genauer an die Anforderungen der Kunden anpassen, wie das Unternehmen mitteilt. Künftig soll das Portfolio um die ersten Sachversicherungssparten erweitert werden.

Das Vergleichs- und Analysehaus cpit comparit GmbH ist vor drei Jahren als Brancheninitiative zur Entwicklung einer unabhängigen Vergleichsplattform an den Start gegangen. Der Vergleichsrechner der cpit App wurde ab 2022 in Form einer unabhängigen Plattform für Versicherungsvergleiche aufgebaut. Derzeit wird der Rechner von aktuell insgesamt 13 Maklerpools und Finanzvertrieben getragen und von diesen bereitgestellt. Die breite Streuung bei den Unterstützern und die gemeinsame Entwicklung sollen für Neutralität in der Kundenberatung sorgen, wie es in der Pressemitteilung weiter heißt. 

Neue Partner für comparit

Wie die cpit comparit GmbH außerdem vor Kurzem bekannt gegeben hat, haben sich die OVB Vermögensberatung AG und die ascent AG an der comparit Vergleichsplattform beteiligt. Neben den beiden neuen Partnern gehören elf Maklerpools und Finanzvertriebe der Initiative an: Apella, blau direkt, BCA, FiNet, FondsKonzept, germanBroker.net, die Phönix Maxpool Gruppe, Netfonds, TauRes Gesellschaft für Investmentberatung, TELIS FINANZ und WIFO. (tik)
 

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<a href="/nachrichten/kleine-unternehmen-oft-ohne-wichtige-versicherungspolicen" hreflang="de">Kleine Unternehmen oft ohne wichtige Versicherungspolicen</a> http://www.asscompact.de/node/169791

Selbstständige und kleine Unternehmen in Deutschland sind überwiegend nicht ausreichend versichert. Bei sieben von zehn sind signifikante Absicherungslücken zu erkennen. Oft fehlen Kernpolicen wie Berufs- und Betriebshaftpflicht. Das zeigt der erste Hiscox Global Protection Gap Report.

169791 11. November 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Selbstständige und kleine Unternehmen in Deutschland bilden das Rückgrat der deutschen Wirtschaft. Sie stellen nicht nur 99% aller Unternehmen, sie schaffen auch den Großteil aller Arbeitsplätze hierzulande. Trotzdem ist die Mehrheit von ihnen deutlich unterversichert. Selbst gegen zentrale Geschäftsrisiken sind viele nicht abgesichert.

Das zeigt der erste Hiscox Global Protection Gap Report, den der Spezialversicherer diese Woche veröffentlicht hat. Für den Report hat das Marktforschungsinstitut Wakefield Research mehr als 6.250 Unternehmenseigentümer mit bis zu 50 Mitarbeitenden in den USA, Großbritannien, Spanien, Portugal und Deutschland befragt, darunter auch 1.000 deutsche Unternehmen und Selbstständige.

Sieben von zehn kleinen Unternehmen nicht ausreichend abgesichert

Der Report zeigt, dass die Versicherungslücke in Deutschland bei 70% liegt – und die Bundesrepublik damit sogar noch etwas besser dasteht als der globale Durchschnitt (74%). Weniger als ein Drittel der hiesigen Unternehmen ist ausreichend gegen relevante Risiken abgesichert. In manchen Fällen fehlt die Absicherung vollständig, bei anderen sind zentrale Risiken nicht durch geeignete geschäftsrelevante Policen abgesichert, heißt es in dem Report.

 

Kleine Unternehmen oft ohne wichtige Versicherungspolicen

So geben 27% der deutschen Befragten an, keine Berufshaftpflicht abgeschlossen zu haben, obwohl sie diese aufgrund ihrer Geschäftstätigkeit oder Risikolage benötigen würden. Die Versicherungslücke bei der Betriebshaftpflicht beträgt sogar 29%. Eine Cyberversicherung fehlt trotz Bedarf bei 30% der deutschen Unternehmen.

Risikobewusstsein grundsätzlich vorhanden

Ein zentrales Problem ist dabei die unzureichende Kenntnis darüber, was der Versicherungsschutz beinhaltet. So wissen nur 16% der Befragten, welche Leistungen ihre Berufshaftpflicht im Detail abdeckt. Bei der Betriebshaftpflicht liegt der Wert bei 36%, im Bereich Cyber bei 21%.

Grundsätzlich ist trotz der Wissenslücken ein Risikobewusstsein vorhanden. Besonders beim Thema Cyber: 44% der deutschen Befragten nennen Cyberangriffe und Datenschutzverletzungen als größte Bedrohung für ihr Unternehmen. Auch Inflation und steigende Kosten sehen 41% der deutschen Unternehmen und Selbstständigen als Risiko, der wirtschaftliche Abschwung macht 37% der Befragten Sorgen.

Mehr Mitarbeiter bedeutet nicht gleich mehr Absicherung

Gerade im Bereich Cyber resultiert das jedoch nicht in mehr Absicherung, unabhängig von der Unternehmensgröße. Besonders auffällig in Deutschland sei, dass mit der Größe des Unternehmens auch die Sorge um Cyberattacken wächst, so der Report. 36% der Unternehmen mit bis zu fünf Mitarbeitenden fürchten Cyberangriffe, bei Unternehmen mit fünf bis 50 Mitarbeitenden ist es bereits jedes zweite. Trotzdem unterscheidet sich die Absicherungsquote nur geringfügig (bis fünf Mitarbeitende: 41%, fünf bis 50 Mitarbeitende: 45%). Warum ist das so? 34% der Befragten glauben, ihr Unternehmen sei zu klein, um für Cyberkriminelle interessant zu sein. Knapp vier von zehn Unternehmen (39%) halten ihre Systeme für ausreichend sicher, 22% wiederum empfinden eine Cyberversicherung als zu teuer.

Kaum Anpassung trotz sich wandelnder Voraussetzungen

Ein weiteres Risiko, dem sich Unternehmen aussetzen: Viele passen ihre Versicherungssummen nicht an, trotz gestiegener Umsätze. Während 72% der befragten deutschen Unternehmen in den letzten zwei Jahren ein Umsatzplus verzeichnet haben, haben, je nach Versicherung, 10 bis 13% der Unternehmen ihre Policen seit Abschluss nie überprüft oder aktualisiert. Bei rund einem Viertel der Unternehmen ist die Anpassung der Versicherungssummen bereits mehr als drei Jahre her. (js)

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<a href="/nachrichten/social-media-als-wachstumsforcierer" hreflang="de">Social Media als Wachstumsforcierer</a> http://www.asscompact.de/node/169789

Steffen Ritter ist Geschäftsführer des Instituts Ritter. Außerdem ist er Autor, Trainer, Redner und Mitinitiator des Jungmakler Awards. Für AssCompact gibt er Maklern in seiner monatlich erscheinenden Kolumne praktische Tipps, um besondere und alltägliche Herausforderungen zu meistern.

169789 11. November 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Vor wenigen Jahren noch war Social Media oft wertlos. Heute nutzen immer mehr Vermittler die diversen Plattformen zu ihrer Kundengewinnung. Unser Institut forciert dieses Thema mit Vermittlern durch das sehr pragmatische Praxistraining „Social Media Führerschein“. In dieser Kolumne folgen fünf Ausgangsgedanken zu unseren Erfahrungen.

Wen genau will ich anziehen?

Ganz zu Anfang sollte klar sein: Wer genau ist der eigene Wunschkunde? Welches Problem spürt dieser Mensch, bevor er Sie kontaktiert.

Je präziser das Bild, umso leichter wird die Kommunikation. Wichtig ist: Ihre Zielgruppe muss sich in Ihren Worten wiederfinden – nicht in Ihren Produkten.

Vertrauen entsteht durch Persönlichkeit

Versicherungsvermittlung ist Vertrauensgeschäft. Deshalb ist es entscheidend, Gesicht zu zeigen. Menschen folgen Menschen – nicht Logos.

Zeigen Sie Ihre Haltung, Ihre Arbeitsweise, Ihre Werte. Authentizität schlägt Perfektion. Nutzer spüren, ob Sie „echt“ sind oder „bloß verkaufen wollen“.

Vom Nutzen, nicht vom Produkt sprechen

Viele Vermittler reden über Tarife, Leistungen oder Anbieter – doch das interessiert auf Social Media kaum jemanden.

Follower sind egoistisch. Was ist für sie relevant? Welchen Nutzen hat Ihr Profil, haben Ihre Posts? Es geht um nichts anderes. Nutzen schafft Neugier und Sog.

Algorithmus-Logik verstehen und nutzen

Wer Sichtbarkeit will, muss wissen, wie Plattformen funktionieren. Ob Instagram, LinkedIn oder TikTok – überall gilt: Regelmäßigkeit schlägt Einmalaktionen.

Interaktion, also Kommentare, Umfragen usw., signalisiert Relevanz und treibt den Algorithmus. Ein Call-to-action forciert sie zudem. Eventuell mit nutzengeladenem Köder, zugeschnitten auf Bedarf oder Neugier der Zielgruppe. Die Folgebearbeitung kann komplett automatisiert werden. Die, die es am besten machen, generieren eine Interessentenlawine.

Von Sichtbarkeit zu Kommunikation zu Termin

Jede Reichweite ist wertlos, wenn daraus kein Gespräch wird. Erfolgreiche Vermittler pflegen die asynchrone Kommunikation.

Sie antworten konsequent auf Kommentare und Nachrichten, fragen interessiert nach, führen vom Chat hin zum Termin. Auch hier kann automatisiert werden. Am erfolgreichsten ist oft eine Mischung aus persönlicher Kommunikation und persönlich wirkender Automatisierung.

All das Beschriebene verlangt Professionalität. Social Media ist letztlich Türöffner und führt im Erfolgsfall zu Beratungsgesprächen.

Wichtig ist, für entstehende Leads ein CRM-System zu haben, mit dem diese erfasst und nachgehalten werden können. So entsteht ein Kreislauf aus Sichtbarkeit, Interesse, Kommunikation, Gespräch, Vertrauen und Abschluss.

Damit all das nachhaltig gelingt, braucht es eine Kombination aus Strategie, Persönlichkeit und Routine. Erfolgreiche Vermittler auf Social Media posten nicht „irgendwas“, sondern systematisch, zielgruppenorientiert und mit Haltung.

Sie sind nicht Verkäufer, sondern Begleiter – und sie zeigen das. Wenn Sie das konsequent leben, ziehen Sie nicht einfach Menschen an, sondern genau die richtigen.

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<a href="/nachrichten/signal-iduna-und-metzler-gehen-bav-kooperation-ein" hreflang="de">SIGNAL IDUNA und Metzler gehen bAV-Kooperation ein</a> http://www.asscompact.de/node/169788

SIGNAL IDUNA und Metzler sind eine strategische Partnerschaft eingegangen und stellen gemeinsam eine digitale Bestandsverwaltung für bAV-Lösungen bereit. Ziel sei es laut den Unternehmen, die Verbreitung der bAV zu unterstützen und Zugangshürden zu senken.

169788 11. November 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

SIGNAL IDUNA und Metzler sind eine Kooperation in der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) eingegangen. Die Vertragspartner SIGNAL IDUNA Pensions-Management GmbH und die Metzler Pension Management GmbH wollen gemeinsam eine „digitale und hocheffiziente Bestandsverwaltung mit Hilfe moderner bAV-Systeme anzubieten“.

Der Schwerpunkt der Zusammenarbeit liege auf der Bestandsverwaltung von Kunden des Metzler Sozialpartner Pensionsfonds und des Metzler Mittelstands-Pensionsfonds. Insbesondere soll die Kooperation kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) sowie größeren Kollektiven mit heterogenen Arbeitgeberstrukturen leichteren und transparenteren Zugang zu bAV-Lösungen ermöglichen.

Durch die Kombination aus „innovativen Anlagestrategien und einer vollständig digitalisierten Prozesslandschaft“ soll nicht nur eine nachhaltige Finanzierung der Pensionsverpflichtungen sichergestellt werden, sondern auch die Verwaltungsaufwände für alle Beteiligten spürbar reduziert werden.

Laut den Unternehmen bringt Metzler Pension Management seine langjährige Erfahrung als Pensionsanbieter in die Kooperation ein. SIGNAL IDUNA steuert ihre Expertise für die Systeme und die digitale Information und Verwaltung von bAV-Beständen bei. (js)

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<a href="/nachrichten/vermietete-eigentumswohnungen-deutlich-guenstiger" hreflang="de">Vermietete Eigentumswohnungen deutlich günstiger </a> http://www.asscompact.de/node/169786

Für vermietete Eigentumswohnungen zahlen Käufer deutlich weniger als für unvermietete Objekte. Wie aus einer aktuellen Analyse von ImmoScout24 hervorgeht, lassen sich Preisunterschiede von bis zu 33% feststellen. Die Auswertung zeigt, in welchen Städten die Preisabschläge am größten sind.

169786 11. November 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Das Immobilienportal ImmoScout24 hat die die Kaufpreisunterschiede zwischen vermieteten und unvermieteten Eigentumswohnungen in 42 Städten beleuchtet. Demnach sind in allen analysierten Städten vermietete Wohnungen günstiger, wenn auch die Differenz variiert: In den kleineren B- und C-Städten mit mittlerem Preisniveau beträgt der Preisabschlag für eine vermietete Wohnung im Schnitt 15% mit Ausschlägen bis zu 33%.

“Unsere Analyse zeigt, dass die Abschläge auf vermietete Eigentumswohnungen erheblich ausfallen können – bis zu 33 Prozent. Das liegt vor allem daran, dass vermietete Wohnungen aufgrund von bestehenden Mietverträgen und dem damit verbundenen Mieterschutz die Nutzungsmöglichkeiten einschränken”, erklärt Dr. Gesa Crockford, Geschäftsführerin von ImmoScout24. Eigennutzer und Kapitalanleger würden Flexibilität bevorzugen, sodass sich die Vermietung direkt in einem niedrigeren Marktwert wiederspiegle, so die Expertin weiter.

Die Preisunterschiede in den größten Städten

Die sieben größten deutschen Städte Berlin, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg, Köln, München und Stuttgart (A-Städte) weisen die höchsten Preisabschläge für vermietete Eigentumswohnungen auf. Hier müssen Immobilienkäufer für ein vermietetes Objekt im Schnitt 1.361 Euro pro Quadratmeter weniger als für eine unvermietete Wohnung kalkulieren. Dies entspricht einer Differenz von 21%.

Der größte Preisunterschied lässt sich in Berlin feststellen mit 28% bzw. 1810 Euro pro Quadratmeter. Bei einer Wohnung mit 100 m2 Wohnfläche ergibt sich eine Differenz von 181.000 Euro. Auch in Frankfurt am Main (1.606 Euro bzw. 24%) und in Köln (1.510 Euro bzw. 26%) kommt der Kauf von vermietete Eigentumswohnungen deutlich günstiger.

Die geringsten Abschläge zeigen sich in München und Stuttgart mit jeweils 12%, wobei die absolute Preisdifferenz laut ImmoScout24 sehr unterschiedlich ausfällt. In der teuersten Stadt München liegt sie bei 12% und somit 1.116 Euro pro Quadratmeter. In Stuttgart ist es mit 588 Euro nur die Hälfte. Bei einer 100 Quadratmeter großen Wohnung in München ergibt sich ein Preisunterschied von rund 111.600 Euro zwischen vermietetem und unvermietetem Zustand. In Stuttgart sind es 58.800 Euro.

B- und C-Städte mit Preisabschlägen von durchschnittlich 15%

In den 14 B-Städten hierzulande wie Dresden, Hannover, Leipzig und Nürnberg bewegt sich der durchschnittliche Preisunterschied bei 15% oder 557 Euro pro Quadratmeter. Dresden weist mit 33% den größten Abschlag aller analysierten Standorte auf, was 1.328 Euro pro Quadratmeter bedeutet. In Karlsruhe hingegen ist der Preisabschlag am geringsten. Hier kosten vermietete Wohnungen im Durchschnitt nur 2% bzw. 77 Euro pro Quadratmeter weniger als bezugsfreie Objekte.

Die Preisunterschiede in den 21 C-Städten von Aachen über Heidelberg und Potsdam bis Wuppertal liegen im Schnitt ebenfalls bei 15% oder 670 Euro pro Quadratmeter. In Potsdam lässt sich unter den C-Städten das höchste Preisniveau und mit 30% der zweitgrößte prozentuale Preisabschlag beobachten. Der Quadratmeter in einer vermieteten Wohnung kostet hier 1.988 Euro weniger als in einer unvermieteten. Am anderen Ende der Skala finden sich Magdeburg mit 1% bzw. 21 Euro und Erlangen mit 0,5% bzw. 17 Euro.

Weitere Informationen zur Untersuchung und Preisdaten für die 42 untersuchten Städte gibt es im Medienbereich von ImmoScout24. (tik)

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Weitere News rund um den Immobilienmarkt und den Bereich Baufinanzierung finden Sie in unserer Rubrik „Immobilien“.
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<a href="/nachrichten/baufinanzierung-ist-die-neue-realitaet-strenger-und-selektiver" hreflang="de">Baufinanzierung: Ist die neue Realität strenger und selektiver? </a> http://www.asscompact.de/node/169785

Die Kreditvergabe in Deutschland scheint spürbar restriktiver geworden. Hinterfragen Banken Bonität, Eigenkapital und Objektbewertung intensiver? Und was bedeutet das für Immobilienkäufer? AssCompact hat nachgefragt bei Dr. Lucie Lotzkat, geschäftsführende Gesellschafterin bei VON POLL FINANCE.

169785 11. November 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement Frau Dr. Lotzkat, beobachten Sie aktuell eine spürbare Zurückhaltung seitens der Banken bei der Vergabe von Privat- und Baukrediten?

Grundsätzlich ja – ich würde es aber nicht direkt Zurückhaltung nennen. Vielmehr werden Prüfungen und Abwägungen heute umfassender vorgenommen. Primär relevant ist die Haushaltsrechnung, die wiederum durch Einkommen, Eigenkapital und Sicherheiten beeinflusst wird. Hinzu kommt der Beleihungswert des Objekts – also die Frage, ob die bankeninterne Bewertung der Immobilie mit dem Kaufpreis beziehungsweise der gewünschten Finanzierungssumme zusammenpasst.

Wo zeigt sich diese neue Vorsicht in der Praxis zuerst – beim Einkommen, beim Eigenkapital oder bei der Bewertung der Immobilie?

Am deutlichsten bei der Haushaltsrechnung, die im Zentrum der Prüfung steht. Aber natürlich hängt alles miteinander zusammen: Wenn Einkommen, Eigenkapital oder der Beleihungswert nicht ausreichen, kann das die Tragfähigkeit der monatlichen Rate beeinträchtigen – selbst dann, wenn der Kunde auf den ersten Blick finanziell solide aufgestellt ist.

Sind bestimmte Kundengruppen stärker betroffen als andere?

Eine positive oder negative Kreditentscheidung lässt sich aus meiner Sicht nicht auf eine bestimmte Kundengruppe reduzieren. Entscheidend ist immer die individuelle Kombination aus finanziellen Rahmenbedingungen und dem jeweiligen Objekt. Wir stellen aber fest, dass zunehmend auch sehr solide Kundengruppen – etwa Beamte oder Angestellte mit hohem Einkommen – auf formale, bankeninterne Hürden stoßen, die es in dieser Form früher kaum gab.

Haben die jüngsten Stellenabbauankündigungen in Industrie oder auch bei Airlines Einfluss auf Kreditentscheidungen? Prüfen Banken die Zukunftssicherheit von Arbeitsplätzen heute stärker als früher?

Bisher haben wir keine Finanzierung erlebt, die ausdrücklich mit derartigen Begründungen abgelehnt wurde. Das schließt aber nicht aus, dass solche Überlegungen intern eine Rolle spielen können – vor allem in Regionen, die wirtschaftlich stark von einem oder wenigen Arbeitgebern abhängen. Interessant ist hier die grundsätzliche Frage: Wie lässt sich die Zukunftssicherheit eines Arbeitsplatzes überhaupt definieren? Der Arbeitsmarkt wird sich in den kommenden Jahren durch den Einsatz von KI tiefgreifend verändern. Diese Transformation wird eine der disruptivsten Entwicklungen der Arbeitswelt sein – und aus Bankensicht sind die langfristigen Folgen heute kaum seriös einzuschätzen.

Haben sich auch die Anforderungen an das Eigenkapital verändert? Gibt es inzwischen Mindestschwellen?

Offizielle Mindestschwellen beim Eigenkapital gibt es nicht. Entscheidend bleibt zunächst die Tragbarkeit der monatlichen Rate. Wir sehen aber eine klare Tendenz, dass Eigenkapital von Banken zunehmend als Vertrauenssignal gewertet wird. Selbst wenn die Haushaltsrechnung rechnerisch passt, kann fehlendes Eigenkapital zu einer Ablehnung führen.

Aus Bankensicht ist Eigenkapital aus drei Hauptgründen wichtig. Erstens: Je höher der Eigenkapitalanteil, desto niedriger die monatliche Rate – und desto positiver die Haushaltsrechnung. Zweitens: Eine niedrigere Finanzierungssumme verringert das Risiko, dass die Summe nicht mehr zum Beleihungswert der Bank passt. Und drittens: Ein höherer Eigenkapitalanteil wirkt sich meist günstig auf den Zinssatz aus. Für die Finanzierungsberatung bedeutet das, schon früh kreative Formen von Eigenkapital zu prüfen – etwa Schenkungen, zweckgebundene Darlehen oder Zusatzsicherheiten.

Haben Banken in Ihrer Wahrnehmung ihre internen Risikomodelle zuletzt nachgeschärft?

Ja, das sehen wir. Banken lassen heute weniger individuelle Gestaltungsmöglichkeiten zu und treffen bei identischen Fällen teilweise andere Entscheidungen als noch vor ein oder zwei Jahren. Das liegt weniger an der Bonität der Kunden, sondern vielmehr an internen Bewertungsparametern – etwa einer strengeren Wertermittlung der Immobilie oder an der Umsetzung von ESG-Kriterien. So fließen inzwischen auch Fragestellungen zu CO₂-Emissionen oder der Nutzung erneuerbarer Energien in die Kreditprüfung ein.

Bedeutet das auch, dass Banken selektiver werden, welche Finanzierungen sie überhaupt begleiten?

Genau. Wir sehen eine wachsende Selektivität – manche Banken fokussieren sich auf bestimmte Segmente oder Regionen. Umso wichtiger ist die Rolle des Finanzierungsberaters als Übersetzer zwischen Kunde, Bank und Makler. Er kennt die Logik der einzelnen Institute und kann Finanzierungsanträge so aufbereiten, dass sie in diese standardisierten Entscheidungsprozesse hineinpassen.

Wie hat sich in diesem Umfeld Ihre Beratung verändert?

Finanzierungsberatung bedeutet heute deutlich mehr als reine Kreditvermittlung. Wir begleiten Interessenten oft schon Monate vor der konkreten Immobilie. Das schafft Vertrauen, beschleunigt die Abläufe und sorgt dafür, dass Immobilienmakler mit wirklich finanzierungsbereiten Käufern zusammenarbeiten können.

Müssen Sie heute auch häufiger Erwartungen justieren?

Absolut. Das gehört inzwischen auch dazu. Wir nehmen uns mehr Zeit, um Hintergründe zu erklären, Optionen aufzuzeigen und gemeinsam Lösungen zu entwickeln, die auch bankseitig tragfähig sind.

Welche Instrumente oder Finanzierungsmodelle helfen aktuell besonders, um Kreditvergaben möglich zu machen?

Eine erfolgreiche Finanzierung steht und fällt mit der Vorbereitung. Es gibt zahlreiche Stellschrauben, die eine Finanzierung realisierbar machen können. Die Reduktion der anfänglichen Tilgung ist sicher eine davon, ebenso die Nutzung von Förderprogrammen, etwa über die KfW oder regionale Zuschüsse. Hinzu kommen Optionen, die viele gar nicht auf dem Schirm haben – zum Beispiel bestehende Riester-Verträge, Lebensversicherungen oder Zusatzsicherheiten, etwa eine abbezahlte Immobilie der Eltern. Am Ende ist weniger das Produkt entscheidend, sondern die Strategie und das richtige Timing.

Gibt es aktuell Unterschiede zwischen Banken, die offensiver finanzieren, und solchen, die sich zurückziehen?

Ja, diese Spreizung nimmt spürbar zu. Während einige Institute fast nur noch Standardfälle finanzieren, setzen andere gezielt auf Nischenkompetenz – etwa bei energetischen Sanierungen, beim energieeffizienten Bauen oder bei Selbstständigen. Gründe dafür können die jeweilige Geschäftsstrategie, aber auch die regionale Aufstellung einer Bank sein.

Was raten Sie also Kaufinteressierten?

Die Kaufentscheidung sollte nicht an ein Jahr gebunden sein, sondern an die passende Immobilie. Wichtig ist, das eigene Budget realistisch zu kennen, die Bonität aktiv zu gestalten – etwa durch den Abbau kleiner Kredite oder die Optimierung der Ausgaben – und den Markt aufmerksam zu beobachten. Wer frühzeitig vorbereitet ist, kann handeln, wenn sich die Gelegenheit bietet.

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<a href="/nachrichten/mieter-haften-fuer-beschaedigte-wohnungstuer-nach-polizeieinsatz" hreflang="de">Mieter haften für beschädigte Wohnungstür nach Polizeieinsatz</a> http://www.asscompact.de/node/169772

Ein Polizeieinsatz endet mit einer aufgebrochenen Wohnungstür – doch wer zahlt den Schaden? Das Landgericht Köln entschied: Auch Mieter und Wohnungsnutzer können haften, wenn ihr Verhalten den Einsatz auslöst, selbst wenn die Beamten die Tür beschädigt haben.

169772 11. November 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Wird bei einem Polizeieinsatz eine Wohnungseingangstür beschädigt, können die Mieter zum Schadenersatz verpflichtet sein, auch wenn sie die Tür nicht selbst zerstört haben. Entscheidend ist, ob ihr Verhalten den Einsatz und damit die Beschädigung ausgelöst hat. So urteilte das Landgericht (LG) Köln in einem aktuellen Fall.

In einer Wohnung eines großen Bauprojekts in Köln kam es zu einem eskalierenden Streit. Darin verwickelt waren der Mieter und sein Ehemann. Anschließend kam es zu einem Polizeieinsatz vor und in der Wohnung, nachdem einer der beiden diese angefordert hatte. Die Polizeibeamten versuchten nach ihrem Eintreffen vor Ort mehrfach, durch lautstarkes Klopfen und Rufen die Bewohner dazu zu bewegen, die Tür zu öffnen. Sie gaben sich dabei als Polizisten zu erkennen. Letztlich brachen die Polizeibeamten die Tür auf, wodurch die Türzarge beschädigt wurde.

Daraufhin verlangte die Bauträgerin Schadenersatz von dem Mieter, seinem Ehemann und einem vermeintlich anwesenden früheren Mitmieter. Die Bauträgerin ließ den Schaden schätzen und verlangte per Klage 17.284 Euro Ersatz. Dagegen bestritten die Beklagten, dass ein gewaltsamer Einsatz notwendig gewesen wäre. Sie gaben an, die Situation habe sich bereits beruhigt, die Polizei habe ohne Vorwarnung gehandelt. Zudem erinnere man sich nicht mehr genau an die Wortwahl beim Notruf.

Gericht: Mieter müssen zahlen

Das LG Köln folgte dieser Argumentation nicht. Die zuständige Kammer kam zu dem Ergebnis, dass die Beklagten durch ihr Verhalten den Polizeieinsatz ausgelöst hatten. Die Polizei habe die Tür rechtmäßig geöffnet, um eine mögliche Gefahr für Leib und Leben abzuwehren. Die Beamten hätten zuvor lautstark geklopft, sich ausgewiesen und die Anwendung von Zwang angekündigt. Dass sie die Tür schließlich gewaltsam öffneten, sei daher eine angemessene Maßnahme der Gefahrenabwehr gewesen.

Auch wenn die Mieter die Tür nicht selbst beschädigten, seien sie haftbar, da die Beschädigung als Folge ihres Verhaltens zu werten sei. Die Zurechnung entfalle nur, wenn ein Dritter – hier die Polizei – völlig eigenständig gehandelt hätte. Davon könne im vorliegenden Fall keine Rede sein, so das Gericht.

Gericht reduziert Schadenhöhe

Ein eingeholtes Sachverständigengutachten bezifferte den tatsächlichen Schaden an Tür und Zarge jedoch nur auf 2.135,60 Euro. In dieser Höhe sprach das Gericht der Klägerin Schadenersatz gegen den Mieter und seinen Ehemann zu. Die Klage gegen den weiteren Beklagten, den früheren Mitmieter, wies das Gericht ab. Er habe die Wohnung zum Zeitpunkt des Einsatzes weder bewohnt noch den Vorfall verursacht, weshalb ihm das Geschehen nicht zugerechnet werden könne. (bh)

LG Köln, Urteil vom 08.04.2025 – Az. 32 O 77/22, noch nicht rechtskräftig

Lesen Sie auch: Wohnungsrückgabe: Was im Rückgabeprotokoll steht, gilt
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<a href="/nachrichten/steigen-die-bauzinsen-2026" hreflang="de">Steigen die Bauzinsen 2026? </a> http://www.asscompact.de/node/169782

Die Zinsen für Immobilienfinanzierungen haben sich im Oktober weiterhin als stabil erwiesen. Experten, die für das Interhyp-Bankenpanel befragt wurden, gehen bis Jahresende von einer Seitwärtsbewegung aus. Die Mehrheit der Fachleute rechnet für 2026 mit steigenden Bauzinsen.

169782 10. November 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Im Oktober haben sich die Zinsen für Immobilienfinanzierungen nach wie vor auf stabilem Niveau bewegt. Daran dürfte sich Einschätzungen von Marktexperten zufolge kurzfristig auch erst einmal nichts ändern, wie das aktuelle Zinsupdate des Baufinanzierungsvermittlers Interhyp zeigt. „Die Inflation liegt nahe am Zielwert, daher hat die Europäische Zentralbank EZB bei ihrer letzten Sitzung den Einlagenzins unverändert bei 2,0% belassen“, erklärt Interhyp-Vertriebsvorständin Mirjam Mohr.

Kurzfristig Seitwärtsbewegung der Bauzinsen

„Die Bauzinsen dürften bis Jahresende voraussichtlich stabil bleiben. Sie orientieren sich an den Renditen langlaufender Bundesanleihen. Diese schwanken seit Monaten im Bereich von 2,4 bis 2,7%“, so Mohr weiter. Angehende Immobilienkäufer könnten weiterhin mit Zinsen rechnen, die sich im Schnitt um die Marke von 3,6% für zehnjährige Darlehen bewegen.

Auch die Experten, die im Rahmen des Interhyp-Bankenpanels befragt werden, gehen kurzfristig von einer Seitwärtsbewegung aus: „Die EZB hat das Ende der Zinssenkungen erreicht. Die Renditen von Bundesanleihen und damit die Baufinanzierungszinsen sollten sich angesichts unveränderter EZB-Leitzinsen in den nächsten Monaten weitgehend seitwärts bewegen.

Mehrheit der Experten erwartet steigende Bauzinsen im neuen Jahr

Im kommenden Jahr könnte sich dies aber ändern. Denn 60% der Experten rechnen mit steigenden Bauzinsen Richtung 4%. Von langfristig gleichbleibenden Bauzinsen gehen 20% der Befragten der Interhyp-Umfrage aus. Ebenfalls ein Fünftel der Befragten erwartet dagegen fallende Zinsen. Aus dem Panel heißt es: „Längerfristig drohen höhere Bund-Renditen und damit auch höhere Baufinanzierungszinsen wegen der Schuldenpolitik der Staaten. Wenn klar wird, dass das Inflationsproblem nicht vollständig gelöst ist, dürfte auch dies zu höheren Bund-Renditen und Baufinanzierungszinsen beitragen.“ 

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Weitere News rund um die Themen Immobilien und Baufinanzierung gibt es in unserer Rubrik „Immobilen“.
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<a href="/nachrichten/private-kfz-versicherung-das-sind-die-maklerfavoriten" hreflang="de">Private Kfz-Versicherung: Das sind die Maklerfavoriten</a> http://www.asscompact.de/node/169778

Die diesjährige Wechselsaison ist in vollem Gange. Welche Anbieter favorisieren Makler in der privaten Kfz-Versicherung? Ein Anbieter dominiert das Ranking. Das zeigt die Studie „AssCompact AWARD – Private Kfz- & Flottenversicherung 2025“.  Wichtige Ergebnisse gibt es in der Bildergalerie.

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<a href="/nachrichten/platz-2-beim-jungmakler-award-die-gkv-meisterin-im-interview" hreflang="de">Platz 2 beim Jungmakler Award: Die GKV-Meisterin im Interview</a> http://www.asscompact.de/node/169779

Die Silbermedaille beim Jungmakler Award 2025 hat sich die GKV-Maklerin geholt: Fiona Jasmut von KassenKompass. Für sie ist die gesetzliche Krankenversicherung ein Must-have im Repertoire eines guten Maklers. Mit ihrem Konzept ist sie auch schon bei „Die Höhle der Löwen“ aufgetreten – mit Erfolg.

169779 10. November 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement Interview mit Fiona Jasmut, Gründerin und CSO von KassenKompass und Zweitplatzierte beim Jungmakler Award 2025
Hi, Fiona, erklär‘ doch bitte kurz, wie und warum du Maklerin geworden bist.

Ich habe ursprünglich Vollzeit bei einem Berliner FinTech gearbeitet und nebenbei als Maklerin bei TauRes angefangen. Ich war in meinem Umfeld immer die Einzige, die sich mit Finanzen und Versicherungen auskannte, und wollte mein Wissen weitergeben. Bei meiner Arbeit habe ich gemerkt, dass es kein gutes Tool gibt, um gesetzliche Krankenkassen wirklich fair zu vergleichen – also zu sehen, wann sich ein Bonusprogramm lohnt und wann nicht. So entstand die Idee zum KassenKompass.

Gemeinsam mit meinem Mitgründer Ole Walkenhorst haben wir ein System entwickelt, das Kundinnen und Kunden hilft, die für sie beste gesetzliche Krankenkasse zu finden – individuell nach Bedarf, Bonusprogrammen und Leistungen. Daraus hat sich dann ganz natürlich der Schritt in die Selbstständigkeit ergeben.

Du hast selbst gesagt, der Strukturvertrieb war eine gute Schule – aber es war auch die beste Entscheidung, wieder rauszugehen. Warum?

Ich wollte schon als Kind Unternehmerin sein. Im Strukturvertrieb habe ich viel gelernt, aber irgendwann war klar: Ich möchte nicht mehr Zeit gegen Geld tauschen. Ich wollte etwas schaffen, das skalierbar ist – ein Produkt, das echten Mehrwert bietet und über mich hinaus funktioniert. Außerdem wollte ich meine Zeit frei einteilen können, ohne ein schlechtes Gewissen zu haben. Das war der Punkt, an dem ich gesagt habe: Jetzt mache ich mein eigenes Ding.

Was ist die Idee hinter KassenKompass?

KassenKompass vergleicht alle gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland – auf Basis individueller Präferenzen. Unser Ziel ist, dass Kundinnen und Kunden innerhalb von drei Minuten die für sie passende Krankenkasse finden und direkt wechseln können. Dabei geht es nicht nur um Beiträge, sondern um Zusatzleistungen: etwa 300 Euro für Fitness, 200 Euro für Altersvorsorge oder 1.500 Euro für Schwangerschaftsleistungen.

Maklerinnen und Makler können das Tool ebenfalls nutzen. Sie erhalten ihren eigenen Empfehlungslink, den sie in Social Media oder auf ihrer Website teilen können. Wenn ihre Kundinnen und Kunden über diesen Link wechseln, entsteht ein echter Mehrwert: Im Schnitt lassen sich 200 bis 700 Euro im Jahr einsparen – Budget, das dann etwa in eine BU oder Zusatzversicherung fließen kann. Das ist ein Türöffner für die Beratung.

Du sprichst häufig davon, dass die GKV unterschätzt wird. Warum ist das Thema so wichtig für Maklerinnen und Makler?

Weil 90% der Deutschen gesetzlich versichert sind. Viele Makler konzentrieren sich auf die PKV, aber wer wirklich ganzheitlich berät, darf die GKV nicht ignorieren. Es geht nicht darum, 100 Euro Provision zu verdienen, sondern darum, neue Kundinnen und Kunden zu gewinnen. Oft ist der Einstieg über die GKV der Beginn einer langfristigen Beratung – von der Zusatzversicherung bis zur Altersvorsorge. Ich glaube, die Zukunft liegt in der Kombination aus GKV und gezielter Zusatzabsicherung.

Ihr wart mit KassenKompass auch bei „Die Höhle der Löwen“. Wie war es für euch, euer Unternehmen so im Fernsehen zu präsentieren?

Für uns war es eine große Freude und Ehre, dabei sein zu dürfen. Nach viel Arbeit war der Auftritt ein besonderer Moment – natürlich mit viel Aufregung, aber vor allem mit Dankbarkeit für die Chance und das Feedback der Investoren.

Carsten Maschmeyer aus der Jury ist bei euch im Anschluss an die Sendung als Investor eingestiegen. Inwiefern profitiert ihr im alltäglichen Geschäft davon? Wie aktiv ist seine Rolle im Unternehmen?

Wir erleben die Zusammenarbeit als sehr wertschätzend und hilfreich. Wir tauschen uns etwa alle 3–4 Wochen aus, haben seine private Handynummer und bekommen schnelle Rückmeldung bei Fragen. Zusätzlich können wir auf sein Team zur Unterstützung jederzeit zurückgreifen.

Was ist dein nächstes großes Ziel?

Ich möchte, dass KassenKompass zum Standard in der Beratung wird – ein Tool, das Maklerinnen und Makler automatisch einsetzen, um Kundinnen und Kunden einen schnellen Mehrwert zu bieten. Unser Ziel ist, dass jede und jeder in Deutschland weiß, wie viel Potenzial in der eigenen Krankenkasse steckt.

Was ist dein Tipp für die nächsten Jungmakler?

Unbedingt mitmachen! Der Award ist eine einmalige Chance, das eigene Geschäftsmodell zu reflektieren und Feedback zu bekommen. Ich habe durch die Teilnahme erkannt, wo mein Unternehmen steht und welche nächsten Schritte nötig sind. Außerdem ist das Netzwerk unglaublich wertvoll – der Austausch mit anderen jungen Maklerinnen und Maklern, die ähnliche Herausforderungen haben. Mein Tipp: Nutzt die Gelegenheit. Ihr verpasst nur etwas, wenn ihr es nicht tut.

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<a href="/nachrichten/henrike-wilkes-wird-teil-der-geschaeftsfuehrung-von-km" hreflang="de">Henrike Wilkes wird Teil der Geschäftsführung von k+m</a> http://www.asscompact.de/node/169776

Die Konzept & Marketing GmbH hat ihre Geschäftsführung verstärkt. Henrike Wilkes ist seit 01.11.2025 neue Geschäftsführerin für den Bereich Vertrieb. Sie verfügt über mehr als 17 Jahre Erfahrung in der Versicherungsbranche. Bisher verantwortete Geschäftsführer Marcel Lütterforst den Vertrieb von k+m.

169776 10. November 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Zum 01.11.2025 hat die Konzept & Marketing GmbH (k+m) ihre Geschäftsführung mit Henrike Wilkes ausgebaut: Sie ist Geschäftsführerin für den Bereich Vertrieb geworden. Damit kommt eine erfahrene Managerin mit umfassender Expertise in der Leitung und Organisation großer Vertriebseinheiten zu dem Assekuradeur aus Hannover, heißt es.

Wilkes bringt über 17 Jahre Erfahrung in der Versicherungsbranche mit. Zuletzt war sie Abteilungsleiterin bei der Allianz Private Krankenversicherungs-AG und verantwortete eine große Einheit im Kundenservice. Davor war sie in verschiedenen Führungs- und internationalen Projektfunktionen tätig, besonders im Vertrieb des Versicherers.

Bislang lag die Verantwortung für den Vertrieb von k+m bei Geschäftsführer Marcel Lütterforst. Er wird sich in Zukunft auf Produktstrategie, Versichererkooperationen und den Ausbau des Bestandsoptimierungsservices konzentrieren, wie das Unternehmen bekannt gibt. (lg)

Bild: © k+m

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<a href="/nachrichten/fase-gegruendet-assekuradeure-buendeln-ihre-interessen" hreflang="de">FASE gegründet: Assekuradeure bündeln ihre Interessen </a> http://www.asscompact.de/node/169749

Assekuradeure, auch MGAs genannt, gewinnen nicht nur in Deutschland, sondern in ganz Europa an Bedeutung. Um ihre Interessen zu bündeln und Standards zu fördern, wurde der neue Verband FASE gegründet. Er will MGAs eine gemeinsame Stimme geben sowie Schulungen und ein paneuropäisches Netzwerk anbieten.

169749 10. November 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die Rolle der Assekuradeure – auch bekannt als Managing General Agents (MGAs) – erlebt derzeit eine deutliche Aufwertung. Als spezialisierte und flexible Bindeglieder zwischen Versicherern und Vertrieb gewinnen sie zunehmend an Bedeutung. Zwar kommt es an einzelnen Stellen zu Reibungspunkten, etwa wenn sich Versicherer als Risikoträger aus von Assekuradeuren angebotenen Wohngebäudeversicherungen zurückziehen. Doch insgesamt zeigt sich: Das Modell der Assekuradeure ist gefragt. Manche von ihnen sind traditionsreiche Player mit jahrzehntelanger Erfahrung, andere wiederum junge, technologiegetriebene Neugründungen. Auch große Maklerhäuser und Konsolidierer haben das Potenzial dieses Geschäftsmodells erkannt: Immer häufiger werden eigene Assekuradeure gegründet oder bestehende MGAs übernommen.

Europäischer Verband will Assekuradeuren Stimme geben

Vor diesem Hintergrund wurde nun der europäische Verband FASE (Fédération des Agences de Souscription Européennes) gegründet. Ziel ist es, die Interessen der Assekuradeure europaweit zu bündeln, Standards zu fördern und eine gemeinsame Stimme auf europäischer Ebene zu entwickeln. FASE will zudem Informationen und Schulungen anbieten in Form von Webinaren, Bulletins und Veranstaltungen. Für das nächste Frühjahr kündigt FASE ein paneuropäisches MGA-Rendezvous an.

 „Wir haben FASE gegründet, um auf einen klaren Marktbedarf zu reagieren“, sagte William Pitt, Geschäftsführer von FASE. „MGAs spielen eine zunehmend wichtige Rolle in der europäischen Reaktion auf anspruchsvolle Risiken. Sie tragen enorm zur Entwicklung eines reaktionsschnelleren und integrierteren Marktes bei. FASE existiert, um ihnen den Weg zu ebnen.“

Wer Mitglied werden kann

Anträge auf FASE-Mitgliedschaft stehen MGAs offen, die seit mehr als einem Jahr im Geschäft sind und mehr als 500.000 Euro an Jahresprämien zeichnen. Die Mitgliedschaft steht auch Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen offen, die mit europäischen MGAs zusammenarbeiten möchten, sowie Dienstleistern, die den Sektor unterstützen.

 „Das MGA-Modell gewinnt weltweit an Dynamik, und wir erwarten, dass sich dieser Trend fortsetzt, insbesondere in Europa“, sagte Olaf Jonda, CEO von DUAL Europe und Mitglied des Beirats von FASE. „Marktdynamiken wie die Nachfrage nach Flexibilität, Spezialisierung und Zugang zu Nischenkapazitäten ermutigen mehr Versicherer und Makler zur Zusammenarbeit mit MGAs. In diesem Kontext können gut geführte und hochprofessionelle MGA-Verbände eine zentrale Rolle beim Wachstum des Sektors spielen. Wir sehen FASE in diesem Bereich, um das MGA-Ökosystem in ganz Europa zu verbessern und zu stärken.“ (bh)

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<a href="/nachrichten/reiseversicherung-und-pandemie-ausschlussklausel-ist-wirksam" hreflang="de">Reiseversicherung und Pandemie: Ausschlussklausel ist wirksam</a> http://www.asscompact.de/node/169751

Vor dem Bundesgerichtshof wurde die Wirksamkeit einer Klausel in einer Jahres-Reiseversicherung bestätigt. Dort heißt es „Nicht versichert sind Schäden durch Pandemien“. Der durchschnittliche Versicherungsnehmer könne der Klausel klar entnehmen, wann die Leistungspflicht ausgeschlossen ist.

169751 10. November 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seinem Urteil vom 05.11.2025 entschieden, dass eine bestimmte Klausel in einer Jahres-Reiseversicherung, die Schäden durch Pandemien ausschließt, wirksam ist. Die Regelung verstößt weder gegen das Transparenzgebot noch gegen das Verbot einer unangemessenen Benachteiligung nach § 307 BGB.

Hintergrund des Verfahrens war eine Auseinandersetzung zwischen dem Verbraucherzentrale Bundesverband und dem Versicherer BD24 Berlin Direkt. Streitpunkt war die Formulierung in den Versicherungsbedingungen der Jahres-Reiseversicherung: In Abschnitt A § 6 Nr. 1 e) ist festgelegt, dass „nicht versichert Schäden durch Pandemien“ sind. Das enthaltene Glossar erläutert den Begriff „Pandemie“ als „länder- und kontinentübergreifende Ausbreitung einer Infektionskrankheit“.

Klausel sei unverständlich und intransparent

Die Verbraucherschützer klagten gegen den Versicherer, weil sie die Klausel für unverständlich hielten und einen Verstoß gegen das gesetzliche Transparenzgebot sahen. Dem Versicherer sollte unterbunden werden, die Klausel derart zu verwenden. Insbesondere sei der Begriff „Pandemie“ für Laien nicht klar definiert, so die Kläger. Unklar bleibe, ab wann eine Infektionskrankheit als länder- und kontinentübergreifend gilt und welche Kriterien dafür gelten. Außerdem verweist die Klausel nicht auf anerkannte Gesundheitsorganisationen wie die WHO oder das Robert-Koch-Institut. Strittig war, ob der Leistungsausschluss bereits mit Auftreten der Krankheit oder erst mit offizieller Ausrufung der Pandemie durch die WHO greifen soll.

Vor dem Landgericht hatte die Klage Erfolg. Auf die Berufung des Versicherers hat das Kammergericht anschließend das Urteil aufgehoben und die Klage abgewiesen. Mit der Revision vor dem BGH hat der klagende Verband die Wiederherstellung des landgerichtlichen Urteils angestrebt.

Pandemie: Nur Infektionskrankheiten, die sich schnell und großflächig ausbreiten

Dort konnten sich die Verbraucherschützer aber nicht durchsetzen. Der BGH hat die Revision zurückgewiesen. Der durchschnittliche Versicherungsnehmer könne der Klausel klar entnehmen, wann die Leistungspflicht des beklagten Versicherers ausgeschlossen sein soll. Sie mache deutlich, dass nur Infektionskrankheiten, die sich schnell und großflächig über Länder und Kontinente ausbreiten, vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind. Örtlich begrenzte Infektionsgeschehen, sogenannte Endemien, sind davon nicht betroffen. Zudem wird durch die Klausel das unkalkulierbare Risiko für den Versicherer ausgeschlossen, das von großflächigen Pandemien mit hoher Ansteckungsgefahr ausgeht.

BGH, Urteil vom 05.11.2025 – Az: IV ZR 109/24

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<a href="/nachrichten/jung-dms-cie-mit-neuem-vergleichstool-im-mvp" hreflang="de">Jung, DMS & Cie. mit neuem Vergleichstool im MVP</a> http://www.asscompact.de/node/169775

Mit dem „Tarif Pilot“ hat Jung, DMS & Cie. ein neues Vergleichstool in sein Maklerverwaltungsprogramm iCRM eingebettet. Die Bestandstarifbewertung zeigt mithilfe visualisierter Ampel- und Prozentbewertung, wo Deckungslücken bestehen und welche Tarife optimiert werden sollten.

169775 10. November 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Neuerungen im JDC-Maklerverwaltungsprogramm iCRM bei der Leistungsbewertung von Bestandstarifen: Das neue Vergleichstool „Tarif Pilot“ von Jung, DMS & Cie. ermöglicht eine vollständig automatisierte Bewertung direkt aus den individuellen Vertragsdaten und zeigt auf einen Blick, bei welchen Policen im Bestand Optimierungsbedarf besteht.

Grundlage des neuen Tools ist der „TarifOptimierer“ der Tochtergesellschaft MORGEN & MORGEN. Mit den hinterlegten Tarifen lässt sich auf Knopfdruck die Leistungsstärke von Bestandstarifen im Vergleich zu aktuellen Markttarifen beurteilen. Der „Tarif Pilot“ analysiert die Leistungsstärke bestehender Verträge im direkten Vergleich mit aktuellen Tarifen. Unterschiede werden objektiv und nachvollziehbar bewertet. Direkt aus dem MVP und den individuellen Vertragsdaten heraus können JDC-Poolpartner ihre Kunden auf mögliche Deckungslücken ihrer Versicherung im Vergleich zu aktuellen Tarifen hinweisen. Damit würden Vermittler das eigene Haftungsrisiko aufgrund von Deckungslücken reduzieren, wie es vonseiten des Maklerpools weiter heißt.

Der „Tarif Pilot“ steht allen JDC-Poolpartnern im MVP iCRM zur Verfügung und ermöglicht aktuell den Vergleich von Hausrat-, Privathaftpflicht- und Tierhalterhaftpflichtversicherung. Das Angebot soll kontinuierlich ausgebaut werden. Es gibt eine kostenfreie Basisversion sowie eine kostenpflichtige Premiumversion, die den Absprung zum M&M TarifOptimierer mit Detailinformationen bietet, eine Such- und Filterfunktionen für konkrete Kundenfragen (Tarif-Wiki) enthält und tiefgehende Auswertungen mit Detailtiefe in den Leistungsdaten umfasst. (tik)

Weitere Meldungen rund um neue digitale Tools und Services lesen Sie auch in unserer Rubrik „Management & Vertrieb“.
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<a href="/nachrichten/kuerzt-der-bezug-von-bu-leistungen-das-arbeitslosengeld" hreflang="de">Kürzt der Bezug von BU-Leistungen das Arbeitslosengeld?</a> http://www.asscompact.de/node/169770

Versicherte fragen sich häufig, ob der Erhalt von Leistungen aus dem „Sozialsystem“ dazu führen kann, dass Ansprüche aus einer BU gekürzt werden. Mindert eine BU-Rente den Anspruch auf Arbeitslosengeld oder schließt sie es sogar aus? Diese Frage erläutert Rechtsexperte Björn Thorben M. Jöhnke in seiner BU-Kolumne.

169770 9. November 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement Ein Artikel von Björn Thorben M. Jöhnke, Fachanwalt für Versicherungsrecht und Partner der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

Die Berufsunfähigkeitsrente ist eine private Versicherungsleistung, die von einer Berufsunfähigkeitsversicherung gezahlt wird. In der Regel ist im Fall einer Berufsunfähigkeit auch eine Beitragsbefreiung mitversichert, so dass die Prämien für die Berufsunfähigkeitsversicherung für die Zeit der Berufsunfähigkeit übernommen werden. Die Berufsunfähigkeitsversicherung tritt erst dann ein, wenn die versicherte Person aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls nicht mehr in der Lage ist, ihren zuletzt in gesunden Tagen konkret ausgeübten Beruf zu mindestens 50% auszuüben. Dies ist zugleich auch der gravierendste Unterschied zum Arbeitslosengeld, welches nur bei einem Verlust des Arbeitsplatzes gezahlt wird, was nicht unbedingt mit einer Erkrankung zusammenhängen muss, aber natürlich auch kann.

Was ist das Arbeitslosengeld?

Das gesetzliche Arbeitslosengeld I (ALG-I) wird von der Agentur für Arbeit gezahlt und dient der finanziellen Überbrückung für arbeitslose Personen. Voraussetzung ist ein Verlust des Arbeitsplatzes und die Erfüllung einer Anwartschaftszeit (meist 12 Monate versicherungspflichtige Beschäftigung in den letzten 2 Jahren). Es wird grundsätzlich gezahlt, wenn jemand arbeitslos ist, sich jedoch bemüht, eine neue Arbeit zu finden und überhaupt in der Lage ist, mindestens 15 Stunden pro Woche zu arbeiten.

Unterschieden werden muss das ALG-I von dem Bürgergeld (ehemals Arbeitslosengeld II). Das Bürgergeld ist eine Sozialleistung, die das Existenzminimum sichert, während Arbeitslosengeld auf der Grundlage des versicherungspflichtigen Einkommens vor der Arbeitslosigkeit berechnet wird. Allerdings können beide Leistungen – also Arbeitslosengeld und Bürgergeld – gleichzeitig bezogen werden, wenn die ALG-I-Leistungen nicht für den Lebensunterhalt und die Unterhaltskosten ausreichen. In diesem Fall kann auch ergänzend Bürgergeld bezogen werden.

Beeinflusst die BU-Rente das Arbeitslosengeld?

Hierfür muss zunächst der Charakter der Berufsunfähigkeitsrente dargestellt werden. Die private Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine sog. Summenversicherung und keine Schadenversicherung. Dies bedeutet, dass ein Bereicherungsverbot für die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht gilt. Im Leistungsfall wird also die Summe gezahlt, die vereinbart wurde, ohne jedwede Kürzungen. Zu beachten ist jedoch, dass bei einem für die Verweisbarkeit des Versicherungsnehmers auf eine neue berufliche Tätigkeit gebotenen Einkommensvergleich auch der Erhalt von Arbeitslosengeld I zu berücksichtigen sein kann (BGH v. 08.02.2012 – IV ZR 287/10).

Das Arbeitslosengeld hingegen wird nur dann gekürzt, wenn der Versicherte mehr als 165 Euro aus einer Erwerbstätigkeit bezieht. Allerdings stellt eine private Berufsunfähigkeitsrente kein Einkommen dar, da ihr keine Erwerbstätigkeit zugrunde liegt (BGH v. 15.11.2007 – IX ZB 99/05).

Mittelbarer Einfluss auf die BU-Rente möglich

Die Berufsunfähigkeitsrente hat also keinen Einfluss auf das Arbeitslosengeld, aber andersherum kann das Arbeitslosengeld I in Einzelfällen mittelbar Einfluss auf die BU-Rente haben (siehe oben). Allerdings muss der Arbeitslose der Agentur für Arbeit gegenüber nachweisen, dass er trotz einer Berufsunfähigkeit noch in der Lage ist, einer beruflichen Tätigkeit nachzugehen, um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld zu behalten. Dieser Aspekt widerspricht auch nicht dem Prinzip der Berufsunfähigkeitsversicherung. Denn um einen Anspruch auf BU-Leistungen zu haben, muss der Versicherungsnehmer „nur“ zu mindestens 50% berufsunfähig sein. Das bedeutet jedoch, dass der Versicherte durchaus noch einer Tätigkeit nachgehen und dem Arbeitsmarkt grundsätzlich zur Verfügung stehen kann. Steht man allerdings aufgrund einer Krankheit nicht mehr dem Arbeitsmarkt zur Verfügung, besteht in der Regel kein Anspruch auf ALG I. In einem solchen Fall müsste der Betroffene stattdessen eine Erwerbsminderungsrente beantragen. Die Wechselwirkungen zwischen einer gesetzlichen Erwerbsminderungsrente und BU-Leistungen wurden ebenso bereits ausführlich dargestellt.

Ausnahme: Bürgergeld (ehem. Arbeitslosengeld II) und Grundsicherung

Anders liegt der Sachverhalt beim Bürgergeld und der Grundsicherung. Denn hierbei werden alle Einnahmen in Geld oder geldwerter Leistung ohne Rücksicht auf ihre Herkunft angerechnet. Hierunter fallen beispielsweise auch Rentenleistungen aus einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung. Hat ein Versicherungsnehmer Anspruch auf Bürgergeld, dann wird demnach die private BU-Rente entsprechend angerechnet.

Fazit und Hinweise

Die Berufsunfähigkeitsrente und das Arbeitslosengeld sind eigenständige Leistungen, die sich in ihren Voraussetzungen grundlegend unterscheiden. Während die BU-Rente unabhängig von dem ALG-I gezahlt wird, bestehen zwischen Bürgergeld und BU-Rente klare Wechselwirkungen. Aus diesem Grunde sollte eine Berufsunfähigkeitsabsicherung in jedem Fall in ihrer Deckungshöhe über den grundlegenden Sozialleistungen liegen, damit der Versicherte im Leistungsfall bessergestellt wird und nicht zwingend von Sozialleistungen abhängig ist, bei welchen die BU-Rente im Einzelfall auch noch angerechnet werden kann.

Weitere lesenswerte Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung sind nachstehend zu finden: Berufsunfähigkeitsversicherung.

Lesetipp der Redaktion:
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<a href="/nachrichten/kapitalertraege-fuer-guenstigere-pkv-beitraege" hreflang="de">Kapitalerträge für günstigere PKV-Beiträge </a> http://www.asscompact.de/node/169748

Die Kosten im Gesundheitssystem steigen weiter an. Wie können private Krankenversicherer Beiträge stabilisieren und den Leistungsumfang sichern? Die INTER setzt in diesem Fall auf eine hohe und langfristig stabile Kapitalanlagenverzinsung, um die besten Ergebnisse für Kunden zu erwirtschaften.

169748 9. November 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement Ein Artikel von Michèle Pino, Maklerreferentin Krankenversicherung INTER Krankenversicherung AG

Die Leistungsausgaben der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung (GKV/PKV) sind im ersten Halbjahr 2025 weiter gestiegen. Das Bundesministerium für Gesundheit hat Anfang September 8% durchschnittliche Kostensteigerung berichtet, und vorläufige Zahlen des PKV-Verbandes zeichnen das gleiche Bild mit 7,5% in der ambulanten und über 10% in der stationären Versorgung. Neben gestiegenen Personal- und Energiekosten ist der medizinische Fortschritt ein weiterer Faktor, der die Versorgung von Patienten kontinuierlich verbessert, aber eben mit höheren Kosten verbunden ist. Um die steigenden Kosten leisten zu können, müssen Beiträge entsprechend steigen.

Die Leistungsausgaben steigen in beiden Systemen sehr ähnlich, obwohl die Leistungen für gesetzlich Versicherte auf das „Wirtschaftlichkeitsgebot“ beschränkt sind – gesetzliche Leistungen dürfen nur ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein sowie ein notwendiges Maß nicht überschreiten. Beitragssteigerungen erfolgen in der GKV recht subtil. Beitragssatz und Beitragsbemessungsgrenze werden vom Staat festgelegt; hinzu kommt ein individueller Zusatzbeitrag der Krankenkassen. Der Jahreswechsel soll es wieder in sich haben: Inklusive Pflegeversicherung können die Beiträge 1.300 Euro übersteigen.

Kalkulation in der PKV

Kapitalerträge für günstigere PKV-Beiträge

Die meist deutlich höheren Leistungen der privaten Krankenversicherung sind ihr Geld wert und ein Leben lang garantiert, keine Leistungen werden gestrichen. Über den Behandlungsumfang entscheiden Ärzte und Patienten, nicht die Wirtschaftlichkeit. Und im Gegensatz zum Umlageverfahren der GKV sorgt in der PKV jede Generation für sich selbst vor, das ist nachhaltig. Denn der Beitrag in der PKV wird so kalkuliert, dass der in höheren Lebensaltern typischerweise zunehmende Bedarf an medizinischen Leistungen keinen Anstieg des Beitrags im Alter bewirkt.

Wie wird dies erreicht? In jungen Jahren liegen die Beiträge über den erwarteten Versicherungsleistungen und im Alter darunter. Aus der Differenz wird in jungen Jahren eine Rückstellung gebildet, die den im Alter typischerweise steigenden Bedarf an medizinischen Leistungen kostenseitig deckt. Diese sogenannten Alterungsrückstellungen werden angelegt.

Die Beitragskalkulation in der PKV folgt gesetzlichen Vorgaben anhand sogenannter Rechnungsgrundlagen. Eine davon sind Versicherungsleistungen. Verändern sich diese dauerhaft, bspw. durch den medizinisch-technischen Fortschritt, neue Krankheitsbilder, vermehrte Behandlungen oder allgemeine Preissteigerungen, können die tatsächlichen Leistungsausgaben und in der Folge die Beiträge steigen.

Erforderliche Beitragsanpassungen erhöhen auch die individuelle Alterungsrückstellung. So profitieren Kunden von Überschüssen aus dem Geschäftsergebnis – diese sorgen dafür, dass Beitragsanpassungen im Zeitverlauf abgemildert werden können. Ein Tipp der INTER: Tarife mit höheren Leistungen und niedrigem Selbstbehalt bauen höhere Alterungsrückstellungen auf – Kunden sollten ein Leben lang im gewählten Tarif bleiben. Zudem sind gerade für ältere Versicherte bessere Tarifleistungen wertvoll.

Kunden im Fokus der Kapitalanlage

Eine große und maßgeblich durch den privaten Krankenversicherer bestimmbare Rechnungsgrundlage mit Wirkung auf die Entwicklung der Beiträge ist der Zins aus der Kapitalanlage. Denn der Rechnungszins kann die Auswirkung von Gesundheitskosten und Langlebigkeit auf die Beiträge limitieren.

Das Ziel der Kapitalanlage bei der INTER ist, Kunden neben Sicherheit auch eine überdurchschnittlich hohe und langfristig stabile Kapitalanlageverzinsung zu gewährleisten. Die INTER steuert dabei nicht auf eine Optimierung der SCR-Bedeckungsquote hin und akzeptiert temporär niedrigere Quoten. Stattdessen strebt sie das bestmögliche Chance-Risiko-Verhältnis an, um die besten Kapitalanlageergebnisse für ihre Kunden zu erwirtschaften – bei dennoch großer Sicherheit.

Sicherheit für die Kunden spiegeln die marktüberdurchschnittlichen Quoten bei Eigenkapital, Rückstellungen für Beitragsrückerstattung und Bewertungsreserven auf die Kapitalanlagen wider.

Eine Bestätigung für die Kapitalanlagestrategie mit bestmöglichem Chance-Risiko-Verhältnis: Die INTER liegt mit ihrer sehr stabilen Kapitalperformance auf dem 1. Platz bei der Nettoverzinsung über ein Jahr sowie im Durchschnitt über drei, fünf und zehn Jahre.

  • 2024: 3,88% (Markt: 2,70%)
  • Durchschnitt 2022 bis 2024: 3,87% (Markt: 2,55%)
  • Durchschnitt 2020 bis 2024: 3,96% (Markt: 2,67%)
  • Durchschnitt 2015 bis 2024: 3,94% (Markt: 3,00%)
Empfehlung der INTER

Der Bund der Versicherten rät, einen Tarif zu wählen, der möglichst umfangreich ist. Zudem sei es wichtig, dass der Heil- und der Hilfsmittelkatalog des Tarifs offen sind, damit neue Therapien und Hilfsmittel zukünftig eingeschlossen sind.

Das kann die INTER nur bestätigen. Für Selbstständige und für Angestellte über der Jahresarbeitsentgeltgrenze empfiehlt die INTER beispielsweise den Tarif INTER QualiMed Premium. Für Mediziner und Zahnmediziner bietet die INTER umfassende PKV-Volltarife wie etwa INTER JABest und ZABest. Zudem bietet die INTER auch den passenden Gesundheitsschutz für preissensible Kunden oder diejenigen, die nicht den höchsten Anspruch an Leistungen haben.

Lesen Sie auch: So wechselwillig sind PKV- und GKV-Versicherte

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Grafik: © INTER

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<a href="/nachrichten/zurich-startet-neuen-anlauf-bei-verkauf-ihres-leben-bestands" hreflang="de">Zurich startet neuen Anlauf bei Verkauf ihres Leben-Bestands</a> http://www.asscompact.de/node/169773

2024 versuchte die Zurich ihr deutsches Leben-Portfolio zu verkaufen, was jedoch scheiterte. Die Gesellschaft will es darauf allerdings nicht beruhen lassen und plant weiterhin, ihr deutsches Leben-Geschäft zu veräußern. Wer daran als potenzieller Käufer interessiert ist, ist aber nicht bekannt.

169773 8. November 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Es ist nun schon fast zwei Jahre her, da platzte der Deal zwischen dem Run-off-Spezialisten Viridium und der Zurich Gruppe, bei dem über 700.000 deutsche Lebensversicherungsverträge des Schweizer Versicherers an Viridium gegangen wären. Grund dafür waren Bedenken vonseiten der Finanzaufsicht BaFin zu dem Viridium-Mehrheitseigner Cinven. Seitdem wurde es weitgehend still um die Verkaufspläne.

Die Geschichte ist jedoch noch nicht zu Ende geschrieben. Am Donnerstag äußerte sich die Chief Financial Officer der Zurich Gruppe, die Italienerin Claudia Cordioli, gegenüber Bloomberg TV zu dem Thema.

Zurich will LV-Geschäft nach wie vor verkaufen

In ihrem Statement gegenüber Bloomberg TV erläuterte Cordioli, dass man strategisch weiterhin an einem Verkauf des deutschen Leben-Portfolios interessiert sei. Man wäge derzeit die zur Verfügung stehenden Möglichkeiten ab, und es gebe auch mehrere Interessenten, mit denen man im Gespräch sei.

Welche Interessenten das sind, darüber gab Cordioli keine Informationen preis. Auch ob Viridium wieder zu diesem Kreis zählt, ist nicht bekannt. Das Unternehmen wurde dieses Jahr von einem Konsortium, angeführt von der Allianz, übernommen, wodurch die BaFin die zweifelhafte Eigentümerstruktur, die 2024 noch zum Platzen des Deals geführt hatte, womöglich als beseitigt ansehen würde.

Leben-Geschäft der Zurich floriert

Ebenso diese Woche veröffentlichte die Zurich ihre Bilanzzahlen zu den ersten neun Monaten des Jahres 2025. Weitläufig konnte die Unternehmensgruppe die Erwartungen übertreffen. Laut Cordioli bleibe die Dynamik in allen Geschäftsbereichen stark, auch mit „hervorragenden Ergebnissen“ im Privatkundengeschäft und einem profitablen Prämienwachstum in der Lebensversicherung. Hier verzeichnete man Bruttoprämien in Höhe von 26,8 Mrd. US-Dollar, was einem Anstieg von 11% entspricht, und auch die Prämien aus dem Neugeschäft stiegen um 16%, in Europa sogar um 41%. (mki)

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<a href="/nachrichten/thomas-zimmermann-verlaesst-wecoya" hreflang="de">Thomas Zimmermann verlässt WECOYA</a> http://www.asscompact.de/node/169771

Thomas Zimmermann, CEO des Assekuradeurs WECOYA UNDERWIRTING, verlässt das Unternehmen zum Jahresende. Künftig will er nur noch in beratender Funktion tätig sein.

169771 8. November 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Thomas Zimmermann, CEO des Assekuradeurs WECOYA UNDERWRITING, verlässt das Unternehmen zum Jahresende. Dies bestätigte WECOYA gegenüber AssCompact. Nach erfolgreichen Jahren, in denen es gelungen ist, WECOYA als bedeutende Assekuradeurs- und Arbeitgebermarke im europäischen Markt zu etablieren, wird Thomas Zimmermann dem Unternehmen künftig als Berater verbunden bleiben, heißt es in dem Schreiben an AssCompact. WECOYA selbst ist eine Tochtergesellschaft des Konsolidierers GGW Group GmbH.

Die weitere strategische Ausrichtung werden zunächst Peter Bangsgaard und Tim Lamm, beide Teil der Geschäftsführung der WECOYA UNDERWRITING GmbH, verantworten und den eingeschlagenen Wachstumskurs fortsetzen.

Assekuradeur als Konstante zwischen Makler und Versicherer

Der erfahrene Manager Zimmermann war der Ansicht, dass Assekuradeure gewerbliche Risiken im Maklermarkt fachlich besser sowie schneller und individueller bearbeiten können als viele Versicherer. Außerdem öffnen Assekuradeure den Versicherern neue Zugänge zu Marktsegmenten, die für sie sonst sehr schwer oder nur fragmentiert erreichbar wären. „Der Assekuradeur kann damit zur infrastrukturellen Konstante zwischen Makler und Versicherer werden“, so Zimmermann zuletzt im AssCompact Interview.

Anfang 2024 gab Zimmermann das Ziel aus, WECOYA in den kommenden fünf Jahren zum größten Assekuradeur Europas zu machen. Dieses Ziel wird er nun nicht mehr in hauptverantwortlicher Position gestalten können. (as)

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<a href="/nachrichten/digital-insurance-podcast-mental-gesund-im-service-marathon" hreflang="de">Digital Insurance Podcast: Mental gesund im Service-Marathon</a> http://www.asscompact.de/node/169759

In der aktuellen Episode des Digital Insurance Podcast von Jonas Piela sind Christian Gratz und Tobias Spindler zu Gast. Beide sind Teamleiter im Kundenservice der Versicherungsgruppe die Bayerische. Im Gespräch geht es um Überlastung, Teamwork und den Weg zum Erfolg.

169759 8. November 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Der Digital Insurance Podcast widmet sich in seiner neuesten Folge dem wichtigen Thema der mentalen Gesundheit am Arbeitsplatz. Gastgeber Jonas Piela spricht mit Christian Gratz und Tobias Spindler, zwei Teamleitern im Kundenservice der Versicherungsgruppe die Bayerische, über die Herausforderungen und Erfolge bei der Bewältigung eines erheblichen Bearbeitungsrückstands. Gratz und Spindler schildern anschaulich, wie sie ihren Teams in einer hochdruckbelasteten Umgebung dazu verhalfen, die mentale Gesundheit zu stärken und gleichzeitig einen enormen Arbeitsrückstand zu bewältigen.

Von der Krise zum Erfolg: Tausende unbearbeitete Vorgänge

Die Bayerische, eine traditionsreiche Versicherung mit rund 900 Mitarbeitern, stand vor einer großen Herausforderung: einem massiven Rückstand an schriftlichen und telefonischen Kundenanfragen. Christian Gratz, verantwortlich für den schriftlichen Bereich (ca. 18 Mitarbeiter), und Tobias Spindler, zuständig für die Telefonie (ca. 37 Mitarbeiter), erzählen von der anfänglichen Überforderung und dem enormen Druck. Sie berichten von Tausenden unbearbeiteten Vorgängen mit Bearbeitungszeiten von mehreren Monaten, der stetigen Zunahme von Reklamationen und von Erreichbarkeiten, die weit unter den Zielen lagen.

Strategien und Maßnahmen zur Bewältigung des Arbeitsdrucks

Die beiden Teamleiter beschreiben detailliert ihre Strategien zur Bewältigung des Problems. Neben der Einstellung zusätzlicher Mitarbeiter setzte man auf eine optimierte Arbeitsorganisation, die klare Zielsetzungen, ein detailliertes Timeboxing und tägliche Erfolgskontrollen umfasste. Im telefonischen Bereich wurde die Erreichbarkeit auf nahezu 90% gesteigert, wobei 80% der Anrufe innerhalb der ersten Minute angenommen wurden. Im schriftlichen Bereich lag der Fokus auf der schrittweisen Bearbeitung und der Vermeidung von unnötigem Hin- und Herschreiben. Die beiden betonen die Wichtigkeit eines positiven Mindsets und der gemeinsamen Teamarbeit.

Mentale Gesundheit als Schlüsselfaktor

Die Episode beleuchtet die Bedeutung der mentalen Gesundheit der Mitarbeiter. Gratz und Spindler erklären, wie sie ihren Teams durch regelmäßige Feedback-Runden, flexible Arbeitsmodelle (einschließlich Home-Office) und gemeinsame Aktivitäten wie der Besuch eines Biergartens oder des Oktoberfests den notwendigen Rückhalt gaben. Sie unterstreichen die Notwendigkeit, auf die individuellen Bedürfnisse der Mitarbeiter einzugehen und Überlastung zu vermeiden. Durch verschiedene Maßnahmen, unter anderem digitale Tools zur Stimmungserfassung und die Möglichkeit, Aufgaben zwischen den Bereichen Telefonie und Schriftverkehr zu wechseln, wurde die Belastung für die Mitarbeiter reduziert und ein gesünderes Arbeitsumfeld geschaffen. Der Erfolg zeigt sich in der Bewältigung des Rückstands und in einer deutlich gesteigerten Mitarbeiterzufriedenheit.

Hier geht es zur aktuellen Folge des Podcasts:
Über den Podcast

Seit April 2020 veröffentlicht Jonas Piela regelmäßig Gespräche zur digitalen Transformation mit Vorständen und Managern der Versicherungswirtschaft. Sein Ziel ist, dass seine Zuhörer einem lockeren Gespräch unter Gleichgesinnten lauschen und so Ideen und Anregungen für die eigene Arbeit mitnehmen. Zu finden ist der Podcast unter anderem bei Google, Apple und Spotify sowie unter https://pielaco.com/podcast.

Weitere Podcasts
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<a href="/nachrichten/innovationspreis-der-assekuranz-vergeben" hreflang="de">Innovationspreis der Assekuranz vergeben</a> http://www.asscompact.de/node/169769

Das Analysehaus MORGEN & MORGEN und das Versicherungsmagazin haben erneut innovative Versicherungsprodukte prämiert. Aus insgesamt 62 Bewerbungen kürte eine Fachjury 36 Preisträger, die Auszeichnungen in Gold, Silber oder Bronze erhielten.

169769 7. November 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die Gewinner des diesjährigen Wettbewerbs „Innovationspreis der Assekuranz“ (IdA), der im vergangenen Jahr neu konzipiert wurde, stehen fest. Die Initiatoren, MORGEN & MORGEN und Versicherungsmagazin, haben 36 Innovationen der Versicherungsbranche ausgezeichnet. Insgesamt wurden 62 Bewerbungen von Versicherern und Dienstleistern aus dem Versicherungsumfeld eingereicht. Daraus wählte eine Fachjury anhand der Beurteilung von Innovationsgrad und Nutzwert die Preisträger, die mit Gold, Silber oder Bronze prämiert wurden: sechs Preisträger in der Kategorie Gesellschaftsengagement, zehn in der Kategorie Arbeitgeberinitiative und 20 in der Kategorie Kundenerlebnis.

Innovation fördern

Der Wettbewerb soll die Innovationskraft der Versicherungsbranche sichtbar machen, fördern und Orientierung bieten – für Vermittler, Makler, Verbraucher sowie Arbeitnehmer. Den Initiatoren zufolge hätten die diesjährigen Einreichungen gezeigt, dass die Branche strategische Weitsicht und die Bereitschaft vereine, Neues zu wagen.

Gewinner in der Kategorie „Gesellschaftsengagement“

In der Kategorie „Gesellschaftsengagement“ werden innovative umgesetzte Projekte gekürt, die einen positiven Impact auf die Gesellschaft haben und dazu beitragen, große gesellschaftliche Herausforderungen wie etwa den Klimawandel oder den Fachkräftemangel zu bewältigen. Für zwei Innovationen gab es Gold: die ERGO Group AG mit dem Roblox-Spiel „Ergo Welt der Versicherungen“ und die ICO-LUX mit der Plattform ICO.Link. Drei weitere Projekte erhielten Silber und ein Projekt Bronze.

Preisträger in der Kategorie „Arbeitgeberinitiative“

In der Kategorie „Arbeitgeberinitiative“ stehen innovative Projekte im Mittelpunkt, die das Unternehmen messbar vorangebracht haben, etwa durch positive Effekte auf die Mitarbeitergewinnung und -bindung, Effizienzgewinne durch Prozessoptimierungen, Digitalisierungs- und/oder KI-Projekte. Fünf Innovationen gewannen die Auszeichnung Gold:

Die ERGO Group AG mit dem Projekt „Aktives Transformationsmanagement für ERGO GPT“ sowie dem Roblox-Spiel „ERGO Welt der Versicherungen“, die HanseMerkur Krankenversicherung AG mit „HanseIMPAT“, die ICO-LUX GmbH mit der Plattform ICO.Link sowie die WWK Lebensversicherung a. G. für das Employer Branding im Metaverse. Für vier Einreichungen gab es Silber und für eine Innovation Bronze.

Ausgezeichnete Innovationen in der Kategorie „Kundenerlebnis“

In der Kategorie „Kundenerlebnis“ liegt der Fokus auf innovativ umgesetzten Projekten zum Nutzen von Kunden, beispielsweise durch neue Produkte, Flexibilisierung von Prozessen und Produkten, Vereinfachung von Prozessen durch digitale Tools sowie Schaffung von Mehrwerten. Drei Innovationen wurden mit Gold prämiert: die Debeka Krankenversicherungsverein a. G. mit der Themenwelt „Bleib Stark bei Krebs!“, die Hallesche Krankenversicherung a. G. mit den Services ePA und ePA+ für Privatversicherte sowie die HUK-COBURG Versicherungsgruppe mit dem „SmartClaim Assist“. 13 Einreichungen konnten Silber einheimsen und vier eine Bronze-Auszeichnung.

Eine Übersicht aller Preisträger und weitere Informationen gibt es auf der Website zum Innovationspreis. (tik)

Aktuelle Meldungen zu neuen Produkten finden Sie in unserer Rubrik „Assekuranz“.
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<a href="/nachrichten/invedanet-erweitert-maklerplattform-um-ki-funktionen" hreflang="de">Inveda.net erweitert Maklerplattform um KI-Funktionen</a> http://www.asscompact.de/node/169760

Die Inveda.net GmbH hat das Leistungsportfolio ihrer Maklerplattform IMA+ um KI-Funktionen ausgebaut. Sie sollen Vermittlerbetriebe dabei unterstützen, Prozesse zu automatisieren und Kundenkontakte zu digitalisieren. Sicherheit und Datenhoheit stehen dabei im Fokus.

169760 7. November 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die in Leipzig ansässige Inveda.net GmbH hat eine weiterentwickelte Version ihrer cloudbasierten Maklerplattform IMA+ vorgestellt. Im Zentrum stehen neue, KI-gestützte Funktionen. Neben der klassischen Verwaltung von Kunden-, Vertrags- und Dokumentendaten ermöglicht das System mit KI-Unterstützung eine Rundum-Automatisierung im Kundenkontakt. Wie das Unternehmen mitteilt, wird die Kommunikation vom Erstkontakt über Terminvereinbarungen bis hin zur Zusammenfassung von Gesprächen – inklusive automatischer Zuordnung zum jeweiligen Kunden – effizient und DSGVO-konform gesteuert.

Aufgrund der offenen Schnittstellenarchitektur haben Anwender die Möglichkeit, automatisierte Workflows selbst zu gestalten. So lassen sich etwa Erinnerungs-E-Mails bei bestimmten Ereignissen versenden oder fehlende Informationen gezielt erfragen. Mit der Einbindung der Automatisierungsplattform Make.com erhalten Nutzer Zugriff auf externe Tools und Dienste.

Sicherheit und Datenhoheit stehen im Mittelpunkt

Zentrales Element des IMA+ sei laut Inveda.net ein mehrstufiges Sicherheitskonzept: Alle Daten werden verschlüsselt in der Cloud gespeichert und DSGVO-konform verarbeitet. Das System garantiere maximale Kontrolle für Makler über sämtliche Informationen. „Makler müssen die Hoheit über ihre Daten behalten, wenn sie langfristig erfolgreich bleiben wollen“, betont Dirk Pappelbaum, Geschäftsführer der Inveda.net GmbH. IMA+ unterstütze dieses Ziel mit einem ausgefeilten Berechtigungsmanagement und einer Architektur, die digitale Souveränität technisch gewährleiste. (tik)

Weitere Meldungen rund um neue KI-Tools und Services lesen Sie in unserer Rubrik „Management & Vertrieb“.
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<a href="/nachrichten/keine-anpassung-der-betriebsrente-bei-schlechter-finanzlage" hreflang="de">Keine Anpassung der Betriebsrente bei schlechter Finanzlage</a> http://www.asscompact.de/node/169692

Betriebsrenten sollen nach §16 BetrAVG regelmäßig an die wirtschaftliche Lage angepasst werden. Eine volle Erhöhung ist jedoch nicht garantiert: Arbeitgeber dürfen Anpassungen unterlassen, wenn die Situation dies nicht zulässt. Derart urteilte auch kürzlich das Bundesarbeitsgericht.

169692 7. November 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Das Betriebsrentengesetz (BetrAVG) sieht vor, dass Betriebsrenten regelmäßig an die wirtschaftliche Entwicklung angepasst werden sollen. § 16 Abs. 1 BetrAVG gibt den Arbeitgebern dabei einen gewissen Ermessensspielraum: Anpassungen können unterbleiben, wenn die wirtschaftliche Lage des Unternehmens eine Erhöhung nicht zulässt. Das Gesetz setzt also auf eine ausgewogene Abwägung zwischen den Interessen der Rentner und der finanziellen Leistungsfähigkeit des Arbeitgebers.

Genau um diese Frage ging es im Fall eines langjährigen Betriebsrentners der Commerzbank AG. Der Kläger bezieht seit dem 01.07.2007 eine Betriebsrente, die zunächst 1.619 Euro brutto betrug. Nach ausfallenden Anpassungen in den Jahren 2010 und 2013 wurden die Renten zum 01.07.2016 und 2019 auf zuletzt 1.728 Euro brutto erhöht.

Zum Anpassungsstichtag 01.07.2022 entschied die Commerzbank, die Rente nicht vollständig an den Kaufkraftverlust anzupassen. Begründung: Die Eigenkapitalverzinsung der Bank in den Jahren 2019 bis 2021 war unzureichend. Dennoch gewährte die Bank eine freiwillige Erhöhung um 2% auf 1.763 Euro brutto.

Der Rentner klagte auf eine vollständige Anpassung auf 1.962 Euro brutto. Er argumentierte, dass die wirtschaftliche Lage der Bank eine Anpassung nicht ausgeschlossen habe. Außerdem sei der Betrachtungszeitraum von drei Jahren vor dem Stichtag zu kurz und durch die Covid-19-Pandemie verzerrt, während die positive wirtschaftliche Entwicklung nach dem Stichtag vorhersehbar gewesen sei.

Die Vorinstanzen wiesen die Klage ab, und auch die Revision vor dem Bundesarbeitsgericht (BAG) blieb erfolglos. Das BAG bestätigte: Die Commerzbank handelte innerhalb ihres Ermessens. Die unzureichende Eigenkapitalverzinsung in den Jahren vor dem Stichtag rechtfertigte den Verzicht auf eine volle Anpassung. Dass sich die Lage später besserte, ändert daran nichts: Die weitere Entwicklung war zum Stichtag nicht vorhersehbar.

Am gleichen Tag bestätigte das BAG in zwei weiteren Parallelverfahren dieselbe Rechtsprechung. (bh)

BAG, Urteil vom 28.10.2025 – Az: 3 AZR 24/25

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<a href="/nachrichten/zukunft-der-ao-%E2%80%9Ebreitere-marktaufstellung-spricht-fuer-mehrfachagenten%E2%80%9C" hreflang="de">Zukunft der AO: „Breitere Marktaufstellung spricht für Mehrfachagenten“</a> http://www.asscompact.de/node/169747

Quo vadis, Ausschließlichkeitsvertrieb? Diese Frage stellen sich nicht nur einige AO-Vermittler, sondern zunehmend auch Versicherer. Gemeinsam mit dem Vermittlernetzwerk IGAL hat die ALH Gruppe ihren AO-Vertrieb in Mehrfachagenturen überführt. War dieser Umwandlungsprozess erfolgreich? Und was braucht es, damit dieser Weg in anderen Konstellationen gelingen kann?

169747 6. November 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement Interview mit Stephan Buck, Vorstand des Netzwerks für innovative gesellschaftsübergreifende Agenturlösungen e. V. (IGAL)
Herr Buck, vor einigen Monaten haben Sie Ihre Ausschließlichkeitsagentur in eine Mehrfachagentur umgewandelt. Wie denken Sie rückblickend über diesen Schritt?

Ich hätte diesen Schritt sicher schon vor Jahren gemacht, wenn er nicht erst mal mit dem Verlust von Beständen und Beziehungen und damit einer längeren wirtschaftlichen Durststrecke verbunden gewesen wäre.

Die Veränderung ging mit Unterstützung der ALH Gruppe einher. Der Versicherer ist ja als Makler­versicherer bekannt. Warum wollte man den Ausschließlichkeitsvertrieb umwandeln? Und wer setzte den entscheidenden Impuls?

Das war ein längerer Prozess. Am Anfang stand von uns, der IGAL als Interessengemeinschaft der damaligen Ausschließlichkeitsorganisation, der Wunsch nach einer flexiblen Marktöffnung für Produkte bei denen das notwendig ist. Dies kam zusammen mit einer Neuausrichtung der ALH Gruppe auf den Vertrieb ihrer Produkte auf Makler und Mehrfachagenten. Wir haben daraus eine Win-win-Situation gemacht.

Die Transformation des Ausschließlichkeitsvertriebs hin zu einer Mehrfachagentur ist nicht ohne Risiken. Welche Bedenken gab es aufseiten der ALH, welche aufseiten der Ausschließlichkeitsvertreter?

Ein Wechsel in mehr Freiheit und Eigenverantwortung erfordert zunächst ein Umgewöhnen und das Verlassen gewohnter Pfade. Wir hatten viele IGAL-Kolleginnen und -Kollegen mit Vorfreude und auch einige mit Respekt vor der Aufgabe. Alleine die Umstellung von Prozessen und Technik hat manche schon gefordert und fordert sie auch heute noch. Nicht jeder will sich diese Mehrarbeit zumuten. Mit der Kollegialität unseres Verbandes und den richtigen Partnern wie der vfm Gruppe konnten wir hier aber viele Ängste nehmen.

Bei der ALH war es klar die Angst vor Kontrollverlust. In vielen Köpfen gelten Ausschließlichkeitsorganisationen als leichter planbar und führbar. Aber IGAL-Agenturen waren schon bisher nicht typische Exklusiv-Vermittler. Jede Agentur setzte eigene Schwerpunkte und hatte eine eigene Ausrichtung. Wir waren schon immer Unternehmen mit einem hohen Maß an Individualität. Da wir aber überproportional zum Ergebnis der Gesellschaften der Gruppe beitrugen, hätte ein Bestandsverlust durch Umdeckungen schon spürbar schlechtere Zahlen zur Folge gehabt. Es gehört also schon etwas Mut dazu, Vermittler in die Mehrfachagentur-Schiene gehen zu lassen und alle Bestände mitzugeben. Diesen Mut hatte die ALH Gruppe.

Nun, einige Monate später: Waren die Bedenken überhaupt berechtigt?

Absolut Nein! Bestände bei unseren bisherigen Exklusivpartnern ALH und Itzehoer blieben stabil oder wuchsen. Weitere Erträge über neue Partner kamen für die Vermittler dazu. Die IGAL-Mitglieder fühlen sich überwiegend sehr wohl und man spürt gerade bei den jungen Kolleginnen und Kollegen eine unglaubliche Dynamik.

Das heißt: Sowohl der Versicherer als auch die Ausschließlichkeitsagenturen erkannten gemeinsam die Vorteile eines solchen Wechsels?

Da bin ich mir heute sicher und die Branche schaut nach unserer Wahrnehmung auch ganz genau, was wir da tun und ob das ein Weg ist, den andere Unternehmen auch gehen könnten.

IGAL e. V. hat eine entscheidende Mittlerrolle beim Umwandlungsprozess inne. Welche Rolle spielte die IGAL bei der Umsetzung?

Die IGAL genoss als Interessengemeinschaft der ALH-Vermittler schon immer ein hohes Vertrauen auf beiden Seiten und konnte diesen Prozess nicht nur anstoßen, sondern auch weitgehend gestalten. So kam zum Beispiel der Anstoß, die vfm Gruppe als Partner ins Projekt zu nehmen, vor allem von uns. Wir holten uns kompetente Berater ins Boot, für die dieser völlig neue Weg auch hochinteressant war, und stellten die richtigen Fragen.

Heute sind wir das Netzwerk für Vermittler mit Interesse an einer innovativen gesellschaftsübergreifenden Agenturlösung oder kurz: IGAL. Wir bilden die kollegiale Heimat für selbstbewusste, gute Vertriebler.

Wer ist heute in der IGAL organisiert und welche Ziele verfolgt die Vereinigung aktuell?

Der IGAL e. V. bündelt heute rund 150 Agenturunternehmen mit rund 500 Mitarbeitern. Die meisten stammen aus der alten AO-Welt. Wir haben aber auch schon neue Agenturen gewinnen können. Neben dem notwendigen Generationenwechsel sehen wir unsere Aufgabe darin, auch andere Kolleginnen und Kollegen zu begeistern, in Freundschaft mit unseren Premiumpartnern zu arbeiten und gleichzeitig den Markt umfangreich anbieten zu können.

Könnten Sie noch detaillierter erläutern, wie es ein Vermittlernetzwerk wie IGAL seinen Mitgliedern ermöglicht, auch Kundengruppen zu erreichen, die zuvor nicht zugänglich waren?

Durch unsere Kooperation mit der vfm Gruppe können wir Produkte von allen gängigen Versicherern anbieten oder bestehende Verträge in unsere Betreuung nehmen. Dabei ist es jedem weitgehend selbst überlassen, ob dies über unseren Dienstleister vfm-service oder bei größerem Volumen mit Direktanbindung an einen Versicherer geschieht. So stehen Lösungen für Kundengruppen zur Verfügung, für die die ALH bisher als ausschließlicher Partner in Teilbereichen nicht das passende Produkt anbot.

Die Erfahrung zeigt nun, dass durch unsere Rundum-Betreuung in diesen Kundengruppen wiederum auch die Top-Produkte von ALH und Itzehoer platziert werden können.

Warum hat der IGAL e. V. zusätzlich noch die IGAL Service GmbH gegründet?

Wie in den meisten Hausvereinen organisierte die IGAL alle Aufgaben ehrenamtlich. Aufseiten der Gesellschaften und bei unseren Dienstleistern stehen dagegen qualifizierte bezahlte Strukturen. Wir mussten uns hier professionalisieren. Die GmbH entlastet den IGAL-Vorstand, indem sie z. B. unsere Veranstaltungen und Treffen organisiert. Sie bietet Weiterbildung und Beratungen an und ist unsere Schnittstelle für die Anbindung neuer Agenturen. Wir können so bei unseren Partnern das Gewicht unserer Zusammenarbeit deutlicher darstellen. Mit meinem Vorgänger und heutigen Ehrenpräsidenten, Detlef Schimansky, als Geschäftsführer und engagierten Mitarbeiterinnen haben wir uns hervorragend aufgestellt.

Sie haben betont, dass der Übergang von der Ausschließlichkeit zur Mehrfachagentur in Zusammenarbeit mit dem Versicherer eine Win-win-Situation darstellt. Inwiefern kann die Erfolgs­geschichte der IGAL als Blaupause für andere Versicherer und ihre Vermittlerinnen und Vermittler dienen?

Das kommt ganz auf den Mut der Verantwortlichen an. Wie erwähnt wissen wir, dass wir von vielen Gesellschaften und kollegialen Vereinigungen intensiv beobachtet werden. Über den Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) und den Arbeitskreis Vertretervereinigungen der Deutschen Assekuranz (AVV) stehen wir auch mit einigen in regem Kontakt. Nicht überall passen aber die Voraussetzungen. Denn ein solcher Weg geht definitiv nicht im Streit zwischen Gesellschaften und Vermittlern, sondern nur in fairer Partnerschaft. Die Steine und Bedenken müssen gemeinsam aus dem Weg geräumt werden.

Liegt die Zukunft des Vertriebs also eher bei den Mehrfachagenten als bei den AO-lern?

Ja, alleine schon die breitere Marktaufstellung spricht klar für den Mehrfachagenten.

Lesen Sie auch: Wenn AO-Vermittler ausscheiden, was passiert mit den Beständen?

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<a href="/nachrichten/stabilitaet-der-bu-anbieter-wird-wichtiger" hreflang="de">Stabilität der BU-Anbieter wird wichtiger</a> http://www.asscompact.de/node/169750

Das BU-Unternehmensrating der Ratingagentur Franke und Bornberg zeigt: Die Leistungsfähigkeit der teilnehmenden Versicherer liegt weiterhin auf hohem Niveau. Gleichzeitig wirkt sich der Personalmangel in der Leistungsregulierung spürbar aus. Die Stabilität der Anbieter gewinnt im Markt stark an Gewicht.

169750 6. November 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Der Wettbewerb in der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) wird nicht nur über Preis und Leistung ausgetragen, so das Ratinghaus Franke und Bornberg in seiner Mitteilung zum aktuellen BU-Unternehmensrating. Auch mit verkürzten Abfragezeiträumen in der Risikoprüfung werben Versicherer bei Vermittlern um Neugeschäft – mit möglichen Auswirkungen auf die langfristige Stabilität der Bestände.

Daher sei es auch wichtig, dass die Qualität der Anbieter nicht nur beschrieben, sondern geprüft wird, so Franke-und-Bornberg-Geschäftsführer Michael Franke, und zwar anhand von Zahlen, Daten und der Prüfung der Prozesse in der tatsächlichen Umsetzung. Transparenz sei hierbei der Unterschied zwischen einem guten Eindruck und nachweislicher Qualität. Wer seine Prozesse und Kennzahlen offenlegt, der sende ein starkes Signal an Markt und Versicherte, so Franke.

Markttrends: Vereinfachte Risikoprüfung – Chance und Stresstest

Der BU-Markt wird nicht mehr allein über Preis und Bedingungen geführt. Zunehmend rücken vereinfachte Risikoprüfungen in den Blick – etwa durch verkürzte Abfragezeiträume. Das senkt Einstiegshürden und kann den Abschluss für Kunden erleichtern. Gleichzeitig entsteht ein Stresstest für die Stabilität: Wenn Zugangserleichterungen nicht durch konsequente Steuerung, saubere Selektion und belastbares Controlling flankiert werden, kann das die Ergebnisqualität beeinträchtigen, schreibt das Ratinghaus. Besonders kritisch sind demnach Kapazitätsengpässe in der Leistungsregulierung – dort können Rückstände wachsen, Durchlaufzeiten schwanken und somit die Fallbearbeitung an Konsistenz verlieren.

„Als Gegenmaßnahmen sollte auf klar definierte Service-Level, Maßnahmen zur Qualitätssicherung und aktive Nachwuchsgewinnung gesetzt werden. Stabilität zeigt sich in konstanten Durchlaufzeiten, klaren Entscheidungen und sauberen Begründungen, auch bei hoher Last“, erläutert Philipp Wedekind, Leiter Ratings Vorsorge und Nachhaltigkeit.

So läuft das Rating

Die Analyse basiert auf einer umfangreichen Datenerhebung bei den teilnehmenden Gesellschaften, Vor-Ort-Verifizierungen und stichprobenartigen Leistungsfall-Prüfungen. Bewertet werden u. a. Prozessqualität, Steuerungskennzahlen, Konsistenz in der Regulierungspraxis sowie Indikatoren zur Stabilität des BU-Geschäfts.

Die fünf am Rating teilnehmenden Gesellschaften waren die ERGO Vorsorge Lebensversicherung AG, die HDI Lebensversicherung AG, die NÜRNBERGER Lebensversicherung AG, die Generali Deutschland Lebensversicherung AG und die Stuttgarter Lebensversicherung a.G. Die ERGO, die HDI und die NÜRNBERGER erhielten die Bestnote FFF+, die Generali und die Stuttgarter die zweitbeste Note FFF.

Fazit

Das diesjährige BU-Unternehmensrating sendet laut Franke und Bornberg ein doppeltes Signal: hohe Qualität bei den Teilnehmern – aber ein anhaltend herausforderndes Umfeld in der Leistungsregulierung. Mit Blick auf vereinfachte Risikoprüfungen wird Stabilität noch mehr zum Kernthema. Versicherer, die Transparenz zeigen und tiefgreifende Controlling-Einblicke ermöglichen, setzen des Maßstab für belastbare verlässlich hohe Qualität im BU-Geschäft. (mki)

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<a href="/nachrichten/was-sich-2026-bei-der-betrieblichen-altersversorgung-aendert" hreflang="de">Was sich 2026 bei der betrieblichen Altersversorgung ändert</a> http://www.asscompact.de/node/169739

Versicherungsmakler und Arbeitgeber sollten rechtzeitig prüfen, welche Änderungen 2026 für die betriebliche Altersversorgung (bAV) bringt, etwa neue Beitragsbemessungsgrenzen, das BRSG II und die Aktivrente. Die DCS Deutsche Clearing Stelle hat wichtige Aspekte zusammengestellt.

169739 6. November 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Auch 2026 bringt wichtige Änderungen für die betriebliche Altersversorgung (bAV). Versicherungsmakler sollten also wissen, was sich für Arbeitgeber und Beschäftigte ändert. Die DCS Deutsche Clearing Stelle GmbH, Spezialistin für bAV-Verwaltung und -Abwicklung, hat hierzu relevante Punkte zusammengestellt.

Neue Beitragsbemessungsgrenzen und höhere Zuschüsse

Das Bundeskabinett hat beschlossen, dass zum 01.01.2026 die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der Renten- und Arbeitslosenversicherung bundeseinheitlich auf 101.400 Euro jährlich bzw. 8.450 Euro monatlich angehoben wird. Daraus ergeben sich neue Höchstbeträge für die bAV: Bis zu 8% der BBG – also 8.112 Euro pro Jahr bzw. 676 Euro im Monat – können steuerfrei in eine Direktversicherung eingebracht werden. Sozialversicherungsfrei bleiben davon 4% der BBG, entsprechend 4.056 Euro jährlich oder 338 Euro monatlich.

Arbeitgeber sind verpflichtet, einen Zuschuss von 15% der umgewandelten Entgeltbestandteile zu leisten. Wer den maximal sozialversicherungsfreien Betrag von 338 Euro nutzt, erhält somit 44,09 Euro monatlich vom Arbeitgeber. Unternehmen, die ihren Beschäftigten freiwillig mehr bieten möchten, können diesen Zuschuss auf die volle 8%-Grenze ausweiten – das entspricht 88,17 Euro monatlich.

Maximale Arbeitgeberförderung bleibt 2026 unverändert

Der maximale Arbeitgeberförderbetrag nach § 100 EStG bleibt im kommenden Jahr noch unverändert. Er beträgt weiterhin 288 Euro pro Jahr, bei einem förderfähigen Arbeitgeberbeitrag von bis zu 960 Euro. Erst 2027 ist eine Erhöhung auf 360 Euro jährlich und einen förderfähigen Beitrag von 1.200 Euro vorgesehen.

BRSG II: Mehr Dynamik für die bAV

Mit dem zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG II) sollen ab 2026 weitere Impulse zur Verbreitung der bAV gesetzt werden. Auch hierzu informiert die DCS: Erstmals soll ein Opting-out-Modell auch außerhalb von Tarifverträgen ermöglicht werden. Beschäftigte werden damit automatisch in eine bAV einbezogen, können aber widersprechen. Außerdem sollen Geringverdiener stärker gefördert werden – etwa durch höhere Einkommensgrenzen und verbesserte Zuschüsse.

Aktivrente: Neue Spielräume, aber auch Beitragspflichten

Zum 01.01.2026 wird mit der Aktivrente ein steuerfreies Einkommen von bis zu 2.000 Euro monatlich für sozialversicherungspflichtig beschäftigte Rentner eingeführt. Laut DCS unterliegt dieser Freibetrag nicht dem Progressionsvorbehalt und wird nicht auf die bAV angerechnet. Allerdings gilt: Auf die ausgezahlte Betriebsrente wie auch auf das Arbeitseinkommen fallen weiterhin Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge an – sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber sind hiervon betroffen.

Jetzt bAV-Vereinbarungen prüfen und Chancen nutzen

Angesichts der veränderten Rahmenbedingungen in der bAV empfiehlt es sich, dass Arbeitgeber und Versicherungsmakler bestehende Versorgungsvereinbarungen frühzeitig prüfen und bei Bedarf anpassen, um die neuen Gestaltungsmöglichkeiten optimal zu nutzen. (bh)

Lesen Sie auch: Änderungen zur Jahresmitte: Was schon gilt, kommt und geplant ist
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<a href="/nachrichten/uelzener-und-covomo-vertiefen-zusammenarbeit" hreflang="de">Uelzener und Covomo vertiefen Zusammenarbeit </a> http://www.asscompact.de/node/169746

Die Uelzener und das Vergleichsportal für Spezial- und Nischenversicherungen Covomo intensivieren ihre Kooperation im Bereich Tierversicherung. Damit baut Covomo sein Portfolio in diesem Bereich aus und die Uelzener erweitert ihren Zugang zum Maklermarkt.

169746 6. November 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die Uelzener Versicherungen und die Covomo Versicherungsvergleich GmbH vertiefen ihre Zusammenarbeit im Bereich Tierversicherungen. Damit baut das Vergleichsportal für Spezial- und Nischenversicherungen Covomo sein Angebot an Tierkranken- und Tierhalterhaftpflicht aus. Zugleich erweitert die Uelzener ihren Zugang zum unabhängigen Vermittlermarkt.

Die Kooperation mit der Uelzener bezeichnet Kai Uhlemeyer, Geschäftsführer der Covomo Versicherungsvergleich GmbH, als entscheidenden Schritt, das Produktportfolio im Bereich der Tierversicherungen nachhaltig aufzustellen. „Maklerinnen und Makler haben dadurch die Möglichkeit, Menschen mit Haustieren auf digitalem Weg spezialisierte Versicherungslösungen anzubieten, die optimal zu ihren Bedürfnissen passen.“

„Die Partnerschaft mit Covomo ermöglicht es uns, unsere Tierversicherungen einem noch größeren Netzwerk an Maklern und Maklerpools zur Verfügung zu stellen“, erklärt Georg Mayer, Key-Account-Manager der Uelzener Versicherungen. Die Kooperation schaffe eine wichtige Grundlage, Tierversicherungen im freien Vermittlermarkt dauerhaft zu etablieren und für potenzielle Kunden leichter zugänglich zu machen. (tik)

Weitere Meldungen rund um den Bereich Versicherungsvertrieb finden Sie in unserer Rubrik „Management & Vertrieb“.
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<a href="/nachrichten/alh-bestellt-nachfolger-von-wiltrud-pekarek" hreflang="de">ALH bestellt Nachfolger von Wiltrud Pekarek</a> http://www.asscompact.de/node/169744

Wiltrud Pekarek, langjähriges Vorstandsmitglied der ALH Gruppe, geht am 30.06.2026 in den Ruhestand. Pekarek war insgesamt 42 Jahre bei der Unternehmensgruppe. Ihr Nachfolger steht nun fest: Robert Gladis, der seit 2012 bei der ALH Gruppe tätig ist.

169744 6. November 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Robert Gladis ist von den Aufsichtsräten zum Mitglied der Vorstände der Hallesche Krankenversicherung auf Gegenseitigkeit, der Alte Leipziger Lebensversicherung auf Gegenseitigkeit und der Alte Leipziger Holding Aktiengesellschaft bestellt worden. Ab 01.07.2026 wird er Vorstand für die Sparte Krankenversicherung der ALH Gruppe von Wiltrud Pekarek. Die 64-Jährige tritt nach 42 Jahren Tätigkeit für die Unternehmensgruppe am 30.06.2026 den Ruhestand an.

Wiltrud Pekarek geht in Ruhestand

Pekarek war 22 Jahre im Vorstand des Unternehmens. Unter ihrer Leitung entwickelte die Hallesche Produkte wie die NK-Familie in der Vollversicherung und die Budgettarife in der bKV. Im Rahmen der strategischen Positionierung als Gesundheitspartner waren ihr persönliche und digitale Services, z. B. die elektronische Patientenakte, wichtig.

Über Robert Gladis

Der 47-jährige Gladis startete 2003 nach seiner Ausbildung zum Sozialversicherungsfachangestellten bei der Barmer Krankenkasse in die private Versicherungswirtschaft. Er war als Kundenbetreuer und Krankenversicherungsspezialist bei der Allianz tätig und absolvierte zudem ein Studium der Betriebswirtschaftslehre. Seit 2012 ist Gladis bei der ALH Gruppe. Dort übernahm er u. a. regionale Vertriebsverantwortung für die Krankenversicherung und gründete und leitete das Kompetenzcenter Firmenkunden der Hallesche in Stuttgart. Dort baute er die damals noch junge bKV auf. 2020 wurde Gladis Leiter des Zentralbereichs Gruppenversicherung, im Jahr 2024 wurde er außerdem Leiter des Zentralbereichs Aktuariat und Produktentwicklung. Er bringt Expertise an der Schnittstelle von strategischer Unternehmensentwicklung, Vertrieb, Mathematik und Produktgestaltung sowie der Verantwortung für zwei Zentralbereiche mit. (lg)

Bild: © ALH

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<a href="/nachrichten/bei-unberechtigtem-parken-ladesaeule-droht-abschleppen" hreflang="de">Bei unberechtigtem Parken an Ladesäule droht Abschleppen</a> http://www.asscompact.de/node/169710

An beschilderten Ladesäulen dürfen nur E-Fahrzeuge während des Ladevorgangs parken. Verboten geparkte Autos können abgeschleppt werden. Ist die Ladesäule aber außer Betrieb, sieht die Sache schon wieder anders aus. Und so bekam ein Falschparker seine Abschleppgebühren zurück.

169710 6. November 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Ein Halter eines Verbrenner-Pkws entdeckte einen freien Parkplatz und parkte kurzerhand auf einem Parkplatz, der für E-Autos während des Ladevorgangs vorgesehen ist. Ein Zusatzschild wies darauf hin, dass mit einer Parkscheibe eine Stunde geparkt werden darf. Kurze Zeit später nahm ein bevollmächtigter Bediensteter das Fahrzeug wahr und ließ es abschleppen. Der Autobesitzer konnte sein Fahrzeug bei der Verwahrstelle abholen, musste dafür jedoch 472,10  Euro zahlen – eingefordert per Gebührenbescheid zur Sicherstellung verkehrsbehindernd abgestellter Fahrzeuge.

Fahrzeughalter gibt außer Betrieb befindliche Ladesäule an

Gegen den Gebührenbescheid legte der Mann Widerspruch ein. Er argumentierte, sein Fahrzeug sei nicht verkehrsbehindernd abgestellt gewesen. Entgegen den Angaben der Beklagten habe an dem Parkplatz keine Ladesäule existiert: Diese sei vor über einem Jahr entfernt worden und bis zum Zeitpunkt des Abschleppens nicht ersetzt. Die Ladesäule sei somit außer Betrieb gewesen.

Die Beklagte wies den Widerspruch zurück. Das Fahrzeug des Klägers sei verbotswidrig abgestellt gewesen, da es sich ohne Berechtigung im durch das Zusatzschild „Elektrofahrzeug“ ausgewiesenen Parkbereich befunden habe. Die Verkehrszeichen erlaubten das Parken ausschließlich für E-Fahrzeuge und untersagten gleichzeitig das Parken entgegen der angegebenen Beschränkung.

So musste in dem Fall das Verwaltungsgericht Hamburg entscheiden.

Verboten geparkte Autos können abgeschleppt werden

Das Gericht stellte fest, dass die Behauptung des Klägers, die Ladesäule sei zum Zeitpunkt des Abschleppens nicht vorhanden oder außer Betrieb gewesen, nach Anhörung des beteiligten Polizeibeamten nicht bestätigt werden konnte. Allerdings hatte dieser dies auch nicht überprüft. Zudem sei diese Behauptung unerheblich: Für Verbrennerfahrzeuge wie das des Klägers gelte das Parkverbot unabhängig von Existenz oder Funktionsfähigkeit der Ladesäule, da es sich aus der Beschilderung ergebe. Durch den Verstoß sei die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs beeinträchtigt und andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, behindert oder belästigt worden.

Laut Urteil des Verwaltungsgericht Hamburgs, auf das aktuell auch die W&W-Gruppe hinweist, können unberechtigt geparkte Fahrzeuge auch dann ohne Weiteres abgeschleppt werden, wenn noch andere Parkplätze mit Ladesäule in der Nähe frei sind. Nur so könne sichergestellt werden, dass solche Parkplätze ausschließlich E-Fahrzeugen zum Aufladen zur Verfügung stehen. Ansonsten gelte ein Parkverbot.

Defekte Ladesäule rettet dann doch vor Abschleppkosten

Im konkreten Fall hatte der Halter des abgeschleppten Fahrzeugs dann aber doch Glück. Die Ladesäule, an der er geparkt hatte, war wohl tatsächlich nicht funktionstüchtig. Zumindest ließ dies ein weiteres Schild in der Nähe des Parkplatzes vermuten. Dort stand: „Wir treiben die Energiewende voran. Hier entsteht in Kürze ein neuer HPC-Standort. Sobald er an unser Stromnetz angeschlossen ist, können Sie hier mit 150 kW laden.“ In diesem Fall sei ein Abschleppen unverhältnismäßig gewesen, entschied das Gericht.

Der offensichtlich nicht bestehenden Funktionsfähigkeit kommt im vorliegenden Fall auch deshalb ein besonderes Gewicht zu, weil die Parkbevorrechtigung ausweislich der Verkehrszeichen gerade für Elektrofahrzeuge während des Ladevorganges und nicht etwa für Elektrofahrzeuge im Allgemeinen angeordnet war. Die Funktionsunfähigkeit hatte somit zur Folge, dass kein Fahrzeug dort hätte parken können, unabhängig von der Antriebsart. Der Parkplatz wäre somit dem Verkehrsraum vollständig entzogen gewesen.

Der Halter bekam folglich die erhobenen Abschleppgebühren zurück. (bh)

VG Hamburg – Az: 21 K 3886/24

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<a href="/nachrichten/heute-digitalkongress-%E2%80%9Ekfz-versicherung%E2%80%9C" hreflang="de">Heute: Digitalkongress „Kfz-Versicherung“</a> http://www.asscompact.de/node/169742

Es ist wieder Wechselsaison für die Kfz-Versicherung. Der Stichtag ist gewöhnlich der 30.11. Auf welche neuen Entwicklungen, Anforderungen und Angebote man sich einstellen kann und muss, erfahren Interessierte heute beim Digitalkongress „Kfz-Versicherung“.

169742 6. November 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die Wechselsaison für die Kfz-Versicherung ist im Gange. Der 30.11. ist üblicherweise der Stichtag für den Wechsel. Welche neuen Entwicklungen, Anforderungen und Angebote gibt es? Die Experten auf dem Digitalkongress „Kfz-­Versicherung“ halten auf dem Laufenden. Das Online-Event findet heute, am 06.11.2025, auf der Plattform dkm365.de statt.

Und darum geht es:

  • 9:00 – 9:30 Uhr: Mit der Itzehoer Versicherung durch den Kfz-Herbst!; Referent: Volker Picht, Vertriebsleiter bei Itzehoer Versicherungen
  • 10:00 – 10:30 Uhr: Mehr Umsatz im Kfz-Geschäft – digital, effizient und IDD-konform mit PROCHECK24; Referent: Daniel Hering, Geschäftsführer der PROCHECK24 GmbH

Moderator der Veranstaltung ist Daniel Hackenberg aus dem Team Vertrieb bei der bbg Betriebsberatungs GmbH.

Zwischendrin im Breakout-Room informieren und diskutieren

Zwischen den halbstündigen Vorträgen besteht wie immer die Möglichkeit, den Breakout-Room, Videotelefonie und den Chat für Fragen und zur Diskussion der Themen zu nutzen. Auch können die Teilnehmenden dort mit Kolleginnen und Kollegen sowie Referentinnen und Referenten in den Austausch gehen.

Log-in und Weiterbildungszeit

Der Digitalkongress „Kfz­-Versicherung“ ist ein Live-Event auf dkm365.de. Wer teilnehmen möchte, benötigt einen Zugang zur Plattform – eine vorherige Anmeldung ist aber nicht nötig. So ist auch eine spontane Teilnahme möglich. Bei dieser Veranstaltung können Maklerinnen und Makler bis zu 60 Weiterbildungsminuten nach IDD erlangen.

Aktuelle Informationen zu diesem und zahlreichen weiteren Digitalkongressen gibt es unter asscompact.de/digitalkongresse.

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<a href="/nachrichten/bu-kompetenz-diese-versicherer-sind-laut-ivfp-%E2%80%9Eexzellent%E2%80%9C" hreflang="de">BU-Kompetenz: Diese Versicherer sind laut IVFP „exzellent“</a> http://www.asscompact.de/node/169736

Beim BU-Kompetenzrating blickt das IVFP den Versicherern „hinter die Kulissen“. Zehn Versicherer haben sich dem Rating gestellt. Insgesamt hat sich die Qualität in den letzten Jahren deutlich verbessert. Welche Versicherer konnten die Experten im aktuellen Jahrgang überzeugen?

169736 5. November 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Schließen Kunden eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) ab, binden sie sich in den meisten Fällen langfristig an einen Versicherer. Transparenz ist daher von großer Bedeutung für Verbraucher. Denn beim Abschluss einer BU ist nicht nur das Produkt selbst, sondern auch das dahinterstehende Unternehmen wichtig.

In seinem BU-Kompetenzrating prüft das Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) Anbieter auf „Herz und Nieren“. Für das Rating durchleuchtet das IVFP nicht-öffentliche, sensible Daten und bewertet die Teilnehmer in einer interaktiven Analyse.

Erneut zehn Teilnehmer

Das Erstrating hat das IVFP im Jahr 2018 durchgeführt, mit insgesamt zehn teilnehmenden Unternehmen. Auch im aktuellen Rating untersucht das Analysehaus wieder zehn Versicherer, allerdings mit veränderter Zusammensetzung. Einige Versicherer aus den Anfangsjahren konnten die Anforderungen des Ratings zeitlich nicht stemmen, erklärt das IVFP, während neue Anbieter hinzugekommen sind.

Die Versicherer werden anhand von 84 Kriterien in den Teilbereichen Geschäft und Leistungsprüfung (Gewichtung jeweils 30%) sowie Antragsprüfung und Service (Gewichtung jeweils 20%) bewertet – jene Punkte, die für Kunden im Ernstfall entscheidend sind, so das IVFP.

Qualität in allen Teilbereichen gestiegen

Verglichen mit den Ergebnissen vom Jahr 2018 ist die Qualität laut den Experten in allen Teilbereichen deutlich gestiegen. Vor allem im Bereich Leistungsprüfung hat es Verbesserungen gegeben. Hier haben die Versicherer ihre Bearbeitungsprozesse beschleunigt, die Transparenz gegenüber Kunden erhöht und der Umgang mit Teilzeitbeschäftigten deutlich verbessert, schreibt das IVFP.

Auch organisatorisch haben viele Unternehmen ihre internen Abläufe optimiert, mit dem Ergebnis, das Entscheidungen schneller getroffen werden können und Prüfverfahren fairer geworden sind.

Positiver Trend bei der Beitragskalkulation

Zudem sieht das IVFP auch bei der Kalkulation der Beiträge einen positiven Trend. Die Tarife bewegen sich heute überwiegend im Marktdurchschnitt. Tendenziell sinken die Preise sogar leicht. Das habe vor allem mit dem höheren Rechnungszins zu tun. Seit Jahresanfang liegt dieser bei 1,0%, die erste Steigerung seit fast drei Jahrzehnten. Zudem sei der sogenannte Brutto-Netto-Spread – also die Differenz zwischen kalkuliertem Brutto- und tatsächlichem Nettobeitrag – rückläufig, was der IVFP als Zeichen für mehr Transparenz und Preistreue gegenüber Kunden sieht.

Was in den Teilbereichen geprüft wird

Im Teilbereich Geschäft bewertet das IVFP, inwieweit die Anbieter genügend Erfahrung und Bestandsgröße besitzt, Stabilität bei den Beiträgen bietet und wie die Annahmepolitik betrieben wird.

In der Praxis sorgt die Leistungsprüfung immer wieder für Zündstoff. Daher ist die Leistungsprüfung ein besonderer Teilbereich, so das IVFP. Hier durchleuchten die Analysten explizit, wie Anbieter im Leistungsfall vorgehen, Kunden informieren und unterstützen und gegebenenfalls zu einem Neustart im Berufsleben verhelfen.

Der Teilbereich Antragsprüfung analysiert, ob Versicherer ihre Kunden über Rechte und Pflichten ausführlich aufklärt, wie sie mit Gesundheitsfragen umgehen und was sie tun, um sich von Mitbewerbern zu unterscheiden. Die Serviceorientierung der Versicherer und wie kundenfreundlich und individuell sie auf Bedürfnisse der einzelnen Versicherten eingehen, wird im Teilbereich Service ausgewertet. Auch die Unterstützung der Versicherer gegenüber Vermittlern überprüft das IVFP hier.

Diese Anbieter können sich durchsetzen

Insgesamt können sieben der zehn getesteten Anbieter die Gesamtnote „exzellent“ vorweisen, zwei weitere erhalten die Bewertung „sehr gut“, einer „gut“.

 

BU-Kompetenz: Diese Versicherer sind laut dem IVFP „exzellent“

 

Die Anbieter, die die Bestnote erhalten haben, sind (in alphabetischer Reihenfolge):

  • AXA
  • Bayern-Versicherung
  • HDI
  • NÜRNBERGER
  • R+V
  • Swiss Life
  • Zurich Deutscher Herold

Zudem haben drei dieser Anbieter auch die Bewertung „exzellent“ in allen vier Teilbereichen erreicht. Das sind HDI, NÜRNBERGER und Swiss Life. (js)

Die Ratingergebnisse können auf der Website des IVFP eingesehen werden.

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<a href="/nachrichten/asscompact-staerkt-%E2%80%9Ejungmakler-femsurance%E2%80%9C-dauerhaft-im-magazin" hreflang="de">AssCompact stärkt „Jungmakler & FemSurance“ dauerhaft im Magazin</a> http://www.asscompact.de/node/169741

Mit „Jungmakler & FemSurance“ etabliert das Fachmagazin AssCompact eine neue Rubrik, die Nachwuchs- und Innovationsthemen mit der Perspektive starker Frauen in der Branche verbindet – praxisnah, kontinuierlich und ohne Kampagnenlogik, wie die Geschäftsführung des Herausgebers erläutert.

169741 5. November 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement Interview mit Dr. Lisa Knörrer, CEO, und Tobias Knörrer, CEO, beide bbg Betriebsberatungs GmbH (Herausgeber Fachmagazin AssCompact)
Frau Dr. Knörrer, Herr Knörrer, warum verankern Sie „Jungmakler & FemSurance“ jetzt dauerhaft im AssCompact Magazin?

Tobias Knörrer Weil Zukunft aus Pluralität im Denken entsteht. Wenn wir die Perspektiven unterschiedlichster Makler:innen, Kund:innen und Mitarbeiter:innen ernst nehmen, treffen wir bessere Entscheidungen in Vertrieb, Produktentwicklung und Führung. Der Jungmakler-Schwerpunkt zeigt seit Jahren, wie die nächste Generation denkt und arbeitet – von Go-to-Market und Tools bis zur Führungskultur. FemSurance ergänzt diese Dynamik um Perspektivenvielfalt und Sichtbarkeit. Zusammen sind das zwei Seiten einer Zukunftsstrategie: Nachwuchs stärken, Entscheidungen verbessern, Wachstum beschleunigen.

Dr. Lisa Knörrer Seit 2023 spielen wir FemSurance und Young DKM auf der DKM – die Nachfrage ist klar. Gleichzeitig ist der Jungmakler-Bereich unser dauerhaftes Fundament für Nachwuchs- und Innovationsthemen. Mit der festen Rubrik verknüpfen wir beides: die Fragen und Cases aus der Jungmakler-Community mit den Perspektiven starker Frauen in der Branche. So wird das Thema Teil der redaktionellen DNA der AssCompact – kontinuierlich, praxisnah und ohne Kampagnenlogik.

Was unterscheidet euren Ansatz von Kampagnen, die schnell verpuffen?

TK Wir argumentieren leistungsorientiert, nicht symbolisch. FemSurance und Jungmakler sind kein Appell, sondern ein Produktivitätshebel: bessere Teams, bessere Produkte, bessere Kundenzugänge.

LK Und wir bleiben praxisnah: Unternehmerinnen, Führungskräfte, junge Talente – echte Fälle, echte Lösungen. Keine substanzlosen Botschaften.

Woher nehmt ihr die Glaubwürdigkeit, das Thema zu besetzen?

LK Zwei Gründe: Erstens leben wir Diversität intern über die Besetzung unserer Abteilungen hinweg, da uns die Kombination verschiedener Wissensschätze sehr am Herzen liegt, was mittlerweile ein Wettbewerbsvorteil geworden ist. Zweitens entwickeln wir FemSurance und Jungmakler seit Jahren konsistent für die jeweilige Zielgruppe, nicht als Marketingaktion.

TK Die bbg steht für Zukunft, Innovation und Relevanz. Dazu gehören Jungmakler – und vor allem Frauen, die die Branche mitgestalten. Das ist unser Markenkern, kein Zusatzkapitel.

Wie vermeidet ihr die bekannte Übermüdung durch Moralsprache?

TK Indem wir nicht gegen etwas framen, sondern für bessere Entscheidungen argumentieren. Pluralität im Denken ist ein Wettbewerbsvorteil – Punkt, die Praxis und Wissenschaft beweisen uns das durch die Verfügbarkeit der Empirie.

LK Wir sprechen mit den Menschen, nicht über sie. Das ändert Tonalität und Ergebnis.

Was dürfen Leser:innen konkret erwarten?

LK Eine fragenzentrierte Rubrik: kurze, harte Leitfragen – klare Antworten, belastbare Beispiele. Kontinuierlich in Print, digital und auf unseren Bühnen.

TK Und das ist erst der Anfang. Wir bauen das Thema deutlich aus – redaktionell und als Plattform für Austausch in der Branche. Es wird von uns noch viel mehr zu diesem Themenfeld kommen, weil es für die Branche essenziell und notwendig ist.

Ein Satz zum Schluss: Warum braucht die Branche FemSurance und Jungmakler?

TK Pluralität im Denken schafft Vorsprung.

LK Vielfalt macht die Branche relevanter – für Kundschaft, Talente und Partner.

 

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<a href="/nachrichten/kfz-versicherung-fast-11-teurer-als-im-vorjahr" hreflang="de">Kfz-Versicherung fast 11% teurer als im Vorjahr </a> http://www.asscompact.de/node/169740

Im September 2025 mussten Verbraucher für ihre Kfz-Versicherung 10,9% mehr ausgeben als vor einem Jahr. Dies hat das Statistische Bundesamt (Destatis) mitgeteilt. Auch die Preise für Reparatur und Inspektion haben innerhalb eines Jahres überdurchschnittlich zugelegt, so die Statistiker.

169740 5. November 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die Preise für die Kfz-Versicherung haben sich im September 2025 gegenüber dem Vorjahresmonat um 10,9% erhöht. Dies zeigt der Verbraucherindex des Statistischen Bundesamts (Destatis). Der Index misst die durchschnittliche Preisentwicklung aller Waren und Dienstleistungen, die private Haushalte in Deutschland für Konsumzwecke kaufen. Die Pkw-Reparatur wurde im Vergleich zu September 2024 um 5,5% teurer. Auch die Kosten für die weitere Pflege rund ums Auto sind gestiegen: Die Preise für die Pkw-Inspektion legten um 4,8% und die Preise für die Pkw-Wäsche um 3,6% zu. Zum Vergleich: Die Verbraucherpreise insgesamt erhöhten sich im selben Zeitraum um 2,4%.

 

Kfz-Versicherung fast 11% teurer als im Vorjahr

 

Wie die Statistiker weiter mitteilen, haben verschiedene Preise zum Unterhalt des Autos auch mittelfristig überdurchschnittlich angezogen. Im Jahr 2024 war die Kraftfahrzeugversicherung 43,6% teurer als im Jahr 2020. Die Preise für die Fahrzeuginspektion sind im selben Zeitraum um 28,3% und für die Reparatur um 27,0% und damit ebenfalls überdurchschnittlich gestiegen. Für die Autowäsche mussten Verbraucher 2024 um 18,6% höhere Preise zahlen als im Jahr 2020. Die Preise für die Pkw-Wäsche legte somit etwas unterdurchschnittlich zu, da sich die Verbraucherpreise insgesamt im selben Zeitraum um 19,3% erhöhten.

GDV-Hochrechnung: Reparaturkosten dürften weiter steigen

Aufgrund höherer Ersatzteilpreise und Werkstattkosten werden wohl auch in diesem Jahr die Reparatur von Autos für Verbraucher und Versicherer weiter steigen. Dies hat der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) e. V. vor Kurzem anhand einer aktuellen Hochrechnung mitgeteilt. „Wir beobachten seit Jahren, dass sowohl die Ersatzteilpreise als auch die Werkstattkosten viel schneller steigen als die allgemeine Inflation. Und wir sehen keine Anzeichen dafür, dass sich diese Entwicklung abschwächt“, erklärt Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des GDV. (tik)

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<a href="/nachrichten/vermieten-oder-verkaufen-wie-eigentuemer-ticken" hreflang="de">Vermieten oder verkaufen? Wie Eigentümer ticken</a> http://www.asscompact.de/node/169734

Die Immobilie behalten und von den Mieteinnahmen profitieren oder doch lieber verkaufen? Laut einer Umfrage haben jüngere und ältere Eigentümer hier abweichende Präferenzen. Zudem gibt es Unterschiede zwischen Stadt und Land. Was einen Verkauf angeht, sind Jüngere optimistischer.

169734 5. November 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Die eigene Immobilie vermieten oder sich davon trennen und das Kapital anderweitig nutzen? Bei der Antwort auf diese Fragen ergeben sich deutliche Unterschiede je nach Alter und Region, wie eine Analyse im Auftrag von ImmoScout24 und immoverkauf24 unter Eigentümern hierzulande zeigt. Jüngere bevorzugen es eher, die Immobilie zu vermieten und somit als langfristige Einnahmequelle zu nutzen. Ältere hingegen tendieren häufiger zum Verkauf, um mehr finanziellen Spielraum zu haben.

„Während junge Eigentümer auf langfristige Mieteinnahmen setzen, bevorzugen Ältere Liquidität durch Verkauf. Besonders bemerkenswert ist der Optimismus für 2026: 71% der unter 30-Jährigen sehen gute Verkaufschancen, vor allem in urbanen Lagen“, erklärt Cinja Barck, Managing Director immoverkauf24.

Die jüngere Generationen vermietet, Ältere setzen auf Verkauf

Die Frage, was sich derzeit mehr lohne – Vermieten oder Verkaufen – beantworten 37% aller Eigentümer mit Verkauf, 28% mit Vermietung. Bei der Einschätzung weisen die Altersgruppen deutliche Abweichungen auf: So würden 46% der 18- bis 29-Jährigen eher vermieten und lediglich 29% verkaufen. In der Altersgruppe der 60- bis 69-Jährigen verhält es sich umgekehrt: 48% ziehen einen Verkauf vor, nur 14% eine Vermietung.

Vor allem Jüngere geben sich optimistisch

Wie die Umfrage weiter zeigt, halten 55% der Eigentümer das kommende Jahr als „eher guten“ oder „sehr guten“ Zeitpunkt für einen Immobilienverkauf. Als Gründe nennen die Befragten vor allem die guten Preise (49%), die große Nachfrage in der jeweiligen Region (48%) und den guten Zustand der Immobilie (38%). Besonders optimistisch blicken die 18- bis 29-Jährigen in die Zukunft: 71% sehen 2026 als gutes Jahr für den Verkauf.

 

Vermieten oder verkaufen? So ticken Eigentümer

 

Was Eigentümer in Sachen Verkauf skeptisch stimmt

Wer der Ansicht ist, 2026 sei ein schlechter Zeitpunkt für den Immobilienverkauf, gibt als Begründung schlechtere Finanzierungskonditionen (43%), zu niedrige Preise (37%) und fehlende Nachfrage in der eigenen Region (9%) an. Die größte Skepsis herrscht bei den 60- bis 69-Jährigen. In dieser Altersgruppe überwiegt die negative Einschätzung: 51% meinen, dass 2026 kein guter Zeitpunkt für den Verkauf sei. Im Durchschnitt sind es 45%.

Stadt-Land-Gefälle

Auch in den jeweiligen Regionsklassen weisen die Eigentümer unterschiedliche Erwartungen auf. So streben Immobilienbesitzer in Großstädten deutlich häufiger einen Verkauf an und blicken optimistischer auf das kommende Jahr. Konkret halten 66% der Eigentümer in Großstädten 2026 für einen guten Verkaufszeitpunkt, in Mittelstädten sind es 53% und auf dem Land 49%.

Immobilien beliebtestes Investment

Laut Umfrage von ImmoScout24 und immoverkauf24 würden mehr als ein Drittel der Eigentümer einen Verkaufserlös wieder in eine Immobilie investieren (36%). Danach folgen Anlageklassen wie Aktien, ETFs oder Kryptowährungen (22%) sowie die Deckung der Lebenshaltungskosten (19%). 14% würden das Geld in Festgeld oder auf dem Sparbuch anlegen, jeweils 13% planen Schuldentilgung oder eine große Anschaffung. 10% möchten den Erlös vererben. Generell genießen Immobilie als Anlageklasse weiterhin ein großes Vertrauen. 75% der Befragten würden anderen den Immobilienkauf als Investition empfehlen. (tik)

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Weitere Meldungen rund um Immobilien und das Thema Baufinanzierung finden Sie in unserer Rubrik „Immobilien“.
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<a href="/nachrichten/rechtsschutzversicherer-muss-streit-bei-fahrzeugkauf-abdecken" hreflang="de">Rechtsschutzversicherer muss Streit bei Fahrzeugkauf abdecken</a> http://www.asscompact.de/node/169709

Der Bundesgerichtshof klärt: Verkehrs-Rechtsschutzversicherungen decken auch Streitigkeiten rund um den Kauf von Fahrzeugen ab. Viele Versicherer handhaben dies bereits so. Einer Versicherungsnehmerin erging es anders: Ihr wurde die Deckung einer Dieselklage abgelehnt. Sie klagte.

169709 5. November 2025 AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft - AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Im Zusammenhang mit einer Dieselklage hat der Bundesgerichtshof eine bislang umstrittene Rechtsfrage zur Verkehrs-Rechtsschutzversicherung entschieden: Demnach deckt die Versicherung auch Streitigkeiten rund um den Fahrzeugkauf ab. Geklagt hatte eine Versicherungsnehmerin gegen den Schadenregulierer ihres Rechtsschutzversicherers.

Streit um Deckung durch die Rechtsschutzversicherung

Die Frau hatte seit 1997 eine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung bei der ADAC Versicherung. Im November 2017 kaufte sie einen gebrauchten Pkw mit Dieselmotor, der seit 2016 über ein sogenanntes Thermofenster verfügte. Wenige Tage nach dem Erwerb wurde das Fahrzeug auf sie zugelassen. Nach Bekanntwerden des Dieselskandals wollte die Frau den Autohersteller wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen auf Schadensersatz verklagen und bat ihren Versicherer um eine Deckungszusage. Diese wurde jedoch abgelehnt.

Der Versicherer begründete dies damit, dass die beabsichtigte Rechtsverfolgung keine Aussicht auf Erfolg habe und verwies auf die Klauseln in den Versicherungsbedingungen: Der Versicherungsschutz gelte für den Versicherungsnehmer in seiner Eigenschaft als Eigentümer, Halter, Fahrer und Insasse aller zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses auf ihn zugelassenen Fahrzeuge, die im Versicherungsschein genannt sind. Außerdem bestehe Versicherungsschutz für alle später während der Vertragsdauer auf ihn zugelassenen Fahrzeuge derselben im Versicherungsschein genannten Gruppe.

Rechtsweg: Von Landgericht bis Bundesgerichtshof

Das Landgericht hatte der Klage der Versicherungsnehmerin zunächst stattgegeben. Auf die Berufung der Beklagten änderte das Oberlandesgericht das Urteil jedoch ab und wies die Klage ab. Mit der Revision verlangte die Klägerin die Wiederherstellung des erstinstanzlichen Urteils – insbesondere die Feststellung, dass die Beklagte verpflichtet ist, bedingungsgemäß Deckungsschutz zu gewähren – sowie die Verurteilung der Beklagten zur Zahlung von 490 Euro.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hob das Urteil des Oberlandesgerichts insoweit auf, als dieses die Klage auf Feststellung der Verpflichtung zur Gewährung von Deckungsschutz abgewiesen hatte, und verwies die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurück. Nach Auffassung des BGH besteht für den geltend gemachten Rechtsschutzfall Versicherungsschutz.

BGH entscheidet: Versicherungsschutz besteht

Das Gericht stellte klar, dass bei Zweifeln an der Auslegung der Klauseln diese zu Lasten des Beklagten gehen. Selbst nach Ausschöpfung aller Auslegungsmethoden kann ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer nach den maßgeblichen Versicherungsbedingungen nicht davon ausgehen, dass Deckungsschutz nur für Ereignisse besteht, die ihm als Eigentümer, Halter, Fahrer oder Insasse eines zugelassenen Fahrzeugs widerfahren. Vielmehr wird er auch für möglich halten, dass ein Deckungsanspruch für Ereignisse besteht, die ihn in seiner Eigenschaft als Erwerber eines noch zuzulassenden Ersatzfahrzeugs der Fahrzeuggruppe betreffen.

Zudem entschied der BGH, dass die Beklagte den Deckungsschutz nicht wegen angeblich fehlender Erfolgsaussichten verweigern durfte. Die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen der Klägerin könne hinreichende Aussicht auf Erfolg haben und den höchstrichterlichen Anforderungen an die Geltendmachung eines deliktischen Schadensersatzanspruchs genügen.

Großteil der Rechtsschutzversicherer regulieren bei Fahrzeugkauf

Im Kern ging in dem Urteil darum, ob in den Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen (ARB) die rechtlichen Interessen des Erwerbers eines Kraftfahrzeugs mit abgedeckt sind. Ein Großteil der deutschen Rechtsschutzversicherer regulieren wohl auch bei Streitigkeiten rund um den Erwerb, so wie dies auch die Musterbedingungen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) vorsehen. Dies bestätigt etwa ein Unternehmenssprecher der ARAG.

Inwieweit einzelne Versicherer ihre Bedingungen aufgrund des BGH-Urteils anpassen werden, wird sich erst nach Veröffentlichung der ausführlichen Entscheidungsgründe zeigen. Bislang hat der BGH lediglich eine Pressemitteilung herausgegeben; das eigentliche Urteil liegt noch nicht vor. (bh)

BGH, Urteil vom 15.10.2025 – Az: IV ZR 86/24

Lesen Sie auch: Wann darf Versicherer Regulierung eines Kfz-Diebstahls ablehnen?
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