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Private Haftpflicht

DOMCURA launcht neue Tarife für Hausrat und Privathaftpflicht

Die Kieler DOMCURA AG bringt neue Tarife auf den Markt: Ab sofort bietet der Versicherer Premium-Deckungskonzepte zur Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung an.

<p>Laut einer Unternehmensmitteilung hat DOMCURA im Zuge der Produktinnovationen Impulse aus dem Markt in die Tat umgesetzt. Erstmals kann der Versicherungsschutz in den neuen Konzepten nicht nur in den bekannten Ausprägungen Komfort- und Top-Schutz, sondern auch in einer Leistungsstufe Standard abgeschlossen werden. Diese richtet sich an den preisorientierten Kunden. </p><p>Eine Neuerung im Rahmen der Hausratversicherung ist neben zahlreichen weiteren Leistungserweiterungen der Baustein „Vollkasko-Versicherungsschutz“ für Fahrräder und Pedelecs. In der Privathaftpflichtversicherung profitieren Kunden ab sofort von der Erhöhung etlicher Entschädigungsgrenzen bis zur Deckungssumme und der Mitversicherung von Personenschäden untereinander. Die neuen Premium-Deckungskonzepte werden den Vermittlern auf unterschiedlichen Vertriebswegen zugänglich gemacht. (sg)</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/7228FD51-66D5-4D96-974D-129DEFAE4125"></div>

 

Swiss Life erweitert Haftpflicht-Produktpalette

Swiss Life Deutschland hat die Leistungen ihrer SLP-Haftpflichtversicherungspakete stark angepasst. In insgesamt 83 Punkten wurden Komponenten der Tarife Prima und Prima Plus erweitert, so das Unternehmen. Der SLP-Haftpflichtschutz biete Kunden damit flexible Paketlösungen für eine individualisierte Absicherung.

<p>Für Versicherte, die sich künftig für den Tarif Prima Plus mit Sorglos-Paket entscheiden, ist die Höchstleistungs-Garantie mitinbegriffen. Durch diese sind Leistungserweiterungen anderer Anbieter automatisch über den SLP-Haftpflichtschutz mitversichert. Auch dann, wenn diese bisher nicht im Versicherungspaket enthalten waren. Darüber hinaus wurde der Versicherungsschutz in diesem Tarif für elektronischen Datenaustausch und Internetnutzung (bis zu 20 Mio. Euro), für Immobilienbesitzer sowie bei Schlüsselverlust ergänzt. Europaweit mitversichert sind vermietete Ferienhäuser, kleine Mehrfamilienhäuser (bei Selbstnutzung einer Wohneinheit bis maximal drei Wohneinheiten) und Öltanks (ohne Begrenzung des Fassungsvermögens). Neben fremden privatgenutzten Schlüsseln sind im Tarif Prima Plus zusätzlich beruflich überlassene Schlüssel des Arbeitgebers oder Schlüssel von Dritten eingeschlossen.</p><h5>Neue Leistungen im Tarif Prima</h5><p>Auch der Tarif Prima wurde erweitert: Die Deckungssumme beträgt bereits im Basistarif 10 Mio. Euro. Mitversichert sind u. a. Schäden durch deliktsunfähige Personen und Kinder (bis zu 5.000 Euro), Mietsachschäden inklusive Schäden an Gebäuden und Grundstücken (bis zu 10 Mio. Euro) und der Schlüsselverlust von fremden privatgenutzten Haus- und Wohnungsschlüsseln (bis zu 15.000 Euro). Im Zeitalter digitaler Medien gewinnt die Absicherung bei elektronischem Datenaustausch und der Internetnutzung zunehmend an Bedeutung. Künftig umfasst der Versicherungsschutz deshalb auch diesen Bereich (bis zu 1 Mio. Euro). (sg)</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/5EDBC5AA-E6A1-4F53-AA3F-D3702E8B1D6C"></div>

 

Sigma-Studie von Swiss Re sagt Zunahme von Haftpflichtschäden voraus

Das Schadensausmaß und die Nachfrage nach Haftpflichtversicherungen werden mit stärkerem Wirtschaftswachstum und aufgrund technologischer, sozialer sowie regulatorischer Entwicklungen zunehmen. Zu diesem Schluss kommt die sigma-Studie „Schadentrends in der Haftpflichtversicherung: Neue Risiken und sich verstärkende wirtschaftliche Einflussfaktoren“ von Swiss Re.

<p>Die Haftpflichtschäden sind in den letzten Jahren geringer als erwartet ausgefallen. Dadurch hat sich die Profitabilität der Versicherer trotz sinkender Preise für Haftpflichtrisiken verbessert, wie die jüngste sigma-Studie von Swiss Re erläutert. Das schwache Wirtschaftswachstum war einer der Hauptgründe für die geringen Haftpflichtschäden. Neue Risiken und ein stärkeres Wirtschaftswachstum werden jedoch höhere Schäden nach sich ziehen, was die Nachfrage nach Haftpflichtversicherungen wieder beleben sollte. </p><p>So wird der Studie zufolge eine Reihe technologischer, sozialer und regulatorischer Entwicklungen in naher Zukunft die Haftpflichtschäden ansteigen lassen. Cyberrisiken und die Haftpflicht im Zusammenhang mit neuen Technologien wie Fracking und selbstfahrende Autos werden größere Bedeutung erlangen. Reformen des Haftpflichtrechts in einigen Märkten haben sich positiv auf die Schadenhöhe ausgewirkt, doch sind dies laut Swiss Re einmalige Effekte, welche die weitere Zunahme von Haftpflichtschäden nicht bremsen werden. Die Assekuranz ist zudem besorgt über potenzielle Risikokumulationen. Danach multiplizieren sich die versicherten Schäden eines einzelnen Ereignisses über mehrere Unternehmen, Länder, Branchen und Geschäftssparten hinweg.</p><h5>Rückkehr auf Vorkrisenniveau</h5><p>Wirtschaftliche und soziale Faktoren wie geringe Inflation, eine mäßige Zunahme der Löhne, Reformen des Haftpflichtrechts und eine günstige Entwicklung der Gesundheitskosten haben dazu geführt, dass die Haftpflichtschäden seit 2008 tiefer ausgefallen sind als erwartet. Langfristig jedoch steigen die Haftpflichtforderungen in der Regel rascher an als das Wirtschaftswachstum. Swiss Re erwartet daher, dass die Schäden auf den üblichen Wachstumspfad zurückfinden, was wiederum die Nachfrage nach Haftpflichtversicherungen antreiben wird. </p><p>Nicht mehr benötigte Rückstellungen für Vorjahresschäden haben in den letzten Jahren die Profitabilität der Versicherer gestützt. Nehmen Haftpflichtschäden wieder stärker zu, kommen diese Rückstellungen bzw. Reserven unter Druck. Eine beschleunigte Auflösung von Reserven im Falle von hohen Schäden könnte die Profitabilität bereits existierender Versicherungsbestände erodieren. Haftpflichtrisiken einzuschätzen und die Prämien dafür zu bestimmen, ist angesichts ihrer langfristigen Natur eine Herausforderung, da die Schadensregulierung oft erst viele Jahre nach Versicherungsabschluss erfolgt. Swiss Re empfiehlt in diesem Zusammenhang, die Assekuranz müsse ihr versicherungstechnisches Fachwissen nutzen, um ihre Preisgestaltung zu optimieren. Zudem müsse sie aufgrund der langfristigen Natur ihres Geschäfts und des steigenden Schadenaufwands ihre Kapitalstärke erhalten. (ad)</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/AE1025AB-221E-4D29-927D-7BA91B7882DF"></div>

 

Pecunia TV: Hausrat & Haftpflicht

„Standardversicherungsschutz – den jeder haben sollte, in Form von Hausrat und Haftpflicht“ ist das aktuelle Sendethema von Pecunia TV. Studiogast ist Dirk Thomas, Vorstand der Docura Versicherung, die sich unter anderem auf Hausrat und Haftpflichttarife spezialisiert hat. Hier kann die Sendung angesehen werden.

<h5>Pecunia TV</h5><p>Pecunia ist ein TV-Magazin, dass sich ausschließlich mit Finanz- und Versicherungsthemen beschäftigt. Die Ausstrahlung erfolgt in Nordrhein-Westfalen und Online-Medien. Zur Zielgruppe gehören Verbraucher, aber auch Versicherungsvermittler aus der Branche. Gründer und Moderator des Formats ist Versicherungsmakler Dirk Magnuzki. Alle 14 Tage erscheint eine neue Sendung, die auch auf AssCompact online veröffentlicht wird.</p><p>Sehen Sie sich die Sendung <a href="http://www.asscompact.de/nachrichten/pecunia-%E2%80%93-das-finanz-und-v…; target="_blank" >hier</a> an.</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/AA0101ED-9F2C-4833-8892-71B36CEE813F"></div>

 

Pecunia TV: Hausrat und Haftpflicht

„Standardversicherungsschutz – den jeder haben sollte, in Form von Hausrat und Haftpflicht“ ist das aktuelle Sendethema von Pecunia TV. Studiogast ist Dirk Thomas, Vorstand der Docura Versicherung, die sich unter anderem auf Hausrat und Haftpflichttarife spezialisiert hat.

<h5>Pecunia TV</h5><p>Pecunia ist ein TV-Magazin, das sich ausschließlich mit Finanz- und Versicherungsthemen beschäftigt. Die Ausstrahlung erfolgt in Nordrhein-Westfalen und Online-Medien. Zur Zielgruppe gehören Verbraucher, aber auch Versicherungsvermittler aus der Branche. Gründer und Moderator des Formats ist Versicherungsmakler Dirk Magnutzki. Alle 14 Tage erscheint eine neue Sendung, die auch auf AssCompact online veröffentlicht wird.</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/49381A46-837D-4608-A6A1-A780E3C221A6"></div>

 

Hebammenverband akzeptiert Angebot der Krankenkassen zum Ausgleich der Haftpflichtprämie

Der Deutsche Hebammenverband (DHV) nimmt das aktuelle Angebot des GKV-Spitzenverbandes zum Ausgleich der Haftpflichtprämien an. Das Angebot wurde mittlerweile um die gesetzlich festgelegten Zuschläge für Hebammen erweitert.

<p>Nach eingehender Prüfung sieht der DHV keine Alternative und nimmt das im Mai zunächst abgelehnte Angebot der Krankenkassen zum Ausgleich der Prämienerhöhung an. Mittlerweile wurde das ursprüngliche Angebot modifiziert, die Vergütung der Beleghebammen im Schichtdienst nach oben korrigiert und die gesamte Vergütung um einen Zuschlag ergänzt. Dieser Zuschlag ergibt sich aus der seit Juli dieses Jahres geltenden gesetzlichen Neuregelung des SGB V und wird im Juli 2015 von einem noch zu verhandelnden sogenannten Sicherstellungszuschlag abgelöst. Beide Maßnahmen sollen die flächendeckende Versorgung mit Hebammenhilfe bei der Geburt sichern. „Wir fordern jedoch weiterhin eine strukturelle Lösung der Haftpflichtproblematik. Die Zuschläge helfen nur kurzfristig. Wir brauchen aber eine Lösung, um die Versorgung mit Hebammenhilfe auch langfristig zu sichern und Frauen die im Sozialgesetzbuch garantierte Wahlfreiheit des Geburtsortes zu ermöglichen“, meint Martina Klenk, Präsidentin des Deutschen Hebammenverbandes.</p><h5>Schneller Ausgleich durch die Krankenkassen notwendig</h5><p>Das ursprünglich angekündigte Schiedsstellenverfahren wird damit nicht beantragt. Das Verfahren würde die Ausgleichszahlungen für die Hebammen um mehrere Monate verzögern und deren finanzielle Belastung damit weiter verschärfen. Im Moment tragen die Hebammen die Kosten der um 20% auf 5.091 Euro angestiegenen jährlichen Haftpflichtprämie alleine. Der Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands (BfHD) hat das Angebot des GKV-Spitzenverbandes bereits in der letzten Woche angenommen. </p><p>Nach wie vor profitieren nicht alle geburtshilflich tätigen Hebammen gleichermaßen von dem Kostenausgleich durch die Kassen. Einen geringeren Ausgleich erhalten beispielsweise Beleghebammen, die im Schichtdienst arbeiten. Der Abschluss mit dem GKV-Spitzenverband gilt nun rückwirkend ab Juli 2014 für ein Jahr und wird im Juli 2015 vom Sicherstellungszuschlag abgelöst. Dieser soll dann allen freiberuflich in der Geburtshilfe tätigen Hebammen zugute kommen. Damit bleibt jedoch die Schwangeren- und Wochenbettversorgung weiterhin ungesichert. (ad) </p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/5AD07662-DDFB-4A89-A6D1-6316F6445DA9"></div>

 

Neuerungen bei der VHV Privathaftpflicht

<p>Die VHV Versicherungen haben ihr Produkt VHV Privathaftpflicht an den Bedarf der Vermittler und Kunden angepasst. Bei der Neuaufstellung des Tarifs wurde eine Best-Leistungs-Garantie integriert, verschiedene Leistungserweiterungen und ein Tarif f&uuml;r die Zielgruppe 55+ entwickelt. So werde das Preis-Leistungs-Verh&auml;ltnis der VHV weiter verbessert, so das Unternehmen.</p>
<p>Die VHV Versicherungen haben im Zuge der &Uuml;berarbeitung ihrer Privathaftpflichtversicherung indem Zusatzbaustein Exklusiv eine Best-Leistungs-Garantie aufgenommen. Sollte der Kunde Kenntnis davon erhalten, dass im Versicherungsfall ein anderer Wettbewerber weitergehenden Leistungsumfang oder h&ouml;here Entsch&auml;digungsgrenzen anbietet, so steht ihm im Zuge des &bdquo;Best Advice&ldquo;-Prinzips dieselbe Leistung bei der VHV zu. Damit habe nach Ansicht des Versicherers insbesondere der Makler einen gro&szlig;en Vorteil in der Beratungshaftung, denn der Kunde sei damit immer optimal abgesichert.</p>
<p>Erg&auml;nzt wird die Arbeit des Maklers in Bezug auf die Beratungsleistung durch den neuen Best-Ager-Tarif der VHV Privathaftflicht. Laut Unternehmen ist der neue Tarif f&uuml;r die Zielgruppe 55+ nun um circa ein Viertel g&uuml;nstiger.</p>
<h5>
16 Leistungserweiterungen</h5>
<p>Die VHV m&ouml;chte nach eigenen Angaben ein Leistungsspektrum anbieten, das der heutigen Zeit entspricht und hat deshalb den Tarif in diversen Punkten erweitert. Er beinhaltet nun beispielsweise auch den Verlust/Schaden an digitalen Schlie&szlig;systemen wie Transpondern, die Absicherung der Risiken aus dem Betrieb von regenerativen Energieanlagen inklusive der Sch&auml;den durch die Einspeisung ins fremde Stromnetz und Be- und Entladesch&auml;den des fremden Kfz und die Besch&auml;digung durch falsche Betankung an fremden Kfz. (sg)</p>
<div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/DE69394B-C861-4327-9378-09A60D10F572"></div>

 

Haftpflicht für Hebammen steigt auf 5.091 Euro

Ab dem 01.07.2014 müssen freiberufliche Hebammen 5.091 Euro pro Jahr für ihre Berufshaftpflichtversicherung zahlen. Die Verhandlungen zwischen den freiberuflichen Hebammen und den Krankenkassen um den Ausgleich der steigenden Haftpflichtprämien sind gescheitert. Auch die Versicherungswirtschaft ist im Gespräch mit den Hebammenverbänden und der Politik.

<p>&nbsp;</p>
<p>&bdquo;Wir verhandeln seit Monaten mit dem GKV-Spitzenverband, aber die Krankenkassen sind nicht bereit, die nachgewiesene Mehrbelastung der geburtshilflich t&auml;tigen Hebammen ausreichend auszugleichen&ldquo;, sagt Katharina Jeschke, Pr&auml;sidiumsmitglied des Deutschen Hebammenverbandes. &bdquo;Der GKV-Spitzenverband hat drei verschiedene Modelle vorgestellt, wie der berechnete Betrag vollst&auml;ndig zwischen den Hebammen verteilt werden kann. Leider haben die Hebammenverb&auml;nde alle drei Modelle abgelehnt&ldquo;, wehrt sich der GKV-Spitzenverband.</p>
<p>Betroffen von dem jetzigen Scheitern der Verhandlungen sind alle freiberufliche Hebammen, die in Kliniken, in Geburtsh&auml;usern und zuhause Frauen w&auml;hrend der Geburt begleiten. Sie betreuen fast ein Viertel aller Geburten in Deutschland. F&uuml;r sie steigt die aktuelle Haftpflichtpr&auml;mie zum 01.07.2014 auf 5.091 Euro.</p>
<h5>
Vorw&uuml;rfe von beiden Seiten</h5>
<p>&bdquo;Nur wenn die Hebammen die Kostensteigerung vor&uuml;bergehend anderweitig ausgleichen k&ouml;nnen, werden sie ihren Beruf weiterhin aus&uuml;ben k&ouml;nnen&ldquo;, warnt Katharina Jeschke, Pr&auml;sidiumsmitglied des Deutschen Hebammenverbandes. Der GKV-Spitzenverband bedauert, dass der &bdquo;fehlende Einigungswille der Hebammenverb&auml;nde&ldquo; dazu gef&uuml;hrt habe, dass die freiberuflich t&auml;tigen Hebammen keine Planungssicherheit f&uuml;r den Zeitraum ab 01.07.2014 bek&auml;men.</p>
<p>&bdquo;Wir fordern die Hebammenverb&auml;nde auf, die Verhandlungen um die Ausgleichszahlungen f&uuml;r die steigenden Pr&auml;mien f&uuml;r deren Berufshaftpflichtversicherung nicht mit allgemeinen Honorarforderungen zu vermischen&ldquo;, so der GKV-Spitzenverband. Als n&auml;chsten Schritt haben die Hebammen angek&uuml;ndigt, die Schiedsstelle anzurufen.</p>
<p>&bdquo;Durch das Schiedsstellenverfahren verz&ouml;gert sich der bereits seit Jahren gesetzlich vorgeschriebene Ausgleich durch die Krankenkassen unn&ouml;tig&ldquo;, so Jeschke vom Deutschen Hebammenverband. Jetzt warteten nicht nur die Hebammen mit wenigen Geburten auf den Sicherstellungszuschlag. Auch alle anderen freiberuflich in der Geburtshilfe t&auml;tigen Hebammen blieben eine ungewisse Zeit auf ihren Kosten sitzen, bedauert Jeschke. Zuletzt hatte das Bundesgesundheitsministerium ein Ma&szlig;nahmenpaket f&uuml;r freiberufliche Hebammen vorgestellt, um die Haftpflichtproblematik bei Geburtshebammen zu entsch&auml;rfen. Das Paket enthielt unter anderem auch ebenjenen Sicherstellungszuschlag, durch den Hebammen, die wenige Geburten betreuen, entlastet werden sollen.</p>
<h5>
Assekuranz begr&uuml;&szlig;t Ma&szlig;nahmenpaket</h5>
<p>Vorschl&auml;ge zur Qualit&auml;tssicherung in der Geburtshilfe sowie ein Regressverzicht der Sozialversicherungstr&auml;ger sollen ebenfalls den Versicherungsschutz dauerhaft bezahlbar machen. Denn die Berufshaftpflicht ist in den vergangenen Jahren kontinuierlich teurer geworden. Grund hierf&uuml;r sind &bdquo;massiv gestiegene&ldquo; Kosten f&uuml;r Geburtssch&auml;den infolge von Behandlungsfehlern. &bdquo;Das Ma&szlig;nahmenpaket ist aus Sicht der Versicherungswirtschaft sehr geeignet, um die geburtshelfende T&auml;tigkeit von freiberuflichen Hebammen auf eine solide und zukunftsf&auml;hige Basis zu stellen&ldquo;, sagte J&ouml;rg von F&uuml;rstenwerth, Vorsitzender der GDV-Hauptgesch&auml;ftsf&uuml;hrung.</p>
<p>Die Versicherungswirtschaft ist seit l&auml;ngerem im Gespr&auml;ch mit den Hebammenverb&auml;nden und den zust&auml;ndigen Ministerien. Wenn es bis zum 30.06.2014 keine Einigung gebe, k&ouml;nne die tats&auml;chlich gezahlte Verg&uuml;tung pro Geburt aufgrund eines zwischen den Hebammenverb&auml;nden und dem GKV-Spitzenverband im vergangenen Jahr abgeschlossenen Vertrages sogar sinken, teilt der GKV-Spitzenverband mit. Das m&uuml;sse verhindert werden.</p>
<p>Text: Umar Choudhry</p>
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Versicherungspflicht für Sicherheitspersonal auf See und Futtermittelhersteller

Fast unbemerkt sind in zwei Branchen Pflicht-Haftpflichtversicherungen gesetzlich verankert worden. Hersteller von Futtermitteln sowie Sicherheitspersonal auf See müssen in Zukunft den Nachweis einer Haftpflichtversicherung erbringen. Fast unbemerkt sind in zwei Branchen Pflicht-Haftpflichtversicherungen gesetzlich verankert worden. Hersteller von Futtermitteln sowie Sicherheitspersonal auf See müssen in Zukunft den Nachweis einer Haftpflichtversicherung erbringen. Während sich die Mühe der Versicherungswirtschaft gegen eine Pflichtversicherung gegen Hochwasserschäden ausbezahlt hat, hat die Politik in zwei Branchen Pflicht-Haftpflichtversicherungen verabschiedet.

<p>Fast unbemerkt sind in zwei Branchen Pflicht-Haftpflichtversicherungen gesetzlich verankert worden. Hersteller von Futtermitteln sowie Sicherheitspersonal auf See müssen in Zukunft den Nachweis einer Haftpflichtversicherung erbringen. Während sich die Mühe der Versicherungswirtschaft gegen eine Pflichtversicherung gegen Hochwasserschäden ausbezahlt hat, hat die Politik in zwei Branchen Pflicht-Haftpflichtversicherungen verabschiedet. </p><p/><p>So hat Ende Februar der Bundestag Änderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches verabschiedet, die eine Pflichtversicherung für Mischfutterhersteller vorschreiben. Zum anderen ist am 21.06.2013 der neue Paragraf 31 GewO in Kraft getreten. Dieser sieht eine Pflicht-Haftpflichtversicherung für Bewachungsunternehmen auf Seeschiffen vor. Beide Vorhaben stießen auf Widerstand der Versicherungswirtschaft. Letztlich konnte die Assekuranz jedoch die Einführung beider Pflichtversicherungen nicht verhindern. </p><p>Risiko Futtermittel</p><p>Mit einem „Aktionsplan Verbraucherschutz in der Futtermittelkette“ reagierte Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner auf den „Dioxin-Skandal“. Für die Herstellung von Futtermitteln verwendete ein Futtermittelunternehmen in Norddeutschland mit Dioxinen belastete Industriefette. Der Skandal flog Ende 2010 auf, Verbraucherschützer forderten Konsequenzen, die Menschen waren verunsichert, die Politik stand unter Druck. Der zehn Punkte umfassende Aktionsplan des Bundes enthielt auch die „Absicherung des Haftungsrisikos“. </p><p/><p>Dazu hat das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) eine Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) angestoßen. Diese wurde am 28.02.2013 beschlossen. Der Bundesrat stimmte in seiner Sitzung am 22.03.2013 den Änderungen zu. Die Gesetzesänderung verpflichtet Hersteller von Futtermitteln eine Haftpflichtversicherung zu führen, die durch das Verfüttern eines von den Herstellern hergestellten Mischfuttermittels entstehen, das den futtermittelrechtlichen Anforderungen nicht entspricht. Die Mindestversicherungssumme muss jeweils für alle Schäden eines Versicherungsjahres zwischen 2 und 10 Mio. Euro betragen – abhängig von der jährlichen Herstellungsmenge des Betriebes. </p><p>Schutz vor Seeräuber</p><p>Den Nachweis einer Versicherungspflicht müssen nun ebenfalls Bewachungsunternehmen auf Seeschiffen erbringen. Andernfalls wird die Zulassung von Sicherheitsmitarbeitern durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle und der Bundespolizei versagt. Dies regelt der neue Paragraf 31 Gewerbeordnung. Detailliert dargelegt ist die Pflichtversicherung dagegen im Paragrafen 12 der Seeschiffbewachungsverordnung. Die Mindestversicherungssumme je Schadenfall muss demnach 5 Mio. Euro für Personen- und Sachschäden sowie 500.000 Euro für Vermögensschäden betragen. Wie es im Gesetz heißt, können die Leistungen des Versicherers für alle innerhalb eines Versicherungsjahres verursachten Schäden auf den doppelten Betrag der Mindestversicherungssumme begrenzt werden. </p><p/><p>Auch die Pflichtversicherung für Wachunternehmen hat ihren Ursprung in einer damals aktuellen politischen Entwicklung. Die Fälle von Piraterie insbesondere vor der Küste Somalias nahmen vor ca. zwei Jahren zu. Die in den vergangenen Jahren weltweit stark gestiegene Piraterie stelle eine massive Bedrohung für Leib und Leben der Seeleute dar und verursache erhebliche wirtschaftliche Schäden, hieß es im Gesetzentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums. Da die Verordnung am 20.06.2013 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde, ist sie ab dem 21.06.2013 gültig. </p><p>Text: Umar Choudhry</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/EBFC80EB-D353-4F9B-9AB5-732754C2AC1D"></div>

 

Start des neuen VHV TV- Werbespots: Dieter Bohlen erneut im Unglück

Im inzwischen sechsten TV-Werbespot für die VHV erfährt Dieter Bohlen auf schmerzhafte Weise, welche Gefahren die Gartenarbeit mit sich bringt. Ab dem 03.06.2013 wird der 20-sekündige Spot zum Thema Privathaftpflicht auf allen reichweitenstarken Sendern im Fernsehen zu sehen sein.

<p>Im neuen TV-Spot der VHV erwischt es dabei Dieter Bohlen erneut kräftig. Schuld daran ist ein Hobbygärtner, der mit seiner Nagelpistole eher schlecht als recht umgehen kann. Während sein Nachbar noch glimpflich davon kommt, gerät der Pop-Titan beim Ausladen seines Wagens unfreiwillig ins Visier des Laienhandwerkers und wird an einer sensiblen Stelle getroffen. Bei einem derartigen Gespür für Missgeschicke ist es schon mal gut, versichert zu sein. Besser ist es jedoch, wenn man von Experten versichert ist. Dies ist erneut die Kernbotschaft des VHVSpots, der mit einer Prise schwarzen Humors dem Zuschauer vermittelt wird. Der neue TV-Spot setzt die bereits seit 2009 erfolgreich laufende Werbekampagne der VHV mit Dieter Bohlen fort. Ergänzt wird der Spot erneut durch eine parallel laufende Online-Kampagne. Mehrere Studien haben in der Vergangenheit den Erfolg der Werbestrategie bestätigt. Laut Marktforschungsinstitut YouGov gehörten die Spots stets zu den beliebtesten unter den Vermittlern. Wie bereits in den vorigen Spots ist auch diesmal die renommierte Werbeagentur Scholz &amp; Friends aus Hamburg für Konzept und Realisation verantwortlich. </p><p>Den TV-Spot zum Anschauen gibt es <a href="http://www.vhv.de/vhv/privat/Unternehmen-Kampagnen-Dieters-Unfall-mit-e…; target="_blank" >hier</a>.</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/A570A3C4-CA94-4A38-95E4-BF6FFDE9C890"></div>