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Institut für Vorsorge und Finanzplanung GmbH

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Private Altersvorsorge – was hat die neue Bundesregierung konkret vor?

Viel steht nicht drin im Koalitionsvertrag zur privaten Altersvorsorge. IVFP-Geschäftsführer Prof. Michael Hauer hat für AssCompact analysiert, was die Bundesregierung vorhat. Zudem detailliert er die Gedanken hinter dem Reformvorschlag des Instituts, die Riester- und Rürup-Renten zusammenzulegen.

Eine Kolumne von Prof. Michael Hauer, Geschäftsführer des Instituts für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP)

Im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD findet man relativ wenig zum Thema private und betriebliche Altersversorgung. Im Wesentlichen sind es drei Bausteine, die angesprochen werden: Die Frühstartrente, die Reform der Riester-Rente und die betriebliche Altersversorgung (bAV).

Zur bAV findet man letztendlich nur pauschale Aussagen wie zum Beispiel, dass die bAV gestärkt und vereinfacht und die Portabilität bei einem Arbeitgeberwechsel erhöht werden soll. Wie dies konkret umgesetzt werden kann, wird in keiner Weise angesprochen. Somit ist auch viel Spielraum bei der Umsetzung vorhanden – wir müssen uns also gedulden, wohin hier die Reise geht.

Die Frühstartrente soll jedoch bereits zum 01.01.2026 eingeführt werden. Bei dieser sollen die Kinder vom 6. bis zum 18. Lebensjahr pro Monat 10 Euro erhalten, die in ein Altersvorsorgedepot fließen. Die Erträge aus dem Depot sollen bis zum Renteneintritt steuerfrei sein und das Kapital kann erst beim Erreichen der Regelaltersgrenze ausgezahlt werden. Sicherlich ein guter Ansatz, der in Kombination mit einer reformierten Riester-Rente ein sehr gutes Gesamtkonstrukt ergeben kann.

„Neue“ Riester-Rente soll ohne Beitragsgarantien auskommen

Bei der „neuen“ Riester-Rente – wir nennen es ebenfalls wie bei der Frühstartrente Altersvorsorgedepot – ist ein Verzicht auf Beitragsgarantien vorgesehen sowie die Reduzierung von Kosten. Die Förderung soll gemäß Koalitionsvertrag insbesondere auf Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen ausgelegt und möglichst einfach sein.

Wie dies konkret umgesetzt werden kann, dazu hat das IVFP einen detaillierten Reformvorschlag entwickelt. Bei diesem handelt es sich um ein Altersvorsorgedepot ohne Garantien, das sowohl von Banken, Fondsgesellschaften als auch Versicherungsgesellschaften angeboten werden kann. Die Idee ist, dass das Altersvorsorgedepot bereits bei der Frühstartrente beginnt und bis in den Ruhestand behalten wird.

In der Rentenphase erhalten Sparer mindestens 50% des Kapitals als Rente, der Rest kann ausbezahlt werden. Im Kern sehen die Reformvorschläge die Möglichkeit vor, dass automatisch zwischen der Zulagenförderung (Zulagenmodus) und einer steuerlichen Förderung (Steuersparmodus) entschieden wird – je nachdem, was für Sparer günstiger ist. Dadurch wird sichergestellt, dass sowohl Haushalte mit niedrigem Einkommen als auch besserverdienende Bürger eine optimal auf ihre finanzielle Situation zugeschnittene Förderung erhalten.

Zusammenschluss von Riester und Rürup?

Ein wesentlicher Bestandteil dieser Neuausrichtung ist die Auszahlung der Grund- und Kinderzulagen an alle Vertragsinhaber – ohne die bisherige Hürde eines Mindesteigenbeitrags. Im Zulagenmodus wird die Zulagensystematik um einen Vorsorgeanreiz ergänzt, indem jedem zusätzlich eingezahlten Euro ein Zuschuss von 20 Cent aufgeschlagen wird. Als maximal förderfähiger Betrag soll die heute schon vorhandene Fördergrenze der 1. Schicht übernommen werden (29.344 Euro/58.688 Euro bei ledig/verheiratet), die bereits heute bei der Rürup-Rente besteht. Dies lässt sich alles erreichen, indem man die beiden aktuell schon vorhandenen staatlich geförderten Altersvorsorgewege – Riester-Rente und Rürup-Rente – zusammenlegt und die jeweils bessere Eigenschaft von beiden wählt. Damit würde man die bedeutendsten Schwachstellen beider Konstrukte entfernen wie z.B. die aufwendige Überprüfung der (un)mittelbaren Förderfähigkeit oder die Überprüfung des Vorjahreseinkommens bei der Riester-Rente.

Nach dem Motto „das Beste aus zwei Welten“ würde der Gesetzgeber mit der Zusammenlegung von Riester und Rürup mit relativ einfachen Schritten eine optimale Lösung für die private Altersvorsorge schaffen. Hoffentlich hat er den Mut dazu.

 

So denkt die Branche über die Frühstart-Rente

Die Pläne der neuen Bundesregierung zur Altersvorsorge sind noch vage. Was jedoch in trockenen Tüchern scheint, ist die Frühstart-Rente. Was sagt die Branche dazu? Beim Altersvorsorgeforum von IVFP und Ampega diskutieren mehrere Branchenexperten darüber, wie das Vorhaben funktionieren könnte.

Inzwischen dürfte die Tinte auf dem Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung wohl getrocknet sein. Nun geht es darum, die Vorhaben auch in die Tat umzusetzen. Zum Thema Altersvorsorge findet man vergleichsweise nur sehr wenig in dem fast 150-seitigen Dokument. Was jedoch in dem Vertrag festgeschrieben ist, ist die Einführung der sogenannten Frühstart-Rente. Dafür will die Bundesregierung für jedes Kind im Alter von 6 bis 18 Jahren, das in Deutschland eine Bildungseinrichtung besucht, monatlich 10 Euro in ein privates Vorsorgedepot einzahlen. Anschließend kann das Depot privat weiter bespart werden. Die Erträge bleiben in der Ansparphase steuerfrei, das Kapital kann erst mit Erreichen der Regelaltersgrenze ausgezahlt werden.

Branche sieht Frühstart-Rente grundsätzlich positiv

Vergangene Woche diskutierten vier Branchenkenner auf dem Altersvorsorgeforum, organisiert vom Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) und der Investmentgesellschaft Ampega, darüber, wo der Weg in der Altersvorsorge nun hinführen könnte, jetzt, wo die Bundesregierung steht. Neben IVFP-Chef Prof. Michael Hauer und David Krahnenfeld, Leiter Vertrieb Wholesale & Unit Linked bei Ampega, gehörten auch Fabian von Löbbecke, Vorstandsmitglied der HDI Group, sowie Norman Wirth, geschäftsführender Vorstand Bundesverband Finanzdienstleistung e. V. (AfW), der Diskussionsrunde an.

Unter anderem diskutierte die Gruppe die oben erwähnte Frühstart-Rente. Zunächst äußern sich die Teilnehmer positiv über das Vorhaben. Es sei ein „guter Ansatz“, so Krahnenfeld, doch die Ausgestaltung stehe noch ganz am Anfang.

Erfreulich ist laut von Löbbecke die Tatsache, dass die Organisation auf die Privatwirtschaft fällt. Auch der Plan, Kinder dadurch an finanzielle Bildung heranzuführen, begrüße er. Jedoch brauche es die Möglichkeit früher Zuzahlungen zu leisten, unter anderem aus dem Grund, dass nicht alle Kinder auf die volle Fördersumme – ohnehin überschaubare 1.440 Euro – kommen werden. Ein 17-jähriger Jugendlicher würde etwa nur 120 Euro erhalten. Das Startdatum Anfang nächsten Jahres ist laut von Lübbecke jedoch machbar.

Produkt könnte für Vermittler zunächst unattraktiv sein

Wirth ist hier eher skeptisch, ob das Startdatum zum 01.01.2026 realistisch ist. „Aber dann ist es eben ein Jahr später. Hauptsache es kommt überhaupt irgendwann“, ergänzt er. Er sehe das Vorhaben mit einer monatlichen Summe von 10 Euro allerdings eher als „Symbolpolitik“. Hier komme es auf die Ausgestaltung an. „Da schlägt dann die Stunde der Lobbyisten“, so Wirth.

Eine weitere interessante Frage sei auch, so die Diskussionsteilnehmer, wie das Produkt an die Zielgruppe herankommen soll. Wird das über den Staat passieren? Über die Eltern? Für unabhängige Vermittler zumindest sei es „maximalst unattraktiv“ solle es bei dem Betrag von 10 Euro bleiben, so Wirth. „Da wird es dann interessanter, wenn es um private Zuzahlungen oder es ist eben ein Türoffner-Produkt“.

Auch ein Übergang in ein anderes gefördertes Produkt ab dem 18. Lebensjahr könne für Vermittler eventuell eher von Interesse sein, da sie kann von einer langen Vertragslaufzeit ausgehen können, ergänzt Hauer.

Hoffnung auf lebenslange Rente

Fazit: Vieles ist derzeit noch unklar. Können Zuzahlungen geleistet werden und in welcher Höhe? Soll es eine Beratung geben? Wie geht es nach dem 18. Lebensjahr weiter? Und was passiert in der Auszahlphase? Zumindest beim Letzteren hat von Löbbecke jedoch die Hoffnung, dass der Name Programm ist: „Zumindest (…) steht ja Rente in dem Begriff mit drin, also verstehe ich schon, dass es eine lebenslange Rente geben soll. Auch da ist die Versicherungsbranche ja dann gefragt.“ (js)

 

CHARTA legt mit der Bayrischen und IVFP Fondsrente auf

Der Maklerverbund CHARTA hat gemeinsam mit der Bayerischen und dem IVFP einen exklusiven fondsgebundenen Rententarif aufgelegt. Der Tarif basiert auf einem Produkt der Bayerischen und ist laut Angaben des Verbunds die derzeit einzige exklusive Rentenversicherung dieser Art im deutschen Markt.

Der Maklerverbund CHARTA Börse für Versicherungen hat den Schritt in die Lebensversicherung gewagt und damit laut Angaben des Verbunds bewusst neues Terrain betreten. Gemeinsam mit dem Versicherer die Bayerische und der Ratingagentur Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) hat CHARTA eine fondsgebundene Rentenversicherung aufgelebt, die exklusiv für angeschlossene Maklerbetriebe des Verbunds verfügbar ist.

Der Tarif basiert auf dem Produkt „Hallo Zukunft“ der Bayerischen, wurde jedoch in zentralen Aspekten modifiziert und erweitert, erklärt CHARTA in der Pressemitteilung.

So bietet der Exklusivtarif eine angepasste Kostenstruktur eine und optimiertes Ablaufmanagement. Zudem wurde das bestehende Fondsangebot um zusätzliche Fonds und exklusive Anlagevorschläge erweitert. Vermittlerinnen und Vermittler können mit Hilfe des AnlagerprofilFINDER des IVFP kostenfrei professionelle und passgenaue Anlagevorschläge für Kunden zu ermitteln.

„Die Entwicklung des Tarifs zeigt, wie durch die enge Zusammenarbeit von Produktgeber, wissenschaftlicher Analyse und Vertriebspartnern innovative Lösungen mit Mehrwerten für Vermittler und Kunden gleichermaßen entstehen können“, so Prof. Michael Hauer, Geschäftsführer des IVFP. (js)

Das Produkt ist ab Donnerstag, den 15.05.2025 über den Produktvergleich des IVFP via www.fairgleichen.net berechenbar.

 

IVFP mit Privatrenten-Rating: Diese Produkte sind „exzellent“

Das IVFP hat sein diesjähriges Privatrenten-Rating veröffentlicht. Insgesamt hat das Ratinghaus mehr als 100 Tarife von 41 Anbietern analysiert und die Unternehmen mit den besten Angeboten herausgearbeitet. Mit dem aktuellen Jahrgang tritt zudem eine überarbeitete Bewertungssystematik in Kraft.

Die gesetzliche Rentenversicherung in Deutschland steht vor großen Herausforderungen. Die Tatsache, dass private Altersvorsorge nötig ist, ist nicht mehr von der Hand zu weisen. Möglichkeiten, privat vorzusorgen, gibt es viele. Insbesondere in der Rentenphase gibt es eine Vielzahl an Gestaltungsmöglichkeiten, erklärt das Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP).

Nun hat das IVFP die aktuelle Auflage seines Privatrenten-Ratings veröffentlicht – mit einer signifikanten Neuerung: 2025 tritt eine überarbeitete Bewertungssystematik in Kraft. Die Anpassungen resultieren sowohl als Marktbeobachtungen als auch als Rückmeldungen von Vermittlerinnen und Vermittlern sowie von Versicherern. Ziel der Überarbeitung sei es, die Ergebnisse noch klarer, differenzierter und in der Beratung direkt nutzbar zu gestalten, so das IVFP.

Neue Kriterien und verschärfte Bewertungslogik

Im Fokus der Anpassungen stand daher eine stärkere Ausrichtung an den realen Anforderungen der Beratungspraxis an der Produktlogik moderner Altersvorsorge. Durch die aktualisierte Systematik werden die Tarife auf „mehreren zusätzlichen Ebenen“ analysiert. Das soll Leistungsmerkmale sichtbarer machen, die für die Auswahlentscheidung relevant sind, sowohl für Vermittlerinnen und Vermittler als auch für Kundinnen und Kunden.

Unter den neuen Kriterien befinden sich beispielsweise eine erweiterte Bewertung der Fondsangebote, eine Analyse der Effektivkosten, eine Untersuchung der Flexibilität bei Umschichtung, Fondsauswahlzeitpunkt und Änderungsrechten.

Gleichzeitig wurde die Bewertungslogik insgesamt verschärft, so das IVFP.

Auch die Gewichtung einzelner Bewertungsbereiche wurde angepasst. Der Teilbereich „Unternehmen“ wird künftig mit 25% statt ehemals 35% bewertet. Die freigewordenen 10% wurden den Bereich Rendite zugeordnet, der ab sofort mit 40% gewichtet wird. Die neue Balance stärkt laut dem IVFP die Aussagekraft hinsichtlich der tatsächlichen Produktperformance.

Mehr als 100 Tarife untersucht

Im aktuellen Ratingjahrgang hat das IVFP 103 Tarife von 41 Anbietern nach mehr als 100 Einzelkriterien analysiert. Die Einteilung der Tarife erfolgt in die Kategorien Klassik, Klassik Plus, Indexpolicen, Fondspolicen mit und ohne Garantien sowie Comfort. Neben den oben genannten Bewertungsbereichen Unternehmen und Rendite werden die Tarife auch noch auf ihre Performance in den Bereichen Flexibilität und Transparenz untersucht. Daraus setzt sich die Gesamtnote zusammen.

Welche Anbieter punkten in den Kategorien Klassik und Klassik Plus?

Wie bereits im vergangenen Jahr hat in der Kategorie Klassik kein Tarif die Höchstnote „exzellent“ erhalten. Stattdessen erhalten drei Anbieter die nächsthöchste Bewertung „sehr gut“. Es sind die IDEAL, die LV 1871 und die Hannoversche.

In der Kategorie Klassik Plus – in der Tarife eingeordnet sind, die in der Regel geringere Garantieelemente, aber erhöhte Renditechancen enthalten – können sich vier Anbieter die Gesamtnote „exzellent“ sichern, und zwar die Allianz, Neue Leben, Württembergische sowie EUROPA.

Die Gewinner in den Kategorien Indexpolice, Fondsrente und Comfort

Vier Tarife von drei Lebensversicherern können sich in der Kategorie Indexpolice durchsetzen. Die Allianz hat zwei top bewertete Indexpolicen im Angebot, ERGO und neue Leben jeweils einen.

Die am höchsten bewerteten Fondspolicen mit Garantie haben die Allianz, AXA, ERGO, LV1871, Neue Leben, Nürnberger, Württembergische und EUROPA im Angebot.

Zehn Tarife von neun Anbietern sind in der Kategorie Fondspolicen ohne Garantie mit „exzellent“ bewertet worden, und zwar die Allianz, AXA, BL die Bayerische, HDI (zwei Tarife), LV 1871, Neue Leben, Nürnberger, Württembergische und EUROPA.

In der Kategorie Comfort werden Tarife untersucht, bei denen der Versicherer das komplette Management der Anlagekonzepte übernimmt. Hier können sich die Allianz und die AXA gegen die Mitbewerber durchsetzen und die Bestbewertung „exzellent“ erhalten. (js)

Die Ergebnisse des Privatrenten-Ratings 2025 können auf der Website des IVFP eingesehen werden.

 

Andreas Kick steigt in IVFP-Geschäftsführung auf

Das Institut für Vorsorge und Finanzplanung erweitert seine Geschäftsführung. Andreas Kick, bereits 2008 erstmals für das Institut tätig, ergänzt seit dem 01.04.2025 das Team um Prof. Michael Hauer und Thomas Krapf.

Beim Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) gibt es einen Neuzugang in der Geschäftsführung. Mit Wirkung vom 01.04.2025 ist Andreas Kick zum dritten Geschäftsführer des Instituts aufgestiegen.

Kick war bereits seit 2008 zum ersten Mal als freier Mitarbeiter während seines Studiums zum Diplom-Betriebswirt (FH) an der Hochschule für angewandte Wissenschaften in Weiden für das IVFP tätig. Nach einigen Jahren bei der Deutschen Bundesbank in Frankfurt kehrte Kick 2014 zum IVFP zurück und leitete dort von 2015 bis 2019 das Projektmanagement, insbesondere im Bereich Softwarelösungen. 2019 wurde er zum Partner des Instituts ernannt, ein Jahr später erhielt er die Prokura. Parallel dazu startete er 2020 sein Promotionsprojekt im Bereich Wirtschaftswissenschaften an der Uni Regensburg in Kooperation mit der OTH Amberg-Weiden. Seine Forschungstätigkeit ergänzt seither das Wissenschafts-Team um Prof. Dr. Thomas Dommermuth und Prof. Michael Hauer.

Hauer freut sich auf Kicks Einstieg in die Geschäftsführung: „Seine umfassende Erfahrung sowohl im operativen Bereich als auch in der wissenschaftlichen Forschung wird einen wertvollen Beitrag zur Weiterentwicklung unseres Instituts leisten.“ (mki)

 

Das sind die besten BU-Anbieter laut IVFP

Das IVFP hat Berufsunfähigkeitsversicherungen analysiert. Insgesamt haben die Experten 68 Tarife von 43 Anbietern geprüft. Was im diesjährigen Rating aufgefallen ist: Die Mehrheit der Anbieter hat nun eine AU-Leistung integriert, auch Dread-Disease-Absicherungen werden häufiger. Welche Anbieter punkten können.

Das Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) hat die diesjährige Auflage seines Ratings zur Selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU) vorgelegt. Insgesamt hat das IVFP dieses Jahr 68 Tarife von 43 Anbietern anhand von mehr als 100 Leistungskriterien untersucht. Dabei haben die Experten zwischen den Berufsgruppen kaufmännische Berufe, Selbstständige, Studenten, Auszubildende, medizinische Berufe und Handwerk unterschieden.

Die Kriterien sind in vier Teilbereiche unterteilt, die unterschiedlich gewichtet sind. Der Bereich Unternehmen fließt zu 20% in die Gesamtbewertung ein, Preis-Leistung zu 50%, Flexibilität zu 20% und Transparenz und Service zu 10%. Einzeltarifvarianten für jede Tarifgruppe werden aufgrund der Vielzahl der Möglichkeiten nicht aufgelistet, so das IVFP. Wichtige Tarifmerkmale werden aber in den Bereichen Preis-Leistung bzw. Flexibilität abgefragt.

Das sind die Trends in der BU im Jahr 2025

Im Zuge der Analyse haben die Experten einige neue Entwicklungen in der BU aufgeführt. So ist die Absicherungen der Arbeitsunfähigkeit (AU) inzwischen bei knapp über 70% der Tarife integriert worden, am besten optional zu versichern. Die Kosten dafür seien „meist erträglich“, so das IVFP. Sie liegen über allen untersuchten Tarifen bei einem gemittelten Mehrbetrag von etwa 8%.

Zudem kann bei etwa 60% der Tarife auch optional eine Dread-Disease-Leistung eingeschlossen werden, die im Falle von schweren Krankheiten leistet. Diese Option ist laut den Experten bei immer mehr Versicherern zu finden.

Als „sehr neue Veränderung“ bewertet das IVFP die Unterscheidung zwischen Raucher und Nichtraucher. War diese Differenzierung bisher vor allem in der Risikolebensversicherung zu finden, findet sie nun immer häufiger auch in der SBU Einzug. Die Anbieter bewerten das Risiko allerdings sehr unterschiedlich – derzeit liegt der Prämienaufschlag für Raucher zwischen 3 Euro bis mehr als 20 Euro.

Diese vier Unternehmen können bei allen Berufsgruppen punkten

Die Unternehmen werden mit einer Gesamtnote bewertet. Die Auszeichnungen reichen von „exzellent“ bis zu „mangelhaft“. Innerhalb der Gesamtnoten sind die Versicherer alphabetisch sortiert.

Insgesamt können 21 Versicherer mindestens ein Produkt mit einer „exzellenten“ Gesamtbewertung anbieten. Vier davon können sogar in allen sechs analysierten Berufsgruppen mit mindestens einer Bestbewertung aufwarten. Das sind die folgenden (in alphabetischer Reihenfolge):

  • Baloise
  • Europa
  • LV 1871
  • VOLKSWOHL BUND

Weitere vier schaffen es immerhin in fünf Kategorien, eine „exzellente“ Bewertung zu erhalten:

  • Alte Leipziger
  • Canada Life
  • Dialog
  • HDI
Diese Anbieter haben ebenfalls Top-Tarife im Angebot

Die weiteren Gesellschaften, die in mindestens einem Kundenbereich die Top-Bewertung erreichen konnten, sind:

  • Allianz
  • AXA
  • Bayern-Versicherung
  • Continentale
  • Hannoversche
  • InterRisk
  • NÜRNBERGER
  • R+V
  • SIGNAL IDUNA
  • Stuttgarter
  • Swiss Life
  • uniVersa
  • Zurich Deutscher Herold

Die Ergebnisse der verschiedenen Berufsgruppen können auf der IVFP-Website aufgerufen werden. (js)

 

IVFP: Updates in Beratungs- und Vergleichssoftware

Das IVFP gibt Neuerungen in den beiden Softwarelösungen fairadvisor.net plus und fairgleichen.net plus bekannt. Es stehen nun Erweiterungen und neue Module bereit, darunter der „bAV ArbeitgeberBERATER“, der Firmen dabei unterstützt, die finanziellen Auswirkungen einer bAV zu berechnen.

Das Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) hat den beiden Softwarelösungen fairadvisor.net plus und fairgleichen.net plus ein umfassendes Update verpasst. Neue Module und Erweiterungen zielen darauf ab, Beratungsprozesse noch präziser, anwenderfreundlicher und verständlicher für Kunden zu gestalten.

bAV ArbeitgeberBERATER in fairadvisor.net

In der Beratungssoftware fairadvisor.net gibt es das neue Tool bAV ArbeitgeberBERATER. Es hilft Unternehmen dabei, die finanziellen Auswirkungen einer betrieblichen Altersversorgung (bAV) zu berechnen. Sozialabgabenersparnis, Arbeitgeberzuschüsse und steuerliche Effekte werden übersichtlich dargestellt, sodass der Nettoaufwand oder die mögliche Nettoersparnis für Arbeitgeber erkennbar sind.

Erweiterungen im Modul AltersvorsorgePLANER

Der AltersvorsorgePLANER und SchichtenFINDER verfügen nun über neue Funktionen für eine individuellere und detailliertere Beratung. Diese reichen von der erweiterten Gehaltserfassung bis hin zu neuen Berechnungsoptionen und der Integration neuer Versicherer beim Produktvergleich.

Zusätzliche Neuerungen im AltersvorsorgePLANER sind ein Datenimport aus der digitalen Rentenübersicht zu allen versicherungsförmigen Renten- und Kapitalleistungen. Die Beratungsanalyse (PDF) mit tabellarischer Darstellung der bestehenden Vorsorge und der Rentenlücke in den einzelnen Rentenjahren wurde optimiert. Neuerungen im FondsanlagenOPTIMIERER sind ein Modul in fairadvisor.net plus: Es gibt nun mehr Optionen beim Vergleich Fondspolice vs. direkte Fondsanlage. Zudem gibt es die Möglichkeit, durchgeführte Beratungen zu speichern.

Neuerungen im bAV RECHNER in fairadisor.net plus

Im bAV RECHNER zur Schnellberatung in fairadisor.net plus gibt es nun eine durchgängige grafische Darstellung, mit Abbildung des aktuellen Gehaltes und des Gehalts mit bAV sowie der Steuerersparnis, der Sozialabgabenersparnis und des Arbeitgeberzuschusses zur bAV.

Anpassungen in fairgleichen.net

Außerdem wurde die Filterspeicherung in der Tarifvergleichssoftware fairgleichen.net erweitert: Die Speicherung der Filter für die Produktmerkmale ist jetzt auch in den Übersichtsseiten der jeweiligen Produktsuche eingebettet. (tik)

 

So sieht das IVFP die Pläne der Parteien zur Altersvorsorge

Am 23.02.2025 ist Bundestagswahl. Während im Wahlkampf vor allem die Themen Wirtschaft und Migration im Vordergrund stehen, wird über die Altersvorsorge wenig geredet, trotz ihrer Bedeutung für die Bevölkerung. Das IVFP hat für AssCompact analysiert, was dazu in den Wahlprogrammen steht.

Eine Kolumne von Prof. Michael Hauer, Geschäftsführer des Instituts für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP)

Betrachtet man das Thema private Altersvorsorge in den einzelnen Wahlprogrammen, so muss man feststellen, dass dieses Thema nicht im Fokus der Parteien steht. Die kommende Bundestagswahl ist offensichtlich sehr auf die wirtschaftlichen Herausforderungen und der zukünftigen Migrationspolitik zugeschnitten. Trotz allem findet man zwar kurze, aber aufschlussreiche Anmerkungen zur privaten Altersvorsorge.

Das steht in den Wahlprogrammen der FDP, CDU/CSU, SPD und den Grünen

Die FDP bleibt ihrem Vorschlag aus der letzten Legislaturperiode treu und präferiert als Nachfolger von der Riester-Rente das sogenannte Altersvorsorgedepot. Dieses zeichnet sich durch eine Garantiefreiheit in der Ansparphase und der Möglichkeit eines Auszahlplans in der Rentenphase aus. Die Fördersystematik entspricht im Großen und Ganzen derjenigen, wie wir es schon aus der Riester-Rente kennen.

Die CDU/CSU will mit einer Frühstart-Rente punkten, bei der die Kinder vom 6. bis zum 18. Lebensjahr 10 Euro pro Monat vom Staat erhalten. Ab dem 18. Lebensjahr sind freiwillige ergänzende Zahlungen möglich. Bis zum Rentenalter sollen alle Erträge steuerfrei sein. Sicherlich ein guter Ansatz, aber die Wirkung daraus wird erst in einigen Jahrzehnten sichtbar sein.

Die SPD erwähnt die private Altersvorsorge nur kurz und hebt den Fokus der Altersvorsorge-Förderung auf kleine und mittlere Einkommen hervor. Die Grünen möchten den Bürgerfonds, der für die gesetzliche Rente eingeführt werden soll, auch für die private Altersvorsorge zur Verfügung stellen. Der Bürgerfonds soll kostengünstig die Vorteile des Kapitalmarktes erschließen. Eine Zulagenförderung soll sich ebenfalls, wie bei der SPD, auf die niedrigen und mittleren Einkommen fokussieren.

Das wollen die AfD, die Linke und BSW

Die AfD, die Linke und das BSW konzentrieren sich bei ihren Vorschlägen auf die gesetzliche Rente. In der Gedankenwelt dieser Parteien ist die private Altersvorsorge scheinbar nicht nötig, da die gesetzliche Rente eine ausreichende Versorgung im Rentenalter gewährleisten soll.

Dies spiegelt sich auch in dem avisierten Rentenniveau dieser Parteien wider. Die Linken fordern ein Rentenniveau in Höhe von 53%, die AfD in Höhe von 70% und die BSW setzt noch eins drauf und propagiert ein Rentenniveau von 75%. Der AfD und dem BSW dürfte dabei jedoch nicht bewusst sein, dass dieses gewünschte Rentenniveau nur durch Einsatz von ausländischen Arbeitskräften möglich sein wird. Nur durch unseren Nachwuchs bzw. durch Einbeziehung von Selbstständigen und Beamten in die gesetzliche Rente wird dieses Niveau nicht erreichbar sein.

Wo geht das Rentenniveau hin?

Die SPD und die Grünen bleiben diesbezüglich schon mehr auf dem Teppich und legen das Rentenniveau auf 48% fest. Allerdings wird das nur durch eine (beachtliche) Anhebung des Beitragssatzes möglich sein, d. h. die unter 55-jährigen Arbeitnehmer:innen werden dafür in den nächsten Jahren die Zeche zahlen. Die FDP setzt auf die Aktienrente und will damit langfristig ein höheres Rentenniveau erreichen.

Die CDU/CSU wirbt mit einer Beitragsstabilität bei gleichzeitiger Vermeidung einer Rentenkürzung. Dies klingt erst einmal widersprüchlich, ist es aber nicht. Denn eine Senkung des Rentenniveaus ist nicht gleichbedeutend mit einer Senkung der Rente. Es geht dabei lediglich um eine weniger starke Steigerung der Rente, dafür müssen auch die Beiträge nicht so stark angehoben werden. Die zukünftigen Herausforderungen in der gesetzlichen Rente sollen also auf die Schultern von Jung und Alt verteilt werden.

Bei Betrachtung der unterschiedlichen Vorschläge wird eins ziemlich klar: Die Koalitionsgespräche werden spannend. Wir bleiben dran und werden berichten.

 

Erstmals Rating von Unterstützungskassen

Das IVFP hat erstmals ein Rating von Unterstützungskassen vorgelegt. Damit betritt das Analysehaus laut eigenen Aussagen Neuland. Insgesamt haben sich zwölf Unternehmen der detaillierten Analyse unterzogen. Welche davon hat das IVFP mit „sehr gut“ bewertet?

Das Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) hat ratingtechnisch Neuland betreten und erstmals ein Rating für Unterstützungskassen vorgelegt. Das hat es vorher noch nie gegeben, so das IVFP – „zu komplex, zu heterogen, zu vielschichtig“ sei das Thema bisher gewesen. Doch dem IVFP sei es gelungen, diese Lücke zu schließen und „ein ganz neues Kapital im Bereich des Ratings von Durchführungswegen der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) aufzuschlagen“.

„Gemäß heute gibt es weder gesetzlich vorgeschriebene noch anderweitig eingerichtete Institutionen, die Struktur, Leistungen, Kosten und Vermögen von Unterstützungskassen miteinander vergleichen und auf steuerrechtliche Risiken hin überprüfen“, sagt Steuerberater Prof. Dr. Thomas Dommermuth, der gemeinsam mit den Senior-Partnern des IVFP Rating-Teams, Georg Goedeckemeyer und Günther Unterlindner für das Rating verantwortlich ist. „Die BaFin ist bei Unterstützungskassen nicht zuständig. Darüber hinaus können Unterstützungskassen, da sie in Bezug auf die Öffentlichkeitsarbeit stark eingeschränkt sind, auf ihre jeweiligen Vorzüge und Wettbewerbsvorteile nicht ungehindert aufmerksam machen.“

Zwölf Unternehmen nahmen am Rating teil

Insgesamt hat das IVFP 35 Anbieter für das Rating angefragt. Letztendlich haben sich zwölf der Analyse unterzogen. Die Bewertung basiert auf 40 detaillierte Fragestellungen in den vier Teilbereichen Größenordnung, Verwaltung, Recht und Steuerrecht. Die Bereiche fließen mit jeweils 25% gleichwertig in die Gesamtbewertung ein. Die Analyse bietet dabei einen Mix aus Kennzahlen, strategischen Prozessen und täglichen Abläufen, rechtlichen und steuerrechtlichen Aspekten.

Diese Unterstützungskassen haben ein „sehr gutes“ Ergebnis erzielt

Die folgenden Unternehmen haben die Gesamtnote „sehr gut“ erhalten (in alphabetischer Reihenfolge):

  • Allianz Pensions Management e. V.
  • Alte Leipziger Unterstützungskasse e. V.
  • Canada Life Europe Unterstützungskasse e. V.
  • HDI Unterstützungskasse e. V.
  • HHG Unterstützungskasse für Handwerk, Handel und Gewerbe e. V.
  • ÖBAV Unterstützungskasse e. V.
  • Swiss Life Unterstützungskasse e. V.
  • Überbetriebliche Unterstützungskasse AXA e. V.
  • VeK – Versorgungseinrichtung Karlsruhe e. V. der Württembergischen Lebensversicherung AG

Davon haben sieben Unternehmen in allen vier Teilbereichen die Note „sehr gut“ erhalten. Das sind Allianz Pensions Management, Alte Leipziger Unterstützungskasse, HDI Unterstützungskasse, ÖBAV Unterstützungskasse, Swiss Life Unterstützungskasse, Überbetriebliche Unterstützungskasse und VeK – Versorgungseinrichtung Karlsruhe der Württembergischen Lebensversicherung.

Die BBV Unterstützungskasse e. V. erhält die Gesamtnote „gut“.

Die Bewertung erfolgt in den Noten exzellent, sehr gut, gut, befriedigend, ausreichend, mangelhaft und ungenügend. Das Ratingergebnis des Unterstützungskassen-Kompetenzratings 2025 kann auf der IVFP-Website eingesehen werden. (js)

 

IVFP: Nur noch jeder zweite Vermittler berät zu Indexpolicen

Nach mehreren mageren Jahren profitierten Kunden im Jahr 2024 teilweise von höhen Gutschriften aus der Indexpartizipation aus ihren indexgebundenen Rentenversicherungen. Das zeigt eine Analyse des IVFP. Trotzdem beraten immer weniger Vermittler regelmäßig zu Indexpolicen.

In den vergangenen Jahren mussten viele Kunden mit indexgebundenen Rentenversicherungen (Indexpolicen) auf Renditegutschriften verzichten. Nun hat sich im Jahr 2024 eine Trendwende ergeben. Das zeigt eine Analyse des Instituts für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP). „Nach Jahren mit überwiegend mageren Renditegutschriften konnten die meisten Inhaber:innen solcher Versicherungen im Indexjahr 2024 eine attraktive Renditegutschrift verzeichnen“, kommentiert Prof. Michael Hauer, Geschäftsführer des IVFP.

Quotenmodelle haben oft die Nase vorn

Im Durchschnitt betrug die maßgebliche Rendite von Indexpolicen, deren Indexjahr 2024 endete, knapp 3%. In der Spitze wurden sogar mehr als 10% erreicht, so das IVFP.

 

IVFP: Nur noch jeder zweite Vermittler berät zu Indexpolicen

 

Wie bereits in den vergangenen Jahren hatten Modelle auf Basis einer jährlichen Beteiligungsquote gegenüber Modellen mit einer Obergrenze (Cap) die Nase vorn. Analog zu einer klassischen Rentenversicherung werden bei Indexpolicen die Sparbeiträge ausschließlich im Sicherungsvermögen, oder Deckungsstock, des Versicherers investiert. Dabei können Versicherte jedes Jahr wählen, ob sie mit dem Guthaben an einem Index wie etwa EURO STOXX 50 oder dem DAX partizipieren wollen oder ob das Guthaben mit der deklarierten Verzinsung des Versicherers verzinst werden soll. Derzeit haben 16 Lebensversicherer Indexpolicen im Angebot, genauso viele wie im Vorjahr. Davon bieten sieben Unternehmen eine nachhaltige Option an.

Nur etwa die Hälfte der Vermittler berät regelmäßig zu Indexpolicen

Allerdings beraten immer weniger Vermittler regelmäßig zu diesen Produkten. Die aktuelle Umfrage zu den IVFP Produkttrends 2025 zeigt einen Rückgang um mehr als zehn Prozentpunkten im Vergleich zum Vorjahr. Das bedeutet, nur noch jeder zweite befragte Vermittler berät regelmäßig zu Indexpolicen. Hauptgrund dafür dürfte laut Hauer die Niedrigzinsphase und daraus resultierenden geringen Überschussbeteiligungen sein. „Umso erfreulicher ist, dass die gestiegenen Überschüsse in den letzten Jahren dazu führten, dass sich gute Börsenjahre auch wieder in der Renditegutschrift von Indexpolicen widerspiegeln“, so Hauer.

Trend zu mehr Überschüssen und besseren Renditechancen setzt sich fort

Dieser Trend zu mehr Überschüssen und verbesserten Renditechancen hat sich auch im Jahr 2025 fortgesetzt, erklärt das IVFP. Während die Überschussbeteiligung, welche nach wie vor der entscheidende Faktor für die Renditeaussichten dieser Produktgattung ist, in der Vergangenheit regelmäßig gesenkt wurde, konnten die Überschüsse nun dank des aktuellen Zinsniveaus zum dritten Mal in Folge erhöht werden.

Knapp Hälfte aller Fälle sind „Nullrunden“

Bei der Analyse aller bisherigen Indexjahre hinweg zeigt sich, dass in 48,8% aller Fälle eine sogenannte „Nullrunde“ erzielt wurde, das heißt, Kunden erhielten in diesen Fällen keine Gutschriften aus der Indexbeteiligung. In knapp 15% aller Fälle liegt die Beteiligung zwischen 0% und 2%. Sonst lag die Beteiligung meistens zwischen 2% und 10%. Indexjahre mit Renditen von mehr als 10% gab es in ca. 4% der Fälle, so das IVFP. Cap-Modelle enden dabei häufiger in Nullrunden (59%) im Vergleich mit Quoten-Modellen (41%), erzielen jedoch auch häufiger Indexrenditen von mehr als 10%. (js)