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Private Haftpflicht

Diese Privathaftpflichtversicherer punkten in Sachen Kundenorientierung

Die Qualität der Anbieter von privaten Haftpflichtversicherungen macht sich auch an der Kundenorientierung fest. Welche Versicherer in diesem Bereich überzeugen können, hat die Analysegesellschaft ServiceValue beleuchtet. Insgesamt elf Versicherer schneiden im Ranking mit der Gesamtnote „sehr gut“ ab.

<p>Die private Haftpflichtversicherung (PHV) geh&ouml;rt zu den wichtigsten Policen. Welche Privathaftpflichtversicherer neben Produkten und Tarifen auch mit echter Kundenorientierung punkten k&ouml;nnen, hat die Analysegesellschaft ServiceValue untersucht. F&uuml;r die zum zweiten Mal durchgef&uuml;hrte Vergleichsstudie &bdquo;ServiceAtlas Privat-Haftpflichtversicherer&ldquo; wurden 3.648 Kundenurteile zu insgesamt 36 Versicherern eingeholt. Ob die Gesellschaften die Erwartungen der Kunden erf&uuml;llen oder gar &uuml;bertreffen, hat ServiceValue anhand von f&uuml;nf Leistungskategorien bzw. Qualit&auml;tsdimensionen untersucht. Dazu z&auml;hlen Produkte, Kundenbetreuung, Kundenservice, Schadenregulierung und Preis-Leistungs-Verh&auml;ltnis. Bei den Leistungskategorien hat die &bdquo;Schadenregulierung&ldquo; den h&ouml;chsten Einfluss auf die Kundenbindung der Versicherten.</p>
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Elf PHV-Anbieter mit der Note &bdquo;sehr gut&ldquo;</h5>
<p>Insgesamt elf Privathaftpflichtversicherer konnten mit einer &uuml;berdurchschnittlichen Kundenorientierung &uuml;berzeugen und weisen im Ranking daher die Gesamtnote &bdquo;sehr gut&ldquo; auf: Provinzial Rheinland, HUK-COBURG, die Mecklenburgische Versicherung, die Continentale, Die Haftpflichtkasse, die AachenM&uuml;nchener und Allsecur. Ebenfalls die Gesamtnote &bdquo;sehr gut&ldquo; haben die DEVK, HUK24, CosmosDirekt und LVM eingeheimst.</p>
<p>Was die Einzelkategorien betrifft, ist HUK24 Testsieger bei &bdquo;Produkte&ldquo; und &bdquo;Preis-Leistungs-Verh&auml;ltnis&ldquo;. Bei der &bdquo;Kundenbetreuung&ldquo; f&uuml;hrt die Continentale das Einzelranking an, w&auml;hrend beim &bdquo;Kundenservice&ldquo; die Mecklenburgische Versicherung und bei der &bdquo;Schadenregulierung&ldquo; Provinzial Rheinland Spitzenreiter sind.</p>
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Diese Versicherer schneiden mit &bdquo;gut&ldquo; ab</h5>
<p>F&uuml;r ihre Kundenorientierung haben zehn der 25 restlichen Anbieter die Bewertung &bdquo;Gut&ldquo; erhalten: die Helvetia, die Concordia, ERGO, ARAG, R+V, VHV, Allianz, WGV und SV SparkassenVersicherung. Einige der Versicherer sind zwar nicht im Gesamt-Ranking ganz vorne dabei, weisen aber in einzelnen Kategorien die Note &bdquo;sehr gut&ldquo; auf. So punktet die Concordia in der Teildimension &bdquo;Kundenbetreuung&ldquo;, die ERGO, die Allianz und die SV Sparkassenversicherung &uuml;berzeugen mit &bdquo;sehr gut&ldquo; bei &bdquo;Schadenregulierung&ldquo;, die ARAG in der Kategorie &bdquo;Produkte&ldquo;, WGV beim &bdquo;Preis-Leistungs-Verh&auml;ltnis&ldquo;.</p>
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Gesellschaften &uuml;berzeugen im Schadenfall</h5>
<p>Wie ServiceValue anhand der Studienergebnisse unterstreicht, erhalten die Anbieter in der Kategorie &bdquo;Schadenregulierung&ldquo; als st&auml;rkstem Kundenbindungstreiber im Schnitt auch die h&ouml;chsten Zufriedenheitswerte. Die Anbieter k&ouml;nnen im Vergleich aller untersuchten Leistungs- und Servicemerkmale vor allem bei &bdquo;Reaktionsgeschwindigkeit im Schadensfall&ldquo;, &bdquo;Einhalten von Zusagen im Schadensfall&ldquo; und &bdquo;Freundlichkeit und H&ouml;flichkeit der Mitarbeiter&ldquo; bei ihren Kunden punkten. Die niedrigsten Zufriedenheitswerte ergeben sich dagegen bei &bdquo;Belohnung von Kundentreue&ldquo;, &bdquo;Wechselangebote zu g&uuml;nstigeren Tarifen w&auml;hrend der Vertragslaufzeit&ldquo; und &bdquo;Regelm&auml;&szlig;ige &Uuml;berpr&uuml;fung von Versicherungsumfang und -beitr&auml;gen&ldquo;.</p>
<p>Weitere Informationen zum &bdquo;ServiceAtlas Privat-Haftpflichtversicherer&ldquo; finden sich unter <a href="http://www.servicevalue.de&quot; target="_blank">www.servicevalue.de</a&gt;. (tk)</p>
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Richtig versichert in die Pedale treten

Der Frühling naht und damit stehen auch die Radfahrer bereits in den Startlöchern, um sich in den Sattel zu schwingen. Welche Versicherung Radfahrer benötigen und wie Fahrräder, E-Bikes und Pedelecs abzusichern sind, erläutert der Bund der Versicherten e. V. (BdV).

<p>Der Frühlingsanfang steht bevor und damit auch der Start in die Fahrradsaison. Über den nötigen Versicherungsschutz für Radfahrer und die passende Absicherung für Fahrräder, E-Bikes und Pedelecs informiert der Bund der Versicherten e. V. (BdV). Denn für viele elektrounterstützte Fahrräder ist beispielsweise ein spezieller Versicherungsschutz notwendig. „Grundsätzlich sollte eine Privathaftpflichtversicherung bestehen und die Hausratversicherung überprüft werden“, erklärt BdV-Pressesprecherin Bianca Boss.</p><h5>Nicht ohne Haftpflichtschutz am Lenker</h5><p>Fügen Radfahrer anderen Personen einen Schaden zu, sind sind durch die Privathaftpflichtversicherung vor den Folgekosten abgesichert. Die Versicherung kommt nicht nur für die Schäden auf, sie wehrt auch unberechtigte Schadenersatzansprüche ab. Für elektrounterstützte Fahrräder gelten darüberhinaus folgende Bestimmungen: So müssen E-Bikes und S-Pedelecs mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h ein Versicherungskennzeichen aufweisen, damit Haftpflichtschutz besteht. Folgende Pedelecs sind dagegen beitragsfrei in der Privathaftpflicht eingeschlossen: Der E-Motor hat eine Maximalleistung von 250 Watt und läuft ohne Tretunterstützung maximal 6 km/h; läuft bei Geschwindigkeiten über 6 km/h nur mit Tretunterstützung (und schaltet sich ansonsten ab) bzw. schaltet sich bei Geschwindigkeiten über 25 km/h in jedem Fall ab. Boss empfiehlt Radfahrern in ihrer Policen zu überprüfen, ob Schäden durch E-Bike oder Pedelec mitversichert sind. </p><h5>Hausratversicherung und Fahrraddiebstahlpolice</h5><p>Bei Fahrrädern handelt es sich um Sport- und Freizeitgeräte, die über die Hausratpolice gegen Schäden durch Feuer, Sturm, Hagel oder Einbruch versichert sind. Die Hausratversicherung zahlt bei Einbruchdiebstahl, wenn also das Rad aus dem verschlossenen Keller gestohlen wird. Nicht über die Hausratpolice abgedeckt ist allerdings der sogenannte einfache Diebstahl, wenn der Drahtesel etwa an einer Laterne oder einem Zaun angeschlossen war und Langfingern zum Opfer fällt. Ein solcher Diebstahl ist nur über eine spezielle Fahrraddiebstahlversicherung abgedeckt, die als zusätzliche Klausel gegen Beitragszuschlag in die Hausratpolice aufgenommen werden kann. „Fahrräder müssen immer mit einem handelsüblichen Schloss gesichert sein, wenn sie draußen oder im Gemeinschaftskeller stehen – sonst greift die Versicherung nicht“, warnt Expertin Boss. </p><h5>Spezielle Fahrradversicherungen</h5><p>Manche Versicherer haben auch separate Fahrradversicherungen im Angebot, die nicht nur Diebstahl umfassen, sondern zum Beispiel auch Reparaturkosten. Ein solcher Schutz kann bei sehr teuren Rädern eine Option sein, die über die Hausratversicherung nicht ausreichend versichert werden können. Dabei gilt es aber auf die Höhe der möglichen Selbstbeteiligung zu achten. „Ob der Abschluss einer solchen Versicherung sinnvoll ist, sollte stets kritisch geprüft werden – aus unserer Sicht ist sie nicht in jedem Fall empfehlenswert“, meint Boss. (tk)</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/2F2328A9-F07B-4562-9E4B-B35026ED958E"></div>

 

Zurich sichert Smart Home ab

Als Allgefahren-Ergänzung zu einer Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung hat die Zurich nun mit „Techno-Plus“ ein neues Produkt im Angebot, das die intelligente Haustechnik absichert. Damit möchte das Unternehmen der steigenden Nachfrage nach Smart-Home-Lösungen Rechnung tragen.

<p>Techno-Plus heißt die neue Smart-Home-Absicherung aus dem Haus der Zurich. Das Produkt schützt als All-Risk-Ergänzung zu einer Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung die fest installierte, intelligente Haustechnik. Die Zurich möchte damit der steigenden Nachfrage nach Smart-Home-Lösungen Rechnung tragen sowie die Lücke zwischen der Absicherungsnotwendigkeit intelligenter Haustechnik und dem Leistungsumfang konventioneller Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung schließen.</p><h5>Allgefahren-Schutz für technikaffine Kunden</h5><p>Die intelligente Haustechnik ist leistungsstark, aber in der Regel teuer. Schäden an ihr sind in den meisten Fällen auch nicht über eine Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung abgedeckt. Unsachgemäße Handhabung, Kurzschlüsse oder Sabotage können zudem Folgeschäden verursachen. In der Techno-Plus sind Wasserschäden durch Nicht-Leitungswasser mit eingeschlossen. Darüber hinaus sind unabhängig vom Hersteller die Steuertechnik für Heizung, Kühlung, Licht sowie Kommunikationstechnik, wie beispielsweise Gegensprechanlagen, versichert. Auch die gesamte Sicherheitstechnik mit Alarmanlagen, Videokameras oder Bewegungsmeldern ist inkludiert. </p><p>„Techno-Plus leistet, wenn der Home-Server im Keller durch Hochwasser leidet, ein Familienmitglied die Technik falsch bedient und daraus ein Sachschaden entsteht oder der Heimwerker versehentlich die Kabel in der Wand anbohrt und beschädigt. Damit bieten wir einen Allgefahren-Schutz für technikaffine Kunden“, erklärt Benedikt Kreuzberg, Leiter Underwriting Engineering Lines SME bei der Zurich Gruppe Deutschland. (ad)</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/7DB8F10A-3B35-4643-B2ED-7CC1D6A35C5A"></div>

 

Haftpflicht: Viele Leistungen gibt es für wenig Aufpreis

Tarifmerkmale wie Schutz im Ehrenamt, Ausfalldeckung oder Absicherung bei Schlüsselverlust machen den Jahresbeitrag einer Familienhaftpflicht im Schnitt kaum teurer. Dies zeigt eine Auswertung von Check24. Mietsachschäden etwa sind sogar in allen von Check24 analysierten Basistarifen enthalten.

<p>Viele weitere Leistungen in der Privathaftpflichtversicherung (PHV) wie Schutz im Ehrenamt, Ausfalldeckung oder Absicherung bei privatem Schlüsselverlust verursachen in der Familienpolice im Schnitt nur geringe Mehrkosten pro Jahr. Dies hat eine Auswertung des Vergleichsportals Check24 ergeben. So sei die Versicherung von Mietsachschäden sogar ohne Aufpreis in allen untersuchten Basistarifen enthalten. Entscheiden sich Versicherte für einen Selbstbehalt in ihrer Privathaftpflicht, verringert dies den Jahresbeitrag Check24 zufolge im Schnitt kaum. </p><p>Laut Haftpflichttarifvergleich von Check24 zahlt eine Familie mit Kind für einen Haftpflichtbasistarif durchschnittlich 71 Euro pro Jahr. Dieser Basispreis ergibt sich aus dem Schnitt des günstigsten PHV-Tarifs je Versicherer bei 5 Mio. Euro Deckungssumme ohne Selbstbeteiligung (kein öffentlicher Dienst, Werte auf volle Euro gerundet). Der Schutz im Ehrenamt verteuert den Jahresbeitrag im Schnitt um 3 Euro, die Absicherung von privaten Schlüsseln um 4 Euro, eine Ausfalldeckung durchschnittlich ebenfalls um 4 Euro. Bei der Ausfalldeckung gilt: Fügt ein Dritter dem Versicherten einen Schaden zu und kann für diesen finanziell nicht aufkommen, greift die Ausfalldeckung der eigenen Haftpflichtversicherung. (tk)</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/DBBC34B7-F737-4156-BDD1-F1A6DC0D5866"></div>

 

prokundo erweitert Leistungen in der PHV

Die prokundo GmbH hat den Leistungsumfang ihrer Privathaftpflicht ausgebaut. So sind nun zum Beispiel Schäden am gemieteten Wohnungsinventar vollständig versichert und der Betrieb von Drohnen ist mit eingeschlossen. Mit einem Zusatzbaustein gilt der Verzicht auf sämtliche Selbstbeteiligungen.

<p>Die Privathaftpflichtversicherung (PHV) der prokundo GmbH, eines Unternehmens der VOLKSWOHL BUND Versicherungen, gibt es in den Tarifvarianten „Klassik“, „Kompakt“ und „Komplett“. Der „Komplett“-Tarif leistet bis zur Versicherungssumme von 50 Mio. Euro. Hier sind jetzt auch Schäden am gemieteten Wohnungsinventar vollständig versichert, sogar an Elektro- und Gasgeräten oder an der Heizungsanlage. „Kompakt“- und „Komplett“-Tarif schließen auch den Betrieb von Drohnen ein. </p><h5>Plus-Baustein in der „Komplett“-Variante</h5><p>Außerdem enthält die prokundo-PHV nun einen Plus-Baustein, mit dem sich der „Komplett“-Tarif noch erweitern lässt: Damit werden unter anderem Schäden zum Neuwert erstattet und es gilt der Verzicht auf sämtliche Selbstbeteiligungen, unter anderem bei Falschbetankung oder Be- und Entladeschäden. </p><h5>Sofort-Sicher-Deckung und tägliches Kündigungsrecht</h5><p>Wer in die neue prokundo-PHV wechselt, profitiert in allen drei Tarifvarianten von der kostenlosen Sofort-Sicher-Deckung: Egal, wie lang die Kündigungsfrist der alten PHV ist, hat der Kunde vom ersten Tag an Anspruch auf alle Mehrleistungen seiner neuen prokundo-PHV, ohne bis dahin einen Beitrag gezahlt zu haben. Außerdem besteht ein tägliches Kündigungsrecht nach Ende der Vertragslaufzeit und taggenaue Beitragserstattung. Die neue prokundo-PHV gibt es ab 47,60 Euro Bruttojahresbeitrag. (ad)</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/E3E3F1F2-D26B-4D74-A9E5-5A78CA7A13BA"></div>

 

GDV: 2017 gutes Jahr für die Schaden- und Unfallversicherer

Die Schaden- und Unfallversicherer erzielten im vergangenen Jahr schwarze Zahlen, die Beitragseinnahmen stiegen um fast 3%. 2017 war ein unterdurchschnittliches Naturgefahrenjahr. Für die Wohngebäudeversicherung erwartet der GDV daher eine schwarze Null.

<p>Wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) e. V. auf seiner Jahrespressekonferenz mitgeteilt hat, erzielten die Schaden- und Unfallversicherer in 2017 schwarze Zahlen und verbuchten somit erneut ein gutes Jahr. Der GDV geht von Beitragseinnahmen in Höhe von 68,2 Mrd. Euro aus, was einem Plus von 2,9% entspricht, wie auch schon im Jahr 2016. Die ausgezahlten Leistungen stiegen laut Hochrechnung um 3,2% auf 51 Mrd. Euro. Bei der Schaden-Kosten-Quote (Combined Ratio) für 2017 erwartet der GDV 95%. „Die Schaden- und Unfallversicherung hat einen klaren Wachstumskurs verzeichnet, den wir 2018 fortsetzen wollen“, betonte der GDV-Präsident Dr. Wolfgang Weiler. </p><h5>Unterdurchschnittliches Naturgefahrenjahr</h5><p>Zum positiven Ergebnis hat auch die Tatsache beigetragen, dass 2017 ein leicht unterdurchschnittliches Naturgefahrenjahr war. Neben mittelgroßen Herbststürmen in Norddeutschland habe es nur wenige, regional begrenzte Starkregenereignisse gegeben. Dieser Umstand bescherte laut GDV der Wohngebäudeversicherung voraussichtlich eine schwarze Null. Doch Weiler machte klar: „Das nächste Hochwasser kommt bestimmt.“ Die Winterstürme Burglind und Friederike hätten gezeigt, dass 2017 nur eine Atempause gewesen sei.</p><h5>Noch stärker für Naturgefahrenschutz sensibilisieren</h5><p>Viele Menschen wüssten nicht, dass ihnen der wichtige Zusatzbaustein der erweiterten Naturgefahrenversicherung in ihrer bestehenden Versicherung fehlen würde, wie Weiler betonte. Der GDV werde in den kommenden Monaten noch stärker für das Risiko und diese Versicherungslücke sensibilisieren. Denn fast alle Gebäudebesitzer könnten sich problemlos und günstig versichern, so Weiler weiter.</p><h5>Höhere Leistungen in der Kfz-Versicherung </h5><p>In der Kfz-Versicherung nahmen die Beitragseinnahmen um rund 4% zu, ebenso wie die Leistungen, die sich um rund 4% auf 23,6 Mrd. Euro erhöhten. Dies ist unter anderem auf den Preisanstieg bei den Ersatzteilen zurückzuführen, wo die Teuerungsrate deutlich oberhalb der Inflation liegt. Dennoch rechnet der GDV in der Kfz-Sparte mit einem leichten versicherungstechnischen Gewinn von voraussichtlich 400 Mio. Euro. Wie Norbert Rollinger klarstellte, sei bei der Kfz-Versicherung der mit Blick auf das autonome Fahren seit Jahren prognostizierte „schleichende Tod“ noch nicht spürbar. (tk)</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/EA81357B-0C05-46E8-BF33-93B0AD6B6A23"></div>

 

Drohnen: Ab 1. Oktober gelten schärfere Regeln

Drohnen unterliegen ab 01.10.2017 geänderten rechtlichen Bestimmungen, und zwar unabhängig davon, ob sie privat oder gewerblich genutzt werden. Die neuen Regeln orientieren sich am Gewicht der Drohne. Einen Überblick der Neuerungen, die auch den Überflug von Wohngrundstücken betreffen, bietet die ARAG.

<p>Seit April 2017 sind für Drohnen geänderte rechtliche Bestimmungen in Kraft, die sich zum 01.10.2017 noch einmal verschärfen. Bis zu einem Gewicht von 5 kg war für die Nutzung von privaten Drohnen bislang keine Erlaubnis notwendig, während gewerbliche Nutzer von Drohnen unabhängig von deren Gewicht eine Betriebserlaubnis vorweisen mussten. Nun gelten einheitliche Regelungen, die vom Gewicht der Drohne abhängen - egal, ob sie privat oder gewerblich genutzt wird. Die ARAG Allgemeine Versicherungs-AG zeigt im Überblick, was sich ändert:</p><h5>Kennzeichnungspflicht für Drohnen ab 0,25 kg</h5><p>Wiegt die Drohne mehr als 0,25 kg, unterliegt sich einer Kennzeichnungspflicht, sie muss also mit einer Plakette mit Name und Anschrift des Eigentümers versehen sein. Eine solche Plakette gibt es zum Beispiel in Fachgeschäften für Beschriftungen oder im Internet, alternativ genügt auch ein Aluminiumaufkleber aus dem Schreibwarenhandel. Plakette oder Aufkleber müssen feuerfest und dauerhaft am Gerät angebracht sein.</p><h5>Drohnenführerschein ab 2 kg</h5><p>Ist die Drohne schwerer als 2 kg, benötigt der Besitzer zusätzlich einen Kenntnisnachweis, den „Drohnenführerschein“, falls er nicht eine gültige Pilotenlizenz besitzt. Den stellen Einrichtungen aus, die das Luftfahrt-Bundesamt dazu akkreditiert hat. Das Mindestalter für die Prüfung ist 16 Jahre. </p><h5>Aufstiegserlaubnis für Drohnen ab 5 kg oder Nachtflug</h5><p>Ab einem Startgewicht der Drohne von 5 kg oder wenn sie nachts betreiben wird, brauchen Piloten für die Fluggeräte eine Aufstiegserlaubnis. Diese muss bei der zuständigen Landesluftfahrtbehörde beantragt werden. Wer seine Drohne ausschließlich auf Modellflugplätzen aufsteigen lässt, benötigt auch weiterhin keinen Kenntnisnachweis oder eine Erlaubnis. Hier genügt die Kennzeichnung des Fluggeräts mit Namen und Adresse. </p><h5>Flugverbotszonen ausgeweitet</h5><p>Die neuen Regeln weiten die Flugverbotszonen noch einmal deutlich ausgeweitet. So ist der Betrieb in An- und Abflugbereichen von Flugplätzen, über Bundesfernstraßen, Bundeswasserstraßen und Bahnanlagen verboten. Außerdem liegt erstmals eine klare Regelung in Bezug auf Wohngrundstücke vor. Übersteigt die Startmasse der Drohne 0,25 kg oder kann die Drohne optische, akustische oder Funksignale übertragen oder aufzeichnen, ist der Überflug verboten, außer es liegt eine Einwilligung des Eigentümers vor.</p><p>Generell gilt: Für alle Schäden, die bei einem Flug verursacht werden, haftet der Drohnenpilot. (tk)</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/CB545BC4-96CA-4D69-BD75-0EABF12AA928"></div>

 

Haftpflichtkasse bietet Dienst- und Amtshaftpflicht

Anfang November startet die Haftpflichtkasse eine Dienst- und Amtshaftpflichtversicherung und erweitert damit ihr Angebot um einen Leistungsbaustein zum Beispiel für Richter, Beamte, Angestellte im öffentlichen Dienst und Soldaten. Die Absicherung umfasst unter anderem den Verlust dienstlicher Schlüssel bis 100.000 Euro.

<p>Zum 01.11.2017 geht die Haftpflichtkasse mit einer Dienst- und Amtshaftpflichtversicherung an den Start. Damit können Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes nicht nur private, sondern auch dienstliche Risiken absichern. Der Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit wird das erweiterte Produktangebot auf der DKM 2017 vom 24. bis 26.10.2017 in Dortmund präsentieren. „Mit der Dienst- und Amtshaftpflichtversicherung haben wir nun unser Angebot zum Beispiel für Richter, Beamte, Angestellte im öffentlichen Dienst und Soldaten erweitert,“ erläutert Roland Roider, Vertriebsvorstand der Haftpflichtkasse. </p><h5>Absicherung bei Verlust dienstlicher Schlüssel </h5><p>Wie die Haftpflichtkasse mitteilt, bietet sie Versicherten, die eine private Haftpflichtpolice in Kombination mit einer Dienst- oder Amtshaftpflicht abschließen, unter anderem eine Versicherungssumme von 15 Millionen Euro pauschal für Personen- und Sachschäden. Zudem sind Vermögensschäden bis zu 3.000 Euro abgedeckt, eine Erhöhung bis 250.000 Euro ist möglich. Darüber hinaus umfasst die Police eine Absicherung für den Verlust dienstlicher Schlüssel bis 100.000 Euro, eine höhere Deckung ist über die Privathaftpflicht möglich. (tk)</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/0EE433F2-6099-4FA5-8692-A06AC0FE55F9"></div>

 

MORGEN & MORGEN ratet erstmals Bedingungswerke der PHV-Anbieter

Erstmals hat das Analysehaus MORGEN & MORGEN die Bedingungswerke von Privathaftpflichtversicherungen unter die Lupe genommen und im Hinblick auf vier Kundenzielgruppen untersucht. Die Ergebnisse spreizen sich. MORGEN & MORGEN weist zudem auf Trends hin.

<p>In seinem Privathaftpflicht-Rating hat das Analysehaus MORGEN &amp; MORGEN erstmals die Bedingungswerke von Privathaftpflichtanbietern untersucht. Insgesamt wurden 265 Tarife von 92 Versicherern analysiert. Dies geschah im Hinblick auf die vier Zielgruppen „Familie“, „Paar ohne Kind“, „Single mit Kind“ und „Single“ und in der bei MORGEN &amp; MORGEN üblichen Bewertung mit Sternen. Die Skala reicht von einem Stern (sehr schwach) bis zu fünf Sternen (ausgezeichnet). Aufgrund unterschiedlicher Anforderungen kann es sein, dass derselbe Tarif eines Versicherers je Zielgruppe eine unterschiedliche Bewertung erhalten hat. Der Preis spielt bei dem Rating keine Rolle.</p><h5>Nicht nur gute Bewertungen</h5><p>Die Ergebnisse: Im Rating für die Zielgruppe „Familie“ konnten von 264 untersuchten Tarifen 53 die Höchstbewertung von fünf Sternen erreichen. 76 bekamen hingegen nur einen Stern. Bei der Betrachtung für die Zielgruppe der Singles herrschte mehr Ausgewogenheit: Von 234 untersuchten Tarifen wurden die Bedingungswerke von 53 von den M&amp;M-Experten für „ausgezeichnet“ befunden, 46 erhielten ein „sehr schwach“. Ein Paar ohne Kind hat dem M&amp;M-Rating zufolge von insgesamt 89 untersuchten Tarifen die Wahl zwischen zwölf „ausgezeichneten“ Tarifen mit fünf Sternen. 29 Tarife hingegen wurden nur mit einem Stern bewertet. Im Rating für die Zielgruppe „Single mit Kind“ erhielten von 53 untersuchten Tarifen 13 Stück die Höchstwertung, 14 Tarife wurden mit nur einem Stern als „sehr schwach“ eingestuft. </p><p>Die Bedingungswerke der Tarife wurden für das Rating anhand von Leistungsfragen analysiert. Je Zielgruppe wurde der einzelne Tarif anhand von 36 bis 42 Leistungsfragen bewertet. Laut Ratingdokumentation beurteilten die Fragen Sachverhalte und Produkteigenschaften, die als wesentlich für die Bedingungsqualität eines Produkts anzusehen sind. Klar im Fokus stand dabei die Kundenfreundlichkeit, ebenso die Eindeutigkeit der Aussagen im Bedingungswerk. Erfasst und beurteilt wurden aber auch unübliche Einschränkungen </p><h5>Trends in der Privathaftpflicht</h5><p>Aufgefallen sind den Experten von MORGEN &amp; MORGEN bei ihrer Analyse verschiedene Trends: So bieten etliche Versicherer inzwischen eine Haftpflichtversicherung mit einer speziellen Deliktunfähigkeitsklausel an. Das Thema Demenz rückt also auch hier immer mehr in den Vordergrund. Außerdem öffnen sich immer mehr Gesellschaften der Best-Leistungs- oder Marktgarantie. Damit besteht Versicherungsschutz auch für Risiken oder Deckungserweiterungen, die im Rahmen des Vertrags nicht eingeschlossen sind, jedoch durch einen Tarif eines anderen Versicherers entsprechend dem dortigen Bedingungswerk eingeschlossen wären. Last but not least haben die Versicherer die Gefahren erkannt, die die fortschreitende Digitalisierung mit sich bringen kann, und haben Cyberrisiken fest im Portfolio verankert. Mehr Informationen zum Rating finden sich <a href="https://www.morgenundmorgen.com/ratings/produktratings/mm-rating-privat…; target="_blank" >hier</a>. (ad)</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/C63EBCD0-ACB5-461D-BA1C-96D697FDC5CB"></div>

 

Günstiger zum iPhone 8 auf Kosten der Haftpflicht?

Sobald Hersteller neue Smartphone-Modelle ankündigen, wie jetzt Apple das iPhone 8, mehren sich oft bei Versicherern die Schadenmeldungen an Altgeräten. Mancher Versicherte lässt sich zum Versicherungsbetrug hinreißen. Doch auch die Versicherer schauen dann sehr genau hin, wie das Vergleichsportal TopTarif.de unterstreicht.

<p>Kaum hat Apple das neue iPhone 8 vorgestellt, ist das Handy eines Bekannten heruntergefallen: Ein vorgetäuschter Schaden wird bei der Privathaftpflichtversicherung eingereicht. Mit der Ankündigung neuer Smartphone-Modelle häufen sich bei Versicherern oft auch die Schadenmeldungen an älteren Geräten, wie das Vergleichsportal <a href="https://www.toptarif.de/?gclid=COz2mI-ootYCFQQz0wodyAsDYg&quot; target="_blank" >TopTarif.de</a> weiß. Um sich das neueste Modell leisten zu können, lassen sich manche Versicherte auf einen Betrugsversuch ein. Laut Branche sei durchschnittlich jeder zehnte Schadenfall davon betroffen, so TopTarif.de. „Doch Versicherungsbetrug ist keine Bagatelle, sondern strafbar. Das gilt auch schon für den Versuch“, warnt TopTarif-Geschäftsführer Dr. Arnd Schröder. Es warten Geld- oder sogar Freiheitsstrafen, außerdem kündigt der Versicherer den Vertrag mit dem Kunden und fordert bereits geleistete Zahlungen sowie Gutachterkosten zurück. Und laut TopTarif.de prüfen Versicherer Schadenfälle ganz genau, wenn neue Modelle auf den Markt kommen.</p><h5>Defekte Geräte müssen immer häufiger vorlegt werden </h5><p>„Mittlerweile wird fast jeder eingereichte Schaden intensiv geprüft und rekonstruiert – oft auch von Sachverständigen. Zudem müssen defekte Geräte immer häufiger zur Prüfung vorgelegt werden. So werden vor allem vorsätzlich herbeigeführte Schäden schneller entlarvt“, erläutert Schröder. So habe eine Analyse deutscher Versicherungen ergeben, dass von 2.000 geprüften Fällen mehr als die Hälfte nicht plausibel seien. Inzwischen schicken Versicherer defekte Geräte häufig auch zur Reparatur, statt den Schaden direkt zu erstatten oder ein Ersatzgerät bereitzustellen. Überdies würden Versicherer die Kosten des Versicherungsbetrugs in ihre Prämien mit einkalkulieren, und diese höheren Beiträge würden für alle Versicherten gelten. </p><h5>Von der Haftpflicht wird nur der Zeitwert erstattet</h5><p>Schäden, die vorsätzlich verursacht wurden, sind nicht über die Versicherung abgedeckt. Viele Versicherte sind sich auch nicht darüber im Klaren, dass die Haftpflicht in der Regel nur den Zeitwert eines Geräts zahlt, so TopTarif.de. (tk)</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/E0660068-A0B7-455D-899C-FEBE344E69C1"></div>