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Private Haftpflicht

S.L.P. erweitert Angebot an Privathaftpflichttarifen

„Prima 2018“ und „Prima Plus 2018“ heißen die neuen Tarifgenerationen, mit denen die S.L.P. Vertriebsservice AG ihren PHV-Schutz nun erweitert hat. Optional können beide Tarife auch um ein Sorglospaket ergänzt werden, das zusätzlichen Schutz für Opfer von Gewalttaten bietet, selbst wenn der Schädiger unbekannt bleibt.

<p>Mit den neuen Tarifgenerationen &bdquo;Prima 2018&ldquo; und &bdquo;Prima Plus 2018&ldquo; hat die S.L.P. Vertriebsservice AG ihren Versicherungsschutz gegen private Haftpflichtrisiken ausgebaut. Sie sind f&uuml;r einen j&auml;hrlichen Beitrag von 42,48 Euro (inklusive Versicherungsteuer) erh&auml;ltlich.</p>
<p>Die Versicherungssumme betr&auml;gt bis zu 20 Mio. Euro. Mitversichert sind auch der Verlust privater oder beruflich genutzter Schl&uuml;ssel sowie Sch&auml;den durch deliktunf&auml;hige oder beschr&auml;nkt deliktf&auml;hige Personen, jeweils bis zu 20 Mio. Euro. Auch Gef&auml;lligkeitssch&auml;den sowie Sch&auml;den an gemieteten und geliehenen Sachen sind bis zu 20 Mio. Euro abgesichert. Zudem gibt es eine beitragsfreie Forderungsausfalldeckung und einen Rabattausgleich in der Kfz-Haftpflicht- und Kasko-Versicherung inklusive der &Uuml;bernahme eines vereinbarten Selbstbehaltes bei geliehenen Kraftfahrzeugen bis zu 1.500 Euro. Betankungssch&auml;den an geliehenen Kraftfahrzeugen sind bis zu 1.500 Euro abgesichert. F&uuml;r Sachsch&auml;den beim Arbeitgeber gilt ein Versicherungsschutz bis zu 5.000 Euro.</p>
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Sorglospaket bietet Opferschutz</h5>
<p>Durch Einschluss des optionalen Sorglospaketes k&ouml;nnen neben der Versicherungssumme (bis zu 50 Mio. Euro) auch die Leistungen nochmals erweitert werden: Das Sorglospaket enth&auml;lt eine Vorversicherungsgarantie und bietet zus&auml;tzlichen Schutz f&uuml;r Opfer von Gewalttaten, selbst wenn der Sch&auml;diger unbekannt bleibt. Hier leistet der SLP-Haftpflichtschutz mit bis zu 50.000 Euro. (ad)</p>
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uniVersa erhöht Versicherungssummen in der Privathaftpflicht

Zum April hat die uniVersa die Versicherungssummen in der privaten Haftpflichtversicherung „FLEXXrisk“ beitragsneutral aufgestockt. Die bisherige 10-Millionen-Deckung wurde auf 50 Mio. Euro heraufgesetzt, die 7,5-Millionen-Deckung auf 10 Mio. Euro. Die neuen Summen gelten für neue und bestehende Verträge.

<p>Die uniVersa hat in ihrer Privathaftpflichtversicherung „FLEXXrisk“ nun die Versicherungssummen beitragsneutral angepasst: Die bislang geltende 10-Millionen-Deckung wurde auf 50 Mio. Euro erhöht, die 7,5-Millionen-Deckung auf 10 Mio. Euro erweitert. Seit April gelten diese neuen pauschalen Versicherungssummen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, und zwar für das Neugeschäft wie auch für Verträge im Bestand. </p><p>Der Versicherungsschutz lässt sich mit dem flexiblen Bausteinkonzept individuell für den Kunden zusammenstellen und an sich ändernde Lebenssituationen anpassen. Den „FLEXXrisk“-Tarif bietet der Versicherer mit einer Selbstbeteiligung von 250 Euro ab rund 40 Euro jährlich. (tk)</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/25FC39E7-E7AF-4AA3-B7E1-A462244A0FB7"></div>

 

Diese Haftpflichtversicherer werden am häufigsten gegoogelt

In der Rangliste der Versicherungen mit den meisten Google-Suchanfragen landet die private Haftpflichtpolice auf Rang 5. Nach welchen Haftpflicht-Anbietern bei Google am häufigsten gesucht wird, zeigt ein aktuelles Ranking der Digitalagentur Mediaworx.

<p>Die private Haftpflichtversicherung liegt in der Rangliste der Versicherungsprodukte mit den meisten Google-Suchanfragen auf dem 5. Platz. Welche Anbieter von Haftpflichtversicherungen zu den gefragtesten im Netz gehören, also häufig bei Google gesucht werden, hat die Digitalagentur Mediaworx beleuchtet. Ausschlaggebend für die Platzierung der 36 untersuchten Unternehmen war das im Jahr 2016/2017 kumulierte durchschnittliche monatliche Google-Suchvolumen nach der Marke in Kombination mit den Begriffen „Haftpflicht“, „Haftpflichtversicherung” und „Privathaftpflicht”. Mithilfe interner Google-Daten lässt sich untersuchen, wie häufig bestimmte Begriffskombinationen gesucht werden. Die Daten sind stark auf- bzw. abgerundet, aber es geht auch eher um eine grobe Einstufung. Als Voraussetzung für die Auswahl der Versicherer musste die Marke hinsichtlich der genannten Haftpflicht-Begriffe mindestens 100-mal pro Monat gesucht werden. Ins Ranking schafften es 36 Anbieter. </p><h5>Die Top Ten der Versicherer mit den meisten Suchanfragen</h5><p>Auf Platz 1 im Ranking der Haftpflichtversicherer landet die HUK COBURG mit 4.200 Anfragen vor der VHV auf Rang 2 mit 2.860 und der Allianz mit 2.740 Anfragen. Es folgen AXA, Gothaer, HUK24, Debeka, DEVK, HanseMerkur, wgv HDI und Asstel. Bei Asstel, dem ehemaligen Haftpflicht-Direktversicherer der Gothaer, den es seit Mitte 2016 nicht mehr gibt, erfolgt eine Weiterleitung zur Haftpflichtversicherung der Gothaer.</p><h5>Suchhäufigkeit korreliert nicht mit Bestand</h5><p>Laut Mediaworx zeigt die Auswertung, dass die Suchhäufigkeit bei Google nicht mit dem Vertragsbestand der Versicherer korreliert. Dagegen scheint die Online-Bekanntheit einer Marke im Allgemeinen, also ohne Bezug auf ein bestimmtes Produkt, stärker mit der Platzierung im Ranking zusammenzuhängen. So stellt im Beispiel der HUK COBURG die Haftpflichtversicherung zwar nicht deren kommunikatives Aushängeschild dar, dennoch schneidet der Versicherer mit hoher Wahrscheinlichkeit aufgrund der starken Markenbekanntheit auch in diesem Produktsegment gut ab. Nicht im Ranking berücksichtig ist CHECK24. Das Vergleichsportal würde mit 2.660 Suchanfragen auf dem 4. Rang landen und verzeichnet damit eine deutlich steigende Tendenz. Die Suchanfragen hätten Mediaworx zufolge gegenüber dem Vorjahr um fast 50% zugenommen. </p><p>Weitere Ergebnisse des Rankings finden sich unter <a href="https://blog.mediaworx.com/gefragtesten-haftpflichtversicherer/&quot; target="_blank" >www.mediaworx.com</a&gt;. (tk) </p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/CED5DFA3-41D1-456F-906B-596AF9D7E060"></div>

 

Diese Privathaftpflichtversicherer punkten in Sachen Kundenorientierung

Die Qualität der Anbieter von privaten Haftpflichtversicherungen macht sich auch an der Kundenorientierung fest. Welche Versicherer in diesem Bereich überzeugen können, hat die Analysegesellschaft ServiceValue beleuchtet. Insgesamt elf Versicherer schneiden im Ranking mit der Gesamtnote „sehr gut“ ab.

<p>Die private Haftpflichtversicherung (PHV) geh&ouml;rt zu den wichtigsten Policen. Welche Privathaftpflichtversicherer neben Produkten und Tarifen auch mit echter Kundenorientierung punkten k&ouml;nnen, hat die Analysegesellschaft ServiceValue untersucht. F&uuml;r die zum zweiten Mal durchgef&uuml;hrte Vergleichsstudie &bdquo;ServiceAtlas Privat-Haftpflichtversicherer&ldquo; wurden 3.648 Kundenurteile zu insgesamt 36 Versicherern eingeholt. Ob die Gesellschaften die Erwartungen der Kunden erf&uuml;llen oder gar &uuml;bertreffen, hat ServiceValue anhand von f&uuml;nf Leistungskategorien bzw. Qualit&auml;tsdimensionen untersucht. Dazu z&auml;hlen Produkte, Kundenbetreuung, Kundenservice, Schadenregulierung und Preis-Leistungs-Verh&auml;ltnis. Bei den Leistungskategorien hat die &bdquo;Schadenregulierung&ldquo; den h&ouml;chsten Einfluss auf die Kundenbindung der Versicherten.</p>
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Elf PHV-Anbieter mit der Note &bdquo;sehr gut&ldquo;</h5>
<p>Insgesamt elf Privathaftpflichtversicherer konnten mit einer &uuml;berdurchschnittlichen Kundenorientierung &uuml;berzeugen und weisen im Ranking daher die Gesamtnote &bdquo;sehr gut&ldquo; auf: Provinzial Rheinland, HUK-COBURG, die Mecklenburgische Versicherung, die Continentale, Die Haftpflichtkasse, die AachenM&uuml;nchener und Allsecur. Ebenfalls die Gesamtnote &bdquo;sehr gut&ldquo; haben die DEVK, HUK24, CosmosDirekt und LVM eingeheimst.</p>
<p>Was die Einzelkategorien betrifft, ist HUK24 Testsieger bei &bdquo;Produkte&ldquo; und &bdquo;Preis-Leistungs-Verh&auml;ltnis&ldquo;. Bei der &bdquo;Kundenbetreuung&ldquo; f&uuml;hrt die Continentale das Einzelranking an, w&auml;hrend beim &bdquo;Kundenservice&ldquo; die Mecklenburgische Versicherung und bei der &bdquo;Schadenregulierung&ldquo; Provinzial Rheinland Spitzenreiter sind.</p>
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Diese Versicherer schneiden mit &bdquo;gut&ldquo; ab</h5>
<p>F&uuml;r ihre Kundenorientierung haben zehn der 25 restlichen Anbieter die Bewertung &bdquo;Gut&ldquo; erhalten: die Helvetia, die Concordia, ERGO, ARAG, R+V, VHV, Allianz, WGV und SV SparkassenVersicherung. Einige der Versicherer sind zwar nicht im Gesamt-Ranking ganz vorne dabei, weisen aber in einzelnen Kategorien die Note &bdquo;sehr gut&ldquo; auf. So punktet die Concordia in der Teildimension &bdquo;Kundenbetreuung&ldquo;, die ERGO, die Allianz und die SV Sparkassenversicherung &uuml;berzeugen mit &bdquo;sehr gut&ldquo; bei &bdquo;Schadenregulierung&ldquo;, die ARAG in der Kategorie &bdquo;Produkte&ldquo;, WGV beim &bdquo;Preis-Leistungs-Verh&auml;ltnis&ldquo;.</p>
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Gesellschaften &uuml;berzeugen im Schadenfall</h5>
<p>Wie ServiceValue anhand der Studienergebnisse unterstreicht, erhalten die Anbieter in der Kategorie &bdquo;Schadenregulierung&ldquo; als st&auml;rkstem Kundenbindungstreiber im Schnitt auch die h&ouml;chsten Zufriedenheitswerte. Die Anbieter k&ouml;nnen im Vergleich aller untersuchten Leistungs- und Servicemerkmale vor allem bei &bdquo;Reaktionsgeschwindigkeit im Schadensfall&ldquo;, &bdquo;Einhalten von Zusagen im Schadensfall&ldquo; und &bdquo;Freundlichkeit und H&ouml;flichkeit der Mitarbeiter&ldquo; bei ihren Kunden punkten. Die niedrigsten Zufriedenheitswerte ergeben sich dagegen bei &bdquo;Belohnung von Kundentreue&ldquo;, &bdquo;Wechselangebote zu g&uuml;nstigeren Tarifen w&auml;hrend der Vertragslaufzeit&ldquo; und &bdquo;Regelm&auml;&szlig;ige &Uuml;berpr&uuml;fung von Versicherungsumfang und -beitr&auml;gen&ldquo;.</p>
<p>Weitere Informationen zum &bdquo;ServiceAtlas Privat-Haftpflichtversicherer&ldquo; finden sich unter <a href="http://www.servicevalue.de&quot; target="_blank">www.servicevalue.de</a&gt;. (tk)</p>
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Richtig versichert in die Pedale treten

Der Frühling naht und damit stehen auch die Radfahrer bereits in den Startlöchern, um sich in den Sattel zu schwingen. Welche Versicherung Radfahrer benötigen und wie Fahrräder, E-Bikes und Pedelecs abzusichern sind, erläutert der Bund der Versicherten e. V. (BdV).

<p>Der Frühlingsanfang steht bevor und damit auch der Start in die Fahrradsaison. Über den nötigen Versicherungsschutz für Radfahrer und die passende Absicherung für Fahrräder, E-Bikes und Pedelecs informiert der Bund der Versicherten e. V. (BdV). Denn für viele elektrounterstützte Fahrräder ist beispielsweise ein spezieller Versicherungsschutz notwendig. „Grundsätzlich sollte eine Privathaftpflichtversicherung bestehen und die Hausratversicherung überprüft werden“, erklärt BdV-Pressesprecherin Bianca Boss.</p><h5>Nicht ohne Haftpflichtschutz am Lenker</h5><p>Fügen Radfahrer anderen Personen einen Schaden zu, sind sind durch die Privathaftpflichtversicherung vor den Folgekosten abgesichert. Die Versicherung kommt nicht nur für die Schäden auf, sie wehrt auch unberechtigte Schadenersatzansprüche ab. Für elektrounterstützte Fahrräder gelten darüberhinaus folgende Bestimmungen: So müssen E-Bikes und S-Pedelecs mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h ein Versicherungskennzeichen aufweisen, damit Haftpflichtschutz besteht. Folgende Pedelecs sind dagegen beitragsfrei in der Privathaftpflicht eingeschlossen: Der E-Motor hat eine Maximalleistung von 250 Watt und läuft ohne Tretunterstützung maximal 6 km/h; läuft bei Geschwindigkeiten über 6 km/h nur mit Tretunterstützung (und schaltet sich ansonsten ab) bzw. schaltet sich bei Geschwindigkeiten über 25 km/h in jedem Fall ab. Boss empfiehlt Radfahrern in ihrer Policen zu überprüfen, ob Schäden durch E-Bike oder Pedelec mitversichert sind. </p><h5>Hausratversicherung und Fahrraddiebstahlpolice</h5><p>Bei Fahrrädern handelt es sich um Sport- und Freizeitgeräte, die über die Hausratpolice gegen Schäden durch Feuer, Sturm, Hagel oder Einbruch versichert sind. Die Hausratversicherung zahlt bei Einbruchdiebstahl, wenn also das Rad aus dem verschlossenen Keller gestohlen wird. Nicht über die Hausratpolice abgedeckt ist allerdings der sogenannte einfache Diebstahl, wenn der Drahtesel etwa an einer Laterne oder einem Zaun angeschlossen war und Langfingern zum Opfer fällt. Ein solcher Diebstahl ist nur über eine spezielle Fahrraddiebstahlversicherung abgedeckt, die als zusätzliche Klausel gegen Beitragszuschlag in die Hausratpolice aufgenommen werden kann. „Fahrräder müssen immer mit einem handelsüblichen Schloss gesichert sein, wenn sie draußen oder im Gemeinschaftskeller stehen – sonst greift die Versicherung nicht“, warnt Expertin Boss. </p><h5>Spezielle Fahrradversicherungen</h5><p>Manche Versicherer haben auch separate Fahrradversicherungen im Angebot, die nicht nur Diebstahl umfassen, sondern zum Beispiel auch Reparaturkosten. Ein solcher Schutz kann bei sehr teuren Rädern eine Option sein, die über die Hausratversicherung nicht ausreichend versichert werden können. Dabei gilt es aber auf die Höhe der möglichen Selbstbeteiligung zu achten. „Ob der Abschluss einer solchen Versicherung sinnvoll ist, sollte stets kritisch geprüft werden – aus unserer Sicht ist sie nicht in jedem Fall empfehlenswert“, meint Boss. (tk)</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/2F2328A9-F07B-4562-9E4B-B35026ED958E"></div>

 

Zurich sichert Smart Home ab

Als Allgefahren-Ergänzung zu einer Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung hat die Zurich nun mit „Techno-Plus“ ein neues Produkt im Angebot, das die intelligente Haustechnik absichert. Damit möchte das Unternehmen der steigenden Nachfrage nach Smart-Home-Lösungen Rechnung tragen.

<p>Techno-Plus heißt die neue Smart-Home-Absicherung aus dem Haus der Zurich. Das Produkt schützt als All-Risk-Ergänzung zu einer Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung die fest installierte, intelligente Haustechnik. Die Zurich möchte damit der steigenden Nachfrage nach Smart-Home-Lösungen Rechnung tragen sowie die Lücke zwischen der Absicherungsnotwendigkeit intelligenter Haustechnik und dem Leistungsumfang konventioneller Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung schließen.</p><h5>Allgefahren-Schutz für technikaffine Kunden</h5><p>Die intelligente Haustechnik ist leistungsstark, aber in der Regel teuer. Schäden an ihr sind in den meisten Fällen auch nicht über eine Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung abgedeckt. Unsachgemäße Handhabung, Kurzschlüsse oder Sabotage können zudem Folgeschäden verursachen. In der Techno-Plus sind Wasserschäden durch Nicht-Leitungswasser mit eingeschlossen. Darüber hinaus sind unabhängig vom Hersteller die Steuertechnik für Heizung, Kühlung, Licht sowie Kommunikationstechnik, wie beispielsweise Gegensprechanlagen, versichert. Auch die gesamte Sicherheitstechnik mit Alarmanlagen, Videokameras oder Bewegungsmeldern ist inkludiert. </p><p>„Techno-Plus leistet, wenn der Home-Server im Keller durch Hochwasser leidet, ein Familienmitglied die Technik falsch bedient und daraus ein Sachschaden entsteht oder der Heimwerker versehentlich die Kabel in der Wand anbohrt und beschädigt. Damit bieten wir einen Allgefahren-Schutz für technikaffine Kunden“, erklärt Benedikt Kreuzberg, Leiter Underwriting Engineering Lines SME bei der Zurich Gruppe Deutschland. (ad)</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/7DB8F10A-3B35-4643-B2ED-7CC1D6A35C5A"></div>

 

Haftpflicht: Viele Leistungen gibt es für wenig Aufpreis

Tarifmerkmale wie Schutz im Ehrenamt, Ausfalldeckung oder Absicherung bei Schlüsselverlust machen den Jahresbeitrag einer Familienhaftpflicht im Schnitt kaum teurer. Dies zeigt eine Auswertung von Check24. Mietsachschäden etwa sind sogar in allen von Check24 analysierten Basistarifen enthalten.

<p>Viele weitere Leistungen in der Privathaftpflichtversicherung (PHV) wie Schutz im Ehrenamt, Ausfalldeckung oder Absicherung bei privatem Schlüsselverlust verursachen in der Familienpolice im Schnitt nur geringe Mehrkosten pro Jahr. Dies hat eine Auswertung des Vergleichsportals Check24 ergeben. So sei die Versicherung von Mietsachschäden sogar ohne Aufpreis in allen untersuchten Basistarifen enthalten. Entscheiden sich Versicherte für einen Selbstbehalt in ihrer Privathaftpflicht, verringert dies den Jahresbeitrag Check24 zufolge im Schnitt kaum. </p><p>Laut Haftpflichttarifvergleich von Check24 zahlt eine Familie mit Kind für einen Haftpflichtbasistarif durchschnittlich 71 Euro pro Jahr. Dieser Basispreis ergibt sich aus dem Schnitt des günstigsten PHV-Tarifs je Versicherer bei 5 Mio. Euro Deckungssumme ohne Selbstbeteiligung (kein öffentlicher Dienst, Werte auf volle Euro gerundet). Der Schutz im Ehrenamt verteuert den Jahresbeitrag im Schnitt um 3 Euro, die Absicherung von privaten Schlüsseln um 4 Euro, eine Ausfalldeckung durchschnittlich ebenfalls um 4 Euro. Bei der Ausfalldeckung gilt: Fügt ein Dritter dem Versicherten einen Schaden zu und kann für diesen finanziell nicht aufkommen, greift die Ausfalldeckung der eigenen Haftpflichtversicherung. (tk)</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/DBBC34B7-F737-4156-BDD1-F1A6DC0D5866"></div>

 

prokundo erweitert Leistungen in der PHV

Die prokundo GmbH hat den Leistungsumfang ihrer Privathaftpflicht ausgebaut. So sind nun zum Beispiel Schäden am gemieteten Wohnungsinventar vollständig versichert und der Betrieb von Drohnen ist mit eingeschlossen. Mit einem Zusatzbaustein gilt der Verzicht auf sämtliche Selbstbeteiligungen.

<p>Die Privathaftpflichtversicherung (PHV) der prokundo GmbH, eines Unternehmens der VOLKSWOHL BUND Versicherungen, gibt es in den Tarifvarianten „Klassik“, „Kompakt“ und „Komplett“. Der „Komplett“-Tarif leistet bis zur Versicherungssumme von 50 Mio. Euro. Hier sind jetzt auch Schäden am gemieteten Wohnungsinventar vollständig versichert, sogar an Elektro- und Gasgeräten oder an der Heizungsanlage. „Kompakt“- und „Komplett“-Tarif schließen auch den Betrieb von Drohnen ein. </p><h5>Plus-Baustein in der „Komplett“-Variante</h5><p>Außerdem enthält die prokundo-PHV nun einen Plus-Baustein, mit dem sich der „Komplett“-Tarif noch erweitern lässt: Damit werden unter anderem Schäden zum Neuwert erstattet und es gilt der Verzicht auf sämtliche Selbstbeteiligungen, unter anderem bei Falschbetankung oder Be- und Entladeschäden. </p><h5>Sofort-Sicher-Deckung und tägliches Kündigungsrecht</h5><p>Wer in die neue prokundo-PHV wechselt, profitiert in allen drei Tarifvarianten von der kostenlosen Sofort-Sicher-Deckung: Egal, wie lang die Kündigungsfrist der alten PHV ist, hat der Kunde vom ersten Tag an Anspruch auf alle Mehrleistungen seiner neuen prokundo-PHV, ohne bis dahin einen Beitrag gezahlt zu haben. Außerdem besteht ein tägliches Kündigungsrecht nach Ende der Vertragslaufzeit und taggenaue Beitragserstattung. Die neue prokundo-PHV gibt es ab 47,60 Euro Bruttojahresbeitrag. (ad)</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/E3E3F1F2-D26B-4D74-A9E5-5A78CA7A13BA"></div>

 

GDV: 2017 gutes Jahr für die Schaden- und Unfallversicherer

Die Schaden- und Unfallversicherer erzielten im vergangenen Jahr schwarze Zahlen, die Beitragseinnahmen stiegen um fast 3%. 2017 war ein unterdurchschnittliches Naturgefahrenjahr. Für die Wohngebäudeversicherung erwartet der GDV daher eine schwarze Null.

<p>Wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) e. V. auf seiner Jahrespressekonferenz mitgeteilt hat, erzielten die Schaden- und Unfallversicherer in 2017 schwarze Zahlen und verbuchten somit erneut ein gutes Jahr. Der GDV geht von Beitragseinnahmen in Höhe von 68,2 Mrd. Euro aus, was einem Plus von 2,9% entspricht, wie auch schon im Jahr 2016. Die ausgezahlten Leistungen stiegen laut Hochrechnung um 3,2% auf 51 Mrd. Euro. Bei der Schaden-Kosten-Quote (Combined Ratio) für 2017 erwartet der GDV 95%. „Die Schaden- und Unfallversicherung hat einen klaren Wachstumskurs verzeichnet, den wir 2018 fortsetzen wollen“, betonte der GDV-Präsident Dr. Wolfgang Weiler. </p><h5>Unterdurchschnittliches Naturgefahrenjahr</h5><p>Zum positiven Ergebnis hat auch die Tatsache beigetragen, dass 2017 ein leicht unterdurchschnittliches Naturgefahrenjahr war. Neben mittelgroßen Herbststürmen in Norddeutschland habe es nur wenige, regional begrenzte Starkregenereignisse gegeben. Dieser Umstand bescherte laut GDV der Wohngebäudeversicherung voraussichtlich eine schwarze Null. Doch Weiler machte klar: „Das nächste Hochwasser kommt bestimmt.“ Die Winterstürme Burglind und Friederike hätten gezeigt, dass 2017 nur eine Atempause gewesen sei.</p><h5>Noch stärker für Naturgefahrenschutz sensibilisieren</h5><p>Viele Menschen wüssten nicht, dass ihnen der wichtige Zusatzbaustein der erweiterten Naturgefahrenversicherung in ihrer bestehenden Versicherung fehlen würde, wie Weiler betonte. Der GDV werde in den kommenden Monaten noch stärker für das Risiko und diese Versicherungslücke sensibilisieren. Denn fast alle Gebäudebesitzer könnten sich problemlos und günstig versichern, so Weiler weiter.</p><h5>Höhere Leistungen in der Kfz-Versicherung </h5><p>In der Kfz-Versicherung nahmen die Beitragseinnahmen um rund 4% zu, ebenso wie die Leistungen, die sich um rund 4% auf 23,6 Mrd. Euro erhöhten. Dies ist unter anderem auf den Preisanstieg bei den Ersatzteilen zurückzuführen, wo die Teuerungsrate deutlich oberhalb der Inflation liegt. Dennoch rechnet der GDV in der Kfz-Sparte mit einem leichten versicherungstechnischen Gewinn von voraussichtlich 400 Mio. Euro. Wie Norbert Rollinger klarstellte, sei bei der Kfz-Versicherung der mit Blick auf das autonome Fahren seit Jahren prognostizierte „schleichende Tod“ noch nicht spürbar. (tk)</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/EA81357B-0C05-46E8-BF33-93B0AD6B6A23"></div>

 

Drohnen: Ab 1. Oktober gelten schärfere Regeln

Drohnen unterliegen ab 01.10.2017 geänderten rechtlichen Bestimmungen, und zwar unabhängig davon, ob sie privat oder gewerblich genutzt werden. Die neuen Regeln orientieren sich am Gewicht der Drohne. Einen Überblick der Neuerungen, die auch den Überflug von Wohngrundstücken betreffen, bietet die ARAG.

<p>Seit April 2017 sind für Drohnen geänderte rechtliche Bestimmungen in Kraft, die sich zum 01.10.2017 noch einmal verschärfen. Bis zu einem Gewicht von 5 kg war für die Nutzung von privaten Drohnen bislang keine Erlaubnis notwendig, während gewerbliche Nutzer von Drohnen unabhängig von deren Gewicht eine Betriebserlaubnis vorweisen mussten. Nun gelten einheitliche Regelungen, die vom Gewicht der Drohne abhängen - egal, ob sie privat oder gewerblich genutzt wird. Die ARAG Allgemeine Versicherungs-AG zeigt im Überblick, was sich ändert:</p><h5>Kennzeichnungspflicht für Drohnen ab 0,25 kg</h5><p>Wiegt die Drohne mehr als 0,25 kg, unterliegt sich einer Kennzeichnungspflicht, sie muss also mit einer Plakette mit Name und Anschrift des Eigentümers versehen sein. Eine solche Plakette gibt es zum Beispiel in Fachgeschäften für Beschriftungen oder im Internet, alternativ genügt auch ein Aluminiumaufkleber aus dem Schreibwarenhandel. Plakette oder Aufkleber müssen feuerfest und dauerhaft am Gerät angebracht sein.</p><h5>Drohnenführerschein ab 2 kg</h5><p>Ist die Drohne schwerer als 2 kg, benötigt der Besitzer zusätzlich einen Kenntnisnachweis, den „Drohnenführerschein“, falls er nicht eine gültige Pilotenlizenz besitzt. Den stellen Einrichtungen aus, die das Luftfahrt-Bundesamt dazu akkreditiert hat. Das Mindestalter für die Prüfung ist 16 Jahre. </p><h5>Aufstiegserlaubnis für Drohnen ab 5 kg oder Nachtflug</h5><p>Ab einem Startgewicht der Drohne von 5 kg oder wenn sie nachts betreiben wird, brauchen Piloten für die Fluggeräte eine Aufstiegserlaubnis. Diese muss bei der zuständigen Landesluftfahrtbehörde beantragt werden. Wer seine Drohne ausschließlich auf Modellflugplätzen aufsteigen lässt, benötigt auch weiterhin keinen Kenntnisnachweis oder eine Erlaubnis. Hier genügt die Kennzeichnung des Fluggeräts mit Namen und Adresse. </p><h5>Flugverbotszonen ausgeweitet</h5><p>Die neuen Regeln weiten die Flugverbotszonen noch einmal deutlich ausgeweitet. So ist der Betrieb in An- und Abflugbereichen von Flugplätzen, über Bundesfernstraßen, Bundeswasserstraßen und Bahnanlagen verboten. Außerdem liegt erstmals eine klare Regelung in Bezug auf Wohngrundstücke vor. Übersteigt die Startmasse der Drohne 0,25 kg oder kann die Drohne optische, akustische oder Funksignale übertragen oder aufzeichnen, ist der Überflug verboten, außer es liegt eine Einwilligung des Eigentümers vor.</p><p>Generell gilt: Für alle Schäden, die bei einem Flug verursacht werden, haftet der Drohnenpilot. (tk)</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/CB545BC4-96CA-4D69-BD75-0EABF12AA928"></div>