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Private Haftpflicht

Wann tritt eine Forderungsausfallversicherung ein?

Wann eine Forderungsausfallversicherung eintritt, wird an einem Urteil des Landgerichts Coburg deutlich. Hier konnte ein Mann, dessen Wohnmobil zerstört worden war, vom Schädiger kein Geld bekommen.

Forderungsausfallversicherungen sind häufig im Rahmen der Privathaftpflicht mitversichert. In einem Fall, der vor dem Landgericht Coburg verhandelt wurde, wird deutlich unter welchen Bedingungen diese eintritt.

Stationäres Wohnmobil abgebrannt – Verursacher ist pleite

Im konkreten Fall konnte der Kläger einen in einem Versäumnisurteil zu seinen Gunsten festgelegten Geldbetrag aus der Zerstörung seines “Mobilheims” nicht vollstrecken. Der Mann war Eigentümer eines fahrunfähig gemachten und stationär aufgebauten Wohnmobils auf einem Campingplatz. Weil der Nachbar mit einer Gasflasche hantierte, war die Unterkunft des Klägers bei einem Brand völlig zerstört worden. Gegen den Verursacher des Brandes hatte der Kläger ein Versäumnisurteil erlangt. Bei dem Wohnmobilnachbar war aber kein Geld zu holen. Daraufhin verlangte der Kläger das Geld von seiner Privathaftpflichtversicherung. Dort war unter gewissen Voraussetzungen auch das Risiko des Forderungsausfalls mitversichert.

Versicherung sieht Voraussetzungen für Forderungsausfall nicht erfüllt

Die beklagte Versicherung sah die Voraussetzungen für ihre Eintrittspflicht nicht gegeben und lehnte eine Zahlung ab. Sie berief sich darauf, dass für transportable Mobilheime schon kein Versicherungsschutz bestand. Außerdem stamme das gegen den Brandverursacher erwirkte Versäumnisurteil nicht aus einem “streitigen Verfahren” oder gerichtlichen Vergleich, wie es die Versicherungsbedingungen vorsahen. Auch sei die Voraussetzung der fehlgeschlagenen Zwangsvollstreckung gegen den Brandverursacher nicht erfüllt. Die Versicherung meinte weiter, dass die Höhe des Schadens gar nicht feststehe.

Ausschlaggebend ist das Verhalten des Schädigers

Das Landgericht Coburg verurteilte die Versicherung zur Zahlung. Ausgangspunkt war dabei die Überlegung, dass bei der Forderungsausfallversicherung der Versicherungsnehmer so zu stellen ist, als wäre der Schädiger selbst versichert. Es kommt also darauf an, ob dessen schädigendes Verhalten vom Versicherungsschutz erfasst wäre.

Stationäres Wohnmobil entspricht Wochenendhaus

Diese Voraussetzung bejahte das Landgericht für das Mobilheim des Klägers. Weil es soweit umgebaut worden war, dass es nicht mehr fortbewegt werden konnte, sei es eher als versichertes Wochenendhaus anzusehen und nicht als transportables Mobilheim. Letzteres wäre in der Tat nicht versichert gewesen.

Versäumnisurteil reicht aus

Das Gericht kam weiter zu dem Ergebnis, dass die Versicherungsbedingungen bei der Frage, was unter einem “streitigen Verfahren” zu verstehen ist, nicht ganz eindeutig formuliert waren. Ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer durfte die Klauseln nämlich so verstehen, dass auch ein Versäumnisurteil ausreicht. Im Hinblick auf die vom Schädiger erst kurze Zeit zuvor abgegebene Vermögensauskunft (“Offenbarungseid”) war der Kläger auch nicht zu weiteren aussichtslosen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gezwungen.

Das Gericht stellte auch klar, dass der Versicherer an die im Versäumnisurteil festgestellte Schadenshöhe gebunden ist. Der Kläger muss lediglich die vereinbarte Selbstbeteiligung zahlen und seine Ansprüche aus dem Versäumnisurteil auf den Versicherer übertragen. Dieser kann in Zukunft nun selbst versuchen, das Geld vom Brandverursacher wieder zu bekommen. (tos)

LG Coburg, Urteil vom 21.09.2018; Az.: 22 O 133/18

Bild: © Jürgen Fälchle – stock.adobe.com

 

HDI bringt PHV im Drei-Linien-Modell

Das neue Privathaftpflicht-Konzept, das die HDI auf den Markt gebracht hat, bietet in den Varianten „Basis“, „Komfort“ und „Premium“ umfassenden Schutz. Eingeschlossen sind zum Beispiel die Hobbynutzung leichter eigener Drohnen oder die Absicherung von Schäden aus Falschbetankung fremder Kfz.

Die HDI Versicherung AG geht mit einer neuen Privat-Haftpflichtversicherung im Drei-Linien-Modell an den Start. Je nach Risiko- und Preisbewusstsein bietet das Konzept umfassenden Schutz für alle Kundenbedürfnisse. Bei einer Versicherungssumme von bis zu 10 Mio. Euro sind bereits im Tarif „Basis“ sowohl die Hobbynutzung von leichten eigenen Drohnen als auch der Verlust fremder privater Schlüssel (auch Codekarten, Fernbedienungen, Transponder) inbegriffen. Zudem besteht uneingeschränkter Schutz auch für Schäden aus Gefälligkeitshandlungen. In der Variante „Komfort“ wird der Leistungsumfang um einen Forderungsausfallschutz oder auch Personenschäden der mitversicherten Personen untereinander erweitert. Geleistet wird hier bis zu einer Versicherungssumme von 20 Mio. Euro. Die „Premium“-Linie mit einer Versicherungssumme von bis zu 50 Mio. Euro beinhaltet eben diversen erhöhten Entschädigungsgrenzen etwa Absicherung von Schäden aus einer Falschbetankung fremder Kfz, Schäden an geliehenen und gemieteten Sachen und nahezu sämtliche privaten und beruflichen Schlüsselverlustrisiken – auch für Miet- oder Dienstwagen.

Mitversicherung von Angehörigen im gemeinsamen Haushalt

Abgerundet wird der Versicherungsschutz durch die Mitversicherung von Angehörigen im gemeinsamen Haushalt, der alle Personen bis zum dritten Verwandtschaftsgrad einbezieht. Eltern, die in Pflege- oder Senioreneinrichtungen leben, gehören ebenfalls zum Kreis der Mitversicherten, selbst wenn sie vorher nicht im Haushalt des Versicherungsnehmers lebten und sogar bei Single-Verträgen. (ad)

 

SIGNAL IDUNA: Neue Produktgeneration in Sach und Haftpflicht

In der Sach- und Haftpflichtversicherung hat die SIGNAL IDUNA Gruppe nun eine neue Produktgeneration gestartet. Haftpflicht- Hausrat- und Wohngebäudeversicherung sind jeweils in den Varianten „Pur“, „Basis“ und „Premium“ erhältlich und durch viele optionale Zusatzbausteine individuell erweiterbar.

Die SIGNAL IDUNA Gruppe hat eine neue Produktgeneration in der Sach- und Haftpflichtversicherung herausgebracht. Mit optionalen Zusatzbausteinen kann der Versicherungsschutz bedarfsgemäß komplettiert werden.

In der Haftpflichtversicherung, die in den Produktlinien „Premium“, „Basis“ und „Pur“ erhältlich ist, beträgt die Deckungssumme in der Spitze 75 Mio. Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Dazu sind in allen Produktlinien auch Schäden durch deliktunfähige Personen mitversichert: in „Premium“ bis zu 1 Mio. Euro bei Sach- und 75 Mio. Euro bei Personenschäden. Dabei sind auch Drohnen bis zu einem Fluggewicht von 5 kg im Versicherungsschutz eingeschlossen, und zwar bis zur Deckungssumme.

Haftpflicht-Zusatzbausteine „Tiere“, „Auto“ und „Dienst-/Amtshaftpflicht“

Außerdem enthalten ist die Neuwertentschädigung: Der Versicherte kann entscheiden, ob der Geschädigte den Zeitwert erstattet oder einen Entschädigung in Höhe des Neuwerts bekommt. Dies gilt für Sachen, die nicht älter sind als ein Jahr und im Wert unter 5.000 Euro liegen. Der Versicherungsschutz lässt sich durch die Zusatzbausteine „Tiere“, „Auto“ und „Dienst-/Amtshaftpflicht“ ergänzen. Wer aus seiner Haftpflichtversicherung in die Produktlinie „Premium“ der SIGNAL IDUNA wechselt, profitiert von der Vorversicherergarantie. Alle Leistungen aus dem bisherigen Vertrag sind automatisch mitversichert.

Hausrat: Verzicht auf Wertermittlung

Die Hausratversicherung bietet in den erhältlichen Varianten „Premium“, „Basis“ und „Pur“ Versicherungsschutz in fast unbegrenzter Höhe. Die SIGNAL IDUNA verzichtet auf Wertermittlung. Es reicht, die korrekte Quadratmeterzahl des versicherten Wohnraums mitzuteilen, um den gesamten Hausrat mit seinem Wiederbeschaffungswert ohne Höchstentschädigungsgrenzen zu versichern. Die Variante „Premium“ enthält zudem ein Diebstahlpaket, über das auch Taschen- und Trickdiebstahl versichert ist.

Als Zusatzbaustein gibt es beispielsweise „Fahrrad“, mit dem sich Drahtesel in 1.000-Euro-Schritten bis zu einer Summe von 10.000 Euro („Premium“) bedarfsgerecht absichern lassen. Der modernen vernetzten Welt trägt der Allgefahren-Baustein „Smart Home“ Rechnung. Hierüber sind alle vernetzten, internetfähigen und im Smart Home eingebundenen Geräte abgesichert, die nicht fest mit dem Gebäude verbunden sind. Weitere Bausteine sind „Elementar“, „Unterwegs“ und „Haushaltsglas“.

Wohngebäude-Tarif finanziert Hotelaufenthalt bei Unbewohnbarkeit der eigenen vier Wände

Ebenfalls unbegrenzt versichert ist das eigene Heim über die Tarifvarianten „Premium“ und „Basis“ in der Wohngebäudeversicherung. Ist die Immobilie aufgrund eines versicherten Schadens unbewohnbar, leistet die Wohngebäudeversicherung für einen eventuell nötigen Hotelaufenthalt: in der Variante Premium für 365 Tage bis zu einer Höhe von 500 Euro pro Tag. Der analog zur Hausratversicherung hinzuversicherbare Zusatzbaustein „Smart Home“ bietet Versicherungsschutz für moderne Haus- und Umwelttechnik. Dieser umfasst beispielsweise Photovoltaik- und Solarthermieanlagen, aber auch steuerbare Jalousien und Beschattungen, Licht- und Heizungsanlagen. Weitere optionale Zusatzbausteine sind „Elementar“, „Ableitungsrohre“ und „Wohngebäudeglas“. (ad)

 

Haftpflicht: Bei welchen Versicherern fühlen sich Kunden gut aufgehoben?

Wie es um die Fairness der Privathaftpflichtversicherer aus Sicht der Kunden bestellt ist, zeigt eine Studie der Analysegesellschaft ServiceValue. So punkten die Anbieter bei den Versicherten vor allem im Bereich „Fairer Kundenservice“. Zwölf der 37 Versicherer erhielten die Bewertung „Sehr gut“.

Sie gehört zu den wichtigsten Policen und außerdem zu den günstigsten Produkten der Assekuranz: die Privathaftpflichtversicherung (PHV). Bei welchen Versicherern sich die Kunden gut aufgehoben fühlen, hat ServiceValue in Zusammenarbeit mit Focus-Money beleuchtet. Für die Untersuchung wurden 3.600 Kundenurteile zu 37 bundesweiten PHV-Anbietern eingeholt. Die Teilnehmer konnte bis zu zwei Versicherer bewerten, bei denen sie in den vergangenen zwölf Monaten Kunden waren. Erfasst wurden 28 Service- und Leistungsmerkmale aus den Kategorien „Faire Tarifleistung“, „Faire Kundenberatung“, „Fairer Kundenservice“, „Faire Kundenkommunikation“ und „Faires Preis-Leistungs-Verhältnis“.

Fairer Kundenservice überzeugt

Wie sich an den Ergebnissen ablesen lässt, konnten die Versicherer bei ihren Kunden vor allem in der Kategorie „Fairer Kundenservice“ punkten. Hier kamen beispielsweise die Reaktion bei Problemen oder auf Anfragen (Zeit und Qualität), die Erreichbarkeit von Mitarbeitern oder auch die Kulanz zum Tragen. Laut ServiceValue zeigt sich eine höhere Leistungsdichte und die Wettbewerber sind noch enger zusammengerückt. Anders dagegen das Bild im Bereich „Faire Kundenkommunikation“. Hier habe die Branche im Vergleich zum Vorjahr zwar deutlich zugelegt, dies gilt aber vor allem für die überdurchschnittlich platzierten Anbieter.

Kunden honorieren Fachkompetenz

Besonders viel Lob gab der Studie zufolge erneut für die hohe Fachkompetenz der Mitarbeiter. Zudem erzielten die Auskunftsbereitschaft und die Verbindlichkeit der Aussagen hohe Zufriedenheitswerte bei den Kunden.

Die Versicherer mit Bestnoten

Zwölf der insgesamt 37 bewerteten PHV-Anbieter schnitten mit „sehr gut“ ab: AachenMünchener, Allianz, CosmosDirekt, die Continentale, die Haftpflichtkasse, HUK24, HUK-COBURG, LVM, Provinzial Rheinland, Württembergische, WWK und Zurich. (tk)

 

Gothaer sichert Jäger und Jagdhund ab

Da Bewegungsjagden auf Wildschweine zur Notwendigkeit geworden sind, hat die Gothaer eine neue Bewegungsjagdversicherung auf den Markt gebracht. Hundeführer können sich damit gegen eventuelle Tierarztkosten oder Kosten im Todesfall ihrer Hunde absichern. Das Produkt ist in zwei Varianten wählbar.

Durch milde Winter, ein großes Nahrungsangebot und das Fehlen natürlicher Feinde ist der Bestand an Wildschweinen hierzulande in den vergangenen Jahren enorm angestiegen. Die Tiere dringen bisweilen sogar in Städte und Dörfer vor und verursachen schwere Schäden in der Landwirtschaft. Bewegungsjagden auf Wildschweine sind daher eine Notwendigkeit geworden. Bei diesen Jagden ist eine gute Absicherung der Hundeführer und ihrer Hunde wichtig. Die neue Gothaer Bewegungsjagdversicherung sichert daher Hundeführer gegen eventuelle Tierarztkosten oder Kosten im Todesfall ihrer Lieblinge ab. Zudem sind in dem Produkt auch neue Leistungen wie ein mögliches Abhandenkommen des Hundes, die aujeszkysche Krankheit (Pseudowut) oder Schäden durch Wolfsangriffe auf den Hund abgesichert.

Zwei verschiedene Varianten wählbar

Darüber hinaus können Jagdleiter beim Abschluss der Versicherung künftig zwischen zwei Optionen wählen – je nachdem, ob sie verstärkt Tierarztkosten oder den Todesfall absichern wollen. Variante A übernimmt Tierarztkosten in Höhe von bis zu 1.500 Euro und leistet 750 Euro im Todesfall, Variante B deckt Tierarztkosten von bis zu 750 Euro ab und zahlt 1.500 Euro beim Tod des Hundes. Der Versicherungsbeitrag wird – abgesehen von einem Mindestbeitrag – individuell nach Anzahl der eingesetzten Hunden berechnet. (ad)

 

Neuer degenia-Versicherungstarif für private Drohnenpiloten

Für das neue Konzept „Kopter-Profi T18“ haben sich degenia, Kopter-Profi GmbH und Condor zusammengetan. Der Tarif richtet sich an private Drohnenpiloten und umfasst eine vollwertige Familienhaftpflicht mit integrierter vollwertiger Absicherung einer Drohnen-Haftpflicht bei einer Deckungssumme von 20 Mio. Euro ohne Selbstbeteiligung.

Mit „Kopter-Profi T18“ ist im Juli ein neuer Versicherungstarif für private Drohnenpiloten auf den Markt gekommen. Er umfasst eine vollwertige Familienhaftpflicht mit integrierter vollwertiger Absicherung einer Drohnen-Haftpflicht bei einer Deckungssumme von 20 Mio. Euro ohne Selbstbeteiligung. Die inkludierte Versicherungsbestätigung deckt die gesetzliche Haftung des Drohnenhalters auf Basis der gesetzlichen Verpflichtungen ab.

Den Versicherungsschein der Privathaftpflicht sowie die gesetzeskonforme Versicherungsbestätigung in deutscher und englischer Sprache erhalten Kunden an Werktagen innerhalb von 24 Stunden nach Antragseingang per E-Mail. Mit einem Jahresbeitrag von 65,45 Euro für den Familientarif sollen auch die Drohnenpiloten erreicht werden, die bisher auf diesen notwendigen Schutz verzichtet haben. Die neue Drohnen-Privathaftpflicht degenia Kopter-Profi T18 kann auf mydegenia unter Rechner>Vergleichsrechner>Privathaftpflicht abgeschlossen werden.

Für die Realisierung des Projekts haben sich die degenia Versicherungsdienst AG, die Kopter-Profi GmbH als Spezialist und Nischenanbieter von Deckungskonzepten und zertifizierten Schulungsangeboten für Steuerer von Drohnen und die Condor Allgemeine Versicherungs-Aktiengesellschaft zusammengetan. (ad)

 

Diese Haftpflichtversicherer sind bei Maklern beliebt

Jeder sollte eine private Haftpflichtversicherung haben. Deshalb gehört sie unbedingt in das Beratungs- und Vermittlungsportfolio eines Versicherungsmaklers. Dabei sollen die Angebote der Versicherer leistungsstark und günstig sein und dem Makler das Handling leicht machen. Doch welche Anbieter erfüllen diese Anforderungen aus Maklersicht am besten?

In der privaten Haftpflichtversicherung gibt es viele gute Tarife am Markt. Das stellen Ratingagenturen regelmäßig fest. Zudem werden die Tarife stetig verbessert und Innovationen – Stichwort Drohnen – schnell aufgegriffen. Versicherungsmakler können demnach auf ein großes hochwertiges Produktangebot zurückgreifen, haben aber dennoch ganz klare Favoriten bei den PHV-Anbietern. Welche das sind, hat die noch druckfrische Studie „AssCompact AWARD – Privates Schaden-/Unfallgeschäft 2018“ über eine Maklerbefragung herausgefunden. Teilgenommen haben an der Online-Befragung 425 Versicherungsmakler und Mehrfachagenten.

Das meiste Geschäft geht an die VHV

Gemessen wird in der Studie zunächst, wie sich die Geschäftsanteile auf die Gesellschaften verteilen, die private Haftpflichtversicherungen anbieten. Anhand dieses sogenannten Share of Wallet (SoW) wird dann ein Ranking erstellt. An der Spitze des aktuellen Rankings befindet sich die VHV, die im Vergleich zur Vorjahresstudie die Haftpflichtkasse auf Platz 2 verweist. Als Sieger hat die VHV einen SoW-Anteil von 25,1%, die Haftpflichtkasse einen Anteil von 23,9%. Damit liegen die beiden Gesellschaften sehr weit vor allen anderen Versicherern, auch vor dem Drittplatzierten, der AXA. Der Abstand der nachfolgenden Platzierten verringert sich eher in kleineren gleichmäßigeren Schritten. So finden sich auf den Plätzen 4 bis 10 InterRisk, Basler, Rhion, Adcuri, Helvetia, Konzept & Marketing und HDI.

Diese privaten Haftpflichtversicherer sind bei Maklern beliebt

 

Spannend ist dabei, dass sich die befragten Versicherungsmakler vorstellen können, künftig öfter mit der Waldenburger, die sich bisher nicht auf den vorderen Plätzen positionieren konnte, zusammenzuarbeiten. Auch die Basler scheint im Trend zu liegen. Bereits im aktuellen Ranking hat der Versicherer einen Sprung nach vorne gemacht und wird in der Studie hinter der Waldenburger als der Versicherer genannt, mit dem ungebundenen Vermittler künftig die Zusammenarbeit intensivieren wollen.

Nur Nuancen bei der Zufriedenheitsauswertung

Neben dem quantitativen Rating erfolgt in der Studie auch eine qualitative Bewertung der privaten Haftpflichtversicherer, die auf 13 Leistungskriterien basiert. Daraus lässt sich ermitteln, mit welchen Produktgebern die befragten ungebundenen Vermittler am zufriedensten sind. Generell lässt sich sagen, dass aus Maklersicht die Tarifpolitik, das Schadenmanagement bzw. die Schadenregulierung sowie die Abwicklung im Neugeschäft als besonders relevant eingestuft werden.

Den höchsten Zufriedenheitswert erreicht die Haftpflichtkasse vor Rhion sowie Konzept & Marketing und VHV. Allerdings liegen die Versicherer, was die Zufriedenheit angeht, insgesamt eng beieinander.

Interessant ist an dieser Stelle, dass etwa die AIG, die in der Gesamtwertung nicht zu den Top-Favoriten gehört, in Einzelkriterien hervorragende Werte erreicht. Das betrifft etwa die Tarifpolitik und das Preis-Leistungs-Verhältnis. Allerdings erhält die AIG in den Kriterien Image und persönliche Vertriebsunterstützung niedrigere Bewertungen. Die Haftpflichtkasse, die insgesamt zu den Favoriten zählt, siegt etwa bei der Schadenregulierung, der Abwicklung des Neugeschäfts und der Abwicklung der Courtage. Die VHV, die laut Studie in den letzten Monaten das meiste Geschäft von Maklerseite erhalten hat, bietet den besten Angebotsrechner.

Und wen empfehlen die befragten Vermittler?

Hohe Aussagekraft zur Performance der Produktanbieter hat auch regelmäßig der Net-Promoter-Score (NPS), der generell zur Empfehlungsbewertung herangezogen wird. Er gibt den Empfehlungswert eines Anbieters abzüglich der Abratungen wieder.

Die höchsten NPS-Werte haben 2018 in der vorliegenden Studie im Bereich der privaten Haftpflichtversicherungen die Anbieter die Haftpflichtkasse, NV-Versicherung und InterRisk. (bh)

Über die Studie

An der Studie „AssCompact AWARD – Privates Schaden-/Unfallgeschäft 2018“ haben 425 Makler und Mehrfachagenten teilgenommen. Die Stichprobe stellt dabei ein gutes Abbild des ungebundenen Vermittlermarktes dar. Die Befragung fand online im Mai und Juni 2018 statt. Neben privater Haftpflicht wurden auch die Sparten Hausrat, Wohngebäude, und Unfall untersucht. Die Studie kann hier gegen Entgelt bestellt werden.

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Das sind die Hoffnungsträger in der Schaden- und Unfallversicherung

Eine stabilisierende Wirkung für die Konzerngesellschaften, besonders vor dem Hintergrund der unsicheren Rahmenbedingungen in der Lebens- und Krankenversicherung, attestiert Assekurata den Schaden- und Unfallversicherern. Im Marktausblick erwähnt die Rating-Agentur auch, welche Sparten sie für besonders zukunftsträchtig hält.

Die deutschen Schaden- und Unfallversicherer verzeichneten auch im Jahr 2017 einen Wachstumskurs und zeigten sich ertragsstark. Die Assekuranz Rating-Agentur Assekurata, die in ihrem Marktausblick zur Versicherungswirtschaft 2018/2019 auch die Situation und Stimmung in den Kompositsparten näher betrachtet hat, führt das gute Ergebnis einerseits auf den unterdurchschnittlichen Naturgefahrenverlauf zurück. Andererseits fallen auch ein stabiler versicherungstechnischer Gewinn und Solvency-II-Quoten von durchschnittlich mehr als 260% positiv ins Gewicht.

Assekurata weist zugleich darauf hin, dass die Schaden- und Unfallversicherungssparte vor dem Hintergrund der angespannten und unsicheren Rahmenbedingungen in der Lebens- und Krankenversicherung für die Stabilisierung von Konzerngesellschaften mitunter von großer Bedeutung sei. Diese Bedeutung werde in Zukunft noch weiter zunehmen. Sofern massive wetterbedingte Katastrophen ausbleiben, erwartet die Rating-Agentur auch 2018 eine insgesamt stabile Ertragslage.

In einer Tabelle, in der Assekurata Ertrag und Wachstum in Kombination betrachtet, wobei die Schaden-Kosten-Quote (Combined Ratio, kurz CR) als branchengängige Ertragskennzahl in Relation zur Zuwachsrate nach Verträgen gesetzt wird (siehe unten), fällt auf, dass die meisten Schaden- und Unfallversicherungszweige im Feld der „vitalen Ertragsträger“ liegen. Das heißt, sie weisen eine CR unter 100% auf und können zugleich einen positiven Bestandszuwachs an Verträgen verzeichnen.

Das sind die Hoffnungsträger in der Schaden- und Unfallversicherung

Besonders profiliert sich hier die Hausratversicherung als sehr stabiler Ertragslieferant, gefolgt von der Unfall- und der Haftpflichtversicherung, wobei letztere im zurückliegenden Geschäftsjahr auch deutlich angewachsen ist.

Kfz: Vielschichtiger Wettbewerb bei den Telematiktarifen

Zum Wachstum der Branche hat aber auch die Kfz-Versicherung beigetragen, viele Versicherer konnten sowohl in Kfz-Haftpflicht als auch in Kasko Beitragsanpassungen durchsetzen, und letztlich ihre versicherungstechnische Ertragslage stabilisieren. Dies könnte einzelne Wettbewerber laut Assekurata wieder zu einer offensiveren Preisstrategie animieren. Eine spürbare Dynamik konstatiert Assekurata in der Kfz-Versicherung auch beim Thema Telematik (Stichwort „Pay as you drive“-Tarife). Hier gebe es eine steigende Nachfrage, allerdings auch vielschichtigen Wettbewerb: Versicherer greifen zur Datenermittlung bislang auf verschiedene andere Methoden wie Boxen, Zigarettenanzünderstecker oder Smartphone-Apps zurück. Die Datenhoheit der im Rahmen des E-Call-Systems bereits in den Fahrzeugen verbauten Sensoren liegt aber bei den Fahrzeugherstellern, die dadurch zunehmend auch die Schnittstelle zum Versicherungskunden besetzen.

Wachstumshoffnung Cyberversicherung

Als langfristige Wachstumshoffnung für die deutschen Schaden-/Unfallversicherer bezeichnet Assekurata in ihrem Marktausblick die Sparte der Cyberversicherung: In den vergangenen Monaten haben viele Marktteilnehmer Versicherungskonzepte in diesem Bereich lanciert. Unter anderem aufgrund der verschärften Meldepflichten von Cyberattacken im Rahmen der DSGVO sieht Assekurata hier enormes Wachstumspotenzial.

Gewerbeversicherung als zusätzliche Ertragsquelle

Darüber hinaus erwartet die Assekuranz Rating-Agentur, dass bei der Suche nach Ertragsquellen das Segment der Gewerbeversicherung stärker ins Visier der Anbieter rücken wird und verweist in diesem Zusammenhang auf neue Produktstrategien wie beispielsweise Versicherungsschutz nach dem Baukastenprinzip, bei dem obligatorische und freiwillige Module so zusammengestellt werden können, dass der Schutz speziell auf die jeweilige Branche angepasst werden kann. „Wir gehen davon aus, dass das Innovationsstreben der Versicherer im Gewerbegeschäft in den kommenden Jahren anhält, wodurch sich zugleich der Wettbewerb über den Preis und die Bedingungsqualität intensivieren wird“, sagt Dennis Wittkamp, Senior-Analyst der Assekurata Assekuranz Rating-Agentur GmbH und Autor der Untersuchung.

Der Assekurata-Marktausblick zur Versicherungswirtschaft 2018/2019 kann hier bezogen werden.

Wer derzeit aus Maklersicht die besten Komposit-Anbieter sind, lesen Sie in den kommenden Tagen hier auf www.asscompact.de und in der AssCompact 08/2018, die Ende dieser Woche erscheint. (ad)

 

Warum sich Versicherungsbetrug nicht rentiert

Laut einer Umfrage sagen 5% der Deutschen, schon einmal ihre Versicherung betrogen zu haben. Besonders häufig wird bei Elektrogeräten geschwindelt. Kommt ein neues Smartphone-Modell heraus, gehen plötzlich besonders viele Handys kaputt. Dabei lohnt sich Versicherungsbetrug finanziell überhaupt nicht.

Gerade vor großen Sportereignissen wie einer Weltmeisterschaft passieren die kuriosesten Dinge in deutschen Wohnzimmern: TV-Geräte fallen von der Wand oder kippen beim Umstellen plötzlich aus der Hand. Versicherungssachbearbeiter und Sachverständige sind schon gewappnet, wenn bei beliebten Smartphones ein Nachfolgemodell auf den Markt kommt, denn dann lassen auf einmal besonders viele Menschen das Handy eines Freundes fallen. Solche Missgeschicke passieren wirklich, doch manchmal ist es schlicht (versuchter) Versicherungsbetrug, wie die Gothaer Versicherung unterstreicht. Einer Umfrage von Statista und YouGov zufolge sagen 5% der befragten Deutschen von sich, schon einmal Versicherungsbetrug begangen zu haben. Besonders häufig schwindeln Versicherte bei Unterhaltungs- und Haushaltselektronik und melden angebliche Schäden der Privathaftpflicht- oder der Hausratversicherung. Dabei sei den meisten Tätern nicht klar, dass sie eine hohe Strafe riskieren, finanziell aber gar keinen Vorteil haben würden, so die Gothaer.

Versicherungsbetrug lohnt sich nicht

Als typische Wunschvorstellung führt die Gothaer folgendes Beispiel an: Ein Freund schrottet das alte Smartphone – und schnell gibt es von der Versicherung Geld für das neue Modell. Doch das klappe so oder so nicht. Denn was eine private Haftpflichtversicherung zahlt, hängt von den gesetzlichen Vorschriften ab, die auch gelten, wenn man nicht versichert ist. Der Schadenersatz soll einen Geschädigten so stellen, als sei der Schaden nicht passiert. Die Versicherung prüft zuerst einmal, ob eine Reparatur möglich ist. Doch gerade bei Elektrogeräten ist die Reparatur meist teurer als das, was das Gerät zum Zeitpunkt des Schadens wert war, also als der Zeitwert. Ist dies der Fall, liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor, der zur Folge hat, dass der Versicherer eben nur jenen Zeitwert erstattet.

Daran orientiert sich der Zeitwert

Um den Zeitwert eines Smartphones zu ermitteln, sehen Schadensachbearbeiter beispielsweise bei Ebay nach, für welchen Preis ein gleich altes Smartphone gehandelt wird. Der Versicherungsbetrüger erhält von der Haftpflichtversicherung für sein kaputtes Smartphone also nicht mehr, als er ohnehin beim Verkauf seines gebrauchten Gerätes bekommen würde, macht die Gothaer deutlich. Hat man es mit einem sparsamen Schadensachbearbeiter zu tun, der den Zeitwert an der unteren Spanne ansetzt, bringt der getürkte Schaden unter Umständen sogar weniger als ein Verkauf bei Ebay oder über den Kleinanzeigenmarkt.

Hausrat deckt nur bestimmte Risiken

Die Hausratversicherung zahlt zwar den Neupreis von beschädigten Dignen, deckt aber üblicherweise nur die Risiken Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser und Vandalismus. Macht der Freund des Hauses das TV-Gerät kaputt, ist dies daher nicht versichert. Die Wohnung zu fluten für ein neues Smartphone-Modell wird auch von betrügerisch veranlagten Menschen als unverhältnismäßig betrachtet. Hinzu kommt, dass die Hausratversicherung anders als die Haftpflichtversicherung wegen grober Fahrlässigkeit Leistungen ganz oder teilweise verweigern kann. Selbst wenn der Betrug nicht auffliegt, geht der Anspruchsteller voraussichtlich leer aus, hat aber einen defekten Fernseher oder ein zerstörtes Smartphone.

Wenn der Betrug auffliegt

Entdeckt der Versicherer den Betrugsversuch, kündigt er den Vertrag. Einen neuen Vertrag bei einer anderen Gesellschaft zu bekommen, ist für Versicherte dann praktisch unmöglich, so die Gothaer. Geht der Fall an die Staatsanwaltschaft, droht eine Anklage und Verurteilung wegen Betruges. Auf Betrug steht eine Höchststrafe von regelmäßig fünf Jahren Haft, in schweren Fällen können bis zu zehn Jahre verhängt werden. (tk)

 

Flieg, Drohne, flieg: Was Piloten beachten sollten

Drohnen erfreuen sich wachsender Beliebtheit. Doch oftmals wird nicht bedacht, dass für Drohnen und Multicopter eine Versicherungspflicht besteht. Es drohen Bußgelder von bis zu 50.000 Euro. Was Drohnenpiloten für einen sicheren Flug außerdem beachten sollten, erklärt ein Experte der Zurich Versicherung.

Die Fangemeinde von Drohnen wird größer, doch vielfach bleibt die Versicherungspflicht für Drohnen und Multicopter unbeachtet. Denn egal, ob die Drohne privat oder gewerblich genutzt wird, verpflichtet das deutsche Luftverkehrsgesetz nach § 43 Abs. 2 dazu, eine Versicherung abzuschließen. Ohne Absicherung können Bußgelder von bis zu 50.000 Euro anfallen, was vielen Drohnenpiloten nicht bewusst ist. Nur wenn die Drohne ausschließlich in den geschlossenen Räumen der privaten Wohnung genutzt wird, kann die Versicherung vernachlässigt werden.

Halterhaftpflicht für Drohnen

„Für den privaten Gebrauch reicht die Privat-Haftpflichtversicherung des Drohnenpiloten meist nicht aus,“ erläutert der Luftfahrtversicherungs-Experte der Zurich Gruppe Deutschland, Sebastian Schneider. „Es muss daher zusätzlich eine Halterhaftpflicht für Drohnen und Multicopter abgeschlossen werden. Der Versicherungsschutz gilt dann je nach Vertrag in Europa und in den Mittelmeeranrainerstaaten oder weltweit ohne USA und Kanada.“ Eine eigenständige Multicopter Kaskoversicherung umfasst zudem die gewerbliche Nutzung. Die Police deckt auch den Einsatz von Drohnen oder Multicopter auch im Urlaub außerhalb von Deutschland ab.

Drohnenversicherung online abschließbar

Versicherungen für Drohnen und Multicopter können online abgeschlossen werden, so auch bei der Zurich. Notwendig seien hierzu lediglich die Angaben zum geplanten Einsatzort, zur erforderlichen Deckungssumme und zur gewünschten Selbstbeteiligung, wie der Experte der Zurich erklärt. Die Kosten für eine Drohnenversicherung hängen von verschiedenen Parametern ab wie von der Verwendungsart, der gewünschten Versicherungssumme und dem Einsatzbereich, in dem geflogen wird. Die Zurich Versicherung bietet einen Tarifrechner auf ihrer Homepage.

Absicherung bis zu einer Höhe von 100 m

Der Versicherungsschutz umfasst den Aufstieg der Drohne bis zu einer Höher von 100 m. Wiegt die Drohne mehr als 5 kg, ist neben der Versicherung auch eine Aufstiegsgenehmigung des Luftfahrtbundesamtes erforderlich.

Diese Gebiete sind für Drohnen tabu

Grundsätzlich darf der Pilot seine Drohne nur in Blickweite führen. Wo Drohnen oder Multicopter überhaupt fliegen dürfen und welche Zonen tabu sind, erkläutert Schneider: „Verboten ist das Fliegen unter anderem über Industrie- und Bahnanlagen, Menschenansammlungen, Naturschutzgebieten und in Kontrollzonen von Flughäfen.“ (tk)

 

 Was Piloten beachten sollten