AssCompact suche
Home

0001

Private Haftpflicht

Haftpflicht: Bei welchen Versicherern fühlen sich Kunden gut aufgehoben?

Wie es um die Fairness der Privathaftpflichtversicherer aus Sicht der Kunden bestellt ist, zeigt eine Studie der Analysegesellschaft ServiceValue. So punkten die Anbieter bei den Versicherten vor allem im Bereich „Fairer Kundenservice“. Zwölf der 37 Versicherer erhielten die Bewertung „Sehr gut“.

Sie gehört zu den wichtigsten Policen und außerdem zu den günstigsten Produkten der Assekuranz: die Privathaftpflichtversicherung (PHV). Bei welchen Versicherern sich die Kunden gut aufgehoben fühlen, hat ServiceValue in Zusammenarbeit mit Focus-Money beleuchtet. Für die Untersuchung wurden 3.600 Kundenurteile zu 37 bundesweiten PHV-Anbietern eingeholt. Die Teilnehmer konnte bis zu zwei Versicherer bewerten, bei denen sie in den vergangenen zwölf Monaten Kunden waren. Erfasst wurden 28 Service- und Leistungsmerkmale aus den Kategorien „Faire Tarifleistung“, „Faire Kundenberatung“, „Fairer Kundenservice“, „Faire Kundenkommunikation“ und „Faires Preis-Leistungs-Verhältnis“.

Fairer Kundenservice überzeugt

Wie sich an den Ergebnissen ablesen lässt, konnten die Versicherer bei ihren Kunden vor allem in der Kategorie „Fairer Kundenservice“ punkten. Hier kamen beispielsweise die Reaktion bei Problemen oder auf Anfragen (Zeit und Qualität), die Erreichbarkeit von Mitarbeitern oder auch die Kulanz zum Tragen. Laut ServiceValue zeigt sich eine höhere Leistungsdichte und die Wettbewerber sind noch enger zusammengerückt. Anders dagegen das Bild im Bereich „Faire Kundenkommunikation“. Hier habe die Branche im Vergleich zum Vorjahr zwar deutlich zugelegt, dies gilt aber vor allem für die überdurchschnittlich platzierten Anbieter.

Kunden honorieren Fachkompetenz

Besonders viel Lob gab der Studie zufolge erneut für die hohe Fachkompetenz der Mitarbeiter. Zudem erzielten die Auskunftsbereitschaft und die Verbindlichkeit der Aussagen hohe Zufriedenheitswerte bei den Kunden.

Die Versicherer mit Bestnoten

Zwölf der insgesamt 37 bewerteten PHV-Anbieter schnitten mit „sehr gut“ ab: AachenMünchener, Allianz, CosmosDirekt, die Continentale, die Haftpflichtkasse, HUK24, HUK-COBURG, LVM, Provinzial Rheinland, Württembergische, WWK und Zurich. (tk)

 

Gothaer sichert Jäger und Jagdhund ab

Da Bewegungsjagden auf Wildschweine zur Notwendigkeit geworden sind, hat die Gothaer eine neue Bewegungsjagdversicherung auf den Markt gebracht. Hundeführer können sich damit gegen eventuelle Tierarztkosten oder Kosten im Todesfall ihrer Hunde absichern. Das Produkt ist in zwei Varianten wählbar.

Durch milde Winter, ein großes Nahrungsangebot und das Fehlen natürlicher Feinde ist der Bestand an Wildschweinen hierzulande in den vergangenen Jahren enorm angestiegen. Die Tiere dringen bisweilen sogar in Städte und Dörfer vor und verursachen schwere Schäden in der Landwirtschaft. Bewegungsjagden auf Wildschweine sind daher eine Notwendigkeit geworden. Bei diesen Jagden ist eine gute Absicherung der Hundeführer und ihrer Hunde wichtig. Die neue Gothaer Bewegungsjagdversicherung sichert daher Hundeführer gegen eventuelle Tierarztkosten oder Kosten im Todesfall ihrer Lieblinge ab. Zudem sind in dem Produkt auch neue Leistungen wie ein mögliches Abhandenkommen des Hundes, die aujeszkysche Krankheit (Pseudowut) oder Schäden durch Wolfsangriffe auf den Hund abgesichert.

Zwei verschiedene Varianten wählbar

Darüber hinaus können Jagdleiter beim Abschluss der Versicherung künftig zwischen zwei Optionen wählen – je nachdem, ob sie verstärkt Tierarztkosten oder den Todesfall absichern wollen. Variante A übernimmt Tierarztkosten in Höhe von bis zu 1.500 Euro und leistet 750 Euro im Todesfall, Variante B deckt Tierarztkosten von bis zu 750 Euro ab und zahlt 1.500 Euro beim Tod des Hundes. Der Versicherungsbeitrag wird – abgesehen von einem Mindestbeitrag – individuell nach Anzahl der eingesetzten Hunden berechnet. (ad)

 

Neuer degenia-Versicherungstarif für private Drohnenpiloten

Für das neue Konzept „Kopter-Profi T18“ haben sich degenia, Kopter-Profi GmbH und Condor zusammengetan. Der Tarif richtet sich an private Drohnenpiloten und umfasst eine vollwertige Familienhaftpflicht mit integrierter vollwertiger Absicherung einer Drohnen-Haftpflicht bei einer Deckungssumme von 20 Mio. Euro ohne Selbstbeteiligung.

Mit „Kopter-Profi T18“ ist im Juli ein neuer Versicherungstarif für private Drohnenpiloten auf den Markt gekommen. Er umfasst eine vollwertige Familienhaftpflicht mit integrierter vollwertiger Absicherung einer Drohnen-Haftpflicht bei einer Deckungssumme von 20 Mio. Euro ohne Selbstbeteiligung. Die inkludierte Versicherungsbestätigung deckt die gesetzliche Haftung des Drohnenhalters auf Basis der gesetzlichen Verpflichtungen ab.

Den Versicherungsschein der Privathaftpflicht sowie die gesetzeskonforme Versicherungsbestätigung in deutscher und englischer Sprache erhalten Kunden an Werktagen innerhalb von 24 Stunden nach Antragseingang per E-Mail. Mit einem Jahresbeitrag von 65,45 Euro für den Familientarif sollen auch die Drohnenpiloten erreicht werden, die bisher auf diesen notwendigen Schutz verzichtet haben. Die neue Drohnen-Privathaftpflicht degenia Kopter-Profi T18 kann auf mydegenia unter Rechner>Vergleichsrechner>Privathaftpflicht abgeschlossen werden.

Für die Realisierung des Projekts haben sich die degenia Versicherungsdienst AG, die Kopter-Profi GmbH als Spezialist und Nischenanbieter von Deckungskonzepten und zertifizierten Schulungsangeboten für Steuerer von Drohnen und die Condor Allgemeine Versicherungs-Aktiengesellschaft zusammengetan. (ad)

 

Diese Haftpflichtversicherer sind bei Maklern beliebt

Jeder sollte eine private Haftpflichtversicherung haben. Deshalb gehört sie unbedingt in das Beratungs- und Vermittlungsportfolio eines Versicherungsmaklers. Dabei sollen die Angebote der Versicherer leistungsstark und günstig sein und dem Makler das Handling leicht machen. Doch welche Anbieter erfüllen diese Anforderungen aus Maklersicht am besten?

In der privaten Haftpflichtversicherung gibt es viele gute Tarife am Markt. Das stellen Ratingagenturen regelmäßig fest. Zudem werden die Tarife stetig verbessert und Innovationen – Stichwort Drohnen – schnell aufgegriffen. Versicherungsmakler können demnach auf ein großes hochwertiges Produktangebot zurückgreifen, haben aber dennoch ganz klare Favoriten bei den PHV-Anbietern. Welche das sind, hat die noch druckfrische Studie „AssCompact AWARD – Privates Schaden-/Unfallgeschäft 2018“ über eine Maklerbefragung herausgefunden. Teilgenommen haben an der Online-Befragung 425 Versicherungsmakler und Mehrfachagenten.

Das meiste Geschäft geht an die VHV

Gemessen wird in der Studie zunächst, wie sich die Geschäftsanteile auf die Gesellschaften verteilen, die private Haftpflichtversicherungen anbieten. Anhand dieses sogenannten Share of Wallet (SoW) wird dann ein Ranking erstellt. An der Spitze des aktuellen Rankings befindet sich die VHV, die im Vergleich zur Vorjahresstudie die Haftpflichtkasse auf Platz 2 verweist. Als Sieger hat die VHV einen SoW-Anteil von 25,1%, die Haftpflichtkasse einen Anteil von 23,9%. Damit liegen die beiden Gesellschaften sehr weit vor allen anderen Versicherern, auch vor dem Drittplatzierten, der AXA. Der Abstand der nachfolgenden Platzierten verringert sich eher in kleineren gleichmäßigeren Schritten. So finden sich auf den Plätzen 4 bis 10 InterRisk, Basler, Rhion, Adcuri, Helvetia, Konzept & Marketing und HDI.

Diese privaten Haftpflichtversicherer sind bei Maklern beliebt

 

Spannend ist dabei, dass sich die befragten Versicherungsmakler vorstellen können, künftig öfter mit der Waldenburger, die sich bisher nicht auf den vorderen Plätzen positionieren konnte, zusammenzuarbeiten. Auch die Basler scheint im Trend zu liegen. Bereits im aktuellen Ranking hat der Versicherer einen Sprung nach vorne gemacht und wird in der Studie hinter der Waldenburger als der Versicherer genannt, mit dem ungebundenen Vermittler künftig die Zusammenarbeit intensivieren wollen.

Nur Nuancen bei der Zufriedenheitsauswertung

Neben dem quantitativen Rating erfolgt in der Studie auch eine qualitative Bewertung der privaten Haftpflichtversicherer, die auf 13 Leistungskriterien basiert. Daraus lässt sich ermitteln, mit welchen Produktgebern die befragten ungebundenen Vermittler am zufriedensten sind. Generell lässt sich sagen, dass aus Maklersicht die Tarifpolitik, das Schadenmanagement bzw. die Schadenregulierung sowie die Abwicklung im Neugeschäft als besonders relevant eingestuft werden.

Den höchsten Zufriedenheitswert erreicht die Haftpflichtkasse vor Rhion sowie Konzept & Marketing und VHV. Allerdings liegen die Versicherer, was die Zufriedenheit angeht, insgesamt eng beieinander.

Interessant ist an dieser Stelle, dass etwa die AIG, die in der Gesamtwertung nicht zu den Top-Favoriten gehört, in Einzelkriterien hervorragende Werte erreicht. Das betrifft etwa die Tarifpolitik und das Preis-Leistungs-Verhältnis. Allerdings erhält die AIG in den Kriterien Image und persönliche Vertriebsunterstützung niedrigere Bewertungen. Die Haftpflichtkasse, die insgesamt zu den Favoriten zählt, siegt etwa bei der Schadenregulierung, der Abwicklung des Neugeschäfts und der Abwicklung der Courtage. Die VHV, die laut Studie in den letzten Monaten das meiste Geschäft von Maklerseite erhalten hat, bietet den besten Angebotsrechner.

Und wen empfehlen die befragten Vermittler?

Hohe Aussagekraft zur Performance der Produktanbieter hat auch regelmäßig der Net-Promoter-Score (NPS), der generell zur Empfehlungsbewertung herangezogen wird. Er gibt den Empfehlungswert eines Anbieters abzüglich der Abratungen wieder.

Die höchsten NPS-Werte haben 2018 in der vorliegenden Studie im Bereich der privaten Haftpflichtversicherungen die Anbieter die Haftpflichtkasse, NV-Versicherung und InterRisk. (bh)

Über die Studie

An der Studie „AssCompact AWARD – Privates Schaden-/Unfallgeschäft 2018“ haben 425 Makler und Mehrfachagenten teilgenommen. Die Stichprobe stellt dabei ein gutes Abbild des ungebundenen Vermittlermarktes dar. Die Befragung fand online im Mai und Juni 2018 statt. Neben privater Haftpflicht wurden auch die Sparten Hausrat, Wohngebäude, und Unfall untersucht. Die Studie kann hier gegen Entgelt bestellt werden.

Lesen Sie auch
 

Das sind die Hoffnungsträger in der Schaden- und Unfallversicherung

Eine stabilisierende Wirkung für die Konzerngesellschaften, besonders vor dem Hintergrund der unsicheren Rahmenbedingungen in der Lebens- und Krankenversicherung, attestiert Assekurata den Schaden- und Unfallversicherern. Im Marktausblick erwähnt die Rating-Agentur auch, welche Sparten sie für besonders zukunftsträchtig hält.

Die deutschen Schaden- und Unfallversicherer verzeichneten auch im Jahr 2017 einen Wachstumskurs und zeigten sich ertragsstark. Die Assekuranz Rating-Agentur Assekurata, die in ihrem Marktausblick zur Versicherungswirtschaft 2018/2019 auch die Situation und Stimmung in den Kompositsparten näher betrachtet hat, führt das gute Ergebnis einerseits auf den unterdurchschnittlichen Naturgefahrenverlauf zurück. Andererseits fallen auch ein stabiler versicherungstechnischer Gewinn und Solvency-II-Quoten von durchschnittlich mehr als 260% positiv ins Gewicht.

Assekurata weist zugleich darauf hin, dass die Schaden- und Unfallversicherungssparte vor dem Hintergrund der angespannten und unsicheren Rahmenbedingungen in der Lebens- und Krankenversicherung für die Stabilisierung von Konzerngesellschaften mitunter von großer Bedeutung sei. Diese Bedeutung werde in Zukunft noch weiter zunehmen. Sofern massive wetterbedingte Katastrophen ausbleiben, erwartet die Rating-Agentur auch 2018 eine insgesamt stabile Ertragslage.

In einer Tabelle, in der Assekurata Ertrag und Wachstum in Kombination betrachtet, wobei die Schaden-Kosten-Quote (Combined Ratio, kurz CR) als branchengängige Ertragskennzahl in Relation zur Zuwachsrate nach Verträgen gesetzt wird (siehe unten), fällt auf, dass die meisten Schaden- und Unfallversicherungszweige im Feld der „vitalen Ertragsträger“ liegen. Das heißt, sie weisen eine CR unter 100% auf und können zugleich einen positiven Bestandszuwachs an Verträgen verzeichnen.

Das sind die Hoffnungsträger in der Schaden- und Unfallversicherung

Besonders profiliert sich hier die Hausratversicherung als sehr stabiler Ertragslieferant, gefolgt von der Unfall- und der Haftpflichtversicherung, wobei letztere im zurückliegenden Geschäftsjahr auch deutlich angewachsen ist.

Kfz: Vielschichtiger Wettbewerb bei den Telematiktarifen

Zum Wachstum der Branche hat aber auch die Kfz-Versicherung beigetragen, viele Versicherer konnten sowohl in Kfz-Haftpflicht als auch in Kasko Beitragsanpassungen durchsetzen, und letztlich ihre versicherungstechnische Ertragslage stabilisieren. Dies könnte einzelne Wettbewerber laut Assekurata wieder zu einer offensiveren Preisstrategie animieren. Eine spürbare Dynamik konstatiert Assekurata in der Kfz-Versicherung auch beim Thema Telematik (Stichwort „Pay as you drive“-Tarife). Hier gebe es eine steigende Nachfrage, allerdings auch vielschichtigen Wettbewerb: Versicherer greifen zur Datenermittlung bislang auf verschiedene andere Methoden wie Boxen, Zigarettenanzünderstecker oder Smartphone-Apps zurück. Die Datenhoheit der im Rahmen des E-Call-Systems bereits in den Fahrzeugen verbauten Sensoren liegt aber bei den Fahrzeugherstellern, die dadurch zunehmend auch die Schnittstelle zum Versicherungskunden besetzen.

Wachstumshoffnung Cyberversicherung

Als langfristige Wachstumshoffnung für die deutschen Schaden-/Unfallversicherer bezeichnet Assekurata in ihrem Marktausblick die Sparte der Cyberversicherung: In den vergangenen Monaten haben viele Marktteilnehmer Versicherungskonzepte in diesem Bereich lanciert. Unter anderem aufgrund der verschärften Meldepflichten von Cyberattacken im Rahmen der DSGVO sieht Assekurata hier enormes Wachstumspotenzial.

Gewerbeversicherung als zusätzliche Ertragsquelle

Darüber hinaus erwartet die Assekuranz Rating-Agentur, dass bei der Suche nach Ertragsquellen das Segment der Gewerbeversicherung stärker ins Visier der Anbieter rücken wird und verweist in diesem Zusammenhang auf neue Produktstrategien wie beispielsweise Versicherungsschutz nach dem Baukastenprinzip, bei dem obligatorische und freiwillige Module so zusammengestellt werden können, dass der Schutz speziell auf die jeweilige Branche angepasst werden kann. „Wir gehen davon aus, dass das Innovationsstreben der Versicherer im Gewerbegeschäft in den kommenden Jahren anhält, wodurch sich zugleich der Wettbewerb über den Preis und die Bedingungsqualität intensivieren wird“, sagt Dennis Wittkamp, Senior-Analyst der Assekurata Assekuranz Rating-Agentur GmbH und Autor der Untersuchung.

Der Assekurata-Marktausblick zur Versicherungswirtschaft 2018/2019 kann hier bezogen werden.

Wer derzeit aus Maklersicht die besten Komposit-Anbieter sind, lesen Sie in den kommenden Tagen hier auf www.asscompact.de und in der AssCompact 08/2018, die Ende dieser Woche erscheint. (ad)

 

Warum sich Versicherungsbetrug nicht rentiert

Laut einer Umfrage sagen 5% der Deutschen, schon einmal ihre Versicherung betrogen zu haben. Besonders häufig wird bei Elektrogeräten geschwindelt. Kommt ein neues Smartphone-Modell heraus, gehen plötzlich besonders viele Handys kaputt. Dabei lohnt sich Versicherungsbetrug finanziell überhaupt nicht.

Gerade vor großen Sportereignissen wie einer Weltmeisterschaft passieren die kuriosesten Dinge in deutschen Wohnzimmern: TV-Geräte fallen von der Wand oder kippen beim Umstellen plötzlich aus der Hand. Versicherungssachbearbeiter und Sachverständige sind schon gewappnet, wenn bei beliebten Smartphones ein Nachfolgemodell auf den Markt kommt, denn dann lassen auf einmal besonders viele Menschen das Handy eines Freundes fallen. Solche Missgeschicke passieren wirklich, doch manchmal ist es schlicht (versuchter) Versicherungsbetrug, wie die Gothaer Versicherung unterstreicht. Einer Umfrage von Statista und YouGov zufolge sagen 5% der befragten Deutschen von sich, schon einmal Versicherungsbetrug begangen zu haben. Besonders häufig schwindeln Versicherte bei Unterhaltungs- und Haushaltselektronik und melden angebliche Schäden der Privathaftpflicht- oder der Hausratversicherung. Dabei sei den meisten Tätern nicht klar, dass sie eine hohe Strafe riskieren, finanziell aber gar keinen Vorteil haben würden, so die Gothaer.

Versicherungsbetrug lohnt sich nicht

Als typische Wunschvorstellung führt die Gothaer folgendes Beispiel an: Ein Freund schrottet das alte Smartphone – und schnell gibt es von der Versicherung Geld für das neue Modell. Doch das klappe so oder so nicht. Denn was eine private Haftpflichtversicherung zahlt, hängt von den gesetzlichen Vorschriften ab, die auch gelten, wenn man nicht versichert ist. Der Schadenersatz soll einen Geschädigten so stellen, als sei der Schaden nicht passiert. Die Versicherung prüft zuerst einmal, ob eine Reparatur möglich ist. Doch gerade bei Elektrogeräten ist die Reparatur meist teurer als das, was das Gerät zum Zeitpunkt des Schadens wert war, also als der Zeitwert. Ist dies der Fall, liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor, der zur Folge hat, dass der Versicherer eben nur jenen Zeitwert erstattet.

Daran orientiert sich der Zeitwert

Um den Zeitwert eines Smartphones zu ermitteln, sehen Schadensachbearbeiter beispielsweise bei Ebay nach, für welchen Preis ein gleich altes Smartphone gehandelt wird. Der Versicherungsbetrüger erhält von der Haftpflichtversicherung für sein kaputtes Smartphone also nicht mehr, als er ohnehin beim Verkauf seines gebrauchten Gerätes bekommen würde, macht die Gothaer deutlich. Hat man es mit einem sparsamen Schadensachbearbeiter zu tun, der den Zeitwert an der unteren Spanne ansetzt, bringt der getürkte Schaden unter Umständen sogar weniger als ein Verkauf bei Ebay oder über den Kleinanzeigenmarkt.

Hausrat deckt nur bestimmte Risiken

Die Hausratversicherung zahlt zwar den Neupreis von beschädigten Dignen, deckt aber üblicherweise nur die Risiken Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser und Vandalismus. Macht der Freund des Hauses das TV-Gerät kaputt, ist dies daher nicht versichert. Die Wohnung zu fluten für ein neues Smartphone-Modell wird auch von betrügerisch veranlagten Menschen als unverhältnismäßig betrachtet. Hinzu kommt, dass die Hausratversicherung anders als die Haftpflichtversicherung wegen grober Fahrlässigkeit Leistungen ganz oder teilweise verweigern kann. Selbst wenn der Betrug nicht auffliegt, geht der Anspruchsteller voraussichtlich leer aus, hat aber einen defekten Fernseher oder ein zerstörtes Smartphone.

Wenn der Betrug auffliegt

Entdeckt der Versicherer den Betrugsversuch, kündigt er den Vertrag. Einen neuen Vertrag bei einer anderen Gesellschaft zu bekommen, ist für Versicherte dann praktisch unmöglich, so die Gothaer. Geht der Fall an die Staatsanwaltschaft, droht eine Anklage und Verurteilung wegen Betruges. Auf Betrug steht eine Höchststrafe von regelmäßig fünf Jahren Haft, in schweren Fällen können bis zu zehn Jahre verhängt werden. (tk)

 

Flieg, Drohne, flieg: Was Piloten beachten sollten

Drohnen erfreuen sich wachsender Beliebtheit. Doch oftmals wird nicht bedacht, dass für Drohnen und Multicopter eine Versicherungspflicht besteht. Es drohen Bußgelder von bis zu 50.000 Euro. Was Drohnenpiloten für einen sicheren Flug außerdem beachten sollten, erklärt ein Experte der Zurich Versicherung.

Die Fangemeinde von Drohnen wird größer, doch vielfach bleibt die Versicherungspflicht für Drohnen und Multicopter unbeachtet. Denn egal, ob die Drohne privat oder gewerblich genutzt wird, verpflichtet das deutsche Luftverkehrsgesetz nach § 43 Abs. 2 dazu, eine Versicherung abzuschließen. Ohne Absicherung können Bußgelder von bis zu 50.000 Euro anfallen, was vielen Drohnenpiloten nicht bewusst ist. Nur wenn die Drohne ausschließlich in den geschlossenen Räumen der privaten Wohnung genutzt wird, kann die Versicherung vernachlässigt werden.

Halterhaftpflicht für Drohnen

„Für den privaten Gebrauch reicht die Privat-Haftpflichtversicherung des Drohnenpiloten meist nicht aus,“ erläutert der Luftfahrtversicherungs-Experte der Zurich Gruppe Deutschland, Sebastian Schneider. „Es muss daher zusätzlich eine Halterhaftpflicht für Drohnen und Multicopter abgeschlossen werden. Der Versicherungsschutz gilt dann je nach Vertrag in Europa und in den Mittelmeeranrainerstaaten oder weltweit ohne USA und Kanada.“ Eine eigenständige Multicopter Kaskoversicherung umfasst zudem die gewerbliche Nutzung. Die Police deckt auch den Einsatz von Drohnen oder Multicopter auch im Urlaub außerhalb von Deutschland ab.

Drohnenversicherung online abschließbar

Versicherungen für Drohnen und Multicopter können online abgeschlossen werden, so auch bei der Zurich. Notwendig seien hierzu lediglich die Angaben zum geplanten Einsatzort, zur erforderlichen Deckungssumme und zur gewünschten Selbstbeteiligung, wie der Experte der Zurich erklärt. Die Kosten für eine Drohnenversicherung hängen von verschiedenen Parametern ab wie von der Verwendungsart, der gewünschten Versicherungssumme und dem Einsatzbereich, in dem geflogen wird. Die Zurich Versicherung bietet einen Tarifrechner auf ihrer Homepage.

Absicherung bis zu einer Höhe von 100 m

Der Versicherungsschutz umfasst den Aufstieg der Drohne bis zu einer Höher von 100 m. Wiegt die Drohne mehr als 5 kg, ist neben der Versicherung auch eine Aufstiegsgenehmigung des Luftfahrtbundesamtes erforderlich.

Diese Gebiete sind für Drohnen tabu

Grundsätzlich darf der Pilot seine Drohne nur in Blickweite führen. Wo Drohnen oder Multicopter überhaupt fliegen dürfen und welche Zonen tabu sind, erkläutert Schneider: „Verboten ist das Fliegen unter anderem über Industrie- und Bahnanlagen, Menschenansammlungen, Naturschutzgebieten und in Kontrollzonen von Flughäfen.“ (tk)

 

 Was Piloten beachten sollten

 

 

VHV bietet PHV und Hausrat zu reduzierten Beiträgen

„SHU-Sorglos-Sommer“ heißt eine Aktion, in deren Rahmen die VHV eine Kombination aus Haftpflicht-, Hausrat- und Unfallversicherung anbietet. Die PHV- und Hausratprodukte gibt es dabei mit Preisnachlässen.

Die VHV bietet derzeit unter dem Motto „SHU-Sorglos-Sommer“ eine Kombination aus Haftpflicht-, Hausrat- und Unfallversicherung zu reduzierten Beiträgen bei den Produkten PHV und Hausrat an. Mehr Informationen zur Aktion gibt es unter www.vhv-partner.de.

VHV Privathaftpflicht: Absicherung von neuen Risiken

In der heutigen Zeit, in der der Alltag zunehmend digitaler wird und die alltäglichen technischen Geräte immer teurer werden, müssen auch die Leistungsmerkmale von Versicherungsprodukten ständig angepasst werden. Immer mehr Privatpersonen nutzen beispielsweise Drohnen oder andere Flugmodelle als Spielzeug im privaten Haushalt. Deshalb sind auch Drohnen bis 250 g im VHV-Klassik-GARANT und bis 5 kg im Zusatzbaustein EXKLUSIV mitversichert. Auch die Verletzung von Persönlichkeits- und Namensrechten ist abgedeckt: Was passiert zum Beispiel, wenn jemand unerlaubt Urlaubsfotos ins Internet stellt? Vor den möglichen Folgen kann man sich mit der VHV Privathaftpflicht ausreichend absichern.

VHV Hausratversicherung: Leistungserweiterungen mit EXKLUSIV-Baustein

Wenn man verreist ist und in die Wohnung oder in das Haus eingebrochen wurde, ist der immaterielle und materielle Schaden oftmals sehr hoch. Nicht nur in der Wohnung, auch im Garten kann es zu Diebstahl kommen, so zum Beispiel wenn Gartenmöbel gestohlen werden. Diese Risiken sollten versichert sein, damit die Folgen nicht den finanziellen Ruin bedeuten. In der VHV Hausratversicherung bietet der Klassik-GARANT bereits einen umfangreichen Versicherungsschutz. Mit dem Baustein EXKLUSIV können Leistungserweiterungen vereinbart werden, die über den Grundschutz und den Marktstandard hinausgehen (z. B. höhere Entschädigungsgrenzen für Wertsachen und bei Überspannungsschäden, Diebstahl aus Kfz, etc.) Außerdem kann der Versicherungsschutz für Fahrraddiebstahl, für Glas- und für Elementarschäden optional vereinbart werden. (ad)

 

Waldbrand: Wer kommt für Schäden auf?

Angesichts der hochsommerlichen Temperaturen und der extremen Trockenheit herrscht derzeit vielerorts erhöhte Waldbrandgefahr. Dem Bundes-Umweltamt zufolge kommt es etwa 1.000 Mal pro Jahr in deutschen Wäldern zu einem Brand. Aber wer zahlt in einem solchen Fall? Und wie können sich Waldbesitzer absichern?

Die Temperaturen sind in einigen Teilen Deutschlands seit Tagen hochsommerlich und Regen Mangelware. Aufgrund der extremen Trockenheit wurde in einigen Teilen Deutschlands bereits die höchste Waldbrand-Gefahrenstufe ausgerufen. Laut Bundes-Umweltamt bricht etwa 1.000 Mal pro Jahr in deutschen Wäldern ein Feuer aus. Doch wer kommt eigentlich in einem solchen Fall für den Schaden auf? Und wie können sich Waldbesitzer schützen?

Ein Fall für die Haftpflicht?

Das größte Risiko für einen Waldbrand ist die Unachtsamkeit des Menschen – sei es eine weggeworfene Zigarette oder ein Lagerfeuer, das außer Kontrolle gerät. Konrad Göbel, Privathaftpflicht-Experte bei der Gothaer Versicherung erklärt: „Entsteht durch fahrlässiges Verhalten ein Waldbrand, leistet die private Haftpflichtversicherung des Verursachers für den Schaden. Wir unterscheiden dabei nicht zwischen leichter und grober Fahrlässigkeit. Auch wenn Rauchen im Wald oder ein offenes Feuer natürlich gesetzlich verboten sind.“ Göbel unterstreicht aber auch, dass Versicherte in jedem Fall auf eine ausreichend hohe Deckungssumme von mindestens 10 Mio. Euro achten sollten. Wird jedoch bewusst und gezielt ein Waldbrand ausgelöst, so springt die private Haftpflicht nicht ein, denn sie kommt nicht für vorsätzlich verursachte Schäden auf.

Absicherung für Waldbesitzer

Für Waldbesitzer besteht die Möglichkeit, sich mit einer Waldbrand- und Waldsturmversicherung abzusichern. Eine Waldbrandversicherung deckt neben dem bereits geschlagenen Holz, das sich noch im Eigentum des Waldbesitzers befindet, auch Jagdeinrichtungen wie Hochsitze und Jagdhütten ab. Zusätzlich können Waldbesitzer zur Erstattung des Vermögensverlustes im Brandfall auch eine Absicherung gegen Folgekosten wie Wiederaufforstung abschließen. (tk)

 

Versicherer zahlten 2017 im Schnitt 570 Euro für ein gestohlenes Rad

2017 waren mit insgesamt 300.000 Fällen weniger Fahrraddiebstähle zu verzeichnen als im Vorjahr. In rund 160.000 Fällen entwendeten Langfinger versicherte Räder. Die Hausratversicherer zahlten hierfür rund 90 Mio. Euro und damit 10% weniger als 2016. Im Schnitt gab es für jedes gestohlene Rad 570 Euro.

Die Zahl der gestohlenen Fahrräder hierzulande ist im vergangenen Jahr um rund 10% gesunken. Wie aus der Polizeilicher Kriminalstatistik hervorgeht, wurden insgesamt – versicherte und nicht versicherte Räder – gut 300.000 Diebstähle registriert. Laut einer aktuellen Auswertung des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) griffen Kriminelle in rund 160.000 Fällen bei versicherten Velos zu. Diebstahlopfer wurden 2017 von den Hausratversicherern mit insgesamt 90 Mio. Euro entschädigt, das sind 10% weniger als 2016. Pro gestohlenem Rad zahlten die Gesellschaften im Schnitt 570 Euro. 550 Euro waren es im Jahr 2016.

Das sind die Diebstahlhochburgen

Zu den Diebstahlhochburgen zählen nach wie vor die drei Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg, während dagegen das Saarland, Rheinland-Pfalz und Thüringen wie im Vorjahr am unteren Ende der Statistik landen. Statistisch gesehen finden sich übrigens in allen deutschen Privathaushalten zusammen genommen über 70 Mio. Drahtesel.

Diebstähle meist auf offener Straße - Zusatzklausel in 40% der Verträgen

Die Hausratversicherung übernimmt den Schaden, wenn ein ein Fahrrad aus verschlossenen Abstellräumen, Kellern oder Wohnungen entwendet wird. Die meisten Diebstähle ereignen sich aber auf offener Straße. Gegen solche Fälle können sich Radbesitzer mit einer Zusatzklausel in der Hausratpolice versichern. Laut GDV haben von den 26 Mio. Hausratversicherungsverträgen gut 40% die Fahrradklausel eingeschlossen. In diesem Fall kommt der Versicherer für den Schaden auf, wenn das angeschlossene Fahrrad Langfingern in die Hände fällt. Ersetzt wird der Wiederbeschaffungswert. Die Höchstentschädigung wird in der Regel auf einen bestimmten Prozentsatz des gesamten versicherten Hausrates festgelegt. Für teure Räder kann die Summe erhöht oder eine spezielle Police abgeschlossen werden. (tk)