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Assekuranz bAV allgemein

Condor bringt nachhaltiges Altersvorsorgekonzept

Die Condor Lebensversicherung hat zum April 2014 ein speziell auf Nachhaltigkeit ausgerichtetes Altersvorsorgekonzept gestartet. Mit der Variante „blue“ aus der „Congenial“-Produktfamilie können sich Kunden für einen einzelnen nachhaltigen Fonds oder für eine Kombination aus bis zu zehn Fonds entscheiden.

<p></p><p>Insgesamt stehen zwölf nachhaltige Fonds zur Auswahl, davon sind sieben vermögensverwaltend gemanagte Fonds (VV-Fonds), drei Aktienfonds und zwei Rentenfonds. Wer als Sparer nicht selbst das Vermögen umschichten oder aufteilen will, dem bietet Condor das „MMD Strategieportfolio blue“ an. In diesem Portfolio, das die MMD Multi Manager GmbH zusammengestellt hat, sind fünf nachhaltige VV-Fonds zu gleichen Teilen enthalten. Alle zwölf von Condor angebotenen Fonds haben ein strenges Auswahlverfahren durchlaufen. Sie wurden von der Feri EuroRating Services AG aus rund 370 in Deutschland zum Vertrieb zugelassenen nachhaltigen Fonds ausgewählt. Dabei überprüfte Feri nicht nur die Performance- und Risikowerte der Fonds, sondern auch deren Nachhaltigkeit anhand einer Vielzahl ökologischer, ethischer und sozialer Kriterien. </p><p>Die bei „Congenial blue“ angebotenen Fonds setzen das Thema Nachhaltigkeit unterschiedlich um: Ein Fonds schließt beispielsweise Unternehmen aus den Branchen Atomenergie, Rüstung und Glücksspiel aus, ein anderer zusätzlich noch industriellen Fischfang und grüne Gentechnik („Ausschlusskriterien“). Andere Fonds wiederum berücksichtigen bei der Auswahl der Wertpapiere „Positivkriterien“, etwa Aspekte wie Ökoeffizienz, Gleichberechtigung und Sozialstandards. Für die zwölf angebotenen Fonds stellt Condor einen detaillierten Leitfaden zur Verfügung, mit dem sich der Kunde präzise über die jeweiligen Ausschluss- und Positivkriterien informieren kann. </p><p>Die Investition in nachhaltige Werte mit dem Altersvorsorge-Konzept „Congenial blue“ ist ab 20 Euro monatlich oder mit einem Einmalbeitrag von 2.500 Euro möglich. „Congenial blue“ kann in allen fondsgebundenen Rentenversicherungstarifen von Condor umgesetzt werden – sowohl in der privaten Altersvorsorge als auch in der betrieblichen Altersversorgung. </p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/9470C250-718C-455E-AF24-C0DE65EC82AC"></div>


 

Auswirkungen der HGB-Zinsschmelze bei Unternehmen deutlich spürbar

Unternehmen, die ihre betriebliche Altersversorgung auf dem Wege der Direktzusage durchführen, sind stark von den Auswirkungen der stetig sinkenden Rechnungszinsen für die Bewertung von Versorgungsverpflichtungen für die Handelsbilanz, der sogenannten HGB-Zinsschmelze, betroffen. Darauf weist der Pensionsberater Longial GmbH hin.

<p></p><p>Die außerordentlichen Rückstellungserhöhungen für bestehende Pensionsverpflichtungen zum Bilanzstichtag schmälern in vielen Fällen signifikant ergebniswirksam das Jahresergebnis und reduzieren in der Folge die Ausschüttungserwartungen von Gesellschaftern und Aktionären. Grund zur weiteren Sorge bereiten in diesem Zusammenhang Prognosemodelle, die alleine aufgrund des beschriebenen Zinseffektes bei heutigen Annahmen bis in das Jahr 2018 von einem Anstieg der Pensionsrückstellungen um bis zu 35% bei den betroffenen Unternehmen ausgehen.</p><p>Lösungsansätze, die helfen, das in 2009 bei Einführung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes nicht berücksichtigte Phänomen der Auswirkungen einer lang anhaltenden Niedrigzinsphase in den Griff zu bekommen, sind vielfältig: Neben dem Ausnutzen von bilanziellen Ermessensspielräumen kann auch eine Änderung der Leistungsplanstruktur oder aber der Aufbau bzw. die Erhöhung von für die Altersversorgung reserviertem Planvermögen gegebenenfalls auch über Treuhandlösungen zielführend sein. In Betracht gezogen werden sollte auch immer die Option einer Auslagerung der Pensionsverpflichtungen auf einen externen Versorgungsträger. Welcher Ansatz im Einzelfall sinnvoll ist, hängt von den unternehmensindividuellen Gegebenheiten ab.</p><p>„Möchten Unternehmen Gegenmaßnahmen ergreifen, sollten sie noch in 2014 aktiv werden“, rät Paulgerd Kolvenbach, Geschäftsführer des Pensionsberaters Longial GmbH mit Sitz in Düsseldorf, „denn bereits ab 2015 könnten sich die Rahmenbedingungen verändern. Neben der sukzessiv steigenden Pensionsbelastung könnten dann noch weitere Kosten auf die Unternehmen zukommen.“</p><p>Zu den sich verändernden Rahmenbedingungen zählt beispielsweise der garantierte Rechnungszins der Lebensversicherer. Hier droht zum 01.01.2015 eine Absenkung des ohnehin niedrigen Zinses von 1,75% auf 1,25%. Damit verteuern sich zum Beispiel Übertragungen von Versorgungsverpflichtungen auf Lebensversicherer, sogenannte rückgedeckte Unterstützungskassen und versicherungsförmige Pensionsfonds, um ca. 40%.</p><p>Darüber hinaus steht auch die Ratifizierung einer Ende 2013 beschlossenen EU-Mobilitätsrichtlinie in nationales Recht an. Diese sieht unter anderem vor, dass die Abfindungsmöglichkeiten von betrieblicher Altersversorgung weiter eingeschränkt und gesetzliche Unverfallbarkeitsfristen auf drei Jahre verkürzt werden.</p><p>Zuletzt ist nicht auszuschließen, dass es in absehbarer Zeit zu einer Veröffentlichung neuer Sterbetafeln kommt, die die gestiegenen Lebenserwartungen berücksichtigen werden. Deren Anwendung wird dann auch zu weiteren einmaligen außerordentlichen bilanziellen Rückstellungserhöhungen führen. Die letzte umfassende Anpassung der üblicherweise verwendeten Heubeck’schen Sterbetafeln stammt aus dem Jahr 2005. </p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/FEFA7EBE-DCC8-47D0-A5B6-42BBD4719D67"></div>

 

Condor „INDEX-Rente“ auch für die bAV

Die Condor Lebensversicherung hat ihre Produktfamilie der „INDEX-Rente“ im Rahmen der bAV erweitert – möglich sind eine Pensionszusage mit Rückdeckungsversicherung oder die Versorgung über die Condor Versorgungs- und Unterstützungskasse (CVU).

<p></p><p/><p>Beide bAV-Angebote richten sich speziell an Gesellschafter-Geschäftsführer mit keinen oder nur geringen gesetzlichen Rentenansprüchen, die eine zusätzliche betriebliche Altersversorgung aufbauen, und zugleich steuerliche Vorteile nutzen wollen. So sind etwa die Beiträge bei dieser Ausgestaltung als Betriebsausgaben steuerlich voll absetzbar. Die INDEX-Rente in der bAV kann gegen einen laufenden Beitrag von mindestens 25 Euro monatlich oder 300 Euro jährlich abgeschlossen werden. Die Pensionszusage gibt es darüber hinaus ab einem Einmalbeitrag von 5.000 Euro, außerdem sind hier jährliche Zuzahlungen möglich. </p><p>So funktioniert die Condor INDEX-Rente: </p><p>Mit der Condor INDEX-Rente kann der Kunde am Aktienindex EuroStoxx 50 und damit an der Kursentwicklung der 50 größten börsennotierten Unternehmen der Eurozone partizipieren. Am Ende eines jeden Versicherungsjahres werden die monatlichen Wertentwicklungen addiert – und zwar jeweils bis zu einem definierten Höchstbetrag („Cap“). Wer fallende Indexstände erwartet, kann statt der Index-Partizipation eine sichere Verzinsung wählen. Ob Index-Partizipation oder sichere Verzinsung, der Kunde entscheidet jährlich neu, welche Variante er für das jeweils folgende Jahr nehmen will. </p><p/><p>Der Policenwert kann dabei nicht sinken. Denn alle Erträge – sowohl aus der Index-Partizipation als auch der sicheren Verzinsung – werden jährlich dem Vertrag gutgeschrieben („Lock-in“) und sind ab diesem Zeitpunkt garantiert. </p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/15BA444E-8021-4A8B-8DD1-68327B27DF7E"></div>

 

Lufthanseaten durch Kündigung der bAV verunsichert

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) wirft dem Lufthansa-Vorstand vor, durch die jetzt erfolgte und in der vergangenen Woche bei ver.di eingetroffene sowie in den Medien zuvor bereits angekündigte Kündigung der betrieblichen Altersversorgung die Beschäftigten im Konzern massiv verunsichert zu haben.

<p></p><p>„Für dieses Kommunikationsdebakel trägt alleine der Konzernvorstand die Verantwortung“, betonte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Christine Behle. Dieses Agieren sei das falsche Signal an die vom Konzern-Umbau ohnehin stark verunsicherten Beschäftigten.</p><p>Behle stellte klar, dass die Lufthansa-Betriebsrente durch einen Tarifvertrag vereinbart und nicht einseitig durch die Arbeitgeber veränderbar sei. Somit gelte der bestehende Tarifvertrag weiter, solange keine neue Tarifeinigung erzielt sei. Bisher erworbene Anwartschaften blieben voll erhalten. Das gelte ebenso für Anwartschaften, die bis zum Abschluss eines eventuell veränderten Tarifvertrages erworben werden, betonte die Gewerkschafterin.</p><p>ver.di habe klargestellt, dass die Themen Betriebsrente und Übergangsversorgung nicht vermischt werden dürften und daher auch getrennt geregelt werden müssten. „Es ist klar, dass sich ver.di im Interesse der Lufthansa-Beschäftigten nicht Gesprächen verschließen wird, wenn es Handlungsbedarf geben sollte“, erklärte Christine Behle. „Der Konzernvorstand muss jedoch bedenken, dass ver.di nach der Kündigung des Tarifvertrages Betriebsrente voll handlungsfähig ist.“ Erforderlichenfalls werde es Arbeitskampfmaßnahmen zum Erhalt einer qualitativ hochwertigen tariflich geregelten betrieblichen Altersversorgung geben.</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/986CF080-22F1-4649-976D-CDA48BC05C3D"></div>

 

Vermittler küren Top-Anbieter im Bereich bAV

Auf dem AssCompact Wissen Forum bAV in Neuss wurden die Gewinner des AssCompact Awards bAV bekannt gegeben. Die Allianz verteidigt dabei ihre Spitzenpositionen. Die Gewinner wurden anhand einer Online-Umfrage der SMARTcompagnie GmbH im Auftrag der bbg Betriebsberatungs GmbH unter unabhängigen Vermittlern der Finanz- und Versicherungsbranche ermittelt.

<p></p><p>Die Sieger nach den Durchführungswegen</p><p>Direktversicherung</p><p>1. Allianz Lebensversicherungs-AG</p><p>2. Volkswohl Bund Lebensversicherung a.G.</p><p>3. Swiss Life AG</p><p>Pensionskasse</p><p>1. Allianz Pensionskasse AG</p><p>2. Pro bAV Pensionskasse AG</p><p>3. Swiss Life Pensionskasse AG</p><p>Unterstützungskasse</p><p>1. Allianz Pensions-Management e.V.</p><p>2. Nürnberger überbetriebliche Versorgungskasse e.V.</p><p>3. Swiss Life Unterstützungskasse e.V</p><p>Begleitstudie</p><p>Die bbg Betriebsberatungs GmbH führt zusammen mit der SMARTcompagnie GmbH eine Vermittlerbefragung unter den Lesern des Fachmagazins AssCompact durch. Ziel der Studienreihe ist es – neben der Bewertung der Versicherer durch die unabhängigen Vermittler – den Gesellschaften aufzuzeigen, in welche Richtung sie ihr Leistungsangebot weiterentwickeln können. So geben die befragten Vermittler beispielsweise Auskunft zu den Bereichen Unternehmensführung, Produktmanagement, Vertriebsunterstützung und Abwicklungsservice der Versicherer. Die Umfrageergebnisse werden in einer Studie zusammengefasst und von der bbg Betriebsberatungs GmbH veröffentlicht.</p><p>Die Befragung zur AssCompact Award-Studie „bAV“ wurde online durchgeführt. Die Studie kann zum Preis von 1.775 Euro zzgl. gesetzlicher MwSt. erworben werden. Ansprechpartnerin ist Frau Karin Jelitto (Telefon 0921 7575833, E-Mail: jelitto@bbg-gruppe.de).</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/88D30C41-D641-4640-B5E2-B27DED008396"></div>

 

Riester-Rente oder bAV – kein Königsweg, aber einige Wegmarken

Die in der Öffentlichkeit häufig zu hörende pauschale Argumentation, dass für Personen mit niedrigem Einkommen die Riester-Rente wegen der staatlichen Zulagen generell günstiger ausfällt, stimme nicht. Auch bei geringen Einkommen, sowohl für ledige als auch verheiratete Personen, könne die betriebliche Altersversorgung eine höhere Nettorente ergeben, als dies bei einem vergleichbaren Riester-Vertrag der Fall ist. Das will eine Untersuchung des Deutschen Instituts für Altersvorsorge (DIA) herausgefunden haben.

<p>Erst wenn mehr als ein Kind vorhanden sei, schlage das Pendel zu Gunsten der Riester-Rente aus. </p><p>Vergleich der prognostizierten Rente</p><p>Das DIA hat für jeweils 34 Musterfälle die Nettorenten der zwölf größten Anbieter am Markt für einen Riester-Renten-Vertrag und für eine Direktversicherung in der betrieblichen Altersversorgung ermittelt und verglichen. Bei einer Nettokapitalanlage von jeweils 100 Euro monatlich wurde berechnet, welche Effekte sich durch die staatlichen Zulagen und die Verschiebung der Besteuerung in die Rentenphase ergeben und welche Leistung nach Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen für die Alterssicherung zur Verfügung steht. Anders als in vielen bislang veröffentlichten Berechnungen verglich das DIA dabei nicht nur die garantierte, sondern auch die prognostizierte Rente, da dem Sparer später diese Rente zur Verfügung steht, auch wenn sie nicht vom Versicherer garantiert wird. </p><p>Vorteil durch Zulagen für Kinder </p><p>Die Studie kam zu dem Schluss, dass es kein klares Votum für die eine oder andere Vorsorgeform gibt. So führt zum Beispiel der Zuschlag von 0,25% für einen Single ohne Kinder in der Pflegeversicherung dazu, dass auch bei geringen Einkommen die betriebliche Altersvorsorge günstiger ist als die Riester-Rente, trotz der Grundzulage für den Riester-Vertrag. Erst die Zulagen für Kinder lassen einen Vorteil für die Riester-Rente entstehen. Bei einkommensstärkeren Sparern (2.500 Euro pro Monat) hingegen liegt die Riester-Rente unabhängig von der Kinderzahl im Vorteil, während sich ab 3.000 Euro monatliches Einkommen die Situation wieder umkehrt. Dann wirken die ersparten Steuern und Sozialversicherungsbeiträge in der Ansparphase stärker als die Zulagen, die für die Riester-Rente gewährt werden. </p><p>Bemerkenswert an den Berechnungen, so das DIA, ist auch die Weise, in der bei steigenden Einkommen die bAV-Renten netto sinken, wofür die wachsende Steuerprogression wegen der höheren gesetzlichen Rente und die zusätzliche Belastung durch die vollen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung verantwortlich sind. Im Zusammenhang damit verweist das DIA darauf, dass bei Entscheidungen für die zusätzliche Altersvorsorge immer auch die kumulierte Steuer- und Abgabenbelastung im Rentenalter berücksichtigt werden muss. </p><p>Abwägung anhand individueller Bedingungen</p><p>Insgesamt zeichnet sich anhand der Untersuchung die Tendenz ab, dass die Vorteile für die betriebliche Altersversorgung umso stärker wiegen, je höher das Einkommen ist, weil die Bruttoanlage in der langen Ansparphase die Nachteile der vollen Belastung mit Sozialabgaben und die Steuerprogression aufwiegen. Grundsätzlich sollten vor der Entscheidung für einen Vertrag aber in jedem Fall eine Abwägung anhand der individuellen Bedingungen vor-genommen werden. So könnte zum Beispiel bei Personen mit einem höheren Einkommen, die drei oder mehr Kinder haben, die Riester-Rente wegen der insgesamt höheren Zulagensumme besser ausfallen. </p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/40B40596-36CA-437E-BAF0-9CDDCA21A7DD"></div>

 

Deutsches Alterssicherungssystem laut Longial-Umfrage instabil

Viele Arbeitgeber machen sich Sorgen über die Stabilität des deutschen Rentensystems. Das ergab eine TED-Umfrage des Pensionsberaters Longial unter den rund 300 Teilnehmern der 14. Handelsblatt-Jahrestagung Betriebliche Altersversorgung, die vom 12. bis 13.03.2013 in Berlin stattfand.

<p> Produktanbieter und Dienstleister aus der bAV-Branche ebenso wie Arbeitgeber und Pensionsmanager waren aufgefordert, ihre Einschätzung über das deutsche Alterssicherungssystem abzugeben. Dabei zeigte sich, dass 74% der Arbeitgeber einen weiteren Ausbau der zweiten und dritten Säule des Alterssicherungssystems für dringend erforderlich halten. </p><p>Klar ist, Lösungen müssen her. Aber welcher politisch diskutierte Handlungsbedarf in der Altersversorgung hat für die Befragten die höchste Priorität? 42% der Arbeitgeber sehen den Fokus bei der Erleichterung eines flexiblen Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand. Nahezu 37% dieser Gruppe sind der Meinung, dass eine größere Flächendeckung in der Altersversorgung erreicht werden müsse. Die Vermeidung von Altersarmut nennen 31% der Arbeitgeber als weiteren wichtigen Schwerpunkt.</p><p>Welche Maßnahmen aber sind am wirkungsvollsten, wenn es um die Bekämpfung zukünftiger Altersarmut geht? Kann das Opting-out in der Entgeltumwandlung dieses Problem lösen? Ja, meinen jedenfalls knapp 39% der Arbeitgeber. Jeder Vierte der befragten Arbeitgeber fordert zudem die Einführung einer steuerfinanzierten Solidar-/Lebensleistungs- oder Garantierente.</p><p>Dr. Paulgerd Kolvenbach, Sprecher der Geschäftsführung der Longial GmbH: „Der flexiblere Rentenübergang und das Opting-out in der bAV sind mögliche, aber weiterhin auch kritisch diskutierte Lösungen. Arbeitgeber schrecken vor einem möglichen zusätzlichen administrativen Aufwand sowie vor eventuellen finanziellen Zusatzbelastungen zurück. Außerdem befürchten sie, die Arbeitnehmer könnten sich gegängelt fühlen und dafür andere, notwendige Vorsorgemaßnahmen unterlassen. Hier hilft nur die Aufklärung auf beiden Seiten.“</p><p>Ein klares Meinungsbild ergab sich auch bei der Frage, was die Arbeitgeber von dem Vorhaben der Bundesregierung halten, Zusatzbeiträge durch den Arbeitgeber in die gesetzliche Rentenversicherung zu ermöglichen. Mehr als 71% der Arbeitgeber halten überhaupt nichts von zusätzlichen Finanzierungsvarianten in der Altersversorgung. Vielmehr solle man darüber nachdenken, wie man eine stärkere Verbreitung in der zweiten Säule erreichen könne, so das mehrheitliche Statement der Befragten.</p><p>Auch die Kombirente war ein Thema der Umfrage. Mehr als 47% der Arbeitgeber halten die Kombirente für hilfreich, weil dadurch die Altersteilzeit und die vorgezogene Rente besser kombinierbar werden. Rund 36% der befragten Arbeitgeber meinen jedoch, dass die Kombirente nur dann wirklich sinnvoll sei, wenn sich auch bei den Rahmenbedingungen in der bAV etwas tue.</p><p>Dr. Paulgerd Kolvenbach: „Politik, Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen handeln, um das aktuelle Dilemma in der bAV zu lösen. Die Bereitschaft der Arbeitgeber, ihren Mitarbeitern entsprechende Versorgungszusagen zu erteilen, muss gefördert werden. Denn nur durch entsprechende Angebote, kontinuierliche Aufklärung und zusätzliche Anreize können die Hemmnisse auf Seiten der Arbeitnehmer, in eine bAV zu investieren, überwunden werden.“</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/524C5342-A9B1-46D6-BDD3-4A10835796A7"></div>

 

Unisex-Tarife im Vergleich

Verwirrung über die Unisex-Tarife der Versicherer. Wie sehen die bereits heute angebotenen Unisex-Tarife im Vergleich aus? Stephan Schinnenburg vom Analysehaus Morgen & Morgen gibt einen Überblick.

<p>Verwirrung über die Unisex-Tarife der Versicherer. Wie sehen die bereits heute angebotenen Unisex-Tarife im Vergleich aus? Stephan Schinnenburg vom Analysehaus Morgen &amp; Morgen gibt im Expertentalk einen Überblick.</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/A6AF6643-0377-4838-B3A6-0562CC5C0FC1"></div>

 

Unisex-Tarife in der bAV: Clearing-Stelle des DGbAV

Ab Mitte Dezember 2012 werden bAV-Verträge der rückdeckenden Lebensversicherer auf geschlechtsneutrale Tarife umgestellt. Um ein Nachhaftungsrisiko des Arbeitgebers zu vermeiden, führen die Versicherer zum Jahresende auch im bAV- Neugeschäft Unisex-Tarife ein. Der DGbAV hat für bestehende Verträge eine Clearing-Stelle eingeführt.

<p></p><p>Die Unisex-Tarife bedeuten nach Auskunft einiger großer Versicherungsgesellschaften für männliche Arbeitnehmer eine Erhöhung von rund 5 bis 6%. Die monatlichen Beiträge für weibliche Arbeitnehmer sinken um 2 bis 3%. </p><p>Unisex auf in der bAV</p><p>Die Europäische Kommission hat in einer Mitteilung zwar darauf verwiesen, dass sich das Urteil des EuGH über geschlechtsspezifische Tarife nicht auf die betriebliche Altersversorgung bezieht. Aber die Versicherer bauen vor. Schließt ein Arbeitgeber weiterhin geschlechtsabhängige Tarife für Zusagen ab dem 21.12.2012 ab, die auf Leistungen aus einer Versicherung Bezug nehmen, hat er das Risiko, dass benachteiligte Arbeitnehmer höhere als die versicherten Leistungen gegen ihn geltend machen. Um ein Nachhaftungsrisiko des Arbeitgebers zu vermeiden, führen die Versicherer zum Jahresende auch im bAV- Neugeschäft Unisex-Tarife ein. Verträge, die bestehen, bleiben unverändert. Diesen Vorteil können Arbeitnehmer durch die DGbAV-Clearing-Stelle nutzen.</p><p>Nach Absprache mit dem neuen Arbeitgeber können Arbeitnehmer ihre bestehenden bAV-Verträge zum neuen Arbeitsplatz mitnehmen und durch die DGbAV-Clearing-Stelle verwalten lassen. Das erspart dem neuen Arbeitgeber Verwaltungskosten und erhält dem Arbeitnehmer die günstigeren, bisherigen Konditionen.</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/D353791F-96C4-4302-8332-9498A2779DB3"></div>

 

Für Image von Versicherungen ist Kundenservice entscheidend

Für das Image einer Versicherung ist Kundenservice am wichtigsten. Das geht aus einer Umfrage des Marktforschungsinstituts forsa unter 1.003 Bundesbürgern im Auftrag der Generali Versicherungen hervor. 98% der Bundesbürger erachten Service für das Image einer Versicherung als bedeutsam.

<p>Auch wirtschaftliche Substanz entscheidet in einem hohen Ma&szlig;e &uuml;ber das Ansehen eines Assekuranz-Unternehmens. Dies sagten 92%.Knapp dahinter folgt transparente Kommunikation (91%). F&uuml;r rund zwei Drittel sind Empfehlungen und Referenzen wichtig (65%), f&uuml;r rund die H&auml;lfte der Befragten innovative Produkte (54%). Kreative Werbekampagnen (12%) erachten die Befragten eher als sekund&auml;r. &bdquo;Das Ergebnis wundert uns nicht&ldquo;, erl&auml;utert Winfried Spies, Vorstandsvorsitzender der Generali Versicherungen. &bdquo;Es spiegelt den Wunsch von Kunden nach Kundenn&auml;he und Dienstleistungsqualit&auml;t wider. Versicherer sind gefordert, ihre Unternehmensstrategien darauf auszurichten.&ldquo; Hoher Service, so Spies, sei auch ein wichtiger Baustein der Strategie der Generali Versicherungen.</p>
<p>Meinungsbildung &uuml;ber Versicherungen: pers&ouml;nliche Erlebnisse am wichtigsten</p>
<p>Ferner ergab die Umfrage, dass Meinungen &uuml;ber Versicherungen prim&auml;r auf Basis eigener Erfahrungen entstehen. Dies gaben 78% der Befragten an. Auch Gespr&auml;che mit Verwandten, Bekannten oder Arbeitskollegen sind hierf&uuml;r wichtig (65%). &bdquo;Pers&ouml;nliche Erfahrungen sind f&uuml;r die Meinungsbildung entscheidend. Entsprechend wichtig ist es f&uuml;r Versicherungsunternehmen, mit gutem Service beim Kundenkontakt die Meinungsbildung positiv zu beeinflussen&ldquo;, so Spies.</p>
<p>Bei der Meinungsbildung auf Basis von Medienberichterstattung sind Beitr&auml;ge in Zeitungen/Magazinen am einflussreichsten. 39% der Befragten bilden sich ihre Meinung aufgrund von Berichten in Printmedien. 32% gaben an, dass das Internet ihre Meinung beeinflusse, 26% das Fernsehen und 16% das Radio.</p>
<p>Auff&auml;llig bei den Ergebnissen: Je h&ouml;her das Einkommen, umso gr&ouml;&szlig;er ist die Bedeutung von Printmedien. W&auml;hrend bei Befragten mit einem Haushaltsnettoeinkommen von unter 1.000 Euro lediglich 28% sich ihre Meinung &uuml;ber Versicherungen aufgrund von Printmedien bilden, sind es bei Befragten mit einem Haushaltsnettoeinkommen von &uuml;ber 3.000 Euro 49%.</p>
<p>Kundenservice entscheidet &uuml;ber Image von Versicherungen</p>
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