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Assekuranz bAV allgemein

Flexiblere bAV: „Digitalisierung kann Gamechanger sein“

Gestartet ist Insurancy vor einigen Jahren mit dem Schwerpunkt auf bAV und setzt dabei ganz auf Digitalisierung. Wie sich das Portfolio zwischenzeitlich erweitert hat, warum die bAV einfacher werden muss und wie digitale Tools dabei helfen können, erläutert der Co-Founder und CEO André Disselkamp im Interview.

Herr Disselkamp, mit der Marke Insurancy legen Sie den Fokus auf Nachhaltigkeit und Digitalisierung. Worin unterscheiden Sie sich mit Ihrem Ansatz vom Markt?

Bei Insurancy denken wir Versicherung neu – nämlich aus Sicht der Kund*innen. Für uns bedeutet Digitalisierung nicht einfach nur papierlose Prozesse, sondern echte Effizienz und Verständlichkeit. Wir setzen auf smarte Tools, klare Kommunikation und transparente Vergleiche – ohne Verkaufsdruck. Gleichzeitig gehen wir über das klassische Geschäftsmodell hinaus: 20% unserer Gewinne fließen in soziale und nachhaltige Projekte. Das ist für uns kein Marketing, sondern Haltung. Damit grenzen wir uns klar von den üblichen Provisionsmaximierungsmodellen ab.

Zum Start lag Ihr Schwerpunkt auf der Betreuung von Start-ups und digitalen Unternehmen im Bereich der betrieblichen Altersversorgung. Wie sieht das Portfolio bzw. Ihre Zielgruppe heute aus?

Der Ursprung liegt tatsächlich in der bAV-Beratung für Start-ups – aber heute ist unser Kundenkreis deutlich breiter. Wir betreuen KMU, Selbstständige, Expats und zunehmend auch Privatpersonen, die Wert auf unabhängige, faire Beratung legen. Unser Portfolio ist ebenfalls gewachsen – von der bAV über Berufsunfähigkeit, private Krankenversicherung bis hin zu nachhaltigen Investmentlösungen und digitalen Vertragsanalysen.

In den vergangenen Jahren geht es in Sachen Marktdurchdringung in der bAV nicht ganz so voran wie gewünscht. Woran hakt es Ihrer Meinung nach?

Die bAV ist komplex – rechtlich, steuerlich, kommunikativ. Viele Unternehmen scheuen den Aufwand, Mitarbeitende sind oft schlecht informiert. Was fehlt, ist eine einfache, digitale Umsetzung und eine zielgruppengerechte Ansprache.

Hinzu kommt: Die klassische Vermittlung ist häufig zu produktgetrieben. Wir setzen dagegen auf Aufklärung und digitale Tools, mit denen Unternehmen die bAV als echten Mehrwert für ihre Belegschaft positionieren können – und nicht als Pflichtprogramm.

Die Bundesarbeitsministerin Bas will die Betriebsrenten attraktiver gestalten. Was halten Sie von den Plänen?

Das ist absolut notwendig. Betriebsrenten haben ein enormes Potenzial – gerade in Zeiten von Fachkräftemangel und sinkendem Rentenniveau. Wir begrüßen jede Reform, die Bürokratie abbaut, Flexibilität erhöht und Arbeitgeber motiviert, Verantwortung zu übernehmen. Wichtig ist aber: Es braucht auch flankierende Maßnahmen – etwa steuerliche Anreize für nachhaltige bAV-Produkte oder verpflichtende Aufklärungskampagnen.

Von mehr Transparenz und mehr Flexibilität ist die Rede. Wie kann Digitalisierung hier unterstützen?

Digitalisierung kann hier der Gamechanger sein. Mit digitalen Plattformen können Prozesse automatisiert, Dokumentationen vereinfacht und Mitarbeitende direkt eingebunden werden – mobil, transparent und verständlich.

Wir entwickeln genau solche Lösungen: Von der digitalen bAV-Strecke bis zum papierlosen Vertragsabschluss mit elektronischer Signatur.

Welche Rolle wird künstliche Intelligenz spielen?

KI wird in der Beratung, im Vergleichsprozess und im Vertragsmanagement eine zentrale Rolle spielen – allerdings nicht als Ersatz für persönliche Beratung, sondern als Unterstützung. Ein Beispiel: Eine KI-gestützte Analyse erkennt Versorgungslücken, optimiert bestehende Verträge und gibt dem Makler datenbasierte Handlungsempfehlungen. Das erhöht die Qualität der Beratung – und spart Zeit.

Lassen Sie uns auf den Bereich Nachhaltigkeit eingehen. Hat das Interesse trotz der unbestritten hohen Relevanz des Themas zuletzt etwas nachgelassen oder ist das Gegenteil der Fall?

Das Interesse ist da – aber es wird differenzierter. Menschen wollen kein Greenwashing, sondern echte Wirkung. Genau deshalb ist Transparenz so wichtig. Wir merken: Kund*innen stellen heute kritische Fragen zu Kapitalanlagen, Risikoträgern und CO₂-Fußabdruck. Wer hier glaubwürdig antworten kann, schafft Vertrauen. Das Thema ist nicht vorbei – es wird erwachsen.

Wie sehen Sie denn die Versicherungsbranche im Allgemeinen und die Maklerschaft im Speziellen in Sachen Nachhaltigkeit zwischenzeitlich aufgestellt?

Da gibt es Nachholbedarf. Viele Unternehmen haben das Thema erkannt – aber es fehlt oft an klaren Strategien und unabhängigen Analysen. Gerade Makler*innen sind hier in der Verantwortung, nachhaltige Produkte nicht nur optional, sondern proaktiv anzubieten.

Wir bei Insurancy arbeiten deshalb mit speziellen Nachhaltigkeitsfiltern und investieren in Schulung und eigene Recherchen – denn die ESG-Tauglichkeit ist oft nicht auf den ersten Blick ersichtlich.

Und wie sieht es in puncto Digitalisierung aus?

Viele Marktteilnehmer digitalisieren Prozesse – aber selten ganzheitlich. Wir glauben: Digitalisierung ist nicht das Ziel, sondern das Werkzeug, um Kundenbedürfnisse besser zu erfüllen. Deshalb setzen wir auf durchgängige digitale Customer Journeys, nahtlose Beratung per Video, automatisierte Verwaltung und Vertragsupdates in Echtzeit. Gleichzeitig bleibt der Mensch zentral: Digital, aber persönlich.

Zum Abschluss ein Blick in die Zukunft. Welche Ziele haben Sie sich für Ihr Unternehmen gesteckt?

Unsere Mission bleibt klar: Versicherungen einfacher, fairer und nachhaltiger machen. Wir wollen weiter wachsen – aber gesund und mit Haltung. Konkret: Ausbau unserer digitalen Plattform, Integration von KI in den Beratungsprozess, Stärkung des internationalen Segments (Expats & Remote Worker) und mehr eigene Tools für nachhaltige Finanzentscheidungen. Und ganz wichtig: Mehr Impact. Denn wir glauben, dass Versicherungen ein Hebel sein können – für Sicherheit, für Gerechtigkeit und für echten Wandel.

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Nur 42% der Deutschen kennen „Digitale Rentenübersicht“

Ein Großteil der Deutschen wünscht sich eine einfache digitale Übersicht über die Einkünfte im Alter. Das Online-Portal „Digitale Rentenübersicht“ kennen allerdings insgesamt nicht viele. Und: Altersvorsorgeprodukte erscheinen oft so kompliziert, dass die Menschen sie auch digital nicht ohne Hilfe abschließen würden.

65% der Deutschen hätten gerne eine einfache digitale Übersicht über all ihre Einkünfte im Alter. Denn nicht jeder kann seine finanzielle Situation im Ruhestand einschätzen. Unter den Befragten, die noch nicht im Ruhestand sind, wünschen sich dies sogar 77%. Das hat eine repräsentative Befragung unter 1.003 Personen ab 16 Jahren in Deutschland im Auftrag des Digitalverbands Bitkom herausgefunden. Darunter waren auch 674 Personen, die noch nicht in Rente oder Ruhestand sind. Insgesamt würde übrigens knapp die Hälfte (46%) am liebsten alles rund um die Altersvorsorge online erledigen können, so ein weiteres Ergebnis.

„Viele wissen nicht, welche Ansprüche sie im Alter haben“

Dr. Bernhard Rohleder, Bitkom-Hauptgeschäftsführer, kommentiert es so: „Viele Menschen wissen nicht, welche Ansprüche sie im Alter haben. Dabei sind fundierte Entscheidungen über die Vorsorge wichtiger denn je. Digitale Angebote können hier Transparenz schaffen und die individuelle Finanzplanung erleichtern.“

Nur 42% kennen Online-Portal „Digitale Rentenübersicht“

Und es gibt ja bereits seit dem Jahr 2023 ein kostenloses Online-Portal, das Bürgerinnen und Bürgern einen umfassenden Überblick über ihre Altersvorsorge gibt: die Digitale Rentenübersicht. Dort liegen Informationen aus der gesetzlichen, betrieblichen und privaten Altersvorsorge gebündelt vor. Doch laut Bitkom kennt die Mehrheit das Portal bisher nicht. Demnach haben bisher lediglich 42% der Deutschen vom Portal „Digitale Rentenübersicht“ gehört oder gelesen. Bei den Befragten ohne Altersbezüge sind es immerhin bereits 50%.

Altersvorsorgeprodukte sind zu kompliziert

Darüber hinaus sind immer mehr Menschen offen für neue digitale Beratungsformen, wie die Befragung zeigt. 42% der Deutschen möchten sich von einer KI auf Grundlage ihrer Lebenssituation zu ihrer Altersvorsorge beraten lassen, heißt es da. In der Gruppe, die noch keine Pension oder Altersrente erhält, sind es sogar 53%.

Und hier könnte auch eine Chance für Vermittler liegen: Zugleich sind sich nämlich insgesamt 45% der Deutschen und 52% derer, die noch nicht in Rente sind, einig, dass Produkte zur Altersvorsorge so kompliziert sind, dass sie sie digital nicht ohne Hilfe abschließen könnten. „Gerade bei der oft komplexen Altersvorsorge sollten digitale und persönliche Beratung eng verzahnt werden“, meint Rohleder daher. Und er ergänzt: Künstliche Intelligenz könne dabei helfen, eine Vielzahl relevanter Daten auch unter sich ändernden Lebensumständen auszuwerten, und so die Entscheidungsfindung unterstützen.

Über die Bitkom-Befragung

Als Basis der Angaben dient eine Umfrage, die Bitkom Research im Auftrag des Digitalverbands Bitkom durchgeführt hat. Dabei wurden 1.003 Personen in Deutschland ab 16 Jahren telefonisch befragt, darunter 674 Personen, die noch nicht in Rente oder Ruhestand sind. Die Befragung fand im März und April 2025 statt. Die Gesamtumfrage ist repräsentativ. Die Fragestellung war: „Welche der folgenden Aussagen zu Vorsorgeprodukten trifft auf Sie zu?“. (lg)

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Viele Selbstständige zweifeln an eigener Altersvorsorge

Viele Selbstständige sind unsicher, ob ihre Altersvorsorge genügt, um den eigenen Lebensstandard im Rentenalter zu halten. Doch es zeigt sich auch: Wer mehrere Altersvorsorgeoptionen kombiniert, fühlt sich eher ausreichend abgesichert.

Besonders für Selbstständige ist es wichtig, frühzeitig an die eigene Altersvorsorge zu denken, damit sich auch im Alter ihr Lebenswerk finanziell widerspiegelt und sie den Ruhestand genießen können. Doch laut einer Befragung des ifo Instituts sind sich viele Selbstständige gar nicht so sicher, dass ihre Altersvorsorge den aktuellen Lebensstandard auch im Rentenalter sichern kann. Demnach gehen 46% der Soloselbstständigen und Kleinstunternehmenden davon aus, dass ihre Vorsorge ausreichend ist. 32% jedoch, also fast ein Drittel, meinen, die eigene Altersvorsorge sei nicht ausreichend. Weitere 22% zeigen sich unsicher. Insgesamt summiert sich die Zahl derer, die an ihrer Altersvorsorge Zweifel haben, also auf 54%, sprich über die Hälfte der Befragten. 

Wie wichtig eine gezielte Altersvorsorgestrategie ist

Katrin Demmelhuber, ifo-Fachexpertin sagt: „Die Antworten unterstreichen die Bedeutung einer gezielten Altersvorsorgestrategie bei Selbstständigen, auch wenn viele Selbstständige umfangreich und eigenverantwortlich vorsorgen.“

Je breiter die Vorsorge, desto sicherer das Gefühl

Trotzdem ist aus den Ergebnissen der Befragung abzulesen, dass Selbstständige in vielen Fällen breit und intensiv vorsorgen. So verfügen etwa 97% der Befragten über mindestens eine Altersvorsorgeoption, z. B. kapitalbasierte Anlagen wie Investmentfonds, Wertpapiere oder Immobilien oder versicherungsbasierte Produkte wie private Renten- oder Berufsunfähigkeitsversicherungen. Beide Optionen sind besonders weit verbreitet. Darüber hinaus kombinieren dem ifo Institut zufolge mehr als drei Viertel der Befragten (78%) sogar mehrere Modelle. Durch frühere Pflichtversicherungen kann zudem rund die Hälfte (47%) der Selbstständigen auch noch Ansprüche bei der gesetzlichen Rentenversicherung anmelden.

Laut ifo Institut besteht in den Ergebnisse auch ein deutlicher Zusammenhang zwischen der Vielfalt der Vorsorgeoptionen und der wahrgenommenen finanziellen Sicherheit: „Selbstständige, die mehrere Vorsorgeformen kombinieren, fühlen sich häufiger ausreichend abgesichert“, erklärt Demmelhuber. Zudem weist das ifo Institut darauf hin, dass individuelle Vorsorgestrategien wie der Unternehmensverkauf auch eine Rolle spielen. Dies sei bei Selbstständigen mit Kleinstunternehmen und Männern häufiger der Fall.

Über die Befragung

Das ifo Institut hat im Juni 2025 knapp 900 Soloselbstständige und Kleinstunternehmende (mit weniger als neun Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern) im Rahmen der ifo Konjunkturumfragen zu ihren genutzten Altersvorsorgeoptionen und ihren Einschätzungen zur eigenen Absicherung im Alter befragt. Sie stammen aus allen Sektoren, der Schwerpunkt lag jedoch auf dem Dienstleistungssektor. (lg)

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Die Top-5-Herausforderungen in der bAV aus Maklersicht

Die betriebliche Altersversorgung stellt in diversen Punkten eine Herausforderung dar – sowohl politisch als auch in der Beratung. Doch wo sehen die Makler die größten Herausforderungen? Die AssCompact AWARD Studie zur bAV hat die Antworten.

Falls man etwas sucht, das nicht nur hoch im Kurs, sondern auch im Diskurs steht, hat man es recht schnell bei der betrieblichen Altersversorgung (bAV) gefunden. In den letzten Jahren handelte es sich bei der bAV nicht wirklich um ein wachsendes, sondern eher um ein stagnierendes Geschäft. Alexander Siegmund von KPM Pensions & Benefits ist jedoch der Meinung, dass sie nur falsch gespielt wurde – an sich gescheitert sei das Modell nicht.

Politisch geht es bei der bAV ebenfalls derzeit hoch her, denn Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) hat das Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz in die Wege geleitet, welches vergangene Woche im Kabinett beschlossen und von der Branche auch schon fleißig kommentiert wurde. Und auch die Makler sehen in der bAV wohl eher wieder ein aufblühendes Geschäftsfeld. Laut der AssCompact AWARD Studie zur bAV schätzen 59,6% der Makler die bAV als relevant oder sehr relevant ein, vor fünf Jahren waren es nur 46,5%. Und für in fünf Jahren relevant oder sehr relevant halten die bAV 65,9% der befragten Makler.

Doch steigende Relevanz kommt auch mit Herausforderungen. Um welche handelt es sich dabei aus Sicht der Makler? Auch darüber gibt die Studie Aufschluss.

bAV-Herausforderungen aus Sicht der Makler

Interessant an den Umfrageergebnissen: Die Top-Herausforderung nach Meinung der befragten Makler hat sich in den letzten drei Jahren nicht verändert. Stets an der Spitze stand und steht auch 2025 die „konsequente Aufklärungs- und Überzeugungsarbeit der bAV für Arbeitgeber“. Wenngleich der Anteil stark gesunken ist. 2023 gaben 69,4% der Befragten diesen Punkt als größte Herausforderung an, 2024 waren es 58,2% und 2025 schließlich 54,1%.

Bei Platz 2 handelt es sich ebenso um ein beratungsspezifisches Problem, nämlich die „Beratung von Personalabteilungen zur effizienten bAV-Verwaltung“, die 52,6% der Makler als Herausforderung angaben. 2024 waren es noch 56,4% und 2023 52,1%.

Die drittgrößte Herausforderung steht dann auf der anderen Seite, nämlich: „konsequente Aufklärungs- und Überzeugungsarbeit der bAV für Arbeitnehmer“. 50,7% der befragten Makler sahen hier eine Herausforderung. Allerdings scheint sich die Situation dahingehend ein wenig gebessert zu haben, denn 2023 gaben noch 59,5% diesen Punkt an.

44,5% wiederum sehen den Fachkräftemangel bzw. fehlende Stellenbesetzungen. Und die Top 5 rundet mit 32,5% der Punkt „Transparenz der Haftungsproblematik“ ab. (mki)

 

Stimmen aus der Branche zum Betriebsrentenstärkungsgesetz

Das Kabinett hat dem Referentenentwurf zum Zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetz von Arbeitsministerin Bärbel Bas zugestimmt. Die Branchenverbände AfW, BVK, BDVM und GDV haben in den Folgetagen ihre Einschätzungen abgegeben – mit vorsichtigem Optimismus.

Die Bundesregierung wird aktiv im Bereich Rente – einem der größten Probleme, die es in den nächsten Jahren und Jahrzehnten in der Bundesrepublik zu lösen gilt. Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas hat Ende Juli einen Referentenentwurf vorgelegt, der nun auch vom Kabinett beschlossen wurde.

Ein Teil des Rentenpakets ist auch das Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSGII), welches sich die betriebliche Altersversorgung zur Brust nimmt. U. a. soll es damit kleinen und mittleren Betrieben einfacher gemacht werden, Betriebsrenten anzubieten, bei kleineren Unternehmen etwa im Rahmen einer Betriebsvereinbarung. Betriebsrenten auf tarifvertraglicher Basis sollen außerdem weiter gestärkt werden.

Außerdem sollen Vorschriften für Pensionskassen flexibilisiert werden, um mit risikoreicheren Investitionen höhere Renditen erzielen zu können, sowie die steuerliche Förderung für Betriebsrenten erhöht werden. Und ebenso sind einfachere Opt-out-Modelle vorgesehen, bei denen Arbeitnehmer aktiv einer Betriebsrente widersprechen müssen.

Von verschiedenen Branchenverbänden gibt es nun Statements zu den Planungen der Bundesregierung und dem Beschluss des Kabinetts.

GDV: Richtige Richtung eingeschlagen

Laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) wächst die Bedeutung der kapitalgedeckten Zusatzvorsorge angesichts des demografischen Wandels. Daher ist es aus Sicht der Versicherer richtig, Betriebsrenten vor allem dort zu stärken, wo sie bis heute wenig verbreitet sind: bei kleineren und mittleren Unternehmen (KMU) sowie bei Beschäftigten mit geringen Einkommen. Der geplante Ausbau der Geringverdienerförderung und deren Kopplung an die jährliche Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung seien dafür wichtige Maßnahmen. Positiv sei auch, dass die Reform nicht auf Sozialpartnermodelle begrenzt werden soll, weil dadurch mehr Betriebe erreicht werden könnten, auch solche ohne Tarifbindung. In diesen Unternehmen und Zielgruppen bestehe besonderer Nachholbedarf.

Kritisch sieht der Versichererverband, dass die Opt-out-Modelle auf Unternehmen ohne Tarifvertrag beschränkt werden sollen: „Die Einschränkung nimmt einer sinnvollen Maßnahme den Wind aus den Segeln. Es sollten möglichst viele Unternehmen involviert werden – auch tarifgebundene“, so Moritz Schumann, stellvertretender GDV-Hauptgeschäftsführer. Ebenfalls kritisch sehen die Versicherer, dass die hohen Mindestbeitragsgarantien nicht abgesenkt werden sollen. Lediglich Pensionskassen sollen chancenreicher anlegen dürfen, was aus Sicht der Versicherer nicht reiche. Stattdessen sollte man die Garantien bei den Kapitalanlagen von derzeit 100% auf 80% senken.

BDVM: geeignet mit Anpassungen

Der Bundesverband Deutscher Versicherungsmakler hält laut seiner Stellungnahme zahlreiche Ansätze im Referentenentwurf für sehr geeignet, die Durchdringung und auch die Wirksamkeit der betrieblichen Altersversorgung zu verbessern, äußert sich jedoch zu einigen Punkten, die aus seiner Sicht noch einer Anpassung bedürfen. Dazu gehört bspw. der Punkt zum Förderbetrag zur betrieblichen Altersversorgung. Die Dynamisierung der Einkommensgrenze für den Förderbeitrag und eine Erhöhung des Förderbeitrags selbst begrüßt der BDVM. Um den Förderbetrag zukünftig wertstabil zu halten, hält der Verband eine Dynamisierung auch des Förderbetrages selbst (durch eine Koppelung an die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung) für notwendig.

Weiterhin empfiehlt der BDVM, ein Opt-out auch ohne entsprechende Dienst- oder Betriebsvereinbarung zuzulassen, denn in vielen KMU würden gar keine Dienst- oder Betriebsvereinbarungen existieren.

AfW warnt vor Bürokratiehürden für KMU

Der AfW Bundesverband Finanzdienstleistung e. V. (AfW) hat ebenso eine Stellungnahme zum BRSG-II-Referentenentwurf abgegeben. Der Verband begrüßt den Entwurf ausdrücklich, insbesondere die vorgesehene Öffnung des Sozialpartnermodells und die Einführung von Optionssystemen für tarifungebundene Unternehmen. Gleichzeitig warnt der AfW vor übermäßiger Bürokratiebelastung für KMU sowie Unsicherheiten bei der Umsetzung.

„Die Öffnung des Sozialpartnermodells und die neuen Opting-Out-Modelle bieten riesige Chancen für die Verbreitung der bAV – gerade bei kleinen Unternehmen. Aber wenn die Umsetzung zu kompliziert wird oder mit neuen finanziellen Hürden wie der 20%-Zuschusspflicht verbunden ist, bleiben viele Arbeitgeber außen vor“, so Norman Wirth, geschäftsführender Vorstand des AfW. Deshalb fordert der AfW in seiner Stellungnahme klar verständliche Regeln, digitale Umsetzungshilfen sowie flexible Zuschussmodele für Arbeitgeber.

BVK bezieht Stellung

Auch der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) hat sich zum Kabinettsbeschluss geäußert, bezieht sich dabei jedoch nicht auf das BRSG II, sondern lediglich auf das Festsetzen der Haltelinie in der gesetzlichen Rentenversicherung auf 48% bis 2031, die erleichterte Weiterbeschäftigung von Rentnern und die Ausweitung der Mütterrente. Aus Sicht des BVK seien dies keine Maßnahmen, die strukturellen Probleme der gesetzlichen Rentenversicherung zu lösen, heißt es in der Stellungnahme.

„Die Bundesregierung sendet mit dem Gesetzentwurf zwar ein Signal der Beruhigung, doch es fehlt eine solide Gegenfinanzierung und ein langfristiges Konzept zur Sicherung der Altersvorsorge“, so BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Die steigenden Belastungen für Beitrags- und Steuerzahler werden ausgeblendet und die demografischen Herausforderungen bleiben ungelöst.“

Der BVK fordert die Bundesregierung auf, die Weichen für eine generationengerechte, nachhaltige und solide Altersvorsorge zu stellen. Das Rentenpaket verschiebe die Problemlösung erneut auf die Zukunft – mit absehbaren Folgen für die junge Generation und die Stabilität des Rentensystems. (mki)

Lesetipp der Redaktion: bAV am Scheideweg: Warum ein Umdenken nötig ist
 

bAV am Scheideweg: Warum ein Umdenken nötig ist

In den vergangenen Jahren hat die Verbreitung der betrieblichen Altersvorsorge stagniert. Das liegt nicht daran, dass sie ein gescheitertes Modell ist – sie wurde nur lange falsch gespielt. Warum Versicherer, Gesetzgeber und KMUs endlich gemeinsam umdenken müssen.

Ein Artikel von Alexander Siegmund, Geschäftsführer der KPM Pensions & Benefits GmbH

Die betriebliche Altersversorgung (bAV) gilt als zweite Säule der Altersvorsorge in Deutschland, und doch stagniert ihre Verbreitung seit Jahren. Gerade in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) bleibt sie weit hinter ihrem Potenzial zurück. Nur rund ein Viertel der Mitarbeitenden in Kleinstbetrieben hat Zugang zu einer bAV. Der Grund? Nicht ein Mangel an Produkten, sondern ein Mangel an Struktur, Vertrauen und Verständlichkeit. Während die Politik auf kosmetische Symbolpolitik setzt, bleibt die bAV ein sperriges System, das Arbeitgeber:innen überfordert und Arbeitnehmer:innen verunsichert.

Dabei könnte die bAV zur Lösung vieler Probleme werden – wenn man sie denn endlich richtig einsetzt.

Systemfehler, alte Rechenmodelle und falschen Anreize

Wer die Ursachen der geringen bAV-Verbreitung verstehen will, muss bei drei Akteuren ansetzen: Gesetzgeber, Versicherungswirtschaft und Unternehmenspraxis.

1. Die Politik: Gute Absicht, falsche Ausführung

Die Bundesregierung und auch Arbeitsministerin Bärbel Bas versprechen die Stärkung der Betriebsrente – mit Digitalisierung, Entbürokratisierung und besserer Portabilität. Doch konkrete Maßnahmen bleiben aus. Vieles wirkt wie Symbolpolitik: Die geplante Anhebung der Geringverdienergrenze ist richtig, aber reicht nicht. Denn nach wie vor fehlen:

  • ein echtes Auto-Enrolment mit Opt-out-Option statt Opt-in, unabhängig von Tarifbindung,
  • der Wegfall der Schriftformerfordernis,
  • die rechtssichere Klärung der Mindestbeitragsgarantie bei der BOLZ,
  • die Abschaffung der Doppelverbeitragung bei Kranken- und Pflegeversicherung,
  • eine fairere Geringverdienerförderung, auch jenseits von klassischen Versicherungsprodukten.
2. Die Versicherungswirtschaft und die Kalkulation der Lebenserwartung

Viele der klassischen bAV-Produkte rechnen mit einer Lebenserwartung bis zum 130. Lebensjahr. Dabei legt die durchschnittliche Lebenserwartung aktuell bei 83 Jahren. Das Resultat: unnötig hohe Beitragssummen und sinkendes Vertrauen. Bei einer Zielrente von 1.000 Euro sind bei klassischen Versicherern bis zu 450.000 Euro Kapital nötig. Im Modell smart pension hingegen reichen rund 240.000 Euro, aufgrund einer realitätsnahen Kalkulation bis 94 Jahren. Der Unterschied kommt direkt Unternehmen und Beschäftigten zugute.

3. Der Mittelstand: Kein Produktproblem, sondern ein Umsetzungsdefizit

Besonders in KMUs fehlt es an personellen, fachlichen und zeitlichen Ressourcen, um sich durch das Dickicht der bAV-Regelungen zu kämpfen. Viele Arbeitgeber:innen vermeiden das Thema aus Unsicherheit, fehlender Transparenz und Übersichtlichkeit, oder weil sie ausschließlich Produktverkauf erleben. Beratung wird zum Verkauf und die bAV damit zur Blackbox.

Durch mehr Struktur bessere Produkte schaffen

Die bAV braucht keine neuen Etiketten – sondern endlich verlässliche Spielregeln und einfache Umsetzungsmöglichkeiten:

  • Rechtsklarheit schaffen: Die beitragsorientierte Leistungszusage (BOLZ) braucht eine gesetzlich definierte Mindestgarantie. Solange unklar bleibt, wie viel von den Beiträgen wirklich sicher ist, wird Vertrauen verspielt.
  • Steuerrecht modernisieren: Der Rückstellungszins von 6% in § 6a EStG stammt aus den 1980ern – und gehört ebenso wie die Vervielfältiger aus dem Jahr 1946 bei Unterstützungskassen auf ein marktnahes Niveau angepasst.
  • Versorgung statt Verkauf denken: Beratung muss unabhängig, zertifiziert und verständlich sein. Nicht das Produkt, sondern die Versorgung der Menschen muss im Zentrum stehen. Und hierzu gehört ebenso eine effiziente Kalkulation mit fairen Lebenserwartungen und vollständiger Kapitalverwendung im Unternehmen, als eine transparente Übersicht und Kommunikation für alle Beteiligten.
  • KMU durch Digitalisierung entlasten: Ein digitales bAV-Ökosystem mit standardisierter Benutzerführung, flexiblen Schnittstellen und Förderzugängen kann den Mittelstand erreichen. So wie es das Onlinebanking im Finanzbereich getan hat.
  • bAV und Aktivrente kombinieren: Wenn ab 2026 die Aktivrente kommt, muss § 6 BetrAVG angepasst werden. Nur wenn auch bei Teilrente eine Auszahlung der bAV möglich ist, entsteht ein flexibler, planbarer Übergang in den Ruhestand. Andernfalls bleibt die Aktivrente Symbolpolitik mit Blockadewirkung.
Fazit: Nicht mehr Produkte, sondern bessere Bedingungen

Die bAV ist kein gescheitertes Modell – sie wurde nur jahrzehntelang falsch gespielt. Wer Altersvorsorge ernst meint, muss die Strukturen reparieren: steuerlich, rechtlich und kulturell. Der Staat muss moderne Rahmenbedingungen schaffen, Versicherer müssen ihre Kalkulationen der Realität anpassen, und Unternehmen brauchen einfache, faire Wege zur Umsetzung. Denn: Die Altersvorsorge von morgen entsteht nicht im Versicherungsprospekt – sondern im Zusammenspiel von Gesetz, Arbeitgeberverantwortung und echtem Versorgungsgedanken.

 

 

Bas will mehr Betriebsrenten

Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas hat einen Gesetzentwurf zur Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge vorgelegt. Dieser soll Betriebsrenten flexibler machen und entbürokratisieren, um die Verbreitung, vor allem auch in kleineren und mittleren Betrieben, voranzutreiben.

Betriebliche Altersvorsorge ist eine wichtige und sinnvolle Ergänzung zur gesetzlichen Rente. Bisher haben aber nur etwa die Hälfte der deutschen Beschäftigten eine betriebliche Altersversorgung (bAV) abgeschlossen. Die Bundesregierung möchte dies nun ändern. Dafür hat Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) diese Woche einen entsprechenden Gesetzesentwurf an die anderen Ministerien verschickt. Das berichtete zuerst die Süddeutsche Zeitung (SZ).

Das sogenannte Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz ist im „Sofortprogramm“ der Bundesregierung enthalten, das heißt, es ist unter den Maßnahmen, die vorrangig umgesetzt werden sollen. Das Gesetz soll Hindernisse beseitigen und neue Anreize für die betriebliche Altersvorsorge schaffen. „Ziel ist es, dass die Betriebsrente ein selbstverständlicher Teil der Alterssicherung wird“, wird Bas in der SZ zitiert.

Wie sollen Betriebsrenten gestärkt werden?

Kleinen und mittleren Betrieben soll es einfacher gemacht werden, Betriebsrenten anzubieten. Betriebsrenten auf tarifvertraglicher Basis sollen weiter gestärkt werden, denn diese seien „effektiv, kostengünstig und sicher“, erklärt Bas. Kleineren Unternehmen ohne Tarifvertrag soll es ermöglicht werden, die zusätzliche Absicherung etwa im Rahmen einer Betriebsvereinbarung anzubieten. Dafür soll es Änderungen beim sogenannten Sozialpartnermodell, in dem Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften betriebliche Altersversorgung vereinbaren können, geben.

Staat will für Reformen mehr Geld in die Hand nehmen

Vorschriften für Pensionskassen sollen „flexibilisiert werden“: Sie sollen risikoreicher investieren können, um höhere Renditen zu erzielen. Auch die steuerliche Förderung für Betriebsrenten soll erhöht werden.

Sogenannte Opt-out-Modelle sollen erleichtert werden. Dabei müssen Arbeitnehmer aktiv widersprechen, wenn sie nicht möchten, dass ein Teil des Entgelts automatisch für Betriebsrenten verwendet wird.

Die geplanten Maßnahmen sollen zu einer „erheblichen Vereinfachung und Entbürokratisierung der betrieblichen Altersversorgung“ beitragen, heißt es. Ab dem Jahr 2027 will der Staat für die Reformen jährlich etwa 150 Mio. Euro zusätzlich zur Verfügung stellen. 

Das sagt der GDV zur geplanten Stärkung der bAV   

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), begrüßt es, dass die Stärkung der Betriebsrenten nun Schwung bekomme. Besonders Menschen mit niedrigerem Einkommen sollten gezielt unterstützt werden. Profitieren sollten auch Beschäftigte kleiner und mittlerer Unternehmen ohne Tarifbindung.  „Wenn Unternehmen ermöglicht wird, ihre Beschäftigten automatisch in eine Betriebsrente einzubeziehen – es sei denn, sie lehnen aktiv ab – können noch mehr Menschen erreicht werden. Entscheidend wird sein, wie diese Regelung konkret ausgestaltet wird. Um die Attraktivität der Betriebsrenten zu erhöhen, braucht es mehr Spielraum bei der Kapitalanlage. Wenn das Geld chancenorientierter investiert werden darf, können daraus höhere Renten entstehen"; sagt GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen. (js)

 

bavonline startet Zusammenarbeit mit Maklerpool

Die bavonline GmbH ist auf digitale Lösungen für die betriebliche Altersversorgung spezialisiert. Nun hat das Unternehmen den Abschluss seines ersten Kooperationsvertrags mit einem Maklerpool verkündet. Der Schritt soll die digitale bAV-Lösung einem breiteren Netzwerk an Vermittlern zugänglich machen.

Die bavonline GmbH mit Sitz in Gummersbach hat den Abschluss ihres ersten Kooperationsvertrags mit einem Maklerpool bekannt gegeben. Auf Nachfrage von AssCompact teilt Udo Trödel, Geschäftsführer des Unternehmens, mit, dass es sich dabei um germanBroker.net handelt. Damit öffnet sich das auf digitale Lösungen für die betriebliche Altersversorgung (bAV) spezialisierte Unternehmen einem breiten Netzwerk unabhängiger Vermittler. Die Partnerschaft soll zudem ein starkes Zeichen für die Digitalisierung der bAV setzen, heißt es in einer Pressemitteilung.

Durch diese Zusammenarbeit bekommen nun erstmals auch Poolpartner direkten Zugang zu den digitalen Services von bavonline. Dies erschließt einen neuen Vertriebskanal, der die Reichweite der Produkte deutlich steigern soll.

Laut dem bavonline-Geschäftsführer sind zudem weitere mögliche Kooperationen in Vorbereitung.

Über die bavonline GmbH

Die bavonline GmbH will die bAV für Unternehmen, Arbeitnehmer und Vermittler einfacher, transparenter und effizienter gestalten. Mit innovativen digitalen Tools und einem klaren Fokus auf Nutzerfreundlichkeit bietet das Unternehmen Lösungen, die den gesamten bAV-Prozess abbilden. Diese Lösungen machen etwa die bestehende Versorgung und die bAV-Vergangenheit eines Unternehmens sichtbar und nachvollziehbar. Das ermöglicht eine fundierte Beratung in einem strukturierten Informationsprozess. (lg)

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PSVaG erwartet Beitragssatz unter Zehnjahresdurchschnitt

Auf seiner Mitgliederversammlung 2025 zog der PSVaG Bilanz: mehr Insolvenzen, aber weniger Aufwand. Dennoch kündigt der PSVaG für 2025 einen höheren Beitragssatz an. Zudem will der Sicherungsverein künftig aktiver in Insolvenzverfahren mitwirken.

Seit 2021 sind Zusagen über bestimmte Pensionskassen insolvenzsicherungspflichtig. Als Selbsthilfeeinrichtung der deutschen Wirtschaft ist der Pensions-Sicherungs-Verein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (PSVaG) für den gesetzlichen Schutz der betrieblichen Altersversorgung bei der Insolvenz eines Arbeitgebers zuständig.

Und im Vergleich zu 2024 liegt die Anzahl der Insolvenzen, bei denen der PSVaG leistungspflichtig wurde, derzeit rund 17% über dem Niveau des Vorjahres. Das teilte der PSVaG via Pressemitteilung mit. Die betroffenen Mitgliedsunternehmen hätten allerdings durchschnittlich weniger Beschäftigte, so dass die Zahl der neu zu sichernden laufenden Leistungen und unverfallbaren Anwartschaften gesunken sei. Mit rund 20.800 liegt sie aktuell deutlich unter dem Niveau des Vorjahres.

Einen Rückgang gab es laut PSVaG auch beim Leistungsaufwand. Im Vergleich zum Vorjahr sank er um 4%. Die Kapitalanlagen des PSVaG konnten sich in einem herausfordernden Umfeld (insbesondere die Zollkonflikte) mit einer positiven Wertentwicklung bislang gut behaupten.

Möglicher Beitragssatz 2025

Der festzusetzende Beitragssatz für das Jahr 2025 wird neben dem Aufwand aus dem den PSVaG betreffenden Insolvenz- und Kapitalmarktgeschehen des laufenden Jahres auch von der zur Verfügung stehenden Rückstellung für Beitragsrückerstattung geprägt. Im Jahresabschluss 2024 konnte eine im Vergleich zum Vorjahr um ca. 300 Mio. Euro geringere Rückstellung für Beitragsrückerstattung in Höhe von 327 Mio. Euro gebildet werden.

Daher werde der im November 2025 festzusetzende Beitragssatz für 2025 voraussichtlich den sehr niedrigen Vorjahreswert von 0,4 Promille übersteigen, jedoch weiterhin unter dem Zehnjahresdurchschnitt von 1,9 Promille bleiben, so der PSVaG.

Mehr Mitwirkung des PSVaG in Insolvenzverfahren

Allerdings: Der PSVaG beobachtet, dass seine Anliegen in Insolvenzverfahren bislang nicht immer ausreichend berücksichtigt werden – und das trotz seiner Bedeutung als einer der größten Gläubiger. „Insbesondere Informationsdefizite im Vergleich zu anderen Gläubigern und eine verspätete oder unterbleibende Berücksichtigung bei der Vergabe von Gläubigerausschussmandaten erschweren eine optimale und faire Wahrnehmung der Interessen aller Gläubiger“, heißt es dazu vom PSVaG.

Der PSVaG setzt daher künftig verstärkt auf Information und Vernetzung und stellt hierfür mehr Ressourcen bereit. Gerichte, Insolvenzverwalter und andere institutionelle Gläubiger sollen gezielt über die Rolle und die gestiegene Mitwirkungsbereitschaft des PSVaG, aber auch dessen Ziele bei einer möglichen Sanierung informiert werden. Dazu gehöre auch, dass ehemals insolvente Unternehmen wieder die betriebliche Altersversorgung für ihre Beschäftigten tragen und so die Mitglieder des PSVaG nicht über Gebühr belasten. (as)

 

bAV und Jobwechsel – welche Möglichkeiten gibt es?

Eine bAV kann ein guter Weg sein, um die gesetzliche Rente aufzubessern. Doch was passiert im Falle eines Jobwechsels? Welche Optionen haben Arbeitnehmer? Die DCS Deutsche Clearing-Stelle erklärt, dass es klare Entscheidungsmerkmale gibt, wie bei einem Wechsel vorgegangen werden sollte.

Eine betriebliche Altersversorgung (bAV) kann eine gute Möglichkeit sein, die gesetzliche Rente aufzustocken. Laut dem Alterssicherungsbericht 2024 des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) hat über die Hälfte der Beschäftigten (52%) in Deutschland eine betriebliche Altersversorgung abgeschlossen.

Was passiert im Falle eines neuen Jobs mit der Absicherung? Schließlich ist ein Wechsel des Arbeitgebers heutzutage ein relativ häufiges Vorkommnis. „Im Schnitt wechseln Arbeitnehmer ihren Job nach vier Jahren – derzeit geht es aufgrund der schwachen Konjunktur oft schneller“, erklärt Marco Eckert, Geschäftsführer der DCS Deutsche Clearing Stelle. „Innerhalb der Generation Z ist laut Karriereportal XING sogar jeder zweite Beschäftigte auf dem Absprung.“

Arbeitnehmer haben grundsätzlich drei Möglichkeiten: weiterführen, übertragen oder kündigen. Pauschale Lösungen, wie mit einer bestehenden bAV bei einem Arbeitgeberwechsel verfahren werden sollte, gibt es laut DCS Deutsche Clearing Stelle nicht – aber klare Entscheidungsmerkmale.

Drei Varianten bei Arbeitgeberwechsel

Wollen Arbeitnehmer ihre Direktversicherung weiterführen, können sie den bestehenden Vertrag grundsätzlich innerhalb eines Jahres nach dem Wechsel übernehmen lassen. Doch ein Recht auf die Weiterführung besteht nicht, viele Arbeitgeber lehnen dies aufgrund der arbeitsrechtlichen Risiken und komplexen Verwaltung ab. Arbeitnehmer können ihre Direktversicherung in diesem Fall privat fortführen, wenn gewünscht. Alternativ kann er beitragsfrei gestellt werden, dabei verzinst sich das angesparte Kapital zu den bisherigen Konditionen weiter.

Eine Alternative ist die Übertragung des bestehenden Vertrags auf einen Vertrag beim neuen Arbeitgeber. Allerdings können hier Konditionen ungünstiger sein, warnt die DCS Deutsche Clearing Stelle. Dies ist außerdem die Option mit dem höchsten bürokratischen Aufwand für beide Seiten.

Sind die beiden genannten Varianten nicht möglich oder gewünscht, ist ein Neuabschluss immer möglich, da Arbeitnehmer ein gesetzlich garantiertes Anrecht auf eine Entgeltumwandlung im Zuge einer bAV haben.

Kündigung mit vorzeitiger Auszahlung in der Regel nicht möglich

Eine Kündigung mit vorzeitiger Auszahlung ist in der Regel aufgrund gesetzlicher Vorgaben nicht möglich. Selbst wenn, wäre sie laut DCS Deutsche Clearing-Stelle nicht oft sinnvoll, da die steuerlichen Vorteile der bAV verloren gehen. Zudem laufen hohe direkte Zahlungen von Steuern und Sozialabgaben auf.

bAV wird laut Makler-Votum weiter an Relevanz gewinnen

Die Verbreitung der bAV stagniert seit einigen Jahren beinahe. Trotzdem ist die Mehrheit der Makler überzeugt, dass die Relevanz des bAV-Geschäfts in den nächsten fünf Jahren weiterhin zunehmen wird. Das zeigen Zahlen aus der Studie „AssCompact AWARD – Betriebliche Altersversorgung 2025“. Demnach messen heute knapp 60% der Sparte eine hohe Bedeutung zu, 65,9% gehen davon aus, dass die Relevanz künftig noch steigen wird. (js)